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| author | Roger Frank <rfrank@pglaf.org> | 2025-10-15 04:52:54 -0700 |
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| committer | Roger Frank <rfrank@pglaf.org> | 2025-10-15 04:52:54 -0700 |
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You may copy it, give it away or +re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included +with this eBook or online at www.gutenberg.org + + +Title: Versuch einer Kritik aller Offenbarung + +Author: Johann Gottlieb Fichte + +Release Date: April 25, 2006 [EBook #18255] + +Language: German + +Character set encoding: UTF-8 + +*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK VERSUCH EINER KRITIK ALLER *** + + + + +Produced by Miranda van de Heijning, Ralph Janke and the +Online Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net +(This file was produced from images generously made +available by the Bibliothèque nationale de France +(BnF/Gallica) at http://gallica.bnf.fr) + + + + + +VERSUCH + +EINER KRITIK + +ALLER OFFENBARUNG. + +VON + +JOHANN GOTTLIEB FICHTE. + + * * * * * + +_Zweite, vermehrte, und verbesserte Auflage._ + + * * * * * + +KÖNIGSBERG 1793. + +IM VERLAG DER HARTUNGSCHEN BUCHHANDLUNG. + + + + +VORREDE. + +Dieser Aufsatz heißt ein _Versuch_, nicht als ob man überhaupt bei +Untersuchungen der Art blind herumtappen und nach Grund fühlen müsse, +und nie ein sicheres Resultat finden könne; sondern darum, weil _ich_ +mir noch nicht die Reife zutrauen darf, die dazu gehören würde, dies +sichere Resultat hinzustellen. Wenigstens war diese Schrift ihrer ersten +Bestimmung nach nicht für die Presse; verehrungswürdige Männer +beurtheilten sie gütig, und sie waren es, die mir den ersten Gedanken, +sie dem Publicum vorzulegen, gaben. + +Hier ist sie. Stil und Einkleidung sind meine Sache; der Tadel oder die +Verachtung, die diese trift, trift nur mich, und das ist wenig. Das +Resultat ist Angelegenheit der Wahrheit, und das ist mehr. Dieses muß +einer strengen, aber sorgfältigen, und unpartheiischen Prüfung +unterworfen werden. Ich wenigstens verfuhr unpartheiisch. + +Ich kann geirrt haben, und es wäre ein Wunder, wenn ich es nicht hätte. +Welchen Ton der Zurechtweisung ich verdiene, entscheide das Publicum. + +Jede Berichtigung, in welchem Tone sie auch abgefaßt sey, werde ich +dankbar anerkennen; jedem Einwurfe, der mir der Sache der Wahrheit +zuwider scheint, begegnen, so gut ich kann. Ihr, der Wahrheit, weihe ich +mich feierlich, bei meinem ersten Eintritte in's Publicum. Ohne +Rücksicht auf Parthei, oder auf eigne Ehre, werde ich immer dafür +anerkennen, was ich dafür halte, es komme, woher es wolle, und nie dafür +anerkennen, was ich nicht dafür halte. -- Das Publicum verzeihe es mir +dieses erste und einzige mal, vor ihm von mir gesprochen zu haben. Ihm +kann diese Versicherung sehr unwichtig seyn; aber mir war es wichtig für +mich selbst, dasselbe zum Zeugen meines feierlichen Gelübdes zu nehmen. + +Königsberg, im December 1791. + +DEM + +HERRN OBER-HOF-PREDIGER + +D. FRANZ VOLKMAR REINHARD + +ALS EIN REINES OPFER + +DER FREISTEN VEREHRUNG + +VOM VERFASSER. + + +_Verehrungswürdigster Mann_, + + +Nicht meine eigne Meinung von dieser Schrift, sondern das vortheilhafte +Urtheil würdiger Männer über sie, machte mich so kühn, ihr in dieser +zweiten Auflage jene für sie so ehrenvolle Bestimmung zu geben. + +So wenig mir es zukommt, vor dem Publikum Ihre Verdienste zu rühmen, so +wenig würde Ihnen es möglich seyn, selbst von einem würdigern, das +anzuhören: das größte Verdienst war immer das bescheidenste. + +Doch erlaubt selbst die Gottheit ihren vernünftigen Geschöpfen, die +Empfindungen ihrer Verehrung und Liebe gegen sie in Worte ausströmen zu +lassen, um das Bedürfniß ihres vollen Herzens zu befriedigen, und der +gute Mensch versagt es gewiß nicht dem Menschen. + +Gewiß nehmen Sie also die aus der gleichen Quelle fließende Versicherung +ähnlicher Empfindungen gütig auf von + +_Eurer Hochwürdigen_ +_Magnificenz_ + +innigstem Verehrer +_Johann Gottlieb Fichte._ + + + + +VORREDE[1] + +ZUR ERSTEN AUFLAGE. + + +Dieser Aufsatz heißt ein _Versuch_, nicht als ob man überhaupt bei +Untersuchungen der Art blind herumtappen und nach Grund fühlen müsse, +und nie ein sicheres Resultat finden könne; sondern darum, weil _ich_ +mir noch nicht die Reife zutrauen darf, die dazu gehören würde, dies +sichere Resultat hinzustellen. Wenigstens war diese Schrift ihrer ersten +Bestimmung nach nicht für die Presse; verehrungswürdige Männer +beurtheilten sie gütig, und sie waren es, die mir den ersten Gedanken, +sie dem Publikum vorzulegen, gaben. + +Hier ist sie. Stil und Einkleidung sind meine Sache; der Tadel oder die +Verachtung, die diese trift, trift nur mich, und das ist wenig. Das +Resultat ist Angelegenheit der Wahrheit, und das ist mehr. Dieses muß +einer strengen, aber sorgfältigen, und unpartheiischen Prüfung +unterworfen werden. Ich wenigstens verfuhr unparteiisch. + +Ich kann geirrt haben, und es wäre ein Wunder, wenn ich es nicht hätte. +Welchen Ton der Zurechtweisung ich verdiene, entscheide das Publikum. + +Jede Berichtigung, in welchem Tone sie auch abgefaßt sey, werde ich +dankbar anerkennen; jedem Einwurfe, der mir der Sache der Wahrheit +zuwider scheint, begegnen, so gut ich kann. Ihr, der Wahrheit, weihe ich +mich feierlich, bei meinem ersten Eintritte in's Publikum. Ohne +Rücksicht auf Parthei, oder auf eigne Ehre, werde ich immer dafür +anerkennen, was ich dafür halte, es komme, woher es wolle, und nie dafür +anerkennen, was ich nicht dafür halte. -- Das Publikum verzeihe es mir, +dieses erste und einzige mal vor ihm von mir gesprochen zu haben. Ihm +kann diese Versicherung sehr unwichtig seyn; aber mir war es wichtig für +mich selbst, dasselbe zum Zeugen meines feierlichen Gelübdes zu nehmen. + +Königsberg, im December 1791. + + + + +VORREDE + +ZUR ZWEITEN AUFLAGE. + + +Auch nach dieser zweiten Ausgabe bleibt gegenwärtige Schrift noch immer +ein Versuch; so unangenehm es mir auch war, mich der gütigen Meinung, +die ein verehrungswürdiger Theil des Publikums etwa von ihrem Verfasser +gefaßt haben könnte, nur aus einer großen Entfernung anzunähern. So fest +auch meines Erachtens noch die Kritik der Offenbarung auf dem Boden der +praktischen Philosophie als ein einzelnes Nebengebäude stehet; so kommt +sie doch erst durch eine kritische Untersuchung der ganzen Familie, wozu +jener Begriff gehört, und welche ich die der Reflexions-Ideen nennen +möchte, mit dem ganzen Gebäude in Verbindung, und wird erst dadurch +unzertrennlich mit ihm vereiniget. + +Diese Kritik der Reflexions-Ideen war es, welche ich lieber, als eine +zweite Ausgabe der gegenwärtigen Schrift hätte geben mögen, wenn meine +Muße hingereicht hätte, mehr zu leisten, als ich wirklich geleistet +habe. Jedoch werde ich, ohne Anstand, zur Bearbeitung der dafür +gesammelten Materialien schreiten, und dann wird diese Schrift eine +weitere Auseinandersetzung eines dort nur kurz zu behandelnden Theils +jener Kritik seyn. + +Was ich in dieser zweiten Ausgabe hinzugefügt, oder geändert habe, und +warum -- wird hoffentlich jeder Kenner selbst bemerken. Einige +Erinnerungen, worunter ich deren in den Göttingischen gelehrten Anzeigen +mit Achtung erwähne, kamen mir zu spät zu Gesicht, als daß ich +ausdrücklich auf sie hätte Rücksicht nehmen können. Da sie jedoch nicht +mein Verfahren im Ganzen treffen, sondern durch eine weitläuftigere +Erläuterung einzelner Resultate zu heben sind, so hoffe ich in der +künftigen Kritik der Reflexions-Ideen den würdigen Recensenten völlig zu +befriedigen. + +Noch bin ich eine nähere Bestimmung des in der ersten Vorrede gegebnen +Versprechens, mich auf jeden mir ungegründet scheinenden Einwurf gegen +diese Kritik einzulassen, dem Publikum schuldig. -- Ich konnte dieses +Versprechen nur in dem Sinne geben, insofern es mir scheinen würde, daß +die Wahrheit selbst, oder ihre Darstellung durch Erörterung der Einwürfe +gewinnen könnte; und dieser Zweck scheint mir auf keine würdigere Art +erreicht werden zu können, als wenn ich in meinen künftigen Arbeiten auf +Einwürfe gegen das, was ich wirklich behaupte, oder zu behaupten +scheine -- nicht aber etwa gegen das, was ich ausdrücklich läugne -- da, +wo ich den Urheber derselben nicht mit der größten Hochachtung nennen +könnte, nur stillschweigend Rücksicht nehme. + +Zur Jubilate-Messe 1793. + + * * * * * + + + + +VERSUCH + +EINER + +CRITIK ALLER OFFENBARUNG. + + +§. 1. + +EINLEITUNG. + +Es ist ein wenigstens merkwürdiges Phänomen für den Beobachter, bei +allen Nationen, so wie sie sich aus dem Zustande der gänzlichen Rohheit +bis zur Gesellschaftlichkeit emporgehoben haben, Meinungen von einer +Gegenmittheilung zwischen höhern Wesen, und Menschen, -- Traditionen von +übernatürlichen Eingebungen, und Einwirkungen der Gottheit auf +Sterbliche, -- hier roher, da verfeinerter, aber dennoch allgemein, den +Begriff der _Offenbarung_ vorzufinden. Dieser Begriff scheint also schon +an sich, wäre es auch nur um seiner Allgemeinheit willen, einige Achtung +zu verdienen; und es scheint einer gründlichen Philosophie anständiger, +seinem Ursprunge nachzuspüren, seine Anmaaßungen und Befugnisse zu +untersuchen, und nach Maaßgabe dieser Entdeckungen ihm sein Urtheil zu +sprechen, als ihn geradezu, und unverhört, entweder unter die +Erfindungen der Betrüger, oder in das Land der Träume zu verweisen. Wenn +diese Untersuchung philosophisch seyn soll, so muß sie aus Principien _a +priori_, und zwar, wenn dieser Begriff, wie vorläufig wenigstens zu +vermuthen ist, sich blos auf Religion beziehen sollte, aus denen der +practischen Vernunft angestellt werden; und wird von dem besondern, das +in einer gegebenen Offenbarung möglich wäre, gänzlich abstrahiren, ja +sogar ignoriren, ob irgend eine gegeben sey, um allgemein für jede +Offenbarung gültige Principien aufzustellen. + +Da man bei Prüfung eines Gegenstandes, der so wichtige Folgen für die +Menschheit zu haben scheint, über den jedes Mitglied derselben sein +Stimmrecht hat, und bei weitem die meisten, es in Ausübung bringen, und +der daher entweder unbegränzt verehrt, oder unmäßig verachtet, und +gehaßt ist, nur zu leicht von einer vorgefaßten Meinung fortgerissen +wird; so ist es hier doppelt nöthig, blos auf den Weg zu sehen, den die +Critik vorzeichnet; ihn geradefort, ohne ein mögliches Ziel in den Augen +zu haben, zu gehen; und ihren Ausspruch zu erwarten, ohne ihn ihr in den +Mund zu legen. + + +§. 2. + +_Theorie des Willens, als Vorbereitung einer Deduction der Religion +überhaupt._ + +Sich mit dem Bewußtseyn eigner Thätigkeit zur Hervorbringung einer +Vorstellung bestimmen, heißt _Wollen_; das Vermögen sich mit diesem +Bewußtseyn der Selbstthätigkeit zu bestimmen, heißt _das +Begehrungsvermögen_: beides in der weitesten Bedeutung. Das Wollen +unterscheidet sich vom Begehrungsvermögen, wie das Wirkliche vom +Möglichen. -- Ob das im Wollen vorkommende Bewußtseyn der +Selbstthätigkeit uns nicht vielleicht täuschen möge, bleibt vor der Hand +ununtersucht, und unentschieden. + +Die hervorzubringende Vorstellung ist entweder _gegeben_, insofern +nemlich eine Vorstellung gegeben seyn kann, die ihrem _Stoffe_ nach, wie +aus der theoretischen Philosophie als ausgemacht und anerkannt +vorausgesetzt wird; oder die Selbstthätigkeit _bringt_ sie auch sogar +ihrem Stoffe nach _hervor_, wovon wir die Möglichkeit oder Unmöglichkeit +vor der Hand noch ganz an ihrem Orte gestellt seyn lassen. + + +I. + +Der Stoff einer Vorstellung kann, wenn er nicht durch absolute +Spontaneität hervorgebracht seyn soll, nur der Receptivität, und dieses +nur in der Sinnenempfindung gegeben seyn; -- denn selbst die _a priori_ +gegebnen Formen der Anschauung, und der Begriffe müssen, insofern sie +den _Stoff_ einer Vorstellung ausmachen sollen, der Empfindung, in +diesem Falle der innern, gegeben werden; -- folglich steht jedes Object +des Begehrungsvermögens, dem eine Vorstellung entspricht, deren Stoff +nicht durch absolute Spontaneität hervorgebracht ist, unter den +Bedingungen der Sinnlichkeit, und ist empirisch. In dieser Rücksicht +also ist das Begehrungsvermögen gar keiner Bestimmung _a priori_ fähig; +was Object desselben werden soll, muß empfunden seyn, und sich empfinden +lassen, und jedem Wollen muß die Vorstellung der _Materie_ des Wollens +(des _Stoffs_ der hervorzubringenden Vorstellung) vorhergegangen seyn. + +Nun aber ist mit dem bloßen Vermögen, sich durch die Vorstellung des +Stoffs einer Vorstellung zur Hervorbringung dieser Vorstellung +selbst -- zu bestimmen, noch gar nicht die Bestimmung gesetzt, so wie +mit dem Möglichen noch nicht das Wirkliche gesetzt ist. Die Vorstellung +nemlich soll nicht bestimmen, in welchem Falle sich das Subject blos +leidend verhielte, -- bestimmt _würde_, nicht aber sich +_bestimmte_ -- sondern _wir_ sollen uns durch die Vorstellung +bestimmen, welches »durch« sogleich völlig klar seyn wird. Es muß nemlich +ein _Medium_ seyn, welches von der einen Seite durch die Vorstellung, +gegen welche das Subject sich blos leidend verhält, von der ändern durch +Spontaneität, deren Bewußtseyn der ausschließende Charakter alles +Wollens ist, bestimmbar sey; und dieses Medium nennen wir _den Trieb_. + +Was _von der einen Seite_ das Gemüth in der Sinnenempfindung als blos +leidend afficirt, ist der Stoff oder die Materie derselben; nicht ihre +Form, welche ihr vom Gemüthe durch seine Selbstthätigkeit gegeben +wird[2]. Der Trieb ist also, insofern er auf eine Sinnenempfindung geht, +nur durch das Materielle derselben, durch das in dem Afficirtwerden +unmittelbar empfundne, bestimmbar. -- Was in der Materie der +Sinnenempfindung von der Art ist, daß es den Trieb bestimmt, nennen wir +_angenehm_, und den Trieb, insofern er dadurch bestimmt wird, den +_sinnlichen_ Trieb: welche Erklärungen wir vor der Hand für nichts +weiter, als für Worterklärungen geben. + +Nun theilt die Sinnempfindung überhaupt sich in die des _äußern_, und +die des _innern_ Sinnes; davon der erstere die Veränderungen der +Erscheinungen im Räume mittelbar, der zweite die Modificationen unsers +Gemüths, insofern es Erscheinung ist, in der Zeit unmittelbar anschaut; +und der Trieb kann, insofern er auf Empfindungen der erstem Art geht, +der _grobsinnliche_, und insofern er durch Empfindungen der zweiten Art +bestimmt wird, der _feinsinnliche_ genannt werden: aber in beiden Fällen +bezieht er sich doch blos auf das angenehme, _weil_, und _inwiefern_ +es angenehm ist; ein angemaaßter Vorzug des letztern könnte sich doch auf +nichts weiter gründen, als daß seine Objecte _mehr_ Lust, nicht aber +eine _der Art nach_ verschiedene Lust gewährten; jemand, der sich +vorzugsweise durch ihn bestimmen ließe, könnte höchstens etwa das von +sich rühmen, daß er sich besser auf das Vergnügen verstehe, und könnte +auch sogar das dem nicht beweisen, der ihn versicherte: er mache aus +seinen feinern Vergnügungen einmal nichts, er lobe sich seine +gröbern; -- da das auf den Sinnengeschmack ankommt, über den sich nicht +streiten läßt; und da alle angenehme Affectionen des innern Sinnes sich +doch zuletzt auf angenehme äußere Sensationen dürften zurückführen +lassen. + +Soll _von der andern Seite_ dieser Trieb durch Spontaneität bestimmbar +seyn; so geschieht diese Bestimmung _entweder_ nach gegebnen +Gesetzen[TN1], die durch die Spontaneität auf ihn blos angewendet +werden, mithin nicht unmittelbar durch Spontaneität, _oder_ sie +geschieht ohne alle Gesetze, mithin unmittelbar durch absolute +Spontaneität. + +Für den erstern Fall ist dasjenige Vermögen in uns, das gegebne Gesetze +auf gegebnen Stoff anwendet, die Urtheilskraft: folglich müßte die +Urtheilskraft es seyn, die den sinnlichen Trieb den Gesetzen des +Verstandes gemäß bestimmte. -- Dies kann sie nun nicht so thun, wie die +Empfindung es thut, daß sie ihm Stoff gebe, denn die Urtheilskraft giebt +überhaupt nicht, sondern sie ordnet nur das gegebne Mannigfaltige unter +die synthetische Einheit. + +Zwar geben alle obern Gemüthsvermögen durch ihre Geschäfte reichlichen +Stoff _für_ den sinnlichen Trieb, aber sie geben ihn nicht _dem_ Triebe; +ihm giebt sie die Empfindung. Die Thätigkeit des Verstandes bei'm +Denken, die hohen Aussichten, die uns die Vernunft eröfnet, gegenseitige +Mittheilung der Gedanken unter vernünftigen Wesen u. dergl. sind +allerdings ergiebige Quellen des Vergnügens; aber wir schöpfen aus +diesen Quellen gerade so, wie wir uns vom Küzzel des Gaumens afficiren +lassen -- durch die Empfindung. + +Ferner kann das Mannigfaltige, welches sie _für die Bestimmung des +sinnlichen Triebes_ ordnet, nicht das _Einer_ gegebnen Anschauung an +sich seyn, wie sie es für den Verstand, um es zum Behuf einer +theoretischen Erkenntniß auf Begriffe zu bringen, thun muß; also keine +Bestimmung des Stoffs durch Form, weil der sinnliche Trieb blos durch +den Stoff, und gar nicht durch Begriffe bestimmt wird; -- eine +Anmerkung, die für die Theorie des Begehrungsvermögens sehr wichtig ist, +da man durch Vernachlässigung derselben von ihr aus in das Gebiet der +ästhetischen Urtheilskraft irre geleitet wird: -- sondern +_mannigfaltige_ angenehme Empfindungen. Die Urtheilskraft steht während +dieses Geschäfts ganz und lediglich im Dienste der Sinnlichkeit; diese +liefert Mannigfaltiges, und Maaßstab der Vergleichung: der Verstand +giebt nichts, als die Regeln des Systems. + +Der _Qualität_ nach ist das zu beurtheilende durch die Empfindung +unmittelbar gegeben; es ist positiv _das angenehme_, welches eben so +viel heißt, als das den sinnlichen Trieb bestimmende, und keiner weitern +Zergliederung fähig ist. Das Angenehme ist angenehm, weil es den Trieb +bestimmt, und es bestimmt den Trieb, weil es angenehm ist. _Warum_ etwas +der Empfindung unmittelbar wohlthue, und _wie_ es beschaffen seyn müsse, +wenn es ihr wohlthun solle, untersuchen wollen, hieße sich geradezu +widersprechen; denn dann sollte es ja auf Begriffe zurückgeführt werden, +mithin der Empfindung nicht unmittelbar; sondern vermittelst eines +Begriffs wohlthun. Negativ, das unangenehme; limitativ, das +indifferente für die Empfindung. + +Der _Quantität_ nach werden die Objecte des sinnlichen Triebes +beurtheilt ihrer Extension und Intension nach; alles nach dem Maaßstabe +der unmittelbaren Empfindung. -- Der _Relation_ nach, wo wieder blos das +angenehme blos auf das angenehme bezogen wird, 1) in Absicht seines +Einflusses auf die Beharrlichkeit des Empfindungsvermögens selbst, wie +sie nemlich unmittelbar durch die Empfindung dargestellt wird, 2) in +Absicht seines Einflusses auf Entstehung oder Vermehrung andrer +angenehmen Sinnenempfindungen -- der Causalität des angenehmen aufs +angenehme, 3) in Absicht der Bestehbarkeit oder Nichtbestehbarkeit +mehrerer angenehmer Empfindungen neben einander. -- Endlich der +_Modalität_ nach wird beurtheilt 1) die Möglichkeit, ob eine Empfindung +angenehm seyn könne, nach Maasgabe vorhergegangener Empfindungen +ähnlicher Art, 2) die Wirklichkeit -- daß sie angenehm sey; 3) die +Nothwendigkeit ihrer Annehmlichkeit, wobei der Trieb Instinct wird. + +Durch diese Bestimmung des Mannigfaltigen, das in der Empfindung blos +_angenehm_ ist, nach Verstandesgesetzen, -- durch dieses Ordnen +desselben entsteht der Begriff des _Glücks_; der Begriff von einem +Zustande des empfindenden Subjects, in welchem nach Regeln genossen +wird: so daß eine angenehme Empfindung einer andern von größerer +Intension, oder Extension, -- eine, die dem Empfindungsvermögen schadet, +einer andern, die es stärkt -- eine, die in sich isolirt ist, einer +andern, die selbst wieder Ursache angenehmer Empfindungen wird, oder +viele andre neben sich duldet, und erhöht -- endlich ein blos möglicher +Genuß, Empfindungen, die nothwendig angenehm seyn müssen, oder die man +als wirklich angenehm empfindet, nachgesetzt und aufgeopfert werden. +Ein nach diesem Grundrisse verfertigtes System gäbe eine +Glückslehre -- gleichsam eine Rechenkunst des Sinnengenusses[3], welche +aber keine Gemeingültigkeit haben könnte, da sie blos empirische +Principien hätte. Jeder müßte sein eignes System haben, da jeder nur +selbst beurtheilen kann, was _ihm_ angenehm, oder noch angenehmer sey; +nur in der Form kämen diese individuellen Systeme überein, weil diese +durch die nothwendigen Verstandesgesetze gegeben ist, nicht aber in der +Materie. Den Begriff des Glücks, so bestimmt ist es völlig richtig, daß +wir nicht wissen können, was das Glück des andern befördre, ja, worin +wir selbst in der nächsten Stunde unser Glück setzen werden. + +Wird dieser Begriff des Glücks durch die Vernunft aufs unbedingte und +unbegränzte ausgedehnt, so entsteht die Idee der Glückseeligkeit, +welche, als gleichfals lediglich auf empirischen Principien beruhend, +nie allgemeingültig bestimmt werden kann. Jeder hat in diesem Sinne +seine eigne Glückseeligkeitslehre: eine auch nur comparativ allgemeine +ist unmöglich, und widersprechend. + +Aber mit einer solchen _blos mittelbaren_ Bestimmbarkeit des sinnlichen +Triebes durch Spontaneität reichen wir zur Erklärung der wirklichen +Bestimmung noch gar nicht aus; denn schon für die Möglichkeit dieser +Bestimmbarkeit mußten wir wenigstens ein Vermögen, die durch die +Empfindung geschehne Bestimmung des Triebes wenigstens _aufzuhalten_, +stillschweigend voraussetzen, weil ohne dies eine Vergleichung und +Unterordnung des verschiedenen Angenehmen unter Verstandesgesetze, zum +Behuf einer Bestimmung des Willens nach den Resultaten dieser +Vergleichung, gar nicht möglich wäre. Dieses Aufhalten nemlich kann gar +nicht durch die Urtheilskraft selbst nach Verstandesgesetzen geschehen; +denn dann müßten Verstandesgesetze auch practisch seyn können, welches +ihrer Natur geradezu widerspricht. Wir müssen demnach den obengesetzten +zweiten Fall annehmen, daß dieses Aufhalten _unmittelbar_ durch die +Spontaneität geschehe. + +Aber nicht nur dieses Aufhalten, sondern auch die endliche wirkliche +Bestimmung des Willens kann nicht blos durch jene Gesetze vollendet +werden; denn alles, was wir nach ihnen in unserm Gemüthe zu Stande +bringen, geschiehet mit dem Gefühle der Nothwendigkeit, welches dem +jedes Wollen characterisirenden Bewußtseyn der Selbstthätigkeit +widerstreitet: sondern sie muß unmittelbar durch Spontaneität geschehen. + +Aber man beurtheile das hier gesagte ja nicht zu voreilig, als ob wir es +uns hier bequem machten, und aus unserm Bewußtseyn der Selbstthätigkeit +im Wollen unmittelbar auf die wirkliche Existenz dieser Selbstthätigkeit +schlössen. Allerdings _könnte_ nicht blos dies Bewußtseyn der +Selbstthätigkeit, oder der Freiheit, welches an sich und seiner Natur +nach nicht anders als negativ (eine Abwesenheit des Gefühls der +Nothwendigkeit) ist, blos aus dem _Nicht_bewußtseyn der eigentlichen +erst aufhaltenden, dann bestimmenden Ursache entstehen; sondern wenn wir +keinen anderweitigen Grund für Freiheit, d. i. Unabhängigkeit vom Zwange +des Naturgesetzes fänden, _müßte_ es sogar daher entstehen: dann wäre +die Jochsche Philosophie die einzige wahre, und einzige consequente: +aber dann gäbe es auch gar keinen Willen, die Erscheinungen desselben +wären erweisbare Täuschungen, Denken und Wollen wären nur dem Anscheine +nach verschieden, und der Mensch wäre eine Maschine, in der +Vorstellungen in Vorstellungen eingriffen, wie in der Uhr Räder in +Räder. (Gegen diese durch die bündigsten Schlüsse abzuleitenden +Folgerungen ist keine Rettung, als durch Anerkennung einer practischen +Vernunft, und, was eben das sagt, eines categorischen Imperativs +derselben). -- Wir haben also bis jetzt nichts weiter gethan, als den +_vorausgesetzten_ Begriff eines Willens, insofern er durch das untere +Begehrungsvermögen bestimmt seyn soll, analysirt; wir haben gezeigt, +_wenn_ ein Wille sey, wie seine Bestimmung durch den sinnlichen Trieb +möglich sey; _daß_ aber ein Wille sey, haben wir bis jetzt weder +erweisen gewollt, noch gekonnt, noch zu erweisen vorgegeben. Ein solcher +Erweis dürfte vielleicht aus Untersuchung des oben angenommenen zweiten +Falls, daß nemlich die durch die Handlung des Willens hervorzubringende +Vorstellung selbst ihrem Stoffe nach, nicht durch Empfindung, sondern +durch absolute Spontaneität, d. i. durch Spontaneität mit Bewußtseyn +hervorgebracht sey, sich ergeben. + + +II. + +Alles, was bloßer Stoff ist, und nichts anders seyn kann, wird durch die +Empfindung gegeben; die Spontaneität bringt nur Formen hervor: die +angenommene Vorstellung müßte demnach eine Vorstellung von so etwas +seyn, das _an sich Form_, und nur als Object einer Vorstellung von ihr, +_relativ_ (in Beziehung auf diese Vorstellung) _Stoff_ wäre; so wie +z. B. Raum und Zeit, -- an sich Formen der Anschauung -- von einer +Vorstellung von Raum oder Zeit der Stoff sind. + +Formen kündigen sich dem Bewußtseyn nur in ihrer Anwendung auf Objecte +an. Nun werden die in der reinen Vernunft ursprünglich liegenden Formen +der Anschauung, der Begriffe und der Ideen auf ihre Objecte mit dem +Gefühl der Nothwendigkeit angewendet; sie kündigen sich demnach dem +Bewußtseyn _mit Zwang_, und _nicht mit Freiheit_ an, und heißen daher +auch _gegeben_, nicht _hervorgebracht_. + +Soll nun jene gesuchte Form sich dem Bewußtseyn als durch absolute +Spontaneität hervorgebracht (nicht als mit Zwang gegeben) ankündigen, so +muß sie es in Anwendung auf ein durch absolute Spontaneität bestimmbares +Object thun. Nun ist das einzige, was unserm Selbstbewußtseyn als ein +solches gegeben ist, -- _das Begehrungsvermögen;_ mithin muß jene Form, +objectiv betrachtet, _Form des Begehrungsvermögens_ seyn. Wird diese +Form Stoff einer Vorstellung, so ist dieser Vorstellung Stoff durch +absolute Spontaneität hervorgebracht; wir haben eine Vorstellung, wie +wir sie suchten -- welches aber die einzige in ihrer Art seyn muß, weil +die Bedingungen ihrer Möglichkeit einzig auf das Begehrungsvermögen +passen -- und die aufgegebne Frage ist gelöst. Daß nun wirklich eine +solche ursprüngliche Form des Begehrungsvermögens, und ein +ursprüngliches Begehrungsvermögen selbst vermittelst dieser Form sich in +unserm Gemüthe dem Bewußtseyn ankündige, ist _Thatsache dieses +Bewußtseyns_; und über dieses letzte, einzig allgemeingeltende Princip +aller Philosophie hinaus findet keine Philosophie mehr statt. Durch +diese Thatsache nun wird es erst gesichert, _daß_ der Mensch einen +Willen habe. + +In diesem Zusammenhange wird denn auch, welches wir hier blos im +Vorbeigehen erinnern, völlig klar, wie Vorstellungen, nemlich jene +einzige, deren Stoff nicht durch Sinnenempfindung gegeben, sondern durch +absolute Spontaneität hervorgebracht ist, und die von ihr abgeleiteten, +möglich sind, welche über alle Erfahrung in der Sinnenwelt +hinausgehen; -- wie der _Stoff_ dieser Vorstellungen, der reingeistig +ist, um in's Bewußtseyn aufgenommen werden zu können, durch die uns für +Gegenstände der Sinnenwelt gegebnen _Formen_ müsse bestimmt werden; +welche Bestimmungen aber, da sie nicht durch die Bedingungen des Dinges +an sich, sondern durch die Bedingungen unsers Selbstbewußtseyns +nothwendig gemacht wurden, nicht für _objectiv_, sondern nur für +_subjectiv_ -- doch aber, da sie sich auf die Gesetze des reinen +Selbstbewußtseyns gründen, für _allgemeingültig_ für jeden discursiven +Verstand angenommen, aber nicht weiter ausgedehnt werden müssen, als +ihre Aufnehmbarkeit ins reine Selbstbewußtseyn es erfordert, weil sie im +letztern Falle ihre Allgemeingültigkeit verlieren würden; endlich, daß +dieser Übergang in das Reich des Übersinnlichen für endliche Wesen der +einzig mögliche sey. + +Insofern nun -- um den Faden unsrer Betrachtung da wieder aufzunehmen, +wo wir ihn fallen ließen -- insofern dem Begehrungsvermögen ursprünglich +seine Form bestimt ist, wird es nicht erst durch ein gegebnes Object +bestimmt, sondern es giebt sich durch diese Form sein Object selbst: +d. h. wird diese Form Object einer Vorstellung, so ist diese Vorstellung +Object des Begehrungsvermögens zu nennen. Diese Vorstellung nun ist die +Idee des _schlechthin rechten_. Auf den Willen bezogen treibt dieses +Vermögen, -- zu wollen, schlechthin weil man will. Dieses wunderbare +Vermögen in uns nun nennt man das _obere_ Begehrungsvermögen, und sein +characteristischer Unterschied von dem _niedern_ Begehrungsvermögen ist +der, daß dem erstern kein Object gegeben wird, sondern daß es sich +selbst eins giebt; dem letztern aber sein Object gegeben werden muß. +Das erstere ist absolut selbstthätig, das letztere in vieler Rücksicht +blos leidend. + +Daß aber dieses obere Begehrungsvermögen, welches auch blos ein +_Vermögen_ ist, -- ein _Wollen_, als wirkliche _Handlung_ des Gemüths, +mithin eine empirische Bestimmung, hervorbringe, dazu wird noch etwas +mehr erfordert. Nemlich jedes Wollen, als Handlung des Gemüths +betrachtet, geschieht mit dem Bewußtseyn der Selbstthätigkeit. Nun kann +dasjenige, worauf die Selbstthätigkeit in dieser Handlung wirkt, nicht +selbst wieder Selbstthätigkeit seyn, wenigstens in dieser Function +nicht, sondern es ist, insofern die Spontaneität auf dasselbe wirkt, +blos leidend, mithin eine Affection. Die dem obern Begehrungsvermögen _a +priori_ beiwohnende nothwendige Willensform aber kann nie durch eine im +empirischen Selbstbewußtseyn gegebne Spontaneität afficirt werden, +welches ihrer Ursprünglichkeit und ihrer Nothwendigkeit schlechthin +widersprechen würde. Soll nun die Bestimmbarkeit des Willens in +endlichen Wesen durch jene nothwendige Form nicht ganz aufgegeben +werden, so muß sich ein Medium aufzeigen lassen, das von der einen Seite +durch die absolute Spontaneität jener Form hervorgebracht, von der +andern durch die Spontaneität im empirischen Selbstbewußtseyn +bestimmbar sey[4]. Insofern es das letztere ist, muß es _leidend_ +bestimmbar, mithin eine _Affection des Empfindungsvermögens_ seyn. +Insofern es aber, der erstern Bedingung gemäß, durch absolute +Spontaneität hervorgebracht seyn soll, kann es nicht eine Affection der +Receptivität durch gegebne _Materie_ -- mithin, da sich außer dieser +keine positive Affection des Empfindungsvermögens denken läßt, überhaupt +keine positive, sondern nur eine _negative_ Affection -- eine +Niederdrückung, eine Einschränkung desselben seyn. Nun aber ist das +Empfindungsvermögen, insofern es _bloße Receptivität_ ist, weder positiv +noch negativ durch die Spontaneität, sondern blos durchs Gegebenwerden +eines Materiellen afficirbar; folglich kann die postulirte negative +Bestimmung überhaupt nicht die Receptivität betreffen (etwa eine +Verstopfung oder Verengerung der Sinnlichkeit an sich seyn;) sondern sie +muß sich auf die Sinnlichkeit beziehen, _insofern sie durch Spontaneität +bestimmbar ist_, (s. oben) _sich auf den Willen bezieht, und sinnlicher +Trieb heißt_. + +Insofern nun diese Bestimmung auf die absolute Spontaneität +zurückbezogen wird, ist sie blos negativ -- eine Unterdrückung der +willensbestimmenden Anmaaßung des Triebes; -- insofern sie auf die +Empfindung dieser geschehenen Unterdrückung bezogen wird, ist sie +positiv, und heißt das _Gefühl der Achtung_. Dieses Gefühl ist gleichsam +der Punct, in welchem die vernünftige und die sinnliche Natur endlicher +Wesen innig zusammenfließen. + +Um das höchst möglichste Licht über unsern weitern Weg zu verbreiten, +wollen wir hier noch über dieses wichtige Gefühl, den Momenten des +Urtheilens nach, reflectiren. -- Es ist nemlich, wie eben jetzt erörtert +worden, der _Qualität_ nach eine positive Affection des innern Sinnes, +die aus der Vernichtung des sinnlichen Triebes, als _alleinigen_ +Bestimmungstriebes des Willens, mithin aus Einschränkung desselben +entsteht. Die _Quantität_ desselben ist _bedingt-bestimmbar_, der Grade +der Intension und Extension fähig, in Beziehung der Willensformen +empirisch-bestimmbares Wesen auf das Gesetz; -- _unbedingt, und völlig +bestimmt_, keiner Grade der Intension oder Extension fähig, _Achtung +schlechthin_, gegen die einfache Idee des Gesetzes; -- _unbedingt, und +unbestimmbar_, unendlich, gegen das Ideal, in welchem Gesetz und +Willensform Eins ist. Der _Relation_ nach bezieht sich dieses Gefühl auf +das _Ich_, als Substanz, entweder im _reinen_ Selbstbewußtseyn, und +wird dann _Achtung unsrer höhern geistigen Natur_, die sich +ästhetisch im Gefühle des Erhabnen äußert; oder im _empirischen_, in +Absicht der Congruenz unsrer besondern Willensformen mit dem +Gesetze -- _Selbstzufriedenheit_, -- _Scham vor sich selbst_: -- oder +auf _das Gesetz_, als _Grund_ unsrer Verbindlichkeit -- die Achtung +schlechthin, das Gefühl des nothwendigen Primats des Gesetzes, und +unsrer nothwendigen Subordination unter dasselbe: -- oder, auf das +_Gesetz als Substanz_ gedacht, -- unser Ideal. Endlich der _Modalität_ +nach ist Achtung _möglich_ gegen empirisch bestimmbare vernünftige +Wesen; _wirklich_ gegen das Gesetz, und _nothwendig_ gegen das +alleinheilige Wesen. + +So etwas nun, wie _Achtung_ ist, welches wir hier blos zur Erläuterung +hinzusetzen, ist zwar in allen, endlichen Wesen anzunehmen, in denen die +nothwendige Form des Begehrungsvermögens noch nicht nothwendig +Willensform ist; aber in einem Wesen, in welchem Vermögen und Handlung, +Denken und Wollen Eins ist, läßt sich Achtung gegen das Gesetz gar nicht +denken. + +Insofern nun dieses Gefühl der Achtung den Willen, als empirisches +Vermögen, bestimmt; und wieder im Wollen durch Selbstthätigkeit +bestimmbar ist, als zu welchem Behuf wir ein solches Gefühl in uns +aufsuchen mußten, heißt es _Trieb_. -- Trieb aber eines wirklichen +Wollens kann es, da kein Wollen ohne _Selbstbewußtseyn_ (der Freiheit) +möglich ist, nur durch Beziehung auf das _Ich_, folglich nur in der Form +der _Selbstachtung_ seyn. -- Daß diese Selbstachtung nun entweder +_rein_, schlechthin Achtung der Würde der Menschheit in uns, oder +_empirisch_, Zufriedenheit über die wirkliche Behauptung derselben, sey, +haben wir eben gesagt. Es scheint in der Betrachtung allerdings weit +edler und erhabner, sich durch die reine Selbstachtung, -- durch den +einfachen Gedanken, ich _muß_ so handeln, wenn ich ein Mensch seyn will, +als durch die empirische, -- durch den Gedanken, wenn ich so handle, +werde ich als Mensch mit mir zufrieden seyn können, bestimmen zu lassen: +aber in der Ausübung fließen beide Gedanken so innig in einander, daß es +selbst dem aufmerksamsten Beobachter schwer werden muß, den Antheil, den +der eine oder der andre an seiner Willensbestimmung hatte, genau von +einander zu scheiden. -- Aus dem gesagten erhellet, daß es eine völlig +richtige Maxime der Sittlichkeit sey: respectire dich selbst; und +erklärt sich, warum nicht unedle Gemüther vor sich selbst weit mehr +Furcht und Scheu empfinden, als vor der Macht der gesammten +Natur, -- und den Beifall ihres eignen Herzens weit höher achten, als +die Lobpreisungen einer ganzen Welt. + +Insofern nun diese Selbstachtung als _activer_, den Willen zwar nicht +nothwendig zum wirklichen Wollen, aber doch thätig zur Neigung +bestimmender Trieb betrachtet wird, heißt sie _sittliches Interesse_; +welches entweder _rein_ ist, -- Interesse für die Würde der Menschheit +an sich, oder _empirisch_ -- Interesse für die Würde der Menschheit in +unserm empirisch bestimmbaren Selbst. Interesse aber muß nothwendig von +einem Gefühle der Lust begleitet seyn, und ein wirklich behauptetes +Interesse empirisch ein Gefühl der Lust hervorbringen, daher auch die +empirische Selbstachtung sich als Selbstzufriedenheit äußert[TN2]. +Dieses Interesse bezieht sich allerdings auf das Selbst, aber nicht auf +die _Liebe_, sondern auf die _Achtung_ dieses Selbst, welches Gefühl +seinem Ursprunge nach rein sittlich ist. Will man den sinnlichen Trieb, +den eigennützigen, und den sittlichen den uneigennützigen nennen, so +kann man zur Erläuterung das wohl thun; aber mir wenigstens scheint +diese Benennung da, wo es um scharfe Bestimmung zu thun ist, unbequem, +da auch der sittliche Trieb, um ein wirkliches Wollen zu bewirken, sich +auf das Selbst beziehen muß; und empirische Merkmale da, wo man die oben +erörterten transscendentalen hat, überflüssig. -- Daß aber die +ursprüngliche nothwendige Bestimmung des Begehrungsvermögens ein +Interesse, und zwar ein alles Sinnliche unterjochendes Interesse +hervorbringt, entsteht aus der _categorisch_-gesetzlichen Form +desselben, und ist nur unter dieser Voraussetzung zu erklären[5]. Man +erlaube mir hierbei einen Augenblick stehen zu bleiben. + +Achtung ist das zunächst, und wohl in jedem Menschen sich äußernde +wunderbare Gefühl, das aus der ganzen sinnlichen Natur desselben sich +nicht erklären läßt, und auf seinen Zusammenhang mit einer höhern Welt +unmittelbar hindeutet. Das wunderbarste dabei ist dies, daß dieses +Gefühl, das an sich doch niederbeugend für unsre Sinnlichkeit ist, von +einem unnennbaren, der Art nach von jeder Sinnenlust gänzlich +verschiedenen, dem Grade nach sie unendlich übertreffenden Vergnügen +begleitet wird. Wer, der dieses Vergnügen nur einmal innig empfand, +möchte nur z. B. das Hinstaunen in den tobenden Sturz des Rheinfalls, +oder das Aufblicken an den jeden Augenblick das Herabsinken zu drohen +scheinenden ewigen Eismassen, unter dem erhebenden Gefühle: _ich_ trotze +eurer Macht[6] -- oder sein Selbstgefühl bei der freien, und wohl +überlegten Unterwerfung auch nur unter die Idee des allgemeinen +nothwendigen Naturgesetzes, dieses Naturgesetz unterjoche nun seine +Neigung oder seine Meinung -- oder endlich sein Selbstgefühl bei der +freien Aufopferung seines Theuersten für die Pflicht, gegen irgend einen +sinnlichen Genuß vertauschen? Daß der sinnliche Trieb von einer, und der +reinsittliche Trieb von der andern Seite im menschlichen Willen sich die +Waage halten, ließe sich wohl daraus erklären, weil sie beide in einem +und eben demselben Subjecte erscheinen; daß aber der erstere dem +letztern sich so wenig gleich setzt, daß er vielmehr bei der bloßen Idee +eines Gesetzes sich niederbeugt, und ein weit innigeres Vergnügen aus +seiner Nichtbefriedigung, als aus seiner Befriedigung gewährt -- dieses, +oder mit einen Worte, das Categorische, schlechthin unbedingte und +unbedingbare des Gesetzes deutet auf unsern höhern Ursprung, und auf +unsre geistige Abkunft -- ist ein göttlicher Funke in uns, und ein +Unterpfand, daß Wir Seines Geschlechts sind: und hier geht denn die +Betrachtung in Bewunderung und Erstaunen über. An diesem Puncte stehend +verzeiht man der kühnsten Phantasie ihren Schwung, und wird mit der +liebenswürdigen Quelle aller Schwärmereien der Pythagoräer und +Platoniker, wenn auch nicht mit ihren Ausflüssen völlig ausgesöhnt. + +Und hierdurch wäre denn auch die Dunkelheit gehoben, welche noch immer, +besonders guten Seelen, die sich des dringendsten Interesse fürs +schlechthin Rechte bewußt waren, das Verstehen des hartscheinenden +Ausspruchs der Critik, daß das Gute gar nicht auf unsre Glückseeligkeit +bezogen werden müßte, erschwerte. Sie haben ganz recht, wenn sie auf +ihrem Selbstgefühle bestehen, daß sie zu wirklich guten Entschließungen +doch nur durch das Interesse bestimmt werden; nur müssen sie den +Ursprung dieses Interesse, wenn ihre Entschließung rein sittlich war, +nicht im Sinnengefühle, sondern in der Gesetzgebung der reinen Vernunft +aufsuchen. Der nächste, nicht nothwendig bestimmende, aber doch eine +Neigung verursachende Bestimmungsgrund ihres Willens ist freilich das +Vergnügen des innern Sinnes aus Anschauung des Rechten; daß aber eine +solche Anschauung ihnen Vergnügen macht, davon liegt der Grund gar nicht +in einer etwanigen Affection der innern Receptivität durch den Stoff +jener Idee, welches schlechthin unmöglich ist; sondern in der _a priori_ +vorhandenen nothwendigen Bestimmung des Begehrungsvermögens, als obern +Vermögens. -- Wenn ich also jemanden fragte: würdest du, selbst wenn du +keine Unsterblichkeit der Seele glaubtest, lieber unter tausend Martern +dein Leben aufopfern, als unrecht thun; und er mir antwortete: auch +unter dieser Bedingung würde ich lieber sterben, und das _um mein selbst +willen_, weil ein unter unsäglichen Martern mich vernichtender Tod mir +weit erträglicher ist, als ein, in dem Gefühle der Unwürdigkeit zu +leben, unter Schaam und Selbstverachtung hinzubringendes Leben -- so +würde er darinn, insofern er von dem empirischen Bestimmungstriebe +seiner Entschließung redete, völlig recht haben. Daß er aber in diesem +Falle sich selbst würde verachten müssen -- daß die Aussicht auf eine +solche Selbstverachtung ihm so drückend wäre, daß er lieber sein Leben +aufopfern, als ihr sich unterwerfen wollte, davon würde er den Grund +vergebens wieder in der Sinnenempfindung aufsuchen, aus welcher er so +etwas, wie Achten, oder Verachten, mit aller Mühe nicht würde +herauskünsteln können. + +Selbst dieses Interesse aber bewirkt noch nicht nothwendig ein +wirkliches Wollen; dazu wird in unserm Bewußtseyn noch eine Handlung der +Spontaneität erfordert, wodurch das Wollen, als wirkliche Handlung +unsers Gemüthes, erst vollendet wird. Die in dieser Function des Wählens +dem Bewußtseyn empirisch gegebne _Freiheit der Willkühr_ (_libertas +arbitrii_), die auch bei einer Bestimmung des Willens durch die +sinnliche Neigung vorkommt, und nicht blos in dem Vermögen zwischen der +Bestimmung nach dem sittlichen, oder nach dem sinnlichen Triebe, sondern +auch zwischen mehrern sich widerstreitenden Bestimmungen durch den +letzteren -- zum Behuf einer Beurtheilung derselben -- zu wählen +besteht, ist wohl zu unterscheiden von der absolut-ersten Äußerung der +Freiheit durch das practische Vernunftgesetz; wo Freiheit gar nicht etwa +Willkühr heißt, indem das Gesetz uns keine Wahl läßt, sondern mit +Nothwendigkeit gebietet, sondern nur negativ gänzliche Befreiung vom +Zwange der Naturnothwendigkeit bedeutet, so daß das Sittengesetz auf gar +keinen in der theoretischen Naturphilosophie liegenden Gründen, als +seinen Prämissen, beruhe, und ein Vermögen im Menschen voraussetze, sich +unabhängig von Naturnothwendigkeit zu bestimmen. Ohne diese +absolut-erste Äußerung der Freiheit wäre die zweite blos empirische +nicht zu retten, sie wäre ein bloßer Schein, und das erste ernsthafte +Nachdenken vernichtete den schönen Traum, in dem wir uns einen +Augenblick von der Kette der Naturnothwendigkeit losgefesselt +wähnten. -- Wo ich nicht irre, so ist die Verwechselung dieser zwei sehr +verschiednen Äußerungen der Freiheit eine der Hauptursachen, warum man +sich die _moralische_ (nicht etwa physische) _Nothwendigkeit_, womit ein +Gesetz der _Freiheit_ gebieten soll, so schwer denken konnte. Denkt man +nemlich in den Begriff der Freiheit das Merkmal der _Willkühr_ hinein +(ein Gedanke, dessen noch immer viele sich nicht erwehren können), so +läßt damit sich freilich auch die _moralische_ Nothwendigkeit nicht +vereinigen. Aber davon ist bei der ersten ursprünglichen Äußerung der +Freiheit, durch welche allein sie sich überhaupt bewährt, gar nicht die +Rede. Die Vernunft giebt sich selbst, unabhängig von irgend etwas außer +ihr, durch absolut eigne Spontaneität, ein Gesetz; das ist der einzig +richtige Begriff der transscendentalen Freiheit: dieses Gesetz nun +gebietet, eben _weil_ es _Gesetz_ ist, nothwendig und unbedingt, und da +findet keine Willkühr, kein Auswählen zwischen verschiednen +Bestimmungen durch dieses Gesetz statt, weil es nur auf _eine_ Art +bestimmt. -- Folgendes noch zur Erläuterung. Diese transscendentale +Freiheit, als ausschließender Character der Vernunft, insofern sie +practisch ist, ist jedem moralischen Wesen, folglich auch dem +Unendlichen beizulegen. Insofern aber diese Freiheit auf empirische +Bedingungen endlicher Wesen sich bezieht, gelten ihre Äußerungen in +diesem Falle nur unter diesen Bedingungen; folglich ist eine Freiheit +der Willkühr da sie auf der Bestimmbarkeit eines Wesens noch durch +andere als das practische Vernunftgesetz beruht, in Gott, der blos durch +dieses Gesetz bestimmt wird, eben so wenig, als Achtung fürs Gesetz, +oder Interesse am Schlechthinrechten anzunehmen; und die Philosophen, +welche in diesem Sinne des Worts die Freiheit, als durch die Schranken +der Endlichkeit bedingt, Gott absprachen, hatten daran vollkommen recht. + +Damit nun diese Zergliederung, die neben der Hauptabsicht, unbemerkte +Schwierigkeiten einer Offenbarungscritik zu heben, noch die Nebenabsicht +hatte, einige Dunkelheiten in der critischen Philosophie überhaupt +aufzuklären, und den bisherigen Nichtkennern oder Gegnern derselben +eine neue Thür zu eröfnen, um in sie einzudringen, nicht von critischen +Philosophen selbst misverstanden, und so gedeutet werde, als sey dadurch +die Tugend abermals zur Magd der Lust herabgewürdigt, so machen wir +unsre Gedanken durch folgende Tabelle noch deutlicher: + +_Wollen_, die Bestimmung durch Selbstthätigkeit zur Hervorbringung einer +Vorstellung, als _Handlung_ des Gemüths betrachtet, ist + + +A. + +_rein_, + +wenn _Vorstellung_ sowohl, als _Bestimmung_, durch absolute +Selbstthätigkeit hervorgebracht ist. -- Dieses ist nur in einem Wesen +möglich, das blos _thätig_ und nie _leidend_ ist, in Gott. + + +B. + +_nicht rein_, + + +_a._ + +wenn zwar die _Bestimmung_, aber nicht die _Vorstellung_ durch +Selbstthätigkeit hervorgebracht wird. -- Bei der Bestimmung durch den +sinnlichen Trieb in endlichen Wesen. + + +_b._ + +wenn zwar die _Vorstellung_, aber nicht die _Bestimmung_ durch +Selbstthätigkeit hervorgebracht wird. -- Nun aber soll schon vermöge des +Begriffs des Wollens die Bestimmung allemahl durch Selbstthätigkeit +hervorgebracht werden; folglich ist dieser Fall nur unter der Bedingung +denkbar, daß zwar die eigentliche _Bestimmung_ als _Handlung_ durch +Spontaneität geschehe, der _bestimmende Trieb_ aber eine Affection +sey. -- Sittliche Bestimmung des Willens in endlichen Wesen vermöge des +Triebs der Selbstachtung, als eines sittlichen Interesse. + +Reines _Wollen_ ist demnach in endlichen Wesen nicht möglich, +weil das Wollen nicht Geschäft des reinen Geistes, sondern +des empirisch-bestimmbaren Wesens ist; aber wohl ein reines +_Begehrungsvermögen_, als _Vermögen_, welches nicht dem +empirisch-bestimmbaren Wesen, sondern dem reinen Geiste beiwohnt, und +allein durch sein Daseyn unsre geistige Natur offenbart. -- Anders hat +sich denn auch, so wie ich wenigstens es verstanden habe, die reine +Vernunft durch ihren bevollmächtigten Interpreten unter uns nicht +erklärt, wie aus einer Vergleichung dieser Darstellung mit der in der +Critik der practischen Vernunft sich ergeben dürfte[7]. + + +III. + +Die Affection des Glückseeligkeitstriebes durch das Sittengesetz +zur Erregung der Achtung ist, in Beziehung auf ihn, _als_ +Glückseeligkeitstrieb, blos _negativ_: auch die Selbstachtung wirkt so +wenig Glückseeligkeit, wenn Glückseeligkeit, wie es geschehen muß, blos +in das _angenehme_ gesetzt wird, daß sie vielmehr steigt, so wie jene +fällt, und daß man sich nur um so mehr achten kann, je mehr von seiner +Glückseeligkeit man der Pflicht aufgeopfert hat. Dennoch ist zu +erwarten, daß das Sittengesetz den Glückseeligkeitstrieb, selbst _als_ +Glückseeligkeitstrieb, wenigstens mittelbar auch _positiv_ afficiren +werde, um Einheit in den ganzen, rein- und empirisch-bestimmbaren +Menschen zu bringen; und da dieses Gesetz ein _Primat_ in uns verlangt, +so ist es sogar zu fordern[8]. + +Nemlich der Glückseeligkeitstrieb wird vors erste durch das Sittengesetz +nach Regeln eingeschränkt; ich _darf_ nicht alles wollen, wozu dieser +Trieb mich bestimmen könnte. Durch diese vors erste blos negative +Gesetzmäßigkeit nun kommt der Trieb, der vorher gesetzlos und blind vom +Ohngefähr oder der blinden Naturnothwendigkeit abhing, überhaupt unter +ein Gesetz, und Wird auch da, wo das Gesetz nicht redet, wenn dieses +Gesetz nur für ihn _alleingültig_ ist, eben durch das Stillschweigen des +Gesetzes, _positiv_ gesetzmäßig, (gesetzlich noch nicht). Darf ich +_nicht_ wollen, was das Sittengesetz verbietet, so darf ich alles +wollen, was es _nicht_ verbietet -- nicht aber, ich _soll_ es wollen, +denn das Gesetz schweigt ganz; sondern das hängt ganz von meiner freien +Willkühr ab. -- Dieses _Dürfen_ ist einer der Begriffe, die ihren +Ursprung an der Stirne tragen. Er ist nemlich offenbar durch das +Sittengesetz bedingt; -- die Naturphilosophie weiß nur von _können_, +oder _nicht können_, aber von keinem _dürfen_: -- aber er ist durch +dasselbe nur negativ bedingt, und überläßt die positive Bestimmung +lediglich der Neigung. + +Was man, wegen des Stillschweigens des Gesetzes, darf, heißt, insofern +es auf das Gesetz bezogen wird, negativ _nicht unrecht_; und insofern es +auf die dadurch entstehende Gesetzmäßigkeit des Triebes bezogen wird, +positiv _ein Recht_. Zu allem, was _nicht unrecht ist, habe ich ein +Recht_[9]. + +Insofern das Gesetz durch sein Stillschweigen dem Triebe ein Recht +giebt, ist dieser blos _gesetzmäßig_; der Genuß wird durch dieses +Stillschweigen blos (moralisch) _möglich_. Dies leitet uns auf eine +Modalität der Berechtigung des Triebes, und es läßt sich erwarten, daß +der Trieb durch das practische Gesetz mittelbar auch _gesetzlich_ -- daß +ein Genuß durch dasselbe auch _wirklich_ werden könne. -- Dieser +letztere Ausdruck kann nun nicht soviel heißen, als ob die Sinnlichkeit +durch einen ihr vom Sittengesetze gegebnen Stoff in der Receptivität +positiv angenehm afficirt werden solle, wovon die Unmöglichkeit schon +oben zur Genüge dargethan worden; -- der Genuß soll nemlich nicht +_physisch-_, sondern _moralisch-wirklich_ gemacht werden, welcher +ungewöhnliche Ausdruck sogleich seine völlige Klarheit erhalten wird. +Eine solche moralische Wirklichmachung des Genusses müßte sich noch +immer auf jene negative Bestimmung des Triebes durchs Gesetz gründen. +Durch diese nun erhielt der Trieb vors erste ein Recht. Nun aber können +Fälle eintreten, wo das Gesetz seine Berechtigung zurücknimmt. So ist +ohne Zweifel jeder berechtiget zu leben; dennoch aber kann es Pflicht +werden, sein Leben aufzuopfern. Dieses Zurücknehmen der Berechtigung +wäre ein förmlicher Widerspruch des Gesetzes mit sich selbst. Nun kann +das Gesetz sich nicht widersprechen, ohne seinen gesetzlichen Character +zu verlieren, aufzuhören, ein Gesetz zu seyn, und gänzlich aufgegeben +werden zu müssen. -- Dieses würde uns nun vors erste darauf führen, daß +alle Objecte des sinnlichen Triebes, laut der Anforderung des +Sittengesetzes sich nicht selbst zu widersprechen, nur Erscheinungen, +nicht Dinge an sich, seyn könnten; daß mithin ein solcher Widerspruch in +den Objecten, insofern sie Erscheinungen sind, gegründet, mithin nur +scheinbar sey. Jener Satz ist also eben so gewiß ein Postulat der +practischen Vernunft, als er ein Theorem der theoretischen ist. Es gäbe +demnach an sich gar keinen Tod, kein Leiden, keine Aufopferung für die +Pflicht, sondern der Schein dieser Dinge gründete sich blos auf das, was +die Dinge zu Erscheinungen macht. + +Aber, da unser sinnlicher Trieb doch einmal auf Erscheinungen geht; da +das Gesetz ihn _als_ solchen, mithin insofern er darauf geht, +berechtigt, so kann es auch diese Berechtigung nicht zurücknehmen; es +muß mithin, vermöge seines geforderten Primats, auch über die Welt der +Erscheinungen gebieten. Nun kann es das nicht _unmittelbar_, da es sich +_positiv_ nur _an das Ding an sich_, an unser oberes, reingeistiges +Begehrungsvermögen wendet; es muß also _mittelbar_, mithin _durch den +sinnlichen Trieb_ geschehen, auf den es negativ allerdings wirkt. Daraus +nun entsteht eine von der negativen Bestimmung des Triebes durch das +Gesetz abgeleitete positive _Gesetzlichkeit_ desselben. -- Wer z. B. für +die Pflicht stirbt, dem nimmt das Sittengesetz ein vorher zugestandnes +Recht; das kann aber das Gesetz nicht thun, ohne sich UN widersprechen; +folglich ist ihm dieses Recht nur insofern er Erscheinung ist, +(hier -- in der Zeit) genommen: sein durch das Gesetz berechtigter +Lebenstrieb fordert es als Erscheinung, mithin in der Zeit, zurück, und +wird durch dieses rechtliche Zurückfordern gesetzlich für die Welt der +Erscheinungen. Wer im Gegentheile auf Anforderung des Gesetzes an ihn +sein Leben nicht aufgeopfert hat, ist des Lebens unwürdig, und muß es, +wenn das Sittengesetz auch für die Welt der Erscheinungen gelten soll, +der Causalität dieses Gesetzes gemäß, als Erscheinung verlieren[10]. + +Aus dieser Gesetzlichkeit des Triebes entsteht der Begriff der +_Glückswürdigkeit_, als das zweite Moment der Modalität der +Berechtigung. -- _Würdig_ ist ein Begriff, der sich offenbar auf +Sittlichkeit bezieht, und der aus keiner Naturphilosophie zu schöpfen +ist; ferner sagt _würdig_ offenbar mehr, als ein Recht, -- wir gestehen +manchem ein Recht zu einem Genusse zu, den wir doch desselben sehr +unwürdig halten, niemanden aber werden wir umgekehrt eines Glücks würdig +achten, auf welches er ursprünglich (nicht etwa hypothetisch) kein Recht +hat; endlich entdeckt man auch im Gebrauche den negativen Ursprung +dieses Begriffs, denn in der Beurtheilung, ob jemand eines +Genusses würdig sey, sind wir genöthiget, den wirklichen Genuß +wegzudenken. -- -- Es ist eine der äußern Anzeigen der Wahrheit der +critischen Moralphilosophie, daß man keinen Schritt in ihr thun kann, +ohne auf einen in der allgemeinen Menschenempfindung tief eingeprägten +Grundsatz zu stoßen, der sich nur aus ihr, und aus ihr leicht und +faßlich erklärt. So ist hier die Billigung und das Verlangen der +Wiedervergeltung (_jus talionis_) allgemeine Menschenempfindung. Wir +gönnen es jedem, daß es ihm eben so gehe, wie ers andern gemacht hat, +und daß ihm gerade so geschehe, wie er gehandelt hat. Wir betrachten +demnach, selbst in der gemeinsten Beurtheilung, die Erscheinungen seines +sinnlichen Triebes, als gesetzlich für die Welt der Erscheinungen; wir +nehmen an, seine Handlungsarten sollen, in Rücksicht auf ihn, als +allgemeines Gesetz gelten. + +Diese Gesetzlichkeit des Triebes fordert nun die völlige Congruenz der +Schicksale eines vernünftigen Wesens mit seinem sittlichen Verhalten, +als erstes Postulat der an sinnliche Wesen sich wendenden practischen +Vernunft: in welchem verlangt wird, daß stets diejenige Erscheinung +erfolge, welche, wenn der Trieb legitim durch das Sittengesetz bestimmt, +und für die Welt der Erscheinungen gesetzgebend gewesen wäre, hätte +erfolgen müssen. -- Und hier sind wir denn zugleich unvermerkt über +eine, von keinem Gegner der critischen Philosophie, so viel ich weiß, +bemerkte, aber darum nicht minder sie drückende Schwierigkeit +hinweggekommen: wie es nemlich möglich sey, das Sittengesetz, welches an +sich nur auf die Willensform moralischer Wesen, als solches anwendbar +ist, auf Erscheinungen in der Sinnenwelt zu beziehen; welches doch, zum +Behuf einer postulirten Congruenz der Schicksale moralischer Wesen mit +ihrem Verhalten, und der übrigen daraus zu deducirenden +Vernunftpostulate, nothwendig geschehen mußte. Diese Anwendbarkeit +nemlich erhellet blos aus der, von der negativen Bestimmung des +Glückseeligkeitstriebes abgeleiteten, Gesetzlichkeit desselben für die +Welt der Erscheinungen. + +Werden endlich im dritten Momente der Modalität Recht, und Würdigkeit in +Verbindung gedacht, in welcher Verbindung das Recht seinen positiven +Character, als Gesetzmäßigkeit der sinnlichen Neigung[11], und die +Würdigkeit ihren negativen, als durch Aufhebung eines Rechts durch ein +Gebot entstanden, verliert; so entsteht ein Begriff, der positiv für uns +überschwenglich ist, weil alle Schranken aus ihm hinweggedacht +werden, negativ aber ein Zustand ist, in dem das Sittengesetz +keine sinnliche Neigung einzuschränken hat, weil keine da +ist -- unendliche Glückseligkeit mit unendlichem Rechte, und +Würdigkeit[12] -- _Seeligkeit_ -- eine unbestimmbare Idee, die aber +dennoch durch das Sittengesetz uns als das letzte Ziel aufgestellt wird, +und an die wir uns, da die Neigungen in uns immer übereinstimmender mit +dem Sittengesetze werden, folglich unsre Rechte sich immer mehr +ausbreiten sollen, stets annähern; aber sie, ohne Vernichtung der +Schranken der Endlichkeit, nie erreichen können. Und so wäre denn der +Begriff des ganzen höchsten Guts, oder _der Seeligkeit_, aus der +Gesetzgebung der practischen Vernunft, deducirbar: der erste Theil +desselben, die _Heiligkeit, rein_; aus der positiven Bestimmung des +obern Begehrungsvermögens durch dieses Gesetz, welches in der Critik der +practischen Vernunft so einleuchtend geschehen ist, daß hier keine +Wiederholung nöthig war: der zweite Theil, die _Seeligkeit_ (im engern +Sinne) _nicht rein_; aus der negativen Bestimmung des niedern +Begehrungsvermögens durch dieses Gesetz. Daß wir aber, um den zweiten +Theil zu deduciren, von empirischen Prämissen ausgehen mußten, darf uns +nicht irren; da theils zwar das zu bestimmende empirisch, das +bestimmende aber rein geistig war; theils in der aus diesen Bestimmungen +deducirten Vernunftidee der Seeligkeit alles empirische weggedacht, und +diese Idee rein geistig aufgefaßt werden sollte, welches für sinnliche +Wesen freilich nicht möglich ist. + + +§. 3. + +_Deduction der Religion überhaupt._ + +Oben wurde, aus der Anforderung des Sittengesetzes, sich durch Aufhebung +seiner Berechtigungen des sinnlichen Triebes nicht zu widersprechen, +eine mittelbare Gesetzlichkeit dieses Triebes selbst, und aus ihr eine +anzunehmende vollkommne Congruenz der Schicksale vernünftiger Wesen mit +ihren moralischen Gesinnungen deducirt. Nun aber hat der Trieb, ob er +gleich hierdurch _gesetzliche Rechte_, als _moralisches_ Vermögen, +bekommt, so wenig eine _gesetzgebende Macht_, als _physisches_ Vermögen; +daß er vielmehr selbst von empirischen Naturgesetzen abhängig ist, und +seine Befriedigung lediglich von ihnen leidend erwarten muß. Jener +Widerspruch des Sittengesetzes mit sich selbst in Anwendung auf +empirisch-bestimmbare Wesen wäre demnach blos weiter hinausgerückt, +nicht gründlich gehoben, denn wenn auch das Gesetz dem Triebe ein Recht +giebt, seine Befriedigung zu fordern, so ist ihm, der nicht blos ein +Recht sucht, sondern die Behauptung in seinem Rechte, das er selbst +nicht behaupten kann, damit noch kein Genüge geschehen; er bleibt nach +wie vor, ohngeachtet der Erlaubniß des Sittengesetzes sich zu +befriedigen, unbefriedigt. Das Sittengesetz selbst also muß, wenn es +sich nicht widersprechen, und aufhören soll, ein Gesetz zu seyn, diese +von ihm selbst ertheilten Rechte behaupten; es muß mithin auch über die +Natur nicht nur gebieten, sondern herrschen. Das kann es nun nicht in +Wesen, die selbst von der Natur leidend afficirt werden, sondern nur in +einem solchen, welches die Natur durchaus selbstthätig bestimmet; in +welchem moralische Nothwendigkeit, und absolute physische Freiheit sich +vereinigen. So ein Wesen nennen wir _Gott_. Eines Gottes Existenz ist +mithin eben so gewiß anzunehmen, als ein _Sittengesetz_. -- Es _ist_ ein +Gott. + +In Gott herrscht _nur_ das Sittengesetz, und dieses _ohne alle +Einschränkung_. Gott ist _heilig_ und _seelig_, und wenn das letztere in +Beziehung auf die Sinnenwelt gedacht wird, _allmächtig_. + +Gott muß, vermöge der Anforderung des Moralgesetzes an ihn, jene völlige +Congruenz zwischen der Sittlichkeit und dem Glücke endlicher +vernünftiger Wesen hervorbringen, da nur durch und in Ihm die Vernunft +über die sinnliche Natur herrscht: er muß _ganz gerecht_ seyn. + +Im Begriffe alles existirenden überhaupt wird nichts gedacht, als die +Reihe von Ursachen und Wirkungen nach Naturgesetzen in der Sinnenwelt, +und die freien Entschließungen moralischer Wesen in der übersinnlichen. +Gott muß die erstere ganz übersehen, denn er muß die Gesetze der Natur +vermöge seiner Causalität durch Freiheit bestimmt, und, der nach +denselben fortlaufenden Reihe der Ursachen und Wirkungen den ersten Stoß +gegeben haben: er muß die letztern alle kennen, denn alle bestimmen den +Grad der Moralität eines Wesens; und dieser Grad ist der Maaßstab, nach +welchem die Austheilung des Glücks an vernünftige Wesen, laut des +Moralgesetzes, dessen Executor er ist, geschehen muß. Da nun außer +diesen beiden Stücken für uns nichts denkbar ist, so müssen wir Gott +_allwissend_ denken. + +So lange endliche Wesen endlich bleiben, werden sie -- denn das ist der +Begriff der Endlichkeit in der Moral -- noch unter andern Gesetzen +stehen, als denen der Vernunft; sie werden folglich die völlige +Congruenz des Glücks mit der Sittlichkeit durch sich selbst nie +hervorbringen können. Nun aber fordert das Moralgesetz dies ganz +unbedingt. Daher kann dieses Gesetz nie aufhören gültig zu seyn, da es +nie erreicht seyn wird; seine Forderung kann nie ein Ende nehmen, da +sie nie erfüllt seyn wird. Es gilt für die Ewigkeit. -- Es thut diese +Forderung an jenes heilige Wesen, in Ewigkeit das höchste Gut in allen +vernünftigen Naturen zu befördern; in Ewigkeit das Gleichgewicht +zwischen Sittlichkeit und Glück herzustellen: jenes Wesen muß also +selbst ewig seyn, um einem ewigen Moralgesetze, das seine Natur +bestimmt, zu entsprechen; und es muß, diesem Gesetze gemäß, allen +vernünftigen Wesen, an die dieses Gesetz gerichtet ist, und von welchen +es Ewigkeit fordert, die Ewigkeit geben. Es muß also ein _ewiger Gott_ +seyn, und jedes moralische Wesen muß _ewig_ fortdauern[TN3], wenn der +Endzweck des Moralgesetzes nicht unmöglich seyn soll. + +Diese Sätze nennen wir, als mit der Anforderung der Vernunft uns +endlichen Wesen ein practisches _Gesetz_ zu geben, unmittelbar +verbunden, und von ihr unzertrennlich, _Postulate_ der Vernunft. Nemlich +diese Sätze werden nicht etwa durch das Gesetz _geboten_, welches ein +_practisches_ Gesetz für _Theoreme_ nicht kann, sondern sie müssen +nothwendig angenommen werden, wenn die Vernunft gesetzgebend seyn soll. +Ein solches Annehmen nun, zu dem die Möglichkeit der Anerkennung eines +Gesetzes überhaupt uns nöthiget, nennen wir _ein Glauben_. -- Da Da +jedoch diese Sätze sich blos auf die Anwendung des Sittengesetzes auf +_endliche_ Wesen, wie sich oben aus der Deduction derselben hinlänglich +ergeben hat, nicht aber auf die Möglichkeit des Gesetzes an sich, welche +Untersuchung für uns transscendent ist, sich gründen, so sind sie in +dieser Form nur _subjectiv_, d. i. nur für endliche Naturen, -- für +diese aber, da sie auf den bloßen Begriff der moralischen Endlichkeit, +abgesehen von allen besonderen Modificationen derselben sich gründen, +_allgemeingültig_. Wie der unendliche Verstand sein Daseyn und seine +Eigenschaften anschauen möge, können wir, ohne selbst der unendliche +Verstand zu seyn, nicht wissen. + +Die Bestimmungen im Begriffe Gottes, den die durch das Moralgebot +praktisch bestimmte Vernunft aufstellte, lassen sich in zwei +Hauptklassen theilen: die erste enthält diejenigen, welche sein Begriff +selbst unmittelbar giebt, daß er nemlich gänzlich und allein durch das +Sittengesetz[13] bestimmt sey; die zweite diejenigen, welche ihm in +Beziehung auf die Möglichkeit endlicher moralischer Wesen zukommen, um +welcher Möglichkeit willen wir eben seine Existenz annehmen mußten. Die +erstern stellen Gott dar als die vollkommenste Heiligkeit, in welcher +das Sittengesetz sich ganz beobachtet darstellt, als das Ideal aller +moralischen Vollkommenheit; und zugleich als den Alleinseligen, weil er +der Alleinheilige ist; mithin als Darstellung des erreichten Endzwecks +der practischen Vernunft, als das _höchste Gut_ selbst, dessen +Möglichkeit sie postulirte: die zweiten als den obersten Weltregenten +nach moralischen Gesetzen, als Richter, aller vernünftigen Geister. Die +erstem betrachten ihn an und für sich selbst, nach seinem _Seyn_, und er +erscheint durch sie als vollkommenster Beobachter des Moralgesetzes: die +zweiten nach den Wirkungen dieses Seyns auf andere moralische Wesen, und +er ist vermöge derselben höchster, niemanden untergeordneter Executor +der Verheißungen des Moralgesetzes, mithin auch Gesetzgeber; welche +Folgerung aber noch nicht unmittelbar klar ist, sondern unten +weitläufiger erörtert werden soll. So lange wir nun bei diesen +Wahrheiten, als solchen, stehen bleiben, haben wir zwar eine +_Theologie_, die wir haben mußten, um unsre theoretischen Überzeugungen, +und unsre practische Willensbestimmung nicht in Widerspruch zu setzen; +aber noch keine _Religion_, die selbst wieder als Ursache auf diese +Willensbestimmung einen Einfluß hätte. Wie entsteht nun aus Theologie +Religion? + +Theologie ist bloße Wissenschaft, todte Kenntniß ohne practischen +Einfluß; Religion aber soll der Wortbedeutung nach (_religio_) etwas +seyn, das uns _verbindet_, und zwar _stärker_ verbindet, als wir es ohne +dasselbe waren. In wiefern diese Wortbedeutung hier der Strenge nach +anwendbar sey, muß sich sogleich ergeben. + +Nun scheint es vors erste; daß Theologie auf solche Principien gegründet +nie bloße Wissenschaft ohne practischen Einfluß seyn könne, sondern daß +sie, durch vorhergegangene Bestimmung des Begehrungsvermögens bewirkt, +hinwiederum auf dasselbe zurückwirken müsse. Bei jeder Bestimmung des +untern Begehrungsvermögens müssen wir wenigstens die Möglichkeit des +Objects unsrer Begierde annehmen, und durch dieses Annehmen wird die +Begierde, die vorher blind und unvernünftig war, erst gerechtfertiget, +und theoretisch vernünftig; hier also findet diese Zurückwirkung +unmittelbar statt. Die Bestimmung des obern Begehrungsvermögens aber, +das Gute zu wollen, ist _an sich_ vernünftig, denn sie geschieht +unmittelbar durch ein Gesetz der Vernunft und bedarf keiner +Rechtfertigung durch Anerkennung der Möglichkeit ihres Objects: diese +Möglichkeit aber nicht anerkennen, das wäre gegen die Vernunft, und +mithin ist das Verhältniß hier umgekehrt. Beim untern Begehrungsvermögen +geschieht die Bestimmung erst durchs Object; beim obern wird das Object +erst durch die Bestimmung des Willens realisirt. + +Der Begriff von etwas, das schlechthin _recht_ ist[14], hier insbesondre +von der nothwendigen Congruenz des Grades des Glücks eines vernünftigen, +oder eines als solches betrachteten Wesens; mit dem Grade seiner +sittlichen Vollkommenheit, ist in unsrer Natur, unabhängig von +Naturbegriffen, und von der durch dieselben möglichen Erfahrung, _a +priori_ da. Betrachten wir diese Idee nur blos als Begriff, ohne +Rücksicht auf das durch dieselbe bestimmte Begehrungsvermögen, so kann +sie uns nichts weiter seyn, und werden, als ein durch die Vernunft +unsrer Urtheilskraft gegebnes Gesetz zur Reflexion, über gewisse Dinge +in der Natur, sie auch noch in einer andern Absicht, als der ihres +_Seyns_, nemlich der ihres _Seynsollens_, zu betrachten. In diesem Falle +scheint es vors erste, daß wir gänzlich gleichgültig gegen die +Übereinstimmung mit dieser Idee bleiben, und weder Wohlgefallen noch +Interesse für dieselbe empfinden würden. + +Aber auch dann wäre alles, was außer uns mit dem _a priori_ in uns +vorhandenen Begriffe des Rechts übereinstimmend gefunden würde, +zweckmäßig für eine uns durch die Vernunft aufgegebne Art über die Dinge +zu reflectiren, und müßte, da alle Zweckmäßigkeit mit Wohlgefallen +angeblickt wird, ein Gefühl der Lust in uns erregen. Und so ist es denn, +auch wirklich. Die Freude über das Mißlingen böser Absichten, und über +die Entdeckung und Bestrafung des Bösewichts, eben so, wie über das +Gelingen redlicher Bemühungen, über die Anerkennung der verkannten +Tugend, und über die Entschädigung des Rechtschaffnen für die auf dem +Wege der Tugend erlittenen Kränkungen und gemachten Aufopferungen ist +allgemein, im Innersten der menschlichen Natur gegründet, und die nie +versiegende Quelle des Interesse, das wir an Dichtungen nehmen. Wir +gefallen uns in so einer Welt, wo alles der Regel des Rechts gemäß ist, +weit besser, als in der wirklichen, wo wir so mannigfaltige Verstoße +gegen dieselbe zu entdecken glauben. -- Aber es kann uns auch etwas, +ohne daß wir Interesse dafür fühlen, d. i. ohne daß wir das Daseyn des +Gegenstandes begehren, gefallen; und von der Art ist z. B. das +Wohlgefallen am Schönen. Wäre es mit dem Wohlgefallen am Rechten eben so +beschaffen, so wäre dasselbe ein Gegenstand unsrer bloßen Billigung. +Wenn uns einmal ein Gegenstand gegeben wäre, der diesem Begriffe +entspräche, so könnten wir nicht vermeiden, Vergnügen, und bei dem +Anblicke eines Gegenstandes, der ihm widerspräche, Mißvergnügen zu +empfinden; aber es würde dadurch noch keine Begierde in uns entstehen, +daß überhaupt etwas gegeben werden möchte, worauf dieser Begriff +anwendbar sey. Hier wäre also bloße Bestimmung des Gefühls der Lust und +Unlust, ohne die geringste Bestimmung des Begehrungsvermögens. + +Abgerechnet, daß der Begriff des _Sollens_ an sich schon eine Bestimmung +des Begehrungsvermögens, das Daseyn eines gewissen Objects zu wollen, +anzeigt: so bestätigt es die Erfahrung eben so allgemein, daß wir auf +gewisse Gegenstände nothwendig diesen Begriff anwenden, und die +Übereinstimmung derselben mit ihm unnachläßlich verlangen. So sind wir +in der Welt der Dichtungen, im Trauerspiele, oder Romane, nicht eher +befriedigt, bis wenigstens die Ehre des unschuldig Verfolgten gerettet, +und seine Unschuld anerkannt, der ungerechte Verfolger aber entlarvt +ist, und die gerechte Strafe erlitten hat, so angemessen es auch dem +gewöhnlichen Laufe der Dinge in der Welt seyn mag, daß dies nicht +geschehe; zum sichern Beweise, daß wir es nicht von uns erhalten können, +dergleichen Gegenstände, wie die Handlungen moralischer Wesen, und ihre +Folgen sind, blos nach der Causalität der Naturgesetze zu betrachten; +sondern daß wir sie nothwendig mit dem Begriffe des Rechts vergleichen +müssen. Wir sagen in solchen Fällen, das Stück sey nicht geendigt; und +eben so wenig können wir bei Vorfällen in der wirklichen Welt, wenn wir +z. B. den Bösewicht im höchsten Wohlstände mit Ehre und Gut gekrönt, +oder den Tugendhaften verkannt, verfolgt, und unter tausend Martern +sterben sehen, uns befriedigen, wenn nun alles aus, und der Schauplatz +auf immer geschlossen seyn soll. Unser Wohlgefallen an dem, was recht +ist, ist also keine bloße Billigung, sondern es ist mit Interesse +verbunden. -- Es kann aber ein Wohlgefallen gar wohl mit einem Interesse +verbunden seyn, ohne daß wir darum diesem Wohlgefallen eine Causalität +zur Hervorbringung des Objects desselben zuschreiben; ohne daß wir auch +nur das geringste zum Daseyn des Gegenstandes desselben beitragen +wollen, oder auch nur wollen können. Dann ist das Verlangen nach diesem +Daseyn ein _müßiger Wunsch_ (_pium desiderium_). Wir mögen es begehren +so heftig wir wollen, wir müssen uns doch bescheiden, daß wir keinen +rechtlich gegründeten Anspruch darauf machen können. So ist das Begehren +vieler Arten des Angenehmen blos ein müßiger Wunsch. Wer verlangt z. B. +nicht nach anhaltendem ungestümen Wetter einen hellen Tag? aber einem +solchen Verlangen können wir gar keine Causalität zur Hervorbringung +eines solchen Tages zuschreiben. + +Hätte es mit dem Wohlgefallen am Sittlich-guten eine solche Bewandtniß, +wie mit irgend einem der Dinge, die wir angeführt haben, so könnten wir +keine Theologie haben, und bedürften keiner Religion: denn so innig wir +auch im letzten Falle die Fortdauer der moralischen Wesen, und einen +allmächtigen, allwissenden und gerechten Vergelter ihrer Handlungen +wünschen müßten, so wäre es doch sehr vermessen, aus einem bloßen +Wunsche, so allgemein und so stark er auch wäre, auf die Realität seines +Objects zu schließen, und dieselbe auch nur als subjectiv-gültig +anzunehmen. + +Aber die Bestimmung des Begehrungsvermögens durch das Moralgesetz, das +Recht zu wollen, soll eine Causalität haben, es wenigstens zum Theil +wirklich hervorzubringen. Wir sind unmittelbar genöthigt, das Recht in +unsrer eignen Natur als von uns abhängig zu betrachten; und wenn wir +etwas dem Begriffe desselben widerstreitendes in uns entdecken, so +empfinden wir nicht bloßes Mißvergnügen, wie bei der Nichterfüllung +eines müßigen Wunsches, oder auch nur bloßen Unwillen gegen uns selbst, +wie bei der Abwesenheit eines Gegenstandes unsres Interesse, daran wir +selbst Schuld sind (also bei Vernachlässigung einer Regel der Klugheit), +sondern Reue, Schaam, Selbstverachtung. In Absicht des Rechts _in uns_ +fordert also das Moralgesetz in uns schlechterdings eine Causalität zur +Hervorbringung desselben, in Absicht desselben _außer uns_ aber kann es +dieselbe nicht geradezu fordern, weil wir dasselbe nicht als unmittelbar +von uns abhängig betrachten können, da dieses nicht durch moralische +Gesetze, sondern durch physische Macht hervorgebracht werden muß. In +Absicht des letztern also wirkt das Moralgesetz in uns ein bloßes +Verlangen des Rechts, aber kein Bestreben es hervorzubringen. Dieses +Verlangen des Rechts außer uns, d. i. einer dem Grade unsrer Moralität +angemessenen Glückseligkeit ist wirklich _durch das Moralgesetz_ +entstanden. Glückseligkeit zwar überhaupt zu verlangen, ist ein +Naturtrieb; diesem gemäß aber verlangen wir sie unbedingt, +uneingeschränkt, und ohne die geringste Rücksicht auf etwas außer uns; +mit Moralbegriffen aber, d. i. als vernünftige Wesen, bescheiden wir uns +bald, gerade nur dasjenige Maaß derselben verlangen zu können, dessen +wir werth sind, und diese Einschränkung des Glückseligkeitstriebes ist +unabhängig von aller religiösen Belehrung selbst der ununterrichtetsten +Menschheit tief eingeprägt, der Grund aller Beurtheilung über die +Zweckmäßigkeit der menschlichen Schicksale, und jenes eben unter dem +unbelehrtesten Theile der Menschheit am meisten ausgebreiteten +Vorurtheils, daß der ein vorzüglich böser Mensch seyn müsse, den +vorzüglich traurige Schicksale treffen. + +Dieses Verlangen aber ist so wenig weder _müßig_, d. i. ein solches, +dessen Befriedigung wir zwar gerne sehen, bei dessen Nichtbefriedigung +wir uns aber auch zur Ruhe weisen lassen würden, noch unberechtigt, daß +vielmehr das Moralgesetz _das Recht in uns_ zur Bedingung _des Rechts +außer uns_ macht: (das heißt nicht soviel, als ob es nur unter der +Bedingung Gehorsam von uns verlange, wenn wir die demselben angemessene +Glückseligkeit erwarten dürfen [denn, es gebietet ohne alle Bedingung], +sondern, daß es uns alle Glückseligkeit nur als Bedingung unsers +Gehorsams möglich darstellt; das Gebot nemlich ist das unbedingte, die +Glückseligkeit aber das dadurch bedingte:) und dies thut es dadurch, +indem es unsre Handlungen dem Princip der Allgemeingültigkeit +unterzuordnen befiehlt; da _allgemeines Gelten_ (nicht blos Gültigkeit) +_des Moralgesetzes_ und _dem Grade der Moralität jedes vernünftigen +Wesens völlig angemessene Glückseligkeit_ identische Begriffe sind. Wenn +nun die Regel des Rechts nie allgemeingeltend werden weder würde noch +könnte, so bliebe zwar darum immer jene Forderung der Causalität des +Moralgesetzes zur Hervorbringung des Rechts in uns, als Factum da, aber +es wäre schlechterdings unmöglich, daß sie _in concreto_, in einer Natur +wie die unsrige, erfüllt werden könnte. Denn sobald wir bei einer +moralischen Handlung uns nur fragten: was mache ich doch? so müßte unsre +theoretische Vernunft uns antworten: ich ringe, etwas schlechthin +unmögliches möglich zu machen, ich laufe nach einer Schimäre, ich handle +offenbar unvernünftig; und sobald wir wieder auf die Stimme des Gesetzes +hörten, müßten wir urtheilen: ich denke offenbar unvernünftig, indem ich +dasjenige, was mir schlechthin als Princip aller meiner Handlungen +aufgestellt ist, für unmöglich erkläre. Folglich wäre in diesem +Zustande, so fortdauernd auch die Forderung des Moralgesetzes, eine +Causalität in uns zu haben, bliebe, eine fortgesetzte Erfüllung +desselben nach Regeln schlechterdings unmöglich; sondern unser +Ungehorsam oder Gehorsam hinge davon ab, ob eben der Ausspruch der +theoretischen, oder der der practischen Vernunft das Übergewicht in +unserm Gemüthe hätte (wobei jedoch im letztern Falle offenbar die +theoretischgeleugnete Möglichkeit des Endzwecks des Moralgesetzes +stillschweigend angenommen, und durch unsre Handlung anerkannt würde); +worüber wir, nach aufgehobner Machtgewalt des practischen Vermögens über +das theoretische nichts bestimmen könnten, folglich weder freie, noch +moralische, noch der Imputation fähige Wesen, sondern wieder ein Spiel +des Zufalls, oder eine durch Naturgesetze bestimmte Maschine würden. +Theologie also ist, auf diese Grundsätze gebaut, in Concreto betrachtet +nie bloße Wissenschaft, sondern wird ganz unmittelbar in ihrer +Entstehung schon dadurch Religion, indem sie allein, durch +Aufhebung[TN4] des Widerspruchs zwischen unsrer theoretischen und unsrer +practischen Vernunft, eine fortgesetzte Causalität des Moralgesetzes in +uns möglich macht. + +Und dies zeigt denn auch, welches wir blos im Vorbeigehn erinnern, das +eigentliche Moment des moralischen Beweises für das Daseyn Gottes. Wie +man aus theoretisch anerkannten Wahrheiten practische Folgerungen +herleiten könne, welche dann eben den Grad der Gewißheit haben, als die +Wahrheiten, auf welche sie sich gründen, wie z. B. aus unsrer _a priori_ +theoretisch erwiesenen Abhängigkeit von Gott die Pflicht folgen werde, +sich gegen ihn dieser Abhängigkeit gemäß zu betragen, hat man immer +leicht einsehen zu können geglaubt, weil man sich an diesen Gang der +Folgerung gewöhnt hatte, da sie doch eigentlich gar nicht begreiflich +ist, weil sie nicht richtig ist, indem der theoretischen Vernunft keine +Machtgewalt über die practische zugeschrieben werden kann. Umgekehrt +aber können aus einem practischen Gebote, das schlechthin _a priori_ +ist, und sich auf keine theoretischen Sätze, als seine Prämissen, +gründet, theoretische Sätze abgeleitet werden, weil der practischen +Vernunft allerdings eine Machtgewalt über die theoretische, doch gemäß +den eignen Gesetzen derselben, zuzuschreiben ist. Es ist also ganz der +umgekehrte Gang der Folgerung, und hat man sie je misverstanden, so ist +es blos daher gekommen, weil man sich das Moralgesetz nicht als +schlechthin _a priori_, und die Causalität desselben nicht als +schlechthin (nicht theoretisch, aber practisch) nothwendig dachte. + +Der Widerspruch zwischen theoretischer und practischer Vernunft ist nun +gehoben, und die Handhabung des Rechts ist einem Wesen übertragen +worden, in welchem die Regel desselben nicht blos _allgemeingültig_, +sondern _allgemeingeltend_ ist, der also das Recht auch außer uns uns +zusichern kann. -- Sie ist allgemeingeltend für die Natur, die nicht +moralisch ist, aber auf die Glückseligkeit moralischer Wesen Einfluß +hat. Insofern auf diese Glückseligkeit auch andrer moralischen Wesen +Betragen einfließt, lassen auch diese sich betrachten als Natur. In +dieser Rücksicht ist Gott der Bestimmer der durch die Causalität ihres +Willens in der Natur hervorgebrachten Wirkungen, aber nicht ihres +Willens selbst. + +Moralische Wesen aber, _als solche_, d. i. in Absicht ihres Willens, +können nicht so durch den Willen des allgemeinen Gesetzgebers bestimmt +werden, wie die unmoralische Natur, denn sonst hörten sie auf es zu +seyn, und die Bestimmung der erstem durch diesen Willen muß, wenn sich +ihre Möglichkeit zeigen sollte, ganz etwas anderes seyn, als die der +letztern. Die letztere kann nie selbst moralisch werden, sondern mir in +Übereinstimmung mit den moralischen Ideen eines vernünftigen Wesens +gesetzt werden; die erstem sollen frei, und blos durch sich erste +Ursachen moralischer Bestimmungen seyn. In Absicht der letztern ist also +Gott nicht eigentlich Gesetzgeber, sondern Beweger, Bestimmer; sie ist +bloßes Instrument, und der moralisch handelnde blos Er. + +Moralische Wesen sind aber, nicht nur insofern sie nach Naturgesetzen +_thätig_, sondern auch insofern sie nach denselben _leidend_ sind, +Theile der Natur, und als solche Gegenstand der Bestimmung der Natur +nach moralischen Ideen, insofern durch dieselbe ihnen der gebührende +Grad der Glückseligkeit zugemessen wird, und als solche sind sie völlig +in der moralischen Ordnung, wenn der Grad ihrer Glückseligkeit dem Grade +ihrer sittlichen Vollkommenheit völlig angemessen ist. + +Dadurch nun kommen wir zuerst, daß ich mich so ausdrücke, in +Correspondenz mit Gott. Wir sind genöthigt bei allen unsern +Entschließungen auf ihn aufzusehen, als den, der den moralischen Werth +derselben allein und genau kennt, da er nach ihnen unsre Schicksale zu +bestimmen hat, und dessen Billigung oder Misbilligung das einzig +richtige Unheil über dieselben ist. Unsre Furcht, unsre Hoffnung, alle +unsre Erwartungen beziehen sich auf ihn: nur in seinem Begriffe von uns +finden wir unsern wahren Werth. Die heilige Ehrfurcht vor Gott, die +dadurch nothwendig in uns entstehen muß, verbunden mit der Begierde der +nur von ihm zu erwartenden Glückseligkeit, bestimmet nicht unser oberes +Begehrungsvermögen, das Recht überhaupt zu wollen, (das kann sie nie, da +sie selbst auf die schon geschehene Bestimmung desselben sich gründet) +sondern unsern empirisch-bestimmbaren Willen, dasselbe wirklich in uns +anhaltend und fortgesetzt hervorzubringen. Hier ist also schon +Religion, gegründet auf die Idee von Gott, als Bestimmer der Natur nach +moralischen Zwecken, und in uns auf die Begierde der Glückseligkeit, +welche aber gar nicht etwa unsre Verbindlichkeit zur Tugend, sondern nur +unsre Begierde, dieser Verbindlichkeit Genüge zu thun, vermehrt, und +verstärkert. + +Nun läßt aber ferner das allgemeine Gelten des göttlichen Willens für +uns als _passive_ Wesen, uns auf die Allgemeingültigkeit desselben für +uns auch als active Wesen schließen. Gott richtet uns nach einem +Gesetze, das ihm nicht anders, als durch _seine_ Vernunft gegeben seyn +kann, folglich nach seinem durch das Moralgesetz bestimmten Willen. +Seinem Urtheile also liegt sein _Wille, als allgemeingeltendes Gesetz_ +für vernünftige Wesen, auch insofern sie activ sind, zum Grunde, indem +ihre Übereinstimmung mit demselben der Maaßstab ist, nach welchem ihnen, +als passiven, ihr Antheil an der Glückseligkeit zugemessen wird. Die +Anwendbarkeit dieses Maaßstabes erhellet sogleich daraus, weil die +Vernunft ihr selbst nie widersprechen kann, sondern in allen +vernünftigen Wesen eben dasselbe aussagen, folglich der durch das +Moralgesetz bestimmte Wille Gottes völlig gleichlautend mit dem uns +durch eben dieselbe Vernunft gegebnen Gesetze seyn muß. Es ist nach +diesem für die _Legalität_ unsrer Handlungen völlig gleichgültig, ob +wir sie dem Vernunftgesetze darum gemäß einrichten, weil unsre Vernunft +gebietet; oder darum, weil Gott das will, was unsre Vernunft fordert: ob +wir unsre Verbindlichkeit vom bloßen Gebote der Vernunft, oder ob wir +sie vom Willen Gottes herleiten: -- ob es aber für die _Moralität_ +derselben völlig gleichgültig sey, ist dadurch noch nicht klar, und +bedarf einer weitern Untersuchung. + +_Unsre Verbindlichkeit vom Willen Gottes ableiten_, heißt, seinen +Willen, _als solchen_, für unser Gesetz anerkennen; sich darum zur +Heiligkeit verbunden erachten, weil Er sie von uns fordert. Es ist also +dann nicht blos von einer Vollbringung des Willens Gottes, der Materie +des Wollens nach, sondern von einer auf die Form desselben gegründeten +Verbindlichkeit die Rede; -- wir handeln dem Gesetze der Vernunft gemäß, +weil es _Gottes_ Gesetz ist. + +Hierbei entstehen folgende zwei Fragen: Giebt es eine Verbindlichkeit, +dem Willen Gottes, als solchem, zu gehorchen, und worauf könnte sich +dieselbe gründen? und dann: Wie erkennen wir das Gesetz der Vernunft in +uns als Gesetz Gottes? Wir gehen an die Beantwortung der ersten. + +Schon der Begriff von Gott wird uns blos durch unsre Vernunft gegeben, +und blos durch sie, insofern sie _a priori_ gebietend ist, realisirt, +und es ist schlechterdings keine andre Art gedenkbar, auf welche wir zu +diesem Begriffe kommen könnten. Ferner verbindet uns die Vernunft ihrem +Gesetze zu gehorchen, ohne Rückweisung an einen Gesetzgeber über sie, so +daß sie selbst verwirrt und schlechterdings vernichtet wird, und aufhört +Vernunft zu seyn, wenn man annimmt, daß noch etwas anderes ihr gebiete, +als sie sich selbst. Stellt sie uns nun den Willen Gottes als völlig +gleichlautend mit ihrem Gesetze dar, so verbindet sie uns freilich +mittelbar, auch diesem zu gehorchen; aber diese Verbindlichkeit gründet +sich auf nichts anders, als auf die Übereinstimmung desselben mit ihrem +eignen Gesetze, und es ist kein Gehorsam gegen Gott möglich, ohne aus +Gehorsam gegen die Vernunft. Hieraus erhellet nun vors erste zwar +soviel, daß es völlig gleich auch für die _Moralität_ unsrer Handlungen +ist, ob wir uns zu etwas verbunden erachten, darum, weil es unsre +Vernunft befiehlt, oder darum, weil es Gott befiehlt; aber es läßt sich +daraus noch gar nicht einsehen, wozu uns die letztere Vorstellung dienen +soll, da ihre Wirksamkeit die Wirksamkeit der erstern schon voraussetzt, +da das Gemüth schon bestimmt seyn muß, der Vernunft gehorchen zu wollen, +ehe der Wille, Gott zu gehorchen, möglich ist; da es mithin scheint, daß +die letztere Vorstellung uns weder allgemeiner noch stärker bestimmen +könne, als diejenige, von der sie abhängt, und durch die sie erst +möglich wird. Gesetzt aber, es ließe sich zeigen, daß sie unter gewissen +Bedingungen wirklich unsre Willensbestimmung erweitere, so ist vorher +doch noch auszumachen, ob eine Verbindlichkeit sich ihrer überhaupt zu +bedienen statt finde: und da folgt denn unmittelbar aus dem obigen, daß, +obgleich die Vernunft uns verbindet, den Willen Gottes seinem Inhalte +nach (_voluntati ejus materialiter spectatae_) zu gehorchen, weil dieser +mit dem Vernunftgesetze völlig gleichlautend ist, sie doch unmittelbar +keinen Gehorsam fordert, als den für ihr Gesetz, aus keinem andern +Grunde, als weil es ihr Gesetz ist; daß sie folglich, da nur +unmittelbare practische Gesetze der Vernunft verbindend sind, zu keinem +Gehorsam gegen den Willen Gottes, als solchen, (_voluntatem ejus +formaliter spectatam_) verbinde. Die practische Vernunft enthält mithin +kein Gebot, uns den Willen Gottes, als solchen, gesetzlich für uns zu +denken, sondern blos eine Erlaubniß; und sollten wir _a posteriori_ +finden, daß diese Vorstellung uns stärker bestimme, so kann die Klugheit +anrathen, uns derselben zu bedienen, aber Pflicht kann der Gebrauch +dieser Vorstellung nie seyn. Zur Religion also, d. i. zur Anerkennung +Gottes, als moralischen Gesetzgebers, findet keine Verbindlichkeit +statt; um so weniger, da, so nothwendig es auch ist, die Existenz Gottes +und die Unsterblichkeit unsrer Seele anzunehmen, weil ohne diese +Annahme die geforderte Causalität des Moralgesetzes in uns gar nicht +möglich ist, und diese Nothwendigkeit eben so allgemein gilt, als das +Moralgesetz selbst, wir doch nicht einmal sagen können, wir seyen +_verbunden_ diese Sätze anzunehmen, weil Verbindlichkeit nur vom +Practischen gilt. In wie weit aber die Vorstellung von Gott, als +Gesetzgeber durch dieses Gesetz in uns, gelte, hängt von der Ausbreitung +ihres Einflusses auf die Willensbestimmung, und diese hinwiederum von +den Bedingungen ab, unter welchen vernünftige Wesen durch sie bestimmt +werden können. Könnte nemlich gezeigt werden, daß diese Vorstellung +nöthig sey, um dem Gebote der Vernunft überhaupt Gesetzeskraft zu geben +(wovon aber das Gegentheil gezeigt worden ist), so würde sie für alle +vernünftige Wesen gelten; kann gezeigt werden, daß sie in allen +_endlichen_ vernünftigen Wesen die Willensbestimmung erleichtert, so ist +sie gemeingültig für diese; sind die Bedingungen, unter denen sie diese +Bestimmung erleichtert und erweitert, nur von der menschlichen Natur +gedenkbar, so gilt sie, falls sie in allgemeinen Eigenschaften derselben +liegen, für alle, oder wenn sie in besondern Eigenschaften derselben +liegen, nur für einige Menschen. + +Die Bestimmung des Willens, dem Gesetze Gottes überhaupt zu gehorchen, +kann nur durch das Gesetz der practischen Vernunft geschehen, und ist +als bleibender und daurender Entschluß des Gemüths vorauszusetzen. Nun +aber können einzelne Fälle der Anwendung des Gesetzes gedacht werden, in +denen die bloße Vernunft nicht Kraft genug haben würde, den Willen zu +bestimmen, sondern zu Verstärkung ihrer Wirksamkeit noch die Vorstellung +bedarf, daß eine gewisse Handlung durch Gott geboten sey. Diese +Unzulänglichkeit des Vernunftgebotes, als solches, kann keinen ändern +Grund haben, als Verminderung unsrer Achtung gegen die Vernunft in +diesem besondern Falle; und diese Achtung kann durch nichts anderes +vermindert worden seyn, als durch ein derselben widerstreitendes +Naturgesetz, das unsre Neigung bestimmt, und welches mit jenem der +Vernunft, das unser oberes Begehrungsvermögen bestimmt, _in einem und +ebendemselben Subjecte!_ nemlich _in uns_ erscheint, und mithin, wenn +die Würde des Gesetzes blos nach der des gesetzgebenden Subjects +bestimmt wird, von einerlei Range und Werthe mit jenem zu seyn[TN5] +scheinen könnte. Hier noch ganz davon abstrahirt, daß wir in einem +solchen Falle uns täuschen, daß wir die Stimme der Pflicht vor dem +Schreien der Neigung nicht hören, sondern uns in der Lage zu seyn dünken +könnten, wo wir unter bloßen Naturgesetzen stehen; sondern +vorausgesetzt, daß wir die Anforderungen beider Gesetze und ihre Grenze +richtig unterscheiden, und unwidersprechlich erkennen, was unsre Pflicht +in diesem Falle sey, so kann es doch leicht geschehen, daß wir uns +entschließen, nur hier dies einemal eine Ausnahme von der allgemeinen +Regel zu machen, nur dies einemal wider den klaren Ausspruch der +Vernunft zu handeln, weil wir dabei niemanden verantwortlich zu seyn +glauben, als uns selbst, und weil wir meinen, es sey unsre Sache, ob wir +vernünftig oder unvernünftig handeln wollen; es verschlage niemanden +etwas, als uns selbst, wenn wir uns dem Nachtheile, der freilich daraus +für uns entstehen müsse, wenn ein moralischer Richter unsrer Handlungen +sey, unterwerfen, durch welche Strafe unser Ungehorsam gleichsam +abgebüßt zu werden scheint; wir sündigten auf eigne Gefahr. Ein solcher +Mangel an Achtung für die Vernunft gründet sich mithin auf Mangel der +Achtung gegen uns selbst, welche wir bei uns wol verantworten zu können +glauben. Erscheint uns aber die in diesem Falle eintretende Pflicht als +von Gott geboten, oder, welches eben das ist, erscheint das Gesetz der +Vernunft durchgängig und in allen seinen Anwendungen als Gesetz Gottes, +so erscheint es in einem Wesen, in Absicht dessen es nicht in unserm +Belieben steht, ob wir es achten, oder ihm die gebührende Achtung +versagen wollen; wir machen bei jedem wissentlichen Ungehorsame gegen +dasselbe nicht etwa nur eine Ausnahme von der Regel, sondern wir +verleugnen geradezu die Vernunft überhaupt; wir sündigen nicht blos +gegen eine von derselben abgeleitete Regel, sondern gegen ihr erstes +Gebot; wir sind nun, die Verantwortlichkeit zur Strafe, die wir +allenfalls auf uns selbst nehmen könnten, abgerechnet, einem Wesen, +dessen bloßer Gedanke uns die tiefste Ehrfurcht einprägen muß, und +welches nicht zu verehren der höchste Unsinn ist, auch noch für +Verweigerung der ihm schuldigen Ehrfurcht verantwortlich, welche durch +keine Strafe abzubüßen ist. + +Die Idee von Gott, als Gesetzgeber durchs Moralgesetz in uns, gründet +sich also auf eine Entäußerung des unsrigen, auf Übertragung eines +Subjectiven in ein Wesen außer uns, und diese Entäußerung ist das +eigentliche _Princip der Religion_, insofern sie zur Willensbestimmung +gebraucht werden soll. Sie kann nicht im eigentlichsten Sinne unsre +Achtung für das Moralgesetz überhaupt verstärken, weil alle Achtung für +Gott sich blos auf seine anerkannte Übereinstimmung mit diesem Gesetze, +und folglich auf Achtung für das Gesetz selbst gründet; aber sie kann +unsre Achtung für die Entscheidungen derselben in einzelnen Fällen, wo +sich ein starkes Gegengewicht der Neigung zeigt, vermehren; und so ist +es klar, wie, obgleich die Vernunft uns überhaupt erst bestimmen muß dem +Willen Gottes zu gehorchen, doch in einzelnen Fällen die Vorstellung +dieses uns hinwiederum bestimmen könne, der Vernunft zu gehorchen. + +Im Vorbeigehn ist noch zu erinnern, daß diese Achtung für Gott, und die +auf dieselbe gegründete Achtung für das Moralgesetz, als das seinige, +sich auch blos auf die Übereinstimmung desselben mit diesem Gesetze, +d. i. auf seine Heiligkeit gründen müsse, weil sie nur unter dieser +Bedingung Achtung für das Moralgesetz ist, die allein die Triebfeder +jeder rein moralischen Handlung seyn muß. Gründet sie sich etwa auf die +Begierde sich in seine Güte einzuschmeicheln, oder auf Furcht vor seiner +Gerechtigkeit, so läge unserm Gehorsame auch nicht einmal Achtung für +Gott, sondern Selbstsucht zu Grunde. + +Der Pflicht, widerstreitende Neigungen sind wol in allen endlichen Wesen +anzunehmen, denn das ist eben der Begriff des Endlichen in der Moral, +daß es noch durch andere Gesetze, als durch das Moralgesetz, d. i. durch +die Gesetze seiner Natur bestimmt werde; und warum Naturgesetze unter +irgend einer Bedingung, für Naturwesen, auf welch einer erhabnen Stuffe +sie auch stehen mögen, stets und immer mit dem Moralgesetze +zusammenstimmen sollten, läßt sich kein Grund angeben; aber es läßt sich +gar nicht bestimmen, in wie weit, und warum nothwendig dieser +Widerstreit der Neigung gegen das Gesetz die Achtung für dasselbe, als +bloßes Vernunftgesetz, so schwächen solle, daß es, um thätig zu wirken, +noch durch die Idee einer göttlichen Gesetzgebung geheiligt werden +müsse; und wir können uns nicht einbrechen, für jedes vernünftige Wesen, +welches, nicht weil die Neigung in ihm schwächer ist, in welchem Falle +es kein Verdienst haben würde, sondern weil die Achtung für die Vernunft +in ihm stärker ist, dieser Vorstellung zur Willensbestimmung nicht +bedarf, eine weit größere Verehrung zu fühlen, als gegen dasjenige, +welches ihrer bedarf. Es läßt sich also der Religion, insofern sie nicht +bloßer Glaube an die Postulate der practischen Vernunft ist, sondern als +Moment der Willensbestimmung gebraucht werden soll, auch nicht einmal +für Menschen subjective Allgemeingültigkeit (denn nur von dergleichen +kann hier die Rede seyn) zusichern; ob wir gleich auch von der ändern +Seite nicht beweisen können, daß endlichen Wesen überhaupt, oder daß +insbesondere Menschen in diesem Erdenleben eine Tugend möglich sey, die +dieses Moments gänzlich entbehren könne. + +Diese Übertragung der gesetzgebenden Autorität an Gott nun gründet sich +laut obigem darauf, daß ihm durch seine eigne Vernunft ein Gesetz +gegeben seyn muß, welches für uns gültig ist, weil er uns darnach +richtet, und welches mit dem uns durch unsre eigne Vernunft gegebnen, +wornach wir handeln sollen, völlig gleichlautend seyn muß. Hier werden +also zwei an sich von einander gänzlich unabhängige Gesetze, die blos in +ihrem Princip, der reinen practischen Vernunft, zusammenkommen, beide +_für uns_ gültig gedacht, ganz gleichlautend in Absicht ihres Inhalts, +blos in Absicht der Subjecte verschieden, in denen sie[TN6] sich +befinden. Wir können jetzt bei jeder Forderung des Sittengesetzes in uns +sicher schließen, daß eine gleichlautende Forderung in Gott an uns +ergehe, daß also das Gebot des Gesetzes in uns auch Gebot Gottes sey +_der Materie_ nach: aber wir können noch nicht sagen, das Gebot des +Gesetzes in uns, sey schon _als solches_, mithin _der Form_ nach, Gebot +Gottes. Um das letztere annehmen zu dürfen, müssen wir einen Grund +haben, das Sittengesetz in uns als abhängig von dem Sittengesetze in +Gott für uns, zu betrachten, d. i. den Willen Gottes als die Ursache +desselben anzunehmen. + +Nun scheint es zwar ganz einerlei zu seyn, ob wir die Befehle unsrer +Vernunft, als völlig gleichlautend mit dem Befehle Gottes an uns, oder +ob wir sie selbst unmittelbar als Befehle Gottes ansehen; aber theils +wird durch das letztere der Begriff der Gesetzgebung erst völlig +ergänzt, theils aber und vorzüglich muß nothwendig beim Widerstreite der +Neigung gegen die Pflicht die letztere Vorstellung dem Gebote der +Vernunft ein neues Gewicht hinzufügen. + +Den Willen Gottes als Ursache des Sittengesetzes in uns annehmen, kann +zweierlei heißen, nemlich daß der Wille Gottes entweder Ursache vom +_Inhalte_ des Sittengesetzes, oder daß er es nur von _der Existenz des +Sittengesetzes in uns_ sey. Daß das erstere schlechterdings nicht +anzunehmen sey, ist schon aus dem obigen klar, denn dadurch würde +Heteronomie der Vernunft eingeführt, und das Recht einer unbedingten +Willkühr unterworfen, das heißt, es gäbe gar kein Recht. Ob das zweite +gedenkbar sey, und ob sich ein vernünftiger Grund dafür finde, bedarf +einer weitern Untersuchung. + +Die Frage also, um deren Beantwortung, es jetzt zu thun ist, ist diese: +Finden wir irgend einen Grund, Gott als die Ursache der Existenz des +Moralgesetzes in uns anzusehen? oder als Aufgabe ausgedrückt: wir haben +ein Princip zu suchen, aus welchem Gottes Wille, als Grund der Existenz +des Moralgesetzes in uns erkannt werde. Daß das Sittengesetz in uns das +Gesetz Gottes an uns enthalte, und materialiter sein Gesetz sey, ist aus +dem obigen klar: ob es auch der Form nach sein Gesetz, d. i. durch ihn +und als das seinige promulgirt sey, als wodurch der Begriff der +Gesetzgebung vollständig gemacht wird, davon ist jetzt die Frage, welche +mithin auch so ausgedrückt werden kann: hat Gott sein Gesetz an uns +wirklich promulgirt? können wir ein Factum aufweisen, das sich als eine +dergleichen Promulgation bestätigt? + +Würde diese Frage in theoretischer Absicht, blos um unsre Erkenntniß zu +erweitern, erhoben, so könnten wir uns auch ohne Antwort auf dieselbe +begnügen, und schon _a priori_ (vor ihrer Beantwortung) sicher seyn, daß +eine zu dieser Absicht befriedigende Antwort gar nicht möglich sey, +indem nach der Ursache eines Übernatürlichen, nemlich des Moralgesetzes +in uns gefragt, mithin die Categorie der Causalität auf ein Numen +angewendet wird. Da sie aber in practischer Absicht zur Erweiterung der +Willensbestimmung gethan wird, so können wir theils sie nicht so +geradezu abweisen, theils bescheiden wir uns schon zum voraus, daß auch +eine nur subjectiv, d. i. für unsre Denkgesetze, gültige Antwort uns +befriedigen werde. + + +§. 4. + +_Eintheilung der Religion überhaupt, in die natürliche und +geoffenbarte._ + +In der _allgemeinsten_ Bedeutung wird Theologie Religion, wenn die um +unsrer Willensbestimmung durch das Gesetz der Vernunft angenommenen +Sätze practisch auf uns wirken. Diese Wirkung geschieht _entweder_ auf +unser ganzes Vermögen, zur Hervorbringung der Harmonie in desselben +verschiedenen Functionen, indem die theoretische und practische Vernunft +in Übereinstimmung gesetzt, und die postulirte Causalität der letztern +in uns möglich gemacht wird. Hierdurch erst wird Einheit in den Menschen +gebracht, und alle Functionen seines Vermögens auf einen einzigen +Endzweck hingeleitet. _Oder_ sie geschieht insbesondre, nemlich negativ, +auf unser Empfindungsvermögen, indem für das höchste Ideal aller +Vollkommenheit tiefe Ehrfurcht, und für den einzig richtigen Beurtheiler +unsrer Moralität, und gerechten Bestimmer unsrer Schicksale nach +derselben, Vertrauen, heilige Scheu, Dankbarkeit gewirkt wird. Diese +Empfindungen sollen nicht eigentlich den Willen bestimmen; aber sie +sollen die Wirksamkeit der schon geschehenen Bestimmung vermehren. Man +würde aber nicht wohl thun, auf eine unbegrenzte Erhöhung dieser +Empfindungen, besonders insofern sie sich auf den Begriff Gottes als +unsers moralischen Richters gründen,(und welche zusammen das ausmachen, +was man _Frömmigkeit_ nennt) hinzuarbeiten, weil dem eigentlichen +Momente aller Moralität, das was recht ist schlechthin darum zu wollen, +_weil_ es recht ist, dadurch leicht Abbruch geschehen könnte. _Oder_ +endlich sie geschieht unmittelbar auf unsern Willen, durch das dem +Gewichte des Gebots hinzugefügte Moment, daß es Gebot Gottes sey; und +dadurch entsteht Religion in der _eigentlichsten_ Bedeutung. + +Daß das Sittengesetz in uns seinem Inhalte nach als Gesetz Gottes in uns +anzunehmen sey, ist schon aus dem Begriffe Gottes, als unabhängigen +Executors des Vernunftgesetzes überhaupt, klar. Ob wir einen Grund +haben, es auch seiner Form nach dafür anzunehmen, ist die jetzt zu +untersuchende Frage. Da hierbei gar nicht vom Gesetze an sich die Rede +ist, als welches wir in uns haben, sondern vom Urheber des Gesetzes; so +können wir im Begriffe der göttlichen Gesetzgebung von dem Inhalte +(_materia_) derselben hier gänzlich abstrahiren, und haben nur auf ihre +Form zu sehen. Die gegenwärtige Aufgabe ist also die: ein Princip zu +suchen, aus welchem Gott als moralischer Gesetzgeber erkannt werde; oder +es wird gefragt: hat sich Gott uns als moralischer Gesetzgeber +angekündigt, und _wie_ hat er's? + +Dies läßt sich auf zweierlei Art als möglich denken, nemlich daß es +entweder _in uns_, als moralischen Wesen, in unsrer vernünftigen Natur; +oder _außer derselben_ geschehen sey. Nun liegt in unsrer Vernunft, +insofern sie rein _a priori_ gesetzgebend ist, nichts, das uns +berechtigte, dies anzunehmen: wir müssen uns also nach etwas außer ihr +umsehen, welches uns wieder an sie zurückweise, um nun aus ihren +Gesetzen mehr schließen zu können, als wozu diese allein uns +berechtigen: oder wir müssen es ganz aufgeben, aus diesem Princip Gott +als Gesetzgeber zu erkennen. Außer unsrer vernünftigen Natur ist das, +was uns zur Betrachtung und Erkenntniß vorliegt, die Sinnenwelt. In +dieser finden wir allenthalben Ordnung und Zweckmäßigkeit; alles leitet +uns auf eine Entstehung derselben nach Begriffen eines vernünftigen +Wesens. Aber zu allen den Zwecken, auf welche wir durch ihre Betrachtung +geführt werden, muß unsre Vernunft einen letzten, einen Endzweck, als +das Unbedingte zu dem Bedingten, suchen. Alles aber in unsrer Erkenntniß +ist bedingt, außer dem durch die practische Vernunft uns aufgestellten +Zwecke des höchsten Gutes, welcher schlechthin und unbedingt geboten +wird. Dieser allein also ist fähig der gesuchte Endzweck zu seyn; und +wir sind durch die subjective Beschaffenheit unsrer Natur gedrungen, ihn +dafür anzuerkennen. Kein Wesen konnte diesen Endzweck haben, als +dasjenige, dessen practisches Vermögen blos durch das Moralgesetz +bestimmt wird; und keins die Natur demselben anpassen, als dasjenige, +das die Naturgesetze durch sich selbst bestimmt. Dieses Wesen ist Gott. +Gott ist also _Weltschöpfer_. Kein Wesen ist fähig Object dieses +Endzwecks zu seyn, als nur moralische Wesen, weil diese allein des +höchsten Gutes fähig sind. Wir selbst also sind als moralische Wesen +(objetiv) Endzweck der Schöpfung. Wir sind aber, als sinnliche, d. i. +als solche Wesen, die unter den Naturgesetzen stehen, auch Theile der +Schöpfung, und die ganze Einrichtung unsrer Natur, insofern sie von +diesen Gesetzen abhängt, ist Werk des Schöpfers, d. i. des Bestimmers +der Naturgesetze durch seine moralische Natur. Nun hängt es zwar theils +offenbar nicht von der Natur ab, daß die Vernunft in uns eben so, und +nicht anders spricht; theils würde die Frage, ob es von ihr abhänge, daß +_wir_ eben moralische Wesen sind, durchaus dialectisch seyn. Denn +erstens dächten wir uns da den Begriff der Moralität aus uns weg, und +nähmen dennoch an, daß wir dann noch _wir_ seyn würden, d. i. unsre +Identität beibehalten haben würden, welches sich nicht annehmen läßt; +zweitens geht sie auf objective Behauptungen im Felde des Übersinnlichen +aus, in welchem wir nichts objectiv behaupten dürfen[15]. Da es aber +_für uns_ ganz einerlei ist, ob wir uns des Gebots des Moralgesetzes in +uns nicht _bewußt_ sind, oder ob wir überhaupt keine moralischen Wesen +sind; da ferner unser Selbstbewußtseyn ganz unter Naturgesetzen steht: +so folgt daraus sehr richtig, daß es von der Einrichtung der sinnlichen +Natur endlicher Wesen herkomme, daß sie sich des Moralgesetzes in ihnen +_bewußt sind_; und wir dürfen, wenn wir uns vorher nur richtig bestimmt +haben, hinzusetzen: daß sie moralische Wesen _sind_. Da nun Gott der +Urheber dieser Einrichtung ist, so ist die Ankündigung des Moralgesetzes +in uns durch das Selbstbewußtseyn, zu betrachten als Seine Ankündigung, +und der Endzweck, den uns dasselbe aufstellt, als Sein Endzweck, den er +bei unsrer Hervorbringung hatte. So wie wir ihn also für den Schöpfer +unsrer Natur erkennen, müssen wir ihn auch für unsern moralischen +Gesetzgeber anerkennen; weil nur durch eben, eine solche Einrichtung uns +Bewußtseyn des Moralgesetzes in uns, möglich war. Diese Ankündigung +Gottes selbst geschieht nun durch das Übernatürliche in uns; und es darf +uns nicht irren, daß wir, um das zu erkennen, einen Begriff außer +demselben, nemlich den der Natur, zu Hülfe nehmen mußten. Denn theils +war es die Vernunft, die uns das, ohne welches jener Begriff uns zu +unsrer Absicht gar nicht hätte dienen können, den Begriff des möglichen +Endzwecks, hergab, und dadurch erst die Erkenntniß Gottes als Schöpfers +möglich machte; theils hätte auch diese Erkenntniß uns Gott noch gar +nicht als Gesetzgeber darstellen können, ohne das Moralgesetz in uns, +dessen Daseyn erst die gesuchte Ankündigung Gottes ist. + +Die zweite uns gedenkbare Art, wie sich Gott als moralischen Gesetzgeber +ankündigen konnte, war _außer_ dem Übernatürlichen in uns, also, in der +_Sinnenwelt_, da wir außer diesen beiden kein drittes Objekt haben. Da +wir aber, weder aus dem Begriffe der Welt überhaupt, noch aus irgend +einem Gegenstande oder Vorfalle in derselben insbesondre, mittelst der +Naturbegriffe, welche die einzigen auf die Sinnenwelt anwendbaren sind, +auf etwas übernatürliches schließen können; dem Begriffe einer +Ankündigung Gottes als moralischen Gesetzgeber aber etwas +übernatürliches zum Grunde liegt: so müßte dies durch ein Faktum in der +Sinnenwelt geschehen, dessen Kausalität wir _alsbald_, folglich ohne +erst zu schließen, in ein übernatürliches Wesen setzten, und dessen +Zweck, es sey eine Ankündigung Gottes, als moralischen Gesetzgebers, wir +_sogleich_, d. i. unmittelbar durch Wahrnehmung erkennten; wenn dieser +Fall überhaupt möglich seyn soll. + +Diese Untersuchung stellt nun vorläufig zwei Principien der Religion, +insofern diese sich auf Anerkennung einer formalen Gesetzgebung Gottes +gründet, dar; deren eines das Princip des Übernatürlichen _in uns_, das +andere das Princip eines Übernatürlichen _außer uns_ ist. Die +Möglichkeit des erstem ist schon gezeigt; die Möglichkeit des zweiten, +um welche es hier eigentlich zu thun ist, müssen wir weiter darthun. +Eine Religion, die sich auf das erste Princip gründet, können wir, da +sie den Begriff einer Natur überhaupt zu Hülfe nimmt, Naturreligion +nennen: und eine solche, der das zweite zum Grunde liegt, nennen wir, da +sie durch ein geheimnißvolles übernatürliches Mittel zu uns gelangen +soll, das ganz eigentlich zu dieser Absicht bestimmt ist, _geoffenbarte +Religion_. Subjektiv, als Habitus eines vernünftigen Geistes (als +Religiosität) betrachtet, können beide Religionen, da sie zwar +entgegengesetzte, aber nicht sich widersprechende Principien haben, sich +in einem Individuo gar wohl vereinigen, und eine einzige ausmachen. + +Ehe wir weiter gehen, müssen wir noch anmerken, daß, da hier blos von +einem Princip der Gesetzgebung ihrer Form nach die Rede gewesen, vom +Inhalte derselben aber gänzlich abstrahirt worden, die Untersuchung, +wohin nach diesen beiden verschiedenen Principien die Gesetzgebung ihrem +Inhalte nach (_legislatio materialiter spectata_) zu setzen sey, nicht +berührt werden konnte. Daß nach dem ersten Princip, welches, die +Ankündigung des Gesetzgebers in uns setzt, auch die Gesetzgebung selbst +in uns, nemlich in unsrer vernünftigen Natur zu suchen sey, ist sogleich +von selbst klar. Nach dem zweiten Princip aber sind wieder zwei Fälle +möglich: entweder die Ankündigung des Gesetzgebers außer uns verweist +uns an unsre vernünftige Natur zurück, und die ganze Offenbarung sagt, +in Worten ausgedruckt, nur soviel; Gott ist Gesetzgeber; das euch ins +Herz geschriebne Gesetz ist das Seinige; oder sie schreibt uns auf eben +dem Wege, auf dem sie Gott als Gesetzgeber bekannt macht, noch sein +Gesetz besonders vor. Nichts verhindert, daß in einer _in concreto_ +gegebnen Offenbarung nicht beides geschehen könne. + + Man hat seit Erscheinung der Kritik schon mehrmals die Frage + aufgeworfen: Wie ist geoffenbarte Religion möglich? -- eine Frage, + die sich zwar immer aufdrang, die aber erst, seitdem dieses Licht + den Pfad unsrer Untersuchungen beleuchtet, gehörig gestellt werden + konnte. Aber wie mir's scheint, hat man in allen Versuchen, die ich + wenigstens kenne, den Knoten mehr zerschnitten, als aufgelöst. Der + eine deducirt die Möglichkeit der Religion überhaupt richtig, + entwickelt ihren Inhalt, stellt ihre Kriterien fest; und gelangt + nun durch drei ungeheure Sprünge (1) indem er Religion in der + weitesten, und die in der engsten Bedeutung verwechselt, 2) indem + er natürliche und geoffenbarte Religion verwechselt, 3) indem er + geoffenbarte überhaupt und christliche verwechselt,) zu dem Satze: + völlig so eine Vernunftreligion ist die christliche. Ein andrer, + dem es sich freilich nicht verbergen konnte, daß diese noch etwas + mehr sey, setzt dieses Mehrere blos in größere Versinnlichung der + abstracten Ideen jener. Aber die Vernunft giebt _a priori_ gar kein + Gesetz, und kann kein's geben, über die Art, wie wir uns die durch + ihre Postulate realisirten Ideen vorstellen sollen. Jeder, auch der + schärfste Denker, meine ich, denkt sie sich, wenn er sie in + praktischer Absicht auf sich anwendet, mit einiger Beimischung von + Sinnlichkeit, und so geht es bis zu dem rohsinnlichsten Menschen in + unmerkbaren Abstufungen fort. Ganz rein von Sinnlichkeit ist _in + concreto_ keine Religion; denn die Religion überhaupt gründet sich + auf das Bedürfniß der Sinnlichkeit. Das Mehr oder Weniger aber + berechtigt zu keiner Eintheilung. Wo hören denn nach dieser + Vorstellungsart die Grenzen der Vernunftreligion auf, und wo gehen + die der geoffenbarten an? Es gäbe nach ihr so viele Religionen, als + es schriftliche oder mündliche Belehrungen über + Religionswahrheiten, als es überhaupt Subjekte gäbe, die an eine + Religion glaubten; und es ließe sich durch nichts, als durch das + Herkommen begreiflich machen, warum eben diese oder jene + Darstellung der Religionswahrheiten die autorisirteste seyn sollte; + und durch gar nichts, woher die Berufung auf eine übernatürliche + Autorität, käme, die wir als das charakteristische Merkmal aller + vorgeblichen Offenbarungen vorfinden. Diese Verirrung vom einzig + möglichen Wege einer Deduktion des Offenbarungsbegriffs kam blos + daher, daß man jene allbekannte Regel der Logik vernachlässigte: + Begriffe, die zu einer Einteilung berechtigen sollen, müssen unter + einem höhern Geschlechtsbegriffe enthalten, unter sich aber + specifisch verschieden seyn. Der Begriff der Religion überhaupt ist + Geschlechtsbegriff. Sollen Natur- und geoffenbarte Religion, als + unter ihm enthalten, specifisch verschieden seyn; so müssen sie es + entweder in Absicht ihres Inhalts, oder wenn dies, wie schon _a + priori_ zu vermuthen, nicht möglich ist, wenigstens in Absicht + ihrer Erkenntnißprincipien seyn; oder die ganze Eintheilung ist + leer, und wir müssen auf die Befugniß, eine geoffenbarte Religion + anzunehmen, gänzlich Verzicht thun. Der oben angezeigte Begriff ist + es denn auch, den der Sprachgebrauch von jeher mit dem Worte + _Offenbarung_ verknüpft hat. Alle Religionsstifter haben sich zum + Beweise der Wahrheit ihrer Lehren nicht auf die Beistimmung unsrer + Vernunft, noch auf theoretische Beweise, sondern auf eine + übernatürliche Autorität berufen, und den Glauben an diese, als den + einzigen rechtmäßigen Weg der Überzeugung, gefordert. + + +§. 5. + +_Formale Erörterung des Offenbarungsbegriffs, als Vorbereitung einer +materialen Erörterung desselben._ + +Wir kamen im vorigen §. von dem Begriffe der Religion aus auf den +Begriff einer möglichen Offenbarung, welche Religionsgrundsätze zu ihrem +Stoff haben könnte. Das wäre, wenn jene jetzt blos vorausgesetzte +Möglichkeit des Begriffs sich bestätigen sollte, der _materielle Ort_ +dieses Begriffs in unserm Verstände. Jetzt werden wir, nicht um +systematischer Nothwendigkeit willen, sondern zur Beförderung der +Deutlichkeit, ihn auch seiner _Form_ nach aufsuchen. + +Offenbarung ist der Form nach eine Art von _Bekanntmachung_, und alles, +was von dieser ihrer Gattung gilt, gilt auch von ihr. + +Der _innern_ Bedingungen aller Bekanntmachung sind zwei; nemlich, etwas +das bekannt gemacht wird, der _Stoff_, und dann, die Art, wie es +bekannt gemacht wird, die _Form_ der Bekanntmachung _Aeußere_ sind auch +zwei; ein Bekanntmachender, und einer, dem bekannt gemacht wird. Wir +gehen von den Innern aus. + +Das Bekanntgemachte wird nur dadurch ein Bekannt_gemachtes_, daß ich es +nicht schon vorher wußte. Wußte ich es schon, so macht mir der andre nur +das bekannt, daß er's auch wußte; und der Stoff der Bekanntmachung ist +dann ein andrer. Dinge, die jeder nothwendig weiß, können nicht bekannt +gemacht werden. _A priori_ mögliche, oder philosophische Erkenntnisse +werden entwickelt, der andre wird darauf geleitet; ich _zeige_ jemanden +einen Fehler in seiner Schlußfolge oder die Gleichheit zweier Triangel, +aber ich _mache_ sie ihm nicht _bekannt_: Erkenntnisse, die nur _a +posteriori_ möglich sind, historische, werden bekannt gemacht, -- aber +nicht _bewiesen_, weil man zuletzt doch auf etwas _a priori_ nicht +abzuleitendes, auf das Zeugniß der empirischen Sinnlichkeit, stößt. Sie +werden auf Autorität angenommen. Autorität ist das Zutrauen zu unsrer +richtigen Beobachtungsgabe, und unsrer Wahrhaftigkeit. -- Zwar können +auch _a priori_ mögliche Erkenntnisse auf Autorität angenommen werden, +wie z. B. der mechanische Künstler so viele mathematische Sätze ohne +Untersuchung und Beweis auf das Zeugniß andrer, und seiner eignen +Erfahrung von der Anwendbarkeit derselben, annimmt. Eine solche +Erkenntniß nun ist zwar an sich, ihrem Stoffe nach, philosophisch; ihrer +Form im Subjekte nach aber blos historisch. Sein Annehmen gründet sich +zuletzt auf das Zeugniß des innern Sinns desjenigen, der den Satz +untersuche, und wahr befunden hat. + + _Erste Folgerung._ Nur historische Erkenntnisse, die es wenigstens + der Form, oder auch wohl der Materie nach sind -- also nur + Wahrnehmungen können bekannt gemacht werden. -- Werden weiterhin + auf solche Wahrnehmungen Schlüsse gebaut, (comparative) allgemeine + Wahrheiten davon abgeleitet, so wird von da an nichts weiter + _bekannt gemacht_, sondern nur _gezeigt_. + +Können, um zum zweiten innern Merkmale der Bekanntmachung fortzugehen, +nur in der Form historischer Erkenntnisse Wahrnehmungen bekannt gemacht +werden, so sind sie, insofern sie das werden, nicht selbst Form, sondern +Stoff; sie müssen mithin der Receptivität gegeben werden. Dann aber, von +der äußern Bedingung eines bekanntmachenden abgesehen, wäre unsre ganze +empirische Erkenntniß bekannt gemacht, denn sie ist durchgängig gegeben. +Verursacht uns aber jemand eine Sinnenempfindung unmittelbar, so sagen +wir von der daher entstehenden Erkenntniß nicht, er mache sie uns +bekannt, sondern wir erkennen dann selbst. Giebt uns z. B. jemand eine +Rose zu riechen, so sagen wir nicht, er mache uns den Geruch der Rose +bekannt, d. h. er macht uns eben so wenig bekannt, daß überhaupt _uns_ +die Rose angenehm rieche, noch in welchem Grade; das läßt sich nur durch +unmittelbare Empfindung beurtheilen. Aber das dürften wir wohl sagen: er +habe _uns mit_ dem Gerüche der Rose bekannt gemacht, d. h. er habe in +unsrer Vorstellung unser Subjekt mit der Vorstellung eines gewissen +Experiments verbunden. Eigentliche Bekanntmachung findet nur dann statt, +wenn in unsrer Vorstellung nicht _unser_ Subjekt, sondern ein gewisses +anderes Subjekt mit dem Prädikate einer Wahrnehmung verknüpft wird. +Diese Verknüpfung selbst nun geschieht freilich wieder zu Folge einer +subjektiven Wahrnehmung; aber nicht diese Wahrnehmung unsers Subjekts, +sondern eine andre Wahrnehmung eines andern Subjekts ist Stoff des +bekanntgemachten. + + _Zweite Folgerung_, Die Wahrnehmung, welche bekannt gemacht wird, + ist nicht unmittelbar, sondern sie wird durch Wahrnehmung einer + Vorstellung von ihr gegeben. -- Diese eigentlich bekannt gemachte + Wahrnehmung nun kann durch eine lange Reihe von Gliedern gehen; + dann wird sie durch _Tradition_ fortgepflanzt. -- Der + Supernaturalist, der die Existenz Gottes nur durch Offenbarung + erkennbar annimmt, nimmt an: Gott sage uns, er selbst (Gott) nehme + seine Existenz wahr; nun müsse man doch seiner (Gottes) + Versicherung trauen, mithin u. s. w. -- welches ohne Zweifel ein + Cirkel im Beweisen ist. + +Wir gehen jetzt zu den äußern Bedingungen der Bekanntmachung über. -- Zu +jeder Bekanntmachung gehört ein Bekannt_machender_. Wenn wir aus +gewissen Wahrnehmungen am andern selbst schließen, er müsse eine gewisse +Wahrnehmung gemacht haben, so macht er uns seine Wahrnehmung nicht +bekannt, sondern sie verräth sich uns -- wir entdecken sie selbst. Wir +setzen also eine bekanntmachende Spontaneität mit Willkühr, folglich mit +Bewußtseyn voraus, und nur hierdurch wird er bekanntmachend. -- Er muß +uns aber nicht nur überhaupt etwas, -- er muß uns eine gewisse bestimmte +Vorstellung bekannt machen wollen, die er nicht nur selbst hat, sondern +deren Hervorbringung in uns durch die Kausalität seines Begriffs von +dieser Hervorbringung er sich denkt. So ein Begriff nun heißt ein +Begriff vom Zwecke. + + _Dritte Folgerung._ Jede Bekanntmachung setze also im + Bekanntmachenden einen Begriff von der hervorzubringenden + Vorstellung, als Zwecke seiner Handlung voraus. Mithin muß der + Bekanntmachende ein intelligentes Wesen seyn, und seine Handlung, + und die dadurch in dem andern erregte Vorstellung müssen sich + verhalten, wie _moralischer Grund_ und _Folge_. + +Zur Bekanntmachung gehört endlich einer, dem etwas bekannt wird. Wird +ihm überhaupt nichts bekannt, oder wird ihm nur das nicht bekannt, was +der andre beabsichtigte, oder wird es ihm vielleicht durch andre Mittel, +nur nicht durch die Mittheilung des ändern bekannt, so ist wenigstens +die verlangte Bekanntmachung nicht geschehen. + + _Vierte Folgerung._ Die Handlung des Bekanntmachenden muß sich + mithin zu der in dem andern hervorgebrachten Vorstellung verhalten, + wie physische Ursache zur Wirkung. -- Daß ein solches Verhältniß + möglich sey, d. i. daß ein intelligentes Wesen zu Folge eines + Zweckbegriffs durch Freiheit physische Ursache werden könne, wird + zur Möglichkeit einer Bekanntmachung überhaupt postulirt, kann aber + nicht theoretisch bewiesen werden. + +Der Begriff der Offenbarung, als unter diesem Gattungsbegriffe +enthalten, muß alle die angezeigten Merkmale, aber er kann ihrer noch +mehrere haben, d. i. er kann gewisse auf verschiedne Art bestimmbare +Merkmale der Bekanntmachung völlig bestimmen; und wir müssen uns hier, +da wir ihn bis jetzt als blos empirisch behandeln, an den Sprachgebrauch +halten. + +Gewöhnlich sagt man _offenbaren_ in Absicht _der Materie_ nur von +sehr wichtig geglaubten, oder von sehr tief verborgnen Erkenntnissen, die +nicht jeder finden könne. Da dieses Merkmal blos relativ ist, indem die +Wichtigkeit oder Unwichtigkeit, Schwierigkeit oder Leichtigkeit einer +Erkenntniß blos von der Meinung des Subjekts abhängt, so ist sogleich +einleuchtend, daß diese Bestimmung für die Philosophie nicht tauge. + +Eben so untauglich ist eine andere Bestimmung im Sprachgebrauche, die +sich auf _den Bekanntmachenden_ bezieht; da man nemlich offenbaren +vorzüglich nur von der Mittheilung überirrdischer Wesen, Dämonen, sagt. +So waren alle heidnische Orakel angebliche Offenbarungen. Daß der +Offenbarende ein freies und intelligentes Wesen seyn, also unter den +Gattungsbegriff gehören müsse, unter den auch die Dämonen gehören, liegt +schon im Begriffe der Bekanntmachung; wie aber Dämonen und z. B. +Menschen der Art nach scharf zu unterscheiden wären, möchte sich so +leicht nicht ergeben. Alle Unterscheidungen würden nur relativ +ausfallen. + +Es bliebe uns demnach keine für die Philosophie taugliche scharfe +Bestimmung übrig, als die, daß in der Bekanntmachung überhaupt jeder +freie Geist, sey er endlich oder unendlich, in der Offenbarung aber der +Unendliche Bekanntmachender sey: eine Bedeutung, für welche man auch im +gemeinen Sprachgebrauche die Wörter: Offenbarung, offenbaren, u. s. f. +aufsparen möchte. + +Die Bestimmungen der Bekanntmachung überhaupt bleiben auch dem +Offenbarungsbegriffe; mithin werden durch die dritte und vierte +Folgerung, alle durch Betrachtung der Sinnenwelt, als deren Urgrund +wir Gott ansehen müssen, mögliche Belehrungen, und Erkenntnisse aus +dem Begriffe der Offenbarung ausgeschlossen. Es wird uns durch diese +Betrachtung nichts bekannt _gemacht_, sondern wir erkennen selbst, +oder meinen vielmehr daraus zu erkennen, was wir selbst erst +unvermerkt hineintrugen. Nemlich wir betrachten die Erscheinungen in +der Sinnenwelt theils als Zwecke an sich, theils als Mittel zu ganz +andern Zwecken, als zu dem, einer möglichen Belehrung, Insofern zwar +dadurch _auch zugleich_ eine Erkenntniß, und insbesondre eine +Erkenntniß Gottes, unsrer Abhängigkeit von ihm, und unsrer hieraus +folgenden Pflichten möglich wäre -- insofern, weil sie möglich wäre, +der Begriff von einer solchen Erkenntniß in Gott versetzt, und ihm als +Absicht bei der Weltschöpfung untergelegt werden könnte, dürfte man +einen Augenblick glauben, das ganze System der Erscheinungen lasse +sich als Offenbarung ansehen. Aber, hier davon noch abgesehen, daß +eine solche Erkenntniß des Übersinnlichen von der Sinnenwelt aus ganz +unmöglich ist, und daß wir erst unvermerkt die auf einem ganz ändern +Wege gegebnen geistigen Begriffe in die Sinnenwelt hineintragen, die +wir dann in ihr gefunden zu haben glauben -- so wäre eine solche +Absicht Gottes doch nicht als die _letzte_, mithin nicht als +_Endzweck_ der Schöpfung anzuerkennen. Erkenntniß ist unfähig Endzweck +zu seyn: denn immer bleibt noch die Frage zu beantworten: warum soll +ich denn nun Gott erkennen? Erkenntniß wäre nur Mittel zu einem hohem +Zwecke, mithin nicht letzte Absicht der Weltschöpfung, und zwischen +letzterer und der dabei beabsichtigt seyn sollenden Erkenntniß fiele +das Verhältniß des Grundes zur Folge weg. -- Ferner ist es auch in +jenem System gar nicht nothwendig, durch die Betrachtung des +Weltgebäudes jene Erkenntnisse zu erhalten; die Erfahrung lehrt, daß +sehr viele es nach ganz ändern Gesetzen beurtheilen, mithin fällt auch +das Verhältniß der Ursache zur Wirkung weg, und die Schöpfung ist +keine Offenbarung. + +Offenbarung ist, insoweit wir vor jetzt den Begriff bestimmt haben, eine +Wahrnehmung, die von Gott, gemäß dem Begriffe irgend einer dadurch zu +gebenden Belehrung,(was auch immer ihr Stoff seyn möge) als _Zwecke_ +derselben, in uns bewirkt wird. -- Man hat dies letztere Verhältniß, um +welches es hier eigentlich zu thun ist, auch durch das Wort +_unmittelbar_ bezeichnet; und wenn man damit nur nicht sagen will: +unsere Wahrnehmung solle _in der Reihe der wirkenden Ursachen zunächst_ +auf die Handlung Gottes folgen, sie solle schlechthin _B_ seyn, als +worauf es hier gar nicht ankommt, (wenn nur die Handlung Gottes auch in +dieser Reihe schlechthin _A_ ist, so mögen zwischen ihr und unsrer +Wahrnehmung der Mittelglieder so viele seyn, als ihrer wollen;) sondern +nur so viel: der Begriff Gottes von der zu gebenden Belehrung solle in +der Reihe der _Endursachen A_, und unsere Belehrung solle _B_ +seyn, so ist dies ganz richtig. + +Über die logische Möglichkeit dieses Begriffs kann kein Zweifel +entstehen; denn wenn seine Bestimmungen sich widersprächen, so würde +dieser Widerspruch sich bald entdeckt haben. Die physische Möglichkeit +desselben gründet sich auf das Postulat des Sittengesetzes, daß ein +freies, intelligentes Wesen einem Begriffe vom Zwecke gemäß Ursache in +der Sinnenwelt seyn könne; welches wir für Gott, um der Möglichkeit +eines praktischen Gesetzes in sinnlichen Wesen willen, annehmen mußten. + +In der Anwendung dieses Begriffs auf ein Faktum aber thun sich große +Schwierigkeiten hervor. -- Wenn nemlich blos davon die Rede wäre, daß +eine gewisse Wahrnehmung, und eine dabei beabsichtigte Erkenntniß in uns +wirklich würde, ohne dass wir nöthig hätten auf den Grund der +Erscheinung zurückzugehen, so wäre unsre Untersuchung jetzt +geschlossen. Wir hätten blos auf die Materie einer Offenbarung zu sehen, +die wir uns ruhig geben liessen. Aber es ist von der Materie am +allerwenigsten, sondern ganz vorzüglich von der Form der Offenbarung die +Rede: es soll uns nicht etwa nur überhaupt etwas bekannt gemacht werden, +sondern dieses etwas wird vorzüglich nur dadurch bekannt, daß wir es für +offenbart anerkennen. Gott soll uns eine Erkenntniß mittheilen, die nur +dadurch Erkenntniß wird, weil der Mittheilende kein andrer ist, als +Gott. -- Dies kommt daher, weil der Glaube an jede Bekanntmachung, der +Natur dieses Begriffs nach, sich auf nichts anders, als die Autorität +des Bekanntmachenden gründen kann, wie oben gezeigt worden. + +Die wichtigere Frage also, die noch zu beantworten ist, ist die: wie +sollen wir erkennen, _daß_ Gott, gemäß einem Begriffe vom Zwecke, +eine gewisse Wahrnehmung in uns bewirkt habe? + +Man dürfte etwa einen Augenblick meinen, das könne Stoff der durch die +Wahrnehmung hervorgebrachten Vorstellung seyn; wenn z. B. jemand eine +Erscheinung hätte, die sich ihm als Gott ankündigte, und als solcher, +ihn über manches belehrte. Aber davon ist eben die Frage, wie er +erkennen solle, daß diese Erscheinung wirklich durch Gott gewirkt sey; +dass weder er selbst sich, noch ein anderes Wesen ihn täusche; die +Frage ist von einer Kausal Verbindung, und diese werden nicht +_wahrgenommen_, es wird auf sie _geschlossen_[16]. + +Ein solcher Schluß könnte vorläufig auf zweierlei Art möglich scheinen; +nemlich entweder _a posteriori_, durch das Aufsteigen von der gegebener +Wahrnehmung als Wirkung, zu ihrer Ursache; oder _a priori_, durch das +Herabsteigen von der bekannten Ursache zur Wirkung. Wir untersuchen die +Möglichkeit des erstem Schlusses, den man sich für die Theologie noch +immer nicht will rauben lassen, ohne erachtet alles mögliche geschehen +ist, um seine Unrichtigkeit in die Augen springend zu machen. + +Es giebt zwei Wege, um von einer Wahrnehmung zur Erkenntniß ihrer, als +solcher, nicht wahrgenommenen Ursache aufzusteigen; nemlich entweder in +der Reihe der _wirkenden_, oder der, _der Endursachen_. Im ersten +Falle bestimme ich den Begriff der Ursache durch die wahrgenommene Wirkung. +Es wird z. B. eine Last fortgerückt. Ich wende auf diese Wahrnehmung die +Gesetze der Bewegung an, und schließe: die Ursache sey eine physische +Kraft, im Räume, wirke mit so oder so viel Kraft; u. s. w. Die +Wahrnehmung, die mich _a posteriori_ auf den Begriff der Offenbarung +bringen soll, muss nach physischen Gesetzen nicht erklärbar seyn, sonst +würde ich ihre Ursache auf dem Gebiete dieser Gesetze suchen, und +finden, und nicht nöthig haben, sie in den _freien_ Urgrund aller +Gesetze überzutragen. Das einzige vernunftmäßige Prädikat dieser Ursache +ist also _subjektiv_ und _negativ: sie ist mir unbestimmbar_ -- ein +Prädikat, wozu mich das Nichtbewußtseyn meines Bestimmens derselben +vollkommen berechtigt. Indem ich aber dieses subjektiv unbestimmbare +_A._ sofort, und ohne allen weitern Grund (und es läßt sich kein andrer +angeben, als das Nichtbewußtseyn meines Bestimmens) zum absolut- und +objektiv-unbestimmbaren _A._ mache, so folge ich freilich dem Hange +meines Geistes, sobald sich's thun läßt, zum schlechthin unbedingten +fortzuschreiten; aber die Unrechtmäßigkeit dieses Verfahrens sollte doch +wohl jetzt keiner weitern Rüge bedürfen. -- Wir sind freilich +genöthiget, überhaupt ein absolut erstes Glied in der Reihe anzunehmen; +aber bei keinem bestimmten Gliede dürfen wir sagen: _dies_ ist das +erste. Denn die Reihe (ich rede von der der _wirkenden_ Ursachen) ist +unendlich, und unser Aufsteigen in ihr ist nie vollendet. Vollenden wir +sie irgendwo, so nehmen wir ein unendliches an, welches endlich ist; und +das -- _ist_ ein Widerspruch. + +Was wir in der Reihe der wirkenden Ursachen nicht können, laßt uns in +der der Endursachen versuchen. + +Wir machen eine Wahrnehmung, und auf sie zunächst in der Zeit folgt die +Wahrnehmung einer Erkenntniß in uns, die wir vorher in uns nicht +wahrgenommen haben. Wir sind durch die Gesetze des Denkens genöthiget, +beide Wahrnehmungen in Kausalverbindung zu denken: die erstere ist +Ursache der zweiten, als ihrer Wirkung. Nun wollen wir auch umgekehrt +die Erkenntniß als Ursache der sie selbst verursachenden Wahrnehmung +denken, d. i. wir wollen annehmen, dass diese Wahrnehmung nur durch den +Begriff von der verursachten Erkenntniß, möglich gewesen. Sind wir zu +dieser Annahme nicht durch Nothwendigkeit getrieben, so nehmen wir etwas +ganz willkührlich, und ohne Grund an; -- _wir meinen nur +so._ -- Nothwendigkeit (ob subjektive, oder objektive wird sich gleich +zeigen) treibt uns zu dieser Annahme nur dann, wenn die Wahrnehmung und +die dadurch ertheilte Belehrung sich verhalten, wie Theile, und Ganzes, +und wenn weder ein Theil ohne das Ganze, noch das Ganze ohne alle Theile +denkbar ist. Ein solches Verhältniß ist nicht nur an sich möglich, +sondern auch in vielen Fällen der untersuchten Art wirklich. _Ich_ muß +dann mir beide Dinge in Zweckverbindung denken; _ich_ kann die +Wahrnehmung nicht erklären, wenn ich nicht den Begriff der dadurch +entstandenen Erkenntniß, die in der _Zeitreihe_, mithin in der Reihe +meiner Empfindungen folgt, in _der Reihe meiner Beurtheilungen_, die +durch Spontaneität geleitet wird, vorher setze. Bis dahin habe ich ganz +recht. Nun aber trage ich das subjektive Gesetz der Möglichkeit meiner +Beurtheilung auf die Möglichkeit des Dinges an sich über, und schließe: +weil ich mir den Begriff der Wirkung vor der Ursache vorher _denken_ +muß, so musste er auch vorher in irgend einem intelligenten Wesen +_seyn_: ein Schluß, zu dem der Hang, alles Subjektive für +objektiv-gültig anzunehmen, mich zwar verleitet, aber nicht berechtiget. +Auf eine solche offenbar erschlichene Schlußfolge läßt sich keine +vernünftige Überzeugung gründen. + +Aber, gesetzt wir ließen euch diesen Schluß gelten, so hättet ihr nun +zwar allerdings Grund, ein freies intelligentes Wesen, als Ursache der +untersuchten Erscheinung anzunehmen, für welches das in der Reihe der +wirkenden Ursachen euch unbestimmbare _A_ bestimmbar wäre; und das kann +der erste beste Mensch seyn, der ein wenig mehr weiß, als ihr: aber was +berechtigt euch denn eben das unendliche Wesen dafür anzunehmen? Was +_ich_ nicht einsehen kann, kann nur der unendliche Verstand +einsehen: -- dieser Schluß ist vermessen, wenn je einer es war. Weit +bescheidner, und konsequenter urtheilten die heidnischen Theologen, die +für Ursache unerklärbarer Erscheinungen schlechthin Dämonen, nicht eben +den unendlichen Geist annahmen; und unter uns das Volk, das sie für +Wirkungen der Zauberer, Gespenster, und Kobolde erklärt. + +_A posteriori_ ist es also schlechthin unmöglich, eine Erscheinung für +Offenbarung theoretisch anzuerkennen. + +Eben so unmöglich ist ein theoretischer Beweis _a priori_. Man hat nur +die Erfordernisse eines solchen Beweises zu nennen, um seine +Unmöglichkeit und seine Widersprüche zu zeigen. Es müßte nemlich aus dem +_durch theoretische Naturphilosophie a priori_ gegebnen Begriffe von +Gott die Nothwendigkeit gezeigt werden, daß in Gott der Begriff einer +gewissen _empirisch-bestimmten_ Offenbarung, und der Entschluß, ihn +darzustellen, vorhanden sey. + +Wir müssen, demnach die Möglichkeit, von der Seite der Form in diesen +Begriff einzudringen, und, wenn sich kein andrer Weg zeigen sollte, die +reale Möglichkeit des Begriffes selbst aufgeben. -- Aber wir kamen oben, +von der Seite seiner Materie, von dem Begriffe der Religion aus, auf +ihn. Wir haben also noch vermittelst einer materialen Erörterung zu +versuchen, was uns durch eine formale nicht gelang. + +Durch die gezeigte Unhaltbarkeit dieses Begriffs von Seiten seiner +Form, wird zugleich alles, was nicht Religion betrifft, von welcher +allein er noch seine Bestätigung erwartet, aus seinem Umfange +ausgeschlossen, da zuvor über den möglichen Inhalt einer Offenbarung +nichts zu bestimmen war. Wir fügen also diesem Begriffe noch das Merkmal +hinzu, daß das in einer Offenbarung bekannt gemachte religiösen Inhalts +seyn müsse, und hiermit ist denn die Bestimmung dieses Begriffs +vollendet. + + +§. 6[TN7]. + +_Materiale Erörterung des Offenbarungsbegriffs, als Vorbereitung einer +Deduktion desselben._ + +Alle religiösen Begriffe lassen sich nur _a priori_ von den Postulaten +der praktischen Vernunft ableiten, wie oben §. 3. durch die wirkliche +Deduktion derselben gezeigt worden. Da nun der Offenbarungsbegriff eine +gewisse Form solcher Begriffe zum Gegenstande haben soll, und nicht von +Seiten seiner Form, (nemlich als Begriff) mithin, wenn seine reale +Möglichkeit sich soll sichern lassen, nur von Seiten seines Inhalte +deducirt werden kann, so haben wie seinen Ursprung im Felde der reinen +praktischen Vernunft aufzusuchen. Er muß sich _a priori_ von Ideen +dieser Vernunft deduciren lassen, wenn auch nicht ohne Voraussetzung +aller Erfahrung, dennoch blos mit Voraussetzung einer Erfahrung +überhaupt, und zwar ohne etwas von ihr entlehnt oder gelernt zu haben, +sondern um einer gewissen Erfahrung -- die aber nicht als Erfahrung nach +theoretischen, sondern als Moment der Willensbestimmung nach praktischen +Gesetzen beurtheilt wird, und bei der es nicht um die Richtigkeit oder +Unrichtigkeit der gemachten Beobachtung, sondern um ihre praktischen +Folgen zu thun ist -- selbst das Gesetz nach praktischen Grundsätzen +vorzuschreiben. Es ist hier nicht wie im Felde der Naturbegriffe, wo wir +bei Deduktion, eines Begriffs _a priori_, zeigen können und müssen, daß +ohne ihn entweder Erfahrung überhaupt, wenn er rein ist, oder eine +gewisse bestimmte Erfahrung, wenn er nicht rein ist, gar nicht möglich +sey: sondern, da wir im Felde der Vernunft sind, können und dürfen wir +nur zeigen, daß ohne den Ursprung eines gewissen Begriffs _a priori_ +keine _vernunftmäßige Anerkennung_ einer gewissen Erfahrung für das, für +was sie sich giebt, möglich sey. Dies ist hier um so nöthiger, da dieser +Begriff von einem Wege aus, der in dieser Rücksicht schon verdächtig +ist, uns wer weiß welche Erkenntnisse im Felde des Übersinnlichen +verspricht, und aller Schwärmerei Thor und Thüre zu öffnen droht, wenn +er nicht _a priori_ ist, und wir ihm also Gesetze vorschreiben können, +an welche wir alle seine _a posteriori_ möglichen Anmaaßungen halten, +und sie nach denselben beschränken können. Es muß also gezeigt werden, +daß dieser Begriff _vernunftmäßig_ nur _a priori_ möglich sey, und daß +er also die Gesetze des Princips, durch welches es möglich ist, +anerkennen müsse; oder, wenn er das nicht sey, und seine Befugnisse +gänzlich und allein _a posteriori_ zu erweisen Anspruch mache, gänzlich +falsch und erschlichen sey, und daß von dieser Untersuchung sein ganzes +Schicksal abhange. Sie ist also der Hauptpunkt dieser Kritik. + +Gesetzt nun aber auch, die Möglichkeit seines Ursprungs _a priori_, als +einer Vernunftidee, ließe sich durch eine Deduktion darthun; so bliebe +immer noch auszumachen, ob er _a priori gegeben_, oder _gemacht_, und +_erkünstelt_ sey; und wir gestehen, daß der sonderbare Weg, den er aus +der Ideen -- in die Sinnenwelt, und aus dieser wieder in jene nimmt, ihn +des letztem wenigstens sehr verdächtig mache. Sollte sich dies +bestätigen, so gäbe es freilich vor's erste kein gutes Vorurtheil für +ihn; da es schon bekannt ist, daß die Vernunft im Felde des +Übersinnlichen zwar in's Unermeßliche schwärmen, und dichten; aber +daraus, daß es ihr möglich war sich etwas zu denken, noch nicht einmal +die Möglichkeit folgern könne, daß dieser Idee überhaupt etwas +entspreche. Es bleibt aber doch noch ein Weg übrig, diese Idee aus den +leeren Träumen der Vernunft herauszuheben, wenn sich nemlich in der +Erfahrung, und zwar -- da hier von einem praktischen Begriffe die Rede +ist, -- ein empirisch gegebnes praktisches Bedürfniß zeigt, welches +jenen Begriff, der _a priori_ freilich nicht gegeben war, _a +posteriori_, zwar nicht giebt aber doch _berechtiget_. Diese Erfahrung +ergänzt dann, was zur Rechtmäßigkeit dieses Begriffs _a priori_ fehlte; +sie liefert das vermißte Datum. Daraus nun folgt noch nicht, daß der +Begriff selbst _a posteriori_ sey, sondern nur, daß sich _a priori_ +nicht zeigen lasse, ob er nicht überhaupt ganz leer sey. + +Diese Einschränkung bestimmt denn auch die wahre Beschaffenheit der +Deduktion dieses Begriffs _a priori_. Es soll nemlich durch dieselbe +nicht dargethan werden, daß er _wirklich a priori_ da sey, sondern nur, +daß er _a priori möglich_ sey; nicht daß jede Vernunft ihn nothwendig _a +priori_ haben _müsse_, sondern daß sie ihn, wenn ihre Ideenreihe +ohngefähr nach dieser Richtung hingeht, haben _könne_. Das erstere wäre +nur möglich, wenn ein Datum der reinen Vernunft _a priori_ angezeigt +werden könnte, wie z. B. bei der Idee von Gott, vom absoluten +Weltganzen, u. s. w. die nothwendige Aufgabe der Vernunft war, zu allem +Bedingten das schlechthin Unbedingte zu suchen, welches die Vernunft +nöthigte, auf diesen Begriff zu kommen. Da aber ein solches Datum _a +priori_ sich nicht vorfindet, so darf und kann die Deduktion desselben +nur seine Möglichkeit als _Idee_, und insofern er das ist, +zeigen. -- Keine historische[17] Deduktion also der Entstehung dieses +Begriffs unter der Menschheit, welche es auch noch so wahrscheinlich +machte, daß er zuerst durch wirkliche Fakta in der Sinnenwelt, die man +aus Unwissenheit übernatürlichen Ursachen zugeschrieben, oder durch +geflissentlichen Betrug, entstanden sey; selbst kein unwiderlegbarer +Beweis, daß keine Vernunft ohne jenes empirisch gegebne Bedürfniß je auf +diese Idee gekommen seyn würde, wenn ein solcher möglich wäre, würde +dieser Deduktion widersprechen. Denn im ersten Falle wäre der Begriff +_in concreto_ freilich ganz unrechtmäßig entstanden, welches aber der +Möglichkeit, sich einen rechtmäßigen Ursprung desselben _in abstracto_ +zu denken, nicht den geringsten Eintrag thun kann: im zweiten wäre jenes +empirische Datum zwar die _Gelegenheitsursache_ gewesen, auf ihn zu +kommen; wenn er aber durch den _Inhalt_ der gemachten Erfahrung nur +nicht bestimmt ist, (und eine Deduktion _a priori_ muß die Unmöglichkeit +hiervon zeigen) so wäre sie nicht sein Princip gewesen. Ein andres ist +die _Gültigkeit_ dieses Begriffs, d. i. ob sich vernünftiger Weise +annehmen lasse, daß ihm etwas außer uns korrespondiren werde; diese kann +freilich nur empirisch deducirt werden, und erstreckt sich mithin nicht +weiter, als das Datum gilt, aus dem sie deducirt wird. Laßt uns dies +durch ein Beispiel erläutern. -- Der Begriff eines bösen Grundprincips +neben einem guten ist offenbar ein Begriff _a priori_, denn er kann in +keiner Erfahrung gegeben seyn; und zwar eine Vernunftidee; und sie muß +sich mithin, ihrer Möglichkeit nach, deduciren lassen, wenn sie nicht +etwa den Vernunftprincipien gar widerspricht. Diese Idee ist aber _a +priori_ nicht gegeben, sondern gemacht, denn es läßt sich kein Datum der +reinen Vernunft für sie anführen. In der Erfahrung aber kommen mehrere +Data vor, welche diesen Begriff zu berechtigen scheinen, und welche die +Gelegenheitsursachen seiner Entstehung gewesen seyn können. Wenn nun nur +diese Data ihn wirklich berechtigten; wenn man ihn nur für ein +praktisches, wenn gleich empirisch-bedingtes Bedürfniß, und nicht +lediglich zur theoretischen Naturerklärung hätte brauchen wollen; wenn +er nur endlich der praktischen Vernunft nicht gar widerspräche: so hätte +man ihn, ohngeachtet seine Gültigkeit sich nur auf empirische Data +beruft, wenigstens für eine Idee, der etwas entsprechen _könnte_, wol +annehmen dürfen. + +Durch die erstere Deduktion der Möglichkeit des Begriffs der Offenbarung +_a priori_ scheint nun nicht viel ausgerichtet zu werden, und es ist +nicht zu leugnen, daß sie eine sehr leere und unnütze Bemühung seyn +würde, wenn nicht gezeigt werden könnte, daß dieser Begriff, wenn er +nicht _a priori_ möglich ist, überhaupt nicht vernunftmäßig ist. +Folglich hängt sein ganzer Werth von dieser Deduktion ab. + + +§. 7. + +_Deduktion des Begriffs der Offenbarung von Principien der reinen +Vernunft a priori._ + +Wenn endliche moralische Wesen, d. i. solche Wesen, welche außer dem +Moralgesetze noch unter Naturgesetzen stehen, als gegeben gedacht +werden; so läßt sich, da das Moralgesetz nicht blos in demjenigen Theile +dieser Wesen, der unmittelbar und allein unter desselben Gesetzgebung +steht, (ihrem obern Begehrungsvermögen) sondern auch in demjenigen, der +zunächst unter den Naturgesetzen steht, seine Kausalität ausüben soll, +vermuthen, daß die Wirkungen dieser beiden Kausalitäten, deren Gesetze +gegenseitig ganz unabhängig von einander sind, auf die Willensbestimmung +solcher Wesen, in Widerstreit gerathen werden. Dieser Widerstreit des +Naturgesetzes gegen das Sittengesetz kann nach Maaßgabe der besondern +Beschaffenheit ihrer sinnlichen Natur der Stärke nach sehr verschieden +seyn, und es läßt sich ein Grad dieser Stärke denken, bei welchem das +Sittengesetz seine Kausalität in ihrer sinnlichen Natur entweder auf +immer, oder nur in gewissen Fällen, gänzlich verliert. Sollen nun solche +Wesen in diesem Falle der Moralität nicht gänzlich unfähig werden, so +muß ihre sinnliche Natur selbst, durch sinnliche Antriebe bestimmt +werden, sich durch das Moralgesetz bestimmen zu lassen. Soll dies kein +Widerspruch seyn -- und es ist an sich allerdings einer, _sinnliche_ +Antriebe als Bestimmungsgründe _reiner Moralität_ gebrauchen zu +wollen -- so kann es nichts anders heißen, als daß rein moralische +Antriebe auf dem Wege der Sinne an sie gebracht werden sollen. Der +einzige rein moralische Antrieb ist die innere Heiligkeit des Rechts. +Diese ist durch ein Postulat der reinen praktischen Vernunft in Gott _in +concreto_, (folglich der Sinnlichkeit zugänglich) und er selbst als +moralischer Richter aller vernünftigen Wesen nach diesem ihm durch +_seine_ Vernunft gegebnen Gesetze, mithin als Gesetzgeber jener Wesen, +dargestellt worden. Diese Idee vom Willen des Heiligsten als +Sittengesetze für alle moralische Wesen ist nun von der einen Seite +völlig identisch mit dem Begriffe der innern Heiligkeit des Rechts, +folglich jener einige rein moralische Antrieb, und von der andern des +Vehikulums der Sinne fähig. Sie allein also entspricht der zu lösenden +Aufgabe. Nun aber ist kein Wesen fähig, diese Idee auf dem Wege der +sinnlichen Natur an sie gelangen zu lassen, oder, wenn sie schon in +ihnen mit Bewußtseyn vorhanden ist, sie auf demselben zu bestätigen, als +ein Gesetzgeber dieser Natur, welches denn auch, laut der Postulate der +praktischen Vernunft, jener moralische Gesetzgeber endlicher +vernünftiger Wesen ist. Gott selbst also müßte ihnen sich und seinen +Willen als gesetzlich für sie, in der Sinnenwelt ankündigen. Nun aber +ist in der Sinnenwelt überhaupt so wenig eine Ankündigung der +gesetzgebenden Heiligkeit enthalten, daß wir vielmehr von ihr aus durch +die auf sie anwendbaren Begriffe auf gar nichts Übernatürliches +schließen können; und ob wir gleich durch Verbindung des Begriffs der +Freiheit mit diesen Begriffen, und den dadurch möglichen Begriff eines +moralischen Endzwecks der Welt auf diese Gesetzgebung schließen können +(§. 4.), so setzt doch dieser Schluß schon eine Kausalität des +Moralgesetzes in dem so schließenden Subjekte voraus, die nicht nur das +völlige, nur nach Naturgesetzen mögliche Bewußtseyn seines Gebots, +sondern auch den festen Willen, die Wirksamkeit desselben in sich durch +freie Aufsuchung und Gebrauch jedes Mittels zu vermehren, bewirkt hat, +welche aber in den vorausgesetzten sinnlich-bedingten Wesen nicht +angenommen worden ist. Gott müsste sich also durch eine besondre +ausdrücklich dazu und für sie bestimmte Erscheinung in der Sinnenwelt +ihnen als Gesetzgeber ankündigen. Da Gott durch das Moralgesetz bestimmt +ist, die höchstmögliche Moralität in allen vernünftigen Wesen durch alle +moralische Mittel zu befördern, so läßt sich erwarten, dass er, wenn +dergleichen Wesen wirklich vorhanden seyn sollten, sich dieses Mittels +bedienen werde, wenn es physisch möglich ist[18]. + +Diese Deduktion leistet, was sie versprochen. Der deducirte Begriff ist +wirklich der Begriff der _Offenbarung_, d. i. der Begriff von einer +durch die Kausalität Gottes in der Sinnenwelt bewirkten Erscheinung, +wodurch er sich als moralischen Gesetzgeber ankündigt. Er ist aus lauter +Begriffen _a priori_ der reinen praktischen Vernunft deducirt; aus der +schlechthin und ohne alle Bedingung geforderten Kausalität des +Moralgesetzes in allen vernünftigen Wesen, aus dem einzig reinen Motiv +dieser Kausalität, der innern Heiligkeit des Rechts, aus dem für die +Möglichkeit der geforderten Kausalität als real anzunehmenden Begriffe +Gottes, und seiner Bestimmungen. Aus dieser Deduktion ergiebt sich +unmittelbar die Befugniß, jede angebliche Offenbarung, d. i. jede +Erscheinung in der Sinnenwelt, welche diesem Begriffe als +korrespondirend gedacht werden soll, einer Kritik der Vernunft zu +unterwerfen. Denn wenn es schlechterdings nicht möglich ist, den Begriff +derselben _a posteriori_ durch die gegebne Erscheinung zu bekommen, +sondern er selbst, als Begriff, _a priori_ da ist, und nur eine ihm +entsprechende Erscheinung erwartet, so ist es offenbar Sache der +Vernunft, zu entscheiden, ob diese gegebne Erscheinung mit ihrem +Begriffe von derselben übereinkomme, oder nicht; und sie erwartet +demnach von ihr so wenig das Gesetz, daß sie vielmehr es ihr selbst +vorschreibt. Aus ihr müssen sich ferner alle Bedingungen ergeben, unter +denen eine Erscheinung als göttliche Offenbarung angenommen werden kann: +nemlich, sie kann es nur insofern, als sie mit diesem deducirten +Begriffe übereinstimmt. Diese Bedingungen nennen wir Kriterien der +Göttlichkeit einer Offenbarung. Alles also, was als ein dergleichen +Kriterium aufgestellt wird, muß sich aus dieser Deduktion ableiten +lassen, und alles was sich aus ihr ableiten läßt, ist ein dergleichen +Kriterium. + +Sie leistet aber auch nicht mehr, als sie versprochen. Der zu +deducirende Begriff wurde blos als eine Idee angekündigt; sie hat mithin +keine objektive Gültigkeit desselben zu erweisen, mit welchem Erweise +sie auch nicht sonderlich fortkommen dürfte. Alles was von ihr gefordert +wird, ist, zu zeigen, daß der zu deducirende Begriff weder sich selbst, +noch einem der vorauszusetzenden Principien widerspreche. Er kündigte +sich ferner nicht als gegeben, sondern als gemacht an, (_conceptus non +datus, sed ratiocinatus_) sie hat mithin kein Datum der reinen Vernunft +aufzuzeigen, wodurch er uns gegeben würde, welches sie zu leisten auch +nicht vorgegeben hat. Aus diesen beiden Bestimmungen ergiebt sich denn +vorläufig die Folge, daß, wenn auch eine Erscheinung in der Sinnenwelt +gegeben seyn sollte, welche mit ihm vollkommen übereinstimmte (eine +Offenbarung, welche alle Kriterien der Göttlichkeit hätte), dennoch +weder eine objektive, noch selbst für alle vernünftige Wesen subjektive +Gültigkeit dieser Erscheinung behauptet werden könnte, sondern die +wirkliche Annehmung derselben, als einer solchen, noch unter andern +Bedingungen stehen müßte. Das von der reinen Vernunft aus vermißte, nur +in der Erfahrung mögliche Datum zu diesem Begriffe, daß nemlich +moralische Wesen gegeben seyen, welche ohne Offenbarung der Moralität +unfähig seyn würden, wird als Hypothese vorausgesetzt, und eine +Deduktion des Offenbarungsbegriffs hat nicht die Wirklichkeit desselben +darzuthun, welches sie ohnehin als Deduktion _a priori_ für ein +empirisches Datum nicht leisten könnte, sondern es ist für sie völlig +hinreichend, wenn diese Voraussetzung sich nur nicht widerspricht, und +demnach nur vollkommen denkbar ist. Aber eben darum, weil dieses Datum +erst von der Erfahrung erwartet wird, ist dieser Begriff nicht rein _a +priori_. Die physische Möglichkeit einer diesem Begriffe entsprechenden +Erscheinung kann eine Deduktion desselben, die nur aus Principien der +praktischen, nicht der theoretischen Vernunft geführt wird, nicht +erweisen, sondern muß sie voraussetzen. Ihre moralische Möglichkeit wird +zur Möglichkeit ihres Begriffs schlechterdings erfordert, und folgt im +Allgemeinen aus der Möglichkeit obiger Deduktion. Ob aber eine _in +concreto_ gegebne Offenbarung dieser Erfordernis nicht widerspreche, ist +das Geschäft einer angewandten Kritik dieser gegebnen Offenbarung; und +unter welchen Bedingungen sie ihr nicht widerspreche, das Geschäft einer +Kritik des Offenbarungsbegriffs überhaupt. + +Aus allem bis jetzt gesagten ergiebt sich nun auch, welchen Weg unsre +Untersuchung weiter zu nehmen habe. Die Möglichkeit dieses Begriffs, +insofern er das ist, d. i. seine Gedenkbarkeit, ist gezeigt. Ob er aber +nicht etwa überhaupt leer sey, oder ob etwas ihm korrespondirendes sich +vernünftiger Weise erwarten lasse, hängt von der empirischen Möglichkeit +(nicht der bloßen Gedenkbarkeit) des in ihm als Bedingung +vorausgesetzten empirischen Datums ab. Diese also ist es, welche vor +allen Dingen dargethan werden muß. Eine Kritik aller Offenbarung +überhaupt hat aber in Rüchsicht[TN8] dieses Datums auch weiter nichts +darzuthun, als seine absolute Möglichkeit; da hingegen die Kritik einer +angeblichen Offenbarung _in concreto_ die bestimmte Wirklichkeit des +vorausgesetzten empirischen Bedürfnisses zu zeigen hätte, wie erst +weiter unten bewiesen werden kann. + +Daß eine durch Freiheit einem Begriffe vom Zwecke gemäß bewirkte +Erscheinung in der Sinnenwelt überhaupt, folglich auch eine Offenbarung +sich als physisch möglich denken lasse, bedarf keines Beweises, indem es +zum Behufe der Möglichkeit der schlechthin geforderten Kausalität des +Moralgesetzes auf die Sinnenwelt schon angenommen worden ist. Dennoch +werden wir zur Erläuterung, nicht zum Beweise, und wegen einiger +daraus herfließender wichtigen Folgen auf Berichtigung des +Offenbarungsbegriffs, einige Untersuchungen über diese physische +Möglichkeit anstellen. + +Beym Schlusse dieser beiden Untersuchungen muß es völlig klar seyn, ob +sich vernünftiger Weise etwas dem Offenbarungsbegriffe korrespondirendes +überhaupt erwarten lasse, oder nicht. Zum Behufe der Möglichkeit aber, +diesen Begriff auf eine besondre _in concreto_ gegebne Erscheinung +anzuwenden, bedarf es noch einer genauem Zergliederung des +Offenbarungsbegriffs selbst, welcher angewendet werden soll. Die +Bedingungen, unter welchen eine solche Anwendung möglich ist, müssen +alle im Begriffe liegen, und sich durch eine Analysis desselben aus ihm +entwickeln lassen. Sie heißen Kriterien. Unser nächstes Geschäft nach +jenen Untersuchungen wird also das seyn, diese Kriterien aufzustellen, +und zu beweisen. + +Hiedurch wird nun nicht nur die Möglichkeit, für diesen Begriff +überhaupt etwas ihm korrespondirendes zu erwarten, sondern auch die, ihn +auf eine wirklich gegebne Erscheinung anzuwenden, völlig gesichert. Wenn +aber eine solche Anwendung gleich völlig möglich ist, so läßt sich doch +daraus noch kein Grund erkennen, warum wir sie wirklich machen sollten. +Nur nach Aufzeigung eines solchen Grundes also ist die Kritik aller +Offenbarung geschlossen. + + +§. 8. + +_Von der Möglichkeit des im Begriffe der Offenbarung vorausgesetzten +empirischen Datum._ + +Die in der Deduktion des Begriffs der Offenbarung von praktischen +Vernunftprincipien _a priori_ vorausgesetzte Erfahrung ist die: es könne +moralische Wesen geben, in welchen das Moralgesetz seine Kausalität _für +immer_, oder nur _in gewissen Fällen_ verliere. Das Moralgesetz fordert +eine Kausalität auf das obere Begehrungsvermögen um die Bestimmung des +Willens; es fordert vermittelst jenes eine auf das untere, um die +völlige Freiheit des moralischen Subjekts vom Zwange der Naturtriebe +hervorzubringen. Ist die erstere Art der Kausalität aufgehoben, so fehlt +der _Wille_, überhaupt ein Gesetz anzuerkennen, und ihm Gehorsam zu +leisten; ist nur die zweite gehindert, so ist bei allem guten Willen der +Mensch zu schwach, das Gute, das er will, _wirklich auszuüben_. Dieser +Hypothese empirische Möglichkeit soll bewiesen werden, d. h. es soll, +nicht aus der Einrichtung der menschlichen Natur überhaupt, insofern sie +allgemein und _a priori_ zu erkennen ist, sondern aus ihren empirischen +Bestimmungen gezeigt werden, daß es möglich, und wahrscheinlich sey, daß +das Sittengesetz seine Kausalität in ihnen verlieren könne; wodurch denn +die Frage beantwortet wird: Warum war eine Offenbarung nöthig, und +warum konnten die Menschen sich nicht mit der Naturreligion allein +behelfen? Die Ursachen davon können nicht in der Einrichtung der +menschlichen Natur überhaupt, insofern sie _a priori_ zu erkennen ist, +liegen; denn sonst müßten wir das Bedürfniß einer Offenbarung schon _a +priori_ zeigen können, es müßte sich ein Datum der reinen Vernunft dafür +anführen lassen, und der Begriff von ihr wäre ein gegebner: sondern in +zufälligen Bestimmungen derselben. Um aber die völlige Einsicht in die +Grenzen, innerhalb welcher Vernunftreligion zulänglich ist, innerhalb +welcher Naturreligion eintritt, und wo endlich geoffenbarte nöthig wird, +zu eröffnen, wird es sehr dienlich seyn, das Verhältniß der menschlichen +Natur zur Religion, sowohl überhaupt, als ihren besondern Bestimmungen +nach, zu untersuchen. + +Der Mensch steht, als Theil der Sinnenwelt, unter Naturgesetzen. Er ist +in Absicht seines Erkenntnißvermögens genöthigt, von Anschauungen, die +unter den Gesetzen der Sinnlichkeit stehen, zu Begriffen fortzugehen; +und in Absicht des untern Begehrungsvermögens sich durch sinnliche +Antriebe bestimmen zu lassen. Als Wesen einer übersinnlichen Welt aber, +seiner vernünftigen Natur nach, wird sein oberes Begehrungsvermögen, +durch ein ganz anderes Gesetz bestimmt, und dieses Gesetz eröffnet durch +seine Anforderungen ihm Aussichten auf Erkenntnisse, die weder unter +den Bedingungen der Anschauung, noch unter denen der Begriffe stehen. Da +aber sein Erkenntnißvermögen schlechterdings an jene Bedingungen +gebunden ist, und er ohne sie sich gar nichts denken kann, so ist er +genöthigt auch diese Gegenstände einer übernatürlichen Welt unter jene +Bedingungen zu setzen, ob er gleich erkennt, daß eine solche +Vorstellungsart nur subjektiv, nicht objektiv gültig sey, und daß sie +ihn weder zu theoretischen, noch praktischen _Folgerungen_ berechtige. +Sein unteres, durch sinnliche Antriebe bestimmbares Begehrungsvermögen +ist dem obern untergeordnet, und es soll nie seinen Willen bestimmen, wo +die Pflicht redet. Dies ist wesentliche Einrichtung der menschlichen +Natur. So _soll_ der Mensch seyn, und so _kann_ er auch seyn, denn +alles, was ihn verhindert, so zu seyn, ist seiner Natur nicht +wesentlich, sondern zufällig, und kann also nicht nur weggedacht werden, +sondern auch wirklich weg seyn. In welchem Verhältnisse steht er nun in +diesem Zustande gegen die Religion? bedarf er ihrer? welcher? und wozu? + +Die nächste Folge dieser ursprünglichen Einrichtung der menschlichen +Natur ist die, daß ihm das Moralgesetz als Gebot, und nicht als Aussage +erscheint, daß es zu ihm von Sollen redet, und nicht von Seyn; daß er +sich bewußt ist, auch anders, als dieses Gesetz befiehlt, handeln zu +_können_; daß er folglich, seiner Vorstellung nach, einen Werth, und ein +Verdienst erhält, wenn er so handelt. Dieser Werth, den er sich selbst +giebt, berechtigt ihn, die demselben angemessene Glückseligkeit zu +erwarten: aber diese kann er sich nicht selbst geben, so wie jenen; er +erwartet sie also vom höchsten Exekutor des Gesetzes, der ihm durch +dasselbe angekündigt wird. Dieses Wesen zieht seine ganze Verehrung auf +sich, weil es einen unendlichen Werth hat, gegen welchen der seinige in +Nichts verschwindet; und seine ganze Zuneigung, weil er alles von ihm +erwartet, was er gutes zu erwarten hat. Er kann nicht gleichgültig gegen +den stets gegenwärtigen Beobachter, Späher, und Beurtheiler seiner +geheimsten Gedanken, und den gerechtesten Vergelter derselben bleiben. +Er muß wünschen, ihm seine Bewunderung und Verehrung zu bezeigen, und da +er's durch nichts anders kann, es durch pünktlichen _in Rücksicht auf +Ihn_ geleisteten Gehorsam zu thun. -- Dies ist reine Vernunftreligion. +Religiosität von dieser Art erwartet nicht vom Gedanken des Gesetzgebers +ein Moment zur Erleichterung der Willensbestimmung, sondern nur +Befriedigung ihres Bedürfnisses ihm ihre Zuneigung zu erkennen zu geben. +Sie erwartet keine Anforderung von Gott, ihm zu gehorchen, sondern nur +die Erlaubniß, bei ihrem willigen Gehorsame auf ihn zu sehen. Sie will +nicht Gott eine Gunst erweisen, indem sie ihm dient; sondern sie +erwartet es von ihm als die höchste Gnade, sich von ihr dienen zu +lassen. -- Dies ist die höchste moralische Vollkommenheit des Menschen. +Sie setzt nicht nur den festen Willen immer sittlich gut zu handeln, +sondern auch völlige Freiheit voraus. Es ist _a priori_ unmöglich zu +bestimmen, ob _in concreto_ irgend ein _Mensch_ dieser moralischen +Vollkommenheit fähig sey, und es ist bei gegenwärtiger Lage der +Menschheit gar nicht wahrscheinlich. + +Der zweite Grad der moralischen Güte setzt eben diesen festen Willen, im +Ganzen dem Moralgesetze zu gehorchen, aber keine völlige Freiheit in +einzelnen Fällen voraus. Die sinnliche Neigung kämpft noch gegen das +Pflichtgefühl, und ist eben so oft Siegerin[TN9], als besiegt. Die +Ursachen dieser moralischen Schwäche liegen nicht im Wesentlichen der +menschlichen Natur, sondern sie sind zufällig: theils bei diesem und +jenem Subjekte eine körperliche Konstitution, welche die größere +Heftigkeit, und die anhaltendere Dauer der Leidenschaften begünstigt; +theils, und hauptsächlich die gegenwärtige Lage der Menschheit, in +welcher wir weit früher angewöhnt werden, nach Naturtrieben zu handeln, +als nach moralischen Gründen, und weit öftrer in den Fall kommen, uns +durch die ersteren bestimmen lassen zu müssen, als durch die letzteren, +so daß unsre Ausbildung als Naturmenschen meist immer große Vorschritte +vor unsrer moralischen Bildung voraus hat. Da in diesem Zustande der +ernste Wille moralisch zu handeln, mithin ein lebhaftes, thätiges, +sittliches Gefühl vorausgesetzt wird, so muß diese Schwäche dem Menschen +sehr unangenehm seyn, und er muß begierig jedes Mittel aufsuchen, und +ergreifen, um seine Bestimmung durchs Moralgesetz zu erleichtern. Wenn +es darum zu thun ist, der moralischen Neigung das Übergewicht über die +sinnliche zu verschaffen, so kann dies auf zweierlei Art geschehen, +theils indem man die sinnliche Neigung schwächt, theils indem man den +Antrieb des Sittengesetzes, die Achtung für dasselbe, verstärkt. Das +erste geschieht nach technisch-praktischen Regeln, die auf +Naturprincipien beruhen, und über welche jeden sein eignes Nachdenken, +Erfahrung, und empirische Selbstkenntniß belehren muß. Sie liegen außer +dem Kreise unsrer gegenwärtigen Untersuchung. Der Antrieb des +Moralgesetzes läßt sich, ohne der Moralität Abbruch zu thun, nicht +anders verstärken, als durch lebhafte Vorstellung der innern Erhabenheit +und Heiligkeit seiner Forderungen; durch ein dringenderes Gefühl des +_Sollens_ und _Müssens_. Und wie kann dies dringender werden, als wenn +uns stets die Vorstellung eines ganz heiligen Wesens vorschwebt, das +uns heilig zu seyn befiehlt? In ihm erblicken wir die Übereinstimmung +mit dem Gesetze nicht mehr blos als etwas, das seyn _soll_, sondern als +etwas, das _ist_; in ihm erblicken wir die Nothwendigkeit, so zu seyn, +dargestellt. Wie kann das sittliche Gefühl mehr verstärkt werden, als +durch die Vorstellung, daß bei unmoralischen Handlungen nicht blos wir +selbst, die wir unvollkommne Wesen sind -- nein, daß die höchste +Vollkommenheit uns verachten müsse? daß bei Selbstüberwindung, und +Aufopferung unsrer liebsten Neigungen für die Pflicht, nicht nur wir +selbst, sondern die wesentliche Heiligkeit uns ehren müsse? Wie können +wir aufmerksamer auf die Stimme unsers Gewissens, und gelehriger gegen +sie werden, als wenn wir in ihr die Stimme des Heiligsten hören, der +unsichtbar[TN10] uns immer begleitet, und die geheimsten Gedanken unsers +Herzens späht -- _vor dem wir wandeln?_ Da die Neigung im Subjekte gegen +dieses neue Moment des Sittengesetzes, welches ihr Abbruch thut, +streitet, so wird die Vernunft suchen, dasselbe durch völlige Sicherung +des Grundes, auf dem es beruht, zu befestigen; sie wird einen Beweis für +den Begriff Gottes als moralischen Gesetzgebers suchen, und sie wird ihn +im Begriffe desselben, als Weltschöpfers, finden. Dies ist der zweite +Grad der sittlichen Vollkommenheit, der die Naturreligion +begründet. -- Diese Religion soll allerdings Mittel der +Willensbestimmung in einzelnen Fällen, bei eintretendem Kampfe der +Neigung gegen die Pflicht, werden; aber sie setzt die erste, höchste +Bestimmung des Willens, dem Moralgesetze überhaupt zu gehorchen, als +durch dasselbe schon geschehen, voraus, denn sie bietet sich nicht dar, +sondern sie muß gesucht werden, und niemand kann sie suchen, der sie +nicht wünscht. + +Der tiefste Verfall vernünftiger Wesen in Rücksicht auf Sittlichkeit +endlich ist es, wenn nicht einmal der Wille da ist, ein Moralgesetz +anzuerkennen, und ihm zu gehorchen; wenn sinnliche Triebe die einzigen +Bestimmungsgründe ihres Begehrungsvermögens sind. Es scheint wenigstens, +vor der Hand gar nichts für die Nothwendigkeit einer Offenbarung zu +beweisen, wenn man auch in der Gesellschaft unter andern moralisch +bessern Menschen noch so viele in diesem Grade verdorbne Subjekte sollte +aufzeigen können: denn es muß den bessern möglich seyn, und es ist ihre +Pflicht, -- könnte man sagen, -- in den schlechtern durch Belehrung und +Bildung das moralische Gefühl zu entwickeln, und sie so bis zum +Bedürfniß einer Religion zu führen. Ohne uns vor der Hand auf diese +Untersuchung einzulassen, wollen wir die Frage nur so stellen, wie ihre +Beantwortung für den Erweis eines empirischen Bedürfnisses der +Offenbarung entscheidend wird: War es möglich, dass die ganze +Menschheit, oder wenigstens ganze Völker- und Länderstriche in diesen +tiefen moralischen Verfall gerathen konnten? Um sie beantworten zu +können, müssen wir erst den Begriff der empirischen Sinnlichkeit etwas +näher bestimmen. + +Sinnlichkeit überhaupt, nemlich empirische, könnte man füglich als eine +Unfähigkeit zur Vorstellung der Ideen beschreiben; um dadurch zugleich +den theoretischen Fehler, sich dieselben entweder gar nicht, oder nicht +anders, als unter den Bedingungen der empirischen Sinnlichkeit, denken +zu können, und den praktischen, sich nicht durch dieselben bestimmen zu +lassen, der aus dem erstem nothwendig folgt, zu befassen. Man kann die +empirische Sinnlichkeit, eben so wie die reine, in zwei Gattungen +eintheilen, in die _äussere_ und _innere_. Die erstere besteht in +theoretischer Rücksicht darin, wenn man sich alles unter die empirischen +Bedingungen der äußern Sinne, alles hörbar, fühlbar, sichtbar u. s. w. +denkt, und auch alles wirklich sehen, hören, fühlen will, und damit ist +immer eine gänzliche Unfähigkeit zum Nachdenken, zu Verfolgung einer +Reihe von Schlüssen, wenn es auch nur über Gegenstände der Natur ist, +verbunden; und in praktischer, wenn man sich nur durch die Lust des +äußern Sinns, bestimmen läßt. Dieses ist derjenige Grad derselben, den +man auch rohe Sinnlichkeit nennt. Die zweite besteht in theoretischer +Rücksicht darin, daß man sich alles wenigstens unter die empirischen +Bedingungen unsers innern Sinns, alles modificirbar denkt, und es auch +wirklich modificiren will; und in praktischer, wenn man sich durch +nichts höheres bestimmen läßt, als durch die Lust des innern Sinns. +Dahin gehört die Lust am Spiel, am Dichten, am Schönen (aber nicht am +Erhabnen), selbst am Nachdenken, am Gefühl seiner Kraft, und sogar das +Mitgefühl, ob es gleich der edelste aller sinnlichen Triebe ist. Wenn +diese Sinnlichkeit herrschend ist, d. i. wenn wir blos und lediglich +durch ihren Antrieb und nie durch das Moralgesetz uns bestimmen lassen, +so ist klar, dass sie allen Willen gut zu seyn, und alle Moralität +gänzlich ausschließt. Aber bei den meisten Menschen hat sie zwar bei +weitem das Übergewicht, und sie werden in den meisten Fällen blos durch +sie bestimmt; aber dennoch sind sie darum noch nicht überhaupt aller +reinmoralischen Handlungen unfähig, und haben wenigstens noch soviel +moralisches Gefühl, um die Sträflichkeit und Unanständigkeit ihrer +Handlungsart in auffallenden Fällen oder bei gewissen Veranlassungen zu +fühlen, und sich deren zu schämen. Gesetzt aber, sie wendeten das +Moralgesetz auch nie auf sich selbst an, und hätten nie Schaam oder +Reue über ihre eigne Unvollkommenheit empfunden, so zeigt es sich doch +in ihrer Beurtheilung der Handlungen andrer, in ihrer oft starken +Misbilligung derselben aus richtigen moralischen Gründen, dass sie des +moralischen Sinns nicht gänzlich unfähig sind. Auf Menschen von dieser +Art, sollte man glauben, würde man eben von der Seite aus, wo sie noch +Empfänglichkeit für Moralität zeigen, wirken, -- man würde sich eben der +Grundsätze, die sie auf andre anwenden, bedienen können, um ihnen über +ihren eignen Zustand die Augen zu öffnen, sie so allmählich zum guten +Willen, und durch ihn endlich zur Religiosität zu führen. Es müsste +also, zum Behufe der Nothwendigkeit einer Offenbarung gezeigt werden +können, dass Menschen, und ganze Menschengeschlechter möglich seyen, die +durch herrschende Sinnlichkeit des Sinns für Moralität entweder +gänzlich, oder doch in einem so hohen Grade beraubt wären, dass man von +diesem Wege aus gar nicht auf sie wirken könne; welche sich des +Moralgesetzes in ihnen entweder gar nicht, oder doch so wenig bewusst +seyen, dass man auf diesen Grund in ihnen gar nichts bauen könne. Es +lässt sich _a priori_ wol denken, daß die Menschheit entweder von ihrem +Ursprünge an, oder durch mancherlei Schicksale in so eine Lage habe +kommen können, daß sie, in beständigem harten Kampfe mit der Natur um +ihre Subsistenz, genöthigt gewesen sey, alle ihre Gedanken stets auf +das, was vor ihren Füßen lag, zu richten; auf nichts denken zu können, +als auf das Gegenwärtige; und kein ander Gesetz hören zu können, als das +der Noth. In so einer Lage ist es unmöglich, dass das moralische Gefühl +erwache, und sittliche Begriffe sich entwickeln: aber die Menschheit +wird nicht immer, sie wird außer besondern Fällen nicht lange in +derselben bleiben: sie wird durch Hülfe der Erfahrung sich Regeln +machen, und Maximen ihres Verhaltens abstrahiren. Diese Maximen, blos +durch Erfahrung in der Natur entstanden, werden auch blos auf diese +angewendet seyn, und möglichen moralischen Regeln oft widersprechen. Sie +werden sich dennoch, durch ihre Anwendbarkeit und durch das allgemeine +Beispiel bewährt, von Generation auf Generation fortpflanzen, und +vermehrt werden; und nun werden sie es seyn, die die Möglichkeit der +Moralität vernichten, nachdem jene dringende Noth, die vor ihnen es +that, durch sie zum Theil gehoben ist. Denkt man an die Bewohner des +Feuerlandes, welche ihr Leben in einem Zustande, der so nahe an die +Thierheit gränzt, hinbringen, an die meisten Bewohner der Südsee-Inseln, +welchen der Diebstahl etwas ganz gleichgültiges zu seyn, und welche sich +desselben nicht im geringsten zu schämen scheinen, an jene Negern, +welche ohne langes Bedenken ihre Frau, oder ihre Kinder gegen einen +Trunk Brandwein in die Sklaverei verkaufen, so scheint man die erstere +Bemerkung in der Erfahrung bestätigt zu finden; und um sich von der +Richtigkeit der zweiten zu überzeugen, hat man nur die Sitten und +Maximen policirter Völker zu studiren. + +Wie soll nun die Menschheit aus diesem Zustande zur Moralität, und durch +sie zur Religion gelangen? Kann sie dieselbe nicht selbst finden? Um +diese Frage bestimmter zu beantworten, müssen wir dasjenige, was hierzu +vorausgesetzt wird, mit ihrem Zustande, vergleichen. Um zu entscheiden, +ob ein Volk der Sittlichkeit überhaupt in seinem gegenwärtigen Zustande +fähig sey, oder nicht, ist es nicht genug, ihr Verhalten zu betrachten, +und der Schluß: ein gewisses Volk begeht allgemein, und ohne Spur der +geringsten Schaam, Handlungen, die gegen die ersten Grundsätze aller +Moral streiten, also ist es ohne alles moralisches Gefühl; ist übereilt. +Man muß untersuchen, ob sich denn nicht einmal der Begriff von Pflicht +überhaupt, wenn gleich noch so dunkel gedacht, bei ihnen zeige, und wenn +man denn da z. B. nur soviel findet, daß sie auf die Beobachtung eines +Vertrags, die sie nicht erzwingen können, auch in dem Falle, da es dem +zweiten Theile zuträglich wäre ihm nicht zu halten, trauen, und in +diesem Vertrauen sich wagen; daß sie im Fall der Verletzung desselben +lebhaftern und bitterern Unwillen zeigen, als sie über den ihnen dadurch +zugefügten Schaden an sich zeigen würden; so muß man ihnen den Begriff +der Pflicht überhaupt zugestehen. Nun aber ist ohne dieses Vertrauen +auf Beobachtung der Verträge es auch nicht einmal möglich, sich +zur Gesellschaft zu verbinden. Jedes Volk also, das nur in +gesellschaftlicher Vereinigung lebt, ist nicht ohne allen moralischen +Sinn. Aber leider ist es allgemeine Gewohnheit aller derer, bei denen +die Sinnlichkeit herrschend ist, sich dieses Gefühls nicht sowohl als +Bestimmungsgrundes ihrer eignen Handlungen, als vielmehr blos und +lediglich als Beurtheilungsprincips der Handlungen anderer zu bedienen. +Ja, sie gehen wol so weit, besonders wenn die Sinnlichkeit schon in +Maximen gebracht ist, eine Aufopferung, eine Verleugnung des Eigennutzes +für die Pflicht, sich als lächerliche Thorheit anzurechnen, und sich +derselben zu schämen; sich also stets und immer als blos unter dem +Naturbegriffe stehend zu betrachten; verfahren endlich auch wol so +konsequent, es auch dem ändern für eben das anzurechnen, wofern sie +nicht etwa selbst persönlich dabei interessirt, und durch die +Pflichtverletzung des ändern an ihrem eignen Vortheile gekränkt worden +sind. Nur im letztern Falle erinnern sie sich, daß es Pflichten giebt; +und dies macht denn die Entwickelung dieses Begriffs, wo wir ihn mit +herrschender Sinnlichkeit vereinigt antreffen, sehr verdächtig, und +berechtigt uns zu glauben, daß blos das Princip der letztern, das des +Eigennutzes, sie bewirkt habe. Mit herrschender Sinnlichkeit ist also +sogar der Wille, moralisch gut zu seyn, nicht zu vereinigen. Da aber +dieser Wille unumgänglich nöthig ist, um eine Religion als Mittel einer +stärkern Bestimmung durchs Moralgesetz zu _suchen_, so kann die +Menschheit in diesem Zustande nie von selbst eine Religion finden, denn +sie kann sie nicht einmal suchen. + +Und wenn sie dieselbe auch suchen könnte, so kann sie sie nicht +_finden_. Um sich auf die oben entwickelte Art zu überzeugen, daß Gott +es ist, der durchs Moralgesetz zu uns redet, bedarf es vor's erste des +Begriffe einer Schöpfung der Welt durch eine Ursache außer ihr. Auf +diesen Begriff wird die Menschheit, selbst die noch sehr ungebildete +Menschheit, leicht kommen. Sie ist _a priori_ genöthigt, sich absolute +Totalität der Bedingungen zu denken; und sie schließt die Reihe +derselben nur eher und schneller, je weniger sie gebildet, und je +unfähiger sie ist, eine lange Reihe zu verfolgen. Daher wird unter +rohsinnlichen Menschen alles voll von Glauben an übernatürliche +Ursachen, an Dämonen ohne Zahl seyn. Eine gebildetere Sinnlichkeit wird +sich vielleicht zum Begriffe einer einzigen ersten Ursache, eines +kunstvollen Architekten der Welt erheben. Aber zum Behuf einer Religion +brauchen, wir nicht diesen, sondern den von einem _moralischen_ +Weltschöpfer, und, um zu ihm zu gelangen, den Begriff eines moralischen +Endzwecks der Welt. Nun wird abermals die Sinnlichkeit zwar leicht auf +den Begriff von möglichen Zwecken in der Weit kommen, weil sie selbst +durch die Vorstellung von Zwecken bei ihren Geschäften hienieden +geleitet wird: aber der Begriff eines moralischen _Endzwecks_ der +Schöpfung ist nur dem gebildeten moralischen Gefühle möglich. Der blos +sinnliche Mensch wird also nie weder auf ihn, noch durch ihn auf das +Princip einer Religion kommen. + +Vor's erste, wenn doch ein Mittel sollte ausfindig gemacht werden, +Religion an ihn zu bringen, wozu bedarf er ihrer? Der beste moralische +Mensch, der nicht nur den ernsten Willen hätte, dem Moralgesetze zu +gehorchen, sondern auch die völlige Freiheit, bedurfte ihrer blos dazu, +um die Empfindung der Verehrung und Dankbarkeit gegen das höchste Wesen +auf irgend eine Art zu befriedigen. Derjenige, der zwar eben den ernsten +Willen, aber nicht völlige Freiheit hatte, bedurfte ihrer, um der +Autorität des Moralgesetzes ein neues Moment hinzuzufügen, durch +welches der Stärke der Neigung das Gegengewicht gehalten und die +Freiheit hergestellt würde. Derjenige, der auch nicht den Willen hat, +ein sittliches Gesetz anzuerkennen, und ihm zu gehorchen, bedarf ihrer, +um nur erst diesen Willen, und dann durch ihn die Freiheit in sich +hervorzubringen. Mit ihm hat also die Religion einen andern Weg zu +nehmen. Die reine Vernunftreligion, sowohl als die natürliche, gründeten +sich auf Moralgefühl: die geoffenbarte hingegen soll selbst erst +Moralgefühl begründen. Die erstere fand gar keinen Widerstand, sondern +alle Neigungen im Subjekte bereit, sie anzunehmen; die zweite hatte nur +in einzelnen Fällen die Neigungen zu bekämpfen, kam aber im Ganzen +erwünscht, und gesucht; die letztere hat nicht nur allen unmoralischen +Neigungen, sondern sogar dem völligen Widerstreben, überhaupt ein Gesetz +anzuerkennen, und der Abneigung gegen sie selbst, die sie das Gesetz +gültig machen will, das Gegengewicht zu haben. Sie kann also und wird +sich wichtigerer Momente bedienen, so viel es geschehen kann, ohne der +Freiheit Abbruch zu thun, d. h. ohne gegen ihren eignen Zweck zu +handeln. + +Durch welchen Weg nun kann diese Religion an die so beschaffne +Menschheit gelangen? Natürlich auf eben dem, auf welchem alles an sie +gelangt, was sie sich denkt, oder wodurch sie sich bestimmen läßt, auf +dem der Sinnlichkeit. Gott muß sich ihnen unmittelbar durch die Sinne +ankündigen, unmittelbar durch die Sinne Gehorsam von ihnen verlangen. + +Aber hier sind noch zwei Fälle möglich, nemlich entweder Gott entwickelt +durch eine übernatürliche Wirkung in der Sinnenwelt in dem Herzen eines +oder mehrerer, die er zu seinen Mittelspersonen an die Menschheit +ausersehen hat, auf dem Wege des Nachdenkens das moralische Gefühl, und +bauet auf eben dem Wege auf dasselbe das Princip aller Religion, mit dem +Befehle, an den übrigen Menschen eben das zu thun, was er an ihnen +gethan hat: oder er kündigt geradezu dieses Princip an, und gründet es +auf seine Autorität, als Herr. Im erstem Falle wären wir nicht einmal +genöthigt, Gott als unmittelbare Ursache dieser übernatürlichen Wirkung +anzunehmen, sondern, ob wir gleich ein allgemeines sittliches Verderben +der Menschheit angenommen haben, so könnte doch recht füglich eins der +möglichen höhern moralischen Wesen Ursache einer solchen Wirkung seyn. +Finden wir aber anderweitige Gründe, den Grund einer solchen Wirkung +unmittelbar in Gott zu setzen, so werden wir diese Gründe dadurch gar +nicht entkräften, wenn wir sagen, es sey Gott unanständig, den Pädagogen +zu machen; denn nach unsrer Erkenntniß von Gott ist nichts ihm +unanständig, als was gegen das Moralgesetz ist. In diesem Falle hätten +wir denn auch, ununtersucht, welches moralische Wesen die veranlassende +Ursache dieser Entwickelung sey, keine Offenbarung, sondern eine auf +einem übernatürlichen Wege an uns gebrachte Naturreligion. Wenn dieses +Mittel nur möglich und zur Erreichung des Zwecks hinlänglich war, so war +keine Offenbarung, d. i. keine _unmittelbar_ auf Gottes Autorität +gegründete Ankündigung desselben, als Gesetzgebers, nöthig. Laßt uns +einen Augenblick annehmen, Gott wolle sich desselben bedienen. Er wird +ohne Zweifel in den Seelen derer, auf die er wirkt, die erwartete +vernünftige Überzeugung hervorbringen. Diese werden seinem Befehle, und +ihrem eignen Gefühl der Verbindlichkeit, Moralität weiter zu verbreiten, +gemäß, sich an die übrige Menschheit wenden, und eben diese Überzeugung +auf eben dem Wege in ihnen aufzubauen suchen, auf welchem sie in ihnen +selbst aufgebaut wurde. Es liegt weder in der menschlichen Natur +überhaupt, noch in der empirischen Beschaffenheit der angenommenen +Menschen insbesondre ein Grund, warum es diesen Abgeordneten unmöglich +seyn sollte, ihren Zweck zu erreichen, wenn sie nur Gehör finden, wenn +sie sich nur Aufmerksamkeit verschaffen können. Aber wie wollen sie sich +diese verschaffen bei Menschen, die schon im Voraus gegen das Resultat +ihrer Vorstellungen eingenommen seyn müssen? Was wollen sie diesen das +Nachdenken scheuenden Menschen geben, damit sie die Mühe desselben auf +sich nehmen, um die Wahrheit einer Religion erkennen zu müssen, welche +ihre Neigungen einschränken und sie unter ein Gesetz bringen will? Es +bleibt also nur der letzte Fall übrig: sie müssen ihre Lehren unter +göttlicher Autorität, und als seine Gesandten an die Menschheit, +ankündigen. + +Auch dies scheint wieder auf zweierlei Art möglich zu seyn, daß nemlich +Gott entweder auch dieser seiner Gesandten Glauben schlechthin auf +Autorität gründe, oder daß er nur wolle, und es von ihrer eignen +Einsicht erwarte, daß sie dasjenige, was auf dem bloßen Wege des +Nachdenkens durch irgend ein Mittel aus ihrem Herzen entwickelt worden, +den übrigen Menschen unter göttlicher Autorität ankündigen, insofern sie +einsehen, daß kein anderes Mittel übrig ist, Religion an sie zu bringen. +Das letztere aber ist unmöglich; denn dann hätte Gott gewollt, daß diese +seine Abgeordneten, -- zwar in der wohlthätigsten Absicht, -- aber doch, +daß sie lügen und betrügen sollten: Lügen und Betrug aber bleibt immer, +in welcher Absicht er auch geschehe, unrecht, weil das nie Princip einer +allgemeinen Gesetzgebung werden kann; und Gott kann nie etwas unrechtes +wollen. + +Man könnte endlich sich drittens noch als möglich denken, Gott habe +gewollt, daß sich diese angeblichen Inspirirten täuschen, und eine auf +Autorität gegründete Ankündigung der göttlichen Moralgesetzgebung, die +ganz natürlich, z. B. durch die vom Wunsche darnach aufgeregte Phantasie +in ihnen entstanden wäre, einer übernatürlichen Ursache zuschreiben +sollten. Da jede kategorische Antwort auf diese Frage, die bejahende +sowohl, als die verneinende, sich lediglich auf theoretische Principien +gründen könnte, weil von Erklärung einer Naturerscheinung nach derselben +Gesetzen die Rede ist; alle Naturphilosophie aber nicht so weit reicht, +um zu beweisen, daß etwas in der Sinnenwelt _nur_ durch Gesetze der +Natur, oder, daß es durch sie _nicht_ möglich sey; so kann diese +Behauptung, auf Erörterung einer Offenbarung _in concreto_ angewandt, +nie, weder bewiesen, noch widerlegt werden; sie gehört aber auch nicht +in die Untersuchung vom möglichen Ursprünge einer geoffenbarten +Religion, als welche blos aus praktischen Principien angestellt wird. +Allerdings könnte eine gewisse Wirkung, als Naturerscheinung betrachtet, +aus uns entdeckbaren Naturgesetzen entstanden seyn, und dennoch könnte +es zugleich dem Begriffe eines vernünftigen Wesens sehr gemäß seyn, daß +wir sie, wenigstens bis zur Erreichung ihrer moralischen Absicht, einer +übernatürlichen Ursache zuschrieben; und jener disjunktive Satz: Gewisse +angebliche Inspirirten waren entweder wirklich inspirirt, oder sie waren +Betrüger, oder sie waren Schwärmer -- richtiger, und gelinder +ausgedrückt, sie waren unvollkommne Naturforscher -- reicht bei weitem +nicht hin, durch ihn die kategorischen Behauptungen, auf welche er +ausgeht, zu begründen. Denn erstens heben die Begriffe, die als Glieder +der Eintheilung neben einander gestellt sind, sich nicht wechselseitig +auf. Die Möglichkeit, den letztern anzunehmen, muß aus Naturbegriffen +widerlegt, oder bewiesen werden; die Möglichkeit der beiden erstem aber +kann nur aus praktischen Principien dargethan werden: beide Principien +aber treffen, sich nicht, und aus dem einen kann sehr wohl bejaht +werden, was das andre verneint. Der letzte Fall also, und einer von den +beiden erstern, sind zugleich möglich, nur die beiden erstern +widersprechen sich. Zweitens ist die Unmöglichkeit des letztern nie in +einem gegebnen Falle darzuthun. Aber dies alles wird erst in der Folge, +wo wir von der physischen Möglichkeit der erwarteten übernatürlichen +Wirkung in der Sinnenwelt reden werden, seine völlige Deutlichkeit +erhalten. + +Da also die Möglichkeit des letztern Falles, die wir freilich nicht +wegräumen können, uns nicht irre machen darf, so können wir nun aus +allem bis jetzt bewiesenen sicher folgende Resultate ziehen: Die +Menschheit kann so tief in moralischen Verfall gerathen, daß sie nicht +anders zur Sittlichkeit zurückzubringen ist, als durch die Religion, und +zur Religion nicht anders, als durch die Sinne: eine Religion, die auf +solche Menschen wirken soll, kann sich auf nichts anders gründen, als +unmittelbar auf göttliche Autorität: da Gott nicht wollen kann, daß +irgend ein moralisches Wesen eine solche Autorität erdichte, so muß er +selbst es seyn, der sie einer solchen Religion beilegt. + +Aber wozu soll nun diese Autorität? und worauf kann Gott, wenn er es mit +Menschen, die in diesem Grade sinnlich sind, zu thun hat, sie gründen? +Offenbar nicht auf eine Erhabenheit, für welche sie keinen Sinn und +keine Ehrfurcht haben, auf seine Heiligkeit, als welches das moralische +Gefühl in ihnen schon voraussetzen würde, das erst durch die Religion +entwickelt werden soll; sondern auf diejenige, für deren Bewunderung sie +aus Naturgründen empfänglich sind, auf seine Größe, und Macht als Herr +der Natur und als ihr Herr. Nun aber ist es Heteronomie, und bewirkt +keine Moralität, sondern erzwingt höchstens Legalität, wenn wir nur +darum uns dem Inhalte des Moralgesetzes gemäß betragen, weil ein +übermächtiges Wesen es will; und eine auf diese Autorität gegründete +Religion widerspräche folglich sich selbst. Aber diese Autorität soll +denn auch nicht Gehorsam, sie soll nur Aufmerksamkeit auf die weiter +vorzulegenden Motiven des Gehorsams begründen. Aufmerksamkeit aber, als +eine empirische Bestimmung unsrer Seele, ist durch natürliche Mittel zu +erregen. Es würde zwar offenbar widersprechend seyn, auch nur diese +durch Furcht vor angedrohten Strafen dieses mächtigen Wesens, oder wol +gar durch physische Mittel erzwingen, oder durch verheißne Belohnungen +erschleichen zu wollen; widersprechend, weil Furcht und Hoffnung die +Aufmerksamkeit mehr zerstreuen, als erregen, und höchstens nur ein +mechanisches Nachsagen, aber keine auf vernünftige Überlegung gegründete +Überzeugung, welche allein der Grund aller Moralität seyn muß, +hervorbringen können; widersprechend, weil dies gleich anfangs das +Princip aller Religion verfälschen, und Gott als ein Wesen darstellen +würde, dem man sich noch durch etwas anderes, als durch moralische +Gesinnungen, -- hier durch unwilliges Anhören von Dingen, an denen +man kein Interesse hat, und durch ängstliches Nachplaudern +derselben -- gefällig machen könnte. Aber die Vorstellung einer noch so +großen Macht errege auch, so lange wir uns nicht im Widerstreite gegen +sie denken, nicht Furcht, sondern Bewunderung, und Verehrung, die zwar +nur auf pathologischen, und nicht moralischen, Gründen beruht, die aber +unsre Aufmerksamkeit auf alles, was von dem mächtigen Wesen herkommt, +kräftig hinzieht. So lange sich nun Gott noch nicht als moralischen +Gesetzgeber, sondern blos als redende Person ankündigt, so denken wir +uns noch nicht im Widerstreite gegen ihn; und wenn er sich als solchen +ankündigt, so kündigt er uns zugleich seine Heiligkeit an, welche uns +alle mögliche Furcht vor seiner Macht benimmt, indem sie uns zusichert, +daß er nie einen willkührlichen Gebrauch von derselben gegen uns machen, +sondern daß ihre Wirkungen auf uns gänzlich von uns selbst abhängen +werden. Die Anforderung Gottes also an uns in einer möglichen +Offenbarung, ihn _anzuhören_, gründet sich auf seine Allmacht, und +unendliche Größe, und kann sich auf nichts anders gründen, indem Wesen, +die einer Offenbarung bedürfen, vor's erste keiner andern Vorstellung +von ihm fähig sind. Seine Anforderung aber ihm zu _gehorchen_, kann sich +auf nichts anderes, als auf seine Heiligkeit gründen, weil sonst der +Zweck aller Offenbarung, reine Moralität zu befördern, nicht erreicht +würde; aber der Begriff der Heiligkeit sowohl, als die Verehrung gegen +sie, muß schon vorher durch die Offenbarung entwickelt worden +seyn. -- Wir haben einen erhabnen Ausspruch, der dies erläutert: Ihr +sollt heilig seyn, denn ich bin heilig, spricht der Herr. Der Herr +redet, als Herr, und fordert dadurch alles zur Aufmerksamkeit auf. Aber +die Forderung der Heiligkeit gründet er nicht auf diese seine +Herrschaft, sondern auf seine eigne Heiligkeit. + +Aber, wie sollen denn diese Menschen, ehe ihr sittliches Gefühl noch +geweckt ist, beurtheilen, ob es Gott seyn könne, welcher redet? wird +noch gefragt; und hier kommen wir dann auf die Beantwortung eines +Einwurfs, der schon seit langem vor der Seele jedes Lesers geschwebt +haben muß. Wir haben im vorigen §. bewiesen, daß der Begriff der +Offenbarung vernünftiger Weise nur _a priori_ möglich sey, und _a +posteriori_ gar nicht rechtmäßig entstehen könne; und in diesem haben +wir gezeigt, daß es einen Zustand geben könne, ja daß die ganze +Menschheit in diesen Zustand verfallen könne, in welchem es ihr +unmöglich ist, _a priori_ auf den Begriff der Religion, und also auch +der Offenbarung zu kommen. Dies sey ein förmlicher Widerspruch, kann man +sagen: oder man kann uns das Dilemma vorlegen: Entweder fühlten die +Menschen schon das sittliche Bedürfniß, das sie treiben konnte, eine +Religion zu suchen, und hätten schon alle Moralbegriffe, die sie von den +Wahrheiten derselben vernünftig überzeugen konnten; so bedurften sie +keiner Offenbarung, sondern hatten schon _a priori_ Religion: oder sie +fühlten weder jenes Bedürfniß, noch hatten sie jene Begriffe; so +konnten sie sich nie aus moralischen Gründen von der Göttlichkeit einer +Religion überzeugen; aus theoretischen konnten sie es auch nicht; sie +konnten es also überhaupt nicht, und eine Offenbarung ist folglich +unmöglich. Aber es folgt nicht, daß Menschen, die sich des Moralgebots +in ihnen wenig bewußt waren, und durch dasselbe nicht zur Aufsuchung +einer Religion getrieben werden konnten, also der Offenbarung bedurften, +nicht nachher eben durch Hülfe dieser Offenbarung jenes Gefühl in sich +entwickeln, und so geschickt werden konnten, eine Offenbarung zu prüfen, +und so vernünftig zu untersuchen, ob sie göttlichen Ursprungs seyn +könne, oder nicht. Es kündigte sich ihnen eine Lehre als göttlich an, +und erregte dadurch wenigstens ihre Aufmerksamkeit. Entweder nahmen sie +nun dieselbe sogleich für göttlich an; und da sie dies weder aus +theoretischen Principien folgern, noch nach moralischen untersuchen +konnten, weil noch bis jetzt ihr Moralgefühl unentwickelt war, nahmen +sie etwas ganz ohne Grund an, und es war ein Glück für sie, wenn ihnen +der Zufall nützlich wurde: oder sie verwarfen sie sogleich; so verwarfen +sie wieder etwas ganz ohne Grund: oder endlich sie ließen die Sache +unentschieden, bis sie vernünftige Gründe eines Unheils finden würden, +und in diesem einzigen Falle handelten sie vernünftig. _Daß_ Gott rede, +oder _daß_ er _nicht_ rede (als kategorische, aus theoretischen Gründen +mögliche, Behauptung), konnten sie nie beweisen; ob er geredet haben +_könne_, konnte nur aus dem Inhalte dessen erhellen, was in seinem Namen +gesagt ward; sie mußten es also vor's, erste anhören. Wenn nun durch +dieses Anhören ihr moralisches Gefühl entwickelt wurde, so wurde +zugleich der Begriff einer Religion, und des möglichen Inhalts +derselben, sie komme nun durch Offenbarung, oder ohne sie an uns, +entwickelt; und nun konnten, und mußten sie, um zu einem vernünftigen +Fürwahrhalten zu gelangen, die ihren als göttlich angekündigte +Offenbarung mit ihrem nun entwickelten Begriffe einer Offenbarung +_a priori_ vergleichen, und nach der Übereinstimmung oder +Nichtübereinstimmung mit demselben ein Urtheil über sie fällen: und das +lös't dann den vermeinten Widerspruch völlig auf. Ein vernünftiges +Aufnehmen einer gegebnen Offenbarung, als göttlich, ist nur aus Gründen +_a priori_ möglich, aber _a posteriori_ können, und müssen in gewissen +Fällen, Gelegenheitsursachen gegeben werden, um diese Gründe zu +entwickeln. + +Alle diese Untersuchungen nun haben den eigentlichen Fragepunkt mehr +vorbereitet, als bestimmt und entwickelt. Da nemlich nach allem bisher +gesagten kein vernünftiges Aufnehmen einer Offenbarung als göttlich, +eher als nach völliger Entwickelung des Moralgefühls in uns, statt +findet; da ferner nur auf dieses Gefühl, und den dadurch in uns +begründeten Willen der Vernunft zu gehorchen, jeder Entschluß einem +Gesetze Gottes zu gehorchen sich gründen kann: (§. 3.) so scheint die +göttliche Autorität, worauf eine gegebne Offenbarung sich gründen +könnte, ihren ganzen Nutzen zu verlieren, sobald es möglich wird, sie +anzuerkennen. So lange nemlich eine solche Offenbarung noch arbeitet, um +den Menschen zur Empfänglichkeit für Moralität zu bilden, ist es +demselben völlig problematisch, ob sie göttlichen Ursprungs auch nur +seyn könne, weil dies sich nur aus einer Beurtheilung derselben nach +Moralprincipien ergeben, kann; sobald aber nach geschehener Entwickelung +des Moralgefühls in ihm, eine solche Beurtheilung möglich ist, so +scheint dies Moralgefühl allein hinlänglich seyn zu können, um ihn zum +Gehorsam gegen das Moralgesetz, blos als solches, zu bestimmen. Und +obgleich, wie ebenfalls oben (§. 3.) gezeigt worden, auch bei dem +festesten Willen dem Moralgesetze, blos als Gesetze der Vernunft, zu +gehorchen, einzelne Fälle möglich sind, in denen dasselbe einer +Verstärkerung seiner Kausalität durch die Vorstellung, es sey Gottes +Gesetz, bedarf, so ist doch in dem durch eine geschehene Offenbarung +zur Moralität gebildeten Subjekte die Vorstellung dieser göttlichen +Gesetzgebung sowohl ihrer Materie nach durch praktische +Vernunftprincipien, als ihrer Form nach durch Anwendung derselben auf +den Begriff einer Welt, völlig möglich, und es erscheint kein Grund, +warum er sie sich, als durch eine übernatürliche Wirkung in der +Sinnenwelt gegeben, denken sollte. Es muß also ein Bedürfniß, freilich +nur ein empirisches, aufgezeigt werden, welchem nur durch die bestimmte +Vorstellung einer _durch eine Wirkung in der Sinnenwelt geschehnen_ +Ankündigung Gottes als moralischen Gesetzgebers abgeholfen werden kann, +wenn diese ganze Vorstellung nicht vergeblich, und der Begriff einer +Offenbarung nicht leer seyn soll, indem ein Glaube an dieselbe +allenfalls nützlich seyn könnte, so lange er nicht möglich ist, und +sobald er möglich wird, seinen ganzen Nutzen verlöhre: denn unmöglich +können wir die frommen Empfindungen über die zu unsrer Schwachheit sich +herablassende Güte Gottes, u. dergl., die durch eine solche Vorstellung +in uns entstehen müssen, als den ganzen bleibenden Nutzen einer +Offenbarung angeben. + +Nun sind in obiger Deduktion des Offenbarungsbegriffs zum Behuf der +realen Möglichkeit desselben nicht nur solche vernünftige Wesen +Vorausgesetzt worden, in denen das Moralgesetz seine Kausalität auf +immer, sondern auch solche, bei denen es dieselbe in einzelnen Fällen +verlohren habe. Wo auch nicht der Wille ein Sittengesetz anzuerkennen, +und ihm zu gehorchen, vorhanden ist, ist das Moralgesetz ganz ohne +Kausalität; wo hingegen zwar dieser, aber nicht die völlige Freiheit da +ist, verliert es seine Kausalität in einzelnen Fällen. Wie die +Offenbarung die Wirksamkeit desselben im ersten Falle wieder herstelle, +ist jetzt gezeigt worden: ob sie auch im zweiten einen ihr wesentlichen, +nur durch sie möglichen Einfluß habe, davon ist jetzt die Frage. Da im +ersten Falle die Offenbarung noch gar nicht als das, für was sie sich +vernünftiger Weise anerkannt werden kann, so könnte man diese ihre +Funktion -- die der Offenbarung _an sich_, insofern sie von unsrer +Vorstellungsart ganz unabhängig ist, oder ihrer _Materie_ nach (_functio +revelationis materialiter spectatae_) nennen; hingegen das, was sie im +zweiten Falle zu leisten hätte, die Funktion der Offenbarung, insofern +wir sie dafür anerkennen, oder ihrer _Form_ nach (_functio revelationis +formaliter spectatae_), und, da Offenbarung eigentlich nur dadurch es +wird, daß wir sie dafür erkennen, der Offenbarung _im eigentlichsten +Sinne_. + +Wir haben oben bei Erörterung der Funktion einer Offenbarung ihrer +Materie nach ganz richtig angenommen, daß dieselbe sich nur auf +Subjekte beziehe, in denen auch nicht einmal der Wille dem +Vernunftgesetze zu gehorchen vorhanden sey, daß sie hingegen in dieser +Funktion diejenigen, denen es nicht an diesem Willen, wol aber an +völliger Freiheit ihn zu vollbringen, mangelt, nicht zu Objekten habe, +sondern daß zu Herstellung der Freiheit in dergleichen Subjekten die +Naturreligion hinlänglich sey. Da nun durch die Offenbarung vermittelst +ihrer ersten Funktion die Willensbestimmung durchs Moralgesetz möglich +gemacht, mithin alle vernünftige Wesen zur zweiten Stuffe der +moralischen Vollkommenheit erhoben werden sollen, so würde, wenn Wesen +auf dieser zweiten Stuffe die Naturreligion stets genugthuend seyn +könnte, gar keine Funktion der Offenbarung ihrer Form nach, nemlich +keine Wirksamkeit derselben zu Herstellung der Freiheit statt finden, +und, da dies die Funktion der Offenbarung im eigentlichsten Sinne ist, +kein wahres Bedürfniß eines Glaubens an Offenbarung gezeigt werden +können; fände sie aber statt, so scheint dies dem obigen Satze von der +Hinlänglichkeit der Naturreligion zur Herstellung der Freiheit zu +widersprechen. Wir haben also vor's erste zu untersuchen, ob sich ein +Einfluß der Vorstellung von einer geschehnen Offenbarung auf das Gemüth +zur Herstellung der gehemmten Freiheit des Willens denken lasse, und +dann, wenn sich ein solcher Einfluß zeigen sollte, zu untersuchen, ob +und inwiefern beide Behauptungen beisammenstehen können. + +Es ist eine der Eigentümlichkeiten des empirischen Charakters des +Menschen, daß, so lange eine seiner Gemüthskräfte besonders aufgeregt, +und in lebhafter Thätigkeit ist, andere, und das um desto mehr, jemehr +sie sich, von jener entfernen, unthätig, und gleichsam erschlafft sind: +und daß diese ihre Erschlaffung größer ist, je größer, die Thätigkeit +jener. So vergeblich man sich bemühen würde, jemanden, der durch +sinnlichen Reitz bestimmt, oder in einem heftigen Affekte ist, durch +Vernunftgründe anders zu bestimmen; eben so sicher ist's, daß im +Gegensatze eine Erhebung der Seele durch Ideen, oder eine Anstrengung +derselben durch Nachdenken möglich ist, bei welcher sinnliche Eindrücke +fast ihre ganze Kraft verlieren. Soll in solchen Fällen auf einen +Menschen gewirkt werden, so kann es fast nicht anders geschehen, als +vermittelst derjenigen Kraft, die eben jetzt in Thätigkeit ist, indem +auf die übrigen kaum ein Eindruck zu machen ist, oder wenn er auch zu +machen wäre, er nicht hinreichend seyn würde, den Willen des Menschen zu +bestimmen. + +Einige Gemüthskräfte haben eine nähere Verwandtschaft, und einen größern +wechselseitigen Einfluß auf einander, als andere. Denjenigen, der vom +Sinnenreize fortgerissen ist, wird man durch Vernunftgründe vergeblich +zurückhalten wollen, aber durch Darstellung eines andern sinnlichen +Eindrucks vermittelst der Einbildungskraft kann es sehr leicht, ohne +Anwesenheit des sinnlichen Gegenstandes, also ohne unmittelbare +Sinnenempfindung, gelingen. Alle durch empirische Sinnlichkeit +bestimmbare Kräfte stehen in solcher Korrespondenz. + +Die der Pflicht widerstreitenden Bestimmungen werden alle durch +Eindrücke auf diese Kräfte bewirkt; durch Sinnenempfindung, die entweder +unmittelbar dem Gegenstande außer uns korrespondirt, oder die durch die +empirische Einbildungskraft reproducirt wird, durch Affekten, durch +Leidenschaften. Welches Gegengewicht soll nun der Mensch einer solchen +Bestimmung entgegensetzen, wenn sie so stark ist, daß sie die Stimme der +Vernunft gänzlich unterdrückt? Offenbar muß dies Gegengewicht durch eine +Kraft des Gemüths an die Seele gebracht werden, welche von der einen +Seite sinnlich, und also fähig ist einer Bestimmung der sinnlichen Natur +des Menschen entgegenzuwirken, von der andern durch Freiheit bestimmbar +ist, und Spontaneität hat: und diese Kraft des Gemüths ist die +Einbildungskraft. Durch sie also muß das einzig mögliche Motiv einer +Moralität, die Vorstellung der Gesetzgebung des Heiligen, an die Seele +gebracht werden. Diese Vorstellung nun gründet in der Naturreligion sich +auf Vernunftprincipien; ist aber diese Vernunft, wie wir voraussetzen, +gänzlich unterdrückt, so erscheinen die Resultate derselben dunkel, +ungewiß, unzuverlässig. Auch die Principien dieser Vorstellung also +sollten durch die Einbildungskraft vorstellbar seyn. Dergleichen +Principien nun wären Fakta in der Sinnenwelt, oder eine +Offenbarung. -- Gott ist, denn er hat geredet, und gehandelt, muß sich +der Mensch in solchen Augenblicken sagen können: er will, daß ich jetzt +nicht so handle, denn er hat es ausdrücklich, mit solchen Worten, unter +solchen Umständen, u. s. f., verboten; ich werde einst wegen der +Entschließung, die ich jetzt fassen werde, unter gewissen bestimmten +Feierlichkeiten ihm Rechenschaft geben. -- Sollen solche Vorstellungen +aber Eindruck auf ihn machen, so muß er die denselben zum Grunde +liegenden Fakta als völlig wahr und richtig annehmen können; sie müssen +also nicht etwan durch seine eigne Einbildungskraft erdichtet, sondern +ihr gegeben werden. Daß durch eine solche Vorstellung, der reinen +Moralität einer durch sie bewirkten Handlung kein Abbruch gethan werde, +folgt unmittelbar aus unsrer Voraussetzung, das durch die +Einbildungskraft versinnlicht dargestellte Motiv solle kein andres als +die Heiligkeit des Gesetzgebers, und nur das Vehikulum derselben solle +sinnlich seyn. + +Ob inzwischen die Reinheit des Motivs nicht oft durch die Sinnlichkeit +des Vehikulums leide, und ob nicht oft Furcht der Strafe, oder Hoffnung +der Belohnung, auf einen durch die Vorstellung der Offenbarung bewirkten +Gehorsam weit mehr Einfluß habe, als reine Achtung für die Heiligkeit +des Gesetzgebers, hat eine allgemeine Kritik des Offenbarungsbegriffs +eigentlich nicht zu untersuchen; sondern nur zu erweisen, daß dies _in +abstracto_ nicht nothwendig sey, und _in concreto_ schlechterdings nicht +geschehen dürfe, wenn die Religiosität ächt und nicht blos feinere +Selbstsucht seyn solle. Da dies inzwischen nur zu leicht geschehen kann; +da sich ferner im Allgemeinen nicht zeigen läßt, wenn, in wie weit, und +warum überhaupt eine solche Verstärkung des Moralgesetzes durch +Vorstellung einer Offenbarung nöthig sey; da endlich es schlechterdings +nicht zu leugnen ist, daß nicht ein allgemeiner unbezweifelt auf das +Moralgesetz gegründeter Trieb in uns sey, ein vernünftiges Wesen mehr zu +ehren, je weniger Verstärkung die Idee des schlechthin Rechten in seinem +Gemüthe bedarf, um ihn zu bewegen, es hervorzubringen; so läßt sich auch +nicht leugnen, daß es weit ehrenvoller für die Menschheit seyn würde, +wenn die Naturreligion stets hinlänglich wäre, sie in jedem Falle zum +Gehorsam gegen das Moralgesetz zu bestimmen: und in diesem Sinne können +denn beide Sätze wohl beisammenstehen, nemlich, daß sich _a priori_ (vor +der wirklich gemachten Erfahrung) nicht einsehen lasse, warum die +Vorstellung einer Offenbarung nöthig seyn sollte, um die gehemmte +Freiheit herzustellen; daß aber die fast allgemeine Erfahrung in uns und +andern uns fast täglich belehre, daß wir allerdings schwach genug sind, +einer dergleichen Vorstellung zu bedürfen. + + +§. 9. + +_Von der physischen Möglichkeit einer Offenbarung._ + +Der Begriff der Offenbarung _a priori_, wie er durch Aufzeigung eines +Bedürfnisses der empirischen Sinnlichkeit _a posteriori_ berechtigt ist, +erwartet eine übernatürliche Wirkung in der Sinnenwelt. Ist diese auch +überhaupt möglich? ist es überhaupt gedenkbar, daß etwas _außer_ der +Natur eine Kausalität _in_ der Natur habe? könnte man dabei noch fragen: +und wir beantworten diese Frage, um theils in die noch immer dunkle +Lehre von der Möglichkeit des Beisammenstehens der Nothwendigkeit nach +Natur-, und der Freiheit nach Moralgesetzen, wenigstens für unsre +gegenwärtige Absicht, wo möglich, etwas mehr Licht zu bringen, theils um +aus ihrer Erörterung eine für die Berichtigung des Begriffs der +Offenbarung nicht unwichtige Folge herzuleiten. + +Daß es überhaupt möglich seyn müsse, ist erstes Postulat, das die +praktische Vernunft _a priori_ macht, indem sie das Übernatürliche in +uns, unser oberes Begehrungsvermögen, bestimmt, Ursache außer sich in +der Sinnenwelt, entweder der in uns, oder der außer uns zu werden, +welches hier Eins ist. + +Es ist aber vor's erste zu erinnern, daß es ganz zweierlei ist, ob wir +sagen: der Wille, als oberes Begehrungsvermögen, ist frei; denn wenn das +letztere heißt, wie es denn das heißt, er steht nicht unter +Naturgesetzen, so ist dies sogleich einleuchtend, weil er, als oberes +Vermögen, gar kein Theil der Natur, sondern etwas übersinnliches +ist: -- oder ob wir sagen: eine solche Bestimmung des Willens wird +Kausalität in der Sinnenwelt; wo wir allerdings fordern, daß etwas, das +unter Naturgesetzen steht, durch etwas, das kein Theil der Natur ist, +bestimmt werden soll, welches sich zu widersprechen und den Begriff von +der Naturnothwendigkeit aufzuheben scheint, der doch den Begriff einer +Natur überhaupt erst möglich macht. + +Hierauf ist vor's erste überhaupt zu erinnern, daß, so lange die Rede +von bloßer Naturerklärung ist, es uns schlechterdings nicht erlaubt ist, +eine Kausalität durch Freiheit anzunehmen, weil die ganze +Naturphilosophie von einer solchen Kausalität nichts weiß; und +hinwiederum, so lange die Rede von bloßer Bestimmung des obern +Begehrungsvermögens ist, es gar nicht nöthig ist, auf die Existenz +einer Natur überhaupt Rücksicht zu nehmen. Beide Kausalitäten, die des +Natur- und die des Moralgesetzes, sind sowohl der Art ihrer Kausalität, +als ihrer Objekte nach, unendlich verschieden. Das Naturgesetz gebietet +mit absoluter Nothwendigkeit, das Moralgesetz befiehlt der Freiheit; das +erstere beherrscht die Natur, das zweite die Geisterwelt. _Muß_, das +Losungswort des ersten, und _Soll_, das Losungswort des zweiten, reden +von ganz verschiednen Dingen, und können sich, auch einander +entgegengesetzt, nicht widersprechen, denn sie begegnen sich nicht. + +Ihre Wirkungen in der Sinnenwelt aber begegnen sich, und dürfen sich +auch nicht widersprechen, wenn nicht entweder Naturerkenntniß von der +einen, oder die durch die praktische Vernunft geforderte Kausalität der +Freiheit in der Sinnenwelt von der andern Seite unmöglich seyn soll. Die +Möglichkeit dieser Übereinkunft zweier von einander selbst gänzlich +unabhängiger Gesetzgebungen läßt sich nun nicht anders denken, als durch +ihre gemeinschaftliche Abhängigkeit von einer obern Gesetzgebung, welche +beiden zum Grunde liegt, die für uns aber gänzlich unzugänglich ist. +Könnten wir das Princip derselben einer Weltanschauung zum Grunde legen, +so würde nach ihm, eine, und eben dieselbe Wirkung, die uns auf die +Sinnenwelt bezogen nach dem Moralgesetze als _frei_, und auf Kausalität +der Vernunft zurückgeführt, in der Natur als _zufällig_ erscheint, als +völlig nothwendig erkannt werden. Da wir aber dies nicht können, so +folgt daraus offenbar, daß wir, sobald wir auf eine Kausalität durch +Freiheit Rücksicht nehmen, nicht alle Erscheinungen in der Sinnenwelt +nach bloßen Naturgesetzen als nothwendig, sondern viele nur als zufällig +annehmen müssen; und daß wir sonach nicht alle _aus_ den Gesetzen der +Natur, sondern manche blos _nach_ Naturgesetzen erklären dürfen. _Etwas +blos nach Naturgesetzen erklären_ aber heißt: die Kausalität der Materie +der Wirkung außer der Natur; die Kausalität der Form der Wirkung aber in +der Natur annehmen. _Nach_ den Gesetzen der Natur müssen sich alle +Erscheinungen in der Sinnenwelt erklären lassen, denn sonst könnten sie +nie ein Gegenstand der Erkenntniß werden. + +Laßt uns jetzt diese Grundsätze auf jene erwartete übernatürliche +Einwirkung Gottes in die Sinnenwelt anwenden. Gott ist, laut der +Vernunftpostulate, als dasjenige Wesen zu denken, welches die Natur dem +Moralgesetze gemäß bestimmt. In ihm also ist die Vereinigung beider +Gesetzgebungen, und seiner Weltanschauung liegt jenes Princip, von +welchem sie beide gemeinschaftlich abhängen, zum Grunde. Ihm ist also +nichts natürlich, und nichts übernatürlich, nichts nothwendig, und +nichts zufällig, nichts möglich, und nichts wirklich. Soviel können wir +negativ, durch die Gesetze _unsers_ Denkens genöthigt, sicher behaupten; +wenn wir aber positiv die Modalität seines Verstandes bestimmen wollten, +so würden wir transscendent. Es kann also die Frage gar nicht davon +seyn, wie _Gott_ eine übernatürliche Wirkung in der Sinnenwelt sich als +möglich denken, und wie er sie wirklich machen könne; sondern wie _wir_ +uns eine Erscheinung als durch eine übernatürliche Kausalität Gottes +gewirkt denken können? + +Wir sind durch unsre Vernunft genöthigt, das ganze System der +Erscheinungen, die ganze Sinnenwelt zuletzt von einer Kausalität durch +Freiheit nach Vernunftgesetzen, und zwar von der Kausalität Gottes +abzuleiten. Die ganze Welt ist für uns übernatürliche Wirkung Gottes. Es +ließe sich also wol denken, daß Gott die erste natürliche Ursache einer +gewissen Erscheinung, die einer seiner moralischen Absichten gemäß war, +gleich Anfangs (denn wir dürfen hier ganz menschlich reden, da wir hier +nicht objektive Wahrheiten, sondern subjektive Denkmöglichkeiten +aufstellen) in den Plan des Ganzen verflochten habe. Die Einwendung, die +man dagegen gemacht hat: das heiße durch einen Umweg thun, was man +geradezu thun könne; gründet sich auf eine grobe Anthropomorphose, als +ob Gott unter Zeitbedingungen stehe. In diesem Falle würde die +Erscheinung ganz und vollkommen aus den Gesetzen der Natur, bis zum +übernatürlichen Ursprünge der ganzen Natur selbst, erklärt werden +können, wenn wir dieselbe im Zusammenhange Übersehen könnten; und +dennoch wäre sie auch zugleich, als durch die Kausalität eines +göttlichen Begriffs vom moralischen dadurch zu erreichenden Zwecke +bewirkt, anzusehen. + +Oder wir könnten für's zweite annehmen, Gott habe wirklich in die schon +angefangne, und nach Naturgesetzen fortlaufende Reihe der Ursachen und +Wirkungen einen Eingriff gethan, und durch unmittelbare Kausalität +seines moralischen Begriffs eine andre Wirkung hervorgebracht, als durch +die bloße Kausalität der Naturwesen nach Naturgesetzen würde erfolgt +seyn; so haben wir hierdurch wieder nicht bestimmt, bei _welchem_ Gliede +der Kette er eingreifen sollte, ob eben bei dem der beabsichtigten +Wirkung unmittelbar vorhergehenden, oder ob er es nicht auch bei einem +der Zeit und den Zwischenwirkungen nach vielleicht sehr weit von ihr +entfernten thun konnte. Nehmen wir den zweiten Fall an, so werden wir, +wenn wir die Naturgesetze durchaus kennen, die Erscheinung, von der die +Rede ist, nach Naturgesetzen richtig aus der vorhergehenden, und diese +wieder aus der vorhergehenden, und so vielleicht ins Unendliche fort, +erklären können, bis wir endlich freilich auf eine Wirkung stoßen, die +wir nicht mehr aus, sondern blos nach Naturgesetzen erklären können. +Gesetzt aber, wir könnten oder wollten dieser Reihe der natürlichen +Ursachen nur bis auf einen gewissen Punkt nachspüren; so wäre es sehr +möglich, daß innerhalb dieser uns gesetzten Grenzen jene nicht mehr +natürlich zu erklärende Wirkung nicht fiele: aber wir wären dadurch noch +gar nicht berechtiget, zu schließen, daß die untersuchte Erscheinung +überhaupt nicht durch eine übernatürliche Kausalität bewirkt seyn +könnte. Nur im ersten Falle also würden wir sogleich von der Erscheinung +aus auf eine aus Naturgesetzen nicht zu erklärende Kausalität stoßen, +die es uns theoretisch möglich machte, eine übernatürliche für sie +anzunehmen. + +Aber will Gott nicht, daß der sinnliche Mensch, gegen welchen er sich +durch diese Wirkung als Urheber der Offenbarung legitimirt, sie für +übernatürlich anerkennen solle? Es würde nicht anständig seyn, zu sagen, +Gott wolle, daß wir jenen falschen Schluß machen sollten, auf welchen +eine _theoretische Anerkennung_ einer Erscheinung in der Natur, als +durch eine Kausalität außer ihr bewirkt, sich nach obiger Erörterung +offenbar gründet. Aber da sie denn auch nicht Überzeugung, welches sie +nicht kann, sondern nur Aufmerksamkeit begründen soll, so ist es für +diese Absicht völlig hinreichend, wenn wir es indeß, bis wir der +moralischen Überzeugung fähig sind, theoretisch nur für _möglich_ +annehmen, daß sie durch übernatürliche Kausalität bewirkt worden seyn +_könne_, und dazu (um es _theoretisch_ möglich zu denken, denn um es +moralisch _möglich_ zu finden, gehört laut obiger Erörterung auch nicht +einmal das,) gehört weiter nichts, als daß _wir_ keine natürliche +Ursachen dieser Erscheinung sehen. Denn es ist der Vernunft ganz gemäß +gedacht: wenn ich eine Begebenheit nicht aus Naturursachen erklären +kann, so kommt dies entweder daher, weil ich die Naturgesetze, nach +denen sie möglich ist, nicht kenne, oder daher, weil sie nach +dergleichen Gesetzen überhaupt nicht möglich ist[19]. -- Wen faßt nun +hier dieses _Wir_ in sich? Offenbar diejenigen, und nur sie, welche in +dem Plane der zu erregenden Aufmerksamkeit befaßt sind. Gesetzt also, +man könnte, nachdem dieser Zweck erreicht, und die Menschheit zur +Fähigkeit eines moralischen Glaubens an die Göttlichkeit einer +Offenbarung erhoben ist, durch erhöhte Einsicht in die Gesetze der Natur +zeigen, daß gewisse für übernatürlich gehaltne Erscheinungen, auf welche +diese Offenbarung sich gründet, aus Naturgesetzen völlig erklärbar +seyen; so würde blos hieraus, wann nur diesem Irrthume nicht +wilkührlicher geflissentlicher Betrug, sondern blos unwillkührliche +Täuschung zum Grunde gelegen, gegen die mögliche Göttlichkeit einer +solchen Offenbarung gar nichts gefolgert werden können: da eine Wirkung, +besonders wenn sie dem Urgrunde aller Naturgesetze zugeschrieben wird, +gar wohl völlig natürlich, und doch zugleich übernatürlich, d. i. durch +die Kausalität seiner Freiheit, gemäß dem Begriffe einer moralischen +Absicht, gewirkt seyn kann. + +Das Resultat des hier gesagten ist, daß, so wenig es dem dogmatischen +Vertheidiger des Offenbarungsbegriffs erlaubt werden dürfe, aus der +Unerklärbarkeit einer gewissen Erscheinung aus Naturgesetzen auf eine +übernatürliche Kausalität, und wol gar geradezu auf die Kausalität +Gottes zu schließen; eben so wenig sey es dem dogmatischen Gegner +desselben zu verstatten, aus der Erklärbarkeit eben dieser Erscheinungen +aus Naturgesetzen zu schließen, daß sie weder durch übernatürliche +Kausalität überhaupt, noch insbesondre durch Kausalität Gottes möglich +seyen. Die ganze Frage darf gar nicht dogmatisch, nach theoretischen +Principien, sondern sie muß moralisch, nach Principien der praktischen +Vernunft, erörtert werden, wie sich aus allem bisher gesagten zur +Gnüge[TN11] ergiebt; wie dieses aber geschehen müsse, wird im Verfolge +dieser Abhandlung gezeigt werden. + + +§. 10. + +_Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung ihrer Form nach._ + +Um uns von der Möglichkeit, daß eine gegebne Offenbarung von Gott sey, +vernünftig überzeugen zu können, müssen wir sichere Kriterien dieser +Göttlichkeit haben. Da der Begriff einer Offenbarung _a priori_ möglich +ist, so ist es dieser Begriff selbst, an den wir eine _a posteriori_ +gegebne Offenbarung halten müssen, d. i. von diesem Begriffe müssen +sich die Kriterien ihrer Göttlichkeit ableiten lassen. + +Wir haben bisher den Begriff der Offenbarung, blos ihrer Form nach, +insofern diese religiös seyn muss, mit gänzlicher Abstraktion vom +möglichen Inhalte einer _in concreto_ gegebnen Offenbarung, erörtert; +wir haben also vor jetzt nur die Kriterien der Göttlichkeit einer +Offenbarung in Absicht ihrer Form festzusetzen. An der Form einer +Offenbarung aber, d. i. an einer bloßen Ankündigung Gottes als +moralischen Gesetzgebers durch eine übernatürliche Erscheinung in der +Sinnenwelt, können wir zweierlei unterscheiden, nemlich das _äußere_ +derselben, d. i. die Umstände, unter welchen, und die Mittel, durch +welche diese Ankündigung geschah, und dann das _innere_, d. i. die +Ankündigung selbst. + +Der Begriff der Offenbarung _a priori_ setzt ein empirisch gegebnes +moralisches Bedürfniß derselben voraus, ohne welches sich die Vernunft +eine Veranstaltung der Gottheit, die dann überflüssig, und gänzlich +zwecklos war, nicht als moralisch möglich denken konnte, und die +empirische Deduktion der Bedingungen der Wirklichkeit dieses Begriffs +entwickelte dieses Bedürfniß. Es muß also gezeigt werden können, daß zur +Zeit der Entstehung einer Offenbarung, die auf einen göttlichen Ursprung +Anspruch macht, dieses Bedürfniß wirklich da gewesen, und daß nicht +schon eine andere, alle Kriterien der Göttlichkeit an sich tragende +Religion unter eben den Menschen, denen sich diese bestimmte, vorhanden, +oder ihnen leicht durch natürliche Mittel mitzutheilen war. _Eine +Offenbarung, von der dies gezeigt werden kann, kann von Gott seyn: eine, +von der das Gegentheil gezeigt werden kann, ist sicher nicht von +Gott._ -- Es ist nöthig, dieses Kriterium ausdrücklich festzusetzen, um +aller Schwärmerei und allen möglichen unberufenen Inspirirten jetziger +oder künftiger Zeiten, Einhalt zu thun. Ist eine Offenbarung, ihrem +Inhalte nach, verfälscht, so ist es Pflicht und Recht jedes tugendhaften +Mannes, ihr ihre ursprüngliche Reinigkeit wiederzugeben, aber dazu +bedarf es keiner neuen göttlichen Autorität, sondern bloßer Berufung auf +die schon vorhandne, und Entwickelung der Wahrheit aus unserm +moralischen Gefühle. Auch wird durch dieses Kriterium nicht schlechthin +die Möglichkeit zweier zugleich existirender göttlicher Offenbarungen +geleugnet, wenn die Besitzer derselben nur nicht in der Lage sind, sie +sich mitzutheilen. + +Gott soll Ursache der Wirkungen seyn, durch welche die Offenbarung +geschieht. Alles aber, was unmoralisch ist, widerspricht dem Begriffe +von Gott. _Jede Offenbarung also, die sich durch unmoralische Mittel +angekündigt, behauptet, fortgepflanzt hat, ist sicher nicht von +Gott._ -- Es ist allemal, die Absicht mag seyn, welche sie wolle, +unmoralisch, zu betrügen. Unterstützt also ein angeblich göttlicher +Gesandter seine Autorität durch Betrug, so kann das Gott nicht gewollt +haben. Überdies bedarf ein wirklich von Gott unterstützter Prophet +keines Betrugs. Er führt nicht seine Absicht, sondern die Absicht Gottes +aus, und kann es also Gott völlig überlassen, in wie weit, und wie er +diese Absicht unterstützen wolle. Aber, könnte man noch sagen, der Wille +des göttlichen Gesandten ist frei, und er kann, vielleicht aus +wohlmeinender Absicht, mehr thun wollen, als ihm aufgetragen ist, die +Sache noch mehr beglaubigen wollen, als sie schon beglaubigt ist, und +dadurch zum Betruge hingerissen werden; und dann ist nicht Gott, sondern +der Mensch, dessen er sich bediente, Ursache dieses Betruges. -- Wir +dürfen nicht überhaupt leugnen, daß sich Gott nicht unmoralischer, oder +moralisch schwacher Menschen zur Ausbreitung einer Offenbarung bedienen +könne; denn wie, wenn keine andere da sind? und es werden, wo das +höchste Bedürfniß der Offenbarung vorhanden ist, allerdings keine andere +seyn. Aber er darf ihnen, wenigstens in Verrichtung seines Auftrags, den +Gebrauch unmoralischer Mittel auch nicht zulassen; er müßte es durch +seine Allmacht verhindern, wenn ihr freier Wille sich dahin lenkte. Denn +wenn der Betrug entdeckt würde, -- und jeder Betrag kann es, -- so sind +zwei Fälle möglich. Entweder die erregte Aufmerksamkeit verschwindet, +und an ihre Stelle tritt der Verdruß, sich getäuscht zu sehen, und das +Mistrauen gegen alles, was aus diesen oder ähnlichen Quellen kommt, +welches dem bei dieser Anstalt überhaupt beabsichtigten Zwecke +widerspricht: oder wenn die Lehre schon autorisirt genug ist, so wird +dadurch auch der Betrug autorisirt; jeder hält sich für völlig erlaubt, +was ein göttlicher Gesandter sich erlaubte; welches der Moralität, und +dem Begriffe aller Religion widerspricht. + +Der Endzweck jeder Offenbarung ist reine Moralität. Diese ist nur durch +Freiheit möglich, und läßt sich also nicht erzwingen. Nicht nur sie +aber, sondern auch die Aufmerksamkeit auf Vorstellungen, welche dahin +abzwecken, das Gefühl für sie zu entwickeln, und die Bestimmung des +Willens beim Widerstreite der Neigung zu erleichtern, läßt sich nicht +erzwingen, sondern Zwang ist ihr vielmehr entgegen. Keine göttliche +Religion also muß durch Zwang oder Verfolgung sich angekündigt oder +ausgebreitet haben: denn Gott kann sich keiner zweckwidrigen Mittel +bedienen, oder den Gebrauch solcher Mittel bei Absichten, die die +seinigen sind, auch nur zulassen, weil sie dadurch gerechtfertiget +würden. Jede Offenbarung also, die durch Verfolgung sich angekündigt +und befestigt hat, ist sicher nicht von Gott. _Diejenige Offenbarung +aber, die sich keiner andern, als moralischer Mittel, zu ihrer +Ankündigung und Behauptung bedient hat, kann von Gott seyn._ Dies sind +die Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung in Rücksicht auf ihre +äußere Form. Wir gehen zu denen der Innern fort. + +Jede Offenbarung soll Religion begründen, und alle Religion gründet sich +auf den Begriff Gottes, als moralischen Gesetzgebers. Eine Offenbarung +also, die uns ihn als etwas anderes ankündigt, welche uns etwa +theoretisch sein Wesen kennen lehren will, oder ihn als politischen +Gesetzgeber aufstellt, ist wenigstens das nicht, was wir suchen, sie ist +nicht geoffenbarte _Religion. Jede Offenbarung also muß uns Gott als +moralischen Gesetzgeber ankündigen, und nur von derjenigen, deren Zweck +das ist, können wir aus moralischen Gründen glauben, daß sie von Gott +sey._ + +Der Gehorsam gegen die moralischen Befehle Gottes kann sich nur auf +Verehrung, und Achtung für seine Heiligkeit gründen, weil er nur in +diesem Falle rein moralisch ist. _Jede Offenbarung also, die uns durch +andre Motiven_, z. B. _durch angedrohte Strafen, oder versprochne +Belohnungen, zum Gehorsam bewegen will, kann nicht von Gott seyn_, denn +dergleichen Motiven widersprechen der reinen Moralität. -- Es ist zwar +sicher, und wird weiter unten ausgeführt werden, daß eine Offenbarung +die Verheißungen des Moralgesetzes, als Verheißungen Gottes, entweder +ausdrücklich enthalten, oder uns auf ihre Aufsuchung in unserm eignen +Herzen hinleiten könne. Aber sie müssen nur als Folgen, und nicht als +Motive aufgestellt werden[20]. + + +§. 11. + +_Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung in Absicht ihres möglichen +Inhalts (materiae revelationis)._ + +Das Wesentliche der Offenbarung überhaupt ist Ankündigung Gottes als +moralischen Gesetzgebers, durch eine übernatürliche Wirkung in der +Sinnenwelt. Eine _in concreto_ gegebne Offenbarung kann Erzählungen von +dieser, oder diesen Wirkungen, Mitteln, Anstalten, Umständen, u. s. w. +enthalten. Alles, was dahin einschlägt, gehört zur äußern Form der +Offenbarung, und steht unter derselben Kriterien. Wohin durch diese +Ankündigung des Gesetzgebers das Gesetz selbst, seinem Inhalte nach, +gesetzt werde, bleibt dadurch noch gänzlich unentschieden. Sie kann uns +geradezu an unser Herz verweisen: oder sie kann auch das, was dieses uns +sagen würde, noch besonders als Aussage Gottes aufstellen, und es nun +uns selbst überlassen, das letztere mit dem erstem zu vergleichen. Die +Ankündigung Gottes als Gesetzgebers würde, in Worte verfaßt, so heißen: +Gott ist moralischer Gesetzgeber; und da wir sie in Worte verfassen +müssen, so können wir auch dies einen _Inhalt_, nemlich den _der +Ankündigung_ an sich selbst, die _Bedeutung der Form der Offenbarung_ +nennen. Wird uns aber außer diesem noch mehr gesagt, so ist dies der +_Inhalt der Offenbarung_. Das erstere können wir _a priori_ uns zwar +denken, und wenn _a posteriori_ uns das Bedürfniß gegeben wird, +wünschen, und erwarten; aber nie selbst realisiren, sondern die +Realisirung dieses Begriffs muß durch ein Faktum in der Sinnenwelt +geschehen; wir können also nie _a priori_ wissen, wie und auf welche Art +die Offenbarung wird gegeben werden. Das zweite, daß nemlich eine +Offenbarung überhaupt einen Inhalt haben werde, können wir _a priori_ +nicht erwarten, denn es gehört nicht zum Wesen der Offenbarung; aber +dagegen können wir völlig _a priori_ wissen, welches dieser Inhalt seyn +kann: und hiermit stehen wir denn sogleich bei der Frage: Können wir von +einer Offenbarung Belehrungen und Aufklärungen erwarten, auf die unsre +sich selbst überlassene, und durch keine übernatürliche Hülfe geleitete +Vernunft nicht etwa blos unter den zufälligen Bedingungen, unter denen +sie sich befunden hat, und befindet, sondern überhaupt ihrer Natur nach +nie würde haben kommen können? und wir können desto ruhiger zu ihrer +Beantwortung schreiten, da wir, im Falle daß, wir sie verneinen müßten, +nach obiger Deduktion, laut welcher es uns eigentlich um die Form der +Offenbarung zu thun war, nicht mehr den Einwurf zu befürchten haben: die +Offenbarung sey überhaupt überflüssig, wenn sie uns nichts neues habe +lehren können. + +Diese blos aus übernatürlichen Quellen zu schöpfenden Belehrungen +könnten entweder Erweiterung unsrer theoretischen Erkenntniß des +Übersinnlichen, oder nähere Bestimmung unsrer Pflichten zum Gegenstände +haben. Also, Erweiterung unsrer theoretischen Erkenntniß könnten wir von +einer Offenbarung erwarten? Die Beantwortung dieser Frage gründet sich +auf folgende zwei: ist eine solche Erweiterung _moralisch_ möglich, +d. i. streitet sie nicht gegen reine Moralität? und dann, ist sie +_physisch_ möglich, widerspricht sie nicht etwa der Natur der Dinge? und +endlich, widerspricht sie nicht etwa dem Begriffe der Offenbarung, und +folglich sich selbst[TN12]? -- + +Ist sie moralisch möglich? Die Ideen vom Übersinnlichen, die durch die +praktische Vernunft realisirt werden, sind _Freiheit, Gott, +Unsterblichkeit_. Daß wir, in Absicht unsers obern Begehrungsvermögens, +frei sind, d. i. daß wir ein oberes von Naturgesetzen unabhängiges +Begehrungsvermögen haben, ist unmittelbare _Thatsache_. Was wir in +Absicht des Begriffs von Gott zur moralischen Willensbestimmung +bedürfen, daß ein Gott _sey_, daß er der _alleinheilige_, der +_alleingerechte_, der _allmächtige_, der _allwissende_, der oberste +Gesetzgeber und Richter aller vernünftigen Wesen sey, ist unmittelbar +durch unsre moralische Bestimmung, den Endzweck des Sittengesetzes zu +wollen, uns zu glauben auferlegt. Daß wir _unsterblich_ seyn müssen, +folgt unmittelbar aus der Anforderung das höchste Gut zu realisiren, an +unsre endliche Naturen, welche als solche nicht fähig sind dieser +Forderung genugzuthun, aber dazu immer fähiger werden _sollen_, und es +also _können_ müssen. Was wollen wir über diese Ideen noch weiter +wissen? Wollen wir die Verbindung des Naturgesetzes, und des für die +Freiheit im übersinnlichen Substrat der Natur, erblicken? Wenn wir +nicht zugleich die Kraft erhalten, die Gesetze der Natur durch unsre +Freiheit zu beherrschen, so kann dies nicht den geringsten praktischen +Nutzen für uns haben; wenn wir sie aber erhalten, so hören wir auf +endliche Wesen zu seyn, und werden Götter. Wollen wir einen _bestimmten_ +Begriff von Gott haben; sein Wesen, wie es _an sich ist_, erkennen? Das +wird reine Moralität nicht nur nicht befördern, sondern sie hindern. Ein +unendliches Wesen, das wir erkennen, das in seiner ganzen Majestät vor +unsern Augen schwebt, wird uns mit Gewalt treiben, und drängen, seine +Befehle zu erfüllen; die Freiheit wird aufgehoben werden; die sinnliche +Neigung wird auf ewig verstummen, wir werden alles Verdienst, und alle +Übung, Stärkung, und Freude durch den Kampf, verlieren, und aus freien +Wesen mit eingeschränkten Kenntnissen, moralische Maschinen mit +erweiterten Kenntnissen geworden seyn. Wollen wir endlich alle die +Bestimmungen unsrer künftigen Existenz schon jetzt durchdringen? Das +wird uns theils aller Empfindungen der Glückseligkeit, die die +allmähliche Verbesserung unsers Zustandes uns geben kann, berauben; wir +werden auf einmal verschwelgen, was uns für eine ewige Existenz bestimmt +ist; theils werden die uns vorschwebenden Belohnungen uns wieder zu +kräftig bestimmen, und uns Freiheit, Verdienst, und Selbstachtung +nehmen. Alle solche Kenntnisse werden unsre Moralität nicht vermehren, +sondern vermindern, und das kann Gott nicht wollen; es ist also +moralisch unmöglich. Und ist es physisch möglich? Widerstreitet es nicht +etwa gar den Gesetzen der Natur, d. i. _unsrer_ Natur, an welche diese +Belehrungen gegeben werden sollen? Mögliche Belehrungen einer +Offenbarung an uns über das Übersinnliche müssen unserm +Erkenntnißvermögen angemessen seyn, sie müssen unter den Gesetzen unsers +Denkens stehen. Diese Gesetze sind die Kategorien, ohne welche uns keine +bestimmte Vorstellung möglich ist. Wären sie demselben nicht angemessen, +so wäre der ganze Unterricht für uns verloren, er wäre uns +schlechterdings unverständlich und unbegreiflich, und es wäre völlig so +gut, als ob wir ihn nicht hätten. Wären sie ihm angemessen, so würden +die übersinnlichen Gegenstände in die sinnliche Welt herabgezogen, das +Übernatürliche würde zu einem Theile der Natur gemacht. Ich untersuche +hier nicht, ob eine solche für objektiv gültig gegebne Versinnlichung +nicht der praktischen Vernunft widerspreche, das wird weiter unten klar +werden: aber das ist sogleich klar, daß wir dadurch eine Erkenntniß +eines Übersinnlichen bekämen, das kein Übersinnliches wäre, daß wir also +unsern Zweck, in die Welt der Geister eingeführt zu werden, nicht +erreichten, sondern selbst diejenige richtige Einsicht in dieselbe, die +uns von der praktischen Vernunft aus möglich ist, verlöhren. +Widerspricht endlich eine solche Erwartung nicht etwa der Natur der +Offenbarung?[21] Da Belehrungen dieser Art an unsere durch das +Moralgesetz bestimmte Vernunft gar nicht gehalten werden könnten, um sie +an ihr zu versuchen, ob sie mit derselben übereinkämen, oder nicht, +indem sie auf _diesen Principien_ sich gar nicht gründeten (denn wenn +sie sich darauf gründeten, so müßte unsre sich selbst überlassene +Vernunft ohne alle fremde Beihülfe darauf haben kommen können); so +könnte der Glaube an ihre Wahrheit sich auf nichts gründen, als etwa auf +die göttliche _Autorität_, auf welche eine Offenbarung sich beruft. Nun +aber findet für diese göttliche Autorität selbst kein andrer +Glaubensgrund statt, als die _Vernunftmäßigkeit_ (die Übereinstimmung +nicht mit der vernünftelnden, sondern mit der moralischgläubigen +Vernunft,) der Lehren, die auf sie gegründet werden: mithin _kann diese +göttliche Autorität nicht selbst wieder Beglaubigungsgrund dessen seyn, +was erst der ihrige werden soll_. -- Wenn ein andrer Weg gedenkbar wäre, +zur vernünftigen Anerkennung der Göttlichkeit einer Offenbarung zu +kommen, als dieser, wenn z. B. Wunder oder Weissagungen, d. h. wenn +überhaupt die Unerklärbarkeit einer Begebenheit aus natürlichen Ursachen +uns berechtigen könnte, ihren Ursprung der unmittelbaren Kausalität +Gottes zuzuschreiben, welcher Schluß aber, wie oben gezeigt ist, +offenbar falsch seyn würde, so ließe sich denken, wie unsre dadurch +begründete Überzeugung von der Göttlichkeit einer gegebnen Offenbarung +überhaupt unsern Glauben an jede ihrer einzelnen Belehrungen begründen +könnte. Da aber dieser Glaube an die Göttlichkeit einer Offenbarung +überhaupt nur durch den Glauben an jede ihrer einzelnen Aussagen möglich +ist, so kann keine Offenbarung, als solche, irgend einer Behauptung die +Wahrheit versichern, die sich dieselbe nicht selbst versichern kann. An +keine nur durch Offenbarung mögliche Belehrung ist also vernünftiger +Weise ein Glaube möglich; und jede Anforderung von dieser Art würde der +Möglichkeit des Fürwahrhaltens, das bei einer Offenbarung Statt hat, +folglich dem Begriffe der Offenbarung an sich, widersprechen. Wir +dürfen also das, was die Kritik uns von Seiten der sich selbst +gelassenen theoretischen Vernunft vereitelte, einen Übergang in die +übersinnliche Welt, auch nicht von der Offenbarung erwarten; sondern wir +müssen diese Hoffnung einer bestimmten Erkenntniß derselben für unsre +gegenwärtige Natur ganz, und auf immer, und aus jeder Quelle +aufgeben[22]. + +Oder können wir von einer Offenbarung vielleicht praktische Maximen, +Moralvorschriften erwarten, die wir von dem Princip aller Moral, aus und +durch unsre Vernunft nicht auch selbst ableiten, konnten? Das +Moralgesetz in uns ist die Stimme der reinen Vernunft, der Vernunft _in +abstracto_. Vernunft kann sich nicht nur nicht widersprechen, sondern +sie kann auch in verschiedenen Subjekten nichts verschiedenes aussagen, +weil ihr Gebot die reinste Einheit ist, und also Verschiedenheit +zugleich Widersprach seyn würde. Wie die Vernunft zu _uns_ redet, redet +sie zu allen vernünftigen Wesen, redet sie zu Gott selbst. Er kann uns +also weder ein anderes Princip, noch Vorschriften für besondere Fälle +geben, die sich auf ein anderes Princip gründeten, denn Er selbst ist +durch kein anderes bestimmt. Die besondre Regel, die durch Anwendung des +Princips auf einen besondern Fall entsteht, ist freilich nach den +Fällen, in die das Subjekt seiner Natur nach kommen kann, +verschieden[23], aber alle müssen sich durch eine und eben dieselbe +Vernunft von einer und eben derselben Vernunft ableiten lassen. Ein +anderes ists, ob _in concreto_ gegebne empirisch bestimmte Subjekte mit +gleicher Richtigkeit und Leichtigkeit sie in besondern Fällen ableiten +werden, und ob sie dabei nicht einer fremden Hülfe bedürfen können, die +es -- nicht für sie thue, und ihnen nun das Resultat auf ihre Autorität +als richtig hingebe; dies würde, wenn die Regel auch richtig abgeleitet +wäre, doch nur Legalität und nicht Moralität begründen; -- sondern die +sie bei ihrer eignen Ableitung leite: aber dazu bedarf es keiner +Offenbarung, sondern das kann und soll jeder weisere Mensch dem +unweiseren leisten. + +Es ist also weder moralisch noch theoretisch möglich, daß eine +Offenbarung uns Belehrungen gebe, auf die unsre Vernunft nicht ohne sie +hätte kommen können und sollen; _und keine Offenbarung kann für +dergleichen Belehrungen Glauben fordern;_ denn einer Offenbarung um +dieser einzigen Ursache willen den göttlichen Ursprung gänzlich +abläugnen, würde nicht Statt haben, da dergleichen vermeintliche +Belehrungen, ob sie gleich vom Gesetze der praktischen Vernunft sich +nicht ableiten lassen, ihm dennoch auch nicht nothwendig widersprechen +müssen. + +Was kann sie aber denn enthalten, wenn sie nichts uns unbekanntes +enthalten soll? Ohne Zweifel eben das, worauf uns die praktische +Vernunft _a priori_ leitet: ein Moralgesetz, und die Postulate +desselben. + +In Absicht der durch eine Offenbarung möglichen Moral ist schon oben die +Unterscheidung gemacht worden, daß dieselbe Offenbarung uns entweder +geradezu auf das Gesetz der Vernunft in uns, als Gesetz Gottes, +verweisen; oder, daß sie sowol das Princip derselben an sich, als in +Anwendung auf mögliche Fälle, unter göttlicher Autorität aufstellen +könne. + +Geschieht das erstere, so enthält eine solche Offenbarung keine Moral, +sondern unsre eigne Vernunft enthält die Moral derselben. Es ist also +nur der zweite Fall, der hier in Untersuchung kömmt. Die Offenbarung +stellt theils das Princip aller Moral in Worte gebracht, theils besondre +durch Anwendung desselben auf empirisch bedingte Fälle entstandene +Maximen als Gesetze Gottes auf. Daß das Princip der Moral richtig +angegeben, d. i. dem des Moralgesetzes in uns völlig gemäß seyn müsse, +und daß eine Religion, _deren Moralprincip diesem widerspricht, nicht +von Gott seyn könne_, ist unmittelbar klar; so wie die Befugniß, dieses +Princip als Gesetz Gottes anzukündigen, schon zur Form einer Offenbarung +gehört, und zugleich mit ihr deducirt ist. In Absicht der besondern +moralischen Vorschriften aber entsteht die Frage: soll eine Offenbarung +jede dieser besondern Regeln von dem als göttliches Gesetz angekündigten +Moralprincip ableiten, oder darf sie dieselben schlechthin, ohne weitern +Beweis, auf die göttliche Autorität gründen? -- Wenn die göttliche +Autorität, uns zu befehlen, nur blos auf seine Heiligkeit gegründet ist, +welches schon die Form jeder Religion, die göttlich seyn soll; +erfordert, so ist Achtung für seinen Befehl, _weil_ es sein Befehl ist, +auch in besondern Fällen, nichts anders, als Achtung für das Moralgesetz +selbst. Eine Offenbarung darf dergleichen Gebote folglich schlechthin +als Befehle Gottes, ohne weitere Deduktion vom Princip aufstellen. Eine +andere Frage aber ists, ob nicht jede dieser besondern Vorschriften +einer geoffenbarten Moral sich wenigstens hinterher vom Princip richtig +deduciren lassen, und ob nicht jede Offenbarung am Ende uns doch an +dieses Princip verweisen müsse. + +Da wir uns von der Möglichkeit des göttlichen Ursprungs einer +Offenbarung sowohl überhaupt, als jedes besondern Theils ihres Inhalts, +nur durch die völlige Übereinstimmung desselben mit der praktischen +Vernunft überzeugen können; diese Überzeugung aber bei einer besondern +moralischen Maxime nur durch ihre Ableitung vom Princip aller Moral +möglich ist, so folgt daraus unmittelbar, daß jede in einer göttlichen +Offenbarung als _moralisch_ aufgestellte Maxime sich von diesem Princip +müsse ableiten lassen. Nun wird zwar eine Maxime dadurch, daß sie sich +nicht davon _ableiten_ läßt, noch nicht falsch, sondern es folgt daraus +nur soviel, daß sie nicht in das Feld der Moral gehöre; sie kann aber +etwa in das Gebiet der Theorie gehören, politisch, technisch, praktisch, +oder dergl. seyn. So ist z. B. jener Ausspruch: Sollen wir böses thun, +daß gutes daraus komme? das sey ferne -- allgemeines moralisches Gebot, +weil es sich vom Princip aller Moral deduciren läßt, und das Gegentheil +ihm widersprechen würde: hingegen jene Maximen: So jemand mit dir +rechten will um deinen Rock, dem laß auch den Mantel, u. s. w., sind +keine Moralvorschriften, sondern nur in besondern Fällen gültige Regeln +der Politik, die als solche nicht länger gelten, als so lange sie mit +keiner Moralvorschrift in Kollision kommen, weil diesen alles +untergeordnet werden muß. Wenn eine Offenbarung nun Regeln der letztern +Art enthält, so folgt daraus noch gar nicht, daß darum die ganze +Offenbarung nicht göttlich sey, und eben so wenig, daß jene Regeln +falsch seyen. -- Das hängt von anderweitigen Beweisen aus den +Principien, unter denen sie stehen, ab -- sondern nur, daß diese Regeln +nicht zum Inhalte einer geoffenbarten Religion, als solcher, gehören, +sondern ihren Werth anderwärtsher ableiten müssen. Eine Offenbarung +aber, die Maximen enthält, welche dem Princip aller Moral widersprechen, +die z. B. frommen, oder nicht frommen Betrug, Unduldsamkeit gegen +Andersdenkende, Verfolgungsgeist, die überhaupt andere Mittel zur +Ausbreitung der Wahrheit, als Belehrung, autorisirt, ist sicher nicht +von Gott, denn der Wille Gottes ist dem Moralgesetze gemäß, und was +diesem widerspricht, kann er weder wollen, noch kann er zulassen, daß +jemand es als seinen Willen ankündige, der außerdem auf seinen Befehl +handelt. + +Da zweitens alle besondre Fälle, in denen Moralgesetze eintreten, durch +einen endlichen Verstand unmöglich _a priori_ vorherzusehn, noch durch +einen unendlichen, der sie vorhersieht, endlichen Wesen mitzutheilen +sind, folglich keine Offenbarung alle mögliche besondre Regeln der Moral +enthalten kann, so muß sie uns doch noch zuletzt entweder an das +Moralgesetz in uns, oder an ein von ihr als göttlich aufgestelltes +allgemeines Princip desselben, welches mit jenem gleichlautend sey, +verweisen. Dies gehört schon zur Form, und eine Offenbarung, die dies +nicht thut, kommt mit ihrem eignen Begriffe nicht überein, und ist keine +Offenbarung. Ob sie das erstere, oder das letztere, oder beides thun +wolle, darüber ist _a priori_ kein Gesetz der Vernunft vorhanden. + +Das allgemeine Kriterium der Göttlichkeit einer Religion in Absicht +ihres moralischen Inhalts ist also folgendes: _Nur diejenige +Offenbarung, welche ein Princip der Moral, welches mit dem Princip der +praktischen Vernunft übereinkommt, und lauter solche moralische Maximen +aufstellt, welche sich davon ableiten lassen, kann von Gott seyn._ + +Der zweite Theil des möglichen Inhalts einer Religion sind jene Sätze, +welche als Postulate der Vernunft gewiß sind, und welche die Möglichkeit +des Endzwecks des Moralgesetzes in sinnlich bedingbaren Wesen +voraussetzt, welche also durch unsre Willensbestimmung zugleich mit +gegeben, und durch welche hinwiederum gegenseitig unsre +Willensbestimmung erleichtert wird. Diesen Theil des Inhalts einer +Religion nennt man _Dogmatik_, und kann ihn ferner so nennen, wenn man +dabei nur auf die Materie desselben, und nicht auf die Beweisart sieht, +und sich nicht durch diese Benennung berechtigt glaubt zu +_dogmatisiren_, d. i. diese Sätze als objektiv gültig darzustellen. Daß +eine Offenbarung uns über dieselben nichts weiter lehren könne, als was +aus den Principien der reinen Vernunft folgt, ist schon oben erwiesen. +Hier ist also blos noch die Frage zu erörtern: worauf kann eine +Offenbarung unsern Glauben an diese Wahrheiten gründen? Es sind nach +obigen Erörterungen noch folgende zwei Fälle möglich: Entweder die +Offenbarung leitet sie von dem Moralgesetze in uns, das sie als Gesetz +Gottes aufstellt, ab, und giebt sie uns dadurch nur unmittelbar als +Zusicherungen Gottes; oder sie stellt sie unmittelbar als +Entschließungen der Gottheit, entweder schlechthin als solche, oder als +Entschließungen seines durch das Moralgesetz bestimmten Wesens auf, ohne +sie noch besonders von diesem Gesetze abzuleiten. Die erste Art der +Begründung unsers Glaubens ist dem Verfahren der Vernunft- und +Naturreligion ganz gemäß, und die Rechtmäßigkeit desselben ist mithin +außer Zweifel. Bei der zweiten entstehen folgende zwei Fragen: Thut es +unsrer Freiheit, und also unsrer Moralität nicht Abbruch, wenn wir die +blos postulirten Verheißungen des Moralgesetzes als Verheißungen eines +unendlichen Wesens ansehen; und -- müssen alle diese Zusicherungen sich +nicht wenigstens hinterher vom Endzwecke des Moralgesetzes ableiten +lassen? Was die erste anbelangt, so ist sogleich klar, daß, wenn eine +Offenbarung uns Gott nur als den Alleinheiligen, als den genauesten +Abdruck des Moralgesetzes dargestellt hat, wie jede Offenbarung das +soll, aller Glaube an Gott Glaube an das _in concreto_ dargestellte +Moralgesetz ist. In Absicht des zweiten aber sind, wenn eine gewisse +Lehre nicht vom Endzwecke des Moralgesetzes abzuleiten ist, wieder zwei +Fälle möglich; entweder, sie läßt _sich blos nicht ableiten_, oder sie +_widerspricht_ demselben. + +Widersprechen gewisse dogmatische Behauptungen dem Endzwecke des +Moralgesetzes, so widersprechen sie dem Begriffe von Gott, und dem +Begriffe aller Religion; _und eine Offenbarung, die dergleichen enthält, +kann nicht von Gott seyn._ Gott kann zu dergleichen Behauptungen nicht +nur nicht berechtigen, sondern er kann sie, bei einem Zwecke, der der +seinige ist, auch nicht einmal zulassen, weil sie seinem Zwecke +widersprechen. Lassen sich aber einige nur nicht davon ableiten, ohne +ihnen gerade zu widersprechen, so ist daraus noch nicht zu schließen, +daß die ganze Offenbarung nicht von Gott seyn könne; denn Gott bedient +sich des Dienstes von Menschen, welche irren, welche sich selbst ein +Hirngespinst erdichten können, um es, vielleicht in wohlmeinender +Absicht, neben göttliche Belehrungen zu stellen, und nach ihrer Meinung +noch mehr gutes zu stiften; und es ist ihm nicht anständig ihre Freiheit +einzuschränken, wenn sie nur nicht einen seinem Zwecke geradezu +entgegenstehenden Gebrauch davon machen wollen: aber das folgt sicher, +_daß alles von dieser Art nicht Bestandtheil einer göttlichen +Offenbarung, sondern menschlicher Zusatz ist_, von welchem wir keine +weitere Notiz zu nehmen haben, als insofern sein Werth aus ändern +Gründen erhellet. Dergleichen Sätze können, da sie einer moralischen +Absicht ganz unfähig sind, meist nur theoretische Aufschlüsse +versprechen: und wenn sie von übernatürlichen Dingen reden, werden sie +meistens sich gar nicht denken, lassen, weil sie nicht unter den +Bedingungen der Kategorien stehen können. Stünden sie, als objektive +Behauptungen, darunter, so würden sie sich nicht blos nicht ableiten +lassen, sondern sie würden dem Moralgesetze sogar widersprechen, wie im +folgenden §. dargethan werden wird. + +Eine Offenbarung kann endlich gewisse, mit größerer oder geringerer +Feierlichkeit verbundene, in Gesellschaft oder für sich allein zu +gebrauchende Aufmunterungs- und Beförderungsmittel zur Tugend +vorschlagen. Da alle Religion Gott nur als moralischen Gesetzgeber +darstellt, so ist alles, was nicht Gebot des Moralgesetzes in uns ist, +auch nicht das seinige, und es ist kein Mittel ihm zu gefallen, als +durch Beobachtung desselben: diese Beförderungsmittel der Tugend müssen +sich also nicht in die Tugend selbst, diese _Anempfehlungen_ derselben +müssen sich nicht in _Gebote_, die uns eine Pflicht auflegen, +verwandeln, es muß nicht zweideutig gelassen werden, ob man etwa auch +durch den Gebrauch dieser Mittel, oder vielleicht _nur durch ihn_, sich +den Beifall der Gottheit erwerben könne, sondern ihr Verhältniß zu dem +wirklichen Moralgesetze muß genau bestimmt werden. -- Wenn ein weises +Wesen den Zweck will, will es auch die Mittel, könnte man sagen; aber es +will sie nur, inwiefern sie wirklich Mittel sind und werden, und, -- da +dieses in der Sinnenwelt anzuwendende Mittel sind, und wir mithin hier +in den Bezirk, des Naturbegriffs kommen, -- es kann sie nur wollen, +inwiefern sie in unsrer Macht stehen. Es ist z. B. sehr wahr, und jeder +Beter erfährt's, daß das Gebet, es sey nun anbetende Betrachtung Gottes, +oder Bitte oder Dank, unsre Sinnlichkeit kräftig verstummen macht, und +unser Herz mächtig zum Gefühl, und zur Liebe unsrer Pflichten +emporhebt. Aber, wie können wir den kalten, keines Enthusiasmus fähigen +Mann -- und es ist sehr möglich, daß es deren gebe -- verbinden, seine +Betrachtung bis zur Anbetung emporzuzwingen, und zu begeistern; wie +können wir ihn nöthigen, Ideen der Vernunft durch ihre Darstellung +vermittelst der Einbildungskraft zu beleben, wenn subjektive Ursachen +ihn dieser Fähigkeit beraubten, da dieselbe eine empirische Bestimmung +ist; wie können wir ihn nöthigen, irgend ein Bedürfniß so stark zu +fühlen, so innig zu begehren, daß er sich vergesse dasselbe einem +übernatürlichen Wesen mitzutheilen, von dem er kalt denkend erkennt, daß +er's ohne ihn weiß, und daß er's ohne ihm geben wird, wenn er's verdient +und haben muß, und sein Bedürfniß keine Einbildung ist? -- Dergleichen +Beförderungsmittel sind also nur darzustellen als das, was sie sind, und +nicht den durch das Moralgesetz unbedingt gebotnen Handlungen gleich zu +setzen; sie sind nicht schlechthin zu gebieten, sondern dem, den sein +Bedürfniß zu ihnen treibt, blos anzuempfehlen; sie sind weniger Befehl, +als Erlaubniß. _Jede Offenbarung, die sie den Moralgesetzen gleichsetzt, +ist sicher nicht von Gott;_ denn es widerspricht dem Moralgesetze, +irgend etwas in gleichen Rang mit seinen Anforderungen zu setzen. + +Welche Wirkungen aber auf unsre moralische Natur darf eine Offenbarung +von dergleichen Mitteln versprechen, blos natürliche, oder +übernatürliche, d. i. solche, die nach den Gesetzen der Natur mit ihnen, +als Wirkungen mit ihren Ursachen, nicht nothwendig verbunden sind, +sondern bei Gelegenheit des Gebrauchs dieser Mittel, durch eine +übernatürliche Ursache außer uns, gewirkt werden? Laßt uns einen +Augenblick das letztere annehmen, daß nemlich unser Wille durch eine +übernatürliche Ursache außer uns _dem Moralgesetze gemäß_ bestimmt +werde. Nun aber ist keine Bestimmung, die nicht durch und mit Freiheit +geschieht, dem Moralgesetze gemäß, folglich widerspricht diese Annahme +sich selbst, und jede durch eine solche Bestimmung erfolgte Handlung +wäre nicht moralisch; könnte folglich weder das geringste Verdienst +haben, noch auf irgend eine Art eine Quelle von Achtung und +Glückseligkeit für uns werden; wir wären in diesem Falle Maschinen, und +nicht moralische Wesen, und eine dadurch hervorgebrachte Handlung wäre +in der Reihe unsrer moralischen schlechterdings Null. -- Wenn man aber +dies auch zugeben müßte, wie man es denn muß, so könnte man noch weiter +sagen: eine solche Bestimmung sollte, bei Gelegenheit des Gebrauchs +jener Mittel in uns hervorgebracht werden, nicht, um _unsre_ Moralität +zu erhöhen, welches freilich nicht möglich wäre, sondern um durch die +in uns übernatürlich hervorgebrachte Wirkung eine Reihe in der +Sinnenwelt hervorzubringen, die für die Bestimmung _anderer_ moralischen +Wesen, nach Gesetzen der Natur, Mittel würde, und wobei _wir_ freilich +bloße Maschinen wären: daß aber Gott sich vielmehr unsrer, als andrer, +dazu bediene, hange von der Bedingung des Gebrauchs jenes Mittels +ab. -- Jetzt ununtersucht, was denn das für einen Werth für uns haben +könne, ob eben _wir_ als Maschinen, oder ob andere Maschinen zur +Beförderung des Guten gebraucht würden; kann auch in dieser Absicht +keine Offenbarung allgemeingültige Verheißungen von dieser Art geben, +denn wenn jeder die Bedingung derselben erfüllte, jeder dadurch eine +fremde übernatürliche Kausalität in sich veranlaßte, so würden dadurch +nicht nur alle Gesetze der Natur außer uns, sondern auch alle Moralität +in uns aufgehoben. -- Wir dürfen aber nicht schlechthin läugnen, daß +nicht in besondern Fällen dergleichen Wirkungen in dem Plane der +Gottheit gewesen seyn konnten, ohne das Princip der Offenbarung +überhaupt zu läugnen; wir dürfen eben so wenig läugnen, daß nicht einige +dieser Wirkungen an Bedingungen von Seiten der Werkzeuge könnten +gebunden gewesen seyn, weil wir das nicht wissen können; aber wenn in +einer Offenbarung Erzählungen davon, Vorschriften, und Verheißungen +hierüber vorkommen, so gehören diese zur äußern Form der Offenbarung, +und nicht zum allgemeinen Inhalte derselben. Bestimmung durch +übernatürliche Ursachen außer uns hebt die Moralität auf; _jede Religion +also, die unter irgend einer Bedingung dergleichen Bestimmungen +verspricht, widerspricht dem Moralgesetze, und ist folglich sicher nicht +von Gott._ + +Es bleibt also der Offenbarung von dergleichen Mitteln nichts übrig zu +versprechen, als natürliche Wirkungen. -- So wie wir von +Beförderungsmitteln der Tugend reden, sind wir im Gebiete des +Naturbegriffs. Das Mittel ist in der sinnlichen Natur; das was dadurch +bestimmt werden soll, ist die sinnliche Natur in uns; unsre unedlen +Neigungen sollen geschwächt und unterdrückt, unsre edlern sollen +gestärkt und erhöht werden; die moralische Bestimmung des Willens soll +dadurch nicht geschehen, sondern nur erleichtert werden. Alles also muß +nothwendig wie Ursache und Wirkung zusammenhängen, und dieser +Zusammenhang muß sich klar einsehen lassen. -- Es wird aber hierdurch +nicht behauptet, daß die Offenbarung in Anspruch genommen werden könne, +diesen Zusammenhang zu zeigen. Der Zweck der Offenbarung ist praktisch, +eine solche Deduktion aber theoretisch, und kann demnach dem eignen +Nachdenken eines jeden überlassen werden. Jene kann sich begnügen, +diese Mittel, blos als von Gott anempfohlen, aufzustellen. Nur muß sich +dieser Zusammenhang hinterher zeigen lassen; denn Gott, der unsre +sinnliche Natur kennt, kann ihr keine Mittel der Besserung anpreisen, +die den Gesetzen derselben nicht gemäß sind. Jede Offenbarung also, +welche Mittel zur Beförderung der Tugend vorschlägt, von denen man nicht +zeigen kann, wie sie natürlich dazu beitragen können, ist, wenigstens +_inwiefern sie dies thut_, nicht von Gott. -- Wir dürfen hier die +Einschränkung hinzusetzen: denn wenn solche Mittel nur nicht zu +Pflichten gemacht werden; wenn nur nicht übernatürliche Wirkungen von +ihnen versprochen werden; so ist ihre Anempfehlung nicht der Moral +widersprechend, sie ist blos leer und unnütz[24]. + + +§. 12. + +_Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung in Absicht der möglichen +Darstellung dieses Inhalts._ + +Da die Offenbarung überhaupt schon ihrer Form nach, für das Bedürfniß +der Sinnlichkeit da ist, so ist es sehr wahrscheinlich, daß sie sich +auch in ihrer Darstellung zu derselben herablassen werde, wenn gezeigt +werden sollte, daß die Sinnlichkeit hierüber besondre Bedürfnisse habe. +Doch ist diese Darstellung so wenig das Wesentliche und +Charakteristische einer Offenbarung, daß wir sogar, wie oben gezeigt +worden ist, _a priori_ nicht einmal fordern können, daß sie einen Inhalt +habe, oder überhaupt irgend etwas mehr thue, als daß sie Gott für den +Urheber des Moralgesetzes ankündige. + +Die Sinnlichkeit überhaupt ist, wegen des Widerstrebens der Neigung, nur +zu bereit, die Erfüllung des Moralgesetzes für unmöglich zu halten, und +das Gebot nicht, als für _sich_ gegeben, anzuerkennen. Nun giebt zwar +die Offenbarung dies Gesetz ausdrücklich an die Sinnlichkeit; aber doch +redet in dem sinnlichen Menschen noch immer die Stimme der Pflicht, +durch das Schreien der Begierde geschwächt, und durch die falschen +Begriffe, die jene in Menge liefert, gedämpft, nur leise, wenn sie über +seine eigenen Handlungen sprechen soll -- wenn sie im eigentlichen +Verstande _gebietend_ ist. Aber auch der rohsinnlichste Mensch hört +sie, wenn von Beurtheilung einer Handlung die Rede ist, bei welcher +seine Neigung von keiner Seite mit in's Spiel gezogen wird. Und lernt er +sie nur dadurch in sich unterscheiden, wird sie nur dadurch aus ihrer +Unthätigkeit gezogen, und er mit ihr bekannter und vertrauter, so wird +er endlich doch anfangen, auch an _sich_ zu hassen, was er an andern +verabscheut, und sich selbst so zu wünschen, wie er andere +fordert. -- Der Widersinn, alles um sich her gerecht haben, und nur +allein ungerecht seyn zu wollen, ist zu auffallend, als daß irgend ein +Mensch sich ihn gern gestehen wolle. Bringe man ihn dahin, daß, im Falle +er ungerecht ist, er sich ihn gestehen müsse! Wie kann dieser Zweck +erreicht werden? Durch Aufstellung moralischer Beispiele. Die +Offenbarung kann also ihre Moral in Erzählungen einkleiden, und sie +entspricht dem Bedürfniß des Menschen nur um so besser, wenn sie es +thut. Sie kann ungerechte Handlungen zur Verachtung, gerechte, besonders +mit großen Aufopferungen und Anstrengungen durchgesetzte, zur +Bewunderung und Nachahmung aufstellen. Über die Befugniß einer +Offenbarung, ihre Sittenlehre so vorzutragen, kann keine Frage +entstehen: und daß die von ihr als mustermäßig aufgestellten Handlungen +rein moralisch, seyn müssen; daß sie nicht etwa zweideutige, oder wohl +gar offenbar schlechte Handlungen als gute rühmen, und Leute, die +dergleichen verrichtet haben, als Muster anpreisen dürfe, folgt aus dem +Zwecke der Offenbarung. _Jede Offenbarung, die dieses thut, widerspricht +dem Moralgesetze, und dem Begriffe von Gott, und kann folglich nicht +göttlichen Ursprungs seyn._ + +Eine Offenbarung hat die Vernunftideen, Freiheit, Gott, Unsterblichkeit +darzustellen. -- Daß der Mensch frei sey, lehrt jeden unmittelbar sein +Selbstbewußtseyn und er zweifelt um so weniger daran, je weniger er +durch Vernünfteln sein natürliches Gefühl verfälscht hat. Die +Möglichkeit aller Religion, und aller Offenbarung, setzt die Freiheit +voraus. Die Darstellung dieser Idee für die sinnlich bedingte Vernunft +ist also kein Geschäft für eine Offenbarung: und mit Auflösung der +dialektischen Scheingründe dagegen hat keine Offenbarung es zu thun, als +welche nicht vernünftelt, sondern gebietet, und sich nicht an +vernünftelnde, sondern sinnliche Subjekte richtet. -- Aber dagegen ist +die Idee von Gott es desto mehr. Unter die Bedingungen der reinen +Sinnlichkeit, Zeit und Raum, Gott sich zu denken, wenn er sich ihn +denken will, ist jeder gedrungen, der Mensch ist. Wir mögen noch so sehr +überzeugt seyn, noch so scharf erweisen können, daß sie auf ihn nicht +passen, so überrascht uns doch dieser Fehler, indem wir ihn noch rügen. +Wir wollen jetzt uns Gott als uns gegenwärtig denken, und wir können +nicht verhindern, ihn an den Ort hinzudenken, wo wir sind: wir wollen +jetzt Gott als den Vorherseher unsrer künftigen Schicksale, unsrer +freien Entschließungen denken, und wir denken ihn als in der Zeit, in +der er jetzt ist, blickend in eine Zeit, in der er noch nicht ist. +Solchen Vorstellungen muß die Darstellung einer Religion sich anpassen; +denn sie redet mit Menschen, und kann keine andre, als der Menschen +Sprache reden. -- Aber die empirische Sinnlichkeit bedarf noch mehr. Der +innere Sinn, das empirische Selbstbewußtseyn steht unter der Bedingung, +ein mannichfaltiges nach und nach, und allmählich aufzunehmen, und zu +einander hinzuzusetzen; nichts aufnehmen zu können, was sich nicht von +den vorherigen unterscheidet, also nur Veränderungen bemerken zu können. +Seine Welt ist eine unaufhörliche Kette von Modifikationen. Unter dieser +Bedingung will er sich auch das Selbstbewußtseyn Gottes denken. -- Er +bedarf z. B. jetzt eines Zeugens der Reinigkeit seiner Gesinnungen bei +einer gewissen Entschließung. Gott hat _bemerkt_, so denkt er sich's, +was in meiner Seele vorging. -- Er ist jetzt beschämt über eine +unmoralische Handlung: sein Gewissen erinnert ihn an die Heiligkeit des +Gesetzgebers. Er hat sie, er hat das ganze Verderben, das sich darinn +zeigt, _entdeckt_, denkt er. Aber er bemerkt auch die Reue, die ich +jetzt darüber empfinde, fährt er fort. -- Er entschließt sich jetzt +recht stark, hinführe aufmerksam an seiner Heiligung zu arbeiten. Er +fühlt, daß ihm die Kräfte dazu fehlen. Er ringt mit sich, und zu schwach +im Kampfe, siehe er sich nach fremder Hülfe um, und betet zu Gott. Gott +wird auf mein flehentliches, anhaltendes Bitten sich _entschließen_ mir +beizustehen, denkt er; -- und denkt sich in allen diesen Fällen Gott als +durch ihn modificirbar. -- Er denkt sich in Gott Affekten, und +Leidenschaften, damit er Theil nehmen könne an den seinigen; -- Mitleid, +Bedauren, Erbarmen, Liebe, Vergnügen, u. dergl. -- Die höchste, oder +tiefste Stufe der Sinnlichkeit, die alles unter die empirischen +Bedingungen des äussern Sinns setzt, verlangt noch mehr. Sie will einen +körperlichen Gott, der ihre Handlungen im eigentlichen Verstande +_sieht_, ihre Worte _hört_, mit dem sie reden könne, wie ein Freund mit +seinem Freunde. Ob eine Offenbarung sich zu diesen Bedürfnissen +herablassen könne, ist keine Frage: ob sie aber dürfe, und in wie weit +sie dürfe, muß eine Kritik der Offenbarung beantworten. + +Der Zweck aller dieser Belehrungen ist kein andrer, als Beförderung +reiner Moralität, und der versinnlichenden Darstellung derselben +insbesondere Beförderung reiner Moralität in dem sinnlichen Menschen. +Insofern nur diese Versinnlichung mit diesem Zwecke übereinkommt, kann +die Offenbarung göttlich seyn: wenn sie ihm aber widerspricht, ist sie +gewiß nicht göttlich. + +Die Versinnlichung des Begriffs von Gott kann den moralischen +Eigenschaften Gottes, und mithin aller Moralität auf zweierlei Art +widersprechen: nemlich theils _unmittelbar_, wenn Gott mit +Leidenschaften dargestellt wird, die geradezu gegen das Moralgesetz +sind, wenn ihm z. B. Zorn und Rache aus Eigenwillen, Vorliebe oder +Vorhaß, welche sich auf etwas anders als auf die Moralität der Objekte +dieser Leidenschaften gründen, zugeschrieben wird. Ein solcher Gott +würde kein Muster unsrer Nachahmung, und kein Wesen seyn, für welches +wir Achtung haben könnten, sondern ein Gegenstand einer ängstlichen zur +Verzweiflung bringenden Furcht. Jedoch widerspricht dieses schon der +Form aller Offenbarung, welche einen _heiligen_ Gott als Gesetzgeber +verlangt. Es würde aber dem moralischen Begriffe von Gott gar nicht +widersprechen, wenn ihm z. B. lebhafter Unwille über das unmoralische +Verhalten endlicher Wesen zugeschrieben würde; denn das ist blos +sinnliche Darstellung einer nothwendigen Wirkung der Heiligkeit Gottes, +die wir, wie sie an sich in Gott ist, gar nicht erkennen können; und +wenn in einer Sprache, die zu den feinern Modifikationen der Affekten +keine bestimmten Worte hätte, dieser Unwille auch Zorn genennt würde, so +widerspricht auch dies, im Geiste der Menschen, die diese Sprache +redeten, verstanden, dem Begriffe von Gott nicht, _Mittelbar_ würde +_jede_ sinnliche Darstellung von Gott der Moralität widersprechen, wenn +sie als _objektiv gültig_, und nicht als bloße Herablassung zu unserm +_subjektiven Bedürfniß_ vorgestellt würde. Denn alles, was vom Objekte, +an sich gilt, daraus kann ich Schlüsse ziehen, und das Objekt dadurch +weiter bestimmen. Leiten wir aber aus irgend einer sinnlichen Bedingung +Gottes, als objektiv gültig, Schlüsse ab, so verwickeln wir uns mit +jedem Schlüsse tiefer in Widersprüche gegen seine moralischen +Eigenschaften. Sieht z. B. und hört Gott wirklich, so muß er auch durch +diese Sinne des Vergnügens theilhaftig seyn; so ist es sehr möglich, daß +wir ihm ein sinnliches Vergnügen machen können, daß der Geruch der +Brandopfer und Speisopfer, ihm wirklich gefallen kann[25], und wir +haben folglich Mittel ihm durch etwas anderes, als durch Moralität +gefällig zu werden. Können wir Gott wirklich durch unsre Empfindungen +bestimmen, ihn zum Mitleiden, zum Erbarmen, zur Freude bewegen, so ist +er nicht der Unveränderliche, der Alleingenugsame, der Alleinselige, so +ist er noch durch etwas anderes, als durch das Moralgesetz bestimmbar; +so können wir auch wol hoffen, ihn durch Winseln und Zerknirschung zu +bewegen, daß er anders mit uns verfahre, als der Grad unsrer Moralität +es verdient hätte. Alle diese sinnlichen Darstellungen göttlicher +Eigenschaften müssen also nicht als objektiv gültig angekündigt werden; +es muß nicht zweideutig gelassen werden, ob Gott _an sich_ so beschaffen +sey, oder ob er uns nur zum Behuf unsers sinnlichen Bedürfnisses +erlauben wolle, ihn so zu denken. -- Außer dieser Bedingung aber können +wir keiner Offenbarung _a priori_ Gesetze vorschreiben, wie weit sie mit +der Versinnlichung des Begriffs von Gott gehen dürfe: sondern dies hängt +gänzlich von dem empirisch gegebnen Bedürfnisse des Zeitalters ab, für +welches sie zunächst bestimmt ist. Wenn z. B. irgend eine Offenbarung, +um von einer Seite allen Bedürfnissen der rohsten Sinnlichkeit Genüge zu +thun, und von der andern Seite dem Begriffe von Gott seine völlige +Reinheit zu sichern, uns irgend ein ganz sinnlich bedingtes Wesen, als +einen Abdruck der moralischen Eigenschaften Gottes, insofern sie +Beziehungen auf Menschen haben, eine verkörperte praktische Vernunft +λογον [Greek: logon] gleichsam als einen Gott der Menschen, darstellte: so +wäre dies noch gar kein Grund, so einer Offenbarung überhaupt, oder auch +nur dieser Darstellung derselben den göttlichen Ursprung abzusprechen; +wenn nur dieses Wesen so vorgestellt wäre, daß es jener Absicht +entsprechen könnte, und wenn nur diese Stellvertretung nicht als +objektiv gültig behauptet, sondern blos als Herablassung zur +Sinnlichkeit, die derselben bedürfen könnte[26], vorgestellt, und, was +daraus nothwendig folgt, jedem völlig freigestellt würde, sich dieser +Vorstellung zu bedienen, oder nicht, je nachdem er es für sich moralisch +nützlich fände. _Nur eine solche Offenbarung also kann göttlichen +Ursprungs seyn, die einen anthropomorphosirten Gott, nicht als objektiv, +sondern blos für subjektiv gültig giebt._ + +Der Begriff der Unsterblichkeit der Seele gründet sich auf eine +Abstraktion, die die Sinnlichkeit, besonders der tiefste Grad der +Sinnlichkeit, nicht macht. Seiner Persönlichkeit ist jeder unmittelbar +durch das Selbstbewußtseyn sicher; das: Ich bin -- bin selbstständiges +Wesen, läßt er sich durch keine Vernünfteleien rauben. Aber welche von +diesen Bestimmungen dieses seines Ich reine, oder empirische, welche für +und durch den innern oder äußern Sinn, oder welche durch die reine +Vernunft gegeben, welche wesentlich, und welche nur zufällig seyen, und +nur von seiner gegenwärtigen Lage abhängen, sondert er nicht ab, und ist +nicht fähig es zu thun. Er wird vielleicht nie auf den Begriff einer +Seele, als eines reinen Geistes kommen; und giebt man ihm auch +denselben, so wird man ihm oft nichts als ein Wort geben, das für ihn +ohne Bedeutung ist. Er kann also Fortdauer seines Ich sich nicht anders +denken, als unter der Gestalt der Fortdauer desselben mit allen seinen +gegenwärtigen Bestimmungen. Wenn eine Offenbarung sich zu dieser +Schwachheit herablassen will, -- und sie wird es fast müssen, um +verständlich zu werden, -- so wird sie ihm jene Idee in die Gestalt +kleiden, in der er allein fähig ist, sie zu denken, in die, der +Fortdauer alles dessen, was er gegenwärtig zu seinem Ich rechnet; und, +da er den einstigen Untergang eines Theils desselben offenbar +vorhersieht, der Wiederauferstehung[27]; und die Hervorbringung der +völligen Kongruenz zwischen Moralität und Glückseligkeit in das Bild +eines allgemeinen Verhörs und Gerichtstages, und einer Austheilung von +Strafen und Belohnungen. -- Aber sie darf diese Bilder nicht als +objektive Wahrheiten aufstellen. -- Nur eine solche Offenbarung also +kann göttlich seyn, welche eine versinnlichte Darstellung unsrer +Unsterblichkeit, und des moralischen Gerichts Gottes über endliche +Wesen, nicht als objektiv, sondern nur als subjektiv (nemlich nicht für +Menschen überhaupt, sondern nur für diejenigen sinnlichen Menschen, die +einer solchen Darstellung bedürfen) gültig giebt. Thut sie das erstere, +so ist ihr zwar darum noch nicht die Möglichkeit eines göttlichen +Ursprungs überhaupt abzusprechen, denn eine solche Behauptung +_widerspricht_ der Moral nicht, sie ist blos _nicht_ von ihren +Principien _abzuleiten; aber sie ist, wenigstens in Rücksicht dieser +Behauptung, nicht göttlich._ + +Ob eine Offenbarung ihren versinnlichenden Vorstellungen reiner +Vernunftideen objektive, oder blos subjektive Gültigkeit beilege, ist, +wenn sie es auch nicht ausdrücklich erinnert, welches jedoch zur +Vermeidung alles möglichen Misverständnisses zu wünschen ist, daraus zu +ersehen, ob sie auf dieselben Schlüsse bauet oder, nicht. Thut sie das +erstere, so ist offenbar, daß sie ihnen objektive Gültigkeit beilegt. + +Da endlich die empirische Sinnlichkeit sich, ihren besondern +Modifikationen nach, bei verschiedenen Völkern, und in verschiedenen +Zeitaltern verändert, und unter der Zucht einer guten Offenbarung sich +immer mehr verringern soll; so ist es Kriterium, zwar nicht der +Göttlichkeit einer Offenbarung, aber doch ihrer möglichen Bestimmung für +viele Völker, und Zeiten, wenn die Körper, in die sie den Geist kleidet, +nicht zu fest, und zu haltbar, sondern von einem leichten Umrisse, und +dem Geiste verschiedener Völker und Zeiten ohne Mühe anzupassen +sind. -- Eben dies gilt von den Aufmunterungs- und Beförderungsmitteln +zur Moralität, die eine Offenbarung empfiehlt. Unter der Leitung einer +weisen Offenbarung, die in weisen Händen ist, sollten die erstem und +letztern immer mehr von ihrer Beimischung grober Sinnlichkeit ablegen, +weil sie immer entbehrlicher werden sollte. + + +§. 13. + +_Systematische Ordnung dieser Kriterien._ + +Die jetzt aufgestellten Kriterien sind Bedingungen der Möglichkeit +unsern Begriff _a priori_ von einer Offenbarung auf eine in der +Sinnenwelt gegebne Erscheinung anzuwenden, und zu urtheilen, sie sey +eine Offenbarung; nemlich nicht Bedingungen der Anwendung des Begriffs +überhaupt, denn davon werden wir erst im folgenden §. reden, sondern +seiner Anwendung auf die bestimmte gegebne Erfahrung. Um sicher zu seyn, +daß wir diese Bedingungen alle erschöpft haben, und daß es außer den +angeführten keine mehr gebe, (denn wenn wir etwa im Gegentheile welche +aufgestellt hätten, die keine sind, so müßte sich das sogleich daraus +ergeben haben, daß wir sie aus dem Offenbarungsbegriffe nicht hätten +ableiten können,) müssen wir uns nach einem Leitfaden zur Entdeckung +aller Bestimmungen dieses Begriffs umsehen; und ein solcher ist bei +allen möglichen Begriffen die Tafel der Kategorien. + +Der Begriff einer Offenbarung ist nemlich ein Begriff von einer +Erscheinung in der Sinnenwelt, welche der _Qualität_ nach unmittelbar +durch göttliche Kausalität bewirkt seyn soll. Es ist mithin Kriterium +einer diesem Begriffe entsprechenden Erscheinung, daß sie durch keine +Mittel gewirkt sey, die dem Begriffe einer göttlichen Kausalität +widersprechen; und dieses sind, da wir von Gott nur einen moralischen +Begriff haben, alle unmoralische. Diese Erscheinung soll _der +subjektiven Quantität_ nach, (denn die _objektive_ giebt kein +eigentliches Kriterium ab, sondern auf sie gründet sich blos die +Erinnerung, daß mehrere Offenbarungen zu gleicher Zeit bei entfernten +Völkern nicht unmöglich sind,) für alle sinnliche Menschen gelten, die +derselben bedürfen. Es ist mithin Bedingung jeder _in concreto_ gegebnen +Offenbarung, daß Menschen mit einem dergleichen Bedürfniß wirklich +nachzuweisen seyen. -- Dies sind die Kriterien einer Offenbarung ihrer +äußern Form nach, welche sich aus den mathematischen Bestimmungen ihres +Begriffs ergeben, was denn der Natur der Sache nach so seyn mußte. + +Diese Erscheinung wird in ihrem Begriffe der _Relation_ nach auf einen +Zweck bezogen, nemlich den, reine Moralität zu befördern: eine _in +concreto_ gegebne Offenbarung muß folglich diesen Zweck erweislich +beabsichtigen, -- nicht eben nothwendig erreichen, welches schon dem +Begriffe moralischer, d. i. freier Wesen, in welchen allein sich +Moralität hervorbringen läßt, widersprechen würde. Dieses Zwecks +Beförderung aber ist in sinnlichen Menschen nicht anders, als durch +Ankündigung Gottes, als moralischen Gesetzgebers, möglich; und der +Gehorsam gegen diesen Gesetzgeber ist nur dann moralisch, wenn er sich +auf die Vorstellung seiner Heiligkeit gründet. Diese Ankündigung sowohl, +als die Reinigkeit des aufgestellten Motivs des geforderten Gehorsams +ist mithin Kriterium jeder Offenbarung. + +In Absicht der _Modalität_ endlich würde eine Offenbarung in ihrem +Begriffe blos als möglich angenommen, woraus, da es zu dem Begriffe an +sich nichts hinzuthut, sondern nur das Verhältniß seines Gegenstandes zu +unserm Verstande ausdrückt, keine Bedingung der Anwendung dieses +Begriffs auf eine _in concreto_ gegebne Erscheinung, d. i. kein +Kriterium einer Offenbarung sich ergeben kann. Was aber daraus auf die +Möglichkeit ihn überhaupt anzuwenden folge, das werden wir im folgenden +§. sehen. + +Dies sind nun die Kriterien einer Offenbarung ihrer Form nach, und, da +das Wesen der Offenbarung eben in der besondern Form einer schon _a +priori_ vorhandenen Materie besteht, die einzigen ihr wesentlichen: und +es sind außer den aufgestellten keine mehr möglich, weil in ihrem +Begriffe keine Bestimmungen mehr sind. + +Die Materie einer Offenbarung ist _a priori_ durch die reine praktische +Vernunft da, und steht an sich unter eben der Kritik, unter welcher +letztere selbst steht: mithin ist, sofern sie als Materie einer +Offenbarung betrachtet wird, sowohl dem Inhalte als der Darstellung +nach, welche jenen modificirt, ihr einziges Kriterium, daß sie mit der +Aussage der praktischen Vernunft völlig übereinstimme; der Qualität +nach, daß sie eben das aussage; der Quantität nach, daß sie nicht mehr +aussagen zu wollen vorgebe, (denn daß weniger in ihr ausgesagt werde, +ist unmöglich, da sie ein Princip aufzustellen hat, in welchem alles, +was Inhalt einer Religion werden kann, wenn auch vielleicht +unentwickelt, enthalten seyn muß;) der Relation nach, als +abzuleitend und untergeordnet unter das einzige Moralprincip, und +der Modalität nach, nicht als objektiv, sondern blos als subjektiv, +allgemeingültig. -- Nach dem jetztgesagten würde sich leicht eine Tafel +aller Kriterien jeder möglichen Offenbarung nach der Ordnung der +Kategorien entwerfen lassen. + + +§. 14. + +_Von der Möglichkeit, eine gegebne Erscheinung für göttliche Offenbarung +aufzunehmen._ + +Bis jetzt ist eigentlich weiter nichts ausgemacht worden, als die +völlige Gedenkbarkeit einer Offenbarung überhaupt, d. i. daß der Begriff +einer dergleichen Offenbarung sich nicht selbst widerspreche; und da in +demselben eine Erscheinung in der Sinnenwelt postulirt wird, haben die +Bedingungen festgesetzt werden müssen, unter denen dieser Begriff auf +eine Erscheinung anwendbar ist. Diese Bedingungen waren die durch eine +Analysis gefundenen Bestimmungen des anzuwendenden Begriffs. + +Was aber noch nicht geschehen ist, ja wozu noch gar keine Anstalten +gemacht worden sind, ist das, diesem Begriffe eine Realität _außer uns_ +zuzusichern, welches doch, der Natur dieses Begriffs nach, geschehen +müßte. -- Wenn nemlich ein Begriff _a priori_, als anwendbar in der +Sinnenwelt, _gegeben_ ist, (wie etwa der der Kausalität,) so sichert +schon der Erweis, daß er gegeben ist, ihm seine objektive Gültigkeit; +wenn er aber _a priori_ auch nur _gemacht_ ist, wie etwa der eines +Dreiecks, oder auch der eines Pegasus, so versichert unmittelbar die +Konstruktion desselben im Raume ihm diese Realität, und das Urtheil: das +ist ein Dreieck, oder, das ist ein Pegasus, heißt weiter nichts, als: +das ist die Darstellung eines Begriffs, den ich mir gemacht habe. Es +wird in einem solchen Urtheile vorausgesetzt, daß zur Realität des +Begriffs weiter nichts gehöre, als der Begriff selbst; und daß er allein +als zureichender Grund des ihm korrespondirenden anzusehen sey. In dem +_a priori_ gemachten Begriffe der Offenbarung aber wird zur Realität +desselben allerdings noch etwas ganz anderes vorausgesetzt, als unser +Begriff von ihr, nemlich, ein Begriff in Gott, der dem unsrigen ähnlich +sey. Das kategorische Urtheil: das ist eine Offenbarung, heißt nicht +etwa blos: diese Erscheinung in der Sinnenwelt ist Darstellung eines +_meiner_ Begriffe, sondern: sie ist Darstellung eines _göttlichen_ +Begriffs, gemäß einem _meiner_ Begriffe. Um ein solches kategorisches +Urtheil zu berechtigen, d. i. um dem Offenbarungsbegriffe eine Realität +außer uns zuzusichern, müßte erwiesen werden können, daß ein Begriff von +derselben in Gott vorhanden, gewesen sey, und daß eine gewisse +Erscheinung beabsichtigte Darstellung desselben sey. + +Ein solcher Beweis könnte entweder _a priori_ geführt werden, nemlich +so, daß aus dem Begriffe von Gott die Nothwendigkeit gezeigt werde daß +er diesen Begriff nicht nur habe, sondern auch eine Darstellung +desselben habe bewirken wollen; etwa so, wie wir aus der Anforderung des +Moralgesetzes an Gott, endlichen Wesen die Ewigkeit zu geben, damit sie +dem ewiggültigen Gebote desselben Genüge leisten können, nothwendig +schließen müssen, daß der Begriff der unendlichen Dauer endlicher +moralischer Wesen nicht nur als Begriff in Gott sey, sondern daß er ihn +auch außer sich realisiren müsse. So ein Beweis, der, wie ohne alle +Erinnerung sich versteht, freilich nur subjektiv, aber dennoch +allgemeingültig seyn würde, würde sehr viel und mehr noch beweisen, als +wir wollten, indem er ganz unabhängig von aller Erfahrung in der +Sinnenwelt uns berechtigte, die absolute Existenz einer Offenbarung +anzunehmen, es möchte eine dem Begriffe desselben entsprechende +Erscheinung in der Sinnenwelt gegeben seyn oder nicht. Daß ein solcher +Beweis aber unmöglich sey, haben wir schon oben gesehen. Wir haben +nemlich von Gott nur einen moralischen, durch die reine praktische +Vernunft gegebnen Begriff. Fände in demselben sich ein Datum, das uns +berechtigte, Gott den Begriff der Offenbarung zuzuschreiben, so wäre +dieses Datum zugleich dasjenige, was den Offenbarungsbegriff selbst +gäbe, und zwar _a priori_ gäbe. Nach einem solchen Datum der reinen +Vernunft aber haben wir uns oben vergeblich umgesehen, und daher von +diesem Begriffe eingestanden, daß er ein blos gemachter sey. + +Oder dieser Beweis könnte _a posteriori_ geführt werden, nämlich so daß +man aus den Bestimmungen der in der Natur gegebnen Erscheinung darthue, +sie können nicht anders, als unmittelbar durch göttliche Kausalität, und +durch diese wieder nicht anders, als nach dem Begriffe der Offenbarung +gewirkt seyn. Da ein solcher Beweis die Kräfte des menschlichen Geistes +unendlich übersteige, bedürfte eigentlich nicht dargethan zu werden, da +man nur die Erfordernisse eines solchen Beweises nennen darf, um ihn von +Übernehmung desselben zurückzuschrecken; doch ist oben auch das zum +Überflusse geschehen. + +Man könnte aber etwa noch, nachdem man auf die Hoffnung eines strengen +Beweises Verzicht gethan, glauben, der nicht erweisbare Satz werde sich +wenigstens wahrscheinlich machen lassen. Wahrscheinlichkeit nemlich +entsteht, wenn man in die Reihe von Gründen kommt, welche uns auf den +zureichenden Grund für einen gewissen Satz führen müßte, doch ohne +diesen zureichenden Grund selbst, oder auch den, der sein zureichender +ist, u. s. w. als gegeben aufzeigen zu können, und je näher man +diesem zureichenden Grunde ist, desto höher ist der Grad der +Wahrscheinlichkeit. Diesen zureichenden Grund konnte man nun entweder _a +priori_, (durch's Herabsteigen von den Ursachen zu den Wirkungen) oder +_a posteriori_ (durch's Heraufsteigen von den Wirkungen zu den Ursachen) +aufsuchen wollen. Im ersten Falle müßte man etwa eine Eigenschaft in +Gott aufzeigen, welche ihn, wenn etwa noch ein Bestimmungsgrund, der +sich nicht aufzeigen ließe, dazu käme, bewegen müßte, den Begriff einer +Offenbarung nicht etwa _überhaupt_ -- denn eine solche Eigenschaft in +Gott fanden wir oben §. 7. allerdings an seiner Bestimmung durch's +Sittengesetz, Moralität außer sich durch jedes mögliche Mittel zu +verbreiten -- sondern _unter den empirisch gegebnen Bestimmungen_ dieser +besondern Offenbarung zu realisiren; so wie man etwa von der Weisheit +Gottes, nach der Analogie ihrer Wirkungsart hienieden (also durch +Verbindung dieses Begriffs _a priori_ mit einer Erfahrung) vermuthen, +aber nicht beweisen kann, (weil Gründe dagegen seyn möchten, die wir +nicht wissen) daß endliche Wesen mit Körpern, aber immer sich +verfeinernden Körpern fortdauern werden. Abgerechnet, daß unser Geist so +eingerichtet ist daß Wahrscheinlichkeitsgründe _a priori_ nicht das +geringste Fürwahrhalten in ihm begründen können; so wird man auch eine +solche Bestimmung in Gott nie auffinden. Oder im zweiten Falle müßte man +alle Möglichkeiten, daß eine gewisse Begebenheit anders als durch +göttliche Kausalität bewirkt seyn könnte, bis etwa auf eine, oder zwei, +u. s. f. wegräumen. In diese Reihe der Gründe, eine göttliche Kausalität +für gewisse Erscheinungen in der Sinnenwelt anzunehmen, kommen wir denn +nun allerdings. Denn es ist, theoretisch betrachtet, allerdings der +erste Grund für den Ursprung einer gewissen Begebenheit durch +unmittelbare Wirkung Gottes, wenn _wir_ ihre Entstehung aus natürlichen +Ursachen nicht zu erklären wissen. Aber dieses ist nur das erste Glied +einer Reihe, deren Ausdehnung wir gar nicht wissen, und welche schon an +sich aller Wahrscheinlichkeit nach uns ungedenkbar ist, und es +verschwindet folglich in Nichts vor der unendlichen Menge der möglichen +übrigen. Wir können mithin für die Befugniß eines kategorischen +Urtheils, daß etwas eine Offenbarung sey, auch nicht einmal +Wahrscheinlichkeitsgründe anführen. + +Es dürfte etwa jemand noch einen Augenblick glauben, daß diese +Wahrscheinlichkeit durch die gefundne Übereinstimmung einer angeblichen +Offenbarung mit den Kriterien derselben begründet werde; daher, und +zuförderst: wenn eine angebliche Offenbarung vorhanden wäre, an der wir +alle Kriterien der Wahrheit gefunden hätten, -- welches Urtheil über +dieselbe würde dies berechtigen? Alle diese Kriterien sind die +moralischen Bedingungen, unter denen allein, und außer welchen nicht, +eine solche Erscheinung von Gott, dem Begriffe einer Offenbarung gemäß, +bewirkt seyn könnte; aber gar nicht umgekehrt, -- die Bedingungen einer +Wirkung, die blos durch Gott diesem Begriffe gemäß bewirkt seyn könnte. +Wären sie das letztere, so berechtigten sie durch Ausschließung der +Kausalität aller übrigen Wesen zu dem Urtheile: das _ist_ Offenbarung; +da sie aber das nicht, sondern nur das erstere sind, so berechtigen sie +blos zu dem Urtheile: das _kann_ Offenbarung seyn, d. h. wenn +vorausgesetzt wird, daß in Gott der Begriff einer Offenbarung vorhanden +gewesen sey, und daß er ihn habe darstellen wollen, so ist in der +gegebnen Erscheinung nichts, was der möglichen Annahme, sie sey eine +dergleichen Darstellung, widersprechen könnte. Es wird also durch eine +solche Prüfung nach den Kriterien blos problematisch, daß irgend etwas +eine Offenbarung seyn könne; dieses problematische Urtheil aber ist nun +auch völlig sicher. + +Es wird nemlich in demselben eigentlich zweierlei ausgesagt; zuerst: es +ist überhaupt möglich, daß Gott den Begriff einer Offenbarung gehabt +habe, und daß er ihn habe darstellen wollen -- und dies ist schon +unmittelbar aus der Vernunftmäßigkeit des Offenbarungsbegriffs, in +welchem diese Möglichkeit angenommen wird, klar; und dann: es ist +möglich, daß diese bestimmte angebliche Offenbarung eine Darstellung +desselben sey. Das letztere Urtheil kann nun, und muß der Billigkeit +gemäß, vor aller Prüfung vorher von jeder als Offenbarung angekündigten +Erscheinung gefällt werden; in dem Sinne nemlich: es sey möglich, daß +sie die Kriterien einer Offenbarung an sich haben könne. Hier nemlich +(vor der Prüfung vorher) ist das problematische Urtheil aus zweien +problematischen zusammengesetzt. Wenn aber diese Prüfung vollendet, und +die angekündigte Offenbarung in derselben bewährt gefunden ist, so ist +das erstere nicht mehr problematisch, sondern völlig sicher; die +Erscheinung hat alle Kriterien einer Offenbarung au sich: man kann daher +nun mit völliger Sicherheit, ohne noch ein anderweitiges Datum zu +erwarten, oder irgend woher einen Einspruch zu befürchten, urtheilen, +sie _könne_ eine seyn. Aus der Prüfung nach den Kriterien ergiebt sich +also das, was sich aus ihnen ergeben kann, nicht blos als +wahrscheinlich, sondern als gewiß, ob sie nemlich göttlichen Ursprungs +seyn _könne_; ob sie es aber _wirklich sey_, -- darüber ergiebt sich aus +ihr gar nichts, denn davon ist bei ihrer Übernehmung gar nicht die Frage +gewesen. + +Nach Vollendung dieser Prüfung kommt nun in Absicht auf ein +kategorisches Urtheil das Gemüth, oder sollte es wenigstens vernünftiger +Weise, in ein völliges Gleichgewicht zwischen dem Für und dem Wider; +noch auf keine Seite geneigt, aber bereit, bei dem ersten kleinsten +Momente sich auf die eine oder die andre hinzuneigen. Für ein +verneinendes Urtheil ist kein der Vernunft nicht widersprechendes +Moment denkbar; weder ein strenger, noch ein zur wahrscheinlichen +Vermuthung hinreichender Beweis; denn der verneinende ist eben so und +aus eben den Gründen unmöglich als der bejahende; noch eine Bestimmung +des Begehrungsvermögens durchs praktische Gesetz, weil die Annehmung +einer alle Kriterien der Göttlichkeit an sich habenden. Offenbarung +diesem Gesetze in nichts widerspricht. (Es läßt sich zwar allerdings +eine Bestimmung des untern Begehrungsvermögens durch die Neigung denken, +welche uns gegen die Anerkennung einer Offenbarung einnehmen könnte, und +man kann, ohne sich der Lieblosigkeit schuldig zu machen, wol annehmen, +daß eine solche Bestimmung _bei manchem_ der Grund sey, warum er keine +Offenbarung annehmen wolle; aber eine solche Neigung widerspricht +offenbar der praktischen Vernunft.) Es muß sich also, ein Moment für das +bejahende Urtheil auffinden lassen, oder wir müssen in dieser +Unentschiedenheit immer bleiben. Da auch dieses Moment weder ein +strenges, noch ein zur wahrscheinlichen Vermuthung hinreichender Beweis +seyn kann, so muß es eine Bestimmung des Begehrungsvermögens seyn. + +Schon ehemals sind wir mit dem Begriffe von Gott in diesem Falle +gewesen. Unsere bei allem Bedingten Totalität der Bedingungen suchende +Vernunft führte uns in der Ontologie auf den Begriff des allerrealsten +Wesens, in der Cosmologie auf eine erste Ursache, in der Teleologie auf +ein verständiges Wesen, von dessen Begriffen wir die in der Welt für +unsre Reflexion allenthalben nothwendig anzunehmende Zweckverbindung +ableiten könnten; es zeigte sich schlechterdings keine Ursache, warum +diesem Begriffe nicht etwas außer uns korrespondiren sollte, aber +dennoch konnte unsre theoretische Vernunft ihm diese Realität durch +nichts zusichern. Durch das Gesetz der praktischen Vernunft aber wurde +uns zum Zwecke unsrer Willensform ein Endzweck aufgestellt, dessen +Möglichkeit für uns nur unter der Voraussetzung der Realität jenes +Begriffs denkbar war; und da wir diesen Endzweck schlechterdings wollen, +mithin auch theoretisch seine Möglichkeit annehmen mußten, so mußten wir +auch zugleich die Bedingungen desselben, die Existenz Gottes, und die +unendliche Dauer aller moralischen Wesen annehmen. Hier wurde also ein +Begriff, dessen Gültigkeit vorher schlechterdings problematisch war, +nicht durch theoretische Beweisgründe, sondern um einer Bestimmung des +Begehrungsvermögens willen realisirt. -- In Absicht der Aufgabe sind wir +hier ganz in dem gleichen Falle. Es ist nemlich ein Begriff in unserm +Gemüthe vorhanden, der blos als solcher vollkommen denkbar ist, und +nachdem eine alle Kriterien einer Offenbarung an sich habende +Erscheinung in der Sinnenwelt gegeben ist, so ist schlechterdings nichts +mehr möglich, was der Annahme seiner Gültigkeit widersprechen könnte; es +läßt sich aber auch kein theoretischer Beweisgrund aufzeigen, der uns +berechtigen könnte, diese Gültigkeit anzunehmen. Dieselbe ist also +völlig problematisch. Daß man aber bei Auflösung dieser Aufgabe mit der +der obigen nicht völlig gleichen Schritt halten könne, fällt bald in die +Augen. Der Begriff von Gott nemlich war _a priori_ durch unsre Vernunft +gegeben, war als solcher uns schlechterdings nothwendig, und wir konnten +mithin die Aufgabe unsrer Vernunft, über seine Gültigkeit außer uns +etwas zu entscheiden, nicht so nach Belieben ablehnen; für den einer +Offenbarung aber haben wir _a priori_ kein dergleichen Datum anzuführen, +und es wäre mithin recht wohl möglich, diesen Begriff entweder überhaupt +nicht zu haben, oder die Frage über seine Gültigkeit außer uns als +völlig unnütz von der Hand zu weisen. Was hieraus, daß er _a priori_ +nicht gegeben ist, schon unmittelbar folgt, daß nemlich auch keine _a +priori_ geschehne Willensbestimmung sich werde aufzeigen lassen, die uns +bestimme seine Realität anzunehmen, weil ja dann diese Willensbestimmung +das vermißte Datum _a priori_ seyn würde, wird völlig klar, wenn man +sich erinnert, daß, um sich den uns _a priori_ aufgestellten Endzweck +als möglich zu denken, nichts weiter erfordert wird, als die Existenz +Gottes, und die Fortdauer endlicher moralischer Wesen anzunehmen, um +welche Sätze, ihrer Materie nach, es im Begriffe einer Offenbarung gar +nicht zu thun ist, der sie vielmehr zum Behuf seiner eignen Möglichkeit +schon als angenommen voraussetzt; es ist vielmehr blos um die Annehmung +einer gewissen Form der Bestätigung dieser Sätze zu thun. Aus der +Bestimmung des obern Begehrungsvermögens durch das Moralgesetz läßt +mithin kein Moment, die Gültigkeit des Offenbarungsbegriffs anzunehmen, +sich ableiten. Vielleicht aber aus einer durch das obere dem +Moralgesetze gemäß geschehne Bestimmung des untern? -- Das Moralgesetz +nemlich gebietet schlechthin, ohne Rücksicht auf die Möglichkeit oder +Unmöglichkeit, überhaupt, oder in einzelnen Fällen eine Kausalität in +der Sinnenwelt zu haben; und durch die dadurch geschehne Bestimmung des +obern Begehrungsvermögens, das Gute schlechthin zu wollen, wird das +untere auch durch Naturgesetze bestimmbare bestimmt, _die Mittel_ zu +wollen, dasselbe wenigstens in sich (in seiner sinnlichen Natur) +hervorzubringen. Das obere Begehrungsvermögen will schlechthin den +Zweck, das untere will die Mittel dazu. Nun ist es, laut der §. 8. +geschehnen Entwickelung der formalen Funktion der Offenbarung, welche +zugleich die einzige ihr wesentliche ist, ein Mittel für sinnlich +Menschen, im Kampfe der Neigung gegen die Pflicht, der letztern die +Oberhand über die erstere zu verschaffen, wenn sie sich die Gesetzgebung +des Heiligsten unter sinnlichen Bedingungen vorstellen dürfen. +Diese Vorstellung ist denn die einer Offenbarung. Das untere +Begehrungsvermögen muß mithin unter obigen Bedingungen die Realität des +Begriffs der Offenbarung nothwendig wollen, und, da gar kein +vernünftiger Grund dagegen ist, so bestimmt dasselbe das Gemüth, ihn als +wirklich realisirt anzunehmen, d. h. als bewiesen anzunehmen, eine +gewisse Erscheinung sey wirklich durch göttliche Kausalität bewirkte +absichtliche Darstellung dieses Begriffs, und sie dieser Annahme gemäß +zu brauchen. + +Eine Bestimmung durchs untere Begehrungsvermögen die Realität einer +Vorstellung zu wollen, deren Gegenstand man nicht selbst hervorbringen +kann, ist, sie sey auch bewirkt durch was sie wolle, ein _Wunsch_; +mithin liegt der Aufnahme einer gewissen Erscheinung als göttlicher +Offenbarung, nichts mehr als ein Wunsch zum Grunde. Da nun ein solches +Verfahren, etwas zu glauben, weil das Herz es wünscht, nicht wenig, und +nicht mit Unrecht, verschrieen ist, so müssen wir noch einige Worte, +wenn auch nicht zur Deduktion der Rechtmäßigkeit, doch zur Ablehnung +aller Einsprüche gegen dieses Verfahren im gegenwärtigen Falle +hinzusetzen. + +Wenn ein bloßer Wunsch uns berechtigen soll, die Realität seines Objekts +anzunehmen, so muß derselbe sich auf die Bestimmung des obern +Begehrungsvermögens durchs Moralgesetz gründen, und durch dieselbe +entstanden seyn; die Annahme der Wirklichkeit seines Objekts muß uns die +Ausübung unsrer Pflichten, und zwar nicht etwa blos dieser oder jener, +sondern des pflichtmäßigen Verhaltens überhaupt erleichtern, und von der +Annahme des Gegentheils muß sich zeigen lassen, daß sie dieses +pflichtmäßige Verhalten in den wünschenden Subjekten erschweren würde; +und dieses darum, weil wir nur bei einem Wunsche dieser Art einen Grund +anführen können, warum wir über die Wirklichkeit seines Objekts +überhaupt etwas annehmen, und die Frage über dieselbe nicht gänzlich +abweisen wollen. Daß beim Wunsche einer Offenbarung dieses der Fall sey, +ist schon oben zur Genüge gezeigt. + +Mit diesem Kriterio der Annehmbarkeit eines gewünschten blos um des +Wunsches willen, muß sich nun auch das zweite vereinigen, nemlich die +völlige Sicherheit, daß wir nie eines Irrthums bei dieser Annahme werden +überfuhrt werden können, in welchem Falle die Sache _für uns_ völlig +wahr, es für uns eben so gut ist, als ob dabei gar kein Irrthum möglich +wäre. Dies findet nun bei der Annahme einer alle Kriterien der +Göttlichkeit an sich habenden Offenbarung, d. i. bei der Annahme, daß +eine gewisse Erscheinung durch unmittelbare göttliche Kausalität dem +Begriffe einer Offenbarung gemäß bewirkt sey, der höchsten Strenge nach +statt. Der Irrthum dieser Annahme kann uns, und wenn wir Ewigkeiten +hindurch an Einsichten zunehmen, nie aus Gründen einleuchten, oder +dargethan werden; denn dann müßte, da vor der theoretischen Vernunft +Richterstuhl diese Annahme schlechterdings nicht gehört, gezeigt werden +können, daß sie der praktischen Vernunft, nemlich dem durch dieselbe +gegebnen Begriffe von Gott widerspräche, welcher Widerspruch aber, da +das Moralgesetz für alle vernünftige Wesen auf jeder Stufe ihrer +Existenz das gleiche ist, schon jetzt erhellen müßte. Eben so wenig kann +ein solcher Irrthum, wie es bei andern menschlichen Wünschen, die meist +auf die Zukunft gehen, so oft der Fall ist, durch eine nachmalige +Erfahrung dargethan werden; denn wie sollte die Erfahrung wol beschaffen +seyn, die uns belehren könnte, eine einem möglichen Begriffe in Gott +völlig gemäße Wirkung sey _nicht_ durch die Kausalität dieses Begriffs +bewirkt? welches eine offenbare Unmöglichkeit ist: oder auch nur die, +welche wir, im Falle daß sie es sey, machen müßten, und aus deren +Abwesenheit wir schließen könnten, sie sey es nicht? -- Die Untersuchung +ist bis zu einem Punkte getrieben, von welchem aus sie für uns nicht +weiter gehen kann: bis zur Einsicht in die völlige Möglichkeit einer +Offenbarung sowohl überhaupt, als insbesondre durch eine bestimmt +gegebne Erscheinung; sie ist _für uns_ (alle endliche Wesen) völlig +geschlossen; wir sehen am Endpunkte dieser Untersuchung mit völliger +Sicherheit, daß über die Wirklichkeit einer Offenbarung schlechterdings +kein Beweis weder für sie, noch wider sie statt finde, noch je statt +finden werde, und daß, wie es mit der Sache an sich sey, nie irgend ein +Wesen wissen werde, als Gott allein. -- Wollte man etwa noch zuletzt als +den einzigen Weg, wie wir hierüber belehrt werden könnten, annehmen, +Gott selbst könne es uns mittheilen, so wäre dies eine neue Offenbarung, +über deren objektive Realität die vorige Unwissenheit entstehen würde, +und bei der wir wieder da seyn würden wo wir vorher waren. -- Da es aus +allem gesagten völlig sicher ist, daß über diesen Punkt keine +Überführung des Irrthums, d. i. daß _für uns_ überhaupt kein Irrthum +darüber möglich sey, eine Bestimmung des Begehrungsvermögens aber uns +treibt, uns für das bejahende Urtheil zu erklären, so können wir mit +völliger Sicherheit dieser Bestimmung nachgeben[28]. + +Diese Annahme einer Offenbarung ist nun, da sie auf eine Bestimmung des +Begehrungsvermögens rechtmäßig sich gründet ein _Glaube_, den wir zum +Unterschiede vom _reinen Vernunftglauben_ an Gott und Unsterblichkeit, +der sich auf etwas _materielles_ bezieht, den _formalen, empirisch +bedingten, Glauben_ nennen wollen. Der Unterschied beider, und alles, +was wir über den letztern noch zu sagen haben, wird aus einer +Vergleichung der Bestimmung des Gemüths bei einem oder dem ändern nach +Ordnung der Kategorientitel sich ergeben. + +Der _Qualität_ nach nemlich ist der Glaube im ersten so wie im zweiten +Falle eine freie durch keine Gründe erzwungne Annahme der Realität eines +Begriffs, dem diese Realität durch keine Gründe zugesichert werden kann, +im ersten Falle eines gegebnen, im zweiten eines gemachten, im ersten um +einer negativen Bestimmung des untern Begehrungsvermögens (§. 2.) durch +das obere, im zweiten um einer positiven Bestimmung desselben willen +vermittelst jener negativen. Dies sind Verschiedenheiten, welche schon +angezeigt, und deren Folgen schon entwickelt worden. Aber es zeigt sich +hier noch eine neue. Im reinen Vernunftglauben nemlich wird blos +angenommen, daß einem Begriffe, dem von Gott, überhaupt ein Gegenstand +außer uns korrespondire, (denn der Glaube an Unsterblichkeit läßt sich +als von der Existenz Gottes blos abgeleitet betrachten, und wir haben +mithin hier keine besondre Rücksicht auf ihn zu nehmen): im +Offenbarungsglauben aber nicht blos das, sondern auch, daß ein gewisses +gegebnes ein diesem Begriffe korrespondirendes sey. Im letztern also +scheint das Gemüth einen Schritt weiter zu gehen, und eine kühnere +Anmaaßung zu machen, die eine größere Berechtigung für sich anzuführen +haben sollte. Aber das hegt in der Natur beider Begriffe, und der +Schritt ist wirklich im letzteren Falle nicht kühner, als im ersteren. +Der Begriff von Gott nemlich ist schon _a priori_ völlig bestimmt +gegeben, so weit er nemlich von uns bestimmt werden kann, und läßt durch +keine Erfahrung, und eben so wenig durch Schlüsse aus der angenommenen +Existenz sich weiter bestimmen. Eine Realisation desselben kann mithin +gar nichts, weiter thun, als die Existenz eines demselben +korrespondirenden Gegenstandes annehmen; sie kann weiter nichts zu ihm +hinzusetzen, weil dieser Gegenstand nur auf diese eine _a priori_ +gegebne Art bestimmt seyn kann. Im Begriffe der Offenbarung aber wird +eine zu gebende Erfahrung gedacht, die als solche, und inwiefern sie das +ist, _a priori_ gar nicht bestimmt werden kann, sondern als _a +posteriori_ auf mannigfaltige Art bestimmbar angenommen werden muß. Sie +als realisirt annehmen, heißt nichts anderes, und kann nichts anderes +heißen, als sie völlig bestimmt gegeben zu denken; diese völlige +Bestimmung muß aber durch die Erfahrung gegeben werden. Folglich findet +gar keine Annahme der Realität dieses Begriffs überhaupt (_in +abstracto_) statt, sondern er kann nur durch Anwendung auf eine +bestimmte Erscheinung (_in concreto_) realisirt werden, und durch diese +Anwendung geschieht nichts anderes, als was im reinen Vernunftglauben +geschieht: es wird angenommen, daß einem _a priori_ vorhandenen Begriffe +etwas außer ihm entspreche. Wenn von der _Quantität_ des Glaubens die +Rede ist, so kann damit nur eine _subjektive_ gemeint seyn, weil kein +Glaube auf objektive Gültigkeit Anspruch macht, in welchem Falle er kein +Glaube wäre. In dieser Rücksicht ist nun der reine Vernunftglaube +allgemeingültig für alle endliche vernünftige Wesen, weil er sich auf +eine _a priori_ geschehne Bestimmung des Begehrungsvermögens durch das +Moralgesetz, etwas nothwendig zu wollen, gründet, und auf einen _a +priori_ durch die reine Vernunft gegebnen Begriff geht. Er läßt sich +zwar niemanden aufdringen, weil er auf eine Bestimmung der Freiheit sich +gründet, aber er läßt sich von jedermann fordern, und ihm +ansinnen. -- Es leuchtet sogleich ein, daß der empirisch bedingte Glaube +auf diese Allgemeingültigkeit nicht Anspruch machen könne. Denn theils +geht er auf einen nicht gegebnen, sondern gemachten Begriff, der mithin +nicht nothwendig im menschlichen Gemüthe ist. Wenn nun jemand auf diesen +Begriff überhaupt nicht käme, so könnte er auch keine Darstellung +desselben annehmen, und wir wurden mithin diese Annahme vergeblich in +ihm voraussetzen, da wir nicht einmal den Begriff derselben in ihm mit +Sicherheit voraussetzen können. Theils aber wird die Bestimmung des +Gemüths, eine Darstellung dieses Begriffs anzunehmen, nur durch einen +Wunsch, der sich auf ein empirisches Bedürfniß gründet, bewirkt. Wenn +nun jemand dieses Bedürfniß _in sich_ nicht fühlt, wenn er auch +historisch wissen sollte, daß es bei andern vorhanden sey, so kann in +demselben nimmermehr der Wunsch entstehen, eine Offenbarung annehmen zu +dürfen, mithin auch kein Glaube an dieselbe. -- Nur ein einziger Fall +läßt sich denken, in welchem auch ohne das Gefühl dieses Bedürfnisses in +sich selbst wenigstens ein vorübergehender Glaube möglich ist, wenn +nemlich jemand in die Nothwendigkeit versetzt wird, durch die +Vorstellung einer Offenbarung, ohne ihrer eben für sich selbst zu +bedürfen, auf die Herzen andrer zu wirken, die derselben bedürfen. Der +lebhafte, seiner Pflicht, Moralität nach seinen Kräften auch außer sich +zu verbreiten, gemäße Wunsch, vereint mit der Überzeugung, daß dies bei +den gegebnen Subjekten nur durch diese Vorstellung möglich sey, wird ihn +treiben, sie zu gebrauchen. Mit wahrer Energie kann er sie nicht +brauchen, ohne als ein selbst überzeugter und glaubender zu reden. +Diesen Glauben zu heucheln, wäre gegen die Wahrheit und Lauterkeit des +Gemüths, und folglich moralisch unmöglich. Das dadurch entstehende +dringende Gefühl eines Bedürfnisses des Offenbarungsglaubens in dieser +Lage wird, wenigstens so lange dieses Gefühl dauert; den Glauben selbst +in ihm hervorbringen, wenn er auch etwa, nachdem er kälter geworden ist, +diese Vorstellungen allmählig wieder bei Seite legen sollte[29]. + +Es folgt also aus dem gesagten, daß der Glaube an Offenbarung sich nicht +nur nicht aufdringen, sondern auch nicht einmal von jedermann fordern, +oder ihm ansinnen lasse. + +So wie der Glaube an Offenbarung nur unter zwei Bedingungen möglich ist, +daß man nemlich theils gut seyn wolle, theils der Vorstellung einer +geschehnen Offenbarung als eines Mittels bedürfe, um das Gute in sich +hervorzubringen[30], so kann auch der Unglaube in Rücksicht auf sie +zweierlei Ursachen haben, daß man nemlich entweder gar keinen guten +Willen habe, und mithin, alles, was uns zum Guten antreiben, und unsre +Neigungen einschränken zu wollen das Ansehen hat, hasse, und von der +Hand weise, oder daß man bei dem besten Willen nur die Unterstützung +einer Offenbarung nicht bedürfe, um ihn in's Werk setzen zu können. Die +erstere Verfassung der Seele ist tiefes moralisches Verderben; die +letztere ist, wenn sie sich nur etwa nicht auf die natürliche Schwäche +unsrer Neigungen, oder auf eine dieselben tödtende Lebensart, sondern +auf wirksame Hochachtung des Guten, um sein selbst willen, gründet, +wirkliche Stärke, und man darf, ohne Furcht, der Würde der Offenbarung +dadurch etwas zu benehmen, das sagen, weil bei wirklich vorherrschender +Liebe des Guten, ohne welche überhaupt kein Glaube möglich ist, nicht zu +befürchten steht, daß jemand sie von der Hand weisen werde, so lange er +noch irgend eine gute Wirkung derselben an sich verspürt. Aus welchen +Ursachen von beiden der Unglaube bei einem bestimmten Subjekte +entstanden sey, können nur die Früchte lehren. + +Zur Ablehnung einer übereilten Folgerung hieraus aber müssen wir schon +hier anmerken, daß, wenn gleich nicht der Glaube an Offenbarung, dennoch +die Kritik ihres Begriffs auf Allgemeingültigkeit Anspruch mache. Denn +letztere hat nichts zu begründen, als die absolute Möglichkeit einer +Offenbarung, sowohl in ihrem Begriffe, als daß etwas demselben +korrespondirendes angenommen werden könne, und dies thut sie aus +Principien _a priori_, mithin allgemeingültig. Jedem also wird durch +sie angemuthet, zuzugestehen, daß nicht nur überhaupt eine Offenbarung +möglich sey, sondern auch, daß eine in der Sinnenwelt wirklich gegebne +Erscheinung, die alle Kriterien derselben an sich hat, eine seyn +_könne_. Hierbei aber muß sie es bewenden lassen, und hierbei kann und +muß es vernünftiger Weise jeder, der kein Bedürfniß derselben zum +Gebrauche weder an sich, noch an ändern fühlt, bewenden lassen; ist aber +durch die Kritik genöthigt, denen, die an sie glauben, die +Vernunftmäßigkeit ihres Glaubens zuzugestehen, und sie in völlig ruhigem +und ungestörtem Besitze und Gebrauche desselben zu lassen. + +In Absicht der _Relation_ bezieht sich der reine Vernunftglaube auf +etwas Materielles, der Offenbarungsglaube aber blos auf eine bestimmte +Form dieses _a priori_ gegebnen, und schon als angenommen +vorausgesetzten Materiellen. Dieser Unterschied, der aus allem bisher +gesagten zur Genüge klar ist, veranlaßt uns blos hier noch die Anmerkung +zu machen, daß derjenige, der diese bestimmte Form einer Offenbarung +nicht annimmt, darum das Materielle, Gott und Unsterblichkeit, nicht nur +nicht nothwendig läugne, sondern daß er auch dem Glauben an dieselben in +sich nicht nothwendig Abbruch thue, wenn er sie sich außer dieser Form +eben so gut denken, und sie zur Willensbestimmung brauchen kann. + +In Absicht der _Modalität_ endlich drückt sich der reine Vernunftglaube, +nach Voraussetzung der Möglichkeit des Endzwecks des Moralgesetzes, +apodiktisch ans; es ist nemlich, einmal angenommen, daß das absolute +Recht möglich sey, für uns schlechterdings nothwendig zu denken, daß ein +Gott sey, und daß moralische Wesen ewig dauern. Der Glaube an +Offenbarung aber kann sich nur kategorisch ausdrücken: eine gewisse +Erscheinung _ist_ Offenbarung; nicht: sie muß nothwendig Offenbarung +seyn, weil, so sicher es auch ist, daß uns kein Irrthum in diesem +Urtheile gezeigt werden kann, das Gegentheil an sich doch immer möglich +bleibt. + + +§. 15. + +_Allgemeine Übersicht dieser Kritik._ + +Ehe irgend eine Untersuchung über den Offenbarungsbegriff möglich war, +mußte dieser Begriff wenigstens vorläufig bestimmt werden; und da es uns +hier nicht so gut ward, wie bei gegebnen Begriffen in der reinen +Philosophie, denen wir bis zu ihrer ersten Entstehung nachspüren, und +sie gleichsam werden sehen, da hingegen dieser sich blos als ein +empirischer ankündiget, und wenigstens, wenn auch bei näherer +Untersuchung seine Möglichkeit _a priori_ sich ergiebt, nicht das +Ansehen hat, ein Datum _a priori_ für sich anführen zu können: so hatten +wir _vor der Hand_ darüber nur den Sprachgebrauch abzuhören. Dies +geschah §. 5. Da aber dieser Begriff, wie schon vorläufig zu vermuthen, +§. 5. aber vollkommen erweisbar war, nur in Beziehung auf Religion +vernunftmäßig ist, so mußte eine Deduktion der Religion überhaupt zum +Behuf der Ableitung des zu untersuchenden Begriffs aus seinem höhern +vorausgeschickt werden (§. 2. 3. 4.). + +Nach dieser vorläufigen Bestimmung des Begriffs war zu untersuchen, ob +er überhaupt einer philosophischen Kritik zu unterwerfen, und vor +welchem Richterstuhle seine Sache anhängig zu machen sey. Das erste hing +davon ab, ob er _a priori_ möglich sey, und das zweite mußte sich durch +eine wirkliche Deduktion _a priori_ aus den Principien, von welchen er +sich ableiten ließ, ergeben; indem offenbar jeder Begriff unter das +Gebiet desjenigen Princips gehört, von welchem er abgeleitet ist. Diese +Deduktion wurde §. 5. 6. 7. wirklich gegeben, und aus ihr erhellte, daß +dieser Begriff vor den Richterstuhl der praktischen Vernunft gehöre. Der +zweite Punkt, der einer strengen Prüfung unterworfen werden muß, ist +mithin diese Deduktion _a priori_, weil mit ihrer Möglichkeit die +Möglichkeit jeder Kritik dieses Begriffs überhaupt, und die Richtigkeit +der gegebnen, zugleich aber auch die Vernunftmäßigkeit des kritisirten +Begriffs selbst steht oder fällt. + +Da sich bei dieser Deduktion fand, daß der in Untersuchung befindliche +Begriff kein Datum _a priori_ aufzuweisen habe, sondern dasselbe _a +posteriori_ erwarte, so mußte die Möglichkeit dieses verlangten Datum in +der Erfahrung, aber auch nur seine Möglichkeit, gezeigt werden. Dies +geschah §. 8. Es kommt also bei Prüfung dieses §. blos darauf an, ob ein +empirisches Bedürfniß einer Offenbarung, welches das verlangte Datum +ist, nicht etwa wirklich aufgezeigt, sondern nur richtig angezeigt +worden, und ob aus den empirischen Bestimmungen der Menschheit die +Möglichkeit abgeleitet worden, daß ein solches Bedürfniß eintreten +könne. + +Mehr um den Satz, daß die Untersuchung der Möglichkeit einer Offenbarung +schlechterdings nicht vor das Forum der theoretischen Vernunft gehöre, +welcher schon, aus der Deduktion ihres Begriffs erhellet, noch +einleuchtender zu machen, als um einer systematischen Nothwendigkeit +willen, wurde §. 9. noch die physische Möglichkeit einer Offenbarung, +über welche an sich gar keine Frage entstehen konnte, gezeigt. + +Nach Beendigung dieser Untersuchungen muß es völlig klar seyn, daß der +Begriff der Offenbarung überhaupt nicht nur an sich denkbar sey, sondern +daß auch, im Falle des eintretenden empirischen Bedürfnisses sich etwas +ihm korrespondirendes außer ihm erwarten lasse. Da aber dieses +korrespondirende eine Erscheinung in der Sinnenwelt seyn soll, welche +_gegeben_ werden muß (nicht _gemacht_ werden kann), so kann nun der +menschliche Geist hierbei nichts weiter thun, als diesen Begriff auf +eine dergleichen Erscheinung anwenden, und die Kritik weiter nichts, als +ihn dabei leiten, d. i. die Bedingungen festsetzen, unter denen eine +solche Anwendung möglich ist. Diese Bedingungen sind §. 10. 11. 12. +entwickelt worden. Da dieselben nichts weiter, als die durch eine +Analysis sich ergebenden Bestimmungen des Offenbarungsbegriffs selbst +sind, so kommt es bei ihrer Prüfung nur darauf an, ob sie aus diesem +Begriffe wirklich herfließen, und ob sie alle angegeben sind. Die +Prüfung des letztern Punktes sucht §. 13. zu erleichtern. + +Da aber aus der Art dieses Begriffs sich offenbar ergeben hat, daß seine +wirkliche Anwendung auf eine gegebne Erfahrung immer nur willkührlich +ist, und sich auf keine Zunöthigung der Vernunft gründet, so hat §. 14 +noch gezeigt werden müssen, worauf diese Anwendung überhaupt sich +gründe, und inwiefern sie vernunftmäßig sey. Auch diese Deduktion der +Vernunftmäßigkeit dieses Verfahrens mit dem Offenbarungsbegriffe bedarf +einer besondern Prüfung. + +Aus dieser kurzen Übersicht erhellet, daß die Kritik der Offenbarung +aus Principien _a priori_ geführt werde -- denn bei Untersuchung des +empirischen Datum für den Offenbarungsbegriff ist sie blos gehalten die +Möglichkeit desselben zu zeigen; daß sie mithin, wenn in keinem der +angezeigten Punkte ihr ein Fehler nachzuweisen ist, auf allgemeine +Gültigkeit rechtmäßigen Anspruch mache. Sollten aber in gegenwärtiger +Bearbeitung dieser Kritik dergleichen Fehler gemacht worden seyn, wie +wol zu erwarten steht; so müßte es, wenn nur der Weg einer möglichen +Kritik richtig angegeben ist, welches sich bald zeigen muß, besonders +durch gemeinschaftliche Bemühungen, leicht seyn, ihnen abzuhelfen, und +eine allgemeingeltende Kritik aller Offenbarung aufzustellen. + +Durch diese Kritik wird nun die Möglichkeit einer Offenbarung an sich, +und die Möglichkeit eines Glaubens an eine bestimmte gegebne +insbesondre, wenn dieselbe nur vorher vor dem Richterstuhle ihrer +besondern Kritik bewährt gefunden, völlig gesichert, alle Einwendungen +dagegen auf immer zur Ruhe verwiesen, und aller Streit darüber auf ewige +Zeiten beigelegt[31]. Durch sie wird alle Kritik jeder besondern +gegebnen Offenbarung begründet, indem sie die allgemeinen Grundsätze +jeder dergleichen Kritik an den Kriterien aller Offenbarung aufstellt. +Es wird, nach vorher ausgemachter historischer Frage, _was_ eine gegebne +Offenbarung eigentlich lehre -- welche in einzelnen Fällen leicht die +schwerste seyn dürfte, möglich, mit völliger Sicherheit zu entscheiden, +ob eine Offenbarung göttlichen Ursprungs seyn könne, oder nicht, und im +ersten Falle ohne alle Furcht irgend einer Störung an sie zu glauben. + +FUSSNOTEN: + +[Fußnote 1: Diese Vorrede, und das ächte vom Verfasser mit seinem Namen +unterzeichnete Titelblatt wurden durch ein Versehen nicht in der +Ostermesse, aber wohl späterhin, mir ausgegeben. + +_Der Verleger._] + +[Fußnote 2: Diese Form der empirischen Anschauung, insofern sie +empirisch ist, ist der Gegenstand des Gefühls des Schönen. _Richtig +verstanden_ entdeckt dies einen leichtern Weg zum Eindringen in das Feld +der ästhetischen Urtheilskraft.] + +[Fußnote 3: Ehemals auch -- _Sittenlehre_ genannt.] + +[Fußnote 4: Es sind nemlich, bei der characteristischen Beschaffenheit +endlicher Wesen leidend afficirt zu werden, und durch Spontaneität sich +zu bestimmen, bei jeder Äußerung ihrer Thätigkeit Mittelvermögen +anzunehmen, die von der einen Seite der Bestimmbarkeit durch Leiden, von +der andern der Bestimmbarkeit durch Thun fähig sind.] + +[Fußnote 5: Ich füge zur Erläuterung auch hier noch hinzu, daß so +etwas, wie Interesse am Guten blos von endlichen, d. h. empirisch +bestimmbaren Wesen gelte, von dem Unendlichen aber gar nicht auszusagen +sey: daß mithin in der reinen Philosophie, wo von allen empirischen +Bedingungen gänzlich abstrahirt wird, der Satz: das Gute muß schlechthin +darum geschehen, weil es gut ist -- ohne alle Einschränkung vorzutragen; +für sinnlich bestimmbare Wesen aber so einzuschränken ist: das Gute +wirkt Interesse, schlechthin darum, weil es gut ist, und dieses +Interesse muß den Willen bestimmt haben, es hervorzubringen, wenn die +Willensform rein moralisch seyn soll.] + +[Fußnote 6: Sollten wir nicht bei der Erziehung mehr auf die +Entwickelung des Gefühls für das Erhabne bedacht seyn? -- ein Weg, den +uns die Natur selbst öfnete, um von der Sinnlichkeit aus zur Moralität +überzugehen, und der in unserm Zeitalter uns meist schon sehr früh durch +Frivolitäten und Colifischets, und unter andern auch durch Theodiceen +und Glückseeligkeitslehren, verdämmt wird. -- _Nil admirari_ -- _omnia +humana infra so posita carnere_ -- ist es nicht das unsichtbare Wehen +dieses Geistes, das uns hier weniger, da mehr an die classischen +Schriften der Alten anzieht? Was müßten wir bei unsern ohne Zweifel +entwickeltern Humanitätsgefühlen gegen Jene bald werden, wenn wir ihnen +nur hierinn ähnlich werden wollten? und was sind wir jetzt gegen sie?] + +[Fußnote 7: Welches nicht zum Beweise, sondern κατ' ανθρωπον [Greek: +kat' anthrôpon] gesetzt wird. Jede Behauptung muß auf sich selbst +stehen, oder fallen. -- Der _verehrt_ Kanten noch wenig, der es nicht am +ganzen Umrisse und Vortrage seiner Schriften gemerkt hat, daß er uns +nicht seinen _Buchstaben, sondern seinen Geist_ mittheilen wollte; und +er _verdankt_ ihm noch weniger.] + +[Fußnote 8: Die Vernachläßigung dieses Theils der Theorie des Willens, +nemlich der Entwickelung der _positiven_ Bestimmung des sinnlichen +Triebes durch das Sittengesetz führt nothwendig zum Stoicismus in der +Sittenlehre -- dem Princip der Selbstgenugsamkeit -- und zur Läugnung +Gottes und der Unsterblichkeit der Seele, wenn man consequent ist.] + +[Fußnote 9: Im Vorbeigehen die Frage: Soll der erste Grundsatz des +Naturrechts ein Imperativ, oder eine Thesis seyn? Soll diese +Wissenschaft im Tone der practischen, oder in dem der theoretischen +Philosophie Vorgetragen werden?] + +[Fußnote 10: Welch ein sonderbares Zusammentreffen! -- «Wer sein Leben +lieb hat, der wird es verlieren; wer es aber verlieret, der wirds +erhalten zum ewigen Leben:»sagte Jesus; welches gerade so viel heißt, +als das obige.] + +[Fußnote 11: Gott hat keine Rechte: denn er hat keine sinnliche +Neigung.] + +[Fußnote 12: Welche beiden letztern Begriffe hier nur dazu da stehen, +um die leere Stelle einer Idee zu bezeichnen, die aus ihrer Verbindung +entsteht, und die für uns undenkbar ist.] + +[Fußnote 13: Wenn man von Gott redet, so heißt die Anforderung der +practischen Vernunft an ihn nicht Gebot, sondern Gesetz. Sie sagt von +ihm kein _Sollen_, sondern ein _Seyn_ aus; sie ist in Rücksicht auf ihn +nicht _imperativ_, sondern _constitutiv_.] + +[Fußnote 14: Das Wort _recht_ (welches wohl zu unterscheiden ist von +_einem Rechte_, von welchem die Lehrer des Naturrechts reden,) hat einen +ihm eigenthümlichen Nachdruck, weil es keiner Grade der Vergleichung +fähig ist. Nichts ist _so gut_, oder _so edel_, daß sich nicht noch +etwas _besseres_ oder _edleres_ denken ließe; aber _recht_ ist nur eins: +alles, worauf dieser Begriff anwendbar ist, ist entweder schlechthin +recht oder schlechthin unrecht, und da giebt's kein drittes. Weder das +lateinische _honestum_, noch das griechische καλον κ'αγαθον [Greek: +kalon k'agathon] hat diesen Nachdruck. (Vielleicht das lateinische +_par_ -- _egisti uti par est_ --?) Es ist ein Glück für unsre Sprache, +daß man diesem Worte durch Mißbrauch desselben seinen Nachdruck nicht +geraubt hat, welches sie ohne Zweifel dem Geschmacke der Superlativen, +und der Übertreibung, -- der Meinung, daß es eben nicht viel gesagt sey, +wenn man z. B. eine Handlung _recht_ nenne, und daß sie wenigstens +_edel_ heißen müsse, zu verdanken hat.] + +[Fußnote 15: Die Frage: warum überhaupt moralische Wesen seyn sollten? +ist leicht zu beantworten: wegen der Anforderung des Moralgesetzes an +Gott, das höchste Gut außer Sich zu befördern, welches nur durch +Existenz vernünftiger Wesen möglich ist.] + +[Fußnote 16: Wer unwillig wird, daß ich das sagte, dem sagte ich's +nicht. Ich kenne aber Leser, denen man es allerdings sagen muß.] + +[Fußnote 17: Überhaupt haben alle, die durch historische, +geographische, physische Deduktionen die kritische Philosophie +_widerlegen_, noch nicht den ersten Satz der Philosophie gefaßt, die sie +widerlegen.] + +[Fußnote 18: Daß dieser Deduktion gar nicht eine _objektive_, einen +theoretischen Beweis _a priori_ begründende, sondern blos eine +_subjektive_, für den empirisch-bedingten Glauben hinlängliche, +Gültigkeit zugeschrieben werde, ist wohl für keinen Leser, der auch nur +eine dunkle Ahndung von dem Gange und Ziele dieser Abhandlung hat, zu +erinnern -- auch sogar dann nicht, wenn jemand ihren Sinn vorsätzlich +misdeuten sollte, um den Leser irre zu führen.] + +[Fußnote 19: Ich sehe nicht ab, wie die Bewohner von Hispaniola, wenn +Christoph Colon, statt durch seine vorgebliche Verfinsterung des Mondes +nur Lebensmittel von ihnen zu erzwingen, dieselbe als göttliche +Beglaubigung einer Gesandtschaft von ihm an sie in moralischen Absichten +gebraucht hätte, ihm vor der Hand vernünftiger Weise ihre Aufmerksamkeit +hätten versagen können, da der Erfolg dieser Naturbegebenheit nach +seiner bestimmten Vorherverkündigung ihnen nach Naturgesetzen +schlechterdings unerklärbar seyn mußte. Und wenn er denn auf diese +Beglaubigung eine den Principien der Vernunft völlig angemessene +Religion gegründet hätte, so hätten sie nicht nur auf keinen Fall etwas +dabei verloren, sondern sie hätten auch diese Religion mit völliger +Überzeugung so lange für unmittelbar göttlichen Ursprungs halten können, +bis sie durch eigne Einsicht in die Naturgesetze, und durch die +historische Belehrung, daß Colon sie eben so gut gekannt, und daß er +also nicht allerdings ehrlich mit ihnen umgegangen, diese Religion zwar +nicht mehr für göttliche _Offenbarung_ hätten halten können, aber doch +verbunden geblieben wären, sie wegen ihrer gänzlichen Übereinstimmung +mit dem Moralgesetze, für göttliche _Religion_ anzuerkennen.] + +[Fußnote 20: Wenn es erwiesen werden könnte, daß ein vernünftiges +Fürwahrhalten einer Offenbarung Gottes als politischen Gesetzgebers +(etwa als Vorbereitung auf eine moralische Offenbarung) möglich wäre, +als mit welcher Möglichkeit des Fürwahrhaltens zugleich die Möglichkeit +der ganzen Sache steht und fällt (ein Erweis, der aus dem oben §. 5. +gesagten als fast unmöglich erscheint); so wäre es klar, daß der +Gehorsam gegen dergleichen Gesetze in einer solchen Offenbarung auf +Furcht der Strafe, und Hoffnung der Belohnung, nicht nur gegründet +werden könnte, sondern müßte, da der Endzweck politischer Gesetze bloße +Legalität ist, und diese durch jene Triebfedern am sichersten bewirkt +wird.] + +[Fußnote 21: Ich bitte jeden, dem die hier zu beweisende Behauptung +noch anstößig vorkommt, auf das von hier an folgende besonders +aufzumerken. _Entweder_ die ganze Offenbarungskritik muß umgestoßen, und +die Möglichkeit einer theoretischen Überzeugung _a posteriori_ von der +Göttlichkeit einer gegebnen Offenbarung erhärtet werden, (worüber man +sich an §. 5. zu halten hat:) _oder_ man muß den Satz: daß eine +Offenbarung unsre übersinnliche Erkenntniß nicht erweitern könne, +unbedingt zugeben.] + +[Fußnote 22: Zu Ablehnung übereilter Konsequenzen und unstatthafter +Anwendungen merken wir nochmals ausdrücklich an, daß hier nur von als +_objektiv gültig_ angekündigten Sätzen die Rede sey, und daß vieles, was +als Erweiterung unsrer Erkenntniß des Übersinnlichen aussehe, +versinnlichte Darstellung unmittelbarer, oder durch Anwendung dieser auf +gewisse Erfahrungen entstandener Vernunftpostulate seyn könne; daß es +mithin, wenn es erweislich das ist, durch dieses Kriterium nicht +ausgeschlossen werde. Der Erweis davon gehört aber nicht hierher, +sondern in die angewandte Kritik einer besondern Offenbarung.] + +[Fußnote 23: So ist es freilich eine richtige Regel: Fasse nie einen +Entschluß in der Hitze des Affekts: aber diese Regel, als empirisch +bedingt, kann sogar nicht auf Menschen allgemeine Anwendung haben, denn +es ist wol möglich, und soll möglich seyn, sich von allen aufbrausenden +Affekten gänzlich frei zu machen.] + +[Fußnote 24: Es folgt aber gar nicht, daß, weil ein gewisses Mittel für +ein Subjekt, oder auch für die meisten von keinem Nutzen sey, es darum +für niemanden einigen Nutzen haben könne; und man ist in den neuern +Zeiten in Verwerfung vieler ascetischen Uebungen, aus Haß gegen den in +den ältern damit getriebnen Mißbrauch, zu weit gegangen, wie mir's +scheint. Daß es überhaupt gut und nützlich sey, seine Sinnlichkeit auch +zuweilen da, wo kein ausdrückliches Gesetz redet, zu unterdrücken, blos +um sie zu schwächen und immer freier zu werden, weiß jeder, der an sich +gearbeitet hat.] + +[Fußnote 25: Daß die Juden älterer Zeiten wirklich so schlossen, +bezeugen die Vorstellungen der Propheten gegen diesen Irrthum; daß sie +in neuern Zeiten nicht klüger sind, beweisen die lächerlich kindischen +Vorstellungen von Gott, die ihr Talmud enthält: ob durch Schuld ihrer +Religion, oder ihre eigne, bleibt hier ununtersucht. -- Woher aber komme +bei manchen Christen mittlerer und neuerer Zeiten sogar, der Wahn, daß +gewisse Anrufungen, z. B. Kyrie Eleison, Vater unsers Herrn Jesu +Christi, u. dergl. ihm besser gefallen, als andere?] + +[Fußnote 26: Wer mich siehet, siehet den Vater, -- sagte Jesus nicht +eher, bis Philippus von ihm verlangte, ihm den Vater zu _zeigen_.] + +[Fußnote 27: Daß z. B. Jesus sich Unsterblichkeit gedacht habe, wenn er +von Auferstehung redete, und daß beide Begriffe damals für völlig gleich +gegolten, erhellet, außer seinen Reden beim Johannes über diesen +Gegenstand, wo er die ununterbrochne Fortdauer seiner Anhänger in +einigen Aussprüchen ganz rein ohne das Bild der Auferstehung, doch ohne +sich auf den Unterschied zwischen Seele und Körper, und auf die vom +körperlichen Tode mögliche Einwendung einzulassen, vorträgt; unter +andern ganz offenbar aus jenem Beweise κατ' ανθρωπον [Greek: kat' +anthrôpon] gegen die Sadducäer. Der angezogne Ausspruch Gottes konnte, +alles übrige als richtig zugestanden, nichts weiter als die fortdauernde +Existenz Abrahams, Isaaks, und Jakobs, zur Zeit Moses, aber keine +eigentliche Auferstehung des Fleisches beweisen. Daß auch die Sadducäer +es so verstanden, und nicht blos die körperliche Auferstehung, sondern +Unsterblichkeit überhaupt, läugneten, folgt daraus, weil sie sich mit +diesem Beweise Jesu befriedigten. + +Die Widersprüche, die aus einer zu groben Vorstellung dieser Lehre +folgen, nöthigten schon Paulus, sie etwas näher zu bestimmen.] + +[Fußnote 28: Lasset uns das hier über die Bedingungen der Erlaubniß +etwas zu glauben, weil das Herz es wünscht, gesagte, durch ein Beispiel +vom Gegentheile klärer machen. Man könnte nemlich etwa die +Wiedererneuerung des Umganges gewesener Freunde im künftigen Leben aus +dem Verlangen guter zur Freundschaft gestimmter Menschen nach dieser +Wiedererneuerung erweisen wollen. Mit einem solchen Beweise aber würde +man dicht wohl fortkommen. Denn ob man gleich etwa sagen könnte, die +Vollbringung mancher schweren Pflicht werde dem, der einen geliebten +Freund in der Ewigkeit weiß, durch den Gedanken erleichtert werden, daß +er sich dadurch des Genusses der Seligkeit mit seinem abgeschiednen +Freunde immer mehr versichere, so würde, ganz abgerechnet, daß man wol +unzählige Motiven der Art würde aufweisen können, denen man aber darum +die objektive Realität zuzusprechen doch ein Bedenken tragen würde, +dadurch doch gar nicht reine Moralität, sondern blos Legalität befördert +werden, und es würde demnach eine vergebliche Bemühung seyn, diesen +Wunsch von der Bestimmung des obern Begehrungsvermögens durch das +Moralgesetz ableiten zu wollen. Überhaupt sind wol -- der Wunsch, +überhaupt Spuren der göttlichen moralischen Regierung in der ganzen +Natur, und vorzüglich in unserm eignen Leben, und der, insbesondre eine +Offenbarung annehmen zu dürfen, die einzigen, die mit Recht auf eine so +erhabne Abstammung Ansprach machen möchten. Was die zweite Bedingung +anbetrifft, so lassen sich schon hienieden der Analogie nach Gründe +genug vermuthen, die eine solche Wiedervereinigung im künftigen Leben +zweckwidrig machen könnten, als z. B. daß etwa der Zweck einer +vielseitigen Ausbildung uns den Umgang des ehemaligen Freundes, dessen +Absicht für unsre Bildung erreicht ist, unnütz, oder gar schädlich +machen könnte, -- daß desselben Gegenwart in andern Verbindungen +nöthiger, und für das Ganze nützlicher sey, -- daß die unsrige in ändern +Verbindungen es sey u. dgl. Blos der letzten Bedingung entspricht die +angenommene Realität dieses Wunsches, denn in einer Dauer ohne Ende kann +diese Wiedervereinigung, wenn sie an keinen bestimmten Punkt dieser +Dauer gebunden wird, immer noch erwartet werden, und mithin die +Erfahrung ihrer Wirklichkeit nie widersprechen. Aus diesem Grunde also +ist kein Beweis der Befriedigung dieses Wunsches möglich; und wenn es +keinen ändern Beweis giebt (es giebt aber einen, der jedoch auch nur zur +wahrscheinlichen Vermuthung hinreicht), so müßte das menschliche Gemüth +sich über dieselbe auf _Hoffnung_, d. i. auf eine durch eine Bestimmung +des Begehrungsvermögens motivirte Hinneigung des Urtheils auf _eine_ +Seite bei einem Gegenstände, der übrigens als problematisch erkannt +wird, einschränken. + +Übrigens hat es in Absicht der Unwiderlegbarkeit mit den unmittelbaren +Postulaten der praktischen Vernunft, der Existenz Gottes, und der ewigen +Fortdauer moralischer Wesen die gleiche Bewandtniß. Unsre Fortdauer zwar +ist Gegenstand unmittelbarer Erfahrung; der Glaube, an die Fortdauer +aber kann nie durch Erfahrung widerlegt werden; denn, wenn wir nicht +existiren, so machen wir gar keine Erfahrung. So lange wir ferner als +_wir_, d. i. als moralische Wesen, fortdauern, kann auch der Glaube an +Gott weder durch Gründe, denn auf theoretische gründet er sich nicht, +und das für die Ewigkeit gültige Gesetz der praktischen Vernunft +unterstützt ihn, noch durch Erfahrung umgestoßen werden; denn die +Existenz Gottes kann nie Gegenstand der Erfahrung werden, mithin auch +aus der Ermangelung einer solchen Erfahrung sich nie auf die +Nichtexistenz desselben schließen lassen. Aus eben diesen Gründen aber +können diese Sätze auch nie, für irgend ein endliches Wesen, Gegenstände +des _Wissens_ werden, sondern müssen in alle Ewigkeit Gegenstände des +_Glaubens_ bleiben. Denn für die Existenz Gottes werden wir nie andre +als moralische Gründe haben, da keine andern möglich sind, und unsrer +eignen Existenz werden wir zwar für jeden Punkt derselben unmittelbar +durch das Selbstbewußtseyn sicher seyn, für die Zukunft aber sie aus +keinen ändern, als moralischen Gründen erwarten können.] + +[Fußnote 29: Daß dies nicht eine leere Vernünftelei sei, sondern sich +auch in der Erfahrung, besondere beim Halten öffentlicher Reden an das +Volk, bestätige, wird uns vielleicht jeder Religionslehrer, der etwa +sich für seine Person der aus der Offenbarung hergenommenen +Vorstellungen, nicht bedient, übrigens aber lebhaftes Gefühl seiner +Bestimmung mit Ehrlichkeit (welches nicht wenig gesagt ist) vereinigt, +wenn auch nicht öffentlich, doch wenigstens in seinem Herzen +zugestehen. -- Es geschieht vermittelst der Begeisterung durch die +Einbildungskraft; und dieser Umstand darf die Sache niemanden verdächtig +machen, da ja die Offenbarung überhaupt nur durch dieses Vehikulum +wirken kann, und soll.] + +[Fußnote 30: Dies waren auch die Maximen Jesu. In Absicht des erstern: +So jemand _will_ den Willen thun des der mich gesandt hat, der wird +innen werden, ob diese Lehre von Gott sey; und im Gegensatze: Wer Arges +thut, hasset das Licht, und kommt nicht an das Licht. In Absicht des +letztern: Die Starken bedürfen des Arztes nicht, sondern die Kranken; +ich bin kommen die Sünder zur Busse zu rufen, und nicht, die +Gerechten -- welche Aussprüche ich nicht für Ironie halte.] + +[Fußnote 31: Dieser Streit gründet sich auf eine Antinomie des +Offenbarungsbegriffs, und ist völlig dialektisch. Anerkennung einer +Offenbarung ist nicht möglich, sagt der eine Theil; Anerkennung einer +Offenbarung ist möglich, sagt der zweite; und so ausgedrückt +widersprechen sich beide Sätze geradezu. Wenn aber der erste so bestimmt +wird: Anerkennung einer Offenbarung aus theoretischen Gründen ist +unmöglich; und der zweite: Anerkennung einer Offenbarung um einer +Bestimmung des Begehrungsvermögens willen, d. i. ein Glaube an +Offenbarung, ist möglich; so widersprechen sie sich nicht, sondern +können beide wahr seyn, und sind es beide, laut unsrer Kritik.] + + + + +SCHLUSSANMERKUNG. + +Es ist eine sehr allgemeine Bemerkung, daß alles, was Spekulation ist, +oder so aussieht, sehr wenig Eindruck auf das menschliche Gemüth mache. +Man wird allenfalls angenehm dadurch beschäfftiget; man läßt sich das +Resultat gefallen, weil man nichts dagegen einwenden kann, würde aber +auch nichts arges daraus haben, wenn es anders ausgefallen wäre; denkt +und handelt übrigens in praktischer Rücksicht wie vorher, so daß der auf +Spekulation gegründete Satz wie ein todtes Kapital ohne alle Zinsen in +der Seele zu liegen, scheint, und daß man seine Anwesenheit durch nichts +gewahr wird. So ging es von jeher mit den Spekulationen der Idealisten +und Skeptiker. Sie dachten, wie niemand, und handelten, wie alle. + +Daß gegenwärtige Spekulation, wenn sie auch etwa nicht nothwendig +praktische Folgen aufs Leben hat, (wie sie doch, wenn sie sich +behauptet, haben möchte,) dennoch in Absicht des Interesse nicht so kalt +und gleichgültig werde aufgenommen werden, dafür bürgt ihr wol der +Gegenstand, den sie behandelt. Es ist nemlich in der menschlichen Seele +ein nothwendiges Interesse für alles, was auf Religion Bezug hat, und +das ist denn ganz natürlich daraus zu erklären, weil nur durch +Bestimmung des Begehrungsvermögens Religion möglich geworden ist; daß +also diese Theorie durch die allgemeine Erfahrung bestätigt wird, und +daß man sich fast wundern sollte, warum man nicht längst selbst von +dieser Erfahrung aus auf sie kam. Wenn jemand etwa einen andern +unmittelbar gewissen Satz, z. B. daß zwischen zwey Punkten nur Eine +gerade Linie möglich sey, läugnen würde, so würden wir ihn vielmehr +verlachen und bedauren, als uns über ihn erzürnen; und wenn ja etwa der +Mathematiker sich dabey ereifern sollte, so könnte dies nur entweder aus +Mißvergnügen über sich selbst herkommen, daß er ihn seines Irrthums +nicht sogleich überführen könne, oder aus der Vermuthung, daß bey diesem +hartnäckigen Abläugnen der böse Wille, ihn zu ärgern, (mithin doch auch +etwas unmoralisches) zum Grunde liege: aber dieser Unwille würde doch +ein ganz anderer seyn, als derjenige, der jeden, und den +unausgebildetsten Menschen eben am meisten angreift, wenn jemand das +Daseyn Gottes, oder die Unsterblichkeit der Seele abläugnet; welcher mit +Furcht und Abscheu vermischt ist, zum deutlichen Zeichen, daß wir diesen +Glauben als einen theuren Besitz, und denjenigen als unsern persönlichen +Feind ansehen, der Mine macht, uns in diesem Besitze stören zu wollen. +Dieses Interesse verbreitet sich denn verhältnißmäßig weiter, je mehrere +Ideen wir auf die Religion beziehen, und mit ihr in Verbindung bringen +können; und wir würden daher uns sehr bedenken, zu entscheiden, ob +vorherrschende Toleranz in einer Seele, in welcher sie sich nicht auf +langes anhaltendes Nachdenken gründen kann, ein sehr achtungswerther Zug +sey. Aus eben diesem Interesse läßt sich auch im Gegentheile die +empfindliche Abneigung erklären, mit der wir gegen Vorstellungen +eingenommen werden, die wir etwa ehedem für heilig hielten, von denen +wir aber bey zunehmender Reife uns überzeugt oder überredet haben, daß +sie es nicht sind. Wir erinnern uns ja andrer Träume unsrer frühern +Jahre, wie etwa des von einer uneigennützigen Hülfsbereitwilligkeit der +Menschen, von einer arkadischen Schäferunschuld u. dergl. mit einem +wehmüthig-frohen Andenken der Jahre, wo wir noch so angenehm träumen +konnten; ohnerachtet das Gegentheil und die Erfahrungen, wodurch wir +etwa darüber belehrt worden sind, uns doch an sich unmöglich angenehm +seyn können. Der Täuschungen von oben angezeigter Art aber erinnern wir +uns lange mit Verdruß, und es gehört viel Zeit und Nachdenken dazu, um +auch darüber kalt zu werden; ein Phänomen, welches man gar nicht der +dunkeln Vorstellung des durch dergleichen Ideen entstehenden Schadens, +(indem wir ja den offenbaren Schaden selbst mit mehr Gleichmuth +erblicken,) sondern blos daraus zu erklären hat, daß das Heilige uns +theuer ist, und daß wir jede Beimischung eines fremdartigen Zusatzes als +Entweihung desselben ansehen. Dieses Interesse zeigt sich endlich sogar +darin, daß wir mit keinerlei Art Kenntnissen uns so breit machen, als +mit vermeinten bessern Religionseinsichten, als ob hierin die größte +Ehre liege, und daß wir sie -- wenn nicht etwa der gute Ton dergleichen +Unterhaltungen verbannt hat, wiewohl eben das, daß er sie verbannen +müßte, eine allgemeine Neigung zu denselben anzuzeigen scheint, -- so +gern ändern mittheilen mögen, in der sichern Voraussetzung, daß dies ein +allgemein interessanter Gegenstand sey. + +So sicher wir also von dieser Seite seyn dürften, daß gegenwärtige +Untersuchung nicht ganz ohne Interesse werde aufgenommen werden, so +haben wir eben von diesem Interesse zu befürchten, daß es sich gegen uns +kehren, und den Leser in der ruhigen Betrachtung und Abwägung der Gründe +stören könne, wenn er etwa voraussehen, oder wirklich finden sollte, daß +das Resultat nicht ganz seiner vorgefaßten Meinung gemäß ausfalle. Es +scheint also eine nicht ganz vergebliche Arbeit zu seyn, hier noch, ganz +ohne Rücksicht auf die Begründung des Resultats, und gleich als ob wir +nicht einen _a priori_ vorgeschriebnen Weg gegangen wären, der uns +nothwendig auf dasselbe hätte führen müssen, sondern, als ob es gänzlich +von uns abgehangen hätte, wie dasselbe ausfallen solle, zu untersuchen, +ob wir Ursache gehabt hätten, ein günstigeres zu wünschen, oder ob +gegenwärtiges etwa überhaupt das vorteilhafteste sey, das wir uns +versprechen durften; kurz, dasselbe, ganz ohne Rücksicht auf seine +Wahrheit, blos von Seiten seiner Nützlichkeit zu untersuchen. + +Aber hier stoßen wir denn zuerst auf diejenigen, welche in der besten +Meinung von der Welt sagen werden, bey einer Untersuchung der Art könne +überhaupt nichts kluges herauskommen, und es würde besser gewesen seyn, +gegenwärtige ganz zu unterlassen; die alles, was mit der Offenbarung, in +Verbindung steht, überhaupt nicht auf Principien zurückgeführt wissen +wollen; die jede Prüfung derselben scheuen, fürchten, von sich ablehnen. +Diese werden denn doch, wenn sie aufrichtig seyn wollen, zugestehen, daß +sie selbst eine schlechte Meinung von ihrem Glauben haben, und mögen +selbst entscheiden, ob ihnen die Achtung und Schonung derjenigen besser +gefällt, welche die Sache der Offenbarung schon für völlig +abgeurtheilt[TN13] und in allen Instanzen verlohren ansehen, und meinen, +ein Mann, der auf seine Ehre halte, könne einmal mit ihr sich nicht mehr +befassen, es sey sogar ein schlechtes Heldenstück, sie vollends zu +Grunde zu richten, und möge man ja auch wohl aus mitleidiger Schonung, +denen, die nun einmal ihr Herz daran gehängt haben, dies im Grunde +unschuldige Spielwerk wohl gönnen. Doch haben wir, mit diesen es +eigentlich hier nicht zu thun, denn von ihnen wird wahrscheinlich keiner +diese Schrift lesen; sondern nur mit solchen, die eine Prüfung der +Offenbarung verstatten. + +Gegenwärtige sollte unsrer Absicht nach die strengste seyn, welche +möglich ist. Was haben wir nun durch dieselbe verlohren? was gewonnen? +wo ist das Übergewicht? + +Verlohren haben wir alle unsere Aussichten auf Eroberungen, sowohl +objektive, als subjektive. Wir können nicht mehr hoffen durch Hülfe +einer Offenbarung in das Reich des Übersinnlichen einzudringen, und von +da, wer weiß welche Ausbeute zurückzubringen, sondern müssen uns +bescheiden, uns mit dem, was uns mit einemmale zu unsrer völligen +Ausstattung gegeben war, zu begnügen. Eben so wenig dürfen wir weiter +hoffen andre zu unterjochen, und sie zu zwingen ihren Antheil an dem +gemeinschaftlichen Erbe, oder an dieser neuen vermeinten Akquisition von +uns zu Lehn zu nehmen, sondern müssen, jeder für sich, uns auf unsre +eignen Geschäfte einschränken. + +Gewonnen haben wir völlige Ruhe, und Sicherheit in unserm Eigenthume; +Sicherheit vor den zudringlichen Wohlthätern, die uns ihre Gaben +aufnöthigen, ohne daß wir etwas damit anzufangen wissen; Sicherheit vor +Friedensstörern andrer Art, die uns das verleiden möchten, was sie +selbst nicht zu gebrauchen wissen. Wir haben beide nur an ihre Armuth zu +erinnern, die sie mit uns gemein haben, und in Absicht welcher wir nur +darinn von ihnen verschieden sind, daß wir sie wissen, und unsern +Aufwand darnach einrichten. + +Haben wir nun mehr verlohren, oder mehr gewonnen? -- Freilich scheint +der Verlust der gehofften Einsichten in das Übersinnliche ein +wesentlicher, ein nicht zu ersetzender, noch zu verschmerzender Verlust; +wenn es sich aber bey näherer Untersuchung ergeben sollte, daß wir +dergleichen Einsichten zu gar nichts brauchen, ja daß wir nicht einmal +sicher seyn können, ob wir sie wirklich besitzen, oder ob wir auch sogar +hierüber uns täuschen, so möchte es leichter werden, sich darüber zu +trösten. + +Daß von der Realität aller Ideen vom Übersinnlichen keine objektive +Gewißheit, sondern nur ein Glaube an sie stattfinde, ist nun zur Genüge +erwiesen. Aller bisher entwickelte Glaube gründet sich auf eine +Bestimmung des Begehrungsvermögens, (bey der Existenz Gottes, und der +Seelen Unsterblichkeit auf eine des obern, bey dem Vorsehungs- und +Offenbarungsbegriffe auf eine durch das obere geschehne Bestimmung, des +untern,) und erleichtert gegenseitig wieder diese Bestimmung. Daß weiter +keine Ideen möglich sind, an deren Realität zu glauben eine unmittelbare +oder mittelbare Bestimmung durch das praktische Gesetz uns bewege, ist +klärlich gezeigt. Es fragt sich also hier nur noch, ob nicht ein Glaube +möglich sey, der _nicht_ durch eine dergleichen Bestimmung entsteht, und +sie _nicht_ wieder erleichtert. Im ersten Falle muß es leicht +auszumachen seyn, ob der Glaube _in concreto_ wirklich da ist; das muß +sich nemlich aus den praktischen Folgen ergeben, die er, als die +Willensbestimmung erleichternd, nothwendig hervorbringen muß. Im +letztern Falle aber, wo keine dergleichen praktische Folgen möglich +sind, scheint es, da der Glaube etwas blos subjektives ist, schwer, +hierüber etwas festes zu bestimmen, und es hat völlig das Ansehen, daß +uns nichts übrig bleibt, als jedem ehrlichen Manne auf sein Wort zu +glauben, wenn er uns sagt: ich glaube das, oder ich glaube jenes. +Dennoch ist es vielleicht möglich auch hierüber etwas auszumitteln. Es +ist nemlich an sich gar nicht zu läugnen, daß man oft andre, und eben so +oft sich selbst überredet, man glaube etwas, wenn man blos nichts +dagegen hat, und es ruhig an seinen Ort gestellt seyn läßt. Von dieser +Art ist fast aller historischer Glaube, wenn er sich nicht etwa auf +eine Bestimmung des Begehrungsvermögens gründet, wie der an das +historische in einer Offenbarung, oder der eines Geschichtforschers von +Profession, der von der Achtung für sein Geschäft, und von der +Wichtigkeit, die er in seine mühsamen Untersuchungen schlechterdings +setzen muß, unzertrennlich ist; oder der einer Nation an eine +Begebenheit, die ihren Nationalstolz unterstützt. Das Lesen der +Begebenheiten und Handlungen von Wesen, die gleiche Begriffe und gleiche +Leidenschaften mit uns haben, beschäftigt uns auf eine angenehme Art, +und es trägt zur Vermehrung unsers Vergnügens etwas bei, wenn wir +annehmen dürfen, daß dergleichen Menschen wirklich lebten, und wir +nehmen dies um so fester an, je mehr die Geschichte uns interessirt, je +mehr sie Ähnlichkeit mit unsern Begebenheiten oder unsrer Denkungsart +hat; wir würden aber, besonders in manchen Fällen, auch nicht viel +dagegen haben, wenn alles bloße Erdichtung wäre. Ist's auch nicht wahr, +so ist es gut erfunden, möchten wir denken. Wie soll man nun hierüber zu +einiger Gewißheit über sich selbst kommen? -- Die einzige wahre Probe, +ob man etwas wirklich annehme, ist die, ob man darnach handelt, oder, im +vorkommenden Falle der Anwendung, darnach handeln würde. Über Meinungen, +die an sich keine praktische Anwendung haben, noch haben können, findet +dennoch zu jeder Zeit ein Experiment statt, daß man sich nemlich aufs +Gewissen frage, ob man wol für die Richtigkeit einer gewissen Meinung +einen Theil seines Vermögens, oder das ganze, oder sein Leben, oder +seine Freiheit verwetten wolle, wenn etwas gewisses darüber auszumachen +seyn sollte. Man giebt dann einer Meinung, die an sich keine praktischen +Folgen hat, durch Kunst eine praktische Anwendung. Wenn man auf diese +Art jemanden eine Wette um sein ganzes Vermögen antrüge, daß kein +Alexander der Große gelebt habe, so könnte er vielleicht diese Wette +ohne Bedenken annehmen, weil er bei völliger Redlichkeit dennoch ganz +dunkel denken möchte, daß diejenige Erfahrung, welche dies entscheiden +könnte, schlechterdings nicht mehr möglich sey; wenn man aber etwa eben +demselben die gleiche Wette darauf antrüge, daß kein Dalai Lama +existire, mit dem Erbieten, die Sache an Ort und Stelle durch die +unmittelbare Erfahrung zu verificiren, so möchte er vielleicht +bedenklicher dabei werden, und sich dadurch verrathen, daß er mit seinem +Glauben über diesen Punkt nicht völlig in Richtigkeit sey. Wenn man nun +über den Glauben an übersinnliche Dinge, deren Begriff durch die reine +praktische Vernunft _a priori_ nicht gegeben ist, die mithin an sich gar +keine praktischen Folgen haben können, sich eben so eine beträchtliche +Wette antrüge, so wäre es sehr leicht möglich, daß man dadurch, daß man +sie von der Hand wiese, entdeckte, man habe bisher den Glauben an sie +nicht gehabt, sondern sich nur überredet, ihn zu haben; wenn man aber +diese Wette auch wirklich annähme, so könnte man noch immer nicht sicher +seyn, ob sich nicht das Gemüth ganz dunkel besonnen habe, es habe hier +noch gar nicht nöthig, sich auf seiner Schalkheit ertappen zu lassen, da +bei einer solchen Wette gar nichts zu wagen sey, weil die Sache (bei +dergleichen Ideen) in Ewigkeit nicht, weder durch Gründe, noch durch +Erfahrungen auszumachen sey. Wenn also auch nicht darzuthun seyn sollte, +daß an die Realität von dergleichen Ideen gar kein Glaube möglich sey; +so ergiebt sich hieraus doch leicht soviel, daß es möglich sey, auch nur +mit sich selbst in's Reine zu kommen, ob man diesen Glauben überhaupt +habe, welches eben soviel ist, als ob er überhaupt und an sich nicht +möglich wäre. Es ist hieraus zu beurtheilen, ob wir Ursache haben, über +den Verlust unsrer Hoffnung durch eine Offenbarung erweiterte Aussichten +in die übersinnliche Welt zu bekommen, sehr verlegen zu seyn. + +In Absicht des zweiten Verlustes bitten wir jeden, sich vor seinem +Gewissen die Frage zu beantworten, zu welcher Absicht er eigentlich +eine Religion haben wolle; ob dazu, um sich über andre zu erheben, und +sich vor ihnen aufzublähen, zur Befriedigung seines Stolzes, seiner +Herrschsucht über die Gewissen, welche weit ärger ist, als die +Herrschsucht über die Körper; oder dazu, um sich selbst zum bessern +Menschen zu bilden. -- Inzwischen bedürfen wir sie auch mit für andre, +theils um reine Moralität unter ihnen zu verbreiten; aber da darf nur +dargethan seyn, daß dies auf keinem ändern Wege, als dem angezeigten, +geschehen könne, so werden wir ja gern, wenn dies wirklich unser Ernst +ist, jeden andern vermeiden; theils, wenn wir das nicht können sollten, +uns wenigstens der Legalität von ihnen zu versichern, -- ein Wunsch, der +an sich völlig rechtmäßig ist. Und in Absicht der Möglichkeit ihn +dadurch zu erreichen, ist denn ganz sicher nichts leichter, als den +Menschen, der sich im Dunkeln überhaupt fürchtet, zu schrecken, ihn +dadurch zu leiten, wohin man will, und ihn zu bewegen, in Hoffnung des +Paradieses seinen sterblichen Leib brennen zu lassen, so sehr man will; +wenn aber gezeigt ist, daß durch eine solche Behandlung der Religion die +Moralität nothwendig gänzlich vernichtet werde, so wird man ja gar gern +eine Gewalt aufgeben, zu der man kein Recht hat; da zumal diese +Legalität weit sicherer, und wenigstens ohne schädliche Folgen für die +Moralität durch andre Mittel erreicht wird. + +Dies wäre denn die Berechnung unsers Verlusts. Laßt um nun den Gewinn +dagegen halten! + +Wir gewinnen völlige Sicherheit in unserm Eigenthume. Wir dürfen ohne +Furcht, daß unser Glaube uns durch irgend eine Vernünftelei geraubt +werde, ohne Besorgniß, daß man ihn lächerlich machen könne, ohne Scheu +vor der Bezüchtigung des Blödsinns und der Geistesschwäche, ihn zu +unserer Verbesserung brauchen. Jede Widerlegung muß falsch seyn, das +können wir _a priori_ wissen: jeder Spott muß auf den Urheber +zurückfallen. + +Wir gewinnen völlige Gewissensfreiheit, nicht vom Gewissenszwange durch +physische Mittel, welcher eigentlich nicht statt findet; denn äußerer +Zwang kann uns zwar nöthigen mit dem Munde zu bekennen, was er will, +aber nie, im Herzen etwas dem ähnliches zu denken; sondern von dem +unendlich härteren Geisteszwange durch moralische Bedrückungen und +Vexationen, durch Zureden, Zunöthigungen, Drohungen, wer weiß welcher +schlimmen Übel, die man unterm Gemüthe anlegt. Dadurch wird nothwendig +die Seele in eine ängstliche Furcht versetzt, und quält sich so lange, +bis sie es endlich so weit bringt, sich selbst zu belügen, und den +Glauben in sich zu erheucheln; eine Heuchelei, welche weit schrecklicher +ist, als der völlige Unglaube, weil der letztere den Charakter nur so +lange, als er dauert, verderbet, die erstere aber ihn ohne Hoffnung +jemaliger Besserung zu Grunde richtet, so daß ein solcher Mensch nie +wieder die geringste Achtung oder das geringste Zutrauen zu sich fassen +kann. Dies ist die Folge, welche das Verfahren, den Glauben auf Furcht +und Schrecken, und auf diesen erpreßten Glauben erst die Moralität (eine +Nebensache, die wol ganz gut seyn mag, wenn sie zu haben ist, in +Ermangelung deren aber auch wol der Glaube allein uns durchhelfen kann,) +gründen zu wollen, nothwendig haben muß, und welche er auch allemal +gehabt haben würde, wenn man immer konsequent zu Werke gegangen, und die +menschliche Natur von ihrem Schöpfer nicht zu gut eingerichtet wäre, als +daß sie sich so sollte verdrehen lassen. + +Nach Maaßgabe dieser Grundsätze würde der einzige Weg -- ein Weg, den +offenbar auch das Christenthum vorschreibt -- den Glauben in den Herzen +der Menschen hervorzubringen, der seyn, ihnen durch Entwickelung des +Moralgefühls das Gute erst recht lieb und werth zu machen, und dadurch +den Entschluß, gute Menschen zu werden, in ihnen zu erwecken; dann sie +ihre Schwäche allenthalben fühlen zu lassen, und nun erst ihnen die +Aussicht auf die Unterstützung einer Offenbarung zu geben, und sie +würden glauben, ehe man ihnen zugerufen hätte: glaubet! + +Und jetzt darf die Entscheidung, wo das Übergewicht sey, ob auf der +Seite des Gewinns, oder der des Verlusts, dem Herzen eines jeden Lesers +überlassen werden, mit Zusicherung des beiläufigen Vortheils, daß ein +jeder dieses Herz selbst aus dem Urtheile, das es hierüber fället, näher +wird kennen lernen. + +ANMERKUNGEN ZUR TRANSKRIPTION: + +[Anmerkung TN1: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im +Original ist hier "Gesezzen" gedruckt.] + +[Anmerkung TN2: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im +Original ist hier "änßert" gedruckt.] + +[Anmerkung TN3: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im +Original ist hier "fordauern" gedruckt.] + +[Anmerkung TN4: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im +Original ist hier "Aufhebug" gedruckt.] + +[Anmerkung TN5: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im +Original ist hier "seyu" gedruckt.] + +[Anmerkung TN6: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im +Original ist hier "sis" gedruckt.] + +[Anmerkung TN7: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im +Original ist hier "4" gedruckt.] + +[Anmerkung TN8: Mit großer Wahrscheinlichtkeit ein typographischer Fehler +im Original, könnte aber auch ein geschriebener Dialekt sein, daher +nicht verbessert (Rüchsicht an Stelle von Rücksicht).] + +[Anmerkung TN9: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im +Original ist hier "Siegerinn" gedruckt.] + +[Anmerkung TN10: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im +Original ist hier ein weiteres "bar" gedruckt.] + +[Anmerkung TN11: Mit großer Wahrscheinlichtkeit ein typographischer +Fehler im Original, könnte aber auch ein geschriebener Dialekt sein, +daher nicht verbessert (Gnüge an Stelle von Genüge).] + +[Anmerkung TN12: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im +Original ist hier "selbt" gedruckt.] + +[Anmerkung TN13: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im +Original ist hier "abgeurthelt" gedruckt.] + + + + + +End of the Project Gutenberg EBook of Versuch einer Kritik aller Offenbarung, by +Johann Gottlieb Fichte + +*** END OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK VERSUCH EINER KRITIK ALLER *** + +***** This file should be named 18255-0.txt or 18255-0.zip ***** +This and all associated files of various formats will be found in: + http://www.gutenberg.org/1/8/2/5/18255/ + +Produced by Miranda van de Heijning, Ralph Janke and the +Online Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net +(This file was produced from images generously made +available by the Bibliothèque nationale de France +(BnF/Gallica) at http://gallica.bnf.fr) + + +Updated editions will replace the previous one--the old editions +will be renamed. + +Creating the works from public domain print editions means that no +one owns a United States copyright in these works, so the Foundation +(and you!) can copy and distribute it in the United States without +permission and without paying copyright royalties. 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