diff options
| -rw-r--r-- | .gitattributes | 3 | ||||
| -rw-r--r-- | 18255-0.txt | 5907 | ||||
| -rw-r--r-- | 18255-0.zip | bin | 0 -> 121800 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 18255-8.txt | 5911 | ||||
| -rw-r--r-- | 18255-8.zip | bin | 0 -> 120652 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 18255-h.zip | bin | 0 -> 135015 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 18255-h/18255-h.htm | 8510 | ||||
| -rw-r--r-- | LICENSE.txt | 11 | ||||
| -rw-r--r-- | README.md | 2 |
9 files changed, 20344 insertions, 0 deletions
diff --git a/.gitattributes b/.gitattributes new file mode 100644 index 0000000..6833f05 --- /dev/null +++ b/.gitattributes @@ -0,0 +1,3 @@ +* text=auto +*.txt text +*.md text diff --git a/18255-0.txt b/18255-0.txt new file mode 100644 index 0000000..1d3905e --- /dev/null +++ b/18255-0.txt @@ -0,0 +1,5907 @@ +The Project Gutenberg EBook of Versuch einer Kritik aller Offenbarung, by +Johann Gottlieb Fichte + +This eBook is for the use of anyone anywhere at no cost and with +almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or +re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included +with this eBook or online at www.gutenberg.org + + +Title: Versuch einer Kritik aller Offenbarung + +Author: Johann Gottlieb Fichte + +Release Date: April 25, 2006 [EBook #18255] + +Language: German + +Character set encoding: UTF-8 + +*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK VERSUCH EINER KRITIK ALLER *** + + + + +Produced by Miranda van de Heijning, Ralph Janke and the +Online Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net +(This file was produced from images generously made +available by the Bibliothèque nationale de France +(BnF/Gallica) at http://gallica.bnf.fr) + + + + + +VERSUCH + +EINER KRITIK + +ALLER OFFENBARUNG. + +VON + +JOHANN GOTTLIEB FICHTE. + + * * * * * + +_Zweite, vermehrte, und verbesserte Auflage._ + + * * * * * + +KÖNIGSBERG 1793. + +IM VERLAG DER HARTUNGSCHEN BUCHHANDLUNG. + + + + +VORREDE. + +Dieser Aufsatz heißt ein _Versuch_, nicht als ob man überhaupt bei +Untersuchungen der Art blind herumtappen und nach Grund fühlen müsse, +und nie ein sicheres Resultat finden könne; sondern darum, weil _ich_ +mir noch nicht die Reife zutrauen darf, die dazu gehören würde, dies +sichere Resultat hinzustellen. Wenigstens war diese Schrift ihrer ersten +Bestimmung nach nicht für die Presse; verehrungswürdige Männer +beurtheilten sie gütig, und sie waren es, die mir den ersten Gedanken, +sie dem Publicum vorzulegen, gaben. + +Hier ist sie. Stil und Einkleidung sind meine Sache; der Tadel oder die +Verachtung, die diese trift, trift nur mich, und das ist wenig. Das +Resultat ist Angelegenheit der Wahrheit, und das ist mehr. Dieses muß +einer strengen, aber sorgfältigen, und unpartheiischen Prüfung +unterworfen werden. Ich wenigstens verfuhr unpartheiisch. + +Ich kann geirrt haben, und es wäre ein Wunder, wenn ich es nicht hätte. +Welchen Ton der Zurechtweisung ich verdiene, entscheide das Publicum. + +Jede Berichtigung, in welchem Tone sie auch abgefaßt sey, werde ich +dankbar anerkennen; jedem Einwurfe, der mir der Sache der Wahrheit +zuwider scheint, begegnen, so gut ich kann. Ihr, der Wahrheit, weihe ich +mich feierlich, bei meinem ersten Eintritte in's Publicum. Ohne +Rücksicht auf Parthei, oder auf eigne Ehre, werde ich immer dafür +anerkennen, was ich dafür halte, es komme, woher es wolle, und nie dafür +anerkennen, was ich nicht dafür halte. -- Das Publicum verzeihe es mir +dieses erste und einzige mal, vor ihm von mir gesprochen zu haben. Ihm +kann diese Versicherung sehr unwichtig seyn; aber mir war es wichtig für +mich selbst, dasselbe zum Zeugen meines feierlichen Gelübdes zu nehmen. + +Königsberg, im December 1791. + +DEM + +HERRN OBER-HOF-PREDIGER + +D. FRANZ VOLKMAR REINHARD + +ALS EIN REINES OPFER + +DER FREISTEN VEREHRUNG + +VOM VERFASSER. + + +_Verehrungswürdigster Mann_, + + +Nicht meine eigne Meinung von dieser Schrift, sondern das vortheilhafte +Urtheil würdiger Männer über sie, machte mich so kühn, ihr in dieser +zweiten Auflage jene für sie so ehrenvolle Bestimmung zu geben. + +So wenig mir es zukommt, vor dem Publikum Ihre Verdienste zu rühmen, so +wenig würde Ihnen es möglich seyn, selbst von einem würdigern, das +anzuhören: das größte Verdienst war immer das bescheidenste. + +Doch erlaubt selbst die Gottheit ihren vernünftigen Geschöpfen, die +Empfindungen ihrer Verehrung und Liebe gegen sie in Worte ausströmen zu +lassen, um das Bedürfniß ihres vollen Herzens zu befriedigen, und der +gute Mensch versagt es gewiß nicht dem Menschen. + +Gewiß nehmen Sie also die aus der gleichen Quelle fließende Versicherung +ähnlicher Empfindungen gütig auf von + +_Eurer Hochwürdigen_ +_Magnificenz_ + +innigstem Verehrer +_Johann Gottlieb Fichte._ + + + + +VORREDE[1] + +ZUR ERSTEN AUFLAGE. + + +Dieser Aufsatz heißt ein _Versuch_, nicht als ob man überhaupt bei +Untersuchungen der Art blind herumtappen und nach Grund fühlen müsse, +und nie ein sicheres Resultat finden könne; sondern darum, weil _ich_ +mir noch nicht die Reife zutrauen darf, die dazu gehören würde, dies +sichere Resultat hinzustellen. Wenigstens war diese Schrift ihrer ersten +Bestimmung nach nicht für die Presse; verehrungswürdige Männer +beurtheilten sie gütig, und sie waren es, die mir den ersten Gedanken, +sie dem Publikum vorzulegen, gaben. + +Hier ist sie. Stil und Einkleidung sind meine Sache; der Tadel oder die +Verachtung, die diese trift, trift nur mich, und das ist wenig. Das +Resultat ist Angelegenheit der Wahrheit, und das ist mehr. Dieses muß +einer strengen, aber sorgfältigen, und unpartheiischen Prüfung +unterworfen werden. Ich wenigstens verfuhr unparteiisch. + +Ich kann geirrt haben, und es wäre ein Wunder, wenn ich es nicht hätte. +Welchen Ton der Zurechtweisung ich verdiene, entscheide das Publikum. + +Jede Berichtigung, in welchem Tone sie auch abgefaßt sey, werde ich +dankbar anerkennen; jedem Einwurfe, der mir der Sache der Wahrheit +zuwider scheint, begegnen, so gut ich kann. Ihr, der Wahrheit, weihe ich +mich feierlich, bei meinem ersten Eintritte in's Publikum. Ohne +Rücksicht auf Parthei, oder auf eigne Ehre, werde ich immer dafür +anerkennen, was ich dafür halte, es komme, woher es wolle, und nie dafür +anerkennen, was ich nicht dafür halte. -- Das Publikum verzeihe es mir, +dieses erste und einzige mal vor ihm von mir gesprochen zu haben. Ihm +kann diese Versicherung sehr unwichtig seyn; aber mir war es wichtig für +mich selbst, dasselbe zum Zeugen meines feierlichen Gelübdes zu nehmen. + +Königsberg, im December 1791. + + + + +VORREDE + +ZUR ZWEITEN AUFLAGE. + + +Auch nach dieser zweiten Ausgabe bleibt gegenwärtige Schrift noch immer +ein Versuch; so unangenehm es mir auch war, mich der gütigen Meinung, +die ein verehrungswürdiger Theil des Publikums etwa von ihrem Verfasser +gefaßt haben könnte, nur aus einer großen Entfernung anzunähern. So fest +auch meines Erachtens noch die Kritik der Offenbarung auf dem Boden der +praktischen Philosophie als ein einzelnes Nebengebäude stehet; so kommt +sie doch erst durch eine kritische Untersuchung der ganzen Familie, wozu +jener Begriff gehört, und welche ich die der Reflexions-Ideen nennen +möchte, mit dem ganzen Gebäude in Verbindung, und wird erst dadurch +unzertrennlich mit ihm vereiniget. + +Diese Kritik der Reflexions-Ideen war es, welche ich lieber, als eine +zweite Ausgabe der gegenwärtigen Schrift hätte geben mögen, wenn meine +Muße hingereicht hätte, mehr zu leisten, als ich wirklich geleistet +habe. Jedoch werde ich, ohne Anstand, zur Bearbeitung der dafür +gesammelten Materialien schreiten, und dann wird diese Schrift eine +weitere Auseinandersetzung eines dort nur kurz zu behandelnden Theils +jener Kritik seyn. + +Was ich in dieser zweiten Ausgabe hinzugefügt, oder geändert habe, und +warum -- wird hoffentlich jeder Kenner selbst bemerken. Einige +Erinnerungen, worunter ich deren in den Göttingischen gelehrten Anzeigen +mit Achtung erwähne, kamen mir zu spät zu Gesicht, als daß ich +ausdrücklich auf sie hätte Rücksicht nehmen können. Da sie jedoch nicht +mein Verfahren im Ganzen treffen, sondern durch eine weitläuftigere +Erläuterung einzelner Resultate zu heben sind, so hoffe ich in der +künftigen Kritik der Reflexions-Ideen den würdigen Recensenten völlig zu +befriedigen. + +Noch bin ich eine nähere Bestimmung des in der ersten Vorrede gegebnen +Versprechens, mich auf jeden mir ungegründet scheinenden Einwurf gegen +diese Kritik einzulassen, dem Publikum schuldig. -- Ich konnte dieses +Versprechen nur in dem Sinne geben, insofern es mir scheinen würde, daß +die Wahrheit selbst, oder ihre Darstellung durch Erörterung der Einwürfe +gewinnen könnte; und dieser Zweck scheint mir auf keine würdigere Art +erreicht werden zu können, als wenn ich in meinen künftigen Arbeiten auf +Einwürfe gegen das, was ich wirklich behaupte, oder zu behaupten +scheine -- nicht aber etwa gegen das, was ich ausdrücklich läugne -- da, +wo ich den Urheber derselben nicht mit der größten Hochachtung nennen +könnte, nur stillschweigend Rücksicht nehme. + +Zur Jubilate-Messe 1793. + + * * * * * + + + + +VERSUCH + +EINER + +CRITIK ALLER OFFENBARUNG. + + +§. 1. + +EINLEITUNG. + +Es ist ein wenigstens merkwürdiges Phänomen für den Beobachter, bei +allen Nationen, so wie sie sich aus dem Zustande der gänzlichen Rohheit +bis zur Gesellschaftlichkeit emporgehoben haben, Meinungen von einer +Gegenmittheilung zwischen höhern Wesen, und Menschen, -- Traditionen von +übernatürlichen Eingebungen, und Einwirkungen der Gottheit auf +Sterbliche, -- hier roher, da verfeinerter, aber dennoch allgemein, den +Begriff der _Offenbarung_ vorzufinden. Dieser Begriff scheint also schon +an sich, wäre es auch nur um seiner Allgemeinheit willen, einige Achtung +zu verdienen; und es scheint einer gründlichen Philosophie anständiger, +seinem Ursprunge nachzuspüren, seine Anmaaßungen und Befugnisse zu +untersuchen, und nach Maaßgabe dieser Entdeckungen ihm sein Urtheil zu +sprechen, als ihn geradezu, und unverhört, entweder unter die +Erfindungen der Betrüger, oder in das Land der Träume zu verweisen. Wenn +diese Untersuchung philosophisch seyn soll, so muß sie aus Principien _a +priori_, und zwar, wenn dieser Begriff, wie vorläufig wenigstens zu +vermuthen ist, sich blos auf Religion beziehen sollte, aus denen der +practischen Vernunft angestellt werden; und wird von dem besondern, das +in einer gegebenen Offenbarung möglich wäre, gänzlich abstrahiren, ja +sogar ignoriren, ob irgend eine gegeben sey, um allgemein für jede +Offenbarung gültige Principien aufzustellen. + +Da man bei Prüfung eines Gegenstandes, der so wichtige Folgen für die +Menschheit zu haben scheint, über den jedes Mitglied derselben sein +Stimmrecht hat, und bei weitem die meisten, es in Ausübung bringen, und +der daher entweder unbegränzt verehrt, oder unmäßig verachtet, und +gehaßt ist, nur zu leicht von einer vorgefaßten Meinung fortgerissen +wird; so ist es hier doppelt nöthig, blos auf den Weg zu sehen, den die +Critik vorzeichnet; ihn geradefort, ohne ein mögliches Ziel in den Augen +zu haben, zu gehen; und ihren Ausspruch zu erwarten, ohne ihn ihr in den +Mund zu legen. + + +§. 2. + +_Theorie des Willens, als Vorbereitung einer Deduction der Religion +überhaupt._ + +Sich mit dem Bewußtseyn eigner Thätigkeit zur Hervorbringung einer +Vorstellung bestimmen, heißt _Wollen_; das Vermögen sich mit diesem +Bewußtseyn der Selbstthätigkeit zu bestimmen, heißt _das +Begehrungsvermögen_: beides in der weitesten Bedeutung. Das Wollen +unterscheidet sich vom Begehrungsvermögen, wie das Wirkliche vom +Möglichen. -- Ob das im Wollen vorkommende Bewußtseyn der +Selbstthätigkeit uns nicht vielleicht täuschen möge, bleibt vor der Hand +ununtersucht, und unentschieden. + +Die hervorzubringende Vorstellung ist entweder _gegeben_, insofern +nemlich eine Vorstellung gegeben seyn kann, die ihrem _Stoffe_ nach, wie +aus der theoretischen Philosophie als ausgemacht und anerkannt +vorausgesetzt wird; oder die Selbstthätigkeit _bringt_ sie auch sogar +ihrem Stoffe nach _hervor_, wovon wir die Möglichkeit oder Unmöglichkeit +vor der Hand noch ganz an ihrem Orte gestellt seyn lassen. + + +I. + +Der Stoff einer Vorstellung kann, wenn er nicht durch absolute +Spontaneität hervorgebracht seyn soll, nur der Receptivität, und dieses +nur in der Sinnenempfindung gegeben seyn; -- denn selbst die _a priori_ +gegebnen Formen der Anschauung, und der Begriffe müssen, insofern sie +den _Stoff_ einer Vorstellung ausmachen sollen, der Empfindung, in +diesem Falle der innern, gegeben werden; -- folglich steht jedes Object +des Begehrungsvermögens, dem eine Vorstellung entspricht, deren Stoff +nicht durch absolute Spontaneität hervorgebracht ist, unter den +Bedingungen der Sinnlichkeit, und ist empirisch. In dieser Rücksicht +also ist das Begehrungsvermögen gar keiner Bestimmung _a priori_ fähig; +was Object desselben werden soll, muß empfunden seyn, und sich empfinden +lassen, und jedem Wollen muß die Vorstellung der _Materie_ des Wollens +(des _Stoffs_ der hervorzubringenden Vorstellung) vorhergegangen seyn. + +Nun aber ist mit dem bloßen Vermögen, sich durch die Vorstellung des +Stoffs einer Vorstellung zur Hervorbringung dieser Vorstellung +selbst -- zu bestimmen, noch gar nicht die Bestimmung gesetzt, so wie +mit dem Möglichen noch nicht das Wirkliche gesetzt ist. Die Vorstellung +nemlich soll nicht bestimmen, in welchem Falle sich das Subject blos +leidend verhielte, -- bestimmt _würde_, nicht aber sich +_bestimmte_ -- sondern _wir_ sollen uns durch die Vorstellung +bestimmen, welches »durch« sogleich völlig klar seyn wird. Es muß nemlich +ein _Medium_ seyn, welches von der einen Seite durch die Vorstellung, +gegen welche das Subject sich blos leidend verhält, von der ändern durch +Spontaneität, deren Bewußtseyn der ausschließende Charakter alles +Wollens ist, bestimmbar sey; und dieses Medium nennen wir _den Trieb_. + +Was _von der einen Seite_ das Gemüth in der Sinnenempfindung als blos +leidend afficirt, ist der Stoff oder die Materie derselben; nicht ihre +Form, welche ihr vom Gemüthe durch seine Selbstthätigkeit gegeben +wird[2]. Der Trieb ist also, insofern er auf eine Sinnenempfindung geht, +nur durch das Materielle derselben, durch das in dem Afficirtwerden +unmittelbar empfundne, bestimmbar. -- Was in der Materie der +Sinnenempfindung von der Art ist, daß es den Trieb bestimmt, nennen wir +_angenehm_, und den Trieb, insofern er dadurch bestimmt wird, den +_sinnlichen_ Trieb: welche Erklärungen wir vor der Hand für nichts +weiter, als für Worterklärungen geben. + +Nun theilt die Sinnempfindung überhaupt sich in die des _äußern_, und +die des _innern_ Sinnes; davon der erstere die Veränderungen der +Erscheinungen im Räume mittelbar, der zweite die Modificationen unsers +Gemüths, insofern es Erscheinung ist, in der Zeit unmittelbar anschaut; +und der Trieb kann, insofern er auf Empfindungen der erstem Art geht, +der _grobsinnliche_, und insofern er durch Empfindungen der zweiten Art +bestimmt wird, der _feinsinnliche_ genannt werden: aber in beiden Fällen +bezieht er sich doch blos auf das angenehme, _weil_, und _inwiefern_ +es angenehm ist; ein angemaaßter Vorzug des letztern könnte sich doch auf +nichts weiter gründen, als daß seine Objecte _mehr_ Lust, nicht aber +eine _der Art nach_ verschiedene Lust gewährten; jemand, der sich +vorzugsweise durch ihn bestimmen ließe, könnte höchstens etwa das von +sich rühmen, daß er sich besser auf das Vergnügen verstehe, und könnte +auch sogar das dem nicht beweisen, der ihn versicherte: er mache aus +seinen feinern Vergnügungen einmal nichts, er lobe sich seine +gröbern; -- da das auf den Sinnengeschmack ankommt, über den sich nicht +streiten läßt; und da alle angenehme Affectionen des innern Sinnes sich +doch zuletzt auf angenehme äußere Sensationen dürften zurückführen +lassen. + +Soll _von der andern Seite_ dieser Trieb durch Spontaneität bestimmbar +seyn; so geschieht diese Bestimmung _entweder_ nach gegebnen +Gesetzen[TN1], die durch die Spontaneität auf ihn blos angewendet +werden, mithin nicht unmittelbar durch Spontaneität, _oder_ sie +geschieht ohne alle Gesetze, mithin unmittelbar durch absolute +Spontaneität. + +Für den erstern Fall ist dasjenige Vermögen in uns, das gegebne Gesetze +auf gegebnen Stoff anwendet, die Urtheilskraft: folglich müßte die +Urtheilskraft es seyn, die den sinnlichen Trieb den Gesetzen des +Verstandes gemäß bestimmte. -- Dies kann sie nun nicht so thun, wie die +Empfindung es thut, daß sie ihm Stoff gebe, denn die Urtheilskraft giebt +überhaupt nicht, sondern sie ordnet nur das gegebne Mannigfaltige unter +die synthetische Einheit. + +Zwar geben alle obern Gemüthsvermögen durch ihre Geschäfte reichlichen +Stoff _für_ den sinnlichen Trieb, aber sie geben ihn nicht _dem_ Triebe; +ihm giebt sie die Empfindung. Die Thätigkeit des Verstandes bei'm +Denken, die hohen Aussichten, die uns die Vernunft eröfnet, gegenseitige +Mittheilung der Gedanken unter vernünftigen Wesen u. dergl. sind +allerdings ergiebige Quellen des Vergnügens; aber wir schöpfen aus +diesen Quellen gerade so, wie wir uns vom Küzzel des Gaumens afficiren +lassen -- durch die Empfindung. + +Ferner kann das Mannigfaltige, welches sie _für die Bestimmung des +sinnlichen Triebes_ ordnet, nicht das _Einer_ gegebnen Anschauung an +sich seyn, wie sie es für den Verstand, um es zum Behuf einer +theoretischen Erkenntniß auf Begriffe zu bringen, thun muß; also keine +Bestimmung des Stoffs durch Form, weil der sinnliche Trieb blos durch +den Stoff, und gar nicht durch Begriffe bestimmt wird; -- eine +Anmerkung, die für die Theorie des Begehrungsvermögens sehr wichtig ist, +da man durch Vernachlässigung derselben von ihr aus in das Gebiet der +ästhetischen Urtheilskraft irre geleitet wird: -- sondern +_mannigfaltige_ angenehme Empfindungen. Die Urtheilskraft steht während +dieses Geschäfts ganz und lediglich im Dienste der Sinnlichkeit; diese +liefert Mannigfaltiges, und Maaßstab der Vergleichung: der Verstand +giebt nichts, als die Regeln des Systems. + +Der _Qualität_ nach ist das zu beurtheilende durch die Empfindung +unmittelbar gegeben; es ist positiv _das angenehme_, welches eben so +viel heißt, als das den sinnlichen Trieb bestimmende, und keiner weitern +Zergliederung fähig ist. Das Angenehme ist angenehm, weil es den Trieb +bestimmt, und es bestimmt den Trieb, weil es angenehm ist. _Warum_ etwas +der Empfindung unmittelbar wohlthue, und _wie_ es beschaffen seyn müsse, +wenn es ihr wohlthun solle, untersuchen wollen, hieße sich geradezu +widersprechen; denn dann sollte es ja auf Begriffe zurückgeführt werden, +mithin der Empfindung nicht unmittelbar; sondern vermittelst eines +Begriffs wohlthun. Negativ, das unangenehme; limitativ, das +indifferente für die Empfindung. + +Der _Quantität_ nach werden die Objecte des sinnlichen Triebes +beurtheilt ihrer Extension und Intension nach; alles nach dem Maaßstabe +der unmittelbaren Empfindung. -- Der _Relation_ nach, wo wieder blos das +angenehme blos auf das angenehme bezogen wird, 1) in Absicht seines +Einflusses auf die Beharrlichkeit des Empfindungsvermögens selbst, wie +sie nemlich unmittelbar durch die Empfindung dargestellt wird, 2) in +Absicht seines Einflusses auf Entstehung oder Vermehrung andrer +angenehmen Sinnenempfindungen -- der Causalität des angenehmen aufs +angenehme, 3) in Absicht der Bestehbarkeit oder Nichtbestehbarkeit +mehrerer angenehmer Empfindungen neben einander. -- Endlich der +_Modalität_ nach wird beurtheilt 1) die Möglichkeit, ob eine Empfindung +angenehm seyn könne, nach Maasgabe vorhergegangener Empfindungen +ähnlicher Art, 2) die Wirklichkeit -- daß sie angenehm sey; 3) die +Nothwendigkeit ihrer Annehmlichkeit, wobei der Trieb Instinct wird. + +Durch diese Bestimmung des Mannigfaltigen, das in der Empfindung blos +_angenehm_ ist, nach Verstandesgesetzen, -- durch dieses Ordnen +desselben entsteht der Begriff des _Glücks_; der Begriff von einem +Zustande des empfindenden Subjects, in welchem nach Regeln genossen +wird: so daß eine angenehme Empfindung einer andern von größerer +Intension, oder Extension, -- eine, die dem Empfindungsvermögen schadet, +einer andern, die es stärkt -- eine, die in sich isolirt ist, einer +andern, die selbst wieder Ursache angenehmer Empfindungen wird, oder +viele andre neben sich duldet, und erhöht -- endlich ein blos möglicher +Genuß, Empfindungen, die nothwendig angenehm seyn müssen, oder die man +als wirklich angenehm empfindet, nachgesetzt und aufgeopfert werden. +Ein nach diesem Grundrisse verfertigtes System gäbe eine +Glückslehre -- gleichsam eine Rechenkunst des Sinnengenusses[3], welche +aber keine Gemeingültigkeit haben könnte, da sie blos empirische +Principien hätte. Jeder müßte sein eignes System haben, da jeder nur +selbst beurtheilen kann, was _ihm_ angenehm, oder noch angenehmer sey; +nur in der Form kämen diese individuellen Systeme überein, weil diese +durch die nothwendigen Verstandesgesetze gegeben ist, nicht aber in der +Materie. Den Begriff des Glücks, so bestimmt ist es völlig richtig, daß +wir nicht wissen können, was das Glück des andern befördre, ja, worin +wir selbst in der nächsten Stunde unser Glück setzen werden. + +Wird dieser Begriff des Glücks durch die Vernunft aufs unbedingte und +unbegränzte ausgedehnt, so entsteht die Idee der Glückseeligkeit, +welche, als gleichfals lediglich auf empirischen Principien beruhend, +nie allgemeingültig bestimmt werden kann. Jeder hat in diesem Sinne +seine eigne Glückseeligkeitslehre: eine auch nur comparativ allgemeine +ist unmöglich, und widersprechend. + +Aber mit einer solchen _blos mittelbaren_ Bestimmbarkeit des sinnlichen +Triebes durch Spontaneität reichen wir zur Erklärung der wirklichen +Bestimmung noch gar nicht aus; denn schon für die Möglichkeit dieser +Bestimmbarkeit mußten wir wenigstens ein Vermögen, die durch die +Empfindung geschehne Bestimmung des Triebes wenigstens _aufzuhalten_, +stillschweigend voraussetzen, weil ohne dies eine Vergleichung und +Unterordnung des verschiedenen Angenehmen unter Verstandesgesetze, zum +Behuf einer Bestimmung des Willens nach den Resultaten dieser +Vergleichung, gar nicht möglich wäre. Dieses Aufhalten nemlich kann gar +nicht durch die Urtheilskraft selbst nach Verstandesgesetzen geschehen; +denn dann müßten Verstandesgesetze auch practisch seyn können, welches +ihrer Natur geradezu widerspricht. Wir müssen demnach den obengesetzten +zweiten Fall annehmen, daß dieses Aufhalten _unmittelbar_ durch die +Spontaneität geschehe. + +Aber nicht nur dieses Aufhalten, sondern auch die endliche wirkliche +Bestimmung des Willens kann nicht blos durch jene Gesetze vollendet +werden; denn alles, was wir nach ihnen in unserm Gemüthe zu Stande +bringen, geschiehet mit dem Gefühle der Nothwendigkeit, welches dem +jedes Wollen characterisirenden Bewußtseyn der Selbstthätigkeit +widerstreitet: sondern sie muß unmittelbar durch Spontaneität geschehen. + +Aber man beurtheile das hier gesagte ja nicht zu voreilig, als ob wir es +uns hier bequem machten, und aus unserm Bewußtseyn der Selbstthätigkeit +im Wollen unmittelbar auf die wirkliche Existenz dieser Selbstthätigkeit +schlössen. Allerdings _könnte_ nicht blos dies Bewußtseyn der +Selbstthätigkeit, oder der Freiheit, welches an sich und seiner Natur +nach nicht anders als negativ (eine Abwesenheit des Gefühls der +Nothwendigkeit) ist, blos aus dem _Nicht_bewußtseyn der eigentlichen +erst aufhaltenden, dann bestimmenden Ursache entstehen; sondern wenn wir +keinen anderweitigen Grund für Freiheit, d. i. Unabhängigkeit vom Zwange +des Naturgesetzes fänden, _müßte_ es sogar daher entstehen: dann wäre +die Jochsche Philosophie die einzige wahre, und einzige consequente: +aber dann gäbe es auch gar keinen Willen, die Erscheinungen desselben +wären erweisbare Täuschungen, Denken und Wollen wären nur dem Anscheine +nach verschieden, und der Mensch wäre eine Maschine, in der +Vorstellungen in Vorstellungen eingriffen, wie in der Uhr Räder in +Räder. (Gegen diese durch die bündigsten Schlüsse abzuleitenden +Folgerungen ist keine Rettung, als durch Anerkennung einer practischen +Vernunft, und, was eben das sagt, eines categorischen Imperativs +derselben). -- Wir haben also bis jetzt nichts weiter gethan, als den +_vorausgesetzten_ Begriff eines Willens, insofern er durch das untere +Begehrungsvermögen bestimmt seyn soll, analysirt; wir haben gezeigt, +_wenn_ ein Wille sey, wie seine Bestimmung durch den sinnlichen Trieb +möglich sey; _daß_ aber ein Wille sey, haben wir bis jetzt weder +erweisen gewollt, noch gekonnt, noch zu erweisen vorgegeben. Ein solcher +Erweis dürfte vielleicht aus Untersuchung des oben angenommenen zweiten +Falls, daß nemlich die durch die Handlung des Willens hervorzubringende +Vorstellung selbst ihrem Stoffe nach, nicht durch Empfindung, sondern +durch absolute Spontaneität, d. i. durch Spontaneität mit Bewußtseyn +hervorgebracht sey, sich ergeben. + + +II. + +Alles, was bloßer Stoff ist, und nichts anders seyn kann, wird durch die +Empfindung gegeben; die Spontaneität bringt nur Formen hervor: die +angenommene Vorstellung müßte demnach eine Vorstellung von so etwas +seyn, das _an sich Form_, und nur als Object einer Vorstellung von ihr, +_relativ_ (in Beziehung auf diese Vorstellung) _Stoff_ wäre; so wie +z. B. Raum und Zeit, -- an sich Formen der Anschauung -- von einer +Vorstellung von Raum oder Zeit der Stoff sind. + +Formen kündigen sich dem Bewußtseyn nur in ihrer Anwendung auf Objecte +an. Nun werden die in der reinen Vernunft ursprünglich liegenden Formen +der Anschauung, der Begriffe und der Ideen auf ihre Objecte mit dem +Gefühl der Nothwendigkeit angewendet; sie kündigen sich demnach dem +Bewußtseyn _mit Zwang_, und _nicht mit Freiheit_ an, und heißen daher +auch _gegeben_, nicht _hervorgebracht_. + +Soll nun jene gesuchte Form sich dem Bewußtseyn als durch absolute +Spontaneität hervorgebracht (nicht als mit Zwang gegeben) ankündigen, so +muß sie es in Anwendung auf ein durch absolute Spontaneität bestimmbares +Object thun. Nun ist das einzige, was unserm Selbstbewußtseyn als ein +solches gegeben ist, -- _das Begehrungsvermögen;_ mithin muß jene Form, +objectiv betrachtet, _Form des Begehrungsvermögens_ seyn. Wird diese +Form Stoff einer Vorstellung, so ist dieser Vorstellung Stoff durch +absolute Spontaneität hervorgebracht; wir haben eine Vorstellung, wie +wir sie suchten -- welches aber die einzige in ihrer Art seyn muß, weil +die Bedingungen ihrer Möglichkeit einzig auf das Begehrungsvermögen +passen -- und die aufgegebne Frage ist gelöst. Daß nun wirklich eine +solche ursprüngliche Form des Begehrungsvermögens, und ein +ursprüngliches Begehrungsvermögen selbst vermittelst dieser Form sich in +unserm Gemüthe dem Bewußtseyn ankündige, ist _Thatsache dieses +Bewußtseyns_; und über dieses letzte, einzig allgemeingeltende Princip +aller Philosophie hinaus findet keine Philosophie mehr statt. Durch +diese Thatsache nun wird es erst gesichert, _daß_ der Mensch einen +Willen habe. + +In diesem Zusammenhange wird denn auch, welches wir hier blos im +Vorbeigehen erinnern, völlig klar, wie Vorstellungen, nemlich jene +einzige, deren Stoff nicht durch Sinnenempfindung gegeben, sondern durch +absolute Spontaneität hervorgebracht ist, und die von ihr abgeleiteten, +möglich sind, welche über alle Erfahrung in der Sinnenwelt +hinausgehen; -- wie der _Stoff_ dieser Vorstellungen, der reingeistig +ist, um in's Bewußtseyn aufgenommen werden zu können, durch die uns für +Gegenstände der Sinnenwelt gegebnen _Formen_ müsse bestimmt werden; +welche Bestimmungen aber, da sie nicht durch die Bedingungen des Dinges +an sich, sondern durch die Bedingungen unsers Selbstbewußtseyns +nothwendig gemacht wurden, nicht für _objectiv_, sondern nur für +_subjectiv_ -- doch aber, da sie sich auf die Gesetze des reinen +Selbstbewußtseyns gründen, für _allgemeingültig_ für jeden discursiven +Verstand angenommen, aber nicht weiter ausgedehnt werden müssen, als +ihre Aufnehmbarkeit ins reine Selbstbewußtseyn es erfordert, weil sie im +letztern Falle ihre Allgemeingültigkeit verlieren würden; endlich, daß +dieser Übergang in das Reich des Übersinnlichen für endliche Wesen der +einzig mögliche sey. + +Insofern nun -- um den Faden unsrer Betrachtung da wieder aufzunehmen, +wo wir ihn fallen ließen -- insofern dem Begehrungsvermögen ursprünglich +seine Form bestimt ist, wird es nicht erst durch ein gegebnes Object +bestimmt, sondern es giebt sich durch diese Form sein Object selbst: +d. h. wird diese Form Object einer Vorstellung, so ist diese Vorstellung +Object des Begehrungsvermögens zu nennen. Diese Vorstellung nun ist die +Idee des _schlechthin rechten_. Auf den Willen bezogen treibt dieses +Vermögen, -- zu wollen, schlechthin weil man will. Dieses wunderbare +Vermögen in uns nun nennt man das _obere_ Begehrungsvermögen, und sein +characteristischer Unterschied von dem _niedern_ Begehrungsvermögen ist +der, daß dem erstern kein Object gegeben wird, sondern daß es sich +selbst eins giebt; dem letztern aber sein Object gegeben werden muß. +Das erstere ist absolut selbstthätig, das letztere in vieler Rücksicht +blos leidend. + +Daß aber dieses obere Begehrungsvermögen, welches auch blos ein +_Vermögen_ ist, -- ein _Wollen_, als wirkliche _Handlung_ des Gemüths, +mithin eine empirische Bestimmung, hervorbringe, dazu wird noch etwas +mehr erfordert. Nemlich jedes Wollen, als Handlung des Gemüths +betrachtet, geschieht mit dem Bewußtseyn der Selbstthätigkeit. Nun kann +dasjenige, worauf die Selbstthätigkeit in dieser Handlung wirkt, nicht +selbst wieder Selbstthätigkeit seyn, wenigstens in dieser Function +nicht, sondern es ist, insofern die Spontaneität auf dasselbe wirkt, +blos leidend, mithin eine Affection. Die dem obern Begehrungsvermögen _a +priori_ beiwohnende nothwendige Willensform aber kann nie durch eine im +empirischen Selbstbewußtseyn gegebne Spontaneität afficirt werden, +welches ihrer Ursprünglichkeit und ihrer Nothwendigkeit schlechthin +widersprechen würde. Soll nun die Bestimmbarkeit des Willens in +endlichen Wesen durch jene nothwendige Form nicht ganz aufgegeben +werden, so muß sich ein Medium aufzeigen lassen, das von der einen Seite +durch die absolute Spontaneität jener Form hervorgebracht, von der +andern durch die Spontaneität im empirischen Selbstbewußtseyn +bestimmbar sey[4]. Insofern es das letztere ist, muß es _leidend_ +bestimmbar, mithin eine _Affection des Empfindungsvermögens_ seyn. +Insofern es aber, der erstern Bedingung gemäß, durch absolute +Spontaneität hervorgebracht seyn soll, kann es nicht eine Affection der +Receptivität durch gegebne _Materie_ -- mithin, da sich außer dieser +keine positive Affection des Empfindungsvermögens denken läßt, überhaupt +keine positive, sondern nur eine _negative_ Affection -- eine +Niederdrückung, eine Einschränkung desselben seyn. Nun aber ist das +Empfindungsvermögen, insofern es _bloße Receptivität_ ist, weder positiv +noch negativ durch die Spontaneität, sondern blos durchs Gegebenwerden +eines Materiellen afficirbar; folglich kann die postulirte negative +Bestimmung überhaupt nicht die Receptivität betreffen (etwa eine +Verstopfung oder Verengerung der Sinnlichkeit an sich seyn;) sondern sie +muß sich auf die Sinnlichkeit beziehen, _insofern sie durch Spontaneität +bestimmbar ist_, (s. oben) _sich auf den Willen bezieht, und sinnlicher +Trieb heißt_. + +Insofern nun diese Bestimmung auf die absolute Spontaneität +zurückbezogen wird, ist sie blos negativ -- eine Unterdrückung der +willensbestimmenden Anmaaßung des Triebes; -- insofern sie auf die +Empfindung dieser geschehenen Unterdrückung bezogen wird, ist sie +positiv, und heißt das _Gefühl der Achtung_. Dieses Gefühl ist gleichsam +der Punct, in welchem die vernünftige und die sinnliche Natur endlicher +Wesen innig zusammenfließen. + +Um das höchst möglichste Licht über unsern weitern Weg zu verbreiten, +wollen wir hier noch über dieses wichtige Gefühl, den Momenten des +Urtheilens nach, reflectiren. -- Es ist nemlich, wie eben jetzt erörtert +worden, der _Qualität_ nach eine positive Affection des innern Sinnes, +die aus der Vernichtung des sinnlichen Triebes, als _alleinigen_ +Bestimmungstriebes des Willens, mithin aus Einschränkung desselben +entsteht. Die _Quantität_ desselben ist _bedingt-bestimmbar_, der Grade +der Intension und Extension fähig, in Beziehung der Willensformen +empirisch-bestimmbares Wesen auf das Gesetz; -- _unbedingt, und völlig +bestimmt_, keiner Grade der Intension oder Extension fähig, _Achtung +schlechthin_, gegen die einfache Idee des Gesetzes; -- _unbedingt, und +unbestimmbar_, unendlich, gegen das Ideal, in welchem Gesetz und +Willensform Eins ist. Der _Relation_ nach bezieht sich dieses Gefühl auf +das _Ich_, als Substanz, entweder im _reinen_ Selbstbewußtseyn, und +wird dann _Achtung unsrer höhern geistigen Natur_, die sich +ästhetisch im Gefühle des Erhabnen äußert; oder im _empirischen_, in +Absicht der Congruenz unsrer besondern Willensformen mit dem +Gesetze -- _Selbstzufriedenheit_, -- _Scham vor sich selbst_: -- oder +auf _das Gesetz_, als _Grund_ unsrer Verbindlichkeit -- die Achtung +schlechthin, das Gefühl des nothwendigen Primats des Gesetzes, und +unsrer nothwendigen Subordination unter dasselbe: -- oder, auf das +_Gesetz als Substanz_ gedacht, -- unser Ideal. Endlich der _Modalität_ +nach ist Achtung _möglich_ gegen empirisch bestimmbare vernünftige +Wesen; _wirklich_ gegen das Gesetz, und _nothwendig_ gegen das +alleinheilige Wesen. + +So etwas nun, wie _Achtung_ ist, welches wir hier blos zur Erläuterung +hinzusetzen, ist zwar in allen, endlichen Wesen anzunehmen, in denen die +nothwendige Form des Begehrungsvermögens noch nicht nothwendig +Willensform ist; aber in einem Wesen, in welchem Vermögen und Handlung, +Denken und Wollen Eins ist, läßt sich Achtung gegen das Gesetz gar nicht +denken. + +Insofern nun dieses Gefühl der Achtung den Willen, als empirisches +Vermögen, bestimmt; und wieder im Wollen durch Selbstthätigkeit +bestimmbar ist, als zu welchem Behuf wir ein solches Gefühl in uns +aufsuchen mußten, heißt es _Trieb_. -- Trieb aber eines wirklichen +Wollens kann es, da kein Wollen ohne _Selbstbewußtseyn_ (der Freiheit) +möglich ist, nur durch Beziehung auf das _Ich_, folglich nur in der Form +der _Selbstachtung_ seyn. -- Daß diese Selbstachtung nun entweder +_rein_, schlechthin Achtung der Würde der Menschheit in uns, oder +_empirisch_, Zufriedenheit über die wirkliche Behauptung derselben, sey, +haben wir eben gesagt. Es scheint in der Betrachtung allerdings weit +edler und erhabner, sich durch die reine Selbstachtung, -- durch den +einfachen Gedanken, ich _muß_ so handeln, wenn ich ein Mensch seyn will, +als durch die empirische, -- durch den Gedanken, wenn ich so handle, +werde ich als Mensch mit mir zufrieden seyn können, bestimmen zu lassen: +aber in der Ausübung fließen beide Gedanken so innig in einander, daß es +selbst dem aufmerksamsten Beobachter schwer werden muß, den Antheil, den +der eine oder der andre an seiner Willensbestimmung hatte, genau von +einander zu scheiden. -- Aus dem gesagten erhellet, daß es eine völlig +richtige Maxime der Sittlichkeit sey: respectire dich selbst; und +erklärt sich, warum nicht unedle Gemüther vor sich selbst weit mehr +Furcht und Scheu empfinden, als vor der Macht der gesammten +Natur, -- und den Beifall ihres eignen Herzens weit höher achten, als +die Lobpreisungen einer ganzen Welt. + +Insofern nun diese Selbstachtung als _activer_, den Willen zwar nicht +nothwendig zum wirklichen Wollen, aber doch thätig zur Neigung +bestimmender Trieb betrachtet wird, heißt sie _sittliches Interesse_; +welches entweder _rein_ ist, -- Interesse für die Würde der Menschheit +an sich, oder _empirisch_ -- Interesse für die Würde der Menschheit in +unserm empirisch bestimmbaren Selbst. Interesse aber muß nothwendig von +einem Gefühle der Lust begleitet seyn, und ein wirklich behauptetes +Interesse empirisch ein Gefühl der Lust hervorbringen, daher auch die +empirische Selbstachtung sich als Selbstzufriedenheit äußert[TN2]. +Dieses Interesse bezieht sich allerdings auf das Selbst, aber nicht auf +die _Liebe_, sondern auf die _Achtung_ dieses Selbst, welches Gefühl +seinem Ursprunge nach rein sittlich ist. Will man den sinnlichen Trieb, +den eigennützigen, und den sittlichen den uneigennützigen nennen, so +kann man zur Erläuterung das wohl thun; aber mir wenigstens scheint +diese Benennung da, wo es um scharfe Bestimmung zu thun ist, unbequem, +da auch der sittliche Trieb, um ein wirkliches Wollen zu bewirken, sich +auf das Selbst beziehen muß; und empirische Merkmale da, wo man die oben +erörterten transscendentalen hat, überflüssig. -- Daß aber die +ursprüngliche nothwendige Bestimmung des Begehrungsvermögens ein +Interesse, und zwar ein alles Sinnliche unterjochendes Interesse +hervorbringt, entsteht aus der _categorisch_-gesetzlichen Form +desselben, und ist nur unter dieser Voraussetzung zu erklären[5]. Man +erlaube mir hierbei einen Augenblick stehen zu bleiben. + +Achtung ist das zunächst, und wohl in jedem Menschen sich äußernde +wunderbare Gefühl, das aus der ganzen sinnlichen Natur desselben sich +nicht erklären läßt, und auf seinen Zusammenhang mit einer höhern Welt +unmittelbar hindeutet. Das wunderbarste dabei ist dies, daß dieses +Gefühl, das an sich doch niederbeugend für unsre Sinnlichkeit ist, von +einem unnennbaren, der Art nach von jeder Sinnenlust gänzlich +verschiedenen, dem Grade nach sie unendlich übertreffenden Vergnügen +begleitet wird. Wer, der dieses Vergnügen nur einmal innig empfand, +möchte nur z. B. das Hinstaunen in den tobenden Sturz des Rheinfalls, +oder das Aufblicken an den jeden Augenblick das Herabsinken zu drohen +scheinenden ewigen Eismassen, unter dem erhebenden Gefühle: _ich_ trotze +eurer Macht[6] -- oder sein Selbstgefühl bei der freien, und wohl +überlegten Unterwerfung auch nur unter die Idee des allgemeinen +nothwendigen Naturgesetzes, dieses Naturgesetz unterjoche nun seine +Neigung oder seine Meinung -- oder endlich sein Selbstgefühl bei der +freien Aufopferung seines Theuersten für die Pflicht, gegen irgend einen +sinnlichen Genuß vertauschen? Daß der sinnliche Trieb von einer, und der +reinsittliche Trieb von der andern Seite im menschlichen Willen sich die +Waage halten, ließe sich wohl daraus erklären, weil sie beide in einem +und eben demselben Subjecte erscheinen; daß aber der erstere dem +letztern sich so wenig gleich setzt, daß er vielmehr bei der bloßen Idee +eines Gesetzes sich niederbeugt, und ein weit innigeres Vergnügen aus +seiner Nichtbefriedigung, als aus seiner Befriedigung gewährt -- dieses, +oder mit einen Worte, das Categorische, schlechthin unbedingte und +unbedingbare des Gesetzes deutet auf unsern höhern Ursprung, und auf +unsre geistige Abkunft -- ist ein göttlicher Funke in uns, und ein +Unterpfand, daß Wir Seines Geschlechts sind: und hier geht denn die +Betrachtung in Bewunderung und Erstaunen über. An diesem Puncte stehend +verzeiht man der kühnsten Phantasie ihren Schwung, und wird mit der +liebenswürdigen Quelle aller Schwärmereien der Pythagoräer und +Platoniker, wenn auch nicht mit ihren Ausflüssen völlig ausgesöhnt. + +Und hierdurch wäre denn auch die Dunkelheit gehoben, welche noch immer, +besonders guten Seelen, die sich des dringendsten Interesse fürs +schlechthin Rechte bewußt waren, das Verstehen des hartscheinenden +Ausspruchs der Critik, daß das Gute gar nicht auf unsre Glückseeligkeit +bezogen werden müßte, erschwerte. Sie haben ganz recht, wenn sie auf +ihrem Selbstgefühle bestehen, daß sie zu wirklich guten Entschließungen +doch nur durch das Interesse bestimmt werden; nur müssen sie den +Ursprung dieses Interesse, wenn ihre Entschließung rein sittlich war, +nicht im Sinnengefühle, sondern in der Gesetzgebung der reinen Vernunft +aufsuchen. Der nächste, nicht nothwendig bestimmende, aber doch eine +Neigung verursachende Bestimmungsgrund ihres Willens ist freilich das +Vergnügen des innern Sinnes aus Anschauung des Rechten; daß aber eine +solche Anschauung ihnen Vergnügen macht, davon liegt der Grund gar nicht +in einer etwanigen Affection der innern Receptivität durch den Stoff +jener Idee, welches schlechthin unmöglich ist; sondern in der _a priori_ +vorhandenen nothwendigen Bestimmung des Begehrungsvermögens, als obern +Vermögens. -- Wenn ich also jemanden fragte: würdest du, selbst wenn du +keine Unsterblichkeit der Seele glaubtest, lieber unter tausend Martern +dein Leben aufopfern, als unrecht thun; und er mir antwortete: auch +unter dieser Bedingung würde ich lieber sterben, und das _um mein selbst +willen_, weil ein unter unsäglichen Martern mich vernichtender Tod mir +weit erträglicher ist, als ein, in dem Gefühle der Unwürdigkeit zu +leben, unter Schaam und Selbstverachtung hinzubringendes Leben -- so +würde er darinn, insofern er von dem empirischen Bestimmungstriebe +seiner Entschließung redete, völlig recht haben. Daß er aber in diesem +Falle sich selbst würde verachten müssen -- daß die Aussicht auf eine +solche Selbstverachtung ihm so drückend wäre, daß er lieber sein Leben +aufopfern, als ihr sich unterwerfen wollte, davon würde er den Grund +vergebens wieder in der Sinnenempfindung aufsuchen, aus welcher er so +etwas, wie Achten, oder Verachten, mit aller Mühe nicht würde +herauskünsteln können. + +Selbst dieses Interesse aber bewirkt noch nicht nothwendig ein +wirkliches Wollen; dazu wird in unserm Bewußtseyn noch eine Handlung der +Spontaneität erfordert, wodurch das Wollen, als wirkliche Handlung +unsers Gemüthes, erst vollendet wird. Die in dieser Function des Wählens +dem Bewußtseyn empirisch gegebne _Freiheit der Willkühr_ (_libertas +arbitrii_), die auch bei einer Bestimmung des Willens durch die +sinnliche Neigung vorkommt, und nicht blos in dem Vermögen zwischen der +Bestimmung nach dem sittlichen, oder nach dem sinnlichen Triebe, sondern +auch zwischen mehrern sich widerstreitenden Bestimmungen durch den +letzteren -- zum Behuf einer Beurtheilung derselben -- zu wählen +besteht, ist wohl zu unterscheiden von der absolut-ersten Äußerung der +Freiheit durch das practische Vernunftgesetz; wo Freiheit gar nicht etwa +Willkühr heißt, indem das Gesetz uns keine Wahl läßt, sondern mit +Nothwendigkeit gebietet, sondern nur negativ gänzliche Befreiung vom +Zwange der Naturnothwendigkeit bedeutet, so daß das Sittengesetz auf gar +keinen in der theoretischen Naturphilosophie liegenden Gründen, als +seinen Prämissen, beruhe, und ein Vermögen im Menschen voraussetze, sich +unabhängig von Naturnothwendigkeit zu bestimmen. Ohne diese +absolut-erste Äußerung der Freiheit wäre die zweite blos empirische +nicht zu retten, sie wäre ein bloßer Schein, und das erste ernsthafte +Nachdenken vernichtete den schönen Traum, in dem wir uns einen +Augenblick von der Kette der Naturnothwendigkeit losgefesselt +wähnten. -- Wo ich nicht irre, so ist die Verwechselung dieser zwei sehr +verschiednen Äußerungen der Freiheit eine der Hauptursachen, warum man +sich die _moralische_ (nicht etwa physische) _Nothwendigkeit_, womit ein +Gesetz der _Freiheit_ gebieten soll, so schwer denken konnte. Denkt man +nemlich in den Begriff der Freiheit das Merkmal der _Willkühr_ hinein +(ein Gedanke, dessen noch immer viele sich nicht erwehren können), so +läßt damit sich freilich auch die _moralische_ Nothwendigkeit nicht +vereinigen. Aber davon ist bei der ersten ursprünglichen Äußerung der +Freiheit, durch welche allein sie sich überhaupt bewährt, gar nicht die +Rede. Die Vernunft giebt sich selbst, unabhängig von irgend etwas außer +ihr, durch absolut eigne Spontaneität, ein Gesetz; das ist der einzig +richtige Begriff der transscendentalen Freiheit: dieses Gesetz nun +gebietet, eben _weil_ es _Gesetz_ ist, nothwendig und unbedingt, und da +findet keine Willkühr, kein Auswählen zwischen verschiednen +Bestimmungen durch dieses Gesetz statt, weil es nur auf _eine_ Art +bestimmt. -- Folgendes noch zur Erläuterung. Diese transscendentale +Freiheit, als ausschließender Character der Vernunft, insofern sie +practisch ist, ist jedem moralischen Wesen, folglich auch dem +Unendlichen beizulegen. Insofern aber diese Freiheit auf empirische +Bedingungen endlicher Wesen sich bezieht, gelten ihre Äußerungen in +diesem Falle nur unter diesen Bedingungen; folglich ist eine Freiheit +der Willkühr da sie auf der Bestimmbarkeit eines Wesens noch durch +andere als das practische Vernunftgesetz beruht, in Gott, der blos durch +dieses Gesetz bestimmt wird, eben so wenig, als Achtung fürs Gesetz, +oder Interesse am Schlechthinrechten anzunehmen; und die Philosophen, +welche in diesem Sinne des Worts die Freiheit, als durch die Schranken +der Endlichkeit bedingt, Gott absprachen, hatten daran vollkommen recht. + +Damit nun diese Zergliederung, die neben der Hauptabsicht, unbemerkte +Schwierigkeiten einer Offenbarungscritik zu heben, noch die Nebenabsicht +hatte, einige Dunkelheiten in der critischen Philosophie überhaupt +aufzuklären, und den bisherigen Nichtkennern oder Gegnern derselben +eine neue Thür zu eröfnen, um in sie einzudringen, nicht von critischen +Philosophen selbst misverstanden, und so gedeutet werde, als sey dadurch +die Tugend abermals zur Magd der Lust herabgewürdigt, so machen wir +unsre Gedanken durch folgende Tabelle noch deutlicher: + +_Wollen_, die Bestimmung durch Selbstthätigkeit zur Hervorbringung einer +Vorstellung, als _Handlung_ des Gemüths betrachtet, ist + + +A. + +_rein_, + +wenn _Vorstellung_ sowohl, als _Bestimmung_, durch absolute +Selbstthätigkeit hervorgebracht ist. -- Dieses ist nur in einem Wesen +möglich, das blos _thätig_ und nie _leidend_ ist, in Gott. + + +B. + +_nicht rein_, + + +_a._ + +wenn zwar die _Bestimmung_, aber nicht die _Vorstellung_ durch +Selbstthätigkeit hervorgebracht wird. -- Bei der Bestimmung durch den +sinnlichen Trieb in endlichen Wesen. + + +_b._ + +wenn zwar die _Vorstellung_, aber nicht die _Bestimmung_ durch +Selbstthätigkeit hervorgebracht wird. -- Nun aber soll schon vermöge des +Begriffs des Wollens die Bestimmung allemahl durch Selbstthätigkeit +hervorgebracht werden; folglich ist dieser Fall nur unter der Bedingung +denkbar, daß zwar die eigentliche _Bestimmung_ als _Handlung_ durch +Spontaneität geschehe, der _bestimmende Trieb_ aber eine Affection +sey. -- Sittliche Bestimmung des Willens in endlichen Wesen vermöge des +Triebs der Selbstachtung, als eines sittlichen Interesse. + +Reines _Wollen_ ist demnach in endlichen Wesen nicht möglich, +weil das Wollen nicht Geschäft des reinen Geistes, sondern +des empirisch-bestimmbaren Wesens ist; aber wohl ein reines +_Begehrungsvermögen_, als _Vermögen_, welches nicht dem +empirisch-bestimmbaren Wesen, sondern dem reinen Geiste beiwohnt, und +allein durch sein Daseyn unsre geistige Natur offenbart. -- Anders hat +sich denn auch, so wie ich wenigstens es verstanden habe, die reine +Vernunft durch ihren bevollmächtigten Interpreten unter uns nicht +erklärt, wie aus einer Vergleichung dieser Darstellung mit der in der +Critik der practischen Vernunft sich ergeben dürfte[7]. + + +III. + +Die Affection des Glückseeligkeitstriebes durch das Sittengesetz +zur Erregung der Achtung ist, in Beziehung auf ihn, _als_ +Glückseeligkeitstrieb, blos _negativ_: auch die Selbstachtung wirkt so +wenig Glückseeligkeit, wenn Glückseeligkeit, wie es geschehen muß, blos +in das _angenehme_ gesetzt wird, daß sie vielmehr steigt, so wie jene +fällt, und daß man sich nur um so mehr achten kann, je mehr von seiner +Glückseeligkeit man der Pflicht aufgeopfert hat. Dennoch ist zu +erwarten, daß das Sittengesetz den Glückseeligkeitstrieb, selbst _als_ +Glückseeligkeitstrieb, wenigstens mittelbar auch _positiv_ afficiren +werde, um Einheit in den ganzen, rein- und empirisch-bestimmbaren +Menschen zu bringen; und da dieses Gesetz ein _Primat_ in uns verlangt, +so ist es sogar zu fordern[8]. + +Nemlich der Glückseeligkeitstrieb wird vors erste durch das Sittengesetz +nach Regeln eingeschränkt; ich _darf_ nicht alles wollen, wozu dieser +Trieb mich bestimmen könnte. Durch diese vors erste blos negative +Gesetzmäßigkeit nun kommt der Trieb, der vorher gesetzlos und blind vom +Ohngefähr oder der blinden Naturnothwendigkeit abhing, überhaupt unter +ein Gesetz, und Wird auch da, wo das Gesetz nicht redet, wenn dieses +Gesetz nur für ihn _alleingültig_ ist, eben durch das Stillschweigen des +Gesetzes, _positiv_ gesetzmäßig, (gesetzlich noch nicht). Darf ich +_nicht_ wollen, was das Sittengesetz verbietet, so darf ich alles +wollen, was es _nicht_ verbietet -- nicht aber, ich _soll_ es wollen, +denn das Gesetz schweigt ganz; sondern das hängt ganz von meiner freien +Willkühr ab. -- Dieses _Dürfen_ ist einer der Begriffe, die ihren +Ursprung an der Stirne tragen. Er ist nemlich offenbar durch das +Sittengesetz bedingt; -- die Naturphilosophie weiß nur von _können_, +oder _nicht können_, aber von keinem _dürfen_: -- aber er ist durch +dasselbe nur negativ bedingt, und überläßt die positive Bestimmung +lediglich der Neigung. + +Was man, wegen des Stillschweigens des Gesetzes, darf, heißt, insofern +es auf das Gesetz bezogen wird, negativ _nicht unrecht_; und insofern es +auf die dadurch entstehende Gesetzmäßigkeit des Triebes bezogen wird, +positiv _ein Recht_. Zu allem, was _nicht unrecht ist, habe ich ein +Recht_[9]. + +Insofern das Gesetz durch sein Stillschweigen dem Triebe ein Recht +giebt, ist dieser blos _gesetzmäßig_; der Genuß wird durch dieses +Stillschweigen blos (moralisch) _möglich_. Dies leitet uns auf eine +Modalität der Berechtigung des Triebes, und es läßt sich erwarten, daß +der Trieb durch das practische Gesetz mittelbar auch _gesetzlich_ -- daß +ein Genuß durch dasselbe auch _wirklich_ werden könne. -- Dieser +letztere Ausdruck kann nun nicht soviel heißen, als ob die Sinnlichkeit +durch einen ihr vom Sittengesetze gegebnen Stoff in der Receptivität +positiv angenehm afficirt werden solle, wovon die Unmöglichkeit schon +oben zur Genüge dargethan worden; -- der Genuß soll nemlich nicht +_physisch-_, sondern _moralisch-wirklich_ gemacht werden, welcher +ungewöhnliche Ausdruck sogleich seine völlige Klarheit erhalten wird. +Eine solche moralische Wirklichmachung des Genusses müßte sich noch +immer auf jene negative Bestimmung des Triebes durchs Gesetz gründen. +Durch diese nun erhielt der Trieb vors erste ein Recht. Nun aber können +Fälle eintreten, wo das Gesetz seine Berechtigung zurücknimmt. So ist +ohne Zweifel jeder berechtiget zu leben; dennoch aber kann es Pflicht +werden, sein Leben aufzuopfern. Dieses Zurücknehmen der Berechtigung +wäre ein förmlicher Widerspruch des Gesetzes mit sich selbst. Nun kann +das Gesetz sich nicht widersprechen, ohne seinen gesetzlichen Character +zu verlieren, aufzuhören, ein Gesetz zu seyn, und gänzlich aufgegeben +werden zu müssen. -- Dieses würde uns nun vors erste darauf führen, daß +alle Objecte des sinnlichen Triebes, laut der Anforderung des +Sittengesetzes sich nicht selbst zu widersprechen, nur Erscheinungen, +nicht Dinge an sich, seyn könnten; daß mithin ein solcher Widerspruch in +den Objecten, insofern sie Erscheinungen sind, gegründet, mithin nur +scheinbar sey. Jener Satz ist also eben so gewiß ein Postulat der +practischen Vernunft, als er ein Theorem der theoretischen ist. Es gäbe +demnach an sich gar keinen Tod, kein Leiden, keine Aufopferung für die +Pflicht, sondern der Schein dieser Dinge gründete sich blos auf das, was +die Dinge zu Erscheinungen macht. + +Aber, da unser sinnlicher Trieb doch einmal auf Erscheinungen geht; da +das Gesetz ihn _als_ solchen, mithin insofern er darauf geht, +berechtigt, so kann es auch diese Berechtigung nicht zurücknehmen; es +muß mithin, vermöge seines geforderten Primats, auch über die Welt der +Erscheinungen gebieten. Nun kann es das nicht _unmittelbar_, da es sich +_positiv_ nur _an das Ding an sich_, an unser oberes, reingeistiges +Begehrungsvermögen wendet; es muß also _mittelbar_, mithin _durch den +sinnlichen Trieb_ geschehen, auf den es negativ allerdings wirkt. Daraus +nun entsteht eine von der negativen Bestimmung des Triebes durch das +Gesetz abgeleitete positive _Gesetzlichkeit_ desselben. -- Wer z. B. für +die Pflicht stirbt, dem nimmt das Sittengesetz ein vorher zugestandnes +Recht; das kann aber das Gesetz nicht thun, ohne sich UN widersprechen; +folglich ist ihm dieses Recht nur insofern er Erscheinung ist, +(hier -- in der Zeit) genommen: sein durch das Gesetz berechtigter +Lebenstrieb fordert es als Erscheinung, mithin in der Zeit, zurück, und +wird durch dieses rechtliche Zurückfordern gesetzlich für die Welt der +Erscheinungen. Wer im Gegentheile auf Anforderung des Gesetzes an ihn +sein Leben nicht aufgeopfert hat, ist des Lebens unwürdig, und muß es, +wenn das Sittengesetz auch für die Welt der Erscheinungen gelten soll, +der Causalität dieses Gesetzes gemäß, als Erscheinung verlieren[10]. + +Aus dieser Gesetzlichkeit des Triebes entsteht der Begriff der +_Glückswürdigkeit_, als das zweite Moment der Modalität der +Berechtigung. -- _Würdig_ ist ein Begriff, der sich offenbar auf +Sittlichkeit bezieht, und der aus keiner Naturphilosophie zu schöpfen +ist; ferner sagt _würdig_ offenbar mehr, als ein Recht, -- wir gestehen +manchem ein Recht zu einem Genusse zu, den wir doch desselben sehr +unwürdig halten, niemanden aber werden wir umgekehrt eines Glücks würdig +achten, auf welches er ursprünglich (nicht etwa hypothetisch) kein Recht +hat; endlich entdeckt man auch im Gebrauche den negativen Ursprung +dieses Begriffs, denn in der Beurtheilung, ob jemand eines +Genusses würdig sey, sind wir genöthiget, den wirklichen Genuß +wegzudenken. -- -- Es ist eine der äußern Anzeigen der Wahrheit der +critischen Moralphilosophie, daß man keinen Schritt in ihr thun kann, +ohne auf einen in der allgemeinen Menschenempfindung tief eingeprägten +Grundsatz zu stoßen, der sich nur aus ihr, und aus ihr leicht und +faßlich erklärt. So ist hier die Billigung und das Verlangen der +Wiedervergeltung (_jus talionis_) allgemeine Menschenempfindung. Wir +gönnen es jedem, daß es ihm eben so gehe, wie ers andern gemacht hat, +und daß ihm gerade so geschehe, wie er gehandelt hat. Wir betrachten +demnach, selbst in der gemeinsten Beurtheilung, die Erscheinungen seines +sinnlichen Triebes, als gesetzlich für die Welt der Erscheinungen; wir +nehmen an, seine Handlungsarten sollen, in Rücksicht auf ihn, als +allgemeines Gesetz gelten. + +Diese Gesetzlichkeit des Triebes fordert nun die völlige Congruenz der +Schicksale eines vernünftigen Wesens mit seinem sittlichen Verhalten, +als erstes Postulat der an sinnliche Wesen sich wendenden practischen +Vernunft: in welchem verlangt wird, daß stets diejenige Erscheinung +erfolge, welche, wenn der Trieb legitim durch das Sittengesetz bestimmt, +und für die Welt der Erscheinungen gesetzgebend gewesen wäre, hätte +erfolgen müssen. -- Und hier sind wir denn zugleich unvermerkt über +eine, von keinem Gegner der critischen Philosophie, so viel ich weiß, +bemerkte, aber darum nicht minder sie drückende Schwierigkeit +hinweggekommen: wie es nemlich möglich sey, das Sittengesetz, welches an +sich nur auf die Willensform moralischer Wesen, als solches anwendbar +ist, auf Erscheinungen in der Sinnenwelt zu beziehen; welches doch, zum +Behuf einer postulirten Congruenz der Schicksale moralischer Wesen mit +ihrem Verhalten, und der übrigen daraus zu deducirenden +Vernunftpostulate, nothwendig geschehen mußte. Diese Anwendbarkeit +nemlich erhellet blos aus der, von der negativen Bestimmung des +Glückseeligkeitstriebes abgeleiteten, Gesetzlichkeit desselben für die +Welt der Erscheinungen. + +Werden endlich im dritten Momente der Modalität Recht, und Würdigkeit in +Verbindung gedacht, in welcher Verbindung das Recht seinen positiven +Character, als Gesetzmäßigkeit der sinnlichen Neigung[11], und die +Würdigkeit ihren negativen, als durch Aufhebung eines Rechts durch ein +Gebot entstanden, verliert; so entsteht ein Begriff, der positiv für uns +überschwenglich ist, weil alle Schranken aus ihm hinweggedacht +werden, negativ aber ein Zustand ist, in dem das Sittengesetz +keine sinnliche Neigung einzuschränken hat, weil keine da +ist -- unendliche Glückseligkeit mit unendlichem Rechte, und +Würdigkeit[12] -- _Seeligkeit_ -- eine unbestimmbare Idee, die aber +dennoch durch das Sittengesetz uns als das letzte Ziel aufgestellt wird, +und an die wir uns, da die Neigungen in uns immer übereinstimmender mit +dem Sittengesetze werden, folglich unsre Rechte sich immer mehr +ausbreiten sollen, stets annähern; aber sie, ohne Vernichtung der +Schranken der Endlichkeit, nie erreichen können. Und so wäre denn der +Begriff des ganzen höchsten Guts, oder _der Seeligkeit_, aus der +Gesetzgebung der practischen Vernunft, deducirbar: der erste Theil +desselben, die _Heiligkeit, rein_; aus der positiven Bestimmung des +obern Begehrungsvermögens durch dieses Gesetz, welches in der Critik der +practischen Vernunft so einleuchtend geschehen ist, daß hier keine +Wiederholung nöthig war: der zweite Theil, die _Seeligkeit_ (im engern +Sinne) _nicht rein_; aus der negativen Bestimmung des niedern +Begehrungsvermögens durch dieses Gesetz. Daß wir aber, um den zweiten +Theil zu deduciren, von empirischen Prämissen ausgehen mußten, darf uns +nicht irren; da theils zwar das zu bestimmende empirisch, das +bestimmende aber rein geistig war; theils in der aus diesen Bestimmungen +deducirten Vernunftidee der Seeligkeit alles empirische weggedacht, und +diese Idee rein geistig aufgefaßt werden sollte, welches für sinnliche +Wesen freilich nicht möglich ist. + + +§. 3. + +_Deduction der Religion überhaupt._ + +Oben wurde, aus der Anforderung des Sittengesetzes, sich durch Aufhebung +seiner Berechtigungen des sinnlichen Triebes nicht zu widersprechen, +eine mittelbare Gesetzlichkeit dieses Triebes selbst, und aus ihr eine +anzunehmende vollkommne Congruenz der Schicksale vernünftiger Wesen mit +ihren moralischen Gesinnungen deducirt. Nun aber hat der Trieb, ob er +gleich hierdurch _gesetzliche Rechte_, als _moralisches_ Vermögen, +bekommt, so wenig eine _gesetzgebende Macht_, als _physisches_ Vermögen; +daß er vielmehr selbst von empirischen Naturgesetzen abhängig ist, und +seine Befriedigung lediglich von ihnen leidend erwarten muß. Jener +Widerspruch des Sittengesetzes mit sich selbst in Anwendung auf +empirisch-bestimmbare Wesen wäre demnach blos weiter hinausgerückt, +nicht gründlich gehoben, denn wenn auch das Gesetz dem Triebe ein Recht +giebt, seine Befriedigung zu fordern, so ist ihm, der nicht blos ein +Recht sucht, sondern die Behauptung in seinem Rechte, das er selbst +nicht behaupten kann, damit noch kein Genüge geschehen; er bleibt nach +wie vor, ohngeachtet der Erlaubniß des Sittengesetzes sich zu +befriedigen, unbefriedigt. Das Sittengesetz selbst also muß, wenn es +sich nicht widersprechen, und aufhören soll, ein Gesetz zu seyn, diese +von ihm selbst ertheilten Rechte behaupten; es muß mithin auch über die +Natur nicht nur gebieten, sondern herrschen. Das kann es nun nicht in +Wesen, die selbst von der Natur leidend afficirt werden, sondern nur in +einem solchen, welches die Natur durchaus selbstthätig bestimmet; in +welchem moralische Nothwendigkeit, und absolute physische Freiheit sich +vereinigen. So ein Wesen nennen wir _Gott_. Eines Gottes Existenz ist +mithin eben so gewiß anzunehmen, als ein _Sittengesetz_. -- Es _ist_ ein +Gott. + +In Gott herrscht _nur_ das Sittengesetz, und dieses _ohne alle +Einschränkung_. Gott ist _heilig_ und _seelig_, und wenn das letztere in +Beziehung auf die Sinnenwelt gedacht wird, _allmächtig_. + +Gott muß, vermöge der Anforderung des Moralgesetzes an ihn, jene völlige +Congruenz zwischen der Sittlichkeit und dem Glücke endlicher +vernünftiger Wesen hervorbringen, da nur durch und in Ihm die Vernunft +über die sinnliche Natur herrscht: er muß _ganz gerecht_ seyn. + +Im Begriffe alles existirenden überhaupt wird nichts gedacht, als die +Reihe von Ursachen und Wirkungen nach Naturgesetzen in der Sinnenwelt, +und die freien Entschließungen moralischer Wesen in der übersinnlichen. +Gott muß die erstere ganz übersehen, denn er muß die Gesetze der Natur +vermöge seiner Causalität durch Freiheit bestimmt, und, der nach +denselben fortlaufenden Reihe der Ursachen und Wirkungen den ersten Stoß +gegeben haben: er muß die letztern alle kennen, denn alle bestimmen den +Grad der Moralität eines Wesens; und dieser Grad ist der Maaßstab, nach +welchem die Austheilung des Glücks an vernünftige Wesen, laut des +Moralgesetzes, dessen Executor er ist, geschehen muß. Da nun außer +diesen beiden Stücken für uns nichts denkbar ist, so müssen wir Gott +_allwissend_ denken. + +So lange endliche Wesen endlich bleiben, werden sie -- denn das ist der +Begriff der Endlichkeit in der Moral -- noch unter andern Gesetzen +stehen, als denen der Vernunft; sie werden folglich die völlige +Congruenz des Glücks mit der Sittlichkeit durch sich selbst nie +hervorbringen können. Nun aber fordert das Moralgesetz dies ganz +unbedingt. Daher kann dieses Gesetz nie aufhören gültig zu seyn, da es +nie erreicht seyn wird; seine Forderung kann nie ein Ende nehmen, da +sie nie erfüllt seyn wird. Es gilt für die Ewigkeit. -- Es thut diese +Forderung an jenes heilige Wesen, in Ewigkeit das höchste Gut in allen +vernünftigen Naturen zu befördern; in Ewigkeit das Gleichgewicht +zwischen Sittlichkeit und Glück herzustellen: jenes Wesen muß also +selbst ewig seyn, um einem ewigen Moralgesetze, das seine Natur +bestimmt, zu entsprechen; und es muß, diesem Gesetze gemäß, allen +vernünftigen Wesen, an die dieses Gesetz gerichtet ist, und von welchen +es Ewigkeit fordert, die Ewigkeit geben. Es muß also ein _ewiger Gott_ +seyn, und jedes moralische Wesen muß _ewig_ fortdauern[TN3], wenn der +Endzweck des Moralgesetzes nicht unmöglich seyn soll. + +Diese Sätze nennen wir, als mit der Anforderung der Vernunft uns +endlichen Wesen ein practisches _Gesetz_ zu geben, unmittelbar +verbunden, und von ihr unzertrennlich, _Postulate_ der Vernunft. Nemlich +diese Sätze werden nicht etwa durch das Gesetz _geboten_, welches ein +_practisches_ Gesetz für _Theoreme_ nicht kann, sondern sie müssen +nothwendig angenommen werden, wenn die Vernunft gesetzgebend seyn soll. +Ein solches Annehmen nun, zu dem die Möglichkeit der Anerkennung eines +Gesetzes überhaupt uns nöthiget, nennen wir _ein Glauben_. -- Da Da +jedoch diese Sätze sich blos auf die Anwendung des Sittengesetzes auf +_endliche_ Wesen, wie sich oben aus der Deduction derselben hinlänglich +ergeben hat, nicht aber auf die Möglichkeit des Gesetzes an sich, welche +Untersuchung für uns transscendent ist, sich gründen, so sind sie in +dieser Form nur _subjectiv_, d. i. nur für endliche Naturen, -- für +diese aber, da sie auf den bloßen Begriff der moralischen Endlichkeit, +abgesehen von allen besonderen Modificationen derselben sich gründen, +_allgemeingültig_. Wie der unendliche Verstand sein Daseyn und seine +Eigenschaften anschauen möge, können wir, ohne selbst der unendliche +Verstand zu seyn, nicht wissen. + +Die Bestimmungen im Begriffe Gottes, den die durch das Moralgebot +praktisch bestimmte Vernunft aufstellte, lassen sich in zwei +Hauptklassen theilen: die erste enthält diejenigen, welche sein Begriff +selbst unmittelbar giebt, daß er nemlich gänzlich und allein durch das +Sittengesetz[13] bestimmt sey; die zweite diejenigen, welche ihm in +Beziehung auf die Möglichkeit endlicher moralischer Wesen zukommen, um +welcher Möglichkeit willen wir eben seine Existenz annehmen mußten. Die +erstern stellen Gott dar als die vollkommenste Heiligkeit, in welcher +das Sittengesetz sich ganz beobachtet darstellt, als das Ideal aller +moralischen Vollkommenheit; und zugleich als den Alleinseligen, weil er +der Alleinheilige ist; mithin als Darstellung des erreichten Endzwecks +der practischen Vernunft, als das _höchste Gut_ selbst, dessen +Möglichkeit sie postulirte: die zweiten als den obersten Weltregenten +nach moralischen Gesetzen, als Richter, aller vernünftigen Geister. Die +erstem betrachten ihn an und für sich selbst, nach seinem _Seyn_, und er +erscheint durch sie als vollkommenster Beobachter des Moralgesetzes: die +zweiten nach den Wirkungen dieses Seyns auf andere moralische Wesen, und +er ist vermöge derselben höchster, niemanden untergeordneter Executor +der Verheißungen des Moralgesetzes, mithin auch Gesetzgeber; welche +Folgerung aber noch nicht unmittelbar klar ist, sondern unten +weitläufiger erörtert werden soll. So lange wir nun bei diesen +Wahrheiten, als solchen, stehen bleiben, haben wir zwar eine +_Theologie_, die wir haben mußten, um unsre theoretischen Überzeugungen, +und unsre practische Willensbestimmung nicht in Widerspruch zu setzen; +aber noch keine _Religion_, die selbst wieder als Ursache auf diese +Willensbestimmung einen Einfluß hätte. Wie entsteht nun aus Theologie +Religion? + +Theologie ist bloße Wissenschaft, todte Kenntniß ohne practischen +Einfluß; Religion aber soll der Wortbedeutung nach (_religio_) etwas +seyn, das uns _verbindet_, und zwar _stärker_ verbindet, als wir es ohne +dasselbe waren. In wiefern diese Wortbedeutung hier der Strenge nach +anwendbar sey, muß sich sogleich ergeben. + +Nun scheint es vors erste; daß Theologie auf solche Principien gegründet +nie bloße Wissenschaft ohne practischen Einfluß seyn könne, sondern daß +sie, durch vorhergegangene Bestimmung des Begehrungsvermögens bewirkt, +hinwiederum auf dasselbe zurückwirken müsse. Bei jeder Bestimmung des +untern Begehrungsvermögens müssen wir wenigstens die Möglichkeit des +Objects unsrer Begierde annehmen, und durch dieses Annehmen wird die +Begierde, die vorher blind und unvernünftig war, erst gerechtfertiget, +und theoretisch vernünftig; hier also findet diese Zurückwirkung +unmittelbar statt. Die Bestimmung des obern Begehrungsvermögens aber, +das Gute zu wollen, ist _an sich_ vernünftig, denn sie geschieht +unmittelbar durch ein Gesetz der Vernunft und bedarf keiner +Rechtfertigung durch Anerkennung der Möglichkeit ihres Objects: diese +Möglichkeit aber nicht anerkennen, das wäre gegen die Vernunft, und +mithin ist das Verhältniß hier umgekehrt. Beim untern Begehrungsvermögen +geschieht die Bestimmung erst durchs Object; beim obern wird das Object +erst durch die Bestimmung des Willens realisirt. + +Der Begriff von etwas, das schlechthin _recht_ ist[14], hier insbesondre +von der nothwendigen Congruenz des Grades des Glücks eines vernünftigen, +oder eines als solches betrachteten Wesens; mit dem Grade seiner +sittlichen Vollkommenheit, ist in unsrer Natur, unabhängig von +Naturbegriffen, und von der durch dieselben möglichen Erfahrung, _a +priori_ da. Betrachten wir diese Idee nur blos als Begriff, ohne +Rücksicht auf das durch dieselbe bestimmte Begehrungsvermögen, so kann +sie uns nichts weiter seyn, und werden, als ein durch die Vernunft +unsrer Urtheilskraft gegebnes Gesetz zur Reflexion, über gewisse Dinge +in der Natur, sie auch noch in einer andern Absicht, als der ihres +_Seyns_, nemlich der ihres _Seynsollens_, zu betrachten. In diesem Falle +scheint es vors erste, daß wir gänzlich gleichgültig gegen die +Übereinstimmung mit dieser Idee bleiben, und weder Wohlgefallen noch +Interesse für dieselbe empfinden würden. + +Aber auch dann wäre alles, was außer uns mit dem _a priori_ in uns +vorhandenen Begriffe des Rechts übereinstimmend gefunden würde, +zweckmäßig für eine uns durch die Vernunft aufgegebne Art über die Dinge +zu reflectiren, und müßte, da alle Zweckmäßigkeit mit Wohlgefallen +angeblickt wird, ein Gefühl der Lust in uns erregen. Und so ist es denn, +auch wirklich. Die Freude über das Mißlingen böser Absichten, und über +die Entdeckung und Bestrafung des Bösewichts, eben so, wie über das +Gelingen redlicher Bemühungen, über die Anerkennung der verkannten +Tugend, und über die Entschädigung des Rechtschaffnen für die auf dem +Wege der Tugend erlittenen Kränkungen und gemachten Aufopferungen ist +allgemein, im Innersten der menschlichen Natur gegründet, und die nie +versiegende Quelle des Interesse, das wir an Dichtungen nehmen. Wir +gefallen uns in so einer Welt, wo alles der Regel des Rechts gemäß ist, +weit besser, als in der wirklichen, wo wir so mannigfaltige Verstoße +gegen dieselbe zu entdecken glauben. -- Aber es kann uns auch etwas, +ohne daß wir Interesse dafür fühlen, d. i. ohne daß wir das Daseyn des +Gegenstandes begehren, gefallen; und von der Art ist z. B. das +Wohlgefallen am Schönen. Wäre es mit dem Wohlgefallen am Rechten eben so +beschaffen, so wäre dasselbe ein Gegenstand unsrer bloßen Billigung. +Wenn uns einmal ein Gegenstand gegeben wäre, der diesem Begriffe +entspräche, so könnten wir nicht vermeiden, Vergnügen, und bei dem +Anblicke eines Gegenstandes, der ihm widerspräche, Mißvergnügen zu +empfinden; aber es würde dadurch noch keine Begierde in uns entstehen, +daß überhaupt etwas gegeben werden möchte, worauf dieser Begriff +anwendbar sey. Hier wäre also bloße Bestimmung des Gefühls der Lust und +Unlust, ohne die geringste Bestimmung des Begehrungsvermögens. + +Abgerechnet, daß der Begriff des _Sollens_ an sich schon eine Bestimmung +des Begehrungsvermögens, das Daseyn eines gewissen Objects zu wollen, +anzeigt: so bestätigt es die Erfahrung eben so allgemein, daß wir auf +gewisse Gegenstände nothwendig diesen Begriff anwenden, und die +Übereinstimmung derselben mit ihm unnachläßlich verlangen. So sind wir +in der Welt der Dichtungen, im Trauerspiele, oder Romane, nicht eher +befriedigt, bis wenigstens die Ehre des unschuldig Verfolgten gerettet, +und seine Unschuld anerkannt, der ungerechte Verfolger aber entlarvt +ist, und die gerechte Strafe erlitten hat, so angemessen es auch dem +gewöhnlichen Laufe der Dinge in der Welt seyn mag, daß dies nicht +geschehe; zum sichern Beweise, daß wir es nicht von uns erhalten können, +dergleichen Gegenstände, wie die Handlungen moralischer Wesen, und ihre +Folgen sind, blos nach der Causalität der Naturgesetze zu betrachten; +sondern daß wir sie nothwendig mit dem Begriffe des Rechts vergleichen +müssen. Wir sagen in solchen Fällen, das Stück sey nicht geendigt; und +eben so wenig können wir bei Vorfällen in der wirklichen Welt, wenn wir +z. B. den Bösewicht im höchsten Wohlstände mit Ehre und Gut gekrönt, +oder den Tugendhaften verkannt, verfolgt, und unter tausend Martern +sterben sehen, uns befriedigen, wenn nun alles aus, und der Schauplatz +auf immer geschlossen seyn soll. Unser Wohlgefallen an dem, was recht +ist, ist also keine bloße Billigung, sondern es ist mit Interesse +verbunden. -- Es kann aber ein Wohlgefallen gar wohl mit einem Interesse +verbunden seyn, ohne daß wir darum diesem Wohlgefallen eine Causalität +zur Hervorbringung des Objects desselben zuschreiben; ohne daß wir auch +nur das geringste zum Daseyn des Gegenstandes desselben beitragen +wollen, oder auch nur wollen können. Dann ist das Verlangen nach diesem +Daseyn ein _müßiger Wunsch_ (_pium desiderium_). Wir mögen es begehren +so heftig wir wollen, wir müssen uns doch bescheiden, daß wir keinen +rechtlich gegründeten Anspruch darauf machen können. So ist das Begehren +vieler Arten des Angenehmen blos ein müßiger Wunsch. Wer verlangt z. B. +nicht nach anhaltendem ungestümen Wetter einen hellen Tag? aber einem +solchen Verlangen können wir gar keine Causalität zur Hervorbringung +eines solchen Tages zuschreiben. + +Hätte es mit dem Wohlgefallen am Sittlich-guten eine solche Bewandtniß, +wie mit irgend einem der Dinge, die wir angeführt haben, so könnten wir +keine Theologie haben, und bedürften keiner Religion: denn so innig wir +auch im letzten Falle die Fortdauer der moralischen Wesen, und einen +allmächtigen, allwissenden und gerechten Vergelter ihrer Handlungen +wünschen müßten, so wäre es doch sehr vermessen, aus einem bloßen +Wunsche, so allgemein und so stark er auch wäre, auf die Realität seines +Objects zu schließen, und dieselbe auch nur als subjectiv-gültig +anzunehmen. + +Aber die Bestimmung des Begehrungsvermögens durch das Moralgesetz, das +Recht zu wollen, soll eine Causalität haben, es wenigstens zum Theil +wirklich hervorzubringen. Wir sind unmittelbar genöthigt, das Recht in +unsrer eignen Natur als von uns abhängig zu betrachten; und wenn wir +etwas dem Begriffe desselben widerstreitendes in uns entdecken, so +empfinden wir nicht bloßes Mißvergnügen, wie bei der Nichterfüllung +eines müßigen Wunsches, oder auch nur bloßen Unwillen gegen uns selbst, +wie bei der Abwesenheit eines Gegenstandes unsres Interesse, daran wir +selbst Schuld sind (also bei Vernachlässigung einer Regel der Klugheit), +sondern Reue, Schaam, Selbstverachtung. In Absicht des Rechts _in uns_ +fordert also das Moralgesetz in uns schlechterdings eine Causalität zur +Hervorbringung desselben, in Absicht desselben _außer uns_ aber kann es +dieselbe nicht geradezu fordern, weil wir dasselbe nicht als unmittelbar +von uns abhängig betrachten können, da dieses nicht durch moralische +Gesetze, sondern durch physische Macht hervorgebracht werden muß. In +Absicht des letztern also wirkt das Moralgesetz in uns ein bloßes +Verlangen des Rechts, aber kein Bestreben es hervorzubringen. Dieses +Verlangen des Rechts außer uns, d. i. einer dem Grade unsrer Moralität +angemessenen Glückseligkeit ist wirklich _durch das Moralgesetz_ +entstanden. Glückseligkeit zwar überhaupt zu verlangen, ist ein +Naturtrieb; diesem gemäß aber verlangen wir sie unbedingt, +uneingeschränkt, und ohne die geringste Rücksicht auf etwas außer uns; +mit Moralbegriffen aber, d. i. als vernünftige Wesen, bescheiden wir uns +bald, gerade nur dasjenige Maaß derselben verlangen zu können, dessen +wir werth sind, und diese Einschränkung des Glückseligkeitstriebes ist +unabhängig von aller religiösen Belehrung selbst der ununterrichtetsten +Menschheit tief eingeprägt, der Grund aller Beurtheilung über die +Zweckmäßigkeit der menschlichen Schicksale, und jenes eben unter dem +unbelehrtesten Theile der Menschheit am meisten ausgebreiteten +Vorurtheils, daß der ein vorzüglich böser Mensch seyn müsse, den +vorzüglich traurige Schicksale treffen. + +Dieses Verlangen aber ist so wenig weder _müßig_, d. i. ein solches, +dessen Befriedigung wir zwar gerne sehen, bei dessen Nichtbefriedigung +wir uns aber auch zur Ruhe weisen lassen würden, noch unberechtigt, daß +vielmehr das Moralgesetz _das Recht in uns_ zur Bedingung _des Rechts +außer uns_ macht: (das heißt nicht soviel, als ob es nur unter der +Bedingung Gehorsam von uns verlange, wenn wir die demselben angemessene +Glückseligkeit erwarten dürfen [denn, es gebietet ohne alle Bedingung], +sondern, daß es uns alle Glückseligkeit nur als Bedingung unsers +Gehorsams möglich darstellt; das Gebot nemlich ist das unbedingte, die +Glückseligkeit aber das dadurch bedingte:) und dies thut es dadurch, +indem es unsre Handlungen dem Princip der Allgemeingültigkeit +unterzuordnen befiehlt; da _allgemeines Gelten_ (nicht blos Gültigkeit) +_des Moralgesetzes_ und _dem Grade der Moralität jedes vernünftigen +Wesens völlig angemessene Glückseligkeit_ identische Begriffe sind. Wenn +nun die Regel des Rechts nie allgemeingeltend werden weder würde noch +könnte, so bliebe zwar darum immer jene Forderung der Causalität des +Moralgesetzes zur Hervorbringung des Rechts in uns, als Factum da, aber +es wäre schlechterdings unmöglich, daß sie _in concreto_, in einer Natur +wie die unsrige, erfüllt werden könnte. Denn sobald wir bei einer +moralischen Handlung uns nur fragten: was mache ich doch? so müßte unsre +theoretische Vernunft uns antworten: ich ringe, etwas schlechthin +unmögliches möglich zu machen, ich laufe nach einer Schimäre, ich handle +offenbar unvernünftig; und sobald wir wieder auf die Stimme des Gesetzes +hörten, müßten wir urtheilen: ich denke offenbar unvernünftig, indem ich +dasjenige, was mir schlechthin als Princip aller meiner Handlungen +aufgestellt ist, für unmöglich erkläre. Folglich wäre in diesem +Zustande, so fortdauernd auch die Forderung des Moralgesetzes, eine +Causalität in uns zu haben, bliebe, eine fortgesetzte Erfüllung +desselben nach Regeln schlechterdings unmöglich; sondern unser +Ungehorsam oder Gehorsam hinge davon ab, ob eben der Ausspruch der +theoretischen, oder der der practischen Vernunft das Übergewicht in +unserm Gemüthe hätte (wobei jedoch im letztern Falle offenbar die +theoretischgeleugnete Möglichkeit des Endzwecks des Moralgesetzes +stillschweigend angenommen, und durch unsre Handlung anerkannt würde); +worüber wir, nach aufgehobner Machtgewalt des practischen Vermögens über +das theoretische nichts bestimmen könnten, folglich weder freie, noch +moralische, noch der Imputation fähige Wesen, sondern wieder ein Spiel +des Zufalls, oder eine durch Naturgesetze bestimmte Maschine würden. +Theologie also ist, auf diese Grundsätze gebaut, in Concreto betrachtet +nie bloße Wissenschaft, sondern wird ganz unmittelbar in ihrer +Entstehung schon dadurch Religion, indem sie allein, durch +Aufhebung[TN4] des Widerspruchs zwischen unsrer theoretischen und unsrer +practischen Vernunft, eine fortgesetzte Causalität des Moralgesetzes in +uns möglich macht. + +Und dies zeigt denn auch, welches wir blos im Vorbeigehn erinnern, das +eigentliche Moment des moralischen Beweises für das Daseyn Gottes. Wie +man aus theoretisch anerkannten Wahrheiten practische Folgerungen +herleiten könne, welche dann eben den Grad der Gewißheit haben, als die +Wahrheiten, auf welche sie sich gründen, wie z. B. aus unsrer _a priori_ +theoretisch erwiesenen Abhängigkeit von Gott die Pflicht folgen werde, +sich gegen ihn dieser Abhängigkeit gemäß zu betragen, hat man immer +leicht einsehen zu können geglaubt, weil man sich an diesen Gang der +Folgerung gewöhnt hatte, da sie doch eigentlich gar nicht begreiflich +ist, weil sie nicht richtig ist, indem der theoretischen Vernunft keine +Machtgewalt über die practische zugeschrieben werden kann. Umgekehrt +aber können aus einem practischen Gebote, das schlechthin _a priori_ +ist, und sich auf keine theoretischen Sätze, als seine Prämissen, +gründet, theoretische Sätze abgeleitet werden, weil der practischen +Vernunft allerdings eine Machtgewalt über die theoretische, doch gemäß +den eignen Gesetzen derselben, zuzuschreiben ist. Es ist also ganz der +umgekehrte Gang der Folgerung, und hat man sie je misverstanden, so ist +es blos daher gekommen, weil man sich das Moralgesetz nicht als +schlechthin _a priori_, und die Causalität desselben nicht als +schlechthin (nicht theoretisch, aber practisch) nothwendig dachte. + +Der Widerspruch zwischen theoretischer und practischer Vernunft ist nun +gehoben, und die Handhabung des Rechts ist einem Wesen übertragen +worden, in welchem die Regel desselben nicht blos _allgemeingültig_, +sondern _allgemeingeltend_ ist, der also das Recht auch außer uns uns +zusichern kann. -- Sie ist allgemeingeltend für die Natur, die nicht +moralisch ist, aber auf die Glückseligkeit moralischer Wesen Einfluß +hat. Insofern auf diese Glückseligkeit auch andrer moralischen Wesen +Betragen einfließt, lassen auch diese sich betrachten als Natur. In +dieser Rücksicht ist Gott der Bestimmer der durch die Causalität ihres +Willens in der Natur hervorgebrachten Wirkungen, aber nicht ihres +Willens selbst. + +Moralische Wesen aber, _als solche_, d. i. in Absicht ihres Willens, +können nicht so durch den Willen des allgemeinen Gesetzgebers bestimmt +werden, wie die unmoralische Natur, denn sonst hörten sie auf es zu +seyn, und die Bestimmung der erstem durch diesen Willen muß, wenn sich +ihre Möglichkeit zeigen sollte, ganz etwas anderes seyn, als die der +letztern. Die letztere kann nie selbst moralisch werden, sondern mir in +Übereinstimmung mit den moralischen Ideen eines vernünftigen Wesens +gesetzt werden; die erstem sollen frei, und blos durch sich erste +Ursachen moralischer Bestimmungen seyn. In Absicht der letztern ist also +Gott nicht eigentlich Gesetzgeber, sondern Beweger, Bestimmer; sie ist +bloßes Instrument, und der moralisch handelnde blos Er. + +Moralische Wesen sind aber, nicht nur insofern sie nach Naturgesetzen +_thätig_, sondern auch insofern sie nach denselben _leidend_ sind, +Theile der Natur, und als solche Gegenstand der Bestimmung der Natur +nach moralischen Ideen, insofern durch dieselbe ihnen der gebührende +Grad der Glückseligkeit zugemessen wird, und als solche sind sie völlig +in der moralischen Ordnung, wenn der Grad ihrer Glückseligkeit dem Grade +ihrer sittlichen Vollkommenheit völlig angemessen ist. + +Dadurch nun kommen wir zuerst, daß ich mich so ausdrücke, in +Correspondenz mit Gott. Wir sind genöthigt bei allen unsern +Entschließungen auf ihn aufzusehen, als den, der den moralischen Werth +derselben allein und genau kennt, da er nach ihnen unsre Schicksale zu +bestimmen hat, und dessen Billigung oder Misbilligung das einzig +richtige Unheil über dieselben ist. Unsre Furcht, unsre Hoffnung, alle +unsre Erwartungen beziehen sich auf ihn: nur in seinem Begriffe von uns +finden wir unsern wahren Werth. Die heilige Ehrfurcht vor Gott, die +dadurch nothwendig in uns entstehen muß, verbunden mit der Begierde der +nur von ihm zu erwartenden Glückseligkeit, bestimmet nicht unser oberes +Begehrungsvermögen, das Recht überhaupt zu wollen, (das kann sie nie, da +sie selbst auf die schon geschehene Bestimmung desselben sich gründet) +sondern unsern empirisch-bestimmbaren Willen, dasselbe wirklich in uns +anhaltend und fortgesetzt hervorzubringen. Hier ist also schon +Religion, gegründet auf die Idee von Gott, als Bestimmer der Natur nach +moralischen Zwecken, und in uns auf die Begierde der Glückseligkeit, +welche aber gar nicht etwa unsre Verbindlichkeit zur Tugend, sondern nur +unsre Begierde, dieser Verbindlichkeit Genüge zu thun, vermehrt, und +verstärkert. + +Nun läßt aber ferner das allgemeine Gelten des göttlichen Willens für +uns als _passive_ Wesen, uns auf die Allgemeingültigkeit desselben für +uns auch als active Wesen schließen. Gott richtet uns nach einem +Gesetze, das ihm nicht anders, als durch _seine_ Vernunft gegeben seyn +kann, folglich nach seinem durch das Moralgesetz bestimmten Willen. +Seinem Urtheile also liegt sein _Wille, als allgemeingeltendes Gesetz_ +für vernünftige Wesen, auch insofern sie activ sind, zum Grunde, indem +ihre Übereinstimmung mit demselben der Maaßstab ist, nach welchem ihnen, +als passiven, ihr Antheil an der Glückseligkeit zugemessen wird. Die +Anwendbarkeit dieses Maaßstabes erhellet sogleich daraus, weil die +Vernunft ihr selbst nie widersprechen kann, sondern in allen +vernünftigen Wesen eben dasselbe aussagen, folglich der durch das +Moralgesetz bestimmte Wille Gottes völlig gleichlautend mit dem uns +durch eben dieselbe Vernunft gegebnen Gesetze seyn muß. Es ist nach +diesem für die _Legalität_ unsrer Handlungen völlig gleichgültig, ob +wir sie dem Vernunftgesetze darum gemäß einrichten, weil unsre Vernunft +gebietet; oder darum, weil Gott das will, was unsre Vernunft fordert: ob +wir unsre Verbindlichkeit vom bloßen Gebote der Vernunft, oder ob wir +sie vom Willen Gottes herleiten: -- ob es aber für die _Moralität_ +derselben völlig gleichgültig sey, ist dadurch noch nicht klar, und +bedarf einer weitern Untersuchung. + +_Unsre Verbindlichkeit vom Willen Gottes ableiten_, heißt, seinen +Willen, _als solchen_, für unser Gesetz anerkennen; sich darum zur +Heiligkeit verbunden erachten, weil Er sie von uns fordert. Es ist also +dann nicht blos von einer Vollbringung des Willens Gottes, der Materie +des Wollens nach, sondern von einer auf die Form desselben gegründeten +Verbindlichkeit die Rede; -- wir handeln dem Gesetze der Vernunft gemäß, +weil es _Gottes_ Gesetz ist. + +Hierbei entstehen folgende zwei Fragen: Giebt es eine Verbindlichkeit, +dem Willen Gottes, als solchem, zu gehorchen, und worauf könnte sich +dieselbe gründen? und dann: Wie erkennen wir das Gesetz der Vernunft in +uns als Gesetz Gottes? Wir gehen an die Beantwortung der ersten. + +Schon der Begriff von Gott wird uns blos durch unsre Vernunft gegeben, +und blos durch sie, insofern sie _a priori_ gebietend ist, realisirt, +und es ist schlechterdings keine andre Art gedenkbar, auf welche wir zu +diesem Begriffe kommen könnten. Ferner verbindet uns die Vernunft ihrem +Gesetze zu gehorchen, ohne Rückweisung an einen Gesetzgeber über sie, so +daß sie selbst verwirrt und schlechterdings vernichtet wird, und aufhört +Vernunft zu seyn, wenn man annimmt, daß noch etwas anderes ihr gebiete, +als sie sich selbst. Stellt sie uns nun den Willen Gottes als völlig +gleichlautend mit ihrem Gesetze dar, so verbindet sie uns freilich +mittelbar, auch diesem zu gehorchen; aber diese Verbindlichkeit gründet +sich auf nichts anders, als auf die Übereinstimmung desselben mit ihrem +eignen Gesetze, und es ist kein Gehorsam gegen Gott möglich, ohne aus +Gehorsam gegen die Vernunft. Hieraus erhellet nun vors erste zwar +soviel, daß es völlig gleich auch für die _Moralität_ unsrer Handlungen +ist, ob wir uns zu etwas verbunden erachten, darum, weil es unsre +Vernunft befiehlt, oder darum, weil es Gott befiehlt; aber es läßt sich +daraus noch gar nicht einsehen, wozu uns die letztere Vorstellung dienen +soll, da ihre Wirksamkeit die Wirksamkeit der erstern schon voraussetzt, +da das Gemüth schon bestimmt seyn muß, der Vernunft gehorchen zu wollen, +ehe der Wille, Gott zu gehorchen, möglich ist; da es mithin scheint, daß +die letztere Vorstellung uns weder allgemeiner noch stärker bestimmen +könne, als diejenige, von der sie abhängt, und durch die sie erst +möglich wird. Gesetzt aber, es ließe sich zeigen, daß sie unter gewissen +Bedingungen wirklich unsre Willensbestimmung erweitere, so ist vorher +doch noch auszumachen, ob eine Verbindlichkeit sich ihrer überhaupt zu +bedienen statt finde: und da folgt denn unmittelbar aus dem obigen, daß, +obgleich die Vernunft uns verbindet, den Willen Gottes seinem Inhalte +nach (_voluntati ejus materialiter spectatae_) zu gehorchen, weil dieser +mit dem Vernunftgesetze völlig gleichlautend ist, sie doch unmittelbar +keinen Gehorsam fordert, als den für ihr Gesetz, aus keinem andern +Grunde, als weil es ihr Gesetz ist; daß sie folglich, da nur +unmittelbare practische Gesetze der Vernunft verbindend sind, zu keinem +Gehorsam gegen den Willen Gottes, als solchen, (_voluntatem ejus +formaliter spectatam_) verbinde. Die practische Vernunft enthält mithin +kein Gebot, uns den Willen Gottes, als solchen, gesetzlich für uns zu +denken, sondern blos eine Erlaubniß; und sollten wir _a posteriori_ +finden, daß diese Vorstellung uns stärker bestimme, so kann die Klugheit +anrathen, uns derselben zu bedienen, aber Pflicht kann der Gebrauch +dieser Vorstellung nie seyn. Zur Religion also, d. i. zur Anerkennung +Gottes, als moralischen Gesetzgebers, findet keine Verbindlichkeit +statt; um so weniger, da, so nothwendig es auch ist, die Existenz Gottes +und die Unsterblichkeit unsrer Seele anzunehmen, weil ohne diese +Annahme die geforderte Causalität des Moralgesetzes in uns gar nicht +möglich ist, und diese Nothwendigkeit eben so allgemein gilt, als das +Moralgesetz selbst, wir doch nicht einmal sagen können, wir seyen +_verbunden_ diese Sätze anzunehmen, weil Verbindlichkeit nur vom +Practischen gilt. In wie weit aber die Vorstellung von Gott, als +Gesetzgeber durch dieses Gesetz in uns, gelte, hängt von der Ausbreitung +ihres Einflusses auf die Willensbestimmung, und diese hinwiederum von +den Bedingungen ab, unter welchen vernünftige Wesen durch sie bestimmt +werden können. Könnte nemlich gezeigt werden, daß diese Vorstellung +nöthig sey, um dem Gebote der Vernunft überhaupt Gesetzeskraft zu geben +(wovon aber das Gegentheil gezeigt worden ist), so würde sie für alle +vernünftige Wesen gelten; kann gezeigt werden, daß sie in allen +_endlichen_ vernünftigen Wesen die Willensbestimmung erleichtert, so ist +sie gemeingültig für diese; sind die Bedingungen, unter denen sie diese +Bestimmung erleichtert und erweitert, nur von der menschlichen Natur +gedenkbar, so gilt sie, falls sie in allgemeinen Eigenschaften derselben +liegen, für alle, oder wenn sie in besondern Eigenschaften derselben +liegen, nur für einige Menschen. + +Die Bestimmung des Willens, dem Gesetze Gottes überhaupt zu gehorchen, +kann nur durch das Gesetz der practischen Vernunft geschehen, und ist +als bleibender und daurender Entschluß des Gemüths vorauszusetzen. Nun +aber können einzelne Fälle der Anwendung des Gesetzes gedacht werden, in +denen die bloße Vernunft nicht Kraft genug haben würde, den Willen zu +bestimmen, sondern zu Verstärkung ihrer Wirksamkeit noch die Vorstellung +bedarf, daß eine gewisse Handlung durch Gott geboten sey. Diese +Unzulänglichkeit des Vernunftgebotes, als solches, kann keinen ändern +Grund haben, als Verminderung unsrer Achtung gegen die Vernunft in +diesem besondern Falle; und diese Achtung kann durch nichts anderes +vermindert worden seyn, als durch ein derselben widerstreitendes +Naturgesetz, das unsre Neigung bestimmt, und welches mit jenem der +Vernunft, das unser oberes Begehrungsvermögen bestimmt, _in einem und +ebendemselben Subjecte!_ nemlich _in uns_ erscheint, und mithin, wenn +die Würde des Gesetzes blos nach der des gesetzgebenden Subjects +bestimmt wird, von einerlei Range und Werthe mit jenem zu seyn[TN5] +scheinen könnte. Hier noch ganz davon abstrahirt, daß wir in einem +solchen Falle uns täuschen, daß wir die Stimme der Pflicht vor dem +Schreien der Neigung nicht hören, sondern uns in der Lage zu seyn dünken +könnten, wo wir unter bloßen Naturgesetzen stehen; sondern +vorausgesetzt, daß wir die Anforderungen beider Gesetze und ihre Grenze +richtig unterscheiden, und unwidersprechlich erkennen, was unsre Pflicht +in diesem Falle sey, so kann es doch leicht geschehen, daß wir uns +entschließen, nur hier dies einemal eine Ausnahme von der allgemeinen +Regel zu machen, nur dies einemal wider den klaren Ausspruch der +Vernunft zu handeln, weil wir dabei niemanden verantwortlich zu seyn +glauben, als uns selbst, und weil wir meinen, es sey unsre Sache, ob wir +vernünftig oder unvernünftig handeln wollen; es verschlage niemanden +etwas, als uns selbst, wenn wir uns dem Nachtheile, der freilich daraus +für uns entstehen müsse, wenn ein moralischer Richter unsrer Handlungen +sey, unterwerfen, durch welche Strafe unser Ungehorsam gleichsam +abgebüßt zu werden scheint; wir sündigten auf eigne Gefahr. Ein solcher +Mangel an Achtung für die Vernunft gründet sich mithin auf Mangel der +Achtung gegen uns selbst, welche wir bei uns wol verantworten zu können +glauben. Erscheint uns aber die in diesem Falle eintretende Pflicht als +von Gott geboten, oder, welches eben das ist, erscheint das Gesetz der +Vernunft durchgängig und in allen seinen Anwendungen als Gesetz Gottes, +so erscheint es in einem Wesen, in Absicht dessen es nicht in unserm +Belieben steht, ob wir es achten, oder ihm die gebührende Achtung +versagen wollen; wir machen bei jedem wissentlichen Ungehorsame gegen +dasselbe nicht etwa nur eine Ausnahme von der Regel, sondern wir +verleugnen geradezu die Vernunft überhaupt; wir sündigen nicht blos +gegen eine von derselben abgeleitete Regel, sondern gegen ihr erstes +Gebot; wir sind nun, die Verantwortlichkeit zur Strafe, die wir +allenfalls auf uns selbst nehmen könnten, abgerechnet, einem Wesen, +dessen bloßer Gedanke uns die tiefste Ehrfurcht einprägen muß, und +welches nicht zu verehren der höchste Unsinn ist, auch noch für +Verweigerung der ihm schuldigen Ehrfurcht verantwortlich, welche durch +keine Strafe abzubüßen ist. + +Die Idee von Gott, als Gesetzgeber durchs Moralgesetz in uns, gründet +sich also auf eine Entäußerung des unsrigen, auf Übertragung eines +Subjectiven in ein Wesen außer uns, und diese Entäußerung ist das +eigentliche _Princip der Religion_, insofern sie zur Willensbestimmung +gebraucht werden soll. Sie kann nicht im eigentlichsten Sinne unsre +Achtung für das Moralgesetz überhaupt verstärken, weil alle Achtung für +Gott sich blos auf seine anerkannte Übereinstimmung mit diesem Gesetze, +und folglich auf Achtung für das Gesetz selbst gründet; aber sie kann +unsre Achtung für die Entscheidungen derselben in einzelnen Fällen, wo +sich ein starkes Gegengewicht der Neigung zeigt, vermehren; und so ist +es klar, wie, obgleich die Vernunft uns überhaupt erst bestimmen muß dem +Willen Gottes zu gehorchen, doch in einzelnen Fällen die Vorstellung +dieses uns hinwiederum bestimmen könne, der Vernunft zu gehorchen. + +Im Vorbeigehn ist noch zu erinnern, daß diese Achtung für Gott, und die +auf dieselbe gegründete Achtung für das Moralgesetz, als das seinige, +sich auch blos auf die Übereinstimmung desselben mit diesem Gesetze, +d. i. auf seine Heiligkeit gründen müsse, weil sie nur unter dieser +Bedingung Achtung für das Moralgesetz ist, die allein die Triebfeder +jeder rein moralischen Handlung seyn muß. Gründet sie sich etwa auf die +Begierde sich in seine Güte einzuschmeicheln, oder auf Furcht vor seiner +Gerechtigkeit, so läge unserm Gehorsame auch nicht einmal Achtung für +Gott, sondern Selbstsucht zu Grunde. + +Der Pflicht, widerstreitende Neigungen sind wol in allen endlichen Wesen +anzunehmen, denn das ist eben der Begriff des Endlichen in der Moral, +daß es noch durch andere Gesetze, als durch das Moralgesetz, d. i. durch +die Gesetze seiner Natur bestimmt werde; und warum Naturgesetze unter +irgend einer Bedingung, für Naturwesen, auf welch einer erhabnen Stuffe +sie auch stehen mögen, stets und immer mit dem Moralgesetze +zusammenstimmen sollten, läßt sich kein Grund angeben; aber es läßt sich +gar nicht bestimmen, in wie weit, und warum nothwendig dieser +Widerstreit der Neigung gegen das Gesetz die Achtung für dasselbe, als +bloßes Vernunftgesetz, so schwächen solle, daß es, um thätig zu wirken, +noch durch die Idee einer göttlichen Gesetzgebung geheiligt werden +müsse; und wir können uns nicht einbrechen, für jedes vernünftige Wesen, +welches, nicht weil die Neigung in ihm schwächer ist, in welchem Falle +es kein Verdienst haben würde, sondern weil die Achtung für die Vernunft +in ihm stärker ist, dieser Vorstellung zur Willensbestimmung nicht +bedarf, eine weit größere Verehrung zu fühlen, als gegen dasjenige, +welches ihrer bedarf. Es läßt sich also der Religion, insofern sie nicht +bloßer Glaube an die Postulate der practischen Vernunft ist, sondern als +Moment der Willensbestimmung gebraucht werden soll, auch nicht einmal +für Menschen subjective Allgemeingültigkeit (denn nur von dergleichen +kann hier die Rede seyn) zusichern; ob wir gleich auch von der ändern +Seite nicht beweisen können, daß endlichen Wesen überhaupt, oder daß +insbesondere Menschen in diesem Erdenleben eine Tugend möglich sey, die +dieses Moments gänzlich entbehren könne. + +Diese Übertragung der gesetzgebenden Autorität an Gott nun gründet sich +laut obigem darauf, daß ihm durch seine eigne Vernunft ein Gesetz +gegeben seyn muß, welches für uns gültig ist, weil er uns darnach +richtet, und welches mit dem uns durch unsre eigne Vernunft gegebnen, +wornach wir handeln sollen, völlig gleichlautend seyn muß. Hier werden +also zwei an sich von einander gänzlich unabhängige Gesetze, die blos in +ihrem Princip, der reinen practischen Vernunft, zusammenkommen, beide +_für uns_ gültig gedacht, ganz gleichlautend in Absicht ihres Inhalts, +blos in Absicht der Subjecte verschieden, in denen sie[TN6] sich +befinden. Wir können jetzt bei jeder Forderung des Sittengesetzes in uns +sicher schließen, daß eine gleichlautende Forderung in Gott an uns +ergehe, daß also das Gebot des Gesetzes in uns auch Gebot Gottes sey +_der Materie_ nach: aber wir können noch nicht sagen, das Gebot des +Gesetzes in uns, sey schon _als solches_, mithin _der Form_ nach, Gebot +Gottes. Um das letztere annehmen zu dürfen, müssen wir einen Grund +haben, das Sittengesetz in uns als abhängig von dem Sittengesetze in +Gott für uns, zu betrachten, d. i. den Willen Gottes als die Ursache +desselben anzunehmen. + +Nun scheint es zwar ganz einerlei zu seyn, ob wir die Befehle unsrer +Vernunft, als völlig gleichlautend mit dem Befehle Gottes an uns, oder +ob wir sie selbst unmittelbar als Befehle Gottes ansehen; aber theils +wird durch das letztere der Begriff der Gesetzgebung erst völlig +ergänzt, theils aber und vorzüglich muß nothwendig beim Widerstreite der +Neigung gegen die Pflicht die letztere Vorstellung dem Gebote der +Vernunft ein neues Gewicht hinzufügen. + +Den Willen Gottes als Ursache des Sittengesetzes in uns annehmen, kann +zweierlei heißen, nemlich daß der Wille Gottes entweder Ursache vom +_Inhalte_ des Sittengesetzes, oder daß er es nur von _der Existenz des +Sittengesetzes in uns_ sey. Daß das erstere schlechterdings nicht +anzunehmen sey, ist schon aus dem obigen klar, denn dadurch würde +Heteronomie der Vernunft eingeführt, und das Recht einer unbedingten +Willkühr unterworfen, das heißt, es gäbe gar kein Recht. Ob das zweite +gedenkbar sey, und ob sich ein vernünftiger Grund dafür finde, bedarf +einer weitern Untersuchung. + +Die Frage also, um deren Beantwortung, es jetzt zu thun ist, ist diese: +Finden wir irgend einen Grund, Gott als die Ursache der Existenz des +Moralgesetzes in uns anzusehen? oder als Aufgabe ausgedrückt: wir haben +ein Princip zu suchen, aus welchem Gottes Wille, als Grund der Existenz +des Moralgesetzes in uns erkannt werde. Daß das Sittengesetz in uns das +Gesetz Gottes an uns enthalte, und materialiter sein Gesetz sey, ist aus +dem obigen klar: ob es auch der Form nach sein Gesetz, d. i. durch ihn +und als das seinige promulgirt sey, als wodurch der Begriff der +Gesetzgebung vollständig gemacht wird, davon ist jetzt die Frage, welche +mithin auch so ausgedrückt werden kann: hat Gott sein Gesetz an uns +wirklich promulgirt? können wir ein Factum aufweisen, das sich als eine +dergleichen Promulgation bestätigt? + +Würde diese Frage in theoretischer Absicht, blos um unsre Erkenntniß zu +erweitern, erhoben, so könnten wir uns auch ohne Antwort auf dieselbe +begnügen, und schon _a priori_ (vor ihrer Beantwortung) sicher seyn, daß +eine zu dieser Absicht befriedigende Antwort gar nicht möglich sey, +indem nach der Ursache eines Übernatürlichen, nemlich des Moralgesetzes +in uns gefragt, mithin die Categorie der Causalität auf ein Numen +angewendet wird. Da sie aber in practischer Absicht zur Erweiterung der +Willensbestimmung gethan wird, so können wir theils sie nicht so +geradezu abweisen, theils bescheiden wir uns schon zum voraus, daß auch +eine nur subjectiv, d. i. für unsre Denkgesetze, gültige Antwort uns +befriedigen werde. + + +§. 4. + +_Eintheilung der Religion überhaupt, in die natürliche und +geoffenbarte._ + +In der _allgemeinsten_ Bedeutung wird Theologie Religion, wenn die um +unsrer Willensbestimmung durch das Gesetz der Vernunft angenommenen +Sätze practisch auf uns wirken. Diese Wirkung geschieht _entweder_ auf +unser ganzes Vermögen, zur Hervorbringung der Harmonie in desselben +verschiedenen Functionen, indem die theoretische und practische Vernunft +in Übereinstimmung gesetzt, und die postulirte Causalität der letztern +in uns möglich gemacht wird. Hierdurch erst wird Einheit in den Menschen +gebracht, und alle Functionen seines Vermögens auf einen einzigen +Endzweck hingeleitet. _Oder_ sie geschieht insbesondre, nemlich negativ, +auf unser Empfindungsvermögen, indem für das höchste Ideal aller +Vollkommenheit tiefe Ehrfurcht, und für den einzig richtigen Beurtheiler +unsrer Moralität, und gerechten Bestimmer unsrer Schicksale nach +derselben, Vertrauen, heilige Scheu, Dankbarkeit gewirkt wird. Diese +Empfindungen sollen nicht eigentlich den Willen bestimmen; aber sie +sollen die Wirksamkeit der schon geschehenen Bestimmung vermehren. Man +würde aber nicht wohl thun, auf eine unbegrenzte Erhöhung dieser +Empfindungen, besonders insofern sie sich auf den Begriff Gottes als +unsers moralischen Richters gründen,(und welche zusammen das ausmachen, +was man _Frömmigkeit_ nennt) hinzuarbeiten, weil dem eigentlichen +Momente aller Moralität, das was recht ist schlechthin darum zu wollen, +_weil_ es recht ist, dadurch leicht Abbruch geschehen könnte. _Oder_ +endlich sie geschieht unmittelbar auf unsern Willen, durch das dem +Gewichte des Gebots hinzugefügte Moment, daß es Gebot Gottes sey; und +dadurch entsteht Religion in der _eigentlichsten_ Bedeutung. + +Daß das Sittengesetz in uns seinem Inhalte nach als Gesetz Gottes in uns +anzunehmen sey, ist schon aus dem Begriffe Gottes, als unabhängigen +Executors des Vernunftgesetzes überhaupt, klar. Ob wir einen Grund +haben, es auch seiner Form nach dafür anzunehmen, ist die jetzt zu +untersuchende Frage. Da hierbei gar nicht vom Gesetze an sich die Rede +ist, als welches wir in uns haben, sondern vom Urheber des Gesetzes; so +können wir im Begriffe der göttlichen Gesetzgebung von dem Inhalte +(_materia_) derselben hier gänzlich abstrahiren, und haben nur auf ihre +Form zu sehen. Die gegenwärtige Aufgabe ist also die: ein Princip zu +suchen, aus welchem Gott als moralischer Gesetzgeber erkannt werde; oder +es wird gefragt: hat sich Gott uns als moralischer Gesetzgeber +angekündigt, und _wie_ hat er's? + +Dies läßt sich auf zweierlei Art als möglich denken, nemlich daß es +entweder _in uns_, als moralischen Wesen, in unsrer vernünftigen Natur; +oder _außer derselben_ geschehen sey. Nun liegt in unsrer Vernunft, +insofern sie rein _a priori_ gesetzgebend ist, nichts, das uns +berechtigte, dies anzunehmen: wir müssen uns also nach etwas außer ihr +umsehen, welches uns wieder an sie zurückweise, um nun aus ihren +Gesetzen mehr schließen zu können, als wozu diese allein uns +berechtigen: oder wir müssen es ganz aufgeben, aus diesem Princip Gott +als Gesetzgeber zu erkennen. Außer unsrer vernünftigen Natur ist das, +was uns zur Betrachtung und Erkenntniß vorliegt, die Sinnenwelt. In +dieser finden wir allenthalben Ordnung und Zweckmäßigkeit; alles leitet +uns auf eine Entstehung derselben nach Begriffen eines vernünftigen +Wesens. Aber zu allen den Zwecken, auf welche wir durch ihre Betrachtung +geführt werden, muß unsre Vernunft einen letzten, einen Endzweck, als +das Unbedingte zu dem Bedingten, suchen. Alles aber in unsrer Erkenntniß +ist bedingt, außer dem durch die practische Vernunft uns aufgestellten +Zwecke des höchsten Gutes, welcher schlechthin und unbedingt geboten +wird. Dieser allein also ist fähig der gesuchte Endzweck zu seyn; und +wir sind durch die subjective Beschaffenheit unsrer Natur gedrungen, ihn +dafür anzuerkennen. Kein Wesen konnte diesen Endzweck haben, als +dasjenige, dessen practisches Vermögen blos durch das Moralgesetz +bestimmt wird; und keins die Natur demselben anpassen, als dasjenige, +das die Naturgesetze durch sich selbst bestimmt. Dieses Wesen ist Gott. +Gott ist also _Weltschöpfer_. Kein Wesen ist fähig Object dieses +Endzwecks zu seyn, als nur moralische Wesen, weil diese allein des +höchsten Gutes fähig sind. Wir selbst also sind als moralische Wesen +(objetiv) Endzweck der Schöpfung. Wir sind aber, als sinnliche, d. i. +als solche Wesen, die unter den Naturgesetzen stehen, auch Theile der +Schöpfung, und die ganze Einrichtung unsrer Natur, insofern sie von +diesen Gesetzen abhängt, ist Werk des Schöpfers, d. i. des Bestimmers +der Naturgesetze durch seine moralische Natur. Nun hängt es zwar theils +offenbar nicht von der Natur ab, daß die Vernunft in uns eben so, und +nicht anders spricht; theils würde die Frage, ob es von ihr abhänge, daß +_wir_ eben moralische Wesen sind, durchaus dialectisch seyn. Denn +erstens dächten wir uns da den Begriff der Moralität aus uns weg, und +nähmen dennoch an, daß wir dann noch _wir_ seyn würden, d. i. unsre +Identität beibehalten haben würden, welches sich nicht annehmen läßt; +zweitens geht sie auf objective Behauptungen im Felde des Übersinnlichen +aus, in welchem wir nichts objectiv behaupten dürfen[15]. Da es aber +_für uns_ ganz einerlei ist, ob wir uns des Gebots des Moralgesetzes in +uns nicht _bewußt_ sind, oder ob wir überhaupt keine moralischen Wesen +sind; da ferner unser Selbstbewußtseyn ganz unter Naturgesetzen steht: +so folgt daraus sehr richtig, daß es von der Einrichtung der sinnlichen +Natur endlicher Wesen herkomme, daß sie sich des Moralgesetzes in ihnen +_bewußt sind_; und wir dürfen, wenn wir uns vorher nur richtig bestimmt +haben, hinzusetzen: daß sie moralische Wesen _sind_. Da nun Gott der +Urheber dieser Einrichtung ist, so ist die Ankündigung des Moralgesetzes +in uns durch das Selbstbewußtseyn, zu betrachten als Seine Ankündigung, +und der Endzweck, den uns dasselbe aufstellt, als Sein Endzweck, den er +bei unsrer Hervorbringung hatte. So wie wir ihn also für den Schöpfer +unsrer Natur erkennen, müssen wir ihn auch für unsern moralischen +Gesetzgeber anerkennen; weil nur durch eben, eine solche Einrichtung uns +Bewußtseyn des Moralgesetzes in uns, möglich war. Diese Ankündigung +Gottes selbst geschieht nun durch das Übernatürliche in uns; und es darf +uns nicht irren, daß wir, um das zu erkennen, einen Begriff außer +demselben, nemlich den der Natur, zu Hülfe nehmen mußten. Denn theils +war es die Vernunft, die uns das, ohne welches jener Begriff uns zu +unsrer Absicht gar nicht hätte dienen können, den Begriff des möglichen +Endzwecks, hergab, und dadurch erst die Erkenntniß Gottes als Schöpfers +möglich machte; theils hätte auch diese Erkenntniß uns Gott noch gar +nicht als Gesetzgeber darstellen können, ohne das Moralgesetz in uns, +dessen Daseyn erst die gesuchte Ankündigung Gottes ist. + +Die zweite uns gedenkbare Art, wie sich Gott als moralischen Gesetzgeber +ankündigen konnte, war _außer_ dem Übernatürlichen in uns, also, in der +_Sinnenwelt_, da wir außer diesen beiden kein drittes Objekt haben. Da +wir aber, weder aus dem Begriffe der Welt überhaupt, noch aus irgend +einem Gegenstande oder Vorfalle in derselben insbesondre, mittelst der +Naturbegriffe, welche die einzigen auf die Sinnenwelt anwendbaren sind, +auf etwas übernatürliches schließen können; dem Begriffe einer +Ankündigung Gottes als moralischen Gesetzgeber aber etwas +übernatürliches zum Grunde liegt: so müßte dies durch ein Faktum in der +Sinnenwelt geschehen, dessen Kausalität wir _alsbald_, folglich ohne +erst zu schließen, in ein übernatürliches Wesen setzten, und dessen +Zweck, es sey eine Ankündigung Gottes, als moralischen Gesetzgebers, wir +_sogleich_, d. i. unmittelbar durch Wahrnehmung erkennten; wenn dieser +Fall überhaupt möglich seyn soll. + +Diese Untersuchung stellt nun vorläufig zwei Principien der Religion, +insofern diese sich auf Anerkennung einer formalen Gesetzgebung Gottes +gründet, dar; deren eines das Princip des Übernatürlichen _in uns_, das +andere das Princip eines Übernatürlichen _außer uns_ ist. Die +Möglichkeit des erstem ist schon gezeigt; die Möglichkeit des zweiten, +um welche es hier eigentlich zu thun ist, müssen wir weiter darthun. +Eine Religion, die sich auf das erste Princip gründet, können wir, da +sie den Begriff einer Natur überhaupt zu Hülfe nimmt, Naturreligion +nennen: und eine solche, der das zweite zum Grunde liegt, nennen wir, da +sie durch ein geheimnißvolles übernatürliches Mittel zu uns gelangen +soll, das ganz eigentlich zu dieser Absicht bestimmt ist, _geoffenbarte +Religion_. Subjektiv, als Habitus eines vernünftigen Geistes (als +Religiosität) betrachtet, können beide Religionen, da sie zwar +entgegengesetzte, aber nicht sich widersprechende Principien haben, sich +in einem Individuo gar wohl vereinigen, und eine einzige ausmachen. + +Ehe wir weiter gehen, müssen wir noch anmerken, daß, da hier blos von +einem Princip der Gesetzgebung ihrer Form nach die Rede gewesen, vom +Inhalte derselben aber gänzlich abstrahirt worden, die Untersuchung, +wohin nach diesen beiden verschiedenen Principien die Gesetzgebung ihrem +Inhalte nach (_legislatio materialiter spectata_) zu setzen sey, nicht +berührt werden konnte. Daß nach dem ersten Princip, welches, die +Ankündigung des Gesetzgebers in uns setzt, auch die Gesetzgebung selbst +in uns, nemlich in unsrer vernünftigen Natur zu suchen sey, ist sogleich +von selbst klar. Nach dem zweiten Princip aber sind wieder zwei Fälle +möglich: entweder die Ankündigung des Gesetzgebers außer uns verweist +uns an unsre vernünftige Natur zurück, und die ganze Offenbarung sagt, +in Worten ausgedruckt, nur soviel; Gott ist Gesetzgeber; das euch ins +Herz geschriebne Gesetz ist das Seinige; oder sie schreibt uns auf eben +dem Wege, auf dem sie Gott als Gesetzgeber bekannt macht, noch sein +Gesetz besonders vor. Nichts verhindert, daß in einer _in concreto_ +gegebnen Offenbarung nicht beides geschehen könne. + + Man hat seit Erscheinung der Kritik schon mehrmals die Frage + aufgeworfen: Wie ist geoffenbarte Religion möglich? -- eine Frage, + die sich zwar immer aufdrang, die aber erst, seitdem dieses Licht + den Pfad unsrer Untersuchungen beleuchtet, gehörig gestellt werden + konnte. Aber wie mir's scheint, hat man in allen Versuchen, die ich + wenigstens kenne, den Knoten mehr zerschnitten, als aufgelöst. Der + eine deducirt die Möglichkeit der Religion überhaupt richtig, + entwickelt ihren Inhalt, stellt ihre Kriterien fest; und gelangt + nun durch drei ungeheure Sprünge (1) indem er Religion in der + weitesten, und die in der engsten Bedeutung verwechselt, 2) indem + er natürliche und geoffenbarte Religion verwechselt, 3) indem er + geoffenbarte überhaupt und christliche verwechselt,) zu dem Satze: + völlig so eine Vernunftreligion ist die christliche. Ein andrer, + dem es sich freilich nicht verbergen konnte, daß diese noch etwas + mehr sey, setzt dieses Mehrere blos in größere Versinnlichung der + abstracten Ideen jener. Aber die Vernunft giebt _a priori_ gar kein + Gesetz, und kann kein's geben, über die Art, wie wir uns die durch + ihre Postulate realisirten Ideen vorstellen sollen. Jeder, auch der + schärfste Denker, meine ich, denkt sie sich, wenn er sie in + praktischer Absicht auf sich anwendet, mit einiger Beimischung von + Sinnlichkeit, und so geht es bis zu dem rohsinnlichsten Menschen in + unmerkbaren Abstufungen fort. Ganz rein von Sinnlichkeit ist _in + concreto_ keine Religion; denn die Religion überhaupt gründet sich + auf das Bedürfniß der Sinnlichkeit. Das Mehr oder Weniger aber + berechtigt zu keiner Eintheilung. Wo hören denn nach dieser + Vorstellungsart die Grenzen der Vernunftreligion auf, und wo gehen + die der geoffenbarten an? Es gäbe nach ihr so viele Religionen, als + es schriftliche oder mündliche Belehrungen über + Religionswahrheiten, als es überhaupt Subjekte gäbe, die an eine + Religion glaubten; und es ließe sich durch nichts, als durch das + Herkommen begreiflich machen, warum eben diese oder jene + Darstellung der Religionswahrheiten die autorisirteste seyn sollte; + und durch gar nichts, woher die Berufung auf eine übernatürliche + Autorität, käme, die wir als das charakteristische Merkmal aller + vorgeblichen Offenbarungen vorfinden. Diese Verirrung vom einzig + möglichen Wege einer Deduktion des Offenbarungsbegriffs kam blos + daher, daß man jene allbekannte Regel der Logik vernachlässigte: + Begriffe, die zu einer Einteilung berechtigen sollen, müssen unter + einem höhern Geschlechtsbegriffe enthalten, unter sich aber + specifisch verschieden seyn. Der Begriff der Religion überhaupt ist + Geschlechtsbegriff. Sollen Natur- und geoffenbarte Religion, als + unter ihm enthalten, specifisch verschieden seyn; so müssen sie es + entweder in Absicht ihres Inhalts, oder wenn dies, wie schon _a + priori_ zu vermuthen, nicht möglich ist, wenigstens in Absicht + ihrer Erkenntnißprincipien seyn; oder die ganze Eintheilung ist + leer, und wir müssen auf die Befugniß, eine geoffenbarte Religion + anzunehmen, gänzlich Verzicht thun. Der oben angezeigte Begriff ist + es denn auch, den der Sprachgebrauch von jeher mit dem Worte + _Offenbarung_ verknüpft hat. Alle Religionsstifter haben sich zum + Beweise der Wahrheit ihrer Lehren nicht auf die Beistimmung unsrer + Vernunft, noch auf theoretische Beweise, sondern auf eine + übernatürliche Autorität berufen, und den Glauben an diese, als den + einzigen rechtmäßigen Weg der Überzeugung, gefordert. + + +§. 5. + +_Formale Erörterung des Offenbarungsbegriffs, als Vorbereitung einer +materialen Erörterung desselben._ + +Wir kamen im vorigen §. von dem Begriffe der Religion aus auf den +Begriff einer möglichen Offenbarung, welche Religionsgrundsätze zu ihrem +Stoff haben könnte. Das wäre, wenn jene jetzt blos vorausgesetzte +Möglichkeit des Begriffs sich bestätigen sollte, der _materielle Ort_ +dieses Begriffs in unserm Verstände. Jetzt werden wir, nicht um +systematischer Nothwendigkeit willen, sondern zur Beförderung der +Deutlichkeit, ihn auch seiner _Form_ nach aufsuchen. + +Offenbarung ist der Form nach eine Art von _Bekanntmachung_, und alles, +was von dieser ihrer Gattung gilt, gilt auch von ihr. + +Der _innern_ Bedingungen aller Bekanntmachung sind zwei; nemlich, etwas +das bekannt gemacht wird, der _Stoff_, und dann, die Art, wie es +bekannt gemacht wird, die _Form_ der Bekanntmachung _Aeußere_ sind auch +zwei; ein Bekanntmachender, und einer, dem bekannt gemacht wird. Wir +gehen von den Innern aus. + +Das Bekanntgemachte wird nur dadurch ein Bekannt_gemachtes_, daß ich es +nicht schon vorher wußte. Wußte ich es schon, so macht mir der andre nur +das bekannt, daß er's auch wußte; und der Stoff der Bekanntmachung ist +dann ein andrer. Dinge, die jeder nothwendig weiß, können nicht bekannt +gemacht werden. _A priori_ mögliche, oder philosophische Erkenntnisse +werden entwickelt, der andre wird darauf geleitet; ich _zeige_ jemanden +einen Fehler in seiner Schlußfolge oder die Gleichheit zweier Triangel, +aber ich _mache_ sie ihm nicht _bekannt_: Erkenntnisse, die nur _a +posteriori_ möglich sind, historische, werden bekannt gemacht, -- aber +nicht _bewiesen_, weil man zuletzt doch auf etwas _a priori_ nicht +abzuleitendes, auf das Zeugniß der empirischen Sinnlichkeit, stößt. Sie +werden auf Autorität angenommen. Autorität ist das Zutrauen zu unsrer +richtigen Beobachtungsgabe, und unsrer Wahrhaftigkeit. -- Zwar können +auch _a priori_ mögliche Erkenntnisse auf Autorität angenommen werden, +wie z. B. der mechanische Künstler so viele mathematische Sätze ohne +Untersuchung und Beweis auf das Zeugniß andrer, und seiner eignen +Erfahrung von der Anwendbarkeit derselben, annimmt. Eine solche +Erkenntniß nun ist zwar an sich, ihrem Stoffe nach, philosophisch; ihrer +Form im Subjekte nach aber blos historisch. Sein Annehmen gründet sich +zuletzt auf das Zeugniß des innern Sinns desjenigen, der den Satz +untersuche, und wahr befunden hat. + + _Erste Folgerung._ Nur historische Erkenntnisse, die es wenigstens + der Form, oder auch wohl der Materie nach sind -- also nur + Wahrnehmungen können bekannt gemacht werden. -- Werden weiterhin + auf solche Wahrnehmungen Schlüsse gebaut, (comparative) allgemeine + Wahrheiten davon abgeleitet, so wird von da an nichts weiter + _bekannt gemacht_, sondern nur _gezeigt_. + +Können, um zum zweiten innern Merkmale der Bekanntmachung fortzugehen, +nur in der Form historischer Erkenntnisse Wahrnehmungen bekannt gemacht +werden, so sind sie, insofern sie das werden, nicht selbst Form, sondern +Stoff; sie müssen mithin der Receptivität gegeben werden. Dann aber, von +der äußern Bedingung eines bekanntmachenden abgesehen, wäre unsre ganze +empirische Erkenntniß bekannt gemacht, denn sie ist durchgängig gegeben. +Verursacht uns aber jemand eine Sinnenempfindung unmittelbar, so sagen +wir von der daher entstehenden Erkenntniß nicht, er mache sie uns +bekannt, sondern wir erkennen dann selbst. Giebt uns z. B. jemand eine +Rose zu riechen, so sagen wir nicht, er mache uns den Geruch der Rose +bekannt, d. h. er macht uns eben so wenig bekannt, daß überhaupt _uns_ +die Rose angenehm rieche, noch in welchem Grade; das läßt sich nur durch +unmittelbare Empfindung beurtheilen. Aber das dürften wir wohl sagen: er +habe _uns mit_ dem Gerüche der Rose bekannt gemacht, d. h. er habe in +unsrer Vorstellung unser Subjekt mit der Vorstellung eines gewissen +Experiments verbunden. Eigentliche Bekanntmachung findet nur dann statt, +wenn in unsrer Vorstellung nicht _unser_ Subjekt, sondern ein gewisses +anderes Subjekt mit dem Prädikate einer Wahrnehmung verknüpft wird. +Diese Verknüpfung selbst nun geschieht freilich wieder zu Folge einer +subjektiven Wahrnehmung; aber nicht diese Wahrnehmung unsers Subjekts, +sondern eine andre Wahrnehmung eines andern Subjekts ist Stoff des +bekanntgemachten. + + _Zweite Folgerung_, Die Wahrnehmung, welche bekannt gemacht wird, + ist nicht unmittelbar, sondern sie wird durch Wahrnehmung einer + Vorstellung von ihr gegeben. -- Diese eigentlich bekannt gemachte + Wahrnehmung nun kann durch eine lange Reihe von Gliedern gehen; + dann wird sie durch _Tradition_ fortgepflanzt. -- Der + Supernaturalist, der die Existenz Gottes nur durch Offenbarung + erkennbar annimmt, nimmt an: Gott sage uns, er selbst (Gott) nehme + seine Existenz wahr; nun müsse man doch seiner (Gottes) + Versicherung trauen, mithin u. s. w. -- welches ohne Zweifel ein + Cirkel im Beweisen ist. + +Wir gehen jetzt zu den äußern Bedingungen der Bekanntmachung über. -- Zu +jeder Bekanntmachung gehört ein Bekannt_machender_. Wenn wir aus +gewissen Wahrnehmungen am andern selbst schließen, er müsse eine gewisse +Wahrnehmung gemacht haben, so macht er uns seine Wahrnehmung nicht +bekannt, sondern sie verräth sich uns -- wir entdecken sie selbst. Wir +setzen also eine bekanntmachende Spontaneität mit Willkühr, folglich mit +Bewußtseyn voraus, und nur hierdurch wird er bekanntmachend. -- Er muß +uns aber nicht nur überhaupt etwas, -- er muß uns eine gewisse bestimmte +Vorstellung bekannt machen wollen, die er nicht nur selbst hat, sondern +deren Hervorbringung in uns durch die Kausalität seines Begriffs von +dieser Hervorbringung er sich denkt. So ein Begriff nun heißt ein +Begriff vom Zwecke. + + _Dritte Folgerung._ Jede Bekanntmachung setze also im + Bekanntmachenden einen Begriff von der hervorzubringenden + Vorstellung, als Zwecke seiner Handlung voraus. Mithin muß der + Bekanntmachende ein intelligentes Wesen seyn, und seine Handlung, + und die dadurch in dem andern erregte Vorstellung müssen sich + verhalten, wie _moralischer Grund_ und _Folge_. + +Zur Bekanntmachung gehört endlich einer, dem etwas bekannt wird. Wird +ihm überhaupt nichts bekannt, oder wird ihm nur das nicht bekannt, was +der andre beabsichtigte, oder wird es ihm vielleicht durch andre Mittel, +nur nicht durch die Mittheilung des ändern bekannt, so ist wenigstens +die verlangte Bekanntmachung nicht geschehen. + + _Vierte Folgerung._ Die Handlung des Bekanntmachenden muß sich + mithin zu der in dem andern hervorgebrachten Vorstellung verhalten, + wie physische Ursache zur Wirkung. -- Daß ein solches Verhältniß + möglich sey, d. i. daß ein intelligentes Wesen zu Folge eines + Zweckbegriffs durch Freiheit physische Ursache werden könne, wird + zur Möglichkeit einer Bekanntmachung überhaupt postulirt, kann aber + nicht theoretisch bewiesen werden. + +Der Begriff der Offenbarung, als unter diesem Gattungsbegriffe +enthalten, muß alle die angezeigten Merkmale, aber er kann ihrer noch +mehrere haben, d. i. er kann gewisse auf verschiedne Art bestimmbare +Merkmale der Bekanntmachung völlig bestimmen; und wir müssen uns hier, +da wir ihn bis jetzt als blos empirisch behandeln, an den Sprachgebrauch +halten. + +Gewöhnlich sagt man _offenbaren_ in Absicht _der Materie_ nur von +sehr wichtig geglaubten, oder von sehr tief verborgnen Erkenntnissen, die +nicht jeder finden könne. Da dieses Merkmal blos relativ ist, indem die +Wichtigkeit oder Unwichtigkeit, Schwierigkeit oder Leichtigkeit einer +Erkenntniß blos von der Meinung des Subjekts abhängt, so ist sogleich +einleuchtend, daß diese Bestimmung für die Philosophie nicht tauge. + +Eben so untauglich ist eine andere Bestimmung im Sprachgebrauche, die +sich auf _den Bekanntmachenden_ bezieht; da man nemlich offenbaren +vorzüglich nur von der Mittheilung überirrdischer Wesen, Dämonen, sagt. +So waren alle heidnische Orakel angebliche Offenbarungen. Daß der +Offenbarende ein freies und intelligentes Wesen seyn, also unter den +Gattungsbegriff gehören müsse, unter den auch die Dämonen gehören, liegt +schon im Begriffe der Bekanntmachung; wie aber Dämonen und z. B. +Menschen der Art nach scharf zu unterscheiden wären, möchte sich so +leicht nicht ergeben. Alle Unterscheidungen würden nur relativ +ausfallen. + +Es bliebe uns demnach keine für die Philosophie taugliche scharfe +Bestimmung übrig, als die, daß in der Bekanntmachung überhaupt jeder +freie Geist, sey er endlich oder unendlich, in der Offenbarung aber der +Unendliche Bekanntmachender sey: eine Bedeutung, für welche man auch im +gemeinen Sprachgebrauche die Wörter: Offenbarung, offenbaren, u. s. f. +aufsparen möchte. + +Die Bestimmungen der Bekanntmachung überhaupt bleiben auch dem +Offenbarungsbegriffe; mithin werden durch die dritte und vierte +Folgerung, alle durch Betrachtung der Sinnenwelt, als deren Urgrund +wir Gott ansehen müssen, mögliche Belehrungen, und Erkenntnisse aus +dem Begriffe der Offenbarung ausgeschlossen. Es wird uns durch diese +Betrachtung nichts bekannt _gemacht_, sondern wir erkennen selbst, +oder meinen vielmehr daraus zu erkennen, was wir selbst erst +unvermerkt hineintrugen. Nemlich wir betrachten die Erscheinungen in +der Sinnenwelt theils als Zwecke an sich, theils als Mittel zu ganz +andern Zwecken, als zu dem, einer möglichen Belehrung, Insofern zwar +dadurch _auch zugleich_ eine Erkenntniß, und insbesondre eine +Erkenntniß Gottes, unsrer Abhängigkeit von ihm, und unsrer hieraus +folgenden Pflichten möglich wäre -- insofern, weil sie möglich wäre, +der Begriff von einer solchen Erkenntniß in Gott versetzt, und ihm als +Absicht bei der Weltschöpfung untergelegt werden könnte, dürfte man +einen Augenblick glauben, das ganze System der Erscheinungen lasse +sich als Offenbarung ansehen. Aber, hier davon noch abgesehen, daß +eine solche Erkenntniß des Übersinnlichen von der Sinnenwelt aus ganz +unmöglich ist, und daß wir erst unvermerkt die auf einem ganz ändern +Wege gegebnen geistigen Begriffe in die Sinnenwelt hineintragen, die +wir dann in ihr gefunden zu haben glauben -- so wäre eine solche +Absicht Gottes doch nicht als die _letzte_, mithin nicht als +_Endzweck_ der Schöpfung anzuerkennen. Erkenntniß ist unfähig Endzweck +zu seyn: denn immer bleibt noch die Frage zu beantworten: warum soll +ich denn nun Gott erkennen? Erkenntniß wäre nur Mittel zu einem hohem +Zwecke, mithin nicht letzte Absicht der Weltschöpfung, und zwischen +letzterer und der dabei beabsichtigt seyn sollenden Erkenntniß fiele +das Verhältniß des Grundes zur Folge weg. -- Ferner ist es auch in +jenem System gar nicht nothwendig, durch die Betrachtung des +Weltgebäudes jene Erkenntnisse zu erhalten; die Erfahrung lehrt, daß +sehr viele es nach ganz ändern Gesetzen beurtheilen, mithin fällt auch +das Verhältniß der Ursache zur Wirkung weg, und die Schöpfung ist +keine Offenbarung. + +Offenbarung ist, insoweit wir vor jetzt den Begriff bestimmt haben, eine +Wahrnehmung, die von Gott, gemäß dem Begriffe irgend einer dadurch zu +gebenden Belehrung,(was auch immer ihr Stoff seyn möge) als _Zwecke_ +derselben, in uns bewirkt wird. -- Man hat dies letztere Verhältniß, um +welches es hier eigentlich zu thun ist, auch durch das Wort +_unmittelbar_ bezeichnet; und wenn man damit nur nicht sagen will: +unsere Wahrnehmung solle _in der Reihe der wirkenden Ursachen zunächst_ +auf die Handlung Gottes folgen, sie solle schlechthin _B_ seyn, als +worauf es hier gar nicht ankommt, (wenn nur die Handlung Gottes auch in +dieser Reihe schlechthin _A_ ist, so mögen zwischen ihr und unsrer +Wahrnehmung der Mittelglieder so viele seyn, als ihrer wollen;) sondern +nur so viel: der Begriff Gottes von der zu gebenden Belehrung solle in +der Reihe der _Endursachen A_, und unsere Belehrung solle _B_ +seyn, so ist dies ganz richtig. + +Über die logische Möglichkeit dieses Begriffs kann kein Zweifel +entstehen; denn wenn seine Bestimmungen sich widersprächen, so würde +dieser Widerspruch sich bald entdeckt haben. Die physische Möglichkeit +desselben gründet sich auf das Postulat des Sittengesetzes, daß ein +freies, intelligentes Wesen einem Begriffe vom Zwecke gemäß Ursache in +der Sinnenwelt seyn könne; welches wir für Gott, um der Möglichkeit +eines praktischen Gesetzes in sinnlichen Wesen willen, annehmen mußten. + +In der Anwendung dieses Begriffs auf ein Faktum aber thun sich große +Schwierigkeiten hervor. -- Wenn nemlich blos davon die Rede wäre, daß +eine gewisse Wahrnehmung, und eine dabei beabsichtigte Erkenntniß in uns +wirklich würde, ohne dass wir nöthig hätten auf den Grund der +Erscheinung zurückzugehen, so wäre unsre Untersuchung jetzt +geschlossen. Wir hätten blos auf die Materie einer Offenbarung zu sehen, +die wir uns ruhig geben liessen. Aber es ist von der Materie am +allerwenigsten, sondern ganz vorzüglich von der Form der Offenbarung die +Rede: es soll uns nicht etwa nur überhaupt etwas bekannt gemacht werden, +sondern dieses etwas wird vorzüglich nur dadurch bekannt, daß wir es für +offenbart anerkennen. Gott soll uns eine Erkenntniß mittheilen, die nur +dadurch Erkenntniß wird, weil der Mittheilende kein andrer ist, als +Gott. -- Dies kommt daher, weil der Glaube an jede Bekanntmachung, der +Natur dieses Begriffs nach, sich auf nichts anders, als die Autorität +des Bekanntmachenden gründen kann, wie oben gezeigt worden. + +Die wichtigere Frage also, die noch zu beantworten ist, ist die: wie +sollen wir erkennen, _daß_ Gott, gemäß einem Begriffe vom Zwecke, +eine gewisse Wahrnehmung in uns bewirkt habe? + +Man dürfte etwa einen Augenblick meinen, das könne Stoff der durch die +Wahrnehmung hervorgebrachten Vorstellung seyn; wenn z. B. jemand eine +Erscheinung hätte, die sich ihm als Gott ankündigte, und als solcher, +ihn über manches belehrte. Aber davon ist eben die Frage, wie er +erkennen solle, daß diese Erscheinung wirklich durch Gott gewirkt sey; +dass weder er selbst sich, noch ein anderes Wesen ihn täusche; die +Frage ist von einer Kausal Verbindung, und diese werden nicht +_wahrgenommen_, es wird auf sie _geschlossen_[16]. + +Ein solcher Schluß könnte vorläufig auf zweierlei Art möglich scheinen; +nemlich entweder _a posteriori_, durch das Aufsteigen von der gegebener +Wahrnehmung als Wirkung, zu ihrer Ursache; oder _a priori_, durch das +Herabsteigen von der bekannten Ursache zur Wirkung. Wir untersuchen die +Möglichkeit des erstem Schlusses, den man sich für die Theologie noch +immer nicht will rauben lassen, ohne erachtet alles mögliche geschehen +ist, um seine Unrichtigkeit in die Augen springend zu machen. + +Es giebt zwei Wege, um von einer Wahrnehmung zur Erkenntniß ihrer, als +solcher, nicht wahrgenommenen Ursache aufzusteigen; nemlich entweder in +der Reihe der _wirkenden_, oder der, _der Endursachen_. Im ersten +Falle bestimme ich den Begriff der Ursache durch die wahrgenommene Wirkung. +Es wird z. B. eine Last fortgerückt. Ich wende auf diese Wahrnehmung die +Gesetze der Bewegung an, und schließe: die Ursache sey eine physische +Kraft, im Räume, wirke mit so oder so viel Kraft; u. s. w. Die +Wahrnehmung, die mich _a posteriori_ auf den Begriff der Offenbarung +bringen soll, muss nach physischen Gesetzen nicht erklärbar seyn, sonst +würde ich ihre Ursache auf dem Gebiete dieser Gesetze suchen, und +finden, und nicht nöthig haben, sie in den _freien_ Urgrund aller +Gesetze überzutragen. Das einzige vernunftmäßige Prädikat dieser Ursache +ist also _subjektiv_ und _negativ: sie ist mir unbestimmbar_ -- ein +Prädikat, wozu mich das Nichtbewußtseyn meines Bestimmens derselben +vollkommen berechtigt. Indem ich aber dieses subjektiv unbestimmbare +_A._ sofort, und ohne allen weitern Grund (und es läßt sich kein andrer +angeben, als das Nichtbewußtseyn meines Bestimmens) zum absolut- und +objektiv-unbestimmbaren _A._ mache, so folge ich freilich dem Hange +meines Geistes, sobald sich's thun läßt, zum schlechthin unbedingten +fortzuschreiten; aber die Unrechtmäßigkeit dieses Verfahrens sollte doch +wohl jetzt keiner weitern Rüge bedürfen. -- Wir sind freilich +genöthiget, überhaupt ein absolut erstes Glied in der Reihe anzunehmen; +aber bei keinem bestimmten Gliede dürfen wir sagen: _dies_ ist das +erste. Denn die Reihe (ich rede von der der _wirkenden_ Ursachen) ist +unendlich, und unser Aufsteigen in ihr ist nie vollendet. Vollenden wir +sie irgendwo, so nehmen wir ein unendliches an, welches endlich ist; und +das -- _ist_ ein Widerspruch. + +Was wir in der Reihe der wirkenden Ursachen nicht können, laßt uns in +der der Endursachen versuchen. + +Wir machen eine Wahrnehmung, und auf sie zunächst in der Zeit folgt die +Wahrnehmung einer Erkenntniß in uns, die wir vorher in uns nicht +wahrgenommen haben. Wir sind durch die Gesetze des Denkens genöthiget, +beide Wahrnehmungen in Kausalverbindung zu denken: die erstere ist +Ursache der zweiten, als ihrer Wirkung. Nun wollen wir auch umgekehrt +die Erkenntniß als Ursache der sie selbst verursachenden Wahrnehmung +denken, d. i. wir wollen annehmen, dass diese Wahrnehmung nur durch den +Begriff von der verursachten Erkenntniß, möglich gewesen. Sind wir zu +dieser Annahme nicht durch Nothwendigkeit getrieben, so nehmen wir etwas +ganz willkührlich, und ohne Grund an; -- _wir meinen nur +so._ -- Nothwendigkeit (ob subjektive, oder objektive wird sich gleich +zeigen) treibt uns zu dieser Annahme nur dann, wenn die Wahrnehmung und +die dadurch ertheilte Belehrung sich verhalten, wie Theile, und Ganzes, +und wenn weder ein Theil ohne das Ganze, noch das Ganze ohne alle Theile +denkbar ist. Ein solches Verhältniß ist nicht nur an sich möglich, +sondern auch in vielen Fällen der untersuchten Art wirklich. _Ich_ muß +dann mir beide Dinge in Zweckverbindung denken; _ich_ kann die +Wahrnehmung nicht erklären, wenn ich nicht den Begriff der dadurch +entstandenen Erkenntniß, die in der _Zeitreihe_, mithin in der Reihe +meiner Empfindungen folgt, in _der Reihe meiner Beurtheilungen_, die +durch Spontaneität geleitet wird, vorher setze. Bis dahin habe ich ganz +recht. Nun aber trage ich das subjektive Gesetz der Möglichkeit meiner +Beurtheilung auf die Möglichkeit des Dinges an sich über, und schließe: +weil ich mir den Begriff der Wirkung vor der Ursache vorher _denken_ +muß, so musste er auch vorher in irgend einem intelligenten Wesen +_seyn_: ein Schluß, zu dem der Hang, alles Subjektive für +objektiv-gültig anzunehmen, mich zwar verleitet, aber nicht berechtiget. +Auf eine solche offenbar erschlichene Schlußfolge läßt sich keine +vernünftige Überzeugung gründen. + +Aber, gesetzt wir ließen euch diesen Schluß gelten, so hättet ihr nun +zwar allerdings Grund, ein freies intelligentes Wesen, als Ursache der +untersuchten Erscheinung anzunehmen, für welches das in der Reihe der +wirkenden Ursachen euch unbestimmbare _A_ bestimmbar wäre; und das kann +der erste beste Mensch seyn, der ein wenig mehr weiß, als ihr: aber was +berechtigt euch denn eben das unendliche Wesen dafür anzunehmen? Was +_ich_ nicht einsehen kann, kann nur der unendliche Verstand +einsehen: -- dieser Schluß ist vermessen, wenn je einer es war. Weit +bescheidner, und konsequenter urtheilten die heidnischen Theologen, die +für Ursache unerklärbarer Erscheinungen schlechthin Dämonen, nicht eben +den unendlichen Geist annahmen; und unter uns das Volk, das sie für +Wirkungen der Zauberer, Gespenster, und Kobolde erklärt. + +_A posteriori_ ist es also schlechthin unmöglich, eine Erscheinung für +Offenbarung theoretisch anzuerkennen. + +Eben so unmöglich ist ein theoretischer Beweis _a priori_. Man hat nur +die Erfordernisse eines solchen Beweises zu nennen, um seine +Unmöglichkeit und seine Widersprüche zu zeigen. Es müßte nemlich aus dem +_durch theoretische Naturphilosophie a priori_ gegebnen Begriffe von +Gott die Nothwendigkeit gezeigt werden, daß in Gott der Begriff einer +gewissen _empirisch-bestimmten_ Offenbarung, und der Entschluß, ihn +darzustellen, vorhanden sey. + +Wir müssen, demnach die Möglichkeit, von der Seite der Form in diesen +Begriff einzudringen, und, wenn sich kein andrer Weg zeigen sollte, die +reale Möglichkeit des Begriffes selbst aufgeben. -- Aber wir kamen oben, +von der Seite seiner Materie, von dem Begriffe der Religion aus, auf +ihn. Wir haben also noch vermittelst einer materialen Erörterung zu +versuchen, was uns durch eine formale nicht gelang. + +Durch die gezeigte Unhaltbarkeit dieses Begriffs von Seiten seiner +Form, wird zugleich alles, was nicht Religion betrifft, von welcher +allein er noch seine Bestätigung erwartet, aus seinem Umfange +ausgeschlossen, da zuvor über den möglichen Inhalt einer Offenbarung +nichts zu bestimmen war. Wir fügen also diesem Begriffe noch das Merkmal +hinzu, daß das in einer Offenbarung bekannt gemachte religiösen Inhalts +seyn müsse, und hiermit ist denn die Bestimmung dieses Begriffs +vollendet. + + +§. 6[TN7]. + +_Materiale Erörterung des Offenbarungsbegriffs, als Vorbereitung einer +Deduktion desselben._ + +Alle religiösen Begriffe lassen sich nur _a priori_ von den Postulaten +der praktischen Vernunft ableiten, wie oben §. 3. durch die wirkliche +Deduktion derselben gezeigt worden. Da nun der Offenbarungsbegriff eine +gewisse Form solcher Begriffe zum Gegenstande haben soll, und nicht von +Seiten seiner Form, (nemlich als Begriff) mithin, wenn seine reale +Möglichkeit sich soll sichern lassen, nur von Seiten seines Inhalte +deducirt werden kann, so haben wie seinen Ursprung im Felde der reinen +praktischen Vernunft aufzusuchen. Er muß sich _a priori_ von Ideen +dieser Vernunft deduciren lassen, wenn auch nicht ohne Voraussetzung +aller Erfahrung, dennoch blos mit Voraussetzung einer Erfahrung +überhaupt, und zwar ohne etwas von ihr entlehnt oder gelernt zu haben, +sondern um einer gewissen Erfahrung -- die aber nicht als Erfahrung nach +theoretischen, sondern als Moment der Willensbestimmung nach praktischen +Gesetzen beurtheilt wird, und bei der es nicht um die Richtigkeit oder +Unrichtigkeit der gemachten Beobachtung, sondern um ihre praktischen +Folgen zu thun ist -- selbst das Gesetz nach praktischen Grundsätzen +vorzuschreiben. Es ist hier nicht wie im Felde der Naturbegriffe, wo wir +bei Deduktion, eines Begriffs _a priori_, zeigen können und müssen, daß +ohne ihn entweder Erfahrung überhaupt, wenn er rein ist, oder eine +gewisse bestimmte Erfahrung, wenn er nicht rein ist, gar nicht möglich +sey: sondern, da wir im Felde der Vernunft sind, können und dürfen wir +nur zeigen, daß ohne den Ursprung eines gewissen Begriffs _a priori_ +keine _vernunftmäßige Anerkennung_ einer gewissen Erfahrung für das, für +was sie sich giebt, möglich sey. Dies ist hier um so nöthiger, da dieser +Begriff von einem Wege aus, der in dieser Rücksicht schon verdächtig +ist, uns wer weiß welche Erkenntnisse im Felde des Übersinnlichen +verspricht, und aller Schwärmerei Thor und Thüre zu öffnen droht, wenn +er nicht _a priori_ ist, und wir ihm also Gesetze vorschreiben können, +an welche wir alle seine _a posteriori_ möglichen Anmaaßungen halten, +und sie nach denselben beschränken können. Es muß also gezeigt werden, +daß dieser Begriff _vernunftmäßig_ nur _a priori_ möglich sey, und daß +er also die Gesetze des Princips, durch welches es möglich ist, +anerkennen müsse; oder, wenn er das nicht sey, und seine Befugnisse +gänzlich und allein _a posteriori_ zu erweisen Anspruch mache, gänzlich +falsch und erschlichen sey, und daß von dieser Untersuchung sein ganzes +Schicksal abhange. Sie ist also der Hauptpunkt dieser Kritik. + +Gesetzt nun aber auch, die Möglichkeit seines Ursprungs _a priori_, als +einer Vernunftidee, ließe sich durch eine Deduktion darthun; so bliebe +immer noch auszumachen, ob er _a priori gegeben_, oder _gemacht_, und +_erkünstelt_ sey; und wir gestehen, daß der sonderbare Weg, den er aus +der Ideen -- in die Sinnenwelt, und aus dieser wieder in jene nimmt, ihn +des letztem wenigstens sehr verdächtig mache. Sollte sich dies +bestätigen, so gäbe es freilich vor's erste kein gutes Vorurtheil für +ihn; da es schon bekannt ist, daß die Vernunft im Felde des +Übersinnlichen zwar in's Unermeßliche schwärmen, und dichten; aber +daraus, daß es ihr möglich war sich etwas zu denken, noch nicht einmal +die Möglichkeit folgern könne, daß dieser Idee überhaupt etwas +entspreche. Es bleibt aber doch noch ein Weg übrig, diese Idee aus den +leeren Träumen der Vernunft herauszuheben, wenn sich nemlich in der +Erfahrung, und zwar -- da hier von einem praktischen Begriffe die Rede +ist, -- ein empirisch gegebnes praktisches Bedürfniß zeigt, welches +jenen Begriff, der _a priori_ freilich nicht gegeben war, _a +posteriori_, zwar nicht giebt aber doch _berechtiget_. Diese Erfahrung +ergänzt dann, was zur Rechtmäßigkeit dieses Begriffs _a priori_ fehlte; +sie liefert das vermißte Datum. Daraus nun folgt noch nicht, daß der +Begriff selbst _a posteriori_ sey, sondern nur, daß sich _a priori_ +nicht zeigen lasse, ob er nicht überhaupt ganz leer sey. + +Diese Einschränkung bestimmt denn auch die wahre Beschaffenheit der +Deduktion dieses Begriffs _a priori_. Es soll nemlich durch dieselbe +nicht dargethan werden, daß er _wirklich a priori_ da sey, sondern nur, +daß er _a priori möglich_ sey; nicht daß jede Vernunft ihn nothwendig _a +priori_ haben _müsse_, sondern daß sie ihn, wenn ihre Ideenreihe +ohngefähr nach dieser Richtung hingeht, haben _könne_. Das erstere wäre +nur möglich, wenn ein Datum der reinen Vernunft _a priori_ angezeigt +werden könnte, wie z. B. bei der Idee von Gott, vom absoluten +Weltganzen, u. s. w. die nothwendige Aufgabe der Vernunft war, zu allem +Bedingten das schlechthin Unbedingte zu suchen, welches die Vernunft +nöthigte, auf diesen Begriff zu kommen. Da aber ein solches Datum _a +priori_ sich nicht vorfindet, so darf und kann die Deduktion desselben +nur seine Möglichkeit als _Idee_, und insofern er das ist, +zeigen. -- Keine historische[17] Deduktion also der Entstehung dieses +Begriffs unter der Menschheit, welche es auch noch so wahrscheinlich +machte, daß er zuerst durch wirkliche Fakta in der Sinnenwelt, die man +aus Unwissenheit übernatürlichen Ursachen zugeschrieben, oder durch +geflissentlichen Betrug, entstanden sey; selbst kein unwiderlegbarer +Beweis, daß keine Vernunft ohne jenes empirisch gegebne Bedürfniß je auf +diese Idee gekommen seyn würde, wenn ein solcher möglich wäre, würde +dieser Deduktion widersprechen. Denn im ersten Falle wäre der Begriff +_in concreto_ freilich ganz unrechtmäßig entstanden, welches aber der +Möglichkeit, sich einen rechtmäßigen Ursprung desselben _in abstracto_ +zu denken, nicht den geringsten Eintrag thun kann: im zweiten wäre jenes +empirische Datum zwar die _Gelegenheitsursache_ gewesen, auf ihn zu +kommen; wenn er aber durch den _Inhalt_ der gemachten Erfahrung nur +nicht bestimmt ist, (und eine Deduktion _a priori_ muß die Unmöglichkeit +hiervon zeigen) so wäre sie nicht sein Princip gewesen. Ein andres ist +die _Gültigkeit_ dieses Begriffs, d. i. ob sich vernünftiger Weise +annehmen lasse, daß ihm etwas außer uns korrespondiren werde; diese kann +freilich nur empirisch deducirt werden, und erstreckt sich mithin nicht +weiter, als das Datum gilt, aus dem sie deducirt wird. Laßt uns dies +durch ein Beispiel erläutern. -- Der Begriff eines bösen Grundprincips +neben einem guten ist offenbar ein Begriff _a priori_, denn er kann in +keiner Erfahrung gegeben seyn; und zwar eine Vernunftidee; und sie muß +sich mithin, ihrer Möglichkeit nach, deduciren lassen, wenn sie nicht +etwa den Vernunftprincipien gar widerspricht. Diese Idee ist aber _a +priori_ nicht gegeben, sondern gemacht, denn es läßt sich kein Datum der +reinen Vernunft für sie anführen. In der Erfahrung aber kommen mehrere +Data vor, welche diesen Begriff zu berechtigen scheinen, und welche die +Gelegenheitsursachen seiner Entstehung gewesen seyn können. Wenn nun nur +diese Data ihn wirklich berechtigten; wenn man ihn nur für ein +praktisches, wenn gleich empirisch-bedingtes Bedürfniß, und nicht +lediglich zur theoretischen Naturerklärung hätte brauchen wollen; wenn +er nur endlich der praktischen Vernunft nicht gar widerspräche: so hätte +man ihn, ohngeachtet seine Gültigkeit sich nur auf empirische Data +beruft, wenigstens für eine Idee, der etwas entsprechen _könnte_, wol +annehmen dürfen. + +Durch die erstere Deduktion der Möglichkeit des Begriffs der Offenbarung +_a priori_ scheint nun nicht viel ausgerichtet zu werden, und es ist +nicht zu leugnen, daß sie eine sehr leere und unnütze Bemühung seyn +würde, wenn nicht gezeigt werden könnte, daß dieser Begriff, wenn er +nicht _a priori_ möglich ist, überhaupt nicht vernunftmäßig ist. +Folglich hängt sein ganzer Werth von dieser Deduktion ab. + + +§. 7. + +_Deduktion des Begriffs der Offenbarung von Principien der reinen +Vernunft a priori._ + +Wenn endliche moralische Wesen, d. i. solche Wesen, welche außer dem +Moralgesetze noch unter Naturgesetzen stehen, als gegeben gedacht +werden; so läßt sich, da das Moralgesetz nicht blos in demjenigen Theile +dieser Wesen, der unmittelbar und allein unter desselben Gesetzgebung +steht, (ihrem obern Begehrungsvermögen) sondern auch in demjenigen, der +zunächst unter den Naturgesetzen steht, seine Kausalität ausüben soll, +vermuthen, daß die Wirkungen dieser beiden Kausalitäten, deren Gesetze +gegenseitig ganz unabhängig von einander sind, auf die Willensbestimmung +solcher Wesen, in Widerstreit gerathen werden. Dieser Widerstreit des +Naturgesetzes gegen das Sittengesetz kann nach Maaßgabe der besondern +Beschaffenheit ihrer sinnlichen Natur der Stärke nach sehr verschieden +seyn, und es läßt sich ein Grad dieser Stärke denken, bei welchem das +Sittengesetz seine Kausalität in ihrer sinnlichen Natur entweder auf +immer, oder nur in gewissen Fällen, gänzlich verliert. Sollen nun solche +Wesen in diesem Falle der Moralität nicht gänzlich unfähig werden, so +muß ihre sinnliche Natur selbst, durch sinnliche Antriebe bestimmt +werden, sich durch das Moralgesetz bestimmen zu lassen. Soll dies kein +Widerspruch seyn -- und es ist an sich allerdings einer, _sinnliche_ +Antriebe als Bestimmungsgründe _reiner Moralität_ gebrauchen zu +wollen -- so kann es nichts anders heißen, als daß rein moralische +Antriebe auf dem Wege der Sinne an sie gebracht werden sollen. Der +einzige rein moralische Antrieb ist die innere Heiligkeit des Rechts. +Diese ist durch ein Postulat der reinen praktischen Vernunft in Gott _in +concreto_, (folglich der Sinnlichkeit zugänglich) und er selbst als +moralischer Richter aller vernünftigen Wesen nach diesem ihm durch +_seine_ Vernunft gegebnen Gesetze, mithin als Gesetzgeber jener Wesen, +dargestellt worden. Diese Idee vom Willen des Heiligsten als +Sittengesetze für alle moralische Wesen ist nun von der einen Seite +völlig identisch mit dem Begriffe der innern Heiligkeit des Rechts, +folglich jener einige rein moralische Antrieb, und von der andern des +Vehikulums der Sinne fähig. Sie allein also entspricht der zu lösenden +Aufgabe. Nun aber ist kein Wesen fähig, diese Idee auf dem Wege der +sinnlichen Natur an sie gelangen zu lassen, oder, wenn sie schon in +ihnen mit Bewußtseyn vorhanden ist, sie auf demselben zu bestätigen, als +ein Gesetzgeber dieser Natur, welches denn auch, laut der Postulate der +praktischen Vernunft, jener moralische Gesetzgeber endlicher +vernünftiger Wesen ist. Gott selbst also müßte ihnen sich und seinen +Willen als gesetzlich für sie, in der Sinnenwelt ankündigen. Nun aber +ist in der Sinnenwelt überhaupt so wenig eine Ankündigung der +gesetzgebenden Heiligkeit enthalten, daß wir vielmehr von ihr aus durch +die auf sie anwendbaren Begriffe auf gar nichts Übernatürliches +schließen können; und ob wir gleich durch Verbindung des Begriffs der +Freiheit mit diesen Begriffen, und den dadurch möglichen Begriff eines +moralischen Endzwecks der Welt auf diese Gesetzgebung schließen können +(§. 4.), so setzt doch dieser Schluß schon eine Kausalität des +Moralgesetzes in dem so schließenden Subjekte voraus, die nicht nur das +völlige, nur nach Naturgesetzen mögliche Bewußtseyn seines Gebots, +sondern auch den festen Willen, die Wirksamkeit desselben in sich durch +freie Aufsuchung und Gebrauch jedes Mittels zu vermehren, bewirkt hat, +welche aber in den vorausgesetzten sinnlich-bedingten Wesen nicht +angenommen worden ist. Gott müsste sich also durch eine besondre +ausdrücklich dazu und für sie bestimmte Erscheinung in der Sinnenwelt +ihnen als Gesetzgeber ankündigen. Da Gott durch das Moralgesetz bestimmt +ist, die höchstmögliche Moralität in allen vernünftigen Wesen durch alle +moralische Mittel zu befördern, so läßt sich erwarten, dass er, wenn +dergleichen Wesen wirklich vorhanden seyn sollten, sich dieses Mittels +bedienen werde, wenn es physisch möglich ist[18]. + +Diese Deduktion leistet, was sie versprochen. Der deducirte Begriff ist +wirklich der Begriff der _Offenbarung_, d. i. der Begriff von einer +durch die Kausalität Gottes in der Sinnenwelt bewirkten Erscheinung, +wodurch er sich als moralischen Gesetzgeber ankündigt. Er ist aus lauter +Begriffen _a priori_ der reinen praktischen Vernunft deducirt; aus der +schlechthin und ohne alle Bedingung geforderten Kausalität des +Moralgesetzes in allen vernünftigen Wesen, aus dem einzig reinen Motiv +dieser Kausalität, der innern Heiligkeit des Rechts, aus dem für die +Möglichkeit der geforderten Kausalität als real anzunehmenden Begriffe +Gottes, und seiner Bestimmungen. Aus dieser Deduktion ergiebt sich +unmittelbar die Befugniß, jede angebliche Offenbarung, d. i. jede +Erscheinung in der Sinnenwelt, welche diesem Begriffe als +korrespondirend gedacht werden soll, einer Kritik der Vernunft zu +unterwerfen. Denn wenn es schlechterdings nicht möglich ist, den Begriff +derselben _a posteriori_ durch die gegebne Erscheinung zu bekommen, +sondern er selbst, als Begriff, _a priori_ da ist, und nur eine ihm +entsprechende Erscheinung erwartet, so ist es offenbar Sache der +Vernunft, zu entscheiden, ob diese gegebne Erscheinung mit ihrem +Begriffe von derselben übereinkomme, oder nicht; und sie erwartet +demnach von ihr so wenig das Gesetz, daß sie vielmehr es ihr selbst +vorschreibt. Aus ihr müssen sich ferner alle Bedingungen ergeben, unter +denen eine Erscheinung als göttliche Offenbarung angenommen werden kann: +nemlich, sie kann es nur insofern, als sie mit diesem deducirten +Begriffe übereinstimmt. Diese Bedingungen nennen wir Kriterien der +Göttlichkeit einer Offenbarung. Alles also, was als ein dergleichen +Kriterium aufgestellt wird, muß sich aus dieser Deduktion ableiten +lassen, und alles was sich aus ihr ableiten läßt, ist ein dergleichen +Kriterium. + +Sie leistet aber auch nicht mehr, als sie versprochen. Der zu +deducirende Begriff wurde blos als eine Idee angekündigt; sie hat mithin +keine objektive Gültigkeit desselben zu erweisen, mit welchem Erweise +sie auch nicht sonderlich fortkommen dürfte. Alles was von ihr gefordert +wird, ist, zu zeigen, daß der zu deducirende Begriff weder sich selbst, +noch einem der vorauszusetzenden Principien widerspreche. Er kündigte +sich ferner nicht als gegeben, sondern als gemacht an, (_conceptus non +datus, sed ratiocinatus_) sie hat mithin kein Datum der reinen Vernunft +aufzuzeigen, wodurch er uns gegeben würde, welches sie zu leisten auch +nicht vorgegeben hat. Aus diesen beiden Bestimmungen ergiebt sich denn +vorläufig die Folge, daß, wenn auch eine Erscheinung in der Sinnenwelt +gegeben seyn sollte, welche mit ihm vollkommen übereinstimmte (eine +Offenbarung, welche alle Kriterien der Göttlichkeit hätte), dennoch +weder eine objektive, noch selbst für alle vernünftige Wesen subjektive +Gültigkeit dieser Erscheinung behauptet werden könnte, sondern die +wirkliche Annehmung derselben, als einer solchen, noch unter andern +Bedingungen stehen müßte. Das von der reinen Vernunft aus vermißte, nur +in der Erfahrung mögliche Datum zu diesem Begriffe, daß nemlich +moralische Wesen gegeben seyen, welche ohne Offenbarung der Moralität +unfähig seyn würden, wird als Hypothese vorausgesetzt, und eine +Deduktion des Offenbarungsbegriffs hat nicht die Wirklichkeit desselben +darzuthun, welches sie ohnehin als Deduktion _a priori_ für ein +empirisches Datum nicht leisten könnte, sondern es ist für sie völlig +hinreichend, wenn diese Voraussetzung sich nur nicht widerspricht, und +demnach nur vollkommen denkbar ist. Aber eben darum, weil dieses Datum +erst von der Erfahrung erwartet wird, ist dieser Begriff nicht rein _a +priori_. Die physische Möglichkeit einer diesem Begriffe entsprechenden +Erscheinung kann eine Deduktion desselben, die nur aus Principien der +praktischen, nicht der theoretischen Vernunft geführt wird, nicht +erweisen, sondern muß sie voraussetzen. Ihre moralische Möglichkeit wird +zur Möglichkeit ihres Begriffs schlechterdings erfordert, und folgt im +Allgemeinen aus der Möglichkeit obiger Deduktion. Ob aber eine _in +concreto_ gegebne Offenbarung dieser Erfordernis nicht widerspreche, ist +das Geschäft einer angewandten Kritik dieser gegebnen Offenbarung; und +unter welchen Bedingungen sie ihr nicht widerspreche, das Geschäft einer +Kritik des Offenbarungsbegriffs überhaupt. + +Aus allem bis jetzt gesagten ergiebt sich nun auch, welchen Weg unsre +Untersuchung weiter zu nehmen habe. Die Möglichkeit dieses Begriffs, +insofern er das ist, d. i. seine Gedenkbarkeit, ist gezeigt. Ob er aber +nicht etwa überhaupt leer sey, oder ob etwas ihm korrespondirendes sich +vernünftiger Weise erwarten lasse, hängt von der empirischen Möglichkeit +(nicht der bloßen Gedenkbarkeit) des in ihm als Bedingung +vorausgesetzten empirischen Datums ab. Diese also ist es, welche vor +allen Dingen dargethan werden muß. Eine Kritik aller Offenbarung +überhaupt hat aber in Rüchsicht[TN8] dieses Datums auch weiter nichts +darzuthun, als seine absolute Möglichkeit; da hingegen die Kritik einer +angeblichen Offenbarung _in concreto_ die bestimmte Wirklichkeit des +vorausgesetzten empirischen Bedürfnisses zu zeigen hätte, wie erst +weiter unten bewiesen werden kann. + +Daß eine durch Freiheit einem Begriffe vom Zwecke gemäß bewirkte +Erscheinung in der Sinnenwelt überhaupt, folglich auch eine Offenbarung +sich als physisch möglich denken lasse, bedarf keines Beweises, indem es +zum Behufe der Möglichkeit der schlechthin geforderten Kausalität des +Moralgesetzes auf die Sinnenwelt schon angenommen worden ist. Dennoch +werden wir zur Erläuterung, nicht zum Beweise, und wegen einiger +daraus herfließender wichtigen Folgen auf Berichtigung des +Offenbarungsbegriffs, einige Untersuchungen über diese physische +Möglichkeit anstellen. + +Beym Schlusse dieser beiden Untersuchungen muß es völlig klar seyn, ob +sich vernünftiger Weise etwas dem Offenbarungsbegriffe korrespondirendes +überhaupt erwarten lasse, oder nicht. Zum Behufe der Möglichkeit aber, +diesen Begriff auf eine besondre _in concreto_ gegebne Erscheinung +anzuwenden, bedarf es noch einer genauem Zergliederung des +Offenbarungsbegriffs selbst, welcher angewendet werden soll. Die +Bedingungen, unter welchen eine solche Anwendung möglich ist, müssen +alle im Begriffe liegen, und sich durch eine Analysis desselben aus ihm +entwickeln lassen. Sie heißen Kriterien. Unser nächstes Geschäft nach +jenen Untersuchungen wird also das seyn, diese Kriterien aufzustellen, +und zu beweisen. + +Hiedurch wird nun nicht nur die Möglichkeit, für diesen Begriff +überhaupt etwas ihm korrespondirendes zu erwarten, sondern auch die, ihn +auf eine wirklich gegebne Erscheinung anzuwenden, völlig gesichert. Wenn +aber eine solche Anwendung gleich völlig möglich ist, so läßt sich doch +daraus noch kein Grund erkennen, warum wir sie wirklich machen sollten. +Nur nach Aufzeigung eines solchen Grundes also ist die Kritik aller +Offenbarung geschlossen. + + +§. 8. + +_Von der Möglichkeit des im Begriffe der Offenbarung vorausgesetzten +empirischen Datum._ + +Die in der Deduktion des Begriffs der Offenbarung von praktischen +Vernunftprincipien _a priori_ vorausgesetzte Erfahrung ist die: es könne +moralische Wesen geben, in welchen das Moralgesetz seine Kausalität _für +immer_, oder nur _in gewissen Fällen_ verliere. Das Moralgesetz fordert +eine Kausalität auf das obere Begehrungsvermögen um die Bestimmung des +Willens; es fordert vermittelst jenes eine auf das untere, um die +völlige Freiheit des moralischen Subjekts vom Zwange der Naturtriebe +hervorzubringen. Ist die erstere Art der Kausalität aufgehoben, so fehlt +der _Wille_, überhaupt ein Gesetz anzuerkennen, und ihm Gehorsam zu +leisten; ist nur die zweite gehindert, so ist bei allem guten Willen der +Mensch zu schwach, das Gute, das er will, _wirklich auszuüben_. Dieser +Hypothese empirische Möglichkeit soll bewiesen werden, d. h. es soll, +nicht aus der Einrichtung der menschlichen Natur überhaupt, insofern sie +allgemein und _a priori_ zu erkennen ist, sondern aus ihren empirischen +Bestimmungen gezeigt werden, daß es möglich, und wahrscheinlich sey, daß +das Sittengesetz seine Kausalität in ihnen verlieren könne; wodurch denn +die Frage beantwortet wird: Warum war eine Offenbarung nöthig, und +warum konnten die Menschen sich nicht mit der Naturreligion allein +behelfen? Die Ursachen davon können nicht in der Einrichtung der +menschlichen Natur überhaupt, insofern sie _a priori_ zu erkennen ist, +liegen; denn sonst müßten wir das Bedürfniß einer Offenbarung schon _a +priori_ zeigen können, es müßte sich ein Datum der reinen Vernunft dafür +anführen lassen, und der Begriff von ihr wäre ein gegebner: sondern in +zufälligen Bestimmungen derselben. Um aber die völlige Einsicht in die +Grenzen, innerhalb welcher Vernunftreligion zulänglich ist, innerhalb +welcher Naturreligion eintritt, und wo endlich geoffenbarte nöthig wird, +zu eröffnen, wird es sehr dienlich seyn, das Verhältniß der menschlichen +Natur zur Religion, sowohl überhaupt, als ihren besondern Bestimmungen +nach, zu untersuchen. + +Der Mensch steht, als Theil der Sinnenwelt, unter Naturgesetzen. Er ist +in Absicht seines Erkenntnißvermögens genöthigt, von Anschauungen, die +unter den Gesetzen der Sinnlichkeit stehen, zu Begriffen fortzugehen; +und in Absicht des untern Begehrungsvermögens sich durch sinnliche +Antriebe bestimmen zu lassen. Als Wesen einer übersinnlichen Welt aber, +seiner vernünftigen Natur nach, wird sein oberes Begehrungsvermögen, +durch ein ganz anderes Gesetz bestimmt, und dieses Gesetz eröffnet durch +seine Anforderungen ihm Aussichten auf Erkenntnisse, die weder unter +den Bedingungen der Anschauung, noch unter denen der Begriffe stehen. Da +aber sein Erkenntnißvermögen schlechterdings an jene Bedingungen +gebunden ist, und er ohne sie sich gar nichts denken kann, so ist er +genöthigt auch diese Gegenstände einer übernatürlichen Welt unter jene +Bedingungen zu setzen, ob er gleich erkennt, daß eine solche +Vorstellungsart nur subjektiv, nicht objektiv gültig sey, und daß sie +ihn weder zu theoretischen, noch praktischen _Folgerungen_ berechtige. +Sein unteres, durch sinnliche Antriebe bestimmbares Begehrungsvermögen +ist dem obern untergeordnet, und es soll nie seinen Willen bestimmen, wo +die Pflicht redet. Dies ist wesentliche Einrichtung der menschlichen +Natur. So _soll_ der Mensch seyn, und so _kann_ er auch seyn, denn +alles, was ihn verhindert, so zu seyn, ist seiner Natur nicht +wesentlich, sondern zufällig, und kann also nicht nur weggedacht werden, +sondern auch wirklich weg seyn. In welchem Verhältnisse steht er nun in +diesem Zustande gegen die Religion? bedarf er ihrer? welcher? und wozu? + +Die nächste Folge dieser ursprünglichen Einrichtung der menschlichen +Natur ist die, daß ihm das Moralgesetz als Gebot, und nicht als Aussage +erscheint, daß es zu ihm von Sollen redet, und nicht von Seyn; daß er +sich bewußt ist, auch anders, als dieses Gesetz befiehlt, handeln zu +_können_; daß er folglich, seiner Vorstellung nach, einen Werth, und ein +Verdienst erhält, wenn er so handelt. Dieser Werth, den er sich selbst +giebt, berechtigt ihn, die demselben angemessene Glückseligkeit zu +erwarten: aber diese kann er sich nicht selbst geben, so wie jenen; er +erwartet sie also vom höchsten Exekutor des Gesetzes, der ihm durch +dasselbe angekündigt wird. Dieses Wesen zieht seine ganze Verehrung auf +sich, weil es einen unendlichen Werth hat, gegen welchen der seinige in +Nichts verschwindet; und seine ganze Zuneigung, weil er alles von ihm +erwartet, was er gutes zu erwarten hat. Er kann nicht gleichgültig gegen +den stets gegenwärtigen Beobachter, Späher, und Beurtheiler seiner +geheimsten Gedanken, und den gerechtesten Vergelter derselben bleiben. +Er muß wünschen, ihm seine Bewunderung und Verehrung zu bezeigen, und da +er's durch nichts anders kann, es durch pünktlichen _in Rücksicht auf +Ihn_ geleisteten Gehorsam zu thun. -- Dies ist reine Vernunftreligion. +Religiosität von dieser Art erwartet nicht vom Gedanken des Gesetzgebers +ein Moment zur Erleichterung der Willensbestimmung, sondern nur +Befriedigung ihres Bedürfnisses ihm ihre Zuneigung zu erkennen zu geben. +Sie erwartet keine Anforderung von Gott, ihm zu gehorchen, sondern nur +die Erlaubniß, bei ihrem willigen Gehorsame auf ihn zu sehen. Sie will +nicht Gott eine Gunst erweisen, indem sie ihm dient; sondern sie +erwartet es von ihm als die höchste Gnade, sich von ihr dienen zu +lassen. -- Dies ist die höchste moralische Vollkommenheit des Menschen. +Sie setzt nicht nur den festen Willen immer sittlich gut zu handeln, +sondern auch völlige Freiheit voraus. Es ist _a priori_ unmöglich zu +bestimmen, ob _in concreto_ irgend ein _Mensch_ dieser moralischen +Vollkommenheit fähig sey, und es ist bei gegenwärtiger Lage der +Menschheit gar nicht wahrscheinlich. + +Der zweite Grad der moralischen Güte setzt eben diesen festen Willen, im +Ganzen dem Moralgesetze zu gehorchen, aber keine völlige Freiheit in +einzelnen Fällen voraus. Die sinnliche Neigung kämpft noch gegen das +Pflichtgefühl, und ist eben so oft Siegerin[TN9], als besiegt. Die +Ursachen dieser moralischen Schwäche liegen nicht im Wesentlichen der +menschlichen Natur, sondern sie sind zufällig: theils bei diesem und +jenem Subjekte eine körperliche Konstitution, welche die größere +Heftigkeit, und die anhaltendere Dauer der Leidenschaften begünstigt; +theils, und hauptsächlich die gegenwärtige Lage der Menschheit, in +welcher wir weit früher angewöhnt werden, nach Naturtrieben zu handeln, +als nach moralischen Gründen, und weit öftrer in den Fall kommen, uns +durch die ersteren bestimmen lassen zu müssen, als durch die letzteren, +so daß unsre Ausbildung als Naturmenschen meist immer große Vorschritte +vor unsrer moralischen Bildung voraus hat. Da in diesem Zustande der +ernste Wille moralisch zu handeln, mithin ein lebhaftes, thätiges, +sittliches Gefühl vorausgesetzt wird, so muß diese Schwäche dem Menschen +sehr unangenehm seyn, und er muß begierig jedes Mittel aufsuchen, und +ergreifen, um seine Bestimmung durchs Moralgesetz zu erleichtern. Wenn +es darum zu thun ist, der moralischen Neigung das Übergewicht über die +sinnliche zu verschaffen, so kann dies auf zweierlei Art geschehen, +theils indem man die sinnliche Neigung schwächt, theils indem man den +Antrieb des Sittengesetzes, die Achtung für dasselbe, verstärkt. Das +erste geschieht nach technisch-praktischen Regeln, die auf +Naturprincipien beruhen, und über welche jeden sein eignes Nachdenken, +Erfahrung, und empirische Selbstkenntniß belehren muß. Sie liegen außer +dem Kreise unsrer gegenwärtigen Untersuchung. Der Antrieb des +Moralgesetzes läßt sich, ohne der Moralität Abbruch zu thun, nicht +anders verstärken, als durch lebhafte Vorstellung der innern Erhabenheit +und Heiligkeit seiner Forderungen; durch ein dringenderes Gefühl des +_Sollens_ und _Müssens_. Und wie kann dies dringender werden, als wenn +uns stets die Vorstellung eines ganz heiligen Wesens vorschwebt, das +uns heilig zu seyn befiehlt? In ihm erblicken wir die Übereinstimmung +mit dem Gesetze nicht mehr blos als etwas, das seyn _soll_, sondern als +etwas, das _ist_; in ihm erblicken wir die Nothwendigkeit, so zu seyn, +dargestellt. Wie kann das sittliche Gefühl mehr verstärkt werden, als +durch die Vorstellung, daß bei unmoralischen Handlungen nicht blos wir +selbst, die wir unvollkommne Wesen sind -- nein, daß die höchste +Vollkommenheit uns verachten müsse? daß bei Selbstüberwindung, und +Aufopferung unsrer liebsten Neigungen für die Pflicht, nicht nur wir +selbst, sondern die wesentliche Heiligkeit uns ehren müsse? Wie können +wir aufmerksamer auf die Stimme unsers Gewissens, und gelehriger gegen +sie werden, als wenn wir in ihr die Stimme des Heiligsten hören, der +unsichtbar[TN10] uns immer begleitet, und die geheimsten Gedanken unsers +Herzens späht -- _vor dem wir wandeln?_ Da die Neigung im Subjekte gegen +dieses neue Moment des Sittengesetzes, welches ihr Abbruch thut, +streitet, so wird die Vernunft suchen, dasselbe durch völlige Sicherung +des Grundes, auf dem es beruht, zu befestigen; sie wird einen Beweis für +den Begriff Gottes als moralischen Gesetzgebers suchen, und sie wird ihn +im Begriffe desselben, als Weltschöpfers, finden. Dies ist der zweite +Grad der sittlichen Vollkommenheit, der die Naturreligion +begründet. -- Diese Religion soll allerdings Mittel der +Willensbestimmung in einzelnen Fällen, bei eintretendem Kampfe der +Neigung gegen die Pflicht, werden; aber sie setzt die erste, höchste +Bestimmung des Willens, dem Moralgesetze überhaupt zu gehorchen, als +durch dasselbe schon geschehen, voraus, denn sie bietet sich nicht dar, +sondern sie muß gesucht werden, und niemand kann sie suchen, der sie +nicht wünscht. + +Der tiefste Verfall vernünftiger Wesen in Rücksicht auf Sittlichkeit +endlich ist es, wenn nicht einmal der Wille da ist, ein Moralgesetz +anzuerkennen, und ihm zu gehorchen; wenn sinnliche Triebe die einzigen +Bestimmungsgründe ihres Begehrungsvermögens sind. Es scheint wenigstens, +vor der Hand gar nichts für die Nothwendigkeit einer Offenbarung zu +beweisen, wenn man auch in der Gesellschaft unter andern moralisch +bessern Menschen noch so viele in diesem Grade verdorbne Subjekte sollte +aufzeigen können: denn es muß den bessern möglich seyn, und es ist ihre +Pflicht, -- könnte man sagen, -- in den schlechtern durch Belehrung und +Bildung das moralische Gefühl zu entwickeln, und sie so bis zum +Bedürfniß einer Religion zu führen. Ohne uns vor der Hand auf diese +Untersuchung einzulassen, wollen wir die Frage nur so stellen, wie ihre +Beantwortung für den Erweis eines empirischen Bedürfnisses der +Offenbarung entscheidend wird: War es möglich, dass die ganze +Menschheit, oder wenigstens ganze Völker- und Länderstriche in diesen +tiefen moralischen Verfall gerathen konnten? Um sie beantworten zu +können, müssen wir erst den Begriff der empirischen Sinnlichkeit etwas +näher bestimmen. + +Sinnlichkeit überhaupt, nemlich empirische, könnte man füglich als eine +Unfähigkeit zur Vorstellung der Ideen beschreiben; um dadurch zugleich +den theoretischen Fehler, sich dieselben entweder gar nicht, oder nicht +anders, als unter den Bedingungen der empirischen Sinnlichkeit, denken +zu können, und den praktischen, sich nicht durch dieselben bestimmen zu +lassen, der aus dem erstem nothwendig folgt, zu befassen. Man kann die +empirische Sinnlichkeit, eben so wie die reine, in zwei Gattungen +eintheilen, in die _äussere_ und _innere_. Die erstere besteht in +theoretischer Rücksicht darin, wenn man sich alles unter die empirischen +Bedingungen der äußern Sinne, alles hörbar, fühlbar, sichtbar u. s. w. +denkt, und auch alles wirklich sehen, hören, fühlen will, und damit ist +immer eine gänzliche Unfähigkeit zum Nachdenken, zu Verfolgung einer +Reihe von Schlüssen, wenn es auch nur über Gegenstände der Natur ist, +verbunden; und in praktischer, wenn man sich nur durch die Lust des +äußern Sinns, bestimmen läßt. Dieses ist derjenige Grad derselben, den +man auch rohe Sinnlichkeit nennt. Die zweite besteht in theoretischer +Rücksicht darin, daß man sich alles wenigstens unter die empirischen +Bedingungen unsers innern Sinns, alles modificirbar denkt, und es auch +wirklich modificiren will; und in praktischer, wenn man sich durch +nichts höheres bestimmen läßt, als durch die Lust des innern Sinns. +Dahin gehört die Lust am Spiel, am Dichten, am Schönen (aber nicht am +Erhabnen), selbst am Nachdenken, am Gefühl seiner Kraft, und sogar das +Mitgefühl, ob es gleich der edelste aller sinnlichen Triebe ist. Wenn +diese Sinnlichkeit herrschend ist, d. i. wenn wir blos und lediglich +durch ihren Antrieb und nie durch das Moralgesetz uns bestimmen lassen, +so ist klar, dass sie allen Willen gut zu seyn, und alle Moralität +gänzlich ausschließt. Aber bei den meisten Menschen hat sie zwar bei +weitem das Übergewicht, und sie werden in den meisten Fällen blos durch +sie bestimmt; aber dennoch sind sie darum noch nicht überhaupt aller +reinmoralischen Handlungen unfähig, und haben wenigstens noch soviel +moralisches Gefühl, um die Sträflichkeit und Unanständigkeit ihrer +Handlungsart in auffallenden Fällen oder bei gewissen Veranlassungen zu +fühlen, und sich deren zu schämen. Gesetzt aber, sie wendeten das +Moralgesetz auch nie auf sich selbst an, und hätten nie Schaam oder +Reue über ihre eigne Unvollkommenheit empfunden, so zeigt es sich doch +in ihrer Beurtheilung der Handlungen andrer, in ihrer oft starken +Misbilligung derselben aus richtigen moralischen Gründen, dass sie des +moralischen Sinns nicht gänzlich unfähig sind. Auf Menschen von dieser +Art, sollte man glauben, würde man eben von der Seite aus, wo sie noch +Empfänglichkeit für Moralität zeigen, wirken, -- man würde sich eben der +Grundsätze, die sie auf andre anwenden, bedienen können, um ihnen über +ihren eignen Zustand die Augen zu öffnen, sie so allmählich zum guten +Willen, und durch ihn endlich zur Religiosität zu führen. Es müsste +also, zum Behufe der Nothwendigkeit einer Offenbarung gezeigt werden +können, dass Menschen, und ganze Menschengeschlechter möglich seyen, die +durch herrschende Sinnlichkeit des Sinns für Moralität entweder +gänzlich, oder doch in einem so hohen Grade beraubt wären, dass man von +diesem Wege aus gar nicht auf sie wirken könne; welche sich des +Moralgesetzes in ihnen entweder gar nicht, oder doch so wenig bewusst +seyen, dass man auf diesen Grund in ihnen gar nichts bauen könne. Es +lässt sich _a priori_ wol denken, daß die Menschheit entweder von ihrem +Ursprünge an, oder durch mancherlei Schicksale in so eine Lage habe +kommen können, daß sie, in beständigem harten Kampfe mit der Natur um +ihre Subsistenz, genöthigt gewesen sey, alle ihre Gedanken stets auf +das, was vor ihren Füßen lag, zu richten; auf nichts denken zu können, +als auf das Gegenwärtige; und kein ander Gesetz hören zu können, als das +der Noth. In so einer Lage ist es unmöglich, dass das moralische Gefühl +erwache, und sittliche Begriffe sich entwickeln: aber die Menschheit +wird nicht immer, sie wird außer besondern Fällen nicht lange in +derselben bleiben: sie wird durch Hülfe der Erfahrung sich Regeln +machen, und Maximen ihres Verhaltens abstrahiren. Diese Maximen, blos +durch Erfahrung in der Natur entstanden, werden auch blos auf diese +angewendet seyn, und möglichen moralischen Regeln oft widersprechen. Sie +werden sich dennoch, durch ihre Anwendbarkeit und durch das allgemeine +Beispiel bewährt, von Generation auf Generation fortpflanzen, und +vermehrt werden; und nun werden sie es seyn, die die Möglichkeit der +Moralität vernichten, nachdem jene dringende Noth, die vor ihnen es +that, durch sie zum Theil gehoben ist. Denkt man an die Bewohner des +Feuerlandes, welche ihr Leben in einem Zustande, der so nahe an die +Thierheit gränzt, hinbringen, an die meisten Bewohner der Südsee-Inseln, +welchen der Diebstahl etwas ganz gleichgültiges zu seyn, und welche sich +desselben nicht im geringsten zu schämen scheinen, an jene Negern, +welche ohne langes Bedenken ihre Frau, oder ihre Kinder gegen einen +Trunk Brandwein in die Sklaverei verkaufen, so scheint man die erstere +Bemerkung in der Erfahrung bestätigt zu finden; und um sich von der +Richtigkeit der zweiten zu überzeugen, hat man nur die Sitten und +Maximen policirter Völker zu studiren. + +Wie soll nun die Menschheit aus diesem Zustande zur Moralität, und durch +sie zur Religion gelangen? Kann sie dieselbe nicht selbst finden? Um +diese Frage bestimmter zu beantworten, müssen wir dasjenige, was hierzu +vorausgesetzt wird, mit ihrem Zustande, vergleichen. Um zu entscheiden, +ob ein Volk der Sittlichkeit überhaupt in seinem gegenwärtigen Zustande +fähig sey, oder nicht, ist es nicht genug, ihr Verhalten zu betrachten, +und der Schluß: ein gewisses Volk begeht allgemein, und ohne Spur der +geringsten Schaam, Handlungen, die gegen die ersten Grundsätze aller +Moral streiten, also ist es ohne alles moralisches Gefühl; ist übereilt. +Man muß untersuchen, ob sich denn nicht einmal der Begriff von Pflicht +überhaupt, wenn gleich noch so dunkel gedacht, bei ihnen zeige, und wenn +man denn da z. B. nur soviel findet, daß sie auf die Beobachtung eines +Vertrags, die sie nicht erzwingen können, auch in dem Falle, da es dem +zweiten Theile zuträglich wäre ihm nicht zu halten, trauen, und in +diesem Vertrauen sich wagen; daß sie im Fall der Verletzung desselben +lebhaftern und bitterern Unwillen zeigen, als sie über den ihnen dadurch +zugefügten Schaden an sich zeigen würden; so muß man ihnen den Begriff +der Pflicht überhaupt zugestehen. Nun aber ist ohne dieses Vertrauen +auf Beobachtung der Verträge es auch nicht einmal möglich, sich +zur Gesellschaft zu verbinden. Jedes Volk also, das nur in +gesellschaftlicher Vereinigung lebt, ist nicht ohne allen moralischen +Sinn. Aber leider ist es allgemeine Gewohnheit aller derer, bei denen +die Sinnlichkeit herrschend ist, sich dieses Gefühls nicht sowohl als +Bestimmungsgrundes ihrer eignen Handlungen, als vielmehr blos und +lediglich als Beurtheilungsprincips der Handlungen anderer zu bedienen. +Ja, sie gehen wol so weit, besonders wenn die Sinnlichkeit schon in +Maximen gebracht ist, eine Aufopferung, eine Verleugnung des Eigennutzes +für die Pflicht, sich als lächerliche Thorheit anzurechnen, und sich +derselben zu schämen; sich also stets und immer als blos unter dem +Naturbegriffe stehend zu betrachten; verfahren endlich auch wol so +konsequent, es auch dem ändern für eben das anzurechnen, wofern sie +nicht etwa selbst persönlich dabei interessirt, und durch die +Pflichtverletzung des ändern an ihrem eignen Vortheile gekränkt worden +sind. Nur im letztern Falle erinnern sie sich, daß es Pflichten giebt; +und dies macht denn die Entwickelung dieses Begriffs, wo wir ihn mit +herrschender Sinnlichkeit vereinigt antreffen, sehr verdächtig, und +berechtigt uns zu glauben, daß blos das Princip der letztern, das des +Eigennutzes, sie bewirkt habe. Mit herrschender Sinnlichkeit ist also +sogar der Wille, moralisch gut zu seyn, nicht zu vereinigen. Da aber +dieser Wille unumgänglich nöthig ist, um eine Religion als Mittel einer +stärkern Bestimmung durchs Moralgesetz zu _suchen_, so kann die +Menschheit in diesem Zustande nie von selbst eine Religion finden, denn +sie kann sie nicht einmal suchen. + +Und wenn sie dieselbe auch suchen könnte, so kann sie sie nicht +_finden_. Um sich auf die oben entwickelte Art zu überzeugen, daß Gott +es ist, der durchs Moralgesetz zu uns redet, bedarf es vor's erste des +Begriffe einer Schöpfung der Welt durch eine Ursache außer ihr. Auf +diesen Begriff wird die Menschheit, selbst die noch sehr ungebildete +Menschheit, leicht kommen. Sie ist _a priori_ genöthigt, sich absolute +Totalität der Bedingungen zu denken; und sie schließt die Reihe +derselben nur eher und schneller, je weniger sie gebildet, und je +unfähiger sie ist, eine lange Reihe zu verfolgen. Daher wird unter +rohsinnlichen Menschen alles voll von Glauben an übernatürliche +Ursachen, an Dämonen ohne Zahl seyn. Eine gebildetere Sinnlichkeit wird +sich vielleicht zum Begriffe einer einzigen ersten Ursache, eines +kunstvollen Architekten der Welt erheben. Aber zum Behuf einer Religion +brauchen, wir nicht diesen, sondern den von einem _moralischen_ +Weltschöpfer, und, um zu ihm zu gelangen, den Begriff eines moralischen +Endzwecks der Welt. Nun wird abermals die Sinnlichkeit zwar leicht auf +den Begriff von möglichen Zwecken in der Weit kommen, weil sie selbst +durch die Vorstellung von Zwecken bei ihren Geschäften hienieden +geleitet wird: aber der Begriff eines moralischen _Endzwecks_ der +Schöpfung ist nur dem gebildeten moralischen Gefühle möglich. Der blos +sinnliche Mensch wird also nie weder auf ihn, noch durch ihn auf das +Princip einer Religion kommen. + +Vor's erste, wenn doch ein Mittel sollte ausfindig gemacht werden, +Religion an ihn zu bringen, wozu bedarf er ihrer? Der beste moralische +Mensch, der nicht nur den ernsten Willen hätte, dem Moralgesetze zu +gehorchen, sondern auch die völlige Freiheit, bedurfte ihrer blos dazu, +um die Empfindung der Verehrung und Dankbarkeit gegen das höchste Wesen +auf irgend eine Art zu befriedigen. Derjenige, der zwar eben den ernsten +Willen, aber nicht völlige Freiheit hatte, bedurfte ihrer, um der +Autorität des Moralgesetzes ein neues Moment hinzuzufügen, durch +welches der Stärke der Neigung das Gegengewicht gehalten und die +Freiheit hergestellt würde. Derjenige, der auch nicht den Willen hat, +ein sittliches Gesetz anzuerkennen, und ihm zu gehorchen, bedarf ihrer, +um nur erst diesen Willen, und dann durch ihn die Freiheit in sich +hervorzubringen. Mit ihm hat also die Religion einen andern Weg zu +nehmen. Die reine Vernunftreligion, sowohl als die natürliche, gründeten +sich auf Moralgefühl: die geoffenbarte hingegen soll selbst erst +Moralgefühl begründen. Die erstere fand gar keinen Widerstand, sondern +alle Neigungen im Subjekte bereit, sie anzunehmen; die zweite hatte nur +in einzelnen Fällen die Neigungen zu bekämpfen, kam aber im Ganzen +erwünscht, und gesucht; die letztere hat nicht nur allen unmoralischen +Neigungen, sondern sogar dem völligen Widerstreben, überhaupt ein Gesetz +anzuerkennen, und der Abneigung gegen sie selbst, die sie das Gesetz +gültig machen will, das Gegengewicht zu haben. Sie kann also und wird +sich wichtigerer Momente bedienen, so viel es geschehen kann, ohne der +Freiheit Abbruch zu thun, d. h. ohne gegen ihren eignen Zweck zu +handeln. + +Durch welchen Weg nun kann diese Religion an die so beschaffne +Menschheit gelangen? Natürlich auf eben dem, auf welchem alles an sie +gelangt, was sie sich denkt, oder wodurch sie sich bestimmen läßt, auf +dem der Sinnlichkeit. Gott muß sich ihnen unmittelbar durch die Sinne +ankündigen, unmittelbar durch die Sinne Gehorsam von ihnen verlangen. + +Aber hier sind noch zwei Fälle möglich, nemlich entweder Gott entwickelt +durch eine übernatürliche Wirkung in der Sinnenwelt in dem Herzen eines +oder mehrerer, die er zu seinen Mittelspersonen an die Menschheit +ausersehen hat, auf dem Wege des Nachdenkens das moralische Gefühl, und +bauet auf eben dem Wege auf dasselbe das Princip aller Religion, mit dem +Befehle, an den übrigen Menschen eben das zu thun, was er an ihnen +gethan hat: oder er kündigt geradezu dieses Princip an, und gründet es +auf seine Autorität, als Herr. Im erstem Falle wären wir nicht einmal +genöthigt, Gott als unmittelbare Ursache dieser übernatürlichen Wirkung +anzunehmen, sondern, ob wir gleich ein allgemeines sittliches Verderben +der Menschheit angenommen haben, so könnte doch recht füglich eins der +möglichen höhern moralischen Wesen Ursache einer solchen Wirkung seyn. +Finden wir aber anderweitige Gründe, den Grund einer solchen Wirkung +unmittelbar in Gott zu setzen, so werden wir diese Gründe dadurch gar +nicht entkräften, wenn wir sagen, es sey Gott unanständig, den Pädagogen +zu machen; denn nach unsrer Erkenntniß von Gott ist nichts ihm +unanständig, als was gegen das Moralgesetz ist. In diesem Falle hätten +wir denn auch, ununtersucht, welches moralische Wesen die veranlassende +Ursache dieser Entwickelung sey, keine Offenbarung, sondern eine auf +einem übernatürlichen Wege an uns gebrachte Naturreligion. Wenn dieses +Mittel nur möglich und zur Erreichung des Zwecks hinlänglich war, so war +keine Offenbarung, d. i. keine _unmittelbar_ auf Gottes Autorität +gegründete Ankündigung desselben, als Gesetzgebers, nöthig. Laßt uns +einen Augenblick annehmen, Gott wolle sich desselben bedienen. Er wird +ohne Zweifel in den Seelen derer, auf die er wirkt, die erwartete +vernünftige Überzeugung hervorbringen. Diese werden seinem Befehle, und +ihrem eignen Gefühl der Verbindlichkeit, Moralität weiter zu verbreiten, +gemäß, sich an die übrige Menschheit wenden, und eben diese Überzeugung +auf eben dem Wege in ihnen aufzubauen suchen, auf welchem sie in ihnen +selbst aufgebaut wurde. Es liegt weder in der menschlichen Natur +überhaupt, noch in der empirischen Beschaffenheit der angenommenen +Menschen insbesondre ein Grund, warum es diesen Abgeordneten unmöglich +seyn sollte, ihren Zweck zu erreichen, wenn sie nur Gehör finden, wenn +sie sich nur Aufmerksamkeit verschaffen können. Aber wie wollen sie sich +diese verschaffen bei Menschen, die schon im Voraus gegen das Resultat +ihrer Vorstellungen eingenommen seyn müssen? Was wollen sie diesen das +Nachdenken scheuenden Menschen geben, damit sie die Mühe desselben auf +sich nehmen, um die Wahrheit einer Religion erkennen zu müssen, welche +ihre Neigungen einschränken und sie unter ein Gesetz bringen will? Es +bleibt also nur der letzte Fall übrig: sie müssen ihre Lehren unter +göttlicher Autorität, und als seine Gesandten an die Menschheit, +ankündigen. + +Auch dies scheint wieder auf zweierlei Art möglich zu seyn, daß nemlich +Gott entweder auch dieser seiner Gesandten Glauben schlechthin auf +Autorität gründe, oder daß er nur wolle, und es von ihrer eignen +Einsicht erwarte, daß sie dasjenige, was auf dem bloßen Wege des +Nachdenkens durch irgend ein Mittel aus ihrem Herzen entwickelt worden, +den übrigen Menschen unter göttlicher Autorität ankündigen, insofern sie +einsehen, daß kein anderes Mittel übrig ist, Religion an sie zu bringen. +Das letztere aber ist unmöglich; denn dann hätte Gott gewollt, daß diese +seine Abgeordneten, -- zwar in der wohlthätigsten Absicht, -- aber doch, +daß sie lügen und betrügen sollten: Lügen und Betrug aber bleibt immer, +in welcher Absicht er auch geschehe, unrecht, weil das nie Princip einer +allgemeinen Gesetzgebung werden kann; und Gott kann nie etwas unrechtes +wollen. + +Man könnte endlich sich drittens noch als möglich denken, Gott habe +gewollt, daß sich diese angeblichen Inspirirten täuschen, und eine auf +Autorität gegründete Ankündigung der göttlichen Moralgesetzgebung, die +ganz natürlich, z. B. durch die vom Wunsche darnach aufgeregte Phantasie +in ihnen entstanden wäre, einer übernatürlichen Ursache zuschreiben +sollten. Da jede kategorische Antwort auf diese Frage, die bejahende +sowohl, als die verneinende, sich lediglich auf theoretische Principien +gründen könnte, weil von Erklärung einer Naturerscheinung nach derselben +Gesetzen die Rede ist; alle Naturphilosophie aber nicht so weit reicht, +um zu beweisen, daß etwas in der Sinnenwelt _nur_ durch Gesetze der +Natur, oder, daß es durch sie _nicht_ möglich sey; so kann diese +Behauptung, auf Erörterung einer Offenbarung _in concreto_ angewandt, +nie, weder bewiesen, noch widerlegt werden; sie gehört aber auch nicht +in die Untersuchung vom möglichen Ursprünge einer geoffenbarten +Religion, als welche blos aus praktischen Principien angestellt wird. +Allerdings könnte eine gewisse Wirkung, als Naturerscheinung betrachtet, +aus uns entdeckbaren Naturgesetzen entstanden seyn, und dennoch könnte +es zugleich dem Begriffe eines vernünftigen Wesens sehr gemäß seyn, daß +wir sie, wenigstens bis zur Erreichung ihrer moralischen Absicht, einer +übernatürlichen Ursache zuschrieben; und jener disjunktive Satz: Gewisse +angebliche Inspirirten waren entweder wirklich inspirirt, oder sie waren +Betrüger, oder sie waren Schwärmer -- richtiger, und gelinder +ausgedrückt, sie waren unvollkommne Naturforscher -- reicht bei weitem +nicht hin, durch ihn die kategorischen Behauptungen, auf welche er +ausgeht, zu begründen. Denn erstens heben die Begriffe, die als Glieder +der Eintheilung neben einander gestellt sind, sich nicht wechselseitig +auf. Die Möglichkeit, den letztern anzunehmen, muß aus Naturbegriffen +widerlegt, oder bewiesen werden; die Möglichkeit der beiden erstem aber +kann nur aus praktischen Principien dargethan werden: beide Principien +aber treffen, sich nicht, und aus dem einen kann sehr wohl bejaht +werden, was das andre verneint. Der letzte Fall also, und einer von den +beiden erstern, sind zugleich möglich, nur die beiden erstern +widersprechen sich. Zweitens ist die Unmöglichkeit des letztern nie in +einem gegebnen Falle darzuthun. Aber dies alles wird erst in der Folge, +wo wir von der physischen Möglichkeit der erwarteten übernatürlichen +Wirkung in der Sinnenwelt reden werden, seine völlige Deutlichkeit +erhalten. + +Da also die Möglichkeit des letztern Falles, die wir freilich nicht +wegräumen können, uns nicht irre machen darf, so können wir nun aus +allem bis jetzt bewiesenen sicher folgende Resultate ziehen: Die +Menschheit kann so tief in moralischen Verfall gerathen, daß sie nicht +anders zur Sittlichkeit zurückzubringen ist, als durch die Religion, und +zur Religion nicht anders, als durch die Sinne: eine Religion, die auf +solche Menschen wirken soll, kann sich auf nichts anders gründen, als +unmittelbar auf göttliche Autorität: da Gott nicht wollen kann, daß +irgend ein moralisches Wesen eine solche Autorität erdichte, so muß er +selbst es seyn, der sie einer solchen Religion beilegt. + +Aber wozu soll nun diese Autorität? und worauf kann Gott, wenn er es mit +Menschen, die in diesem Grade sinnlich sind, zu thun hat, sie gründen? +Offenbar nicht auf eine Erhabenheit, für welche sie keinen Sinn und +keine Ehrfurcht haben, auf seine Heiligkeit, als welches das moralische +Gefühl in ihnen schon voraussetzen würde, das erst durch die Religion +entwickelt werden soll; sondern auf diejenige, für deren Bewunderung sie +aus Naturgründen empfänglich sind, auf seine Größe, und Macht als Herr +der Natur und als ihr Herr. Nun aber ist es Heteronomie, und bewirkt +keine Moralität, sondern erzwingt höchstens Legalität, wenn wir nur +darum uns dem Inhalte des Moralgesetzes gemäß betragen, weil ein +übermächtiges Wesen es will; und eine auf diese Autorität gegründete +Religion widerspräche folglich sich selbst. Aber diese Autorität soll +denn auch nicht Gehorsam, sie soll nur Aufmerksamkeit auf die weiter +vorzulegenden Motiven des Gehorsams begründen. Aufmerksamkeit aber, als +eine empirische Bestimmung unsrer Seele, ist durch natürliche Mittel zu +erregen. Es würde zwar offenbar widersprechend seyn, auch nur diese +durch Furcht vor angedrohten Strafen dieses mächtigen Wesens, oder wol +gar durch physische Mittel erzwingen, oder durch verheißne Belohnungen +erschleichen zu wollen; widersprechend, weil Furcht und Hoffnung die +Aufmerksamkeit mehr zerstreuen, als erregen, und höchstens nur ein +mechanisches Nachsagen, aber keine auf vernünftige Überlegung gegründete +Überzeugung, welche allein der Grund aller Moralität seyn muß, +hervorbringen können; widersprechend, weil dies gleich anfangs das +Princip aller Religion verfälschen, und Gott als ein Wesen darstellen +würde, dem man sich noch durch etwas anderes, als durch moralische +Gesinnungen, -- hier durch unwilliges Anhören von Dingen, an denen +man kein Interesse hat, und durch ängstliches Nachplaudern +derselben -- gefällig machen könnte. Aber die Vorstellung einer noch so +großen Macht errege auch, so lange wir uns nicht im Widerstreite gegen +sie denken, nicht Furcht, sondern Bewunderung, und Verehrung, die zwar +nur auf pathologischen, und nicht moralischen, Gründen beruht, die aber +unsre Aufmerksamkeit auf alles, was von dem mächtigen Wesen herkommt, +kräftig hinzieht. So lange sich nun Gott noch nicht als moralischen +Gesetzgeber, sondern blos als redende Person ankündigt, so denken wir +uns noch nicht im Widerstreite gegen ihn; und wenn er sich als solchen +ankündigt, so kündigt er uns zugleich seine Heiligkeit an, welche uns +alle mögliche Furcht vor seiner Macht benimmt, indem sie uns zusichert, +daß er nie einen willkührlichen Gebrauch von derselben gegen uns machen, +sondern daß ihre Wirkungen auf uns gänzlich von uns selbst abhängen +werden. Die Anforderung Gottes also an uns in einer möglichen +Offenbarung, ihn _anzuhören_, gründet sich auf seine Allmacht, und +unendliche Größe, und kann sich auf nichts anders gründen, indem Wesen, +die einer Offenbarung bedürfen, vor's erste keiner andern Vorstellung +von ihm fähig sind. Seine Anforderung aber ihm zu _gehorchen_, kann sich +auf nichts anderes, als auf seine Heiligkeit gründen, weil sonst der +Zweck aller Offenbarung, reine Moralität zu befördern, nicht erreicht +würde; aber der Begriff der Heiligkeit sowohl, als die Verehrung gegen +sie, muß schon vorher durch die Offenbarung entwickelt worden +seyn. -- Wir haben einen erhabnen Ausspruch, der dies erläutert: Ihr +sollt heilig seyn, denn ich bin heilig, spricht der Herr. Der Herr +redet, als Herr, und fordert dadurch alles zur Aufmerksamkeit auf. Aber +die Forderung der Heiligkeit gründet er nicht auf diese seine +Herrschaft, sondern auf seine eigne Heiligkeit. + +Aber, wie sollen denn diese Menschen, ehe ihr sittliches Gefühl noch +geweckt ist, beurtheilen, ob es Gott seyn könne, welcher redet? wird +noch gefragt; und hier kommen wir dann auf die Beantwortung eines +Einwurfs, der schon seit langem vor der Seele jedes Lesers geschwebt +haben muß. Wir haben im vorigen §. bewiesen, daß der Begriff der +Offenbarung vernünftiger Weise nur _a priori_ möglich sey, und _a +posteriori_ gar nicht rechtmäßig entstehen könne; und in diesem haben +wir gezeigt, daß es einen Zustand geben könne, ja daß die ganze +Menschheit in diesen Zustand verfallen könne, in welchem es ihr +unmöglich ist, _a priori_ auf den Begriff der Religion, und also auch +der Offenbarung zu kommen. Dies sey ein förmlicher Widerspruch, kann man +sagen: oder man kann uns das Dilemma vorlegen: Entweder fühlten die +Menschen schon das sittliche Bedürfniß, das sie treiben konnte, eine +Religion zu suchen, und hätten schon alle Moralbegriffe, die sie von den +Wahrheiten derselben vernünftig überzeugen konnten; so bedurften sie +keiner Offenbarung, sondern hatten schon _a priori_ Religion: oder sie +fühlten weder jenes Bedürfniß, noch hatten sie jene Begriffe; so +konnten sie sich nie aus moralischen Gründen von der Göttlichkeit einer +Religion überzeugen; aus theoretischen konnten sie es auch nicht; sie +konnten es also überhaupt nicht, und eine Offenbarung ist folglich +unmöglich. Aber es folgt nicht, daß Menschen, die sich des Moralgebots +in ihnen wenig bewußt waren, und durch dasselbe nicht zur Aufsuchung +einer Religion getrieben werden konnten, also der Offenbarung bedurften, +nicht nachher eben durch Hülfe dieser Offenbarung jenes Gefühl in sich +entwickeln, und so geschickt werden konnten, eine Offenbarung zu prüfen, +und so vernünftig zu untersuchen, ob sie göttlichen Ursprungs seyn +könne, oder nicht. Es kündigte sich ihnen eine Lehre als göttlich an, +und erregte dadurch wenigstens ihre Aufmerksamkeit. Entweder nahmen sie +nun dieselbe sogleich für göttlich an; und da sie dies weder aus +theoretischen Principien folgern, noch nach moralischen untersuchen +konnten, weil noch bis jetzt ihr Moralgefühl unentwickelt war, nahmen +sie etwas ganz ohne Grund an, und es war ein Glück für sie, wenn ihnen +der Zufall nützlich wurde: oder sie verwarfen sie sogleich; so verwarfen +sie wieder etwas ganz ohne Grund: oder endlich sie ließen die Sache +unentschieden, bis sie vernünftige Gründe eines Unheils finden würden, +und in diesem einzigen Falle handelten sie vernünftig. _Daß_ Gott rede, +oder _daß_ er _nicht_ rede (als kategorische, aus theoretischen Gründen +mögliche, Behauptung), konnten sie nie beweisen; ob er geredet haben +_könne_, konnte nur aus dem Inhalte dessen erhellen, was in seinem Namen +gesagt ward; sie mußten es also vor's, erste anhören. Wenn nun durch +dieses Anhören ihr moralisches Gefühl entwickelt wurde, so wurde +zugleich der Begriff einer Religion, und des möglichen Inhalts +derselben, sie komme nun durch Offenbarung, oder ohne sie an uns, +entwickelt; und nun konnten, und mußten sie, um zu einem vernünftigen +Fürwahrhalten zu gelangen, die ihren als göttlich angekündigte +Offenbarung mit ihrem nun entwickelten Begriffe einer Offenbarung +_a priori_ vergleichen, und nach der Übereinstimmung oder +Nichtübereinstimmung mit demselben ein Urtheil über sie fällen: und das +lös't dann den vermeinten Widerspruch völlig auf. Ein vernünftiges +Aufnehmen einer gegebnen Offenbarung, als göttlich, ist nur aus Gründen +_a priori_ möglich, aber _a posteriori_ können, und müssen in gewissen +Fällen, Gelegenheitsursachen gegeben werden, um diese Gründe zu +entwickeln. + +Alle diese Untersuchungen nun haben den eigentlichen Fragepunkt mehr +vorbereitet, als bestimmt und entwickelt. Da nemlich nach allem bisher +gesagten kein vernünftiges Aufnehmen einer Offenbarung als göttlich, +eher als nach völliger Entwickelung des Moralgefühls in uns, statt +findet; da ferner nur auf dieses Gefühl, und den dadurch in uns +begründeten Willen der Vernunft zu gehorchen, jeder Entschluß einem +Gesetze Gottes zu gehorchen sich gründen kann: (§. 3.) so scheint die +göttliche Autorität, worauf eine gegebne Offenbarung sich gründen +könnte, ihren ganzen Nutzen zu verlieren, sobald es möglich wird, sie +anzuerkennen. So lange nemlich eine solche Offenbarung noch arbeitet, um +den Menschen zur Empfänglichkeit für Moralität zu bilden, ist es +demselben völlig problematisch, ob sie göttlichen Ursprungs auch nur +seyn könne, weil dies sich nur aus einer Beurtheilung derselben nach +Moralprincipien ergeben, kann; sobald aber nach geschehener Entwickelung +des Moralgefühls in ihm, eine solche Beurtheilung möglich ist, so +scheint dies Moralgefühl allein hinlänglich seyn zu können, um ihn zum +Gehorsam gegen das Moralgesetz, blos als solches, zu bestimmen. Und +obgleich, wie ebenfalls oben (§. 3.) gezeigt worden, auch bei dem +festesten Willen dem Moralgesetze, blos als Gesetze der Vernunft, zu +gehorchen, einzelne Fälle möglich sind, in denen dasselbe einer +Verstärkerung seiner Kausalität durch die Vorstellung, es sey Gottes +Gesetz, bedarf, so ist doch in dem durch eine geschehene Offenbarung +zur Moralität gebildeten Subjekte die Vorstellung dieser göttlichen +Gesetzgebung sowohl ihrer Materie nach durch praktische +Vernunftprincipien, als ihrer Form nach durch Anwendung derselben auf +den Begriff einer Welt, völlig möglich, und es erscheint kein Grund, +warum er sie sich, als durch eine übernatürliche Wirkung in der +Sinnenwelt gegeben, denken sollte. Es muß also ein Bedürfniß, freilich +nur ein empirisches, aufgezeigt werden, welchem nur durch die bestimmte +Vorstellung einer _durch eine Wirkung in der Sinnenwelt geschehnen_ +Ankündigung Gottes als moralischen Gesetzgebers abgeholfen werden kann, +wenn diese ganze Vorstellung nicht vergeblich, und der Begriff einer +Offenbarung nicht leer seyn soll, indem ein Glaube an dieselbe +allenfalls nützlich seyn könnte, so lange er nicht möglich ist, und +sobald er möglich wird, seinen ganzen Nutzen verlöhre: denn unmöglich +können wir die frommen Empfindungen über die zu unsrer Schwachheit sich +herablassende Güte Gottes, u. dergl., die durch eine solche Vorstellung +in uns entstehen müssen, als den ganzen bleibenden Nutzen einer +Offenbarung angeben. + +Nun sind in obiger Deduktion des Offenbarungsbegriffs zum Behuf der +realen Möglichkeit desselben nicht nur solche vernünftige Wesen +Vorausgesetzt worden, in denen das Moralgesetz seine Kausalität auf +immer, sondern auch solche, bei denen es dieselbe in einzelnen Fällen +verlohren habe. Wo auch nicht der Wille ein Sittengesetz anzuerkennen, +und ihm zu gehorchen, vorhanden ist, ist das Moralgesetz ganz ohne +Kausalität; wo hingegen zwar dieser, aber nicht die völlige Freiheit da +ist, verliert es seine Kausalität in einzelnen Fällen. Wie die +Offenbarung die Wirksamkeit desselben im ersten Falle wieder herstelle, +ist jetzt gezeigt worden: ob sie auch im zweiten einen ihr wesentlichen, +nur durch sie möglichen Einfluß habe, davon ist jetzt die Frage. Da im +ersten Falle die Offenbarung noch gar nicht als das, für was sie sich +vernünftiger Weise anerkannt werden kann, so könnte man diese ihre +Funktion -- die der Offenbarung _an sich_, insofern sie von unsrer +Vorstellungsart ganz unabhängig ist, oder ihrer _Materie_ nach (_functio +revelationis materialiter spectatae_) nennen; hingegen das, was sie im +zweiten Falle zu leisten hätte, die Funktion der Offenbarung, insofern +wir sie dafür anerkennen, oder ihrer _Form_ nach (_functio revelationis +formaliter spectatae_), und, da Offenbarung eigentlich nur dadurch es +wird, daß wir sie dafür erkennen, der Offenbarung _im eigentlichsten +Sinne_. + +Wir haben oben bei Erörterung der Funktion einer Offenbarung ihrer +Materie nach ganz richtig angenommen, daß dieselbe sich nur auf +Subjekte beziehe, in denen auch nicht einmal der Wille dem +Vernunftgesetze zu gehorchen vorhanden sey, daß sie hingegen in dieser +Funktion diejenigen, denen es nicht an diesem Willen, wol aber an +völliger Freiheit ihn zu vollbringen, mangelt, nicht zu Objekten habe, +sondern daß zu Herstellung der Freiheit in dergleichen Subjekten die +Naturreligion hinlänglich sey. Da nun durch die Offenbarung vermittelst +ihrer ersten Funktion die Willensbestimmung durchs Moralgesetz möglich +gemacht, mithin alle vernünftige Wesen zur zweiten Stuffe der +moralischen Vollkommenheit erhoben werden sollen, so würde, wenn Wesen +auf dieser zweiten Stuffe die Naturreligion stets genugthuend seyn +könnte, gar keine Funktion der Offenbarung ihrer Form nach, nemlich +keine Wirksamkeit derselben zu Herstellung der Freiheit statt finden, +und, da dies die Funktion der Offenbarung im eigentlichsten Sinne ist, +kein wahres Bedürfniß eines Glaubens an Offenbarung gezeigt werden +können; fände sie aber statt, so scheint dies dem obigen Satze von der +Hinlänglichkeit der Naturreligion zur Herstellung der Freiheit zu +widersprechen. Wir haben also vor's erste zu untersuchen, ob sich ein +Einfluß der Vorstellung von einer geschehnen Offenbarung auf das Gemüth +zur Herstellung der gehemmten Freiheit des Willens denken lasse, und +dann, wenn sich ein solcher Einfluß zeigen sollte, zu untersuchen, ob +und inwiefern beide Behauptungen beisammenstehen können. + +Es ist eine der Eigentümlichkeiten des empirischen Charakters des +Menschen, daß, so lange eine seiner Gemüthskräfte besonders aufgeregt, +und in lebhafter Thätigkeit ist, andere, und das um desto mehr, jemehr +sie sich, von jener entfernen, unthätig, und gleichsam erschlafft sind: +und daß diese ihre Erschlaffung größer ist, je größer, die Thätigkeit +jener. So vergeblich man sich bemühen würde, jemanden, der durch +sinnlichen Reitz bestimmt, oder in einem heftigen Affekte ist, durch +Vernunftgründe anders zu bestimmen; eben so sicher ist's, daß im +Gegensatze eine Erhebung der Seele durch Ideen, oder eine Anstrengung +derselben durch Nachdenken möglich ist, bei welcher sinnliche Eindrücke +fast ihre ganze Kraft verlieren. Soll in solchen Fällen auf einen +Menschen gewirkt werden, so kann es fast nicht anders geschehen, als +vermittelst derjenigen Kraft, die eben jetzt in Thätigkeit ist, indem +auf die übrigen kaum ein Eindruck zu machen ist, oder wenn er auch zu +machen wäre, er nicht hinreichend seyn würde, den Willen des Menschen zu +bestimmen. + +Einige Gemüthskräfte haben eine nähere Verwandtschaft, und einen größern +wechselseitigen Einfluß auf einander, als andere. Denjenigen, der vom +Sinnenreize fortgerissen ist, wird man durch Vernunftgründe vergeblich +zurückhalten wollen, aber durch Darstellung eines andern sinnlichen +Eindrucks vermittelst der Einbildungskraft kann es sehr leicht, ohne +Anwesenheit des sinnlichen Gegenstandes, also ohne unmittelbare +Sinnenempfindung, gelingen. Alle durch empirische Sinnlichkeit +bestimmbare Kräfte stehen in solcher Korrespondenz. + +Die der Pflicht widerstreitenden Bestimmungen werden alle durch +Eindrücke auf diese Kräfte bewirkt; durch Sinnenempfindung, die entweder +unmittelbar dem Gegenstande außer uns korrespondirt, oder die durch die +empirische Einbildungskraft reproducirt wird, durch Affekten, durch +Leidenschaften. Welches Gegengewicht soll nun der Mensch einer solchen +Bestimmung entgegensetzen, wenn sie so stark ist, daß sie die Stimme der +Vernunft gänzlich unterdrückt? Offenbar muß dies Gegengewicht durch eine +Kraft des Gemüths an die Seele gebracht werden, welche von der einen +Seite sinnlich, und also fähig ist einer Bestimmung der sinnlichen Natur +des Menschen entgegenzuwirken, von der andern durch Freiheit bestimmbar +ist, und Spontaneität hat: und diese Kraft des Gemüths ist die +Einbildungskraft. Durch sie also muß das einzig mögliche Motiv einer +Moralität, die Vorstellung der Gesetzgebung des Heiligen, an die Seele +gebracht werden. Diese Vorstellung nun gründet in der Naturreligion sich +auf Vernunftprincipien; ist aber diese Vernunft, wie wir voraussetzen, +gänzlich unterdrückt, so erscheinen die Resultate derselben dunkel, +ungewiß, unzuverlässig. Auch die Principien dieser Vorstellung also +sollten durch die Einbildungskraft vorstellbar seyn. Dergleichen +Principien nun wären Fakta in der Sinnenwelt, oder eine +Offenbarung. -- Gott ist, denn er hat geredet, und gehandelt, muß sich +der Mensch in solchen Augenblicken sagen können: er will, daß ich jetzt +nicht so handle, denn er hat es ausdrücklich, mit solchen Worten, unter +solchen Umständen, u. s. f., verboten; ich werde einst wegen der +Entschließung, die ich jetzt fassen werde, unter gewissen bestimmten +Feierlichkeiten ihm Rechenschaft geben. -- Sollen solche Vorstellungen +aber Eindruck auf ihn machen, so muß er die denselben zum Grunde +liegenden Fakta als völlig wahr und richtig annehmen können; sie müssen +also nicht etwan durch seine eigne Einbildungskraft erdichtet, sondern +ihr gegeben werden. Daß durch eine solche Vorstellung, der reinen +Moralität einer durch sie bewirkten Handlung kein Abbruch gethan werde, +folgt unmittelbar aus unsrer Voraussetzung, das durch die +Einbildungskraft versinnlicht dargestellte Motiv solle kein andres als +die Heiligkeit des Gesetzgebers, und nur das Vehikulum derselben solle +sinnlich seyn. + +Ob inzwischen die Reinheit des Motivs nicht oft durch die Sinnlichkeit +des Vehikulums leide, und ob nicht oft Furcht der Strafe, oder Hoffnung +der Belohnung, auf einen durch die Vorstellung der Offenbarung bewirkten +Gehorsam weit mehr Einfluß habe, als reine Achtung für die Heiligkeit +des Gesetzgebers, hat eine allgemeine Kritik des Offenbarungsbegriffs +eigentlich nicht zu untersuchen; sondern nur zu erweisen, daß dies _in +abstracto_ nicht nothwendig sey, und _in concreto_ schlechterdings nicht +geschehen dürfe, wenn die Religiosität ächt und nicht blos feinere +Selbstsucht seyn solle. Da dies inzwischen nur zu leicht geschehen kann; +da sich ferner im Allgemeinen nicht zeigen läßt, wenn, in wie weit, und +warum überhaupt eine solche Verstärkung des Moralgesetzes durch +Vorstellung einer Offenbarung nöthig sey; da endlich es schlechterdings +nicht zu leugnen ist, daß nicht ein allgemeiner unbezweifelt auf das +Moralgesetz gegründeter Trieb in uns sey, ein vernünftiges Wesen mehr zu +ehren, je weniger Verstärkung die Idee des schlechthin Rechten in seinem +Gemüthe bedarf, um ihn zu bewegen, es hervorzubringen; so läßt sich auch +nicht leugnen, daß es weit ehrenvoller für die Menschheit seyn würde, +wenn die Naturreligion stets hinlänglich wäre, sie in jedem Falle zum +Gehorsam gegen das Moralgesetz zu bestimmen: und in diesem Sinne können +denn beide Sätze wohl beisammenstehen, nemlich, daß sich _a priori_ (vor +der wirklich gemachten Erfahrung) nicht einsehen lasse, warum die +Vorstellung einer Offenbarung nöthig seyn sollte, um die gehemmte +Freiheit herzustellen; daß aber die fast allgemeine Erfahrung in uns und +andern uns fast täglich belehre, daß wir allerdings schwach genug sind, +einer dergleichen Vorstellung zu bedürfen. + + +§. 9. + +_Von der physischen Möglichkeit einer Offenbarung._ + +Der Begriff der Offenbarung _a priori_, wie er durch Aufzeigung eines +Bedürfnisses der empirischen Sinnlichkeit _a posteriori_ berechtigt ist, +erwartet eine übernatürliche Wirkung in der Sinnenwelt. Ist diese auch +überhaupt möglich? ist es überhaupt gedenkbar, daß etwas _außer_ der +Natur eine Kausalität _in_ der Natur habe? könnte man dabei noch fragen: +und wir beantworten diese Frage, um theils in die noch immer dunkle +Lehre von der Möglichkeit des Beisammenstehens der Nothwendigkeit nach +Natur-, und der Freiheit nach Moralgesetzen, wenigstens für unsre +gegenwärtige Absicht, wo möglich, etwas mehr Licht zu bringen, theils um +aus ihrer Erörterung eine für die Berichtigung des Begriffs der +Offenbarung nicht unwichtige Folge herzuleiten. + +Daß es überhaupt möglich seyn müsse, ist erstes Postulat, das die +praktische Vernunft _a priori_ macht, indem sie das Übernatürliche in +uns, unser oberes Begehrungsvermögen, bestimmt, Ursache außer sich in +der Sinnenwelt, entweder der in uns, oder der außer uns zu werden, +welches hier Eins ist. + +Es ist aber vor's erste zu erinnern, daß es ganz zweierlei ist, ob wir +sagen: der Wille, als oberes Begehrungsvermögen, ist frei; denn wenn das +letztere heißt, wie es denn das heißt, er steht nicht unter +Naturgesetzen, so ist dies sogleich einleuchtend, weil er, als oberes +Vermögen, gar kein Theil der Natur, sondern etwas übersinnliches +ist: -- oder ob wir sagen: eine solche Bestimmung des Willens wird +Kausalität in der Sinnenwelt; wo wir allerdings fordern, daß etwas, das +unter Naturgesetzen steht, durch etwas, das kein Theil der Natur ist, +bestimmt werden soll, welches sich zu widersprechen und den Begriff von +der Naturnothwendigkeit aufzuheben scheint, der doch den Begriff einer +Natur überhaupt erst möglich macht. + +Hierauf ist vor's erste überhaupt zu erinnern, daß, so lange die Rede +von bloßer Naturerklärung ist, es uns schlechterdings nicht erlaubt ist, +eine Kausalität durch Freiheit anzunehmen, weil die ganze +Naturphilosophie von einer solchen Kausalität nichts weiß; und +hinwiederum, so lange die Rede von bloßer Bestimmung des obern +Begehrungsvermögens ist, es gar nicht nöthig ist, auf die Existenz +einer Natur überhaupt Rücksicht zu nehmen. Beide Kausalitäten, die des +Natur- und die des Moralgesetzes, sind sowohl der Art ihrer Kausalität, +als ihrer Objekte nach, unendlich verschieden. Das Naturgesetz gebietet +mit absoluter Nothwendigkeit, das Moralgesetz befiehlt der Freiheit; das +erstere beherrscht die Natur, das zweite die Geisterwelt. _Muß_, das +Losungswort des ersten, und _Soll_, das Losungswort des zweiten, reden +von ganz verschiednen Dingen, und können sich, auch einander +entgegengesetzt, nicht widersprechen, denn sie begegnen sich nicht. + +Ihre Wirkungen in der Sinnenwelt aber begegnen sich, und dürfen sich +auch nicht widersprechen, wenn nicht entweder Naturerkenntniß von der +einen, oder die durch die praktische Vernunft geforderte Kausalität der +Freiheit in der Sinnenwelt von der andern Seite unmöglich seyn soll. Die +Möglichkeit dieser Übereinkunft zweier von einander selbst gänzlich +unabhängiger Gesetzgebungen läßt sich nun nicht anders denken, als durch +ihre gemeinschaftliche Abhängigkeit von einer obern Gesetzgebung, welche +beiden zum Grunde liegt, die für uns aber gänzlich unzugänglich ist. +Könnten wir das Princip derselben einer Weltanschauung zum Grunde legen, +so würde nach ihm, eine, und eben dieselbe Wirkung, die uns auf die +Sinnenwelt bezogen nach dem Moralgesetze als _frei_, und auf Kausalität +der Vernunft zurückgeführt, in der Natur als _zufällig_ erscheint, als +völlig nothwendig erkannt werden. Da wir aber dies nicht können, so +folgt daraus offenbar, daß wir, sobald wir auf eine Kausalität durch +Freiheit Rücksicht nehmen, nicht alle Erscheinungen in der Sinnenwelt +nach bloßen Naturgesetzen als nothwendig, sondern viele nur als zufällig +annehmen müssen; und daß wir sonach nicht alle _aus_ den Gesetzen der +Natur, sondern manche blos _nach_ Naturgesetzen erklären dürfen. _Etwas +blos nach Naturgesetzen erklären_ aber heißt: die Kausalität der Materie +der Wirkung außer der Natur; die Kausalität der Form der Wirkung aber in +der Natur annehmen. _Nach_ den Gesetzen der Natur müssen sich alle +Erscheinungen in der Sinnenwelt erklären lassen, denn sonst könnten sie +nie ein Gegenstand der Erkenntniß werden. + +Laßt uns jetzt diese Grundsätze auf jene erwartete übernatürliche +Einwirkung Gottes in die Sinnenwelt anwenden. Gott ist, laut der +Vernunftpostulate, als dasjenige Wesen zu denken, welches die Natur dem +Moralgesetze gemäß bestimmt. In ihm also ist die Vereinigung beider +Gesetzgebungen, und seiner Weltanschauung liegt jenes Princip, von +welchem sie beide gemeinschaftlich abhängen, zum Grunde. Ihm ist also +nichts natürlich, und nichts übernatürlich, nichts nothwendig, und +nichts zufällig, nichts möglich, und nichts wirklich. Soviel können wir +negativ, durch die Gesetze _unsers_ Denkens genöthigt, sicher behaupten; +wenn wir aber positiv die Modalität seines Verstandes bestimmen wollten, +so würden wir transscendent. Es kann also die Frage gar nicht davon +seyn, wie _Gott_ eine übernatürliche Wirkung in der Sinnenwelt sich als +möglich denken, und wie er sie wirklich machen könne; sondern wie _wir_ +uns eine Erscheinung als durch eine übernatürliche Kausalität Gottes +gewirkt denken können? + +Wir sind durch unsre Vernunft genöthigt, das ganze System der +Erscheinungen, die ganze Sinnenwelt zuletzt von einer Kausalität durch +Freiheit nach Vernunftgesetzen, und zwar von der Kausalität Gottes +abzuleiten. Die ganze Welt ist für uns übernatürliche Wirkung Gottes. Es +ließe sich also wol denken, daß Gott die erste natürliche Ursache einer +gewissen Erscheinung, die einer seiner moralischen Absichten gemäß war, +gleich Anfangs (denn wir dürfen hier ganz menschlich reden, da wir hier +nicht objektive Wahrheiten, sondern subjektive Denkmöglichkeiten +aufstellen) in den Plan des Ganzen verflochten habe. Die Einwendung, die +man dagegen gemacht hat: das heiße durch einen Umweg thun, was man +geradezu thun könne; gründet sich auf eine grobe Anthropomorphose, als +ob Gott unter Zeitbedingungen stehe. In diesem Falle würde die +Erscheinung ganz und vollkommen aus den Gesetzen der Natur, bis zum +übernatürlichen Ursprünge der ganzen Natur selbst, erklärt werden +können, wenn wir dieselbe im Zusammenhange Übersehen könnten; und +dennoch wäre sie auch zugleich, als durch die Kausalität eines +göttlichen Begriffs vom moralischen dadurch zu erreichenden Zwecke +bewirkt, anzusehen. + +Oder wir könnten für's zweite annehmen, Gott habe wirklich in die schon +angefangne, und nach Naturgesetzen fortlaufende Reihe der Ursachen und +Wirkungen einen Eingriff gethan, und durch unmittelbare Kausalität +seines moralischen Begriffs eine andre Wirkung hervorgebracht, als durch +die bloße Kausalität der Naturwesen nach Naturgesetzen würde erfolgt +seyn; so haben wir hierdurch wieder nicht bestimmt, bei _welchem_ Gliede +der Kette er eingreifen sollte, ob eben bei dem der beabsichtigten +Wirkung unmittelbar vorhergehenden, oder ob er es nicht auch bei einem +der Zeit und den Zwischenwirkungen nach vielleicht sehr weit von ihr +entfernten thun konnte. Nehmen wir den zweiten Fall an, so werden wir, +wenn wir die Naturgesetze durchaus kennen, die Erscheinung, von der die +Rede ist, nach Naturgesetzen richtig aus der vorhergehenden, und diese +wieder aus der vorhergehenden, und so vielleicht ins Unendliche fort, +erklären können, bis wir endlich freilich auf eine Wirkung stoßen, die +wir nicht mehr aus, sondern blos nach Naturgesetzen erklären können. +Gesetzt aber, wir könnten oder wollten dieser Reihe der natürlichen +Ursachen nur bis auf einen gewissen Punkt nachspüren; so wäre es sehr +möglich, daß innerhalb dieser uns gesetzten Grenzen jene nicht mehr +natürlich zu erklärende Wirkung nicht fiele: aber wir wären dadurch noch +gar nicht berechtiget, zu schließen, daß die untersuchte Erscheinung +überhaupt nicht durch eine übernatürliche Kausalität bewirkt seyn +könnte. Nur im ersten Falle also würden wir sogleich von der Erscheinung +aus auf eine aus Naturgesetzen nicht zu erklärende Kausalität stoßen, +die es uns theoretisch möglich machte, eine übernatürliche für sie +anzunehmen. + +Aber will Gott nicht, daß der sinnliche Mensch, gegen welchen er sich +durch diese Wirkung als Urheber der Offenbarung legitimirt, sie für +übernatürlich anerkennen solle? Es würde nicht anständig seyn, zu sagen, +Gott wolle, daß wir jenen falschen Schluß machen sollten, auf welchen +eine _theoretische Anerkennung_ einer Erscheinung in der Natur, als +durch eine Kausalität außer ihr bewirkt, sich nach obiger Erörterung +offenbar gründet. Aber da sie denn auch nicht Überzeugung, welches sie +nicht kann, sondern nur Aufmerksamkeit begründen soll, so ist es für +diese Absicht völlig hinreichend, wenn wir es indeß, bis wir der +moralischen Überzeugung fähig sind, theoretisch nur für _möglich_ +annehmen, daß sie durch übernatürliche Kausalität bewirkt worden seyn +_könne_, und dazu (um es _theoretisch_ möglich zu denken, denn um es +moralisch _möglich_ zu finden, gehört laut obiger Erörterung auch nicht +einmal das,) gehört weiter nichts, als daß _wir_ keine natürliche +Ursachen dieser Erscheinung sehen. Denn es ist der Vernunft ganz gemäß +gedacht: wenn ich eine Begebenheit nicht aus Naturursachen erklären +kann, so kommt dies entweder daher, weil ich die Naturgesetze, nach +denen sie möglich ist, nicht kenne, oder daher, weil sie nach +dergleichen Gesetzen überhaupt nicht möglich ist[19]. -- Wen faßt nun +hier dieses _Wir_ in sich? Offenbar diejenigen, und nur sie, welche in +dem Plane der zu erregenden Aufmerksamkeit befaßt sind. Gesetzt also, +man könnte, nachdem dieser Zweck erreicht, und die Menschheit zur +Fähigkeit eines moralischen Glaubens an die Göttlichkeit einer +Offenbarung erhoben ist, durch erhöhte Einsicht in die Gesetze der Natur +zeigen, daß gewisse für übernatürlich gehaltne Erscheinungen, auf welche +diese Offenbarung sich gründet, aus Naturgesetzen völlig erklärbar +seyen; so würde blos hieraus, wann nur diesem Irrthume nicht +wilkührlicher geflissentlicher Betrug, sondern blos unwillkührliche +Täuschung zum Grunde gelegen, gegen die mögliche Göttlichkeit einer +solchen Offenbarung gar nichts gefolgert werden können: da eine Wirkung, +besonders wenn sie dem Urgrunde aller Naturgesetze zugeschrieben wird, +gar wohl völlig natürlich, und doch zugleich übernatürlich, d. i. durch +die Kausalität seiner Freiheit, gemäß dem Begriffe einer moralischen +Absicht, gewirkt seyn kann. + +Das Resultat des hier gesagten ist, daß, so wenig es dem dogmatischen +Vertheidiger des Offenbarungsbegriffs erlaubt werden dürfe, aus der +Unerklärbarkeit einer gewissen Erscheinung aus Naturgesetzen auf eine +übernatürliche Kausalität, und wol gar geradezu auf die Kausalität +Gottes zu schließen; eben so wenig sey es dem dogmatischen Gegner +desselben zu verstatten, aus der Erklärbarkeit eben dieser Erscheinungen +aus Naturgesetzen zu schließen, daß sie weder durch übernatürliche +Kausalität überhaupt, noch insbesondre durch Kausalität Gottes möglich +seyen. Die ganze Frage darf gar nicht dogmatisch, nach theoretischen +Principien, sondern sie muß moralisch, nach Principien der praktischen +Vernunft, erörtert werden, wie sich aus allem bisher gesagten zur +Gnüge[TN11] ergiebt; wie dieses aber geschehen müsse, wird im Verfolge +dieser Abhandlung gezeigt werden. + + +§. 10. + +_Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung ihrer Form nach._ + +Um uns von der Möglichkeit, daß eine gegebne Offenbarung von Gott sey, +vernünftig überzeugen zu können, müssen wir sichere Kriterien dieser +Göttlichkeit haben. Da der Begriff einer Offenbarung _a priori_ möglich +ist, so ist es dieser Begriff selbst, an den wir eine _a posteriori_ +gegebne Offenbarung halten müssen, d. i. von diesem Begriffe müssen +sich die Kriterien ihrer Göttlichkeit ableiten lassen. + +Wir haben bisher den Begriff der Offenbarung, blos ihrer Form nach, +insofern diese religiös seyn muss, mit gänzlicher Abstraktion vom +möglichen Inhalte einer _in concreto_ gegebnen Offenbarung, erörtert; +wir haben also vor jetzt nur die Kriterien der Göttlichkeit einer +Offenbarung in Absicht ihrer Form festzusetzen. An der Form einer +Offenbarung aber, d. i. an einer bloßen Ankündigung Gottes als +moralischen Gesetzgebers durch eine übernatürliche Erscheinung in der +Sinnenwelt, können wir zweierlei unterscheiden, nemlich das _äußere_ +derselben, d. i. die Umstände, unter welchen, und die Mittel, durch +welche diese Ankündigung geschah, und dann das _innere_, d. i. die +Ankündigung selbst. + +Der Begriff der Offenbarung _a priori_ setzt ein empirisch gegebnes +moralisches Bedürfniß derselben voraus, ohne welches sich die Vernunft +eine Veranstaltung der Gottheit, die dann überflüssig, und gänzlich +zwecklos war, nicht als moralisch möglich denken konnte, und die +empirische Deduktion der Bedingungen der Wirklichkeit dieses Begriffs +entwickelte dieses Bedürfniß. Es muß also gezeigt werden können, daß zur +Zeit der Entstehung einer Offenbarung, die auf einen göttlichen Ursprung +Anspruch macht, dieses Bedürfniß wirklich da gewesen, und daß nicht +schon eine andere, alle Kriterien der Göttlichkeit an sich tragende +Religion unter eben den Menschen, denen sich diese bestimmte, vorhanden, +oder ihnen leicht durch natürliche Mittel mitzutheilen war. _Eine +Offenbarung, von der dies gezeigt werden kann, kann von Gott seyn: eine, +von der das Gegentheil gezeigt werden kann, ist sicher nicht von +Gott._ -- Es ist nöthig, dieses Kriterium ausdrücklich festzusetzen, um +aller Schwärmerei und allen möglichen unberufenen Inspirirten jetziger +oder künftiger Zeiten, Einhalt zu thun. Ist eine Offenbarung, ihrem +Inhalte nach, verfälscht, so ist es Pflicht und Recht jedes tugendhaften +Mannes, ihr ihre ursprüngliche Reinigkeit wiederzugeben, aber dazu +bedarf es keiner neuen göttlichen Autorität, sondern bloßer Berufung auf +die schon vorhandne, und Entwickelung der Wahrheit aus unserm +moralischen Gefühle. Auch wird durch dieses Kriterium nicht schlechthin +die Möglichkeit zweier zugleich existirender göttlicher Offenbarungen +geleugnet, wenn die Besitzer derselben nur nicht in der Lage sind, sie +sich mitzutheilen. + +Gott soll Ursache der Wirkungen seyn, durch welche die Offenbarung +geschieht. Alles aber, was unmoralisch ist, widerspricht dem Begriffe +von Gott. _Jede Offenbarung also, die sich durch unmoralische Mittel +angekündigt, behauptet, fortgepflanzt hat, ist sicher nicht von +Gott._ -- Es ist allemal, die Absicht mag seyn, welche sie wolle, +unmoralisch, zu betrügen. Unterstützt also ein angeblich göttlicher +Gesandter seine Autorität durch Betrug, so kann das Gott nicht gewollt +haben. Überdies bedarf ein wirklich von Gott unterstützter Prophet +keines Betrugs. Er führt nicht seine Absicht, sondern die Absicht Gottes +aus, und kann es also Gott völlig überlassen, in wie weit, und wie er +diese Absicht unterstützen wolle. Aber, könnte man noch sagen, der Wille +des göttlichen Gesandten ist frei, und er kann, vielleicht aus +wohlmeinender Absicht, mehr thun wollen, als ihm aufgetragen ist, die +Sache noch mehr beglaubigen wollen, als sie schon beglaubigt ist, und +dadurch zum Betruge hingerissen werden; und dann ist nicht Gott, sondern +der Mensch, dessen er sich bediente, Ursache dieses Betruges. -- Wir +dürfen nicht überhaupt leugnen, daß sich Gott nicht unmoralischer, oder +moralisch schwacher Menschen zur Ausbreitung einer Offenbarung bedienen +könne; denn wie, wenn keine andere da sind? und es werden, wo das +höchste Bedürfniß der Offenbarung vorhanden ist, allerdings keine andere +seyn. Aber er darf ihnen, wenigstens in Verrichtung seines Auftrags, den +Gebrauch unmoralischer Mittel auch nicht zulassen; er müßte es durch +seine Allmacht verhindern, wenn ihr freier Wille sich dahin lenkte. Denn +wenn der Betrug entdeckt würde, -- und jeder Betrag kann es, -- so sind +zwei Fälle möglich. Entweder die erregte Aufmerksamkeit verschwindet, +und an ihre Stelle tritt der Verdruß, sich getäuscht zu sehen, und das +Mistrauen gegen alles, was aus diesen oder ähnlichen Quellen kommt, +welches dem bei dieser Anstalt überhaupt beabsichtigten Zwecke +widerspricht: oder wenn die Lehre schon autorisirt genug ist, so wird +dadurch auch der Betrug autorisirt; jeder hält sich für völlig erlaubt, +was ein göttlicher Gesandter sich erlaubte; welches der Moralität, und +dem Begriffe aller Religion widerspricht. + +Der Endzweck jeder Offenbarung ist reine Moralität. Diese ist nur durch +Freiheit möglich, und läßt sich also nicht erzwingen. Nicht nur sie +aber, sondern auch die Aufmerksamkeit auf Vorstellungen, welche dahin +abzwecken, das Gefühl für sie zu entwickeln, und die Bestimmung des +Willens beim Widerstreite der Neigung zu erleichtern, läßt sich nicht +erzwingen, sondern Zwang ist ihr vielmehr entgegen. Keine göttliche +Religion also muß durch Zwang oder Verfolgung sich angekündigt oder +ausgebreitet haben: denn Gott kann sich keiner zweckwidrigen Mittel +bedienen, oder den Gebrauch solcher Mittel bei Absichten, die die +seinigen sind, auch nur zulassen, weil sie dadurch gerechtfertiget +würden. Jede Offenbarung also, die durch Verfolgung sich angekündigt +und befestigt hat, ist sicher nicht von Gott. _Diejenige Offenbarung +aber, die sich keiner andern, als moralischer Mittel, zu ihrer +Ankündigung und Behauptung bedient hat, kann von Gott seyn._ Dies sind +die Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung in Rücksicht auf ihre +äußere Form. Wir gehen zu denen der Innern fort. + +Jede Offenbarung soll Religion begründen, und alle Religion gründet sich +auf den Begriff Gottes, als moralischen Gesetzgebers. Eine Offenbarung +also, die uns ihn als etwas anderes ankündigt, welche uns etwa +theoretisch sein Wesen kennen lehren will, oder ihn als politischen +Gesetzgeber aufstellt, ist wenigstens das nicht, was wir suchen, sie ist +nicht geoffenbarte _Religion. Jede Offenbarung also muß uns Gott als +moralischen Gesetzgeber ankündigen, und nur von derjenigen, deren Zweck +das ist, können wir aus moralischen Gründen glauben, daß sie von Gott +sey._ + +Der Gehorsam gegen die moralischen Befehle Gottes kann sich nur auf +Verehrung, und Achtung für seine Heiligkeit gründen, weil er nur in +diesem Falle rein moralisch ist. _Jede Offenbarung also, die uns durch +andre Motiven_, z. B. _durch angedrohte Strafen, oder versprochne +Belohnungen, zum Gehorsam bewegen will, kann nicht von Gott seyn_, denn +dergleichen Motiven widersprechen der reinen Moralität. -- Es ist zwar +sicher, und wird weiter unten ausgeführt werden, daß eine Offenbarung +die Verheißungen des Moralgesetzes, als Verheißungen Gottes, entweder +ausdrücklich enthalten, oder uns auf ihre Aufsuchung in unserm eignen +Herzen hinleiten könne. Aber sie müssen nur als Folgen, und nicht als +Motive aufgestellt werden[20]. + + +§. 11. + +_Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung in Absicht ihres möglichen +Inhalts (materiae revelationis)._ + +Das Wesentliche der Offenbarung überhaupt ist Ankündigung Gottes als +moralischen Gesetzgebers, durch eine übernatürliche Wirkung in der +Sinnenwelt. Eine _in concreto_ gegebne Offenbarung kann Erzählungen von +dieser, oder diesen Wirkungen, Mitteln, Anstalten, Umständen, u. s. w. +enthalten. Alles, was dahin einschlägt, gehört zur äußern Form der +Offenbarung, und steht unter derselben Kriterien. Wohin durch diese +Ankündigung des Gesetzgebers das Gesetz selbst, seinem Inhalte nach, +gesetzt werde, bleibt dadurch noch gänzlich unentschieden. Sie kann uns +geradezu an unser Herz verweisen: oder sie kann auch das, was dieses uns +sagen würde, noch besonders als Aussage Gottes aufstellen, und es nun +uns selbst überlassen, das letztere mit dem erstem zu vergleichen. Die +Ankündigung Gottes als Gesetzgebers würde, in Worte verfaßt, so heißen: +Gott ist moralischer Gesetzgeber; und da wir sie in Worte verfassen +müssen, so können wir auch dies einen _Inhalt_, nemlich den _der +Ankündigung_ an sich selbst, die _Bedeutung der Form der Offenbarung_ +nennen. Wird uns aber außer diesem noch mehr gesagt, so ist dies der +_Inhalt der Offenbarung_. Das erstere können wir _a priori_ uns zwar +denken, und wenn _a posteriori_ uns das Bedürfniß gegeben wird, +wünschen, und erwarten; aber nie selbst realisiren, sondern die +Realisirung dieses Begriffs muß durch ein Faktum in der Sinnenwelt +geschehen; wir können also nie _a priori_ wissen, wie und auf welche Art +die Offenbarung wird gegeben werden. Das zweite, daß nemlich eine +Offenbarung überhaupt einen Inhalt haben werde, können wir _a priori_ +nicht erwarten, denn es gehört nicht zum Wesen der Offenbarung; aber +dagegen können wir völlig _a priori_ wissen, welches dieser Inhalt seyn +kann: und hiermit stehen wir denn sogleich bei der Frage: Können wir von +einer Offenbarung Belehrungen und Aufklärungen erwarten, auf die unsre +sich selbst überlassene, und durch keine übernatürliche Hülfe geleitete +Vernunft nicht etwa blos unter den zufälligen Bedingungen, unter denen +sie sich befunden hat, und befindet, sondern überhaupt ihrer Natur nach +nie würde haben kommen können? und wir können desto ruhiger zu ihrer +Beantwortung schreiten, da wir, im Falle daß, wir sie verneinen müßten, +nach obiger Deduktion, laut welcher es uns eigentlich um die Form der +Offenbarung zu thun war, nicht mehr den Einwurf zu befürchten haben: die +Offenbarung sey überhaupt überflüssig, wenn sie uns nichts neues habe +lehren können. + +Diese blos aus übernatürlichen Quellen zu schöpfenden Belehrungen +könnten entweder Erweiterung unsrer theoretischen Erkenntniß des +Übersinnlichen, oder nähere Bestimmung unsrer Pflichten zum Gegenstände +haben. Also, Erweiterung unsrer theoretischen Erkenntniß könnten wir von +einer Offenbarung erwarten? Die Beantwortung dieser Frage gründet sich +auf folgende zwei: ist eine solche Erweiterung _moralisch_ möglich, +d. i. streitet sie nicht gegen reine Moralität? und dann, ist sie +_physisch_ möglich, widerspricht sie nicht etwa der Natur der Dinge? und +endlich, widerspricht sie nicht etwa dem Begriffe der Offenbarung, und +folglich sich selbst[TN12]? -- + +Ist sie moralisch möglich? Die Ideen vom Übersinnlichen, die durch die +praktische Vernunft realisirt werden, sind _Freiheit, Gott, +Unsterblichkeit_. Daß wir, in Absicht unsers obern Begehrungsvermögens, +frei sind, d. i. daß wir ein oberes von Naturgesetzen unabhängiges +Begehrungsvermögen haben, ist unmittelbare _Thatsache_. Was wir in +Absicht des Begriffs von Gott zur moralischen Willensbestimmung +bedürfen, daß ein Gott _sey_, daß er der _alleinheilige_, der +_alleingerechte_, der _allmächtige_, der _allwissende_, der oberste +Gesetzgeber und Richter aller vernünftigen Wesen sey, ist unmittelbar +durch unsre moralische Bestimmung, den Endzweck des Sittengesetzes zu +wollen, uns zu glauben auferlegt. Daß wir _unsterblich_ seyn müssen, +folgt unmittelbar aus der Anforderung das höchste Gut zu realisiren, an +unsre endliche Naturen, welche als solche nicht fähig sind dieser +Forderung genugzuthun, aber dazu immer fähiger werden _sollen_, und es +also _können_ müssen. Was wollen wir über diese Ideen noch weiter +wissen? Wollen wir die Verbindung des Naturgesetzes, und des für die +Freiheit im übersinnlichen Substrat der Natur, erblicken? Wenn wir +nicht zugleich die Kraft erhalten, die Gesetze der Natur durch unsre +Freiheit zu beherrschen, so kann dies nicht den geringsten praktischen +Nutzen für uns haben; wenn wir sie aber erhalten, so hören wir auf +endliche Wesen zu seyn, und werden Götter. Wollen wir einen _bestimmten_ +Begriff von Gott haben; sein Wesen, wie es _an sich ist_, erkennen? Das +wird reine Moralität nicht nur nicht befördern, sondern sie hindern. Ein +unendliches Wesen, das wir erkennen, das in seiner ganzen Majestät vor +unsern Augen schwebt, wird uns mit Gewalt treiben, und drängen, seine +Befehle zu erfüllen; die Freiheit wird aufgehoben werden; die sinnliche +Neigung wird auf ewig verstummen, wir werden alles Verdienst, und alle +Übung, Stärkung, und Freude durch den Kampf, verlieren, und aus freien +Wesen mit eingeschränkten Kenntnissen, moralische Maschinen mit +erweiterten Kenntnissen geworden seyn. Wollen wir endlich alle die +Bestimmungen unsrer künftigen Existenz schon jetzt durchdringen? Das +wird uns theils aller Empfindungen der Glückseligkeit, die die +allmähliche Verbesserung unsers Zustandes uns geben kann, berauben; wir +werden auf einmal verschwelgen, was uns für eine ewige Existenz bestimmt +ist; theils werden die uns vorschwebenden Belohnungen uns wieder zu +kräftig bestimmen, und uns Freiheit, Verdienst, und Selbstachtung +nehmen. Alle solche Kenntnisse werden unsre Moralität nicht vermehren, +sondern vermindern, und das kann Gott nicht wollen; es ist also +moralisch unmöglich. Und ist es physisch möglich? Widerstreitet es nicht +etwa gar den Gesetzen der Natur, d. i. _unsrer_ Natur, an welche diese +Belehrungen gegeben werden sollen? Mögliche Belehrungen einer +Offenbarung an uns über das Übersinnliche müssen unserm +Erkenntnißvermögen angemessen seyn, sie müssen unter den Gesetzen unsers +Denkens stehen. Diese Gesetze sind die Kategorien, ohne welche uns keine +bestimmte Vorstellung möglich ist. Wären sie demselben nicht angemessen, +so wäre der ganze Unterricht für uns verloren, er wäre uns +schlechterdings unverständlich und unbegreiflich, und es wäre völlig so +gut, als ob wir ihn nicht hätten. Wären sie ihm angemessen, so würden +die übersinnlichen Gegenstände in die sinnliche Welt herabgezogen, das +Übernatürliche würde zu einem Theile der Natur gemacht. Ich untersuche +hier nicht, ob eine solche für objektiv gültig gegebne Versinnlichung +nicht der praktischen Vernunft widerspreche, das wird weiter unten klar +werden: aber das ist sogleich klar, daß wir dadurch eine Erkenntniß +eines Übersinnlichen bekämen, das kein Übersinnliches wäre, daß wir also +unsern Zweck, in die Welt der Geister eingeführt zu werden, nicht +erreichten, sondern selbst diejenige richtige Einsicht in dieselbe, die +uns von der praktischen Vernunft aus möglich ist, verlöhren. +Widerspricht endlich eine solche Erwartung nicht etwa der Natur der +Offenbarung?[21] Da Belehrungen dieser Art an unsere durch das +Moralgesetz bestimmte Vernunft gar nicht gehalten werden könnten, um sie +an ihr zu versuchen, ob sie mit derselben übereinkämen, oder nicht, +indem sie auf _diesen Principien_ sich gar nicht gründeten (denn wenn +sie sich darauf gründeten, so müßte unsre sich selbst überlassene +Vernunft ohne alle fremde Beihülfe darauf haben kommen können); so +könnte der Glaube an ihre Wahrheit sich auf nichts gründen, als etwa auf +die göttliche _Autorität_, auf welche eine Offenbarung sich beruft. Nun +aber findet für diese göttliche Autorität selbst kein andrer +Glaubensgrund statt, als die _Vernunftmäßigkeit_ (die Übereinstimmung +nicht mit der vernünftelnden, sondern mit der moralischgläubigen +Vernunft,) der Lehren, die auf sie gegründet werden: mithin _kann diese +göttliche Autorität nicht selbst wieder Beglaubigungsgrund dessen seyn, +was erst der ihrige werden soll_. -- Wenn ein andrer Weg gedenkbar wäre, +zur vernünftigen Anerkennung der Göttlichkeit einer Offenbarung zu +kommen, als dieser, wenn z. B. Wunder oder Weissagungen, d. h. wenn +überhaupt die Unerklärbarkeit einer Begebenheit aus natürlichen Ursachen +uns berechtigen könnte, ihren Ursprung der unmittelbaren Kausalität +Gottes zuzuschreiben, welcher Schluß aber, wie oben gezeigt ist, +offenbar falsch seyn würde, so ließe sich denken, wie unsre dadurch +begründete Überzeugung von der Göttlichkeit einer gegebnen Offenbarung +überhaupt unsern Glauben an jede ihrer einzelnen Belehrungen begründen +könnte. Da aber dieser Glaube an die Göttlichkeit einer Offenbarung +überhaupt nur durch den Glauben an jede ihrer einzelnen Aussagen möglich +ist, so kann keine Offenbarung, als solche, irgend einer Behauptung die +Wahrheit versichern, die sich dieselbe nicht selbst versichern kann. An +keine nur durch Offenbarung mögliche Belehrung ist also vernünftiger +Weise ein Glaube möglich; und jede Anforderung von dieser Art würde der +Möglichkeit des Fürwahrhaltens, das bei einer Offenbarung Statt hat, +folglich dem Begriffe der Offenbarung an sich, widersprechen. Wir +dürfen also das, was die Kritik uns von Seiten der sich selbst +gelassenen theoretischen Vernunft vereitelte, einen Übergang in die +übersinnliche Welt, auch nicht von der Offenbarung erwarten; sondern wir +müssen diese Hoffnung einer bestimmten Erkenntniß derselben für unsre +gegenwärtige Natur ganz, und auf immer, und aus jeder Quelle +aufgeben[22]. + +Oder können wir von einer Offenbarung vielleicht praktische Maximen, +Moralvorschriften erwarten, die wir von dem Princip aller Moral, aus und +durch unsre Vernunft nicht auch selbst ableiten, konnten? Das +Moralgesetz in uns ist die Stimme der reinen Vernunft, der Vernunft _in +abstracto_. Vernunft kann sich nicht nur nicht widersprechen, sondern +sie kann auch in verschiedenen Subjekten nichts verschiedenes aussagen, +weil ihr Gebot die reinste Einheit ist, und also Verschiedenheit +zugleich Widersprach seyn würde. Wie die Vernunft zu _uns_ redet, redet +sie zu allen vernünftigen Wesen, redet sie zu Gott selbst. Er kann uns +also weder ein anderes Princip, noch Vorschriften für besondere Fälle +geben, die sich auf ein anderes Princip gründeten, denn Er selbst ist +durch kein anderes bestimmt. Die besondre Regel, die durch Anwendung des +Princips auf einen besondern Fall entsteht, ist freilich nach den +Fällen, in die das Subjekt seiner Natur nach kommen kann, +verschieden[23], aber alle müssen sich durch eine und eben dieselbe +Vernunft von einer und eben derselben Vernunft ableiten lassen. Ein +anderes ists, ob _in concreto_ gegebne empirisch bestimmte Subjekte mit +gleicher Richtigkeit und Leichtigkeit sie in besondern Fällen ableiten +werden, und ob sie dabei nicht einer fremden Hülfe bedürfen können, die +es -- nicht für sie thue, und ihnen nun das Resultat auf ihre Autorität +als richtig hingebe; dies würde, wenn die Regel auch richtig abgeleitet +wäre, doch nur Legalität und nicht Moralität begründen; -- sondern die +sie bei ihrer eignen Ableitung leite: aber dazu bedarf es keiner +Offenbarung, sondern das kann und soll jeder weisere Mensch dem +unweiseren leisten. + +Es ist also weder moralisch noch theoretisch möglich, daß eine +Offenbarung uns Belehrungen gebe, auf die unsre Vernunft nicht ohne sie +hätte kommen können und sollen; _und keine Offenbarung kann für +dergleichen Belehrungen Glauben fordern;_ denn einer Offenbarung um +dieser einzigen Ursache willen den göttlichen Ursprung gänzlich +abläugnen, würde nicht Statt haben, da dergleichen vermeintliche +Belehrungen, ob sie gleich vom Gesetze der praktischen Vernunft sich +nicht ableiten lassen, ihm dennoch auch nicht nothwendig widersprechen +müssen. + +Was kann sie aber denn enthalten, wenn sie nichts uns unbekanntes +enthalten soll? Ohne Zweifel eben das, worauf uns die praktische +Vernunft _a priori_ leitet: ein Moralgesetz, und die Postulate +desselben. + +In Absicht der durch eine Offenbarung möglichen Moral ist schon oben die +Unterscheidung gemacht worden, daß dieselbe Offenbarung uns entweder +geradezu auf das Gesetz der Vernunft in uns, als Gesetz Gottes, +verweisen; oder, daß sie sowol das Princip derselben an sich, als in +Anwendung auf mögliche Fälle, unter göttlicher Autorität aufstellen +könne. + +Geschieht das erstere, so enthält eine solche Offenbarung keine Moral, +sondern unsre eigne Vernunft enthält die Moral derselben. Es ist also +nur der zweite Fall, der hier in Untersuchung kömmt. Die Offenbarung +stellt theils das Princip aller Moral in Worte gebracht, theils besondre +durch Anwendung desselben auf empirisch bedingte Fälle entstandene +Maximen als Gesetze Gottes auf. Daß das Princip der Moral richtig +angegeben, d. i. dem des Moralgesetzes in uns völlig gemäß seyn müsse, +und daß eine Religion, _deren Moralprincip diesem widerspricht, nicht +von Gott seyn könne_, ist unmittelbar klar; so wie die Befugniß, dieses +Princip als Gesetz Gottes anzukündigen, schon zur Form einer Offenbarung +gehört, und zugleich mit ihr deducirt ist. In Absicht der besondern +moralischen Vorschriften aber entsteht die Frage: soll eine Offenbarung +jede dieser besondern Regeln von dem als göttliches Gesetz angekündigten +Moralprincip ableiten, oder darf sie dieselben schlechthin, ohne weitern +Beweis, auf die göttliche Autorität gründen? -- Wenn die göttliche +Autorität, uns zu befehlen, nur blos auf seine Heiligkeit gegründet ist, +welches schon die Form jeder Religion, die göttlich seyn soll; +erfordert, so ist Achtung für seinen Befehl, _weil_ es sein Befehl ist, +auch in besondern Fällen, nichts anders, als Achtung für das Moralgesetz +selbst. Eine Offenbarung darf dergleichen Gebote folglich schlechthin +als Befehle Gottes, ohne weitere Deduktion vom Princip aufstellen. Eine +andere Frage aber ists, ob nicht jede dieser besondern Vorschriften +einer geoffenbarten Moral sich wenigstens hinterher vom Princip richtig +deduciren lassen, und ob nicht jede Offenbarung am Ende uns doch an +dieses Princip verweisen müsse. + +Da wir uns von der Möglichkeit des göttlichen Ursprungs einer +Offenbarung sowohl überhaupt, als jedes besondern Theils ihres Inhalts, +nur durch die völlige Übereinstimmung desselben mit der praktischen +Vernunft überzeugen können; diese Überzeugung aber bei einer besondern +moralischen Maxime nur durch ihre Ableitung vom Princip aller Moral +möglich ist, so folgt daraus unmittelbar, daß jede in einer göttlichen +Offenbarung als _moralisch_ aufgestellte Maxime sich von diesem Princip +müsse ableiten lassen. Nun wird zwar eine Maxime dadurch, daß sie sich +nicht davon _ableiten_ läßt, noch nicht falsch, sondern es folgt daraus +nur soviel, daß sie nicht in das Feld der Moral gehöre; sie kann aber +etwa in das Gebiet der Theorie gehören, politisch, technisch, praktisch, +oder dergl. seyn. So ist z. B. jener Ausspruch: Sollen wir böses thun, +daß gutes daraus komme? das sey ferne -- allgemeines moralisches Gebot, +weil es sich vom Princip aller Moral deduciren läßt, und das Gegentheil +ihm widersprechen würde: hingegen jene Maximen: So jemand mit dir +rechten will um deinen Rock, dem laß auch den Mantel, u. s. w., sind +keine Moralvorschriften, sondern nur in besondern Fällen gültige Regeln +der Politik, die als solche nicht länger gelten, als so lange sie mit +keiner Moralvorschrift in Kollision kommen, weil diesen alles +untergeordnet werden muß. Wenn eine Offenbarung nun Regeln der letztern +Art enthält, so folgt daraus noch gar nicht, daß darum die ganze +Offenbarung nicht göttlich sey, und eben so wenig, daß jene Regeln +falsch seyen. -- Das hängt von anderweitigen Beweisen aus den +Principien, unter denen sie stehen, ab -- sondern nur, daß diese Regeln +nicht zum Inhalte einer geoffenbarten Religion, als solcher, gehören, +sondern ihren Werth anderwärtsher ableiten müssen. Eine Offenbarung +aber, die Maximen enthält, welche dem Princip aller Moral widersprechen, +die z. B. frommen, oder nicht frommen Betrug, Unduldsamkeit gegen +Andersdenkende, Verfolgungsgeist, die überhaupt andere Mittel zur +Ausbreitung der Wahrheit, als Belehrung, autorisirt, ist sicher nicht +von Gott, denn der Wille Gottes ist dem Moralgesetze gemäß, und was +diesem widerspricht, kann er weder wollen, noch kann er zulassen, daß +jemand es als seinen Willen ankündige, der außerdem auf seinen Befehl +handelt. + +Da zweitens alle besondre Fälle, in denen Moralgesetze eintreten, durch +einen endlichen Verstand unmöglich _a priori_ vorherzusehn, noch durch +einen unendlichen, der sie vorhersieht, endlichen Wesen mitzutheilen +sind, folglich keine Offenbarung alle mögliche besondre Regeln der Moral +enthalten kann, so muß sie uns doch noch zuletzt entweder an das +Moralgesetz in uns, oder an ein von ihr als göttlich aufgestelltes +allgemeines Princip desselben, welches mit jenem gleichlautend sey, +verweisen. Dies gehört schon zur Form, und eine Offenbarung, die dies +nicht thut, kommt mit ihrem eignen Begriffe nicht überein, und ist keine +Offenbarung. Ob sie das erstere, oder das letztere, oder beides thun +wolle, darüber ist _a priori_ kein Gesetz der Vernunft vorhanden. + +Das allgemeine Kriterium der Göttlichkeit einer Religion in Absicht +ihres moralischen Inhalts ist also folgendes: _Nur diejenige +Offenbarung, welche ein Princip der Moral, welches mit dem Princip der +praktischen Vernunft übereinkommt, und lauter solche moralische Maximen +aufstellt, welche sich davon ableiten lassen, kann von Gott seyn._ + +Der zweite Theil des möglichen Inhalts einer Religion sind jene Sätze, +welche als Postulate der Vernunft gewiß sind, und welche die Möglichkeit +des Endzwecks des Moralgesetzes in sinnlich bedingbaren Wesen +voraussetzt, welche also durch unsre Willensbestimmung zugleich mit +gegeben, und durch welche hinwiederum gegenseitig unsre +Willensbestimmung erleichtert wird. Diesen Theil des Inhalts einer +Religion nennt man _Dogmatik_, und kann ihn ferner so nennen, wenn man +dabei nur auf die Materie desselben, und nicht auf die Beweisart sieht, +und sich nicht durch diese Benennung berechtigt glaubt zu +_dogmatisiren_, d. i. diese Sätze als objektiv gültig darzustellen. Daß +eine Offenbarung uns über dieselben nichts weiter lehren könne, als was +aus den Principien der reinen Vernunft folgt, ist schon oben erwiesen. +Hier ist also blos noch die Frage zu erörtern: worauf kann eine +Offenbarung unsern Glauben an diese Wahrheiten gründen? Es sind nach +obigen Erörterungen noch folgende zwei Fälle möglich: Entweder die +Offenbarung leitet sie von dem Moralgesetze in uns, das sie als Gesetz +Gottes aufstellt, ab, und giebt sie uns dadurch nur unmittelbar als +Zusicherungen Gottes; oder sie stellt sie unmittelbar als +Entschließungen der Gottheit, entweder schlechthin als solche, oder als +Entschließungen seines durch das Moralgesetz bestimmten Wesens auf, ohne +sie noch besonders von diesem Gesetze abzuleiten. Die erste Art der +Begründung unsers Glaubens ist dem Verfahren der Vernunft- und +Naturreligion ganz gemäß, und die Rechtmäßigkeit desselben ist mithin +außer Zweifel. Bei der zweiten entstehen folgende zwei Fragen: Thut es +unsrer Freiheit, und also unsrer Moralität nicht Abbruch, wenn wir die +blos postulirten Verheißungen des Moralgesetzes als Verheißungen eines +unendlichen Wesens ansehen; und -- müssen alle diese Zusicherungen sich +nicht wenigstens hinterher vom Endzwecke des Moralgesetzes ableiten +lassen? Was die erste anbelangt, so ist sogleich klar, daß, wenn eine +Offenbarung uns Gott nur als den Alleinheiligen, als den genauesten +Abdruck des Moralgesetzes dargestellt hat, wie jede Offenbarung das +soll, aller Glaube an Gott Glaube an das _in concreto_ dargestellte +Moralgesetz ist. In Absicht des zweiten aber sind, wenn eine gewisse +Lehre nicht vom Endzwecke des Moralgesetzes abzuleiten ist, wieder zwei +Fälle möglich; entweder, sie läßt _sich blos nicht ableiten_, oder sie +_widerspricht_ demselben. + +Widersprechen gewisse dogmatische Behauptungen dem Endzwecke des +Moralgesetzes, so widersprechen sie dem Begriffe von Gott, und dem +Begriffe aller Religion; _und eine Offenbarung, die dergleichen enthält, +kann nicht von Gott seyn._ Gott kann zu dergleichen Behauptungen nicht +nur nicht berechtigen, sondern er kann sie, bei einem Zwecke, der der +seinige ist, auch nicht einmal zulassen, weil sie seinem Zwecke +widersprechen. Lassen sich aber einige nur nicht davon ableiten, ohne +ihnen gerade zu widersprechen, so ist daraus noch nicht zu schließen, +daß die ganze Offenbarung nicht von Gott seyn könne; denn Gott bedient +sich des Dienstes von Menschen, welche irren, welche sich selbst ein +Hirngespinst erdichten können, um es, vielleicht in wohlmeinender +Absicht, neben göttliche Belehrungen zu stellen, und nach ihrer Meinung +noch mehr gutes zu stiften; und es ist ihm nicht anständig ihre Freiheit +einzuschränken, wenn sie nur nicht einen seinem Zwecke geradezu +entgegenstehenden Gebrauch davon machen wollen: aber das folgt sicher, +_daß alles von dieser Art nicht Bestandtheil einer göttlichen +Offenbarung, sondern menschlicher Zusatz ist_, von welchem wir keine +weitere Notiz zu nehmen haben, als insofern sein Werth aus ändern +Gründen erhellet. Dergleichen Sätze können, da sie einer moralischen +Absicht ganz unfähig sind, meist nur theoretische Aufschlüsse +versprechen: und wenn sie von übernatürlichen Dingen reden, werden sie +meistens sich gar nicht denken, lassen, weil sie nicht unter den +Bedingungen der Kategorien stehen können. Stünden sie, als objektive +Behauptungen, darunter, so würden sie sich nicht blos nicht ableiten +lassen, sondern sie würden dem Moralgesetze sogar widersprechen, wie im +folgenden §. dargethan werden wird. + +Eine Offenbarung kann endlich gewisse, mit größerer oder geringerer +Feierlichkeit verbundene, in Gesellschaft oder für sich allein zu +gebrauchende Aufmunterungs- und Beförderungsmittel zur Tugend +vorschlagen. Da alle Religion Gott nur als moralischen Gesetzgeber +darstellt, so ist alles, was nicht Gebot des Moralgesetzes in uns ist, +auch nicht das seinige, und es ist kein Mittel ihm zu gefallen, als +durch Beobachtung desselben: diese Beförderungsmittel der Tugend müssen +sich also nicht in die Tugend selbst, diese _Anempfehlungen_ derselben +müssen sich nicht in _Gebote_, die uns eine Pflicht auflegen, +verwandeln, es muß nicht zweideutig gelassen werden, ob man etwa auch +durch den Gebrauch dieser Mittel, oder vielleicht _nur durch ihn_, sich +den Beifall der Gottheit erwerben könne, sondern ihr Verhältniß zu dem +wirklichen Moralgesetze muß genau bestimmt werden. -- Wenn ein weises +Wesen den Zweck will, will es auch die Mittel, könnte man sagen; aber es +will sie nur, inwiefern sie wirklich Mittel sind und werden, und, -- da +dieses in der Sinnenwelt anzuwendende Mittel sind, und wir mithin hier +in den Bezirk, des Naturbegriffs kommen, -- es kann sie nur wollen, +inwiefern sie in unsrer Macht stehen. Es ist z. B. sehr wahr, und jeder +Beter erfährt's, daß das Gebet, es sey nun anbetende Betrachtung Gottes, +oder Bitte oder Dank, unsre Sinnlichkeit kräftig verstummen macht, und +unser Herz mächtig zum Gefühl, und zur Liebe unsrer Pflichten +emporhebt. Aber, wie können wir den kalten, keines Enthusiasmus fähigen +Mann -- und es ist sehr möglich, daß es deren gebe -- verbinden, seine +Betrachtung bis zur Anbetung emporzuzwingen, und zu begeistern; wie +können wir ihn nöthigen, Ideen der Vernunft durch ihre Darstellung +vermittelst der Einbildungskraft zu beleben, wenn subjektive Ursachen +ihn dieser Fähigkeit beraubten, da dieselbe eine empirische Bestimmung +ist; wie können wir ihn nöthigen, irgend ein Bedürfniß so stark zu +fühlen, so innig zu begehren, daß er sich vergesse dasselbe einem +übernatürlichen Wesen mitzutheilen, von dem er kalt denkend erkennt, daß +er's ohne ihn weiß, und daß er's ohne ihm geben wird, wenn er's verdient +und haben muß, und sein Bedürfniß keine Einbildung ist? -- Dergleichen +Beförderungsmittel sind also nur darzustellen als das, was sie sind, und +nicht den durch das Moralgesetz unbedingt gebotnen Handlungen gleich zu +setzen; sie sind nicht schlechthin zu gebieten, sondern dem, den sein +Bedürfniß zu ihnen treibt, blos anzuempfehlen; sie sind weniger Befehl, +als Erlaubniß. _Jede Offenbarung, die sie den Moralgesetzen gleichsetzt, +ist sicher nicht von Gott;_ denn es widerspricht dem Moralgesetze, +irgend etwas in gleichen Rang mit seinen Anforderungen zu setzen. + +Welche Wirkungen aber auf unsre moralische Natur darf eine Offenbarung +von dergleichen Mitteln versprechen, blos natürliche, oder +übernatürliche, d. i. solche, die nach den Gesetzen der Natur mit ihnen, +als Wirkungen mit ihren Ursachen, nicht nothwendig verbunden sind, +sondern bei Gelegenheit des Gebrauchs dieser Mittel, durch eine +übernatürliche Ursache außer uns, gewirkt werden? Laßt uns einen +Augenblick das letztere annehmen, daß nemlich unser Wille durch eine +übernatürliche Ursache außer uns _dem Moralgesetze gemäß_ bestimmt +werde. Nun aber ist keine Bestimmung, die nicht durch und mit Freiheit +geschieht, dem Moralgesetze gemäß, folglich widerspricht diese Annahme +sich selbst, und jede durch eine solche Bestimmung erfolgte Handlung +wäre nicht moralisch; könnte folglich weder das geringste Verdienst +haben, noch auf irgend eine Art eine Quelle von Achtung und +Glückseligkeit für uns werden; wir wären in diesem Falle Maschinen, und +nicht moralische Wesen, und eine dadurch hervorgebrachte Handlung wäre +in der Reihe unsrer moralischen schlechterdings Null. -- Wenn man aber +dies auch zugeben müßte, wie man es denn muß, so könnte man noch weiter +sagen: eine solche Bestimmung sollte, bei Gelegenheit des Gebrauchs +jener Mittel in uns hervorgebracht werden, nicht, um _unsre_ Moralität +zu erhöhen, welches freilich nicht möglich wäre, sondern um durch die +in uns übernatürlich hervorgebrachte Wirkung eine Reihe in der +Sinnenwelt hervorzubringen, die für die Bestimmung _anderer_ moralischen +Wesen, nach Gesetzen der Natur, Mittel würde, und wobei _wir_ freilich +bloße Maschinen wären: daß aber Gott sich vielmehr unsrer, als andrer, +dazu bediene, hange von der Bedingung des Gebrauchs jenes Mittels +ab. -- Jetzt ununtersucht, was denn das für einen Werth für uns haben +könne, ob eben _wir_ als Maschinen, oder ob andere Maschinen zur +Beförderung des Guten gebraucht würden; kann auch in dieser Absicht +keine Offenbarung allgemeingültige Verheißungen von dieser Art geben, +denn wenn jeder die Bedingung derselben erfüllte, jeder dadurch eine +fremde übernatürliche Kausalität in sich veranlaßte, so würden dadurch +nicht nur alle Gesetze der Natur außer uns, sondern auch alle Moralität +in uns aufgehoben. -- Wir dürfen aber nicht schlechthin läugnen, daß +nicht in besondern Fällen dergleichen Wirkungen in dem Plane der +Gottheit gewesen seyn konnten, ohne das Princip der Offenbarung +überhaupt zu läugnen; wir dürfen eben so wenig läugnen, daß nicht einige +dieser Wirkungen an Bedingungen von Seiten der Werkzeuge könnten +gebunden gewesen seyn, weil wir das nicht wissen können; aber wenn in +einer Offenbarung Erzählungen davon, Vorschriften, und Verheißungen +hierüber vorkommen, so gehören diese zur äußern Form der Offenbarung, +und nicht zum allgemeinen Inhalte derselben. Bestimmung durch +übernatürliche Ursachen außer uns hebt die Moralität auf; _jede Religion +also, die unter irgend einer Bedingung dergleichen Bestimmungen +verspricht, widerspricht dem Moralgesetze, und ist folglich sicher nicht +von Gott._ + +Es bleibt also der Offenbarung von dergleichen Mitteln nichts übrig zu +versprechen, als natürliche Wirkungen. -- So wie wir von +Beförderungsmitteln der Tugend reden, sind wir im Gebiete des +Naturbegriffs. Das Mittel ist in der sinnlichen Natur; das was dadurch +bestimmt werden soll, ist die sinnliche Natur in uns; unsre unedlen +Neigungen sollen geschwächt und unterdrückt, unsre edlern sollen +gestärkt und erhöht werden; die moralische Bestimmung des Willens soll +dadurch nicht geschehen, sondern nur erleichtert werden. Alles also muß +nothwendig wie Ursache und Wirkung zusammenhängen, und dieser +Zusammenhang muß sich klar einsehen lassen. -- Es wird aber hierdurch +nicht behauptet, daß die Offenbarung in Anspruch genommen werden könne, +diesen Zusammenhang zu zeigen. Der Zweck der Offenbarung ist praktisch, +eine solche Deduktion aber theoretisch, und kann demnach dem eignen +Nachdenken eines jeden überlassen werden. Jene kann sich begnügen, +diese Mittel, blos als von Gott anempfohlen, aufzustellen. Nur muß sich +dieser Zusammenhang hinterher zeigen lassen; denn Gott, der unsre +sinnliche Natur kennt, kann ihr keine Mittel der Besserung anpreisen, +die den Gesetzen derselben nicht gemäß sind. Jede Offenbarung also, +welche Mittel zur Beförderung der Tugend vorschlägt, von denen man nicht +zeigen kann, wie sie natürlich dazu beitragen können, ist, wenigstens +_inwiefern sie dies thut_, nicht von Gott. -- Wir dürfen hier die +Einschränkung hinzusetzen: denn wenn solche Mittel nur nicht zu +Pflichten gemacht werden; wenn nur nicht übernatürliche Wirkungen von +ihnen versprochen werden; so ist ihre Anempfehlung nicht der Moral +widersprechend, sie ist blos leer und unnütz[24]. + + +§. 12. + +_Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung in Absicht der möglichen +Darstellung dieses Inhalts._ + +Da die Offenbarung überhaupt schon ihrer Form nach, für das Bedürfniß +der Sinnlichkeit da ist, so ist es sehr wahrscheinlich, daß sie sich +auch in ihrer Darstellung zu derselben herablassen werde, wenn gezeigt +werden sollte, daß die Sinnlichkeit hierüber besondre Bedürfnisse habe. +Doch ist diese Darstellung so wenig das Wesentliche und +Charakteristische einer Offenbarung, daß wir sogar, wie oben gezeigt +worden ist, _a priori_ nicht einmal fordern können, daß sie einen Inhalt +habe, oder überhaupt irgend etwas mehr thue, als daß sie Gott für den +Urheber des Moralgesetzes ankündige. + +Die Sinnlichkeit überhaupt ist, wegen des Widerstrebens der Neigung, nur +zu bereit, die Erfüllung des Moralgesetzes für unmöglich zu halten, und +das Gebot nicht, als für _sich_ gegeben, anzuerkennen. Nun giebt zwar +die Offenbarung dies Gesetz ausdrücklich an die Sinnlichkeit; aber doch +redet in dem sinnlichen Menschen noch immer die Stimme der Pflicht, +durch das Schreien der Begierde geschwächt, und durch die falschen +Begriffe, die jene in Menge liefert, gedämpft, nur leise, wenn sie über +seine eigenen Handlungen sprechen soll -- wenn sie im eigentlichen +Verstande _gebietend_ ist. Aber auch der rohsinnlichste Mensch hört +sie, wenn von Beurtheilung einer Handlung die Rede ist, bei welcher +seine Neigung von keiner Seite mit in's Spiel gezogen wird. Und lernt er +sie nur dadurch in sich unterscheiden, wird sie nur dadurch aus ihrer +Unthätigkeit gezogen, und er mit ihr bekannter und vertrauter, so wird +er endlich doch anfangen, auch an _sich_ zu hassen, was er an andern +verabscheut, und sich selbst so zu wünschen, wie er andere +fordert. -- Der Widersinn, alles um sich her gerecht haben, und nur +allein ungerecht seyn zu wollen, ist zu auffallend, als daß irgend ein +Mensch sich ihn gern gestehen wolle. Bringe man ihn dahin, daß, im Falle +er ungerecht ist, er sich ihn gestehen müsse! Wie kann dieser Zweck +erreicht werden? Durch Aufstellung moralischer Beispiele. Die +Offenbarung kann also ihre Moral in Erzählungen einkleiden, und sie +entspricht dem Bedürfniß des Menschen nur um so besser, wenn sie es +thut. Sie kann ungerechte Handlungen zur Verachtung, gerechte, besonders +mit großen Aufopferungen und Anstrengungen durchgesetzte, zur +Bewunderung und Nachahmung aufstellen. Über die Befugniß einer +Offenbarung, ihre Sittenlehre so vorzutragen, kann keine Frage +entstehen: und daß die von ihr als mustermäßig aufgestellten Handlungen +rein moralisch, seyn müssen; daß sie nicht etwa zweideutige, oder wohl +gar offenbar schlechte Handlungen als gute rühmen, und Leute, die +dergleichen verrichtet haben, als Muster anpreisen dürfe, folgt aus dem +Zwecke der Offenbarung. _Jede Offenbarung, die dieses thut, widerspricht +dem Moralgesetze, und dem Begriffe von Gott, und kann folglich nicht +göttlichen Ursprungs seyn._ + +Eine Offenbarung hat die Vernunftideen, Freiheit, Gott, Unsterblichkeit +darzustellen. -- Daß der Mensch frei sey, lehrt jeden unmittelbar sein +Selbstbewußtseyn und er zweifelt um so weniger daran, je weniger er +durch Vernünfteln sein natürliches Gefühl verfälscht hat. Die +Möglichkeit aller Religion, und aller Offenbarung, setzt die Freiheit +voraus. Die Darstellung dieser Idee für die sinnlich bedingte Vernunft +ist also kein Geschäft für eine Offenbarung: und mit Auflösung der +dialektischen Scheingründe dagegen hat keine Offenbarung es zu thun, als +welche nicht vernünftelt, sondern gebietet, und sich nicht an +vernünftelnde, sondern sinnliche Subjekte richtet. -- Aber dagegen ist +die Idee von Gott es desto mehr. Unter die Bedingungen der reinen +Sinnlichkeit, Zeit und Raum, Gott sich zu denken, wenn er sich ihn +denken will, ist jeder gedrungen, der Mensch ist. Wir mögen noch so sehr +überzeugt seyn, noch so scharf erweisen können, daß sie auf ihn nicht +passen, so überrascht uns doch dieser Fehler, indem wir ihn noch rügen. +Wir wollen jetzt uns Gott als uns gegenwärtig denken, und wir können +nicht verhindern, ihn an den Ort hinzudenken, wo wir sind: wir wollen +jetzt Gott als den Vorherseher unsrer künftigen Schicksale, unsrer +freien Entschließungen denken, und wir denken ihn als in der Zeit, in +der er jetzt ist, blickend in eine Zeit, in der er noch nicht ist. +Solchen Vorstellungen muß die Darstellung einer Religion sich anpassen; +denn sie redet mit Menschen, und kann keine andre, als der Menschen +Sprache reden. -- Aber die empirische Sinnlichkeit bedarf noch mehr. Der +innere Sinn, das empirische Selbstbewußtseyn steht unter der Bedingung, +ein mannichfaltiges nach und nach, und allmählich aufzunehmen, und zu +einander hinzuzusetzen; nichts aufnehmen zu können, was sich nicht von +den vorherigen unterscheidet, also nur Veränderungen bemerken zu können. +Seine Welt ist eine unaufhörliche Kette von Modifikationen. Unter dieser +Bedingung will er sich auch das Selbstbewußtseyn Gottes denken. -- Er +bedarf z. B. jetzt eines Zeugens der Reinigkeit seiner Gesinnungen bei +einer gewissen Entschließung. Gott hat _bemerkt_, so denkt er sich's, +was in meiner Seele vorging. -- Er ist jetzt beschämt über eine +unmoralische Handlung: sein Gewissen erinnert ihn an die Heiligkeit des +Gesetzgebers. Er hat sie, er hat das ganze Verderben, das sich darinn +zeigt, _entdeckt_, denkt er. Aber er bemerkt auch die Reue, die ich +jetzt darüber empfinde, fährt er fort. -- Er entschließt sich jetzt +recht stark, hinführe aufmerksam an seiner Heiligung zu arbeiten. Er +fühlt, daß ihm die Kräfte dazu fehlen. Er ringt mit sich, und zu schwach +im Kampfe, siehe er sich nach fremder Hülfe um, und betet zu Gott. Gott +wird auf mein flehentliches, anhaltendes Bitten sich _entschließen_ mir +beizustehen, denkt er; -- und denkt sich in allen diesen Fällen Gott als +durch ihn modificirbar. -- Er denkt sich in Gott Affekten, und +Leidenschaften, damit er Theil nehmen könne an den seinigen; -- Mitleid, +Bedauren, Erbarmen, Liebe, Vergnügen, u. dergl. -- Die höchste, oder +tiefste Stufe der Sinnlichkeit, die alles unter die empirischen +Bedingungen des äussern Sinns setzt, verlangt noch mehr. Sie will einen +körperlichen Gott, der ihre Handlungen im eigentlichen Verstande +_sieht_, ihre Worte _hört_, mit dem sie reden könne, wie ein Freund mit +seinem Freunde. Ob eine Offenbarung sich zu diesen Bedürfnissen +herablassen könne, ist keine Frage: ob sie aber dürfe, und in wie weit +sie dürfe, muß eine Kritik der Offenbarung beantworten. + +Der Zweck aller dieser Belehrungen ist kein andrer, als Beförderung +reiner Moralität, und der versinnlichenden Darstellung derselben +insbesondere Beförderung reiner Moralität in dem sinnlichen Menschen. +Insofern nur diese Versinnlichung mit diesem Zwecke übereinkommt, kann +die Offenbarung göttlich seyn: wenn sie ihm aber widerspricht, ist sie +gewiß nicht göttlich. + +Die Versinnlichung des Begriffs von Gott kann den moralischen +Eigenschaften Gottes, und mithin aller Moralität auf zweierlei Art +widersprechen: nemlich theils _unmittelbar_, wenn Gott mit +Leidenschaften dargestellt wird, die geradezu gegen das Moralgesetz +sind, wenn ihm z. B. Zorn und Rache aus Eigenwillen, Vorliebe oder +Vorhaß, welche sich auf etwas anders als auf die Moralität der Objekte +dieser Leidenschaften gründen, zugeschrieben wird. Ein solcher Gott +würde kein Muster unsrer Nachahmung, und kein Wesen seyn, für welches +wir Achtung haben könnten, sondern ein Gegenstand einer ängstlichen zur +Verzweiflung bringenden Furcht. Jedoch widerspricht dieses schon der +Form aller Offenbarung, welche einen _heiligen_ Gott als Gesetzgeber +verlangt. Es würde aber dem moralischen Begriffe von Gott gar nicht +widersprechen, wenn ihm z. B. lebhafter Unwille über das unmoralische +Verhalten endlicher Wesen zugeschrieben würde; denn das ist blos +sinnliche Darstellung einer nothwendigen Wirkung der Heiligkeit Gottes, +die wir, wie sie an sich in Gott ist, gar nicht erkennen können; und +wenn in einer Sprache, die zu den feinern Modifikationen der Affekten +keine bestimmten Worte hätte, dieser Unwille auch Zorn genennt würde, so +widerspricht auch dies, im Geiste der Menschen, die diese Sprache +redeten, verstanden, dem Begriffe von Gott nicht, _Mittelbar_ würde +_jede_ sinnliche Darstellung von Gott der Moralität widersprechen, wenn +sie als _objektiv gültig_, und nicht als bloße Herablassung zu unserm +_subjektiven Bedürfniß_ vorgestellt würde. Denn alles, was vom Objekte, +an sich gilt, daraus kann ich Schlüsse ziehen, und das Objekt dadurch +weiter bestimmen. Leiten wir aber aus irgend einer sinnlichen Bedingung +Gottes, als objektiv gültig, Schlüsse ab, so verwickeln wir uns mit +jedem Schlüsse tiefer in Widersprüche gegen seine moralischen +Eigenschaften. Sieht z. B. und hört Gott wirklich, so muß er auch durch +diese Sinne des Vergnügens theilhaftig seyn; so ist es sehr möglich, daß +wir ihm ein sinnliches Vergnügen machen können, daß der Geruch der +Brandopfer und Speisopfer, ihm wirklich gefallen kann[25], und wir +haben folglich Mittel ihm durch etwas anderes, als durch Moralität +gefällig zu werden. Können wir Gott wirklich durch unsre Empfindungen +bestimmen, ihn zum Mitleiden, zum Erbarmen, zur Freude bewegen, so ist +er nicht der Unveränderliche, der Alleingenugsame, der Alleinselige, so +ist er noch durch etwas anderes, als durch das Moralgesetz bestimmbar; +so können wir auch wol hoffen, ihn durch Winseln und Zerknirschung zu +bewegen, daß er anders mit uns verfahre, als der Grad unsrer Moralität +es verdient hätte. Alle diese sinnlichen Darstellungen göttlicher +Eigenschaften müssen also nicht als objektiv gültig angekündigt werden; +es muß nicht zweideutig gelassen werden, ob Gott _an sich_ so beschaffen +sey, oder ob er uns nur zum Behuf unsers sinnlichen Bedürfnisses +erlauben wolle, ihn so zu denken. -- Außer dieser Bedingung aber können +wir keiner Offenbarung _a priori_ Gesetze vorschreiben, wie weit sie mit +der Versinnlichung des Begriffs von Gott gehen dürfe: sondern dies hängt +gänzlich von dem empirisch gegebnen Bedürfnisse des Zeitalters ab, für +welches sie zunächst bestimmt ist. Wenn z. B. irgend eine Offenbarung, +um von einer Seite allen Bedürfnissen der rohsten Sinnlichkeit Genüge zu +thun, und von der andern Seite dem Begriffe von Gott seine völlige +Reinheit zu sichern, uns irgend ein ganz sinnlich bedingtes Wesen, als +einen Abdruck der moralischen Eigenschaften Gottes, insofern sie +Beziehungen auf Menschen haben, eine verkörperte praktische Vernunft +λογον [Greek: logon] gleichsam als einen Gott der Menschen, darstellte: so +wäre dies noch gar kein Grund, so einer Offenbarung überhaupt, oder auch +nur dieser Darstellung derselben den göttlichen Ursprung abzusprechen; +wenn nur dieses Wesen so vorgestellt wäre, daß es jener Absicht +entsprechen könnte, und wenn nur diese Stellvertretung nicht als +objektiv gültig behauptet, sondern blos als Herablassung zur +Sinnlichkeit, die derselben bedürfen könnte[26], vorgestellt, und, was +daraus nothwendig folgt, jedem völlig freigestellt würde, sich dieser +Vorstellung zu bedienen, oder nicht, je nachdem er es für sich moralisch +nützlich fände. _Nur eine solche Offenbarung also kann göttlichen +Ursprungs seyn, die einen anthropomorphosirten Gott, nicht als objektiv, +sondern blos für subjektiv gültig giebt._ + +Der Begriff der Unsterblichkeit der Seele gründet sich auf eine +Abstraktion, die die Sinnlichkeit, besonders der tiefste Grad der +Sinnlichkeit, nicht macht. Seiner Persönlichkeit ist jeder unmittelbar +durch das Selbstbewußtseyn sicher; das: Ich bin -- bin selbstständiges +Wesen, läßt er sich durch keine Vernünfteleien rauben. Aber welche von +diesen Bestimmungen dieses seines Ich reine, oder empirische, welche für +und durch den innern oder äußern Sinn, oder welche durch die reine +Vernunft gegeben, welche wesentlich, und welche nur zufällig seyen, und +nur von seiner gegenwärtigen Lage abhängen, sondert er nicht ab, und ist +nicht fähig es zu thun. Er wird vielleicht nie auf den Begriff einer +Seele, als eines reinen Geistes kommen; und giebt man ihm auch +denselben, so wird man ihm oft nichts als ein Wort geben, das für ihn +ohne Bedeutung ist. Er kann also Fortdauer seines Ich sich nicht anders +denken, als unter der Gestalt der Fortdauer desselben mit allen seinen +gegenwärtigen Bestimmungen. Wenn eine Offenbarung sich zu dieser +Schwachheit herablassen will, -- und sie wird es fast müssen, um +verständlich zu werden, -- so wird sie ihm jene Idee in die Gestalt +kleiden, in der er allein fähig ist, sie zu denken, in die, der +Fortdauer alles dessen, was er gegenwärtig zu seinem Ich rechnet; und, +da er den einstigen Untergang eines Theils desselben offenbar +vorhersieht, der Wiederauferstehung[27]; und die Hervorbringung der +völligen Kongruenz zwischen Moralität und Glückseligkeit in das Bild +eines allgemeinen Verhörs und Gerichtstages, und einer Austheilung von +Strafen und Belohnungen. -- Aber sie darf diese Bilder nicht als +objektive Wahrheiten aufstellen. -- Nur eine solche Offenbarung also +kann göttlich seyn, welche eine versinnlichte Darstellung unsrer +Unsterblichkeit, und des moralischen Gerichts Gottes über endliche +Wesen, nicht als objektiv, sondern nur als subjektiv (nemlich nicht für +Menschen überhaupt, sondern nur für diejenigen sinnlichen Menschen, die +einer solchen Darstellung bedürfen) gültig giebt. Thut sie das erstere, +so ist ihr zwar darum noch nicht die Möglichkeit eines göttlichen +Ursprungs überhaupt abzusprechen, denn eine solche Behauptung +_widerspricht_ der Moral nicht, sie ist blos _nicht_ von ihren +Principien _abzuleiten; aber sie ist, wenigstens in Rücksicht dieser +Behauptung, nicht göttlich._ + +Ob eine Offenbarung ihren versinnlichenden Vorstellungen reiner +Vernunftideen objektive, oder blos subjektive Gültigkeit beilege, ist, +wenn sie es auch nicht ausdrücklich erinnert, welches jedoch zur +Vermeidung alles möglichen Misverständnisses zu wünschen ist, daraus zu +ersehen, ob sie auf dieselben Schlüsse bauet oder, nicht. Thut sie das +erstere, so ist offenbar, daß sie ihnen objektive Gültigkeit beilegt. + +Da endlich die empirische Sinnlichkeit sich, ihren besondern +Modifikationen nach, bei verschiedenen Völkern, und in verschiedenen +Zeitaltern verändert, und unter der Zucht einer guten Offenbarung sich +immer mehr verringern soll; so ist es Kriterium, zwar nicht der +Göttlichkeit einer Offenbarung, aber doch ihrer möglichen Bestimmung für +viele Völker, und Zeiten, wenn die Körper, in die sie den Geist kleidet, +nicht zu fest, und zu haltbar, sondern von einem leichten Umrisse, und +dem Geiste verschiedener Völker und Zeiten ohne Mühe anzupassen +sind. -- Eben dies gilt von den Aufmunterungs- und Beförderungsmitteln +zur Moralität, die eine Offenbarung empfiehlt. Unter der Leitung einer +weisen Offenbarung, die in weisen Händen ist, sollten die erstem und +letztern immer mehr von ihrer Beimischung grober Sinnlichkeit ablegen, +weil sie immer entbehrlicher werden sollte. + + +§. 13. + +_Systematische Ordnung dieser Kriterien._ + +Die jetzt aufgestellten Kriterien sind Bedingungen der Möglichkeit +unsern Begriff _a priori_ von einer Offenbarung auf eine in der +Sinnenwelt gegebne Erscheinung anzuwenden, und zu urtheilen, sie sey +eine Offenbarung; nemlich nicht Bedingungen der Anwendung des Begriffs +überhaupt, denn davon werden wir erst im folgenden §. reden, sondern +seiner Anwendung auf die bestimmte gegebne Erfahrung. Um sicher zu seyn, +daß wir diese Bedingungen alle erschöpft haben, und daß es außer den +angeführten keine mehr gebe, (denn wenn wir etwa im Gegentheile welche +aufgestellt hätten, die keine sind, so müßte sich das sogleich daraus +ergeben haben, daß wir sie aus dem Offenbarungsbegriffe nicht hätten +ableiten können,) müssen wir uns nach einem Leitfaden zur Entdeckung +aller Bestimmungen dieses Begriffs umsehen; und ein solcher ist bei +allen möglichen Begriffen die Tafel der Kategorien. + +Der Begriff einer Offenbarung ist nemlich ein Begriff von einer +Erscheinung in der Sinnenwelt, welche der _Qualität_ nach unmittelbar +durch göttliche Kausalität bewirkt seyn soll. Es ist mithin Kriterium +einer diesem Begriffe entsprechenden Erscheinung, daß sie durch keine +Mittel gewirkt sey, die dem Begriffe einer göttlichen Kausalität +widersprechen; und dieses sind, da wir von Gott nur einen moralischen +Begriff haben, alle unmoralische. Diese Erscheinung soll _der +subjektiven Quantität_ nach, (denn die _objektive_ giebt kein +eigentliches Kriterium ab, sondern auf sie gründet sich blos die +Erinnerung, daß mehrere Offenbarungen zu gleicher Zeit bei entfernten +Völkern nicht unmöglich sind,) für alle sinnliche Menschen gelten, die +derselben bedürfen. Es ist mithin Bedingung jeder _in concreto_ gegebnen +Offenbarung, daß Menschen mit einem dergleichen Bedürfniß wirklich +nachzuweisen seyen. -- Dies sind die Kriterien einer Offenbarung ihrer +äußern Form nach, welche sich aus den mathematischen Bestimmungen ihres +Begriffs ergeben, was denn der Natur der Sache nach so seyn mußte. + +Diese Erscheinung wird in ihrem Begriffe der _Relation_ nach auf einen +Zweck bezogen, nemlich den, reine Moralität zu befördern: eine _in +concreto_ gegebne Offenbarung muß folglich diesen Zweck erweislich +beabsichtigen, -- nicht eben nothwendig erreichen, welches schon dem +Begriffe moralischer, d. i. freier Wesen, in welchen allein sich +Moralität hervorbringen läßt, widersprechen würde. Dieses Zwecks +Beförderung aber ist in sinnlichen Menschen nicht anders, als durch +Ankündigung Gottes, als moralischen Gesetzgebers, möglich; und der +Gehorsam gegen diesen Gesetzgeber ist nur dann moralisch, wenn er sich +auf die Vorstellung seiner Heiligkeit gründet. Diese Ankündigung sowohl, +als die Reinigkeit des aufgestellten Motivs des geforderten Gehorsams +ist mithin Kriterium jeder Offenbarung. + +In Absicht der _Modalität_ endlich würde eine Offenbarung in ihrem +Begriffe blos als möglich angenommen, woraus, da es zu dem Begriffe an +sich nichts hinzuthut, sondern nur das Verhältniß seines Gegenstandes zu +unserm Verstande ausdrückt, keine Bedingung der Anwendung dieses +Begriffs auf eine _in concreto_ gegebne Erscheinung, d. i. kein +Kriterium einer Offenbarung sich ergeben kann. Was aber daraus auf die +Möglichkeit ihn überhaupt anzuwenden folge, das werden wir im folgenden +§. sehen. + +Dies sind nun die Kriterien einer Offenbarung ihrer Form nach, und, da +das Wesen der Offenbarung eben in der besondern Form einer schon _a +priori_ vorhandenen Materie besteht, die einzigen ihr wesentlichen: und +es sind außer den aufgestellten keine mehr möglich, weil in ihrem +Begriffe keine Bestimmungen mehr sind. + +Die Materie einer Offenbarung ist _a priori_ durch die reine praktische +Vernunft da, und steht an sich unter eben der Kritik, unter welcher +letztere selbst steht: mithin ist, sofern sie als Materie einer +Offenbarung betrachtet wird, sowohl dem Inhalte als der Darstellung +nach, welche jenen modificirt, ihr einziges Kriterium, daß sie mit der +Aussage der praktischen Vernunft völlig übereinstimme; der Qualität +nach, daß sie eben das aussage; der Quantität nach, daß sie nicht mehr +aussagen zu wollen vorgebe, (denn daß weniger in ihr ausgesagt werde, +ist unmöglich, da sie ein Princip aufzustellen hat, in welchem alles, +was Inhalt einer Religion werden kann, wenn auch vielleicht +unentwickelt, enthalten seyn muß;) der Relation nach, als +abzuleitend und untergeordnet unter das einzige Moralprincip, und +der Modalität nach, nicht als objektiv, sondern blos als subjektiv, +allgemeingültig. -- Nach dem jetztgesagten würde sich leicht eine Tafel +aller Kriterien jeder möglichen Offenbarung nach der Ordnung der +Kategorien entwerfen lassen. + + +§. 14. + +_Von der Möglichkeit, eine gegebne Erscheinung für göttliche Offenbarung +aufzunehmen._ + +Bis jetzt ist eigentlich weiter nichts ausgemacht worden, als die +völlige Gedenkbarkeit einer Offenbarung überhaupt, d. i. daß der Begriff +einer dergleichen Offenbarung sich nicht selbst widerspreche; und da in +demselben eine Erscheinung in der Sinnenwelt postulirt wird, haben die +Bedingungen festgesetzt werden müssen, unter denen dieser Begriff auf +eine Erscheinung anwendbar ist. Diese Bedingungen waren die durch eine +Analysis gefundenen Bestimmungen des anzuwendenden Begriffs. + +Was aber noch nicht geschehen ist, ja wozu noch gar keine Anstalten +gemacht worden sind, ist das, diesem Begriffe eine Realität _außer uns_ +zuzusichern, welches doch, der Natur dieses Begriffs nach, geschehen +müßte. -- Wenn nemlich ein Begriff _a priori_, als anwendbar in der +Sinnenwelt, _gegeben_ ist, (wie etwa der der Kausalität,) so sichert +schon der Erweis, daß er gegeben ist, ihm seine objektive Gültigkeit; +wenn er aber _a priori_ auch nur _gemacht_ ist, wie etwa der eines +Dreiecks, oder auch der eines Pegasus, so versichert unmittelbar die +Konstruktion desselben im Raume ihm diese Realität, und das Urtheil: das +ist ein Dreieck, oder, das ist ein Pegasus, heißt weiter nichts, als: +das ist die Darstellung eines Begriffs, den ich mir gemacht habe. Es +wird in einem solchen Urtheile vorausgesetzt, daß zur Realität des +Begriffs weiter nichts gehöre, als der Begriff selbst; und daß er allein +als zureichender Grund des ihm korrespondirenden anzusehen sey. In dem +_a priori_ gemachten Begriffe der Offenbarung aber wird zur Realität +desselben allerdings noch etwas ganz anderes vorausgesetzt, als unser +Begriff von ihr, nemlich, ein Begriff in Gott, der dem unsrigen ähnlich +sey. Das kategorische Urtheil: das ist eine Offenbarung, heißt nicht +etwa blos: diese Erscheinung in der Sinnenwelt ist Darstellung eines +_meiner_ Begriffe, sondern: sie ist Darstellung eines _göttlichen_ +Begriffs, gemäß einem _meiner_ Begriffe. Um ein solches kategorisches +Urtheil zu berechtigen, d. i. um dem Offenbarungsbegriffe eine Realität +außer uns zuzusichern, müßte erwiesen werden können, daß ein Begriff von +derselben in Gott vorhanden, gewesen sey, und daß eine gewisse +Erscheinung beabsichtigte Darstellung desselben sey. + +Ein solcher Beweis könnte entweder _a priori_ geführt werden, nemlich +so, daß aus dem Begriffe von Gott die Nothwendigkeit gezeigt werde daß +er diesen Begriff nicht nur habe, sondern auch eine Darstellung +desselben habe bewirken wollen; etwa so, wie wir aus der Anforderung des +Moralgesetzes an Gott, endlichen Wesen die Ewigkeit zu geben, damit sie +dem ewiggültigen Gebote desselben Genüge leisten können, nothwendig +schließen müssen, daß der Begriff der unendlichen Dauer endlicher +moralischer Wesen nicht nur als Begriff in Gott sey, sondern daß er ihn +auch außer sich realisiren müsse. So ein Beweis, der, wie ohne alle +Erinnerung sich versteht, freilich nur subjektiv, aber dennoch +allgemeingültig seyn würde, würde sehr viel und mehr noch beweisen, als +wir wollten, indem er ganz unabhängig von aller Erfahrung in der +Sinnenwelt uns berechtigte, die absolute Existenz einer Offenbarung +anzunehmen, es möchte eine dem Begriffe desselben entsprechende +Erscheinung in der Sinnenwelt gegeben seyn oder nicht. Daß ein solcher +Beweis aber unmöglich sey, haben wir schon oben gesehen. Wir haben +nemlich von Gott nur einen moralischen, durch die reine praktische +Vernunft gegebnen Begriff. Fände in demselben sich ein Datum, das uns +berechtigte, Gott den Begriff der Offenbarung zuzuschreiben, so wäre +dieses Datum zugleich dasjenige, was den Offenbarungsbegriff selbst +gäbe, und zwar _a priori_ gäbe. Nach einem solchen Datum der reinen +Vernunft aber haben wir uns oben vergeblich umgesehen, und daher von +diesem Begriffe eingestanden, daß er ein blos gemachter sey. + +Oder dieser Beweis könnte _a posteriori_ geführt werden, nämlich so daß +man aus den Bestimmungen der in der Natur gegebnen Erscheinung darthue, +sie können nicht anders, als unmittelbar durch göttliche Kausalität, und +durch diese wieder nicht anders, als nach dem Begriffe der Offenbarung +gewirkt seyn. Da ein solcher Beweis die Kräfte des menschlichen Geistes +unendlich übersteige, bedürfte eigentlich nicht dargethan zu werden, da +man nur die Erfordernisse eines solchen Beweises nennen darf, um ihn von +Übernehmung desselben zurückzuschrecken; doch ist oben auch das zum +Überflusse geschehen. + +Man könnte aber etwa noch, nachdem man auf die Hoffnung eines strengen +Beweises Verzicht gethan, glauben, der nicht erweisbare Satz werde sich +wenigstens wahrscheinlich machen lassen. Wahrscheinlichkeit nemlich +entsteht, wenn man in die Reihe von Gründen kommt, welche uns auf den +zureichenden Grund für einen gewissen Satz führen müßte, doch ohne +diesen zureichenden Grund selbst, oder auch den, der sein zureichender +ist, u. s. w. als gegeben aufzeigen zu können, und je näher man +diesem zureichenden Grunde ist, desto höher ist der Grad der +Wahrscheinlichkeit. Diesen zureichenden Grund konnte man nun entweder _a +priori_, (durch's Herabsteigen von den Ursachen zu den Wirkungen) oder +_a posteriori_ (durch's Heraufsteigen von den Wirkungen zu den Ursachen) +aufsuchen wollen. Im ersten Falle müßte man etwa eine Eigenschaft in +Gott aufzeigen, welche ihn, wenn etwa noch ein Bestimmungsgrund, der +sich nicht aufzeigen ließe, dazu käme, bewegen müßte, den Begriff einer +Offenbarung nicht etwa _überhaupt_ -- denn eine solche Eigenschaft in +Gott fanden wir oben §. 7. allerdings an seiner Bestimmung durch's +Sittengesetz, Moralität außer sich durch jedes mögliche Mittel zu +verbreiten -- sondern _unter den empirisch gegebnen Bestimmungen_ dieser +besondern Offenbarung zu realisiren; so wie man etwa von der Weisheit +Gottes, nach der Analogie ihrer Wirkungsart hienieden (also durch +Verbindung dieses Begriffs _a priori_ mit einer Erfahrung) vermuthen, +aber nicht beweisen kann, (weil Gründe dagegen seyn möchten, die wir +nicht wissen) daß endliche Wesen mit Körpern, aber immer sich +verfeinernden Körpern fortdauern werden. Abgerechnet, daß unser Geist so +eingerichtet ist daß Wahrscheinlichkeitsgründe _a priori_ nicht das +geringste Fürwahrhalten in ihm begründen können; so wird man auch eine +solche Bestimmung in Gott nie auffinden. Oder im zweiten Falle müßte man +alle Möglichkeiten, daß eine gewisse Begebenheit anders als durch +göttliche Kausalität bewirkt seyn könnte, bis etwa auf eine, oder zwei, +u. s. f. wegräumen. In diese Reihe der Gründe, eine göttliche Kausalität +für gewisse Erscheinungen in der Sinnenwelt anzunehmen, kommen wir denn +nun allerdings. Denn es ist, theoretisch betrachtet, allerdings der +erste Grund für den Ursprung einer gewissen Begebenheit durch +unmittelbare Wirkung Gottes, wenn _wir_ ihre Entstehung aus natürlichen +Ursachen nicht zu erklären wissen. Aber dieses ist nur das erste Glied +einer Reihe, deren Ausdehnung wir gar nicht wissen, und welche schon an +sich aller Wahrscheinlichkeit nach uns ungedenkbar ist, und es +verschwindet folglich in Nichts vor der unendlichen Menge der möglichen +übrigen. Wir können mithin für die Befugniß eines kategorischen +Urtheils, daß etwas eine Offenbarung sey, auch nicht einmal +Wahrscheinlichkeitsgründe anführen. + +Es dürfte etwa jemand noch einen Augenblick glauben, daß diese +Wahrscheinlichkeit durch die gefundne Übereinstimmung einer angeblichen +Offenbarung mit den Kriterien derselben begründet werde; daher, und +zuförderst: wenn eine angebliche Offenbarung vorhanden wäre, an der wir +alle Kriterien der Wahrheit gefunden hätten, -- welches Urtheil über +dieselbe würde dies berechtigen? Alle diese Kriterien sind die +moralischen Bedingungen, unter denen allein, und außer welchen nicht, +eine solche Erscheinung von Gott, dem Begriffe einer Offenbarung gemäß, +bewirkt seyn könnte; aber gar nicht umgekehrt, -- die Bedingungen einer +Wirkung, die blos durch Gott diesem Begriffe gemäß bewirkt seyn könnte. +Wären sie das letztere, so berechtigten sie durch Ausschließung der +Kausalität aller übrigen Wesen zu dem Urtheile: das _ist_ Offenbarung; +da sie aber das nicht, sondern nur das erstere sind, so berechtigen sie +blos zu dem Urtheile: das _kann_ Offenbarung seyn, d. h. wenn +vorausgesetzt wird, daß in Gott der Begriff einer Offenbarung vorhanden +gewesen sey, und daß er ihn habe darstellen wollen, so ist in der +gegebnen Erscheinung nichts, was der möglichen Annahme, sie sey eine +dergleichen Darstellung, widersprechen könnte. Es wird also durch eine +solche Prüfung nach den Kriterien blos problematisch, daß irgend etwas +eine Offenbarung seyn könne; dieses problematische Urtheil aber ist nun +auch völlig sicher. + +Es wird nemlich in demselben eigentlich zweierlei ausgesagt; zuerst: es +ist überhaupt möglich, daß Gott den Begriff einer Offenbarung gehabt +habe, und daß er ihn habe darstellen wollen -- und dies ist schon +unmittelbar aus der Vernunftmäßigkeit des Offenbarungsbegriffs, in +welchem diese Möglichkeit angenommen wird, klar; und dann: es ist +möglich, daß diese bestimmte angebliche Offenbarung eine Darstellung +desselben sey. Das letztere Urtheil kann nun, und muß der Billigkeit +gemäß, vor aller Prüfung vorher von jeder als Offenbarung angekündigten +Erscheinung gefällt werden; in dem Sinne nemlich: es sey möglich, daß +sie die Kriterien einer Offenbarung an sich haben könne. Hier nemlich +(vor der Prüfung vorher) ist das problematische Urtheil aus zweien +problematischen zusammengesetzt. Wenn aber diese Prüfung vollendet, und +die angekündigte Offenbarung in derselben bewährt gefunden ist, so ist +das erstere nicht mehr problematisch, sondern völlig sicher; die +Erscheinung hat alle Kriterien einer Offenbarung au sich: man kann daher +nun mit völliger Sicherheit, ohne noch ein anderweitiges Datum zu +erwarten, oder irgend woher einen Einspruch zu befürchten, urtheilen, +sie _könne_ eine seyn. Aus der Prüfung nach den Kriterien ergiebt sich +also das, was sich aus ihnen ergeben kann, nicht blos als +wahrscheinlich, sondern als gewiß, ob sie nemlich göttlichen Ursprungs +seyn _könne_; ob sie es aber _wirklich sey_, -- darüber ergiebt sich aus +ihr gar nichts, denn davon ist bei ihrer Übernehmung gar nicht die Frage +gewesen. + +Nach Vollendung dieser Prüfung kommt nun in Absicht auf ein +kategorisches Urtheil das Gemüth, oder sollte es wenigstens vernünftiger +Weise, in ein völliges Gleichgewicht zwischen dem Für und dem Wider; +noch auf keine Seite geneigt, aber bereit, bei dem ersten kleinsten +Momente sich auf die eine oder die andre hinzuneigen. Für ein +verneinendes Urtheil ist kein der Vernunft nicht widersprechendes +Moment denkbar; weder ein strenger, noch ein zur wahrscheinlichen +Vermuthung hinreichender Beweis; denn der verneinende ist eben so und +aus eben den Gründen unmöglich als der bejahende; noch eine Bestimmung +des Begehrungsvermögens durchs praktische Gesetz, weil die Annehmung +einer alle Kriterien der Göttlichkeit an sich habenden. Offenbarung +diesem Gesetze in nichts widerspricht. (Es läßt sich zwar allerdings +eine Bestimmung des untern Begehrungsvermögens durch die Neigung denken, +welche uns gegen die Anerkennung einer Offenbarung einnehmen könnte, und +man kann, ohne sich der Lieblosigkeit schuldig zu machen, wol annehmen, +daß eine solche Bestimmung _bei manchem_ der Grund sey, warum er keine +Offenbarung annehmen wolle; aber eine solche Neigung widerspricht +offenbar der praktischen Vernunft.) Es muß sich also, ein Moment für das +bejahende Urtheil auffinden lassen, oder wir müssen in dieser +Unentschiedenheit immer bleiben. Da auch dieses Moment weder ein +strenges, noch ein zur wahrscheinlichen Vermuthung hinreichender Beweis +seyn kann, so muß es eine Bestimmung des Begehrungsvermögens seyn. + +Schon ehemals sind wir mit dem Begriffe von Gott in diesem Falle +gewesen. Unsere bei allem Bedingten Totalität der Bedingungen suchende +Vernunft führte uns in der Ontologie auf den Begriff des allerrealsten +Wesens, in der Cosmologie auf eine erste Ursache, in der Teleologie auf +ein verständiges Wesen, von dessen Begriffen wir die in der Welt für +unsre Reflexion allenthalben nothwendig anzunehmende Zweckverbindung +ableiten könnten; es zeigte sich schlechterdings keine Ursache, warum +diesem Begriffe nicht etwas außer uns korrespondiren sollte, aber +dennoch konnte unsre theoretische Vernunft ihm diese Realität durch +nichts zusichern. Durch das Gesetz der praktischen Vernunft aber wurde +uns zum Zwecke unsrer Willensform ein Endzweck aufgestellt, dessen +Möglichkeit für uns nur unter der Voraussetzung der Realität jenes +Begriffs denkbar war; und da wir diesen Endzweck schlechterdings wollen, +mithin auch theoretisch seine Möglichkeit annehmen mußten, so mußten wir +auch zugleich die Bedingungen desselben, die Existenz Gottes, und die +unendliche Dauer aller moralischen Wesen annehmen. Hier wurde also ein +Begriff, dessen Gültigkeit vorher schlechterdings problematisch war, +nicht durch theoretische Beweisgründe, sondern um einer Bestimmung des +Begehrungsvermögens willen realisirt. -- In Absicht der Aufgabe sind wir +hier ganz in dem gleichen Falle. Es ist nemlich ein Begriff in unserm +Gemüthe vorhanden, der blos als solcher vollkommen denkbar ist, und +nachdem eine alle Kriterien einer Offenbarung an sich habende +Erscheinung in der Sinnenwelt gegeben ist, so ist schlechterdings nichts +mehr möglich, was der Annahme seiner Gültigkeit widersprechen könnte; es +läßt sich aber auch kein theoretischer Beweisgrund aufzeigen, der uns +berechtigen könnte, diese Gültigkeit anzunehmen. Dieselbe ist also +völlig problematisch. Daß man aber bei Auflösung dieser Aufgabe mit der +der obigen nicht völlig gleichen Schritt halten könne, fällt bald in die +Augen. Der Begriff von Gott nemlich war _a priori_ durch unsre Vernunft +gegeben, war als solcher uns schlechterdings nothwendig, und wir konnten +mithin die Aufgabe unsrer Vernunft, über seine Gültigkeit außer uns +etwas zu entscheiden, nicht so nach Belieben ablehnen; für den einer +Offenbarung aber haben wir _a priori_ kein dergleichen Datum anzuführen, +und es wäre mithin recht wohl möglich, diesen Begriff entweder überhaupt +nicht zu haben, oder die Frage über seine Gültigkeit außer uns als +völlig unnütz von der Hand zu weisen. Was hieraus, daß er _a priori_ +nicht gegeben ist, schon unmittelbar folgt, daß nemlich auch keine _a +priori_ geschehne Willensbestimmung sich werde aufzeigen lassen, die uns +bestimme seine Realität anzunehmen, weil ja dann diese Willensbestimmung +das vermißte Datum _a priori_ seyn würde, wird völlig klar, wenn man +sich erinnert, daß, um sich den uns _a priori_ aufgestellten Endzweck +als möglich zu denken, nichts weiter erfordert wird, als die Existenz +Gottes, und die Fortdauer endlicher moralischer Wesen anzunehmen, um +welche Sätze, ihrer Materie nach, es im Begriffe einer Offenbarung gar +nicht zu thun ist, der sie vielmehr zum Behuf seiner eignen Möglichkeit +schon als angenommen voraussetzt; es ist vielmehr blos um die Annehmung +einer gewissen Form der Bestätigung dieser Sätze zu thun. Aus der +Bestimmung des obern Begehrungsvermögens durch das Moralgesetz läßt +mithin kein Moment, die Gültigkeit des Offenbarungsbegriffs anzunehmen, +sich ableiten. Vielleicht aber aus einer durch das obere dem +Moralgesetze gemäß geschehne Bestimmung des untern? -- Das Moralgesetz +nemlich gebietet schlechthin, ohne Rücksicht auf die Möglichkeit oder +Unmöglichkeit, überhaupt, oder in einzelnen Fällen eine Kausalität in +der Sinnenwelt zu haben; und durch die dadurch geschehne Bestimmung des +obern Begehrungsvermögens, das Gute schlechthin zu wollen, wird das +untere auch durch Naturgesetze bestimmbare bestimmt, _die Mittel_ zu +wollen, dasselbe wenigstens in sich (in seiner sinnlichen Natur) +hervorzubringen. Das obere Begehrungsvermögen will schlechthin den +Zweck, das untere will die Mittel dazu. Nun ist es, laut der §. 8. +geschehnen Entwickelung der formalen Funktion der Offenbarung, welche +zugleich die einzige ihr wesentliche ist, ein Mittel für sinnlich +Menschen, im Kampfe der Neigung gegen die Pflicht, der letztern die +Oberhand über die erstere zu verschaffen, wenn sie sich die Gesetzgebung +des Heiligsten unter sinnlichen Bedingungen vorstellen dürfen. +Diese Vorstellung ist denn die einer Offenbarung. Das untere +Begehrungsvermögen muß mithin unter obigen Bedingungen die Realität des +Begriffs der Offenbarung nothwendig wollen, und, da gar kein +vernünftiger Grund dagegen ist, so bestimmt dasselbe das Gemüth, ihn als +wirklich realisirt anzunehmen, d. h. als bewiesen anzunehmen, eine +gewisse Erscheinung sey wirklich durch göttliche Kausalität bewirkte +absichtliche Darstellung dieses Begriffs, und sie dieser Annahme gemäß +zu brauchen. + +Eine Bestimmung durchs untere Begehrungsvermögen die Realität einer +Vorstellung zu wollen, deren Gegenstand man nicht selbst hervorbringen +kann, ist, sie sey auch bewirkt durch was sie wolle, ein _Wunsch_; +mithin liegt der Aufnahme einer gewissen Erscheinung als göttlicher +Offenbarung, nichts mehr als ein Wunsch zum Grunde. Da nun ein solches +Verfahren, etwas zu glauben, weil das Herz es wünscht, nicht wenig, und +nicht mit Unrecht, verschrieen ist, so müssen wir noch einige Worte, +wenn auch nicht zur Deduktion der Rechtmäßigkeit, doch zur Ablehnung +aller Einsprüche gegen dieses Verfahren im gegenwärtigen Falle +hinzusetzen. + +Wenn ein bloßer Wunsch uns berechtigen soll, die Realität seines Objekts +anzunehmen, so muß derselbe sich auf die Bestimmung des obern +Begehrungsvermögens durchs Moralgesetz gründen, und durch dieselbe +entstanden seyn; die Annahme der Wirklichkeit seines Objekts muß uns die +Ausübung unsrer Pflichten, und zwar nicht etwa blos dieser oder jener, +sondern des pflichtmäßigen Verhaltens überhaupt erleichtern, und von der +Annahme des Gegentheils muß sich zeigen lassen, daß sie dieses +pflichtmäßige Verhalten in den wünschenden Subjekten erschweren würde; +und dieses darum, weil wir nur bei einem Wunsche dieser Art einen Grund +anführen können, warum wir über die Wirklichkeit seines Objekts +überhaupt etwas annehmen, und die Frage über dieselbe nicht gänzlich +abweisen wollen. Daß beim Wunsche einer Offenbarung dieses der Fall sey, +ist schon oben zur Genüge gezeigt. + +Mit diesem Kriterio der Annehmbarkeit eines gewünschten blos um des +Wunsches willen, muß sich nun auch das zweite vereinigen, nemlich die +völlige Sicherheit, daß wir nie eines Irrthums bei dieser Annahme werden +überfuhrt werden können, in welchem Falle die Sache _für uns_ völlig +wahr, es für uns eben so gut ist, als ob dabei gar kein Irrthum möglich +wäre. Dies findet nun bei der Annahme einer alle Kriterien der +Göttlichkeit an sich habenden Offenbarung, d. i. bei der Annahme, daß +eine gewisse Erscheinung durch unmittelbare göttliche Kausalität dem +Begriffe einer Offenbarung gemäß bewirkt sey, der höchsten Strenge nach +statt. Der Irrthum dieser Annahme kann uns, und wenn wir Ewigkeiten +hindurch an Einsichten zunehmen, nie aus Gründen einleuchten, oder +dargethan werden; denn dann müßte, da vor der theoretischen Vernunft +Richterstuhl diese Annahme schlechterdings nicht gehört, gezeigt werden +können, daß sie der praktischen Vernunft, nemlich dem durch dieselbe +gegebnen Begriffe von Gott widerspräche, welcher Widerspruch aber, da +das Moralgesetz für alle vernünftige Wesen auf jeder Stufe ihrer +Existenz das gleiche ist, schon jetzt erhellen müßte. Eben so wenig kann +ein solcher Irrthum, wie es bei andern menschlichen Wünschen, die meist +auf die Zukunft gehen, so oft der Fall ist, durch eine nachmalige +Erfahrung dargethan werden; denn wie sollte die Erfahrung wol beschaffen +seyn, die uns belehren könnte, eine einem möglichen Begriffe in Gott +völlig gemäße Wirkung sey _nicht_ durch die Kausalität dieses Begriffs +bewirkt? welches eine offenbare Unmöglichkeit ist: oder auch nur die, +welche wir, im Falle daß sie es sey, machen müßten, und aus deren +Abwesenheit wir schließen könnten, sie sey es nicht? -- Die Untersuchung +ist bis zu einem Punkte getrieben, von welchem aus sie für uns nicht +weiter gehen kann: bis zur Einsicht in die völlige Möglichkeit einer +Offenbarung sowohl überhaupt, als insbesondre durch eine bestimmt +gegebne Erscheinung; sie ist _für uns_ (alle endliche Wesen) völlig +geschlossen; wir sehen am Endpunkte dieser Untersuchung mit völliger +Sicherheit, daß über die Wirklichkeit einer Offenbarung schlechterdings +kein Beweis weder für sie, noch wider sie statt finde, noch je statt +finden werde, und daß, wie es mit der Sache an sich sey, nie irgend ein +Wesen wissen werde, als Gott allein. -- Wollte man etwa noch zuletzt als +den einzigen Weg, wie wir hierüber belehrt werden könnten, annehmen, +Gott selbst könne es uns mittheilen, so wäre dies eine neue Offenbarung, +über deren objektive Realität die vorige Unwissenheit entstehen würde, +und bei der wir wieder da seyn würden wo wir vorher waren. -- Da es aus +allem gesagten völlig sicher ist, daß über diesen Punkt keine +Überführung des Irrthums, d. i. daß _für uns_ überhaupt kein Irrthum +darüber möglich sey, eine Bestimmung des Begehrungsvermögens aber uns +treibt, uns für das bejahende Urtheil zu erklären, so können wir mit +völliger Sicherheit dieser Bestimmung nachgeben[28]. + +Diese Annahme einer Offenbarung ist nun, da sie auf eine Bestimmung des +Begehrungsvermögens rechtmäßig sich gründet ein _Glaube_, den wir zum +Unterschiede vom _reinen Vernunftglauben_ an Gott und Unsterblichkeit, +der sich auf etwas _materielles_ bezieht, den _formalen, empirisch +bedingten, Glauben_ nennen wollen. Der Unterschied beider, und alles, +was wir über den letztern noch zu sagen haben, wird aus einer +Vergleichung der Bestimmung des Gemüths bei einem oder dem ändern nach +Ordnung der Kategorientitel sich ergeben. + +Der _Qualität_ nach nemlich ist der Glaube im ersten so wie im zweiten +Falle eine freie durch keine Gründe erzwungne Annahme der Realität eines +Begriffs, dem diese Realität durch keine Gründe zugesichert werden kann, +im ersten Falle eines gegebnen, im zweiten eines gemachten, im ersten um +einer negativen Bestimmung des untern Begehrungsvermögens (§. 2.) durch +das obere, im zweiten um einer positiven Bestimmung desselben willen +vermittelst jener negativen. Dies sind Verschiedenheiten, welche schon +angezeigt, und deren Folgen schon entwickelt worden. Aber es zeigt sich +hier noch eine neue. Im reinen Vernunftglauben nemlich wird blos +angenommen, daß einem Begriffe, dem von Gott, überhaupt ein Gegenstand +außer uns korrespondire, (denn der Glaube an Unsterblichkeit läßt sich +als von der Existenz Gottes blos abgeleitet betrachten, und wir haben +mithin hier keine besondre Rücksicht auf ihn zu nehmen): im +Offenbarungsglauben aber nicht blos das, sondern auch, daß ein gewisses +gegebnes ein diesem Begriffe korrespondirendes sey. Im letztern also +scheint das Gemüth einen Schritt weiter zu gehen, und eine kühnere +Anmaaßung zu machen, die eine größere Berechtigung für sich anzuführen +haben sollte. Aber das hegt in der Natur beider Begriffe, und der +Schritt ist wirklich im letzteren Falle nicht kühner, als im ersteren. +Der Begriff von Gott nemlich ist schon _a priori_ völlig bestimmt +gegeben, so weit er nemlich von uns bestimmt werden kann, und läßt durch +keine Erfahrung, und eben so wenig durch Schlüsse aus der angenommenen +Existenz sich weiter bestimmen. Eine Realisation desselben kann mithin +gar nichts, weiter thun, als die Existenz eines demselben +korrespondirenden Gegenstandes annehmen; sie kann weiter nichts zu ihm +hinzusetzen, weil dieser Gegenstand nur auf diese eine _a priori_ +gegebne Art bestimmt seyn kann. Im Begriffe der Offenbarung aber wird +eine zu gebende Erfahrung gedacht, die als solche, und inwiefern sie das +ist, _a priori_ gar nicht bestimmt werden kann, sondern als _a +posteriori_ auf mannigfaltige Art bestimmbar angenommen werden muß. Sie +als realisirt annehmen, heißt nichts anderes, und kann nichts anderes +heißen, als sie völlig bestimmt gegeben zu denken; diese völlige +Bestimmung muß aber durch die Erfahrung gegeben werden. Folglich findet +gar keine Annahme der Realität dieses Begriffs überhaupt (_in +abstracto_) statt, sondern er kann nur durch Anwendung auf eine +bestimmte Erscheinung (_in concreto_) realisirt werden, und durch diese +Anwendung geschieht nichts anderes, als was im reinen Vernunftglauben +geschieht: es wird angenommen, daß einem _a priori_ vorhandenen Begriffe +etwas außer ihm entspreche. Wenn von der _Quantität_ des Glaubens die +Rede ist, so kann damit nur eine _subjektive_ gemeint seyn, weil kein +Glaube auf objektive Gültigkeit Anspruch macht, in welchem Falle er kein +Glaube wäre. In dieser Rücksicht ist nun der reine Vernunftglaube +allgemeingültig für alle endliche vernünftige Wesen, weil er sich auf +eine _a priori_ geschehne Bestimmung des Begehrungsvermögens durch das +Moralgesetz, etwas nothwendig zu wollen, gründet, und auf einen _a +priori_ durch die reine Vernunft gegebnen Begriff geht. Er läßt sich +zwar niemanden aufdringen, weil er auf eine Bestimmung der Freiheit sich +gründet, aber er läßt sich von jedermann fordern, und ihm +ansinnen. -- Es leuchtet sogleich ein, daß der empirisch bedingte Glaube +auf diese Allgemeingültigkeit nicht Anspruch machen könne. Denn theils +geht er auf einen nicht gegebnen, sondern gemachten Begriff, der mithin +nicht nothwendig im menschlichen Gemüthe ist. Wenn nun jemand auf diesen +Begriff überhaupt nicht käme, so könnte er auch keine Darstellung +desselben annehmen, und wir wurden mithin diese Annahme vergeblich in +ihm voraussetzen, da wir nicht einmal den Begriff derselben in ihm mit +Sicherheit voraussetzen können. Theils aber wird die Bestimmung des +Gemüths, eine Darstellung dieses Begriffs anzunehmen, nur durch einen +Wunsch, der sich auf ein empirisches Bedürfniß gründet, bewirkt. Wenn +nun jemand dieses Bedürfniß _in sich_ nicht fühlt, wenn er auch +historisch wissen sollte, daß es bei andern vorhanden sey, so kann in +demselben nimmermehr der Wunsch entstehen, eine Offenbarung annehmen zu +dürfen, mithin auch kein Glaube an dieselbe. -- Nur ein einziger Fall +läßt sich denken, in welchem auch ohne das Gefühl dieses Bedürfnisses in +sich selbst wenigstens ein vorübergehender Glaube möglich ist, wenn +nemlich jemand in die Nothwendigkeit versetzt wird, durch die +Vorstellung einer Offenbarung, ohne ihrer eben für sich selbst zu +bedürfen, auf die Herzen andrer zu wirken, die derselben bedürfen. Der +lebhafte, seiner Pflicht, Moralität nach seinen Kräften auch außer sich +zu verbreiten, gemäße Wunsch, vereint mit der Überzeugung, daß dies bei +den gegebnen Subjekten nur durch diese Vorstellung möglich sey, wird ihn +treiben, sie zu gebrauchen. Mit wahrer Energie kann er sie nicht +brauchen, ohne als ein selbst überzeugter und glaubender zu reden. +Diesen Glauben zu heucheln, wäre gegen die Wahrheit und Lauterkeit des +Gemüths, und folglich moralisch unmöglich. Das dadurch entstehende +dringende Gefühl eines Bedürfnisses des Offenbarungsglaubens in dieser +Lage wird, wenigstens so lange dieses Gefühl dauert; den Glauben selbst +in ihm hervorbringen, wenn er auch etwa, nachdem er kälter geworden ist, +diese Vorstellungen allmählig wieder bei Seite legen sollte[29]. + +Es folgt also aus dem gesagten, daß der Glaube an Offenbarung sich nicht +nur nicht aufdringen, sondern auch nicht einmal von jedermann fordern, +oder ihm ansinnen lasse. + +So wie der Glaube an Offenbarung nur unter zwei Bedingungen möglich ist, +daß man nemlich theils gut seyn wolle, theils der Vorstellung einer +geschehnen Offenbarung als eines Mittels bedürfe, um das Gute in sich +hervorzubringen[30], so kann auch der Unglaube in Rücksicht auf sie +zweierlei Ursachen haben, daß man nemlich entweder gar keinen guten +Willen habe, und mithin, alles, was uns zum Guten antreiben, und unsre +Neigungen einschränken zu wollen das Ansehen hat, hasse, und von der +Hand weise, oder daß man bei dem besten Willen nur die Unterstützung +einer Offenbarung nicht bedürfe, um ihn in's Werk setzen zu können. Die +erstere Verfassung der Seele ist tiefes moralisches Verderben; die +letztere ist, wenn sie sich nur etwa nicht auf die natürliche Schwäche +unsrer Neigungen, oder auf eine dieselben tödtende Lebensart, sondern +auf wirksame Hochachtung des Guten, um sein selbst willen, gründet, +wirkliche Stärke, und man darf, ohne Furcht, der Würde der Offenbarung +dadurch etwas zu benehmen, das sagen, weil bei wirklich vorherrschender +Liebe des Guten, ohne welche überhaupt kein Glaube möglich ist, nicht zu +befürchten steht, daß jemand sie von der Hand weisen werde, so lange er +noch irgend eine gute Wirkung derselben an sich verspürt. Aus welchen +Ursachen von beiden der Unglaube bei einem bestimmten Subjekte +entstanden sey, können nur die Früchte lehren. + +Zur Ablehnung einer übereilten Folgerung hieraus aber müssen wir schon +hier anmerken, daß, wenn gleich nicht der Glaube an Offenbarung, dennoch +die Kritik ihres Begriffs auf Allgemeingültigkeit Anspruch mache. Denn +letztere hat nichts zu begründen, als die absolute Möglichkeit einer +Offenbarung, sowohl in ihrem Begriffe, als daß etwas demselben +korrespondirendes angenommen werden könne, und dies thut sie aus +Principien _a priori_, mithin allgemeingültig. Jedem also wird durch +sie angemuthet, zuzugestehen, daß nicht nur überhaupt eine Offenbarung +möglich sey, sondern auch, daß eine in der Sinnenwelt wirklich gegebne +Erscheinung, die alle Kriterien derselben an sich hat, eine seyn +_könne_. Hierbei aber muß sie es bewenden lassen, und hierbei kann und +muß es vernünftiger Weise jeder, der kein Bedürfniß derselben zum +Gebrauche weder an sich, noch an ändern fühlt, bewenden lassen; ist aber +durch die Kritik genöthigt, denen, die an sie glauben, die +Vernunftmäßigkeit ihres Glaubens zuzugestehen, und sie in völlig ruhigem +und ungestörtem Besitze und Gebrauche desselben zu lassen. + +In Absicht der _Relation_ bezieht sich der reine Vernunftglaube auf +etwas Materielles, der Offenbarungsglaube aber blos auf eine bestimmte +Form dieses _a priori_ gegebnen, und schon als angenommen +vorausgesetzten Materiellen. Dieser Unterschied, der aus allem bisher +gesagten zur Genüge klar ist, veranlaßt uns blos hier noch die Anmerkung +zu machen, daß derjenige, der diese bestimmte Form einer Offenbarung +nicht annimmt, darum das Materielle, Gott und Unsterblichkeit, nicht nur +nicht nothwendig läugne, sondern daß er auch dem Glauben an dieselben in +sich nicht nothwendig Abbruch thue, wenn er sie sich außer dieser Form +eben so gut denken, und sie zur Willensbestimmung brauchen kann. + +In Absicht der _Modalität_ endlich drückt sich der reine Vernunftglaube, +nach Voraussetzung der Möglichkeit des Endzwecks des Moralgesetzes, +apodiktisch ans; es ist nemlich, einmal angenommen, daß das absolute +Recht möglich sey, für uns schlechterdings nothwendig zu denken, daß ein +Gott sey, und daß moralische Wesen ewig dauern. Der Glaube an +Offenbarung aber kann sich nur kategorisch ausdrücken: eine gewisse +Erscheinung _ist_ Offenbarung; nicht: sie muß nothwendig Offenbarung +seyn, weil, so sicher es auch ist, daß uns kein Irrthum in diesem +Urtheile gezeigt werden kann, das Gegentheil an sich doch immer möglich +bleibt. + + +§. 15. + +_Allgemeine Übersicht dieser Kritik._ + +Ehe irgend eine Untersuchung über den Offenbarungsbegriff möglich war, +mußte dieser Begriff wenigstens vorläufig bestimmt werden; und da es uns +hier nicht so gut ward, wie bei gegebnen Begriffen in der reinen +Philosophie, denen wir bis zu ihrer ersten Entstehung nachspüren, und +sie gleichsam werden sehen, da hingegen dieser sich blos als ein +empirischer ankündiget, und wenigstens, wenn auch bei näherer +Untersuchung seine Möglichkeit _a priori_ sich ergiebt, nicht das +Ansehen hat, ein Datum _a priori_ für sich anführen zu können: so hatten +wir _vor der Hand_ darüber nur den Sprachgebrauch abzuhören. Dies +geschah §. 5. Da aber dieser Begriff, wie schon vorläufig zu vermuthen, +§. 5. aber vollkommen erweisbar war, nur in Beziehung auf Religion +vernunftmäßig ist, so mußte eine Deduktion der Religion überhaupt zum +Behuf der Ableitung des zu untersuchenden Begriffs aus seinem höhern +vorausgeschickt werden (§. 2. 3. 4.). + +Nach dieser vorläufigen Bestimmung des Begriffs war zu untersuchen, ob +er überhaupt einer philosophischen Kritik zu unterwerfen, und vor +welchem Richterstuhle seine Sache anhängig zu machen sey. Das erste hing +davon ab, ob er _a priori_ möglich sey, und das zweite mußte sich durch +eine wirkliche Deduktion _a priori_ aus den Principien, von welchen er +sich ableiten ließ, ergeben; indem offenbar jeder Begriff unter das +Gebiet desjenigen Princips gehört, von welchem er abgeleitet ist. Diese +Deduktion wurde §. 5. 6. 7. wirklich gegeben, und aus ihr erhellte, daß +dieser Begriff vor den Richterstuhl der praktischen Vernunft gehöre. Der +zweite Punkt, der einer strengen Prüfung unterworfen werden muß, ist +mithin diese Deduktion _a priori_, weil mit ihrer Möglichkeit die +Möglichkeit jeder Kritik dieses Begriffs überhaupt, und die Richtigkeit +der gegebnen, zugleich aber auch die Vernunftmäßigkeit des kritisirten +Begriffs selbst steht oder fällt. + +Da sich bei dieser Deduktion fand, daß der in Untersuchung befindliche +Begriff kein Datum _a priori_ aufzuweisen habe, sondern dasselbe _a +posteriori_ erwarte, so mußte die Möglichkeit dieses verlangten Datum in +der Erfahrung, aber auch nur seine Möglichkeit, gezeigt werden. Dies +geschah §. 8. Es kommt also bei Prüfung dieses §. blos darauf an, ob ein +empirisches Bedürfniß einer Offenbarung, welches das verlangte Datum +ist, nicht etwa wirklich aufgezeigt, sondern nur richtig angezeigt +worden, und ob aus den empirischen Bestimmungen der Menschheit die +Möglichkeit abgeleitet worden, daß ein solches Bedürfniß eintreten +könne. + +Mehr um den Satz, daß die Untersuchung der Möglichkeit einer Offenbarung +schlechterdings nicht vor das Forum der theoretischen Vernunft gehöre, +welcher schon, aus der Deduktion ihres Begriffs erhellet, noch +einleuchtender zu machen, als um einer systematischen Nothwendigkeit +willen, wurde §. 9. noch die physische Möglichkeit einer Offenbarung, +über welche an sich gar keine Frage entstehen konnte, gezeigt. + +Nach Beendigung dieser Untersuchungen muß es völlig klar seyn, daß der +Begriff der Offenbarung überhaupt nicht nur an sich denkbar sey, sondern +daß auch, im Falle des eintretenden empirischen Bedürfnisses sich etwas +ihm korrespondirendes außer ihm erwarten lasse. Da aber dieses +korrespondirende eine Erscheinung in der Sinnenwelt seyn soll, welche +_gegeben_ werden muß (nicht _gemacht_ werden kann), so kann nun der +menschliche Geist hierbei nichts weiter thun, als diesen Begriff auf +eine dergleichen Erscheinung anwenden, und die Kritik weiter nichts, als +ihn dabei leiten, d. i. die Bedingungen festsetzen, unter denen eine +solche Anwendung möglich ist. Diese Bedingungen sind §. 10. 11. 12. +entwickelt worden. Da dieselben nichts weiter, als die durch eine +Analysis sich ergebenden Bestimmungen des Offenbarungsbegriffs selbst +sind, so kommt es bei ihrer Prüfung nur darauf an, ob sie aus diesem +Begriffe wirklich herfließen, und ob sie alle angegeben sind. Die +Prüfung des letztern Punktes sucht §. 13. zu erleichtern. + +Da aber aus der Art dieses Begriffs sich offenbar ergeben hat, daß seine +wirkliche Anwendung auf eine gegebne Erfahrung immer nur willkührlich +ist, und sich auf keine Zunöthigung der Vernunft gründet, so hat §. 14 +noch gezeigt werden müssen, worauf diese Anwendung überhaupt sich +gründe, und inwiefern sie vernunftmäßig sey. Auch diese Deduktion der +Vernunftmäßigkeit dieses Verfahrens mit dem Offenbarungsbegriffe bedarf +einer besondern Prüfung. + +Aus dieser kurzen Übersicht erhellet, daß die Kritik der Offenbarung +aus Principien _a priori_ geführt werde -- denn bei Untersuchung des +empirischen Datum für den Offenbarungsbegriff ist sie blos gehalten die +Möglichkeit desselben zu zeigen; daß sie mithin, wenn in keinem der +angezeigten Punkte ihr ein Fehler nachzuweisen ist, auf allgemeine +Gültigkeit rechtmäßigen Anspruch mache. Sollten aber in gegenwärtiger +Bearbeitung dieser Kritik dergleichen Fehler gemacht worden seyn, wie +wol zu erwarten steht; so müßte es, wenn nur der Weg einer möglichen +Kritik richtig angegeben ist, welches sich bald zeigen muß, besonders +durch gemeinschaftliche Bemühungen, leicht seyn, ihnen abzuhelfen, und +eine allgemeingeltende Kritik aller Offenbarung aufzustellen. + +Durch diese Kritik wird nun die Möglichkeit einer Offenbarung an sich, +und die Möglichkeit eines Glaubens an eine bestimmte gegebne +insbesondre, wenn dieselbe nur vorher vor dem Richterstuhle ihrer +besondern Kritik bewährt gefunden, völlig gesichert, alle Einwendungen +dagegen auf immer zur Ruhe verwiesen, und aller Streit darüber auf ewige +Zeiten beigelegt[31]. Durch sie wird alle Kritik jeder besondern +gegebnen Offenbarung begründet, indem sie die allgemeinen Grundsätze +jeder dergleichen Kritik an den Kriterien aller Offenbarung aufstellt. +Es wird, nach vorher ausgemachter historischer Frage, _was_ eine gegebne +Offenbarung eigentlich lehre -- welche in einzelnen Fällen leicht die +schwerste seyn dürfte, möglich, mit völliger Sicherheit zu entscheiden, +ob eine Offenbarung göttlichen Ursprungs seyn könne, oder nicht, und im +ersten Falle ohne alle Furcht irgend einer Störung an sie zu glauben. + +FUSSNOTEN: + +[Fußnote 1: Diese Vorrede, und das ächte vom Verfasser mit seinem Namen +unterzeichnete Titelblatt wurden durch ein Versehen nicht in der +Ostermesse, aber wohl späterhin, mir ausgegeben. + +_Der Verleger._] + +[Fußnote 2: Diese Form der empirischen Anschauung, insofern sie +empirisch ist, ist der Gegenstand des Gefühls des Schönen. _Richtig +verstanden_ entdeckt dies einen leichtern Weg zum Eindringen in das Feld +der ästhetischen Urtheilskraft.] + +[Fußnote 3: Ehemals auch -- _Sittenlehre_ genannt.] + +[Fußnote 4: Es sind nemlich, bei der characteristischen Beschaffenheit +endlicher Wesen leidend afficirt zu werden, und durch Spontaneität sich +zu bestimmen, bei jeder Äußerung ihrer Thätigkeit Mittelvermögen +anzunehmen, die von der einen Seite der Bestimmbarkeit durch Leiden, von +der andern der Bestimmbarkeit durch Thun fähig sind.] + +[Fußnote 5: Ich füge zur Erläuterung auch hier noch hinzu, daß so +etwas, wie Interesse am Guten blos von endlichen, d. h. empirisch +bestimmbaren Wesen gelte, von dem Unendlichen aber gar nicht auszusagen +sey: daß mithin in der reinen Philosophie, wo von allen empirischen +Bedingungen gänzlich abstrahirt wird, der Satz: das Gute muß schlechthin +darum geschehen, weil es gut ist -- ohne alle Einschränkung vorzutragen; +für sinnlich bestimmbare Wesen aber so einzuschränken ist: das Gute +wirkt Interesse, schlechthin darum, weil es gut ist, und dieses +Interesse muß den Willen bestimmt haben, es hervorzubringen, wenn die +Willensform rein moralisch seyn soll.] + +[Fußnote 6: Sollten wir nicht bei der Erziehung mehr auf die +Entwickelung des Gefühls für das Erhabne bedacht seyn? -- ein Weg, den +uns die Natur selbst öfnete, um von der Sinnlichkeit aus zur Moralität +überzugehen, und der in unserm Zeitalter uns meist schon sehr früh durch +Frivolitäten und Colifischets, und unter andern auch durch Theodiceen +und Glückseeligkeitslehren, verdämmt wird. -- _Nil admirari_ -- _omnia +humana infra so posita carnere_ -- ist es nicht das unsichtbare Wehen +dieses Geistes, das uns hier weniger, da mehr an die classischen +Schriften der Alten anzieht? Was müßten wir bei unsern ohne Zweifel +entwickeltern Humanitätsgefühlen gegen Jene bald werden, wenn wir ihnen +nur hierinn ähnlich werden wollten? und was sind wir jetzt gegen sie?] + +[Fußnote 7: Welches nicht zum Beweise, sondern κατ' ανθρωπον [Greek: +kat' anthrôpon] gesetzt wird. Jede Behauptung muß auf sich selbst +stehen, oder fallen. -- Der _verehrt_ Kanten noch wenig, der es nicht am +ganzen Umrisse und Vortrage seiner Schriften gemerkt hat, daß er uns +nicht seinen _Buchstaben, sondern seinen Geist_ mittheilen wollte; und +er _verdankt_ ihm noch weniger.] + +[Fußnote 8: Die Vernachläßigung dieses Theils der Theorie des Willens, +nemlich der Entwickelung der _positiven_ Bestimmung des sinnlichen +Triebes durch das Sittengesetz führt nothwendig zum Stoicismus in der +Sittenlehre -- dem Princip der Selbstgenugsamkeit -- und zur Läugnung +Gottes und der Unsterblichkeit der Seele, wenn man consequent ist.] + +[Fußnote 9: Im Vorbeigehen die Frage: Soll der erste Grundsatz des +Naturrechts ein Imperativ, oder eine Thesis seyn? Soll diese +Wissenschaft im Tone der practischen, oder in dem der theoretischen +Philosophie Vorgetragen werden?] + +[Fußnote 10: Welch ein sonderbares Zusammentreffen! -- «Wer sein Leben +lieb hat, der wird es verlieren; wer es aber verlieret, der wirds +erhalten zum ewigen Leben:»sagte Jesus; welches gerade so viel heißt, +als das obige.] + +[Fußnote 11: Gott hat keine Rechte: denn er hat keine sinnliche +Neigung.] + +[Fußnote 12: Welche beiden letztern Begriffe hier nur dazu da stehen, +um die leere Stelle einer Idee zu bezeichnen, die aus ihrer Verbindung +entsteht, und die für uns undenkbar ist.] + +[Fußnote 13: Wenn man von Gott redet, so heißt die Anforderung der +practischen Vernunft an ihn nicht Gebot, sondern Gesetz. Sie sagt von +ihm kein _Sollen_, sondern ein _Seyn_ aus; sie ist in Rücksicht auf ihn +nicht _imperativ_, sondern _constitutiv_.] + +[Fußnote 14: Das Wort _recht_ (welches wohl zu unterscheiden ist von +_einem Rechte_, von welchem die Lehrer des Naturrechts reden,) hat einen +ihm eigenthümlichen Nachdruck, weil es keiner Grade der Vergleichung +fähig ist. Nichts ist _so gut_, oder _so edel_, daß sich nicht noch +etwas _besseres_ oder _edleres_ denken ließe; aber _recht_ ist nur eins: +alles, worauf dieser Begriff anwendbar ist, ist entweder schlechthin +recht oder schlechthin unrecht, und da giebt's kein drittes. Weder das +lateinische _honestum_, noch das griechische καλον κ'αγαθον [Greek: +kalon k'agathon] hat diesen Nachdruck. (Vielleicht das lateinische +_par_ -- _egisti uti par est_ --?) Es ist ein Glück für unsre Sprache, +daß man diesem Worte durch Mißbrauch desselben seinen Nachdruck nicht +geraubt hat, welches sie ohne Zweifel dem Geschmacke der Superlativen, +und der Übertreibung, -- der Meinung, daß es eben nicht viel gesagt sey, +wenn man z. B. eine Handlung _recht_ nenne, und daß sie wenigstens +_edel_ heißen müsse, zu verdanken hat.] + +[Fußnote 15: Die Frage: warum überhaupt moralische Wesen seyn sollten? +ist leicht zu beantworten: wegen der Anforderung des Moralgesetzes an +Gott, das höchste Gut außer Sich zu befördern, welches nur durch +Existenz vernünftiger Wesen möglich ist.] + +[Fußnote 16: Wer unwillig wird, daß ich das sagte, dem sagte ich's +nicht. Ich kenne aber Leser, denen man es allerdings sagen muß.] + +[Fußnote 17: Überhaupt haben alle, die durch historische, +geographische, physische Deduktionen die kritische Philosophie +_widerlegen_, noch nicht den ersten Satz der Philosophie gefaßt, die sie +widerlegen.] + +[Fußnote 18: Daß dieser Deduktion gar nicht eine _objektive_, einen +theoretischen Beweis _a priori_ begründende, sondern blos eine +_subjektive_, für den empirisch-bedingten Glauben hinlängliche, +Gültigkeit zugeschrieben werde, ist wohl für keinen Leser, der auch nur +eine dunkle Ahndung von dem Gange und Ziele dieser Abhandlung hat, zu +erinnern -- auch sogar dann nicht, wenn jemand ihren Sinn vorsätzlich +misdeuten sollte, um den Leser irre zu führen.] + +[Fußnote 19: Ich sehe nicht ab, wie die Bewohner von Hispaniola, wenn +Christoph Colon, statt durch seine vorgebliche Verfinsterung des Mondes +nur Lebensmittel von ihnen zu erzwingen, dieselbe als göttliche +Beglaubigung einer Gesandtschaft von ihm an sie in moralischen Absichten +gebraucht hätte, ihm vor der Hand vernünftiger Weise ihre Aufmerksamkeit +hätten versagen können, da der Erfolg dieser Naturbegebenheit nach +seiner bestimmten Vorherverkündigung ihnen nach Naturgesetzen +schlechterdings unerklärbar seyn mußte. Und wenn er denn auf diese +Beglaubigung eine den Principien der Vernunft völlig angemessene +Religion gegründet hätte, so hätten sie nicht nur auf keinen Fall etwas +dabei verloren, sondern sie hätten auch diese Religion mit völliger +Überzeugung so lange für unmittelbar göttlichen Ursprungs halten können, +bis sie durch eigne Einsicht in die Naturgesetze, und durch die +historische Belehrung, daß Colon sie eben so gut gekannt, und daß er +also nicht allerdings ehrlich mit ihnen umgegangen, diese Religion zwar +nicht mehr für göttliche _Offenbarung_ hätten halten können, aber doch +verbunden geblieben wären, sie wegen ihrer gänzlichen Übereinstimmung +mit dem Moralgesetze, für göttliche _Religion_ anzuerkennen.] + +[Fußnote 20: Wenn es erwiesen werden könnte, daß ein vernünftiges +Fürwahrhalten einer Offenbarung Gottes als politischen Gesetzgebers +(etwa als Vorbereitung auf eine moralische Offenbarung) möglich wäre, +als mit welcher Möglichkeit des Fürwahrhaltens zugleich die Möglichkeit +der ganzen Sache steht und fällt (ein Erweis, der aus dem oben §. 5. +gesagten als fast unmöglich erscheint); so wäre es klar, daß der +Gehorsam gegen dergleichen Gesetze in einer solchen Offenbarung auf +Furcht der Strafe, und Hoffnung der Belohnung, nicht nur gegründet +werden könnte, sondern müßte, da der Endzweck politischer Gesetze bloße +Legalität ist, und diese durch jene Triebfedern am sichersten bewirkt +wird.] + +[Fußnote 21: Ich bitte jeden, dem die hier zu beweisende Behauptung +noch anstößig vorkommt, auf das von hier an folgende besonders +aufzumerken. _Entweder_ die ganze Offenbarungskritik muß umgestoßen, und +die Möglichkeit einer theoretischen Überzeugung _a posteriori_ von der +Göttlichkeit einer gegebnen Offenbarung erhärtet werden, (worüber man +sich an §. 5. zu halten hat:) _oder_ man muß den Satz: daß eine +Offenbarung unsre übersinnliche Erkenntniß nicht erweitern könne, +unbedingt zugeben.] + +[Fußnote 22: Zu Ablehnung übereilter Konsequenzen und unstatthafter +Anwendungen merken wir nochmals ausdrücklich an, daß hier nur von als +_objektiv gültig_ angekündigten Sätzen die Rede sey, und daß vieles, was +als Erweiterung unsrer Erkenntniß des Übersinnlichen aussehe, +versinnlichte Darstellung unmittelbarer, oder durch Anwendung dieser auf +gewisse Erfahrungen entstandener Vernunftpostulate seyn könne; daß es +mithin, wenn es erweislich das ist, durch dieses Kriterium nicht +ausgeschlossen werde. Der Erweis davon gehört aber nicht hierher, +sondern in die angewandte Kritik einer besondern Offenbarung.] + +[Fußnote 23: So ist es freilich eine richtige Regel: Fasse nie einen +Entschluß in der Hitze des Affekts: aber diese Regel, als empirisch +bedingt, kann sogar nicht auf Menschen allgemeine Anwendung haben, denn +es ist wol möglich, und soll möglich seyn, sich von allen aufbrausenden +Affekten gänzlich frei zu machen.] + +[Fußnote 24: Es folgt aber gar nicht, daß, weil ein gewisses Mittel für +ein Subjekt, oder auch für die meisten von keinem Nutzen sey, es darum +für niemanden einigen Nutzen haben könne; und man ist in den neuern +Zeiten in Verwerfung vieler ascetischen Uebungen, aus Haß gegen den in +den ältern damit getriebnen Mißbrauch, zu weit gegangen, wie mir's +scheint. Daß es überhaupt gut und nützlich sey, seine Sinnlichkeit auch +zuweilen da, wo kein ausdrückliches Gesetz redet, zu unterdrücken, blos +um sie zu schwächen und immer freier zu werden, weiß jeder, der an sich +gearbeitet hat.] + +[Fußnote 25: Daß die Juden älterer Zeiten wirklich so schlossen, +bezeugen die Vorstellungen der Propheten gegen diesen Irrthum; daß sie +in neuern Zeiten nicht klüger sind, beweisen die lächerlich kindischen +Vorstellungen von Gott, die ihr Talmud enthält: ob durch Schuld ihrer +Religion, oder ihre eigne, bleibt hier ununtersucht. -- Woher aber komme +bei manchen Christen mittlerer und neuerer Zeiten sogar, der Wahn, daß +gewisse Anrufungen, z. B. Kyrie Eleison, Vater unsers Herrn Jesu +Christi, u. dergl. ihm besser gefallen, als andere?] + +[Fußnote 26: Wer mich siehet, siehet den Vater, -- sagte Jesus nicht +eher, bis Philippus von ihm verlangte, ihm den Vater zu _zeigen_.] + +[Fußnote 27: Daß z. B. Jesus sich Unsterblichkeit gedacht habe, wenn er +von Auferstehung redete, und daß beide Begriffe damals für völlig gleich +gegolten, erhellet, außer seinen Reden beim Johannes über diesen +Gegenstand, wo er die ununterbrochne Fortdauer seiner Anhänger in +einigen Aussprüchen ganz rein ohne das Bild der Auferstehung, doch ohne +sich auf den Unterschied zwischen Seele und Körper, und auf die vom +körperlichen Tode mögliche Einwendung einzulassen, vorträgt; unter +andern ganz offenbar aus jenem Beweise κατ' ανθρωπον [Greek: kat' +anthrôpon] gegen die Sadducäer. Der angezogne Ausspruch Gottes konnte, +alles übrige als richtig zugestanden, nichts weiter als die fortdauernde +Existenz Abrahams, Isaaks, und Jakobs, zur Zeit Moses, aber keine +eigentliche Auferstehung des Fleisches beweisen. Daß auch die Sadducäer +es so verstanden, und nicht blos die körperliche Auferstehung, sondern +Unsterblichkeit überhaupt, läugneten, folgt daraus, weil sie sich mit +diesem Beweise Jesu befriedigten. + +Die Widersprüche, die aus einer zu groben Vorstellung dieser Lehre +folgen, nöthigten schon Paulus, sie etwas näher zu bestimmen.] + +[Fußnote 28: Lasset uns das hier über die Bedingungen der Erlaubniß +etwas zu glauben, weil das Herz es wünscht, gesagte, durch ein Beispiel +vom Gegentheile klärer machen. Man könnte nemlich etwa die +Wiedererneuerung des Umganges gewesener Freunde im künftigen Leben aus +dem Verlangen guter zur Freundschaft gestimmter Menschen nach dieser +Wiedererneuerung erweisen wollen. Mit einem solchen Beweise aber würde +man dicht wohl fortkommen. Denn ob man gleich etwa sagen könnte, die +Vollbringung mancher schweren Pflicht werde dem, der einen geliebten +Freund in der Ewigkeit weiß, durch den Gedanken erleichtert werden, daß +er sich dadurch des Genusses der Seligkeit mit seinem abgeschiednen +Freunde immer mehr versichere, so würde, ganz abgerechnet, daß man wol +unzählige Motiven der Art würde aufweisen können, denen man aber darum +die objektive Realität zuzusprechen doch ein Bedenken tragen würde, +dadurch doch gar nicht reine Moralität, sondern blos Legalität befördert +werden, und es würde demnach eine vergebliche Bemühung seyn, diesen +Wunsch von der Bestimmung des obern Begehrungsvermögens durch das +Moralgesetz ableiten zu wollen. Überhaupt sind wol -- der Wunsch, +überhaupt Spuren der göttlichen moralischen Regierung in der ganzen +Natur, und vorzüglich in unserm eignen Leben, und der, insbesondre eine +Offenbarung annehmen zu dürfen, die einzigen, die mit Recht auf eine so +erhabne Abstammung Ansprach machen möchten. Was die zweite Bedingung +anbetrifft, so lassen sich schon hienieden der Analogie nach Gründe +genug vermuthen, die eine solche Wiedervereinigung im künftigen Leben +zweckwidrig machen könnten, als z. B. daß etwa der Zweck einer +vielseitigen Ausbildung uns den Umgang des ehemaligen Freundes, dessen +Absicht für unsre Bildung erreicht ist, unnütz, oder gar schädlich +machen könnte, -- daß desselben Gegenwart in andern Verbindungen +nöthiger, und für das Ganze nützlicher sey, -- daß die unsrige in ändern +Verbindungen es sey u. dgl. Blos der letzten Bedingung entspricht die +angenommene Realität dieses Wunsches, denn in einer Dauer ohne Ende kann +diese Wiedervereinigung, wenn sie an keinen bestimmten Punkt dieser +Dauer gebunden wird, immer noch erwartet werden, und mithin die +Erfahrung ihrer Wirklichkeit nie widersprechen. Aus diesem Grunde also +ist kein Beweis der Befriedigung dieses Wunsches möglich; und wenn es +keinen ändern Beweis giebt (es giebt aber einen, der jedoch auch nur zur +wahrscheinlichen Vermuthung hinreicht), so müßte das menschliche Gemüth +sich über dieselbe auf _Hoffnung_, d. i. auf eine durch eine Bestimmung +des Begehrungsvermögens motivirte Hinneigung des Urtheils auf _eine_ +Seite bei einem Gegenstände, der übrigens als problematisch erkannt +wird, einschränken. + +Übrigens hat es in Absicht der Unwiderlegbarkeit mit den unmittelbaren +Postulaten der praktischen Vernunft, der Existenz Gottes, und der ewigen +Fortdauer moralischer Wesen die gleiche Bewandtniß. Unsre Fortdauer zwar +ist Gegenstand unmittelbarer Erfahrung; der Glaube, an die Fortdauer +aber kann nie durch Erfahrung widerlegt werden; denn, wenn wir nicht +existiren, so machen wir gar keine Erfahrung. So lange wir ferner als +_wir_, d. i. als moralische Wesen, fortdauern, kann auch der Glaube an +Gott weder durch Gründe, denn auf theoretische gründet er sich nicht, +und das für die Ewigkeit gültige Gesetz der praktischen Vernunft +unterstützt ihn, noch durch Erfahrung umgestoßen werden; denn die +Existenz Gottes kann nie Gegenstand der Erfahrung werden, mithin auch +aus der Ermangelung einer solchen Erfahrung sich nie auf die +Nichtexistenz desselben schließen lassen. Aus eben diesen Gründen aber +können diese Sätze auch nie, für irgend ein endliches Wesen, Gegenstände +des _Wissens_ werden, sondern müssen in alle Ewigkeit Gegenstände des +_Glaubens_ bleiben. Denn für die Existenz Gottes werden wir nie andre +als moralische Gründe haben, da keine andern möglich sind, und unsrer +eignen Existenz werden wir zwar für jeden Punkt derselben unmittelbar +durch das Selbstbewußtseyn sicher seyn, für die Zukunft aber sie aus +keinen ändern, als moralischen Gründen erwarten können.] + +[Fußnote 29: Daß dies nicht eine leere Vernünftelei sei, sondern sich +auch in der Erfahrung, besondere beim Halten öffentlicher Reden an das +Volk, bestätige, wird uns vielleicht jeder Religionslehrer, der etwa +sich für seine Person der aus der Offenbarung hergenommenen +Vorstellungen, nicht bedient, übrigens aber lebhaftes Gefühl seiner +Bestimmung mit Ehrlichkeit (welches nicht wenig gesagt ist) vereinigt, +wenn auch nicht öffentlich, doch wenigstens in seinem Herzen +zugestehen. -- Es geschieht vermittelst der Begeisterung durch die +Einbildungskraft; und dieser Umstand darf die Sache niemanden verdächtig +machen, da ja die Offenbarung überhaupt nur durch dieses Vehikulum +wirken kann, und soll.] + +[Fußnote 30: Dies waren auch die Maximen Jesu. In Absicht des erstern: +So jemand _will_ den Willen thun des der mich gesandt hat, der wird +innen werden, ob diese Lehre von Gott sey; und im Gegensatze: Wer Arges +thut, hasset das Licht, und kommt nicht an das Licht. In Absicht des +letztern: Die Starken bedürfen des Arztes nicht, sondern die Kranken; +ich bin kommen die Sünder zur Busse zu rufen, und nicht, die +Gerechten -- welche Aussprüche ich nicht für Ironie halte.] + +[Fußnote 31: Dieser Streit gründet sich auf eine Antinomie des +Offenbarungsbegriffs, und ist völlig dialektisch. Anerkennung einer +Offenbarung ist nicht möglich, sagt der eine Theil; Anerkennung einer +Offenbarung ist möglich, sagt der zweite; und so ausgedrückt +widersprechen sich beide Sätze geradezu. Wenn aber der erste so bestimmt +wird: Anerkennung einer Offenbarung aus theoretischen Gründen ist +unmöglich; und der zweite: Anerkennung einer Offenbarung um einer +Bestimmung des Begehrungsvermögens willen, d. i. ein Glaube an +Offenbarung, ist möglich; so widersprechen sie sich nicht, sondern +können beide wahr seyn, und sind es beide, laut unsrer Kritik.] + + + + +SCHLUSSANMERKUNG. + +Es ist eine sehr allgemeine Bemerkung, daß alles, was Spekulation ist, +oder so aussieht, sehr wenig Eindruck auf das menschliche Gemüth mache. +Man wird allenfalls angenehm dadurch beschäfftiget; man läßt sich das +Resultat gefallen, weil man nichts dagegen einwenden kann, würde aber +auch nichts arges daraus haben, wenn es anders ausgefallen wäre; denkt +und handelt übrigens in praktischer Rücksicht wie vorher, so daß der auf +Spekulation gegründete Satz wie ein todtes Kapital ohne alle Zinsen in +der Seele zu liegen, scheint, und daß man seine Anwesenheit durch nichts +gewahr wird. So ging es von jeher mit den Spekulationen der Idealisten +und Skeptiker. Sie dachten, wie niemand, und handelten, wie alle. + +Daß gegenwärtige Spekulation, wenn sie auch etwa nicht nothwendig +praktische Folgen aufs Leben hat, (wie sie doch, wenn sie sich +behauptet, haben möchte,) dennoch in Absicht des Interesse nicht so kalt +und gleichgültig werde aufgenommen werden, dafür bürgt ihr wol der +Gegenstand, den sie behandelt. Es ist nemlich in der menschlichen Seele +ein nothwendiges Interesse für alles, was auf Religion Bezug hat, und +das ist denn ganz natürlich daraus zu erklären, weil nur durch +Bestimmung des Begehrungsvermögens Religion möglich geworden ist; daß +also diese Theorie durch die allgemeine Erfahrung bestätigt wird, und +daß man sich fast wundern sollte, warum man nicht längst selbst von +dieser Erfahrung aus auf sie kam. Wenn jemand etwa einen andern +unmittelbar gewissen Satz, z. B. daß zwischen zwey Punkten nur Eine +gerade Linie möglich sey, läugnen würde, so würden wir ihn vielmehr +verlachen und bedauren, als uns über ihn erzürnen; und wenn ja etwa der +Mathematiker sich dabey ereifern sollte, so könnte dies nur entweder aus +Mißvergnügen über sich selbst herkommen, daß er ihn seines Irrthums +nicht sogleich überführen könne, oder aus der Vermuthung, daß bey diesem +hartnäckigen Abläugnen der böse Wille, ihn zu ärgern, (mithin doch auch +etwas unmoralisches) zum Grunde liege: aber dieser Unwille würde doch +ein ganz anderer seyn, als derjenige, der jeden, und den +unausgebildetsten Menschen eben am meisten angreift, wenn jemand das +Daseyn Gottes, oder die Unsterblichkeit der Seele abläugnet; welcher mit +Furcht und Abscheu vermischt ist, zum deutlichen Zeichen, daß wir diesen +Glauben als einen theuren Besitz, und denjenigen als unsern persönlichen +Feind ansehen, der Mine macht, uns in diesem Besitze stören zu wollen. +Dieses Interesse verbreitet sich denn verhältnißmäßig weiter, je mehrere +Ideen wir auf die Religion beziehen, und mit ihr in Verbindung bringen +können; und wir würden daher uns sehr bedenken, zu entscheiden, ob +vorherrschende Toleranz in einer Seele, in welcher sie sich nicht auf +langes anhaltendes Nachdenken gründen kann, ein sehr achtungswerther Zug +sey. Aus eben diesem Interesse läßt sich auch im Gegentheile die +empfindliche Abneigung erklären, mit der wir gegen Vorstellungen +eingenommen werden, die wir etwa ehedem für heilig hielten, von denen +wir aber bey zunehmender Reife uns überzeugt oder überredet haben, daß +sie es nicht sind. Wir erinnern uns ja andrer Träume unsrer frühern +Jahre, wie etwa des von einer uneigennützigen Hülfsbereitwilligkeit der +Menschen, von einer arkadischen Schäferunschuld u. dergl. mit einem +wehmüthig-frohen Andenken der Jahre, wo wir noch so angenehm träumen +konnten; ohnerachtet das Gegentheil und die Erfahrungen, wodurch wir +etwa darüber belehrt worden sind, uns doch an sich unmöglich angenehm +seyn können. Der Täuschungen von oben angezeigter Art aber erinnern wir +uns lange mit Verdruß, und es gehört viel Zeit und Nachdenken dazu, um +auch darüber kalt zu werden; ein Phänomen, welches man gar nicht der +dunkeln Vorstellung des durch dergleichen Ideen entstehenden Schadens, +(indem wir ja den offenbaren Schaden selbst mit mehr Gleichmuth +erblicken,) sondern blos daraus zu erklären hat, daß das Heilige uns +theuer ist, und daß wir jede Beimischung eines fremdartigen Zusatzes als +Entweihung desselben ansehen. Dieses Interesse zeigt sich endlich sogar +darin, daß wir mit keinerlei Art Kenntnissen uns so breit machen, als +mit vermeinten bessern Religionseinsichten, als ob hierin die größte +Ehre liege, und daß wir sie -- wenn nicht etwa der gute Ton dergleichen +Unterhaltungen verbannt hat, wiewohl eben das, daß er sie verbannen +müßte, eine allgemeine Neigung zu denselben anzuzeigen scheint, -- so +gern ändern mittheilen mögen, in der sichern Voraussetzung, daß dies ein +allgemein interessanter Gegenstand sey. + +So sicher wir also von dieser Seite seyn dürften, daß gegenwärtige +Untersuchung nicht ganz ohne Interesse werde aufgenommen werden, so +haben wir eben von diesem Interesse zu befürchten, daß es sich gegen uns +kehren, und den Leser in der ruhigen Betrachtung und Abwägung der Gründe +stören könne, wenn er etwa voraussehen, oder wirklich finden sollte, daß +das Resultat nicht ganz seiner vorgefaßten Meinung gemäß ausfalle. Es +scheint also eine nicht ganz vergebliche Arbeit zu seyn, hier noch, ganz +ohne Rücksicht auf die Begründung des Resultats, und gleich als ob wir +nicht einen _a priori_ vorgeschriebnen Weg gegangen wären, der uns +nothwendig auf dasselbe hätte führen müssen, sondern, als ob es gänzlich +von uns abgehangen hätte, wie dasselbe ausfallen solle, zu untersuchen, +ob wir Ursache gehabt hätten, ein günstigeres zu wünschen, oder ob +gegenwärtiges etwa überhaupt das vorteilhafteste sey, das wir uns +versprechen durften; kurz, dasselbe, ganz ohne Rücksicht auf seine +Wahrheit, blos von Seiten seiner Nützlichkeit zu untersuchen. + +Aber hier stoßen wir denn zuerst auf diejenigen, welche in der besten +Meinung von der Welt sagen werden, bey einer Untersuchung der Art könne +überhaupt nichts kluges herauskommen, und es würde besser gewesen seyn, +gegenwärtige ganz zu unterlassen; die alles, was mit der Offenbarung, in +Verbindung steht, überhaupt nicht auf Principien zurückgeführt wissen +wollen; die jede Prüfung derselben scheuen, fürchten, von sich ablehnen. +Diese werden denn doch, wenn sie aufrichtig seyn wollen, zugestehen, daß +sie selbst eine schlechte Meinung von ihrem Glauben haben, und mögen +selbst entscheiden, ob ihnen die Achtung und Schonung derjenigen besser +gefällt, welche die Sache der Offenbarung schon für völlig +abgeurtheilt[TN13] und in allen Instanzen verlohren ansehen, und meinen, +ein Mann, der auf seine Ehre halte, könne einmal mit ihr sich nicht mehr +befassen, es sey sogar ein schlechtes Heldenstück, sie vollends zu +Grunde zu richten, und möge man ja auch wohl aus mitleidiger Schonung, +denen, die nun einmal ihr Herz daran gehängt haben, dies im Grunde +unschuldige Spielwerk wohl gönnen. Doch haben wir, mit diesen es +eigentlich hier nicht zu thun, denn von ihnen wird wahrscheinlich keiner +diese Schrift lesen; sondern nur mit solchen, die eine Prüfung der +Offenbarung verstatten. + +Gegenwärtige sollte unsrer Absicht nach die strengste seyn, welche +möglich ist. Was haben wir nun durch dieselbe verlohren? was gewonnen? +wo ist das Übergewicht? + +Verlohren haben wir alle unsere Aussichten auf Eroberungen, sowohl +objektive, als subjektive. Wir können nicht mehr hoffen durch Hülfe +einer Offenbarung in das Reich des Übersinnlichen einzudringen, und von +da, wer weiß welche Ausbeute zurückzubringen, sondern müssen uns +bescheiden, uns mit dem, was uns mit einemmale zu unsrer völligen +Ausstattung gegeben war, zu begnügen. Eben so wenig dürfen wir weiter +hoffen andre zu unterjochen, und sie zu zwingen ihren Antheil an dem +gemeinschaftlichen Erbe, oder an dieser neuen vermeinten Akquisition von +uns zu Lehn zu nehmen, sondern müssen, jeder für sich, uns auf unsre +eignen Geschäfte einschränken. + +Gewonnen haben wir völlige Ruhe, und Sicherheit in unserm Eigenthume; +Sicherheit vor den zudringlichen Wohlthätern, die uns ihre Gaben +aufnöthigen, ohne daß wir etwas damit anzufangen wissen; Sicherheit vor +Friedensstörern andrer Art, die uns das verleiden möchten, was sie +selbst nicht zu gebrauchen wissen. Wir haben beide nur an ihre Armuth zu +erinnern, die sie mit uns gemein haben, und in Absicht welcher wir nur +darinn von ihnen verschieden sind, daß wir sie wissen, und unsern +Aufwand darnach einrichten. + +Haben wir nun mehr verlohren, oder mehr gewonnen? -- Freilich scheint +der Verlust der gehofften Einsichten in das Übersinnliche ein +wesentlicher, ein nicht zu ersetzender, noch zu verschmerzender Verlust; +wenn es sich aber bey näherer Untersuchung ergeben sollte, daß wir +dergleichen Einsichten zu gar nichts brauchen, ja daß wir nicht einmal +sicher seyn können, ob wir sie wirklich besitzen, oder ob wir auch sogar +hierüber uns täuschen, so möchte es leichter werden, sich darüber zu +trösten. + +Daß von der Realität aller Ideen vom Übersinnlichen keine objektive +Gewißheit, sondern nur ein Glaube an sie stattfinde, ist nun zur Genüge +erwiesen. Aller bisher entwickelte Glaube gründet sich auf eine +Bestimmung des Begehrungsvermögens, (bey der Existenz Gottes, und der +Seelen Unsterblichkeit auf eine des obern, bey dem Vorsehungs- und +Offenbarungsbegriffe auf eine durch das obere geschehne Bestimmung, des +untern,) und erleichtert gegenseitig wieder diese Bestimmung. Daß weiter +keine Ideen möglich sind, an deren Realität zu glauben eine unmittelbare +oder mittelbare Bestimmung durch das praktische Gesetz uns bewege, ist +klärlich gezeigt. Es fragt sich also hier nur noch, ob nicht ein Glaube +möglich sey, der _nicht_ durch eine dergleichen Bestimmung entsteht, und +sie _nicht_ wieder erleichtert. Im ersten Falle muß es leicht +auszumachen seyn, ob der Glaube _in concreto_ wirklich da ist; das muß +sich nemlich aus den praktischen Folgen ergeben, die er, als die +Willensbestimmung erleichternd, nothwendig hervorbringen muß. Im +letztern Falle aber, wo keine dergleichen praktische Folgen möglich +sind, scheint es, da der Glaube etwas blos subjektives ist, schwer, +hierüber etwas festes zu bestimmen, und es hat völlig das Ansehen, daß +uns nichts übrig bleibt, als jedem ehrlichen Manne auf sein Wort zu +glauben, wenn er uns sagt: ich glaube das, oder ich glaube jenes. +Dennoch ist es vielleicht möglich auch hierüber etwas auszumitteln. Es +ist nemlich an sich gar nicht zu läugnen, daß man oft andre, und eben so +oft sich selbst überredet, man glaube etwas, wenn man blos nichts +dagegen hat, und es ruhig an seinen Ort gestellt seyn läßt. Von dieser +Art ist fast aller historischer Glaube, wenn er sich nicht etwa auf +eine Bestimmung des Begehrungsvermögens gründet, wie der an das +historische in einer Offenbarung, oder der eines Geschichtforschers von +Profession, der von der Achtung für sein Geschäft, und von der +Wichtigkeit, die er in seine mühsamen Untersuchungen schlechterdings +setzen muß, unzertrennlich ist; oder der einer Nation an eine +Begebenheit, die ihren Nationalstolz unterstützt. Das Lesen der +Begebenheiten und Handlungen von Wesen, die gleiche Begriffe und gleiche +Leidenschaften mit uns haben, beschäftigt uns auf eine angenehme Art, +und es trägt zur Vermehrung unsers Vergnügens etwas bei, wenn wir +annehmen dürfen, daß dergleichen Menschen wirklich lebten, und wir +nehmen dies um so fester an, je mehr die Geschichte uns interessirt, je +mehr sie Ähnlichkeit mit unsern Begebenheiten oder unsrer Denkungsart +hat; wir würden aber, besonders in manchen Fällen, auch nicht viel +dagegen haben, wenn alles bloße Erdichtung wäre. Ist's auch nicht wahr, +so ist es gut erfunden, möchten wir denken. Wie soll man nun hierüber zu +einiger Gewißheit über sich selbst kommen? -- Die einzige wahre Probe, +ob man etwas wirklich annehme, ist die, ob man darnach handelt, oder, im +vorkommenden Falle der Anwendung, darnach handeln würde. Über Meinungen, +die an sich keine praktische Anwendung haben, noch haben können, findet +dennoch zu jeder Zeit ein Experiment statt, daß man sich nemlich aufs +Gewissen frage, ob man wol für die Richtigkeit einer gewissen Meinung +einen Theil seines Vermögens, oder das ganze, oder sein Leben, oder +seine Freiheit verwetten wolle, wenn etwas gewisses darüber auszumachen +seyn sollte. Man giebt dann einer Meinung, die an sich keine praktischen +Folgen hat, durch Kunst eine praktische Anwendung. Wenn man auf diese +Art jemanden eine Wette um sein ganzes Vermögen antrüge, daß kein +Alexander der Große gelebt habe, so könnte er vielleicht diese Wette +ohne Bedenken annehmen, weil er bei völliger Redlichkeit dennoch ganz +dunkel denken möchte, daß diejenige Erfahrung, welche dies entscheiden +könnte, schlechterdings nicht mehr möglich sey; wenn man aber etwa eben +demselben die gleiche Wette darauf antrüge, daß kein Dalai Lama +existire, mit dem Erbieten, die Sache an Ort und Stelle durch die +unmittelbare Erfahrung zu verificiren, so möchte er vielleicht +bedenklicher dabei werden, und sich dadurch verrathen, daß er mit seinem +Glauben über diesen Punkt nicht völlig in Richtigkeit sey. Wenn man nun +über den Glauben an übersinnliche Dinge, deren Begriff durch die reine +praktische Vernunft _a priori_ nicht gegeben ist, die mithin an sich gar +keine praktischen Folgen haben können, sich eben so eine beträchtliche +Wette antrüge, so wäre es sehr leicht möglich, daß man dadurch, daß man +sie von der Hand wiese, entdeckte, man habe bisher den Glauben an sie +nicht gehabt, sondern sich nur überredet, ihn zu haben; wenn man aber +diese Wette auch wirklich annähme, so könnte man noch immer nicht sicher +seyn, ob sich nicht das Gemüth ganz dunkel besonnen habe, es habe hier +noch gar nicht nöthig, sich auf seiner Schalkheit ertappen zu lassen, da +bei einer solchen Wette gar nichts zu wagen sey, weil die Sache (bei +dergleichen Ideen) in Ewigkeit nicht, weder durch Gründe, noch durch +Erfahrungen auszumachen sey. Wenn also auch nicht darzuthun seyn sollte, +daß an die Realität von dergleichen Ideen gar kein Glaube möglich sey; +so ergiebt sich hieraus doch leicht soviel, daß es möglich sey, auch nur +mit sich selbst in's Reine zu kommen, ob man diesen Glauben überhaupt +habe, welches eben soviel ist, als ob er überhaupt und an sich nicht +möglich wäre. Es ist hieraus zu beurtheilen, ob wir Ursache haben, über +den Verlust unsrer Hoffnung durch eine Offenbarung erweiterte Aussichten +in die übersinnliche Welt zu bekommen, sehr verlegen zu seyn. + +In Absicht des zweiten Verlustes bitten wir jeden, sich vor seinem +Gewissen die Frage zu beantworten, zu welcher Absicht er eigentlich +eine Religion haben wolle; ob dazu, um sich über andre zu erheben, und +sich vor ihnen aufzublähen, zur Befriedigung seines Stolzes, seiner +Herrschsucht über die Gewissen, welche weit ärger ist, als die +Herrschsucht über die Körper; oder dazu, um sich selbst zum bessern +Menschen zu bilden. -- Inzwischen bedürfen wir sie auch mit für andre, +theils um reine Moralität unter ihnen zu verbreiten; aber da darf nur +dargethan seyn, daß dies auf keinem ändern Wege, als dem angezeigten, +geschehen könne, so werden wir ja gern, wenn dies wirklich unser Ernst +ist, jeden andern vermeiden; theils, wenn wir das nicht können sollten, +uns wenigstens der Legalität von ihnen zu versichern, -- ein Wunsch, der +an sich völlig rechtmäßig ist. Und in Absicht der Möglichkeit ihn +dadurch zu erreichen, ist denn ganz sicher nichts leichter, als den +Menschen, der sich im Dunkeln überhaupt fürchtet, zu schrecken, ihn +dadurch zu leiten, wohin man will, und ihn zu bewegen, in Hoffnung des +Paradieses seinen sterblichen Leib brennen zu lassen, so sehr man will; +wenn aber gezeigt ist, daß durch eine solche Behandlung der Religion die +Moralität nothwendig gänzlich vernichtet werde, so wird man ja gar gern +eine Gewalt aufgeben, zu der man kein Recht hat; da zumal diese +Legalität weit sicherer, und wenigstens ohne schädliche Folgen für die +Moralität durch andre Mittel erreicht wird. + +Dies wäre denn die Berechnung unsers Verlusts. Laßt um nun den Gewinn +dagegen halten! + +Wir gewinnen völlige Sicherheit in unserm Eigenthume. Wir dürfen ohne +Furcht, daß unser Glaube uns durch irgend eine Vernünftelei geraubt +werde, ohne Besorgniß, daß man ihn lächerlich machen könne, ohne Scheu +vor der Bezüchtigung des Blödsinns und der Geistesschwäche, ihn zu +unserer Verbesserung brauchen. Jede Widerlegung muß falsch seyn, das +können wir _a priori_ wissen: jeder Spott muß auf den Urheber +zurückfallen. + +Wir gewinnen völlige Gewissensfreiheit, nicht vom Gewissenszwange durch +physische Mittel, welcher eigentlich nicht statt findet; denn äußerer +Zwang kann uns zwar nöthigen mit dem Munde zu bekennen, was er will, +aber nie, im Herzen etwas dem ähnliches zu denken; sondern von dem +unendlich härteren Geisteszwange durch moralische Bedrückungen und +Vexationen, durch Zureden, Zunöthigungen, Drohungen, wer weiß welcher +schlimmen Übel, die man unterm Gemüthe anlegt. Dadurch wird nothwendig +die Seele in eine ängstliche Furcht versetzt, und quält sich so lange, +bis sie es endlich so weit bringt, sich selbst zu belügen, und den +Glauben in sich zu erheucheln; eine Heuchelei, welche weit schrecklicher +ist, als der völlige Unglaube, weil der letztere den Charakter nur so +lange, als er dauert, verderbet, die erstere aber ihn ohne Hoffnung +jemaliger Besserung zu Grunde richtet, so daß ein solcher Mensch nie +wieder die geringste Achtung oder das geringste Zutrauen zu sich fassen +kann. Dies ist die Folge, welche das Verfahren, den Glauben auf Furcht +und Schrecken, und auf diesen erpreßten Glauben erst die Moralität (eine +Nebensache, die wol ganz gut seyn mag, wenn sie zu haben ist, in +Ermangelung deren aber auch wol der Glaube allein uns durchhelfen kann,) +gründen zu wollen, nothwendig haben muß, und welche er auch allemal +gehabt haben würde, wenn man immer konsequent zu Werke gegangen, und die +menschliche Natur von ihrem Schöpfer nicht zu gut eingerichtet wäre, als +daß sie sich so sollte verdrehen lassen. + +Nach Maaßgabe dieser Grundsätze würde der einzige Weg -- ein Weg, den +offenbar auch das Christenthum vorschreibt -- den Glauben in den Herzen +der Menschen hervorzubringen, der seyn, ihnen durch Entwickelung des +Moralgefühls das Gute erst recht lieb und werth zu machen, und dadurch +den Entschluß, gute Menschen zu werden, in ihnen zu erwecken; dann sie +ihre Schwäche allenthalben fühlen zu lassen, und nun erst ihnen die +Aussicht auf die Unterstützung einer Offenbarung zu geben, und sie +würden glauben, ehe man ihnen zugerufen hätte: glaubet! + +Und jetzt darf die Entscheidung, wo das Übergewicht sey, ob auf der +Seite des Gewinns, oder der des Verlusts, dem Herzen eines jeden Lesers +überlassen werden, mit Zusicherung des beiläufigen Vortheils, daß ein +jeder dieses Herz selbst aus dem Urtheile, das es hierüber fället, näher +wird kennen lernen. + +ANMERKUNGEN ZUR TRANSKRIPTION: + +[Anmerkung TN1: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im +Original ist hier "Gesezzen" gedruckt.] + +[Anmerkung TN2: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im +Original ist hier "änßert" gedruckt.] + +[Anmerkung TN3: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im +Original ist hier "fordauern" gedruckt.] + +[Anmerkung TN4: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im +Original ist hier "Aufhebug" gedruckt.] + +[Anmerkung TN5: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im +Original ist hier "seyu" gedruckt.] + +[Anmerkung TN6: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im +Original ist hier "sis" gedruckt.] + +[Anmerkung TN7: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im +Original ist hier "4" gedruckt.] + +[Anmerkung TN8: Mit großer Wahrscheinlichtkeit ein typographischer Fehler +im Original, könnte aber auch ein geschriebener Dialekt sein, daher +nicht verbessert (Rüchsicht an Stelle von Rücksicht).] + +[Anmerkung TN9: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im +Original ist hier "Siegerinn" gedruckt.] + +[Anmerkung TN10: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im +Original ist hier ein weiteres "bar" gedruckt.] + +[Anmerkung TN11: Mit großer Wahrscheinlichtkeit ein typographischer +Fehler im Original, könnte aber auch ein geschriebener Dialekt sein, +daher nicht verbessert (Gnüge an Stelle von Genüge).] + +[Anmerkung TN12: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im +Original ist hier "selbt" gedruckt.] + +[Anmerkung TN13: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im +Original ist hier "abgeurthelt" gedruckt.] + + + + + +End of the Project Gutenberg EBook of Versuch einer Kritik aller Offenbarung, by +Johann Gottlieb Fichte + +*** END OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK VERSUCH EINER KRITIK ALLER *** + +***** This file should be named 18255-0.txt or 18255-0.zip ***** +This and all associated files of various formats will be found in: + http://www.gutenberg.org/1/8/2/5/18255/ + +Produced by Miranda van de Heijning, Ralph Janke and the +Online Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net +(This file was produced from images generously made +available by the Bibliothèque nationale de France +(BnF/Gallica) at http://gallica.bnf.fr) + + +Updated editions will replace the previous one--the old editions +will be renamed. + +Creating the works from public domain print editions means that no +one owns a United States copyright in these works, so the Foundation +(and you!) can copy and distribute it in the United States without +permission and without paying copyright royalties. Special rules, +set forth in the General Terms of Use part of this license, apply to +copying and distributing Project Gutenberg-tm electronic works to +protect the PROJECT GUTENBERG-tm concept and trademark. Project +Gutenberg is a registered trademark, and may not be used if you +charge for the eBooks, unless you receive specific permission. If you +do not charge anything for copies of this eBook, complying with the +rules is very easy. You may use this eBook for nearly any purpose +such as creation of derivative works, reports, performances and +research. They may be modified and printed and given away--you may do +practically ANYTHING with public domain eBooks. Redistribution is +subject to the trademark license, especially commercial +redistribution. + + + +*** START: FULL LICENSE *** + +THE FULL PROJECT GUTENBERG LICENSE +PLEASE READ THIS BEFORE YOU DISTRIBUTE OR USE THIS WORK + +To protect the Project Gutenberg-tm mission of promoting the free +distribution of electronic works, by using or distributing this work +(or any other work associated in any way with the phrase "Project +Gutenberg"), you agree to comply with all the terms of the Full Project +Gutenberg-tm License (available with this file or online at +http://gutenberg.org/license). + + +Section 1. General Terms of Use and Redistributing Project Gutenberg-tm +electronic works + +1.A. By reading or using any part of this Project Gutenberg-tm +electronic work, you indicate that you have read, understand, agree to +and accept all the terms of this license and intellectual property +(trademark/copyright) agreement. If you do not agree to abide by all +the terms of this agreement, you must cease using and return or destroy +all copies of Project Gutenberg-tm electronic works in your possession. +If you paid a fee for obtaining a copy of or access to a Project +Gutenberg-tm electronic work and you do not agree to be bound by the +terms of this agreement, you may obtain a refund from the person or +entity to whom you paid the fee as set forth in paragraph 1.E.8. + +1.B. "Project Gutenberg" is a registered trademark. It may only be +used on or associated in any way with an electronic work by people who +agree to be bound by the terms of this agreement. There are a few +things that you can do with most Project Gutenberg-tm electronic works +even without complying with the full terms of this agreement. See +paragraph 1.C below. There are a lot of things you can do with Project +Gutenberg-tm electronic works if you follow the terms of this agreement +and help preserve free future access to Project Gutenberg-tm electronic +works. See paragraph 1.E below. + +1.C. The Project Gutenberg Literary Archive Foundation ("the Foundation" +or PGLAF), owns a compilation copyright in the collection of Project +Gutenberg-tm electronic works. Nearly all the individual works in the +collection are in the public domain in the United States. If an +individual work is in the public domain in the United States and you are +located in the United States, we do not claim a right to prevent you from +copying, distributing, performing, displaying or creating derivative +works based on the work as long as all references to Project Gutenberg +are removed. Of course, we hope that you will support the Project +Gutenberg-tm mission of promoting free access to electronic works by +freely sharing Project Gutenberg-tm works in compliance with the terms of +this agreement for keeping the Project Gutenberg-tm name associated with +the work. You can easily comply with the terms of this agreement by +keeping this work in the same format with its attached full Project +Gutenberg-tm License when you share it without charge with others. + +1.D. The copyright laws of the place where you are located also govern +what you can do with this work. Copyright laws in most countries are in +a constant state of change. If you are outside the United States, check +the laws of your country in addition to the terms of this agreement +before downloading, copying, displaying, performing, distributing or +creating derivative works based on this work or any other Project +Gutenberg-tm work. The Foundation makes no representations concerning +the copyright status of any work in any country outside the United +States. + +1.E. Unless you have removed all references to Project Gutenberg: + +1.E.1. The following sentence, with active links to, or other immediate +access to, the full Project Gutenberg-tm License must appear prominently +whenever any copy of a Project Gutenberg-tm work (any work on which the +phrase "Project Gutenberg" appears, or with which the phrase "Project +Gutenberg" is associated) is accessed, displayed, performed, viewed, +copied or distributed: + +This eBook is for the use of anyone anywhere at no cost and with +almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or +re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included +with this eBook or online at www.gutenberg.org + +1.E.2. If an individual Project Gutenberg-tm electronic work is derived +from the public domain (does not contain a notice indicating that it is +posted with permission of the copyright holder), the work can be copied +and distributed to anyone in the United States without paying any fees +or charges. If you are redistributing or providing access to a work +with the phrase "Project Gutenberg" associated with or appearing on the +work, you must comply either with the requirements of paragraphs 1.E.1 +through 1.E.7 or obtain permission for the use of the work and the +Project Gutenberg-tm trademark as set forth in paragraphs 1.E.8 or +1.E.9. + +1.E.3. If an individual Project Gutenberg-tm electronic work is posted +with the permission of the copyright holder, your use and distribution +must comply with both paragraphs 1.E.1 through 1.E.7 and any additional +terms imposed by the copyright holder. Additional terms will be linked +to the Project Gutenberg-tm License for all works posted with the +permission of the copyright holder found at the beginning of this work. + +1.E.4. Do not unlink or detach or remove the full Project Gutenberg-tm +License terms from this work, or any files containing a part of this +work or any other work associated with Project Gutenberg-tm. + +1.E.5. Do not copy, display, perform, distribute or redistribute this +electronic work, or any part of this electronic work, without +prominently displaying the sentence set forth in paragraph 1.E.1 with +active links or immediate access to the full terms of the Project +Gutenberg-tm License. + +1.E.6. You may convert to and distribute this work in any binary, +compressed, marked up, nonproprietary or proprietary form, including any +word processing or hypertext form. However, if you provide access to or +distribute copies of a Project Gutenberg-tm work in a format other than +"Plain Vanilla ASCII" or other format used in the official version +posted on the official Project Gutenberg-tm web site (www.gutenberg.org), +you must, at no additional cost, fee or expense to the user, provide a +copy, a means of exporting a copy, or a means of obtaining a copy upon +request, of the work in its original "Plain Vanilla ASCII" or other +form. Any alternate format must include the full Project Gutenberg-tm +License as specified in paragraph 1.E.1. + +1.E.7. Do not charge a fee for access to, viewing, displaying, +performing, copying or distributing any Project Gutenberg-tm works +unless you comply with paragraph 1.E.8 or 1.E.9. + +1.E.8. You may charge a reasonable fee for copies of or providing +access to or distributing Project Gutenberg-tm electronic works provided +that + +- You pay a royalty fee of 20% of the gross profits you derive from + the use of Project Gutenberg-tm works calculated using the method + you already use to calculate your applicable taxes. The fee is + owed to the owner of the Project Gutenberg-tm trademark, but he + has agreed to donate royalties under this paragraph to the + Project Gutenberg Literary Archive Foundation. Royalty payments + must be paid within 60 days following each date on which you + prepare (or are legally required to prepare) your periodic tax + returns. Royalty payments should be clearly marked as such and + sent to the Project Gutenberg Literary Archive Foundation at the + address specified in Section 4, "Information about donations to + the Project Gutenberg Literary Archive Foundation." + +- You provide a full refund of any money paid by a user who notifies + you in writing (or by e-mail) within 30 days of receipt that s/he + does not agree to the terms of the full Project Gutenberg-tm + License. You must require such a user to return or + destroy all copies of the works possessed in a physical medium + and discontinue all use of and all access to other copies of + Project Gutenberg-tm works. + +- You provide, in accordance with paragraph 1.F.3, a full refund of any + money paid for a work or a replacement copy, if a defect in the + electronic work is discovered and reported to you within 90 days + of receipt of the work. + +- You comply with all other terms of this agreement for free + distribution of Project Gutenberg-tm works. + +1.E.9. If you wish to charge a fee or distribute a Project Gutenberg-tm +electronic work or group of works on different terms than are set +forth in this agreement, you must obtain permission in writing from +both the Project Gutenberg Literary Archive Foundation and Michael +Hart, the owner of the Project Gutenberg-tm trademark. Contact the +Foundation as set forth in Section 3 below. + +1.F. + +1.F.1. Project Gutenberg volunteers and employees expend considerable +effort to identify, do copyright research on, transcribe and proofread +public domain works in creating the Project Gutenberg-tm +collection. Despite these efforts, Project Gutenberg-tm electronic +works, and the medium on which they may be stored, may contain +"Defects," such as, but not limited to, incomplete, inaccurate or +corrupt data, transcription errors, a copyright or other intellectual +property infringement, a defective or damaged disk or other medium, a +computer virus, or computer codes that damage or cannot be read by +your equipment. + +1.F.2. LIMITED WARRANTY, DISCLAIMER OF DAMAGES - Except for the "Right +of Replacement or Refund" described in paragraph 1.F.3, the Project +Gutenberg Literary Archive Foundation, the owner of the Project +Gutenberg-tm trademark, and any other party distributing a Project +Gutenberg-tm electronic work under this agreement, disclaim all +liability to you for damages, costs and expenses, including legal +fees. YOU AGREE THAT YOU HAVE NO REMEDIES FOR NEGLIGENCE, STRICT +LIABILITY, BREACH OF WARRANTY OR BREACH OF CONTRACT EXCEPT THOSE +PROVIDED IN PARAGRAPH F3. YOU AGREE THAT THE FOUNDATION, THE +TRADEMARK OWNER, AND ANY DISTRIBUTOR UNDER THIS AGREEMENT WILL NOT BE +LIABLE TO YOU FOR ACTUAL, DIRECT, INDIRECT, CONSEQUENTIAL, PUNITIVE OR +INCIDENTAL DAMAGES EVEN IF YOU GIVE NOTICE OF THE POSSIBILITY OF SUCH +DAMAGE. + +1.F.3. LIMITED RIGHT OF REPLACEMENT OR REFUND - If you discover a +defect in this electronic work within 90 days of receiving it, you can +receive a refund of the money (if any) you paid for it by sending a +written explanation to the person you received the work from. If you +received the work on a physical medium, you must return the medium with +your written explanation. The person or entity that provided you with +the defective work may elect to provide a replacement copy in lieu of a +refund. If you received the work electronically, the person or entity +providing it to you may choose to give you a second opportunity to +receive the work electronically in lieu of a refund. If the second copy +is also defective, you may demand a refund in writing without further +opportunities to fix the problem. + +1.F.4. Except for the limited right of replacement or refund set forth +in paragraph 1.F.3, this work is provided to you 'AS-IS' WITH NO OTHER +WARRANTIES OF ANY KIND, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO +WARRANTIES OF MERCHANTIBILITY OR FITNESS FOR ANY PURPOSE. + +1.F.5. Some states do not allow disclaimers of certain implied +warranties or the exclusion or limitation of certain types of damages. +If any disclaimer or limitation set forth in this agreement violates the +law of the state applicable to this agreement, the agreement shall be +interpreted to make the maximum disclaimer or limitation permitted by +the applicable state law. The invalidity or unenforceability of any +provision of this agreement shall not void the remaining provisions. + +1.F.6. INDEMNITY - You agree to indemnify and hold the Foundation, the +trademark owner, any agent or employee of the Foundation, anyone +providing copies of Project Gutenberg-tm electronic works in accordance +with this agreement, and any volunteers associated with the production, +promotion and distribution of Project Gutenberg-tm electronic works, +harmless from all liability, costs and expenses, including legal fees, +that arise directly or indirectly from any of the following which you do +or cause to occur: (a) distribution of this or any Project Gutenberg-tm +work, (b) alteration, modification, or additions or deletions to any +Project Gutenberg-tm work, and (c) any Defect you cause. + + +Section 2. Information about the Mission of Project Gutenberg-tm + +Project Gutenberg-tm is synonymous with the free distribution of +electronic works in formats readable by the widest variety of computers +including obsolete, old, middle-aged and new computers. It exists +because of the efforts of hundreds of volunteers and donations from +people in all walks of life. + +Volunteers and financial support to provide volunteers with the +assistance they need, is critical to reaching Project Gutenberg-tm's +goals and ensuring that the Project Gutenberg-tm collection will +remain freely available for generations to come. In 2001, the Project +Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure +and permanent future for Project Gutenberg-tm and future generations. +To learn more about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation +and how your efforts and donations can help, see Sections 3 and 4 +and the Foundation web page at http://www.pglaf.org. + + +Section 3. Information about the Project Gutenberg Literary Archive +Foundation + +The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit +501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the +state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal +Revenue Service. The Foundation's EIN or federal tax identification +number is 64-6221541. Its 501(c)(3) letter is posted at +http://pglaf.org/fundraising. Contributions to the Project Gutenberg +Literary Archive Foundation are tax deductible to the full extent +permitted by U.S. federal laws and your state's laws. + +The Foundation's principal office is located at 4557 Melan Dr. S. +Fairbanks, AK, 99712., but its volunteers and employees are scattered +throughout numerous locations. Its business office is located at +809 North 1500 West, Salt Lake City, UT 84116, (801) 596-1887, email +business@pglaf.org. Email contact links and up to date contact +information can be found at the Foundation's web site and official +page at http://pglaf.org + +For additional contact information: + Dr. Gregory B. Newby + Chief Executive and Director + gbnewby@pglaf.org + + +Section 4. Information about Donations to the Project Gutenberg +Literary Archive Foundation + +Project Gutenberg-tm depends upon and cannot survive without wide +spread public support and donations to carry out its mission of +increasing the number of public domain and licensed works that can be +freely distributed in machine readable form accessible by the widest +array of equipment including outdated equipment. Many small donations +($1 to $5,000) are particularly important to maintaining tax exempt +status with the IRS. + +The Foundation is committed to complying with the laws regulating +charities and charitable donations in all 50 states of the United +States. Compliance requirements are not uniform and it takes a +considerable effort, much paperwork and many fees to meet and keep up +with these requirements. We do not solicit donations in locations +where we have not received written confirmation of compliance. To +SEND DONATIONS or determine the status of compliance for any +particular state visit http://pglaf.org + +While we cannot and do not solicit contributions from states where we +have not met the solicitation requirements, we know of no prohibition +against accepting unsolicited donations from donors in such states who +approach us with offers to donate. + +International donations are gratefully accepted, but we cannot make +any statements concerning tax treatment of donations received from +outside the United States. U.S. laws alone swamp our small staff. + +Please check the Project Gutenberg Web pages for current donation +methods and addresses. Donations are accepted in a number of other +ways including checks, online payments and credit card donations. +To donate, please visit: http://pglaf.org/donate + + +Section 5. General Information About Project Gutenberg-tm electronic +works. + +Professor Michael S. Hart is the originator of the Project Gutenberg-tm +concept of a library of electronic works that could be freely shared +with anyone. For thirty years, he produced and distributed Project +Gutenberg-tm eBooks with only a loose network of volunteer support. + + +Project Gutenberg-tm eBooks are often created from several printed +editions, all of which are confirmed as Public Domain in the U.S. +unless a copyright notice is included. Thus, we do not necessarily +keep eBooks in compliance with any particular paper edition. + + +Most people start at our Web site which has the main PG search facility: + + http://www.gutenberg.org + +This Web site includes information about Project Gutenberg-tm, +including how to make donations to the Project Gutenberg Literary +Archive Foundation, how to help produce our new eBooks, and how to +subscribe to our email newsletter to hear about new eBooks. diff --git a/18255-0.zip b/18255-0.zip Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..cc7f7a1 --- /dev/null +++ b/18255-0.zip diff --git a/18255-8.txt b/18255-8.txt new file mode 100644 index 0000000..5922eba --- /dev/null +++ b/18255-8.txt @@ -0,0 +1,5911 @@ +The Project Gutenberg EBook of Versuch einer Kritik aller Offenbarung, by +Johann Gottlieb Fichte + +This eBook is for the use of anyone anywhere at no cost and with +almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or +re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included +with this eBook or online at www.gutenberg.org + + +Title: Versuch einer Kritik aller Offenbarung + +Author: Johann Gottlieb Fichte + +Release Date: April 25, 2006 [EBook #18255] + +Language: German + +Character set encoding: ISO-8859-1 + +*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK VERSUCH EINER KRITIK ALLER *** + + + + +Produced by Miranda van de Heijning, Ralph Janke and the +Online Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net +(This file was produced from images generously made +available by the Bibliothque nationale de France +(BnF/Gallica) at http://gallica.bnf.fr) + + + + + + +VERSUCH + +EINER KRITIK + +ALLER OFFENBARUNG. + +VON + +JOHANN GOTTLIEB FICHTE. + + * * * * * + +_Zweite, vermehrte, und verbesserte Auflage._ + + * * * * * + +KNIGSBERG 1793. + +IM VERLAG DER HARTUNGSCHEN BUCHHANDLUNG. + + + + +VORREDE. + +Dieser Aufsatz heit ein _Versuch_, nicht als ob man berhaupt bei +Untersuchungen der Art blind herumtappen und nach Grund fhlen msse, +und nie ein sicheres Resultat finden knne; sondern darum, weil _ich_ +mir noch nicht die Reife zutrauen darf, die dazu gehren wrde, dies +sichere Resultat hinzustellen. Wenigstens war diese Schrift ihrer ersten +Bestimmung nach nicht fr die Presse; verehrungswrdige Mnner +beurtheilten sie gtig, und sie waren es, die mir den ersten Gedanken, +sie dem Publicum vorzulegen, gaben. + +Hier ist sie. Stil und Einkleidung sind meine Sache; der Tadel oder die +Verachtung, die diese trift, trift nur mich, und das ist wenig. Das +Resultat ist Angelegenheit der Wahrheit, und das ist mehr. Dieses mu +einer strengen, aber sorgfltigen, und unpartheiischen Prfung +unterworfen werden. Ich wenigstens verfuhr unpartheiisch. + +Ich kann geirrt haben, und es wre ein Wunder, wenn ich es nicht htte. +Welchen Ton der Zurechtweisung ich verdiene, entscheide das Publicum. + +Jede Berichtigung, in welchem Tone sie auch abgefat sey, werde ich +dankbar anerkennen; jedem Einwurfe, der mir der Sache der Wahrheit +zuwider scheint, begegnen, so gut ich kann. Ihr, der Wahrheit, weihe ich +mich feierlich, bei meinem ersten Eintritte in's Publicum. Ohne +Rcksicht auf Parthei, oder auf eigne Ehre, werde ich immer dafr +anerkennen, was ich dafr halte, es komme, woher es wolle, und nie dafr +anerkennen, was ich nicht dafr halte. -- Das Publicum verzeihe es mir +dieses erste und einzige mal, vor ihm von mir gesprochen zu haben. Ihm +kann diese Versicherung sehr unwichtig seyn; aber mir war es wichtig fr +mich selbst, dasselbe zum Zeugen meines feierlichen Gelbdes zu nehmen. + +Knigsberg, im December 1791. + +DEM + +HERRN OBER-HOF-PREDIGER + +D. FRANZ VOLKMAR REINHARD + +ALS EIN REINES OPFER + +DER FREISTEN VEREHRUNG + +VOM VERFASSER. + + +_Verehrungswrdigster Mann_, + + +Nicht meine eigne Meinung von dieser Schrift, sondern das vortheilhafte +Urtheil wrdiger Mnner ber sie, machte mich so khn, ihr in dieser +zweiten Auflage jene fr sie so ehrenvolle Bestimmung zu geben. + +So wenig mir es zukommt, vor dem Publikum Ihre Verdienste zu rhmen, so +wenig wrde Ihnen es mglich seyn, selbst von einem wrdigern, das +anzuhren: das grte Verdienst war immer das bescheidenste. + +Doch erlaubt selbst die Gottheit ihren vernnftigen Geschpfen, die +Empfindungen ihrer Verehrung und Liebe gegen sie in Worte ausstrmen zu +lassen, um das Bedrfni ihres vollen Herzens zu befriedigen, und der +gute Mensch versagt es gewi nicht dem Menschen. + +Gewi nehmen Sie also die aus der gleichen Quelle flieende Versicherung +hnlicher Empfindungen gtig auf von + +_Eurer Hochwrdigen_ +_Magnificenz_ + +innigstem Verehrer +_Johann Gottlieb Fichte._ + + + + +VORREDE[1] + +ZUR ERSTEN AUFLAGE. + + +Dieser Aufsatz heit ein _Versuch_, nicht als ob man berhaupt bei +Untersuchungen der Art blind herumtappen und nach Grund fhlen msse, +und nie ein sicheres Resultat finden knne; sondern darum, weil _ich_ +mir noch nicht die Reife zutrauen darf, die dazu gehren wrde, dies +sichere Resultat hinzustellen. Wenigstens war diese Schrift ihrer ersten +Bestimmung nach nicht fr die Presse; verehrungswrdige Mnner +beurtheilten sie gtig, und sie waren es, die mir den ersten Gedanken, +sie dem Publikum vorzulegen, gaben. + +Hier ist sie. Stil und Einkleidung sind meine Sache; der Tadel oder die +Verachtung, die diese trift, trift nur mich, und das ist wenig. Das +Resultat ist Angelegenheit der Wahrheit, und das ist mehr. Dieses mu +einer strengen, aber sorgfltigen, und unpartheiischen Prfung +unterworfen werden. Ich wenigstens verfuhr unparteiisch. + +Ich kann geirrt haben, und es wre ein Wunder, wenn ich es nicht htte. +Welchen Ton der Zurechtweisung ich verdiene, entscheide das Publikum. + +Jede Berichtigung, in welchem Tone sie auch abgefat sey, werde ich +dankbar anerkennen; jedem Einwurfe, der mir der Sache der Wahrheit +zuwider scheint, begegnen, so gut ich kann. Ihr, der Wahrheit, weihe ich +mich feierlich, bei meinem ersten Eintritte in's Publikum. Ohne +Rcksicht auf Parthei, oder auf eigne Ehre, werde ich immer dafr +anerkennen, was ich dafr halte, es komme, woher es wolle, und nie dafr +anerkennen, was ich nicht dafr halte. -- Das Publikum verzeihe es mir, +dieses erste und einzige mal vor ihm von mir gesprochen zu haben. Ihm +kann diese Versicherung sehr unwichtig seyn; aber mir war es wichtig fr +mich selbst, dasselbe zum Zeugen meines feierlichen Gelbdes zu nehmen. + +Knigsberg, im December 1791. + + + + +VORREDE + +ZUR ZWEITEN AUFLAGE. + + +Auch nach dieser zweiten Ausgabe bleibt gegenwrtige Schrift noch immer +ein Versuch; so unangenehm es mir auch war, mich der gtigen Meinung, +die ein verehrungswrdiger Theil des Publikums etwa von ihrem Verfasser +gefat haben knnte, nur aus einer groen Entfernung anzunhern. So fest +auch meines Erachtens noch die Kritik der Offenbarung auf dem Boden der +praktischen Philosophie als ein einzelnes Nebengebude stehet; so kommt +sie doch erst durch eine kritische Untersuchung der ganzen Familie, wozu +jener Begriff gehrt, und welche ich die der Reflexions-Ideen nennen +mchte, mit dem ganzen Gebude in Verbindung, und wird erst dadurch +unzertrennlich mit ihm vereiniget. + +Diese Kritik der Reflexions-Ideen war es, welche ich lieber, als eine +zweite Ausgabe der gegenwrtigen Schrift htte geben mgen, wenn meine +Mue hingereicht htte, mehr zu leisten, als ich wirklich geleistet +habe. Jedoch werde ich, ohne Anstand, zur Bearbeitung der dafr +gesammelten Materialien schreiten, und dann wird diese Schrift eine +weitere Auseinandersetzung eines dort nur kurz zu behandelnden Theils +jener Kritik seyn. + +Was ich in dieser zweiten Ausgabe hinzugefgt, oder gendert habe, und +warum -- wird hoffentlich jeder Kenner selbst bemerken. Einige +Erinnerungen, worunter ich deren in den Gttingischen gelehrten Anzeigen +mit Achtung erwhne, kamen mir zu spt zu Gesicht, als da ich +ausdrcklich auf sie htte Rcksicht nehmen knnen. Da sie jedoch nicht +mein Verfahren im Ganzen treffen, sondern durch eine weitluftigere +Erluterung einzelner Resultate zu heben sind, so hoffe ich in der +knftigen Kritik der Reflexions-Ideen den wrdigen Recensenten vllig zu +befriedigen. + +Noch bin ich eine nhere Bestimmung des in der ersten Vorrede gegebnen +Versprechens, mich auf jeden mir ungegrndet scheinenden Einwurf gegen +diese Kritik einzulassen, dem Publikum schuldig. -- Ich konnte dieses +Versprechen nur in dem Sinne geben, insofern es mir scheinen wrde, da +die Wahrheit selbst, oder ihre Darstellung durch Errterung der Einwrfe +gewinnen knnte; und dieser Zweck scheint mir auf keine wrdigere Art +erreicht werden zu knnen, als wenn ich in meinen knftigen Arbeiten auf +Einwrfe gegen das, was ich wirklich behaupte, oder zu behaupten +scheine -- nicht aber etwa gegen das, was ich ausdrcklich lugne -- da, +wo ich den Urheber derselben nicht mit der grten Hochachtung nennen +knnte, nur stillschweigend Rcksicht nehme. + +Zur Jubilate-Messe 1793. + + * * * * * + + + + +VERSUCH + +EINER + +CRITIK ALLER OFFENBARUNG. + + +. 1. + +EINLEITUNG. + +Es ist ein wenigstens merkwrdiges Phnomen fr den Beobachter, bei +allen Nationen, so wie sie sich aus dem Zustande der gnzlichen Rohheit +bis zur Gesellschaftlichkeit emporgehoben haben, Meinungen von einer +Gegenmittheilung zwischen hhern Wesen, und Menschen, -- Traditionen von +bernatrlichen Eingebungen, und Einwirkungen der Gottheit auf +Sterbliche, -- hier roher, da verfeinerter, aber dennoch allgemein, den +Begriff der _Offenbarung_ vorzufinden. Dieser Begriff scheint also schon +an sich, wre es auch nur um seiner Allgemeinheit willen, einige Achtung +zu verdienen; und es scheint einer grndlichen Philosophie anstndiger, +seinem Ursprunge nachzuspren, seine Anmaaungen und Befugnisse zu +untersuchen, und nach Maagabe dieser Entdeckungen ihm sein Urtheil zu +sprechen, als ihn geradezu, und unverhrt, entweder unter die +Erfindungen der Betrger, oder in das Land der Trume zu verweisen. Wenn +diese Untersuchung philosophisch seyn soll, so mu sie aus Principien _a +priori_, und zwar, wenn dieser Begriff, wie vorlufig wenigstens zu +vermuthen ist, sich blos auf Religion beziehen sollte, aus denen der +practischen Vernunft angestellt werden; und wird von dem besondern, das +in einer gegebenen Offenbarung mglich wre, gnzlich abstrahiren, ja +sogar ignoriren, ob irgend eine gegeben sey, um allgemein fr jede +Offenbarung gltige Principien aufzustellen. + +Da man bei Prfung eines Gegenstandes, der so wichtige Folgen fr die +Menschheit zu haben scheint, ber den jedes Mitglied derselben sein +Stimmrecht hat, und bei weitem die meisten, es in Ausbung bringen, und +der daher entweder unbegrnzt verehrt, oder unmig verachtet, und +gehat ist, nur zu leicht von einer vorgefaten Meinung fortgerissen +wird; so ist es hier doppelt nthig, blos auf den Weg zu sehen, den die +Critik vorzeichnet; ihn geradefort, ohne ein mgliches Ziel in den Augen +zu haben, zu gehen; und ihren Ausspruch zu erwarten, ohne ihn ihr in den +Mund zu legen. + + +. 2. + +_Theorie des Willens, als Vorbereitung einer Deduction der Religion +berhaupt._ + +Sich mit dem Bewutseyn eigner Thtigkeit zur Hervorbringung einer +Vorstellung bestimmen, heit _Wollen_; das Vermgen sich mit diesem +Bewutseyn der Selbstthtigkeit zu bestimmen, heit _das +Begehrungsvermgen_: beides in der weitesten Bedeutung. Das Wollen +unterscheidet sich vom Begehrungsvermgen, wie das Wirkliche vom +Mglichen. -- Ob das im Wollen vorkommende Bewutseyn der +Selbstthtigkeit uns nicht vielleicht tuschen mge, bleibt vor der Hand +ununtersucht, und unentschieden. + +Die hervorzubringende Vorstellung ist entweder _gegeben_, insofern +nemlich eine Vorstellung gegeben seyn kann, die ihrem _Stoffe_ nach, wie +aus der theoretischen Philosophie als ausgemacht und anerkannt +vorausgesetzt wird; oder die Selbstthtigkeit _bringt_ sie auch sogar +ihrem Stoffe nach _hervor_, wovon wir die Mglichkeit oder Unmglichkeit +vor der Hand noch ganz an ihrem Orte gestellt seyn lassen. + + +I. + +Der Stoff einer Vorstellung kann, wenn er nicht durch absolute +Spontaneitt hervorgebracht seyn soll, nur der Receptivitt, und dieses +nur in der Sinnenempfindung gegeben seyn; -- denn selbst die _a priori_ +gegebnen Formen der Anschauung, und der Begriffe mssen, insofern sie +den _Stoff_ einer Vorstellung ausmachen sollen, der Empfindung, in +diesem Falle der innern, gegeben werden; -- folglich steht jedes Object +des Begehrungsvermgens, dem eine Vorstellung entspricht, deren Stoff +nicht durch absolute Spontaneitt hervorgebracht ist, unter den +Bedingungen der Sinnlichkeit, und ist empirisch. In dieser Rcksicht +also ist das Begehrungsvermgen gar keiner Bestimmung _a priori_ fhig; +was Object desselben werden soll, mu empfunden seyn, und sich empfinden +lassen, und jedem Wollen mu die Vorstellung der _Materie_ des Wollens +(des _Stoffs_ der hervorzubringenden Vorstellung) vorhergegangen seyn. + +Nun aber ist mit dem bloen Vermgen, sich durch die Vorstellung des +Stoffs einer Vorstellung zur Hervorbringung dieser Vorstellung +selbst -- zu bestimmen, noch gar nicht die Bestimmung gesetzt, so wie +mit dem Mglichen noch nicht das Wirkliche gesetzt ist. Die Vorstellung +nemlich soll nicht bestimmen, in welchem Falle sich das Subject blos +leidend verhielte, -- bestimmt _wrde_, nicht aber sich +_bestimmte_ -- sondern _wir_ sollen uns durch die Vorstellung +bestimmen, welches durch sogleich vllig klar seyn wird. Es mu nemlich +ein _Medium_ seyn, welches von der einen Seite durch die Vorstellung, +gegen welche das Subject sich blos leidend verhlt, von der ndern durch +Spontaneitt, deren Bewutseyn der ausschlieende Charakter alles +Wollens ist, bestimmbar sey; und dieses Medium nennen wir _den Trieb_. + +Was _von der einen Seite_ das Gemth in der Sinnenempfindung als blos +leidend afficirt, ist der Stoff oder die Materie derselben; nicht ihre +Form, welche ihr vom Gemthe durch seine Selbstthtigkeit gegeben +wird[2]. Der Trieb ist also, insofern er auf eine Sinnenempfindung geht, +nur durch das Materielle derselben, durch das in dem Afficirtwerden +unmittelbar empfundne, bestimmbar. -- Was in der Materie der +Sinnenempfindung von der Art ist, da es den Trieb bestimmt, nennen wir +_angenehm_, und den Trieb, insofern er dadurch bestimmt wird, den +_sinnlichen_ Trieb: welche Erklrungen wir vor der Hand fr nichts +weiter, als fr Worterklrungen geben. + +Nun theilt die Sinnempfindung berhaupt sich in die des _uern_, und +die des _innern_ Sinnes; davon der erstere die Vernderungen der +Erscheinungen im Rume mittelbar, der zweite die Modificationen unsers +Gemths, insofern es Erscheinung ist, in der Zeit unmittelbar anschaut; +und der Trieb kann, insofern er auf Empfindungen der erstem Art geht, +der _grobsinnliche_, und insofern er durch Empfindungen der zweiten Art +bestimmt wird, der _feinsinnliche_ genannt werden: aber in beiden Fllen +bezieht er sich doch blos auf das angenehme, _weil_, und _inwiefern_ +es angenehm ist; ein angemaater Vorzug des letztern knnte sich doch auf +nichts weiter grnden, als da seine Objecte _mehr_ Lust, nicht aber +eine _der Art nach_ verschiedene Lust gewhrten; jemand, der sich +vorzugsweise durch ihn bestimmen liee, knnte hchstens etwa das von +sich rhmen, da er sich besser auf das Vergngen verstehe, und knnte +auch sogar das dem nicht beweisen, der ihn versicherte: er mache aus +seinen feinern Vergngungen einmal nichts, er lobe sich seine +grbern; -- da das auf den Sinnengeschmack ankommt, ber den sich nicht +streiten lt; und da alle angenehme Affectionen des innern Sinnes sich +doch zuletzt auf angenehme uere Sensationen drften zurckfhren +lassen. + +Soll _von der andern Seite_ dieser Trieb durch Spontaneitt bestimmbar +seyn; so geschieht diese Bestimmung _entweder_ nach gegebnen +Gesetzen[TN1], die durch die Spontaneitt auf ihn blos angewendet +werden, mithin nicht unmittelbar durch Spontaneitt, _oder_ sie +geschieht ohne alle Gesetze, mithin unmittelbar durch absolute +Spontaneitt. + +Fr den erstern Fall ist dasjenige Vermgen in uns, das gegebne Gesetze +auf gegebnen Stoff anwendet, die Urtheilskraft: folglich mte die +Urtheilskraft es seyn, die den sinnlichen Trieb den Gesetzen des +Verstandes gem bestimmte. -- Dies kann sie nun nicht so thun, wie die +Empfindung es thut, da sie ihm Stoff gebe, denn die Urtheilskraft giebt +berhaupt nicht, sondern sie ordnet nur das gegebne Mannigfaltige unter +die synthetische Einheit. + +Zwar geben alle obern Gemthsvermgen durch ihre Geschfte reichlichen +Stoff _fr_ den sinnlichen Trieb, aber sie geben ihn nicht _dem_ Triebe; +ihm giebt sie die Empfindung. Die Thtigkeit des Verstandes bei'm +Denken, die hohen Aussichten, die uns die Vernunft erfnet, gegenseitige +Mittheilung der Gedanken unter vernnftigen Wesen u. dergl. sind +allerdings ergiebige Quellen des Vergngens; aber wir schpfen aus +diesen Quellen gerade so, wie wir uns vom Kzzel des Gaumens afficiren +lassen -- durch die Empfindung. + +Ferner kann das Mannigfaltige, welches sie _fr die Bestimmung des +sinnlichen Triebes_ ordnet, nicht das _Einer_ gegebnen Anschauung an +sich seyn, wie sie es fr den Verstand, um es zum Behuf einer +theoretischen Erkenntni auf Begriffe zu bringen, thun mu; also keine +Bestimmung des Stoffs durch Form, weil der sinnliche Trieb blos durch +den Stoff, und gar nicht durch Begriffe bestimmt wird; -- eine +Anmerkung, die fr die Theorie des Begehrungsvermgens sehr wichtig ist, +da man durch Vernachlssigung derselben von ihr aus in das Gebiet der +sthetischen Urtheilskraft irre geleitet wird: -- sondern +_mannigfaltige_ angenehme Empfindungen. Die Urtheilskraft steht whrend +dieses Geschfts ganz und lediglich im Dienste der Sinnlichkeit; diese +liefert Mannigfaltiges, und Maastab der Vergleichung: der Verstand +giebt nichts, als die Regeln des Systems. + +Der _Qualitt_ nach ist das zu beurtheilende durch die Empfindung +unmittelbar gegeben; es ist positiv _das angenehme_, welches eben so +viel heit, als das den sinnlichen Trieb bestimmende, und keiner weitern +Zergliederung fhig ist. Das Angenehme ist angenehm, weil es den Trieb +bestimmt, und es bestimmt den Trieb, weil es angenehm ist. _Warum_ etwas +der Empfindung unmittelbar wohlthue, und _wie_ es beschaffen seyn msse, +wenn es ihr wohlthun solle, untersuchen wollen, hiee sich geradezu +widersprechen; denn dann sollte es ja auf Begriffe zurckgefhrt werden, +mithin der Empfindung nicht unmittelbar; sondern vermittelst eines +Begriffs wohlthun. Negativ, das unangenehme; limitativ, das +indifferente fr die Empfindung. + +Der _Quantitt_ nach werden die Objecte des sinnlichen Triebes +beurtheilt ihrer Extension und Intension nach; alles nach dem Maastabe +der unmittelbaren Empfindung. -- Der _Relation_ nach, wo wieder blos das +angenehme blos auf das angenehme bezogen wird, 1) in Absicht seines +Einflusses auf die Beharrlichkeit des Empfindungsvermgens selbst, wie +sie nemlich unmittelbar durch die Empfindung dargestellt wird, 2) in +Absicht seines Einflusses auf Entstehung oder Vermehrung andrer +angenehmen Sinnenempfindungen -- der Causalitt des angenehmen aufs +angenehme, 3) in Absicht der Bestehbarkeit oder Nichtbestehbarkeit +mehrerer angenehmer Empfindungen neben einander. -- Endlich der +_Modalitt_ nach wird beurtheilt 1) die Mglichkeit, ob eine Empfindung +angenehm seyn knne, nach Maasgabe vorhergegangener Empfindungen +hnlicher Art, 2) die Wirklichkeit -- da sie angenehm sey; 3) die +Nothwendigkeit ihrer Annehmlichkeit, wobei der Trieb Instinct wird. + +Durch diese Bestimmung des Mannigfaltigen, das in der Empfindung blos +_angenehm_ ist, nach Verstandesgesetzen, -- durch dieses Ordnen +desselben entsteht der Begriff des _Glcks_; der Begriff von einem +Zustande des empfindenden Subjects, in welchem nach Regeln genossen +wird: so da eine angenehme Empfindung einer andern von grerer +Intension, oder Extension, -- eine, die dem Empfindungsvermgen schadet, +einer andern, die es strkt -- eine, die in sich isolirt ist, einer +andern, die selbst wieder Ursache angenehmer Empfindungen wird, oder +viele andre neben sich duldet, und erhht -- endlich ein blos mglicher +Genu, Empfindungen, die nothwendig angenehm seyn mssen, oder die man +als wirklich angenehm empfindet, nachgesetzt und aufgeopfert werden. +Ein nach diesem Grundrisse verfertigtes System gbe eine +Glckslehre -- gleichsam eine Rechenkunst des Sinnengenusses[3], welche +aber keine Gemeingltigkeit haben knnte, da sie blos empirische +Principien htte. Jeder mte sein eignes System haben, da jeder nur +selbst beurtheilen kann, was _ihm_ angenehm, oder noch angenehmer sey; +nur in der Form kmen diese individuellen Systeme berein, weil diese +durch die nothwendigen Verstandesgesetze gegeben ist, nicht aber in der +Materie. Den Begriff des Glcks, so bestimmt ist es vllig richtig, da +wir nicht wissen knnen, was das Glck des andern befrdre, ja, worin +wir selbst in der nchsten Stunde unser Glck setzen werden. + +Wird dieser Begriff des Glcks durch die Vernunft aufs unbedingte und +unbegrnzte ausgedehnt, so entsteht die Idee der Glckseeligkeit, +welche, als gleichfals lediglich auf empirischen Principien beruhend, +nie allgemeingltig bestimmt werden kann. Jeder hat in diesem Sinne +seine eigne Glckseeligkeitslehre: eine auch nur comparativ allgemeine +ist unmglich, und widersprechend. + +Aber mit einer solchen _blos mittelbaren_ Bestimmbarkeit des sinnlichen +Triebes durch Spontaneitt reichen wir zur Erklrung der wirklichen +Bestimmung noch gar nicht aus; denn schon fr die Mglichkeit dieser +Bestimmbarkeit muten wir wenigstens ein Vermgen, die durch die +Empfindung geschehne Bestimmung des Triebes wenigstens _aufzuhalten_, +stillschweigend voraussetzen, weil ohne dies eine Vergleichung und +Unterordnung des verschiedenen Angenehmen unter Verstandesgesetze, zum +Behuf einer Bestimmung des Willens nach den Resultaten dieser +Vergleichung, gar nicht mglich wre. Dieses Aufhalten nemlich kann gar +nicht durch die Urtheilskraft selbst nach Verstandesgesetzen geschehen; +denn dann mten Verstandesgesetze auch practisch seyn knnen, welches +ihrer Natur geradezu widerspricht. Wir mssen demnach den obengesetzten +zweiten Fall annehmen, da dieses Aufhalten _unmittelbar_ durch die +Spontaneitt geschehe. + +Aber nicht nur dieses Aufhalten, sondern auch die endliche wirkliche +Bestimmung des Willens kann nicht blos durch jene Gesetze vollendet +werden; denn alles, was wir nach ihnen in unserm Gemthe zu Stande +bringen, geschiehet mit dem Gefhle der Nothwendigkeit, welches dem +jedes Wollen characterisirenden Bewutseyn der Selbstthtigkeit +widerstreitet: sondern sie mu unmittelbar durch Spontaneitt geschehen. + +Aber man beurtheile das hier gesagte ja nicht zu voreilig, als ob wir es +uns hier bequem machten, und aus unserm Bewutseyn der Selbstthtigkeit +im Wollen unmittelbar auf die wirkliche Existenz dieser Selbstthtigkeit +schlssen. Allerdings _knnte_ nicht blos dies Bewutseyn der +Selbstthtigkeit, oder der Freiheit, welches an sich und seiner Natur +nach nicht anders als negativ (eine Abwesenheit des Gefhls der +Nothwendigkeit) ist, blos aus dem _Nicht_bewutseyn der eigentlichen +erst aufhaltenden, dann bestimmenden Ursache entstehen; sondern wenn wir +keinen anderweitigen Grund fr Freiheit, d. i. Unabhngigkeit vom Zwange +des Naturgesetzes fnden, _mte_ es sogar daher entstehen: dann wre +die Jochsche Philosophie die einzige wahre, und einzige consequente: +aber dann gbe es auch gar keinen Willen, die Erscheinungen desselben +wren erweisbare Tuschungen, Denken und Wollen wren nur dem Anscheine +nach verschieden, und der Mensch wre eine Maschine, in der +Vorstellungen in Vorstellungen eingriffen, wie in der Uhr Rder in +Rder. (Gegen diese durch die bndigsten Schlsse abzuleitenden +Folgerungen ist keine Rettung, als durch Anerkennung einer practischen +Vernunft, und, was eben das sagt, eines categorischen Imperativs +derselben). -- Wir haben also bis jetzt nichts weiter gethan, als den +_vorausgesetzten_ Begriff eines Willens, insofern er durch das untere +Begehrungsvermgen bestimmt seyn soll, analysirt; wir haben gezeigt, +_wenn_ ein Wille sey, wie seine Bestimmung durch den sinnlichen Trieb +mglich sey; _da_ aber ein Wille sey, haben wir bis jetzt weder +erweisen gewollt, noch gekonnt, noch zu erweisen vorgegeben. Ein solcher +Erweis drfte vielleicht aus Untersuchung des oben angenommenen zweiten +Falls, da nemlich die durch die Handlung des Willens hervorzubringende +Vorstellung selbst ihrem Stoffe nach, nicht durch Empfindung, sondern +durch absolute Spontaneitt, d. i. durch Spontaneitt mit Bewutseyn +hervorgebracht sey, sich ergeben. + + +II. + +Alles, was bloer Stoff ist, und nichts anders seyn kann, wird durch die +Empfindung gegeben; die Spontaneitt bringt nur Formen hervor: die +angenommene Vorstellung mte demnach eine Vorstellung von so etwas +seyn, das _an sich Form_, und nur als Object einer Vorstellung von ihr, +_relativ_ (in Beziehung auf diese Vorstellung) _Stoff_ wre; so wie +z. B. Raum und Zeit, -- an sich Formen der Anschauung -- von einer +Vorstellung von Raum oder Zeit der Stoff sind. + +Formen kndigen sich dem Bewutseyn nur in ihrer Anwendung auf Objecte +an. Nun werden die in der reinen Vernunft ursprnglich liegenden Formen +der Anschauung, der Begriffe und der Ideen auf ihre Objecte mit dem +Gefhl der Nothwendigkeit angewendet; sie kndigen sich demnach dem +Bewutseyn _mit Zwang_, und _nicht mit Freiheit_ an, und heien daher +auch _gegeben_, nicht _hervorgebracht_. + +Soll nun jene gesuchte Form sich dem Bewutseyn als durch absolute +Spontaneitt hervorgebracht (nicht als mit Zwang gegeben) ankndigen, so +mu sie es in Anwendung auf ein durch absolute Spontaneitt bestimmbares +Object thun. Nun ist das einzige, was unserm Selbstbewutseyn als ein +solches gegeben ist, -- _das Begehrungsvermgen;_ mithin mu jene Form, +objectiv betrachtet, _Form des Begehrungsvermgens_ seyn. Wird diese +Form Stoff einer Vorstellung, so ist dieser Vorstellung Stoff durch +absolute Spontaneitt hervorgebracht; wir haben eine Vorstellung, wie +wir sie suchten -- welches aber die einzige in ihrer Art seyn mu, weil +die Bedingungen ihrer Mglichkeit einzig auf das Begehrungsvermgen +passen -- und die aufgegebne Frage ist gelst. Da nun wirklich eine +solche ursprngliche Form des Begehrungsvermgens, und ein +ursprngliches Begehrungsvermgen selbst vermittelst dieser Form sich in +unserm Gemthe dem Bewutseyn ankndige, ist _Thatsache dieses +Bewutseyns_; und ber dieses letzte, einzig allgemeingeltende Princip +aller Philosophie hinaus findet keine Philosophie mehr statt. Durch +diese Thatsache nun wird es erst gesichert, _da_ der Mensch einen +Willen habe. + +In diesem Zusammenhange wird denn auch, welches wir hier blos im +Vorbeigehen erinnern, vllig klar, wie Vorstellungen, nemlich jene +einzige, deren Stoff nicht durch Sinnenempfindung gegeben, sondern durch +absolute Spontaneitt hervorgebracht ist, und die von ihr abgeleiteten, +mglich sind, welche ber alle Erfahrung in der Sinnenwelt +hinausgehen; -- wie der _Stoff_ dieser Vorstellungen, der reingeistig +ist, um in's Bewutseyn aufgenommen werden zu knnen, durch die uns fr +Gegenstnde der Sinnenwelt gegebnen _Formen_ msse bestimmt werden; +welche Bestimmungen aber, da sie nicht durch die Bedingungen des Dinges +an sich, sondern durch die Bedingungen unsers Selbstbewutseyns +nothwendig gemacht wurden, nicht fr _objectiv_, sondern nur fr +_subjectiv_ -- doch aber, da sie sich auf die Gesetze des reinen +Selbstbewutseyns grnden, fr _allgemeingltig_ fr jeden discursiven +Verstand angenommen, aber nicht weiter ausgedehnt werden mssen, als +ihre Aufnehmbarkeit ins reine Selbstbewutseyn es erfordert, weil sie im +letztern Falle ihre Allgemeingltigkeit verlieren wrden; endlich, da +dieser bergang in das Reich des bersinnlichen fr endliche Wesen der +einzig mgliche sey. + +Insofern nun -- um den Faden unsrer Betrachtung da wieder aufzunehmen, +wo wir ihn fallen lieen -- insofern dem Begehrungsvermgen ursprnglich +seine Form bestimt ist, wird es nicht erst durch ein gegebnes Object +bestimmt, sondern es giebt sich durch diese Form sein Object selbst: +d. h. wird diese Form Object einer Vorstellung, so ist diese Vorstellung +Object des Begehrungsvermgens zu nennen. Diese Vorstellung nun ist die +Idee des _schlechthin rechten_. Auf den Willen bezogen treibt dieses +Vermgen, -- zu wollen, schlechthin weil man will. Dieses wunderbare +Vermgen in uns nun nennt man das _obere_ Begehrungsvermgen, und sein +characteristischer Unterschied von dem _niedern_ Begehrungsvermgen ist +der, da dem erstern kein Object gegeben wird, sondern da es sich +selbst eins giebt; dem letztern aber sein Object gegeben werden mu. +Das erstere ist absolut selbstthtig, das letztere in vieler Rcksicht +blos leidend. + +Da aber dieses obere Begehrungsvermgen, welches auch blos ein +_Vermgen_ ist, -- ein _Wollen_, als wirkliche _Handlung_ des Gemths, +mithin eine empirische Bestimmung, hervorbringe, dazu wird noch etwas +mehr erfordert. Nemlich jedes Wollen, als Handlung des Gemths +betrachtet, geschieht mit dem Bewutseyn der Selbstthtigkeit. Nun kann +dasjenige, worauf die Selbstthtigkeit in dieser Handlung wirkt, nicht +selbst wieder Selbstthtigkeit seyn, wenigstens in dieser Function +nicht, sondern es ist, insofern die Spontaneitt auf dasselbe wirkt, +blos leidend, mithin eine Affection. Die dem obern Begehrungsvermgen _a +priori_ beiwohnende nothwendige Willensform aber kann nie durch eine im +empirischen Selbstbewutseyn gegebne Spontaneitt afficirt werden, +welches ihrer Ursprnglichkeit und ihrer Nothwendigkeit schlechthin +widersprechen wrde. Soll nun die Bestimmbarkeit des Willens in +endlichen Wesen durch jene nothwendige Form nicht ganz aufgegeben +werden, so mu sich ein Medium aufzeigen lassen, das von der einen Seite +durch die absolute Spontaneitt jener Form hervorgebracht, von der +andern durch die Spontaneitt im empirischen Selbstbewutseyn +bestimmbar sey[4]. Insofern es das letztere ist, mu es _leidend_ +bestimmbar, mithin eine _Affection des Empfindungsvermgens_ seyn. +Insofern es aber, der erstern Bedingung gem, durch absolute +Spontaneitt hervorgebracht seyn soll, kann es nicht eine Affection der +Receptivitt durch gegebne _Materie_ -- mithin, da sich auer dieser +keine positive Affection des Empfindungsvermgens denken lt, berhaupt +keine positive, sondern nur eine _negative_ Affection -- eine +Niederdrckung, eine Einschrnkung desselben seyn. Nun aber ist das +Empfindungsvermgen, insofern es _bloe Receptivitt_ ist, weder positiv +noch negativ durch die Spontaneitt, sondern blos durchs Gegebenwerden +eines Materiellen afficirbar; folglich kann die postulirte negative +Bestimmung berhaupt nicht die Receptivitt betreffen (etwa eine +Verstopfung oder Verengerung der Sinnlichkeit an sich seyn;) sondern sie +mu sich auf die Sinnlichkeit beziehen, _insofern sie durch Spontaneitt +bestimmbar ist_, (s. oben) _sich auf den Willen bezieht, und sinnlicher +Trieb heit_. + +Insofern nun diese Bestimmung auf die absolute Spontaneitt +zurckbezogen wird, ist sie blos negativ -- eine Unterdrckung der +willensbestimmenden Anmaaung des Triebes; -- insofern sie auf die +Empfindung dieser geschehenen Unterdrckung bezogen wird, ist sie +positiv, und heit das _Gefhl der Achtung_. Dieses Gefhl ist gleichsam +der Punct, in welchem die vernnftige und die sinnliche Natur endlicher +Wesen innig zusammenflieen. + +Um das hchst mglichste Licht ber unsern weitern Weg zu verbreiten, +wollen wir hier noch ber dieses wichtige Gefhl, den Momenten des +Urtheilens nach, reflectiren. -- Es ist nemlich, wie eben jetzt errtert +worden, der _Qualitt_ nach eine positive Affection des innern Sinnes, +die aus der Vernichtung des sinnlichen Triebes, als _alleinigen_ +Bestimmungstriebes des Willens, mithin aus Einschrnkung desselben +entsteht. Die _Quantitt_ desselben ist _bedingt-bestimmbar_, der Grade +der Intension und Extension fhig, in Beziehung der Willensformen +empirisch-bestimmbares Wesen auf das Gesetz; -- _unbedingt, und vllig +bestimmt_, keiner Grade der Intension oder Extension fhig, _Achtung +schlechthin_, gegen die einfache Idee des Gesetzes; -- _unbedingt, und +unbestimmbar_, unendlich, gegen das Ideal, in welchem Gesetz und +Willensform Eins ist. Der _Relation_ nach bezieht sich dieses Gefhl auf +das _Ich_, als Substanz, entweder im _reinen_ Selbstbewutseyn, und +wird dann _Achtung unsrer hhern geistigen Natur_, die sich +sthetisch im Gefhle des Erhabnen uert; oder im _empirischen_, in +Absicht der Congruenz unsrer besondern Willensformen mit dem +Gesetze -- _Selbstzufriedenheit_, -- _Scham vor sich selbst_: -- oder +auf _das Gesetz_, als _Grund_ unsrer Verbindlichkeit -- die Achtung +schlechthin, das Gefhl des nothwendigen Primats des Gesetzes, und +unsrer nothwendigen Subordination unter dasselbe: -- oder, auf das +_Gesetz als Substanz_ gedacht, -- unser Ideal. Endlich der _Modalitt_ +nach ist Achtung _mglich_ gegen empirisch bestimmbare vernnftige +Wesen; _wirklich_ gegen das Gesetz, und _nothwendig_ gegen das +alleinheilige Wesen. + +So etwas nun, wie _Achtung_ ist, welches wir hier blos zur Erluterung +hinzusetzen, ist zwar in allen, endlichen Wesen anzunehmen, in denen die +nothwendige Form des Begehrungsvermgens noch nicht nothwendig +Willensform ist; aber in einem Wesen, in welchem Vermgen und Handlung, +Denken und Wollen Eins ist, lt sich Achtung gegen das Gesetz gar nicht +denken. + +Insofern nun dieses Gefhl der Achtung den Willen, als empirisches +Vermgen, bestimmt; und wieder im Wollen durch Selbstthtigkeit +bestimmbar ist, als zu welchem Behuf wir ein solches Gefhl in uns +aufsuchen muten, heit es _Trieb_. -- Trieb aber eines wirklichen +Wollens kann es, da kein Wollen ohne _Selbstbewutseyn_ (der Freiheit) +mglich ist, nur durch Beziehung auf das _Ich_, folglich nur in der Form +der _Selbstachtung_ seyn. -- Da diese Selbstachtung nun entweder +_rein_, schlechthin Achtung der Wrde der Menschheit in uns, oder +_empirisch_, Zufriedenheit ber die wirkliche Behauptung derselben, sey, +haben wir eben gesagt. Es scheint in der Betrachtung allerdings weit +edler und erhabner, sich durch die reine Selbstachtung, -- durch den +einfachen Gedanken, ich _mu_ so handeln, wenn ich ein Mensch seyn will, +als durch die empirische, -- durch den Gedanken, wenn ich so handle, +werde ich als Mensch mit mir zufrieden seyn knnen, bestimmen zu lassen: +aber in der Ausbung flieen beide Gedanken so innig in einander, da es +selbst dem aufmerksamsten Beobachter schwer werden mu, den Antheil, den +der eine oder der andre an seiner Willensbestimmung hatte, genau von +einander zu scheiden. -- Aus dem gesagten erhellet, da es eine vllig +richtige Maxime der Sittlichkeit sey: respectire dich selbst; und +erklrt sich, warum nicht unedle Gemther vor sich selbst weit mehr +Furcht und Scheu empfinden, als vor der Macht der gesammten +Natur, -- und den Beifall ihres eignen Herzens weit hher achten, als +die Lobpreisungen einer ganzen Welt. + +Insofern nun diese Selbstachtung als _activer_, den Willen zwar nicht +nothwendig zum wirklichen Wollen, aber doch thtig zur Neigung +bestimmender Trieb betrachtet wird, heit sie _sittliches Interesse_; +welches entweder _rein_ ist, -- Interesse fr die Wrde der Menschheit +an sich, oder _empirisch_ -- Interesse fr die Wrde der Menschheit in +unserm empirisch bestimmbaren Selbst. Interesse aber mu nothwendig von +einem Gefhle der Lust begleitet seyn, und ein wirklich behauptetes +Interesse empirisch ein Gefhl der Lust hervorbringen, daher auch die +empirische Selbstachtung sich als Selbstzufriedenheit uert[TN2]. +Dieses Interesse bezieht sich allerdings auf das Selbst, aber nicht auf +die _Liebe_, sondern auf die _Achtung_ dieses Selbst, welches Gefhl +seinem Ursprunge nach rein sittlich ist. Will man den sinnlichen Trieb, +den eigenntzigen, und den sittlichen den uneigenntzigen nennen, so +kann man zur Erluterung das wohl thun; aber mir wenigstens scheint +diese Benennung da, wo es um scharfe Bestimmung zu thun ist, unbequem, +da auch der sittliche Trieb, um ein wirkliches Wollen zu bewirken, sich +auf das Selbst beziehen mu; und empirische Merkmale da, wo man die oben +errterten transscendentalen hat, berflssig. -- Da aber die +ursprngliche nothwendige Bestimmung des Begehrungsvermgens ein +Interesse, und zwar ein alles Sinnliche unterjochendes Interesse +hervorbringt, entsteht aus der _categorisch_-gesetzlichen Form +desselben, und ist nur unter dieser Voraussetzung zu erklren[5]. Man +erlaube mir hierbei einen Augenblick stehen zu bleiben. + +Achtung ist das zunchst, und wohl in jedem Menschen sich uernde +wunderbare Gefhl, das aus der ganzen sinnlichen Natur desselben sich +nicht erklren lt, und auf seinen Zusammenhang mit einer hhern Welt +unmittelbar hindeutet. Das wunderbarste dabei ist dies, da dieses +Gefhl, das an sich doch niederbeugend fr unsre Sinnlichkeit ist, von +einem unnennbaren, der Art nach von jeder Sinnenlust gnzlich +verschiedenen, dem Grade nach sie unendlich bertreffenden Vergngen +begleitet wird. Wer, der dieses Vergngen nur einmal innig empfand, +mchte nur z. B. das Hinstaunen in den tobenden Sturz des Rheinfalls, +oder das Aufblicken an den jeden Augenblick das Herabsinken zu drohen +scheinenden ewigen Eismassen, unter dem erhebenden Gefhle: _ich_ trotze +eurer Macht[6] -- oder sein Selbstgefhl bei der freien, und wohl +berlegten Unterwerfung auch nur unter die Idee des allgemeinen +nothwendigen Naturgesetzes, dieses Naturgesetz unterjoche nun seine +Neigung oder seine Meinung -- oder endlich sein Selbstgefhl bei der +freien Aufopferung seines Theuersten fr die Pflicht, gegen irgend einen +sinnlichen Genu vertauschen? Da der sinnliche Trieb von einer, und der +reinsittliche Trieb von der andern Seite im menschlichen Willen sich die +Waage halten, liee sich wohl daraus erklren, weil sie beide in einem +und eben demselben Subjecte erscheinen; da aber der erstere dem +letztern sich so wenig gleich setzt, da er vielmehr bei der bloen Idee +eines Gesetzes sich niederbeugt, und ein weit innigeres Vergngen aus +seiner Nichtbefriedigung, als aus seiner Befriedigung gewhrt -- dieses, +oder mit einen Worte, das Categorische, schlechthin unbedingte und +unbedingbare des Gesetzes deutet auf unsern hhern Ursprung, und auf +unsre geistige Abkunft -- ist ein gttlicher Funke in uns, und ein +Unterpfand, da Wir Seines Geschlechts sind: und hier geht denn die +Betrachtung in Bewunderung und Erstaunen ber. An diesem Puncte stehend +verzeiht man der khnsten Phantasie ihren Schwung, und wird mit der +liebenswrdigen Quelle aller Schwrmereien der Pythagorer und +Platoniker, wenn auch nicht mit ihren Ausflssen vllig ausgeshnt. + +Und hierdurch wre denn auch die Dunkelheit gehoben, welche noch immer, +besonders guten Seelen, die sich des dringendsten Interesse frs +schlechthin Rechte bewut waren, das Verstehen des hartscheinenden +Ausspruchs der Critik, da das Gute gar nicht auf unsre Glckseeligkeit +bezogen werden mte, erschwerte. Sie haben ganz recht, wenn sie auf +ihrem Selbstgefhle bestehen, da sie zu wirklich guten Entschlieungen +doch nur durch das Interesse bestimmt werden; nur mssen sie den +Ursprung dieses Interesse, wenn ihre Entschlieung rein sittlich war, +nicht im Sinnengefhle, sondern in der Gesetzgebung der reinen Vernunft +aufsuchen. Der nchste, nicht nothwendig bestimmende, aber doch eine +Neigung verursachende Bestimmungsgrund ihres Willens ist freilich das +Vergngen des innern Sinnes aus Anschauung des Rechten; da aber eine +solche Anschauung ihnen Vergngen macht, davon liegt der Grund gar nicht +in einer etwanigen Affection der innern Receptivitt durch den Stoff +jener Idee, welches schlechthin unmglich ist; sondern in der _a priori_ +vorhandenen nothwendigen Bestimmung des Begehrungsvermgens, als obern +Vermgens. -- Wenn ich also jemanden fragte: wrdest du, selbst wenn du +keine Unsterblichkeit der Seele glaubtest, lieber unter tausend Martern +dein Leben aufopfern, als unrecht thun; und er mir antwortete: auch +unter dieser Bedingung wrde ich lieber sterben, und das _um mein selbst +willen_, weil ein unter unsglichen Martern mich vernichtender Tod mir +weit ertrglicher ist, als ein, in dem Gefhle der Unwrdigkeit zu +leben, unter Schaam und Selbstverachtung hinzubringendes Leben -- so +wrde er darinn, insofern er von dem empirischen Bestimmungstriebe +seiner Entschlieung redete, vllig recht haben. Da er aber in diesem +Falle sich selbst wrde verachten mssen -- da die Aussicht auf eine +solche Selbstverachtung ihm so drckend wre, da er lieber sein Leben +aufopfern, als ihr sich unterwerfen wollte, davon wrde er den Grund +vergebens wieder in der Sinnenempfindung aufsuchen, aus welcher er so +etwas, wie Achten, oder Verachten, mit aller Mhe nicht wrde +herausknsteln knnen. + +Selbst dieses Interesse aber bewirkt noch nicht nothwendig ein +wirkliches Wollen; dazu wird in unserm Bewutseyn noch eine Handlung der +Spontaneitt erfordert, wodurch das Wollen, als wirkliche Handlung +unsers Gemthes, erst vollendet wird. Die in dieser Function des Whlens +dem Bewutseyn empirisch gegebne _Freiheit der Willkhr_ (_libertas +arbitrii_), die auch bei einer Bestimmung des Willens durch die +sinnliche Neigung vorkommt, und nicht blos in dem Vermgen zwischen der +Bestimmung nach dem sittlichen, oder nach dem sinnlichen Triebe, sondern +auch zwischen mehrern sich widerstreitenden Bestimmungen durch den +letzteren -- zum Behuf einer Beurtheilung derselben -- zu whlen +besteht, ist wohl zu unterscheiden von der absolut-ersten uerung der +Freiheit durch das practische Vernunftgesetz; wo Freiheit gar nicht etwa +Willkhr heit, indem das Gesetz uns keine Wahl lt, sondern mit +Nothwendigkeit gebietet, sondern nur negativ gnzliche Befreiung vom +Zwange der Naturnothwendigkeit bedeutet, so da das Sittengesetz auf gar +keinen in der theoretischen Naturphilosophie liegenden Grnden, als +seinen Prmissen, beruhe, und ein Vermgen im Menschen voraussetze, sich +unabhngig von Naturnothwendigkeit zu bestimmen. Ohne diese +absolut-erste uerung der Freiheit wre die zweite blos empirische +nicht zu retten, sie wre ein bloer Schein, und das erste ernsthafte +Nachdenken vernichtete den schnen Traum, in dem wir uns einen +Augenblick von der Kette der Naturnothwendigkeit losgefesselt +whnten. -- Wo ich nicht irre, so ist die Verwechselung dieser zwei sehr +verschiednen uerungen der Freiheit eine der Hauptursachen, warum man +sich die _moralische_ (nicht etwa physische) _Nothwendigkeit_, womit ein +Gesetz der _Freiheit_ gebieten soll, so schwer denken konnte. Denkt man +nemlich in den Begriff der Freiheit das Merkmal der _Willkhr_ hinein +(ein Gedanke, dessen noch immer viele sich nicht erwehren knnen), so +lt damit sich freilich auch die _moralische_ Nothwendigkeit nicht +vereinigen. Aber davon ist bei der ersten ursprnglichen uerung der +Freiheit, durch welche allein sie sich berhaupt bewhrt, gar nicht die +Rede. Die Vernunft giebt sich selbst, unabhngig von irgend etwas auer +ihr, durch absolut eigne Spontaneitt, ein Gesetz; das ist der einzig +richtige Begriff der transscendentalen Freiheit: dieses Gesetz nun +gebietet, eben _weil_ es _Gesetz_ ist, nothwendig und unbedingt, und da +findet keine Willkhr, kein Auswhlen zwischen verschiednen +Bestimmungen durch dieses Gesetz statt, weil es nur auf _eine_ Art +bestimmt. -- Folgendes noch zur Erluterung. Diese transscendentale +Freiheit, als ausschlieender Character der Vernunft, insofern sie +practisch ist, ist jedem moralischen Wesen, folglich auch dem +Unendlichen beizulegen. Insofern aber diese Freiheit auf empirische +Bedingungen endlicher Wesen sich bezieht, gelten ihre uerungen in +diesem Falle nur unter diesen Bedingungen; folglich ist eine Freiheit +der Willkhr da sie auf der Bestimmbarkeit eines Wesens noch durch +andere als das practische Vernunftgesetz beruht, in Gott, der blos durch +dieses Gesetz bestimmt wird, eben so wenig, als Achtung frs Gesetz, +oder Interesse am Schlechthinrechten anzunehmen; und die Philosophen, +welche in diesem Sinne des Worts die Freiheit, als durch die Schranken +der Endlichkeit bedingt, Gott absprachen, hatten daran vollkommen recht. + +Damit nun diese Zergliederung, die neben der Hauptabsicht, unbemerkte +Schwierigkeiten einer Offenbarungscritik zu heben, noch die Nebenabsicht +hatte, einige Dunkelheiten in der critischen Philosophie berhaupt +aufzuklren, und den bisherigen Nichtkennern oder Gegnern derselben +eine neue Thr zu erfnen, um in sie einzudringen, nicht von critischen +Philosophen selbst misverstanden, und so gedeutet werde, als sey dadurch +die Tugend abermals zur Magd der Lust herabgewrdigt, so machen wir +unsre Gedanken durch folgende Tabelle noch deutlicher: + +_Wollen_, die Bestimmung durch Selbstthtigkeit zur Hervorbringung einer +Vorstellung, als _Handlung_ des Gemths betrachtet, ist + + +A. + +_rein_, + +wenn _Vorstellung_ sowohl, als _Bestimmung_, durch absolute +Selbstthtigkeit hervorgebracht ist. -- Dieses ist nur in einem Wesen +mglich, das blos _thtig_ und nie _leidend_ ist, in Gott. + + +B. + +_nicht rein_, + + +_a._ + +wenn zwar die _Bestimmung_, aber nicht die _Vorstellung_ durch +Selbstthtigkeit hervorgebracht wird. -- Bei der Bestimmung durch den +sinnlichen Trieb in endlichen Wesen. + + +_b._ + +wenn zwar die _Vorstellung_, aber nicht die _Bestimmung_ durch +Selbstthtigkeit hervorgebracht wird. -- Nun aber soll schon vermge des +Begriffs des Wollens die Bestimmung allemahl durch Selbstthtigkeit +hervorgebracht werden; folglich ist dieser Fall nur unter der Bedingung +denkbar, da zwar die eigentliche _Bestimmung_ als _Handlung_ durch +Spontaneitt geschehe, der _bestimmende Trieb_ aber eine Affection +sey. -- Sittliche Bestimmung des Willens in endlichen Wesen vermge des +Triebs der Selbstachtung, als eines sittlichen Interesse. + +Reines _Wollen_ ist demnach in endlichen Wesen nicht mglich, +weil das Wollen nicht Geschft des reinen Geistes, sondern +des empirisch-bestimmbaren Wesens ist; aber wohl ein reines +_Begehrungsvermgen_, als _Vermgen_, welches nicht dem +empirisch-bestimmbaren Wesen, sondern dem reinen Geiste beiwohnt, und +allein durch sein Daseyn unsre geistige Natur offenbart. -- Anders hat +sich denn auch, so wie ich wenigstens es verstanden habe, die reine +Vernunft durch ihren bevollmchtigten Interpreten unter uns nicht +erklrt, wie aus einer Vergleichung dieser Darstellung mit der in der +Critik der practischen Vernunft sich ergeben drfte[7]. + + +III. + +Die Affection des Glckseeligkeitstriebes durch das Sittengesetz +zur Erregung der Achtung ist, in Beziehung auf ihn, _als_ +Glckseeligkeitstrieb, blos _negativ_: auch die Selbstachtung wirkt so +wenig Glckseeligkeit, wenn Glckseeligkeit, wie es geschehen mu, blos +in das _angenehme_ gesetzt wird, da sie vielmehr steigt, so wie jene +fllt, und da man sich nur um so mehr achten kann, je mehr von seiner +Glckseeligkeit man der Pflicht aufgeopfert hat. Dennoch ist zu +erwarten, da das Sittengesetz den Glckseeligkeitstrieb, selbst _als_ +Glckseeligkeitstrieb, wenigstens mittelbar auch _positiv_ afficiren +werde, um Einheit in den ganzen, rein- und empirisch-bestimmbaren +Menschen zu bringen; und da dieses Gesetz ein _Primat_ in uns verlangt, +so ist es sogar zu fordern[8]. + +Nemlich der Glckseeligkeitstrieb wird vors erste durch das Sittengesetz +nach Regeln eingeschrnkt; ich _darf_ nicht alles wollen, wozu dieser +Trieb mich bestimmen knnte. Durch diese vors erste blos negative +Gesetzmigkeit nun kommt der Trieb, der vorher gesetzlos und blind vom +Ohngefhr oder der blinden Naturnothwendigkeit abhing, berhaupt unter +ein Gesetz, und Wird auch da, wo das Gesetz nicht redet, wenn dieses +Gesetz nur fr ihn _alleingltig_ ist, eben durch das Stillschweigen des +Gesetzes, _positiv_ gesetzmig, (gesetzlich noch nicht). Darf ich +_nicht_ wollen, was das Sittengesetz verbietet, so darf ich alles +wollen, was es _nicht_ verbietet -- nicht aber, ich _soll_ es wollen, +denn das Gesetz schweigt ganz; sondern das hngt ganz von meiner freien +Willkhr ab. -- Dieses _Drfen_ ist einer der Begriffe, die ihren +Ursprung an der Stirne tragen. Er ist nemlich offenbar durch das +Sittengesetz bedingt; -- die Naturphilosophie wei nur von _knnen_, +oder _nicht knnen_, aber von keinem _drfen_: -- aber er ist durch +dasselbe nur negativ bedingt, und berlt die positive Bestimmung +lediglich der Neigung. + +Was man, wegen des Stillschweigens des Gesetzes, darf, heit, insofern +es auf das Gesetz bezogen wird, negativ _nicht unrecht_; und insofern es +auf die dadurch entstehende Gesetzmigkeit des Triebes bezogen wird, +positiv _ein Recht_. Zu allem, was _nicht unrecht ist, habe ich ein +Recht_[9]. + +Insofern das Gesetz durch sein Stillschweigen dem Triebe ein Recht +giebt, ist dieser blos _gesetzmig_; der Genu wird durch dieses +Stillschweigen blos (moralisch) _mglich_. Dies leitet uns auf eine +Modalitt der Berechtigung des Triebes, und es lt sich erwarten, da +der Trieb durch das practische Gesetz mittelbar auch _gesetzlich_ -- da +ein Genu durch dasselbe auch _wirklich_ werden knne. -- Dieser +letztere Ausdruck kann nun nicht soviel heien, als ob die Sinnlichkeit +durch einen ihr vom Sittengesetze gegebnen Stoff in der Receptivitt +positiv angenehm afficirt werden solle, wovon die Unmglichkeit schon +oben zur Genge dargethan worden; -- der Genu soll nemlich nicht +_physisch-_, sondern _moralisch-wirklich_ gemacht werden, welcher +ungewhnliche Ausdruck sogleich seine vllige Klarheit erhalten wird. +Eine solche moralische Wirklichmachung des Genusses mte sich noch +immer auf jene negative Bestimmung des Triebes durchs Gesetz grnden. +Durch diese nun erhielt der Trieb vors erste ein Recht. Nun aber knnen +Flle eintreten, wo das Gesetz seine Berechtigung zurcknimmt. So ist +ohne Zweifel jeder berechtiget zu leben; dennoch aber kann es Pflicht +werden, sein Leben aufzuopfern. Dieses Zurcknehmen der Berechtigung +wre ein frmlicher Widerspruch des Gesetzes mit sich selbst. Nun kann +das Gesetz sich nicht widersprechen, ohne seinen gesetzlichen Character +zu verlieren, aufzuhren, ein Gesetz zu seyn, und gnzlich aufgegeben +werden zu mssen. -- Dieses wrde uns nun vors erste darauf fhren, da +alle Objecte des sinnlichen Triebes, laut der Anforderung des +Sittengesetzes sich nicht selbst zu widersprechen, nur Erscheinungen, +nicht Dinge an sich, seyn knnten; da mithin ein solcher Widerspruch in +den Objecten, insofern sie Erscheinungen sind, gegrndet, mithin nur +scheinbar sey. Jener Satz ist also eben so gewi ein Postulat der +practischen Vernunft, als er ein Theorem der theoretischen ist. Es gbe +demnach an sich gar keinen Tod, kein Leiden, keine Aufopferung fr die +Pflicht, sondern der Schein dieser Dinge grndete sich blos auf das, was +die Dinge zu Erscheinungen macht. + +Aber, da unser sinnlicher Trieb doch einmal auf Erscheinungen geht; da +das Gesetz ihn _als_ solchen, mithin insofern er darauf geht, +berechtigt, so kann es auch diese Berechtigung nicht zurcknehmen; es +mu mithin, vermge seines geforderten Primats, auch ber die Welt der +Erscheinungen gebieten. Nun kann es das nicht _unmittelbar_, da es sich +_positiv_ nur _an das Ding an sich_, an unser oberes, reingeistiges +Begehrungsvermgen wendet; es mu also _mittelbar_, mithin _durch den +sinnlichen Trieb_ geschehen, auf den es negativ allerdings wirkt. Daraus +nun entsteht eine von der negativen Bestimmung des Triebes durch das +Gesetz abgeleitete positive _Gesetzlichkeit_ desselben. -- Wer z. B. fr +die Pflicht stirbt, dem nimmt das Sittengesetz ein vorher zugestandnes +Recht; das kann aber das Gesetz nicht thun, ohne sich UN widersprechen; +folglich ist ihm dieses Recht nur insofern er Erscheinung ist, +(hier -- in der Zeit) genommen: sein durch das Gesetz berechtigter +Lebenstrieb fordert es als Erscheinung, mithin in der Zeit, zurck, und +wird durch dieses rechtliche Zurckfordern gesetzlich fr die Welt der +Erscheinungen. Wer im Gegentheile auf Anforderung des Gesetzes an ihn +sein Leben nicht aufgeopfert hat, ist des Lebens unwrdig, und mu es, +wenn das Sittengesetz auch fr die Welt der Erscheinungen gelten soll, +der Causalitt dieses Gesetzes gem, als Erscheinung verlieren[10]. + +Aus dieser Gesetzlichkeit des Triebes entsteht der Begriff der +_Glckswrdigkeit_, als das zweite Moment der Modalitt der +Berechtigung. -- _Wrdig_ ist ein Begriff, der sich offenbar auf +Sittlichkeit bezieht, und der aus keiner Naturphilosophie zu schpfen +ist; ferner sagt _wrdig_ offenbar mehr, als ein Recht, -- wir gestehen +manchem ein Recht zu einem Genusse zu, den wir doch desselben sehr +unwrdig halten, niemanden aber werden wir umgekehrt eines Glcks wrdig +achten, auf welches er ursprnglich (nicht etwa hypothetisch) kein Recht +hat; endlich entdeckt man auch im Gebrauche den negativen Ursprung +dieses Begriffs, denn in der Beurtheilung, ob jemand eines +Genusses wrdig sey, sind wir genthiget, den wirklichen Genu +wegzudenken. -- -- Es ist eine der uern Anzeigen der Wahrheit der +critischen Moralphilosophie, da man keinen Schritt in ihr thun kann, +ohne auf einen in der allgemeinen Menschenempfindung tief eingeprgten +Grundsatz zu stoen, der sich nur aus ihr, und aus ihr leicht und +falich erklrt. So ist hier die Billigung und das Verlangen der +Wiedervergeltung (_jus talionis_) allgemeine Menschenempfindung. Wir +gnnen es jedem, da es ihm eben so gehe, wie ers andern gemacht hat, +und da ihm gerade so geschehe, wie er gehandelt hat. Wir betrachten +demnach, selbst in der gemeinsten Beurtheilung, die Erscheinungen seines +sinnlichen Triebes, als gesetzlich fr die Welt der Erscheinungen; wir +nehmen an, seine Handlungsarten sollen, in Rcksicht auf ihn, als +allgemeines Gesetz gelten. + +Diese Gesetzlichkeit des Triebes fordert nun die vllige Congruenz der +Schicksale eines vernnftigen Wesens mit seinem sittlichen Verhalten, +als erstes Postulat der an sinnliche Wesen sich wendenden practischen +Vernunft: in welchem verlangt wird, da stets diejenige Erscheinung +erfolge, welche, wenn der Trieb legitim durch das Sittengesetz bestimmt, +und fr die Welt der Erscheinungen gesetzgebend gewesen wre, htte +erfolgen mssen. -- Und hier sind wir denn zugleich unvermerkt ber +eine, von keinem Gegner der critischen Philosophie, so viel ich wei, +bemerkte, aber darum nicht minder sie drckende Schwierigkeit +hinweggekommen: wie es nemlich mglich sey, das Sittengesetz, welches an +sich nur auf die Willensform moralischer Wesen, als solches anwendbar +ist, auf Erscheinungen in der Sinnenwelt zu beziehen; welches doch, zum +Behuf einer postulirten Congruenz der Schicksale moralischer Wesen mit +ihrem Verhalten, und der brigen daraus zu deducirenden +Vernunftpostulate, nothwendig geschehen mute. Diese Anwendbarkeit +nemlich erhellet blos aus der, von der negativen Bestimmung des +Glckseeligkeitstriebes abgeleiteten, Gesetzlichkeit desselben fr die +Welt der Erscheinungen. + +Werden endlich im dritten Momente der Modalitt Recht, und Wrdigkeit in +Verbindung gedacht, in welcher Verbindung das Recht seinen positiven +Character, als Gesetzmigkeit der sinnlichen Neigung[11], und die +Wrdigkeit ihren negativen, als durch Aufhebung eines Rechts durch ein +Gebot entstanden, verliert; so entsteht ein Begriff, der positiv fr uns +berschwenglich ist, weil alle Schranken aus ihm hinweggedacht +werden, negativ aber ein Zustand ist, in dem das Sittengesetz +keine sinnliche Neigung einzuschrnken hat, weil keine da +ist -- unendliche Glckseligkeit mit unendlichem Rechte, und +Wrdigkeit[12] -- _Seeligkeit_ -- eine unbestimmbare Idee, die aber +dennoch durch das Sittengesetz uns als das letzte Ziel aufgestellt wird, +und an die wir uns, da die Neigungen in uns immer bereinstimmender mit +dem Sittengesetze werden, folglich unsre Rechte sich immer mehr +ausbreiten sollen, stets annhern; aber sie, ohne Vernichtung der +Schranken der Endlichkeit, nie erreichen knnen. Und so wre denn der +Begriff des ganzen hchsten Guts, oder _der Seeligkeit_, aus der +Gesetzgebung der practischen Vernunft, deducirbar: der erste Theil +desselben, die _Heiligkeit, rein_; aus der positiven Bestimmung des +obern Begehrungsvermgens durch dieses Gesetz, welches in der Critik der +practischen Vernunft so einleuchtend geschehen ist, da hier keine +Wiederholung nthig war: der zweite Theil, die _Seeligkeit_ (im engern +Sinne) _nicht rein_; aus der negativen Bestimmung des niedern +Begehrungsvermgens durch dieses Gesetz. Da wir aber, um den zweiten +Theil zu deduciren, von empirischen Prmissen ausgehen muten, darf uns +nicht irren; da theils zwar das zu bestimmende empirisch, das +bestimmende aber rein geistig war; theils in der aus diesen Bestimmungen +deducirten Vernunftidee der Seeligkeit alles empirische weggedacht, und +diese Idee rein geistig aufgefat werden sollte, welches fr sinnliche +Wesen freilich nicht mglich ist. + + +. 3. + +_Deduction der Religion berhaupt._ + +Oben wurde, aus der Anforderung des Sittengesetzes, sich durch Aufhebung +seiner Berechtigungen des sinnlichen Triebes nicht zu widersprechen, +eine mittelbare Gesetzlichkeit dieses Triebes selbst, und aus ihr eine +anzunehmende vollkommne Congruenz der Schicksale vernnftiger Wesen mit +ihren moralischen Gesinnungen deducirt. Nun aber hat der Trieb, ob er +gleich hierdurch _gesetzliche Rechte_, als _moralisches_ Vermgen, +bekommt, so wenig eine _gesetzgebende Macht_, als _physisches_ Vermgen; +da er vielmehr selbst von empirischen Naturgesetzen abhngig ist, und +seine Befriedigung lediglich von ihnen leidend erwarten mu. Jener +Widerspruch des Sittengesetzes mit sich selbst in Anwendung auf +empirisch-bestimmbare Wesen wre demnach blos weiter hinausgerckt, +nicht grndlich gehoben, denn wenn auch das Gesetz dem Triebe ein Recht +giebt, seine Befriedigung zu fordern, so ist ihm, der nicht blos ein +Recht sucht, sondern die Behauptung in seinem Rechte, das er selbst +nicht behaupten kann, damit noch kein Genge geschehen; er bleibt nach +wie vor, ohngeachtet der Erlaubni des Sittengesetzes sich zu +befriedigen, unbefriedigt. Das Sittengesetz selbst also mu, wenn es +sich nicht widersprechen, und aufhren soll, ein Gesetz zu seyn, diese +von ihm selbst ertheilten Rechte behaupten; es mu mithin auch ber die +Natur nicht nur gebieten, sondern herrschen. Das kann es nun nicht in +Wesen, die selbst von der Natur leidend afficirt werden, sondern nur in +einem solchen, welches die Natur durchaus selbstthtig bestimmet; in +welchem moralische Nothwendigkeit, und absolute physische Freiheit sich +vereinigen. So ein Wesen nennen wir _Gott_. Eines Gottes Existenz ist +mithin eben so gewi anzunehmen, als ein _Sittengesetz_. -- Es _ist_ ein +Gott. + +In Gott herrscht _nur_ das Sittengesetz, und dieses _ohne alle +Einschrnkung_. Gott ist _heilig_ und _seelig_, und wenn das letztere in +Beziehung auf die Sinnenwelt gedacht wird, _allmchtig_. + +Gott mu, vermge der Anforderung des Moralgesetzes an ihn, jene vllige +Congruenz zwischen der Sittlichkeit und dem Glcke endlicher +vernnftiger Wesen hervorbringen, da nur durch und in Ihm die Vernunft +ber die sinnliche Natur herrscht: er mu _ganz gerecht_ seyn. + +Im Begriffe alles existirenden berhaupt wird nichts gedacht, als die +Reihe von Ursachen und Wirkungen nach Naturgesetzen in der Sinnenwelt, +und die freien Entschlieungen moralischer Wesen in der bersinnlichen. +Gott mu die erstere ganz bersehen, denn er mu die Gesetze der Natur +vermge seiner Causalitt durch Freiheit bestimmt, und, der nach +denselben fortlaufenden Reihe der Ursachen und Wirkungen den ersten Sto +gegeben haben: er mu die letztern alle kennen, denn alle bestimmen den +Grad der Moralitt eines Wesens; und dieser Grad ist der Maastab, nach +welchem die Austheilung des Glcks an vernnftige Wesen, laut des +Moralgesetzes, dessen Executor er ist, geschehen mu. Da nun auer +diesen beiden Stcken fr uns nichts denkbar ist, so mssen wir Gott +_allwissend_ denken. + +So lange endliche Wesen endlich bleiben, werden sie -- denn das ist der +Begriff der Endlichkeit in der Moral -- noch unter andern Gesetzen +stehen, als denen der Vernunft; sie werden folglich die vllige +Congruenz des Glcks mit der Sittlichkeit durch sich selbst nie +hervorbringen knnen. Nun aber fordert das Moralgesetz dies ganz +unbedingt. Daher kann dieses Gesetz nie aufhren gltig zu seyn, da es +nie erreicht seyn wird; seine Forderung kann nie ein Ende nehmen, da +sie nie erfllt seyn wird. Es gilt fr die Ewigkeit. -- Es thut diese +Forderung an jenes heilige Wesen, in Ewigkeit das hchste Gut in allen +vernnftigen Naturen zu befrdern; in Ewigkeit das Gleichgewicht +zwischen Sittlichkeit und Glck herzustellen: jenes Wesen mu also +selbst ewig seyn, um einem ewigen Moralgesetze, das seine Natur +bestimmt, zu entsprechen; und es mu, diesem Gesetze gem, allen +vernnftigen Wesen, an die dieses Gesetz gerichtet ist, und von welchen +es Ewigkeit fordert, die Ewigkeit geben. Es mu also ein _ewiger Gott_ +seyn, und jedes moralische Wesen mu _ewig_ fortdauern[TN3], wenn der +Endzweck des Moralgesetzes nicht unmglich seyn soll. + +Diese Stze nennen wir, als mit der Anforderung der Vernunft uns +endlichen Wesen ein practisches _Gesetz_ zu geben, unmittelbar +verbunden, und von ihr unzertrennlich, _Postulate_ der Vernunft. Nemlich +diese Stze werden nicht etwa durch das Gesetz _geboten_, welches ein +_practisches_ Gesetz fr _Theoreme_ nicht kann, sondern sie mssen +nothwendig angenommen werden, wenn die Vernunft gesetzgebend seyn soll. +Ein solches Annehmen nun, zu dem die Mglichkeit der Anerkennung eines +Gesetzes berhaupt uns nthiget, nennen wir _ein Glauben_. -- Da Da +jedoch diese Stze sich blos auf die Anwendung des Sittengesetzes auf +_endliche_ Wesen, wie sich oben aus der Deduction derselben hinlnglich +ergeben hat, nicht aber auf die Mglichkeit des Gesetzes an sich, welche +Untersuchung fr uns transscendent ist, sich grnden, so sind sie in +dieser Form nur _subjectiv_, d. i. nur fr endliche Naturen, -- fr +diese aber, da sie auf den bloen Begriff der moralischen Endlichkeit, +abgesehen von allen besonderen Modificationen derselben sich grnden, +_allgemeingltig_. Wie der unendliche Verstand sein Daseyn und seine +Eigenschaften anschauen mge, knnen wir, ohne selbst der unendliche +Verstand zu seyn, nicht wissen. + +Die Bestimmungen im Begriffe Gottes, den die durch das Moralgebot +praktisch bestimmte Vernunft aufstellte, lassen sich in zwei +Hauptklassen theilen: die erste enthlt diejenigen, welche sein Begriff +selbst unmittelbar giebt, da er nemlich gnzlich und allein durch das +Sittengesetz[13] bestimmt sey; die zweite diejenigen, welche ihm in +Beziehung auf die Mglichkeit endlicher moralischer Wesen zukommen, um +welcher Mglichkeit willen wir eben seine Existenz annehmen muten. Die +erstern stellen Gott dar als die vollkommenste Heiligkeit, in welcher +das Sittengesetz sich ganz beobachtet darstellt, als das Ideal aller +moralischen Vollkommenheit; und zugleich als den Alleinseligen, weil er +der Alleinheilige ist; mithin als Darstellung des erreichten Endzwecks +der practischen Vernunft, als das _hchste Gut_ selbst, dessen +Mglichkeit sie postulirte: die zweiten als den obersten Weltregenten +nach moralischen Gesetzen, als Richter, aller vernnftigen Geister. Die +erstem betrachten ihn an und fr sich selbst, nach seinem _Seyn_, und er +erscheint durch sie als vollkommenster Beobachter des Moralgesetzes: die +zweiten nach den Wirkungen dieses Seyns auf andere moralische Wesen, und +er ist vermge derselben hchster, niemanden untergeordneter Executor +der Verheiungen des Moralgesetzes, mithin auch Gesetzgeber; welche +Folgerung aber noch nicht unmittelbar klar ist, sondern unten +weitlufiger errtert werden soll. So lange wir nun bei diesen +Wahrheiten, als solchen, stehen bleiben, haben wir zwar eine +_Theologie_, die wir haben muten, um unsre theoretischen berzeugungen, +und unsre practische Willensbestimmung nicht in Widerspruch zu setzen; +aber noch keine _Religion_, die selbst wieder als Ursache auf diese +Willensbestimmung einen Einflu htte. Wie entsteht nun aus Theologie +Religion? + +Theologie ist bloe Wissenschaft, todte Kenntni ohne practischen +Einflu; Religion aber soll der Wortbedeutung nach (_religio_) etwas +seyn, das uns _verbindet_, und zwar _strker_ verbindet, als wir es ohne +dasselbe waren. In wiefern diese Wortbedeutung hier der Strenge nach +anwendbar sey, mu sich sogleich ergeben. + +Nun scheint es vors erste; da Theologie auf solche Principien gegrndet +nie bloe Wissenschaft ohne practischen Einflu seyn knne, sondern da +sie, durch vorhergegangene Bestimmung des Begehrungsvermgens bewirkt, +hinwiederum auf dasselbe zurckwirken msse. Bei jeder Bestimmung des +untern Begehrungsvermgens mssen wir wenigstens die Mglichkeit des +Objects unsrer Begierde annehmen, und durch dieses Annehmen wird die +Begierde, die vorher blind und unvernnftig war, erst gerechtfertiget, +und theoretisch vernnftig; hier also findet diese Zurckwirkung +unmittelbar statt. Die Bestimmung des obern Begehrungsvermgens aber, +das Gute zu wollen, ist _an sich_ vernnftig, denn sie geschieht +unmittelbar durch ein Gesetz der Vernunft und bedarf keiner +Rechtfertigung durch Anerkennung der Mglichkeit ihres Objects: diese +Mglichkeit aber nicht anerkennen, das wre gegen die Vernunft, und +mithin ist das Verhltni hier umgekehrt. Beim untern Begehrungsvermgen +geschieht die Bestimmung erst durchs Object; beim obern wird das Object +erst durch die Bestimmung des Willens realisirt. + +Der Begriff von etwas, das schlechthin _recht_ ist[14], hier insbesondre +von der nothwendigen Congruenz des Grades des Glcks eines vernnftigen, +oder eines als solches betrachteten Wesens; mit dem Grade seiner +sittlichen Vollkommenheit, ist in unsrer Natur, unabhngig von +Naturbegriffen, und von der durch dieselben mglichen Erfahrung, _a +priori_ da. Betrachten wir diese Idee nur blos als Begriff, ohne +Rcksicht auf das durch dieselbe bestimmte Begehrungsvermgen, so kann +sie uns nichts weiter seyn, und werden, als ein durch die Vernunft +unsrer Urtheilskraft gegebnes Gesetz zur Reflexion, ber gewisse Dinge +in der Natur, sie auch noch in einer andern Absicht, als der ihres +_Seyns_, nemlich der ihres _Seynsollens_, zu betrachten. In diesem Falle +scheint es vors erste, da wir gnzlich gleichgltig gegen die +bereinstimmung mit dieser Idee bleiben, und weder Wohlgefallen noch +Interesse fr dieselbe empfinden wrden. + +Aber auch dann wre alles, was auer uns mit dem _a priori_ in uns +vorhandenen Begriffe des Rechts bereinstimmend gefunden wrde, +zweckmig fr eine uns durch die Vernunft aufgegebne Art ber die Dinge +zu reflectiren, und mte, da alle Zweckmigkeit mit Wohlgefallen +angeblickt wird, ein Gefhl der Lust in uns erregen. Und so ist es denn, +auch wirklich. Die Freude ber das Milingen bser Absichten, und ber +die Entdeckung und Bestrafung des Bsewichts, eben so, wie ber das +Gelingen redlicher Bemhungen, ber die Anerkennung der verkannten +Tugend, und ber die Entschdigung des Rechtschaffnen fr die auf dem +Wege der Tugend erlittenen Krnkungen und gemachten Aufopferungen ist +allgemein, im Innersten der menschlichen Natur gegrndet, und die nie +versiegende Quelle des Interesse, das wir an Dichtungen nehmen. Wir +gefallen uns in so einer Welt, wo alles der Regel des Rechts gem ist, +weit besser, als in der wirklichen, wo wir so mannigfaltige Verstoe +gegen dieselbe zu entdecken glauben. -- Aber es kann uns auch etwas, +ohne da wir Interesse dafr fhlen, d. i. ohne da wir das Daseyn des +Gegenstandes begehren, gefallen; und von der Art ist z. B. das +Wohlgefallen am Schnen. Wre es mit dem Wohlgefallen am Rechten eben so +beschaffen, so wre dasselbe ein Gegenstand unsrer bloen Billigung. +Wenn uns einmal ein Gegenstand gegeben wre, der diesem Begriffe +entsprche, so knnten wir nicht vermeiden, Vergngen, und bei dem +Anblicke eines Gegenstandes, der ihm widersprche, Mivergngen zu +empfinden; aber es wrde dadurch noch keine Begierde in uns entstehen, +da berhaupt etwas gegeben werden mchte, worauf dieser Begriff +anwendbar sey. Hier wre also bloe Bestimmung des Gefhls der Lust und +Unlust, ohne die geringste Bestimmung des Begehrungsvermgens. + +Abgerechnet, da der Begriff des _Sollens_ an sich schon eine Bestimmung +des Begehrungsvermgens, das Daseyn eines gewissen Objects zu wollen, +anzeigt: so besttigt es die Erfahrung eben so allgemein, da wir auf +gewisse Gegenstnde nothwendig diesen Begriff anwenden, und die +bereinstimmung derselben mit ihm unnachllich verlangen. So sind wir +in der Welt der Dichtungen, im Trauerspiele, oder Romane, nicht eher +befriedigt, bis wenigstens die Ehre des unschuldig Verfolgten gerettet, +und seine Unschuld anerkannt, der ungerechte Verfolger aber entlarvt +ist, und die gerechte Strafe erlitten hat, so angemessen es auch dem +gewhnlichen Laufe der Dinge in der Welt seyn mag, da dies nicht +geschehe; zum sichern Beweise, da wir es nicht von uns erhalten knnen, +dergleichen Gegenstnde, wie die Handlungen moralischer Wesen, und ihre +Folgen sind, blos nach der Causalitt der Naturgesetze zu betrachten; +sondern da wir sie nothwendig mit dem Begriffe des Rechts vergleichen +mssen. Wir sagen in solchen Fllen, das Stck sey nicht geendigt; und +eben so wenig knnen wir bei Vorfllen in der wirklichen Welt, wenn wir +z. B. den Bsewicht im hchsten Wohlstnde mit Ehre und Gut gekrnt, +oder den Tugendhaften verkannt, verfolgt, und unter tausend Martern +sterben sehen, uns befriedigen, wenn nun alles aus, und der Schauplatz +auf immer geschlossen seyn soll. Unser Wohlgefallen an dem, was recht +ist, ist also keine bloe Billigung, sondern es ist mit Interesse +verbunden. -- Es kann aber ein Wohlgefallen gar wohl mit einem Interesse +verbunden seyn, ohne da wir darum diesem Wohlgefallen eine Causalitt +zur Hervorbringung des Objects desselben zuschreiben; ohne da wir auch +nur das geringste zum Daseyn des Gegenstandes desselben beitragen +wollen, oder auch nur wollen knnen. Dann ist das Verlangen nach diesem +Daseyn ein _miger Wunsch_ (_pium desiderium_). Wir mgen es begehren +so heftig wir wollen, wir mssen uns doch bescheiden, da wir keinen +rechtlich gegrndeten Anspruch darauf machen knnen. So ist das Begehren +vieler Arten des Angenehmen blos ein miger Wunsch. Wer verlangt z. B. +nicht nach anhaltendem ungestmen Wetter einen hellen Tag? aber einem +solchen Verlangen knnen wir gar keine Causalitt zur Hervorbringung +eines solchen Tages zuschreiben. + +Htte es mit dem Wohlgefallen am Sittlich-guten eine solche Bewandtni, +wie mit irgend einem der Dinge, die wir angefhrt haben, so knnten wir +keine Theologie haben, und bedrften keiner Religion: denn so innig wir +auch im letzten Falle die Fortdauer der moralischen Wesen, und einen +allmchtigen, allwissenden und gerechten Vergelter ihrer Handlungen +wnschen mten, so wre es doch sehr vermessen, aus einem bloen +Wunsche, so allgemein und so stark er auch wre, auf die Realitt seines +Objects zu schlieen, und dieselbe auch nur als subjectiv-gltig +anzunehmen. + +Aber die Bestimmung des Begehrungsvermgens durch das Moralgesetz, das +Recht zu wollen, soll eine Causalitt haben, es wenigstens zum Theil +wirklich hervorzubringen. Wir sind unmittelbar genthigt, das Recht in +unsrer eignen Natur als von uns abhngig zu betrachten; und wenn wir +etwas dem Begriffe desselben widerstreitendes in uns entdecken, so +empfinden wir nicht bloes Mivergngen, wie bei der Nichterfllung +eines migen Wunsches, oder auch nur bloen Unwillen gegen uns selbst, +wie bei der Abwesenheit eines Gegenstandes unsres Interesse, daran wir +selbst Schuld sind (also bei Vernachlssigung einer Regel der Klugheit), +sondern Reue, Schaam, Selbstverachtung. In Absicht des Rechts _in uns_ +fordert also das Moralgesetz in uns schlechterdings eine Causalitt zur +Hervorbringung desselben, in Absicht desselben _auer uns_ aber kann es +dieselbe nicht geradezu fordern, weil wir dasselbe nicht als unmittelbar +von uns abhngig betrachten knnen, da dieses nicht durch moralische +Gesetze, sondern durch physische Macht hervorgebracht werden mu. In +Absicht des letztern also wirkt das Moralgesetz in uns ein bloes +Verlangen des Rechts, aber kein Bestreben es hervorzubringen. Dieses +Verlangen des Rechts auer uns, d. i. einer dem Grade unsrer Moralitt +angemessenen Glckseligkeit ist wirklich _durch das Moralgesetz_ +entstanden. Glckseligkeit zwar berhaupt zu verlangen, ist ein +Naturtrieb; diesem gem aber verlangen wir sie unbedingt, +uneingeschrnkt, und ohne die geringste Rcksicht auf etwas auer uns; +mit Moralbegriffen aber, d. i. als vernnftige Wesen, bescheiden wir uns +bald, gerade nur dasjenige Maa derselben verlangen zu knnen, dessen +wir werth sind, und diese Einschrnkung des Glckseligkeitstriebes ist +unabhngig von aller religisen Belehrung selbst der ununterrichtetsten +Menschheit tief eingeprgt, der Grund aller Beurtheilung ber die +Zweckmigkeit der menschlichen Schicksale, und jenes eben unter dem +unbelehrtesten Theile der Menschheit am meisten ausgebreiteten +Vorurtheils, da der ein vorzglich bser Mensch seyn msse, den +vorzglich traurige Schicksale treffen. + +Dieses Verlangen aber ist so wenig weder _mig_, d. i. ein solches, +dessen Befriedigung wir zwar gerne sehen, bei dessen Nichtbefriedigung +wir uns aber auch zur Ruhe weisen lassen wrden, noch unberechtigt, da +vielmehr das Moralgesetz _das Recht in uns_ zur Bedingung _des Rechts +auer uns_ macht: (das heit nicht soviel, als ob es nur unter der +Bedingung Gehorsam von uns verlange, wenn wir die demselben angemessene +Glckseligkeit erwarten drfen [denn, es gebietet ohne alle Bedingung], +sondern, da es uns alle Glckseligkeit nur als Bedingung unsers +Gehorsams mglich darstellt; das Gebot nemlich ist das unbedingte, die +Glckseligkeit aber das dadurch bedingte:) und dies thut es dadurch, +indem es unsre Handlungen dem Princip der Allgemeingltigkeit +unterzuordnen befiehlt; da _allgemeines Gelten_ (nicht blos Gltigkeit) +_des Moralgesetzes_ und _dem Grade der Moralitt jedes vernnftigen +Wesens vllig angemessene Glckseligkeit_ identische Begriffe sind. Wenn +nun die Regel des Rechts nie allgemeingeltend werden weder wrde noch +knnte, so bliebe zwar darum immer jene Forderung der Causalitt des +Moralgesetzes zur Hervorbringung des Rechts in uns, als Factum da, aber +es wre schlechterdings unmglich, da sie _in concreto_, in einer Natur +wie die unsrige, erfllt werden knnte. Denn sobald wir bei einer +moralischen Handlung uns nur fragten: was mache ich doch? so mte unsre +theoretische Vernunft uns antworten: ich ringe, etwas schlechthin +unmgliches mglich zu machen, ich laufe nach einer Schimre, ich handle +offenbar unvernnftig; und sobald wir wieder auf die Stimme des Gesetzes +hrten, mten wir urtheilen: ich denke offenbar unvernnftig, indem ich +dasjenige, was mir schlechthin als Princip aller meiner Handlungen +aufgestellt ist, fr unmglich erklre. Folglich wre in diesem +Zustande, so fortdauernd auch die Forderung des Moralgesetzes, eine +Causalitt in uns zu haben, bliebe, eine fortgesetzte Erfllung +desselben nach Regeln schlechterdings unmglich; sondern unser +Ungehorsam oder Gehorsam hinge davon ab, ob eben der Ausspruch der +theoretischen, oder der der practischen Vernunft das bergewicht in +unserm Gemthe htte (wobei jedoch im letztern Falle offenbar die +theoretischgeleugnete Mglichkeit des Endzwecks des Moralgesetzes +stillschweigend angenommen, und durch unsre Handlung anerkannt wrde); +worber wir, nach aufgehobner Machtgewalt des practischen Vermgens ber +das theoretische nichts bestimmen knnten, folglich weder freie, noch +moralische, noch der Imputation fhige Wesen, sondern wieder ein Spiel +des Zufalls, oder eine durch Naturgesetze bestimmte Maschine wrden. +Theologie also ist, auf diese Grundstze gebaut, in Concreto betrachtet +nie bloe Wissenschaft, sondern wird ganz unmittelbar in ihrer +Entstehung schon dadurch Religion, indem sie allein, durch +Aufhebung[TN4] des Widerspruchs zwischen unsrer theoretischen und unsrer +practischen Vernunft, eine fortgesetzte Causalitt des Moralgesetzes in +uns mglich macht. + +Und dies zeigt denn auch, welches wir blos im Vorbeigehn erinnern, das +eigentliche Moment des moralischen Beweises fr das Daseyn Gottes. Wie +man aus theoretisch anerkannten Wahrheiten practische Folgerungen +herleiten knne, welche dann eben den Grad der Gewiheit haben, als die +Wahrheiten, auf welche sie sich grnden, wie z. B. aus unsrer _a priori_ +theoretisch erwiesenen Abhngigkeit von Gott die Pflicht folgen werde, +sich gegen ihn dieser Abhngigkeit gem zu betragen, hat man immer +leicht einsehen zu knnen geglaubt, weil man sich an diesen Gang der +Folgerung gewhnt hatte, da sie doch eigentlich gar nicht begreiflich +ist, weil sie nicht richtig ist, indem der theoretischen Vernunft keine +Machtgewalt ber die practische zugeschrieben werden kann. Umgekehrt +aber knnen aus einem practischen Gebote, das schlechthin _a priori_ +ist, und sich auf keine theoretischen Stze, als seine Prmissen, +grndet, theoretische Stze abgeleitet werden, weil der practischen +Vernunft allerdings eine Machtgewalt ber die theoretische, doch gem +den eignen Gesetzen derselben, zuzuschreiben ist. Es ist also ganz der +umgekehrte Gang der Folgerung, und hat man sie je misverstanden, so ist +es blos daher gekommen, weil man sich das Moralgesetz nicht als +schlechthin _a priori_, und die Causalitt desselben nicht als +schlechthin (nicht theoretisch, aber practisch) nothwendig dachte. + +Der Widerspruch zwischen theoretischer und practischer Vernunft ist nun +gehoben, und die Handhabung des Rechts ist einem Wesen bertragen +worden, in welchem die Regel desselben nicht blos _allgemeingltig_, +sondern _allgemeingeltend_ ist, der also das Recht auch auer uns uns +zusichern kann. -- Sie ist allgemeingeltend fr die Natur, die nicht +moralisch ist, aber auf die Glckseligkeit moralischer Wesen Einflu +hat. Insofern auf diese Glckseligkeit auch andrer moralischen Wesen +Betragen einfliet, lassen auch diese sich betrachten als Natur. In +dieser Rcksicht ist Gott der Bestimmer der durch die Causalitt ihres +Willens in der Natur hervorgebrachten Wirkungen, aber nicht ihres +Willens selbst. + +Moralische Wesen aber, _als solche_, d. i. in Absicht ihres Willens, +knnen nicht so durch den Willen des allgemeinen Gesetzgebers bestimmt +werden, wie die unmoralische Natur, denn sonst hrten sie auf es zu +seyn, und die Bestimmung der erstem durch diesen Willen mu, wenn sich +ihre Mglichkeit zeigen sollte, ganz etwas anderes seyn, als die der +letztern. Die letztere kann nie selbst moralisch werden, sondern mir in +bereinstimmung mit den moralischen Ideen eines vernnftigen Wesens +gesetzt werden; die erstem sollen frei, und blos durch sich erste +Ursachen moralischer Bestimmungen seyn. In Absicht der letztern ist also +Gott nicht eigentlich Gesetzgeber, sondern Beweger, Bestimmer; sie ist +bloes Instrument, und der moralisch handelnde blos Er. + +Moralische Wesen sind aber, nicht nur insofern sie nach Naturgesetzen +_thtig_, sondern auch insofern sie nach denselben _leidend_ sind, +Theile der Natur, und als solche Gegenstand der Bestimmung der Natur +nach moralischen Ideen, insofern durch dieselbe ihnen der gebhrende +Grad der Glckseligkeit zugemessen wird, und als solche sind sie vllig +in der moralischen Ordnung, wenn der Grad ihrer Glckseligkeit dem Grade +ihrer sittlichen Vollkommenheit vllig angemessen ist. + +Dadurch nun kommen wir zuerst, da ich mich so ausdrcke, in +Correspondenz mit Gott. Wir sind genthigt bei allen unsern +Entschlieungen auf ihn aufzusehen, als den, der den moralischen Werth +derselben allein und genau kennt, da er nach ihnen unsre Schicksale zu +bestimmen hat, und dessen Billigung oder Misbilligung das einzig +richtige Unheil ber dieselben ist. Unsre Furcht, unsre Hoffnung, alle +unsre Erwartungen beziehen sich auf ihn: nur in seinem Begriffe von uns +finden wir unsern wahren Werth. Die heilige Ehrfurcht vor Gott, die +dadurch nothwendig in uns entstehen mu, verbunden mit der Begierde der +nur von ihm zu erwartenden Glckseligkeit, bestimmet nicht unser oberes +Begehrungsvermgen, das Recht berhaupt zu wollen, (das kann sie nie, da +sie selbst auf die schon geschehene Bestimmung desselben sich grndet) +sondern unsern empirisch-bestimmbaren Willen, dasselbe wirklich in uns +anhaltend und fortgesetzt hervorzubringen. Hier ist also schon +Religion, gegrndet auf die Idee von Gott, als Bestimmer der Natur nach +moralischen Zwecken, und in uns auf die Begierde der Glckseligkeit, +welche aber gar nicht etwa unsre Verbindlichkeit zur Tugend, sondern nur +unsre Begierde, dieser Verbindlichkeit Genge zu thun, vermehrt, und +verstrkert. + +Nun lt aber ferner das allgemeine Gelten des gttlichen Willens fr +uns als _passive_ Wesen, uns auf die Allgemeingltigkeit desselben fr +uns auch als active Wesen schlieen. Gott richtet uns nach einem +Gesetze, das ihm nicht anders, als durch _seine_ Vernunft gegeben seyn +kann, folglich nach seinem durch das Moralgesetz bestimmten Willen. +Seinem Urtheile also liegt sein _Wille, als allgemeingeltendes Gesetz_ +fr vernnftige Wesen, auch insofern sie activ sind, zum Grunde, indem +ihre bereinstimmung mit demselben der Maastab ist, nach welchem ihnen, +als passiven, ihr Antheil an der Glckseligkeit zugemessen wird. Die +Anwendbarkeit dieses Maastabes erhellet sogleich daraus, weil die +Vernunft ihr selbst nie widersprechen kann, sondern in allen +vernnftigen Wesen eben dasselbe aussagen, folglich der durch das +Moralgesetz bestimmte Wille Gottes vllig gleichlautend mit dem uns +durch eben dieselbe Vernunft gegebnen Gesetze seyn mu. Es ist nach +diesem fr die _Legalitt_ unsrer Handlungen vllig gleichgltig, ob +wir sie dem Vernunftgesetze darum gem einrichten, weil unsre Vernunft +gebietet; oder darum, weil Gott das will, was unsre Vernunft fordert: ob +wir unsre Verbindlichkeit vom bloen Gebote der Vernunft, oder ob wir +sie vom Willen Gottes herleiten: -- ob es aber fr die _Moralitt_ +derselben vllig gleichgltig sey, ist dadurch noch nicht klar, und +bedarf einer weitern Untersuchung. + +_Unsre Verbindlichkeit vom Willen Gottes ableiten_, heit, seinen +Willen, _als solchen_, fr unser Gesetz anerkennen; sich darum zur +Heiligkeit verbunden erachten, weil Er sie von uns fordert. Es ist also +dann nicht blos von einer Vollbringung des Willens Gottes, der Materie +des Wollens nach, sondern von einer auf die Form desselben gegrndeten +Verbindlichkeit die Rede; -- wir handeln dem Gesetze der Vernunft gem, +weil es _Gottes_ Gesetz ist. + +Hierbei entstehen folgende zwei Fragen: Giebt es eine Verbindlichkeit, +dem Willen Gottes, als solchem, zu gehorchen, und worauf knnte sich +dieselbe grnden? und dann: Wie erkennen wir das Gesetz der Vernunft in +uns als Gesetz Gottes? Wir gehen an die Beantwortung der ersten. + +Schon der Begriff von Gott wird uns blos durch unsre Vernunft gegeben, +und blos durch sie, insofern sie _a priori_ gebietend ist, realisirt, +und es ist schlechterdings keine andre Art gedenkbar, auf welche wir zu +diesem Begriffe kommen knnten. Ferner verbindet uns die Vernunft ihrem +Gesetze zu gehorchen, ohne Rckweisung an einen Gesetzgeber ber sie, so +da sie selbst verwirrt und schlechterdings vernichtet wird, und aufhrt +Vernunft zu seyn, wenn man annimmt, da noch etwas anderes ihr gebiete, +als sie sich selbst. Stellt sie uns nun den Willen Gottes als vllig +gleichlautend mit ihrem Gesetze dar, so verbindet sie uns freilich +mittelbar, auch diesem zu gehorchen; aber diese Verbindlichkeit grndet +sich auf nichts anders, als auf die bereinstimmung desselben mit ihrem +eignen Gesetze, und es ist kein Gehorsam gegen Gott mglich, ohne aus +Gehorsam gegen die Vernunft. Hieraus erhellet nun vors erste zwar +soviel, da es vllig gleich auch fr die _Moralitt_ unsrer Handlungen +ist, ob wir uns zu etwas verbunden erachten, darum, weil es unsre +Vernunft befiehlt, oder darum, weil es Gott befiehlt; aber es lt sich +daraus noch gar nicht einsehen, wozu uns die letztere Vorstellung dienen +soll, da ihre Wirksamkeit die Wirksamkeit der erstern schon voraussetzt, +da das Gemth schon bestimmt seyn mu, der Vernunft gehorchen zu wollen, +ehe der Wille, Gott zu gehorchen, mglich ist; da es mithin scheint, da +die letztere Vorstellung uns weder allgemeiner noch strker bestimmen +knne, als diejenige, von der sie abhngt, und durch die sie erst +mglich wird. Gesetzt aber, es liee sich zeigen, da sie unter gewissen +Bedingungen wirklich unsre Willensbestimmung erweitere, so ist vorher +doch noch auszumachen, ob eine Verbindlichkeit sich ihrer berhaupt zu +bedienen statt finde: und da folgt denn unmittelbar aus dem obigen, da, +obgleich die Vernunft uns verbindet, den Willen Gottes seinem Inhalte +nach (_voluntati ejus materialiter spectatae_) zu gehorchen, weil dieser +mit dem Vernunftgesetze vllig gleichlautend ist, sie doch unmittelbar +keinen Gehorsam fordert, als den fr ihr Gesetz, aus keinem andern +Grunde, als weil es ihr Gesetz ist; da sie folglich, da nur +unmittelbare practische Gesetze der Vernunft verbindend sind, zu keinem +Gehorsam gegen den Willen Gottes, als solchen, (_voluntatem ejus +formaliter spectatam_) verbinde. Die practische Vernunft enthlt mithin +kein Gebot, uns den Willen Gottes, als solchen, gesetzlich fr uns zu +denken, sondern blos eine Erlaubni; und sollten wir _a posteriori_ +finden, da diese Vorstellung uns strker bestimme, so kann die Klugheit +anrathen, uns derselben zu bedienen, aber Pflicht kann der Gebrauch +dieser Vorstellung nie seyn. Zur Religion also, d. i. zur Anerkennung +Gottes, als moralischen Gesetzgebers, findet keine Verbindlichkeit +statt; um so weniger, da, so nothwendig es auch ist, die Existenz Gottes +und die Unsterblichkeit unsrer Seele anzunehmen, weil ohne diese +Annahme die geforderte Causalitt des Moralgesetzes in uns gar nicht +mglich ist, und diese Nothwendigkeit eben so allgemein gilt, als das +Moralgesetz selbst, wir doch nicht einmal sagen knnen, wir seyen +_verbunden_ diese Stze anzunehmen, weil Verbindlichkeit nur vom +Practischen gilt. In wie weit aber die Vorstellung von Gott, als +Gesetzgeber durch dieses Gesetz in uns, gelte, hngt von der Ausbreitung +ihres Einflusses auf die Willensbestimmung, und diese hinwiederum von +den Bedingungen ab, unter welchen vernnftige Wesen durch sie bestimmt +werden knnen. Knnte nemlich gezeigt werden, da diese Vorstellung +nthig sey, um dem Gebote der Vernunft berhaupt Gesetzeskraft zu geben +(wovon aber das Gegentheil gezeigt worden ist), so wrde sie fr alle +vernnftige Wesen gelten; kann gezeigt werden, da sie in allen +_endlichen_ vernnftigen Wesen die Willensbestimmung erleichtert, so ist +sie gemeingltig fr diese; sind die Bedingungen, unter denen sie diese +Bestimmung erleichtert und erweitert, nur von der menschlichen Natur +gedenkbar, so gilt sie, falls sie in allgemeinen Eigenschaften derselben +liegen, fr alle, oder wenn sie in besondern Eigenschaften derselben +liegen, nur fr einige Menschen. + +Die Bestimmung des Willens, dem Gesetze Gottes berhaupt zu gehorchen, +kann nur durch das Gesetz der practischen Vernunft geschehen, und ist +als bleibender und daurender Entschlu des Gemths vorauszusetzen. Nun +aber knnen einzelne Flle der Anwendung des Gesetzes gedacht werden, in +denen die bloe Vernunft nicht Kraft genug haben wrde, den Willen zu +bestimmen, sondern zu Verstrkung ihrer Wirksamkeit noch die Vorstellung +bedarf, da eine gewisse Handlung durch Gott geboten sey. Diese +Unzulnglichkeit des Vernunftgebotes, als solches, kann keinen ndern +Grund haben, als Verminderung unsrer Achtung gegen die Vernunft in +diesem besondern Falle; und diese Achtung kann durch nichts anderes +vermindert worden seyn, als durch ein derselben widerstreitendes +Naturgesetz, das unsre Neigung bestimmt, und welches mit jenem der +Vernunft, das unser oberes Begehrungsvermgen bestimmt, _in einem und +ebendemselben Subjecte!_ nemlich _in uns_ erscheint, und mithin, wenn +die Wrde des Gesetzes blos nach der des gesetzgebenden Subjects +bestimmt wird, von einerlei Range und Werthe mit jenem zu seyn[TN5] +scheinen knnte. Hier noch ganz davon abstrahirt, da wir in einem +solchen Falle uns tuschen, da wir die Stimme der Pflicht vor dem +Schreien der Neigung nicht hren, sondern uns in der Lage zu seyn dnken +knnten, wo wir unter bloen Naturgesetzen stehen; sondern +vorausgesetzt, da wir die Anforderungen beider Gesetze und ihre Grenze +richtig unterscheiden, und unwidersprechlich erkennen, was unsre Pflicht +in diesem Falle sey, so kann es doch leicht geschehen, da wir uns +entschlieen, nur hier dies einemal eine Ausnahme von der allgemeinen +Regel zu machen, nur dies einemal wider den klaren Ausspruch der +Vernunft zu handeln, weil wir dabei niemanden verantwortlich zu seyn +glauben, als uns selbst, und weil wir meinen, es sey unsre Sache, ob wir +vernnftig oder unvernnftig handeln wollen; es verschlage niemanden +etwas, als uns selbst, wenn wir uns dem Nachtheile, der freilich daraus +fr uns entstehen msse, wenn ein moralischer Richter unsrer Handlungen +sey, unterwerfen, durch welche Strafe unser Ungehorsam gleichsam +abgebt zu werden scheint; wir sndigten auf eigne Gefahr. Ein solcher +Mangel an Achtung fr die Vernunft grndet sich mithin auf Mangel der +Achtung gegen uns selbst, welche wir bei uns wol verantworten zu knnen +glauben. Erscheint uns aber die in diesem Falle eintretende Pflicht als +von Gott geboten, oder, welches eben das ist, erscheint das Gesetz der +Vernunft durchgngig und in allen seinen Anwendungen als Gesetz Gottes, +so erscheint es in einem Wesen, in Absicht dessen es nicht in unserm +Belieben steht, ob wir es achten, oder ihm die gebhrende Achtung +versagen wollen; wir machen bei jedem wissentlichen Ungehorsame gegen +dasselbe nicht etwa nur eine Ausnahme von der Regel, sondern wir +verleugnen geradezu die Vernunft berhaupt; wir sndigen nicht blos +gegen eine von derselben abgeleitete Regel, sondern gegen ihr erstes +Gebot; wir sind nun, die Verantwortlichkeit zur Strafe, die wir +allenfalls auf uns selbst nehmen knnten, abgerechnet, einem Wesen, +dessen bloer Gedanke uns die tiefste Ehrfurcht einprgen mu, und +welches nicht zu verehren der hchste Unsinn ist, auch noch fr +Verweigerung der ihm schuldigen Ehrfurcht verantwortlich, welche durch +keine Strafe abzuben ist. + +Die Idee von Gott, als Gesetzgeber durchs Moralgesetz in uns, grndet +sich also auf eine Entuerung des unsrigen, auf bertragung eines +Subjectiven in ein Wesen auer uns, und diese Entuerung ist das +eigentliche _Princip der Religion_, insofern sie zur Willensbestimmung +gebraucht werden soll. Sie kann nicht im eigentlichsten Sinne unsre +Achtung fr das Moralgesetz berhaupt verstrken, weil alle Achtung fr +Gott sich blos auf seine anerkannte bereinstimmung mit diesem Gesetze, +und folglich auf Achtung fr das Gesetz selbst grndet; aber sie kann +unsre Achtung fr die Entscheidungen derselben in einzelnen Fllen, wo +sich ein starkes Gegengewicht der Neigung zeigt, vermehren; und so ist +es klar, wie, obgleich die Vernunft uns berhaupt erst bestimmen mu dem +Willen Gottes zu gehorchen, doch in einzelnen Fllen die Vorstellung +dieses uns hinwiederum bestimmen knne, der Vernunft zu gehorchen. + +Im Vorbeigehn ist noch zu erinnern, da diese Achtung fr Gott, und die +auf dieselbe gegrndete Achtung fr das Moralgesetz, als das seinige, +sich auch blos auf die bereinstimmung desselben mit diesem Gesetze, +d. i. auf seine Heiligkeit grnden msse, weil sie nur unter dieser +Bedingung Achtung fr das Moralgesetz ist, die allein die Triebfeder +jeder rein moralischen Handlung seyn mu. Grndet sie sich etwa auf die +Begierde sich in seine Gte einzuschmeicheln, oder auf Furcht vor seiner +Gerechtigkeit, so lge unserm Gehorsame auch nicht einmal Achtung fr +Gott, sondern Selbstsucht zu Grunde. + +Der Pflicht, widerstreitende Neigungen sind wol in allen endlichen Wesen +anzunehmen, denn das ist eben der Begriff des Endlichen in der Moral, +da es noch durch andere Gesetze, als durch das Moralgesetz, d. i. durch +die Gesetze seiner Natur bestimmt werde; und warum Naturgesetze unter +irgend einer Bedingung, fr Naturwesen, auf welch einer erhabnen Stuffe +sie auch stehen mgen, stets und immer mit dem Moralgesetze +zusammenstimmen sollten, lt sich kein Grund angeben; aber es lt sich +gar nicht bestimmen, in wie weit, und warum nothwendig dieser +Widerstreit der Neigung gegen das Gesetz die Achtung fr dasselbe, als +bloes Vernunftgesetz, so schwchen solle, da es, um thtig zu wirken, +noch durch die Idee einer gttlichen Gesetzgebung geheiligt werden +msse; und wir knnen uns nicht einbrechen, fr jedes vernnftige Wesen, +welches, nicht weil die Neigung in ihm schwcher ist, in welchem Falle +es kein Verdienst haben wrde, sondern weil die Achtung fr die Vernunft +in ihm strker ist, dieser Vorstellung zur Willensbestimmung nicht +bedarf, eine weit grere Verehrung zu fhlen, als gegen dasjenige, +welches ihrer bedarf. Es lt sich also der Religion, insofern sie nicht +bloer Glaube an die Postulate der practischen Vernunft ist, sondern als +Moment der Willensbestimmung gebraucht werden soll, auch nicht einmal +fr Menschen subjective Allgemeingltigkeit (denn nur von dergleichen +kann hier die Rede seyn) zusichern; ob wir gleich auch von der ndern +Seite nicht beweisen knnen, da endlichen Wesen berhaupt, oder da +insbesondere Menschen in diesem Erdenleben eine Tugend mglich sey, die +dieses Moments gnzlich entbehren knne. + +Diese bertragung der gesetzgebenden Autoritt an Gott nun grndet sich +laut obigem darauf, da ihm durch seine eigne Vernunft ein Gesetz +gegeben seyn mu, welches fr uns gltig ist, weil er uns darnach +richtet, und welches mit dem uns durch unsre eigne Vernunft gegebnen, +wornach wir handeln sollen, vllig gleichlautend seyn mu. Hier werden +also zwei an sich von einander gnzlich unabhngige Gesetze, die blos in +ihrem Princip, der reinen practischen Vernunft, zusammenkommen, beide +_fr uns_ gltig gedacht, ganz gleichlautend in Absicht ihres Inhalts, +blos in Absicht der Subjecte verschieden, in denen sie[TN6] sich +befinden. Wir knnen jetzt bei jeder Forderung des Sittengesetzes in uns +sicher schlieen, da eine gleichlautende Forderung in Gott an uns +ergehe, da also das Gebot des Gesetzes in uns auch Gebot Gottes sey +_der Materie_ nach: aber wir knnen noch nicht sagen, das Gebot des +Gesetzes in uns, sey schon _als solches_, mithin _der Form_ nach, Gebot +Gottes. Um das letztere annehmen zu drfen, mssen wir einen Grund +haben, das Sittengesetz in uns als abhngig von dem Sittengesetze in +Gott fr uns, zu betrachten, d. i. den Willen Gottes als die Ursache +desselben anzunehmen. + +Nun scheint es zwar ganz einerlei zu seyn, ob wir die Befehle unsrer +Vernunft, als vllig gleichlautend mit dem Befehle Gottes an uns, oder +ob wir sie selbst unmittelbar als Befehle Gottes ansehen; aber theils +wird durch das letztere der Begriff der Gesetzgebung erst vllig +ergnzt, theils aber und vorzglich mu nothwendig beim Widerstreite der +Neigung gegen die Pflicht die letztere Vorstellung dem Gebote der +Vernunft ein neues Gewicht hinzufgen. + +Den Willen Gottes als Ursache des Sittengesetzes in uns annehmen, kann +zweierlei heien, nemlich da der Wille Gottes entweder Ursache vom +_Inhalte_ des Sittengesetzes, oder da er es nur von _der Existenz des +Sittengesetzes in uns_ sey. Da das erstere schlechterdings nicht +anzunehmen sey, ist schon aus dem obigen klar, denn dadurch wrde +Heteronomie der Vernunft eingefhrt, und das Recht einer unbedingten +Willkhr unterworfen, das heit, es gbe gar kein Recht. Ob das zweite +gedenkbar sey, und ob sich ein vernnftiger Grund dafr finde, bedarf +einer weitern Untersuchung. + +Die Frage also, um deren Beantwortung, es jetzt zu thun ist, ist diese: +Finden wir irgend einen Grund, Gott als die Ursache der Existenz des +Moralgesetzes in uns anzusehen? oder als Aufgabe ausgedrckt: wir haben +ein Princip zu suchen, aus welchem Gottes Wille, als Grund der Existenz +des Moralgesetzes in uns erkannt werde. Da das Sittengesetz in uns das +Gesetz Gottes an uns enthalte, und materialiter sein Gesetz sey, ist aus +dem obigen klar: ob es auch der Form nach sein Gesetz, d. i. durch ihn +und als das seinige promulgirt sey, als wodurch der Begriff der +Gesetzgebung vollstndig gemacht wird, davon ist jetzt die Frage, welche +mithin auch so ausgedrckt werden kann: hat Gott sein Gesetz an uns +wirklich promulgirt? knnen wir ein Factum aufweisen, das sich als eine +dergleichen Promulgation besttigt? + +Wrde diese Frage in theoretischer Absicht, blos um unsre Erkenntni zu +erweitern, erhoben, so knnten wir uns auch ohne Antwort auf dieselbe +begngen, und schon _a priori_ (vor ihrer Beantwortung) sicher seyn, da +eine zu dieser Absicht befriedigende Antwort gar nicht mglich sey, +indem nach der Ursache eines bernatrlichen, nemlich des Moralgesetzes +in uns gefragt, mithin die Categorie der Causalitt auf ein Numen +angewendet wird. Da sie aber in practischer Absicht zur Erweiterung der +Willensbestimmung gethan wird, so knnen wir theils sie nicht so +geradezu abweisen, theils bescheiden wir uns schon zum voraus, da auch +eine nur subjectiv, d. i. fr unsre Denkgesetze, gltige Antwort uns +befriedigen werde. + + +. 4. + +_Eintheilung der Religion berhaupt, in die natrliche und +geoffenbarte._ + +In der _allgemeinsten_ Bedeutung wird Theologie Religion, wenn die um +unsrer Willensbestimmung durch das Gesetz der Vernunft angenommenen +Stze practisch auf uns wirken. Diese Wirkung geschieht _entweder_ auf +unser ganzes Vermgen, zur Hervorbringung der Harmonie in desselben +verschiedenen Functionen, indem die theoretische und practische Vernunft +in bereinstimmung gesetzt, und die postulirte Causalitt der letztern +in uns mglich gemacht wird. Hierdurch erst wird Einheit in den Menschen +gebracht, und alle Functionen seines Vermgens auf einen einzigen +Endzweck hingeleitet. _Oder_ sie geschieht insbesondre, nemlich negativ, +auf unser Empfindungsvermgen, indem fr das hchste Ideal aller +Vollkommenheit tiefe Ehrfurcht, und fr den einzig richtigen Beurtheiler +unsrer Moralitt, und gerechten Bestimmer unsrer Schicksale nach +derselben, Vertrauen, heilige Scheu, Dankbarkeit gewirkt wird. Diese +Empfindungen sollen nicht eigentlich den Willen bestimmen; aber sie +sollen die Wirksamkeit der schon geschehenen Bestimmung vermehren. Man +wrde aber nicht wohl thun, auf eine unbegrenzte Erhhung dieser +Empfindungen, besonders insofern sie sich auf den Begriff Gottes als +unsers moralischen Richters grnden,(und welche zusammen das ausmachen, +was man _Frmmigkeit_ nennt) hinzuarbeiten, weil dem eigentlichen +Momente aller Moralitt, das was recht ist schlechthin darum zu wollen, +_weil_ es recht ist, dadurch leicht Abbruch geschehen knnte. _Oder_ +endlich sie geschieht unmittelbar auf unsern Willen, durch das dem +Gewichte des Gebots hinzugefgte Moment, da es Gebot Gottes sey; und +dadurch entsteht Religion in der _eigentlichsten_ Bedeutung. + +Da das Sittengesetz in uns seinem Inhalte nach als Gesetz Gottes in uns +anzunehmen sey, ist schon aus dem Begriffe Gottes, als unabhngigen +Executors des Vernunftgesetzes berhaupt, klar. Ob wir einen Grund +haben, es auch seiner Form nach dafr anzunehmen, ist die jetzt zu +untersuchende Frage. Da hierbei gar nicht vom Gesetze an sich die Rede +ist, als welches wir in uns haben, sondern vom Urheber des Gesetzes; so +knnen wir im Begriffe der gttlichen Gesetzgebung von dem Inhalte +(_materia_) derselben hier gnzlich abstrahiren, und haben nur auf ihre +Form zu sehen. Die gegenwrtige Aufgabe ist also die: ein Princip zu +suchen, aus welchem Gott als moralischer Gesetzgeber erkannt werde; oder +es wird gefragt: hat sich Gott uns als moralischer Gesetzgeber +angekndigt, und _wie_ hat er's? + +Dies lt sich auf zweierlei Art als mglich denken, nemlich da es +entweder _in uns_, als moralischen Wesen, in unsrer vernnftigen Natur; +oder _auer derselben_ geschehen sey. Nun liegt in unsrer Vernunft, +insofern sie rein _a priori_ gesetzgebend ist, nichts, das uns +berechtigte, dies anzunehmen: wir mssen uns also nach etwas auer ihr +umsehen, welches uns wieder an sie zurckweise, um nun aus ihren +Gesetzen mehr schlieen zu knnen, als wozu diese allein uns +berechtigen: oder wir mssen es ganz aufgeben, aus diesem Princip Gott +als Gesetzgeber zu erkennen. Auer unsrer vernnftigen Natur ist das, +was uns zur Betrachtung und Erkenntni vorliegt, die Sinnenwelt. In +dieser finden wir allenthalben Ordnung und Zweckmigkeit; alles leitet +uns auf eine Entstehung derselben nach Begriffen eines vernnftigen +Wesens. Aber zu allen den Zwecken, auf welche wir durch ihre Betrachtung +gefhrt werden, mu unsre Vernunft einen letzten, einen Endzweck, als +das Unbedingte zu dem Bedingten, suchen. Alles aber in unsrer Erkenntni +ist bedingt, auer dem durch die practische Vernunft uns aufgestellten +Zwecke des hchsten Gutes, welcher schlechthin und unbedingt geboten +wird. Dieser allein also ist fhig der gesuchte Endzweck zu seyn; und +wir sind durch die subjective Beschaffenheit unsrer Natur gedrungen, ihn +dafr anzuerkennen. Kein Wesen konnte diesen Endzweck haben, als +dasjenige, dessen practisches Vermgen blos durch das Moralgesetz +bestimmt wird; und keins die Natur demselben anpassen, als dasjenige, +das die Naturgesetze durch sich selbst bestimmt. Dieses Wesen ist Gott. +Gott ist also _Weltschpfer_. Kein Wesen ist fhig Object dieses +Endzwecks zu seyn, als nur moralische Wesen, weil diese allein des +hchsten Gutes fhig sind. Wir selbst also sind als moralische Wesen +(objetiv) Endzweck der Schpfung. Wir sind aber, als sinnliche, d. i. +als solche Wesen, die unter den Naturgesetzen stehen, auch Theile der +Schpfung, und die ganze Einrichtung unsrer Natur, insofern sie von +diesen Gesetzen abhngt, ist Werk des Schpfers, d. i. des Bestimmers +der Naturgesetze durch seine moralische Natur. Nun hngt es zwar theils +offenbar nicht von der Natur ab, da die Vernunft in uns eben so, und +nicht anders spricht; theils wrde die Frage, ob es von ihr abhnge, da +_wir_ eben moralische Wesen sind, durchaus dialectisch seyn. Denn +erstens dchten wir uns da den Begriff der Moralitt aus uns weg, und +nhmen dennoch an, da wir dann noch _wir_ seyn wrden, d. i. unsre +Identitt beibehalten haben wrden, welches sich nicht annehmen lt; +zweitens geht sie auf objective Behauptungen im Felde des bersinnlichen +aus, in welchem wir nichts objectiv behaupten drfen[15]. Da es aber +_fr uns_ ganz einerlei ist, ob wir uns des Gebots des Moralgesetzes in +uns nicht _bewut_ sind, oder ob wir berhaupt keine moralischen Wesen +sind; da ferner unser Selbstbewutseyn ganz unter Naturgesetzen steht: +so folgt daraus sehr richtig, da es von der Einrichtung der sinnlichen +Natur endlicher Wesen herkomme, da sie sich des Moralgesetzes in ihnen +_bewut sind_; und wir drfen, wenn wir uns vorher nur richtig bestimmt +haben, hinzusetzen: da sie moralische Wesen _sind_. Da nun Gott der +Urheber dieser Einrichtung ist, so ist die Ankndigung des Moralgesetzes +in uns durch das Selbstbewutseyn, zu betrachten als Seine Ankndigung, +und der Endzweck, den uns dasselbe aufstellt, als Sein Endzweck, den er +bei unsrer Hervorbringung hatte. So wie wir ihn also fr den Schpfer +unsrer Natur erkennen, mssen wir ihn auch fr unsern moralischen +Gesetzgeber anerkennen; weil nur durch eben, eine solche Einrichtung uns +Bewutseyn des Moralgesetzes in uns, mglich war. Diese Ankndigung +Gottes selbst geschieht nun durch das bernatrliche in uns; und es darf +uns nicht irren, da wir, um das zu erkennen, einen Begriff auer +demselben, nemlich den der Natur, zu Hlfe nehmen muten. Denn theils +war es die Vernunft, die uns das, ohne welches jener Begriff uns zu +unsrer Absicht gar nicht htte dienen knnen, den Begriff des mglichen +Endzwecks, hergab, und dadurch erst die Erkenntni Gottes als Schpfers +mglich machte; theils htte auch diese Erkenntni uns Gott noch gar +nicht als Gesetzgeber darstellen knnen, ohne das Moralgesetz in uns, +dessen Daseyn erst die gesuchte Ankndigung Gottes ist. + +Die zweite uns gedenkbare Art, wie sich Gott als moralischen Gesetzgeber +ankndigen konnte, war _auer_ dem bernatrlichen in uns, also, in der +_Sinnenwelt_, da wir auer diesen beiden kein drittes Objekt haben. Da +wir aber, weder aus dem Begriffe der Welt berhaupt, noch aus irgend +einem Gegenstande oder Vorfalle in derselben insbesondre, mittelst der +Naturbegriffe, welche die einzigen auf die Sinnenwelt anwendbaren sind, +auf etwas bernatrliches schlieen knnen; dem Begriffe einer +Ankndigung Gottes als moralischen Gesetzgeber aber etwas +bernatrliches zum Grunde liegt: so mte dies durch ein Faktum in der +Sinnenwelt geschehen, dessen Kausalitt wir _alsbald_, folglich ohne +erst zu schlieen, in ein bernatrliches Wesen setzten, und dessen +Zweck, es sey eine Ankndigung Gottes, als moralischen Gesetzgebers, wir +_sogleich_, d. i. unmittelbar durch Wahrnehmung erkennten; wenn dieser +Fall berhaupt mglich seyn soll. + +Diese Untersuchung stellt nun vorlufig zwei Principien der Religion, +insofern diese sich auf Anerkennung einer formalen Gesetzgebung Gottes +grndet, dar; deren eines das Princip des bernatrlichen _in uns_, das +andere das Princip eines bernatrlichen _auer uns_ ist. Die +Mglichkeit des erstem ist schon gezeigt; die Mglichkeit des zweiten, +um welche es hier eigentlich zu thun ist, mssen wir weiter darthun. +Eine Religion, die sich auf das erste Princip grndet, knnen wir, da +sie den Begriff einer Natur berhaupt zu Hlfe nimmt, Naturreligion +nennen: und eine solche, der das zweite zum Grunde liegt, nennen wir, da +sie durch ein geheimnivolles bernatrliches Mittel zu uns gelangen +soll, das ganz eigentlich zu dieser Absicht bestimmt ist, _geoffenbarte +Religion_. Subjektiv, als Habitus eines vernnftigen Geistes (als +Religiositt) betrachtet, knnen beide Religionen, da sie zwar +entgegengesetzte, aber nicht sich widersprechende Principien haben, sich +in einem Individuo gar wohl vereinigen, und eine einzige ausmachen. + +Ehe wir weiter gehen, mssen wir noch anmerken, da, da hier blos von +einem Princip der Gesetzgebung ihrer Form nach die Rede gewesen, vom +Inhalte derselben aber gnzlich abstrahirt worden, die Untersuchung, +wohin nach diesen beiden verschiedenen Principien die Gesetzgebung ihrem +Inhalte nach (_legislatio materialiter spectata_) zu setzen sey, nicht +berhrt werden konnte. Da nach dem ersten Princip, welches, die +Ankndigung des Gesetzgebers in uns setzt, auch die Gesetzgebung selbst +in uns, nemlich in unsrer vernnftigen Natur zu suchen sey, ist sogleich +von selbst klar. Nach dem zweiten Princip aber sind wieder zwei Flle +mglich: entweder die Ankndigung des Gesetzgebers auer uns verweist +uns an unsre vernnftige Natur zurck, und die ganze Offenbarung sagt, +in Worten ausgedruckt, nur soviel; Gott ist Gesetzgeber; das euch ins +Herz geschriebne Gesetz ist das Seinige; oder sie schreibt uns auf eben +dem Wege, auf dem sie Gott als Gesetzgeber bekannt macht, noch sein +Gesetz besonders vor. Nichts verhindert, da in einer _in concreto_ +gegebnen Offenbarung nicht beides geschehen knne. + + Man hat seit Erscheinung der Kritik schon mehrmals die Frage + aufgeworfen: Wie ist geoffenbarte Religion mglich? -- eine Frage, + die sich zwar immer aufdrang, die aber erst, seitdem dieses Licht + den Pfad unsrer Untersuchungen beleuchtet, gehrig gestellt werden + konnte. Aber wie mir's scheint, hat man in allen Versuchen, die ich + wenigstens kenne, den Knoten mehr zerschnitten, als aufgelst. Der + eine deducirt die Mglichkeit der Religion berhaupt richtig, + entwickelt ihren Inhalt, stellt ihre Kriterien fest; und gelangt + nun durch drei ungeheure Sprnge (1) indem er Religion in der + weitesten, und die in der engsten Bedeutung verwechselt, 2) indem + er natrliche und geoffenbarte Religion verwechselt, 3) indem er + geoffenbarte berhaupt und christliche verwechselt,) zu dem Satze: + vllig so eine Vernunftreligion ist die christliche. Ein andrer, + dem es sich freilich nicht verbergen konnte, da diese noch etwas + mehr sey, setzt dieses Mehrere blos in grere Versinnlichung der + abstracten Ideen jener. Aber die Vernunft giebt _a priori_ gar kein + Gesetz, und kann kein's geben, ber die Art, wie wir uns die durch + ihre Postulate realisirten Ideen vorstellen sollen. Jeder, auch der + schrfste Denker, meine ich, denkt sie sich, wenn er sie in + praktischer Absicht auf sich anwendet, mit einiger Beimischung von + Sinnlichkeit, und so geht es bis zu dem rohsinnlichsten Menschen in + unmerkbaren Abstufungen fort. Ganz rein von Sinnlichkeit ist _in + concreto_ keine Religion; denn die Religion berhaupt grndet sich + auf das Bedrfni der Sinnlichkeit. Das Mehr oder Weniger aber + berechtigt zu keiner Eintheilung. Wo hren denn nach dieser + Vorstellungsart die Grenzen der Vernunftreligion auf, und wo gehen + die der geoffenbarten an? Es gbe nach ihr so viele Religionen, als + es schriftliche oder mndliche Belehrungen ber + Religionswahrheiten, als es berhaupt Subjekte gbe, die an eine + Religion glaubten; und es liee sich durch nichts, als durch das + Herkommen begreiflich machen, warum eben diese oder jene + Darstellung der Religionswahrheiten die autorisirteste seyn sollte; + und durch gar nichts, woher die Berufung auf eine bernatrliche + Autoritt, kme, die wir als das charakteristische Merkmal aller + vorgeblichen Offenbarungen vorfinden. Diese Verirrung vom einzig + mglichen Wege einer Deduktion des Offenbarungsbegriffs kam blos + daher, da man jene allbekannte Regel der Logik vernachlssigte: + Begriffe, die zu einer Einteilung berechtigen sollen, mssen unter + einem hhern Geschlechtsbegriffe enthalten, unter sich aber + specifisch verschieden seyn. Der Begriff der Religion berhaupt ist + Geschlechtsbegriff. Sollen Natur- und geoffenbarte Religion, als + unter ihm enthalten, specifisch verschieden seyn; so mssen sie es + entweder in Absicht ihres Inhalts, oder wenn dies, wie schon _a + priori_ zu vermuthen, nicht mglich ist, wenigstens in Absicht + ihrer Erkenntniprincipien seyn; oder die ganze Eintheilung ist + leer, und wir mssen auf die Befugni, eine geoffenbarte Religion + anzunehmen, gnzlich Verzicht thun. Der oben angezeigte Begriff ist + es denn auch, den der Sprachgebrauch von jeher mit dem Worte + _Offenbarung_ verknpft hat. Alle Religionsstifter haben sich zum + Beweise der Wahrheit ihrer Lehren nicht auf die Beistimmung unsrer + Vernunft, noch auf theoretische Beweise, sondern auf eine + bernatrliche Autoritt berufen, und den Glauben an diese, als den + einzigen rechtmigen Weg der berzeugung, gefordert. + + +. 5. + +_Formale Errterung des Offenbarungsbegriffs, als Vorbereitung einer +materialen Errterung desselben._ + +Wir kamen im vorigen . von dem Begriffe der Religion aus auf den +Begriff einer mglichen Offenbarung, welche Religionsgrundstze zu ihrem +Stoff haben knnte. Das wre, wenn jene jetzt blos vorausgesetzte +Mglichkeit des Begriffs sich besttigen sollte, der _materielle Ort_ +dieses Begriffs in unserm Verstnde. Jetzt werden wir, nicht um +systematischer Nothwendigkeit willen, sondern zur Befrderung der +Deutlichkeit, ihn auch seiner _Form_ nach aufsuchen. + +Offenbarung ist der Form nach eine Art von _Bekanntmachung_, und alles, +was von dieser ihrer Gattung gilt, gilt auch von ihr. + +Der _innern_ Bedingungen aller Bekanntmachung sind zwei; nemlich, etwas +das bekannt gemacht wird, der _Stoff_, und dann, die Art, wie es +bekannt gemacht wird, die _Form_ der Bekanntmachung _Aeuere_ sind auch +zwei; ein Bekanntmachender, und einer, dem bekannt gemacht wird. Wir +gehen von den Innern aus. + +Das Bekanntgemachte wird nur dadurch ein Bekannt_gemachtes_, da ich es +nicht schon vorher wute. Wute ich es schon, so macht mir der andre nur +das bekannt, da er's auch wute; und der Stoff der Bekanntmachung ist +dann ein andrer. Dinge, die jeder nothwendig wei, knnen nicht bekannt +gemacht werden. _A priori_ mgliche, oder philosophische Erkenntnisse +werden entwickelt, der andre wird darauf geleitet; ich _zeige_ jemanden +einen Fehler in seiner Schlufolge oder die Gleichheit zweier Triangel, +aber ich _mache_ sie ihm nicht _bekannt_: Erkenntnisse, die nur _a +posteriori_ mglich sind, historische, werden bekannt gemacht, -- aber +nicht _bewiesen_, weil man zuletzt doch auf etwas _a priori_ nicht +abzuleitendes, auf das Zeugni der empirischen Sinnlichkeit, stt. Sie +werden auf Autoritt angenommen. Autoritt ist das Zutrauen zu unsrer +richtigen Beobachtungsgabe, und unsrer Wahrhaftigkeit. -- Zwar knnen +auch _a priori_ mgliche Erkenntnisse auf Autoritt angenommen werden, +wie z. B. der mechanische Knstler so viele mathematische Stze ohne +Untersuchung und Beweis auf das Zeugni andrer, und seiner eignen +Erfahrung von der Anwendbarkeit derselben, annimmt. Eine solche +Erkenntni nun ist zwar an sich, ihrem Stoffe nach, philosophisch; ihrer +Form im Subjekte nach aber blos historisch. Sein Annehmen grndet sich +zuletzt auf das Zeugni des innern Sinns desjenigen, der den Satz +untersuche, und wahr befunden hat. + + _Erste Folgerung._ Nur historische Erkenntnisse, die es wenigstens + der Form, oder auch wohl der Materie nach sind -- also nur + Wahrnehmungen knnen bekannt gemacht werden. -- Werden weiterhin + auf solche Wahrnehmungen Schlsse gebaut, (comparative) allgemeine + Wahrheiten davon abgeleitet, so wird von da an nichts weiter + _bekannt gemacht_, sondern nur _gezeigt_. + +Knnen, um zum zweiten innern Merkmale der Bekanntmachung fortzugehen, +nur in der Form historischer Erkenntnisse Wahrnehmungen bekannt gemacht +werden, so sind sie, insofern sie das werden, nicht selbst Form, sondern +Stoff; sie mssen mithin der Receptivitt gegeben werden. Dann aber, von +der uern Bedingung eines bekanntmachenden abgesehen, wre unsre ganze +empirische Erkenntni bekannt gemacht, denn sie ist durchgngig gegeben. +Verursacht uns aber jemand eine Sinnenempfindung unmittelbar, so sagen +wir von der daher entstehenden Erkenntni nicht, er mache sie uns +bekannt, sondern wir erkennen dann selbst. Giebt uns z. B. jemand eine +Rose zu riechen, so sagen wir nicht, er mache uns den Geruch der Rose +bekannt, d. h. er macht uns eben so wenig bekannt, da berhaupt _uns_ +die Rose angenehm rieche, noch in welchem Grade; das lt sich nur durch +unmittelbare Empfindung beurtheilen. Aber das drften wir wohl sagen: er +habe _uns mit_ dem Gerche der Rose bekannt gemacht, d. h. er habe in +unsrer Vorstellung unser Subjekt mit der Vorstellung eines gewissen +Experiments verbunden. Eigentliche Bekanntmachung findet nur dann statt, +wenn in unsrer Vorstellung nicht _unser_ Subjekt, sondern ein gewisses +anderes Subjekt mit dem Prdikate einer Wahrnehmung verknpft wird. +Diese Verknpfung selbst nun geschieht freilich wieder zu Folge einer +subjektiven Wahrnehmung; aber nicht diese Wahrnehmung unsers Subjekts, +sondern eine andre Wahrnehmung eines andern Subjekts ist Stoff des +bekanntgemachten. + + _Zweite Folgerung_, Die Wahrnehmung, welche bekannt gemacht wird, + ist nicht unmittelbar, sondern sie wird durch Wahrnehmung einer + Vorstellung von ihr gegeben. -- Diese eigentlich bekannt gemachte + Wahrnehmung nun kann durch eine lange Reihe von Gliedern gehen; + dann wird sie durch _Tradition_ fortgepflanzt. -- Der + Supernaturalist, der die Existenz Gottes nur durch Offenbarung + erkennbar annimmt, nimmt an: Gott sage uns, er selbst (Gott) nehme + seine Existenz wahr; nun msse man doch seiner (Gottes) + Versicherung trauen, mithin u. s. w. -- welches ohne Zweifel ein + Cirkel im Beweisen ist. + +Wir gehen jetzt zu den uern Bedingungen der Bekanntmachung ber. -- Zu +jeder Bekanntmachung gehrt ein Bekannt_machender_. Wenn wir aus +gewissen Wahrnehmungen am andern selbst schlieen, er msse eine gewisse +Wahrnehmung gemacht haben, so macht er uns seine Wahrnehmung nicht +bekannt, sondern sie verrth sich uns -- wir entdecken sie selbst. Wir +setzen also eine bekanntmachende Spontaneitt mit Willkhr, folglich mit +Bewutseyn voraus, und nur hierdurch wird er bekanntmachend. -- Er mu +uns aber nicht nur berhaupt etwas, -- er mu uns eine gewisse bestimmte +Vorstellung bekannt machen wollen, die er nicht nur selbst hat, sondern +deren Hervorbringung in uns durch die Kausalitt seines Begriffs von +dieser Hervorbringung er sich denkt. So ein Begriff nun heit ein +Begriff vom Zwecke. + + _Dritte Folgerung._ Jede Bekanntmachung setze also im + Bekanntmachenden einen Begriff von der hervorzubringenden + Vorstellung, als Zwecke seiner Handlung voraus. Mithin mu der + Bekanntmachende ein intelligentes Wesen seyn, und seine Handlung, + und die dadurch in dem andern erregte Vorstellung mssen sich + verhalten, wie _moralischer Grund_ und _Folge_. + +Zur Bekanntmachung gehrt endlich einer, dem etwas bekannt wird. Wird +ihm berhaupt nichts bekannt, oder wird ihm nur das nicht bekannt, was +der andre beabsichtigte, oder wird es ihm vielleicht durch andre Mittel, +nur nicht durch die Mittheilung des ndern bekannt, so ist wenigstens +die verlangte Bekanntmachung nicht geschehen. + + _Vierte Folgerung._ Die Handlung des Bekanntmachenden mu sich + mithin zu der in dem andern hervorgebrachten Vorstellung verhalten, + wie physische Ursache zur Wirkung. -- Da ein solches Verhltni + mglich sey, d. i. da ein intelligentes Wesen zu Folge eines + Zweckbegriffs durch Freiheit physische Ursache werden knne, wird + zur Mglichkeit einer Bekanntmachung berhaupt postulirt, kann aber + nicht theoretisch bewiesen werden. + +Der Begriff der Offenbarung, als unter diesem Gattungsbegriffe +enthalten, mu alle die angezeigten Merkmale, aber er kann ihrer noch +mehrere haben, d. i. er kann gewisse auf verschiedne Art bestimmbare +Merkmale der Bekanntmachung vllig bestimmen; und wir mssen uns hier, +da wir ihn bis jetzt als blos empirisch behandeln, an den Sprachgebrauch +halten. + +Gewhnlich sagt man _offenbaren_ in Absicht _der Materie_ nur von +sehr wichtig geglaubten, oder von sehr tief verborgnen Erkenntnissen, die +nicht jeder finden knne. Da dieses Merkmal blos relativ ist, indem die +Wichtigkeit oder Unwichtigkeit, Schwierigkeit oder Leichtigkeit einer +Erkenntni blos von der Meinung des Subjekts abhngt, so ist sogleich +einleuchtend, da diese Bestimmung fr die Philosophie nicht tauge. + +Eben so untauglich ist eine andere Bestimmung im Sprachgebrauche, die +sich auf _den Bekanntmachenden_ bezieht; da man nemlich offenbaren +vorzglich nur von der Mittheilung berirrdischer Wesen, Dmonen, sagt. +So waren alle heidnische Orakel angebliche Offenbarungen. Da der +Offenbarende ein freies und intelligentes Wesen seyn, also unter den +Gattungsbegriff gehren msse, unter den auch die Dmonen gehren, liegt +schon im Begriffe der Bekanntmachung; wie aber Dmonen und z. B. +Menschen der Art nach scharf zu unterscheiden wren, mchte sich so +leicht nicht ergeben. Alle Unterscheidungen wrden nur relativ +ausfallen. + +Es bliebe uns demnach keine fr die Philosophie taugliche scharfe +Bestimmung brig, als die, da in der Bekanntmachung berhaupt jeder +freie Geist, sey er endlich oder unendlich, in der Offenbarung aber der +Unendliche Bekanntmachender sey: eine Bedeutung, fr welche man auch im +gemeinen Sprachgebrauche die Wrter: Offenbarung, offenbaren, u. s. f. +aufsparen mchte. + +Die Bestimmungen der Bekanntmachung berhaupt bleiben auch dem +Offenbarungsbegriffe; mithin werden durch die dritte und vierte +Folgerung, alle durch Betrachtung der Sinnenwelt, als deren Urgrund +wir Gott ansehen mssen, mgliche Belehrungen, und Erkenntnisse aus +dem Begriffe der Offenbarung ausgeschlossen. Es wird uns durch diese +Betrachtung nichts bekannt _gemacht_, sondern wir erkennen selbst, +oder meinen vielmehr daraus zu erkennen, was wir selbst erst +unvermerkt hineintrugen. Nemlich wir betrachten die Erscheinungen in +der Sinnenwelt theils als Zwecke an sich, theils als Mittel zu ganz +andern Zwecken, als zu dem, einer mglichen Belehrung, Insofern zwar +dadurch _auch zugleich_ eine Erkenntni, und insbesondre eine +Erkenntni Gottes, unsrer Abhngigkeit von ihm, und unsrer hieraus +folgenden Pflichten mglich wre -- insofern, weil sie mglich wre, +der Begriff von einer solchen Erkenntni in Gott versetzt, und ihm als +Absicht bei der Weltschpfung untergelegt werden knnte, drfte man +einen Augenblick glauben, das ganze System der Erscheinungen lasse +sich als Offenbarung ansehen. Aber, hier davon noch abgesehen, da +eine solche Erkenntni des bersinnlichen von der Sinnenwelt aus ganz +unmglich ist, und da wir erst unvermerkt die auf einem ganz ndern +Wege gegebnen geistigen Begriffe in die Sinnenwelt hineintragen, die +wir dann in ihr gefunden zu haben glauben -- so wre eine solche +Absicht Gottes doch nicht als die _letzte_, mithin nicht als +_Endzweck_ der Schpfung anzuerkennen. Erkenntni ist unfhig Endzweck +zu seyn: denn immer bleibt noch die Frage zu beantworten: warum soll +ich denn nun Gott erkennen? Erkenntni wre nur Mittel zu einem hohem +Zwecke, mithin nicht letzte Absicht der Weltschpfung, und zwischen +letzterer und der dabei beabsichtigt seyn sollenden Erkenntni fiele +das Verhltni des Grundes zur Folge weg. -- Ferner ist es auch in +jenem System gar nicht nothwendig, durch die Betrachtung des +Weltgebudes jene Erkenntnisse zu erhalten; die Erfahrung lehrt, da +sehr viele es nach ganz ndern Gesetzen beurtheilen, mithin fllt auch +das Verhltni der Ursache zur Wirkung weg, und die Schpfung ist +keine Offenbarung. + +Offenbarung ist, insoweit wir vor jetzt den Begriff bestimmt haben, eine +Wahrnehmung, die von Gott, gem dem Begriffe irgend einer dadurch zu +gebenden Belehrung,(was auch immer ihr Stoff seyn mge) als _Zwecke_ +derselben, in uns bewirkt wird. -- Man hat dies letztere Verhltni, um +welches es hier eigentlich zu thun ist, auch durch das Wort +_unmittelbar_ bezeichnet; und wenn man damit nur nicht sagen will: +unsere Wahrnehmung solle _in der Reihe der wirkenden Ursachen zunchst_ +auf die Handlung Gottes folgen, sie solle schlechthin _B_ seyn, als +worauf es hier gar nicht ankommt, (wenn nur die Handlung Gottes auch in +dieser Reihe schlechthin _A_ ist, so mgen zwischen ihr und unsrer +Wahrnehmung der Mittelglieder so viele seyn, als ihrer wollen;) sondern +nur so viel: der Begriff Gottes von der zu gebenden Belehrung solle in +der Reihe der _Endursachen A_, und unsere Belehrung solle _B_ +seyn, so ist dies ganz richtig. + +ber die logische Mglichkeit dieses Begriffs kann kein Zweifel +entstehen; denn wenn seine Bestimmungen sich widersprchen, so wrde +dieser Widerspruch sich bald entdeckt haben. Die physische Mglichkeit +desselben grndet sich auf das Postulat des Sittengesetzes, da ein +freies, intelligentes Wesen einem Begriffe vom Zwecke gem Ursache in +der Sinnenwelt seyn knne; welches wir fr Gott, um der Mglichkeit +eines praktischen Gesetzes in sinnlichen Wesen willen, annehmen muten. + +In der Anwendung dieses Begriffs auf ein Faktum aber thun sich groe +Schwierigkeiten hervor. -- Wenn nemlich blos davon die Rede wre, da +eine gewisse Wahrnehmung, und eine dabei beabsichtigte Erkenntni in uns +wirklich wrde, ohne dass wir nthig htten auf den Grund der +Erscheinung zurckzugehen, so wre unsre Untersuchung jetzt +geschlossen. Wir htten blos auf die Materie einer Offenbarung zu sehen, +die wir uns ruhig geben liessen. Aber es ist von der Materie am +allerwenigsten, sondern ganz vorzglich von der Form der Offenbarung die +Rede: es soll uns nicht etwa nur berhaupt etwas bekannt gemacht werden, +sondern dieses etwas wird vorzglich nur dadurch bekannt, da wir es fr +offenbart anerkennen. Gott soll uns eine Erkenntni mittheilen, die nur +dadurch Erkenntni wird, weil der Mittheilende kein andrer ist, als +Gott. -- Dies kommt daher, weil der Glaube an jede Bekanntmachung, der +Natur dieses Begriffs nach, sich auf nichts anders, als die Autoritt +des Bekanntmachenden grnden kann, wie oben gezeigt worden. + +Die wichtigere Frage also, die noch zu beantworten ist, ist die: wie +sollen wir erkennen, _da_ Gott, gem einem Begriffe vom Zwecke, +eine gewisse Wahrnehmung in uns bewirkt habe? + +Man drfte etwa einen Augenblick meinen, das knne Stoff der durch die +Wahrnehmung hervorgebrachten Vorstellung seyn; wenn z. B. jemand eine +Erscheinung htte, die sich ihm als Gott ankndigte, und als solcher, +ihn ber manches belehrte. Aber davon ist eben die Frage, wie er +erkennen solle, da diese Erscheinung wirklich durch Gott gewirkt sey; +dass weder er selbst sich, noch ein anderes Wesen ihn tusche; die +Frage ist von einer Kausal Verbindung, und diese werden nicht +_wahrgenommen_, es wird auf sie _geschlossen_[16]. + +Ein solcher Schlu knnte vorlufig auf zweierlei Art mglich scheinen; +nemlich entweder _a posteriori_, durch das Aufsteigen von der gegebener +Wahrnehmung als Wirkung, zu ihrer Ursache; oder _a priori_, durch das +Herabsteigen von der bekannten Ursache zur Wirkung. Wir untersuchen die +Mglichkeit des erstem Schlusses, den man sich fr die Theologie noch +immer nicht will rauben lassen, ohne erachtet alles mgliche geschehen +ist, um seine Unrichtigkeit in die Augen springend zu machen. + +Es giebt zwei Wege, um von einer Wahrnehmung zur Erkenntni ihrer, als +solcher, nicht wahrgenommenen Ursache aufzusteigen; nemlich entweder in +der Reihe der _wirkenden_, oder der, _der Endursachen_. Im ersten +Falle bestimme ich den Begriff der Ursache durch die wahrgenommene Wirkung. +Es wird z. B. eine Last fortgerckt. Ich wende auf diese Wahrnehmung die +Gesetze der Bewegung an, und schliee: die Ursache sey eine physische +Kraft, im Rume, wirke mit so oder so viel Kraft; u. s. w. Die +Wahrnehmung, die mich _a posteriori_ auf den Begriff der Offenbarung +bringen soll, muss nach physischen Gesetzen nicht erklrbar seyn, sonst +wrde ich ihre Ursache auf dem Gebiete dieser Gesetze suchen, und +finden, und nicht nthig haben, sie in den _freien_ Urgrund aller +Gesetze berzutragen. Das einzige vernunftmige Prdikat dieser Ursache +ist also _subjektiv_ und _negativ: sie ist mir unbestimmbar_ -- ein +Prdikat, wozu mich das Nichtbewutseyn meines Bestimmens derselben +vollkommen berechtigt. Indem ich aber dieses subjektiv unbestimmbare +_A._ sofort, und ohne allen weitern Grund (und es lt sich kein andrer +angeben, als das Nichtbewutseyn meines Bestimmens) zum absolut- und +objektiv-unbestimmbaren _A._ mache, so folge ich freilich dem Hange +meines Geistes, sobald sich's thun lt, zum schlechthin unbedingten +fortzuschreiten; aber die Unrechtmigkeit dieses Verfahrens sollte doch +wohl jetzt keiner weitern Rge bedrfen. -- Wir sind freilich +genthiget, berhaupt ein absolut erstes Glied in der Reihe anzunehmen; +aber bei keinem bestimmten Gliede drfen wir sagen: _dies_ ist das +erste. Denn die Reihe (ich rede von der der _wirkenden_ Ursachen) ist +unendlich, und unser Aufsteigen in ihr ist nie vollendet. Vollenden wir +sie irgendwo, so nehmen wir ein unendliches an, welches endlich ist; und +das -- _ist_ ein Widerspruch. + +Was wir in der Reihe der wirkenden Ursachen nicht knnen, lat uns in +der der Endursachen versuchen. + +Wir machen eine Wahrnehmung, und auf sie zunchst in der Zeit folgt die +Wahrnehmung einer Erkenntni in uns, die wir vorher in uns nicht +wahrgenommen haben. Wir sind durch die Gesetze des Denkens genthiget, +beide Wahrnehmungen in Kausalverbindung zu denken: die erstere ist +Ursache der zweiten, als ihrer Wirkung. Nun wollen wir auch umgekehrt +die Erkenntni als Ursache der sie selbst verursachenden Wahrnehmung +denken, d. i. wir wollen annehmen, dass diese Wahrnehmung nur durch den +Begriff von der verursachten Erkenntni, mglich gewesen. Sind wir zu +dieser Annahme nicht durch Nothwendigkeit getrieben, so nehmen wir etwas +ganz willkhrlich, und ohne Grund an; -- _wir meinen nur +so._ -- Nothwendigkeit (ob subjektive, oder objektive wird sich gleich +zeigen) treibt uns zu dieser Annahme nur dann, wenn die Wahrnehmung und +die dadurch ertheilte Belehrung sich verhalten, wie Theile, und Ganzes, +und wenn weder ein Theil ohne das Ganze, noch das Ganze ohne alle Theile +denkbar ist. Ein solches Verhltni ist nicht nur an sich mglich, +sondern auch in vielen Fllen der untersuchten Art wirklich. _Ich_ mu +dann mir beide Dinge in Zweckverbindung denken; _ich_ kann die +Wahrnehmung nicht erklren, wenn ich nicht den Begriff der dadurch +entstandenen Erkenntni, die in der _Zeitreihe_, mithin in der Reihe +meiner Empfindungen folgt, in _der Reihe meiner Beurtheilungen_, die +durch Spontaneitt geleitet wird, vorher setze. Bis dahin habe ich ganz +recht. Nun aber trage ich das subjektive Gesetz der Mglichkeit meiner +Beurtheilung auf die Mglichkeit des Dinges an sich ber, und schliee: +weil ich mir den Begriff der Wirkung vor der Ursache vorher _denken_ +mu, so musste er auch vorher in irgend einem intelligenten Wesen +_seyn_: ein Schlu, zu dem der Hang, alles Subjektive fr +objektiv-gltig anzunehmen, mich zwar verleitet, aber nicht berechtiget. +Auf eine solche offenbar erschlichene Schlufolge lt sich keine +vernnftige berzeugung grnden. + +Aber, gesetzt wir lieen euch diesen Schlu gelten, so httet ihr nun +zwar allerdings Grund, ein freies intelligentes Wesen, als Ursache der +untersuchten Erscheinung anzunehmen, fr welches das in der Reihe der +wirkenden Ursachen euch unbestimmbare _A_ bestimmbar wre; und das kann +der erste beste Mensch seyn, der ein wenig mehr wei, als ihr: aber was +berechtigt euch denn eben das unendliche Wesen dafr anzunehmen? Was +_ich_ nicht einsehen kann, kann nur der unendliche Verstand +einsehen: -- dieser Schlu ist vermessen, wenn je einer es war. Weit +bescheidner, und konsequenter urtheilten die heidnischen Theologen, die +fr Ursache unerklrbarer Erscheinungen schlechthin Dmonen, nicht eben +den unendlichen Geist annahmen; und unter uns das Volk, das sie fr +Wirkungen der Zauberer, Gespenster, und Kobolde erklrt. + +_A posteriori_ ist es also schlechthin unmglich, eine Erscheinung fr +Offenbarung theoretisch anzuerkennen. + +Eben so unmglich ist ein theoretischer Beweis _a priori_. Man hat nur +die Erfordernisse eines solchen Beweises zu nennen, um seine +Unmglichkeit und seine Widersprche zu zeigen. Es mte nemlich aus dem +_durch theoretische Naturphilosophie a priori_ gegebnen Begriffe von +Gott die Nothwendigkeit gezeigt werden, da in Gott der Begriff einer +gewissen _empirisch-bestimmten_ Offenbarung, und der Entschlu, ihn +darzustellen, vorhanden sey. + +Wir mssen, demnach die Mglichkeit, von der Seite der Form in diesen +Begriff einzudringen, und, wenn sich kein andrer Weg zeigen sollte, die +reale Mglichkeit des Begriffes selbst aufgeben. -- Aber wir kamen oben, +von der Seite seiner Materie, von dem Begriffe der Religion aus, auf +ihn. Wir haben also noch vermittelst einer materialen Errterung zu +versuchen, was uns durch eine formale nicht gelang. + +Durch die gezeigte Unhaltbarkeit dieses Begriffs von Seiten seiner +Form, wird zugleich alles, was nicht Religion betrifft, von welcher +allein er noch seine Besttigung erwartet, aus seinem Umfange +ausgeschlossen, da zuvor ber den mglichen Inhalt einer Offenbarung +nichts zu bestimmen war. Wir fgen also diesem Begriffe noch das Merkmal +hinzu, da das in einer Offenbarung bekannt gemachte religisen Inhalts +seyn msse, und hiermit ist denn die Bestimmung dieses Begriffs +vollendet. + + +. 6[TN7]. + +_Materiale Errterung des Offenbarungsbegriffs, als Vorbereitung einer +Deduktion desselben._ + +Alle religisen Begriffe lassen sich nur _a priori_ von den Postulaten +der praktischen Vernunft ableiten, wie oben . 3. durch die wirkliche +Deduktion derselben gezeigt worden. Da nun der Offenbarungsbegriff eine +gewisse Form solcher Begriffe zum Gegenstande haben soll, und nicht von +Seiten seiner Form, (nemlich als Begriff) mithin, wenn seine reale +Mglichkeit sich soll sichern lassen, nur von Seiten seines Inhalte +deducirt werden kann, so haben wie seinen Ursprung im Felde der reinen +praktischen Vernunft aufzusuchen. Er mu sich _a priori_ von Ideen +dieser Vernunft deduciren lassen, wenn auch nicht ohne Voraussetzung +aller Erfahrung, dennoch blos mit Voraussetzung einer Erfahrung +berhaupt, und zwar ohne etwas von ihr entlehnt oder gelernt zu haben, +sondern um einer gewissen Erfahrung -- die aber nicht als Erfahrung nach +theoretischen, sondern als Moment der Willensbestimmung nach praktischen +Gesetzen beurtheilt wird, und bei der es nicht um die Richtigkeit oder +Unrichtigkeit der gemachten Beobachtung, sondern um ihre praktischen +Folgen zu thun ist -- selbst das Gesetz nach praktischen Grundstzen +vorzuschreiben. Es ist hier nicht wie im Felde der Naturbegriffe, wo wir +bei Deduktion, eines Begriffs _a priori_, zeigen knnen und mssen, da +ohne ihn entweder Erfahrung berhaupt, wenn er rein ist, oder eine +gewisse bestimmte Erfahrung, wenn er nicht rein ist, gar nicht mglich +sey: sondern, da wir im Felde der Vernunft sind, knnen und drfen wir +nur zeigen, da ohne den Ursprung eines gewissen Begriffs _a priori_ +keine _vernunftmige Anerkennung_ einer gewissen Erfahrung fr das, fr +was sie sich giebt, mglich sey. Dies ist hier um so nthiger, da dieser +Begriff von einem Wege aus, der in dieser Rcksicht schon verdchtig +ist, uns wer wei welche Erkenntnisse im Felde des bersinnlichen +verspricht, und aller Schwrmerei Thor und Thre zu ffnen droht, wenn +er nicht _a priori_ ist, und wir ihm also Gesetze vorschreiben knnen, +an welche wir alle seine _a posteriori_ mglichen Anmaaungen halten, +und sie nach denselben beschrnken knnen. Es mu also gezeigt werden, +da dieser Begriff _vernunftmig_ nur _a priori_ mglich sey, und da +er also die Gesetze des Princips, durch welches es mglich ist, +anerkennen msse; oder, wenn er das nicht sey, und seine Befugnisse +gnzlich und allein _a posteriori_ zu erweisen Anspruch mache, gnzlich +falsch und erschlichen sey, und da von dieser Untersuchung sein ganzes +Schicksal abhange. Sie ist also der Hauptpunkt dieser Kritik. + +Gesetzt nun aber auch, die Mglichkeit seines Ursprungs _a priori_, als +einer Vernunftidee, liee sich durch eine Deduktion darthun; so bliebe +immer noch auszumachen, ob er _a priori gegeben_, oder _gemacht_, und +_erknstelt_ sey; und wir gestehen, da der sonderbare Weg, den er aus +der Ideen -- in die Sinnenwelt, und aus dieser wieder in jene nimmt, ihn +des letztem wenigstens sehr verdchtig mache. Sollte sich dies +besttigen, so gbe es freilich vor's erste kein gutes Vorurtheil fr +ihn; da es schon bekannt ist, da die Vernunft im Felde des +bersinnlichen zwar in's Unermeliche schwrmen, und dichten; aber +daraus, da es ihr mglich war sich etwas zu denken, noch nicht einmal +die Mglichkeit folgern knne, da dieser Idee berhaupt etwas +entspreche. Es bleibt aber doch noch ein Weg brig, diese Idee aus den +leeren Trumen der Vernunft herauszuheben, wenn sich nemlich in der +Erfahrung, und zwar -- da hier von einem praktischen Begriffe die Rede +ist, -- ein empirisch gegebnes praktisches Bedrfni zeigt, welches +jenen Begriff, der _a priori_ freilich nicht gegeben war, _a +posteriori_, zwar nicht giebt aber doch _berechtiget_. Diese Erfahrung +ergnzt dann, was zur Rechtmigkeit dieses Begriffs _a priori_ fehlte; +sie liefert das vermite Datum. Daraus nun folgt noch nicht, da der +Begriff selbst _a posteriori_ sey, sondern nur, da sich _a priori_ +nicht zeigen lasse, ob er nicht berhaupt ganz leer sey. + +Diese Einschrnkung bestimmt denn auch die wahre Beschaffenheit der +Deduktion dieses Begriffs _a priori_. Es soll nemlich durch dieselbe +nicht dargethan werden, da er _wirklich a priori_ da sey, sondern nur, +da er _a priori mglich_ sey; nicht da jede Vernunft ihn nothwendig _a +priori_ haben _msse_, sondern da sie ihn, wenn ihre Ideenreihe +ohngefhr nach dieser Richtung hingeht, haben _knne_. Das erstere wre +nur mglich, wenn ein Datum der reinen Vernunft _a priori_ angezeigt +werden knnte, wie z. B. bei der Idee von Gott, vom absoluten +Weltganzen, u. s. w. die nothwendige Aufgabe der Vernunft war, zu allem +Bedingten das schlechthin Unbedingte zu suchen, welches die Vernunft +nthigte, auf diesen Begriff zu kommen. Da aber ein solches Datum _a +priori_ sich nicht vorfindet, so darf und kann die Deduktion desselben +nur seine Mglichkeit als _Idee_, und insofern er das ist, +zeigen. -- Keine historische[17] Deduktion also der Entstehung dieses +Begriffs unter der Menschheit, welche es auch noch so wahrscheinlich +machte, da er zuerst durch wirkliche Fakta in der Sinnenwelt, die man +aus Unwissenheit bernatrlichen Ursachen zugeschrieben, oder durch +geflissentlichen Betrug, entstanden sey; selbst kein unwiderlegbarer +Beweis, da keine Vernunft ohne jenes empirisch gegebne Bedrfni je auf +diese Idee gekommen seyn wrde, wenn ein solcher mglich wre, wrde +dieser Deduktion widersprechen. Denn im ersten Falle wre der Begriff +_in concreto_ freilich ganz unrechtmig entstanden, welches aber der +Mglichkeit, sich einen rechtmigen Ursprung desselben _in abstracto_ +zu denken, nicht den geringsten Eintrag thun kann: im zweiten wre jenes +empirische Datum zwar die _Gelegenheitsursache_ gewesen, auf ihn zu +kommen; wenn er aber durch den _Inhalt_ der gemachten Erfahrung nur +nicht bestimmt ist, (und eine Deduktion _a priori_ mu die Unmglichkeit +hiervon zeigen) so wre sie nicht sein Princip gewesen. Ein andres ist +die _Gltigkeit_ dieses Begriffs, d. i. ob sich vernnftiger Weise +annehmen lasse, da ihm etwas auer uns korrespondiren werde; diese kann +freilich nur empirisch deducirt werden, und erstreckt sich mithin nicht +weiter, als das Datum gilt, aus dem sie deducirt wird. Lat uns dies +durch ein Beispiel erlutern. -- Der Begriff eines bsen Grundprincips +neben einem guten ist offenbar ein Begriff _a priori_, denn er kann in +keiner Erfahrung gegeben seyn; und zwar eine Vernunftidee; und sie mu +sich mithin, ihrer Mglichkeit nach, deduciren lassen, wenn sie nicht +etwa den Vernunftprincipien gar widerspricht. Diese Idee ist aber _a +priori_ nicht gegeben, sondern gemacht, denn es lt sich kein Datum der +reinen Vernunft fr sie anfhren. In der Erfahrung aber kommen mehrere +Data vor, welche diesen Begriff zu berechtigen scheinen, und welche die +Gelegenheitsursachen seiner Entstehung gewesen seyn knnen. Wenn nun nur +diese Data ihn wirklich berechtigten; wenn man ihn nur fr ein +praktisches, wenn gleich empirisch-bedingtes Bedrfni, und nicht +lediglich zur theoretischen Naturerklrung htte brauchen wollen; wenn +er nur endlich der praktischen Vernunft nicht gar widersprche: so htte +man ihn, ohngeachtet seine Gltigkeit sich nur auf empirische Data +beruft, wenigstens fr eine Idee, der etwas entsprechen _knnte_, wol +annehmen drfen. + +Durch die erstere Deduktion der Mglichkeit des Begriffs der Offenbarung +_a priori_ scheint nun nicht viel ausgerichtet zu werden, und es ist +nicht zu leugnen, da sie eine sehr leere und unntze Bemhung seyn +wrde, wenn nicht gezeigt werden knnte, da dieser Begriff, wenn er +nicht _a priori_ mglich ist, berhaupt nicht vernunftmig ist. +Folglich hngt sein ganzer Werth von dieser Deduktion ab. + + +. 7. + +_Deduktion des Begriffs der Offenbarung von Principien der reinen +Vernunft a priori._ + +Wenn endliche moralische Wesen, d. i. solche Wesen, welche auer dem +Moralgesetze noch unter Naturgesetzen stehen, als gegeben gedacht +werden; so lt sich, da das Moralgesetz nicht blos in demjenigen Theile +dieser Wesen, der unmittelbar und allein unter desselben Gesetzgebung +steht, (ihrem obern Begehrungsvermgen) sondern auch in demjenigen, der +zunchst unter den Naturgesetzen steht, seine Kausalitt ausben soll, +vermuthen, da die Wirkungen dieser beiden Kausalitten, deren Gesetze +gegenseitig ganz unabhngig von einander sind, auf die Willensbestimmung +solcher Wesen, in Widerstreit gerathen werden. Dieser Widerstreit des +Naturgesetzes gegen das Sittengesetz kann nach Maagabe der besondern +Beschaffenheit ihrer sinnlichen Natur der Strke nach sehr verschieden +seyn, und es lt sich ein Grad dieser Strke denken, bei welchem das +Sittengesetz seine Kausalitt in ihrer sinnlichen Natur entweder auf +immer, oder nur in gewissen Fllen, gnzlich verliert. Sollen nun solche +Wesen in diesem Falle der Moralitt nicht gnzlich unfhig werden, so +mu ihre sinnliche Natur selbst, durch sinnliche Antriebe bestimmt +werden, sich durch das Moralgesetz bestimmen zu lassen. Soll dies kein +Widerspruch seyn -- und es ist an sich allerdings einer, _sinnliche_ +Antriebe als Bestimmungsgrnde _reiner Moralitt_ gebrauchen zu +wollen -- so kann es nichts anders heien, als da rein moralische +Antriebe auf dem Wege der Sinne an sie gebracht werden sollen. Der +einzige rein moralische Antrieb ist die innere Heiligkeit des Rechts. +Diese ist durch ein Postulat der reinen praktischen Vernunft in Gott _in +concreto_, (folglich der Sinnlichkeit zugnglich) und er selbst als +moralischer Richter aller vernnftigen Wesen nach diesem ihm durch +_seine_ Vernunft gegebnen Gesetze, mithin als Gesetzgeber jener Wesen, +dargestellt worden. Diese Idee vom Willen des Heiligsten als +Sittengesetze fr alle moralische Wesen ist nun von der einen Seite +vllig identisch mit dem Begriffe der innern Heiligkeit des Rechts, +folglich jener einige rein moralische Antrieb, und von der andern des +Vehikulums der Sinne fhig. Sie allein also entspricht der zu lsenden +Aufgabe. Nun aber ist kein Wesen fhig, diese Idee auf dem Wege der +sinnlichen Natur an sie gelangen zu lassen, oder, wenn sie schon in +ihnen mit Bewutseyn vorhanden ist, sie auf demselben zu besttigen, als +ein Gesetzgeber dieser Natur, welches denn auch, laut der Postulate der +praktischen Vernunft, jener moralische Gesetzgeber endlicher +vernnftiger Wesen ist. Gott selbst also mte ihnen sich und seinen +Willen als gesetzlich fr sie, in der Sinnenwelt ankndigen. Nun aber +ist in der Sinnenwelt berhaupt so wenig eine Ankndigung der +gesetzgebenden Heiligkeit enthalten, da wir vielmehr von ihr aus durch +die auf sie anwendbaren Begriffe auf gar nichts bernatrliches +schlieen knnen; und ob wir gleich durch Verbindung des Begriffs der +Freiheit mit diesen Begriffen, und den dadurch mglichen Begriff eines +moralischen Endzwecks der Welt auf diese Gesetzgebung schlieen knnen +(. 4.), so setzt doch dieser Schlu schon eine Kausalitt des +Moralgesetzes in dem so schlieenden Subjekte voraus, die nicht nur das +vllige, nur nach Naturgesetzen mgliche Bewutseyn seines Gebots, +sondern auch den festen Willen, die Wirksamkeit desselben in sich durch +freie Aufsuchung und Gebrauch jedes Mittels zu vermehren, bewirkt hat, +welche aber in den vorausgesetzten sinnlich-bedingten Wesen nicht +angenommen worden ist. Gott msste sich also durch eine besondre +ausdrcklich dazu und fr sie bestimmte Erscheinung in der Sinnenwelt +ihnen als Gesetzgeber ankndigen. Da Gott durch das Moralgesetz bestimmt +ist, die hchstmgliche Moralitt in allen vernnftigen Wesen durch alle +moralische Mittel zu befrdern, so lt sich erwarten, dass er, wenn +dergleichen Wesen wirklich vorhanden seyn sollten, sich dieses Mittels +bedienen werde, wenn es physisch mglich ist[18]. + +Diese Deduktion leistet, was sie versprochen. Der deducirte Begriff ist +wirklich der Begriff der _Offenbarung_, d. i. der Begriff von einer +durch die Kausalitt Gottes in der Sinnenwelt bewirkten Erscheinung, +wodurch er sich als moralischen Gesetzgeber ankndigt. Er ist aus lauter +Begriffen _a priori_ der reinen praktischen Vernunft deducirt; aus der +schlechthin und ohne alle Bedingung geforderten Kausalitt des +Moralgesetzes in allen vernnftigen Wesen, aus dem einzig reinen Motiv +dieser Kausalitt, der innern Heiligkeit des Rechts, aus dem fr die +Mglichkeit der geforderten Kausalitt als real anzunehmenden Begriffe +Gottes, und seiner Bestimmungen. Aus dieser Deduktion ergiebt sich +unmittelbar die Befugni, jede angebliche Offenbarung, d. i. jede +Erscheinung in der Sinnenwelt, welche diesem Begriffe als +korrespondirend gedacht werden soll, einer Kritik der Vernunft zu +unterwerfen. Denn wenn es schlechterdings nicht mglich ist, den Begriff +derselben _a posteriori_ durch die gegebne Erscheinung zu bekommen, +sondern er selbst, als Begriff, _a priori_ da ist, und nur eine ihm +entsprechende Erscheinung erwartet, so ist es offenbar Sache der +Vernunft, zu entscheiden, ob diese gegebne Erscheinung mit ihrem +Begriffe von derselben bereinkomme, oder nicht; und sie erwartet +demnach von ihr so wenig das Gesetz, da sie vielmehr es ihr selbst +vorschreibt. Aus ihr mssen sich ferner alle Bedingungen ergeben, unter +denen eine Erscheinung als gttliche Offenbarung angenommen werden kann: +nemlich, sie kann es nur insofern, als sie mit diesem deducirten +Begriffe bereinstimmt. Diese Bedingungen nennen wir Kriterien der +Gttlichkeit einer Offenbarung. Alles also, was als ein dergleichen +Kriterium aufgestellt wird, mu sich aus dieser Deduktion ableiten +lassen, und alles was sich aus ihr ableiten lt, ist ein dergleichen +Kriterium. + +Sie leistet aber auch nicht mehr, als sie versprochen. Der zu +deducirende Begriff wurde blos als eine Idee angekndigt; sie hat mithin +keine objektive Gltigkeit desselben zu erweisen, mit welchem Erweise +sie auch nicht sonderlich fortkommen drfte. Alles was von ihr gefordert +wird, ist, zu zeigen, da der zu deducirende Begriff weder sich selbst, +noch einem der vorauszusetzenden Principien widerspreche. Er kndigte +sich ferner nicht als gegeben, sondern als gemacht an, (_conceptus non +datus, sed ratiocinatus_) sie hat mithin kein Datum der reinen Vernunft +aufzuzeigen, wodurch er uns gegeben wrde, welches sie zu leisten auch +nicht vorgegeben hat. Aus diesen beiden Bestimmungen ergiebt sich denn +vorlufig die Folge, da, wenn auch eine Erscheinung in der Sinnenwelt +gegeben seyn sollte, welche mit ihm vollkommen bereinstimmte (eine +Offenbarung, welche alle Kriterien der Gttlichkeit htte), dennoch +weder eine objektive, noch selbst fr alle vernnftige Wesen subjektive +Gltigkeit dieser Erscheinung behauptet werden knnte, sondern die +wirkliche Annehmung derselben, als einer solchen, noch unter andern +Bedingungen stehen mte. Das von der reinen Vernunft aus vermite, nur +in der Erfahrung mgliche Datum zu diesem Begriffe, da nemlich +moralische Wesen gegeben seyen, welche ohne Offenbarung der Moralitt +unfhig seyn wrden, wird als Hypothese vorausgesetzt, und eine +Deduktion des Offenbarungsbegriffs hat nicht die Wirklichkeit desselben +darzuthun, welches sie ohnehin als Deduktion _a priori_ fr ein +empirisches Datum nicht leisten knnte, sondern es ist fr sie vllig +hinreichend, wenn diese Voraussetzung sich nur nicht widerspricht, und +demnach nur vollkommen denkbar ist. Aber eben darum, weil dieses Datum +erst von der Erfahrung erwartet wird, ist dieser Begriff nicht rein _a +priori_. Die physische Mglichkeit einer diesem Begriffe entsprechenden +Erscheinung kann eine Deduktion desselben, die nur aus Principien der +praktischen, nicht der theoretischen Vernunft gefhrt wird, nicht +erweisen, sondern mu sie voraussetzen. Ihre moralische Mglichkeit wird +zur Mglichkeit ihres Begriffs schlechterdings erfordert, und folgt im +Allgemeinen aus der Mglichkeit obiger Deduktion. Ob aber eine _in +concreto_ gegebne Offenbarung dieser Erfordernis nicht widerspreche, ist +das Geschft einer angewandten Kritik dieser gegebnen Offenbarung; und +unter welchen Bedingungen sie ihr nicht widerspreche, das Geschft einer +Kritik des Offenbarungsbegriffs berhaupt. + +Aus allem bis jetzt gesagten ergiebt sich nun auch, welchen Weg unsre +Untersuchung weiter zu nehmen habe. Die Mglichkeit dieses Begriffs, +insofern er das ist, d. i. seine Gedenkbarkeit, ist gezeigt. Ob er aber +nicht etwa berhaupt leer sey, oder ob etwas ihm korrespondirendes sich +vernnftiger Weise erwarten lasse, hngt von der empirischen Mglichkeit +(nicht der bloen Gedenkbarkeit) des in ihm als Bedingung +vorausgesetzten empirischen Datums ab. Diese also ist es, welche vor +allen Dingen dargethan werden mu. Eine Kritik aller Offenbarung +berhaupt hat aber in Rchsicht[TN8] dieses Datums auch weiter nichts +darzuthun, als seine absolute Mglichkeit; da hingegen die Kritik einer +angeblichen Offenbarung _in concreto_ die bestimmte Wirklichkeit des +vorausgesetzten empirischen Bedrfnisses zu zeigen htte, wie erst +weiter unten bewiesen werden kann. + +Da eine durch Freiheit einem Begriffe vom Zwecke gem bewirkte +Erscheinung in der Sinnenwelt berhaupt, folglich auch eine Offenbarung +sich als physisch mglich denken lasse, bedarf keines Beweises, indem es +zum Behufe der Mglichkeit der schlechthin geforderten Kausalitt des +Moralgesetzes auf die Sinnenwelt schon angenommen worden ist. Dennoch +werden wir zur Erluterung, nicht zum Beweise, und wegen einiger +daraus herflieender wichtigen Folgen auf Berichtigung des +Offenbarungsbegriffs, einige Untersuchungen ber diese physische +Mglichkeit anstellen. + +Beym Schlusse dieser beiden Untersuchungen mu es vllig klar seyn, ob +sich vernnftiger Weise etwas dem Offenbarungsbegriffe korrespondirendes +berhaupt erwarten lasse, oder nicht. Zum Behufe der Mglichkeit aber, +diesen Begriff auf eine besondre _in concreto_ gegebne Erscheinung +anzuwenden, bedarf es noch einer genauem Zergliederung des +Offenbarungsbegriffs selbst, welcher angewendet werden soll. Die +Bedingungen, unter welchen eine solche Anwendung mglich ist, mssen +alle im Begriffe liegen, und sich durch eine Analysis desselben aus ihm +entwickeln lassen. Sie heien Kriterien. Unser nchstes Geschft nach +jenen Untersuchungen wird also das seyn, diese Kriterien aufzustellen, +und zu beweisen. + +Hiedurch wird nun nicht nur die Mglichkeit, fr diesen Begriff +berhaupt etwas ihm korrespondirendes zu erwarten, sondern auch die, ihn +auf eine wirklich gegebne Erscheinung anzuwenden, vllig gesichert. Wenn +aber eine solche Anwendung gleich vllig mglich ist, so lt sich doch +daraus noch kein Grund erkennen, warum wir sie wirklich machen sollten. +Nur nach Aufzeigung eines solchen Grundes also ist die Kritik aller +Offenbarung geschlossen. + + +. 8. + +_Von der Mglichkeit des im Begriffe der Offenbarung vorausgesetzten +empirischen Datum._ + +Die in der Deduktion des Begriffs der Offenbarung von praktischen +Vernunftprincipien _a priori_ vorausgesetzte Erfahrung ist die: es knne +moralische Wesen geben, in welchen das Moralgesetz seine Kausalitt _fr +immer_, oder nur _in gewissen Fllen_ verliere. Das Moralgesetz fordert +eine Kausalitt auf das obere Begehrungsvermgen um die Bestimmung des +Willens; es fordert vermittelst jenes eine auf das untere, um die +vllige Freiheit des moralischen Subjekts vom Zwange der Naturtriebe +hervorzubringen. Ist die erstere Art der Kausalitt aufgehoben, so fehlt +der _Wille_, berhaupt ein Gesetz anzuerkennen, und ihm Gehorsam zu +leisten; ist nur die zweite gehindert, so ist bei allem guten Willen der +Mensch zu schwach, das Gute, das er will, _wirklich auszuben_. Dieser +Hypothese empirische Mglichkeit soll bewiesen werden, d. h. es soll, +nicht aus der Einrichtung der menschlichen Natur berhaupt, insofern sie +allgemein und _a priori_ zu erkennen ist, sondern aus ihren empirischen +Bestimmungen gezeigt werden, da es mglich, und wahrscheinlich sey, da +das Sittengesetz seine Kausalitt in ihnen verlieren knne; wodurch denn +die Frage beantwortet wird: Warum war eine Offenbarung nthig, und +warum konnten die Menschen sich nicht mit der Naturreligion allein +behelfen? Die Ursachen davon knnen nicht in der Einrichtung der +menschlichen Natur berhaupt, insofern sie _a priori_ zu erkennen ist, +liegen; denn sonst mten wir das Bedrfni einer Offenbarung schon _a +priori_ zeigen knnen, es mte sich ein Datum der reinen Vernunft dafr +anfhren lassen, und der Begriff von ihr wre ein gegebner: sondern in +zuflligen Bestimmungen derselben. Um aber die vllige Einsicht in die +Grenzen, innerhalb welcher Vernunftreligion zulnglich ist, innerhalb +welcher Naturreligion eintritt, und wo endlich geoffenbarte nthig wird, +zu erffnen, wird es sehr dienlich seyn, das Verhltni der menschlichen +Natur zur Religion, sowohl berhaupt, als ihren besondern Bestimmungen +nach, zu untersuchen. + +Der Mensch steht, als Theil der Sinnenwelt, unter Naturgesetzen. Er ist +in Absicht seines Erkenntnivermgens genthigt, von Anschauungen, die +unter den Gesetzen der Sinnlichkeit stehen, zu Begriffen fortzugehen; +und in Absicht des untern Begehrungsvermgens sich durch sinnliche +Antriebe bestimmen zu lassen. Als Wesen einer bersinnlichen Welt aber, +seiner vernnftigen Natur nach, wird sein oberes Begehrungsvermgen, +durch ein ganz anderes Gesetz bestimmt, und dieses Gesetz erffnet durch +seine Anforderungen ihm Aussichten auf Erkenntnisse, die weder unter +den Bedingungen der Anschauung, noch unter denen der Begriffe stehen. Da +aber sein Erkenntnivermgen schlechterdings an jene Bedingungen +gebunden ist, und er ohne sie sich gar nichts denken kann, so ist er +genthigt auch diese Gegenstnde einer bernatrlichen Welt unter jene +Bedingungen zu setzen, ob er gleich erkennt, da eine solche +Vorstellungsart nur subjektiv, nicht objektiv gltig sey, und da sie +ihn weder zu theoretischen, noch praktischen _Folgerungen_ berechtige. +Sein unteres, durch sinnliche Antriebe bestimmbares Begehrungsvermgen +ist dem obern untergeordnet, und es soll nie seinen Willen bestimmen, wo +die Pflicht redet. Dies ist wesentliche Einrichtung der menschlichen +Natur. So _soll_ der Mensch seyn, und so _kann_ er auch seyn, denn +alles, was ihn verhindert, so zu seyn, ist seiner Natur nicht +wesentlich, sondern zufllig, und kann also nicht nur weggedacht werden, +sondern auch wirklich weg seyn. In welchem Verhltnisse steht er nun in +diesem Zustande gegen die Religion? bedarf er ihrer? welcher? und wozu? + +Die nchste Folge dieser ursprnglichen Einrichtung der menschlichen +Natur ist die, da ihm das Moralgesetz als Gebot, und nicht als Aussage +erscheint, da es zu ihm von Sollen redet, und nicht von Seyn; da er +sich bewut ist, auch anders, als dieses Gesetz befiehlt, handeln zu +_knnen_; da er folglich, seiner Vorstellung nach, einen Werth, und ein +Verdienst erhlt, wenn er so handelt. Dieser Werth, den er sich selbst +giebt, berechtigt ihn, die demselben angemessene Glckseligkeit zu +erwarten: aber diese kann er sich nicht selbst geben, so wie jenen; er +erwartet sie also vom hchsten Exekutor des Gesetzes, der ihm durch +dasselbe angekndigt wird. Dieses Wesen zieht seine ganze Verehrung auf +sich, weil es einen unendlichen Werth hat, gegen welchen der seinige in +Nichts verschwindet; und seine ganze Zuneigung, weil er alles von ihm +erwartet, was er gutes zu erwarten hat. Er kann nicht gleichgltig gegen +den stets gegenwrtigen Beobachter, Spher, und Beurtheiler seiner +geheimsten Gedanken, und den gerechtesten Vergelter derselben bleiben. +Er mu wnschen, ihm seine Bewunderung und Verehrung zu bezeigen, und da +er's durch nichts anders kann, es durch pnktlichen _in Rcksicht auf +Ihn_ geleisteten Gehorsam zu thun. -- Dies ist reine Vernunftreligion. +Religiositt von dieser Art erwartet nicht vom Gedanken des Gesetzgebers +ein Moment zur Erleichterung der Willensbestimmung, sondern nur +Befriedigung ihres Bedrfnisses ihm ihre Zuneigung zu erkennen zu geben. +Sie erwartet keine Anforderung von Gott, ihm zu gehorchen, sondern nur +die Erlaubni, bei ihrem willigen Gehorsame auf ihn zu sehen. Sie will +nicht Gott eine Gunst erweisen, indem sie ihm dient; sondern sie +erwartet es von ihm als die hchste Gnade, sich von ihr dienen zu +lassen. -- Dies ist die hchste moralische Vollkommenheit des Menschen. +Sie setzt nicht nur den festen Willen immer sittlich gut zu handeln, +sondern auch vllige Freiheit voraus. Es ist _a priori_ unmglich zu +bestimmen, ob _in concreto_ irgend ein _Mensch_ dieser moralischen +Vollkommenheit fhig sey, und es ist bei gegenwrtiger Lage der +Menschheit gar nicht wahrscheinlich. + +Der zweite Grad der moralischen Gte setzt eben diesen festen Willen, im +Ganzen dem Moralgesetze zu gehorchen, aber keine vllige Freiheit in +einzelnen Fllen voraus. Die sinnliche Neigung kmpft noch gegen das +Pflichtgefhl, und ist eben so oft Siegerin[TN9], als besiegt. Die +Ursachen dieser moralischen Schwche liegen nicht im Wesentlichen der +menschlichen Natur, sondern sie sind zufllig: theils bei diesem und +jenem Subjekte eine krperliche Konstitution, welche die grere +Heftigkeit, und die anhaltendere Dauer der Leidenschaften begnstigt; +theils, und hauptschlich die gegenwrtige Lage der Menschheit, in +welcher wir weit frher angewhnt werden, nach Naturtrieben zu handeln, +als nach moralischen Grnden, und weit ftrer in den Fall kommen, uns +durch die ersteren bestimmen lassen zu mssen, als durch die letzteren, +so da unsre Ausbildung als Naturmenschen meist immer groe Vorschritte +vor unsrer moralischen Bildung voraus hat. Da in diesem Zustande der +ernste Wille moralisch zu handeln, mithin ein lebhaftes, thtiges, +sittliches Gefhl vorausgesetzt wird, so mu diese Schwche dem Menschen +sehr unangenehm seyn, und er mu begierig jedes Mittel aufsuchen, und +ergreifen, um seine Bestimmung durchs Moralgesetz zu erleichtern. Wenn +es darum zu thun ist, der moralischen Neigung das bergewicht ber die +sinnliche zu verschaffen, so kann dies auf zweierlei Art geschehen, +theils indem man die sinnliche Neigung schwcht, theils indem man den +Antrieb des Sittengesetzes, die Achtung fr dasselbe, verstrkt. Das +erste geschieht nach technisch-praktischen Regeln, die auf +Naturprincipien beruhen, und ber welche jeden sein eignes Nachdenken, +Erfahrung, und empirische Selbstkenntni belehren mu. Sie liegen auer +dem Kreise unsrer gegenwrtigen Untersuchung. Der Antrieb des +Moralgesetzes lt sich, ohne der Moralitt Abbruch zu thun, nicht +anders verstrken, als durch lebhafte Vorstellung der innern Erhabenheit +und Heiligkeit seiner Forderungen; durch ein dringenderes Gefhl des +_Sollens_ und _Mssens_. Und wie kann dies dringender werden, als wenn +uns stets die Vorstellung eines ganz heiligen Wesens vorschwebt, das +uns heilig zu seyn befiehlt? In ihm erblicken wir die bereinstimmung +mit dem Gesetze nicht mehr blos als etwas, das seyn _soll_, sondern als +etwas, das _ist_; in ihm erblicken wir die Nothwendigkeit, so zu seyn, +dargestellt. Wie kann das sittliche Gefhl mehr verstrkt werden, als +durch die Vorstellung, da bei unmoralischen Handlungen nicht blos wir +selbst, die wir unvollkommne Wesen sind -- nein, da die hchste +Vollkommenheit uns verachten msse? da bei Selbstberwindung, und +Aufopferung unsrer liebsten Neigungen fr die Pflicht, nicht nur wir +selbst, sondern die wesentliche Heiligkeit uns ehren msse? Wie knnen +wir aufmerksamer auf die Stimme unsers Gewissens, und gelehriger gegen +sie werden, als wenn wir in ihr die Stimme des Heiligsten hren, der +unsichtbar[TN10] uns immer begleitet, und die geheimsten Gedanken unsers +Herzens spht -- _vor dem wir wandeln?_ Da die Neigung im Subjekte gegen +dieses neue Moment des Sittengesetzes, welches ihr Abbruch thut, +streitet, so wird die Vernunft suchen, dasselbe durch vllige Sicherung +des Grundes, auf dem es beruht, zu befestigen; sie wird einen Beweis fr +den Begriff Gottes als moralischen Gesetzgebers suchen, und sie wird ihn +im Begriffe desselben, als Weltschpfers, finden. Dies ist der zweite +Grad der sittlichen Vollkommenheit, der die Naturreligion +begrndet. -- Diese Religion soll allerdings Mittel der +Willensbestimmung in einzelnen Fllen, bei eintretendem Kampfe der +Neigung gegen die Pflicht, werden; aber sie setzt die erste, hchste +Bestimmung des Willens, dem Moralgesetze berhaupt zu gehorchen, als +durch dasselbe schon geschehen, voraus, denn sie bietet sich nicht dar, +sondern sie mu gesucht werden, und niemand kann sie suchen, der sie +nicht wnscht. + +Der tiefste Verfall vernnftiger Wesen in Rcksicht auf Sittlichkeit +endlich ist es, wenn nicht einmal der Wille da ist, ein Moralgesetz +anzuerkennen, und ihm zu gehorchen; wenn sinnliche Triebe die einzigen +Bestimmungsgrnde ihres Begehrungsvermgens sind. Es scheint wenigstens, +vor der Hand gar nichts fr die Nothwendigkeit einer Offenbarung zu +beweisen, wenn man auch in der Gesellschaft unter andern moralisch +bessern Menschen noch so viele in diesem Grade verdorbne Subjekte sollte +aufzeigen knnen: denn es mu den bessern mglich seyn, und es ist ihre +Pflicht, -- knnte man sagen, -- in den schlechtern durch Belehrung und +Bildung das moralische Gefhl zu entwickeln, und sie so bis zum +Bedrfni einer Religion zu fhren. Ohne uns vor der Hand auf diese +Untersuchung einzulassen, wollen wir die Frage nur so stellen, wie ihre +Beantwortung fr den Erweis eines empirischen Bedrfnisses der +Offenbarung entscheidend wird: War es mglich, dass die ganze +Menschheit, oder wenigstens ganze Vlker- und Lnderstriche in diesen +tiefen moralischen Verfall gerathen konnten? Um sie beantworten zu +knnen, mssen wir erst den Begriff der empirischen Sinnlichkeit etwas +nher bestimmen. + +Sinnlichkeit berhaupt, nemlich empirische, knnte man fglich als eine +Unfhigkeit zur Vorstellung der Ideen beschreiben; um dadurch zugleich +den theoretischen Fehler, sich dieselben entweder gar nicht, oder nicht +anders, als unter den Bedingungen der empirischen Sinnlichkeit, denken +zu knnen, und den praktischen, sich nicht durch dieselben bestimmen zu +lassen, der aus dem erstem nothwendig folgt, zu befassen. Man kann die +empirische Sinnlichkeit, eben so wie die reine, in zwei Gattungen +eintheilen, in die _ussere_ und _innere_. Die erstere besteht in +theoretischer Rcksicht darin, wenn man sich alles unter die empirischen +Bedingungen der uern Sinne, alles hrbar, fhlbar, sichtbar u. s. w. +denkt, und auch alles wirklich sehen, hren, fhlen will, und damit ist +immer eine gnzliche Unfhigkeit zum Nachdenken, zu Verfolgung einer +Reihe von Schlssen, wenn es auch nur ber Gegenstnde der Natur ist, +verbunden; und in praktischer, wenn man sich nur durch die Lust des +uern Sinns, bestimmen lt. Dieses ist derjenige Grad derselben, den +man auch rohe Sinnlichkeit nennt. Die zweite besteht in theoretischer +Rcksicht darin, da man sich alles wenigstens unter die empirischen +Bedingungen unsers innern Sinns, alles modificirbar denkt, und es auch +wirklich modificiren will; und in praktischer, wenn man sich durch +nichts hheres bestimmen lt, als durch die Lust des innern Sinns. +Dahin gehrt die Lust am Spiel, am Dichten, am Schnen (aber nicht am +Erhabnen), selbst am Nachdenken, am Gefhl seiner Kraft, und sogar das +Mitgefhl, ob es gleich der edelste aller sinnlichen Triebe ist. Wenn +diese Sinnlichkeit herrschend ist, d. i. wenn wir blos und lediglich +durch ihren Antrieb und nie durch das Moralgesetz uns bestimmen lassen, +so ist klar, dass sie allen Willen gut zu seyn, und alle Moralitt +gnzlich ausschliet. Aber bei den meisten Menschen hat sie zwar bei +weitem das bergewicht, und sie werden in den meisten Fllen blos durch +sie bestimmt; aber dennoch sind sie darum noch nicht berhaupt aller +reinmoralischen Handlungen unfhig, und haben wenigstens noch soviel +moralisches Gefhl, um die Strflichkeit und Unanstndigkeit ihrer +Handlungsart in auffallenden Fllen oder bei gewissen Veranlassungen zu +fhlen, und sich deren zu schmen. Gesetzt aber, sie wendeten das +Moralgesetz auch nie auf sich selbst an, und htten nie Schaam oder +Reue ber ihre eigne Unvollkommenheit empfunden, so zeigt es sich doch +in ihrer Beurtheilung der Handlungen andrer, in ihrer oft starken +Misbilligung derselben aus richtigen moralischen Grnden, dass sie des +moralischen Sinns nicht gnzlich unfhig sind. Auf Menschen von dieser +Art, sollte man glauben, wrde man eben von der Seite aus, wo sie noch +Empfnglichkeit fr Moralitt zeigen, wirken, -- man wrde sich eben der +Grundstze, die sie auf andre anwenden, bedienen knnen, um ihnen ber +ihren eignen Zustand die Augen zu ffnen, sie so allmhlich zum guten +Willen, und durch ihn endlich zur Religiositt zu fhren. Es msste +also, zum Behufe der Nothwendigkeit einer Offenbarung gezeigt werden +knnen, dass Menschen, und ganze Menschengeschlechter mglich seyen, die +durch herrschende Sinnlichkeit des Sinns fr Moralitt entweder +gnzlich, oder doch in einem so hohen Grade beraubt wren, dass man von +diesem Wege aus gar nicht auf sie wirken knne; welche sich des +Moralgesetzes in ihnen entweder gar nicht, oder doch so wenig bewusst +seyen, dass man auf diesen Grund in ihnen gar nichts bauen knne. Es +lsst sich _a priori_ wol denken, da die Menschheit entweder von ihrem +Ursprnge an, oder durch mancherlei Schicksale in so eine Lage habe +kommen knnen, da sie, in bestndigem harten Kampfe mit der Natur um +ihre Subsistenz, genthigt gewesen sey, alle ihre Gedanken stets auf +das, was vor ihren Fen lag, zu richten; auf nichts denken zu knnen, +als auf das Gegenwrtige; und kein ander Gesetz hren zu knnen, als das +der Noth. In so einer Lage ist es unmglich, dass das moralische Gefhl +erwache, und sittliche Begriffe sich entwickeln: aber die Menschheit +wird nicht immer, sie wird auer besondern Fllen nicht lange in +derselben bleiben: sie wird durch Hlfe der Erfahrung sich Regeln +machen, und Maximen ihres Verhaltens abstrahiren. Diese Maximen, blos +durch Erfahrung in der Natur entstanden, werden auch blos auf diese +angewendet seyn, und mglichen moralischen Regeln oft widersprechen. Sie +werden sich dennoch, durch ihre Anwendbarkeit und durch das allgemeine +Beispiel bewhrt, von Generation auf Generation fortpflanzen, und +vermehrt werden; und nun werden sie es seyn, die die Mglichkeit der +Moralitt vernichten, nachdem jene dringende Noth, die vor ihnen es +that, durch sie zum Theil gehoben ist. Denkt man an die Bewohner des +Feuerlandes, welche ihr Leben in einem Zustande, der so nahe an die +Thierheit grnzt, hinbringen, an die meisten Bewohner der Sdsee-Inseln, +welchen der Diebstahl etwas ganz gleichgltiges zu seyn, und welche sich +desselben nicht im geringsten zu schmen scheinen, an jene Negern, +welche ohne langes Bedenken ihre Frau, oder ihre Kinder gegen einen +Trunk Brandwein in die Sklaverei verkaufen, so scheint man die erstere +Bemerkung in der Erfahrung besttigt zu finden; und um sich von der +Richtigkeit der zweiten zu berzeugen, hat man nur die Sitten und +Maximen policirter Vlker zu studiren. + +Wie soll nun die Menschheit aus diesem Zustande zur Moralitt, und durch +sie zur Religion gelangen? Kann sie dieselbe nicht selbst finden? Um +diese Frage bestimmter zu beantworten, mssen wir dasjenige, was hierzu +vorausgesetzt wird, mit ihrem Zustande, vergleichen. Um zu entscheiden, +ob ein Volk der Sittlichkeit berhaupt in seinem gegenwrtigen Zustande +fhig sey, oder nicht, ist es nicht genug, ihr Verhalten zu betrachten, +und der Schlu: ein gewisses Volk begeht allgemein, und ohne Spur der +geringsten Schaam, Handlungen, die gegen die ersten Grundstze aller +Moral streiten, also ist es ohne alles moralisches Gefhl; ist bereilt. +Man mu untersuchen, ob sich denn nicht einmal der Begriff von Pflicht +berhaupt, wenn gleich noch so dunkel gedacht, bei ihnen zeige, und wenn +man denn da z. B. nur soviel findet, da sie auf die Beobachtung eines +Vertrags, die sie nicht erzwingen knnen, auch in dem Falle, da es dem +zweiten Theile zutrglich wre ihm nicht zu halten, trauen, und in +diesem Vertrauen sich wagen; da sie im Fall der Verletzung desselben +lebhaftern und bitterern Unwillen zeigen, als sie ber den ihnen dadurch +zugefgten Schaden an sich zeigen wrden; so mu man ihnen den Begriff +der Pflicht berhaupt zugestehen. Nun aber ist ohne dieses Vertrauen +auf Beobachtung der Vertrge es auch nicht einmal mglich, sich +zur Gesellschaft zu verbinden. Jedes Volk also, das nur in +gesellschaftlicher Vereinigung lebt, ist nicht ohne allen moralischen +Sinn. Aber leider ist es allgemeine Gewohnheit aller derer, bei denen +die Sinnlichkeit herrschend ist, sich dieses Gefhls nicht sowohl als +Bestimmungsgrundes ihrer eignen Handlungen, als vielmehr blos und +lediglich als Beurtheilungsprincips der Handlungen anderer zu bedienen. +Ja, sie gehen wol so weit, besonders wenn die Sinnlichkeit schon in +Maximen gebracht ist, eine Aufopferung, eine Verleugnung des Eigennutzes +fr die Pflicht, sich als lcherliche Thorheit anzurechnen, und sich +derselben zu schmen; sich also stets und immer als blos unter dem +Naturbegriffe stehend zu betrachten; verfahren endlich auch wol so +konsequent, es auch dem ndern fr eben das anzurechnen, wofern sie +nicht etwa selbst persnlich dabei interessirt, und durch die +Pflichtverletzung des ndern an ihrem eignen Vortheile gekrnkt worden +sind. Nur im letztern Falle erinnern sie sich, da es Pflichten giebt; +und dies macht denn die Entwickelung dieses Begriffs, wo wir ihn mit +herrschender Sinnlichkeit vereinigt antreffen, sehr verdchtig, und +berechtigt uns zu glauben, da blos das Princip der letztern, das des +Eigennutzes, sie bewirkt habe. Mit herrschender Sinnlichkeit ist also +sogar der Wille, moralisch gut zu seyn, nicht zu vereinigen. Da aber +dieser Wille unumgnglich nthig ist, um eine Religion als Mittel einer +strkern Bestimmung durchs Moralgesetz zu _suchen_, so kann die +Menschheit in diesem Zustande nie von selbst eine Religion finden, denn +sie kann sie nicht einmal suchen. + +Und wenn sie dieselbe auch suchen knnte, so kann sie sie nicht +_finden_. Um sich auf die oben entwickelte Art zu berzeugen, da Gott +es ist, der durchs Moralgesetz zu uns redet, bedarf es vor's erste des +Begriffe einer Schpfung der Welt durch eine Ursache auer ihr. Auf +diesen Begriff wird die Menschheit, selbst die noch sehr ungebildete +Menschheit, leicht kommen. Sie ist _a priori_ genthigt, sich absolute +Totalitt der Bedingungen zu denken; und sie schliet die Reihe +derselben nur eher und schneller, je weniger sie gebildet, und je +unfhiger sie ist, eine lange Reihe zu verfolgen. Daher wird unter +rohsinnlichen Menschen alles voll von Glauben an bernatrliche +Ursachen, an Dmonen ohne Zahl seyn. Eine gebildetere Sinnlichkeit wird +sich vielleicht zum Begriffe einer einzigen ersten Ursache, eines +kunstvollen Architekten der Welt erheben. Aber zum Behuf einer Religion +brauchen, wir nicht diesen, sondern den von einem _moralischen_ +Weltschpfer, und, um zu ihm zu gelangen, den Begriff eines moralischen +Endzwecks der Welt. Nun wird abermals die Sinnlichkeit zwar leicht auf +den Begriff von mglichen Zwecken in der Weit kommen, weil sie selbst +durch die Vorstellung von Zwecken bei ihren Geschften hienieden +geleitet wird: aber der Begriff eines moralischen _Endzwecks_ der +Schpfung ist nur dem gebildeten moralischen Gefhle mglich. Der blos +sinnliche Mensch wird also nie weder auf ihn, noch durch ihn auf das +Princip einer Religion kommen. + +Vor's erste, wenn doch ein Mittel sollte ausfindig gemacht werden, +Religion an ihn zu bringen, wozu bedarf er ihrer? Der beste moralische +Mensch, der nicht nur den ernsten Willen htte, dem Moralgesetze zu +gehorchen, sondern auch die vllige Freiheit, bedurfte ihrer blos dazu, +um die Empfindung der Verehrung und Dankbarkeit gegen das hchste Wesen +auf irgend eine Art zu befriedigen. Derjenige, der zwar eben den ernsten +Willen, aber nicht vllige Freiheit hatte, bedurfte ihrer, um der +Autoritt des Moralgesetzes ein neues Moment hinzuzufgen, durch +welches der Strke der Neigung das Gegengewicht gehalten und die +Freiheit hergestellt wrde. Derjenige, der auch nicht den Willen hat, +ein sittliches Gesetz anzuerkennen, und ihm zu gehorchen, bedarf ihrer, +um nur erst diesen Willen, und dann durch ihn die Freiheit in sich +hervorzubringen. Mit ihm hat also die Religion einen andern Weg zu +nehmen. Die reine Vernunftreligion, sowohl als die natrliche, grndeten +sich auf Moralgefhl: die geoffenbarte hingegen soll selbst erst +Moralgefhl begrnden. Die erstere fand gar keinen Widerstand, sondern +alle Neigungen im Subjekte bereit, sie anzunehmen; die zweite hatte nur +in einzelnen Fllen die Neigungen zu bekmpfen, kam aber im Ganzen +erwnscht, und gesucht; die letztere hat nicht nur allen unmoralischen +Neigungen, sondern sogar dem vlligen Widerstreben, berhaupt ein Gesetz +anzuerkennen, und der Abneigung gegen sie selbst, die sie das Gesetz +gltig machen will, das Gegengewicht zu haben. Sie kann also und wird +sich wichtigerer Momente bedienen, so viel es geschehen kann, ohne der +Freiheit Abbruch zu thun, d. h. ohne gegen ihren eignen Zweck zu +handeln. + +Durch welchen Weg nun kann diese Religion an die so beschaffne +Menschheit gelangen? Natrlich auf eben dem, auf welchem alles an sie +gelangt, was sie sich denkt, oder wodurch sie sich bestimmen lt, auf +dem der Sinnlichkeit. Gott mu sich ihnen unmittelbar durch die Sinne +ankndigen, unmittelbar durch die Sinne Gehorsam von ihnen verlangen. + +Aber hier sind noch zwei Flle mglich, nemlich entweder Gott entwickelt +durch eine bernatrliche Wirkung in der Sinnenwelt in dem Herzen eines +oder mehrerer, die er zu seinen Mittelspersonen an die Menschheit +ausersehen hat, auf dem Wege des Nachdenkens das moralische Gefhl, und +bauet auf eben dem Wege auf dasselbe das Princip aller Religion, mit dem +Befehle, an den brigen Menschen eben das zu thun, was er an ihnen +gethan hat: oder er kndigt geradezu dieses Princip an, und grndet es +auf seine Autoritt, als Herr. Im erstem Falle wren wir nicht einmal +genthigt, Gott als unmittelbare Ursache dieser bernatrlichen Wirkung +anzunehmen, sondern, ob wir gleich ein allgemeines sittliches Verderben +der Menschheit angenommen haben, so knnte doch recht fglich eins der +mglichen hhern moralischen Wesen Ursache einer solchen Wirkung seyn. +Finden wir aber anderweitige Grnde, den Grund einer solchen Wirkung +unmittelbar in Gott zu setzen, so werden wir diese Grnde dadurch gar +nicht entkrften, wenn wir sagen, es sey Gott unanstndig, den Pdagogen +zu machen; denn nach unsrer Erkenntni von Gott ist nichts ihm +unanstndig, als was gegen das Moralgesetz ist. In diesem Falle htten +wir denn auch, ununtersucht, welches moralische Wesen die veranlassende +Ursache dieser Entwickelung sey, keine Offenbarung, sondern eine auf +einem bernatrlichen Wege an uns gebrachte Naturreligion. Wenn dieses +Mittel nur mglich und zur Erreichung des Zwecks hinlnglich war, so war +keine Offenbarung, d. i. keine _unmittelbar_ auf Gottes Autoritt +gegrndete Ankndigung desselben, als Gesetzgebers, nthig. Lat uns +einen Augenblick annehmen, Gott wolle sich desselben bedienen. Er wird +ohne Zweifel in den Seelen derer, auf die er wirkt, die erwartete +vernnftige berzeugung hervorbringen. Diese werden seinem Befehle, und +ihrem eignen Gefhl der Verbindlichkeit, Moralitt weiter zu verbreiten, +gem, sich an die brige Menschheit wenden, und eben diese berzeugung +auf eben dem Wege in ihnen aufzubauen suchen, auf welchem sie in ihnen +selbst aufgebaut wurde. Es liegt weder in der menschlichen Natur +berhaupt, noch in der empirischen Beschaffenheit der angenommenen +Menschen insbesondre ein Grund, warum es diesen Abgeordneten unmglich +seyn sollte, ihren Zweck zu erreichen, wenn sie nur Gehr finden, wenn +sie sich nur Aufmerksamkeit verschaffen knnen. Aber wie wollen sie sich +diese verschaffen bei Menschen, die schon im Voraus gegen das Resultat +ihrer Vorstellungen eingenommen seyn mssen? Was wollen sie diesen das +Nachdenken scheuenden Menschen geben, damit sie die Mhe desselben auf +sich nehmen, um die Wahrheit einer Religion erkennen zu mssen, welche +ihre Neigungen einschrnken und sie unter ein Gesetz bringen will? Es +bleibt also nur der letzte Fall brig: sie mssen ihre Lehren unter +gttlicher Autoritt, und als seine Gesandten an die Menschheit, +ankndigen. + +Auch dies scheint wieder auf zweierlei Art mglich zu seyn, da nemlich +Gott entweder auch dieser seiner Gesandten Glauben schlechthin auf +Autoritt grnde, oder da er nur wolle, und es von ihrer eignen +Einsicht erwarte, da sie dasjenige, was auf dem bloen Wege des +Nachdenkens durch irgend ein Mittel aus ihrem Herzen entwickelt worden, +den brigen Menschen unter gttlicher Autoritt ankndigen, insofern sie +einsehen, da kein anderes Mittel brig ist, Religion an sie zu bringen. +Das letztere aber ist unmglich; denn dann htte Gott gewollt, da diese +seine Abgeordneten, -- zwar in der wohlthtigsten Absicht, -- aber doch, +da sie lgen und betrgen sollten: Lgen und Betrug aber bleibt immer, +in welcher Absicht er auch geschehe, unrecht, weil das nie Princip einer +allgemeinen Gesetzgebung werden kann; und Gott kann nie etwas unrechtes +wollen. + +Man knnte endlich sich drittens noch als mglich denken, Gott habe +gewollt, da sich diese angeblichen Inspirirten tuschen, und eine auf +Autoritt gegrndete Ankndigung der gttlichen Moralgesetzgebung, die +ganz natrlich, z. B. durch die vom Wunsche darnach aufgeregte Phantasie +in ihnen entstanden wre, einer bernatrlichen Ursache zuschreiben +sollten. Da jede kategorische Antwort auf diese Frage, die bejahende +sowohl, als die verneinende, sich lediglich auf theoretische Principien +grnden knnte, weil von Erklrung einer Naturerscheinung nach derselben +Gesetzen die Rede ist; alle Naturphilosophie aber nicht so weit reicht, +um zu beweisen, da etwas in der Sinnenwelt _nur_ durch Gesetze der +Natur, oder, da es durch sie _nicht_ mglich sey; so kann diese +Behauptung, auf Errterung einer Offenbarung _in concreto_ angewandt, +nie, weder bewiesen, noch widerlegt werden; sie gehrt aber auch nicht +in die Untersuchung vom mglichen Ursprnge einer geoffenbarten +Religion, als welche blos aus praktischen Principien angestellt wird. +Allerdings knnte eine gewisse Wirkung, als Naturerscheinung betrachtet, +aus uns entdeckbaren Naturgesetzen entstanden seyn, und dennoch knnte +es zugleich dem Begriffe eines vernnftigen Wesens sehr gem seyn, da +wir sie, wenigstens bis zur Erreichung ihrer moralischen Absicht, einer +bernatrlichen Ursache zuschrieben; und jener disjunktive Satz: Gewisse +angebliche Inspirirten waren entweder wirklich inspirirt, oder sie waren +Betrger, oder sie waren Schwrmer -- richtiger, und gelinder +ausgedrckt, sie waren unvollkommne Naturforscher -- reicht bei weitem +nicht hin, durch ihn die kategorischen Behauptungen, auf welche er +ausgeht, zu begrnden. Denn erstens heben die Begriffe, die als Glieder +der Eintheilung neben einander gestellt sind, sich nicht wechselseitig +auf. Die Mglichkeit, den letztern anzunehmen, mu aus Naturbegriffen +widerlegt, oder bewiesen werden; die Mglichkeit der beiden erstem aber +kann nur aus praktischen Principien dargethan werden: beide Principien +aber treffen, sich nicht, und aus dem einen kann sehr wohl bejaht +werden, was das andre verneint. Der letzte Fall also, und einer von den +beiden erstern, sind zugleich mglich, nur die beiden erstern +widersprechen sich. Zweitens ist die Unmglichkeit des letztern nie in +einem gegebnen Falle darzuthun. Aber dies alles wird erst in der Folge, +wo wir von der physischen Mglichkeit der erwarteten bernatrlichen +Wirkung in der Sinnenwelt reden werden, seine vllige Deutlichkeit +erhalten. + +Da also die Mglichkeit des letztern Falles, die wir freilich nicht +wegrumen knnen, uns nicht irre machen darf, so knnen wir nun aus +allem bis jetzt bewiesenen sicher folgende Resultate ziehen: Die +Menschheit kann so tief in moralischen Verfall gerathen, da sie nicht +anders zur Sittlichkeit zurckzubringen ist, als durch die Religion, und +zur Religion nicht anders, als durch die Sinne: eine Religion, die auf +solche Menschen wirken soll, kann sich auf nichts anders grnden, als +unmittelbar auf gttliche Autoritt: da Gott nicht wollen kann, da +irgend ein moralisches Wesen eine solche Autoritt erdichte, so mu er +selbst es seyn, der sie einer solchen Religion beilegt. + +Aber wozu soll nun diese Autoritt? und worauf kann Gott, wenn er es mit +Menschen, die in diesem Grade sinnlich sind, zu thun hat, sie grnden? +Offenbar nicht auf eine Erhabenheit, fr welche sie keinen Sinn und +keine Ehrfurcht haben, auf seine Heiligkeit, als welches das moralische +Gefhl in ihnen schon voraussetzen wrde, das erst durch die Religion +entwickelt werden soll; sondern auf diejenige, fr deren Bewunderung sie +aus Naturgrnden empfnglich sind, auf seine Gre, und Macht als Herr +der Natur und als ihr Herr. Nun aber ist es Heteronomie, und bewirkt +keine Moralitt, sondern erzwingt hchstens Legalitt, wenn wir nur +darum uns dem Inhalte des Moralgesetzes gem betragen, weil ein +bermchtiges Wesen es will; und eine auf diese Autoritt gegrndete +Religion widersprche folglich sich selbst. Aber diese Autoritt soll +denn auch nicht Gehorsam, sie soll nur Aufmerksamkeit auf die weiter +vorzulegenden Motiven des Gehorsams begrnden. Aufmerksamkeit aber, als +eine empirische Bestimmung unsrer Seele, ist durch natrliche Mittel zu +erregen. Es wrde zwar offenbar widersprechend seyn, auch nur diese +durch Furcht vor angedrohten Strafen dieses mchtigen Wesens, oder wol +gar durch physische Mittel erzwingen, oder durch verheine Belohnungen +erschleichen zu wollen; widersprechend, weil Furcht und Hoffnung die +Aufmerksamkeit mehr zerstreuen, als erregen, und hchstens nur ein +mechanisches Nachsagen, aber keine auf vernnftige berlegung gegrndete +berzeugung, welche allein der Grund aller Moralitt seyn mu, +hervorbringen knnen; widersprechend, weil dies gleich anfangs das +Princip aller Religion verflschen, und Gott als ein Wesen darstellen +wrde, dem man sich noch durch etwas anderes, als durch moralische +Gesinnungen, -- hier durch unwilliges Anhren von Dingen, an denen +man kein Interesse hat, und durch ngstliches Nachplaudern +derselben -- gefllig machen knnte. Aber die Vorstellung einer noch so +groen Macht errege auch, so lange wir uns nicht im Widerstreite gegen +sie denken, nicht Furcht, sondern Bewunderung, und Verehrung, die zwar +nur auf pathologischen, und nicht moralischen, Grnden beruht, die aber +unsre Aufmerksamkeit auf alles, was von dem mchtigen Wesen herkommt, +krftig hinzieht. So lange sich nun Gott noch nicht als moralischen +Gesetzgeber, sondern blos als redende Person ankndigt, so denken wir +uns noch nicht im Widerstreite gegen ihn; und wenn er sich als solchen +ankndigt, so kndigt er uns zugleich seine Heiligkeit an, welche uns +alle mgliche Furcht vor seiner Macht benimmt, indem sie uns zusichert, +da er nie einen willkhrlichen Gebrauch von derselben gegen uns machen, +sondern da ihre Wirkungen auf uns gnzlich von uns selbst abhngen +werden. Die Anforderung Gottes also an uns in einer mglichen +Offenbarung, ihn _anzuhren_, grndet sich auf seine Allmacht, und +unendliche Gre, und kann sich auf nichts anders grnden, indem Wesen, +die einer Offenbarung bedrfen, vor's erste keiner andern Vorstellung +von ihm fhig sind. Seine Anforderung aber ihm zu _gehorchen_, kann sich +auf nichts anderes, als auf seine Heiligkeit grnden, weil sonst der +Zweck aller Offenbarung, reine Moralitt zu befrdern, nicht erreicht +wrde; aber der Begriff der Heiligkeit sowohl, als die Verehrung gegen +sie, mu schon vorher durch die Offenbarung entwickelt worden +seyn. -- Wir haben einen erhabnen Ausspruch, der dies erlutert: Ihr +sollt heilig seyn, denn ich bin heilig, spricht der Herr. Der Herr +redet, als Herr, und fordert dadurch alles zur Aufmerksamkeit auf. Aber +die Forderung der Heiligkeit grndet er nicht auf diese seine +Herrschaft, sondern auf seine eigne Heiligkeit. + +Aber, wie sollen denn diese Menschen, ehe ihr sittliches Gefhl noch +geweckt ist, beurtheilen, ob es Gott seyn knne, welcher redet? wird +noch gefragt; und hier kommen wir dann auf die Beantwortung eines +Einwurfs, der schon seit langem vor der Seele jedes Lesers geschwebt +haben mu. Wir haben im vorigen . bewiesen, da der Begriff der +Offenbarung vernnftiger Weise nur _a priori_ mglich sey, und _a +posteriori_ gar nicht rechtmig entstehen knne; und in diesem haben +wir gezeigt, da es einen Zustand geben knne, ja da die ganze +Menschheit in diesen Zustand verfallen knne, in welchem es ihr +unmglich ist, _a priori_ auf den Begriff der Religion, und also auch +der Offenbarung zu kommen. Dies sey ein frmlicher Widerspruch, kann man +sagen: oder man kann uns das Dilemma vorlegen: Entweder fhlten die +Menschen schon das sittliche Bedrfni, das sie treiben konnte, eine +Religion zu suchen, und htten schon alle Moralbegriffe, die sie von den +Wahrheiten derselben vernnftig berzeugen konnten; so bedurften sie +keiner Offenbarung, sondern hatten schon _a priori_ Religion: oder sie +fhlten weder jenes Bedrfni, noch hatten sie jene Begriffe; so +konnten sie sich nie aus moralischen Grnden von der Gttlichkeit einer +Religion berzeugen; aus theoretischen konnten sie es auch nicht; sie +konnten es also berhaupt nicht, und eine Offenbarung ist folglich +unmglich. Aber es folgt nicht, da Menschen, die sich des Moralgebots +in ihnen wenig bewut waren, und durch dasselbe nicht zur Aufsuchung +einer Religion getrieben werden konnten, also der Offenbarung bedurften, +nicht nachher eben durch Hlfe dieser Offenbarung jenes Gefhl in sich +entwickeln, und so geschickt werden konnten, eine Offenbarung zu prfen, +und so vernnftig zu untersuchen, ob sie gttlichen Ursprungs seyn +knne, oder nicht. Es kndigte sich ihnen eine Lehre als gttlich an, +und erregte dadurch wenigstens ihre Aufmerksamkeit. Entweder nahmen sie +nun dieselbe sogleich fr gttlich an; und da sie dies weder aus +theoretischen Principien folgern, noch nach moralischen untersuchen +konnten, weil noch bis jetzt ihr Moralgefhl unentwickelt war, nahmen +sie etwas ganz ohne Grund an, und es war ein Glck fr sie, wenn ihnen +der Zufall ntzlich wurde: oder sie verwarfen sie sogleich; so verwarfen +sie wieder etwas ganz ohne Grund: oder endlich sie lieen die Sache +unentschieden, bis sie vernnftige Grnde eines Unheils finden wrden, +und in diesem einzigen Falle handelten sie vernnftig. _Da_ Gott rede, +oder _da_ er _nicht_ rede (als kategorische, aus theoretischen Grnden +mgliche, Behauptung), konnten sie nie beweisen; ob er geredet haben +_knne_, konnte nur aus dem Inhalte dessen erhellen, was in seinem Namen +gesagt ward; sie muten es also vor's, erste anhren. Wenn nun durch +dieses Anhren ihr moralisches Gefhl entwickelt wurde, so wurde +zugleich der Begriff einer Religion, und des mglichen Inhalts +derselben, sie komme nun durch Offenbarung, oder ohne sie an uns, +entwickelt; und nun konnten, und muten sie, um zu einem vernnftigen +Frwahrhalten zu gelangen, die ihren als gttlich angekndigte +Offenbarung mit ihrem nun entwickelten Begriffe einer Offenbarung +_a priori_ vergleichen, und nach der bereinstimmung oder +Nichtbereinstimmung mit demselben ein Urtheil ber sie fllen: und das +ls't dann den vermeinten Widerspruch vllig auf. Ein vernnftiges +Aufnehmen einer gegebnen Offenbarung, als gttlich, ist nur aus Grnden +_a priori_ mglich, aber _a posteriori_ knnen, und mssen in gewissen +Fllen, Gelegenheitsursachen gegeben werden, um diese Grnde zu +entwickeln. + +Alle diese Untersuchungen nun haben den eigentlichen Fragepunkt mehr +vorbereitet, als bestimmt und entwickelt. Da nemlich nach allem bisher +gesagten kein vernnftiges Aufnehmen einer Offenbarung als gttlich, +eher als nach vlliger Entwickelung des Moralgefhls in uns, statt +findet; da ferner nur auf dieses Gefhl, und den dadurch in uns +begrndeten Willen der Vernunft zu gehorchen, jeder Entschlu einem +Gesetze Gottes zu gehorchen sich grnden kann: (. 3.) so scheint die +gttliche Autoritt, worauf eine gegebne Offenbarung sich grnden +knnte, ihren ganzen Nutzen zu verlieren, sobald es mglich wird, sie +anzuerkennen. So lange nemlich eine solche Offenbarung noch arbeitet, um +den Menschen zur Empfnglichkeit fr Moralitt zu bilden, ist es +demselben vllig problematisch, ob sie gttlichen Ursprungs auch nur +seyn knne, weil dies sich nur aus einer Beurtheilung derselben nach +Moralprincipien ergeben, kann; sobald aber nach geschehener Entwickelung +des Moralgefhls in ihm, eine solche Beurtheilung mglich ist, so +scheint dies Moralgefhl allein hinlnglich seyn zu knnen, um ihn zum +Gehorsam gegen das Moralgesetz, blos als solches, zu bestimmen. Und +obgleich, wie ebenfalls oben (. 3.) gezeigt worden, auch bei dem +festesten Willen dem Moralgesetze, blos als Gesetze der Vernunft, zu +gehorchen, einzelne Flle mglich sind, in denen dasselbe einer +Verstrkerung seiner Kausalitt durch die Vorstellung, es sey Gottes +Gesetz, bedarf, so ist doch in dem durch eine geschehene Offenbarung +zur Moralitt gebildeten Subjekte die Vorstellung dieser gttlichen +Gesetzgebung sowohl ihrer Materie nach durch praktische +Vernunftprincipien, als ihrer Form nach durch Anwendung derselben auf +den Begriff einer Welt, vllig mglich, und es erscheint kein Grund, +warum er sie sich, als durch eine bernatrliche Wirkung in der +Sinnenwelt gegeben, denken sollte. Es mu also ein Bedrfni, freilich +nur ein empirisches, aufgezeigt werden, welchem nur durch die bestimmte +Vorstellung einer _durch eine Wirkung in der Sinnenwelt geschehnen_ +Ankndigung Gottes als moralischen Gesetzgebers abgeholfen werden kann, +wenn diese ganze Vorstellung nicht vergeblich, und der Begriff einer +Offenbarung nicht leer seyn soll, indem ein Glaube an dieselbe +allenfalls ntzlich seyn knnte, so lange er nicht mglich ist, und +sobald er mglich wird, seinen ganzen Nutzen verlhre: denn unmglich +knnen wir die frommen Empfindungen ber die zu unsrer Schwachheit sich +herablassende Gte Gottes, u. dergl., die durch eine solche Vorstellung +in uns entstehen mssen, als den ganzen bleibenden Nutzen einer +Offenbarung angeben. + +Nun sind in obiger Deduktion des Offenbarungsbegriffs zum Behuf der +realen Mglichkeit desselben nicht nur solche vernnftige Wesen +Vorausgesetzt worden, in denen das Moralgesetz seine Kausalitt auf +immer, sondern auch solche, bei denen es dieselbe in einzelnen Fllen +verlohren habe. Wo auch nicht der Wille ein Sittengesetz anzuerkennen, +und ihm zu gehorchen, vorhanden ist, ist das Moralgesetz ganz ohne +Kausalitt; wo hingegen zwar dieser, aber nicht die vllige Freiheit da +ist, verliert es seine Kausalitt in einzelnen Fllen. Wie die +Offenbarung die Wirksamkeit desselben im ersten Falle wieder herstelle, +ist jetzt gezeigt worden: ob sie auch im zweiten einen ihr wesentlichen, +nur durch sie mglichen Einflu habe, davon ist jetzt die Frage. Da im +ersten Falle die Offenbarung noch gar nicht als das, fr was sie sich +vernnftiger Weise anerkannt werden kann, so knnte man diese ihre +Funktion -- die der Offenbarung _an sich_, insofern sie von unsrer +Vorstellungsart ganz unabhngig ist, oder ihrer _Materie_ nach (_functio +revelationis materialiter spectatae_) nennen; hingegen das, was sie im +zweiten Falle zu leisten htte, die Funktion der Offenbarung, insofern +wir sie dafr anerkennen, oder ihrer _Form_ nach (_functio revelationis +formaliter spectatae_), und, da Offenbarung eigentlich nur dadurch es +wird, da wir sie dafr erkennen, der Offenbarung _im eigentlichsten +Sinne_. + +Wir haben oben bei Errterung der Funktion einer Offenbarung ihrer +Materie nach ganz richtig angenommen, da dieselbe sich nur auf +Subjekte beziehe, in denen auch nicht einmal der Wille dem +Vernunftgesetze zu gehorchen vorhanden sey, da sie hingegen in dieser +Funktion diejenigen, denen es nicht an diesem Willen, wol aber an +vlliger Freiheit ihn zu vollbringen, mangelt, nicht zu Objekten habe, +sondern da zu Herstellung der Freiheit in dergleichen Subjekten die +Naturreligion hinlnglich sey. Da nun durch die Offenbarung vermittelst +ihrer ersten Funktion die Willensbestimmung durchs Moralgesetz mglich +gemacht, mithin alle vernnftige Wesen zur zweiten Stuffe der +moralischen Vollkommenheit erhoben werden sollen, so wrde, wenn Wesen +auf dieser zweiten Stuffe die Naturreligion stets genugthuend seyn +knnte, gar keine Funktion der Offenbarung ihrer Form nach, nemlich +keine Wirksamkeit derselben zu Herstellung der Freiheit statt finden, +und, da dies die Funktion der Offenbarung im eigentlichsten Sinne ist, +kein wahres Bedrfni eines Glaubens an Offenbarung gezeigt werden +knnen; fnde sie aber statt, so scheint dies dem obigen Satze von der +Hinlnglichkeit der Naturreligion zur Herstellung der Freiheit zu +widersprechen. Wir haben also vor's erste zu untersuchen, ob sich ein +Einflu der Vorstellung von einer geschehnen Offenbarung auf das Gemth +zur Herstellung der gehemmten Freiheit des Willens denken lasse, und +dann, wenn sich ein solcher Einflu zeigen sollte, zu untersuchen, ob +und inwiefern beide Behauptungen beisammenstehen knnen. + +Es ist eine der Eigentmlichkeiten des empirischen Charakters des +Menschen, da, so lange eine seiner Gemthskrfte besonders aufgeregt, +und in lebhafter Thtigkeit ist, andere, und das um desto mehr, jemehr +sie sich, von jener entfernen, unthtig, und gleichsam erschlafft sind: +und da diese ihre Erschlaffung grer ist, je grer, die Thtigkeit +jener. So vergeblich man sich bemhen wrde, jemanden, der durch +sinnlichen Reitz bestimmt, oder in einem heftigen Affekte ist, durch +Vernunftgrnde anders zu bestimmen; eben so sicher ist's, da im +Gegensatze eine Erhebung der Seele durch Ideen, oder eine Anstrengung +derselben durch Nachdenken mglich ist, bei welcher sinnliche Eindrcke +fast ihre ganze Kraft verlieren. Soll in solchen Fllen auf einen +Menschen gewirkt werden, so kann es fast nicht anders geschehen, als +vermittelst derjenigen Kraft, die eben jetzt in Thtigkeit ist, indem +auf die brigen kaum ein Eindruck zu machen ist, oder wenn er auch zu +machen wre, er nicht hinreichend seyn wrde, den Willen des Menschen zu +bestimmen. + +Einige Gemthskrfte haben eine nhere Verwandtschaft, und einen grern +wechselseitigen Einflu auf einander, als andere. Denjenigen, der vom +Sinnenreize fortgerissen ist, wird man durch Vernunftgrnde vergeblich +zurckhalten wollen, aber durch Darstellung eines andern sinnlichen +Eindrucks vermittelst der Einbildungskraft kann es sehr leicht, ohne +Anwesenheit des sinnlichen Gegenstandes, also ohne unmittelbare +Sinnenempfindung, gelingen. Alle durch empirische Sinnlichkeit +bestimmbare Krfte stehen in solcher Korrespondenz. + +Die der Pflicht widerstreitenden Bestimmungen werden alle durch +Eindrcke auf diese Krfte bewirkt; durch Sinnenempfindung, die entweder +unmittelbar dem Gegenstande auer uns korrespondirt, oder die durch die +empirische Einbildungskraft reproducirt wird, durch Affekten, durch +Leidenschaften. Welches Gegengewicht soll nun der Mensch einer solchen +Bestimmung entgegensetzen, wenn sie so stark ist, da sie die Stimme der +Vernunft gnzlich unterdrckt? Offenbar mu dies Gegengewicht durch eine +Kraft des Gemths an die Seele gebracht werden, welche von der einen +Seite sinnlich, und also fhig ist einer Bestimmung der sinnlichen Natur +des Menschen entgegenzuwirken, von der andern durch Freiheit bestimmbar +ist, und Spontaneitt hat: und diese Kraft des Gemths ist die +Einbildungskraft. Durch sie also mu das einzig mgliche Motiv einer +Moralitt, die Vorstellung der Gesetzgebung des Heiligen, an die Seele +gebracht werden. Diese Vorstellung nun grndet in der Naturreligion sich +auf Vernunftprincipien; ist aber diese Vernunft, wie wir voraussetzen, +gnzlich unterdrckt, so erscheinen die Resultate derselben dunkel, +ungewi, unzuverlssig. Auch die Principien dieser Vorstellung also +sollten durch die Einbildungskraft vorstellbar seyn. Dergleichen +Principien nun wren Fakta in der Sinnenwelt, oder eine +Offenbarung. -- Gott ist, denn er hat geredet, und gehandelt, mu sich +der Mensch in solchen Augenblicken sagen knnen: er will, da ich jetzt +nicht so handle, denn er hat es ausdrcklich, mit solchen Worten, unter +solchen Umstnden, u. s. f., verboten; ich werde einst wegen der +Entschlieung, die ich jetzt fassen werde, unter gewissen bestimmten +Feierlichkeiten ihm Rechenschaft geben. -- Sollen solche Vorstellungen +aber Eindruck auf ihn machen, so mu er die denselben zum Grunde +liegenden Fakta als vllig wahr und richtig annehmen knnen; sie mssen +also nicht etwan durch seine eigne Einbildungskraft erdichtet, sondern +ihr gegeben werden. Da durch eine solche Vorstellung, der reinen +Moralitt einer durch sie bewirkten Handlung kein Abbruch gethan werde, +folgt unmittelbar aus unsrer Voraussetzung, das durch die +Einbildungskraft versinnlicht dargestellte Motiv solle kein andres als +die Heiligkeit des Gesetzgebers, und nur das Vehikulum derselben solle +sinnlich seyn. + +Ob inzwischen die Reinheit des Motivs nicht oft durch die Sinnlichkeit +des Vehikulums leide, und ob nicht oft Furcht der Strafe, oder Hoffnung +der Belohnung, auf einen durch die Vorstellung der Offenbarung bewirkten +Gehorsam weit mehr Einflu habe, als reine Achtung fr die Heiligkeit +des Gesetzgebers, hat eine allgemeine Kritik des Offenbarungsbegriffs +eigentlich nicht zu untersuchen; sondern nur zu erweisen, da dies _in +abstracto_ nicht nothwendig sey, und _in concreto_ schlechterdings nicht +geschehen drfe, wenn die Religiositt cht und nicht blos feinere +Selbstsucht seyn solle. Da dies inzwischen nur zu leicht geschehen kann; +da sich ferner im Allgemeinen nicht zeigen lt, wenn, in wie weit, und +warum berhaupt eine solche Verstrkung des Moralgesetzes durch +Vorstellung einer Offenbarung nthig sey; da endlich es schlechterdings +nicht zu leugnen ist, da nicht ein allgemeiner unbezweifelt auf das +Moralgesetz gegrndeter Trieb in uns sey, ein vernnftiges Wesen mehr zu +ehren, je weniger Verstrkung die Idee des schlechthin Rechten in seinem +Gemthe bedarf, um ihn zu bewegen, es hervorzubringen; so lt sich auch +nicht leugnen, da es weit ehrenvoller fr die Menschheit seyn wrde, +wenn die Naturreligion stets hinlnglich wre, sie in jedem Falle zum +Gehorsam gegen das Moralgesetz zu bestimmen: und in diesem Sinne knnen +denn beide Stze wohl beisammenstehen, nemlich, da sich _a priori_ (vor +der wirklich gemachten Erfahrung) nicht einsehen lasse, warum die +Vorstellung einer Offenbarung nthig seyn sollte, um die gehemmte +Freiheit herzustellen; da aber die fast allgemeine Erfahrung in uns und +andern uns fast tglich belehre, da wir allerdings schwach genug sind, +einer dergleichen Vorstellung zu bedrfen. + + +. 9. + +_Von der physischen Mglichkeit einer Offenbarung._ + +Der Begriff der Offenbarung _a priori_, wie er durch Aufzeigung eines +Bedrfnisses der empirischen Sinnlichkeit _a posteriori_ berechtigt ist, +erwartet eine bernatrliche Wirkung in der Sinnenwelt. Ist diese auch +berhaupt mglich? ist es berhaupt gedenkbar, da etwas _auer_ der +Natur eine Kausalitt _in_ der Natur habe? knnte man dabei noch fragen: +und wir beantworten diese Frage, um theils in die noch immer dunkle +Lehre von der Mglichkeit des Beisammenstehens der Nothwendigkeit nach +Natur-, und der Freiheit nach Moralgesetzen, wenigstens fr unsre +gegenwrtige Absicht, wo mglich, etwas mehr Licht zu bringen, theils um +aus ihrer Errterung eine fr die Berichtigung des Begriffs der +Offenbarung nicht unwichtige Folge herzuleiten. + +Da es berhaupt mglich seyn msse, ist erstes Postulat, das die +praktische Vernunft _a priori_ macht, indem sie das bernatrliche in +uns, unser oberes Begehrungsvermgen, bestimmt, Ursache auer sich in +der Sinnenwelt, entweder der in uns, oder der auer uns zu werden, +welches hier Eins ist. + +Es ist aber vor's erste zu erinnern, da es ganz zweierlei ist, ob wir +sagen: der Wille, als oberes Begehrungsvermgen, ist frei; denn wenn das +letztere heit, wie es denn das heit, er steht nicht unter +Naturgesetzen, so ist dies sogleich einleuchtend, weil er, als oberes +Vermgen, gar kein Theil der Natur, sondern etwas bersinnliches +ist: -- oder ob wir sagen: eine solche Bestimmung des Willens wird +Kausalitt in der Sinnenwelt; wo wir allerdings fordern, da etwas, das +unter Naturgesetzen steht, durch etwas, das kein Theil der Natur ist, +bestimmt werden soll, welches sich zu widersprechen und den Begriff von +der Naturnothwendigkeit aufzuheben scheint, der doch den Begriff einer +Natur berhaupt erst mglich macht. + +Hierauf ist vor's erste berhaupt zu erinnern, da, so lange die Rede +von bloer Naturerklrung ist, es uns schlechterdings nicht erlaubt ist, +eine Kausalitt durch Freiheit anzunehmen, weil die ganze +Naturphilosophie von einer solchen Kausalitt nichts wei; und +hinwiederum, so lange die Rede von bloer Bestimmung des obern +Begehrungsvermgens ist, es gar nicht nthig ist, auf die Existenz +einer Natur berhaupt Rcksicht zu nehmen. Beide Kausalitten, die des +Natur- und die des Moralgesetzes, sind sowohl der Art ihrer Kausalitt, +als ihrer Objekte nach, unendlich verschieden. Das Naturgesetz gebietet +mit absoluter Nothwendigkeit, das Moralgesetz befiehlt der Freiheit; das +erstere beherrscht die Natur, das zweite die Geisterwelt. _Mu_, das +Losungswort des ersten, und _Soll_, das Losungswort des zweiten, reden +von ganz verschiednen Dingen, und knnen sich, auch einander +entgegengesetzt, nicht widersprechen, denn sie begegnen sich nicht. + +Ihre Wirkungen in der Sinnenwelt aber begegnen sich, und drfen sich +auch nicht widersprechen, wenn nicht entweder Naturerkenntni von der +einen, oder die durch die praktische Vernunft geforderte Kausalitt der +Freiheit in der Sinnenwelt von der andern Seite unmglich seyn soll. Die +Mglichkeit dieser bereinkunft zweier von einander selbst gnzlich +unabhngiger Gesetzgebungen lt sich nun nicht anders denken, als durch +ihre gemeinschaftliche Abhngigkeit von einer obern Gesetzgebung, welche +beiden zum Grunde liegt, die fr uns aber gnzlich unzugnglich ist. +Knnten wir das Princip derselben einer Weltanschauung zum Grunde legen, +so wrde nach ihm, eine, und eben dieselbe Wirkung, die uns auf die +Sinnenwelt bezogen nach dem Moralgesetze als _frei_, und auf Kausalitt +der Vernunft zurckgefhrt, in der Natur als _zufllig_ erscheint, als +vllig nothwendig erkannt werden. Da wir aber dies nicht knnen, so +folgt daraus offenbar, da wir, sobald wir auf eine Kausalitt durch +Freiheit Rcksicht nehmen, nicht alle Erscheinungen in der Sinnenwelt +nach bloen Naturgesetzen als nothwendig, sondern viele nur als zufllig +annehmen mssen; und da wir sonach nicht alle _aus_ den Gesetzen der +Natur, sondern manche blos _nach_ Naturgesetzen erklren drfen. _Etwas +blos nach Naturgesetzen erklren_ aber heit: die Kausalitt der Materie +der Wirkung auer der Natur; die Kausalitt der Form der Wirkung aber in +der Natur annehmen. _Nach_ den Gesetzen der Natur mssen sich alle +Erscheinungen in der Sinnenwelt erklren lassen, denn sonst knnten sie +nie ein Gegenstand der Erkenntni werden. + +Lat uns jetzt diese Grundstze auf jene erwartete bernatrliche +Einwirkung Gottes in die Sinnenwelt anwenden. Gott ist, laut der +Vernunftpostulate, als dasjenige Wesen zu denken, welches die Natur dem +Moralgesetze gem bestimmt. In ihm also ist die Vereinigung beider +Gesetzgebungen, und seiner Weltanschauung liegt jenes Princip, von +welchem sie beide gemeinschaftlich abhngen, zum Grunde. Ihm ist also +nichts natrlich, und nichts bernatrlich, nichts nothwendig, und +nichts zufllig, nichts mglich, und nichts wirklich. Soviel knnen wir +negativ, durch die Gesetze _unsers_ Denkens genthigt, sicher behaupten; +wenn wir aber positiv die Modalitt seines Verstandes bestimmen wollten, +so wrden wir transscendent. Es kann also die Frage gar nicht davon +seyn, wie _Gott_ eine bernatrliche Wirkung in der Sinnenwelt sich als +mglich denken, und wie er sie wirklich machen knne; sondern wie _wir_ +uns eine Erscheinung als durch eine bernatrliche Kausalitt Gottes +gewirkt denken knnen? + +Wir sind durch unsre Vernunft genthigt, das ganze System der +Erscheinungen, die ganze Sinnenwelt zuletzt von einer Kausalitt durch +Freiheit nach Vernunftgesetzen, und zwar von der Kausalitt Gottes +abzuleiten. Die ganze Welt ist fr uns bernatrliche Wirkung Gottes. Es +liee sich also wol denken, da Gott die erste natrliche Ursache einer +gewissen Erscheinung, die einer seiner moralischen Absichten gem war, +gleich Anfangs (denn wir drfen hier ganz menschlich reden, da wir hier +nicht objektive Wahrheiten, sondern subjektive Denkmglichkeiten +aufstellen) in den Plan des Ganzen verflochten habe. Die Einwendung, die +man dagegen gemacht hat: das heie durch einen Umweg thun, was man +geradezu thun knne; grndet sich auf eine grobe Anthropomorphose, als +ob Gott unter Zeitbedingungen stehe. In diesem Falle wrde die +Erscheinung ganz und vollkommen aus den Gesetzen der Natur, bis zum +bernatrlichen Ursprnge der ganzen Natur selbst, erklrt werden +knnen, wenn wir dieselbe im Zusammenhange bersehen knnten; und +dennoch wre sie auch zugleich, als durch die Kausalitt eines +gttlichen Begriffs vom moralischen dadurch zu erreichenden Zwecke +bewirkt, anzusehen. + +Oder wir knnten fr's zweite annehmen, Gott habe wirklich in die schon +angefangne, und nach Naturgesetzen fortlaufende Reihe der Ursachen und +Wirkungen einen Eingriff gethan, und durch unmittelbare Kausalitt +seines moralischen Begriffs eine andre Wirkung hervorgebracht, als durch +die bloe Kausalitt der Naturwesen nach Naturgesetzen wrde erfolgt +seyn; so haben wir hierdurch wieder nicht bestimmt, bei _welchem_ Gliede +der Kette er eingreifen sollte, ob eben bei dem der beabsichtigten +Wirkung unmittelbar vorhergehenden, oder ob er es nicht auch bei einem +der Zeit und den Zwischenwirkungen nach vielleicht sehr weit von ihr +entfernten thun konnte. Nehmen wir den zweiten Fall an, so werden wir, +wenn wir die Naturgesetze durchaus kennen, die Erscheinung, von der die +Rede ist, nach Naturgesetzen richtig aus der vorhergehenden, und diese +wieder aus der vorhergehenden, und so vielleicht ins Unendliche fort, +erklren knnen, bis wir endlich freilich auf eine Wirkung stoen, die +wir nicht mehr aus, sondern blos nach Naturgesetzen erklren knnen. +Gesetzt aber, wir knnten oder wollten dieser Reihe der natrlichen +Ursachen nur bis auf einen gewissen Punkt nachspren; so wre es sehr +mglich, da innerhalb dieser uns gesetzten Grenzen jene nicht mehr +natrlich zu erklrende Wirkung nicht fiele: aber wir wren dadurch noch +gar nicht berechtiget, zu schlieen, da die untersuchte Erscheinung +berhaupt nicht durch eine bernatrliche Kausalitt bewirkt seyn +knnte. Nur im ersten Falle also wrden wir sogleich von der Erscheinung +aus auf eine aus Naturgesetzen nicht zu erklrende Kausalitt stoen, +die es uns theoretisch mglich machte, eine bernatrliche fr sie +anzunehmen. + +Aber will Gott nicht, da der sinnliche Mensch, gegen welchen er sich +durch diese Wirkung als Urheber der Offenbarung legitimirt, sie fr +bernatrlich anerkennen solle? Es wrde nicht anstndig seyn, zu sagen, +Gott wolle, da wir jenen falschen Schlu machen sollten, auf welchen +eine _theoretische Anerkennung_ einer Erscheinung in der Natur, als +durch eine Kausalitt auer ihr bewirkt, sich nach obiger Errterung +offenbar grndet. Aber da sie denn auch nicht berzeugung, welches sie +nicht kann, sondern nur Aufmerksamkeit begrnden soll, so ist es fr +diese Absicht vllig hinreichend, wenn wir es inde, bis wir der +moralischen berzeugung fhig sind, theoretisch nur fr _mglich_ +annehmen, da sie durch bernatrliche Kausalitt bewirkt worden seyn +_knne_, und dazu (um es _theoretisch_ mglich zu denken, denn um es +moralisch _mglich_ zu finden, gehrt laut obiger Errterung auch nicht +einmal das,) gehrt weiter nichts, als da _wir_ keine natrliche +Ursachen dieser Erscheinung sehen. Denn es ist der Vernunft ganz gem +gedacht: wenn ich eine Begebenheit nicht aus Naturursachen erklren +kann, so kommt dies entweder daher, weil ich die Naturgesetze, nach +denen sie mglich ist, nicht kenne, oder daher, weil sie nach +dergleichen Gesetzen berhaupt nicht mglich ist[19]. -- Wen fat nun +hier dieses _Wir_ in sich? Offenbar diejenigen, und nur sie, welche in +dem Plane der zu erregenden Aufmerksamkeit befat sind. Gesetzt also, +man knnte, nachdem dieser Zweck erreicht, und die Menschheit zur +Fhigkeit eines moralischen Glaubens an die Gttlichkeit einer +Offenbarung erhoben ist, durch erhhte Einsicht in die Gesetze der Natur +zeigen, da gewisse fr bernatrlich gehaltne Erscheinungen, auf welche +diese Offenbarung sich grndet, aus Naturgesetzen vllig erklrbar +seyen; so wrde blos hieraus, wann nur diesem Irrthume nicht +wilkhrlicher geflissentlicher Betrug, sondern blos unwillkhrliche +Tuschung zum Grunde gelegen, gegen die mgliche Gttlichkeit einer +solchen Offenbarung gar nichts gefolgert werden knnen: da eine Wirkung, +besonders wenn sie dem Urgrunde aller Naturgesetze zugeschrieben wird, +gar wohl vllig natrlich, und doch zugleich bernatrlich, d. i. durch +die Kausalitt seiner Freiheit, gem dem Begriffe einer moralischen +Absicht, gewirkt seyn kann. + +Das Resultat des hier gesagten ist, da, so wenig es dem dogmatischen +Vertheidiger des Offenbarungsbegriffs erlaubt werden drfe, aus der +Unerklrbarkeit einer gewissen Erscheinung aus Naturgesetzen auf eine +bernatrliche Kausalitt, und wol gar geradezu auf die Kausalitt +Gottes zu schlieen; eben so wenig sey es dem dogmatischen Gegner +desselben zu verstatten, aus der Erklrbarkeit eben dieser Erscheinungen +aus Naturgesetzen zu schlieen, da sie weder durch bernatrliche +Kausalitt berhaupt, noch insbesondre durch Kausalitt Gottes mglich +seyen. Die ganze Frage darf gar nicht dogmatisch, nach theoretischen +Principien, sondern sie mu moralisch, nach Principien der praktischen +Vernunft, errtert werden, wie sich aus allem bisher gesagten zur +Gnge[TN11] ergiebt; wie dieses aber geschehen msse, wird im Verfolge +dieser Abhandlung gezeigt werden. + + +. 10. + +_Kriterien der Gttlichkeit einer Offenbarung ihrer Form nach._ + +Um uns von der Mglichkeit, da eine gegebne Offenbarung von Gott sey, +vernnftig berzeugen zu knnen, mssen wir sichere Kriterien dieser +Gttlichkeit haben. Da der Begriff einer Offenbarung _a priori_ mglich +ist, so ist es dieser Begriff selbst, an den wir eine _a posteriori_ +gegebne Offenbarung halten mssen, d. i. von diesem Begriffe mssen +sich die Kriterien ihrer Gttlichkeit ableiten lassen. + +Wir haben bisher den Begriff der Offenbarung, blos ihrer Form nach, +insofern diese religis seyn muss, mit gnzlicher Abstraktion vom +mglichen Inhalte einer _in concreto_ gegebnen Offenbarung, errtert; +wir haben also vor jetzt nur die Kriterien der Gttlichkeit einer +Offenbarung in Absicht ihrer Form festzusetzen. An der Form einer +Offenbarung aber, d. i. an einer bloen Ankndigung Gottes als +moralischen Gesetzgebers durch eine bernatrliche Erscheinung in der +Sinnenwelt, knnen wir zweierlei unterscheiden, nemlich das _uere_ +derselben, d. i. die Umstnde, unter welchen, und die Mittel, durch +welche diese Ankndigung geschah, und dann das _innere_, d. i. die +Ankndigung selbst. + +Der Begriff der Offenbarung _a priori_ setzt ein empirisch gegebnes +moralisches Bedrfni derselben voraus, ohne welches sich die Vernunft +eine Veranstaltung der Gottheit, die dann berflssig, und gnzlich +zwecklos war, nicht als moralisch mglich denken konnte, und die +empirische Deduktion der Bedingungen der Wirklichkeit dieses Begriffs +entwickelte dieses Bedrfni. Es mu also gezeigt werden knnen, da zur +Zeit der Entstehung einer Offenbarung, die auf einen gttlichen Ursprung +Anspruch macht, dieses Bedrfni wirklich da gewesen, und da nicht +schon eine andere, alle Kriterien der Gttlichkeit an sich tragende +Religion unter eben den Menschen, denen sich diese bestimmte, vorhanden, +oder ihnen leicht durch natrliche Mittel mitzutheilen war. _Eine +Offenbarung, von der dies gezeigt werden kann, kann von Gott seyn: eine, +von der das Gegentheil gezeigt werden kann, ist sicher nicht von +Gott._ -- Es ist nthig, dieses Kriterium ausdrcklich festzusetzen, um +aller Schwrmerei und allen mglichen unberufenen Inspirirten jetziger +oder knftiger Zeiten, Einhalt zu thun. Ist eine Offenbarung, ihrem +Inhalte nach, verflscht, so ist es Pflicht und Recht jedes tugendhaften +Mannes, ihr ihre ursprngliche Reinigkeit wiederzugeben, aber dazu +bedarf es keiner neuen gttlichen Autoritt, sondern bloer Berufung auf +die schon vorhandne, und Entwickelung der Wahrheit aus unserm +moralischen Gefhle. Auch wird durch dieses Kriterium nicht schlechthin +die Mglichkeit zweier zugleich existirender gttlicher Offenbarungen +geleugnet, wenn die Besitzer derselben nur nicht in der Lage sind, sie +sich mitzutheilen. + +Gott soll Ursache der Wirkungen seyn, durch welche die Offenbarung +geschieht. Alles aber, was unmoralisch ist, widerspricht dem Begriffe +von Gott. _Jede Offenbarung also, die sich durch unmoralische Mittel +angekndigt, behauptet, fortgepflanzt hat, ist sicher nicht von +Gott._ -- Es ist allemal, die Absicht mag seyn, welche sie wolle, +unmoralisch, zu betrgen. Untersttzt also ein angeblich gttlicher +Gesandter seine Autoritt durch Betrug, so kann das Gott nicht gewollt +haben. berdies bedarf ein wirklich von Gott untersttzter Prophet +keines Betrugs. Er fhrt nicht seine Absicht, sondern die Absicht Gottes +aus, und kann es also Gott vllig berlassen, in wie weit, und wie er +diese Absicht untersttzen wolle. Aber, knnte man noch sagen, der Wille +des gttlichen Gesandten ist frei, und er kann, vielleicht aus +wohlmeinender Absicht, mehr thun wollen, als ihm aufgetragen ist, die +Sache noch mehr beglaubigen wollen, als sie schon beglaubigt ist, und +dadurch zum Betruge hingerissen werden; und dann ist nicht Gott, sondern +der Mensch, dessen er sich bediente, Ursache dieses Betruges. -- Wir +drfen nicht berhaupt leugnen, da sich Gott nicht unmoralischer, oder +moralisch schwacher Menschen zur Ausbreitung einer Offenbarung bedienen +knne; denn wie, wenn keine andere da sind? und es werden, wo das +hchste Bedrfni der Offenbarung vorhanden ist, allerdings keine andere +seyn. Aber er darf ihnen, wenigstens in Verrichtung seines Auftrags, den +Gebrauch unmoralischer Mittel auch nicht zulassen; er mte es durch +seine Allmacht verhindern, wenn ihr freier Wille sich dahin lenkte. Denn +wenn der Betrug entdeckt wrde, -- und jeder Betrag kann es, -- so sind +zwei Flle mglich. Entweder die erregte Aufmerksamkeit verschwindet, +und an ihre Stelle tritt der Verdru, sich getuscht zu sehen, und das +Mistrauen gegen alles, was aus diesen oder hnlichen Quellen kommt, +welches dem bei dieser Anstalt berhaupt beabsichtigten Zwecke +widerspricht: oder wenn die Lehre schon autorisirt genug ist, so wird +dadurch auch der Betrug autorisirt; jeder hlt sich fr vllig erlaubt, +was ein gttlicher Gesandter sich erlaubte; welches der Moralitt, und +dem Begriffe aller Religion widerspricht. + +Der Endzweck jeder Offenbarung ist reine Moralitt. Diese ist nur durch +Freiheit mglich, und lt sich also nicht erzwingen. Nicht nur sie +aber, sondern auch die Aufmerksamkeit auf Vorstellungen, welche dahin +abzwecken, das Gefhl fr sie zu entwickeln, und die Bestimmung des +Willens beim Widerstreite der Neigung zu erleichtern, lt sich nicht +erzwingen, sondern Zwang ist ihr vielmehr entgegen. Keine gttliche +Religion also mu durch Zwang oder Verfolgung sich angekndigt oder +ausgebreitet haben: denn Gott kann sich keiner zweckwidrigen Mittel +bedienen, oder den Gebrauch solcher Mittel bei Absichten, die die +seinigen sind, auch nur zulassen, weil sie dadurch gerechtfertiget +wrden. Jede Offenbarung also, die durch Verfolgung sich angekndigt +und befestigt hat, ist sicher nicht von Gott. _Diejenige Offenbarung +aber, die sich keiner andern, als moralischer Mittel, zu ihrer +Ankndigung und Behauptung bedient hat, kann von Gott seyn._ Dies sind +die Kriterien der Gttlichkeit einer Offenbarung in Rcksicht auf ihre +uere Form. Wir gehen zu denen der Innern fort. + +Jede Offenbarung soll Religion begrnden, und alle Religion grndet sich +auf den Begriff Gottes, als moralischen Gesetzgebers. Eine Offenbarung +also, die uns ihn als etwas anderes ankndigt, welche uns etwa +theoretisch sein Wesen kennen lehren will, oder ihn als politischen +Gesetzgeber aufstellt, ist wenigstens das nicht, was wir suchen, sie ist +nicht geoffenbarte _Religion. Jede Offenbarung also mu uns Gott als +moralischen Gesetzgeber ankndigen, und nur von derjenigen, deren Zweck +das ist, knnen wir aus moralischen Grnden glauben, da sie von Gott +sey._ + +Der Gehorsam gegen die moralischen Befehle Gottes kann sich nur auf +Verehrung, und Achtung fr seine Heiligkeit grnden, weil er nur in +diesem Falle rein moralisch ist. _Jede Offenbarung also, die uns durch +andre Motiven_, z. B. _durch angedrohte Strafen, oder versprochne +Belohnungen, zum Gehorsam bewegen will, kann nicht von Gott seyn_, denn +dergleichen Motiven widersprechen der reinen Moralitt. -- Es ist zwar +sicher, und wird weiter unten ausgefhrt werden, da eine Offenbarung +die Verheiungen des Moralgesetzes, als Verheiungen Gottes, entweder +ausdrcklich enthalten, oder uns auf ihre Aufsuchung in unserm eignen +Herzen hinleiten knne. Aber sie mssen nur als Folgen, und nicht als +Motive aufgestellt werden[20]. + + +. 11. + +_Kriterien der Gttlichkeit einer Offenbarung in Absicht ihres mglichen +Inhalts (materiae revelationis)._ + +Das Wesentliche der Offenbarung berhaupt ist Ankndigung Gottes als +moralischen Gesetzgebers, durch eine bernatrliche Wirkung in der +Sinnenwelt. Eine _in concreto_ gegebne Offenbarung kann Erzhlungen von +dieser, oder diesen Wirkungen, Mitteln, Anstalten, Umstnden, u. s. w. +enthalten. Alles, was dahin einschlgt, gehrt zur uern Form der +Offenbarung, und steht unter derselben Kriterien. Wohin durch diese +Ankndigung des Gesetzgebers das Gesetz selbst, seinem Inhalte nach, +gesetzt werde, bleibt dadurch noch gnzlich unentschieden. Sie kann uns +geradezu an unser Herz verweisen: oder sie kann auch das, was dieses uns +sagen wrde, noch besonders als Aussage Gottes aufstellen, und es nun +uns selbst berlassen, das letztere mit dem erstem zu vergleichen. Die +Ankndigung Gottes als Gesetzgebers wrde, in Worte verfat, so heien: +Gott ist moralischer Gesetzgeber; und da wir sie in Worte verfassen +mssen, so knnen wir auch dies einen _Inhalt_, nemlich den _der +Ankndigung_ an sich selbst, die _Bedeutung der Form der Offenbarung_ +nennen. Wird uns aber auer diesem noch mehr gesagt, so ist dies der +_Inhalt der Offenbarung_. Das erstere knnen wir _a priori_ uns zwar +denken, und wenn _a posteriori_ uns das Bedrfni gegeben wird, +wnschen, und erwarten; aber nie selbst realisiren, sondern die +Realisirung dieses Begriffs mu durch ein Faktum in der Sinnenwelt +geschehen; wir knnen also nie _a priori_ wissen, wie und auf welche Art +die Offenbarung wird gegeben werden. Das zweite, da nemlich eine +Offenbarung berhaupt einen Inhalt haben werde, knnen wir _a priori_ +nicht erwarten, denn es gehrt nicht zum Wesen der Offenbarung; aber +dagegen knnen wir vllig _a priori_ wissen, welches dieser Inhalt seyn +kann: und hiermit stehen wir denn sogleich bei der Frage: Knnen wir von +einer Offenbarung Belehrungen und Aufklrungen erwarten, auf die unsre +sich selbst berlassene, und durch keine bernatrliche Hlfe geleitete +Vernunft nicht etwa blos unter den zuflligen Bedingungen, unter denen +sie sich befunden hat, und befindet, sondern berhaupt ihrer Natur nach +nie wrde haben kommen knnen? und wir knnen desto ruhiger zu ihrer +Beantwortung schreiten, da wir, im Falle da, wir sie verneinen mten, +nach obiger Deduktion, laut welcher es uns eigentlich um die Form der +Offenbarung zu thun war, nicht mehr den Einwurf zu befrchten haben: die +Offenbarung sey berhaupt berflssig, wenn sie uns nichts neues habe +lehren knnen. + +Diese blos aus bernatrlichen Quellen zu schpfenden Belehrungen +knnten entweder Erweiterung unsrer theoretischen Erkenntni des +bersinnlichen, oder nhere Bestimmung unsrer Pflichten zum Gegenstnde +haben. Also, Erweiterung unsrer theoretischen Erkenntni knnten wir von +einer Offenbarung erwarten? Die Beantwortung dieser Frage grndet sich +auf folgende zwei: ist eine solche Erweiterung _moralisch_ mglich, +d. i. streitet sie nicht gegen reine Moralitt? und dann, ist sie +_physisch_ mglich, widerspricht sie nicht etwa der Natur der Dinge? und +endlich, widerspricht sie nicht etwa dem Begriffe der Offenbarung, und +folglich sich selbst[TN12]? -- + +Ist sie moralisch mglich? Die Ideen vom bersinnlichen, die durch die +praktische Vernunft realisirt werden, sind _Freiheit, Gott, +Unsterblichkeit_. Da wir, in Absicht unsers obern Begehrungsvermgens, +frei sind, d. i. da wir ein oberes von Naturgesetzen unabhngiges +Begehrungsvermgen haben, ist unmittelbare _Thatsache_. Was wir in +Absicht des Begriffs von Gott zur moralischen Willensbestimmung +bedrfen, da ein Gott _sey_, da er der _alleinheilige_, der +_alleingerechte_, der _allmchtige_, der _allwissende_, der oberste +Gesetzgeber und Richter aller vernnftigen Wesen sey, ist unmittelbar +durch unsre moralische Bestimmung, den Endzweck des Sittengesetzes zu +wollen, uns zu glauben auferlegt. Da wir _unsterblich_ seyn mssen, +folgt unmittelbar aus der Anforderung das hchste Gut zu realisiren, an +unsre endliche Naturen, welche als solche nicht fhig sind dieser +Forderung genugzuthun, aber dazu immer fhiger werden _sollen_, und es +also _knnen_ mssen. Was wollen wir ber diese Ideen noch weiter +wissen? Wollen wir die Verbindung des Naturgesetzes, und des fr die +Freiheit im bersinnlichen Substrat der Natur, erblicken? Wenn wir +nicht zugleich die Kraft erhalten, die Gesetze der Natur durch unsre +Freiheit zu beherrschen, so kann dies nicht den geringsten praktischen +Nutzen fr uns haben; wenn wir sie aber erhalten, so hren wir auf +endliche Wesen zu seyn, und werden Gtter. Wollen wir einen _bestimmten_ +Begriff von Gott haben; sein Wesen, wie es _an sich ist_, erkennen? Das +wird reine Moralitt nicht nur nicht befrdern, sondern sie hindern. Ein +unendliches Wesen, das wir erkennen, das in seiner ganzen Majestt vor +unsern Augen schwebt, wird uns mit Gewalt treiben, und drngen, seine +Befehle zu erfllen; die Freiheit wird aufgehoben werden; die sinnliche +Neigung wird auf ewig verstummen, wir werden alles Verdienst, und alle +bung, Strkung, und Freude durch den Kampf, verlieren, und aus freien +Wesen mit eingeschrnkten Kenntnissen, moralische Maschinen mit +erweiterten Kenntnissen geworden seyn. Wollen wir endlich alle die +Bestimmungen unsrer knftigen Existenz schon jetzt durchdringen? Das +wird uns theils aller Empfindungen der Glckseligkeit, die die +allmhliche Verbesserung unsers Zustandes uns geben kann, berauben; wir +werden auf einmal verschwelgen, was uns fr eine ewige Existenz bestimmt +ist; theils werden die uns vorschwebenden Belohnungen uns wieder zu +krftig bestimmen, und uns Freiheit, Verdienst, und Selbstachtung +nehmen. Alle solche Kenntnisse werden unsre Moralitt nicht vermehren, +sondern vermindern, und das kann Gott nicht wollen; es ist also +moralisch unmglich. Und ist es physisch mglich? Widerstreitet es nicht +etwa gar den Gesetzen der Natur, d. i. _unsrer_ Natur, an welche diese +Belehrungen gegeben werden sollen? Mgliche Belehrungen einer +Offenbarung an uns ber das bersinnliche mssen unserm +Erkenntnivermgen angemessen seyn, sie mssen unter den Gesetzen unsers +Denkens stehen. Diese Gesetze sind die Kategorien, ohne welche uns keine +bestimmte Vorstellung mglich ist. Wren sie demselben nicht angemessen, +so wre der ganze Unterricht fr uns verloren, er wre uns +schlechterdings unverstndlich und unbegreiflich, und es wre vllig so +gut, als ob wir ihn nicht htten. Wren sie ihm angemessen, so wrden +die bersinnlichen Gegenstnde in die sinnliche Welt herabgezogen, das +bernatrliche wrde zu einem Theile der Natur gemacht. Ich untersuche +hier nicht, ob eine solche fr objektiv gltig gegebne Versinnlichung +nicht der praktischen Vernunft widerspreche, das wird weiter unten klar +werden: aber das ist sogleich klar, da wir dadurch eine Erkenntni +eines bersinnlichen bekmen, das kein bersinnliches wre, da wir also +unsern Zweck, in die Welt der Geister eingefhrt zu werden, nicht +erreichten, sondern selbst diejenige richtige Einsicht in dieselbe, die +uns von der praktischen Vernunft aus mglich ist, verlhren. +Widerspricht endlich eine solche Erwartung nicht etwa der Natur der +Offenbarung?[21] Da Belehrungen dieser Art an unsere durch das +Moralgesetz bestimmte Vernunft gar nicht gehalten werden knnten, um sie +an ihr zu versuchen, ob sie mit derselben bereinkmen, oder nicht, +indem sie auf _diesen Principien_ sich gar nicht grndeten (denn wenn +sie sich darauf grndeten, so mte unsre sich selbst berlassene +Vernunft ohne alle fremde Beihlfe darauf haben kommen knnen); so +knnte der Glaube an ihre Wahrheit sich auf nichts grnden, als etwa auf +die gttliche _Autoritt_, auf welche eine Offenbarung sich beruft. Nun +aber findet fr diese gttliche Autoritt selbst kein andrer +Glaubensgrund statt, als die _Vernunftmigkeit_ (die bereinstimmung +nicht mit der vernnftelnden, sondern mit der moralischglubigen +Vernunft,) der Lehren, die auf sie gegrndet werden: mithin _kann diese +gttliche Autoritt nicht selbst wieder Beglaubigungsgrund dessen seyn, +was erst der ihrige werden soll_. -- Wenn ein andrer Weg gedenkbar wre, +zur vernnftigen Anerkennung der Gttlichkeit einer Offenbarung zu +kommen, als dieser, wenn z. B. Wunder oder Weissagungen, d. h. wenn +berhaupt die Unerklrbarkeit einer Begebenheit aus natrlichen Ursachen +uns berechtigen knnte, ihren Ursprung der unmittelbaren Kausalitt +Gottes zuzuschreiben, welcher Schlu aber, wie oben gezeigt ist, +offenbar falsch seyn wrde, so liee sich denken, wie unsre dadurch +begrndete berzeugung von der Gttlichkeit einer gegebnen Offenbarung +berhaupt unsern Glauben an jede ihrer einzelnen Belehrungen begrnden +knnte. Da aber dieser Glaube an die Gttlichkeit einer Offenbarung +berhaupt nur durch den Glauben an jede ihrer einzelnen Aussagen mglich +ist, so kann keine Offenbarung, als solche, irgend einer Behauptung die +Wahrheit versichern, die sich dieselbe nicht selbst versichern kann. An +keine nur durch Offenbarung mgliche Belehrung ist also vernnftiger +Weise ein Glaube mglich; und jede Anforderung von dieser Art wrde der +Mglichkeit des Frwahrhaltens, das bei einer Offenbarung Statt hat, +folglich dem Begriffe der Offenbarung an sich, widersprechen. Wir +drfen also das, was die Kritik uns von Seiten der sich selbst +gelassenen theoretischen Vernunft vereitelte, einen bergang in die +bersinnliche Welt, auch nicht von der Offenbarung erwarten; sondern wir +mssen diese Hoffnung einer bestimmten Erkenntni derselben fr unsre +gegenwrtige Natur ganz, und auf immer, und aus jeder Quelle +aufgeben[22]. + +Oder knnen wir von einer Offenbarung vielleicht praktische Maximen, +Moralvorschriften erwarten, die wir von dem Princip aller Moral, aus und +durch unsre Vernunft nicht auch selbst ableiten, konnten? Das +Moralgesetz in uns ist die Stimme der reinen Vernunft, der Vernunft _in +abstracto_. Vernunft kann sich nicht nur nicht widersprechen, sondern +sie kann auch in verschiedenen Subjekten nichts verschiedenes aussagen, +weil ihr Gebot die reinste Einheit ist, und also Verschiedenheit +zugleich Widersprach seyn wrde. Wie die Vernunft zu _uns_ redet, redet +sie zu allen vernnftigen Wesen, redet sie zu Gott selbst. Er kann uns +also weder ein anderes Princip, noch Vorschriften fr besondere Flle +geben, die sich auf ein anderes Princip grndeten, denn Er selbst ist +durch kein anderes bestimmt. Die besondre Regel, die durch Anwendung des +Princips auf einen besondern Fall entsteht, ist freilich nach den +Fllen, in die das Subjekt seiner Natur nach kommen kann, +verschieden[23], aber alle mssen sich durch eine und eben dieselbe +Vernunft von einer und eben derselben Vernunft ableiten lassen. Ein +anderes ists, ob _in concreto_ gegebne empirisch bestimmte Subjekte mit +gleicher Richtigkeit und Leichtigkeit sie in besondern Fllen ableiten +werden, und ob sie dabei nicht einer fremden Hlfe bedrfen knnen, die +es -- nicht fr sie thue, und ihnen nun das Resultat auf ihre Autoritt +als richtig hingebe; dies wrde, wenn die Regel auch richtig abgeleitet +wre, doch nur Legalitt und nicht Moralitt begrnden; -- sondern die +sie bei ihrer eignen Ableitung leite: aber dazu bedarf es keiner +Offenbarung, sondern das kann und soll jeder weisere Mensch dem +unweiseren leisten. + +Es ist also weder moralisch noch theoretisch mglich, da eine +Offenbarung uns Belehrungen gebe, auf die unsre Vernunft nicht ohne sie +htte kommen knnen und sollen; _und keine Offenbarung kann fr +dergleichen Belehrungen Glauben fordern;_ denn einer Offenbarung um +dieser einzigen Ursache willen den gttlichen Ursprung gnzlich +ablugnen, wrde nicht Statt haben, da dergleichen vermeintliche +Belehrungen, ob sie gleich vom Gesetze der praktischen Vernunft sich +nicht ableiten lassen, ihm dennoch auch nicht nothwendig widersprechen +mssen. + +Was kann sie aber denn enthalten, wenn sie nichts uns unbekanntes +enthalten soll? Ohne Zweifel eben das, worauf uns die praktische +Vernunft _a priori_ leitet: ein Moralgesetz, und die Postulate +desselben. + +In Absicht der durch eine Offenbarung mglichen Moral ist schon oben die +Unterscheidung gemacht worden, da dieselbe Offenbarung uns entweder +geradezu auf das Gesetz der Vernunft in uns, als Gesetz Gottes, +verweisen; oder, da sie sowol das Princip derselben an sich, als in +Anwendung auf mgliche Flle, unter gttlicher Autoritt aufstellen +knne. + +Geschieht das erstere, so enthlt eine solche Offenbarung keine Moral, +sondern unsre eigne Vernunft enthlt die Moral derselben. Es ist also +nur der zweite Fall, der hier in Untersuchung kmmt. Die Offenbarung +stellt theils das Princip aller Moral in Worte gebracht, theils besondre +durch Anwendung desselben auf empirisch bedingte Flle entstandene +Maximen als Gesetze Gottes auf. Da das Princip der Moral richtig +angegeben, d. i. dem des Moralgesetzes in uns vllig gem seyn msse, +und da eine Religion, _deren Moralprincip diesem widerspricht, nicht +von Gott seyn knne_, ist unmittelbar klar; so wie die Befugni, dieses +Princip als Gesetz Gottes anzukndigen, schon zur Form einer Offenbarung +gehrt, und zugleich mit ihr deducirt ist. In Absicht der besondern +moralischen Vorschriften aber entsteht die Frage: soll eine Offenbarung +jede dieser besondern Regeln von dem als gttliches Gesetz angekndigten +Moralprincip ableiten, oder darf sie dieselben schlechthin, ohne weitern +Beweis, auf die gttliche Autoritt grnden? -- Wenn die gttliche +Autoritt, uns zu befehlen, nur blos auf seine Heiligkeit gegrndet ist, +welches schon die Form jeder Religion, die gttlich seyn soll; +erfordert, so ist Achtung fr seinen Befehl, _weil_ es sein Befehl ist, +auch in besondern Fllen, nichts anders, als Achtung fr das Moralgesetz +selbst. Eine Offenbarung darf dergleichen Gebote folglich schlechthin +als Befehle Gottes, ohne weitere Deduktion vom Princip aufstellen. Eine +andere Frage aber ists, ob nicht jede dieser besondern Vorschriften +einer geoffenbarten Moral sich wenigstens hinterher vom Princip richtig +deduciren lassen, und ob nicht jede Offenbarung am Ende uns doch an +dieses Princip verweisen msse. + +Da wir uns von der Mglichkeit des gttlichen Ursprungs einer +Offenbarung sowohl berhaupt, als jedes besondern Theils ihres Inhalts, +nur durch die vllige bereinstimmung desselben mit der praktischen +Vernunft berzeugen knnen; diese berzeugung aber bei einer besondern +moralischen Maxime nur durch ihre Ableitung vom Princip aller Moral +mglich ist, so folgt daraus unmittelbar, da jede in einer gttlichen +Offenbarung als _moralisch_ aufgestellte Maxime sich von diesem Princip +msse ableiten lassen. Nun wird zwar eine Maxime dadurch, da sie sich +nicht davon _ableiten_ lt, noch nicht falsch, sondern es folgt daraus +nur soviel, da sie nicht in das Feld der Moral gehre; sie kann aber +etwa in das Gebiet der Theorie gehren, politisch, technisch, praktisch, +oder dergl. seyn. So ist z. B. jener Ausspruch: Sollen wir bses thun, +da gutes daraus komme? das sey ferne -- allgemeines moralisches Gebot, +weil es sich vom Princip aller Moral deduciren lt, und das Gegentheil +ihm widersprechen wrde: hingegen jene Maximen: So jemand mit dir +rechten will um deinen Rock, dem la auch den Mantel, u. s. w., sind +keine Moralvorschriften, sondern nur in besondern Fllen gltige Regeln +der Politik, die als solche nicht lnger gelten, als so lange sie mit +keiner Moralvorschrift in Kollision kommen, weil diesen alles +untergeordnet werden mu. Wenn eine Offenbarung nun Regeln der letztern +Art enthlt, so folgt daraus noch gar nicht, da darum die ganze +Offenbarung nicht gttlich sey, und eben so wenig, da jene Regeln +falsch seyen. -- Das hngt von anderweitigen Beweisen aus den +Principien, unter denen sie stehen, ab -- sondern nur, da diese Regeln +nicht zum Inhalte einer geoffenbarten Religion, als solcher, gehren, +sondern ihren Werth anderwrtsher ableiten mssen. Eine Offenbarung +aber, die Maximen enthlt, welche dem Princip aller Moral widersprechen, +die z. B. frommen, oder nicht frommen Betrug, Unduldsamkeit gegen +Andersdenkende, Verfolgungsgeist, die berhaupt andere Mittel zur +Ausbreitung der Wahrheit, als Belehrung, autorisirt, ist sicher nicht +von Gott, denn der Wille Gottes ist dem Moralgesetze gem, und was +diesem widerspricht, kann er weder wollen, noch kann er zulassen, da +jemand es als seinen Willen ankndige, der auerdem auf seinen Befehl +handelt. + +Da zweitens alle besondre Flle, in denen Moralgesetze eintreten, durch +einen endlichen Verstand unmglich _a priori_ vorherzusehn, noch durch +einen unendlichen, der sie vorhersieht, endlichen Wesen mitzutheilen +sind, folglich keine Offenbarung alle mgliche besondre Regeln der Moral +enthalten kann, so mu sie uns doch noch zuletzt entweder an das +Moralgesetz in uns, oder an ein von ihr als gttlich aufgestelltes +allgemeines Princip desselben, welches mit jenem gleichlautend sey, +verweisen. Dies gehrt schon zur Form, und eine Offenbarung, die dies +nicht thut, kommt mit ihrem eignen Begriffe nicht berein, und ist keine +Offenbarung. Ob sie das erstere, oder das letztere, oder beides thun +wolle, darber ist _a priori_ kein Gesetz der Vernunft vorhanden. + +Das allgemeine Kriterium der Gttlichkeit einer Religion in Absicht +ihres moralischen Inhalts ist also folgendes: _Nur diejenige +Offenbarung, welche ein Princip der Moral, welches mit dem Princip der +praktischen Vernunft bereinkommt, und lauter solche moralische Maximen +aufstellt, welche sich davon ableiten lassen, kann von Gott seyn._ + +Der zweite Theil des mglichen Inhalts einer Religion sind jene Stze, +welche als Postulate der Vernunft gewi sind, und welche die Mglichkeit +des Endzwecks des Moralgesetzes in sinnlich bedingbaren Wesen +voraussetzt, welche also durch unsre Willensbestimmung zugleich mit +gegeben, und durch welche hinwiederum gegenseitig unsre +Willensbestimmung erleichtert wird. Diesen Theil des Inhalts einer +Religion nennt man _Dogmatik_, und kann ihn ferner so nennen, wenn man +dabei nur auf die Materie desselben, und nicht auf die Beweisart sieht, +und sich nicht durch diese Benennung berechtigt glaubt zu +_dogmatisiren_, d. i. diese Stze als objektiv gltig darzustellen. Da +eine Offenbarung uns ber dieselben nichts weiter lehren knne, als was +aus den Principien der reinen Vernunft folgt, ist schon oben erwiesen. +Hier ist also blos noch die Frage zu errtern: worauf kann eine +Offenbarung unsern Glauben an diese Wahrheiten grnden? Es sind nach +obigen Errterungen noch folgende zwei Flle mglich: Entweder die +Offenbarung leitet sie von dem Moralgesetze in uns, das sie als Gesetz +Gottes aufstellt, ab, und giebt sie uns dadurch nur unmittelbar als +Zusicherungen Gottes; oder sie stellt sie unmittelbar als +Entschlieungen der Gottheit, entweder schlechthin als solche, oder als +Entschlieungen seines durch das Moralgesetz bestimmten Wesens auf, ohne +sie noch besonders von diesem Gesetze abzuleiten. Die erste Art der +Begrndung unsers Glaubens ist dem Verfahren der Vernunft- und +Naturreligion ganz gem, und die Rechtmigkeit desselben ist mithin +auer Zweifel. Bei der zweiten entstehen folgende zwei Fragen: Thut es +unsrer Freiheit, und also unsrer Moralitt nicht Abbruch, wenn wir die +blos postulirten Verheiungen des Moralgesetzes als Verheiungen eines +unendlichen Wesens ansehen; und -- mssen alle diese Zusicherungen sich +nicht wenigstens hinterher vom Endzwecke des Moralgesetzes ableiten +lassen? Was die erste anbelangt, so ist sogleich klar, da, wenn eine +Offenbarung uns Gott nur als den Alleinheiligen, als den genauesten +Abdruck des Moralgesetzes dargestellt hat, wie jede Offenbarung das +soll, aller Glaube an Gott Glaube an das _in concreto_ dargestellte +Moralgesetz ist. In Absicht des zweiten aber sind, wenn eine gewisse +Lehre nicht vom Endzwecke des Moralgesetzes abzuleiten ist, wieder zwei +Flle mglich; entweder, sie lt _sich blos nicht ableiten_, oder sie +_widerspricht_ demselben. + +Widersprechen gewisse dogmatische Behauptungen dem Endzwecke des +Moralgesetzes, so widersprechen sie dem Begriffe von Gott, und dem +Begriffe aller Religion; _und eine Offenbarung, die dergleichen enthlt, +kann nicht von Gott seyn._ Gott kann zu dergleichen Behauptungen nicht +nur nicht berechtigen, sondern er kann sie, bei einem Zwecke, der der +seinige ist, auch nicht einmal zulassen, weil sie seinem Zwecke +widersprechen. Lassen sich aber einige nur nicht davon ableiten, ohne +ihnen gerade zu widersprechen, so ist daraus noch nicht zu schlieen, +da die ganze Offenbarung nicht von Gott seyn knne; denn Gott bedient +sich des Dienstes von Menschen, welche irren, welche sich selbst ein +Hirngespinst erdichten knnen, um es, vielleicht in wohlmeinender +Absicht, neben gttliche Belehrungen zu stellen, und nach ihrer Meinung +noch mehr gutes zu stiften; und es ist ihm nicht anstndig ihre Freiheit +einzuschrnken, wenn sie nur nicht einen seinem Zwecke geradezu +entgegenstehenden Gebrauch davon machen wollen: aber das folgt sicher, +_da alles von dieser Art nicht Bestandtheil einer gttlichen +Offenbarung, sondern menschlicher Zusatz ist_, von welchem wir keine +weitere Notiz zu nehmen haben, als insofern sein Werth aus ndern +Grnden erhellet. Dergleichen Stze knnen, da sie einer moralischen +Absicht ganz unfhig sind, meist nur theoretische Aufschlsse +versprechen: und wenn sie von bernatrlichen Dingen reden, werden sie +meistens sich gar nicht denken, lassen, weil sie nicht unter den +Bedingungen der Kategorien stehen knnen. Stnden sie, als objektive +Behauptungen, darunter, so wrden sie sich nicht blos nicht ableiten +lassen, sondern sie wrden dem Moralgesetze sogar widersprechen, wie im +folgenden . dargethan werden wird. + +Eine Offenbarung kann endlich gewisse, mit grerer oder geringerer +Feierlichkeit verbundene, in Gesellschaft oder fr sich allein zu +gebrauchende Aufmunterungs- und Befrderungsmittel zur Tugend +vorschlagen. Da alle Religion Gott nur als moralischen Gesetzgeber +darstellt, so ist alles, was nicht Gebot des Moralgesetzes in uns ist, +auch nicht das seinige, und es ist kein Mittel ihm zu gefallen, als +durch Beobachtung desselben: diese Befrderungsmittel der Tugend mssen +sich also nicht in die Tugend selbst, diese _Anempfehlungen_ derselben +mssen sich nicht in _Gebote_, die uns eine Pflicht auflegen, +verwandeln, es mu nicht zweideutig gelassen werden, ob man etwa auch +durch den Gebrauch dieser Mittel, oder vielleicht _nur durch ihn_, sich +den Beifall der Gottheit erwerben knne, sondern ihr Verhltni zu dem +wirklichen Moralgesetze mu genau bestimmt werden. -- Wenn ein weises +Wesen den Zweck will, will es auch die Mittel, knnte man sagen; aber es +will sie nur, inwiefern sie wirklich Mittel sind und werden, und, -- da +dieses in der Sinnenwelt anzuwendende Mittel sind, und wir mithin hier +in den Bezirk, des Naturbegriffs kommen, -- es kann sie nur wollen, +inwiefern sie in unsrer Macht stehen. Es ist z. B. sehr wahr, und jeder +Beter erfhrt's, da das Gebet, es sey nun anbetende Betrachtung Gottes, +oder Bitte oder Dank, unsre Sinnlichkeit krftig verstummen macht, und +unser Herz mchtig zum Gefhl, und zur Liebe unsrer Pflichten +emporhebt. Aber, wie knnen wir den kalten, keines Enthusiasmus fhigen +Mann -- und es ist sehr mglich, da es deren gebe -- verbinden, seine +Betrachtung bis zur Anbetung emporzuzwingen, und zu begeistern; wie +knnen wir ihn nthigen, Ideen der Vernunft durch ihre Darstellung +vermittelst der Einbildungskraft zu beleben, wenn subjektive Ursachen +ihn dieser Fhigkeit beraubten, da dieselbe eine empirische Bestimmung +ist; wie knnen wir ihn nthigen, irgend ein Bedrfni so stark zu +fhlen, so innig zu begehren, da er sich vergesse dasselbe einem +bernatrlichen Wesen mitzutheilen, von dem er kalt denkend erkennt, da +er's ohne ihn wei, und da er's ohne ihm geben wird, wenn er's verdient +und haben mu, und sein Bedrfni keine Einbildung ist? -- Dergleichen +Befrderungsmittel sind also nur darzustellen als das, was sie sind, und +nicht den durch das Moralgesetz unbedingt gebotnen Handlungen gleich zu +setzen; sie sind nicht schlechthin zu gebieten, sondern dem, den sein +Bedrfni zu ihnen treibt, blos anzuempfehlen; sie sind weniger Befehl, +als Erlaubni. _Jede Offenbarung, die sie den Moralgesetzen gleichsetzt, +ist sicher nicht von Gott;_ denn es widerspricht dem Moralgesetze, +irgend etwas in gleichen Rang mit seinen Anforderungen zu setzen. + +Welche Wirkungen aber auf unsre moralische Natur darf eine Offenbarung +von dergleichen Mitteln versprechen, blos natrliche, oder +bernatrliche, d. i. solche, die nach den Gesetzen der Natur mit ihnen, +als Wirkungen mit ihren Ursachen, nicht nothwendig verbunden sind, +sondern bei Gelegenheit des Gebrauchs dieser Mittel, durch eine +bernatrliche Ursache auer uns, gewirkt werden? Lat uns einen +Augenblick das letztere annehmen, da nemlich unser Wille durch eine +bernatrliche Ursache auer uns _dem Moralgesetze gem_ bestimmt +werde. Nun aber ist keine Bestimmung, die nicht durch und mit Freiheit +geschieht, dem Moralgesetze gem, folglich widerspricht diese Annahme +sich selbst, und jede durch eine solche Bestimmung erfolgte Handlung +wre nicht moralisch; knnte folglich weder das geringste Verdienst +haben, noch auf irgend eine Art eine Quelle von Achtung und +Glckseligkeit fr uns werden; wir wren in diesem Falle Maschinen, und +nicht moralische Wesen, und eine dadurch hervorgebrachte Handlung wre +in der Reihe unsrer moralischen schlechterdings Null. -- Wenn man aber +dies auch zugeben mte, wie man es denn mu, so knnte man noch weiter +sagen: eine solche Bestimmung sollte, bei Gelegenheit des Gebrauchs +jener Mittel in uns hervorgebracht werden, nicht, um _unsre_ Moralitt +zu erhhen, welches freilich nicht mglich wre, sondern um durch die +in uns bernatrlich hervorgebrachte Wirkung eine Reihe in der +Sinnenwelt hervorzubringen, die fr die Bestimmung _anderer_ moralischen +Wesen, nach Gesetzen der Natur, Mittel wrde, und wobei _wir_ freilich +bloe Maschinen wren: da aber Gott sich vielmehr unsrer, als andrer, +dazu bediene, hange von der Bedingung des Gebrauchs jenes Mittels +ab. -- Jetzt ununtersucht, was denn das fr einen Werth fr uns haben +knne, ob eben _wir_ als Maschinen, oder ob andere Maschinen zur +Befrderung des Guten gebraucht wrden; kann auch in dieser Absicht +keine Offenbarung allgemeingltige Verheiungen von dieser Art geben, +denn wenn jeder die Bedingung derselben erfllte, jeder dadurch eine +fremde bernatrliche Kausalitt in sich veranlate, so wrden dadurch +nicht nur alle Gesetze der Natur auer uns, sondern auch alle Moralitt +in uns aufgehoben. -- Wir drfen aber nicht schlechthin lugnen, da +nicht in besondern Fllen dergleichen Wirkungen in dem Plane der +Gottheit gewesen seyn konnten, ohne das Princip der Offenbarung +berhaupt zu lugnen; wir drfen eben so wenig lugnen, da nicht einige +dieser Wirkungen an Bedingungen von Seiten der Werkzeuge knnten +gebunden gewesen seyn, weil wir das nicht wissen knnen; aber wenn in +einer Offenbarung Erzhlungen davon, Vorschriften, und Verheiungen +hierber vorkommen, so gehren diese zur uern Form der Offenbarung, +und nicht zum allgemeinen Inhalte derselben. Bestimmung durch +bernatrliche Ursachen auer uns hebt die Moralitt auf; _jede Religion +also, die unter irgend einer Bedingung dergleichen Bestimmungen +verspricht, widerspricht dem Moralgesetze, und ist folglich sicher nicht +von Gott._ + +Es bleibt also der Offenbarung von dergleichen Mitteln nichts brig zu +versprechen, als natrliche Wirkungen. -- So wie wir von +Befrderungsmitteln der Tugend reden, sind wir im Gebiete des +Naturbegriffs. Das Mittel ist in der sinnlichen Natur; das was dadurch +bestimmt werden soll, ist die sinnliche Natur in uns; unsre unedlen +Neigungen sollen geschwcht und unterdrckt, unsre edlern sollen +gestrkt und erhht werden; die moralische Bestimmung des Willens soll +dadurch nicht geschehen, sondern nur erleichtert werden. Alles also mu +nothwendig wie Ursache und Wirkung zusammenhngen, und dieser +Zusammenhang mu sich klar einsehen lassen. -- Es wird aber hierdurch +nicht behauptet, da die Offenbarung in Anspruch genommen werden knne, +diesen Zusammenhang zu zeigen. Der Zweck der Offenbarung ist praktisch, +eine solche Deduktion aber theoretisch, und kann demnach dem eignen +Nachdenken eines jeden berlassen werden. Jene kann sich begngen, +diese Mittel, blos als von Gott anempfohlen, aufzustellen. Nur mu sich +dieser Zusammenhang hinterher zeigen lassen; denn Gott, der unsre +sinnliche Natur kennt, kann ihr keine Mittel der Besserung anpreisen, +die den Gesetzen derselben nicht gem sind. Jede Offenbarung also, +welche Mittel zur Befrderung der Tugend vorschlgt, von denen man nicht +zeigen kann, wie sie natrlich dazu beitragen knnen, ist, wenigstens +_inwiefern sie dies thut_, nicht von Gott. -- Wir drfen hier die +Einschrnkung hinzusetzen: denn wenn solche Mittel nur nicht zu +Pflichten gemacht werden; wenn nur nicht bernatrliche Wirkungen von +ihnen versprochen werden; so ist ihre Anempfehlung nicht der Moral +widersprechend, sie ist blos leer und unntz[24]. + + +. 12. + +_Kriterien der Gttlichkeit einer Offenbarung in Absicht der mglichen +Darstellung dieses Inhalts._ + +Da die Offenbarung berhaupt schon ihrer Form nach, fr das Bedrfni +der Sinnlichkeit da ist, so ist es sehr wahrscheinlich, da sie sich +auch in ihrer Darstellung zu derselben herablassen werde, wenn gezeigt +werden sollte, da die Sinnlichkeit hierber besondre Bedrfnisse habe. +Doch ist diese Darstellung so wenig das Wesentliche und +Charakteristische einer Offenbarung, da wir sogar, wie oben gezeigt +worden ist, _a priori_ nicht einmal fordern knnen, da sie einen Inhalt +habe, oder berhaupt irgend etwas mehr thue, als da sie Gott fr den +Urheber des Moralgesetzes ankndige. + +Die Sinnlichkeit berhaupt ist, wegen des Widerstrebens der Neigung, nur +zu bereit, die Erfllung des Moralgesetzes fr unmglich zu halten, und +das Gebot nicht, als fr _sich_ gegeben, anzuerkennen. Nun giebt zwar +die Offenbarung dies Gesetz ausdrcklich an die Sinnlichkeit; aber doch +redet in dem sinnlichen Menschen noch immer die Stimme der Pflicht, +durch das Schreien der Begierde geschwcht, und durch die falschen +Begriffe, die jene in Menge liefert, gedmpft, nur leise, wenn sie ber +seine eigenen Handlungen sprechen soll -- wenn sie im eigentlichen +Verstande _gebietend_ ist. Aber auch der rohsinnlichste Mensch hrt +sie, wenn von Beurtheilung einer Handlung die Rede ist, bei welcher +seine Neigung von keiner Seite mit in's Spiel gezogen wird. Und lernt er +sie nur dadurch in sich unterscheiden, wird sie nur dadurch aus ihrer +Unthtigkeit gezogen, und er mit ihr bekannter und vertrauter, so wird +er endlich doch anfangen, auch an _sich_ zu hassen, was er an andern +verabscheut, und sich selbst so zu wnschen, wie er andere +fordert. -- Der Widersinn, alles um sich her gerecht haben, und nur +allein ungerecht seyn zu wollen, ist zu auffallend, als da irgend ein +Mensch sich ihn gern gestehen wolle. Bringe man ihn dahin, da, im Falle +er ungerecht ist, er sich ihn gestehen msse! Wie kann dieser Zweck +erreicht werden? Durch Aufstellung moralischer Beispiele. Die +Offenbarung kann also ihre Moral in Erzhlungen einkleiden, und sie +entspricht dem Bedrfni des Menschen nur um so besser, wenn sie es +thut. Sie kann ungerechte Handlungen zur Verachtung, gerechte, besonders +mit groen Aufopferungen und Anstrengungen durchgesetzte, zur +Bewunderung und Nachahmung aufstellen. ber die Befugni einer +Offenbarung, ihre Sittenlehre so vorzutragen, kann keine Frage +entstehen: und da die von ihr als mustermig aufgestellten Handlungen +rein moralisch, seyn mssen; da sie nicht etwa zweideutige, oder wohl +gar offenbar schlechte Handlungen als gute rhmen, und Leute, die +dergleichen verrichtet haben, als Muster anpreisen drfe, folgt aus dem +Zwecke der Offenbarung. _Jede Offenbarung, die dieses thut, widerspricht +dem Moralgesetze, und dem Begriffe von Gott, und kann folglich nicht +gttlichen Ursprungs seyn._ + +Eine Offenbarung hat die Vernunftideen, Freiheit, Gott, Unsterblichkeit +darzustellen. -- Da der Mensch frei sey, lehrt jeden unmittelbar sein +Selbstbewutseyn und er zweifelt um so weniger daran, je weniger er +durch Vernnfteln sein natrliches Gefhl verflscht hat. Die +Mglichkeit aller Religion, und aller Offenbarung, setzt die Freiheit +voraus. Die Darstellung dieser Idee fr die sinnlich bedingte Vernunft +ist also kein Geschft fr eine Offenbarung: und mit Auflsung der +dialektischen Scheingrnde dagegen hat keine Offenbarung es zu thun, als +welche nicht vernnftelt, sondern gebietet, und sich nicht an +vernnftelnde, sondern sinnliche Subjekte richtet. -- Aber dagegen ist +die Idee von Gott es desto mehr. Unter die Bedingungen der reinen +Sinnlichkeit, Zeit und Raum, Gott sich zu denken, wenn er sich ihn +denken will, ist jeder gedrungen, der Mensch ist. Wir mgen noch so sehr +berzeugt seyn, noch so scharf erweisen knnen, da sie auf ihn nicht +passen, so berrascht uns doch dieser Fehler, indem wir ihn noch rgen. +Wir wollen jetzt uns Gott als uns gegenwrtig denken, und wir knnen +nicht verhindern, ihn an den Ort hinzudenken, wo wir sind: wir wollen +jetzt Gott als den Vorherseher unsrer knftigen Schicksale, unsrer +freien Entschlieungen denken, und wir denken ihn als in der Zeit, in +der er jetzt ist, blickend in eine Zeit, in der er noch nicht ist. +Solchen Vorstellungen mu die Darstellung einer Religion sich anpassen; +denn sie redet mit Menschen, und kann keine andre, als der Menschen +Sprache reden. -- Aber die empirische Sinnlichkeit bedarf noch mehr. Der +innere Sinn, das empirische Selbstbewutseyn steht unter der Bedingung, +ein mannichfaltiges nach und nach, und allmhlich aufzunehmen, und zu +einander hinzuzusetzen; nichts aufnehmen zu knnen, was sich nicht von +den vorherigen unterscheidet, also nur Vernderungen bemerken zu knnen. +Seine Welt ist eine unaufhrliche Kette von Modifikationen. Unter dieser +Bedingung will er sich auch das Selbstbewutseyn Gottes denken. -- Er +bedarf z. B. jetzt eines Zeugens der Reinigkeit seiner Gesinnungen bei +einer gewissen Entschlieung. Gott hat _bemerkt_, so denkt er sich's, +was in meiner Seele vorging. -- Er ist jetzt beschmt ber eine +unmoralische Handlung: sein Gewissen erinnert ihn an die Heiligkeit des +Gesetzgebers. Er hat sie, er hat das ganze Verderben, das sich darinn +zeigt, _entdeckt_, denkt er. Aber er bemerkt auch die Reue, die ich +jetzt darber empfinde, fhrt er fort. -- Er entschliet sich jetzt +recht stark, hinfhre aufmerksam an seiner Heiligung zu arbeiten. Er +fhlt, da ihm die Krfte dazu fehlen. Er ringt mit sich, und zu schwach +im Kampfe, siehe er sich nach fremder Hlfe um, und betet zu Gott. Gott +wird auf mein flehentliches, anhaltendes Bitten sich _entschlieen_ mir +beizustehen, denkt er; -- und denkt sich in allen diesen Fllen Gott als +durch ihn modificirbar. -- Er denkt sich in Gott Affekten, und +Leidenschaften, damit er Theil nehmen knne an den seinigen; -- Mitleid, +Bedauren, Erbarmen, Liebe, Vergngen, u. dergl. -- Die hchste, oder +tiefste Stufe der Sinnlichkeit, die alles unter die empirischen +Bedingungen des ussern Sinns setzt, verlangt noch mehr. Sie will einen +krperlichen Gott, der ihre Handlungen im eigentlichen Verstande +_sieht_, ihre Worte _hrt_, mit dem sie reden knne, wie ein Freund mit +seinem Freunde. Ob eine Offenbarung sich zu diesen Bedrfnissen +herablassen knne, ist keine Frage: ob sie aber drfe, und in wie weit +sie drfe, mu eine Kritik der Offenbarung beantworten. + +Der Zweck aller dieser Belehrungen ist kein andrer, als Befrderung +reiner Moralitt, und der versinnlichenden Darstellung derselben +insbesondere Befrderung reiner Moralitt in dem sinnlichen Menschen. +Insofern nur diese Versinnlichung mit diesem Zwecke bereinkommt, kann +die Offenbarung gttlich seyn: wenn sie ihm aber widerspricht, ist sie +gewi nicht gttlich. + +Die Versinnlichung des Begriffs von Gott kann den moralischen +Eigenschaften Gottes, und mithin aller Moralitt auf zweierlei Art +widersprechen: nemlich theils _unmittelbar_, wenn Gott mit +Leidenschaften dargestellt wird, die geradezu gegen das Moralgesetz +sind, wenn ihm z. B. Zorn und Rache aus Eigenwillen, Vorliebe oder +Vorha, welche sich auf etwas anders als auf die Moralitt der Objekte +dieser Leidenschaften grnden, zugeschrieben wird. Ein solcher Gott +wrde kein Muster unsrer Nachahmung, und kein Wesen seyn, fr welches +wir Achtung haben knnten, sondern ein Gegenstand einer ngstlichen +zur Verzweiflung bringenden Furcht. Jedoch widerspricht dieses schon +der Form aller Offenbarung, welche einen _heiligen_ Gott als +Gesetzgeber verlangt. Es wrde aber dem moralischen Begriffe von Gott +gar nicht widersprechen, wenn ihm z. B. lebhafter Unwille ber das +unmoralische Verhalten endlicher Wesen zugeschrieben wrde; denn das +ist blos sinnliche Darstellung einer nothwendigen Wirkung der +Heiligkeit Gottes, die wir, wie sie an sich in Gott ist, gar nicht +erkennen knnen; und wenn in einer Sprache, die zu den feinern +Modifikationen der Affekten keine bestimmten Worte htte, dieser +Unwille auch Zorn genennt wrde, so widerspricht auch dies, im Geiste +der Menschen, die diese Sprache redeten, verstanden, dem Begriffe von +Gott nicht, _Mittelbar_ wrde _jede_ sinnliche Darstellung von Gott +der Moralitt widersprechen, wenn sie als _objektiv gltig_, und nicht +als bloe Herablassung zu unserm _subjektiven Bedrfni_ vorgestellt +wrde. Denn alles, was vom Objekte, an sich gilt, daraus kann ich +Schlsse ziehen, und das Objekt dadurch weiter bestimmen. Leiten wir +aber aus irgend einer sinnlichen Bedingung Gottes, als objektiv +gltig, Schlsse ab, so verwickeln wir uns mit jedem Schlsse tiefer +in Widersprche gegen seine moralischen Eigenschaften. Sieht z. B. und +hrt Gott wirklich, so mu er auch durch diese Sinne des Vergngens +theilhaftig seyn; so ist es sehr mglich, da wir ihm ein sinnliches +Vergngen machen knnen, da der Geruch der Brandopfer und Speisopfer, +ihm wirklich gefallen kann[25], und wir haben folglich Mittel ihm +durch etwas anderes, als durch Moralitt gefllig zu werden. Knnen +wir Gott wirklich durch unsre Empfindungen bestimmen, ihn zum +Mitleiden, zum Erbarmen, zur Freude bewegen, so ist er nicht der +Unvernderliche, der Alleingenugsame, der Alleinselige, so ist er noch +durch etwas anderes, als durch das Moralgesetz bestimmbar; so knnen +wir auch wol hoffen, ihn durch Winseln und Zerknirschung zu bewegen, +da er anders mit uns verfahre, als der Grad unsrer Moralitt es +verdient htte. Alle diese sinnlichen Darstellungen gttlicher +Eigenschaften mssen also nicht als objektiv gltig angekndigt +werden; es mu nicht zweideutig gelassen werden, ob Gott _an sich_ so +beschaffen sey, oder ob er uns nur zum Behuf unsers sinnlichen +Bedrfnisses erlauben wolle, ihn so zu denken. -- Auer dieser +Bedingung aber knnen wir keiner Offenbarung _a priori_ Gesetze +vorschreiben, wie weit sie mit der Versinnlichung des Begriffs von +Gott gehen drfe: sondern dies hngt gnzlich von dem empirisch +gegebnen Bedrfnisse des Zeitalters ab, fr welches sie zunchst +bestimmt ist. Wenn z. B. irgend eine Offenbarung, um von einer Seite +allen Bedrfnissen der rohsten Sinnlichkeit Genge zu thun, und von +der andern Seite dem Begriffe von Gott seine vllige Reinheit zu +sichern, uns irgend ein ganz sinnlich bedingtes Wesen, als einen +Abdruck der moralischen Eigenschaften Gottes, insofern sie Beziehungen +auf Menschen haben, eine verkrperte praktische Vernunft ([Greek: logon]) +gleichsam als einen Gott der Menschen, darstellte: so wre dies noch +gar kein Grund, so einer Offenbarung berhaupt, oder auch nur dieser +Darstellung derselben den gttlichen Ursprung abzusprechen; wenn nur +dieses Wesen so vorgestellt wre, da es jener Absicht entsprechen +knnte, und wenn nur diese Stellvertretung nicht als objektiv gltig +behauptet, sondern blos als Herablassung zur Sinnlichkeit, die +derselben bedrfen knnte[26], vorgestellt, und, was daraus nothwendig +folgt, jedem vllig freigestellt wrde, sich dieser Vorstellung zu +bedienen, oder nicht, je nachdem er es fr sich moralisch ntzlich +fnde. _Nur eine solche Offenbarung also kann gttlichen Ursprungs +seyn, die einen anthropomorphosirten Gott, nicht als objektiv, sondern +blos fr subjektiv gltig giebt._ + +Der Begriff der Unsterblichkeit der Seele grndet sich auf eine +Abstraktion, die die Sinnlichkeit, besonders der tiefste Grad der +Sinnlichkeit, nicht macht. Seiner Persnlichkeit ist jeder unmittelbar +durch das Selbstbewutseyn sicher; das: Ich bin -- bin selbststndiges +Wesen, lt er sich durch keine Vernnfteleien rauben. Aber welche von +diesen Bestimmungen dieses seines Ich reine, oder empirische, welche fr +und durch den innern oder uern Sinn, oder welche durch die reine +Vernunft gegeben, welche wesentlich, und welche nur zufllig seyen, und +nur von seiner gegenwrtigen Lage abhngen, sondert er nicht ab, und ist +nicht fhig es zu thun. Er wird vielleicht nie auf den Begriff einer +Seele, als eines reinen Geistes kommen; und giebt man ihm auch +denselben, so wird man ihm oft nichts als ein Wort geben, das fr ihn +ohne Bedeutung ist. Er kann also Fortdauer seines Ich sich nicht anders +denken, als unter der Gestalt der Fortdauer desselben mit allen seinen +gegenwrtigen Bestimmungen. Wenn eine Offenbarung sich zu dieser +Schwachheit herablassen will, -- und sie wird es fast mssen, um +verstndlich zu werden, -- so wird sie ihm jene Idee in die Gestalt +kleiden, in der er allein fhig ist, sie zu denken, in die, der +Fortdauer alles dessen, was er gegenwrtig zu seinem Ich rechnet; und, +da er den einstigen Untergang eines Theils desselben offenbar +vorhersieht, der Wiederauferstehung[27]; und die Hervorbringung der +vlligen Kongruenz zwischen Moralitt und Glckseligkeit in das Bild +eines allgemeinen Verhrs und Gerichtstages, und einer Austheilung von +Strafen und Belohnungen. -- Aber sie darf diese Bilder nicht als +objektive Wahrheiten aufstellen. -- Nur eine solche Offenbarung also +kann gttlich seyn, welche eine versinnlichte Darstellung unsrer +Unsterblichkeit, und des moralischen Gerichts Gottes ber endliche +Wesen, nicht als objektiv, sondern nur als subjektiv (nemlich nicht fr +Menschen berhaupt, sondern nur fr diejenigen sinnlichen Menschen, die +einer solchen Darstellung bedrfen) gltig giebt. Thut sie das erstere, +so ist ihr zwar darum noch nicht die Mglichkeit eines gttlichen +Ursprungs berhaupt abzusprechen, denn eine solche Behauptung +_widerspricht_ der Moral nicht, sie ist blos _nicht_ von ihren +Principien _abzuleiten; aber sie ist, wenigstens in Rcksicht dieser +Behauptung, nicht gttlich._ + +Ob eine Offenbarung ihren versinnlichenden Vorstellungen reiner +Vernunftideen objektive, oder blos subjektive Gltigkeit beilege, ist, +wenn sie es auch nicht ausdrcklich erinnert, welches jedoch zur +Vermeidung alles mglichen Misverstndnisses zu wnschen ist, daraus zu +ersehen, ob sie auf dieselben Schlsse bauet oder, nicht. Thut sie das +erstere, so ist offenbar, da sie ihnen objektive Gltigkeit beilegt. + +Da endlich die empirische Sinnlichkeit sich, ihren besondern +Modifikationen nach, bei verschiedenen Vlkern, und in verschiedenen +Zeitaltern verndert, und unter der Zucht einer guten Offenbarung sich +immer mehr verringern soll; so ist es Kriterium, zwar nicht der +Gttlichkeit einer Offenbarung, aber doch ihrer mglichen Bestimmung fr +viele Vlker, und Zeiten, wenn die Krper, in die sie den Geist kleidet, +nicht zu fest, und zu haltbar, sondern von einem leichten Umrisse, und +dem Geiste verschiedener Vlker und Zeiten ohne Mhe anzupassen +sind. -- Eben dies gilt von den Aufmunterungs- und Befrderungsmitteln +zur Moralitt, die eine Offenbarung empfiehlt. Unter der Leitung einer +weisen Offenbarung, die in weisen Hnden ist, sollten die erstem und +letztern immer mehr von ihrer Beimischung grober Sinnlichkeit ablegen, +weil sie immer entbehrlicher werden sollte. + + +. 13. + +_Systematische Ordnung dieser Kriterien._ + +Die jetzt aufgestellten Kriterien sind Bedingungen der Mglichkeit +unsern Begriff _a priori_ von einer Offenbarung auf eine in der +Sinnenwelt gegebne Erscheinung anzuwenden, und zu urtheilen, sie sey +eine Offenbarung; nemlich nicht Bedingungen der Anwendung des Begriffs +berhaupt, denn davon werden wir erst im folgenden . reden, sondern +seiner Anwendung auf die bestimmte gegebne Erfahrung. Um sicher zu seyn, +da wir diese Bedingungen alle erschpft haben, und da es auer den +angefhrten keine mehr gebe, (denn wenn wir etwa im Gegentheile welche +aufgestellt htten, die keine sind, so mte sich das sogleich daraus +ergeben haben, da wir sie aus dem Offenbarungsbegriffe nicht htten +ableiten knnen,) mssen wir uns nach einem Leitfaden zur Entdeckung +aller Bestimmungen dieses Begriffs umsehen; und ein solcher ist bei +allen mglichen Begriffen die Tafel der Kategorien. + +Der Begriff einer Offenbarung ist nemlich ein Begriff von einer +Erscheinung in der Sinnenwelt, welche der _Qualitt_ nach unmittelbar +durch gttliche Kausalitt bewirkt seyn soll. Es ist mithin Kriterium +einer diesem Begriffe entsprechenden Erscheinung, da sie durch keine +Mittel gewirkt sey, die dem Begriffe einer gttlichen Kausalitt +widersprechen; und dieses sind, da wir von Gott nur einen moralischen +Begriff haben, alle unmoralische. Diese Erscheinung soll _der +subjektiven Quantitt_ nach, (denn die _objektive_ giebt kein +eigentliches Kriterium ab, sondern auf sie grndet sich blos die +Erinnerung, da mehrere Offenbarungen zu gleicher Zeit bei entfernten +Vlkern nicht unmglich sind,) fr alle sinnliche Menschen gelten, die +derselben bedrfen. Es ist mithin Bedingung jeder _in concreto_ gegebnen +Offenbarung, da Menschen mit einem dergleichen Bedrfni wirklich +nachzuweisen seyen. -- Dies sind die Kriterien einer Offenbarung ihrer +uern Form nach, welche sich aus den mathematischen Bestimmungen ihres +Begriffs ergeben, was denn der Natur der Sache nach so seyn mute. + +Diese Erscheinung wird in ihrem Begriffe der _Relation_ nach auf einen +Zweck bezogen, nemlich den, reine Moralitt zu befrdern: eine _in +concreto_ gegebne Offenbarung mu folglich diesen Zweck erweislich +beabsichtigen, -- nicht eben nothwendig erreichen, welches schon dem +Begriffe moralischer, d. i. freier Wesen, in welchen allein sich +Moralitt hervorbringen lt, widersprechen wrde. Dieses Zwecks +Befrderung aber ist in sinnlichen Menschen nicht anders, als durch +Ankndigung Gottes, als moralischen Gesetzgebers, mglich; und der +Gehorsam gegen diesen Gesetzgeber ist nur dann moralisch, wenn er sich +auf die Vorstellung seiner Heiligkeit grndet. Diese Ankndigung sowohl, +als die Reinigkeit des aufgestellten Motivs des geforderten Gehorsams +ist mithin Kriterium jeder Offenbarung. + +In Absicht der _Modalitt_ endlich wrde eine Offenbarung in ihrem +Begriffe blos als mglich angenommen, woraus, da es zu dem Begriffe an +sich nichts hinzuthut, sondern nur das Verhltni seines Gegenstandes zu +unserm Verstande ausdrckt, keine Bedingung der Anwendung dieses +Begriffs auf eine _in concreto_ gegebne Erscheinung, d. i. kein +Kriterium einer Offenbarung sich ergeben kann. Was aber daraus auf die +Mglichkeit ihn berhaupt anzuwenden folge, das werden wir im folgenden +. sehen. + +Dies sind nun die Kriterien einer Offenbarung ihrer Form nach, und, da +das Wesen der Offenbarung eben in der besondern Form einer schon _a +priori_ vorhandenen Materie besteht, die einzigen ihr wesentlichen: und +es sind auer den aufgestellten keine mehr mglich, weil in ihrem +Begriffe keine Bestimmungen mehr sind. + +Die Materie einer Offenbarung ist _a priori_ durch die reine praktische +Vernunft da, und steht an sich unter eben der Kritik, unter welcher +letztere selbst steht: mithin ist, sofern sie als Materie einer +Offenbarung betrachtet wird, sowohl dem Inhalte als der Darstellung +nach, welche jenen modificirt, ihr einziges Kriterium, da sie mit der +Aussage der praktischen Vernunft vllig bereinstimme; der Qualitt +nach, da sie eben das aussage; der Quantitt nach, da sie nicht mehr +aussagen zu wollen vorgebe, (denn da weniger in ihr ausgesagt werde, +ist unmglich, da sie ein Princip aufzustellen hat, in welchem alles, +was Inhalt einer Religion werden kann, wenn auch vielleicht +unentwickelt, enthalten seyn mu;) der Relation nach, als +abzuleitend und untergeordnet unter das einzige Moralprincip, und +der Modalitt nach, nicht als objektiv, sondern blos als subjektiv, +allgemeingltig. -- Nach dem jetztgesagten wrde sich leicht eine Tafel +aller Kriterien jeder mglichen Offenbarung nach der Ordnung der +Kategorien entwerfen lassen. + + +. 14. + +_Von der Mglichkeit, eine gegebne Erscheinung fr gttliche Offenbarung +aufzunehmen._ + +Bis jetzt ist eigentlich weiter nichts ausgemacht worden, als die +vllige Gedenkbarkeit einer Offenbarung berhaupt, d. i. da der Begriff +einer dergleichen Offenbarung sich nicht selbst widerspreche; und da in +demselben eine Erscheinung in der Sinnenwelt postulirt wird, haben die +Bedingungen festgesetzt werden mssen, unter denen dieser Begriff auf +eine Erscheinung anwendbar ist. Diese Bedingungen waren die durch eine +Analysis gefundenen Bestimmungen des anzuwendenden Begriffs. + +Was aber noch nicht geschehen ist, ja wozu noch gar keine Anstalten +gemacht worden sind, ist das, diesem Begriffe eine Realitt _auer uns_ +zuzusichern, welches doch, der Natur dieses Begriffs nach, geschehen +mte. -- Wenn nemlich ein Begriff _a priori_, als anwendbar in der +Sinnenwelt, _gegeben_ ist, (wie etwa der der Kausalitt,) so sichert +schon der Erweis, da er gegeben ist, ihm seine objektive Gltigkeit; +wenn er aber _a priori_ auch nur _gemacht_ ist, wie etwa der eines +Dreiecks, oder auch der eines Pegasus, so versichert unmittelbar die +Konstruktion desselben im Raume ihm diese Realitt, und das Urtheil: das +ist ein Dreieck, oder, das ist ein Pegasus, heit weiter nichts, als: +das ist die Darstellung eines Begriffs, den ich mir gemacht habe. Es +wird in einem solchen Urtheile vorausgesetzt, da zur Realitt des +Begriffs weiter nichts gehre, als der Begriff selbst; und da er allein +als zureichender Grund des ihm korrespondirenden anzusehen sey. In dem +_a priori_ gemachten Begriffe der Offenbarung aber wird zur Realitt +desselben allerdings noch etwas ganz anderes vorausgesetzt, als unser +Begriff von ihr, nemlich, ein Begriff in Gott, der dem unsrigen hnlich +sey. Das kategorische Urtheil: das ist eine Offenbarung, heit nicht +etwa blos: diese Erscheinung in der Sinnenwelt ist Darstellung eines +_meiner_ Begriffe, sondern: sie ist Darstellung eines _gttlichen_ +Begriffs, gem einem _meiner_ Begriffe. Um ein solches kategorisches +Urtheil zu berechtigen, d. i. um dem Offenbarungsbegriffe eine Realitt +auer uns zuzusichern, mte erwiesen werden knnen, da ein Begriff von +derselben in Gott vorhanden, gewesen sey, und da eine gewisse +Erscheinung beabsichtigte Darstellung desselben sey. + +Ein solcher Beweis knnte entweder _a priori_ gefhrt werden, nemlich +so, da aus dem Begriffe von Gott die Nothwendigkeit gezeigt werde da +er diesen Begriff nicht nur habe, sondern auch eine Darstellung +desselben habe bewirken wollen; etwa so, wie wir aus der Anforderung des +Moralgesetzes an Gott, endlichen Wesen die Ewigkeit zu geben, damit sie +dem ewiggltigen Gebote desselben Genge leisten knnen, nothwendig +schlieen mssen, da der Begriff der unendlichen Dauer endlicher +moralischer Wesen nicht nur als Begriff in Gott sey, sondern da er ihn +auch auer sich realisiren msse. So ein Beweis, der, wie ohne alle +Erinnerung sich versteht, freilich nur subjektiv, aber dennoch +allgemeingltig seyn wrde, wrde sehr viel und mehr noch beweisen, als +wir wollten, indem er ganz unabhngig von aller Erfahrung in der +Sinnenwelt uns berechtigte, die absolute Existenz einer Offenbarung +anzunehmen, es mchte eine dem Begriffe desselben entsprechende +Erscheinung in der Sinnenwelt gegeben seyn oder nicht. Da ein solcher +Beweis aber unmglich sey, haben wir schon oben gesehen. Wir haben +nemlich von Gott nur einen moralischen, durch die reine praktische +Vernunft gegebnen Begriff. Fnde in demselben sich ein Datum, das uns +berechtigte, Gott den Begriff der Offenbarung zuzuschreiben, so wre +dieses Datum zugleich dasjenige, was den Offenbarungsbegriff selbst +gbe, und zwar _a priori_ gbe. Nach einem solchen Datum der reinen +Vernunft aber haben wir uns oben vergeblich umgesehen, und daher von +diesem Begriffe eingestanden, da er ein blos gemachter sey. + +Oder dieser Beweis knnte _a posteriori_ gefhrt werden, nmlich so da +man aus den Bestimmungen der in der Natur gegebnen Erscheinung darthue, +sie knnen nicht anders, als unmittelbar durch gttliche Kausalitt, und +durch diese wieder nicht anders, als nach dem Begriffe der Offenbarung +gewirkt seyn. Da ein solcher Beweis die Krfte des menschlichen Geistes +unendlich bersteige, bedrfte eigentlich nicht dargethan zu werden, da +man nur die Erfordernisse eines solchen Beweises nennen darf, um ihn von +bernehmung desselben zurckzuschrecken; doch ist oben auch das zum +berflusse geschehen. + +Man knnte aber etwa noch, nachdem man auf die Hoffnung eines strengen +Beweises Verzicht gethan, glauben, der nicht erweisbare Satz werde sich +wenigstens wahrscheinlich machen lassen. Wahrscheinlichkeit nemlich +entsteht, wenn man in die Reihe von Grnden kommt, welche uns auf den +zureichenden Grund fr einen gewissen Satz fhren mte, doch ohne +diesen zureichenden Grund selbst, oder auch den, der sein zureichender +ist, u. s. w. als gegeben aufzeigen zu knnen, und je nher man +diesem zureichenden Grunde ist, desto hher ist der Grad der +Wahrscheinlichkeit. Diesen zureichenden Grund konnte man nun entweder _a +priori_, (durch's Herabsteigen von den Ursachen zu den Wirkungen) oder +_a posteriori_ (durch's Heraufsteigen von den Wirkungen zu den Ursachen) +aufsuchen wollen. Im ersten Falle mte man etwa eine Eigenschaft in +Gott aufzeigen, welche ihn, wenn etwa noch ein Bestimmungsgrund, der +sich nicht aufzeigen liee, dazu kme, bewegen mte, den Begriff einer +Offenbarung nicht etwa _berhaupt_ -- denn eine solche Eigenschaft in +Gott fanden wir oben . 7. allerdings an seiner Bestimmung durch's +Sittengesetz, Moralitt auer sich durch jedes mgliche Mittel zu +verbreiten -- sondern _unter den empirisch gegebnen Bestimmungen_ dieser +besondern Offenbarung zu realisiren; so wie man etwa von der Weisheit +Gottes, nach der Analogie ihrer Wirkungsart hienieden (also durch +Verbindung dieses Begriffs _a priori_ mit einer Erfahrung) vermuthen, +aber nicht beweisen kann, (weil Grnde dagegen seyn mchten, die wir +nicht wissen) da endliche Wesen mit Krpern, aber immer sich +verfeinernden Krpern fortdauern werden. Abgerechnet, da unser Geist so +eingerichtet ist da Wahrscheinlichkeitsgrnde _a priori_ nicht das +geringste Frwahrhalten in ihm begrnden knnen; so wird man auch eine +solche Bestimmung in Gott nie auffinden. Oder im zweiten Falle mte man +alle Mglichkeiten, da eine gewisse Begebenheit anders als durch +gttliche Kausalitt bewirkt seyn knnte, bis etwa auf eine, oder zwei, +u. s. f. wegrumen. In diese Reihe der Grnde, eine gttliche Kausalitt +fr gewisse Erscheinungen in der Sinnenwelt anzunehmen, kommen wir denn +nun allerdings. Denn es ist, theoretisch betrachtet, allerdings der +erste Grund fr den Ursprung einer gewissen Begebenheit durch +unmittelbare Wirkung Gottes, wenn _wir_ ihre Entstehung aus natrlichen +Ursachen nicht zu erklren wissen. Aber dieses ist nur das erste Glied +einer Reihe, deren Ausdehnung wir gar nicht wissen, und welche schon an +sich aller Wahrscheinlichkeit nach uns ungedenkbar ist, und es +verschwindet folglich in Nichts vor der unendlichen Menge der mglichen +brigen. Wir knnen mithin fr die Befugni eines kategorischen +Urtheils, da etwas eine Offenbarung sey, auch nicht einmal +Wahrscheinlichkeitsgrnde anfhren. + +Es drfte etwa jemand noch einen Augenblick glauben, da diese +Wahrscheinlichkeit durch die gefundne bereinstimmung einer angeblichen +Offenbarung mit den Kriterien derselben begrndet werde; daher, und +zufrderst: wenn eine angebliche Offenbarung vorhanden wre, an der wir +alle Kriterien der Wahrheit gefunden htten, -- welches Urtheil ber +dieselbe wrde dies berechtigen? Alle diese Kriterien sind die +moralischen Bedingungen, unter denen allein, und auer welchen nicht, +eine solche Erscheinung von Gott, dem Begriffe einer Offenbarung gem, +bewirkt seyn knnte; aber gar nicht umgekehrt, -- die Bedingungen einer +Wirkung, die blos durch Gott diesem Begriffe gem bewirkt seyn knnte. +Wren sie das letztere, so berechtigten sie durch Ausschlieung der +Kausalitt aller brigen Wesen zu dem Urtheile: das _ist_ Offenbarung; +da sie aber das nicht, sondern nur das erstere sind, so berechtigen sie +blos zu dem Urtheile: das _kann_ Offenbarung seyn, d. h. wenn +vorausgesetzt wird, da in Gott der Begriff einer Offenbarung vorhanden +gewesen sey, und da er ihn habe darstellen wollen, so ist in der +gegebnen Erscheinung nichts, was der mglichen Annahme, sie sey eine +dergleichen Darstellung, widersprechen knnte. Es wird also durch eine +solche Prfung nach den Kriterien blos problematisch, da irgend etwas +eine Offenbarung seyn knne; dieses problematische Urtheil aber ist nun +auch vllig sicher. + +Es wird nemlich in demselben eigentlich zweierlei ausgesagt; zuerst: es +ist berhaupt mglich, da Gott den Begriff einer Offenbarung gehabt +habe, und da er ihn habe darstellen wollen -- und dies ist schon +unmittelbar aus der Vernunftmigkeit des Offenbarungsbegriffs, in +welchem diese Mglichkeit angenommen wird, klar; und dann: es ist +mglich, da diese bestimmte angebliche Offenbarung eine Darstellung +desselben sey. Das letztere Urtheil kann nun, und mu der Billigkeit +gem, vor aller Prfung vorher von jeder als Offenbarung angekndigten +Erscheinung gefllt werden; in dem Sinne nemlich: es sey mglich, da +sie die Kriterien einer Offenbarung an sich haben knne. Hier nemlich +(vor der Prfung vorher) ist das problematische Urtheil aus zweien +problematischen zusammengesetzt. Wenn aber diese Prfung vollendet, und +die angekndigte Offenbarung in derselben bewhrt gefunden ist, so ist +das erstere nicht mehr problematisch, sondern vllig sicher; die +Erscheinung hat alle Kriterien einer Offenbarung au sich: man kann daher +nun mit vlliger Sicherheit, ohne noch ein anderweitiges Datum zu +erwarten, oder irgend woher einen Einspruch zu befrchten, urtheilen, +sie _knne_ eine seyn. Aus der Prfung nach den Kriterien ergiebt sich +also das, was sich aus ihnen ergeben kann, nicht blos als +wahrscheinlich, sondern als gewi, ob sie nemlich gttlichen Ursprungs +seyn _knne_; ob sie es aber _wirklich sey_, -- darber ergiebt sich aus +ihr gar nichts, denn davon ist bei ihrer bernehmung gar nicht die Frage +gewesen. + +Nach Vollendung dieser Prfung kommt nun in Absicht auf ein +kategorisches Urtheil das Gemth, oder sollte es wenigstens vernnftiger +Weise, in ein vlliges Gleichgewicht zwischen dem Fr und dem Wider; +noch auf keine Seite geneigt, aber bereit, bei dem ersten kleinsten +Momente sich auf die eine oder die andre hinzuneigen. Fr ein +verneinendes Urtheil ist kein der Vernunft nicht widersprechendes +Moment denkbar; weder ein strenger, noch ein zur wahrscheinlichen +Vermuthung hinreichender Beweis; denn der verneinende ist eben so und +aus eben den Grnden unmglich als der bejahende; noch eine Bestimmung +des Begehrungsvermgens durchs praktische Gesetz, weil die Annehmung +einer alle Kriterien der Gttlichkeit an sich habenden. Offenbarung +diesem Gesetze in nichts widerspricht. (Es lt sich zwar allerdings +eine Bestimmung des untern Begehrungsvermgens durch die Neigung denken, +welche uns gegen die Anerkennung einer Offenbarung einnehmen knnte, und +man kann, ohne sich der Lieblosigkeit schuldig zu machen, wol annehmen, +da eine solche Bestimmung _bei manchem_ der Grund sey, warum er keine +Offenbarung annehmen wolle; aber eine solche Neigung widerspricht +offenbar der praktischen Vernunft.) Es mu sich also, ein Moment fr das +bejahende Urtheil auffinden lassen, oder wir mssen in dieser +Unentschiedenheit immer bleiben. Da auch dieses Moment weder ein +strenges, noch ein zur wahrscheinlichen Vermuthung hinreichender Beweis +seyn kann, so mu es eine Bestimmung des Begehrungsvermgens seyn. + +Schon ehemals sind wir mit dem Begriffe von Gott in diesem Falle +gewesen. Unsere bei allem Bedingten Totalitt der Bedingungen suchende +Vernunft fhrte uns in der Ontologie auf den Begriff des allerrealsten +Wesens, in der Cosmologie auf eine erste Ursache, in der Teleologie auf +ein verstndiges Wesen, von dessen Begriffen wir die in der Welt fr +unsre Reflexion allenthalben nothwendig anzunehmende Zweckverbindung +ableiten knnten; es zeigte sich schlechterdings keine Ursache, warum +diesem Begriffe nicht etwas auer uns korrespondiren sollte, aber +dennoch konnte unsre theoretische Vernunft ihm diese Realitt durch +nichts zusichern. Durch das Gesetz der praktischen Vernunft aber wurde +uns zum Zwecke unsrer Willensform ein Endzweck aufgestellt, dessen +Mglichkeit fr uns nur unter der Voraussetzung der Realitt jenes +Begriffs denkbar war; und da wir diesen Endzweck schlechterdings wollen, +mithin auch theoretisch seine Mglichkeit annehmen muten, so muten wir +auch zugleich die Bedingungen desselben, die Existenz Gottes, und die +unendliche Dauer aller moralischen Wesen annehmen. Hier wurde also ein +Begriff, dessen Gltigkeit vorher schlechterdings problematisch war, +nicht durch theoretische Beweisgrnde, sondern um einer Bestimmung des +Begehrungsvermgens willen realisirt. -- In Absicht der Aufgabe sind wir +hier ganz in dem gleichen Falle. Es ist nemlich ein Begriff in unserm +Gemthe vorhanden, der blos als solcher vollkommen denkbar ist, und +nachdem eine alle Kriterien einer Offenbarung an sich habende +Erscheinung in der Sinnenwelt gegeben ist, so ist schlechterdings nichts +mehr mglich, was der Annahme seiner Gltigkeit widersprechen knnte; es +lt sich aber auch kein theoretischer Beweisgrund aufzeigen, der uns +berechtigen knnte, diese Gltigkeit anzunehmen. Dieselbe ist also +vllig problematisch. Da man aber bei Auflsung dieser Aufgabe mit der +der obigen nicht vllig gleichen Schritt halten knne, fllt bald in die +Augen. Der Begriff von Gott nemlich war _a priori_ durch unsre Vernunft +gegeben, war als solcher uns schlechterdings nothwendig, und wir konnten +mithin die Aufgabe unsrer Vernunft, ber seine Gltigkeit auer uns +etwas zu entscheiden, nicht so nach Belieben ablehnen; fr den einer +Offenbarung aber haben wir _a priori_ kein dergleichen Datum anzufhren, +und es wre mithin recht wohl mglich, diesen Begriff entweder berhaupt +nicht zu haben, oder die Frage ber seine Gltigkeit auer uns als +vllig unntz von der Hand zu weisen. Was hieraus, da er _a priori_ +nicht gegeben ist, schon unmittelbar folgt, da nemlich auch keine _a +priori_ geschehne Willensbestimmung sich werde aufzeigen lassen, die uns +bestimme seine Realitt anzunehmen, weil ja dann diese Willensbestimmung +das vermite Datum _a priori_ seyn wrde, wird vllig klar, wenn man +sich erinnert, da, um sich den uns _a priori_ aufgestellten Endzweck +als mglich zu denken, nichts weiter erfordert wird, als die Existenz +Gottes, und die Fortdauer endlicher moralischer Wesen anzunehmen, um +welche Stze, ihrer Materie nach, es im Begriffe einer Offenbarung gar +nicht zu thun ist, der sie vielmehr zum Behuf seiner eignen Mglichkeit +schon als angenommen voraussetzt; es ist vielmehr blos um die Annehmung +einer gewissen Form der Besttigung dieser Stze zu thun. Aus der +Bestimmung des obern Begehrungsvermgens durch das Moralgesetz lt +mithin kein Moment, die Gltigkeit des Offenbarungsbegriffs anzunehmen, +sich ableiten. Vielleicht aber aus einer durch das obere dem +Moralgesetze gem geschehne Bestimmung des untern? -- Das Moralgesetz +nemlich gebietet schlechthin, ohne Rcksicht auf die Mglichkeit oder +Unmglichkeit, berhaupt, oder in einzelnen Fllen eine Kausalitt in +der Sinnenwelt zu haben; und durch die dadurch geschehne Bestimmung des +obern Begehrungsvermgens, das Gute schlechthin zu wollen, wird das +untere auch durch Naturgesetze bestimmbare bestimmt, _die Mittel_ zu +wollen, dasselbe wenigstens in sich (in seiner sinnlichen Natur) +hervorzubringen. Das obere Begehrungsvermgen will schlechthin den +Zweck, das untere will die Mittel dazu. Nun ist es, laut der . 8. +geschehnen Entwickelung der formalen Funktion der Offenbarung, welche +zugleich die einzige ihr wesentliche ist, ein Mittel fr sinnlich +Menschen, im Kampfe der Neigung gegen die Pflicht, der letztern die +Oberhand ber die erstere zu verschaffen, wenn sie sich die Gesetzgebung +des Heiligsten unter sinnlichen Bedingungen vorstellen drfen. +Diese Vorstellung ist denn die einer Offenbarung. Das untere +Begehrungsvermgen mu mithin unter obigen Bedingungen die Realitt des +Begriffs der Offenbarung nothwendig wollen, und, da gar kein +vernnftiger Grund dagegen ist, so bestimmt dasselbe das Gemth, ihn als +wirklich realisirt anzunehmen, d. h. als bewiesen anzunehmen, eine +gewisse Erscheinung sey wirklich durch gttliche Kausalitt bewirkte +absichtliche Darstellung dieses Begriffs, und sie dieser Annahme gem +zu brauchen. + +Eine Bestimmung durchs untere Begehrungsvermgen die Realitt einer +Vorstellung zu wollen, deren Gegenstand man nicht selbst hervorbringen +kann, ist, sie sey auch bewirkt durch was sie wolle, ein _Wunsch_; +mithin liegt der Aufnahme einer gewissen Erscheinung als gttlicher +Offenbarung, nichts mehr als ein Wunsch zum Grunde. Da nun ein solches +Verfahren, etwas zu glauben, weil das Herz es wnscht, nicht wenig, und +nicht mit Unrecht, verschrieen ist, so mssen wir noch einige Worte, +wenn auch nicht zur Deduktion der Rechtmigkeit, doch zur Ablehnung +aller Einsprche gegen dieses Verfahren im gegenwrtigen Falle +hinzusetzen. + +Wenn ein bloer Wunsch uns berechtigen soll, die Realitt seines Objekts +anzunehmen, so mu derselbe sich auf die Bestimmung des obern +Begehrungsvermgens durchs Moralgesetz grnden, und durch dieselbe +entstanden seyn; die Annahme der Wirklichkeit seines Objekts mu uns die +Ausbung unsrer Pflichten, und zwar nicht etwa blos dieser oder jener, +sondern des pflichtmigen Verhaltens berhaupt erleichtern, und von der +Annahme des Gegentheils mu sich zeigen lassen, da sie dieses +pflichtmige Verhalten in den wnschenden Subjekten erschweren wrde; +und dieses darum, weil wir nur bei einem Wunsche dieser Art einen Grund +anfhren knnen, warum wir ber die Wirklichkeit seines Objekts +berhaupt etwas annehmen, und die Frage ber dieselbe nicht gnzlich +abweisen wollen. Da beim Wunsche einer Offenbarung dieses der Fall sey, +ist schon oben zur Genge gezeigt. + +Mit diesem Kriterio der Annehmbarkeit eines gewnschten blos um des +Wunsches willen, mu sich nun auch das zweite vereinigen, nemlich die +vllige Sicherheit, da wir nie eines Irrthums bei dieser Annahme werden +berfuhrt werden knnen, in welchem Falle die Sache _fr uns_ vllig +wahr, es fr uns eben so gut ist, als ob dabei gar kein Irrthum mglich +wre. Dies findet nun bei der Annahme einer alle Kriterien der +Gttlichkeit an sich habenden Offenbarung, d. i. bei der Annahme, da +eine gewisse Erscheinung durch unmittelbare gttliche Kausalitt dem +Begriffe einer Offenbarung gem bewirkt sey, der hchsten Strenge nach +statt. Der Irrthum dieser Annahme kann uns, und wenn wir Ewigkeiten +hindurch an Einsichten zunehmen, nie aus Grnden einleuchten, oder +dargethan werden; denn dann mte, da vor der theoretischen Vernunft +Richterstuhl diese Annahme schlechterdings nicht gehrt, gezeigt werden +knnen, da sie der praktischen Vernunft, nemlich dem durch dieselbe +gegebnen Begriffe von Gott widersprche, welcher Widerspruch aber, da +das Moralgesetz fr alle vernnftige Wesen auf jeder Stufe ihrer +Existenz das gleiche ist, schon jetzt erhellen mte. Eben so wenig kann +ein solcher Irrthum, wie es bei andern menschlichen Wnschen, die meist +auf die Zukunft gehen, so oft der Fall ist, durch eine nachmalige +Erfahrung dargethan werden; denn wie sollte die Erfahrung wol beschaffen +seyn, die uns belehren knnte, eine einem mglichen Begriffe in Gott +vllig geme Wirkung sey _nicht_ durch die Kausalitt dieses Begriffs +bewirkt? welches eine offenbare Unmglichkeit ist: oder auch nur die, +welche wir, im Falle da sie es sey, machen mten, und aus deren +Abwesenheit wir schlieen knnten, sie sey es nicht? -- Die Untersuchung +ist bis zu einem Punkte getrieben, von welchem aus sie fr uns nicht +weiter gehen kann: bis zur Einsicht in die vllige Mglichkeit einer +Offenbarung sowohl berhaupt, als insbesondre durch eine bestimmt +gegebne Erscheinung; sie ist _fr uns_ (alle endliche Wesen) vllig +geschlossen; wir sehen am Endpunkte dieser Untersuchung mit vlliger +Sicherheit, da ber die Wirklichkeit einer Offenbarung schlechterdings +kein Beweis weder fr sie, noch wider sie statt finde, noch je statt +finden werde, und da, wie es mit der Sache an sich sey, nie irgend ein +Wesen wissen werde, als Gott allein. -- Wollte man etwa noch zuletzt als +den einzigen Weg, wie wir hierber belehrt werden knnten, annehmen, +Gott selbst knne es uns mittheilen, so wre dies eine neue Offenbarung, +ber deren objektive Realitt die vorige Unwissenheit entstehen wrde, +und bei der wir wieder da seyn wrden wo wir vorher waren. -- Da es aus +allem gesagten vllig sicher ist, da ber diesen Punkt keine +berfhrung des Irrthums, d. i. da _fr uns_ berhaupt kein Irrthum +darber mglich sey, eine Bestimmung des Begehrungsvermgens aber uns +treibt, uns fr das bejahende Urtheil zu erklren, so knnen wir mit +vlliger Sicherheit dieser Bestimmung nachgeben[28]. + +Diese Annahme einer Offenbarung ist nun, da sie auf eine Bestimmung des +Begehrungsvermgens rechtmig sich grndet ein _Glaube_, den wir zum +Unterschiede vom _reinen Vernunftglauben_ an Gott und Unsterblichkeit, +der sich auf etwas _materielles_ bezieht, den _formalen, empirisch +bedingten, Glauben_ nennen wollen. Der Unterschied beider, und alles, +was wir ber den letztern noch zu sagen haben, wird aus einer +Vergleichung der Bestimmung des Gemths bei einem oder dem ndern nach +Ordnung der Kategorientitel sich ergeben. + +Der _Qualitt_ nach nemlich ist der Glaube im ersten so wie im zweiten +Falle eine freie durch keine Grnde erzwungne Annahme der Realitt eines +Begriffs, dem diese Realitt durch keine Grnde zugesichert werden kann, +im ersten Falle eines gegebnen, im zweiten eines gemachten, im ersten um +einer negativen Bestimmung des untern Begehrungsvermgens (. 2.) durch +das obere, im zweiten um einer positiven Bestimmung desselben willen +vermittelst jener negativen. Dies sind Verschiedenheiten, welche schon +angezeigt, und deren Folgen schon entwickelt worden. Aber es zeigt sich +hier noch eine neue. Im reinen Vernunftglauben nemlich wird blos +angenommen, da einem Begriffe, dem von Gott, berhaupt ein Gegenstand +auer uns korrespondire, (denn der Glaube an Unsterblichkeit lt sich +als von der Existenz Gottes blos abgeleitet betrachten, und wir haben +mithin hier keine besondre Rcksicht auf ihn zu nehmen): im +Offenbarungsglauben aber nicht blos das, sondern auch, da ein gewisses +gegebnes ein diesem Begriffe korrespondirendes sey. Im letztern also +scheint das Gemth einen Schritt weiter zu gehen, und eine khnere +Anmaaung zu machen, die eine grere Berechtigung fr sich anzufhren +haben sollte. Aber das hegt in der Natur beider Begriffe, und der +Schritt ist wirklich im letzteren Falle nicht khner, als im ersteren. +Der Begriff von Gott nemlich ist schon _a priori_ vllig bestimmt +gegeben, so weit er nemlich von uns bestimmt werden kann, und lt durch +keine Erfahrung, und eben so wenig durch Schlsse aus der angenommenen +Existenz sich weiter bestimmen. Eine Realisation desselben kann mithin +gar nichts, weiter thun, als die Existenz eines demselben +korrespondirenden Gegenstandes annehmen; sie kann weiter nichts zu ihm +hinzusetzen, weil dieser Gegenstand nur auf diese eine _a priori_ +gegebne Art bestimmt seyn kann. Im Begriffe der Offenbarung aber wird +eine zu gebende Erfahrung gedacht, die als solche, und inwiefern sie das +ist, _a priori_ gar nicht bestimmt werden kann, sondern als _a +posteriori_ auf mannigfaltige Art bestimmbar angenommen werden mu. Sie +als realisirt annehmen, heit nichts anderes, und kann nichts anderes +heien, als sie vllig bestimmt gegeben zu denken; diese vllige +Bestimmung mu aber durch die Erfahrung gegeben werden. Folglich findet +gar keine Annahme der Realitt dieses Begriffs berhaupt (_in +abstracto_) statt, sondern er kann nur durch Anwendung auf eine +bestimmte Erscheinung (_in concreto_) realisirt werden, und durch diese +Anwendung geschieht nichts anderes, als was im reinen Vernunftglauben +geschieht: es wird angenommen, da einem _a priori_ vorhandenen Begriffe +etwas auer ihm entspreche. Wenn von der _Quantitt_ des Glaubens die +Rede ist, so kann damit nur eine _subjektive_ gemeint seyn, weil kein +Glaube auf objektive Gltigkeit Anspruch macht, in welchem Falle er kein +Glaube wre. In dieser Rcksicht ist nun der reine Vernunftglaube +allgemeingltig fr alle endliche vernnftige Wesen, weil er sich auf +eine _a priori_ geschehne Bestimmung des Begehrungsvermgens durch das +Moralgesetz, etwas nothwendig zu wollen, grndet, und auf einen _a +priori_ durch die reine Vernunft gegebnen Begriff geht. Er lt sich +zwar niemanden aufdringen, weil er auf eine Bestimmung der Freiheit sich +grndet, aber er lt sich von jedermann fordern, und ihm +ansinnen. -- Es leuchtet sogleich ein, da der empirisch bedingte Glaube +auf diese Allgemeingltigkeit nicht Anspruch machen knne. Denn theils +geht er auf einen nicht gegebnen, sondern gemachten Begriff, der mithin +nicht nothwendig im menschlichen Gemthe ist. Wenn nun jemand auf diesen +Begriff berhaupt nicht kme, so knnte er auch keine Darstellung +desselben annehmen, und wir wurden mithin diese Annahme vergeblich in +ihm voraussetzen, da wir nicht einmal den Begriff derselben in ihm mit +Sicherheit voraussetzen knnen. Theils aber wird die Bestimmung des +Gemths, eine Darstellung dieses Begriffs anzunehmen, nur durch einen +Wunsch, der sich auf ein empirisches Bedrfni grndet, bewirkt. Wenn +nun jemand dieses Bedrfni _in sich_ nicht fhlt, wenn er auch +historisch wissen sollte, da es bei andern vorhanden sey, so kann in +demselben nimmermehr der Wunsch entstehen, eine Offenbarung annehmen zu +drfen, mithin auch kein Glaube an dieselbe. -- Nur ein einziger Fall +lt sich denken, in welchem auch ohne das Gefhl dieses Bedrfnisses in +sich selbst wenigstens ein vorbergehender Glaube mglich ist, wenn +nemlich jemand in die Nothwendigkeit versetzt wird, durch die +Vorstellung einer Offenbarung, ohne ihrer eben fr sich selbst zu +bedrfen, auf die Herzen andrer zu wirken, die derselben bedrfen. Der +lebhafte, seiner Pflicht, Moralitt nach seinen Krften auch auer sich +zu verbreiten, geme Wunsch, vereint mit der berzeugung, da dies bei +den gegebnen Subjekten nur durch diese Vorstellung mglich sey, wird ihn +treiben, sie zu gebrauchen. Mit wahrer Energie kann er sie nicht +brauchen, ohne als ein selbst berzeugter und glaubender zu reden. +Diesen Glauben zu heucheln, wre gegen die Wahrheit und Lauterkeit des +Gemths, und folglich moralisch unmglich. Das dadurch entstehende +dringende Gefhl eines Bedrfnisses des Offenbarungsglaubens in dieser +Lage wird, wenigstens so lange dieses Gefhl dauert; den Glauben selbst +in ihm hervorbringen, wenn er auch etwa, nachdem er klter geworden ist, +diese Vorstellungen allmhlig wieder bei Seite legen sollte[29]. + +Es folgt also aus dem gesagten, da der Glaube an Offenbarung sich nicht +nur nicht aufdringen, sondern auch nicht einmal von jedermann fordern, +oder ihm ansinnen lasse. + +So wie der Glaube an Offenbarung nur unter zwei Bedingungen mglich ist, +da man nemlich theils gut seyn wolle, theils der Vorstellung einer +geschehnen Offenbarung als eines Mittels bedrfe, um das Gute in sich +hervorzubringen[30], so kann auch der Unglaube in Rcksicht auf sie +zweierlei Ursachen haben, da man nemlich entweder gar keinen guten +Willen habe, und mithin, alles, was uns zum Guten antreiben, und unsre +Neigungen einschrnken zu wollen das Ansehen hat, hasse, und von der +Hand weise, oder da man bei dem besten Willen nur die Untersttzung +einer Offenbarung nicht bedrfe, um ihn in's Werk setzen zu knnen. Die +erstere Verfassung der Seele ist tiefes moralisches Verderben; die +letztere ist, wenn sie sich nur etwa nicht auf die natrliche Schwche +unsrer Neigungen, oder auf eine dieselben tdtende Lebensart, sondern +auf wirksame Hochachtung des Guten, um sein selbst willen, grndet, +wirkliche Strke, und man darf, ohne Furcht, der Wrde der Offenbarung +dadurch etwas zu benehmen, das sagen, weil bei wirklich vorherrschender +Liebe des Guten, ohne welche berhaupt kein Glaube mglich ist, nicht zu +befrchten steht, da jemand sie von der Hand weisen werde, so lange er +noch irgend eine gute Wirkung derselben an sich versprt. Aus welchen +Ursachen von beiden der Unglaube bei einem bestimmten Subjekte +entstanden sey, knnen nur die Frchte lehren. + +Zur Ablehnung einer bereilten Folgerung hieraus aber mssen wir schon +hier anmerken, da, wenn gleich nicht der Glaube an Offenbarung, dennoch +die Kritik ihres Begriffs auf Allgemeingltigkeit Anspruch mache. Denn +letztere hat nichts zu begrnden, als die absolute Mglichkeit einer +Offenbarung, sowohl in ihrem Begriffe, als da etwas demselben +korrespondirendes angenommen werden knne, und dies thut sie aus +Principien _a priori_, mithin allgemeingltig. Jedem also wird durch +sie angemuthet, zuzugestehen, da nicht nur berhaupt eine Offenbarung +mglich sey, sondern auch, da eine in der Sinnenwelt wirklich gegebne +Erscheinung, die alle Kriterien derselben an sich hat, eine seyn +_knne_. Hierbei aber mu sie es bewenden lassen, und hierbei kann und +mu es vernnftiger Weise jeder, der kein Bedrfni derselben zum +Gebrauche weder an sich, noch an ndern fhlt, bewenden lassen; ist aber +durch die Kritik genthigt, denen, die an sie glauben, die +Vernunftmigkeit ihres Glaubens zuzugestehen, und sie in vllig ruhigem +und ungestrtem Besitze und Gebrauche desselben zu lassen. + +In Absicht der _Relation_ bezieht sich der reine Vernunftglaube auf +etwas Materielles, der Offenbarungsglaube aber blos auf eine bestimmte +Form dieses _a priori_ gegebnen, und schon als angenommen +vorausgesetzten Materiellen. Dieser Unterschied, der aus allem bisher +gesagten zur Genge klar ist, veranlat uns blos hier noch die Anmerkung +zu machen, da derjenige, der diese bestimmte Form einer Offenbarung +nicht annimmt, darum das Materielle, Gott und Unsterblichkeit, nicht nur +nicht nothwendig lugne, sondern da er auch dem Glauben an dieselben in +sich nicht nothwendig Abbruch thue, wenn er sie sich auer dieser Form +eben so gut denken, und sie zur Willensbestimmung brauchen kann. + +In Absicht der _Modalitt_ endlich drckt sich der reine Vernunftglaube, +nach Voraussetzung der Mglichkeit des Endzwecks des Moralgesetzes, +apodiktisch ans; es ist nemlich, einmal angenommen, da das absolute +Recht mglich sey, fr uns schlechterdings nothwendig zu denken, da ein +Gott sey, und da moralische Wesen ewig dauern. Der Glaube an +Offenbarung aber kann sich nur kategorisch ausdrcken: eine gewisse +Erscheinung _ist_ Offenbarung; nicht: sie mu nothwendig Offenbarung +seyn, weil, so sicher es auch ist, da uns kein Irrthum in diesem +Urtheile gezeigt werden kann, das Gegentheil an sich doch immer mglich +bleibt. + + +. 15. + +_Allgemeine bersicht dieser Kritik._ + +Ehe irgend eine Untersuchung ber den Offenbarungsbegriff mglich war, +mute dieser Begriff wenigstens vorlufig bestimmt werden; und da es uns +hier nicht so gut ward, wie bei gegebnen Begriffen in der reinen +Philosophie, denen wir bis zu ihrer ersten Entstehung nachspren, und +sie gleichsam werden sehen, da hingegen dieser sich blos als ein +empirischer ankndiget, und wenigstens, wenn auch bei nherer +Untersuchung seine Mglichkeit _a priori_ sich ergiebt, nicht das +Ansehen hat, ein Datum _a priori_ fr sich anfhren zu knnen: so hatten +wir _vor der Hand_ darber nur den Sprachgebrauch abzuhren. Dies +geschah . 5. Da aber dieser Begriff, wie schon vorlufig zu vermuthen, +. 5. aber vollkommen erweisbar war, nur in Beziehung auf Religion +vernunftmig ist, so mute eine Deduktion der Religion berhaupt zum +Behuf der Ableitung des zu untersuchenden Begriffs aus seinem hhern +vorausgeschickt werden (. 2. 3. 4.). + +Nach dieser vorlufigen Bestimmung des Begriffs war zu untersuchen, ob +er berhaupt einer philosophischen Kritik zu unterwerfen, und vor +welchem Richterstuhle seine Sache anhngig zu machen sey. Das erste hing +davon ab, ob er _a priori_ mglich sey, und das zweite mute sich durch +eine wirkliche Deduktion _a priori_ aus den Principien, von welchen er +sich ableiten lie, ergeben; indem offenbar jeder Begriff unter das +Gebiet desjenigen Princips gehrt, von welchem er abgeleitet ist. Diese +Deduktion wurde . 5. 6. 7. wirklich gegeben, und aus ihr erhellte, da +dieser Begriff vor den Richterstuhl der praktischen Vernunft gehre. Der +zweite Punkt, der einer strengen Prfung unterworfen werden mu, ist +mithin diese Deduktion _a priori_, weil mit ihrer Mglichkeit die +Mglichkeit jeder Kritik dieses Begriffs berhaupt, und die Richtigkeit +der gegebnen, zugleich aber auch die Vernunftmigkeit des kritisirten +Begriffs selbst steht oder fllt. + +Da sich bei dieser Deduktion fand, da der in Untersuchung befindliche +Begriff kein Datum _a priori_ aufzuweisen habe, sondern dasselbe _a +posteriori_ erwarte, so mute die Mglichkeit dieses verlangten Datum in +der Erfahrung, aber auch nur seine Mglichkeit, gezeigt werden. Dies +geschah . 8. Es kommt also bei Prfung dieses . blos darauf an, ob ein +empirisches Bedrfni einer Offenbarung, welches das verlangte Datum +ist, nicht etwa wirklich aufgezeigt, sondern nur richtig angezeigt +worden, und ob aus den empirischen Bestimmungen der Menschheit die +Mglichkeit abgeleitet worden, da ein solches Bedrfni eintreten +knne. + +Mehr um den Satz, da die Untersuchung der Mglichkeit einer Offenbarung +schlechterdings nicht vor das Forum der theoretischen Vernunft gehre, +welcher schon, aus der Deduktion ihres Begriffs erhellet, noch +einleuchtender zu machen, als um einer systematischen Nothwendigkeit +willen, wurde . 9. noch die physische Mglichkeit einer Offenbarung, +ber welche an sich gar keine Frage entstehen konnte, gezeigt. + +Nach Beendigung dieser Untersuchungen mu es vllig klar seyn, da der +Begriff der Offenbarung berhaupt nicht nur an sich denkbar sey, sondern +da auch, im Falle des eintretenden empirischen Bedrfnisses sich etwas +ihm korrespondirendes auer ihm erwarten lasse. Da aber dieses +korrespondirende eine Erscheinung in der Sinnenwelt seyn soll, welche +_gegeben_ werden mu (nicht _gemacht_ werden kann), so kann nun der +menschliche Geist hierbei nichts weiter thun, als diesen Begriff auf +eine dergleichen Erscheinung anwenden, und die Kritik weiter nichts, als +ihn dabei leiten, d. i. die Bedingungen festsetzen, unter denen eine +solche Anwendung mglich ist. Diese Bedingungen sind . 10. 11. 12. +entwickelt worden. Da dieselben nichts weiter, als die durch eine +Analysis sich ergebenden Bestimmungen des Offenbarungsbegriffs selbst +sind, so kommt es bei ihrer Prfung nur darauf an, ob sie aus diesem +Begriffe wirklich herflieen, und ob sie alle angegeben sind. Die +Prfung des letztern Punktes sucht . 13. zu erleichtern. + +Da aber aus der Art dieses Begriffs sich offenbar ergeben hat, da seine +wirkliche Anwendung auf eine gegebne Erfahrung immer nur willkhrlich +ist, und sich auf keine Zunthigung der Vernunft grndet, so hat . 14 +noch gezeigt werden mssen, worauf diese Anwendung berhaupt sich +grnde, und inwiefern sie vernunftmig sey. Auch diese Deduktion der +Vernunftmigkeit dieses Verfahrens mit dem Offenbarungsbegriffe bedarf +einer besondern Prfung. + +Aus dieser kurzen bersicht erhellet, da die Kritik der Offenbarung +aus Principien _a priori_ gefhrt werde -- denn bei Untersuchung des +empirischen Datum fr den Offenbarungsbegriff ist sie blos gehalten die +Mglichkeit desselben zu zeigen; da sie mithin, wenn in keinem der +angezeigten Punkte ihr ein Fehler nachzuweisen ist, auf allgemeine +Gltigkeit rechtmigen Anspruch mache. Sollten aber in gegenwrtiger +Bearbeitung dieser Kritik dergleichen Fehler gemacht worden seyn, wie +wol zu erwarten steht; so mte es, wenn nur der Weg einer mglichen +Kritik richtig angegeben ist, welches sich bald zeigen mu, besonders +durch gemeinschaftliche Bemhungen, leicht seyn, ihnen abzuhelfen, und +eine allgemeingeltende Kritik aller Offenbarung aufzustellen. + +Durch diese Kritik wird nun die Mglichkeit einer Offenbarung an sich, +und die Mglichkeit eines Glaubens an eine bestimmte gegebne +insbesondre, wenn dieselbe nur vorher vor dem Richterstuhle ihrer +besondern Kritik bewhrt gefunden, vllig gesichert, alle Einwendungen +dagegen auf immer zur Ruhe verwiesen, und aller Streit darber auf ewige +Zeiten beigelegt[31]. Durch sie wird alle Kritik jeder besondern +gegebnen Offenbarung begrndet, indem sie die allgemeinen Grundstze +jeder dergleichen Kritik an den Kriterien aller Offenbarung aufstellt. +Es wird, nach vorher ausgemachter historischer Frage, _was_ eine gegebne +Offenbarung eigentlich lehre -- welche in einzelnen Fllen leicht die +schwerste seyn drfte, mglich, mit vlliger Sicherheit zu entscheiden, +ob eine Offenbarung gttlichen Ursprungs seyn knne, oder nicht, und im +ersten Falle ohne alle Furcht irgend einer Strung an sie zu glauben. + +FUSSNOTEN: + +[Funote 1: Diese Vorrede, und das chte vom Verfasser mit seinem Namen +unterzeichnete Titelblatt wurden durch ein Versehen nicht in der +Ostermesse, aber wohl spterhin, mir ausgegeben. + +_Der Verleger._] + +[Funote 2: Diese Form der empirischen Anschauung, insofern sie +empirisch ist, ist der Gegenstand des Gefhls des Schnen. _Richtig +verstanden_ entdeckt dies einen leichtern Weg zum Eindringen in das Feld +der sthetischen Urtheilskraft.] + +[Funote 3: Ehemals auch -- _Sittenlehre_ genannt.] + +[Funote 4: Es sind nemlich, bei der characteristischen Beschaffenheit +endlicher Wesen leidend afficirt zu werden, und durch Spontaneitt sich +zu bestimmen, bei jeder uerung ihrer Thtigkeit Mittelvermgen +anzunehmen, die von der einen Seite der Bestimmbarkeit durch Leiden, von +der andern der Bestimmbarkeit durch Thun fhig sind.] + +[Funote 5: Ich fge zur Erluterung auch hier noch hinzu, da so +etwas, wie Interesse am Guten blos von endlichen, d. h. empirisch +bestimmbaren Wesen gelte, von dem Unendlichen aber gar nicht auszusagen +sey: da mithin in der reinen Philosophie, wo von allen empirischen +Bedingungen gnzlich abstrahirt wird, der Satz: das Gute mu schlechthin +darum geschehen, weil es gut ist -- ohne alle Einschrnkung vorzutragen; +fr sinnlich bestimmbare Wesen aber so einzuschrnken ist: das Gute +wirkt Interesse, schlechthin darum, weil es gut ist, und dieses +Interesse mu den Willen bestimmt haben, es hervorzubringen, wenn die +Willensform rein moralisch seyn soll.] + +[Funote 6: Sollten wir nicht bei der Erziehung mehr auf die +Entwickelung des Gefhls fr das Erhabne bedacht seyn? -- ein Weg, den +uns die Natur selbst fnete, um von der Sinnlichkeit aus zur Moralitt +berzugehen, und der in unserm Zeitalter uns meist schon sehr frh durch +Frivolitten und Colifischets, und unter andern auch durch Theodiceen +und Glckseeligkeitslehren, verdmmt wird. -- _Nil admirari_ -- _omnia +humana infra so posita carnere_ -- ist es nicht das unsichtbare Wehen +dieses Geistes, das uns hier weniger, da mehr an die classischen +Schriften der Alten anzieht? Was mten wir bei unsern ohne Zweifel +entwickeltern Humanittsgefhlen gegen Jene bald werden, wenn wir ihnen +nur hierinn hnlich werden wollten? und was sind wir jetzt gegen sie?] + +[Funote 7: Welches nicht zum Beweise, sondern [Greek: kat' anthrpon] +gesetzt wird. Jede Behauptung mu auf sich selbst stehen, oder fallen. +-- Der _verehrt_ Kanten noch wenig, der es nicht am ganzen Umrisse und +Vortrage seiner Schriften gemerkt hat, da er uns nicht seinen +_Buchstaben, sondern seinen Geist_ mittheilen wollte; und er +_verdankt_ ihm noch weniger.] + +[Funote 8: Die Vernachligung dieses Theils der Theorie des Willens, +nemlich der Entwickelung der _positiven_ Bestimmung des sinnlichen +Triebes durch das Sittengesetz fhrt nothwendig zum Stoicismus in der +Sittenlehre -- dem Princip der Selbstgenugsamkeit -- und zur Lugnung +Gottes und der Unsterblichkeit der Seele, wenn man consequent ist.] + +[Funote 9: Im Vorbeigehen die Frage: Soll der erste Grundsatz des +Naturrechts ein Imperativ, oder eine Thesis seyn? Soll diese +Wissenschaft im Tone der practischen, oder in dem der theoretischen +Philosophie Vorgetragen werden?] + +[Funote 10: Welch ein sonderbares Zusammentreffen! -- Wer sein Leben +lieb hat, der wird es verlieren; wer es aber verlieret, der wirds +erhalten zum ewigen Leben:sagte Jesus; welches gerade so viel heit, +als das obige.] + +[Funote 11: Gott hat keine Rechte: denn er hat keine sinnliche +Neigung.] + +[Funote 12: Welche beiden letztern Begriffe hier nur dazu da stehen, +um die leere Stelle einer Idee zu bezeichnen, die aus ihrer Verbindung +entsteht, und die fr uns undenkbar ist.] + +[Funote 13: Wenn man von Gott redet, so heit die Anforderung der +practischen Vernunft an ihn nicht Gebot, sondern Gesetz. Sie sagt von +ihm kein _Sollen_, sondern ein _Seyn_ aus; sie ist in Rcksicht auf ihn +nicht _imperativ_, sondern _constitutiv_.] + +[Funote 14: Das Wort _recht_ (welches wohl zu unterscheiden ist von +_einem Rechte_, von welchem die Lehrer des Naturrechts reden,) hat +einen ihm eigenthmlichen Nachdruck, weil es keiner Grade der +Vergleichung fhig ist. Nichts ist _so gut_, oder _so edel_, da sich +nicht noch etwas _besseres_ oder _edleres_ denken liee; aber _recht_ +ist nur eins: alles, worauf dieser Begriff anwendbar ist, ist entweder +schlechthin recht oder schlechthin unrecht, und da giebt's kein +drittes. Weder das lateinische _honestum_, noch das griechische +[Greek: kalon k'agathon] hat diesen Nachdruck. (Vielleicht das +lateinische _par_ --_egisti uti par est_ --?) Es ist ein Glck fr +unsre Sprache, da man diesem Worte durch Mibrauch desselben seinen +Nachdruck nicht geraubt hat, welches sie ohne Zweifel dem Geschmacke +der Superlativen, und der bertreibung, -- der Meinung, da es eben +nicht viel gesagt sey, wenn man z. B. eine Handlung _recht_ nenne, und +da sie wenigstens _edel_ heien msse, zu verdanken hat.] + +[Funote 15: Die Frage: warum berhaupt moralische Wesen seyn sollten? +ist leicht zu beantworten: wegen der Anforderung des Moralgesetzes an +Gott, das hchste Gut auer Sich zu befrdern, welches nur durch +Existenz vernnftiger Wesen mglich ist.] + +[Funote 16: Wer unwillig wird, da ich das sagte, dem sagte ich's +nicht. Ich kenne aber Leser, denen man es allerdings sagen mu.] + +[Funote 17: berhaupt haben alle, die durch historische, +geographische, physische Deduktionen die kritische Philosophie +_widerlegen_, noch nicht den ersten Satz der Philosophie gefat, die sie +widerlegen.] + +[Funote 18: Da dieser Deduktion gar nicht eine _objektive_, einen +theoretischen Beweis _a priori_ begrndende, sondern blos eine +_subjektive_, fr den empirisch-bedingten Glauben hinlngliche, +Gltigkeit zugeschrieben werde, ist wohl fr keinen Leser, der auch nur +eine dunkle Ahndung von dem Gange und Ziele dieser Abhandlung hat, zu +erinnern -- auch sogar dann nicht, wenn jemand ihren Sinn vorstzlich +misdeuten sollte, um den Leser irre zu fhren.] + +[Funote 19: Ich sehe nicht ab, wie die Bewohner von Hispaniola, wenn +Christoph Colon, statt durch seine vorgebliche Verfinsterung des Mondes +nur Lebensmittel von ihnen zu erzwingen, dieselbe als gttliche +Beglaubigung einer Gesandtschaft von ihm an sie in moralischen Absichten +gebraucht htte, ihm vor der Hand vernnftiger Weise ihre Aufmerksamkeit +htten versagen knnen, da der Erfolg dieser Naturbegebenheit nach +seiner bestimmten Vorherverkndigung ihnen nach Naturgesetzen +schlechterdings unerklrbar seyn mute. Und wenn er denn auf diese +Beglaubigung eine den Principien der Vernunft vllig angemessene +Religion gegrndet htte, so htten sie nicht nur auf keinen Fall etwas +dabei verloren, sondern sie htten auch diese Religion mit vlliger +berzeugung so lange fr unmittelbar gttlichen Ursprungs halten knnen, +bis sie durch eigne Einsicht in die Naturgesetze, und durch die +historische Belehrung, da Colon sie eben so gut gekannt, und da er +also nicht allerdings ehrlich mit ihnen umgegangen, diese Religion zwar +nicht mehr fr gttliche _Offenbarung_ htten halten knnen, aber doch +verbunden geblieben wren, sie wegen ihrer gnzlichen bereinstimmung +mit dem Moralgesetze, fr gttliche _Religion_ anzuerkennen.] + +[Funote 20: Wenn es erwiesen werden knnte, da ein vernnftiges +Frwahrhalten einer Offenbarung Gottes als politischen Gesetzgebers +(etwa als Vorbereitung auf eine moralische Offenbarung) mglich wre, +als mit welcher Mglichkeit des Frwahrhaltens zugleich die Mglichkeit +der ganzen Sache steht und fllt (ein Erweis, der aus dem oben . 5. +gesagten als fast unmglich erscheint); so wre es klar, da der +Gehorsam gegen dergleichen Gesetze in einer solchen Offenbarung auf +Furcht der Strafe, und Hoffnung der Belohnung, nicht nur gegrndet +werden knnte, sondern mte, da der Endzweck politischer Gesetze bloe +Legalitt ist, und diese durch jene Triebfedern am sichersten bewirkt +wird.] + +[Funote 21: Ich bitte jeden, dem die hier zu beweisende Behauptung +noch anstig vorkommt, auf das von hier an folgende besonders +aufzumerken. _Entweder_ die ganze Offenbarungskritik mu umgestoen, und +die Mglichkeit einer theoretischen berzeugung _a posteriori_ von der +Gttlichkeit einer gegebnen Offenbarung erhrtet werden, (worber man +sich an . 5. zu halten hat:) _oder_ man mu den Satz: da eine +Offenbarung unsre bersinnliche Erkenntni nicht erweitern knne, +unbedingt zugeben.] + +[Funote 22: Zu Ablehnung bereilter Konsequenzen und unstatthafter +Anwendungen merken wir nochmals ausdrcklich an, da hier nur von als +_objektiv gltig_ angekndigten Stzen die Rede sey, und da vieles, was +als Erweiterung unsrer Erkenntni des bersinnlichen aussehe, +versinnlichte Darstellung unmittelbarer, oder durch Anwendung dieser auf +gewisse Erfahrungen entstandener Vernunftpostulate seyn knne; da es +mithin, wenn es erweislich das ist, durch dieses Kriterium nicht +ausgeschlossen werde. Der Erweis davon gehrt aber nicht hierher, +sondern in die angewandte Kritik einer besondern Offenbarung.] + +[Funote 23: So ist es freilich eine richtige Regel: Fasse nie einen +Entschlu in der Hitze des Affekts: aber diese Regel, als empirisch +bedingt, kann sogar nicht auf Menschen allgemeine Anwendung haben, denn +es ist wol mglich, und soll mglich seyn, sich von allen aufbrausenden +Affekten gnzlich frei zu machen.] + +[Funote 24: Es folgt aber gar nicht, da, weil ein gewisses Mittel fr +ein Subjekt, oder auch fr die meisten von keinem Nutzen sey, es darum +fr niemanden einigen Nutzen haben knne; und man ist in den neuern +Zeiten in Verwerfung vieler ascetischen Uebungen, aus Ha gegen den in +den ltern damit getriebnen Mibrauch, zu weit gegangen, wie mir's +scheint. Da es berhaupt gut und ntzlich sey, seine Sinnlichkeit auch +zuweilen da, wo kein ausdrckliches Gesetz redet, zu unterdrcken, blos +um sie zu schwchen und immer freier zu werden, wei jeder, der an sich +gearbeitet hat.] + +[Funote 25: Da die Juden lterer Zeiten wirklich so schlossen, +bezeugen die Vorstellungen der Propheten gegen diesen Irrthum; da sie +in neuern Zeiten nicht klger sind, beweisen die lcherlich kindischen +Vorstellungen von Gott, die ihr Talmud enthlt: ob durch Schuld ihrer +Religion, oder ihre eigne, bleibt hier ununtersucht. -- Woher aber komme +bei manchen Christen mittlerer und neuerer Zeiten sogar, der Wahn, da +gewisse Anrufungen, z. B. Kyrie Eleison, Vater unsers Herrn Jesu +Christi, u. dergl. ihm besser gefallen, als andere?] + +[Funote 26: Wer mich siehet, siehet den Vater, -- sagte Jesus nicht +eher, bis Philippus von ihm verlangte, ihm den Vater zu _zeigen_.] + +[Funote 27: Da z. B. Jesus sich Unsterblichkeit gedacht habe, wenn +er von Auferstehung redete, und da beide Begriffe damals fr vllig +gleich gegolten, erhellet, auer seinen Reden beim Johannes ber +diesen Gegenstand, wo er die ununterbrochne Fortdauer seiner Anhnger +in einigen Aussprchen ganz rein ohne das Bild der Auferstehung, doch +ohne sich auf den Unterschied zwischen Seele und Krper, und auf die +vom krperlichen Tode mgliche Einwendung einzulassen, vortrgt; unter +andern ganz offenbar aus jenem Beweise [Greek: kat' anthrpon] gegen +die Sadducer. Der angezogne Ausspruch Gottes konnte, alles brige als +richtig zugestanden, nichts weiter als die fortdauernde Existenz +Abrahams, Isaaks, und Jakobs, zur Zeit Moses, aber keine eigentliche +Auferstehung des Fleisches beweisen. Da auch die Sadducer es so +verstanden, und nicht blos die krperliche Auferstehung, sondern +Unsterblichkeit berhaupt, lugneten, folgt daraus, weil sie sich mit +diesem Beweise Jesu befriedigten. + +Die Widersprche, die aus einer zu groben Vorstellung dieser Lehre +folgen, nthigten schon Paulus, sie etwas nher zu bestimmen.] + +[Funote 28: Lasset uns das hier ber die Bedingungen der Erlaubni +etwas zu glauben, weil das Herz es wnscht, gesagte, durch ein Beispiel +vom Gegentheile klrer machen. Man knnte nemlich etwa die +Wiedererneuerung des Umganges gewesener Freunde im knftigen Leben aus +dem Verlangen guter zur Freundschaft gestimmter Menschen nach dieser +Wiedererneuerung erweisen wollen. Mit einem solchen Beweise aber wrde +man dicht wohl fortkommen. Denn ob man gleich etwa sagen knnte, die +Vollbringung mancher schweren Pflicht werde dem, der einen geliebten +Freund in der Ewigkeit wei, durch den Gedanken erleichtert werden, da +er sich dadurch des Genusses der Seligkeit mit seinem abgeschiednen +Freunde immer mehr versichere, so wrde, ganz abgerechnet, da man wol +unzhlige Motiven der Art wrde aufweisen knnen, denen man aber darum +die objektive Realitt zuzusprechen doch ein Bedenken tragen wrde, +dadurch doch gar nicht reine Moralitt, sondern blos Legalitt befrdert +werden, und es wrde demnach eine vergebliche Bemhung seyn, diesen +Wunsch von der Bestimmung des obern Begehrungsvermgens durch das +Moralgesetz ableiten zu wollen. berhaupt sind wol -- der Wunsch, +berhaupt Spuren der gttlichen moralischen Regierung in der ganzen +Natur, und vorzglich in unserm eignen Leben, und der, insbesondre eine +Offenbarung annehmen zu drfen, die einzigen, die mit Recht auf eine so +erhabne Abstammung Ansprach machen mchten. Was die zweite Bedingung +anbetrifft, so lassen sich schon hienieden der Analogie nach Grnde +genug vermuthen, die eine solche Wiedervereinigung im knftigen Leben +zweckwidrig machen knnten, als z. B. da etwa der Zweck einer +vielseitigen Ausbildung uns den Umgang des ehemaligen Freundes, dessen +Absicht fr unsre Bildung erreicht ist, unntz, oder gar schdlich +machen knnte, -- da desselben Gegenwart in andern Verbindungen +nthiger, und fr das Ganze ntzlicher sey, -- da die unsrige in ndern +Verbindungen es sey u. dgl. Blos der letzten Bedingung entspricht die +angenommene Realitt dieses Wunsches, denn in einer Dauer ohne Ende kann +diese Wiedervereinigung, wenn sie an keinen bestimmten Punkt dieser +Dauer gebunden wird, immer noch erwartet werden, und mithin die +Erfahrung ihrer Wirklichkeit nie widersprechen. Aus diesem Grunde also +ist kein Beweis der Befriedigung dieses Wunsches mglich; und wenn es +keinen ndern Beweis giebt (es giebt aber einen, der jedoch auch nur zur +wahrscheinlichen Vermuthung hinreicht), so mte das menschliche Gemth +sich ber dieselbe auf _Hoffnung_, d. i. auf eine durch eine Bestimmung +des Begehrungsvermgens motivirte Hinneigung des Urtheils auf _eine_ +Seite bei einem Gegenstnde, der brigens als problematisch erkannt +wird, einschrnken. + +brigens hat es in Absicht der Unwiderlegbarkeit mit den unmittelbaren +Postulaten der praktischen Vernunft, der Existenz Gottes, und der ewigen +Fortdauer moralischer Wesen die gleiche Bewandtni. Unsre Fortdauer zwar +ist Gegenstand unmittelbarer Erfahrung; der Glaube, an die Fortdauer +aber kann nie durch Erfahrung widerlegt werden; denn, wenn wir nicht +existiren, so machen wir gar keine Erfahrung. So lange wir ferner als +_wir_, d. i. als moralische Wesen, fortdauern, kann auch der Glaube an +Gott weder durch Grnde, denn auf theoretische grndet er sich nicht, +und das fr die Ewigkeit gltige Gesetz der praktischen Vernunft +untersttzt ihn, noch durch Erfahrung umgestoen werden; denn die +Existenz Gottes kann nie Gegenstand der Erfahrung werden, mithin auch +aus der Ermangelung einer solchen Erfahrung sich nie auf die +Nichtexistenz desselben schlieen lassen. Aus eben diesen Grnden aber +knnen diese Stze auch nie, fr irgend ein endliches Wesen, Gegenstnde +des _Wissens_ werden, sondern mssen in alle Ewigkeit Gegenstnde des +_Glaubens_ bleiben. Denn fr die Existenz Gottes werden wir nie andre +als moralische Grnde haben, da keine andern mglich sind, und unsrer +eignen Existenz werden wir zwar fr jeden Punkt derselben unmittelbar +durch das Selbstbewutseyn sicher seyn, fr die Zukunft aber sie aus +keinen ndern, als moralischen Grnden erwarten knnen.] + +[Funote 29: Da dies nicht eine leere Vernnftelei sei, sondern sich +auch in der Erfahrung, besondere beim Halten ffentlicher Reden an das +Volk, besttige, wird uns vielleicht jeder Religionslehrer, der etwa +sich fr seine Person der aus der Offenbarung hergenommenen +Vorstellungen, nicht bedient, brigens aber lebhaftes Gefhl seiner +Bestimmung mit Ehrlichkeit (welches nicht wenig gesagt ist) vereinigt, +wenn auch nicht ffentlich, doch wenigstens in seinem Herzen +zugestehen. -- Es geschieht vermittelst der Begeisterung durch die +Einbildungskraft; und dieser Umstand darf die Sache niemanden verdchtig +machen, da ja die Offenbarung berhaupt nur durch dieses Vehikulum +wirken kann, und soll.] + +[Funote 30: Dies waren auch die Maximen Jesu. In Absicht des erstern: +So jemand _will_ den Willen thun des der mich gesandt hat, der wird +innen werden, ob diese Lehre von Gott sey; und im Gegensatze: Wer Arges +thut, hasset das Licht, und kommt nicht an das Licht. In Absicht des +letztern: Die Starken bedrfen des Arztes nicht, sondern die Kranken; +ich bin kommen die Snder zur Busse zu rufen, und nicht, die +Gerechten -- welche Aussprche ich nicht fr Ironie halte.] + +[Funote 31: Dieser Streit grndet sich auf eine Antinomie des +Offenbarungsbegriffs, und ist vllig dialektisch. Anerkennung einer +Offenbarung ist nicht mglich, sagt der eine Theil; Anerkennung einer +Offenbarung ist mglich, sagt der zweite; und so ausgedrckt +widersprechen sich beide Stze geradezu. Wenn aber der erste so bestimmt +wird: Anerkennung einer Offenbarung aus theoretischen Grnden ist +unmglich; und der zweite: Anerkennung einer Offenbarung um einer +Bestimmung des Begehrungsvermgens willen, d. i. ein Glaube an +Offenbarung, ist mglich; so widersprechen sie sich nicht, sondern +knnen beide wahr seyn, und sind es beide, laut unsrer Kritik.] + + + + +SCHLUSSANMERKUNG. + +Es ist eine sehr allgemeine Bemerkung, da alles, was Spekulation ist, +oder so aussieht, sehr wenig Eindruck auf das menschliche Gemth mache. +Man wird allenfalls angenehm dadurch beschfftiget; man lt sich das +Resultat gefallen, weil man nichts dagegen einwenden kann, wrde aber +auch nichts arges daraus haben, wenn es anders ausgefallen wre; denkt +und handelt brigens in praktischer Rcksicht wie vorher, so da der auf +Spekulation gegrndete Satz wie ein todtes Kapital ohne alle Zinsen in +der Seele zu liegen, scheint, und da man seine Anwesenheit durch nichts +gewahr wird. So ging es von jeher mit den Spekulationen der Idealisten +und Skeptiker. Sie dachten, wie niemand, und handelten, wie alle. + +Da gegenwrtige Spekulation, wenn sie auch etwa nicht nothwendig +praktische Folgen aufs Leben hat, (wie sie doch, wenn sie sich +behauptet, haben mchte,) dennoch in Absicht des Interesse nicht so kalt +und gleichgltig werde aufgenommen werden, dafr brgt ihr wol der +Gegenstand, den sie behandelt. Es ist nemlich in der menschlichen Seele +ein nothwendiges Interesse fr alles, was auf Religion Bezug hat, und +das ist denn ganz natrlich daraus zu erklren, weil nur durch +Bestimmung des Begehrungsvermgens Religion mglich geworden ist; da +also diese Theorie durch die allgemeine Erfahrung besttigt wird, und +da man sich fast wundern sollte, warum man nicht lngst selbst von +dieser Erfahrung aus auf sie kam. Wenn jemand etwa einen andern +unmittelbar gewissen Satz, z. B. da zwischen zwey Punkten nur Eine +gerade Linie mglich sey, lugnen wrde, so wrden wir ihn vielmehr +verlachen und bedauren, als uns ber ihn erzrnen; und wenn ja etwa der +Mathematiker sich dabey ereifern sollte, so knnte dies nur entweder aus +Mivergngen ber sich selbst herkommen, da er ihn seines Irrthums +nicht sogleich berfhren knne, oder aus der Vermuthung, da bey diesem +hartnckigen Ablugnen der bse Wille, ihn zu rgern, (mithin doch auch +etwas unmoralisches) zum Grunde liege: aber dieser Unwille wrde doch +ein ganz anderer seyn, als derjenige, der jeden, und den +unausgebildetsten Menschen eben am meisten angreift, wenn jemand das +Daseyn Gottes, oder die Unsterblichkeit der Seele ablugnet; welcher mit +Furcht und Abscheu vermischt ist, zum deutlichen Zeichen, da wir diesen +Glauben als einen theuren Besitz, und denjenigen als unsern persnlichen +Feind ansehen, der Mine macht, uns in diesem Besitze stren zu wollen. +Dieses Interesse verbreitet sich denn verhltnimig weiter, je mehrere +Ideen wir auf die Religion beziehen, und mit ihr in Verbindung bringen +knnen; und wir wrden daher uns sehr bedenken, zu entscheiden, ob +vorherrschende Toleranz in einer Seele, in welcher sie sich nicht auf +langes anhaltendes Nachdenken grnden kann, ein sehr achtungswerther Zug +sey. Aus eben diesem Interesse lt sich auch im Gegentheile die +empfindliche Abneigung erklren, mit der wir gegen Vorstellungen +eingenommen werden, die wir etwa ehedem fr heilig hielten, von denen +wir aber bey zunehmender Reife uns berzeugt oder berredet haben, da +sie es nicht sind. Wir erinnern uns ja andrer Trume unsrer frhern +Jahre, wie etwa des von einer uneigenntzigen Hlfsbereitwilligkeit der +Menschen, von einer arkadischen Schferunschuld u. dergl. mit einem +wehmthig-frohen Andenken der Jahre, wo wir noch so angenehm trumen +konnten; ohnerachtet das Gegentheil und die Erfahrungen, wodurch wir +etwa darber belehrt worden sind, uns doch an sich unmglich angenehm +seyn knnen. Der Tuschungen von oben angezeigter Art aber erinnern wir +uns lange mit Verdru, und es gehrt viel Zeit und Nachdenken dazu, um +auch darber kalt zu werden; ein Phnomen, welches man gar nicht der +dunkeln Vorstellung des durch dergleichen Ideen entstehenden Schadens, +(indem wir ja den offenbaren Schaden selbst mit mehr Gleichmuth +erblicken,) sondern blos daraus zu erklren hat, da das Heilige uns +theuer ist, und da wir jede Beimischung eines fremdartigen Zusatzes als +Entweihung desselben ansehen. Dieses Interesse zeigt sich endlich sogar +darin, da wir mit keinerlei Art Kenntnissen uns so breit machen, als +mit vermeinten bessern Religionseinsichten, als ob hierin die grte +Ehre liege, und da wir sie -- wenn nicht etwa der gute Ton dergleichen +Unterhaltungen verbannt hat, wiewohl eben das, da er sie verbannen +mte, eine allgemeine Neigung zu denselben anzuzeigen scheint, -- so +gern ndern mittheilen mgen, in der sichern Voraussetzung, da dies ein +allgemein interessanter Gegenstand sey. + +So sicher wir also von dieser Seite seyn drften, da gegenwrtige +Untersuchung nicht ganz ohne Interesse werde aufgenommen werden, so +haben wir eben von diesem Interesse zu befrchten, da es sich gegen uns +kehren, und den Leser in der ruhigen Betrachtung und Abwgung der Grnde +stren knne, wenn er etwa voraussehen, oder wirklich finden sollte, da +das Resultat nicht ganz seiner vorgefaten Meinung gem ausfalle. Es +scheint also eine nicht ganz vergebliche Arbeit zu seyn, hier noch, ganz +ohne Rcksicht auf die Begrndung des Resultats, und gleich als ob wir +nicht einen _a priori_ vorgeschriebnen Weg gegangen wren, der uns +nothwendig auf dasselbe htte fhren mssen, sondern, als ob es gnzlich +von uns abgehangen htte, wie dasselbe ausfallen solle, zu untersuchen, +ob wir Ursache gehabt htten, ein gnstigeres zu wnschen, oder ob +gegenwrtiges etwa berhaupt das vorteilhafteste sey, das wir uns +versprechen durften; kurz, dasselbe, ganz ohne Rcksicht auf seine +Wahrheit, blos von Seiten seiner Ntzlichkeit zu untersuchen. + +Aber hier stoen wir denn zuerst auf diejenigen, welche in der besten +Meinung von der Welt sagen werden, bey einer Untersuchung der Art knne +berhaupt nichts kluges herauskommen, und es wrde besser gewesen seyn, +gegenwrtige ganz zu unterlassen; die alles, was mit der Offenbarung, in +Verbindung steht, berhaupt nicht auf Principien zurckgefhrt wissen +wollen; die jede Prfung derselben scheuen, frchten, von sich ablehnen. +Diese werden denn doch, wenn sie aufrichtig seyn wollen, zugestehen, da +sie selbst eine schlechte Meinung von ihrem Glauben haben, und mgen +selbst entscheiden, ob ihnen die Achtung und Schonung derjenigen besser +gefllt, welche die Sache der Offenbarung schon fr vllig +abgeurtheilt[TN13] und in allen Instanzen verlohren ansehen, und meinen, +ein Mann, der auf seine Ehre halte, knne einmal mit ihr sich nicht mehr +befassen, es sey sogar ein schlechtes Heldenstck, sie vollends zu +Grunde zu richten, und mge man ja auch wohl aus mitleidiger Schonung, +denen, die nun einmal ihr Herz daran gehngt haben, dies im Grunde +unschuldige Spielwerk wohl gnnen. Doch haben wir, mit diesen es +eigentlich hier nicht zu thun, denn von ihnen wird wahrscheinlich keiner +diese Schrift lesen; sondern nur mit solchen, die eine Prfung der +Offenbarung verstatten. + +Gegenwrtige sollte unsrer Absicht nach die strengste seyn, welche +mglich ist. Was haben wir nun durch dieselbe verlohren? was gewonnen? +wo ist das bergewicht? + +Verlohren haben wir alle unsere Aussichten auf Eroberungen, sowohl +objektive, als subjektive. Wir knnen nicht mehr hoffen durch Hlfe +einer Offenbarung in das Reich des bersinnlichen einzudringen, und von +da, wer wei welche Ausbeute zurckzubringen, sondern mssen uns +bescheiden, uns mit dem, was uns mit einemmale zu unsrer vlligen +Ausstattung gegeben war, zu begngen. Eben so wenig drfen wir weiter +hoffen andre zu unterjochen, und sie zu zwingen ihren Antheil an dem +gemeinschaftlichen Erbe, oder an dieser neuen vermeinten Akquisition von +uns zu Lehn zu nehmen, sondern mssen, jeder fr sich, uns auf unsre +eignen Geschfte einschrnken. + +Gewonnen haben wir vllige Ruhe, und Sicherheit in unserm Eigenthume; +Sicherheit vor den zudringlichen Wohlthtern, die uns ihre Gaben +aufnthigen, ohne da wir etwas damit anzufangen wissen; Sicherheit vor +Friedensstrern andrer Art, die uns das verleiden mchten, was sie +selbst nicht zu gebrauchen wissen. Wir haben beide nur an ihre Armuth zu +erinnern, die sie mit uns gemein haben, und in Absicht welcher wir nur +darinn von ihnen verschieden sind, da wir sie wissen, und unsern +Aufwand darnach einrichten. + +Haben wir nun mehr verlohren, oder mehr gewonnen? -- Freilich scheint +der Verlust der gehofften Einsichten in das bersinnliche ein +wesentlicher, ein nicht zu ersetzender, noch zu verschmerzender Verlust; +wenn es sich aber bey nherer Untersuchung ergeben sollte, da wir +dergleichen Einsichten zu gar nichts brauchen, ja da wir nicht einmal +sicher seyn knnen, ob wir sie wirklich besitzen, oder ob wir auch sogar +hierber uns tuschen, so mchte es leichter werden, sich darber zu +trsten. + +Da von der Realitt aller Ideen vom bersinnlichen keine objektive +Gewiheit, sondern nur ein Glaube an sie stattfinde, ist nun zur Genge +erwiesen. Aller bisher entwickelte Glaube grndet sich auf eine +Bestimmung des Begehrungsvermgens, (bey der Existenz Gottes, und der +Seelen Unsterblichkeit auf eine des obern, bey dem Vorsehungs- und +Offenbarungsbegriffe auf eine durch das obere geschehne Bestimmung, des +untern,) und erleichtert gegenseitig wieder diese Bestimmung. Da weiter +keine Ideen mglich sind, an deren Realitt zu glauben eine unmittelbare +oder mittelbare Bestimmung durch das praktische Gesetz uns bewege, ist +klrlich gezeigt. Es fragt sich also hier nur noch, ob nicht ein Glaube +mglich sey, der _nicht_ durch eine dergleichen Bestimmung entsteht, und +sie _nicht_ wieder erleichtert. Im ersten Falle mu es leicht +auszumachen seyn, ob der Glaube _in concreto_ wirklich da ist; das mu +sich nemlich aus den praktischen Folgen ergeben, die er, als die +Willensbestimmung erleichternd, nothwendig hervorbringen mu. Im +letztern Falle aber, wo keine dergleichen praktische Folgen mglich +sind, scheint es, da der Glaube etwas blos subjektives ist, schwer, +hierber etwas festes zu bestimmen, und es hat vllig das Ansehen, da +uns nichts brig bleibt, als jedem ehrlichen Manne auf sein Wort zu +glauben, wenn er uns sagt: ich glaube das, oder ich glaube jenes. +Dennoch ist es vielleicht mglich auch hierber etwas auszumitteln. Es +ist nemlich an sich gar nicht zu lugnen, da man oft andre, und eben so +oft sich selbst berredet, man glaube etwas, wenn man blos nichts +dagegen hat, und es ruhig an seinen Ort gestellt seyn lt. Von dieser +Art ist fast aller historischer Glaube, wenn er sich nicht etwa auf +eine Bestimmung des Begehrungsvermgens grndet, wie der an das +historische in einer Offenbarung, oder der eines Geschichtforschers von +Profession, der von der Achtung fr sein Geschft, und von der +Wichtigkeit, die er in seine mhsamen Untersuchungen schlechterdings +setzen mu, unzertrennlich ist; oder der einer Nation an eine +Begebenheit, die ihren Nationalstolz untersttzt. Das Lesen der +Begebenheiten und Handlungen von Wesen, die gleiche Begriffe und gleiche +Leidenschaften mit uns haben, beschftigt uns auf eine angenehme Art, +und es trgt zur Vermehrung unsers Vergngens etwas bei, wenn wir +annehmen drfen, da dergleichen Menschen wirklich lebten, und wir +nehmen dies um so fester an, je mehr die Geschichte uns interessirt, je +mehr sie hnlichkeit mit unsern Begebenheiten oder unsrer Denkungsart +hat; wir wrden aber, besonders in manchen Fllen, auch nicht viel +dagegen haben, wenn alles bloe Erdichtung wre. Ist's auch nicht wahr, +so ist es gut erfunden, mchten wir denken. Wie soll man nun hierber zu +einiger Gewiheit ber sich selbst kommen? -- Die einzige wahre Probe, +ob man etwas wirklich annehme, ist die, ob man darnach handelt, oder, im +vorkommenden Falle der Anwendung, darnach handeln wrde. ber Meinungen, +die an sich keine praktische Anwendung haben, noch haben knnen, findet +dennoch zu jeder Zeit ein Experiment statt, da man sich nemlich aufs +Gewissen frage, ob man wol fr die Richtigkeit einer gewissen Meinung +einen Theil seines Vermgens, oder das ganze, oder sein Leben, oder +seine Freiheit verwetten wolle, wenn etwas gewisses darber auszumachen +seyn sollte. Man giebt dann einer Meinung, die an sich keine praktischen +Folgen hat, durch Kunst eine praktische Anwendung. Wenn man auf diese +Art jemanden eine Wette um sein ganzes Vermgen antrge, da kein +Alexander der Groe gelebt habe, so knnte er vielleicht diese Wette +ohne Bedenken annehmen, weil er bei vlliger Redlichkeit dennoch ganz +dunkel denken mchte, da diejenige Erfahrung, welche dies entscheiden +knnte, schlechterdings nicht mehr mglich sey; wenn man aber etwa eben +demselben die gleiche Wette darauf antrge, da kein Dalai Lama +existire, mit dem Erbieten, die Sache an Ort und Stelle durch die +unmittelbare Erfahrung zu verificiren, so mchte er vielleicht +bedenklicher dabei werden, und sich dadurch verrathen, da er mit seinem +Glauben ber diesen Punkt nicht vllig in Richtigkeit sey. Wenn man nun +ber den Glauben an bersinnliche Dinge, deren Begriff durch die reine +praktische Vernunft _a priori_ nicht gegeben ist, die mithin an sich gar +keine praktischen Folgen haben knnen, sich eben so eine betrchtliche +Wette antrge, so wre es sehr leicht mglich, da man dadurch, da man +sie von der Hand wiese, entdeckte, man habe bisher den Glauben an sie +nicht gehabt, sondern sich nur berredet, ihn zu haben; wenn man aber +diese Wette auch wirklich annhme, so knnte man noch immer nicht sicher +seyn, ob sich nicht das Gemth ganz dunkel besonnen habe, es habe hier +noch gar nicht nthig, sich auf seiner Schalkheit ertappen zu lassen, da +bei einer solchen Wette gar nichts zu wagen sey, weil die Sache (bei +dergleichen Ideen) in Ewigkeit nicht, weder durch Grnde, noch durch +Erfahrungen auszumachen sey. Wenn also auch nicht darzuthun seyn sollte, +da an die Realitt von dergleichen Ideen gar kein Glaube mglich sey; +so ergiebt sich hieraus doch leicht soviel, da es mglich sey, auch nur +mit sich selbst in's Reine zu kommen, ob man diesen Glauben berhaupt +habe, welches eben soviel ist, als ob er berhaupt und an sich nicht +mglich wre. Es ist hieraus zu beurtheilen, ob wir Ursache haben, ber +den Verlust unsrer Hoffnung durch eine Offenbarung erweiterte Aussichten +in die bersinnliche Welt zu bekommen, sehr verlegen zu seyn. + +In Absicht des zweiten Verlustes bitten wir jeden, sich vor seinem +Gewissen die Frage zu beantworten, zu welcher Absicht er eigentlich +eine Religion haben wolle; ob dazu, um sich ber andre zu erheben, und +sich vor ihnen aufzublhen, zur Befriedigung seines Stolzes, seiner +Herrschsucht ber die Gewissen, welche weit rger ist, als die +Herrschsucht ber die Krper; oder dazu, um sich selbst zum bessern +Menschen zu bilden. -- Inzwischen bedrfen wir sie auch mit fr andre, +theils um reine Moralitt unter ihnen zu verbreiten; aber da darf nur +dargethan seyn, da dies auf keinem ndern Wege, als dem angezeigten, +geschehen knne, so werden wir ja gern, wenn dies wirklich unser Ernst +ist, jeden andern vermeiden; theils, wenn wir das nicht knnen sollten, +uns wenigstens der Legalitt von ihnen zu versichern, -- ein Wunsch, der +an sich vllig rechtmig ist. Und in Absicht der Mglichkeit ihn +dadurch zu erreichen, ist denn ganz sicher nichts leichter, als den +Menschen, der sich im Dunkeln berhaupt frchtet, zu schrecken, ihn +dadurch zu leiten, wohin man will, und ihn zu bewegen, in Hoffnung des +Paradieses seinen sterblichen Leib brennen zu lassen, so sehr man will; +wenn aber gezeigt ist, da durch eine solche Behandlung der Religion die +Moralitt nothwendig gnzlich vernichtet werde, so wird man ja gar gern +eine Gewalt aufgeben, zu der man kein Recht hat; da zumal diese +Legalitt weit sicherer, und wenigstens ohne schdliche Folgen fr die +Moralitt durch andre Mittel erreicht wird. + +Dies wre denn die Berechnung unsers Verlusts. Lat um nun den Gewinn +dagegen halten! + +Wir gewinnen vllige Sicherheit in unserm Eigenthume. Wir drfen ohne +Furcht, da unser Glaube uns durch irgend eine Vernnftelei geraubt +werde, ohne Besorgni, da man ihn lcherlich machen knne, ohne Scheu +vor der Bezchtigung des Bldsinns und der Geistesschwche, ihn zu +unserer Verbesserung brauchen. Jede Widerlegung mu falsch seyn, das +knnen wir _a priori_ wissen: jeder Spott mu auf den Urheber +zurckfallen. + +Wir gewinnen vllige Gewissensfreiheit, nicht vom Gewissenszwange durch +physische Mittel, welcher eigentlich nicht statt findet; denn uerer +Zwang kann uns zwar nthigen mit dem Munde zu bekennen, was er will, +aber nie, im Herzen etwas dem hnliches zu denken; sondern von dem +unendlich hrteren Geisteszwange durch moralische Bedrckungen und +Vexationen, durch Zureden, Zunthigungen, Drohungen, wer wei welcher +schlimmen bel, die man unterm Gemthe anlegt. Dadurch wird nothwendig +die Seele in eine ngstliche Furcht versetzt, und qult sich so lange, +bis sie es endlich so weit bringt, sich selbst zu belgen, und den +Glauben in sich zu erheucheln; eine Heuchelei, welche weit schrecklicher +ist, als der vllige Unglaube, weil der letztere den Charakter nur so +lange, als er dauert, verderbet, die erstere aber ihn ohne Hoffnung +jemaliger Besserung zu Grunde richtet, so da ein solcher Mensch nie +wieder die geringste Achtung oder das geringste Zutrauen zu sich fassen +kann. Dies ist die Folge, welche das Verfahren, den Glauben auf Furcht +und Schrecken, und auf diesen erpreten Glauben erst die Moralitt (eine +Nebensache, die wol ganz gut seyn mag, wenn sie zu haben ist, in +Ermangelung deren aber auch wol der Glaube allein uns durchhelfen kann,) +grnden zu wollen, nothwendig haben mu, und welche er auch allemal +gehabt haben wrde, wenn man immer konsequent zu Werke gegangen, und die +menschliche Natur von ihrem Schpfer nicht zu gut eingerichtet wre, als +da sie sich so sollte verdrehen lassen. + +Nach Maagabe dieser Grundstze wrde der einzige Weg -- ein Weg, den +offenbar auch das Christenthum vorschreibt -- den Glauben in den Herzen +der Menschen hervorzubringen, der seyn, ihnen durch Entwickelung des +Moralgefhls das Gute erst recht lieb und werth zu machen, und dadurch +den Entschlu, gute Menschen zu werden, in ihnen zu erwecken; dann sie +ihre Schwche allenthalben fhlen zu lassen, und nun erst ihnen die +Aussicht auf die Untersttzung einer Offenbarung zu geben, und sie +wrden glauben, ehe man ihnen zugerufen htte: glaubet! + +Und jetzt darf die Entscheidung, wo das bergewicht sey, ob auf der +Seite des Gewinns, oder der des Verlusts, dem Herzen eines jeden Lesers +berlassen werden, mit Zusicherung des beilufigen Vortheils, da ein +jeder dieses Herz selbst aus dem Urtheile, das es hierber fllet, nher +wird kennen lernen. + + +ANMERKUNGEN ZUR TRANSKRIPTION: + +[Anmerkung TN1: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im +Original ist hier "Gesezzen" gedruckt.] + +[Anmerkung TN2: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im +Original ist hier "nert" gedruckt.] + +[Anmerkung TN3: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im +Original ist hier "fordauern" gedruckt.] + +[Anmerkung TN4: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im +Original ist hier "Aufhebug" gedruckt.] + +[Anmerkung TN5: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im +Original ist hier "seyu" gedruckt.] + +[Anmerkung TN6: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im +Original ist hier "sis" gedruckt.] + +[Anmerkung TN7: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im +Original ist hier "4" gedruckt.] + +[Anmerkung TN8: Mit groer Wahrscheinlichtkeit ein typographischer Fehler +im Original, knnte aber auch ein geschriebener Dialekt sein, daher +nicht verbessert (Rchsicht an Stelle von Rcksicht).] + +[Anmerkung TN9: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im +Original ist hier "Siegerinn" gedruckt.] + +[Anmerkung TN10: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im +Original ist hier ein weiteres "bar" gedruckt.] + +[Anmerkung TN11: Mit groer Wahrscheinlichtkeit ein typographischer +Fehler im Original, knnte aber auch ein geschriebener Dialekt sein, +daher nicht verbessert (Gnge an Stelle von Genge).] + +[Anmerkung TN12: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im +Original ist hier "selbt" gedruckt.] + +[Anmerkung TN13: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im +Original ist hier "abgeurthelt" gedruckt.] + + + + + +End of the Project Gutenberg EBook of Versuch einer Kritik aller Offenbarung, by +Johann Gottlieb Fichte + +*** END OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK VERSUCH EINER KRITIK ALLER *** + +***** This file should be named 18255-8.txt or 18255-8.zip ***** +This and all associated files of various formats will be found in: + http://www.gutenberg.org/1/8/2/5/18255/ + +Produced by Miranda van de Heijning, Ralph Janke and the +Online Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net +(This file was produced from images generously made +available by the Bibliothque nationale de France +(BnF/Gallica) at http://gallica.bnf.fr) + + +Updated editions will replace the previous one--the old editions +will be renamed. + +Creating the works from public domain print editions means that no +one owns a United States copyright in these works, so the Foundation +(and you!) can copy and distribute it in the United States without +permission and without paying copyright royalties. Special rules, +set forth in the General Terms of Use part of this license, apply to +copying and distributing Project Gutenberg-tm electronic works to +protect the PROJECT GUTENBERG-tm concept and trademark. Project +Gutenberg is a registered trademark, and may not be used if you +charge for the eBooks, unless you receive specific permission. If you +do not charge anything for copies of this eBook, complying with the +rules is very easy. You may use this eBook for nearly any purpose +such as creation of derivative works, reports, performances and +research. They may be modified and printed and given away--you may do +practically ANYTHING with public domain eBooks. Redistribution is +subject to the trademark license, especially commercial +redistribution. + + + +*** START: FULL LICENSE *** + +THE FULL PROJECT GUTENBERG LICENSE +PLEASE READ THIS BEFORE YOU DISTRIBUTE OR USE THIS WORK + +To protect the Project Gutenberg-tm mission of promoting the free +distribution of electronic works, by using or distributing this work +(or any other work associated in any way with the phrase "Project +Gutenberg"), you agree to comply with all the terms of the Full Project +Gutenberg-tm License (available with this file or online at +http://gutenberg.org/license). + + +Section 1. General Terms of Use and Redistributing Project Gutenberg-tm +electronic works + +1.A. By reading or using any part of this Project Gutenberg-tm +electronic work, you indicate that you have read, understand, agree to +and accept all the terms of this license and intellectual property +(trademark/copyright) agreement. If you do not agree to abide by all +the terms of this agreement, you must cease using and return or destroy +all copies of Project Gutenberg-tm electronic works in your possession. +If you paid a fee for obtaining a copy of or access to a Project +Gutenberg-tm electronic work and you do not agree to be bound by the +terms of this agreement, you may obtain a refund from the person or +entity to whom you paid the fee as set forth in paragraph 1.E.8. + +1.B. "Project Gutenberg" is a registered trademark. It may only be +used on or associated in any way with an electronic work by people who +agree to be bound by the terms of this agreement. There are a few +things that you can do with most Project Gutenberg-tm electronic works +even without complying with the full terms of this agreement. See +paragraph 1.C below. There are a lot of things you can do with Project +Gutenberg-tm electronic works if you follow the terms of this agreement +and help preserve free future access to Project Gutenberg-tm electronic +works. See paragraph 1.E below. + +1.C. The Project Gutenberg Literary Archive Foundation ("the Foundation" +or PGLAF), owns a compilation copyright in the collection of Project +Gutenberg-tm electronic works. Nearly all the individual works in the +collection are in the public domain in the United States. If an +individual work is in the public domain in the United States and you are +located in the United States, we do not claim a right to prevent you from +copying, distributing, performing, displaying or creating derivative +works based on the work as long as all references to Project Gutenberg +are removed. Of course, we hope that you will support the Project +Gutenberg-tm mission of promoting free access to electronic works by +freely sharing Project Gutenberg-tm works in compliance with the terms of +this agreement for keeping the Project Gutenberg-tm name associated with +the work. You can easily comply with the terms of this agreement by +keeping this work in the same format with its attached full Project +Gutenberg-tm License when you share it without charge with others. + +1.D. The copyright laws of the place where you are located also govern +what you can do with this work. Copyright laws in most countries are in +a constant state of change. If you are outside the United States, check +the laws of your country in addition to the terms of this agreement +before downloading, copying, displaying, performing, distributing or +creating derivative works based on this work or any other Project +Gutenberg-tm work. The Foundation makes no representations concerning +the copyright status of any work in any country outside the United +States. + +1.E. Unless you have removed all references to Project Gutenberg: + +1.E.1. The following sentence, with active links to, or other immediate +access to, the full Project Gutenberg-tm License must appear prominently +whenever any copy of a Project Gutenberg-tm work (any work on which the +phrase "Project Gutenberg" appears, or with which the phrase "Project +Gutenberg" is associated) is accessed, displayed, performed, viewed, +copied or distributed: + +This eBook is for the use of anyone anywhere at no cost and with +almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or +re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included +with this eBook or online at www.gutenberg.org + +1.E.2. If an individual Project Gutenberg-tm electronic work is derived +from the public domain (does not contain a notice indicating that it is +posted with permission of the copyright holder), the work can be copied +and distributed to anyone in the United States without paying any fees +or charges. If you are redistributing or providing access to a work +with the phrase "Project Gutenberg" associated with or appearing on the +work, you must comply either with the requirements of paragraphs 1.E.1 +through 1.E.7 or obtain permission for the use of the work and the +Project Gutenberg-tm trademark as set forth in paragraphs 1.E.8 or +1.E.9. + +1.E.3. If an individual Project Gutenberg-tm electronic work is posted +with the permission of the copyright holder, your use and distribution +must comply with both paragraphs 1.E.1 through 1.E.7 and any additional +terms imposed by the copyright holder. Additional terms will be linked +to the Project Gutenberg-tm License for all works posted with the +permission of the copyright holder found at the beginning of this work. + +1.E.4. Do not unlink or detach or remove the full Project Gutenberg-tm +License terms from this work, or any files containing a part of this +work or any other work associated with Project Gutenberg-tm. + +1.E.5. Do not copy, display, perform, distribute or redistribute this +electronic work, or any part of this electronic work, without +prominently displaying the sentence set forth in paragraph 1.E.1 with +active links or immediate access to the full terms of the Project +Gutenberg-tm License. + +1.E.6. You may convert to and distribute this work in any binary, +compressed, marked up, nonproprietary or proprietary form, including any +word processing or hypertext form. However, if you provide access to or +distribute copies of a Project Gutenberg-tm work in a format other than +"Plain Vanilla ASCII" or other format used in the official version +posted on the official Project Gutenberg-tm web site (www.gutenberg.org), +you must, at no additional cost, fee or expense to the user, provide a +copy, a means of exporting a copy, or a means of obtaining a copy upon +request, of the work in its original "Plain Vanilla ASCII" or other +form. Any alternate format must include the full Project Gutenberg-tm +License as specified in paragraph 1.E.1. + +1.E.7. Do not charge a fee for access to, viewing, displaying, +performing, copying or distributing any Project Gutenberg-tm works +unless you comply with paragraph 1.E.8 or 1.E.9. + +1.E.8. You may charge a reasonable fee for copies of or providing +access to or distributing Project Gutenberg-tm electronic works provided +that + +- You pay a royalty fee of 20% of the gross profits you derive from + the use of Project Gutenberg-tm works calculated using the method + you already use to calculate your applicable taxes. The fee is + owed to the owner of the Project Gutenberg-tm trademark, but he + has agreed to donate royalties under this paragraph to the + Project Gutenberg Literary Archive Foundation. Royalty payments + must be paid within 60 days following each date on which you + prepare (or are legally required to prepare) your periodic tax + returns. Royalty payments should be clearly marked as such and + sent to the Project Gutenberg Literary Archive Foundation at the + address specified in Section 4, "Information about donations to + the Project Gutenberg Literary Archive Foundation." + +- You provide a full refund of any money paid by a user who notifies + you in writing (or by e-mail) within 30 days of receipt that s/he + does not agree to the terms of the full Project Gutenberg-tm + License. You must require such a user to return or + destroy all copies of the works possessed in a physical medium + and discontinue all use of and all access to other copies of + Project Gutenberg-tm works. + +- You provide, in accordance with paragraph 1.F.3, a full refund of any + money paid for a work or a replacement copy, if a defect in the + electronic work is discovered and reported to you within 90 days + of receipt of the work. + +- You comply with all other terms of this agreement for free + distribution of Project Gutenberg-tm works. + +1.E.9. If you wish to charge a fee or distribute a Project Gutenberg-tm +electronic work or group of works on different terms than are set +forth in this agreement, you must obtain permission in writing from +both the Project Gutenberg Literary Archive Foundation and Michael +Hart, the owner of the Project Gutenberg-tm trademark. Contact the +Foundation as set forth in Section 3 below. + +1.F. + +1.F.1. Project Gutenberg volunteers and employees expend considerable +effort to identify, do copyright research on, transcribe and proofread +public domain works in creating the Project Gutenberg-tm +collection. Despite these efforts, Project Gutenberg-tm electronic +works, and the medium on which they may be stored, may contain +"Defects," such as, but not limited to, incomplete, inaccurate or +corrupt data, transcription errors, a copyright or other intellectual +property infringement, a defective or damaged disk or other medium, a +computer virus, or computer codes that damage or cannot be read by +your equipment. + +1.F.2. LIMITED WARRANTY, DISCLAIMER OF DAMAGES - Except for the "Right +of Replacement or Refund" described in paragraph 1.F.3, the Project +Gutenberg Literary Archive Foundation, the owner of the Project +Gutenberg-tm trademark, and any other party distributing a Project +Gutenberg-tm electronic work under this agreement, disclaim all +liability to you for damages, costs and expenses, including legal +fees. YOU AGREE THAT YOU HAVE NO REMEDIES FOR NEGLIGENCE, STRICT +LIABILITY, BREACH OF WARRANTY OR BREACH OF CONTRACT EXCEPT THOSE +PROVIDED IN PARAGRAPH F3. YOU AGREE THAT THE FOUNDATION, THE +TRADEMARK OWNER, AND ANY DISTRIBUTOR UNDER THIS AGREEMENT WILL NOT BE +LIABLE TO YOU FOR ACTUAL, DIRECT, INDIRECT, CONSEQUENTIAL, PUNITIVE OR +INCIDENTAL DAMAGES EVEN IF YOU GIVE NOTICE OF THE POSSIBILITY OF SUCH +DAMAGE. + +1.F.3. LIMITED RIGHT OF REPLACEMENT OR REFUND - If you discover a +defect in this electronic work within 90 days of receiving it, you can +receive a refund of the money (if any) you paid for it by sending a +written explanation to the person you received the work from. If you +received the work on a physical medium, you must return the medium with +your written explanation. The person or entity that provided you with +the defective work may elect to provide a replacement copy in lieu of a +refund. If you received the work electronically, the person or entity +providing it to you may choose to give you a second opportunity to +receive the work electronically in lieu of a refund. If the second copy +is also defective, you may demand a refund in writing without further +opportunities to fix the problem. + +1.F.4. Except for the limited right of replacement or refund set forth +in paragraph 1.F.3, this work is provided to you 'AS-IS' WITH NO OTHER +WARRANTIES OF ANY KIND, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO +WARRANTIES OF MERCHANTIBILITY OR FITNESS FOR ANY PURPOSE. + +1.F.5. Some states do not allow disclaimers of certain implied +warranties or the exclusion or limitation of certain types of damages. +If any disclaimer or limitation set forth in this agreement violates the +law of the state applicable to this agreement, the agreement shall be +interpreted to make the maximum disclaimer or limitation permitted by +the applicable state law. The invalidity or unenforceability of any +provision of this agreement shall not void the remaining provisions. + +1.F.6. INDEMNITY - You agree to indemnify and hold the Foundation, the +trademark owner, any agent or employee of the Foundation, anyone +providing copies of Project Gutenberg-tm electronic works in accordance +with this agreement, and any volunteers associated with the production, +promotion and distribution of Project Gutenberg-tm electronic works, +harmless from all liability, costs and expenses, including legal fees, +that arise directly or indirectly from any of the following which you do +or cause to occur: (a) distribution of this or any Project Gutenberg-tm +work, (b) alteration, modification, or additions or deletions to any +Project Gutenberg-tm work, and (c) any Defect you cause. + + +Section 2. Information about the Mission of Project Gutenberg-tm + +Project Gutenberg-tm is synonymous with the free distribution of +electronic works in formats readable by the widest variety of computers +including obsolete, old, middle-aged and new computers. It exists +because of the efforts of hundreds of volunteers and donations from +people in all walks of life. + +Volunteers and financial support to provide volunteers with the +assistance they need, is critical to reaching Project Gutenberg-tm's +goals and ensuring that the Project Gutenberg-tm collection will +remain freely available for generations to come. In 2001, the Project +Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure +and permanent future for Project Gutenberg-tm and future generations. +To learn more about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation +and how your efforts and donations can help, see Sections 3 and 4 +and the Foundation web page at http://www.pglaf.org. + + +Section 3. Information about the Project Gutenberg Literary Archive +Foundation + +The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit +501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the +state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal +Revenue Service. The Foundation's EIN or federal tax identification +number is 64-6221541. Its 501(c)(3) letter is posted at +http://pglaf.org/fundraising. Contributions to the Project Gutenberg +Literary Archive Foundation are tax deductible to the full extent +permitted by U.S. federal laws and your state's laws. + +The Foundation's principal office is located at 4557 Melan Dr. S. +Fairbanks, AK, 99712., but its volunteers and employees are scattered +throughout numerous locations. Its business office is located at +809 North 1500 West, Salt Lake City, UT 84116, (801) 596-1887, email +business@pglaf.org. Email contact links and up to date contact +information can be found at the Foundation's web site and official +page at http://pglaf.org + +For additional contact information: + Dr. Gregory B. Newby + Chief Executive and Director + gbnewby@pglaf.org + + +Section 4. Information about Donations to the Project Gutenberg +Literary Archive Foundation + +Project Gutenberg-tm depends upon and cannot survive without wide +spread public support and donations to carry out its mission of +increasing the number of public domain and licensed works that can be +freely distributed in machine readable form accessible by the widest +array of equipment including outdated equipment. Many small donations +($1 to $5,000) are particularly important to maintaining tax exempt +status with the IRS. + +The Foundation is committed to complying with the laws regulating +charities and charitable donations in all 50 states of the United +States. Compliance requirements are not uniform and it takes a +considerable effort, much paperwork and many fees to meet and keep up +with these requirements. We do not solicit donations in locations +where we have not received written confirmation of compliance. To +SEND DONATIONS or determine the status of compliance for any +particular state visit http://pglaf.org + +While we cannot and do not solicit contributions from states where we +have not met the solicitation requirements, we know of no prohibition +against accepting unsolicited donations from donors in such states who +approach us with offers to donate. + +International donations are gratefully accepted, but we cannot make +any statements concerning tax treatment of donations received from +outside the United States. U.S. laws alone swamp our small staff. + +Please check the Project Gutenberg Web pages for current donation +methods and addresses. Donations are accepted in a number of other +ways including checks, online payments and credit card donations. +To donate, please visit: http://pglaf.org/donate + + +Section 5. General Information About Project Gutenberg-tm electronic +works. + +Professor Michael S. Hart is the originator of the Project Gutenberg-tm +concept of a library of electronic works that could be freely shared +with anyone. For thirty years, he produced and distributed Project +Gutenberg-tm eBooks with only a loose network of volunteer support. + + +Project Gutenberg-tm eBooks are often created from several printed +editions, all of which are confirmed as Public Domain in the U.S. +unless a copyright notice is included. Thus, we do not necessarily +keep eBooks in compliance with any particular paper edition. + + +Most people start at our Web site which has the main PG search facility: + + http://www.gutenberg.org + +This Web site includes information about Project Gutenberg-tm, +including how to make donations to the Project Gutenberg Literary +Archive Foundation, how to help produce our new eBooks, and how to +subscribe to our email newsletter to hear about new eBooks. diff --git a/18255-8.zip b/18255-8.zip Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..3dcfe3f --- /dev/null +++ b/18255-8.zip diff --git a/18255-h.zip b/18255-h.zip Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..2dce06c --- /dev/null +++ b/18255-h.zip diff --git a/18255-h/18255-h.htm b/18255-h/18255-h.htm new file mode 100644 index 0000000..cdb63cd --- /dev/null +++ b/18255-h/18255-h.htm @@ -0,0 +1,8510 @@ +<!DOCTYPE html PUBLIC "-//W3C//DTD XHTML 1.0 Strict//EN" + "http://www.w3.org/TR/xhtml1/DTD/xhtml1-strict.dtd"> + +<html xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"> + <head> + <meta http-equiv="Content-Type" content="text/html;charset=iso-8859-1" /> + <title> + The Project Gutenberg eBook of Versuch, by Fichte, Johann Gottlieb. + </title> + <style type="text/css"> +/*<![CDATA[ XML blockout */ +<!-- + a[title].page { + position: absolute; + right: 2%; + font-size: x-small; + color: gray; + background-color: inherit; + display: inline; /* set to "none" to make page numbers disappear */ + } + a[title].page:after { + content: attr(title); + } + + p { text-indent: 1.5em; + margin-top: .75em; + text-align: justify; + margin-bottom: .75em; + } + h1,h2,h3,h4,h5,h6 { + text-align: center; /* all headings centered */ + clear: both; + } + hr { width: 33%; + margin-top: 2em; + margin-bottom: 2em; + margin-left: auto; + margin-right: auto; + clear: both; + } + + em.gesperrt { + letter-spacing: 0.35ex; + padding-left: 0.35ex; + font-style: normal; + } + + table {margin-left: auto; margin-right: auto;} + + body{margin-left: 10%; + margin-right: 10%; + } + + .contents {margin-left: 25%;} + .contents_chapter { + } + .contents_section {margin-left: 3.5em; + text-indent: -1.5em; + } + + .linenum {position: absolute; top: auto; left: 4%;} /* poetry number */ + .blockquot{margin-left: 5%; margin-right: 10%; font-size: 90%;} + .sidenote {width: 20%; padding-bottom: .5em; padding-top: .5em; + padding-left: .5em; padding-right: .5em; margin-left: 1em; + float: right; clear: right; margin-top: 1em; + font-size: smaller; color: black; background: #eeeeee; border: dashed 1px;} + + .bb {border-bottom: solid 2px;} + .bl {border-left: solid 2px;} + .bt {border-top: solid 2px;} + .br {border-right: solid 2px;} + .bbox {border: solid 2px;} + + .center {text-align: center; text-indent: 0em;} + .right {text-align: right;} + .smcap {font-variant: small-caps;} + .u {text-decoration: underline;} + .noindent {text-indent: 0em;} + .bigcapital {font-size: 200%;} + + .caption {font-weight: bold;} + + .figcenter {margin: auto; text-align: center;} + + .figleft {float: left; clear: left; margin-left: 0; margin-bottom: 1em; margin-top: + 1em; margin-right: 1em; padding: 0; text-align: center;} + + .figright {float: right; clear: right; margin-left: 1em; margin-bottom: 1em; + margin-top: 1em; margin-right: 0; padding: 0; text-align: center;} + + .footnotes {border: dashed 1px;} + .footnote {margin-left: 10%; margin-right: 10%; font-size: 0.9em;} + .footnote .label {position: absolute; right: 84%; text-align: right;} + .trnotes {border: dashed 1px; background-color: silver; color: inherit;} + .trnote {margin-left: 10%; margin-right: 10%; font-size: 0.9em;} + .trnote .label {position: absolute; left: 9%; text-align: right;} + .fnanchor {vertical-align: super; font-size: .8em; text-decoration: none;} + + .poem {margin-left:10%; margin-right:10%; text-align: left;} + .poem br {display: none;} + .poem .stanza {margin: 1em 0em 1em 0em;} + .poem span.i0 {display: block; margin-left: 0em; padding-left: 3em; text-indent: -3em;} + .poem span.i2 {display: block; margin-left: 2em; padding-left: 3em; text-indent: -3em;} + .poem span.i4 {display: block; margin-left: 4em; padding-left: 3em; text-indent: -3em;} + // --> + /* XML end ]]>*/ + </style> + </head> +<body> + + +<pre> + +The Project Gutenberg EBook of Versuch einer Kritik aller Offenbarung, by +Johann Gottlieb Fichte + +This eBook is for the use of anyone anywhere at no cost and with +almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or +re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included +with this eBook or online at www.gutenberg.org + + +Title: Versuch einer Kritik aller Offenbarung + +Author: Johann Gottlieb Fichte + +Release Date: April 25, 2006 [EBook #18255] + +Language: German + +Character set encoding: ISO-8859-1 + +*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK VERSUCH EINER KRITIK ALLER *** + + + + +Produced by Miranda van de Heijning, Ralph Janke and the +Online Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net +(This file was produced from images generously made +available by the Bibliothque nationale de France +(BnF/Gallica) at http://gallica.bnf.fr) + + + + + + +</pre> + + +<hr style="width: 75%;" /> + +<h2>VERSUCH</h2> + +<h2>EINER KRITIK</h2> + +<h1>ALLER OFFENBARUNG.</h1> + +<p class="center"><br /><br /><br /><br />VON</p> + +<h2>JOHANN GOTTLIEB FICHTE.</h2> + +<hr style='width: 75%;' /> + +<p class="center"><i>Zweite, vermehrte, und verbesserte Auflage.</i></p> + +<hr style='width: 75%;' /> + +<h3>KÖNIGSBERG 1793.</h3> + +<h3>IM VERLAG DER HARTUNGSCHEN BUCHHANDLUNG.</h3> + + + +<hr style="width: 75%;" /> + +<h2><em class="gesperrt">INHALT</em></h2> + +<div class="contents"> + +<p><br /></p> +<div class="contents_chapter"><a href="#VORREDE"><b>VORREDE</b></a></div> +<div class="contents_chapter"><a href="#VORREDE1"><b>VORREDE ZUR ERSTEN AUSGABE</b></a></div> +<div class="contents_chapter"><a href="#VORREDE"><b>VORREDE ZUR ZWEITEN AUSGABE</b></a></div> +<div class="contents_chapter"><a href="#VERSUCH"><b>VERSUCH EINER KRITIK ALLER OFFENBARUNG</b></a></div> +<div class="contents_section"><a href="#Section_1">§. 1. <em class="gesperrt">EINLEITUNG</em>.</a></div> +<div class="contents_section"><a href="#Section_2">§. 2. <i>Theorie des Willens, als Vorbereitung einer Deduction der +Religion überhaupt.</i></a></div> +<div class="contents_section"><a href="#Section_3">§. 3. <i>Deduction der Religion überhaupt.</i></a></div> +<div class="contents_section"><a href="#Section_4">§. 4. <i>Eintheilung der Religion überhaupt, in die natürliche und +geoffenbarte.</i></a></div> +<div class="contents_section"><a href="#Section_5">§. 5. <i>Formale Erörterung des Offenbarungsbegriffs, als Vorbereitung +einer materialen Erörterung desselben.</i></a></div> +<div class="contents_section"><a href="#Section_6">§. 6. <i>Materiale Erörterung des Offenbarungsbegriffs, als Vorbereitung +einer Deduktion desselben.</i></a></div> +<div class="contents_section"><a href="#Section_7">§. 7. <i>Deduktion des Begriffs der Offenbarung von Principien der +reinen Vernunft a priori.</i></a></div> +<div class="contents_section"><a href="#Section_8">§. 8. <i>Von der Möglichkeit des im Begriffe der Offenbarung vorausgesetzten +empirischen Datum.</i></a></div> +<div class="contents_section"><a href="#Section_9">§. 9. <i>Von der physischen Möglichkeit einer Offenbarung.</i></a></div> +<div class="contents_section"><a href="#Section_10">§. 10. <i>Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung ihrer Form nach.</i></a></div> +<div class="contents_section"><a href="#Section_11">§. 11. <i>Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung in Absicht ihres +möglichen Inhalts (materiae revelationis).</i></a></div> +<div class="contents_section"><a href="#Section_12">§. 12. <i>Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung in Absicht der +möglichen Darstellung dieses Inhalts.</i></a></div> +<div class="contents_section"><a href="#Section_13">§. 13. <i>Systematische Ordnung dieser Kriterien.</i></a></div> +<div class="contents_section"><a href="#Section_14">§. 14. <i>Von der Möglichkeit, eine gegebne Erscheinung für göttliche +Offenbarung aufzunehmen.</i></a></div> +<div class="contents_section"><a href="#Section_15">§. 15. <i>Allgemeine Übersicht dieser Kritik.</i></a></div> +<div class="contents_chapter"><a href="#SCHLUSSANMERKUNG"><b>SCHLUSSANMERKUNG</b></a></div> +<p><br /></p> +</div> + +<hr style="width: 75%;" /> + + + +<h2><a name="VORREDE" id="VORREDE"></a><em class="gesperrt">VORREDE</em>.</h2> + + +<p class="noindent"><span class="bigcapital">D</span>ieser Aufsatz heißt ein <i>Versuch</i>, nicht +als ob man überhaupt bei Untersuchungen +der Art blind herumtappen und nach Grund +fühlen müsse, und nie ein sicheres Resultat +finden könne; sondern darum, weil <i>ich</i> mir +noch nicht die Reife zutrauen darf, die dazu +gehören würde, dies sichere Resultat hinzustellen. +Wenigstens war diese Schrift ihrer +ersten Bestimmung nach nicht für die Presse; +verehrungswürdige Männer beurtheilten sie +gütig, und sie waren es, die mir den ersten +Gedanken, sie dem Publicum vorzulegen, +gaben.</p> + +<p>Hier ist sie. Stil und Einkleidung sind +meine Sache; der Tadel oder die Verachtung, +die diese trift, trift nur mich, und das ist +wenig. Das Resultat ist Angelegenheit der +Wahrheit, und das ist mehr. Dieses muß +einer strengen, aber sorgfältigen, und unpartheiischen +Prüfung unterworfen werden. +Ich wenigstens verfuhr unpartheiisch.</p> + +<p>Ich kann geirrt haben, und es wäre ein +Wunder, wenn ich es nicht hätte. Welchen +Ton der Zurechtweisung ich verdiene, entscheide +das Publicum.</p> + +<p>Jede Berichtigung, in welchem Tone +sie auch abgefaßt sey, werde ich dankbar +anerkennen; jedem Einwurfe, der mir der +Sache der Wahrheit zuwider scheint, begegnen, +so gut ich kann. Ihr, der Wahrheit, +weihe ich mich feierlich, bei meinem ersten +Eintritte in's Publicum. Ohne Rücksicht auf +Parthei, oder auf eigne Ehre, werde ich immer +dafür anerkennen, was ich dafür halte, +es komme, woher es wolle, und nie dafür +anerkennen, was ich nicht dafür halte. — Das +Publicum verzeihe es mir dieses erste +und einzige mal, vor ihm von mir gesprochen +zu haben. Ihm kann diese Versicherung +sehr unwichtig seyn; aber mir war es +wichtig für mich selbst, dasselbe zum Zeugen +meines feierlichen Gelübdes zu nehmen.</p> + +<p>Königsberg, im December 1791.</p> + +<hr style='width: 75%;' /> + +<h3><span class="smcap">Dem</span></h3> + +<h2><span class="smcap">Herrn Ober-Hof-Prediger</span></h2> + +<h1><span class="smcap">D. Franz Volkmar Reinhard</span></h1> + +<p class="center"><span class="smcap">als ein reines Opfer</span></p> + +<h3><span class="smcap">der freisten Verehrung</span></h3> + +<p><br /><br /></p> + +<h3><span class="smcap">vom Verfasser.</span></h3> + +<hr style='width: 75%;' /> + +<p class="noindent"><i>Verehrungswürdigster Mann</i>, +<a class="page" name="Page_iii" id="Page_iii" title="iii"></a></p> + +<p><br /><br /><br /></p> + +<p class="noindent"><span class="bigcapital">N</span>icht meine eigne Meinung von +dieser Schrift, sondern das vortheilhafte +Urtheil würdiger Männer über +sie, machte mich so kühn, ihr in +dieser zweiten Auflage jene für sie +so ehrenvolle Bestimmung zu geben.</p> + +<p>So wenig mir es zukommt, vor +dem Publikum Ihre Verdienste zu +rühmen, so wenig würde Ihnen es +möglich seyn, selbst von einem würdigern, +das anzuhören: das größte +Verdienst war immer das bescheidenste.</p> + +<p>Doch erlaubt selbst die Gottheit +ihren vernünftigen Geschöpfen, die +Empfindungen<a class="page" name="Page_iv" id="Page_iv" title="iv"></a> ihrer Verehrung und +Liebe gegen sie in Worte ausströmen +zu lassen, um das Bedürfniß +ihres vollen Herzens zu befriedigen, +und der gute Mensch versagt es gewiß +nicht dem Menschen.</p> + +<p>Gewiß nehmen Sie also die aus +der gleichen Quelle fließende Versicherung +ähnlicher Empfindungen +gütig auf von</p> + +<p> +<i>Eurer Hochwürdigen</i><br /> +<span style="margin-left: 3em;"><i>Magnificenz</i></span><br /> +<br /></p> + +<p class="right"><span style="margin-right: 1.5em;">innigstem Verehrer</span><br /> +<i>Johann Gottlieb Fichte.</i><br /></p> + +<hr style="width: 75%;" /> +<p><a class="page" name="Page_v" id="Page_v" title="v"></a></p> +<h2><a name="VORREDE1" id="VORREDE1"></a><em class="gesperrt">VORREDE</em><a name="FNanchor_1_1" id="FNanchor_1_1"></a><a href="#Footnote_1_1" class="fnanchor">[1]</a></h2> + +<h3><em class="gesperrt">ZUR ERSTEN AUFLAGE</em>.</h3> + +<p><br /><br /></p> + +<p class="noindent"><span class="bigcapital">D</span>ieser Aufsatz heißt ein <i>Versuch</i>, nicht +als ob man überhaupt bei Untersuchungen +der Art blind herumtappen und nach Grund +fühlen müsse, und nie ein sicheres Resultat +finden könne; sondern darum, weil <i>ich</i> mir +noch nicht die Reife zutrauen darf, die dazu +gehören würde, dies sichere Resultat hinzustellen. +Wenigstens war diese Schrift ihrer +ersten Bestimmung nach nicht für die Presse; +verehrungswürdige Männer beurtheilten sie +gütig, und sie waren es, die mir den ersten +Gedanken, sie dem Publikum vorzulegen, +gaben.</p> + +<p>Hier ist sie. Stil und Einkleidung sind +meine Sache; der Tadel oder die Verachtung, +die diese trift, trift nur mich, und das ist +wenig. Das Resultat ist Angelegenheit der<a class="page" name="Page_vi" id="Page_vi" title="vi"></a> +Wahrheit, und das ist mehr. Dieses muß +einer strengen, aber sorgfältigen, und unpartheiischen +Prüfung unterworfen werden. +Ich wenigstens verfuhr unparteiisch.</p> + +<p>Ich kann geirrt haben, und es wäre ein +Wunder, wenn ich es nicht hätte. Welchen +Ton der Zurechtweisung ich verdiene, entscheide +das Publikum.</p> + +<p>Jede Berichtigung, in welchem Tone sie +auch abgefaßt sey, werde ich dankbar anerkennen; +jedem Einwurfe, der mir der Sache +der Wahrheit zuwider scheint, begegnen, +so gut ich kann. Ihr, der Wahrheit, weihe +ich mich feierlich, bei meinem ersten Eintritte +in's Publikum. Ohne Rücksicht auf +Parthei, oder auf eigne Ehre, werde ich immer +dafür anerkennen, was ich dafür halte, +es komme, woher es wolle, und nie dafür +anerkennen, was ich nicht dafür halte. — Das +Publikum verzeihe es mir, dieses erste +und einzige mal vor ihm von mir gesprochen +zu haben. Ihm kann diese Versicherung +sehr unwichtig seyn; aber mir war es +wichtig für mich selbst, dasselbe zum Zeugen +meines feierlichen Gelübdes zu nehmen.</p> + +<p>Königsberg, im December 1791.</p> + + + +<hr style="width: 75%;" /> +<p><a class="page" name="Page_vii" id="Page_vii" title="vii"></a></p> + +<h2><a name="VORREDE2" id="VORREDE2"></a><em class="gesperrt">VORREDE</em></h2> + +<h3><em class="gesperrt">ZUR ZWEITEN AUFLAGE</em>.</h3> + +<p><br /><br /></p> + +<p class="noindent"><span class="bigcapital">A</span>uch nach dieser zweiten Ausgabe bleibt gegenwärtige +Schrift noch immer ein Versuch; +so unangenehm es mir auch war, mich der +gütigen Meinung, die ein verehrungswürdiger +Theil des Publikums etwa von ihrem Verfasser +gefaßt haben könnte, nur aus einer +großen Entfernung anzunähern. So fest +auch meines Erachtens noch die Kritik der +Offenbarung auf dem Boden der praktischen +Philosophie als ein einzelnes Nebengebäude +stehet; so kommt sie doch erst durch eine +kritische Untersuchung der ganzen Familie, +wozu jener Begriff gehört, und welche ich +die der Reflexions-Ideen nennen möchte, +mit dem ganzen Gebäude in Verbindung, +und wird erst dadurch unzertrennlich mit +ihm vereiniget.</p> + +<p>Diese Kritik der Reflexions-Ideen war es, +welche ich lieber, als eine zweite Ausgabe<a class="page" name="Page_viii" id="Page_viii" title="viii"></a> +der gegenwärtigen Schrift hätte geben mögen, +wenn meine Muße hingereicht hätte, +mehr zu leisten, als ich wirklich geleistet +habe. Jedoch werde ich, ohne Anstand, zur +Bearbeitung der dafür gesammelten Materialien +schreiten, und dann wird diese Schrift +eine weitere Auseinandersetzung eines dort +nur kurz zu behandelnden Theils jener Kritik +seyn.</p> + +<p>Was ich in dieser zweiten Ausgabe hinzugefügt, +oder geändert habe, und warum — wird +hoffentlich jeder Kenner selbst bemerken. +Einige Erinnerungen, worunter ich +deren in den Göttingischen gelehrten Anzeigen +mit Achtung erwähne, kamen mir zu +spät zu Gesicht, als daß ich ausdrücklich +auf sie hätte Rücksicht nehmen können. +Da sie jedoch nicht mein Verfahren im Ganzen +treffen, sondern durch eine weitläuftigere +Erläuterung einzelner Resultate zu heben +sind, so hoffe ich in der künftigen Kritik +der Reflexions-Ideen den würdigen Recensenten +völlig zu befriedigen.</p> + +<p>Noch bin ich eine nähere Bestimmung +des in der ersten Vorrede gegebnen Versprechens, +mich auf jeden mir ungegründet +scheinenden Einwurf gegen diese Kritik ein<a class="page" name="Page_ix" id="Page_ix" title="ix"></a>zulassen, +dem Publikum schuldig. — Ich +konnte dieses Versprechen nur in dem Sinne +geben, insofern es mir scheinen würde, +daß die Wahrheit selbst, oder ihre Darstellung +durch Erörterung der Einwürfe gewinnen +könnte; und dieser Zweck scheint +mir auf keine würdigere Art erreicht werden +zu können, als wenn ich in meinen +künftigen Arbeiten auf Einwürfe gegen das, +was ich wirklich behaupte, oder zu behaupten +scheine — nicht aber etwa gegen das, +was ich ausdrücklich läugne — da, wo ich +den Urheber derselben nicht mit der größten +Hochachtung nennen könnte, nur stillschweigend +Rücksicht nehme.</p> + +<p>Zur Jubilate-Messe 1793.</p> + + +<hr style="width: 75%;" /> + +<p><a class="page" name="Page_1" id="Page_1" title="1"></a></p> + +<h2><a name="VERSUCH" id="VERSUCH"></a><em class="gesperrt">VERSUCH</em></h2> + +<p class="center">EINER</p> + +<h1>CRITIK ALLER OFFENBARUNG.</h1> + +<hr style="width: 75%;" /> + +<p><br /></p> + +<h3><a name="Section_1" id="Section_1"></a>§. 1.</h3> + +<h3><em class="gesperrt">EINLEITUNG</em>.</h3> + +<p class="noindent"><span class="bigcapital">E</span>s ist ein wenigstens merkwürdiges Phänomen +für den Beobachter, bei allen Nationen, so wie +sie sich aus dem Zustande der gänzlichen Rohheit +bis zur Gesellschaftlichkeit emporgehoben +haben, Meinungen von einer Gegenmittheilung +zwischen höhern Wesen, und Menschen, — Traditionen +von übernatürlichen Eingebungen, und +Einwirkungen der Gottheit auf Sterbliche, — hier +roher, da verfeinerter, aber dennoch allgemein, +den Begriff der <i>Offenbarung</i> vorzufinden. +Dieser Begriff scheint also schon an sich, wäre +es auch nur um seiner Allgemeinheit willen, einige +Achtung zu verdienen; und es scheint einer +gründlichen Philosophie anständiger, seinem Ur<a class="page" name="Page_2" id="Page_2" title="2"></a>sprunge +nachzuspüren, seine Anmaaßungen und +Befugnisse zu untersuchen, und nach Maaßgabe +dieser Entdeckungen ihm sein Urtheil zu sprechen, +als ihn geradezu, und unverhört, entweder +unter die Erfindungen der Betrüger, oder in das +Land der Träume zu verweisen. Wenn diese +Untersuchung philosophisch seyn soll, so muß +sie aus Principien <i>a priori</i>, und zwar, wenn dieser +Begriff, wie vorläufig wenigstens zu vermuthen +ist, sich blos auf Religion beziehen sollte, +aus denen der practischen Vernunft angestellt +werden; und wird von dem besondern, das in +einer gegebenen Offenbarung möglich wäre, gänzlich +abstrahiren, ja sogar ignoriren, ob irgend +eine gegeben sey, um allgemein für jede Offenbarung +gültige Principien aufzustellen.</p> + +<p>Da man bei Prüfung eines Gegenstandes, der +so wichtige Folgen für die Menschheit zu haben +scheint, über den jedes Mitglied derselben sein +Stimmrecht hat, und bei weitem die meisten, es in +Ausübung bringen, und der daher entweder unbegränzt +verehrt, oder unmäßig verachtet, und gehaßt +ist, nur zu leicht von einer vorgefaßten Meinung +fortgerissen wird; so ist es hier doppelt nöthig, +blos auf den Weg zu sehen, den die Critik +vorzeichnet; ihn geradefort, ohne ein mögliches +Ziel in den Augen zu haben, zu gehen; und ihren +Ausspruch zu erwarten, ohne ihn ihr in den +Mund zu legen.</p> + +<p><a class="page" name="Page_3" id="Page_3" title="3"></a></p> +<h3><a name="Section_2" id="Section_2"></a>§. 2.</h3> + +<h3><i>Theorie des Willens, als Vorbereitung einer Deduction der +Religion überhaupt.</i></h3> + +<p>Sich mit dem Bewußtseyn eigner Thätigkeit +zur Hervorbringung einer Vorstellung bestimmen, +heißt <i>Wollen</i>; das Vermögen sich mit diesem +Bewußtseyn der Selbstthätigkeit zu bestimmen, +heißt <i>das Begehrungsvermögen</i>: beides in der +weitesten Bedeutung. Das Wollen unterscheidet +sich vom Begehrungsvermögen, wie das Wirkliche +vom Möglichen. — Ob das im Wollen +vorkommende Bewußtseyn der Selbstthätigkeit +uns nicht vielleicht täuschen möge, bleibt vor +der Hand ununtersucht, und unentschieden.</p> + +<p>Die hervorzubringende Vorstellung ist entweder +<i>gegeben</i>, insofern nemlich eine Vorstellung +gegeben seyn kann, die ihrem <i>Stoffe</i> nach, wie +aus der theoretischen Philosophie als ausgemacht +und anerkannt vorausgesetzt wird; oder die +Selbstthätigkeit <i>bringt</i> sie auch sogar ihrem Stoffe +nach <i>hervor</i>, wovon wir die Möglichkeit oder +Unmöglichkeit vor der Hand noch ganz an ihrem +Orte gestellt seyn lassen.</p> + + +<h4>I.</h4> + +<p>Der Stoff einer Vorstellung kann, wenn er +nicht durch absolute Spontaneität hervorgebracht +seyn soll, nur der Receptivität, und dieses nur +in der Sinnenempfindung gegeben seyn; — denn<a class="page" name="Page_4" id="Page_4" title="4"></a> +selbst die <i>a priori</i> gegebnen Formen der Anschauung, +und der Begriffe müssen, insofern sie +den <i>Stoff</i> einer Vorstellung ausmachen sollen, +der Empfindung, in diesem Falle der innern, gegeben +werden; — folglich steht jedes Object des +Begehrungsvermögens, dem eine Vorstellung entspricht, +deren Stoff nicht durch absolute Spontaneität +hervorgebracht ist, unter den Bedingungen +der Sinnlichkeit, und ist empirisch. In dieser +Rücksicht also ist das Begehrungsvermögen +gar keiner Bestimmung <i>a priori</i> fähig; was Object +desselben werden soll, muß empfunden seyn, +und sich empfinden lassen, und jedem Wollen +muß die Vorstellung der <i>Materie</i> des Wollens +(des <i>Stoffs</i> der hervorzubringenden Vorstellung) +vorhergegangen seyn.</p> + +<p>Nun aber ist mit dem bloßen Vermögen, +sich durch die Vorstellung des Stoffs einer Vorstellung +zur Hervorbringung dieser Vorstellung +selbst — zu bestimmen, noch gar nicht die Bestimmung +gesetzt, so wie mit dem Möglichen +noch nicht das Wirkliche gesetzt ist. Die Vorstellung +nemlich soll nicht bestimmen, in welchem +Falle sich das Subject blos leidend verhielte, — bestimmt +<i>würde</i>, nicht aber sich <i>bestimmte</i> — sondern +<i>wir</i> sollen uns durch die Vorstellung +bestimmen, welches »durch« sogleich +völlig klar seyn wird. Es muß nemlich ein <i>Medium</i> +seyn, welches von der einen Seite durch die<a class="page" name="Page_5" id="Page_5" title="5"></a> +Vorstellung, gegen welche das Subject sich blos +leidend verhält, von der ändern durch Spontaneität, +deren Bewußtseyn der ausschließende +Charakter alles Wollens ist, bestimmbar sey; und +dieses Medium nennen wir <i>den Trieb</i>.</p> + +<p>Was <i>von der einen Seite</i> das Gemüth in der +Sinnenempfindung als blos leidend afficirt, ist +der Stoff oder die Materie derselben; nicht ihre +Form, welche ihr vom Gemüthe durch seine +Selbstthätigkeit gegeben wird<a name="FNanchor_2_2" id="FNanchor_2_2"></a><a href="#Footnote_2_2" class="fnanchor">[2]</a>. Der Trieb ist +also, insofern er auf eine Sinnenempfindung geht, +nur durch das Materielle derselben, durch das +in dem Afficirtwerden unmittelbar empfundne, +bestimmbar. — Was in der Materie der Sinnenempfindung +von der Art ist, daß es den Trieb +bestimmt, nennen wir <i>angenehm</i>, und den Trieb, +insofern er dadurch bestimmt wird, den <i>sinnlichen</i> +Trieb: welche Erklärungen wir vor der +Hand für nichts weiter, als für Worterklärungen +geben.</p> + +<p>Nun theilt die Sinnempfindung überhaupt sich +in die des <i>äußern</i>, und die des <i>innern</i> Sinnes; +davon der erstere die Veränderungen der Erscheinungen +im Räume mittelbar, der zweite die Mo<a class="page" name="Page_6" id="Page_6" title="6"></a>dificationen +unsers Gemüths, insofern es Erscheinung +ist, in der Zeit unmittelbar anschaut; und +der Trieb kann, insofern er auf Empfindungen +der erstem Art geht, der <i>grobsinnliche</i>, und insofern +er durch Empfindungen der zweiten Art +bestimmt wird, der <i>feinsinnliche</i> genannt werden: +aber in beiden Fällen bezieht er sich doch +blos auf das angenehme, <i>weil</i>, und <i>inwiefern</i> es +angenehm ist; ein angemaaßter Vorzug des letztern +könnte sich doch auf nichts weiter gründen, +als daß seine Objecte <i>mehr</i> Lust, nicht aber +eine <i>der Art nach</i> verschiedene Lust gewährten; +jemand, der sich vorzugsweise durch ihn bestimmen +ließe, könnte höchstens etwa das von sich +rühmen, daß er sich besser auf das Vergnügen +verstehe, und könnte auch sogar das dem nicht +beweisen, der ihn versicherte: er mache aus seinen +feinern Vergnügungen einmal nichts, er lobe +sich seine gröbern; — da das auf den Sinnengeschmack +ankommt, über den sich nicht streiten +läßt; und da alle angenehme Affectionen +des innern Sinnes sich doch zuletzt auf angenehme +äußere Sensationen dürften zurückführen +lassen.</p> + +<p>Soll <i>von der andern Seite</i> dieser Trieb durch +Spontaneität bestimmbar seyn; so geschieht diese +Bestimmung <i>entweder</i> nach gegebnen <span title="Im Original: Gesezzen">Gesetzen</span><a name="FNanchor_TN1_32" id="FNanchor_TN1_32"></a><a href="#Footnote_TN1_32" class="fnanchor">[TN1]</a>, +die durch die Spontaneität auf ihn blos angewendet +werden, mithin nicht unmittelbar durch<a class="page" name="Page_7" id="Page_7" title="7"></a> +Spontaneität, <i>oder</i> sie geschieht ohne alle Gesetze, +mithin unmittelbar durch absolute Spontaneität.</p> + +<p>Für den erstern Fall ist dasjenige Vermögen +in uns, das gegebne Gesetze auf gegebnen +Stoff anwendet, die Urtheilskraft: folglich müßte +die Urtheilskraft es seyn, die den sinnlichen +Trieb den Gesetzen des Verstandes gemäß bestimmte. — Dies +kann sie nun nicht so thun, wie +die Empfindung es thut, daß sie ihm Stoff gebe, +denn die Urtheilskraft giebt überhaupt nicht, +sondern sie ordnet nur das gegebne Mannigfaltige +unter die synthetische Einheit.</p> + +<p>Zwar geben alle obern Gemüthsvermögen +durch ihre Geschäfte reichlichen Stoff <i>für</i> den +sinnlichen Trieb, aber sie geben ihn nicht <i>dem</i> +Triebe; ihm giebt sie die Empfindung. Die Thätigkeit +des Verstandes bei'm Denken, die hohen +Aussichten, die uns die Vernunft eröfnet, gegenseitige +Mittheilung der Gedanken unter vernünftigen +Wesen u. dergl. sind allerdings ergiebige +Quellen des Vergnügens; aber wir schöpfen aus +diesen Quellen gerade so, wie wir uns vom Küzzel +des Gaumens afficiren lassen — durch die +Empfindung.</p> + +<p>Ferner kann das Mannigfaltige, welches sie +<i>für die Bestimmung des sinnlichen Triebes</i> ordnet, +nicht das <i>Einer</i> gegebnen Anschauung an +sich seyn, wie sie es für den Verstand, um es<a class="page" name="Page_8" id="Page_8" title="8"></a> +zum Behuf einer theoretischen Erkenntniß auf +Begriffe zu bringen, thun muß; also keine Bestimmung +des Stoffs durch Form, weil der sinnliche +Trieb blos durch den Stoff, und gar nicht +durch Begriffe bestimmt wird; — eine Anmerkung, +die für die Theorie des Begehrungsvermögens +sehr wichtig ist, da man durch Vernachlässigung +derselben von ihr aus in das Gebiet der +ästhetischen Urtheilskraft irre geleitet wird: — sondern +<i>mannigfaltige</i> angenehme Empfindungen. +Die Urtheilskraft steht während dieses Geschäfts +ganz und lediglich im Dienste der Sinnlichkeit; +diese liefert Mannigfaltiges, und Maaßstab der +Vergleichung: der Verstand giebt nichts, als die +Regeln des Systems.</p> + +<p>Der <i>Qualität</i> nach ist das zu beurtheilende +durch die Empfindung unmittelbar gegeben; es +ist positiv <i>das angenehme</i>, welches eben so viel +heißt, als das den sinnlichen Trieb bestimmende, +und keiner weitern Zergliederung fähig ist. Das +Angenehme ist angenehm, weil es den Trieb bestimmt, +und es bestimmt den Trieb, weil es angenehm +ist. <i>Warum</i> etwas der Empfindung unmittelbar +wohlthue, und <i>wie</i> es beschaffen seyn +müsse, wenn es ihr wohlthun solle, untersuchen +wollen, hieße sich geradezu widersprechen; denn +dann sollte es ja auf Begriffe zurückgeführt werden, +mithin der Empfindung nicht unmittelbar; +sondern vermittelst eines Begriffs wohlthun.<a class="page" name="Page_9" id="Page_9" title="9"></a> +Negativ, das unangenehme; limitativ, das indifferente +für die Empfindung.</p> + +<p>Der <i>Quantität</i> nach werden die Objecte des +sinnlichen Triebes beurtheilt ihrer Extension und +Intension nach; alles nach dem Maaßstabe der +unmittelbaren Empfindung. — Der <i>Relation</i> nach, +wo wieder blos das angenehme blos auf das angenehme +bezogen wird, 1) in Absicht seines Einflusses +auf die Beharrlichkeit des Empfindungsvermögens +selbst, wie sie nemlich unmittelbar +durch die Empfindung dargestellt wird, 2) in +Absicht seines Einflusses auf Entstehung oder +Vermehrung andrer angenehmen Sinnenempfindungen — der +Causalität des angenehmen aufs +angenehme, 3) in Absicht der Bestehbarkeit +oder Nichtbestehbarkeit mehrerer angenehmer +Empfindungen neben einander. — Endlich der +<i>Modalität</i> nach wird beurtheilt 1) die Möglichkeit, +ob eine Empfindung angenehm seyn könne, +nach Maasgabe vorhergegangener Empfindungen +ähnlicher Art, 2) die Wirklichkeit — daß sie +angenehm sey; 3) die Nothwendigkeit ihrer Annehmlichkeit, +wobei der Trieb Instinct wird.</p> + +<p>Durch diese Bestimmung des Mannigfaltigen, +das in der Empfindung blos <i>angenehm</i> ist, nach +Verstandesgesetzen, — durch dieses Ordnen desselben +entsteht der Begriff des <i>Glücks</i>; der Begriff +von einem Zustande des empfindenden Subjects, +in welchem nach Regeln genossen wird:<a class="page" name="Page_10" id="Page_10" title="10"></a> +so daß eine angenehme Empfindung einer andern +von größerer Intension, oder Extension, — eine, +die dem Empfindungsvermögen schadet, +einer andern, die es stärkt — eine, die in sich +isolirt ist, einer andern, die selbst wieder Ursache +angenehmer Empfindungen wird, oder viele andre +neben sich duldet, und erhöht — endlich +ein blos möglicher Genuß, Empfindungen, die +nothwendig angenehm seyn müssen, oder die +man als wirklich angenehm empfindet, nachgesetzt +und aufgeopfert werden. Ein nach diesem +Grundrisse verfertigtes System gäbe eine Glückslehre — gleichsam +eine Rechenkunst des Sinnengenusses<a name="FNanchor_3_3" id="FNanchor_3_3"></a><a href="#Footnote_3_3" class="fnanchor">[3]</a>, +welche aber keine Gemeingültigkeit +haben könnte, da sie blos empirische Principien +hätte. Jeder müßte sein eignes System haben, +da jeder nur selbst beurtheilen kann, was <i>ihm</i> +angenehm, oder noch angenehmer sey; nur in +der Form kämen diese individuellen Systeme +überein, weil diese durch die nothwendigen Verstandesgesetze +gegeben ist, nicht aber in der +Materie. Den Begriff des Glücks, so bestimmt +ist es völlig richtig, daß wir nicht wissen können, +was das Glück des andern befördre, ja, +worin wir selbst in der nächsten Stunde unser +Glück setzen werden.</p> + +<p>Wird dieser Begriff des Glücks durch die<a class="page" name="Page_11" id="Page_11" title="11"></a> +Vernunft aufs unbedingte und unbegränzte ausgedehnt, +so entsteht die Idee der Glückseeligkeit, +welche, als gleichfals lediglich auf empirischen +Principien beruhend, nie allgemeingültig bestimmt +werden kann. Jeder hat in diesem Sinne seine +eigne Glückseeligkeitslehre: eine auch nur comparativ +allgemeine ist unmöglich, und widersprechend.</p> + +<p>Aber mit einer solchen <i>blos mittelbaren</i> Bestimmbarkeit +des sinnlichen Triebes durch Spontaneität +reichen wir zur Erklärung der wirklichen +Bestimmung noch gar nicht aus; denn schon für +die Möglichkeit dieser Bestimmbarkeit mußten +wir wenigstens ein Vermögen, die durch die Empfindung +geschehne Bestimmung des Triebes wenigstens +<i>aufzuhalten</i>, stillschweigend voraussetzen, +weil ohne dies eine Vergleichung und Unterordnung +des verschiedenen Angenehmen unter +Verstandesgesetze, zum Behuf einer Bestimmung +des Willens nach den Resultaten dieser Vergleichung, +gar nicht möglich wäre. Dieses Aufhalten +nemlich kann gar nicht durch die Urtheilskraft +selbst nach Verstandesgesetzen geschehen; +denn dann müßten Verstandesgesetze auch practisch +seyn können, welches ihrer Natur geradezu +widerspricht. Wir müssen demnach den obengesetzten +zweiten Fall annehmen, daß dieses +Aufhalten <i>unmittelbar</i> durch die Spontaneität +geschehe.</p> + +<p><a class="page" name="Page_12" id="Page_12" title="12"></a>Aber nicht nur dieses Aufhalten, sondern +auch die endliche wirkliche Bestimmung des +Willens kann nicht blos durch jene Gesetze vollendet +werden; denn alles, was wir nach ihnen +in unserm Gemüthe zu Stande bringen, geschiehet +mit dem Gefühle der Nothwendigkeit, welches +dem jedes Wollen characterisirenden Bewußtseyn +der Selbstthätigkeit widerstreitet: sondern +sie muß unmittelbar durch Spontaneität +geschehen.</p> + +<p>Aber man beurtheile das hier gesagte ja nicht +zu voreilig, als ob wir es uns hier bequem machten, +und aus unserm Bewußtseyn der Selbstthätigkeit +im Wollen unmittelbar auf die wirkliche +Existenz dieser Selbstthätigkeit schlössen. Allerdings +<i>könnte</i> nicht blos dies Bewußtseyn der +Selbstthätigkeit, oder der Freiheit, welches an +sich und seiner Natur nach nicht anders als +negativ (eine Abwesenheit des Gefühls der +Nothwendigkeit) ist, blos aus dem <i>Nicht</i>bewußtseyn +der eigentlichen erst aufhaltenden, +dann bestimmenden Ursache entstehen; sondern +wenn wir keinen anderweitigen Grund für Freiheit, +d. i. Unabhängigkeit vom Zwange des +Naturgesetzes fänden, <i>müßte</i> es sogar daher +entstehen: dann wäre die Jochsche Philosophie +die einzige wahre, und einzige consequente: +aber dann gäbe es auch gar keinen Willen, die +Erscheinungen desselben wären erweisbare Täu<a class="page" name="Page_13" id="Page_13" title="13"></a>schungen, +Denken und Wollen wären nur dem +Anscheine nach verschieden, und der Mensch +wäre eine Maschine, in der Vorstellungen in +Vorstellungen eingriffen, wie in der Uhr Räder +in Räder. (Gegen diese durch die bündigsten +Schlüsse abzuleitenden Folgerungen ist keine Rettung, +als durch Anerkennung einer practischen +Vernunft, und, was eben das sagt, eines categorischen +Imperativs derselben). — Wir haben also +bis jetzt nichts weiter gethan, als den <i>vorausgesetzten</i> +Begriff eines Willens, insofern er durch +das untere Begehrungsvermögen bestimmt seyn +soll, analysirt; wir haben gezeigt, <i>wenn</i> ein Wille +sey, wie seine Bestimmung durch den sinnlichen +Trieb möglich sey; <i>daß</i> aber ein Wille sey, haben +wir bis jetzt weder erweisen gewollt, noch +gekonnt, noch zu erweisen vorgegeben. Ein solcher +Erweis dürfte vielleicht aus Untersuchung +des oben angenommenen zweiten Falls, daß nemlich +die durch die Handlung des Willens hervorzubringende +Vorstellung selbst ihrem Stoffe nach, +nicht durch Empfindung, sondern durch absolute +Spontaneität, d. i. durch Spontaneität mit Bewußtseyn +hervorgebracht sey, sich ergeben.</p> + + +<h4>II.</h4> + +<p>Alles, was bloßer Stoff ist, und nichts anders +seyn kann, wird durch die Empfindung gegeben; +die Spontaneität bringt nur Formen hervor: die<a class="page" name="Page_14" id="Page_14" title="14"></a> +angenommene Vorstellung müßte demnach eine +Vorstellung von so etwas seyn, das <i>an sich +Form</i>, und nur als Object einer Vorstellung +von ihr, <i>relativ</i> (in Beziehung auf diese Vorstellung) +<i>Stoff</i> wäre; so wie z. B. Raum und +Zeit, — an sich Formen der Anschauung — von +einer Vorstellung von Raum oder Zeit der +Stoff sind.</p> + +<p>Formen kündigen sich dem Bewußtseyn nur +in ihrer Anwendung auf Objecte an. Nun werden +die in der reinen Vernunft ursprünglich liegenden +Formen der Anschauung, der Begriffe +und der Ideen auf ihre Objecte mit dem Gefühl +der Nothwendigkeit angewendet; sie kündigen +sich demnach dem Bewußtseyn <i>mit Zwang</i>, und +<i>nicht mit Freiheit</i> an, und heißen daher auch +<i>gegeben</i>, nicht <i>hervorgebracht</i>.</p> + +<p>Soll nun jene gesuchte Form sich dem Bewußtseyn +als durch absolute Spontaneität hervorgebracht +(nicht als mit Zwang gegeben) ankündigen, +so muß sie es in Anwendung auf ein +durch absolute Spontaneität bestimmbares Object +thun. Nun ist das einzige, was unserm Selbstbewußtseyn +als ein solches gegeben ist, — <i>das +Begehrungsvermögen;</i> mithin muß jene Form, +objectiv betrachtet, <i>Form des Begehrungsvermögens</i> +seyn. Wird diese Form Stoff einer Vorstellung, +so ist dieser Vorstellung Stoff durch absolute +Spontaneität hervorgebracht; wir haben<a class="page" name="Page_15" id="Page_15" title="15"></a> +eine Vorstellung, wie wir sie suchten — welches +aber die einzige in ihrer Art seyn muß, weil die +Bedingungen ihrer Möglichkeit einzig auf das +Begehrungsvermögen passen — und die aufgegebne +Frage ist gelöst. Daß nun wirklich eine +solche ursprüngliche Form des Begehrungsvermögens, +und ein ursprüngliches Begehrungsvermögen +selbst vermittelst dieser Form sich in unserm +Gemüthe dem Bewußtseyn ankündige, ist +<i>Thatsache dieses Bewußtseyns</i>; und über dieses +letzte, einzig allgemeingeltende Princip aller Philosophie +hinaus findet keine Philosophie mehr +statt. Durch diese Thatsache nun wird es +erst gesichert, <i>daß</i> der Mensch einen Willen +habe.</p> + +<p>In diesem Zusammenhange wird denn auch, +welches wir hier blos im Vorbeigehen erinnern, +völlig klar, wie Vorstellungen, nemlich jene einzige, +deren Stoff nicht durch Sinnenempfindung +gegeben, sondern durch absolute Spontaneität +hervorgebracht ist, und die von ihr abgeleiteten, +möglich sind, welche über alle Erfahrung in der +Sinnenwelt hinausgehen; — wie der <i>Stoff</i> dieser +Vorstellungen, der reingeistig ist, um in's Bewußtseyn +aufgenommen werden zu können, durch +die uns für Gegenstände der Sinnenwelt gegebnen +<i>Formen</i> müsse bestimmt werden; welche +Bestimmungen aber, da sie nicht durch die Bedingungen +des Dinges an sich, sondern durch<a class="page" name="Page_16" id="Page_16" title="16"></a> +die Bedingungen unsers Selbstbewußtseyns nothwendig +gemacht wurden, nicht für <i>objectiv</i>, sondern +nur für <i>subjectiv</i> — doch aber, da sie sich +auf die Gesetze des reinen Selbstbewußtseyns +gründen, für <i>allgemeingültig</i> für jeden discursiven +Verstand angenommen, aber nicht weiter +ausgedehnt werden müssen, als ihre Aufnehmbarkeit +ins reine Selbstbewußtseyn es erfordert, +weil sie im letztern Falle ihre Allgemeingültigkeit +verlieren würden; endlich, daß dieser Übergang +in das Reich des Übersinnlichen für endliche +Wesen der einzig mögliche sey.</p> + +<p>Insofern nun — um den Faden unsrer Betrachtung +da wieder aufzunehmen, wo wir ihn +fallen ließen — insofern dem Begehrungsvermögen +ursprünglich seine Form bestimt ist, wird es +nicht erst durch ein gegebnes Object bestimmt, +sondern es giebt sich durch diese Form sein Object +selbst: d. h. wird diese Form Object einer +Vorstellung, so ist diese Vorstellung Object des +Begehrungsvermögens zu nennen. Diese Vorstellung +nun ist die Idee des <i>schlechthin rechten</i>. +Auf den Willen bezogen treibt dieses Vermögen, — zu +wollen, schlechthin weil man will. Dieses +wunderbare Vermögen in uns nun nennt man +das <i>obere</i> Begehrungsvermögen, und sein characteristischer +Unterschied von dem <i>niedern</i> Begehrungsvermögen +ist der, daß dem erstern kein +Object gegeben wird, sondern daß es sich selbst<a class="page" name="Page_17" id="Page_17" title="17"></a> +eins giebt; dem letztern aber sein Object gegeben +werden muß. Das erstere ist absolut +selbstthätig, das letztere in vieler Rücksicht blos +leidend.</p> + +<p>Daß aber dieses obere Begehrungsvermögen, +welches auch blos ein <i>Vermögen</i> ist, — ein <i>Wollen</i>, +als wirkliche <i>Handlung</i> des Gemüths, mithin +eine empirische Bestimmung, hervorbringe, +dazu wird noch etwas mehr erfordert. Nemlich +jedes Wollen, als Handlung des Gemüths betrachtet, +geschieht mit dem Bewußtseyn der +Selbstthätigkeit. Nun kann dasjenige, worauf +die Selbstthätigkeit in dieser Handlung wirkt, +nicht selbst wieder Selbstthätigkeit seyn, wenigstens +in dieser Function nicht, sondern es ist, +insofern die Spontaneität auf dasselbe wirkt, blos +leidend, mithin eine Affection. Die dem obern +Begehrungsvermögen <i>a priori</i> beiwohnende nothwendige +Willensform aber kann nie durch eine +im empirischen Selbstbewußtseyn gegebne Spontaneität +afficirt werden, welches ihrer Ursprünglichkeit +und ihrer Nothwendigkeit schlechthin widersprechen +würde. Soll nun die Bestimmbarkeit +des Willens in endlichen Wesen durch jene +nothwendige Form nicht ganz aufgegeben werden, +so muß sich ein Medium aufzeigen lassen, +das von der einen Seite durch die absolute Spontaneität +jener Form hervorgebracht, von der andern +durch die Spontaneität im empirischen<a class="page" name="Page_18" id="Page_18" title="18"></a> +Selbstbewußtseyn bestimmbar sey<a name="FNanchor_4_4" id="FNanchor_4_4"></a><a href="#Footnote_4_4" class="fnanchor">[4]</a>. Insofern +es das letztere ist, muß es <i>leidend</i> bestimmbar, +mithin eine <i>Affection des Empfindungsvermögens</i> +seyn. Insofern es aber, der erstern Bedingung +gemäß, durch absolute Spontaneität hervorgebracht +seyn soll, kann es nicht eine Affection +der Receptivität durch gegebne <i>Materie</i> — mithin, +da sich außer dieser keine positive Affection +des Empfindungsvermögens denken läßt, überhaupt +keine positive, sondern nur eine <i>negative</i> +Affection — eine Niederdrückung, eine Einschränkung +desselben seyn. Nun aber ist das +Empfindungsvermögen, insofern es <i>bloße Receptivität</i> +ist, weder positiv noch negativ durch die +Spontaneität, sondern blos durchs Gegebenwerden +eines Materiellen afficirbar; folglich kann die +postulirte negative Bestimmung überhaupt nicht +die Receptivität betreffen (etwa eine Verstopfung +oder Verengerung der Sinnlichkeit an sich seyn;) +sondern sie muß sich auf die Sinnlichkeit beziehen, +<i>insofern sie durch Spontaneität bestimmbar +ist</i>, (s. oben) <i>sich auf den Willen bezieht, +und sinnlicher Trieb heißt</i>.</p> + +<p><a class="page" name="Page_19" id="Page_19" title="19"></a>Insofern nun diese Bestimmung auf die absolute +Spontaneität zurückbezogen wird, ist sie +blos negativ — eine Unterdrückung der willensbestimmenden +Anmaaßung des Triebes; — insofern +sie auf die Empfindung dieser geschehenen +Unterdrückung bezogen wird, ist sie positiv, und +heißt das <i>Gefühl der Achtung</i>. Dieses Gefühl +ist gleichsam der Punct, in welchem die vernünftige +und die sinnliche Natur endlicher Wesen +innig zusammenfließen.</p> + +<p>Um das höchst möglichste Licht über unsern +weitern Weg zu verbreiten, wollen wir hier noch +über dieses wichtige Gefühl, den Momenten des +Urtheilens nach, reflectiren. — Es ist nemlich, +wie eben jetzt erörtert worden, der <i>Qualität</i> +nach eine positive Affection des innern Sinnes, +die aus der Vernichtung des sinnlichen Triebes, +als <i>alleinigen</i> Bestimmungstriebes des Willens, +mithin aus Einschränkung desselben entsteht. +Die <i>Quantität</i> desselben ist <i>bedingt-bestimmbar</i>, +der Grade der Intension und Extension fähig, +in Beziehung der Willensformen empirisch-bestimmbares +Wesen auf das Gesetz; — <i>unbedingt, +und völlig bestimmt</i>, keiner Grade der Intension +oder Extension fähig, <i>Achtung schlechthin</i>, gegen +die einfache Idee des Gesetzes; — <i>unbedingt, und +unbestimmbar</i>, unendlich, gegen das Ideal, in +welchem Gesetz und Willensform Eins ist. Der +<i>Relation</i> nach bezieht sich dieses Gefühl auf das<a class="page" name="Page_20" id="Page_20" title="20"></a> +<i>Ich</i>, als Substanz, entweder im <i>reinen</i> Selbstbewußtseyn, +und wird dann <i>Achtung unsrer höhern +geistigen Natur</i>, die sich ästhetisch im Gefühle +des Erhabnen äußert; oder im <i>empirischen</i>, +in Absicht der Congruenz unsrer besondern Willensformen +mit dem Gesetze — <i>Selbstzufriedenheit</i>, — <i>Scham +vor sich selbst</i>: — oder auf <i>das +Gesetz</i>, als <i>Grund</i> unsrer Verbindlichkeit — die +Achtung schlechthin, das Gefühl des nothwendigen +Primats des Gesetzes, und unsrer nothwendigen +Subordination unter dasselbe: — oder, +auf das <i>Gesetz als Substanz</i> gedacht, — unser +Ideal. Endlich der <i>Modalität</i> nach ist Achtung +<i>möglich</i> gegen empirisch bestimmbare vernünftige +Wesen; <i>wirklich</i> gegen das Gesetz, und +<i>nothwendig</i> gegen das alleinheilige Wesen.</p> + +<p>So etwas nun, wie <i>Achtung</i> ist, welches wir +hier blos zur Erläuterung hinzusetzen, ist zwar +in allen, endlichen Wesen anzunehmen, in denen +die nothwendige Form des Begehrungsvermögens +noch nicht nothwendig Willensform ist; aber in +einem Wesen, in welchem Vermögen und Handlung, +Denken und Wollen Eins ist, läßt sich +Achtung gegen das Gesetz gar nicht denken.</p> + +<p>Insofern nun dieses Gefühl der Achtung den +Willen, als empirisches Vermögen, bestimmt; und +wieder im Wollen durch Selbstthätigkeit bestimmbar +ist, als zu welchem Behuf wir ein solches Gefühl +in uns aufsuchen mußten, heißt es <i>Trieb</i>. — <a class="page" name="Page_21" id="Page_21" title="21"></a>Trieb +aber eines wirklichen Wollens kann es, +da kein Wollen ohne <i>Selbstbewußtseyn</i> (der Freiheit) +möglich ist, nur durch Beziehung auf das +<i>Ich</i>, folglich nur in der Form der <i>Selbstachtung</i> +seyn. — Daß diese Selbstachtung nun entweder +<i>rein</i>, schlechthin Achtung der Würde der +Menschheit in uns, oder <i>empirisch</i>, Zufriedenheit +über die wirkliche Behauptung derselben, sey, haben +wir eben gesagt. Es scheint in der Betrachtung +allerdings weit edler und erhabner, sich +durch die reine Selbstachtung, — durch den einfachen +Gedanken, ich <i>muß</i> so handeln, wenn +ich ein Mensch seyn will, als durch die empirische, — durch +den Gedanken, wenn ich so +handle, werde ich als Mensch mit mir zufrieden +seyn können, bestimmen zu lassen: aber in der +Ausübung fließen beide Gedanken so innig in +einander, daß es selbst dem aufmerksamsten Beobachter +schwer werden muß, den Antheil, den +der eine oder der andre an seiner Willensbestimmung +hatte, genau von einander zu scheiden. — Aus +dem gesagten erhellet, daß es eine +völlig richtige Maxime der Sittlichkeit sey: respectire +dich selbst; und erklärt sich, warum +nicht unedle Gemüther vor sich selbst weit mehr +Furcht und Scheu empfinden, als vor der Macht +der gesammten Natur, — und den Beifall ihres +eignen Herzens weit höher achten, als die Lobpreisungen +einer ganzen Welt.</p> + +<p><a class="page" name="Page_22" id="Page_22" title="22"></a>Insofern nun diese Selbstachtung als <i>activer</i>, +den Willen zwar nicht nothwendig zum wirklichen +Wollen, aber doch thätig zur Neigung bestimmender +Trieb betrachtet wird, heißt sie <i>sittliches +Interesse</i>; welches entweder <i>rein</i> ist, — Interesse +für die Würde der Menschheit an sich, +oder <i>empirisch</i> — Interesse für die Würde der +Menschheit in unserm empirisch bestimmbaren +Selbst. Interesse aber muß nothwendig von einem +Gefühle der Lust begleitet seyn, und ein +wirklich behauptetes Interesse empirisch ein Gefühl +der Lust hervorbringen, daher auch die empirische +Selbstachtung sich als Selbstzufriedenheit +<span title="Im Original: änßert">äußert</span><a name="FNanchor_TN2_33" id="FNanchor_TN2_33"></a><a href="#Footnote_TN2_33" class="fnanchor">[TN2]</a>. Dieses Interesse bezieht sich allerdings +auf das Selbst, aber nicht auf die <i>Liebe</i>, sondern +auf die <i>Achtung</i> dieses Selbst, welches Gefühl +seinem Ursprunge nach rein sittlich ist. Will +man den sinnlichen Trieb, den eigennützigen, +und den sittlichen den uneigennützigen nennen, +so kann man zur Erläuterung das wohl thun; +aber mir wenigstens scheint diese Benennung +da, wo es um scharfe Bestimmung zu thun ist, +unbequem, da auch der sittliche Trieb, um ein +wirkliches Wollen zu bewirken, sich auf das +Selbst beziehen muß; und empirische Merkmale +da, wo man die oben erörterten transscendentalen +hat, überflüssig. — Daß aber die ursprüngliche +nothwendige Bestimmung des Begehrungsvermögens +ein Interesse, und zwar ein alles<a class="page" name="Page_23" id="Page_23" title="23"></a> +Sinnliche unterjochendes Interesse hervorbringt, +entsteht aus der <i>categorisch</i>-gesetzlichen Form +desselben, und ist nur unter dieser Voraussetzung +zu erklären<a name="FNanchor_5_5" id="FNanchor_5_5"></a><a href="#Footnote_5_5" class="fnanchor">[5]</a>. Man erlaube mir hierbei einen +Augenblick stehen zu bleiben.</p> + +<p>Achtung ist das zunächst, und wohl in jedem +Menschen sich äußernde wunderbare Gefühl, das +aus der ganzen sinnlichen Natur desselben sich +nicht erklären läßt, und auf seinen Zusammenhang +mit einer höhern Welt unmittelbar hindeutet. +Das wunderbarste dabei ist dies, daß dieses +Gefühl, das an sich doch niederbeugend für +unsre Sinnlichkeit ist, von einem unnennbaren, +der Art nach von jeder Sinnenlust gänzlich verschiedenen, +dem Grade nach sie unendlich übertreffenden +Vergnügen begleitet wird. Wer, der +dieses Vergnügen nur einmal innig empfand, +möchte nur z. B. das Hinstaunen in den toben<a class="page" name="Page_24" id="Page_24" title="24"></a>den +Sturz des Rheinfalls, oder das Aufblicken +an den jeden Augenblick das Herabsinken zu +drohen scheinenden ewigen Eismassen, unter +dem erhebenden Gefühle: <i>ich</i> trotze eurer +Macht<a name="FNanchor_6_6" id="FNanchor_6_6"></a><a href="#Footnote_6_6" class="fnanchor">[6]</a> — oder sein Selbstgefühl bei der +freien, und wohl überlegten Unterwerfung auch +nur unter die Idee des allgemeinen nothwendigen +Naturgesetzes, dieses Naturgesetz unterjoche +nun seine Neigung oder seine Meinung — oder +endlich sein Selbstgefühl bei der +freien Aufopferung seines Theuersten für die +Pflicht, gegen irgend einen sinnlichen Genuß +vertauschen? Daß der sinnliche Trieb von +einer, und der reinsittliche Trieb von der +andern Seite im menschlichen Willen sich die +Waage halten, ließe sich wohl daraus erklären,<a class="page" name="Page_25" id="Page_25" title="25"></a> +weil sie beide in einem und eben demselben +Subjecte erscheinen; daß aber der erstere dem +letztern sich so wenig gleich setzt, daß er vielmehr +bei der bloßen Idee eines Gesetzes sich +niederbeugt, und ein weit innigeres Vergnügen +aus seiner Nichtbefriedigung, als aus seiner Befriedigung +gewährt — dieses, oder mit einen +Worte, das Categorische, schlechthin unbedingte +und unbedingbare des Gesetzes deutet auf unsern +höhern Ursprung, und auf unsre geistige +Abkunft — ist ein göttlicher Funke in uns, und +ein Unterpfand, daß Wir Seines Geschlechts +sind: und hier geht denn die Betrachtung in +Bewunderung und Erstaunen über. An diesem +Puncte stehend verzeiht man der kühnsten Phantasie +ihren Schwung, und wird mit der liebenswürdigen +Quelle aller Schwärmereien der Pythagoräer +und Platoniker, wenn auch nicht mit ihren +Ausflüssen völlig ausgesöhnt.</p> + +<p>Und hierdurch wäre denn auch die Dunkelheit +gehoben, welche noch immer, besonders +guten Seelen, die sich des dringendsten Interesse +fürs schlechthin Rechte bewußt waren, das Verstehen +des hartscheinenden Ausspruchs der Critik, +daß das Gute gar nicht auf unsre Glückseeligkeit +bezogen werden müßte, erschwerte. Sie haben +ganz recht, wenn sie auf ihrem Selbstgefühle +bestehen, daß sie zu wirklich guten Entschließungen +doch nur durch das Interesse bestimmt<a class="page" name="Page_26" id="Page_26" title="26"></a> +werden; nur müssen sie den Ursprung dieses +Interesse, wenn ihre Entschließung rein sittlich +war, nicht im Sinnengefühle, sondern in der Gesetzgebung +der reinen Vernunft aufsuchen. Der +nächste, nicht nothwendig bestimmende, aber +doch eine Neigung verursachende Bestimmungsgrund +ihres Willens ist freilich das Vergnügen +des innern Sinnes aus Anschauung des Rechten; +daß aber eine solche Anschauung ihnen Vergnügen +macht, davon liegt der Grund gar nicht in +einer etwanigen Affection der innern Receptivität +durch den Stoff jener Idee, welches schlechthin +unmöglich ist; sondern in der <i>a priori</i> vorhandenen +nothwendigen Bestimmung des Begehrungsvermögens, +als obern Vermögens. — Wenn +ich also jemanden fragte: würdest du, selbst +wenn du keine Unsterblichkeit der Seele glaubtest, +lieber unter tausend Martern dein Leben +aufopfern, als unrecht thun; und er mir antwortete: +auch unter dieser Bedingung würde ich +lieber sterben, und das <i>um mein selbst willen</i>, +weil ein unter unsäglichen Martern mich vernichtender +Tod mir weit erträglicher ist, als ein, in +dem Gefühle der Unwürdigkeit zu leben, unter +Schaam und Selbstverachtung hinzubringendes +Leben — so würde er darinn, insofern er von +dem empirischen Bestimmungstriebe seiner Entschließung +redete, völlig recht haben. Daß er +aber in diesem Falle sich selbst würde verachten<a class="page" name="Page_27" id="Page_27" title="27"></a> +müssen — daß die Aussicht auf eine solche +Selbstverachtung ihm so drückend wäre, daß er +lieber sein Leben aufopfern, als ihr sich unterwerfen +wollte, davon würde er den Grund vergebens +wieder in der Sinnenempfindung aufsuchen, +aus welcher er so etwas, wie Achten, oder +Verachten, mit aller Mühe nicht würde herauskünsteln +können.</p> + +<p>Selbst dieses Interesse aber bewirkt noch +nicht nothwendig ein wirkliches Wollen; dazu +wird in unserm Bewußtseyn noch eine Handlung +der Spontaneität erfordert, wodurch das Wollen, +als wirkliche Handlung unsers Gemüthes, erst +vollendet wird. Die in dieser Function des Wählens +dem Bewußtseyn empirisch gegebne <i>Freiheit +der Willkühr</i> (<i>libertas arbitrii</i>), die auch +bei einer Bestimmung des Willens durch die +sinnliche Neigung vorkommt, und nicht blos in +dem Vermögen zwischen der Bestimmung nach +dem sittlichen, oder nach dem sinnlichen Triebe, +sondern auch zwischen mehrern sich widerstreitenden +Bestimmungen durch den letzteren — zum +Behuf einer Beurtheilung derselben — zu wählen +besteht, ist wohl zu unterscheiden von der absolut-ersten +Äußerung der Freiheit durch das practische +Vernunftgesetz; wo Freiheit gar nicht etwa +Willkühr heißt, indem das Gesetz uns keine +Wahl läßt, sondern mit Nothwendigkeit gebietet, +sondern nur negativ gänzliche Befreiung vom<a class="page" name="Page_28" id="Page_28" title="28"></a> +Zwange der Naturnothwendigkeit bedeutet, so +daß das Sittengesetz auf gar keinen in der theoretischen +Naturphilosophie liegenden Gründen, +als seinen Prämissen, beruhe, und ein Vermögen +im Menschen voraussetze, sich unabhängig von +Naturnothwendigkeit zu bestimmen. Ohne +diese absolut-erste Äußerung der Freiheit wäre +die zweite blos empirische nicht zu retten, sie +wäre ein bloßer Schein, und das erste ernsthafte +Nachdenken vernichtete den schönen Traum, in +dem wir uns einen Augenblick von der Kette +der Naturnothwendigkeit losgefesselt wähnten. — Wo +ich nicht irre, so ist die Verwechselung dieser +zwei sehr verschiednen Äußerungen der Freiheit +eine der Hauptursachen, warum man sich +die <i>moralische</i> (nicht etwa physische) <i>Nothwendigkeit</i>, +womit ein Gesetz der <i>Freiheit</i> gebieten +soll, so schwer denken konnte. Denkt man +nemlich in den Begriff der Freiheit das Merkmal +der <i>Willkühr</i> hinein (ein Gedanke, dessen noch +immer viele sich nicht erwehren können), so läßt +damit sich freilich auch die <i>moralische</i> Nothwendigkeit +nicht vereinigen. Aber davon ist bei der +ersten ursprünglichen Äußerung der Freiheit, +durch welche allein sie sich überhaupt bewährt, +gar nicht die Rede. Die Vernunft giebt sich +selbst, unabhängig von irgend etwas außer ihr, +durch absolut eigne Spontaneität, ein Gesetz; +das ist der einzig richtige Begriff der transscen<a class="page" name="Page_29" id="Page_29" title="29"></a>dentalen +Freiheit: dieses Gesetz nun gebietet, +eben <i>weil</i> es <i>Gesetz</i> ist, nothwendig und unbedingt, +und da findet keine Willkühr, kein Auswählen +zwischen verschiednen Bestimmungen +durch dieses Gesetz statt, weil es nur auf <i>eine</i> +Art bestimmt. — Folgendes noch zur Erläuterung. +Diese transscendentale Freiheit, als ausschließender +Character der Vernunft, insofern +sie practisch ist, ist jedem moralischen Wesen, +folglich auch dem Unendlichen beizulegen. Insofern +aber diese Freiheit auf empirische Bedingungen +endlicher Wesen sich bezieht, gelten ihre +Äußerungen in diesem Falle nur unter diesen +Bedingungen; folglich ist eine Freiheit der Willkühr +da sie auf der Bestimmbarkeit eines Wesens +noch durch andere als das practische Vernunftgesetz +beruht, in Gott, der blos durch dieses +Gesetz bestimmt wird, eben so wenig, als +Achtung fürs Gesetz, oder Interesse am Schlechthinrechten +anzunehmen; und die Philosophen, +welche in diesem Sinne des Worts die Freiheit, +als durch die Schranken der Endlichkeit bedingt, +Gott absprachen, hatten daran vollkommen recht.</p> + +<p>Damit nun diese Zergliederung, die neben +der Hauptabsicht, unbemerkte Schwierigkeiten +einer Offenbarungscritik zu heben, noch die +Nebenabsicht hatte, einige Dunkelheiten in der +critischen Philosophie überhaupt aufzuklären, und +den bisherigen Nichtkennern oder Gegnern der<a class="page" name="Page_30" id="Page_30" title="30"></a>selben +eine neue Thür zu eröfnen, um in sie +einzudringen, nicht von critischen Philosophen +selbst misverstanden, und so gedeutet werde, +als sey dadurch die Tugend abermals zur Magd +der Lust herabgewürdigt, so machen wir unsre Gedanken +durch folgende Tabelle noch deutlicher:</p> + +<p><i>Wollen</i>, die Bestimmung durch Selbstthätigkeit +zur Hervorbringung einer Vorstellung, +als <i>Handlung</i> des Gemüths betrachtet, +ist</p> + + +<table border="0" cellpadding="5" summary=""> +<tr> +<td><p class="center">A.</p></td> +<td colspan="2"><p class="center">B.</p></td> +</tr> + +<tr> +<td><p class="center"><i>rein</i>,</p></td> +<td colspan="2"><p class="center"><i>nicht rein</i>,</p></td> +</tr> + +<tr> +<td valign="baseline"> +<p class="noindent">wenn <i>Vorstellung</i> sowohl, +als <i>Bestimmung</i>, durch absolute +Selbstthätigkeit hervorgebracht ist. — Dieses +ist nur in einem Wesen +möglich, das blos <i>thätig</i> und nie +<i>leidend </i> ist, in Gott.</p> +</td> + +<td valign="baseline"> +<p class="center"><i>a.</i></p> + +<p class="noindent">wenn zwar die +<i>Bestimmung</i>, aber nicht die +<i>Vorstellung</i> +durch Selbstthätigkeit +hervorgebracht +wird. — Bei der Bestimmung +durch den sinnlichen Trieb in endlichen +Wesen.</p> +</td> + +<td valign="baseline"> +<p class="center"><i>b.</i></p> + +<p class="noindent">wenn zwar die <i>Vorstellung</i>, +aber nicht die <i>Bestimmung</i> +durch Selbstthätigkeit +hervorgebracht +wird. — Nun aber soll +schon vermöge des Begriffs +des Wollens die Bestimmung +allemahl durch Selbstthätigkeit +hervorgebracht +werden; folglich +ist dieser Fall nur unter +der Bedingung denkbar, +daß zwar die eigentliche +<i>Bestimmung</i> als <i>Handlung</i> +durch Spontaneität +geschehe, der <i>bestimmende +Trieb</i> aber eine Affection +sey. — Sittliche Bestimmung +des Willens in +endlichen Wesen vermöge +des Triebs der Selbstachtung, +als eines sittlichen +Interesse.</p> +</td> +</tr> +</table> + +<p> </p> +<p>Reines<a class="page" name="Page_31" id="Page_31" title="31"></a> <i>Wollen</i> ist demnach in endlichen Wesen +nicht möglich, weil das Wollen nicht Geschäft +des reinen Geistes, sondern des empirisch-bestimmbaren +Wesens ist; aber wohl ein reines <i>Begehrungsvermögen</i>, +als <i>Vermögen</i>, welches nicht +dem empirisch-bestimmbaren Wesen, sondern +dem reinen Geiste beiwohnt, und allein durch +sein Daseyn unsre geistige Natur offenbart. — Anders +hat sich denn auch, so wie ich wenigstens +es verstanden habe, die reine Vernunft +durch ihren bevollmächtigten Interpreten unter +uns nicht erklärt, wie aus einer Vergleichung +dieser Darstellung mit der in der Critik der +practischen Vernunft sich ergeben dürfte<a name="FNanchor_7_7" id="FNanchor_7_7"></a><a href="#Footnote_7_7" class="fnanchor">[7]</a>.</p> + + +<h4>III.</h4> + +<p>Die Affection des Glückseeligkeitstriebes durch +das Sittengesetz zur Erregung der Achtung ist, +in Beziehung auf ihn, <i>als</i> Glückseeligkeitstrieb, +blos <i>negativ</i>: auch die Selbstachtung wirkt so +wenig Glückseeligkeit, wenn Glückseeligkeit, wie +es geschehen muß, blos in das <i>angenehme</i> gesetzt +wird, daß sie vielmehr steigt, so wie jene<a class="page" name="Page_32" id="Page_32" title="32"></a> +fällt, und daß man sich nur um so mehr achten +kann, je mehr von seiner Glückseeligkeit man +der Pflicht aufgeopfert hat. Dennoch ist zu erwarten, +daß das Sittengesetz den Glückseeligkeitstrieb, +selbst <i>als</i> Glückseeligkeitstrieb, wenigstens +mittelbar auch <i>positiv</i> afficiren werde, um +Einheit in den ganzen, rein- und empirisch-bestimmbaren +Menschen zu bringen; und da dieses +Gesetz ein <i>Primat</i> in uns verlangt, so ist es sogar +zu fordern<a name="FNanchor_8_8" id="FNanchor_8_8"></a><a href="#Footnote_8_8" class="fnanchor">[8]</a>.</p> + +<p>Nemlich der Glückseeligkeitstrieb wird vors +erste durch das Sittengesetz nach Regeln eingeschränkt; +ich <i>darf</i> nicht alles wollen, wozu dieser +Trieb mich bestimmen könnte. Durch diese +vors erste blos negative Gesetzmäßigkeit nun +kommt der Trieb, der vorher gesetzlos und blind +vom Ohngefähr oder der blinden Naturnothwendigkeit +abhing, überhaupt unter ein Gesetz, und +Wird auch da, wo das Gesetz nicht redet, wenn +dieses Gesetz nur für ihn <i>alleingültig</i> ist, eben +durch das Stillschweigen des Gesetzes, <i>positiv</i> +gesetzmäßig, (gesetzlich noch nicht). Darf ich<a class="page" name="Page_33" id="Page_33" title="33"></a> +<i>nicht</i> wollen, was das Sittengesetz verbietet, so +darf ich alles wollen, was es <i>nicht</i> verbietet — nicht +aber, ich <i>soll</i> es wollen, denn das Gesetz +schweigt ganz; sondern das hängt ganz von meiner +freien Willkühr ab. — Dieses <i>Dürfen</i> ist +einer der Begriffe, die ihren Ursprung an der +Stirne tragen. Er ist nemlich offenbar durch +das Sittengesetz bedingt; — die Naturphilosophie +weiß nur von <i>können</i>, oder <i>nicht können</i>, aber +von keinem <i>dürfen</i>: — aber er ist durch dasselbe +nur negativ bedingt, und überläßt die positive +Bestimmung lediglich der Neigung.</p> + +<p>Was man, wegen des Stillschweigens des Gesetzes, +darf, heißt, insofern es auf das Gesetz +bezogen wird, negativ <i>nicht unrecht</i>; und insofern +es auf die dadurch entstehende Gesetzmäßigkeit +des Triebes bezogen wird, positiv <i>ein +Recht</i>. Zu allem, was <i>nicht unrecht ist, habe +ich ein Recht</i><a name="FNanchor_9_9" id="FNanchor_9_9"></a><a href="#Footnote_9_9" class="fnanchor">[9]</a>.</p> + +<p>Insofern das Gesetz durch sein Stillschweigen +dem Triebe ein Recht giebt, ist dieser blos <i>gesetzmäßig</i>; +der Genuß wird durch dieses Stillschweigen +blos (moralisch) <i>möglich</i>. Dies leitet +uns auf eine Modalität der Berechtigung des<a class="page" name="Page_34" id="Page_34" title="34"></a> +Triebes, und es läßt sich erwarten, daß der +Trieb durch das practische Gesetz mittelbar auch +<i>gesetzlich</i> — daß ein Genuß durch dasselbe +auch <i>wirklich</i> werden könne. — Dieser letztere +Ausdruck kann nun nicht soviel heißen, als ob +die Sinnlichkeit durch einen ihr vom Sittengesetze +gegebnen Stoff in der Receptivität positiv +angenehm afficirt werden solle, wovon die Unmöglichkeit +schon oben zur Genüge dargethan +worden; — der Genuß soll nemlich nicht <i>physisch-</i>, +sondern <i>moralisch-wirklich</i> gemacht werden, +welcher ungewöhnliche Ausdruck sogleich +seine völlige Klarheit erhalten wird. Eine solche +moralische Wirklichmachung des Genusses müßte +sich noch immer auf jene negative Bestimmung +des Triebes durchs Gesetz gründen. Durch diese +nun erhielt der Trieb vors erste ein Recht. Nun +aber können Fälle eintreten, wo das Gesetz seine +Berechtigung zurücknimmt. So ist ohne Zweifel +jeder berechtiget zu leben; dennoch aber kann es +Pflicht werden, sein Leben aufzuopfern. Dieses +Zurücknehmen der Berechtigung wäre ein förmlicher +Widerspruch des Gesetzes mit sich selbst. +Nun kann das Gesetz sich nicht widersprechen, +ohne seinen gesetzlichen Character zu verlieren, +aufzuhören, ein Gesetz zu seyn, und gänzlich +aufgegeben werden zu müssen. — Dieses würde +uns nun vors erste darauf führen, daß alle Objecte +des sinnlichen Triebes, laut der Anforde<a class="page" name="Page_35" id="Page_35" title="35"></a>rung +des Sittengesetzes sich nicht selbst zu widersprechen, +nur Erscheinungen, nicht Dinge +an sich, seyn könnten; daß mithin ein solcher +Widerspruch in den Objecten, insofern sie Erscheinungen +sind, gegründet, mithin nur scheinbar +sey. Jener Satz ist also eben so gewiß ein +Postulat der practischen Vernunft, als er ein +Theorem der theoretischen ist. Es gäbe demnach +an sich gar keinen Tod, kein Leiden, keine Aufopferung +für die Pflicht, sondern der Schein dieser +Dinge gründete sich blos auf das, was die +Dinge zu Erscheinungen macht.</p> + +<p>Aber, da unser sinnlicher Trieb doch einmal +auf Erscheinungen geht; da das Gesetz ihn <i>als</i> +solchen, mithin insofern er darauf geht, berechtigt, +so kann es auch diese Berechtigung nicht +zurücknehmen; es muß mithin, vermöge seines +geforderten Primats, auch über die Welt der Erscheinungen +gebieten. Nun kann es das nicht +<i>unmittelbar</i>, da es sich <i>positiv</i> nur <i>an das Ding +an sich</i>, an unser oberes, reingeistiges Begehrungsvermögen +wendet; es muß also <i>mittelbar</i>, +mithin <i>durch den sinnlichen Trieb</i> geschehen, +auf den es negativ allerdings wirkt. Daraus nun +entsteht eine von der negativen Bestimmung des +Triebes durch das Gesetz abgeleitete positive +<i>Gesetzlichkeit</i> desselben. — Wer z. B. für die +Pflicht stirbt, dem nimmt das Sittengesetz ein +vorher zugestandnes Recht; das kann aber das<a class="page" name="Page_36" id="Page_36" title="36"></a> +Gesetz nicht thun, ohne sich UN widersprechen; +folglich ist ihm dieses Recht nur insofern er Erscheinung +ist, (hier — in der Zeit) genommen: +sein durch das Gesetz berechtigter Lebenstrieb +fordert es als Erscheinung, mithin in der Zeit, +zurück, und wird durch dieses rechtliche Zurückfordern +gesetzlich für die Welt der Erscheinungen. +Wer im Gegentheile auf Anforderung des +Gesetzes an ihn sein Leben nicht aufgeopfert +hat, ist des Lebens unwürdig, und muß es, +wenn das Sittengesetz auch für die Welt der Erscheinungen +gelten soll, der Causalität dieses +Gesetzes gemäß, als Erscheinung verlieren<a name="FNanchor_10_10" id="FNanchor_10_10"></a><a href="#Footnote_10_10" class="fnanchor">[10]</a>.</p> + +<p>Aus dieser Gesetzlichkeit des Triebes entsteht +der Begriff der <i>Glückswürdigkeit</i>, als das zweite +Moment der Modalität der Berechtigung. — <i>Würdig</i> +ist ein Begriff, der sich offenbar auf Sittlichkeit +bezieht, und der aus keiner Naturphilosophie +zu schöpfen ist; ferner sagt <i>würdig</i> offenbar +mehr, als ein Recht, — wir gestehen manchem +ein Recht zu einem Genusse zu, den wir doch +desselben sehr unwürdig halten, niemanden aber +werden wir umgekehrt eines Glücks würdig achten, +auf welches er ursprünglich (nicht etwa hypothetisch) +kein Recht hat; endlich entdeckt<a class="page" name="Page_37" id="Page_37" title="37"></a> +man auch im Gebrauche den negativen Ursprung +dieses Begriffs, denn in der Beurtheilung, ob jemand +eines Genusses würdig sey, sind wir genöthiget, +den wirklichen Genuß wegzudenken. — — Es ist eine der äußern Anzeigen der +Wahrheit der critischen Moralphilosophie, daß +man keinen Schritt in ihr thun kann, ohne auf +einen in der allgemeinen Menschenempfindung +tief eingeprägten Grundsatz zu stoßen, der sich +nur aus ihr, und aus ihr leicht und faßlich erklärt. +So ist hier die Billigung und das Verlangen +der Wiedervergeltung (<i>jus talionis</i>) allgemeine +Menschenempfindung. Wir gönnen es jedem, +daß es ihm eben so gehe, wie ers andern +gemacht hat, und daß ihm gerade so geschehe, +wie er gehandelt hat. Wir betrachten demnach, +selbst in der gemeinsten Beurtheilung, die Erscheinungen +seines sinnlichen Triebes, als gesetzlich +für die Welt der Erscheinungen; wir nehmen +an, seine Handlungsarten sollen, in Rücksicht +auf ihn, als allgemeines Gesetz gelten.</p> + +<p>Diese Gesetzlichkeit des Triebes fordert nun +die völlige Congruenz der Schicksale eines vernünftigen +Wesens mit seinem sittlichen Verhalten, +als erstes Postulat der an sinnliche Wesen sich +wendenden practischen Vernunft: in welchem +verlangt wird, daß stets diejenige Erscheinung +erfolge, welche, wenn der Trieb legitim durch +das Sittengesetz bestimmt, und für die Welt der<a class="page" name="Page_38" id="Page_38" title="38"></a> +Erscheinungen gesetzgebend gewesen wäre, hätte +erfolgen müssen. — Und hier sind wir denn +zugleich unvermerkt über eine, von keinem Gegner +der critischen Philosophie, so viel ich weiß, +bemerkte, aber darum nicht minder sie drückende +Schwierigkeit hinweggekommen: wie es +nemlich möglich sey, das Sittengesetz, welches +an sich nur auf die Willensform moralischer Wesen, +als solches anwendbar ist, auf Erscheinungen +in der Sinnenwelt zu beziehen; welches doch, +zum Behuf einer postulirten Congruenz der +Schicksale moralischer Wesen mit ihrem Verhalten, +und der übrigen daraus zu deducirenden +Vernunftpostulate, nothwendig geschehen mußte. +Diese Anwendbarkeit nemlich erhellet blos aus +der, von der negativen Bestimmung des Glückseeligkeitstriebes +abgeleiteten, Gesetzlichkeit desselben +für die Welt der Erscheinungen.</p> + +<p>Werden endlich im dritten Momente der Modalität +Recht, und Würdigkeit in Verbindung gedacht, +in welcher Verbindung das Recht seinen +positiven Character, als Gesetzmäßigkeit der +sinnlichen Neigung<a name="FNanchor_11_11" id="FNanchor_11_11"></a><a href="#Footnote_11_11" class="fnanchor">[11]</a>, und die Würdigkeit ihren +negativen, als durch Aufhebung eines Rechts +durch ein Gebot entstanden, verliert; so entsteht +ein Begriff, der positiv für uns überschwenglich +ist, weil alle Schranken aus ihm hinweggedacht<a class="page" name="Page_39" id="Page_39" title="39"></a> +werden, negativ aber ein Zustand ist, in dem +das Sittengesetz keine sinnliche Neigung einzuschränken +hat, weil keine da ist — unendliche +Glückseligkeit mit unendlichem Rechte, und +Würdigkeit<a name="FNanchor_12_12" id="FNanchor_12_12"></a><a href="#Footnote_12_12" class="fnanchor">[12]</a> — <i>Seeligkeit</i> — eine unbestimmbare +Idee, die aber dennoch durch das +Sittengesetz uns als das letzte Ziel aufgestellt +wird, und an die wir uns, da die Neigungen in +uns immer übereinstimmender mit dem Sittengesetze +werden, folglich unsre Rechte sich immer +mehr ausbreiten sollen, stets annähern; aber sie, +ohne Vernichtung der Schranken der Endlichkeit, +nie erreichen können. Und so wäre denn der +Begriff des ganzen höchsten Guts, oder <i>der Seeligkeit</i>, +aus der Gesetzgebung der practischen +Vernunft, deducirbar: der erste Theil desselben, +die <i>Heiligkeit, rein</i>; aus der positiven Bestimmung +des obern Begehrungsvermögens durch dieses +Gesetz, welches in der Critik der practischen +Vernunft so einleuchtend geschehen ist, daß hier +keine Wiederholung nöthig war: der zweite Theil, +die <i>Seeligkeit</i> (im engern Sinne) <i>nicht rein</i>; aus +der negativen Bestimmung des niedern Begehrungsvermögens +durch dieses Gesetz. Daß wir +aber, um den zweiten Theil zu deduciren, von<a class="page" name="Page_40" id="Page_40" title="40"></a> +empirischen Prämissen ausgehen mußten, darf +uns nicht irren; da theils zwar das zu bestimmende +empirisch, das bestimmende aber rein +geistig war; theils in der aus diesen Bestimmungen +deducirten Vernunftidee der Seeligkeit alles +empirische weggedacht, und diese Idee rein geistig +aufgefaßt werden sollte, welches für sinnliche +Wesen freilich nicht möglich ist.</p> + + +<p> </p> +<h3><a name="Section_3" id="Section_3"></a>§. 3.</h3> + +<h3><i>Deduction der Religion überhaupt.</i></h3> + +<p>Oben wurde, aus der Anforderung des Sittengesetzes, +sich durch Aufhebung seiner Berechtigungen +des sinnlichen Triebes nicht zu widersprechen, +eine mittelbare Gesetzlichkeit dieses +Triebes selbst, und aus ihr eine anzunehmende +vollkommne Congruenz der Schicksale vernünftiger +Wesen mit ihren moralischen Gesinnungen +deducirt. Nun aber hat der Trieb, ob er gleich +hierdurch <i>gesetzliche Rechte</i>, als <i>moralisches</i> Vermögen, +bekommt, so wenig eine <i>gesetzgebende +Macht</i>, als <i>physisches</i> Vermögen; daß er vielmehr +selbst von empirischen Naturgesetzen abhängig +ist, und seine Befriedigung lediglich von +ihnen leidend erwarten muß. Jener Widerspruch +des Sittengesetzes mit sich selbst in Anwendung +auf empirisch-bestimmbare Wesen wäre demnach +blos weiter hinausgerückt, nicht gründlich gehoben, +denn wenn auch das Gesetz dem Triebe<a class="page" name="Page_41" id="Page_41" title="41"></a> +ein Recht giebt, seine Befriedigung zu fordern, +so ist ihm, der nicht blos ein Recht sucht, +sondern die Behauptung in seinem Rechte, das +er selbst nicht behaupten kann, damit noch +kein Genüge geschehen; er bleibt nach wie vor, +ohngeachtet der Erlaubniß des Sittengesetzes sich +zu befriedigen, unbefriedigt. Das Sittengesetz +selbst also muß, wenn es sich nicht widersprechen, +und aufhören soll, ein Gesetz zu seyn, +diese von ihm selbst ertheilten Rechte behaupten; +es muß mithin auch über die Natur nicht +nur gebieten, sondern herrschen. Das kann es +nun nicht in Wesen, die selbst von der Natur +leidend afficirt werden, sondern nur in einem +solchen, welches die Natur durchaus selbstthätig +bestimmet; in welchem moralische Nothwendigkeit, +und absolute physische Freiheit sich vereinigen. +So ein Wesen nennen wir <i>Gott</i>. Eines +Gottes Existenz ist mithin eben so gewiß anzunehmen, +als ein <i>Sittengesetz</i>. — Es <i>ist</i> ein Gott.</p> + +<p>In Gott herrscht <i>nur</i> das Sittengesetz, und +dieses <i>ohne alle Einschränkung</i>. Gott ist <i>heilig</i> +und <i>seelig</i>, und wenn das letztere in Beziehung +auf die Sinnenwelt gedacht wird, <i>allmächtig</i>.</p> + +<p>Gott muß, vermöge der Anforderung des +Moralgesetzes an ihn, jene völlige Congruenz +zwischen der Sittlichkeit und dem Glücke endlicher +vernünftiger Wesen hervorbringen, da nur +durch und in Ihm die Vernunft über die sinn<a class="page" name="Page_42" id="Page_42" title="42"></a>liche +Natur herrscht: er muß <i>ganz gerecht</i> +seyn.</p> + +<p>Im Begriffe alles existirenden überhaupt wird +nichts gedacht, als die Reihe von Ursachen und +Wirkungen nach Naturgesetzen in der Sinnenwelt, +und die freien Entschließungen moralischer +Wesen in der übersinnlichen. Gott muß die +erstere ganz übersehen, denn er muß die Gesetze +der Natur vermöge seiner Causalitat durch +Freiheit bestimmt, und, der nach denselben fortlaufenden +Reihe der Ursachen und Wirkungen +den ersten Stoß gegeben haben: er muß die +letztern alle kennen, denn alle bestimmen den +Grad der Moralität eines Wesens; und dieser +Grad ist der Maaßstab, nach welchem die Austheilung +des Glücks an vernünftige Wesen, laut +des Moralgesetzes, dessen Executor er ist, geschehen +muß. Da nun außer diesen beiden +Stücken für uns nichts denkbar ist, so müssen +wir Gott <i>allwissend</i> denken.</p> + +<p>So lange endliche Wesen endlich bleiben, +werden sie — denn das ist der Begriff der Endlichkeit +in der Moral — noch unter andern Gesetzen +stehen, als denen der Vernunft; sie werden +folglich die völlige Congruenz des Glücks +mit der Sittlichkeit durch sich selbst nie hervorbringen +können. Nun aber fordert das Moralgesetz +dies ganz unbedingt. Daher kann dieses +Gesetz nie aufhören gültig zu seyn, da es nie<a class="page" name="Page_43" id="Page_43" title="43"></a> +erreicht seyn wird; seine Forderung kann nie ein +Ende nehmen, da sie nie erfüllt seyn wird. Es +gilt für die Ewigkeit. — Es thut diese Forderung +an jenes heilige Wesen, in Ewigkeit das höchste +Gut in allen vernünftigen Naturen zu befördern; +in Ewigkeit das Gleichgewicht zwischen Sittlichkeit +und Glück herzustellen: jenes Wesen muß +also selbst ewig seyn, um einem ewigen Moralgesetze, +das seine Natur bestimmt, zu entsprechen; +und es muß, diesem Gesetze gemäß, allen +vernünftigen Wesen, an die dieses Gesetz +gerichtet ist, und von welchen es Ewigkeit fordert, +die Ewigkeit geben. Es muß also ein <i>ewiger +Gott</i> seyn, und jedes moralische Wesen +muß <i>ewig</i> <span title="Im Original: fordauern">fortdauern</span><a name="FNanchor_TN3_34" id="FNanchor_TN3_34"></a><a href="#Footnote_TN3_34" class="fnanchor">[TN3]</a>, wenn der Endzweck des +Moralgesetzes nicht unmöglich seyn soll.</p> + +<p>Diese Sätze nennen wir, als mit der Anforderung +der Vernunft uns endlichen Wesen ein +practisches <i>Gesetz</i> zu geben, unmittelbar verbunden, +und von ihr unzertrennlich, <i>Postulate</i> +der Vernunft. Nemlich diese Sätze werden nicht +etwa durch das Gesetz <i>geboten</i>, welches ein +<i>practisches</i> Gesetz für <i>Theoreme</i> nicht kann, +sondern sie müssen nothwendig angenommen +werden, wenn die Vernunft gesetzgebend seyn +soll. Ein solches Annehmen nun, zu dem die +Möglichkeit der Anerkennung eines Gesetzes +überhaupt uns nöthiget, nennen wir <i>ein Glauben</i>. — Da +Da jedoch diese Sätze sich blos auf die An<a class="page" name="Page_44" id="Page_44" title="44"></a>wendung +des Sittengesetzes auf <i>endliche</i> Wesen, +wie sich oben aus der Deduction derselben hinlänglich +ergeben hat, nicht aber auf die Möglichkeit +des Gesetzes an sich, welche Untersuchung +für uns transscendent ist, sich gründen, so +sind sie in dieser Form nur <i>subjectiv</i>, d. i. nur +für endliche Naturen, — für diese aber, da sie +auf den bloßen Begriff der moralischen Endlichkeit, +abgesehen von allen besonderen Modificationen +derselben sich gründen, <i>allgemeingültig</i>. +Wie der unendliche Verstand sein Daseyn und +seine Eigenschaften anschauen möge, können wir, +ohne selbst der unendliche Verstand zu seyn, +nicht wissen.</p> + +<p>Die Bestimmungen im Begriffe Gottes, den +die durch das Moralgebot praktisch bestimmte +Vernunft aufstellte, lassen sich in zwei Hauptklassen +theilen: die erste enthält diejenigen, welche +sein Begriff selbst unmittelbar giebt, daß er +nemlich gänzlich und allein durch das Sittengesetz<a name="FNanchor_13_13" id="FNanchor_13_13"></a><a href="#Footnote_13_13" class="fnanchor">[13]</a> +bestimmt sey; die zweite diejenigen, welche +ihm in Beziehung auf die Möglichkeit endlicher +moralischer Wesen zukommen, um welcher +Möglichkeit willen wir eben seine Existenz<a class="page" name="Page_45" id="Page_45" title="45"></a> +annehmen mußten. Die erstern stellen Gott dar +als die vollkommenste Heiligkeit, in welcher das +Sittengesetz sich ganz beobachtet darstellt, als +das Ideal aller moralischen Vollkommenheit; und +zugleich als den Alleinseligen, weil er der Alleinheilige +ist; mithin als Darstellung des erreichten +Endzwecks der practischen Vernunft, als das +<i>höchste Gut</i> selbst, dessen Möglichkeit sie postulirte: +die zweiten als den obersten Weltregenten +nach moralischen Gesetzen, als Richter, aller vernünftigen +Geister. Die erstem betrachten ihn +an und für sich selbst, nach seinem <i>Seyn</i>, und +er erscheint durch sie als vollkommenster Beobachter +des Moralgesetzes: die zweiten nach den +Wirkungen dieses Seyns auf andere moralische +Wesen, und er ist vermöge derselben höchster, +niemanden untergeordneter Executor der Verheißungen +des Moralgesetzes, mithin auch Gesetzgeber; +welche Folgerung aber noch nicht unmittelbar +klar ist, sondern unten weitläufiger +erörtert werden soll. So lange wir nun bei diesen +Wahrheiten, als solchen, stehen bleiben, haben +wir zwar eine <i>Theologie</i>, die wir haben +mußten, um unsre theoretischen Überzeugungen, +und unsre practische Willensbestimmung +nicht in Widerspruch zu setzen; aber noch keine +<i>Religion</i>, die selbst wieder als Ursache auf diese +Willensbestimmung einen Einfluß hätte. Wie +entsteht nun aus Theologie Religion?</p> + +<p><a class="page" name="Page_46" id="Page_46" title="46"></a>Theologie ist bloße Wissenschaft, todte Kenntniß +ohne practischen Einfluß; Religion aber soll +der Wortbedeutung nach (<i>religio</i>) etwas seyn, +das uns <i>verbindet</i>, und zwar <i>stärker</i> verbindet, +als wir es ohne dasselbe waren. In wiefern diese +Wortbedeutung hier der Strenge nach anwendbar +sey, muß sich sogleich ergeben.</p> + +<p>Nun scheint es vors erste; daß Theologie +auf solche Principien gegründet nie bloße Wissenschaft +ohne practischen Einfluß seyn könne, +sondern daß sie, durch vorhergegangene Bestimmung +des Begehrungsvermögens bewirkt, hinwiederum +auf dasselbe zurückwirken müsse. Bei +jeder Bestimmung des untern Begehrungsvermögens +müssen wir wenigstens die Möglichkeit des +Objects unsrer Begierde annehmen, und durch +dieses Annehmen wird die Begierde, die vorher +blind und unvernünftig war, erst gerechtfertiget, +und theoretisch vernünftig; hier also findet diese +Zurückwirkung unmittelbar statt. Die Bestimmung +des obern Begehrungsvermögens aber, das +Gute zu wollen, ist <i>an sich</i> vernünftig, denn sie +geschieht unmittelbar durch ein Gesetz der Vernunft +und bedarf keiner Rechtfertigung durch +Anerkennung der Möglichkeit ihres Objects: +diese Möglichkeit aber nicht anerkennen, das +wäre gegen die Vernunft, und mithin ist das +Verhältniß hier umgekehrt. Beim untern Begehrungsvermögen +geschieht die Bestimmung erst<a class="page" name="Page_47" id="Page_47" title="47"></a> +durchs Object; beim obern wird das Object erst +durch die Bestimmung des Willens realisirt.</p> + +<p>Der Begriff von etwas, das schlechthin <i>recht</i> +ist<a name="FNanchor_14_14" id="FNanchor_14_14"></a><a href="#Footnote_14_14" class="fnanchor">[14]</a>, hier insbesondre von der nothwendigen +Congruenz des Grades des Glücks eines vernünftigen, +oder eines als solches betrachteten Wesens; +mit dem Grade seiner sittlichen Vollkommenheit, +ist in unsrer Natur, unabhängig von +Naturbegriffen, und von der durch dieselben +möglichen Erfahrung, <i>a priori</i> da. Betrachten +wir diese Idee nur blos als Begriff, ohne Rücksicht +auf das durch dieselbe bestimmte Begehrungsvermögen, +so kann sie uns nichts weiter +seyn, und werden, als ein durch die Vernunft<a class="page" name="Page_48" id="Page_48" title="48"></a> +unsrer Urtheilskraft gegebnes Gesetz zur Reflexion, +über gewisse Dinge in der Natur, sie +auch noch in einer andern Absicht, als der ihres +<i>Seyns</i>, nemlich der ihres <i>Seynsollens</i>, zu betrachten. +In diesem Falle scheint es vors erste, daß +wir gänzlich gleichgültig gegen die Übereinstimmung +mit dieser Idee bleiben, und weder Wohlgefallen +noch Interesse für dieselbe empfinden +würden.</p> + +<p>Aber auch dann wäre alles, was außer uns +mit dem <i>a priori</i> in uns vorhandenen Begriffe +des Rechts übereinstimmend gefunden würde, +zweckmäßig für eine uns durch die Vernunft +aufgegebne Art über die Dinge zu reflectiren, +und müßte, da alle Zweckmäßigkeit mit Wohlgefallen +angeblickt wird, ein Gefühl der Lust in +uns erregen. Und so ist es denn, auch wirklich. +Die Freude über das Mißlingen böser Absichten, +und über die Entdeckung und Bestrafung des +Bösewichts, eben so, wie über das Gelingen redlicher +Bemühungen, über die Anerkennung der +verkannten Tugend, und über die Entschädigung +des Rechtschaffnen für die auf dem Wege der +Tugend erlittenen Kränkungen und gemachten +Aufopferungen ist allgemein, im Innersten der +menschlichen Natur gegründet, und die nie versiegende +Quelle des Interesse, das wir an Dichtungen +nehmen. Wir gefallen uns in so einer +Welt, wo alles der Regel des Rechts gemäß ist,<a class="page" name="Page_49" id="Page_49" title="49"></a> +weit besser, als in der wirklichen, wo wir so +mannigfaltige Verstoße gegen dieselbe zu entdecken +glauben. — Aber es kann uns auch etwas, +ohne daß wir Interesse dafür fühlen, d. i. +ohne daß wir das Daseyn des Gegenstandes begehren, +gefallen; und von der Art ist z. B. das +Wohlgefallen am Schönen. Wäre es mit dem +Wohlgefallen am Rechten eben so beschaffen, +so wäre dasselbe ein Gegenstand unsrer bloßen +Billigung. Wenn uns einmal ein Gegenstand +gegeben wäre, der diesem Begriffe entspräche, +so könnten wir nicht vermeiden, Vergnügen, und +bei dem Anblicke eines Gegenstandes, der ihm +widerspräche, Mißvergnügen zu empfinden; aber +es würde dadurch noch keine Begierde in uns +entstehen, daß überhaupt etwas gegeben werden +möchte, worauf dieser Begriff anwendbar sey. +Hier wäre also bloße Bestimmung des Gefühls +der Lust und Unlust, ohne die geringste Bestimmung +des Begehrungsvermögens.</p> + +<p>Abgerechnet, daß der Begriff des <i>Sollens</i> an +sich schon eine Bestimmung des Begehrungsvermögens, +das Daseyn eines gewissen Objects zu +wollen, anzeigt: so bestätigt es die Erfahrung +eben so allgemein, daß wir auf gewisse Gegenstände +nothwendig diesen Begriff anwenden, und +die Übereinstimmung derselben mit ihm unnachläßlich +verlangen. So sind wir in der Welt der +Dichtungen, im Trauerspiele, oder Romane, nicht<a class="page" name="Page_50" id="Page_50" title="50"></a> +eher befriedigt, bis wenigstens die Ehre des unschuldig +Verfolgten gerettet, und seine Unschuld +anerkannt, der ungerechte Verfolger aber entlarvt +ist, und die gerechte Strafe erlitten hat, +so angemessen es auch dem gewöhnlichen Laufe +der Dinge in der Welt seyn mag, daß dies nicht +geschehe; zum sichern Beweise, daß wir es nicht +von uns erhalten können, dergleichen Gegenstände, +wie die Handlungen moralischer Wesen, +und ihre Folgen sind, blos nach der Causalität +der Naturgesetze zu betrachten; sondern daß +wir sie nothwendig mit dem Begriffe des Rechts +vergleichen müssen. Wir sagen in solchen Fällen, +das Stück sey nicht geendigt; und eben so +wenig können wir bei Vorfällen in der wirklichen +Welt, wenn wir z. B. den Bösewicht im +höchsten Wohlstände mit Ehre und Gut gekrönt, +oder den Tugendhaften verkannt, verfolgt, und +unter tausend Martern sterben sehen, uns befriedigen, +wenn nun alles aus, und der Schauplatz +auf immer geschlossen seyn soll. Unser +Wohlgefallen an dem, was recht ist, ist also +keine bloße Billigung, sondern es ist mit Interesse +verbunden. — Es kann aber ein Wohlgefallen +gar wohl mit einem Interesse verbunden +seyn, ohne daß wir darum diesem Wohlgefallen +eine Causalität zur Hervorbringung des Objects +desselben zuschreiben; ohne daß wir auch nur +das geringste zum Daseyn des Gegenstandes des<a class="page" name="Page_51" id="Page_51" title="51"></a>selben +beitragen wollen, oder auch nur wollen +können. Dann ist das Verlangen nach diesem +Daseyn ein <i>müßiger Wunsch</i> (<i>pium desiderium</i>). +Wir mögen es begehren so heftig wir wollen, +wir müssen uns doch bescheiden, daß wir keinen +rechtlich gegründeten Anspruch darauf machen +können. So ist das Begehren vieler Arten +des Angenehmen blos ein müßiger Wunsch. +Wer verlangt z. B. nicht nach anhaltendem ungestümen +Wetter einen hellen Tag? aber einem +solchen Verlangen können wir gar keine Causalität +zur Hervorbringung eines solchen Tages zuschreiben.</p> + +<p>Hätte es mit dem Wohlgefallen am Sittlich-guten +eine solche Bewandtniß, wie mit irgend +einem der Dinge, die wir angeführt haben, so +könnten wir keine Theologie haben, und bedürften +keiner Religion: denn so innig wir auch im +letzten Falle die Fortdauer der moralischen Wesen, +und einen allmächtigen, allwissenden und +gerechten Vergelter ihrer Handlungen wünschen +müßten, so wäre es doch sehr vermessen, aus +einem bloßen Wunsche, so allgemein und so +stark er auch wäre, auf die Realität seines Objects +zu schließen, und dieselbe auch nur als +subjectiv-gültig anzunehmen.</p> + +<p>Aber die Bestimmung des Begehrungsvermögens +durch das Moralgesetz, das Recht zu wollen, +soll eine Causalität haben, es wenigstens<a class="page" name="Page_52" id="Page_52" title="52"></a> +zum Theil wirklich hervorzubringen. Wir sind +unmittelbar genöthigt, das Recht in unsrer eignen +Natur als von uns abhängig zu betrachten; +und wenn wir etwas dem Begriffe desselben widerstreitendes +in uns entdecken, so empfinden +wir nicht bloßes Mißvergnügen, wie bei der +Nichterfüllung eines müßigen Wunsches, oder +auch nur bloßen Unwillen gegen uns selbst, wie +bei der Abwesenheit eines Gegenstandes unsres +Interesse, daran wir selbst Schuld sind (also bei +Vernachlässigung einer Regel der Klugheit), sondern +Reue, Schaam, Selbstverachtung. In Absicht +des Rechts <i>in uns</i> fordert also das Moralgesetz +in uns schlechterdings eine Causalität zur +Hervorbringung desselben, in Absicht desselben +<i>außer uns</i> aber kann es dieselbe nicht geradezu +fordern, weil wir dasselbe nicht als unmittelbar +von uns abhängig betrachten können, da dieses +nicht durch moralische Gesetze, sondern durch +physische Macht hervorgebracht werden muß. +In Absicht des letztern also wirkt das Moralgesetz +in uns ein bloßes Verlangen des Rechts, +aber kein Bestreben es hervorzubringen. Dieses +Verlangen des Rechts außer uns, d. i. einer dem +Grade unsrer Moralität angemessenen Glückseligkeit +ist wirklich <i>durch das Moralgesetz</i> entstanden. +Glückseligkeit zwar überhaupt zu verlangen, +ist ein Naturtrieb; diesem gemäß aber +verlangen wir sie unbedingt, uneingeschränkt,<a class="page" name="Page_53" id="Page_53" title="53"></a> +und ohne die geringste Rücksicht auf etwas +außer uns; mit Moralbegriffen aber, d. i. als vernünftige +Wesen, bescheiden wir uns bald, gerade +nur dasjenige Maaß derselben verlangen zu können, +dessen wir werth sind, und diese Einschränkung +des Glückseligkeitstriebes ist unabhängig +von aller religiösen Belehrung selbst der ununterrichtetsten +Menschheit tief eingeprägt, der +Grund aller Beurtheilung über die Zweckmäßigkeit +der menschlichen Schicksale, und jenes eben +unter dem unbelehrtesten Theile der Menschheit +am meisten ausgebreiteten Vorurtheils, daß +der ein vorzüglich böser Mensch seyn müsse, +den vorzüglich traurige Schicksale treffen.</p> + +<p>Dieses Verlangen aber ist so wenig weder +<i>müßig</i>, d. i. ein solches, dessen Befriedigung wir +zwar gerne sehen, bei dessen Nichtbefriedigung +wir uns aber auch zur Ruhe weisen lassen würden, +noch unberechtigt, daß vielmehr das Moralgesetz +<i>das Recht in uns</i> zur Bedingung <i>des +Rechts außer uns</i> macht: (das heißt nicht soviel, +als ob es nur unter der Bedingung Gehorsam +von uns verlange, wenn wir die demselben angemessene +Glückseligkeit erwarten dürfen [denn, +es gebietet ohne alle Bedingung], sondern, daß +es uns alle Glückseligkeit nur als Bedingung unsers +Gehorsams möglich darstellt; das Gebot nemlich +ist das unbedingte, die Glückseligkeit aber +das dadurch bedingte:) und dies thut es dadurch,<a class="page" name="Page_54" id="Page_54" title="54"></a> +indem es unsre Handlungen dem Princip der +Allgemeingültigkeit unterzuordnen befiehlt; da +<i>allgemeines Gelten</i> (nicht blos Gültigkeit) <i>des +Moralgesetzes</i> und <i>dem Grade der Moralität jedes +vernünftigen Wesens völlig angemessene Glückseligkeit</i> +identische Begriffe sind. Wenn nun die +Regel des Rechts nie allgemeingeltend werden +weder würde noch könnte, so bliebe zwar darum +immer jene Forderung der Causalität des Moralgesetzes +zur Hervorbringung des Rechts in uns, +als Factum da, aber es wäre schlechterdings unmöglich, +daß sie <i>in concreto</i>, in einer Natur wie +die unsrige, erfüllt werden könnte. Denn sobald +wir bei einer moralischen Handlung uns nur +fragten: was mache ich doch? so müßte unsre +theoretische Vernunft uns antworten: ich ringe, +etwas schlechthin unmögliches möglich zu machen, +ich laufe nach einer Schimäre, ich handle +offenbar unvernünftig; und sobald wir wieder +auf die Stimme des Gesetzes hörten, müßten +wir urtheilen: ich denke offenbar unvernünftig, +indem ich dasjenige, was mir schlechthin als Princip +aller meiner Handlungen aufgestellt ist, für +unmöglich erkläre. Folglich wäre in diesem Zustande, +so fortdauernd auch die Forderung des +Moralgesetzes, eine Causalität in uns zu haben, +bliebe, eine fortgesetzte Erfüllung desselben nach +Regeln schlechterdings unmöglich; sondern unser +Ungehorsam oder Gehorsam hinge davon ab, ob<a class="page" name="Page_55" id="Page_55" title="55"></a> +eben der Ausspruch der theoretischen, oder der +der practischen Vernunft das Übergewicht in unserm +Gemüthe hätte (wobei jedoch im letztern +Falle offenbar die theoretischgeleugnete Möglichkeit +des Endzwecks des Moralgesetzes stillschweigend +angenommen, und durch unsre Handlung +anerkannt würde); worüber wir, nach aufgehobner +Machtgewalt des practischen Vermögens über +das theoretische nichts bestimmen könnten, folglich +weder freie, noch moralische, noch der Imputation +fähige Wesen, sondern wieder ein Spiel +des Zufalls, oder eine durch Naturgesetze bestimmte +Maschine würden. Theologie also ist, +auf diese Grundsätze gebaut, in Concreto betrachtet +nie bloße Wissenschaft, sondern wird +ganz unmittelbar in ihrer Entstehung schon dadurch +Religion, indem sie allein, durch <span title="Im Original: Aufhebug">Aufhebung</span><a name="FNanchor_TN4_35" id="FNanchor_TN4_35"></a><a href="#Footnote_TN4_35" class="fnanchor">[TN4]</a> +des Widerspruchs zwischen unsrer theoretischen +und unsrer practischen Vernunft, eine +fortgesetzte Causalität des Moralgesetzes in uns +möglich macht.</p> + +<p>Und dies zeigt denn auch, welches wir blos +im Vorbeigehn erinnern, das eigentliche Moment +des moralischen Beweises für das Daseyn Gottes. +Wie man aus theoretisch anerkannten Wahrheiten +practische Folgerungen herleiten könne, welche +dann eben den Grad der Gewißheit haben, +als die Wahrheiten, auf welche sie sich gründen, +wie z. B. aus unsrer <i>a priori</i> theoretisch erwiese<a class="page" name="Page_56" id="Page_56" title="56"></a>nen +Abhängigkeit von Gott die Pflicht folgen +werde, sich gegen ihn dieser Abhängigkeit gemäß +zu betragen, hat man immer leicht einsehen zu +können geglaubt, weil man sich an diesen Gang +der Folgerung gewöhnt hatte, da sie doch eigentlich +gar nicht begreiflich ist, weil sie nicht richtig +ist, indem der theoretischen Vernunft keine +Machtgewalt über die practische zugeschrieben +werden kann. Umgekehrt aber können aus einem +practischen Gebote, das schlechthin <i>a priori</i> +ist, und sich auf keine theoretischen Sätze, als +seine Prämissen, gründet, theoretische Sätze abgeleitet +werden, weil der practischen Vernunft +allerdings eine Machtgewalt über die theoretische, +doch gemäß den eignen Gesetzen derselben, zuzuschreiben +ist. Es ist also ganz der umgekehrte +Gang der Folgerung, und hat man sie je misverstanden, +so ist es blos daher gekommen, weil +man sich das Moralgesetz nicht als schlechthin +<i>a priori</i>, und die Causalität desselben nicht als +schlechthin (nicht theoretisch, aber practisch) +nothwendig dachte.</p> + +<p>Der Widerspruch zwischen theoretischer und +practischer Vernunft ist nun gehoben, und die +Handhabung des Rechts ist einem Wesen übertragen +worden, in welchem die Regel desselben +nicht blos <i>allgemeingültig</i>, sondern <i>allgemeingeltend</i> +ist, der also das Recht auch außer uns uns +zusichern kann. — Sie ist allgemeingeltend für<a class="page" name="Page_57" id="Page_57" title="57"></a> +die Natur, die nicht moralisch ist, aber auf die +Glückseligkeit moralischer Wesen Einfluß hat. +Insofern auf diese Glückseligkeit auch andrer +moralischen Wesen Betragen einfließt, lassen +auch diese sich betrachten als Natur. In dieser +Rücksicht ist Gott der Bestimmer der durch die +Causalität ihres Willens in der Natur hervorgebrachten +Wirkungen, aber nicht ihres Willens +selbst.</p> + +<p>Moralische Wesen aber, <i>als solche</i>, d. i. in +Absicht ihres Willens, können nicht so durch +den Willen des allgemeinen Gesetzgebers bestimmt +werden, wie die unmoralische Natur, +denn sonst hörten sie auf es zu seyn, und die +Bestimmung der erstem durch diesen Willen +muß, wenn sich ihre Möglichkeit zeigen sollte, +ganz etwas anderes seyn, als die der letztern. Die +letztere kann nie selbst moralisch werden, sondern +mir in Übereinstimmung mit den moralischen +Ideen eines vernünftigen Wesens gesetzt +werden; die erstem sollen frei, und blos durch +sich erste Ursachen moralischer Bestimmungen +seyn. In Absicht der letztern ist also Gott nicht +eigentlich Gesetzgeber, sondern Beweger, Bestimmer; +sie ist bloßes Instrument, und der moralisch +handelnde blos Er.</p> + +<p>Moralische Wesen sind aber, nicht nur insofern +sie nach Naturgesetzen <i>thätig</i>, sondern auch +insofern sie nach denselben <i>leidend</i> sind, Theile<a class="page" name="Page_58" id="Page_58" title="58"></a> +der Natur, und als solche Gegenstand der Bestimmung +der Natur nach moralischen Ideen, +insofern durch dieselbe ihnen der gebührende +Grad der Glückseligkeit zugemessen wird, und +als solche sind sie völlig in der moralischen Ordnung, +wenn der Grad ihrer Glückseligkeit dem +Grade ihrer sittlichen Vollkommenheit völlig angemessen +ist.</p> + +<p>Dadurch nun kommen wir zuerst, daß ich +mich so ausdrücke, in Correspondenz mit Gott. +Wir sind genöthigt bei allen unsern Entschließungen +auf ihn aufzusehen, als den, der den +moralischen Werth derselben allein und genau +kennt, da er nach ihnen unsre Schicksale zu bestimmen +hat, und dessen Billigung oder Misbilligung +das einzig richtige Unheil über dieselben +ist. Unsre Furcht, unsre Hoffnung, alle unsre +Erwartungen beziehen sich auf ihn: nur in +seinem Begriffe von uns finden wir unsern wahren +Werth. Die heilige Ehrfurcht vor Gott, die +dadurch nothwendig in uns entstehen muß, verbunden +mit der Begierde der nur von ihm zu +erwartenden Glückseligkeit, bestimmet nicht unser +oberes Begehrungsvermögen, das Recht überhaupt +zu wollen, (das kann sie nie, da sie selbst +auf die schon geschehene Bestimmung desselben +sich gründet) sondern unsern empirisch-bestimmbaren +Willen, dasselbe wirklich in uns anhaltend +und fortgesetzt hervorzubringen. Hier ist also<a class="page" name="Page_59" id="Page_59" title="59"></a> +schon Religion, gegründet auf die Idee von Gott, +als Bestimmer der Natur nach moralischen Zwecken, +und in uns auf die Begierde der Glückseligkeit, +welche aber gar nicht etwa unsre Verbindlichkeit +zur Tugend, sondern nur unsre Begierde, +dieser Verbindlichkeit Genüge zu thun, +vermehrt, und verstärkert.</p> + +<p>Nun läßt aber ferner das allgemeine Gelten +des göttlichen Willens für uns als <i>passive</i> Wesen, +uns auf die Allgemeingültigkeit desselben für uns +auch als active Wesen schließen. Gott richtet +uns nach einem Gesetze, das ihm nicht anders, +als durch <i>seine</i> Vernunft gegeben seyn kann, +folglich nach seinem durch das Moralgesetz bestimmten +Willen. Seinem Urtheile also liegt +sein <i>Wille, als allgemeingeltendes Gesetz</i> für +vernünftige Wesen, auch insofern sie activ sind, +zum Grunde, indem ihre Übereinstimmung mit +demselben der Maaßstab ist, nach welchem ihnen, +als passiven, ihr Antheil an der Glückseligkeit +zugemessen wird. Die Anwendbarkeit dieses +Maaßstabes erhellet sogleich daraus, weil die +Vernunft ihr selbst nie widersprechen kann, sondern +in allen vernünftigen Wesen eben dasselbe +aussagen, folglich der durch das Moralgesetz bestimmte +Wille Gottes völlig gleichlautend mit +dem uns durch eben dieselbe Vernunft gegebnen +Gesetze seyn muß. Es ist nach diesem für die +<i>Legalität</i> unsrer Handlungen völlig gleichgültig,<a class="page" name="Page_60" id="Page_60" title="60"></a> +ob wir sie dem Vernunftgesetze darum gemäß +einrichten, weil unsre Vernunft gebietet; oder +darum, weil Gott das will, was unsre Vernunft +fordert: ob wir unsre Verbindlichkeit vom bloßen +Gebote der Vernunft, oder ob wir sie vom +Willen Gottes herleiten: — ob es aber für die +<i>Moralität</i> derselben völlig gleichgültig sey, ist +dadurch noch nicht klar, und bedarf einer weitern +Untersuchung.</p> + +<p><i>Unsre Verbindlichkeit vom Willen Gottes ableiten</i>, +heißt, seinen Willen, <i>als solchen</i>, für unser +Gesetz anerkennen; sich darum zur Heiligkeit +verbunden erachten, weil Er sie von uns +fordert. Es ist also dann nicht blos von einer +Vollbringung des Willens Gottes, der Materie des +Wollens nach, sondern von einer auf die Form +desselben gegründeten Verbindlichkeit die Rede; — wir +handeln dem Gesetze der Vernunft gemäß, +weil es <i>Gottes</i> Gesetz ist.</p> + +<p>Hierbei entstehen folgende zwei Fragen: Giebt +es eine Verbindlichkeit, dem Willen Gottes, als +solchem, zu gehorchen, und worauf könnte sich +dieselbe gründen? und dann: Wie erkennen wir +das Gesetz der Vernunft in uns als Gesetz Gottes? +Wir gehen an die Beantwortung der ersten.</p> + +<p>Schon der Begriff von Gott wird uns blos +durch unsre Vernunft gegeben, und blos durch +sie, insofern sie <i>a priori</i> gebietend ist, realisirt, +und es ist schlechterdings keine andre Art ge<a class="page" name="Page_61" id="Page_61" title="61"></a>denkbar, +auf welche wir zu diesem Begriffe kommen +könnten. Ferner verbindet uns die Vernunft +ihrem Gesetze zu gehorchen, ohne Rückweisung +an einen Gesetzgeber über sie, so daß +sie selbst verwirrt und schlechterdings vernichtet +wird, und aufhört Vernunft zu seyn, wenn man +annimmt, daß noch etwas anderes ihr gebiete, als +sie sich selbst. Stellt sie uns nun den Willen +Gottes als völlig gleichlautend mit ihrem Gesetze +dar, so verbindet sie uns freilich mittelbar, auch +diesem zu gehorchen; aber diese Verbindlichkeit +gründet sich auf nichts anders, als auf die Übereinstimmung +desselben mit ihrem eignen Gesetze, +und es ist kein Gehorsam gegen Gott möglich, +ohne aus Gehorsam gegen die Vernunft. Hieraus +erhellet nun vors erste zwar soviel, daß es völlig +gleich auch für die <i>Moralität</i> unsrer Handlungen +ist, ob wir uns zu etwas verbunden erachten, +darum, weil es unsre Vernunft befiehlt, oder +darum, weil es Gott befiehlt; aber es läßt sich +daraus noch gar nicht einsehen, wozu uns die +letztere Vorstellung dienen soll, da ihre Wirksamkeit +die Wirksamkeit der erstern schon voraussetzt, +da das Gemüth schon bestimmt seyn +muß, der Vernunft gehorchen zu wollen, ehe +der Wille, Gott zu gehorchen, möglich ist; da +es mithin scheint, daß die letztere Vorstellung +uns weder allgemeiner noch stärker bestimmen +könne, als diejenige, von der sie abhängt, und<a class="page" name="Page_62" id="Page_62" title="62"></a> +durch die sie erst möglich wird. Gesetzt aber, +es ließe sich zeigen, daß sie unter gewissen Bedingungen +wirklich unsre Willensbestimmung erweitere, +so ist vorher doch noch auszumachen, +ob eine Verbindlichkeit sich ihrer überhaupt zu +bedienen statt finde: und da folgt denn unmittelbar +aus dem obigen, daß, obgleich die Vernunft +uns verbindet, den Willen Gottes seinem +Inhalte nach (<i>voluntati ejus materialiter spectatae</i>) +zu gehorchen, weil dieser mit dem Vernunftgesetze +völlig gleichlautend ist, sie doch unmittelbar +keinen Gehorsam fordert, als den für ihr +Gesetz, aus keinem andern Grunde, als weil es +ihr Gesetz ist; daß sie folglich, da nur unmittelbare +practische Gesetze der Vernunft verbindend +sind, zu keinem Gehorsam gegen den Willen +Gottes, als solchen, (<i>voluntatem ejus formaliter +spectatam</i>) verbinde. Die practische Vernunft +enthält mithin kein Gebot, uns den Willen Gottes, +als solchen, gesetzlich für uns zu denken, +sondern blos eine Erlaubniß; und sollten wir +<i>a posteriori</i> finden, daß diese Vorstellung uns +stärker bestimme, so kann die Klugheit anrathen, +uns derselben zu bedienen, aber Pflicht kann +der Gebrauch dieser Vorstellung nie seyn. Zur +Religion also, d. i. zur Anerkennung Gottes, als +moralischen Gesetzgebers, findet keine Verbindlichkeit +statt; um so weniger, da, so nothwendig +es auch ist, die Existenz Gottes und die Unsterb<a class="page" name="Page_63" id="Page_63" title="63"></a>lichkeit +unsrer Seele anzunehmen, weil ohne +diese Annahme die geforderte Causalität des +Moralgesetzes in uns gar nicht möglich ist, und +diese Nothwendigkeit eben so allgemein gilt, als +das Moralgesetz selbst, wir doch nicht einmal +sagen können, wir seyen <i>verbunden</i> diese Sätze +anzunehmen, weil Verbindlichkeit nur vom Practischen +gilt. In wie weit aber die Vorstellung +von Gott, als Gesetzgeber durch dieses Gesetz +in uns, gelte, hängt von der Ausbreitung ihres +Einflusses auf die Willensbestimmung, und diese +hinwiederum von den Bedingungen ab, unter welchen +vernünftige Wesen durch sie bestimmt werden +können. Könnte nemlich gezeigt werden, +daß diese Vorstellung nöthig sey, um dem Gebote +der Vernunft überhaupt Gesetzeskraft zu geben +(wovon aber das Gegentheil gezeigt worden +ist), so würde sie für alle vernünftige Wesen +gelten; kann gezeigt werden, daß sie in allen +<i>endlichen</i> vernünftigen Wesen die Willensbestimmung +erleichtert, so ist sie gemeingültig für +diese; sind die Bedingungen, unter denen sie +diese Bestimmung erleichtert und erweitert, nur +von der menschlichen Natur gedenkbar, so gilt +sie, falls sie in allgemeinen Eigenschaften derselben +liegen, für alle, oder wenn sie in besondern +Eigenschaften derselben liegen, nur für einige +Menschen.</p> + +<p>Die Bestimmung des Willens, dem Gesetze<a class="page" name="Page_64" id="Page_64" title="64"></a> +Gottes überhaupt zu gehorchen, kann nur durch +das Gesetz der practischen Vernunft geschehen, +und ist als bleibender und daurender Entschluß +des Gemüths vorauszusetzen. Nun aber können +einzelne Fälle der Anwendung des Gesetzes gedacht +werden, in denen die bloße Vernunft +nicht Kraft genug haben würde, den Willen zu +bestimmen, sondern zu Verstärkung ihrer Wirksamkeit +noch die Vorstellung bedarf, daß eine +gewisse Handlung durch Gott geboten sey. Diese +Unzulänglichkeit des Vernunftgebotes, als solches, +kann keinen ändern Grund haben, als Verminderung +unsrer Achtung gegen die Vernunft +in diesem besondern Falle; und diese Achtung +kann durch nichts anderes vermindert worden +seyn, als durch ein derselben widerstreitendes +Naturgesetz, das unsre Neigung bestimmt, und +welches mit jenem der Vernunft, das unser oberes +Begehrungsvermögen bestimmt, <i>in einem +und ebendemselben Subjecte!</i> nemlich +<i>in uns</i> erscheint, +und mithin, wenn die Würde des Gesetzes +blos nach der des gesetzgebenden Subjects +bestimmt wird, von einerlei Range und Werthe +mit jenem zu <span title="Im Original: seyu">seyn</span><a name="FNanchor_TN5_36" id="FNanchor_TN5_36"></a><a href="#Footnote_TN5_36" class="fnanchor">[TN5]</a> scheinen könnte. Hier noch +ganz davon abstrahirt, daß wir in einem solchen +Falle uns täuschen, daß wir die Stimme der +Pflicht vor dem Schreien der Neigung nicht hören, +sondern uns in der Lage zu seyn dünken +könnten, wo wir unter bloßen Naturgesetzen<a class="page" name="Page_65" id="Page_65" title="65"></a> +stehen; sondern vorausgesetzt, daß wir die Anforderungen +beider Gesetze und ihre Grenze +richtig unterscheiden, und unwidersprechlich erkennen, +was unsre Pflicht in diesem Falle sey, +so kann es doch leicht geschehen, daß wir uns +entschließen, nur hier dies einemal eine Ausnahme +von der allgemeinen Regel zu machen, +nur dies einemal wider den klaren Ausspruch +der Vernunft zu handeln, weil wir dabei niemanden +verantwortlich zu seyn glauben, als uns +selbst, und weil wir meinen, es sey unsre Sache, +ob wir vernünftig oder unvernünftig handeln +wollen; es verschlage niemanden etwas, als uns +selbst, wenn wir uns dem Nachtheile, der freilich +daraus für uns entstehen müsse, wenn ein moralischer +Richter unsrer Handlungen sey, unterwerfen, +durch welche Strafe unser Ungehorsam +gleichsam abgebüßt zu werden scheint; wir sündigten +auf eigne Gefahr. Ein solcher Mangel an +Achtung für die Vernunft gründet sich mithin +auf Mangel der Achtung gegen uns selbst, welche +wir bei uns wol verantworten zu können +glauben. Erscheint uns aber die in diesem Falle +eintretende Pflicht als von Gott geboten, oder, +welches eben das ist, erscheint das Gesetz der +Vernunft durchgängig und in allen seinen Anwendungen +als Gesetz Gottes, so erscheint es in +einem Wesen, in Absicht dessen es nicht in unserm +Belieben steht, ob wir es achten, oder ihm<a class="page" name="Page_66" id="Page_66" title="66"></a> +die gebührende Achtung versagen wollen; wir +machen bei jedem wissentlichen Ungehorsame +gegen dasselbe nicht etwa nur eine Ausnahme +von der Regel, sondern wir verleugnen geradezu +die Vernunft überhaupt; wir sündigen +nicht blos gegen eine von derselben abgeleitete +Regel, sondern gegen ihr erstes Gebot; wir sind +nun, die Verantwortlichkeit zur Strafe, die wir +allenfalls auf uns selbst nehmen könnten, abgerechnet, +einem Wesen, dessen bloßer Gedanke +uns die tiefste Ehrfurcht einprägen muß, und +welches nicht zu verehren der höchste Unsinn +ist, auch noch für Verweigerung der ihm schuldigen +Ehrfurcht verantwortlich, welche durch +keine Strafe abzubüßen ist.</p> + +<p>Die Idee von Gott, als Gesetzgeber durchs +Moralgesetz in uns, gründet sich also auf eine +Entäußerung des unsrigen, auf Übertragung eines +Subjectiven in ein Wesen außer uns, und diese +Entäußerung ist das eigentliche <i>Princip der Religion</i>, +insofern sie zur Willensbestimmung gebraucht +werden soll. Sie kann nicht im eigentlichsten +Sinne unsre Achtung für das Moralgesetz +überhaupt verstärken, weil alle Achtung für +Gott sich blos auf seine anerkannte Übereinstimmung +mit diesem Gesetze, und folglich auf +Achtung für das Gesetz selbst gründet; aber sie +kann unsre Achtung für die Entscheidungen derselben +in einzelnen Fällen, wo sich ein starkes<a class="page" name="Page_67" id="Page_67" title="67"></a> +Gegengewicht der Neigung zeigt, vermehren; +und so ist es klar, wie, obgleich die Vernunft +uns überhaupt erst bestimmen muß dem Willen +Gottes zu gehorchen, doch in einzelnen Fällen +die Vorstellung dieses uns hinwiederum bestimmen +könne, der Vernunft zu gehorchen.</p> + +<p>Im Vorbeigehn ist noch zu erinnern, daß +diese Achtung für Gott, und die auf dieselbe +gegründete Achtung für das Moralgesetz, als das +seinige, sich auch blos auf die Übereinstimmung +desselben mit diesem Gesetze, d. i. auf seine +Heiligkeit gründen müsse, weil sie nur unter +dieser Bedingung Achtung für das Moralgesetz +ist, die allein die Triebfeder jeder rein moralischen +Handlung seyn muß. Gründet sie sich +etwa auf die Begierde sich in seine Güte einzuschmeicheln, +oder auf Furcht vor seiner Gerechtigkeit, +so läge unserm Gehorsame auch nicht +einmal Achtung für Gott, sondern Selbstsucht +zu Grunde.</p> + +<p>Der Pflicht, widerstreitende Neigungen sind +wol in allen endlichen Wesen anzunehmen, denn +das ist eben der Begriff des Endlichen in der +Moral, daß es noch durch andere Gesetze, als +durch das Moralgesetz, d. i. durch die Gesetze +seiner Natur bestimmt werde; und warum Naturgesetze +unter irgend einer Bedingung, für Naturwesen, +auf welch einer erhabnen Stuffe sie +auch stehen mögen, stets und immer mit dem<a class="page" name="Page_68" id="Page_68" title="68"></a> +Moralgesetze zusammenstimmen sollten, läßt sich +kein Grund angeben; aber es läßt sich gar nicht +bestimmen, in wie weit, und warum nothwendig +dieser Widerstreit der Neigung gegen das Gesetz +die Achtung für dasselbe, als bloßes Vernunftgesetz, +so schwächen solle, daß es, um thätig +zu wirken, noch durch die Idee einer göttlichen +Gesetzgebung geheiligt werden müsse; und wir +können uns nicht einbrechen, für jedes vernünftige +Wesen, welches, nicht weil die Neigung in +ihm schwächer ist, in welchem Falle es kein +Verdienst haben würde, sondern weil die Achtung +für die Vernunft in ihm stärker ist, dieser +Vorstellung zur Willensbestimmung nicht bedarf, +eine weit größere Verehrung zu fühlen, als gegen +dasjenige, welches ihrer bedarf. Es läßt sich +also der Religion, insofern sie nicht bloßer Glaube +an die Postulate der practischen Vernunft ist, +sondern als Moment der Willensbestimmung gebraucht +werden soll, auch nicht einmal für Menschen +subjective Allgemeingültigkeit (denn nur +von dergleichen kann hier die Rede seyn) zusichern; +ob wir gleich auch von der ändern Seite +nicht beweisen können, daß endlichen Wesen +überhaupt, oder daß insbesondere Menschen in +diesem Erdenleben eine Tugend möglich sey, die +dieses Moments gänzlich entbehren könne.</p> + +<p>Diese Übertragung der gesetzgebenden Autorität +an Gott nun gründet sich laut obigem<a class="page" name="Page_69" id="Page_69" title="69"></a> +darauf, daß ihm durch seine eigne Vernunft ein +Gesetz gegeben seyn muß, welches für uns gültig +ist, weil er uns darnach richtet, und welches +mit dem uns durch unsre eigne Vernunft gegebnen, +wornach wir handeln sollen, völlig gleichlautend +seyn muß. Hier werden also zwei an +sich von einander gänzlich unabhängige Gesetze, +die blos in ihrem Princip, der reinen practischen +Vernunft, zusammenkommen, beide <i>für uns</i> gültig +gedacht, ganz gleichlautend in Absicht ihres +Inhalts, blos in Absicht der Subjecte verschieden, +in denen <span title="Im Original: sis">sie</span><a name="FNanchor_TN6_37" id="FNanchor_TN6_37"></a><a href="#Footnote_TN6_37" class="fnanchor">[TN6]</a> sich befinden. Wir können jetzt +bei jeder Forderung des Sittengesetzes in uns +sicher schließen, daß eine gleichlautende Forderung +in Gott an uns ergehe, daß also das Gebot +des Gesetzes in uns auch Gebot Gottes sey +<i>der Materie</i> nach: aber wir können noch nicht +sagen, das Gebot des Gesetzes in uns, sey schon +<i>als solches</i>, mithin <i>der Form</i> nach, Gebot Gottes. +Um das letztere annehmen zu dürfen, müssen +wir einen Grund haben, das Sittengesetz in uns +als abhängig von dem Sittengesetze in Gott für +uns, zu betrachten, d. i. den Willen Gottes als +die Ursache desselben anzunehmen.</p> + +<p>Nun scheint es zwar ganz einerlei zu seyn, +ob wir die Befehle unsrer Vernunft, als völlig +gleichlautend mit dem Befehle Gottes an uns, +oder ob wir sie selbst unmittelbar als Befehle +Gottes ansehen; aber theils wird durch das letz<a class="page" name="Page_70" id="Page_70" title="70"></a>tere +der Begriff der Gesetzgebung erst völlig ergänzt, +theils aber und vorzüglich muß nothwendig +beim Widerstreite der Neigung gegen die +Pflicht die letztere Vorstellung dem Gebote der +Vernunft ein neues Gewicht hinzufügen.</p> + +<p>Den Willen Gottes als Ursache des Sittengesetzes +in uns annehmen, kann zweierlei heißen, +nemlich daß der Wille Gottes entweder Ursache +vom <i>Inhalte</i> des Sittengesetzes, oder daß er es +nur von <i>der Existenz des Sittengesetzes in uns</i> +sey. Daß das erstere schlechterdings nicht anzunehmen +sey, ist schon aus dem obigen klar, +denn dadurch würde Heteronomie der Vernunft +eingeführt, und das Recht einer unbedingten +Willkühr unterworfen, das heißt, es gäbe gar +kein Recht. Ob das zweite gedenkbar sey, und +ob sich ein vernünftiger Grund dafür finde, bedarf +einer weitern Untersuchung.</p> + +<p>Die Frage also, um deren Beantwortung, es +jetzt zu thun ist, ist diese: Finden wir irgend +einen Grund, Gott als die Ursache der Existenz +des Moralgesetzes in uns anzusehen? oder als +Aufgabe ausgedrückt: wir haben ein Princip zu +suchen, aus welchem Gottes Wille, als Grund +der Existenz des Moralgesetzes in uns erkannt +werde. Daß das Sittengesetz in uns das Gesetz +Gottes an uns enthalte, und materialiter sein Gesetz +sey, ist aus dem obigen klar: ob es auch +der Form nach sein Gesetz, d. i. durch ihn und<a class="page" name="Page_71" id="Page_71" title="71"></a> +als das seinige promulgirt sey, als wodurch der +Begriff der Gesetzgebung vollständig gemacht +wird, davon ist jetzt die Frage, welche mithin +auch so ausgedrückt werden kann: hat Gott sein +Gesetz an uns wirklich promulgirt? können wir +ein Factum aufweisen, das sich als eine dergleichen +Promulgation bestätigt?</p> + +<p>Würde diese Frage in theoretischer Absicht, +blos um unsre Erkenntniß zu erweitern, erhoben, +so könnten wir uns auch ohne Antwort auf +dieselbe begnügen, und schon <i>a priori</i> (vor ihrer +Beantwortung) sicher seyn, daß eine zu dieser +Absicht befriedigende Antwort gar nicht möglich +sey, indem nach der Ursache eines Übernatürlichen, +nemlich des Moralgesetzes in uns gefragt, +mithin die Categorie der Causalität auf ein Numen +angewendet wird. Da sie aber in practischer +Absicht zur Erweiterung der Willensbestimmung +gethan wird, so können wir theils sie +nicht so geradezu abweisen, theils bescheiden wir +uns schon zum voraus, daß auch eine nur subjectiv, +d. i. für unsre Denkgesetze, gültige Antwort +uns befriedigen werde.</p> + + +<p> </p> +<h3><a name="Section_4" id="Section_4"></a>§. 4.</h3> + +<h3><i>Eintheilung der Religion überhaupt, in die natürliche und +geoffenbarte.</i></h3> + +<p>In der <i>allgemeinsten</i> Bedeutung wird Theologie +Religion, wenn die um unsrer Willensbe<a class="page" name="Page_72" id="Page_72" title="72"></a>stimmung +durch das Gesetz der Vernunft angenommenen +Sätze practisch auf uns wirken. Diese +Wirkung geschieht <i>entweder</i> auf unser ganzes +Vermögen, zur Hervorbringung der Harmonie in +desselben verschiedenen Functionen, indem die +theoretische und practische Vernunft in Übereinstimmung +gesetzt, und die postulirte Causalität +der letztern in uns möglich gemacht wird. +Hierdurch erst wird Einheit in den Menschen +gebracht, und alle Functionen seines Vermögens +auf einen einzigen Endzweck hingeleitet. <i>Oder</i> +sie geschieht insbesondre, nemlich negativ, auf +unser Empfindungsvermögen, indem für das höchste +Ideal aller Vollkommenheit tiefe Ehrfurcht, +und für den einzig richtigen Beurtheiler unsrer +Moralität, und gerechten Bestimmer unsrer Schicksale +nach derselben, Vertrauen, heilige Scheu, +Dankbarkeit gewirkt wird. Diese Empfindungen +sollen nicht eigentlich den Willen bestimmen; +aber sie sollen die Wirksamkeit der schon geschehenen +Bestimmung vermehren. Man würde +aber nicht wohl thun, auf eine unbegrenzte Erhöhung +dieser Empfindungen, besonders insofern +sie sich auf den Begriff Gottes als unsers moralischen +Richters gründen,(und welche zusammen +das ausmachen, was man <i>Frömmigkeit</i> nennt) +hinzuarbeiten, weil dem eigentlichen Momente +aller Moralität, das was recht ist schlechthin +darum zu wollen, <i>weil</i> es recht ist, dadurch leicht<a class="page" name="Page_73" id="Page_73" title="73"></a> +Abbruch geschehen könnte. <i>Oder</i> endlich sie +geschieht unmittelbar auf unsern Willen, durch +das dem Gewichte des Gebots hinzugefügte Moment, +daß es Gebot Gottes sey; und dadurch +entsteht Religion in der <i>eigentlichsten</i> Bedeutung.</p> + +<p>Daß das Sittengesetz in uns seinem Inhalte +nach als Gesetz Gottes in uns anzunehmen sey, +ist schon aus dem Begriffe Gottes, als unabhängigen +Executors des Vernunftgesetzes überhaupt, +klar. Ob wir einen Grund haben, es auch seiner +Form nach dafür anzunehmen, ist die jetzt +zu untersuchende Frage. Da hierbei gar nicht +vom Gesetze an sich die Rede ist, als welches +wir in uns haben, sondern vom Urheber des Gesetzes; +so können wir im Begriffe der göttlichen +Gesetzgebung von dem Inhalte (<i>materia</i>) derselben +hier gänzlich abstrahiren, und haben nur auf +ihre Form zu sehen. Die gegenwärtige Aufgabe +ist also die: ein Princip zu suchen, aus welchem +Gott als moralischer Gesetzgeber erkannt werde; +oder es wird gefragt: hat sich Gott uns als +moralischer Gesetzgeber angekündigt, und <i>wie</i> +hat er's?</p> + +<p>Dies läßt sich auf zweierlei Art als möglich +denken, nemlich daß es entweder <i>in uns</i>, als +moralischen Wesen, in unsrer vernünftigen Natur; +oder <i>außer derselben</i> geschehen sey. Nun +liegt in unsrer Vernunft, insofern sie rein <i>a priori</i> +gesetzgebend ist, nichts, das uns berechtigte, dies<a class="page" name="Page_74" id="Page_74" title="74"></a> +anzunehmen: wir müssen uns also nach etwas +außer ihr umsehen, welches uns wieder an sie +zurückweise, um nun aus ihren Gesetzen mehr +schließen zu können, als wozu diese allein uns +berechtigen: oder wir müssen es ganz aufgeben, +aus diesem Princip Gott als Gesetzgeber zu erkennen. +Außer unsrer vernünftigen Natur ist +das, was uns zur Betrachtung und Erkenntniß +vorliegt, die Sinnenwelt. In dieser finden wir +allenthalben Ordnung und Zweckmäßigkeit; alles +leitet uns auf eine Entstehung derselben nach +Begriffen eines vernünftigen Wesens. Aber zu +allen den Zwecken, auf welche wir durch ihre +Betrachtung geführt werden, muß unsre Vernunft +einen letzten, einen Endzweck, als das Unbedingte +zu dem Bedingten, suchen. Alles aber +in unsrer Erkenntniß ist bedingt, außer dem +durch die practische Vernunft uns aufgestellten +Zwecke des höchsten Gutes, welcher schlechthin +und unbedingt geboten wird. Dieser allein also +ist fähig der gesuchte Endzweck zu seyn; und +wir sind durch die subjective Beschaffenheit unsrer +Natur gedrungen, ihn dafür anzuerkennen. +Kein Wesen konnte diesen Endzweck haben, +als dasjenige, dessen practisches Vermögen blos +durch das Moralgesetz bestimmt wird; und keins +die Natur demselben anpassen, als dasjenige, das +die Naturgesetze durch sich selbst bestimmt. +Dieses Wesen ist Gott. Gott ist also <i>Weltschöp<a class="page" name="Page_75" id="Page_75" title="75"></a>fer</i>. +Kein Wesen ist fähig Object dieses Endzwecks +zu seyn, als nur moralische Wesen, weil +diese allein des höchsten Gutes fähig sind. Wir +selbst also sind als moralische Wesen (objetiv) +Endzweck der Schöpfung. Wir sind aber, als +sinnliche, d. i. als solche Wesen, die unter den +Naturgesetzen stehen, auch Theile der Schöpfung, +und die ganze Einrichtung unsrer Natur, insofern +sie von diesen Gesetzen abhängt, ist Werk +des Schöpfers, d. i. des Bestimmers der Naturgesetze +durch seine moralische Natur. Nun +hängt es zwar theils offenbar nicht von der Natur +ab, daß die Vernunft in uns eben so, und +nicht anders spricht; theils würde die Frage, ob +es von ihr abhänge, daß <i>wir</i> eben moralische +Wesen sind, durchaus dialectisch seyn. Denn +erstens dächten wir uns da den Begriff der Moralität +aus uns weg, und nähmen dennoch an, +daß wir dann noch <i>wir</i> seyn würden, d. i. unsre +Identität beibehalten haben würden, welches sich +nicht annehmen läßt; zweitens geht sie auf objective +Behauptungen im Felde des Übersinnlichen +aus, in welchem wir nichts objectiv behaupten +dürfen<a name="FNanchor_15_15" id="FNanchor_15_15"></a><a href="#Footnote_15_15" class="fnanchor">[15]</a>. +Da es aber <i>für uns</i> ganz ei<a class="page" name="Page_76" id="Page_76" title="76"></a>nerlei +ist, ob wir uns des Gebots des Moralgesetzes +in uns nicht <i>bewußt</i> sind, oder ob wir +überhaupt keine moralischen Wesen sind; da +ferner unser Selbstbewußtseyn ganz unter Naturgesetzen +steht: so folgt daraus sehr richtig, +daß es von der Einrichtung der sinnlichen Natur +endlicher Wesen herkomme, daß sie sich +des Moralgesetzes in ihnen <i>bewußt sind</i>; und +wir dürfen, wenn wir uns vorher nur richtig +bestimmt haben, hinzusetzen: daß sie moralische +Wesen <i>sind</i>. Da nun Gott der Urheber +dieser Einrichtung ist, so ist die Ankündigung +des Moralgesetzes in uns durch das Selbstbewußtseyn, +zu betrachten als Seine Ankündigung, +und der Endzweck, den uns dasselbe aufstellt, +als Sein Endzweck, den er bei unsrer +Hervorbringung hatte. So wie wir ihn also für +den Schöpfer unsrer Natur erkennen, müssen +wir ihn auch für unsern moralischen Gesetzgeber +anerkennen; weil nur durch eben, eine solche +Einrichtung uns Bewußtseyn des Moralgesetzes +in uns, möglich war. Diese Ankündigung Gottes +selbst geschieht nun durch das Übernatürliche +in uns; und es darf uns nicht irren, daß +wir, um das zu erkennen, einen Begriff außer +demselben, nemlich den der Natur, zu Hülfe +nehmen mußten. Denn theils war es die Vernunft, +die uns das, ohne welches jener Begriff +uns zu unsrer Absicht gar nicht hätte dienen<a class="page" name="Page_77" id="Page_77" title="77"></a> +können, den Begriff des möglichen Endzwecks, +hergab, und dadurch erst die Erkenntniß Gottes +als Schöpfers möglich machte; theils hätte auch +diese Erkenntniß uns Gott noch gar nicht als +Gesetzgeber darstellen können, ohne das Moralgesetz +in uns, dessen Daseyn erst die gesuchte +Ankündigung Gottes ist.</p> + +<p>Die zweite uns gedenkbare Art, wie sich Gott +als moralischen Gesetzgeber ankündigen konnte, +war <i>außer</i> dem Übernatürlichen in uns, also, in +der <i>Sinnenwelt</i>, da wir außer diesen beiden +kein drittes Objekt haben. Da wir aber, weder +aus dem Begriffe der Welt überhaupt, noch aus +irgend einem Gegenstande oder Vorfalle in derselben +insbesondre, mittelst der Naturbegriffe, +welche die einzigen auf die Sinnenwelt anwendbaren +sind, auf etwas übernatürliches schließen +können; dem Begriffe einer Ankündigung Gottes +als moralischen Gesetzgeber aber etwas +übernatürliches zum Grunde liegt: so müßte dies +durch ein Faktum in der Sinnenwelt geschehen, +dessen Kausalität wir <i>alsbald</i>, folglich ohne erst +zu schließen, in ein übernatürliches Wesen setzten, +und dessen Zweck, es sey eine Ankündigung +Gottes, als moralischen Gesetzgebers, wir +<i>sogleich</i>, d. i. unmittelbar durch Wahrnehmung +erkennten; wenn dieser Fall überhaupt möglich +seyn soll.</p> + +<p>Diese Untersuchung stellt nun vorläufig zwei<a class="page" name="Page_78" id="Page_78" title="78"></a> +Principien der Religion, insofern diese sich auf +Anerkennung einer formalen Gesetzgebung Gottes +gründet, dar; deren eines das Princip des +Übernatürlichen <i>in uns</i>, das andere das Princip +eines Übernatürlichen <i>außer uns</i> ist. Die Möglichkeit +des erstem ist schon gezeigt; die Möglichkeit +des zweiten, um welche es hier eigentlich +zu thun ist, müssen wir weiter darthun. +Eine Religion, die sich auf das erste Princip +gründet, können wir, da sie den Begriff einer +Natur überhaupt zu Hülfe nimmt, Naturreligion +nennen: und eine solche, der das zweite zum +Grunde liegt, nennen wir, da sie durch ein geheimnißvolles +übernatürliches Mittel zu uns gelangen +soll, das ganz eigentlich zu dieser Absicht +bestimmt ist, <i>geoffenbarte Religion</i>. Subjektiv, als +Habitus eines vernünftigen Geistes (als Religiosität) +betrachtet, können beide Religionen, da +sie zwar entgegengesetzte, aber nicht sich widersprechende +Principien haben, sich in einem Individuo +gar wohl vereinigen, und eine einzige +ausmachen.</p> + +<p>Ehe wir weiter gehen, müssen wir noch anmerken, +daß, da hier blos von einem Princip +der Gesetzgebung ihrer Form nach die Rede gewesen, +vom Inhalte derselben aber gänzlich abstrahirt +worden, die Untersuchung, wohin nach +diesen beiden verschiedenen Principien die Gesetzgebung +ihrem Inhalte nach (<i>legislatio materialiter<a class="page" name="Page_79" id="Page_79" title="79"></a> +spectata</i>) zu setzen sey, nicht berührt werden konnte. +Daß nach dem ersten Princip, welches, die Ankündigung +des Gesetzgebers in uns setzt, auch die +Gesetzgebung selbst in uns, nemlich in unsrer vernünftigen +Natur zu suchen sey, ist sogleich von +selbst klar. Nach dem zweiten Princip aber sind +wieder zwei Fälle möglich: entweder die Ankündigung +des Gesetzgebers außer uns verweist uns +an unsre vernünftige Natur zurück, und die +ganze Offenbarung sagt, in Worten ausgedruckt, +nur soviel; Gott ist Gesetzgeber; das euch ins +Herz geschriebne Gesetz ist das Seinige; oder +sie schreibt uns auf eben dem Wege, auf dem +sie Gott als Gesetzgeber bekannt macht, noch +sein Gesetz besonders vor. Nichts verhindert, +daß in einer <i>in concreto</i> gegebnen Offenbarung +nicht beides geschehen könne.</p> + +<div class="blockquot"><p>Man hat seit Erscheinung der Kritik schon mehrmals die +Frage aufgeworfen: Wie ist geoffenbarte Religion möglich? — eine +Frage, die sich zwar immer aufdrang, die +aber erst, seitdem dieses Licht den Pfad unsrer Untersuchungen +beleuchtet, gehörig gestellt werden konnte. +Aber wie mir's scheint, hat man in allen Versuchen, die +ich wenigstens kenne, den Knoten mehr zerschnitten, als +aufgelöst. Der eine deducirt die Möglichkeit der Religion +überhaupt richtig, entwickelt ihren Inhalt, stellt +ihre Kriterien fest; und gelangt nun durch drei ungeheure +Sprünge (1) indem er Religion in der weitesten, +und die in der engsten Bedeutung verwechselt, 2) indem +er natürliche und geoffenbarte Religion verwechselt, +3) indem er geoffenbarte überhaupt und christliche verwechselt,) +zu dem Satze: völlig so eine Vernunftreligion<a class="page" name="Page_80" id="Page_80" title="80"></a> +ist die christliche. Ein andrer, dem es sich freilich +nicht verbergen konnte, daß diese noch etwas mehr sey, +setzt dieses Mehrere blos in größere Versinnlichung der +abstracten Ideen jener. Aber die Vernunft giebt <i>a priori</i> +gar kein Gesetz, und kann kein's geben, über die Art, +wie wir uns die durch ihre Postulate realisirten Ideen +vorstellen sollen. Jeder, auch der schärfste Denker, +meine ich, denkt sie sich, wenn er sie in praktischer +Absicht auf sich anwendet, mit einiger Beimischung von +Sinnlichkeit, und so geht es bis zu dem rohsinnlichsten +Menschen in unmerkbaren Abstufungen fort. Ganz rein +von Sinnlichkeit ist <i>in concreto</i> keine Religion; denn +die Religion überhaupt gründet sich auf das Bedürfniß +der Sinnlichkeit. Das Mehr oder Weniger aber berechtigt +zu keiner Eintheilung. Wo hören denn nach dieser +Vorstellungsart die Grenzen der Vernunftreligion auf, +und wo gehen die der geoffenbarten an? Es gäbe nach +ihr so viele Religionen, als es schriftliche oder mündliche +Belehrungen über Religionswahrheiten, als es überhaupt +Subjekte gäbe, die an eine Religion glaubten; und +es ließe sich durch nichts, als durch das Herkommen +begreiflich machen, warum eben diese oder jene Darstellung +der Religionswahrheiten die autorisirteste seyn +sollte; und durch gar nichts, woher die Berufung auf +eine übernatürliche Autorität, käme, die wir als das charakteristische +Merkmal aller vorgeblichen Offenbarungen +vorfinden. Diese Verirrung vom einzig möglichen Wege +einer Deduktion des Offenbarungsbegriffs kam blos daher, +daß man jene allbekannte Regel der Logik vernachlässigte: +Begriffe, die zu einer Einteilung berechtigen +sollen, müssen unter einem höhern Geschlechtsbegriffe +enthalten, unter sich aber specifisch verschieden seyn. +Der Begriff der Religion überhaupt ist Geschlechtsbegriff. +Sollen Natur- und geoffenbarte Religion, als unter +ihm enthalten, specifisch verschieden seyn; so müssen +sie es entweder in Absicht ihres Inhalts, oder wenn +dies, wie schon <i>a priori</i> zu vermuthen, nicht möglich +ist, wenigstens in Absicht ihrer Erkenntnißprincipien<a class="page" name="Page_81" id="Page_81" title="81"></a> +seyn; oder die ganze Eintheilung ist leer, und wir müssen +auf die Befugniß, eine geoffenbarte Religion anzunehmen, +gänzlich Verzicht thun. Der oben angezeigte +Begriff ist es denn auch, den der Sprachgebrauch von +jeher mit dem Worte <i>Offenbarung</i> verknüpft hat. Alle +Religionsstifter haben sich zum Beweise der Wahrheit +ihrer Lehren nicht auf die Beistimmung unsrer Vernunft, +noch auf theoretische Beweise, sondern auf eine übernatürliche +Autorität berufen, und den Glauben an diese, +als den einzigen rechtmäßigen Weg der Überzeugung, +gefordert.</p></div> + + +<p> </p> +<h3><a name="Section_5" id="Section_5"></a>§. 5.</h3> + +<h3><i>Formale Erörterung des Offenbarungsbegriffs, als Vorbereitung +einer materialen Erörterung desselben.</i></h3> + +<p>Wir kamen im vorigen §. von dem Begriffe +der Religion aus auf den Begriff einer möglichen +Offenbarung, welche Religionsgrundsätze zu ihrem +Stoff haben könnte. Das wäre, wenn jene +jetzt blos vorausgesetzte Möglichkeit des Begriffs +sich bestätigen sollte, der <i>materielle Ort</i> dieses +Begriffs in unserm Verstände. Jetzt werden +wir, nicht um systematischer Nothwendigkeit +willen, sondern zur Beförderung der Deutlichkeit, +ihn auch seiner <i>Form</i> nach aufsuchen.</p> + +<p>Offenbarung ist der Form nach eine Art von +<i>Bekanntmachung</i>, und alles, was von dieser ihrer +Gattung gilt, gilt auch von ihr.</p> + +<p>Der <i>innern</i> Bedingungen aller Bekanntmachung +sind zwei; nemlich, etwas das bekannt +gemacht wird, der <i>Stoff</i>, und dann, die Art,<a class="page" name="Page_82" id="Page_82" title="82"></a> +wie es bekannt gemacht wird, die <i>Form</i> der Bekanntmachung +<i>Aeußere</i> sind auch zwei; ein Bekanntmachender, +und einer, dem bekannt gemacht wird. Wir gehen von den Innern aus.</p> + +<p>Das Bekanntgemachte wird nur dadurch ein +Bekannt<i>gemachtes</i>, daß ich es nicht schon vorher +wußte. Wußte ich es schon, so macht mir +der andre nur das bekannt, daß er's auch wußte; +und der Stoff der Bekanntmachung ist dann ein +andrer. Dinge, die jeder nothwendig weiß, können +nicht bekannt gemacht werden. <i>A priori</i> +mögliche, oder philosophische Erkenntnisse werden +entwickelt, der andre wird darauf geleitet; +ich <i>zeige</i> jemanden einen Fehler in seiner Schlußfolge +oder die Gleichheit zweier Triangel, aber +ich <i>mache</i> sie ihm nicht <i>bekannt</i>: Erkenntnisse, +die nur <i>a posteriori</i> möglich sind, historische, +werden bekannt gemacht, — aber nicht <i>bewiesen</i>, +weil man zuletzt doch auf etwas <i>a priori</i> +nicht abzuleitendes, auf das Zeugniß der empirischen +Sinnlichkeit, stößt. Sie werden auf Autorität +angenommen. Autorität ist das Zutrauen +zu unsrer richtigen Beobachtungsgabe, und unsrer +Wahrhaftigkeit. — Zwar können auch <i>a priori</i> +mögliche Erkenntnisse auf Autorität angenommen +werden, wie z. B. der mechanische Künstler +so viele mathematische Sätze ohne Untersuchung +und Beweis auf das Zeugniß andrer, und +seiner eignen Erfahrung von der Anwendbarkeit<a class="page" name="Page_83" id="Page_83" title="83"></a> +derselben, annimmt. Eine solche Erkenntniß +nun ist zwar an sich, ihrem Stoffe nach, philosophisch; +ihrer Form im Subjekte nach aber blos +historisch. Sein Annehmen gründet sich zuletzt +auf das Zeugniß des innern Sinns desjenigen, der +den Satz untersuche, und wahr befunden hat.</p> + +<div class="blockquot"><p><i>Erste Folgerung.</i> Nur historische Erkenntnisse, +die es wenigstens der Form, oder auch wohl +der Materie nach sind — also nur Wahrnehmungen +können bekannt gemacht werden. — Werden +weiterhin auf solche Wahrnehmungen +Schlüsse gebaut, (comparative) allgemeine +Wahrheiten davon abgeleitet, so wird von +da an nichts weiter <i>bekannt gemacht</i>, sondern +nur <i>gezeigt</i>.</p></div> + +<p>Können, um zum zweiten innern Merkmale der +Bekanntmachung fortzugehen, nur in der Form +historischer Erkenntnisse Wahrnehmungen bekannt +gemacht werden, so sind sie, insofern sie +das werden, nicht selbst Form, sondern Stoff; sie +müssen mithin der Receptivität gegeben werden. +Dann aber, von der äußern Bedingung eines bekanntmachenden +abgesehen, wäre unsre ganze +empirische Erkenntniß bekannt gemacht, denn +sie ist durchgängig gegeben. Verursacht uns +aber jemand eine Sinnenempfindung unmittelbar, +so sagen wir von der daher entstehenden Erkenntniß +nicht, er mache sie uns bekannt, sondern +wir erkennen dann selbst. Giebt uns z. B.<a class="page" name="Page_84" id="Page_84" title="84"></a> +jemand eine Rose zu riechen, so sagen wir nicht, +er mache uns den Geruch der Rose bekannt, +d. h. er macht uns eben so wenig bekannt, daß +überhaupt <i>uns</i> die Rose angenehm rieche, noch +in welchem Grade; das läßt sich nur durch unmittelbare +Empfindung beurtheilen. Aber das +dürften wir wohl sagen: er habe <i>uns mit</i> dem +Gerüche der Rose bekannt gemacht, d. h. er habe +in unsrer Vorstellung unser Subjekt mit der Vorstellung +eines gewissen Experiments verbunden. +Eigentliche Bekanntmachung findet nur dann +statt, wenn in unsrer Vorstellung nicht <i>unser</i> +Subjekt, sondern ein gewisses anderes Subjekt +mit dem Prädikate einer Wahrnehmung verknüpft +wird. Diese Verknüpfung selbst nun geschieht +freilich wieder zu Folge einer subjektiven Wahrnehmung; +aber nicht diese Wahrnehmung unsers +Subjekts, sondern eine andre Wahrnehmung eines +andern Subjekts ist Stoff des bekanntgemachten.</p> + +<div class="blockquot"><p><i>Zweite Folgerung</i>, Die Wahrnehmung, welche +bekannt gemacht wird, ist nicht unmittelbar, +sondern sie wird durch Wahrnehmung einer +Vorstellung von ihr gegeben. — Diese eigentlich +bekannt gemachte Wahrnehmung nun +kann durch eine lange Reihe von Gliedern +gehen; dann wird sie durch <i>Tradition</i> fortgepflanzt. — Der +Supernaturalist, der die +Existenz Gottes nur durch Offenbarung erkennbar +annimmt, nimmt an: Gott sage uns,<a class="page" name="Page_85" id="Page_85" title="85"></a> +er selbst (Gott) nehme seine Existenz wahr; +nun müsse man doch seiner (Gottes) Versicherung +trauen, mithin u. s. w. — welches +ohne Zweifel ein Cirkel im Beweisen ist.</p></div> + +<p>Wir gehen jetzt zu den äußern Bedingungen der +Bekanntmachung über. — Zu jeder Bekanntmachung +gehört ein Bekannt<i>machender</i>. Wenn wir +aus gewissen Wahrnehmungen am andern selbst +schließen, er müsse eine gewisse Wahrnehmung +gemacht haben, so macht er uns seine Wahrnehmung +nicht bekannt, sondern sie verräth sich +uns — wir entdecken sie selbst. Wir setzen +also eine bekanntmachende Spontaneität mit Willkühr, +folglich mit Bewußtseyn voraus, und nur +hierdurch wird er bekanntmachend. — Er muß +uns aber nicht nur überhaupt etwas, — er muß +uns eine gewisse bestimmte Vorstellung bekannt +machen wollen, die er nicht nur selbst hat, sondern +deren Hervorbringung in uns durch die +Kausalität seines Begriffs von dieser Hervorbringung +er sich denkt. So ein Begriff nun heißt +ein Begriff vom Zwecke.</p> + +<div class="blockquot"><p><i>Dritte Folgerung.</i> Jede Bekanntmachung setze +also im Bekanntmachenden einen Begriff von +der hervorzubringenden Vorstellung, als Zwecke +seiner Handlung voraus. Mithin muß der +Bekanntmachende ein intelligentes Wesen +seyn, und seine Handlung, und die dadurch +in dem andern erregte Vorstellung müssen<a class="page" name="Page_86" id="Page_86" title="86"></a> +sich verhalten, wie <i>moralischer Grund</i> und +<i>Folge</i>.</p></div> + +<p>Zur Bekanntmachung gehört endlich einer, dem +etwas bekannt wird. Wird ihm überhaupt nichts +bekannt, oder wird ihm nur das nicht bekannt, +was der andre beabsichtigte, oder wird es ihm +vielleicht durch andre Mittel, nur nicht durch die +Mittheilung des ändern bekannt, so ist wenigstens +die verlangte Bekanntmachung nicht geschehen.</p> + +<div class="blockquot"><p><i>Vierte Folgerung.</i> Die Handlung des Bekanntmachenden +muß sich mithin zu der in dem +andern hervorgebrachten Vorstellung verhalten, +wie physische Ursache zur Wirkung. — Daß +ein solches Verhältniß möglich sey, d. i. +daß ein intelligentes Wesen zu Folge eines +Zweckbegriffs durch Freiheit physische Ursache +werden könne, wird zur Möglichkeit einer +Bekanntmachung überhaupt postulirt, kann +aber nicht theoretisch bewiesen werden.</p></div> + +<p>Der Begriff der Offenbarung, als unter diesem +Gattungsbegriffe enthalten, muß alle die angezeigten +Merkmale, aber er kann ihrer noch +mehrere haben, d. i. er kann gewisse auf verschiedne +Art bestimmbare Merkmale der Bekanntmachung +völlig bestimmen; und wir müssen +uns hier, da wir ihn bis jetzt als blos empirisch +behandeln, an den Sprachgebrauch halten.</p> + +<p>Gewöhnlich sagt man <i>offenbaren</i> in Absicht +<i>der Materie</i> nur von sehr wichtig geglaubten,<a class="page" name="Page_87" id="Page_87" title="87"></a> +oder von sehr tief verborgnen Erkenntnissen, die +nicht jeder finden könne. Da dieses Merkmal +blos relativ ist, indem die Wichtigkeit oder Unwichtigkeit, +Schwierigkeit oder Leichtigkeit einer +Erkenntniß blos von der Meinung des Subjekts +abhängt, so ist sogleich einleuchtend, daß diese +Bestimmung für die Philosophie nicht tauge.</p> + +<p>Eben so untauglich ist eine andere Bestimmung +im Sprachgebrauche, die sich auf <i>den Bekanntmachenden</i> +bezieht; da man nemlich offenbaren +vorzüglich nur von der Mittheilung überirrdischer +Wesen, Dämonen, sagt. So waren +alle heidnische Orakel angebliche Offenbarungen. +Daß der Offenbarende ein freies und intelligentes +Wesen seyn, also unter den Gattungsbegriff +gehören müsse, unter den auch die Dämonen gehören, +liegt schon im Begriffe der Bekanntmachung; +wie aber Dämonen und z. B. Menschen +der Art nach scharf zu unterscheiden wären, +möchte sich so leicht nicht ergeben. Alle Unterscheidungen +würden nur relativ ausfallen.</p> + +<p>Es bliebe uns demnach keine für die Philosophie +taugliche scharfe Bestimmung übrig, als +die, daß in der Bekanntmachung überhaupt jeder +freie Geist, sey er endlich oder unendlich, in +der Offenbarung aber der Unendliche Bekanntmachender +sey: eine Bedeutung, für welche man +auch im gemeinen Sprachgebrauche die Wörter: +Offenbarung, offenbaren, u. s. f. aufsparen möchte.</p> + +<p><a class="page" name="Page_88" id="Page_88" title="88"></a> +Die Bestimmungen der Bekanntmachung überhaupt +bleiben auch dem Offenbarungsbegriffe; +mithin werden durch die dritte und vierte Folgerung, +alle durch Betrachtung der Sinnenwelt, +als deren Urgrund wir Gott ansehen müssen, +mögliche Belehrungen, und Erkenntnisse aus +dem Begriffe der Offenbarung ausgeschlossen. +Es wird uns durch diese Betrachtung nichts bekannt +<i>gemacht</i>, sondern wir erkennen selbst, +oder meinen vielmehr daraus zu erkennen, was +wir selbst erst unvermerkt hineintrugen. Nemlich +wir betrachten die Erscheinungen in der +Sinnenwelt theils als Zwecke an sich, theils als +Mittel zu ganz andern Zwecken, als zu dem, einer +möglichen Belehrung, Insofern zwar dadurch +<i>auch zugleich</i> eine Erkenntniß, und insbesondre +eine Erkenntniß Gottes, unsrer Abhängigkeit +von ihm, und unsrer hieraus folgenden +Pflichten möglich wäre — insofern, weil sie +möglich wäre, der Begriff von einer solchen Erkenntniß +in Gott versetzt, und ihm als Absicht +bei der Weltschöpfung untergelegt werden könnte, +dürfte man einen Augenblick glauben, das +ganze System der Erscheinungen lasse sich als +Offenbarung ansehen. Aber, hier davon noch +abgesehen, daß eine solche Erkenntniß des Übersinnlichen +von der Sinnenwelt aus ganz unmöglich +ist, und daß wir erst unvermerkt die auf +einem ganz ändern Wege gegebnen geistigen Be<a class="page" name="Page_89" id="Page_89" title="89"></a>griffe +in die Sinnenwelt hineintragen, die wir +dann in ihr gefunden zu haben glauben — so +wäre eine solche Absicht Gottes doch nicht als +die <i>letzte</i>, mithin nicht als <i>Endzweck</i> der Schöpfung +anzuerkennen. Erkenntniß ist unfähig Endzweck +zu seyn: denn immer bleibt noch die +Frage zu beantworten: warum soll ich denn nun +Gott erkennen? Erkenntniß wäre nur Mittel +zu einem hohem Zwecke, mithin nicht letzte Absicht +der Weltschöpfung, und zwischen letzterer +und der dabei beabsichtigt seyn sollenden Erkenntniß +fiele das Verhältniß des Grundes zur +Folge weg. — Ferner ist es auch in jenem System +gar nicht nothwendig, durch die Betrachtung +des Weltgebäudes jene Erkenntnisse zu erhalten; +die Erfahrung lehrt, daß sehr viele es +nach ganz ändern Gesetzen beurtheilen, mithin +fällt auch das Verhältniß der Ursache zur Wirkung +weg, und die Schöpfung ist keine Offenbarung.</p> + +<p>Offenbarung ist, insoweit wir vor jetzt den +Begriff bestimmt haben, eine Wahrnehmung, die +von Gott, gemäß dem Begriffe irgend einer dadurch +zu gebenden Belehrung,(was auch immer +ihr Stoff seyn möge) als <i>Zwecke</i> derselben, in +uns bewirkt wird. — Man hat dies letztere +Verhältniß, um welches es hier eigentlich zu +thun ist, auch durch das Wort <i>unmittelbar</i> bezeichnet; +und wenn man damit nur nicht sagen<a class="page" name="Page_90" id="Page_90" title="90"></a> +will: unsere Wahrnehmung solle <i>in der Reihe der +wirkenden Ursachen zunächst</i> auf die Handlung +Gottes folgen, sie solle schlechthin <i>B</i> seyn, als +worauf es hier gar nicht ankommt, (wenn nur +die Handlung Gottes auch in dieser Reihe schlechthin +<i>A</i> ist, so mögen zwischen ihr und unsrer +Wahrnehmung der Mittelglieder so viele seyn, +als ihrer wollen;) sondern nur so viel: der Begriff +Gottes von der zu gebenden Belehrung +solle in der Reihe der <i>Endursachen A</i>, und unsere +Belehrung solle <i>B</i> seyn, so ist dies ganz richtig.</p> + +<p>Über die logische Möglichkeit dieses Begriffs +kann kein Zweifel entstehen; denn wenn seine +Bestimmungen sich widersprächen, so würde dieser +Widerspruch sich bald entdeckt haben. Die +physische Möglichkeit desselben gründet sich auf +das Postulat des Sittengesetzes, daß ein freies, +intelligentes Wesen einem Begriffe vom Zwecke +gemäß Ursache in der Sinnenwelt seyn könne; +welches wir für Gott, um der Möglichkeit eines +praktischen Gesetzes in sinnlichen Wesen willen, +annehmen mußten.</p> + +<p>In der Anwendung dieses Begriffs auf ein +Faktum aber thun sich große Schwierigkeiten +hervor. — Wenn nemlich blos davon die Rede +wäre, daß eine gewisse Wahrnehmung, und eine +dabei beabsichtigte Erkenntniß in uns wirklich +würde, ohne dass wir nöthig hätten auf den +Grund der Erscheinung zurückzugehen, so wäre<a class="page" name="Page_91" id="Page_91" title="91"></a> +unsre Untersuchung jetzt geschlossen. Wir hätten +blos auf die Materie einer Offenbarung zu +sehen, die wir uns ruhig geben liessen. Aber es +ist von der Materie am allerwenigsten, sondern +ganz vorzüglich von der Form der Offenbarung +die Rede: es soll uns nicht etwa nur überhaupt +etwas bekannt gemacht werden, sondern dieses +etwas wird vorzüglich nur dadurch bekannt, daß +wir es für offenbart anerkennen. Gott soll uns +eine Erkenntniß mittheilen, die nur dadurch Erkenntniß +wird, weil der Mittheilende kein andrer +ist, als Gott. — Dies kommt daher, weil +der Glaube an jede Bekanntmachung, der Natur +dieses Begriffs nach, sich auf nichts anders, als +die Autorität des Bekanntmachenden gründen +kann, wie oben gezeigt worden.</p> + +<p>Die wichtigere Frage also, die noch zu beantworten +ist, ist die: wie sollen wir erkennen, <i>daß</i> +Gott, gemäß einem Begriffe vom Zwecke, eine +gewisse Wahrnehmung in uns bewirkt habe?</p> + +<p>Man dürfte etwa einen Augenblick meinen, +das könne Stoff der durch die Wahrnehmung +hervorgebrachten Vorstellung seyn; wenn z. B. +jemand eine Erscheinung hätte, die sich ihm als +Gott ankündigte, und als solcher, ihn über manches +belehrte. Aber davon ist eben die Frage, +wie er erkennen solle, daß diese Erscheinung +wirklich durch Gott gewirkt sey; dass weder er +selbst sich, noch ein anderes Wesen ihn täusche;<a class="page" name="Page_92" id="Page_92" title="92"></a> +die Frage ist von einer Kausal Verbindung, und +diese werden nicht <i>wahrgenommen</i>, es wird auf +sie <i>geschlossen</i><a name="FNanchor_16_16" id="FNanchor_16_16"></a><a href="#Footnote_16_16" class="fnanchor">[16]</a>.</p> + +<p>Ein solcher Schluß könnte vorläufig auf zweierlei +Art möglich scheinen; nemlich entweder +<i>a posteriori</i>, durch das Aufsteigen von der gegebener +Wahrnehmung als Wirkung, zu ihrer Ursache; +oder <i>a priori</i>, durch das Herabsteigen +von der bekannten Ursache zur Wirkung. Wir +untersuchen die Möglichkeit des erstem Schlusses, +den man sich für die Theologie noch immer +nicht will rauben lassen, ohne erachtet alles +mögliche geschehen ist, um seine Unrichtigkeit +in die Augen springend zu machen.</p> + +<p>Es giebt zwei Wege, um von einer Wahrnehmung +zur Erkenntniß ihrer, als solcher, nicht +wahrgenommenen Ursache aufzusteigen; nemlich +entweder in der Reihe der <i>wirkenden</i>, oder der, +<i>der Endursachen</i>. Im ersten Falle bestimme ich +den Begriff der Ursache durch die wahrgenommene +Wirkung. Es wird z. B. eine Last fortgerückt. +Ich wende auf diese Wahrnehmung die +Gesetze der Bewegung an, und schließe: die +Ursache sey eine physische Kraft, im Räume, +wirke mit so oder so viel Kraft; u. s. w. Die<a class="page" name="Page_93" id="Page_93" title="93"></a> +Wahrnehmung, die mich <i>a posteriori</i> auf den +Begriff der Offenbarung bringen soll, muss nach +physischen Gesetzen nicht erklärbar seyn, sonst +würde ich ihre Ursache auf dem Gebiete dieser +Gesetze suchen, und finden, und nicht nöthig +haben, sie in den <i>freien</i> Urgrund aller Gesetze +überzutragen. Das einzige vernunftmäßige Prädikat +dieser Ursache ist also <i>subjektiv</i> und <i>negativ: +sie ist mir unbestimmbar</i> — ein Prädikat, wozu +mich das Nichtbewußtseyn meines Bestimmens +derselben vollkommen berechtigt. Indem ich +aber dieses subjektiv unbestimmbare <i>A.</i> sofort, und +ohne allen weitern Grund (und es läßt sich kein +andrer angeben, als das Nichtbewußtseyn meines +Bestimmens) zum absolut- und objektiv-unbestimmbaren +<i>A.</i> mache, so folge ich freilich +dem Hange meines Geistes, sobald sich's thun +läßt, zum schlechthin unbedingten fortzuschreiten; +aber die Unrechtmäßigkeit dieses Verfahrens +sollte doch wohl jetzt keiner weitern Rüge +bedürfen. — Wir sind freilich genöthiget, überhaupt +ein absolut erstes Glied in der Reihe anzunehmen; +aber bei keinem bestimmten Gliede +dürfen wir sagen: <i>dies</i> ist das erste. Denn die +Reihe (ich rede von der der <i>wirkenden</i> Ursachen) +ist unendlich, und unser Aufsteigen in ihr ist +nie vollendet. Vollenden wir sie irgendwo, so +nehmen wir ein unendliches an, welches endlich +ist; und das — <i>ist</i> ein Widerspruch.</p> + +<p><a class="page" name="Page_94" id="Page_94" title="94"></a>Was wir in der Reihe der wirkenden Ursachen +nicht können, laßt uns in der der Endursachen +versuchen.</p> + +<p>Wir machen eine Wahrnehmung, und auf sie +zunächst in der Zeit folgt die Wahrnehmung einer +Erkenntniß in uns, die wir vorher in uns +nicht wahrgenommen haben. Wir sind durch +die Gesetze des Denkens genöthiget, beide Wahrnehmungen +in Kausalverbindung zu denken: die +erstere ist Ursache der zweiten, als ihrer Wirkung. +Nun wollen wir auch umgekehrt die Erkenntniß +als Ursache der sie selbst verursachenden +Wahrnehmung denken, d. i. wir wollen annehmen, +dass diese Wahrnehmung nur durch den Begriff +von der verursachten Erkenntniß, möglich gewesen. +Sind wir zu dieser Annahme nicht durch Nothwendigkeit +getrieben, so nehmen wir etwas ganz +willkührlich, und ohne Grund an; — <i>wir meinen +nur so.</i> — Nothwendigkeit (ob subjektive, oder +objektive wird sich gleich zeigen) treibt uns zu +dieser Annahme nur dann, wenn die Wahrnehmung +und die dadurch ertheilte Belehrung sich +verhalten, wie Theile, und Ganzes, und wenn +weder ein Theil ohne das Ganze, noch das Ganze +ohne alle Theile denkbar ist. Ein solches Verhältniß +ist nicht nur an sich möglich, sondern +auch in vielen Fällen der untersuchten Art wirklich. +<i>Ich</i> muß dann mir beide Dinge in Zweckverbindung +denken; <i>ich</i> kann die Wahrnehmung<a class="page" name="Page_95" id="Page_95" title="95"></a> +nicht erklären, wenn ich nicht den Begriff der +dadurch entstandenen Erkenntniß, die in der +<i>Zeitreihe</i>, mithin in der Reihe meiner Empfindungen +folgt, in <i>der Reihe meiner Beurtheilungen</i>, +die durch Spontaneität geleitet wird, vorher +setze. Bis dahin habe ich ganz recht. Nun aber +trage ich das subjektive Gesetz der Möglichkeit +meiner Beurtheilung auf die Möglichkeit des +Dinges an sich über, und schließe: weil ich mir +den Begriff der Wirkung vor der Ursache vorher +<i>denken</i> muß, so musste er auch vorher in +irgend einem intelligenten Wesen <i>seyn</i>: ein +Schluß, zu dem der Hang, alles Subjektive für +objektiv-gültig anzunehmen, mich zwar verleitet, +aber nicht berechtiget. Auf eine solche offenbar +erschlichene Schlußfolge läßt sich keine vernünftige +Überzeugung gründen.</p> + +<p>Aber, gesetzt wir ließen euch diesen Schluß +gelten, so hättet ihr nun zwar allerdings Grund, +ein freies intelligentes Wesen, als Ursache der +untersuchten Erscheinung anzunehmen, für welches +das in der Reihe der wirkenden Ursachen +euch unbestimmbare <i>A</i> bestimmbar wäre; und +das kann der erste beste Mensch seyn, der ein +wenig mehr weiß, als ihr: aber was berechtigt +euch denn eben das unendliche Wesen dafür anzunehmen? +Was <i>ich</i> nicht einsehen kann, kann +nur der unendliche Verstand einsehen: — dieser +Schluß ist vermessen, wenn je einer es war.<a class="page" name="Page_96" id="Page_96" title="96"></a> +Weit bescheidner, und konsequenter urtheilten +die heidnischen Theologen, die für Ursache unerklärbarer +Erscheinungen schlechthin Dämonen, +nicht eben den unendlichen Geist annahmen; und +unter uns das Volk, das sie für Wirkungen der +Zauberer, Gespenster, und Kobolde erklärt.</p> + +<p><i>A posteriori</i> ist es also schlechthin unmöglich, +eine Erscheinung für Offenbarung theoretisch +anzuerkennen.</p> + +<p>Eben so unmöglich ist ein theoretischer Beweis +<i>a priori</i>. Man hat nur die Erfordernisse +eines solchen Beweises zu nennen, um seine Unmöglichkeit +und seine Widersprüche zu zeigen. +Es müßte nemlich aus dem <i>durch theoretische +Naturphilosophie a priori</i> gegebnen Begriffe von +Gott die Nothwendigkeit gezeigt werden, daß in +Gott der Begriff einer gewissen <i>empirisch-bestimmten</i> +Offenbarung, und der Entschluß, ihn +darzustellen, vorhanden sey.</p> + +<p>Wir müssen, demnach die Möglichkeit, von +der Seite der Form in diesen Begriff einzudringen, +und, wenn sich kein andrer Weg zeigen +sollte, die reale Möglichkeit des Begriffes selbst +aufgeben. — Aber wir kamen oben, von der +Seite seiner Materie, von dem Begriffe der Religion +aus, auf ihn. Wir haben also noch vermittelst +einer materialen Erörterung zu versuchen, +was uns durch eine formale nicht gelang.</p> + +<p>Durch die gezeigte Unhaltbarkeit dieses Be<a class="page" name="Page_97" id="Page_97" title="97"></a>griffs +von Seiten seiner Form, wird zugleich alles, +was nicht Religion betrifft, von welcher allein +er noch seine Bestätigung erwartet, aus seinem +Umfange ausgeschlossen, da zuvor über den +möglichen Inhalt einer Offenbarung nichts zu bestimmen +war. Wir fügen also diesem Begriffe +noch das Merkmal hinzu, daß das in einer Offenbarung +bekannt gemachte religiösen Inhalts +seyn müsse, und hiermit ist denn die Bestimmung +dieses Begriffs vollendet.</p> + + +<p> </p> +<h3><a name="Section_6" id="Section_6"></a>§. <span title="Im Original: 4">6</span><a name="FNanchor_TN7_38" id="FNanchor_TN7_38"></a><a href="#Footnote_TN7_38" class="fnanchor">[TN7]</a>.</h3> + +<h3><i>Materiale Erörterung des Offenbarungsbegriffs, als Vorbereitung +einer Deduktion desselben.</i></h3> + +<p>Alle religiösen Begriffe lassen sich nur +<i>a priori</i> von den Postulaten der praktischen Vernunft +ableiten, wie oben §. 3. durch die wirkliche +Deduktion derselben gezeigt worden. Da +nun der Offenbarungsbegriff eine gewisse Form +solcher Begriffe zum Gegenstande haben soll, +und nicht von Seiten seiner Form, (nemlich als +Begriff) mithin, wenn seine reale Möglichkeit +sich soll sichern lassen, nur von Seiten seines +Inhalte deducirt werden kann, so haben wie seinen +Ursprung im Felde der reinen praktischen +Vernunft aufzusuchen. Er muß sich <i>a priori</i> +von Ideen dieser Vernunft deduciren lassen, wenn +auch nicht ohne Voraussetzung aller Erfahrung, +dennoch blos mit Voraussetzung einer Erfahrung<a class="page" name="Page_98" id="Page_98" title="98"></a> +überhaupt, und zwar ohne etwas von ihr entlehnt +oder gelernt zu haben, sondern um einer gewissen +Erfahrung — die aber nicht als Erfahrung +nach theoretischen, sondern als Moment der Willensbestimmung +nach praktischen Gesetzen beurtheilt +wird, und bei der es nicht um die Richtigkeit +oder Unrichtigkeit der gemachten Beobachtung, +sondern um ihre praktischen Folgen zu +thun ist — selbst das Gesetz nach praktischen +Grundsätzen vorzuschreiben. Es ist hier nicht +wie im Felde der Naturbegriffe, wo wir bei Deduktion, +eines Begriffs <i>a priori</i>, zeigen können +und müssen, daß ohne ihn entweder Erfahrung +überhaupt, wenn er rein ist, oder eine gewisse +bestimmte Erfahrung, wenn er nicht rein ist, gar +nicht möglich sey: sondern, da wir im Felde der +Vernunft sind, können und dürfen wir nur zeigen, +daß ohne den Ursprung eines gewissen Begriffs +<i>a priori</i> keine <i>vernunftmäßige Anerkennung</i> +einer gewissen Erfahrung für das, für was +sie sich giebt, möglich sey. Dies ist hier um so +nöthiger, da dieser Begriff von einem Wege aus, +der in dieser Rücksicht schon verdächtig ist, uns +wer weiß welche Erkenntnisse im Felde des +Übersinnlichen verspricht, und aller Schwärmerei +Thor und Thüre zu öffnen droht, wenn er nicht +<i>a priori</i> ist, und wir ihm also Gesetze vorschreiben +können, an welche wir alle seine <i>a posteriori</i> +möglichen Anmaaßungen halten, und sie nach<a class="page" name="Page_99" id="Page_99" title="99"></a> +denselben beschränken können. Es muß also +gezeigt werden, daß dieser Begriff <i>vernunftmäßig</i> +nur <i>a priori</i> möglich sey, und daß er also +die Gesetze des Princips, durch welches es möglich +ist, anerkennen müsse; oder, wenn er das +nicht sey, und seine Befugnisse gänzlich und allein +<i>a posteriori</i> zu erweisen Anspruch mache, +gänzlich falsch und erschlichen sey, und daß +von dieser Untersuchung sein ganzes Schicksal +abhange. Sie ist also der Hauptpunkt dieser +Kritik.</p> + +<p>Gesetzt nun aber auch, die Möglichkeit seines +Ursprungs <i>a priori</i>, als einer Vernunftidee, +ließe sich durch eine Deduktion darthun; so +bliebe immer noch auszumachen, ob er <i>a priori +gegeben</i>, oder <i>gemacht</i>, und <i>erkünstelt</i> sey; und +wir gestehen, daß der sonderbare Weg, den er +aus der Ideen — in die Sinnenwelt, und aus dieser +wieder in jene nimmt, ihn des letztem wenigstens +sehr verdächtig mache. Sollte sich dies +bestätigen, so gäbe es freilich vor's erste kein +gutes Vorurtheil für ihn; da es schon bekannt +ist, daß die Vernunft im Felde des Übersinnlichen +zwar in's Unermeßliche schwärmen, und +dichten; aber daraus, daß es ihr möglich war +sich etwas zu denken, noch nicht einmal die +Möglichkeit folgern könne, daß dieser Idee überhaupt +etwas entspreche. Es bleibt aber doch +noch ein Weg übrig, diese Idee aus den leeren<a class="page" name="Page_100" id="Page_100" title="100"></a> +Träumen der Vernunft herauszuheben, wenn +sich nemlich in der Erfahrung, und zwar — da +hier von einem praktischen Begriffe die Rede ist, — ein +empirisch gegebnes praktisches Bedürfniß +zeigt, welches jenen Begriff, der <i>a priori</i> freilich +nicht gegeben war, <i>a posteriori</i>, zwar nicht giebt +aber doch <i>berechtiget</i>. Diese Erfahrung ergänzt +dann, was zur Rechtmäßigkeit dieses Begriffs +<i>a priori</i> fehlte; sie liefert das vermißte Datum. +Daraus nun folgt noch nicht, daß der Begriff +selbst <i>a posteriori</i> sey, sondern nur, daß sich +<i>a priori</i> nicht zeigen lasse, ob er nicht überhaupt +ganz leer sey.</p> + +<p>Diese Einschränkung bestimmt denn auch die +wahre Beschaffenheit der Deduktion dieses Begriffs +<i>a priori</i>. Es soll nemlich durch dieselbe +nicht dargethan werden, daß er <i>wirklich a priori</i> +da sey, sondern nur, daß er <i>a priori möglich</i> +sey; nicht daß jede Vernunft ihn nothwendig +<i>a priori</i> haben <i>müsse</i>, sondern daß sie ihn, +wenn ihre Ideenreihe ohngefähr nach dieser +Richtung hingeht, haben <i>könne</i>. Das erstere +wäre nur möglich, wenn ein Datum der reinen +Vernunft <i>a priori</i> angezeigt werden könnte, wie +z. B. bei der Idee von Gott, vom absoluten +Weltganzen, u. s. w. die nothwendige Aufgabe +der Vernunft war, zu allem Bedingten das schlechthin +Unbedingte zu suchen, welches die Vernunft +nöthigte, auf diesen Begriff zu kommen. Da<a class="page" name="Page_101" id="Page_101" title="101"></a> +aber ein solches Datum <i>a priori</i> sich nicht vorfindet, +so darf und kann die Deduktion desselben +nur seine Möglichkeit als <i>Idee</i>, und insofern +er das ist, zeigen. — Keine historische<a name="FNanchor_17_17" id="FNanchor_17_17"></a><a href="#Footnote_17_17" class="fnanchor">[17]</a> +Deduktion also der Entstehung dieses Begriffs unter +der Menschheit, welche es auch noch so +wahrscheinlich machte, daß er zuerst durch wirkliche +Fakta in der Sinnenwelt, die man aus Unwissenheit +übernatürlichen Ursachen zugeschrieben, +oder durch geflissentlichen Betrug, entstanden +sey; selbst kein unwiderlegbarer Beweis, +daß keine Vernunft ohne jenes empirisch gegebne +Bedürfniß je auf diese Idee gekommen +seyn würde, wenn ein solcher möglich wäre, +würde dieser Deduktion widersprechen. Denn +im ersten Falle wäre der Begriff <i>in concreto</i> +freilich ganz unrechtmäßig entstanden, welches +aber der Möglichkeit, sich einen rechtmäßigen +Ursprung desselben <i>in abstracto</i> zu denken, nicht +den geringsten Eintrag thun kann: im zweiten +wäre jenes empirische Datum zwar die <i>Gelegenheitsursache</i> +gewesen, auf ihn zu kommen; wenn +er aber durch den <i>Inhalt</i> der gemachten Erfahrung +nur nicht bestimmt ist, (und eine Deduktion +<i>a priori</i> muß die Unmöglichkeit hiervon<a class="page" name="Page_102" id="Page_102" title="102"></a> +zeigen) so wäre sie nicht sein Princip gewesen. +Ein andres ist die <i>Gültigkeit</i> dieses Begriffs, d. i. +ob sich vernünftiger Weise annehmen lasse, daß +ihm etwas außer uns korrespondiren werde; +diese kann freilich nur empirisch deducirt werden, +und erstreckt sich mithin nicht weiter, als +das Datum gilt, aus dem sie deducirt wird. +Laßt uns dies durch ein Beispiel erläutern. — Der +Begriff eines bösen Grundprincips neben einem +guten ist offenbar ein Begriff <i>a priori</i>, denn +er kann in keiner Erfahrung gegeben seyn; und +zwar eine Vernunftidee; und sie muß sich mithin, +ihrer Möglichkeit nach, deduciren lassen, +wenn sie nicht etwa den Vernunftprincipien gar +widerspricht. Diese Idee ist aber <i>a priori</i> nicht +gegeben, sondern gemacht, denn es läßt sich +kein Datum der reinen Vernunft für sie anführen. +In der Erfahrung aber kommen mehrere +Data vor, welche diesen Begriff zu berechtigen +scheinen, und welche die Gelegenheitsursachen +seiner Entstehung gewesen seyn können. Wenn +nun nur diese Data ihn wirklich berechtigten; +wenn man ihn nur für ein praktisches, wenn +gleich empirisch-bedingtes Bedürfniß, und nicht +lediglich zur theoretischen Naturerklärung hätte +brauchen wollen; wenn er nur endlich der praktischen +Vernunft nicht gar widerspräche: so +hätte man ihn, ohngeachtet seine Gültigkeit sich +nur auf empirische Data beruft, wenigstens für<a class="page" name="Page_103" id="Page_103" title="103"></a> +eine Idee, der etwas entsprechen <i>könnte</i>, wol +annehmen dürfen.</p> + +<p>Durch die erstere Deduktion der Möglichkeit +des Begriffs der Offenbarung <i>a priori</i> scheint +nun nicht viel ausgerichtet zu werden, und es +ist nicht zu leugnen, daß sie eine sehr leere und +unnütze Bemühung seyn würde, wenn nicht gezeigt +werden könnte, daß dieser Begriff, wenn +er nicht <i>a priori</i> möglich ist, überhaupt nicht +vernunftmäßig ist. Folglich hängt sein ganzer +Werth von dieser Deduktion ab.</p> + + +<p> </p> +<h3><a name="Section_7" id="Section_7"></a>§. 7.</h3> + +<h3><i>Deduktion des Begriffs der Offenbarung von Principien der +reinen Vernunft a priori.</i></h3> + +<p>Wenn endliche moralische Wesen, d. i. solche +Wesen, welche außer dem Moralgesetze +noch unter Naturgesetzen stehen, als gegeben +gedacht werden; so läßt sich, da das Moralgesetz +nicht blos in demjenigen Theile dieser Wesen, +der unmittelbar und allein unter desselben +Gesetzgebung steht, (ihrem obern Begehrungsvermögen) +sondern auch in demjenigen, der zunächst +unter den Naturgesetzen steht, seine Kausalität +ausüben soll, vermuthen, daß die Wirkungen +dieser beiden Kausalitäten, deren Gesetze +gegenseitig ganz unabhängig von einander +sind, auf die Willensbestimmung solcher Wesen, +in Widerstreit gerathen werden. Dieser Wider<a class="page" name="Page_104" id="Page_104" title="104"></a>streit +des Naturgesetzes gegen das Sittengesetz +kann nach Maaßgabe der besondern Beschaffenheit +ihrer sinnlichen Natur der Stärke nach sehr +verschieden seyn, und es läßt sich ein Grad dieser +Stärke denken, bei welchem das Sittengesetz +seine Kausalität in ihrer sinnlichen Natur entweder +auf immer, oder nur in gewissen Fällen, +gänzlich verliert. Sollen nun solche Wesen in +diesem Falle der Moralität nicht gänzlich unfähig +werden, so muß ihre sinnliche Natur selbst, +durch sinnliche Antriebe bestimmt werden, sich +durch das Moralgesetz bestimmen zu lassen. Soll +dies kein Widerspruch seyn — und es ist an +sich allerdings einer, <i>sinnliche</i> Antriebe als Bestimmungsgründe +<i>reiner Moralität</i> gebrauchen zu +wollen — so kann es nichts anders heißen, als +daß rein moralische Antriebe auf dem Wege +der Sinne an sie gebracht werden sollen. Der +einzige rein moralische Antrieb ist die innere +Heiligkeit des Rechts. Diese ist durch ein Postulat +der reinen praktischen Vernunft in Gott +<i>in concreto</i>, (folglich der Sinnlichkeit zugänglich) +und er selbst als moralischer Richter aller vernünftigen +Wesen nach diesem ihm durch <i>seine</i> +Vernunft gegebnen Gesetze, mithin als Gesetzgeber +jener Wesen, dargestellt worden. Diese +Idee vom Willen des Heiligsten als Sittengesetze +für alle moralische Wesen ist nun von der einen +Seite völlig identisch mit dem Begriffe der in<a class="page" name="Page_105" id="Page_105" title="105"></a>nern +Heiligkeit des Rechts, folglich jener einige +rein moralische Antrieb, und von der andern des +Vehikulums der Sinne fähig. Sie allein also entspricht +der zu lösenden Aufgabe. Nun aber ist +kein Wesen fähig, diese Idee auf dem Wege der +sinnlichen Natur an sie gelangen zu lassen, oder, +wenn sie schon in ihnen mit Bewußtseyn vorhanden +ist, sie auf demselben zu bestätigen, als +ein Gesetzgeber dieser Natur, welches denn auch, +laut der Postulate der praktischen Vernunft, jener +moralische Gesetzgeber endlicher vernünftiger +Wesen ist. Gott selbst also müßte ihnen +sich und seinen Willen als gesetzlich für sie, in +der Sinnenwelt ankündigen. Nun aber ist in +der Sinnenwelt überhaupt so wenig eine Ankündigung +der gesetzgebenden Heiligkeit enthalten, +daß wir vielmehr von ihr aus durch die auf sie +anwendbaren Begriffe auf gar nichts Übernatürliches +schließen können; und ob wir gleich durch +Verbindung des Begriffs der Freiheit mit diesen +Begriffen, und den dadurch möglichen Begriff +eines moralischen Endzwecks der Welt auf diese +Gesetzgebung schließen können (§. 4.), so setzt +doch dieser Schluß schon eine Kausalität des +Moralgesetzes in dem so schließenden Subjekte +voraus, die nicht nur das völlige, nur nach Naturgesetzen +mögliche Bewußtseyn seines Gebots, +sondern auch den festen Willen, die Wirksamkeit +desselben in sich durch freie Aufsuchung<a class="page" name="Page_106" id="Page_106" title="106"></a> +und Gebrauch jedes Mittels zu vermehren, bewirkt +hat, welche aber in den vorausgesetzten +sinnlich-bedingten Wesen nicht angenommen +worden ist. Gott müsste sich also durch eine +besondre ausdrücklich dazu und für sie bestimmte +Erscheinung in der Sinnenwelt ihnen als Gesetzgeber +ankündigen. Da Gott durch das Moralgesetz +bestimmt ist, die höchstmögliche Moralität +in allen vernünftigen Wesen durch alle moralische +Mittel zu befördern, so läßt sich erwarten, +dass er, wenn dergleichen Wesen wirklich vorhanden +seyn sollten, sich dieses Mittels bedienen +werde, wenn es physisch möglich ist<a name="FNanchor_18_18" id="FNanchor_18_18"></a><a href="#Footnote_18_18" class="fnanchor">[18]</a>.</p> + +<p>Diese Deduktion leistet, was sie versprochen. +Der deducirte Begriff ist wirklich der Begriff der +<i>Offenbarung</i>, d. i. der Begriff von einer durch +die Kausalität Gottes in der Sinnenwelt bewirkten +Erscheinung, wodurch er sich als moralischen +Gesetzgeber ankündigt. Er ist aus lauter Begriffen +<i>a priori</i> der reinen praktischen Vernunft deducirt; +aus der schlechthin und ohne alle Bedin<a class="page" name="Page_107" id="Page_107" title="107"></a>gung +geforderten Kausalität des Moralgesetzes in +allen vernünftigen Wesen, aus dem einzig reinen +Motiv dieser Kausalität, der innern Heiligkeit +des Rechts, aus dem für die Möglichkeit der +geforderten Kausalität als real anzunehmenden +Begriffe Gottes, und seiner Bestimmungen. Aus +dieser Deduktion ergiebt sich unmittelbar die +Befugniß, jede angebliche Offenbarung, d. i. jede +Erscheinung in der Sinnenwelt, welche diesem +Begriffe als korrespondirend gedacht werden soll, +einer Kritik der Vernunft zu unterwerfen. Denn +wenn es schlechterdings nicht möglich ist, den +Begriff derselben <i>a posteriori</i> durch die gegebne +Erscheinung zu bekommen, sondern er selbst, +als Begriff, <i>a priori</i> da ist, und nur eine ihm +entsprechende Erscheinung erwartet, so ist es +offenbar Sache der Vernunft, zu entscheiden, ob +diese gegebne Erscheinung mit ihrem Begriffe +von derselben übereinkomme, oder nicht; und +sie erwartet demnach von ihr so wenig das Gesetz, +daß sie vielmehr es ihr selbst vorschreibt. +Aus ihr müssen sich ferner alle Bedingungen ergeben, +unter denen eine Erscheinung als göttliche +Offenbarung angenommen werden kann: +nemlich, sie kann es nur insofern, als sie mit +diesem deducirten Begriffe übereinstimmt. Diese +Bedingungen nennen wir Kriterien der Göttlichkeit +einer Offenbarung. Alles also, was als ein +dergleichen Kriterium aufgestellt wird, muß sich<a class="page" name="Page_108" id="Page_108" title="108"></a> +aus dieser Deduktion ableiten lassen, und alles +was sich aus ihr ableiten läßt, ist ein dergleichen +Kriterium.</p> + +<p>Sie leistet aber auch nicht mehr, als sie versprochen. +Der zu deducirende Begriff wurde +blos als eine Idee angekündigt; sie hat mithin +keine objektive Gültigkeit desselben zu erweisen, +mit welchem Erweise sie auch nicht sonderlich +fortkommen dürfte. Alles was von ihr gefordert +wird, ist, zu zeigen, daß der zu deducirende Begriff +weder sich selbst, noch einem der vorauszusetzenden +Principien widerspreche. Er kündigte +sich ferner nicht als gegeben, sondern als +gemacht an, (<i>conceptus non datus, sed ratiocinatus</i>) +sie hat mithin kein Datum der reinen Vernunft +aufzuzeigen, wodurch er uns gegeben +würde, welches sie zu leisten auch nicht vorgegeben +hat. Aus diesen beiden Bestimmungen +ergiebt sich denn vorläufig die Folge, daß, wenn +auch eine Erscheinung in der Sinnenwelt gegeben +seyn sollte, welche mit ihm vollkommen +übereinstimmte (eine Offenbarung, welche alle +Kriterien der Göttlichkeit hätte), dennoch weder +eine objektive, noch selbst für alle vernünftige +Wesen subjektive Gültigkeit dieser Erscheinung +behauptet werden könnte, sondern die wirkliche +Annehmung derselben, als einer solchen, noch +unter andern Bedingungen stehen müßte. Das +von der reinen Vernunft aus vermißte, nur in<a class="page" name="Page_109" id="Page_109" title="109"></a> +der Erfahrung mögliche Datum zu diesem Begriffe, +daß nemlich moralische Wesen gegeben seyen, +welche ohne Offenbarung der Moralität unfähig +seyn würden, wird als Hypothese vorausgesetzt, +und eine Deduktion des Offenbarungsbegriffs hat +nicht die Wirklichkeit desselben darzuthun, welches +sie ohnehin als Deduktion <i>a priori</i> für ein +empirisches Datum nicht leisten könnte, sondern +es ist für sie völlig hinreichend, wenn diese Voraussetzung +sich nur nicht widerspricht, und demnach +nur vollkommen denkbar ist. Aber eben +darum, weil dieses Datum erst von der Erfahrung +erwartet wird, ist dieser Begriff nicht rein +<i>a priori</i>. Die physische Möglichkeit einer diesem +Begriffe entsprechenden Erscheinung kann +eine Deduktion desselben, die nur aus Principien +der praktischen, nicht der theoretischen Vernunft +geführt wird, nicht erweisen, sondern muß sie +voraussetzen. Ihre moralische Möglichkeit wird +zur Möglichkeit ihres Begriffs schlechterdings erfordert, +und folgt im Allgemeinen aus der Möglichkeit +obiger Deduktion. Ob aber eine <i>in concreto</i> +gegebne Offenbarung dieser Erfordernis +nicht widerspreche, ist das Geschäft einer angewandten +Kritik dieser gegebnen Offenbarung; +und unter welchen Bedingungen sie ihr nicht +widerspreche, das Geschäft einer Kritik des Offenbarungsbegriffs +überhaupt.</p> + +<p>Aus allem bis jetzt gesagten ergiebt sich nun<a class="page" name="Page_110" id="Page_110" title="110"></a> +auch, welchen Weg unsre Untersuchung weiter +zu nehmen habe. Die Möglichkeit dieses Begriffs, +insofern er das ist, d. i. seine Gedenkbarkeit, +ist gezeigt. Ob er aber nicht etwa überhaupt +leer sey, oder ob etwas ihm korrespondirendes +sich vernünftiger Weise erwarten lasse, +hängt von der empirischen Möglichkeit (nicht der +bloßen Gedenkbarkeit) des in ihm als Bedingung +vorausgesetzten empirischen Datums ab. Diese +also ist es, welche vor allen Dingen dargethan +werden muß. Eine Kritik aller Offenbarung +überhaupt hat aber in <span title="Dies sollte wahrscheinlich besser Rücksicht sein">Rüchsicht</span><a name="FNanchor_TN8_39" id="FNanchor_TN8_39"></a><a href="#Footnote_TN8_39" class="fnanchor">[TN8]</a> dieses Datums +auch weiter nichts darzuthun, als seine absolute +Möglichkeit; da hingegen die Kritik einer angeblichen +Offenbarung <i>in concreto</i> die bestimmte +Wirklichkeit des vorausgesetzten empirischen +Bedürfnisses zu zeigen hätte, wie erst weiter unten +bewiesen werden kann.</p> + +<p>Daß eine durch Freiheit einem Begriffe vom +Zwecke gemäß bewirkte Erscheinung in der Sinnenwelt +überhaupt, folglich auch eine Offenbarung +sich als physisch möglich denken lasse, bedarf +keines Beweises, indem es zum Behufe der +Möglichkeit der schlechthin geforderten Kausalität +des Moralgesetzes auf die Sinnenwelt schon +angenommen worden ist. Dennoch werden wir +zur Erläuterung, nicht zum Beweise, und wegen +einiger daraus herfließender wichtigen Folgen auf +Berichtigung des Offenbarungsbegriffs, einige Un<a class="page" name="Page_111" id="Page_111" title="111"></a>tersuchungen +über diese physische Möglichkeit +anstellen.</p> + +<p>Beym Schlusse dieser beiden Untersuchungen +muß es völlig klar seyn, ob sich vernünftiger +Weise etwas dem Offenbarungsbegriffe korrespondirendes +überhaupt erwarten lasse, oder +nicht. Zum Behufe der Möglichkeit aber, diesen +Begriff auf eine besondre <i>in concreto</i> gegebne +Erscheinung anzuwenden, bedarf es noch einer +genauem Zergliederung des Offenbarungsbegriffs +selbst, welcher angewendet werden soll. Die +Bedingungen, unter welchen eine solche Anwendung +möglich ist, müssen alle im Begriffe liegen, +und sich durch eine Analysis desselben aus ihm +entwickeln lassen. Sie heißen Kriterien. Unser +nächstes Geschäft nach jenen Untersuchungen +wird also das seyn, diese Kriterien aufzustellen, +und zu beweisen.</p> + +<p>Hiedurch wird nun nicht nur die Möglichkeit, +für diesen Begriff überhaupt etwas ihm korrespondirendes +zu erwarten, sondern auch die, +ihn auf eine wirklich gegebne Erscheinung anzuwenden, +völlig gesichert. Wenn aber eine solche +Anwendung gleich völlig möglich ist, so läßt +sich doch daraus noch kein Grund erkennen, +warum wir sie wirklich machen sollten. Nur +nach Aufzeigung eines solchen Grundes also ist +die Kritik aller Offenbarung geschlossen.</p> + +<p><a class="page" name="Page_112" id="Page_112" title="112"></a></p> +<h3><a name="Section_8" id="Section_8"></a>§. 8.</h3> + +<h3><i>Von der Möglichkeit des im Begriffe der Offenbarung vorausgesetzten +empirischen Datum.</i></h3> + +<p>Die in der Deduktion des Begriffs der Offenbarung +von praktischen Vernunftprincipien +<i>a priori</i> vorausgesetzte Erfahrung ist die: es +könne moralische Wesen geben, in welchen das +Moralgesetz seine Kausalität <i>für immer</i>, oder nur +<i>in gewissen Fällen</i> verliere. Das Moralgesetz +fordert eine Kausalität auf das obere Begehrungsvermögen +um die Bestimmung des Willens; es +fordert vermittelst jenes eine auf das untere, +um die völlige Freiheit des moralischen Subjekts +vom Zwange der Naturtriebe hervorzubringen. +Ist die erstere Art der Kausalität aufgehoben, +so fehlt der <i>Wille</i>, überhaupt ein Gesetz anzuerkennen, +und ihm Gehorsam zu leisten; ist nur +die zweite gehindert, so ist bei allem guten Willen +der Mensch zu schwach, das Gute, das er +will, <i>wirklich auszuüben</i>. Dieser Hypothese empirische +Möglichkeit soll bewiesen werden, d. h. +es soll, nicht aus der Einrichtung der menschlichen +Natur überhaupt, insofern sie allgemein +und <i>a priori</i> zu erkennen ist, sondern aus ihren +empirischen Bestimmungen gezeigt werden, daß +es möglich, und wahrscheinlich sey, daß das Sittengesetz +seine Kausalität in ihnen verlieren +könne; wodurch denn die Frage beantwortet +wird: Warum war eine Offenbarung nöthig, und<a class="page" name="Page_113" id="Page_113" title="113"></a> +warum konnten die Menschen sich nicht mit der +Naturreligion allein behelfen? Die Ursachen davon +können nicht in der Einrichtung der menschlichen +Natur überhaupt, insofern sie <i>a priori</i> zu +erkennen ist, liegen; denn sonst müßten wir +das Bedürfniß einer Offenbarung schon <i>a priori</i> +zeigen können, es müßte sich ein Datum der +reinen Vernunft dafür anführen lassen, und der +Begriff von ihr wäre ein gegebner: sondern in +zufälligen Bestimmungen derselben. Um aber +die völlige Einsicht in die Grenzen, innerhalb +welcher Vernunftreligion zulänglich ist, innerhalb +welcher Naturreligion eintritt, und wo endlich +geoffenbarte nöthig wird, zu eröffnen, wird es +sehr dienlich seyn, das Verhältniß der menschlichen +Natur zur Religion, sowohl überhaupt, als +ihren besondern Bestimmungen nach, zu untersuchen.</p> + +<p>Der Mensch steht, als Theil der Sinnenwelt, +unter Naturgesetzen. Er ist in Absicht seines +Erkenntnißvermögens genöthigt, von Anschauungen, +die unter den Gesetzen der Sinnlichkeit +stehen, zu Begriffen fortzugehen; und in Absicht +des untern Begehrungsvermögens sich durch sinnliche +Antriebe bestimmen zu lassen. Als Wesen +einer übersinnlichen Welt aber, seiner vernünftigen +Natur nach, wird sein oberes Begehrungsvermögen, +durch ein ganz anderes Gesetz bestimmt, +und dieses Gesetz eröffnet durch seine<a class="page" name="Page_114" id="Page_114" title="114"></a> +Anforderungen ihm Aussichten auf Erkenntnisse, +die weder unter den Bedingungen der Anschauung, +noch unter denen der Begriffe stehen. Da +aber sein Erkenntnißvermögen schlechterdings +an jene Bedingungen gebunden ist, und er ohne +sie sich gar nichts denken kann, so ist er genöthigt +auch diese Gegenstände einer übernatürlichen +Welt unter jene Bedingungen zu setzen, +ob er gleich erkennt, daß eine solche Vorstellungsart +nur subjektiv, nicht objektiv gültig sey, +und daß sie ihn weder zu theoretischen, noch +praktischen <i>Folgerungen</i> berechtige. Sein unteres, +durch sinnliche Antriebe bestimmbares Begehrungsvermögen +ist dem obern untergeordnet, +und es soll nie seinen Willen bestimmen, wo +die Pflicht redet. Dies ist wesentliche Einrichtung +der menschlichen Natur. So <i>soll</i> der Mensch +seyn, und so <i>kann</i> er auch seyn, denn alles, was +ihn verhindert, so zu seyn, ist seiner Natur nicht +wesentlich, sondern zufällig, und kann also nicht +nur weggedacht werden, sondern auch wirklich +weg seyn. In welchem Verhältnisse steht er +nun in diesem Zustande gegen die Religion? bedarf +er ihrer? welcher? und wozu?</p> + +<p>Die nächste Folge dieser ursprünglichen Einrichtung +der menschlichen Natur ist die, daß +ihm das Moralgesetz als Gebot, und nicht als +Aussage erscheint, daß es zu ihm von Sollen +redet, und nicht von Seyn; daß er sich bewußt<a class="page" name="Page_115" id="Page_115" title="115"></a> +ist, auch anders, als dieses Gesetz befiehlt, handeln +zu <i>können</i>; daß er folglich, seiner Vorstellung +nach, einen Werth, und ein Verdienst erhält, +wenn er so handelt. Dieser Werth, den +er sich selbst giebt, berechtigt ihn, die demselben +angemessene Glückseligkeit zu erwarten: +aber diese kann er sich nicht selbst geben, so +wie jenen; er erwartet sie also vom höchsten +Exekutor des Gesetzes, der ihm durch dasselbe +angekündigt wird. Dieses Wesen zieht seine +ganze Verehrung auf sich, weil es einen unendlichen +Werth hat, gegen welchen der seinige in +Nichts verschwindet; und seine ganze Zuneigung, +weil er alles von ihm erwartet, was er gutes zu +erwarten hat. Er kann nicht gleichgültig gegen +den stets gegenwärtigen Beobachter, Späher, und +Beurtheiler seiner geheimsten Gedanken, und +den gerechtesten Vergelter derselben bleiben. +Er muß wünschen, ihm seine Bewunderung und +Verehrung zu bezeigen, und da er's durch nichts +anders kann, es durch pünktlichen <i>in Rücksicht +auf Ihn</i> geleisteten Gehorsam zu thun. — Dies +ist reine Vernunftreligion. Religiosität von dieser +Art erwartet nicht vom Gedanken des Gesetzgebers +ein Moment zur Erleichterung der +Willensbestimmung, sondern nur Befriedigung +ihres Bedürfnisses ihm ihre Zuneigung zu erkennen +zu geben. Sie erwartet keine Anforderung +von Gott, ihm zu gehorchen, sondern nur die<a class="page" name="Page_116" id="Page_116" title="116"></a> +Erlaubniß, bei ihrem willigen Gehorsame auf +ihn zu sehen. Sie will nicht Gott eine Gunst +erweisen, indem sie ihm dient; sondern sie erwartet +es von ihm als die höchste Gnade, sich +von ihr dienen zu lassen. — Dies ist die höchste +moralische Vollkommenheit des Menschen. Sie +setzt nicht nur den festen Willen immer sittlich +gut zu handeln, sondern auch völlige Freiheit +voraus. Es ist <i>a priori</i> unmöglich zu bestimmen, +ob <i>in concreto</i> irgend ein <i>Mensch</i> dieser moralischen +Vollkommenheit fähig sey, und es ist bei +gegenwärtiger Lage der Menschheit gar nicht +wahrscheinlich.</p> + +<p>Der zweite Grad der moralischen Güte setzt +eben diesen festen Willen, im Ganzen dem Moralgesetze +zu gehorchen, aber keine völlige Freiheit +in einzelnen Fällen voraus. Die sinnliche +Neigung kämpft noch gegen das Pflichtgefühl, +und ist eben so oft <span title="Im Original: Siegerinn">Siegerin</span><a name="FNanchor_TN9_40" id="FNanchor_TN9_40"></a><a href="#Footnote_TN9_40" class="fnanchor">[TN9]</a>, als besiegt. Die +Ursachen dieser moralischen Schwäche liegen +nicht im Wesentlichen der menschlichen Natur, +sondern sie sind zufällig: theils bei diesem und +jenem Subjekte eine körperliche Konstitution, +welche die größere Heftigkeit, und die anhaltendere +Dauer der Leidenschaften begünstigt; +theils, und hauptsächlich die gegenwärtige Lage +der Menschheit, in welcher wir weit früher angewöhnt +werden, nach Naturtrieben zu handeln, +als nach moralischen Gründen, und weit öftrer<a class="page" name="Page_117" id="Page_117" title="117"></a> +in den Fall kommen, uns durch die ersteren bestimmen +lassen zu müssen, als durch die letzteren, +so daß unsre Ausbildung als Naturmenschen +meist immer große Vorschritte vor unsrer moralischen +Bildung voraus hat. Da in diesem Zustande +der ernste Wille moralisch zu handeln, +mithin ein lebhaftes, thätiges, sittliches Gefühl +vorausgesetzt wird, so muß diese Schwäche dem +Menschen sehr unangenehm seyn, und er muß +begierig jedes Mittel aufsuchen, und ergreifen, +um seine Bestimmung durchs Moralgesetz zu erleichtern. +Wenn es darum zu thun ist, der moralischen +Neigung das Übergewicht über die +sinnliche zu verschaffen, so kann dies auf zweierlei +Art geschehen, theils indem man die sinnliche +Neigung schwächt, theils indem man den Antrieb +des Sittengesetzes, die Achtung für dasselbe, verstärkt. +Das erste geschieht nach technisch-praktischen +Regeln, die auf Naturprincipien beruhen, +und über welche jeden sein eignes Nachdenken, +Erfahrung, und empirische Selbstkenntniß belehren +muß. Sie liegen außer dem Kreise unsrer +gegenwärtigen Untersuchung. Der Antrieb des +Moralgesetzes läßt sich, ohne der Moralität Abbruch +zu thun, nicht anders verstärken, als durch +lebhafte Vorstellung der innern Erhabenheit und +Heiligkeit seiner Forderungen; durch ein dringenderes +Gefühl des <i>Sollens</i> und <i>Müssens</i>. Und +wie kann dies dringender werden, als wenn uns<a class="page" name="Page_118" id="Page_118" title="118"></a> +stets die Vorstellung eines ganz heiligen Wesens +vorschwebt, das uns heilig zu seyn befiehlt? In +ihm erblicken wir die Übereinstimmung mit dem +Gesetze nicht mehr blos als etwas, das seyn <i>soll</i>, +sondern als etwas, das <i>ist</i>; in ihm erblicken wir +die Nothwendigkeit, so zu seyn, dargestellt. Wie +kann das sittliche Gefühl mehr verstärkt werden, +als durch die Vorstellung, daß bei unmoralischen +Handlungen nicht blos wir selbst, die wir unvollkommne +Wesen sind — nein, daß die höchste +Vollkommenheit uns verachten müsse? daß +bei Selbstüberwindung, und Aufopferung unsrer +liebsten Neigungen für die Pflicht, nicht nur wir +selbst, sondern die wesentliche Heiligkeit uns +ehren müsse? Wie können wir aufmerksamer +auf die Stimme unsers Gewissens, und gelehriger +gegen sie werden, als wenn wir in ihr die +Stimme des Heiligsten hören, der <span title="Im Original folgt hier ein weiteres 'bar' nach unsichtbar">unsichtbar</span><a name="FNanchor_TN10_41" id="FNanchor_TN10_41"></a><a href="#Footnote_TN10_41" class="fnanchor">[TN10]</a> +uns immer begleitet, und die geheimsten +Gedanken unsers Herzens späht — <i>vor dem wir +wandeln?</i> Da die Neigung im Subjekte gegen +dieses neue Moment des Sittengesetzes, welches +ihr Abbruch thut, streitet, so wird die Vernunft +suchen, dasselbe durch völlige Sicherung des +Grundes, auf dem es beruht, zu befestigen; sie +wird einen Beweis für den Begriff Gottes als +moralischen Gesetzgebers suchen, und sie wird +ihn im Begriffe desselben, als Weltschöpfers, finden. +Dies ist der zweite Grad der sittlichen<a class="page" name="Page_119" id="Page_119" title="119"></a> +Vollkommenheit, der die Naturreligion begründet. — Diese +Religion soll allerdings Mittel +der Willensbestimmung in einzelnen Fällen, bei +eintretendem Kampfe der Neigung gegen die +Pflicht, werden; aber sie setzt die erste, höchste +Bestimmung des Willens, dem Moralgesetze +überhaupt zu gehorchen, als durch dasselbe +schon geschehen, voraus, denn sie bietet sich +nicht dar, sondern sie muß gesucht werden, und +niemand kann sie suchen, der sie nicht wünscht.</p> + +<p>Der tiefste Verfall vernünftiger Wesen in +Rücksicht auf Sittlichkeit endlich ist es, wenn +nicht einmal der Wille da ist, ein Moralgesetz +anzuerkennen, und ihm zu gehorchen; wenn +sinnliche Triebe die einzigen Bestimmungsgründe +ihres Begehrungsvermögens sind. Es scheint wenigstens, +vor der Hand gar nichts für die Nothwendigkeit +einer Offenbarung zu beweisen, wenn +man auch in der Gesellschaft unter andern moralisch +bessern Menschen noch so viele in diesem +Grade verdorbne Subjekte sollte aufzeigen +können: denn es muß den bessern möglich +seyn, und es ist ihre Pflicht, — könnte man +sagen, — in den schlechtern durch Belehrung +und Bildung das moralische Gefühl zu entwickeln, +und sie so bis zum Bedürfniß einer Religion zu +führen. Ohne uns vor der Hand auf diese Untersuchung +einzulassen, wollen wir die Frage nur +so stellen, wie ihre Beantwortung für den Erweis<a class="page" name="Page_120" id="Page_120" title="120"></a> +eines empirischen Bedürfnisses der Offenbarung +entscheidend wird: War es möglich, dass die +ganze Menschheit, oder wenigstens ganze +Völker- und Länderstriche in diesen tiefen moralischen +Verfall gerathen konnten? Um sie beantworten +zu können, müssen wir erst den Begriff der empirischen +Sinnlichkeit etwas näher bestimmen.</p> + +<p>Sinnlichkeit überhaupt, nemlich empirische, +könnte man füglich als eine Unfähigkeit zur +Vorstellung der Ideen beschreiben; um dadurch +zugleich den theoretischen Fehler, sich dieselben +entweder gar nicht, oder nicht anders, als unter +den Bedingungen der empirischen Sinnlichkeit, +denken zu können, und den praktischen, sich +nicht durch dieselben bestimmen zu lassen, der +aus dem erstem nothwendig folgt, zu befassen. +Man kann die empirische Sinnlichkeit, eben so +wie die reine, in zwei Gattungen eintheilen, in +die <i>äussere</i> und <i>innere</i>. Die erstere besteht in +theoretischer Rücksicht darin, wenn man sich +alles unter die empirischen Bedingungen der +äußern Sinne, alles hörbar, fühlbar, sichtbar u. s. w. +denkt, und auch alles wirklich sehen, hören, +fühlen will, und damit ist immer eine gänzliche +Unfähigkeit zum Nachdenken, zu Verfolgung einer +Reihe von Schlüssen, wenn es auch nur +über Gegenstände der Natur ist, verbunden; +und in praktischer, wenn man sich nur durch +die Lust des äußern Sinns, bestimmen läßt.<a class="page" name="Page_121" id="Page_121" title="121"></a> +Dieses ist derjenige Grad derselben, den man +auch rohe Sinnlichkeit nennt. Die zweite besteht +in theoretischer Rücksicht darin, daß man +sich alles wenigstens unter die empirischen Bedingungen +unsers innern Sinns, alles modificirbar +denkt, und es auch wirklich modificiren +will; und in praktischer, wenn man sich durch +nichts höheres bestimmen läßt, als durch die +Lust des innern Sinns. Dahin gehört die Lust +am Spiel, am Dichten, am Schönen (aber nicht +am Erhabnen), selbst am Nachdenken, am Gefühl +seiner Kraft, und sogar das Mitgefühl, ob +es gleich der edelste aller sinnlichen Triebe ist. +Wenn diese Sinnlichkeit herrschend ist, d. i. +wenn wir blos und lediglich durch ihren Antrieb +und nie durch das Moralgesetz uns bestimmen +lassen, so ist klar, dass sie allen Willen gut zu +seyn, und alle Moralität gänzlich ausschließt. +Aber bei den meisten Menschen hat sie zwar +bei weitem das Übergewicht, und sie werden in +den meisten Fällen blos durch sie bestimmt; +aber dennoch sind sie darum noch nicht überhaupt +aller reinmoralischen Handlungen unfähig, +und haben wenigstens noch soviel moralisches +Gefühl, um die Sträflichkeit und Unanständigkeit +ihrer Handlungsart in auffallenden Fällen +oder bei gewissen Veranlassungen zu fühlen, +und sich deren zu schämen. Gesetzt aber, sie +wendeten das Moralgesetz auch nie auf sich<a class="page" name="Page_122" id="Page_122" title="122"></a> +selbst an, und hätten nie Schaam oder Reue +über ihre eigne Unvollkommenheit empfunden, +so zeigt es sich doch in ihrer Beurtheilung der +Handlungen andrer, in ihrer oft starken Misbilligung +derselben aus richtigen moralischen Gründen, +dass sie des moralischen Sinns nicht gänzlich +unfähig sind. Auf Menschen von dieser +Art, sollte man glauben, würde man eben von +der Seite aus, wo sie noch Empfänglichkeit für +Moralität zeigen, wirken, — man würde sich +eben der Grundsätze, die sie auf andre anwenden, +bedienen können, um ihnen über ihren +eignen Zustand die Augen zu öffnen, sie so allmählich +zum guten Willen, und durch ihn endlich +zur Religiosität zu führen. Es müsste also, +zum Behufe der Nothwendigkeit einer Offenbarung +gezeigt werden können, dass Menschen, +und ganze Menschengeschlechter möglich seyen, +die durch herrschende Sinnlichkeit des Sinns für +Moralität entweder gänzlich, oder doch in einem +so hohen Grade beraubt wären, dass man von +diesem Wege aus gar nicht auf sie wirken könne; +welche sich des Moralgesetzes in ihnen entweder +gar nicht, oder doch so wenig bewusst seyen, +dass man auf diesen Grund in ihnen gar nichts +bauen könne. Es lässt sich <i>a priori</i> wol denken, +daß die Menschheit entweder von ihrem Ursprünge +an, oder durch mancherlei Schicksale in +so eine Lage habe kommen können, daß sie, in<a class="page" name="Page_123" id="Page_123" title="123"></a> +beständigem harten Kampfe mit der Natur um +ihre Subsistenz, genöthigt gewesen sey, alle ihre +Gedanken stets auf das, was vor ihren Füßen +lag, zu richten; auf nichts denken zu können, +als auf das Gegenwärtige; und kein ander Gesetz +hören zu können, als das der Noth. In so +einer Lage ist es unmöglich, dass das moralische +Gefühl erwache, und sittliche Begriffe sich entwickeln: +aber die Menschheit wird nicht immer, +sie wird außer besondern Fällen nicht lange in +derselben bleiben: sie wird durch Hülfe der Erfahrung +sich Regeln machen, und Maximen ihres +Verhaltens abstrahiren. Diese Maximen, blos +durch Erfahrung in der Natur entstanden, werden +auch blos auf diese angewendet seyn, und +möglichen moralischen Regeln oft widersprechen. +Sie werden sich dennoch, durch ihre Anwendbarkeit +und durch das allgemeine Beispiel bewährt, +von Generation auf Generation fortpflanzen, +und vermehrt werden; und nun werden sie +es seyn, die die Möglichkeit der Moralität vernichten, +nachdem jene dringende Noth, die vor +ihnen es that, durch sie zum Theil gehoben ist. +Denkt man an die Bewohner des Feuerlandes, +welche ihr Leben in einem Zustande, der so +nahe an die Thierheit gränzt, hinbringen, an die +meisten Bewohner der Südsee-Inseln, welchen +der Diebstahl etwas ganz gleichgültiges zu seyn, +und welche sich desselben nicht im geringsten<a class="page" name="Page_124" id="Page_124" title="124"></a> +zu schämen scheinen, an jene Negern, welche +ohne langes Bedenken ihre Frau, oder ihre Kinder +gegen einen Trunk Brandwein in die Sklaverei +verkaufen, so scheint man die erstere Bemerkung +in der Erfahrung bestätigt zu finden; +und um sich von der Richtigkeit der zweiten zu +überzeugen, hat man nur die Sitten und Maximen +policirter Völker zu studiren.</p> + +<p>Wie soll nun die Menschheit aus diesem Zustande +zur Moralität, und durch sie zur Religion +gelangen? Kann sie dieselbe nicht selbst finden? +Um diese Frage bestimmter zu beantworten, +müssen wir dasjenige, was hierzu vorausgesetzt +wird, mit ihrem Zustande, vergleichen. Um zu +entscheiden, ob ein Volk der Sittlichkeit überhaupt +in seinem gegenwärtigen Zustande fähig +sey, oder nicht, ist es nicht genug, ihr Verhalten +zu betrachten, und der Schluß: ein gewisses +Volk begeht allgemein, und ohne Spur der geringsten +Schaam, Handlungen, die gegen die ersten +Grundsätze aller Moral streiten, also ist es +ohne alles moralisches Gefühl; ist übereilt. Man +muß untersuchen, ob sich denn nicht einmal +der Begriff von Pflicht überhaupt, wenn gleich +noch so dunkel gedacht, bei ihnen zeige, und +wenn man denn da z. B. nur soviel findet, daß +sie auf die Beobachtung eines Vertrags, die sie +nicht erzwingen können, auch in dem Falle, da +es dem zweiten Theile zuträglich wäre ihm nicht<a class="page" name="Page_125" id="Page_125" title="125"></a> +zu halten, trauen, und in diesem Vertrauen sich +wagen; daß sie im Fall der Verletzung desselben +lebhaftern und bitterern Unwillen zeigen, +als sie über den ihnen dadurch zugefügten Schaden +an sich zeigen würden; so muß man ihnen +den Begriff der Pflicht überhaupt zugestehen. +Nun aber ist ohne dieses Vertrauen auf Beobachtung +der Verträge es auch nicht einmal möglich, +sich zur Gesellschaft zu verbinden. Jedes +Volk also, das nur in gesellschaftlicher Vereinigung +lebt, ist nicht ohne allen moralischen Sinn. +Aber leider ist es allgemeine Gewohnheit aller +derer, bei denen die Sinnlichkeit herrschend ist, +sich dieses Gefühls nicht sowohl als Bestimmungsgrundes +ihrer eignen Handlungen, als vielmehr +blos und lediglich als Beurtheilungsprincips der +Handlungen anderer zu bedienen. Ja, sie gehen +wol so weit, besonders wenn die Sinnlichkeit +schon in Maximen gebracht ist, eine Aufopferung, +eine Verleugnung des Eigennutzes für die Pflicht, +sich als lächerliche Thorheit anzurechnen, und +sich derselben zu schämen; sich also stets und +immer als blos unter dem Naturbegriffe stehend +zu betrachten; verfahren endlich auch wol so +konsequent, es auch dem ändern für eben das +anzurechnen, wofern sie nicht etwa selbst persönlich +dabei interessirt, und durch die Pflichtverletzung +des ändern an ihrem eignen Vortheile +gekränkt worden sind. Nur im letztern Falle<a class="page" name="Page_126" id="Page_126" title="126"></a> +erinnern sie sich, daß es Pflichten giebt; und +dies macht denn die Entwickelung dieses Begriffs, +wo wir ihn mit herrschender Sinnlichkeit +vereinigt antreffen, sehr verdächtig, und berechtigt +uns zu glauben, daß blos das Princip der +letztern, das des Eigennutzes, sie bewirkt habe. +Mit herrschender Sinnlichkeit ist also sogar der +Wille, moralisch gut zu seyn, nicht zu vereinigen. +Da aber dieser Wille unumgänglich nöthig +ist, um eine Religion als Mittel einer stärkern +Bestimmung durchs Moralgesetz zu <i>suchen</i>, so +kann die Menschheit in diesem Zustande nie +von selbst eine Religion finden, denn sie kann +sie nicht einmal suchen.</p> + +<p>Und wenn sie dieselbe auch suchen könnte, +so kann sie sie nicht <i>finden</i>. Um sich auf die +oben entwickelte Art zu überzeugen, daß Gott +es ist, der durchs Moralgesetz zu uns redet, bedarf +es vor's erste des Begriffe einer Schöpfung +der Welt durch eine Ursache außer ihr. Auf diesen +Begriff wird die Menschheit, selbst die noch +sehr ungebildete Menschheit, leicht kommen. +Sie ist <i>a priori</i> genöthigt, sich absolute Totalität +der Bedingungen zu denken; und sie schließt +die Reihe derselben nur eher und schneller, je +weniger sie gebildet, und je unfähiger sie ist, +eine lange Reihe zu verfolgen. Daher wird unter +rohsinnlichen Menschen alles voll von Glauben +an übernatürliche Ursachen, an Dämonen<a class="page" name="Page_127" id="Page_127" title="127"></a> +ohne Zahl seyn. Eine gebildetere Sinnlichkeit +wird sich vielleicht zum Begriffe einer einzigen +ersten Ursache, eines kunstvollen Architekten +der Welt erheben. Aber zum Behuf einer Religion +brauchen, wir nicht diesen, sondern den +von einem <i>moralischen</i> Weltschöpfer, und, um +zu ihm zu gelangen, den Begriff eines moralischen +Endzwecks der Welt. Nun wird abermals +die Sinnlichkeit zwar leicht auf den Begriff von +möglichen Zwecken in der Weit kommen, weil +sie selbst durch die Vorstellung von Zwecken +bei ihren Geschäften hienieden geleitet wird: +aber der Begriff eines moralischen <i>Endzwecks</i> +der Schöpfung ist nur dem gebildeten moralischen +Gefühle möglich. Der blos sinnliche +Mensch wird also nie weder auf ihn, noch durch +ihn auf das Princip einer Religion kommen.</p> + +<p>Vor's erste, wenn doch ein Mittel sollte ausfindig +gemacht werden, Religion an ihn zu bringen, +wozu bedarf er ihrer? Der beste moralische +Mensch, der nicht nur den ernsten Willen +hätte, dem Moralgesetze zu gehorchen, sondern +auch die völlige Freiheit, bedurfte ihrer blos +dazu, um die Empfindung der Verehrung und +Dankbarkeit gegen das höchste Wesen auf irgend +eine Art zu befriedigen. Derjenige, der +zwar eben den ernsten Willen, aber nicht völlige +Freiheit hatte, bedurfte ihrer, um der Autorität +des Moralgesetzes ein neues Moment hinzuzufüg<a class="page" name="Page_128" id="Page_128" title="128"></a>en, +durch welches der Stärke der Neigung das +Gegengewicht gehalten und die Freiheit hergestellt +würde. Derjenige, der auch nicht den +Willen hat, ein sittliches Gesetz anzuerkennen, +und ihm zu gehorchen, bedarf ihrer, um nur erst +diesen Willen, und dann durch ihn die Freiheit +in sich hervorzubringen. Mit ihm hat also die +Religion einen andern Weg zu nehmen. Die +reine Vernunftreligion, sowohl als die natürliche, +gründeten sich auf Moralgefühl: die geoffenbarte +hingegen soll selbst erst Moralgefühl begründen. +Die erstere fand gar keinen Widerstand, sondern +alle Neigungen im Subjekte bereit, sie anzunehmen; +die zweite hatte nur in einzelnen Fällen +die Neigungen zu bekämpfen, kam aber im Ganzen +erwünscht, und gesucht; die letztere hat +nicht nur allen unmoralischen Neigungen, sondern +sogar dem völligen Widerstreben, überhaupt +ein Gesetz anzuerkennen, und der Abneigung +gegen sie selbst, die sie das Gesetz gültig machen +will, das Gegengewicht zu haben. Sie +kann also und wird sich wichtigerer Momente +bedienen, so viel es geschehen kann, ohne der +Freiheit Abbruch zu thun, d. h. ohne gegen ihren +eignen Zweck zu handeln.</p> + +<p>Durch welchen Weg nun kann diese Religion +an die so beschaffne Menschheit gelangen? Natürlich +auf eben dem, auf welchem alles an sie +gelangt, was sie sich denkt, oder wodurch sie<a class="page" name="Page_129" id="Page_129" title="129"></a> +sich bestimmen läßt, auf dem der Sinnlichkeit. +Gott muß sich ihnen unmittelbar durch die +Sinne ankündigen, unmittelbar durch die Sinne +Gehorsam von ihnen verlangen.</p> + +<p>Aber hier sind noch zwei Fälle möglich, nemlich +entweder Gott entwickelt durch eine übernatürliche +Wirkung in der Sinnenwelt in dem +Herzen eines oder mehrerer, die er zu seinen +Mittelspersonen an die Menschheit ausersehen +hat, auf dem Wege des Nachdenkens das moralische +Gefühl, und bauet auf eben dem Wege +auf dasselbe das Princip aller Religion, mit dem +Befehle, an den übrigen Menschen eben das zu +thun, was er an ihnen gethan hat: oder er kündigt +geradezu dieses Princip an, und gründet es auf +seine Autorität, als Herr. Im erstem Falle wären +wir nicht einmal genöthigt, Gott als unmittelbare +Ursache dieser übernatürlichen Wirkung +anzunehmen, sondern, ob wir gleich ein allgemeines +sittliches Verderben der Menschheit angenommen +haben, so könnte doch recht füglich +eins der möglichen höhern moralischen Wesen +Ursache einer solchen Wirkung seyn. Finden +wir aber anderweitige Gründe, den Grund einer +solchen Wirkung unmittelbar in Gott zu setzen, +so werden wir diese Gründe dadurch gar nicht +entkräften, wenn wir sagen, es sey Gott unanständig, +den Pädagogen zu machen; denn nach +unsrer Erkenntniß von Gott ist nichts ihm <a class="page" name="Page_130" id="Page_130" title="130"></a>unanständig, +als was gegen das Moralgesetz ist. +In diesem Falle hätten wir denn auch, ununtersucht, +welches moralische Wesen die veranlassende +Ursache dieser Entwickelung sey, keine +Offenbarung, sondern eine auf einem übernatürlichen +Wege an uns gebrachte Naturreligion. +Wenn dieses Mittel nur möglich und zur Erreichung +des Zwecks hinlänglich war, so war keine +Offenbarung, d. i. keine <i>unmittelbar</i> auf Gottes +Autorität gegründete Ankündigung desselben, als +Gesetzgebers, nöthig. Laßt uns einen Augenblick +annehmen, Gott wolle sich desselben bedienen. +Er wird ohne Zweifel in den Seelen +derer, auf die er wirkt, die erwartete vernünftige +Überzeugung hervorbringen. Diese werden seinem +Befehle, und ihrem eignen Gefühl der Verbindlichkeit, +Moralität weiter zu verbreiten, gemäß, +sich an die übrige Menschheit wenden, +und eben diese Überzeugung auf eben dem Wege +in ihnen aufzubauen suchen, auf welchem sie in +ihnen selbst aufgebaut wurde. Es liegt weder in +der menschlichen Natur überhaupt, noch in der +empirischen Beschaffenheit der angenommenen +Menschen insbesondre ein Grund, warum es diesen +Abgeordneten unmöglich seyn sollte, ihren Zweck +zu erreichen, wenn sie nur Gehör finden, wenn +sie sich nur Aufmerksamkeit verschaffen können. +Aber wie wollen sie sich diese verschaffen bei +Menschen, die schon im Voraus gegen das Re<a class="page" name="Page_131" id="Page_131" title="131"></a>sultat +ihrer Vorstellungen eingenommen seyn +müssen? Was wollen sie diesen das Nachdenken +scheuenden Menschen geben, damit sie die +Mühe desselben auf sich nehmen, um die Wahrheit +einer Religion erkennen zu müssen, welche +ihre Neigungen einschränken und sie unter ein +Gesetz bringen will? Es bleibt also nur der +letzte Fall übrig: sie müssen ihre Lehren unter +göttlicher Autorität, und als seine Gesandten an +die Menschheit, ankündigen.</p> + +<p>Auch dies scheint wieder auf zweierlei Art +möglich zu seyn, daß nemlich Gott entweder +auch dieser seiner Gesandten Glauben schlechthin +auf Autorität gründe, oder daß er nur wolle, +und es von ihrer eignen Einsicht erwarte, daß +sie dasjenige, was auf dem bloßen Wege des +Nachdenkens durch irgend ein Mittel aus ihrem +Herzen entwickelt worden, den übrigen Menschen +unter göttlicher Autorität ankündigen, insofern +sie einsehen, daß kein anderes Mittel übrig ist, +Religion an sie zu bringen. Das letztere aber +ist unmöglich; denn dann hätte Gott gewollt, +daß diese seine Abgeordneten, — zwar in der +wohlthätigsten Absicht, — aber doch, daß sie +lügen und betrügen sollten: Lügen und Betrug +aber bleibt immer, in welcher Absicht er auch +geschehe, unrecht, weil das nie Princip einer +allgemeinen Gesetzgebung werden kann; und +Gott kann nie etwas unrechtes wollen.</p> + +<p>Man<a class="page" name="Page_132" id="Page_132" title="132"></a> könnte endlich sich drittens noch als +möglich denken, Gott habe gewollt, daß sich +diese angeblichen Inspirirten täuschen, und eine +auf Autorität gegründete Ankündigung der göttlichen +Moralgesetzgebung, die ganz natürlich, +z. B. durch die vom Wunsche darnach aufgeregte +Phantasie in ihnen entstanden wäre, einer übernatürlichen +Ursache zuschreiben sollten. Da +jede kategorische Antwort auf diese Frage, die +bejahende sowohl, als die verneinende, sich lediglich +auf theoretische Principien gründen könnte, +weil von Erklärung einer Naturerscheinung +nach derselben Gesetzen die Rede ist; alle Naturphilosophie +aber nicht so weit reicht, um zu +beweisen, daß etwas in der Sinnenwelt <i>nur</i> +durch Gesetze der Natur, oder, daß es durch +sie <i>nicht</i> möglich sey; so kann diese Behauptung, +auf Erörterung einer Offenbarung <i>in concreto</i> +angewandt, nie, weder bewiesen, noch widerlegt +werden; sie gehört aber auch nicht in die Untersuchung +vom möglichen Ursprünge einer geoffenbarten +Religion, als welche blos aus praktischen +Principien angestellt wird. Allerdings +könnte eine gewisse Wirkung, als Naturerscheinung +betrachtet, aus uns entdeckbaren Naturgesetzen +entstanden seyn, und dennoch könnte +es zugleich dem Begriffe eines vernünftigen Wesens +sehr gemäß seyn, daß wir sie, wenigstens +bis zur Erreichung ihrer moralischen Absicht,<a class="page" name="Page_133" id="Page_133" title="133"></a> +einer übernatürlichen Ursache zuschrieben; und +jener disjunktive Satz: Gewisse angebliche Inspirirten +waren entweder wirklich inspirirt, oder +sie waren Betrüger, oder sie waren Schwärmer — richtiger, +und gelinder ausgedrückt, sie waren +unvollkommne Naturforscher — reicht bei weitem +nicht hin, durch ihn die kategorischen Behauptungen, +auf welche er ausgeht, zu begründen. +Denn erstens heben die Begriffe, die als +Glieder der Eintheilung neben einander gestellt +sind, sich nicht wechselseitig auf. Die Möglichkeit, +den letztern anzunehmen, muß aus Naturbegriffen +widerlegt, oder bewiesen werden; die +Möglichkeit der beiden erstem aber kann nur +aus praktischen Principien dargethan werden: +beide Principien aber treffen, sich nicht, und aus +dem einen kann sehr wohl bejaht werden, was +das andre verneint. Der letzte Fall also, und +einer von den beiden erstern, sind zugleich möglich, +nur die beiden erstern widersprechen sich. +Zweitens ist die Unmöglichkeit des letztern nie +in einem gegebnen Falle darzuthun. Aber dies +alles wird erst in der Folge, wo wir von der +physischen Möglichkeit der erwarteten übernatürlichen +Wirkung in der Sinnenwelt reden werden, +seine völlige Deutlichkeit erhalten.</p> + +<p>Da also die Möglichkeit des letztern Falles, +die wir freilich nicht wegräumen können, uns +nicht irre machen darf, so können wir nun aus<a class="page" name="Page_134" id="Page_134" title="134"></a> +allem bis jetzt bewiesenen sicher folgende Resultate +ziehen: Die Menschheit kann so tief in moralischen +Verfall gerathen, daß sie nicht anders +zur Sittlichkeit zurückzubringen ist, als durch +die Religion, und zur Religion nicht anders, als +durch die Sinne: eine Religion, die auf solche +Menschen wirken soll, kann sich auf nichts anders +gründen, als unmittelbar auf göttliche Autorität: +da Gott nicht wollen kann, daß irgend +ein moralisches Wesen eine solche Autorität erdichte, +so muß er selbst es seyn, der sie einer +solchen Religion beilegt.</p> + +<p>Aber wozu soll nun diese Autorität? und +worauf kann Gott, wenn er es mit Menschen, +die in diesem Grade sinnlich sind, zu thun hat, +sie gründen? Offenbar nicht auf eine Erhabenheit, +für welche sie keinen Sinn und keine Ehrfurcht +haben, auf seine Heiligkeit, als welches +das moralische Gefühl in ihnen schon voraussetzen +würde, das erst durch die Religion entwickelt +werden soll; sondern auf diejenige, für +deren Bewunderung sie aus Naturgründen empfänglich +sind, auf seine Größe, und Macht als +Herr der Natur und als ihr Herr. Nun aber +ist es Heteronomie, und bewirkt keine Moralität, +sondern erzwingt höchstens Legalität, wenn wir +nur darum uns dem Inhalte des Moralgesetzes +gemäß betragen, weil ein übermächtiges Wesen +es will; und eine auf diese Autorität gegrün<a class="page" name="Page_135" id="Page_135" title="135"></a>dete +Religion widerspräche folglich sich selbst. +Aber diese Autorität soll denn auch nicht Gehorsam, +sie soll nur Aufmerksamkeit auf die +weiter vorzulegenden Motiven des Gehorsams +begründen. Aufmerksamkeit aber, als eine empirische +Bestimmung unsrer Seele, ist durch natürliche +Mittel zu erregen. Es würde zwar offenbar +widersprechend seyn, auch nur diese +durch Furcht vor angedrohten Strafen dieses +mächtigen Wesens, oder wol gar durch physische +Mittel erzwingen, oder durch verheißne Belohnungen +erschleichen zu wollen; widersprechend, +weil Furcht und Hoffnung die Aufmerksamkeit +mehr zerstreuen, als erregen, und höchstens nur +ein mechanisches Nachsagen, aber keine auf vernünftige +Überlegung gegründete Überzeugung, +welche allein der Grund aller Moralität seyn +muß, hervorbringen können; widersprechend, +weil dies gleich anfangs das Princip aller Religion +verfälschen, und Gott als ein Wesen darstellen +würde, dem man sich noch durch etwas anderes, +als durch moralische Gesinnungen, — hier durch +unwilliges Anhören von Dingen, an denen man +kein Interesse hat, und durch ängstliches Nachplaudern +derselben — gefällig machen könnte. +Aber die Vorstellung einer noch so großen +Macht errege auch, so lange wir uns nicht im +Widerstreite gegen sie denken, nicht Furcht, +sondern Bewunderung, und Verehrung, die zwar<a class="page" name="Page_136" id="Page_136" title="136"></a> +nur auf pathologischen, und nicht moralischen, +Gründen beruht, die aber unsre Aufmerksamkeit +auf alles, was von dem mächtigen Wesen herkommt, +kräftig hinzieht. So lange sich nun Gott +noch nicht als moralischen Gesetzgeber, sondern +blos als redende Person ankündigt, so denken +wir uns noch nicht im Widerstreite gegen ihn; +und wenn er sich als solchen ankündigt, so kündigt +er uns zugleich seine Heiligkeit an, welche +uns alle mögliche Furcht vor seiner Macht benimmt, +indem sie uns zusichert, daß er nie einen +willkührlichen Gebrauch von derselben gegen +uns machen, sondern daß ihre Wirkungen auf +uns gänzlich von uns selbst abhängen werden. +Die Anforderung Gottes also an uns in einer +möglichen Offenbarung, ihn <i>anzuhören</i>, gründet +sich auf seine Allmacht, und unendliche Größe, +und kann sich auf nichts anders gründen, indem +Wesen, die einer Offenbarung bedürfen, vor's +erste keiner andern Vorstellung von ihm fähig +sind. Seine Anforderung aber ihm zu <i>gehorchen</i>, +kann sich auf nichts anderes, als auf seine Heiligkeit +gründen, weil sonst der Zweck aller Offenbarung, +reine Moralität zu befördern, nicht +erreicht würde; aber der Begriff der Heiligkeit +sowohl, als die Verehrung gegen sie, muß schon +vorher durch die Offenbarung entwickelt worden +seyn. — Wir haben einen erhabnen Ausspruch, +der dies erläutert: Ihr sollt heilig seyn, denn<a class="page" name="Page_137" id="Page_137" title="137"></a> +ich bin heilig, spricht der Herr. Der Herr redet, +als Herr, und fordert dadurch alles zur Aufmerksamkeit +auf. Aber die Forderung der Heiligkeit +gründet er nicht auf diese seine Herrschaft, +sondern auf seine eigne Heiligkeit.</p> + +<p>Aber, wie sollen denn diese Menschen, ehe ihr +sittliches Gefühl noch geweckt ist, beurtheilen, +ob es Gott seyn könne, welcher redet? wird +noch gefragt; und hier kommen wir dann auf +die Beantwortung eines Einwurfs, der schon seit +langem vor der Seele jedes Lesers geschwebt +haben muß. Wir haben im vorigen §. bewiesen, +daß der Begriff der Offenbarung vernünftiger +Weise nur <i>a priori</i> möglich sey, und <i>a posteriori</i> +gar nicht rechtmäßig entstehen könne; und in +diesem haben wir gezeigt, daß es einen Zustand +geben könne, ja daß die ganze Menschheit in +diesen Zustand verfallen könne, in welchem es +ihr unmöglich ist, <i>a priori</i> auf den Begriff der +Religion, und also auch der Offenbarung zu +kommen. Dies sey ein förmlicher Widerspruch, +kann man sagen: oder man kann uns das Dilemma +vorlegen: Entweder fühlten die Menschen +schon das sittliche Bedürfniß, das sie treiben +konnte, eine Religion zu suchen, und hätten +schon alle Moralbegriffe, die sie von den Wahrheiten +derselben vernünftig überzeugen konnten; +so bedurften sie keiner Offenbarung, sondern +hatten schon <i>a priori</i> Religion: oder sie fühlten<a class="page" name="Page_138" id="Page_138" title="138"></a> +weder jenes Bedürfniß, noch hatten sie jene Begriffe; +so konnten sie sich nie aus moralischen +Gründen von der Göttlichkeit einer Religion +überzeugen; aus theoretischen konnten sie es +auch nicht; sie konnten es also überhaupt nicht, +und eine Offenbarung ist folglich unmöglich. +Aber es folgt nicht, daß Menschen, die sich des +Moralgebots in ihnen wenig bewußt waren, und +durch dasselbe nicht zur Aufsuchung einer Religion +getrieben werden konnten, also der Offenbarung +bedurften, nicht nachher eben durch +Hülfe dieser Offenbarung jenes Gefühl in sich +entwickeln, und so geschickt werden konnten, +eine Offenbarung zu prüfen, und so vernünftig +zu untersuchen, ob sie göttlichen Ursprungs +seyn könne, oder nicht. Es kündigte sich ihnen +eine Lehre als göttlich an, und erregte dadurch +wenigstens ihre Aufmerksamkeit. Entweder nahmen +sie nun dieselbe sogleich für göttlich an; +und da sie dies weder aus theoretischen Principien +folgern, noch nach moralischen untersuchen +konnten, weil noch bis jetzt ihr Moralgefühl unentwickelt +war, nahmen sie etwas ganz ohne +Grund an, und es war ein Glück für sie, wenn +ihnen der Zufall nützlich wurde: oder sie verwarfen +sie sogleich; so verwarfen sie wieder etwas +ganz ohne Grund: oder endlich sie ließen +die Sache unentschieden, bis sie vernünftige +Gründe eines Unheils finden würden, und in<a class="page" name="Page_139" id="Page_139" title="139"></a> +diesem einzigen Falle handelten sie vernünftig. +<i>Daß</i> Gott rede, oder <i>daß</i> er <i>nicht</i> rede (als kategorische, +aus theoretischen Gründen mögliche, +Behauptung), konnten sie nie beweisen; ob er +geredet haben <i>könne</i>, konnte nur aus dem Inhalte +dessen erhellen, was in seinem Namen gesagt +ward; sie mußten es also vor's, erste anhören. +Wenn nun durch dieses Anhören ihr moralisches +Gefühl entwickelt wurde, so wurde zugleich +der Begriff einer Religion, und des möglichen +Inhalts derselben, sie komme nun durch +Offenbarung, oder ohne sie an uns, entwickelt; +und nun konnten, und mußten sie, um zu einem +vernünftigen Fürwahrhalten zu gelangen, die ihren +als göttlich angekündigte Offenbarung mit +ihrem nun entwickelten Begriffe einer Offenbarung +<i>a priori</i> vergleichen, und nach der Übereinstimmung +oder Nichtübereinstimmung mit +demselben ein Urtheil über sie fällen: und das +lös't dann den vermeinten Widerspruch völlig +auf. Ein vernünftiges Aufnehmen einer gegebnen +Offenbarung, als göttlich, ist nur aus Gründen +<i>a priori</i> möglich, aber <i>a posteriori</i> können, +und müssen in gewissen Fällen, Gelegenheitsursachen +gegeben werden, um diese Gründe zu +entwickeln.</p> + +<p>Alle diese Untersuchungen nun haben den eigentlichen +Fragepunkt mehr vorbereitet, als bestimmt +und entwickelt. Da nemlich nach allem<a class="page" name="Page_140" id="Page_140" title="140"></a> +bisher gesagten kein vernünftiges Aufnehmen +einer Offenbarung als göttlich, eher als nach +völliger Entwickelung des Moralgefühls in uns, +statt findet; da ferner nur auf dieses Gefühl, +und den dadurch in uns begründeten Willen der +Vernunft zu gehorchen, jeder Entschluß einem +Gesetze Gottes zu gehorchen sich gründen kann: +(§. 3.) so scheint die göttliche Autorität, worauf +eine gegebne Offenbarung sich gründen könnte, +ihren ganzen Nutzen zu verlieren, sobald es möglich +wird, sie anzuerkennen. So lange nemlich +eine solche Offenbarung noch arbeitet, um den +Menschen zur Empfänglichkeit für Moralität zu +bilden, ist es demselben völlig problematisch, +ob sie göttlichen Ursprungs auch nur seyn könne, +weil dies sich nur aus einer Beurtheilung derselben +nach Moralprincipien ergeben, kann; sobald +aber nach geschehener Entwickelung des Moralgefühls +in ihm, eine solche Beurtheilung möglich +ist, so scheint dies Moralgefühl allein hinlänglich +seyn zu können, um ihn zum Gehorsam gegen +das Moralgesetz, blos als solches, zu bestimmen. +Und obgleich, wie ebenfalls oben (§. 3.) gezeigt +worden, auch bei dem festesten Willen dem Moralgesetze, +blos als Gesetze der Vernunft, zu gehorchen, +einzelne Fälle möglich sind, in denen dasselbe +einer Verstärkerung seiner Kausalität durch +die Vorstellung, es sey Gottes Gesetz, bedarf, +so ist doch in dem durch eine geschehene Offen<a class="page" name="Page_141" id="Page_141" title="141"></a>barung +zur Moralität gebildeten Subjekte die +Vorstellung dieser göttlichen Gesetzgebung sowohl +ihrer Materie nach durch praktische Vernunftprincipien, +als ihrer Form nach durch Anwendung +derselben auf den Begriff einer Welt, +völlig möglich, und es erscheint kein Grund, +warum er sie sich, als durch eine übernatürliche +Wirkung in der Sinnenwelt gegeben, denken +sollte. Es muß also ein Bedürfniß, freilich nur +ein empirisches, aufgezeigt werden, welchem nur +durch die bestimmte Vorstellung einer <i>durch eine +Wirkung in der Sinnenwelt geschehnen</i> Ankündigung +Gottes als moralischen Gesetzgebers abgeholfen +werden kann, wenn diese ganze Vorstellung +nicht vergeblich, und der Begriff einer +Offenbarung nicht leer seyn soll, indem ein +Glaube an dieselbe allenfalls nützlich seyn könnte, +so lange er nicht möglich ist, und sobald er +möglich wird, seinen ganzen Nutzen verlöhre: +denn unmöglich können wir die frommen Empfindungen +über die zu unsrer Schwachheit sich +herablassende Güte Gottes, u. dergl., die durch +eine solche Vorstellung in uns entstehen müssen, +als den ganzen bleibenden Nutzen einer Offenbarung +angeben.</p> + +<p>Nun sind in obiger Deduktion des Offenbarungsbegriffs +zum Behuf der realen Möglichkeit +desselben nicht nur solche vernünftige Wesen +Vorausgesetzt worden, in denen das Moralgesetz<a class="page" name="Page_142" id="Page_142" title="142"></a> +seine Kausalität auf immer, sondern auch solche, +bei denen es dieselbe in einzelnen Fällen verlohren +habe. Wo auch nicht der Wille ein Sittengesetz +anzuerkennen, und ihm zu gehorchen, +vorhanden ist, ist das Moralgesetz ganz ohne +Kausalität; wo hingegen zwar dieser, aber nicht +die völlige Freiheit da ist, verliert es seine Kausalität +in einzelnen Fällen. Wie die Offenbarung +die Wirksamkeit desselben im ersten Falle wieder +herstelle, ist jetzt gezeigt worden: ob sie +auch im zweiten einen ihr wesentlichen, nur +durch sie möglichen Einfluß habe, davon ist +jetzt die Frage. Da im ersten Falle die Offenbarung +noch gar nicht als das, für was sie sich +vernünftiger Weise anerkannt werden +kann, so könnte man diese ihre Funktion — die +der Offenbarung <i>an sich</i>, insofern sie von unsrer +Vorstellungsart ganz unabhängig ist, oder ihrer +<i>Materie</i> nach (<i>functio revelationis materialiter +spectatae</i>) nennen; hingegen das, was sie im +zweiten Falle zu leisten hätte, die Funktion der +Offenbarung, insofern wir sie dafür anerkennen, +oder ihrer <i>Form</i> nach (<i>functio revelationis formaliter +spectatae</i>), und, da Offenbarung eigentlich +nur dadurch es wird, daß wir sie dafür erkennen, +der Offenbarung <i>im eigentlichsten Sinne</i>.</p> + +<p>Wir haben oben bei Erörterung der Funktion +einer Offenbarung ihrer Materie nach ganz richtig +angenommen, daß dieselbe sich nur auf Sub<a class="page" name="Page_143" id="Page_143" title="143"></a>jekte +beziehe, in denen auch nicht einmal der +Wille dem Vernunftgesetze zu gehorchen vorhanden +sey, daß sie hingegen in dieser Funktion +diejenigen, denen es nicht an diesem Willen, +wol aber an völliger Freiheit ihn zu vollbringen, +mangelt, nicht zu Objekten habe, sondern daß +zu Herstellung der Freiheit in dergleichen Subjekten +die Naturreligion hinlänglich sey. Da nun +durch die Offenbarung vermittelst ihrer ersten +Funktion die Willensbestimmung durchs Moralgesetz +möglich gemacht, mithin alle vernünftige +Wesen zur zweiten Stuffe der moralischen Vollkommenheit +erhoben werden sollen, so würde, +wenn Wesen auf dieser zweiten Stuffe die Naturreligion +stets genugthuend seyn könnte, gar +keine Funktion der Offenbarung ihrer Form nach, +nemlich keine Wirksamkeit derselben zu Herstellung +der Freiheit statt finden, und, da dies +die Funktion der Offenbarung im eigentlichsten +Sinne ist, kein wahres Bedürfniß eines Glaubens +an Offenbarung gezeigt werden können; +fände sie aber statt, so scheint dies dem obigen +Satze von der Hinlänglichkeit der Naturreligion +zur Herstellung der Freiheit zu widersprechen. +Wir haben also vor's erste zu untersuchen, ob +sich ein Einfluß der Vorstellung von einer geschehnen +Offenbarung auf das Gemüth zur Herstellung +der gehemmten Freiheit des Willens denken +lasse, und dann, wenn sich ein solcher Ein<a class="page" name="Page_144" id="Page_144" title="144"></a>fluß +zeigen sollte, zu untersuchen, ob und inwiefern +beide Behauptungen beisammenstehen können.</p> + +<p>Es ist eine der Eigentümlichkeiten des empirischen +Charakters des Menschen, daß, so +lange eine seiner Gemüthskräfte besonders aufgeregt, +und in lebhafter Thätigkeit ist, andere, +und das um desto mehr, jemehr sie sich, von +jener entfernen, unthätig, und gleichsam erschlafft +sind: und daß diese ihre Erschlaffung +größer ist, je größer, die Thätigkeit jener. So +vergeblich man sich bemühen würde, jemanden, +der durch sinnlichen Reitz bestimmt, oder in einem +heftigen Affekte ist, durch Vernunftgründe +anders zu bestimmen; eben so sicher ist's, daß +im Gegensatze eine Erhebung der Seele durch +Ideen, oder eine Anstrengung derselben durch +Nachdenken möglich ist, bei welcher sinnliche +Eindrücke fast ihre ganze Kraft verlieren. Soll +in solchen Fällen auf einen Menschen gewirkt +werden, so kann es fast nicht anders geschehen, +als vermittelst derjenigen Kraft, die eben jetzt +in Thätigkeit ist, indem auf die übrigen kaum +ein Eindruck zu machen ist, oder wenn er auch +zu machen wäre, er nicht hinreichend seyn +würde, den Willen des Menschen zu bestimmen.</p> + +<p>Einige Gemüthskräfte haben eine nähere Verwandtschaft, +und einen größern wechselseitigen +Einfluß auf einander, als andere. Denjenigen, +der vom Sinnenreize fortgerissen ist, wird man +durch Vernunftgründe vergeblich zurückhalten<a class="page" name="Page_145" id="Page_145" title="145"></a> +wollen, aber durch Darstellung eines andern +sinnlichen Eindrucks vermittelst der Einbildungskraft +kann es sehr leicht, ohne Anwesenheit des +sinnlichen Gegenstandes, also ohne unmittelbare +Sinnenempfindung, gelingen. Alle durch empirische +Sinnlichkeit bestimmbare Kräfte stehen in +solcher Korrespondenz.</p> + +<p>Die der Pflicht widerstreitenden Bestimmungen +werden alle durch Eindrücke auf diese Kräfte +bewirkt; durch Sinnenempfindung, die entweder +unmittelbar dem Gegenstande außer uns korrespondirt, +oder die durch die empirische Einbildungskraft +reproducirt wird, durch Affekten, +durch Leidenschaften. Welches Gegengewicht +soll nun der Mensch einer solchen Bestimmung +entgegensetzen, wenn sie so stark ist, daß sie +die Stimme der Vernunft gänzlich unterdrückt? +Offenbar muß dies Gegengewicht durch eine +Kraft des Gemüths an die Seele gebracht werden, +welche von der einen Seite sinnlich, und +also fähig ist einer Bestimmung der sinnlichen +Natur des Menschen entgegenzuwirken, von der +andern durch Freiheit bestimmbar ist, und Spontaneität +hat: und diese Kraft des Gemüths ist +die Einbildungskraft. Durch sie also muß das +einzig mögliche Motiv einer Moralität, die Vorstellung +der Gesetzgebung des Heiligen, an die +Seele gebracht werden. Diese Vorstellung nun +gründet in der Naturreligion sich auf Vernunftprincipien; +ist aber diese Vernunft, wie wir vor<a class="page" name="Page_146" id="Page_146" title="146"></a>aussetzen, +gänzlich unterdrückt, so erscheinen +die Resultate derselben dunkel, ungewiß, unzuverlässig. +Auch die Principien dieser Vorstellung +also sollten durch die Einbildungskraft vorstellbar +seyn. Dergleichen Principien nun wären Fakta +in der Sinnenwelt, oder eine Offenbarung. — Gott +ist, denn er hat geredet, und gehandelt, +muß sich der Mensch in solchen Augenblicken +sagen können: er will, daß ich jetzt nicht so +handle, denn er hat es ausdrücklich, mit solchen +Worten, unter solchen Umständen, u. s. f., verboten; +ich werde einst wegen der Entschließung, +die ich jetzt fassen werde, unter gewissen bestimmten +Feierlichkeiten ihm Rechenschaft geben. — Sollen +solche Vorstellungen aber Eindruck +auf ihn machen, so muß er die denselben +zum Grunde liegenden Fakta als völlig wahr und +richtig annehmen können; sie müssen also nicht +etwan durch seine eigne Einbildungskraft erdichtet, +sondern ihr gegeben werden. Daß durch +eine solche Vorstellung, der reinen Moralität einer +durch sie bewirkten Handlung kein Abbruch +gethan werde, folgt unmittelbar aus unsrer Voraussetzung, +das durch die Einbildungskraft versinnlicht +dargestellte Motiv solle kein andres als +die Heiligkeit des Gesetzgebers, und nur das +Vehikulum derselben solle sinnlich seyn.</p> + +<p>Ob inzwischen die Reinheit des Motivs nicht +oft durch die Sinnlichkeit des Vehikulums leide,<a class="page" name="Page_147" id="Page_147" title="147"></a> +und ob nicht oft Furcht der Strafe, oder Hoffnung +der Belohnung, auf einen durch die Vorstellung +der Offenbarung bewirkten Gehorsam +weit mehr Einfluß habe, als reine Achtung für +die Heiligkeit des Gesetzgebers, hat eine allgemeine +Kritik des Offenbarungsbegriffs eigentlich +nicht zu untersuchen; sondern nur zu erweisen, +daß dies <i>in abstracto</i> nicht nothwendig sey, und +<i>in concreto</i> schlechterdings nicht geschehen dürfe, +wenn die Religiosität ächt und nicht blos feinere +Selbstsucht seyn solle. Da dies inzwischen nur +zu leicht geschehen kann; da sich ferner im Allgemeinen +nicht zeigen läßt, wenn, in wie weit, +und warum überhaupt eine solche Verstärkung +des Moralgesetzes durch Vorstellung einer Offenbarung +nöthig sey; da endlich es schlechterdings +nicht zu leugnen ist, daß nicht ein allgemeiner +unbezweifelt auf das Moralgesetz gegründeter +Trieb in uns sey, ein vernünftiges Wesen mehr +zu ehren, je weniger Verstärkung die Idee des +schlechthin Rechten in seinem Gemüthe bedarf, +um ihn zu bewegen, es hervorzubringen; so läßt +sich auch nicht leugnen, daß es weit ehrenvoller +für die Menschheit seyn würde, wenn die Naturreligion +stets hinlänglich wäre, sie in jedem +Falle zum Gehorsam gegen das Moralgesetz zu +bestimmen: und in diesem Sinne können denn +beide Sätze wohl beisammenstehen, nemlich, daß +sich <i>a priori</i> (vor der wirklich gemachten Erfahr<a class="page" name="Page_148" id="Page_148" title="148"></a>ung) +nicht einsehen lasse, warum die Vorstellung +einer Offenbarung nöthig seyn sollte, um +die gehemmte Freiheit herzustellen; daß aber +die fast allgemeine Erfahrung in uns und andern +uns fast täglich belehre, daß wir allerdings +schwach genug sind, einer dergleichen Vorstellung +zu bedürfen.</p> + + +<p> </p> +<h3><a name="Section_9" id="Section_9"></a>§. 9.</h3> + +<h3><i>Von der physischen Möglichkeit einer Offenbarung.</i></h3> + +<p>Der Begriff der Offenbarung <i>a priori</i>, wie +er durch Aufzeigung eines Bedürfnisses der empirischen +Sinnlichkeit <i>a posteriori</i> berechtigt ist, +erwartet eine übernatürliche Wirkung in der +Sinnenwelt. Ist diese auch überhaupt möglich? +ist es überhaupt gedenkbar, daß etwas <i>außer</i> +der Natur eine Kausalität <i>in</i> der Natur habe? +könnte man dabei noch fragen: und wir beantworten +diese Frage, um theils in die noch immer +dunkle Lehre von der Möglichkeit des Beisammenstehens +der Nothwendigkeit nach Natur-, +und der Freiheit nach Moralgesetzen, wenigstens +für unsre gegenwärtige Absicht, wo möglich, +etwas mehr Licht zu bringen, theils um aus ihrer +Erörterung eine für die Berichtigung des Begriffs +der Offenbarung nicht unwichtige Folge +herzuleiten.</p> + +<p>Daß es überhaupt möglich seyn müsse, ist +erstes Postulat, das die praktische Vernunft<a class="page" name="Page_149" id="Page_149" title="149"></a> +<i>a priori</i> macht, indem sie das Übernatürliche +in uns, unser oberes Begehrungsvermögen, bestimmt, +Ursache außer sich in der Sinnenwelt, +entweder der in uns, oder der außer uns zu +werden, welches hier Eins ist.</p> + +<p>Es ist aber vor's erste zu erinnern, daß es +ganz zweierlei ist, ob wir sagen: der Wille, als +oberes Begehrungsvermögen, ist frei; denn wenn +das letztere heißt, wie es denn das heißt, er +steht nicht unter Naturgesetzen, so ist dies sogleich +einleuchtend, weil er, als oberes Vermögen, +gar kein Theil der Natur, sondern etwas +übersinnliches ist: — oder ob wir sagen: eine +solche Bestimmung des Willens wird Kausalität +in der Sinnenwelt; wo wir allerdings fordern, +daß etwas, das unter Naturgesetzen steht, durch +etwas, das kein Theil der Natur ist, bestimmt +werden soll, welches sich zu widersprechen und +den Begriff von der Naturnothwendigkeit aufzuheben +scheint, der doch den Begriff einer +Natur überhaupt erst möglich macht.</p> + +<p>Hierauf ist vor's erste überhaupt zu erinnern, +daß, so lange die Rede von bloßer Naturerklärung +ist, es uns schlechterdings nicht erlaubt ist, +eine Kausalität durch Freiheit anzunehmen, weil +die ganze Naturphilosophie von einer solchen +Kausalität nichts weiß; und hinwiederum, so +lange die Rede von bloßer Bestimmung des +obern Begehrungsvermögens ist, es gar nicht nö<a class="page" name="Page_150" id="Page_150" title="150"></a>thig +ist, auf die Existenz einer Natur überhaupt +Rücksicht zu nehmen. Beide Kausalitäten, die +des Natur- und die des Moralgesetzes, sind sowohl +der Art ihrer Kausalität, als ihrer Objekte +nach, unendlich verschieden. Das Naturgesetz +gebietet mit absoluter Nothwendigkeit, das Moralgesetz +befiehlt der Freiheit; das erstere beherrscht +die Natur, das zweite die Geisterwelt. +<i>Muß</i>, das Losungswort des ersten, und <i>Soll</i>, +das Losungswort des zweiten, reden von ganz +verschiednen Dingen, und können sich, auch einander +entgegengesetzt, nicht widersprechen, denn +sie begegnen sich nicht.</p> + +<p>Ihre Wirkungen in der Sinnenwelt aber begegnen +sich, und dürfen sich auch nicht widersprechen, +wenn nicht entweder Naturerkenntniß +von der einen, oder die durch die praktische +Vernunft geforderte Kausalität der Freiheit in +der Sinnenwelt von der andern Seite unmöglich +seyn soll. Die Möglichkeit dieser Übereinkunft +zweier von einander selbst gänzlich unabhängiger +Gesetzgebungen läßt sich nun nicht anders denken, +als durch ihre gemeinschaftliche Abhängigkeit +von einer obern Gesetzgebung, welche beiden +zum Grunde liegt, die für uns aber gänzlich +unzugänglich ist. Könnten wir das Princip derselben +einer Weltanschauung zum Grunde legen, +so würde nach ihm, eine, und eben dieselbe Wirkung, +die uns auf die Sinnenwelt bezogen nach<a class="page" name="Page_151" id="Page_151" title="151"></a> +dem Moralgesetze als <i>frei</i>, und auf Kausalität +der Vernunft zurückgeführt, in der Natur als +<i>zufällig</i> erscheint, als völlig nothwendig erkannt +werden. Da wir aber dies nicht können, so +folgt daraus offenbar, daß wir, sobald wir auf +eine Kausalität durch Freiheit Rücksicht nehmen, +nicht alle Erscheinungen in der Sinnenwelt nach +bloßen Naturgesetzen als nothwendig, sondern +viele nur als zufällig annehmen müssen; und +daß wir sonach nicht alle <i>aus</i> den Gesetzen der +Natur, sondern manche blos <i>nach</i> Naturgesetzen +erklären dürfen. <i>Etwas blos nach Naturgesetzen +erklären</i> aber heißt: die Kausalität der Materie +der Wirkung außer der Natur; die Kausalität +der Form der Wirkung aber in der Natur annehmen. +<i>Nach</i> den Gesetzen der Natur müssen +sich alle Erscheinungen in der Sinnenwelt erklären +lassen, denn sonst könnten sie nie ein Gegenstand +der Erkenntniß werden.</p> + +<p>Laßt uns jetzt diese Grundsätze auf jene +erwartete übernatürliche Einwirkung Gottes in +die Sinnenwelt anwenden. Gott ist, laut der +Vernunftpostulate, als dasjenige Wesen zu denken, +welches die Natur dem Moralgesetze gemäß +bestimmt. In ihm also ist die Vereinigung beider +Gesetzgebungen, und seiner Weltanschauung +liegt jenes Princip, von welchem sie beide gemeinschaftlich +abhängen, zum Grunde. Ihm ist +also nichts natürlich, und nichts übernatürlich,<a class="page" name="Page_152" id="Page_152" title="152"></a> +nichts nothwendig, und nichts zufällig, nichts +möglich, und nichts wirklich. Soviel können wir +negativ, durch die Gesetze <i>unsers</i> Denkens genöthigt, +sicher behaupten; wenn wir aber positiv +die Modalität seines Verstandes bestimmen wollten, +so würden wir transscendent. Es kann also +die Frage gar nicht davon seyn, wie <i>Gott</i> eine +übernatürliche Wirkung in der Sinnenwelt sich +als möglich denken, und wie er sie wirklich +machen könne; sondern wie <i>wir</i> uns eine Erscheinung +als durch eine übernatürliche Kausalität +Gottes gewirkt denken können?</p> + +<p>Wir sind durch unsre Vernunft genöthigt, +das ganze System der Erscheinungen, die ganze +Sinnenwelt zuletzt von einer Kausalität durch +Freiheit nach Vernunftgesetzen, und zwar von +der Kausalität Gottes abzuleiten. Die ganze +Welt ist für uns übernatürliche Wirkung Gottes. +Es ließe sich also wol denken, daß Gott die +erste natürliche Ursache einer gewissen Erscheinung, +die einer seiner moralischen Absichten gemäß +war, gleich Anfangs (denn wir dürfen hier +ganz menschlich reden, da wir hier nicht objektive +Wahrheiten, sondern subjektive Denkmöglichkeiten +aufstellen) in den Plan des Ganzen +verflochten habe. Die Einwendung, die man +dagegen gemacht hat: das heiße durch einen +Umweg thun, was man geradezu thun könne; +gründet sich auf eine grobe Anthropomorphose,<a class="page" name="Page_153" id="Page_153" title="153"></a> +als ob Gott unter Zeitbedingungen stehe. In +diesem Falle würde die Erscheinung ganz und +vollkommen aus den Gesetzen der Natur, bis +zum übernatürlichen Ursprünge der ganzen Natur +selbst, erklärt werden können, wenn wir dieselbe +im Zusammenhange Übersehen könnten; +und dennoch wäre sie auch zugleich, als durch +die Kausalität eines göttlichen Begriffs vom moralischen +dadurch zu erreichenden Zwecke bewirkt, +anzusehen.</p> + +<p>Oder wir könnten für's zweite annehmen, +Gott habe wirklich in die schon angefangne, und +nach Naturgesetzen fortlaufende Reihe der Ursachen +und Wirkungen einen Eingriff gethan, +und durch unmittelbare Kausalität seines moralischen +Begriffs eine andre Wirkung hervorgebracht, +als durch die bloße Kausalität der Naturwesen +nach Naturgesetzen würde erfolgt seyn; +so haben wir hierdurch wieder nicht bestimmt, +bei <i>welchem</i> Gliede der Kette er eingreifen +sollte, ob eben bei dem der beabsichtigten Wirkung +unmittelbar vorhergehenden, oder ob er es +nicht auch bei einem der Zeit und den Zwischenwirkungen +nach vielleicht sehr weit von ihr entfernten +thun konnte. Nehmen wir den zweiten +Fall an, so werden wir, wenn wir die Naturgesetze +durchaus kennen, die Erscheinung, von +der die Rede ist, nach Naturgesetzen richtig aus +der vorhergehenden, und diese wieder aus der<a class="page" name="Page_154" id="Page_154" title="154"></a> +vorhergehenden, und so vielleicht ins Unendliche +fort, erklären können, bis wir endlich freilich +auf eine Wirkung stoßen, die wir nicht mehr +aus, sondern blos nach Naturgesetzen erklären +können. Gesetzt aber, wir könnten oder wollten +dieser Reihe der natürlichen Ursachen nur bis +auf einen gewissen Punkt nachspüren; so wäre +es sehr möglich, daß innerhalb dieser uns gesetzten +Grenzen jene nicht mehr natürlich zu erklärende +Wirkung nicht fiele: aber wir wären dadurch +noch gar nicht berechtiget, zu schließen, +daß die untersuchte Erscheinung überhaupt nicht +durch eine übernatürliche Kausalität bewirkt +seyn könnte. Nur im ersten Falle also würden +wir sogleich von der Erscheinung aus auf eine +aus Naturgesetzen nicht zu erklärende Kausalität +stoßen, die es uns theoretisch möglich machte, +eine übernatürliche für sie anzunehmen.</p> + +<p>Aber will Gott nicht, daß der sinnliche +Mensch, gegen welchen er sich durch diese Wirkung +als Urheber der Offenbarung legitimirt, sie +für übernatürlich anerkennen solle? Es würde +nicht anständig seyn, zu sagen, Gott wolle, daß +wir jenen falschen Schluß machen sollten, auf +welchen eine <i>theoretische Anerkennung</i> einer +Erscheinung in der Natur, als durch eine Kausalität +außer ihr bewirkt, sich nach obiger Erörterung +offenbar gründet. Aber da sie denn auch +nicht Überzeugung, welches sie nicht kann, son<a class="page" name="Page_155" id="Page_155" title="155"></a>dern +nur Aufmerksamkeit begründen soll, so ist +es für diese Absicht völlig hinreichend, wenn +wir es indeß, bis wir der moralischen Überzeugung +fähig sind, theoretisch nur für <i>möglich</i> +annehmen, daß sie durch übernatürliche Kausalität +bewirkt worden seyn <i>könne</i>, und dazu (um +es <i>theoretisch</i> möglich zu denken, denn um es +moralisch <i>möglich</i> zu finden, gehört laut obiger +Erörterung auch nicht einmal das,) gehört weiter +nichts, als daß <i>wir</i> keine natürliche Ursachen +dieser Erscheinung sehen. Denn es ist der Vernunft +ganz gemäß gedacht: wenn ich eine Begebenheit +nicht aus Naturursachen erklären kann, +so kommt dies entweder daher, weil ich die Naturgesetze, +nach denen sie möglich ist, nicht +kenne, oder daher, weil sie nach dergleichen +Gesetzen überhaupt nicht möglich ist<a name="FNanchor_19_19" id="FNanchor_19_19"></a><a href="#Footnote_19_19" class="fnanchor">[19]</a>. — Wen +faßt nun hier dieses <i>Wir</i> in sich? Offenbar +diejenigen, und nur sie, welche in dem Plane<a class="page" name="Page_156" id="Page_156" title="156"></a> +der zu erregenden Aufmerksamkeit befaßt sind. +Gesetzt also, man könnte, nachdem dieser Zweck +erreicht, und die Menschheit zur Fähigkeit eines +moralischen Glaubens an die Göttlichkeit einer +Offenbarung erhoben ist, durch erhöhte Einsicht +in die Gesetze der Natur zeigen, daß gewisse +für übernatürlich gehaltne Erscheinungen, auf +welche diese Offenbarung sich gründet, aus +Naturgesetzen völlig erklärbar seyen; so würde +blos hieraus, wann nur diesem Irrthume nicht +wilkührlicher geflissentlicher Betrug, sondern +blos unwillkührliche Täuschung zum Grunde +gelegen, gegen die mögliche Göttlichkeit einer +solchen Offenbarung gar nichts gefolgert werden +können: da eine Wirkung, besonders wenn sie +dem Urgrunde aller Naturgesetze zugeschrieben +wird, gar wohl völlig natürlich, und doch zugleich +übernatürlich, d. i. durch die Kausalität seiner +Freiheit, gemäß dem Begriffe einer moralischen +Absicht, gewirkt seyn kann.</p> + +<p><a class="page" name="Page_157" id="Page_157" title="157"></a>Das Resultat des hier gesagten ist, daß, so +wenig es dem dogmatischen Vertheidiger des +Offenbarungsbegriffs erlaubt werden dürfe, aus +der Unerklärbarkeit einer gewissen Erscheinung +aus Naturgesetzen auf eine übernatürliche Kausalität, +und wol gar geradezu auf die Kausalität +Gottes zu schließen; eben so wenig sey es dem +dogmatischen Gegner desselben zu verstatten, +aus der Erklärbarkeit eben dieser Erscheinungen +aus Naturgesetzen zu schließen, daß sie weder +durch übernatürliche Kausalität überhaupt, noch +insbesondre durch Kausalität Gottes möglich +seyen. Die ganze Frage darf gar nicht dogmatisch, +nach theoretischen Principien, sondern sie +muß moralisch, nach Principien der praktischen +Vernunft, erörtert werden, wie sich aus allem +bisher gesagten zur <span title="Dies soll wahrscheinlich Genüge sein">Gnüge</span><a name="FNanchor_TN11_42" id="FNanchor_TN11_42"></a><a href="#Footnote_TN11_42" class="fnanchor">[TN11]</a> ergiebt; wie dieses +aber geschehen müsse, wird im Verfolge dieser +Abhandlung gezeigt werden.</p> + + +<p> </p> +<h3><a name="Section_10" id="Section_10"></a>§. 10.</h3> + +<h3><i>Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung ihrer Form nach.</i></h3> + +<p>Um uns von der Möglichkeit, daß eine gegebne +Offenbarung von Gott sey, vernünftig +überzeugen zu können, müssen wir sichere Kriterien +dieser Göttlichkeit haben. Da der Begriff +einer Offenbarung <i>a priori</i> möglich ist, so ist es +dieser Begriff selbst, an den wir eine <i>a posteriori</i> +gegebne Offenbarung halten müssen, d. i. von<a class="page" name="Page_158" id="Page_158" title="158"></a> +diesem Begriffe müssen sich die Kriterien ihrer +Göttlichkeit ableiten lassen.</p> + +<p>Wir haben bisher den Begriff der Offenbarung, +blos ihrer Form nach, insofern diese religiös +seyn muss, mit gänzlicher Abstraktion vom +möglichen Inhalte einer <i>in concreto</i> gegebnen +Offenbarung, erörtert; wir haben also vor jetzt +nur die Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung +in Absicht ihrer Form festzusetzen. An +der Form einer Offenbarung aber, d. i. an einer +bloßen Ankündigung Gottes als moralischen Gesetzgebers +durch eine übernatürliche Erscheinung +in der Sinnenwelt, können wir zweierlei unterscheiden, +nemlich das <i>äußere</i> derselben, d. i. die +Umstände, unter welchen, und die Mittel, durch +welche diese Ankündigung geschah, und dann +das <i>innere</i>, d. i. die Ankündigung selbst.</p> + +<p>Der Begriff der Offenbarung <i>a priori</i> setzt +ein empirisch gegebnes moralisches Bedürfniß +derselben voraus, ohne welches sich die Vernunft +eine Veranstaltung der Gottheit, die dann überflüssig, +und gänzlich zwecklos war, nicht als moralisch +möglich denken konnte, und die empirische +Deduktion der Bedingungen der Wirklichkeit +dieses Begriffs entwickelte dieses Bedürfniß. +Es muß also gezeigt werden können, daß zur +Zeit der Entstehung einer Offenbarung, die auf +einen göttlichen Ursprung Anspruch macht, dieses +Bedürfniß wirklich da gewesen, und daß<a class="page" name="Page_159" id="Page_159" title="159"></a> +nicht schon eine andere, alle Kriterien der Göttlichkeit +an sich tragende Religion unter eben +den Menschen, denen sich diese bestimmte, vorhanden, +oder ihnen leicht durch natürliche Mittel +mitzutheilen war. <i>Eine Offenbarung, von +der dies gezeigt werden kann, kann von Gott +seyn: eine, von der das Gegentheil gezeigt werden +kann, ist sicher nicht von Gott.</i> — Es ist +nöthig, dieses Kriterium ausdrücklich festzusetzen, +um aller Schwärmerei und allen möglichen unberufenen +Inspirirten jetziger oder künftiger Zeiten, +Einhalt zu thun. Ist eine Offenbarung, ihrem +Inhalte nach, verfälscht, so ist es Pflicht und +Recht jedes tugendhaften Mannes, ihr ihre ursprüngliche +Reinigkeit wiederzugeben, aber dazu +bedarf es keiner neuen göttlichen Autorität, sondern +bloßer Berufung auf die schon vorhandne, +und Entwickelung der Wahrheit aus unserm +moralischen Gefühle. Auch wird durch dieses +Kriterium nicht schlechthin die Möglichkeit zweier +zugleich existirender göttlicher Offenbarungen geleugnet, +wenn die Besitzer derselben nur nicht +in der Lage sind, sie sich mitzutheilen.</p> + +<p>Gott soll Ursache der Wirkungen seyn, durch +welche die Offenbarung geschieht. Alles aber, +was unmoralisch ist, widerspricht dem Begriffe +von Gott. <i>Jede Offenbarung also, die sich durch +unmoralische Mittel angekündigt, behauptet, fortgepflanzt +hat, ist sicher nicht von Gott.</i> — Es<a class="page" name="Page_160" id="Page_160" title="160"></a> +ist allemal, die Absicht mag seyn, welche sie +wolle, unmoralisch, zu betrügen. Unterstützt +also ein angeblich göttlicher Gesandter seine Autorität +durch Betrug, so kann das Gott nicht +gewollt haben. Überdies bedarf ein wirklich +von Gott unterstützter Prophet keines Betrugs. +Er führt nicht seine Absicht, sondern die Absicht +Gottes aus, und kann es also Gott völlig überlassen, +in wie weit, und wie er diese Absicht +unterstützen wolle. Aber, könnte man noch sagen, +der Wille des göttlichen Gesandten ist frei, +und er kann, vielleicht aus wohlmeinender Absicht, +mehr thun wollen, als ihm aufgetragen +ist, die Sache noch mehr beglaubigen wollen, als +sie schon beglaubigt ist, und dadurch zum Betruge +hingerissen werden; und dann ist nicht +Gott, sondern der Mensch, dessen er sich bediente, +Ursache dieses Betruges. — Wir dürfen +nicht überhaupt leugnen, daß sich Gott nicht +unmoralischer, oder moralisch schwacher Menschen +zur Ausbreitung einer Offenbarung bedienen +könne; denn wie, wenn keine andere da +sind? und es werden, wo das höchste Bedürfniß +der Offenbarung vorhanden ist, allerdings keine +andere seyn. Aber er darf ihnen, wenigstens +in Verrichtung seines Auftrags, den Gebrauch +unmoralischer Mittel auch nicht zulassen; er +müßte es durch seine Allmacht verhindern, wenn +ihr freier Wille sich dahin lenkte. Denn wenn<a class="page" name="Page_161" id="Page_161" title="161"></a> +der Betrug entdeckt würde, — und jeder Betrag +kann es, — so sind zwei Fälle möglich. Entweder +die erregte Aufmerksamkeit verschwindet, +und an ihre Stelle tritt der Verdruß, sich getäuscht +zu sehen, und das Mistrauen gegen alles, +was aus diesen oder ähnlichen Quellen kommt, +welches dem bei dieser Anstalt überhaupt beabsichtigten +Zwecke widerspricht: oder wenn die +Lehre schon autorisirt genug ist, so wird dadurch +auch der Betrug autorisirt; jeder hält sich für +völlig erlaubt, was ein göttlicher Gesandter sich +erlaubte; welches der Moralität, und dem Begriffe +aller Religion widerspricht.</p> + +<p>Der Endzweck jeder Offenbarung ist reine +Moralität. Diese ist nur durch Freiheit möglich, +und läßt sich also nicht erzwingen. Nicht nur +sie aber, sondern auch die Aufmerksamkeit auf +Vorstellungen, welche dahin abzwecken, das Gefühl +für sie zu entwickeln, und die Bestimmung +des Willens beim Widerstreite der Neigung zu +erleichtern, läßt sich nicht erzwingen, sondern +Zwang ist ihr vielmehr entgegen. Keine göttliche +Religion also muß durch Zwang oder Verfolgung +sich angekündigt oder ausgebreitet haben: denn +Gott kann sich keiner zweckwidrigen Mittel bedienen, +oder den Gebrauch solcher Mittel bei +Absichten, die die seinigen sind, auch nur zulassen, +weil sie dadurch gerechtfertiget würden. +Jede Offenbarung also, die durch Verfolgung<a class="page" name="Page_162" id="Page_162" title="162"></a> +sich angekündigt und befestigt hat, ist sicher +nicht von Gott. <i>Diejenige Offenbarung aber, +die sich keiner andern, als moralischer Mittel, +zu ihrer Ankündigung und Behauptung bedient +hat, kann von Gott seyn.</i> Dies sind die Kriterien der +Göttlichkeit einer Offenbarung in Rücksicht +auf ihre äußere Form. Wir gehen zu denen +der Innern fort.</p> + +<p>Jede Offenbarung soll Religion begründen, +und alle Religion gründet sich auf den Begriff +Gottes, als moralischen Gesetzgebers. Eine Offenbarung +also, die uns ihn als etwas anderes +ankündigt, welche uns etwa theoretisch sein Wesen +kennen lehren will, oder ihn als politischen +Gesetzgeber aufstellt, ist wenigstens das nicht, +was wir suchen, sie ist nicht geoffenbarte <i>Religion. +Jede Offenbarung also muß uns Gott +als moralischen Gesetzgeber ankündigen, und +nur von derjenigen, deren Zweck das ist, können +wir aus moralischen Gründen glauben, daß sie +von Gott sey.</i></p> + +<p>Der Gehorsam gegen die moralischen Befehle +Gottes kann sich nur auf Verehrung, und Achtung +für seine Heiligkeit gründen, weil er nur +in diesem Falle rein moralisch ist. <i>Jede Offenbarung +also, die uns durch andre Motiven</i>, z. B. +<i>durch angedrohte Strafen, oder versprochne Belohnungen, +zum Gehorsam bewegen will, kann +nicht von Gott seyn</i>, denn dergleichen Motiven<a class="page" name="Page_163" id="Page_163" title="163"></a> +widersprechen der reinen Moralität. — Es ist +zwar sicher, und wird weiter unten ausgeführt +werden, daß eine Offenbarung die Verheißungen +des Moralgesetzes, als Verheißungen Gottes, entweder +ausdrücklich enthalten, oder uns auf ihre +Aufsuchung in unserm eignen Herzen hinleiten +könne. Aber sie müssen nur als Folgen, und +nicht als Motive aufgestellt werden<a name="FNanchor_20_20" id="FNanchor_20_20"></a><a href="#Footnote_20_20" class="fnanchor">[20]</a>.</p> + + +<p> </p> +<h3><a name="Section_11" id="Section_11"></a>§. 11.</h3> + +<h3><i>Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung in Absicht ihres +möglichen Inhalts (materiae revelationis).</i></h3> + +<p>Das Wesentliche der Offenbarung überhaupt +ist Ankündigung Gottes als moralischen Gesetzgebers, +durch eine übernatürliche Wirkung in +der Sinnenwelt. Eine <i>in concreto</i> gegebne Offenbarung +kann Erzählungen von dieser, oder diesen +Wirkungen, Mitteln, Anstalten, Umständen,<a class="page" name="Page_164" id="Page_164" title="164"></a> +u. s. w. enthalten. Alles, was dahin einschlägt, +gehört zur äußern Form der Offenbarung, und +steht unter derselben Kriterien. Wohin durch +diese Ankündigung des Gesetzgebers das Gesetz +selbst, seinem Inhalte nach, gesetzt werde, bleibt +dadurch noch gänzlich unentschieden. Sie kann +uns geradezu an unser Herz verweisen: oder sie +kann auch das, was dieses uns sagen würde, +noch besonders als Aussage Gottes aufstellen, +und es nun uns selbst überlassen, das letztere +mit dem erstem zu vergleichen. Die Ankündigung +Gottes als Gesetzgebers würde, in Worte +verfaßt, so heißen: Gott ist moralischer Gesetzgeber; +und da wir sie in Worte verfassen müssen, +so können wir auch dies einen <i>Inhalt</i>, nemlich +den <i>der Ankündigung</i> an sich selbst, die <i>Bedeutung +der Form der Offenbarung</i> nennen. +Wird uns aber außer diesem noch mehr gesagt, +so ist dies der <i>Inhalt der Offenbarung</i>. Das +erstere können wir <i>a priori</i> uns zwar denken, +und wenn <i>a posteriori</i> uns das Bedürfniß gegeben +wird, wünschen, und erwarten; aber nie +selbst realisiren, sondern die Realisirung dieses +Begriffs muß durch ein Faktum in der Sinnenwelt +geschehen; wir können also nie <i>a priori</i> +wissen, wie und auf welche Art die Offenbarung +wird gegeben werden. Das zweite, daß nemlich +eine Offenbarung überhaupt einen Inhalt haben +werde, können wir <i>a priori</i> nicht erwarten, denn<a class="page" name="Page_165" id="Page_165" title="165"></a> +es gehört nicht zum Wesen der Offenbarung; +aber dagegen können wir völlig <i>a priori</i> wissen, +welches dieser Inhalt seyn kann: und hiermit stehen +wir denn sogleich bei der Frage: Können +wir von einer Offenbarung Belehrungen und Aufklärungen +erwarten, auf die unsre sich selbst +überlassene, und durch keine übernatürliche +Hülfe geleitete Vernunft nicht etwa blos unter +den zufälligen Bedingungen, unter denen sie sich +befunden hat, und befindet, sondern überhaupt +ihrer Natur nach nie würde haben kommen können? +und wir können desto ruhiger zu ihrer Beantwortung +schreiten, da wir, im Falle daß, wir +sie verneinen müßten, nach obiger Deduktion, +laut welcher es uns eigentlich um die Form der +Offenbarung zu thun war, nicht mehr den Einwurf +zu befürchten haben: die Offenbarung sey +überhaupt überflüssig, wenn sie uns nichts neues +habe lehren können.</p> + +<p>Diese blos aus übernatürlichen Quellen zu +schöpfenden Belehrungen könnten entweder Erweiterung +unsrer theoretischen Erkenntniß des +Übersinnlichen, oder nähere Bestimmung unsrer +Pflichten zum Gegenstände haben. Also, Erweiterung +unsrer theoretischen Erkenntniß könnten +wir von einer Offenbarung erwarten? Die Beantwortung +dieser Frage gründet sich auf folgende +zwei: ist eine solche Erweiterung <i>moralisch</i> möglich, +d. i. streitet sie nicht gegen reine Moralität?<a class="page" name="Page_166" id="Page_166" title="166"></a> +und dann, ist sie <i>physisch</i> möglich, widerspricht +sie nicht etwa der Natur der Dinge? und endlich, +widerspricht sie nicht etwa dem Begriffe +der Offenbarung, und folglich sich <span title="Im Original: selbt">selbst</span><a name="FNanchor_TN12_43" id="FNanchor_TN12_43"></a><a href="#Footnote_TN12_43" class="fnanchor">[TN12]</a>? —</p> + +<p>Ist sie moralisch möglich? Die Ideen vom +Übersinnlichen, die durch die praktische Vernunft +realisirt werden, sind <i>Freiheit, Gott, Unsterblichkeit</i>. +Daß wir, in Absicht unsers obern +Begehrungsvermögens, frei sind, d. i. daß wir ein +oberes von Naturgesetzen unabhängiges Begehrungsvermögen +haben, ist unmittelbare <i>Thatsache</i>. +Was wir in Absicht des Begriffs von +Gott zur moralischen Willensbestimmung bedürfen, +daß ein Gott <i>sey</i>, daß er der <i>alleinheilige</i>, +der <i>alleingerechte</i>, der <i>allmächtige</i>, der <i>allwissende</i>, +der oberste Gesetzgeber und Richter aller +vernünftigen Wesen sey, ist unmittelbar durch +unsre moralische Bestimmung, den Endzweck +des Sittengesetzes zu wollen, uns zu glauben auferlegt. +Daß wir <i>unsterblich</i> seyn müssen, folgt +unmittelbar aus der Anforderung das höchste +Gut zu realisiren, an unsre endliche Naturen, +welche als solche nicht fähig sind dieser Forderung +genugzuthun, aber dazu immer fähiger werden +<i>sollen</i>, und es also <i>können</i> müssen. Was +wollen wir über diese Ideen noch weiter wissen? +Wollen wir die Verbindung des Naturgesetzes, +und des für die Freiheit im übersinnlichen Substrat +der Natur, erblicken? Wenn wir nicht<a class="page" name="Page_167" id="Page_167" title="167"></a> +zugleich die Kraft erhalten, die Gesetze der Natur +durch unsre Freiheit zu beherrschen, so +kann dies nicht den geringsten praktischen Nutzen +für uns haben; wenn wir sie aber erhalten, +so hören wir auf endliche Wesen zu seyn, und +werden Götter. Wollen wir einen <i>bestimmten</i> +Begriff von Gott haben; sein Wesen, wie es <i>an +sich ist</i>, erkennen? Das wird reine Moralität +nicht nur nicht befördern, sondern sie hindern. +Ein unendliches Wesen, das wir erkennen, das +in seiner ganzen Majestät vor unsern Augen +schwebt, wird uns mit Gewalt treiben, und drängen, +seine Befehle zu erfüllen; die Freiheit wird +aufgehoben werden; die sinnliche Neigung wird +auf ewig verstummen, wir werden alles Verdienst, +und alle Übung, Stärkung, und Freude +durch den Kampf, verlieren, und aus freien Wesen +mit eingeschränkten Kenntnissen, moralische +Maschinen mit erweiterten Kenntnissen geworden seyn. +Wollen wir endlich alle die Bestimmungen +unsrer künftigen Existenz schon jetzt +durchdringen? Das wird uns theils aller Empfindungen +der Glückseligkeit, die die allmähliche +Verbesserung unsers Zustandes uns geben kann, +berauben; wir werden auf einmal verschwelgen, +was uns für eine ewige Existenz bestimmt ist; +theils werden die uns vorschwebenden Belohnungen +uns wieder zu kräftig bestimmen, und uns +Freiheit, Verdienst, und Selbstachtung nehmen.<a class="page" name="Page_168" id="Page_168" title="168"></a> +Alle solche Kenntnisse werden unsre Moralität +nicht vermehren, sondern vermindern, und das +kann Gott nicht wollen; es ist also moralisch +unmöglich. Und ist es physisch möglich? Widerstreitet +es nicht etwa gar den Gesetzen der +Natur, d. i. <i>unsrer</i> Natur, an welche diese Belehrungen +gegeben werden sollen? Mögliche Belehrungen +einer Offenbarung an uns über das +Übersinnliche müssen unserm Erkenntnißvermögen +angemessen seyn, sie müssen unter den Gesetzen +unsers Denkens stehen. Diese Gesetze +sind die Kategorien, ohne welche uns keine bestimmte +Vorstellung möglich ist. Wären sie demselben +nicht angemessen, so wäre der ganze Unterricht +für uns verloren, er wäre uns schlechterdings +unverständlich und unbegreiflich, und +es wäre völlig so gut, als ob wir ihn nicht hätten. +Wären sie ihm angemessen, so würden die +übersinnlichen Gegenstände in die sinnliche Welt +herabgezogen, das Übernatürliche würde zu einem +Theile der Natur gemacht. Ich untersuche +hier nicht, ob eine solche für objektiv gültig gegebne +Versinnlichung nicht der praktischen Vernunft +widerspreche, das wird weiter unten klar +werden: aber das ist sogleich klar, daß wir dadurch +eine Erkenntniß eines Übersinnlichen bekämen, +das kein Übersinnliches wäre, daß wir +also unsern Zweck, in die Welt der Geister eingeführt +zu werden, nicht erreichten, sondern<a class="page" name="Page_169" id="Page_169" title="169"></a> +selbst diejenige richtige Einsicht in dieselbe, die +uns von der praktischen Vernunft aus möglich +ist, verlöhren. Widerspricht endlich eine solche +Erwartung nicht etwa der Natur der Offenbarung?<a name="FNanchor_21_21" id="FNanchor_21_21"></a><a href="#Footnote_21_21" class="fnanchor">[21]</a> +Da Belehrungen dieser Art an unsere +durch das Moralgesetz bestimmte Vernunft gar +nicht gehalten werden könnten, um sie an ihr +zu versuchen, ob sie mit derselben übereinkämen, +oder nicht, indem sie auf <i>diesen Principien</i> sich +gar nicht gründeten (denn wenn sie sich darauf +gründeten, so müßte unsre sich selbst überlassene +Vernunft ohne alle fremde Beihülfe darauf +haben kommen können); so könnte der Glaube +an ihre Wahrheit sich auf nichts gründen, als +etwa auf die göttliche <i>Autorität</i>, auf welche eine +Offenbarung sich beruft. Nun aber findet für +diese göttliche Autorität selbst kein andrer Glaubensgrund +statt, als die <i>Vernunftmäßigkeit</i> (die +Übereinstimmung nicht mit der vernünftelnden, +sondern mit der moralischgläubigen Vernunft,)<a class="page" name="Page_170" id="Page_170" title="170"></a> +der Lehren, die auf sie gegründet werden: mithin +<i>kann diese göttliche Autorität nicht selbst +wieder Beglaubigungsgrund dessen seyn, was erst +der ihrige werden soll</i>. — Wenn ein andrer +Weg gedenkbar wäre, zur vernünftigen Anerkennung +der Göttlichkeit einer Offenbarung zu +kommen, als dieser, wenn z. B. Wunder oder +Weissagungen, d. h. wenn überhaupt die Unerklärbarkeit +einer Begebenheit aus natürlichen +Ursachen uns berechtigen könnte, ihren Ursprung +der unmittelbaren Kausalität Gottes zuzuschreiben, +welcher Schluß aber, wie oben gezeigt +ist, offenbar falsch seyn würde, so ließe +sich denken, wie unsre dadurch begründete Überzeugung +von der Göttlichkeit einer gegebnen +Offenbarung überhaupt unsern Glauben an jede +ihrer einzelnen Belehrungen begründen könnte. +Da aber dieser Glaube an die Göttlichkeit einer +Offenbarung überhaupt nur durch den Glauben +an jede ihrer einzelnen Aussagen möglich ist, +so kann keine Offenbarung, als solche, irgend +einer Behauptung die Wahrheit versichern, die +sich dieselbe nicht selbst versichern kann. An +keine nur durch Offenbarung mögliche Belehrung +ist also vernünftiger Weise ein Glaube möglich; +und jede Anforderung von dieser Art würde der +Möglichkeit des Fürwahrhaltens, das bei einer +Offenbarung Statt hat, folglich dem Begriffe der +Offenbarung an sich, widersprechen. Wir dürfen<a class="page" name="Page_171" id="Page_171" title="171"></a> +also das, was die Kritik uns von Seiten der sich +selbst gelassenen theoretischen Vernunft vereitelte, +einen Übergang in die übersinnliche Welt, +auch nicht von der Offenbarung erwarten; sondern +wir müssen diese Hoffnung einer bestimmten +Erkenntniß derselben für unsre gegenwärtige +Natur ganz, und auf immer, und aus jeder +Quelle aufgeben<a name="FNanchor_22_22" id="FNanchor_22_22"></a><a href="#Footnote_22_22" class="fnanchor">[22]</a>.</p> + +<p>Oder können wir von einer Offenbarung vielleicht +praktische Maximen, Moralvorschriften erwarten, +die wir von dem Princip aller Moral, +aus und durch unsre Vernunft nicht auch selbst +ableiten, konnten? Das Moralgesetz in uns ist +die Stimme der reinen Vernunft, der Vernunft +<i>in abstracto</i>. Vernunft kann sich nicht nur nicht +widersprechen, sondern sie kann auch in verschiedenen +Subjekten nichts verschiedenes aussagen, +weil ihr Gebot die reinste Einheit ist, und also +Verschiedenheit zugleich Widersprach seyn würde.<a class="page" name="Page_172" id="Page_172" title="172"></a> +Wie die Vernunft zu <i>uns</i> redet, redet sie zu +allen vernünftigen Wesen, redet sie zu Gott +selbst. Er kann uns also weder ein anderes +Princip, noch Vorschriften für besondere Fälle +geben, die sich auf ein anderes Princip gründeten, +denn Er selbst ist durch kein anderes bestimmt. +Die besondre Regel, die durch Anwendung +des Princips auf einen besondern Fall entsteht, +ist freilich nach den Fällen, in die das Subjekt +seiner Natur nach kommen kann, verschieden<a name="FNanchor_23_23" id="FNanchor_23_23"></a><a href="#Footnote_23_23" class="fnanchor">[23]</a>, +aber alle müssen sich durch eine und eben +dieselbe Vernunft von einer und eben derselben +Vernunft ableiten lassen. Ein anderes ists, ob <i>in +concreto</i> gegebne empirisch bestimmte Subjekte +mit gleicher Richtigkeit und Leichtigkeit sie in besondern +Fällen ableiten werden, und ob sie dabei +nicht einer fremden Hülfe bedürfen können, +die es — nicht für sie thue, und ihnen nun das +Resultat auf ihre Autorität als richtig hingebe; +dies würde, wenn die Regel auch richtig abgeleitet +wäre, doch nur Legalität und nicht Moralität +begründen; — sondern die sie bei ihrer eignen<a class="page" name="Page_173" id="Page_173" title="173"></a> +Ableitung leite: aber dazu bedarf es keiner Offenbarung, +sondern das kann und soll jeder weisere +Mensch dem unweiseren leisten.</p> + +<p>Es ist also weder moralisch noch theoretisch +möglich, daß eine Offenbarung uns Belehrungen +gebe, auf die unsre Vernunft nicht ohne sie +hätte kommen können und sollen; <i>und keine +Offenbarung kann für dergleichen Belehrungen +Glauben fordern;</i> denn einer Offenbarung um +dieser einzigen Ursache willen den göttlichen +Ursprung gänzlich abläugnen, würde nicht Statt +haben, da dergleichen vermeintliche Belehrungen, +ob sie gleich vom Gesetze der praktischen Vernunft +sich nicht ableiten lassen, ihm dennoch +auch nicht nothwendig widersprechen müssen.</p> + +<p>Was kann sie aber denn enthalten, wenn sie +nichts uns unbekanntes enthalten soll? Ohne +Zweifel eben das, worauf uns die praktische Vernunft +<i>a priori</i> leitet: ein Moralgesetz, und die +Postulate desselben.</p> + +<p>In Absicht der durch eine Offenbarung möglichen +Moral ist schon oben die Unterscheidung +gemacht worden, daß dieselbe Offenbarung uns +entweder geradezu auf das Gesetz der Vernunft +in uns, als Gesetz Gottes, verweisen; oder, daß +sie sowol das Princip derselben an sich, als in +Anwendung auf mögliche Fälle, unter göttlicher +Autorität aufstellen könne.</p> + +<p>Geschieht das erstere, so enthält eine solche<a class="page" name="Page_174" id="Page_174" title="174"></a> +Offenbarung keine Moral, sondern unsre eigne +Vernunft enthält die Moral derselben. Es ist +also nur der zweite Fall, der hier in Untersuchung +kömmt. Die Offenbarung stellt theils das +Princip aller Moral in Worte gebracht, theils +besondre durch Anwendung desselben auf empirisch +bedingte Fälle entstandene Maximen als +Gesetze Gottes auf. Daß das Princip der Moral +richtig angegeben, d. i. dem des Moralgesetzes in +uns völlig gemäß seyn müsse, und daß eine +Religion, <i>deren Moralprincip diesem widerspricht, +nicht von Gott seyn könne</i>, ist unmittelbar klar; +so wie die Befugniß, dieses Princip als Gesetz +Gottes anzukündigen, schon zur Form einer Offenbarung +gehört, und zugleich mit ihr deducirt +ist. In Absicht der besondern moralischen Vorschriften +aber entsteht die Frage: soll eine Offenbarung +jede dieser besondern Regeln von dem +als göttliches Gesetz angekündigten Moralprincip +ableiten, oder darf sie dieselben schlechthin, ohne +weitern Beweis, auf die göttliche Autorität gründen? — Wenn +die göttliche Autorität, uns zu +befehlen, nur blos auf seine Heiligkeit gegründet +ist, welches schon die Form jeder Religion, die +göttlich seyn soll; erfordert, so ist Achtung für +seinen Befehl, <i>weil</i> es sein Befehl ist, auch in +besondern Fällen, nichts anders, als Achtung für +das Moralgesetz selbst. Eine Offenbarung darf +dergleichen Gebote folglich schlechthin als Be<a class="page" name="Page_175" id="Page_175" title="175"></a>fehle +Gottes, ohne weitere Deduktion vom Princip +aufstellen. Eine andere Frage aber ists, ob +nicht jede dieser besondern Vorschriften einer +geoffenbarten Moral sich wenigstens hinterher +vom Princip richtig deduciren lassen, und ob +nicht jede Offenbarung am Ende uns doch +an dieses Princip verweisen müsse.</p> + +<p>Da wir uns von der Möglichkeit des göttlichen +Ursprungs einer Offenbarung sowohl überhaupt, +als jedes besondern Theils ihres Inhalts, +nur durch die völlige Übereinstimmung desselben +mit der praktischen Vernunft überzeugen können; +diese Überzeugung aber bei einer besondern +moralischen Maxime nur durch ihre Ableitung +vom Princip aller Moral möglich ist, so +folgt daraus unmittelbar, daß jede in einer göttlichen +Offenbarung als <i>moralisch</i> aufgestellte +Maxime sich von diesem Princip müsse ableiten +lassen. Nun wird zwar eine Maxime dadurch, +daß sie sich nicht davon <i>ableiten</i> läßt, noch nicht +falsch, sondern es folgt daraus nur soviel, daß +sie nicht in das Feld der Moral gehöre; sie kann +aber etwa in das Gebiet der Theorie gehören, +politisch, technisch, praktisch, oder dergl. seyn. +So ist z. B. jener Ausspruch: Sollen wir böses +thun, daß gutes daraus komme? das sey ferne — allgemeines +moralisches Gebot, weil es sich +vom Princip aller Moral deduciren läßt, und das +Gegentheil ihm widersprechen würde: hingegen<a class="page" name="Page_176" id="Page_176" title="176"></a> +jene Maximen: So jemand mit dir rechten will +um deinen Rock, dem laß auch den Mantel, +u. s. w., sind keine Moralvorschriften, sondern +nur in besondern Fällen gültige Regeln der Politik, +die als solche nicht länger gelten, als so +lange sie mit keiner Moralvorschrift in Kollision +kommen, weil diesen alles untergeordnet werden +muß. Wenn eine Offenbarung nun Regeln der +letztern Art enthält, so folgt daraus noch gar +nicht, daß darum die ganze Offenbarung nicht +göttlich sey, und eben so wenig, daß jene Regeln +falsch seyen. — Das hängt von anderweitigen +Beweisen aus den Principien, unter denen +sie stehen, ab — sondern nur, daß diese Regeln +nicht zum Inhalte einer geoffenbarten Religion, +als solcher, gehören, sondern ihren Werth anderwärtsher +ableiten müssen. Eine Offenbarung +aber, die Maximen enthält, welche dem Princip +aller Moral widersprechen, die z. B. frommen, +oder nicht frommen Betrug, Unduldsamkeit gegen +Andersdenkende, Verfolgungsgeist, die überhaupt +andere Mittel zur Ausbreitung der Wahrheit, +als Belehrung, autorisirt, ist sicher nicht +von Gott, denn der Wille Gottes ist dem +Moralgesetze gemäß, und was diesem widerspricht, +kann er weder wollen, noch kann er zulassen, +daß jemand es als seinen Willen ankündige, +der außerdem auf seinen Befehl handelt.</p> + +<p>Da zweitens alle besondre Fälle, in denen<a class="page" name="Page_177" id="Page_177" title="177"></a> +Moralgesetze eintreten, durch einen endlichen +Verstand unmöglich <i>a priori</i> vorherzusehn, noch +durch einen unendlichen, der sie vorhersieht, +endlichen Wesen mitzutheilen sind, folglich keine +Offenbarung alle mögliche besondre Regeln der +Moral enthalten kann, so muß sie uns doch +noch zuletzt entweder an das Moralgesetz in +uns, oder an ein von ihr als göttlich aufgestelltes +allgemeines Princip desselben, welches mit +jenem gleichlautend sey, verweisen. Dies gehört +schon zur Form, und eine Offenbarung, die dies +nicht thut, kommt mit ihrem eignen Begriffe +nicht überein, und ist keine Offenbarung. Ob +sie das erstere, oder das letztere, oder beides +thun wolle, darüber ist <i>a priori</i> kein Gesetz der +Vernunft vorhanden.</p> + +<p>Das allgemeine Kriterium der Göttlichkeit einer +Religion in Absicht ihres moralischen Inhalts +ist also folgendes: <i>Nur diejenige Offenbarung, +welche ein Princip der Moral, welches mit dem +Princip der praktischen Vernunft übereinkommt, +und lauter solche moralische Maximen aufstellt, +welche sich davon ableiten lassen, kann von +Gott seyn.</i></p> + +<p>Der zweite Theil des möglichen Inhalts einer +Religion sind jene Sätze, welche als Postulate +der Vernunft gewiß sind, und welche die Möglichkeit +des Endzwecks des Moralgesetzes in sinnlich +bedingbaren Wesen voraussetzt, welche also<a class="page" name="Page_178" id="Page_178" title="178"></a> +durch unsre Willensbestimmung zugleich mit gegeben, +und durch welche hinwiederum gegenseitig +unsre Willensbestimmung erleichtert wird. +Diesen Theil des Inhalts einer Religion nennt +man <i>Dogmatik</i>, und kann ihn ferner so nennen, +wenn man dabei nur auf die Materie desselben, +und nicht auf die Beweisart sieht, und sich nicht +durch diese Benennung berechtigt glaubt zu <i>dogmatisiren</i>, +d. i. diese Sätze als objektiv gültig +darzustellen. Daß eine Offenbarung uns über +dieselben nichts weiter lehren könne, als was +aus den Principien der reinen Vernunft folgt, +ist schon oben erwiesen. Hier ist also blos noch +die Frage zu erörtern: worauf kann eine Offenbarung +unsern Glauben an diese Wahrheiten gründen? +Es sind nach obigen Erörterungen noch +folgende zwei Fälle möglich: Entweder die Offenbarung +leitet sie von dem Moralgesetze in +uns, das sie als Gesetz Gottes aufstellt, ab, und +giebt sie uns dadurch nur unmittelbar als Zusicherungen +Gottes; oder sie stellt sie unmittelbar +als Entschließungen der Gottheit, entweder +schlechthin als solche, oder als Entschließungen +seines durch das Moralgesetz bestimmten Wesens +auf, ohne sie noch besonders von diesem Gesetze +abzuleiten. Die erste Art der Begründung unsers +Glaubens ist dem Verfahren der Vernunft- und +Naturreligion ganz gemäß, und die Rechtmäßigkeit +desselben ist mithin außer Zweifel.<a class="page" name="Page_179" id="Page_179" title="179"></a> +Bei der zweiten entstehen folgende zwei Fragen: +Thut es unsrer Freiheit, und also unsrer Moralität +nicht Abbruch, wenn wir die blos postulirten +Verheißungen des Moralgesetzes als Verheißungen +eines unendlichen Wesens ansehen; und — müssen +alle diese Zusicherungen sich nicht wenigstens +hinterher vom Endzwecke des Moralgesetzes +ableiten lassen? Was die erste anbelangt, +so ist sogleich klar, daß, wenn eine Offenbarung +uns Gott nur als den Alleinheiligen, als den genauesten +Abdruck des Moralgesetzes dargestellt +hat, wie jede Offenbarung das soll, aller Glaube +an Gott Glaube an das <i>in concreto</i> dargestellte +Moralgesetz ist. In Absicht des zweiten aber +sind, wenn eine gewisse Lehre nicht vom Endzwecke +des Moralgesetzes abzuleiten ist, wieder +zwei Fälle möglich; entweder, sie läßt <i>sich blos +nicht ableiten</i>, oder sie <i>widerspricht</i> demselben.</p> + +<p>Widersprechen gewisse dogmatische Behauptungen +dem Endzwecke des Moralgesetzes, so +widersprechen sie dem Begriffe von Gott, und +dem Begriffe aller Religion; <i>und eine Offenbarung, +die dergleichen enthält, kann nicht von +Gott seyn.</i> Gott kann zu dergleichen Behauptungen +nicht nur nicht berechtigen, sondern er +kann sie, bei einem Zwecke, der der seinige ist, +auch nicht einmal zulassen, weil sie seinem +Zwecke widersprechen. Lassen sich aber einige +nur nicht davon ableiten, ohne ihnen gerade zu<a class="page" name="Page_180" id="Page_180" title="180"></a> +widersprechen, so ist daraus noch nicht zu +schließen, daß die ganze Offenbarung nicht von +Gott seyn könne; denn Gott bedient sich des +Dienstes von Menschen, welche irren, welche +sich selbst ein Hirngespinst erdichten können, +um es, vielleicht in wohlmeinender Absicht, neben +göttliche Belehrungen zu stellen, und nach +ihrer Meinung noch mehr gutes zu stiften; und +es ist ihm nicht anständig ihre Freiheit einzuschränken, +wenn sie nur nicht einen seinem +Zwecke geradezu entgegenstehenden Gebrauch +davon machen wollen: aber das folgt sicher, <i>daß +alles von dieser Art nicht Bestandtheil einer +göttlichen Offenbarung, sondern menschlicher +Zusatz ist</i>, von welchem wir keine weitere Notiz +zu nehmen haben, als insofern sein Werth +aus ändern Gründen erhellet. Dergleichen Sätze +können, da sie einer moralischen Absicht ganz +unfähig sind, meist nur theoretische Aufschlüsse +versprechen: und wenn sie von übernatürlichen +Dingen reden, werden sie meistens sich gar +nicht denken, lassen, weil sie nicht unter den +Bedingungen der Kategorien stehen können. +Stünden sie, als objektive Behauptungen, darunter, +so würden sie sich nicht blos nicht ableiten +lassen, sondern sie würden dem Moralgesetze +sogar widersprechen, wie im folgenden §. +dargethan werden wird.</p> + +<p>Eine Offenbarung kann endlich gewisse, mit<a class="page" name="Page_181" id="Page_181" title="181"></a> +größerer oder geringerer Feierlichkeit verbundene, +in Gesellschaft oder für sich allein zu gebrauchende +Aufmunterungs- und Beförderungsmittel +zur Tugend vorschlagen. Da alle Religion Gott +nur als moralischen Gesetzgeber darstellt, so ist +alles, was nicht Gebot des Moralgesetzes in uns +ist, auch nicht das seinige, und es ist kein Mittel +ihm zu gefallen, als durch Beobachtung desselben: +diese Beförderungsmittel der Tugend +müssen sich also nicht in die Tugend selbst, +diese <i>Anempfehlungen</i> derselben müssen sich +nicht in <i>Gebote</i>, die uns eine Pflicht auflegen, +verwandeln, es muß nicht zweideutig gelassen +werden, ob man etwa auch durch den Gebrauch +dieser Mittel, oder vielleicht <i>nur durch ihn</i>, sich +den Beifall der Gottheit erwerben könne, sondern +ihr Verhältniß zu dem wirklichen Moralgesetze +muß genau bestimmt werden. — Wenn +ein weises Wesen den Zweck will, will es auch +die Mittel, könnte man sagen; aber es will sie +nur, inwiefern sie wirklich Mittel sind und werden, +und, — da dieses in der Sinnenwelt anzuwendende +Mittel sind, und wir mithin hier in den Bezirk, +des Naturbegriffs kommen, — es kann sie +nur wollen, inwiefern sie in unsrer Macht stehen. +Es ist z. B. sehr wahr, und jeder Beter erfährt's, +daß das Gebet, es sey nun anbetende Betrachtung +Gottes, oder Bitte oder Dank, unsre Sinnlichkeit +kräftig verstummen macht, und unser<a class="page" name="Page_182" id="Page_182" title="182"></a> +Herz mächtig zum Gefühl, und zur Liebe unsrer +Pflichten emporhebt. Aber, wie können wir den +kalten, keines Enthusiasmus fähigen Mann — und +es ist sehr möglich, daß es deren gebe — verbinden, +seine Betrachtung bis zur Anbetung +emporzuzwingen, und zu begeistern; wie können +wir ihn nöthigen, Ideen der Vernunft durch +ihre Darstellung vermittelst der Einbildungskraft +zu beleben, wenn subjektive Ursachen ihn dieser +Fähigkeit beraubten, da dieselbe eine empirische +Bestimmung ist; wie können wir ihn nöthigen, +irgend ein Bedürfniß so stark zu fühlen, so innig +zu begehren, daß er sich vergesse dasselbe einem +übernatürlichen Wesen mitzutheilen, von dem er +kalt denkend erkennt, daß er's ohne ihn weiß, +und daß er's ohne ihm geben wird, wenn er's +verdient und haben muß, und sein Bedürfniß +keine Einbildung ist? — Dergleichen Beförderungsmittel +sind also nur darzustellen als das, +was sie sind, und nicht den durch das Moralgesetz +unbedingt gebotnen Handlungen gleich zu +setzen; sie sind nicht schlechthin zu gebieten, +sondern dem, den sein Bedürfniß zu ihnen treibt, +blos anzuempfehlen; sie sind weniger Befehl, als +Erlaubniß. <i>Jede Offenbarung, die sie den Moralgesetzen +gleichsetzt, ist sicher nicht von Gott;</i> +denn es widerspricht dem Moralgesetze, irgend +etwas in gleichen Rang mit seinen Anforderungen +zu setzen.</p> + +<p><a class="page" name="Page_183" id="Page_183" title="183"></a>Welche Wirkungen aber auf unsre moralische +Natur darf eine Offenbarung von dergleichen +Mitteln versprechen, blos natürliche, oder übernatürliche, +d. i. solche, die nach den Gesetzen +der Natur mit ihnen, als Wirkungen mit ihren +Ursachen, nicht nothwendig verbunden sind, sondern +bei Gelegenheit des Gebrauchs dieser Mittel, +durch eine übernatürliche Ursache außer uns, +gewirkt werden? Laßt uns einen Augenblick +das letztere annehmen, daß nemlich unser Wille +durch eine übernatürliche Ursache außer uns +<i>dem Moralgesetze gemäß</i> bestimmt werde. Nun +aber ist keine Bestimmung, die nicht durch und +mit Freiheit geschieht, dem Moralgesetze gemäß, +folglich widerspricht diese Annahme sich selbst, +und jede durch eine solche Bestimmung erfolgte +Handlung wäre nicht moralisch; könnte folglich +weder das geringste Verdienst haben, noch auf +irgend eine Art eine Quelle von Achtung und +Glückseligkeit für uns werden; wir wären in +diesem Falle Maschinen, und nicht moralische +Wesen, und eine dadurch hervorgebrachte Handlung +wäre in der Reihe unsrer moralischen schlechterdings +Null. — Wenn man aber dies auch zugeben +müßte, wie man es denn muß, so könnte +man noch weiter sagen: eine solche Bestimmung +sollte, bei Gelegenheit des Gebrauchs jener Mittel +in uns hervorgebracht werden, nicht, um <i>unsre</i> +Moralität zu erhöhen, welches freilich nicht<a class="page" name="Page_184" id="Page_184" title="184"></a> +möglich wäre, sondern um durch die in uns übernatürlich +hervorgebrachte Wirkung eine Reihe in +der Sinnenwelt hervorzubringen, die für die Bestimmung +<i>anderer</i> moralischen Wesen, nach Gesetzen +der Natur, Mittel würde, und wobei <i>wir</i> +freilich bloße Maschinen wären: daß aber Gott +sich vielmehr unsrer, als andrer, dazu bediene, +hange von der Bedingung des Gebrauchs jenes +Mittels ab. — Jetzt ununtersucht, was denn +das für einen Werth für uns haben könne, ob +eben <i>wir</i> als Maschinen, oder ob andere Maschinen +zur Beförderung des Guten gebraucht würden; +kann auch in dieser Absicht keine Offenbarung +allgemeingültige Verheißungen von dieser +Art geben, denn wenn jeder die Bedingung derselben +erfüllte, jeder dadurch eine fremde übernatürliche +Kausalität in sich veranlaßte, so würden +dadurch nicht nur alle Gesetze der Natur +außer uns, sondern auch alle Moralität in uns +aufgehoben. — Wir dürfen aber nicht schlechthin +läugnen, daß nicht in besondern Fällen dergleichen +Wirkungen in dem Plane der Gottheit +gewesen seyn konnten, ohne das Princip der Offenbarung +überhaupt zu läugnen; wir dürfen eben +so wenig läugnen, daß nicht einige dieser Wirkungen +an Bedingungen von Seiten der Werkzeuge +könnten gebunden gewesen seyn, weil wir +das nicht wissen können; aber wenn in einer +Offenbarung Erzählungen davon, Vorschriften,<a class="page" name="Page_185" id="Page_185" title="185"></a> +und Verheißungen hierüber vorkommen, so gehören +diese zur äußern Form der Offenbarung, +und nicht zum allgemeinen Inhalte derselben. +Bestimmung durch übernatürliche Ursachen außer +uns hebt die Moralität auf; <i>jede Religion also, +die unter irgend einer Bedingung dergleichen +Bestimmungen verspricht, widerspricht dem Moralgesetze, +und ist folglich sicher nicht von Gott.</i></p> + +<p>Es bleibt also der Offenbarung von dergleichen +Mitteln nichts übrig zu versprechen, als +natürliche Wirkungen. — So wie wir von Beförderungsmitteln +der Tugend reden, sind wir im +Gebiete des Naturbegriffs. Das Mittel ist in der +sinnlichen Natur; das was dadurch bestimmt +werden soll, ist die sinnliche Natur in uns; unsre +unedlen Neigungen sollen geschwächt und +unterdrückt, unsre edlern sollen gestärkt und +erhöht werden; die moralische Bestimmung des +Willens soll dadurch nicht geschehen, sondern +nur erleichtert werden. Alles also muß nothwendig +wie Ursache und Wirkung zusammenhängen, +und dieser Zusammenhang muß sich klar +einsehen lassen. — Es wird aber hierdurch nicht +behauptet, daß die Offenbarung in Anspruch +genommen werden könne, diesen Zusammenhang +zu zeigen. Der Zweck der Offenbarung +ist praktisch, eine solche Deduktion aber theoretisch, +und kann demnach dem eignen Nachdenken +<a class="page" name="Page_186" id="Page_186" title="186"></a>eines jeden überlassen werden. Jene +kann sich begnügen, diese Mittel, blos als von +Gott anempfohlen, aufzustellen. Nur muß sich +dieser Zusammenhang hinterher zeigen lassen; +denn Gott, der unsre sinnliche Natur kennt, +kann ihr keine Mittel der Besserung anpreisen, +die den Gesetzen derselben nicht gemäß sind. +Jede Offenbarung also, welche Mittel zur Beförderung +der Tugend vorschlägt, von denen +man nicht zeigen kann, wie sie natürlich dazu +beitragen können, ist, wenigstens <i>inwiefern sie +dies thut</i>, nicht von Gott. — Wir dürfen hier +die Einschränkung hinzusetzen: denn wenn solche +Mittel nur nicht zu Pflichten gemacht werden; +wenn nur nicht übernatürliche Wirkungen +von ihnen versprochen werden; so ist ihre Anempfehlung +nicht der Moral widersprechend, sie +ist blos leer und unnütz<a name="FNanchor_24_24" id="FNanchor_24_24"></a><a href="#Footnote_24_24" class="fnanchor">[24]</a>.</p> + + +<p> </p> +<h3><a name="Section_12" id="Section_12"></a>§. 12.</h3> + +<h3><i>Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung in Absicht der +möglichen Darstellung dieses Inhalts.</i></h3> + +<p>Da die Offenbarung überhaupt schon ihrer +Form nach, für das Bedürfniß der Sinnlichkeit<a class="page" name="Page_187" id="Page_187" title="187"></a> +da ist, so ist es sehr wahrscheinlich, daß sie +sich auch in ihrer Darstellung zu derselben herablassen +werde, wenn gezeigt werden sollte, daß +die Sinnlichkeit hierüber besondre Bedürfnisse habe. +Doch ist diese Darstellung so wenig das +Wesentliche und Charakteristische einer Offenbarung, +daß wir sogar, wie oben gezeigt worden +ist, <i>a priori</i> nicht einmal fordern können, +daß sie einen Inhalt habe, oder überhaupt irgend +etwas mehr thue, als daß sie Gott für den +Urheber des Moralgesetzes ankündige.</p> + +<p>Die Sinnlichkeit überhaupt ist, wegen des +Widerstrebens der Neigung, nur zu bereit, die +Erfüllung des Moralgesetzes für unmöglich zu +halten, und das Gebot nicht, als für <i>sich</i> gegeben, +anzuerkennen. Nun giebt zwar die Offenbarung +dies Gesetz ausdrücklich an die Sinnlichkeit; +aber doch redet in dem sinnlichen +Menschen noch immer die Stimme der Pflicht, +durch das Schreien der Begierde geschwächt, +und durch die falschen Begriffe, die jene in +Menge liefert, gedämpft, nur leise, wenn sie +über seine eigenen Handlungen sprechen soll — wenn +sie im eigentlichen Verstande <i>gebietend</i><a class="page" name="Page_188" id="Page_188" title="188"></a> +ist. Aber auch der rohsinnlichste Mensch hört +sie, wenn von Beurtheilung einer Handlung die +Rede ist, bei welcher seine Neigung von keiner +Seite mit in's Spiel gezogen wird. Und lernt +er sie nur dadurch in sich unterscheiden, wird +sie nur dadurch aus ihrer Unthätigkeit gezogen, +und er mit ihr bekannter und vertrauter, so +wird er endlich doch anfangen, auch an <i>sich</i> +zu hassen, was er an andern verabscheut, und +sich selbst so zu wünschen, wie er andere fordert. — Der +Widersinn, alles um sich her gerecht +haben, und nur allein ungerecht seyn zu +wollen, ist zu auffallend, als daß irgend ein +Mensch sich ihn gern gestehen wolle. Bringe +man ihn dahin, daß, im Falle er ungerecht +ist, er sich ihn gestehen müsse! Wie kann +dieser Zweck erreicht werden? Durch Aufstellung +moralischer Beispiele. Die Offenbarung +kann also ihre Moral in Erzählungen einkleiden, +und sie entspricht dem Bedürfniß des Menschen +nur um so besser, wenn sie es thut. Sie kann +ungerechte Handlungen zur Verachtung, gerechte, +besonders mit großen Aufopferungen und +Anstrengungen durchgesetzte, zur Bewunderung +und Nachahmung aufstellen. Über die Befugniß +einer Offenbarung, ihre Sittenlehre so vorzutragen, +kann keine Frage entstehen: und daß +die von ihr als mustermäßig aufgestellten Handlungen +rein moralisch, seyn müssen; daß sie<a class="page" name="Page_189" id="Page_189" title="189"></a> +nicht etwa zweideutige, oder wohl gar offenbar +schlechte Handlungen als gute rühmen, und +Leute, die dergleichen verrichtet haben, als +Muster anpreisen dürfe, folgt aus dem Zwecke +der Offenbarung. <i>Jede Offenbarung, die dieses +thut, widerspricht dem Moralgesetze, und +dem Begriffe von Gott, und kann folglich +nicht göttlichen Ursprungs seyn.</i></p> + +<p>Eine Offenbarung hat die Vernunftideen, +Freiheit, Gott, Unsterblichkeit darzustellen. — Daß +der Mensch frei sey, lehrt jeden unmittelbar +sein Selbstbewußtseyn und er zweifelt +um so weniger daran, je weniger er durch Vernünfteln +sein natürliches Gefühl verfälscht hat. +Die Möglichkeit aller Religion, und aller Offenbarung, +setzt die Freiheit voraus. Die Darstellung +dieser Idee für die sinnlich bedingte Vernunft +ist also kein Geschäft für eine Offenbarung: und +mit Auflösung der dialektischen Scheingründe +dagegen hat keine Offenbarung es zu thun, als +welche nicht vernünftelt, sondern gebietet, und +sich nicht an vernünftelnde, sondern sinnliche +Subjekte richtet. — Aber dagegen ist die Idee +von Gott es desto mehr. Unter die Bedingungen +der reinen Sinnlichkeit, Zeit und Raum, +Gott sich zu denken, wenn er sich ihn denken +will, ist jeder gedrungen, der Mensch ist. +Wir mögen noch so sehr überzeugt seyn, noch +so scharf erweisen können, daß sie auf ihn<a class="page" name="Page_190" id="Page_190" title="190"></a> +nicht passen, so überrascht uns doch dieser Fehler, +indem wir ihn noch rügen. Wir wollen +jetzt uns Gott als uns gegenwärtig denken, und +wir können nicht verhindern, ihn an den Ort +hinzudenken, wo wir sind: wir wollen jetzt +Gott als den Vorherseher unsrer künftigen Schicksale, +unsrer freien Entschließungen denken, und +wir denken ihn als in der Zeit, in der er jetzt +ist, blickend in eine Zeit, in der er noch nicht +ist. Solchen Vorstellungen muß die Darstellung +einer Religion sich anpassen; denn sie redet +mit Menschen, und kann keine andre, als der +Menschen Sprache reden. — Aber die empirische +Sinnlichkeit bedarf noch mehr. Der innere Sinn, +das empirische Selbstbewußtseyn steht unter der +Bedingung, ein mannichfaltiges nach und nach, +und allmählich aufzunehmen, und zu einander +hinzuzusetzen; nichts aufnehmen zu können, +was sich nicht von den vorherigen unterscheidet, +also nur Veränderungen bemerken zu können. +Seine Welt ist eine unaufhörliche Kette +von Modifikationen. Unter dieser Bedingung will +er sich auch das Selbstbewußtseyn Gottes denken. — Er +bedarf z. B. jetzt eines Zeugens der +Reinigkeit seiner Gesinnungen bei einer gewissen +Entschließung. Gott hat <i>bemerkt</i>, so denkt +er sich's, was in meiner Seele vorging. — Er +ist jetzt beschämt über eine unmoralische Handlung: +sein Gewissen erinnert ihn an die Hei<a class="page" name="Page_191" id="Page_191" title="191"></a>ligkeit +des Gesetzgebers. Er hat sie, er hat das +ganze Verderben, das sich darinn zeigt, <i>entdeckt</i>, +denkt er. Aber er bemerkt auch die Reue, die +ich jetzt darüber empfinde, fährt er fort. — Er +entschließt sich jetzt recht stark, hinführe aufmerksam +an seiner Heiligung zu arbeiten. Er +fühlt, daß ihm die Kräfte dazu fehlen. Er ringt +mit sich, und zu schwach im Kampfe, siehe er +sich nach fremder Hülfe um, und betet zu Gott. +Gott wird auf mein flehentliches, anhaltendes +Bitten sich <i>entschließen</i> mir beizustehen, denkt +er; — und denkt sich in allen diesen Fällen +Gott als durch ihn modificirbar. — Er denkt +sich in Gott Affekten, und Leidenschaften, damit +er Theil nehmen könne an den seinigen; — Mitleid, +Bedauren, Erbarmen, Liebe, Vergnügen, +u. dergl. — Die höchste, oder tiefste +Stufe der Sinnlichkeit, die alles unter die empirischen +Bedingungen des äussern Sinns setzt, +verlangt noch mehr. Sie will einen körperlichen +Gott, der ihre Handlungen im eigentlichen Verstande +<i>sieht</i>, ihre Worte <i>hört</i>, mit dem sie +reden könne, wie ein Freund mit seinem Freunde. +Ob eine Offenbarung sich zu diesen Bedürfnissen +herablassen könne, ist keine Frage: ob +sie aber dürfe, und in wie weit sie dürfe, muß +eine Kritik der Offenbarung beantworten.</p> + +<p>Der Zweck aller dieser Belehrungen ist kein +andrer, als Beförderung reiner Moralität, und<a class="page" name="Page_192" id="Page_192" title="192"></a> +der versinnlichenden Darstellung derselben insbesondere +Beförderung reiner Moralität in dem +sinnlichen Menschen. Insofern nur diese Versinnlichung +mit diesem Zwecke übereinkommt, +kann die Offenbarung göttlich seyn: wenn sie +ihm aber widerspricht, ist sie gewiß nicht +göttlich.</p> + +<p>Die Versinnlichung des Begriffs von Gott +kann den moralischen Eigenschaften Gottes, und +mithin aller Moralität auf zweierlei Art widersprechen: +nemlich theils <i>unmittelbar</i>, wenn +Gott mit Leidenschaften dargestellt wird, die +geradezu gegen das Moralgesetz sind, wenn +ihm z. B. Zorn und Rache aus Eigenwillen, Vorliebe +oder Vorhaß, welche sich auf etwas anders +als auf die Moralität der Objekte dieser +Leidenschaften gründen, zugeschrieben wird. +Ein solcher Gott würde kein Muster unsrer Nachahmung, +und kein Wesen seyn, für welches +wir Achtung haben könnten, sondern ein Gegenstand +einer ängstlichen zur Verzweiflung bringenden +Furcht. Jedoch widerspricht dieses schon +der Form aller Offenbarung, welche einen <i>heiligen</i> +Gott als Gesetzgeber verlangt. Es würde +aber dem moralischen Begriffe von Gott gar +nicht widersprechen, wenn ihm z. B. lebhafter +Unwille über das unmoralische Verhalten endlicher +Wesen zugeschrieben würde; denn das ist +blos sinnliche Darstellung einer nothwendigen<a class="page" name="Page_193" id="Page_193" title="193"></a> +Wirkung der Heiligkeit Gottes, die wir, wie sie +an sich in Gott ist, gar nicht erkennen können; +und wenn in einer Sprache, die zu den feinern +Modifikationen der Affekten keine bestimmten +Worte hätte, dieser Unwille auch Zorn genennt +würde, so widerspricht auch dies, im Geiste der +Menschen, die diese Sprache redeten, verstanden, +dem Begriffe von Gott nicht, <i>Mittelbar</i> würde +<i>jede</i> sinnliche Darstellung von Gott der Moralität +widersprechen, wenn sie als <i>objektiv gültig</i>, und +nicht als bloße Herablassung zu unserm <i>subjektiven +Bedürfniß</i> vorgestellt würde. Denn alles, +was vom Objekte, an sich gilt, daraus kann ich +Schlüsse ziehen, und das Objekt dadurch weiter +bestimmen. Leiten wir aber aus irgend einer +sinnlichen Bedingung Gottes, als objektiv gültig, +Schlüsse ab, so verwickeln wir uns mit jedem +Schlüsse tiefer in Widersprüche gegen seine moralischen +Eigenschaften. Sieht z. B. und hört +Gott wirklich, so muß er auch durch diese Sinne +des Vergnügens theilhaftig seyn; so ist es sehr +möglich, daß wir ihm ein sinnliches Vergnügen +machen können, daß der Geruch der Brandopfer +und Speisopfer, ihm wirklich gefallen kann<a name="FNanchor_25_25" id="FNanchor_25_25"></a><a href="#Footnote_25_25" class="fnanchor">[25]</a>, und<a class="page" name="Page_194" id="Page_194" title="194"></a> +wir haben folglich Mittel ihm durch etwas anderes, +als durch Moralität gefällig zu werden. +Können wir Gott wirklich durch unsre Empfindungen +bestimmen, ihn zum Mitleiden, zum Erbarmen, +zur Freude bewegen, so ist er nicht der +Unveränderliche, der Alleingenugsame, der Alleinselige, +so ist er noch durch etwas anderes, +als durch das Moralgesetz bestimmbar; so können +wir auch wol hoffen, ihn durch Winseln und +Zerknirschung zu bewegen, daß er anders mit +uns verfahre, als der Grad unsrer Moralität es +verdient hätte. Alle diese sinnlichen Darstellungen +göttlicher Eigenschaften müssen also nicht +als objektiv gültig angekündigt werden; es muß +nicht zweideutig gelassen werden, ob Gott <i>an +sich</i> so beschaffen sey, oder ob er uns nur zum +Behuf unsers sinnlichen Bedürfnisses erlauben +wolle, ihn so zu denken. — Außer dieser Bedingung +aber können wir keiner Offenbarung +<i>a priori</i> Gesetze vorschreiben, wie weit sie mit der +Versinnlichung des Begriffs von Gott gehen dürfe: +sondern dies hängt gänzlich von dem empirisch +gegebnen Bedürfnisse des Zeitalters ab, für welches +sie zunächst bestimmt ist. Wenn z. B. ir<a class="page" name="Page_195" id="Page_195" title="195"></a>gend +eine Offenbarung, um von einer Seite allen +Bedürfnissen der rohsten Sinnlichkeit Genüge zu +thun, und von der andern Seite dem Begriffe +von Gott seine völlige Reinheit zu sichern, uns +irgend ein ganz sinnlich bedingtes Wesen, als einen +Abdruck der moralischen Eigenschaften Gottes, +insofern sie Beziehungen auf Menschen haben, +eine verkörperte praktische Vernunft <span title="[Greek: logon]">λογον</span> +gleichsam als einen Gott der Menschen, darstellte: +so wäre dies noch gar kein Grund, so +einer Offenbarung überhaupt, oder auch nur dieser +Darstellung derselben den göttlichen Ursprung +abzusprechen; wenn nur dieses Wesen so vorgestellt +wäre, daß es jener Absicht entsprechen +könnte, und wenn nur diese Stellvertretung nicht +als objektiv gültig behauptet, sondern blos als +Herablassung zur Sinnlichkeit, die derselben bedürfen +könnte<a name="FNanchor_26_26" id="FNanchor_26_26"></a><a href="#Footnote_26_26" class="fnanchor">[26]</a>, vorgestellt, und, was daraus +nothwendig folgt, jedem völlig freigestellt würde, +sich dieser Vorstellung zu bedienen, oder nicht, je +nachdem er es für sich moralisch nützlich fände. +<i>Nur eine solche Offenbarung also kann göttlichen +Ursprungs seyn, die einen anthropomorphosirten +Gott, nicht als objektiv, sondern blos für subjektiv +gültig giebt.</i></p> + +<p>Der Begriff der Unsterblichkeit der Seele<a class="page" name="Page_196" id="Page_196" title="196"></a> +gründet sich auf eine Abstraktion, die die Sinnlichkeit, +besonders der tiefste Grad der Sinnlichkeit, +nicht macht. Seiner Persönlichkeit ist jeder +unmittelbar durch das Selbstbewußtseyn sicher; +das: Ich bin — bin selbstständiges Wesen, läßt +er sich durch keine Vernünfteleien rauben. Aber +welche von diesen Bestimmungen dieses seines +Ich reine, oder empirische, welche für und durch +den innern oder äußern Sinn, oder welche durch +die reine Vernunft gegeben, welche wesentlich, +und welche nur zufällig seyen, und nur von seiner +gegenwärtigen Lage abhängen, sondert er +nicht ab, und ist nicht fähig es zu thun. Er +wird vielleicht nie auf den Begriff einer Seele, +als eines reinen Geistes kommen; und giebt man +ihm auch denselben, so wird man ihm oft nichts +als ein Wort geben, das für ihn ohne Bedeutung +ist. Er kann also Fortdauer seines Ich sich nicht +anders denken, als unter der Gestalt der Fortdauer +desselben mit allen seinen gegenwärtigen +Bestimmungen. Wenn eine Offenbarung sich zu +dieser Schwachheit herablassen will, — und sie +wird es fast müssen, um verständlich zu werden, — so +wird sie ihm jene Idee in die Gestalt +kleiden, in der er allein fähig ist, sie zu +denken, in die, der Fortdauer alles dessen, was +er gegenwärtig zu seinem Ich rechnet; und, da +er den einstigen Untergang eines Theils desselben +offenbar vorhersieht, der Wiederauferste<a class="page" name="Page_197" id="Page_197" title="197"></a>hung<a name="FNanchor_27_27" id="FNanchor_27_27"></a><a href="#Footnote_27_27" class="fnanchor">[27]</a>; +und die Hervorbringung der völligen +Kongruenz zwischen Moralität und Glückseligkeit +in das Bild eines allgemeinen Verhörs und Gerichtstages, +und einer Austheilung von Strafen +und Belohnungen. — Aber sie darf diese Bilder +nicht als objektive Wahrheiten aufstellen. — Nur +eine solche Offenbarung also kann göttlich +seyn, welche eine versinnlichte Darstellung +unsrer Unsterblichkeit, und des moralischen Gerichts +Gottes über endliche Wesen, nicht als objektiv, +sondern nur als subjektiv (nemlich nicht<a class="page" name="Page_198" id="Page_198" title="198"></a> +für Menschen überhaupt, sondern nur für diejenigen +sinnlichen Menschen, die einer solchen +Darstellung bedürfen) gültig giebt. Thut sie das +erstere, so ist ihr zwar darum noch nicht die +Möglichkeit eines göttlichen Ursprungs überhaupt +abzusprechen, denn eine solche Behauptung <i>widerspricht</i> +der Moral nicht, sie ist blos <i>nicht</i> von +ihren Principien <i>abzuleiten; aber sie ist, wenigstens +in Rücksicht dieser Behauptung, nicht +göttlich.</i></p> + +<p>Ob eine Offenbarung ihren versinnlichenden +Vorstellungen reiner Vernunftideen objektive, +oder blos subjektive Gültigkeit beilege, ist, wenn +sie es auch nicht ausdrücklich erinnert, welches +jedoch zur Vermeidung alles möglichen Misverständnisses +zu wünschen ist, daraus zu ersehen, +ob sie auf dieselben Schlüsse bauet oder, nicht. +Thut sie das erstere, so ist offenbar, daß sie +ihnen objektive Gültigkeit beilegt.</p> + +<p>Da endlich die empirische Sinnlichkeit sich, +ihren besondern Modifikationen nach, bei verschiedenen +Völkern, und in verschiedenen Zeitaltern +verändert, und unter der Zucht einer guten +Offenbarung sich immer mehr verringern +soll; so ist es Kriterium, zwar nicht der Göttlichkeit +einer Offenbarung, aber doch ihrer möglichen +Bestimmung für viele Völker, und Zeiten, +wenn die Körper, in die sie den Geist kleidet, +nicht zu fest, und zu haltbar, sondern von einem<a class="page" name="Page_199" id="Page_199" title="199"></a> +leichten Umrisse, und dem Geiste verschiedener +Völker und Zeiten ohne Mühe anzupassen sind. — Eben +dies gilt von den Aufmunterungs- und Beförderungsmitteln +zur Moralität, die eine Offenbarung +empfiehlt. Unter der Leitung einer weisen +Offenbarung, die in weisen Händen ist, sollten die +erstem und letztern immer mehr von ihrer Beimischung +grober Sinnlichkeit ablegen, weil sie +immer entbehrlicher werden sollte.</p> + + +<p> </p> +<h3><a name="Section_13" id="Section_13"></a>§. 13.</h3> + +<h3><i>Systematische Ordnung dieser Kriterien.</i></h3> + +<p>Die jetzt aufgestellten Kriterien sind Bedingungen +der Möglichkeit unsern Begriff <i>a priori</i> +von einer Offenbarung auf eine in der Sinnenwelt +gegebne Erscheinung anzuwenden, und zu +urtheilen, sie sey eine Offenbarung; nemlich +nicht Bedingungen der Anwendung des Begriffs +überhaupt, denn davon werden wir erst im folgenden +§. reden, sondern seiner Anwendung auf +die bestimmte gegebne Erfahrung. Um sicher +zu seyn, daß wir diese Bedingungen alle erschöpft +haben, und daß es außer den angeführten +keine mehr gebe, (denn wenn wir etwa im +Gegentheile welche aufgestellt hätten, die keine +sind, so müßte sich das sogleich daraus ergeben +haben, daß wir sie aus dem Offenbarungsbegriffe +nicht hätten ableiten können,) müssen wir uns +nach einem Leitfaden zur Entdeckung aller Be<a class="page" name="Page_200" id="Page_200" title="200"></a>stimmungen +dieses Begriffs umsehen; und ein +solcher ist bei allen möglichen Begriffen die Tafel +der Kategorien.</p> + +<p>Der Begriff einer Offenbarung ist nemlich ein +Begriff von einer Erscheinung in der Sinnenwelt, +welche der <i>Qualität</i> nach unmittelbar durch +göttliche Kausalität bewirkt seyn soll. Es ist +mithin Kriterium einer diesem Begriffe entsprechenden +Erscheinung, daß sie durch keine Mittel +gewirkt sey, die dem Begriffe einer göttlichen +Kausalität widersprechen; und dieses sind, da +wir von Gott nur einen moralischen Begriff haben, +alle unmoralische. Diese Erscheinung soll +<i>der subjektiven Quantität</i> nach, (denn die <i>objektive</i> +giebt kein eigentliches Kriterium ab, sondern +auf sie gründet sich blos die Erinnerung, daß +mehrere Offenbarungen zu gleicher Zeit bei entfernten +Völkern nicht unmöglich sind,) für alle +sinnliche Menschen gelten, die derselben bedürfen. +Es ist mithin Bedingung jeder <i>in concreto</i> +gegebnen Offenbarung, daß Menschen mit einem +dergleichen Bedürfniß wirklich nachzuweisen +seyen. — Dies sind die Kriterien einer Offenbarung +ihrer äußern Form nach, welche sich aus +den mathematischen Bestimmungen ihres Begriffs +ergeben, was denn der Natur der Sache nach +so seyn mußte.</p> + +<p>Diese Erscheinung wird in ihrem Begriffe der +<i>Relation</i> nach auf einen Zweck bezogen, nemlich<a class="page" name="Page_201" id="Page_201" title="201"></a> +den, reine Moralität zu befördern: eine <i>in concreto</i> +gegebne Offenbarung muß folglich diesen +Zweck erweislich beabsichtigen, — nicht eben +nothwendig erreichen, welches schon dem Begriffe +moralischer, d. i. freier Wesen, in welchen +allein sich Moralität hervorbringen läßt, +widersprechen würde. Dieses Zwecks Beförderung +aber ist in sinnlichen Menschen nicht anders, +als durch Ankündigung Gottes, als moralischen +Gesetzgebers, möglich; und der Gehorsam +gegen diesen Gesetzgeber ist nur dann moralisch, +wenn er sich auf die Vorstellung seiner Heiligkeit +gründet. Diese Ankündigung sowohl, als +die Reinigkeit des aufgestellten Motivs des geforderten +Gehorsams ist mithin Kriterium jeder +Offenbarung.</p> + +<p>In Absicht der <i>Modalität</i> endlich würde eine +Offenbarung in ihrem Begriffe blos als möglich +angenommen, woraus, da es zu dem Begriffe an +sich nichts hinzuthut, sondern nur das Verhältniß +seines Gegenstandes zu unserm Verstande ausdrückt, +keine Bedingung der Anwendung dieses +Begriffs auf eine <i>in concreto</i> gegebne Erscheinung, +d. i. kein Kriterium einer Offenbarung sich +ergeben kann. Was aber daraus auf die Möglichkeit +ihn überhaupt anzuwenden folge, das +werden wir im folgenden §. sehen.</p> + +<p>Dies sind nun die Kriterien einer Offenbarung +ihrer Form nach, und, da das Wesen der Offen<a class="page" name="Page_202" id="Page_202" title="202"></a>barung +eben in der besondern Form einer schon +<i>a priori</i> vorhandenen Materie besteht, die einzigen +ihr wesentlichen: und es sind außer den +aufgestellten keine mehr möglich, weil in ihrem +Begriffe keine Bestimmungen mehr sind.</p> + +<p>Die Materie einer Offenbarung ist <i>a priori</i> +durch die reine praktische Vernunft da, und +steht an sich unter eben der Kritik, unter welcher +letztere selbst steht: mithin ist, sofern sie +als Materie einer Offenbarung betrachtet wird, +sowohl dem Inhalte als der Darstellung nach, +welche jenen modificirt, ihr einziges Kriterium, +daß sie mit der Aussage der praktischen Vernunft +völlig übereinstimme; der Qualität nach, +daß sie eben das aussage; der Quantität nach, +daß sie nicht mehr aussagen zu wollen vorgebe, +(denn daß weniger in ihr ausgesagt werde, ist +unmöglich, da sie ein Princip aufzustellen hat, +in welchem alles, was Inhalt einer Religion werden +kann, wenn auch vielleicht unentwickelt, +enthalten seyn muß;) der Relation nach, als abzuleitend +und untergeordnet unter das einzige +Moralprincip, und der Modalität nach, nicht als +objektiv, sondern blos als subjektiv, allgemeingültig. — Nach +dem jetztgesagten würde sich +leicht eine Tafel aller Kriterien jeder möglichen +Offenbarung nach der Ordnung der Kategorien +entwerfen lassen.</p> + +<p><a class="page" name="Page_203" id="Page_203" title="203"></a></p> +<h3><a name="Section_14" id="Section_14"></a>§. 14.</h3> + +<h3><i>Von der Möglichkeit, eine gegebne Erscheinung für göttliche +Offenbarung aufzunehmen.</i></h3> + +<p>Bis jetzt ist eigentlich weiter nichts ausgemacht +worden, als die völlige Gedenkbarkeit einer +Offenbarung überhaupt, d. i. daß der Begriff +einer dergleichen Offenbarung sich nicht selbst +widerspreche; und da in demselben eine Erscheinung +in der Sinnenwelt postulirt wird, haben die +Bedingungen festgesetzt werden müssen, unter +denen dieser Begriff auf eine Erscheinung anwendbar +ist. Diese Bedingungen waren die durch +eine Analysis gefundenen Bestimmungen des anzuwendenden +Begriffs.</p> + +<p>Was aber noch nicht geschehen ist, ja wozu +noch gar keine Anstalten gemacht worden sind, +ist das, diesem Begriffe eine Realität <i>außer uns</i> +zuzusichern, welches doch, der Natur dieses Begriffs +nach, geschehen müßte. — Wenn nemlich +ein Begriff <i>a priori</i>, als anwendbar in der +Sinnenwelt, <i>gegeben</i> ist, (wie etwa der der Kausalität,) +so sichert schon der Erweis, daß er gegeben +ist, ihm seine objektive Gültigkeit; wenn +er aber <i>a priori</i> auch nur <i>gemacht</i> ist, wie etwa +der eines Dreiecks, oder auch der eines Pegasus, +so versichert unmittelbar die Konstruktion desselben +im Raume ihm diese Realität, und das +Urtheil: das ist ein Dreieck, oder, das ist ein +Pegasus, heißt weiter nichts, als: das ist die<a class="page" name="Page_204" id="Page_204" title="204"></a> +Darstellung eines Begriffs, den ich mir gemacht +habe. Es wird in einem solchen Urtheile vorausgesetzt, +daß zur Realität des Begriffs weiter +nichts gehöre, als der Begriff selbst; und daß er +allein als zureichender Grund des ihm korrespondirenden +anzusehen sey. In dem <i>a priori</i> gemachten +Begriffe der Offenbarung aber wird zur +Realität desselben allerdings noch etwas ganz +anderes vorausgesetzt, als unser Begriff von ihr, +nemlich, ein Begriff in Gott, der dem unsrigen +ähnlich sey. Das kategorische Urtheil: das ist +eine Offenbarung, heißt nicht etwa blos: diese +Erscheinung in der Sinnenwelt ist Darstellung +eines <i>meiner</i> Begriffe, sondern: sie ist Darstellung +eines <i>göttlichen</i> Begriffs, gemäß einem +<i>meiner</i> Begriffe. Um ein solches kategorisches +Urtheil zu berechtigen, d. i. um dem Offenbarungsbegriffe +eine Realität außer uns zuzusichern, +müßte erwiesen werden können, daß +ein Begriff von derselben in Gott vorhanden, gewesen +sey, und daß eine gewisse Erscheinung +beabsichtigte Darstellung desselben sey.</p> + +<p>Ein solcher Beweis könnte entweder <i>a priori</i> +geführt werden, nemlich so, daß aus dem Begriffe +von Gott die Nothwendigkeit gezeigt werde +daß er diesen Begriff nicht nur habe, sondern +auch eine Darstellung desselben habe bewirken +wollen; etwa so, wie wir aus der Anforderung +des Moralgesetzes an Gott, endlichen<a class="page" name="Page_205" id="Page_205" title="205"></a> +Wesen die Ewigkeit zu geben, damit sie dem +ewiggültigen Gebote desselben Genüge leisten +können, nothwendig schließen müssen, daß der +Begriff der unendlichen Dauer endlicher moralischer +Wesen nicht nur als Begriff in Gott sey, +sondern daß er ihn auch außer sich realisiren +müsse. So ein Beweis, der, wie ohne alle Erinnerung +sich versteht, freilich nur subjektiv, aber +dennoch allgemeingültig seyn würde, würde sehr +viel und mehr noch beweisen, als wir wollten, +indem er ganz unabhängig von aller Erfahrung +in der Sinnenwelt uns berechtigte, die absolute +Existenz einer Offenbarung anzunehmen, es +möchte eine dem Begriffe desselben entsprechende +Erscheinung in der Sinnenwelt gegeben +seyn oder nicht. Daß ein solcher Beweis aber +unmöglich sey, haben wir schon oben gesehen. +Wir haben nemlich von Gott nur einen moralischen, +durch die reine praktische Vernunft gegebnen +Begriff. Fände in demselben sich ein +Datum, das uns berechtigte, Gott den Begriff +der Offenbarung zuzuschreiben, so wäre dieses +Datum zugleich dasjenige, was den Offenbarungsbegriff +selbst gäbe, und zwar <i>a priori</i> gäbe. +Nach einem solchen Datum der reinen Vernunft +aber haben wir uns oben vergeblich umgesehen, +und daher von diesem Begriffe eingestanden, daß +er ein blos gemachter sey.</p> + +<p>Oder dieser Beweis könnte <i>a posteriori</i> ge<a class="page" name="Page_206" id="Page_206" title="206"></a>führt +werden, nämlich so daß man aus den Bestimmungen +der in der Natur gegebnen Erscheinung darthue, +sie können nicht anders, als unmittelbar +durch göttliche Kausalität, und durch +diese wieder nicht anders, als nach dem Begriffe +der Offenbarung gewirkt seyn. Da ein solcher +Beweis die Kräfte des menschlichen Geistes unendlich +übersteige, bedürfte eigentlich nicht dargethan +zu werden, da man nur die Erfordernisse +eines solchen Beweises nennen darf, um ihn von +Übernehmung desselben zurückzuschrecken; doch +ist oben auch das zum Überflusse geschehen.</p> + +<p>Man könnte aber etwa noch, nachdem man +auf die Hoffnung eines strengen Beweises Verzicht +gethan, glauben, der nicht erweisbare Satz +werde sich wenigstens wahrscheinlich machen +lassen. Wahrscheinlichkeit nemlich entsteht, +wenn man in die Reihe von Gründen kommt, +welche uns auf den zureichenden Grund für einen +gewissen Satz führen müßte, doch ohne diesen +zureichenden Grund selbst, oder auch den, +der sein zureichender ist, u. s. w. als gegeben +aufzeigen zu können, und je näher man diesem +zureichenden Grunde ist, desto höher ist der +Grad der Wahrscheinlichkeit. Diesen zureichenden +Grund konnte man nun entweder <i>a priori</i>, +(durch's Herabsteigen von den Ursachen zu den +Wirkungen) oder <i>a posteriori</i> (durch's Heraufsteigen +von den Wirkungen zu den Ursachen) +aufsuchen wollen. Im ersten Falle müßte man<a class="page" name="Page_207" id="Page_207" title="207"></a> +etwa eine Eigenschaft in Gott aufzeigen, welche +ihn, wenn etwa noch ein Bestimmungsgrund, der +sich nicht aufzeigen ließe, dazu käme, bewegen +müßte, den Begriff einer Offenbarung nicht etwa +<i>überhaupt</i> — denn eine solche Eigenschaft in +Gott fanden wir oben §. 7. allerdings an seiner +Bestimmung durch's Sittengesetz, Moralität außer +sich durch jedes mögliche Mittel zu verbreiten — sondern +<i>unter den empirisch gegebnen +Bestimmungen</i> dieser besondern Offenbarung zu +realisiren; so wie man etwa von der Weisheit +Gottes, nach der Analogie ihrer Wirkungsart +hienieden (also durch Verbindung dieses Begriffs +<i>a priori</i> mit einer Erfahrung) vermuthen, aber +nicht beweisen kann, (weil Gründe dagegen +seyn möchten, die wir nicht wissen) daß endliche +Wesen mit Körpern, aber immer sich verfeinernden +Körpern fortdauern werden. Abgerechnet, +daß unser Geist so eingerichtet ist daß +Wahrscheinlichkeitsgründe <i>a priori</i> nicht das geringste +Fürwahrhalten in ihm begründen können; +so wird man auch eine solche Bestimmung in +Gott nie auffinden. Oder im zweiten Falle +müßte man alle Möglichkeiten, daß eine gewisse +Begebenheit anders als durch göttliche Kausalität +bewirkt seyn könnte, bis etwa auf eine, oder +zwei, u. s. f. wegräumen. In diese Reihe der +Gründe, eine göttliche Kausalität für gewisse Erscheinungen +in der Sinnenwelt anzunehmen, kom<a class="page" name="Page_208" id="Page_208" title="208"></a>men +wir denn nun allerdings. Denn es ist, +theoretisch betrachtet, allerdings der erste Grund +für den Ursprung einer gewissen Begebenheit +durch unmittelbare Wirkung Gottes, wenn <i>wir</i> +ihre Entstehung aus natürlichen Ursachen nicht +zu erklären wissen. Aber dieses ist nur das erste +Glied einer Reihe, deren Ausdehnung wir gar +nicht wissen, und welche schon an sich aller +Wahrscheinlichkeit nach uns ungedenkbar ist, +und es verschwindet folglich in Nichts vor der +unendlichen Menge der möglichen übrigen. Wir +können mithin für die Befugniß eines kategorischen +Urtheils, daß etwas eine Offenbarung sey, +auch nicht einmal Wahrscheinlichkeitsgründe anführen.</p> + +<p>Es dürfte etwa jemand noch einen Augenblick +glauben, daß diese Wahrscheinlichkeit durch +die gefundne Übereinstimmung einer angeblichen +Offenbarung mit den Kriterien derselben begründet +werde; daher, und zuförderst: wenn eine angebliche +Offenbarung vorhanden wäre, an der wir +alle Kriterien der Wahrheit gefunden hätten, — welches +Urtheil über dieselbe würde dies berechtigen? +Alle diese Kriterien sind die moralischen Bedingungen, +unter denen allein, und außer welchen +nicht, eine solche Erscheinung von Gott, dem +Begriffe einer Offenbarung gemäß, bewirkt seyn +könnte; aber gar nicht umgekehrt, — die Bedingungen +einer Wirkung, die blos durch Gott diesem +Begriffe gemäß bewirkt seyn könnte. Wä<a class="page" name="Page_209" id="Page_209" title="209"></a>ren +sie das letztere, so berechtigten sie durch +Ausschließung der Kausalität aller übrigen Wesen +zu dem Urtheile: das <i>ist</i> Offenbarung; da +sie aber das nicht, sondern nur das erstere sind, +so berechtigen sie blos zu dem Urtheile: das +<i>kann</i> Offenbarung seyn, d. h. wenn vorausgesetzt +wird, daß in Gott der Begriff einer Offenbarung +vorhanden gewesen sey, und daß er ihn habe +darstellen wollen, so ist in der gegebnen Erscheinung +nichts, was der möglichen Annahme, sie +sey eine dergleichen Darstellung, widersprechen +könnte. Es wird also durch eine solche Prüfung +nach den Kriterien blos problematisch, daß irgend +etwas eine Offenbarung seyn könne; dieses +problematische Urtheil aber ist nun auch +völlig sicher.</p> + +<p>Es wird nemlich in demselben eigentlich +zweierlei ausgesagt; zuerst: es ist überhaupt +möglich, daß Gott den Begriff einer Offenbarung +gehabt habe, und daß er ihn habe darstellen +wollen — und dies ist schon unmittelbar aus +der Vernunftmäßigkeit des Offenbarungsbegriffs, +in welchem diese Möglichkeit angenommen wird, +klar; und dann: es ist möglich, daß diese bestimmte +angebliche Offenbarung eine Darstellung +desselben sey. Das letztere Urtheil kann nun, +und muß der Billigkeit gemäß, vor aller Prüfung +vorher von jeder als Offenbarung angekündigten +Erscheinung gefällt werden; in dem Sinne nem<a class="page" name="Page_210" id="Page_210" title="210"></a>lich: +es sey möglich, daß sie die Kriterien einer +Offenbarung an sich haben könne. Hier nemlich +(vor der Prüfung vorher) ist das problematische +Urtheil aus zweien problematischen zusammengesetzt. +Wenn aber diese Prüfung vollendet, +und die angekündigte Offenbarung in derselben +bewährt gefunden ist, so ist das erstere +nicht mehr problematisch, sondern völlig sicher; +die Erscheinung hat alle Kriterien einer Offenbarung +au sich: man kann daher nun mit völliger +Sicherheit, ohne noch ein anderweitiges Datum +zu erwarten, oder irgend woher einen Einspruch +zu befürchten, urtheilen, sie <i>könne</i> eine +seyn. Aus der Prüfung nach den Kriterien ergiebt +sich also das, was sich aus ihnen ergeben +kann, nicht blos als wahrscheinlich, sondern als +gewiß, ob sie nemlich göttlichen Ursprungs seyn +<i>könne</i>; ob sie es aber <i>wirklich sey</i>, — darüber +ergiebt sich aus ihr gar nichts, denn davon ist +bei ihrer Übernehmung gar nicht die Frage gewesen.</p> + +<p>Nach Vollendung dieser Prüfung kommt nun +in Absicht auf ein kategorisches Urtheil das Gemüth, +oder sollte es wenigstens vernünftiger +Weise, in ein völliges Gleichgewicht zwischen +dem Für und dem Wider; noch auf keine Seite +geneigt, aber bereit, bei dem ersten kleinsten +Momente sich auf die eine oder die andre hinzuneigen. +Für ein verneinendes Urtheil ist kein<a class="page" name="Page_211" id="Page_211" title="211"></a> +der Vernunft nicht widersprechendes Moment +denkbar; weder ein strenger, noch ein zur wahrscheinlichen +Vermuthung hinreichender Beweis; +denn der verneinende ist eben so und aus eben +den Gründen unmöglich als der bejahende; noch +eine Bestimmung des Begehrungsvermögens durchs +praktische Gesetz, weil die Annehmung einer alle +Kriterien der Göttlichkeit an sich habenden. Offenbarung +diesem Gesetze in nichts widerspricht. +(Es läßt sich zwar allerdings eine Bestimmung +des untern Begehrungsvermögens durch die Neigung +denken, welche uns gegen die Anerkennung +einer Offenbarung einnehmen könnte, und man +kann, ohne sich der Lieblosigkeit schuldig zu +machen, wol annehmen, daß eine solche Bestimmung +<i>bei manchem</i> der Grund sey, warum er +keine Offenbarung annehmen wolle; aber eine +solche Neigung widerspricht offenbar der praktischen +Vernunft.) Es muß sich also, ein Moment +für das bejahende Urtheil auffinden lassen, +oder wir müssen in dieser Unentschiedenheit immer +bleiben. Da auch dieses Moment weder +ein strenges, noch ein zur wahrscheinlichen Vermuthung +hinreichender Beweis seyn kann, so +muß es eine Bestimmung des Begehrungsvermögens +seyn.</p> + +<p>Schon ehemals sind wir mit dem Begriffe von +Gott in diesem Falle gewesen. Unsere bei allem +Bedingten Totalität der Bedingungen suchende Ver<a class="page" name="Page_212" id="Page_212" title="212"></a>nunft +führte uns in der Ontologie auf den Begriff +des allerrealsten Wesens, in der Cosmologie +auf eine erste Ursache, in der Teleologie auf +ein verständiges Wesen, von dessen Begriffen +wir die in der Welt für unsre Reflexion allenthalben +nothwendig anzunehmende Zweckverbindung +ableiten könnten; es zeigte sich schlechterdings +keine Ursache, warum diesem Begriffe +nicht etwas außer uns korrespondiren sollte, aber +dennoch konnte unsre theoretische Vernunft ihm +diese Realität durch nichts zusichern. Durch +das Gesetz der praktischen Vernunft aber wurde +uns zum Zwecke unsrer Willensform ein Endzweck +aufgestellt, dessen Möglichkeit für uns +nur unter der Voraussetzung der Realität jenes +Begriffs denkbar war; und da wir diesen Endzweck +schlechterdings wollen, mithin auch theoretisch +seine Möglichkeit annehmen mußten, so +mußten wir auch zugleich die Bedingungen desselben, +die Existenz Gottes, und die unendliche +Dauer aller moralischen Wesen annehmen. Hier +wurde also ein Begriff, dessen Gültigkeit vorher +schlechterdings problematisch war, nicht durch +theoretische Beweisgründe, sondern um einer +Bestimmung des Begehrungsvermögens willen +realisirt. — In Absicht der Aufgabe sind wir +hier ganz in dem gleichen Falle. Es ist nemlich +ein Begriff in unserm Gemüthe vorhanden, der +blos als solcher vollkommen denkbar ist, und<a class="page" name="Page_213" id="Page_213" title="213"></a> +nachdem eine alle Kriterien einer Offenbarung +an sich habende Erscheinung in der Sinnenwelt +gegeben ist, so ist schlechterdings nichts mehr +möglich, was der Annahme seiner Gültigkeit widersprechen +könnte; es läßt sich aber auch kein +theoretischer Beweisgrund aufzeigen, der uns berechtigen +könnte, diese Gültigkeit anzunehmen. +Dieselbe ist also völlig problematisch. Daß man +aber bei Auflösung dieser Aufgabe mit der der +obigen nicht völlig gleichen Schritt halten könne, +fällt bald in die Augen. Der Begriff von Gott +nemlich war <i>a priori</i> durch unsre Vernunft gegeben, +war als solcher uns schlechterdings nothwendig, +und wir konnten mithin die Aufgabe unsrer +Vernunft, über seine Gültigkeit außer uns +etwas zu entscheiden, nicht so nach Belieben ablehnen; +für den einer Offenbarung aber haben +wir <i>a priori</i> kein dergleichen Datum anzuführen, +und es wäre mithin recht wohl möglich, diesen +Begriff entweder überhaupt nicht zu haben, oder +die Frage über seine Gültigkeit außer uns als +völlig unnütz von der Hand zu weisen. Was +hieraus, daß er <i>a priori</i> nicht gegeben ist, schon +unmittelbar folgt, daß nemlich auch keine <i>a priori</i> +geschehne Willensbestimmung sich werde aufzeigen +lassen, die uns bestimme seine Realität anzunehmen, +weil ja dann diese Willensbestimmung +das vermißte Datum <i>a priori</i> seyn würde, wird +völlig klar, wenn man sich erinnert, daß, um<a class="page" name="Page_214" id="Page_214" title="214"></a> +sich den uns <i>a priori</i> aufgestellten Endzweck +als möglich zu denken, nichts weiter erfordert +wird, als die Existenz Gottes, und die Fortdauer +endlicher moralischer Wesen anzunehmen, um +welche Sätze, ihrer Materie nach, es im Begriffe +einer Offenbarung gar nicht zu thun ist, der sie +vielmehr zum Behuf seiner eignen Möglichkeit +schon als angenommen voraussetzt; es ist vielmehr +blos um die Annehmung einer gewissen +Form der Bestätigung dieser Sätze zu thun. Aus +der Bestimmung des obern Begehrungsvermögens +durch das Moralgesetz läßt mithin kein Moment, +die Gültigkeit des Offenbarungsbegriffs anzunehmen, +sich ableiten. Vielleicht aber aus einer +durch das obere dem Moralgesetze gemäß geschehne +Bestimmung des untern? — Das Moralgesetz +nemlich gebietet schlechthin, ohne Rücksicht +auf die Möglichkeit oder Unmöglichkeit, +überhaupt, oder in einzelnen Fällen eine Kausalität +in der Sinnenwelt zu haben; und durch die +dadurch geschehne Bestimmung des obern Begehrungsvermögens, +das Gute schlechthin zu +wollen, wird das untere auch durch Naturgesetze +bestimmbare bestimmt, <i>die Mittel</i> zu wollen, +dasselbe wenigstens in sich (in seiner sinnlichen +Natur) hervorzubringen. Das obere Begehrungsvermögen +will schlechthin den Zweck, +das untere will die Mittel dazu. Nun ist es, +laut der §. 8. geschehnen Entwickelung der for<a class="page" name="Page_215" id="Page_215" title="215"></a>malen +Funktion der Offenbarung, welche zugleich +die einzige ihr wesentliche ist, ein Mittel für +sinnlich Menschen, im Kampfe der Neigung gegen +die Pflicht, der letztern die Oberhand über +die erstere zu verschaffen, wenn sie sich die +Gesetzgebung des Heiligsten unter sinnlichen +Bedingungen vorstellen dürfen. Diese Vorstellung +ist denn die einer Offenbarung. Das untere Begehrungsvermögen +muß mithin unter obigen Bedingungen +die Realität des Begriffs der Offenbarung +nothwendig wollen, und, da gar kein vernünftiger +Grund dagegen ist, so bestimmt dasselbe +das Gemüth, ihn als wirklich realisirt anzunehmen, +d. h. als bewiesen anzunehmen, eine +gewisse Erscheinung sey wirklich durch göttliche +Kausalität bewirkte absichtliche Darstellung dieses +Begriffs, und sie dieser Annahme gemäß zu +brauchen.</p> + +<p>Eine Bestimmung durchs untere Begehrungsvermögen +die Realität einer Vorstellung zu wollen, +deren Gegenstand man nicht selbst hervorbringen +kann, ist, sie sey auch bewirkt durch +was sie wolle, ein <i>Wunsch</i>; mithin liegt der +Aufnahme einer gewissen Erscheinung als göttlicher +Offenbarung, nichts mehr als ein Wunsch +zum Grunde. Da nun ein solches Verfahren, +etwas zu glauben, weil das Herz es wünscht, +nicht wenig, und nicht mit Unrecht, verschrieen +ist, so müssen wir noch einige Worte, wenn<a class="page" name="Page_216" id="Page_216" title="216"></a> +auch nicht zur Deduktion der Rechtmäßigkeit, +doch zur Ablehnung aller Einsprüche gegen dieses +Verfahren im gegenwärtigen Falle hinzusetzen.</p> + +<p>Wenn ein bloßer Wunsch uns berechtigen +soll, die Realität seines Objekts anzunehmen, so +muß derselbe sich auf die Bestimmung des obern +Begehrungsvermögens durchs Moralgesetz gründen, +und durch dieselbe entstanden seyn; die +Annahme der Wirklichkeit seines Objekts muß +uns die Ausübung unsrer Pflichten, und zwar +nicht etwa blos dieser oder jener, sondern des +pflichtmäßigen Verhaltens überhaupt erleichtern, +und von der Annahme des Gegentheils muß +sich zeigen lassen, daß sie dieses pflichtmäßige +Verhalten in den wünschenden Subjekten erschweren +würde; und dieses darum, weil wir +nur bei einem Wunsche dieser Art einen Grund +anführen können, warum wir über die Wirklichkeit +seines Objekts überhaupt etwas annehmen, +und die Frage über dieselbe nicht gänzlich abweisen +wollen. Daß beim Wunsche einer Offenbarung +dieses der Fall sey, ist schon oben zur +Genüge gezeigt.</p> + +<p>Mit diesem Kriterio der Annehmbarkeit eines +gewünschten blos um des Wunsches willen, muß +sich nun auch das zweite vereinigen, nemlich die +völlige Sicherheit, daß wir nie eines Irrthums +bei dieser Annahme werden überfuhrt werden<a class="page" name="Page_217" id="Page_217" title="217"></a> +können, in welchem Falle die Sache <i>für uns</i> völlig +wahr, es für uns eben so gut ist, als ob dabei +gar kein Irrthum möglich wäre. Dies findet nun +bei der Annahme einer alle Kriterien der Göttlichkeit +an sich habenden Offenbarung, d. i. bei der +Annahme, daß eine gewisse Erscheinung durch unmittelbare +göttliche Kausalität dem Begriffe einer +Offenbarung gemäß bewirkt sey, der höchsten +Strenge nach statt. Der Irrthum dieser Annahme +kann uns, und wenn wir Ewigkeiten hindurch +an Einsichten zunehmen, nie aus Gründen einleuchten, +oder dargethan werden; denn dann +müßte, da vor der theoretischen Vernunft Richterstuhl +diese Annahme schlechterdings nicht gehört, +gezeigt werden können, daß sie der praktischen +Vernunft, nemlich dem durch dieselbe +gegebnen Begriffe von Gott widerspräche, welcher +Widerspruch aber, da das Moralgesetz für +alle vernünftige Wesen auf jeder Stufe ihrer +Existenz das gleiche ist, schon jetzt erhellen +müßte. Eben so wenig kann ein solcher Irrthum, +wie es bei andern menschlichen Wünschen, +die meist auf die Zukunft gehen, so oft der Fall +ist, durch eine nachmalige Erfahrung dargethan +werden; denn wie sollte die Erfahrung wol beschaffen +seyn, die uns belehren könnte, eine +einem möglichen Begriffe in Gott völlig gemäße +Wirkung sey <i>nicht</i> durch die Kausalität dieses +Begriffs bewirkt? welches eine offenbare Unmög<a class="page" name="Page_218" id="Page_218" title="218"></a>lichkeit +ist: oder auch nur die, welche wir, im +Falle daß sie es sey, machen müßten, und aus +deren Abwesenheit wir schließen könnten, sie +sey es nicht? — Die Untersuchung ist bis zu +einem Punkte getrieben, von welchem aus sie +für uns nicht weiter gehen kann: bis zur Einsicht +in die völlige Möglichkeit einer Offenbarung +sowohl überhaupt, als insbesondre durch +eine bestimmt gegebne Erscheinung; sie ist <i>für +uns</i> (alle endliche Wesen) völlig geschlossen; +wir sehen am Endpunkte dieser Untersuchung +mit völliger Sicherheit, daß über die Wirklichkeit +einer Offenbarung schlechterdings kein Beweis +weder für sie, noch wider sie statt finde, +noch je statt finden werde, und daß, wie es mit +der Sache an sich sey, nie irgend ein Wesen +wissen werde, als Gott allein. — Wollte +man etwa noch zuletzt als den einzigen Weg, +wie wir hierüber belehrt werden könnten, annehmen, +Gott selbst könne es uns mittheilen, +so wäre dies eine neue Offenbarung, über deren +objektive Realität die vorige Unwissenheit entstehen +würde, und bei der wir wieder da seyn +würden wo wir vorher waren. — Da es aus +allem gesagten völlig sicher ist, daß über diesen +Punkt keine Überführung des Irrthums, d. i. daß +<i>für uns</i> überhaupt kein Irrthum darüber möglich +sey, eine Bestimmung des Begehrungsvermögens +aber uns treibt, uns für das bejahende<a class="page" name="Page_219" id="Page_219" title="219"></a> +Urtheil zu erklären, so können wir mit völliger +Sicherheit dieser Bestimmung nachgeben<a name="FNanchor_28_28" id="FNanchor_28_28"></a><a href="#Footnote_28_28" class="fnanchor">[28]</a>.</p> + +<p>Diese Annahme einer Offenbarung ist nun, +da sie auf eine Bestimmung des Begehrungsvermögens +rechtmäßig sich gründet ein <i>Glaube</i>, +den wir zum Unterschiede vom <i>reinen Vernunftglauben</i> +an Gott und Unsterblichkeit, der sich<a class="page" name="Page_220" id="Page_220" title="220"></a> +auf etwas <i>materielles</i> bezieht, den <i>formalen, empirisch +bedingten, Glauben</i> nennen wollen. Der +Unterschied beider, und alles, was wir über den +letztern noch zu sagen haben, wird aus einer Vergleichung +der Bestimmung des Gemüths bei einem +oder dem ändern nach Ordnung der Kategorientitel sich ergeben.</p> + +<p><a class="page" name="Page_221" id="Page_221" title="221"></a>Der <i>Qualität</i> nach nemlich ist der Glaube +im ersten so wie im zweiten Falle eine freie +durch keine Gründe erzwungne Annahme der +Realität eines Begriffs, dem diese Realität durch +keine Gründe zugesichert werden kann, im ersten +Falle eines gegebnen, im zweiten eines gemachten, +im ersten um einer negativen Bestim<a class="page" name="Page_222" id="Page_222" title="222"></a>mung +des untern Begehrungsvermögens (§. 2.) +durch das obere, im zweiten um einer positiven +Bestimmung desselben willen vermittelst jener +negativen. Dies sind Verschiedenheiten, welche +schon angezeigt, und deren Folgen schon entwickelt +worden. Aber es zeigt sich hier noch +eine neue. Im reinen Vernunftglauben nemlich +wird blos angenommen, daß einem Begriffe, dem +von Gott, überhaupt ein Gegenstand außer uns +korrespondire, (denn der Glaube an Unsterblichkeit +läßt sich als von der Existenz Gottes blos +abgeleitet betrachten, und wir haben mithin +hier keine besondre Rücksicht auf ihn zu nehmen): +im Offenbarungsglauben aber nicht blos +das, sondern auch, daß ein gewisses gegebnes +ein diesem Begriffe korrespondirendes sey. Im +letztern also scheint das Gemüth einen Schritt +weiter zu gehen, und eine kühnere Anmaaßung +zu machen, die eine größere Berechtigung für +sich anzuführen haben sollte. Aber das hegt in +der Natur beider Begriffe, und der Schritt ist +wirklich im letzteren Falle nicht kühner, als im +ersteren. Der Begriff von Gott nemlich ist +schon <i>a priori</i> völlig bestimmt gegeben, so weit +er nemlich von uns bestimmt werden kann, und +läßt durch keine Erfahrung, und eben so wenig +durch Schlüsse aus der angenommenen Existenz +sich weiter bestimmen. Eine Realisation desselben +kann mithin gar nichts, weiter thun, als die +Existenz eines demselben korrespondirenden Ge<a class="page" name="Page_223" id="Page_223" title="223"></a>genstandes +annehmen; sie kann weiter nichts +zu ihm hinzusetzen, weil dieser Gegenstand nur +auf diese eine <i>a priori</i> gegebne Art bestimmt +seyn kann. Im Begriffe der Offenbarung aber +wird eine zu gebende Erfahrung gedacht, die als +solche, und inwiefern sie das ist, <i>a priori</i> gar +nicht bestimmt werden kann, sondern als <i>a posteriori</i> +auf mannigfaltige Art bestimmbar angenommen +werden muß. Sie als realisirt annehmen, +heißt nichts anderes, und kann nichts anderes +heißen, als sie völlig bestimmt gegeben zu +denken; diese völlige Bestimmung muß aber +durch die Erfahrung gegeben werden. Folglich +findet gar keine Annahme der Realität dieses +Begriffs überhaupt (<i>in abstracto</i>) statt, sondern +er kann nur durch Anwendung auf eine bestimmte +Erscheinung (<i>in concreto</i>) realisirt werden, +und durch diese Anwendung geschieht +nichts anderes, als was im reinen Vernunftglauben +geschieht: es wird angenommen, daß einem +<i>a priori</i> vorhandenen Begriffe etwas außer ihm +entspreche. Wenn von der <i>Quantität</i> des Glaubens +die Rede ist, so kann damit nur eine <i>subjektive</i> +gemeint seyn, weil kein Glaube auf objektive +Gültigkeit Anspruch macht, in welchem +Falle er kein Glaube wäre. In dieser Rücksicht +ist nun der reine Vernunftglaube allgemeingültig +für alle endliche vernünftige Wesen, weil er +sich auf eine <i>a priori</i> geschehne Bestimmung des<a class="page" name="Page_224" id="Page_224" title="224"></a> +Begehrungsvermögens durch das Moralgesetz, etwas +nothwendig zu wollen, gründet, und auf einen +<i>a priori</i> durch die reine Vernunft gegebnen +Begriff geht. Er läßt sich zwar niemanden aufdringen, +weil er auf eine Bestimmung der Freiheit +sich gründet, aber er läßt sich von jedermann +fordern, und ihm ansinnen. — Es leuchtet +sogleich ein, daß der empirisch bedingte +Glaube auf diese Allgemeingültigkeit nicht Anspruch +machen könne. Denn theils geht er auf +einen nicht gegebnen, sondern gemachten Begriff, +der mithin nicht nothwendig im menschlichen +Gemüthe ist. Wenn nun jemand auf diesen +Begriff überhaupt nicht käme, so könnte er +auch keine Darstellung desselben annehmen, und +wir wurden mithin diese Annahme vergeblich +in ihm voraussetzen, da wir nicht einmal den Begriff +derselben in ihm mit Sicherheit voraussetzen +können. Theils aber wird die Bestimmung des Gemüths, +eine Darstellung dieses Begriffs anzunehmen, +nur durch einen Wunsch, der sich auf ein +empirisches Bedürfniß gründet, bewirkt. Wenn +nun jemand dieses Bedürfniß <i>in sich</i> nicht fühlt, +wenn er auch historisch wissen sollte, daß es bei +andern vorhanden sey, so kann in demselben nimmermehr +der Wunsch entstehen, eine Offenbarung +annehmen zu dürfen, mithin auch kein Glaube an +dieselbe. — Nur ein einziger Fall läßt sich denken, +in welchem auch ohne das Gefühl dieses Bedürfnisses +in sich selbst wenigstens ein vorüberge<a class="page" name="Page_225" id="Page_225" title="225"></a>hender +Glaube möglich ist, wenn nemlich jemand +in die Nothwendigkeit versetzt wird, durch +die Vorstellung einer Offenbarung, ohne ihrer +eben für sich selbst zu bedürfen, auf die Herzen +andrer zu wirken, die derselben bedürfen. Der lebhafte, +seiner Pflicht, Moralität nach seinen Kräften +auch außer sich zu verbreiten, gemäße Wunsch, +vereint mit der Überzeugung, daß dies bei den +gegebnen Subjekten nur durch diese Vorstellung +möglich sey, wird ihn treiben, sie zu gebrauchen. +Mit wahrer Energie kann er sie nicht brauchen, +ohne als ein selbst überzeugter und glaubender +zu reden. Diesen Glauben zu heucheln, wäre +gegen die Wahrheit und Lauterkeit des Gemüths, +und folglich moralisch unmöglich. Das dadurch +entstehende dringende Gefühl eines Bedürfnisses +des Offenbarungsglaubens in dieser Lage wird, +wenigstens so lange dieses Gefühl dauert; den +Glauben selbst in ihm hervorbringen, wenn er +auch etwa, nachdem er kälter geworden ist, +diese Vorstellungen allmählig wieder bei Seite +legen sollte<a name="FNanchor_29_29" id="FNanchor_29_29"></a><a href="#Footnote_29_29" class="fnanchor">[29]</a>.</p> + +<p><a class="page" name="Page_226" id="Page_226" title="226"></a>Es folgt also aus dem gesagten, daß der +Glaube an Offenbarung sich nicht nur nicht aufdringen, +sondern auch nicht einmal von jedermann +fordern, oder ihm ansinnen lasse.</p> + +<p>So wie der Glaube an Offenbarung nur unter +zwei Bedingungen möglich ist, daß man nemlich +theils gut seyn wolle, theils der Vorstellung einer +geschehnen Offenbarung als eines Mittels +bedürfe, um das Gute in sich hervorzubringen<a name="FNanchor_30_30" id="FNanchor_30_30"></a><a href="#Footnote_30_30" class="fnanchor">[30]</a>, +so kann auch der Unglaube in Rücksicht auf sie +zweierlei Ursachen haben, daß man nemlich entweder +gar keinen guten Willen habe, und mithin, +alles, was uns zum Guten antreiben, und +unsre Neigungen einschränken zu wollen das +Ansehen hat, hasse, und von der Hand weise, +oder daß man bei dem besten Willen nur die<a class="page" name="Page_227" id="Page_227" title="227"></a> +Unterstützung einer Offenbarung nicht bedürfe, +um ihn in's Werk setzen zu können. Die erstere +Verfassung der Seele ist tiefes moralisches +Verderben; die letztere ist, wenn sie sich nur +etwa nicht auf die natürliche Schwäche unsrer +Neigungen, oder auf eine dieselben tödtende +Lebensart, sondern auf wirksame Hochachtung +des Guten, um sein selbst willen, gründet, wirkliche +Stärke, und man darf, ohne Furcht, der +Würde der Offenbarung dadurch etwas zu benehmen, +das sagen, weil bei wirklich vorherrschender +Liebe des Guten, ohne welche überhaupt +kein Glaube möglich ist, nicht zu befürchten +steht, daß jemand sie von der Hand weisen +werde, so lange er noch irgend eine gute Wirkung +derselben an sich verspürt. Aus welchen +Ursachen von beiden der Unglaube bei einem +bestimmten Subjekte entstanden sey, können +nur die Früchte lehren.</p> + +<p>Zur Ablehnung einer übereilten Folgerung +hieraus aber müssen wir schon hier anmerken, +daß, wenn gleich nicht der Glaube an Offenbarung, +dennoch die Kritik ihres Begriffs auf Allgemeingültigkeit +Anspruch mache. Denn letztere +hat nichts zu begründen, als die absolute +Möglichkeit einer Offenbarung, sowohl in ihrem +Begriffe, als daß etwas demselben korrespondirendes +angenommen werden könne, und dies +thut sie aus Principien <i>a priori</i>, mithin allge<a class="page" name="Page_228" id="Page_228" title="228"></a>meingültig. +Jedem also wird durch sie angemuthet, +zuzugestehen, daß nicht nur überhaupt +eine Offenbarung möglich sey, sondern auch, +daß eine in der Sinnenwelt wirklich gegebne Erscheinung, +die alle Kriterien derselben an sich +hat, eine seyn <i>könne</i>. Hierbei aber muß sie es +bewenden lassen, und hierbei kann und muß es +vernünftiger Weise jeder, der kein Bedürfniß +derselben zum Gebrauche weder an sich, noch +an ändern fühlt, bewenden lassen; ist aber durch +die Kritik genöthigt, denen, die an sie glauben, +die Vernunftmäßigkeit ihres Glaubens zuzugestehen, +und sie in völlig ruhigem und ungestörtem +Besitze und Gebrauche desselben zu lassen.</p> + +<p>In Absicht der <i>Relation</i> bezieht sich der reine +Vernunftglaube auf etwas Materielles, der Offenbarungsglaube +aber blos auf eine bestimmte Form +dieses <i>a priori</i> gegebnen, und schon als angenommen +vorausgesetzten Materiellen. Dieser +Unterschied, der aus allem bisher gesagten zur +Genüge klar ist, veranlaßt uns blos hier noch +die Anmerkung zu machen, daß derjenige, der +diese bestimmte Form einer Offenbarung nicht +annimmt, darum das Materielle, Gott und Unsterblichkeit, +nicht nur nicht nothwendig läugne, +sondern daß er auch dem Glauben an dieselben +in sich nicht nothwendig Abbruch thue, wenn er +sie sich außer dieser Form eben so gut denken, +und sie zur Willensbestimmung brauchen kann.</p> + +<p><a class="page" name="Page_229" id="Page_229" title="229"></a>In Absicht der <i>Modalität</i> endlich drückt sich +der reine Vernunftglaube, nach Voraussetzung +der Möglichkeit des Endzwecks des Moralgesetzes, +apodiktisch ans; es ist nemlich, einmal angenommen, +daß das absolute Recht möglich sey, +für uns schlechterdings nothwendig zu denken, +daß ein Gott sey, und daß moralische Wesen +ewig dauern. Der Glaube an Offenbarung aber +kann sich nur kategorisch ausdrücken: eine gewisse +Erscheinung <i>ist</i> Offenbarung; nicht: sie +muß nothwendig Offenbarung seyn, weil, so sicher +es auch ist, daß uns kein Irrthum in diesem +Urtheile gezeigt werden kann, das Gegentheil +an sich doch immer möglich bleibt.</p> + + +<p> </p> +<h3><a name="Section_15" id="Section_15"></a>§. 15.</h3> + +<h3><i>Allgemeine Übersicht dieser Kritik.</i></h3> + +<p>Ehe irgend eine Untersuchung über den Offenbarungsbegriff +möglich war, mußte dieser Begriff +wenigstens vorläufig bestimmt werden; und +da es uns hier nicht so gut ward, wie bei gegebnen +Begriffen in der reinen Philosophie, denen +wir bis zu ihrer ersten Entstehung nachspüren, +und sie gleichsam werden sehen, da hingegen +dieser sich blos als ein empirischer ankündiget, +und wenigstens, wenn auch bei näherer +Untersuchung seine Möglichkeit <i>a priori</i> sich ergiebt, +nicht das Ansehen hat, ein Datum <i>a priori</i> +für sich anführen zu können: so hatten wir <i>vor<a class="page" name="Page_230" id="Page_230" title="230"></a> +der Hand</i> darüber nur den Sprachgebrauch abzuhören. +Dies geschah §. 5. Da aber dieser +Begriff, wie schon vorläufig zu vermuthen, §. 5. +aber vollkommen erweisbar war, nur in Beziehung +auf Religion vernunftmäßig ist, so mußte +eine Deduktion der Religion überhaupt zum Behuf +der Ableitung des zu untersuchenden Begriffs +aus seinem höhern vorausgeschickt werden +(§. 2. 3. 4.).</p> + +<p>Nach dieser vorläufigen Bestimmung des Begriffs +war zu untersuchen, ob er überhaupt einer +philosophischen Kritik zu unterwerfen, und +vor welchem Richterstuhle seine Sache anhängig +zu machen sey. Das erste hing davon ab, ob +er <i>a priori</i> möglich sey, und das zweite mußte +sich durch eine wirkliche Deduktion <i>a priori</i> +aus den Principien, von welchen er sich ableiten +ließ, ergeben; indem offenbar jeder Begriff unter +das Gebiet desjenigen Princips gehört, von +welchem er abgeleitet ist. Diese Deduktion +wurde §. 5. 6. 7. wirklich gegeben, und aus ihr +erhellte, daß dieser Begriff vor den Richterstuhl +der praktischen Vernunft gehöre. Der zweite +Punkt, der einer strengen Prüfung unterworfen +werden muß, ist mithin diese Deduktion <i>a priori</i>, +weil mit ihrer Möglichkeit die Möglichkeit jeder +Kritik dieses Begriffs überhaupt, und die Richtigkeit +der gegebnen, zugleich aber auch die Vernunftmäßigkeit +des kritisirten Begriffs selbst +steht oder fällt.</p> + +<p><a class="page" name="Page_231" id="Page_231" title="231"></a>Da sich bei dieser Deduktion fand, daß der +in Untersuchung befindliche Begriff kein Datum +<i>a priori</i> aufzuweisen habe, sondern dasselbe <i>a posteriori</i> +erwarte, so mußte die Möglichkeit dieses +verlangten Datum in der Erfahrung, aber auch +nur seine Möglichkeit, gezeigt werden. Dies geschah +§. 8. Es kommt also bei Prüfung dieses §. +blos darauf an, ob ein empirisches Bedürfniß +einer Offenbarung, welches das verlangte Datum +ist, nicht etwa wirklich aufgezeigt, sondern nur +richtig angezeigt worden, und ob aus den empirischen +Bestimmungen der Menschheit die Möglichkeit +abgeleitet worden, daß ein solches Bedürfniß +eintreten könne.</p> + +<p>Mehr um den Satz, daß die Untersuchung +der Möglichkeit einer Offenbarung schlechterdings +nicht vor das Forum der theoretischen +Vernunft gehöre, welcher schon, aus der Deduktion +ihres Begriffs erhellet, noch einleuchtender +zu machen, als um einer systematischen Nothwendigkeit +willen, wurde §. 9. noch die physische +Möglichkeit einer Offenbarung, über welche +an sich gar keine Frage entstehen konnte, +gezeigt.</p> + +<p>Nach Beendigung dieser Untersuchungen +muß es völlig klar seyn, daß der Begriff der +Offenbarung überhaupt nicht nur an sich denkbar +sey, sondern daß auch, im Falle des eintretenden +empirischen Bedürfnisses sich etwas ihm<a class="page" name="Page_232" id="Page_232" title="232"></a> +korrespondirendes außer ihm erwarten lasse. +Da aber dieses korrespondirende eine Erscheinung +in der Sinnenwelt seyn soll, welche <i>gegeben</i> +werden muß (nicht <i>gemacht</i> werden kann), so +kann nun der menschliche Geist hierbei nichts +weiter thun, als diesen Begriff auf eine dergleichen +Erscheinung anwenden, und die Kritik weiter +nichts, als ihn dabei leiten, d. i. die Bedingungen +festsetzen, unter denen eine solche Anwendung +möglich ist. Diese Bedingungen sind +§. 10. 11. 12. entwickelt worden. Da dieselben +nichts weiter, als die durch eine Analysis sich +ergebenden Bestimmungen des Offenbarungsbegriffs +selbst sind, so kommt es bei ihrer Prüfung +nur darauf an, ob sie aus diesem Begriffe wirklich +herfließen, und ob sie alle angegeben sind. +Die Prüfung des letztern Punktes sucht §. 13. +zu erleichtern.</p> + +<p>Da aber aus der Art dieses Begriffs sich offenbar +ergeben hat, daß seine wirkliche Anwendung +auf eine gegebne Erfahrung immer nur +willkührlich ist, und sich auf keine Zunöthigung +der Vernunft gründet, so hat §. 14 noch gezeigt +werden müssen, worauf diese Anwendung überhaupt +sich gründe, und inwiefern sie vernunftmäßig +sey. Auch diese Deduktion der Vernunftmäßigkeit +dieses Verfahrens mit dem Offenbarungsbegriffe +bedarf einer besondern Prüfung.</p> + +<p>Aus dieser kurzen Übersicht erhellet, daß<a class="page" name="Page_233" id="Page_233" title="233"></a> +die Kritik der Offenbarung aus Principien <i>a priori</i> +geführt werde — denn bei Untersuchung des +empirischen Datum für den Offenbarungsbegriff +ist sie blos gehalten die Möglichkeit desselben +zu zeigen; daß sie mithin, wenn in keinem der +angezeigten Punkte ihr ein Fehler nachzuweisen +ist, auf allgemeine Gültigkeit rechtmäßigen Anspruch +mache. Sollten aber in gegenwärtiger +Bearbeitung dieser Kritik dergleichen Fehler gemacht +worden seyn, wie wol zu erwarten steht; +so müßte es, wenn nur der Weg einer möglichen +Kritik richtig angegeben ist, welches sich +bald zeigen muß, besonders durch gemeinschaftliche +Bemühungen, leicht seyn, ihnen abzuhelfen, +und eine allgemeingeltende Kritik aller Offenbarung +aufzustellen.</p> + +<p>Durch diese Kritik wird nun die Möglichkeit +einer Offenbarung an sich, und die Möglichkeit +eines Glaubens an eine bestimmte gegebne insbesondre, +wenn dieselbe nur vorher vor dem +Richterstuhle ihrer besondern Kritik bewährt gefunden, +völlig gesichert, alle Einwendungen dagegen +auf immer zur Ruhe verwiesen, und aller +Streit darüber auf ewige Zeiten beigelegt<a name="FNanchor_31_31" id="FNanchor_31_31"></a><a href="#Footnote_31_31" class="fnanchor">[31]</a>.<a class="page" name="Page_234" id="Page_234" title="234"></a> +Durch sie wird alle Kritik jeder besondern gegebnen +Offenbarung begründet, indem sie die +allgemeinen Grundsätze jeder dergleichen Kritik +an den Kriterien aller Offenbarung aufstellt. Es +wird, nach vorher ausgemachter historischer +Frage, <i>was</i> eine gegebne Offenbarung eigentlich +lehre — welche in einzelnen Fällen leicht die +schwerste seyn dürfte, möglich, mit völliger Sicherheit +zu entscheiden, ob eine Offenbarung +göttlichen Ursprungs seyn könne, oder nicht, +und im ersten Falle ohne alle Furcht irgend einer +Störung an sie zu glauben.</p> + +<div class="footnotes"><h3>Funoten:</h3> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_1_1" id="Footnote_1_1"></a><a href="#FNanchor_1_1"><span class="label">[1]</span></a> Diese Vorrede, und das ächte vom Verfasser mit seinem +Namen unterzeichnete Titelblatt wurden durch ein Versehen +nicht in der Ostermesse, aber wohl späterhin, mir +ausgegeben. +</p><p> +<i>Der Verleger.</i></p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_2_2" id="Footnote_2_2"></a><a href="#FNanchor_2_2"><span class="label">[2]</span></a> Diese Form der empirischen Anschauung, insofern sie +empirisch ist, ist der Gegenstand des Gefühls des Schönen. +<i>Richtig verstanden</i> entdeckt dies einen leichtern +Weg zum Eindringen in das Feld der ästhetischen Urtheilskraft.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_3_3" id="Footnote_3_3"></a><a href="#FNanchor_3_3"><span class="label">[3]</span></a> Ehemals auch — <i>Sittenlehre</i> genannt.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_4_4" id="Footnote_4_4"></a><a href="#FNanchor_4_4"><span class="label">[4]</span></a> Es sind nemlich, bei der characteristischen Beschaffenheit +endlicher Wesen leidend afficirt zu werden, und +durch Spontaneität sich zu bestimmen, bei jeder Äußerung +ihrer Thätigkeit Mittelvermögen anzunehmen, die +von der einen Seite der Bestimmbarkeit durch Leiden, +von der andern der Bestimmbarkeit durch Thun fähig +sind.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_5_5" id="Footnote_5_5"></a><a href="#FNanchor_5_5"><span class="label">[5]</span></a> Ich füge zur Erläuterung auch hier noch hinzu, daß +so etwas, wie Interesse am Guten blos von endlichen, +d. h. empirisch bestimmbaren Wesen gelte, von dem +Unendlichen aber gar nicht auszusagen sey: daß mithin +in der reinen Philosophie, wo von allen empirischen +Bedingungen gänzlich abstrahirt wird, der Satz: das +Gute muß schlechthin darum geschehen, weil es gut +ist — ohne alle Einschränkung vorzutragen; für sinnlich +bestimmbare Wesen aber so einzuschränken ist: +das Gute wirkt Interesse, schlechthin darum, weil es +gut ist, und dieses Interesse muß den Willen bestimmt +haben, es hervorzubringen, wenn die Willensform rein +moralisch seyn soll.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_6_6" id="Footnote_6_6"></a><a href="#FNanchor_6_6"><span class="label">[6]</span></a> Sollten wir nicht bei der Erziehung mehr auf die Entwickelung +des Gefühls für das Erhabne bedacht seyn? — ein +Weg, den uns die Natur selbst öfnete, um von der +Sinnlichkeit aus zur Moralität überzugehen, und der in +unserm Zeitalter uns meist schon sehr früh durch Frivolitäten +und Colifischets, und unter andern auch durch +Theodiceen und Glückseeligkeitslehren, verdämmt wird. — <i>Nil +admirari</i> — <i>omnia humana infra so posita +carnere</i> — ist es nicht das unsichtbare Wehen dieses +Geistes, das uns hier weniger, da mehr an die classischen +Schriften der Alten anzieht? Was müßten wir +bei unsern ohne Zweifel entwickeltern Humanitätsgefühlen +gegen Jene bald werden, wenn wir ihnen nur hierinn +ähnlich werden wollten? und was sind wir jetzt gegen +sie?</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_7_7" id="Footnote_7_7"></a><a href="#FNanchor_7_7"><span class="label">[7]</span></a> Welches nicht zum Beweise, sondern <span title="[Greek: kat' anthrôpon]">κατ' ανθρωπον</span> +gesetzt wird. Jede Behauptung muß auf sich selbst +stehen, oder fallen. — Der <i>verehrt</i> Kanten noch wenig, +der es nicht am ganzen Umrisse und Vortrage seiner +Schriften gemerkt hat, daß er uns nicht seinen <i>Buchstaben, +sondern seinen Geist</i> mittheilen wollte; und er +<i>verdankt</i> ihm noch weniger.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_8_8" id="Footnote_8_8"></a><a href="#FNanchor_8_8"><span class="label">[8]</span></a> Die Vernachläßigung dieses Theils der Theorie des +Willens, nemlich der Entwickelung der <i>positiven</i> Bestimmung +des sinnlichen Triebes durch das Sittengesetz +führt nothwendig zum Stoicismus in der Sittenlehre — dem +Princip der Selbstgenugsamkeit — und zur Läugnung +Gottes und der Unsterblichkeit der Seele, wenn +man consequent ist.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_9_9" id="Footnote_9_9"></a><a href="#FNanchor_9_9"><span class="label">[9]</span></a> Im Vorbeigehen die Frage: Soll der erste Grundsatz +des Naturrechts ein Imperativ, oder eine Thesis seyn? +Soll diese Wissenschaft im Tone der practischen, oder +in dem der theoretischen Philosophie Vorgetragen werden?</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_10_10" id="Footnote_10_10"></a><a href="#FNanchor_10_10"><span class="label">[10]</span></a> Welch ein sonderbares Zusammentreffen! — «Wer sein +Leben lieb hat, der wird es verlieren; wer es aber verlieret, +der wirds erhalten zum ewigen Leben:»sagte Jesus; +welches gerade so viel heißt, als das obige.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_11_11" id="Footnote_11_11"></a><a href="#FNanchor_11_11"><span class="label">[11]</span></a> Gott hat keine Rechte: denn er hat keine sinnliche +Neigung.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_12_12" id="Footnote_12_12"></a><a href="#FNanchor_12_12"><span class="label">[12]</span></a> Welche beiden letztern Begriffe hier nur dazu da stehen, +um die leere Stelle einer Idee zu bezeichnen, die +aus ihrer Verbindung entsteht, und die für uns undenkbar +ist.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_13_13" id="Footnote_13_13"></a><a href="#FNanchor_13_13"><span class="label">[13]</span></a> Wenn man von Gott redet, so heißt die Anforderung +der practischen Vernunft an ihn nicht Gebot, sondern +Gesetz. Sie sagt von ihm kein <i>Sollen</i>, sondern ein +<i>Seyn</i> aus; sie ist in Rücksicht auf ihn nicht <i>imperativ</i>, +sondern <i>constitutiv</i>.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_14_14" id="Footnote_14_14"></a><a href="#FNanchor_14_14"><span class="label">[14]</span></a> Das Wort <i>recht</i> (welches wohl zu unterscheiden ist von +<i>einem Rechte</i>, von welchem die Lehrer des Naturrechts +reden,) hat einen ihm eigenthümlichen Nachdruck, weil +es keiner Grade der Vergleichung fähig ist. Nichts ist +<i>so gut</i>, oder <i>so edel</i>, daß sich nicht noch etwas <i>besseres</i> +oder <i>edleres</i> denken ließe; aber <i>recht</i> ist nur eins: +alles, worauf dieser Begriff anwendbar ist, ist entweder +schlechthin recht oder schlechthin unrecht, und da +giebt's kein drittes. Weder das lateinische <i>honestum</i>, +noch das griechische <span title="[Greek: kalon k'agathon]">καλον κ'αγαθον</span> hat diesen Nachdruck. +(Vielleicht das lateinische <i>par</i> — <i>egisti uti par est</i> —?) +Es ist ein Glück für unsre Sprache, daß +man diesem Worte durch Mißbrauch desselben seinen +Nachdruck nicht geraubt hat, welches sie ohne Zweifel +dem Geschmacke der Superlativen, und der Übertreibung, — der +Meinung, daß es eben nicht viel gesagt +sey, wenn man z. B. eine Handlung <i>recht</i> nenne, und +daß sie wenigstens <i>edel</i> heißen müsse, zu verdanken hat.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_15_15" id="Footnote_15_15"></a><a href="#FNanchor_15_15"><span class="label">[15]</span></a> Die Frage: warum überhaupt moralische Wesen +seyn sollten? ist leicht zu beantworten: wegen der Anforderung +des Moralgesetzes an Gott, das höchste Gut außer +Sich zu befördern, welches nur durch Existenz vernünftiger +Wesen möglich ist.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_16_16" id="Footnote_16_16"></a><a href="#FNanchor_16_16"><span class="label">[16]</span></a> Wer unwillig wird, daß ich das sagte, dem sagte ich's +nicht. Ich kenne aber Leser, denen man es allerdings +sagen muß.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_17_17" id="Footnote_17_17"></a><a href="#FNanchor_17_17"><span class="label">[17]</span></a> Überhaupt haben alle, die durch historische, geographische, +physische Deduktionen die kritische Philosophie +<i>widerlegen</i>, noch nicht den ersten Satz der Philosophie +gefaßt, die sie widerlegen.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_18_18" id="Footnote_18_18"></a><a href="#FNanchor_18_18"><span class="label">[18]</span></a> Daß dieser Deduktion gar nicht eine <i>objektive</i>, einen +theoretischen Beweis <i>a priori</i> begründende, sondern +blos eine <i>subjektive</i>, für den empirisch-bedingten Glauben +hinlängliche, Gültigkeit zugeschrieben werde, ist +wohl für keinen Leser, der auch nur eine dunkle Ahndung +von dem Gange und Ziele dieser Abhandlung +hat, zu erinnern — auch sogar dann nicht, wenn jemand +ihren Sinn vorsätzlich misdeuten sollte, um den +Leser irre zu führen.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_19_19" id="Footnote_19_19"></a><a href="#FNanchor_19_19"><span class="label">[19]</span></a> Ich sehe nicht ab, wie die Bewohner von Hispaniola, +wenn Christoph Colon, statt durch seine vorgebliche +Verfinsterung des Mondes nur Lebensmittel von ihnen +zu erzwingen, dieselbe als göttliche Beglaubigung einer +Gesandtschaft von ihm an sie in moralischen Absichten +gebraucht hätte, ihm vor der Hand vernünftiger Weise +ihre Aufmerksamkeit hätten versagen können, da der +Erfolg dieser Naturbegebenheit nach seiner bestimmten +Vorherverkündigung ihnen nach Naturgesetzen schlechterdings +unerklärbar seyn mußte. Und wenn er denn +auf diese Beglaubigung eine den Principien der Vernunft +völlig angemessene Religion gegründet hätte, so hätten +sie nicht nur auf keinen Fall etwas dabei verloren, sondern +sie hätten auch diese Religion mit völliger Überzeugung +so lange für unmittelbar göttlichen Ursprungs +halten können, bis sie durch eigne Einsicht in die Naturgesetze, +und durch die historische Belehrung, daß +Colon sie eben so gut gekannt, und daß er also nicht +allerdings ehrlich mit ihnen umgegangen, diese Religion +zwar nicht mehr für göttliche <i>Offenbarung</i> hätten halten +können, aber doch verbunden geblieben wären, sie wegen +ihrer gänzlichen Übereinstimmung mit dem Moralgesetze, +für göttliche <i>Religion</i> anzuerkennen.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_20_20" id="Footnote_20_20"></a><a href="#FNanchor_20_20"><span class="label">[20]</span></a> Wenn es erwiesen werden könnte, daß ein vernünftiges +Fürwahrhalten einer Offenbarung Gottes als politischen +Gesetzgebers (etwa als Vorbereitung auf eine +moralische Offenbarung) möglich wäre, als mit welcher +Möglichkeit des Fürwahrhaltens zugleich die Möglichkeit +der ganzen Sache steht und fällt (ein Erweis, der +aus dem oben §. 5. gesagten als fast unmöglich erscheint); +so wäre es klar, daß der Gehorsam gegen +dergleichen Gesetze in einer solchen Offenbarung auf +Furcht der Strafe, und Hoffnung der Belohnung, nicht +nur gegründet werden könnte, sondern müßte, da der +Endzweck politischer Gesetze bloße Legalität ist, und +diese durch jene Triebfedern am sichersten bewirkt +wird.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_21_21" id="Footnote_21_21"></a><a href="#FNanchor_21_21"><span class="label">[21]</span></a> Ich bitte jeden, dem die hier zu beweisende Behauptung +noch anstößig vorkommt, auf das von hier an folgende +besonders aufzumerken. <i>Entweder</i> die ganze Offenbarungskritik +muß umgestoßen, und die Möglichkeit einer +theoretischen Überzeugung <i>a posteriori</i> von der +Göttlichkeit einer gegebnen Offenbarung erhärtet werden, +(worüber man sich an §. 5. zu halten hat:) <i>oder</i> +man muß den Satz: daß eine Offenbarung unsre übersinnliche +Erkenntniß nicht erweitern könne, unbedingt +zugeben.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_22_22" id="Footnote_22_22"></a><a href="#FNanchor_22_22"><span class="label">[22]</span></a> Zu Ablehnung übereilter Konsequenzen und unstatthafter +Anwendungen merken wir nochmals ausdrücklich an, +daß hier nur von als <i>objektiv gültig</i> angekündigten Sätzen +die Rede sey, und daß vieles, was als Erweiterung unsrer +Erkenntniß des Übersinnlichen aussehe, versinnlichte +Darstellung unmittelbarer, oder durch Anwendung +dieser auf gewisse Erfahrungen entstandener Vernunftpostulate +seyn könne; daß es mithin, wenn es erweislich +das ist, durch dieses Kriterium nicht ausgeschlossen +werde. Der Erweis davon gehört aber nicht hierher, +sondern in die angewandte Kritik einer besondern +Offenbarung.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_23_23" id="Footnote_23_23"></a><a href="#FNanchor_23_23"><span class="label">[23]</span></a> So ist es freilich eine richtige Regel: Fasse nie einen +Entschluß in der Hitze des Affekts: aber diese Regel, +als empirisch bedingt, kann sogar nicht auf Menschen +allgemeine Anwendung haben, denn es ist wol möglich, +und soll möglich seyn, sich von allen aufbrausenden +Affekten gänzlich frei zu machen.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_24_24" id="Footnote_24_24"></a><a href="#FNanchor_24_24"><span class="label">[24]</span></a> Es folgt aber gar nicht, daß, weil ein gewisses Mittel +für ein Subjekt, oder auch für die meisten von keinem +Nutzen sey, es darum für niemanden einigen +Nutzen haben könne; und man ist in den neuern +Zeiten in Verwerfung vieler ascetischen Uebungen, aus +Haß gegen den in den ältern damit getriebnen Mißbrauch, +zu weit gegangen, wie mir's scheint. Daß +es überhaupt gut und nützlich sey, seine Sinnlichkeit +auch zuweilen da, wo kein ausdrückliches Gesetz redet, +zu unterdrücken, blos um sie zu schwächen +und immer freier zu werden, weiß jeder, der an +sich gearbeitet hat.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_25_25" id="Footnote_25_25"></a><a href="#FNanchor_25_25"><span class="label">[25]</span></a> Daß die Juden älterer Zeiten wirklich so schlossen, +bezeugen die Vorstellungen der Propheten gegen diesen +Irrthum; daß sie in neuern Zeiten nicht klüger sind, +beweisen die lächerlich kindischen Vorstellungen von +Gott, die ihr Talmud enthält: ob durch Schuld ihrer +Religion, oder ihre eigne, bleibt hier ununtersucht. — Woher +aber komme bei manchen Christen mittlerer +und neuerer Zeiten sogar, der Wahn, daß gewisse Anrufungen, +z. B. Kyrie Eleison, Vater unsers Herrn Jesu +Christi, u. dergl. ihm besser gefallen, als andere?</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_26_26" id="Footnote_26_26"></a><a href="#FNanchor_26_26"><span class="label">[26]</span></a> Wer mich siehet, siehet den Vater, — sagte Jesus +nicht eher, bis Philippus von ihm verlangte, ihm den +Vater zu <i>zeigen</i>.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_27_27" id="Footnote_27_27"></a><a href="#FNanchor_27_27"><span class="label">[27]</span></a> Daß z. B. Jesus sich Unsterblichkeit gedacht habe, +wenn er von Auferstehung redete, und daß beide Begriffe +damals für völlig gleich gegolten, erhellet, außer +seinen Reden beim Johannes über diesen Gegenstand, +wo er die ununterbrochne Fortdauer seiner Anhänger +in einigen Aussprüchen ganz rein ohne das Bild der +Auferstehung, doch ohne sich auf den Unterschied +zwischen Seele und Körper, und auf die vom körperlichen +Tode mögliche Einwendung einzulassen, vorträgt; +unter andern ganz offenbar aus jenem Beweise <span title="[Greek: kat' anthrôpon]">κατ' ανθρωπον</span> +gegen die Sadducäer. Der angezogne Ausspruch +Gottes konnte, alles übrige als richtig zugestanden, +nichts weiter als die fortdauernde Existenz Abrahams, +Isaaks, und Jakobs, zur Zeit Moses, aber keine eigentliche +Auferstehung des Fleisches beweisen. Daß auch +die Sadducäer es so verstanden, und nicht blos die +körperliche Auferstehung, sondern Unsterblichkeit überhaupt, +läugneten, folgt daraus, weil sie sich mit diesem +Beweise Jesu befriedigten. +</p><p> +Die Widersprüche, die aus einer zu groben Vorstellung +dieser Lehre folgen, nöthigten schon Paulus, +sie etwas näher zu bestimmen.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_28_28" id="Footnote_28_28"></a><a href="#FNanchor_28_28"><span class="label">[28]</span></a> Lasset uns das hier über die Bedingungen der Erlaubniß +etwas zu glauben, weil das Herz es wünscht, gesagte, +durch ein Beispiel vom Gegentheile klärer machen. +Man könnte nemlich etwa die Wiedererneuerung +des Umganges gewesener Freunde im künftigen Leben +aus dem Verlangen guter zur Freundschaft gestimmter +Menschen nach dieser Wiedererneuerung erweisen wollen. +Mit einem solchen Beweise aber würde man +dicht wohl fortkommen. Denn ob man gleich etwa +sagen könnte, die Vollbringung mancher schweren +Pflicht werde dem, der einen geliebten Freund in der +Ewigkeit weiß, durch den Gedanken erleichtert werden, +daß er sich dadurch des Genusses der Seligkeit mit +seinem abgeschiednen Freunde immer mehr versichere, +so würde, ganz abgerechnet, daß man wol unzählige +Motiven der Art würde aufweisen können, denen man +aber darum die objektive Realität zuzusprechen doch +ein Bedenken tragen würde, dadurch doch gar nicht +reine Moralität, sondern blos Legalität befördert werden, +und es würde demnach eine vergebliche Bemühung +seyn, diesen Wunsch von der Bestimmung des +obern Begehrungsvermögens durch das Moralgesetz ableiten +zu wollen. Überhaupt sind wol — der Wunsch, +überhaupt Spuren der göttlichen moralischen Regierung +in der ganzen Natur, und vorzüglich in unserm eignen +Leben, und der, insbesondre eine Offenbarung annehmen +zu dürfen, die einzigen, die mit Recht auf eine +so erhabne Abstammung Ansprach machen möchten. +Was die zweite Bedingung anbetrifft, so lassen sich +schon hienieden der Analogie nach Gründe genug vermuthen, +die eine solche Wiedervereinigung im künftigen +Leben zweckwidrig machen könnten, als z. B. daß +etwa der Zweck einer vielseitigen Ausbildung uns den +Umgang des ehemaligen Freundes, dessen Absicht für +unsre Bildung erreicht ist, unnütz, oder gar schädlich +machen könnte, — daß desselben Gegenwart in andern +Verbindungen nöthiger, und für das Ganze nützlicher +sey, — daß die unsrige in ändern Verbindungen es +sey u. dgl. Blos der letzten Bedingung entspricht die +angenommene Realität dieses Wunsches, denn in einer +Dauer ohne Ende kann diese Wiedervereinigung, wenn +sie an keinen bestimmten Punkt dieser Dauer gebunden +wird, immer noch erwartet werden, und mithin die +Erfahrung ihrer Wirklichkeit nie widersprechen. Aus +diesem Grunde also ist kein Beweis der Befriedigung +dieses Wunsches möglich; und wenn es keinen ändern +Beweis giebt (es giebt aber einen, der jedoch auch nur +zur wahrscheinlichen Vermuthung hinreicht), so müßte +das menschliche Gemüth sich über dieselbe auf <i>Hoffnung</i>, +d. i. auf eine durch eine Bestimmung des Begehrungsvermögens +motivirte Hinneigung des Urtheils +auf <i>eine</i> Seite bei einem Gegenstände, der übrigens als +problematisch erkannt wird, einschränken. +</p><p> +Übrigens hat es in Absicht der Unwiderlegbarkeit +mit den unmittelbaren Postulaten der praktischen Vernunft, +der Existenz Gottes, und der ewigen Fortdauer +moralischer Wesen die gleiche Bewandtniß. Unsre +Fortdauer zwar ist Gegenstand unmittelbarer Erfahrung; +der Glaube, an die Fortdauer aber kann nie durch Erfahrung +widerlegt werden; denn, wenn wir nicht existiren, +so machen wir gar keine Erfahrung. So lange +wir ferner als <i>wir</i>, d. i. als moralische Wesen, fortdauern, +kann auch der Glaube an Gott weder durch +Gründe, denn auf theoretische gründet er sich nicht, +und das für die Ewigkeit gültige Gesetz der praktischen +Vernunft unterstützt ihn, noch durch Erfahrung umgestoßen +werden; denn die Existenz Gottes kann nie +Gegenstand der Erfahrung werden, mithin auch aus +der Ermangelung einer solchen Erfahrung sich nie auf +die Nichtexistenz desselben schließen lassen. Aus eben +diesen Gründen aber können diese Sätze auch nie, für +irgend ein endliches Wesen, Gegenstände des <i>Wissens</i> +werden, sondern müssen in alle Ewigkeit Gegenstände +des <i>Glaubens</i> bleiben. Denn für die Existenz Gottes +werden wir nie andre als moralische Gründe haben, +da keine andern möglich sind, und unsrer eignen Existenz +werden wir zwar für jeden Punkt derselben unmittelbar +durch das Selbstbewußtseyn sicher seyn, für +die Zukunft aber sie aus keinen ändern, als moralischen +Gründen erwarten können.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_29_29" id="Footnote_29_29"></a><a href="#FNanchor_29_29"><span class="label">[29]</span></a> Daß dies nicht eine leere Vernünftelei sei, sondern +sich auch in der Erfahrung, besondere beim Halten öffentlicher +Reden an das Volk, bestätige, wird uns vielleicht +jeder Religionslehrer, der etwa sich für seine +Person der aus der Offenbarung hergenommenen Vorstellungen, +nicht bedient, übrigens aber lebhaftes Gefühl +seiner Bestimmung mit Ehrlichkeit (welches nicht wenig +gesagt ist) vereinigt, wenn auch nicht öffentlich, +doch wenigstens in seinem Herzen zugestehen. — Es +geschieht vermittelst der Begeisterung durch die Einbildungskraft; +und dieser Umstand darf die Sache niemanden +verdächtig machen, da ja die Offenbarung +überhaupt nur durch dieses Vehikulum wirken kann, +und soll.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_30_30" id="Footnote_30_30"></a><a href="#FNanchor_30_30"><span class="label">[30]</span></a> Dies waren auch die Maximen Jesu. In Absicht des erstern: +So jemand <i>will</i> den Willen thun des der mich +gesandt hat, der wird innen werden, ob diese Lehre +von Gott sey; und im Gegensatze: Wer Arges thut, +hasset das Licht, und kommt nicht an das Licht. In +Absicht des letztern: Die Starken bedürfen des Arztes +nicht, sondern die Kranken; ich bin kommen die Sünder +zur Busse zu rufen, und nicht, die Gerechten — welche +Aussprüche ich nicht für Ironie halte.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_31_31" id="Footnote_31_31"></a><a href="#FNanchor_31_31"><span class="label">[31]</span></a> Dieser Streit gründet sich auf eine Antinomie des Offenbarungsbegriffs, +und ist völlig dialektisch. Anerkennung +einer Offenbarung ist nicht möglich, sagt der +eine Theil; Anerkennung einer Offenbarung ist möglich, +sagt der zweite; und so ausgedrückt widersprechen +sich beide Sätze geradezu. Wenn aber der erste so +bestimmt wird: Anerkennung einer Offenbarung aus +theoretischen Gründen ist unmöglich; und der zweite: +Anerkennung einer Offenbarung um einer Bestimmung +des Begehrungsvermögens willen, d. i. ein Glaube an +Offenbarung, ist möglich; so widersprechen sie sich +nicht, sondern können beide wahr seyn, und sind es +beide, laut unsrer Kritik.</p></div> +</div> + + +<hr style="width: 75%;" /> +<p><a class="page" name="Page_235" id="Page_235" title="235"></a></p> +<h2><a name="SCHLUSSANMERKUNG" id="SCHLUSSANMERKUNG"></a>SCHLUSSANMERKUNG.</h2> + +<p>Es ist eine sehr allgemeine Bemerkung, daß +alles, was Spekulation ist, oder so aussieht, sehr +wenig Eindruck auf das menschliche Gemüth +mache. Man wird allenfalls angenehm dadurch +beschäfftiget; man läßt sich das Resultat gefallen, +weil man nichts dagegen einwenden kann, +würde aber auch nichts arges daraus haben, wenn +es anders ausgefallen wäre; denkt und handelt +übrigens in praktischer Rücksicht wie vorher, so +daß der auf Spekulation gegründete Satz wie ein +todtes Kapital ohne alle Zinsen in der Seele zu +liegen, scheint, und daß man seine Anwesenheit +durch nichts gewahr wird. So ging es von jeher +mit den Spekulationen der Idealisten und +Skeptiker. Sie dachten, wie niemand, und handelten, +wie alle.</p> + +<p>Daß gegenwärtige Spekulation, wenn sie +auch etwa nicht nothwendig praktische Folgen +aufs Leben hat, (wie sie doch, wenn sie sich +behauptet, haben möchte,) dennoch in Absicht +des Interesse nicht so kalt und gleichgültig werde +aufgenommen werden, dafür bürgt ihr wol +der Gegenstand, den sie behandelt. Es ist nemlich +in der menschlichen Seele ein nothwendiges +Interesse für alles, was auf Religion Bezug hat, +und das ist denn ganz natürlich daraus zu erklären, +weil nur durch Bestimmung des Begeh<a class="page" name="Page_236" id="Page_236" title="236"></a>rungsvermögens +Religion möglich geworden ist; +daß also diese Theorie durch die allgemeine Erfahrung +bestätigt wird, und daß man sich fast +wundern sollte, warum man nicht längst selbst +von dieser Erfahrung aus auf sie kam. Wenn +jemand etwa einen andern unmittelbar gewissen +Satz, z. B. daß zwischen zwey Punkten nur Eine +gerade Linie möglich sey, läugnen würde, so +würden wir ihn vielmehr verlachen und bedauren, +als uns über ihn erzürnen; und wenn ja etwa +der Mathematiker sich dabey ereifern sollte, +so könnte dies nur entweder aus Mißvergnügen +über sich selbst herkommen, daß er ihn seines +Irrthums nicht sogleich überführen könne, oder +aus der Vermuthung, daß bey diesem hartnäckigen +Abläugnen der böse Wille, ihn zu ärgern, +(mithin doch auch etwas unmoralisches) zum +Grunde liege: aber dieser Unwille würde doch +ein ganz anderer seyn, als derjenige, der jeden, +und den unausgebildetsten Menschen eben am +meisten angreift, wenn jemand das Daseyn Gottes, +oder die Unsterblichkeit der Seele abläugnet; +welcher mit Furcht und Abscheu vermischt +ist, zum deutlichen Zeichen, daß wir diesen +Glauben als einen theuren Besitz, und denjenigen +als unsern persönlichen Feind ansehen, der +Mine macht, uns in diesem Besitze stören zu +wollen. Dieses Interesse verbreitet sich denn +verhältnißmäßig weiter, je mehrere Ideen wir auf<a class="page" name="Page_237" id="Page_237" title="237"></a> +die Religion beziehen, und mit ihr in Verbindung +bringen können; und wir würden daher +uns sehr bedenken, zu entscheiden, ob vorherrschende +Toleranz in einer Seele, in welcher +sie sich nicht auf langes anhaltendes Nachdenken +gründen kann, ein sehr achtungswerther +Zug sey. Aus eben diesem Interesse läßt sich +auch im Gegentheile die empfindliche Abneigung +erklären, mit der wir gegen Vorstellungen +eingenommen werden, die wir etwa ehedem für +heilig hielten, von denen wir aber bey zunehmender +Reife uns überzeugt oder überredet haben, +daß sie es nicht sind. Wir erinnern uns +ja andrer Träume unsrer frühern Jahre, wie etwa +des von einer uneigennützigen Hülfsbereitwilligkeit +der Menschen, von einer arkadischen +Schäferunschuld u. dergl. mit einem wehmüthig-frohen +Andenken der Jahre, wo wir noch so angenehm +träumen konnten; ohnerachtet das Gegentheil +und die Erfahrungen, wodurch wir etwa +darüber belehrt worden sind, uns doch an sich +unmöglich angenehm seyn können. Der Täuschungen +von oben angezeigter Art aber erinnern +wir uns lange mit Verdruß, und es gehört viel +Zeit und Nachdenken dazu, um auch darüber kalt +zu werden; ein Phänomen, welches man gar +nicht der dunkeln Vorstellung des durch dergleichen +Ideen entstehenden Schadens, (indem +wir ja den offenbaren Schaden selbst mit mehr<a class="page" name="Page_238" id="Page_238" title="238"></a> +Gleichmuth erblicken,) sondern blos daraus zu +erklären hat, daß das Heilige uns theuer ist, und +daß wir jede Beimischung eines fremdartigen +Zusatzes als Entweihung desselben ansehen. Dieses +Interesse zeigt sich endlich sogar darin, daß +wir mit keinerlei Art Kenntnissen uns so breit +machen, als mit vermeinten bessern Religionseinsichten, +als ob hierin die größte Ehre liege, +und daß wir sie — wenn nicht etwa der gute +Ton dergleichen Unterhaltungen verbannt hat, +wiewohl eben das, daß er sie verbannen müßte, +eine allgemeine Neigung zu denselben anzuzeigen +scheint, — so gern ändern mittheilen mögen, +in der sichern Voraussetzung, daß dies ein +allgemein interessanter Gegenstand sey.</p> + +<p>So sicher wir also von dieser Seite seyn dürften, +daß gegenwärtige Untersuchung nicht ganz +ohne Interesse werde aufgenommen werden, so +haben wir eben von diesem Interesse zu befürchten, +daß es sich gegen uns kehren, und +den Leser in der ruhigen Betrachtung und Abwägung +der Gründe stören könne, wenn er etwa +voraussehen, oder wirklich finden sollte, daß das +Resultat nicht ganz seiner vorgefaßten Meinung +gemäß ausfalle. Es scheint also eine nicht ganz +vergebliche Arbeit zu seyn, hier noch, ganz ohne +Rücksicht auf die Begründung des Resultats, +und gleich als ob wir nicht einen <i>a priori</i> vorgeschriebnen +Weg gegangen wären, der uns<a class="page" name="Page_239" id="Page_239" title="239"></a> +nothwendig auf dasselbe hätte führen müssen, +sondern, als ob es gänzlich von uns abgehangen +hätte, wie dasselbe ausfallen solle, zu untersuchen, +ob wir Ursache gehabt hätten, ein günstigeres +zu wünschen, oder ob gegenwärtiges etwa +überhaupt das vorteilhafteste sey, das wir uns +versprechen durften; kurz, dasselbe, ganz ohne +Rücksicht auf seine Wahrheit, blos von Seiten +seiner Nützlichkeit zu untersuchen.</p> + +<p>Aber hier stoßen wir denn zuerst auf diejenigen, +welche in der besten Meinung von der +Welt sagen werden, bey einer Untersuchung der +Art könne überhaupt nichts kluges herauskommen, +und es würde besser gewesen seyn, gegenwärtige +ganz zu unterlassen; die alles, was mit +der Offenbarung, in Verbindung steht, überhaupt +nicht auf Principien zurückgeführt wissen wollen; +die jede Prüfung derselben scheuen, fürchten, +von sich ablehnen. Diese werden denn +doch, wenn sie aufrichtig seyn wollen, zugestehen, +daß sie selbst eine schlechte Meinung von +ihrem Glauben haben, und mögen selbst entscheiden, +ob ihnen die Achtung und Schonung +derjenigen besser gefällt, welche die Sache der +Offenbarung schon für völlig <span title="Im Original: abgeurthelt">abgeurtheilt</span><a name="FNanchor_TN13_44" id="FNanchor_TN13_44"></a><a href="#Footnote_TN13_44" class="fnanchor">[TN13]</a> und +in allen Instanzen verlohren ansehen, und meinen, +ein Mann, der auf seine Ehre halte, könne +einmal mit ihr sich nicht mehr befassen, es +sey sogar ein schlechtes Heldenstück, sie vol<a class="page" name="Page_240" id="Page_240" title="240"></a>lends +zu Grunde zu richten, und möge man ja +auch wohl aus mitleidiger Schonung, denen, die +nun einmal ihr Herz daran gehängt haben, dies +im Grunde unschuldige Spielwerk wohl gönnen. +Doch haben wir, mit diesen es eigentlich +hier nicht zu thun, denn von ihnen wird wahrscheinlich +keiner diese Schrift lesen; sondern +nur mit solchen, die eine Prüfung der Offenbarung +verstatten.</p> + +<p>Gegenwärtige sollte unsrer Absicht nach die +strengste seyn, welche möglich ist. Was haben +wir nun durch dieselbe verlohren? was gewonnen? +wo ist das Übergewicht?</p> + +<p>Verlohren haben wir alle unsere Aussichten +auf Eroberungen, sowohl objektive, als subjektive. +Wir können nicht mehr hoffen durch +Hülfe einer Offenbarung in das Reich des Übersinnlichen +einzudringen, und von da, wer weiß +welche Ausbeute zurückzubringen, sondern müssen +uns bescheiden, uns mit dem, was uns mit +einemmale zu unsrer völligen Ausstattung gegeben +war, zu begnügen. Eben so wenig dürfen +wir weiter hoffen andre zu unterjochen, und sie +zu zwingen ihren Antheil an dem gemeinschaftlichen +Erbe, oder an dieser neuen vermeinten +Akquisition von uns zu Lehn zu nehmen, sondern +müssen, jeder für sich, uns auf unsre eignen +Geschäfte einschränken.</p> + +<p>Gewonnen haben wir völlige Ruhe, und<a class="page" name="Page_241" id="Page_241" title="241"></a> +Sicherheit in unserm Eigenthume; Sicherheit vor +den zudringlichen Wohlthätern, die uns ihre Gaben +aufnöthigen, ohne daß wir etwas damit anzufangen +wissen; Sicherheit vor Friedensstörern +andrer Art, die uns das verleiden möchten, +was sie selbst nicht zu gebrauchen wissen. Wir +haben beide nur an ihre Armuth zu erinnern, +die sie mit uns gemein haben, und in Absicht +welcher wir nur darinn von ihnen verschieden +sind, daß wir sie wissen, und unsern Aufwand +darnach einrichten.</p> + +<p>Haben wir nun mehr verlohren, oder mehr +gewonnen? — Freilich scheint der Verlust der +gehofften Einsichten in das Übersinnliche ein +wesentlicher, ein nicht zu ersetzender, noch zu +verschmerzender Verlust; wenn es sich aber bey +näherer Untersuchung ergeben sollte, daß wir +dergleichen Einsichten zu gar nichts brauchen, +ja daß wir nicht einmal sicher seyn können, ob +wir sie wirklich besitzen, oder ob wir auch sogar +hierüber uns täuschen, so möchte es leichter +werden, sich darüber zu trösten.</p> + +<p>Daß von der Realität aller Ideen vom Übersinnlichen +keine objektive Gewißheit, sondern +nur ein Glaube an sie stattfinde, ist nun zur +Genüge erwiesen. Aller bisher entwickelte Glaube +gründet sich auf eine Bestimmung des Begehrungsvermögens, +(bey der Existenz Gottes, +und der Seelen Unsterblichkeit auf eine des<a class="page" name="Page_242" id="Page_242" title="242"></a> +obern, bey dem Vorsehungs- und Offenbarungsbegriffe +auf eine durch das obere geschehne +Bestimmung, des untern,) und erleichtert gegenseitig +wieder diese Bestimmung. Daß weiter +keine Ideen möglich sind, an deren Realität zu +glauben eine unmittelbare oder mittelbare Bestimmung +durch das praktische Gesetz uns bewege, +ist klärlich gezeigt. Es fragt sich also hier +nur noch, ob nicht ein Glaube möglich sey, +der <i>nicht</i> durch eine dergleichen Bestimmung +entsteht, und sie <i>nicht</i> wieder erleichtert. Im +ersten Falle muß es leicht auszumachen seyn, +ob der Glaube <i>in concreto</i> wirklich da ist; das +muß sich nemlich aus den praktischen Folgen +ergeben, die er, als die Willensbestimmung erleichternd, +nothwendig hervorbringen muß. Im +letztern Falle aber, wo keine dergleichen praktische +Folgen möglich sind, scheint es, da der Glaube +etwas blos subjektives ist, schwer, hierüber etwas +festes zu bestimmen, und es hat völlig das +Ansehen, daß uns nichts übrig bleibt, als jedem +ehrlichen Manne auf sein Wort zu glauben, wenn er +uns sagt: ich glaube das, oder ich glaube jenes. +Dennoch ist es vielleicht möglich auch hierüber +etwas auszumitteln. Es ist nemlich an sich +gar nicht zu läugnen, daß man oft andre, und +eben so oft sich selbst überredet, man glaube +etwas, wenn man blos nichts dagegen hat, und +es ruhig an seinen Ort gestellt seyn läßt. Von +dieser Art ist fast aller historischer Glaube, wenn<a class="page" name="Page_243" id="Page_243" title="243"></a> +er sich nicht etwa auf eine Bestimmung des Begehrungsvermögens +gründet, wie der an das historische +in einer Offenbarung, oder der eines +Geschichtforschers von Profession, der von der +Achtung für sein Geschäft, und von der Wichtigkeit, +die er in seine mühsamen Untersuchungen +schlechterdings setzen muß, unzertrennlich +ist; oder der einer Nation an eine Begebenheit, +die ihren Nationalstolz unterstützt. Das Lesen der +Begebenheiten und Handlungen von Wesen, die +gleiche Begriffe und gleiche Leidenschaften mit +uns haben, beschäftigt uns auf eine angenehme +Art, und es trägt zur Vermehrung unsers Vergnügens +etwas bei, wenn wir annehmen dürfen, +daß dergleichen Menschen wirklich lebten, und +wir nehmen dies um so fester an, je mehr die +Geschichte uns interessirt, je mehr sie Ähnlichkeit +mit unsern Begebenheiten oder unsrer +Denkungsart hat; wir würden aber, besonders +in manchen Fällen, auch nicht viel dagegen haben, +wenn alles bloße Erdichtung wäre. Ist's +auch nicht wahr, so ist es gut erfunden, möchten +wir denken. Wie soll man nun hierüber zu +einiger Gewißheit über sich selbst kommen? — Die +einzige wahre Probe, ob man etwas wirklich +annehme, ist die, ob man darnach handelt, oder, +im vorkommenden Falle der Anwendung, darnach +handeln würde. Über Meinungen, die an sich +keine praktische Anwendung haben, noch haben<a class="page" name="Page_244" id="Page_244" title="244"></a> +können, findet dennoch zu jeder Zeit ein Experiment +statt, daß man sich nemlich aufs Gewissen +frage, ob man wol für die Richtigkeit einer +gewissen Meinung einen Theil seines Vermögens, +oder das ganze, oder sein Leben, oder seine +Freiheit verwetten wolle, wenn etwas gewisses +darüber auszumachen seyn sollte. Man giebt +dann einer Meinung, die an sich keine praktischen +Folgen hat, durch Kunst eine praktische +Anwendung. Wenn man auf diese Art jemanden +eine Wette um sein ganzes Vermögen antrüge, +daß kein Alexander der Große gelebt +habe, so könnte er vielleicht diese Wette ohne +Bedenken annehmen, weil er bei völliger Redlichkeit +dennoch ganz dunkel denken möchte, +daß diejenige Erfahrung, welche dies entscheiden +könnte, schlechterdings nicht mehr möglich sey; +wenn man aber etwa eben demselben die gleiche +Wette darauf antrüge, daß kein Dalai Lama +existire, mit dem Erbieten, die Sache an Ort +und Stelle durch die unmittelbare Erfahrung zu +verificiren, so möchte er vielleicht bedenklicher +dabei werden, und sich dadurch verrathen, daß +er mit seinem Glauben über diesen Punkt nicht +völlig in Richtigkeit sey. Wenn man nun über +den Glauben an übersinnliche Dinge, deren Begriff +durch die reine praktische Vernunft <i>a priori</i> +nicht gegeben ist, die mithin an sich gar keine +praktischen Folgen haben können, sich eben so<a class="page" name="Page_245" id="Page_245" title="245"></a> +eine beträchtliche Wette antrüge, so wäre es +sehr leicht möglich, daß man dadurch, daß man +sie von der Hand wiese, entdeckte, man habe +bisher den Glauben an sie nicht gehabt, sondern +sich nur überredet, ihn zu haben; wenn man +aber diese Wette auch wirklich annähme, so +könnte man noch immer nicht sicher seyn, ob +sich nicht das Gemüth ganz dunkel besonnen +habe, es habe hier noch gar nicht nöthig, sich +auf seiner Schalkheit ertappen zu lassen, da bei +einer solchen Wette gar nichts zu wagen sey, +weil die Sache (bei dergleichen Ideen) in Ewigkeit +nicht, weder durch Gründe, noch durch +Erfahrungen auszumachen sey. Wenn also auch +nicht darzuthun seyn sollte, daß an die Realität +von dergleichen Ideen gar kein Glaube möglich +sey; so ergiebt sich hieraus doch leicht soviel, +daß es möglich sey, auch nur mit sich selbst +in's Reine zu kommen, ob man diesen Glauben +überhaupt habe, welches eben soviel ist, als ob +er überhaupt und an sich nicht möglich wäre. +Es ist hieraus zu beurtheilen, ob wir Ursache +haben, über den Verlust unsrer Hoffnung durch +eine Offenbarung erweiterte Aussichten in die +übersinnliche Welt zu bekommen, sehr verlegen +zu seyn.</p> + +<p>In Absicht des zweiten Verlustes bitten wir +jeden, sich vor seinem Gewissen die Frage zu +beantworten, zu welcher Absicht er eigentlich<a class="page" name="Page_246" id="Page_246" title="246"></a> +eine Religion haben wolle; ob dazu, um sich +über andre zu erheben, und sich vor ihnen aufzublähen, +zur Befriedigung seines Stolzes, seiner +Herrschsucht über die Gewissen, welche weit +ärger ist, als die Herrschsucht über die Körper; +oder dazu, um sich selbst zum bessern Menschen +zu bilden. — Inzwischen bedürfen wir sie auch +mit für andre, theils um reine Moralität unter +ihnen zu verbreiten; aber da darf nur dargethan +seyn, daß dies auf keinem ändern Wege, als +dem angezeigten, geschehen könne, so werden +wir ja gern, wenn dies wirklich unser Ernst ist, +jeden andern vermeiden; theils, wenn wir das +nicht können sollten, uns wenigstens der Legalität +von ihnen zu versichern, — ein Wunsch, +der an sich völlig rechtmäßig ist. Und in Absicht +der Möglichkeit ihn dadurch zu erreichen, +ist denn ganz sicher nichts leichter, als den Menschen, +der sich im Dunkeln überhaupt fürchtet, +zu schrecken, ihn dadurch zu leiten, wohin man +will, und ihn zu bewegen, in Hoffnung des Paradieses +seinen sterblichen Leib brennen zu lassen, +so sehr man will; wenn aber gezeigt ist, +daß durch eine solche Behandlung der Religion +die Moralität nothwendig gänzlich vernichtet +werde, so wird man ja gar gern eine Gewalt +aufgeben, zu der man kein Recht hat; da zumal +diese Legalität weit sicherer, und wenigstens +ohne schädliche Folgen für die Moralität durch +andre Mittel erreicht wird.</p> + +<p><a class="page" name="Page_247" id="Page_247" title="247"></a>Dies wäre denn die Berechnung unsers Verlusts. +Laßt um nun den Gewinn dagegen halten!</p> + +<p>Wir gewinnen völlige Sicherheit in unserm +Eigenthume. Wir dürfen ohne Furcht, daß unser +Glaube uns durch irgend eine Vernünftelei +geraubt werde, ohne Besorgniß, daß man ihn +lächerlich machen könne, ohne Scheu vor der +Bezüchtigung des Blödsinns und der Geistesschwäche, +ihn zu unserer Verbesserung brauchen. +Jede Widerlegung muß falsch seyn, das können +wir <i>a priori</i> wissen: jeder Spott muß auf den +Urheber zurückfallen.</p> + +<p>Wir gewinnen völlige Gewissensfreiheit, nicht +vom Gewissenszwange durch physische Mittel, +welcher eigentlich nicht statt findet; denn äußerer +Zwang kann uns zwar nöthigen mit dem +Munde zu bekennen, was er will, aber nie, im +Herzen etwas dem ähnliches zu denken; sondern +von dem unendlich härteren Geisteszwange durch +moralische Bedrückungen und Vexationen, durch +Zureden, Zunöthigungen, Drohungen, wer weiß +welcher schlimmen Übel, die man unterm Gemüthe +anlegt. Dadurch wird nothwendig die +Seele in eine ängstliche Furcht versetzt, und +quält sich so lange, bis sie es endlich so weit +bringt, sich selbst zu belügen, und den Glauben +in sich zu erheucheln; eine Heuchelei, welche +weit schrecklicher ist, als der völlige Unglaube, +weil der letztere den Charakter nur so lange,<a class="page" name="Page_248" id="Page_248" title="248"></a> +als er dauert, verderbet, die erstere aber ihn +ohne Hoffnung jemaliger Besserung zu Grunde +richtet, so daß ein solcher Mensch nie wieder +die geringste Achtung oder das geringste Zutrauen +zu sich fassen kann. Dies ist die Folge, +welche das Verfahren, den Glauben auf Furcht +und Schrecken, und auf diesen erpreßten Glauben +erst die Moralität (eine Nebensache, die +wol ganz gut seyn mag, wenn sie zu haben ist, +in Ermangelung deren aber auch wol der Glaube +allein uns durchhelfen kann,) gründen zu wollen, +nothwendig haben muß, und welche er auch allemal +gehabt haben würde, wenn man immer konsequent +zu Werke gegangen, und die menschliche +Natur von ihrem Schöpfer nicht zu gut eingerichtet +wäre, als daß sie sich so sollte verdrehen +lassen.</p> + +<p>Nach Maaßgabe dieser Grundsätze würde +der einzige Weg — ein Weg, den offenbar auch +das Christenthum vorschreibt — den Glauben in +den Herzen der Menschen hervorzubringen, der +seyn, ihnen durch Entwickelung des Moralgefühls +das Gute erst recht lieb und werth zu machen, +und dadurch den Entschluß, gute Menschen zu +werden, in ihnen zu erwecken; dann sie ihre +Schwäche allenthalben fühlen zu lassen, und nun +erst ihnen die Aussicht auf die Unterstützung +einer Offenbarung zu geben, und sie würden glauben, +ehe man ihnen zugerufen hätte: glaubet!</p> + +<p><a class="page" name="Page_249" id="Page_249" title="249"></a>Und jetzt darf die Entscheidung, wo das +Übergewicht sey, ob auf der Seite des Gewinns, +oder der des Verlusts, dem Herzen eines jeden +Lesers überlassen werden, mit Zusicherung des +beiläufigen Vortheils, daß ein jeder dieses Herz +selbst aus dem Urtheile, das es hierüber fället, +näher wird kennen lernen.</p> + +<p><br /><br /></p> +<div class="trnotes"><h3>Ansmerkungen zur Transkription:</h3> + +<div class="trnote"><p><a name="Footnote_TN1_32" id="Footnote_TN1_32"></a><a href="#FNanchor_TN1_32"><span class="label">[TN1]</span></a> Korrektur eines typographischen Fehlers im +Originals. Im Original ist hier "Gesezzen" gedruckt.</p></div> + +<div class="trnote"><p><a name="Footnote_TN2_33" id="Footnote_TN2_33"></a><a href="#FNanchor_TN2_33"><span class="label">[TN2]</span></a> Korrektur eines typographischen Fehlers im +Originals. Im Original ist hier "änßert" gedruckt.</p></div> + +<div class="trnote"><p><a name="Footnote_TN3_34" id="Footnote_TN3_34"></a><a href="#FNanchor_TN3_34"><span class="label">[TN3]</span></a> Korrektur eines typographischen Fehlers im +Originals. Im Original ist hier "fordauern" gedruckt.</p></div> + +<div class="trnote"><p><a name="Footnote_TN4_35" id="Footnote_TN4_35"></a><a href="#FNanchor_TN4_35"><span class="label">[TN4]</span></a> Korrektur eines typographischen Fehlers im +Originals. Im Original ist hier "Aufhebug" gedruckt.</p></div> + +<div class="trnote"><p><a name="Footnote_TN5_36" id="Footnote_TN5_36"></a><a href="#FNanchor_TN5_36"><span class="label">[TN5]</span></a> Korrektur eines typographischen Fehlers im +Originals. Im Original ist hier "seyu" gedruckt.</p></div> + +<div class="trnote"><p><a name="Footnote_TN6_37" id="Footnote_TN6_37"></a><a href="#FNanchor_TN6_37"><span class="label">[TN6]</span></a> Korrektur eines typographischen Fehlers im +Originals. Im Original ist hier "sis" gedruckt.</p></div> + +<div class="trnote"><p><a name="Footnote_TN7_38" id="Footnote_TN7_38"></a><a href="#FNanchor_TN7_38"><span class="label">[TN7]</span></a> Korrektur eines typographischen Fehlers im +Originals. Im Original ist hier "4" gedruckt.</p></div> + +<div class="trnote"><p><a name="Footnote_TN8_39" id="Footnote_TN8_39"></a><a href="#FNanchor_TN8_39"><span class="label">[TN8]</span></a> Mit großer Wahrscheinlichtkeit ein typographischer +Fehler im Original, könnte aber auch ein geschriebener Dialekt +sein, daher nicht verbessert (Rüchsicht an Stelle von Rücksicht).</p></div> + +<div class="trnote"><p><a name="Footnote_TN9_40" id="Footnote_TN9_40"></a><a href="#FNanchor_TN9_40"><span class="label">[TN9]</span></a> Korrektur eines typographischen Fehlers im +Originals. Im Original ist hier "Siegerinn" gedruckt.</p></div> + +<div class="trnote"><p><a name="Footnote_TN10_41" id="Footnote_TN10_41"></a><a href="#FNanchor_TN10_41"><span class="label">[TN10]</span></a> Korrektur eines typographischen Fehlers im +Originals. Im Original ist hier ein weiteres "bar" gedruckt.</p></div> + +<div class="trnote"><p><a name="Footnote_TN11_42" id="Footnote_TN11_42"></a><a href="#FNanchor_TN11_42"><span class="label">[TN11]</span></a> Mit großer Wahrscheinlichtkeit ein typographischer +Fehler im Original, könnte aber auch ein geschriebener Dialekt +sein, daher nicht verbessert (Gnüge an Stelle von Genüge).</p></div> + +<div class="trnote"><p><a name="Footnote_TN12_43" id="Footnote_TN12_43"></a><a href="#FNanchor_TN12_43"><span class="label">[TN12]</span></a> Korrektur eines typographischen Fehlers im +Originals. Im Original ist hier "selbt" gedruckt.</p></div> + +<div class="trnote"><p><a name="Footnote_TN13_44" id="Footnote_TN13_44"></a><a href="#FNanchor_TN13_44"><span class="label">[TN13]</span></a> Korrektur eines typographischen Fehlers im +Originals. Im Original ist hier "abgeurthelt" gedruckt.</p></div> +</div> + + + + + + + +<pre> + + + + + +End of the Project Gutenberg EBook of Versuch einer Kritik aller Offenbarung, by +Johann Gottlieb Fichte + +*** END OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK VERSUCH EINER KRITIK ALLER *** + +***** This file should be named 18255-h.htm or 18255-h.zip ***** +This and all associated files of various formats will be found in: + http://www.gutenberg.org/1/8/2/5/18255/ + +Produced by Miranda van de Heijning, Ralph Janke and the +Online Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net +(This file was produced from images generously made +available by the Bibliothque nationale de France +(BnF/Gallica) at http://gallica.bnf.fr) + + +Updated editions will replace the previous one--the old editions +will be renamed. + +Creating the works from public domain print editions means that no +one owns a United States copyright in these works, so the Foundation +(and you!) can copy and distribute it in the United States without +permission and without paying copyright royalties. Special rules, +set forth in the General Terms of Use part of this license, apply to +copying and distributing Project Gutenberg-tm electronic works to +protect the PROJECT GUTENBERG-tm concept and trademark. Project +Gutenberg is a registered trademark, and may not be used if you +charge for the eBooks, unless you receive specific permission. If you +do not charge anything for copies of this eBook, complying with the +rules is very easy. You may use this eBook for nearly any purpose +such as creation of derivative works, reports, performances and +research. They may be modified and printed and given away--you may do +practically ANYTHING with public domain eBooks. Redistribution is +subject to the trademark license, especially commercial +redistribution. + + + +*** START: FULL LICENSE *** + +THE FULL PROJECT GUTENBERG LICENSE +PLEASE READ THIS BEFORE YOU DISTRIBUTE OR USE THIS WORK + +To protect the Project Gutenberg-tm mission of promoting the free +distribution of electronic works, by using or distributing this work +(or any other work associated in any way with the phrase "Project +Gutenberg"), you agree to comply with all the terms of the Full Project +Gutenberg-tm License (available with this file or online at +http://gutenberg.org/license). + + +Section 1. General Terms of Use and Redistributing Project Gutenberg-tm +electronic works + +1.A. By reading or using any part of this Project Gutenberg-tm +electronic work, you indicate that you have read, understand, agree to +and accept all the terms of this license and intellectual property +(trademark/copyright) agreement. If you do not agree to abide by all +the terms of this agreement, you must cease using and return or destroy +all copies of Project Gutenberg-tm electronic works in your possession. +If you paid a fee for obtaining a copy of or access to a Project +Gutenberg-tm electronic work and you do not agree to be bound by the +terms of this agreement, you may obtain a refund from the person or +entity to whom you paid the fee as set forth in paragraph 1.E.8. + +1.B. "Project Gutenberg" is a registered trademark. It may only be +used on or associated in any way with an electronic work by people who +agree to be bound by the terms of this agreement. There are a few +things that you can do with most Project Gutenberg-tm electronic works +even without complying with the full terms of this agreement. See +paragraph 1.C below. There are a lot of things you can do with Project +Gutenberg-tm electronic works if you follow the terms of this agreement +and help preserve free future access to Project Gutenberg-tm electronic +works. See paragraph 1.E below. + +1.C. The Project Gutenberg Literary Archive Foundation ("the Foundation" +or PGLAF), owns a compilation copyright in the collection of Project +Gutenberg-tm electronic works. Nearly all the individual works in the +collection are in the public domain in the United States. If an +individual work is in the public domain in the United States and you are +located in the United States, we do not claim a right to prevent you from +copying, distributing, performing, displaying or creating derivative +works based on the work as long as all references to Project Gutenberg +are removed. Of course, we hope that you will support the Project +Gutenberg-tm mission of promoting free access to electronic works by +freely sharing Project Gutenberg-tm works in compliance with the terms of +this agreement for keeping the Project Gutenberg-tm name associated with +the work. You can easily comply with the terms of this agreement by +keeping this work in the same format with its attached full Project +Gutenberg-tm License when you share it without charge with others. + +1.D. The copyright laws of the place where you are located also govern +what you can do with this work. Copyright laws in most countries are in +a constant state of change. If you are outside the United States, check +the laws of your country in addition to the terms of this agreement +before downloading, copying, displaying, performing, distributing or +creating derivative works based on this work or any other Project +Gutenberg-tm work. The Foundation makes no representations concerning +the copyright status of any work in any country outside the United +States. + +1.E. Unless you have removed all references to Project Gutenberg: + +1.E.1. The following sentence, with active links to, or other immediate +access to, the full Project Gutenberg-tm License must appear prominently +whenever any copy of a Project Gutenberg-tm work (any work on which the +phrase "Project Gutenberg" appears, or with which the phrase "Project +Gutenberg" is associated) is accessed, displayed, performed, viewed, +copied or distributed: + +This eBook is for the use of anyone anywhere at no cost and with +almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or +re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included +with this eBook or online at www.gutenberg.org + +1.E.2. If an individual Project Gutenberg-tm electronic work is derived +from the public domain (does not contain a notice indicating that it is +posted with permission of the copyright holder), the work can be copied +and distributed to anyone in the United States without paying any fees +or charges. If you are redistributing or providing access to a work +with the phrase "Project Gutenberg" associated with or appearing on the +work, you must comply either with the requirements of paragraphs 1.E.1 +through 1.E.7 or obtain permission for the use of the work and the +Project Gutenberg-tm trademark as set forth in paragraphs 1.E.8 or +1.E.9. + +1.E.3. If an individual Project Gutenberg-tm electronic work is posted +with the permission of the copyright holder, your use and distribution +must comply with both paragraphs 1.E.1 through 1.E.7 and any additional +terms imposed by the copyright holder. Additional terms will be linked +to the Project Gutenberg-tm License for all works posted with the +permission of the copyright holder found at the beginning of this work. + +1.E.4. Do not unlink or detach or remove the full Project Gutenberg-tm +License terms from this work, or any files containing a part of this +work or any other work associated with Project Gutenberg-tm. + +1.E.5. Do not copy, display, perform, distribute or redistribute this +electronic work, or any part of this electronic work, without +prominently displaying the sentence set forth in paragraph 1.E.1 with +active links or immediate access to the full terms of the Project +Gutenberg-tm License. + +1.E.6. You may convert to and distribute this work in any binary, +compressed, marked up, nonproprietary or proprietary form, including any +word processing or hypertext form. However, if you provide access to or +distribute copies of a Project Gutenberg-tm work in a format other than +"Plain Vanilla ASCII" or other format used in the official version +posted on the official Project Gutenberg-tm web site (www.gutenberg.org), +you must, at no additional cost, fee or expense to the user, provide a +copy, a means of exporting a copy, or a means of obtaining a copy upon +request, of the work in its original "Plain Vanilla ASCII" or other +form. Any alternate format must include the full Project Gutenberg-tm +License as specified in paragraph 1.E.1. + +1.E.7. Do not charge a fee for access to, viewing, displaying, +performing, copying or distributing any Project Gutenberg-tm works +unless you comply with paragraph 1.E.8 or 1.E.9. + +1.E.8. You may charge a reasonable fee for copies of or providing +access to or distributing Project Gutenberg-tm electronic works provided +that + +- You pay a royalty fee of 20% of the gross profits you derive from + the use of Project Gutenberg-tm works calculated using the method + you already use to calculate your applicable taxes. The fee is + owed to the owner of the Project Gutenberg-tm trademark, but he + has agreed to donate royalties under this paragraph to the + Project Gutenberg Literary Archive Foundation. Royalty payments + must be paid within 60 days following each date on which you + prepare (or are legally required to prepare) your periodic tax + returns. Royalty payments should be clearly marked as such and + sent to the Project Gutenberg Literary Archive Foundation at the + address specified in Section 4, "Information about donations to + the Project Gutenberg Literary Archive Foundation." + +- You provide a full refund of any money paid by a user who notifies + you in writing (or by e-mail) within 30 days of receipt that s/he + does not agree to the terms of the full Project Gutenberg-tm + License. You must require such a user to return or + destroy all copies of the works possessed in a physical medium + and discontinue all use of and all access to other copies of + Project Gutenberg-tm works. + +- You provide, in accordance with paragraph 1.F.3, a full refund of any + money paid for a work or a replacement copy, if a defect in the + electronic work is discovered and reported to you within 90 days + of receipt of the work. + +- You comply with all other terms of this agreement for free + distribution of Project Gutenberg-tm works. + +1.E.9. If you wish to charge a fee or distribute a Project Gutenberg-tm +electronic work or group of works on different terms than are set +forth in this agreement, you must obtain permission in writing from +both the Project Gutenberg Literary Archive Foundation and Michael +Hart, the owner of the Project Gutenberg-tm trademark. Contact the +Foundation as set forth in Section 3 below. + +1.F. + +1.F.1. Project Gutenberg volunteers and employees expend considerable +effort to identify, do copyright research on, transcribe and proofread +public domain works in creating the Project Gutenberg-tm +collection. Despite these efforts, Project Gutenberg-tm electronic +works, and the medium on which they may be stored, may contain +"Defects," such as, but not limited to, incomplete, inaccurate or +corrupt data, transcription errors, a copyright or other intellectual +property infringement, a defective or damaged disk or other medium, a +computer virus, or computer codes that damage or cannot be read by +your equipment. + +1.F.2. LIMITED WARRANTY, DISCLAIMER OF DAMAGES - Except for the "Right +of Replacement or Refund" described in paragraph 1.F.3, the Project +Gutenberg Literary Archive Foundation, the owner of the Project +Gutenberg-tm trademark, and any other party distributing a Project +Gutenberg-tm electronic work under this agreement, disclaim all +liability to you for damages, costs and expenses, including legal +fees. YOU AGREE THAT YOU HAVE NO REMEDIES FOR NEGLIGENCE, STRICT +LIABILITY, BREACH OF WARRANTY OR BREACH OF CONTRACT EXCEPT THOSE +PROVIDED IN PARAGRAPH F3. YOU AGREE THAT THE FOUNDATION, THE +TRADEMARK OWNER, AND ANY DISTRIBUTOR UNDER THIS AGREEMENT WILL NOT BE +LIABLE TO YOU FOR ACTUAL, DIRECT, INDIRECT, CONSEQUENTIAL, PUNITIVE OR +INCIDENTAL DAMAGES EVEN IF YOU GIVE NOTICE OF THE POSSIBILITY OF SUCH +DAMAGE. + +1.F.3. LIMITED RIGHT OF REPLACEMENT OR REFUND - If you discover a +defect in this electronic work within 90 days of receiving it, you can +receive a refund of the money (if any) you paid for it by sending a +written explanation to the person you received the work from. If you +received the work on a physical medium, you must return the medium with +your written explanation. The person or entity that provided you with +the defective work may elect to provide a replacement copy in lieu of a +refund. If you received the work electronically, the person or entity +providing it to you may choose to give you a second opportunity to +receive the work electronically in lieu of a refund. If the second copy +is also defective, you may demand a refund in writing without further +opportunities to fix the problem. + +1.F.4. Except for the limited right of replacement or refund set forth +in paragraph 1.F.3, this work is provided to you 'AS-IS' WITH NO OTHER +WARRANTIES OF ANY KIND, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO +WARRANTIES OF MERCHANTIBILITY OR FITNESS FOR ANY PURPOSE. + +1.F.5. Some states do not allow disclaimers of certain implied +warranties or the exclusion or limitation of certain types of damages. +If any disclaimer or limitation set forth in this agreement violates the +law of the state applicable to this agreement, the agreement shall be +interpreted to make the maximum disclaimer or limitation permitted by +the applicable state law. The invalidity or unenforceability of any +provision of this agreement shall not void the remaining provisions. + +1.F.6. INDEMNITY - You agree to indemnify and hold the Foundation, the +trademark owner, any agent or employee of the Foundation, anyone +providing copies of Project Gutenberg-tm electronic works in accordance +with this agreement, and any volunteers associated with the production, +promotion and distribution of Project Gutenberg-tm electronic works, +harmless from all liability, costs and expenses, including legal fees, +that arise directly or indirectly from any of the following which you do +or cause to occur: (a) distribution of this or any Project Gutenberg-tm +work, (b) alteration, modification, or additions or deletions to any +Project Gutenberg-tm work, and (c) any Defect you cause. + + +Section 2. Information about the Mission of Project Gutenberg-tm + +Project Gutenberg-tm is synonymous with the free distribution of +electronic works in formats readable by the widest variety of computers +including obsolete, old, middle-aged and new computers. It exists +because of the efforts of hundreds of volunteers and donations from +people in all walks of life. + +Volunteers and financial support to provide volunteers with the +assistance they need, is critical to reaching Project Gutenberg-tm's +goals and ensuring that the Project Gutenberg-tm collection will +remain freely available for generations to come. In 2001, the Project +Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure +and permanent future for Project Gutenberg-tm and future generations. +To learn more about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation +and how your efforts and donations can help, see Sections 3 and 4 +and the Foundation web page at http://www.pglaf.org. + + +Section 3. Information about the Project Gutenberg Literary Archive +Foundation + +The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit +501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the +state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal +Revenue Service. The Foundation's EIN or federal tax identification +number is 64-6221541. Its 501(c)(3) letter is posted at +http://pglaf.org/fundraising. Contributions to the Project Gutenberg +Literary Archive Foundation are tax deductible to the full extent +permitted by U.S. federal laws and your state's laws. + +The Foundation's principal office is located at 4557 Melan Dr. S. +Fairbanks, AK, 99712., but its volunteers and employees are scattered +throughout numerous locations. Its business office is located at +809 North 1500 West, Salt Lake City, UT 84116, (801) 596-1887, email +business@pglaf.org. Email contact links and up to date contact +information can be found at the Foundation's web site and official +page at http://pglaf.org + +For additional contact information: + Dr. Gregory B. Newby + Chief Executive and Director + gbnewby@pglaf.org + + +Section 4. Information about Donations to the Project Gutenberg +Literary Archive Foundation + +Project Gutenberg-tm depends upon and cannot survive without wide +spread public support and donations to carry out its mission of +increasing the number of public domain and licensed works that can be +freely distributed in machine readable form accessible by the widest +array of equipment including outdated equipment. Many small donations +($1 to $5,000) are particularly important to maintaining tax exempt +status with the IRS. + +The Foundation is committed to complying with the laws regulating +charities and charitable donations in all 50 states of the United +States. Compliance requirements are not uniform and it takes a +considerable effort, much paperwork and many fees to meet and keep up +with these requirements. We do not solicit donations in locations +where we have not received written confirmation of compliance. To +SEND DONATIONS or determine the status of compliance for any +particular state visit http://pglaf.org + +While we cannot and do not solicit contributions from states where we +have not met the solicitation requirements, we know of no prohibition +against accepting unsolicited donations from donors in such states who +approach us with offers to donate. + +International donations are gratefully accepted, but we cannot make +any statements concerning tax treatment of donations received from +outside the United States. U.S. laws alone swamp our small staff. + +Please check the Project Gutenberg Web pages for current donation +methods and addresses. Donations are accepted in a number of other +ways including checks, online payments and credit card donations. +To donate, please visit: http://pglaf.org/donate + + +Section 5. General Information About Project Gutenberg-tm electronic +works. + +Professor Michael S. Hart is the originator of the Project Gutenberg-tm +concept of a library of electronic works that could be freely shared +with anyone. For thirty years, he produced and distributed Project +Gutenberg-tm eBooks with only a loose network of volunteer support. + + +Project Gutenberg-tm eBooks are often created from several printed +editions, all of which are confirmed as Public Domain in the U.S. +unless a copyright notice is included. Thus, we do not necessarily +keep eBooks in compliance with any particular paper edition. + + +Most people start at our Web site which has the main PG search facility: + + http://www.gutenberg.org + +This Web site includes information about Project Gutenberg-tm, +including how to make donations to the Project Gutenberg Literary +Archive Foundation, how to help produce our new eBooks, and how to +subscribe to our email newsletter to hear about new eBooks. + + +</pre> + +</body> +</html> diff --git a/LICENSE.txt b/LICENSE.txt new file mode 100644 index 0000000..6312041 --- /dev/null +++ b/LICENSE.txt @@ -0,0 +1,11 @@ +This eBook, including all associated images, markup, improvements, +metadata, and any other content or labor, has been confirmed to be +in the PUBLIC DOMAIN IN THE UNITED STATES. + +Procedures for determining public domain status are described in +the "Copyright How-To" at https://www.gutenberg.org. + +No investigation has been made concerning possible copyrights in +jurisdictions other than the United States. Anyone seeking to utilize +this eBook outside of the United States should confirm copyright +status under the laws that apply to them. diff --git a/README.md b/README.md new file mode 100644 index 0000000..cecade3 --- /dev/null +++ b/README.md @@ -0,0 +1,2 @@ +Project Gutenberg (https://www.gutenberg.org) public repository for +eBook #18255 (https://www.gutenberg.org/ebooks/18255) |
