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authorRoger Frank <rfrank@pglaf.org>2025-10-15 02:15:27 -0700
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+Project Gutenberg's Soldan's Geschichte der Hexenprozesse, by Heinrich Heppe
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+This eBook is for the use of anyone anywhere at no cost and with
+almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or
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+Title: Soldan's Geschichte der Hexenprozesse
+ Zweiter Band
+
+Author: Heinrich Heppe
+
+Release Date: April 11, 2008 [EBook #25048]
+
+Language: German
+
+Character set encoding: ISO-8859-1
+
+*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK SOLDAN'S GESCHICHTE DER HEXENPROZ. ***
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+Produced by Wolfgang Menges, Constanze Hofmann, Juliet
+Sutherland and the Online Distributed Proofreading Team
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+ Anmerkungen zur Transkription:
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+ Passagen, die im Originaltext in griechischer Schrift
+ gehalten sind, werden im vorliegenden Text in lateinischen
+ Buchstaben, eingeschlossen in "#", wiedergegeben.
+
+ Im Original kursiv gedruckter Text ist hier mit "_",
+ im Original gesperrt gedruckter Text mit "=" gekennzeichnet.
+
+ Schreibweise und Zeichensetzung des Originaltextes wurden beibehalten,
+ nur offensichtliche Druckfehler wurden korrigiert. Die korrigierten
+ Stellen sind am Ende des Textes aufgeführt.
+
+
+
+
+ SOLDAN'S GESCHICHTE
+
+ DER
+
+ HEXENPROZESSE.
+
+
+ NEU BEARBEITET
+
+ VON
+
+ DR. HEINRICH HEPPE.
+
+
+ ZWEITER BAND.
+
+
+ STUTTGART.
+
+ VERLAG DER J. G. COTTA'SCHEN BUCHHANDLUNG.
+
+ 1880.
+
+
+ Druck von =Gebrüder Kröner= in Stuttgart.
+
+
+
+
+ INHALT.
+
+
+ Seite
+
+ Neunzehntes Kapitel: Cornelius Agrippa von Nettesheim. Johann Weier
+ und der durch ihn angeregte Streit. Bodin. Reginald
+ Scot. Binsfeld. Cornelius Loos. Flade. Remigius. Jakob I.
+ Delrio u. A. 1
+
+ Zwanzigstes Kapitel: Die Hexenprozesse in der zweiten Hälfte des
+ sechszehnten und in der ersten Hälfte des siebenzehnten
+ Jahrhunderts in den geistlichen Fürstenthümern Deutschlands 32
+
+ Einundzwanzigstes Kapitel: Die Hexenprozesse von der zweiten Hälfte
+ des sechszehnten bis zum Ende des siebenzehnten Jahrhunderts
+ in den weltlichen Territorien Deutschlands 87
+
+ Zweiundzwanzigstes Kapitel: Die Hexenprozesse von der zweiten Hälfte
+ des sechszehnten bis zum Ende des siebenzehnten Jahrhunderts
+ ausserhalb Deutschlands 133
+
+ Dreiundzwanzigstes Kapitel: Bekämpfung und Vertheidigung des Glaubens
+ an Hexerei und der Hexenverfolgung während des siebenzehnten
+ Jahrhunderts in Deutschland 180
+
+ Vierundzwanzigstes Kapitel: Allmähliche Abnahme der Prozesse --
+ Balthasar Bekker 223
+
+ Fünfundzwanzigstes Kapitel: Christian Thomasius 245
+
+ Sechsundzwanzigstes Kapitel: Hexenprozesse des achtzehnten
+ Jahrhunderts. Aufhören der gerichtlichen Verfolgungen 266
+
+ Siebenundzwanzigstes Kapitel: Hexerei und Hexenverfolgung im
+ neunzehnten Jahrhundert. -- Die neuesten Vertreter des Glaubens
+ an Hexerei 330
+
+ Achtundzwanzigstes Kapitel: Schluss 352
+
+
+
+
+ NEUNZEHNTES KAPITEL.
+
+ Cornelius Agrippa von Nettesheim. Johann Weier und der durch ihn
+ angeregte Streit. Bodin. Reginald Scot. Binsfeld. Cornelius
+ Loos. Flade. Remigius. Jakob I. Delrio u. A.
+
+
+Der erste kühne Held, der es wagte gegen den Dämon, welcher am Marke der
+Menschheit nagte, seine Stimme zu erheben, war =Cornelius Agrippa von
+Nettesheim=, Generaladvokat zu Metz[1]. In seiner Jugend hatte sich
+derselbe viel mit den auf die Magie bezüglichen Schriften beschäftigt, und
+war bald zu dem Schlusse gekommen, dass dieselbe entweder auf Betrug oder
+auf einer besonderen Kenntniss der Natur beruhen müsse. Aus diesen Gedanken
+ging seine erste Hauptschrift »de incertitudine et vanitate scientiarum«
+hervor, die eine Satire auf den damaligen Zustand der Wissenschaften
+enthält. Von hier aus gelang es ihm auch allmählich sich zu einer von dem
+Aberglauben der Zeit unabhängigen Beurtheilung des Hexenglaubens und der
+Hexenverfolgung zu erheben. Gegen beide richtete er seine Schrift »de
+occulta philosophia« (Paris 1531, Köln 1533). Diese Schrift jedoch sowie
+seine geschickte Vertheidigung einer Bäuerin, welche der Inquisitor Savin
+verbrennen wollte, machte ihn suspect. Man sagte ihm nach, dass er selbst
+mit dem Teufel im Bunde stehe und Magie treibe, und wegen der letzteren
+angeklagt, musste er ein Jahr lang zu Brüssel im Gefängniss schmachten.
+Nach seinem Tode erzählte man, er habe auf seinem Sterbebette einen
+schwarzen Hund aus seinem Nacken gezogen, der ein Dämon war, und habe dabei
+gerufen: der sei die Ursache seines Verderbens. Es lag ein furchtbarer Hass
+auf dem freisinnigen und muthigen Manne. Doch war sein Auftreten nicht
+erfolglos geblieben, indem er wenigstens Einen Schüler hinterliess, der auf
+den Wegen des Lehrers weiter zu gehen wagte. Es war dieses der Leibarzt des
+Herzogs Wilhelm von Cleve, =Johann Weier=[2] (in seinen lateinischen
+Schriften =Wierus=, auch =Piscinarius= genannt). -- Zu Grave an der Maas
+(nicht weit von Cleve) 1515 geboren, hatte sich Weier als vierzehnjähriger
+Schüler in Antwerpen an Agrippa von Nettesheim angeschlossen, dem er auch
+1530 nach Bonn gefolgt war, worauf er seine Studien in Paris fortgesetzt,
+dann 1537 in Orleans die medizinische Doktorwürde erlangt und hernach zur
+Erweiterung seiner Weltkenntniss Aegypten und andere Theile des Orients,
+sowie auch die griechischen Inseln, namentlich Kandia bereist hatte. Im
+Jahr 1545 in die Heimath zurückgekehrt, hatte er sich in Arnheim als Arzt
+niedergelassen, wo er wegen der ungewöhnlichen Vielseitigkeit seiner
+Bildung die besondere Aufmerksamkeit =Konrad von Heresbach's= auf sich zog,
+der 1550 seine Berufung auf die Stelle eines fürstlichen Leibarztes an dem
+Hofe zu Düsseldorf bewirkte. Mit grosser Freude nahm nun Weier wahr, wie
+sein Fürst mit den Unglücklichen, die der Zauberei angeklagt waren, weit
+vorsichtiger und milder verfuhr, als man anderwärts that, und nur dann zu
+scharfer Strafe griff, wenn er sich überzeugte, dass eigentliche
+Giftmischerei im Spiele war. Die Hoffnung, auch andern Ländern ein
+wohlthätiges Licht anzünden zu können, bestimmte den wackeren Arzt im Jahr
+1563 zur Herausgabe seiner fünf Bücher De praestigiis daemonum et
+incantationibus ac veneficiis, -- eines Werkes, welches rasch (1564, 1566,
+1568) eine Reihe von Auflagen, 1583 zu Basel die sechste, erlebte und
+welches ausserdem auch in deutscher und französischer Uebersetzung weithin
+Verbreitung fand[3]. Weier war nach Agrippa von Nettesheim (dessen Andenken
+er in dem Buche mit rührender Pietät vertheidigt,) der erste, der gegen
+Alles was zum Hexenwahn gehörte und gegen die ganze Tollheit, Rohheit und
+Niederträchtigkeit der Hexenverfolgung mit offenem Visir und mit solcher
+Entschiedenheit zu Felde zog, dass alle nachfolgenden Schriftsteller, die
+diesen Gegenstand berührten, in ihm entweder einen Bundesgenossen, oder
+einen Gegner ersten Rangs erkannten[4]. Zwar hat auch er über die Begriffe
+seiner Zeit hinsichtlich der Macht des Teufels sich nicht ganz erhoben, und
+es bleibt auch für ihn noch eine Magie, die durch den Beistand des bösen
+Geistes wirkt[5]; aber sein Verdienst ist es, dass er die grobsinnlichen
+Vorstellungen von den sichtbaren Erscheinungen desselben und seinem
+persönlichen Verkehr mit den Menschen bekämpft und Vieles aus natürlichen
+Gründen erklärt, was man bisher dem Teufel zugeschrieben hatte. Seine
+auctoritätsgläubigen Zeitgenossen suchte er auf eine bessere Bahn zu
+lenken, indem er ihnen nachwies, wie das neuere Hexenwesen nur auf der
+Einbildung beruhe und derjenigen Zauberei gänzlich fremd sei, welche die
+Bibel und das römische Recht mit der Todesstrafe bedrohen. Dabei lag seinem
+literarischen Auftreten gegen die Hexenverfolgung ein ganz bestimmtes
+religiöses Interesse zum Grunde. Es war ihm Herzenssache, dem Reiche
+Gottes, dem Interesse des Glaubens zu dienen. Das wesentlichste Hinderniss
+des Glaubens sah er aber im Aberglauben, in welchem er eine eigentliche
+Epidemie seiner Zeit erkannte. =Darum= entwarf er 1562 bei einer grossen
+Jagd, die Herzog Wilhelm hielt, im Schlosse Hambach sein Buch »von den
+Blendwerken der Dämonen, von Zauberei und Hexerei«, das er im folgenden
+Jahre wie eine Brandfackel in die Nacht seiner Zeit hinauswarf[6]. Geist
+und Charakter des Buches, so wie der Zeit selbst, welcher es zum Heilmittel
+bestimmt war, werden durch Hervorhebung einzelner Stellen sich am treuesten
+kund geben[7].
+
+»Als aber dieser Gräuel, -- heisst es in der Zueignung an Wilhelm von
+Cleve, -- jetzund von etwas Jahren her ein wenig gestillet, und ich derhalb
+gute Hoffnung gefasst hatte, es würde ohn Zweifel der liebe Gott verleihen
+sein Gnad und Kraft, dass er durch die Predigt der gesunden Lehr gar
+abgeschafft und aufgehebt würde, so sehe ich doch wohl von Tag zu Tag je
+länger je mehr, dass ihn der leidige Teufel wiederum viel stärker, weder
+(als) von je Zeiten her auf die Bahn gebracht hat und täglich bringt. --
+Dieweil dann zu solchem gottlosen Wesen der Mehrtheil Theologi schweigen
+und durch die Finger sehen; die verkehrten Meinungen von Ursprung der
+Krankheiten, auch gottloser abergläubischer Ableinung derselben die Medici
+leiden und gestatten, auch überdas die Erfahrenen der Rechten, angesehen,
+dass es ein alt Herkommen und derhalb ein ausgesprochene Sach ist, fürüber
+passieren lassen, und zu dem Allem Niemand, der aus Erbarmniss zu den armen
+Leutlin diesen verworrenen, schädlichen Handel zu offenbaren oder zum
+wenigsten zu verbessern sich unterwinden wölle, gehört wird: so hat mich,
+Gnädiger Fürst und Herr, für nützlich und nothwendig angesehen, die Hand,
+wie man spricht, an Pflug zu legen, und ob ich gleich meines Vorhabens
+nicht in alleweg gewährt, jedoch Andern, so in Verstand und Urtheil solcher
+Sachen mir den Stein weit vorstossen, ein Anlass, ja (wie man pflegt zu
+sprechen) die Sporn, diesem Handel fleissiger nachzutrachten und ihre
+Meinungen auch zu fällen, zu geben.«
+
+In der dem Werke vorgedruckten Supplik an Kaiser und Reich[8] wird mit eben
+so viel Bescheidenheit, als Freimüthigkeit gesagt: »Bitte demnach fürs
+Andere Ew. Majestäten, Durchleuchtigkeiten und Gnaden nicht weniger dann
+zuvor aufs Allerdemüthigste, Ew. Majestäten, Durchl. und Gnaden wöllen sich
+nicht irr machen lassen den alten und von vielen Jahren her eingewurzelten
+Wahn, sondern vielmehr, wann etwa in Ew. Majest. und Durchl. Herrschaft,
+Landen und Gebiet sich zuträgt, dass über solche teufelische Sachen
+berathschlagt, Gericht besessen und Urtheil gefällt soll werden, dass
+alsdann gedachtem Rath, so in diesen Büchern gezeigt, nachgesetzt und
+gefolgt soll werden: zuvorderst aber und am allermeisten, wann es zu thun
+ist um Hexen oder Unholden, mit welchen man's bisher unrichtig und
+verworren genug gehalten hat. Auf solche Weis zweifelt mir gar nicht,
+werden alle rechtgeschaffenen Christen des leidigen Satans Betrug und
+Täuscherei desto besser merken, und dass er so viel nicht vermöge, wie
+bisher dafür gehalten worden, wohl erkennen können. Auch wird hinfürder
+desto weniger unschuldiges Blut vergossen werden, nach welchem sonst den
+leidigen Teufel, als der ein Mörder von Anbeginn an gewest, ohn Unterlass
+hüngert und dürstet. Dessgleichen wird auch gemeiner Landfried, welchem er
+als der Stifter alles Lärmens zum Bittersten feind, so leichtlich nicht
+zerstöret werden können. So werden sich auch die Regenten und Obrigkeiten
+für dem nagenden Wurm des Gewissens desto weniger zu fürchten haben; und
+wird endlichen so des Teufels Gewalt und Reich von Tag zu Tag je länger je
+mehr abnehmen, fallen und brechen, dagegen aber das Reich unsers Herrn
+Christi je länger je weiter sich ausbreiten.«
+
+Buch II. Kap. 1. »Also ist nun gewiss und offenbar, dass vielerlei
+Schwarzkünstler, auch für dieselben in hebräischer, griechischer und
+lateinischer Zungen mancherlei Namen sind. Aber unsere Teutschen nennen den
+Handel kurz und geben ihnen allensammen den einzigen Titel Zäuberer. Daher
+kommt es auch, dass alsbald man die Hexen und Hexenmeister zu Red wird, den
+allernächsten die Zäuberer des ägyptischen Königs Pharaonis, deren
+Hanthierung aber weit ist vom Hexenwerk gewesen, anzeucht und auf die Bahn
+bringt. Derhalben nehm ich kein Blatt für das Maul, sondern sag's gut rund,
+dass alle teutschen Scribenten, welche ich noch gesehen und gelesen hab, in
+diesem Argument, wiewohl sie es vornen her mit herrlichen Titeln schön
+aufmutzen und allein auf die heilige Schrift sich berufen, hören lassen,
+jedoch alle sammt und sonders des rechten Zwecks verfehlt und an einen
+Stock gefahren sind. Und das um so viel mehr, dieweil ich sehe, dass sie
+den elenden, arbeitseligen Zaubervetteln, das Ungewitter und
+Leibsverletzungen betreffend, gar zu viel zumessen und sie hiedurch ohn
+alles Urtheil, Unterschied und Erbärmde dem Henker an die Hand geben und im
+Rauch gen Himmel schicken.« Weier will nun unter denen, welche man bisher
+in =eine= Kategorie zusammenwarf, drei Klassen unterschieden haben:
+
+1) »Des Teufels Eidgeschworene, die Magi infames, d. i. Zäuberer und
+Schwarzkünstler, welche wissentlich und willentlich mit Hülf und Beistand
+der bösen Geister allerlei Verblendung und eitel vorschwebende Phantaseien
+unseren Augen entgegenwerfen, auch durch ihr Wahrsagen und Versegnen ihren
+Nächsten hinters Licht führen und das edel Studium der Medicin mit ihren
+teuflischen Betrügereien beflecken.« Zwischen Magie und Theurgie will er
+keinen Unterschied gelten lassen: »es sind zwei Paar Hosen eines Tuchs.«
+
+2) »Hexen sind Weibsbilder, mehrtheils schwache Geschirr, betagtes Alters,
+ihrer Sinnen auch nicht aller Dinge bei ihnen selber, in welcher
+arbeitseliger elenden Vetteln Phantasei und Einbildung, wann sie mit einer
+Melancholei beladen oder sonst etwa zaghaft sein, der Teufel sich als ganz
+subtiler Geist einschleicht und verkreucht, und bildet ihnen durch seine
+Verblendung und Täuschereien allerlei Unglück, Schaden und Verderben
+anderer Leut so stark ein, dass sie nicht anders meinen, dann sie haben's
+gethan, da sie doch der Sachen allerdings unschuldig sein.« Anderwärts sagt
+er: »Lamiam heisse ich ein solches Weib, welches mit dem Teufel ein
+schändliches, grausames oder imaginirtes Verbündniss aus freiem Willen,
+oder durch des Teufels Anreizung, Zwang, Treiben, heftiges Anhalten um
+seine Hülf, etzliche böse Ding durch Gedanken, unheilsames Wünschen, zu
+begehen und zu vollbringen vermeint, als dass sie die Luft mit
+ungewöhnlichem Donner, Blitz oder Hagel bewegen, ungeheuer Ungewitter
+erwecken, die Früchte auf dem Felde verderben oder anderswohin bringen,
+unnatürliche Krankheiten der Menschen oder Viehe zufügen, solche wiederumb
+heilen und abwenden, in wenig Stund in fremde Land weit umherschweifen, mit
+den bösen Geistern tanzen, sich mit ihnen vermischen, die Menschen in
+Thiere verwandeln und sonsten tausenderlei närrische Dinge zeigen und zu
+Werk bringen können, wie dann die Poeten viel Lügen hiervon erdichtet und
+geschrieben, dem Sprichwort nach: Pictoribus atque poëtis quidlibet audendi
+semper fuit aequa potestas.«
+
+3) »Veneficae, welche mit angeboten, angestrichen oder an Ort und End, da
+es mit dem Athem angezogen mag werden, hingelegten Gift beide die Menschen
+und das Vieh härtiglich beschädigen und verletzen. -- Zwischen den
+Zäuberern, Hexen und Giftbereitern, welche doch bisher in ein Zunft und
+Gesellschaft gerechnet, ist ein langer, breiter und dicker Unterscheid.«
+
+Die Schwarzkünstler und Giftmischer nun will Weier mit dem Tode bestraft
+haben; auf die sogenannten Hexen aber seien die im Pentateuch und im
+römischen Recht enthaltenen Strafandrohungen mit Unrecht bezogen worden.
+Der Kanon Episcopi breche sogar dem ganzen Hexenglauben den Stab, indem er
+denselben für das Erzeugniss einer kranken Phantasie erkläre. Die
+Hexenbrände seien desshalb eine Ungerechtigkeit. »Die wahnwitzigen, vom
+bösen Geist gefatzten Mütterlinen, welchen der Dachstuhl verrückt ist, so
+doch keine sonderbare Missethat begangen, hat man ohn alles Erbarmen in
+tiefe, finstere Thürn geworfen, für Gericht gestellt, zum Tod verdammt und
+endlich in dem Rauch gen Himmel geschickt, aus Ursach, dass man allein auf
+ihr blosse Bekanntniss und Bericht aushin führe, auch nicht genugsam, was
+zwischen einer Unholden und einer Giftköcherin Unterschieds sei, erwäge.«
+»Von der Art der Prozesse kommt es, dass solche arme, geplagte Leut viel
+lieber einmal im Feuer sterben wollen, denn so unmenschlicher Weise so
+vielmal aus einander gestreckt und unverschuldter Weise geplagt und
+gemartert zu werden. Noch wollen's etwan die unbarmherzigen Leute und
+Peiniger nicht erkennen, dass oftmals unschuldig Blut vergossen und durch
+die grosse Pein hingerichtet worden. Denn wenn die Armen, wie oftmals
+geschieht, von der schweren Tortur ihre leiblichen Kräfte verlieren und in
+dem Gefängniss ihr Leben enden, alsdann wollen die Richter in diesem ihre
+Entschuldigung fürwenden, dass sie sagen, die armen gefolterten Leute haben
+sich selbst im Gefängniss umbracht, seyen verzweifelt und der Teufel habe
+ihnen den Hals gebrochen, damit sie zu öffentlicher Straf nicht seyen
+geführet worden.«
+
+Unwissende Aerzte und intriguante Kleriker sind die Hauptbeförderer des
+Hexenglaubens[9]. »Die Münche rühmen sich der Arznei, deren sie sich aber
+eben wie ein Kuh Sackpfeifens verstehen. Sie überreden die unverständigen
+Leute, dass eine Krankheit von Zauberern komme. Hierdurch hängen sie
+mancher unschuldigen, gottesfürchtigen Matronen ein solch Schlötterlein an,
+das weder ihr, noch ihren Nachkommen der Rhein zu ewigen Zeiten nimmermehr
+abwäscht. Denn sie je vermeinen, der Sach sey nicht genug geschehen, wenn
+sie allein in Anzeigung und Entdeckung der Krankheiten Ursprung und
+Herkommen ein Puppen schiessen, sondern sie müssen auch die Unschuldigen
+verleumden und Verdacht machen, bei leichtgläubigen Leuten untödtlichen und
+nimmer ablöschlichen Neid und Hass anzünden, mit Zank und Hader ganze
+Nachbarschaften erfüllen, Freundschaften zertrennen, das Band der
+Blutsverwandtschaft auflösen, zu Scharmutz und Streit, also zu reden,
+Lärmen schlagen, Kerker und Gefängnisse zurüsten und aufs allerletzt
+Todschläg und Blutvergiessen auf mancherlei Weise anstiften, nicht allein
+der unschuldigen, falsch angegebenen und verdachten Weiber, sondern auch
+derer, so sich ihren mit einem Wörtlein annehmen und sie zu vertheidigen
+unterwinden dürfen. Dass der Sach aber in Wahrheit also sey, darf ich
+eigentlich, kein Blatt für das Maul genommen, bezeugen, und wenn ihnen
+schon der Kopf zu tausend Stücken zerspringen sollt. Denn es erfährt's und
+rühmt's ihr Prinzipal Beelzebub, dass diese fleischlichen, oder geistlichen
+sollt ich sagen, Personen, so zu seinem Fürnehmen treffliche gute Werkzeug
+sind, mehrertheils unter dem Deckmantel der Geistlichkeit ihren Dienst ihm
+treulich und unverdrossen leisten: welche entweder von Gelds oder Ehrgeiz
+wegen ihre eigenen und auch anderer Leute Seelen dem Teufel so schändlich
+auf den Schwanz binden und hieneben die uralte fast nützliche, ja
+nothwendige Kunst der Medicin mit solchem falschen Wahn des Verhexens in
+natürlichen Krankheiten beflecken und besudeln.«
+
+Von der Art, wie zu Weier's Zeit sich manche Priester bei der Heilung von
+Zauberschäden benahmen, zwei Beispiele.
+
+»Es hat einer aus dieser beschorenen Rott kürzlich ein erdichtet, erlogen
+Gespräch in Druck verfertigt, doch allein in deutscher Zungen (denn
+vielleicht das Latein um das liebe Herrlein ziemlich theuer ist gewesen):
+es sey nämlich vor etlich Jahren einem Weibe das Bäuchlein dermaassen
+aufgegangen, dass Jedermann, sie gehe schwanger, gänzlich vermeinet habe.
+Und dieweil sie guter Hoffnung, sie würde noch vor Fastnacht des Kinds
+genesen, und aber solches wider ihre Hoffnung nicht beschehen, habe sie bei
+ihm Rath und Hülf gesucht, da habe er ihr einen Trank eingegeben, dadurch
+er bei seinem geschworenen Eid zwo Kannen Kirschenstein, die zum Theil
+schon angefangen grünen, zum Theil aber eines Fingers lang aufgeschossen,
+von ihr getrieben habe. Es wird dieser Kauz die Anatomica etwan nicht wohl
+gestudirt haben; denn dass es eine lange, breite, dicke Lügen sey, mag ein
+Jeder dabei wohl leichtlich abnehmen«[10].
+
+»Eben dieser Gaukler hat in einer berühmten Stadt in Geldern, da ich vor
+Zeiten Stadtarzt gewesen, ein Klosterfräulein, so mit etwas Krankheit
+beladen, gänzlich überredet, sie sey veruntreuet worden, es sey ihr auch
+durch kein ander Mittel zu helfen, es werde ihr denn das Amt der heiligen
+Mess auf dem Bauch gehalten. Welches als es ihm zugelassen und vergönnt,
+ist ihre Sache zehnfältig böser geworden, denn sie vor nahem nicht mehr
+denn von einer natürlichen Krankheit beschwert, hat aber nachmals nicht
+anders, denn als ob sie verzaubert wäre, angefangen zu wüthen, dass es ihm
+von der Aebtissin oder Priorin oft verwiesen und unter die Nasen gestossen
+worden. Aber es seyn doch diese Zoten wie lahm sie immer wollen, so hat
+doch dieser spöttliche Brillenreisser und Merlinschreiber seine Kunden, die
+ihm anhangen und ihn, vielleicht dass sie mehr Geistlichkeit und Andacht,
+als aber ist, hinter ihm suchen (denn er Amts halben ein Pfarrherr ist) gar
+hoch achten.«
+
+Das achtzehnte Kapitel des zweiten Buchs zieht gegen die unwissenden
+Aerzte, besonders die anmassenden Jünger des Paracelsus, zu Felde. Die
+Chemie aber will Weier nicht verachten.
+
+»Darzwischen aber bin ich nicht darwider, dass es aller ungeschickter
+Knöpfen, die sich der Arznei unverschämt und betrüglich rühmen, einige und
+allgemeine Zuflucht sei, wenn sie einer Krankheit Ursach und noch viel
+minder mit was Mittel ihr zu begegnen sey, nicht wissen und desshalb aus
+ihrer Unwissenheit, wie ein Blinder von der Farben ein Urtheil fällen
+müssen, dass sie denn allernächsten, es sey der Mensch verzäubert oder
+veruntreuet, fürwenden, wöllen also mit diesem Deckmäntelein ihre
+Unwissenheit und Unerfahrniss in Sachen dieser theuren Kunst verstreichen
+und verdecken, die Händ wäschen, nach dem Sprichwort, aufstehen und von
+dannen gehen, nicht anderst denn wie das ungehöbelt Geschwärm der Chirurgen
+oder Wundärzten, ich hätte schier gesagt der Kälberärzten, auch thun,
+welche dem allernächsten, so sie Gangrenam, Sphacelum, Phagedenam oder
+andere zornige unheilsame Geschwer nicht heilen können, S. Quirino, Antonio
+und andern Heiligen sie zuschreiben. Welche doch Anfangs so bös nicht
+gewesen, sondern durch ihr Salben und Schmieren, so sie aus keinen gewissen
+Gründen wissen, sondern allein aus wenig ungewissen Erfahrnissen muthmassen
+und auf des Schleifers Lebkuchen und gerad wohl hin brauchen, erst so bös
+worden sind. Aber damit die Schälk nicht müssen Nachred besorgen, oder
+etwan, dass man mit ihnen gar für die Schmitten fahre, gewärtig seyn,
+wissen sie sich nit besser denn mit solcher Ausred zu beschönen und aus der
+Sach zu schleichen.«
+
+Die Facta in Betreff der fremdartigen Gegenstände, die sich zuweilen im
+menschlichen Körper finden sollen, wie Haarknäuel, Eisenstücke, Steine,
+Nadeln, Sand u. dgl. im Magen und Darmkanal, leugnet Weier nicht, erklärt
+sie aber durch diabolische Besessenheit, nicht durch Behexung.
+
+Mit Beifall verweilt er bei dem weisen Verfahren seines Herrn, des Herzogs
+von Cleve, in Zaubersachen. Ein Bauer, dessen Kühen die Milch ausblieb,
+hatte einen Wahrsager befragt, und dieser des Maiers junge Tochter als Hexe
+angegeben. Das Mädchen ward ergriffen, gestand, was man wollte, und
+bezeichnete noch sechszehn Weiber als Mitschuldige. Als nun der Herzog um
+die Genehmigung weiterer Schritte angegangen wurde, befahl er, den
+Wahrsager zu verhaften, das Mädchen in einen guten Religionsunterricht zu
+geben, die sechszehn Weiber aber ungekränkt zu lassen. »Wollte Gott« --
+fährt Weier fort, »dass alle Obrigkeiten diesem Exempel nachkämen, so würde
+nicht so viel unschuldiges Blut dem Teufel zu gefallen vergossen werden.
+Aber es ist fürwahr hoch zu bedauern, dass oftmals der Fürsten Räth, auch
+andere Fürgesetzten und Amtleute so ungeschickte Schlingel seyn (-- die es
+nicht antrifft, verzeihen mir --), dass sie weder in dieser, noch in
+einigen andern zweifelhaftigen Sachen ein recht satt Urtheil fällen können,
+und derhalben nirgends anders wohin, denn dass es Blut koste, sehen und
+sich richten können.«
+
+Das Aufsehen, welches Weier's Buch machte, war daher ungemein, seine
+wohlthätigen Wirkungen freilich nur von allzukurzer Dauer. Binnen vierzehn
+Jahren erschienen fünf Auflagen, und 1586 besorgte Fuglinus eine deutsche
+Uebersetzung[11]. Viele Gelehrte, besonders Aerzte, gaben einen lauten
+Beifall zu erkennen, der edle =Cujacius= schätzte das Werk[12], und =Johann
+Brentz=, Probst zu Stuttgart, trat in einen Briefwechsel mit dem
+Verfasser, worin er bei grosser Hochachtung vor dessen humanen Bestrebungen
+das Ansehen der Strafgesetze dadurch zu retten suchte, dass er den Hexen,
+deren Unvermögen Hagel zu machen er selbst in früheren Predigten behauptet
+hatte, wenigstens einen strafbaren =Conat= beimass. Vom Pfalzgrafen
+=Friedrich=, dessen theologische Fakultät Anfangs noch scharf hinter den
+Hexen her gewesen war[13], rühmt Weier selbst, dass er bald der Stimme der
+Vernunft Gehör gegeben habe; Aehnliches sagt er von der clevischen
+Regierung und vom Grafen von Nieuwenar. Letzterer begnügte sich, eine
+geständige Angeklagte des Landes zu verweisen, hauptsächlich aus Rücksicht
+auf ihre eigene Sicherheit. Dieses Beispiel fand bald in Worms und
+anderwärts Nachahmung. Nehmen wir hierzu noch, dass man auch in Württemberg
+um dieselbe Zeit wenigstens zu grösserer Vorsicht im Verfahren sich
+bequemte, eine gründlichere Generalinquisition und deutlichere Indizien
+verlangte und, -- was als etwas Besonderes hervorgehoben wird, -- zur
+Folterung niemals anders als auf gerichtliches Erkenntniss schritt[14]: so
+bleibt kein Zweifel daran übrig, dass Weier's Buch dem Hexenprozesse im
+deutschen Reiche einen harten Stoss gegeben hat. Er selbst spricht in
+seinen späteren Schriften mit Befriedigung über die Erfolge seines Kampfes;
+=Crespet= klagt über die Rückwirkungen desselben auf Frankreich; das
+glänzendste Zeugniss aber hat ihm, ohne es zu wollen, der fanatische
+=Bartholomäus de Spina= ausgestellt. »Die Pest des Hexenwesens«, sagt der
+Magister sacri palatii, -- »ist gegenwärtig so arg, dass neulich in einer
+Versammlung Satan, der, wie einige der vom Inquisitor Verhafteten ausgesagt
+haben, in Gestalt eines Fürsten erschien, zu den Hexen sprach: Seid alle
+getrost; denn es werden nicht viele Jahre vergehen, so triumphirt ihr über
+alle Christen, weil es mit dem Teufel vortrefflich steht durch die
+Bemühungen Weier's und seiner Jünger, die sich gegen die Inquisitoren mit
+der Behauptung aufwerfen, dass diess alles nur thörichte Einbildung sei,
+und so diese gottlosen Apostaten begünstigen und in ihren Ketzereien
+indirekt bestärken. Denn sähen sich nicht die Väter Inquisitoren gehemmt
+durch die Bedenklichkeiten dieser Leute, auf deren Aussprüche oft die
+Fürsten wie auf die Worte der Weisen horchen und der Inquisition die
+schuldige Hülfe entziehen, so wäre durch den glühenden Eifer besagter
+Inquisitoren diese Sekte bereits gänzlich ausgerottet, oder wenigstens aus
+dem Gebiete der Christenheit verjagt«[15].
+
+Satan hatte diessmal auf Weier's Wirksamkeit allzu kühne Hoffnungen für die
+Ungestörtheit seiner Verbündeten gebaut. Der Theorie und der Praxis war von
+dem muthigen Arzte allzu derb auf den Fuss getreten worden, als dass sich
+nicht beide zum Bunde gegen ihn hätten die Hand reichen sollen. Kaum hatte
+man sich daher von der ersten Ueberraschung etwas erholt, so eröffneten
+Gesetzgeber, Richter und Gelehrte aus den vier akademischen Fakultäten
+gegen ihn einen dreissigjährigen Krieg, in welchem nur wenige, obwohl
+achtungswerthe, Bundesgenossen ihm zur Seite standen, und an dessen Ende
+das von ihm vertheidigte Gebiet der Vernunft ein erobertes Land war, in
+welchem die Barbarei für mehr als ein ganzes Jahrhundert ihr blutiges
+Panier aufpflanzen durfte.
+
+Zuerst begannen ein angeblicher Fürst =della Scala= und der pseudonyme =Leo
+Suavius= (eigentlich =Johannes Campanus=), ein französischer Paracelsist,
+das Geplänkel; Weier schrieb gegen sie eine Apologie[16] und wies sie mit
+siegender Derbheit zurück. Dann trat die schon oben erwähnte =kursächsische
+Kriminalordnung= hervor (1572) und verkündete mit Ueberbietung der Carolina
+folgende Strafbestimmung: »So jemands in Vergessung seines christlichen
+Glaubens mit dem Teufel ein Verbündniss aufrichtet, umgehet, oder zu
+schaffen hat, dass dieselbige Person, ob sie gleich mit Zauberey niemands
+Schaden zugefüget, mit dem Feuer vom Leben zum Tode gerichtet und gestraft
+werden soll.« Man sieht, wie in dem protestantischen Lande der Fürst als
+summus episcopus auch das geistliche Moment vertrat, während die Carolina
+vom Umgang mit dem Teufel schweigt und nur eine äussere Rechtsverletzung
+mit dem Scheiterhaufen bedroht. In den Motiven zu dieser Kriminalordnung
+wird Weier vornehm abgefertigt; er sei Arzt, nicht Jurist.
+
+Zunächst trat dann eine theologische Auctorität für den Hexenglauben und
+die Hexenverfolgung in die Schranken, indem der berühmte =Lambert
+Danäus= -- der eigentliche Vater der reformirten Moraltheologie, als
+selbstständiger theologischen Disciplin -- 1575 zu Köln seinen Dialog De
+veneficis, quos olim sortilegos, nunc autem vulgo sortiarios vocant,
+herausgab, worin die im Hexenhammer vorgeschriebene Auffassung und
+Verfolgung der Hexerei (z. B. auch das Abscheeren der Haare vor der Tortur)
+vom theologischen Standpunkte aus vollständig gerechtfertigt ward. Des
+heidelberger Arztes =Thomas Erastus= Buch de lamiis et strigibus (1577), in
+dialogischer Form, angefüllt mit dem seit dem Malleus längst Gewohnten und
+ohne polemische Taktik, machte jedoch mehr eine Demonstration, als einen
+wirklichen Angriff[17].
+
+Zwei oder drei Jahre später trat der in Frankreich hoch gefeierte Philosoph
+=Jean Bodin= (1530, [+]1596), Heinrich's III. Günstling, und bereits durch
+seine staatsphilosophischen Träumereien bekannt, mit seinem Traité de la
+démonomanie des sorciers (Paris, 1580, 4^o.) hervor[18]. Bodin hatte bei
+einigen Hexenprozessen als Richter den Vorsitz geführt und mit
+unglaublichem Eifer sich in die auf Zauberei und Hexenwesen bezügliche
+Literatur vertieft. Dadurch war es ihm klar geworden, dass im Volksglauben
+aller Völker und aller Zeiten die Realität des Hexenwesens verbürgt sei. Er
+wusste auch über zahllose Hexenprozesse und über die Motive der
+Verurtheilung einer Legion von Hexen zu berichten, wesshalb in seinen Augen
+das Auftreten Weier's nichts anderes als eine auf der lächerlichsten
+Selbstüberschätzung beruhende Missachtung einer jedem vernünftigen Menschen
+von selbst einleuchtenden Auctorität und zugleich Gottlosigkeit war. Nicht
+zwecklos ist das Buch dem Präsidenten des seit langer Zeit besonneneren
+pariser Parlaments in äusserst schmeichelnden Ausdrücken gewidmet. Ueberall
+ist man dem Verfasser zu lau, obgleich er anerkennt, dass unter Heinrich
+weit mehr zur Vertilgung der Hexen geschehe, als unter der vorigen
+Regierung. Er fordert die Richter auf, aus eigenem Antriebe einzuschreiten
+und nicht erst die Schritte des königlichen Prokurators abzuwarten; ja er
+will nach Mailänder Sitte Kasten mit Deckelspalten in den Kirchen
+eingeführt wissen, um die Denunciationen zu erleichtern. Er zählt fünfzehn
+einzelne Verbrechen auf, aus welchen die Zauberei sich zusammensetze, und
+beweist daraus eine fünfzehnfache Todeswürdigkeit. Dem Werke hängte Bodin
+eine ausführliche Widerlegung Weier's an, um, wie er sagt, die durch diesen
+angegriffene Ehre Gottes zu schirmen. Diese Vertheidigung nun beruht,
+ausser der Wiederholung der alten Fabeln und der Berufung auf die
+Ergebnisse der neueren Praxis, hauptsächlich auf der boshaften Taktik,
+Weier mit dem Doktor Edelin auf gleiche Stufe zu stellen und zu insinuiren,
+dass er des verdächtigen Agrippa Schüler war. Ohne Zweifel hätte es der
+französische Philosoph gerne gesehen, wenn sein Gegner auch Edelin's
+Ausgang genommen hätte[19]. Bodin ist indessen eine Auctorität geworden,
+und selbst im Auslande hat man sich oft auf ihn bezogen[20].
+
+Wenige Jahre nach Bodin begegnet uns der deutsche, protestantische
+Philosoph =Wilhelm Adolph Scribonius=, Professor zu Marburg, als
+Parteigänger in dem grossen Kampfe. Seine zufällige Anwesenheit zu Lemgo,
+als man gerade mit einem Weibe die kalte Wasserprobe vornahm, veranlasste
+es, dass die Herren vom Rathe, selbst noch ungewiss über die
+Rechtmässigkeit des Geschehenen, den damals viel geltenden Gelehrten um ein
+nachträgliches Gutachten baten. Dieser entwarf in Folge dessen im Jahr 1583
+gegen Weier's Einwendungen ein so seichtes Sendschreiben zur Rechtfertigung
+des Hexenbades[21] und verwickelte sich in eine so unhaltbare Deduktion
+über die spezifische Schwere der Dämonen und ihrer Gehülfen, dass er sich
+alsbald von einigen in der Physik festeren Aerzten nachdrücklichst befehdet
+sah und dass selbst bei manchen erklärten Hexenverfolgern jene Probe in
+Misskredit brachte[22].
+
+Einen wuchtigen Schlag führte damals in England ein Laie, =Reginald Skot=,
+der als Privatmann zu Smeeth lebte und 1599 starb, durch Veröffentlichung
+seiner Schrift =Discovery of witchcraft= aus[23]. Skot deckte in seinem
+Buche den Trug des Hexenglaubens mit einer Kühnheit auf, die vor ihm noch
+kein Schriftsteller gewagt hatte. Unerschrockenen Muthes legte er es in
+beredtester Sprache dar, mit welcher Grausamkeit die Geständnisse erpresst
+und mit welcher Lüderlichkeit die Indizien beschafft würden. Er zeigte,
+dass die Gaukeleien, welche man dem Teufel und den Hexen zuschreibe, nichts
+als Absurditäten und Gemeinheiten wären, die auf gar nichts beruhten. Dabei
+legte Skot nicht nur an den gesunden Menschenverstand, sondern auch (sehr
+geschickt) an das protestantische Bewusstsein seiner Landsleute Berufung
+ein, um ihnen ein von der katholischen Inquisition aufgestelltes
+Verfolgungssystem gehässig erscheinen zu lassen.
+
+Was die Hexenfeinde des strikten Glaubens am meisten verdross, war, dass
+sie in ihrem eigenen Lager eine Spaltung entstehen sahen. Denn Viele, die
+an der Befähigung der Hexen zum Schadenstiften und an der Strafbarkeit
+derselben im Allgemeinen festhielten, wollten doch wenigstens den Luftflug,
+den Sabbath und den Concubitus nicht mehr als wirklich gelten lassen. Der
+gelehrte Frankfurter Jurist =Joh. Fichard= gestand in seinen »Consilien«
+(z. B. Tom. II. Cons. 113 vom Jahr 1564), dass er die nächtlichen
+Teufelstänze und Mahle und die Vermischung des Teufels mit Frauen für
+nichts Anderes als für Träumereien und Täuschungen halte, wegen deren man
+nicht auf Feuertodesstrafe erkennen dürfe (wobei er freilich im Uebrigen
+ganz vom Hexenglauben befangen erschien, und auf den Feuertod erkannte,
+wenn Hexen gestanden, dass sie durch Erregung von Gewittern oder in anderer
+Weise Schaden verursacht hätten). -- Noch entschiedener als Fichard trat
+der mecklenburgische Jurist =Joh. Georg Godelmann= auf[24]. In Vorlesungen,
+die er im Jahr 1584 in Rostock über die Carolina gehalten hatte, und die er
+später erweitert unter dem Titel herausgab: Tractatus de magis veneficis et
+lamiis deque his recte cognoscendis et puniendis, sagt er unter Anderem
+(Lib. III. cap. 11): »Die Hexen gestehen entweder Mögliches, nämlich dass
+sie Menschen und Vieh durch ihre magische Kunst und Zauberei getödtet
+haben, und wenn sich dieses so erfindet, so sind sie nach Art. 109 der
+Carolina zu verbrennen; oder sie gestehen =Unmögliches=, z. B. dass sie
+durch einen engen Schornstein in die Luft geflogen seien, in Thiere sich
+verwandelt, mit dem Teufel sich vermischt haben, und =dann= sind sie nicht
+zu strafen, sondern vielmehr mit Gottes Wort besser zu unterrichten; oder
+endlich gestehen sie einen Vertrag mit dem Teufel, in welchem Falle sie mit
+einer ausserordentlichen Strafe, z. B. Staupenschlag, Verbannung oder
+Geldstrafe (wenn sie reuig sind,) belegt werden können. -- Diese Strafe
+soll ihrem Leichtsinn gelten, weil sie den teuflischen Einflüsterungen
+nicht standhaft genug widerstanden, ja sogar denselben zustimmten.« -- In
+einem anderen, dem Lib. III. jenes Werkes vorgedruckten Gutachten von 1587
+sagt =Godelmann=: »Was das Reiten und Fahren der Hexen auf Böcken, Besen,
+Gabeln nach dem Blocksberg oder Heuberg zum Wohlleben und zum Tanz,
+desgleichen auch die fleischlichen Vermischungen, so die bösen Geister mit
+solchen Weibern vollbringen sollen, anbelangt, achte ich nach meiner
+Einfalt dafür, dass es ein lauter Teufelsgespinst, Trügerei und Phantasie
+ist. Dergleichen Phantasie ist auch, dass Etliche glauben, dass die Hexen
+und Zauberer in Katzen, Hunde und Wölfe können verwandelt werden. Denn dass
+solche Veränderung unmöglich sei, ist bereits in einem alten Concilio, so
+zu Ancyra gehalten (Kanon Episcopi!), geschlossen worden. -- Endlich wird
+auch den Hexen vorgeworfen, dass sie böse Wetter machen können, so doch
+Wettermachen Gottes und keines Menschen Werk ist. -- Derentwegen kann kein
+Richter Jemanden auf solche Punkte peinigen, viel weniger tödten, weil
+derselbigen mit keinem Wort in der Peinlichen Halsgerichtsordnung gedacht
+wird.«
+
+In demselben Sinne veröffentlichte damals =Augustin Lercheimerus= 1585 zu
+Heidelberg ein »Bedenken von der Zauberey«, welches 1593 auch zu Basel,
+1597 zu Speier neu edirt ward. Lercheimer sagt: »Die Hexen werden in ihrem
+Sinn betrogen in Buhlschaft mit dem Satan. Ist kein natürlich Werk, noch
+wahre natürliche Lust dabei, wie sie selbst bekennen. -- Denn was kann ein
+Geist und ein Leib miteinander schaffen? -- Und dass es zu mehrmalen eine
+Fantasey und eine Einbildung sei, zeigen die Hexen damit an, dass sie
+bekennen, sie seien vom Geiste beschlafen, da sie bei ihrem Manne im Bette
+gelegen und er habs nicht empfunden.« -- Selbst der strenge Ketzerrichter
+=Hard. a Dassell= (Verf. des oben erwähnten Responsum von 1597,) war der
+Meinung, dass sehr oft die Aussagen von Frauen über ihre Hexenfahrten,
+ihre Buhlerei mit dem Teufel etc. auf Einbildung und Träumerei beruhten.
+
+Inzwischen begann in Frankreich eine Denkweise durchzubrechen, welche sich
+vor Allem dadurch kennzeichnete, dass sie von jeder Auctorität und
+Tradition unabhängig, principiell Alles, was nur auf dieser Grundlage
+ruhte, in Zweifel zog. Der »Philosoph«, der mit dieser Anschauungsweise
+zuerst (1588) hervortrat, war der originelle =Michel de Montaigne=, ein
+Gelehrter, der seinen Ruhm weit weniger der Tiefe seines Geistes als der
+Kühnheit seiner Skepsis verdankt. Seiner Meinung nach war von dem, was man
+über die Hexen und deren Treiben sagte, gar nichts verbürgt; vielmehr sei
+anzunehmen, dass es theilweise mit ganz natürlichen Dingen zugehe,
+theilweise auf Sinnentäuschung, beziehungsweise auf Lüge beruhe. Er meint,
+es sei weit wahrscheinlicher, dass unsere Sinne uns täuschen, als dass ein
+altes Weib auf einem Besenstiel im Schornstein hinauffahre; und es müsse
+weit weniger befremden, wenn Zungen lügen, als wenn Hexen die angeblichen
+Thaten ausführten. Darum möge man den Weibern, wenn sie ihre Nachtfahrten
+u. dgl. eingestehen wollten, lieber Niesswurz als Schierling zuerkennen.
+C'est mettre, sagt er, ses conjectures à bien haut prix, que d'en faire
+cuire un homme tout vif!
+
+Was nun =Montaigne= in der Form eines Zweifels ausgesprochen, das wurde von
+dem gleichzeitigen Skeptiker, dem Grossvikar =Pierre Charron= zu Paris
+([+]1603) geradezu geleugnet und bekämpft, und es begann jetzt in
+Frankreich eine Weltanschauung herrschend zu werden, die alles Wunderbare
+mit Widerwillen betrachtete, die Alles aus einem natürlichen Zusammenhange
+erfassen wollte, und daher in dem Hexenglauben nichts anderes als Wahn und
+Trug erkannte.
+
+Um gegen solche Freigeistereien wenigstens die Hauptbasis des
+Hexenprozesses, die Glaubwürdigkeit der Bekenntnisse, zu retten, schrieb
+der trierische Suffraganbischof =Peter Binsfeld= 1589 seinen Traktat de
+confessionibus maleficorum et sagarum und gab denselben zwei Jahre darauf,
+besonders zum Gebrauch der baierischen Gerichte, wo er Beifall gefunden
+hatte, neu bearbeitet heraus[25]. Die Realität des Pactums wird darin gegen
+Weier aus der Versuchungsgeschichte Jesu dargethan; die Auctorität des
+Kanons Episcopi aber, als einer von ganz andern Dingen redenden Stelle,
+abgewiesen. Kirchenväter, Scholastiker und die Bekenntnisse der damals im
+Trierischen stark verfolgten Hexen liefern die Beweise für die Wahrheit
+eben dieser Bekenntnisse. Binsfeld's Schrift hat in der Praxis Ansehen
+erlangt, er selbst aber den traurigen Ruhm, an dem Sturze zweier
+Ehrenmänner, die dem blutigen Treiben entgegentraten, mitgewirkt zu haben.
+
+=Cornelius Callidius Loos= (=Loseus=), um 1546 zu Gouda in Holland geboren
+(in seinen Schriften sich auch Cornelius Callidius und Finius nennend),
+Canonicus in seiner Vaterstadt, war zwar ein erklärter Gegner des
+Protestantismus, der ihn bei Einführung der Reformation von seiner Stelle
+vertrieben hatte, aber einer der wenigen Aufgeklärten des Jahrhunderts, die
+in der ganzen Hexerei und ihren Wirkungen nur Trug und Einbildung und in
+der Hexenverfolgung eine »neue Alchymie« erkannten, nach welcher man »aus
+Menschenblut Gold und Silber mache«[26]. Im Trierischen, wohin er sich
+geflüchtet, fand er unter dem schwachen Johann VI. alle Gräuel des
+Hexenprozesses vor. Schon früher durch einige gelehrte Streitschriften
+bekannt, schien er gerade der Mann zu sein, von dem man eine siegende
+Widerlegung Weiers erwarten durfte. Als er jedoch nach einiger Zeit eine
+Schrift, de vera et falsa magia betitelt, zu Köln in Druck geben wollte,
+fand es sich, dass er darin die Unwissenheit, Tyrannei und Habsucht der
+Hexenverfolger aufs Rücksichtsloseste gezüchtigt hatte. Das Manuscript ward
+confiscirt, er selbst auf Befehl des päpstlichen Nuntius im Kloster
+St. Maximin bei Trier eingekerkert und zum schimpflichsten Widerruf
+gezwungen, den er am 15. März 1592 vor dem Generalvikar der Diözese Trier,
+Peter Binsfeld, und dem Abt des Klosters ablesen und unterzeichnen musste.
+Die Anführung einiger Artikel dieses (sechszehn Artikel umfassenden)
+Widerrufs wird den Geist seines Wirkens und die Grösse der ihm angethanen
+Schmach darthun[27].
+
+»=Art.= I. Erstens widerrufe, verdamme, verwerfe und missbillige ich, was
+ich oft schriftlich und mündlich vor vielen Personen behauptet und als den
+Hauptgrundsatz meines Traktats aufgestellt habe, dass nur Einbildung,
+leerer Aberglaube und Erdichtung sei, was man von der körperlichen Ausfahrt
+der Hexen schreibt; sowohl weil diess ganz und gar nach ketzerischer
+Bosheit riecht, als auch weil diese Meinung mit dem Aufruhr Hand in Hand
+geht und darum nach dem Verbrechen der beleidigten Majestät schmeckt.
+
+»=Art.= II. Denn (was ich zweitens widerrufe) ich habe durch heimlich an
+gewisse Personen abgesandte Briefe gegen die Obrigkeit hartnäckig und ohne
+haltbaren Grund ausgesprengt, dass die Hexenfahrt unwahr und eingebildet
+sei, mit der weiteren Behauptung, dass die armen Weiber durch die
+Bitterkeit der Tortur gezwungen werden, zu gestehen, was sie niemals gethan
+haben, dass durch hartherzige Schlächterei unschuldiges Blut vergossen und
+dass mittelst einer neuen Alchymie aus Menschenblut Gold und Silber
+hervorgelockt werde.
+
+»=Art.= III. Durch dieses und Aehnliches, theils durch Privatunterredungen,
+theils durch verschiedene Briefe an beide Obrigkeiten, habe ich die Oberen
+und Richter bei den Untergebenen der Tyrannei beschuldigt.
+
+»=Art.= IV. Und folglich, da der hochwürdigste und durchlauchtigste
+Erzbischof und Kurfürst von Trier nicht nur gestattet, dass in seiner
+Diözese die Zauberer und Hexen zur verdienten Strafe gezogen werden,
+sondern auch eine Verordnung wegen des Verfahrens und der Gerichtskosten in
+Hexensachen erlassen hat, habe ich in unüberlegter Verwegenheit besagten
+Kurfürsten stillschweigend der Tyrannei bezichtigt.
+
+»=Art.= V. Ausserdem widerrufe und verdamme ich folgende meine Sätze: dass
+es keine Zauberer gebe, die Gott absagen, dem Teufel einen Kult erweisen,
+mit Hülfe desselben Wetter machen und Aehnliches ausführen, sondern dass
+diess alles Träume seien.« U. s. w.
+
+Am Schlusse dieser vor Binsfeld protokollirten Palinodie erkannte sich
+Loos, wenn er rückfällig werden sollte, jeder willkürlichen Bestrafung
+würdig und wurde sodann aus dem Lande gejagt. In Brüssel fand er nach
+einigem Umherirren eine Freistätte und Anstellung als Vicarius an einer
+Kirche. Bald trat er mit seinen Sätzen von Neuem hervor und büsste dafür
+als Rückfälliger lange Zeit im Kerker. Aus demselben entlassen, betrat er
+nochmals den alten Weg. Es drohte ihm eben die dritte Anklage, als der Tod
+am 3. März 1593 zu Brüssel (nach anderer Angabe zu Mainz) ihn aller
+Verfolgung entzog.
+
+Rascher war es mit dem andern Opfer zu Ende gegangen. Der Doctor =Dietrich
+Flade=, kurfürstlicher Rath und Schultheiss zu Trier, einst auch Rektor der
+Universität, war vielleicht eine von jenen obrigkeitlichen Personen, an
+welche Loos sich schriftlich und mündlich gewandt hatte[28]. Wenigstens
+suchte auch er in seinem praktischen Kreise dem Unwesen Einhalt zu thun,
+indem er Alles aufbot, um die gesammte Hexerei als Chimäre hinzustellen.
+Doch mochte er noch so nachdrücklich auf den Kanon Episcopi sich berufen,
+gerade dieses machte man zum Indicium gegen ihn selbst. Wer die Hexen
+vertheidigte, der war ja selbst der Hexerei verdächtig. »Ihm trat, sagt
+Delrio, Peter Binsfeld tapfer mit einer gelehrten Widerlegung entgegen und
+gab seinen Traktat über die Bekenntnisse der Hexen heraus. Flade wurde
+verhaftet, gestand endlich sein Verbrechen und seinen Betrug, wie Edelin,
+und wurde lebendig verbrannt. Das gegen ihn geltend gemachte Indizium
+gründet sich auf eine offenbare Rechtsvermuthung u. s. w.« Mit ihm fielen
+zwei Bürgermeister, einige Rathsherren und Schöffen und mehrere Priester.
+Die Hinrichtung geschah im Jahre 1589. Flade war ein reicher Mann gewesen.
+Eine Summe von 4000 fl., die er bei der Stadt Trier stehen hatte, wurde auf
+Befehl des Kurfürsten an die Pfarrkirchen zu frommen Zwecken vertheilt. In
+späteren Prozessen wird sein Name mehrfach unter den Mitschuldigen beim
+Hexentanze auf der hetzeroder Haide genannt[29].
+
+Gleichzeitig mit Binsfeld wirkte in dem Nachbarlande Lothringen =Nikolaus
+Remigius=, herzoglich lothringischer Geheimerrath und Oberrichter. Aus dem
+reichen Schatze seiner Amtserfahrungen stellte er seine Dämonolatrie
+zusammen, die zuerst lateinisch und gleich darauf, ihrer Gemeinnützigkeit
+halber, auch deutsch erschien[30]. Sie ist dem Richter ein wahres Arsenal
+in jeder Verlegenheit und führt ihn auf den scheinbar verschiedensten Wegen
+zu demselben Ziele; es gibt nicht leicht einen Punkt, für welchen der
+Verfasser nicht aus irgend einem nach Namen und Tag bezeichneten
+Prozessfall einen Beleg beibrächte. So verficht er zwar die =leibliche=
+Ausfahrt der Hexen, lässt aber daneben auch eine =eingebildete=, obgleich
+eben so verdammliche bestehen. Die Salbe der Hexen ist zugleich giftig und
+unschädlich: =giftig=, sobald sie die Hexe selbst auch nur in der
+geringsten Quantität aufstreicht; =unschädlich=, sobald sie in die Hände
+des Gerichts fällt, und wären es ganze Töpfe voll. Das Weib, dem man
+ankommen will, ist verdächtig, wenn es =oft=, und wenn es =nie= in die
+Kirche geht, wenn sein Leib =warm=, und wenn er =kalt= ist. Während der
+sechszehn Jahre, dass Remigius dem Halsgerichte beiwohnte, sind, seiner
+eigenen Angabe zufolge, in Lothringen nicht weniger als =achthundert=
+Zauberer zum Tode verurtheilt worden, eben so viele waren entweder
+entwichen, oder hatten durch die Tortur nicht überführt werden können.
+Remigius sieht im Ganzen mit Zufriedenheit auf sein Wirken zurück; doch hat
+er sich =eine= Schwachheitssünde vorzuwerfen. Einst hatte er nämlich, dem
+Mitleiden seiner Collegen nachgebend, siebenjährige Kinder, die beim
+Hexentanze gewesen waren, nur dadurch bestraft, dass er sie, nackt
+ausgezogen, dreimal um den Platz, wo ihre Eltern den Feuertod erlitten
+hatten, mit Ruthen herumhauen liess. Seine richterliche Ueberzeugung sagte
+ihm, dass auch sie den Tod verdient hatten; denn »ein heylsamer Eyffer ist
+allezeit dem schedlichen eusserlichen Schein der Begnadigung
+vorzuziehen«[31]. In Würzburg und Bamberg hat man später diesen heilsamen
+Eifer zu wahren gewusst.
+
+Mit dem Minister Remigius wetteiferte bald ein königlicher Schriftsteller
+um den Preis in der Bekämpfung des satanischen Reiches, kein geringerer als
+=Jakob= I. von Schottland und England, jener Fürst, der so stolz war auf
+seine Theologie und sein Lateinsprechen. Noch bevor er den englischen Thron
+bestieg, hatte er seine =Dämonologie= geschrieben und den Grundsätzen
+derselben in seinem schottischen Reiche Geltung verschafft[32]. Ein wahres
+Wort hat er in der Vorrede gesprochen, indem er von Bodin's Dämonomanie
+versichert, sie sei »majore collecta studio, quam scripta judicio«; aber
+die Nachwelt muss von der königlichen Dämonologie leider dasselbe
+sagen. -- Jakob unterscheidet zwischen der Magie (auch necromantia) und dem
+Veneficium (auch incantatio oder Hexerei). Die Venefici sind =Sklaven=, die
+Nekromanten =Gebieter= des Teufels. Zwar gebieten sie nicht absolut,
+sondern bedingt, nicht kraft ihrer Kunst, sondern vermöge eines Vertrags.
+Denn um ihnen Leib und Seele abzugewinnen, macht sich der Teufel
+verbindlich, in einigen untergeordneten Dingen ihrem Befehle zu gehorchen.
+Die kindischen Beschwörungen zur Heilung, das Nestelknüpfen, die Astrologie
+und das Horoskopstellen sind nur das ABC des Teufels, wodurch er, da diese
+Dinge ziemlich unschuldig erscheinen, die Neugierigen in sein Netz lockt.
+Der hierdurch verführte gelehrte Magier schreitet bald zum mündlichen oder
+schriftlichen Pactum. Der Teufel ist der Affe Gottes; der Kuss wird ihm auf
+die Hinterseite gegeben, weil Moses den Herrn auch nur von hinten sehen
+konnte. Zwei Arten der Hexenfahrt müssen angenommen werden: 1) eine
+leibliche, wenn die Hexen an nahegelegene Orte theils zu Fuss oder Pferd,
+theils mit des Teufels Hülfe durch die Luft kommen; 2) eine im Geiste, wenn
+der Ort so entfernt ist, dass die in einem Moment zu vollendende Reise
+vermöge ihrer Schnelligkeit die Unmöglichkeit des Athemholens voraussetzen
+würde. Den Coitus mit den Incuben und Succuben räumt der König ein, nicht
+aber die Erzeugung von Ungeheuern und wirklichen Kindern. Die Magier
+sowohl, als die Hexen sollen mit dem Tode bestraft werden. In einem andern,
+der Ausbildung seines Sohns zum Regenten gewidmeten Werke[33] stellt Jakob
+unter denjenigen Verbrechen, wo die königliche Begnadigung Sünde wäre, die
+Zauberei oben an.
+
+Oft liegt dem König die Wahrheit so nahe vor den Füssen, dass er gleichsam
+darüber stolpert, aber sein dämonenaufspürendes Auge bleibt stets nach den
+Wolken gerichtet. So antwortet er auf die Frage: warum in Lappland,
+Finnland, den Orkaden und shetländischen Inseln der dämonische Concubitus
+häufiger sei, als anderwärts: »Wo die Unwissenheit der Menschen am dicksten
+ist, da ist auch die Unverschämtheit des Teufels am gröbsten.« Da, wo er
+die Wahrnehmung abhandelt, dass es früher mehr Gespenster gegeben habe,
+jetzt mehr Hexen, heisst es: »So ist's uns auch in England gegangen; denn
+während der papistischen Finsterniss sah man mehr Gespenster und Geister,
+als mit Worten auszudrücken möglich ist; jetzt sind sie so selten, dass man
+in einem ganzen Jahrhundert kaum von einem einzigen Falle hört. Aber damals
+waren die Hexereien nicht so häufig als jetzt, wo dieselben sich allerdings
+im höchsten Grade vervielfacht haben.« Freilich hatte England in den Zeiten
+des Papismus noch keinen Jakob I., der die Kunst besass, überall Hexereien
+zu entdecken. Bei näherer Prüfung würde der König gefunden haben, dass er,
+anstatt zu Gunsten des Papismus Zeugniss zu geben, der bekanntermaassen
+sowohl vor, als nach der Reformation auf dem Continent in der
+Hexenverfolgung sich überschwänglich zeigte, sich selbst anzuklagen hatte,
+indem er dieses Erbstück des Papismus, ohne es als solches zu erkennen,
+blindlings durch Schrift und Gesetze in alle Adern seiner Völker
+verbreitete.
+
+Endlich trat der gewaltigste Verfechter des Hexenprozesses, =Martin del
+Rio= (=Delrio=) hervor, um den Angriffen auf denselben ein für allemal ein
+Ende zu machen. Delrio war 1551 zu Antwerpen von spanischen Eltern geboren,
+hatte zu Paris, Douai und Löwen Philosophie und die Rechte studirt und in
+der letzteren Wissenschaft zu Salamanca den Doktorgrad erlangt[34]. In
+Brabant wurde er dann in rascher Folge zum Rathe des höchsten Conseils, zum
+Intendanten der Armee, zum Vicekanzler und Procureur-Général ernannt.
+Während der Bürgerkriege verliess er die Niederlande und ward Jesuit in
+Valladolid, kehrte aber bald zurück und lehrte an verschiedenen
+Universitäten Philosophie und Theologie. Er starb 1608 zu Löwen.
+
+Im Jahre 1599 erschienen seine berühmten Disquisitiones magicae in sechs
+Büchern[35]. Sie sollten dasjenige leisten, was man von Loos vergeblich
+erwartet hatte. Unter allen Hexenverfolgern ist Delrio unstreitig der
+gelehrteste und schlaueste. Stellenweise zeigt er sogar eine gewisse
+Aufklärung, Liberalität und Billigkeit. Verschiedene Arten abergläubischer
+Heilungen werden von ihm gründlich bekämpft, um andern, nicht weniger
+abergläubischen, Platz zu machen. Charaktere, Sigille, Bilder, Zahlen und
+Worte haben ihm zufolge keine natürliche oder magische Fähigkeit,
+Krankheiten oder andere Schäden zu entfernen; Amulette besitzen nur
+insofern Kraft, als dieselbe etwa in ihrem Stoffe liegt. Alle Theurgie oder
+weisse Magie ist unwirklich; die Dämonen lassen sich vom Menschen nicht
+zwingen. Diess alles aber bahnt nur den Weg zu dem Grundsatze, dass jene
+Charaktere, Sigille u. s. w. nur willkürlich verabredete Zeichen seien,
+unter welchen der Teufel =allerdings wirke=, nicht gezwungen, sondern in
+Folge =eines Vertrages=. Das Pactum mit dem Teufel, in welchem die
+Abschwörung des Christenthums inbegriffen ist, bildet die Grundlage aller
+Zauberei; die dämonische Magie zu leugnen, ist ketzerisch. Sie ist der
+Inbegriff alles Diabolischen und des Todes würdig; gegen sie, wie gegen
+alle andern Uebel, schützen nur die Heilmittel der katholischen Kirche, wie
+Segen, Exorcismen, Kreuze, Reliquien, Agnus Dei u. s. w., deren Verdienst
+gepriesen und durch erbauliche Geschichten beglaubigt wird. Niemand kann in
+diesen Dingen abergläubischer sein, als Delrio. In der Lehre von den
+Zaubergräueln folgt er ganz seinen Vorgängern, die er nur an Kenntnissen
+und dialektischer Gewandtheit übertrifft. Der Kanon Episcopi wird in einer
+weitläuftigen Abhandlung aller Bedeutung beraubt: er handle weder von den
+Hexen der neueren Zeit, noch würde er, selbst wenn diess wäre, denselben
+irgendwie nützen, da er auch diejenigen Weiber, welche die Luftfahrt nur in
+der Einbildung machen, als Ungläubige (infideles) bezeichne. Die Hexen aber
+sollen, auch wenn sie Niemanden beschädigt haben, schon blos um ihres
+Teufelsbundes willen getödtet werden. Auch im Prozesse weiss Delrio sich
+das Ansehen der Besonnenheit zu geben, indem er unwesentliche Einzelheiten,
+die gleichwohl grossen Anstoss gegeben hatten, wie das Hexenbad und die
+Nadelprobe, missbilligt, auch mit schönen Worten zum Maasshalten in der
+Tortur räth; dabei bleibt ihm aber, wie allen Uebrigen, die Zauberei ein
+crimen exceptum, wo Alles vom Ermessen des Richters abhängt, und aus dem
+den Inquisiten von ihm umgeworfenen Netze ist kein Entkommen möglich.
+Völlige Lossprechung, obgleich rechtlich denkbar, widerräth er; der Richter
+soll nur von der Instanz entbinden.
+
+Wo Gelehrsamkeit und Sophismen nicht mehr ausreichen wollen, da wird durch
+vornehmes Naserümpfen, durch Verdächtigen und Schrecken gewirkt. Die
+früheren Gegner seines Systems oder einzelner Sätze desselben, einen
+Melanchthon, Alciatus, Agrippa, Weier, Montaigne u. A. macht er
+lächerlich. Ketzer, einseitige Literatoren, Legisten und Rabulisten müssen
+schweigen, wo der Jesuit redet, und dürfen sich weder auf den Kanon
+Episcopi, noch auf den gesunden Menschenverstand berufen; wer keine Hexen
+glaubt, ist kein Katholik. Seinen künftigen Gegnern aber hält er erst die
+Katastrophe eines Edelin, Loos und Flade vor, und dann fordert er sie auf,
+seine Lehre von der Wirklichkeit der Hexenfahrten entweder zu widerlegen,
+oder anzunehmen. Dieses geschieht in eben demselben Kapitel, in welchem das
+=Läugnen= der Hexengräuel als Indizium der Zauberei aufgestellt wird. In
+der That, von solchem Geschütz vertheidigt, ist Delrio's Werk ein Bollwerk
+des Hexenprozesses geworden, und mehrere Menschenalter sind vergangen, ehe
+der erste wirksame Angriff auf dasselbe gewagt wurde. Kaum dass einzelne
+Stimmen über das Tumultuarische und die unmässige Barbarei der
+Prozessbehandlung sich vernehmlich zu machen wagten; die Hauptsache blieb
+unangefochten.
+
+Kurz nach Delrio schrieb sein Landsmann =Torreblanca= eine Dämonologie in
+vier Büchern[36]. Sie ist dem Papste Paul V. gewidmet und hat die
+Approbation des heiligen Officiums. Hieraus folgt von selbst der Schluss,
+dass sie sich von dem bereits bekannten System nicht entferne[37].
+
+
+FUSSNOTEN:
+
+[1] _W. E. Hartpole Lecky_, Gesch. des Ursprungs und Einflusses der
+Aufklärung in Europa; übers. von Jolowicz, B. I. S. 69.
+
+[2] Vgl. über ihn _Sprengel_, Gesch. der Arzneikunde, III. S. 275 ff.,
+v. d. Aa.
+
+[3] Zu der Ausgabe von 1577 fügte _Weier_ als =sechstes= Buch seiner
+Schrift noch eine Abhandlung de lamiis sowie einen seltsamen Excurs über
+Pseudomonarchia Daemonum hinzu. Die innere Einrichtung der Hölle schildernd
+führt er die Namen von 572 Fürsten derselben auf, deren Unterthanen er auf
+7 405 926 Dämonen schätzt. Es bleibt dahingestellt, wieviel davon er
+wirklich geglaubt hat.
+
+[4] _Jakob Vallick_, Pfarrer zu Groessen im Clevischen, wird von Scheltema
+(Geschiedenis p. 150) als ein Mann genannt, der schon =vor= Weier den
+Aberglauben bekämpft habe. Wer Vallick's Traktat »von Zauberern, Hexen und
+Unholden« (im Theatrum de veneficis S. 54 ff.) kennt, wird den Verfasser
+weit eher unter die =Beförderer=, als unter die =Bestreiter= des
+Hexenglaubens zählen. Seine Geschichtchen, wie seine Gegenmittelchen sind
+gleich abergläubischer Natur.
+
+[5] Roger Baco und ähnliche Männer jener Zeit sind in Weier's Augen
+eigentliche Zauberer und der strengsten Bestrafung werth.
+
+[6] Vgl. _A. Wolters_, Konrad v. Heresbach, S. 149 ff.
+
+[7] Nach der deutschen Uebersetzung von _Fuglinus_, Frankf. 1587. Die
+schroffsten Eigenthümlichkeiten der Orthographie haben wir etwas
+abgeglättet.
+
+[8] Wohlweisslich hatte _Weier_ seine Schrift, bevor er sie unter die
+Presse gab, dem Kaiser Ferdinand überreicht, um ein Privilegium gegen den
+»Nachdruck« (contra =aemulorum= fraudes!) zu gewinnen, und dieses war auch
+wirklich, und zwar mit dem Bemerken ertheilt worden, »dass das rühmliche
+Vorhaben nicht nur gebilligt und gelobt, sondern auch gefördert zu werden
+verdiene«.
+
+[9] Buch II. Cap. 17.
+
+[10] Der Geistliche, von welchem hier die Rede ist, war kein anderer, als
+jener Jakob Vallick, welchen Scheltema unverdienter Weise unter den
+Aufklärern genannt hat. Vallick erzählt dieselbe Geschichte in seinem oben
+angeführten Traktat von Zäuberern, Hexen und Unholden.
+
+[11] Die Veröffentlichung des Buches brachte Weier viele böse Tage ein. Als
+nämlich Herzog Wilhelm IV. in Trübsinn verfallen war, wurde Weier
+teuflischer Zauberkünste angeklagt, durch welche er den Geist des Fürsten
+umnachtet hätte. Um sich daher dem schlimmsten Schicksal zu entziehen, floh
+er von Düsseldorf. Doch fand er bei dem Grafen von Bentheim in Tecklenburg
+Aufnahme und Schutz, und lebte daher hier von 1564 bis zu seinem Tode 1588,
+als Arzt und Schriftsteller unablässig thätig.
+
+[12] _Kaspar Borcholt_ empfiehlt das Buch dem lüneburgischen Rathe
+_Bartolus Richius_ und sagt unter anderm: -- -- -- »Habe ich Euch das Buch
+des hochgelahrten Mannes Wieri, welches er vor etlichen Jahren de
+praestigiis daemonum, von Zauberei und Vergiftung, so artig und kunstreich,
+dass es auch von allen hochgelahrten Leuten in ganzem Burgundia und Belgico
+wie ein Heiligthum gehalten wird, geschrieben, zu übersenden verheissen. So
+oft als ich meines Praeceptoris, des hochgelahrten ICti Jacobi Cujacii
+eingedenk bin, welches dann zu dem oftermal von mir geschieht, muss ich
+wahrlich mit ihm bekennen, dass ich kein Buch mit grösserem Lusten, als
+eben dieses, gelesen und so viel befunden, wenn unsere der Gesetze
+Glossatores, wenn sie gegen diesem Buche verglichen werden, da sie nichts,
+so oft sie von dieser Sache zu handeln angefangen, denn Fabelwerk
+verlassen.«
+
+[13] Bei _Fichard_ Consil. Vol. III. p. 60 findet sich ein Consilium
+derselben, in welchem der Malleus als Auctorität gilt. Dasselbe treibt sich
+blindlings mit dem »die Zauberer sollst du nicht leben lassen« und
+Constantin's Gesetzen herum und will =alle= Zauberer verbrannt wissen.
+Weier wird citirt, aber nicht beachtet, oder nicht verstanden. In ähnlichem
+Sinne hatte sich die heidelberger Juristenfakultät geäussert; die Zauberei
+erschien ihr als ein ärgeres Verbrechen, als der Fall der Engel und der
+Sündenfall. (_Fichard_ ibid.)
+
+[14] _Fichard_ Consil. Vol. III. p. 80. In Baden war diess bis dahin noch
+nicht gebräuchlich.
+
+[15] _Delrio_ Lib. V. sect. 16.
+
+[16] Sie ist der deutschen Uebersetzung der Schr. de praestigiis daemonum
+von 1586 beigegeben. Der lateinische Titel lautet: Apologia adversus
+quendam Paulum Scalichium, qui se principem de Scala vocitat.
+
+[17] Das Werk liegt uns in einem Druck vor, welcher den Titel führt:
+Repetitio disputationis de lamiis seu strigibus, in qua plene, solide et
+perspicue de arte earum, potestate itemque poena disceptatur. Basil. (ohne
+Jahresangabe). Das Vorwort ist vom April 1578 datirt. -- Auch in Jaquier's
+Flagellum haeret. fascinariorum (Frankf., 1581) findet sich die Schrift
+abgedruckt.
+
+[18] Wir gebrauchten die lateinische Ausgabe des Werks, welche den Titel
+führt: De magorum daemonomania seu detestando lamiarum ac magorum cum
+Satana commercio libri IV. Accessit ejusdem opinionum Joannis Wieri
+confutatio non minus docta, quam pia. Francofurti 1603.
+
+[19] _Bodin_ hebt schliesslich hervor, dass es durchaus nicht in der
+Befugniss der Obrigkeit liege, Diejenigen zu begnadigen, die Gottes Gesetz
+zum Tode verurtheile. Ein Fürst, der sich einer solchen Ausschreitung
+schuldig mache, beleidige die Majestät Gottes, indem er in der That und
+Wahrheit das Gesetz Gottes verwerfe, wodurch er dann Hunger und Seuchen
+über sein Land bringe. Ein abschreckendes Beispiel habe Gott an König
+Karl IX. statuirt. Derselbe habe den grossen Zauberer Trois-Echelles unter
+der Bedingung, dass er seine Mitschuldigen angebe, begnadigt. Darum habe
+aber den König ein früher Tod ereilt. Denn das Wort Gottes sage ganz
+bestimmt, dass Jeder, der einen des Todes Schuldigen entrinnen lasse, die
+Strafe auf sich selbst bringe; wie der Prophet zum König Ahab gesagt habe:
+er müsse sterben, weil er einen Mann begnadigt habe, der des Todes schuldig
+sei. Darum habe man auch noch nie gehört, dass ein Zauberer begnadigt
+worden sei etc.
+
+[20] So wird er z. B. in buseckischen Prozessen häufig citirt und in einer
+Deductionsschrift des Fiscals sogar einmal mit folgenden Worten
+apostrophirt: Mi _Bodine_, si jam adesses et audires tam execrabilia
+exempla hujus veneficae, nonne eam condemnares ad rogum constructissimum?
+Akten von 1673.
+
+[21] De Sagarum natura et potestate deque his recte cognoscendis et
+puniendis, deque purgatione earum per aquam frigidam epistola.
+Lemgov. 1583. Marp. 1588.
+
+[22] Gegen Scribonius erschien 1589 zu Frankf.: Examen Epistolae et partis
+Physiologiae de examine Sagarum per aquam frigidam a. G. A. Scribonio in
+lucem editarum. Accedit in fine Scribonii Epistola, wodurch, da Scribonius
+sich vertheidigte, ein Schriftenwechsel hervorgerufen ward, der sich bis in
+das Jahr 1591 hinzog.
+
+[23] Die Schrift erschien zu London zuerst unter dem angegebenen Titel
+1584; später wurde sie öfter unter dem erweiterten Titel: Discovery of
+witchcraft proving the common opinions of witches contreating with Devils,
+Spirits etc. verlegt.
+
+[24] _v. Wächter_, Beitr. zur deutschen Geschichte, S. 294-295.
+
+[25] Das Buch war unter dem Titel veröffentlicht: »Tractatus de
+confessionibus maleficorum et sagarum, an et quanta fides iis adhibenta
+sit«, und führte das Motto (die Parole der Hexenrichter!): Exod. XXII.:
+Maleficos non patieris vivere. Eine spätere Ausgabe (in 8^o. 795) erschien
+zu Trier 1596. -- Ausserdem erschienen im sechszehnten Jahrhundert noch
+eine Reihe kleinerer Traktate, welche zur Hexenverfolgung weitere Anregung
+und Anleitung geben sollten, indem sie namentlich die den Unglücklichen
+abgefolterten »Geständnisse« zu Markte brachten. Eine Anzahl derselben
+stellte namentlich der Jurist _Abraham Sawr_ in einer Sammlung zusammen,
+die er mit sonstigem Zubehör unter dem Titel veröffentlichte: »Theatrum de
+veneficis d. i. von Teufelsgespenst, Zauberern und Giftbereitern,
+Schwarzkünstlern, Hexen und Unholden etc.« Frankf. a. M. 1586 (396 S. in
+Fol.).
+
+[26] Ueber Loos s. _Hauber_ Bibl. mag. Bd. I. S. 74 ff. _Gesta Trevirorum_
+Vol. III. p. 38. _Bayle_ Réponse aux questions d'un provincial,
+Chap. 3. -- _Scheltema_, Geschiedenis, Aanteekeningen, S. 37 ff. --
+_v. d. Aa_, Biographisch Woordenboek der Nederlande, Tom. VIII. s. v.
+
+[27] _Delrio_ Lib. V. Append. p. 858 ff. Das Instrument selbst ist
+lateinisch abgefasst; wir geben es in deutscher Uebersetzung.
+
+[28] Ueber ihn s. _Reiffenberg's_ Historia Societatis Jesu ad Rhenum
+inferiorem. Colon. Agripp. 1764, I. p. 241 ff. _Gesta Trevirorum_, Animadv.
+ad Vol. III. p. 18. _Delrio_ Lib. V. sect. 3. _Hauber_, Bibl. mag. Bd. II.
+S. 583 ff. _Flade_ wird der Name in den Gestis Trevir. und in Akten
+geschrieben; bei manchen Schriftstellern findet sich »Flaet« und
+»Vlaetius«.
+
+[29] In einem trierischen Prozesse, der von 1591 bis 1594 dauerte,
+mitgetheilt von _Liel_ im Archiv für Rheinische Geschichte von Reisach und
+Linde, Th. I. S. 47 ff.
+
+[30] Daemonolatriae Libri III., Lugd. 1595 (394 S.). Auf dem Titel ist
+angegeben, dass zur Ausarbeitung des Buches die gerichtlichen Aussagen von
+ungefähr neunhundert wegen Zauberei innerhalb fünfzehn Jahren in Lothringen
+Hingerichteten benützt seien. Dem Buche ist das Motto vorgesetzt:
+Levit. XX.: Vir sive mulier, in quibus pythonicus vel divinationis fuerit
+spiritus, morte moriatur. Auch erschien dasselbe 1596 und 1598 deutsch
+unter dem Titel: Daemonolatria d. i. von Unholden und Zauber Geistern, dess
+Edlen, Ehrnvesten und Hochgelarten Herrn _Nicolai Remigii_, des durchl.
+Hertzogen in Lothringen Geheimen Raths und Peinlicher Sachen Cognitoris
+publici. -- Aus dem Latein in hoch Teutsch übersetzt durch _Teucridem
+Annaeum Privatum_. Franckfurt bei Cratandro Palthenio 1598.
+
+[31] Daemonolatr. Th. II. Cap. 2.
+
+[32] _Jacobi I._ Daemonologia in den Opp. ed. Montague. Francof. 1689. Auch
+einzeln.
+
+[33] #Basilikôn dôrôn# lib. II.
+
+[34] Ueber Delrio's Lebensschicksale s. _Hauber_, Bibl. mag. Bd. I.
+S. 123 ff. _Bayle_ Réponse aux questions d'un provincial, Chap. 16. Ohne
+Zweifel war Martin Delrio der jüngere Bruder desjenigen Ludwig Delrio, der
+in Alba's Blutrathe eine Hauptrolle spielte.
+
+[35] Dieses Buch, in den folgenden Auflagen (1600, 1606) von dem Verf.
+selbst vermehrt, ist sehr häufig (z. B. noch 1679 zu Köln in 4^o.) gedruckt
+worden. Die späteren Ausgaben sind indessen fast durchgängig durch zahllose
+Druckfehler entstellt. -- Delrio wurde selbst von =deutschen= Behörden als
+Auctorität für =deutsche Rechtsgewohnheiten= citirt, wie in dem Berichte
+des Magistrats zu Coesfeld an das münster'sche Ministerium. _Niesert_
+S. 91.
+
+[36] Erste Ausgabe 1615, dann Mainz 1623.
+
+[37] Von der gelehrt juristischen Darstellungsweise des Verfassers folgende
+Probe: Contractus innominati formula, _Do ut facias_, de quo in _l. Labeo
+scribit, l. Juris gentium, D. de pact._ apud magos passim recepta, quibus
+diabolus permittit, _Si te mihi addixeris, ulciscar te, ditabo te etc._ ut
+tradit _Petr. Binsfeld. in confess. malef. praelud. 6_. [+]. Ex quibus
+praescriptis verbis nascitur obligatio pura, _l. obligatio l. naturalis, §.
+sed si facio, D. de praescript. verbis cum aliis per Loriot. de apicib.
+Jur. tract. 10 ex n. 15_. Adversus hominem videlicet, non tamen adversus
+daemonem; nam etsi contractus arithmetica constent proportione et ultro
+citroque obligationem producant, _l. Labeo, D. de verb. signif._ in
+daemonem tamen cadere non potest obligatio, neque civilis, neque naturalis,
+quia non est pura creatura anima et corpore constans, ut tradunt _D.
+Thom. 2. 2. q^u. 95, concivis meus Card. Toledo in summa lib. IV. cap. 15_.
+Neque ex eo homo queri potest; nam qui contrahit, vel est, vel debet esse
+non ignarus conditionis ejus, cum quo contrahit, _l. pen. D. ad Macedo. l.
+qui cum alio, D. de reg. jur. cum vulgatis, etc._
+
+
+
+
+ ZWANZIGSTES KAPITEL.
+
+ Die Hexenprozesse in der zweiten Hälfte des sechszehnten und in
+ der ersten Hälfte des siebenzehnten Jahrhunderts in den
+ geistlichen Fürstenthümern Deutschlands.
+
+
+In der Zeit, welche unmittelbar auf den Passauer und Augsburger
+Religionsfrieden des Reichs folgte, finden wir alle geistlichen Stiftslande
+desselben von dem Protestantismus so durchdrungen, dass in vielen derselben
+das evangelische Bekenntniss geradezu herrschend geworden war. In der Mitte
+der zweiten Hälfte des sechszehnten Jahrhunderts beginnt aber in allen
+geistlichen Fürstenthümern Deutschlands die hierarchische Reaktion
+einzutreten. Die Werkzeuge derselben waren die damals in alle unter
+geistlicher Herrschaft stehenden Lande hereingerufenen Jesuiten -- oder die
+»spanischen Priester«, wie das Volk die Fremdlinge nannte, -- die zunächst
+durch Errichtung von Volksschulen, durch gelegentliche Besitzergreifung von
+Pfarreien und durch die mannigfachen Mittel der inneren Mission ihrem
+Ziele, der Ausrottung des Protestantismus, immer näher zu kommen suchten.
+Doch genügten diese friedlichen Mittel zur Erreichung des Zweckes nicht; es
+musste auch mit Gewalt vorgegangen und durchgegriffen, es musste die
+Ketzerei durch Ausrottung der Ketzer aus dem Lande geschafft werden, und
+das hierbei sich am meisten empfehlende und den besten Erfolg
+versprechende Verfahren war das der Identifizirung oder Vermengung der
+Ketzerei mit der Hexerei.
+
+Wir fassen daher, um uns diese Vorgänge klar zu machen, diejenigen
+geistlichen Fürstenthümer ins Auge, über welche uns Nachrichten bezüglich
+der Hexenverfolgung vorliegen.
+
+Im geistlichen Kurfürstenthum =Trier= war einst der Kurfürst-Bischof
+=Johann= (v. Baden), des Trithemius Freund, von Innozenz VIII. wiederholt
+zum Beginne der Hexenverfolgung aufgefordert und gedrängt worden. Johann
+hatte jedoch dieses Ansinnen mit der Erklärung zurückgewiesen, dass es in
+seinem Lande keine Hexen gebe, wesshalb, so lange er lebte, im
+Kurfürstenthum Trier keinerlei Hexenverfolgung vorkam. Hernach drang auch
+hier die reformatorische Bewegung ein. Trarbach bekannte sich 1558 ganz
+entschieden zur Augsburgischen Confession, und mit Berufung auf ihre
+angebliche Reichsfreiheit erklärte sich auch die Stadt Trier für dieselbe.
+=Kaspar Olevian=, ein geborener Trierer (der einige Jahre später [1563] mit
+Zacharias Ursinus den Heidelberger Katechismus verfasste), predigte in der
+Hospitalskirche zu Trier die evangelische Lehre, und die Rathsherrn und
+Zünfte hielten fast sämmtlich zu ihm[38]. Kurfürst =Johann= V.
+(=v. d. Leyen=), der die Reichsfreiheit der Stadt nicht anerkannte und
+dieselbe infolge des Anschlusses der Bürgerschaft an die Reformation
+verlassen hatte, musste daher seine Rückkehr in dieselbe mit Gewalt
+erzwingen. Wieder im Besitz der Regierungsgewalt begann nun der Kurfürst
+dieselbe alsbald in der wüstesten Weise zu gebrauchen. Der protestantische
+Gottesdienst ward ein für allemal untersagt, Todesurtheile und
+Landesverweisungen machten bald die Führer der evangelischen Bewegung für
+immer unschädlich, und den Jesuiten, welche der Kurfürst 1560 nach Trier
+berief, wurde das Weitere überlassen. Mit reichlichster Dotation wurden
+dieselben von vornherein bedacht, -- um sie in Trier recht heimisch zu
+machen[39]. Indessen steigerte sich dadurch nur die Unzufriedenheit und das
+Misstrauen[40]. Politische Streitfragen kamen hinzu; es drohte ein
+Aufstand. Koblenz, welches ebenfalls für sich Reichsunmittelbarkeit in
+Anspruch nahm, musste 1561 mit Gewalt zum Gehorsam gebracht werden, und
+noch war der Kurfürst mit der Pacifizirung seiner gegen ihn aufgebrachten
+Stände beschäftigt, als er 1567 eines plötzlichen Todes starb. Sein
+Nachfolger =Jakob= III. (=v. Elz=) führte gegen die Stadt den sogenannten
+Bohnenkrieg, der nur durch kaiserliches Gebot geendigt wurde. Vor dem
+nunmehr ernannten Schiedsgerichte führte die Sache der Stadt der Doktor
+Kyriander, den die trierischen Geschichtschreiber als einen schlauen Ketzer
+bezeichnen, der unter der Maske einer historischen Deduction die
+Geistlichen, Erzbischöfe und Päpste verspottet und verleumdet habe. Kaiser
+Rudolph II. unterwarf endlich Trier der Landeshoheit des Kurfürsten. Als
+dieser einzog, ritt an der Spitze des Zuges ein Koch, einen Schaumlöffel
+von der Länge eines Spiesses in der Hand haltend. Dreimal umkreiste er den
+Marktbrunnen, schäumte denselben ab und spritzte das Wasser oder den Schaum
+auf die umstehende Menge, um symbolisch anzudeuten, dass die Stadt
+abgeschäumt werden müsse. »Doch, -- bemerkt der trierische Historiograph,
+hat man geglaubt, dass diess ohne Genehmigung des Kurfürsten von Andern
+angestellt gewesen sei«. Wie dem auch sein mag, -- zum Abschäumen hatte
+Jakob weder Zeit noch Gelegenheit; er sah sich bis zu völliger Erledigung
+der Angelegenheit einen kaiserlichen Commissär zur Seite gestellt und
+starb wenige Monate nach seinem Einzuge. Es folgte Johann VI. (1581). Die
+Gesta Trevirorum rühmen ihn als einen klugen, frommen und demüthigen Mann,
+dessen Aeusseres eher einen Pfarrer, als einen Kurfürsten verrathen habe.
+Als die um der Religion willen zerfallenen Fürsten ihn zum ersten Male auf
+dem Reichstage sahen, sollen sie, entzückt von seinem Benehmen, gesagt
+haben: »Wenn alle geistlichen Fürsten wären, wie dieser, so könnten wir uns
+bei ihrem Rathe beruhigen.« Von diesem sanften und demüthigen Manne erzählt
+nun der Geschichtschreiber weiter: »In der Stadt Trier wucherte noch das
+von Kaspar Olevianus und Andern gesäete Unkraut der Ketzerei, wovon wir
+oben im Leben Johann's V. erzählt haben; es war durch den Krieg genährt
+worden, und Jakob hatte es in den wenigen Monaten, die zwischen dem Kriege
+und seinem Tode lagen, nicht ausrotten können. Um nun dasselbe zu
+vertilgen, ächtete Johann VI. durch ein Edikt alle diejenigen, welche nicht
+binnen einer bestimmten Anzahl von Wochen zur orthodoxen Lehre zurückkehren
+würden (doctrinam sanam non admitterent). Manche bekehrten sich. Johannes
+Biener, Goldschmiedmeister, und etliche Andere dagegen wurden aus der Stadt
+vertrieben; unter diesen auch des Kaspar Olevianus Mutter, welche die den
+Frauen nöthige Heilkunst verstand, Johannes Steus und Lorenz Streichart,
+die beiden Drommeten des Bürgerkriegs, und Mehrere vom gemeinen Volk. Die
+Leichname von Coppenstein und Prück durften nicht innerhalb der Mauern
+begraben werden; -- und so wurde die Stadt gereinigt. Durch gleiches Edikt
+und gleichen Eifer säuberte er auch Koblenz von der Ketzerei. Dessgleichen
+verbannte er auf eine ziemlich harte Weise (duro satis modo) die Juden aus
+der trierischen Erzdiöcese.«
+
+Diess geschah in den Jahren 1583 und 1584, und wir finden nach dieser Zeit
+im Trierischen allerdings keine =Edikte= gegen die Protestanten mehr. Wer
+aber will es glauben, dass durch einige Verweisungen der bis dahin so
+hartnäckige Protestantismus mit Stumpf und Stiel ausgerottet worden sei?
+Zumal in einem Lande, dessen Fürst durch die Steuern, die er den verarmten,
+von Freund und Feind ausgesogenen Unterthanen auferlegte, sich verhasst
+machte[41] und die Jesuiten im Uebermaasse beschenkte[42]. Den letzteren
+flossen vom Volke nur sparsame Almosen zu[43]; sie hatten aber den Bau
+einer prachtvollen Kirche begonnen. Was half es, die heimlichen
+Protestanten aufzuspüren, zu überführen und zu verbannen? Ihr Vermögen
+blieb dann gesetzlich den Erben. Das Haus des Kaspar Olevianus musste der
+Kurfürst, als er es zum Amthause machen wollte, käuflich an sich
+bringen[44]; dagegen zog er wenige Jahre später das Vermögen des wegen
+Zauberei verurtheilten Schultheissen Flade ein und schenkte es an die
+Kirchen. Die Inquisiten mussten bekennen, dass ihr Zauberwesen sich von dem
+Einfalle des protestantischen Albrecht von Brandenburg herschreibe[45].
+Gerade seit jener Zeit waren protestantische Regungen bemerklich gewesen.
+Denjenigen, welche gegen die Hexenprozesse sprachen oder schrieben, traten
+die Jesuiten entgegen, welche die Reformation und die Zauberei in so enge
+Wechselbeziehung, wie wir oben bei Delrio gesehen haben, zu bringen
+verstanden. Zweifeln wir noch, dass die grosse Hexenverfolgung zu Trier,
+die im Jahr 1586 ausbrach, zum Theil nur Fortsetzung der Verfolgung des
+Protestantismus und eines von jenen Mitteln war, welche der Scharfsinn der
+Jesuiten ergründet hatte, um die Aufgabe zu lösen, wesshalb sie ins Land
+gerufen waren?
+
+Von Lothar, dem Nachfolger Johann's, sagt der Geschichtschreiber: »Das
+Erzbisthum fand er bei seinem Regierungsantritt in geistlicher Hinsicht
+ruhig, von keiner Ketzerei zerrissen, in zeitlicher aber erschöpft, was der
+Unfruchtbarkeit der vorhergehenden Jahre zuzuschreiben ist.« Woher diese
+Unfruchtbarkeit rührte, wissen wir bereits von Linden.
+
+Die Bemühungen des (uns schon bekannten) Ketzerrichters Binsfeld hatten es
+dahin gebracht, dass das Land einer Wüste glich, und das Vermögen der
+Begüterten in die Hände der Gerichtspersonen und des Nachrichters überging.
+Es sind daselbst nicht bloss gemeine Leute, sondern auch Doktoren,
+Bürgermeister, Kanoniker und andere Geistliche verbrannt worden. Laut
+amtlicher Nachrichten bestiegen aus etwa zwanzig Dörfern in der nächsten
+Umgegend der Hauptstadt in kaum sieben Jahren (1587 bis 1593)
+dreihundertachtundsechzig Personen den Scheiterhaufen, von Hinrichtungen in
+der Stadt selbst ist hierbei keine Rede[46].
+
+Die Geschichte anderer katholischer Stifte lässt uns im Wesentlichen
+denselben Verlauf der Dinge erkennen, wie in Trier.
+
+Auch im Fürstbisthum =Bamberg= hatte die evangelische Lehre fast in allen
+Gemeinden Boden gefunden[47]. Weissenohe, Michelfeld und viele andere
+Klöster nahmen die neue Lehre an; der Abt des reichen Klosters Banz ward
+mit seinen Benediktinern evangelisch und verheirathete sich. Schon Bischof
+=Wigand= (1522-56) musste der neuen Bewegung nachgeben und sich zu
+Unterhandlungen verstehen. Neidhard von Thungen (1591-98) fand bei seinem
+Regierungsantritte nur noch zwei katholische Rathsmitglieder in seiner
+Hauptstadt, auf dem Lande oft nicht ein einziges mehr. Fast der ganze Adel
+war evangelisch, die Bürgerschaft in Bamberg grösstentheils. Die Domherren
+waren lau und sahen durch die Finger, weil ihre nächsten Verwandten sich
+offen zur Gegenpartei bekannten. Aber =Neidhard= war fest entschlossen, den
+alten Glauben wieder herzustellen. Er gebot die Landesverweisung der
+»Lutheraner« und bedrohte Alle, welche sich diesem Befehle widersetzen
+würden, mit der Confiscation ihrer Güter. Daher wanderten Viele, ihre
+Kapitalien mit sich nehmend, aus dem Lande; andere blieben in der Heimath
+und verbargen ihre Gesinnungen. Um der Vertreibungen willen gerieth aber
+der Bischof in Streitigkeiten mit Pfalz, Brandenburg, der fränkischen
+Ritterschaft, dem Magistrat von Bamberg und seinem eigenen Domkapitel. Ein
+Aufruhr schien zu drohen. Etwas ruhigere Zeiten folgten unter dem
+mildthätigen =Johann Philipp von Gebsattel= (1598 bis 1609). Der
+Protestantismus war immer noch nicht erstickt. Darum führte =Gottfried von
+Aschhausen= (1609-22) die =Jesuiten= ein und setzte das unvollendete Werk
+fort, um es eben so unvollendet seinem Nachfolger zu hinterlassen. Die
+protestantischen Fürsten hatten sich bereits im dritten Jahre seiner
+Regierung über seine gewaltsame Reaktion beschwert und Repressalien
+gedroht. Gegen das Ende seines Lebens begann der Bischof seine
+Aufmerksamkeit den Hexen zuzuwenden. =Johann Georg= II. (=Fuchs von
+Dornheim=, von 1622-33) fand das Lutherthum noch sehr ausgebreitet und
+machte sogleich Anstalten zur Ausrottung desselben. Aber er war nicht
+glücklicher als sein Vorgänger. Seine siebenundzwanzig Anfrageartikel, die
+er desshalb 1624 an die Pfarrer ergehen liess, blieben sogar an vielen
+Orten unbeantwortet. »Der 1625 erneuerte Krieg machte auch jede weitere
+Anstalt zur Wiedergeburt des allgemeinen Katholicismus unwirksam«, -- sagt
+Jäck in seiner bambergischen Geschichte (Th. II. S. 120). -- War es nun
+eine jener weiteren Anstalten, oder war es ein neues Feld, auf welchem sich
+die Thätigkeit des Bischofs Raum suchte, -- genug, genau im Jahre 1625
+beginnt unter Johann Georg jene lange Reihe von Hexenprozessen, welche die
+bambergischen Annalen schändet. Des Bischofs rechte Hand war hierbei
+=Friedrich Forner=, Suffragan von Bamberg, ein unbedingter Jesuitenanhänger
+und Todfeind der Ketzer und Zauberer, gegen welche er auch als
+Schriftsteller aufgetreten ist[48].
+
+=G. von Lamberg=, welcher aus aktenmässigen Quellen geschöpft hat[49],
+bestimmt die Anzahl der von 1625 bis 1630 allein in den beiden
+Landgerichten Bamberg und Zeil anhängig gewesenen Prozesse auf mehr als
+neunhundert; und eine im Jahr 1659 mit bischöflicher Genehmigung zu Bamberg
+selbst gedruckte Broschüre[50] meldet, dass der Bischof im Ganzen
+=sechshundert= habe verbrennen lassen[51]. -- Heben wir Einiges aus der
+letzteren aus:
+
+»Darauf der Cantzler und Doctor Horn, des Cantzlers Sohn, sein Weib und zwo
+Töchter, auch viele vornehme Herrn und Rathspersonen, die mit dem Bischof
+über der Tafel gesessen, sind alle gerichtet und zu Asche verbrandt worden.
+
+»Und haben bekennet, dass sich ihrer über die eintausendzweihundert mit
+einander verbunden haben, und wenn ihre Teuffels-Kunst und Zauberei nicht
+an den Tag kommen, wollen sie gemacht haben, dass in vier Jahren kein Wein
+noch Getreydig im gantzen Lande gerathen wäre und dadurch viel Menschen und
+Viehe Hungers sterben und ein Mensch das ander fressen müssen.
+
+»Es sind auch etliche katholische Pfaffen darunter gewesen, die so grosse
+Zauberei und Teuffels-Kunst getrieben, dass sie nicht alles zu beschreiben
+ist, wie sie in ihrer Pein bekannt, dass sie viel Kinder in Teuffels Nahmen
+getaufft haben.
+
+»Der eine Bürgermeister in der Langen-Gassen und der ander Bürgermeister
+Stephan Bawer, die haben bekannt, dass sie viel schreckliche Wetter und
+grosse Wunder gemacht, viel Häuser und Gebäu eingeworffen, und viel Bäum im
+Wald und Felde aus der Erde gerissen und nicht anders vermeint, sie wollten
+das Wetter und den Wind so arg machen, dass es den Thurm zu Bamberg übern
+Hauffen werffen solt.
+
+»Die Becken auf dem Markt haben bekannt, wie sie viel Menschen haben
+gesterbet, die Wecke mit ihrer teuffelischen Salbe geschmieret, dass viel
+Leute haben müssen verdorren. Die Bürgermeisterin Lambrech und die dicke
+Metzgerin haben bekannt, dass sie den Zaubern die Salbe gemacht haben, und
+von einer jeden Hexen wöchentlich zwey Pfennig bekommen, hat ein Jahr
+sechshundert Gülden gemacht.
+
+»Der Bürgermeister Neidecker hat mit seiner teuffelischen Gesellschaft
+bekannt, wie sie die Brunn vergifftet haben. Wer davon getrunken, hat
+alsbald die Beul oder Pestilentz bekommen, und viel Menschen dadurch
+gesterbet.
+
+»Es haben auch die Zauberin bekannt, wie ihrer 3000 die Walpurgis-Nacht bei
+Würtzburg auf dem Kreydeberg auf dem Tanz gewesen, hat ein jeder dem
+Spielmann einen Kreutzer geben, darmit der Spielmann 40 Gülden zu Lohn
+bekommen, und haben auf demselben Tanz sieben Fuder Wein dem Bischof zu
+Würtzburg aus dem Keller gestohlen.
+
+»Es sind etliche Mägdlein von sieben, acht, neun und zehn Jahren unter
+diesen Zauberin gewesen, deren zwey und zwanzig sind hingericht und
+verbrannt worden, wie sie denn auch Zetter über die Mütter geschrien, die
+sie solche Teuffels-Kunst gelehrt haben, und seynd in dem Stifft Bamberg
+über die 600 Zauberin verbrannt worden, deren noch täglich viel eingelegt
+und verbrannt werden.«
+
+Das Verfahren in diesen zum Theil von eignen Commissarien geleiteten
+Prozessen war höchst formlos und grausam; in der Untersuchung und
+Aburtheilung strotzte es von Nichtigkeiten. Gewöhnlich wurde die ganze
+Handlung =in ein einziges, unabgesetztes Protokoll zusammmengefasst=, und
+wenn mehrere Personen zugleich verurtheilt wurden, so waren sie nicht mit
+ihren Namen, sondern mit Nummern bezeichnet. Z. B.
+
+»Auff Clag, Antwortt, auch alles Gerichtliches vorunndt anbringen und
+nottürftiger erfahrung unndt sowohl güet alls peinlich selbst aigene
+bekhandtnus unndt aussag, So desshalb alles nach laut dess Hochwürdigen
+Unssers Gnedigen Fürsten unndt Herrns von Bamberg etc. rechtmessigen
+reformation geschehen, Ist endtlich zu recht erkhandt, dass nachfolgende 8
+Personen, deren extrahirte aussag mit Nris 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8
+angehöret worden, wegen mit der Hexerey verübten Uebelthaten, indem Sie
+erstlichen Gott den Allmechtigen und dem ganzen Himmlischen Heer
+erschröckhlich und unchristlich abgesagt dem Laidigen Sathan sich mit Laib
+unndt Seel ergeben, Auch anders Uebel und Unheil mehr gestifftet,
+Sonderlich Nro. 1, 2, 4 unndt 5 wegen ihrer Uebelthaten, so Sie mit der
+heiligen Hostien verübt, andern zur abscheü, so offt sie diesselbe
+dishonorirt, soviel Zwickh mit glüenden Zangen gegeben. Nro. 4, weilen sie
+ihr aigen Kindt umbbracht, die rechte Handt abgehieben, wie auch Nro. 2,
+weilen sie die h. Hostie so vielmahls verunehrt unndt Nro. 5 in solche
+Hostie zweymahl gestochen, dass das Bluet herauss gangen, Jeder auch zuvor
+die rechte Hand abgehieben werden,
+
+Allssdann neben den andern mit feüer lebendig zum todt hingericht werden
+sollen. Actum Bamberg den 12: Octobris anno 1629.
+
+ Richter unndt ganzer Schöpffenstuhl
+ daselbsten«[52].
+
+Die Beichtväter, gewöhnlich Jesuiten, erstatteten nach der Exekution dem
+Commissär Bericht, ob der Verurtheilte früher gethane Complicenangaben im
+Momente des Todes zurückgenommen oder verändert hatte. War dieses nicht, so
+schloss der Commissär, dass diesen Angaben um so mehr Glauben beizumessen
+sei[53]. Eine Verletzung des Beichtgeheimnisses, die eine direkte
+Denunciation enthielt, berichtet v. Lamberg S. 25.
+
+Die Gelderpressungen waren so arg, dass selbst die Hinterbliebenen
+herangezogen wurden. Man raubte, so lange noch etwas da war; als aber die
+Verarmung durch Krieg, Misswachs und Hexenprozess allgemein geworden war,
+rieth sogar das bischöfliche Kabinet zur Einschränkung des letzteren, weil
+man nicht mehr wisse, woher die Unkosten zu bestreiten[54]. Zwischendurch
+hatte sich auch Kaiser Ferdinand II. durch eingelaufene Beschwerden zum
+Einschreiten bewogen gefunden. Es liegen von ihm Schreiben an den Bischof
+vor, worin er sich selbst die Ernennung des Oberrichters vorbehält, das
+Anfangen des Prozesses mit Captur und Folter rügt und ganz besonders die
+Güterconfiskation nachdrücklich verbietet. »Was aber die höchst schmutzige
+Confiskation in diesem Crimine anbelangt, können wir diese Dero Andacht
+durchaus nicht und unter keinerlei Vorwand mehr gestatten«[55]. Aus einer
+jener Beschwerden ergibt sich, dass man das Vermögen der Inculpaten
+unmittelbar nach deren Verhaftung zu consigniren und dem Fiscus und den
+Inquirenten pro rata zuzuschreiben pflegte[56].
+
+Im Stifte =Würzburg= hatte die Reformation ebenfalls grosse Fortschritte
+gemacht[57]. Als Bischof =Julius= (von Mespelbrunn) 1575 zur Regierung kam,
+fand er den Katholizismus fast in der Minorität. »Wie es dann dahin fast
+kommen gewesen, -- heisst es in dieser Beziehung bei =Gropp=[58], -- dass
+nicht allein in dem Lande, sondern auch bei der Kanzlei die Katholischen
+von den Unkatholischen überstimmt und eingethan, die eingekommenen Klagen,
+so die katholische Religion betroffen, supprimirt oder verzucket, denen so
+widriger Religion, die Stangen gehalten, -- und den Beamten auf dem Land,
+auch den bürgerlichen Magistraten und Unterthanen, so sich noch zur
+katholischen Religion bekenneten und hielten, deren gleichwohl wenig, -- --
+sehr verächtlich begegnet wurde.« Julius begann, nachdem er der Bildung der
+Theologen durch die Stiftung der Universität einen Halt gegeben hatte,
+1585 eine wirksame Gegenreformation; er selbst zog predigend im Lande umher
+und soll in zwei Jahren hunderttausend Seelen zur katholischen Confession
+zurückgeführt haben. Hundertundzwanzig evangelische Prädikanten wurden
+vertrieben und die hartnäckigen Laien ebenfalls zur Auswanderung gezwungen.
+Viele von den Reichen, -- denn gerade diese waren fast alle
+protestantisch[59], -- zogen hinweg. Dem Lande wurden hierdurch bedeutende
+Summen entzogen und der Bischof überdiess in Verdriesslichkeiten mit den
+evangelischen Fürsten verwickelt.
+
+Mit dem Protestantismus gedachte aber Julius zugleich auch sein Land von
+der Hexerei zu säubern, wesshalb er überall die eifrigste Hexenverfolgung
+eintreten liess[60]. In dem kleinen Orte Gerolzhofen wurden allein im Jahr
+1616 neunundneunzig Hexen verbrannt.
+
+Julius starb am 13. September 1617, als das begonnene Werk der Reinigung
+des Landes noch unvollendet war, wesshalb sein Nachfolger, der bisherige
+Fürstbischof von Bamberg, =Johann Gottfried von Aschhausen= (1617-1623)
+dasselbe rüstig fortsetzte. Schon im ersten Jahre seiner Regierung liess
+er in dem neu erbauten Gefängnisse in der Münze zu Würzburg acht Kammern
+und zwei Stuben für Hexen und Unholde einrichten, damit sie nicht mehr
+über die Strasse zu den Verhören geschleppt werden müssten[61]. Die
+grausigste Thätigkeit entfaltete aber in der Verfolgung der Hexen wie
+der Evangelischen sein Nachfolger =Philipp Adolph von Ehrenberg=
+(1623-1631). Seinem gegen den Protestantismus gerichteten
+Bekehrungseifer stellte sich freilich gleich Anfangs die fränkische
+Ritterschaft entgegen, und als er nicht nachliess, verklagte sie ihn
+beim Kaiser wegen Verletzung des Religionsfriedens. Der Kaiser gab dem
+Bischof Inhibition (1628) und wiederholte dieselbe im folgenden Jahre,
+als die Beschwerden fortwährten[62]. Ehe es indessen zu diesem letzten
+kaiserlichen Worte kam, hatte =Philipp Adolph= seinem Verfolgungseifer
+eine Richtung gegeben, deren Rechtmässigkeit weder vom Kaiser, noch von
+den Protestanten angefochten wurde. Er betrat 1627 den Weg, den ihm sein
+Nachbar zu Bamberg vorgezeichnet hatte, und betrieb die Hexenverfolgung
+im Grossen[63]. Personen jeden Alters, Standes und Geschlechts,
+Einheimische und Fremde, Geistliche, Rathsherren und Söhne des
+fränkischen Adels, Matronen, Jungfrauen und unmündige Kinder sind in
+rasch auf einander folgenden »Bränden« zum Tode geführt worden, und das
+Vermögen der Reichen, die auf diese Weise endeten, ist nicht mehr in's
+Ausland gegangen[64]. Noch haben wir ein Verzeichniss der Hinrichtungen,
+die bis zum Februar 1629 vollzogen wurden. Dasselbe reicht bis zum
+neunundzwanzigsten Brande und macht hundertsiebenundfünfzig Personen aus
+dieser kurzen Periode namhaft; in seiner Fortsetzung bis zum
+zweiundvierzigsten Brande kannte es der Biograph des Bischofs bei Gropp,
+wo sich die Zahl der Opfer auf zweihundertundneunzehn stellte. Hiermit
+sind aber ohne Zweifel nur die in der Stadt Würzburg selbst zum Tode
+Geführten gemeint; die Gesammtzahl der Hinrichtungen im Stift unter
+Philipp Adolph belief sich laut einer mit bambergischer Censur
+gedruckten Nachricht auf =neunhundert=. Die anschaulichste Widerlegung
+der nicht ungewöhnlichen Meinung, als hätte die Verfolgungswuth in
+Deutschland der Regel nach nur arme, alte Weiber zu erreichen gewusst,
+wird sich aus der wörtlichen Mittheilung der erwähnten Liste ergeben.
+Sie reicht von 1627 bis zum Anfange von 1629.
+
+=»Verzeichniss der Hexen-Leut, so zu Würzburg mit dem Schwert gerichtet und
+hernacher verbrannt worden[65].=
+
+ =Im ersten Brandt vier Personen.=
+
+ Die Lieblerin.
+ Die alte Anckers Wittwe.
+ Die Gutbrodtin.
+ Die dicke Höckerin.
+
+
+ =Im andern Brandt vier Personen.=
+
+ Die alte Beutlerin.
+ Zwey fremde Weiber.
+ Die alte Schenckin.
+
+
+ =Im dritten Brandt fünf Personen.=
+
+ Der Tungersleber, ein Spielmann.
+ Die Kulerin.
+ Die Stierin, eine Prokuratorin.
+ Die Bürsten-Binderin.
+ Die Goldschmidtin.
+
+
+ =Im vierdten Brandt fünf Personen.=
+
+ Die Siegmund Glaserin, eine Burgemeisterin.
+ Die Brickmannin.
+ Die Schickelte Amfrau [Hebamme]. NB. von der kommt das ganze Unwesen her.
+ Die alte Rumin.
+ Ein fremder Mann.
+
+
+ =Im fünften Brandt acht Personen.=
+
+ Der Lutz, ein vornehmer Kramer.
+ Der Rutscher, ein Kramer.
+ Des Herrn Dom-Propst Vögtin.
+ Die alte Hof-Seilerin.
+ Des Jo. Steinbachs Vögtin.
+ Die Baunachin, eines Raths-Herrn Frau.
+ Die Znickel Babel.
+ Ein alt Weib.
+
+
+ =Im sechsten Brandt sechs Personen.=
+
+ Der Rath-Vogt, Gering genannt.
+ Die alte Canzlerin.
+ Die dicke Schneiderin.
+ Des Herrn Mengerdörfers Köchin.
+ Ein fremder Mann.
+ Ein fremd Weib.
+
+
+ =Im siebenden Brandt sieben Personen.=
+
+ Ein fremd Mägdlein von zwölf Jahren.
+ Ein fremder Mann.
+ Ein fremd Weib.
+ Ein fremder Schultheiss.
+ Drey fremde Weiber.
+ NB. Damahls ist ein Wächter, so theils Herrn ausgelassen, auf dem Markt
+ gerichtet worden.
+
+
+ =Im achten Brandt sieben Personen.=
+
+ Der Baunach, ein Raths-Herr, und der dickste Bürger in Würtzburg.
+ Des Herrn Dom-Propst Vogt.
+ Ein fremder Mann.
+ Der Schleipner.
+ Die Visirerin.
+ Zwei fremde Weiber.
+
+
+ =Im neundten Brandt fünf Personen.=
+
+ Der Wagner Wunth.
+ Ein fremder Mann.
+ Der Bentzen Tochter.
+ Die Bentzin selbst.
+ Die Eyeringin.
+
+
+ =Im zehnten Brandt drey Personen.=
+
+ Der Steinacher, ein gar reicher Mann.
+ Ein fremd Weib.
+ Ein fremder Mann.
+
+
+ =Im eilften Brandt vier Personen.=
+
+ Der Schwerdt, Vicarius am Dom.
+ Die Vögtin von Rensacker.
+ Die Stiecherin.
+ Der Silberhans, ein Spielmann.
+
+
+ =Im zwölften Brandt zwey Personen.=
+
+ Zwey fremde Weiber.
+
+
+ =Im dreyzehenden Brandt vier Personen.=
+
+ Der alte Hof-Schmidt.
+ Ein alt Weib.
+ Ein klein Mägdlein von neun oder zehn Jahren.
+ Ein geringeres, ihr Schwesterlein.
+
+
+ =Im vierzehenden Brandt zwey Personen.=
+
+ Der erstgemeldten zwey Mägdlein Mutter.
+ Der Lieblerin Tochter von 24 Jahren.
+
+
+ =Im fünfzehenden Brandt zwey Personen.=
+
+ Ein Knab von 12 Jahren, in der ersten Schule.
+ Eine Metzgerin.
+
+
+ =Im sechzehenden Brandt sechs Personen.=
+
+ Ein Edelknab von Ratzenstein, ist Morgens um 6 Uhr auf dem Cantzley-Hof
+ gerichtet worden und den ganzen Tag auf der Pahr stehen blieben, dann
+ hernacher den andern Tag mit den hierbeygeschriebenen verbrannt worden.
+ Ein Knab von zehn Jahren.
+ Des obgedachten Raths-Vogt zwo Töchter und seine Magd.
+ Die dicke Seilerin.
+
+
+ =Im siebenzehenden Brandt vier Personen.=
+
+ Der Wirth zum Baumgarten.
+ Ein Knab von eilf Jahren.
+ Eine Apotheckerin zum Hirsch, und ihre Tochter.
+ NB. Eine Harfnerin hat sich selbst erhenket.
+
+
+ =Im achtzehenden Brandt sechs Personen.=
+
+ Der Batsch, ein Rothgerber.
+ Ein Knab von zwölf Jahren, noch
+ Ein Knab von zwölf Jahren.
+ Des D. Jungen Tochter.
+ Ein Mägdlein von funfzehn Jahren.
+ Ein fremd Weib.
+
+
+ =Im neunzehenden Brandt sechs Personen.=
+
+ Ein Edelknab von Rotenhan, ist um 6 Uhr auf dem Cantzley-Hof gerichtet
+ und den andern Tag verbrannt worden.
+ Die Secretärin Schellharin, noch
+ Ein Weib.
+ Ein Knab von zehn Jahren.
+ Noch ein Knab von zwölf Jahren.
+ Die Brüglerin, eine Beckin, ist lebendig verbrannt worden.
+
+
+ =Im zwanzigsten Brandt sechs Personen.=
+
+ Das Göbel Babelin, die schönste Jungfrau in Würtzburg.
+ Ein Student in der fünften Schule, so viel Sprachen gekont, und ein
+ vortreflicher Musikus vocaliter und instrumentaliter.
+ Zwey Knaben aus dem neuen Münster von zwölf Jahren.
+ Der Steppers Babel Tochter.
+ Die Hüterin auf der Brücken.
+
+
+ =Im einundzwanzigsten Brandt sechs Personen.=
+
+ Der Spitalmeister im Dietricher Spital, ein sehr gelehrter Mann.
+ Der Stoffel Holtzmann.
+ Ein Knab von vierzehn Jahren.
+ Des Stolzenbergers Rathsherrn Söhnlein.
+ Zween Alumni.
+
+
+ =Im zweiundzwanzigsten Brandt sechs Personen.=
+
+ Der Stürmer, ein reicher Büttner.
+ Ein fremder Knab.
+ Des Stolzenbergers Raths-Herrn grosse Tochter.
+ Die Stolzenbergerin selbst.
+ Die Wäscherin im neuen Bau.
+ Ein fremd Weib.
+
+
+ =Im dreiundzwanzigsten Brandt neun Personen.=
+
+ Des David Croten Knab von 12 Jahren, in der andern Schule.
+ Des Fürsten Kochs zwey Söhnlein, einer von 14 Jahren, der ander von zehn
+ Jahr aus der ersten Schule.
+ Der Melchior Hammelmann, Vicarius zu Hach.
+ Der Nicodemus Hirsch, Chor-Herr im neuen Münster.
+ Der Christophorus Berger, Vicarius im neuen Münster.
+ Ein Alumnus.
+ NB. Der Vogt im Brennerbacher Hof und ein Alumnus sind lebendig verbrannt
+ worden.
+
+
+ =Im vierundzwanzigsten Brandt sieben Personen.=
+
+ Zween Knaben im Spital.
+ Ein reicher Bütner.
+ Der Lorenz Stüber, Vicarius im neuen Münster.
+ Der Betz, Vicarius im neuen Münster.
+ Der Lorenz Roth, Vicarius im neuen Münster.
+ Die Rossleins Martin.
+
+
+ =Im fünfundzwanzigsten Brandt sechs Personen.=
+
+ Der Friedrich Basser, Vicarius im Dom Stift.
+ Der Stab, Vicarius zu Hach.
+ Der Lambrecht, Chor-Herr im neuen Münster.
+ Des Gallus Hausen Weib.
+ Ein fremder Knab.
+ Die Schelmerey Krämerin.
+
+
+ =Im sechsundzwanzigsten Brandt sieben Personen.=
+
+ Der David Hans, Chor-Herr im neuen Münster.
+ Der Weydenbusch, ein Raths-Herr.
+ Die Wirthin zum Baumgarten.
+ Ein alt Weib.
+ Des Valkenbergers Töchterlein ist heimlich gerichtet und mit der Laden
+ verbrannt worden.
+ Des Raths-Vogt klein Söhnlein.
+ Der Herr Wagner, Vicarius im Dom-Stift, ist lebendig verbrannt worden.
+
+
+ =Im siebenundzwanzigsten Brandt sieben Personen.=
+
+ Ein Metzger, Kilian Hans genannt.
+ Der Hüter auf der Brücken.
+ Ein fremder Knab.
+ Ein fremd Weib.
+ Der Hafnerin Sohn, Vicarius zu Hach.
+ Der Michel Wagner, Vicarius zu Hach.
+ Der Knor, Vicarius zu Hach.
+
+
+ =Im achtundzwanzigsten Brandt, nach Lichtmess= anno 1629
+ =sechs Personen.=
+
+ Die Knertzin, eine Metzgerin.
+ Der D. Schützen Babel.
+ Ein blind Mägdlein. NB.
+ Der Schwartz, Chor-Herr zu Hach.
+ Der Ehling, Vicarius.
+ Der Bernhard Mark, Vicarius am Dom-Stift, ist lebendig verbrannt worden.
+
+
+ =Im neunundzwanzigsten Brandt sieben Personen.=
+
+ Der Viertel Beck.
+ Der Klingen Wirth.
+ Der Vogt zu Mergelsheim.
+ Die Beckin bei dem Ochsenthor.
+ Die dicke Edelfrau.
+ NB. Ein geistlicher Doctor, Meyer genannt, zu Hach, und
+ Ein Chorherr ist früh um 5 Uhr gerichtet und mit der Bar verbrannt
+ worden.
+ Ein guter vom Adel, Junker Fleischbaum genannt.
+ Ein Chor-Herr zum Hach ist auch mit dem Doctor eben um die Stunde
+ heimlich gerichtet und mit der Bar verbrannt worden.
+ Paulus Vaecker zum Breiten Huet.
+ Seithero sind noch zwei Brändte gethan worden.
+
+ Datum, den 16. Febr. 1629.
+
+Bisher aber noch viel unterschiedliche Brände gethan worden.«
+
+Unter den Opfern dieser Gräuelzeit war auch ein Blutsverwandter des
+Bischofs. Wir entnehmen die Erzählung von dem Ende desselben dem
+salbungsreichen Berichte desjenigen Jesuiten, der als Aufseher, Beichtvater
+und -- fast als Scherge eine Hauptrolle in der Begebenheit gespielt hat,
+und der durch alle Umstände seiner eignen Erzählung uns die Alternative
+stellt, in ihm entweder den hirnlosesten Kopf seines Ordens, oder einen
+vollendeten Schurken zu erkennen. Jedenfalls zeigt die Geschichte, wie weit
+die an die Spitze der würzburgischen Studienanstalt gestellten Jesuiten
+davon entfernt waren, dem Hexenglauben selbst nur in seinen allergröbsten
+Verirrungen entgegen zu treten[66].
+
+=Ernst von Ehrenberg=, Page und Verwandter des Bischofs, der Letzte seines
+Namens, war ein schöner, talentvoller, fleissiger und frommer Knabe. (Flere
+lubet, quoties recordor, quam multi innocentes angeli in pessimos lurcones
+sint commutati. Tam formosum, tam cautum juvenem nullus socius perversus,
+nulla procax puella potuit seducere, potuit autem stygius insidiator
+praecipitare!) Eine alte, vornehme Base, die er zuweilen besuchte,
+verführte ihn. Ernst spielte eine Zeitlang den Heuchler, dann liess er
+seine Studien liegen, vernachlässigte den Gottesdienst und beschwerte sich
+über dessen Langweiligkeit, spielte und ging den Mädchen nach. Die
+Hexenrichter erfuhren endlich von gefolterten Inquisiten den Grund dieses
+Benehmens. Ernst hatte sich, gelockt durch die Ränke seiner Base, dem
+Teufel ergeben, besuchte die Hexentänze, bezauberte seine Feinde und
+verführte seine Freunde. Der Bischof beschloss, seinen Verwandten der
+Zucht der Mönche zu übergeben. Man stellte dem Beschuldigten vor, dass der
+Fürst trotz der vorliegenden Beweise gnädig sein und ihn nicht am Leben
+strafen wolle, wenn er gestünde und sich bussfertig zeigte. Der Knabe
+gestand erschrocken, was man forderte, versprach Besserung und wurde den
+Jesuiten anvertraut. Diese nahmen ihn in ihr Haus, bewaffneten ihn gegen
+die Angriffe des bösen Feindes mit heiligen Amuleten, Agnus Dei, Wachs,
+Reliquien und Weihwasser, unterwarfen ihn angestrengten geistlichen
+Uebungen und bewachten ihn Tag und Nacht. Anfangs zeigte sich der
+Pflegebefohlene willfährig, aber bald machten die Väter der Gesellschaft
+Jesu die Entdeckung, dass kein Laster in der Welt schwieriger zu heilen
+sei, als das der Zauberei. Ernst legte nämlich in der Nacht zuweilen die
+Heiligthümer, mit welchen man ihn ausgerüstet hatte, ab, und dann kam der
+Teufel und holte ihn zu den Hexentänzen. Morgens um vier Uhr, wenn die
+Väter aufstanden war er gewöhnlich wieder zurück; doch fanden diese auch
+zuweilen sein Bette leer und vernahmen ein sonderbares, verworrenes
+Getöse. -- Auf Befragen erzählte der Knabe die erlebten Wunderdinge,
+gelobte weinend Besserung und liess es doch immer beim Alten. Die Jesuiten
+gewannen die Ueberzeugung, dass Ernst stets zwischen Gott und dem Teufel
+schwanke (Id toties factum est, ut nulla vera emendatio, sed ludus et
+alternatio videretur, qua dies ad Deum, nox ad diabolum spectabat). Sie
+verzweifelten daher an allem Erfolg ihrer pädagogischen Kunst, und da es
+den Franziskanern, die einen letzten Versuch machten, nicht besser ging, so
+erklärte man dem Bischofe, dass an dem jungen Sünder Hopfen und Malz
+verloren sei (Eapropter significatum est Principi, viros religiosos et
+doctos existimare, in adolescente hoc oleum et operam perdi). Jetzt liess
+der Bischof vom Gerichte das Todesurtheil sprechen. Die Jesuiten sollten
+den Verurtheilten zum Tode bereiten. Am bestimmten Tage traten diese, --
+der Erzähler war unter ihnen, -- bei dem Knaben, der nichts ahnte, ein,
+redeten ihm in zweideutigen Ausdrücken von einem besseren Leben, dem er
+jetzt entgegen gehe, und lockten ihn dann auf das Schloss. Hier erinnerte
+er sich in argloser Freude aller Plätzchen, die ihm durch seine
+Kinderspiele theuer geworden waren, -- der Jesuit beschreibt es sehr
+rührend, -- und merkte noch immer nicht, zu welchem Gange er abgeholt war.
+Erst als die Pädagogen ihn in ein schwarz behangenes Gemach führten, wo ein
+Schaffot errichtet war, gingen ihm die Augen auf, und als nun der
+Scharfrichter Hand an ihn zu legen begann, erhob er ein Jammergeschrei,
+dass selbst die Richter erweicht wurden und beim Bischofe Fürbitte
+einlegten. Der Fürst macht einen letzten Versuch und verheisst durch einen
+Abgesandten Verzeihung, wenn Ernst sich aufrichtig bessern will. Aber der
+Abgesandte meldet zurück: Alles sei vergebens, weil der Teufel den Jüngling
+verhärtet habe, so dass dieser so frech gewesen zu erklären, er wolle
+bleiben, wie er wäre, und wäre er nicht schon so, so würde er's werden
+wollen. Da wird der Fürst grimmig und befiehlt, dass das Recht seinen Lauf
+habe. Von Neuem schleppt man den Jüngling in das schwarze Zimmer, zwei
+Jesuiten zur Seite, die zur Busse mahnen; er aber bleibt dabei, dass er
+keiner Busse bedürfe, jammert um sein Leben, sucht sich den Händen der
+Schergen zu entwinden und gibt den fortgesetzten Vermahnungen der Priester
+kein Gehör. Endlich nimmt der Scharfrichter den günstigen Augenblick wahr
+und schlägt dem ermatteten Schlachtopfer den Kopf ab. »Er fiel, -- sagt der
+Jesuit, der diese Begebenheit überliefert hat, -- ohne ein Zeichen des
+Schmerzes oder eine andere Aeusserung der Frömmigkeit zu Boden. Wollte
+Gott, dass er nicht auch in's ewige Feuer gefallen wäre!«
+
+Gropp hat eine dramatisirte Darstellung dieser Geschichte aufbewahrt, wie
+sie einst bei einem Schulactus in Heidelberg aufgeführt worden sein
+soll[67].
+
+Wäre =Philipp Adolph= nicht Landesherr gewesen, er selbst hätte ohne
+Zweifel bald darauf denselben Weg gehen müssen, den er seinen einzigen
+Verwandten gehen hiess. Denn es kam zuletzt dahin, dass die Angeklagten den
+Bischof selbst und seinen Kanzler als Mitschuldige angaben. Jetzt erst
+gingen dem Betrogenen die Augen auf. Er sistirte die Prozesse und stiftete
+ein wöchentliches, vierteljährliches und jährliches feierliches Gedächtniss
+für die Hingerichteten bei den Augustinern zu Würzburg[68].
+
+Auch im geistlichen Fürstenthum =Fulda= ging die Ausrottung der Hexen mit
+der des Protestantismus Hand in Hand. Der Fürstabt =Balthasar von Dernbach=
+musste allerdings darüber einen Aufstand seiner evangelischen Stände
+erleben, infolge dessen das Land unter kaiserliche Administration kam[69].
+Kaum aber waren ihm 1579 von Kaiser Rudolf II. die Einkünfte des Amtes
+Bieberstein zum Unterhalte zugewiesen, als er auch einen seiner Diener,
+=Balthasar Nuss= (»Balzer Noss«) zum Zentgrafen und Malefizmeister des
+Amtes ernannte. Als er dann im Dezember 1602 vom Kaiser die Regierung des
+Fürstenthums wieder übertragen erhielt, bestellte er den Nuss 1603 zum
+Zentgrafen und Malefizmeister des ganzen Landes. Alsbald trat nun in dem
+(noch immer vorherrschend evangelischen) Lande Fulda eine Hexenverfolgung
+ein, welche in dem Zeitraum von nur drei Jahren gegen dritthalbhundert
+Unglücklichen das Leben kostete[70]. Das Gericht, welches der Abt mit der
+Ausrottung der Hexen betraut hatte, war das Stadtgericht zu Fulda, die
+»Müntz« genannt. Dasselbe bestand aus dem Zentgrafen Nuss, einigen
+Beisitzern und den Schöffen; in Wahrheit aber hatte Nuss die
+Hexenverfolgung ganz allein in der Hand, bei welcher sich derselbe über
+alle Schranken hinwegsetzte. War ihm eine Person als Hexe oder Zauberer
+angezeigt worden, so liess er sie ohne Vorwissen der Schöffen durch den
+Stadt- oder Landknecht in ihrem Hause, oder wo er sie gerade fand, in Haft
+nehmen und dem Henker zur Tortur überliefern. Den Hans Werner von Ditges,
+einen Mann von 70 Jahren, griff er selbst ohne Anzeige und ohne allen Grund
+auf offenem Wege auf, brachte ihn nach Fulda und liess ihn foltern. Des
+Steub Hennes Ehefrau zu Neuhof liess er aus dem Wochenbett hinweg nach
+Fulda ins Gefängniss schaffen, peinigen und verbrennen, was auch den Tod
+ihres eben geborenen Kindes zur Folge hatte. Dabei wurde die Tortur von
+Nuss in der denkbar unmenschlichsten Weise zur Anwendung gebracht. Viele
+Gefolterte starben während der Tortur oder unmittelbar nach derselben. Töll
+Glübs Weib von Neuhof wurde zweimal Nachts verhaftet, das eine Mal alsbald
+aufgezogen, und mit einem scharfen, schneidenden Holz, mit brennenden
+Fackeln und anderen »bisher unerhörten Tormenten« so furchtbar gepeinigt,
+dass Nuss selbst ihrem Manne hundert Thaler versprach, wenn er von diesen
+Torturen Niemandem etwas sagen würde. Viele Verhaftete machten im Kerker
+aus Verzweiflung ihrem Leben selbst ein Ende, und schliesslich wurden die
+Gräuel, die Nuss an seinen Opfern beging, sogar den Schöffen selbst so arg,
+dass sie ihn wiederholt vor deren Fortsetzung warnten und sich von der
+Hexenverfolgung zurückzuziehen suchten[71]. Nuss aber suchte nur um so
+mehr durch summarisches, ganz formloses Verfahren -- seine Prozesse
+dauerten von der Verhaftung bis zur Verbrennung oft nur acht bis vierzehn
+Tage --, durch Ermarterung von Denunciationen[72] -- welche aus jedem
+Hexenprozess eine ganze Reihe anderer erwachsen liess, -- um so rascher zu
+dem zu gelangen, worauf er es mit seiner ganzen Hexenverfolgung abgesehen
+hatte, -- nämlich zu -- Geld, indem ihm für jede Verurtheilung wie für jede
+Freisprechung ganz beträchtliche Summen gezahlt werden mussten. So mussten
+z. B. Sebastian Orth zu Fulda für sein Weib 31 Gulden, Hans Herget daselbst
+für sein Weib 42 Gulden, Joh. Keller daselbst für seine Mutter 50 Gulden,
+Hans Döler zu Hammelburg für seine Schwiegermutter 80 Gulden, die Erben der
+Heinfurterin 80 Gulden und Blasius Bien zu Fulda für sein Weib, welches
+zweimal eingezogen, das erste Mal freigesprochen, das zweite Mal aber
+verbrannt war, 91 1/2 Gulden 5 Batzen bezahlen, -- wobei die Hauptbeträge
+die für Holz, Reisig und Stroh (zum Scheiterhaufen) und für den
+vertrunkenen Wein verrechneten Gelder waren.
+
+So hauste Nuss im Fulder Lande drei volle, schreckliche Jahre lang.
+Ueberall loderten die Feuer der Scheiterhaufen auf, und nicht selten liess
+er auf Einem Scheiterhaufen eine ganze Anzahl von Frauen und Mädchen
+sterben. So wurden im Jahre 1604 am 22. Juni =neun=, am 14. Juli =neun=, am
+11. August =neun=, am 9. September =elf=, am 29. September =zwölf=, am
+17. Oktober =zehn=, am 12. Dezember =acht=, im Jahre 1605 am 21. Mai
+=dreizehn=, am 27. Juni =zwölf=, am 13. Juli =zwölf=, am 22. August
+=zwölf=, am 25. Oktober =zehn=, am 14. November =elf=, und im Jahre 1606 am
+13. März =sieben= Personen hingerichtet. -- In einem Bericht über die bei
+den Hexenprozessen gehabten Einnahmen und Ausgaben führte Nuss selbst
+205 Personen namentlich auf, die er in den Jahren 1603-1605 justifizirt
+habe, -- fast lauter Frauen und Mädchen (nur einzelne wenige Männer) aus
+den geringeren Ständen. Dabei waren aber nicht wenige Hingerichtete
+(namentlich alle Hammelburger) unerwähnt geblieben.
+
+Glücklicher Weise starb der Abt Balthasar, Nussens Gönner, am 15. März
+1606. Bei seinem Nachfolger Johann Friedrich von Schwalbach liefen alsbald
+über die Vergewaltigungen und Schändlichkeiten, die der Zentgraf sich
+erlaubt habe, so gravirende Anzeigen und Beschwerden ein[73], dass dieser
+nicht umhin konnte, die sofortige Verhaftung desselben anzuordnen. In den
+nun eingeleiteten Untersuchungen kamen die grössten Betrügereien zu Tage.
+Nuss suchte sich zu reinigen; allein darüber musste er 13 Jahre in
+schrecklicher Haft verbringen und schliesslich wurde er (1618) öffentlich
+enthauptet.
+
+Von besonderem Interesse sind die auf die Hexenverfolgung bezüglichen
+Vorkommnisse im Fürstbisthum =Münster=, indem aus denselben mit besonderer
+Klarheit zu ersehen ist, wie sich das Gespenst des Hexenwahns und der
+Hexenverfolgung, anfangs noch von Niemandem gesehen und fast unbekannt, von
+der Mitte des sechszehnten Jahrhunderts an allmählich hier und da zeigte
+und anfangs nur in vereinzelten Fällen und fast zaghaft, hernach aber durch
+das ganze Land hin, seiner Schreckensherrschaft gewiss, ohne Scheu seine
+Blutgeissel schwang und das Mark des Volkes verzehrte[74].
+
+Hier regierte damals der Fürstbischof =Bernhard von Ransfeld=, dem ebenso
+wie seinen Beamten der Gedanke der Hexenverfolgung fast ganz fremd war. Der
+erste Hexenprozess, über welchen wir Nachricht haben, datirt aus dem Jahre
+1565, beziehungsweise 1563. Der Amtsschreiber zu Stromberg berichtete
+nämlich unter dem 19. Juli 1565 an den Fürstbischof, dass mehrere Personen
+wegen Zauberei anrüchig wären, dieselben wären schon 1563 deshalb
+gerichtlich eingezogen und peinlich verhört worden. Sie stellten Alles was
+man ihnen zur Last lege, beharrlich in Abrede, allein er »habe ihnen nicht
+gestattet sich durch einen Eid zu reinigen«. (Man sieht, dass das alte
+Beweisverfahren noch nicht geradezu absolut geworden war!) Hernach
+berichtet er an den Landesherrn, dass er von Malefizien, die die
+Angeschuldigten Anderen zugefügt haben sollten, durchaus nichts habe
+ermitteln können. Andererseits geben die »weltlichen Räte« des
+Fürstbischofs dem Amtsschreiber bezüglich der Geständnisse der
+Angeschuldigten (unter dem 9. November 1565) den Bescheid: »Weil solche und
+dergleichen Dinge gewöhnlich aus einem Afterglauben zu fliessen pflegen, so
+habt Ihr den Prädikanten einige Male zu ihnen zu schicken, dass er sie mit
+der H. Schrift von solcher teuflischen Phantasie abzustehen ermahne« (!).
+Auch der Fürstbischof bewies dabei, dass ihm der Glaube der späteren Zeit
+an die Malefizien der Hexen noch ganz fremd war, und dass er darum auch
+nicht im Entferntesten an eine Verfolgung der Hexen, wie sie nach seinem
+Ableben im Lande zu grassiren begann, dachte. Das durch die Folter
+erpresste Geständniss der Angeklagten genügte ihm darum nicht zur
+gerichtlichen Feststellung ihrer Schuld, indem er vielmehr den Nachweis der
+Schuld durch äussere Beweisgründe oder durch rechtsgiltige Zeugen
+verlangte. Zur Einbringung eines Strafantrags von Seiten des fiscalischen
+Anwalts forderte er ferner den Nachweis, dass die Angeklagten durch ihre
+Zauberkünste Anderen Schaden zugefügt hatten; und als dieser Nachweis nicht
+erbracht werden konnte, befahl er die Angeklagten trotz ihres Geständnisses
+zu entlassen und sie nur der besonderen Obhut ihres Ortspfarrers zu
+empfehlen. Ja schliesslich erhielten der Vogt und der Untersuchungsrichter
+sogar (unter dem 25. November 1565) den landesherrlichen Bescheid, in
+Zukunft nicht wieder »solche Leute auf blosse Vermuthung in Haft zu nehmen,
+es wäre denn, sie suchten sich davon zu machen und unterständen sich zu
+entfliehen«.
+
+Das Alles wurde aber nach dem Ableben des Fürstbischofs Bernhard anders. Im
+Jahre 1585 wurde Herzog =Ernst von Baiern= zum Fürstbischof von Münster
+erwählt, und als dieser 1611 die Regierung niederlegte, trat statt seiner
+und nach seinem Tode sein Neffe =Ferdinand von Baiern= (von 1612-1650) in
+dieselbe ein. Beide (zugleich Inhaber vieler anderen bischöflichen Stühle)
+hatten ihre kirchliche Bildung von den Jesuiten zu Ingolstadt und ihre
+politische Richtung an dem Hofe zu München erhalten. Beide betrachteten die
+Ausrottung des Protestantismus in ihren Diöcesen, von welchem damals der
+Fortbestand der katholischen Kirche in denselben bedroht erschien, als ihre
+primärste Aufgabe, wozu sie mit Recht vor Allem die Wiedereinführung
+katholischer Ordensgesellschaften für erforderlich hielten. Daher wurden
+1588 die Jesuiten, 1612 die Kapuziner, 1613 die Franziskaner und Claristen,
+1626 die Minoriten, 1642 die Dominikaner in Münster domiciliirt. Mit Hülfe
+dieser Orden und aller sonstigen geistlichen und weltlichen Gewaltmittel,
+welche der geistlichen Landesherrschaft zu Gebote standen, ward nun die
+Reinigung des Landes von der Ketzerei -- die der Teufel ins Land gebracht
+hatte, -- eifrigst betrieben. Wie die Ketzerei der Protestanten so war aber
+auch die Zauberei der Hexen das Werk des Teufels, weshalb derselbe Eifer,
+der die protestantischen Prediger verjagte und deren Gemeinden gewaltsam
+zum Katholizismus zurückführte[75], sich auch auf die Aufspürung und
+Verfolgung der Hexen warf. Bald wurde es geradezu zur Manie in jedem
+besonders auffallenden Vergehen einen Zusammenhang mit Zauberei zu
+vermuthen, und die Folter und das neue Beweisverfahren, welches auf
+Erpressung des Geständnisses durch die Folter beruhte, gab die Mittel zur
+Entdeckung der Zauberei an die Hand.
+
+Ein Prozess aus dem Jahre 1596 lässt es deutlich erkennen, wie eben damals
+im Fürstenthum Münster der Umschwung erfolgte, aus dem der eigentliche
+Hexenprozess und die epidemische Hexenverfolgung hervorging[76].
+
+Es gab damals nicht Wenige im Lande, welche sich rühmten im Besitze von
+Exorcismen zu sein, mittelst deren sie in allerlei Kräuter eine besondere
+Heilkraft hineinbringen könnten, welche diese Kräuter und sonstige
+angebliche Geheimmittel verkauften und sich und die Ihrigen damit
+ernährten. Einer dieser »Exorcisten« war ein gewisser Schneider Hermann
+Schwechmann, Eigenhöriger des Gutsbesitzers Rudolf Münnich zu Eickhafen im
+Amte Vechta. Derselbe wurde wegen Zauberei anrüchig und wurde daher in Haft
+genommen, obschon der Droste zu Vechta in seinem Bericht an die
+»weltlichen Räthe« zu Münster ihm nichts anderes zur Last legen konnte als
+dass er »den Leuten allerlei Briefe für Zauberei und sonstige Dinge
+gegeben, durch die er sie von Gott und seinem Worte ablenkt und sie ihres
+Geldes beraubt und entblösst«. Dabei bemerkte der Drost, dass »dieser
+Handel hier im Amte viel im Schwange ist«. Nun nahm sich allerdings der
+Gutsherr des Angeklagten in mehrfachen Gnadengesuchen desselben sehr
+energisch an, indem er betheuerte, dass Schwechmann niemals Zauberei
+getrieben, Niemandem etwas Böses gethan, sondern in seiner Armuth sich der
+Exorcismen, gegen die bisher kein Verbot ergangen sei, bediene um sich und
+die Seinigen zu ernähren. Allein diese Gnadengesuche verfehlten ihren
+Zweck, indem die Untersuchung unter der Hand eine ganz andere und für den
+Angeklagten höchst bedrohliche Richtung angenommen hatte. Die Regierung zu
+Münster wollte dem weit verbreiteten Handel mit Exorcismen, geweihten
+Kräutern und Kerzen ein Ende machen, was am sichersten dadurch geschah,
+dass man denselben für Teufelswerk erklärte. Da nun der vorliegende Fall
+dazu ganz geeignet zu sein schien, die Exorcisten und deren geheime Formeln
+und Mittel an den Tag zu bringen, so erkannten die »weltlichen Räthe« am
+28. März 1596 gegen den Verhafteten auf peinliches Verhör durch Anwendung
+der Folter. Alsbald richtete daher der Gutsherr, der von diesem Befehle
+Kunde erhielt, am Charfreitag 1596 ein neues Gnadengesuch an die Regierung,
+worin er hervorhob, dass Schwechmann durchaus nichts Anderes verbrochen
+habe, als was tagtäglich auch von vielen anderen Personen, und zwar
+geistlichen und weltlichen Standes im Stifte geschehe. Ich höre, stellt er
+den Räthen vor, »dass gegen alles Erwarten etliche Ankläger meinem
+Eigenhörigen H. Schwechmann nach dem Leben trachten, indem sie über ihn
+berichten, er sei von der katholischen Religion, in welcher die Exorcismen
+doch bis jetzt nicht verboten, sondern vielmehr angenommen und in gewissen
+Fällen sogar befohlen sind, abgefallen. -- Ich mache mir (aber) die
+ungezweifelte Hoffnung, dass er, wenn er auch zu der Herren Wohlgefallen
+auf die eine oder andere Weise examinirt und verhört werden sollte, dennoch
+für seine Person als ein frommer christlicher Mensch befunden werden wird,
+da er nichts als Gottes Wort und unschädliche consecrirte Kräuter gegen
+Verwünschungen zu gebrauchen pflegt und hiermit auch schon Vielen, denen es
+der allmächtige Gott vergönnte, geholfen hat. -- Sofern Ew. Gestrengen --
+diese Handlungen nicht für christlich erachten, so können sie dem armen
+Menschen bei höchster Strafe verboten werden, und er muss sich dann
+derselben für die Zukunft enthalten. Da aber dieses Werk -- von vielen
+Personen geistlichen und weltlichen Standes in diesem Stifte noch heutiges
+Tages fortgeübt und gebraucht wird, derowegen will ich zu Gott nicht
+hoffen, dass zuerst mit meinem Manne das Recht soll gestärkt werden«.
+
+Allein diese Eingabe des Gutsherrn lief in Münster ein, als der Verhaftete
+bereits gefoltert war -- und sein »Geständnis« abgelegt hatte. Aus dem
+Protokoll ist deutlich zu ersehen, an welchen Stellen das »Geständnis«
+durch Suggestivfragen ermartert ist. Nachdem er nämlich zunächst wegen ganz
+anderer Vergehen, die man ihm zur Last gelegt hatte, vernommen war, heisst
+es plötzlich:
+
+»Weiteres gefragt, wer ihn =sothane Künste= (NB. von denen vorher gar keine
+Rede war) gelehrt, sagt er: Zu Holte im Gerichte zu Haselünne wohne Einer,
+der heisse Morer Johann, der habe ihm die Bücher gegeben und ihn solche
+Künste gelehrt.«
+
+Sodann heisst es weiter:
+
+»Sagt, er könne den Teufel zwingen mit Gottes Wort, da er Schaden thue,
+dass er allda abweichen müsse.«
+
+»Sagt demnächst, Johann Hagestede sei zu ihm gekommen, als ihm drei Pferde
+krank gewesen und habe ihn um Rat gefragt. Er habe demselben geantwortet:
+Er besitze natürliche Kräuter, darüber wolle er Gottes Wort lesen und sie
+dann den Pferden eingeben. Werde es gut oder wiederum besser, so solle er
+ihm, dem Verstrickten, einen Reichsthaler und ein Brot geben; wofern aber
+nicht, solle er ihm einen Ortsthaler und ein Brot für die Kräuter und
+Arbeit geben. Es sei aber darnach mit den Pferden besser geworden.«
+
+»Haverkamp Buschelmann, dem Meier zu Molen, dem Schulten Johann zum
+Ossendorp habe er auch mit solchen Künsten und Kräutern geholfen, nemlich
+ihren Thieren, und zwar habe er gebraucht Hugelicia, Repuntia, Rhabarbara
+und Hohlwurzeln. Es würden nachfolgende Worte darüber gesprochen: Exufilus
+te Deus Pater, exufilus te Deus Filius, exufilus te Deus Spiritus Sanctus;
+Benedicat te Deus, qui coelum creavit. Ipse vos benedicat in nomine Patris
+et Filii et Spiritus Sancti. Amen.« --
+
+»Sagt, der Teufel werde auch bei Gott und seinen fünf Wunden, Leiden und
+Sterben abzuweichen beschworen, wie er von seinem obgemeldten Meister
+verstanden und selber auch versucht und erfahren hätte.«
+
+»Auch sagt, der Teufel komme vor ihm in Gestalt einer Drossel; auch müsse
+er kommen in jeder Gestalt, so ihm befohlen oder geboten werde. Er könne
+sprechen, wie er selbst erfahren.«
+
+»Auch sagt, die =so hoch in der Kunst= seien, dass =ihnen der Teufel=
+allhier auf Erden =zu dienen gelobt=, die müssten ihm wiederum nach ihrem
+Absterben mit ihren Seelen =dienen=. Das habe er auch gelobt (das letztere
+die offenbarste Suggestion!).«
+
+»Diese Nachbeschriebenen sollen auch diese Kunst gebrauchen und damit
+umgehen: Der Pastor zu Bostrup« u. s. w. u. s. w.
+
+Zum Schlusse des Protokolls heisst es sodann:
+
+»Letzlich bekennt er nochmals zum Ueberfluss, dass er sothanen =Vertrag mit
+dem Teufel=, wie obgemeldet, geschlossen, und bekennt Alles, was er
+gesetzter Massen bekannt, also wahr zu sein. Er will darauf leben und
+sterben und bittet um Gottes willen um Gnade, mit Erbietung und Angelobung,
+dass er sothane Künste hinferner nicht mehr gebrauchen will.«
+
+Hier war also dem Unglücklichen das Geständnis eines Vertrags mit dem
+Teufel suggerirt, wie es den Hexenprozessen zum Grunde lag, während
+derselbe doch gestanden hatte, dass er seine Mittel =gegen= den Teufel
+gebrauche! Auch was derselbe ausserdem über den Teufel gesagt hatte, passte
+mit dem Begriff eines Bundes mit dem Teufel wenig zusammen.
+
+Die Herrn zu Münster gingen aber auf der einmal eingeschlagenen Bahn ruhig
+weiter. Schon am Tage nach dem Empfange des Protokolls machten sich
+dieselben in der Sache schlüssig. Die Exorcismen und Weisungen Schwechmanns
+wurden von ihnen kurzer Hand als »=teuflische Handlungen=« hingestellt und
+die Amtleute zu Vechta wurden angewiesen mit demselben -- Anderen zum
+abscheulichen Exempel -- nach dem Rechte zu verfahren. Zugleich wurden
+diese Amtleute aufgefordert, die in der Nachbarschaft gesessenen Personen
+geistlichen und weltlichen Standes, welche nach dem Geständniss
+Schwechmanns ebenfalls der Zauberei ergeben wären, in Untersuchung zu
+ziehen und, wenn sich die Angabe desselben bewahrheiten sollte, in gleicher
+Weise zu bestrafen.
+
+Hier war also ganz allmählich eine Untersuchung wegen Wunderdoktorei
+künstlich so geführt und gedreht worden, dass sie schliesslich die
+Unterlagen eines Hexenprozesses zu Tage zu fördern schien und mit dem
+grausigen Ende eines solchen abschloss. Wie sehr es aber bereits zur Manie
+geworden war, jede ungewöhnliche Untersuchung durch das Medium der Folter
+in einen Hexenprozess umzuwandeln, ist aus einem Prozess zu ersehen, der
+1615 in der Münsterischen Stadt Ahlen vorkam[77].
+
+Hier lebte ein gewisser Peter Kleikamp, der, dem Trunke ergeben und wegen
+eines ihm schuldgegebenen Diebstahls (obschon in der dessfalls angestellten
+Untersuchung nichts auf ihn gebracht war) flüchtig geworden, später nach
+Ahlen wieder zurückgekehrt war, wo er plötzlich des Versuchs der
+Sodomiterei und anderer Dinge angeklagt wurde. Von Zauberei war dabei keine
+Rede. Der Angeklagte wurde vernommen, die ihm nachgesagten Vergehen
+konnten jedoch nicht erwiesen werden und Kleikamp hätte somit wieder in
+Freiheit gesetzt werden müssen, wenn es nicht irgendwie möglich war ihn auf
+die Folter und dadurch zu Geständnissen zu bringen. Da fiel es dem
+Untersuchungsrichter ein, dass Kleikamp einst von Ahlen geflohen war, und
+sofort wurde gesagt, er habe sich durch die Flucht der Untersuchung
+entziehen wollen. Da man nun ausserdem ohne Mühe nachweisen konnte, dass er
+mit verdächtigen Personen Umgang gepflogen habe, so hatte man zwei Gründe,
+welche zur Anwendung der Folter berechtigten. Allerdings wurde nun ein
+rechtskundiger Vertheidiger des Angeklagten zugelassen, der die gegen
+denselben aufgestellte Anklageschrift für neidisches Strassengewäsch und
+Geplärr erklärte und namentlich die mangelhafte Glaubwürdigkeit des
+Hauptzeugen hervorhob. Allein nichtsdestoweniger wurde von dem Gerichtshof
+die peinliche Verfolgung der Sache in Münster beantragt, infolge dessen am
+16. Juni 1615 die Tortur statt fand.
+
+Das Protokoll der Tortur fehlt. Kleikamp hatte sich aber standhaft gehalten
+und kein »Geständniss« abgelegt, wesshalb er »wieder hingesetzt und, damit
+er während der Nacht nicht vom bösen Feind gestochen werde, durch die dazu
+bestellten Diener bewacht wurde«.
+
+Was man nun während der Nacht mit ihm anfing, darüber schweigen die Akten.
+Am anderen Morgen aber wurde dem Richtercollegium angezeigt, dass Kleikamp
+zum Geständniss willig gemacht sei.
+
+Von sodomitischen Sünden, um die es sich im Anfange der Untersuchung
+gehandelt hatte, ist in dem über das Geständniss aufgenommenen Protokoll
+keine Rede. Vielmehr heisst es Eingangs desselben so:
+
+»Am folgenden Tage (17. Juni) haben wir -- dem Angeklagten gütlich
+zugesprochen, um von ihm zu erfahren, wie es denn mit ihm wäre, ob er ein
+Zauberer und welchergestalt er damit umgegangen und von wem er das Zaubern
+gelernt.«
+
+»Darauf er =gütlich= ausgesagt: Er sei seines Alters 44 Jahre. Gestern habe
+ihn der Teufel unter dem linken Arm gestochen und nicht haben wollen, dass
+er bekennen sollte. Er habe ihn gekniffen bunt und blutig, welches auch an
+ihm zu sehen war. =Er sei ein Zauberer.= -- Seine verstorbene Frau -- habe
+ihn vor ungefähr sechszehn Jahren das Zaubern gelehrt. Auf der Broickhauser
+Haide, im Kirchspiel Walstedde, da habe er Gott und seinen Heiligen
+entsagt, dem Teufel Glauben, Treue und Huld gelobt. Bei dieser Verleugnung
+Gottes sei er dreimal rückwärts gesprungen. Darauf wäre der Teufel in der
+Gestalt eines schwarzen Hundes zu ihm gekrochen. Der Hund wäre bald wieder
+verschwunden; statt seiner aber habe sich ein Weib neben ihn gestellt. Auch
+ein Mann sei erschienen, der Buhle seiner verstorbenen Frau. Derselbe sei
+mit seiner Frau auf die Seite gegangen, um mit derselben zu buhlen.«
+
+»=Vor zehn Jahren sei er ein Werwolf geworden.= Sein Gehülfe sei damals
+gewesen der verstorbene Johann Ossenkamp. (Hier folgt die Angabe
+verschiedener Leute, deren Kälber, Ochsen und Schafe er und Ossenkamp
+gebissen). -- Später, vor fünf Jahren, sei =Christian zum Loe= sein Gehülfe
+geworden. (Nun folgt wieder die Angabe einer ganzen Reihe von Leuten, deren
+Vieh sie beide gebissen; dann heisst es weiter:) -- Meine Frau ist auch
+eine Zaubersche, gehört aber zu einer anderen Rotte. (Nun folgt die Angabe
+zahlreicher Genossen.) Wir bildeten zwei Rotten. In meine Rotte gehörte
+Heinrich Hoyemann zu Broickhausen. Unser Hauptmann war Cort Busch; derselbe
+hatte einen rothen Kopf. Zu jeder Rotte gehören sieben, und zwar gehören zu
+meiner Rotte Grethe Cloeths, Anna Grone, Anna Jaspers, Toniess zu Kellings
+Frau, Christian zum Loe etc. -- Ich war ihr =Trommelschläger=. Unseren Tanz
+hielten wir auf der Kampfarte. Wir tanzten auf einer Leine, welche an der
+Pforte und an der Mauer befestigt war. Beim Trommelschlagen sass ich auf
+der Mauer. Die Trommel wird mit einem Fuchsschwanz geschlagen und geht:
+Tup, Tup, Tup, Tup, Tup.« --
+
+»Weiterhin bekannte er: Auf der Kampstrasse in Schellings Hause =hätten sie
+sich geschmiert, darauf wären sie aufgeflogen nach der Mark=, in den Weg
+nach Mecheln zu, in Suidtholdts Kamp an der Lohelinde und nach anderen
+Orten hin. Hier hätten ihnen ihre Buhlen Kräuter behändigt, welche sie zum
+Vergiften gebrauchen sollten. Mit den seinigen habe er nichts ausgerichtet.
+Nur im Anfange seiner Lehre habe er von seiner Buhle Kraut empfangen, mit
+welchem er einen Hahn, eine Henne und sich selber ein Schwein vergiftet.
+=Sie wären aufgeflogen als schwarze Raben.= -- In die andere Rotte gehörten
+die Mutter Lomgensche etc.«
+
+Von den Richtern befragt, woher er diese Rotte und deren Angehörige kenne,
+antwortete er: dieselben wären in Vorsthovels Hause gewesen, als er das
+bekannte Kopfstück fortgenommen. (NB. Er meint hier den Diebstahl, wegen
+dessen er 1614 angeklagt war); auch habe er solches von seiner Buhle und
+von seiner Frau erfahren.
+
+Nach solchen Angaben musste natürlich von dem Untersuchungsrichter vor
+Allem die Richtigkeit derselben genauer ermittelt und festgestellt werden.
+Auch wandte sich das Gericht noch an demselben Tage (17. Juni 1615) an das
+benachbarte Gericht von Heessen, in dessen Bezirk der Angeklagte einen
+Theil seiner Malefizien verübt haben wollte, mit dem Ersuchen um genauere
+Auskunft darüber, ob die bezeichneten Stücke Vieh zu der von dem
+Angeklagten angegebenen Zeit und an den von ihm bezeichneten Orten, so wie
+er es angegeben, umgekommen wären. Die in Ahlen wohnenden Personen, denen
+Kleikamp Schaden an Vieh zugefügt haben wollte, wurden daher für die
+folgenden Tage zur Zeugenaussage nach Ahlen vorgeladen. Nun hatten
+allerdings die Zeugen gar Vieles über mannigfache Schädigungen zu klagen,
+die ihnen seit Jahren von Hexen und Zauberern zugefügt wären, aber nur ganz
+wenige gaben diese Unglücksfälle oder Vergehen ungefähr so an, dass die
+Zeugenaussagen mit Kleikamps »Geständnissen« in Uebereinstimmung gebracht
+werden konnten.
+
+Das Zeugenverhör begann am 22. Juni. Zuerst erschien der von dem
+Angeklagten genannte Roer aus dem alten Kirchspiel Ahlen. Demselben wollte
+Kleikamp mit seinem Gefährten vor fünf Jahren ein schwarzbuntes Kalb todt
+gebissen haben und zwar so, dass er selbst ihm die Kehle ausgerissen habe.
+Roer aber wusste nur zu sagen, dass ihm vor etwa =drei= Jahren in seinem
+Gehölz ein rothes Huhn und ein braunes mit weissen Füssen abhanden gekommen
+sei. Ausserdem sei eins seiner Rinder, schwarz von Farbe, zuerst an den
+Füssen lahm geworden und bald darauf gefallen und gestorben. Und dennoch
+urtheilten die Richter, dass dieser Fall mit der Aussage des Angeklagten
+ganz wohl übereinstimme.
+
+Aber noch weniger stimmte die Aussage eines andern Zeugen, Recker, mit dem
+was der Angeklagte erzählt hatte, überein. In den Kampe desselben wollte
+Kleikamp mit Christian zum Loe, wie ihre Buhlen ihnen befohlen hätten, ein
+schwarzbuntes Rind in einen trockenen Graben gedrängt und darin umgebracht
+haben. Recker aber erklärte ganz bestimmt: Vor und nach wäre ihm
+unzweifelhaft von Hexen viel Schaden zugefügt worden. So sei ihm im
+verflossenen Jahre sein bestes Pferd, ein Ochs und eine Kuh krepirt. Sie
+alle hätten das Unglück zuerst in den Beinen gehabt und wären dann stracks
+niedergefallen und verendet. Eine schwarz-bunte Kuh aber sei im
+letztverflossenen Jahre nicht ihm, sondern dem Roer in einen Graben
+gefallen, die sie indessen =lebendig= wieder herausgezogen hätten.
+
+Der Zeuge Brune in der Broickhauser Haide, dem der Angeklagte als Werwolf
+ein Schaf gebissen haben wollte, hatte bis dahin Schafe gar nicht besessen;
+und der Zeuge Frie zu Broickhausen wusste sich nicht zu erinnern, dass ihm
+oder seinen Vorfahren an einem Kalbe zugefügt sei, wesshalb er die Aussage
+des Angeklagten nicht zu bewahrheiten vermochte.
+
+Diese Widersprüche zwischen der Selbstanklage Kleikamps und den
+Zeugenaussagen machten aber die Richter nicht im Entferntesten irre,
+vielmehr gaben dieselben dem Richterkollegium nur Veranlassung durch
+künstliche Wendungen und Auslegungen der beiderseitigen Aussagen eine
+scheinbare Uebereinstimmung zwischen denselben herzustellen, um so die
+Selbstanklage des Verhafteten als erwiesen ansehen und im Prozesse weiter
+fortfahren zu können.
+
+Dieser aber erlitt plötzlich eine Störung durch das Auftreten der von
+Kleikamp genannten Mitschuldigen. Derselbe hatte die angeblichen
+Angehörigen der beiden Rotten genannt, die mit ihm und seiner Frau an den
+nächtlichen Hexentänzen und an der Teufelsbuhlschaft Theil genommen haben
+sollten. Diese gehörten nun theilweise den angesehensten Familien in Ahlen
+an. Als sich daher in dem durch diesen Prozess in die grösste Aufregung
+versetzten Städtchen -- in welchem jetzt Kleikamp von Jedermann als der
+entdeckte Urheber alles Unglücks der letzten Jahre angesehen ward, -- die
+Kunde von diesen Anschuldigungen verbreitete, säumten die nächsten
+Angehörigen der Beschuldigten nicht, dem Gericht alsbald einen
+entschiedenen Protest gegen die Depositionen Kleikamps zu überreichen und
+nochmalige Vernehmung desselben zu beantragen. Ausserdem erschien auch
+Christian zum Loe vor Gericht und erklärte zu Protokoll, dass er mit
+Kleikamp confrontirt zu werden begehre. Daher verfügte das Gericht
+nochmaliges Verhör des Angeklagten und Confrontation desselben mit
+Christian zum Loe.
+
+In diesem neuen Verhör wurde dem ersteren sein »Bekenntniss« vorgelesen und
+er dabei befragt, ob er etwas hinzuzusetzen oder zu widerrufen habe. -- Der
+Unglückliche wusste, dass ein gänzlicher Widerruf nur eine abermalige
+Folterqual zur Folge haben würde; aber es peinigte ihn der Gedanke, dass er
+mit dem schwersten Verbrechen, welches er an seiner Frau begangen, aus der
+Welt scheiden sollte. Daher entschloss er sich, seine bezüglich dieser
+gethanen Aussagen zu widerrufen; was er auch that. Er sprach seine Reue
+darüber aus, dass er seiner Frau Unrecht gethan, denn dieselbe sei keine
+Hexe und habe sich nie mit Zauberei befasst. »Was er aber sonst am 17. Juni
+ausgesagt, sei der Wahrheit gemäss, insbesondere auch, soweit es =Christian
+zum Loe= betreffe, und er habe es ungezwungen und aus freien Stücken
+gesagt. Er verbleibe darum bei seinem Bekenntniss und =er wolle es vor dem
+strengen Gerichte Gottes, bei Verlust seiner ewigen Seligkeit also
+verantworten=« (!!!).
+
+Nachdem nun Kleikamp das von ihm aus Verzweiflung -- um Genossen seines
+Verderbens zu haben, -- zusammengebrachte Lügengewebe abermals anerkannt
+und sich selbst so in dasselbe verstrickt hatte, dass er sich nicht mehr
+drehen und wenden konnte, ohne vor den Richtern als der niederträchtigste
+Lügner und Verleumder zu erscheinen, fand seine Confrontation mit dem am
+meisten von ihm angeschuldigten Christian zum Loe statt, -- eine grausige
+Scene! »Du bist ein Werwolf, gerade so wie ich,« rief ihm Kleikamp entgegen
+und hielt ihm nun die ganze, lange Reihe von Malefizien vor, die er
+gemeinschaftlich mit ihm verübt haben wollte. Der alte Christian zum Loe --
+ein Eingehöriger des Jobst van der Recke auf dem benachbarten Gute
+Heessen -- war wie niedergedonnert, denn er sah, wie das Gespenst des
+Hexenprozesses bereits auch nach ihm seine Krallen ausstreckte, um auch ihn
+zu verderben. Er betheuerte seine Unschuld; aber Kleikamp blieb bei seiner
+Aussage.
+
+Der Prozess ging zu Ende. Die Prozessakten wurden abschriftlich einem
+auswärtigen Rechtsgelehrten zur Begutachtung übersandt, worauf das Verdikt
+erfolgte, welches dahin lautete, dass Kleikamp »wegen geständiger Zauberei,
+dabei verübter Vergiftung und anderer Unthaten mit der gesetzlichen Strafe
+des Feuers vom Leben zum Tode hingerichtet und zu Asche verbrannt« werden
+sollte. Schliesslich machte der Vertheidiger noch einen Versuch, wenigstens
+die Qual des Feuertodes von dem Verurtheilten abzuwenden. Es stellte dem
+Gericht daher vor, dass der Verurtheilte »sich für einen armen Sünder
+erkenne, der gegen Gott und Gottes Gebot gehandelt habe. Er trage dessen
+Reue und Leid,« und bitte daher, dass er zur Hinrichtung mit dem Schwerte
+möge begnadigt werden. Allein »Richter und Schöffen« erklärten, die Bitte
+des Verurtheilten nur insofern berücksichtigen zu können, »dass sie die
+Ausführung des ausgesprochenen Urtheils möglichst beschleunigten.« -- Daher
+ward Kleikamp schon in den nächstfolgenden Tagen zu Asche verbrannt.
+
+Das war das Ergebniss der Anklage eines Einzigen, die gar nicht auf das
+Vergehen der Zauberei sondern auf das der Sodomiterei gerichtet gewesen
+war.
+
+Aber eine Drachensaat war es, die aus der Asche des Gemordeten aufging, --
+was vor Allem der alte =Christian zum Loe= erfahren musste[78]. Wie
+besinnungslos war derselbe von der Confrontation mit Kleikamp nach Hause
+zurückgekehrt. Von Verzweiflung getrieben eilte er nach Lembeck, um sich
+dort der Wasserprobe zu unterwerfen und seinen Leumund wieder herzustellen.
+Allein die Wasserprobe misslang. Seine Frau schlich sich in Erwartung der
+Dinge, die da kommen würden, heimlich von ihm fort. Er selbst hielt sich
+aus Furcht vor einer Verhaftung eine Zeit lang in den benachbarten Gehölzen
+auf; allein es war Alles vergebens. Schon unter dem 13. August 1615 lief
+bei den Beamten zu Wollbeck ein Bericht des Gografen zu Ahlen ein, dessen
+Eingang lautete: »Ew. Gestrengen -- mag ich dienstlich nicht vorenthalten,
+wasmassen =ein Zauberer, Peter Kleikamp genannt, welcher unlängst Anderen
+zum abscheulichen Exempel ist hingerichtet worden=, nach der scharfen Frage
+unterschiedliche, vornehmlich aber Einen mit Namen =Christian zum Loe= --
+des gräulichen Lasters der Zauberei, und dass derselbe zugleich mit ihm ein
+Werwolf sein solle beschuldigt, und dabei angegeben hat, dass derselbe
+etliche Thiere mit ihm gebissen habe, wie man solches an den bezeichneten
+Orten geschehen zu sein mehreren Theils erfahren.« Die Behörden begannen
+nun über ihn zu verhandeln und auf ihn zu fahnden, bis endlich am
+26. Februar 1616 seine Verhaftung erfolgte. Im Kerker befiel den
+Unglücklichen der Wahnsinn, wesshalb die Räthe zu Münster am 18. April 1616
+die alsbaldige Folterung desselben befahlen. Doch erlöste ihn der Tod aus
+den Händen seiner Peiniger, indem er noch am Abend des 18. April starb.
+Das Gutachten des Scharfrichters über das Ableben des Verhafteten lautete:
+Der Hals des Verstorbenen sei ganz schwarz und lasse sich umdrehen; die
+Brust und die Beine wären zerkratzt. Er sei schon bei mehreren derartigen
+Fällen zur Stelle gewesen und halte dafür, dass der zum Loe dieses sich
+nicht selbst gethan, sondern dass ihm der Teufel dabei geholfen habe.
+
+Seitdem loderten die Scheiterhaufen, auf denen man Hexen zu Asche
+verbrannte, aller Orten im Münsterlande auf. Denn in allen Städten, in
+allen Untergerichten wurden angebliche Hexen massenweise aufgespürt oder
+zur Anzeige gebracht und nur in den seltensten Fällen endete ein
+Hexenprozess mit (relativer) Freisprechung der Angeklagten.
+
+Im Kurfürstenthum =Mainz= hatte man zwar schon vom Ende des fünfzehnten
+Jahrhunderts an Hexen und Zauberer fleissig verbrannt, indessen liegen doch
+bis über das Jahr 1570 hinaus nur über ganz vereinzelt vorgekommene
+Hexenprozesse Berichte vor, und aus dem dabei angewandten prozessualischen
+Verfahren ersieht man, dass die Hexenverfolgung der nächstfolgenden Zeit
+damals noch nicht im Gange war[79].
+
+Im Jahre 1570 wurde Elisabeth, Hans Schmidten Ehefrau, in dem Orte Altheim
+der Hexerei verdächtig. Ihre Nachbarn richteten daher eine Supplik an den
+Oberamtmann zu Amorbach, worin sie baten, »wegen dieser Zaubereien sie
+gnädig zu bedenken«, infolge dessen die Angeklagte in den Thurm zu Buchen
+geworfen und hier an eine Kette angeschmiedet, in strenger Haft gehalten
+wurde. Die Zeugen, welche man am 12. Juni 1570 über sie vernahm, sagten
+aus: In jeder Walpurgisnacht sei die Schmidtin, welche eine Geis geführt,
+bei dem Vieh auf dem Felde gewesen und habe mit einer schwarz-weissen Gerte
+auf verschiedenes Vieh geschlagen, welches hernach erkrankt und zu Grunde
+gegangen sei. Sie habe ferner, als ein schweres Unwetter entstanden,
+gesagt: ihretwegen möge das Wetter Alles erschlagen; sie habe den ganzen
+Winter hindurch auch nur Hotzele und Dürrrüben zu essen gehabt.
+-- Insbesondere sagte noch der Kuhhirte aus: als das Gewitter sich
+entladen, seien ihm die Kühe davon gelaufen, was seiner Ueberzeugung nach
+nur durch die anwesende Schmidt verursacht sei. -- Ihrem Bericht über diese
+Depositionen fügten Schultheiss und Schöffen noch bei: Dem Dorfschulzen sei
+durch die Zauberei der Schmidtin inzwischen eine Kuh krepirt, auch seien
+»den Leuten, so die Schmidtin angezeigt, die Kühe und vier Schweine schwach
+und krank geworden«. Auch habe zur grossen Verlegenheit der Gemeinde der
+Kuhhirt abgedankt, weil er mit solchen verhexten Kühen nichts mehr zu
+schaffen haben wollte, -- »ihm überdies drei zauberische Hasen begegnet
+seien, von denen einer einen Bauch gehabt wie eine Geis, und denen kein
+Hund habe nachlaufen können«.
+
+Am 12. Juli befahlen hierauf die »weltlichen Räthe« des Kurfürsten, man
+solle die Schmidtin unaufgezogen (d. h. ohne Anwendung der Folter)
+examiniren. Dieses geschah, die Angeklagte betheuerte aber natürlich ihre
+Unschuld.
+
+Nun blieb die Untersuchung (während die Unglückliche im Kerker schmachtete)
+beruhen, bis das Raths-Kollegium am 12. Juli 1571 verfügte, man solle sie
+entlassen, ihr aber einschärfen, dass sie sich in Zukunft fromm und ehrlich
+zu halten habe. -- Aber dennoch liess der Schultheiss auf des Amtmanns
+Befehl, wie es in den Akten heisst, den mit Reverenz zu vermeldenden
+Wasenmeister aus Miltenberg kommen, die Schmidt auf die Folter legen und
+dergestalt peinigen, dass ihr Leib zerdehnt, zerrissen, ihre Hände und Arme
+verrenkt und zerbrochen wurden. Sie hielt aber aus, ohne das geforderte
+Geständniss abzulegen, und der Prozess endete, nachdem die gemarterte
+Schmidtin entlassen war, damit, dass deren Ehemann gegen die Ankläger
+seiner Frau bei dem Zentgerichte auf Entschädigung klagte, -- was freilich
+keinen Erfolg hatte.
+
+Im letzten Dezennium des Jahrhunderts nahm aber die eigentliche
+Hexenverfolgung ihren Anfang, indem nicht mehr Einzelne, sondern ganze
+Massen von Angeklagten mit der peinlichen Frage in Untersuchung genommen
+wurden. Namentlich scheint von 1593 an im ganzen Mainzischen Odenwalde
+überall auf Hexen und Zauberer Jagd gemacht worden zu sein.
+
+Furcht und Schrecken herrschte damals unter der Bevölkerung, weil die
+unsinnigste Klage hinreichte, um Jemanden auf die Folter und auf den
+Scheiterhaufen zu bringen. In den Untersuchungsakten finden sich
+umfangreiche Verzeichnisse von Verdächtigen, Eingezogenen, Entflohenen etc.
+Selbst alters- und geistesschwache Personen finden sich unter den
+Eingezogenen vor. Eine grosse Zahl schwangerer Frauen wurde ihren Männern
+nur gegen schwere Kaution auf so lange zurückgegeben, »bis sie ihrer
+weiblichen Bürde entledigt« seien. Auf der Folter wurden nun die tollsten
+Geständnisse zu Wege gebracht. Die Frau eines Peter Müller gestand, »sie
+sei mit Zauberei behaftet, von dem allmächtigen Gott ab- und dem Teufel
+zugefallen«. Eine Katharine Lengenfelder von Reisenbach schrie auf der
+Folter, »sie sei des Teufels und wolle sein bleiben«, riss sich dann von
+der Folter los, machte einen rasenden Angriff auf den Scharfrichter, und
+stürzte todt nieder, worauf die Leiche verbrannt wurde.
+
+Dabei befahlen die weltlichen Räthe noch, »man solle nicht so viele
+Umstände machen, und vor Allem das Vermögen einziehen«.
+
+Eine Margarethe Habeckerin aus Galmbach war entflohen. Man zog nun ihre
+Mutter ein, und diese bekannte, ihre Tochter an einen Teufel verheirathet
+zu haben. -- Zu Amorbach gab ein Bauer seiner eigenen Mutter vor Gericht
+schuld, dass sie das teuflische Hexenwerk treibe.
+
+Gegen das mörderische Treiben der mainzischen Beamten reichten damals zwei
+Edelleute eine Beschwerdeschrift bei dem Kurfürsten Wolfgang zu Mainz ein,
+worin sie klagten, dass die Beamten des Kurfürsten Nachts in
+ritterschaftliche Gebiete eingefallen, fremde Unterthanen hinweggeschleppt,
+unschuldige Personen schändlich gemartert und selbst den Nachlass der
+hingerichteten Weiber confiszirt hätten. -- Dagegen richtete die
+Gesammtbürgerschaft der Stadt Buchen an den Kurfürsten eine Eingabe, in
+welcher der Aberglaube der Zeit in wahrhaft schreckhafter Weise sich kund
+gab: In der Nacht vom 4. auf den 5. Juli habe der Thorwart Veit Meffert
+zwischen 11 und 12 Uhr ein Rumoren von Pfeifen, Trommeln, umhersprengenden
+Reitern und ungeschmierten Kutschen gehört, dass er vor Schrecken ins Horn
+gestossen; doch habe er Niemanden von der Bürgerschaft aufwecken können.
+Dessgleichen habe der Thorwart in der Vorstadt ein Springen, Tanzen und
+Getümmel vernommen, wie wenn alle Häfen zerschmissen würden, worauf um den
+Thorthurm herum ein gräuliches Wetter sammt Platzregen erfolgt, wie aus
+Fässern, dessengleichen noch Niemand gesehen. Ein Bürger, der aus dem
+Wirthshaus des Hanns Feierabend gekommen, habe Alles um sich herumtanzen
+sehen, und habe eine merkliche Anzahl teuflischen Zaubergesindels in
+Menschengestalt, schwarz angethan, auf der Gasse umher tanzen und springen
+bemerkt, das sei vom leidigen Satan wider alles Verbot geistlicher und
+weltlicher Obrigkeit mit seinen untergebenen teuflischen Instrumenten zu
+keinem anderen Ende gerichtet, denn um sein Reich durch solche verdammliche
+Freude zu erheben. Daher »wolle die liebe, von Gott eingesetzte, und von
+Gott mit dem scharfen Verstande wohl begabte Obrigkeit eine heilsame Strafe
+gegen die dem leidigen Satan fürsichtig ergebenen Zauberer verordnen«.
+
+Alsbald wurden nun wieder, -- trotz der Einsprache des Amtskellers zu
+Buchen, welcher behauptete, der Bürger, der die Teufelsgestalten gesehen,
+müsse offenbar zum Narren gehalten worden sein, -- eine Menge von Zauberern
+und Hexen eingezogen, zum Theil unter den unsinnigsten und lächerlichsten
+Anschuldigungen. So wurde z. B. eine Frau beschuldigt, in eine Kuh einen
+Fiedelbogen hineingezaubert zu haben. Eine andere Frau, die im Frohndienst
+Heu machen musste und ermüdet mit der Arbeit einhielt, sprach zu andern
+Weibern: »wenn nur der Teufel das Heu holte!« Da sich nun
+unglücklicherweise unmittelbar darauf ein Sturmwind erhob, der das Heu von
+der Wiese hinwegtrieb, so war die Frau als wettermachende Hexe erwiesen und
+wurde zur peinlichen Frage eingezogen.
+
+Es war vergeblich, dass die Unglücklichen bei Gott und allen Heiligen ihre
+Unschuld betheuerten. Sie wurden gefoltert, wobei stets in den Akten
+bemerkt wird, dass sie sich zwar am Kopfe »gekrauet«, dass aber bei ihnen
+keine Thränen geflossen seien. Nicht wenige der Gefolterten überstanden
+auch alle Qualen, ohne sich eine Geständniss abmartern zu lassen. Ueber
+diesen teuflischen Trotz des Hexengeschmeisses aufs Höchste erbittert,
+verfügten daher die Mainzischen Räthe: »Gegen diejenigen, so in puris
+negativis ohne sonderlichen Schmerz beständen und mit der Sprache nicht
+losschlagen wollten, solle mit den Schrauben und Daumeisen angefangen und
+dann mit den anderen Instrumentis fortgefahren werden. Sintemalen aber
+diese Leute allem Ansehen nach unsichtbare Geister bei sich hätten und vom
+bösen Feinde angereizt seien, sollen geistlicher Leute Mittel gegen diese
+teuflischen Verführungen gebraucht werden.« --
+
+Ueber das Schicksal der einzelnen Angeschuldigten erfährt man aus den Akten
+nur selten etwas Bestimmtes. Zuweilen wird von dieser und jener
+Unglücklichen auf der Aussenseite des betreffenden Aktenheftes ausdrücklich
+bemerkt, dass dieselbe hingerichtet worden sei. Im Allgemeinen fand man
+jedoch diese Notirung unnöthig, da ein Hexenprozess nur selten anders als
+auf dem Scheiterhaufen oder überhaupt unter der Hand des Scharfrichters
+endigte. Ein anderes Mal zeigt der Oberamtmann an, er habe wieder fünf
+Hexen verbrennen lassen, (deren Namen nicht einmal genannt werden,) wofür
+er von den kurfürstlichen Räthen belobt wird.
+
+Während der ganzen ersten Hälfte des siebenzehnten Jahrhunderts war in
+Kurmainz die Hexenverfolgung im fortwährenden Steigen. Kurfürst =Johann
+Schweikart= (1604-1626) brachte in dieselbe zuerst System, indem er,
+nachdem er sich von der theologischen und der juristischen Fakultät seiner
+Hochschule umständlichst über das fluchwürdige Wesen und Treiben der Hexen
+hatte belehren lassen, eine Untersuchungsordnung für Hexenprozesse mit
+achtzehn General- und achtundneunzig Spezialfragen aufsetzen und allen
+Gerichten im Lande zuschicken liess. Die schrecklichste Zeit nahm jedoch
+mit dem Regierungsantritt seines Nachfolgers, des Kurfürsten =Georg
+Friedrich (v. Greiffenklau)= 1626 ihren Anfang. Als sich derselbe im
+genannten Jahre zu Dieburg huldigen liess, erschien vor ihm eine Deputation
+der Zentmannschaft und bat ihn inständig und um Gottes Willen, dass er doch
+zur Ausrottung des überhandnehmenden Lasters der Zauberei die nöthigen
+peinlichen Untersuchungen befehlen möchte. Dieselbe Bitte wurde ihm, da es
+dem Kurfürsten mit der schärferen Verfolgung der Hexen doch nicht so eilig
+war, unter dem 6. Februar 1627 auch schriftlich vorgetragen. In =Dieburg=
+stand nämlich damals eine ganze Menge von Personen im Geruch der Zauberei,
+und die Masse des Volks war gegen dieselben mit solcher Wuth erfüllt, dass
+selbst die Beamten, welche nicht sofort alle Verdächtigten in Haft nahmen,
+sich bedroht sahen. Daher musste zur Beruhigung der Bürgerschaft endlich
+wieder ein Hexenprozess in Scene gesetzt werden. Aus der Menge der zur
+Anzeige gebrachten wählte man hierzu eine Frau, nämlich Martin Padts Witwe,
+aus, »weil deren Mutter vor zwanzig Jahren als Hexe verbrannt worden sei«.
+Am 26. Juni 1627 begann das Verhör, und am 7. Juli wurde die Verhaftete
+hingerichtet. Die Padtin hatte aber im Verhör, in welchem sie wiederholt
+gefoltert worden war, eine ganze Anzahl von Mitschuldigen genannt; daher
+gestaltete sich aus dieser Einen Inquisition sofort eine ganze Anzahl
+anderer Prozesse, von denen jeder einzelne wieder zu neuen Verfolgungen in
+=Dieburg=, =Seligenstadt=[80], =Aschaffenburg= u. s. w. Anlass gab. Aus
+den massenhaft angestellten Verhören traten nun auch hier die gewöhnlichen
+Angaben der wegen Hexerei Verhafteten hervor. Als Versammlungsstätten der
+Hexen wurden der Eichwasen bei Dieburg, der Humesbühl, der grosse Formel
+u. s. w. bezeichnet. Bei der Generalversammlung, die zu Walpurgis auf dem
+Eichwasen stattfand, fanden sich oft Tausende, darunter auch vornehme
+Leute, aus Darmstadt, Aschaffenburg, Umstadt, Münster u. s. w. zusammen.
+Bei den Gelagen waren die Tische und Stühle gemalt, die Trinkgeschirre, dem
+Anschein nach von Gold und Silber, waren eigentlich Rossköpfe und
+Schelmenbeine, und was sich als Krammetsvögel ansah, war in Wirklichkeit
+eine Schüssel voll Kröten. Das Brod, welches man auftischte, musste an
+einem Sonntag gebacken sein; Salz dagegen kam bei keiner Gasterei vor. Die
+Hexen erzählten auch, sie hätten sich zwar mit den genossenen Speisen
+gesättigt, allein, wenn sie nach Hause gekommen, hätten sie sich hungrig
+und äusserst matt gefühlt u. s. w. -- Alle diese und ähnliche Geständnisse
+waren den Verhafteten durch eine bestialische Anwendung der Folter
+erpresst[81]. Einer der Verhafteten, Philipp Krämer aus Dieburg, that im
+Verhör die unerhörte Aeusserung, dass die gegen ihn abgelegten
+Zeugenaussagen falsch seien und dass das ganze Hexenwerk nichts als
+Aberglauben sei. »Wenn dergleichen Belialszeugnisse auch tausend wären,«
+rief er, »so könnten sie doch alle tausend falsch sein. Denn das wären
+Leute, so in ihrer Pein und Marter verzweifelten. Da müsse er sehen, dass
+unter Tausenden nicht Einem Recht geschehe. Es nehme ihn Wunder, dass man
+solche abergläubische Sachen glaube. Das seien doch lauter unmögliche
+Dinge, und es könne aus keiner Schrift bewiesen werden, dass es zu glauben
+sei. Der Teufel verblende die Leute und nehme frommer Leute Gestalt an.« --
+Er wurde dafür am 6. September 1627 mit dem Schwerte hingerichtet und sein
+Leichnam verbrannt. So wurden in Dieburg nach den vorliegenden Akten im
+Jahr 1627 überhaupt sechsunddreissig, -- nach einer Aufzeichnung des
+Pfarrers Laubenheimer sogar fünfundachtzig -- Personen hingerichtet. Im
+November 1629 begann hierauf eine neue Untersuchung gegen einundzwanzig
+Dieburger Leute. Ganze Familien sind in jenen Jahren zu Dieburg fast
+ausgerottet worden. An andern Orten ging es noch grausiger her. In
+=Grosskrotzenburg= und =Bürgel= wurden auf Betreiben des fanatischen
+Dechanten zu St. Peter in Mainz gegen dreihundert Personen wegen Hexerei
+hingerichtet, in Folge dessen der Kapitularpräsenzkammer zu Mainz bei
+tausend Morgen confiszirter Ländereien zufielen. Das aber war dem
+Kurfürsten =Johann Philipp= (von Schönborn, 1647 bis 1673) doch zu arg,
+wesshalb derselbe das im Lande herrschend gewordene ganz formlose Verfahren
+in der Hexenverfolgung untersagte und daselbe regelte und einschränkte[82].
+
+Im Jahr 1657 wurde von der Bürgerschaft der kurmainzischen Stadt =Amorbach=
+ein Projekt zur Verbrennung aller Hexen, welche Fröste gemacht und die
+Weinernte zu Grunde gerichtet hätten, entworfen. Zu diesem Behufe waren
+nicht allein die Einwohner von Amorbach sondern auch die der angrenzenden
+Aemter aufgeboten, und der Oberamtmann =Daniel von Frankenstein= wurde in
+geradezu stürmischer Weise zu einem gerichtlichen Einschreiten gegen die
+Hexerei gedrängt. Allein der Kurfürst =Johann Schönborn= zu Mainz befahl,
+man sollte die bereits Verhafteten ohne Weiteres zu ihren Familien
+zurückkehren lassen[83].
+
+In der Erzdiözese =Köln= (wo der Protestantismus so tiefe Wurzeln
+geschlagen hatte) griff die Hexenverfolgung in der zweiten Hälfte des
+sechszehnten Jahrhunderts wie ein rasender Dämon in alle Schichten der
+Gesellschaft ein. Kinder und Greise, Geistliche und Laien, Frauen und
+Mädchen massenhaft erfassend und zerreissend[84]. Man vergleiche folgende
+aus dem Salm'schen Archive (leider ohne Datum) abgedruckten Akten! Der
+Pfarrer Duren zu Alfter berichtet an den Grafen Werner von Salm: »dass ich
+vorlängst nicht geschrieben, ist daher kommen, dass mir nichts Sonderliches
+vorgekommen, allein dass man zu Bonn stark zu brennen anfange. Jetzo sitzet
+eine Reiche (Frau), deren Mann vormals Schöffe zu Bonn gewesen, Namens
+Kurzrock, dem die Herberge »zur Blume« eigenthümlich zuständig gewesen. Ob
+er Ihre Gnaden bekannt gewesen, weiss ich nicht. Dem sei wie ihm wolle; sie
+ist eine Hexe und täglich vermeint man, dass sie justifizirt werden solle,
+=welcher ohne Zweifel noch etliche Dickköpfe= (d. h. lutherisch Gesinnte)
+=folgen müssen=.« -- Aus einem späteren Briefe desselben Pfarrers an den
+Grafen ziehen wir folgende Stelle aus: »Solche (Opfer des Scheiterhaufens)
+sind aber mehrertheils Hexenmeister dieser Art. =Es geht gewiss die halbe
+Stadt drauf.= Denn allhier sind schon Professores, Candidati juris,
+Pastores, Canonici und Vicarii, Religiosi eingelegt und verbrannt. Ihre
+Fürstliche Gnaden haben =siebzig Alumnos= (des Priesterseminars), welche
+folgends Pastores werden sollten, von welchen quidam insignis musicus,
+gestern eingelegt; =zwei andere hat man aufgesucht, sind aber ausgerissen=.
+Der Kanzler sammt der Kanzlerin und des geheimen Secretarii Hausfrau sind
+schon fort und gerichtet. Am Abend unserer lieben Frauen (7. September) ist
+eine Tochter allhier, so den Namen gehabt, dass sie die schönste und
+züchtigste gewesen von der ganzen Stadt, von neunzehn Jahren, hingerichtet,
+welche von dem Bischofe selbst von Kind an auferzogen. Einen Domherrn mit
+Namen Rotensahe habe ich sehen enthaupten und folgends verbrennen sehen,
+Kinder von drei bis vier Jahren haben ihren Buhlen (Buhlteufel). Studenten
+und Edelknaben von neun, von zehn, von elf, zwölf, dreizehn, vierzehn
+Jahren sind hier verbrannt. Summa, es ist ein solcher Jammer, dass man
+nicht weiss, mit was Leuten man conversiren und umgehen soll.«
+
+Der Vogt zu Hülchrode, Andreas Heffele, berichtet unter dem 22. Dezember
+1590 an den Amtmann Wilhelm v. Ladolf in dem Salm'schen Städtchen Dyck:
+»Nächst dienstnachbarlicher Ehrerbietung thue Ew. Liebden ich hiermit zu
+wissen, wie dass Zeiger dieses, der armen gefangenen Frauen Eidam, genannt
+Gort, -- bei mir gewesen und gebeten wegen seiner selbst und seinen
+Geschwägern, dass man doch ihre Mutter mit dem Schwerte richten und in die
+Erde begraben möchte, dagegen sie unserem gnädigen Herrn 40 Thaler Kölnisch
+zu unterthänigster Verehrung geben wollten. -- Die allhier Sitzenden habe
+ich examiniren, peinigen und aufs Wasser versuchen lassen, deren zwei ihre
+Unthaten umständlich bekannt, die dritte aber halsstarrig geleugnet, jedoch
+dieselbe wie die anderen Zwei auf dem Wasser geschwommen.«
+
+Unter den zahllosen Hexenprozessen, welche damals und im Anfange des
+folgenden Jahrhunderts im Kölner Land und in den unter der geistlichen
+Jurisdiction Köln stehenden Territorien geführt wurden, möge es genügen,
+Einen hervorzuheben.
+
+In Köln lebte im Jahr 1627 eine junge schöne Dame =Katharine von
+Henoth=[85], Tochter eines kaiserlichen Postmeisters. Dieselbe leitete das
+Hauswesen ihres Bruders, des Propstes und Domherrn Hürtger von Henoth, und
+war in den vornehmen Kreisen, die sich mit dem Hause des Bruders berührten,
+hoch angesehen. Da geschah es, dass einige angeblich behexte und vom Teufel
+besessene Professschwestern des Klosters zu St. Clara sie als Hexe
+verschrieen, infolge dessen sie unter Beihülfe eines städtischen
+Ruthenträgers und Gewaltrichters mit Gewalt aus dem Hause ihres Bruders
+geholt und ins Gefängniss geschleppt wurde. Alsbald wurden über sie die
+erbärmlichsten Gerüchte in Umlauf gesetzt. In den Gärten, welche um ihre
+Wohnung lagen, hatte sich eine auffallende Menge von Raupen gezeigt, welche
+Obst und Gemüse verdarben. Auch bekannten zwei Pfarrer, dass sie an den
+geheimsten Theilen ihrer Leiber litten, dass eine Hexe es ihnen angethan
+haben müsse, und dass ihnen die Hexe im Traume wie im wachenden Zustand
+fortwährend erscheine. Dass diese Hexe Fräulein v. Henoth sei, stand sehr
+bald fest. Sie wurde daher dreimal durch alle Grade hin gefoltert, »dass
+die Sonne sie durchscheinen konnte«. Die grässlichsten Schmerzen waren
+jedoch nicht im Stande, der mit zerrissenen Gliedern auf der Folter
+daliegenden standhaften jungen Dame das Geständniss zu erpressen, welches
+die Richter haben wollten. Sie blieb bei der Betheuerung ihrer Unschuld.
+Beinahe wäre auch ihr Bruder in den Prozess hereingezogen worden. Er hatte
+alle Ursache, sich glücklich zu schätzen, dass man ihn unbehelligt liess,
+als man die Schwester auf einen Karren lud und hinaus vor die Stadt zum
+Scheiterhaufen führte. Die Unglückliche hatte freilich Freunde, welche auch
+in der äussersten Noth nicht von ihr liessen, wesshalb dieselben einen
+kaiserlichen Notar gewannen, der sich bereit erklärte, einen Protest gegen
+das schreckliche Verfahren aufzusetzen. An einer Strassenkreuzung der
+Stadt, wo altem Herkommen gemäss der Zug nach dem Richtplatze zu halten
+pflegte, standen die Freunde, stand der Notar. Die Verwahrungsurkunde wurde
+auf den Wagen gereicht, und der Unglücklichen eine Feder in die Hand
+gedrückt, damit sie unterzeichne. »Seht ihr Leute,« riefen alsbald die
+Jesuiten, welche den Karren zum Richtplatz geleiteten, zu dem Volke, in
+welchem sich das Gefühl des Mitleids zu regen begann, »seht ihr, dass sie
+eine Hexe ist, denn sie schreibt mit der linken Hand.« Wirklich hatte
+Katharine mit der Linken die Urkunde unterzeichnet. Jetzt aber, als sie die
+Rechtsverwahrung in die Hand des Notars zurückgegeben, riss sie mit der
+linken Hand den Verband von der Rechten, zeigte, wie diese in der Folter zu
+einer blutigen Masse verstümmelt war und brach in die Worte aus: »Ja, ich
+schreibe mit der Linken, weil die Henkersknechte die Rechte mir verdarben
+und zerschmetterten, um mich Unschuldige zum Geständniss zu zwingen!« --
+Grausen und Entsetzen ergriff das Volk; Entrüstung zeigte sich in der
+Menge, in welcher bereits harte Worte gegen die Hexenrichter laut wurden.
+Da winkten die Jesuiten, stimmten einen Psalm an und geleiteten den Karren,
+der sich wieder in Bewegung setzte, durch die Stadt zum Scheiterhaufen.
+
+Dieses geschah in Köln. An anderen geistlichen Orten ging es nicht besser.
+
+Zu =Ellingen= (in Franken), einer Landkomthurei des deutschen Ordens,
+wurden 1590 in nur acht Monaten fünfundsechszig Personen wegen Hexerei
+hingerichtet. -- In dem reichsunmittelbaren Frauenstift =Quedlinburg=
+wurden 1589 an Einem Tage hundertdreiunddreissig Hexen verbrannt.
+
+In dem Stiftslande =Zuckmantel=, dem Bischof von Breslau gehörig, wurden
+schon 1551 nicht weniger als acht Henker gehalten, welche, wie das Theatrum
+Europaeum (VII. S. 148) erzählt, vollauf zu thun hatten. In den Jahren 1639
+wurden nachweisbar zu Zuckmantel, Freiwaldau, Niklasdorf, Ziegenhals und
+Neisse zweihundertzweiundvierzig Personen wegen Hexerei hingerichtet, und
+im Jahr 1654 starben hier hundertundzwei Personen den Feuertod, darunter
+auch zwei Kinder, deren Vater der Teufel gewesen sein sollte[86].
+
+In dem Erzstift =Salzburg= kam die Hexenverfolgung namentlich seit dem
+Beginn der Protestantenhetze (1588 unter Wolfgang Dietrich) in Gang. Im
+Jahr 1679 wurden hier siebenundneunzig Zauberer und Hexen verbrannt. Einem
+damals erschienenen Berichte zufolge sollten die Salzburger Hexen das
+einstimmige Bekenntniss abgelegt haben, dass sie ausser anderen Vergehen
+allen Heiligen abgesagt und sich verpflichtet hätten, keine guten Werke in
+oder ausser der Kirche zu thun, zum Abendmahl ohne vorgängige Ohrenbeichte
+zu gehen und die Hostie zu verunehren. Sie sollten auch gestanden haben,
+dass sie oft die Hostie durchstochen hätten, und dabei aus derselben Blut
+hervorzutreten pflege[87].
+
+Im Stift =Paderborn=, wo die Scheiterhaufen schon (seit 1585 unter der
+Regierung des Fürstbischofs Theodor v. Fürstenberg) lange gelodert
+hatten[88], rief 1656 ein Jesuit =Löper=, der den Teufel durch Exorcisirung
+der von ihm Besessenen bekämpfen wollte, eine Bewegung ganz eigener Art
+hervor. Die Besessenen, etwa hundert an der Zahl, liefen in den Strassen
+der Stadt umher und schrieen Zeter über den Bürgermeister, über die
+Kapuziner, die Hexen und Hexenvertheidiger. Auf Betreiben des
+Kapuziner-Guardians wurde der Jesuit ausgewiesen, aber der Unfug war nun
+einmal im Gange. »Aus mehr als dreissig besessenen Leuten,« sagt das
+Theatrum Europaeum (Th. VII. S. 1023) »zu Paderborn und Brackel riefen die
+Teufel unaufhörlich über Trinike Morings als über eine Zauberin, welche die
+Teufel durch Branntwein, Kuchen, Aepfel, Bier, Fleisch und andere mehr
+Sachen hätte in die Menschen getrieben. Ja die Teufel haben auch öffentlich
+auf den Gassen über Etliche als Hexenvertheidiger geschrieen; und was die
+Teufel schrieen, das bekannten dann die Hexen gerichtlich vor den Herrn
+Commissarien, nämlich dass die bösen Geister durch Hexerei in so viele
+Menschen wären eingetrieben worden.«
+
+Die einmal in Gang gekommene Bewegung liess sich jedoch nicht so leicht
+bewältigen, vielmehr drang dieselbe bald über ihre anfänglichen Grenzen
+hinaus.
+
+Die ungeheuere Erregung der Gemüther, welche die Hexenverfolgung
+hervorgerufen, die grässlichen öffentlichen »Brände« und die dem Volke
+dadurch eingeimpfte Furcht vor der Hexerei, bewirkte es, dass die Seuche
+nicht nur das ganze paderborner Land, sondern auch die Grafschaft Rietberg
+und andere westphälische Bezirke erfasste, indem ganze Schaaren von Frauen
+und Mädchen das Land durchzogen, sich für vom Teufel besessen erklärten,
+die seltsamsten convulsivischen Geberden zeigten, eine Menge von Personen
+als Hexen und Hexenmeister verschrieen und überall Furcht und Schrecken
+verbreiteten. Da hierdurch an vielen Orten tumultuarische Auftritte
+hervorgerufen wurden, so schritten die Behörden natürlich gegen die
+Unruhestifter ein. Viele wurden ausgepeitscht oder gebrandmarkt und des
+Landes verwiesen, einzelne auch am Leben gestraft. In den zahllosen
+Verhören, welche darüber angestellt wurden, gestanden es nicht Wenige, dass
+sie von bestimmten Personen zur Simulirung der Besessenheit verführt und in
+dem dazu erforderlichen Geberdenspiel unterwiesen worden wären[89]. Ihre
+Bedeutung hatte aber die ganze Erscheinung darin, dass der Betrug im Volke
+massenhaft die bereitwilligsten Werkzeuge finden konnte.
+
+
+FUSSNOTEN:
+
+[38] Vgl. _Heppe_, Urkundliche Beiträge zur Geschichte der Reformation in
+Trier im Jahr 1599 in Niedners Zeitschr. für die Kirchengeschichte 1849,
+S. 417-444.
+
+[39] Hac occassione Joannes Archiepiscopus accersit Treviros Patres
+Societatis Jesu, qui se haeresibus opponerent, idque ex consilio reverendi
+domini Faë. Gest. Trev. III. p. 20, not. c.
+
+[40] Haec cum Archiepiscopus sollicite ageret (es ist von der Einführung
+der Jesuiten die Rede), Trevirenses licentia gliscentis haeresis in
+deteriora prolapsi, omnia suspecta habere, libertatem quaerere, gravamina
+praetendere, et seditionibus plebem praeparare pergebant. Gest. Tr. III.
+p. 22.
+
+[41] Sed exhausta mansit patria, terra nihil proferente et latrone quidquid
+reliqui erat depraedante. Nihilominus licet ex praecipuis pro se ipsis
+indigerent, tamen in sumtus Archiepiscopi pro ejusdem sustentatione et
+camerae suae levamine, quasi in annos singulos, aliquid tributi conferre
+coacti sunt. Quae toties repetita necessitas conferendi faciebat
+praestationem duram et principem invisum, nulla sui culpa, cum tamen octo
+vel decem millium florenorum facile contentaretur. Gest. Tr. III. 51.
+
+[42] Fuit patribus Societatis Jesu mire addictus. -- Patribus collegium sat
+splendidum construxit in sua paupertate et reditus amplos coëmit. Gest.
+Trev. III. 51. -- Tandem plenus dierum et bonarum cogitationum, largitione
+patribus Societatis Jesu profuse facta. -- -- -- -- Deo spiritum reddidit
+Confluentiae. Ibid. p. 56. In Koblenz hatte er die Cisterciensernonnen und
+die regulirten Chorherren zu Niederwerth gezwungen, ihre bisherigen
+Klostergebäude zu verlassen, um den Jesuiten Platz zu machen.
+
+[43] Gest. Trev. III. 51.
+
+[44] Ibid. pag. 52.
+
+[45] _Delrio_, Proloqu. 9.
+
+[46] Man lese die kernhafte Darstellung _Linden's_ in den Gest.
+Trevir. III. 53 f. Vix aliquis eorum, qui accusati sunt, supplicium
+evasit. -- Supplicio affectorum liberi exulabant, bona publicabantur.
+Deficiebat arator et vinitor; hinc sterilitas. Vix putatur saevior pestis
+aut atrocior hostis peragrasse Trevirensium fines, quam hic immodicae
+inquisitionis et persecutionis modus. Plurima apparebant argumenta, non
+omnes fuisse noxios. -- Durabat haec persecutio plures annos, et nonnulli,
+qui justitiae praeerant, gloriabantur in pluralitate palorum, ad quorum
+singulos singula humana corpora Vulcano tradita.
+
+[47] _Jäck_, Gesch. der Provinz Bamberg, 3 Theile, 1809.
+
+[48] Man hat von ihm: Panoplia armaturae Dei. Conciones contra omnes
+superstitiones et praestigias diaboli. Ingolstad. 1626. Er starb 1630. S.
+_Gropp_. Tom. III. p. VIII.
+
+[49] Kriminalverfahren vorzüglich bei Hexenprozessen im ehemaligen Bisthum
+Bamberg während der Jahre 1624 bis 1630. Aus aktenmässigen Urkunden gezogen
+von _G. v. Lamberg_. Nürnberg bei Riegel und Wiessner. Ohne Jahrzahl.
+(1838?)
+
+[50] Kurtzer und wahrhafftiger Bericht und erschreckliche Zeitung von
+sechshundert Hexen, Zauberern und Teufels-Bannern, welche der Bischoff von
+Bamberg hat verbrennen lassen, was sie in gütlicher und peinlicher Frage
+bekannt. Auch hat der Bischoff im Stifft Würtzburg über die neunhundert
+verbrennen lassen. -- Und haben etliche hundert Menschen durch ihre
+Teuffels-Kunst um das Leben gebracht, auch die lieben Früchte auf dem Feld
+durch Reiffen und Frost verderbt, darunter nicht alleine gemeine Personen,
+sondern etliche der vornehme Herren, Doctor und Doctors-Weiber, auch
+etliche Rathspersonen, alle hingericht und verbrannt worden; welche
+schreckliche Thaten bekannt, dass nicht alles zu beschreiben ist, die sie
+mit ihrer Zauberey getrieben haben, werdet ihr hierinnen allen Bericht
+finden. -- Mit Bewilligung des Bischoffs und ganzen Thum-Capitels in Druck
+gegeben. Gedruckt zu Bamberg bei Augustin Czinchium, im Jahr 1659. --
+(Abgedruckt bei Hauber Bibl. mag. Bd. III. S. 441 ff.)
+
+[51] Durch die Jahrzahl der angeführten Broschüre haben sich _Meiners_
+(Histor. Vergleichung der Sitten des Mittelalters T. III. S. 392), _Henke_
+(Grundr. einer Gesch. des deutschen peinl. Rechts Th. II. S. 255) und
+Andere verleiten lassen, die fraglichen sechshundert Hinrichtungen in das
+sechste Jahrzehnt des siebenzehnten Jahrhunderts zu setzen. Dass dieselben
+unter Johann Georg II. gehören, ergibt sich aus einer Vergleichung der
+Broschüre mit Lamberg's Schriftchen; in beiden sind Personen angeführt,
+deren Identität sich nicht bezweifeln lässt. Ueberdiess regierte in dem auf
+dem Titel mitgenannten Würzburg zwischen 1650 u. 1660 Philipp von
+Schönborn, von welchem bekannt ist, dass er die Hexenprozesse einstellte.
+
+[52] _v. Lamberg_, Beilage Lit. S.
+
+[53] _v. Lamberg_, S. 24.
+
+[54] _v. Lamberg_, S. 15.
+
+[55] Ebendas. S. 20.
+
+[56] Ebendas. S. 17.
+
+[57] Vgl. _Heppe_, die Restauration des Katholizismus in Fulda, auf dem
+Eichsfelde und in Würzburg, (Marb. 1850), S. 161 ff.
+
+[58] Collect. script. et rer. Wirceburg. Th. III. S. 325.
+
+[59] _Gropp_, Th. III. S. 334.
+
+[60] Vgl. _Buchinger_, Julius Echter von Mespelbrunn, S. 170 ff. u.
+S. 232 ff.
+
+[61] _Baldi_, die Hexenprozesse in Deutschland, S. 13.
+
+[62] _Gropp_. Th. III. S. 402. _Ussermann_, Episc. Wirceb. p. 152.
+
+[63] _Gropp_. Th. III. S. 402.
+
+[64] Ueber das dortige Confiskationsverfahren (bald 1/5, bald 1/2 des
+Vermögens, bald das ganze) s. die von Dr. _Scharold_ mitgetheilte
+Instruktion, im Archiv des hist. Vereins f. Unterfranken, VI. 1. S. 128.
+
+[65] _Hauber_, Bibl. mag.
+
+[66] Historia tragica adolescentis praenobilis Ernesti ab Ernberg,
+perniciosa familiaritate seducti et obstinati in magia, supplicio affecti.
+Bei _Gropp_ Collect. Tom. II. p. 287 ff. Die Geschichte des unglücklichen
+Knaben erschien wieder in einem würzburgischen Universitätsprogramm 1700
+unter dem Titel: Aucupium innocentiae a stygio aucupe in pietatis et
+literarum palaestris versanti juventuti periculose structum et experientia
+duce ac magistra veritate detectum.
+
+[67] _Gropp_. Tom. II. p. 291. Der Titel ist: Ernestus veneficus in carcere
+et catenis, declamatione scholastica in Universitate Heidelbergensi
+exhibitus. Die Personen sind: Ernestus, Diabolus, Cognatus, Confessarius.
+
+[68] Anpreisung Sr. Majestät allergnädigsten Landesverordnung, wie es mit
+dem Hexenprozesse zu halten sei. 1766. S. 142.
+
+[69] Vgl. _Heppe_, »Die Restauration des Katholizismus etc.« S. 134 ff. und
+»Das evangel. Hammelburg und dessen Untergang durch das Papstthum«
+Wiesbaden, 1862.
+
+[70] Eine sehr genaue aktenmässige Darstellung des Treibens dieses
+Malefizmeisters im Lande Fulda hat der Domkapitular _Malkmus_ in der
+Schrift: »Fuldaer Anekdotenbüchlein« (Fulda, 1875) S. 101-151 geliefert.
+Nach derselben wir hier berichtet.
+
+[71] In den Wetzlar'schen Beiträgen zu den Hexenprozessen (von 1847) wird
+ein Mandat des Reichskammergerichts vom 27. Juli 1603 gegen den Zentgrafen
+und die Schöffen des peinlichen Gerichts in Fulda, welches auf Anrufen
+eines verhafteten Weibes verfasst war, mitgetheilt, woraus das
+Prozessverfahren des Fuldischen Hexenrichters dargestellt ist. Es heisst
+nämlich daselbst: die klagende Hausfrau habe sich von Jugend auf als eine
+fromme, unbescholtene, redliche und tugendhafte Person betragen, auch im
+besten Rufe gestanden etc. »Das Alles hintangesetzt habt Ihr, Zentgraf,
+Schöffen und Richter, sie ohne einigen Grund für eine Hexe -- blos unter
+dem Vorwande erklärt, weil drei derselben Unthat beschuldigte Weiber sie
+dafür angesehen haben sollen; und ohne fernere Erkundigung habt Ihr sie
+gewaltthätig angreifen, in ein abscheuliches Gefängniss, in einen
+Hundestall am Backhause des Fuldaer Schlosses, einsperren, in grausamer
+Weise an Händen und Füssen fesseln lassen und sie genöthigt, durch ein
+niedriges Loch auf allen Vieren wie ein Hund zu kriechen, worin sie dann
+gekrümmt und gebückt, elendiglich hockend, sich weder regen, bewegen,
+aufrecht stehen, noch des leidigen Ungeziefers erwehren kann. -- Obwohl nun
+ausser dem Zeugnisse der drei heillosen Weiber -- nicht die geringsten
+Indicia der Zauberei gegen sie vorliegen, und desswegen ihr Ehewirth ihre
+Unschuld in Rechten darzuthun, auch eine Caution zu stellen sich erboten
+und um Erleichterung der Haft dieser ehrbaren, vermuthlich schwangeren
+Person und um Zeit zur Defension gebeten, so habt ihr ihm diese Bitte nicht
+gewährt, und die Klägerin hat hiernach nichts Gewisseres zu erwarten, als
+dass Ihr zu unerträglicher Tortur forteilen und ihr demnächst einen
+schmählichen Tod unzweifelhaft anthun werdet.« Das Kammergericht erliess
+hierauf den strengen Befehl, »bei Pön von 10 Mark löthigen Goldes sofort
+der Klägerin ein mildes, leidliches Gefängnis zu geben, ohne erhebliche, in
+Rechten zugelassene Indizien sie nicht zu torquiren und den zu ihrer
+Defension und Verantwortung erforderlichen Zutritt zu gestatten. Auch habe
+sich das Gericht über die zur Klage gebrachten Nullitäten zu verantworten.«
+
+[72] Regelmässig pflegte Nuss, wenn er aus einer Unglücklichen ein
+Geständniss herausgepresst hatte, noch zu fragen: »Besinne Dich, ob in der
+und der Gasse nicht noch Etliche wohnen, die Zauberei treiben. Zeige mir
+sie an und schone sie nicht. Andere haben dich auch nicht geschont. Die
+Reichen tanzen so gerne wie die Armen« u. s. w.
+
+[73] Die Kläger beschwerten sich nicht über ungerechte Hinrichtung der
+Ihrigen, sondern über das Prozessverfahren und über die Kosten. -- _Nuss_
+hatte von den Prozessen in den drei Jahren im Ganzen 5393 Gulden
+eingenommen.
+
+[74] Ueber diese Vorgänge berichten wir hier nach der interessanten Schrift
+des Dr. _B. Niehues_ »Zur Geschichte des Hexenglaubens und der
+Hexenprozesse, vornehmlich im ehemaligen Fürstbisthum Münster.« (Münster,
+1875.)
+
+[75] Vgl. _Niehues_, »Zur Gesch. der Gegenreformation im ehemaligen
+Fürstenthum Münster« in der Zeitschr. für preuss. Gesch. und
+Alterthumskunde, 1874, Monat November.
+
+[76] _Niehues_, S. 60-77.
+
+[77] _Niehues_, S. 81-97.
+
+[78] _Niehues_, S. 96-109.
+
+[79] Das Nachfolgende wird nach _Huffschmids_ Aufsatz »Zur
+Criminalstatistik des Odenwalds im sechszehnten und siebenzehnten Jahrh.«
+(in der »Zeitschr. für deutsche Kulturgesch.« 1878, S. 423-433)
+mitgetheilt.
+
+[80] Ueber die Anfänge der Hexenverfolgung in Seligenstadt (1600) s.
+_Steiner's_ Gesch. der Stadt u. ehemaligen Abtei Seligenstadt
+(Aschaffenburg, 1820) S. 283 ff.
+
+[81] Man lese z. B. folgendes Torturprotokoll vom 2. Oktober 1627 (bei
+Steiner S. 94): »Weil dieselbe (Verhaftete) nichts gestehen wollte, sondern
+auf dem Leugnen halsstarrig bestand, als ist sie auf dem einen Schenkel mit
+dem Krebs beschraubt worden. Sie hat aber immerdar gerufen, es geschehe ihr
+Unrecht etc. und sich erzeigt, gleichsam sie einigen Schmerz nicht
+empfinde. Und ob der Meister auf ein Holz schraubte, auch mit aufgesperrtem
+Mund in einen Schlaf gerathen. Und als man ihr Weihwasser in den Mund
+geschüttet, hat sie dasselbe jedesmal wieder ausgespieen und abscheuliche
+Geberden im Gesicht von sich gegeben. Derentwegen, nachdem sie wieder zu
+sich selbst gekommen, dieselbige ausgezogen, geschoren, mit dem Folterhemd
+angelegt und auf dem anderen Hemd auch beschraubt worden, wobei sie sich
+mit Entschuldigen, Rufen, Schreien, Schlafen wieder wie zuvor geberdet,
+auch das Weihwasser abermals ausgespieen. Auf welche beharrliche
+Halsstarrigkeit und Verleugnen sie ungefähr ein zwei Vaterunser lang
+aufgezogen, und mit ihr ein grosser Stein an beide grosse Zehen gehängt
+worden. Sie hat aber wie zuvor einig empfindliches Zeichen nicht von sich
+gegeben, sondern gleichsam sie todt wäre, =sich gestellt=, desshalben man
+sie herabgelassen, und zur vorigen Custodie, nachdem sie sich wieder
+erholt, hinführen lassen.«
+
+[82] Nach _Steiner_, Gesch. der Stadt Dieburg, Darmstadt 1829. S. 68-100.
+
+[83] _Huffschmid_, in der »Zeitschr. für deutsche Kulturgesch.« 1858,
+S. 432.
+
+[84] Die Mittheilungen hierüber entlehnen wir der (zu dem Sammelwerke
+_Virchow's_ und _v. Holtzendorf's_ gehörigen) Abhandlung _W. von
+Waldbrühls_: »Naturforschung und Hexenglaube.«
+
+[85] Ueber das Geschick derselben berichtet ausser _v. Waldbrühl_(S. 33 bis
+34) auch ein Aufsatz der Kölnischen Zeitung vom 3. Januar 1875, I: »Melaten
+und der Galgenberg.«
+
+[86] _Roskoff_, B. II. S. 312.
+
+[87] S. des Salzburger Advokaten _Kofler_ Observationes magicae bei
+_Hauber_, Bibl. mag. Th. III., S. 306 und ausserdem _Horst_, Dämonomagie,
+Th. II. Anhang, S. 349 ff. und _Mezger_, Histor. Salisburg. Lib. V.
+cap. 54.
+
+[88] _G. J. Bessen_, Gesch. des Bisthums Paderborn, C. II. S. 88, 98 ff.
+
+[89] Vgl. den Aufsatz »Ein Criminalprozess gegen ein besessenes Mädchen« in
+Hitzig's und Schletter's Annalen der Criminalrechtspflege, Leipz. 1854,
+S. 267 ff.
+
+
+
+
+ EINUNDZWANZIGSTES KAPITEL.
+
+ Die Hexenprozesse von der zweiten Hälfte des sechszehnten bis
+ zum Ende des siebenzehnten Jahrhunderts in den weltlichen
+ Territorien Deutschlands.
+
+
+Wir haben früher gesehen, dass fast in allen Landen die Zeit vom Ende des
+fünfzehnten bis in die zweite Hälfte des sechszehnten Jahrhunderts die Zeit
+des eigentlichen Entstehens der Hexenprozesse war. Denn bis zum Ende des
+sechszehnten Jahrhunderts kamen dieselben zumeist -- von einzelnen,
+namentlich romanischen, Territorien abgesehen, nur vereinzelt vor. Das
+Resultat dieser verhältnissmässig noch sehr moderaten Hexenverfolgung war
+aber, dass durch dieselbe 1) die im Hexenhammer enthaltene Doctrin von der
+Hexerei dem Volke eingeimpft war, und dass 2) die Obrigkeiten, die
+Gerichte, die Geistlichen, indem sie den Hexenhammer zur Anwendung
+brachten, sich mit ihrem Denken selbst in diese Lehre von der Hexerei
+einlebten, und, durch ihre ganze Weltanschauung ohnehin für dieselbe
+disponirt, sie in ihre Gedankenwelt aufnahmen und sich an die Verfolgung
+der Hexerei als des furchtbarsten Verbrechens, das der Christ begehen
+könne, gewöhnten. -- Etwa von der Mitte der zweiten Hälfte des sechszehnten
+Jahrhunderts an bis gegen das Ende des siebenzehnten Jahrhunderts sehen wir
+daher die Hexenverfolgung auf ihrer höchsten Höhe, die Drachensaat des
+heidnischen Dämonismus, welche Papst =Innozenz= VIII. aus vollen Händen
+unter den Völkern des Abendlandes ausgestreut hatte, war bis zum Anfange
+jener Periode aller Orten in üppigster Weise aufgeschossen, und es begann
+nun eine Zeit des Schreckens, wie sie die Christenheit bis dahin noch nie
+erlebt hatte.
+
+Werfen wir zunächst einen Blick auf die Herzogthümer
+=Braunschweig-Lüneburg= und =Braunschweig-Wolfenbüttel=[90]. Schon zum
+Jahre 1561 heisst es in der Göttinger Chronik (Th. I. S. 163), der
+Magistrat von =Göttingen= sei so sehr mit Hexenprozessen beschäftigt
+gewesen, dass fast kein altes Weib vor der peinlichen Frage und dem
+Scheiterhaufen sicher war. Herzog Heinrich von Wolfenbüttel liess 1565 an
+Einem Tage bei Salzgitter zehn und bei Lichtenberg sieben Hexen verbrennen,
+und in den Jahren 1572 und 1573 kam selbst die Herzogin =Sidonie=, die
+Gemahlin des (katholisch gewordenen) Herzogs Erich II. von
+Braunschweig-Calenberg (der man Schuld gab, im Bunde mit dem Teufel und
+durch Gift die Beseitigung ihres Gemahls versucht zu haben,) in solche
+Bedrängniss, dass sie es für gut fand, zu ihrem Bruder, dem Kurfürsten
+August von Sachsen, zu flüchten. Allerdings wurde noch Herzog =Julius=
+([+]1589) von der Frage beunruhigt, ob denn die Hexen wirklich die Dinge
+verrichten könnten, welche sie nach ihren mit der Folter erpressten
+Aussagen gethan haben wollten[91]. Allein unter seinem Sohn und Nachfolger
+=Heinrich Julius= (der seit 1566 Bischof von Halberstadt war,) wurde seit
+1590 die Hexenverfolgung so arg, dass bei Wolfenbüttel oft an Einem Tage
+zehn bis zwölf Hexen verbrannt wurden, und dass, wie eine gleichzeitige
+Chronik berichtet, die Exekutionsstätte, der Ort vor dem Lechenholze, von
+wegen der Menge der daselbst aufgerichteten Brandpfähle wie ein kleiner
+Wald anzusehen war.
+
+In einer ungedruckten Chronik der Stadt =Hitzacker= im Fürstenthum
+=Lüneburg= wird zum Jahr 1610 berichtet[92]: »Anno 1610 wurden etliche
+Personen in Hitzacker und in der Nähe der Hexerei und Zauberei beschuldigt,
+welche dann auf viele andere mehr bekannten, dass auf zehn Personen
+incarcerirt und zum Feuer verdammt worden.« -- Der damalige =Pastor= zu
+Hitzacker, Herr Simon Krüger, schreibt, dass ihm diese Affaire nicht allein
+grosse Mühe und Arbeit gemacht, sondern auch tausend Sorgen und Thränen aus
+dem Herzen gedrungen. -- Es ward geurtheilt, dass sehr viele dieser Leute
+=unschuldig sterben= müssen, und dass der Scharfrichter bei der Wasserprobe
+betrüglich gehandelt, damit er nur viel verdienen möchte. -- Die Pfähle,
+daran dieselben verbrannt, waren a. 1670 noch häufig auf dem Galgenberge
+zwischen Marwedel und Lwau zu sehen. -- Man erzählt, dass etliche von den
+Pfählen wieder ausgegrünt, welches dann der Regierung einiges Nachdenken
+verursacht von solchem Prozess abzustehen und eine Inquisition wider den
+Scharfrichter vorzunehmen.
+
+In =Kurbrandenburg= sehen wir die Hexenverfolgung bis zur Regierung des
+grossen Kurfürsten ihren ungestörten Fortgang nehmen. Unter diesem
+staatsklugen Fürsten tritt jedoch eine Wendung zum Besseren ein. Allerdings
+dauerten die Prozesse noch immer fort. Aufsehen machte hier namentlich ein
+Prozess, der drei Jahre lang gegen ein 1662 im Dorfe Jagow in der
+Uckermarck verhaftetes Weib geführt wurde. Die ganze uckermärkische
+Ritterschaft hatte auf den Prozess gedrungen. Endlich erkannte der
+brandenburgische Schöffenstuhl auf Tortur. Das Weib überstand jedoch
+dieselbe, ohne sich ein Geständniss abmartern zu lassen. Daher urtheilte
+ein weiteres Erkenntniss des Schöffenstuhls, bei der Tortur müsse ihr der
+Teufel Hülfe geleistet haben, und da sich inzwischen in Jagow allerlei
+seltsame Dinge zugetragen hatten, so erging ein Endurtheil der
+Juristenfakultät zu Frankfurt auf Landesverweisung, welches der Kurfürst
+bestätigte. Das Weib musste Urphede schwören, und wurde dann durch den
+Nachrichter unter Zuziehung des Uckermärkischen Hof- und Landrichters des
+Landes verwiesen. Seitdem endeten die Hexenprozesse gewöhnlich mit
+Verweisung in das Spinnhaus oder mit Verbannung aus dem Lande. Doch hatte
+der einsichtsvolle Monarch viel mit den Vorurtheilen seiner
+Patrimonialgerichtsherrn zu kämpfen, welche noch immer der Hexerei durch
+Verbrennung der Hexen ein Ende machen zu müssen glaubten. Daher sah er sich
+zum Oefteren genöthigt, gegen deren Verfahren Untersuchung einzuleiten oder
+die Urtheile der Gerichte zu kassiren[93].
+
+In =Oesterreich= hat, wie =Abraham a Sancta Clara= erzählt[94], »das werthe
+Herzogthum =Steyer=« seit 1674 durch verruchtes Zaubergeschmeiss
+unglaublichen Schaden erlitten, wie es die eigenen Aussagen der
+Hingerichteten zu Feldbach, zu Radkersburg, zu Voitsberg, zu Grauwein und
+an anderen Orten bezeugten. »Diess Jahr 1688, im Monat Juni,« fährt der
+eifrige Prediger fort, »haben sie einen so grossen Schauer
+heruntergeworfen, dass deren etliche Steine fünf Pfund schwer gewogen, und
+hat man unweit der Hauptstadt Gräz gewisse grosse Vögel wahrgenommen,
+welche in der Höhe vor diesem grausamen Schauerwetter geflogen und selbiges
+hin und her geführt. Einige bekannten, so nachmals verdienter Massen im
+Feuer aufgeopfert worden, wie sie das höchste Gut und die heiligsten
+Hostien salva venia in den Sautrog geworfen, selbige mit einem hölzernen
+Stössel nach Genügen zerquetscht, dass auch mehrmalen ihren Gedanken nach
+das helle Blut hervorgequellt, dennoch ganz unmenschlich und unbeweglich in
+ihrer Bosheit fortgefahren, gedachtes höchstes Geheimniss mit unfläthigem
+Wasser begossen, und nachdem sie es mit einem alten Besenstiel gerührt, sei
+alsobald der klare Himmel verfinstert worden und allerseits, wo es ihnen
+gefällt, der häufige Schauer heruntergeprasselt.« Abraham a Sancta Clara
+gibt auch noch andere Mittel an, durch welche die Hexen nach ihrer eigenen
+Aussage allerlei Malefizien zu Wege gebracht hätten. Dabei gesteht er
+allerdings, dass »sehr viele Ungewitter, Schauer, Platzregen kommen von
+natürlichen Ursachen«, doch bekennt er es zugleich als seine »wohl
+gesteifte Meinung«, dass dermalen durch den Teufel und dessen Hexengesinde
+solches Uebel verursacht werde, und solches der gerechte Gott um unserer
+Sünden halber zulasse, meistens aber, weil wir des Satans Namen öfters im
+Maul und auf der Zunge haben als den Namen des wahren Gottes. »Ja hätte ich
+so viele Groschen, als in diesem Jahrmarkt allhier zu Grätz, da ich solches
+schreibe, nur 'der Teufel hole mich!' gehört wird, sodann wollte ich gar
+leicht eine grosse Herrschaft einkaufen.«
+
+Weiterhin erzählt Abraham a Sancta Clara, dass »wundersame Aussagen und
+Erkenntnisse sind ergangen verwichene Jahre allhier in Steyermark von dem
+Hexen- und Zaubergesinde, dass man davon könnte ein grosses Buch verfassen,
+nur von Anno 1675 bis in das laufende Jahr 1688.« Eine Hexe bekannte, dass
+sie mehr als achthundertmal zu ihrem Liebsten, dem Teufel gefahren, »der in
+schwarzem Sammet aufgezogen und ausländerisch geredet«, und wohl gelebt
+habe. -- Eine andere ist mit achtzehn Personen in Vogelgestalten als Raben
+und Elstern ausgeflogen, und als die Braut, welche mit dabei war, vor
+lauter Behagen beim Teufelsmahl ausgerufen: »Jesus Maria, so wohl habe ich
+nie gelebt!« sassen sie plötzlich unweit einer Schinderhütte bei einem
+verreckten Schimmel. -- Abraham referirt dann noch über die Geständnisse
+anderer Hexen und Zauberer und schliesst mit den Worten: »Hundert und
+hundert und über hundert dergleichen Begebenheiten könnten beigebracht
+werden; wir jedoch geben uns mit diesen zufrieden.«
+
+In =Tirol= fasste die Regierung zu Innsbruck im Anfange des September 1637
+den Entschluss, gegen das Hexenwesen ernstlicher einzuschreiten. Indessen
+war man sich doch über die Gesichtspunkte, von denen man dabei auszugehen,
+und über die Grundsätze, nach denen man zu verfahren habe, nicht recht
+klar, wesshalb die Innsbrucker Regierung damals den erzfürstlichen
+Vormundschaftsrath und Kammerprokurator zu Innsbruck Dr. =Volpert Mozel=
+aufforderte, ein Gutachten über das Zauberwesen und über die Frage zu
+verfassen, wie es »mit Constituirung der in Kriminal- und Hexereisachen
+gefangenen Personen und ihrer Complices gehalten werden solle.« Infolge
+dessen arbeitete Mozel seine neun Abschnitte umfassende Schrift
+»=Instruction und Conclusiones, mit was Umbstenden die Hexen-Persohnen
+constituiert werden khinnen=« aus. Dieselbe bewegt sich allerdings ganz und
+gar auf dem Boden des Hexenhammers, enthält aber dabei doch mancherlei,
+wodurch sie sich von der bei den meisten Gerichten üblichen Praxis und von
+den Anschauungen vieler Rechtslehrer zu ihrem Vortheil unterscheidet. Mozel
+will z. B., dass der Untersuchungsrichter es nie versuchen soll, die
+Angeklagten mit Vertröstung einer Begnadigung zum Geständniss zu bringen.
+Haben Inquisiten die Tortur überstanden ohne ein Geständniss abzulegen, so
+sind sie freizugeben. Die Tortur soll nicht zu lange, wenigstens nicht
+leicht eine Stunde lang dauern, und Niemand soll öfter als dreimal
+gemartert werden. Ferner soll der Untersuchungsrichter nur die =nach= der
+Marter, nicht aber die auf der Folter gemachten Aussagen protokolliren.
+Nach den Complices soll der Richter erst fragen, wenn der Inquisit ein
+Geständniss abgelegt hat. Weil aber auf die Aussage einer der Hexerei
+überführten Person wenig zu geben ist, so soll der Richter dieselbe nach
+gemachter Denunciation noch mit einer »geringen Marter angreifen« und sie
+dabei erinnern, dass sie durch falsche Angaben sich unzweifelhaft die ewige
+Verdammniss zuziehen würden. Sollte dann die gefangene Person auf der
+Folter ihre Aussage widerrufen, so habe man derselben keinen erheblichen
+Werth beizulegen. Man sieht, dass =Mozel= doch einigermaassen bestrebt
+gewesen ist, den Forderungen der Vernunft und Humanität wenigstens hin und
+wieder zu ihrem Rechte zu verhelfen[95].
+
+Nach Mozel's Instruktion wurde nun die Hexenverfolgung im ganzen Lande mit
+frischem Muthe aufs Neue in Angriff genommen. Umständliche Hexenprozesse
+kamen z. B. im Hochstift Brixen 1643-1644, im Primörthale 1647-1651
+vor[96]. Unter den Tiroler Hexenprozessen aus der zweiten Hälfte ist der
+von Ignaz =Pfaundler= in der »Neuen Zeitschrift des Ferdinandeums« 1843
+veröffentlichte bekannt geworden. Dieser weitläufige Prozess wurde in den
+Jahren 1679-1680 bei dem Gerichte Lienz im Pusterthale gegen eine gewisse
+Emerenziana Pichlerin und deren vier unmündige Kinder geführt, und endigte
+mit der Hinrichtung der Mutter (25. Septbr.) und der beiden ältesten Kinder
+von vierzehn und zwölf Jahren (27. Septbr. 1680). Wie häufig aber solche
+Prozesse damals in Tirol waren, ersieht man aus dem Tagebuche des
+Benefiziaten Lorenz Paumgartner zu Meran (1664-1681), der in demselben
+berichtet, dass er während der kurzen Zeit von fünf Vierteljahren
+=dreizehn= wegen Hexerei vom Gericht zu Meran zum Tode Verurtheilte zur
+Richtstätte begleitet habe[97].
+
+Aus dem Archive der Stadt =Augsburg= liegen uns Nachrichten über die
+Verfolgung der Hexen vom Jahr 1650 an vor. In grösster Monotonie lautet so
+ziemlich ein Urtheil wie das andere. Wir wollen nur zwei derselben
+mittheilen. Ein Erkenntniss vom 18. April 1654 lautet:
+
+»Der verhassten Anna Schäfflerin von Erlingen sollen ihrer bekannten
+Hexerei halber und dass sie nicht allein der allerheiligsten
+Dreifaltigkeit, der Mutter Gottes Maria und allen lieben Heiligen abgesagt,
+selbe geschändet, geschmäht und gelästert, wie nicht weniger das
+hochheilige Sakrament des Altars zum zweiten Mal mit Füssen getreten und
+grausamlich verunehrt, sondern auch mit dem bösen Geist Unzucht getrieben
+und sich demselben mit Leib und Seele auf ewig ergeben, auch die
+verstorbene Maria Pihlerin von Haustätten durch Gifteingebung gewaltthätig
+ermordet und also selbe ums Leben gebracht, mit glühenden Zangen zween
+Griffe in ihren Leib gegeben, folgens sie mit dem Schwert vom Leben zum Tod
+gerichtet und der Körper zu Asche verbrannt werden soll. -- Am 15. April
+1666 ward folgendes Urtheil gefällt: Anna Schwayhoferin, welche sich dem
+bösen Feind, nachdem solcher auf dreimaliges Rufen in Mannsgestalt
+erschienen, ganz und gar ergeben, ihn für ihren Herrn angenommen und auf
+sein Begehren die hochheilige Dreifaltigkeit, die seligste Mutter Gottes
+und das ganze himmlische Heer verleugnet, mehrmals der katholischen
+Religion entgegen, ungebeichtet die heil. Communion empfangen und zu drei
+unterschiedlichen Malen die heil. Hostie wiederum aus dem Munde genommen,
+daheim in ihrer Stube auf den Boden geworfen, mit Füssen getreten und ganz
+verrieben, auch die Stube darauf ausgefegt; nicht weniger mit Hülfe des
+bösen Feinds und zauberischer Zusetzung ein Kind ums Leben gebracht, auch
+sonst eine Person mit solchen Mitteln übel zugerichtet, soll solcher
+verübten schwerer Verbrechen halber auf einen Wagen gesetzt, zur Richtstatt
+ausgeführt, inzwischen aber an beiden Armen mit glühenden Zangen, und zwar
+an jedem Arm mit Einem Griff gerissen. Darauf zwar aus Gnaden, weil sie
+sich bussfertig erzeigt, mit dem Schwert und blutiger Hand vom Leben zum
+Tod hingerichtet, der todte Körper aber nachmals zu Asche verbrannt
+werden, -- welches Urtheil auf einkommende starke Fürbitte um willen ihrer
+grossen Leibesschwachheit und hohen Alters noch weiter dahin aus Gnaden
+gemildert worden, dass die zween Griffe mit glühenden Zangen vermieden
+geblieben.« -- Das letzte Erkenntniss, welches wir kennen, ist vom 27. Juli
+1694[98].
+
+In der (damals freisingischen) =Grafschaft Wardenfels= (in Oberbaiern) war
+in den Jahren 1589-1592 ein Hexenprozess anhängig, der damit endigte, dass
+auf sieben Malefizrechtstagen achtundvierzig Frauen nach den grausamsten
+Torturen zum Feuertode verurtheilt, und theils lebendig, theils nach
+vorausgegangener Erwürgung verbrannt wurden. Wäre die Untersuchung mit dem
+Eifer, mit dem sie begonnen war, auch fortgesetzt worden, so würden, wie
+der Untersuchungsrichter in seinem Bericht vom 15. Januar 1592 sehr naiv
+bemerkt, in der ganzen Grafschaft wenige Weiber der Tortur und der
+Verbrennung entgangen sein. Die Hexenprozessakten bezeugen vielfältig, dass
+die Peiniger sich im Angesichte ihrer Schlachtopfer Nichts abgehen liessen.
+Ein besonderes Heft dieses ungeheuerlichen Prozesses hat die Aufschrift:
+»Hierin lauter Expensregister, =was verfressen und versoffen worden=, als
+die Weiber zu Wardenfels im Schlosse in Verhaft gelegen und hernach als
+Hexen verbrannt wurden.« =Hormayr=, dem wir diese Mittheilung (S. 332 des
+Jahrgangs 1831 seines Taschenbuchs für die vaterländische Geschichte)
+verdanken, fügt noch hinzu: »Wie weit dieser Wahnsinn überhaupt in =Baiern=
+gegangen sei, mögen auch die Consilia des berühmten Ingolstädter Lehrers
+=Eberhard= bewähren, da sogar fürstliche und herzogliche Personen als
+Zauberer und Hexen verdächtigt wurden, und die Frage wegen ihrer
+Verhaftung, Tortur und Hinrichtung sehr ernsthaft berathen ward«[99].
+
+Im =Breisgau=, wo (wie anderwärts) Hexenprozesse im sechszehnten
+Jahrhundert nur selten vorgekommen waren, nahm die eigentliche
+Hexenverfolgung erst während des dreissigjährigen Kriegs ihren Anfang. In
+der Stadt =Offenburg= begann dieselbe am Ende des Jahres 1627, nachdem
+kurz vorher mehrere Hexen in Ortenberg verbrannt waren, welche mehrere
+Offenburgerinnen als Mitschuldige genannt hatten. Gegen diese schritt man
+nun sofort mit der Tortur ein. Die dazu erforderlichen Werkzeuge schaffte
+man grossentheils erst jetzt an, namentlich auch einen Hexenstuhl nach dem
+Muster des Ortenbergers. Oft wurde die Tortur vier- bis sechsmal
+angewendet, und dadurch beinahe immer ein Geständniss erpresst. Die
+Exekution fand immer am dritten oder vierten Tage nach der Fällung des
+Urtheils statt, und die Prozesse dauerten höchstens zwei bis drei Wochen.
+Am 27. Juni 1628 wurden, um die Hexenprozesse noch mehr in Zug zu bringen
+in Offenburg bekannt gemacht, dass Jeder, der eine Hexe einbringe, mit
+einer »Fanggebühr« von zwei Schilling belohnt werden sollte; aber schon am
+10. Juli sah man sich genöthigt, diese fluchbringende Einrichtung wieder
+aufzuheben. -- In einem Zeitraum von nicht völlig vier Jahren wurden so in
+Offenburg sechszig Personen als Hexen hingerichtet[100]. -- Der Blocksberg
+des Breisgaus war der =Kandel=.
+
+Eine furchtbare Hexenverfolgung erhob sich 1662 in =Württemberg= von
+Esslingen, Möhringen und Vaihingen aus. Die Untersuchung begann hier im
+Juni 1662 und gewann, da von jedem Angeklagten die Anzeige von
+Mitschuldigen herausgemartert ward, bald eine kolossale Ausdehnung und
+dauerte bis zum Jahr 1665 an. Zu Esslingen richtete man das damals
+leerstehende Augustinerkloster zu einem grossartigen Hexengefängniss ein,
+welches mit dem Folterthurm durch einen Gang verbunden, und zu dessen
+strengster Beaufsichtigung zwanzig Thurmhüter in Eid und Pflicht genommen
+waren. Zeugen wurden zu Hunderten vorgeladen, um sich darüber vernehmen zu
+lassen, ob ihnen nicht vor so und so vielen Jahren ein Kind erkrankt oder
+ein Stück Vieh gefallen sei etc., und der Schrecken, von dem das Land
+erbebte, liess die Vorgeladenen Alles bejahen, was man sie fragte[101].
+
+In =Elsass= werden in dem Malefizprotokoll des einen Amtes Ballbronn aus
+den Jahren 1658-1663 dreiundzwanzig Hinrichtungen von Hexen
+aufgeführt[102]. In der zur Stadt Strassburg gehörigen Herrschaft Barr
+nahmen die Denunziationen wegen angeblicher Hexerei einen so
+schreckenerregenden Umfang an, dass der Magistrat der Stadt sich 1630
+veranlasst sah, ein »Mandat wider das Diffamiren wegen Hexerei« zu
+erlassen[103], »weil bald kein ehrlicher Mensch mehr sicher sein mag.«
+
+Aus der Landgrafschaft =Hessen-Darmstadt= liegt nur ein geringes
+Aktenmaterial zur Geschichte der Hexenprozesse im siebenzehnten Jahrhundert
+vor; aber aus dem Wenigen ist doch zu ersehen, dass die Hexenverfolgung in
+allen Landestheilen von Zeit zu Zeit immer von Neuem ausbrach. In der
+Niedergrafschaft Katzenellnbogen, welche 1629 unter darmstädtischer
+Herrschaft stand, wurden in diesem Jahre sogar auf ausdrückliches Verlangen
+der Gemeinden in den einzelnen Kirchspielen Ausschüsse gebildet, welche die
+Hexen aufspüren sollten. Doch wurden hier die Hexenprozesse, soweit es der
+herrschende Aberglaube zuliess, noch immer mit einer gewissen Vorsicht
+geführt. Während nämlich in den benachbarten nassauischen Grafschaften die
+Hexenrichter ohne Weiteres Urtheile fällten und die Urtheile vollstrecken
+liessen, ohne dass eine höhere Instanz davon Notiz nahm, mussten in
+Hessen-Darmstadt nicht nur die Akten des Prozesses der juristischen
+Fakultät an der Landesuniversität (damals zu Marburg, nicht in Giessen) zur
+gutachtlichen Aeusserung eingesandt, sondern es musste auch hernach noch
+das gefällte Urtheil derselben Fakultät zur Prüfung vorgelegt werden, die
+dann die Akten mit einer Urkunde zurückschickte, worin sie erklärte, dass
+dieses Urtheil »den Rechten und uns zugeschickten Akten gemäss« befunden
+oder nicht befunden. Das so unter der Controle der Juristenfakultät
+gefällte Urtheil durfte aber nicht eher vollzogen werden, als bis dasselbe
+landesherrlich bestätigt war[104]. -- Dadurch wurde natürlich die
+Hexenverfolgung selbst einigermassen eingedämmt; grausige Hexenprozesse
+kamen aber in den Jahren 1631-1633, 1650-1653 und 1661 in der (in der
+Wetterau gelegenen) freien Reichsburg =Lindheim= vor, welche damals unter
+der ganerbschaftlichen Regierung eines Hermann von Oynhausen, Landdrosten
+in braunschweigisch-lüneburgischen Diensten, eines Hartmann von Rosenbach,
+Domdechanten zu Würzburg und einiger anderer Edelleute stand. Besonders
+schrecklich war die letzte Hexenverfolgung in den Jahren 1661-1664. Der
+v. Oynhausische Justitiar =Geiss=, ein gemeiner und geldgieriger Mensch,
+hatte dem schwachsinnigen Landdrosten v. Oynhausen im Jahr 1661
+vorgestellt, dass es in Lindheim wieder von Hexen wimmele und dass man doch
+nicht eher ruhen dürfe, bis das verfluchte Hexengeschmeiss zur Ehre der
+heil. Dreifaltigkeit zu Lindheim und an allen anderen Orten vom Erdboden
+vertilgt sei. Die Ganerben gaben zur Wiederaufnahme der Hexenverfolgung
+ihre Zustimmung, Geiss, der sich selbst mehrere gleichgesinnte Bürger als
+Blutschöffen erwählte, wurde zum Untersuchungsrichter ernannt, und alsbald
+wurden mehrere Personen, die mit dem Teufel im Bunde stehen sollten, in die
+Höhlen des (noch jetzt zu sehenden) Hexenthurms zu Lindheim geschleppt. Die
+Verhafteten wurden hier, ohne dass man irgendwelche Vertheidigung zuliess,
+durch den Scharfrichter und Schindersknecht auf die Folter gespannt und so
+lange mit den ausgesuchtesten Martern gepeinigt, bis sie sich selbst als
+Hexen und Zauberer bekannt hatten. Der Hebamme zu Lindheim wurde auf diese
+Weise das Geständniss abgepresst, das Kind, welches die Ehefrau des
+v. Rosenbachschen Müllers Schüler vor einem Jahre todt geboren, umgebracht
+zu haben, obgleich die Schüler, darüber vernommen, keinem Menschen ein
+Verschulden an ihrem Kinde beimass. Auf das Bekenntniss der Hebamme wurden
+nun sechs Personen eingezogen, welche auf der Folter bekennen mussten: sie
+hätten die Leiche des Kindes ausgegraben, in Stücke zerhauen, diese in
+einem Topfe ausgekocht und daraus eine Hexensalbe bereitet. Obgleich nun
+die Leiche des Kindes in Beisein des Vaters, des Ortspfarrers, des
+Gevatters Schülers, des Rosenbachschen Verwalters und zweier Blutschöffen
+ausgegraben und unversehrt gefunden wurde, so wurde dennoch beschlossen,
+die sechs im Thurme eingesperrten Hexen, weil sie ihr Vergehen an dem Kinde
+auf der Folter einmal bekannt hätten, zu verbrennen und der Müller Schüler
+wurde unter Androhung schwerer Strafe bedeutet, von dem Befund der
+Ausgrabung nichts zu sagen, bis die Justifizirung der sechs Hexen erfolgt
+sei. Als nun die letzteren gebrannt waren, wurde eine andere Person, die
+alte Becker-Margreth, eingezogen, zu welcher einer der Blutschöffen in den
+Kerker ging und ihr zuredete, sie sollte sich nur des ihr zur Last Gelegten
+schuldig bekennen, dann sollte sie auch kein Meister und Schindersknecht
+angreifen, sondern sie sollte dann alsbald aufs Rathhaus geführt, und wenn
+man sie hingethan (d. h. hingerichtet) haben werde, neben dem Kirchhof
+beerdigt werden. Die Unglückliche sah, dass sie verloren war, und fügte
+sich verzweiflungsvoll in ihr Geschick, gab nun aber noch vierzehn andere
+Personen als Mitschuldige mit dem Bemerken an, diese sollten es auch
+erfahren, wie das Hinthun und Brennen schmecke. Infolge dessen ward nun
+auch Schülers Ehefrau als der Hexerei verdächtig eingezogen. Alsbald eilte
+Schüler nach Würzburg, um dem Domdechanten von Rosenbach seine Noth zu
+klagen und durch ihn das geliebte Weib zu retten. Bei seiner Rückkehr nach
+Lindheim erfuhr er jedoch, dass dasselbe inzwischen in furchtbarster Weise
+gefoltert worden sei, und nicht allein sich selbst der Zauberei schuldig
+bekannt, sondern auch ihn selbst als Mitschuldigen genannt habe. Schüler
+hatte kaum Zeit, sich von dem ersten Schrecken, mit dem ihn diese
+Nachrichten befielen, zu erholen, als er sich selbst von dem Blutrichter
+verhaftet und in den Hexenthurm geworfen sah, wo er in Ketten und Banden
+gelegt ward. Am fünften Tage wurde er mit Werkzeugen, die ganz eigens für
+ihn herbeigeschafft waren, gefoltert. Die unerträgliche Pein der Tortur
+presste ihm das Geständniss seiner Schuld ab. Doch nahm er dasselbe alsbald
+wieder zurück. Daher wurde er sofort aufs neue und noch schrecklicher
+torquirt. Abermals trieb man ihn so zum Geständniss seiner Schuld, das er
+jedoch hernach abermals zurücknahm; und schon wollte ihn Geiss zum
+drittenmal auf die Folter spannen, als ein Tumult ausbrach, in welchem
+Freunde es ihm möglich machten zu entfliehen. -- Während seiner Abwesenheit
+wurde sein Weib am 23. Februar 1664 verbrannt.
+
+Hiermit war aber auch der Anfang vom Ende der Schreckenstage Lindheims
+erschienen. Mehrere Weiber flohen nach Speier und erfüllten die Stadt mit
+ihrem Wehklagen; die ganze Gemeinde klagte bei den Ganerben wie bei dem
+Reichskammergericht gegen den Justitiar, der gegen alles göttliche und
+menschliche Recht lauter Unschuldige einthürmen, foltern, würgen und
+brennen lasse, infolge dessen das Reichskammergericht dem Blutgericht
+Einhalt gebot; die Juristenfakultät zu Giessen mahnte zur Mässigung und
+Vorsicht. Als daher Matthias Horn einem der Blutschöffen, der seine Frau
+zur Folter schleppen wollte, einen Arm entzweischlug und der Scharfrichter
+mit seinem Gesindel vor der Wuth des Volkes sich eiligst durch die Flucht
+retten musste, und Andreas Krieger, der verhassteste unter den
+Blutschöffen, kaum noch in seinem Hause Sicherheit fand, sah sich Herr
+v. Oynhausen endlich (1666) genöthigt, seinen Justitiar, den er nicht mehr
+schützen konnte, zu entlassen. -- Nicht weit von Lindheim ist ein Graben,
+den das Volk noch heute den Teufelsgraben nennt. Bei ihm soll der
+Blutrichter, als er mit dem Pferde über denselben setzen wollte, vom Pferde
+gestürzt sein und den Hals gebrochen haben.
+
+Ein anderer Hexenprozess, der uns in den Originalakten vorliegt, kam 1672
+in dem hessendarmstädtischen Orte =Burkhardsfelden= im Busecker Thal vor.
+
+Im Jahre 1672 wurde nämlich Else Schmidt, genannt die Schul-Else, zu
+Burkhardsfelden im Busecker-Thale, vor Gericht gestellt. Dem Anklagelibell
+des Fiskals zufolge hatte sie Mäuse gezaubert, einen Knaben zur Hexerei
+verführt und in Gegenwart des Teufels umgetauft, Hexentänze besucht, einen
+Mann durch Branntwein und eine Frau durch Sauerkraut zu Tode behext, ein
+Mädchen bezaubert, dass ihm die Haare ausfielen, auch Heilungen durch
+Lorbeerabsud bewirkt, woraus der Schluss folgte, dass die behandelten
+Krankheiten zuvor auch durch ihre Zauberei erzeugt waren. Mehrere Hexen
+hatten auf die Schul-Else ausgesagt, und seit dem letzten Prozesse haftete
+übler Ruf auf ihr. Da die Angeklagte leugnete, so wurde ein Zeugenverhör
+angestellt und der Fiskal reichte eine Deductionsschrift ein, die mit
+Citaten aus Bodin, Binsfeld und Delrio reichlich ausgestattet ist. In der
+Refutationsschrift des Defensors wurden sowohl die Indizien, als die
+Qualifikation der Zeugen[105] mit löblicher Klarheit bekämpft. Dennoch
+verwarf, nachdem das Gericht die defensio pro avertenda tortura
+abgeschlagen hatte, die Juristenfakultät zu Giessen die Einwendungen des
+Defensors als unerheblich und erkannte auf die Folter. Die Angeklagte
+überstand demgemäss eine zweistündige Marter, ohne das Mindeste zu
+bekennen. Hierauf aber erschien der Fiskal mit neunundvierzig
+Additionalartikeln, die im Wesentlichen auf Folgendes hinausliefen: Die
+Schul-Else habe einst einer Frau in einem Wecke Zauberei beigebracht,
+wodurch deren Knie so aufgeschwollen, dass der Pfarrer auf öffentlicher
+Kanzel über solche Uebelthat gepredigt; die Thäterin habe dann einen
+Aufschlag von zerriebenem Tabak und Bienhonig auf die kranke Stelle gelegt,
+worauf sich die Geschwulst geöffnet und anderthalb Maass Materie und fünf
+Arten von Ungeziefer, nämlich haarichte Raupen, Maueresel, Engerlinge,
+Sommervögel und Schmeissfliegen, von sich gegeben habe. Auch wird
+hervorgehoben, dass bei der neulichen Tortur keine Thräne zu bemerken
+gewesen, dass aber der Scharfrichter an der rechten Seite der Angeklagten
+ein Stigma entdeckt und beim Hineinstechen unempfindlich befunden habe. --
+In der abermaligen Zeugenvernehmung bestätigte die angeblich Bezauberte und
+Geheilte Alles, auch den Punkt von dem Ungeziefer; der Defensor verwarf sie
+als Zeugin in eigener Sache und Todfeindin; die Angeklagte stellte die
+neuen Anschuldigungen gleich den früheren in Abrede. In einer sehr
+leidenschaftlich gehaltenen Schrift begehrte jetzt der Fiskal eine
+geschärftere Tortur; er nannte die Beklagte einen Höllenbrand, einen
+Teufelsbraten, der hundertmal den Scheiterhaufen verdient habe. Von der
+Juristenfakultät erging unterdessen, wie der Defensor behauptet, ein
+lossprechendes Urtheil puncto repetitionis torturae, von dessen Existenz
+der Fiscal jedoch nichts zu wissen vorgab und von welchem auch das
+Gerichtsprotokoll nichts erwähnt. Gewiss ist es, dass man vorerst zur
+zweiten Tortur nicht schritt, sondern am 6. Mai 1674, also nach
+anderthalbjähriger Gefangenschaft des Weibes, die Nadelprobe vornahm. Ein
+von zwei Gerichtsschöffen unterschriebenes Protokoll bezeugt, dass man
+unter der rechten Schulter das Stigma entdeckt, mit zwei Nadeln durchbohrt
+und ohne Blut und Empfindung gefunden habe. Hierauf sandte man die Akten an
+die =Mainzer= Juristen, welche unterm 15. Juni 1674 ein Responsum abgaben,
+aus dem wir folgende wesentliche Punkte ausheben:
+
+»Wir Senior und übrige Professores etc. befinden -- -- -- die Acta -- -- --
+nicht also beschaffen, dass mit der vom Herrn Fiskal begehrten zweiten, und
+zwar völligen Tortur gegen die peinlich Beklagtin prozedirt werden könne:
+und hätte ihrer auch mit der ersten harten Tortur verschonet und dero
+Defensional-Articuln keineswegs verworfen werden sollen, aus folgenden
+Ursachen: [Folgen die Gründe]. -- Und thut im Uebrigen wenig zur Sach,
+dass die löbl. Juristenfakultät zu Giessen die Beklagtin Elisabeth zu der
+ersten Tortur condemnirt habe; dero rationes decidendi sind nicht apud
+acta. Und ist daran Unrecht beschehen, dass dieses arme alte Weib nach
+Ausweis des Protokolls -- zwo ganze Stund lang mit den Beinschrauben und an
+der Folter so überaus hart gepeiniget worden. Noch unrechter aber ist darin
+beschehen, dass der Herr Fiskal, ohnerachtet dass die verba finalia illius
+protocolli so viel geben, dass sie Elisabeth nach ausgestandener solcher
+erschröcklicher Tortur absolvirt worden seye (nimirum ab ulteriore
+tortura), nichts desto weniger in seiner also intitulirten Confutation und
+Gegensubmission-Schrift, wie auch endlichen Gegenschlussschrift die
+reiterationem torturae contra istam miserrimam decrepitam mulierem so stark
+urgirt hat, gleichsam dieses alte Weib propter suspicionem hominum quovis
+modo hingerichtet und verbrennet werden müsste, sie seye gleich eine
+Zauberin, oder nicht. -- -- -- Wie deme, so ist die Sach nunmehr in so
+schlechtem Stand, dass sich ohne Bedrückung und Schaden eines oder des
+andern Theils, oder gar beeder Theile kein Temperament ersinnen lässt. --
+Gut wäre es, wenn die unschuldig beklagte Elisabeth durch glimpfliche
+Mittel dahin bewogen werden könnte, dass sie den Ort ihrer jetzigen Wohnung
+verändern und sich anders wohin begeben thäte, angesehen sie ohne
+Aergerniss, Widerwillen und continuirliche Unruhe des Orts Unterthanen
+nicht wird wohnen können. Dafern das von ihro, wie zu besorgen, in Güte
+nicht zu erhalten, so ist nöthig, dass die Obrigkeit öffentlich verbiete,
+dass Niemand bei Vermeidung wohlempfindlicher Geld- und andern Strafen sich
+gelüsten lassen solle, sie Elisabeth und die Ihrigen an ihren Ehren mit
+Worten oder Werken anzugreifen, oder auch von dem wider sie bishero
+geführten peinlichen Hexenprozess mit andern Personen etwas zu reden. --
+Und damit sie Elisabeth desto leichter bewogen werden möge, ihre gegen den
+Herrn Fiskal habende schwere Actionem injuriarum, item ad expensas litis,
+damna et interesse fallen und schwinden zu lassen, so ist rathsam, dass die
+Obrigkeit sie Elisabeth alsbald ihrer Haften erlasse, mit der Vertröstung,
+dass man den Herrn Fiskal zu Zahlung der Prozesskosten anhalten, auch an
+allen Orten der Buseckischen Obrigkeit bei hohen Geld- und andern harten
+Strafen ernstlich verbieten wolle, dass Niemand sie Elisabeth, oder auch
+ihre Kinder an ihren Ehren angreifen solle. -- Im Fall nun die oftgenannte
+Elisabeth mit diesem Temperament, wie zu vermuthen, sich befriedigen lassen
+wird, so ist der Herr Fiskal einer grossen Gefahr überhoben, im Widrigen
+aber secundum jura in periculo durae sententiae, der Ursachen halben wir
+diesem unserm Responso keine sententiam beifügen. Und dass aller obiger
+Inhalt den kaiserlichen Rechten gemäss seye, wird mit unserer Fakultät zu
+End aufgedrucktem gewöhnlichen Insiegel beurkundet.«
+
+Hält man dieses Responsum gegen diejenigen, welche gleichzeitig und später
+in ähnlichen Sachlagen von andern katholischen Juristenfakultäten, und
+selbst von den protestantischen zu Tübingen, Giessen, Helmstädt u. a. zu
+ergehen pflegten, so muss den Mainzer Juristen die Ehre bleiben, dass sie
+unter die ersten gehören, welche auf die Bahn der Humanität einzulenken
+wussten.
+
+In der Landgrafschaft =Hessen-Cassel= war im siebenzehnten Jahrhundert
+derselbe Aberglaube heimisch, der damals alle Welt beherrschte. Ein
+Bettelweib aus Bottendorf, welches wegen Abfalls von Gott und wegen
+allerlei Zauberei (es hatte den Bauern das Vieh behext, Mäuse gemacht etc.)
+1648 hingerichtet war, hatte einen zehnjährigen Knaben in ihre Zauberkünste
+eingeweiht und mit dem Teufel persönlich bekannt gemacht, so dass nun auch
+er, wie er selbst gestand, Mäuse machen, Vieh behexen und sonstiges
+Teufelszeug verrichten konnte. Die Sache kam bei der Kanzlei zu Marburg zur
+Anzeige, welche dem Pfarrer zu Bottendorf aufgab, des Knaben, der vom
+Bettelvogt bereits mit Ruthen gestrichen sei, sich anzunehmen, ihn seinem
+Vater zu übergeben und für seine Unterweisung im Katechismus zu sorgen,
+damit er womöglich aus den Stricken des Satans wieder befreit werde. Der
+Pfarrer berichtete jedoch hierauf an die Kanzlei, dass es unmöglich sei,
+den Knaben in die Schule zu bringen, indem alle Leute des Orts erklärt
+hätten, dass sie, wenn dieser Teufelsbube in die Schule käme, alle ihre
+Kinder, um sie nicht ebenfalls in die Hände des Teufels gerathen zu lassen,
+vom Besuche derselben zurückhalten würden.
+
+Wie in anderen Orten so fürchtete man auch in Hessen-Cassel das geheime
+Treiben und die Begegnung des Teufels. Im Jahr 1672 sagte in Marburg ein
+Soldat, Joh. Scharff, vor Gericht aus: er habe von seiner Wirthin Sohn
+einen Zirkel geborgt, und als er denselben aufgethan, sei aus ihm Wasser
+herausgespritzt. Darauf habe er den Zirkel ins Wasser geworfen. Alsbald
+aber sei ihm der böse Feind erschienen und habe ihn zwingen wollen, den
+Zirkel wieder aus dem Wasser zu holen. Er habe es aber nicht gethan,
+sondern sich Gott befohlen. Späterhin sei ihm der Teufel noch einmal
+erschienen und habe ihn abhalten wollen, das heil. Abendmahl zu empfangen
+etc.
+
+Auch hat der Hexenwahn in Hessen ganz dieselbe Gestalt, dieselben Merkmale
+wie anderwärts. Die bösen Weiber sagen sich von Gott mit den Worten los:
+»Hier stehe ich auf dieser Mist, und verleugne den Herrn Jesum Christ.«
+Alsdann kommt der Teufel, lässt das Weib sich ihm zusagen, tauft es unter
+dreimaliger unsauberer Begiessung mit den Worten: »ich taufe dich im Namen
+des Teufels« und fordert es auf, ihm zu Willen zu sein. Unzählige wüste und
+einsame Plätze im Lande wurden als die Malstätten der Hexensabbathe
+bezeichnet. Da erkieste sich der vorsitzende Teufel unter den erschienenen
+Hexen eine als »Königin«, mit der er den Tanz eröffnete, die Musik dazu
+machten Hexenpfeifer, die auf dem Hinteren von schwarzen Katzen bliesen,
+Trommler u. s. w. Eine Anzahl von Hexen diente als »Leuchter« etc. Am
+ärgsten scheint der Hexenwahn im Anfang der zweiten Hälfte des
+siebenzehnten Jahrhunderts in Hessen-Cassel grassirt zu haben. Im Jahr 1669
+kam das Gerücht in Umlauf, dass in dem oberhessischen Dorfe Wohra sich kaum
+drei Menschen vorfänden, die nicht der Hexerei ergeben wären, wesshalb man
+es in der Umgegend das »Hexendorf« nannte.
+
+Natürlich war man unter solchen Umständen auch in Hessen in der Verfolgung
+der Hexen nicht träge. Die Verdächtigten wurden eingezogen, »ad bancum
+geführt«, wurden »in banco gefragt« und mussten »güt- und peinlich«
+bekennen. Die Folter wurde zuweilen in entsetzlicher Weise angewendet.
+Allein wenn schon die Hexenverfolgung in Hessen durch das ganze
+siebenzehnte Jahrhundert hin dauerte[106], so kamen hier verhältnissmässig
+doch bei Weitem nicht so viele Hexenverbrennungen vor als in anderen
+Ländern. Auch war das Prozessverfahren immer ein streng geordnetes. Die
+Prozessakten mussten von der juristischen Fakultät zu Marburg geprüft und
+das Todesurtheil musste dem Landesherrn zur Bestätigung vorgelegt werden.
+
+Hatte es sich im Prozess herausgestellt, dass die Verhörte sich wohl des
+Lasters der Zauberei im höchsten Grade verdächtig gemacht, dass ihr
+dasselbe aber doch nicht sicher erwiesen werden konnte, so wurde sie zwar
+ab instantia entbunden, aber gewöhnlich mit Landesverweisung unschädlich
+gemacht oder zu öffentlicher Arbeit verurtheilt, und so für eine Zeit unter
+öffentliche Aufsicht gestellt und auch ein solches Urtheil musste von der
+juristischen Fakultät geprüft und bestätigt sein, wenn es rechtskräftig
+sein sollte[107]. Vor der Entlassung aus dem Kerker musste jedoch die
+Inquisitin Urphede schwören und geloben, dass sie nicht allein die
+aufgelaufenen Gerichtskosten bezahlen, sondern auch wegen der
+ausgestandenen Haft und Tortur sich weder an der Landesherrschaft noch an
+deren Beamten und Unterthanen rächen wollte.
+
+Aber auch die Lage der Freigesprochenen war oft, ja sogar in der Regel,
+eine überaus traurige. Man hielt sie im Kerker noch fest, bis die
+Gerichtskosten bei Heller und Pfennig bezahlt waren. Die Mutter eines
+Bürgers Fröhlich zu Felsberg z. B. war der Zauberei beschuldigt, zum
+peinlichen Prozess condemnirt, zwei Jahre im Thurm »angeschlossen« in Haft
+gehalten und gefoltert worden. Das Gericht selbst bezeugte, dass die Frau
+die peinliche Frage zu grosser Verwunderung ausgestanden und nichts bekannt
+habe. Daher war die Unglückliche von der Juristenfakultät zu Marburg 1664
+freigesprochen worden. Die peinlichen Richter wollten sie aber nicht aus
+ihrer Haft entlassen, bis ihr Sohn für die Zahlung der (62 Rth. 18 Albus,
+d. h. nach dem jetzigen Geldwerth etwa 900 Mark) Bürgschaft geleistet
+hätte, worüber der Sohn bei dem Landgrafen Beschwerde führte.
+
+In der Volksmeinung war jedes Weib, das einmal in den Verdacht der Hexerei
+gekommen war, unehrlich. Als 1695 (also ganz am Ende des siebenzehnten
+Jahrhunderts) die Wittwe eines dasigen Schneidermeisters, die als der
+Zauberei verdächtig lange Zeit auf dem Schlosse im Hexenthurm gesessen
+hatte, vor der Beendigung des mit ihr angestellten Prozesses gestorben war,
+musste die (anfangs sich weigernde) Schneiderzunft daselbst durch Drohungen
+gezwungen werden, die Leiche der »Hexe« zu Grabe zu tragen. -- Wie aber in
+der ersten Hälfte des Jahrhunderts ein Theil der Geistlichkeit in dieser
+Beziehung dachte, ist aus einem Consistorialprotokoll vom 15. April 1664 zu
+ersehen. Im Jahr 1663 war nämlich eine zu Eschwege lebende Wittwe
+(Holzapfel) in den Verdacht der Hexerei gekommen. Darüber in Haft und
+Untersuchung genommen, hatte sie die völlige Grundlosigkeit dieser
+Beschuldigung dargethan und war freigesprochen worden. Aber gleichwohl
+wollten der Superintendent Hütterodt und dessen beide Amtsbrüder zu
+Eschwege die anrüchig Gewordene nicht zum Abendmahl zulassen. Die Wittwe
+wendete sich daher beschwerdeführend an das Consistorium zu Cassel und
+dieses gab Hütterodt auf, der Wittwe die Gemeinschaft des Sakraments nicht
+zu versagen. Die drei Geistlichen aber beharrten hartnäckig bei ihrer
+Weigerung, indem sie sogar erklärten, sie würden eher ihre Aemter
+niederlegen, als der Holzapfel das Sakrament reichen. Da beschloss indessen
+das Consistorium durchzugreifen, lud die Geistlichen vor seine Schranken
+und zwang dieselben der Wittwe, »da sie des beschuldigten Lasters der
+Hexerei nicht habe überführt werden können«, den Trost des
+Sakramentsgenusses zu gewähren.
+
+Seltsamer Weise kam in Hessen auch der Fall vor, -- wohl der einzige Fall
+dieser Art, -- dass eine =Jüdin= als Hexe angesehen ward. Die Jüdin Golda
+nämlich, des Kaiphas zu Kell im Amte Ulrichstein Tochter und des Juden
+Rubens zu Treis a. d. Lumde Ehefrau, hatte im Jahr 1669 ihr Häuschen zu
+Treis in der Absicht angesteckt, um dadurch das ganze Dorf in Asche zu
+legen. Vor Gericht gezogen, gestand sie nicht nur diese ihre Absicht,
+sondern auch, dass sie ihre Seele dem Teufel verschrieben, dass sie in
+ihrer Jugend mit einem Bäckergesellen gebuhlt habe, dass sie von ihrer
+Mutter schon im Mutterleibe verflucht worden sei, und dass sie darum diese
+wieder verflucht habe. Sie erklärte, dass sie sich von Gott verstossen
+wisse und nicht mehr beten könne, und bat darum um den Tod, womöglich mit
+dem Schwerte. -- Sie ward nach Marburg in den Thurm gebracht, hier aber als
+irrsinnig erkannt und bald entlassen. -- Von einer etwaigen
+Teufelsbuhlschaft war in dem Prozess keine Rede.
+
+Besonders schwunghaft wurde die Hexenverfolgung in der (seit 1647 zu
+Hessen-Cassel gehörigen) Grafschaft =Schaumburg= betrieben. Hier hatte ein
+Professor der Jurisprudenz zu Rinteln, =Hermann Göhausen= aus Brakel im
+Lippeschen ([+]1632) im Jahr 1630 -- zu derselben Zeit wo in Rinteln (1631)
+der menschenfreundliche =Friedrich Spee= seine Cautio criminalis (heimlich)
+drucken liess -- seine Anweisung zur Führung des Hexenprozesses[108]
+herausgegeben, =worin er vor unzeitigem Mitleiden warnte=. Nach diesem
+Codex wurde nun in Rinteln gegen die Hexen verfahren. Im hessischen
+Staatsarchiv liegen namentlich aus der Zeit von 1654 an zahlreiche
+Hexenprozessakten vor, die mancherlei Eigenthümliches wahrnehmen lassen.
+Die Verhaftung und Verhörung der Verdächtigen ging von Bürgermeister und
+Rath aus, welche die Eingezogenen im Rathhaussaal zu Protokoll vernahmen.
+Doch ist zu beachten, dass Bürgermeister und Rath in Hexensachen nichts
+thaten, ohne die juristische Fakultät zu Rinteln zu befragen, so dass diese
+der eigentliche Hexenrichter war. War das erste Protokoll, in welchem die
+Angeklagten jede Schuld ableugneten, der Fakultät zugeschickt, so verfügte
+diese, dass die Verdächtigen zur Folter geführt und hier nochmals zu einem
+reuigen Geständniss ihrer Schuld ermahnt werden sollten. Gewöhnlich
+appellirten dann dieselben an die Wasserprobe, welche an der Weser in der
+Weise vorgenommen ward, dass man sie zweimal an Händen und Füssen
+kreuzweise gebunden und einmal ungebunden ins Wasser liess. Regelmässig
+schwammen aber dabei die Angeklagten oben auf, wesshalb nun die Fakultät
+auf Anwendung der scharfen Frage erkannte. Am 21. Aug. 1660 wurde eine
+Angeklagte auf der Folter =elfmal= aufgezogen und dabei noch »etliche Male
+gewippt«. Gewöhnlich schrieb die Fakultät folgende generellen
+»Inquisitionales« vor, über welche den Unglücklichen Geständnisse
+abgefoltert werden sollten: 1) ob sie zaubern könnten; 2) von wem, zu
+welcher Zeit und an welchem Orte sie es gelernt und was sonst dabei
+vorgegangen; 3) ob sie Menschen und Vieh mit Bezauberung und Vergiftung
+Schaden gethan; 4) wem, an welchem Ort, zu welcher Zeit und mit was für
+Mittel; 5) ob sie andere Personen, Männer oder Weiber kennten und wüssten,
+so neben ihnen zaubern könnten, und woher sie solches wüssten. -- War nun
+bezüglich dieser und der übrigen Spezialfragen den Gefolterten das
+gewünschte Geständniss abgepresst, so ordnete die Fakultät auf Grund des
+ihr vorgelegten Torturprotokolls ein peinliches Halsgericht an, welches auf
+dem Marktplatze gehalten ward, und von diesem ging es dann entweder direkt
+oder nach nochmaliger Einkerkerung der Verurtheilten zum Scheiterhaufen.
+
+So wüthete die Hyder der Hexenverfolgung Jahr aus Jahr ein in allen Gauen
+Hessens, bis zum Jahr 1673, wo dieselbe nachzulassen begann.
+
+Im Jahr 1672 war auf leeres Geschwätz hin die Katharine, Ehefrau des
+Opfermanns Lips zu Betziesdorf in Oberhessen -- ein heldenhaftes Weib -- in
+den Hexenthurm zu Marburg eingesperrt und in grässlicher Weise torquirt
+worden[109]. Indessen hatte man ebensowenig aus derselben ein Geständniss
+herausmartern als wirkliche Indizien herbeischaffen können. Sie wurde daher
+von der Instanz entbunden und nach Ausstellung der Urphede (4. Mai 1672)
+entlassen. Indessen behielt man die Frau fortwährend im Auge, und indem man
+endlich die gewünschten Indizien gewonnen zu haben glaubte, so wurde sie im
+folgenden Jahre wiederum verhaftet und am 4. November 1673 zu Marburg
+nochmals und noch entsetzlicher gemartert. Sie wurde viermal aufgezogen,
+sechzehnmal wurden die Schrauben so weit geschraubt als es nur möglich war,
+und da sie wiederholt in Starrkrampf verfiel, so wurde ihr wiederholt mit
+Werkzeugen der Mund aufgebrochen, damit sie bekennen sollte. Bald betete
+sie, bald brüllte sie »wie ein Hund«. Aber grösser noch als die Bosheit
+ihrer Peiniger war die Seelenstärke dieses Weibes, denn sie gestand nichts.
+In dem Berichte an die Landgräfin Hedwig Sophie vom 4. November 1673, mit
+welchem die fürstlichen Räthe zu Marburg die Einsendung der Akten
+einschliesslich des Torturprotokolls begleiteten, bemerkten dieselben, dass
+die Frau auf der Folter durch Zauberei sich müsse unempfindlich gemacht
+haben, weil sie sonst die Tortur unmöglich in solcher Weise hätte ertragen
+können. Da sah aber doch die Landgräfin ein, dass sie die Gerichte nicht
+länger dürfe so fortwüthen lassen. Allerdings wurde die unglückliche Lips
+zur Landesverweisung begnadigt; zugleich aber erliess die Landgräfin von
+Kassel aus unter dem 15. November 1673 an die Kanzlei zu Marburg den
+Befehl, »das Gericht ernstlich dahin anzuweisen, dass dasselbe in
+dergleichen Hexenprozessen mit sonderbarer Circumspection und Behutsamkeit
+verfahre, insonderheit auf blosse Denunziation und anderen geringen
+Argwohn, wenn nicht das Corpus delicti notorie und andere starke und
+triftige Umstände vorhanden, nicht so leicht Jemanden zu Haften bringe,
+weniger denselben ohne vorhergehende Communikation mit den Räthen peinlich
+vorstelle.«
+
+Von da an verringerte sich die Zahl der jährlich vorkommenden
+Hexenprozesse. Doch fand und verfolgte man hier und da in Hessen noch über
+das Ende des siebenzehnten Jahrhunderts hinaus Hexen; allein man verfuhr
+in der Einziehung und Inquisition vorsichtiger und brannte weniger. Der
+letzte Hexenprozess, über welchen im hessischen Staatsarchiv Akten
+vorliegen, fand in den Jahren 1710 und 1711 statt. Damals war nämlich die
+Ehefrau Anna Elisabeth Ham zu Geismar allerlei zauberischer Tücken
+beschuldigt worden. Man hatte sie daher in den Hexenthurm zu Marburg
+gebracht, verhört und der Fiskal hatte, da sich die Verhörte keiner
+Zauberei schuldig bekennen wollte, Tortur beantragt. Das Gericht ging
+jedoch auf den Antrag nicht ein, sondern entband am 13. Mai 1711 die
+Angeklagte von der Instanz. In dem Verhör hatte aber dieselbe auf Befragen
+noch bekennen müssen, es sei »wahr und ausser allem Zweifel, dass es
+wirkliche Hexen und Zauberer gebe, die nämlich Gott absagen, sich mit dem
+Teufel verbinden, durch dessen Hülfe und Unterricht mit verborgenen Künsten
+Menschen und Vieh Schaden zufügen, auch wohl Wunderthaten verrichten.« --
+So ging die Hexen Verfolgung in Hessen zu Ende.
+
+In =Nassau= wüthete die Hexenverfolgung namentlich seit 1628. Um hier mit
+den Unholden recht gründlich aufzuräumen, bestellte die Landesherrschaft in
+den Dörfern Ausschüsse, welche als öffentliche Ankläger alle wegen Hexerei
+verdächtig werdenden Personen den im Lande umherziehenden Hexencommissären
+zur Anzeige bringen sollten, woneben den Geistlichen auf einer
+Landessynode, welche der Superintendent Weber am 3. November 1630 zu
+Idstein hielt, aufgegeben ward, ihre Gemeinden von der Kanzel herab vor dem
+gräulichen Laster der Zauberei zu warnen, -- was seitdem namentlich an
+jedem St. Andreastage geschah. Und rasch füllten sich alle Kerker mit
+Unglücklichen, die als Verbündete und Werkzeuge des Satans galten. Durch
+die Folter erfuhr man von ihnen die Namen von gewissen Stätten, an denen
+die Hexen und Zauberer ihre Versammlungen hielten, namentlich die Limburger
+Haide zwischen Diez und Limburg, die Herrenwiese bei Dillenburg, die
+Klippelshaide und die Altenburg bei Idstein, die Deissighafer Haide bei der
+Eiche u. s. w. Dahin kamen die Hexen und Zauberer auf Ofen- und Mistgabeln
+reitend, oder in einem von vier schwarzen Katzen gezogenen Wagen fahrend,
+zusammen, tanzten nach der Querpfeife, der Trommel, der Trompete, assen und
+tranken und buhlten miteinander. Die Seuche des Hexenwahns hatte bereits
+alles Volk erfasst, so dass in der ungeheueren Erregung, welche die
+Gemüther ergriff, Einzelne sich selbst für Hexen hielten. Ein Mädchen aus
+Amdorf, Katharine Jung, bekannte sich selbst bei ihrem Vater als Hexe, der
+sich infolge dessen in seinem Gewissen dazu gedrängt fühlte, am 1. Mai 1631
+die eigene Tochter in Herborn zur Anzeige zu bringen, wo sie schon am
+11. Mai hingerichtet wurde. Das Prozessverfahren war meist ein sehr
+summarisches. Selten dauerte ein Prozess über vierzehn Tage, indem man mit
+der Tortur Alles rasch fertig brachte. Nicht Wenige starben aber in den
+Kerkerlöchern der Hexenrichter infolge der erlittenen Tortur oder machten
+aus Verzweiflung ihrem Leben selbst ein Ende. Das Eine wie das Andere war
+nach allgemein herrschender Annahme natürlich das Werk des Teufels. So fand
+man in Herborn Hans Martin Stein's Wittwe, die wegen Hexerei in
+Untersuchung stand und gefoltert war, Tags darauf todt im Gefängniss. Das
+konnte aber nicht mit rechten Dingen zugegangen sein. Erinnerte man sich
+doch, dass während der Tortur eine Speckmaus, so gross wie eine Taube, in
+den Thurm geflogen war! Ja es legten selbst zwei berühmte Aerzte zu Herborn
+bei drei Frauen, die nach überstandener Tortur entseelt im Kerker
+vorgefunden waren, das visum repertum ab, dass die eine weder an den Folgen
+der Tortur noch an einer Krankheit gestorben, sondern dass ihr der Hals
+umgedreht sei, dass die zweite müsse Gift genommen haben, und dass sich bei
+der dritten über die Todesursache nichts Sicheres sagen lasse. -- Eine Frau
+von Langenaubach machte in der Nacht vor dem bereits bestimmten Tage ihrer
+Exekution ihrem Leben dadurch ein Ende, dass sie das feuchte Stroh ihres
+Schmerzenslagers anzündete, und sich in dem Rauche erstickte. Dabei aber
+lebten die Hexenrichter herrlich und in Freuden. Der Amtskeller zu Camber
+schrieb am 28. Nov. 1630, »dass wenn über die Zauberer Verhör gehalten
+werde, Alles auf Kosten der Hexen gehe und man nichts fehlen lasse, Kost
+und Wein würden bei dem Wirthe geholt.«
+
+So ging es im Nassauer Lande vier Jahre lang, von 1629-1632, und in diesen
+vier Jahren sah man in allen Theilen des Landes die Scheiterhaufen lodern.
+Allein in Dillenburg wurden damals fünfunddreissig, in Driedorf dreissig,
+in Herborn sogar neunzig Personen justifizirt. Schliesslich drohte die
+Hexenverfolgung sogar Leute, die den hervorragenderen Ständen angehörten,
+zu erfassen. So war der Geheimsekretär Dr. Hön zu Dillenburg, ein
+Vertrauensmann des Grafen, der denselben zu den wichtigsten Missionen
+gebrauchte, von einer wegen Hexerei in Untersuchung gezogenen Person zu
+Eibach angezeigt worden, dass er als Hexenmeister am Hexensabbath Theil
+genommen und daselbst die üblichen Gräuel begangen habe. Auf der Limburger
+Haide sollten die Vornehmen beim Hexentanz sich oft haben sehen lassen; ja
+man fand sogar einmal bei einer notorischen Hexe den silbernen Becher eines
+vornehmen Herrn, mit welchem der Wein bei einem solchen Gelage kredenzt
+worden sein sollte.
+
+Vielleicht trug gerade diese Wendung, welche die Hexenverfolgung nahm, dazu
+bei, dass dieselbe nach 1632 überall im Lande nachliess. Doch schon 1638
+brach die Seuche aufs Neue aus, indem damals auf ausdrückliches Verlangen
+der Gemeinden aufs Neue Ausschüsse zur Aufspürung der Hexerei ernannt
+wurden, namentlich im Lande =Siegen=. Dem Schultheissen zu Freudenberg
+wurde ein Verweis ertheilt, weil er die Denunziationen der öffentlichen
+Ankläger unbeachtet gelassen hatte. Bald war daher keine Frau und kein
+Mädchen im Lande vor den Fallstricken der Hexen-Inquisition mehr sicher und
+die Landesherrschaft sah sich doch genöthigt, das Treiben derselben in
+gewisse Schranken zu verweisen. Der Graf =Johann Ludwig= zu Hadamar erliess
+daher unter dem 20. Juli 1639 an seine Räthe ein Reskript, worin er
+erklärte, dass allerdings das Laster der Zauberei bestraft werden müsse, wo
+es sich zeige, zugleich aber auch die Räthe ermahnte, darauf
+hinzuarbeiten, »dass keinem Unschuldigen weder an Ehre, Leib und Seele zu
+kurz oder mehr geschehe, wie man gemeiniglich zu thun pflege. Dabei sei
+grosser Fleiss, Sorge und Fürsichtigkeit zu gebrauchen, und solches mit
+gottesfürchtigen und gelehrten Theologen und Rechtsgelehrten zu
+berathschlagen, auch unverdächtige, gottesfürchtige, verständige Leute zu
+Commissären zu gebrauchen, damit die Bosheit gestraft und die Unschuld
+beschützt werde.« Durch dieses Einschreiten des Grafen mag manches schon
+bedrohte Leben gerettet worden sein; aber die in dem nassauischen
+Staatsarchiv zu Idstein massenhaft aufbewahrten Akten von Hexenprozessen
+beweisen, dass der Dämon der Hexenfurcht und der Hexenverfolgung im Lande
+Nassau durch das ganze Jahrhundert hin wüthete[110]. Ein grosser
+Hexenprozess fand 1676 zu Idstein statt, der insbesondere wegen des Standes
+der angeklagten und verurtheilten »Hexe« besonderes Aufsehen machte. Der
+Prozess betraf nämlich die Gattin des Pfarrers von Hefftrich bei Idstein,
+Cäcilie, geb. Wicht. Das Gericht erkannte auf den Tod durch Feuer, und der
+Graf Johann VI. von Nassau-Dillenburg bestätigte am 22. März 1676 das
+gefällte Urtheil[111], welches alsbald vollzogen ward.
+
+In =Hamburg= war im Jahre 1603 (oder 1605) die Aufstellung eines neuen
+Stadtrechts erfolgt[112], in welchem es (IV. 2) hiess: »Die Zauberer und
+Zauberinnen, die mit verbotenen Mitteln dem Menschen oder dem Vieh an Leib
+und Leben Schaden zufügen, oder auch, die aus bösem Vorsatz von Gott und
+seinem heil. Wort vergessentlich abtreten und mit dem bösen Feinde
+sonderbare, hochärgerliche Verbündnisse machen, werden, nach Gelegenheit
+ihrer beweislichen Bewirkung, mit Feuer oder mit dem Schwert am Leben
+gestraft.« -- Das Gesetz unterscheidet also zweierlei Verbrechen, nämlich
+das der Schädigung von Menschen und Vieh durch verbotene Zaubermittel und
+das des aus bösem Vorsatz (also auch zum Zwecke der Schädigung)
+eingegangenen Teufelsbündnisses. Die Zauberei an sich wird also nicht
+ausdrücklich bedroht. Wichtiger aber ist, dass die im älteren Recht
+ausgesprochene Ergreifung des Verbrechers auf frischer That nicht mehr als
+Merkmal eines strafbaren Verbrechens hingestellt, sondern der
+Kriminalbeweis gefordert wird, womit die Möglichkeit gegeben war, schon das
+=Geständniss=, das =erpresste= Geständniss als Beweis geltend zu machen.
+Daher kam die Hexenverfolgung in Hamburg jetzt erst recht in Zug. Doch
+gelangte dieselbe hier niemals zu einer solchen Ausdehnung wie anderswo. Im
+Jahr 1643 wurde eine »alte Hexe« Cillie Haubeis hingerichtet. Es wird von
+ihr gesagt, dass sie ihren Mann ermordet habe, dass sie darum viermal mit
+dem Rade gestossen und dass alsdann ihr Körper zu Asche verbrannt worden
+sei. Dieses war die letzte nachweisbare Hexenverbrennung in Hamburg, die
+sich noch damit entschuldigen lässt, dass hier ein Gattenmord zu sühnen
+war[113].
+
+In =Pommern= machte die Prozedur gegen eine adliche Dame, =Sidonie von
+Borck=, besonders viel von sich reden. Dieselbe war allerdings eine
+unerquickliche, rohe, ränkesüchtige und noch im siebenundfünfzigsten
+Lebensjahre heirathslustige Person, die im Stift Marienfliess, in welchem
+sie mit zweiundzwanzig anderen (meist jüngeren) Klosterschwestern
+zusammenlebte, allgemein gehasst ward. Der Klosterhauptmann bezeichnete sie
+amtlich als »Klosterteufel, unruhiges Mensch, Schlange.« Die allgemein
+Gehasste war aber bald auch die von Allen Gefürchtete, indem sie sich =der
+Kraft ihres Gebets zur Bestrafung ihrer Feinde= rühmte und dabei allerlei
+Quacksalberei trieb und sympathetische Kuren machte. Als nun eine
+umherziehende alte Wahrsagerin, die »dicke Wolte Albrechts«, die man als
+der Hexerei verdächtig eingezogen hatte, auf der Folter sich der
+Teufelsbuhlschaft schuldig und auf die Sidonie von Borck als ihre
+Mitschuldige bekannt hatte, war das Geschick der letzteren bereits
+entschieden. Die Wahrsagerin ward hingerichtet, die Urgicht derselben gegen
+Sidonie stand somit unwiderruflich fest und diese ward als Teufelsbuhlin,
+welche den Herzog Philipp II. von Pommern wegen Rechtsversagung aus Rache
+»=zu Tode gebetet=« habe, aus dem Kloster nach Stettin in die damals schon
+verödete Oderburg gebracht. In der nun mit ihr angestellten Inquisition
+wurden gerichtsseitig die unsinnigsten Dinge zur Belastung der
+Unglücklichen vorgebracht. Sie gestand, dass sie oft den Psalm 109 bete,
+aber ohne dabei an bestimmte Personen im Bösen zu denken. Sie sollte aber
+auch einen »Sachsenspiegel« haben, durch welchen sie mit Hülfe ihres
+Buhlteufels, Chim genannt, alles erfahre. Sidonie wusste sich trefflich zu
+vertheidigen, indem sie die gegen sie zusammengehäuften Anschuldigungen als
+baaren Unsinn erwies; allein der Schöppenstuhl zu Magdeburg, dem man die
+umfangreichen Untersuchungsakten zugeschickt hatte, erkannte auf Vornahme
+der scharfen Frage, worauf die Greisin am 28. Juli 1620 in dem grossen
+Saale der Oderburg im Beisein des Schlosshauptmanns, des Schultheissen und
+einiger Gerichtspersonen von dem Scharfrichter entkleidet, auf die Folter
+gespannt und so lange torquirt ward, bis sie die gewünschten Geständnisse
+abgelegt hatte. Von der Folter herabgenommen erklärte sie, »sie begehre
+nicht länger zu leben«, und bat, zum Sterben bereit, den Beistand des
+Seelsorgers. Viele benachbarte Fürsten legten für die Verurtheilte Fürbitte
+ein, jedoch ohne Erfolg. Am 19. August 1620 ward sie auf dem Rabenstein vor
+Stettin erst enthauptet und dann zu Asche verbrannt[114].
+
+In der Reichsstadt =Nordhausen= war frühzeitig ein milderes Verfahren gegen
+Hexen heimisch geworden. Am 8. März 1644 waren zwei derselben mit
+Ausweisung aus der Stadt bestraft worden[115], während in dem benachbarten
+=Stolberg= noch am 30. Oktober 1656 eine Hexe enthauptet und verbrannt, und
+1657 zwei Bürgerfrauen, die von jener angegeben waren, wegen Umgangs mit
+dem Teufel etc. ebenfalls auf den Scheiterhaufen gebracht wurden[116].
+
+Unter den Prozessen, welche die eigentliche Natur des Hexenprozesses recht
+klar aber auch in herzbewegendster Weise erkennen lassen, verdient eine
+Verhandlung hervorgehoben zu werden, die sich 1629 zu =Pfalz-Neuburg=
+zutrug[117]. Dort lebte die ehrbare und fromme Hausfrau eines Wirthes
+Käser, der ehedem die Wirthschaft auf der Trinkstube zu Eichstätt geführt
+hatte und späterhin nach Rennertshofen übergesiedelt war. Die Frau, =Anna
+Käserin=, mag an Schwermuth gelitten haben. Ihr Mann, der sie sehr lieb
+hatte und während des Prozesses über sie vernommen wurde, erklärte nämlich
+zu Protokoll: Er könne in Wahrheit wohl sagen, dass seine Frau seit sieben
+Jahren nie recht fröhlich gewesen. Sie habe zu keiner Hochzeit oder
+dergleichen Mahlzeiten und Fröhlichkeiten, auch wenn er es ihr befohlen,
+gehen mögen. Sie habe immer gebetet, gefastet und geweint. Dabei habe sie
+fleissig gesponnen und dem Hauswesen abgewartet. Zu Eichstätt habe sie alle
+vierzehn Tage oder längstens alle vier Wochen gebeichtet und communizirt
+und dann gewöhnlich einen halben Tag in der Kirche zugebracht. -- Auf diese
+Frau hatten nun seit 1620 zwölf verhaftete Hexen und Zauberer bekannt, und
+die meisten derselben (welche man verbrannt hatte) waren »auf sie
+gestorben.« Infolge dessen ward sie im Frühling 1629 verhaftet und nach
+Neuburg gebracht. Zugleich wurden auf Befehl des Pfalzgrafen alle Winkel
+ihres Hauses zu Rennertshofen nach Büchsen, Gläsern und Ofengabeln
+durchsucht; man fand aber nichts. Nun kam der weitere Befehl, die
+Verhaftete an eine Kette zu legen und an der Wand fest zu machen. Auch
+sollte zu ihrer Bewachung ihr ein Weib beigegeben werden. Der Mann der
+Unglücklichen, der sich damals im tiefsten Jammer zu Neuburg aufhielt,
+erhielt den Befehl, ein Bett für sie bringen zu lassen. Er schrieb daher an
+seine gefangene Frau folgenden Brief:
+
+»Ehrentugendsame, herzlieber Schatz! Weilen ich noch zu Neuburg und deiner
+Person halber ein Lieg- und Deckbett und ein Kissen begehrt wird, also
+bitte ich meinen Schatz, sie wölle mich mündlich wissen lassen, ob ichs
+allhie oder von Rennertzhoven aus von dem Unsrigen verschaffen solle. Bitte
+von Gott, er wolle dir Erkenntniss deiner Wissenheit geben. Bist du, o mein
+Schatz, schuldig, bekenne es, bist du unschuldig, hast eine gnädige
+Obrigkeit, derer wir, zuvörderst Gottes Huld, und unser kleine Kinder zu
+getrösten. Seye mit deiner und meiner Geduld dem Schutz Gottes befohlen!«
+
+ Neuburg den 19. März 1629.
+ Dein Getreuer, weil ich leb,
+ Georg Keser.
+
+ »O mein Schatz, sage mit Wenigem,
+ wie ich eine Zeitlang die Haushaltung
+ anstellen solle; und in höchster Bekümmerniss
+ diess.«
+
+An demselben Tage wurde mit der Verhafteten das erste Verhör angestellt.
+Daher wurde Meister Jacob, der Scharfrichter, nach Neuburg verschrieben und
+ihr bei einem weiteren Verhör mit Androhung der Tortur an die Seite
+gestellt. Als sie auch jetzt noch leugnete, wurde sie am 21. Mai abermals
+verhört, an die Tortur gestellt und auf einen Stuhl gesetzt. Die
+Marterwerkzeuge lagen vor ihren Augen ausgebreitet. Auch heute leugnete
+sie, selbst als ihr der Daumenstock angeschraubt worden. Jetzt nahm aber
+der Scharfrichter die schärfere Tortur vor, und nachdem sie dieselbe eine
+halbe Viertelstunde ertragen, waren ihre Glieder und auch ihr Muth
+gebrochen. Sie gestand nun den gewöhnlichen Unsinn. So gestand sie z. B.,
+der Buhlteufel habe ihr am linken Fusse einen Griff angethan, aus welchem
+alsbald Blut geflossen, mit dem sie sich ihm verschrieben habe. Auch fand
+der Nachrichter alsbald den Griff vor, der, wie er sagte, bei Hexen ganz
+gewöhnlich vorkomme. Sie sagte auch, dass sie, wenn sie an einem Erchtag
+oder Samstag Nachts habe ausfahren wollen, dann habe sie mit der vom Bösen
+erhaltenen Salbe ihres Mannes Rücken bestrichen, so dass dieser vor ihrer
+Rückkehr nicht habe erwachen können u. s. w., und gab auch eine Anzahl
+Mitschuldiger an. Fortgesetzte Folterungen, mit denen die Arme in
+grässlichster Weise gepeinigt ward, schienen endlich Alles, was man wissen
+wollte (auch das Geständniss von Mordthaten), aus ihr herausgepresst zu
+haben, wesshalb das Gericht, um sie zum Tode vorzubereiten, am 13. Juni
+zwei Geistliche zu ihr schickte. Diesen aber erklärte die Gemarterte
+sofort, dass alle ihre Geständnisse ersonnen und ihr lediglich durch die
+schreckliche Folterqual abgepresst wären. Namentlich wären alle die Leute,
+die sie als Unholde angegeben, durchaus unschuldig. Zugleich bat sie die
+Geistlichen (deren einer ein Jesuit war), dieses dem Gericht anzuzeigen.
+Die Geistlichen thaten dieses, und nun ward die Frau alsbald wieder so
+grausigen Martern unterworfen, dass sie nicht nur ihre früheren
+»Geständnisse« wiederholte und bestätigte, sondern jetzt auch erklärte, sie
+sei vor dem Teufel niedergekniet, habe ihn angebetet und gesagt: »Du bist
+mein Gott und mein Herr!« -- Vor ihrem letzten Gange aber sprach sie vor
+den Richtern die Bitte aus, man möchte doch sonst Niemanden verbrennen als
+sie und man möchte überhaupt »hier im Lande nicht weiter brennen.« -- Am
+20. September 1629 ward sodann die Anna Käserin öffentlich vor der Brücke
+zu Neuburg enthauptet, ihr Leib dann bei dem Hochgerichte zu Asche
+verbrannt und die Asche ins Wasser geworfen.
+
+Die Erbärmlichkeit des üblichen Gerichtsverfahrens ist so ziemlich aus
+jedem Hexenprozess zu ersehen, dessen Akten vollständig vorliegen. Den
+jämmerlichsten Eindruck macht aber die Haltung des obersten Gerichtshofes
+des heiligen Reichs, wenn dessen Hülfe angerufen ward. Zum Belege theilen
+wir folgenden, aus den Originalakten entnommenen Fall mit[118].
+
+Im Jahr 1603 hatte eine reiche Bürgersfrau zu =Offenburg=, Anna Maria
+Hoffmann, bei der Hochzeitsfeier ihrer Tochter an die unbemittelten
+Familien der Stadt Suppe, Fleisch und Wein ausgetheilt. Eine Wöchnerin, die
+von diesen Speisen, wahrscheinlich unmässig, genossen hatte, war bald
+nachher krank geworden und zehn Tage darauf gestorben. Da die Erkrankte
+selbst ihr Unglück dem Genusse dieser Speisen beimass, so war schon damals
+die Hoffmann in das Geschrei gekommen, mit der Suppe Zauberei getrieben zu
+haben, und hatte es lediglich den klugen Schritten ihres Ehemannes zu
+verdanken, dass der Magistrat den aufgekommenen Verdacht für grundlos
+erklärte. Als jedoch fünf Jahre später Rudolph's II. Commissarien der Stadt
+den Vorwurf allzugrosser Lassheit in der Hexenverfolgung machten, obgleich
+man binnen neun Jahren auf dem kleinen Gebiete vierundzwanzig Personen
+justifizirt hatte, kam die Rede auch wieder auf jenes Ereigniss. Mehrere
+gefolterte Weiber thaten die Aussage und sollen darauf gestorben sein, dass
+sie die Hoffmann und ihre Tochter oft bei Hexentänzen, Wettermachen,
+Bocksfahrten u. dergl. zu Gefährtinnen gehabt hätten. Die Mutter rettete
+sich durch eine schleunige Flucht nach Strassburg; die Tochter aber, an
+Eberhard Bapst zu Offenburg verheiratetet, ward im Oktober 1608 verhaftet
+und sogleich mit einem von jenen Weibern confrontirt. Glauben wir den
+Rathsakten, so ward ihr hier von einem Weibe ins Gesicht gesagt, dass sie
+beide an etlichen Orten zusammen auf dem Sabbath gewesen; nach einer später
+protokollirten Versicherung der Bapst jedoch hatte der Stadtschreiber aus
+einem Buche die zu bekennenden Ereignisse und Lokalitäten vorgelesen und
+das bettlägerige, in Folge der Tortur kaum der Sprache mächtige Weib nur
+zur Bestätigung des Vorgelesenen aufgefordert. Ohne eine Defension zu
+gestatten, schritt man jetzt gegen die neu Verhaftete mit der Folter vor,
+und als dieselbe nach dem ersten Grade, um weiterer Pein zu entgehen, sich
+selbst als Hexe und die Mutter als ihre Lehrmeisterin angab, protokollirte
+man diese Aussagen als =gütliche= Bekenntnisse. Eine Supplik der
+entflohenen Mutter an das Kammergericht erwirkte indessen unterm
+11. Oktober ein Pönalmandat an die Stadt Offenburg, welches die geschehenen
+Schritte kassirte und dem Magistrate aufgab, hinfort nicht anders als nach
+den Rechten zu verfahren. Hiergegen erklärte der Rath, jenes Mandat sei
+durch falsche Vorstellungen erschlichen, sandte einige Protokolle ein, die,
+obgleich sie den Stempel absoluter Nichtigkeit an sich tragen, doch die
+Rechtmässigkeit jenes Verfahrens beweisen sollen, und fuhr in dem
+angefangenen Prozesse fort. Ja er beklagte sich gegen das Kammergericht,
+dass es ihn in dem vom Kaiser wiederholt gebotenen Wirken hindere:
+»welchermassen die Röm. Kais. Majestät unser Allergnädigster Herr -- -- --
+zu unterschiedlichen Malen durch derselben deputirte Hochansehnliche
+Commissarios allergnädigst mandirt haben, dass -- -- -- bemeldte Stadt
+Offenburg bei Höchstgedachter Röm. Kais. Majestät auch hin und wieder
+verschreit worden, als sollte dieselbe gleichsam ein Asylum der
+zauberischen Weibspersonen seyn.« Nach vielfachem Anrufen der Verwandten
+erfolgte im Dezember 1609 abermals ein Befehl von Speyer, der Verhafteten
+Abschrift der Indizien, Defension und Zutritt der Angehörigen zu gestatten.
+Die Mittheilung der Indizien geschah endlich im Januar 1610; dieselben
+bestehen, die Besagungen der hingerichteten Hexen ausgenommen, sämmtlich
+aus Dingen, die sich erst =nach= der Verhaftung und =nach= der Tortur
+während eines längst kassirten Verfahrens ergeben hatten, namentlich aus
+den erfolterten und dann wieder zurückgenommenen Bekenntnissen der
+Verhafteten selbst. Dennoch rechtfertigte in dem Schlussartikel die Logik
+des Offenburger Magistrats aus =allen= diesen Indizien die geschehene
+Verhaftung und Torquirung seiner Inquisitin. Obgleich nun das
+Kammergericht diese aus nichtigem Verfahren gewonnenen Anzeigen verwarf, so
+liess sich doch der Rath in seinem Gange nicht stören. Er schnitt der
+Verhafteten willkürlich die wirksamsten Vertheidigungsmittel ab, setzte
+ihren Mann wegen unehrerbietigen Widerspruchs ins Gefängniss, protestirte
+gegen die Strafandrohungen des Kammergerichts und begehrte sogar die
+Bestrafung des Gegenadvokaten als Injurianten, weil dieser mit einer
+Klarheit, gegen welche keine Rechtfertigung aufkommen konnte, die
+Nichtigkeit des ganzen Handels ans Licht gezogen hatte. Aus dem November
+und Dezember 1610 liegen noch zwei dringende Suppliken wegen höchster
+Lebensgefahr der Inquisitin bei den Akten; das Kammergericht gab einen
+abermaligen Inhibitionsbefehl bei schwerer Strafe und lud den Rath zur
+Verantwortung vor; doch ein Aktenstück vom 25. Febr. 1611 redet schon von
+Anna Maria Bapst als einer =incinerirten= Hexe. Der Prozess spann sich nun
+vor dem Kammergerichte fort, nicht wegen der Bestrafung des ungehorsamen
+Magistrats, sondern wegen des Kostenpunkts. Ueber denselben ist noch vom
+20. Januar 1612 ein mündlicher, nicht entscheidender Rezess verzeichnet;
+dann schliesst das Protokoll ohne Bescheid folgendermassen:
+
+ Anno 1613. nihil.
+ Anno 1614. Visum 2. Decemb.
+ Reliquis annis nihil.
+ Anno 617. 14. Novemb. 617. Revisum.
+ Expedit. raoe. praeambula.
+
+In demselben Städtchen =Offenburg= wurden übrigens nicht lange nachher in
+dem kurzen Zeitraum von 1627 bis 1631 nicht weniger als sechzig Personen
+als Hexen hingemordet[119]. Noch Grösseres aber leisteten die Hexenrichter
+in dem kleinen Ysenburgischen Städtchen =Büdingen=, wo in den Jahren 1633
+und 1634 gerade hundertundvierzehn Personen wegen Hexerei sterben mussten.
+-- In der Grafschaft =Henneberg= wurden 1612 zweiundzwanzig und überhaupt
+in dem Zeitraum von 1597-1676 im Ganzen hundertsiebenundneunzig Hexen
+verbrannt[120].
+
+Aus dem Herzogthum =Sachsen-Gotha= liegt ein Hexenprozess vor[121], der
+sich im Jahr 1660 abspielte. Das dabei zur Anwendung gebrachte Verfahren
+war entsetzlicher Art. Die Inquisitin wurde, nachdem sie schon längere Zeit
+in Haft gesessen, am 4. September Nachts zwei Uhr in die Torturstube auf
+dem Erfurter Thurm gebracht. Hier wurden ihr nicht weniger als
+dreihundertundein Frageartikel vorgelegt, die sie sämmtlich verneinend
+beantwortete. Daher ward sie morgens um sieben Uhr von dem Gericht, welches
+sich entfernte, dem Scharfrichter übergeben. Von diesem entkleidet und in
+üblicher Weise untersucht, wurde sie dann auf die Folter gespannt und bis
+Nachmittags zwei Uhr torquirt, ohne dass sie ein Geständniss ablegte. »Am
+selbigen Nachmittage wurde daher mit der Tortur fortgefahren, und obschon
+der Scharfrichter die Schnüre so scharf angezogen, dass er selbst eine
+Narbe in die Hand bekam, so fühlte sie doch nichts davon. Als sie hierauf
+an die Leiter gestellt und an den ihr an dem Rücken zusammengebundenen
+Händen aufgezogen wurde, schrie sie das eine über das andere Mal, sie sei
+eine unschuldige Frau, blöckte auch dem Scharfrichter so in die Ohren, dass
+er vorgab, es werde ihm ganz schwindlig davon. Bald darauf aber stellte sie
+sich, als ob sie ohnmächtig würde, sagte solches auch, redete ganz
+schwächlich und schlief endlich gar ein. Als ihr aber der Scharfrichter nur
+an die Beinschrauben, so er ihr an das rechte Schienbein gelegt, rührte,
+konnte sie laut genug schreien. Wie sie nun etzliche Male so eingeschlafen,
+sagte der Scharfrichter, er habe dieses bei gar argen Hexen auch observirt;
+der böse Feind mache ihnen nur tiefen Schlaf, dass sie nichts fühlen
+sollten.« -- Diese Angabe des Scharfrichters veranlasste nun eine neue
+Untersuchung gegen die unglückliche Frau, infolge deren ihr abermals die
+Folter zuerkannt wurde. Ihrem Vertheidiger gelang es indessen durch
+rücksichtsloses Aufdecken des von dem Gerichte angewandten unwürdigen
+Verfahrens, die Inquisitin vor einer abermaligen Tortur zu bewahren, indem
+der Schöppenstuhl zu Jena sich selbst reformirte und die Inquisitin
+absolvirte, jedoch aber »zur Vermeidung alles Aergernisses« die
+»Amtsräumung« gegen sie erkannte, welche vonseiten der Regierung noch auf
+einige andere Aemter ausgedehnt und aller Suppliken ihres Mannes unerachtet
+streng exequirt wurde.
+
+Gleichwohl zeichnete sich Sachsen-Gotha, welches unter der Regierung eines
+=Ernst des Frommen= (1640-1675) und =Friedrich des Ersten= (1675-1691)
+durch seine weisen und vortrefflichen Einrichtungen fast alle deutschen
+Lande überragte und ihnen als ein Musterstaat vorleuchtete, auch in der
+Hexenverfolgung wenigstens dadurch aus, dass nicht nur die Anzahl der
+Hexenprozesse und der zum Tode verurtheilten Inquisiten weit geringer war
+als in den Nachbarländern, sondern dass auch schon seit 1680 die
+Verurtheilungen immer seltener wurden, indem man gar nicht mehr auf Tortur
+erkannte, sondern nach geschehenem Verhör und Vernehmung der Zeugen die
+Inquisiten ab instantia entband[122].
+
+Nur in dem am Saum des Thüringer Waldes gelegenen Amte =Georgenthal= ging
+es anders her. In diesem damals kaum viertausend Eingesessene zählenden
+Amte wurden 1652-1700 vierundsechzig Hexenprozesse, und zwar in dem Jahre
+1674 allein zwölf, und in den sechs Jahren 1670-1675 zusammen
+achtunddreissig Prozesse geführt. Der Grund davon lag lediglich darin, dass
+es sich der damalige Amtsschösser =Benedikt Leo= in den Kopf gesetzt hatte,
+um jeden Preis den ganzen Amtsbezirk von allem Hexenwesen gänzlich zu
+säubern.
+
+Natürlich musste hierbei die Folter das Beste thun[123]. Wie man mittelst
+derselben Geständnisse erpresste, ist insbesondere aus dem von dem
+Amtskommissär Jacobs zu Gotha (dem wir überhaupt unsere Kunde von den
+Georgenthaler Prozessen verdanken,)[124] mitgetheilten Prozess gegen die
+achtzigjährige »Sachsen-Ursel« zu ersehen[125].
+
+In =München= wurde 1666 ein siebenzigjähriger Greis mit glühenden Zangen
+gezwickt und dann verbrannt. Es wird von ihm gemeldet, dass er ein
+Ungewitter machte, indem er durch die Wolken fuhr, darüber aber nackt zur
+Erde niederfiel, wo man sich seiner bemächtigte. Die Hostie hatte er
+siebenmal getreten[126].
+
+In =Neisse= hatte der Magistrat zum Verbrennen der Hexen einen eigenen Ofen
+bauen lassen, in welchem im Jahr 1651 zweiundvierzig Frauen und Mädchen
+gemordet wurden[127]. Im =Fürstenthum Neisse= sollen im Laufe von neun
+Jahren über tausend Hexen hingerichtet worden sein, darunter Kinder von
+zwei bis vier Jahren[128].
+
+In =Lothringen= rühmte sich der Hexenrichter =Nicolaus Remy= im Jahr 1697,
+dass er in diesem Lande binnen fünfzehn Jahren neunhundert Menschen wegen
+Zauberei auf den Scheiterhaufen gebracht habe[129].
+
+Wie es in dem Städtchen =Coesfeld= zuging, können wir aus einer von Niesert
+mitgetheilten Deservitenrechnung des Scharfrichters entnehmen. Es heisst
+darin unter andern[130]:
+
+=Gertruth Niebers= viermal verhort worden baven uff den Süstern Tornt, =von
+jeder Tortur= drey Rthlr. machet 12 Rthlr.
+
+Den 16 Julii =Gertruth Niebers= des Morgens twischen 3 und 4 Slegen das
+=Haupt abgeslagen=, davon mich zukumpt viff Rthlr. Darnach verbrandt
+worden, daervon mich oech zukumpt viff Rthlr.
+
+Den 18 Julij =Johan Specht=, anders Dotgrever, uff der Valkenbruggen porten
+verhort, davon mich zukumpt drei Rthlr.
+
+Den 19 Julij =Johan Specht= uff der Valkenbrugger porten verhort worden,
+davon mich zukumpt drey Rthlr.
+
+Demselbigen dito =Greite Pipers= uff dem Wachtorn verhort worden, davon
+mich zukumpt drey Rthlr.
+
+Den 23 Julij =Johan Specht= under im Süster Torn verhort, davon mich
+zukumpt drey Rthlr.
+
+Den 2. Augusti =Johan Specht= erstlich =gestrangulerth uff ein Ledder= (auf
+einer Leiter) davon mich zukumpt viff Rthlr. Darnach =verbrandt= worden,
+davon mich och zukumpt viff Rthlr. U. s. w.
+
+Es ergibt sich, dass der Scharfrichter in der Regel von jedem Inquisiten
+15 Rthlr. bezog. Die ganze Rechnung geht vom Julius bis zum Dezember 1631,
+betrifft lauter Hexenprozesse zu Coesfeld und beträgt im Ganzen 169 Rthlr.
+
+Besonders arg wurde in den zahllosen kleinen =Patrimonialgerichten=
+gehaust. Ein katholisch gewordener Herr =Christoph von Rantzow= liess 1686
+auf einem seiner Güter im Holsteinischen an Einem Tage achtzehn Hexen
+verbrennen, -- wofür er freilich eine Geldstrafe von 2000 Rthlr. zahlen
+musste[131].
+
+So ging durch die Lande ein Wüthen und Morden der Hexenrichter, dem
+gegenüber sich kein Mensch mehr seines Lebens sicher fühlte. Es war -- etwa
+die Landesherrn ausgenommen -- Niemand, der sich nicht sagen musste, dass
+auch er vielleicht schon am nächstfolgenden Tage von der Hexenverfolgung
+erfasst und in den Abgrund eines Hexenprozesses hinabgestürzt würde.
+
+Ein sächsischer Arzt =Veith Pratzel= hatte (um 1660) zum Oefteren beim
+fröhlichen Trunk im Scherz davon gesprochen, dass er, was die Hexen thäten,
+auch fertig zu bringen wisse, dass er in Passau sich habe »festmachen«
+lassen[132] und hatte einst sogar vor den staunenden Augen der Anwesenden
+zwanzig Mäuse (die er bei sich versteckt hatte) gemacht. Die Folge davon
+war, dass er allgemein als Zauberer galt, eingezogen, durch die Folter zum
+Geständniss gebracht und verbrannt wurde. Zum Schluss der Tragödie wurde
+aber auch noch beschlossen, die beiden Kinder des Unglücklichen, welche
+zweifelsohne schon in die Hexerei eingeweiht wären, in einer Badewanne sich
+zu Tode bluten zu lassen. Das Gericht bezog sich dabei auf einen Ausspruch
+des Bodinus, nach welchem alle, die mit dem Teufel einen Bund schlössen,
+vor Allem die Pflicht übernähmen, dem Teufel ihre Kinder, sobald sie
+geboren wären, zuzueignen. -- Als der unglückliche Vater vor dem Gange zum
+Scheiterhaufen noch einmal die Kinder zu sehen wünschte, ward ihm vom
+Scharfrichter eröffnet, dass sie bereits todt wären[133]. -- Der grosse
+=Keppler=, der sich zu wissenschaftlichen Zwecken in Regensburg aufhielt,
+musste eiligst nach Wyl im Württembergischen reisen, um seine Mutter zu
+retten, die als Hexe hingerichtet werden sollte[134].
+
+Ein grausiges inneres Erbeben erfüllte daher damals die Gemüther von
+Millionen in Deutschland. Denn zu dem Schrecken, den die fortwährend jeden
+Einzelnen bedrohende Hexenverfolgung hervorrief, kam noch die Angst und
+Furcht vor dem geheimen Treiben der Hexen, die hin und wieder die
+frappantesten epidemischen Erscheinungen hervorrief. Zu Calw im
+Württembergischen wurde im Jahr 1673 namentlich die Jugend von einer
+solchen Epidemie erfasst. Kinder von sieben bis zehn Jahren gaben vor,
+nächtlicher Weile auf Gabeln, Böcken, Geisen, Hühnern, Katzen in
+Hexenversammlungen entführt zu werden, wo sie die heil. Dreieinigkeit
+verleugnen und mitessen und trinken müssten. »Die armen Kinder selbst sind
+voll Schrecken und Angst, besonders in der nächtlichen Finsterniss und
+Einsamkeit, beten selbst und flehen zum Theil bisweilen, man solle für sie
+beten. Man hat aber durch fleissiges Bewachen und Hüten der Kinder in
+vielen Nächten wahrgenommen, dass wahrhaftig ihr Leib nirgends
+hinweggeführt wird, sondern im Bett oder auch im Schooss und in den Armen
+der Eltern und wachender Anverwandten liegen bleibt, bei einem Schlaf, der
+bei einigen ganz natürlich scheinet, dass man sie leicht erwecken kann, bei
+anderen aber einer harten Erstarrung ähnlich ist, dabei auch etwa die
+Glieder derselben erkalten.« -- Eine aus Juristen und Theologen
+zusammengesetzte Commission untersuchte die Sache, und -- verurtheilte eine
+alte Wittwe mit ihrem Stiefenkel zum Tode und verwies mehrere andere aus
+der Stadt, wonach endlich wieder allmählich sich Alles beruhigte[135].
+
+
+FUSSNOTEN:
+
+[90] _L. T. Spittler_, Gesch. des Fürstenthums Hannover, (Hannov. 1798),
+B. I. S. 304-307.
+
+[91] _Spittler_, S. 304: -- num (sagae) ea praestare et efficere passent,
+quae tormentis ad actae perpetrasse se fatentur.
+
+[92] Neues vaterländisches Archiv des Königreichs Hannover von _G. H. G.
+Spiel_ und E. Spangenberg, B. II, (Lüneb. 1822), S. 66.
+
+[93] v. Raumer, märkische Forschungen, B. I. S. 257 ff.
+
+[94] _Silberstein_, S. 218 ff.
+
+[95] Vgl. _L. Rapp_, die Hexenprozesse und ihre Gegner aus Tirol
+(Innsbruck, 1874) S. 18-24.
+
+[96] In dem interessanten (von _Schönherr_ im »Tiroler Boten« 1873,
+Nr. 181-190 dargestellten) Prozess gegen den Zauberer Matth. Niederjocher
+von Schwaz vom Jahr 1650, welcher beschuldigt war, Erze und Bergwerke
+»verthan« (d. h. verzaubert) zu haben, kamen auch ein paar »Glasteufel« vor
+(in Glasgefässe eingeschlossene spiritus familiares oder Dämonen). Einer
+davon wurde an zwei Bauern aus dem Zillerthale um hohen Preis verkauft.
+
+[97] _Rapp._ S. 25 ff.
+
+[98] _C. Haas_, »die Hexenprozesse« (Tüb., 1865) S. 102-108.
+
+[99] _Bopp_ in Rotteck's und Welcker's Staatslexikon, B. VII. S. 6.
+
+[100] _H. Schreiber_, die Hexenprozesse zu Freiburg im Breisgau, Offenburg
+in der Ortenau und Bräunlingen auf dem Schwarzwald. (Freib. 1836) S. 16 ff.
+
+[101] _Pfaff_, die Hexenprozesse zu Esslingen im sechszehnten und
+siebenzehnten Jahrhundert, in der Zeitschr. für die Kulturgesch., 1856,
+S. 347 ff.
+
+[102] _R. Reuss_, La sorcellerie, S. 198-199.
+
+[103] Das Mandat s. abgedruckt bei _Reuss_, S. 180-181.
+
+[104] Nach Akten im Staatsarchiv von _Keller_ in der Schrift: »die
+Drangsale des Nassauischen Volkes im dreissigjährigen Kriege«, S. 135
+mitgetheilt.
+
+[105] Sie waren meistens, wie der Defensor sagt: hujus criminis delatores,
+accusatores et sparsores.
+
+[106] Ein ziemlich vollständiges Referat über die Verhandlungen und
+Vorgänge bei einem 1655 zu Marburg geführten Hexenprozess hat der bekannte
+Philosoph _Tiedemann_ in den »Hessischen Beiträgen zur Gelehrsamkeit und
+Kunst«, B. II. (Frankf. 1787), S. 577-605 geliefert.
+
+[107] So lautet z. B. das Schlussactum eines Hexenprozesses zu Rotenburg in
+Hessen von 1668 so:
+
+ »Urtheil.«
+
+»In Sachen Fürstl. Hessisch-Rheinfelsischen Fiscalis, peinlichen
+Amtsanklägers eines-, entgegen an Else Baldewins, peinliche Beklagte
+anderen Theils, beschuldigte Hexerei in actis mit mehreren angezogen,
+betreffend, wird von uns peinlichen Richtern und Schöffen des Fürstl.
+Rheinfels. hohen Halsgerichts zu Rotenburg allem Vorbringen nach auf
+vorgehabtem Rath der Rechtsgelehrten zu Recht erkannt: dass peinlich
+Beklagte von der ordentlichen Strafe der Hexerei zwar zu absolviren, jedoch
+aber wegen verübten Excessus ihr zur Strafe und den Anderen zum Exempel auf
+ein Jahr lang ad opus publicum zu verdammen sei; wie wir dann dieselbe
+dergestalt, als vorsteht, hiermit respective absolviren und verdammen, von
+Rechtswegen.«
+
+Hierauf folgt die Unterschrift der juristischen Fakultät zu Marburg:
+
+»Dass dieses Urtheil den uns zugeschickten Akten und Rechten gemäss sei,
+bezeugen wir Decanus und anderen Doctores der Juristenfakultät in der
+Universität zu Marburg in Urkund unseres hierneben aufgedrückten
+Fakultätsinsiegels.«
+
+[108] Der Titel des Buches ist: »Processus juridicus contra sagas et
+veneficos d. i. rechtlicher Prozess, wie man gegen Unholde und zauberische
+Personen verfahren soll, mit erweglichen Exempeln und wunderbaren
+Geschichten, welche sich durch Hexerei zugetragen, ausführlich erklärt.«
+
+[109] Wir theilen das (im Staatsarchive zu Marburg aufbewahrte) Protokoll
+dieser Tortur diplomatisch genau mit:
+
+»Hieruff ist ihr nochmals das Urthel vorgelessen worden undt errindert
+worden, die warheit zu sagen. Sie ist aber bestendig bey dem leugnen
+blieben, hatt sich selber hertzhafft undt willig aussgezogen, worauff sie
+der Scharffrichter mit den handen angeseilet, hatt wieder abgeseilet,
+peinlich Beklagtin hatt geruffen: =O wehe! O wehe!= ist wieder angeseilet,
+hatt lautt geruffen: =O wehe! O wehe! Herr im Himmel, komme zu Hülffe!= Die
+Zähe sindt angeseilet worden, hatt umb rach geruffen, undt ihr arme brechen
+ihr. Die Spanischen Stieffel sindt ihr uff gesetzet, die Schraube uffm
+rechten Bein ist zugeschraubet, ihr ist zugeredet worden, die warheit zu
+sagen. Sie hatt aber daruff nicht geundtwordtet. Die Schraube uffm lincken
+Bein auch zugeschraubet. Sie hat geruffen, =sie kennte undt wüste nichts=,
+hatt geruffen, =sie wüste nichts, hatt umbs jüngste gericht gebetten, sie
+wüste ja nichts=, hatt sachte in sich geredet, sie wüste undt kennte
+nichts. Die lincke Schraube gewendet, peinlich Beklagtin ist uffgezogen,
+sie hatt geruffen! =Du lieber Herr Christ, komme mihr zu Hülffe!= sie
+kennte und wüste nichts, wan man sie schon gantz todt arbeitete. Ist hoher
+uffgezogen, ist stille worden undt hatt gesagt, sie wehre keine Hexe. Die
+Schraube uffm rechten Bein zugeschraubet, woruff sie =O wehe!= geruffen. Es
+ist ihr zugeredet worden, die warheit zu sagen. Sie ist aber dabey blieben,
+das sie nichts wüste, ist wieder niedergesetzet worden, die Schrauben
+seindt wieder zugeschraubet, hatt geschrien: =O wehe! O wehe!= wieder
+zugeschraubet uffm rechten Bein, ist stille worden und hatt nichts
+antwortten wollen, zugeschraubet, hatt laut geruffen, wieder stille worden
+undt gesagt, sie kennte und wüste nichts, nochmahls uffgezogen, sie
+geruffen: =O wehe! O wehe!= ist aber bald gantz stille worden, ist wieder
+niedergesetzt undt gantz stille blieben, die Schrauben uffgeschraubet. Es
+ist ihr vielfeltig zugeredet worden, sie ist dabey blieben, dass sie nichts
+kennte oder wüste. Die Schrauben hoher undt zugeschraubet, sie lautt
+geruffen undt geschrien, =ihre mutter unter der Erden solle ihr zu Hülff
+kommen=, ist baldt gantz stille worden undt hatt nichts reden wollen.
+Hartter zugeschraubet, woruff sie anfangen zu kreischen undt geruffen, sie
+wüste nichts. An beyden Beinen die Schrauben hoher gesetzet, daran
+geklopfet, sie geruffen: =Meine liebste mutter unter der Erden, o Jesu,
+komme mihr zu Hülffe!= Am lincken Bein zugeschraubet, sie geruffen und
+gesagt, sie wehre keine Hexe, das wüste der liebe Gott, es wehren lautter
+Lügen, die von ihr geredet worden. Die Schraube am rechten Bein hartter
+zugeschraubet, sie anfangen zu ruffen: aber stracks wieder gantz stille
+worden. Hieruff ist sie hinausgeführet worden von dem Meister, umb ihr die
+Haere vom Kopf zu machen. Daruff er, der Meister, kommen und referirt, dass
+er das stigma funden, in welchem er eine nadel über gliedts tieff
+gestochen, welches sie nicht gefühlet, auch kein Blut herausgangen. Nachdem
+ihr die Haare abgeschoren, ist sie wieder angeseilet worden an handen und
+fuessen, abermahls uffgezogen, da sie geklagt undt gesagt, sie müste nun
+ihr liebes Brodt heischen, hatt laut geruffen, ist wieder gantz stille
+worden, gleich als wan sie schlieffe. Indem fienge sie hartt wieder an zu
+reden. Die Schraube am rechten Bein wieder zugeschraubet, da sie lautt
+geruffen, die lincke Schraube auch zugeschraubet, wieder geruffen, undt
+stracks gantz stille worden, undt ihr das maul zugangen. Am lincken Bein
+zugeschraubet, woruff sie gesagt, =sie wüste von nichts, wan man sie schon
+todt machete=. Besser zugeschraubet am rechten Bein, sie gekrischen,
+endlich gesagt, sie könte nichts sagen, man solte sie uff die Erde legen
+undt todt schlagen. Am lincken Bein zugeschraubet, uff die Schrauben
+geklopfet, hartter zugeschraubet, nochmahls uffgezogen, endtlich gantz
+wieder loes gelassen worden.
+
+ (gez.) J. Jacob Blanckenheim. (gez.) Friderich Bauod.
+ (gez.) J. Hirschfeld, (gez.) M. F. Rang.
+
+Meister Christoffel, der Scharffrichter, berichtet, als sie peinlich
+Beklagtin die Hare abgeschnitten, habe sie an seinen Sohn begehrt, das man
+sie doch nieht so lange henken lassen mochte, wann sie uffgezogen wehre.«
+
+[110] _E. F. Keller_, die Drangsale des Nassauischen Volkes und der
+angrenzenden Nachbarländer in den Zeiten des dreissigjährigen Krieges;
+Gotha, 1854, S. 132-139.
+
+[111] Vgl. _Götze's_ Mittheilung in den Annalen für Nass. Alterthumskunde,
+B. XIII. S. 327.
+
+[112] _Trummer_, Vorträge etc. S. 123 ff.
+
+[113] _Trummer_, ebendas. S. 144.
+
+[114] _F. W. Barthold_, Gesch. von Rügen und Pommern, Theil 4, Band 2,
+S. 485-500.
+
+[115] _Förstemann_, Kleine Schriften zur Gesch. der Stadt Nordhausen, I.
+S. 102.
+
+[116] _Zeitfuchs_, Stolbergische K. u. R. Historie, S. 350.
+
+[117] _J. Baader_ hat den Prozess in dem Anzeiger des Germanischen Museums,
+1876, B. XXIII. S. 259 ff. veröffentlicht.
+
+[118] Rubr. Hoffmännin contra Bürgermeister und Rath der Stadt Offenburg,
+Mandati poenalis sine clausula de administranda justitia.
+
+[119] _Schreiber_, die Hexenprozesse im Breisgau, S. 22.
+
+[120] _Schlözer_, Staatsanzeiger, B. II, 1831, S. 150.
+
+[121] In _Hitzig's_ Annalen, B. 26, S. 101 ff.
+
+[122] _Hitzig's_ Annalen, B. XXV. S. 305-306.
+
+[123] In Hitzigs Annalen, B. XXVI. wird S. 76 ff. ein von dem Schultheissen
+zu Tambach 1674 geführter Hexenprozess mitgetheilt, der durch eine
+Besessene veranlasst war, welche der Inquisitin Schuld gegeben hatte, ihr
+in einem Stückchen Kuchen den Teufel beigebracht zu haben. Am 15. Januar
+1674 begann der Prozess und am 30. März, frühmorgens ging man, zunächst mit
+Vorzeigung der Folterwerkzeuge, zur scharfen Frage vor. Allein nach
+Beendigung der ersten Tortur lautete die Erklärung der Inquisitin: »sie
+wäre zwar eine arme Sünderin, aber keine Hexe«. Daher heisst es in dem
+Torturprotokoll weiter: »Hierauf ist sie wieder auf die Leiter gestellt und
+sind die Riemen angezogen, ihr auch die Beinschrauben angelegt worden; aber
+hat Alles nichts gefruchtet, bis nach zehn Uhr, da sie den Kopf hängen
+lassen, die Augen sperrweit aufgemacht, dieselbe verdreht, sich gebäumt,
+das Maul verdreht, geschäumt und so abscheulich ausgesehen, dass man sich
+nicht genug zu entsetzen und zu fürchten gehabt; worauf, wie sonst öfters
+wechselsweise geschehen, der Nachrichter sie herunter gelassen, ihr
+zugerufen und gebetet: »Christe du Lamm Gottes etc.« und andere liebe
+Passionsgesänge: »O Lamm Gottes etc.«, ihr auch Wein in den Mund gegeben
+und auf allerlei Weise gesucht sie zum Geständniss zu bringen, aber Alles
+vergebens. Denn sie dagestanden wie ein Stock. Gegen elf Uhr, da sie ganz
+wieder zurecht, ist nach treufleissiger Erinnerung wieder ein Versuch mit
+ihr gemacht worden; da sie dann, ehe der Nachrichter sie recht angegriffen,
+abermals die Augen verkehrt, das Maul gerümpft und sich so schrecklich
+gestellt, dass man augenscheinlich spüren und merken müssen, es gehe mit
+ihr von rechten Dingen nicht zu, sondern Satanas habe sein Werk in ihr. --
+Weil man denn nun bei dieser ihrer Verzückung nicht anders gemeint, als
+Satanas habe ihr, weil Kopf und Alles geschlottert, den Hals gebrochen,
+oder was noch nicht geschehen, würde noch geschehen, als hat man sie aus
+der Stube an ihren Ort gebracht, ob Gott auf andere Weise und Wege ihre
+Bekehrung suchen werde, und also ist sie ohne Geständniss fernerer Tortur
+entkommen.«
+
+Unter diesem Protokoll steht geschrieben: Notitur. Als ungefähr eine Stunde
+nach der Tortur ich mit der anderen Inquisitin zu thun gehabt im
+Nebenstüblein, und man nicht anders gemeint, (als) Wiegandin thäte kein
+Auge auf und läge gleichsam in ecstasi, hat sich auf Einmal in ihrem
+Gefängniss ein gross Gepolter erregt. Da man nun zugelaufen, hat sich
+befunden, dass sie von ihrem Ort, all wo sie ausgestreckt gelegen, hinweg
+und ausserhalb dem Thürlein des Gatters, welches doch ziemlich niedrig und
+schmahl, vorm Ofen auf einem Klumpen gelegen, da man sie dann mit vieler
+Mühe wieder an ihren Ort bringen müssen; alsdann Jedermann davon gehalten,
+es ginge von rechten Dingen nicht zu, der Satan müsse sie hinausgerissen,
+und ihr seinen Dank, dass sie sich so wohl gehalten, gegeben haben.
+
+ Joh. Benedikt Leo. (!!!)
+
+[124] _Hitzig's_ Annalen, B. XXVI. S. 56 ff.
+
+[125] Dieselbe wird mit Daumenstöcken, spanischen Stiefeln und Aufziehen an
+der Leiter »ein baar Stunden« gefoltert, leugnet aber hartnäckig eine Hexe
+zu sein. Man foltert daher in grässlicher Weise weiter und redet der
+Gefolterten beweglich zu. »Hat sie endlich gewehklagt und gesagt: Der
+Nachrichter soll sie doch herunter lassen, dem wir aber widersprachen und
+begehrten, sie sollte zuvor sagen, wann, wie und wo sie zur Hexerei
+gekommen. -- =Ad quod illa=: Man sollte sie herunter thun, sie wollte
+sterben als eine Hexe und sich verbrennen lassen. -- =Nos=: ob sie denn
+eine Hexe sei? -- =Illa=: Nein, so wahr als sie da stünde, wäre sie keine
+Hexe. Sie wüsste nichts und könnte nichts; man möchte mit ihr machen, was
+man wollte. -- =Nos=: Sie möchte sagen, was sie wollte, so wären so schwere
+Anzeigen wider sie da, welche machten, dass man ihr sogleich nicht glauben
+könnte. -- =Haec= begehrt nochmals, man möge sie herunterthun, die Arme
+thäten ihr wehe, man sollte ihr zu trinken geben. -- =Nos=: Wenn sie gleich
+zubekennte, so sollte sie gleich heruntergelassen und ihr, was sie begehre,
+gegeben werden. Ob nicht wahr, dass sie eine Hexe sei? -- =Haec=: Sie
+müsste etwa vom Teufel heimlich sein verführt worden. -- =Nos=: Ob sie denn
+verführt worden? wann und wo? -- =Haec=: Ja nu, nu, »ich mich erst
+besinnen.« Er müsste im Kohlholz zu ihr gekommen sein, da sie vielleicht
+nicht gebetet oder sich Gott nicht befohlen haben würde. -- =Nos=: Wann es
+geschehen? -- Haec: als ihr Mann noch gelebt, müsste Er (der Satan) etwa am
+Nesselberge zu ihr gekommen sein, als der Amtsverweser noch da gewesen,
+müsste er sie am Nesselberge mit Listen so bekommen und sie in Essen und
+Trinken verführt haben. -- =Nos=: Es gelte und heisse hier nicht, »=es
+müsste, es müsste= u. s. w.« sondern sie sollte pure antworten: entweder Ja
+oder Nein. Sie sollte sagen: ob sie nicht das Hexen gelernt, wo, wie und
+wann? -- Nota: Weil man an ihr gemerkt, dass sie auf gutem Wege sei, hat
+man sie von der Leiter gelassen, sie von Allem ledig gemacht, sie auf einen
+Stuhl niedergesetzt und sie zum Geständniss beweglich und umständlich
+ermahnt. -- Haec: sie wolle es sagen, ja sie sei eine Hexe« u. s. w. (Hier
+folgen nun ganz positive Angaben, wie sie in allen Hexenprozessen
+vorkommen.) Die Unglückliche wurde verbrannt, doch vorher wahrscheinlich
+strangulirt.
+
+Die Kosten der Speisung und Ergetzung der bei der Exekution zugegen
+gewesenen Amtspersonen betrugen 5 Mfl. 13 Gr. 3 Pf. (14 Mark 30 Pf.) Von
+den dreizehn »Gästen« wurden nämlich 17 1/2 Maass Wein und 26 Kannen Bier
+vertrunken. Zu der Exekution selbst wurden 3 Klafter Holz und 2 Schoss
+Reissig verbraucht, welche inclusive der Anweisegebühr und des Fuhrlohns
+4 Mfl. 8 Gr. kosteten.
+
+[126] Theatrum Europ. Th. X. S. 447.
+
+[127] Zeitschr. des Vereins für Gesch. und Alterthumskunde Schlesiens.
+1856, I. S. 119.
+
+[128] _Roskoff_, II. S. 311.
+
+[129] _Roskoff_, II. S. 313.
+
+[130] Merkw. Hexenpr. gegen den Kaufmann Köbbing, S. 100.
+
+[131] _Horst_, Dämonomagie, S. 198.
+
+[132] Das Festmachen gegen Hieb und Stich nannte man die »Passauische
+Kunst.«
+
+[133] Vgl. U -- hu -- hu! oder Hexen-, Gespenster-, Schatzgräber- und
+Erscheinungsgeschichten, Erfurt, 1785-1792, B. 4, S. 26-84.
+
+[134] Der Prozess dauerte von 1615-1621. Vgl. darüber _v. Breitschwert_, J.
+Keppler's Leben und Wirken, Stuttg. 1831.
+
+[135] _Schindler_, der Aberglaube des Mittelalters, theilt dieses S. 340
+nach _Theophil. Spitzelius_, Gebrochene Nacht der Finsterniss, mit.
+
+
+
+
+ ZWEIUNDZWANZIGSTES KAPITEL.
+
+ Die Hexenprozesse von der zweiten Hälfte des sechszehnten bis
+ zum Ende des siebenzehnten Jahrhunderts ausserhalb Deutschlands.
+
+
+In =Ungarn= treten Hexenprozesse erst seit dem zweiten Jahrzehent des
+siebenzehnten Jahrhunderts hervor[136]. Es wurde nämlich nach dem Zeugniss
+des gleichzeitigen Kronstädter Stadtpfarrers Markus Fuchs in Ungarn um 1615
+eine grosse Menge von Hexenmeistern und Hexen verbrannt, weil sie den
+Willen gehabt haben sollten, durch ihre Teufelskünste ganz Ungarn und
+Siebenbürgen mittelst Hagelschlags zu verderben. Ueber die Entdeckung des
+Vorhabens wird Folgendes berichtet: Ein zehn- bis zwölfjähriges Mädchen
+ging mit ihrem Vater in den Weinberg, und da er über die anhaltende Dürre
+klagte, so sprach sie zu ihm, sie könnte, wenn er es wünschen sollte,
+leicht Regen, ja auch Hagel machen. Als sie nun der Vater fragte, woher sie
+dieses gelernt habe, nannte sie ihre eigene Mutter als ihre Lehrmeisterin
+und liess auch augenblicklich ein schreckliches Unwetter über den
+elterlichen Weinberg hereinbrechen, wobei nach dem Wunsche des Vaters die
+Grundstücke der Nachbarn ganz verschont blieben. Der Vater aber zeigte die
+Sache dem Gericht an, infolge dessen Mutter und Tochter in Haft genommen
+und, nachdem sie eine Menge Mitschuldiger genannt hatten, justifizirt
+wurden. »Die Sache war von höchster Gefährlichkeit,« setzt der
+Berichterstatter hinzu, »weil, wenn man sie nicht entdeckt hätte, in kurzer
+Zeit von den Früchten und Reben in Ungarn und Siebenbürgen nichts übrig
+geblieben wäre.«
+
+Um dieselbe Zeit waren die Hexenprozesse auch in =Siebenbürgen=, im
+=Sachsenlande= in Gang gekommen. Im Allgemeinen war das Gerichtsverfahren
+in Ungarn (wo die Hexen ihren Hauptversammlungsort auf dem St. Gerhardsberg
+bei Ofen hatten) und in Siebenbürgen dasselbe wie in Deutschland; doch
+fehlte es nicht an charakteristischen Eigenthümlichkeiten. -- In Ungarn
+nannte man die Hexen (lateinisch): Ligantes, Albae mulieres, Xurguminae,
+Bruxae, in Siebenbürgen: Tridler, Truden, Hundsart, zauberischer
+Donnerschlag (welcher letzte Ausdruck auf den heidnischen Donar hinweist).
+Sie versammelten sich in Siebenbürgen in einem wüsten Hof, auf einem Berg,
+Wasen, im Pfefferland etc. An manchen Orten kamen verschiedene
+Gesellschaften von Hexen (Compagnien, eigene Arten derselben) zusammen, mit
+Trommel und Geige. Die letztere führt der »Trudengeiger«. Er sitzt, wie der
+Spruch »trudegëger bûmstëger« beweist, auf einem Baum, auch wohl auf dem
+Brunnenschwengel und bewahrt sein Instrument in einer Nussschale. -- Die
+Hexen können den Menschen schädigen an Allem, was er hat. Doch ist in den
+sächsischen Hexenprozessen selten der Beschädigte der Ankläger, sondern der
+Verdächtige wird moralisch gezwungen, den Prozess selbst anhängig zu
+machen. Fast alle Hexenprozesse sind hier in ihrer Entstehung
+Injurienprozesse und gestalten sich erst im Verlaufe der Verhandlungen zu
+einem peinlichen Rechtsstreit aus. Allgemein aber gilt noch der germanische
+Rechtsgrundsatz: »wo kein Kläger, da kein Richter.« Der Hexenprozess ist im
+Sachsenlande kein Inquisitionsprozess, sondern es herrscht hier noch im
+ganzen siebenzehnten und achtzehnten Jahrhundert das alte Verfahren, so
+dass hier auch von keinem Fiskal die Rede ist. -- Zur Klage selbst wurde
+der Verdächtige gedrängt entweder durch die vom Pfarrer (wegen
+ausgesprochenen Verdachts des Teufelsdienstes) verhängte Excommunikation
+oder durch die Nachbarschaft. Hatte Jemand einen Anderen im Verdacht der
+Zauberei, so redete er ihn desshalb vor Zeugen und öffentlich an (»du Trud!
+du zauberischer Donnerschlag!«), oder er sandte zwei Nachbarn zu ihm, mit
+der Aufforderung, den angerichteten Schaden wieder gut zu machen oder die
+Kriminalklage zu gewärtigen. Diese Aufforderung durfte nicht
+unberücksichtigt bleiben. Es musste entweder die Versöhnung erfolgen oder
+der Beschimpfte musste sein »Recht suchen«. Geschah keins von beiden, so
+schloss der Pfarrer den Betreffenden von der Communion und die
+Nachbarschaft schloss ihn von Feuer und Wasser aus, womit ihm alle
+bürgerliche Ehre und aller Glaube entzogen war. Scheiterte die Versöhnung
+an der Hartnäckigkeit der einen oder andern Partei, so musste der
+Beschimpfte vor dem »sitzenden Gericht«, vor Königs- und Stuhlrichter
+erscheinen und gegen seinen Beleidiger einen Injurienprozess anhängig
+machen. Dieses geschah an dem von dem Gericht anberaumten Tage anfangs nur
+mündlich, im achtzehnten Jahrhundert auch schriftlich. Die Beschimpfung
+wurde von dem Beklagten ganz gewöhnlich eingestanden und der Beweis
+angeboten. Nach einer fünfzehntägigen Exmission wurden die Zeugen von dem
+Angeklagten vorgeführt, und nur wenn die zuerst vorgeführten das Verbrechen
+nur »scheinbar« gemacht hatten, wurde eine Frist zur Herbeiführung neuer
+Zeugen gestattet. War das Verbrechen nicht scheinbar gemacht oder war es
+erwiesen worden, so wurde alsbald das Urtheil gefällt. -- In der Regel
+häuften die Zeugen allen Wust des allgemeinen Geredes und des Aberglaubens
+auf den unglücklichen Kläger, der sich nun plötzlich als Angeklagten
+dastehen sah. -- War dann durch das Verhör dem Verdacht »ein Schein
+gemacht«, so war das Gericht in der Sache, weil sie »den Hals und Bauch
+anging«, nicht mehr zur Fällung des Urtheils competent, wesshalb es das
+ganze bis dahin geführte Protokoll »ad majorem causae dilucidationem et
+discussionem« dem »Rath« als der mit dem Blutbann betrauten Behörde
+übersandte, der dann sofort zur Verhaftung und Haussuchung schritt. Die
+Gegenstände, die bei der letzteren als verdächtig auffielen (Scherben,
+Töpfchen, in denen sich »Geschmier« nachweisen liess, ein Strohwisch im
+Stall, ein Federwisch u. dgl.) wurden dem Rath übergeben. Da nun diese
+Dinge einerseits ohne Weiteres »ein gewisses specimen Magicae artis«
+ergaben und die Beklagten doch nicht eingestehen wollten, dass sie
+dieselben zu Zaubereien gebraucht hätten, und da man andererseits in den
+Hexenprozessen nur nach »gichtigem Mund« d. h. nach dem Geständniss des
+Angeklagten verurtheilen konnte, so schritt man, um dieses zu erhalten,
+gewöhnlich zu dem Gottesurtheil der Wasserprobe oder des Hexenbads, -- das
+in Ungarn schon von den Zeiten des heil. Ladislaus her üblich war. Diese
+Wasserprobe ist -- Dank der Geschicklichkeit der siebenbürgischen
+Scharfrichter! -- allemal zum Nachtheil der Angeschuldigten ausgefallen.
+Doch hat es zahlreiche Fälle gegeben, in denen die Probe -- gewöhnlich die
+»Schwemmung« genannt -- nicht zum Geständniss führte. In diesem Falle
+ging's mit der »geschwemmten« Person alsbald zur -- Folter. Hatte man mit
+derselben das gewünschte Geständniss erpresst, dann wurde unter Mitwirkung
+aller Glieder des Raths das Urtheil gefällt, und zwar -- da das sächsische
+Statutarrecht keine speziell für Hexerei bestimmte Strafe enthielt -- nach
+dem kaiserlichen Recht, das in diesen Fällen zur Ergänzung des Landrechts
+verwendet ward. Im siebenzehnten Jahrhundert ward in der Regel auf
+Feuerstrafe, später zum Oefteren auf Hinrichtung mit dem Schwerte erkannt.
+Jetzt erst kam die Geistlichkeit mit dem Prozess in Berührung, indem ein
+Geistlicher die Verurtheilten zur Richtstätte begleitete. Auf derselben
+angekommen, forderte ein Beamter die Verurtheilten auf, nochmals die
+Wahrhaftigkeit und Freiwilligkeit der gemachten Geständnisse zu bekennen
+und die Mitschuldigen anzugeben. Auf diesem Wege wurde oft eine ganze Reihe
+von Personen, die sich des besten Rufes erfreuten, der Hexerei verdächtig.
+Zuweilen geschah es auch, dass wer bei der Wasserprobe oder bei der
+Hinrichtung seine Theilnahme für die unglückliche Hexe etwas allzulaut
+aussprach, dadurch selbst in Verdacht kam. So wurde, als man am
+26. November 1650 zu Reps in Siebenbürgen zwei Männer schwemmte, auch ein
+Dritter »auf Verdacht probiret.« Nun ging derselbe zwar im Wasser unter,
+aber er wurde doch, »weil er zuvor viel unnützlich geredet« nur gegen
+sichere Bürgschaft (von 80 fl.) freigegeben[137]. --
+
+Im Umfange der heutigen =Schweiz= hatte sich im Jurisdictionsgebiet des
+Bischofs von =Lausanne= der Hexenprozess aus dem Ketzerprozess so
+entwickelt, dass hier die Versammlungen der Hexen durch das ganze
+sechszehnte und siebenzehnte Jahrhundert hin ganz ebenso wie weiland die
+der Ketzer allgemein mit dem Namen »Sekte« bezeichnet wurden. Doch liegen
+über den Beginn der Hexenverfolgung erst von 1580 an Nachrichten vor.
+Damals kam in dem Neuchateler Val-de-Travers ein Hexenprozess vor, dem in
+den Jahren 1581, 1585 und 1586 andere Prozesse nachfolgten. Doch traten
+dieselben bis zum Jahr 1607 immer nur vereinzelt hervor. Erst seit diesem
+Jahre kam die Seuche der Hexenverfolgung, immer grausiger anwachsend, zum
+Ausbruch[138]. Allein in der Grafschaft Valangin fanden in den Jahren
+1607-1667 achtundvierzig Hexenprozesse statt. Allein im Jahr 1619 wurden in
+Valangin zehn Hexen verbrannt. In einem der kleinsten der neun
+Gerichtsbezirke des Neuchateler Landes, in Colombier, verbrannte man in den
+beiden Jahren 1619 und 1620 dreizehn Hexen und Zauberer. Der Kastellan von
+Thielle liess in seinem winzigen Gerichtsbezirk 1647 in zwei Monaten elf,
+im November 1665 zehn Hexen verbrennen[139]. Am entsetzlichsten wüthete
+hier die Hexenverfolgung im Jahr 1685[140]. Damals wurden in Thielle auf
+Befehl des Kastellans am 13. Nov. zwei, am 18. Nov. drei, am 24. Nov. fünf
+Zauberer und Hexen verbrannt. -- In anderen Landestheilen mag es indessen
+nicht viel besser hergegangen sein.
+
+Das Prozessverfahren war ein sehr summarisches. Vom Tage der Einziehung
+einer Verdächtigten bis zur Vollstreckung des Urtheils dauerte es in der
+Regel nur zehn bis zwölf Tage; dann war Alles vorbei. Die Tortur wurde, wie
+es scheint, in der Regel in jedem Prozesse nur Einmal angewandt, wobei es
+aber doch an Grausamkeiten aller Art nicht fehlte. In der Grafschaft
+Valangin kam der Fall vor, dass ein Richter eine auch unter den
+furchtbarsten Martern ihre Unschuld behauptende Inquisitin, über diese
+»Hartnäckigkeit« aufgebracht, in ihrem Kerkerloch einmauern liess[141].
+
+Das Urtheil des Gerichts, welches regelmässig auf lebendige Verbrennung
+lautete, musste der obersten Landesbehörde zu Neuchatel zur Bestätigung
+vorgelegt werden. Von dieser wurden die Verurtheilten gewöhnlich zur
+Erwürgung auf oder neben dem Scheiterhaufen begnadigt. -- Die
+Exekutionen -- welche in Neuchatel vor der Schlossterrasse stattfanden --
+galten als Volksschauspiele, zu denen regelmässig viele Tausende
+zusammenströmten. Den Schluss des ganzen Akts bildete regelmässig eine
+solenne Schmauserei[142], an welcher das gesammte Gerichtspersonal und
+Andere (z. B. auch der Schulmeister, welcher die Glocken geläutet hatte,)
+Theil nahmen. Nur die Henkersknechte speisten an einem besonderen Tisch.
+
+Im Kanton =Bern= hatte sich allmählich die Praxis herausgebildet, dass
+gegen die »Hexen« ganz nach den Regeln des Hexenprozesses verfahren, das
+über die schuldig Befundenen gefällte Urtheil jedoch von dem Berner Rath in
+eine mildere Strafe umgewandelt wurde. So kamen z. B. im Jahr 1651 von
+zweiundfünfzig Todesurtheilen nur drei zu strenger Vollziehung.
+
+In dem genannten Jahre gaben indessen einige im Waadtlande vorgekommene
+Fälle zu einer neuen, humaneren Regelung der Hexenprozesse Anlass[143]. Der
+Kastellan von Molondin hatte vier Geschwister Petrognet auf einfache
+Anzeige hin einkerkern, durch den Henker visitiren lassen und ihnen,
+obgleich sich nichts wider sie ergab, die Kosten für beides abgefordert.
+Die vier Geschwister führten darüber in Bern Beschwerde, infolge dessen der
+Gerichtsbeamte selbst verhaftet, und da es sich herausstellte, dass sowohl
+er als sein Gerichtsherr sich Ungebührliches erlaubt, beide zum Tragen der
+Kosten und zur vollen Entschädigung der Misshandelten verurtheilt wurden.
+Aehnlich erkannte der Berner Rath kurz nachher über Etienne und Françoise
+Borbosa von Lonay, welche ihre Unschuld durch standhaftes Ertragen der
+Folter erwiesen, die Freilassung und zwar so, dass die Gerichtspersonen
+wegen ungebührlichen Gebrauchs der Folter die Kosten zu tragen hatten.
+Dieser letztere Fall insbesondere veranlasste nun den Rath das bestehende
+prozessualische Verfahren aufs Neue zum Gegenstande der ernstlichsten
+Erwägung zu machen, wobei sich schliesslich zwei Fragen als die für das
+ganze Prozessverfahren massgebenden Gesichtspunkte herausstellten, nämlich
+1) ob auf das am Leibe einer Eingezogenen vorgefundene Stigma soweit zu
+fussen wäre, dass auf Grund desselben alle Marter angewendet werden
+möchten, und 2) ob eine Anzeige, dass zwei oder mehrere Personen an hellem
+Tage über Hexensachen sich unterhalten und verabredet, zum Einschreiten
+einen gültigen Grund abgeben könnte. Beide Fragen wurden alsbald den
+verschiedensten wissenschaftlichen Auctoritäten, namentlich den
+medizinischen Fakultäten zu Bern und Basel, der Juristenfakultät und dem
+Convente der Stadtgeistlichen zu Bern zur gutachtlichen Aeusserung
+vorgelegt. Die Antworten, welche der Rath auf seine Anfrage erhielt,
+lauteten von allen Seiten her verneinend. Namentlich erklärte sich in
+diesem Sinne auch der Convent der Stadtgeistlichen, dem insbesondere die
+Weisung zugegangen war, die Fragen theologisch nach der h. Schrift zu
+prüfen und sich darüber auszusprechen, »ob nicht auch in diesen beiden
+Stücken die arglistige Einmischung und Verblendung des Satans mit
+unterlaufen könnte.« Das Responsum der Berner Prediger repräsentirt einen
+Höhegrad von Intelligenz und Freimüthigkeit, der damals -- im Jahr 1651 --
+nur selten wahrzunehmen war. Die Prediger antworteten nämlich nicht allein
+auf beide Fragen mit dem entschiedensten Nein, sondern suchten in ihrem
+Gutachten auch die socialen und kirchlichen Uebelstände nachzuweisen, in
+denen die Krankheit der Hexerei wurzele, und die Mittel, durch welche sie
+geheilt werden müsse. Die Prediger klagten darüber, dass die Bestellung der
+weltlichen Aemter mehr nach Gunst als nach Kunst geschehe, dass deren
+Inhaber wohl an ihren Eigennutz aber nicht an die Bestrafung der Laster
+dächten, und dass sie vorkommende Streitigkeiten, statt sie in Minne
+abzuthun, lieber zu Hass und Rachgier erwachsen liessen, zu deren
+Befriedigung dann oft Hülfe bei dem Satan gesucht würde. Nicht minder
+schlecht stünde es um den Kirchendienst, da nicht selten Ein Prediger zwei
+oder drei Gemeinden versehen und darob die Unterweisung der Jugend
+verabsäumen müsste. Zudem wären die Prediger zum Theil ungelehrt,
+untauglich, fahrlässig, mitunter sogar ärgerlich im Wandel, wodurch dem
+Satan und dessen Geschworenen Thor und Thür geöffnet würde. Auch die
+Schulen, vor Allem die Dorfschulen, befänden sich im übelsten Zustand. Bei
+allem Eifer der Obrigkeit wären doch die Leute gegen die Schule zu karg,
+die Eltern gegen ihre Kinder zu schwach, so dass viele Kinder nicht einmal
+beten könnten. Dazu käme die ungetreue Verwaltung der Aemter und Güter, die
+übergrosse Toleranz gegen Gaukler, Wahrsager, Versegner, Hausirer mit
+Bildern, Kreuzen und geweihten Wurzeln, Quacksalber, Gespensterbanner und
+Geisterbeschwörer, »deren nicht weit von der Stadt sind und geduldet
+werden«, und viel anderes »loses Gesindlein, welches, wenn es nicht einen
+Bund hat mit dem Teufel, so ist es doch nicht weit davon.« Endlich wird
+noch als Grund und Anlass der Hexensünden hervorgehoben die Unwissenheit
+des Volkes über Gott und Gottes Wort, der Unglaube, die Ungeduld unter dem
+Kreuz, der Geiz, Neid, die Hoffart und andere Leidenschaften, der Umgang
+mit schlechten Personen, die Ausschweifungen in der Jugend, das
+gegenseitige Verfluchen und Verwünschen, und »dass man fleissiger in den
+Zauberbüchern und anderen brotlosen Künsten liest als in der Bibel.« -- Als
+wesentlichstes Heilmittel gegen das arge Unwesen der Hexerei wird
+bezeichnet: die christliche Wachsamkeit. Dieselbe soll sich so bethätigen,
+»dass die verdächtigen Personen und Beklagten mit mitleidigem Ernst
+erforscht werden, nicht alsbald mit der peinlichen Tortur durch die
+Scharfrichter, welche zu Zeiten blutdürstige Leute sind und mit Künsten
+umgehen, dadurch sie einen Teufel mit dem anderen sich unterstehen zu
+fahen; sondern durch gelehrte und erfahrene Männer, die aus Gottes Wort mit
+ihnen nach einem eifrigen Gebet reden, ob sie zum freien Bekenntniss ihrer
+Missethat und herzlicher Begierde, aus den Klauen des höllischen Löwen
+erledigt und hingegen des himmlischen und seligen Lebens theilhaftig zu
+werden mögen bewegt werden.« Ganz besonders aber dringen die Geistlichen
+darauf, dass die Geständnisse der Angeschuldigten auf das sorgfältigste zu
+prüfen seien, »ob nämlich das (von ihnen) Bekannte möglich oder unmöglich
+den Unholden, oder ihrem Meister, -- item an denen Orten oder Personen oder
+Gütern, die geschädigt worden seien, es (wirklich) geschehen sei oder
+nicht.« Ausserdem wird auch verlangt, dass die Predigten sich nicht in
+Dunkelheiten der Dogmatik oder Fragen der Polemik verlieren, sondern dass
+in apostolischer Einfalt und der Fassungskraft der Zuhörer gemäss zu
+denselben geredet werde, und dass ebenso der Schulunterricht in einer der
+Jugend wirklich fruchtbringenden Weise ertheilt werde.
+
+Dieses war das ernste und weise Wort, welches die Berner Geistlichkeit dem
+Rathe übersandte. In demselben war allerdings ebenso wie in den Gutachten
+der medizinischen und juristischen Fakultäten der Glaube an die Möglichkeit
+des Teufelsbundes und der Hexerei festgehalten, aber der bisherige
+=Hexenprozess= wurde doch in seinen Grundlagen erschüttert. Unmöglich
+konnte es daher in der bisherigen Weise weiter fortgehen, was namentlich
+der Berner Rath recht wohl einsah. Zur Berathung eines neuen
+Prozessverfahrens wurde alsbald eine Commission niedergesetzt, welche
+bedeutet ward, dass einerseits auf die Vorschläge der Geistlichkeit zur
+Entfernung öffentlicher Missstände und zur religiös-sittlichen Hebung des
+Volks Bedacht genommen, andrerseits über die Zeichen, ob sie zur Vornahme
+der Tortur genugsam seien oder nicht, ein Vortrag abgefasst und die alte
+Ordnung revidirt vorgelegt werde. In der Zwischenzeit gebot man den
+welschen Amtleuten (14. November 1651) vorläufig bei Verhaftungen wegen
+Hexerei keinerlei Tortur anwenden zu lassen, sondern in jedem Falle
+umständlich einzuberichten und den Bescheid zu gewärtigen, auch auf die
+Angebungen wegen gehaltener Gespräche u. dgl., es sei bei Tage oder bei
+Nacht, als auf teuflische Illusion keine Rücksicht zu nehmen. Unter dem
+29. Dezember 1651 wurde dann die durchgesehene und mannigfach verbesserte
+=Prozessordnung= veröffentlicht. Nach derselben sollten vage Anzeigen von
+Verhafteten, angebliche Abreden zum Bösen gar nicht mehr in Betracht
+kommen. Nur in Fällen von besonderer Wahrscheinlichkeit soll eine
+Voruntersuchung über die Umstände der gesprochenen Worte und den Leumund
+des Betreffenden stattfinden, ein weiteres Vorgehen dagegen erst auf
+obrigkeitlichen Befehl. Betrifft jedoch die übereinstimmende Anzeige zweier
+Personen eine begangene Missethat, so sei mit Verhaftung, Confrontation und
+Besichtigung einzuschreiten, zugleich aber die geschehene Thatsache der
+Vergiftung von Menschen oder Thieren in sichere Erfahrung zu bringen. Erst
+in dem Falle, wenn dieses sich wirklich ergebe, die Anzeiger überdies
+beständig bleiben, der Leumund nachtheilig laute und der Beklagte
+dessenungeachtet kein Bekenntniss ablege, dürfe man zur »ziemlichen« Folter
+schreiten, über deren Ergebniss sodann wieder berichtet werden solle.
+Dieselbe wird indessen auf das Anhängen eines Gewichts von höchstens
+hundert Pfund mit nur dreimaligem Aufziehen beschränkt und dabei wird die
+gebührliche Rücksichtnahme auf persönliche Umstände zur Pflicht gemacht.
+
+Ausserdem übersandte der Berner Rath das Gutachten des Convents auch der
+waadtländischen Geistlichkeit zur berichtlichen Aeusserung zu, die zwar
+nicht die Unabhängigkeit und Freiheit des Urtheils besass, durch welche die
+Berner hervorragten, dasselbe aber doch im Wesentlichen billigte.
+
+Die Frucht aller dieser Verhandlungen trat bald in mancherlei Weise zu
+Tage. Sogleich auf die letzte Verordnung der Regierung hin zeigt sich in
+den Rathsmanualen eine auffallend grössere Sorgfalt bei der Prüfung der
+eingehenden Prozessverhandlungen, die auch öfters als ungenau und
+mangelhaft zurückgewiesen werden. Anstatt sofort zur Tortur zu schreiten,
+wird es üblich, dass zwei Geistliche den stark Verdächtigen zum Bekenntniss
+der Wahrheit zu bewegen trachten sollen. Mehrmals gibt man die Frage zu
+bedenken, ob nicht Melancholie d. h. Geisteskrankheit überhaupt sich
+annehmen lasse. Gerichte, die leichtfertig und willkürlich vorgingen,
+erhielten scharfe Verweise, mussten die Gefangenen augenblicklich in
+Freiheit setzen, und zwar, was wohl ihren allzu raschen Eifer in Etwas
+dämpfen sollte, ohne Vergütung der Kosten. Der vorgekommene Fall, dass ein
+Angeklagter auf das gefundene Stigma hin grausam gefoltert, nachher aber
+kein Stigma mehr an ihm zu entdecken war, gab den warnenden Beweis, wie
+leicht man sich in dieser Sache irren und Unschuldige misshandeln könne,
+was zur Aufstellung einer Anzahl darauf bezüglicher Vorschriften führte.
+Die Besichtigung sollte demnach durch Sachverständige am hellen Tage und an
+einem hellen Orte geschehen, über das Ergebniss eidlich referirt, jedoch
+nichts protokollirt werden, man habe denn das Zeichen zum dritten Male
+geprüft[144]. So suchte man wenigstens im Einzelnen zu bessern, so lange
+man noch nicht mit dem Ganzen aufzuräumen wagte.
+
+Allerdings währten die Prozesse noch geraume Zeit fort; selbst die Frau des
+Pfarrers Mader von Kappelen wurde zu Erlach als Hexe enthauptet, und im
+Jahr 1665 kamen im Waadtland noch vierundzwanzig Hinrichtungen vor. Zu
+Carouge wurde damals (16. März 1665) sogar ein eigener Hülfsgeistlicher zur
+»Hintertreibung des Satans« angestellt. Allein mit dem Jahre 1680
+verschwinden die =Todes=urtheile, mit denen man bisher die Hexerei bestraft
+hatte, aus den Berner Rathsmanualen gänzlich. Die Hexenverfolgung dauerte
+zwar noch eine Weile fort, allein man erkannte jetzt nur auf Geld- und
+Freiheitsstrafen.
+
+Im Kanton =Zürich= wurde zum ersten Mal eine Unholdin 1654 verbrannt,
+worauf 1660 in Stein vier Hexen erst mit dem Schwerte hingerichtet und dann
+verbrannt wurden, unter ihnen eine fünfundsiebenzigjährige Frau, die bis
+dahin im Rufe grosser Frömmigkeit gestanden hatte. Aus dem Jahr 1666 wird
+von einem Metzger Kramer aus Zürich berichtet, dass derselbe, als
+teuflischer Künste verdächtig, zur Ermittelung etwaiger Hexenmale am ganzen
+Leibe geschoren worden sei[145].
+
+Unter den =englischen= Prozessen jener Zeit hat der von Warbois (1593)
+einige Berühmtheit erlangt, weil er eine Stiftung veranlasste, nach welcher
+jährlich ein Studiosus der Theologie im Collegium der Königin zu Cambridge
+gegen eine Belohnung von vierzig Schillingen einen Vortrag über die Hexerei
+zu halten hatte. Das Ganze war durch das Gerede von Kindern angegangen, die
+halb aus thörichter Einbildung, halb aus Bosheit von den abgesandten
+Geistern eines alten Weibes geplagt zu werden vorgaben. Die Alte ward
+verhaftet, zum Geständniss gebracht und von den Geschworenen sammt ihrem
+Ehemanne und ihrer Tochter, welche indessen jede Schuld standhaft
+leugneten, in Huntingdon zum Tode verurtheilt[146].
+
+=Schottland= erlebte seine Gräuelperiode unter Jakob VI[147]. Dieser König
+schürte mit der reformirten Geistlichkeit das Feuer um die Wette[148]; er
+selbst bildete sich ein, um seines Religionseifers willen vom Teufel
+verfolgt zu werden, und sein Argwohn traf darum besonders die schottischen
+Katholiken als dessen Werkzeuge. -- Bei seiner Rückkehr aus Dänemark (wo er
+sich vermählt hatte) war Jakob von gewaltigen Seestürmen bedrängt worden,
+die er den Zauberkünsten der Hexen zuschrieb. Daher ward dieser Sturm der
+Anlass zu einer ganz entsetzlichen Hexenverfolgung. Der Argwohn des Königs
+fiel hauptsächlich auf einen Dr. Fian, der den Sturm erregt haben sollte.
+Derselbe gestand dieses auch auf der Folter, nahm aber hernach sein
+Geständniss zurück. Daher wurde derselbe wiederholt allen nur irgend
+erdenklichen Martern unterworfen. Die Knochen der Beine wurden ihm in den
+spanischen Stiefeln in einzelne Stücke zerbrochen und schliesslich wurden
+dem Unglücklichen (auf Geheiss des Königs) an allen Fingern die Nägel
+gespalten, mit einer Kneipzange ausgerissen und an jeder wunden Stelle
+wurde ihm ein eiserner Nagel bis zum Kopfende ins Fleisch eingetrieben.
+Aber »der Teufel war so tief in sein Herz eingedrungen, dass er hartnäckig
+leugnete, was er vorher eingestanden hatte«, wesshalb er ohne Geständniss
+lebendig verbrannt wurde[149]. -- Wie in diesem Falle, so wohnte der König
+auch sonst den Verhören persönlich bei, liess sich mitunter von den
+Verhörten die Melodien vorspielen, mit welchen die Teufelsprozessionen
+begleitet werden, freute sich, wenn der Teufel französisch von ihm gesagt
+haben sollte: »Il est un homme de Dieu«, oder er sei der grösste Feind,
+welchen Satan in der Welt habe, -- und bedrohte die Geschworenen mit einer
+Anklage wegen vorsätzlichen Irrthums, wenn sie im Verurtheilen nicht eifrig
+genug waren.
+
+Mit Jakob's Ueberzug nach London änderte sich die Scene seines Wirkens;
+jetzt kam das übersättigte Schottland etwas zu Athem, und in England
+erschien sogleich ein Gesetz (1603), das die Zauberei ganz im Geiste der
+königlichen Dämonologie auffasste und die Zauberer, als der Felonie
+schuldig, jedes geistlichen Beistandes für unwürdig erklärte. Jetzt war
+nicht mehr die Nachweisung eines durch Zaubermittel begangenen Verbrechens
+nöthig; die Zauberei war nun an sich ein solches[150]. Berüchtigt sind die
+beiden Prozesse der Lancashire-Hexen in den Jahren 1613 und 1634, wobei ein
+boshafter Knabe von elf Jahren unter der Anleitung seines gewinnsüchtigen
+Vaters die Denunziationen machte. Der Betrug wurde entdeckt, als siebenzehn
+Weiber schon auf dem Punkte waren gehängt zu werden[151].
+
+Unerhörte Dinge durchlebte =England= in der Zeit seines Bürgerkriegs. Ein
+gemeiner Mensch, =Matthias Hopkins= aus Essex, der sich besonderer
+Kenntnisse rühmte, durchzog unter dem Titel eines General-Hexenfinders
+(Witch-Finder-general) von 1645 an die Grafschaften Essex, Sussex, Norfolk
+und Huntingdon[152]. Wo ein Magistrat seine Hülfe, die er geschickt zu
+empfehlen wusste, in Anspruch nahm, da suchte er gegen freien Unterhalt,
+Vergütung der Reisekosten und bestimmte Diäten die Hexen des Bezirks auf.
+Als Mittel hierzu dienten ihm besonders die Proben mit der Nadel und mit
+dem kalten Wasser. So brachte er Hunderte von Unglücklichen zum Tode und
+fanatisirte den Pöbel täglich mehr.
+
+Unter Anderen fiel auch der Verdacht auf einen fast achtzigjährigen Greis,
+einen anglikanischen Geistlichen, Namens =Lowes=, der fünfzig Jahre lang
+seines Amtes in Ehren gewartet hatte. Derselbe wurde mehrere Tage und
+Nächte hindurch mit der landesüblichen tortura insomnii gequält, bis er
+ganz ohne Besinnung war und als Geisteskranker erschien. Schliesslich wurde
+er ins Wasser geworfen, verurtheilt und gehängt. Die Einen behaupteten, er
+habe standhaft bis ans Ende seine Unschuld betheuert, während Andere (unter
+ihnen auch Baxter) erzählten, er habe bekannt, dass er zwei Teufel (imps)
+besitze, von denen der eine ihn immer zum Bösen antreibe, und mit dessen
+Hülfe er namentlich ein Segelschiff auf der See vor seinen Augen zum Sinken
+gebracht habe[153]. -- Indessen dauerte das Treiben =Hopkins= nicht lange.
+Derselbe hatte eben seinen Besuch der Stadt Houghton in Huntingdonshire
+zugedacht, als ein Geistlicher daselbst, Mr. =Gaul=, gegen das Unwesen sich
+erhob. Hopkins, der nun dem Landfrieden nicht mehr traute, schrieb, um die
+Stimmung zu erforschen, an mehrere Magistrate des Orts folgenden Brief,
+welcher ausser der Feigheit des Menschen auch beweist, dass selbst ein
+ungelehrter Hexenverfolger, der niemals von Edelin und Loos gehört hat,
+seine Verdächtigungspolitik versteht. Er schreibt: »Meinen Empfehl an Eure
+Herrlichkeit. Ich erhielt heute einen Brief, der mich nach der Stadt Namens
+Gross-Houghton beruft, um nach übelberüchtigten Personen zu forschen, die
+man Hexen nennt (obwohl ich höre, dass Euer Pfarrer in Folge seiner
+Unwissenheit arg gegen uns ist). Ich gedenke, geliebt es Gott, um so eher
+zu kommen, damit ich dessen seltsame Meinung in Betreff solcher
+Angelegenheiten vernehme. In Suffolk habe ich einen Priester gekannt, der
+eben so sehr gegen diese Entdeckung von der Kanzel herab eiferte, jedoch
+vom Parlament gezwungen wurde, an eben derselben Stelle zu widerrufen. Ich
+wundere mich sehr, dass solche böse Menschen Verfechter, und noch dazu
+unter den Geistlichen, finden, welche täglich Schrecken und Entsetzen
+predigen sollten, um die Uebelthäter zu erschüttern. Ich gedenke Eurer
+Stadt einen plötzlichen Besuch abzustatten. Diese Woche komme ich nach
+Kimbolton, und es stehen Zehn gegen Eins zu wetten, dass ich zuerst mich
+nach Eurer Stadt wende; doch möchte ich zuvor mit Zuverlässigkeit wissen,
+ob Eure Stadt viele Parteinehmer für solches Gesindel zählt, oder ob sie
+bereit ist, uns freundlichen Empfang und gute Bewirthung angedeihen zu
+lassen, wie andere Orte thaten, in denen ich war. Wo nicht, so werde ich
+Euren Bezirk meiden (nicht als wäre ich zunächst auf mich selbst bedacht),
+und mich in solche Gegenden begeben, wo ich nicht nur ohne Controle handeln
+und strafen möge, sondern auch Dank und Belohnung einernte. So verabschiede
+ich mich ergebenst und will mich als Euren Diener empfohlen haben.
+
+ Matthias Hopkins.«
+
+Hopkins trieb sein Spiel, bis er sich in seinen eigenen Netzen fing. Das
+entrüstete Volk nahm zuletzt mit ihm selbst die Wasserprobe vor, er
+schwamm, ward schuldig erkannt und getödtet; ob mit gerichtlichen Formen,
+oder nicht, bleibt zweifelhaft. Butler gedenkt seiner im sechsten Gesange
+des Hudibras:
+
+ Has not this present Parliament
+ A ledger to the devil sent,
+ Fully empovered to treat about
+ Finding revolted witches out?
+ And has not he within one year
+ Hang'd threescore of them in a shire? --
+ Who after proved himself a witch,
+ And made a rod for his own breech.
+
+Von einer ähnlichen Hexenjagd, die wenige Jahre später im nördlichen
+England vorging, berichtet =Sykes= in den Local Records. »In den
+Gemeinderaths-Akten von Newcastle wird eine Petition in Hexensachen vom
+26. März 1649 erwähnt, welche ohne Zweifel von den Einwohnern
+unterzeichnet war und deren Inhalt einen Prozess gegen alle verdächtigen
+Personen veranlasste. In Folge derselben schickte die Obrigkeit zwei
+Gerichtsdiener nach Schottland und bot einem Schotten, der sich auf die
+Nadelprobe zu verstehen vorgab, wenn er nach Newcastle kommen und die ihm
+Vorgeführten untersuchen wollte, ausser freier Her- und Rückreise zwanzig
+Schillinge für jede Person, die als Hexe verurtheilt werden würde. Als die
+Gerichtsdiener den Hexenfinder zu Pferde in die Stadt brachten, liess die
+Obrigkeit durch die Schelle bekannt machen, wer gegen irgend ein Weib eine
+Klage wegen Hexerei vorzubringen habe, der solle es thun; man wolle
+dieselbe sogleich verhaften und untersuchen lassen. Dreissig Weiber wurden
+in das Rathhaus gebracht, der Nadelprobe unterworfen und mehrentheils
+schuldig befunden. Aus einem Auszuge aus dem Register der Pfarrkirche zu
+St. Andrews in Schottland ersieht man, dass ein Mann und fünfzehn Weiber zu
+Newcastle wegen Hexerei hingerichtet wurden. Als der Hexenfinder in dieser
+Stadt mit seinem Geschäfte zu Ende war und seine Gebühren in der Tasche
+hatte, begab er sich nach Northumberland, um Weiber zu untersuchen, und
+erhielt drei Pfund für das Stück; aber =Henry Ogle= Esq. bemächtigte sich
+seiner und forderte Rechenschaft. Der Mann entwischte nach Schottland, wo
+er verhaftet, vor Gericht gestellt und wegen ähnlicher in diesem Lande
+verübten Niederträchtigkeiten verurtheilt wurde. Er gestand am Galgen, dass
+er über zweihundertundzwanzig Weiber in beiden Königreichen um den Lohn von
+zwanzig Schillingen für den Kopf zum Tode geliefert habe«[154]. -- Ganz
+England war damals von der unheimlichen Finsterniss des Hexenglaubens
+umnachtet. Scenen, wie sie Shakespeare in seinem Macbeth vorführte, wurden
+überall als der Wirklichkeit des Hexenwesens entsprechend
+angesehen[155]. -- Der berühmte Verfasser der (etwa 1633 erschienenen und
+den crassesten Aberglauben vertheidigenden) Religio medici, =Thomas
+Browne=, der »Vater des Deismus« gab 1664 über zwei Weiber in Suffolk sein
+Urtheil dahin ab, dass deren Krämpfe und sonstigen Zufälle zwar natürlich,
+aber durch den ihnen einwohnenden Teufel gesteigert wären, was er durch
+Berufung auf kurz vorher in Dänemark vorgekommene Fälle erwies. -- Die
+beiden Unglücklichen waren mit dieser nichtssagenden Erklärung als Hexen
+dargethan und wurden 1665 gehängt[156]. -- Im Jahr 1682 wurden in Exeter
+drei Personen wegen Hexerei hingerichtet[157].
+
+In =Schottland= hatten die Hexenprozesse namentlich seit 1603 ihren
+ununterbrochenen Fortgang gehabt, und zwar unter der eifrigsten Mitwirkung
+der reformirten Geistlichkeit, die freilich die hochverdiente Hüterin der
+schottischen Volksfreiheit war, aber auch den Glauben an Teufelsspuk und
+Zauberei sorgsam aufrecht hielt. Um zu Denunziationen zu ermuntern, waren
+hier in den Kirchen Kasten mit Deckelspalten aufgestellt, in welche man die
+Namen Verdächtiger werfen sollte. Entsetzlicher Art waren die
+eigenthümlichen Torturmittel, die man in Schottland zur Anwendung
+brachte[158]. Um eine hartnäckige Hexe zu wecken, band man ihr einen
+eisernen Kappzaum oder Reif mit vier Zacken, die in den Mund eindrangen, um
+das Gesicht, und dieser Kappzaum wurde hinten an der Mauer in einer solchen
+Weise befestigt, dass die Unglückliche sich nicht niederlegen konnte. In
+dieser Stellung musste dieselbe oft mehrere Tage und Nächte hindurch
+verbleiben, während deren sie von Zeit zu Zeit zu Geständnissen
+aufgefordert wurde. Gleichzeitig wurde an ihr mit der tief ins Fleisch
+eindringenden Nadel zur Ermittelung des Hexenmales experimentirt[159].
+Ausserdem wurde die Qual noch dadurch gesteigert, dass man die Gefolterte
+den sich einstellenden Durst ertragen liess ohne ihr einen Schluck Wassers
+zu gewähren. Es soll vorgekommen sein, dass Einzelne diese Marter --
+einschliesslich der tortura insomniae -- fünf, sogar neun Tage und Nächte
+hindurch ertragen mussten[160].
+
+Ausserdem wurde aber ganz besonders »Verstockten«, welche auf diesem Wege
+nicht zum Geständniss zu bringen waren, mit noch ganz anderen Torturmitteln
+zu Leibe gegangen. Hören wir, was =Hartpole Lecky=[161] S. 101 über
+dieselben berichtet: »Die drei vorzüglichsten, welche gewöhnlich zur
+Anwendung kamen, waren die Pennywinkis, die spanischen Stiefeln und die
+Caschielawis. Erstere war eine Art Daumenschraube, die zweite ein Gehäuse,
+in welches das Bein eingesenkt und darin durch Keile zerquetscht wurde, die
+man mit einem Hammer hineintrieb, die dritte eine eiserne Form, die von
+Zeit zu Zeit über einer Kohlenpfanne erhitzt und um den Leib gelegt wurde.
+Manchmal wurde der Körper des Opfers mit Schwefelfaden gebrannt. In einem
+gleichzeitigen Aktenstücke lesen wir von einem Manne, der achtundvierzig
+Stunden unter der scharfen Tortur in den Caschielawis gehalten wurde, und
+von einem anderen, der in derselben schrecklichen Maschine elf Tage und
+Nächte lang blieb, dem vierzehn Tage lang die Beine alltäglich in den
+spanischen Stiefeln gebrochen und der so gegeisselt wurde, dass ihm die
+ganze Haut vom Körper gerissen ward. -- Wie viele Geständnisse durch diese
+Mittel erpresst wurden, lässt sich nicht mehr ermitteln. Zwar ist uns eine
+grosse Anzahl von Zeugenaussagen und Geständnissen aufbewahrt, allein diese
+stammen nur von einem einzigen Gerichte her. Wir wissen, dass (hier) 1662
+mehr als hundertundfünfzig Personen der Hexerei angeklagt und dass in
+diesem Jahre =vierzehn Untersuchungscommissionen= eingesetzt waren.« Es
+kann also nicht auffallen, wenn ein Reisender gelegentlich bemerkt, dass er
+habe 1664 in Leith neun Frauen zusammen verbrennen sehen oder wie 1678 an
+einem einzigen Tage von einem und demselben Gericht neun Frauen verurtheilt
+wurden. Ein Graf Mar erzählt, wie einst mehrere Weiber »mit gellendem
+Geschrei schon halbverbrannt dem langsam sie verzehrenden Feuer sich
+entwanden, einige Augenblicke mit verzweifelter Kraftanstrengung inmitten
+der Zuschauer kämpften, aber bald unter lautem gotteslästerlichem
+Angstgeschrei und wilden Unschuldsbetheuerungen in zuckendem Todeskampfe in
+die Flammen niedersanken.«[162].
+
+Gegen das Ende des siebenzehnten Jahrhunderts war die Pest des
+Hexenglaubens auch nach =Nordamerika= von England her eingeschleppt.
+
+Schon im Jahr 1645 waren im Staate =Massachusetts= vier Personen der
+Hexerei angeklagt und hingerichtet worden. Doch hatte dieses Vorkommniss
+kein sonderliches Aufsehen gemacht. Die berüchtigte =Hexenjagd von Salem=
+nahm erst später, im unmittelbaren Anschluss an eine Quäkerverfolgung,
+ihren Anfang. -- Es ist dabei zu bemerken, dass die Seele derselben zwei
+hochangesehene reformirte Geistliche, Vater und Sohn waren, nämlich
+=Increase Mather=, der zweiundsechszig Jahre als Seelsorger an der
+Nordkirche zu Boston gewirkt hat und dem Neu-England den ersten Grundstein
+seiner Unabhängigkeit verdankt, und vor Allem dessen Sohn =Cotton
+Mather=, -- wie der Vater ein ernster, gelehrter und glaubenseifriger
+Prediger, dessen Name in der englischen Literatur noch heute mit
+Auszeichnung genannt wird, wesshalb seine Dämonomanie noch um so
+räthselhafter erscheinen kann.
+
+Ein anscheinend ganz unbedeutendes Ereigniss, welches sich 1688 zu
+=Boston= zutrug, gab den ersten Anlass zu dem grausigen Drama.
+
+Im Hause eines Maurers war Wäsche abhanden gekommen -- der Verdacht fiel
+auf eine Waschfrau, welche in der Familie zeitweise Dienste leistete --
+diese, empört über die Beschuldigung, liess sich derbe Aeusserungen gegen
+ein Töchterchen der Familie entschlüpfen. Als das Kind nun den andern Tag
+erkrankte und das Uebel sich auch seinen Geschwistern mittheilte, kam man
+auf den Gedanken, die Waschfrau habe sie behext. Diese, eine Irländerin und
+Papistin (keins von beiden sprach zu ihren Gunsten) wurde verhaftet,
+verhört, und da sie unzusammenhängend und nur gebrochen englisch sprach,
+schliesslich in der Verzweiflung auch selbst schuldig zu sein vorgab,
+verurtheilt und hingerichtet. -- Natürlich hatte dieser Vorgang einen
+tiefen Eindruck auf das Volk gemacht und die Verblendung nahm mehr und mehr
+zu. =Cotton Mather= wurde als Zeuge zu den Kindern des Maurers gerufen.
+Nicht zufrieden mit dem, was sich seinen Augen hier darbot, nahm er das am
+meisten von Krämpfen und eigenthümlichen Zuständen befallene Kind mit nach
+Hause, um es ungestört examiniren zu können. Es scheint, dass das kleine
+Mädchen mancherlei von den Hexereien, welche in England und Schottland
+vorgekommen sein sollten, gehört und seine Phantasie damit erfüllt hatte.
+Die Kleine kam nämlich oft in Gegenwart vieler Personen in einen
+eigenthümlichen Zustand, setzte sich rittlings auf einen Stuhl, trabte,
+galoppirte u. s. w. Bald schien sie mit unsichtbaren Wesen zu sprechen,
+bald diesen zuzuhören. Sie erzählte Cotton Mather von Versammlungen, welche
+Hexen weit entfernt von ihrem Hause gehalten hätten und bezeichnete
+Personen, welche sie daselbst gesehen haben wollte u. s. w. -- Der, gelind
+gesagt, etwas einfältige Geistliche wurde jetzt durch Alles, was er von der
+Patientin herausexaminirte, immer mehr von der Wahrheit der Hexerei
+überzeugt und hat sogar über den beregten Fall ein Buch (»Memorable
+Providences relating to Witchcraft and Possession.« Lond. 1689) der
+Nachwelt hinterlassen.
+
+Ein anderer Geistlicher, =Paris= aus Salem-Village, welcher seit mehreren
+Jahren in Unfrieden mit seiner Gemeinde lebte, war nicht minder von der
+Sache eingenommen. Im Februar 1692 wurden einige junge Leute seiner Familie
+von eigenthümlichen Zuständen befallen; sie verkrochen sich unter den
+Möbeln und in Ecken, sprachen sonderbar, verrenkten die Glieder und fielen
+theilweise in Krämpfe. Der Arzt konnte die Art der Krankheit nicht erkennen
+und sprach die Vermuthung aus, dass die Kranken behext wären. -- Nun hatte
+Paris einen Indianer und dessen Frau als Dienstboten; -- durch diese liess
+er (wie es in ihrem Stamm üblich war) einen verzauberten Kuchen backen und
+derselbe, einem der Familie gehörenden Hunde gegeben, sollte es möglich
+machen, dass die besessenen Personen erkennen könnten, wer sie behext
+hätte[163]. Das Resultat war, dass sie die beiden Indianer für schuldig
+erklärten und diese, dazu gedrängt, gestanden es auch ein und wurden ins
+Gefängniss geworfen.
+
+Von nun an mehrten sich die Anklagen und am 11. April wurde eine ganze
+Anzahl der Hexerei beschuldigten Personen in Salem von einem Gericht,
+welches aus sechs Richtern und einigen Geistlichen zusammengesetzt war, in
+Untersuchung genommen.
+
+Die wunderbarsten Geständnisse wurden aus dem Mund der Besessenen
+herausgelockt. Sie erzählten von einem schwarzen Manne von übernatürlicher
+Grösse, welcher sie verfolge und dränge, dass sie sich in ein von ihm
+hingehaltenes Buch einzeichnen und ihre Seele verschreiben sollten, -- von
+unheimlichen Zusammenkünften solcher Personen, die sich bereits dem Teufel
+verschrieben hätten, welche mit dem Ausdruck von Hohn und Spott Brod und
+Wein genössen und es ihr Sakrament nennten, u. s. w. Sie erzählten weiter,
+dass sie auf einem Stock zu den Versammlungen ritten und dass sie die
+Absicht hätten, das Reich Christi zu zerstören und das Reich des Teufels
+aufzurichten und dass dann Alles gut sein würde. -- Die Tollheit ging bald
+so weit, dass sogar ein vierjähriges Mädchen als der Hexerei dringend
+verdächtig gefänglich eingezogen wurde. Man gab ihm schuld, dass es sich
+zuweilen unsichtbar mache, und dass es denen, von welchen es angesehen
+werde, durch seinen bösen Blick Unheil zufüge.
+
+Als im Mai 1692 Sir =W. Phipps= als Gouverneur nach Neu-England kam,
+erschien dieser keineswegs als Friedensherold, sondern machte durch seine
+strengen Massregeln (er befahl u. A., dass die wegen Hexerei verklagten
+Gefangenen in Ketten gelegt werden sollten) die Sache noch ärger. Immer
+mehr Anklagen wurden laut und die Angeklagten glaubten sich oft nur dadurch
+helfen zu können, dass sie wieder andere Personen beschuldigten, Hexen zu
+sein. Hatte man im Anfange nur niedrige und in schlechtem Rufe stehende
+Personen angeklagt, so ging man nun weiter und belastete auch
+Höherstehende. Wagte Jemand zu ihren Gunsten zu sprechen, so wurde er
+ebenfalls der Hexerei verdächtig. -- Am 31. Mai 1692 wurde ein Seekapitän
+aus Boston nach Salem gebracht und vor Gericht gestellt. Er fragte ganz
+erstaunt seine Ankläger, wie sie sich nur denken könnten, dass er nach
+dieser Stadt kommen möge, um Personen zu schädigen, da er Salem noch nie
+zuvor gesehen? Aber er wurde verurtheilt und ins Gefängniss geworfen; der
+Beschliesser jedoch scheint ihm zur Flucht behülflich gewesen zu sein.
+
+Die Gefängnisse füllten sich immer mehr und manches Todesurtheil wurde
+vollstreckt. Die Besessenen nahmen massenhaft zu und ihre Aussagen, oft
+ganz barock, wurden von dem Gericht für Wahrheit hingenommen. Die
+Besessenen wollten Besuche von den Hexen erhalten haben, welche mitten in
+der Nacht durch das geschlossene Fenster kamen, sie gleich einem Alp
+stundenlang drückten, so dass sie kein Glied rühren und nicht athmen
+konnten; sie wollten die Hexen sich bald in ein Schwein, bald in einen
+Popanz, bald in andere Gestalt verwandeln gesehen haben. In den
+gerichtlichen Verhören behaupteten sie den »schwarzen Mann« neben den
+Angeklagten stehen zu sehen, um ihnen die Worte ihrer Vertheidigung ins Ohr
+zu flüstern und die Richter waren dabei von der Schuld der Angeklagten so
+fest überzeugt, dass sie ihnen sogar den einzigen ihnen gebliebenen Beweis
+des Alibi nicht gestatteten.
+
+Mehrere Hinrichtungen waren bereits vorgekommen, da standen am 5. August
+wieder sechs Angeklagte vor Gericht, von welchen fünf am 19. August
+hingerichtet wurden. Unter diesen befand sich ein Geistlicher, =Mr. Georg
+Burroughs=, welcher seine Richter mit dem Ausspruche, dass es weder jemals
+Hexen, welche einen Bund mit dem Teufel gemacht, gegeben hätte noch gebe,
+sehr erzürnt hatte. Auf dem Richtplatze wendete er sich zu der umstehenden
+Menge und sprach zu ihr mit so viel Gefühl, dass aus manchem Auge Thränen
+flossen. Da aber riefen die Ankläger: »Der schwarze Mann steht neben ihm
+und diktirt ihm was er sagen soll« und Dr. Cotton Mather, der zu Pferde
+anwesend war, rief der Menge zu, es sei kein wirklicher Geistlicher,
+sondern seine Frömmigkeit sei nur Verstellung und auch hier habe, wie so
+manchmal, der Teufel die Gestalt eines Engels des Lichts angenommen.
+-- Sofort war die Sympathie des Volkes verwischt und der Henker ging zu
+seiner Amtsverrichtung über. -- Mit Burroughs wurde u. A. ein früherer
+Gefängnissbeamter hingerichtet, welcher, um sein trauriges Geschäft nicht
+länger betreiben zu müssen, entflohen, aber auf der Flucht ergriffen worden
+war.
+
+Ein Rechtsgelehrter, welcher sich geweigert, in einem Hexenprozess zu
+fungiren, wurde zu Tod gepresst, die Zunge ihm aus dem Mund gerissen und
+als er im Todeskampf lag, wieder mit einem Stock in den Mund
+hineingedrückt.
+
+Neunzehn Personen waren nun bereits gehängt worden, einschliesslich des zu
+Tode Gequetschten -- und die Richter begannen denn doch, sich zu fragen,
+wie sie ihr Verfahren rechtfertigen sollten, wesshalb =Cotton Mather= auf
+dringenden Wunsch des Gouverneurs sieben Hexenprozesse durch die Presse
+veröffentlichte und dieselben durch Hinweisung auf ähnliche in England
+vorgekommene Fälle zu rechtfertigen suchte. »=More Wonders of the invisible
+World=«, wurde im Oktober herausgegeben. Indessen war doch durch
+verschiedene Vorkommnisse im Volk bereits ein Zweifel an der Wahrheit der
+Sache entstanden und, nachdem man den Durst nach Menschenblut gestillt,
+stieg man eine Stufe herunter und richtete seine Wuth auf Thiere. So wurde
+z. B. ein Hund, den man für besessen und ein anderer, den man für einen
+Zauberer hielt, gehängt.
+
+Aber die Seuche ging von Salem nach anderen Orten über. In =Andover=
+liessen Leute, deren Angehörige krank waren, von Salem Personen, welche das
+»Gespenster-Gesicht« hatten, kommen, damit sie ihnen sagen sollten, wer die
+Kranken behext habe. So begann denn hier dasselbe Schauspiel wie in Salem
+und nachdem der Friedensrichter (=Dudley Bradstreet=) dreissig bis vierzig
+Personen verhaften hatte lassen, fühlte er sich doch sehr in seinem Gemüthe
+beunruhigt und weigerte sich, weitere Verhaftsbefehle auszustellen. Darauf
+aber wurde er selbst als der Hexerei schuldig angeklagt und musste, als
+einziges Mittel seiner Rettung, die Flucht ergreifen.
+
+Bald darnach wurde ein angesehener Herr aus Boston angeklagt; dieser
+jedoch, rasch entschlossen, wusste sich einen Verhaftsbefehl gegen seine
+Ankläger zu verschaffen und berechnete seinen ihm durch Verleumdung
+zugefügten Schaden auf tausend Pfund Sterling. -- Dieses kühne Vorgehen
+richtete viel aus -- die Anklagen hörten plötzlich auf und kamen von dieser
+Zeit an in Misskredit. Viele, welche bereits Geständnisse abgelegt hatten,
+zogen dieselben wieder zurück und am 3. Januar 1693 wurden an dem obersten
+Gerichtshof von Salem von sechsundfünfzig Anklageschriften dieser Art
+dreissig einfach bei Seite gelegt, und von den übrigen sechsundzwanzig, als
+sie zum Prozess kamen, nur drei für berechtigt und die betreffenden
+Personen für schuldig befunden. Ende Januar wurden zehn gefangene Personen,
+welche bereits verurtheilt waren, frei gelassen.
+
+Im April desselben Jahres wurde der Gouverneur =Phipps= von seiner Stelle
+in Neu-England abgerufen und vor seiner Abreise setzte er alle wegen
+Hexerei verdächtigen Gefangenen in Freiheit. Es betrug die Zahl derselben
+um diese Zeit hundertundfünfzig, von welchen fünfzig gestanden hatten,
+wirklich Hexen zu sein. Weitere zweihundert waren angeklagt, aber noch
+nicht gefänglich eingezogen. -- Das Volk befürchtete von dieser Massregel,
+welche es für sehr verkehrte Mildthätigkeit hielt, die schlimmsten Folgen,
+allein die Hexerei hörte von diesem Augenblick an auf. Die Leute begannen
+nachzudenken, sahen ihren Irrthum ein und beklagten ihn. Vor Allem richtete
+sich nun der Unmuth des Volkes auf den Pfarrer von Salem-Village, Paris,
+welcher den ersten Anstoss zur Verfolgung von Hexen gegeben hatte. Obgleich
+dieser nun selbst von seinem Unrecht überzeugt war, dieses eingestand und
+bitter bereute, so liessen die Leute ihm doch keine Ruhe, bis er Stadt und
+Land verliess.
+
+So erstarb denn nach und nach der Hexenglaube, wenn auch einzelne Personen
+nicht ganz davon lassen wollten. -- Einmal allerdings schien er wieder
+aufleben zu wollen, indem ein junges Mädchen, =Margaret Bule= in Boston, in
+Convulsionen fiel und von acht Gespenstern, die Personen ihrer
+Bekanntschaft sein sollten, besucht sein wollte. =Cotton Mather= suchte sie
+auf, glaubte sich von der Wahrheit ihrer Aussage zu überzeugen und leicht
+hätte eine neue Flamme auflodern können, wäre ihr nicht von anderer Seite
+entgegengearbeitet worden. Ein intelligenter Kaufmann, =Calef=, von Boston,
+besuchte nämlich Margaret Bule ebenfalls und kam dabei zu einem der Ansicht
+Cotton Mather's vollständig verschiedenen Resultat. Von dem Buche Calef's
+»=More Wonders of the invisible World=« erhalten wir wohl die
+allergenaueste Anschauung der damaligen Vorgänge in Salem und Andover.
+
+Seit dieser Zeit hörte man in New-England nichts mehr von Hexen. Das Volk
+schämte sich seiner Verirrung und bereute sie tief. Am 17. Dezember 1696
+wurde in Salem ein grosses Fasten gehalten, wo Gott um Verzeihung gebeten
+und angerufen wurde, solche Vorkommnisse nicht mehr gestatten zu wollen und
+die Richter unterzeichneten eine Schrift, worin sie ihre Reue bekannten und
+Gott baten, ihnen und den Ihrigen ihre Schuld nicht anzurechnen. -- Eine
+tiefe Beschämung hatte sich der verirrten Seelen bemächtigt.
+
+Schliesslich sei noch eine wörtliche Erklärung einiger der Hexerei
+angeklagten Frauen beigefügt. Sie sagten aus: »Als die Frau von Joseph
+Ballard in Andover krank war, liess dieser -- entweder aus eigenem Antrieb
+oder durch Andere dazu veranlasst -- aus Salem-Village zwei von den
+sogenannten besessenen Personen herüberholen und diess war die Ursache der
+schrecklichen Trübsal, welche über uns in Andover kam. Die Augen wurden uns
+verbunden und unsere Hände auf die besessenen Personen gelegt, welche, als
+wir in ihre Nähe kamen, von ihren Krämpfen befallen wurden. Dann sagten
+sie, wir wären schuldig an ihrem Ungemach, worauf wir infolge eines
+Verhaftsbefehles gefangen genommen und nach Salem gebracht wurden. Obgleich
+wir uns nun diesem Verbrechen gegenüber vollständig unschuldig wussten,
+waren wir doch Alle über diese Anklage so überaus erstaunt, erschreckt und
+verwirrt, dass wir fast den Verstand verloren. Unsere nächsten Verwandten,
+welche uns in dieser schrecklichen Lage sahen und unsere grosse Gefahr
+kannten, verleugneten alle Liebe und alles Mitleid und beschworen uns,
+dasjenige zu beichten, was wir denn auch gebeichtet haben; und wahrhaftig,
+dieses Bekenntniss war kein anderes, als das, was uns von einigen Herren
+aufgenöthigt (suggested) wurde. Sie sagten uns, dass wir Hexen wären, dass
+sie es wüssten und dass wir es wüssten und dass sie wüssten, wir wüssten
+es -- diess Alles machte uns verwirrt, dass wir schliesslich dachten, wir
+wären wirklich Hexen. Unser Verstand, unsere Vernunft, alle unsere
+geistigen Fähigkeiten waren uns abhanden gekommen und wir waren unfähig,
+unsern Zustand beurtheilen zu können, und da sie uns mit ihrer Härte über
+die Massen unfähig gemacht hatten uns zu vertheidigen, so sagten wir Alles
+und Alles was sie wünschten und das Meiste, was wir sagten, war in der That
+eigentlich nur ein Zustimmen zu dem, was =sie= gesagt hatten.« -- So endete
+die grausige =witchcraft-delusion von Salem=[164].
+
+In =Frankreich= verliessen die Parlamente die Bahn der Besonnenheit, welche
+ihnen das Lob eines Duarenus und den Tadel eines Bodin erworben hatte. Das
+von Dôle verurtheilte z. B. 1573 Gilles Garnier aus Lyon, der angeklagt und
+geständig war, als Wehrwolf mehrere Kinder in der Umgegend zerrissen zu
+haben, zum Feuer[165]; das von Paris sprach 1578 ein gleiches Urtheil über
+den Wehrwolf Jacques Rollet[166] und bestätigte 1582 das Todesurtheil einer
+Hexe, welche einem jungen Mädchen den Teufel in den Leib geschickt
+hatte[167]. Mit der Wirksamkeit der Gerichte unter =Heinrich= III. ist
+Bodin überhaupt zufrieden; doch geschah der Ligue noch bei weitem nicht
+genug. Dieser König liess einst einige angebliche Besessene durch eine
+Commission untersuchen und dann als Betrüger einsperren. Man warf ihm darum
+Begünstigung der Zauberei vor. Ein kurz vor Clement's That erschienenes
+Pamphlet enthielt nicht nur den Vorwurf, dass Heinrich einige Verurtheilte
+begnadigt habe, sondern machte ihn sogar selbst der Zauberei und eines
+vertrauten Umgangs mit dem Hofteufel Terragon verdächtig. =Clement= soll
+besonders hierdurch zu seinem Meuchelmord bestimmt worden sein[168]. Eine
+Deputation der Sechszehner hatte vor dem goldenen Cruzifixe des Königs zwei
+Candelaber aus getriebenem Silber mit Satyrfiguren bemerkt. Hierüber
+berichtet ein damals verbreitetes Pamphlet Folgendes[169]: »On a trouvé
+dernièrement, au bois de Vincennes, deux Satyres d'argent, de la hauteur de
+quatre pieds. Ils étaient au-devant d'une croix d'or, au milieu de laquelle
+il y avait enchâssé du bois de la vraie croix de notre Seigneur
+Jésus-Christ. Les politiques disent, que c'étaient des chandeliers. Ce qui
+fait croire le contraire, c'est que, dans ces vases, il n'y avait pas
+d'aiguille qui passât pour y mettre un cierge ou une petite chandelle;
+joint qu'ils tournaient le derrière à la dite vraie croix, et que deux
+anges ou deux simples chandeliers y eussent été plus décens que ces
+Satyres, estimés par les payens êtres des dieux des forêts, où l'on tient
+que les mauvais esprits se trouvent plûtôt qu'en autres lieux. Ces monstres
+diaboliques ont été vus par messieurs de la ville. -- Outre ces deux
+figures on a trouvé une peau d'enfant, laquelle avait été corroyée; et sur
+icelle y avait aussi plusieurs mots de sorcellerie et divers caractères. --
+Tout ce qu'il (Henri III.) allait souvent au bois de Vincennes, n'était que
+pour entendre à ses sorcelleries, et non pour prier Dieu.«
+
+Auch mit den Zeiten =Heinrich's= IV. hätte Bodin's Eifer zufrieden sein
+dürfen, wenn sein Buch so weit gereicht hätte. Dass im Hexenprozesse unter
+diesem König eine Pause eingetreten sei, ist eine Unwahrheit; die Berichte
+aus Poitou, die Register der Parlamente zu Bordeaux und Paris und das
+Zeugniss des Convertiten und Jesuitenjüngers Florimond de Remond, der sich
+seiner Mitwirkung rühmt, beweisen das Gegentheil. »Unsere Gefängnisse, --
+sagt der letztere, -- sind voll von Zauberern; kein Tag vergeht, dass
+unsere Gerichte sich nicht mit ihrem Blute färben und dass wir nicht
+traurig in unsere Wohnungen zurückkehren, entsetzt über die abscheulichen,
+schrecklichen Dinge, die sie bekennen. Und der Teufel ist ein so guter
+Meister, dass wir nicht eine so grosse Anzahl derselben zum Feuer schicken
+können, dass nicht aus ihrer Asche sich wiederum neue erzeugen«[170].
+Garinet sucht den Grund, warum auch Heinrich IV. diese Prozesse geschehen
+liess, hauptsächlich darin, dass er dadurch den seinem Vorgänger wegen
+Begünstigung der Zauberer gemachten Vorwürfen habe entgehen wollen. Wie dem
+auch sei, im Jahr 1609 stellten =Despagnet=, Präsident, und =De Lancre=,
+Rath des Parlaments zu Bordeaux, in königlichem Auftrage eine grosse
+Untersuchung unter den Basken von Labourd an[171]. Es wurden hier mehr als
+sechshundert Personen verbrannt, und der abergläubische De Lancre stellte
+aus seinen Erfahrungen zwei Traktate zusammen, die nach Form und Inhalt der
+Dämonolatrie des Remigius nahe kommen[172].
+
+Viele Verfolgte entflohen aus Labourd nach =Spanien= und veranlassten
+daselbst die vor der Inquisition von Logroño verhandelten Prozesse, aus
+deren Protokollen wir oben die Beschreibung des Hexensabbaths mitgetheilt
+haben[173]. Am 7. und 8. November 1610 wurde zu Logroño ein feierliches
+Auto da Fé gehalten. Unter zweiundfünfzig Personen, die bestraft wurden,
+befanden sich neunundzwanzig Zauberer. Achtzehn von diesen wurden, weil sie
+im Verhör sich zur Aussöhnung mit der Kirche willfährig gezeigt hatten,
+frei gelassen, eilf aber, weil sie leugneten, zur Uebergabe an den
+weltlichen Arm verurtheilt. Als Denunzianten hatte man hierbei verschiedene
+Kinder gebraucht, die der Vikar von Vera bei sich schlafen liess und
+exorzisirte, die aber dennoch, als der Exorzismus einst versäumt wurde, von
+den Hexen auf den Sabbath entführt sein sollten. -- Dieser Prozess
+veranlasste eine niemals in den Druck gekommene Eingabe des Humanisten
+=Peter de Valencia=, eines Freundes von Arias Montanus, an den
+Grossinquisitor. Es wird darin ausser andern Missständen des Hexenprozesses
+besonders das Unrecht hervorgehoben, bei der Zweifelhaftigkeit des
+Gegenstandes selbst =Leugnende= zu verurtheilen; eine genaue Instruktion
+für die Inquisitoren müsse die Willkür abschneiden. Zwar liest man, dass
+der Grossinquisitor diesen Aufsatz mit Verachtung bei Seite gelegt habe;
+doch ist es gewiss, dass eine beschränkende Instruktion für die
+Provinzialinquisitoren bald darauf erschien[174].
+
+Unter =Ludwig's= XIII. Regierung erregten am meisten Aufsehen die beiden
+Prozesse gegen die Geistlichen Gaufridy und Grandier. Der eine derselben
+fällt in die Periode von Richelieu's Staatsverwaltung und verlief nicht
+ohne Mitwirkung des Kardinals, der in diesem Punkte nicht über seiner Zeit
+stand. Letzteres hatte er schon 1618 als Bischof beurkundet, als er den
+Gläubigen seiner Diözese eine Schrift zusandte, die er 1626 wieder auflegen
+liess, und in welcher sich unter andern folgende Stelle findet: »La _magie_
+est un art de produire des effets par la puissance du diable; _sorcellerie_
+ou _maléficie_ est un art de nuire aux hommes par la puissance du diable.
+Il y a cette différence entre la magie et la sorcellerie, que la magie a
+pour fin principale _l'ostentation_, se faire admirer; et la sorcellerie la
+_nuisance_«[175].
+
+=Louis Gaufridy=[176], Benefiziatpriester an der Kirche des Accoules zu
+Marseille, galt, wie eine aus der Feder seiner Feinde geflossene
+Geschichtserzählung sagt, für den frömmsten Mann auf Erden und sah seinen
+Beichtstuhl besonders vom weiblichen Geschlechte umdrängt. Plötzlich hört
+man von Exorzismen, die der Dominikaner Michael, Prior von St. Maximin, an
+einigen Nonnen des Ursulinerinnenklosters vornimmt. Die Teufel Beelzebub,
+Asmodeus, Leviathan u. a. reden aus ihnen, weissagen vom Antichrist und vom
+jüngsten Tage und erzählen ganz besonders vom Priester Gaufridy
+schreckliche Dinge. Derselbe, sagen sie, habe sich mit Leib und Seele dem
+Teufel verschrieben, um Ansehen und Weibergunst zu erlangen: er sei König
+der Zauberer in Hispanien, Frankreich, England, in der Türkei und in
+Deutschland, und sein Hauch bezaubere die Frauen, wenn er dieselben
+missbrauchen wolle, unwiderstehlich. So habe er die jüngste unter den
+Nonnen, =Magdalene de la Palud=, verführt, zum Hexentanze mitgenommen und
+zum Abfalle bewogen; als dieselbe aber reumüthig ins Kloster zurückgekehrt,
+habe er ihr und ihren Gefährtinnen Plageteufel zugesandt, um sie zu
+besitzen und zu martern. Nun war zwar in Marseille die allgemeine Stimme,
+dass Gaufridy dessen unschuldig sei und nur aus Missgunst vom Pater Michael
+verschrieen werde. Doch kam die Sache vor das Parlament von Aix, wo
+Magdalene, nachdem der Präsident ihr das Leben zugesagt, ein umständliches
+Bekenntniss über die zauberischen Schändlichkeiten Gaufridy's ablegte.
+Dieser ward verhaftet, von einigen Amtsärzten in Gegenwart des
+erzbischöflichen Vikars der Nadelprobe unterworfen und mit Magdalene, die
+sich, bei fortdauernden unkeuschen Angriffen der Teufel, des geistlichen
+Beistands der Dominikaner und Kapuziner erfreute, confrontirt. Gaufridy
+schwur bei Gott und den Heiligen, dass er falsch angeklagt sei. Magdalene
+bekam indessen neue, noch heftigere Anfälle, und die Teufel Beelzebub und
+Verrine bezeugten aus der Besessenen, dass Gaufridy als Fürst der Zauberer
+weit schlimmer gewesen sei, als der Teufel selbst. Hierin fand das
+Parlament genugsamen Grund, dem Angeklagten das Leben abzusprechen; er
+wurde, um Nennung seiner Complicen zu erpressen, die man als Hunde und
+Eulen schaarenweise um das Gefängniss heulen hörte, gefoltert, dann
+degradirt und am 30. April 1611 auf dem Dominikanerplatze zu Aix lebendig
+verbrannt. Bald nach seinem Tode erschien eine umständliche Darstellung
+dieser Teufelsgeschichten, wie man sie eher bei einem Cäsarius von
+Heisterbach, als im Jahrhundert Ludwig's XIV. suchen würde. Auch liess man
+ein angeblich von Gaufridy gethanes Geständniss drucken, welches der
+Mercure Français von 1617 aufnahm. Dasselbe mag das Detaillirteste sein,
+was wir aus französischen Prozessen besitzen, und ist nicht nur in allen
+Hauptpunkten, sondern auch in den meisten Nebendingen denen der spanischen,
+englischen, deutschen, italienischen und schwedischen Hexen vollkommen
+gleich. Bemerkenswerth ist nur, dass im Pactum sowohl bei Gaufridy, als bei
+Magdalene de la Palud noch die seltenere Form des Chirographums mit Blut
+vorkommt[177].
+
+Wenden wir uns noch zu einer zweiten Geschichte von Besessenen, die
+ebenfalls in einem Ursulinerinnenkloster spielt[178]. Zu Loudun, in der
+Diözese von Poitiers, lebte der Priester =Urbain Grandier= im Besitze
+zweier Präbenden; er verdankte dieselben nicht Familienverbindungen in der
+Stadt selbst, wo er fremd war, sondern der Protektion der Jesuiten zu
+Bordeaux, in deren Schule er sich ausgezeichnet hatte. Grandier war schön,
+kenntnissreich und gewandt, aber hochfahrend, sarkastisch und wegen seiner
+Neigung zum weiblichen Geschlechte von Ehemännern und Vätern gefürchtet.
+Darum fehlte es ihm nicht an Neidern und Feinden. Der königliche Prokurator
+Trinquant, aufgebracht über die heimliche Niederkunft seiner Tochter, die
+ein dumpfes Gerücht mit Grandier in Verbindung brachte, vereinigte sich mit
+etlichen seiner Verwandten, Priestern und Beamten, die zum Theil schon
+wegen verlorener Prozesse auf Grandier erbost waren, zum Sturze desselben.
+Man beschuldigte ihn vor dem Bischofe der Gottlosigkeit, vielfacher
+Unkeuschheit und sogar mitten in seiner Kirche verübter Nothzucht. Auf
+öffentlicher Strasse kam es zu Zänkereien, und Grandier wurde in seinem
+Priesterornate durchgeprügelt. Während er nun in Paris Genugthuung suchte,
+verordnete der Bischof von Poitiers, der eines Dienstvergehens wegen in der
+Hand des Complottes war, seine Verhaftung (22. Oktober 1629). Obwohl es an
+allen Beweisen fehlte, so wurde Grandier dennoch vom Offizialate zur Busse
+verurtheilt und der Ausübung geistlicher Funktionen zu Loudun auf immer für
+unfähig erklärt. Er appellirte, und die Sache ward vor den königlichen
+Gerichtshof zu Poitiers verwiesen. Es ergab sich, dass selbst falsche
+Zeugnisse abgelegt worden waren; Grandier wurde daher freigesprochen und
+vom Erzbischof von Bordeaux, Henri Escoubleau de Sourdis, in seine Aemter
+wieder eingesetzt. Die Versetzung verschmähend, welche ihm der Erzbischof
+zur Vermeidung weiterer Verdriesslichkeiten anbot, zog er jedoch mit einem
+Lorbeerzweige in der Hand zu Loudun ein, erhob Entschädigungsklagen gegen
+seine Feinde und reizte diese bei jeder Gelegenheit durch ungemessenen
+Hohn.
+
+In dieser Stadt war vor wenigen Jahren ein Ursulinerinnenkloster gestiftet
+worden; die Nonnen desselben waren noch arm und wohnten in einem
+gemietheten Hause, in welchem sie eine Pension hielten. Doch waren etliche
+unter diesen Damen munterer Laune und hatten sich bereits mehrfach das
+Vergnügen gemacht, ihre älteren leichtgläubigeren Schwestern durch
+Gespenstererscheinungen zu necken. Jetzt verbreitete sich in der Stadt das
+Gerücht, dass der Pater Mignon, Beichtvater des Klosters, der schon früher
+gegen Grandier im Bunde gewesen war, etliche von bösen Geistern besessene
+Nonnen fleissig exorzisire. Die Wahrheit war, dass er dieselben durch
+mancherlei Vorspiegelungen vermocht hatte, sich zu einer höchst ruchlosen
+Rolle abrichten zu lassen. Als sie die nöthige Fertigkeit erlangt hatten,
+lud er einige Magistratspersonen unter der Anzeige, dass eine der Nonnen
+von einem lateinischredenden Teufel besessen sei, zum Augenschein ein. Kaum
+bemerkte die Oberin (Domina) die eingeführte Behörde, so sprang sie unter
+Zuckungen auf, grunzte wie ein Schwein, kroch unter das Bett und geberdete
+sich auf das Seltsamste. Mignon und seine Gehülfen, Mönche aus dem von
+Grandier heftig befehdeten Carmeliterinnenkloster, ergriffen sie, und
+ersterer richtete an den aufschürigen Teufel die Frage: Propter quam causam
+ingressus es in corpus hujus virginis? Antwort: Causa animositatis. Frage:
+Per quod pactum? Antwort: Per flores. Frage: Quales? Antwort: Rosas. Frage:
+Quis misit? Antwort: Urbanus (dieser Name wurde zögernd und stockend
+ausgesprochen). Frage: Dic cognomen! Antwort: Grandier. Frage: Dic
+qualitatem! Antwort: Sacerdos. Frage: Cujus ecclesiae? Antwort: Sancti
+Petri. Frage: Quae persona attulit flores? Antwort: Diabolica! -- Hierauf
+kam die Nonne wieder zu sich selbst und betete. Mignon aber nahm die beiden
+Magistratspersonen bei Seite und machte ihnen bemerklich, dieser Fall habe
+viele Aehnlichkeit mit der Sache des zu Aix verbrannten Pfarrers Gaufridy.
+Dergleichen Scenen wiederholten sich an den folgenden Tagen vor einer
+Schaar von Neugierigen. In einer derselben entstand das Geschrei, eine
+Katze sei durch den Schornstein herabgekommen; man suchte, fand eine Katze
+auf dem Betthimmel, brachte sie auf das Bette der Oberin, und einer der
+Exorzisten beschwor sie unter vielfacher Bekreuzung. Manche unter den
+Umstehenden wollten indessen in dem Thiere nur eine der wohlbekannten
+Klosterkatzen erkennen. Zuletzt verkündete man für den folgenden Tag die
+definitive Austreibung der Teufel, und als das Gericht zur bestimmten
+Stunde erschien, um ein Protokoll darüber aufzunehmen, ward es an der Thüre
+mit der Nachricht empfangen, die Sache sei bereits zu Ende.
+
+Mittlerweile hatte sich =Grandier= beim königlichen Baillif und beim
+Bischof von Poitiers über Verleumdung beklagt; dieser jedoch gab ihm kein
+Gehör, und als jener die Exorzismen durch die bisherigen Priester ohne die
+Gegenwart des Gerichts verbot, gehorchten weder die Nonnen, noch die
+Exorzisten, sondern beriefen sich auf den Bischof. Bald fing ein zweiter
+Akt der Besessenheiten an, und obgleich sich die Teufel mit ihrem Latein
+und Weissagen schmachvoll blamirten, so nannten sie doch Grandier's Namen
+deutlich genug, um den Mann in immer ärgeres Geschrei zu bringen. Das
+Schlimmste für diesen war, dass auch ein Offizier zu Loudun, der bei
+Richelieu etwas vermochte, zu seinen Feinden hielt. Grandier's Klagen
+wurden nirgends gehört. Dem plumpen Betruge arbeitete nur der Baillif
+entgegen, der mehrmals die Nonnen so verwirrte, dass die Exorzisten mit
+Schimpf bestanden. Doch predigten diese mit Salbung über den Unglauben, der
+die Wunder Gottes und die Herrlichkeit der katholischen Kirche in dem
+Geschehenen nicht erkennen wolle, und sie erhielten neuen Muth, als ihnen
+der Bischof noch zwei Helfer sandte. Die Sache sollte eben von Neuem
+angehen, als der Erzbischof bei einem zufälligen Besuche in der
+Nachbarschaft seinen Arzt mit gemessenen Instruktionen zur Beobachtung nach
+Loudun schickte. Jetzt hatten die Besessenheiten auf einmal ein Ende, und
+der Prälat erliess auf Grandier's Bitte für den Fall der Wiederkehr
+Bestimmungen hinsichtlich der Behandlung der Nonnen, welche vorerst weder
+diesen, noch ihren bisherigen Seelenärzten angenehm sein konnten. (Anfang
+1632.)
+
+=Mignon= und die Nonnen lebten bereits in tiefer Verachtung, letztere auch,
+weil die Kostgänger ausblieben, in Dürftigkeit, als der Staatsrath von
+=Laubardemont=, eine Kreatur Richelieu's, in Loudun eintraf, um einem
+königlichen Befehle zufolge die Schleifung des dasigen Schlosses zu leiten.
+Dieser Mann war ein Verwandter der Domina und wurde bald in das Interesse
+der Verschworenen gezogen. Man vereinigte sich, Grandier als den Verfasser
+eines Pasquills[179], das kurz zuvor zu Gunsten der Königin Mutter gegen
+Richelieu erschienen war, zu bezeichnen. Kaum war Laubardemont wieder in
+Paris, so begannen die Besessenheiten in noch grösserem Style, als zuvor;
+nicht nur sämmtliche Nonnen, sondern auch weltliche Jungfrauen in der Stadt
+und Umgegend wurden heimgesucht, und man verbreitete unter dem Titel: =la
+Démonomanie de Loudun= eine Schrift, worin die Einzelheiten der wunderbaren
+Ereignisse dargestellt wurden. Da, gegen das Ende des Jahres, erschien
+plötzlich Laubardemont als königlicher ausserordentlicher
+Untersuchungs-Commissär für alle früheren und gegenwärtigen Vergehen
+Grandier's; seine Vollmachten waren die ausgedehntesten und schnitten sogar
+die Appellation ab. Er begann sein Geschäft mit Grandier's Verhaftung und
+der Wegnahme seiner Papiere, unter welchen sich indessen nichts Anstössiges
+fand, als eine Abhandlung über den Cölibat. Hiergegen appellirten die
+Verwandten, und das pariser Parlament genehmigte die Appellation, ohne dass
+darum Laubardemont in seinem Gange sich hemmen liess. Grandier's Feinde
+hatten gewonnenes Spiel: sie waren seine Richter und Wächter, fungirten als
+Exorzisten, Experten und Zeugen.
+
+Die Zahl der beschwörenden Priester mehrte sich jetzt von Tag zu Tag. Die
+Mönche Frankreichs, den Pater Joseph an der Spitze, verhandelten damals
+stark den vom Kapuziner Tranquille aufgestellten Satz, dass der Teufel,
+wenn er ordnungsmässig beschworen werde, =sich gezwungen sehe, die Wahrheit
+zu sagen=. Dieser Satz war nicht nur für mancherlei Inquisitionszwecke,
+sondern auch wegen seiner Anwendung in der Beweisführung für angefochtene
+Kirchendogmen von praktischer Bedeutung. In der Hoffnung, durch die
+Besessenen von Loudun die Frage zur Entscheidung zu bringen, strömten
+Mönche verschiedener Orden dahin zusammen. Auch der Pater Joseph hatte
+sich incognito eingefunden; da er aber die Sache allzu plump angelegt fand,
+um nicht in der öffentlichen Meinung zu verunglücken, so zog er sich
+frühzeitig zurück und überliess geringeren Geistern die Gefahr der Schande.
+Diese konnte nicht ausbleiben, da viele der gleichsam in Programmen
+vorherverkündigten Taschenspielerstücke gänzlich scheiterten. Einst war
+angesagt, dass am folgenden Tage der Teufel während der Exorzismen dem
+Herrn von Laubardemont den Hut vom Kopfe nehmen und so lange in der Luft
+schweben lassen werde, als man ein Miserere singe. Die Exorzismen wurden
+bis zum Abend verlängert, Laubardemont sass etwas abgesondert unter dem
+Gewölbe; die angekündigte Scene konnte aber nicht aufgeführt werden, weil
+etliche neugierige Zweifler unter das Kirchendach vorgedrungen waren und
+daselbst einen Burschen ertappt hatten, der nur auf die Dämmerung wartete,
+um mittelst eines Angelhakens, der an einem Faden durch ein Loch der Decke
+hinabgelassen werden sollte, das diabolische Schweben des Hutes zu
+bewerkstelligen. Vornehme Fremde, die gekommen waren, reisten jetzt murrend
+und kopfschüttelnd ab. Da erschien der Bischof von Poitiers persönlich, um
+gegen den Unglauben zu predigen, und die Exorzisten verkündigten, dass es
+eine Beleidigung Gottes, des Königs und des Kardinals Richelieu sei, nicht
+an die Wahrheit der Besessenheiten zu glauben. »Dieses ist es, -- schrieb
+der Pater Tranquille, -- dass wir sagen können, dieses Unternehmen sei
+Gottes Werk, weil es ein Werk des Königs.« Die überaus schamlosen Reden und
+Geberden der Besessenen hatten beim Volke Unwillen erregt; auch =davon= zu
+reden wurde durch öffentlichen Anschlag und durch Verkündigung von der
+Kanzel verboten.
+
+Mittlerweile war =Grandier= verhört, confrontirt und der Nadelprobe
+unterworfen worden. Man hatte bei der letzteren da, wo nach der Aussage der
+Nonnen das Stigma sein sollte, das =runde= Ende der Sonde angesetzt, an den
+übrigen Körpertheilen dagegen die Spitze bis auf den Knochen eingebohrt,
+um ihn zum Schreien zu bringen. Falsche Zeugen waren verhört worden, und
+selbst der Protokollfälschung hatte man sich nicht geschämt. Grandier's
+Dokumente aus den früheren Händeln befanden sich in Laubardemont's
+Verwahrung; sein Bruder, ein Parlamentsadvokat, war durch Verhaftung
+unschädlich gemacht, der wackere Baillif mit Frau und Kind selbst der
+Zauberei beschuldigt. Was half es, dass jetzt einige der missbrauchten
+Nonnen ihre Aussagen widerriefen und unter Thränen der Reue betheuerten,
+dass sie nur Werkzeuge der niederträchtigsten Kabale gewesen? Die
+Geistlichen versicherten, dass nur der Teufel aus ihnen rede, und zwar
+diessmal nicht die Wahrheit. Eine zahlreiche Commission trat zusammen, das
+Endurtheil zu sprechen, dessen Inhalt nicht zweifelhaft sein konnte. In
+dieser Noth richtete die Bürgerschaft von Loudun eine Bittschrift
+unmittelbar an den König, stellte ihm die Gefahr vor, die jeder Rechtliche
+laufe, wenn das Prinzip durchginge, auf die angeblichen Aussagen des
+Teufels ein peinliches Urtheil zu gründen, und bat um Ueberweisung der
+Sache an das Parlament von Paris. Hierauf antwortete die Commission, nicht
+der König, mit Cassirung der Supplik, die einer aufwieglerischen
+Versammlung »der meisten Einwohner der Stadt, so der sogenannten
+reformirten Religion zugethan, und anderer Handwerksleute« ihren Ursprung
+verdanke, verordnete eine Untersuchung und verbot fernere Schritte der Art
+bei schwerer Strafe.
+
+=Grandier= sah sein Ende nahen. Er hatte in dem ganzen Prozesse nichts zu
+bekennen gehabt, als die Autorschaft hinsichtlich des bei ihm gefundenen
+Traktats gegen den Cölibat. Sein Benehmen war resignirt, aber die von ihm
+eingereichte Vertheidigungsschrift strafte in unverhülltem Unwillen die
+Ungerechtigkeit des gegen ihn gerichteten Verfahrens. Am 18. August 1634
+sprach die Commission folgendes Urtheil: »Wir haben kund gethan und thun
+kund, dass besagter Urbain Grandier gebührender Weise des Lasters der
+Zauberei und Hexerei und der Besessenheit der Teufel, die durch sein
+Verursachen einigen Ursulinerinnen aus dieser Stadt Loudun und einigen
+weltlichen Personen begegnet, nebst andern hieraus hervorgegangenen
+Uebelthaten und Lastern angeklagt und überführt sei. Zur Abbüssung
+derselben haben wir diesen Grandier verdammt und verdammen ihn, mit
+entblösstem Haupte, einen Strick um den Hals und eine brennende Fackel von
+zwei Pfunden in der Hand, vor der Hauptthüre von St. Peter auf dem Markte
+und vor der Kirche der heiligen Ursula Busse zu thun und daselbst auf den
+Knieen Gott, den König und die Gerechtigkeit um Vergebung zu bitten. Und
+wenn dieses geschehen ist, so soll er auf den Platz des heiligen Kreuzes
+geführt werden und daselbst an einem Pfahl über einem Scheiterhaufen,
+welchen man zu diesem Zwecke aufrichten wird, angebunden, auch sein Leib
+lebendig nebst den Bündnissen und zauberischen Zeichen, die bei den Akten
+aufgehoben sind, und nebst dem Buche, das er gegen das uneheliche Leben der
+Geistlichen aufgesetzt hat, verbrannt und seine Asche in die Luft gestreut
+werden. Wir haben auch kund gethan und thun hiermit kund, dass alle und
+jede seine Güter dem König sollen heimgefallen und confiszirt sein, jedoch
+so, dass davon die Summe von hundertundfünfzig Livres vorausgenommen werde,
+damit man dafür eine kupferne Platte ankaufen möge, in welche der Inhalt
+gegenwärtigen Urtheils eingegraben und dieselbe alsdann an einem erhabenen
+Orte in besagter Ursulinerinnenkirche zu immerwährendem Gedächtniss
+aufgehoben werde. Und bevor man zur Vollstreckung des gegenwärtigen
+Urtheils schreite, verordnen wir, dass besagter Grandier wegen Nennung
+seiner Mitschuldigen auf die ordentliche und ausserordentliche Tortur
+gebracht werde.«
+
+=Grandier= hörte diese Sentenz mit ruhiger Würde, überstand die Folter mit
+Ausdauer, obgleich man ihm die Beine zwischen zwei Brettern in qualvollster
+Weise zusammenkeilte, und erklärte, dass er sich nichts vorzuwerfen habe
+als einige längst gebüsste Fleischesverirrungen, die besessenen Nonnen aber
+in seinem Leben nicht gesehen habe. Nach der Folter war Laubardemont über
+zwei Stunden bei ihm und suchte ihn zur Unterzeichnung einer ihm
+vorgelegten Schrift zu überreden. Grandier schlug diess standhaft ab.
+Wahrscheinlich war es ein solches Bekenntniss, wie dasjenige, welches wir
+noch von Gaufridy besitzen, und einige Strafmilderung mochte der Preis der
+Selbsterniedrigung sein. Am Abend desselben Tags wurde das Urtheil
+vollstreckt, nur dass der Unglückliche wegen Zerschmetterung seiner Beine
+nicht, wie der Buchstabe wollte, auf den Knieen, sondern auf dem Leibe
+liegend seine Busse that. Auf dem Scheiterhaufen wollte er zum Volke reden;
+die Exorzisten aber schütteten ihm eine Fluth von Weihwasser ins Gesicht,
+und als die Wirkung desselben vorüber war, gaben sie ihm Judasküsse.
+Grandier nannte sie selbst so. Wiederholt verlangten sie Bekenntnisse, und
+als diese nicht erfolgten, geriethen sie in so heftigen Zorn, dass sie die
+vom Propsteirichter zugestandene Erdrosselung vor dem Anzünden des
+Holzstosses zu vereiteln suchten. Sie knüpften in die Schnur, die dem
+Scharfrichter übergeben wurde, Knoten, dass sie nicht zulaufen konnte, und
+der Pater Lactantius übernahm selbst das Amt des Henkerknechts, indem er
+eiligst den Brand ins Holz warf. Grandier rief: »Deus meus, ad te vigilo,
+miserere mei, Deus!« Seine Stimme wurde von den Kapuzinern unterdrückt, die
+abermals den Inhalt ihrer Weihkessel auf sein Gesicht ausgossen.
+
+Nach dem Tode des Unglücklichen hörten die Exorzismen noch immer nicht auf.
+Wir gedenken indessen dieselben nicht weiter zu verfolgen. Nur verdient
+noch bemerkt zu werden, dass einst die Abendmahlshostie in dem Munde einer
+Besessenen blutig erschien und die Teufel, obgleich mit grossem
+Widerstreben, für die Transsubstantiation Zeugniss ablegten. Laubardemont
+nahm den Reformirten einen Kirchhof und ein Schulhaus ab, um beides an die
+Ursulinerinnen zu schenken, die ausserdem durch die Geschenke der Gläubigen
+sich eine sorgenfreie Existenz gesichert sahen. Der Pater =Lactantius=
+starb in Verzweiflung und Raserei; an seiner Stelle übernahm der Jesuit
+=Surin= die Exorzismen. Zahlreiche Schriften erschienen zur Erbauung des
+Publikums. Der Gedanke, das Zeugniss des Teufels für dogmatische und
+Inquisitionszwecke zu Ehren zu bringen, rief auch an andern Orten ganz
+ähnliche Scenen hervor, unter welchen jedoch einige sogleich in der Geburt
+erstickten. So war man eben im Begriff, die Teufel Beelzebub, Barrabas,
+Carmin und Gilman aus dem Leibe eines Mädchens in der Wallfahrtskapelle
+U. l. Frauen zu Roquefort, im Gebiet von Avignon, auszutreiben, als
+Mazarin, damals päpstlicher Vizelegat, durch einfache Androhung weltlicher
+Strafen die Teufel und ihre Beschwörer auf einmal zur tiefsten Ruhe
+brachte. Eine Beschwörung zu Chinon endete mit öffentlichem Skandal, und
+Richelieu, der schon bald nach Grandier's Tode den Exorzisten das bisher
+bezogene Salar zurückbehalten hatte, fand es endlich an der Zeit, alle
+weiteren Wunderthaten der frommen Väter ernstlich zu verbieten.
+
+Im achtzehnten Jahrhundert schrieb =La Menardaye= zur Vertheidigung der
+Exorzismen von Loudun und veröffentlichte eine Abschrift derjenigen
+Urkunde, durch welche sich Grandier dem Teufel verschrieben haben
+soll[180]. Das Original, sagt er, werde, mit dem Blute des Zauberers
+unterschrieben, in der Hölle aufbewahrt. Neugierige finden ein Facsimile
+desselben, so wie des vom Teufel zur Erwiederung ausgestellten Reverses als
+Beilage im ersten Bande von Collin de Plancy's Dictionnaire infernal. Beide
+Stücke sollen sich nach der Versicherung des Herausgebers vor der
+Revolution in den Archiven von Poitiers befunden haben.
+
+In der zweiten Hälfte des siebenzehnten Jahrhunderts legte der Doctor der
+Theologie und Pfarrer zu Vibrai, =Jean Baptiste Thiers=, die Ueberzeugung
+der gebildeten Stände Frankreichs von dem Hexenwesen in einem vierbändigen
+Traité des superstitions, qui regardent les sacremens (Paris, 1679) dar,
+welches Werk 1741 schon die vierte Auflage erlebte. Doch gehört nur der
+erste Band des Werkes, in welchem der Verfasser alle kirchlichen Verbote
+der Zauberei zusammenstellt, und die »schwarze Magie« zwar als nichtige
+Thorheit aber auch als schwerstes Verbrechen zu erweisen sucht, hierher.
+Die folgenden Bände enthalten unter dem Titel des »Aberglaubens« nichts
+anderes, als eine Zusammenstellung derjenigen auf die sieben Sakramente der
+katholischen Kirche bezüglichen Lehren, welche von dieser als Irrlehren
+verworfen sind.
+
+Von =Schweden= ist es nicht bekannt, dass es vor dem dreissigjährigen
+Kriege oder während desselben Zauberer verbrannt habe; man weiss sogar,
+dass Christina und ihre Generale solche Verfolgungen in den deutschen
+Landen hemmten. Aber jetzt, ganz kurz vor der Krise des Uebels, war es, als
+hätte das kalte, lutherische Volk dem Aberglauben den zurückbehaltenen
+Tribut mit einem Male nachzahlen sollen. Der Prozess von Mora und Elfdale
+im Jahr 1669 ist einer der furchtbarsten, welche die Geschichte kennt[181].
+Kinder waren es, die in ihm die Hauptrolle spielten.
+
+Bei mehreren Kindern der Kirchspiele Elfdale und Mora in Dalecarlien
+zeigten sich auffallende Erscheinungen: sie fielen in Ohnmachten und
+Krämpfe und erzählten bald im gewöhnlichen Zustande, bald in einer Art von
+Paroxysmus von einem Orte, den sie Blakulla nannten und wohin sie von den
+Hexen mitgenommen worden seien, um dem daselbst gefeierten Sabbath
+beizuwohnen. Hierselbst behaupteten sie zuweilen vom Teufel Schläge
+erhalten zu haben, und leiteten von denselben ihre Kränklichkeit ab. Ein
+unmässiges Geschrei erhob sich jetzt in ganz Dalecarlien gegen die Hexen,
+und vom Hofe ward eine Commission gesendet, um die Sache zu untersuchen.
+Dieselbe verhaftete alsbald eine Menge von Weibern und verhörte an
+dreihundert Kinder. Letztere gaben mit mehr oder weniger Uebereinstimmung
+ein höchst tolles Bild von den Gräueln des Hexensabbaths und sagten den mit
+ihnen confrontirten Weibern die seltsamsten Dinge ins Gesicht. Sie sagten
+aus, wenn sie den Teufel anriefen, so erscheine derselbe in der Gestalt des
+tollen Andreas im grauen Rocke mit roth und blau gewirkten Strümpfen, mit
+einem rothen Barte und mit einem hohen Hute, der mit Schnüren von
+mancherlei Farbe verziert sei. Dabei trage er Kniebänder von bedeutender
+Länge. Er schmiere die Kinder mit einer Salbe ein, setze sie auf eins
+seiner Thiere, und fahre mit ihnen fluggs gen Blakulla, wo ein Palast
+stehe, in dessen Hofe die Thiere, von denen sie hingetragen wären,
+weideten, und in dessen Gemächern die opulentesten Gastmähler und wildesten
+Ausschweifungen stattfänden. Etliche der Kinder sprachen auch von einem
+weissen Engel, der ihnen verboten habe das zu thun, wozu der Teufel sie
+anreize, indem er hinzufüge, dass dieses teuflische Treiben keinen langen
+Bestand haben werde. Dieser gute Engel stellte sich auch bisweilen an den
+Eingang des Blakullahauses zwischen die Kinder und die Hexen, die letzteren
+zurückweisend, damit die Kinder eintreten könnten. -- Von den Eltern erfuhr
+die Commission, dass die Kinder Nachts in den Armen derselben und in den
+Betten gelegen hätten, wenn sie am Morgen von ihren nächtlichen Fahrten
+erzählten. -- Mittelst der Folter machte sich die Commission den ganzen
+Sachverhalt klar. Nach ihrem Verdikt wurden vierundachtzig Erwachsene und
+fünfzehn Kinder verbrannt, sechsunddreissig Kinder wurden während eines
+Jahres allwöchentlich einmal an den Kirchthüren ausgepeitscht und zwanzig
+der Kleinsten nur an drei aufeinander folgenden Tagen gezüchtigt und
+siebenundvierzig andere Personen von der Instanz entbunden.
+
+Das Bekenntniss der Verurtheilten gibt im Ganzen das Gewöhnliche von den
+Hexentänzen, in einzelnen Zügen nur noch mehr ins Fratzenhafte gezerrt, als
+anderwärts. Der Teufel erscheint in höchst bunter, bänderreicher Tracht,
+führt die Hexen durch die Luft nach Blakulla und züchtigt sie, wenn sie
+nicht wenigstens fünfzehn oder sechszehn Kinder mitbringen. Um den
+letzteren einen bequemen Sitz zu bereiten, verlängern sie den Rücken ihres
+Bockes durch eine in dessen Hintertheil gesteckte Stange. Zu Blakulla wird
+in des Teufels Namen getauft, geschmaust, getanzt und gebuhlt. Der Teufel
+prügelt oft Hexen und Kinder, zuweilen ist er gnädig, spielt auf der Harfe,
+lässt sich, wenn er krank ist, von den Hexen schröpfen und ist sogar einmal
+bei einem solchen Anfalle auf kurze Zeit gestorben. Er hat auch leibliche
+Söhne und Töchter zu Blakulla verheirathet, die aber statt natürlicher
+Kinder nur Schlangen, Eidechsen und Kröten erzeugen.
+
+Dieses Alles protokollirten die Commissarien, sprachen das Urtheil und
+kehrten, von dem Danke der Thalmänner begleitet, nach Hofe zurück. Im Lande
+betete man sonntäglich in den Kirchen um ferneren Schutz gegen die Macht
+des Teufels; König =Karl= XI. aber äusserte später gegen den Herzog von
+Holstein: »seine Richter und Commissarien hätten auf vorgebrachten
+eindringlichen Beweis mehrere Männer, Weiber und Kinder zum Feuertode
+verurtheilt und hinrichten lassen; ob aber die eingestandenen und durch
+Beweisgründe bestätigten Handlungen wirkliche Thatsachen oder nur die
+Wirkung zügelloser Einbildungskraft gewesen, sei er bis jetzt nicht im
+Stande zu entscheiden.«
+
+Da uns ausser den allgemeinen Berichten bei =Glanvil=, =Bekker= und
+=Hauber= keine Schriften über dieses merkwürdige Ereigniss zugänglich
+gewesen sind, so müssen wir uns eines bestimmten Urtheils über den
+eigentlichen Anfang und Verlauf der Sache begeben. Doch scheint Walter
+Scott's Vermuthung, dass der ganze Blakulla-Lärm von der Verstellung
+einiger boshaften Buben ausgegangen sei, für die Erklärung des Ganzen nicht
+weniger unzulänglich, als die andere, nach welcher Alles auf Fieberträumen
+kranker Kinder und der Leichtgläubigkeit ihrer Eltern beruht haben soll.
+Dreihundert Kinder, zum Theil von sehr zartem Alter, können die
+Gleichmässigkeit ihrer detaillirten Bekenntnisse weder aus boshaften
+Collusionen, noch aus übereinstimmenden Delirien geschöpft und bewahrt
+haben. Hier bleibt die Suggestion -- von wem sie auch gekommen sein mag --
+die einzig mögliche Vermuthung und klagt die Richter und Commissarien
+nicht weniger einer sträflichen Verletzung der Rechtsformen, wie einer über
+alle Massen gewaltigen Geistesfinsterniss an.
+
+Aus dem Munde eines reisenden Schweden, der mit zu Gericht gesessen hatte,
+berichtet =Thomasius=, dass die Juristen Anfangs Anstand genommen hatten,
+auf das Gerede unmündiger Kinder eine Untersuchung zu gründen; die
+Geistlichen aber bestanden darauf, indem sie behaupteten, dass der heilige
+Geist, der immer die Ehre Gottes gegen das Reich des Teufels vertheidige,
+nicht zugeben würde, dass die Knaben lögen; denn es heisse im Psalm: »Aus
+dem Munde der jungen Kinder und Säuglinge hast du dir deine Macht
+zugerichtet, dass du vertilgest den Feind und die Rachgierigen.« Erst als
+schon viele Unschuldige verbrannt waren, gelang es einem der weltlichen
+Assessoren, den Theologen durch eine angestellte Probe den Beweis zu
+führen, dass der heilige Geist nicht aus den Kindern redete. Er versprach
+nämlich mit Vorwissen seiner Collegen einem unter den Knaben einen halben
+Thaler und bestimmte ihn dadurch, seine Denunziation von einer ehrbaren
+Person alsbald auf eine andere überzutragen[182].
+
+Sollen wir fortfahren in unserer Rundreise? Noch könnte manche seltsame
+Geschichte erzählt werden. Es liesse sich ausser vielem Andern berichten,
+wie mit Mazarin's Billigung die Pförtnerin im Kloster zu Louviers
+exorzisirt und dann als Buhlerin des Teufels eingemauert wurde[183]; wie
+die Schweizer im Begriffe waren, einen Marionettenmann zum Tode zu führen;
+wie eine Chambre de la tournelle zu Aix den Naturforscher Jean Pierre
+d'Orenson zum Galgen verurtheilte, weil er ein Experiment über die
+Harmonie der Töne an einem Skelet angestellt hatte; oder wie noch 1670 zu
+Haye du Puis auf Anstehen des General-Prokurators an dem Pfarrer von
+Coignies die Nadelprobe vorgenommen und das Hexenmal gefunden wurde. Wir
+könnten dann weiter durchmustern, was sich in Dänemark, Preussen, Polen,
+Ungarn und Italien, in Spanien und Portugal, ja in Goa und Mexiko begab;
+aber wir würden nichts Neues sehen und vor Erreichung des Ziels ermüden an
+dem überall wesentlich gleichen Grundcharakter in Glauben, Verfahren und
+Strafe, bei unbedeutenden lokalen Modifikationen. Und diese ermüdende
+Wanderung würde nicht einmal mit dem traurigen Troste enden, dass in jenem
+Jahrhundert ausser England irgend eine Nation die unserige in der Anzahl
+der Opfer eingeholt oder überboten hätte.
+
+Wenden wir uns lieber zur Geschichte der allmählichen Abnahme und Heilung
+der Seuche!
+
+
+FUSSNOTEN:
+
+[136] _Müller_, Gesch. des Hexenglaubens in Siebenbürgen, S. 32.
+
+[137] _Müller_, S. 65-77.
+
+[138] Les sorciers dans le pays de Neufchâtel au 15. 16. et 17. siècle
+(Locle, 1862) und Les procédures de sorcellerie à Neufchâtel par _Charles
+Lardy_ (Neufch. 1866).
+
+[139] _Lardy_, S. 6-7.
+
+[140] _Lardy_, S. 40.
+
+[141] Les sorciers dans le pays de Neufchâtel, S. 21.
+
+[142] _Lardy_, S. 36 ff.
+
+[143] Das Nächstfolgende ist nach der Abhandlung des Prof. Dr. _Trechsel_
+»das Hexenwesen im Kanton Bern« (in dem Berner Taschenbuch von 1870)
+S. 215 ff. mitgetheilt.
+
+[144] Erlass an alle waadtländischen Amtleute vom 3. Dezbr. 1652.
+
+[145] _Zimmermann_, die Züricher Kirche von 1519-1819 (Zürich, 1878)
+S. 205-206.
+
+[146] _Hutchinson_, Cap. 7. _W. Scott_, Br. Th. II. S. 65.
+
+[147] _W. Scott_, Br. üb. Däm. Th. II. S. 158 ff.
+
+[148] »Die Priester stellten den Grundsatz auf, dass die
+Römischkatholischen, als ihre Hauptfeinde, mit einander dem Teufel, der
+Messe und den Hexen zugethan wären, welche ihrer Meinung nach alle drei zu
+Unheilstiften vergesellschaftet und natürliche Verbündete sein müssten.«
+_W. Scott._
+
+[149] Vgl. _Pitcairn's_ Criminal Trials of Scotland, vol. I. P. II. S. 213,
+223.
+
+[150] _W. Scott_, Th. II. S. 76 ff.
+
+[151] A trial etc. p. 25.
+
+[152] Ueber Hopkins s. _Hutchinson_, Versuch v. d. Hexerei, Cap. IV.
+_Walter Scott_, Br. üb. Dämonol. Th. II. S. 86 ff. und _Thomas Wright_,
+Narratives of Sorcery, T. II. Cap. XXV.
+
+[153] _Hartpole Lecky_, S. 83.
+
+[154] A trial etc. S. 25.
+
+[155] Ueber die Einwirkung des Hexenglaubens auf die dramatische Literatur
+Englands in damaliger Zeit vgl. _Thomas Wright_, Narratives of Sorcery I.
+S. 286 u. 296.
+
+[156] Der Oberrichter Sir _Matthew Hale_ ging in seiner Verurtheilung der
+beiden Unglücklichen von dem Satze aus, dass die Thatsächlichkeit des
+Lasters der Hexerei nicht zu bezweifeln sei, denn dieselbe werde 1) durch
+die heil. Schrift und 2) durch den Consensus gentium bestätigt, indem die
+Weisheit alter Völker Gesetze gegen die Zauberei aufgestellt habe. Vgl. den
+Bericht über den Prozess in A collection of rare and curious tracts
+relating to witchcraft (Lond. 1838) und _Campbells_ Lives of the
+chief-justices, I. S. 565-566.
+
+[157] _Hutchinson_, Historical essay concerning witchcraft, 1720 S. 56-57.
+
+[158] _Buckle_, Gesch. der Civilisation in England (übers. v. Ruge) II.
+S. 253 ff.
+
+[159] _Pitcairn_, Criminal trials of Scotland, vol I. P. II. S. 50.
+
+[160] _Hartpole Lecky_, S. 101.
+
+[161] Nach _Dalyell_, Darker Superstitions of Scotland, S. 645 ff.
+
+[162] _Hartpole Lecky_, S. 102.
+
+[163] Diese räthselhafte Erzählung ist in wörtlicher Uebersetzung aus Th.
+Wright entlehnt.
+
+[164] _Thomas Wright_, Narratives of sorcery and magic (Lond. 1851)
+Vol. II. Cap. 31; _Bancroft_, History of the United States, Cap. 19,
+_Hutchinson_, S. 95 bis 119 und _Upham_, Salem Witchcraft, Boston 1867,
+vol. II. -- Nach _Upham_ glaubten die Leute in Salem und Umgegend, der
+Teufel suche die Ausbreitung des Christenthums zu hindern, wesshalb durch
+Bekämpfung des Teufels und der Hexen für das Christenthum und für das Reich
+Gottes Bahn gebrochen werden müsse.
+
+[165] _Garinet_ p. 129. _Bolo_, Notice sur l'arrêt du Parlement de Dôle du
+18 janvier 1573 etc.
+
+[166] _De Lancre_ Arrêts notables de Paris, p. 785.
+
+[167] _Garinet_ pag. 139. Weitere Urtheile des pariser Parlaments bei _Le
+Brun_ Hist. crit. des pratiques superstitienses, I. 306. _Collin de Plancy_
+im Dict. infernal in verschiedenen Artikeln.
+
+[168] _Garinet_ p. 153.
+
+[169] Les sorcelleries de Henri de Valois, et les oblations, qu'il faisait
+au diable dans le bois de Vincennes. Didier-Millot 1589. S. _Garinet_
+p. 294. -- Von dem Buhlteufel Terragon wird gehandelt in: Remontrances à
+Henri de Valois, sur les choses terribles, envoyées par un enfant de Paris.
+28 janvier 1589. Jacques Grégoire. In-8vo.
+
+[170] Diess bezieht sich auf das Jahr 1594. _Delrio_ Lib. V. Append.
+
+[171] _Le Brun_, hist. crit. des prat. superst. Vol. I. p. 308.
+
+[172] L'incrédulité et mécréance du sortilége pleinement convaincues Paris
+1612, -- und Tableau de l'inconstance des mauvais anges et démons. Paris
+1612. Beide sind jetzt selten. Eine deutsche Bearbeitung erschien 1630
+unter dem Titel: Wunderbahrliche Geheimnussen der Zauberey etc., gezogen
+aus einem weitleufftigen in Frantzösischer Spraach getrucktem Tractat Herrn
+_Petri de Lancre_, Parlamentsherrn zu Bordeaux. (Ohne Druckort.)
+
+[173] _De Lancre_ Cap. 13. _Llorente_, Gesch. d. span. Inquisition.
+Th. III. Cap. 37.
+
+[174] _Llorente_ Th. III. Cap. 37. Abschn. 2.
+
+[175] _Garinet_, Hist. de la Magie en France. Pièces justificatives,
+Nr. IX. pag. 308.
+
+[176] _Garinet_, Hist. de la Magie en France, p. 180. Trauergeschichte von
+der greulichen Zauberey Ludwig Goffredy u. s. w. in _Reichens_ fernerem
+Unfug der Zauberey, Halle 1704. S. 553.
+
+[177] Bei _Hauber_, Bibl. mag. Bd. I. S. 457 ff. und 469 ff. ist das
+Bekenntniss Gaufridy's, so wie das Urtheil des Parlaments vollständig
+abgedruckt.
+
+[178] Geschichte der Teuffel zu Lodün, in _Joh. Reichens_ fernerem Unfug
+der Zauberey. S. 273 ff. -- _Alexis Willibald_ hat dieses schreckliche
+Vorkommniss in der Form eines historischen Romans bearbeitet: »Urban
+Grandier oder die Besessenen von Loudun. 2 Bde. Berl. 1843.«
+
+[179] Betitelt: La cordonnière de Loudun.
+
+[180] _Garinet_ p. 236.
+
+[181] _B. Bekker_, bez. Welt. Buch IV. Cap. 29. _Horst_ Z. B. Th. I.
+S. 212 ff. _Hauber_, Bibl. mag. Bd. III. St. 30. _W. Scott_, Br. üb.
+Dämonologie, Th. II. S. 34, und _Th. Wright_, Narratives of sorcery,
+Chap. XXIX.
+
+[182] _Thomasius_, Kurze Lehrsätze vom Laster der Zauberei, §. 46.
+
+[183] 1643. In der bischöflichen Sentenz heisst es: pour avoir honteusement
+prostitué son corps aux diables, aux sorciers et autres personnes, de la
+copulation desquelles elle est devenue grosse, et pour avoir conspiré avec
+sorciers et magiciens dans leurs assemblées et dans le sabbat au désordre
+et ruine générale de tout le monastère, perdition des religieuses et de
+leurs âmes. _Garinet_ p. 245.
+
+
+
+
+ DREIUNDZWANZIGSTES KAPITEL.
+
+ Bekämpfung und Vertheidigung des Glaubens an Hexerei und der
+ Hexenverfolgung während des siebenzehnten Jahrhunderts in Deutschland.
+
+ a) =Die drei Jesuiten Adam Tanner, Paul Leymann und Friedrich Spee.=
+
+
+Welche Wüste, welche Mördergrube war aus Deutschland, war aus dem gesammten
+christlichen Abendlande geworden! Ueberall, in allen Landen ertönte der
+Schrei der Verzweiflung in den Folterkammern und aller Orten rauchten die
+Scheiterhaufen, auf denen ein dämonischer Aberglaube seine Opfer
+brachte, -- Jahr aus Jahr ein! Und immer von Neuem schleppten Gerichte und
+juristische Fakultäten Opfer herbei, deren Glieder auf der Marterbank mit
+dem Hexenhammer zerschlagen, deren Leiber zerrissen und in Flammen geworfen
+wurden! -- War denn da Niemand, der die Gräuel des Wahnsinns erkannte und
+seine Stimme gegen sie zu erheben wagte?
+
+Allerdings gab es Einzelne, die es einsahen, dass ein scheusslicher
+Molochsdienst in der Hexenverfolgung verübt ward, und die vor demselben
+warnten; und diese Einzelnen fanden sich -- im =Jesuitenorden= vor! Allein
+es war ein schreckliches Zeichen der Zeit, dass nachdem zwei Ordensmänner
+an dem System der Hexenverfolgung zu rütteln gewagt hatten, der Dritte, vor
+dessen Geistesauge sich die Unvernunft und Unmenschlichkeit derselben am
+vollständigsten bloslegte, und der es darum nicht lassen konnte, seine
+Stimme laut und vernehmlich gegen das frevelhafte Martern und Morden zu
+erheben, die Nothwendigkeit einsah, dieses nur vom dichtesten Versteck aus
+zu thun, in welchem kein Mensch ihn vermuthen konnte.
+
+Der erste Jesuit, der sich der Unglücklichen annahm, war =Adam Tanner=
+(=Thanner=), der 1572 zu Innsbruck geboren, 1617 in den Jesuitenorden
+eintrat, vierzehn Jahre lang als Professor der Theologie an der Universität
+zu Innsbruck fungirte und am 25. Mai 1632 starb[184]. Er hatte sich ein
+ungewöhnlich reiches theologisches Wissen angeeignet, was ihn aber nicht
+hinderte, sich auch um Naturwissenschaft und Anderes zu kümmern. Sein
+Biograph, der Jesuit =Fr. X. Kropf=, sagt von ihm (Hist. Prov. Soc. Jesu
+Germ. super, P. 5): »seine liebste Erholung war der Wald und der Gesang der
+Vögel.« Sein Hauptwerk war die von ihm 1626 und 1627 zu Ingolstadt auf
+Kosten des akademischen Senats in vier Foliobänden herausgegebene Schrift
+»Universa Theologia scholastica, speculativa, practica«, und dieses Werk
+ist es eben, welches hier in Betracht kommt.
+
+In der fünften »Disputatio« des ersten Bandes spricht er nämlich von den
+Engeln und Dämonen, wobei er allerlei »Dubia«, namentlich auch die Frage
+erörtert, »was von der Versetzung der =Hexen= nach ihren Sammelplätzen zu
+halten sei und ob sie wirklich getragen würden«. Indem er nun dieses für
+ganz unmöglich erklärt, so äussert er seine Meinung dahin, dass die Angaben
+der Weiber, welche durch den Teufel zu den Hexensabbathen gebracht sein
+wollten, in der Regel auf Träumen und Sinnestäuschungen beruhten. Er
+bemerkt auch, dass die meisten dieser Hexen verheirathet seien. Wie wäre es
+nun möglich, dass sie so viele Nächte hindurch von ihren Männern entfernt
+wären, ohne dass diese es merkten? Doch vielleicht glaube man, dass der
+Teufel an die Stelle der Weiber irgend einen Scheinkörper lege; allein man
+dürfe nicht annehmen, dass Gott so leicht und so häufig dem Teufel eine
+solche Täuschung und Berückung unschuldiger Männer gestatte. Viele dieser
+Weibspersonen, sowohl verheirathete als unverheirathete, seien auch in
+ihren Wohnungen durch Thüren, Fensterbalken und Riegel so wohl verwahrt,
+dass sie der Teufel ganz unmöglich entführen könne, ohne Lärm zu machen.
+Auf die Geständnisse der Hexen sei nichts zu geben; denn deren Aussagen
+ständen oft miteinander in Widerspruch, und wenn sie behaupteten, dass sie
+in Gestalt einer Katze, einer Maus oder eines Vogels vom Satan
+hinweggeführt worden seien, so könne dieses nur als Phantasterei angesehen
+werden. Die Dämonen besässen auch nicht die Gewalt, aus sich selbst (ohne
+göttliche Zulassung) und durch angebliche Zauberer Menschen und Thieren zu
+schaden, ausgenommen den Fall, dass sie giftige Salben oder sonstige Mittel
+anwendeten, welche den Menschen auf natürliche Weise schädlich wären.
+
+Im dritten Bande seines Werks und zwar in der vierten Disputatio
+(Quaestio 5) handelt Tanner eingehend von dem Prozesse gegen die crimina
+excepta, insbesondere gegen das crimen veneficii. Er verlangt, dass in
+denselben nach Vernunft und Billigkeit vorgegangen werde, wesshalb die
+Richter vor Allem darauf achten sollen, dass nicht aus einem solchen
+Prozesse auch für Unschuldige Gefahr erwachse. Denn »wie gross ist die
+Schmach, wie gross sind die Qualen, denen Unschuldige ausgesetzt sein
+können, wenn sie Jahre lang in Prozesse wegen angeblicher Hexerei
+verwickelt sind! Wie gross ist der Schaden, der daraus für viele, manchmal
+auch vornehme, Familien erwächst!«
+
+Ferner müsse es als Grundsatz gelten, dass die wegen Verdachts der Hexerei
+Eingezogenen nicht von vornherein als Schuldige angesehen und behandelt
+werden dürften, wesshalb ihnen die Möglichkeit, sich von dem Verdachte zu
+reinigen, nothwendig zu geben sei. Die auf der Tortur erpressten
+Geständnisse seien ohne allen Werth und jeder auf dieselben sich gründende
+Urtheilsspruch sei nichtig und an sich ungültig.
+
+Hierauf wendet sich Tanner gegen die von vielen »Doctores« vertretene
+Ansicht, dass, um zur peinlichen Frage schreiten zu können, die
+Denunziation Eines oder mehrer Mitschuldigen genüge. Habe man keine
+sicheren Indizien, so dürfe man auf blosse Denunziation hin, und wenn
+dieselbe von noch so Vielen ausgehe, Personen, die sich sonst eines guten
+Rufes erfreuten, weder martern noch verurtheilen. Diese Behauptung
+widerspreche zwar der Ansicht vieler Rechtsgelehrten und der üblichen
+Praxis der Gerichte, allein sie beruhe auf der Vernunft. Denn entweder
+seien die Denunzianten wirklich, wie sie von sich selbst aussagen, Hexen
+und Zauberer oder sie seien es nicht. Sind sie es nicht, so lügen sie,
+indem sie dann »Mitschuldige« nicht haben können; sind sie aber wirklich,
+wie angenommen wird, Hexen und Zauberer, so sind sie vermöge der Natur
+dieses Verbrechens solche Personen, von denen man anzunehmen hat, dass sie
+Allen, zumal unschuldigen Leuten, auf jede Weise, also auch durch eine
+Verderben bringende falsche Aussage schaden wollen. Wie könnte also ihre
+Aussage von solchem Gewicht sein, dass sie genüge, um sonst unbescholtene
+Leute einzukerkern und mit den schrecklichsten Torturen zu peinigen!
+
+Um zu beweisen, wie gefährlich und thöricht es sei, auf derlei
+Denunziationen hin die peinliche Frage zu verhängen, erzählt =Tanner=, es
+sei ihm von zwei sehr angesehenen und gelehrten Männern gesagt worden, dass
+gewisse Personen, von deren =Unschuld= sie vollkommen überzeugt gewesen,
+nur um der ihnen drohenden Tortur zu entgehen, absichtlich allerlei Dinge
+ausgesagt hätten, weil sie geglaubt, dass sie nach denselben auf der Folter
+befragt werden würden. Wie leichtfertig bisweilen die Untersuchung geführt
+werde, beweise der Fall, der sich unlängst in einer Stadt am Rhein
+zugetragen, dass nämlich, (wie in einem völlig zuverlässigen Bericht an die
+juristische Fakultät zu Ingolstadt gemeldet werde) dort, als die
+Geständnisse der wegen Hexerei Verurtheilten öffentlich vorgelesen und
+unter anderen Verbrechen auch verschiedene Mordthaten und Verzauberungen,
+die gewissen und mit Namen genannten Personen daselbst zugefügt worden
+seien, aufgerufen wurden, jene Personen selbst, die gesund und wohlbehalten
+zugegen waren, die Falschheit der vorgelesenen Geständnisse bezeugt haben.
+
+Weiterhin weist =Tanner= (im strikten Gegensatz zu =Delrio=) nach, wie
+nothwendig es sei, dass die Prozessführung in allen Punkten durch klare
+Bestimmungen festgestellt und der Willkür der Richter entzogen werde. Auch
+müsse man den wegen Hexerei Angeklagten, die oft ganz ungebildete,
+einfältige Personen seien, ordentliche Vertheidiger geben (was freilich
+Viele nicht zulassen wollten!) und bei der Anwendung der Tortur müsse man
+das Mass beobachten und Alles vermeiden, wodurch das Schamgefühl verletzt
+werde.
+
+Den Geistlichen macht es Tanner zur Pflicht, wenn sie sich von der Unschuld
+Angeklagter überzeugt zu haben glauben, dieses den Richtern mitzutheilen
+und dieselben zu einer Revision der Akten zu veranlassen. Namentlich aber
+haben dieselben jedem Verurtheilten einzuschärfen, dass er, wenn er etwa
+eine unschuldige Person denunzirt hat, sub peccato mortali verpflichtet
+ist, diese falsche Aussage zu widerrufen.
+
+In den folgenden Abschnitten erörtert =Tanner= die Fragen, auf welche
+Weise sich der Christ gegen Zaubereien zu schützen habe, und durch welche
+Mittel dieselben zu bekämpfen und auszurotten seien. In ersterer Beziehung
+empfiehlt er den Gebrauch =geistlicher= Mittel. Dämonen, Zauberer und
+Hexen, sagt er, können ja nur wenn es »ob bonum finem«, mit göttlicher
+Zulassung geschehe, nicht aber aus sich selbst heraus leiblichen Schaden
+bringen. Weil darum die ganze Sache von der göttlichen Vorsehung abhängt,
+sei das beste Mittel zur Abwehr zauberischer Anläufe fester Glaube an Gott,
+Gebet, Fleiss in der Heiligung, Gebrauch der Sakramente, werkthätige Liebe.
+Zur Unterdrückung und Ausrottung der Hexerei könne aber die Strenge des
+Gerichtsverfahrens gar nichts beitragen. Vielmehr müsse man hierzu nach dem
+Gesetze der Liebe Christi verfahren. Diejenigen, welche vor ihren
+Seelsorgern wegen vorgekommener Ausübung der Zauberei ihre Reue erklärten,
+sollte man darum gar nicht dem weltlichen Richter überantworten. Auch würde
+es sich in vielen Fällen sehr empfehlen, bei schon Verurtheilten die
+weltliche Strafe in öffentliche Kirchenbusse zu verwandeln. »Ich zweifle
+nicht,« sagt Tanner, »dass durch solche Demüthigung der Teufel weit mehr
+verwirrt und ohnmächtig gemacht werden wird als durch tausend
+Todesurtheile.« Immer wieder kommt Tanner darauf zurück, dass hier nicht
+mit leiblichen, sondern mit geistigen und geistlichen Waffen zu kämpfen
+sei; und zu diesen geistigen Waffen rechnet er vor Allem eine gute
+Erziehung der Jugend und eine sorgfältige Unterweisung derselben in den
+Wahrheiten des Evangeliums.
+
+Dieses war das ernste und geistesgewaltige Zeugniss, welches der fromme und
+aufrichtige Jesuit =Tanner= gegen den Dämon des Hexenglaubens ablegte, von
+dem die abendländische Christenheit unter der menschenmörderischen Faust
+der Justiz über ein Jahrhundert lang zerfleischt wurde. Der ehrliche
+=Tanner= hat darüber vielfache Verfolgung und grosses Herzeleid ertragen
+müssen. Zwei Inquisitoren, welche seine Aeusserungen über die
+Hexenverfolgung gelesen hatten, erklärten laut, sie würden diesen
+Menschen, sobald sie ihn in ihre Gewalt bekämen, sofort auf die Folter
+spannen. -- Als Tanner gestorben war, gab es wohl Wenige, die seine
+Auslassungen über die Hexenprozesse nicht für Thorheit hielten.
+
+Unter diesen Wenigen, die anders dachten, war wiederum ein Jesuit, =Paul
+Laymann=, der (1575 zu Innsbruck geboren) in München und Dillingen
+Professor des kanonischen Rechts war und am 13. November 1635 zu Konstanz
+an der Pest starb[185]. Sein Hauptwerk, welches er hinterlassen hat, ist
+seine zuerst 1625 in München herausgegebene Theologia moralis. In derselben
+wirft er (Lib. III. de institia Tract. 6, cap. 5) die Frage auf: ob es
+besser sei, gegen die Zauberer und Hexen =vorsichtig= und nur dann
+einzuschreiten, wenn genügende Indizien vorhanden seien, oder ob es
+gerathener sei, wegen der Schwere und Schädlichkeit dieses Verbrechens auch
+in =zweifelhaften= Fällen den Prozess einzuleiten -- und entscheidet sich
+für die Ansicht, dass man nicht leicht Denunziationen Glauben zu schenken
+habe, wenn nicht die betreffende Person überhaupt verrufen oder der gegen
+dieselbe rege gewordene Verdacht durch sichere Indizien begründet worden
+sei. Allerdings stehe es geschrieben: Maleficos non patieris vivere, aber
+ebenso fest stehe auch das Gesetz: Ne insontem occidas! Habe man daher
+bezüglich eines Angeklagten zu befürchten, dass derselbe ein Zauberer sei,
+und falls er nicht justifizirt werde, Gott und den Menschen Unbilden
+zufüge, und habe man andererseits zu besorgen, dass ihm als einem
+vielleicht fälschlich Angeklagten durch das Gefängniss und die Tortur
+ungerechter Weise an Ehre, Leib und Leben Schaden zugefügt werde, so habe
+man das kleinere Uebel zu ertragen, damit nicht ein grösseres entstehe,
+welches durch ein höheres Gesetz verboten sei.
+
+Indessen war die Zeit für die Mahnungen eines Tanner und Laymann taub. Man
+marterte und mordete ruhig weiter, und es schien in Erfüllung gehen zu
+sollen, worauf Laymann in seiner Theol. mor. (L. III. Tr. 6, P. 3)
+hingewiesen hatte: »Es ist jetzt soweit gekommen, dass, wenn solche
+Prozesse noch länger fortgesetzt werden, ganze Dörfer, Märkte und Städte
+veröden, und dass Niemand mehr sicher sein wird, auch nicht einmal
+Geistliche und Priester.«
+
+Da wurde plötzlich eine neue Stimme laut, welche noch vernehmlicher, noch
+gewaltiger als die bisherigen auf den Wahnsinn der Hexenverfolgung hinwies
+und vor fernerer Vergiessung des Blutes Unschuldiger warnte.
+
+Wir reden von der =Cautio criminalis=[186], welche 1631 zu Rinteln
+erschien. Der Verfasser dieser Schrift war kein anderer, als der Jesuit
+=Friedrich Spee=[187], der Sprosse des adeligen (jetzt gräflichen)
+Geschlechts der =Spee von Langenfeld=. Im Jahre 1591 zu Kaiserswerth im
+Kölnischen geboren, war er als neunzehnjähriger Jüngling bei den Jesuiten
+zu Trier als Novize eingetreten, von wo er in das Ordenshaus zu Köln
+übersiedelte. Hier 1621 unter die Väter der Gesellschaft aufgenommen, wurde
+er wegen seiner ungewöhnlichen Gelehrsamkeit mit der Professur der
+Philosophie und Moral betraut, 1624 aber in das Jesuitenkolleg zu Paderborn
+versetzt, von wo aus er dem in die Gemeinden und namentlich in den Adel der
+Diözese Paderborn eingedrungenen Protestantismus entgegenarbeiten sollte.
+Durch seine Klugheit und sonstige Geschicklichkeit soll es ihm auch
+gelungen sein, den grössten Theil des paderbörner Adels in die katholische
+Kirche zurückzuführen. Die grossen Erfolge seiner Missionsarbeit in
+Paderborn veranlassten es daher, dass ihn der Orden zu gleichem Zwecke 1627
+nach Bamberg und Würzburg berief. Hier jedoch, wo eben damals die
+grausigsten Hexenverfolgungen im Gange waren, sah sich derselbe alsbald in
+einen ganz anderen Beruf hineingestellt, indem er beauftragt ward, als
+Beichtvater der zum Tode verurtheilten Hexen zu fungiren. Diese neue
+Berufsthätigkeit liess Spee tief in den Abgrund hineinsehen, der so viele
+Tausende verschlang, und bald fiel es ihm wie Schuppen von dem Auge und es
+trieb ihn zu kühner, männlicher That. Er schrieb seine =Cautio criminalis=,
+eine Warnungsschrift, die er jedoch erst, nachdem er aus Franken in das
+Paderbörner Land zurückgekehrt war, in einer protestantischen Stadt
+(Rinteln) drucken zu lassen wagte, -- und zwar anonym. Alle Welt staunte,
+als sie das für Jedermann überraschende Buch sah. Schon binnen wenigen
+Monaten waren (wie der Verleger Gronäus zu Frankfurt a. M. im Vorwort der
+zweiten Ausgabe bemerkt) alle Exemplare vergriffen. Niemand ahnte, wer der
+Verfasser sei und sogar noch vierzehn Jahre nach Spee's Tode war selbst dem
+Uebersetzer des Buches die Herkunft desselben noch unbekannt. Erst durch
+=Leibnitz=, welcher Spee als Charakter und Schriftsteller mit Recht sehr
+hochhielt[188], haben wir erfahren, dass derselbe der Verfasser
+ist[189]. -- »Dieser grosse Mann -- sagt er von Spee -- verwaltete in
+Franken das Amt eines Beichtvaters, als im Bambergischen und Würzburgischen
+viele Personen wegen Zauberei verurtheilt und verbrannt wurden. =Johann
+Philipp von Schönborn=, später Bischof von Würzburg und zuletzt Kurfürst
+von Mainz, lebte damals in Würzburg als junger Kanonikus und hatte mit Spee
+eine vertraute Freundschaft geschlossen. Als nun einst der junge Mann
+fragte, warum wohl der ehrwürdige Vater ein graueres Haupt habe, als seinen
+Jahren gemäss sei, antwortete dieser: das rühre von den Hexen her, die er
+zum Scheiterhaufen begleitet habe. Hierüber wunderte sich Schönborn, und
+Spee löste ihm das Räthsel folgendermassen: Er habe durch alle
+Nachforschungen in seiner Stellung als Beichtvater bei keinem von
+denjenigen, die er zum Tode bereitet, etwas gefunden, woraus er sich hätte
+überzeugen können, dass ihnen das Verbrechen der Zauberei mit Recht wäre
+zur Last gelegt worden. Einfältige Leute hätten sich auf seine
+beichtväterlichen Fragen, aus Furcht vor wiederholter Tortur, anfänglich
+allerdings für Hexen ausgegeben, bald aber, als sie sich überzeugten, dass
+vom Beichtvater nichts zu besorgen sei, hätten sie Zutrauen gefasst und aus
+ganz anderem Tone gesprochen. Unter Heulen und Schluchzen hätten Alle die
+Unwissenheit oder Bosheit der Richter und ihr eigenes Elend bejammert und
+noch in ihren letzten Augenblicken Gott zum Zeugen ihrer Unschuld
+angerufen. Die häufige Wiederholung solcher Jammerscenen habe einen so
+tiefen Eindruck auf ihn gemacht, =dass er vor der Zeit grau geworden=. Als
+Schönborn mit Spee immer vertrauter geworden war, gestand ihm dieser, dass
+er der Verfasser der Cautio criminalis sei. In der Folge wurde Schönborn
+Bischof und Reichsfürst, und so oft eine Person der Zauberei bezüchtigt
+wurde, zog er, eingedenk der Worte des ehrwürdigen Mannes, die Sache vor
+seine eigene Prüfung und fand die von jenem ausgesprochenen Warnungen nur
+allzu begründet. So hörten in jener Gegend die Menschenbrände auf«[190].
+
+Aus dem Erwähnten ist leicht abzunehmen, was Spee mit seiner Schrift
+bezweckte. Er hatte in der nächsten Nähe den Hexenprozess in seiner
+furchtbarsten Uebertreibung kennen gelernt und wollte dem Unwesen
+entgegentreten. Indessen ist es nicht das Prinzip selbst, was er bekämpft,
+sondern die Praxis. Er räumt die Existenz der Hexerei und die
+Nothwendigkeit eines Verfahrens gegen dieselbe ein; aber unter seinen
+Händen schmilzt der Hexenglaube so sehr zusammen und erhält das Verfahren
+eine so vollkommene Umgestaltung, dass bei gewissenhafter Durchführung
+seiner Grundsätze Deutschland schwerlich wieder einen einzigen Hexenbrand
+gesehen hätte. Seine scharfe Kritik ergiesst sich über den Aberglauben und
+die Gehässigkeit des Pöbels, die Habsucht, Unwissenheit und geistige
+Unselbstständigkeit der Richter, den Leichtsinn der Fürsten, die
+Beschränktheit und den Fanatismus der Geistlichen, die Trüglichkeit der
+sogenannten Indizien, die Ungewissheit und Fabelhaftigkeit der angeblichen,
+theils abgefolterten, theils überlieferten Thatsachen, die Grausamkeit der
+Tortur und überhaupt über die Unregelmässigkeit und Nichtigkeit des ganzen
+Verfahrens. Die Hervorhebung einzelner Stellen wird auch diesen
+Schriftsteller und seine Zeit am besten charakterisiren.
+
+»=Erste Frage.= Ob auch in Wahrheit Zauberer, Hexen und Unholden seien?
+
+Ja. Dann ob mir zwar nicht unbewusst, dass etliche, und darunter auch
+einige katholische Gelehrte, die ich eben nicht nennen mag, dasselbige in
+Zweifel gezogen; obs auch zwar etliche davor halten oder muthmassen wollen,
+dass mans in der katholischen Kirchen nicht allzeit geglaubt habe, dass
+die Hexen und Unholden ihre leiblichen Zusammenkünfte hielten; ob auch wohl
+endlich ich selbst, als ich mit unterschiedlichen dieses Lasters
+Schuldthätigen in ihren Gefängnissen viel und oft umgegangen und der Sachen
+nicht allein fleissig und genau, sondern fast vorwitzig nachgeforschet,
+mich nicht ein-, sondern etlichemal so betreten gefunden, dass ich fast
+nicht gewusst, was ich diessfalls glauben sollte. Nichtsdestoweniger
+nachdem ich meine hierbei sich ereignende zweifelhafte und verwirrte
+Gedanken kürzlich zusammenfasse und erwäge, so halte ich's gänzlich davor,
+dass in der Welt wahrhaftig etliche Zauberer und Unholden seien und dass
+dasselbig von Niemandem ohne Leichtfertigkeit und groben Unverstand
+geleugnet werden könne. -- -- Dass aber deren so viel, oder auch, dass die
+alle mit einander, welche bisher unterm Prätext dieses Lasters in die Luft
+geflogen, Zauberer oder Hexen seien oder gewesen sein sollen, das glaube
+ich nicht, und glauben's auch andere gottesfürchtige Leute mit mir nicht.
+Und wird mich auch Keiner, der nur nicht etwan auf des gemeinen Pöbels
+Geschrei oder Ansehen der Personen zuplatzen, sondern dem Handel mit Witz
+und Vernunft nachdenken wird, leichtlich überreden, dass ich dasselbige
+glauben soll.« -- --
+
+»=Die andere Frage.= Ob's in Deutschland mehr Zauberer, Hexen und Unholden
+gebe, als anderswo?
+
+Diese Frage trifft eine Sache an, so ich nicht weiss; ich will aber für die
+Langeweile mit einem Worte dasjenige sagen, was mir vorkommt: =Man meinet
+und hält's einmal davor=, dass in Deutschland mehr Zauberer seien, als
+anderswo. Ursach ist diese: Es rauchet ja in Deutschland fast allenthalben.
+=Wovon und warum?= Darum, weil man in Arbeit ist, die Zauberer und
+Zauberinnen zu verbrennen und auszurotten; ist denn nicht hieraus klärlich
+abzunehmen, dass diess Unheil in Deutschland weit eingerissen sei? Und zwar
+diess Rösten, Sengen und Brennen ist eine Zeitlang in unserem lieben
+Vaterlande so gross gewesen, dass wir die deutsche Ehre bei unsern
+ausländischen Feinden nicht um ein Geringes verkleinert und unsern Geruch
+bei Pharaone stinkend gemacht haben.« (Als Ursachen des Wahnes, dass es so
+viele Zauberer geben solle, betrachtet Spee: 1) den Aberglauben des Volks,
+das sich Hagel, Seuchen etc. nicht aus natürlichen Ursachen zu erklären
+wisse, und 2) Missgunst und Bosheit des Pöbels, welcher Reichthum und
+Ansehen Anderer gerne aus verbotenen Künsten herleite.)
+
+=Aus der achten Frage.=
+
+»Weil wir's in der That verspüren, dass, wann man den Hexenprozess einmal
+angefangen hat, derselbe etliche Jahre währt und die Zahl derer, so
+gestraft werden sollen, mehr und mehr zunehme, also dass man ganze Dörfer
+ausbrennet und doch anders nichts ausgerichtet hat, als dass die Protocolla
+mit deren Namen, so von den Hingerichteten denunziiret und besaget worden,
+eben so voll seien, als auch vorhin, dermassen, dass es scheinet, wo man
+also eifrig darin fortfahren wollte, des Brennens kein Ende sein würde, bis
+das ganze Land verbrennet oder sonsten hingerichtet wäre: und gleichwie
+noch niemals einiger Fürst oder Herr gefunden ist, der nicht gezwungen
+worden, dem Hexenprozess ein Ende zu machen, also hat auch noch keiner das
+Ende desselbigen, und wie er zum Aufhören kommen möchte, gefunden, sondern
+hat dem Brennen ein Ende machen müssen. Weil nun dies ein schwer und weit
+aussehendes Werk ist, sollte man dann nicht allermöglichsten Fleiss
+anwenden, damit ja kein Irrthum dabei einschleichen und nicht die
+Unschuldigen in diess Unwesen mit eingeflochten werden möchten?
+Insonderheit, da es die Erfahrung bezeuget, dass, wenn nur eine Einzige
+in's Spiel geräth, sobalden unzählige Andere mit eingezogen
+werden.« -- -- --
+
+=Neunte Frage.= §. 6.
+
+»Dahero mir ohnlängst einer (ein Inquirent) sagte: 'Ich weiss wohl, dass in
+diesem Wesen auch einige Unschuldige mit unterlaufen; aber desshalben mache
+ich mir kein Gewissen, sintemal mein Fürst, der doch ein sehr vorsichtiger,
+gewissenhafter Herr ist, mich treibt, dass ich in diesem Lande fortfahren
+solle; der wird wohl wissen und sein Gewissen dabei in Acht nehmen, was er
+befiehlt; mir gebührt, dass ich demselbigen nachkomme.' -- Ist das nicht
+(Gott erbarm's!) eine lustige Sache? Fürsten und Herren legen alle Sorge
+von sich ab und hängen dieselbe auf ihre Amtleute und Räthe und deroselben
+Conscienz und Gewissen; diese thun dergleichen und werfen's auf ihrer
+Herren Gewissen! Der Fürst sagt: Unsere Räthe mögen sehen, was sie zu thun
+haben; die Räthe sagen: Der Fürst möge sehen, dass er's verantworte. Ist
+das nicht ein schöner Circul? Welcher aber wird vor Gott verantworten
+müssen? Dann weil es jener sehen soll und dieser soll's sehen, geschieht's,
+dass es Niemand siehet oder achtet.«
+
+Ein anschauliches Gesammtbild des damaligen Hexenprozesses gibt Spee in der
+
+»=Einundfünfzigsten Frage=: Nun sage mir die Summa und kurzen Inhalt des
+Prozesses im Zaubereilaster, wie derselbige zu dieser Zeit gemeiniglich
+geführet wird.
+
+§. 1. Das will ich thun. Du musst aber zum Eingange merken, dass bei uns
+Teutschen, und insonderheit (dessen man sich billig schämen sollte) bei den
+Katholischen, der Aberglaube, die Missgunst, Lästern, Afterreden, Schänden,
+Schmähen und hinterlistiges Ohrenblasen unglaublich tief eingewurzelt sei,
+welches weder von der Obrigkeit nach Gebühr gestraft, noch von der Kanzel
+der Nothdurft nach widerlegt und die Leute davor gewarnt und abgemahnet
+werden; und eben daher entstehet der erste Verdacht der Zauberei, daher
+kommt's, dass alle Strafen Gottes, so er in seinem heiligen Worte den
+Ungehorsamen gedrohet, von Zauberern und Hexen geschehen sein sollen, da
+muss weder Gott oder die Natur etwas mehr gelten, sondern die Hexen müssen
+alles gethan haben.
+
+§. 2. Dahero erfolgt dann, dass Jedermann mit Unvernunft ruft und schreit:
+die Obrigkeit soll auf die Zauberer und Hexen inquiriren (nämlich deren
+sie mit ihren Zungen so viel gemacht haben). Hierauf befiehlt die hohe
+Obrigkeit ihren Richtern und Räthen, dass sie gegen diese beschreite
+lasterhafte Personen prozediren sollen. Dieselbigen wissen nun nicht, wo
+und an wem sie anheben sollen, weil es ihnen an Anzeigungen und Beweisthum
+ermangelt und ihnen gleichwohl ihr Gewissen sagt, dass man hierinnen nicht
+unbedachtsam verfahren solle. Inmittelst kommt der zweite und dritte Befehl
+von der Obrigkeit, dass sie fortfahren sollen, und darf sich Herr Omnes
+vernehmen lassen, es müsse nicht klar mit den Beamten sein, dass sie nicht
+wollten, und dessen dürfen auch wohl die Obrigkeiten selbst sich von Andern
+überreden lassen. Sollte man nun der Obrigkeit hierinnen in etwas
+widerstreben und nicht stracks zum Werke greifen, das würde vorab bei uns
+Teutschen sehr übel gedeutet werden, angesehen, dass fast männiglich, auch
+die Geistlichen, alles vor recht und gut halten, was den Fürsten und der
+Herrschaft gefället, da sie, die Geistlichen, doch nicht wissen, von was
+Leuten Fürsten und Herren (ob sie sonst wohl von Natur sehr gut seien) oft
+angereizt werden. Also gehet dann der Herrschaft Wille vor, und macht man
+den Anfang des Werkes auf Gerathewohl.
+
+§. 3. Ziehet aber der Magistrat diese Sache als ein schwer und gefährlich
+Werk weiter in Bedenken, so schickt die Obrigkeit einen Inquisitorem oder
+Commissarium; ob dann gleich derselbige aus Unverstand oder erhitztem
+Gemüthe der Sachen etwas zu viel thut, so muss dennoch dasselbige nicht
+unrecht gethan heissen, sondern dem gibt man den Namen eines gottseligen
+Eiferers zu der Gerechtigkeit, und derselbe gerechte Eifer wird durch die
+Hoffnung des guten Genusses oder Salarii so viel mehr entzündet und
+unterhalten, sonderlich wann der Commissarius bedürftig ist und ihm auf
+jedes Haupt eine gewisse Summa von Thalern pro salario zugelegt wird und
+ihm ausserdem noch frei stehet, von den Bauern ein und andere Steuer zu
+fordern. Trägt sich's dann zu, dass etwa ein besessener oder wahnwitziger
+Mensch von einer armen Gaja ein verdächtiges Wort geredet, oder das
+heutige allzu gemeine lügenhaftige Gespräch auf sie fället, so ist der
+Anfang gemacht und muss dieselbe herhalten.
+
+§. 4. Damit es aber nicht scheine, als ob man auf diess blosse Geschrei und
+ohne andere Indicia also prozedire, so ist alsbald ein unfehlbar Indicium
+vorhanden, und das aus diesem Fallstrick: Entweder Gaja hat ein böses,
+leichtfertiges, oder ein frommes, gottseliges Leben geführt. Ist =jenes=,
+so ist's ein grosses Indicium, dann wer böse ist, kann leicht böser und je
+länger je weiter verführet werden; ist =dieses=, so ist's kein geringer
+Indicium, dann sagen sie: so pflegen sich die Hexen zu schmücken und wollen
+allezeit gerne vor die Frömmsten gehalten sein. Da ist dann der Befehl,
+dass man mit der Gaja zu Loch solle. Und ist stracks wieder ein neues
+Indicium, abermals per dilemma: Entweder die Gaja gibt durch die Anlass,
+Wort oder Werk zu verstehen, dass sie sich fürchte, oder gebärdet und
+erzeigt sich unerschrocken. Spüret man dann einige Furcht oder Schrecken
+bei ihr (dann wer wollte sich nicht entsetzen, der da weiss, wie jämmerlich
+sie dero Orts gemartert werden?), so ist's abermal ein Indicium; dann
+(sagen sie) das böse Gewissen macht sie bang. Fürchtet sie sich nicht,
+sondern trauet ihrer Unschuld, so ist's wieder ein Indicium; dann (geben
+sie vor) das pflegen die Hexen zu thun, dass sie die Unschuldigen sein
+wollen, und der Teufel macht sie so muthig. Damit es aber an mehreren
+Indizien nicht mangele, so hat der Inquisitor oder Commissarius seine
+Jagdhunde zur Hand, oftmals gottlose, leichtfertige, beschreite Leute, die
+müssen dann auf der armen Gaja ganzes Leben, Handel und Wandel inquiriren,
+da es dann nicht wohl sein kann, dass man nicht etwas finden sollte,
+welches argwöhnische Leute nicht auf's Aergste auslegen und auf Zauberei
+deuten möchten. Sein dann auch vielleicht etliche, so der Gaja vorhin nicht
+viel Gutes gegönnt haben, die thun sich alsdann herfür, bringen quid pro
+quo, und ruft Jedermann: die Gaja hat gleichwohl schwere Indicia gegen
+sich. Darum muss die Gaja auf die Folterbank (wofern sie anders nicht
+selbigen Tages, da sie gefänglich angenommen, sobald ist gefoltert worden).
+
+§. 5. Denn bei diesen Prozessen wird keinem Menschen ein Advocatus oder
+auch einige Defension, wie aufrichtig sie auch immer sein möchte,
+gestattet; dann da rufen sie, diess sei ein crimen exceptum, ein solch
+Laster, das dem gerichtlichen Prozess nicht unterworfen sei; ja da einer
+sich darinnen als Advocatus wollte gebrauchen lassen, oder der Herrschaft
+einreden und erinnern, dass sie vorsichtig verfahren wollte, der ist schon
+im Verdacht des Lasters und muss ein Patron und Schutzherr der Hexen
+heissen, also dass Aller Mund verstummen und alle Schreibfedern stumpf
+sein, dass man weder reden, noch schreiben darf. Insgemein haben gleichwohl
+die Inquisitores den Brauch, damit ihnen nicht nachgesaget werde, als ob
+sie der Gaja ihre Defension nicht zugelassen hätten, dass sie dieselbige
+vorstellen und sie über die Indicia examiniren (soll man's anders
+examiniren heissen). Ob dann gleich die Gaja die gegen sie vorhandenen
+Indicia sammt und sonders genugsam ablehnet, so passet man doch darauf
+nichts, ja man schreibt's auch wohl nicht einst an, sondern die Indicia
+bleiben nichtsdestoweniger auf ihrem Valor und muss die obstinata Gaja
+wieder zu Loch und sich besser bedenken; denn weil sie sich wohl
+verantwortet, so ist's ein neu Indicium; dann, wann diese keine Hexe wäre
+(sagen sie), so könnte sie so beredt nicht sein.
+
+§. 6. Wann sie sich nun über Nacht also bedacht hat, stellet man sie des
+folgenden Morgens wieder für, und da sie bei ihrer gestrigen Antwort
+bleibet, so lieset man ihr das decretum torturae für, nicht anders, als ob
+sie gestern nichts geantwortet, noch die Indicia im Geringsten widerleget
+hätte. Ehe sie aber gefoltert wird, führet sie der Henker auf eine Seite
+und besiehet sie allenthalben an ihrem blossen Leib, ob sie sich etwan
+durch zaubersche Kunst unempfindlich gemacht hätte. Damit ja nichts
+verborgen bleibe, schneiden und sengen sie ihr die Haare allenthalben, auch
+an dem Orte, den man vor züchtigen Ohren nicht nennen darf, ab und begucken
+Alles auf's Genaueste, haben doch bisher dergleichen noch wenig gefunden.
+Und zwar, warum sollten sie solches den Weibern nicht thun, da sie doch der
+geistlichen Priester hierinnen nicht schonen? Und zwar der geistlichen
+Bischöfe und Prälaten Inquisitores sein in diesem Fall die besten Meister,
+und achtet man die päpstliche Bullam Coenae, so Päpstl. Heiligkeit gegen
+die ausgelassen, welche ohne Ihrer Heiligkeit Spezialbefehl gegen die
+Geistlichen prozediren, vor Blitz ohne Donnerschläge, und damit ja fromme
+Fürsten und Herren dasselbige nicht erfahren, und also dergleichen Prozess
+einen Zaum anwerfen, wissen Inquisitores dasselbige fein zu verhehlen.
+
+§. 7. Wann nun die Gaja also gesenget und enthäret ist, so wird sie
+gefoltert, dass sie die Wahrheit sage, d. i. sich schlecht vor eine
+Zauber'sche bekennen soll. Sie mag anders sagen, was sie wolle, so ist es
+nicht wahr und kann nicht wahr sein. Man foltert sie aber erst auf die
+schlechteste Manier, welches du also verstehen musst, als ob sie gleich zum
+Schärfsten torquiret wird, so heissts doch die schlechteste Art in Respekt
+und Erwägung deren, die nachfolgen sollen. Bekennet nun die Gaja auf solche
+Manier, so geben sie vor, sie habe gutwillig und ohne Folter bekennet. Wie
+kann denn ein Fürst oder Herre vorüber, dass er diejenige Person nicht vor
+eine Hexin halten sollte, die so gutwillig und ohne Tortur bekennet hat,
+dass sie eine sei? Und macht man sich demnach keine ferneren Gedanken oder
+Beschwernung, sondern man führet sie zum Tode, wie man doch würde gethan
+haben, wenn sie schon nichts bekennet hätte, sintemal, wenn der Anfang des
+Folterns gemacht ist, so ist das Spiel gewonnen, sie muss bekennen, sie
+muss sterben. Sie bekenne nun, oder bekenne nicht, so gilt's gleich.
+Bekennet sie, so ist die Sache klar, und wird sie getödtet, denn Widerrufen
+gilt hier nichts; bekennet sie nicht, so torquiret man sie zum zweiten,
+dritten und vierten Mal, denn bei diesem Prozesse gilt, was nur dem
+Commissario geliebt, da hat man in diesem excepto crimine nicht zu sehen,
+wie lang, wie scharf, wie oftmalig die Folter gebraucht werde, hier meinet
+Niemand, dass man etwas verbrechen könnte, darvon man hiernächst Rechnung
+geben müsse. Verwendet nun etwa die Gaja in der Folter vor Schmerzen die
+Augen, oder starrt mit offenen Augen, so sein's neue Indicia: denn
+verwendet sie dieselbigen, so sprechen sie: Sehet, wie schauet sie sich
+nach ihrem Buhlen um. Starret sie dann, so hat sie ihn ersehen; wird sie
+denn härter gefoltert und will doch nicht bekennen, verstellet ihre
+Gebärden wegen der grossen Marter, oder kommt gar in eine Ohnmacht, so
+rufen sie: die lachet und schläft auf der Folter, die hat etwas gebraucht,
+dass sie nicht schwatzen kann, die soll man lebendig verbrennen, wie denn
+ohnlängsthin Etlichen widerfahren. Und da saget männiglich und auch die
+Geistlichen und Beichtväter, die habe keine Reue gehabt, habe sich nicht
+bekehret, noch ihren Buhlen verlassen, sondern demselben Glauben halten
+wollen. Begibt sich's denn, dass Eine oder die Andere auf der Folter
+stirbt, so sagt man, der Teufel habe ihr den Hals gebrochen. Derohalben so
+ist dann Meister Hans Knüpfauf her, schleppt das Aas hinaus und begräbt's
+unter den Galgen.
+
+§. 8. Kommt aber die Gaja auf der Folter davon und ist etwan der Richter so
+nachdenklich, dass er sie ohne neue Indicia nicht weiter torquiren, auch
+nicht unbekennet hinrichten lassen darf, so lässt man sie dennoch nicht
+los, sondern legt sie in ein härter Gefängniss, da sie denn wohl ein ganz
+Jahr liegen und gleichsam einbeizen muss, bis sie mürbe werde. Denn hier
+gilt kein Purgirens durch die ausgestandene Tortur, wie zwar die Rechte
+wollen, sondern sie muss des Lasters einen Weg, wie den andern schuldig
+bleiben; denn das wäre den Inquisitoren eine Schande, dass sie eine Person,
+so sie einmal zur Haft gebracht hätten, loslassen sollten. Welchen sie
+einmal in's Gefängniss gebracht, der muss schuldig sein, es geschehe mit
+Recht oder Unrecht. Immittelst schickt man ungestüme Priester zu der
+Gefangenen, welche ihr oft verdriesslicher sein, als der Henker selbst. Die
+plagen denn das arme Mensch so lange und viel, bis sie bekennen muss, Gott
+gebe, sie sei eine Hexe oder nicht, rufen und schreien, dass, wenn sie
+nicht bekennen werde, so könne sie nicht selig oder der heil. Sakramente
+theilhaftig werden. Und darum hüten sich die Herren Inquisitores mit allem
+Fleiss, dass sie keine solchen Priester bei diesen Sachen und Prozess
+gebrauchen, die etwas sittsam seien, Verstand im Herzen und Zähne im Munde
+haben, wie ingleichen, damit ja Niemand bei das Gefängniss komme, der denen
+Gefangenen guten Rath mittheile, oder den Fürsten von dem Handel
+unterrichte. Denn ihnen ist vor nichts mehr bange, als dass etwan ihre
+Unschuld auf eine oder andere Weise zu Tage kommen möchte.
+
+§. 9. Mittlerweile also die Gaja im Stankloch sitzet und von denen, die sie
+trösten sollten, gequälet wird, so haben hurtige und geschwinde Richter
+schöne Griffe und Fundament, wie sie auf sie neue Indicia zu Wege bringen
+und womit sie sie dermassen in's Gesicht überweisen (verstehe hinter sich),
+dass sie auch durch der Juristen-Fakultäten Responsum lebendig verbrennet
+zu werden schuldig erkennet werden muss. Etliche lassen die Gajam
+beschwören und bannen und setzen sie demnach in ein ander Gefängniss und
+lassen sie also noch eins torquiren, ob man auf solch Exorzisiren und
+Veränderung des Orts den stummen Teufel (wie sie meinen) von ihr bringen
+möchte. Bekennet sie alsdann noch nicht, so muss sie lebendig verbrennet
+werden. Nun möchte ich (weiss Gott!) gerne wissen, weil sowohl die, so
+nicht bekennet, als auch welche bekennet, Hexen sein und sterben müssen,
+wie doch ein Mensch, er sei so unschuldig, wie er immer wolle, sich allhier
+retten könne, oder wolle? O du elende Gaja! Worauf hast du doch gehofft?
+Warum hast du nicht, sobald du das Gefängniss betreten, gesagt, du wärest
+des Lasters schuldig? O du thörichtes Weib! Warum willst du so oft sterben,
+da du Anfangs mit =einem= Tode hättest bezahlen können? Folge meinem Rath
+und sage stracks zu, du seiest eine Hexe, und stirb; denn vergebens hoffest
+du, los zu werden, solches lässet der Eifer der Gerechtigkeit bei uns
+Teutschen nicht zu.
+
+§ 10. So nun eine aus Unleidsamkeit der Marter fälschlich über sich
+bekennet, so gehet das Elend erst an, sintemal hier ist insgemein kein
+Mittel sich loszuwirken, sondern die Gaja muss Andere, ob sie schon von
+ihnen nichts Böses weiss, anzeigen, und oftmals die, welche ihr von den
+Inquisitoren oder Schergen in den Mund gegeben werden, oder wovon sie
+wissen, dass sie vorhin ein böses Geschrei haben, oder vorhin besagt oder
+im Gefängniss gewesen und dessen wiederum entlassen seien. Werden dann
+diese auch gefoltert, so müssen sie wieder Andere besagen und die aber
+Andere, und ist hier also kein Ende oder Aufhören. Und kommt's auf solche
+Manier so weit, dass die Richter entweder den Prozess fallen lassen und
+ihre Kunst begeben, oder aber die Ihrigen, ja sich selbst und alle Leute
+verbrennen müssen. Denn da fehlet's nicht, die falschen Besagungen werden
+sie endlich alle mit einander treffen, und werden sie auch, wann's nur zum
+Foltern mit ihnen kommt, alle schuldig machen. Da kommen dann deren viele
+mit in's Spiel, die Anfangs so hart gerufen und getrieben, dass man brennen
+und brühen sollte, und haben die guten Herren im Anfang sich nicht besinnen
+können, dass die Reihe auch an sie kommen würde, und die haben denn ihren
+gerechten Lohn von Gott, weil sie uns mit ihren giftigen Zungen so viel
+Zauberer gemacht und so viele unschuldige Menschen dem Feuer hingegeben
+haben. Doch thun sich nunmehr etliche Verständigere und Gelehrtere hervor,
+die, gleichsam aus dem tiefen Schlafe erwachend, ihre Augen aufthun, den
+Sachen besser nachdenken und nicht so unbesonnen ins Tausendste
+hineintoben.
+
+§. 11. Und obwohl die Richter und Commissarii insgesammt leugnen, dass sie
+nicht auf die blossen Besagungen gehen, so ist's doch nichts damit, und
+ist's droben im Traktat erwiesen, dass sie damit nur ihren Fürsten und
+Herren einen blauen Dunst für die Nase machen; dann die Fama oder das böse
+Gerüchte, so sie gemeiniglich bei die Besagung ziehen, ist allezeit
+unkräftig und nichtig, weil dieselbe nimmermehr zu Recht erwiesen wird, und
+verwundert mich's, dass es noch von keinem Richter in Acht genommen
+worden, dass dasjenige, was Viele von den zauberischen Zeichen plaudern,
+gemeiniglich ein Betrug der Henker sei. Unterdessen aber und immittelst,
+dass die Hexenprozesse noch mit Ernste fortgetrieben und diejenigen, welche
+gefoltert werden, aus Unleidsamkeit der Pein auf Andere und diese wieder
+auf Andere bekennen müssen, da kommt's stracks aus, dass diese oder jene
+besagt seien (denn so heimlich pflegen's die zu halten, die bei der Folter
+adhibiret und gebrauchet werden) und das nicht ohne ihren Vortheil; denn
+daraus können sie stracks Indicia ergreifen. Und das abermals durch diese
+zweifache Fallthür: denn diejenigen, welche es vernehmen, dass sie besagt
+seien (wie es dann stracks ein offen Gerüchte wird), die nehmen entweder
+die Flucht zur Hand, oder halten Fuss beim Male und warten des Ihrigen.
+Fliehen sie, so hat sie ihr böses Gewissen fortgetrieben; bleiben sie aber,
+so hält sie der Teufel, dass sie nicht können wegkommen. Gehet aber Einer
+zu den Inquisitoren und fragt, ob's wahr sei, dass er beschwätzt sei, damit
+er sich bei Zeiten mit seiner rechtmässigen Defension verantworten möge, so
+ist's abermal ein Indicium; denn er weiss sich nicht sicher und fürchtet
+sich für seinen eigenen Schatten. Er mache es nun, wie er wolle, so hat er
+eine Klette davon, und lässt er dieses also stille hingehen, so ist's über
+ein Jahr ein gemein Geschrei, welches alt und stark genug ist, wann nur
+etliche Besagungen dazu kommen, dass man ihn desswegen zur Folter erkenne,
+da doch diess Geschrei erst aus der neulichen Besagung entsprossen ist.
+
+§. 12. Auf eben die Manier geht's denen, welche etwan von einem
+leichtfertigen Buben oder einer leichtfertigen Pletzen vor einen Zauberer
+oder Zauber'sche gescholten werden. Dann entweder er vertheidigt sich mit
+Recht, oder lasst's anstehen. Vertheidigt er sich nicht, so ist er des
+Lasters schuldig, sonst würde er nicht stille schweigen: vertheidigt er
+sich mit Recht, so kommt die Sache je länger je mehr und weiter aus, und
+kitzelt sich hie Einer, dort ein Anderer damit und trägt's also weiter
+fort, bis es endlich allenthalben auskommen, und das ist denn ein böses
+Gerüchte, das nimmermehr wieder ausgetilget werden kann. Und was ist denn
+leichters, als diejenigen, welche hierzwischen torquiret und auf ihre
+Complices gefragt werden, eben diese anzeigen? Folget demnach schliesslich
+dieses (welches man billig mit rother Tinte anzeichnen sollte), dass, wenn
+dieser Prozess bei jetziger Zeit fortgetrieben werden sollte, kein Mensch,
+was Geschlechts, Vermögens, Stands, Amts und Würden er immer sein möge, von
+diesem Laster oder Verdacht desselben sicher sein und bleiben würde, wenn
+er nur so viel Feinds hat, der ihn in der Zauberei bezüchtigen oder ihn
+davor schelten dürfte. Wannenhero ich, ich wende mich auch, wohin ich immer
+wolle, einen armseligen Zustand um mich her sehe, wann diesem Wesen nicht
+in andere Wege sollte vorgebauet werden. Ich hab's droben gesagt und sage
+es nochmals mit einem Worte, dass dieses Uebel oder Laster der Zauberei mit
+Feuer nicht, sondern auf eine andere Weise, ohne Blutvergiessen, ganz
+kräftig ausgetilget werden könne. Aber wer ist's, der solches zu wissen
+begehret? Ob ich zwar Willens gewesen, ein Mehreres hiervon zu schreiben
+und die Summa oder Auszug aus dem Grunde auszuführen, so kann ich's vor
+Herzeleid nicht thun; vielleicht möchten sich Andere finden, welche aus
+Liebe des Vaterlandes solche Mühe auf sich nehmen. Dieses will ich endlich
+alle und jede gelehrte, gottesfürchtige, verständige und billigmässige
+Urtheiler und Richter (denn nach den andern frage ich nicht viel) um des
+jüngsten Gerichts willen gebeten haben, dass sie dieses, was in diesem
+Traktat geschrieben ist, mit sonderbarem Fleisse lesen und aber lesen und
+wohl erwägen wollen. In Wahrheit, alle Obrigkeiten, Fürsten und Herren
+stehen in grosser Gefahr ihrer Seligkeit, wofern sie nicht sehr fleissige
+Aufsicht bei diesem Handel anwenden. Sie wollen sich auch nicht verwundern,
+wenn ich hierinnen bisweilen etwas hitzig gewesen und mich bisweilen der
+Kühnheit gebraucht, sie zu warnen: denn es gebühret mir nicht, unter
+derjenigen Zahl gefunden zu werden, welche der Prophet verwirft, dass sie
+stumme Hunde seien, so nicht bellen können. Sie mögen nun wohl Acht haben
+auf sich und ihre Heerde, welche Gott der Allmächtige dermaleinst von ihrer
+Hand wieder fordern wird.« --
+
+Spee starb zu Trier vier Jahre nach dem Erscheinen seiner merkwürdigen
+Schrift, im Jahre 1635. Er hatte sich aufgeopfert in der Verpflegung
+verwundeter Franzosen; eine ansteckende Seuche raffte ihn hin[191].
+
+Ehre dem redlichen Jesuiten! Aber nicht darum auch Ehre seinem =Orden=. Es
+finden sich freilich Bewunderer der Loyoliten, welche die Verdienstkrone
+des Einzelnen der ganzen Gesellschaft auf die Stirne drücken möchten.
+=Jarcke= sagt z. B.: »Der Jesuitenorden (denn man kann füglich annehmen,
+dass die Schriften von Tanner und Spee nicht ohne Veranlassung, oder
+wenigstens nicht ohne ausdrückliche Genehmigung der Oberen erschienen sind)
+erklärte sich zuerst gegen das blutige Unwesen und deckte schonungslos die
+Gebrechen der damaligen Strafjustiz auf«[192]. Aber nichts ist unwahrer.
+Jarcke's Behauptung zeugt von einer für einen Schriftsteller auf diesem
+Felde wenig anständigen Unkunde, wenn nicht von etwas Schlimmerem. Gibt es
+denn für Jarcke keinen Johann Weier, Reginald Scot und Cornelius Loos, die,
+ohne Jesuiten zu sein, lange vor Spee die Fahne erhoben hatten? Und ist es
+ihm unbekannt, dass dem Werke des Jesuiten Delrio, dem Orakel der
+Hexenverfolger, die Approbatio Superiorum deutlich vorgedruckt ist,
+ausgestellt vom Pater Manareus kraft der vom Ordensgeneral Aquaviva ihm
+verliehenen Vollmacht? Spee aber, der Delrio's Fabeleien und Kniffe zum
+grossen Theile bekämpft, liess sein Buch =anonym=[193] und an einem
+protestantischen Druckorte erscheinen -- er mochte an Loos und Flade
+denken, und beging auch bei dieser Anonymität immer noch ein
+Wagestück[194] -- und erst Jahre lang nach seinem Tode ist es durch seine
+vertrautesten Freunde, die =keine= Jesuiten waren, kund geworden, dass er
+der Verfasser war. Und was haben die Jesuiten =nach= Spee gethan, das im
+Geiste dieses Mannes gewesen wäre? Schwerlich wird man Surin's Exorzismen
+zu Loudun, Löper's Treiben zu Paderborn, oder gar die Leichenpredigt
+hierher rechnen mögen, die der Pater Gaar zu Würzburg 1749 der
+hingerichteten Hexe Maria Renata hielt; und doch konnte solches öffentliche
+Auftreten nicht ohne Genehmhaltung der Oberen geschehen. Doch genug von
+Jarcke's unglücklichem Einfalle, die Gesellschaft Jesu unter die Vorkämpfer
+der Aufklärung zu stellen. Aus Friedrich Spee hat der Mensch gesprochen,
+nicht der Jesuit.
+
+Dass man, vielleicht um die Priorität für die Protestanten zu retten, die
+ihnen durch Weier ohnehin bleibt, auch den tübingischen Theologen =Theodor
+Thummius= als wackeren Bekämpfer der Hexenprozesse gerühmt hat, ist
+unrecht. Seine hierher gehörige Schrift[195] bezweckt allerdings zum Theil
+eine mildere Behandlung der Angeklagten; aber sie ist so voll vom Glauben
+an die Gewalt des Teufels, räumt den Hexenverfolgern im Wesentlichen so
+viel ein und verliert sich in so viele scholastische Spitzfindigkeiten,
+dass sie auch da, wo sie zum Guten redet, ihre Wirksamkeit durch klägliche
+Befangenheit erstickt. Mit Spee's Sicherheit, Anschaulichkeit und Wärme
+hält Thummius keine Vergleichung aus[196].
+
+Mit grösserem Rechte ist dagegen den vorgenannten drei Jesuiten gegenüber
+auf protestantischer Seite ein Prediger hervorzuheben, der zwar nicht
+unmittelbar gegen die Hexenverfolgung, aber gegen dasjenige Institut
+aufgetreten ist, mit dem dieselbe stehen und fallen musste, -- nämlich
+gegen die Folter. Es war dieses der Prediger =Joh. Grevius= aus dem
+Clevischen Orte Büderich gebürtig, der 1605 Pfarrer zu Arnheim geworden
+war, aber als Schüler des Conrad Vorstius und Anhänger des Arminius die
+Dogmatik der Dordrechter Synode nicht anerkennen wollte, wesshalb er seines
+Amtes entsetzt und des Landes verwiesen wurde. Er begab sich daher nach
+Emmerich, von wo aus er heimlich die Glaubensgenossen in Kampen zu besuchen
+und zu erbauen pflegte. Darüber wurde er jedoch ertappt, in Emmerich
+verhaftet und zuerst nach dem Haag, dann nach Amsterdam geführt, wo er
+anderthalb Jahre lang in einem entsetzlichen Kerker schmachten musste. Die
+Fürsprache treuer Freunde bewirkte endlich seine Freilassung. Während
+seiner Kerkerhaft hatte aber Grevius sich fast ausschliesslich mit dem
+Gedanken beschäftigt, dass eine der grössten Plagen, unter welchen die
+Menschheit dermalen zu leiden habe, die Folter sei. Unmittelbar nach seiner
+Freilassung (1621) arbeitete daher Grevius ein sehr ausführliches Werk aus,
+worin er nachwies, dass die Folter dem deutschen Rechtsverfahren von Haus
+aus fremd, dass sie mit dem Naturrecht und mit dem Gesetz der christlichen
+Liebe durchaus unverträglich, dass sie (wie man namentlich an der
+englischen Kriminaljustiz sehen könne) völlig unnütz und entbehrlich und
+dass sie durchaus trügerisch und verderblich sei, indem ermarterten
+Bekenntnissen kein Werth beigelegt werden könnte und auf Grund solcher
+Geständnisse gar oft Unschuldige in grässlichster Weise gepeinigt,
+verurtheilt und hingerichtet würden. Zur Begründung seiner Sätze theilt
+Grevius eine ganze Anzahl von (theilweise angebliche Hexen betreffenden)
+Prozessfällen mit. -- Im Jahr 1622 erschien die mit grossem Geschick und in
+gewandter lateinischer Diktion ausgearbeitete Schrift im Druck, und machte
+natürlich grosses Aufsehen; aber wirklichen Erfolg konnte dieselbe erst
+nach Ablauf eines Jahrhunderts haben, wo sie aufs Neue publizirt
+wurde[197].
+
+Das erste Land übrigens, in welchem als Frucht der Bemühungen Spee's die
+Einstellung der Hexenprozesse erfolgte, war das Kurfürstenthum =Mainz=
+unter der Regierung Johann Philipps von Schönborn (1647-1673). Auch im
+Bisthum =Bamberg= legte sich seit 1631 die Wuth der Hexenverfolgung.
+
+Die =römische Curie= liess sich natürlich durch alle diese Vorkommnisse in
+ihrer Stellung zur Hexenverfolgung anfangs nicht im Entferntesten
+berücken. Noch unter dem 20. März 1623 verfügte =Gregor= XV.: Wer einen
+Pakt mit dem Satan eingegangen habe, aus welchem Impotenz oder Schaden für
+Thiere oder Feldfrüchte hervorgegangen sei, der solle von der Inquisition
+lebenslänglich eingekerkert werden. Doch konnte schon in diesem Breve des
+Papstes ein Einlenken auf andere Bahnen wahrgenommen werden. Noch
+bemerkenswerther ist aber die neue Instruktion zur Führung der
+Hexenprozesse, welche die römische Inquisition im Jahr 1657 erliess[198].
+In derselben wurde geradezu das Geständniss abgelegt, dass seit langer Zeit
+nicht ein einziger Prozess von den Inquisitoren in correkter Weise geführt
+worden sei, dass die Hexenrichter sich durch übermässige Anwendung der
+Folter und andere Unregelmässigkeiten arg vergangen hätten und dass noch
+täglich sowohl von den Inquisitoren als von den anderen geistlichen
+Gerichten die gefährlichsten Irrungen begangen und auf solche Weise
+gefährliche Todesurtheile gefällt würden. Namentlich wurde vor der
+Anwendung von Quetschmaschinen in der Tortur gewarnt.
+
+Wenige Jahre vorher waren zu Rom einige Mönche zum Tode geführt worden,
+weil sie den Papst durch zauberische Wachsbilder zu tödten versucht haben
+sollten[199]. -- Eigentliche Hexenbrände scheinen indessen in Rom nicht
+vorgekommen zu sein[200].
+
+
+ b) =die Theologen und die Juristen und juristischen Fakultäten
+ im siebenzehnten Jahrhundert.=
+
+Dem Vorgange der erwähnten drei Jesuiten wagten oder vermochten im
+siebenzehnten Jahrhundert nur wenige Theologen zu folgen. Allerdings
+wirkten die Geistlichen oft im Geiste christlicher Humanität ermässigend
+auf die Hexenverfolgung ein. Der evangelische Professor der Theologie
+=Meyfart= zu Erfurt z. B. warnte in einer Schrift vor dem Missbrauche der
+Tortur[201], allein der Glaube an die Wirklichkeit und an die Strafbarkeit
+der Hexerei stand doch im Allgemeinen in dieser Zeit ebenso bei den
+evangelischen wie bei den katholischen Geistlichen fest. Es war nichts
+Unerhörtes, wenn ein evangelischer Prediger im Gottesdienst von der Kanzel
+herab seine Gemeindeglieder vor dem greulichen Verbrechen der Hexerei
+warnte[202]. Ausserdem suchten einzelne Prediger auch in besonderen mehr
+oder weniger ausführlichen Schriften über das Wesen der Hexerei, das die
+Seele aller diesem satanischen Treiben Ergebenen nothwendig der ewigen
+Verdammniss zuführe, wissenschaftlich aufzuklären und zu belehren. Ein
+derartiges Elaborat wurde z. B. im Jahr 1627 von dem katholischen Pfarrer
+=Franz Agricola= zu Sittart im Fürstenthum Jülich unter dem Titel
+veröffentlicht: »Gründlicher Bericht, ob Zauberei die ärgste vnd
+grewlichste Sünd auff Erden sey; zum Andern, ob die Zauberer noch Bussthun
+vnd selig werden mögen; zum Dritten, ob die hohe Obrigkeit die Zauberer vnd
+Hexen am Leibe und Leben zu straffen schuldig. Mit Ableinung allerley
+Einreden« (Würzburg 1627, S. 277 in 12^o.) -- Alle drei auf dem Titel
+angegebenen Fragen werden natürlich auf das Entschiedenste verneint. An
+die Spitze der ganzen Ausführung wird nämlich der im Hexenhammer
+entwickelte Begriff der Hexe gestellt.
+
+Derartige Auslassungen und Kundgebungen der Geistlichen waren insofern
+recht vom Uebel, als sie den Glauben an das Hexenwesen im Volke immer mehr
+befestigen halfen und dadurch indirekt das Ihrige zur Fortsetzung der
+Hexenverfolgung beitrugen. Weit schlimmer und verderblicher wirkte jedoch
+in letzterer Beziehung die Stellung, welche die Juristen und die
+juristischen Fakultäten zur Hexereifrage einnahmen, indem diese durch ihre
+Auctorität unmittelbar auf die Hexenverfolgung einwirkten und nicht allein
+das Erlöschen derselben verhinderten, sondern auch deren Fortführung und
+Steigerung veranlassten.
+
+Unter den Juristen des siebenzehnten Jahrhunderts gibt es keinen, der
+bezüglich aller Fragen des Criminalrechts dem Leipziger Professor =Benedikt
+Carpzov= ([+]1666) an Auctorität auch nur annähernd gleichkäme. Die
+Theologen kennen ihn ebensowohl wie die Juristen. Denn Carpzov war ein
+frommer Christ im Stil der lutherischen Orthodoxie des siebenzehnten
+Jahrhunderts. Er ging regelmässig an jedem Sonntag zur Kirche, allmonatlich
+auch zur Beichte und zum Empfange des Leibes und Blutes Jesu Christi und
+las daheim die Bibel mit unglaublichem Fleisse, so dass er am Abend seines
+Lebens von sich rühmen konnte, dass er die heil. Schrift nunmehr
+dreiundfünfzigmal durchgelesen habe. Auch war er ein sehr ernster, strenger
+Jurist. Oldenburger rühmt von ihm, dass er zwanzigtausend Todesurtheile
+unterzeichnet habe. Selbst im höchsten Grade auctoritätsgläubig, ist er mit
+seiner »Practica nova rerum criminalium Imperialis, Saxonica in tres partes
+divisa« (Viteberg. 1635) für die Juristen seiner und der nächstfolgenden
+Zeit zu einer absoluten Auctorität des Criminalrechts geworden. Diese
+Anerkennung verdankte er aber nicht etwa seiner geistigen Bedeutung.
+Vielmehr verdankte er dieselbe lediglich dem Umstande, dass er es verstand,
+gerade das Starrste im Positiven in wissenschaftlicher Form vorzuführen
+und selbst längst bestehende Missbräuche durch Berufung auf die Meinung der
+Rechtslehrer mit dem Scheine des Regelmässigen zu bekleiden. Durch ihn
+gewannen Bestimmungen, die zunächst nur in der sächsischen Criminalordnung
+fussen, allgemeinere Verbreitung, und dass namentlich im Punkte der Hexerei
+das sächsische Recht engherziger, härter und unbarmherziger war, als die
+Carolina, ist bereits oben erwähnt worden.
+
+Was den Glauben an die Hexengreuel anbelangt, so bekennt sich Carpzov ganz
+zur striktesten Observanz. Bodin, Remigius, Jakob I. und Delrio sind seine
+Gewährsleute. Weier wird umständlich bekämpft; kaum dass neben der
+regelmässigen körperlichen Hexenfahrt ausnahmsweise -- vermuthlich um
+Luther und Melanchthon nicht geradezu des Irrthums zu zeihen -- auch eine
+phantastische zugegeben wird. In den Strafbestimmungen hält Carpzov sich
+natürlich an das sächsische Recht, dessen strengere Bestimmungen er gern in
+die Carolina hineininterpretiren möchte[203].
+
+Auch im Verfahren hat Carpzov nichts Neues aufgestellt; er suchte nur die
+sächsische Praxis seiner Zeit durch Nachweisung ihrer Gesetzmässigkeit und,
+wo dieses nicht ging, durch die Auctorität der Rechtslehrer zu schirmen.
+Hierdurch bewirkte er freilich eine allgemeinere Anerkennung für Manches,
+was bisher bestritten war, und =darin= besteht hauptsächlich seine
+Bedeutung für die Fortbildung des peinlichen Rechts. Bei allen grösseren,
+die öffentliche Ruhe störenden Verbrechen betrachtete er den
+inquisitorischen Prozess als den ordentlichen[204] und fasste denselben als
+ein summarisches Verfahren auf[205]. Durch ihn besonders fixirte sich in
+der Wissenschaft der bisher schon im geistlichen Gerichtswesen und in der
+weltlichen Praxis einheimische Grundsatz, dass bei schwerern und
+verborgenen Verbrechen der Richter nicht verbunden sei, sich an den
+strengen Gang des ordnungsmässigen Beweisverfahrens zu halten. Seit den
+päpstlichen Formeln »simpliciter et de plano« und »absque strepitu et
+figura judicii« war die Sache längst dagewesen; ohne sie hätte der
+Hexenprozess niemals eine so furchtbare Ausbreitung gewinnen können. Kurz
+vor Carpzov hatte besonders Torreblanca diese Lehre umständlich
+vorgetragen. Die Behandlung der sogenannten crimina excepta war es gerade,
+wogegen Spee seinen Hauptangriff gerichtet hatte, und nun bewies Carpzov
+wieder, wie z. B. in der Zauberei das corpus delicti nur in der Vermuthung
+vorzuliegen brauche und wie die leichtesten Indizien zur Tortur und
+endlichen Verurtheilung ausreichen[206]. Carpzov schwamm also ganz mit dem
+Strome, und darum trug ihn der Strom empor, während der widerstrebende Spee
+unter den Wellen begraben und vergessen ward.
+
+Für die Masse der Juristen war nun Carpzov das Orakel, von dem man eine
+absolut sichere und gewisse Wahrheit empfangen hatte, wesshalb ihm alle
+blindlings folgten. Als Zeugen dieser Thatsache wollen wir aus
+Norddeutschland nur Einen Rechtslehrer anführen. In =Hitzig's= Annalen
+(XXV. S. 309 ff.) wird nämlich ein Auszug aus des =Nicolaus v. Beckmann=
+Schrift Idea iuris von 1688 mitgetheilt, worin sich derselbe S. 426 ff. so
+ausspricht: »dass es =Hexen= gibt, und man von ihnen viele wunderliche
+Sachen erfährt, ist aus folgenden Argumentis zu entnehmen: denn 1) ist's
+wahr, wir verordneten Commissarii haben es in der That befunden, dass der
+beschuldigten Hexen Herzen so sehr verstockt seien, dass sie keine Thränen
+vergiessen können, ob sie auch noch so gern wollten. 2) Haben sie
+insgesammt gar verwirrte und verdächtige Gesichter und stellen sich dabei
+über die Massen unschuldig und sehr andächtig an. 3) Geben sie sich bei
+allem halsstarrigen Verneinen doch in gewissen Fällen zum Theil selber
+schuldig, wenn man sie etwas genauer examinirt, da eine solche selber vor
+uns dubitative gesagt, es könnte wohl sein, dass sie mit in der teuflischen
+Gesellschaft gewesen etc., allein sie wüsste es nicht. Wie wir dann auf
+sothane verdächtige Rede das geweihte Wasser zu trinken gegeben, da hat sie
+angefangen mit den Händen, Füssen und mit dem ganzen Leibe grausam zu
+zittern, ist ganz bleich -- im Gesicht geworden und hat den Kopf mit beiden
+Händen gehalten, laut rufend: Ach wie ist mir etc. -- Wie nun das heil.
+Wasser so grosse und wunderbare Kraft und Wirkung wider den Teufel --
+verrichtet hat, so hat die arme Person hierauf selber in Etwas vor uns
+bekannt, es wäre ihr schon viel leichter; sie glaube, der Teufel habe ihr
+das Maul verstopft gehabt u. s. w., hat dennoch wenig oder nichts bekennen
+wollen, wesshalb wir sie von dem Freimann besichtigen lassen, der dann
+freilich allsofort das Teufelszeichen in unserer Präsenz auf dem Rücken
+gefunden, und eine grosse Nadel eines ganzen Fingers lang über die Hälfte
+bis auf den Knochen in das Teufelszeichen hineingestochen, welches die
+Inquisita nicht empfunden, ist auch kein Blut daraus gegangen, daher wir
+billig bewogen worden, diese und andere mehr denunzirte Personen rebus sic
+stantibus durch den Freimann zur Peinbank zu führen, wo sie dann sämmtlich
+ihre delicta abominanda circumstantialissime in der Pein bekannt und
+selbige hernach folgenden Tages confirmirt haben.« u. s. w. u. s. w.
+
+Nicht lange hernach trat in Oesterreich unter den Juristen ein Gelehrter
+auf, der Innsbrucker Professor =Joh. Christoph Frölich von
+Frölichsburg=, den man fast den österreichischen Carpzov nennen könnte.
+Im Jahr 1657 zu Innsbruck geboren, war Frölich nach Beendigung seiner
+Studien Advokat, dann Landrichter zu Rattenberg geworden, worauf er 1695
+die Professur der Institutionen, und 1698 die des bürgerlichen und
+Lehenrechts an der Universität zu Innsbruck übertragen erhielt. Im Jahr
+1706 wurde er zum wirklichen Rath bei der oberösterreichischen Regierung
+und später zum Kanzler ernannt. Er starb im Mai 1729[207]. Frölich galt
+als einer der gelehrtesten Juristen des Landes und seinen Schriften
+wurde eine ungewöhnliche Auctorität beigelegt. Unter denselben gehört
+hierher seine 1696 zu Innsbruck unter dem Titel »=Nemesis
+Romano-Austriaco-Tyrolensis= d. i.« etc. herausgegebene Anweisung zur
+Führung des Inquisitionsprozesses, welche 1714 in neuer Auflage unter
+dem Titel erschien: »Joh. Chr. Frölichs de Frölichsburg, der Röm.
+Kayserl. Majest. Ober-Oesterreichischer Regiments-Rath zu Innsprugg
+etc. Commentarius in Kayser Carl des Fünfften und des H. Röm. Reichs
+Peinliche Hals-Gerichts-Ordnung« (zwei Bände in 4^o.). Im zweiten Theile
+seines Werks (Buch I., Tit. 3) handelt der Verf. sehr weitläufig »von
+dem Laster Sortilegii, Magiae oder der Zauberey«. Nach ihm sind Zauberer
+oder Schwarzkünstler Diejenigen, welche »wissentlich mit dem Teufel ein
+Pact begehen, den Teufel für ihren Gott halten, dessen Hülfe und Rath
+ansuchen, und ihn mit unterschiedlichen bekannten und unbekannten
+Worten, Brummeln, verwunderlichen Zeichen, Kreisen, auch Verfluchung,
+aus dem Abgrund herauf fordern.« -- »Es gibt allerdings Schriftsteller,
+welche der Hexen Ausfahrt und Buhlschaft bezweifeln und sich vermessen
+zu behaupten, es sei dieses Alles nur eine Einbildung unglücklicher
+Weiber«, welche desshalb nicht zum Scheiterhaufen zu verurtheilen seien.
+Allein die »Hexenpatrone« sind »durch andere gelehrte Leute, sowohl
+Theologos als Juristen fundamentaliter widerlegt«. -- Bei einer solchen
+Auffassung der Hexerei begreift es sich, dass Frölich sich für das
+strengste Verfahren gegen Hexen und Zauberer ausspricht. Da die Zauberei
+»eine der erschröcklichsten Missethaten ist und billich unter die
+delicta excepta gerechnet wird, sonderlich unter diejenigen, so einer
+sehr schweren Beweisung seynd«, so sind sowohl zur Inquisition als zur
+Tortur nur »geringere Anzeigungen« erforderlich. Insbesondere muss schon
+das »gemeine Geschrei« zur Einleitung eines Prozesses genügen. Andere
+Verdachtsgründe, welche zur Einziehung rechtfertigen, sind: wenn eine
+Person von zauberischen Eltern geboren ist, wenn Jemand andere Leute
+nicht »redlich« anschauen kann oder gewisse Zeichen am Körper trägt. Der
+Untersuchungsrichter muss ausserhalb der Tortur auch durch allerlei
+Vorspiegelungen (von Begnadigung etc.) die Wahrheit herauszubringen
+suchen. Bezüglich der über Hexen und Zauberer zu verhängenden Strafen
+lehrt Frölich Folgendes: 1) Jene, welche einen wirklichen Bund mit dem
+Teufel aufgerichtet und sich demselben mit Leib und Leben ergeben haben,
+sind einfach zu verbrennen, auch wenn von ihnen Menschen oder Vieh kein
+Schaden zugefügt worden ist[208]. 2) Jene, welche ohne eigentliches
+Bündniss mit dem Satan Menschen oder Vieh durch teuflische Zauberkünste
+einen Schaden zufügen, sind mit dem Schwerte hinzurichten. Derselben
+Strafe verfallen die »Segensprecher, Brunnengräber, Schatzgräber,
+Wahrsager und Teufelsbeschwörer«. Die aber ohne dergleichen
+Beschwörungen sich unterschiedlicher abergläubischer Possen bedienen,
+sind nach Beschaffenheit der Sache in anderer Weise zu bestrafen, z. B.
+mit Gefängniss, Ruthenstreichen, Landesverweisung und »beim einfältigen
+Bauernvolk mit einer heilsamen =Geldbusse=, daran sie am längsten
+denken«. -- Es steht in keines Richters Gewalt, einen Zauberer oder eine
+Hexe, wenn sie überführt sind, von der Strafe des Feuers oder des
+Schwertes zu befreien, mögen sie auch von Adel oder sonst von Stand und
+Würden sein. Die Feuerstrafe kann jedoch in die Strafe der Hinrichtung
+mit dem Schwerte umgewandelt werden, wenn ein Zauberer oder Hexe wahre
+Reue und Busse beurkundet haben, bevor sie wegen ihrer Uebelthaten zur
+Verantwortung gezogen wurden. Denn die nach der Einziehung sich zeigende
+Reue ist ohne Werth und verdient keine Beachtung.
+
+Die Einwendung, dass die tirolische Landesordnung solche harte Strafen
+gegen Hexen und Zauberer =nicht= kennt, sucht Frölich durch die kühne
+Behauptung zu entkräften, dass in der Polizeiordnung Ferdinands II. von
+1573 bloss jene Zauberei gemeint sei, die nicht mit einem Teufelsbündniss
+und Abfall vom christlichen Glauben in Zusammenhang stehe. Liege aber
+wirklich ein Pakt mit dem Teufel vor, so trete eben dieselbe Strafe ein,
+welche die Tiroler Landesordnung über die Verleugnung des christlichen
+Glaubens verhänge, nämlich: der Tod durch Feuer und die Confiskation des
+dritten Theiles alles Vermögens, welches der Verurtheilte hinterlasse.
+
+So dachten und redeten die Koryphäen der Rechtswissenschaft im
+siebenzehnten Jahrhundert über die Hexerei und über die Hexenverfolgung,
+woraus sich leicht entnehmen lässt, dass damals die Jurisprudenz überhaupt
+von dem Wahn der Hexerei vollständig befangen und geknechtet war. Bewiesen
+wird dieses einerseits durch die Menge der Gutachten, welche im
+siebenzehnten Jahrhundert in den Hexenprozesssachen von juristischen
+Fakultäten abgegeben und andererseits durch die grosse Zahl von
+Dissertationen, worauf hin von juristischen Fakultäten die juristische
+Doctor- oder Licentiatenwürde ertheilt wurde.
+
+Aus der grossen Menge der =juristischen Gutachten= greifen wir zunächst das
+Responsum heraus, welches die juristische (hessen-darmstädtische) Fakultät
+zu Marburg in einer Hexenprozesssache unter dem 19. Juli 1631 abgab. Aus
+den Akten ersah die Fakultät, dass Angeklagter H. Sangen aus Biedenkopf
+»sowohl in- als ausserhalb des Gerichts ohne einigen Zwang bekannt und
+gestanden, dass er Gott abgesagt und sich dem Teufel ergeben, sich auch mit
+demselbigen verbunden und in dessen Namen taufen und einen anderen Namen
+geben lassen, auch mit dem Teufel zu verschiedenen Malen Sodomiam begangen,
+dazu die hochwürdigen Sakramente schändlich gemissbraucht, und sonderlich,
+welches schrecklich zu hören ist, im heil. Abendmahl das gesegnete Brot
+iterato in des Teufels Namen empfangen, auch mit Füssen getreten, und den
+gesegneten Wein durch Gebrauch einer süssen, ihm von dem Teufel gegebenen
+Wurzel per vomitum von sich gegeben und ausgewürgt und also von Gott, den
+er in vielen Wegen gelästert und geschmähet, allerdings abgefallen«. -- Es
+könnte nun wohl gefragt werden, ob es nicht möglich sei, mit Verschiebung
+der Strafe die Befreiung des Frevlers aus der Gewalt des Teufels zu
+versuchen. Allein die Fakultät erklärt, dass sie dazu nicht rathen könne.
+Denn die tägliche Erfahrung beweise es, »dass der Teufel denen, so er
+einmal in seine Stricke gebracht, keine Rast noch Ruhe lässt, dass sie auch
+lieber todt als lebendig sein wollen.« Daher schliesst die Fakultät ihr
+Gutachten mit den Worten: »Es will bei diesen Dingen Ernst gebraucht sein,
+dass Gottes Ehre gerettet und dem Teufel sein Reich zerstört
+werde« u. s. w.
+
+Ausserdem theilen wir aus den Akten der juristischen Fakultät bezüglich
+eines im Jahr 1639 zu Arnum im Fürstenthum Calenberg vorgekommenen
+Prozesses Folgendes mit[209]: Katharine Holenkamp, verwitwete Lükken, war
+hier auf die vagsten Aussagen einiger unbeeidigten Zeugen hin verhaftet
+worden. Der Juristenfakultät zu Helmstedt wurde von den Zeugenaussagen
+Mittheilung gemacht, und diese erkannte ohne Weiteres auf Tortur, welche am
+12. Sept. 1639 vollzogen ward. Höre man nun weiter! »Sobald (heisst es in
+dem Bericht, welchen der Amtmann an die Juristenfakultät zu Helmstedt
+einschickte,) der Scharfrichter ein wenig mit den Beinschrauben
+angegriffen, hat sie zwar anfangs Schmerzen gefühlt, dennoch aber nichts
+bekennen wollen, bald darauf ein schreckliches und abscheuliches Gesicht
+gemacht, dem Gehör nach mit dreien verschiedenen Zungen, und sonderlich
+hoch deutsch, geredet, alsbald eingeschlafen und nachgehends von der Tortur
+nichts gefühlt, sich auch also dabei bezeigt, dass sie in Sorgen gestanden,
+das Weib wäre gar todt. Dero Ursachen ich dem Nachrichter befohlen, das
+Weib gänzlich zu lassen und auf die Erde niederzulegen. Etwa nach Ablauf
+einer halben Stunde ist sie wiederum erwacht und in die Custodie gebracht
+worden.«
+
+Auf diesen Bericht rescribirt die Juristenfakultät zu Helmstedt unter dem
+10. Oktober 1639 an den Amtmann: »Da Inquisitin sich bei der Tortur ganz
+wunderlich und übernatürlich betragen, so solle er sie in ein anderes
+Gefängniss bringen und durch den Scharfrichter fleissig besichtigen lassen,
+ob etwas Verdächtiges bei ihr zu finden, dadurch sie ihr Bekenntniss
+hinterhalten könnte. Auch habe er sie zu befragen, woher es komme, dass sie
+wider alle Vernunft gleichsam mit dreien Zungen geredet, sich so
+ungeberdig bezeigt und nichts bekennen wollen, ferner auch sie zu richtigem
+Bekenntniss anzumahnen. Sollte sie aber also noch nicht richtig zugehen und
+bei ihrem Leugnen verharren, dann diessfalls Beschaffenheit nach =die
+scharfe peinliche Frage auch wohl mit anderen Instrumenten, als wie vorhin
+gebraucht, ziemlicher Weise zu repetiren sei=.«
+
+Nach dieser bestialen Weisung der Helmstedter Juristenfakultät wurde das
+arme Weib am 26. Novbr. 1639 abermals auf die Folter gespannt. In dem
+Torturprotokoll heisst es: »Verstriktin ist einen Weg wie den anderen bei
+ihrem Verleugnen geblieben, und dass sie ein redlich Weib, auch von nichts
+Anderem zu sagen wisse, als von dem lieben Gott; gestalt sie dann immer den
+Namen des lieben Gottes im Munde führt, unterdessen aber ihrer vorigen Art
+nach =in der Tortur eingeschlafen= (!), ungeachtet der Scharfrichter sie
+aufgezogen und =mit lebendigem Schwefel beworfen und mit Ruthen gehauen=,
+welches aber Verstriktin alles nicht geachtet und sich desswegen nicht
+einmal bewegt (!), dass auch der Scharfrichter sich darüber verwundert und
+gesagt: er hätte ein solch Weib noch nie vor sich gehabt. -- Etwa über eine
+halbe Stunde hat der Scharfrichter mit den Beinschrauben abermals hart
+angegriffen, da dieselbe dann überlaut gerufen, sie wäre eine Zauberin, als
+aber Verstriktin erlassen und derselben ihre Aussage wieder vorgehalten,
+hat sie Alles revociret, wäre unschuldig und ein ehrlich Weib.«
+
+Auf diesen Bericht erkannte nun die Juristenfakultät zu Helmstedt unter dem
+17. Decbr. 1639: »dass Verstriktin gestalten Sachen nach, da vermuthlich,
+dass ihr muss vom Teufel sein angethan, dass durch die Pein und Marter zum
+andern Mal nichts hat können gebracht werden, und man sich ihrethalben
+weiter nichts zu befahren habe, auch andere Leute dieses Ort nicht ärgern
+mögen, des Landes zu verweisen. Von Rechts Wegen.«
+
+So war es der krasseste Aberglaube, der die juristischen Fakultäten ihre
+Erkenntnisse abfassen liess, und mit diesem Aberglauben tritt oft
+zugleich eine Rohheit der Gesinnung zu Tage, der die Fakultäten zu
+geradezu rechtswidrigen Urtheilen verleitete. So erkannte z. B. die
+Juristen-Fakultät zu Rinteln unter dem 20. Juni 1653 in einem Fall, wo
+nichts als das einfältige Geschwätz eines Kindes, der Tod eines Hundes
+und die Erblindung zweier Kühe vorlag, und wo die Zeugenaussagen ganz
+verschieden lauteten, ohne Weiteres auf Anwendung der Tortur[210]! --
+Innerhalb der juristischen Fakultät zu Helmstedt machte sich (wie
+=Raumer= in den Märkischen Forschungen, I. S. 258 richtig sagt,) ein
+erster »Fortschritt zum Vernünftigern« bemerklich, als dieselbe 1671
+bezüglich einer auf Zauberei angeklagten armen Magd aus einem
+brandenburgischen Dorfe erkannte, »dass man sie zuvor zur Beredung mit
+einem Geistlichen verstatten solle. Beharre sie dann noch bei dem Bunde
+mit dem Teufel, so sei sie am Leben zu strafen.«
+
+Mit diesen Gutachten der juristischen Fakultäten stimmt bezüglich der
+Auffassung des Hexereiglaubens eine Menge von Promotionsabhandlungen
+überein, welche von juristischen Fakultäten approbirt wurden. Wir heben
+unter denselben vier hervor: nämlich 1) die Dissertation des Tübinger
+Doctors Christoph Dauer De denuntiatione sagarum von 1644; 2) das Examen
+juridicum judicialis lamiarum confessionis, se ex nefando cum Satana coitu
+prolem suscepisse humanam, welche Nicolaus Pütter 1698 vor der
+Juristenfakultät zu Rostock vertheidigte; 3) die Disputatio inauguralis de
+fallacibus indiciis magiae, quam praeside Domino H. Bodino -- die 22. Oct.
+1701 -- -- eruditorum disquisitioni submittit Felix Martinus Braehm; 4) der
+von einem gewissen Bechmann 1749 in Halle überreichte »Discursus juridicus
+de crimine maleficii, von der Zauberei«[211].
+
+Die erstgenannte Abhandlung enthält eine ziemlich allgemein gehaltene
+Besprechung des Hexenprozesses. Das Wesen der Hexerei findet der Verfasser
+in der abnegatio Dei et religionis, wesshalb sie verfolgt werden muss. Wer
+überhaupt »mit verdächtigen Dingen, Geberden, Worten und Wesen umgeht«, ist
+als der Zauberei verdächtig anzusehen. Zu den verdächtigen Dingen gehört
+aber vor Allem der Umgang mit der Natur und die Kenntniss ihrer Kräfte,
+welches eine »einem Christenmenschen nicht geziemliche Kenntniss« ist.
+
+Ueber den Inhalt der zweiten Abhandlung lässt sich nicht gut etwas
+mittheilen, weil in ihr sich nur die obscönsten Untersuchungen über das
+Bündniss und den Coitus der Hexen mit dem Satan vorfinden. Gleichwohl ist
+sie »Deo, patriae et parenti« dedizirt. Veranlasst war die Schrift
+übrigens, wie der Verfasser sagt, durch ein vom Spruchkolleg der Rostocker
+Fakultät im Oktober 1698 gefälltes Urtheil. Eine Weibsperson hatte sich das
+Geständniss extorquiren lassen, dass sie mit dem Teufel, der in der Gestalt
+eines feingekleideten Ritters mit Federbusch zu ihr gekommen, Unzucht
+getrieben habe. Auf dieses Geständniss hatte die Fakultät erkannt, »die
+Gefangene sei wegen solcher mit dem Teufel gehabten Gemeinschaft mit dem
+Feuer vom Leben zum Tode zu führen.«
+
+Der Verfasser der dritten Abhandlung, F. M. Brähm, welcher dieselbe am
+22. Oktober 1701 unter dem Vorsitz des Professors der Jurisprudenz Heinrich
+Bodin zu Halle vertheidigte, weist zwar die Unhaltbarkeit der meisten
+bisher gültig gewesenen Indizien nach, aber sein Bekenntniss lautet
+wörtlich: »Mit Einem Worte, =es gibt wahrhaftig Zauberer und Hexen, welche
+wissentlich ein Bündniss mit dem Teufel machen und Anderen schaden thun=,
+aber, wie ich dafür halte, nicht in so grosser Menge.«
+
+Die vierte -- =in der Mitte des 18. Jahrhunderts erschienene= -- Abhandlung
+gründet sich ganz und gar auf die Auctorität -- =Carpzovs=.
+
+Unter den wenigen juristischen Fakultäten, deren Intelligenz und Urtheil
+sich über den Aberglauben der Zeit erhob, ist insbesondere die
+=Strassburger Fakultät= zu nennen[212].
+
+
+FUSSNOTEN:
+
+[184] Wir berichten hier nach der lehrreichen Schrift _L. Rapp's_, »Die
+Hexenprozesse und ihre Gegner aus Tirol« S. 47-70. -- _Tanner_ hat im Leben
+wegen seiner Antastung des Hexenglaubens viel leiden müssen, und wurde auch
+noch im Tode von einem eigenen Geschick verfolgt. Er war auf der Reise in
+dem kleinen Orte Unken gestorben. Nach seinem Tode entdeckten nun die
+Bewohner des Hauses, in welchem er gestorben war, unter seinem Nachlass ein
+Glas, in welchem sich ein grosser, dunkelfarbiger, haariger und mit Krallen
+versehener -- Teufel zeigte. Der Verstorbene hatte also einen »Glasteufel«
+mit sich geführt und war somit ein Zauberer gewesen, wesshalb die Leute
+alsbald in grösster Bestürzung zum Pfarrer eilten, um die Beisetzung der
+Leiche in geweihter Erde zu verhindern. Der Pfarrer, der sich infolge
+dessen ins Sterbehaus begab, sah jedoch sofort, dass der »Glasteufel«
+nichts anderes als ein Mikroskop war, in welches der Verstorbene eine Mücke
+gelegt hatte. Der Pfarrer machte dieses den Leuten klar, indem er vor ihren
+Augen das Insekt aus dem Mikroskop herausnahm und ein anderes, eben
+eingefangenes hineinlegte, welches sich nun auch vergrössert darstellte.
+Die Leute sahen nun ihren Irrthum ein und Tanner's Leiche wurde in der
+Ortskirche neben dem Altar beigesetzt. S. _Rapp_, S. 50-51.
+
+[185] _Rapp_, S. 69-70.
+
+[186] Vollständiger Titel: =Cautio criminalis, seu de processibus contra
+sagas liber= ad magistratus Germaniae hoc tempore necessarius; tum autem
+consiliariis et confessariis principum, inquisitoribus, judicibus,
+advocatis, confessariis reorum, concionatoribus ceterisque lectu
+utilissimus. Auctore incerto Theologo orthodoxo. Rintelii, typis exscripsit
+Petrus Lucius, typogr. Acad. MDCXXXI. -- Schon 1632 wurde das Buch von
+_Gronäus_ in Frankfurt a. M. neu aufgelegt. Eine dritte Auflage erschien
+1695 zu Sulzbach, die letzte wohl zu Augsburg, 1731. Eine deutsche
+Uebersetzung im Auszug wurde 1647 unter dem Titel »Gewissensbuch von
+Prozessen gegen die Hexen« von dem schwedischen Feldprediger _J. Seiffert_
+zu Bremen edirt und 1649 und 1657 neu aufgelegt. Eine vollständige
+Uebersetzung veranstaltete der Sekretär und Rath des Grafen Moritz zu
+Nassau-Katzenellenbogen _Hermann Schmidt_. Doch wagte er erst 1648 das
+schon 1642 abgeschlossene Manuskript (mit einer an den Grafen Moritz
+gerichteten Dedikation) der Oeffentlichkeit zu übergeben, indem er in
+diesem Jahre in seinem eigenen Herrn einen zuverlässigen Beschützer
+gewonnen hatte. Die Uebersetzung erschien unter dem Titel:
+»=Hochnotpeinliche Vorsichtsmassregel oder Warnungsschrift über die
+Hexenprozesse=, gerichtet an alle Behörden Deutschlands, an die Fürsten und
+ihre Räthe, an die Richter und Advokaten, Beichtiger, Redner und an das
+ganze Volk.« Eine andere Uebersetzung gab _Reiche_ in seinen
+»Unterschiedlichen Schriften vom Unfug des Hexenprozesses« (Halle 1703)
+heraus. Eine französische Uebersetzung wurde zu Lyon 1660 veröffentlicht.
+
+[187] Vgl. über ihn: _Alex. Baldi_, Die Hexenprozesse in Deutschland und
+ihr hervorragendster Bekämpfer, Würzb. 1874; _Hölscher_, Friedrich Spee von
+Langenfeld, (Düsseldorfer Realschulprogramm von 1871); _J. B. M. Diel_,
+Friedrich v. Spee, eine biograph. und literar-historische Skizze; Freiburg
+1872 und _F. J. Micus_, Friedrich Spee, in der Zeitschr. des Vereins für
+Gesch. u. Alterthumskunde Westfalens, B. XIII. Münster 1852, S. 59-76.
+
+[188] Unter den deutschen Schriften Spee's zeichnet Leibnitz das »güldene
+Tugendbuch« besonders aus. -- Ueber Spee's Schriften s. _Hauber_, Bibl.
+mag. B. III. S. 1 ff. u. S. 501 ff.
+
+[189] _Theodicee_, Thl. I. §. 96 u. 97.
+
+[190] Leibnitz erlebte freilich nicht das Jahr 1749, wo zu Würzburg die
+Nonne Maria Renata den Scheiterhaufen bestieg.
+
+[191] Hoc anno obiit eximius S. J. Presbyter in Collegio Trevir. Fridericus
+Spee. Gallis, per Hispanorum irruptionem in urbem Trev., pluribus laesis
+afflictisque tanto charitatis evangelicae praesidio adfuit, ut cum sibi non
+parceret, contracta demum lue, aliorum vitae suam moriens impenderit, -- 7
+Augusti. In crypta ecclesiae quondam S. J. tumulatus est cum hac
+inscriptione simplici: _Hic jacet Fridericus Spee_. In omne tempus spiritum
+vere evangelicum hujus viri, divinum, ut ita loquamur, ejus ingenium,
+fecundum pectus, venustatem et dulcedinem suorum carminum quasi specimen et
+exemplum memoret grata posteritas. _Intaminatis fulget honoribus_, dicimus
+cum Horatio. Wyttenb. Gest. Trevir. III. p. 80.
+
+[192] Beitr. z. Geschichte der Zauberei, in _Hitzig's_ Annalen der Crim.
+Rechtspflege B. II. S. 182.
+
+[193] _Leibnitz_ Theodicee I. Th. §. 96 u. 97.
+
+[194] _Masenius_ (in Continuat. Metrop. Eccles. Trev.) sagt: Liber, quem
+(Pater Spee) Cautionem criminalem inscripserat, cum per alienas manus,
+nondum per _Societatem probatus_, lucem subiret, _non paucis suum autorem
+periculis exposuit_. S. Animadvers. ad Gesta Trevir. cap. 101. -- Nach den
+Statuten des Ordens hatte sich _Spee_, indem er sein Buch erscheinen liess,
+ohne für dasselbe die Approbation der Ordensoberen eingeholt zu haben,
+einer =Todsünde= schuldig gemacht.
+
+[195] De sagarum impietate, nocendi imbecillitate et poenae gravitate,
+zuerst Tübingen 1621, dann 1667.
+
+[196] Die Cautio criminalis wurde so schnell vergriffen, dass schon im
+folgenden Jahre eine zweite Auflage nöthig war. Der Herausgeber derselben,
+Gronäus, bezieht sich für sein Unternehmen auf den ausdrücklichen Wunsch
+einiger Glieder des Reichskammergerichts und des Reichshofraths. Späterhin
+erschienen noch mehrere Abdrücke und verschiedene Uebersetzungen, und es
+ist darum keinem Zweifel unterworfen, dass das Werk Aufsehen gemacht habe.
+Um so wunderbarer ist's, dass wir dasselbe von den ersten Kriminalisten des
+Jahrhunderts, einem _Carpzov_, _Berlich_ und _Brunnemann_, gar nicht
+erwähnt finden, und dass auch _Thomasius_, als er sein erstes Schriftchen
+über die Zauberei herausgab, in dem Wahne stand, die Cautio criminalis sei
+ein ganz neues Buch, weil er nur von der letzten Ausgabe derselben
+Kenntniss hatte. Hauber vermuthet, vielleicht nicht mit Unrecht, dass die
+ersten Ausgaben von den an den Pranger gestellten Hexenrichtern möglichst
+unterdrückt worden seien; wenigstens waren die Exemplare derselben schon zu
+seiner Zeit sehr selten geworden. Bibl. mag. Th. III. S. 10 f. -- Zwei
+ausländische Schriftsteller, die gegen die Tortur schrieben, _Daniel
+Jonktys_ in Holland (um 1651) und _Augustin Nicolas_ in Frankreich (um
+1682), kannten das Buch wohl.
+
+[197] Dieses geschah im Jahr 1737, wo das Buch zu Wolfenbüttel unter dem
+Titel erschien (unter welchem es uns vorliegt): =Tribunal reformatum=, in
+quo sanioris et tutioris justitiae via judici christiano in processu
+criminali commonstratur, =reiecta et fugata Tortura=, cuius iniquitatem,
+multiplicem fallaciam atque illicitum inter Christianos usum libera et
+necessaria dissertatione aperuit _Joh. Grevius_, Clivensis, quam captivus
+scripsit in ergastulo Amsterdamensi: ob raritatem, elegantiam et varium
+usum recusa, accurante _J. G. Pertsch_, JCto, Guelpherbyti. 1737
+(560 Seiten in 8^o.)
+
+[198] Instructio pro formandis processibus in caussis strigum, sortilegorum
+et maleficorum. Rom. 1657. Dieselbe findet sich am correktesten bei
+_Carena_, de offic. Inquis. im Anhange abgedruckt; ausserdem bei
+_Pignatelli_ Consultat. noviss. I. S. 123.
+
+[199] Theatr. Europ. III. S. 456.
+
+[200] _Spedalieri_ in Analisi dell' esame critico del Signor Nic. Freret,
+Cap. X. art. IX. §. 5: In Roma non si è mai bruciato alcuno per accusa di
+stregoneria, come più volte è accaduto in Francia. -- Ebenso sagt _Bergier_
+im Dict. theol. Art. Inquisition: L'on n'en connoit aucun exemple (einer
+Hexenverbrennung) à Rome.
+
+[201] _Tholuck_, das akademische Leben des siebenzehnten Jahrh., II. S. 32.
+
+[202] Solche Predigten wurden auch gedruckt. Der lutherische Superintendent
+_Samson_ zu Riga z. B. veröffentlichte 1626 einen starken Quartband
+»auserlesener und wohlbegründeter Hexenpredigten.« Eine ähnliche Sammlung
+ist von einem Frankfurter Prediger Dr. _Wagner_ vorhanden.
+
+[203] _Jarcke_ sagt in seinem »Handbuch des Strafrechts« Th. II. S. 61,
+_Carpzov_ behalte die Bestimmung der Carolina im Auge, dass die Zauberei,
+um des Todes würdig zu sein, einen Schaden gestiftet haben müsse. Allein
+schon _v. Wächter_ hat (Beitr. zur deutschen Gesch. S. 291) auf das
+Verkehrte dieser Angabe hingewiesen. _Carpzov_ sagt nämlich in seiner
+Practica rerum criminalium Quaest. 49, Nr. 23 bei der Auslegung des
+Art. 109 der Peinlichen Gerichtsordnung: »=Dieselbe Strafe= (nämlich der
+=Feuertod=) ist auch Denjenigen aufzuerlegen, welche mit dem Teufel ein
+Pact schliessen, =sollten sie auch Niemandem geschadet=, sondern entweder
+nur teuflischen Zusammenkünften auf dem Blocksberge beigewohnt oder irgend
+einen Verkehr mit dem Teufel gehabt oder auch nur seiner Hülfe vertraut und
+sonst gar nichts weiter gewirkt haben.« -- Carpzov geht dann noch weiter,
+indem er Nr. 29 bemerkt, die Feuerstrafe sei auch den Zauberern und Hexen
+zuzufügen, welche mit dem Teufel concumbirten, wenn sie auch nicht mit
+ausdrücklichen Worten sich ihm ergeben oder einen bestimmten Vertrag mit
+ihm eingegangen hätten. Zwar werde, fügt er hinzu, von Juristen und
+Philosophen darüber gestritten, ob Zauberer und Hexen in Wahrheit und in
+natürlicher Weise mit Dämonen, nämlich Männer cum succubis und Weiber cum
+incubis Unzucht treiben und ob Hexen und Zauberinnen dadurch schwanger
+werden könnten. Viele seien nämlich der Meinung, dass solche daemoniaci
+concubitus nur träumerische Illusionen wären, welche auch bei ganz
+gesitteten Frauen vorkämen, und sogar Jos. Fichardus sei dieser Ansicht.
+Allein hier verwechsele man zwei ganz verschiedene Dinge, die wohl
+auseinander gehalten werden müssten, nämlich die Frage, ob Dämonen sich
+wirklich mit Menschen =vermischen= und die andere Frage, ob sie mit
+denselben etwas =erzeugen= könnten. Hierauf verbreitet sich nun Carpzov
+allen Ernstes über das semen Diaboli und über das semen alterius, quo
+daemon forsan abutitur, und kommt zu dem Schluss, dass aus einem solchen
+concubitus unmöglich etwas Rechtes hervorgehen könne, wobei er sich auf das
+Geständniss vieler Hexen beruft, welche zugegeben hätten, dass sie aus der
+Vermischung mit dem Teufel nur wurmartige Dinger, »Elben«, »böse Dinger«
+geboren, sie dann Menschen in Arme, Beine oder sonstwohin gezaubert und
+diesen dadurch Schaden zugefügt hätten! -- So stand der gefeierte Jurist
+_Carpzov_ zur Sache! Welche Auctorität er -- der orthodoxe lutherische
+Jurist -- dem =päpstlichen Hexenhammer= zuerkannte, ist in _Hitzig's und
+Demme's_ Annalen, B. XXV. S. 363, Anmerk. 89 nachgewiesen.
+
+[204] Part. III. Qu. 103. n. 50. Processus inquisitorius an hodie sit
+remedium ordinarium. Vgl. Quaest. 107. n. 22.
+
+[205] Inquisitorius vero est processus, quando nullo existente accusatore
+judex per viam inquisitionis _summarie et sublato_ (quod dicitur) _velo,
+absque longo litis sufflamine_ procedit etc. Part. III. Qu. 103. n. 18.
+
+[206] Part. III. Quaest. 107. n. 72. wird als erstes Erforderniss des
+Inquisitionsprozesses festgestellt, ut ante omnia de ipso facto constet.
+Qu. 108. n. 4. 5. wird abermals auf Erhebung des Thatbestands gedrungen,
+ehe die Spezialuntersuchung beginnen könne. Qu. 108. n. 26. ist der
+Grundsatz aufgestellt: quod delinquenti confesso aut convicto poena mortis
+irroganda non sit, antequam de corpore delicti et veritate criminis comissi
+_liquide et certo per testes vel per evidentiam facti_ constet. Diess kommt
+aber den Hexen nicht zu Gute; denn: limitatur haec regula .... in delictis
+occultis et difficilis probationis, ut in haeresi, sortilegio etc., de
+quorum corpore sufficit constare per _conjecturas_ et certa indicia; ....
+quod enim in occultis delictis, et quae sunt difficilis probationis,
+praesumtiva et conjecturata probatio habeatur pro plena et concludenti
+probatione, generaliter et communiter receptum est. Qu. 108. n. 33. --
+Weiter wird Bodin's Satz gebilligt: in hoc super alia omnia tam turpi, tam
+horrendo et detestando crimine, in quo tam difficiles sunt probationes
+tamque abdita scelera, ut e millenis vix unus merito supplicio affici
+possit, =nil necesse esse, religiose quenquam haerere regulis procedendi,
+sed extra ordinem oportere fieri illius judicium diversa a ceteris
+criminibus ratione=. Quaest. 122. n. 60. -- Nach demselben Grundsatz
+beantwortet dann _Carpzov_ auch die Frage nach der Anwendung der Tortur. Im
+Allgemeinen meint er (Qu. 125, Nr. 50 ff.), habe der Richter über dieselbe
+unter gewissenhafter Erwägung der Art des Verbrechens und der vorliegenden
+Umstände ganz nach seinem Ermessen zu entscheiden. Dabei rechtfertigt er
+aber die Bestimmung des sächsischen Rechts, dass bei den schwersten
+Verbrechen die Tortur zum dritten Male wiederholt werden könne; durch den
+Grundsatz, dass bei solchen Verbrechen eben wegen ihres enormen Charakters
+schärfere Mittel zur Erfindung der Wahrheit anzuwenden seien, und mit der
+scheusslichen Bemerkung: quippe cum et ob atrocitatem criminis quandoque
+=iura transgredi liceat=. Dieses wendet er dann namentlich auf die Hexerei
+an, bei welcher der Richter auch noch dazu eine =härtere= Tortur verhängen
+könne, zumal da die Hexen durch alle möglichen Teufelsmittel sich gegen die
+Qualen der Tortur zu schützen wüssten. -- Zur Verhängung der zweiten und
+dritten Tortur sollten freilich neue Indizien ermittelt werden. Mit welcher
+Leichtfertigkeit und Grausamkeit seines Denkens aber _Carpzov_ auch diese
+Bestimmung zu umgehen und ein fortgesetztes Foltern der Angeklagten zu
+rechtfertigen wusste, hat _v. Wächter_ in den Beitr. zur deutschen Gesch.
+S. 299 nachgewiesen.
+
+[207] Vgl. _de Luca_, Versuch einer Geschichte der k. k.
+Leopold-Universität zu Innsbruck.
+
+[208] Bekanntlich hatte die Constitution Gregors XV. vom 20. März 1623 in
+diesem Falle die Anwendung der Todesstrafe untersagt.
+
+[209] _G. E. v. Rüling_, Auszüge einiger merkwürdigen Hexenprozesse aus der
+Mitte des siebenzehnten Jahrhunderts im Fürstenthum Calenberg geführt.
+Göttingen, 1786, S. 16 ff.
+
+[210] _v. Rüling_, Auszüge, S. 63.
+
+[211] Vgl. über die Abhandlungen 1, 2 und 4 den Aufsatz »Der Hexenglaube in
+der Universitätsaula« in Robert Prutz' »Deutsches Museum«, 1857 S. 465 ff.
+
+[212] Als z. B. eine Frau in dem württembergischen Orte Deizisau von einem
+fremden Bettelweib der Bezauberung ihres Kindes angeklagt war, und, da sie
+leugnete, die juristische Fakultät zu Strassburg um ihr Gutachten
+angegangen wurde, erklärte dieselbe: Auf die Aussage des Bettelweibes hin
+könne man die Frau nicht verhaften. Es wäre gut, wenn man die Leute
+belehrte, dass nicht jede Krankheit ein Werk des Teufels sei. Ganz
+ungereimt auch sei es, dass der Pöbel sie darum für eine Hexe halte, weil
+sie in der Kirche beim Beten nicht wie andere Weiber die Lippen bewege.
+Ueberdies erfreue sie sich ja eines guten Rufs, und wenn sie früher sich
+eine Zeitlang wunderlich geberdet und gesagt habe, sie wolle sich das Leben
+nehmen, so sei dieses aus Melancholie geschehen. Man solle sie daher in
+Ruhe lassen etc. -- In einem dem Hofgerichte zu Marburg 1659 ertheilten
+Gutachten empfiehlt es die Strassburger Juristenfakultät (was bisher
+unerhört war), die Angeklagte zum Reinigungseid zuzulassen und von der
+Tortur abzustehen.
+
+
+
+
+ VIERUNDZWANZIGSTES KAPITEL.
+
+ Allmähliche Abnahme der Prozesse -- Balthasar Bekker.
+
+
+Noch wüthete der Hexenwahn und die Hexenverfolgung unter den Völkern des
+Abendlandes und raffte jahraus jahrein Tausende von Opfern dahin, als doch
+schon eine ganze Reihe von Erscheinungen zu Tage trat, welche es erkennen
+liessen, dass es in der bisherigen Weise mit dem Brennen der Hexen nicht
+lange mehr fortgehen könne. Einzelne Regenten, vorerst zwar noch selbst im
+Glauben an Zauberei befangen, aber einsichtsvoll genug, um eine verheerende
+Praxis zu verabscheuen, weisen dann den fessellosen Gerichtsgang in
+gesetzliche Schranken, aboliren und begnadigen; ein freies Wort führt an
+solchen Asylen fortan nicht mehr zum sicheren Tode; die fortschreitende
+philosophische und naturwissenschaftliche Bildung umkreist jetzt in immer
+engeren Parallelen die Bollwerke der Finsterniss, sprengt eine unterminirte
+Schanze nach der andern, bis endlich die mündig gewordene Vernunft mit der
+blanken Waffe der Wahrheit dem Teufel zu Leibe geht und ihn sammt seinen
+Werken und Hexenprozessen, nicht ohne das Jammergeschrei und den Widerstand
+derjenigen, die ohne den Teufel keinen Gott haben, aus seiner letzten Feste
+jagt.
+
+Wir sahen den bambergischen Prozess an der Verarmung des Landes und an der
+Erschöpfung der fürstlichen Kasse sterben; dann that Schönborn aus
+menschlicheren Motiven in Würzburg und Mainz der Hexenverfolgung Einhalt;
+hierauf nahm sich ein schwedischer Offizier der Verfolgten in Osnabrück an,
+und seine Königin liess in den neu erworbenen deutschen Landen die
+Niederschlagung der anhängigen Prozesse ihre erste Regierungshandlung sein,
+wodurch =zum ersten Male ein deutsches Land von der Pest der
+Hexenverfolgung wieder befreit= wurde. Die Königin befahl nämlich durch
+Reskript vom 16. Februar 1649 von Stockholm aus, »=dass alle fernere
+Inquisition und Prozess in dem Hexenwesen aufzuhören habe, die diessfalls
+allbereits Captivirten wieder relaxirt und in integrum zu restituiren
+seien=, -- weil diese und dergleichen weitaussehende Prozesse allerlei
+Gefährlichkeiten und schädliche Consequentien mit sich führen und aus denen
+an anderen Orten fürgelaufenen Exempeln kundbar und am Tage ist, dass man
+sich in dergleichen Sachen je länger je mehr vertiefet und in einen
+inextricablen Labyrinth gesetzet«[213]. Freilich finden sich unter
+Christina's Nachfolgern auch wieder Hinrichtungen im schwedischen
+Pommern[214]. Aber es war von grosser Bedeutung, dass in =Mecklenburg= 1683
+ein herzogliches Reskript erschien, in welchem es auf das Strengste
+untersagt ward, »dass hinfüro in den peinlichen Gerichten bei angestelltem
+scharfem Verhör der wegen Zauberei inhaftirten und der Tortur untergebenen
+Delinquenten so wenig von den zu der peinlichen Befragung adhibirten
+Richtern und Beisitzern gefragt werden sollte, ob reus oder rea auf dem
+Blocksberg gewesen und daselbst gegessen, getrunken, getanzet oder anderes
+teuflisches Gaukelwerk getrieben und diese oder jene Person mitgesehen und
+erkannt habe, noch auch, so der Gepeinigte von selbst obiges Alles erzählen
+und für Wahrheit berichten wollte, desselben Bekenntniss einigen Glauben
+beilegen, noch zu Protokoll bringen und des Beklagten Namen verzeichnen
+lassen sollen, zumalen alle dergleichen denuntiationes ex fonte malo
+herfliessen und also billig zu abominiren und zu keinem Grunde
+rechtschaffener Beweisung zu legen seien.«
+
+Ziemlich gleichzeitig (am Ende des siebenzehnten Jahrhunderts) konnte es
+die =Juristenfakultät zu Frankfurt= sogar wagen, dem herrschenden Wahne
+soweit entgegenzutreten, dass sie einem Geistlichen, den eine alte Hexe
+unter anderem tollen Zeug, das sie erzählte, als Zauberer angab, das Recht
+zu einer Injurienklage gegen den Richter zusprach, weil er den Namen
+desselben zu Protokoll genommen hatte[215].
+
+Die durchschnittliche Stellung, welche gegen das Ende des siebenzehnten
+Jahrhunderts wenigstens im protestantischen Deutschland die öffentliche
+Meinung und die Rechtspflege zur Frage der Hexerei und Hexenverfolgung
+einnahm, wird übrigens von der »=Anleitung zu vorsichtiger Anstellung des
+Inquisitionsprozesses=« repräsentirt, welche der grosse Kurfürst =Friedrich
+Wilhelm von Brandenburg= ([+]1688) durch den Professor =Joh. Brunnemann= zu
+Frankfurt (lateinisch und deutsch) aufstellen liess. Allerdings wird der
+überlieferte Hexenglaube und der Gedanke, dass die Zauberei ein Laster sei,
+gegen welches nothwendig mit der Tortur vorgegangen werden müsse,
+festgehalten; allein das Prozessverfahren wird im Interesse der Humanität
+mannigfach geordnet und beschränkt, und zugleich bricht sich die
+Ueberzeugung Bahn, dass gar Vielerlei, was man den Hexen nachsage, und was
+diese auf der Folter sogar selbst von sich aussagten, auf Einbildung
+beruhe.
+
+In §. 15 wird es ausdrücklich als ein eingeschlichener und abzustellender
+Missbrauch bezeichnet, »dass die Leute so lange torquirt werden, bis sie
+etwas bekennen, welches absonderlich bei denen, so der Hexerei beschuldigt
+worden, gebräuchlich ist.« -- Nach der hierauf mitgetheilten »Anweisung«
+soll die Peinigung nicht über eine Stunde dauern, wesshalb der Richter eine
+Sanduhr bei sich haben soll, die er bei dem Beginne der Tortur umzukehren
+hat. Auch soll die Tortur wenigstens fünf oder sechs Stunden nach dem Essen
+oder des Morgens ganz frühe, oder »was das Beste ist,« Nachts vorgenommen
+werden, damit das Erbrechen während der Peinigung vermieden werde.
+Insbesondere soll, wenn der Inquisit mit einem schweren Gebrechen behaftet
+ist, die Tortur nicht an dem Tage, »da eine Mondverwechselung ist,«
+angestellt werden, weil dann die Krankheiten heftiger hervorzutreten
+pflegen. Auch sei es nöthig, dass dem Inquisiten vorher ein Präservativ von
+einem verständigen Medico eingegeben und dergestalt dieses Uebel nach
+Möglichkeit zurückgehalten werde. Die Richter sollen die bei der Tortur
+gebrauchten Instrumente anmerken, damit diejenigen Rechtsgelehrten, an
+welche hernach die Prozessakten zur gutachtlichen Aeusserung verschickt
+werden, sicher zu erkennen vermögen, ob die Peinigung rechtmässig
+vollzogen, oder ob ein »Exzess« dabei vorgekommen sei. Die Hexen sind
+allerdings zu fragen, ob sie Menschen oder Vieh Schaden zugefügt haben,
+aber man soll sie auch fragen, =woher sie denn wüssten, dass der
+vorgekommene Schaden gerade durch sie bewirkt sei=. -- Wenn Hexen Andere
+als Mitschuldige angeben, so soll nach Kap. 3, §. 12 nachgeforscht werden,
+ob die Denunziation auf gutem Grunde beruht, oder ob es nur teuflische
+Verblendung gewesen, dahin die Beschuldigung einer Zauberin gehöre, so die
+Anderen auf dem Blocksberg gesehen haben wollte.
+
+In =Frankreich= schlug Ludwig XIV. nicht ohne den Widerspruch des
+Parlaments zu Rouen 1672 die Untersuchungen in der Normandie nieder und
+setzte alle eingezogenen Hexen in Freiheit[216]; und obgleich er selbst
+wieder in einem späteren Gesetze die Zauberei unter gewissen
+Voraussetzungen mit der Todesstrafe bedrohte (1682), so zeigt sich doch
+schon darin eine Veränderung des alten Gesichtspunkts, dass hauptsächlich
+nur von Betrug und Missbrauch der Sakramente, nicht aber vom Teufelsbunde
+und vom Sabbath ausdrücklich die Rede ist[217]. Seit 1682 stockten auch in
+=England= die gerichtlichen Hinrichtungen[218]; dreissig Jahre früher hatte
+auch =Genf= seinen letzten, wiewohl zum Abschiede noch sehr krassen Prozess
+gesehen[219]. In Holland waren die Gerichte längst verständiger
+geworden[220]. Hier, wo der gelehrte Arzt und Apotheker =Abraham Palingh=
+zu Haarlem (ein Mitglied der Gemeinde der Mennoniten) 1658 mit einer
+gelehrten historischen Beleuchtung des Hexenwesens hervorgetreten war[221],
+um die Thorheit und Nichtigkeit desselben zu erweisen, suchte namentlich
+der Gerichtshof von Flandern durch eine Verordnung vom 31. Juli 1660 den
+Hexenpozess durch genauere Regelung des Prozessverfahrens einzuschränken,
+wobei namentlich auch bestimmt ward, dass das Nachsuchen nach dem stigma
+diabolicum bei angeklagten Frauen fernerhin nicht mehr durch Scharfrichter,
+sondern von unverdächtigen Aerzten geschehen sollte.
+
+Mittlerweile ging die allgemeine Geistesbildung ihren Weg. In der gesammten
+Naturwissenschaft war kein Heil gewesen, so lange nicht Experiment und
+Beobachtung an die Stelle der Auctorität und des Syllogismus getreten war.
+Jetzt aber setzte sich die Erforschung der Materie in ihr Recht ein, um die
+Emanzipation des Geistes aus der Gewalt des Dämonismus vorzubereiten. Was
+=Kepler=, =Galilei=, =Gassendi=, =Harvey=, =Guericke=, =Huygens= u. A.
+geleistet haben, ist nicht bloss den mathematisch-physikalischen
+Wissenschaften, es ist auch der Philosophie und Humanität überhaupt dem
+Kulturleben zu Gute gekommen. Die grossen Geister des Jahrhunderts,
+=Hobbes=, =Bacon=, =des Cartes=, =Spinoza=, =Leibnitz= und =Newton=, hoben
+die ganze alte Methode der Wissenschaft aus den Angeln und zündeten ein
+Licht an, das freilich den blöden Augen gar mancher Zeitgenossen wehe that,
+aber den dankbaren Nachkommen desto wohlthätiger vorgeleuchtet hat. Vor
+diesem Lichte ist auch der Aberglauben erblichen. Auf die in jener Zeit
+begründeten Fortschritte der Naturkunde und Philosophie stützt sich
+wesentlich die spätere Umgestaltung des Strafrechts. Der empirischen, wie
+der spekulativen Schule, so verschieden übrigens in Prinzipien, wie in
+Resultaten, gebührt hier gleiches Lob; beide strebten nach
+Selbstständigkeit. Sobald einmal der Satz von der Bewegung der Erde und von
+der Existenz der Antipoden feststand, war ein wichtiges Prinzip
+durchgefochten. Es musste nun auch ausserhalb der Bibel und der
+Kirchenväter eine legitime Erkenntnissquelle für die Wahrheit geben. Die
+Philosophie riss sich los von der Obervormundschaft der Theologie. Vor der
+Erkenntniss des Naturgesetzes wich das Wunder des Aberglaubens und die
+Teufelei, vor der eigenen Einsicht die traditionelle Auctorität, vor einer
+geistigen Auffassung der Buchstabenkram; der starke, eifrige Gott der
+Juden, der da straft bis ins vierte Glied, machte im Herzen des Theologen
+demjenigen Platz, der seine Sonne aufgehen lässt über die Guten und die
+Bösen, und der Jurist bat dem Höchsten die Lästerung ab, die er ihm
+zugefügt, als er in der Bestrafung eingebildeter Verbrechen sich vermass,
+zur Rache für die beleidigte göttliche Majestät das Schwert zu ziehen.
+
+Aber wie sich zwischen Tag und Nacht die Dämmerung um so länger legt, je
+schiefer sich eine Region der Sonne zukehrt, so durchdrang auch das
+geistige Licht nur langsam und unter steten Kämpfen das mit altgewordenen
+Verkehrtheiten überschüttete Europa.
+
+Der gelehrte =Gabriel Naudé=[222], Oberbibliothekar der Mazarinschen
+Büchersammlung, an deren Begründung er einen hervorragenden Antheil hatte,
+bestritt zwar nicht in direkter Polemik das System des Zauberglaubens
+seiner Zeit, aber er half die geschichtliche Grundlage desselben
+untergraben, indem er auf dem Wege der historischen Kritik diejenigen
+Männer der Vergangenheit, welche als Hauptzauberer verschrieen waren, gegen
+diesen Vorwurf in Schutz nahm[223]. Er zeigte, wie dergleichen durch
+alberne Nachbeterei stehend gewordene Anklagen ursprünglich auf sehr
+unschuldigen Dingen, oder gar auf beneideten Verdiensten beruhten. Dichter,
+Politiker, Philosophen, Mathematiker und Naturforscher seien Opfer solcher
+Nachreden geworden. Seine Apologie verbreitet sich umständlich und mit
+guten gelegentlichen Bemerkungen über Zoroaster, Orpheus, Pythagoras, Numa
+Pompilius, Demokritus, Empedokles, Apollonius, Sokrates, Aristoteles,
+Plotin, Jamblich, Geber, Raymund Lullius, Arnold von Villeneuve,
+Paracelsus, Agrippa von Nettesheim, Roger Bacon, Trithemius, Albertus
+Magnus, Sylvester II., Gregor VII., den König Salomon, Virgil u. A. --
+Zufrieden mit der Ehrenrettung längst Verstorbener, überlässt =Naudé= der
+Einsicht seiner Zeitgenossen die Anwendung der von ihm angebahnten
+kritischen Methode auf die gegenwärtigen Verhältnisse.
+
+Wenige Jahre vorher hatte der Hexenglaube einen ausserordentlich
+geschickten Anwalt an einem jungen Geistlichen der anglikanischen Kirche,
+=Joseph Glanvil= (1636 [+]1680) gefunden. -- Glanvil[224], ein unabhängiger
+Denker, entschiedener Gegner des Aristotelismus und gewandter
+Schriftsteller, wurde seiner Zeit von den Einen als Vertreter kirchlicher
+Rechtgläubigkeit, von den Anderen als Organ des modernen Skeptizismus
+angesehen, und ebenso verehrt wie gehasst. In Wahrheit gehörte er zu der
+kleinen Zahl von Gelehrten des siebenzehnten Jahrhunderts, welche zwar an
+der überlieferten Dogmatik festhielten, aber es doch einsahen, dass die
+Zeit der Herrschaft der Auctorität abgelaufen sei, dass der Glaube sich mit
+der Bildung der Zeit abfinden, auf die Einwendungen der Skeptiker eingehen
+und sich über seine Wahrheit und Berechtigung wissenschaftlich ausweisen
+müsse. Um diesem Bedürfnisse der Zeit zu entsprechen und die (von aller
+Auctorität unabhängigen) wissenschaftlichen Grundlagen des Glaubens
+nachzuweisen, gab Glanvil 1661 eine Schrift über »=die Nichtigkeit des
+Dogmatisirens=« heraus[225].
+
+Die Veröffentlichung dieses (viel Aufsehen machenden) Buches -- welches zur
+Einführung der induktiven Philosophie in England wesentlich beitrug und
+eine ganz neue Periode der Theologie zu begründen schien, -- hatte
+zunächst für =Glanvil= den Erfolg, dass er zum ausserordentlichen Mitglied
+der Königlichen Societät erwählt wurde, und die Aufmerksamkeit Vieler auf
+sich zog. Zugleich kam aber Glanvil in eine wissenschaftliche Diskussion,
+welche ihm die rationelle Begründung des Hexenglaubens als das
+nächstliegende Interesse der neueren Theologie erscheinen liess. Sein
+Gedanke war der: »Wer das Dasein von Hexen leugnet, der leugnet auch das
+Dasein der Geister, und wer dieses thut, der leugnet auch das Dasein
+Gottes. Da nun die Hexerei diejenige Erscheinungsform der supranaturalen
+Welt ist, von welcher die Gegenwart, das Leben der christlichen Völker --
+nach dem Urtheile jedes Unbefangenen -- am unmittelbarsten berührt wird, so
+muss der Glaube an das Supranaturale überhaupt gerade durch rationelle
+Begründung des Glaubens an die Hexerei neu befestigt werden.«
+
+=Glanvil= war mit diesen Gedanken beschäftigt, als er mit Bestürzung
+erfuhr, dass die Staatsregierung einem gewissen Mr. =Hunt=, der als
+Friedensrichter in Sommerset mit einem wahrhaft wüthigen Eifer die
+Aufspürung und Verfolgung der Hexen betrieb, Einhalt gebot. Er schrieb
+daher eine Abhandlung zur Vertheidigung Hunt's und des Hexenprozesses
+überhaupt[226]. Dieser folgte bald eine zweite, worin Glanvil eine um jene
+Zeit vorgefallene Spukgeschichte von einem gespenstischen Trommler zu
+Tedworth dem Publikum als neuen Beweis für seine dämonologischen Ansichten
+vorlegte. Er nannte diese Schrift »=einen Streich gegen den heutigen
+Sadducismus=«[227]. Aber der Sadducismus in England war unbescheiden genug,
+in seinen Zweifeln zu beharren, und als Mr. Glanvil zu einem zweiten,
+gewaltigeren Streiche ausholte, erschien sogar eine Druckschrift des
+Arztes =Webster=[228], in welcher dieser in dem kecken Tone eines Weier
+behauptete, Mr. Glanvil habe sich durch einen höchst plumpen Betrug
+hintergehen lassen, und seine ganze Lehre von der Hexerei sei eine
+Albernheit. Der Beleidigte wollte Anfangs hierauf nicht antworten; bald
+jedoch entwarf er, durch seine Freunde bestimmt, den Plan zu einem
+ausführlicheren Werke. Er sammelte hierzu bei seinem Freunde Hunt und
+anderwärts die »glaubwürdigsten« Hexengeschichten, rückte aber so langsam
+vor, dass er über der Arbeit starb. Seine Freunde stellten die gesammelten
+Belege mit den früheren Abhandlungen und einigen eigenen Zuthaten zusammen
+und nannten das Ganze =Sadducismus triumphans=[229]. Das Buch erschien
+1681, ein Jahr nach Glanvil's Tode. Von seinen beiden Haupttheilen soll der
+erste die Möglichkeit, der zweite die Wirklichkeit der Hexerei aus der
+Schrift und Geschichte erweisen. Der =Sadducismus triumph.= war für Alle,
+welche am Hexenglauben festhalten zu müssen glaubten und doch das Gewicht
+der gegen denselben laut gewordenen Skepsis zu begreifen vermochten, ein
+Trost, der sie aus grosser innerer Bedrängniss befreite. Denn derselbe war
+scheinbar die geistvollste Vertheidigung des Hexenglaubens, die bis dahin
+erschienen war, wesshalb nicht allein sehr bald neue Ausgaben des Buches
+nöthig wurden, sondern auch eine ganze Reihe von Schriftstellern, (der
+Philosoph =Henry More=, der Dekan von Canterbury, =Casaubonus=, der
+berühmte Theolog =Cudworth=) öffentlich für dasselbe eintraten. -- Das Buch
+Glanvil's wurde auch ins Deutsche übersetzt. Da diese deutsche Uebersetzung
+gleichzeitig mit des Thomasius berühmten Thesen erschien, so nahmen sie die
+Gegner des letzteren schon um des Titels willen mit grossem
+Beifallsgeschrei auf, und es scheint das Buch in Deutschland fast
+grösseres Aufsehen gemacht zu haben, als in seinem Vaterlande.
+
+Dieses Aufsehen kam indessen bei weitem nicht demjenigen gleich, welches
+=Balthasar Bekker's= »Bezauberte Welt« erregte[230]. Ein gründlicheres Werk
+ist über diesen Gegenstand nie geschrieben worden. Bekker, reformirter
+Pastor zu Amsterdam[231], ein Mann von philosophischem Scharfblicke, freiem
+Geiste und theologischer Gelehrsamkeit, ist der Erste, der die Nichtigkeit
+des Zauberglaubens in seiner Totalität erkannte und demzufolge nicht mehr
+den einzelnen Erscheinungen desselben, sondern dem Prinzip selbst den Krieg
+erklärte. Dieses Prinzip aber liegt in der Dämonologie, insbesondere in der
+Lehre vom Teufel. Bekker führt uns zum ersten Mal die historische
+Entwicklung, Verbreitung und Feststellung der dämonologischen Vorstellungen
+unter den Christen vor Augen und stellt hiermit die heidnischen und
+jüdischen Meinungen zusammen, welche auf diese Ausbildung eingewirkt haben
+können. Im zweiten Buche zeigt er zuerst, wie eine gesunde Spekulation von
+der herrschenden Dämonologie nichts wisse, und betritt dann den
+exegetischen Weg, um dieselbe auf Grund der biblischen Schriften zu
+prüfen. Es ergibt sich ihm hierbei, dass viele bisher auf den Teufel
+gedeutete Stellen sich gar nicht auf denselben beziehen und somit die aus
+denselben gezogenen Folgerungen für die Dämonologie wegfallen; andere
+Stellen, die vom Satan und den Dämonen wirklich reden, erhalten theils
+durch eine allegorische, nicht immer ungezwungene Interpretation, theils
+durch die Annahme einer weisen Accommodation von Seiten Jesu und der
+Apostel ihre Aussöhnung mit den philosophischen Begriffen der Zeit.
+Hiernach kommt Bekker zu dem Ergebnisse, dass die Bibel nur sehr Weniges
+und Unvollständiges über die Natur und Macht der Dämonen lehre, und dass
+dieses Wenige die herrschenden Vorstellungen so wenig stütze, dass
+dieselben mit der Bibellehre sogar in geradem Widerspruche stehen. Der
+Teufel ist ihm nicht jener im Moralischen, wie im Physischen so mächtige
+Fürst: der Finsterniss, wie er sich in der fast in Manichäismus
+ausgearteten Orthodoxie[232] darstellte; er ist vielmehr ein gefallener,
+zur Strafe in den Abgrund hinabgestossener und dort des Gerichts harrender
+Geist, ohne Kenntniss des Verborgenen, unfähig einen Leib anzunehmen,
+sinnlich wahrnehmbar zu erscheinen und auf das Leibliche einzuwirken. Seine
+untergeordneten Geister sind gleichfalls verdammt und so ohnmächtig, als er
+selbst. Vielleicht wird Bekker's Grundansicht aus Folgendem klar genug
+hervortreten:
+
+»Es streitet derhalben,« sagt er, »gegen alle Vernunft und Verstand, dass
+der Teufel oder ein böser Geist, wer er auch möchte sein, sich selber oder
+etwas anders in einem Leibe oder leiblichen Schein zeigen sollte, und es
+streitet auch wider das Wesen eines Geistes, (wie oben gemeldet worden.)
+Und so dieses vielleicht zu wenig wäre, so habe man bloss Acht auf diese
+Ursachen. Kein Geist wirket anders, als mit seinem Willen, und der Wille
+bloss durch Denken. Wie man es wendet oder kehret, so kann man es anders
+nicht begreifen; es kommt allemal wieder darauf aus. Nun sagt mir eins, wie
+euer eigener Geist, d. i. eure Seele, etwa das Geringste an eurem Leibe
+thut, so es anders als mit Denken ist. Nachdem ihr wollet, so reget sich
+Hand und Fuss, und wie ihr wollet. Aber thut das einmal an einem andern
+Leibe, der nicht euer eigen ist, ohne Mittel eures eignen. Machet mit
+Denken eins einen Leib, oder leibliches Gleichniss, oder Schatten auf der
+Erden, wo es auch sein mag, oder in der Luft. Wie will denn das der Teufel
+thun, der keinen eigenen Leib hat? Ein guter Engel ist ganz etwas anders;
+denn der hat Gottes Gunst und Macht zur Hülfe, ihm einen Leib oder Leibes
+Gleichniss in dem, was er aus Befehl der höchsten Majestät verrichten muss,
+zu geben. Aber meinen wir, dass der höchste Richter den verfluchten Feind
+aus dem Kerker loslassen und noch darüber allenthalben mit allem, was ihn
+gelüstet, fügen wird, um nach seinem Belieben nichts als Wunder zu thun,
+mit allemal etwas Neues zu schaffen und den einen oder andern Lumpenhandel
+ins Werk zu setzen, welches er zur Unehre des Schöpfers und seines liebsten
+Geschöpfes missbrauchen soll?
+
+»Aber die Schrift, meint man, lehret uns, dass Gespenster seien? So das
+wahr ist, so wird es in dem Lager der Syrer von Samarien gewesen sein, da
+es so kräftig spukete, dass sie alle erschraken, in der Nacht wegliefen und
+liessen alles stehen, da es stund. Aber dieses Gespenst war von dem Teufel
+nicht, sondern der Herr hatte hören lassen die Syrer ein Geschrei von
+Rossen, Wagen und grosser Heereskraft. Derhalben hatten sie sich aufgemacht
+und flohen in der Frühe. II. Kön. VII. 6. 7. Die Apostel, Leute ohne
+sonderliche Auferziehung aus dem geringsten Volk der Juden, die
+insonderheit zu der Zeit zum Aberglauben geneigt waren, schienen im Anfang
+nicht weiser zu sein, als die Uebrigen. Denn als sie Jesum um die vierte
+Nachtwache auf dem Meere gehen sahen, erschraken sie und sprachen: Es ist
+ein Gespenst, -- und schrieen für Furcht. Matth. XIV. 26. Da er sich seit
+dem ersten Mal nach seinem Tod unvermuthet ihnen lebendig erzeigte, da
+erschraken sie und furchten sich, meinten, sie sähen einen Geist. Luc.
+XXIV. 37. Aber Christus, ohne zu erklären, ob die bösen Geister auch
+erscheinen (welches in solchem Fall seine Weise nicht war ....), antwortet
+auf die Sache, dass ein Geist nicht Fleisch und Bein habe, wie sie sähen,
+dass er habe. Demnach weiss es Schottus besser, dass ein Geist kalt ist
+anzurühren (I. Buch XX. v. 9.). So hätte Jesus nach dem Sagen des Jesuiten
+besser geantwortet: Tastet mich an und fühlet mich, dass ich warm bin und
+darum auch kein Geist.
+
+»Was, will ich denn alle Spukerei leugnen? Beinahe. Von Engeln vermeine ich
+nicht, wie gesagt ist, ob Jemand sagen möchte, dass dieselbigen noch nun
+und dann erscheinen. Dass man aber so viel Spuks vom Spuken macht, bin ich
+wohl geruhig, dass Niemand viel davon halten soll, dem es an dem Einen und
+Andern nicht mangelt von dem, was ich als Ursache solches Aberglaubens in
+meiner Untersuchung über die Kometen in dem XXV. und XXIX. Hauptstücke
+angewiesen habe. -- -- -- -- Die Unachtsamkeit bei den Werken der Natur und
+die Unwissenheit ihrer Kraft und Eigenschaften und das stete Hörensagen
+machen, dass wir leichtlich auf eine andere Ursache denken, als die
+Wahrheit lehret; und das Vorurtheil, das man von dem Teufel und den
+Gespenstern hat, sowohl gelehrt als ungelehrt, bringet den Menschen alsbald
+zum Gespenst. Die Auferziehung der Kinder stärket diesen Eindruck, dieweil
+man sie von Jugend auf durch gemachte Gerüchte erschrecket, sie durch
+eingebildete Furcht zu stillen und ferner mit allen solchen alten Mährlein
+und altem Weibergeschwätz unterhält. Denn es kann nicht ausbleiben, oder es
+gehet nach dem alten Sprichwort:
+
+ Quo semel est imbuta recens, servabit odorem
+ Testa diu ....
+
+Daher begegnet ihnen das Geringste nicht, das sich im Anfang von ferne oder
+im Dunkeln herfürthut, ohne dass man noch kann merken, was es ist, das man
+nicht achtet ein Gespenst zu sein. Solches war zu sehen an den Aposteln,
+welche, wie ich glaube, niemals ein Gespenst gesehen, aber viel von
+Gespenst gehört hatten, als sie Jesum bei der Nacht auf dem Wasser gehen
+sahen, den sie mannichfaltig und kurz zuvor gesehen hatten und von ihm so
+manches Wunderwerk; dennoch, ohne eins an ihn zu denken, erschraken sie
+sehr und sprachen: Es ist ein Gespenst, -- sonder Frage, sonder Zweifel, es
+wär und müsste ein Gespenst sein. Matth. XIV. 26.[233]
+
+»In Ansehung nun, dass in der ganzen Bibel nichts, das im Geringsten nach
+keinem Königreich gleichet und darauf gedeutet wird, zu finden ist; so wird
+es ausser Grund insgemein also gesagt, dass der Satan auch ein Reich auf
+Erden habe, das eben so weit, als Gottes eigen Reich auf Erden sich
+erstrecket, nicht allein ausser-, sondern auch innerhalb seiner Kirche,
+welche das Himmelreich, das Reich Gottes und Christi genannt wird. Reich
+gegen Reich, des Teufels Reich wider Gottes; und ob das noch zu wenig wäre,
+Reich in dem Reich: Imperium in imperio, -- und das von feindlicher Macht.
+Wie kann Gottes eigen, wie kann Christi Reich bestehen? Ich will beweisen,
+dass der Teufel kein Reich, das gegen Gott, noch unter Gott angestellet,
+noch wider das Christenthum, oder davon unterschieden, noch weniger
+darinnen, weder in dem Meisten, noch in dem Geringsten hat, noch haben
+kann.[234]
+
+»Man darf sich auch nicht allzu sehr bekümmern, zu wissen, was der Teufel
+zu thun vermag, wenn uns bedünket, dass etwas über die Natur geschieht;
+denn so ist es gewiss, dass er es nicht kann thun. Ich sage, dass es,
+allzumal sinnlos fürgegeben wird, wenn etwas Böses geschieht, das nach
+unserem Verstande über die Kraft der Natur geht, dass es ein Werk des
+Teufels sei. Denn welchen das dünket, der muss nothwendig glauben, dass der
+Teufel etwas thun kann, das natürlicher Weise nicht kann geschehen. Siehet
+Jemand diese Folge nicht, ich will's ihm alsofort sehen lassen. Alles, was
+er denken könnte, das da ist, das muss entweder der Schöpfer selbst, oder
+sein Geschöpfe sein. Was ist der Teufel nun? Ein verdorben Geschöpfe,
+werdet ihr sagen müssen, diesemnach ein Theil und ein verdorben Theil der
+erschaffenen Natur. Wie kann nun das, was ein Theil der Natur ist, über die
+Natur sein? Wer ist über die Natur, denn Gott allein? Derhalben schliesse
+ich alsofort schnurgerade wider die gemeine Meinung: Sobald als man mir
+sagt, dass etwas über die Natur geschehen sei, so hat es denn der Teufel
+nicht gethan; es ist Gottes eigen Werk. Ein Anderer sagt: Es ist doch kein
+natürlich Werk; derhalben muss es Zauberei sein, -- und ein ungewaschener
+Mund: Da spielet der Teufel mit; -- aber ich: So es kein natürlich Werk
+ist, so ist es gewisslich auch keine Zauberei; denn =ist= Zauberei, die
+muss, obschon betrüglich, dennoch ganz und gar natürlich sein, gleichwie
+ich hoffe, in dem dritten Buch den Leser sehen zu lassen.[235]
+
+»Dieses alles muss von beiden Enden in dem Mittelpunkt zusammenkommen, dass
+der christliche Glaube mit der gemeinen Meinung, dawider ich hier
+gestritten habe, nicht bestehen kann. Damit aber will ich dennoch nicht
+sagen, dass die christliche Lehre bei denen, die in diesem irren, bis auf
+den heutigen Tag nicht, oder nicht genug befestigt sei. Das Gegentheil
+fasset den Zweck, dahin ich ziele; denn damit will ich die Wichtigkeit
+dieser Streitigkeit zu erkennen geben, nämlich dass die festen Gründe des
+Christenthums und zuvörderst in der protestantischen Kirche unvermerkt
+durch diese Meinung unterminirt, und, so man sie von dieser Seite
+angreifet, nicht zu erhalten ist. Also dass wir wohl an der einen Seite
+bauen, aber dagegen von einer andern unüberwindliche Werke vor dem Feind
+aufwerfen, aus welchen das ganze Gebäu muss zerstört werden, wo man nicht
+Vorsehung thut. Ich rede vom Grund meines Herzens: Ein Atheist bedarf keine
+anderen Waffen, denn diese Meinung, davon ich in diesem Buche rede, um das
+ganze Christenthum bis auf den Grund niederzureissen, und welches wir ihm
+selbst in die Hände geben, wenn wir von dem Teufel reden, wie man davon
+redet. Dass man solches nicht gemerket hat, kommt meines Erachtens daher,
+dass wir schlechthin die Lehre von dem Gottesdienst mit den Grundreden,
+womit dieselbige bewiesen wird, annehmen, ohne sie zu untersuchen, wo die
+Kraft des Beweises liegt«[236].
+
+Im dritten Buche führt Bekker den Satz von der Unkörperlichkeit und
+Machtlosigkeit des Teufels in seiner Anwendung auf die Zauberei und die
+Besitzungen weiter aus. Es wird gezeigt, dass die Schrift keinen Bund mit
+dem Teufel und eine daraus hervorgehende Zauberei kenne, dass vielmehr
+Vernunft und Christenthum solchen gemeinschädlichen Irrthum verdamme; dass
+die im mosaischen Gesetze bezeichneten Zauberer nicht übermenschliches
+Wissen und Vermögen besitzen und nicht als Teufelsverbündete vertilgt
+werden sollen, sondern als Betrüger, Götzendiener und Verführer des Volkes.
+»Der Bund der Zauberer und der Zauberinnen mit dem Teufel ist nur ein
+Gedichte, das in Gottes Wort nicht im Allergeringsten bekannt ist, ja
+streitig wider Gottes Bund und Wort, allerdings unmöglich, das
+allerungereimteste Geschwätz, das jemals von den heidnischen Poeten ist
+erdacht worden, und dennoch von vielen vornehmen Lehrern in der
+protestantischen Kirche vertheidigt, wo nur nicht auch zum Theil erdacht.
+Denn ich finde schier keine Papisten, die von dem Teufel und den Zauberern
+mehr Wunder schreiben, als Danaeus, Zanchius und ihres Gleichen thun.
+Woraus man sehen mag den kläglichen Zustand der Kirche, in welcher ein so
+hässliches, ungestaltes Ungeheuer von Meinungen nicht allein gelitten,
+sondern auch geheget und unterhalten wird«[237].
+
+Die einzelnen Arten des sich hieran knüpfenden Aberglaubens hat Bekker mit
+einer Schärfe gegeisselt und ihre verderblichen Einwirkungen auf Religion,
+Moral, Wissenschaft und Rechtspflege so dringend hervorgehoben, dass die
+Intelligenz wie der Charakter des Mannes in gleich erfreulichem Lichte
+erscheint. Derselbe Scharfblick bewährt sich auch im vierten Buche, wo
+Bekker mehrere berühmte Zauber- und Spukgeschichten der nächsten
+Vergangenheit einer Analyse unterwirft. Wir ziehen noch folgende Worte aus
+dem Schlusse des Werkes an:
+
+»Es ist demnach wohl zu sehen, dass frei viel Werks zu thun ist, da so viel
+noch unterm Haufen liegt, die protestantische Christenheit zu reinigen und
+nach der reinen Satzung des Wortes Gottes und den ersten Gründen der
+erneuerten Kirchenbekenntniss zu säubern. Ich will die Ursache davon sagen,
+warum diess billig sollte gethan werden, und welche hierzu am meisten
+verpflichtet sind und das meiste Vermögen dazu haben. Solches zu thun
+sollte allein genug sein, dass wir des Teufels Werk, oder vielmehr den
+Glauben daran, nicht vonnöthen haben; denn wie reimt sich's jetzt, zu
+glauben, und dennoch so stark zu treiben, dass der Glaube von der Seligkeit
+keinen Nutz davon zieht, noch die Seligkeit die geringste Rechnung dabei
+findet? Es wird aber noch stärker binden, wenn wir sehen, dass unser Glaube
+und Gottseligkeit dabei Beschwerung leiden und denselbigen höchlichst zu
+kurz geschieht. -- Dass wir die Meinung von der Zauberei, und was derselben
+anklebet, gar wohl entbehren können, erscheint klärlich aus unserer eigenen
+Erfahrung, weil sie nirgends mehr gefunden wird, als da man sie zu sein
+glaubt. Glaubt sie denn nicht mehr, so wird sie nicht mehr sein. In dem
+Papstthum hat man täglich Beschwörungen zu thun, hier nimmermehr. So viel
+Besessene sind denn allda mehr, als hier. Denn sehet, sie sind selbst
+nöthig, den Geistlichen Materie zu Miraculn zu geben und zu zeigen, welche
+Kraft ihr okus bokus auf den Teufel habe; davon rauchet ihr Schornstein.
+Bei uns erkennt man nicht leichtlich Jemand bezaubert, so da kein
+Handgucker oder Wahrsager, noch sogenannte Teufelsjäger sein, gleichwie
+der alte Claes und solch Volk. Alle, die allda kommen, sind
+bezaubert, -- -- -- kommen aber dieselben zu Doctoren, die wissen von
+keiner Zauberei. -- Also siehet man auch, dass bei uns (in Holland), da bei
+keinem Richter mehr auf Zauberei Untersuchung gethan wird, auch Niemand
+leichtlich der Zauberei halber wird beschuldigt. Man sieht hier niemals
+weder Pferd, noch Kuh, noch Kalb, noch Schaf, in dem Stall, oder auf der
+Weide, die von einem Wehrwolf todtgebissen sind. So das Gras oder Korn
+nicht wohl stehet, gibt man niemals den Zauberern dessen Schuld. -- -- Aber
+anderswo, da das Hexenbrennen Statt hat, wird kein Unglück sich begeben
+haben, das man nicht der Zauberei zuschreibet. -- Man siehet nun klärlich,
+dass ganz keine Zauberei sein würde, so man nicht glaubte, dass sie sei.
+Derhalben ist es keine Atheisterei, dieselbe zu leugnen, weil Gott nicht
+angehet, dass man von dem Teufel etwas leugnet. So es Atheisten sind, die
+solche Teufelsdinge leugnen, so sind es die Heiden und nächst ihnen die
+Papisten am wenigsten; am meisten aber dagegen die zum reinsten reformirt
+sind und am wenigsten von der Zauberei wissen. So es unsern Glauben und
+Gottesdienst hindert, wenn man keine Zauberei glaubet, und ist das Glauben
+der Zauberei Gottesfurcht: warum denn länger hier verzogen? warum kehren
+wir nicht mit dem Ersten zum Papstthum zurück? Allda spüket es täglich aus
+der Hölle und dem Fegfeuer, ja selbst erscheinen allda wohl die Seelen aus
+dem Himmel von Jesu und Maria, von den Aposteln und den Märtyrern. Wenn es
+hier einmal spüket, so muss es allemal der Teufel thun, wie in dem ersten
+Buche gezeigt ist, dass in solchen Zeiten und bei solchen Lehrern am
+meisten von Zauberei, Besessenheit, Erscheinungen und Beschwörungen der
+Geister die Rede ist, allda sie meist von dem heidnischen Aberglauben Statt
+und Raum behalten hatte; also siehet man heute, dass, wo am meisten von dem
+Papstthum übrig ist, da redet man auch am meisten von der Zauberei. -- Also
+kann man denn die Wahrheit des christlichen Glaubens vertheidigen und
+dennoch so viel weiter von dem Glauben der Zauberei ab sein, so kann man
+Gott und Christum näher kennen, wenn man weniger von dem Teufel meint zu
+wissen ausser dem, was uns die Schrift davon lehrt. Das nur zu wissen, ist
+genug zu wissen, und alles, was darüber ist, ist nur Thorheit. Es sagen
+fürnehme Gottesgelehrte selber, dass wir den ganzen Teufel sollten
+entbehren können und nichts desto weniger vollkömmlich zur Seligkeit wohl
+unterwiesen sein, so die Schrift uns nicht lehrete, dass so ein Teufel mit
+seinen Engeln sei.«
+
+Die durch Bekker's Werk veranlasste Bewegung war ausserordentlich. In zwei
+Monaten waren viertausend Exemplare desselben verkauft, und fast in allen
+Sprachen Europa's erschienen gute und schlechte Uebersetzungen. Aber die
+Welt theilte sich zwischen Beifall und Hass. Ueber die Entbehrlichkeit des
+Teufels dachte der grössere Theil der damaligen Theologen anders, als der
+ehrliche Bekker. Eine Fluth von Streitschriften ward gegen ihn losgelassen;
+Bayle behauptet, dass man dieselben nicht um hundert Gulden würde
+anschaffen können. Bald ward ihm Cartesianismus, bald Missverstehung dieser
+Philosophie, bald Misshandlung der Bibel durch gezwungene allegorische
+Interpretation, bald gar atheistischer Irrthum vorgeworfen. Bald waren alle
+Kirchenräthe -- den zu Amsterdam voran, Klassenconvente und Synoden
+Hollands mit Bekker beschäftigt. Fast allgemein war die Bestreitung der
+hergebrachten Teufelslehre als Leugnung des wahren Glaubens an Gott
+angesehen, wesshalb ihn die Synode zu Alkmaar im August 1692 seines Amtes
+entsetzte. An vielen Orten wurde ihm auch die Theilnahme an der
+Abendmahlsfeier verweigert. Indessen vertrat Bekker seine Ueberzeugung mit
+männlichem Muth, bis er am 11. Juli 1698 zu Amsterdam starb.
+
+Hundert Jahre später hat es kaum noch einen namhaften protestantischen
+Theologen gegeben, der in dämonologischen Dingen nicht an Bekker's
+Resultaten festhielt; Bekker's Bedeutung für den Umschwung der Theologie
+des achtzehnten Jahrhunderts muss daher dankbar erkannt werden. Zu
+derjenigen freieren Kritik der biblischen Schriften selbst sich zu erheben,
+welche das Vorhandensein gewisser, aus den Begriffen der Zeit geschöpfter
+dämonologischen Vorstellungen in der Bibel anerkennt, ohne daraus eine
+bindende Norm für den Glauben herzuleiten, -- diess war freilich erst einem
+späteren Zeitalter vorbehalten. Bekker kannte, um seine sich ihm
+aufdringende philosophische Ueberzeugung mit der Bibel zu versöhnen, keinen
+andern Weg, als den der üblichen Exegese, und daher kommt es, dass diese
+nicht überall eine ungezwungene ist.
+
+Auch =Peter Bayle= muss unter den Bekämpfern des Aberglaubens genannt
+werden. Schon in seinen Gedanken über die Kometen (1682) hatte er einige
+hierher gehörige Fragen abgehandelt, und mehrere Kapitel in der Réponse aux
+questions d'un provincial (1703) sind demselben Gegenstande gewidmet. Der
+Hexenglaube war damals in Frankreich noch sehr mächtig. Mit gewohnter
+Klarheit weiss Bayle zu entwickeln, wie z. B. den sogenannten
+Besessenheiten entweder absichtlicher Betrug, oder Krankheit der Seele zu
+Grunde liegt, oder wie die =Furcht= vor dem Nestelknüpfen (nouer
+l'aiguillette) an dem abergläubischen Menschen wirklich diejenigen
+Erscheinungen hervorbringen kann, welche man dem =Zauber selbst=
+zuschreibt, und wie diese Erscheinung aufhört, sobald der Leidende zu dem
+Glauben kommt, dass der Zauber gehoben sei.
+
+Um so mehr setzen Bayle's Ansichten über die Strafwürdigkeit der Zauberei
+in Verwunderung[238]. Ist es schon sonderbar, dass dieser Philosoph den
+=wirklichen= Zauberern, wenn er gleich von deren Existenz nur hypothetisch
+redet, die Todesstrafe zuerkennt, so fällt es noch mehr auf, wie er gleiche
+Strafe begehrt für die =eingebildeten= Zauberer (sorciers imaginaires),
+d. h. für diejenigen, welche zwar keinen Vertrag mit dem Teufel wirklich
+gemacht haben, aber doch diess gethan zu haben, den Sabbath zu besuchen
+und der Teufelsgesellschaft anzugehören =sich einbilden=. Bayle will in
+ihnen den bösen Willen bestraft haben, vertheidigt in dieser Beziehung die
+Hexenrichter gegen die Vorwürfe von Loos und Bekker und findet sogar von
+Gaufridy's Verurtheilung ganz in der Ordnung. Er war in einem grossen
+Irrthum befangen, indem er in den abgefolterten Bekenntnissen der
+Angeklagten eine subjektive Wahrheit voraussetzte.
+
+Uebrigens unterscheidet Bayle zwischen den beiden Fragen: ob die Zauberer
+Strafe =verdienen=? und ob die Obrigkeit dieselben peinlich strafen
+=solle=[239]? Letzteres will er, wie schon =Mallebranche= begehrt hatte,
+eingeschränkt sehen, damit nicht der Aberglaube und der Reiz, sich in ein
+imaginäres Hexenverhältniss einzulassen, gesteigert werde. So wenig sich
+nun auch bei Bayle durch das Ganze ein festes Prinzip hindurchzieht, so ist
+doch im Einzelnen viel Treffendes gesagt und insbesondere auch mancher
+Missbrauch im Gerichtsverfahren angemessen gerügt. Was Deutschland
+anbelangt, so begrüsste Bayle freudig die ersten wirksamen Lichtstrahlen,
+welche damals von Halle aus sich durchzuarbeiten anfingen, und meinte, dass
+für dasselbe im Punkte des Hexenglaubens eine Congregation de propaganda
+incredulitate in hohem Grade vonnöthen sei.
+
+
+FUSSNOTEN:
+
+[213] _Hauber_, Bibl. mag. Th. III. S. 250.
+
+[214] _Balth. Bekker_, bezauberte Welt, Buch IV. Cap. 30.
+
+[215] _v. Wächter_, S. 301-02.
+
+[216] Das Parlament suchte in seiner Remonstration dem König aus
+theologischen und juristischen Gründen die Wirklichkeit der Hexerei und die
+Nothwendigkeit der Todesstrafe zu beweisen. _Garinet_ p. 248 und 337.
+
+[217] Louis, par la grâce de Dieu etc. -- -- -- savoir faisons,
+que -- -- -- nous avons dit, déclaré, ordonné, disons, déclarons et
+ordonnons par ces présentes, signées de notre main, ce qui s'ensuit: I. Que
+toutes personnes se mêlant de deviner et se disant devins ou devineresses;
+vuideront incessamment le royaume, après la publication de notre présente
+déclaration, à peine de punition corporelle. II. Défendons toute pratique
+superstitieuse de fait, par écrits ou par paroles, soit en abusant des
+termes de l'écriture sainte, ou des prières de l'église; soit en disant ou
+faisant des choses qui n'ont aucun rapport aux causes naturelles; voulons,
+que ceux qui se trouveront les avoir enseignées, ensemble ceux qui les
+auront mises en usage et qui s'en sont servis pour quelque fin que ce
+puisse être, soient punis exemplairement et suivant l'exigence de cas.
+III. Et s'il se trouveroit à l'avenir des personnes assez méchantes, pour
+ajouter et joindre à la superstition l'impiété et le sacrilége, sous
+prétexte d'opération de prétendue magie ou autre prétexte de pareille
+qualité, nous voulons, que celles qui s'en trouveront convaincues, soient
+_punies de mort_. Etc. -- Man kennt ein Urtheil des pariser Parlaments vom
+18. Dez. 1691, worin mehrere Schäfer, welche beschuldigt waren, Viehsterben
+herbeigeführt zu haben, bezeichnet sind als »convaincus de superstitions,
+d'impiétés, sacriléges, profanations, empoisonnements et maléfices.« -- _Le
+Brun_ I. p. 316.
+
+[218] _Walter Scott_, Br. üb. Dämonologie, Th. II. S. 110.
+
+[219] _Hauber_, Bibl. mag. St. XVII.
+
+[220] Der letzte gerichtliche Fall in den vereinigten Niederlanden soll
+nach _Scheltema_ (S. 262) im Jahr 1610 vorgekommen sein. Dass indessen
+diese Angabe unrichtig ist, ist aus _Scheltema_ S. 238-239 selbst zu
+ersehen.
+
+[221] Der Titel der Schrift lautet: Het afgerukt momaangezicht der
+Tooverye, daarin het bedrogh der gewaande toovery naakt ontdekt en met
+gezonde redenen en exempelen dezer eeuwe aangewezen wordt. S. _Scheltema_,
+S. 281 ff.
+
+[222] _Bayle_, (Pensées diverses, §. 241) nennt ihn: l'homme de France, qui
+avait le plus de lecture.
+
+[223] Apologie pour tous les grands hommes qui ont été accusés de magie.
+Paris 1669.
+
+[224] Vgl. über ihn _Hauber_, Bibl. mag. B. II. S. 682 ff.
+
+[225] Das Buch erschien unter dem Titel =The vanity of dogmatizing= zu
+London 1661 und 1662. Mit Zusätzen vermehrt gab es der Verf. 1665 unter dem
+Titel heraus: =Scepsis scientifica= or Confest ignorance the way to
+science. Ein genaues Referat über den Inhalt des Buches s. in _Hallam's_
+Hist. of Liter. V. III. S. 358-362.
+
+[226] Some philosophical considerations touching the being of witches and
+witchcraft. 1666.
+
+[227] Die Schrift erschien nämlich unter dem Titel: =Blow at modern
+Sadducism on Witches and Witchcraft= etc. 1666 (1667. 1688).
+
+[228] =Display of supposed witchcraft=. 1673. -- Aus dem Englischen
+übersetzt, mit einer Vorrede von Thomasius, Halle 1719.
+
+[229] =Sadducismus triumphans= or a full and plain evidence concern.
+Witches etc. by Dr. _Henry More_, 1681. -- Näheres über den Inhalt der
+Schrift s. bei _Hartpole Lecky_, S. 89 ff.
+
+[230] Das erste Buch der Schrift erschien unter dem Titel: =De betoverde
+Wereld=, synde een groudig onderzoek van't gemeene, gevoelen, aangaande de
+Geesten, derzelver aart, vermogen, bewind en bdrijf alsook hetgeen de
+Menschen door derzelver kragt of gemeenschap doen, 1. boek Leeuw. 1691,
+8^o. Die drei nachfolgenden Bücher erschienen bis 1693. Letzter Abdruck:
+Deventer, 1739 in 4^o. In deutscher Uebersetzung wurde das Werk schon 1693
+zu Leipzig verbreitet, ausserdem erschien es auch in französischer,
+italienischer und spanischer Uebersetzung. -- Das Buch war ohne die
+vorschriftsmässige kirchliche Censur erschienen, da _Bekker_ als Doctor der
+Theologie an dieselbe nicht gebunden zu sein glaubte. Vgl. über Bekker die
+Schriften: B. Bekker in Franeker, Gron. 1848; B. Bekker in Amsterdam, Gron.
+1850; _v. d. Aa_, Biographisch Woordenboek, T. II. S. 88, und ausserdem die
+interessanten Mittheilungen _Nippold's_ (S. 83-86) über die ganze
+Literatur, welche durch Bekker's Auftreten veranlasst ist, und sich auf
+dasselbe bezieht.
+
+[231] Sein Vater, Prediger zu Metslawier in Friesland, war von deutscher
+Abkunft. Bekker war in seiner Jugend öfters bei seinen Verwandten in
+Bielefeld zu Besuch gewesen und hatte daselbst die Hexenverfolgungen in der
+Nähe gesehen. _Scheltema_, S. 286.
+
+[232] Vor dem Vorwurfe des Manichäismus schützte man sich indessen, wenn
+man den Teufel auch das Ungemessenste wirken liess, durch die Clausel »mit
+Gottes Zulassung.«
+
+[233] Bez. Welt, Buch II. Cap. 32. §. 8. 9. 10.
+
+[234] Ebendas. Cap. 34. §. 4.
+
+[235] Buch II. Cap. 34, §. 17.
+
+[236] Buch II. Cap. 35. §. 1.
+
+[237] Buch III. Cap. 19. §. 1.
+
+[238] Réponse aux questions d'un provincial, Chap. 35.
+
+[239] Réponse, Chap. 39.
+
+
+
+
+ FÜNFUNDZWANZIGSTES KAPITEL.
+
+ Christian Thomasius.
+
+
+Der letzte entscheidende Schriftenkampf war einem Manne vorbehalten, der
+mit einem durchdringenden Verstande und einer nicht sowohl in die Tiefe des
+Geistes, als aufs Praktische gehenden philosophischen Bildung ein für alles
+Gute offenes Herz und einen unerschütterlichen Muth verband. =Christian
+Thomasius=[240], 1655 in Leipzig geboren, ist in mannichfacher Beziehung
+ein Reformator seiner Zeit geworden; hätte er aber auch nur das =eine=
+Verdienst, wesentlich dazu mitgewirkt zu haben, dass, wie Friedrich II.
+sagte, die Weiber fortan in Sicherheit alt werden und sterben könnten[241],
+so würde schon darum sein Name unsterblich sein. Freilich stand er hierbei
+auf den Schultern seiner Vorgänger und wirkte auf einem Boden, der schon
+für die bessere Saat empfänglich war; aber wie stark der zu bekämpfende
+Feind noch immer war, erhellt am deutlichsten aus dem eigenen Leben des
+Mannes. Schon hatte Thomasius die Cartesianische Philosophie studirt, schon
+eigene philosophische Vorträge gehalten, schon bei verschiedenen Händeln
+die Partei des Fortschrittes verfochten, und noch immer war er an der
+Rechtmässigkeit des Hexenprozesses so wenig irre geworden, dass er einst
+als Referent in der Juristenfakultät auf die Torquirung einer Angeklagten
+antrug. Es ward ihm die Beschämung, von seinen Collegen, die in diesem
+konkreten Falle anders dachten, überstimmt zu werden, und diess gab ihm den
+ersten Anstoss zu tieferer Prüfung des ganzen Gegenstandes und zur offenen
+Bestreitung desselben, sobald die bessere Ueberzeugung gewonnen war. Hören
+wir seinen eigenen Bericht über diese Sinnesänderung:
+
+»Dieser gegenwärtige Casus, -- schreibt er über den zweiundzwanzigsten
+seiner juristischen Händel, -- wurde auch Anno 1694 in unsere Fakultät
+geschickt im Monat September, und war ich damals mit der gemeinen Meinung
+von dem Hexenwesen so eingenommen, dass ich dafür geschworen hätte, die in
+des Carpzovii Praxi criminali befindlichen Aussagen der armen gemarterten,
+oder mit der Marter doch bedroheten Hexen bewiesen den mit den armen Leuten
+pacta machenden und mit den Menschen buhlenden, auch mit den Hexen Elben
+zeugenden und sie durch die Luft auf den Blockersberg führenden Teufel
+überflüssig, und könnte kein vernünftiger Mensch an der Wahrheit dieses
+Vorgebens zweifeln. Warum? Ich hatte es so gehöret und gelesen und der
+Sache nicht ferner nachgedacht, auch keine grosse Gelegenheit gehabt, der
+Sache weiter nachzudenken. Dieses waren die ersten Hexenakten, die mir
+Zeitlebens waren unter die Hände gekommen, und also excerpirte ich
+dieselben mit desto grösserem Fleiss und Attention.«
+
+Es folgt hierauf ein Aktenauszug aus dem Prozesse einer in der ganz
+gewöhnlichen, nichtssagenden Weise indizirten Angeklagten aus Cöslin; dann
+fährt Thomasius fort:
+
+»Nachdem ich den bisher erzählten Extrakt ex actis ad referendum
+verfertigt, bemühte ich mich zu Ueberlegung und Abfassung meines voti, des
+Carpzovii criminalia, ingleichen den Malleum maleficarum, Torreblancam,
+Bodinum, Delrio, und was ich für Autores de magia mehr in meiner wenigen
+Bibliothek antraf, zu consuliren, und da fiel nun freilich nach dieser
+Männer ihren Lehren der Ausschlag dahin, dass die Inquisitin, wo nicht mit
+der Schärfe, doch zum wenigsten mit mässiger Pein wegen der beschuldigten
+Hexerei anzugreifen wäre. Und dachte ich dannenhero mit diesem meinem voto
+in der Fakultät Ehre einzulegen. Aber meine Herren Collegen waren ganz
+anderer Meinung, und musste ich dannenhero das Conclusum Facultatis auf
+folgende Art entwerfen:
+
+»Dass wider Barbaren Labarentzin in Ermangelung anderer Indizien ferner
+nichts vorzunehmen, sondern sie ist nunmehro nach geleisteten Urpheden der
+gefänglichen Haft zu erlassen, jedoch seynd diese Acta wohl zu verwahren,
+und ist auf ihr Leben und Wandel fleissig Acht zu geben. Sie ist auch die
+auf diesen Prozess ergangenen Unkosten nach vorhergegangener Liquidation
+und richterlicher Ermässigung zu erstatten schuldig. V. R. W.
+
+»Nun verdrosse es mich aber nicht wenig, dass bei diesem ersten mir unter
+die Hände gerathenen Hexenprozess mein votum nicht hatte wollen attendiret
+werden; aber dieser Verdruss war nicht sowohl gegen den damaligen Herrn
+Ordinarium und meine übrigen Herren Collegen, als wider mich selbst
+gerichtet. Denn da ich allbereit in der Ausarbeitung meiner deutschen Logik
+gelehret hatte, dass ein weiser Mann die beiden Haupt-Praejudicia
+menschlicher Auctorität und der Uebereilung meiden müsste, verdross es mich
+auf mich selbst, dass mein votum auf nichts als die Auctorität obiger, und
+zwar offenbar grösstentheils parteiischer, unvernünftiger Männer und auf
+deren übereilte und unzulängliche rationes sich gründete, fürnehmlich
+darauf, dass die justifizirte Hexe es der Inquisitin in die Augen gesagt,
+dass sie von ihr hexen lernen und umgetauft worden, auch bei ihrer Aussage
+bis in ihren Tod beständig verharret wäre. Ja, es verdross mich noch mehr
+auf mich, dass ich, sobald ich die rationes contrarias meiner Herren
+Collegen nur hörte, alsbald von deren Wichtigkeit convinciret wurde und
+nichts darauf antworten konnte.«
+
+Versetzen wir uns um sieben Jahre von dieser beschämenden Lektion weiter,
+so erblicken wir den bekehrten =Thomasius= in vollem Kampfe mit den
+Hexenverfolgern. Er hatte mittlerweile =Weier=, die =Cautio criminalis van
+Dale= und =Balthasar Bekker= kennen gelernt, war darüber erstaunt, dass
+solche Intelligenzen keinen besseren Erfolg errungen hatten, und gesellte
+sich ihnen mit raschem Entschlusse als Bundesgenossen zu. Die »kurzen
+Lehrsätze vom Laster der Zauberei«, durch deren Vertheidigung 1701 =Johann
+Reiche= unter Thomasius' Präsidium die juristische Lizentiatenwürde
+erlangte, sind eigentlich von Thomasius selbst verfasst und in der Folge
+auch unter dessen eigenem Namen erschienen[242].
+
+Thomasius wählte sich einen anderen Punkt des Angriffs, als seine
+Vorgänger. Unter diesen hatte Weier die =Zauberei= zugegeben, aber die
+=Hexerei= und das Teufelsbündniss, auf welches sich diese gründen soll,
+geleugnet; Spee hatte die =Möglichkeit= der Hexerei eingeräumt, aber durch
+seine prozessualischen Beschränkungen einen Weg abzumarken gesucht, auf
+welchem man in den einzelnen Fällen niemals zur Ueberzeugung von der
+=Wirklichkeit= derselben käme; Bekker hatte, wo nicht den Teufel selbst,
+doch dessen Macht und Einfluss auf den Menschen in Frage gestellt. Weier
+beging den Fehler der Inconsequenz, Spee's Buch litt an Prinziplosigkeit,
+und Bekker kam mit seinem Prinzip zu frühe, um eine vollständige Wirkung zu
+machen. Zwar ist es, wie Thomasius bemerkt, vollkommen wahr, dass das
+Bekker'sche Prinzip bei den Anhängern der damals nicht wenig verbreiteten
+Corpuscular- und mechanischen Philosophie vernünftiger Weise keinen
+Anstoss erregen durfte; aber eben so gewiss ist die Thatsache, dass die
+Orthodoxen den ehrlichen Becker und seine Anhänger, die eigentlich nur
+=Adämonisten= waren, zu =Atheisten= machten und hiermit die Einwirkung
+seiner Lehre auf die Abstellung des Hexenprozesses wesentlich lähmten.
+
+Thomasius schlug einen Mittelweg ein. Er begriff, dass die Theologen den
+Teufel nicht fallen lassen würden, ja er selbst glaubte an denselben,
+schränkte aber die landläufigen Vorstellungen von dessen Wesen und
+Wirksamkeit ein und wusste die Unhaltbarkeit der gangbaren Hexentheorien
+vom Standpunkte der historischen Kritik einleuchtend zu machen. »Ich aber,
+-- sagt er, -- der ich der uralten Geisterphilosophie (philosophiae
+spirituali) ergeben bin, glaube nicht allein, sondern verstehe auch
+einigermassen, dass der Teufel der Herr der Finsterniss und der Fürst der
+Luft, d. i. ein geistliches (geistiges) oder unsichtbares Wesen sei,
+welches auf eine geistliche oder unsichtbare Weise vermittelst der Luft
+oder auch wässeriger und irdener Körperchen in den gottlosen Menschen seine
+Wirkung hat.« (§. 7)[243]. »Ich leugne aber hinwiederum, dass Hexen und
+Zauberer gewisse Verträge mit dem Teufel aufrichten sollten, und bin
+vielmehr versichert, dass alles, was diessfalls geglaubet wird, nichts
+anders als eine Fabel sei, so aus dem Juden-, Heiden- und Papstthum
+zusammengelesen, durch höchst unbillige Hexenprozesse aber, die sogar bei
+den Protestirenden eine Zeithero gebräuchlich gewesen, bestätigt worden.«
+Hierauf werden die von Juristen und Theologen für die Existenz der Zauberei
+vorgebrachten Gründe durchgemustert und ins Absurde geführt. Für jene muss
+=Carpzov=, für diese =Spizelius= herhalten. Es wird nachgewiesen, wie die
+Bibel und das römische Recht zwar Wahrsager, Sterndeuter, Giftmischer,
+Gaukler, Götzendiener u. dergl. kennen und mit Strafen bedrohen, keineswegs
+aber solche Verbrechen, die unter den Begriff der auf dem Teufelspaktum
+beruhenden Zauberei oder Hexerei fallen. Die jüdisch-römischen
+Strafbestimmungen habe man später auf die Hexerei angewendet, ohne für die
+Wirklichkeit der letzteren und ihre Congruenz mit den dort bedroheten
+Vergehen irgend einen haltbaren Grund beizubringen. Merkwürdig ist die
+Schärfe, womit der blinde Auctoritätsglaube der Juristen gerügt wird.
+»=Carpzovius= hätte sich schämen sollen, dass er in einer Sache, worauf das
+Hauptwerk der ganzen Frage beruht, nichts anders vorbringt, als die
+Zeugnisse der päpstlichen Scribenten (Bodinus, Remigius, Chirlandus u. a.),
+die ihre Bücher theils mit alten Weiber-und Mönchsfratzen, theils mit
+melancholischer Leute, theils mit ausgefolterten und ausgemarterten
+Aussagungen anzufüllen pflegen, dadurch freilich die Leute alles dasjenige,
+warum sie gefragt werden, gestehen müssen. Gewiss, hätten bisher unsere
+Rechtsgelehrten Andere, und vornehmlich die Päpstler, nicht ohne Verstand
+abgeschrieben, sondern ein jeder sowohl die natürlichen, als moralischen
+Sachen, wovon die Gesetze disponiren, nach ihrer Natur und Beschaffenheit
+fein nach seiner eigenen Vernunft untersucht, so würde unsere Jurisprudenz
+auch vorlängst für eine Disziplin von den Gelehrten sein gehalten worden,
+die auch zu der wahren Gelehrsamkeit gehöre. Da aber bis dato noch immer
+einer den andern ohne Nachsinnen ausschreibet und sich noch darzu
+einbildet, Wunder was er gefunden, wenn er diesen oder jenen casum, diese
+oder jene Frage in terminis terminantibus angetroffen hat, so darf man es
+denen Gelehrten nicht verargen, wenn sie bei Nennung eines Juristen sich
+von demselben in terminis terminantibus keinen andern Concept machen, als
+von einem Zungendrescher und Legulejo.« (§. 21.) =Spizelius=[244] aber, der
+das Leugnen der Hexerei für Ketzerei und Atheismus erklärte und sich auf
+Thomas Aquinas, Bonaventura und Torquemada berufen hatte, wird in folgender
+Weise abgefertigt: »Wenn Thomas de Aquino, Bonaventura und Johannes de
+Turrecremata noch am Leben wären, würden sie sich nicht auch der
+lutherischen Lehre widersetzen? Vermuthlich aber würde Spizelius sich durch
+derselben graues Ansehen nicht bewegen lassen, dass er ihnen Glauben
+zustellte. Hierbei sehe ich auch nicht, wie die Meinung derjenigen, die das
+Laster der Zauberei nicht für wahr halten, den Weg zur Atheisterei bahnen
+solle. Vielmehr halte ich dafür, dass diejenigen Geistlichen und Prediger,
+die anstatt der seligmachenden Lehre auf der Kanzel und in ihren Schriften
+lauter alte Weiber-Lehren und abergläubische Mährlein erzählen, schuldig
+sind, dass viele Leute, die noch ein wenig Verstand und etwas von ihren
+fünf Sinnen übrig haben und sich gerne von dem Schandfleck des Aberglaubens
+reinigen wollen, endlich in die äusserste Gefahr der Atheisterei
+verfallen.« (§. 26.)
+
+In dem Folgenden weist Thomasius nach, wie man im Christenthum dazu
+gekommen sei, den Teufel, der doch niemals einen Leib angenommen habe und
+einen solchen überhaupt nicht annehmen könne, sich in Körpergestalt und
+körperlichen Funktionen vorzustellen. Die Kirchenväter, grossentheils dem
+platonischen oder dem stoischen Systeme zugethan, hätten aus diesen und dem
+Pharisäismus ihre dämonologischen Vorstellungen gezogen und dieselben in
+die Bibel hineingetragen. So hätten sie die verführende Schlange im
+Paradiese, die Verbindung der Kinder Gottes mit den Töchtern der Menschen,
+den Fall des Luzifer, die Versuchungsgeschichte Jesu und Anderes auf ihren
+persönlichen und körperlichen Teufel gedeutet; die Scholastiker, obgleich
+Aristoteliker, hätten diess weiter ausgebildet, und so sei der Wahn von
+Teufelspakten, Incuben und Succuben verbreitet worden und habe sich,
+begünstigt vom Klerus, am Ende den Schein zu geben gewusst, als sei er
+direkt aus der biblischen Lehre hervorgegangen. Weil nun aber die Juristen
+unter theologischen Einflüssen aufgewachsen, so hätten sie auch in dem
+justinianeischen Rechte, obgleich dasselbe von einem Teufelsbunde nichts
+wisse, die Zaubervorstellungen ihrer Zeit wiederzufinden geglaubt:
+Melanchthon's Einfluss auf die Wiederherstellung des Scholastizismus, das
+Beispiel Augusts von Sachsen, der eine geschärfte Bestimmung in seinen
+Strafcodex aufnahm, und die blinde Nachbeterei der Rechtslehrer hätten das
+Uebel auch unter den Protestanten verbreitet. Uebrigens erkennt der
+Verfasser an, dass die Hexenverfolgungen bereits abgenommen haben und auf
+den Universitäten durch den Einfluss der Cartesianischen Philosophie, die
+jedoch in der Lehre von den Geistern allzusehr in das andere Extrem
+gefallen, eine dankenswerthe Verminderung des Aberglaubens herbeigeführt
+sei, welche zu den besten Hoffnungen berechtige. Eine scharfsinnige Kritik
+der in der Carolina angeführten Indizien der Zauberei schliesst das
+Ganze. --
+
+Auch gegen Thomasius brauste der Sturm los. Er hatte die Juristen in
+Carpzov, die Theologen in Spizelius beleidigt und dem Teufel, was er ihm
+mit der einen Hand gegeben, mit der andern wieder genommen. Schon das
+hallische Weihnachtsprogramm von 1701, von =Buddeus= herausgegeben, suchte
+die beiden Sätze zu schützen, dass Jesus vom Satan in leiblicher Gestalt
+versucht worden, und dass die verführende Schlange im Paradiese der Teufel
+gewesen sei. =Thomasius= wird zwar in dieser Schrift nicht genannt, auch
+bezeigten nur Wenige Lust, in offenen Streitschriften seine Lehrsätze
+direkt anzugreifen; desto häufiger aber waren die gelegentlichen Ausfälle
+und die verketzernden Deklamationen.
+
+»Als der berühmte Herr Thomasius, -- schreibt einer seiner Anhänger im Jahr
+1703[245], -- sich dem protestantischen Papstthum und denen Pedanten
+eifrigst widersetzet, so hat man ihn für den ärgsten Atheisten, Quaker,
+Socinianer, und ich weiss nicht für was, in der ganzen Welt ausgeschrieen;
+sogar dass die Meisten noch jetzo seine raisonnablen Lehren für
+seelenschädliche Irrthümer auszugeben sich nicht scheuen. Sonderlich hat
+die neulich unter ihm gehaltene Disputation wider das Laster der Zauberei
+von neuem in das Wespennest gestöret, weil die Antistites regni tenebrarum
+wohl gesehen, dass hiemit zugleich viele falsche Einbildungen vom Teufel
+als ihrem Knecht Ruprecht vor die Hunde gehen würden. Wie sich aber bisher
+Niemand unterfangen, ex professo wider diese Disputation zu schreiben, so
+hat doch ein curieuses Membrum nicht nur etlichemal in seinen Unterredungen
+von der magia, sondern auch in einer aparten Scharteke seine unparteiischen
+Gedanken von des Herrn Thomasii Lehre in puncto der Zauberei ausgefertigt,
+darinnen er die Unzulänglichkeit derselben zeigen wollen.«
+
+Dergleichen »curieuse Membra«, deren bald noch mehrere auftraten[246], zu
+widerlegen, überliess nun Thomasius hauptsächlich seinen Schülern; er
+selbst antwortete nur gelegentlich[247]. Zudem gab =Johann Reiche=, um das
+Publikum nach und nach auf den richtigen Standpunkt zu führen, seine
+»=Unterschiedlichen Schriften vom Unfug des Hexenprozesses=« heraus. Man
+findet darin unter Anderem einen Abdruck der Cautio criminalis, einen
+Malleus judicum, eine Geschichte der Teufel zu Loudun, die Apologie des
+Naudäus, einen Bericht über den Priester Gaufridy und verschiedene
+Aktenabdrücke von Hexenprozessen, worin Betrügerei und Einfältigkeit die
+erste Rolle spielen[248]. Später wurden auch unter Thomasius' Leitung
+Uebersetzungen der Schriften von =Webster=[249], =Wagstaff=[250] und
+=Hutchinson=[251] besorgt. Thomasius selbst nahm erst 1712 den Gegenstand
+wieder auf, indem er unter seinem Präsidium die bekannte Abhandlung über
+den Ursprung und Fortgang des Inquisitionsprozesses gegen die Hexen
+öffentlich vertheidigen liess[252]. »Es soll hierin gezeigt werden, -- sagt
+der Verfasser, -- dass die gemeine Meinung von dem Bunde des Teufels mit
+denen Hexen und von desselben fleischlicher Vermischung, wie auch denen
+Zusammenkünften derer Hexen etc. gar sehr neu, und der Teufel, welcher nach
+dieser gemeinen Meinung ausdrückliche Bündnisse macht, kaum über anderthalb
+hundert Jahre alt sei. -- Dass ich aber dieser Abhandlung den Titel von
+Ursprung und Fortgang des Inquisitionsprozesses wider die Hexen gegeben,
+ist dessfalls geschehen, damit ich unterschiedliche Dinge mit einmal abthun
+könnte, das ist: erstlich will ich zeigen, dass die gemeine und öffentliche
+Persuasion von obenerwähnten Thaten des Teufels mit denen Hexen nicht vor
+dem Inquisitionsprozesse wider die Hexen rezipirt sei; den
+Inquisitionsprozess wider die Hexen aber will ich darthun, dass er erst zu
+Ende des =fünfzehnten= seculi seinen Anfang genommen habe. Nachmals will
+ich beweisen, dass diese öffentliche Persuasion von denen Sachen, die der
+Teufel mit den Hexen thun könne, noch viel neuer als der
+Inquisitionsprozess wider die Hexen sei und erstlich wo nicht zu Ende,
+dennoch nach der Mitte des sechszehnten seculi von denen Inquisitoribus
+wider die zauberischen Laster vertheidiget und fortgepflanzet worden.«
+(§. 1 u. 2.)
+
+Obgleich in den obigen Sätzen, wie in dem weiteren Verlaufe der Abhandlung,
+mancherlei Irrthümer enthalten sind und demgemäss auch die versprochene
+Beweisführung nur ungenügend ausfallen konnte, so führte doch das
+Schriftchen den im Ganzen richtigen Gedanken durch, dass der moderne
+Hexenprozess sich im Schosse der Inquisition ausgebildet habe, und gab eine
+Menge von Einzelheiten, welche die früheren Thesen vom Laster der Zauberei
+trefflich erläuterten und stützten[253]. Auch über diese Schrift gab es
+noch gelegentliches Murren und Schmähen, aber Niemand wagte mehr eine
+förmliche Bestreitung[254].
+
+Um Thomasius in der Würdigung seines Verdienstes nicht zu viel und nicht zu
+wenig zu thun, müssen wir ihn in seiner Stellung zu seiner Zeit betrachten.
+Als er auftrat, waren die Hexenbrände schon bei weitem seltener, als um die
+Mitte des Jahrhunderts, das Tumultuarische des Verfahrens war einem an
+festbestimmte Förmlichkeiten gebundenen Prozesse gewichen, eine Menge der
+früher als unbezweifelt betrachteten Indizien war in Misskredit gerathen,
+und manche der gröbsten Auswüchse des Hexenglaubens selbst, wie die
+Leiblichkeit der Blocksbergfahrten, die Lykanthropie u. dergl. fanden unter
+den Gebildetern, wie vor Gericht keinen rechten Glauben mehr. Insofern,
+schien es, musste der Bekämpfer des Hexenprozesses leichteres Spiel haben.
+Aber gerade die Beschränkung und förmlichere Gestaltung desselben war, weil
+sie schon an sich als eine Art von Reformation erschien, der
+durchgreifenden Abstellung des Ganzen für den Augenblick nicht günstig.
+Hatte man doch den Verstand gehabt, gar vieles Unsinnige bei Seite zu
+werfen; warum hätte man nicht von der Vernunftmässigkeit des Beibehaltenen
+überzeugt sein sollen? Urtheile aus jener Zeit, z. B. Responsa der
+Juristenfakultät zu Giessen aus dem Jahr 1700, beweisen, wie man förmlich
+und gemässigt sein und dabei dennoch Hexen zum Scheiterhaufen verurtheilen
+kann[255]. -- So flatterte die Aufklärung ohne Schwerpunkt zwischen Himmel
+und Erde.
+
+Hier durfte also nicht mehr gegen Einzelnes geplänkelt, sondern es musste
+das Prinzip angegriffen werden. Aber der Kampf der fortschreitenden
+Philosophie mit dem Dogmatismus der Juristen, theilweise auch der Theologen
+war im Ganzen noch lange nicht seiner Entscheidung nahe. Derjenige
+Prinzipienangriff also, der auf dem Boden des Hexenwesens geschah, konnte,
+obgleich nur ein einzelner Theil der ganzen Bewegung, nicht von der
+Operationsbasis eines bereits anerkannten allgemeinern Prinzips ausgehen,
+sondern musste selbstständig sich Bahn brechen. =Bekker= und =Thomasius=
+haben dieses versucht: jener mit gründlicher Kritik und Consequenz, eben
+darum aber auch mehr zum Entsetzen, als zur augenblicklichen Ueberzeugung
+des in der Macht der Auctoritäten befangenen Publikums; dieser dadurch,
+dass er an allen wesentlichen Consequenzen des Bekker'schen Prinzips
+festhielt, während er in der Aufstellung des Grundsatzes selbst der alten
+Dämonologie noch Conzessionen machte. Durch die letzteren fand er sich mit
+einem Theile der Theologen ab und milderte die Schroffheit des Uebergangs.
+Bekker war ein schärferer Denker als Thomasius, dieser ein gewandterer
+Kämpfer; jener bewaffnete das Angriffsheer, dieser wählte die einzelnen
+Truppen aus und führte sie an. Bekker stellte sich dem ersten, frischen
+Grimme der Altgläubigen bloss und unterlag demselben; Thomasius fand sein
+Publikum schon vorbereiteter und wirkte unter einem König, der stolz darauf
+war, seine neue Universität Halle im Vordertreffen des grossen Kampfs für
+Licht und Recht zu erblicken.
+
+=Bekker= und =Thomasius= waren die Organe des Geistes einer neuen Zeit,
+welcher die Völker aus dem blindesten und blutigsten Auctoritätsglauben
+aufschreckte. Ihre Stimme musste gehört werden, weil sie die Ergebnisse
+einer fortgeschrittenen philosophischen und naturwissenschaftlichen Bildung
+mit den Forderungen der Religion und Humanität in Einklang brachten. Aber
+die Herrschaft über die Geister wusste der Aberglaube noch immer zu
+behaupten.
+
+Im Jahr 1713 kam ein Hexenprozess vor, in welchem die Tübinger
+Juristenfakultät ein Gutachten ertheilte. Es ist ein krasser
+Inquisitionsprozess mit allen Ingredienzien. Der junge Sohn eines alten
+Generals war krank geworden und die Aerzte hatten seinen Zustand für nicht
+natürlich erklärt; auch erinnerte sich der General, in seiner Jugend öfters
+vom Alp gedrückt worden zu sein. Diess alles schrieb man einer alten, armen
+Frau zu, die man auch sofort vor Gericht stellte. Die Akten zeigen, dass
+man das alte System noch nicht verlernt hatte. Der Teufelsbund, die
+Verschreibung mit Blut, die Unzucht, der Hexentanz, die Schändung der
+Hostie, die Beschädigung von Menschen und Thieren -- diess alles findet
+sich hier vor. =Michael Grass=, der Verfasser des Responsums, kennt
+Thomasius' Schriften und missbilligt sie. Nach dem Spruche der Fakultät
+wurde die Inquisitin zum Scheiterhaufen geführt[256].
+
+Es dauerte aber lange, bis die Gedanken eines =Thomasius= bei den
+Rechtsgelehrten und in der Gesetzgebung zur Geltung kamen. Der Professor
+der Rechte =Augustin v. Leyser= (zu Helmstädt und Wittenberg, [+]1752)
+theilt in seinem voluminösen Werk =Meditationes ad Pandectas spec.= 608,
+Nr. 19 Folgendes mit: Das Collegium der Helmstädter Rechtsgelehrten hatte
+im Monat Februar 1714 einen frechen und des Raubes beinahe überführten,
+selbigen aber leugnenden Dieb zur Folter verurtheilt, welcher, auf diese
+geworfen, kein Zeichen von Empfindung gab und endlich gar sanft
+eingeschlafen war. Der so getäuschte Richter schickte die Akten nach
+Helmstädt zurück und fragte an, was ferner zu thun sei. Wir beratheten uns
+lange und zweifelten, was für ein Gutachten zu geben sei. Zwar war die
+Sache nicht neu, sondern hatte sich oft vorher zugetragen und trägt sich
+auch heute hier und da zu. =Schurigius= erzählt in der Spermatologie
+Kap. VII. S. 327, dass ein Verbrecher Pillen verschluckt und nachher sogar
+in dem sogenannten höchsten Grade der Tortur, obwohl einigemal selbigem
+unterworfen, nichts gestanden habe. Auch lasen wir Verschiedenes, was
+=Damhouderus=, =Carpzov=, =Brunnemann= u. A. an Mitteln angegeben haben,
+und es erschien unter Allem das Abscheeren der Haare über dem ganzen Leibe
+als das unschuldigste. Einer zwar von unseren Amtsgenossen war dagegen und
+wendete ein, dass ein solches Gutachten, das keineswegs in der gesunden
+Vernunft gegründet sei, nach dem Aberwitz alter Weiber schmecke, und der
+guten Sitte sowie der Klugheit zuwider sein würde[257]. Die tägliche
+Erfahrung lehrt jedoch, dass viele Dinge in Gebrauch sind, deren Ursache
+nicht angegeben werden kann, und welche dennoch einen glücklichen Erfolg
+haben. Diesem nach antworteten wir, wie folgt: »dass Inquisit zuförderst
+durch Abnehmung der Haare und andere zulässige Mittel, =welche die
+Scharfrichter angeben= werden (!) zur Empfindlichkeit zu bringen,
+nachgehends die Tortur auf die im vorigen Urtheil vorgeschriebene Art an
+ihm wieder von Neuem anzufangen und zu vollstrecken sei. Von Rechts Wegen.«
+
+Wir hören hier also die Juristen-Fakultät zu Helmstädt im Jahr 1714 (mit
+dem Gutachten der Tübinger Juristen-Fakultät von 1713 ganz übereinstimmend)
+sich gutachtlich so aussprechen, dass sie dabei von dem alten Aberglauben
+und von den juristischen Vertretern desselben aus früherer Zeit vollständig
+abhängig und beherrscht erscheint. Daher kann es nicht allzusehr auffallen,
+wenn ein Jahrzehent später der Professor der Rechte =Joh. Gottlieb
+Heineccius= zu Halle ([+]1741) in seinen Elementa iuris civilis secundum
+ordinum institutionum (Lib. IV. Tit. 18, §. 1358) schlankweg lehrt:
+»Zauberer, welche durch Gemurmel und Zauberformeln Schaden angerichtet
+haben, werden mit dem Schwerte hingerichtet, diejenigen aber, welche
+ausdrücklich ein Bündniss mit dem Teufel eingegangen sind, werden lebendig
+verbrannt.« Doch setzt er hinzu: »Der Richter muss aber, wenn in irgend
+einer, so gewiss in dieser mit so vielen Irrthümern der Menge verflochtenen
+Sache nicht zu leichtgläubig sein«[258]. Derartige Aeusserungen konnte man
+aus dem Munde von Auctoritäten der Rechtswissenschaft sogar noch kurz vor
+der Mitte des achtzehnten Jahrhunderts hören, bis es endlich der Direktor
+der Universität zu Frankfurt a. O. Jos. Sam. Friedr. =Böhmer= 1758 in
+seinen Bemerkungen zu Carpzov's Schriften der Welt verkünden konnte, dass
+das Licht der Vernunft obgesiegt habe und der Hexenglaube der Verachtung
+preisgegeben sei[259].
+
+Die Stellung der neueren evangelischen Theologie zu Teufels- und
+Hexenglauben entschied sich damals in der lebhaften Diskussion, die über
+die Dämonischen zur Zeit Christi geführt ward. Noch im achtzehnten
+Jahrhundert erschien eine Reihe von Schriften (=Hermann=, de
+#daimoniphomenois#, Wittenb. 1738; =Gronau=, de daemoniacis, Bremen 1743;
+=Zeibich=, Beweis, dass die Besessenen nicht natürliche Kranke gewesen,
+Schleitz, 1776 u. A.), in welchen der Versuch gemacht wurde, die
+traditionelle Meinung, dass die Dämonischen wirklich von Teufeln und
+Dämonen Besessene gewesen wären, neu zu stützen, bis =Semler= in Halle im
+Jahr 1760 mit seiner epochemachenden Abhandlung =De Daemoniacis, quorum in
+Nov. Test. fit mentio= hervortrat, der die Dämonischen als physisch
+Leidende hinstellte, -- weil eine andere Auffassung derselben gar nicht
+möglich sei -- worauf alsbald eine Reihe von Schriftstellern auftrat
+(=Gruner=, de daemoniacis, Jena, 1775; =Farmar=, Versuch über die
+Dämonischen, Bremen, 1776; =Cäsar=, Bedenken von den Besessenen, München,
+1790; =Kirchner=, Dämonologie der Hebräer, Erlangen, 1798 =u. A=.), welche
+den Dämonenglauben aus der Theologie der Zeit vollständig verscheuchten.
+
+Die ersten erfreulichen Wirkungen seiner Thätigkeit sah Thomasius im
+=preussischen Staate=. Friedrich I. zog schon 1701 einen märkischen
+Gerichtsherrn wegen einer Hinrichtung zur Rechenschaft[260] und beschränkte
+1706 die Hexenprozesse in Pommern[261].
+
+=Sächsische= Behörden beschäftigten sich noch 1715 mit der Frage, ob der
+unter besonderen Umständen erfolgte Tod zweier Bauern, die mit einem
+Studenten einen Schatz heben wollten, dem Teufel zuzuschreiben sei oder
+nicht. Die Akten wurden zuletzt nach Leipzig geschickt, wo die
+theologische, die juristische und die medizinische Fakultät einstimmig
+erklärten, dass der Tod auf natürliche Weise erfolgt sei[262].
+
+In =Frankreich= hatte es der einsichtsvolle Oratorianer =Nicole
+Malebranche= (1638 [+]1715) seinen Zeitgenossen von den Prinzipien der
+Cartesianischen Philosophie aus klar gemacht, dass neben der Allwirksamkeit
+Gottes ein teuflisches Hexenwerk gar nicht zu denken sei. Er hatte auch
+darauf hingewiesen, dass seitdem einige Parlamente die Hexenverbrennungen
+eingestellt, in deren Bezirken die Hexen seltener geworden wären, was ihm
+Veranlassung gegeben in der allmählichen und allgemeinen Verbreitung des
+Hexenglaubens, namentlich der Lykanthropie, die ansteckende Macht der
+Einbildungskraft nachzuweisen. Späterhin fand die Stellung der öffentlichen
+Meinung in Frankreich zu den Hexenprozessen in der spöttischen Bemerkung
+=Voltaires= Ausdruck, dass, seitdem es in Frankreich Philosophen gebe, die
+Hexen zu verschwinden beginnen. Im Jahr 1672 wies daher =Colbert= die
+Magistrate an, Klagen auf Zauberei nicht mehr anzunehmen und verwandelte in
+einer Anzahl von Fällen die Todesstrafe in Verbannung. Allerdings eiferten
+die Klerikalen theilweise noch immer für die Ausrottung des
+Teufelswerks[263] und selbst das Parlament zu Rouen stellte in einer an den
+König gerichteten Adresse demselben vor, dass die den Unholden gewährte
+Schonung gegen Gottes Wort und gegen alle Ueberlieferungen der Kirche
+sei[264]. Allein die Verfolgung und Verbrennung der Hexen wurde doch immer
+seltener.
+
+=Schweden= -- welches im dreissigjährigen Kriege von Deutschland angesteckt
+worden war, -- war bald nach dem Prozesse von Mora zur Besonnenheit
+zurückgekehrt und hatte gesetzliche Beschränkungen der Hexenverfolgung
+gegeben; die Todesstrafe hob es jedoch erst 1779 ausdrücklich auf, nachdem
+sie längst nicht mehr zur Anwendung gekommen war[265].
+
+=Holland= war von dem Hexenwahn längst frei; dass seine Stadtwage zu
+Oudewater noch zuweilen gebraucht wurde, geschah nur in Folge einer
+wohlthätigen Accommodation, welche den Angeklagten des Auslands zu Gute
+kam.
+
+In =England= hatte sich zuerst in den literarischen Arbeiten des Sir
+=Thomas Browne= das Aufdämmern einer von dem traditionellen Aberglauben
+sich abwendenden Zeit bemerklich gemacht. Derselbe Thomas Browne nämlich,
+welcher um 1633 seine Apologie des Aberglaubens unter dem Titel einer
+=Religio medici= geschrieben, hatte schon zwölf oder dreizehn Jahre später
+eine Schrift über »=gemeine und weitverbreitete Irrthümer=«[266]
+veröffentlicht, worin er (wenigstens indirekt) dem Hexenglauben geradezu
+allen Boden entzog. Indessen willigte doch Browne selbst noch 1664 in die
+Hinrichtung von Hexen ein, und noch im folgenden Jahrzehent erschien in
+England das Volksbewusstsein von dem Glauben an Hexerei vollständig
+umnachtet. Namentlich war dieses in =Schottland= der Fall. Es gab kein
+protestantisches Volk, das in dieser Beziehung der katholischen Nation
+Spaniens so ähnlich war als das schottische[267]. Aber rasch machte auch
+hier die Aufklärung des folgenden Jahrhunderts der Herrschaft des
+Aberglaubens ein Ende. Im Jahr 1690 übergab der gefeierte =Richard Baxter=
+die von dem gelehrten und glaubenseifrigen Prediger =Cotton Mather=
+([+]1728) verfasste Geschichte der ältesten Hexenprozesse in Massachusetts
+dem englischen Publikum mit dem im Vorwort ausgesprochenen Bemerken, »der
+Mensch müsse ein sehr verstockter Sadducäer sein, welcher ihr keinen
+Glauben schenke«, und im folgenden Jahre 1691 stellte Baxter zur
+Rechtfertigung des Glaubens an Zauberei in einer eigenen Schrift über »=die
+Gewissheit der Geisterwelt=,« eine grandiose Zahl von Berichten über
+entdeckte Zauberer und Hexen zusammen. Von da bis zum Jahre 1718 (wo
+=Hutchinson= sein Buch schrieb,) erschienen in England nicht weniger als
+fünfundzwanzig Schriften zur Vertheidigung des Hexenglaubens; aber dennoch
+war derselbe im genannten Jahre vom Glauben fast aller Gebildeten in
+England verlassen. -- Ein (letzter) Hexenprozess war gleichwohl noch 1712
+gegen eine gewisse Johanna Wenham in Herfordshire vorgekommen. Allein aus
+dem ganzen Verfahren war zu ersehen, dass man zur Hexenverfolgung nicht
+mehr den früheren Muth hatte. Der Richter, der an die Hexerei nicht recht
+glaubte, hielt sogar eine Ansprache an die Geschworenen, welche die
+Entlastung der Angeklagten bezweckte, und behandelte den Ortspfarrer, der
+auf seinen Eid erklärte, dass dieselbe eine Hexe sei, mit auffallender
+Missachtung. Nun sprachen allerdings die Geschworenen über die Angeklagte
+ihr »Schuldig« aus; allein der Richter setzte es doch durch, dass das
+Urtheil gemildert ward. -- Dieses Vorkommniss hatte einen lebhaften
+Schriftenwechsel zur Folge, in welchem die bei dem Prozesse betheiligt
+gewesenen Geistlichen feierlichst erklärten, dass die Verurtheilte eine
+Hexe sei und dass das Verfahren des Richters eine Rüge verdiene[268].
+Allein die Zeit der Hexenprozesse war doch nunmehr abgelaufen. -- In
+=Schottland= erfolgte die letzte Hinrichtung im Jahr 1722[269]. -- Kurz
+nachher, 1736, wurde das Statut Jakobs I. durch eine Parlamentsakte
+förmlich aufgehoben, nachdem kurz zuvor der Pöbel noch ein altes
+Mütterchen in der Wasserprobe umgebracht hatte[270].
+
+In =Polen= verbot der Reichstag von 1776 alle Prozesse auf Zauberei[271].
+
+Im neunzehnten Jahrhundert war in Europa nur noch Ein Hexengesetz übrig,
+nämlich das =irländische= Statut. Dieses ist erst im Jahr 1821 aufgehoben
+worden[272].
+
+Dem Beispiele =Preussens= ahmte auch das übrige protestantische Deutschland
+mehr oder weniger bereitwillig nach. Wer von Bekker und Thomasius nicht
+gleich Anfangs überzeugt worden war, der schrie eine Zeitlang, bis er
+entweder zu ihrer Fahne überging, oder wenigstens der immer mächtiger
+werdenden Stimme der Vernunft gegenüber verstummte. So starb die alte
+Generation ab, mit ihr der Glaube und mit dem Glauben auch die Praxis des
+Hexenprozesses, wenn gleich noch der Buchstabe im Strafcodex blieb. Bis auf
+die jüngste Zeit herab hat dieser Buchstabe, als Artikel 109 der Carolina,
+im gemeinen deutschen Strafrecht unschädlich fortgelebt, und man sollte
+ihn, in Quadratklammern eingefasst, in die neuen Strafbücher mit
+hinübernehmen, als ein Denkzeichen, dass für den Richter einer künftigen
+Zeit die Aufgabe sich wiederholen könnte, die der Richter des achtzehnten
+Jahrhunderts gelöst hat, nämlich da, wo der Gesetzgeber hinter dem Geist
+der Zeit zurückbleibt, den Buchstaben stehen zu lassen und mit dem Genius
+der Humanität fortzuschreiten.
+
+Merkwürdig aber ist's, wie mit der Ausübung auch die Erinnerung so bald
+verloren ging. Wo in der Folge ein gelehrter Jurist über die Zauberei
+spricht, da kann man eines gesunden Urtheils, aber selten einer völlig
+richtigen Auffassung des Historischen gewiss sein. Die Sache war schnell
+zur halbbekannten Antiquität geworden. Schon =Böhmer=, welcher der Zeit
+noch so nahe stand, irrt z. B. in der Behauptung, dass ein Concubitus des
+Teufels mit einem =Manne= nirgends erwähnt werde[273]. =Meister=, der um
+ein halbes Jahrhundert später schrieb, lässt unter den wesentlichen
+Attributen der Zauberer den Tanz auf dem =Blocksberge= allzusehr
+hervortreten, -- als wenn die alten Kriminalisten und Prozessakten nicht
+noch tausend andere Lokalitäten kennten, -- und macht die Hexen zu Incuben
+und Succuben, da sie doch nicht solche =sind=, sondern nur mit denselben
+=zu thun haben=[274].
+
+
+FUSSNOTEN:
+
+[240] Vgl. _Karl Biedermann_, Deutschland im 18. Jahrh. Leipz. 1858, B. II.
+S. 355-391 und _Dernburg_, Thomasius und die Stiftung der Universität
+Halle; Halle, 1865.
+
+[241] Oeuvres, Tom. I. p. 367.
+
+[242] Theses inaugurales de crimine magiae, quas in Academia regia
+Fridericiana praeside D. _Ch. Thomasio_ -- -- -- solemni eruditorum
+disquisitioni submittit M. _Joannes Reiche_, 12. d. Novembr. 1701. Halae
+Magdeb. -- Ueber die wahre Auctorschaft s. _Hauber_ Bibl. mag. Bd. II.
+S. 308 f. -- 1704 gab Reiche selbst in seinem »Ferneren Unfug der Zauberei«
+eine deutsche Uebersetzung dieser Thesen unter dem Titel: »Herrn D. _Chr.
+Thomasii_ kurze Lehrsätze von dem Laster der Zauberei, nach dem wahren
+Verstande des lateinischen Exemplars in's Teutsche übersetzet etc.« -- Eine
+andere deutsche Uebersetzung erschien 1706 unter dem Titel: »_Christ.
+Thomasii_, Kurtze Lehr-Sätze von dem Laster der Zauberey, aus dem
+Lateinischen ins Deutche übersetzet und mit des Authoris Vertheidigung
+vermehrt.«
+
+[243] In diesem Sinne spricht sich Thomasius auch siebenzehn Jahre später
+aus. S. seine Vorrede zur Uebersetzung des =Webster= S. 37.
+
+[244] _Theophil Spizelius_, ein geborener Steyermärker, Senior des
+geistlichen Ministeriums zu Augsburg, [+]1691.
+
+[245] Gründliche Abfertigung der unpartheyischen Gedancken eines
+ungenandten Auctoris, die er von der Lehre de crimine magiae des
+hochberühmten Herrn D. Christiani Thomasii neulichst herausgegeben,
+gestellet von _Hieronymo a Sancta Fide_. Frankf. 1703.
+
+[246] Z. B. _Petri Goldschmidt's_ (Pastors zu Starup) Verworfener Hexen-
+und Zauber-Advokat, d. i. wohlgegründete Vernichtung des thörichten
+Vorhabens Herrn Christiani Thomasii, J. U. D. et Prof. Halens., und aller
+derer, welche durch ihre superklugen Phantasiegrillen dem teufelischen
+Hexengeschmeiss das Wort reden wollen, in dem gegen dieselben aus dem
+unwidersprechlichen göttlichen Worte und der täglich lehrenden Erfahrung
+das Gegentheil zur Genüge angewiesen und bestätigt wird, dass in der That
+eine teufelische Hexerei und Zauberei sei und dannenhero eine christliche
+Obrigkeit gehalten, diese abgesagten Feinde Gottes, schadenfrohe Menschen-
+und Viehmörder aus der christlichen Gemeinde zu schaffen und dieselben zur
+wohlverdienten Strafe zu ziehen. 1705.
+
+[247] Z. B. in der Erinnerung wegen der künftigen Winterlektionen 1702.
+Hier räumt er ein, dass es verborgene Mittel zur Beschädigung von Menschen
+und Thieren, auch Krankheiten gebe, die muthmasslich vom Teufel herkommen,
+bekämpft jedoch von neuem die sichtbaren Erscheinungen des Teufels und
+dessen Verkehr mit den Menschen.
+
+[248] Erster Band Halle 1703, zweiter B. 1704.
+
+[249] S. oben. Halle 1719.
+
+[250] _John Wagstaff_ gründlich ausgeführte Materie von der Hexerei.
+Deutsch, Halle 1711.
+
+[251] _Franz Hutchinson's_ historischer Versuch von der Hexerei etc.
+Deutsch von _Th. Arnold_, mit einer Vorrede von Thomasius. Leipzig 1726. --
+Das Buch hat in Beziehung auf Begebenheiten in England vieles Interessante,
+sonst aber viele Ungenauigkeiten und chronologische Verstösse.
+
+[252] =Disputatio juris canonici de origine et progressu processus
+inquisitorii contra sagas=, quam .... praeside _Chr. Thomasio_ .... examini
+subjicit _J. P. Ipsen_. Hal. 1712. In demselben Jahre besorgte die
+Renger'sche Buchhandlung eine Uebersetzung. -- Auch von dieser Abhandlung
+ist _Thomasius_ selbst der Verfasser. S. seine Vorrede zur Uebersetzung des
+Webster, S. 18.
+
+[253] Auch gegen den Gebrauch der Folter ist _Thomasius_ aufgetreten, indem
+er einen seiner Schüler »über die Nothwendigkeit, die Folter aus den
+christlichen Gerichtshöfen zu entfernen«, disputiren liess. Allein mit
+Unrecht ist Thomasius als unbedingter Gegner der Folter bezeichnet worden.
+_Biedermann_ macht in der Schrift »Deutschland im achtzehnten Jahrhundert«
+B. II. S. 382 auf einen an eben diesen Schüler gerichteten und auf die
+erwähnte Disputation bezüglichen Brief aufmerksam (abgedruckt in den
+Programmata Thomas. p. 576), worin er zwar dessen Vorhaben nicht
+missbilligt, aber doch das Bedenken äussert, dass es nicht rathsam sein
+dürfte, den Lenkern christlicher Staaten die Nachahmung der Engländer und
+anderer Völker in Abschaffung der Folter schlechthin anzuempfehlen, -- weil
+es zweifelhaft sei, ob nicht, so lange es noch so viele andere Missstände
+in der Rechtspflege gebe, die plötzliche Abschaffung der Folter grössere
+Nachtheile haben möchte als ihre Beibehaltung.
+
+[254] S. Vorrede zum Webster, S. 19.
+
+[255] _Hertii_ Consilia et responsa. Francof. 1729.
+
+[256] Consilia _Michaelis Grassi_, in den Consil. Juridicorum Tubingensium.
+Tom. V. p. 705 f. ed. 1733.
+
+[257] _J. A. Scholtz_, Ueber den Glauben an Zauberei in den
+letztverflossenen vier Jahrhunderten (Breslau, 1830,) S. 115.
+
+[258] _Scholtz_, S. 118.
+
+[259] _Scholtz_, S. 119.
+
+[260] Auf den Münchow'schen Gütern in der Uckermark war nämlich ein
+fünfzehnjähriges Mädchen wegen fleischlicher Vermischung mit dem Teufel
+enthauptet worden, und zwar =nach einem von der Universität Greifswald
+eingeholten Erkenntnisse=. Eine Revision der Akten ergab, dass weder die
+nöthigen Zeugen verhört, noch die Angeklagte ordnungsmässig vertheidigt
+worden war. Nach dem Gutachten des Hoffiskals hätte diese, als eine mit
+Melancholie behaftete Person, dem Arzte übergeben werden sollen. Die Sache
+blieb übrigens auf sich beruhen, weil der Gutsherr sich damit
+entschuldigte, dass er während des Falles gerade abwesend gewesen sei, auch
+keine jura verstehe. Märk. Forschungen I, S. 261.
+
+[261] Märkische Forschungen, I. S. 264.
+
+[262] _Thomasius_ in der Vorrede zu Webster. S. 32.
+
+[263] Siehe den folgenden Abschnitt.
+
+[264] _Garinet_, S. 337. 344.
+
+[265] _Horst_, Z. B. Bd. IV. S. 367.
+
+[266] Inquiries into vulgar and common errors, 1646 (Works of Sir Th.
+Browne, II. S. 163.)
+
+[267] _Buckle_, Geschichte der Civilisation in England, II. S. 152 ff. und
+357 ff.
+
+[268] _Hartpole Lecky_, S. 93-95.
+
+[269] So berichtet _Hugo Arnots_ Collection of criminal trials in Scotland
+(Edinb. 1785), (auch _Hartpole Lecky_, S. 105), über den letzten
+Hexenprozess in Schottland im Jahr 1722, doch wurde in ihm nicht auf den
+Feuertod erkannt. Zum letzten Male waren hier 1697 (sieben) Hexen zum
+Scheiterhaufen verurtheilt. Indessen wird nicht berichtet, ob das Urtheil
+zur Vollziehung kam.
+
+[270] _W. Scott_, Br. über Däm. Th. II. S. 112. Die Akte selbst ist
+abgedruckt bei _Hauber_, Bibl. mag. Th. II. S. 3.
+
+[271] _Wachsmuth_, Zeitalter der Revolution, I. S. 132.
+
+[272] _Hartpole Lecky_, S. 36, Anmerk.
+
+[273] Jus ecclesiasticum Protestantium. Hal. 1733. pag. 469.
+
+[274] Principia juris criminalis Germaniae communis. Gotting. 1780. §. 467.
+
+
+
+
+ SECHSUNDZWANZIGSTES KAPITEL.
+
+ Hexenprozesse des achtzehnten Jahrhunderts. Aufhören der
+ gerichtlichen Verfolgungen.
+
+
+Derjenige deutsche Staat, der in der Person seines Monarchen sich zuerst
+mit klarer Einsicht in die Tollheit des Glaubens an Hexerei erhob, um der
+Hexenverfolgung ein Ende und die deutsche Nation von dem Fluche des
+heidnischen Dämonismus, den einst das Papstthum über sie gebracht hatte,
+wieder frei zu machen, war =Preussen=[275].
+
+Kurz nach seiner Thronbesteigung erliess hier nämlich König =Friedrich
+Wilhelm= I. unter dem 13. Dezember 1714 ein von dem Minister =v. Plotho=
+ausgearbeitetes Mandat, welches das Ende der Hexenverfolgung zwar nicht
+sofort herbeiführte, aber doch ankündigte. Der König erklärte in demselben,
+dass unter den im Kriminalprozess überhaupt wahrnehmbaren Missständen einer
+der gefährlichsten in den Hexenprozessen hervortrete, indem hier nicht
+immer mit der nöthigen Vorsicht verfahren, sondern oft auf ganz unsichere
+Indizien hin vorgegangen, darüber auch gar Mancher ganz unschuldig auf die
+Folter, durch diese um Gesundheit und Leben und auf das Land eine grosse
+Blutschuld gebracht werde. Er wolle daher die Prozesse in Hexensachen
+verbessern und so einrichten lassen, dass dergleichen übele Folgen aus
+denselben nicht entstehen könnten. Inzwischen aber, bis es dazu gekommen
+sein würde, sollten alle Urtheile in Hexensachen, bei denen es sich um
+Anwendung der scharfen Frage oder gar um Verhängung der Todesstrafe
+handele, ihm selbst zur Confirmirung vorgelegt werden. Auch wünsche er,
+dass ihm die Kriminalkollegien, Fakultäten und Schöffenstühle ihre Gedanken
+wegen der Hexenprozesse überhaupt gutachtlich vorlegen möchten, wobei es
+ihm zu besonderem, gnädigsten Gefallen gereichen werde, wenn Jemand zur
+Verbesserung des bisherigen Verfahrens etwas beitrage. Schliesslich wurde
+befohlen, alle noch vorhandenen Brandpfähle, an denen Hexen gebrannt worden
+wären, sofort zu beseitigen.
+
+Seitdem hörten zwar in Preussen die Hexenprozesse nicht sofort auf, aber es
+konnte doch keine Hexe mehr verbrannt werden, und der König wollte, dass
+von Hexen und Hexenverfolgung in seinem Lande nicht mehr die Rede sei. Die
+beiden letzten Hexenprozesse kamen hier in den Jahren 1721 und 1728 vor. Im
+erstgenannten Jahre wurde eine Schuhmachersfrau zu Nauen der Hexerei
+beschuldigt, weil sie an eine andere Frau Butter verkauft hatte, die über
+Nacht Kuhdreck geworden wäre, worauf der Magistrat zu Nauen einen Prozess
+einleitete. Das Kriminalkollegium erkannte indessen, mit dem corpus delicti
+habe es nicht seine volle Richtigkeit, weil es möglich sei, dass Jemand aus
+Muthwillen Kuhdreck statt der Butter hingesetzt habe. Auch seien die nach
+Art. 32 und 44 der Carolina zur Anklage auf Zauberei erforderlichen
+Indizien nicht vorhanden, so dass also eine Inquisition nicht stattfinden
+könne. -- Eigenhändig schrieb der König unter dieses Erkenntniss die Worte:
+»=Soll abolirt sein.=« Zugleich wurde aber dem Magistrat zu Nauen dafür,
+dass er den Prozess veranlasst habe, ein Verweis ertheilt, =weil der König
+durchgehends alle Hexenprozesse verboten habe=.
+
+Nichtsdestoweniger konnte es in Berlin noch im Jahr 1728 vorkommen, dass
+ein geistesschwaches oder geisteskrankes Mädchen von zweiundzwanzig Jahren,
+welches sich hatte erhängen wollen, nach Anleitung der in dem Malleus
+maleficarum gegebenen Gesichtspunkte in Betrachtung genommen wurde.
+Dieselbe hatte ausgesagt, dass sie einst am Wedding einem Herrn in blauem
+Rock und gestickter Weste begegnet sei, der ihr damals Geld geschenkt habe.
+Späterhin habe sie ihn an der langen Brücke wieder angetroffen, vonwo er
+sie nach dem Wedding geführt habe. Hier habe ihr der unbekannte Herr
+eröffnet, dass er der Teufel sei und habe an sie zugleich das Ansinnen
+gestellt, dass sie ein mit drei Buchstaben beschriebenes Billet
+unterzeichnen sollte. Hernach habe der Teufel ihr so in die Finger
+gedrückt, dass das Blut hervorgetreten sei, und seitdem verfolge sie der
+Teufel unablässig. Derselbe sei auch schuld daran, dass sie sich habe
+erhängen wollen. Das mit drei rothen Buchstaben beschriebene Billet zu den
+Akten gebend bemerkte sie, dass sie dem Teufel ein anderes, von ihr mit
+ihrem eigenen Blute beschriebenes Billet ausgestellt habe. Bei dem
+Schreiben habe ihr der Teufel die Hand geführt. Ein Geistlicher und ein
+Arzt besuchten das Mädchen im Gefängniss, wo dasselbe im Gebet oft
+entsetzliche Paroxismen bekam. In dem Erkenntniss des Kriminalkollegiums zu
+Berlin vom 10. Dezember 1728 heisst es, es habe das Ansehen, als sei
+Inquisitin wegen des Bündnisses mit dem Teufel mit dem Feuer oder doch mit
+dem Schwert zu strafen, zumal sie (wie es heisst) darauf los gehurt habe.
+Weil sie aber lange Zeit mit schwerer Noth und Melancholie behaftet
+gewesen, so könne der Gedanke des Teufelsbunds möglicherweise auch Effekt
+ihrer Schwermüthigkeit sein, zumal die desshalb von ihr erzählten Umstände
+unwahrscheinlich, ja ungereimt seien, so dass man auf Verstandesverrückung
+schliessen müsse. Daher könne Inquisitin nicht als eine Person, die sich
+wirklich zu ihrer und anderer Leute Schaden dem Teufel ergeben habe,
+angesehen und also auch nicht am Leben bestraft werden. Damit sie aber
+durch ein liederliches Leben und versuchten Selbstmord nicht ferner in des
+Satans Wegen sich verstricken könne, sei sie lebenslänglich in das
+Spinnhaus zu Spandau zu bringen und zu leidlicher Arbeit anzuhalten, ihr
+auch dort leibliche Arznei und geistlicher Zuspruch zu ertheilen, von
+Rechtswegen. -- Der König bestätigte dieses Erkenntniss, =mit welchem die
+Geschichte der Hexenprozesse in Preussen zu Ende ging=[276].
+
+Das übrige =protestantische= Deutschland folgte dem Vorgange Preussens
+alsbald nach, indem hier in den ersten Dezennien des Jahrhunderts die
+Hexenprozesse gänzlich aufhörten, z. B. in Hessen-Kassel im Jahr 1711.
+
+Anders aber war es im =katholischen= Deutschland.
+
+In =Oesterreich= machte die Staatsregierung sogar noch im Jahr 1707 den
+Versuch, der erlahmenden und absterbenden Hexenverfolgung noch einmal auf
+dem Wege der Gesetzgebung neues Leben einzuhauchen. Die hierher gehörigen
+Paragraphen der peinlichen Gerichtsordnung =Joseph's= I. für =Böhmen=,
+=Mähren= und =Schlesien= athmen noch ganz den Geist des Hexenhammers[277].
+
+»Art. XIX. §. 3. Die Zauberey (worunter auch Wahrsagen, Aberglauben,
+Topfeingraben, Schlösser an Bäume verschliessen, solche in Brunnen oder
+Wasser werfen, Schüssen, Knipfen etc. gezogen werden), ist eine mit
+ausdrücklich oder heimlich bedungener Hülff des Teufels begangene Unthat.
+
+»Auf wahrhaffte Zauberey, sie geschehe mit ausdrücklich- oder verstandener
+Verbündnus gegen den bösen Feind, dardurch denen Leuten, Viehe oder
+Früchten der Erde Schaden zugefüget wird, oder auf diejenige, welche neben
+Verläugnung des christlichen Glaubens sich dem bösen Feind ergeben, mit
+demselben umgangen, oder sich unzüchtig vermischet, wann sie auch sonsten
+durch Zauberey niemand Schaden zugefüget hätten, gehört die Straff des
+Feuers, obschon solche, aus erheblichen Ursachen, und wann Inquisitus oder
+Inquisita dazu gekommen, jung an Jahren, einfältig, in der Wahrheit
+bussfertig, oder der Schaden nicht so gross, mit vorhergehender Enthaubtung
+gelindert, und nur der Cörper verbrennet werden kann; Hingegen
+
+Die Wahrsager, aberglaubische Seegen-Sprecher und Bock-Reiter, welche, ohne
+ausdrückliche Verbündnus mit dem bösen Feind, dieses verüben, mögen, nach
+Erheblichkeit des Verbrechens zum Schwerdt, jedoch nicht ohne Unterscheid,
+sondern nur wann solches durch des bösen Feindes Hülff wissentlich
+beschehete, sondern aber zu einer Extra-Ordinari Straff verurtheilet, oder
+wann der Schaden und Umstände nicht gar gross, nach abgelegtem Eyd und
+öffentlicher Absagung, derley Unthaten nicht mehr zu verüben, mit einem
+gantzen oder halben Schilling belegt, und zugleich des Lands auf ewig
+verwiesen, oder, Falls sie unterthänig wären, oder andere wichtige Ursachen
+solches erforderten, mit einem zwey auch drey jährigen opere publico und
+eben also diejenigen, welche sich bey derley bösen und so bekandten Leuten
+Raths erholen, bestraffet werden.
+
+»Und obgleich in vollständiger Zauberey, wegen Grösse des Lasters kein
+lindernder Umstand kan erfunden werden, so seynd doch genugsame Ursachen,
+warum die Straffe zu verschärffen seye, besonders wofern zu der Zauberey
+annoch eine Gotteslästerliche That, als Missbrauch heiliger Hostie, oder
+anderer Gott geheiligten Sachen zugesetzet wird.«
+
+Art. XIII. §. 4 werden als Indizien aufgeführt: »Aberglaubische
+Gesundheitsmittel, Schaden, so allzeit in Gegenwart des Inquisiten
+beschehen, und niemal in dessen Abwesenheit, bei ihm oder ihr gefundene
+verdächtig- oder verbothene Bücher, Spiegel, Verbündnus mit dem bösen
+Feinde, mit ungewöhnlichen Ziffern, oder Zeichen, mit oder ohne Blut
+geschriebene Zettel, Todten-Bein, an des Inquisiten Leib unschmertzhafft
+befundene Merck-Mahle, und sonsten zur Zauberey gebräuchliche Sachen,
+gedrohter und erfolgter nicht allerdings natürlicher Schaden,
+übernatürliche Wissenschafft zukünftiger oder unbegreiflicher Dinge, von
+schlechten Leuten angemasste Wahrsagerey, etwas besonders vor anderen, zum
+Gleichnuss: Wann ihre Felder grünen, deren andern dürren, ihr Vieh nutzbar,
+anderer verdorben etc. etc. Wann die in Verdacht gekommene Person, andere
+Leute die Zauberei zu lehren, sich anerbothen, Menschlich unbegreiffliche
+Thaten würcket, in der Lufft herumfahret, u. s. w.«
+
+In =einem= wichtigen Punkte hat indessen die Erfahrung den Gesetzgeber zur
+Vorsicht bestimmt. Er will »auf die Aussagung der Complicum allein, sie
+seye beschaffen, wie sie immer wolle, wegen so vielfältig unterloffenen
+Betrugs, und durch List des Satans angespunnenen Unwahrheit, nicht
+alsogleich weder die Tortur vorzunehmen, weder zur Straffe zu schreiten,
+zulassen.« (Art. XIII. §. 29.)
+
+In den Landen der österreichischen Monarchie hatte daher die
+Hexenverfolgung einstweilen noch immer ihren Fortgang, nur dass die
+Prozesse und Justifizirungen jetzt seltener vorkamen als früher. Auch wurde
+jetzt häufiger auf Hinrichtung mit dem Schwert als auf lebendige
+Verbrennung erkannt. So wurden in den Jahren 1716 und 1717 im Fürstenthum
+Trient, nicht weit von Roveredo, zwei Personen, Maria Bertoletti und
+Domenica Pedrotti als Hexen mit dem Schwert vom Leben zum Tod geführt, und
+ihre Leiber wurden zu Asche verbrannt: Mehrere Andere würden dasselbe
+Schicksal gehabt haben, wenn sie nicht im Kerker gestorben wären. Im Jahr
+1728 starb in einem benachbarten Orte eine Frauensperson, Maddalena
+Tedeschi, im Gefängniss, die wegen Hexerei zu lebenslänglicher Haft
+verurtheilt worden war[278]. Indessen kamen damals auch noch Hexenprozesse
+ganz in altüblicher Weise vor. Am 23. Juli 1728 wurden zu Szegedin sechs
+Hexenmeister (unter denen auch der vorjährige Stadtrichter, ein Greis von
+sechsundachtzig Jahren war,) und sieben Hexen, nach gemachter Wasserprobe
+(in der sie wie »Pantoffelholz« geschwommen haben sollen) und nach
+geschehener Wagprobe (in welcher ein grosses, dickes Weib nicht mehr als
+anderthalb Loth wog,) auf drei Scheiterhaufen an der Theis lebendig
+verbrannt. Nur Eine Frauensperson wurde vorher geköpft. Unter den
+hingerichteten Weibern befand sich auch eine Hebamme, welche über
+zweitausend Kinder in des Teufels Namen getauft haben sollte. Ein
+Schusterjunge, der über Szegedins Weinberge »grausam starkes« Hagelwetter
+gebracht hatte und durch einen anderen Jungen verrathen wurde, hatte die
+Rotte angegeben[279]. Hernach, im Jahr 1730, wurde noch ein dicker
+Stadtrichter verbrannt, unter dem Vorwande, dass er nur einige Quentlein
+gewogen habe[280]. Im Jahr 1739 machte man mit Hexen um Arad die
+Wasserprobe, und 1744 wurden in Karpfen drei Hexen verbrannt[281]. Auch
+noch 1746 kam zu Mühlbach im Sachsenlande ein Hexenprozess vor, in welchem
+drei Glieder Einer Familie verbrannt wurden. Seitdem hörte die
+Hexenverfolgung hier auf. Ein schreckliches Drama spielte sich dagegen in
+dem benachbarten =Maros Vasarheli= noch im Jahr 1752 ab. Eine alte Frau,
+die Hebamme Farkas, welche der Magistratsdirektor des Orts der Hexerei
+angeklagt hatte, wurde nämlich hier, noch ganz in altüblicher Weise der
+Wasserprobe unterworfen, dann, weil man ihre Mitschuldigen erfahren wollte,
+gefoltert, und schliesslich hingerichtet[282].
+
+Erst unter =Maria Theresia= wurde die neue, peinliche Halsgerichtsordnung
+von 1707 ausser Wirksamkeit gesetzt. Bis dahin galt jedoch in Oesterreich
+und in anderen katholischen Landen Deutschlands der Glaube an die
+Thatsächlichkeit der Hexerei ebenso als kirchlich-orthodox, wie die
+Verfolgung der Hexerei als vollkommen zu Recht bestehend angesehen ward.
+Allein indem man prinzipmässig das bisherige Verfahren gegen Zauberer und
+Hexen aufrecht hielt, so zeigte es sich doch alsbald, dass die
+Herzhaftigkeit, mit der die Gerichte und Obrigkeiten ehedem auf Tod durch
+Feuer und Schwert u. dgl. erkannt hatten, dem jüngeren Geschlechte verloren
+gegangen war. Es zeigte sich dieses insbesondere an dem letzten (oder einem
+der letzten) Hexenprozesse, der im geistlichen Fürstenthum =Salzburg= im
+Jahr 1717 vorkam[283]. Derselbe war durch folgendes Vorkommniss veranlasst:
+In den Jahren 1715-1717 wurden im Pflegegerichte Moosham sehr viele Rinder,
+Füllen, Schafe, Ziegen, Schweine, Hirsche und anderes Wild auf der Weide
+und in den Wäldern von Wölfen niedergerissen. Zwar stellte man wiederholt
+Jagden auf die Wölfe an, aber geschossen wurde keiner. Diess erregte den
+Verdacht der durch die Wölfe geschädigten Gemeinden um so mehr, als gerade
+damals der zu Moosham inhaftirte Bäckerlippl aus freiem Antriebe gestand,
+dass ihn der mittlerweile verstorbene Betteltoni mit einer schwarzen Salbe
+angeschmiert habe, wodurch er sofort zu einem Wolfe geworden sei. Als
+solcher habe er mit Ruepp Gell, vulgo Perger genannt, und Anderen, die
+ebenfalls zu Wölfen geworden, zu verschiedenen Malen Vieh niedergerissen.
+Auf diese Angabe hin wurden Perger und dessen Mitschuldige verhaftet und in
+die Fronfeste nach Salzburg abgeliefert.
+
+=Perger= (mit dem allein wir uns hier beschäftigen) leugnete anfangs Alles.
+Als er aber am 23. Sept. 1717 auf die Folter gebracht, ans Seil gebunden
+und, an den Füssen mit einem fünfundzwanzigpfündigen Stein beschwert, in
+die Höhe gezogen ward, da bekannte er, dass er wie seine Mitschuldigen sich
+mit einer schwarzen Salbe angeschmiert, hierdurch zum Wolf geworden und als
+solcher das Vieh hin und wieder niedergerissen habe. Diese Salbe habe er
+vom bösen Feind auf der Haide bei Moosham erhalten. Der habe zu ihm und den
+Anderen gesagt: »Was sollt ihr Hunger leiden? Hier habt ihr Salben, dass
+ihr zu Wölfen werdet und euch satt fresset, so oft und wie ihr wollt!«
+Darauf habe er sich dem Teufel mit Leib und Seele ergeben. In einem
+späteren Verhöre nahm allerdings Perger sein Geständniss, welches ihm nur
+durch die Qual der Tortur abgepresst sei, zurück. Allein kurzer Hand wurde
+er vom Scharfrichter wieder auf den Folterstuhl niedergesetzt, ans Seil
+gebunden, auf die Leiter gespannt und eine halbe Stunde lang gemartert, was
+zur Folge hatte, dass er seine früheren Geständnisse bestätigte. Auch den
+Kameraden Perger's wurden dieselben Geständnisse abgemartert. Das Urtheil
+der Richter lautete nun allerdings auf Verbrennung der Malefikanten; doch
+hielt man es für gut, dieselben der Gnade des Erzbischofs von Salzburg zu
+empfehlen. Derselbe liess auch Gnade für Recht ergehen. Am 20. August 1718
+erliess daher das Stadtgericht zu Salzburg an das Untergericht die Weisung:
+»Demnach mit Ihrer hochfürstlichen Gnaden gnädigstem Vorwissen -- wir den
+allhier in puncto =magiae= et =lycanthrophiae= inliegenden -- Perger auf
+ewig, den vulgo Schweblhans aber auf acht Jahre lang ad triremes condemnirt
+haben, also wird -- Euch hiermit anbefohlen, dass ihr diesen Delinquenten
+gewisse Religiosen (damit sie in geistlichen Sachen bis zu deren
+Auslieferung interim nothdürftig unterwiesen und =allenfalls a pacto
+diaboli liberiret werden=,) zugeben sollet.« -- Am 12. Sept. 1718 musste
+sodann Perger noch die übliche Urfehde schwören.
+
+Erst durch die grosse Tochter Karls VI., die Kaiserin =Maria Theresia=
+wurde in Oesterreich dem Unfuge der Hexenverfolgung ein Ende gemacht.
+Schon unmittelbar nach ihrem Regierungsantritt im Jahr 1740 hob sie die
+bestehende Prozessordnung auf, indem sie verfügte, dass zur Verhinderung
+alles ferneren Unfuges sämmtliche Hexenprozesse in allen kaiserlichen
+Erblanden ihr zur Einsicht und Entscheidung vorgelegt werden sollten. In
+Art. 58 ihrer »peinlichen Gerichtsordnung« verbot sie auch die Wasserprobe
+»nebst allen dergleichen nichtigen und abergläubischen Zaubergegenmitteln«
+auf das Bestimmteste. Auch erliess sie eine Verordnung, aus der wir
+ersehen, dass Träume von gewissen Personen gedeutet und dass aus den
+Friedhöfen nicht selten Leichen, als mit der Magia posthuma behaftet,
+ausgegraben und verbrannt wurden. Die Kaiserin sagt nämlich: »Wie zumalen
+hierunter Aberglauben und Betrug stecken, wir dergleichen sündliche
+Missbräuche nicht gestatten, sondern vielmehr mit den empfindlichsten
+Strafen anzusehen gemeint sind: als ist unser gnädigster Befehl, dass
+künftig in allen derlei Sachen ohne Konkurrenz der =Politici= nichts
+vorgenommen, sondern allemal, wenn ein solcher Casus eines Gespenstes,
+Hexerei, Schatzgräberei oder eines angeblich vom Teufel Besessenen
+vorkommen sollte, derselbe der politischen Instanz sofort angezeigt, mithin
+von dieser mit Beiziehung eines vernünftigen Physici die Sache untersucht
+und eingesehen werden solle, und was für Betrug darunter verborgen und wie
+sodann die Betrüger zu strafen sein werden.«
+
+Durch diese weise Verordnung war in Oesterreich zum ersten Male gegen die
+Hexenriecherei der Gerichte und gegen das wüste Dreinfahren derselben ein
+fester Damm aufgerichtet, an dem sich die bisher immer noch im Gange
+gebliebene Hexenverfolgung ein für allemal brach. Die Prozesse hörten bald
+ganz auf. Doch wusste die Kaiserin recht wohl, dass bei dem in vielen
+Volksschichten herrschenden Aberglauben dieselben leicht auch wieder
+aufleben könnten, wenn nicht die Macht des Gesetzes sie niederhalte. Indem
+sie daher den Strafprozess in Oesterreich überhaupt vollständig zu
+reformiren beschloss, so trat auf ihren Befehl in Wien eine Hofkommission
+unter dem Vorsitze des Vizepräsidenten der Obersten Justizstelle, Mich.
+Joh. Graf =v. Althann= zusammen, welche die Aufstellung eines neuen
+Strafgesetzbuches berathen sollte. Im zweiten Theile des neuen Codex sollte
+auch ein Abschnitt de Magia eine Stelle finden. Nach längeren Verhandlungen
+wurde ein desfallsiger Entwurf, in welchem man zwar nicht den Hexenglauben
+aber das ganze bisherige Gerichtsverfahren gegen die Hexen über Bord warf,
+vereinbart, und allerhöchsten Orts zur Prüfung vorgelegt. Dieser Entwurf
+wurde nun von der Kaiserin (die sich in solchen Angelegenheiten gern von
+ihrem berühmten Leibarzt =van Swieten= berathen liess) vollständig
+genehmigt, und unter dem 5. November 1766 publizirt[284]. Alle
+Gerichtsstellen und Obrigkeiten der Kaiserlichen Erblande wurden
+angewiesen, das neue Statut bis zur Publikation des in Arbeit befindlichen
+Strafgesetzbuchs als Gesetz zu beobachten.
+
+In demselben erklärt die Kaiserin: »Wir haben gleich bei Anfang Unserer
+Regierung auf Bemerkung, dass bei diesem sogenannten Zauber- oder
+Hexenprozesse aus ungegründeten Vorurtheilen viel Unordentliches sich mit
+einmenge, in Unseren Erblanden allgemein verordnet, dass solche vorkommende
+Prozesse vor Kundmachung eines Urtheils zu Unserer höchsten Einsicht und
+Entschliessung eingeschicket werden sollen; welch' Unsere höchste
+Verordnung die heilsame Wirkung hervorgebracht, dass derlei Inquisitionen
+mit sorgfältigster Behutsamkeit abgeführet und in Unserer Regierung bisher
+kein wahrer Zauberer, Hexenmeister oder Hexe entdecket worden, sondern
+derlei Prozesse allemal auf eine boshafte Betrügerei, oder eine Dummheit
+und Wahnwitzigkeit des Inquisiten, oder auf ein anderes Laster
+hinausgeloffen seien, und sich mit empfindlicher Bestrafung des Betrügers
+oder sonstigen Uebelthäters, oder mit Einsperrung des Wahnwitzigen geendet
+haben. Gleichwie Wir nun gerechtest beeifert seynd, die Ehre Gottes nach
+allen Unseren Kräften aufrecht zu erhalten und dagegen Alles, was zu
+derselben Abbruch gereichet, besonders aber die Unternehmung zauberischer
+Handlungen auszurotten, so können Wir keinerdings gestatten, dass die
+Anschuldigung dieses Lasters aus eitlem altem Wahne, blosser Besagung und
+leeren Argwöhnigkeiten wider Unsere Unterthanen was Peinliches vorgenommen
+werde; sondern Wir wollen, dass gegen Personen, die der Zauberei oder
+Hexerei verdächtig werden, allemal aus rechtserheblichen Inzichten und
+überhaupt mit Grunde und rechtlichem Beweise verfahren werden solle, und
+hierinfalls hauptsächlich auf folgenden Unterscheid das Augenmerk zu halten
+sei: ob die der bezichtigten Person zur Last gehenden den Anschein einer
+Zauberei oder Hexerei und dergleichen auf sich habenden Anmassungen,
+Handlungen und Unternehmungen entweder 1) aus einer falschen Verstellung
+und Erdichtung und Betruge, oder 2) aus einer Melancholey, Verwirrung der
+Sinnen und Wahnwitz, oder aus einer besonderen Krankheit herrühren, oder
+3) ob eine Gottes und ihres Seelenheils vergessene Person solcher Sachen,
+die auf eine Bündniss mit dem Teufel abzielen, sich zwar ihres Ortes
+ernsthaft, jedoch ohne Erfolg und Wirkung unterzogen habe, oder ob
+endlichen 4) untrügliche Kennzeichen eines wahren, zauberischen, von
+teuflischer Zuthuung herkommen sollenden Unwesens vorhanden zu sein
+erachtet werden.«
+
+Die wahre Zauberei oder Hexerei soll nur da angenommen werden, »wo die
+Vermuthung Statt hat, dass eine erwiesene Unthat, welche nach dem Laufe der
+Natur von einem Menschen für sich selbst nicht hat bewerkstelligt werden
+können, mit bedungener Zuthuung und Beistand des Satans aus Verhängniss
+Gottes geschehen sei.«
+
+Was die Bestrafung betrifft, so verfügt das Gesetz für den ersten der oben
+bezeichneten Fälle angemessene Leibesstrafe und, sofern der gespielte
+Betrug das Mittel zur Ausführung eines Verbrechens gewesen wäre, die auf
+dasselbe gesetzte Strafe mit Schärfung; für den zweiten die Einweisung in
+ein Irren- oder Krankenhaus; für den dritten, je nach den Umständen,
+entweder die schärfste Leibesstrafe, oder, wenn bürgerliche Verbrechen oder
+Blasphemie konkurriren, geschärfte Todesstrafe bis zum Scheiterhaufen.
+»Wenn endlich viertens, -- sagt das Gesetz, -- aus einigen unbegreiflichen
+übernatürlichen Umständen und Begebnissen ein wahrhaft teuflisches Zauber-
+und Hexenwesen gemuthmasset werden müsste, so wollen Wir in einer so
+ausserordentlichen Ereignisse Uns selbst den Entschluss über die Strafart
+eines dergleichen Uebelthäters ausdrücklich vorbehalten haben; zu welchem
+Ende obgeordnetermassen der ganze Prozess an Uns zu überreichen ist.«
+
+Ausserdem verbietet die Verordnung dem Richter alle Nadel-, Wasser- und
+andere Proben und bindet die Anwendung der Tortur an bestimmte Regeln. Der
+Eingang enthält einige wohlgemeinte Belehrungen über die Unvernünftigkeit
+des Hexenglaubens und leidet nur an dem historischen Irrthum, »dass die
+Neigung des einfältig gemeinen =Pöbels= zu abergläubischen Dingen hierzu
+den Grund gelegt habe«.
+
+Wie König =Friedrich Wilhelm= I. das protestantische Preussen, so hat also
+die Kaiserin =Maria Theresia= das katholische Oesterreich von dem Vampyr
+der Hexenverfolgung erlöst. Man hätte nun erwarten können, dass damit dem
+Wahn der Hexerei und der Dummheit des Hexenprozesses im ganzen heiligen,
+römischen Reiche deutscher Nation ein Ende gemacht worden wäre. Indessen
+war dieses doch in den katholischen Landen des Reichs nicht überall der
+Fall.
+
+In dem jetzigen Donaukreise des Königreichs Württemberg bestand das
+(=Prämonstratenser=-) =Reichsstift Marchthal= (jetzt Standesherrschaft des
+Fürsten von Thurn und Taxis). In diesem Stift kam vor dem Oberamt zu
+Ober-Marchthal -- der Residenz des Fürstabts -- noch in der ersten Hälfte
+des achtzehnten Jahrhunderts eine ganze Reihe von Hexenprozessen vor, in
+denen auf das Entsetzlichste gefoltert worden ist. Wir besitzen genaue
+Abschriften von Original-Prozessakten[285] aus den Jahren 1746 und 1747,
+die sich auf die Hinrichtung von sechs angeblichen Hexen (von denen je zwei
+Mutter und Tochter waren), die sämmtlich in dem Einen zum Stiftsgebiet
+gehörigen (am Federsee gelegenen) Dorfe Alleshausen aufgegriffen waren,
+bezogen; ausserdem erhellt aus diesen Akten, dass nicht lange vorher zwei
+Schweizerinnen in Ober-Marchthal verbrannt worden waren. Alle acht
+Unglückliche waren durch die Folter zum Geständniss gebracht worden. Diese
+Geständnisse waren die gewöhnlichen, Lossagung von Gott, der Mutter Gottes
+und allen Heiligen, Abschliessung eines Bundes mit dem Teufel, Besuch der
+Hexensabbathe, Anbetung des Teufels, Verunehrung der bei der Kommunion
+heimlich aus dem Munde genommenen Hostien, die beim Hexentanz zerstampft
+wurden, fleischliche Vermischung mit dem Teufel, Verursachung von Unwetter,
+Anstiftung von allerlei Malefizien u. s. w. Das Urtheil lautet auf
+Strangulirung oder Hinrichtung mit dem Schwerte durch den Scharfrichter und
+Verbrennung der Leichen zu Asche. -- Von besonderem Interesse ist die
+Urgicht, welche einer Barbara Bingesserin von Alleshausen abgemartert war.
+Aus derselben erhellt, dass diese siebenundfünfzigjährige Frau im Dorfe als
+Hexe verschrieen worden war, dass man allerlei Schädigungen, von denen
+einzelne Ortsangehörige betroffen worden waren, ihren Hexenkünsten
+zugeschrieben und dass sie darum wiederholt das Oberamtsgericht
+flehentlichst gebeten hatte, das ihr zur Last Gelegte zu untersuchen und
+sie gegen fernere Verleumdung in Schutz zu nehmen. Statt jedoch diese Bitte
+der Verunglimpften zu beachten, hatte das Gericht dieselbe verhaften und in
+den Hexenthurm bringen lassen. Sie sollte sich nun der ihr zur Last
+gelegten Malefizien schuldig bekennen. Die Aermste wusste nicht, wie ihr
+geschah; aber das Gericht ging ihr alsbald mit der Verbal-Territion und da
+diese erfolglos war, auch mit der Real-Territion zu Leibe. Doch war auch
+hiermit nichts aus ihr herauszubringen. Daher wurde das Weib auf die Folter
+gespannt und gemartert, -- einmal, zweimal, -- ohne dass sie zum
+»Geständniss« zu bringen war, bis sie endlich den ihr im Kerker
+beigegebenen Wächtern, von denen sie unablässig mit der Aufforderung ihre
+Schuld zu bekennen gepeinigt ward, zuschrie, »dass sie ein schlimmes Weib
+sei, dass sie eine schlimme Hand habe, und dass eben Jedermann, den sie nur
+anrühre, einen Schmerz empfinde, krank und elend werde«. Nunmehr aber,
+nachdem die Unglückliche so weit gebracht war, durfte man hoffen, mittelst
+fortgesetzter Tortur alle noch wünschenswerthen Geständnisse aus ihr
+herauszupressen, damit sie für den Scheiterhaufen reif werde. Daher heisst
+es in der Akte weiter: »Endlich und nach mehrmaliger Tortur, Exorzismos und
+Benedictiones hat der allmächtige Gott an dem heil. Weihnachtsabend ihr
+steinhartes Herz berührt und erweicht, wo sie dann ohne ferneren geringsten
+Zwang aussagt und bekennt u. s. w.« Nunmehr folgt dann in der Akte eine
+Fülle von Geständnissen. Ihr Teufel, mit dem sie (auch noch im Hexenthurm)
+gebuhlt hatte, wurde von ihr »der Tambur« genannt. Derselbe hatte, nachdem
+er sie blutig gegriffen, sie als »Bärbel« in sein Buch eingetragen. Sie war
+unzähligemal auf dem Hexentanz gewesen, und hatte daselbst lecker gegessen
+und getrunken, war aber immer hungrig nach Hause zurückgekehrt. Der Teufel
+hatte ihr zum Oeftern Geld gegeben, das wirkliches Geld war, mit dem sie
+ihre Noth lindern konnte; dafür hatte sie aber vor Allem ihrem eigenen
+Manne an seinen Kühen und Pferden fortwährend Schaden zufügen müssen. Sie
+liess sich auch zu dem Geständniss treiben, dass sie ihre Tochter »Annele«
+mit zum Hexentanz verführt, dass auch diese mit dem Teufel gebuhlt, die
+Hostie zertreten und allerlei Schaden angerichtet habe, fügte aber hinzu:
+»Sie habe ihr Kind mit auf diesen Schelmentanz und Weg genommen, und wolle
+es nun auch mit sich in die Ewigkeit nehmen. Es sei ihr ein liebes Kind
+gewesen und sei ihr noch lieb bis auf diese Stunde. Ja, wenn ihr das Kind
+jetzo unter das Gesicht kommen würde, wollte sie ihm sagen: Annele, wir
+haben einander allezeit lieb gehabt, jetzo wollen wir auch miteinander in
+die Ewigkeit gehen und sehen, dass wir in den Himmel kommen.«
+
+Natürlich wurde nun auch die Tochter von dem Gericht sofort gepackt und mit
+der Mutter konfrontirt. Es mag eine herzzerreissende Begegnung gewesen
+sein. Die Tochter wusste von dem Allem, womit die Mutter sie belastet hatte
+oder belastet haben sollte, gar nichts und die Mutter -- nahm alle ihre
+Geständnisse wieder zurück. Da musste die Tortur wiederum helfen und sie
+half so, dass die Schuld der Mutter und der Tochter in den Augen des
+Oberamtsgerichts nun ganz unzweifelhaft war. -- Schliesslich wurde die
+Mutter vom Gericht befragt, »warum sie ihre so vielfältigen schweren Sünden
+und verübten Missethaten, wegen welcher sie zum Theil überwiesen gewesen,
+nicht gleich anfangs und in Güte einbekannt, sondern sich lieber so hart
+habe strecken und schlagen lassen wollen.« Sie antwortete: »sie habe nicht
+bekennen können, der böse Feind habe es ihr nicht zugelassen, habe ihr viel
+versprochen aber nichts gehalten. Sie habe die Schläge und Streiche alle
+gar wohl empfunden und sei derentwegen allerdings elend, krumm und lahm
+geworden. Der böse Feind habe ihr nichts nützen oder helfen können, auch
+sie an ihren vielen Wunden und Schmerzen nicht geheilt. Jetzo habe sie Gott
+in ihrem Herzen und hoffe sammt ihrem Annele, mit dem man sie schon jetzo
+heben und legen müsse, in den Himmel zu kommen.« --
+
+Von diesen Prozessen hat man seiner Zeit keine besondere Notiz genommen;
+ein anderer aber, der ebenfalls in einem geistlichen Fürstenthum
+Deutschlands vorkam, hat mehr von sich reden gemacht.
+
+Zu =Würzburg=, in der fürstbischöflichen Residenzstadt, spielte sich um die
+Mitte des achtzehnten Jahrhunderts ein Drama ab, -- die Hinrichtung der
+hochbetagten Nonne =Maria Renata= im Jahr 1749, -- das den Zorn der
+Kaiserin Maria Theresia erweckt hat, weil es zu den Schandflecken in der
+Geschichte der deutschen Nation gehört. Man hat in Würzburg lange Zeit
+Anstand genommen, dem Wunsche derer, welche im Interesse der
+Geschichtswissenschaft die Prozessakten einzusehen wünschten, zu
+entsprechen; und auch die aktenmässige Darstellung des Vorfalles, welche im
+Laufe des Jahres 1878 veröffentlicht wurde, ist unvollständig[286]. Es muss
+angenommen werden, dass die Folter, deren auch in dieser aktenmässigen
+Berichterstattung keine Erwähnung geschieht, dennoch zur Anwendung gekommen
+ist. Aber selbst wenn diese Annahme unbegründet sein sollte, ist das, was
+im Uebrigen über den Vorfall nunmehr in glaubhaftester Weise bekannt
+geworden ist, so beschaffen, dass die Hinrichtung der Nonne Maria Renata zu
+Würzburg in der Mitte des achtzehnten Jahrhunderts als eines der
+grausigsten und schandbarsten Ereignisse in der Geschichte der deutschen
+Nation jener Zeit sich kennzeichnet.
+
+Die Nonne =Maria Renata Sängerin= von Mohan gehörte seit fünfzig Jahren dem
+Kloster Unterzell bei Würzburg an. Geistig nicht unbegabt, war sie in ihrem
+neunzehnten Lebensjahr durch den Machtspruch der Eltern ins Kloster
+verwiesen worden, wo sie allerdings späterhin zur Würde einer Subpriorin
+erhoben ward, aber sich doch niemals recht heimisch fühlte, vielmehr in
+sich gekehrt und abgeschlossen lebte und darum in dem Schwesternkreise
+keine Sympathien fand. Sie war schon hochbetagt, als eine erkrankte alte
+Nonne dem Probste des Klosters auf dem Sterbebette erklärte, das tödtliche
+Uebel, an welchem sie leide, sei ihr angethan worden und zwar durch die
+Subpriorin Maria Renata, die schon seit langer Zeit zum grossen Nachtheil
+der Schwestern allerlei teuflische Praktiken treibe. Der Probst suchte der
+Kranken diesen bösen Argwohn aus dem Sinne zu reden, jedoch ohne Erfolg.
+Pflichtschuldigst machte er daher von der ihm gewordenen Mittheilung
+Anzeige, infolge dessen ein Pater Siard und Genossen den Nonnen durch
+Exorzismen zu helfen sich bemühten. Dabei ergab es sich denn allerdings,
+dass einzelne Nonnen Teufel im Leibe hatten; und diese Teufel zeigten sich
+sehr ungeberdig. Da schrie z. B. den Pater Siard aus dem Leibe einer Nonne
+Maria Cäcilie, eines Edelfräuleins von Pistorini, ein Teufel mit den Worten
+an: »Du verfluchter weisser Hund, wie plagst und quälst du mich!« Der
+Exorzist kam aber nicht aus der Fassung und zwang den Dämon seinen Namen
+anzugeben. »Ich heiss Navadonesah,« schrie der Teufel, jede Silbe deutlich
+artikulirend, und als der Exorzist den Namen nicht gleich verstand und nach
+demselben nochmals fragte, fistulirte der Unhold: »Du Ochsenkopf hast
+gewiss Saublasen vor den Ohren; lass einen Sauschneider kommen, damit er
+sie dir abnehme.« -- Gänzlich unfähig, den kirchlichen Beschwörungsformeln
+zu widerstehen, mussten sich indessen die Dämonen dazu herbeilassen, aus
+den besessenen Nonnen herauszubekennen, dass sie in diesen allerdings durch
+die zauberischen Praktiken der Subpriorin Wohnung erhalten hätten.
+
+Die Verdächtigte beging nun einen argen Fehler; sie behauptete nämlich, die
+angeblich durch sie in diabolische Besessenheit gebrachten Schwestern
+verstellten sich nur oder wären von unglücklicher Einbildung geplagt,
+=indem es Besessene, Zauberer und Hexen gar nicht gebe=. Nach dem
+Hexenhammer war die Unglückliche hiermit als Ketzerin erwiesen, d. h. als
+eine Person, die recht wohl mit dem Teufel im Bunde sein konnte, wesshalb
+die gegen sie erhobenen Anschuldigungen jetzt um so grösseres Gewicht
+hatten. Die greise Subpriorin ward daher eines Tages, als sie gerade vom
+Chor der Kirche zur Clausur gehen wollte, verhaftet. Hierüber bestürzt, bat
+sie um die Erlaubniss, in ihr Zimmer gehen zu dürfen. Da sie diese Bitte
+jedoch zweifelsohne nur in der Absicht aussprach, »ihr darin sich
+befindliches Zauberwerk auf Seiten zu räumen,« so wurde darauf keine
+Rücksicht genommen. Hernach, als man ihr Zimmer durchsuchte, fand man auch
+»ihren Schmierhafen, ihre Zauberwurzel und Zauberkräuter, sodann auch einen
+goldgelben Rock, in welchem sie zu ihrem gewöhnlichen Hexentanz auszufahren
+pflegte.« Auf fürstbischöflichen Befehl wurde nun die Verhaftete des
+geistlichen Habits entkleidet, auf dem Marienberg eingekerkert und vor eine
+aus zwei geistlichen Räthen und zwei Jesuitenpatres zusammengesetzte
+Inquisitionskommission gestellt. Die Prozedur begann und bald war Maria
+Renata zur Ablegung eines Geständnisses gebracht. Auf welchem Wege dieses
+erpresst worden ist, weiss man freilich auch jetzt noch nicht --
+unzweifelhaft darum, weil es durch Anwendung der Folter geschehen ist.
+Maria Renata gestand nämlich, dass sie schon als Kind von sechs bis sieben
+Jahren durch ein altes Weib, einige Jahre später durch einen Reiter, und
+wiederum im elften und im dreizehnten Jahre durch zwei Offiziere, »so aber
+vermuthlich verstellte Teufel gewesen,« zur Hexerei und Buhlerei verführt
+und angeleitet worden, und weil die Hölle den Namen Maria nicht dulden
+könne, so habe man ihren Namen in Erna Renata umgewandelt. Zwölf Jahre alt,
+war sie »schon so weit gekommen, dass sie unter dem unglücklichen
+Zaubergesindel bei den Zusammenkünften als eine Ehrendame nahe bei dem
+Throne des Fürsten der Finsterniss einen vornehmen Sitz erhielt.« Etwa
+neunzehn Jahre alt wurde Maria Renata wider ihren Willen in das Kloster
+Unterzell gebracht, wo sie zur Verdeckung ihrer Teufelei den Chordienst und
+alle ihre sonstigen Obliegenheiten mit ausserordentlicher Pünktlichkeit
+erfüllte. Sie gestand auch, dass sie, nachdem sie mit dem Teufel einen Pakt
+gemacht und in das Hexenbuch eingetragen worden sei, von dem Teufel mehrere
+Hexenzeichen an ihrem Leibe erhalten habe, dass sie vermittelst ihrer
+Hexenschmiere und in einem gestärkten Röcklein öfters zu den
+Hexenversammlungen ausgefahren sei, in denselben öfters Gott und die Maria
+abgeschworen, mit dem Teufel wiederholt Unzucht getrieben; dass sie drei
+Personen ausserhalb des Klosters das Hexen gelehrt, die Hexerei mit
+Lebendigmachen von Mäusen und Unterhaltung einer redenden Katze selbst
+getrieben, durch solche Hexerei nicht nur den Klosterprobst und den Abt von
+Oberzell zu schädigen getrachtet, sondern auch sechs Personen im Kloster,
+sowie anderen Leuten ausserhalb desselben mit Verursachung der Auszehrung,
+heftiger Gliederschmerzen, Gicht und anderer Krankheiten wirklichen Schaden
+zugefügt, ja sogar in sechs ihrer Mitschwestern den Teufel hineingehext,
+den Pater Gregorium zu Kloster Ebrach und den Pater Nicolaum zu Kloster
+Ilmstadt in ihrer Vernunft verwirrt und irrig gemacht, die in der heil.
+Kommunion empfangenen heil. Hostien mehrmalen nicht hinuntergeschlungen,
+sondern solche in den See, auch zu dreimalen in das geheime Ort, ja auch
+einmal mit Nadelstichen in öffentlicher Hexenversammlung gottesräuberisch
+misshandelt zu haben[287].
+
+Auf dieses »Bekenntniss« hin dekretirten die Inquisitoren am 23. Mai 1749,
+dass »Maria Renata um dieser schweren Verbrechen und Missethaten willen
+aller christlichen Freiheiten und Privilegien verlustiget und dem
+weltlichen Richter zu extradiren sei, von Rechtswegen,« jedoch mit dem
+Ersuchen, dass man an der armen Sünderin keine besondere
+»Gliederstümplings-Strafe« vornehmen möge. Das Gericht verurtheilte alsbald
+die überführte und geständige Hexe zur Einäscherung bei lebendigem Leibe,
+welches Urtheil der Bischof jedoch mit Rücksicht auf »die zarte Jugend, in
+welcher Maria Renata zur Hexerei verführt worden,« dahin änderte, dass die
+Hexe enthauptet und darauf ihr Leichnam verbrannt werden sollte.
+
+Am 21. Juni 1749, früh Morgens zwischen acht und neun Uhr wurde demgemäss
+die Exekution vollzogen. Nach der Aussage eines hexengläubigen und
+teufelsfürchtigen Augenzeugen bezeigte »die Renata in ihrer Todesstunde in
+Allem eine so vollkommene Gelassenheit, dass man hätte glauben sollen, es
+könnten unmöglich solche Bosheiten von ihr verübt worden sein.« Nachdem
+sich die arme Sünderin noch an einer Weinsuppe gelabt, trat sie von dem
+Benediktiner Maurus als Beichtvater und von dem Domprediger und
+Jesuitenpater Georg Gaar als »Galgenpater« begleitet, den Weg zum Schaffot
+an, welches »in der mittleren Bastei (von Marienberg) gegen Höchberg zu«
+aufgerichtet war. Zunächst wurde ihr von dem hochfürstlichen
+Malefizsekretär im Beisein des Hofschultheissen und zweier
+Stadtgerichtsschöffen im Kerker das Urtheil vorgelesen, dann wurde sie --
+»angethan mit einem braun, schwarz getupften kattunenen Kontuschel, einem
+langen Rock, weissem Nonnenschurz, weissem Halstuch, unten eine weisse
+Nonnenhaube und oben eine schwarztaffente Matrazenhaube, in Summa eine alte
+und arme Tetter-Hex,« auf einem eigens hierzu angefertigten Stuhle,
+»weilens sie zu gehen unvermögend«[288] zum Richtplatz getragen, wo ihr
+alsbald der Kopf abgeschlagen ward. -- Zuschauer wollten während der
+Exekution in den Lüften einen Geier gesehen haben, der nur der verkappte
+Teufel sein konnte! Der Leichnam der Hexe wurde sodann durch
+»Nachtarbeiter« von der Festung herab und auf einen am Waldsaum gen
+Büttelbrunn zu gelegenen Platz getragen, »wo vordem auch Hexen verbrannt
+worden.« Bevor der daselbst aufgeschichtete Scheiterhaufen in Brand
+gesteckt wurde, um den Leib der todten Hexe zu verzehren, hielt der
+Galgenpater und Domprediger =Georg Gaar= von der Gesellschaft Jesu eine
+salbungsreiche Rede an die versammelte Menge[289]. Er preist die weise
+Strenge der Gesetze gegen die Zaubergreuel, erzählt Renatens Geschichte
+aus den Verhörakten und knüpft erbauliche Betrachtungen daran, welche zum
+Text die Worte hatten: »Maleficos non patieris vivere.« »Warum aber
+Gott, -- heisst es unter andern, -- zu diesen unseren Zeiten das so lange
+verborgene Uebel und getriebene Teufelshandwerk ans öffentliche Tageslicht
+habe ausbrechen lassen, stehet mir zwar nicht zu, hierin die geheimen
+göttlichen Rathschlüsse zu erforschen; jedoch bedünket es mich, es sei
+geschehen aus folgenden Ursachen: Erstlich wegen denen Ungläubigen; denn es
+gibt zu unsern Zeiten solche Leute, welche weder an Hexen, noch Zauberer,
+noch an Teufel, noch an Gott selbsten glauben. Sie seind Atheisten und
+vermeinen, es sei keine andere Substanz, als welche nur körperlich oder
+leiblich ist, anzutreffen. Diese Ungläubige müssen aus dermaliger
+Begebenheit (wann sie nicht völlig vernunftlos seyn wollen)
+unwidersprechlich erkennen, dass auf der Welt sein Hexen und Zauberer,
+mithin auch Teufel, von welchen sie ihre Künste erlernen. Gehet hin, ihr
+Atheisten, nach Unterzell, um jene Ordenspersonen, welche Maria Renata
+bezaubert, anzuhören: was gilt's, ihr werdet gestehen, dass in diesen
+Menschen verborgen sei? Weilen aber das, was verborgen ist, man weder
+sehen, noch fühlen oder mit Händen greifen, sondern nur aus denen Wirkungen
+merken kann, so muss es nothwendig ein leibloses und geistliches Wesen
+sein; folglich muss es Geister geben; und weilen die einheimischen Feinde
+oder Geister in denen Besessenen auf die Kirchenbeschwörungen gedemüthiget,
+endlich auch ausgetrieben, so müssen wir daraus schliessen, dass sie einem
+weit mächtigeren Geiste, nämlich Gott, welchen die Kirche anruft,
+unterworfen seien. Intelligite insipientes in populo, et stulti aliquando
+sapite, Ps. 33. v. 8; merkt es doch, ihr Unweisen unter dem Volk, und
+werdet einmal witzig, ihr Narren. -- Zweitens bedünkt es mich, Gott habe
+die Zauberei Mariae Renatae lassen offenbar werden wegen denen Glaubigen,
+damit sie reifer, als zeithero sich zu Gemüth führten, wie nothwendig es
+uns allen sei, dass wir wider das zauberische Geschwader, welches grösser
+ist, als wir uns etwan einbilden, täglich geistliche Waffen ergreifen: auch
+was grosse Obsorg denen Eltern obliege für ihre Kinder, welche, wenn sie
+allerhand Gesindel anvertraut, oder auch von ihren Eltern verfluchet und
+verwünschet werden, leicht ins Teufels Hände und Stricke verfallen.
+Drittens wegen jenen boshaften Christen, welche durch ihre Punktirkunst,
+Zauberspiegel oder sonst aberglaubische Händel das, was von dem freien
+Willen Gottes und derer Menschen allein abhängt, zu wissen beginnen. Die
+sollen ihre Augen eröffnen, dann auch sie (obschon sie es nicht vermuthen)
+unter die Teufelszunft gehören und nach aller Schärfe seind abzustrafen.
+Viertens will Gott durch das gegenwärtige Spectacul alle Unlauterkeit,
+welche (wie ich es aus vielen Geschichten erweisen könnte) zur Zauberei die
+nächste Vorbereitung ist, denen Weltkindern verleiden.«
+
+Dieser würzburger Hexenprozess, weniger merkwürdig an sich selbst als durch
+die Zeit, in welche er fällt, veranlasste eine literarische Fehde über das
+Hexenwesen, welche die Macht, die der Hexenglaube noch immer ausübte, noch
+schreckhafter erkennen liess als dieser Prozess selbst.
+
+Eben damals hatte sich nämlich in Tirol ein Mann als Gegner der
+Hexenverfolgung erhoben, den man bisher nur als tüchtigen humanistischen
+Gelehrten kennen gelernt hatte. -- =Girolamo Tartarotti=[290] (den wir
+meinen) am 2. Januar 1702 zu Roveredo geboren, hatte in Padua und Verona
+Theologie und alte Literatur studirt, war dann als Abbate nach Roveredo
+zurückgekehrt, wo er späterhin, nachdem er längere Zeit in Innsbruck, Rom
+und Venedig gelebt hatte, seinen bleibenden Aufenthalt nahm, und zur
+Bekämpfung des Hexenglaubens und der Hexenverfolgung ein umfassendes Werk
+über die angeblichen nächtlichen Versammlungen der Hexen
+veröffentlichte[291]. Tartarotti suchte in seiner Schrift, nachdem er eine
+ausführliche Abhandlung über die Geschichte des Aberglaubens
+vorausgeschickt, in allerlei Weise die Nichtigkeit der Hexerei darzuthun.
+Er sagt z. B. in Buch II.: »Man behauptet, die Hexen begeben sich mit
+solcher Schnelligkeit durch die Lüfte zu ihren Sammelplätzen, dass kein
+Vogel und kein Pfeil ihnen nachfolgen könnte. Sie seien im Stande, eine
+Strecke von zweihundert Leucas (siebenhundert bis achthundert italienische
+Meilen) in vier bis fünf Stunden zurückzulegen. Wie sollte dieses aber für
+menschliche Lungen möglich sein, ohne sich der Gefahr des Erstickens
+auszusetzen? Und wenn die Hexen wirklich, wie ebenfalls behauptet wird,
+durch die kleinsten Ritze, Thürspalten u. s. w. ihren Ausgang zu nehmen
+vermögen, warum benützen sie diese Fertigkeit nicht im Kerker zu ihrer
+Befreiung? Alle ihre Aussagen über ihre nächtlichen Fahrten,
+Zusammenkünfte, Tänze, Buhlschaften und Gastereien mit dem Teufel seien
+nichts als Phantastereien, was auch aus den unsinnigen und lächerlichen
+Umständen erhelle, unter denen diese Dinge vorkommen sollten, z. B. dass
+die Hexen bei ihren Tänzen sich stets nach links bewegen, dass sie den
+Teufel adoriren, indem sie ihm den Rücken zukehren, dass sie rückwärts
+gekehrt sich demselben nahen, dass sie, indem sie ihn um etwas bitten, ihre
+Hände rückwärts ausstrecken u. dgl. m. Auch könne nachgewiesen werden (was
+wohl zu beachten sei), dass die angeblichen Hexen gerade dann am
+zahlreichsten sich vermehrten, wenn sie am härtesten verfolgt würden. Man
+möge von aller Verfolgung abstehen und diejenigen Personen, welche wirklich
+als Hexen gelten wollten, als Irrsinnige behandeln; dann werde es bald
+keinen Zauberer und keine Hexe mehr geben. Man habe wohl in der angeblichen
+Uebereinstimmung der Aussagen der Gefolterten einen Beweis für die
+Wirklichkeit des Hexenwesens finden wollen. Allein eine durchgehende
+Uebereinstimmung liege gar nicht vor. Manche z. B. sagen, sie hätten den
+Satan in Menschengestalt gesehen; die Maria Bertoletti, die 1716 bei
+Roveredo als Hexe hingerichtet sei, beschreibe ihn als ein Ungeheuer mit
+den Hörnern eines Bockes und dem Schweife einer Schlange. Uebrigens lasse
+sich die Aehnlichkeit der Aussagen vieler Hexen leicht dadurch erklären,
+dass ihnen die Richter die gleichen Fragen vorzulegen pflegten, deren
+Beantwortung dann mittelst der Tortur ganz so, wie es die Richter
+verlangten, erpresst werde.« -- Schliesslich spricht sich Tartarotti über
+die Gründe aus, die ihn zu der Annahme berechtigen, dass der Hexenglaube
+allmählich ganz aufhören und aus den Köpfen der Menschen für immer
+verschwinden werde (»e dalla mente degli uomini prenda un perpetuo
+esilio«).
+
+Uebrigens unterschied =Tartarotti= zwischen Hexerei und Magie, welche
+letztere er wirklich glaubte und deren Thatsächlichkeit er aus der Schrift
+und Tradition zu erweisen suchte. Tartarotti stand also auf dem Standpunkt
+Weiers, was dem greisen =Francesco Scipione Maffei= zu Verona (1675
+[+]1755) Veranlassung gab, ihm in zwei Schriften[292] klar zu machen, dass
+der Glaube an Magie ebenso widersinnig sei als der an Hexerei, und dass
+jene mit dieser stehe und falle.
+
+Nach dem Erscheinen des Buches, welches überall das grösste Aufsehen
+machte, wurde =Tartarotti= von vielen Seiten her auf das Freudigste
+begrüsst. Der greise Abbate =Ludovico Muratori= ([+]1750), Bibliothekar des
+Herzogs von Modena, einer der intelligentesten Gelehrten Italiens im
+achtzehnten Jahrhundert, schrieb an Tartarotti mit Beziehung auf den eben
+erschienenen Congresso notturno: »Diese Frage (vom Hexenwesen) ist von Dir
+mit solcher Klarheit behandelt worden, dass ich vollkommen überzeugt bin,
+kein Anhänger des =Delrio= werde sich je wieder erheben, um gegen Dich auf
+den Kampfplatz zu treten. Denn dem allgemeinen Gelächter würde Der sich
+aussetzen, der es noch wagen sollte, die vulgäre Ansicht zu vertheidigen.«
+
+=Tartarotti= mochte auch selbst glauben, dass es nunmehr mit der
+Hexenverfolgung aus sei, als er zu seiner grössten Ueberraschung die
+Predigt zu Gesicht bekam, welche der Jesuit =Georg Gaar= bei der
+Verbrennung der Nonne Maria Renata zu halten sich nicht gescheut hatte. Da
+war also der traditionelle Hexenglaube ganz unverhüllt aufs Neue
+feierlichst verkündet worden. Sofort fertigte er daher eine italienische
+Uebersetzung der Predigt Gaars an, und liess dieselbe, mit sehr scharfen
+Glossen ausgestattet, in Verona drucken, -- womit eine sich durch viele
+Jahre hinziehende Fehde ihren Anfang nahm. Der Pater zu Würzburg, für den
+der Hexenglaube so fest stand wie das Evangelium, blieb natürlich die
+Antwort nicht schuldig, sondern erwiderte die elf Glossen Tartarotti's mit
+einer anscheinend grundgelehrten Replik, in deren Vorwort er bemerkt, »dass
+ein bis jetzt in Deutschland ganz unbekannter Autor, er wisse nicht von
+welchem Geiste getrieben, mit einer sehr lahmen Kritik seiner Predigt
+hervorgetreten sei, und dadurch nicht nur diese Predigt, sondern auch
+=alle= Tribunale Europa's sich nicht gescheut habe zu verlästern.« Nun fand
+allerdings Tartarotti einen sehr geschickten Vertheidiger an seinem
+talentvollen Schüler =Jos. Bapt. Graser=, Lehrer der Rhetorik am Gymnasium
+zu Roveredo[293]; allein gleichzeitig sah auch derselbe eine ganze Reihe
+blinder Fanatiker die Lanze zum Schutze des alten Hexenglaubens einlegen.
+Unter denselben war der verbissenste und für jede Verständigung
+unzugänglichste der Franziskaner-Provinzial und Generaldefinitor =Benedikt
+Bonelli= ([+]1783 zu Trident), der 1751 gegen Tartarotti eine ausführliche
+Schrift (Animaversioni critiche sopra il notturno congresso delle Lammie)
+zu Venedig erscheinen liess, worin die Lehre eines =Delrio= in jeder
+Beziehung vertreten und auf das hartnäckigste verfochten ward. Tartarotti
+und Bonelli wechselten nun noch (bis zum Jahr 1758) eine ganze Anzahl von
+Streitschriften; aber die letzte Schrift des verhassten Hexenfreundes wurde
+auf Andringen seiner ergrimmten Gegner zu Trident öffentlich durch den
+Henker verbrannt, während er selbst an schwerer Krankheit darnieder lag. --
+Tartarotti starb am 16. Mai 1761. --
+
+Das bisher Erzählte lässt uns einen Einblick in die Gedankenwelt, welche in
+den katholisch-geistlichen Fürstenthümern herrschte, thun, der nicht
+erfreulich ist; ebensowenig erfreulich ist aber, was sich zu derselben Zeit
+in dem bedeutendsten weltlich-katholischen Fürstenthum Deutschlands,
+nämlich im Kurfürstenthum =Baiern=, darbietet. Hier hatte Kurfürst
+=Maximilian Joseph= (1745 bis 1777), von welchem das Volksschulwesen des
+Landes eigentlich zuerst begründet, viele Klöster reformirt und Feiertage
+abgeschafft worden waren, im Jahr 1759 die Akademie der Wissenschaften zu
+München begründet, deren Druckschriften der Censur der Universität d. h.
+der Jesuiten entzogen wurden, und deren Mitglieder es als ihre Aufgabe
+betrachteten, dahin zu wirken, »dass die Wissenschaften von allen
+Vorurtheilen gereinigt und zu jener Stufe der Vollkommenheit gebracht
+werden möchten, wie sie dieselben in den benachbarten Staaten rühmlichst
+blühen sahen.«
+
+Daher hielt es im Jahr 1766 ein Mitglied der Akademie für ganz angemessen,
+bei schicklicher Gelegenheit in derselben einen Vortrag über die
+Nichtigkeit des Hexenwesens zu halten. Es war dieses der Theatinermönch Don
+=Ferdinand Sterzinger=[294]. Am 24. Mai 1721 auf dem Schlosse Lichtwörth im
+Unterinnthale, (welches seit längerer Zeit schon der adeligen Familie der
+Sterzinger von Sigmundsried gehörte) geboren, war Sterzinger im neunzehnten
+Jahre seines Lebens in den Theatinerorden eingetreten, hatte sich mit gutem
+Erfolge namentlich dem Studium der Geschichte und des kanonischen Rechts
+gewidmet, seit 1750 in seinem Orden anfangs zu Prag, dann zu München als
+Lehrer der Moral und Philosophie gewirkt und war von dem Kurfürsten
+Maximilian Joseph schon bei der Errichtung der Akademie der Wissenschaften
+in dieselbe aufgenommen worden.
+
+Im Jahr 1766 geschah es nun, dass er als Mitglied der baierischen Akademie
+am 13. Oktober als am Namensfeste ihres fürstlichen Stifters eine Rede
+hielt, worin er zu beweisen versuchte, »dass die Hexerei ein ebenso nichts
+wirkendes als nichts thätiges Ding sei«[295]. Eine wirklich
+wissenschaftliche Bedeutung hatte diese Rede freilich nicht, indem sie
+nichts enthielt, was nicht schon von Maffei, dell Osa und anderen gesagt
+war und am Schlusse dem vulgären Hexenglauben noch die bedenklichsten
+Conzessionen machte. =Sterzinger= resümirte nämlich am Schlusse seiner
+Rede: Was also von Vielen für Hexerei gehalten werde, das seien nichts
+weiter als ganz natürliche Zufälle. Daher solle man nicht sogleich mit
+Exorzismen und Benediktionen zufahren, sondern die Sache durch unbefangene
+und urtheilsfähige Leute, namentlich durch Aerzte untersuchen lassen. --
+Um nun aber nicht mit dem baierischen Strafrecht in Collision zu kommen,
+fuhr der Redner fort: »Ich merke schon, dass einige meiner werthen Zuhörer
+denken werden, wie es doch möglich wäre, dass so viele Hexen durch Feuer
+und Schwert aus der Gesellschaft der Menschen seien vertilgt worden, wenn
+sie weder die höllischen Geister in den menschlichen Leib bannen, weder
+durch Teufelskünste dem Nächsten schaden, Donner und Hagel erregen, in der
+Luft herumfahren oder einen Bund mit dem Satan machen können? =Allein
+verdienen nicht Diejenigen den Tod=, welche den heiligsten Namen der
+unendlichen Majestät Gottes lästern, den Teufel anrufen, ihn heidnisch
+anbeten und von ihm Hülfe und Beistand verlangen? =Machen sich nicht
+diejenigen des Bluturtheils schuldig=, welche, um ihren bösen Willen zu
+erfüllen, unschuldige Kinder tödten, die Leichen der Todten ausgraben, dem
+Nächsten gröblich zu schaden suchen und tausend andere Bosheiten ausüben,
+wenn auch die Hexerei, wie wir unablässlich behaupten, in sich selbst ein
+eitles und leeres Nichts, ein Vorurtheil und Hirngespinnst verrückter Köpfe
+ist?« --
+
+Ueber den unmittelbaren Eindruck dieses Vortrags berichtet der Graf =Joh.
+Zech= in der Gedächtnissrede, die er als Mitglied der Akademie im
+Sitzungssaale derselben zum Andenken an Sterzinger am 22. Februar 1787
+hielt: »Kaum wurde diese Rede, wie gewöhnlich, abgelesen, so entstanden,
+wie man in einem schattigen Walde das unversehene Sausen des Windes in den
+Gipfeln belaubter Aeste vernimmt, schon während der Ablesung besondere
+Gährungen in den Gemüthern der Zuhörer. Man lispelte sich sogleich stille,
+wechselweise Entdeckungen ins Ohr, ja man glaubte kaum das Herabgelesene
+verstanden zu haben. Man eilte nach Hause und spitzte die Federn zu
+Widerlegungen etc.«
+
+So stand es damals um die Intelligenz der Träger der Wissenschaft in
+Baiern, wesshalb es nicht Wunder nehmen kann, dass, nachdem die Kunde von
+dem Vortrage Sterzinger's wie ein Lauffeuer durch das ganze Land gegangen
+war, dessen Name alsbald in allen Schichten der Gesellschaft mit Grimm und
+Verachtung genannt ward. Er wurde überall als Frevler am Glauben
+verschrieen. Auch traten, nachdem die Rede im Druck erschienen war, aller
+Orten literärische Verfechter des Hexenglaubens auf. Zunächst erschien eine
+Streitschrift unter dem Titel: »Urtheil ohne Vorurtheil über die wirkend-
+und thätige Hexerey, abgefasset von einem Liebhaber der Wahrheit, 1766.
+=Mit Erlaubnis der Oberen.=« Im Verlaufe des nun beginnenden Streites
+zeigte es sich, dass der Verfasser ein Augustinermönch und Professor der
+Theologie zu München, =Agnellus Merz= war. Derselbe entwickelte und
+verfocht (also »mit Erlaubnis der Oberen«) in seinem Pamphlet folgende
+Lehre: »Unter der heutigen und sogenannten Hexen- und Zauberkunst verstehen
+wir nichts Anderes als ein ausdrückliches oder geheimes Bündniss mit dem
+Teufel, kraft dessen man sich demselben gegen die von ihm versprochenen
+Vortheile als eigen übergibt. Diese Vortheile vonseiten der Hexe oder
+Unholde bestehen hauptsächlich in folgenden =Wundern=: dass sie an gewissen
+Tagen, an bestimmten Orten in einer wollüstigen Zusammenkunft alle
+Ergötzlichkeiten mit dem Satan geniessen, der sie auf Böcken, Besen, Gabeln
+u. dergl. abzuholen pfleget oder verbunden ist, dass sie nach ihrem
+Belieben zum Schaden eines Landes, einer Gemeinde, eines Bürgers schädliche
+Stürme, Ungewitter, Hagel, Regengüsse in der Luft erregen dürfen; dass sie
+endlich die erschreckliche Gewalt haben, des Nächsten Vieh, Kinder oder
+andere Leute zu bezaubern oder zu lähmen, ja =ganze Legionen der Teufel in
+den Leib der Unschuldigen hineinzusperren=, und was dergleichen mehr ist.
+Der Vortheil hingegen vonseiten des Teufels ist der einzige =Seelenraub=.«
+-- Also die Dämonenlehre Delrio's wurde noch im Jahr 1766 offiziell als
+Lehre des Augustinerordens verkündet!
+
+Ein zweiter Bestreiter der Rede Sterzinger's erhob sich in der Person des
+Benediktiners =Angelus März= im baierischen Kloster Scheyern, der zu
+Freysing gegen ihn eine »Kurze Vertheidigung der Hex- und Zauberey wider
+eine dem heiligen Kreuz zu Scheyrn nachtheilig-akademische Rede, welche den
+13. Oktober 1766 von P. Don Ferdinand Sterzinger abgelesen worden«,
+erscheinen liess. Motive, Geist und Styl des ehrwürdigen Paters zeigen sich
+am anschaulichsten im §. 7 seiner Abhandlung, den wir, weil er überdiess
+einige interessante Nachrichten über den damaligen Stand des religiösen
+Lebens in Baiern gibt, vollständig einrücken.
+
+»Die akademische Rede ist nachtheilig dem H. Kreutz zu Scheyrn. Das ehemal
+eines durchleuchtigsten, und dermal Glorwürdigst regierenden Churhauses
+Bajern uralte Stammenschloss, dessen eigentlichen Erbauer, ich neulich
+entdecket zu haben glaube, nunmehro aber Benediktiner-Kloster Scheyrn hat
+allein vor andern Gotteshäusern Deutschlands die Ehre, sich mit dem
+grössten und mit Blut besprengten Particul vom wahren Kreutz Christi zu
+rühmen. Wie und auf was Art wir dieses erhalten, ist allen durch ein
+gedrucktes Buch unter dem Titel: =Kreutz im Kreutz= schon bekannt. Nur
+allein kommet hier zu erinnern vor, dass sich dessen Verehrung nicht nur
+mit grossen Eifer angefangen, sondern auch immerdar mit noch grösseren
+fortgesetzet worden. Wie denn ein unsterblicher Held, und Churfürst in
+Bajern Maximilian der Zweite, ein Durchleuchtigster Karl Philipp Churfürst
+in der Pfalz, ein Grosser Karl Albert nachmahl Römischer Kayser, Sr.
+Durchleucht Eminenz Johann Theodor, und viele andere Durchleuchtigste
+Häupter auch bei izigen Zeiten sich persönlich zu diesen begeben, und mit
+tiefester Ehrfurcht angebettet haben. Die Andacht und Vertrauen kamme
+endlich so weit, dass man um dessen Verehrern ein Genüge zu leisten, theils
+von Messing, theils von Silber kleine gegossene Kreutzl an dem wahren
+Partickel anrühren, und ihnen überlassen musste, welche auch bis auf izige
+Stunde als ein, absonderlich wider Hex- und Zauberey, dienendes Mittel von
+allen sind erkennet worden, wie aus einem gedrückten, und den Fremdlingen
+zu gebenden Zettel erhellet, dessen Innhalt wir anhero setzen: Die an
+solchem hochheiligen Partickel benedicirt, und anberührte Kreutzlein
+(welche sogar die Unkatolischen an vielen Orten wegen ihrer grossen Kraft
+hoch schätzen) dienen sonderbar wider die gefährliche Donner und
+Schauer-Wetter, dann Zauber- und Hexereyen - - - -, demmet den bösen Feind
+in den besessenen Personen, machet das krank- und bezauberte Vieh wieder
+gesund u. s. f. -- Hochwürdiger Herr Akademicus! ist die Hex- und Zauberey
+ein Fabelwerk, eine Blödsinnigkeit, ein Vorurtheil schlechtdenkender
+Seelen, so sind wir Scheyerische Väter schändliche Betrüger, Wort- und
+Maulmacher, wie man zu reden pflegt, gleich jenen Marktschreyern, welche
+die hoche Berge, wo sich ein Kaiser Maximilian verirret hat, auf- und
+abklettert. Die Folge ist zu klar, als dass sie einer weiteren Probe nöthig
+ist. Da nun dieses nicht nur der Ehre der scheyerischen Religiosen sehr
+nahe kommt; sondern auch dem dasigen Heil. Kreutzpartickel sehr nachtheilig
+ist, wie darfen Sie sich wunderen, wenn da und dort eine Probe aus der
+Feder geschlichen, der keinen Khylus, oder Milchsaft machen wird. Nicht nur
+in Bajern, Schwaben, Böhmen, Oesterreich, Mähren und Ungarn, sondern auch
+in Sachsen und Poln werden die Scheyerisch an dem wahren Partickel
+anberührte Kreutzlein absonderlich wider Hex- und Zauberey, wider
+gefährliche Schauer, und Donnerwetter theils andächtig verehret, theils
+nützlich gebrauchet, also dass man bei 40,000 derselben nicht selten in
+einem Jahre hat ausgetheilet. Wäre aber nichts anders, als leere
+Einbildung, histerische Zustände, nächtliche Träume, kein anders, als nur
+natürliches, und durch keine Hex- und Zauberey erregtes Ungewitter zu
+förchten: wie würde inskünftig die Andacht und Vertrauen gegen dem Heil.
+Kreutz bestehen können, und zwar bei Christen, von welchen man sagen kann:
+Nisi signa et prodigia videritis, non creditis. Was lächerliche Andacht
+wäre diese? was ungereimtes Vertrauen?« U. s. w.
+
+Zur weiteren Beglaubigung legt der Pater =März= ein mit priesterlichem Eide
+bekräftigtes, untersiegeltes und dreifach unterzeichnetes Instrument bei,
+in welchem ein Karmeliter von Abensberg seine Heilung durch ein
+scheyerisches Kreuz erzählt. Das Wunder erfolgte im Jahr 1719, das
+Dokument ist von 1738. Der Karmeliter hatte sich, wie er sagt, plötzlich
+von einem so starken Zauberwerk angesteckt gefühlt, dass er Stimme, Sprache
+und Verstand verlor. Sein Beichtvater legte ihm ein »an dem wahren Partikel
+berührtes Scheyrer Kreuz« auf das Haupt, gab ihm auch ein wenig mit diesem
+Kreuze geweihtes Oel zu kosten, und der Patient fand sich bald wieder
+hergestellt, nachdem er zuvor an drei Tagen nach einander verschiedene
+Zauberstücke durch Erbrechen ausgeworfen hatte, nämlich:
+
+ { 1) Einen Partickel eines haarichten Leders.
+ {
+ { 2) Einen Partickel eines versilberten Papiers,
+ { welches einen Engelskopf vorstellte.
+ {
+ { 3) Einen Flintenstein (dessen ziemliche Grösse
+ »Am { annoch bei uns zu ersehen ist).
+ ersten {
+ Tage. { 4) Einen halben Kopf eines Hechtes.
+ {
+ { 5) Einen Hufnagel.
+ {
+ { 6) Einen kleinen Zwirn, dessen Farbe nicht zu
+ { erkennen.
+ {
+ { 7) Etwelche Partickel eines wächsernen Tachtes
+ { [Dochtes].
+
+
+ { 1) Etwelche S. V. mit einem Faden zusammen
+ Am { gebundene Schweinborste.
+ zweiten {
+ Tage. { 2) Zween Partickeln eines abgenutzten Tuches.«
+ { U. s. w.
+
+Von den Argumenten des Paters =Angelus März= für das Dasein der Hexen
+dürfen wir schweigen; es sind die längst bekannten[296], nur in der
+eigenthümlichen Sprache dieses Schriftstellers vorgetragen. War aber der
+Pater kein grosser Gelehrter, so war er doch ein ganz guter Taktiker. Auf
+der Rückseite des Titels steht in schwabacher Schrift als Motto folgende
+Stelle aus dem baierischen Strafcodex: »Böse Gemeinschaft mit dem Teufel,
+durch desselben praemeditirt und geflissene Beschwörungen mit
+aberglaubischen Ceremonien, oder da man durch zauberische Mittel jemand an
+seinem Leben, Leibs- oder Gemüths-Gesundheit, Vieh, Früchten, Haab und
+Guth, oder auf welcherley Weis es immer seyn mag, schaden thut, wird ohne
+Unterscheide, ob der Schaden gering, oder gross, mit dem Schwerdt
+bestrafft. Maximilianus Josephus utriusque Bavariae Dux etc. Codicis
+criminal. Parte prima, Cap. 8. §. 7. n. 2.« -- In der Vorrede heisst es
+dann weiter: »Die Critic, welche den Hochmuth zu einem Vater, und die
+Begierde manchen =Halbkatholischen= zu gefallen für eine Mutter hat, ist
+wohl ein schlimmes Kind. Der hocherleuchte Akademicus, will eben jenen, ob
+schon ein Ordensmann, weis nicht warum? gefallen: da er andere entgegen als
+schlechtdenkende Seelen verachtet, will er seinen erhabenen Geiste
+beweisen.« Die Abhandlung selbst aber beginnt mit der Frage: Was von jenen
+zu halten, welche keine wirkende und thätige Hexerei erkennen? Und hier
+steht sogleich im Vordergrunde die Erzählung von Wilhelm Edelin, der den
+Tod erlitten habe[297], weil er als Teufelsgenosse die Wirklichkeit der
+Hexerei leugnete.
+
+Ausser den Genannten traten noch verschiedene andere Kämpfer für den
+Hexenglauben gegen Sterzinger auf, z. B. ein junger Jurist =Joh. Mich.
+Model=, der in einer Broschüre die »Ausfahrt der Hexen wider den heutigen
+Hexenstürmer P. Ferd. Sterzinger« vertheidigte; dann ein Benediktiner des
+Klosters Niederaltrich, P. =Beda Schallhammer=, der einen dicken Quartband,
+30 Bogen stark, in lateinischer Sprache (Dissertatio de Magia nigra
+critico-historico-scripturistico-theologica, Straubing 1769) zur
+Vertheidigung des Hexenglaubens gegen Sterzinger erscheinen liess. -- Doch
+fand Sterzinger in diesem Kampfe auch Freunde und Vertreter. Unter
+denselben befand sich auch sein jüngerer Halbbruder =Don Joseph
+Sterzinger= ([+]1821 als Bibliothekar zu Palermo), der anonym die
+satyrische Schrift »der Hexenprozess, ein Traum, erzählt von einer
+unpartheiischen Feder im Jahr 1767« publizirte. Am eifrigsten nahm sich
+jedoch des vielfach Angegriffenen ein pseudonymer Schriftsteller, der sich
+»=F. N. Blocksberger=, Benefiziat zu T.« nannte, in mehreren Schriften an.
+An den =P. Angelus= in Scheyern richtete er ein humoristisches
+»Glückwunschschreiben« (gedruckt zu Straubing 1767), worin er ihn dazu
+beglückwünschte, dass er mit so unvergleichlicher Geschicklichkeit die
+Hexerei und die Hexenprozesse vertheidigt und dem bösen Don Sterzinger nach
+Gebühr die Leviten gelesen habe, da er letzteren einen »Abgesandten des
+Teufels«, einen »theologischen Marktschreier«, einen »Stiefeltheologen«
+etc. hiess[298].
+
+Sich selbst vertheidigte Sterzinger seinem =verkappten= Gegner, dem
+Augustiner Merz, gegenüber in einer besonderen Schrift[299], und dem
+=offenen= trat er vor dem Konsistorium in Freysing entgegen. Vor letzterem
+erhielt er im Ganzen weder Recht, noch Unrecht. Zwar meldeten schon
+triumphirende Briefe aus Baiern, die Rede des Akademikers sei zu Freysing
+verdammt worden und werde nächstens in Rom als eine »oratio scandalosa und
+haeretica ad valvas geschlagen werden«[300]. Indessen kam es in der That
+nicht so weit. Der Kläger und der Beklagte erhielten die Auflage, »in
+dieser Materie eine moderate Schrift herauszugeben«, und =Sterzinger=
+leistete dieser Forderung Genüge, indem er in der dritten Auflage seiner
+begierig gelesenen Rede seine frühere Behauptung, dass die Hexerei ein
+Vorurtheil =schlecht= denkender Seelen sei, dahin abänderte, dass er
+dieselbe nun zum Vorurtheil =seicht= denkender Seelen machte. Die beiden
+Väter =Merz= und =März= sahen sich übrigens noch verschiedenen sehr derben
+Abfertigungen von Anhängern Sterzinger's blossgestellt, und der Streit, in
+welchem sich sehr wenig Neues und Gründliches[301], aber sehr viel
+gutwillige Halbheit auf der einen und dummdreiste Anmassung auf der andern
+Seite dargelegt hatte, war bald ganz vergessen.
+
+Uebrigens begegnen wir eben damals in =Baiern= allerlei Vorkommnissen,
+welche beweisen, dass der Dämonenglaube und die Hexenverfolgung hier von
+jeher ganz besonders heimisch gewesen war. Denn nicht nur ward hier noch
+1754 ein dreizehnjähriges Mädchen hingerichtet, und 1756 ein
+vierzehnjähriges Mädchen, weil es mit dem Teufel Umgang gepflogen, Menschen
+behext und Wetter gemacht habe, enthauptet[302], sondern es wurde bei den
+kurbaierischen Landgerichten sogar noch im Jahr 1769 eine amtliche
+Instruktion zum »=Malefiz-Inquisitions-Prozess=«[303] eingeführt, welche
+ganz und gar dem Hexenhammer entsprach. In demselben werden den Richtern
+zunächst die genauesten Belehrungen über das »Laster der Zauberei, Hexerei
+oder Schwarzkunst« gegeben, wobei zwischen Schwarzkünstlern (magi),
+eigentlichen Zauberern (praestigiatores), Segensprechern (incantatores oder
+exorcistae), sowie necromanticis, Wahrsagern (haruspices, arioli),
+Veneficis und eigentlichen Hexen (sagae, lamiae, striges) oder Unholden
+sorgfältig unterschieden wird. -- Diese Letztgenannten, die
+»Gabelfahrerinnen, Hexen und Hexenmeister thuen Ungewitter, Riesel, Donner
+und Blitz in den Lüften erwecken, trachten nach Menschen und Viehs
+Untergang, -- besuchen die Zusammenkünfte der Teufel und anderer Hexen und
+reiten dahin auf Gabeln, Stecken und Besen, halten auch beiderlei
+Geschlechts bei.«
+
+»Die Schwarzkünstler, Hexen und Zauberer machen mit dem Teufel einen
+ordentlichen Pakt, sie verleugnen die allerheiligste Dreifaltigkeit, den
+christlichen Glauben, die seligste Mutter Gottes, die lieben Heiligen, alle
+Kirchen-Sacramenta, treten deren Bildniss, das heilige Kreuz, mit Füssen,
+lassen sich auf des obersten Teufels Namen und in aller anderen Teufel
+Namen umtaufen, schwören denselben die Treue, beten ihn mit gebogenen
+Knieen an, unterschreiben sich mit ihrem eigenen Blut, geloben (sich) ihm
+an und gebrauchen ohne Unterlass seinen Beistand, werden auch von ihm an
+unterschiedlichen Orten des Leibes mit verschiedenen Figuren gezeichnet,
+allwo sie hernach keine Empfindlichkeit haben, küssen den Teufel von hinten
+und vorn, treiben mit demselben (=wie ich darvor halte=) =ihrer
+Einbildung=[304] nach Unzucht und fleischliche Vermischung, -- tragen
+versteckter Weise die heil. Hostien mit sich auf die Hexentänze und
+Convente, haben viele Jahre aufeinander ihre Teufel als Puller und legen
+dergleichen, wenn sie von ihren Ehemännern aus dem Bett hinweggefahren,
+statt ihrer unter menschlicher Gestalt zu dem Ehemann in das Bett an die
+Seite.«
+
+Hierauf wird bezüglich der »Anzeigen dieses allerabscheulichsten Lasters«
+mit Berufung auf die Auctorität Carpzov's ausgeführt, dass es »in den
+heimlichen und schwer zu probirenden Verbrechen =genug=« sei, dass
+=Muthmassungen= vorhanden; denn »=eine muthmassliche und aus wichtigem
+Argwohn entsprungene Probe ist diessfalls für vollkommen und entscheidend
+zu achten=.« Daher hat man zunächst nur nach dem Rufe der Betreffenden zu
+fragen und demgemäss gegen sie vorzugehen.
+
+Bezüglich des Prozessverfahrens ist nun zwar von der Anwendung der Folter
+nicht die Rede; dagegen wird eine Reihe der scheusslichsten Vorschriften
+des Hexenhammers wiederholt. Zunächst heisst es nämlich: »Wenn dergleichen
+Geschmeiss in Verhaft kommt, ist das Sicherste, der Oberbeamte befehle, man
+solle ihnen =alle Haare abscheeren= und sie durchgehends glatt und eben
+machen, auch wegen vielleicht habenden =Zeichen= visitiren, damit sie
+nichts Zauberisches mögen bei sich führen oder versteckt behalten, wie dann
+auch wohl geschicht, wenn man ihnen ein anderes =Malefizhemd= -- zuwirft.«
+
+Aus den für den Prozess vorgeschriebenen »Fragestücken« ersieht man, dass
+die Doktrin des Hexenhammers in Baiern im Jahr 1769 noch vollständig
+aufrecht erhalten wurde, und dass die ganze Inquisition auf der
+nichtswürdigsten Suggestion beruhte. Am empörendsten sind hierbei wohl die
+zum Gebrauche bei Kindern vorgeschriebenen Fragen. Dieselben sollen
+zunächst durch freundliche Fragen gefangen werden: »Wie sie heissen? Ob sie
+ihre Eltern lieb haben? Ob sie schon zur Schule gehen? Was sie für
+Kameraden haben? Was diese können? Was sie mit ihnen spielen?« u. s. w.
+Dann folgen die Fragen: »Warum sie dermalen nicht zu Hause bei dem Vater
+(Mutter), sondern hier im Amthaus sich befinden? Was sie neulich da und
+dort mit diesen getrieben? In wem es bestanden? Was, wie er es gemacht? Wer
+es ihm gelehrt? Wann, wo, wer dabei gewesen? Wie oft sie es gemacht? --
+Wie lange das Wetter gedauert? Wem es vermeint gewesen und geschadet? Zu
+wem sie die Mäuse geschickt? Warum? Wie er ausgeschaut? -- Wie oft sie auf
+dem Tanz gewesen? Wer sie hingeführt und was sie noch alldort gethan? Was
+ihnen dieser und jener, auch der Teufel versprochen?« u. s. w.
+
+Bei Erwachsenen soll sofort gefragt werden: »Ob er diese oder jene Personen
+kenne? Ob dieser ein Hexenmeister sei? Er müsse es wissen, weil er mit ihm
+Umgang gepflogen. Was ihm von dem jüngst gewesenen Schauerwetter bekannt?
+Wer dieses gemacht? Wo er um diese und jene Zeit gewesen? Von wem er das
+Hexen und Zaubern gelernt? Wie lange er solches treibe? -- Was er für einen
+Glauben habe? Wie er dieses sagen möge, zumal er sich ja durch seine
+teuflischen Künste von Gott abgesondert? Was er zu seiner Kunst gebrauche?
+Woher er die Sachen genommen? Was der Teufel von ihm verlangt? Solle die
+Wahrheit sagen. Ob er sich demselben verschrieben? Auf wie lange und mit
+was für Umständen? Ob er Gott verleugnet? Ob er anders getauft und mit was
+für einem Namen? -- Ob er mit dem Teufel Beischlaf gehabt? Wie oft und auf
+was für eine Weise? Wie dieser geheissen, wie er ausgesehen? Was sie
+hierbei und nach der Hand verspürt[305]? Zu was Zeit und an welchem Orte er
+auf dem Tanz gewesen? Was der Teufel geredet?« u. s. w. u. s. w. --
+Besonders wird es dem Untersuchungsrichter noch zur Pflicht gemacht »auch
+auf die Complices zu inquiriren«.
+
+Diese (von =Schuegraf= im Archive zu Kelheim aufgefundene und zuerst
+bekannt gemachte) Instruktion für die kurbaierischen Hexenrichter musste,
+da sie nicht gedruckt ward[306], von jedem Landgericht abgeschrieben
+werden. Schuegraf macht nun dabei die für die damaligen Kulturverhältnisse
+Baierns ganz besonders frappante Mittheilung, dass man eben damals, gerade
+um die Jahre 1760-1769 anfing, die baierischen Pfleggerichte der vier
+Rentämter Straubing, Landshut, München und Burghausen zu klassifiziren,
+indem man jene, die am meisten Hexen und andere Verbrecher durch Feuer,
+Schwert etc. justifizirt hatten, die strengsten, jene aber, die in ihrer
+Jahrespraxis eine geringere Zahl von Hinrichtungen aufzuweisen hatten, nur
+=strenge Halsgerichte= zu nennen pflegte[307].
+
+Grosse Bewegung rief damals in Baiern ein gewaltiger Teufelsbanner, der
+Priester =Joh. Joseph Gassner= hervor[308]. Derselbe verkündete, dass die
+Wirksamkeit des Teufels jetzt vorzugsweise in der Bewirkung von Krankheiten
+hervortrete, wesshalb ein grosser Theil derselben nicht mit Arzneien,
+sondern nur mit Beschwörungen und Exorzismen geheilt werden könnte. Einen
+mächtigen Gönner fand Gassner an dem Bischof von Regensburg, Anton Ignaz
+Grafen von Fugger, der ihn zu seinem Hofkaplan und geistlichen Rath
+ernannte. Da der genannte Bischof zugleich Propst von Ellwangen war, so
+begab sich Gassner dahin und begann hier an Besessenen und anderen Kranken
+seine Exorzismen zu experimentiren. Der Zulauf, den er hier fand, war so
+gross, dass im Dezember 1774 die Zahl der Hülfesuchenden über 2700 betrug.
+Um seine Teufelsbannerei noch mehr in Schwung zu bringen, veröffentlichte
+Gassner 1774 ein Schriftchen unter dem Titel: »Weise, fromm und gesund zu
+leben, auch ruhig und gottselig zu sterben oder Nützlicher Unterricht wider
+den Teufel zu streiten durch Beantwortung der Fragen: 1) Kann der Teufel
+dem Leibe der Menschen schaden? 2) Welchen am meisten? 3) Wie ist zu
+helfen?« (Kempten, 1774, 40 S.) Er meint in diesem Schriftchen, dass es
+drei Klassen vom Teufel geplagter Menschen gebe, nämlich circumsessi
+(angefochtene), obsessi oder maleficiati (verzauberte) und possessi
+(besessene). Für alle diese Geplagten gibt Gassner die Mittel der Heilung
+an. Vor Allem habe sich der Betroffene davor zu hüten, dass er die
+teuflische Plage und Schädigung für ein natürliches Leiden halte, indem
+Niemand die Wirklichkeit der dämonischen Zauberei leugnen könne, ohne sich
+»de religione suspectus« zu machen. -- Im folgenden Jahre zog Gassner nach
+Regensburg über und auch hier strömte viel Volks von allen Seiten (aus der
+Pfalz, aus Böhmen, Oesterreich und aus anderen Landen) herbei, um sich
+durch seine Bannsprüche von allerlei zauberischen Plagen, Besessenheit und
+sonstiger Krankheit heilen zu lassen. Endlich aber ward ihm das Handwerk
+gelegt. Der kaiserliche und der kurbaierische Hof, der Bischof von Costnitz
+und die Erzbischöfe von Salzburg und Prag untersagten ihm die fernere
+Ausübung seiner Teufelsbannerei. Auch in Rom wurde die Ostentation, mit der
+er seine (theilweise von ihm selbst redigirten) Exorzismen betrieb,
+gemissbilligt. Nebenbei wurde viel Staub durch Broschüren, die sich mit dem
+Teufelsbanner und Wunderdoktor beschäftigten, aufgewirbelt[309].
+
+In diesem Federkrieg sprach sich seltsamer Weise nicht nur der berühmte
+=Lavater= zu Zürich einigermassen zu Gunsten Gassner's aus, indem er in
+diesem zwar keinen Wunderthäter aber doch einen starken Glaubensmann
+anerkannte, -- sondern auch der kaiserliche Leibarzt =Anton von Haen= (der
+mit seinem Collegen, dem Freiherrn =van Swieten= als Hauptgegner des
+Hexenglaubens galt, und der einst drei angebliche, schon gemarterte und zum
+Scheiterhaufen verurtheilte Hexen gerettet hatte,) liess sich bestimmen, in
+einer Broschüre[310] dem Hexenglauben gewisse Conzessionen zu machen. In
+einer zweiten Broschüre[311] »über die Wunder« schloss freilich =Haen=
+seine Untersuchung damit, dass, da sich die wesentlichen Kennzeichen des
+Wunders bei den wunderbaren Heilungen Gassner's nicht vorfänden, dieser
+dieselben wohl mit Hülfe des Teufels verrichtet haben müsste.
+
+Auch unter der Regierung des Kurfürsten =Karl Theodor= (1777-1799) dauerte
+die Herrschaft des Aberglaubens in Baiern ungestört fort. Fast jedes
+Kloster hatte seinen sogenannten =Hexenpater=, bei welchem man sich Rath
+und Schutzmittel zu holen pflegte, z. B. Agnus Dei und Lukaszettel. Eine
+Bäuerin aus dem Gerichte Pfatter bei Straubing, deren Kühe keine Milch
+gaben, fiel in die Schlingen eines solchen Hexenpaters, des Franziskaners
+Benno, der sie im Kloster trunken machte, dann unter dem Vorwande der
+Entzauberungszeremonien schändete und zuletzt zum Todtschlage an der
+neunzigjährigen Grossmutter ihres Mannes veranlasste. Als das Gericht nach
+langem Zögern die Verhaftung des Buben beschloss, musste es die
+Auslieferung desselben durch militärische Exekution vom Kloster erzwingen,
+und als derselbe endlich degradirt und zu lebenslanger Festungsarbeit
+verurtheilt war, legte sich Rom ins Mittel und bewirkte Begnadigung, so
+dass der Hexenpater mit zehnjähriger Suspension und eben so langem
+Klosterarreste durchkam. -- »Seht, Leute! -- sagt der Berichterstatter, dem
+wir diese Nachricht entnehmen, -- so geht's bei uns in Baiern zu; die
+Pfaffen lachen über uns und mästen sich von unserm Schweiss. Wär's nicht
+eine von den nothwendigsten Neuerungen, dass bei uns die Bettelmönche, so
+wie die andern privilegirten Tagediebe aufgehoben, oder wenigstens ihr
+Wirkungskreis beschränkt würde? Aber das ist so ein Wunsch, der keine
+Erfüllung kennt, so lange wenigstens nicht kennen wird, als =Frank=
+Gewissensrath unsers durchlauchtigsten Karl Theodor bleibt«[312].
+
+Im Umfange des heutigen Königreichs Baiern sah man sogar noch im Jahr 1775
+die Tragödie eines Hexenprozesses vor sich gehen. Dieser Hexenprozess
+erfolgte im damaligen =Stift Kempten=, wo derselbe am 6. März 1775 begann
+und am 11. April 1775 zu Ende ging. Ueber den Verlauf desselben berichten
+wir wörtlich nach =C. Haas=, der denselben (in der Schrift »die
+Hexenprozesse« S. 108 ff.) zum ersten Male (nach den Akten) mitgetheilt
+hat.
+
+Eine arme Söldners- und Tagwerkerstochter =Anna Maria Schwägelin= von
+Lachen hatte frühe ihre Eltern verloren und musste sich ihr Brot mit Dienen
+erwerben. Im Dienste eines protestantischen Hauses knüpft der Kutscher des
+Herrn ein Verhältniss mit ihr an und verspricht ihr die Ehe unter der
+Bedingung, dass sie den katholischen Glauben verlasse und lutherisch werde.
+Dieses letztere vollzog die Schwägelin in Memmingen in einem Alter von etwa
+30-36 Jahren (sie wusste im Verhör über ihr Alter nur zu sagen, dass sie in
+die dreissig oder nahezu vierzig Jahre alt sei). Nichtsdestoweniger liess
+sie der Kutscher sitzen und heirathete eine Wirthstochter von Berkheim.
+Hierüber erregt und zugleich in ihrem Gewissen beunruhigt beichtete sie die
+Sache einem Augustinermönche in Memmingen, der ihr gesagt haben soll: »es
+sei nunmehr genug, dass sie es gebeichtet und dass sie eine wahre Reue
+dagegen bezeuge, und sie habe nicht nöthig, dass sie wiederum neuerdings
+ein Glaubensbekenntniss ablege, wenn sie nur bei ihrem Vorsatz beharre.«
+Bei ihrer Conversion in der Martinskirche zu Memmingen habe sie die
+Schwörfinger aufheben und sagen müssen, dass sie auf dem lutherischen
+Glauben beharren wolle und dass die Mutter Gottes und die Heiligen ihr
+nicht helfen können. Die Mutter Gottes sei nur eine Kindelwäscherin und als
+ein anderes Weibsbild gewesen. Die Bilder von denen Heiligen seien nichts
+als zum Gedächtniss, keineswegs aber, dass man diese verehren solle. Gott
+allein könne ihr helfen, sonst Niemand. Da aber oben gemeldeter Augustiner
+in Memmingen wenige Tage nach der Beichte der Schwägelin apostasirte, so
+ward sie wieder unruhig und meinte, sie sei wohl von diesem Geistlichen
+nicht richtig absolvirt. Sie will daher hierauf die Sache einem Kaplan
+gebeichtet haben, der ihr jedoch die Absolution mit dem Bemerken
+verweigerte, der Fall müsse nach Rom berichtet werden. Alsbald aber sei der
+Kaplan auf einen anderen Dienst gekommen und die Sache sei liegen
+geblieben.
+
+Seitdem irrte die Schwägelin von Dienst zu Dienst, und wurde schliesslich
+als vagirende und wahrscheinlich körperlich und geistig leidende Person in
+das Kempten'sche Zuchtschloss Langenegg (zwischen Kempten und Immenstadt)
+gebracht. Dort ward sie =einer notorisch geisteskranken Person=, Namens
+Anna Maria Kuhstaller, für wöchentlich 42 Kr. in Pflege und Aufsicht
+gegeben. Ihrer Aussage nach wurde sie von derselben sehr schlecht gehalten,
+elend genährt, oft Tage lang gar nicht, und dabei vielfach geschlagen und
+sonst misshandelt. Soviel steht wenigstens fest, dass sie schliesslich
+nicht mehr stehen und gehen und keine Hand mehr erheben konnte. Die
+Schwägelin gab dabei an, dass die Kuhstaller sie aus Eifersucht so arg
+misshandelt habe, weil diese befürchtet, sie mache ihr den Zuchtmeister
+abspännstig. Dagegen erklärte die Kuhstaller, sie habe der Schwägelin nur
+zweimal mit einem Stricke etliche Hiebe gegeben, weil sie gelogen habe und
+boshaft gewesen sei. Essen habe sie ihr richtig und genug gegeben, so gut
+sie es habe auftreiben können, was der Zuchtmeister Klingensteiner als wahr
+bezeugte.
+
+In ihrem Unmuthe sagte einmal die Schwägelin, sie wollte lieber beim Teufel
+als in solcher Pflege sein. Das benutzte die Kuhstaller, um alsbald bei
+Gericht anzuzeigen: die Schwägelin habe ihr einbekannt, dass sie mit dem
+Teufel Unzucht getrieben und Gott und allen Heiligen habe absagen und auf
+jene Weise und Art sich verschwören müssen, wie es ihr der Teufel
+vorgehalten habe. Auch habe sie die Schwägelin manchmal laut lachen und mit
+Jemandem sprechen hören, während doch Niemand bei ihr gewesen sei.
+
+=Diese Anzeige genügte=, weil der Zuchtmeister sie bestätigte, die
+unglückliche, ganz gebrechliche Person »abholungsweise auf der sogen.
+Bettelfuhr« am 20. Febr. 1775 nach Kempten ins Gefängniss schaffen zu
+lassen. Von da bis zum 6. März wurde sie nun zunächst durch den
+Eisenmeister Klingensteiner beobachtet, der auf Befragen über das Verhalten
+der Angeklagten deponirte: In der dritten Nacht ihrer Anwesenheit im Kerker
+habe man im Gefängnissofen ein Geräusch gehört, als ob etwas vom Ofen
+herabgefallen wäre. Er selbst freilich habe es nicht gehört, sondern es sei
+ihm von einem anderen Gefangenen erzählt worden. Aber er und seine
+Schwester hätten gehört, wie ihre Enten im Stalle geschrieen und hätten
+deren Unruhe gesehen, und zwar Nachts zwischen zwei und drei Uhr. Späterhin
+habe man nichts mehr gehört. Er, der Eisenmeister, habe die Schwägelin
+gefragt, ob sie wisse, warum sie ins Gefängniss gebracht worden sei. Darauf
+habe sie geantwortet: Ja, sie habe gesagt, dass sie Gott und allen Heiligen
+abgeschworen und mit dem Teufel Unzucht getrieben; allein das habe sie zur
+Kuhstallerin nur aus Furcht gesagt, weil sie sonst von derselben geschlagen
+worden sei. -- Diese wollte sie also als Hexe anklagen und hatte das
+Geständniss erpresst!
+
+Klingensteiner's Schwester Maria Anna deponirt: Der Vorgang mit den Enten
+habe seine Richtigkeit, indem dieselben nie so geschrieen wie damals.
+Uebrigens sei die Inquisitin »nicht nur an beiden Füssen so eingezogen,
+dass diese nicht einmal auf einen Stuhl, sondern immer auf dem Boden liegen
+müsse, wie denn auch ihre Hände ziemlich verdreht« wären.
+
+Die Voruntersuchung war nun geschlossen und die Angeklagte ward am 6. März
+vernommen. Die Personalien wurden protokollirt, dabei die Erzählung ihres
+Abfalls vom katholischen Glauben, ihrer Behandlung seitens der Kuhstallerin
+etc., wobei sie erzählte, sie habe der Kuhstallerin geklagt, dass die Maden
+ihr die Fersen auffrässen, sie solle doch machen, dass man ihr diessmal ein
+Mittel verschaffe, worauf diese geantwortet, dass ihr Hurenjäger (womit sie
+den Zuchtmeister gemeint,) ihr schon etwas geben werde. Auf ihre Klage über
+schlechte Kost habe sie von der Kuhstallerin Schläge bekommen unter
+Vermelden, sie habe von der gnädigen Herrschaft Erlaubniss sie zu
+züchtigen. Immer darüber berufen, dass sie es mit dem Teufel zu thun habe,
+habe sie aus Furcht vor Schlagen und anderer Misshandlung solches zugegeben
+und auf Andringen habe sie zuletzt auch dem Zuchtmeister erzählt, vor etwa
+fünf oder sechs Jahren sei der Teufel in Gestalt eines Jägers ihr in der
+Harth unweit Memmingen begegnet, mit dem sie sich damals versündigt habe.
+Sonst wisse sie nichts anzugeben.
+
+Am 8. März erfolgte nun das zweite Verhör. Inquisitin bleibt dabei, dass
+sie nur aus Furcht und Angst der Kuhstallerin und dem Eisenmeister die
+Geschichte mit dem Teufel erzählt habe, um Ruhe zu bekommen und weil
+letzterer ihr versprochen, ihr dazu behülflich sein zu wollen, dass sie von
+Langenegg fortkomme. Trotzdem wurde aber diese Aussage als Geständniss
+angesehen und Inquisitin mit Fragen aller Art so bestürmt, dass sie
+verwirrt endlich auf die Suggestionen selbst einging und die lächerliche
+Aussage mehr und mehr ausspann, oder vielmehr sich ausspinnen liess, z. B.,
+dass der Teufel ihr zuletzt gesagt habe, dass er der Teufel sei. -- Hierauf
+geht das Verhör auf das Lutherischwerden u. s. w. über, und wird das
+Abschwören in der Martinikirche zu Memmingen zum Abschwören vom Teufel. Zur
+Unzucht mit dem Teufel, sagt die Angeklagte, sei es nicht gekommen, und sie
+könne es nicht anders sagen, auch wenn sie sterben müsse. -- Auf die Frage,
+was ihr denn der Teufel versprochen, antwortet sie: Der Teufel habe ihr
+Zeug (allerlei Sachen) schenken wollen. -- Nun wird die Unglückliche immer
+von Neuem dazu gedrängt, dass sie gestehen soll, sie habe mit dem Teufel
+Unzucht getrieben; allein sie verneint es stets und bleibt dabei, dass sie
+ihre Aussage gegen den Zuchtmeister nur aus Furcht und Angst gethan habe.
+
+Am folgenden Tage (9. März) wird die Unglückliche wieder ins Verhör
+genommen. Dasselbe beginnt wieder mit Fragen nach dem Lutherischwerden und
+geht sodann zur Erörterung ihrer Behandlung in Langenegg über. Inquisitin
+bleibt fest bei ihren früheren Aussagen. Auf Befragen zählt sie eine Reihe
+von Diensten auf, in denen sie gestanden, wiederholt, da sie wiederum nach
+ihrem Abfall vom Katholizismus und ihrer Unzucht mit dem Teufel befragt
+wird, ihre früheren Aussagen, gesteht aber endlich zu, dass der Teufel mit
+ihr Unzucht getrieben und sie mit Aufhebung von zwei Fingern habe schwören
+lassen, dass sie alles dasjenige halten wolle, was sie ihm versprochen habe
+(nämlich, dass sie ihm dienen wolle). Abermals wird sie nun aufgefordert zu
+gestehen, dass sie mit dem Teufel vollkommene Unzucht getrieben habe, was
+sie endlich mit Thränen im Auge und mit dem Bemerken, es werde sie ja das
+Leben nicht kosten, abermals bekennt.
+
+Nun beginnt ein so schamloses Inquiriren nach dem Detail der Unzucht, dass
+die Unglückliche nicht weiss, was sie antworten soll. Sie wird nach
+Scheusslichkeiten gefragt, von denen sie noch nie gehört hat; aber der
+Verhörrichter ruht nicht, bis er aus ihr herausgepresst, was er in sie
+(durch seine Suggestionen) hineingelegt hat. Die Kuhstallerin, welche
+nachher verhöret wird, deponirt, dass sie die Schwägelin einmal habe zum
+Teufel sagen hören: es komme Jemand, er solle in ihre Truhe fahren.
+
+In dem am 10. März fortgesetzten Verhör versichert Inquisitin sich mit dem
+Teufel nur Einmal, und zwar auf der Harth versündigt zu haben. Im Schlafe
+sei es ihr zwei- oder dreimal nur so vorgekommen. Sie klagt, »es werde ihr
+so wehe und sie könne schier nicht mehr schnaufen; heute Nacht habe sie
+gemeint, sie müsse sterben, indem es ihr so schwer auf dem Herzen
+gewesen.« Hierauf wird ihr erwidert: »ihr dermaliger Zustand, den sie dato
+anzeige, werde wohl ja und allein daher rühren, dieweilen sie dem Anschein
+nach bisher kein aufrichtiges Bekenntniss gethan habe. Sie solle daher ihre
+Sache aufrichtig bekennen.«
+
+Endlich dahin gebracht, dass sie bekennt, der Teufel habe in jeder Nacht
+mit ihr Unzucht getrieben, geht sie nun auf alle Fragen, die sie vorher mit
+innerem Erbeben gehört hatte, ein, -- so toll sie auch waren, -- und
+beantwortet sie ganz nach Wunsch des Verhörrichters mit einfachem Ja.
+Zumeist betrafen die Fragen schon früher verhandelte Dinge. Plötzlich aber
+wird im Verhöre von etwas ganz Neuem, nämlich von einem =Pakte= mit dem
+Teufel gesprochen, den die Angeklagte eingestandener Massen eingegangen
+habe. Dieses geschah in der zweihunderteinundzwanzigsten Frage, in welcher
+der Richter dabei auf Frage hundertsechsundsechzig Bezug nahm. Die Frage
+hundertsechsundsechzig lautete aber: »Wie lange es angestanden, dass,
+nachdem sie lutherisch geworden, sie hernach Gott und alle Heiligen
+verleugnet und sich dem Teufel zugeeignet?« an welche nun die
+Suggestivfrage zweihunderteinundzwanzig angeschlossen ward: »Sie habe ad
+interrog. hundertsechsundsechzig gesagt, dass sie erst in zwei Jahren
+danach, wie sie lutherisch geworden, diesen =Pakt mit dem Teufel= gemacht
+habe.« Nun folgt noch eine lange Reihe von Fragen über die mit dem Teufel
+getriebene Unzucht (wobei die Angeklagte auf Befragen angibt, dass derselbe
+bald als Jäger bald als halberwachsener Bauersknecht zu ihr gekommen war,)
+bis man endlich am 30. März 1775 das crimen laesae majestatis divinae als
+constatirt ansehen und das Urtheil gefällt werden konnte, welches auf »Tod
+durch das Schwert« lautete. Das Urtheil ist unterschrieben von
+»=Treichlinger=, Hofrath und Landrichter« (der die Untersuchung geführt
+hatte), »=Feiger=, Hofrath« und »=Hofrath Leiner=«. Die Bestätigung des
+Urtheils ist mit den Worten beigeschrieben: »Fiat iustitia! =Honorius=,
+Fürstbischof.« Ein nachgetragenes »Bey-Urthl« lautet: »Auch ist zu Recht
+erkannt worden, dass wer der armen Sünderin Tod rächen oder hindern würde,
+in dessen (?) Fusstapfen gestellt werden solle.«
+
+So verlief der letzte Hexenprozess auf deutscher Erde -- im Jahr 1775!
+
+Unter den =französischen= Gerichten war das Parlament von Bordeaux eines
+der hartnäckigsten. Es verbrannte noch 1718 einen Menschen, den es für
+überführt erklärte, einen vornehmen Herrn sammt dessen ganzem Hause durch
+Nestelknüpfen bezaubert zu haben[313].
+
+Im Jahr 1731 wurde vor dem Parlament zu Aix der berüchtigte Prozess
+zwischen Katharine Cadière und dem Jesuiten Girard verhandelt. Letzterer
+war angeklagt, dieses Mädchen, sein Beichtkind, zur Unzucht gemissbraucht,
+entführt und ihre Leibesfrucht abgetrieben zu haben. Die Verführung und den
+Abortus sollte der Jesuit durch Zauberkräfte bewirkt haben. Indessen
+bewegte sich der ganze Handel auf einem allzu plattnatürlichen Boden, als
+dass die Richter auf solches Beiwerk hätten Rücksicht nehmen mögen, und der
+Prozess gehört nur der Rubrik der Anklage, nicht dem Charakter des ferneren
+Verlaufes nach unter die Zauberprozesse. Es waren in dieser Sache mächtige
+Interessen im Widerstreit. Der Procureur-General hatte den Antrag gestellt,
+dass Katharine Cadière als ruchlose Betrügerin und falsche Anklägerin
+gehängt werden sollte; die Majorität des Parlaments sprach jedoch dieselbe
+frei und verurtheilte den Jesuiten zum Scheiterhaufen. Indessen vereinigte
+man sich später dahin, ihn dem geistlichen Gerichte zu übergeben, und
+dieses sprach ihn los. Als er sich durch eine Hinterthüre wegschlich,
+erkannte ihn der Pöbel und überhäufte ihn mit Schmähungen[314].
+
+=Spanien= endigte seine Hexenverbrennungen 1781 mit der Hinrichtung eines
+Weibes zu Sevilla, das des Bundes und der Unzucht mit dem Teufel angeklagt
+war. Sie hätte, sagt Llorente, dem Tode entgehen können, wenn sie selbst
+sich des Verbrechens hätte schuldig erklären wollen[315]. -- Noch 1804
+wurden verschiedene Personen wegen Liebeszauber und Wahrsagerei von der
+Inquisition eingekerkert.
+
+Die schrecklichsten Dinge trugen sich aber während des achtzehnten
+Jahrhunderts in der katholischen Schweiz zu[316].
+
+Hier war es am 9. August 1737 geschehen, dass ein siebenzehnjähriges
+Mädchen, =Katharina Kalbacher=, in =Zug= vor dem Hexentribunale erschien,
+um Geständnisse abzulegen. Diese von frühester Jugend an verwahrloste
+Person hatte vorher eine Besprechung mit den =Jesuiten= in =Luzern= gehabt,
+die in ihr eine Besessene erkannt, und deren Rektor ihr die Weisung
+ertheilt hatte, zu thun, was er sie heissen werde, wenn sie von ihrem
+Stande erledigt sein wollte. Sie gab nun den gewöhnlichen Unsinn zu
+Protokoll, wollte schon als kleines Kind dem Teufel und der Zauberei
+ergeben gewesen sein, nannte dabei aber sechs Personen als Mitschuldige, zu
+denen sie späterhin, wahrscheinlich zur Fristung des eigenen Lebens, noch
+drei andere Personen hinzufügte, obwohl diese drei Personen bis dahin in
+allen peinlichen Verhören mit keiner Silbe erwähnt worden waren.
+
+Die Angezeigten wurden nun alsbald vorgeladen und »in loco torturae« d. h.
+in dem unter dem Namen Kaibenthurm bekannten scheusslichen Arrestlokal der
+Hexen vernommen[317].
+
+Im ersten Verhör wiesen dieselben sämmtlich jedes Wissen von Zauberkünsten
+und jede Theilnahme an denselben einfach zurück, obschon ihnen von Anfang
+an mit Drohungen sehr ernst zugesetzt wurde. Daher schritt man alsbald zum
+=peinlichen= Verhör, zunächst mit der siebenzigjährigen Lisi Bossard. Diese
+alte Person wurde also »gesetzt«, dann »gebunden« und mit dem »kleinsten
+Stein aufgezogen«[318], gab aber hängend »unter erschrecklichem Geschrei
+aber =ohne Zähren=« auf die Fragen: »ob es nichts mit dem Teufel gehabt, ob
+es nichts verderbt, ob es nichts wissen wolle über das Schlüsselloch, ob es
+kein Vieh verderbt«, ein beharrliches »Nein« zur Antwort, worauf zu
+schärferen Torturen vorgegangen wurde, -- mit demselben Erfolg.
+
+Doch wir sehen hier von der grässlichen Behandlung der übrigen Angeklagten
+ab, um nur Eine derselben ins Auge zu fassen, deren Geschick uns darüber
+belehren mag, wie Menschen wirklich Teufel sein können.
+
+Die Ehefrau =Anna Gilli= war am 12. August 1737, vierzig Jahre alt, in der
+vollen Kraft der Gesundheit und eines abgehärteten, starken Körpers vor
+ihre Untersuchungsrichter gebracht worden; und am 29. Januar 1738 ward sie
+zerschlagen, zerquetscht, zerfetzt und zerrissen an Fleisch und Knochen,
+kaum noch ein menschliches Aussehen an sich tragend, in der Ecke eines der
+Löcher im Kaibenthurm zusammengekauert, todt gefunden.
+
+Das erste Verhör der Anna Gilli wurde damit eröffnet, dass man sie das
+Zeichen des Kreuzes machen, fünf Vaterunser und Ave Maria sowie den Glauben
+und die »offene Schuld« beten liess, worauf die erste Frage folgte: »ob sie
+dem bösen Feinde widersage«, deren Bejahung sofort zu der Frage benutzt
+wurde, »ob sie von demselben etwas angenommen habe«, womit die Quälerei
+ihren Anfang nahm. Man hatte bei ihr im Stalle acht »Steckeln« gefunden,
+von denen sie sagte, dass ihr Mann sie gemacht habe, um sie mit Knöpfen zu
+versehen, mit Scheidewasser anzustreichen und zu verkaufen. Allein das
+Gericht wollte in ihnen nun einmal die Besenstiele erkennen, mit denen sie
+zum Hexensabbath fahre, wesshalb sie sich des Bundes und der Buhlerei mit
+dem Teufel u. s. w. schuldig bekennen sollte. Da sie dieses nicht that, so
+wurde alsbald zur Tortur geschritten. Sie wurde entblösst, mit einem
+Hexenkleide angethan, »ist ihr dann unseres Erlösers Jesu
+Christi ......[319] um den Leib gelegt und heilige und gesegnete Sachen an
+den Hals gehängt worden, wie auch Salz, das an einem Sonntag gesegnet
+war -- ist auch exorzisirt worden, hat aber hierauf keine Zähre vergossen.
+Sind ihr hierauf im Weihwasser drei Tropfen von einer gesegneten Wachskerze
+gegeben, ist ihr hierauf wieder lange Zeit geistlich zugesprochen
+worden«, -- mit diesen Worten beginnt das Protokoll des dreizehnten
+Verhörs, denn =zwölfmal= war sie bis zum 2. September, wo dieses Verhör
+stattfand, bereits gepeinigt worden. Fast in jedem dieser Verhöre hatte man
+sie stundenlang die Tortur auf der Folter mit Anhängung der schwersten
+Steine ertragen lassen, und da dieses nichts fruchtete, so waren noch
+andere Torturmittel zur Anwendung gebracht. Man hatte sie in die
+»Geige«[320] gespannt, ihr den »eisernen Kranz« aufgelegt und schliesslich
+war sie »im Namen der allerheiligsten Dreifaltigkeit« nach Entblössung
+ihres Körpers erst auf dem Rücken, dann auf den Fusssohlen mit Haselstöcken
+zerhauen worden. Im vierzehnten Verhör (am 3. Septbr.) wurden ihr sogar
+über dreihundert Ruthenstreiche beigebracht[321]. Aber die teuflisch
+Gequälte blieb standhaft. Daher liess man sie jetzt bis zum 3. Oktober in
+ihrem scheusslichen Behälter in Ruhe. Da aber nahm das Verhör und die
+Tortur aufs Neue ihren Anfang. Man hatte nämlich in ihrem Hause ein
+Bündelchen mit Habermehl und ein Büchschen mit einer Salbe vorgefunden und
+die Kalbacherin hatte ausgesagt, dass das angebliche Habermehl Gift sei,
+welches die Gilli zum Hagelmachen und Sterben des Viehes gebrauche. Ebenso
+hatte sie angegeben, dass die Gilli mit der Salbe ihre »Steckle« zum
+Ausfahren verwende. Allein obgleich die Gilli sich bereit erklärte, das
+Habermehl sofort verzehren zu wollen, wenn man es ihr nur gebe, und
+obgleich der »Meister Nachrichter«, den man beauftragt hatte, mit dem
+angeblichen Habermehl an einem Hunde eine Probe zu machen, berichtete, er
+habe eine Handvoll davon einem Hund in einem Stück Fleisch und in Bratwurst
+beigebracht, dem es weder geholfen noch geschadet habe, so wurde die
+Unglückliche doch nochmals auf die Folter gespannt, und zwar mit Anhängung
+aller drei Steine an die Füsse. -- Nach dieser letzten Tortur wurde sie
+nach Rathserkenntniss wieder in ihr kaltes Loch gesperrt, und bei etwas
+Suppe zu Mittag und etwas Brot zur Nacht bis zum 23. Januar in Ruhe
+gelassen. Da wurde sie plötzlich nochmals ins Verhör geführt. Die
+zermarterte Frau konnte nicht mehr gehen. Sie wurde abermals aufgefordert,
+sich als Hexe zu bekennen, gab aber keine Antwort, sondern brach lautlos
+zusammen. Die Richter hatten dabei noch die Rohheit, sie zu fragen,
+wesshalb sie nicht gerade stehen könnte. Als Antwort sprach sie die Bitte
+aus, dass man ihr etwas Wasser geben möchte.
+
+Am 29. Januar 1738 ward sie endlich todt im Gefängniss gefunden. Das
+darüber aufgenommene Visum repertum theilt mit, »dass nachdem die Läufer
+besagte Person todt angetroffen, der Meister Nachrichter bei näherem
+Untersuch in einem der zwei hölzernen Gehäuse oder Keychen der obersten
+contignatio dieselbe in einer Ecke auf der rechten Schulter liegend, Hände
+und Füsse zusammengezogen und mit einem Skapulier und Rosenkränzchen am
+Hals, -- auch ohne Merkmale eigenhändiger Gewaltthätigkeit gefunden; dass
+hierauf die wohlweisen und gnädigen Herrn des Stadt- und Amtsraths
+beschlossen, weil solche arme Person von den auf sie gewesenen Indizien
+durch grosse und vielfältige Pein sich purgirt und nichts auf sie gebracht
+werden können, wollen M. g. Herrn sie nun als todt nicht für eine Unholdin
+erkennen noch traktiren, und um das so viel mehr, da sich aus dem Viso
+reperto durchaus zeige, dass diese arme Person nicht eines gewaltthätigen
+sich selbst angethanen Todes gestorben sei, sondern das Skapulier und
+Rosenkranz am Halse gefunden worden. Desshalb soll solche heute Nacht ohne
+Geläute und Lichter von den Läufern auf den Kirchhof getragen und in das
+Bettlerloch herunter gelassen werden.«
+
+Ganz ebenso wie mit diesem standhaften, willensstarken Weibe wurde nun auch
+mit allen anderen Angeklagten verfahren. Bei allen dieselben Prozeduren und
+dieselben Torturen! Nur mit einigen Worten wollen wir hier noch das
+Schicksal des Marx Stadlin von Zug, seiner Frau und seiner Tochter Euphemia
+berühren. Diese drei Unglücklichen waren die von der Kathri Kalbacher ganz
+nachträglich am Tage vor ihrer beschlossenen Hinrichtung als Hexen
+Denunzirten. Marx Stadlin erlitt unter unsäglichen Schmerzen alle die
+Torturen, die wir bei der Gilli erwähnten, ohne sich ein Geständniss
+abpressen zu lassen. Das schreckliche Ende mehrerer dieser sogenannten
+Hexen auf dem Richtplatze, das er noch vor seiner Gefangennehmung
+mitansehen konnte, mag nicht wenig zu dieser Standhaftigkeit beigetragen
+haben. Ebenso ertrug auch seine Tochter Euphemia alle Martern. Dieses
+heldenmüthige, kaum achtzehnjährige Mädchen hat durch seinen starken
+Glauben an Gott, durch den Muth, mit dem sie lieber alle Martern erleiden
+und das Leben verlieren wollte, als die Wahrheit verleugnen oder, wie sie
+sagte, die Seele verlieren, ihr Leiden wie eine Märtyrerin getragen, und
+selbst ihre Richter in einem Grade stutzig gemacht, dass »solche =unter der
+Zeit= die h. Regierungshäupter um Rath fragen zu müssen glaubten, was
+ferner in der Sache zu thun sei.« -- Beide wurden schliesslich
+freigesprochen.
+
+Weniger stark und fest war Stadlin's Frau, Anna Maria, geb. Petermann. »Sie
+wolle lieber sagen, sie sei eine Hexe, als so gemartert werden, -- sie sei
+jetzt schon halb todt.« Etwa sechsmal widerrief sie ihre Geständnisse, bis
+sie schliesslich der fortgesetzten Tortur und Geisselung erlag und sich als
+Hexe bekannte.
+
+Zum Schlusse unserer Berichterstattung über diesen Prozess theilen wir noch
+folgende in demselben vorgekommenen Erkenntnisse mit:
+
+»Ueber die arme Sünderin =Elisabeth Bossard=, weilen diese vor vierzig
+Jahren durch Ableugnung Gottes und seiner Heiligen, auch wegen begangenen
+gottesschänderischen Verunehrung des Hochwürdigsten solche unmenschliche
+Verderbungen, nicht minder auch mit Vermischung mit dem Teufel sich
+entsetzlich verfehlet, dass diese arme Person vor dem Thurm hinter sich in
+ein Karren gesetzt, dreimal mit feurigen Zangen gerissen, als zum erstenmal
+allhier gleich nach Ablesung des Urtheils an der rechten Hand, das andere
+Mal am rechten Fuss gleich vor der Stadt auf der Schanze, und das dritte
+Mal gleich innerhalb des Schützenhauses an dem linken Fusse; hernach mit
+einem Vierling Pulver am Hals lebendig verbrannt, und also vom Leben zum
+Tode hingerichtet werde.«
+
+»Ebenso soll das =Margareth= zweimal mit feurigen Zangen gerissen, ebenso
+ausgeführt und mit einem Vierling Pulver am Hals an eine Leider gebunden
+und ins Feuer gestossen werden.«
+
+»Das arme Mensch =Theresia Bossard= soll gleich der anderen zur Stadt
+hinaus auf den gewohnten Richtplatz geführt und alldort die rechte Hand
+abgehauen und da sie den Strick am Hals und noch lebendig, die Zunge mit
+einer feuerigen Zange aus dem Mund gerissen, auch mit einem Strick an einer
+Stud erwürgt werden.«
+
+»Ebenso soll das Anna Maria Bossard ausgeführt, mit feuerigen Zangen
+gerissen und verbrannt werden. Dieselben alle vier sollen zu Pulver und
+Asche verbrannt, nochmals die Asche unter das Hochgericht vergraben werden,
+damit ferner Niemandem kein Schade geschehen könne.«
+
+=Anna Maria Petermann= wurde an einem Pfahl erwürgt und vorher mit feurigen
+Zangen gezwickt.
+
+Weiter heisst es in den Erkenntnissen: »Die Kathri Kallbacherin soll aus
+sonderer Gnad, weil solche sich ihrer zwar grossen Unthaten selbst zu
+Handen einer hochweisen Obrigkeit angeklagt, auf dem Karren auf den
+Richtplatz geführt und daselbst mit dem Schwerte hingerichtet werden.«
+
+Noch enthält das Protokoll das Urtheil über sieben Personen, die auf eben
+diese grausame Weise als Hexen hingerichtet wurden. --
+
+So endete dieser entsetzliche Prozess, der -- was wohl zu beachten ist --
+in Szene gesetzt wurde, nachdem es der alten aristokratischen Partei zwei
+Jahre vorher (1735) gelungen war, das Regiment des edlen, gerechten und
+freisinnigen Landamman Schuhmacher in Zug zu stürzen und diesen aus dem
+Lande zu verbannen. Der Prozess war die Frucht der Coalition der
+Aristokratie mit der Hierarchie und war die Siegesfeier derselben.
+
+Uebrigens war er nicht der letzte Hexenprozess der Schweiz. In dem zum
+Königreich Preussen gehörigen Lande Neufchatel wurde noch im Jahr 1743 --
+also unter der Regierung Friedrichs d. G. -- von dem Kriminalgericht zu
+Motiers ein Zauberer verurtheilt. Derselbe wurde erst gerädert und dann
+lebendig verbrannt[322]. Das letzte gerichtliche Opfer des Hexenglaubens
+während des achtzehnten Jahrhunderts fiel in der Schweiz im Jahr 1782 zu
+=Glarus=[323]. =Anna Göldi=, Dienstmagd des Arztes Tschudi, wurde
+enthauptet, weil sie das Kind ihres Herrn bezaubert haben sollte, so dass
+es Stecknadeln, Nägel und Ziegelsteine vomirte. Dieses Erbrechen hatte
+begonnen, als die Beschuldigte bereits seit drei Wochen ausserhalb Landes
+gewesen war. Ihr angeblicher Mitschuldiger, ein angesehener Bürger,
+erhängte sich voll Verzweiflung über den Schimpf, den man ihm anthat, im
+Gefängnisse. Das in diesem Prozesse hervortretende Parteienspiel der
+Patrizierfamilien, das Benehmen der Aerzte und Theologen, das Hinzuziehen
+eines wahrsagenden Viehdoktors, die Entzauberungsprozedur durch die
+Angeschuldigte und das von reformirten Richtern gefällte Todesurtheil
+selbst geben einen traurigen Begriff von der damaligen Geistesbildung des
+kleinen Freistaates. Die Vorstellungen, die von dem aufgeklärten Zürich
+wohlmeinend herüberkamen, hatten kaum einen andern Erfolg, als dass die
+glarner Richter einen Euphemismus erfanden. Sie redeten in ihrem Urtheil
+von »ausserordentlicher und unbegreiflicher =Kunstkraft=« und von
+»=Vergiftung=«, wo sie auf =Zauberei= erkannt haben würden, hätten sie
+nicht aus Zürich erfahren, dass ein Hexenprozess ihnen vor aller Welt
+Schande bringen müsste[324]. Das folgende Aktenstück wird den Charakter des
+Ganzen hinlänglich in's Licht stellen[325]:
+
+ »=Malefiz-Prozess und Urtheil=
+ über die z. Schwert verurtheilte Anna Göldinn aus
+ dem Sennwald, verurtheilt den 6/17 Junii 1782.
+
+Die hier vorgeführte bereits 17 Wochen und 4 Tage im Arrest gesessene, die
+meiste Zeit mit Eisen und Banden gefesselte arme Uebelthäterin mit Namen
+Anna Göldinn aus dem Sennwald hat laut gütlich und peinlichem Untersuchen
+bekennet, dass sie am Freytag vor der letzten Külbi allhier zwischen 3 und
+4 Uhr Nachmittags aus des Herrn D. Tschudis Haus hinter den Häusern durch
+und über den Giessen hinauf zu dem Schlosser Rudolf Steinmüller, welcher
+letzthin in hochobrigkeitlichem Verhaft unglückhafter Weise sich selbst
+entleibet hat, expresse gegangen sey, um von selbem zu begehren, dass er
+ihr etwas zum Schaden des Herrn Doktors und Fünfer Richters Tschudi zweyt
+ältestem Töchterli Anna Maria, dem sie übel an sey, geben möchte, in der
+bekennten äusserst bösen Absicht das Kind elend zu machen, oder dass es
+zuletzt vielleicht daran sterben müsste, weil sie vorhin von dem
+unglücklichen Steinmüller vernommen gehabt habe, dass wann man mit den
+Leuten uneins werde, er etwas zum Verderben der Leute geben könne. Auf
+welches sie ein von dem unglücklichen Steinmüller zubereitetes und von ihm
+am Sonntag darauf, als an der Kilbi selbst, überbrachtes verderbliches
+Leckerli im Beyseyn des Steinmüllers auf Herrn D. Tschudis Mägdekammer
+zwischen 3 u. 4 Uhr, als weder Herr D. Tschudi, noch dessen Frau, noch das
+älteste Töchterli zu Hause war, unter boswichtigen Beredungen, dass solches
+ein Leckerli sey, dem bemelten Töchterli Anna Maria beigebracht habe, wo
+ihr der Steinmüller bey gleich unglücklichem Anlass noch auf der
+Mägdekammer, zwaren da das Töchterlein das verderbliche Leckerli schon
+genossen gehabt, eröffnet habe, dass solches würken werde, nämlich es werde
+Guffen, Eisendrath, Häftli und dergleichen Zeugs von dem Kinde gehen,
+welches auch leider zum Erstaunen auf eine unbegreifliche Weise geschehen,
+wodurch das unschuldige Töchterlein fast 18 Wochen lang auf die
+jammervollste Weise zugerichtet lag. Bey solchem unter der betrüglichen
+Gestalt eines Leckerlis dem Töchterlein beigebrachten höchst verderblichen
+Gezeug liess es die hier stehende Uebelthäterin nicht bewenden, sondern
+erfrechte sich aus selbsteignem bösen Antrieb laut ebenfalls gütlich und
+peinlich abgelegtem Geständniss neuerdings in der letzten Woche, da sie
+noch bei Herrn D. Tschudi am Dienst stund, wo ihro nach ihrem Vorgeben
+damals das Töchterli in der Küchen die Kappe abgezerret habe, diesem
+Töchterli in sein mit Milch auf den Tisch gebrachtes Beckeli zu acht
+unterschiedlichen malen und noch über erfolgtes Warnen hin, jedesmal eine
+aus dem Brusttuch genommene Guffe, also zusammen 8 Guffen zu legen, in der
+bekennten schändlichen Absicht, damit wann man die Guffen gewahr werde und
+mit der Zeit Guffen vom Kind gehen möchten, man schliesse, dass das
+Töchterlein solche aus eigner Unvorsichtigkeit geschluckt habe, und dadurch
+die erste im Beyseyn des Steinmüllers verübte Uebelthat, wegen des
+beygebrachten Leckerlis, verdeckt bleibe, von welchen Guffen zwaren das
+Töchterli keine empfangen hat, sondern solche allemal auf dem Tisch
+entdeckt worden sind.«
+
+»Laut der unterm 13ten letzt abgewichenen Christmonat aufgenommenen
+Besichtigung, da die Uebelthäterin der Justiz noch nicht eingebracht worden
+war, ist das gedachte Töchterli elend, meistens ohne Verstand auf sein
+Lager gelegen, die Glieder waren starr, so dass weder die Arme noch Füsse,
+noch Kopf konnten gebogen werden, auch konnte es auf das linke Füsslein
+nicht stehen, und hat in Gegenwart der zur Untersuchung verordneten
+Ehren-Kommission öfters gichterische Anfälle bekommen.«
+
+»Nach laut der neuerdings unterm 10. März dis Jahrs bei dem bemeldten
+Töchterlein aufgenommenen Besichtigung, da damalen die arme Uebelthäterin
+schon im Verhaft gelegen war, hatte das Töchterlein wiederum in Anwesenheit
+der Ehren-Kommission öfters kaum 2 Minuten dauernde Anfälle von
+gichterischen Verliehrungen der Sinne angewandelt, und das linke Füsslein
+war unveränderlich mit gebogenem Knie ganz kontrakt gegen den Leib gezogen,
+dergestalten, dass solches auch mit Gewalt nicht konnte ausgestreckt
+werden, auch beim geringsten Berühren sich schmerzhaft zeigte. Was in so
+langer Zeit das elende Töchterli seinen geliebten Eltern für Mühe, Kosten,
+Kreuz und Kummer verursacht hat, ist zum Erstaunen gross, indem laut
+eydlichen Zeugnuss der Eltern und anderer dabey gewesenen Ehrenleute in
+etlichen Tagen über 100 Guffen von ungleicher Gattung, 3 Stückli krummen
+Eisendrath, 2 gelbe Häftli und 2 Eisennägel aus dem Mund des Töchterleins
+unbegreiflicher Weise gegangen sind. Nachdem dieser armen Uebelthäterin die
+jammervollen Umstände des Töchterleins zu Gemüth geführet worden, hatte sie
+sich endlich nach vorläufig dreymal auf dem Rathhause nächtlicher Zeit, als
+den 11., 12. u. 14. März, vergeblich gewagten Versuchen erkläret, dass sie
+das Kind an dem Ort, wo sie solches verderbt, wiederum bessern wolle; wo
+also gleich, den 15. März, nächtlicher Zeit man bemeldte Uebelthäterin in
+H. D. Tschudis Haus in die Küche, dahin sie zu gehen begehrte, führen
+liess, welche durch ihr in dem Untersuch beschriebenes Betasten, Drucken
+und Strecken an dem linken verkrümmten und kontrakten Füssli des Kinds,
+welches einige Zoll kürzer, als das rechte Füssli war, und darauf es weder
+gehen, noch stehen konnte, mit ihren blossen Händen so viel bewürkte, dass
+das Töchterli in Zeit 10 Minuten wieder auf das verderbte Füssli stehen und
+damit allein und auch mit Führen hin und hergehen konnte, wie dann diese
+Uebelthäterin das Töchterli an denen noch nachgefolgten zwey Nächten
+vermittelst ihrer auch im Untersuch ausführlich beschriebenen Bemühung
+wiederum nach allen Theilen zum grössten Erstaunen auf eine unbegreifliche
+Weise gesund hergestellt, so dass nach eydlichem Zeugnuss nach der Hand
+2 Guffen nid sich von dem Töchterli gegangen sind, welches nun die
+wesentliche Beschreibung des Verbrechens samt der Krankheit und Besserung
+des Töchterleins ausmachet.«
+
+»Wann nun hochgedachte M. G. H. und Obere vorbemeldtes schwere Verbrechen
+nach seiner Wichtigkeit in sorgfältige Erwegung gezogen und betrachtet die
+grosse Untreue und Bosheit, so die gegenwärtige Uebelthäterin als
+Dienstmagd gegen ihres Herrn unschuldiges Töchterlein verübet, betrachtet
+die fast 18 Wochen lang unbeschreiblich füchterliche unerhörte Krankheit
+und vorbemeldt beschriebene elende Umstände, welche das Töchterli zu
+allgemeinem grössten Erstaunen ausgestanden hat, nebst der von eben dieser
+Uebelthäterin bezeigten ausserordentlichen und unbegreiflichen Kunstkraft
+mit der einersmaligen zwar zum Besten des Töchterleins gelungenen
+plötzlichen Curirung desselben, und auch betrachtet ihren vorhin geführten
+üblen Lebenswandel, darüber zwaren sie, wegen eines in Unehren heimlich
+geborenen und unter der Decke versteckten Kind schon in ihrem Heimat von
+ihrer rechtmässigen Obrigkeit aus Gnaden durch die Hand des Scharfrichters
+gezüchtigt worden, und hiemit solche in keine weitere Beurtheilung fallet,
+wohl aber in traurige Beherzigung gezogen worden, wie dass anstatt diese
+arme Delinquentin, wegen ihrer grossen Versündigung gegen ihr Fleisch und
+Blut sich hätte bessern und bekehren sollen, sich wiederum eine solche
+Greuelthat gegen das Töchterli des H. D. Tschudis ausgeübt hat; derowegen
+von hochgemeldten M. G. H. auf ihren Eyd abgeurtheilet wurde: dass diese
+arme Uebelthäterin als eine Vergifterin zu verdienter Bestrafung ihres
+Verbrechens und Andern zum eindruckenden Exempel dem Scharfrichter
+übergeben, auf die gewohnte Richtstatt geführt, durch das Schwerdt vom
+Leben zum Tod hingerichtet und ihr Körper unter den Galgen begraben werde,
+auch ihr in hier habendes Vermögen confiscirt seyn solle. Ob dann jemand
+wäre, der jetzt oder hernach des armen Menschen Tod änzte, äferte oder zu
+rächen unterstünde, und jemand darum bächte, hassete, oder schmähte, der
+oder die solches thäten, sollen laut unserer Malefiz-Gericht-Ordnung in des
+armen Menschen Urthel und Fussstapfen erkannt seyn, und gleichergestalten
+über sie gerichtet werden. Actum den 6/17 Juni 1782.
+
+ Landschreiber Kubli.«
+
+In =Polen=, wo das Uebel arg gewüthet hatte, fand die preussische Regierung
+bei der Besitznahme von Posen noch die Prozesse vor. =Scholtz= gibt
+hierüber aus Nachrichten, die er selbst in Händen hatte, folgende
+Mittheilung: »Im Jahre 1801 fielen einer Gerichtsperson bei Gelegenheit
+einer Gränzkommission in der Nähe eines kleinen polnischen Städtchens die
+Reste einiger abgebrannten, in der Erde steckenden Pfähle in die Augen. Auf
+Befragen wurde von einem dicht anwohnenden glaubhaften Manne darüber zur
+Auskunft gegeben: dass im Jahre 1793, als sich eine königliche Kommission
+zur Besitznahme des ehemaligen Südpreussens für den neuen Landesherrn in
+Posen befand, der polnische Magistrat jenes Städtchens auf erfolgte Anklage
+zwei Weiber als Hexen zum Feuertode verurtheilt habe, weil sie rothe
+entzündete Augen gehabt und das Vieh ihres Nachbars beständig krank gewesen
+sei. Die Kommission in Posen habe auf erhaltene Kunde davon sofort ein
+Verbot gegen die Vollstreckung des Urtheils erlassen. Selbiges sei aber zu
+spät angelangt, indem die Weiber immittelst bereits verbrannt worden«[326].
+
+Ohne Zweifel ist dieses der letzte gerichtliche Hexenbrand gewesen, den
+Europa im achtzehnten Jahrhundert gesehen hat. Der Pöbel aber, unfähig zu
+begreifen, wie das Recht auf einmal zum Unrecht werden sollte, sah fast
+allerwärts nur mit Widerstreben die obrigkeitlichen Schritte gegen das
+gefürchtete Hexenvolk aufhören und hat bis auf die neueste Zeit herab nicht
+selten zur Selbsthülfe gegriffen. In =England= erstürmte 1731 eine wüthende
+Volksmasse die Sakristei einer Kirche, wohin man ein altes, schwaches Weib
+vor ihrer Verfolgung geflüchtet hatte, und schleifte die Unglückliche im
+Wasser herum, bis sie den Geist aufgab. Als derjenige Mensch, der hierbei
+sich am gewaltthätigsten benommen hatte, von der Obrigkeit ergriffen und
+zum Hängen verurtheilt wurde, wollte der Pöbel der Exekution nicht
+beiwohnen, sondern stellte sich in der Ferne auf und schimpfte auf
+diejenigen, die einen ehrlichen Burschen zum Tode verdammten, weil er die
+Gemeinde von einer Hexe befreit hätte[327].
+
+In =Sicilien= kam 1724 die letzte Verbrennung von Ketzern und Hexen
+vor. Der »Glaubensakt«, wie man das Autodafé zu Palermo nannte,
+betraf eine Nonne und einen Ordensbruder, welche als Anhänger der
+Molinistisch-quietistischen Ketzerei dem Feuer übergeben wurden.
+Das Ganze war ein glänzender pomphafter Akt, an welchem mehrere
+hundert Personen (die sämmtlich lucullisch bewirthet wurden) theils
+amtlich theils als eingeladene Zuschauer theilnahmen. Bei diesem
+Akte wurden nun noch sechsundzwanzig andere Personen gemassregelt
+(»reconciliirt«). Unter diesen befanden sich zwölf Personen, die
+man als Hexen (fattuchiere) und Hexenmeister in Untersuchung
+gezogen hatte, sowie ein sechsundsechzigjähriger Greis, der schon
+1721 »wegen Zauberei und Aberglauben« bestraft und jetzt als
+rückfälliger Sünder abermals in die Hand der Inquisition gerathen
+war. Der letztere wurde zu lebenslänglichem Gefängniss verurtheilt.
+Alle sechsundzwanzig aber wurden verurtheilt »zur Schmach (mit
+gelben Kleidern angethan und ausgelöschte gelbe Wachskerzen in der
+Hand tragend) durch die Strassen der Stadt« geführt zu werden.
+Ausserdem wurde ihnen temporäre Haft oder Verbannung und den Hexen
+Peitschenstrafe zuerkannt. Eine Hexe sollte zweihundert Hiebe
+erhalten. Diese Strafe wurde am 7. April, am Tage nach dem
+Autodafé, vollstreckt[328].
+
+Wir bemerken noch zum Schlusse des Kapitels ein erst kürzlich in Erfahrung
+gebrachtes Curiosum aus =Oesterreich=. Dort wurden im Jahre 1739 neue
+Kriegsartikel festgestellt, deren §. 25 lautete: »Das höllische Laster der
+Hexerei wird mit dem Feuertode bestraft, sowie alle Diejenigen, die Nachts
+unter dem Galgen vom Teufel verblendete Mahlzeiten und Tänze halten, oder
+Ungewitter, Donner und Hagel, Würmer und anderes Ungeziefer machen;
+worunter Mathematici, Astronomici und Astrologici nicht verstanden sind.«
+
+
+FUSSNOTEN:
+
+[275] _v. Raumer_, »Aktenmässige Nachrichten von Hexenprozessen in der Mark
+Brandenburg« in den »Märkischen Forschungen« von 1841, S. 263-265 und
+_Stenzel_, Gesch. von Preussen, B. III. S. 447.
+
+[276] Allerdings scheint es hin und wieder den adelichen Gerichtsherrn
+schwer geworden zu sein, sich der Hexenverfolgung ganz zu entwöhnen. Selbst
+noch König _Friedrich Wilhelm II._ musste es erleben, dass ein Edelmann zu
+Bütow in Pommern ihm eine Eingabe übersandte, worin der gestrenge Herr über
+die Bosheit der Zauberer klagte und von einem Knechte erzählte, dem von
+drei Weibern der Teufel eingegeben sei. Auch habe ihn ein Bauer bei einem
+Hochzeitsmahle, zu welchem er von diesem eingeladen worden sei, mit einem
+Spitzglase Branntwein behext, wesshalb er um die Erlaubniss bat, an diesem
+wenigstens die Wasser-und Nadelprobe vornehmen zu dürfen. S. _Horst_,
+Zauberbibl. Th. II. S. 403.
+
+[277] Der Römischen Kayserl. etc. etc. Majestät Josephi des Ersten Neue
+Peinliche Halsgerichts-Ordnung, vor das Königreich Böheim, Marggrafthumb
+Mähren, und Hertzogthumb Schlesien. Freyburg 1711. (Publizirt den 16. Juli
+1707.)
+
+[278] _L. Rapp_, Die Hexenprozesse und ihre Gegner aus Tirol, S. 75.
+
+[279] =Wiener Zeitung= von 1728, Nro. 68 und _F. Müller_ Beitr. zur Gesch.
+des Hexenglaubens und Hexenprozesses in Siebenbürgen. Braunschw. 1854,
+S. 12.
+
+[280] _Keysler_, Neueste Reisen, Hannover 1751. S. 1284.
+
+[281] _Schlözer_, Krit. Untersuchungen zur Gesch. der Deutschen in
+Siebenbürgen. S. 297.
+
+[282] _F. Müller_, Gesch. des Hexenglaubens in Siebenbürgen, S. 50-52.
+
+[283] Vergl. den »Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit. Neue Folge.
+Organ des germanischen Museums«. Band XXIII. Jahrg. 1876, S. 295 ff.
+
+[284] »Sr. Kaiserl.-Königlich-Apostolischen Majestät allergnädigste
+Landesordnung, wie es mit dem Hexenprozesse zu halten sei.« 1766.
+
+[285] Wir verdanken die Einsicht in diese Akten der gütigen Mittheilung des
+Herrn Prof. Dr. jur. _Fuchs_ zu Marburg, dem die Originale vorlagen.
+
+[286] _Johannes Scherr_ hat in seiner neuesten Schrift »=Hammerschläge und
+Historien=« (Zürich, 1878) unter dem Titel »=die letzte Reichshexe=« den
+mit der unglücklichen Nonne Maria Renata angestellten Hexenprozess nach
+»authentischen Abschriften« der Prozessakten mitgetheilt. Diese
+Mittheilungen enthalten indessen über das, wodurch die alte Nonne zum
+»Geständniss« gebracht wurde, gar nichts, und sind darum unvollständig. Zu
+ihrer Ergänzung dient noch immer der von dem Abte _Oswald Loschert_ nach
+den Akten angefertigte und an die Kaiserin Maria Theresia eingesandte
+Bericht, der sich in Horst's Zauberbibliothek Th. III. S. 165 unter dem
+Titel abgedruckt findet: »Wahrhafte und umständliche Nachricht von dem
+Zufalle, so das jungfräuliche Kloster Unterzell, nächst Würzburg, des
+Prämonstratenserordens, betroffen. Verfasset im Jahr 1749.« Wir folgen
+übrigens hier vorzugsweise der Darstellung Scherr's.
+
+[287] Wie viele Male mag man die Unglückliche gemartert haben, bis man
+diese Geständnisse aus ihr herausgepresst hatte!
+
+[288] Wahrscheinlich waren auch dieser Unglücklichen durch die Folter die
+Glieder zerrissen worden.
+
+[289] Christliche Anred nächst dem Scheiterhaufen, worauf der Leichnam
+Mariae Renatae, einer durchs Schwert hingerichteten Zauberin, den 21. Jan.
+A. 1749 ausser der Stadt Wirtzburg verbrennet worden, an ein zahlreich
+versammeltes Volk gethan, und hernach aus gnädigstem Befehl einer hohen
+Obrigkeit in offentlichen Druck gegeben, von P. _Georgio Gaar_, S. J. -- 4.
+Wirtzburg in der Hofbuchdruckerei. S. _Horst_ Z. B. Th. II. S. 353 ff.
+
+[290] Wir berichten über ihn nach _L. Rapp_, die Hexenprozesse und ihre
+Gegner aus Tirol, S. 71-107.
+
+[291] Der Titel lautet: Del congresso notturno delle lammie libri trè.
+S'aggiungono due dissertazioni epistolari sopra l'arte magica. Venet. 1750
+(460 S. in 4^o). -- Die Vorrede ist vom 25. Decbr. 1748 datirt. Doch konnte
+das Buch erst 1750 erscheinen, weil die Bücherinquisition zu Venedig zwei
+Jahre lang den Druck desselben aufhielt.
+
+[292] Arte magica dileguata. Lettere del Signor Marchese _Maffeé_ al Padre
+Jnnocente Ansaldi dell' ordine dei Predicatori. Seconda edizione in Verona
+1750; und Arte magica annichilata. Libri trè. Verona 1754. Gegen die
+erstgenannte Schrift richtete _Tartarotti_ seine Apologia del Congresso
+notturno delle Lammie (Venez. 1751). Der Hauptinhalt der beiden Schriften
+Maffei's ist einige Jahre später von dem deutschen Augustiner _Jordan
+Simon_ (der sich _Ardoino Ubbidiente dell' Osa_ nannte,) in der Schrift
+»=das grosse Weltbetrügende Nichts= oder die heutige Hexerei und
+Zauberkunst« (Frankf. und Leipzig, 1761, 600 S.; Zweite Aufl. 1766)
+wiedergegeben. -- Simon (oder Dell' Osa), aus dem Würzburgischen gebürtig,
+starb 1776 zu Prag als Professor der Theologie und erzbischöflicher
+Konsistorialrath, 57 Jahre alt.
+
+[293] _Graser_ veröffentlichte eine Vertheidigung der kritischen Glossen
+_Tartarotti's_ unter dem Titel: Propugnatio adnotationum criticarum in
+sermonem de Maria Renata Saga adversus responsa P. Georgii Gaar J. T.
+(Venet. 1752).
+
+[294] Ausführlichere Mittheilungen über Sterzinger's Leben und Wirken s.
+bei _Rapp_, die Hexenprozesse und ihre Gegner in Tirol, S. 108-140; doch
+werden dieselben bezüglich des in Rede stehenden Punktes von uns mehrfach
+ergänzt.
+
+[295] Die Rede erschien im Druck unter dem Titel: »Akademische Rede von dem
+gemeinen Vorurtheil der wirkenden und thätigen Hexerei, -- -- von P. Don
+Ferdinand Sterzinger, regulirten Priester etc.« -- München, 1766.
+
+[296] »Ist es doch nichts Neues, nachdeme alle Proben meines Gegners ein
+erfahrner Delrio, ein berühmtester Carpzov Senior und Jurium Professor in
+Leipzig samt noch andern schon im vorigen Jahrhundert gründlich
+widerleget?« Vorrede.
+
+[297] Bekanntlich wurde Edelin nur zum =Kerker= verurtheilt.
+
+[298] Wegen dieser Grobheiten vom bischöflichen Konsistorium zu Freysing
+zur Verantwortung gezogen, erklärte _März_: »Ich konnte anders nicht
+schreiben, weil ich glaubte, ein grosser Thurm dürfe nicht einen kleinen
+Knopf haben.«
+
+[299] Betrügende Zauberkunst und träumende Hexerei, oder Vertheidigung der
+akademischen Rede etc. Mit Erlaubniss der Oberen. München 1767. -- Gegen
+diese Schrift publizirte P. Angelus alsbald seine »Vertheidigung wider die
+geschwulstige Vertheidigung der betrügenden Zauberkunst und träumenden
+Hexerei, verfasset von einem Liebhaber der Wahrheit« (1767, ohne Angabe des
+Druckorts, 104 S.).
+
+[300] S. Nichtige, ungegründete, eitle, kahle und lächerliche Verantwortung
+des _H. P. Angelus März_ über die vom _P. Sterzinger_ bei dem
+hochfürstlichen geistlichen Rath in Freysing gestellten Fragen. Vom
+Moldaustrom 1767. S. 8.
+
+[301] Das Geistreichste, was bei dieser Veranlassung geschrieben wurde,
+ist: Zweifel eines Bayers über die wirkende Zauberkunst und Hexerei. An dem
+Lechstrome 1768. Es werden darin sowohl Sterzinger's Inkonsequenzen, als
+die Ungereimtheiten seiner Gegner in skeptischem Tone an's Licht
+gezogen. -- Den Münchener Streitpunkt verbindet mit einem lobpreisenden
+Kommentar der österreichischen Verordnung folgende Schrift: Anpreisung der
+allergnädigsten Landesverordnung Ihrer k. k. a. Majestät, wie es mit dem
+Hexenprozesse zu halten sei, nebst einer Vorrede, in welcher die kurze
+Vertheidigung der Hex- und Zauberei, die Herr Pater Angelus März der akad.
+Rede des Herrn P. Sterzinger entgegengesetzet, beantwortet wird von einem
+Gottesgelehrten. München 1767. -- (Nach einer handschriftlichen Bemerkung
+in dem der Hofbibliothek zu Darmstadt gehörigen Exemplare dieser Schrift
+war der Verf. der Dr. _Jordan Simon_, Augustiner zu Erfurt, dann zu Prag.)
+
+[302] _Rapp_, die Hexenprozesse. S. 112.
+
+[303] Das interessante Schriftstück ist von dem Oberlieutenant _Schuegraf_
+in Müller's und Falke's »Zeitschrift für deutsche Kulturgesch.«, 1858,
+S. 767 ff. im Auszug veröffentlicht worden.
+
+[304] Diese (scheinbare) Conzession an die Aufklärung der Zeit ist das
+Einzige (ausgenommen die Nichterwähnung der Tortur), wodurch sich die
+baierische Malefizordnung aus dem achtzehnten Jahrhundert vom alten
+Hexenhammer unterscheidet.
+
+[305] Hierbei ist dann auch in herkömmlicher Weise von dem membrum frigidum
+und semen frigidum des Teufels die Rede!
+
+[306] Wir wollen annehmen, dass man sich einer Veröffentlichung und
+Verbreitung des scheusslichen Machwerks durch den Druck doch =schämte=.
+
+[307] Furchtbar scheint das Feuer der Hexenverfolgung in =Kehlheim=
+gelodert zu haben, indem es in Baiern üblich wurde, eine Hexe als
+»Kehlheimer Basel« zu bezeichnen. Vgl. _Schmeller_, Baierisches Wörterbuch,
+II. 289.
+
+[308] Vgl. _L. Rapp_, die Hexenprozesse und ihre Gegner aus Tirol, S. 130
+bis 133.
+
+[309] Vgl. _Schröckh's_ Kirchengesch. seit der Reform. B. VII.
+S. 330 ff. -- Gassner starb 1779 als Dekan zu Bendorf in der Diözese
+Regensburg.
+
+[310] De magia liber, Venetiis 1775.
+
+[311] De miraculis liber, Ven. 1776.
+
+[312] Neuester Hexenprozess aus dem aufgeklärten heutigen Jahrhundert,
+oder: so dumm liegt mein baierisches Vaterland noch unter dem Joch der
+Mönche und des Aberglaubens. Von A. v. M. 1786. -- Solche Hexenpatres waren
+z. B. der Karmeliter Astery zu Straubing und der Pater Hugo zu Abensberg.
+»Ich selbst, -- sagt der Verf., -- habe von Ersterem einen Zettel gesehen,
+worauf er aus eigener Kraft dem Satan, den Hexen und allem Unheil befiehlt,
+nie dieses Haus zu betreten u. s. w., -- und unterschreibt es noch dazu mit
+den sehr merkwürdigen Worten: Ex hoc ego jubeo Fr. Astery de S. E. E. a M.
+C. -- Wenige Häuser in und um Straubing auf sieben Stunden in der Nähe
+sind, wo nicht so ein Zettel an jeder Thür angebracht ist, und dafür wird
+bezahlt wenigstens ein Pfund Butter!!«
+
+[313] _Garinet_, pag. 256.
+
+[314] _Garinet_, pag. 257.
+
+[315] _Llorente_, Gesch. der span. Inquisition. Th. IV. Cap. 46.
+
+[316] Wir berichten hier zunächst nach der Schrift: »Der Hexenprozess und
+die Blutschwitzer-Prozedur, zwei Fälle aus der Kriminal-Praxis des Kantons
+Zug aus den Jahren 1737-1738 und 1849.« Zug, 1849.
+
+[317] Ueber diesen noch jetzt vorhandenen =Kaibenthurm= zu Zug wird in der
+vorerwähnten Schrift Folgendes berichtet:
+
+»Durch einen verschlossenen Gang gelangt man von der Strasse in das Innere
+des Lokales, und eine feuchte, moderige Luft, die Einem hier entgegenweht,
+verkündet das Unheimliche des Ortes, an dem man sich befindet. Nachdem die
+Lichter angezündet, wird man eine schwache Treppe hinauf zur eigentlichen
+Folterstube geführt. Dieselbe ist mit doppelten Thüren geschlossen. =Aus
+derselben dringt kein Laut, in dieselbe kein Licht.= In der Mitte derselben
+ist eine Foltermaschine, die wir später beschreiben werden, links daneben
+eine Vorrichtung zum spanischen Bock, vor derselben eine erhöhte Bank für
+die Richter, rechts davon eine gleiche für die Kanzlei, hinter ihnen =das
+Bild des Gekreuzigten= (!!!). An den Wänden links und rechts stehen Stühle
+für die Läufer und Henkersknechte. Auch sieht man eine Art von Luftzug
+angebracht, indem bei den Exekutionen Wachholderholz verbrannt ward.
+Ueberbleibsel verschiedener Folterwerkzeuge, Haselruthen u. s. w. liegen
+zerstreut umher. Zum Ueberfluss erzählt der begleitende »Läufer« Einem noch
+die vehmenartige Form und Sprache, die bei Gebrauch der Folter üblich
+waren. Ueber und unter diesem Lokale befinden sich je zwei Gefängnisse, die
+in diesen dunkelen Räumen freistehend, von Eichenholz gebaut, so ziemlich
+einem Schweinstalle ähnlich sehen. Licht fehlt ganz und Luft kann aus dem
+äusseren dumpfen Raume nur durch einen einige Zoll breiten Einschnitt in
+das eigentliche Gemach dringen. Von Geradestehen oder Geradeliegen kann
+keine Rede sein.« -- Zu diesem Bericht wird die Bemerkung hinzugefügt:
+»Diese Thürme bilden gegenwärtig noch einen Theil unserer (Zuger)
+Staatsgefängnisse« (!!!).
+
+[318] Dieses Binden und Aufziehen waren die ersten Grade der Folter. Die
+Vorrichtungen hierzu sowie mehrere andere Folterwerkzeuge sind jetzt noch
+im Folterhause zu sehen. Diese Vorrichtung bestand aus zwei schief
+aufgestellten Balken, in deren Mitte ein Rad nach Art der jetzigen
+Holzaufzüge angebracht war. Ueber derselben an der Decke ist eine Rolle,
+über welche ein Seil auf das Rad herumlief, dessen anderes
+herunterhängendes Ende mit einem Haken versehen war. Dem Inquisit wurden
+nun die Hände verkehrt auf den Rücken gebunden und in dieselben der Haken
+eingehängt. Es ist leicht einzusehen, dass durch das Gewicht des eigenen
+Körpers die Gelenke des Arms bis an die Achsel beinahe auseinander zu
+reissen drohten. -- Es war diess aber noch nicht genug. Je nach dem Grade
+der Tortur wurden noch drei Steine angehängt, wovon der erste »=der
+kleinste=«, der zweite »=der mittlere=« und der dritte »=der grösste=«
+genannt wurde. Diese Steine sind noch da und der grösste wiegt circa zwei
+Centner. Dieselben wurden übrigens in neuerer Zeit noch bei Gebrauch dieser
+Folter niemals mehr gebraucht. Es war nicht selten, dass durch die
+allgemeine Wirkung derselben der Gefolterte in einen todähnlichen Zustand
+gebracht wurde, den die Prozedur das »Entschlafen« nennt.
+
+[319] Das hier fehlende Wort ist in dem gedruckten Torturprotokoll nicht
+angegeben.
+
+[320] Ueber dieselbe wissen wir nichts zu berichten.
+
+[321] »Zur Applizirung dieser Ruthenstreiche wurde (in Zug) der Inquisit
+mittelst einer besonderen Vorrichtung (spanischer Bock genannt) auf dem
+Boden der Folterkammer, und durch Stricke, die an den Daumen und Zehen
+befestigt und angezogen wurden, auf das Aeusserste ausgestreckt. Jeder
+dieser Ruthenhiebe auf diesen so gespannten Rücken warf eine schwarz und
+blau unterlaufene Schramme auf, die nach und nach aufsprang und einen bis
+auf die Knochen zerfetzten Rücken zurückliess. Man brauchte diese Folter
+auch noch in neuerer Zeit; doch hat man nie gewagt, mehr als fünfzig bis
+achtzig Streiche auf Einmal geben zu lassen.«
+
+[322] Les procédures de sorcellerie à Neufchâtel par _Charles Lardy_
+(Neufchâtel 1866 S. 42).
+
+[323] S. Freundschaftliche und vertrauliche Briefe, den sogenannten sehr
+berüchtigten Hexenhandel zu Glarus betreffend. Von _H. L. Lehmann_. Zürich
+1783.
+
+[324] Nach Obigem ist zu berichtigen, was _H. Schreiber_ (die Hexenprozesse
+in Freiburg etc. S. 43) sagt: dass nämlich das letzte Beispiel von der
+Hinrichtung einer Hexe 1780 zu Glarus in der =katholischen Schweiz= gegeben
+worden sei. Die Katholiken zu Glarus hatten gar keinen Antheil an dem
+Ereignisse.
+
+[325] _Lehmann_ a. a. O. Heft II. S. 88 ff.
+
+[326] _Scholtz_, über den Glauben an Zauberei in den letztverflossenen vier
+Jahrhunderten. Breslau 1830. S. 120.
+
+[327] _W. Scott_, Briefe üb. Däm. Th. II. S. 113.
+
+[328] Eine offizielle Berichterstattung über den »Glaubensakt« erschien
+unter dem Titel: =L'Atto publico di fede= solennemente celebrato nella
+città di Palermo à 6. Aprile 1724 dal Tribunale del S. Uffizio di Sicilia.
+Descritto dal D. D. _Antonino Mongitore_, Canonico etc. Palermo 1724. --
+Vgl. _Reusch_, Theol. Literaturbl. 1873, Nr. 3.
+
+
+
+
+ SIEBENUNDZWANZIGSTES KAPITEL.
+
+ Hexerei und Hexenverfolgung im neunzehnten Jahrhundert. -- Die neuesten
+ Vertreter des Glaubens an Hexerei.
+
+
+Im Laufe des achtzehnten Jahrhunderts sahen wir in allen europäischen
+Staaten einen Prozess, einen kulturgeschichtlichen Verlauf vor sich gehen,
+infolge dessen die Hexenverfolgung, die im Anfange des Jahrhunderts noch im
+Gange war, am Ende desselben aufhörte. In diesem Vorgange stellte sich uns
+die Thatsache dar, dass im Laufe des Jahrhunderts die Stellung der Männer
+der Wissenschaft, vor Allem der Juristen und der Theologen, überhaupt der
+gebildeteren Stände zum Hexenglauben allmählich eine andere geworden war
+als ehedem, dass darum die Strafgesetzgebung sich änderte und dass
+schliesslich vor dem Forum des Staates und der Rechtspflege die Hexerei nur
+als eine Nichtigkeit galt. Die niederen Volksschichten waren jedoch von
+dieser Aenderung, welche in der Stellung der Obrigkeiten und der Gebildeten
+zum Hexenglauben eingetreten war, zunächst nur insofern berührt, als sie
+von den Gerichten nicht mehr wegen Hexerei gequält wurden. Der Hexenwahn
+selbst, den die Hexenverfolgung dem niederen Volke eingeimpft hatte, lebte
+in demselben einstweilen noch unerschüttert und ungeschwächt fort, und erst
+allmählich konnten die finsteren Gedanken des Zauberglaubens zurücktreten
+und schwinden, als die Volksschule im Volksleben eine Macht zu werden und
+infolge dessen es im Denken des Volkes licht zu werden begann.
+
+Am längsten erhielt sich der Glaube an Hexerei sowie die Erinnerung an
+Folter und Tortur in den katholischen Ländern[329]. In =Baiern= gibt man
+noch immer alten Weibern die Schuld, wenn in ihrer Heimath ein Hagelwetter
+entsteht, als hätten sie dasselbe durch das Kochen gewisser Kräuter etc.
+verursacht; noch immer glauben die Bäuerinnen, wenn ihre Kühe keine Milch
+mehr geben, sie seien behext, und bedienen sich des =Hexenrauches=, um die
+Hexe vom heimlichen Besuche des Kuhstalles abzuhalten, und noch immer
+führen umherziehende Kartenschlägerinnen sogen. =Hexenkarten= bei sich
+(sechsunddreissig Blätter, welche verschiedene Figuren, Wirthshäuser,
+Hanswurste und besonders auf Gabeln reitende Hexen darstellen)[330].
+
+In =Tirol= gelten Wetter- und grosse Brandschäden noch jetzt vielfach als
+Wirkungen von Dämonen oder als Tücken, die von Zauberinnen oder auch von
+Verstorbenen aus Rache verübt werden. Sturmwolken wird, da man in denselben
+einen Dämon vermuthet, die Monstranz entgegengehalten; entladen sie sich
+doch, so muss das Volk sehr sündig sein[331]. -- In einem Theile von
+=Frankreich= glauben noch heute die Landleute, dass in den Nächten von
+Weihnachten bis Epiphanias der Jagdzug des Königs Herodes die Luft
+durchzieht. Nähere sich aber hierbei ein Hund der Meute irgend einem
+zufällig Vorübergehenden, so sei dieses für den letzteren ein untrügliches
+Anzeichen seines binnen Jahresfrist erfolgenden Todes[332].
+
+Uebrigens spukt der Hexenglaube auch in protestantischen Ländern noch in
+den Köpfen Unzähliger, und ganz analoge Erscheinungen treten in
+evangelischen wie in katholischen Bezirken hervor[333].
+
+So findet noch jetzt in =Tirol= in der Walpurgisnacht ein =Ausbrennen der
+Hexen= statt, d. h. Reissigbündel werden unter möglichst grossem Lärm auf
+Stangen gesteckt und angezündet. Die Burschen laufen mit denselben durchs
+Dorf und treiben so die Hexen aus. Ganz ebenso werden in der =Oberpfalz=
+die Hexen =ausgepeitscht=, in =Franken ausgeblasen=. Man glaubt, dass
+dadurch, dass die jungen Burschen des Dorfes nach Sonnenuntergang auf einer
+benachbarten Anhöhe kreuzweise im Takt mit Peitschen knallen oder dass
+Schalmeien geblasen werden, alle Hexen der Nachbarschaft unschädlich
+gemacht würden. -- Kommen doch in =England= bei den Quartalsgerichten noch
+häufig Bauern zum Verhör, weil sie alte Frauen, die ihnen an Vieh oder
+Ernte geschadet haben sollten, misshandelten[334]!
+
+Ueberhaupt sind in allen Landen die Fälle nicht selten, in denen das Volk
+von der Schuld gewisser Personen, die als Hexen bezeichnet werden,
+überzeugt, das von den Gerichten als antiquirt betrachtete Strafgesetz
+selbst zur Anwendung zu bringen sucht.
+
+In dem holländischen Orte Deldenerbroek, der in die reformirte Stadt Delden
+eingepfarrt ist, kam im Jahr 1822 eine Kindbetterin, deren Genesung sich
+verzögerte, auf den Gedanken, dass sie von einer Nachbarin behext worden
+sei. Die Kranke sprach ihren Verdacht auch aus, und bald wurde es den
+Kindern der Verdächtigten auf der Strasse nachgerufen, dass ihre Mutter
+eine Hexe sei. Rasch entschloss sich nun die letztere, durch die
+Wasserprobe ihre Unschuld in Beisein der beiderseitigen Verwandten zu
+erweisen. Man ging auch auf das Anerbieten ein, und zur bestimmten Zeit und
+am bestimmten Orte erschien die Angeschuldigte, die sich mit
+Mannesbeinkleidern versehen hatte, liess sich entkleiden und mit einem
+unter beiden Armen befestigten starken Strick vor den Augen der sie
+Umstehenden in das Wasser einsenken, wo sie sofort untersank und somit die
+Probe glänzend bestand. Dieses geschah in einer reformirten Gemeinde am
+16. März 1823[335].
+
+Im Jahr 1836 fand im Fischerdorfe Zeinova auf der Halbinsel Hela eine Art
+Hexenprozesses statt. Ein Quacksalber hatte nämlich vorgegeben, dass er
+einen gewissen Kranken darum nicht zu heilen vermöge, weil derselbe von
+einer alten Frau behext sei. Daher wurde von den Dorfbewohnern sofort zu
+der damals noch nicht vergessenen Wasserprobe geschritten. Die angebliche
+Hexe wurde nun leider eine Zeit lang im Wasser von ihren Kleidern
+emporgehalten, wesshalb sie in der Todesangst um Gnade schrie und den
+Kranken am nächsten Mittag zu heilen versprach. Die versprochene Heilung
+konnte sie aber doch nicht fertig bringen. Daher wurde sie nochmals ins
+Wasser geworfen und, da sie auch diessmal nicht sofort untersank, mit
+Rudern todtgeschlagen.
+
+Im Ahrthale (Rheinprovinz) trug sich im Herbst 1866 Folgendes zu: Eine
+junge Dame, welche eine Taube bei sich führte, war auf einem Ausfluge in
+ein Haus eingetreten und hatte sich zur Erfrischung einen Teller voll
+Trauben reichen lassen. Sie hatte die Trauben bezahlt und war dann im
+schönen Ahrthale weiter gegangen. Während ihres Aufenthaltes im Hause hatte
+sich aber ein Kalb im Stalle an dem Stricke, mit welchem es angebunden war,
+erwürgt. Da sich nun die Bauern diesen Unglücksfall gar nicht erklären
+konnten, so gaben sie denselben dem Mädchen schuld, das sich durch die
+Taube als Hexe erwiesen habe. Schleunigst machten sie daher dem
+Bürgermeister von ihrer Entdeckung Anzeige, der dem Mädchen auch sofort
+nachsetzen und es verhaften liess. Damit aber freilich endete der
+Fall[336].
+
+Auffallend häufig sind derartige Gewaltthätigkeiten während dieses
+Jahrhunderts in =Frankreich= vorgekommen. -- Im Jahr 1807 wurde von den
+Einwohnern von Mayenne ein Bettler wegen Zauberei verbrannt. -- Im Juni
+1825 wurde vor dem Assisengericht des Departements Lot und Garonne
+folgender seltsame Prozess verhandelt: »Ein armes altes Weib in der
+Gemeinde Bournel war nämlich von einigen Weibern aus derselben Gemeinde,
+die in ihren Familien mehrere rasch aufeinander folgende Todesfälle erlebt
+hatten oder sich selbst seit einiger Zeit krank fühlten, beschuldigt
+worden, diese Unglücksfälle durch Zauberei bewirkt zu haben. Diese Weiber
+hatten jene Unglückliche gegen Ende des vorigen Jahres an einem Sonntage
+während der Messe in das Haus einer derselben geschleppt und von ihr
+verlangt, den Zauber, mit dem sie ihre Nachbarn befangen, wieder
+aufzuheben. So sehr die Unglückliche ihre Unschuld betheuert hatte, so war
+dieselbe doch von jenen zum Feuer verurtheilt und wirklich in ein dazu
+angezündetes Feuer geworfen worden. Ihr Angstgeheul hatte jedoch die
+Wahnsinnigen bestimmt, ihr Opfer wieder loszulassen, das sich, mit Wunden
+bedeckt und halb todt, nach Hause schleppte und erst nach zwei Monaten
+wieder genas. Von den Verbrecherinnen sind die zwei schuldigsten zu
+fünfjähriger Gefängnissstrafe verurtheilt worden«[337].
+
+Ein schauerliches Drama spielte sich im Jahr 1850 ab. Das Civil-Tribunal
+von Tarbos klagte das Ehepaar Soubervie an, dass es den Tod der Frau
+Bedouret veranlasst habe. Die Ehegatten hatten geglaubt, dieselbe wäre eine
+Hexe und erklärten, der Priester hätte ihnen gesagt, sie wäre die
+Veranlasserin der schweren Krankheit der Soubervie. Darum schleppten sie
+die Bedouret in ein Privatzimmer, hielten sie über brennendes Stroh und
+legten ein rothglühendes Eisen über ihren Mund. Das unglückliche Weib starb
+bald unter den furchtbarsten Schmerzen. Die Soubervies gestanden die That
+und frohlockten darüber. In dem Prozesse erhielten sie die bestmöglichen
+Zeugnisse. Es wurde dargethan, dass sie lediglich aus Aberglauben das
+Verbrechen begangen, und zugleich wurde geltend gemacht, dass sie dabei den
+höchsten geistlichen Vorgängern gefolgt wären. Von den Geschworenen der
+Gnade empfohlen, wurden die Soubervies nur zur Zahlung von 25 Franken
+jährlich an den Mann der Gemordeten und zu Gefängniss von vier Monaten
+verurtheilt[338].
+
+Eine nicht geringere Bestialität wie in den erwähnten Vorkommnissen zeigte
+sich in einem Falle, der sich im April 1826 in einem Ort an der
+französischen Grenze auf dem Gebiete des jetzigen Belgiens zutrug. Am
+10. April hatte sich nämlich eine arme Frau zu dem Müller zu Mosa (einem
+bei Huy gelegenen Dorfe) begeben, um Hanf, den man ihr zu spinnen gegeben
+hatte, zurückzubringen. Unglücklicher Weise hatten es sich nun auf die
+Behauptung einer Kartenschlägerin hin die Söhne vom Hause in den Kopf
+gesetzt, dass diese arme Frau eine Hexe wäre. Dieselben packten daher die
+Frau, stellten rasch aus Wellenholz ein grosses Feuer her und hingen sie
+über demselben auf. Auch würden sie die Unglückliche sicherlich gänzlich
+verbrannt haben, wenn nicht ihr Geschrei Nachbarn herbeigerufen hätte, die
+sie aus den Händen der Bösewichte befreiten[339].
+
+Aus =England= ist wenigstens Ein Fall bekannt geworden, der mit den
+Vorerwähnten zusammenzustellen ist. Nach einem Bericht der Times vom
+24. Sept. 1863 ist nämlich damals in der englischen Grafschaft Essex ein
+alter Mann als Hexenmeister zu Tode gequält worden.
+
+Neben diesen Gewaltthätigkeiten, welche sich Einzelne oder Pöbelmassen
+gegen vermeintliche Hexen und Zauberer zu Schulden kommen liessen, sind
+aber im neunzehnten Jahrhundert sogar gerichtsseitige Bestrafungen
+derselben vorgekommen -- ja -- =es sind sogar die Hexenprozesse wieder
+aufgelebt=.
+
+Zu Bulkesch in =Ungarn= wurden (nach einer freilich nicht belegten Angabe)
+im Jahr 1834 mehrere Zigeuner und Zigeunerinnen mit zweihundert Stock- oder
+Ruthenstreichen bestraft, weil sie mit zauberischen Mitteln ein Kind
+umgebracht haben sollten.
+
+Das Land aber, in welchem das neunzehnte Jahrhundert -- seit dem Jahre
+1860 -- die eigentlichen Hexenprozesse hat wieder aufblühen sehen, ist die
+grosse katholische Republik =Mexiko=[340].
+
+Zunächst wurde hier 1860, wie Tylor's »Anfänge der Kultur« und nach ihm
+Peschel's Völkerkunde berichten, zu Comargo eine Hexe verbrannt. Genaueres
+wissen wir aber über die Prozedur vom 7. Mai 1874 zu San Juan de Jacobo
+(einer von Indianern und Mischlingen bevölkerten Stadt) im Staate Sinaloa,
+wo Diega Lugo und ihr Sohn Geronimo Porres als Zauberer lebendig verbrannt
+wurden. Der offizielle Bericht des Richters J. Moreno vom 10. Mai 1874
+über die Exekution schliesst mit den Worten: »Der Fall war ein sehr
+trauriger, Herr Präfekt, aber er war nothwendig, um den Bosheiten Einhalt
+zu thun, die zu verschiedenen Zeiten hier vorkamen. Ja trotz der
+Hinrichtung wurde mir gestern noch berichtet, dass der Angeklagte J. M.
+Mendoza gesagt habe, wir würden früher oder später noch büssen, was wir
+gethan. Sie sehen hieraus, wie wenig diese Leute eingeschüchtert sind; aber
+ich versäume inzwischen keine Vorsicht. Die Angeklagten Mendoza haben aus
+Furcht sich geflüchtet; -- warum fliehen sie, wenn sie sich nicht schuldig
+wissen? Denn reine Wäsche bedarf keiner Seife!« Dann folgt die
+republikanische Schluss- und Grussformel: Libertad e independencia!
+
+Das interessante Aktenstück ist von =Friedrich von Hellwald= (in Overzier's
+»Deutschen Blättern, Organ für allgemeine Volksbildung« Nr. 32, Köln,
+8. August 1874) veröffentlicht worden. In der Tagespresse, die einem
+Bericht des »New-York-Herald« aus Mexiko vom 18. Mai folgte, wurden neben
+dem genannten Weibe und ihrem Sohne noch Jose Maria Bonilla und dessen Frau
+Diega genannt als schon vor jenen um des gleichen Verbrechens willen in
+Jacobo verhaftet, gerichtlich verhört und lebendig verbrannt, weil, wie es
+in dem Bericht des dortigen Alcalde an den Präfekten des Bezirks hiess,
+erwiesen worden wäre, dass sie einen gewissen Schneider Zacarias behext
+hätten. Die Bundesregierung zu Mexiko schritt zwar dagegen ein, jedoch zu
+spät. Ein weiterer Bericht hat das Gleiche von einem Mädchen gemeldet, das
+Haare ausgebrochen hatte, das einem Strohkreuz aus dem Wege gegangen war
+und alle Häuser vermieden hatte, an denen sich ein Hufeisen als Schloss
+befand. Mit ihr wurde ihr kleiner Bruder verbrannt. -- Auch aus der Stadt
+Concordia wurde dann ein ähnlicher Prozess konstatirt. Doch fehlen uns hier
+offizielle Urkunden.
+
+Das wären also von 1860 an wenigstens fünf mexikanische Hexenprozesse! Ein
+sechster spielte sich am 20. August 1877 zu San Jacobo ab, an welchem Tage
+daselbst =fünf= Hexen verbrannt wurden. Der Alcalde Ignacio Castello
+berichtet darüber an den Distriktspräsidenten: »-- -- Der Unterzeichnete
+hat in Uebereinstimmung mit der ganzen Bevölkerung befohlen, die Schuldigen
+zu verhaften und zu verbrennen. Es lebe die Unabhängigkeit und Freiheit!«
+
+Ueber einen Hexenprozess, der in ganz eigenen Formen auf einem entlegenen
+Gebiete der alten Welt, nämlich in =Kaukasien= seit dem Jahre 1874 verlief,
+brachten die öffentlichen Blätter im Anfange des Jahres 1878 Nachricht,
+indem derselbe damals vor dem Geschworenengericht zu Jekaterinoda zur
+Verhandlung gekommen war. Im Jahre 1874 entdeckte nämlich das Weib des
+Aeltesten im Aul ihrer Freundin, der Tschass Mertekulow, dass ihr Mann
+aufgehört habe, sie zu lieben, und bat dieselbe um Rath, auf welche Weise
+sie die Liebe ihres Mannes wieder erwerben könnte. Die mitleidige Tschass
+Mertekulow rieth ihrer Freundin, sich an die Chakalo Chagutschew zu wenden,
+welche eine grosse Zauberin sei und auch ihr gewiss helfen würde. Das that
+denn auch die Chodshigan Natyrbow -- so hiess die Frau des Aeltesten --,
+und die Zauberin gab ihr ein Mittel mit der Anweisung, dasselbe unter die
+Speisen ihres Mannes zu mischen. Die Chodshigan Natyrbow scheute sich
+jedoch, dieses Mittel bei ihrem Mann anzuwenden, und entdeckte diesem, was
+sie vorhabe. Der Aelteste war empört und erschreckt darüber, dass in seinem
+Aul Hexen und Zauberinnen vorkommen, und beschloss, dieses Uebel
+auszurotten. Zu diesem Zweck berief er die angesehensten Leute des Auls zu
+einer Berathung, trug denselben die Angelegenheit vor und beantragte, die
+Hexe einem strengen Gericht zu unterwerfen. Vor allen Dingen begaben sich
+die Richter in die Hütte der Chakalo Chagutschew und forderten von
+derselben die Herausgabe ihres Zauberkrauts. Als diese solchem Verlangen
+nicht nachkommen konnte, wurde sie auf den Hof geführt, mit Ketten an einem
+Pfahl befestigt und dann in so naher Entfernung von ihr ein Feuer
+angemacht, dass sie Brandverletzungen davontrug. Da dieses Mittel aber
+nicht fruchtete, so wurde die Unglückliche in einen Keller geschleppt und
+dort bewacht. Ein Kosak befreite sie aus diesem Gefängniss nach einiger
+Zeit. Das war jedoch nur der Anfang der Verfolgungen gegen alle die
+Personen, welche durch irgend eine That den Verdacht erweckt hatten, dass
+sie im Besitz übernatürlicher Kräfte seien. Die Personen wurden durch hoch
+aufflammendes Feuer geführt, um ihre Zauberei unschädlich zu machen. Einen
+unglücklichen Menschen, welcher als Zauberer bezeichnet war, hängte man so
+auf, dass er mit den Fussspitzen den Erdboden berührte und geisselte ihn
+dann mit Dornen. Zum Schluss zwang man ihn noch, zwischen zwei
+Scheiterhaufen zu tanzen. Die meisten der Zauberei Verdächtigen wurden bis
+zum Einschreiten der Behörden in dumpfen Kellern gefangen gehalten, und der
+Untersuchungsrichter fand erschlagene Hunde, mit deren Lungen man die
+Verhafteten gespeist hatte, angeblich, um sie ihrer Zauberkraft zu
+berauben[341].
+
+Zu dem Vorerwähnten könnten noch die zahlreichen Fälle von Besessenheiten
+und viele andere Vorkommnisse, die namentlich in der katholischen Kirche
+hervorgetreten sind, hinzugefügt werden, um zu zeigen, welche Macht der
+Aberglaube in der katholischen Kirche noch heutigen Tages ist. Zum Oefteren
+(z. B. in der Blutschwitzer-Prozedur zu Zug im Jahr 1849) hat die Polizei
+von solchen die Massen erregenden und vom Klerus darum sehr begünstigten
+Erscheinungen Notiz genommen und die Gerichte haben dann jedesmal die
+dahinter steckende Betrügerei und Schwindelei aufgedeckt. Das schlimmste
+aber ist, dass in der katholischen Kirche die Wissenschaft und das
+Kirchenregiment den heidnischen Dämonismus und den Glauben an Hexerei auch
+noch im neunzehnten Jahrhundert zu vertreten und zu lehren wagen können.
+
+Der angesehenste und gefeiertste Dogmatiker in der katholischen Kirche der
+Gegenwart -- einst das Orakel des Papstes Pius IX. -- ist der Professor zu
+Rom =Johannes Perrone=, und der anerkannteste Moraltheologe ist der
+Seminarprofessor =Johann Peter Gury=. Hören wir wie beide -- Jesuiten --
+sich über den Hexenglauben aussprechen, wie sie amtlich lehren!
+
+=Perrone= sagt im fünften Bande seiner Dogmatik[342], im cap. V. De
+daemonum cum hominibus commercio, §. 77 (womit das Kapitel eröffnet wird):
+Ad haec =daemonum cum hominibus commercium= revocamus =omnia eorundem
+malorum spirituum molimina=, sive ad nocendum hominibus eosque vexandos
+sive adeos ad extremum exitium perducendos; zu jenem gehören vorzugsweise
+die Besessenheiten, corporum obsessiones, zu diesem gehören alle mala, ad
+quae daemones solent homines impellere, sive id demum fiat =pacto=
+qualicunque interpositivo sive non. Perrone bemerkt, dass allerdings die
+Möglichkeit eines Pakts mit dem Satan von einzelnen Katholiken bestritten
+werde; allein die communis sententia der Katholiken, welche nicht ohne
+Verwegenheit bezweifelt werden könne (quae absque aliqua temenitatis nota
+in dubium revocari nequent), sei die, dass es ein wirkliches commercium der
+Bösen mit dem Satan gebe, welches sich auf ein pactum stütze, möge dieses
+nun ein pactum expressum oder tacitum cum daemone gründen. -- Was nun
+Perrone unmittelbar hierauf sagt, ist freilich sehr richtig: =Data semel
+daemonum existentia eorumque malefica indole=, quid impedit, quominus ipsi,
+Deo sic permittente, pacta ineant cum pessimis hominibus ad eorum
+perniciem, ac minibilia operentur?
+
+Nicht weniger klar spricht sich =Gury= aus, der auf die Sache sogar noch
+genauer eingeht. In seinem dickleibigen Compendium theologiae moralis
+(Regensburger Ausgabe von 1868, S. 120) theilt Gury einen besonderen
+Paragraphen de magia et maleficio mit. Er unterscheidet hier zwischen
+weisser und schwarzer Magie mit den Worten: =Magia late sumpta= seu magia
+naturalis vel artificialis, quae magia alba vocatur, estars mira faciendi,
+saltem apparenter, per caussas naturales aut hominis industriam absque ullo
+daemonis ministerio. Die eigentliche oder schwarze Magie wird so definirt:
+=Magia stricte dicta= est ars mira faciendi, quae licet non supernaturalia
+sint, vires tamen hominis superant et proinde =ope solius daemonis=
+explicite vel implicite =invocati= fieri possunt. -- Von der schwarzen
+Magie im Allgemeinen unterscheidet sich nun wieder der engere Begriff der
+Hexerei. Dieselbe wird mit den Worten definirt: =Maleficium= est ars
+nocendi daemonis interventu. Die Hexerei ist aber eine doppelte, eine
+Liebes- und eine Gifthexerei. Jene, das =maleficium amatorium s. philtrum=
+ist eine ars diabolica, qua lubricus amor vel odium in aliqua persona erga
+aliam vehementer excitatur; dagegen die Hexerei im eigentlichsten Sinne des
+Wortes oder das =maleficium veneficum= ist die ars nocendi proximo variis
+ope daemonis, v. g. morbis, hebetudine etc. Die Hexerei wird auch
+=sortilegium= genannt, weil durch dieselbe =sors mala= (!) injiciatur iis,
+contra quos vindicta operatione diabolica exercetur. Im kirchlichen
+Sprachgebrauch bezeichnet man darum auch die Zauberer und Hexen als
+=sortiarii= und =sortiariae=.
+
+Dieses ist die in der katholischen Kirche der Gegenwart vorgetragene
+Lehre vom Hexenwesen. Dass aber diese Lehre der in der römischen Kurie
+heimischen und von derselben vertretenen Doktrin genau entspricht, wird
+durch die der römischen Pönitentiarie (d. h. derjenigen päpstlichen
+Behörde zu Rom, welche in allen Irregularitäten, in geheimen
+Ehehindernissen, Gelübden u. dgl. Dispensationen und in den dem Papste
+vorbehaltenen Sündenfällen Absolution ertheilt,) verliehenen Vollmachten
+bewiesen. Unter den Absolutionsfakultäten dieser Behörde befindet sich
+nämlich auch unter Anderem die Vollmacht[343], von Strafen frei zu
+sprechen, welche verhängt worden sind »ob =Daemonis invocationem= cum
+=pacto donandi animam= eique =praestitam idololatriam= ac superstitiones
+haereticales exercitas, -- -- postquam pactum cum maledicto Daemone
+initum expresse revocaverit, -- -- =tradita syngrapha forsan exarata=
+aliisque mediis superstitionis ad omnia comburenda« (!).
+
+Dieser von der katholischen Kirche der Gegenwart gehegten und gepflegten
+Lehre vom Teufel und dessen Dämonen, von der Möglichkeit der Eingehung
+eines Bundes mit dem Teufel und einer mit teuflischer Hülfe ausgeübten, die
+Menschen an Leib und Seele schädigenden Hexerei entspricht nun die Magie,
+welche die katholische Kirche selbst mittelst ihrer Exorzismen ausübt, um
+die Werke des Fürsten der Finsterniss zu zerstören und die Menschen von
+diabolischen Plagen zu befreien. In dieser Beziehung ist nämlich das
+katholisch-kirchliche Bewusstsein von dem (unzähligemal ausgesprochenen)
+Gedanken getragen: »Wenn das, was man in der Kirche von der Wirksamkeit des
+Teufels und der Dämonen lehrt, nur auf Einbildung oder Täuschung beruhte,
+so wäre ja die exorzistische Gewalt der Kirche und der von der Kirche
+aufgestellte ordo exorcistarum ganz unnütz; =wozu wären dann also die
+Exorzismen da=?« --
+
+Fassen wir nur eine einzige in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts
+erschienene Schrift, nämlich den »Modus invandi afflictos a daemone« von
+=Andreas Gassner= ins Auge, um uns darüber zu unterrichten, wie
+gegenwärtig die katholische Kirche mit ihrer exorzistischen Gewalt zu dem
+überlieferten Dämonenglauben steht!
+
+Diese Schrift[344] ist natürlich mit kirchlicher Autorisirung erschienen.
+»Mit Gutheissung des hochwürdigen Ordensgenerals der minderen Brüder d. d.
+Rom, 28. Januar 1851« (»=was hiermit ausdrücklich bemerkt sein will=« --
+setzt Gassner hinzu) ist im Jahr 1851 in München von dem Definitor Prov.
+Pater Franz Xaver =Lohbauer= das Rituale ecclesiasticum ad usum Clericorum
+ord. S. Francisci ref. Prof. Antoniano =Bavaricae= herausgegeben. Aus
+diesem Rituale hat Dr. =Andreas Gassner= zu Salzburg in seinem »Handbuch
+der Pastoraltheologie« einen Auszug geliefert, und ein Separatabdruck eines
+einzelnen Abschnittes dieses Handbuchs ist es, den Gassner in der kleinen
+Schrift »Modus invandi afflictos a daemone«, 1869 im Selbstverlag bei Endl
+und Penker in Salzburg erscheinen liess.
+
+Das Büchlein zerfällt in zehn Abschnitte, von denen der letzte (S. 22-45),
+der gerade die Hälfte der ganzen Schrift ausmacht, Vorschriften über die
+Anwendung der Beschwörungsformeln enthält. Vorher werden im zweiten
+Abschnitt die verschiedenen Gattungen der vom Teufel Angefallenen
+zusammengestellt und beleuchtet. Gassner unterscheidet unter denselben drei
+Gruppen: die maleficiati, obsessi und possessi. -- Die maleficiati sind
+entweder an ihren Leibern oder an ihrem Eigenthum angezaubert und
+geschädigt. In ersterer Beziehung ist zu beachten, dass oft »der Böse in
+ihrem (der maleficiati) Körper an einem Gliede eindringt und sie an
+gewissen Verrichtungen hindert oder ihnen Schmerzen verursacht.« Dabei wird
+noch hinzugefügt: »Wurden vollends gewisse Gegenstände durch diabolischen
+Einfluss in den Körper des diabolisch Geplagten geschafft, so nennt man
+dieses maleficium oder veneficium, je nachdem es an sich unschädliche oder
+schädliche Gegenstände, z. B. Glasscherben, Federn und dergl. sind.«
+
+Repräsentiren die maleficiati den untersten und ersten Grad diabolischer
+Anfechtung und Schädigung, so bilden die obsessi oder die »Umsessenen« den
+zweiten Grad. Es sind »solche, in deren Leib ein böser Geist zwar noch
+nicht vollends eingedrungen ist, deren Leib er nicht ganz in Besitz hat,
+wozu er aber Anstrengungen gemacht, einem Feinde gleich, der eine Stadt
+belagert.«
+
+Der höchste Grad ist endlich der der »Besessenen«, der possessi oder auch
+energumeni. So heissen »solche, in deren Leib ein böser Geist eingedrungen
+ist und den er in allen oder doch den meisten Gliedern in Besitz hat, und
+verschiedene eigenthümliche Verrichtungen, Bewegungen und Wirkungen
+verursacht, oder den natürlichen Verrichtungen hinderlich
+entgegentritt.« -- Unter Berufung auf allerlei übel ausgelegte Bibelstellen
+werden dann die Besessenen noch als arreptitii, benatici und pythonici
+unterschieden. Ausserdem werden aber auch noch Diejenigen hierher
+gerechnet, »deren Häuser oder Gemächer von diabolischen Erscheinungen
+geplagt sind«, sowie ferner (und zwar in lateinischer Diction) Diejenigen,
+qui Daemoni se subscripserunt, vel eum in vitro aut alio vase inclusum
+detinent, et ab eo, utut vellent, liberari nequeunt, item, =qui habent
+spiritum _incubum_= vel =_succubum_= (!) -- Lateinisch führt nämlich der
+Verf. gewöhnlich das an, was deutsch zu sagen er sich schämt.
+
+Im dritten Abschnitt handelt =Gassner= »von den Zeichen und Mitteln, um zu
+erkennen, ob Jemand von einem bösen Geiste geplagt sei oder nicht«. Hierbei
+werden nun wieder fünf Klassen von maleficiatis unterschieden: Erwachsene,
+Kinder, Verehelichte, Thiere und andere Gegenstände.
+
+Bei Erwachsenen werden sechs »hinreichende Zeichen eines maleficii, um den
+sogen. exorcismus probations vornehmen zu dürfen«, aufgezählt: 1) wenn der
+Geplagte vor Speisen und Getränken, =welche heimlich benedizirt wurden=,
+mehr Abscheu hat, als vor anderen; 2) wenn er =in Gegenwart des heil.
+Sakraments und der heil. Reliquien= ungewöhnliche Furcht oder Schrecken
+äussert, nicht hinblicken kann u. dgl.; 3) wenn er die Leute ohne
+vorausgegangene Krankheit wie ein toller Hund anfällt, um sich schlägt, die
+Heiligen lästert, den Teufel um Hülfe anruft; 4) =wenn er Nadeln, Nägel,
+Glasscherben u. dergl. erbricht=; 5) wenn =aus seinem Munde höllischer
+Gestank= oder Schwefel-, Pech-, Kohlen- und Russgeruch hervorgeht; 6) wenn
+sich in seinem Leibe ganz ungewöhnliche Töne, z. B. =das Quaken eines
+Frosches= vernehmen lassen.
+
+Von den behexten Thieren (animalia maleficiata) heisst es, dass
+hinsichtlich ihrer proportionaliter =eadem ferme signa= (!) serviunt; und
+bei anderen Sachen ist es ein sicheres signum maleficii, si sine alia
+caussa non habent suum effectum naturalem, z. B. si per plures horas flores
+lactis non coagulantur in butyrum; -- also wenn der Schmand nicht zu Butter
+werden will, dann ist die Milch behext!
+
+Wir enthalten uns weiterer Mittheilungen aus dem Buche, in denen nichts
+anderes als der abergläubische Dämonismus, wie er einst aus dem Heidenthum
+in die christliche Kirche eingedrungen war, unter kirchlicher Approbation
+und Auctorisirung auch noch im neunzehnten Jahrhundert der Kirche gelehrt
+wird.
+
+Mit diesen Worten hätten wir die vorstehende Auseinandersetzung
+abschliessen können, wenn wir dieselbe vor dem Jahre 1870 geschrieben
+hätten. Seitdem aber ist das Vatikanische Conzil versammelt gewesen,
+welches das Dogma von der wesentlichen Infallibilität des Papstes, wenn
+derselbe als Lehrer der Kirche in Sachen des christlichen Glaubens und
+Lebens auftritt, verkündet hat, und damit hat der Glaube an das Hexenwesen
+in der katholischen Kirche eine ganz neue Bedeutung gewonnen. Wenn es
+nämlich irgend eine päpstliche Bulle gibt, die alle sicheren Zeichen einer
+päpstlichen Lehrverkündigung an sich trägt, so ist es die Bulle
+Innozenz' VIII. vom 5. Dezember 1484. Diese Bulle ist nämlich
+veröffentlicht worden 1) als amtliche Antwort auf die Klagen der
+Inquisitoren Sprenger und Institor, dass sie in Deutschland für ihre
+Meinung von dem verderblichen Treiben der Hexen und für ihre Befugniss zur
+Ausrottung desselben keinen Glauben und keine Anerkennung gefunden hätten;
+und diese Antwort ist von dem Papste 2) mit Berufung auf seine apostolische
+Auctorität, und zwar so ertheilt, dass er dabei 3) eine bestimmte Lehre als
+apostolische Wahrheit verkündet.
+
+Indem daher die Bulle vom 5. Dezember 1484 ganz unbestreitbar nach dem
+Vatikanischen Conzil zu den infallibelen Kundgebungen des Papstthums
+gehört, in denen dasselbe ex cathedra zur Kirche geredet hat, so ist
+nunmehr als eigentliches Dogma der römisch-katholischen Kirche die Lehre
+anzusehen: 1) Es gibt eine Hexerei, welche eine mit Hülfe des Teufels
+bewirkte Zauberei zum Zwecke vielfacher entsetzlicher Schädigung der
+Menschen ist; 2) diese Hexerei beruht auf einem mit dem Teufel
+abgeschlossenen Bunde; und 3) dieser Bund beruht auf Abfall vom
+christlichen Glauben, indem die Zauberer und Hexen sich von Gott los- und
+sich dem Teufel zusagen und dadurch ihres ewigen Seelenheiles verlustig
+gehen.
+
+Somit ist jetzt das Wort des Hexenhammers, dass die Leugnung der Hexerei --
+Ketzerei sei, in der katholischen Kirche zur vollen Geltung gekommen. --
+
+In der evangelischen Kirche hat sich während des laufenden Jahrhunderts
+(soviel wir wissen,) nur Eine Stimme von Bedeutung für den Glauben an die
+Wirklichkeit der Hexerei erhoben, nämlich =August Vilmar= zu Marburg.
+
+Als derselbe im Herbst des Jahres 1855 in das akademische Lehramt eintrat,
+that er dieses in der festen Absicht, in Marburg und von da aus in der
+hessischen Kirche eine Theologie zur Geltung zu bringen, in welcher mit
+seiner wesentlich hierarchistischen Auffassung der Lehre vom geistlichen
+Amt und von der Heilsvermittelung auch der Glaube an die Gewalt und
+Wirksamkeit des =Teufels= die gebührende Anerkennung fänden. Als sein
+Bekenntniss veröffentlichte er damals eine besondere Schrift unter dem
+Titel: »=Die Theologie der Thatsachen= wider die Theologie der Rhetorik«
+(Marb. 1856). In derselben wollte Vilmar zeigen, wie die Theologie
+behandelt und vorgetragen werden müsse, damit durch das Studium derselben
+wirklich tüchtige Seelsorger herangebildet werden könnten. Dabei spielt nun
+die Lehre vom Teufel eine Hauptrolle. So lesen wir z. B. S. 39: »Es kommt
+hier darauf an, wenn man recht lehren und die Seelen recht behüten will,
+=des Teufels Zähnefletschen aus der Tiefe _gesehen_= (mit =leiblichen=
+Augen gesehen; ich meine das ganz unfigürlich), und seine Kraft an einer
+armen Seele empfunden, =sein Lästern=, insbesondere sein =Hohnlachen aus
+dem Abgrund gehört zu haben=. Wer kann nun hiervon zeugen? Wer kann mit
+einer solchen Erfahrung zugleich den Sieg des Gekreuzigten auf die Lippen
+und in den Augen als rechter Lehrer an Christi Statt auftreten? Wer lehrt
+mit dem Teufel kämpfen? Wer lehrt sich gegen ihn zu verwahren? ihn zu
+überwinden? Davon schweigt die heutige Dogmatik, dieser Thatsachen gänzlich
+entleert, durchaus. Und teuflische Versuchungen im Gebet -- wer kennt die
+noch? Unsere heutige Dogmatik sowenig wie unsere heutige Ethik weiss mehr
+etwas davon, und die künftigen Hirten gehen in diesem, für die Seelsorge
+vor fast allen anderen Lehrpunkten der =Satanalogie= wichtigen und in der
+Anwendung oft vorkommenden Erfahrungsstück ganz ununterwiesen =blank wie
+Heiden=, von der Universität -- in das Amt.«
+
+In diesem Sinne begann nun =Vilmar= alsbald in Marburg die Dogmatik und die
+anderen Disziplinen der systematischen und der praktischen Theologie
+vorzutragen. Seine Vorlesungen über die Dogmatik sind nach seinem Tode von
+dem (inzwischen auch verstorbenen) Gymnasialdirektor Piderit zu Hanau
+(1874) herausgegeben. In diesen Vorlesungen lehrt nun Vilmar B. I.
+S. 312-324 unter dem Titel »Satanologie. Dämonologie.« Folgendes:
+
+Es gibt einen Teufel. Allerdings hat der Rationalismus seit Semler diesen
+Satz bestritten. »Es war dieses aber eine mehr als kindische Unwissenheit
+in Beziehung auf die ersten Elemente der Kulturgeschichte, indem es bei
+=allen= Völkern ohne einige Ausnahmen Dämonen, bei den meisten auch unter
+einem Haupte gibt.« Dazu kommen die bestimmtesten Aussprüche der heil.
+Schrift. »Neben diese göttliche Offenbarungen aber stellt sich, denselben
+folgend, die christliche Erfahrung aller Zeiten, welche eine
+übermenschliche Finsternissmacht aufweist, die in die Seelen
+hineinzudringen und das Werk der Erlösung in denselben zu stören, die
+Seelen mit Widerwillen und Hass gegen die Person Christi zu erfüllen sucht,
+und in den Augenblicken, wo die Macht des Lichts dennoch hereinbricht, ein
+unaussprechliches Entsetzen erzeugt, welche das Wort Gottes aus den Herzen
+zu entfernen und besonders in der Todesstunde sich durch diesen Raub in den
+Besitz der Seele zu setzen sucht.«[345]. -- Der Teufel ist »ein =kosmisches
+geschaffenes Wesen=, welches mit seiner persönlichen Macht nicht allein die
+ganze Menschenwelt, sondern auch die Erde selbst umspannt[346], zwar von
+Gott verworfen ist, und dereinst definitiv verdammt werden wird, zur Zeit
+aber noch in einem gewissen Verhältniss zur Himmelswelt steht.«
+
+Der Teufel ist der Versucher der Menschen. »Die Möglichkeit dieser
+Versuchung liegt für den Teufel ganz offenbar darin, dass er zwar nicht
+etwa Allwissenheit besitzt, wohl aber =eine geistige Sündenatmosphäre um
+sich hat=, in welcher er jede Bewegung merkt, sie sei wo sie in der
+Menschenwelt immer sei: wo noch Sünde vorhanden ist, ist er sensibel für
+dieselbe (=riecht er sie=), und ebenso ist er empfindlich für alle die
+Stellen in der Menschenwelt, welche von der Sünde befreit sind, und durch
+welche somit seine Atmosphäre verengert wird.« (S. 321.)
+
+»Der Teufel hat aber auch =ein organisirtes Reich= -- gegenüber dem =Reiche
+Gottes=; er hat zu seinen Diensten noch eine grosse Schaar ihm
+affiliirter, verwandter Geister, #daimones#, in ihrer Eigenschaft als den
+Menschen treibende, besitzende Geister #daimonia# genannt. -- Durch diese
+wirkt der Teufel gleichfalls auf die Menschen, und zwar nach der
+unangreifbaren Erzählung der Evangelien vorzugsweise durch =körperliche
+Besitzung=, woher diese Personen auch Besessene heissen. -- In den meisten
+Fällen ist diese (körperliche) Besessenheit zugleich eine =Besessenheit der
+Seele=, schreitet, =wenn nicht Mittel angewendet werden, welche dem Teufel
+zu widerstehen geeignet sind=, in den Gedankenkreis (#nous#) über und
+bemächtigt sich zuletzt des #pneuma#, indem sie den Menschen in den
+Irrsinn, in den Wahnsinn herabdrückt, so dass die geistigen Mittel alle
+Anwendbarkeit verlieren und der Teufel die Seele sich gleichsam erobert
+hat. Gänzliche Blindheit hat diese Zustände, welche noch jetzt überall
+vorkommen, für Melancholie etc. -- gehalten; wer aber nur Einmal einen
+Besessenen gesehen hat, ist nicht einen Augenblick in Zweifel über den
+Grundunterschied, welcher zwischen Besessenen und Wahnsinnigen
+stattfindet.« (S. 322-323.)
+
+Hierauf geht nun Vilmar zur Besprechung der »=Symptome, welche die
+Besessenheit mit Sicherheit anzeigen=« über. Er sagt hierüber (S. 323-324):
+»das allgemeinste Zeichen ist beinahe durchgängig das, dass die Besessenen
+wissen, es sei ein =fremder Geist= in ihnen. =In den letzten drei
+Jahrhunderten= aber ist es besonders häufig, dass angeblich der Geist eines
+verstorbenen (bösen) Menschen die Besitzung ausübe. Diess ist nichts als
+Trug des Teufels[347], aber ungemein täuschend für Unerfahrene. Sodann ist
+eins der gewissesten Zeichen das, dass sie irgend welches heilige Wort,
+zumal den Namen Christi, nicht aussprechen, oder wenn sie an signum crucis
+als alte Lutheraner oder Katholiken gewöhnt sind, das Kreuzschlagen
+entweder nicht vertragen oder wenigstens nicht selbst vollziehen mögen.
+Dasselbe gilt meistens schon vom Händefalten zum Gebet. Dazu kommen
+=Verfluchungen der Gottesgaben= (der Frucht auf dem Felde) und heiliger
+Gegenstände (und wären es nur die Kirchen=gebäude=), sodann =Lästerungen=.
+Dazu gehören dann Blicke, Mienen und Töne (Lachen), welche gehört und
+gesehen sein wollen, um sie von allen und jeden, auch den grässlichsten
+Wahnsinnsäusserungen, zu unterscheiden, und sofort als Blicke, Züge und
+Töne aus einer =Persönlichkeit der Finsterniss= herauskommend zu erkennen.
+In vielen, aber bei weitem nicht in allen Fällen kommt hierzu das Sprechen
+mit =doppeltem Sprachton= (den einen führe der Besessene, den anderen der
+Besitzende), das Reden oder wenigstens das Verstehen fremder, nie gelernter
+Sprachen, Fernwissen, wunderbare Beweglichkeit der Glieder und
+Unabhängigkeit des Körpers von der natürlichen Schwerkraft«[348].
+
+=Vilmar= fährt sodann (S. 324) fort: »Hiermit verwandt ist denn die
+Einwirkung des Teufels auf die Natur zum Schaden des Menschen und =die
+Fähigkeit solcher Menschen, welche sich von Gott lossagen und dem Teufel
+sich ergeben, auf die Natur einzuwirken=, nämlich die =Zauberei=, welche
+nach der Schrift wie nach der Erfahrung nicht in das Gebiet des
+Wahnglaubens verwiesen werden darf.« --
+
+So begründet =Vilmar= seine Lehre von der Wirklichkeit der auf Abfall von
+Gott und auf einem Bunde mit dem Teufel beruhenden Hexerei mit seiner
+monströsen, in der evangelischen Kirche ganz unerhörten Lehre vom Teufel.
+Ueber das Wesen der Hexerei selbst spricht sich Vilmar ausserdem noch in
+seiner Dogmatik, B. I. S. 266 bis 267 aus. Hier sagt nämlich derselbe im
+Anschluss an seine Expositionen über die Vorsehung Gottes, über
+Weissagungen und Wunder so: »Es gibt auch =falsche Wunder=, wenn auch in
+einem verhältnissmässig engen Kreise, soweit nämlich dieselben der
+Seligkeitswelt Gottes Dienste leisten sollen, doch immerhin Wunder, und
+=der Mensch kann durch unbedingte Selbsthingabe an das Böse solche Wunder
+verrichten=. Es ist das das finstere Gebiet der =Zauberei, welchem wir
+volle Realität zusprechen müssen=. Von selbst erklärt es sich, dass diese
+Art von Wundern wesentlich dahin gerichtet ist, die Welt der Seligkeit zu
+stören und zu zerstören, Unruhe und Verwirrung der Geister anzurichten,
+Furcht zu erregen und materiellen Schaden zu thun. Das Wesen jener
+Hingebung beruht darin, dass die geistige Herrschaft über die Natur Gott --
+abgetrotzt werden soll. Wir können die Richtung dieser infernalen Kraft
+dahin formuliren bezw. beschreiben, dass alles das zur Zauberei gehört, was
+darauf ausgeht 1) Gewalt über die Selbstbestimmung des Menschen (Gewalt
+über die Geister) zu erlangen ohne Gottes Wort und ohne Gebet; 2) die
+Naturkräfte aufzuregen; 3) die Ferne und die Zukunft zu erkennen, ohne den
+Herrn der Zukunft; 4) materiellen Schaden zu thun ohne Anwendung
+materieller Mittel. -- Die Annahme dieser Höllenkräfte streitet gegen
+Gottes Weltregierung sowenig wie das Böse überhaupt gegen Gottes
+Weltregierung streitet. Es ist nur die höhere Potenz des Bösen.«
+
+Vilmar hat diese seine Lehren vom Herbst 1855 an bis zu seinem Tode (1868)
+vor zahlreichen Zuhörern vorgetragen, die auf seine Worte schwuren, und
+jetzt im Dienste der evangelischen Kirche Hessens stehen. Gleichwohl hat
+dieselbe keine Früchte getragen, sie hat keine Hexenverfolgung zum Zwecke
+der Reinigung der Kirche von den Werkzeugen des Satans herbeigeführt, --
+weil für diesen Wahnsinn nicht mehr die Justiz und die Folter zur Verfügung
+stehen.
+
+
+FUSSNOTEN:
+
+[329] Noch im Jahr 1809 lebte in Baiern ein alter Mann, der einst wegen
+angeblicher Zauberei unschuldig torquirt worden war und alle Marter
+glücklich überstanden hatte. Derselbe pflegte bei dem baierischen Rentamte
+zu Mitterfels allmonatlich seinen Gnadengehalt in Empfang zu nehmen und
+dabei sich noch in den beiden Kanzleien ein Almosen einzusammeln. Neu
+angestellten Beamten, welche den Mann zum ersten Male sahen, musste er dann
+die verschiedenen Arten der Folterung, die er erlitten, beschreiben, wobei
+er an seinen ausgerenkten Händen und Füssen es sehen liess, bis zu welchem
+Grade er gemartert worden war. -- _Schuegraf_, der damals als Schreiber bei
+dem Amte fungirte, theilt dieses in der Zeitschr. für d. Kulturgesch. 1858,
+S. 765 bis 766 mit.
+
+[330] _Schuegraf_, S. 767.
+
+[331] _Buchmann_, S. 324.
+
+[332] _Lenormant_, S. 493.
+
+[333] Siehe die zahlreichen Angaben bei _Wuttke_, »Der deutsche
+Volksaberglaube der Gegenwart« und bezüglich der Schweiz in der Schrift des
+Pfarrers _Thellung_ in Biel: »Der Aberglaube nach seinen verschiedenen
+Erscheinungen« (Biel, 1867).
+
+[334] _Schwalbe_, Ueber Wetteraberglauben (Berl. 1876 S. 5).
+
+[335] Vgl. Oberyssel'sche Zeitung vom Dienstag, 25. März 1823 und
+_Scheltema_, Beil. S. 99-101. -- _Schindler_ (»Der Aberglaube des
+Mittelalters«, S. 305) sagt: »Noch im Jahr 1832 wurde in der Gegend von
+Danzig eine Unglückliche hinausgefahren und auf grausame Art ertränkt; und
+noch 1854 wurde in meiner Nähe eine alte Frau beerdigt, die im ganzen Dorfe
+als Hexe galt, und =der man desshalb die Leichenbegleitung versagte=.«
+
+[336] _Waldbrühl_, Naturforschung und Hexenglaube, S. 37-38 in Virchow's
+und v. Holtzendorff's Vorträgen, Heft 46.
+
+[337] _Horst_, Zauberbibl. B. VI. S. 368. -- Das Ereigniss, welches Horst
+S. 373 desselben Bandes aus dem Mémorial Bordelais mittheilt, ist offenbar
+nicht ein weiteres, sondern das bereits S. 368 erzählte Vorkommniss.
+
+[338] _Cordier_, Légendes des Hautes Pyrénées, Lourdes, 1855, S. 79-88 und
+_Hartpole Lecky_, I. S. 3-4.
+
+[339] Dieselben hatten ihr bereits mit einem schneidenden Instrument über
+der Brust einen langen Schnitt beigebracht. Die Maréchaussée bemächtigte
+sich der Verbrecher. S. _Horst_, Zauberbibl. B. VI. S. 371.
+
+[340] Die Nachrichten über die Hexenverfolgung in Mexiko bis zum Jahr 1874
+sind -- da uns die Originalquellen nicht zu Gebote standen, aus _Nippold_
+»Die gegenwärtige Wiederbelebung des Hexenglaubens« S. 11-12 wörtlich
+entlehnt.
+
+[341] Selbst in der =allerneuesten= Zeit liefert Russland noch derartigen,
+fast unglaublichen Stoff. Zeitungen aus dem Februar des Jahres 1879 melden:
+»In dem Dorfe Wratschewo des Nowgoroder Gouvernements ist ein Bauernweib
+Namens Agrafena Ignatiewa von den Einwohnern des genannten Dorfes wegen
+Verdachts der Hexerei lebendig verbrannt worden. Die Aeltesten des Dorfes
+liessen Thür und Fenster des Hauses, in welchem die vermeintliche Hexe
+wohnte, mit Brettern verschlagen, hierauf Stroh und Holz um das Haus legen
+und schliesslich das Haus mit der »Hexe« verbrennen. Das unglückliche Opfer
+der abergläubischen Bauern wurde im buchstäblichen Sinne des Wortes zu
+=Asche= verbrannt. Ueber hundert Dorfbewohner, darunter der =Ortspope=,
+wohnten diesem schrecklichen Schauspiele bei. So geschehen im Jahre
+=1879=.«
+
+[342] =Praelectiones theologicae=, quas in Coll. Rom. S. J. habebat. Wir
+benutzen hier die erste Regensburger (überhaupt die einundzwanzigste)
+Ausgabe des Werkes, welche 1854 erschien. Der von uns besprochene Abschnitt
+de daemonum cum hominibus commercio findet sich daselbst vol. V. p. 31-54.
+
+[343] Vgl. _Avanzini_, de constitutionibus apostolicae sedis, Romae, 1872.
+S. 67.
+
+[344] Wir berichten hier über dieses Buch nach den sehr ausführlichen
+Excerpten, welche _F. Nippold_ seiner Schrift, »Die gegenwärtige
+Wiederbelebung des Hexenglaubens« S. 18-35 aus demselben mitgetheilt hat.
+
+[345] Das Alles wollte _Vilmar_ aus seiner »Erfahrung« wissen!
+
+[346] Sonst wird dieses nur von =Gott= gelehrt!
+
+[347] Es ist uns durchaus unerfindlich, woher Vilmar dieses weiss.
+
+[348] Man denke an die Wasserprobe der Hexen!
+
+
+
+
+ ACHTUNDZWANZIGSTES KAPITEL.
+
+ Schluss.
+
+
+Hat unsere Darstellung geleistet, was ihre Aufgabe war, so dürfen wir
+hoffen, dem Leser das Wesentliche des Hexenprozesses nicht nur in seiner
+äusseren Erscheinung, sondern auch in seiner Entwicklung und seinen Gründen
+begreifbar vorgeführt zu haben. Unser Hauptaugenmerk war, um es wiederholt
+auszusprechen, dem modernen Hexenwesen, wie es vom Mittelalter auf die neue
+Zeit vererbt wurde, zugewendet, und unser Rückgreifen in das Alterthum
+bestimmte sich vorzugsweise nach dem näheren oder entfernteren Grade der
+Verwandtschaft, in welchem sich die einzelnen Elemente, wie die ganze
+Auffassungsweise zu demselben ankündigen. Auf eine vollständige Darstellung
+der antiken Zauberei hat daher diese Schrift keinen Anspruch.
+
+Wir haben die neuere Zauberei in fast allen Ländern der Christenheit in
+einer Gleichförmigkeit auftreten sehen, die sich bis auf die
+überraschendsten Einzelheiten erstreckt. Sie hat fast nirgends nationale
+Hauptunterschiede, ihr Charakter ist ein universeller. Was aber hat diese
+Uebereinstimmung vermittelt? Dass die allgemeine psychologische Disposition
+des Menschen zum Glauben an die Wirkung höherer Mächte hierauf nicht
+ausreichende Antwort gebe, ist an sich klar; denn wo liegt die
+psychologische Nothwendigkeit, dass der Zauberglaube überall nur in
+diesen, zum Theil so höchst bizarren Formen sich habe entwickeln müssen? Es
+muss also ein historischer Grund aufgesucht werden. Dieser aber wird nicht
+weniger universell sein dürfen, als die Wirkung. Er liegt weder in der
+deutschen, noch in der nordischen Mythologie, weder in der Vergangenheit
+der Celten, noch in der Vorzeit der Slaven oder Muhammedaner. Alle diese
+Völker haben ohne Zweifel ursprünglich ihren nationalen Zauberglauben
+gehabt, der sich mit dem späteren allgemeinen verwebte und darin
+verschwamm; ihr Glaube hat weder innerhalb der eigenen Landesgrenzen die
+nationale Grundform bewahrt, noch die Vorstellungen der übrigen Völker zu
+normiren vermocht. Ja, dieser Glaube der einzelnen Nationen ist in seiner
+Urgestalt oft schwer zu erkennen, oder gänzlich zweifelhaft, weil der
+Forscher theils aus späteren, möglicherweise schon modificirten
+Erscheinungen rückwärts schliessen, theils zu schriftlichen Quellen seine
+Zuflucht nehmen muss, bei welchen aussernationale Einflüsse theils zu
+vermuthen stehen, theils wirklich erwiesen sind. So möchte Burkhard von
+Worms für die deutsche, Saxo Grammaticus für die nordische Mythologie mit
+grosser Vorsicht zu gebrauchen sein.
+
+Von universeller Bedeutung, wie für Wissenschaft und Kunst, ist das
+römisch-griechische Alterthum auch für den Aberglauben der Völker geworden;
+nur trat hier noch ein Zweites hinzu, das Orientalisch-Christliche. Jenes
+lieferte im Wesentlichen das Material, dieses die Auffassungsweise. Bei den
+Kirchenvätern vermählte sich das Römer- und Griechenthum mit dem Dämonismus
+des Morgenlands. Wohin durch den römischen Eroberer oder den wandernden
+Germanen der römische Aberglaube nicht verschleppt worden war, dahin
+brachte ihn der römische Kirchenlehrer und Heidenbekehrer, sei's durch die
+Polemik dagegen, -- denn er setzte die Gegenstände desselben überall
+voraus, -- oder durch die Praxis. Mit dem Christenthum kamen lateinische
+Sprache und Literatur, Dämonologie, befangene aber auf den Bildungsgang
+Einfluss übende Priester zu Celten, Germanen und Slaven. Was den Nationen
+eigenthümlich gewesen sein mochte, assimilirte sich im Laufe der Zeit den
+ihnen zugetragenen mächtigeren Elementen. Wunder- und Teufelsglaube
+verschlang die in einigen Jahrhunderten des Mittelalters hervorkeimende
+hellere Ansicht. Selbst das zeitweise erfreuliche Anstreben zur
+Naturforschung ward unter diesen Gesichtspunkt gebracht. Die Dienerin
+hierarchischer Zwecke, die Inquisition, um Popularität und Einkommen
+verlegen, sah sich um nach einem Musterbilde aller Scheusslichkeit, die sie
+ihren Opfern leihen könnte, und unter ihren Händen bildete sich aus lauter
+bekannten Stoffen das Verbrechen der Hexerei. Den Teufel in der Gestalt,
+wie sie ihn ausgebildet vorfand, in die Mitte stellend, eignete sie ihm auf
+der einen Seite die traditionellen, mit jedem Jahrhundert gestiegenen
+Ketzergreuel der christlichen Kirchengeschichte, auf der anderen aber die
+Leib und Gut verletzenden, vom alten Gesetz verpönten Malefizien des
+römischen Heidenthums, sammt allem aus den Dichtern bekannten Zauberspuk
+desselben zu. Diess alles verband sich zur Hexerei als einem Ganzen,
+während die frühere Zeit nur einzelne durch Zauberei verübte Künste oder
+Verbrechen gekannt hatte. Eine blutige Praxis lieferte so schlagende und
+zahlreiche Beweise zu der dämonischen Theorie, die man überdiess der Bibel
+und dem römischen Rechte anzupassen wusste, so dass bald jeder Zweifel vor
+der dreifachen Macht der Erfahrung, der Auctorität und der Furcht
+verstummte und die auf jene Theorie gebauten Prozesse, begünstigt durch die
+oben entwickelten Verhältnisse, bis nahe an unsere Zeit heranreichen
+konnten. Ohne die römische Literatur, ohne die eben so eigenthümliche, als
+weitgreifende Vermittlung der kirchlichen Auffassungsweise, ohne die
+mannichfaltigen, stets sich erneuernden Nebeninteressen der an der Ausübung
+Betheiligten wäre die Erscheinung jenes überall gleichförmigen, nicht mehr
+nationalen, sondern europäischen oder vielmehr christenheitlichen
+Aberglaubens eben so unbegreiflich, als sie vollkommen erklärlich wird,
+sobald man sie als das Resultat jener vereinigten Potenzen betrachtet. Wir
+finden wenigstens in der Hexerei nicht einen einzigen Hauptzug, der nicht
+in einer der angedeuteten Beziehungen, oder in allen zusammen aufginge. Es
+führt vielmehr überall ein sachlich, örtlich und zeitlich lückenloser Weg
+vom Gewordenen zur Quelle zurück.
+
+Allerdings ist es versucht worden, das Hexenwesen der letzten Jahrhunderte
+in anderer Weise zu erklären. Einige dieser Versuche wollen das Ganze,
+andere nur Einzelheiten erklären; sie wären vielleicht anders gestellt
+worden, wenn ihre Urheber nicht zum Theil von irrigen Voraussetzungen in
+Bezug auf Umfang, geographische Verbreitung und Bildungsepochen des
+Hexenwesens ausgegangen wären.
+
+=Jakob Grimm= hat in der Mythologie mit gewohnter Gelehrsamkeit und
+Combinationsgabe eine treffliche Uebersicht des deutschen Hexenwesens und
+scharfsinnige Forschungen über viele Einzelheiten desselben gegeben. Er
+geht von den unbestreitbaren Sätzen aus, dass die alten Deutschen Zauber
+und Zauberer kannten (S. 579), dass das Christenthum den Begriff
+zauberübender Weiber als heidnischen vorfand, aber vielfach veränderte
+(S. 587). Namentlich rechnet er unter diejenigen Vorstellungen, welche sich
+unter den Deutschen =erst nach der Annahme des Christenthums= erzeugten,
+den Glauben an die nächtlichen Hexenfahrten und die damit verbundenen
+abscheulichen Begehungen (S. 594). Somit fällt das eigentliche Hexenwesen
+gar nicht in das Gebiet der deutschen Mythologie, und die Aufgabe des
+Mythologen hätte schon mit der Erörterung des =heidnisch=-deutschen
+Zauberwesens ihre vollständige Lösung erhalten. Aber über dasselbe ist
+wenig zu sagen, und wie Grimm überhaupt seinem Werke die dankenswerthe
+Ausdehnung gegeben hat, dass er die Schicksale und Nachwirkungen des
+Heidnischen weiter herab verfolgt, so hat er auch hier die einzelnen
+Momente des germanischen Heidenthums nachzuweisen gesucht, welche in das
+Hexenthum der christlichen Zeit auslaufen oder demselben Anhaltspunkte
+geben mochten. Hierbei verkennt er nun keineswegs die Masse des
+eingedrungenen Undeutschen, weist vielmehr häufig auf die zahlreichen
+Analogien gleichzeitiger Erscheinungen des Auslands und die des klassischen
+Alterthums hin; aber im Ganzen spricht er dem germanischen Wesen selbst
+immer noch weit mehr Nachwirkungen zu, als wir einräumen zu dürfen glauben.
+Dass solche Nachwirkungen, sowohl alter Zaubervorstellungen selbst, als
+auch mancher Einrichtungen, die eine spätere Zeit auf Zauberei umdeuten
+mochte, =im Allgemeinen möglich seien=, bestreiten wir nicht; aber die von
+Grimm angegebenen sind wenigstens in der Ausdehnung, wie sie der verehrte
+Forscher nimmt, nicht =wahrscheinlich=. Wir müssen etwas mehr ins Einzelne
+gehen.
+
+Grimm glaubt, dass, »bis auf die jüngste Zeit in dem ganzen Hexenwesen =ein
+offenbarer Zusammenhang mit den Opfern, Volksversammlungen und der
+Geisterwelt der alten Deutschen= zu erkennen sei.« (S. 587.) Um dieses
+zuvörderst hinsichtlich der Opfer zu erläutern, verweist er auf jene Stelle
+der lex Salica, wo, der gewöhnlichen Erklärung zufolge, von dem Hexenkessel
+und dem Kochen der Hexen die Rede ist, erinnert hierauf an die
+Heilighaltung des Salzflusses, um welchen sich die Chatten mit den
+Hermunduren schlugen, und stellt dann die Vermuthung auf, dass das
+Salzbereiten in Kesseln von Priesterinnen als heiliges Geschäft, vielleicht
+mit Opfern und Volksversammlungen, betrieben worden sei. An dieses
+Salzsieden nun habe sich die spätere Volksansicht von der Hexerei
+angeschlossen. »An gewissen Festtagen stellen sich die Hexen in dem
+heiligen Wald, auf dem Berge ein, wo das Salz sprudelt, Kochgeräthe, Löffel
+und Gabeln mit sich führend; Nachts aber glüht ihre Salzpfanne.« Diesen
+Vermuthungen soll zu Statten kommen ein Gedicht aus dem dreizehnten
+Jahrhundert, dessen Verfasser ungläubig von den Hexen sagt:
+
+ Daz ein wîp ein chalp rite,
+ Daz wären wunderlîche site,
+ ode rit ûf einer dehsen,
+ ode ûf einem hûspesem
+ =nâch salze ze Halle füere=;
+ ob des al diu welt swüere,
+ doch wolde ich sîn nimmer gejehen,
+ ich enhet ez mit mînen ougen gesehen,
+ wand =sô würde uns nimmer tiure
+ daz salz von dem ungehiure=.
+
+Wir möchten hiergegen Folgendes einwenden. Der Hexenkessel der späteren
+Zeit ist nicht zu bezweifeln, der in der lex Salica aber ist eben so
+problematisch, als die ganze Stelle zur Zeit noch kritisch und exegetisch
+im Argen liegt. Das zitirte Gedicht, worin die Hexen nach Salz zu Halle
+fahren, enthält unstreitig einen Zug des Volksglaubens, der von Interesse
+ist, der aber so vereinzelt dasteht, dass wir ihm in dem gesammten
+Hexenwesen nicht weiter begegnet sind. =Vielmehr sind die Hexen sonst
+überall dem Salze so abgeneigt, dass es sogar bei ihren Festmahlzeiten
+regelmässig fehlen muss.= Ich möchte daher hierin nur eine lokale Beziehung
+auf die Heimath des Dichters, deren Aberglauben er bekämpft, erkennen. Wenn
+nun die Salzbereitung durch die neueren Hexen im Allgemeinen eben so
+entschieden in Abrede gestellt werden muss, als der Salzkessel der alten im
+salischen Gesetze zweifelhaft ist, so scheint es, dass sich auch durch die
+Annahme des Salzkochens durch altdeutsche Priesterinnen kein Zusammenhang
+zwischen alter und neuer Hexerei herstellen lasse.
+
+Weiter ist =Grimm= der Ansicht, »dass Zeit und Ort der Hexenfahrten sich
+gar nicht anders erklären lassen, als durch Bezugnahme auf Opfer und
+Volksversammlungen. Auf Walpurgis, Johannis und Bartholomäi, wo die Hexen
+ihre Hauptfeste feiern, seien auch germanische Opferfeste und Gerichtstage
+gewesen. Seine ehrliche Gerichtszeit hätte das Volk nicht den Hexen
+eingeräumt, wären diese nicht in althergebrachtem Besitze gewesen.«
+(S. 591.) -- Wir haben nirgends eine Spur davon gefunden, dass die
+=heidnischen= Germanen Hexenfahrten an diese bestimmten Tage gebunden
+hätten; den =christlichen= aber, welche diess thaten, musste eine Beziehung
+der Sache auf ihre eigenen Verhältnisse näher liegen, als auf die
+heidnische Vergangenheit. Ausser jenen drei Epochen finden sich, wie oben
+nachgewiesen ist, auch Ostern, Pfingsten, Weihnachten und Jakobi. Wir haben
+hier, Walpurgis ausgenommen, lauter hohe Kirchenfeste und ausgezeichnete
+Heiligentage vor uns; wenn diese das christliche Volk den Hexen liess,
+warum nicht noch weit eher seine Gerichtstage, auch ohne althergebrachten
+Besitz? Es gehörte gerade zu den Grundvorstellungen von der Hexerei, wie
+sie von den Inquisitoren ausgebildet wurde, dass sie gegen das Christenthum
+=Opposition= machte und auf Nachäffung und Schändung seiner Feste und
+Ceremonien ausging. Nur aus dem angenommenen Grundsatze, dass der Teufel
+der Affe Gottes sei, glauben wir die Wahl jener Zeiten für die Hexenfahrten
+erklären zu müssen, nicht aus den heidnisch-germanischen Volksgewohnheiten.
+Ob das Maireiten überhaupt unter diese letzteren gehöre, scheint noch sehr
+zweifelhaft; bei Grimm sind wenigstens keine sehr alten Belege dafür
+beigebracht (S. 449, 450). Maifeste im Allgemeinen gab es auch schon im
+Alterthum. Ausser den von Grimm hierüber angezogenen Stellen (S. 452)
+dürfte hier gelegentlich noch die Majuma zu erwähnen sein (Cod. Justin,
+lib. XI. Tit. 45), worin wir nach Suidas v. #Maioumas# eine Art von
+Schifferstechen erkennen müssen, und welche mit dem von Olaus Magnus
+beschriebenen Mairitte der Schweden wenigstens das gemein hat, dass
+kämpfende Jünglinge in beiden das Volk belustigten.
+
+»Noch deutlicher zu, -- fährt Grimm fort, -- trifft die Oertlichkeit. Die
+Hexen fahren an =lauter= Plätze, wo vor Alters Gericht gehalten wurde oder
+heilige Opfer geschahen. Ihre Versammlung findet Statt auf der =Wiese=, am
+=Eichwasen=, =unter der Linde=, unter der =Eiche=, an dem =Birnbaum=, in
+den Zweigen des Baums sitzt jener Spielmann, dessen Hülfe sie zum Tanz
+bedürfen. Zuweilen tanzen sie auf dem =peinlichen Richtplatz=, unter dem
+=Galgenbaum=. Meistens aber werden Berge als Orte ihrer Zusammenkunft
+bezeichnet, Hügel (an den drei =Büheln=, an den drei =Köpchen=) oder die
+höchsten Punkte der Gegend.« Es werden sodann viele solcher Berge
+namentlich aufgeführt. Die Beziehung dieser Hexenlokalitäten auf Opfer und
+Gerichtswesen erscheint uns, -- wir müssen es gestehen, -- so wenig als die
+=einzig mögliche=, dass wir sie vielmehr für eine gezwungene halten müssen.
+Wenn die späteren Dämonologen und Prozessakten berichten, dass die
+nächtlichen Zusammenkünfte auf der Wiese, am Eichwasen, am Birnbaum, an den
+drei Büheln, auf diesem oder jenem Berge Statt finden, was nöthigt hierbei
+an die Opfer- und Gerichtsplätze der deutschen Vorzeit zu denken? Irgendwo,
+wenn überhaupt, muss doch der Ort der Vereinigung sein, und die Richter
+haben stets nach demselben gefragt. Da hat man bald auf ganz gleichgiltige
+Lokalitäten der nächsten Umgegend, bald, was mehr im Charakter lag, auf
+einsame oder schauerliche Oerter, Haiden, schwer zugängliche Berghöhen
+u. s. w. bekannt. Zuweilen treiben auch, worin sich wieder das
+christenfeindliche Element zeigt, die Hexen vor den Kirchen, ja =in=
+denselben ihr gottloses Wesen. Berge, die ihre Gegend so beherrschen, wie
+der Brocken das norddeutsche Flachland, kamen eben darum wohl auch in
+ausgebreiteteren Ruf, als andere, die nicht so vereinzelt stehen.
+Deutschland hat viele ausgezeichnete Hexenberge und ausserdem zahllose
+untergeordnete, nur in der nächsten Nachbarschaft genannte Lokalitäten, von
+welchen an der geeigneten Stelle bereits mehrere aufgeführt worden sind.
+Deutschland unterscheidet sich auch hierin nicht vom Ausland; auch
+anderwärts versammeln sich die Hexen auf Bergen und Haiden, Wiesen und
+Feldern, unter Bäumen und heiligen Kreuzen.
+
+Den Glauben an die =Hexenfahrten= endlich leitet Grimm ab aus einer
+Missdeutung der gottesdienstlichen Zusammenkünfte, welche nach der
+Einführung des Christenthums von heimlichen Anhängern der alten Religion
+fortgesetzt worden seien. »Wenn auch, -- sagt er S. 593, -- der grosse
+Haufen für die neue Lehre gewonnen war, einzelne Menschen blieben eine
+Zeitlang dem alten Glauben treu, und verrichteten insgeheim ihre
+heidnischen Gebräuche. Von solchen Heidinnin ging nun Kunde und
+Ueberlieferung unter den Christen, die Dämonologie des Alterthums mischte
+sich hinzu, und aus Wirklichkeit und Einbildung erzeugte sich die
+Vorstellung =nächtlicher Hexenfahrten=, bei welchen alle Greuel der
+Heidenschaft fortgeübt würden.« Es fragt sich hier, ob nicht auch
+=unabhängig= von den genannten Zusammenkünften der Heidinnin die
+Dämonologie des Alterthums gewirkt haben möge, und zwar ganz, was ihr hier
+nur zur Hälfte zugewiesen wird. Nach Grimm wäre die Vorstellung von den
+Hexenfahrten immerhin erst =unter den Christen erzeugt= worden, also ein
+=Irrthum der Christen=; der Kanon Episcopi aber verdammt sie geradezu als
+einen Rückfall in errorem _Paganorum_. Somit haben ihn in seiner damaligen
+Gestalt, -- denn später bildete er sich wieder anders, -- die Christen nur
+=übernommen=, nicht =erzeugt=. Aus welchem Heidenthum aber stammt er? Aus
+dem =deutschen= gewiss nicht; dieses kennt keine Nachtfahrten in Masse (s.
+Grimm Myth. S. 593). Also doch wohl aus dem =römischen=, wie wir oben
+nachzuweisen versucht haben. Dass die deutschen Christen diesen Aberglauben
+im eilften Jahrhundert bereits hatten[349], folgt weniger daraus, dass
+=Burkhard= hierauf bezügliche Stellen überhaupt aufgenommen hat, -- er gibt
+oft Ausländisches, -- als aus der deutschen Benennung, welche er in eine
+angeblich aus den Beschlüssen des Conzils zu Agath (Agde in der Languedoc)
+von 506 entnommenen Stelle einschiebt: Credidisti, ut aliqua femina sit,
+quae hoc facere possit, quod quaedam a diabolo deceptae se affirmant
+necessario et ex praecepto facere debere, id est cum daemonum turba in
+similitudinem mulierum transformata, quam vulgaris superstitio _holdam_
+(al. _unholdam_) vocat, certis noctibus equitare debere super quasdam
+bestias, et in eorum se consortio annumeratam esse (_Burchard_. Decret.
+lib. XIX. cap. 5). Ob übrigens gerade in dieser Stelle Grimm's Vermuthung,
+dass eine =einzelne Gottheit= der alten Deutschen =Holda= geheissen habe,
+in deren Gefolge man später die Nachtweiber verwiesen, eine Stütze finde
+(S. 165. 594.), lassen wir, da es nicht weiter zur Sache gehört, an seinen
+Ort gestellt sein. Ist der Text bei Burkhard unverderbt, so würde das Wort
+holda (Substantiv oder Adjektiv?) auf die =ganze Schaar= der nachtfahrenden
+Dämonen zu beziehen sein.
+
+Wenn nun Grimm, dieser gründlichste Kenner des deutschen Alterthums, der
+neueren Hexerei nur einen losen und meist indirekten Zusammenhang mit dem
+Wesen unserer heidnischen Vorfahren zuerkennt, und dieser Zusammenhang,
+unsern obigen Bemerkungen zufolge, nicht einmal in dem von diesem Gelehrten
+angenommenen Masse erweislich scheint: so werden gewisse viel weiter
+gehende Ansichten einiger anderen Gelehrten um so leichter als unhaltbar
+hervortreten.
+
+=Mone=[350] führt das Hexenwesen, und namentlich den =Sabbath=, auf Hekate
+und =die alten Bacchanalien, die den Deutschen schon während ihres
+Aufenthalts am schwarzen Meere bekannt geworden seien=, zurück. S. 268 sagt
+er, »das Hexenthum feinde den christlichen Kult an, nicht als Christenthum,
+sondern als bestehende Religion, so wie es =vor= dem Christenthum auch die
+heidnische Volksreligion unserer Voreltern anfeindete.« Weiter führt er
+S. 271 Folgendes als feststehende Sätze auf: »1) Das Hexenwesen war eine
+für seinen Zweck =vollständig organisirte geheime Gesellschaft=. 2) Da der
+Teufel an der Spitze desselben stand und ein Wesen ist, das in die Religion
+gehört, so muss das Hexenwesen eine =religiöse Gesellschaft= gewesen sein.
+3) Wir müssen das Hexenwesen, wie es in den Prozessen des siebenzehnten
+Jahrhunderts erscheint, nicht als den Anfangs-, sondern als den
+Ausgangspunkt betrachten und seinem Ursprung rückwärts nachspüren, soweit
+sich geschichtliche Zeugnisse dafür vorfinden.«
+
+Mone erkennt also, wenn wir ihn recht verstehen, in den sogenannten Hexen
+eine wirkliche, bis ins siebenzehnte Jahrhundert fortbestehende
+Gesellschaft, welche eine organisirte Opposition gegen die jedesmalige
+Volksreligion bildete, für sich aber einen vom Pontus mitgebrachten Hekate-
+und Bacchuskult bewahrt hatte. =Wo= aber, müssen wir fragen, hat denn Mone
+irgend eine historische Spur davon aufgefunden, dass die heidnische
+Religion der Deutschen von einer organisirten Gesellschaft von
+Bacchusdienern angefeindet worden wäre? =Wo= ist im Mittelalter eine Spur
+von derjenigen Continuität des fraglichen Geheimkults, welche vorausgesetzt
+werden müsste, wenn die deutschen Hexen des sechszehnten und siebenzehnten
+Jahrhunderts immer noch die Inhaberinnen des vom schwarzen Meere
+mitgebrachten Systems gewesen wären? Was für eine räthselhafte Gesellschaft
+ist das, welche die Religionen anfeindet, weil sie bestehende sind, aber
+nichtsdestoweniger eine =religiöse= ist, weil der Teufel an ihrer Spitze
+steht, der ein Wesen ist, welches in die Religion gehört? =Wo=durch mögen
+die übrigen europäischen Völker, deren Hexenwesen dem deutschen so ganz
+gleich ist, ohne dass ihre Väter am schwarzen Meere sassen, dieselbe
+Gesellschaft in sich aufgenommen haben? -- Sicherlich ist Mone zu diesen
+wunderlichen Ansichten grossentheils desshalb gekommen, weil er zwischen
+dem Hexen=sabbath= und den alten Bacchanalien oder =Sabazien= nicht nur
+eine Sach-, sondern auch eine Namensähnlichkeit fand und sich von dem
+Gedanken nicht losreissen konnte, an dem von der Obrigkeit so ernstlich
+verfolgten Hexenwesen müsse wenigstens so viel wahr gewesen sein, dass
+gottlose Versammlungen Statt gefunden hätten. Darum sucht er das Licht in
+den cimmerischen Finsternissen, wo die alten Deutschen den Sabazien
+allerdings, wenn irgendwo, am nächsten gewesen sein müssen. =Hekate= ist
+mit Recht hereingezogen, aber auf unrechtem Wege; die Vorstellungen von ihr
+durchdrangen das antike Zauberwesen und modifizirten somit das neue. Die
+behauptete Wirklichkeit der Versammlungen gründet sich auf die Bekenntnisse
+der verhörten Hexen. Ueber die Glaubwürdigkeit solcher Geständnisse ist
+bereits an der gehörigen Stelle geredet worden, und wir werden sie unten
+nochmals berühren[351].
+
+Abermals aus einem Gottesdienste, aber einem =slavischen=, finden wir das
+Hexenthum hergeleitet in einer kleinen Schrift von =L. W. Schrader=,
+Archivarius zu Wittgenstein[352]. Slaven bewohnen nach ihm in den
+vorchristlichen Zeiten einen grossen Theil Deutschlands (auch die Mattiaker
+sind solche), insbesondere die Harzgegend, wo sie den Melybog oder Czerny
+Bog, d. h. schwarzen oder bösen Gott, oder Teufel, und die Frau Holle
+verehren. Von den heidnischen Deutschen unterjocht und in ihrem Kultus
+gestört, retten sie denselben auf den schwer zugänglichen Melbogsberg oder
+Mlbogsberg, woraus der Deutsche den Namen Blocksberg bildete. Dort treiben
+die Hexen, d. h. Priesterinnen der Holda oder Liebesgöttin, ihr Wesen
+ungestört und geben auch den deutschen Jungfrauen, die der unerlaubten
+Liebe mit den Slavenjünglingen nachgehen wollen, einen Zufluchtsort. Da man
+nicht wusste, wie da auf natürliche Weise hinaufzukommen sei, so bildete
+sich im Volke die Vorstellung von den Luftflügen, die später auf die
+Christen überging u. s. w. Das Andenken der slavischen Hexen als
+Holdapriesterinnen hat sich, dem Kundigen wohl erkennbar, in verschiedenen
+Orts- und Ländernamen erhalten, z. B. in Hasserode, Hasselfelde und Hessen,
+welches letztere namentlich um Gudensberg slavische Bewohner hatte. --
+Diese Resultate gewinnt Herr Schrader durch eine Deduktion, die sich durch
+so drollige historische und etymologische Luftsprünge[353] auszeichnet,
+dass man seinem Schriftchen nicht mehr Ehre erzeigen kann, als wenn man es
+für eine schalkhafte, jedoch zuweilen aus dem Tone fallende Persiflage
+gewisser Verirrungen in der heutigen Geschichts- und Sprachforschung nimmt.
+
+Zum dritten Male ein Kult der alten Deutschen wird von =Jarcke=
+herangezogen[354]. Dieser sagt: »Wenn wir die Gesetze Karls d. G. zur
+Ausrottung des heidnischen Glaubens unter den Sachsen, -- den indiculus
+superstitionum, -- -- -- den gewöhnlichen Zusatz more paganorum etc.
+betrachten, und damit in Verbindung bringen, was in den skandinavischen
+Sagen über Zauberei und Gewalt des Menschen sogar über Wind und Wetter
+gesagt wird: so dürfte die Behauptung nicht zu gewagt erscheinen, dass das
+Zauberwesen und der Zauberglauben im Mittelalter =zunächst= eine Tradition
+aus der =heidnisch-germanischen= Zeit, eine im Volke lebende heidnische
+Naturkunde und =Naturreligion= gewesen sei, die auch ihre -- freilich
+antichristlichen und, vom religiösen Standpunkt aus betrachtet,
+dämonischen -- Ceremonien und Sakramente hatte. Die heidnische
+Naturreligion wurde dann später im Kampfe mit christlichen Prinzipien und
+nachdem die christliche Lehre vom Teufel in das Bewusstsein des Volks
+übergegangen war, zu einer dem Christenthum und allem Göttlichen
+feindlichen, und zu einem wahren Teufelsdienste, indem die alte
+Naturwissenschaft selbst von denen, die ihre Geheimnisse kannten und
+ausübten, als etwas vom Teufel Ausgehendes angesehen wurde. -- -- -- --
+Daher die Erscheinung, dass eine Einweihung in jene Künste zuletzt wirklich
+die äussere Form der Ergebung an den Teufel annahm.«
+
+Wie Jarcke aus den gegebenen Prämissen die gezogenen Folgerungen
+rechtfertigen will, vermögen wir nicht einzusehen. Es sind hier ganz
+disparate Dinge zusammengebracht. -- Die fränkischen Kapitularien verbieten
+an verschiedenen Stellen heidnischen Götzendienst im Allgemeinen und
+Besondern, an andern wieder einzelne Arten des Zauberglaubens und darauf
+sich beziehende Handlungen. Der Indiculus superstitionum insbesondere, der
+dem Kapitulare von 743 angehängt ist, erwähnt in dreissig Rubriken, wozu
+der Text fehlt, verschiedene Gegenstände, worüber Beschlüsse gefasst worden
+zu sein scheinen. Etliche Artikel handeln vom Götzendienst[355], andere von
+Sacrilegien[356], noch andere von verschiedenen Arten des Aberglaubens,
+auch des =christlichen=[357], fünf Artikel endlich schlagen in's Gebiet des
+Magischen ein[358]. Nirgends aber sind Zauberglaube und Zauberübungen in
+Beziehung zu einer heidnisch-germanischen Naturreligion gesetzt; ja es ist
+noch überhaupt die Frage, ob in =allen= diesen Punkten ausschliesslich und
+ursprünglich Germanisches verboten sei. Mitten unter den Franken lebten ja
+Romanen. Phylakterien, Incantationen, Augurien, Sortilegien, herzfressende
+Weiber und Wettermacher (-- diess ist's, was wir im Wesentlichen in den
+Kapitularien finden --) kannten schon die Römer; die christlichen Kaiser
+und ausserdeutsche Conzilien hatten zum Theil längst verboten, was hier nur
+wiederholt wird. Was nun die »heidnische Naturkunde« anbelangt, so tritt
+diese hierin eben so wenig hervor; denn man wird doch nicht das
+eingebildete Beherrschen von Wind und Wetter dahin rechnen wollen. Dass
+Naturkundige zuweilen als Zauberer verschrieen worden sind, ist freilich
+bekannt genug; man denke aus der heidnischen Zeit an Apulejus, aus der
+christlichen an Gerbert, Constantinus Africanus, Roger Bacon, Raimund
+Lullus und viele Andere! Doch diese alle schöpften nicht aus einer »im
+Volke lebenden heidnischen Naturkunde,« sondern erhoben sich =über= das
+Volk und waren nicht =Deutsche=. Aber Jarcke scheint, einer anderen Stelle
+zufolge, geneigt, die Hexerei an »das dunkle Gebiet des thierischen
+Magnetismus« anzuknüpfen (S. 431). Hiervon wird weiter unten die Rede sein.
+Warum aber mag jene im Volke lebende, mit Ceremonien und Sakramenten
+verbundene heidnische Naturkunde und Naturreligion im Kampfe mit dem
+Christenthum zuletzt so sehr das Selbstbewusstsein verloren haben, dass
+»die alte Naturwissenschaft selbst von denen, welche ihre Geheimnisse
+kannten und ausübten, als etwas vom Teufel Ausgehendes angesehen wurde?«
+Schlimm für jene Eingeweiheten, sie mochten Recht haben, oder irren! Ob man
+überhaupt mit Jarcke annehmen will, »dass eine Einweihung in jene Künste
+zuletzt =wirklich= die äussere Form der Ergebung an den Teufel angenommen
+habe«, das wird zunächst von den Begriffen abhangen, die man sich vom
+Teufel bildet, und dann von der Glaubwürdigkeit, welche man den Legenden
+und Hexenakten beizumessen geneigt ist. In keinem Fall aber sind die
+Teufelsbündnisse, weder die einseitig versuchten, noch die gegenseitig
+vollzogenen, noch endlich die eingebildeten, auf deutschem Boden gewachsen.
+Der Vicedominus Theophilus, von dem die älteste Teufelsergebung berichtet
+wird, war weder Naturkundiger, noch der deutschen Naturreligion ergeben,
+sondern ein Verehrer der Jungfrau Maria, die ihn rettete, weil er sie unter
+allen zuerst wieder versöhnte, als er sich dem Bösen ergeben hatte. Sodann
+nehmen die Teufelsergebungen durch Gerbert und die französischen Katharer
+ihren Weg und langen erst mit dem Kusse, den die Stedinger dem bleichen
+Manne darbringen, in Deutschland an. Die Teufelsergebung der französischen
+=Hexen= wird erst gegen das Ende des dreizehnten Jahrhunderts, die der
+deutschen noch später amtlich ermittelt.
+
+In seinem »Handbuche des Strafrechts«, welches =Jarcke= seinen beiden
+Abhandlungen über die Hexerei nachfolgen liess, lenkte freilich derselbe,
+was das Resultat der Darstellung betrifft, zu einer richtigeren Auffassung
+der Sache ein; aber auch hier bleibt Jarcke dabei, dass das Zauberwesen in
+Deutschland (II. S. 54) »zuerst als eine heidnische Naturkunde und
+Naturverehrung in einer geheimen Tradition das ganze Mittelalter hindurch
+fortgelebt, nach und nach sich mit jüdischem und arabischem Aberglauben
+vermischt und ausgebildet und dann gleichsam wie eine moralische Pest gegen
+das Ende des Mittelalters, begünstigt durch die Hussitischen Unruhen, über
+ganz Deutschland sich verbreitet zu haben scheine.« Ausserdem ist aber
+gegen =Jarcke= noch dreierlei zu bemerken: 1) irrt derselbe, wenn er
+Deutschland als den eigentlichen Sitz der massenhaften Hexenverfolgungen
+ansieht; 2) setzt Jarcke den Anfang der Hexenverfolgungen, den er in das
+Ende des sechszehnten Jahrhunderts verlegt, um ein ganzes Jahrhundert zu
+spät; und 3) irrt Jarcke, wenn er das Zauberwesen als eine sich über ganz
+Deutschland verbreitet habende Pest bezeichnet. Denn dieses, die Hexerei,
+wurde ebenso vom Volke wie von der Geistlichkeit als Gottlosigkeit und
+Frevel verdammt. Eine Sekte der Zauberer, welche einen Teufelskult ausgeübt
+habe, ist nirgends nachweisbar. Was sich als eine »Pest« verbreitete, das
+war nicht die Hexerei, sondern die =Verfolgung= derselben. Vgl.
+=v. Wächter=, Beiträge zur deutschen Gesch. S. 303 ff.
+
+Auch die Hypothese des verdienten Historikers =Heinrich Schreiber=, welche
+derselbe unter dem Titel »Feen und Hexen« in dem »Taschenbuch für
+Geschichte und Alterthum in Süddeutschland« (Freiburg im Br., 1846)
+entwickelt, ist ganz unhaltbar. Schreiber sagt (S. 18-19): »Die dem
+Hexenwesen zum Grunde liegenden religiösen und sozialen Vorstellungen
+reichen sowohl der Ausdehnung nach über germanisches und romanisches Gebiet
+hinaus, als sind sie dem Inhalte nach in dem romanischen Gebiete so
+durchaus national und lebensfrisch, dass sie nur von der =ursprünglichen
+Bevölkerung= herrühren konnten, in der ohnehin die nachmaligen Eroberer
+sich dem Wesentlichen nach auflösten und untergingen. Mit Einem Worte: die
+dem modernen Hexenwesen zum Grunde liegenden Vorstellungen weisen sich als
+ursprünglich =keltische aus=. -- Die =Kelten= besassen dem männlichen
+Institute der Druiden zur Seite das weibliche Institut der =Feen=, und zwar
+dieses ebenso wie jenes =in zwei Umgestaltungen=.« Schreiber erkennt
+nämlich die Feen schon im phönizischen Götterglauben, nimmt dann an, dass
+dieselben in der Volksvorstellung der Kelten zu guten Geistern geworden und
+dann in der Vorstellung der Germanen und Romanen zu Hexen umgewandelt
+worden seien. Nur Schade, dass sich für diese Genealogie und die in ihr
+vorkommenden Metamorphosen auch gar nichts Thatsächliches nachweisen lässt!
+
+Ganz verfehlt ist die Art und Weise, in welcher =Wuttke= in der Schrift
+»der deutsche Volksaberglaube der Gegenwart« (2. Aufl. S. 144-145) das
+Hexenwesen zu erklären versucht. Er sagt: »Erwägt man, dass wenn die
+Volksmeinung jetzt noch an Hexen glaubt, sie ihre Anschuldigung nur sehr
+selten gegen sittlich unbescholtene Personen richtet, sondern meist nur
+gegen solche, von denen man sich ihrem ganzen sittlichen Rufe nach auch
+schwerer Bosheit wohl versehen kann, ehemalige Buhldirnen, liederliche,
+unordentliche, unverträgliche, unfromme, geheime Bosheit spinnende Weiber,
+so darf man voraussetzen, dass =ein guter Theil= der damals angeschuldigten
+Hexen auch wirklich sittlich-religiös verkommene, auf widergöttliches
+Treiben ausgehende Personen waren, die vor Allem die düsteren Seiten des
+heidnischen Aberglaubens mit Gier ergriffen und danach trachteten, bösen
+Zauber auszuüben.« -- Es möchte schon schwer sein, die Prämisse, von
+welcher Wuttke ausgeht, im Leben zu erweisen, namentlich in den Fällen, wo
+einzelne Familien von Geschlecht zu Geschlecht im Verdachte der Hexerei
+geblieben sind; und was die frühere Zeit betrifft, so enthalten die Akten
+der Hexenprozesse nichts, was die Behauptung Wuttke's rechtfertigen
+könnte. -- =Wuttke= sagt weiter: »Bei =allen= damaligen Hexengeschichten
+ging der Hexenfahrt eine Einreibung mit einer Hexensalbe voraus und
+mehrfach ist von einem Hexentrank die Rede. Die Zusammensetzung jener ist
+leider nicht genau bekannt; Bilsenkraut wird dabei genannt, sehr
+wahrscheinlich war aber auch Mandragora und Stechapfel dabei. Der
+Stechapfel soll erst durch die Zigeuner, die ihn zu Zaubermitteln
+gebrauchten und am Anfange des fünfzehnten Jahrhunderts nach Deutschland
+kamen, dahin gelangt sein. -- Von dieser Zeit an beginnt erst die Blüthe
+des eigentlichen Hexenunwesens. Die Solaneengifte erzeugen das Gefühl des
+Fliegens« etc. -- »Nehmen wir nun an, dass die in böser Magie
+wohlerfahrenen Zigeunerweiber ihren deutschen Hexenschwestern ihre Zauberei
+mitgetheilt haben, dass durch die heidnischen Zigeuner die Erinnerungen und
+die Ueberreste des deutschen Heidenthums wieder mächtiger angeregt wurden,
+und dass nicht nur eine nervenerregende Salbung mit jenen Giften stattfand,
+sondern, =wie es bei den Hexensabbathen ja nicht zweifelhaft ist= (!), bei
+frevelhaften Zusammenkünften zu Zauberzwecken auch Rauschmittel, denen
+Bilsenkraut, Stechapfel u. dgl. beigemischt war, getrunken wurden, so würde
+sich der =eigene= Glaube mancher Hexen an ihre Luftfahrten und ihre
+Teufelsgemeinschaft leicht begreifen. Einzelne solcher selbstgeglaubten
+Erscheinungen konnten nun leicht den Glauben an die Wirklichkeit derselben
+erzeugen, zumal die heidnischen Ueberlieferungen sich damit verbanden.« Man
+sieht, dass Wuttke in Hexenprozessakten sich niemals umgesehen hat. Dass
+allen Hexenfahrten eine Einsalbung vorherging, ist eine ganz willkürliche
+Behauptung, und so scharf auch die Angeklagten auf der Folter nach
+Mitschuldigen und nach denen gefragt wurden, von welchen sie das Hexen
+gelernt und ihre angeblichen Salben erhalten hätten, so werden doch von den
+Gepeinigten ebensowenig Zigeunerweiber als Judenweiber genannt[359].
+
+Manche haben als Grundlage der Hexerei und der Hexenverfolgung einen
+wirklichen, aber falsch aufgefassten Thatbestand, ein eigentliches corpus
+delicti, zu erkennen geglaubt, an welches dann abergläubische Meinungen
+angeknüpft worden seien. Dahin gehört z. B. =Lamberg's=[360] Vermuthung,
+dass die sogenannten Hexensabbathe in der Wirklichkeit nur Zusammenkünfte
+=zur Befriedigung der Wollust= gewesen seien, in welchen Landstreicher,
+Strassenräuber, Zigeuner, oder auch vornehmere Wüstlinge ihrer Sicherheit
+wegen sich als Teufel vermummt und so ihren Opfern jede Denunziation vor
+Gericht unmöglich gemacht hätten[361]. Diese Vermuthung wurzelt ohne
+Zweifel in dem Bedürfnisse, dem regelmässig in den Akten wiederkehrenden
+Bekenntniss einer teuflischen Buhlschaft irgend einen realen Grund
+unterzulegen; aber sie hätte dennoch nicht von einem Gelehrten aufgestellt
+werden sollen, der achthundert bambergische Prozesse durchgelesen hat.
+Solche Bekenntnisse sind von Individuen, die als neunjährige Mädchen oder
+greise Mütterchen die Begierde eines Wüstlings nicht leicht reizen mochten,
+eben so gut abgelegt worden, als von reifen Dirnen; und bei den letzteren
+hiesse es wenigstens eine unbegreifliche Dummheit und Widernatürlichkeit
+voraussetzen, wenn sie massenweise in eine so plumpe Falle gegangen wären.
+Wie reimt es sich ferner, dass hier der menschliche Verführer zur
+=Teufelsmaske= greift, während, wenn wir die Akten hören, der Teufel in der
+Regel wenigstens das erste Mal die Vorsicht gebraucht, als =schmucker
+Kavalier= oder doch sonst in =menschlicher Gestalt= aufzutreten? Was die
+Hexen über das Physiologische des teuflischen Concubitus aussagen, hätte
+anders ausfallen müssen, wenn sie mit verkappten Männern zu thun gehabt
+hätten; eben so das, was von den Folgen berichtet wird. Die Frucht eines
+menschlichen Beischlafes wäre in den meisten Fällen wohl ein =Kind=
+gewesen, wovon in der Regel nichts gemeldet wird, und nicht =Elben=,
+=Eidechsen= und =Würmer=, von welchen die Akten voll sind. Und wenn man die
+Incuben zu vermummten =Männern= macht, dann müssen folgerichtig auch die
+Succuben oder Buhlteufelinnen maskirte =Weiber= gewesen sein; wäre es nun
+nicht einfacher gewesen, wenn beide ohne Maske ihre Unzucht =unter
+einander= getrieben hätten, als dass sie gegen dritte Personen die
+unbequeme Rolle der Teufel spielten?
+
+Ans Drollige streift =v. Lamberg's= weiterer Einfall, dass verkappte
+=Getreidewucherer= den Zusammenkünften präsidirt haben möchten. Diess
+bezieht sich nämlich auf die von den Hexen ausgeübten Feldverwüstungen.
+Aber diese Verwüstungen sind, nach Inhalt der Akten, durch Gewitter- und
+Frostmachen vollzogen worden. Welcher Wucherer hat solche Künste den Hexen
+beigebracht?
+
+Ferner hat man die sogenannten Bezauberungen von Menschen und Vieh durch
+=eigentliche Giftmischerei= zu erklären gesucht. Wer will in Abrede
+stellen, dass Substanzen, die dem thierischen Organismus schaden, der
+Vergangenheit eben so gut bekannt und zugänglich waren, als der Gegenwart?
+Aber das Strafrecht war sich auch eines Unterschieds zwischen Vergiftung
+und Zauberei bewusst und setzte auf jene eine andere Strafe, als auf diese.
+Wo darum wirkliche Vergiftung vorkam, ist zwar die Möglichkeit, aber nicht
+die Wahrscheinlichkeit vorhanden, dass der unverständige Richter sie für
+Zauberei nahm; wo uns aber in den Hexenakten das Wort =Gift= begegnet, da
+ist es in den wenigsten Fällen in der jetzt gebräuchlichen engeren
+Bedeutung, sondern fast durchgängig (gleich dem lateinischen veneficium)
+als =Zaubermittel= zu fassen. So kocht eine brandenburgische Hexe »Gift«
+aus einer Kröte, etwas Graberde und Holz von einer Todtenbahre und schüttet
+es in einen Thorweg, durch welchen Jemand kommen soll. Eine andere kocht
+ein »Vorgift« aus Asche und giesst es vor die Thüre einer Edelfrau, damit
+diese, wenn sie darüber schritte, kinderlos bliebe; eine dritte vergräbt
+»Gift« im Hofe, um Pferde zu bezaubern; eine vierte verlähmt Kinder durch
+einen »giftigen Guss«; eine fünfte richtet zur Tödtung einen »Gifttrank«
+aus Schlangen zu; eine sechste macht durch ein »gegossenes Gift«, dass ihr
+Feind verarmt u. s. w. Vorstehende Beispiele sind sämmtlich aus den von
+Herrn v. Raumer mitgetheilten brandenburgischen Akten entnommen und könnten
+aus andern Quellen vielfach vermehrt werden. Wenn nun zwischendurch
+vorkommt, dass eine Inquisitin Jemanden »mit einem grossen Gift vom Leben
+gebracht« oder ein Kind »mit Gift in einem Löffel voll Pappe vergeben
+habe«, so sind dieses mindestens zweifelhafte Ausdrücke, die wegen ihrer
+Zusammenstellung mit den übrigen eher auf Zauberei, als auf eigentliche
+Vergiftung zu deuten sein möchten. Dass die Hexen im Rufe standen, durch
+=gewöhnliche= Nahrungsmittel, die man ihnen abnahm, eine Krankheit bewirken
+zu können, ist aus dem Früheren bekannt. Die als Gift bezeichneten Mittel
+sind in der Regel mehr ekelhaft als schädlich; aber dessen ungeachtet
+wirken sie, den Akten zufolge, auch wenn sie ausgegossen oder ausgestreut
+werden, jedesmal nur auf bestimmte Personen und für bestimmte Zwecke
+(=Remigius= Dämonolatrie Th. II. Cap. 8). Salben und Pulver spielen in dem
+Hexenapparate eine grosse Rolle. Sie werden von den Inquisiten nach Farbe
+und Bestandtheilen sehr abweichend, in der Wirkung aber übereinstimmend
+beschrieben. Diese Wirksamkeit aber haben die Mittel nicht an sich, sondern
+nur in der Hand der Hexe, wie Remigius, der in diesen Dingen
+Vielerfahrene, bemerkt. Dieser Mangel an natürlichem Zusammenhang zwischen
+Mittel und Wirkung sollte schon an sich auf den richtigen Gesichtspunkt
+leiten. Man hat die Angeklagten erst gezwungen, zu gestehen, =dass= sie
+gezaubert, und dann hat man, wozu der Art. 52 der Carolina verpflichtet,
+gefragt, =womit= und =wie= sie gezaubert haben. Wollte man denselben Weg
+einschlagen, es würde sich noch heute mittelst der Folter die Erfindsamkeit
+der Hexen auf den Punkt steigern lassen, dass sie dem Richter Rezepte zu
+Zaubermitteln vom Donnererregen herab bis zum Mäusemachen in Protokoll und
+Urtheil lieferten, -- Mittel freilich, bei welchen die von Remigius
+bemerkte Einschränkung gilt. Wie wenig wären wir nun in der Erklärung des
+Ganzen gefördert, wenn sich, was nicht geradezu geleugnet werden kann,
+erweisen lassen sollte, dass in einzelnen Fällen ein wirklicher Giftmord
+als Zauberei behandelt worden wäre[362]! Im Allgemeinen muss von diesen
+Hexengiften gelten, was Agobard von den Mitteln der beneventanischen
+Zauberer sagt: Ante hos paucos annos disseminata est quaedam stultitia, cum
+esset mortalitas boum, ut dicerent, Grimaldum Ducem Beneventorum
+transmisisse homines cum pulveribus, quos spargerent per campos et montes,
+prata et fontes, eo quod esset inimicus christianissimo Imperatori Carolo,
+et de ipso sparso pulvere mori boves, propter quam causam multos
+comprehensos audivimus et vidimus, et aliquos occisos, plerosque autem
+affixos tabulis in flumen projectos et necatos. Et quod mirum valde est,
+comprehensi ipsi adversum se dicebant testimonium, habere se talem pulverem
+et spargere ...... et neque disciplina, neque tortura, neque ipsa mors
+deterrebat illos, ut adversus ipsos falsum dicere non auderent. Hoc ita ab
+omnibus credebatur, ut paene pauci essent, quibus absurdissimum videretur.
+_Nec rationabiliter pensabant, unde fieri passet talis pulvis, de quo soli
+boves morerentur, non cetera animalia[363]._ -- Es versteht sich von
+selbst, dass, wenn wir auch die Giftmorde der Hexen in weitester Ausdehnung
+zugeben wollten, damit immer nur ein sehr kleiner Theil des gesammten
+Hexenthums erklärt wäre.
+
+Um den Glauben an die =objektive Wahrheit= der von Hexen bekannten
+Handlungen steht es also im Einzelnen, wie im Ganzen, sehr misslich. Darum
+haben Manche jenen wunderbaren Erlebnissen nur eine =subjektive Existenz in
+der Vorstellung der Hexen= einräumen zu müssen geglaubt. Die Hexen sollen
+sich entweder durch Krankheit, oder durch künstliche Mittel in einem
+Zustande höchster Exaltation befunden haben, in welchem sie das, was ihre
+wüste Phantasie ihnen vorgaukelte, für Wirklichkeit nahmen und als solche,
+oft sogar ohne Zwang, zu den Akten brachten. So meinen schon =Weier=[364]
+und =Bacon von Verulam=[365] und neuerlich =Rudolf Reuss=[366], dass die
+Hexen mittelst ihrer =Salbe= sich zu jener Thätigkeit der Einbildungskraft
+steigern, vermöge deren sie zu fliegen, in Thiere verwandelt zu sein, oder
+mit dem Teufel zu buhlen glauben. Ueber die Bestandtheile dieser Salbe
+haben wir theils Nachrichten in den Akten selbst[367], theils neuere
+Vermuthungen; jene, wie diese, gehen aus einander. Bei Weier z. B. finden
+sich folgende Rezepte: Gesottenes Kinderfett, Eleoselinum, Aconitum,
+Pappelzweige, Russ; oder: Sium. Acorum vulgare, Pentaphyllon,
+Fledermausblut, Solanum somniferum, Oel. =Cardanus= gibt eine andere
+Zusammensetzung an. =Eschenmaier= vermuthet, dass das tollmachende
+Bilsenkraut eingemischt worden sei, diess gebe das Gefühl des
+Fliegens[368]. Andere geben ausser dem Bilsenkraut noch Stechapfel,
+Tollkirsche und Alraunwurzel als die Mittel an, mit denen sich die Hexen
+narkotisirt hätten. Lassen wir die weitere Untersuchung der in den Akten
+bezeichneten grünen, weissen, schwarzen, blauen und gelben Salben auf sich
+beruhen, und räumen wir unbedenklich ein, dass es Substanzen gibt, welche
+den Menschen zu betäuben oder in ekstatischen Zustand zu setzen vermögen.
+Man löse uns aber folgende Räthsel: Was hat wohl Tausende von Weibern dazu
+vermocht, freiwillig und mit der Aussicht auf Tortur, Scheiterhaufen und
+ewige Verdammniss sich Visionen zu bereiten, in welchen, ihren eignen
+Aussagen zufolge, weder Behagen, noch Reichthum, sondern nichts als
+Schauder, Schmach und Schmerz zu finden war? Woher rührte die Einbildung
+von dem =ersten= Zusammentreffen mit dem Teufel, das regelmässig dem
+Sabbathsritte und folglich dem ersten angeblichen Gebrauch der Salbe
+=vorausging=? Wenn gleich eine berauschende Substanz Ekstasen im
+Allgemeinen erzeugen kann, gibt es eine solche, die bei allen Personen, die
+sie anwenden, nothwendig ganz gleichmässige Visionen, und zwar immer nur
+die der bekannten Hexengreuel, hervorbringt? Wenn ein Weib des
+Blocksbergrittes sich schuldig bekannte und zwanzig andere als Complicen
+angab, welche dann unter der Folter ebenfalls bekannten, Salben gebraucht
+und beim Sabbath sich gegenseitig erkannt zu haben: sollen dann alle
+einundzwanzig, oder nur jene erste in visionärem Zustande gewesen sein? In
+=jenem= Falle hätten wir eine undenkbare Complicenschaft der Einbildung, in
+=diesem= den Beweis, dass zwanzig Personen auch ohne gehabte Vision sich
+schuldig erklären können, und dieser Umstand müsste zu der natürlichen
+Frage führen, warum, was in zwanzig Fällen zugelassen wird, -- nämlich das
+Geständniss gegen besseres Wissen, -- im einundzwanzigsten unstatthaft sein
+solle.
+
+Neuerdings hat die entgegengesetzte Ansicht einen ebenso geistreichen als
+entschiedenen Vertreter in =Maximilian Perty= gefunden. Derselbe hat in
+seinem (von grosser Belesenheit zeugenden) Buche »die mystischen
+Erscheinungen der menschlichen Natur« (Leipzig und Heidelberg 1861) einen
+besonderen Abschnitt (S. 367-389) der Erklärung der »Hexerei und des
+Hexenprozesses« gewidmet. Er bestreitet es (S. 374), dass eine jede sogen.
+Zauberhandlung entweder auf naturwissenschaftlichem Boden beruhe oder
+absolut nicht sei, indem es noch ein Drittes gebe, welches das eigentlich
+Wesentliche sei. Die Zauberei beruhe nämlich auf den magischen Kräften des
+Menschen, die nicht der Natursphäre, sondern der geistigen Welt angehörten.
+Die Hexerei hatte nach Perty ihre Realität in der Vision der Hexen.
+Dieselben fanden nach ihm in diesen Visionen nicht bloss Schauder, Schmach
+und Schmerz -- das Gegentheil behaupteten sie nur bei der Untersuchung, --
+sondern sie fanden allerdings Vergnügen dabei, wie der Haschisch- und
+Opiumesser, der Tabaksraucher, nur ein bedeutend roheres, mit wilden und
+wüsten Phantasieen nach dem Geschmack der Zeit und der Bildung dieser
+Leute. -- Dass die Aussagen über die gehabten Feste nach Zeit und Umständen
+übereinstimmten, erklärt sich Perty dadurch, dass an den gleichen Abenden
+und ohne Zweifel meist auf Verabredung und an seit Langem gewohnten Tagen
+z. B. Walpurgis, Johannis und Bartolomäi, Viele sich durch die narkotische
+Salbe in Ekstase versetzten und dass sie in einer wahrhaft magischen
+Seelengemeinschaft zusammentrafen. »=Unzählige haben dieses gethan, und nur
+ein Theil davon war so unglücklich, desshalb inquirirt zu
+werden.= -- (S. 378:) Diese imaginären Zusammenkünfte waren ein
+schlaff-wacher visionärer Zustand, in welchen sich die Betreffenden
+versetzten und im Geiste mit anderen in gleichem Zustande befindlichen
+sich begegneten. Sehr Geübte konnten sich durch den blossen Willen in den
+Hexenschlaf versetzen, die Allermeisten mussten hierfür eine narkotische
+Salbe unter den Armen und an den Geschlechtstheilen möglichst tief
+einreiben.« -- Daher urtheilt =Perty= (S. 376): »Der =Hexenprozess= hatte
+in der That eine, wenn auch nur beschränkte =Berechtigung=. Es mochten
+viele von den Hexen und Zauberern Freude haben an böser Lust, und die
+=Intention=, aus Eigennutz oder Rache Anderen zu schaden; den Wenigsten
+wird dieses =gelungen= sein, und so waren die meisten Verbrechen
+=imaginär=. Unendlich Grösseres haben ihre Richter verschuldet. -- Was in
+der =Vision= und ihrer =inneren Welt= sich begeben, das nahmen die
+=Richter= für =greifbare Realität=.«
+
+Wir geben nun zu, dass wenn der Geist des Menschen fort und fort unter der
+Macht und dem Eindrucke gewisser Vorstellungen steht (wie das siebenzehnte
+Jahrhundert von der Vorstellung des Hexenwesens beherrscht war), diese
+Vorstellungen zu Hallucinationen führen können, in denen er selbst das zu
+erleben glaubt, was er sich vorher nur gedacht hat, -- namentlich wenn der
+Mensch narkotische Mittel auf sich einwirken lässt[369]; und wir wollen
+daher gern zugeben, dass unter den Millionen Hexen, welche justifizirt
+worden sind, einzelne sich mit Salben narkotisirt und den Versuch gemacht
+haben, Anderen mit dämonischer Hülfe zu schaden und dass sie darum auch
+erlebt zu haben glaubten, was alle Welt den Hexen nachsagte[370]. Aber nur
+als Ausnahme von der Regel kann dieses angenommen werden. Der Satz Perty's:
+»=Unzählige= haben dieses gethan« etc. lässt sich aus den Akten der
+Hexenprozesse nicht beweisen. Die Hexenprozesse bieten Eine Erscheinung
+dar, welche man wohl gern in Perty's Weise erklären möchte, nämlich die so
+häufig vorkommende Thatsache, dass Hexen bei der Confrontation mit Anderen,
+die sie nur, um von der Folter zu kommen, lügenhafter Weise als
+Mitschuldige bezeichnet hatten, mit dem Ausdrucke vollster subjektiver
+Wahrhaftigkeit diesen ins Gesicht hinein ihre angeblichen Malefizien
+vorhalten. Hier zeigt sich ein psychologisches Phänomen, welches durch die
+Folterqual, durch die Seelenangst, durch die Verzweiflung erzeugt war. Aber
+die Annahme, dass diese Unglücklichen im Hexenthurm narkotische Salben
+gebraucht hätten, ist doch unzulässig. Die Akten der Hexenprozesse bieten
+für Perty's Hypothese keinen Anhaltepunkt, indem dieselben fast durchweg
+bei den Verhafteten das Bewusstsein ihrer Unschuld erkennen lassen und
+ausserdem constatiren dieselben die Thatsache, dass sich die Hexenprozesse
+überall, wo sie einmal Platz gegriffen hatten, aus sich selbst heraus
+fortsetzten und mehrten.
+
+Dasselbe ist auch gegen Diejenigen geltend zu machen, welche die Phantasmen
+der Hexen aus =Geisteszerrüttung= herleiten wollen. =Ludwig Meyer=
+(Direktor der Irrenheilanstalt zu Göttingen) sagt in einem überaus
+interessanten Aufsatz über »die Beziehungen der Geisteskranken zu den
+Besessenen und Hexen«[371]: »Es waren wieder (wie bei den Besessenen)
+Geisteskrankheiten, welche den eigentlichen =Typus= der Hexen darstellten.
+=Geisteskranke= bildeten den =Mittelpunkt= der Hexenprozesse wie der
+Teufelaustreibungen, nur dass bei jenen unverhältnissmässig mehr geistig
+Gesunde in den verderblichen Kreis hineingezogen wurden.« Wir können diesen
+Satz in der Beschränkung zugeben, dass hier und da die Geisteskrankheit
+Einzelner den ersten Anlass zum Beginne einer Hexenverfolgung gegeben hat;
+wenn indessen dieser Satz zum eigentlichen Erklärungsprinzip des Hexenthums
+erhoben werden soll, so zeigen sich alsbald unlösbare Schwierigkeiten. Oder
+gibt es denn wirklich eine methodische Raserei, die in tausend Köpfen den
+gleichen Weg durch tausend festbestimmte Einzelheiten nimmt? Gibt es einen
+geistigen Rapport der Wahnsinnigen unter einander, so dass der eine vor
+Gericht aussagen kann, =was= und =wann= der andere gerast hat[372]? Gibt es
+eine Politik der Verrücktheit, welche oft viele Jahre lang den eigenen
+Irrwahn schlau verbirgt und ableugnet, um ihn erst unter den Schmerzen der
+Tortur für Wahrheit zu geben? Und warum hat dieser schlaue Irrwahn nur so
+lange bestanden, als er zum Scheiterhaufen führte, während er den weit
+gemächlicheren Tummelplatz in den heutigen Irrenhäusern verschmäht?
+
+Der gelehrte Jurist =Rosshirt= hat in seiner Schrift: »Geschichte
+und System des deutschen Strafrechts«, Th. III. (S. 150 ff.) den
+Versuch gemacht, die Ausbreitung des Hexenglaubens hauptsächlich aus
+dem (angeblichen) »Mangel eines geordneten =schriftlichen=
+Kriminalverfahrens« und aus einem in jener Zeit ungewohnten Zustand
+des Geschlechtsverhältnisses abzuleiten. In letzterer Beziehung
+meint er nämlich: »Während im fünfzehnten und im Anfange des
+sechszehnten Jahrhunderts ungestört dieser Trieb sich äusserte,
+wollte man auf Einmal eine bessere Zucht, zugleich durch äussere
+Macht und durch die Gewalt der Religion einführen. -- Die schnelle
+Umänderung der Weltansicht in diesem Punkte, das ernste Verlangen
+nach Moralität bei Protestanten und Katholiken, trug sichtbar dazu
+bei, eine Katastrophe in der Geschichte zu erzeugen, die bis hierher
+nicht hat in ihren inneren Gründen entwickelt werden können. Die
+unterdrückte Wollust suchte einen geheimen Ausweg, der Teufel musste
+helfen, und jede Hexerei war jetzt mit Buhlerei verbunden. Diese
+eigene Art von Hexenwesen gehört dem sechszehnten und siebenzehnten
+Jahrhundert an, war aber zur Zeit der Carolina noch keineswegs in
+Blüthe; aber im Laufe der Zeiten war es der Umgang mit dem buhlenden
+Teufel, welcher die Köpfe beider Geschlechter einnahm und als Abfall
+von Gott sich darstellte. Die schändlichste Verführung von Männern
+an Weibern und umgekehrt, die wilde Lust der Wüstlinge in
+bacchanalischen Versammlungen, das Benützen der mit dem Teufel
+einmal angefüllten Köpfe zu der Ueberzeugung, dass der Teufel
+wirklich eine Rolle spiele, die Schandthaten aufgeregter alter
+Weiber und Kupplerinnen, das feine Gespinnste einer vollkommenen
+Hexentheorie, das Gefühl schnöder Lust bei den Angeklagten, welches
+diesen die Kraft der Vertheidigung nahm, die vorgefasste Meinung
+bornirter Richter, die Bestärkung der herrschenden Ansicht durch die
+Geistlichkeit, die Verzweiflung, welche von vornweg Jeden ergriff,
+der am richterlichen Drama eines Hexenprozesses theilnahm, vor Allem
+aber, dass noch kein geordnetes schriftliches Verfahren bestand und
+damit nicht die Pflicht des Richters, in perpetuam rei memoriam über
+die Untersuchung aller in Betracht kommenden Umstände sich
+auszuweisen, -- dieses Alles in einem labyrinthisch ineinander
+führenden Zusammenhange machte es möglich, dass Tausende, wenn auch
+schuldig einer schlechten Lust gefröhnt zu haben, doch von der
+Justiz in der That gemordet starben.«
+
+Was nun den von Rosshirt behaupteten angeblichen Mangel eines geordneten
+schriftlichen Prozessverfahrens betrifft, so hebt =v. Wächter= (Beiträge
+zur deutschen Geschichte, S. 92) dagegen hervor, dass doch zu Carpzov's
+Zeit der schriftliche Prozess geordnet gewesen und dass Carpzov dennoch
+ganze Massen von Hexen zum Scheiterhaufen verurtheilt habe, während in der
+Zeit, in welcher gar keine schriftliche Prozessführung bestand, vor der
+Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts, am wenigsten Hexen verbrannt wurden,
+obwohl damals schon der Hexenglaube bestand. Sodann bemerkt =v. Wächter=
+(S. 312) sehr richtig Folgendes: »Ganz abgesehen davon, dass die Aufhebung
+der =Frauenhäuser= (diess meint doch wohl Rosshirt) später ist als der
+herrschende Wahn über die Buhlteufeleien, ferner davon, dass nach den
+Geständnissen, die den Angeklagten erpresst wurden, der angebliche
+Verführer, der sie am Ende zum Teufelsbündnisse brachte, bei der ersten
+Verführung nicht als Teufel, sondern in menschlicher Gestalt als Junker,
+Reitersmann, als stattlicher Bürger u. s. w. sich ihnen nahte, und sich
+erst =nach= der Verführung als Teufel kund gab, also die Teufeleien nicht
+das Mittel der Verführung sein konnten, und dass die Unglücklichen in
+diesen Verführungen in der Regel nichts weniger als eine Befriedigung der
+Wollust gefunden haben wollen: so finden wir meines Erinnerns bei keinem
+einzigen der vielen Hexenprozesse, dass ein solcher angeblicher oder
+maskirter Teufel je entdeckt worden wäre (worüber sich wirklich auch
+=v. Lamberg= verwundert). Denn die hingerichteten Zauberer bekannten auf
+der Folter nie, dass sie den Teufel gespielt haben, sondern nur wie die
+Hexen, dass sie vom Teufel zum Bündnisse verleitet worden seien und sie dem
+Teufel =gedient= haben.«
+
+Endlich ist noch von den Aufschlüssen zu reden, welche durch die neueren
+Entdeckungen im Gebiete des =thierischen Magnetismus= für die Auffassung
+des Zauberwesens zu gewinnen seien. Hierauf weisen =Jarcke= und =v. Raumer=
+in ihren oben berührten Mittheilungen über die Hexenprozesse hin. Wir
+fürchten sehr, die Hereinziehung des Magnetismus werde statt neuen Lichts
+nur alte Finsterniss verbreiten. Sie würde das jedenfalls thun, wenn die
+Seherinnen fortfahren sollten, das dämonologische Kapitel der alten
+Dogmatik wieder zu Ehren zu bringen. Haben wir den alten Teufel und die
+Folter wieder, so ist auch die Hexerei erklärt, nämlich im Sinne des
+Malleus. Doch diess beiläufig; die beiden genannten Gelehrten nehmen
+natürlich die Sache nicht von dieser Seite. Aber in welchem Sinne man sie
+auch fassen möge, die Ausbeute wird spärlich sein. Welche Erscheinungen des
+Magnetismus sind es, die man mit dem Zauberwesen zusammenbringen will? Es
+ist wahr, dem Magnetismus wird eine divinatorische Seite beigelegt und der
+Magie ebenfalls. Aber der Somnambule hat sein Fernsehen in Raum und Zeit
+unmittelbar durch das sogenannte Hellsehen oder den Allsinn, während die
+divinatorische Magie nur mittelbar, mit dem gewöhnlichen Sinnorgan und aus
+äusseren Objekten, als Sternen, Spiegeln, Loosen u. s. w. erkennt.
+Ekstatische Weissagung wird nur von den Pythien und Sibyllen des
+Alterthums, nicht von den Magiern der neueren Zeit, viel weniger von den
+Hexen berichtet, in deren Zauberei überhaupt das divinatorische Element
+hinter das apostatische und operative zurücktritt.
+
+Ferner möchte man wohl in den sogenannten =magischen= Heilungen eigentlich
+nur =magnetische= vermuthen wollen? Mag diess, wenn überhaupt etwas daran
+ist, den Theurgen gelten, die sich immer höher gestellt haben; auf die
+gemeine Zauberei, die dem Gesetze verfallen war, passt es nicht. Zwar heilt
+auch die Hexe, aber nur selten und nothgedrungen, wenn sie den von ihr
+selbst angethanen Schaden wieder abthun muss. Vom Magnetiseur wird indessen
+eine ungewöhnliche, energische Glaubenskraft, vom Magnetisirten wenigstens
+hingebendes Vertrauen begehrt; die Hexe aber ist vom Glauben abgefallen und
+ihr Opfer ist ohne Sympathie für sie. Auch findet sich nirgends eine Spur
+von magnetischem Schlafe solcher Personen, denen eine Hexerei abgethan
+ward. Man prügelt die Hexe durch, oder droht ihr mit dem Gericht; sie
+schliesst ein zugeschnapptes Schloss auf, löst die Knoten eines Bandes,
+oder erscheint bei dem Kranken, reibt das leidende Glied, legt Aufschläge
+auf u. s. w.
+
+Wir brauchen nicht ausführlicher zu sein, da von den obigen Gelehrten der
+Magnetismus nicht speziell auf diese Heilungen bezogen worden ist. Wohl
+aber redet =v. Raumer= von einer krankhaften Exaltation, einem visionären
+Zustande der Hexe selbst. Damit wäre also der sogenannte
+=Idiosomnambulismus= gemeint, jene krankhafte Erregung der niederen
+Seelenthätigkeiten, in welcher der Mensch das bunte Gewirre seiner
+Phantasiebilder mit einer Lebhaftigkeit schaut, die ihm dasselbe für
+wirkliche Erscheinungen gibt. Wir wissen nicht, ob neuere Erfahrungen
+darthun, dass noch jetzt manche mit solchen Zuständen behaftete Menschen
+einen Teufelsbund zu schliessen, mit dem Teufel Unzucht zu treiben,
+Gewitter zu erregen, Menschen zu verderben und die übrigen Hexengreuel zu
+üben glauben; aber wenn diess wäre, so hätten wir hier immer nur eine
+eigenthümliche Art der Geisteskrankheiten, und es müsste von dieser in
+Bezug auf das Historische des Hexenwesens dasselbe gelten, was oben vom
+Irrwahne im Allgemeinen gesagt wurde. Ja es möchte dieses noch grössere
+Schwierigkeiten haben; denn, wenn wir nicht irren, sollen solche
+Somnambulen nach dem Erwachen sich des im Schlafe Erlebten nicht erinnern,
+die Hexen aber haben, wenn sie einmal zum Gestehen gebracht waren, immer
+sehr genaue Auskunft gegeben.
+
+Wenn nun =v. Raumer= unter Voraussetzung der »Möglichkeit, einen jener
+wunderbaren kranken Zustände mit einer Art von freiwilligem Entschlusse auf
+Andere, ohnehin Disponirte, zu übertragen,« auch in diesem somnambülen
+Hexentreiben etwas Strafbares erkennen und damit das alte Strafgesetz
+entschuldigen will, so heisst das die eigentliche Frage ganz über die Hand
+spielen. Dieses Uebertragen des eigenen somnambülen Zustands auf eine
+andere Person, -- ob sie überhaupt möglich ist, mögen die Telluristen
+entscheiden, -- würde nichts anders heissen, als dass eine Person, die
+schon eine Hexe ist, eine andere, die es noch nicht ist, zur Hexe macht;
+nun aber ist es nicht zunächst das =Verführen= zur Hexerei, was das Gesetz
+bestrafte, sondern die Hexerei selbst und das =Verführtwerden= zu
+derselben. -- Ob man auch die sogenannten zauberischen Teufelsbesitzungen
+aus dem Somnambulismus erklären zu können meint, wissen wir nicht.
+Dieselben sollen öfters durch die Bosheit der Zauberer verursacht worden
+sein. Die Hexen, heisst es, haben der leidenden Person einen oder mehrere
+Teufel auf den Hals oder in den Leib geschickt, um sie zu plagen. Wir haben
+diess in den Prozessen der Oberin Renata und des Pfarrers Grandier kennen
+gelernt. Dann müsste man aber annehmen, dass nicht die =bezaubernden=,
+sondern die =besessenen= Personen im somnambülen Zustande gewesen seien.
+Wer aber ausser dem Magnetiseur vermag, der Theorie der Telluristen
+zufolge, einen somnambülen Zustand freiwillig in dem Andern zu erzeugen?
+Waren Renata und Grandier Magnetiseurs?
+
+Auch nachdem wir =Fischer's= Werk über den Somnambulismus gelesen
+haben[373], ist uns die Heranziehung des letzteren für die Erklärung der
+Zauberei ein Räthsel. Dieser Gelehrte eröffnet zwar einen eigenen, der
+Hexerei gewidmeten Abschnitt mit der Ankündigung, dass erst jetzt mittelst
+des neuen, aus der näheren Kenntniss des Somnambulismus gewonnenen Lichtes
+ein Endurtheil über den Hexenprozess mit Grund und Sachkenntniss möglich
+sei; in der Ausführung jedoch beschränken sich diese Aufschlüsse fast
+lediglich darauf, dass die Hexenfahrten und der Umgang mit dem Teufel in
+denjenigen Fällen, wo die Bekenntnisse als =freiwillige= anzusehen seien,
+durch =Schlafvisionen= erklärt werden, aus welchen die Erinnerung in den
+wachen Zustand hinüberreichte. Der »empfindungslose Hexenschlaf« ist mit
+Gewalt hereingezogen; Starrkrämpfe auf der Folter sind bei Hexen nur
+desshalb häufiger vorgekommen, als bei Märtyrern und andern Opfern, weil
+die Zahl jener Unglücklichen weit grösser und ihre Pein weit ausgesuchter
+und langwieriger war. Statt seinen Satz vom Somnambulismus auch nur an
+einem einzigen Beispiele ins Klare zu stellen, gibt Fischer desto mehr
+allgemeine Redensarten und bespricht zahlreiche Fälle, von welchen er am
+Ende selbst eingesteht, dass sie mit jener Disposition nichts zu thun
+haben. Auch er kommt auf fortgeerbtes germanisches und celtisches
+Priesterthum, Unzucht treibende Muckergesellschaften und am Ende sogar,
+-- was freilich das Natürlichste ist, -- auf den Aberglauben, die fixen
+Ideen der Richter und die Macht der Folter zurück. Merkwürdiger Weise aber
+sucht Fischer den Hauptgrund der neueren Hexenprozesse »in der mit dem
+fünfzehnten Jahrhundert beginnenden =Nüchternheit der europäischen
+Menschheit=, welche erst jüngst in dem Rationalismus und Liberalismus
+unserer Tage ihren Culminationspunkt erreichte.« Diese nüchterne
+Verständigkeit soll in ihrer ersten Entwicklungsstufe die Hexenprozesse
+=gebracht=, in ihrer zweiten -- als Rationalismus -- den Prozess der Hexen
+und Gespenster =niedergeschlagen= haben, und die Aufgabe einer dritten
+Entwicklungsstufe wird es sein, das Ausserordentliche und Uebernatürliche,
+welches der Rationalismus und Liberalismus schlechtweg leugnete, zu
+=begreifen=. Wohlan, wenn der Somnambulismus in Zukunft einleuchtendere
+Aufschlüsse bringt, als er bisher gethan, so werden sie willkommen sein;
+bis dahin aber mag er es auch dem nüchternen »Rationalismus«, der den
+Prozess der Hexen niederschlagen konnte, nicht verübeln, wenn er in seiner
+nüchternen Weise zum Begreifen desselben vorerst lieber die Geschichte um
+Rath fragt, als ein System, das sich bis jetzt weder über seine Haltbarkeit
+in sich selbst, noch über seine Beziehung zu unserem Gegenstande
+hinlänglich ausgewiesen hat.
+
+Es ist auch versucht worden, die Hexenverfolgung und deren enorme zeitliche
+und räumliche Ausdehnung lediglich als Erzeugniss der =Bosheit=, des
+=Neides= und =Hasses= und der =Habgier= anzusehen und zu erklären. Nun
+lässt sich allerdings aus unzähligen Prozessakten nachweisen, dass diese
+Motive wirklich nur allzuoft die grausamsten Verfolgungen herbeigeführt
+haben, -- namentlich die Habgier. Wurde doch das Vermögen der Verurtheilten
+ganz gewöhnlich confiszirt und war doch die Hexenrichterei zu einem überaus
+einträglichen Gewerbe geworden! Aber dennoch reichen jene Motive zur
+Erklärung der Sache nicht aus. So wenig Bosheit und Habgier gegenwärtig
+Hexenprozesse bewirken können, so wenig würden sie dieses in früheren
+Jahrhunderten vermocht haben, wenn nicht die wirklichen Grundlagen der
+Hexenverfolgung andere gewesen wären. Auch sind unzählige Unglückliche
+(arme, heimathlose Leute, kleine Kinder etc.) wegen Hexerei hingerichtet
+worden, an deren Hinrichtung weder die Habsucht noch der Neid ein Interesse
+nehmen konnte.
+
+Zwei andere Ansichten verdienen um des Gegensatzes willen, in welchem sie
+zu einander stehen, hier hervorgehoben zu werden. =Carl Haas= äussert sich
+nämlich (in der Schrift »die Hexenprozesse, ein kulturhistorischer Versuch
+nebst Dokumenten«, Tübingen, 1865) dahin, dass die Hexerei die Frucht und
+Folge der vorausgegangenen Ketzerei und daher auch ganz so wie diese
+behandelt worden sei. Er sagt (S. 63), die Geschichte lasse nirgends Lücke
+und Leeren, sondern überall nothwendige Uebergänge erkennen, »Varietäten,
+aber aus einer und derselben Gattung«. »So entstand die Hexerei genannter
+Periode aus der Ketzerei der ihr unmittelbar vorangehenden Zeit, und wie
+die Ketzerei betrieben und behandelt ward, so ihre Base, wenn nicht
+Tochter, die Hexerei. Beide entstehen aus Unglauben, Unklarheit, Hochmuth,
+Ueberspannung, sind Wahngeschöpfe, misshandeln und werden misshandelt und
+wachsen dabei, bis ihnen mit Kraft und Vernunft entgegengetreten wird.«
+Indem nun =Haas= hervorhebt, dass anerkanntermassen Deutschland gerade im
+dreizehnten Jahrhundert der Boden grober Ketzereien gewesen sei, so meint
+er hiermit den »historischen Beweis« für die Richtigkeit seiner Hypothese
+erbracht zu haben (S. 66:) »Ketzerei und Hexerei gingen nacheinander und
+auseinander hervor, waren vor der Tortur da und gehören nicht unter jene
+Erscheinung, die man Hysteronproteron nennt. Beide sind Exzesse: jene in
+Beziehung auf die gottgeordneten Schranken höherer Auctorität, diese in
+Beziehung auf die gottgeordneten Schranken der menschlichen Natur.« -- In
+Wahrheit ist jedoch von =Haas= gar nichts bewiesen. Wohl aber muss es
+räthselhaft erscheinen, dass derselbe die ganze Hexerei (S. 78) »in das
+Gebiet des Wahns, des Irrthums und der Täuschung bei den sogenannten Hexen
+wie bei deren Richtern und Zeitgenossen« verweist, und dabei doch (S. 67)
+die Meinung äussert: »Es gab und wird stets Zauberkreise geben, welchen der
+Mensch nicht ungestraft nahen darf, Geister, deren man sich bemächtigen
+möchte und deren Herr man nicht werden kann, wie Goethe's
+Zauberlehrling.« --
+
+Während aber =Haas= die Hexerei und deren Verfolgung aus der Ketzerei und
+aus dem Abfall vom Glauben der Kirche ableiten zu können wähnt, meint =C.
+Trummer= dieselbe (Eingangs seiner Schrift[374]: »Abriss der Geschichte des
+criminellen Zauberglaubens und insbesondere der Hexenverfolgungen«) aus
+übereifrigem »Glaubensmuth« erklären zu müssen. Er sagt nämlich (S. 98):
+»Es konnte bei der mittelalterlichen Auffassung des christlichen Glaubens,
+der wir bei ihren Mängeln ihre bedeutenden Vorzüge nicht absprechen dürfen,
+kaum fehlen, dass die Ueberzeugung von der diabolischen Gemeinschaft der
+Zauberer und Hexen sich ihrer ebenso als der Gesetzgeber und Richter
+bemächtigte, und es kann ebensowenig auffallen, dass bei diesen der Eifer,
+sie zu verfolgen, um so grösser war, =je grösser ihr religiöser Eifer, ihr
+Glaubensmuth selbst blieb. Das Glaubensleben bekam durch die Reformation
+neue Nahrung, und so erklärt es sich auch hieraus, wie in Deutschland, dem
+Vaterlande der Glaubensverbesserung, die meisten Hexenprozesse erst seit
+dem Ende des sechszehnten Jahrhunderts, also nach der Reformation,
+vorgekommen sind= und über ein Jahrhundert gedauert haben.« Die in diesen
+Worten enthaltenen irrigen Angaben mögen auf sich beruhen; dagegen verdient
+es hervorgehoben zu werden, dass Trummer, obschon er in der angegebenen
+Weise sich die Ausbreitung der Hexenprozesse glaubt erklären zu können,
+doch S. 99 fortfährt: »Es ist demnächst noch eine merkwürdige Erscheinung
+Gegenstand historischer Prüfung gewesen, nämlich die, dass, nachdem die
+Hexenprozesse aufgehört haben, selbst die Möglichkeit derselben ein Räthsel
+geworden ist, und, wiewohl die Zeit noch nicht so sehr entfernt liegt, es
+zu den Unbegreiflichkeiten gezählt wird, wie man darauf hat verfallen
+können, Teufelsbündnisse zum Gegenstand der Strafgerechtigkeit zu
+machen.« -- Man sieht, dass Trummer selbst nicht glaubt, eine haltbare
+Erklärung der Sache gegeben zu haben. --
+
+Schliesslich sei es uns gestattet, =August Vilmar's= Auffassung des
+Hexenwesens mitzutheilen, indem dieselbe in der evangelischen Theologie
+ganz einzigartig dasteht, den Mann selbst aber auf das Vollständigste --
+namentlich bezüglich seiner Geschichtsschreibung -- kennzeichnet[375].
+
+=Vilmar= theilt in B. III. seines Sammelwerkes »Zur neuesten
+Kulturgeschichte Deutschlands« (Frankf. a. M. 1867) S. 146-187 eine
+Abhandlung »vom Hexenwesen« mit, worin er für die Hexerei den Charakter
+voller (nur im Laufe der Zeit mit allerlei Unwahrem versetzter)
+Wirklichkeit in Anspruch nimmt, und es als eine Art von Fortsetzung des
+germanischen Heidenthums erklärlich zu machen sucht. Seiner Meinung nach
+(S. 151) wurde allgemein noch im dreizehnten Jahrhundert »das Salzkochen
+als das eigentliche und einzige Geschäft der Hexen bei ihren unheimlichen,
+nächtlichen Zusammenkünften angesehen.« Ueber diesen Gedanken ist schon
+oben S. 356 das Nöthige bemerkt. Hören wir aber nun, wie sich Vilmar über
+Ursprung, Wesen, Verbreitung und Erlöschen der Hexerei und der
+Hexenverfolgung näher ausspricht!
+
+Er sagt (S. 152 ff.): »So beruht also das Hexenwesen seinem Ursprunge nach
+keineswegs auf leeren Einbildungen, thörichten Träumen und kindischen
+Mährchen, sondern auf wirklichen Verhältnissen und handgreiflichen
+Zuständen, welche wie die Versammlungstage und Versammlungsplätze noch in
+der Gegenwart vollkommen deutlich erkennbar sind. Was die Vorfahren als
+Heiden offen und treuherzig -- gethan hatten, das erschien den christlichen
+Nachkommen in der Erinnerung als ein unheimliches, widergöttliches,
+zauberisches, zuletzt teuflisches Treiben. Dazu kam aber, dass das nicht
+blos und allein =Erinnerung= an vergangene Dinge, sondern zum Theil
+fortdauernd =Wirklichkeit= war, indem immer noch Manche, wenn auch nur
+Einzelne, neben ihrem unvollkommenen, unverstandenen oder unwahren
+christlichen Bekenntniss her heimlich bei nächtlicher Weile die nächtlichen
+Gebräuche auf den Waldbergen und in den ehemals heiligen Hainen
+fortsetzten. Dazu kam ferner, dass gerade Diejenigen, welche diese
+Gebräuche fortsetzten, auch manche aus dem alten Heidenthum ererbten
+Naturkünste bewahrten, fortpflanzten und in Anwendung brachten, z. B. die
+Kenntniss und den Gebrauch der Heil- und Giftmittel -- beides von jeher
+vorzugsweise den Frauen eigen, -- und dass man also die Weiber, welche im
+Besitze dieser Künste (zugleich auch im Besitze der uralten
+Beschwörungsformeln) waren, um dieser ihrer Gefährlichkeit willen doppelt
+scheute. Desshalb enthalten auch die ältesten deutschen Gesetze
+vorzugsweise nur Strafgebote gegen die heidnischen Giftmischerinnen, nicht,
+wie es später der Fall war, gegen jeden Zauber und gegen jede
+Beschwörungsformel«.
+
+»Der Kampf gegen das Hexenwesen und die Hexen ist daher kein anderer als
+derselbe, welcher heute noch die Welt bewegt: der Streit zwischen dem
+Glauben und dem Unglauben, zwischen dem Bekenntniss Christi und der
+Verleugnung Christi, zwischen Liebe zu dem Heiland und Hass gegen den
+Nazarener[376]. Jahrhunderte lang lag das Uebergewicht des Glaubens in der
+Schale der sogen. höheren Stände; Jahrhunderte lang lag das Uebergewicht
+des Unglaubens und der Verleugnung in der Schale des gemeinen Volkes, --
+Jahrhunderte lang bis zu den Zeiten des dreissigjährigen Kriegs. Damit nahm
+die Hexenverfolgung ein Ende; damit nimmt der Unglaube in dem niederen
+Volke ein Ende, damit nimmt aber auch der Glaube und die Vertretung
+desselben in den höheren Ständen ein Ende. Die eine Schale sinkt, die
+andere steigt.«
+
+Ganz folgerichtig sagt daher Vilmar (S. 158): »Ein auf die Spitze
+getriebener =christlicher Staat=, in welchem das christliche Bekenntniss
+eine rein äusserlich-politische Nothwendigkeit für die Existenz im Staate
+bildet, =führt consequent= zum Köpfen der Gottesleugner und =zum Verbrennen
+der Hexen=.« -- Nun aber kommt die eigentliche Erklärung des Ganzen
+(S. 158-161): »Doch dauerte es ziemlich lange, ehe es mit dem =Abfall= der
+Hexen, der Verleugnung Christi soweit kam. In den wild gewordenen Zeiten
+des vierzehnten und besonders des fünfzehnten Jahrhunderts erscheint =der
+unter dem Namen und der Form der Hexerei stattfindende Abfall vom
+Christenthum= fast mit Einem Male häufiger oder wenigstens weit bemerkbarer
+geworden zu sein als früher. Möglich, und sogar sehr wahrscheinlich ist es,
+dass damals auch in dieser Beziehung eine der geistigen Seuchen geherrscht
+hat. Es mag ein allgemeiner krankhafter Reiz entstanden sein und lange
+bestanden haben, dem Christenthum sich zu widersetzen und mit einem
+gewissen Trotz in das alte Heidenthum zurückzukehren, soviel von dem
+letzteren noch vorhanden war. -- Die grösste Wahrscheinlichkeit gewinnt
+diese Annahme einer Abfallskrankheit durch die Erwägung der Thatsache, dass
+offenbar kein Jahrhundert mit Ausnahme des unsrigen auch ausserhalb des
+Hexenabfalls an schamlosen, frechen und entsetzlichen Gotteslästerungen, an
+wildem Trotz gegen Gott, an Missbrauch der heiligen Worte und heiligen
+Dinge reicher gewesen ist als die zweite Hälfte des fünfzehnten
+Jahrhunderts, das sechszehnte und die erste Hälfte des siebenzehnten.
+-- =Gegen das Ende des fünfzehnten Jahrhunderts nahm dieser Abfall= (der
+Hexen von Gott) =in ungewöhnlichem Masse zu=, auch nicht blos in
+Deutschland, sondern in gleicher Weise in Frankreich und Italien, -- wo er
+sich dann noch mit besonderen Formen des dort einheimischen alten
+(römischen und keltischen) Heidenthums bekleidete, -- und nahm theils =an
+und für sich=, theils in der Vorstellung der Menschen, ganz bestimmte
+Formen an. Dahin gehört der Bund mit dem Teufel, die Hurerei mit demselben
+etc. -- Vielleicht zur =grösseren Hälfte= waren diese Bündnisse, diese
+Zauberkünste =Einbildung=, aus der zum Abfall geneigten Zeitrichtung
+aufgesogene Einbildung, niemals jedoch Einbildung eines Einzelnen; =zur
+kleineren=, indess =bedeutenderen Hälfte= waren sie (wie die
+Giftmischerkünste) =Wahrheit=.«
+
+=Vilmar= fährt nun in dieser seiner Apologie der Bulle Innozenz' VIII. fort
+(S. 164 ff.): »Durch die Einführung eines förmlichen Verfahrens gegen den
+Abfall und gegen die Zauberei wurde übrigens =die geistige Seuche des
+Abfalls= nichts weniger als geheilt; im Gegentheil =verstärkte sich die
+Neigung zum Widerspruch gegen das Christenthum, zum Abschwören Christi= und
+zu den -- oft thörichtesten und abgeschmacktesten -- vermeintlichen
+Zauberkünsten in gewissen Schriften des Volkes noch um ein Bedeutendes. Je
+mehr man Hexen verfolgte und verbrannte, je mehr gab es Hexen, -- nicht
+blos darum, weil man überall Hexen zu sehen und zu finden meinte, sondern
+weil in der That eine unglaubliche und stets im Wachsen begriffene Menge
+von Weibern -- durch die herrschende geistige Krankheit angesteckt, -- sich
+mit Abschwörungen, Siebtreiben, Gaukelsamensäen und Giftmischen
+beschäftigte. Zu dem letzteren Verbrechen war jedoch die Abschwörung
+Christi die unerlässliche Einleitung und selbst die bekanntesten
+Giftmittel, z. B. der Fliegenstein, wurden von den Giftmischerinnen
+damaliger Zeit nicht anders als nach dem förmlichen Eintritt in das Reich
+des Teufels angewendet.« -- »Wie weit der freventliche Kitzel mancher
+Weiber, besonders hochbejahrter Greisinnen, Anderen irgend ein Leid
+anzuthun, -- damals gegangen ist, lässt sich nicht wiedererzählen, und
+würde, wären nicht die unbefangensten und glaubwürdigsten Zeugnisse
+vorhanden (!), heutiges Tages völlig unglaublich erscheinen.«
+
+Mit dieser Versicherung schliesst =Vilmar= seine Ausführung ab, zu der er
+am Schlusse der ganzen Abhandlung S. 186 noch die Bemerkung hinzufügt, dass
+neben dem einreissenden Indifferentismus seit etwa 1660 »=das zum Siege
+auch in den unteren Volksschichten durchgedrungene Christenthum= den
+Hexenprozessen mit dem Ausgange des siebenzehnten Jahrhunderts überhaupt
+ein Ende gemacht« habe. -- Also im fünfzehnten, sechszehnten und
+siebenzehnten Jahrhundert waren die oberen Volksschichten (von denen die
+Hexenverfolgung ausging) fromm, und die unteren Volksschichten waren
+gottlos; darum wucherte in diesen Jahrhunderten die auf Abfall von Gott
+beruhende Hexerei; gegen Ende des siebenzehnten Jahrhunderts aber wurden
+die Bürgers- und Bauersleute fromm, darum hörte die Hexerei und mit ihr
+auch (als Consequenz) die Hexenverfolgung auf (!!!).
+
+Man sieht, dem Kanon Episcopi und den zahlreichen mit demselben
+übereinstimmenden Concilbeschlüssen und Pönitentialvorschriften gegenüber
+ist =Vilmar= ein -- Ketzer; seinen Standpunkt hat er im Wesentlichen auf
+der verhängnissvollen päpstlichen Bulle Summis desiderantes vom 5. Dezember
+1484, die in ihm innerhalb der evangelischen Kirche des neunzehnten
+Jahrhunderts einen eifrigen Apologeten gefunden hat. Aber freilich konnte
+er diese Apologie nur durch die rücksichtsloseste Entstellung der
+Geschichte zu Wege bringen, wobei ihn seine Unkenntniss der Sache nicht
+beunruhigte. =Vilmar= versichert allerdings (S. 172), dass er »etwa hundert
+Hexenprozesse gelesen« habe. Soviel sich aber aus seinen Mittheilungen über
+Hexenprozesse (deren Akten er erwähnt, ohne den Ort anzugeben, wo die
+betreffenden Prozesse sich abgespielt haben,) ersieht, hat Vilmar in
+Wahrheit nur die Akten der wenigen Hexenprozesse gesehen, welche ehedem im
+Archive des Hofgerichts zu Marburg vorhanden waren. Hätte Vilmar wirklich
+die Akten von etwa hundert Prozessen gesehen, so würden ihm doch wohl die
+Augen aufgegangen sein. Er hätte dann z. B. sicherlich nicht zu schreiben
+gewagt, was er S. 175 behauptet, dass für die wegen Hexerei Verdächtigten
+die Anhängigmachung eines Injurienprozesses »eins der =untrüglichsten
+Sicherungsmittel= gegen die Leib und Leben bedrohende Fama« gewesen sei.
+Denn bei unzähligen Unglücklichen beginnt ja der mit der Verurtheilung zum
+Feuertode endigende Prozess eben damit, dass dieselben wegen Verunglimpfung
+bei den Gerichten Schutz suchten! =Vilmar= hätte sich dann auch nicht zum
+Apologeten des Verfahrens bei den Hexenprozessen gegenüber dem in der
+Wissenschaft feststehenden Urtheile über dasselbe aufwerfen können[377];
+und höchst wahrscheinlich würde ihm Angesichts der satanischen Prozeduren,
+durch welche man -- oft aus kindlich frommen Christenseelen -- das
+Geständniss der Hexerei heraus- oder hineingefoltert hat, der Glaube an die
+Wirklichkeit der Hexerei ganz vergangen sein. =Vilmar= hat sich aber weder
+in Hexenprozessakten noch in der auf die Sache bezüglichen Literatur auch
+nur im Entferntesten so umgesehen, dass er berechtigt gewesen wäre, sich
+über das »Hexenwesen« öffentlich auszusprechen[378].
+
+Somit lässt uns auch die Annahme einer nur subjektiven Wahrheit in den
+Bekenntnissen der Hexen unbefriedigt. Um die sogenannte =Freiwilligkeit=
+derselben zu erklären, gibt man uns eine Welt voll Verrückter oder
+Nervenkranker, deren Visionen einander genau in denselben Punkten begegnen.
+Das heisst eine plane Sache zum Räthsel machen. Es ist diess fast ein
+Seitenstück zu der künstlichen Erklärung, welche der Pater Aubert über das
+Pferdehaar im Hühnerei abgab. Diesem gelehrten Jesuiten, Professor der
+Mathematik zu Caen, brachte man einst ein hartgesottenes Ei, in welchem ein
+Pferdehaar sich mehrmals durch das Weisse wand und dann in das Gelbe ging.
+»Das Ding kam mir etwas ausserordentlich vor, -- erzählt Aubert; -- denn
+diess Haar muss in die Milchadern hineingegangen sein und dann in den
+ductum thoracium, von dannen in die hohle Ader und dann in das Herz; und
+indem es ausging durch den herabgehenden Ast der Aorta, muss es sich in den
+Eierstock hineingedrängt haben.« Die Wahrheit ist, dass das Haar niemals in
+dem Huhn gewesen, sondern durch ein feines, nachher wieder verklebtes Loch
+unmittelbar vor dem Sieden in das Ei geschoben worden war. Aehnlich war
+jene Freiwilligkeit der Bekenntnisse, die übrigens nicht einmal in den
+Protokollen so häufig gemeldet wird, als Mancher denkt, =von aussen
+hineingebracht=. Wenn man dem Inquisiten mit gezähnten Schrauben die
+Schienbeine gleich einem Kuchen zusammengepresst hatte, so liess ja der
+Sprachgebrauch vieler Richter dann immer noch ein =gutwilliges= Bekenntniss
+zu. So versichert ein glaubwürdiger Mann, Friedrich Spee. Anderwärts zeigen
+die Akten deutlich, wie mancher Angeklagte nur desswegen bereitwillig
+bekannte, um sich die unnützen Schmerzen der Tortur zu ersparen, oder durch
+scheinbare Reumüthigkeit statt des Scheiterhaufens »die Begnadigung des
+Schwertes« zu verdienen.
+
+Dass die =Gleichförmigkeit= der Bekenntnisse, die einst für die objektive
+Wahrheit der Hexengreuel den Hauptbeweis lieferte, in unsern Augen nicht
+=für=, sondern =gegen= die Aufrichtigkeit der Aussagen zeugen muss, ist
+klar. Sie erklärt sich, so lange sie sich im Allgemeinen hält, schon aus
+der wesentlichen Gleichförmigkeit des überall verbreiteten Hexenglaubens,
+sobald sie aber Spezialitäten concreter Orte, Zeiten, Personen und
+Handlungen betrifft, nur aus Suggestion oder Collusion.
+
+Wenn in dem Vorstehenden den Bekenntnissen der Angeklagten jede Bedeutung
+für die Entschuldigung der Hexenprozesse im =Grossen= abgesprochen wurde,
+so ist damit nicht die =Möglichkeit einzelner= Fälle geleugnet, in welchen
+ein Geisteskranker sich wirklich von der Wahrheit seiner Aussagen überzeugt
+halten mochte. Aber aus der Möglichkeit folgt noch nicht geradezu die
+Wahrscheinlichkeit. =Möglich= wäre es z. B. eben so gut, dass ein
+Verrückter sich für einen Wehrwolf hielte, als es gewiss ist, dass manche
+Irren auf Glasbeinen zu gehen oder Vögel im Kopfe zu tragen sich einbilden.
+Ob nun aber, wenn irgendwo ein Kind oder Schaf vermisst wurde, gerade
+derjenige, welchen das Gericht als Wehrwolf aufgriff und verbrannte, von
+seiner eingestandenen Lykanthropie selbst überzeugt war, diess ist eine
+andere Frage. Jener Unglückliche in Westphalen, der einst um dieser
+Beschuldigung willen eine fünfzehnmalige Tortur ausstand, litt gewiss nicht
+an dieser Monomanie; und so hat sich uns überhaupt in keinem concreten
+Falle die Annahme einer solchen aus den Umständen als nothwendig ergeben.
+
+Ausser dieser Möglichkeit der Einbildung geben wir auch noch die
+Möglichkeit, ja die Wahrscheinlichkeit des Versuchs in einzelnen Arten der
+Zauberei zu. Aber auch damit wird im Wesentlichen nichts geändert.
+
+Bei dem allgemein herrschenden und ganz feststehenden Glauben an die
+Möglichkeit eines Bundes mit dem Teufel und einer mit dessen Hülfe zu
+bewirkenden Zauberei konnte es allerdings bei einzelnen Unzufriedenen,
+Verzweifelnden, Verirrten zu Anrufungen des Teufels und zu Conaten kommen,
+mit Hülfe des Teufels irgend Etwas zu bewerkstelligen und zu
+erreichen[379]. Derartige Vorkommnisse sind sogar nachweisbar[380]. Allein
+gegenüber der in den zahllosen Hexenprozessen massenhaft vorliegenden
+Thatsachen beweisen diese ganz sporadisch auftretenden Erscheinungen gar
+nichts. In den Hexenprozessen, die sich auf dem Scheiterhaufen abspielten,
+ist nicht von Conaten eines Teufelsbündnisses, auch nicht von anderen
+Verbrechen, sondern nur von wirklich vollzogenen Teufelsbündnissen, von
+wirklichen Vermischungen mit dem Teufel und wirklichen Zaubereien die Rede,
+was sich auch leicht begreift. Geben wir z. B. zu, dass ein
+abergläubischer Bösewicht heimlich ein Wachsbild schmolz, oder mit Nadeln
+durchstach, weil er dadurch seinen Feind tödten zu können meinte. Dieser
+wirkliche Versuch zog begreiflich, weil der Erfolg ausbleiben musste, auch
+keinen Prozess nach sich und kam nicht in die Akten. Dagegen war die von
+einem Sterbenden ausgesprochene oder ihm beigemessene Ueberzeugung, dass er
+der Zauberei dieses oder jenes Feindes unterliege, schon genügend, um den
+Bezeichneten in Untersuchung zu ziehen. Wenn dieser nun auf der Folter sich
+schuldig erklärte und dann, um die Mittel befragt, Wachsbilder nannte, so
+muss dieses Geständniss entweder in seiner ganzen Ausdehnung vom Versuch
+und Erfolg gelten, oder es fällt mit dem Glauben an den Erfolg auch die
+Vermuthung des Versuchs weg. Und so in den übrigen Malefizien. Demnach
+dürfen wir die =versuchte= Zauberei gerade in den Hexenprozessen am
+wenigsten suchen; diese geben uns, so wie ihr Kern, der Teufelsbund, eine
+Chimäre ist, auch nur =eingebildete Malefizien=.
+
+ * * * * *
+
+=Rudolf Reuss= erklärt sich den Umstand, dass fast überall wohl zehnmal so
+viele weibliche Hexen als männliche Zauberer auftreten, so (S. 12):
+
+ L'homme, lorsqu'il se sent dévoré par la soif de la vengeance,
+ des plaisirs ou de l'or, se croit d'ordinaire capable
+ d'atteindre grâce à ses propres efforts au but désiré. La femme,
+ au contraire, faible et sans moyen d'action -- surtout dans la
+ société du moyen-âge se tourne vers une puissance extérieure et
+ invoque son appui pour satisfaire sa colère ou réaliser ses
+ désirs de bonheur.
+
+=Hartpole Lecky= sagt S. 60:
+
+ »Der Cölibat wurde allgemein als die höchste Form der Tugend
+ angesehen, und um ihn zu empfehlen, erschöpften die Theologen
+ alle Quellen ihrer Beredtsamkeit, um die Verworfenheit
+ derjenigen zu schildern, deren Reize ihn so selten gemacht.
+ Daher die langen und feuerigen Erörterungen über die
+ beispiellose Bosheit, Nichtswürdigkeit, Ungläubigkeit,
+ unbesieglich schlechten Neigungen der Frauen. -- Die Frage,
+ warum die ungeheuere Mehrheit Derer, welche der Zauberei
+ angeklagt wurden, Frauen wären, hat früh die Aufmerksamkeit
+ erregt und man beantwortet sie gewöhnlich -- -- durch die
+ =angeborene Nichtswürdigkeit des Geschlechts=. Es gab keinen
+ Gegenstand, über den sich die alten Schriftsteller mit
+ zürnenderer Beredtsamkeit oder mit zahlreicheren Beispielen
+ ergingen.«
+
+=Alfred Maury= (La magie et l'astrologie S. 73) sagt mit Bezugnahme auf die
+Aeusserungen römischer Schriftsteller:
+
+ C'était surtout auprès des femmes, que les Chaldéens avaient
+ trouvé credit. Le beaux sexe était alors fort curieux. Il n'est
+ pas de mon sujet de rechercher si les choses ont changé depuis.
+
+ Der Malleus maleficarum beantwortet die Frage: cur magis
+ foeminae superstitiosae reperiantur? mit Hinweisung auf die
+ angeborene malitia des weiblichen Geschlechts, die (in Pars I.
+ qu. 6) sehr eingehend und nach den entschiedensten Beziehungen
+ hin nachgewiesen wird.
+
+=F. Trechsel= (das Hexenwesen im Kanton Bern, in dem Berner Taschenbuch von
+1870) S. 166 sagt:
+
+ »In grösserer Mehrheit ist doch das andere Geschlecht dabei
+ vertreten, und es lässt sich dieses aus der der weiblichen Natur
+ anhaftenden Reizbarkeit, der stärkeren Hinneigung zum
+ Geheimnissvollen, Mystischen, Phantastischen und Excentrischen,
+ aus dem Bedürfnisse von Schutz und Hülfe, woher nur immer
+ einigermassen erklären.«
+
+=Joh. Scherr=, Gesch. deutscher Kultur und Sitte (Leipz. 1854) S. 365:
+
+ »Warum kehrte sich die Verfolgungswuth vornehmlich gegen das
+ schwächere und schönere Geschlecht? Warum häufte der
+ Hexenprozess auf das Weib die abscheulichste Lästerung, welche
+ demselben je widerfahren, -- die Lästerung nämlich,
+ Jungfräulichkeit und eheliche Treue hinzugeben, um dafür die
+ widerliche Umarmung eines scheusslichen Bockes einzutauschen? --
+ Weil in der Zauberkunst etwas =Heimisches=, =Stilles=,
+ =Abgeschlossenes= lag, was sich mit dem männlichen Charakter
+ weniger vertrug, hielt man von Uralters her die Frauen
+ zauberischer Künste für fähiger als die Männer.«
+
+Und doch hat wahrscheinlich keine Klasse von Opfern Qualen erduldet, die so
+stark und ohne Linderung waren. Für sie gab es den wilden Fanatismus nicht,
+der die Seele gegen Gefahr kräftigt und den Körper gegen Qualen beinahe
+stählt. Für sie gab es keine Zuversicht auf eine herrliche Ewigkeit, welche
+den Märtyrer die aufsteigende Flamme verzückt für den Wagen des Elias
+ansehen liess, der die Seele gen Himmel tragen sollte. Für sie gab es weder
+den Trost trauernder Freunde, noch das Bewusstsein, dass ihr Andenken von
+der Nachwelt werde geehrt und gefeiert werden. Sie starben allein, gehasst
+und unbemitleidet. Sie wurden von der ganzen Menschheit für die ärgsten
+Verbrecher gehalten. Ihre eigenen Verwandten schraken vor ihnen, als den
+Verworfenen und Verfluchten, zurück. Der Aberglaube, den sie in der Jugend
+eingesogen hatten, mischte sich mit den Täuschungen des Alters und den
+Schrecken ihrer Lage, er überredete sie gar oft, dass sie wirklich die
+Leibeigenen des Satans und jetzt daran wären, ihre Qualen auf Erden für
+eine Seelenpein auszutauschen, die ebenso schmerzlich und dazu ewig sei.
+Und zu alle Dem haben wir die Schrecken zu erwägen, welche der Glaube über
+das Volk im Grossen verbreitet haben muss, haben wir uns die Angst der
+Mutter zu malen, wie sie sich einbildet, dass es in der Macht einer von ihr
+beleidigten Person stände, in einem Augenblicke jeden Gegenstand ihrer
+Liebe zu vernichten; wir haben vor Allem den schauerlichen Schatten zu
+bemerken, welchen die Furcht vor einer Anklage auf die geschwächten Kräfte
+des Alters geworfen, und die Bitterkeit, mit welcher sie Verlassenheit und
+Einsamkeit verstärkt haben muss. Alle diese Leiden waren das Ergebniss
+eines einzigen Aberglaubens, welchen der Geist der Aufklärung zerstörte.
+
+
+FUSSNOTEN:
+
+[349] Der mit dem Kanon Episcopi zum Theil übereinstimmende angebliche
+Kanon des Conzils zu Agatha lautet: (_Burchard_. Decret. lib. X. cap. 29):
+Perquirendum, si aliqua femina sit, quae per quaedam maleficia et
+incantationes mentes hominum se immutare posse dicat, id est, ut de odio in
+amorem, aut de amore in odium convertat, aut bona hominum aut damnet, aut
+subripiat. Et si aliqua est, quae se dicat cum daemonum turba, in
+similitudinem mulierum transformata, certis noctibus equitare super quasdam
+bestias, et in eorum consortio adnumeratam esse; haec talis omnimodis
+scopis correpta ex parochia ejiciatur. -- Uebrigens ist dieser Kanon nicht
+von der Synode zu Agde aufgestellt, sondern ist späteren Ursprungs.
+S. _Hefele_, Conziliengesch. B. II. S. 641.
+
+[350] Anzeiger zur Kunde der deutschen Vorzeit, 1839, S. 119 ff.
+
+[351] Von den alten Bacchanalien hatte auch schon Cardanus (de rerum
+varietate XV. 80) das Hexenwesen abgeleitet, nur dass er das ursprünglich
+Wirkliche zuletzt in Einbildung übergehen liess: Haec quidem procul dubio
+ab Orgiis antiquis, in quibus mulieres bacchabantur palam, ortum habuerunt.
+Deinde metu legis talia prohibentis _clam celebrari_ coepere. Et ubi illud
+etiam prohibitum est, _vel ipsa cogitatione agere perseverarunt_; adeo
+inveterati erroris opinio constans est.
+
+[352] Die Sage von den Hexen des Brockens und deren Entstehen in
+vorchristlicher Zeit durch die Verehrung des Melybogs und der Frau Holle.
+Quedlinburg und Leipzig 1839.
+
+[353] Man sehe z. B. §. 17, wo das deutsche Wort =Teufel= aus dem
+=polnischen= diable hergeleitet und dieses wiederum durch iable (Apfel) mit
+vorgesetztem Artikel erklärt wird, indem der =Apfel= die erste Veranlassung
+zum =Bösen= gewesen sei, wie auch _malum_ den Apfel und das Böse bedeute.
+
+[354] In den Abhandlungen »Ein Hexenprozess aus der Mitte des siebenzehnten
+Jahrhunderts, mit einer Nachricht über das Verbrechen der Zauberei« (in
+_Hitzig's_ Annalen der deutschen und ausländ. Kriminalrechtspflege, B. I.
+1828, S. 431-456) und »Beitrag zur Gesch. der Zauberei« (ebendas. B. II.
+S. 182-194) und in seinem »Handbuch des Strafrechts« S. 54 ff.
+
+[355] z. B. VIII. de sacris Mercurii et Jovis.
+
+[356] z. B. I. de sacrilegio ad sepulchra mortuorum; V. de sacrilegiis per
+ecclesias.
+
+[357] z. B. XIX. de petendo quod boni vocant Sanctae Mariae; IX. de
+sacrificio, quod fit alicui Sanctorum.
+
+[358] Nämlich: X. de phylacteriis et ligaturis; XII. de incantationibus;
+XIII. de auguriis vel avium vel equorum, vel bovum stercore, vel
+sternutatione; XIV. de divinis et sortilegiis; XXX. de eo quod credunt,
+quia feminae lunam commendent, quod possint corda hominum tollere juxta
+paganos.
+
+[359] Nur ein einziges Mal, in einem am Ende des siebenzehnten Jahrhunderts
+(1687) spielenden Brandenburgischen Hexenprozess sind wir einem auf
+Verführung durch eine »Tartar'sche« (d. h. Zigeunerin) lautenden, auf der
+Folter erpressten Geständniss begegnet. S. _Raumer_ in den Märkischen
+Forschungen, Berl. 1841, S. 260.
+
+[360] Kriminalverfahren bei Hexenpr. im Bisth. Bamberg etc. §. 5.
+
+[361] _Cardanus_ (de rerum varietate XV. 80) hatte im Wesentlichen dieselbe
+Vermuthung aufgestellt.
+
+[362] Wenn, wie diess in einem der von Raumer mitgetheilten Fälle
+geschieht, ein Versuch =durch Rattengift zu tödten= mit unter den übrigen
+Beschuldigungen gegen eine Person vorgebracht wird, so steht diess =neben=
+der Zauberei, nicht =darin=, wie denn anderwärts auch z. B. Diebstahl,
+Brandstiftung u. a. daneben vorkommt.
+
+[363] _Agobardi_ Liber contra insulsam vulgi opinionem de grandine et
+tonitruis. Cap. 16.
+
+[364] De praestig. daemon. B. III. Cap. 17.
+
+[365] Silva silvarum, Cent. X. p. 501, ed. Amstelod.
+
+[366] La sorcellerie au 16. et au 17. siècle, Paris, 1871, S. 130 ff.
+
+[367] Z. B. in buseckischen Akten: -- »Actum den 29. April. A. 1656 ....
+Frage: Woraus dann die Hexensalbe gemacht werde? Resp. Aus den Hostien,
+welche sie und alle Hexen beym abendtmahl in der Kirchen auss deme Mundt
+genommen, in der handt behalten, dem Teuffel beym Hexen Danz geopffert und
+solche nachgehents wieder von Ihme bekommen, den heiligen Wein empfangen
+sie in der Kirche in gedancken auch ins Teuffels nahmen. Sie P. Beklagtinn
+seye da bevor umb ein Kindt kommen, das habe sie auch dazu gebraucht. Die
+scheiden Möllerin, die Butsch, dess Herrn Fraw haben die Salben helffen
+kochen.«
+
+[368] Magnet. Archiv III. St. 1.
+
+[369] Vgl. die Schrift: Des hallucinations ou histoire raisonnée des
+apparitions, des visions, des songes, de l'extase etc. par _A. Brierre de
+Boismont_ (Paris, 1845), S. 135.
+
+[370] S. die Nachweisungen bei _Schindler_, der Aberglaube des
+Mittelalters, S. 286-287.
+
+[371] Abgedruckt in Westermann's Jahrbuch der Illustrirten deutschen
+Monatshefte, B. X. S. 258 ff.
+
+[372] Diess hat auch der abergläubische _Le Loyer_ eingesehen, nur dass
+freilich diese Einsicht ihn desto mehr an der objektiven Wirklichkeit der
+Hexerei festhalten liess: Les sorcières sont interrogées séparément et à
+part, et toutes concordamment tombent en mesmes confessions, remarquent les
+circonstances et dépendances, s'accordent du temps, de l'heure et de la
+façon sans varier, comme il serait très-difficile qu'elles ne variassent,
+s'il y avait de la mélancholie et fureur en elles. Puis confrontez-les
+ensemble, elles y persistent. _Le Loyer_, Discours et histoires des
+spectres, visions etc. Paris 1605, p. 136.
+
+[373] Es ist erst geschehen, nachdem das Vorhergehende (von Soldan) bereits
+niedergeschrieben war.
+
+[374] Abgedruckt in dem Sammelwerk: »Vorträge über Tortur, Hexenverfolgung,
+Vehmgerichte« etc. -- (Hamburg, 1844 ff.) B. I. S. 97 ff.
+
+[375] Bezüglich der Lehre Vilmar's von der Kirche, von den beiden
+Sakramenten, von der Absolution, Ordination, Confirmation und Ehe ist
+dieses schon unzählige Male nachgewiesen worden. Das Unevangelische seiner
+Lehrweise geht aber noch viel weiter. In seiner Dogmatik, B. I. S. 111
+z. B. behauptet er die perspicuitas Scripturae S. nur für das »Lehr- und
+Hirtenamt« der Kirche, nicht für die Christen überhaupt. Die heil. Schrift
+hat »Deutlichkeit nur für dieses Amt, welchem dann die Deutlich=machung=
+für die Individuen der Gemeinden obliegt.« So sagt =Vilmar=!
+
+[376] In unzähligen Hexenprozessen, namentlich in den Torturprotokollen ist
+es in herzbewegendster Weise zu ersehen, in welcher Stärke der Glaube an
+Gott, das Vertrauen zum Erlöser (der sich oft in der Form des Gebets, oft
+in lautesten Angstschreien ausspricht) die Herzen der Hexen erfüllte. Die
+Richter und Peiniger erscheinen da nicht als die Streiter Christi, sondern
+als -- Teufel!
+
+[377] Er sagt S. 170: »An und für sich ist man nicht berechtigt, diese dem
+Gesetze angemessenen Todesurtheile als =Greuel= zu bezeichnen, wie das
+längst herkömmlich ist, und auch das =Gesetz= (in der Carolina) =selbst=,
+wird man nicht ohne Weiteres einen =Greuel= nennen dürfen. -- S. 172:
+Allerdings bestanden prozessualische Regeln für die Constatirung eines
+Gerüchts und so ganz in den Tag hinein, etwa nach dem Massstabe heutiges
+Tags umlaufender Gerüchte, wurde nicht verfahren. Dazu war die Zeit noch
+viel zu fest und wenigstens in Sitte und Lebensordnung zu zähe. Im
+=heutigen= Sinne leichtfertig nahm man das Gerücht nicht.« -- Mehr kann man
+nicht verlangen, wenn der Hexenprozess vertheidigt werden soll.
+
+[378] Was soll man z. B. dazu sagen, wenn _Vilmar_ S. 169 erzählt: »So
+lange es Hexenprozesse gegeben hat, galt der =Anklageprozess=; erst als
+der, in der neuesten Zeit wieder aufgehobene, =Inquisitionsprozess=
+eingeführt wurde, nahmen die Hexenprozesse ab und hörten bald ganz auf!«
+Die einzige Stelle der Abhandlung, aus der sich vermuthen lässt, dass Verf.
+ein auf den Hexenprozess bezügliches Buch der neueren Literatur in Händen
+gehabt hat, ist der dem grossen Rechtslehrer _v. Wächter_ (S. 172) desshalb
+gemachte Vorwurf »arger Leichtfertigkeit«, weil dieser gesagt habe, »es
+habe, um die Tortur zu erkennen, nur bedurft, dass ein altes Weib
+triefäugig gewesen sei, wozu dann leicht noch irgend ein Indizium zu finden
+gewesen sei«.
+
+[379] Dieses wird auch von _A. F. Köppen_ in seiner trefflichen Abhandlung
+(Wigands Vierteljahrschrift, B. II. S. 51) zugegeben, indem er sagt:
+»Allerdings ist es höchst wahrscheinlich, dass die Hexerei als das
+(angebliche) Modeverbrechen der Zeit, mancherlei wirkliche, d. h.
+bürgerliche Verbrechen gleichsam absorbirt habe, dass also bei einzelnen
+Verbrechen kein bloss eingebildeter, sondern auch ein reeller Thatbestand
+vorlag. Einige angebliche Hexen mögen Kindesmörderinnen, andere
+Giftmischerinnen gewesen sein, noch andere durch Quacksalberei und
+Sudelköcherei u. dgl. reellen Schaden gethan haben. Indessen ist die Zahl
+derselben jedenfalls verhältnissmässig nur sehr gering gewesen; und -- was
+die Hauptsache ist -- beweisen, juridisch beweisen lässt sich das (Dank der
+Formlosigkeit des Hexenprozesses!) in den allerwenigsten Fällen, ja
+vielleicht in keinem einzigen Falle mehr.«
+
+[380] Wir erinnern an den oben B. I. 481 aus Hessen mitgetheilten Fall.
+Ausserdem theilt _v. Wächter_ aus einem juristischen Responsum vom Jahre
+1647 (bei _Nic. Brand_, de legitima maleficos et sagas investigandi et
+convincendi ratione, P. II. thes. 1) folgendes Vorkommniss mit: Ein
+preussischer Soldat wollte sich mit Satans Hülfe unsichtbar, schuss- und
+hiebfest machen und glücklich spielen können, wesshalb er dem Teufel sich
+zu ergeben beschloss. Er setzte daher eine Schrift auf, in welcher er sich
+dem Teufel verschrieb und unterzeichnete dieselbe mit Blut aus seiner Nase.
+Am Rande der Schrift sprach er die Bitte aus, dass ihm der Teufel bald
+einen Gesandten schicken möchte, von dem er das Nöthige lernen könnte.
+Diese Schrift wollte er an einem Samstag Nachts auf einen Kreuzweg tragen,
+um sie so in die Hände des Teufels zu bringen. Ehe er aber dieses ausführen
+konnte, fand man die Schrift bei ihm, und es wurde ihm daher der Prozess
+gemacht, der zu seiner Hinrichtung führte.
+
+
+
+
+Nachträge.
+
+
+Ueber den Dämonismus der katholischen Kirche, der Kurie in der Gegenwart
+vgl. =Buchmann=, die unfreie und freie Kirche S. 226 ff.
+
+=Buxtorf-Falkeisen= sagt in seiner Schrift »Basler Zauberprozesse aus dem
+vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert« S. VII von dem gegenwärtigen
+Aberglauben in der Schweiz:
+
+ »Auch ist im Kriegsvolke die Passauerkunst noch nicht
+ verschwunden, denn als die Aufgebote zum Sonderbundsfeldzuge
+ einkamen, liessen sich viele der Einberufenen bei einem alten
+ Manne durch irgendwelchen Hokuspokus hieb-, stich- und kugelfest
+ machen.«
+
+Folgendes theilt =Buxtorf-Falkeisen S. X= aus dem Elsass mit:
+
+ »Der Glaube an Zauberer und Hexen etc. (so wird im Januar 1860
+ aus Altkirch geschrieben,) ist in unseren Gegenden noch nicht
+ ganz verschwunden, so dass wir noch hier und da von Personen
+ hören, die der Teufel zu seinem Wohnsitz auserkoren hat. So sind
+ im Jahr nach der allgemeinen Ausstellung zwei nervenkranke
+ Kinder von Illfurth für besessen erklärt worden. Eine Störung
+ der geistigen und leiblichen Kräfte, momentanes Verschwinden
+ aller Bewegung und Empfindung hatte sie befallen. Da ward eine
+ unglückliche, ganz unschuldige Frau des Verbrechens der Hexerei
+ beschuldigt. Glücklich jedoch, dass sie nicht mehr in der Zeit
+ der Scheiterhaufen lebte! Die beiden Kinder wurden anfangs von
+ Aerzten behandelt, dann von einer »Schläferin« besorgt, ohne
+ dass die bösen Geister weichen wollten. Die Sache machte immer
+ grösseres Aufsehen bei den abergläubischen Menschen, deren Zahl
+ immer noch gross genug ist. Zuletzt wurden die sogen.
+ Besessenen einer ganz eigenthümlichen Behandlung in einem
+ Kapuzinerkloster unterworfen. Noch wichen die Dämonen nicht. Da
+ trat eines Tages, von der hohen Behörde hingesandt, der
+ Gendarmerie-Brigadier ins Krankenzimmer, -- und siehe was nicht
+ Wissenschaft und nicht Mönchsgebet vermochten, das gelang dem
+ stattlich galonirten Querhut. Flugs ward Heilung und das Unwesen
+ gebannt.«
+
+=M. Perty= sagt in der Schrift »der jetzige Spiritualismus und verwandte
+Erfahrungen der Vergangenheit und Gegenwart« (Leipzig und Heidelberg 1877)
+S. 229:
+
+ »In Indien kommen auch in neuester Zeit noch Fälle vor, wo
+ Menschen wegen angeblicher Zauberei gemartert und getödtet
+ werden, wie 1872 im Lande der Bheels eine alte Frau, die man im
+ Verdacht hatte, einem Bunniah von Kooshulgurh, Namens Fatta,
+ Krankheit angezaubert zu haben. Der Bunniah selbst glaubte,
+ diese Frau Chundoo habe seine Leber verzehrt. Einige Bheels
+ banden sie, wie sie dieses vermeintlichen Hexen früher sehr
+ allgemein zu thun pflegten, an den Handgelenken an einen
+ Bananenbaum, und schwangen sie, um sie zum Geständniss zu
+ bringen, vier Tage hin und her, bis sie starb, und verbrannten
+ dann die Leiche«[381].
+
+
+FUSSNOTEN:
+
+[381] Nach Pioneer Mail im spiritist. Journal The Medium and Daybreak,
+4. Dezember 1874.
+
+Vgl. z. B. die Schrift: »Ueber das Besessensein oder das Dasein und den
+Einfluss des bösen Geisterreichs in der alten Zeit« (Heilbronn, 1833,
+S. 116 in 8^o). -- Das Vorwort der Schrift beginnt mit den Worten: »Der
+Verfasser dieser Schrift hat seine Ueberzeugung von Dämonen-Besitzungen auf
+eigene Anschauung gegründet, und zwei damit geplagte unglückliche Personen
+-- im Hause seines ihm so theuern Freundes, des Dr. Kerner in Weinsberg,
+oft und aufmerksam beobachtet.« -- Der Schlusssatz der Abhandlung lautet
+(S. 116): »Ich glaube an gute und böse Geister und an ihren Einfluss bis
+auf die neuesten Zeiten. Der Mensch aber kann beiden widerstehen.«
+
+
+
+
+Berichtigung.
+
+
+Die Ueberschrift des =zwölften Kapitels=, B. I. S. 407 muss heissen:
+
+»Die Inquisition im dreizehnten Jahrhundert. Ausbildung des Hexenprozesses
+in Frankreich. Hexenprozesse in Irland und Italien.«
+
+
+
+
+Namen- und Sachregister.
+
+
+A.
+
+Abälard I. 183.
+
+Abraham a St. Clara II. 90.
+
+Agde (Syn.) I. 120, II. 360.
+
+Agobart, Erzb. I. 128, 447.
+
+Agricola II. 208.
+
+Agrippa I. 74.
+
+Agrippa v. Nettesheim, I. 338 Anm., 425, 445, 463, 514, II. 1 f.
+
+Akkader I. 16 f.
+
+Alanus v. Ryssel I. 154.
+
+Albert v. Baiern, Bisch. I. 270 f.
+
+Albert d. Grosse I. 193, Anm. 195 f.
+
+Albigenser I. 156 f. 223.
+
+Alciatus I. 459, 514.
+
+Alexander IV. I. 216, 220 f.
+
+Alexander VI. I. 284, 216.
+
+Alfons X. I. 193.
+
+Amerika II. 152.
+
+Amolo, Erzb. I. 129.
+
+Amorbach II. 80.
+
+Anaxagoras I. 36.
+
+Ancyra (Syn.) I. 119, 130 f., 289 Anm.
+
+Antonius, h. I. 176 Anm.
+
+Apollonius v. Tyana I. 72, 81, 196.
+
+Apulejus I. 79, 345.
+
+Araber I. 192 f.
+
+Arnobius I. 85.
+
+Aristoteles I. 193.
+
+Arras I. 253 f.
+
+Aschhausen, v. II. 38, 44.
+
+Assurbanhabal I. 16.
+
+Athenagoras I. 88.
+
+Aubert II. 394.
+
+Augsburg II. 93.
+
+Augustinus, Aur. Bisch. I. 95, 96, 97.
+
+Auxerre I. 120, 395 Anm.
+
+Avignon I. 300 Anm.
+
+
+B.
+
+Babylonien I. 21.
+
+Baco I. 193 f. Anm.
+
+Baden I. 341.
+
+Baden-Baden (Landrecht) I. 412.
+
+Baiern I. 122, II. 95, 292, 307, 331.
+
+Bamberg I. 346 Anm., 409, 436, II. 37 f.
+
+Bambergensis I. 410.
+
+Bartolo I. 223, 237.
+
+Baxter II. 262.
+
+Bayle II. 243.
+
+Beckmann II. 213.
+
+Bekker, Balth. II. 223 f., 256.
+
+Bern I. 243, II. 139.
+
+Bernhard von Clairvaux I. 208.
+
+Bernhard von Como I. 191, 222.
+
+Berquin I. 438.
+
+Beza I. 429.
+
+Binsfeld II. 21.
+
+Bodin II. 16 f., 160.
+
+Böhmer II. 259, 264.
+
+Borelli II. 292.
+
+Bonifacius VIII. I. 354.
+
+Boston II. 153.
+
+Bordeaux I. 429.
+
+Braga (Syn.) I. 120.
+
+Brandenburg I. 465, II. 89.
+
+Braunschweig II. 88.
+
+Breisgau II. 95.
+
+Bremen I. 206.
+
+Brenz I. 432, II. 12.
+
+Breslau II. 84.
+
+Broussart I. 253.
+
+Brunnemann II. 225.
+
+Buchheim, Joh. Stürtzel v. I. 273.
+
+Burkhard von Worms I. 105, 107, 108, 109, 130 Anm., 131 f.
+
+Buxtorf-Falkeisen II. 401.
+
+Byzanz I. 139.
+
+
+C.
+
+Calvin I. 498.
+
+Carcassonne I. 223 f.
+
+Cardanus I. 426.
+
+Carolina I. 334, 339, 410.
+
+Carpzov I. 336, 340, 353 Anm., 356 Anm., 384, II. 209 f.
+
+Cäsarius v. Heisterbach I. 170, 179, 185 f., 203.
+
+Chaldäa I. 21.
+
+Charron II. 21.
+
+Chrysipus I. 37.
+
+Chrysostomus I. 121.
+
+Claudius I. 76.
+
+Clemens IV. I. 216.
+
+Clemens V. I. 193.
+
+Clemens VII. I. 285.
+
+Coesfeld I. 356 Anm., 439.
+
+Concilium Germanicum I. 128.
+
+Constantin, K. I. 98, 99.
+
+Constantinus Africanus I. 140.
+
+Cordova I. 192.
+
+Corvey (Annalen v.) I. 137.
+
+
+D.
+
+Danäus, Lamb. II. 15.
+
+Darmstadt I. 485 f.
+
+Dassel, H. v. I. 358, II. 20.
+
+Delrio I. 336, 343 Anm., 356 Anm., 430, 433, II. 23, 29.
+
+Demokrit I. 40.
+
+Dernbach, Balth. v. II. 55.
+
+Deutschland I. 158 f., 284, 336 f., II. 29, 32 f.
+
+Diagoras I. 49.
+
+Dieburg II. 80.
+
+Diogenes I. 37.
+
+
+E.
+
+Edelin I. 247.
+
+Eduard VI. von Engl. I. 519.
+
+Ehrenberg, B. v. II. 44.
+
+Ehrenberg E. v. II. 52.
+
+Elisabeth v. Engl. I. 520.
+
+Elsass I. 492, II. 97.
+
+Elvira (Syn.) I. 119.
+
+Empedokles I. 36.
+
+England I. 518, II. 146, 227, 262, 336.
+
+Epikuräer I. 49.
+
+Erasmus von Rotterdam I. 459.
+
+Ernst der Fromme von S. G. II. 126.
+
+Ernst von Baiern, B. II. 60.
+
+Esslingen I. 401.
+
+Etrusker I. 52 f.
+
+Eugen IV. I. 245.
+
+Euripides I. 46.
+
+Eymericus I. 22, 280.
+
+
+F.
+
+Farel I. 433.
+
+Felix von Bologna I. 135.
+
+Ferdinand I. K. I. 408.
+
+Ferdinand II. K. I. 356.
+
+Ferdinand von Baiern, B. II. 60.
+
+Fichard II. 19.
+
+Fischer II. 384 f.
+
+Finnen (Myth.) I. 20.
+
+Flade II. 24.
+
+Flandern I. 492.
+
+Floralien I. 321.
+
+Fludd I. 428.
+
+Forner II. 39.
+
+Franken I. 127, 128.
+
+Frankfurt I. 261.
+
+Frankreich I. 156 f., 207 f., 239 f., 437, 522, II. 261, 314, 331, 334 f.
+
+Fraticellen und Beghinen I. 228.
+
+Freisingen, Otto v. I. 183.
+
+Friedberg I. 391.
+
+Friedrich II., Kaiser, I. 193, 207, 209.
+
+Friedrich III. Kaiser, I. 270.
+
+Friedrich v. d. Pfalz II. 13.
+
+Friedrich I. v. S. Gotha II. 126.
+
+Friedrich Wilhelm von Brandenburg II. 225.
+
+Friedrich I. von Preussen II. 260.
+
+Friedrich Wilhelm I. v. Preussen II. 266.
+
+Friedrich Wilhelm II. v. Preussen II. 269 Anm.
+
+Frölich von Frölichsburg II. 214.
+
+Fugger, v. II. 305.
+
+Fulda I. 436, II. 55 f.
+
+
+G.
+
+Gaar II. 291.
+
+Galilei II. 228.
+
+Gallien I. 127.
+
+Gassendi II. 228.
+
+Gassner, Jos. II. 305.
+
+Gassner, And. II. 342 f.
+
+Gebsattel II. 38.
+
+Genf I. 499, II. 227.
+
+Gerbert I. 140, 195 f.
+
+Germanicus I. 76.
+
+Gerson I. 240.
+
+Gervasius I. 183 f.
+
+Georg Friedrich, Kurf. v. Mainz II. 78.
+
+Glanvil II. 230.
+
+Godelmann II. 19.
+
+Göhausen II. 109.
+
+Grado (Conc.) I. 260.
+
+Graser II. 292.
+
+Gregor VII. I. 136.
+
+Gregor IX. I. 160 f., 209, 239 Anm.
+
+Gregor XV. I. 411, II. 207.
+
+Gregor von Tours, B. I. 113, 114, 115, 126.
+
+Grevius II. 205.
+
+Griechen I. 396.
+
+Griechenland I. 35 f.
+
+Griech. Kaiserreich I. 139 f.
+
+Griech.-babyl. Literatur I. 38.
+
+Grimm, Jak. II. 255.
+
+Guericke II. 228.
+
+Gronau II. 260.
+
+Gury II. 340.
+
+
+H.
+
+Haas II. 386 f.
+
+Hadrian VI. I. 285, 515.
+
+Haen, de II. 306.
+
+Hamburg I. 261, 490, II. 116.
+
+Hamburger Stadtrecht I. 206.
+
+Harley, Ach. v. I. 524.
+
+Hartpole Lecky II. 398.
+
+Hebräer I. 25.
+
+Heidelberg I. 260.
+
+Heinrich I. v. Engl. I. 137.
+
+Heinrich VI. v. Engl. I. 518.
+
+Heinrich VIII. v. Engl. I. 519.
+
+Heinrich II. v. Frankreich I. 523.
+
+Heineccius II. 259.
+
+Hekate I. 63.
+
+Hellenen I. 17.
+
+Heliodorus I. 103.
+
+Heraklit I. 36.
+
+Hermann II. 260.
+
+Hesiod I. 40.
+
+Hessen I. 480 f.
+
+Hessen-Darmstadt II. 97 f.
+
+Hessen-Kassel II. 104 f.
+
+Hexenbulle I. 268 Anm. f., 276 f.
+
+Hexenhammer I. 269 f., 276, 342, 345 Anm., 352 f., 405.
+
+Hippokrates I. 47.
+
+Holland s. Niederlande.
+
+Holstein II. 130.
+
+Honorius, K. I. 101.
+
+Hopkins I. 363, II. 147.
+
+Horst I. 341, 347.
+
+Huygens II. 228.
+
+
+I.
+
+Jakob I. v. Engl. I. 309, 520, II. 27 f.
+
+Jakob III. v. Schottland I. 522.
+
+Jarcke II. 365 f., 381.
+
+Jaquier I. 190, 222, 247.
+
+Idiosomnambulismus II. 382.
+
+Innozenz III. I. 209, 212, 215.
+
+Innozenz IV. I. 213, 215, 216.
+
+Innozenz VIII. I. 267, II. 88.
+
+Innozenz VIII. Hexenbulle I. 267 f., 418, 454.
+
+Institor I. 222, 267, 458.
+
+Johann, Kurf. v. Trier (v. Baden) II. 33.
+
+Johann, Kurf. v. Trier (v. d. Leyen) II. 33.
+
+Johann Schweikart, Kurf. v. Mainz II. 78.
+
+Johann Philipp, Kurf. v. Mainz II. 80.
+
+Johann Georg II. v. Bamberg, I. 347, II. 38.
+
+Johann XXII. P. I. 142, 225, 228, 413 Anm.
+
+Josephus I. 33.
+
+Irland I. 232.
+
+Irmäus I. 88.
+
+Italien I. 153, 237, 415.
+
+Julian, K. I. 100.
+
+Julius, B. v. Würzb. II. 43.
+
+Julius II., P. I. 285, 515.
+
+Jülich-Cleve-Berg I. 465.
+
+Justinian I. I. 165.
+
+
+K.
+
+Kanon Episcopi I. 130, 222, 288 Anm., II. 360.
+
+Karl d. Grosse I. 128.
+
+Karl V. I. 335, 397.
+
+Karl VIII. v. Frankr. I. 523.
+
+Karl IX. v. Frankr. I. 523.
+
+Karl Theodor v. Baiern II. 307.
+
+Karlomann I. 128.
+
+Karolinger I. 127.
+
+Katharer I. 150 f., 167 f.
+
+Kempten II. 308.
+
+Kepler II. 131, 228.
+
+Knorr v. Rosenroth I. 80 Anm.
+
+Koloman I. 138.
+
+Köln I. 137, 158, II. 81.
+
+Konrad v. Marburg I. 158 f., 183, 219.
+
+Konrad v. Heresbach I. 432, II. 2 f.
+
+Konstantinopel (Syn.) I. 120.
+
+Krakau I. 197.
+
+
+L.
+
+Ladislaus d. H. I. 138.
+
+Lamberg II. 39, 370 f.
+
+Languedoc I. 223.
+
+Langres (Syn.) I. 241.
+
+Lateranconcil I. 113 Anm., 405.
+
+Lausanne II. 137.
+
+Lauterbach I. 340.
+
+Lavater II. 306.
+
+Laymann II. 186.
+
+Lemurien, I. 322.
+
+Lenormant I. 15 (Anm.) f., 25 f.
+
+Leo, Kaiser I. 101.
+
+Leo IV. P. I. 118.
+
+Leo X. I. 285, 516.
+
+Leodegar I. 118.
+
+Lex Salica I. 123 Anm., II. 357.
+
+Leyser II. 258.
+
+Limburg, Herzogthum I. 514.
+
+Lindheim I. 347, 391, 448.
+
+Logroño (Spanien) I. 290.
+
+Longobarden I. 123.
+
+Loos (Loseus) II. 22 f.
+
+Lothringen I. 377 Anm., II. 129.
+
+Lübeck I. 401, 491.
+
+Lübeck (Stadtrecht) I. 206.
+
+Lucius III. P. I. 207.
+
+Ludwig VIII. v. Frankr. I. 157.
+
+Ludwig IX. v. Frankr. I. 158, 258.
+
+Ludwig XI. v. Frankr. I. 523.
+
+Ludwig XII. v. Frankr. I. 523.
+
+Ludwig XIII. v. Frankr. II. 163.
+
+Ludwig XIV. v. Frankr. II. 226.
+
+Luther I. 308, 429 f., 435 Anm.
+
+Luxemburg I. 336.
+
+Lyon I. 128, 129.
+
+
+M.
+
+Maffei II. 290.
+
+Magismus I. 22.
+
+Magnetismus, thier. II. 381.
+
+Mainz II. 73 f.
+
+Mallebranche II. 244, 261.
+
+Malleus maleficarum, s. Hexenhammer.
+
+Mantik I. 26 f.
+
+Marburg I. 347, 402, 483.
+
+Marcus Aurelius I. 78.
+
+Mariana I. 195.
+
+Maria Stuart I. 522.
+
+Maria Theresia II. 273 f.
+
+März, A. I. 431, II. 295.
+
+Mather, Cotton II. 152 f.
+
+Mather, Increase II. 152 f.
+
+Maury II. 398.
+
+Maxentius I. 78.
+
+Maximilian I. I. 283, 408.
+
+Maximilian II. I. 408.
+
+Maximin I. 78.
+
+Medien I. 22.
+
+Meister II. 265.
+
+Melanchthon I. 425.
+
+Merowinger I. 124.
+
+Merz, Agn. II. 295.
+
+Metz I. 338, 463.
+
+Meyer II. 378.
+
+Meyfart II. 208.
+
+Mexiko II. 337.
+
+Minucius, F. I. 88, 145.
+
+Molina I. 313.
+
+Molitoris I. 272 f.
+
+Mone II. 361 f.
+
+Montaigne II. 21.
+
+München II. 128.
+
+Münster I. 366, II. 59.
+
+Muratori II. 291.
+
+
+N.
+
+Narbonne (Syn.) I. 405.
+
+Nassau II. 113 f.
+
+Nassau-Dillenburg I. 489.
+
+Naudé II. 229.
+
+Navarra I. 290.
+
+Neidhard, B. v. Bamberg II. 38.
+
+Neisse II. 129.
+
+Nero I. 77.
+
+Neuplatonismus I. 81.
+
+Neupythagoräer I. 81.
+
+Nicäa (Concil) I. 129.
+
+Nider I. 222, 243 f.
+
+Niederlande I. 261, II. 227, 262, 332.
+
+Nördlingen I. 469.
+
+Nordhausen I. 491, II. 118.
+
+
+O.
+
+Offenburg I. 350 Anm., 356 Anm., 381, II. 122.
+
+Oldenburg I. 159 f.
+
+Olevian, Kasp. II. 33.
+
+Oesterreich I. 493, II. 90 f., 269, 329.
+
+Oesterreich-Schlesien u. Mähren I. 444.
+
+Orakel (des Apoll) I. 76.
+
+Orient (der heidnische) I. 14 f.
+
+Origines I. 88, 89.
+
+Orleans I. 151.
+
+Orleans (Syn.) I. 120.
+
+Orleans (Jungfrau v.) I. 242.
+
+Osthanes I. 37.
+
+Otho, K. I. 77.
+
+Otto III. I. 140.
+
+Otto IV. I. 183.
+
+Oudewater (Hexenwage) I. 397, II. 262.
+
+
+P.
+
+Paderborn II. 85,
+
+Paderborn (Syn.) I. 128.
+
+Palingh II. 227.
+
+Paracelsus I. 426.
+
+Paris (Parlament) I. 239.
+
+Patroclus v. Bourges I. 118.
+
+Paul IV. I. 406.
+
+Perger II. 273.
+
+Perronne II. 339.
+
+Persien I. 22.
+
+Perty II. 376, 402.
+
+Pfalz I. 338.
+
+Pfalz-Neuburg II. 119.
+
+Philipp der Schöne I. 169 Anm., 223, 241.
+
+Philipp der Grossmüthige I. 480.
+
+Philipp Adolph, Bischof v. Würzburg II. 45.
+
+Pico von Mirandola I. 424, 426.
+
+Plinius I. 37, 396.
+
+Platon I. 51.
+
+Plotho, v. II. 266.
+
+Polen II. 264, 327.
+
+Pommern II. 117.
+
+Ponzinibius I. 427, 459.
+
+Prag (Concil) I. 260.
+
+Preussen II. 260, 264.
+
+Priscillian I. 148.
+
+Protagoras I. 49.
+
+Psellus, Mich. Const. I. 178.
+
+Pythagoras I. 49.
+
+
+Q.
+
+Quedlinburg I. 452 Anm. 3.
+
+
+R.
+
+Ransfeld, B. v. II. 59.
+
+Raumer, v. II. 381 f.
+
+Rawlinson I. 15.
+
+Remigius I. 360 Anm. 1, 378 Anm. 1, II. 25 f., 372.
+
+Reims (Concil) I. 112 Anm. 5.
+
+Remond, Fl. de I. 429.
+
+Remy, N. II. 129.
+
+Reuchlin I. 424, 426.
+
+Reuss I. 362 f, II. 374, 398.
+
+Rheinprovinz II. 333.
+
+Richard III. v. Engl. I. 518.
+
+Riga I. 206.
+
+Römer I. 52 f.
+
+Rosshirt II. 379.
+
+Russland II. 338, 339.
+
+
+S.
+
+Sachsen II. 260.
+
+Sachsen-Gotha II. 125.
+
+Sachsenspiegel I. 204.
+
+Salamanca I. 197.
+
+Salamanca (Syn.) I. 260.
+
+Salem (Hexenjagd) II. 152.
+
+Salisbury, Joh. Bisch. I. 116, 141, 183.
+
+Salzburg I. 436, 497, II. 85, 273.
+
+Sargon I. I. 21.
+
+Savini I. 338.
+
+Scherr II. 399.
+
+Schottland II. 145, 150, 263.
+
+Schrader II. 363.
+
+Schwabenspiegel I. 205.
+
+Schwarzenberg, Joh. v. I. 409.
+
+Schweden II. 261.
+
+Schweiz I. 262 f., 498, II. 137 f., 315 f., 323 f.
+
+Scott, Reg. I. 427, II. 18 f.
+
+Scott, Walter I. 363, 378, 398, II. 145 Anm. 147, 146 Anm. 150.
+
+Scribonius I. 394.
+
+Servede I. 433.
+
+Sicilien II. 328.
+
+Siebenbürgen II. 134.
+
+Simon, der Magier I. 72.
+
+Simon von Montfort I. 157.
+
+Sixtus IV. I. 115.
+
+Sokrates I. 48 f.
+
+Somnambulismus II. 384.
+
+Spanien I. 235, 437, 517, II. 314.
+
+Spee, Fried. v. I. 345, 353 Anm. 1, 384, 441, II. 187 f., 395.
+
+Spina, A. I. 251.
+
+Spina, Bart. I. 285, 287, 459, 515, II. 14.
+
+Spizelius II. 250.
+
+Sprenger I. 222, 267, 458.
+
+Stade I. 206.
+
+Stapleton I. 435.
+
+Starkenburg I. 445.
+
+Stedinger I. 159 ff.
+
+Stephan I. v. Ungarn I. 138.
+
+Sterzinger I. 431, II. 293 f.
+
+Stolberg II. 119.
+
+Strassburg I. 158.
+
+Strassburg (Juristenfakultät) I. 330.
+
+Strigen, Lamien und Empusen I. 60 f.
+
+Swieten v. II. 276.
+
+Sylvester II. I. 140, 165.
+
+
+T.
+
+Tacitus I. 75.
+
+Tanner II. 181 f.
+
+Tartarotti II. 288 f.
+
+Tatian I. 88, 89.
+
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+
+Tertullian I. 88, 89.
+
+Thales I. 36.
+
+Theokrit I. 46.
+
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+
+Theodorich I. 122.
+
+Thomas von Aquino I. 142, 180 f., 196 f., 204, 210 Anm. 2, 213.
+
+Thummius II. 294 f.
+
+Thomasius II. 294 f.
+
+Tirol I. 272, 408, 495, II. 92, 331.
+
+Toledo I. 192, 265, 518.
+
+Toledo (Syn.) I. 120.
+
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+
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+
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+
+Trechsel II. 399.
+
+Trier I. 36, 169 Anm. II. 33, 376.
+
+Trithemius I. 49 f.
+
+Trummer II. 387.
+
+Tübingen (Juristenfakultät) II. 257.
+
+
+U.
+
+Ulm I. 460.
+
+Ungarn I. 138, 497, II. 133, 336.
+
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+
+Urgicht I. 403.
+
+Ursinus, Zach. II. 33.
+
+
+V.
+
+Valens, Kaiser I. 101, 102, 103.
+
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+
+Vallick II. 10 Anm. 10.
+
+Venedig I. 515.
+
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+
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+
+Verden I. 206.
+
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+
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+
+Vilmar II. 346 f., 388 f.
+
+
+W.
+
+Waadt I. 500.
+
+Wächter, v. I. 364 f., 384 f., II. 380, 394 Anm. 378.
+
+Waldenser I. 156 f., 223, 229, 254, 258, 523.
+
+Weier (Wierus auch Piscinarius) I. 354 Anm., 338 Anm. 1, 427,
+ II. 2 f., 374.
+
+Westphalen I. 137.
+
+Wigand, B. v. Bamberg II. 38.
+
+Wirdig, S. I, 428.
+
+Wormserbad I. 458.
+
+Württemberg I. 363, 467, II. 96, 131.
+
+Würzburg I. 436, II. 26, 43, 281.
+
+Wuttke II. 368 f.
+
+
+X.
+
+Xerxes I. 23, 35.
+
+Xenophon I. 23.
+
+
+Z.
+
+Zeibich II. 260.
+
+Zoroaster I. 22.
+
+Zürich II. 144.
+
+Zwingli I. 435 Anm.
+
+ * * * * *
+
+Anmerkungen zur Transkription:
+
+An folgenden Stellen wurde der Originaltext geändert:
+
+
+ S. 3: "Aprippa von Nettesheim" geändert in "Agrippa von Nettesheim"
+ S. 58, Fussnote 73: "ein genommen" geändert in "eingenommen"
+ S. 115: "Theil genom-" geändert in "Theil genommen"
+ S. 182: "der ersten Bandes" geändert in "des ersten Bandes"
+ S. 211, Fussnote 203: "Carpzow" geändert in "Carpzov"
+ S. 248: "Johannn Reiche" geändert in "Johann Reiche"
+ S. 252: "im Jahr 1793" geändert in "im Jahr 1703"
+ S. 301, Fussnote 303: "S. 767 bis 763" geändert in "S. 767 ff."
+ S. 335: "Ort" eingefügt zwischen "der sich im April 1826 in einem"
+ und "an der französischen Grenze"
+ S. 361: "Bachanalien" geändert in "Bacchanalien"
+ S. 389: im Original fand sich ein doppelter Hinweis zur Fussnote 376:
+ hinter "Beschwörungsformel" und hinter "Nazarener".
+ Ich habe den Hinweis hinter "Beschwörungsformel" entfernt.
+
+ In mehreren Fussnoten wurde "Hartpole-Lecky" geändert in
+ "Hartpole Lecky".
+
+
+
+
+
+End of the Project Gutenberg EBook of Soldan's Geschichte der Hexenprozesse, by
+Heinrich Heppe
+
+*** END OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK SOLDAN'S GESCHICHTE DER HEXENPROZ. ***
+
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+Section 2. Information about the Mission of Project Gutenberg-tm
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+Project Gutenberg-tm is synonymous with the free distribution of
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+including obsolete, old, middle-aged and new computers. It exists
+because of the efforts of hundreds of volunteers and donations from
+people in all walks of life.
+
+Volunteers and financial support to provide volunteers with the
+assistance they need, is critical to reaching Project Gutenberg-tm's
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+remain freely available for generations to come. In 2001, the Project
+Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure
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+To learn more about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation
+and how your efforts and donations can help, see Sections 3 and 4
+and the Foundation web page at https://www.pglaf.org.
+
+
+Section 3. Information about the Project Gutenberg Literary Archive
+Foundation
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+The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit
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+state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal
+Revenue Service. The Foundation's EIN or federal tax identification
+number is 64-6221541. Its 501(c)(3) letter is posted at
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+Literary Archive Foundation are tax deductible to the full extent
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+throughout numerous locations. Its business office is located at
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+business@pglaf.org. Email contact links and up to date contact
+information can be found at the Foundation's web site and official
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+Section 4. Information about Donations to the Project Gutenberg
+Literary Archive Foundation
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+Project Gutenberg-tm depends upon and cannot survive without wide
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+array of equipment including outdated equipment. Many small donations
+($1 to $5,000) are particularly important to maintaining tax exempt
+status with the IRS.
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+The Foundation is committed to complying with the laws regulating
+charities and charitable donations in all 50 states of the United
+States. Compliance requirements are not uniform and it takes a
+considerable effort, much paperwork and many fees to meet and keep up
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+where we have not received written confirmation of compliance. To
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+particular state visit https://pglaf.org
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+While we cannot and do not solicit contributions from states where we
+have not met the solicitation requirements, we know of no prohibition
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+approach us with offers to donate.
+
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+
+Please check the Project Gutenberg Web pages for current donation
+methods and addresses. Donations are accepted in a number of other
+ways including including checks, online payments and credit card
+donations. To donate, please visit: https://pglaf.org/donate
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+Section 5. General Information About Project Gutenberg-tm electronic
+works.
+
+Professor Michael S. Hart was the originator of the Project Gutenberg-tm
+concept of a library of electronic works that could be freely shared
+with anyone. For thirty years, he produced and distributed Project
+Gutenberg-tm eBooks with only a loose network of volunteer support.
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+
+Project Gutenberg-tm eBooks are often created from several printed
+editions, all of which are confirmed as Public Domain in the U.S.
+unless a copyright notice is included. Thus, we do not necessarily
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+including how to make donations to the Project Gutenberg Literary
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+<body>
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+
+<pre>
+
+Project Gutenberg's Soldan's Geschichte der Hexenprozesse, by Heinrich Heppe
+
+This eBook is for the use of anyone anywhere at no cost and with
+almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or
+re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included
+with this eBook or online at www.gutenberg.org
+
+
+Title: Soldan's Geschichte der Hexenprozesse
+ Zweiter Band
+
+Author: Heinrich Heppe
+
+Release Date: April 11, 2008 [EBook #25048]
+
+Language: German
+
+Character set encoding: ISO-8859-1
+
+*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK SOLDAN'S GESCHICHTE DER HEXENPROZ. ***
+
+
+
+
+Produced by Wolfgang Menges, Constanze Hofmann, Juliet
+Sutherland and the Online Distributed Proofreading Team
+at https://www.pgdp.net
+
+
+
+
+
+
+</pre>
+
+
+<div class="ppnote">
+<p style="font-weight: bold">Anmerkungen zur Transkription:</p>
+
+<p>Schreibweise und Zeichensetzung des Originaltextes wurden beibehalten, nur offensichtliche Druckfehler wurden
+korrigiert.</p>
+
+<p>&Auml;nderungen gegen&uuml;ber dem Originaltext sind durch eine <span class="ins" title="wie hier">gestrichelte blaue Linie</span>
+gekennzeichnet; der urspr&uuml;ngliche Text erscheint beim Dar&uuml;berfahren mit dem Mauszeiger.</p>
+
+<p>Griechische Passagen sind mit einer <span class="greek" title="wie hier">gestrichelten grauen Linie</span>
+gekennzeichnet; hier erscheint beim Dar&uuml;berfahren eine Umschreibung in lateinischen Buchstaben.</p>
+
+<p>Der Hinweis auf das Namen- und Sachregister wurde zus&auml;tzlich ins Inhaltsverzeichnis aufgenommen.</p>
+</div>
+
+
+
+
+<h1>
+SOLDAN'S GESCHICHTE<br />
+<span class="small">DER</span><br />
+<span class="big">HEXENPROZESSE.</span>
+</h1>
+
+<p class="center">NEU BEARBEITET</p>
+
+<p class="center small">VON</p>
+
+<p class="title">DR. HEINRICH HEPPE.</p>
+
+<hr style="width: 10%" />
+
+<p class="center spaced" >ZWEITER BAND.</p>
+
+<hr style="width: 10%" />
+
+<p class="center">STUTTGART.</p>
+
+<p class="center">VERLAG DER <span class="spaced">J. G. COTTA'</span><span style="font-size: smaller">SCHEN</span> BUCHHANDLUNG.</p>
+
+<p class="center">1880.</p>
+
+<p class="center small">Druck von <span class="spaced">Gebr&uuml;der Kr&ouml;ner</span> in Stuttgart.</p>
+
+
+
+
+<p class="title big spaced" style="margin-top: 6em; margin-bottom: 3em">INHALT.</p>
+
+<table border="0" style="margin-left: 15%; margin-right: 15%" summary="Inhalt">
+ <col style="width:80%;" />
+ <col style="width:20%;" />
+<tr><td>&nbsp;</td><td class="right">Seite</td></tr>
+
+<tr><td><p class="inhalt"><a href="#kap19">Neunzehntes Kapitel</a>: Cornelius Agrippa von Nettesheim. Johann Weier und der durch ihn angeregte Streit. Bodin. Reginald
+Scot. Binsfeld. Cornelius Loos. Flade. Remigius. Jakob&nbsp;I. Delrio u.&nbsp;A.</p></td><td class="right">1</td></tr>
+
+<tr><td><p class="inhalt"><a href="#kap20">Zwanzigstes Kapitel</a>: Die Hexenprozesse in der zweiten H&auml;lfte des sechszehnten und in der ersten H&auml;lfte des siebenzehnten Jahrhunderts
+in den geistlichen F&uuml;rstenth&uuml;mern Deutschlands.</p></td><td class="right">32</td></tr>
+
+<tr><td><p class="inhalt"><a href="#kap21">Einundzwanzigstes Kapitel</a>: Die Hexenprozesse von der zweiten H&auml;lfte
+des sechszehnten bis zum Ende des siebenzehnten Jahrhunderts
+in den weltlichen Territorien Deutschlands.</p></td><td class="right">87</td></tr>
+
+<tr><td><p class="inhalt"><a href="#kap22">Zweiundzwanzigstes Kapitel</a>: Die Hexenprozesse von der zweiten H&auml;lfte
+des sechszehnten bis zum Ende des siebenzehnten Jahrhunderts ausserhalb Deutschlands.</p></td><td class="right">133</td></tr>
+
+<tr><td><p class="inhalt"><a href="#kap23">Dreiundzwanzigstes Kapitel</a>: Bek&auml;mpfung und Vertheidigung des Glaubens
+an Hexerei und der Hexenverfolgung w&auml;hrend des siebenzehnten Jahrhunderts in Deutschland.</p></td><td class="right">180</td></tr>
+
+<tr><td><p class="inhalt"><a href="#kap24">Vierundzwanzigstes Kapitel</a>: Allm&auml;hliche Abnahme der Prozesse&nbsp;&mdash; Balthasar
+Bekker.</p></td><td class="right">223</td></tr>
+
+<tr><td><p class="inhalt"><a href="#kap25">F&uuml;nfundzwanzigstes Kapitel</a>: Christian Thomasius.</p> </td><td class="right">245</td></tr>
+
+<tr><td><p class="inhalt"><a href="#kap26">Sechsundzwanzigstes Kapitel</a>: Hexenprozesse des achtzehnten Jahrhunderts.
+Aufh&ouml;ren der gerichtlichen Verfolgungen.</p></td><td class="right">266</td></tr>
+
+<tr><td><p class="inhalt"><a href="#kap27">Siebenundzwanzigstes Kapitel</a>: Hexerei und Hexenverfolgung im neunzehnten
+Jahrhundert.&nbsp;&mdash; Die neuesten Vertreter des Glaubens an Hexerei.</p></td><td class="right">330</td></tr>
+
+<tr><td><p class="inhalt"><a href="#kap28">Achtundzwanzigstes Kapitel</a>: Schluss.</p></td><td class="right">352</td></tr>
+
+<tr><td><p class="inhalt"><a href="#Register">Namen- und Sachregister</a>.</p></td><td class="right">403</td></tr>
+</table>
+
+<hr />
+
+
+
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_1" id="Page_1">[1]</a></span></p>
+<h2><a name="kap19" id="kap19"></a>NEUNZEHNTES KAPITEL.</h2>
+
+<p class="kapitel">Cornelius Agrippa von Nettesheim. Johann
+Weier und der durch ihn angeregte Streit. Bodin.
+Reginald Scot. Binsfeld. Cornelius Loos. Flade.
+Remigius. Jakob&nbsp;I. Delrio u.&nbsp;A.</p>
+
+
+<p>Der erste k&uuml;hne Held, der es wagte gegen den D&auml;mon,
+welcher am Marke der Menschheit nagte, seine Stimme
+zu erheben, war <em class="spaced">Cornelius Agrippa von Nettesheim</em>,
+Generaladvokat zu Metz<a name="FNanchor_1_1" id="FNanchor_1_1"></a><a href="#Footnote_1_1" class="fnanchor">[1]</a>. In seiner Jugend hatte sich
+derselbe viel mit den auf die Magie bez&uuml;glichen Schriften
+besch&auml;ftigt, und war bald zu dem Schlusse gekommen,
+dass dieselbe entweder auf Betrug oder auf einer besonderen
+Kenntniss der Natur beruhen m&uuml;sse. Aus diesen
+Gedanken ging seine erste Hauptschrift &bdquo;de incertitudine
+et vanitate scientiarum&ldquo; hervor, die eine Satire auf den
+damaligen Zustand der Wissenschaften enth&auml;lt. Von hier
+aus gelang es ihm auch allm&auml;hlich sich zu einer von dem
+Aberglauben der Zeit unabh&auml;ngigen Beurtheilung des
+Hexenglaubens und der Hexenverfolgung zu erheben.
+Gegen beide richtete er seine Schrift &bdquo;de occulta philosophia&ldquo;
+<span class='pagenum'><a name="Page_2" id="Page_2">[2]</a></span>
+(Paris 1531, K&ouml;ln 1533). Diese Schrift jedoch
+sowie seine geschickte Vertheidigung einer B&auml;uerin, welche
+der Inquisitor Savin verbrennen wollte, machte ihn suspect.
+Man sagte ihm nach, dass er selbst mit dem Teufel im
+Bunde stehe und Magie treibe, und wegen der letzteren
+angeklagt, musste er ein Jahr lang zu Br&uuml;ssel im Gef&auml;ngniss
+schmachten. Nach seinem Tode erz&auml;hlte man, er habe
+auf seinem Sterbebette einen schwarzen Hund aus seinem
+Nacken gezogen, der ein D&auml;mon war, und habe dabei gerufen:
+der sei die Ursache seines Verderbens. Es lag ein
+furchtbarer Hass auf dem freisinnigen und muthigen Manne.
+Doch war sein Auftreten nicht erfolglos geblieben, indem
+er wenigstens Einen Sch&uuml;ler hinterliess, der auf den Wegen
+des Lehrers weiter zu gehen wagte. Es war dieses der
+Leibarzt des Herzogs Wilhelm von Cleve, <em class="spaced">Johann Weier</em><a name="FNanchor_2_2" id="FNanchor_2_2"></a><a href="#Footnote_2_2" class="fnanchor">[2]</a>
+(in seinen lateinischen Schriften <em class="spaced">Wierus</em>, auch <em class="spaced">Piscinarius</em>
+genannt).&nbsp;&mdash; Zu Grave an der Maas (nicht weit
+von Cleve) 1515 geboren, hatte sich Weier als vierzehnj&auml;hriger
+Sch&uuml;ler in Antwerpen an Agrippa von Nettesheim
+angeschlossen, dem er auch 1530 nach Bonn gefolgt war,
+worauf er seine Studien in Paris fortgesetzt, dann 1537 in
+Orleans die medizinische Doktorw&uuml;rde erlangt und hernach
+zur Erweiterung seiner Weltkenntniss Aegypten und andere
+Theile des Orients, sowie auch die griechischen Inseln,
+namentlich Kandia bereist hatte. Im Jahr 1545 in die
+Heimath zur&uuml;ckgekehrt, hatte er sich in Arnheim als Arzt
+niedergelassen, wo er wegen der ungew&ouml;hnlichen Vielseitigkeit
+seiner Bildung die besondere Aufmerksamkeit
+<em class="spaced">Konrad von Heresbach's</em> auf sich zog, der 1550 seine
+Berufung auf die Stelle eines f&uuml;rstlichen Leibarztes an dem
+Hofe zu D&uuml;sseldorf bewirkte. Mit grosser Freude nahm
+nun Weier wahr, wie sein F&uuml;rst mit den Ungl&uuml;cklichen,
+die der Zauberei angeklagt waren, weit vorsichtiger und
+milder verfuhr, als man anderw&auml;rts that, und nur dann zu
+scharfer Strafe griff, wenn er sich &uuml;berzeugte, dass eigentliche
+Giftmischerei im Spiele war. Die Hoffnung, auch
+<span class='pagenum'><a name="Page_3" id="Page_3">[3]</a></span>
+andern L&auml;ndern ein wohlth&auml;tiges Licht anz&uuml;nden zu k&ouml;nnen,
+bestimmte den wackeren Arzt im Jahr 1563 zur Herausgabe
+seiner f&uuml;nf B&uuml;cher De praestigiis daemonum et incantationibus
+ac veneficiis,&nbsp;&mdash; eines Werkes, welches rasch
+(1564, 1566, 1568) eine Reihe von Auflagen, 1583 zu Basel
+die sechste, erlebte und welches ausserdem auch in deutscher
+und franz&ouml;sischer Uebersetzung weithin Verbreitung fand<a name="FNanchor_3_3" id="FNanchor_3_3"></a><a href="#Footnote_3_3" class="fnanchor">[3]</a>.
+Weier war nach <span class="ins" title="Aprippa">Agrippa</span> von Nettesheim (dessen Andenken
+er in dem Buche mit r&uuml;hrender Piet&auml;t vertheidigt,) der
+erste, der gegen Alles was zum Hexenwahn geh&ouml;rte und
+gegen die ganze Tollheit, Rohheit und Niedertr&auml;chtigkeit
+der Hexenverfolgung mit offenem Visir und mit solcher
+Entschiedenheit zu Felde zog, dass alle nachfolgenden
+Schriftsteller, die diesen Gegenstand ber&uuml;hrten, in ihm entweder
+einen Bundesgenossen, oder einen Gegner ersten
+Rangs erkannten<a name="FNanchor_4_4" id="FNanchor_4_4"></a><a href="#Footnote_4_4" class="fnanchor">[4]</a>. Zwar hat auch er &uuml;ber die Begriffe
+seiner Zeit hinsichtlich der Macht des Teufels sich nicht
+ganz erhoben, und es bleibt auch f&uuml;r ihn noch eine Magie,
+die durch den Beistand des b&ouml;sen Geistes wirkt<a name="FNanchor_5_5" id="FNanchor_5_5"></a><a href="#Footnote_5_5" class="fnanchor">[5]</a>; aber
+sein Verdienst ist es, dass er die grobsinnlichen Vorstellungen
+von den sichtbaren Erscheinungen desselben und seinem
+pers&ouml;nlichen Verkehr mit den Menschen bek&auml;mpft und
+Vieles aus nat&uuml;rlichen Gr&uuml;nden erkl&auml;rt, was man bisher
+dem Teufel zugeschrieben hatte. Seine auctorit&auml;tsgl&auml;ubigen
+<span class='pagenum'><a name="Page_4" id="Page_4">[4]</a></span>
+Zeitgenossen suchte er auf eine bessere Bahn zu lenken,
+indem er ihnen nachwies, wie das neuere Hexenwesen nur
+auf der Einbildung beruhe und derjenigen Zauberei g&auml;nzlich
+fremd sei, welche die Bibel und das r&ouml;mische Recht
+mit der Todesstrafe bedrohen. Dabei lag seinem literarischen
+Auftreten gegen die Hexenverfolgung ein ganz bestimmtes
+religi&ouml;ses Interesse zum Grunde. Es war ihm
+Herzenssache, dem Reiche Gottes, dem Interesse des Glaubens
+zu dienen. Das wesentlichste Hinderniss des Glaubens
+sah er aber im Aberglauben, in welchem er eine
+eigentliche Epidemie seiner Zeit erkannte. <em class="spaced">Darum</em> entwarf
+er 1562 bei einer grossen Jagd, die Herzog Wilhelm
+hielt, im Schlosse Hambach sein Buch &bdquo;von den Blendwerken
+der D&auml;monen, von Zauberei und Hexerei&ldquo;, das er
+im folgenden Jahre wie eine Brandfackel in die Nacht
+seiner Zeit hinauswarf<a name="FNanchor_6_6" id="FNanchor_6_6"></a><a href="#Footnote_6_6" class="fnanchor">[6]</a>. Geist und Charakter des Buches,
+so wie der Zeit selbst, welcher es zum Heilmittel bestimmt
+war, werden durch Hervorhebung einzelner Stellen sich
+am treuesten kund geben<a name="FNanchor_7_7" id="FNanchor_7_7"></a><a href="#Footnote_7_7" class="fnanchor">[7]</a>.</p>
+
+<p>&bdquo;Als aber dieser Gr&auml;uel,&nbsp;&mdash; heisst es in der Zueignung
+an Wilhelm von Cleve,&nbsp;&mdash; jetzund von etwas Jahren her
+ein wenig gestillet, und ich derhalb gute Hoffnung gefasst
+hatte, es w&uuml;rde ohn Zweifel der liebe Gott verleihen
+sein Gnad und Kraft, dass er durch die Predigt der gesunden
+Lehr gar abgeschafft und aufgehebt w&uuml;rde, so sehe
+ich doch wohl von Tag zu Tag je l&auml;nger je mehr, dass
+ihn der leidige Teufel wiederum viel st&auml;rker, weder (als)
+von je Zeiten her auf die Bahn gebracht hat und t&auml;glich
+bringt.&nbsp;&mdash; Dieweil dann zu solchem gottlosen Wesen der
+Mehrtheil Theologi schweigen und durch die Finger sehen;
+die verkehrten Meinungen von Ursprung der Krankheiten,
+auch gottloser abergl&auml;ubischer Ableinung derselben die
+Medici leiden und gestatten, auch &uuml;berdas die Erfahrenen
+der Rechten, angesehen, dass es ein alt Herkommen und
+<span class='pagenum'><a name="Page_5" id="Page_5">[5]</a></span>
+derhalb ein ausgesprochene Sach ist, f&uuml;r&uuml;ber passieren
+lassen, und zu dem Allem Niemand, der aus Erbarmniss
+zu den armen Leutlin diesen verworrenen, sch&auml;dlichen
+Handel zu offenbaren oder zum wenigsten zu verbessern
+sich unterwinden w&ouml;lle, geh&ouml;rt wird: so hat mich, Gn&auml;diger
+F&uuml;rst und Herr, f&uuml;r n&uuml;tzlich und nothwendig angesehen,
+die Hand, wie man spricht, an Pflug zu legen, und ob ich
+gleich meines Vorhabens nicht in alleweg gew&auml;hrt, jedoch
+Andern, so in Verstand und Urtheil solcher Sachen mir
+den Stein weit vorstossen, ein Anlass, ja (wie man pflegt
+zu sprechen) die Sporn, diesem Handel fleissiger nachzutrachten
+und ihre Meinungen auch zu f&auml;llen, zu geben.&ldquo;</p>
+
+<p>In der dem Werke vorgedruckten Supplik an Kaiser
+und Reich<a name="FNanchor_8_8" id="FNanchor_8_8"></a><a href="#Footnote_8_8" class="fnanchor">[8]</a> wird mit eben so viel Bescheidenheit, als
+Freim&uuml;thigkeit gesagt: &bdquo;Bitte demnach f&uuml;rs Andere Ew.
+Majest&auml;ten, Durchleuchtigkeiten und Gnaden nicht weniger
+dann zuvor aufs Allerdem&uuml;thigste, Ew. Majest&auml;ten, Durchl.
+und Gnaden w&ouml;llen sich nicht irr machen lassen den alten
+und von vielen Jahren her eingewurzelten Wahn, sondern
+vielmehr, wann etwa in Ew. Majest. und Durchl. Herrschaft,
+Landen und Gebiet sich zutr&auml;gt, dass &uuml;ber solche
+teufelische Sachen berathschlagt, Gericht besessen und
+Urtheil gef&auml;llt soll werden, dass alsdann gedachtem Rath,
+so in diesen B&uuml;chern gezeigt, nachgesetzt und gefolgt soll
+werden: zuvorderst aber und am allermeisten, wann es zu
+thun ist um Hexen oder Unholden, mit welchen man's
+bisher unrichtig und verworren genug gehalten hat. Auf
+solche Weis zweifelt mir gar nicht, werden alle rechtgeschaffenen
+Christen des leidigen Satans Betrug und
+T&auml;uscherei desto besser merken, und dass er so viel nicht
+verm&ouml;ge, wie bisher daf&uuml;r gehalten worden, wohl erkennen
+<span class='pagenum'><a name="Page_6" id="Page_6">[6]</a></span>
+k&ouml;nnen. Auch wird hinf&uuml;rder desto weniger unschuldiges
+Blut vergossen werden, nach welchem sonst den leidigen
+Teufel, als der ein M&ouml;rder von Anbeginn an gewest, ohn
+Unterlass h&uuml;ngert und d&uuml;rstet. Dessgleichen wird auch
+gemeiner Landfried, welchem er als der Stifter alles L&auml;rmens
+zum Bittersten feind, so leichtlich nicht zerst&ouml;ret
+werden k&ouml;nnen. So werden sich auch die Regenten und
+Obrigkeiten f&uuml;r dem nagenden Wurm des Gewissens desto
+weniger zu f&uuml;rchten haben; und wird endlichen so des
+Teufels Gewalt und Reich von Tag zu Tag je l&auml;nger je
+mehr abnehmen, fallen und brechen, dagegen aber das
+Reich unsers Herrn Christi je l&auml;nger je weiter sich ausbreiten.&ldquo;</p>
+
+<p>Buch II. Kap.&nbsp;1. &bdquo;Also ist nun gewiss und offenbar,
+dass vielerlei Schwarzk&uuml;nstler, auch f&uuml;r dieselben in hebr&auml;ischer,
+griechischer und lateinischer Zungen mancherlei
+Namen sind. Aber unsere Teutschen nennen den Handel
+kurz und geben ihnen allensammen den einzigen Titel
+Z&auml;uberer. Daher kommt es auch, dass alsbald man die
+Hexen und Hexenmeister zu Red wird, den allern&auml;chsten
+die Z&auml;uberer des &auml;gyptischen K&ouml;nigs Pharaonis, deren
+Hanthierung aber weit ist vom Hexenwerk gewesen, anzeucht
+und auf die Bahn bringt. Derhalben nehm ich kein
+Blatt f&uuml;r das Maul, sondern sag's gut rund, dass alle
+teutschen Scribenten, welche ich noch gesehen und gelesen
+hab, in diesem Argument, wiewohl sie es vornen
+her mit herrlichen Titeln sch&ouml;n aufmutzen und allein auf
+die heilige Schrift sich berufen, h&ouml;ren lassen, jedoch alle
+sammt und sonders des rechten Zwecks verfehlt und an
+einen Stock gefahren sind. Und das um so viel mehr,
+dieweil ich sehe, dass sie den elenden, arbeitseligen Zaubervetteln,
+das Ungewitter und Leibsverletzungen betreffend,
+gar zu viel zumessen und sie hiedurch ohn alles Urtheil,
+Unterschied und Erb&auml;rmde dem Henker an die Hand geben
+und im Rauch gen Himmel schicken.&ldquo; Weier will nun
+unter denen, welche man bisher in <em class="spaced">eine</em> Kategorie zusammenwarf,
+drei Klassen unterschieden haben:</p>
+
+<p>1) &bdquo;Des Teufels Eidgeschworene, die Magi infames,
+<span class='pagenum'><a name="Page_7" id="Page_7">[7]</a></span>
+d.&nbsp;i. Z&auml;uberer und Schwarzk&uuml;nstler, welche wissentlich
+und willentlich mit H&uuml;lf und Beistand der b&ouml;sen Geister
+allerlei Verblendung und eitel vorschwebende Phantaseien
+unseren Augen entgegenwerfen, auch durch ihr Wahrsagen
+und Versegnen ihren N&auml;chsten hinters Licht f&uuml;hren
+und das edel Studium der Medicin mit ihren teuflischen
+Betr&uuml;gereien beflecken.&ldquo; Zwischen Magie und Theurgie
+will er keinen Unterschied gelten lassen: &bdquo;es sind zwei
+Paar Hosen eines Tuchs.&ldquo;</p>
+
+<p>2) &bdquo;Hexen sind Weibsbilder, mehrtheils schwache Geschirr,
+betagtes Alters, ihrer Sinnen auch nicht aller Dinge
+bei ihnen selber, in welcher arbeitseliger elenden Vetteln
+Phantasei und Einbildung, wann sie mit einer Melancholei
+beladen oder sonst etwa zaghaft sein, der Teufel sich als
+ganz subtiler Geist einschleicht und verkreucht, und bildet
+ihnen durch seine Verblendung und T&auml;uschereien allerlei
+Ungl&uuml;ck, Schaden und Verderben anderer Leut so stark
+ein, dass sie nicht anders meinen, dann sie haben's gethan,
+da sie doch der Sachen allerdings unschuldig sein.&ldquo; Anderw&auml;rts
+sagt er: &bdquo;Lamiam heisse ich ein solches Weib,
+welches mit dem Teufel ein sch&auml;ndliches, grausames oder
+imaginirtes Verb&uuml;ndniss aus freiem Willen, oder durch
+des Teufels Anreizung, Zwang, Treiben, heftiges Anhalten
+um seine H&uuml;lf, etzliche b&ouml;se Ding durch Gedanken, unheilsames
+W&uuml;nschen, zu begehen und zu vollbringen vermeint,
+als dass sie die Luft mit ungew&ouml;hnlichem Donner,
+Blitz oder Hagel bewegen, ungeheuer Ungewitter erwecken,
+die Fr&uuml;chte auf dem Felde verderben oder anderswohin
+bringen, unnat&uuml;rliche Krankheiten der Menschen oder
+Viehe zuf&uuml;gen, solche wiederumb heilen und abwenden,
+in wenig Stund in fremde Land weit umherschweifen, mit
+den b&ouml;sen Geistern tanzen, sich mit ihnen vermischen, die
+Menschen in Thiere verwandeln und sonsten tausenderlei
+n&auml;rrische Dinge zeigen und zu Werk bringen k&ouml;nnen, wie
+dann die Poeten viel L&uuml;gen hiervon erdichtet und geschrieben,
+dem Sprichwort nach: Pictoribus atque po&euml;tis
+quidlibet audendi semper fuit aequa potestas.&ldquo;</p>
+
+<p>3) &bdquo;Veneficae, welche mit angeboten, angestrichen
+<span class='pagenum'><a name="Page_8" id="Page_8">[8]</a></span>
+oder an Ort und End, da es mit dem Athem angezogen
+mag werden, hingelegten Gift beide die Menschen und das
+Vieh h&auml;rtiglich besch&auml;digen und verletzen.&nbsp;&mdash; Zwischen
+den Z&auml;uberern, Hexen und Giftbereitern, welche doch bisher
+in ein Zunft und Gesellschaft gerechnet, ist ein langer,
+breiter und dicker Unterscheid.&ldquo;</p>
+
+<p>Die Schwarzk&uuml;nstler und Giftmischer nun will Weier
+mit dem Tode bestraft haben; auf die sogenannten Hexen
+aber seien die im Pentateuch und im r&ouml;mischen Recht
+enthaltenen Strafandrohungen mit Unrecht bezogen worden.
+Der Kanon Episcopi breche sogar dem ganzen Hexenglauben
+den Stab, indem er denselben f&uuml;r das Erzeugniss
+einer kranken Phantasie erkl&auml;re. Die Hexenbr&auml;nde seien
+desshalb eine Ungerechtigkeit. &bdquo;Die wahnwitzigen, vom
+b&ouml;sen Geist gefatzten M&uuml;tterlinen, welchen der Dachstuhl
+verr&uuml;ckt ist, so doch keine sonderbare Missethat begangen,
+hat man ohn alles Erbarmen in tiefe, finstere Th&uuml;rn geworfen,
+f&uuml;r Gericht gestellt, zum Tod verdammt und endlich
+in dem Rauch gen Himmel geschickt, aus Ursach,
+dass man allein auf ihr blosse Bekanntniss und Bericht
+aushin f&uuml;hre, auch nicht genugsam, was zwischen einer
+Unholden und einer Giftk&ouml;cherin Unterschieds sei, erw&auml;ge.&ldquo;
+&bdquo;Von der Art der Prozesse kommt es, dass solche arme,
+geplagte Leut viel lieber einmal im Feuer sterben wollen,
+denn so unmenschlicher Weise so vielmal aus einander
+gestreckt und unverschuldter Weise geplagt und gemartert
+zu werden. Noch wollen's etwan die unbarmherzigen
+Leute und Peiniger nicht erkennen, dass oftmals
+unschuldig Blut vergossen und durch die grosse Pein hingerichtet
+worden. Denn wenn die Armen, wie oftmals
+geschieht, von der schweren Tortur ihre leiblichen Kr&auml;fte
+verlieren und in dem Gef&auml;ngniss ihr Leben enden, alsdann
+wollen die Richter in diesem ihre Entschuldigung f&uuml;rwenden,
+dass sie sagen, die armen gefolterten Leute haben
+sich selbst im Gef&auml;ngniss umbracht, seyen verzweifelt und
+der Teufel habe ihnen den Hals gebrochen, damit sie zu
+&ouml;ffentlicher Straf nicht seyen gef&uuml;hret worden.&ldquo;</p>
+
+<p>Unwissende Aerzte und intriguante Kleriker sind die
+<span class='pagenum'><a name="Page_9" id="Page_9">[9]</a></span>
+Hauptbef&ouml;rderer des Hexenglaubens<a name="FNanchor_9_9" id="FNanchor_9_9"></a><a href="#Footnote_9_9" class="fnanchor">[9]</a>. &bdquo;Die M&uuml;nche r&uuml;hmen
+sich der Arznei, deren sie sich aber eben wie ein
+Kuh Sackpfeifens verstehen. Sie &uuml;berreden die unverst&auml;ndigen
+Leute, dass eine Krankheit von Zauberern komme.
+Hierdurch h&auml;ngen sie mancher unschuldigen, gottesf&uuml;rchtigen
+Matronen ein solch Schl&ouml;tterlein an, das weder ihr,
+noch ihren Nachkommen der Rhein zu ewigen Zeiten
+nimmermehr abw&auml;scht. Denn sie je vermeinen, der Sach
+sey nicht genug geschehen, wenn sie allein in Anzeigung
+und Entdeckung der Krankheiten Ursprung und Herkommen
+ein Puppen schiessen, sondern sie m&uuml;ssen auch die
+Unschuldigen verleumden und Verdacht machen, bei leichtgl&auml;ubigen
+Leuten unt&ouml;dtlichen und nimmer abl&ouml;schlichen
+Neid und Hass anz&uuml;nden, mit Zank und Hader ganze Nachbarschaften
+erf&uuml;llen, Freundschaften zertrennen, das Band
+der Blutsverwandtschaft aufl&ouml;sen, zu Scharmutz und Streit,
+also zu reden, L&auml;rmen schlagen, Kerker und Gef&auml;ngnisse
+zur&uuml;sten und aufs allerletzt Todschl&auml;g und Blutvergiessen
+auf mancherlei Weise anstiften, nicht allein der unschuldigen,
+falsch angegebenen und verdachten Weiber, sondern
+auch derer, so sich ihren mit einem W&ouml;rtlein annehmen
+und sie zu vertheidigen unterwinden d&uuml;rfen. Dass der
+Sach aber in Wahrheit also sey, darf ich eigentlich, kein
+Blatt f&uuml;r das Maul genommen, bezeugen, und wenn ihnen
+schon der Kopf zu tausend St&uuml;cken zerspringen sollt.
+Denn es erf&auml;hrt's und r&uuml;hmt's ihr Prinzipal Beelzebub, dass
+diese fleischlichen, oder geistlichen sollt ich sagen, Personen,
+so zu seinem F&uuml;rnehmen treffliche gute Werkzeug
+sind, mehrertheils unter dem Deckmantel der Geistlichkeit
+ihren Dienst ihm treulich und unverdrossen leisten: welche
+entweder von Gelds oder Ehrgeiz wegen ihre eigenen
+und auch anderer Leute Seelen dem Teufel so sch&auml;ndlich
+auf den Schwanz binden und hieneben die uralte fast n&uuml;tzliche,
+ja nothwendige Kunst der Medicin mit solchem
+falschen Wahn des Verhexens in nat&uuml;rlichen Krankheiten
+beflecken und besudeln.&ldquo;</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_10" id="Page_10">[10]</a></span></p>
+<p>Von der Art, wie zu Weier's Zeit sich manche Priester
+bei der Heilung von Zaubersch&auml;den benahmen, zwei Beispiele.</p>
+
+<p>&bdquo;Es hat einer aus dieser beschorenen Rott k&uuml;rzlich
+ein erdichtet, erlogen Gespr&auml;ch in Druck verfertigt, doch
+allein in deutscher Zungen (denn vielleicht das Latein um
+das liebe Herrlein ziemlich theuer ist gewesen): es sey
+n&auml;mlich vor etlich Jahren einem Weibe das B&auml;uchlein dermaassen
+aufgegangen, dass Jedermann, sie gehe schwanger,
+g&auml;nzlich vermeinet habe. Und dieweil sie guter Hoffnung,
+sie w&uuml;rde noch vor Fastnacht des Kinds genesen, und aber
+solches wider ihre Hoffnung nicht beschehen, habe sie bei
+ihm Rath und H&uuml;lf gesucht, da habe er ihr einen Trank
+eingegeben, dadurch er bei seinem geschworenen Eid zwo
+Kannen Kirschenstein, die zum Theil schon angefangen
+gr&uuml;nen, zum Theil aber eines Fingers lang aufgeschossen,
+von ihr getrieben habe. Es wird dieser Kauz die Anatomica
+etwan nicht wohl gestudirt haben; denn dass es
+eine lange, breite, dicke L&uuml;gen sey, mag ein Jeder dabei
+wohl leichtlich abnehmen&ldquo;<a name="FNanchor_10_10" id="FNanchor_10_10"></a><a href="#Footnote_10_10" class="fnanchor">[10]</a>.</p>
+
+<p>&bdquo;Eben dieser Gaukler hat in einer ber&uuml;hmten Stadt
+in Geldern, da ich vor Zeiten Stadtarzt gewesen, ein Klosterfr&auml;ulein,
+so mit etwas Krankheit beladen, g&auml;nzlich &uuml;berredet,
+sie sey veruntreuet worden, es sey ihr auch durch
+kein ander Mittel zu helfen, es werde ihr denn das Amt
+der heiligen Mess auf dem Bauch gehalten. Welches als
+es ihm zugelassen und verg&ouml;nnt, ist ihre Sache zehnf&auml;ltig
+b&ouml;ser geworden, denn sie vor nahem nicht mehr denn von
+einer nat&uuml;rlichen Krankheit beschwert, hat aber nachmals
+nicht anders, denn als ob sie verzaubert w&auml;re, angefangen
+zu w&uuml;then, dass es ihm von der Aebtissin oder Priorin oft
+verwiesen und unter die Nasen gestossen worden. Aber
+es seyn doch diese Zoten wie lahm sie immer wollen, so
+hat doch dieser sp&ouml;ttliche Brillenreisser und Merlinschreiber
+seine Kunden, die ihm anhangen und ihn, vielleicht dass
+<span class='pagenum'><a name="Page_11" id="Page_11">[11]</a></span>
+sie mehr Geistlichkeit und Andacht, als aber ist, hinter
+ihm suchen (denn er Amts halben ein Pfarrherr ist) gar
+hoch achten.&ldquo;</p>
+
+<p>Das achtzehnte Kapitel des zweiten Buchs zieht gegen
+die unwissenden Aerzte, besonders die anmassenden J&uuml;nger
+des Paracelsus, zu Felde. Die Chemie aber will Weier
+nicht verachten.</p>
+
+<p>&bdquo;Darzwischen aber bin ich nicht darwider, dass es
+aller ungeschickter Kn&ouml;pfen, die sich der Arznei unversch&auml;mt
+und betr&uuml;glich r&uuml;hmen, einige und allgemeine Zuflucht
+sei, wenn sie einer Krankheit Ursach und noch viel
+minder mit was Mittel ihr zu begegnen sey, nicht wissen
+und desshalb aus ihrer Unwissenheit, wie ein Blinder von
+der Farben ein Urtheil f&auml;llen m&uuml;ssen, dass sie denn allern&auml;chsten,
+es sey der Mensch verz&auml;ubert oder veruntreuet,
+f&uuml;rwenden, w&ouml;llen also mit diesem Deckm&auml;ntelein ihre Unwissenheit
+und Unerfahrniss in Sachen dieser theuren Kunst
+verstreichen und verdecken, die H&auml;nd w&auml;schen, nach dem
+Sprichwort, aufstehen und von dannen gehen, nicht anderst
+denn wie das ungeh&ouml;belt Geschw&auml;rm der Chirurgen oder
+Wund&auml;rzten, ich h&auml;tte schier gesagt der K&auml;lber&auml;rzten,
+auch thun, welche dem allern&auml;chsten, so sie Gangrenam,
+Sphacelum, Phagedenam oder andere zornige unheilsame
+Geschwer nicht heilen k&ouml;nnen, S.&nbsp;Quirino, Antonio und
+andern Heiligen sie zuschreiben. Welche doch Anfangs
+so b&ouml;s nicht gewesen, sondern durch ihr Salben und
+Schmieren, so sie aus keinen gewissen Gr&uuml;nden wissen,
+sondern allein aus wenig ungewissen Erfahrnissen muthmassen
+und auf des Schleifers Lebkuchen und gerad wohl
+hin brauchen, erst so b&ouml;s worden sind. Aber damit die
+Sch&auml;lk nicht m&uuml;ssen Nachred besorgen, oder etwan, dass
+man mit ihnen gar f&uuml;r die Schmitten fahre, gew&auml;rtig seyn,
+wissen sie sich nit besser denn mit solcher Ausred zu besch&ouml;nen
+und aus der Sach zu schleichen.&ldquo;</p>
+
+<p>Die Facta in Betreff der fremdartigen Gegenst&auml;nde,
+die sich zuweilen im menschlichen K&ouml;rper finden sollen,
+wie Haarkn&auml;uel, Eisenst&uuml;cke, Steine, Nadeln, Sand u.&nbsp;dgl.
+im Magen und Darmkanal, leugnet Weier nicht, erkl&auml;rt
+<span class='pagenum'><a name="Page_12" id="Page_12">[12]</a></span>
+sie aber durch diabolische Besessenheit, nicht durch Behexung.</p>
+
+<p>Mit Beifall verweilt er bei dem weisen Verfahren seines
+Herrn, des Herzogs von Cleve, in Zaubersachen. Ein
+Bauer, dessen K&uuml;hen die Milch ausblieb, hatte einen Wahrsager
+befragt, und dieser des Maiers junge Tochter als
+Hexe angegeben. Das M&auml;dchen ward ergriffen, gestand,
+was man wollte, und bezeichnete noch sechszehn Weiber
+als Mitschuldige. Als nun der Herzog um die Genehmigung
+weiterer Schritte angegangen wurde, befahl er, den
+Wahrsager zu verhaften, das M&auml;dchen in einen guten Religionsunterricht
+zu geben, die sechszehn Weiber aber ungekr&auml;nkt
+zu lassen. &bdquo;Wollte Gott&ldquo;&nbsp;&mdash; f&auml;hrt Weier fort,
+&bdquo;dass alle Obrigkeiten diesem Exempel nachk&auml;men, so
+w&uuml;rde nicht so viel unschuldiges Blut dem Teufel zu gefallen
+vergossen werden. Aber es ist f&uuml;rwahr hoch zu
+bedauern, dass oftmals der F&uuml;rsten R&auml;th, auch andere
+F&uuml;rgesetzten und Amtleute so ungeschickte Schlingel seyn
+(&mdash;&nbsp;die es nicht antrifft, verzeihen mir&nbsp;&mdash;), dass sie weder
+in dieser, noch in einigen andern zweifelhaftigen Sachen
+ein recht satt Urtheil f&auml;llen k&ouml;nnen, und derhalben nirgends
+anders wohin, denn dass es Blut koste, sehen und
+sich richten k&ouml;nnen.&ldquo;</p>
+
+<p>Das Aufsehen, welches Weier's Buch machte, war
+daher ungemein, seine wohlth&auml;tigen Wirkungen freilich
+nur von allzukurzer Dauer. Binnen vierzehn Jahren erschienen
+f&uuml;nf Auflagen, und 1586 besorgte Fuglinus eine
+deutsche Uebersetzung<a name="FNanchor_11_11" id="FNanchor_11_11"></a><a href="#Footnote_11_11" class="fnanchor">[11]</a>. Viele Gelehrte, besonders Aerzte,
+gaben einen lauten Beifall zu erkennen, der edle <em class="spaced">Cujacius</em>
+sch&auml;tzte das Werk<a name="FNanchor_12_12" id="FNanchor_12_12"></a><a href="#Footnote_12_12" class="fnanchor">[12]</a>, und <em class="spaced">Johann Brentz</em>, Probst zu
+<span class='pagenum'><a name="Page_13" id="Page_13">[13]</a></span>
+Stuttgart, trat in einen Briefwechsel mit dem Verfasser,
+worin er bei grosser Hochachtung vor dessen humanen
+Bestrebungen das Ansehen der Strafgesetze dadurch zu
+retten suchte, dass er den Hexen, deren Unverm&ouml;gen
+Hagel zu machen er selbst in fr&uuml;heren Predigten behauptet
+hatte, wenigstens einen strafbaren <em class="spaced">Conat</em> beimass. Vom
+Pfalzgrafen <em class="spaced">Friedrich</em>, dessen theologische Fakult&auml;t Anfangs
+noch scharf hinter den Hexen her gewesen war<a name="FNanchor_13_13" id="FNanchor_13_13"></a><a href="#Footnote_13_13" class="fnanchor">[13]</a>,
+r&uuml;hmt Weier selbst, dass er bald der Stimme der Vernunft
+Geh&ouml;r gegeben habe; Aehnliches sagt er von der
+clevischen Regierung und vom Grafen von Nieuwenar.
+Letzterer begn&uuml;gte sich, eine gest&auml;ndige Angeklagte des
+Landes zu verweisen, haupts&auml;chlich aus R&uuml;cksicht auf ihre
+eigene Sicherheit. Dieses Beispiel fand bald in Worms
+und anderw&auml;rts Nachahmung. Nehmen wir hierzu noch,
+dass man auch in W&uuml;rttemberg um dieselbe Zeit wenigstens
+zu gr&ouml;sserer Vorsicht im Verfahren sich bequemte,
+eine gr&uuml;ndlichere Generalinquisition und deutlichere Indizien
+verlangte und,&nbsp;&mdash; was als etwas Besonderes hervorgehoben
+wird,&nbsp;&mdash; zur Folterung niemals anders als auf
+gerichtliches Erkenntniss schritt<a name="FNanchor_14_14" id="FNanchor_14_14"></a><a href="#Footnote_14_14" class="fnanchor">[14]</a>: so bleibt kein Zweifel
+<span class='pagenum'><a name="Page_14" id="Page_14">[14]</a></span>
+daran &uuml;brig, dass Weier's Buch dem Hexenprozesse im
+deutschen Reiche einen harten Stoss gegeben hat. Er
+selbst spricht in seinen sp&auml;teren Schriften mit Befriedigung
+&uuml;ber die Erfolge seines Kampfes; <em class="spaced">Crespet</em> klagt &uuml;ber
+die R&uuml;ckwirkungen desselben auf Frankreich; das gl&auml;nzendste
+Zeugniss aber hat ihm, ohne es zu wollen, der
+fanatische <em class="spaced">Bartholom&auml;us de Spina</em> ausgestellt. &bdquo;Die
+Pest des Hexenwesens&ldquo;, sagt der Magister sacri palatii,&nbsp;&mdash; &bdquo;ist
+gegenw&auml;rtig so arg, dass neulich in einer Versammlung
+Satan, der, wie einige der vom Inquisitor Verhafteten
+ausgesagt haben, in Gestalt eines F&uuml;rsten erschien, zu den
+Hexen sprach: Seid alle getrost; denn es werden nicht
+viele Jahre vergehen, so triumphirt ihr &uuml;ber alle Christen,
+weil es mit dem Teufel vortrefflich steht durch die Bem&uuml;hungen
+Weier's und seiner J&uuml;nger, die sich gegen die
+Inquisitoren mit der Behauptung aufwerfen, dass diess alles
+nur th&ouml;richte Einbildung sei, und so diese gottlosen Apostaten
+beg&uuml;nstigen und in ihren Ketzereien indirekt best&auml;rken.
+Denn s&auml;hen sich nicht die V&auml;ter Inquisitoren
+gehemmt durch die Bedenklichkeiten dieser Leute, auf
+deren Ausspr&uuml;che oft die F&uuml;rsten wie auf die Worte der
+Weisen horchen und der Inquisition die schuldige H&uuml;lfe
+entziehen, so w&auml;re durch den gl&uuml;henden Eifer besagter
+Inquisitoren diese Sekte bereits g&auml;nzlich ausgerottet, oder
+wenigstens aus dem Gebiete der Christenheit verjagt&ldquo;<a name="FNanchor_15_15" id="FNanchor_15_15"></a><a href="#Footnote_15_15" class="fnanchor">[15]</a>.</p>
+
+<p>Satan hatte diessmal auf Weier's Wirksamkeit allzu
+k&uuml;hne Hoffnungen f&uuml;r die Ungest&ouml;rtheit seiner Verb&uuml;ndeten
+gebaut. Der Theorie und der Praxis war von dem
+muthigen Arzte allzu derb auf den Fuss getreten worden,
+als dass sich nicht beide zum Bunde gegen ihn h&auml;tten die
+Hand reichen sollen. Kaum hatte man sich daher von
+der ersten Ueberraschung etwas erholt, so er&ouml;ffneten Gesetzgeber,
+Richter und Gelehrte aus den vier akademischen
+Fakult&auml;ten gegen ihn einen dreissigj&auml;hrigen Krieg, in
+welchem nur wenige, obwohl achtungswerthe, Bundesgenossen
+ihm zur Seite standen, und an dessen Ende das
+<span class='pagenum'><a name="Page_15" id="Page_15">[15]</a></span>
+von ihm vertheidigte Gebiet der Vernunft ein erobertes
+Land war, in welchem die Barbarei f&uuml;r mehr als ein ganzes
+Jahrhundert ihr blutiges Panier aufpflanzen durfte.</p>
+
+<p>Zuerst begannen ein angeblicher F&uuml;rst <em class="spaced">della Scala</em>
+und der pseudonyme <em class="spaced">Leo Suavius</em> (eigentlich <em class="spaced">Johannes
+Campanus</em>), ein franz&ouml;sischer Paracelsist, das Gepl&auml;nkel;
+Weier schrieb gegen sie eine Apologie<a name="FNanchor_16_16" id="FNanchor_16_16"></a><a href="#Footnote_16_16" class="fnanchor">[16]</a> und wies sie mit
+siegender Derbheit zur&uuml;ck. Dann trat die schon oben erw&auml;hnte
+<em class="spaced">kurs&auml;chsische Kriminalordnung</em> hervor (1572)
+und verk&uuml;ndete mit Ueberbietung der Carolina folgende
+Strafbestimmung: &bdquo;So jemands in Vergessung seines christlichen
+Glaubens mit dem Teufel ein Verb&uuml;ndniss aufrichtet,
+umgehet, oder zu schaffen hat, dass dieselbige Person, ob
+sie gleich mit Zauberey niemands Schaden zugef&uuml;get, mit
+dem Feuer vom Leben zum Tode gerichtet und gestraft
+werden soll.&ldquo; Man sieht, wie in dem protestantischen Lande
+der F&uuml;rst als summus episcopus auch das geistliche Moment
+vertrat, w&auml;hrend die Carolina vom Umgang mit dem
+Teufel schweigt und nur eine &auml;ussere Rechtsverletzung
+mit dem Scheiterhaufen bedroht. In den Motiven zu dieser
+Kriminalordnung wird Weier vornehm abgefertigt; er sei
+Arzt, nicht Jurist.</p>
+
+<p>Zun&auml;chst trat dann eine theologische Auctorit&auml;t f&uuml;r den
+Hexenglauben und die Hexenverfolgung in die Schranken,
+indem der ber&uuml;hmte <em class="spaced">Lambert Dan&auml;us</em>&nbsp;&mdash; der eigentliche
+Vater der reformirten Moraltheologie, als selbstst&auml;ndiger
+theologischen Disciplin&nbsp;&mdash; 1575 zu K&ouml;ln seinen Dialog
+De veneficis, quos olim sortilegos, nunc autem vulgo sortiarios
+vocant, herausgab, worin die im Hexenhammer vorgeschriebene
+Auffassung und Verfolgung der Hexerei
+(z.&nbsp;B. auch das Abscheeren der Haare vor der Tortur)
+vom theologischen Standpunkte aus vollst&auml;ndig gerechtfertigt
+ward. Des heidelberger Arztes <em class="spaced">Thomas Erastus</em>
+Buch de lamiis et strigibus (1577), in dialogischer Form,
+<span class='pagenum'><a name="Page_16" id="Page_16">[16]</a></span>
+angef&uuml;llt mit dem seit dem Malleus l&auml;ngst Gewohnten und
+ohne polemische Taktik, machte jedoch mehr eine Demonstration,
+als einen wirklichen Angriff<a name="FNanchor_17_17" id="FNanchor_17_17"></a><a href="#Footnote_17_17" class="fnanchor">[17]</a>.</p>
+
+<p>Zwei oder drei Jahre sp&auml;ter trat der in Frankreich
+hoch gefeierte Philosoph <em class="spaced">Jean Bodin</em> (1530, &dagger;1596), Heinrich's&nbsp;III.
+G&uuml;nstling, und bereits durch seine staatsphilosophischen
+Tr&auml;umereien bekannt, mit seinem Trait&eacute; de la
+d&eacute;monomanie des sorciers (Paris, 1580, 4<sup>o</sup>.) hervor<a name="FNanchor_18_18" id="FNanchor_18_18"></a><a href="#Footnote_18_18" class="fnanchor">[18]</a>. Bodin
+hatte bei einigen Hexenprozessen als Richter den Vorsitz
+gef&uuml;hrt und mit unglaublichem Eifer sich in die auf Zauberei
+und Hexenwesen bez&uuml;gliche Literatur vertieft. Dadurch
+war es ihm klar geworden, dass im Volksglauben
+aller V&ouml;lker und aller Zeiten die Realit&auml;t des Hexenwesens
+verb&uuml;rgt sei. Er wusste auch &uuml;ber zahllose Hexenprozesse
+und &uuml;ber die Motive der Verurtheilung einer Legion von
+Hexen zu berichten, wesshalb in seinen Augen das Auftreten
+Weier's nichts anderes als eine auf der l&auml;cherlichsten
+Selbst&uuml;bersch&auml;tzung beruhende Missachtung einer
+jedem vern&uuml;nftigen Menschen von selbst einleuchtenden
+Auctorit&auml;t und zugleich Gottlosigkeit war. Nicht zwecklos
+ist das Buch dem Pr&auml;sidenten des seit langer Zeit besonneneren
+pariser Parlaments in &auml;usserst schmeichelnden
+Ausdr&uuml;cken gewidmet. Ueberall ist man dem Verfasser
+zu lau, obgleich er anerkennt, dass unter Heinrich weit
+mehr zur Vertilgung der Hexen geschehe, als unter der
+vorigen Regierung. Er fordert die Richter auf, aus eigenem
+Antriebe einzuschreiten und nicht erst die Schritte
+des k&ouml;niglichen Prokurators abzuwarten; ja er will nach
+Mail&auml;nder Sitte Kasten mit Deckelspalten in den Kirchen
+<span class='pagenum'><a name="Page_17" id="Page_17">[17]</a></span>
+eingef&uuml;hrt wissen, um die Denunciationen zu erleichtern.
+Er z&auml;hlt f&uuml;nfzehn einzelne Verbrechen auf, aus welchen
+die Zauberei sich zusammensetze, und beweist daraus eine
+f&uuml;nfzehnfache Todesw&uuml;rdigkeit. Dem Werke h&auml;ngte Bodin
+eine ausf&uuml;hrliche Widerlegung Weier's an, um, wie er
+sagt, die durch diesen angegriffene Ehre Gottes zu schirmen.
+Diese Vertheidigung nun beruht, ausser der Wiederholung
+der alten Fabeln und der Berufung auf die Ergebnisse
+der neueren Praxis, haupts&auml;chlich auf der boshaften
+Taktik, Weier mit dem Doktor Edelin auf gleiche Stufe
+zu stellen und zu insinuiren, dass er des verd&auml;chtigen
+Agrippa Sch&uuml;ler war. Ohne Zweifel h&auml;tte es der franz&ouml;sische
+Philosoph gerne gesehen, wenn sein Gegner auch
+Edelin's Ausgang genommen h&auml;tte<a name="FNanchor_19_19" id="FNanchor_19_19"></a><a href="#Footnote_19_19" class="fnanchor">[19]</a>. Bodin ist indessen
+eine Auctorit&auml;t geworden, und selbst im Auslande hat man
+sich oft auf ihn bezogen<a name="FNanchor_20_20" id="FNanchor_20_20"></a><a href="#Footnote_20_20" class="fnanchor">[20]</a>.</p>
+
+<p>Wenige Jahre nach Bodin begegnet uns der deutsche,
+protestantische Philosoph <em class="spaced">Wilhelm Adolph Scribonius</em>,
+Professor zu Marburg, als Parteig&auml;nger in dem grossen
+Kampfe. Seine zuf&auml;llige Anwesenheit zu Lemgo, als man
+gerade mit einem Weibe die kalte Wasserprobe vornahm,
+veranlasste es, dass die Herren vom Rathe, selbst noch
+<span class='pagenum'><a name="Page_18" id="Page_18">[18]</a></span>
+ungewiss &uuml;ber die Rechtm&auml;ssigkeit des Geschehenen, den
+damals viel geltenden Gelehrten um ein nachtr&auml;gliches
+Gutachten baten. Dieser entwarf in Folge dessen im Jahr
+1583 gegen Weier's Einwendungen ein so seichtes Sendschreiben
+zur Rechtfertigung des Hexenbades<a name="FNanchor_21_21" id="FNanchor_21_21"></a><a href="#Footnote_21_21" class="fnanchor">[21]</a> und verwickelte
+sich in eine so unhaltbare Deduktion &uuml;ber die
+spezifische Schwere der D&auml;monen und ihrer Geh&uuml;lfen, dass
+er sich alsbald von einigen in der Physik festeren Aerzten
+nachdr&uuml;cklichst befehdet sah und dass selbst bei manchen
+erkl&auml;rten Hexenverfolgern jene Probe in Misskredit
+brachte<a name="FNanchor_22_22" id="FNanchor_22_22"></a><a href="#Footnote_22_22" class="fnanchor">[22]</a>.</p>
+
+<p>Einen wuchtigen Schlag f&uuml;hrte damals in England ein
+Laie, <em class="spaced">Reginald Skot</em>, der als Privatmann zu Smeeth lebte
+und 1599 starb, durch Ver&ouml;ffentlichung seiner Schrift <em class="spaced">Discovery
+of witchcraft</em> aus<a name="FNanchor_23_23" id="FNanchor_23_23"></a><a href="#Footnote_23_23" class="fnanchor">[23]</a>. Skot deckte in seinem
+Buche den Trug des Hexenglaubens mit einer K&uuml;hnheit
+auf, die vor ihm noch kein Schriftsteller gewagt hatte.
+Unerschrockenen Muthes legte er es in beredtester Sprache
+dar, mit welcher Grausamkeit die Gest&auml;ndnisse erpresst
+und mit welcher L&uuml;derlichkeit die Indizien beschafft w&uuml;rden.
+Er zeigte, dass die Gaukeleien, welche man dem
+Teufel und den Hexen zuschreibe, nichts als Absurdit&auml;ten
+und Gemeinheiten w&auml;ren, die auf gar nichts beruhten.
+Dabei legte Skot nicht nur an den gesunden Menschenverstand,
+sondern auch (sehr geschickt) an das protestantische
+Bewusstsein seiner Landsleute Berufung ein, um ihnen
+<span class='pagenum'><a name="Page_19" id="Page_19">[19]</a></span>
+ein von der katholischen Inquisition aufgestelltes Verfolgungssystem
+geh&auml;ssig erscheinen zu lassen.</p>
+
+<p>Was die Hexenfeinde des strikten Glaubens am meisten
+verdross, war, dass sie in ihrem eigenen Lager eine Spaltung
+entstehen sahen. Denn Viele, die an der Bef&auml;higung
+der Hexen zum Schadenstiften und an der Strafbarkeit
+derselben im Allgemeinen festhielten, wollten doch wenigstens
+den Luftflug, den Sabbath und den Concubitus nicht
+mehr als wirklich gelten lassen. Der gelehrte Frankfurter
+Jurist <em class="spaced">Joh. Fichard</em> gestand in seinen &bdquo;Consilien&ldquo;
+(z.&nbsp;B. Tom.&nbsp;II. Cons.&nbsp;113 vom Jahr 1564), dass er die
+n&auml;chtlichen Teufelst&auml;nze und Mahle und die Vermischung
+des Teufels mit Frauen f&uuml;r nichts Anderes als f&uuml;r Tr&auml;umereien
+und T&auml;uschungen halte, wegen deren man nicht
+auf Feuertodesstrafe erkennen d&uuml;rfe (wobei er freilich im
+Uebrigen ganz vom Hexenglauben befangen erschien, und
+auf den Feuertod erkannte, wenn Hexen gestanden, dass
+sie durch Erregung von Gewittern oder in anderer Weise
+Schaden verursacht h&auml;tten).&nbsp;&mdash; Noch entschiedener als
+Fichard trat der mecklenburgische Jurist <em class="spaced">Joh. Georg
+Godelmann</em> auf<a name="FNanchor_24_24" id="FNanchor_24_24"></a><a href="#Footnote_24_24" class="fnanchor">[24]</a>. In Vorlesungen, die er im Jahr 1584
+in Rostock &uuml;ber die Carolina gehalten hatte, und die er
+sp&auml;ter erweitert unter dem Titel herausgab: Tractatus de
+magis veneficis et lamiis deque his recte cognoscendis et
+puniendis, sagt er unter Anderem (Lib.&nbsp;III. cap.&nbsp;11): &bdquo;Die
+Hexen gestehen entweder M&ouml;gliches, n&auml;mlich dass sie
+Menschen und Vieh durch ihre magische Kunst und Zauberei
+get&ouml;dtet haben, und wenn sich dieses so erfindet, so
+sind sie nach Art.&nbsp;109 der Carolina zu verbrennen; oder
+sie gestehen <em class="spaced">Unm&ouml;gliches</em>, z.&nbsp;B. dass sie durch einen
+engen Schornstein in die Luft geflogen seien, in Thiere
+sich verwandelt, mit dem Teufel sich vermischt haben,
+und <em class="spaced">dann</em> sind sie nicht zu strafen, sondern vielmehr mit
+Gottes Wort besser zu unterrichten; oder endlich gestehen
+sie einen Vertrag mit dem Teufel, in welchem Falle sie
+mit einer ausserordentlichen Strafe, z.&nbsp;B. Staupenschlag,
+<span class='pagenum'><a name="Page_20" id="Page_20">[20]</a></span>
+Verbannung oder Geldstrafe (wenn sie reuig sind,) belegt
+werden k&ouml;nnen.&nbsp;&mdash; Diese Strafe soll ihrem Leichtsinn
+gelten, weil sie den teuflischen Einfl&uuml;sterungen nicht standhaft
+genug widerstanden, ja sogar denselben zustimmten.&ldquo;
+&mdash;&nbsp;In einem anderen, dem Lib.&nbsp;III. jenes Werkes vorgedruckten
+Gutachten von 1587 sagt <em class="spaced">Godelmann</em>: &bdquo;Was
+das Reiten und Fahren der Hexen auf B&ouml;cken, Besen,
+Gabeln nach dem Blocksberg oder Heuberg zum Wohlleben
+und zum Tanz, desgleichen auch die fleischlichen
+Vermischungen, so die b&ouml;sen Geister mit solchen Weibern
+vollbringen sollen, anbelangt, achte ich nach meiner Einfalt
+daf&uuml;r, dass es ein lauter Teufelsgespinst, Tr&uuml;gerei und
+Phantasie ist. Dergleichen Phantasie ist auch, dass Etliche
+glauben, dass die Hexen und Zauberer in Katzen,
+Hunde und W&ouml;lfe k&ouml;nnen verwandelt werden. Denn dass
+solche Ver&auml;nderung unm&ouml;glich sei, ist bereits in einem
+alten Concilio, so zu Ancyra gehalten (Kanon Episcopi!),
+geschlossen worden.&nbsp;&mdash; Endlich wird auch den Hexen vorgeworfen,
+dass sie b&ouml;se Wetter machen k&ouml;nnen, so doch
+Wettermachen Gottes und keines Menschen Werk ist.&nbsp;&mdash;
+Derentwegen kann kein Richter Jemanden auf solche
+Punkte peinigen, viel weniger t&ouml;dten, weil derselbigen mit
+keinem Wort in der Peinlichen Halsgerichtsordnung gedacht
+wird.&ldquo;</p>
+
+<p>In demselben Sinne ver&ouml;ffentlichte damals <em class="spaced">Augustin
+Lercheimerus</em> 1585 zu Heidelberg ein &bdquo;Bedenken von
+der Zauberey&ldquo;, welches 1593 auch zu Basel, 1597 zu Speier
+neu edirt ward. Lercheimer sagt: &bdquo;Die Hexen werden in
+ihrem Sinn betrogen in Buhlschaft mit dem Satan. Ist
+kein nat&uuml;rlich Werk, noch wahre nat&uuml;rliche Lust dabei,
+wie sie selbst bekennen.&nbsp;&mdash; Denn was kann ein Geist und
+ein Leib miteinander schaffen?&nbsp;&mdash; Und dass es zu mehrmalen
+eine Fantasey und eine Einbildung sei, zeigen die
+Hexen damit an, dass sie bekennen, sie seien vom Geiste
+beschlafen, da sie bei ihrem Manne im Bette gelegen und
+er habs nicht empfunden.&ldquo;&nbsp;&mdash; Selbst der strenge Ketzerrichter
+<em class="spaced">Hard. a Dassell</em> (Verf. des oben erw&auml;hnten
+Responsum von 1597,) war der Meinung, dass sehr oft die
+<span class='pagenum'><a name="Page_21" id="Page_21">[21]</a></span>
+Aussagen von Frauen &uuml;ber ihre Hexenfahrten, ihre Buhlerei
+mit dem Teufel etc. auf Einbildung und Tr&auml;umerei beruhten.</p>
+
+<p>Inzwischen begann in Frankreich eine Denkweise
+durchzubrechen, welche sich vor Allem dadurch kennzeichnete,
+dass sie von jeder Auctorit&auml;t und Tradition unabh&auml;ngig,
+principiell Alles, was nur auf dieser Grundlage
+ruhte, in Zweifel zog. Der &bdquo;Philosoph&ldquo;, der mit dieser
+Anschauungsweise zuerst (1588) hervortrat, war der originelle
+<em class="spaced">Michel de Montaigne</em>, ein Gelehrter, der seinen
+Ruhm weit weniger der Tiefe seines Geistes als der K&uuml;hnheit
+seiner Skepsis verdankt. Seiner Meinung nach war
+von dem, was man &uuml;ber die Hexen und deren Treiben
+sagte, gar nichts verb&uuml;rgt; vielmehr sei anzunehmen, dass
+es theilweise mit ganz nat&uuml;rlichen Dingen zugehe, theilweise
+auf Sinnent&auml;uschung, beziehungsweise auf L&uuml;ge beruhe.
+Er meint, es sei weit wahrscheinlicher, dass unsere
+Sinne uns t&auml;uschen, als dass ein altes Weib auf einem
+Besenstiel im Schornstein hinauffahre; und es m&uuml;sse weit
+weniger befremden, wenn Zungen l&uuml;gen, als wenn Hexen
+die angeblichen Thaten ausf&uuml;hrten. Darum m&ouml;ge man
+den Weibern, wenn sie ihre Nachtfahrten u.&nbsp;dgl. eingestehen
+wollten, lieber Niesswurz als Schierling zuerkennen.
+C'est mettre, sagt er, ses conjectures &agrave; bien haut prix,
+que d'en faire cuire un homme tout vif!</p>
+
+<p>Was nun <em class="spaced">Montaigne</em> in der Form eines Zweifels
+ausgesprochen, das wurde von dem gleichzeitigen Skeptiker,
+dem Grossvikar <em class="spaced">Pierre Charron</em> zu Paris (&dagger;1603) geradezu
+geleugnet und bek&auml;mpft, und es begann jetzt in
+Frankreich eine Weltanschauung herrschend zu werden,
+die alles Wunderbare mit Widerwillen betrachtete, die
+Alles aus einem nat&uuml;rlichen Zusammenhange erfassen
+wollte, und daher in dem Hexenglauben nichts anderes
+als Wahn und Trug erkannte.</p>
+
+<p>Um gegen solche Freigeistereien wenigstens die Hauptbasis
+des Hexenprozesses, die Glaubw&uuml;rdigkeit der Bekenntnisse,
+zu retten, schrieb der trierische Suffraganbischof
+<em class="spaced">Peter Binsfeld</em> 1589 seinen Traktat de confessionibus
+<span class='pagenum'><a name="Page_22" id="Page_22">[22]</a></span>
+maleficorum et sagarum und gab denselben zwei
+Jahre darauf, besonders zum Gebrauch der baierischen
+Gerichte, wo er Beifall gefunden hatte, neu bearbeitet
+heraus<a name="FNanchor_25_25" id="FNanchor_25_25"></a><a href="#Footnote_25_25" class="fnanchor">[25]</a>. Die Realit&auml;t des Pactums wird darin gegen
+Weier aus der Versuchungsgeschichte Jesu dargethan;
+die Auctorit&auml;t des Kanons Episcopi aber, als einer von ganz
+andern Dingen redenden Stelle, abgewiesen. Kirchenv&auml;ter,
+Scholastiker und die Bekenntnisse der damals im
+Trierischen stark verfolgten Hexen liefern die Beweise
+f&uuml;r die Wahrheit eben dieser Bekenntnisse. Binsfeld's
+Schrift hat in der Praxis Ansehen erlangt, er selbst aber
+den traurigen Ruhm, an dem Sturze zweier Ehrenm&auml;nner,
+die dem blutigen Treiben entgegentraten, mitgewirkt zu haben.</p>
+
+<p><em class="spaced">Cornelius Callidius Loos</em> (<em class="spaced">Loseus</em>), um 1546 zu
+Gouda in Holland geboren (in seinen Schriften sich auch
+Cornelius Callidius und Finius nennend), Canonicus in seiner
+Vaterstadt, war zwar ein erkl&auml;rter Gegner des Protestantismus,
+der ihn bei Einf&uuml;hrung der Reformation von seiner
+Stelle vertrieben hatte, aber einer der wenigen Aufgekl&auml;rten
+des Jahrhunderts, die in der ganzen Hexerei und
+ihren Wirkungen nur Trug und Einbildung und in der
+Hexenverfolgung eine &bdquo;neue Alchymie&ldquo; erkannten, nach
+welcher man &bdquo;aus Menschenblut Gold und Silber mache&ldquo;<a name="FNanchor_26_26" id="FNanchor_26_26"></a><a href="#Footnote_26_26" class="fnanchor">[26]</a>.
+Im Trierischen, wohin er sich gefl&uuml;chtet, fand er unter
+<span class='pagenum'><a name="Page_23" id="Page_23">[23]</a></span>
+dem schwachen Johann&nbsp;VI. alle Gr&auml;uel des Hexenprozesses
+vor. Schon fr&uuml;her durch einige gelehrte Streitschriften
+bekannt, schien er gerade der Mann zu sein, von dem man
+eine siegende Widerlegung Weiers erwarten durfte. Als
+er jedoch nach einiger Zeit eine Schrift, de vera et falsa
+magia betitelt, zu K&ouml;ln in Druck geben wollte, fand es
+sich, dass er darin die Unwissenheit, Tyrannei und Habsucht
+der Hexenverfolger aufs R&uuml;cksichtsloseste gez&uuml;chtigt
+hatte. Das Manuscript ward confiscirt, er selbst auf Befehl
+des p&auml;pstlichen Nuntius im Kloster St.&nbsp;Maximin bei
+Trier eingekerkert und zum schimpflichsten Widerruf gezwungen,
+den er am 15.&nbsp;M&auml;rz 1592 vor dem Generalvikar
+der Di&ouml;zese Trier, Peter Binsfeld, und dem Abt des Klosters
+ablesen und unterzeichnen musste. Die Anf&uuml;hrung einiger
+Artikel dieses (sechszehn Artikel umfassenden) Widerrufs
+wird den Geist seines Wirkens und die Gr&ouml;sse der ihm
+angethanen Schmach darthun<a name="FNanchor_27_27" id="FNanchor_27_27"></a><a href="#Footnote_27_27" class="fnanchor">[27]</a>.</p>
+
+<p>&bdquo;<em class="spaced">Art.</em> I. Erstens widerrufe, verdamme, verwerfe und
+missbillige ich, was ich oft schriftlich und m&uuml;ndlich vor
+vielen Personen behauptet und als den Hauptgrundsatz
+meines Traktats aufgestellt habe, dass nur Einbildung,
+leerer Aberglaube und Erdichtung sei, was man von der
+k&ouml;rperlichen Ausfahrt der Hexen schreibt; sowohl weil
+diess ganz und gar nach ketzerischer Bosheit riecht, als
+auch weil diese Meinung mit dem Aufruhr Hand in Hand
+geht und darum nach dem Verbrechen der beleidigten
+Majest&auml;t schmeckt.</p>
+
+<p>&bdquo;<em class="spaced">Art.</em> II. Denn (was ich zweitens widerrufe) ich habe
+durch heimlich an gewisse Personen abgesandte Briefe
+gegen die Obrigkeit hartn&auml;ckig und ohne haltbaren Grund
+ausgesprengt, dass die Hexenfahrt unwahr und eingebildet
+sei, mit der weiteren Behauptung, dass die armen Weiber
+durch die Bitterkeit der Tortur gezwungen werden, zu
+gestehen, was sie niemals gethan haben, dass durch hartherzige
+Schl&auml;chterei unschuldiges Blut vergossen und dass
+<span class='pagenum'><a name="Page_24" id="Page_24">[24]</a></span>
+mittelst einer neuen Alchymie aus Menschenblut Gold und
+Silber hervorgelockt werde.</p>
+
+<p>&bdquo;<em class="spaced">Art.</em> III. Durch dieses und Aehnliches, theils durch
+Privatunterredungen, theils durch verschiedene Briefe an
+beide Obrigkeiten, habe ich die Oberen und Richter bei
+den Untergebenen der Tyrannei beschuldigt.</p>
+
+<p>&bdquo;<em class="spaced">Art.</em> IV. Und folglich, da der hochw&uuml;rdigste und
+durchlauchtigste Erzbischof und Kurf&uuml;rst von Trier nicht
+nur gestattet, dass in seiner Di&ouml;zese die Zauberer und
+Hexen zur verdienten Strafe gezogen werden, sondern
+auch eine Verordnung wegen des Verfahrens und der
+Gerichtskosten in Hexensachen erlassen hat, habe ich in
+un&uuml;berlegter Verwegenheit besagten Kurf&uuml;rsten stillschweigend
+der Tyrannei bezichtigt.</p>
+
+<p>&bdquo;<em class="spaced">Art.</em> V. Ausserdem widerrufe und verdamme ich
+folgende meine S&auml;tze: dass es keine Zauberer gebe, die
+Gott absagen, dem Teufel einen Kult erweisen, mit H&uuml;lfe
+desselben Wetter machen und Aehnliches ausf&uuml;hren, sondern
+dass diess alles Tr&auml;ume seien.&ldquo; U.&nbsp;s.&nbsp;w.</p>
+
+<p>Am Schlusse dieser vor Binsfeld protokollirten Palinodie
+erkannte sich Loos, wenn er r&uuml;ckf&auml;llig werden sollte,
+jeder willk&uuml;rlichen Bestrafung w&uuml;rdig und wurde sodann
+aus dem Lande gejagt. In Br&uuml;ssel fand er nach einigem
+Umherirren eine Freist&auml;tte und Anstellung als Vicarius
+an einer Kirche. Bald trat er mit seinen S&auml;tzen von
+Neuem hervor und b&uuml;sste daf&uuml;r als R&uuml;ckf&auml;lliger lange
+Zeit im Kerker. Aus demselben entlassen, betrat er nochmals
+den alten Weg. Es drohte ihm eben die dritte Anklage,
+als der Tod am 3.&nbsp;M&auml;rz 1593 zu Br&uuml;ssel (nach
+anderer Angabe zu Mainz) ihn aller Verfolgung entzog.</p>
+
+<p>Rascher war es mit dem andern Opfer zu Ende gegangen.
+Der Doctor <em class="spaced">Dietrich Flade</em>, kurf&uuml;rstlicher Rath
+und Schultheiss zu Trier, einst auch Rektor der Universit&auml;t,
+war vielleicht eine von jenen obrigkeitlichen Personen, an
+welche Loos sich schriftlich und m&uuml;ndlich gewandt hatte<a name="FNanchor_28_28" id="FNanchor_28_28"></a><a href="#Footnote_28_28" class="fnanchor">[28]</a>.
+<span class='pagenum'><a name="Page_25" id="Page_25">[25]</a></span>
+Wenigstens suchte auch er in seinem praktischen Kreise
+dem Unwesen Einhalt zu thun, indem er Alles aufbot, um
+die gesammte Hexerei als Chim&auml;re hinzustellen. Doch
+mochte er noch so nachdr&uuml;cklich auf den Kanon Episcopi
+sich berufen, gerade dieses machte man zum Indicium gegen
+ihn selbst. Wer die Hexen vertheidigte, der war ja
+selbst der Hexerei verd&auml;chtig. &bdquo;Ihm trat, sagt Delrio,
+Peter Binsfeld tapfer mit einer gelehrten Widerlegung
+entgegen und gab seinen Traktat &uuml;ber die Bekenntnisse
+der Hexen heraus. Flade wurde verhaftet, gestand endlich
+sein Verbrechen und seinen Betrug, wie Edelin, und
+wurde lebendig verbrannt. Das gegen ihn geltend gemachte
+Indizium gr&uuml;ndet sich auf eine offenbare Rechtsvermuthung
+u.&nbsp;s.&nbsp;w.&ldquo; Mit ihm fielen zwei B&uuml;rgermeister,
+einige Rathsherren und Sch&ouml;ffen und mehrere Priester.
+Die Hinrichtung geschah im Jahre 1589. Flade war ein
+reicher Mann gewesen. Eine Summe von 4000&nbsp;fl., die er
+bei der Stadt Trier stehen hatte, wurde auf Befehl des
+Kurf&uuml;rsten an die Pfarrkirchen zu frommen Zwecken vertheilt.
+In sp&auml;teren Prozessen wird sein Name mehrfach
+unter den Mitschuldigen beim Hexentanze auf der hetzeroder
+Haide genannt<a name="FNanchor_29_29" id="FNanchor_29_29"></a><a href="#Footnote_29_29" class="fnanchor">[29]</a>.</p>
+
+<p>Gleichzeitig mit Binsfeld wirkte in dem Nachbarlande
+Lothringen <em class="spaced">Nikolaus Remigius</em>, herzoglich lothringischer
+Geheimerrath und Oberrichter. Aus dem reichen
+Schatze seiner Amtserfahrungen stellte er seine D&auml;monolatrie
+zusammen, die zuerst lateinisch und gleich darauf,
+ihrer Gemeinn&uuml;tzigkeit halber, auch deutsch erschien<a name="FNanchor_30_30" id="FNanchor_30_30"></a><a href="#Footnote_30_30" class="fnanchor">[30]</a>.
+<span class='pagenum'><a name="Page_26" id="Page_26">[26]</a></span>
+Sie ist dem Richter ein wahres Arsenal in jeder Verlegenheit
+und f&uuml;hrt ihn auf den scheinbar verschiedensten
+Wegen zu demselben Ziele; es gibt nicht leicht einen
+Punkt, f&uuml;r welchen der Verfasser nicht aus irgend einem
+nach Namen und Tag bezeichneten Prozessfall einen Beleg
+beibr&auml;chte. So verficht er zwar die <em class="spaced">leibliche</em> Ausfahrt
+der Hexen, l&auml;sst aber daneben auch eine <em class="spaced">eingebildete</em>,
+obgleich eben so verdammliche bestehen. Die Salbe der
+Hexen ist zugleich giftig und unsch&auml;dlich: <em class="spaced">giftig</em>, sobald
+sie die Hexe selbst auch nur in der geringsten Quantit&auml;t
+aufstreicht; <em class="spaced">unsch&auml;dlich</em>, sobald sie in die H&auml;nde des
+Gerichts f&auml;llt, und w&auml;ren es ganze T&ouml;pfe voll. Das Weib,
+dem man ankommen will, ist verd&auml;chtig, wenn es <em class="spaced">oft</em>,
+und wenn es <em class="spaced">nie</em> in die Kirche geht, wenn sein Leib
+<em class="spaced">warm</em>, und wenn er <em class="spaced">kalt</em> ist. W&auml;hrend der sechszehn
+Jahre, dass Remigius dem Halsgerichte beiwohnte, sind,
+seiner eigenen Angabe zufolge, in Lothringen nicht weniger
+als <em class="spaced">achthundert</em> Zauberer zum Tode verurtheilt
+worden, eben so viele waren entweder entwichen, oder
+hatten durch die Tortur nicht &uuml;berf&uuml;hrt werden k&ouml;nnen.
+Remigius sieht im Ganzen mit Zufriedenheit auf sein
+Wirken zur&uuml;ck; doch hat er sich <em class="spaced">eine</em> Schwachheitss&uuml;nde
+vorzuwerfen. Einst hatte er n&auml;mlich, dem Mitleiden seiner
+Collegen nachgebend, siebenj&auml;hrige Kinder, die beim
+Hexentanze gewesen waren, nur dadurch bestraft, dass er
+sie, nackt ausgezogen, dreimal um den Platz, wo ihre
+Eltern den Feuertod erlitten hatten, mit Ruthen herumhauen
+liess. Seine richterliche Ueberzeugung sagte ihm,
+dass auch sie den Tod verdient hatten; denn &bdquo;ein heylsamer
+Eyffer ist allezeit dem schedlichen eusserlichen
+Schein der Begnadigung vorzuziehen&ldquo;<a name="FNanchor_31_31" id="FNanchor_31_31"></a><a href="#Footnote_31_31" class="fnanchor">[31]</a>. In W&uuml;rzburg
+<span class='pagenum'><a name="Page_27" id="Page_27">[27]</a></span>
+und Bamberg hat man sp&auml;ter diesen heilsamen Eifer zu
+wahren gewusst.</p>
+
+<p>Mit dem Minister Remigius wetteiferte bald ein k&ouml;niglicher
+Schriftsteller um den Preis in der Bek&auml;mpfung des
+satanischen Reiches, kein geringerer als <em class="spaced">Jakob</em>&nbsp;I. von
+Schottland und England, jener F&uuml;rst, der so stolz war auf
+seine Theologie und sein Lateinsprechen. Noch bevor er
+den englischen Thron bestieg, hatte er seine <em class="spaced">D&auml;monologie</em>
+geschrieben und den Grunds&auml;tzen derselben in seinem
+schottischen Reiche Geltung verschafft<a name="FNanchor_32_32" id="FNanchor_32_32"></a><a href="#Footnote_32_32" class="fnanchor">[32]</a>. Ein wahres
+Wort hat er in der Vorrede gesprochen, indem er von
+Bodin's D&auml;monomanie versichert, sie sei &bdquo;majore collecta
+studio, quam scripta judicio&ldquo;; aber die Nachwelt muss von
+der k&ouml;niglichen D&auml;monologie leider dasselbe sagen.&nbsp;&mdash;
+Jakob unterscheidet zwischen der Magie (auch necromantia)
+und dem Veneficium (auch incantatio oder Hexerei). Die
+Venefici sind <em class="spaced">Sklaven</em>, die Nekromanten <em class="spaced">Gebieter</em> des
+Teufels. Zwar gebieten sie nicht absolut, sondern bedingt,
+nicht kraft ihrer Kunst, sondern verm&ouml;ge eines Vertrags.
+Denn um ihnen Leib und Seele abzugewinnen, macht sich
+der Teufel verbindlich, in einigen untergeordneten Dingen
+ihrem Befehle zu gehorchen. Die kindischen Beschw&ouml;rungen
+zur Heilung, das Nestelkn&uuml;pfen, die Astrologie
+und das Horoskopstellen sind nur das ABC des Teufels,
+wodurch er, da diese Dinge ziemlich unschuldig erscheinen,
+die Neugierigen in sein Netz lockt. Der hierdurch verf&uuml;hrte
+gelehrte Magier schreitet bald zum m&uuml;ndlichen oder
+schriftlichen Pactum. Der Teufel ist der Affe Gottes; der
+Kuss wird ihm auf die Hinterseite gegeben, weil Moses
+den Herrn auch nur von hinten sehen konnte. Zwei Arten
+der Hexenfahrt m&uuml;ssen angenommen werden: 1)&nbsp;eine leibliche,
+wenn die Hexen an nahegelegene Orte theils zu
+Fuss oder Pferd, theils mit des Teufels H&uuml;lfe durch die
+Luft kommen; 2)&nbsp;eine im Geiste, wenn der Ort so entfernt
+ist, dass die in einem Moment zu vollendende Reise
+<span class='pagenum'><a name="Page_28" id="Page_28">[28]</a></span>
+verm&ouml;ge ihrer Schnelligkeit die Unm&ouml;glichkeit des Athemholens
+voraussetzen w&uuml;rde. Den Coitus mit den Incuben
+und Succuben r&auml;umt der K&ouml;nig ein, nicht aber die Erzeugung
+von Ungeheuern und wirklichen Kindern. Die
+Magier sowohl, als die Hexen sollen mit dem Tode bestraft
+werden. In einem andern, der Ausbildung seines
+Sohns zum Regenten gewidmeten Werke<a name="FNanchor_33_33" id="FNanchor_33_33"></a><a href="#Footnote_33_33" class="fnanchor">[33]</a> stellt Jakob
+unter denjenigen Verbrechen, wo die k&ouml;nigliche Begnadigung
+S&uuml;nde w&auml;re, die Zauberei oben an.</p>
+
+<p>Oft liegt dem K&ouml;nig die Wahrheit so nahe vor den
+F&uuml;ssen, dass er gleichsam dar&uuml;ber stolpert, aber sein d&auml;monenaufsp&uuml;rendes
+Auge bleibt stets nach den Wolken
+gerichtet. So antwortet er auf die Frage: warum in Lappland,
+Finnland, den Orkaden und shetl&auml;ndischen Inseln
+der d&auml;monische Concubitus h&auml;ufiger sei, als anderw&auml;rts:
+&bdquo;Wo die Unwissenheit der Menschen am dicksten ist, da
+ist auch die Unversch&auml;mtheit des Teufels am gr&ouml;bsten.&ldquo;
+Da, wo er die Wahrnehmung abhandelt, dass es fr&uuml;her
+mehr Gespenster gegeben habe, jetzt mehr Hexen, heisst
+es: &bdquo;So ist's uns auch in England gegangen; denn w&auml;hrend
+der papistischen Finsterniss sah man mehr Gespenster
+und Geister, als mit Worten auszudr&uuml;cken m&ouml;glich ist;
+jetzt sind sie so selten, dass man in einem ganzen Jahrhundert
+kaum von einem einzigen Falle h&ouml;rt. Aber damals
+waren die Hexereien nicht so h&auml;ufig als jetzt, wo dieselben
+sich allerdings im h&ouml;chsten Grade vervielfacht haben.&ldquo;
+Freilich hatte England in den Zeiten des Papismus noch
+keinen Jakob&nbsp;I., der die Kunst besass, &uuml;berall Hexereien
+zu entdecken. Bei n&auml;herer Pr&uuml;fung w&uuml;rde der K&ouml;nig gefunden
+haben, dass er, anstatt zu Gunsten des Papismus
+Zeugniss zu geben, der bekanntermaassen sowohl vor, als
+nach der Reformation auf dem Continent in der Hexenverfolgung
+sich &uuml;berschw&auml;nglich zeigte, sich selbst anzuklagen
+hatte, indem er dieses Erbst&uuml;ck des Papismus, ohne
+es als solches zu erkennen, blindlings durch Schrift und
+Gesetze in alle Adern seiner V&ouml;lker verbreitete.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_29" id="Page_29">[29]</a></span></p>
+<p>Endlich trat der gewaltigste Verfechter des Hexenprozesses,
+<em class="spaced">Martin del Rio</em> (<em class="spaced">Delrio</em>) hervor, um den Angriffen
+auf denselben ein f&uuml;r allemal ein Ende zu machen. Delrio
+war 1551 zu Antwerpen von spanischen Eltern geboren, hatte
+zu Paris, Douai und L&ouml;wen Philosophie und die Rechte
+studirt und in der letzteren Wissenschaft zu Salamanca den
+Doktorgrad erlangt<a name="FNanchor_34_34" id="FNanchor_34_34"></a><a href="#Footnote_34_34" class="fnanchor">[34]</a>. In Brabant wurde er dann in rascher
+Folge zum Rathe des h&ouml;chsten Conseils, zum Intendanten
+der Armee, zum Vicekanzler und Procureur-G&eacute;n&eacute;ral ernannt.
+W&auml;hrend der B&uuml;rgerkriege verliess er die Niederlande und
+ward Jesuit in Valladolid, kehrte aber bald zur&uuml;ck und
+lehrte an verschiedenen Universit&auml;ten Philosophie und
+Theologie. Er starb 1608 zu L&ouml;wen.</p>
+
+<p>Im Jahre 1599 erschienen seine ber&uuml;hmten Disquisitiones
+magicae in sechs B&uuml;chern<a name="FNanchor_35_35" id="FNanchor_35_35"></a><a href="#Footnote_35_35" class="fnanchor">[35]</a>. Sie sollten dasjenige leisten,
+was man von Loos vergeblich erwartet hatte. Unter allen
+Hexenverfolgern ist Delrio unstreitig der gelehrteste und
+schlaueste. Stellenweise zeigt er sogar eine gewisse Aufkl&auml;rung,
+Liberalit&auml;t und Billigkeit. Verschiedene Arten
+abergl&auml;ubischer Heilungen werden von ihm gr&uuml;ndlich bek&auml;mpft,
+um andern, nicht weniger abergl&auml;ubischen, Platz
+zu machen. Charaktere, Sigille, Bilder, Zahlen und Worte
+haben ihm zufolge keine nat&uuml;rliche oder magische F&auml;higkeit,
+Krankheiten oder andere Sch&auml;den zu entfernen; Amulette
+besitzen nur insofern Kraft, als dieselbe etwa in ihrem Stoffe
+liegt. Alle Theurgie oder weisse Magie ist unwirklich; die
+D&auml;monen lassen sich vom Menschen nicht zwingen. Diess
+alles aber bahnt nur den Weg zu dem Grundsatze, dass jene
+Charaktere, Sigille u.&nbsp;s.&nbsp;w. nur willk&uuml;rlich verabredete
+<span class='pagenum'><a name="Page_30" id="Page_30">[30]</a></span>
+Zeichen seien, unter welchen der Teufel <em class="spaced">allerdings wirke</em>,
+nicht gezwungen, sondern in Folge <em class="spaced">eines Vertrages</em>.
+Das Pactum mit dem Teufel, in welchem die Abschw&ouml;rung
+des Christenthums inbegriffen ist, bildet die Grundlage aller
+Zauberei; die d&auml;monische Magie zu leugnen, ist ketzerisch.
+Sie ist der Inbegriff alles Diabolischen und des Todes
+w&uuml;rdig; gegen sie, wie gegen alle andern Uebel, sch&uuml;tzen
+nur die Heilmittel der katholischen Kirche, wie Segen,
+Exorcismen, Kreuze, Reliquien, Agnus Dei u.&nbsp;s.&nbsp;w., deren
+Verdienst gepriesen und durch erbauliche Geschichten beglaubigt
+wird. Niemand kann in diesen Dingen abergl&auml;ubischer
+sein, als Delrio. In der Lehre von den Zaubergr&auml;ueln
+folgt er ganz seinen Vorg&auml;ngern, die er nur an
+Kenntnissen und dialektischer Gewandtheit &uuml;bertrifft. Der
+Kanon Episcopi wird in einer weitl&auml;uftigen Abhandlung
+aller Bedeutung beraubt: er handle weder von den Hexen
+der neueren Zeit, noch w&uuml;rde er, selbst wenn diess w&auml;re,
+denselben irgendwie n&uuml;tzen, da er auch diejenigen Weiber,
+welche die Luftfahrt nur in der Einbildung machen, als
+Ungl&auml;ubige (infideles) bezeichne. Die Hexen aber sollen,
+auch wenn sie Niemanden besch&auml;digt haben, schon blos
+um ihres Teufelsbundes willen get&ouml;dtet werden. Auch im
+Prozesse weiss Delrio sich das Ansehen der Besonnenheit
+zu geben, indem er unwesentliche Einzelheiten, die gleichwohl
+grossen Anstoss gegeben hatten, wie das Hexenbad
+und die Nadelprobe, missbilligt, auch mit sch&ouml;nen Worten
+zum Maasshalten in der Tortur r&auml;th; dabei bleibt ihm aber,
+wie allen Uebrigen, die Zauberei ein crimen exceptum,
+wo Alles vom Ermessen des Richters abh&auml;ngt, und aus
+dem den Inquisiten von ihm umgeworfenen Netze ist kein
+Entkommen m&ouml;glich. V&ouml;llige Lossprechung, obgleich
+rechtlich denkbar, widerr&auml;th er; der Richter soll nur von
+der Instanz entbinden.</p>
+
+<p>Wo Gelehrsamkeit und Sophismen nicht mehr ausreichen
+wollen, da wird durch vornehmes Naser&uuml;mpfen,
+durch Verd&auml;chtigen und Schrecken gewirkt. Die fr&uuml;heren
+Gegner seines Systems oder einzelner S&auml;tze desselben,
+einen Melanchthon, Alciatus, Agrippa, Weier, Montaigne
+<span class='pagenum'><a name="Page_31" id="Page_31">[31]</a></span>
+u.&nbsp;A. macht er l&auml;cherlich. Ketzer, einseitige Literatoren,
+Legisten und Rabulisten m&uuml;ssen schweigen, wo der Jesuit
+redet, und d&uuml;rfen sich weder auf den Kanon Episcopi,
+noch auf den gesunden Menschenverstand berufen; wer
+keine Hexen glaubt, ist kein Katholik. Seinen k&uuml;nftigen
+Gegnern aber h&auml;lt er erst die Katastrophe eines Edelin,
+Loos und Flade vor, und dann fordert er sie auf, seine
+Lehre von der Wirklichkeit der Hexenfahrten entweder
+zu widerlegen, oder anzunehmen. Dieses geschieht in eben
+demselben Kapitel, in welchem das <em class="spaced">L&auml;ugnen</em> der Hexengr&auml;uel
+als Indizium der Zauberei aufgestellt wird. In der
+That, von solchem Gesch&uuml;tz vertheidigt, ist Delrio's Werk
+ein Bollwerk des Hexenprozesses geworden, und mehrere
+Menschenalter sind vergangen, ehe der erste wirksame
+Angriff auf dasselbe gewagt wurde. Kaum dass einzelne
+Stimmen &uuml;ber das Tumultuarische und die unm&auml;ssige Barbarei
+der Prozessbehandlung sich vernehmlich zu machen
+wagten; die Hauptsache blieb unangefochten.</p>
+
+<p>Kurz nach Delrio schrieb sein Landsmann <em class="spaced">Torreblanca</em>
+eine D&auml;monologie in vier B&uuml;chern<a name="FNanchor_36_36" id="FNanchor_36_36"></a><a href="#Footnote_36_36" class="fnanchor">[36]</a>. Sie ist dem Papste
+Paul&nbsp;V. gewidmet und hat die Approbation des heiligen
+Officiums. Hieraus folgt von selbst der Schluss, dass sie
+sich von dem bereits bekannten System nicht entferne<a name="FNanchor_37_37" id="FNanchor_37_37"></a><a href="#Footnote_37_37" class="fnanchor">[37]</a>.</p>
+
+<hr />
+
+
+
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_32" id="Page_32">[32]</a></span></p>
+<h2><a name="kap20" id="kap20"></a>ZWANZIGSTES KAPITEL.</h2>
+
+<p class="kapitel">Die Hexenprozesse in der zweiten H&auml;lfte des
+sechszehnten und in der ersten H&auml;lfte des siebenzehnten
+Jahrhunderts in den geistlichen F&uuml;rstenth&uuml;mern
+Deutschlands.</p>
+
+
+<p>In der Zeit, welche unmittelbar auf den Passauer und
+Augsburger Religionsfrieden des Reichs folgte, finden wir
+alle geistlichen Stiftslande desselben von dem Protestantismus
+so durchdrungen, dass in vielen derselben das evangelische
+Bekenntniss geradezu herrschend geworden war.
+In der Mitte der zweiten H&auml;lfte des sechszehnten Jahrhunderts
+beginnt aber in allen geistlichen F&uuml;rstenth&uuml;mern
+Deutschlands die hierarchische Reaktion einzutreten. Die
+Werkzeuge derselben waren die damals in alle unter geistlicher
+Herrschaft stehenden Lande hereingerufenen Jesuiten
+&mdash;&nbsp;oder die &bdquo;spanischen Priester&ldquo;, wie das Volk die Fremdlinge
+nannte,&nbsp;&mdash; die zun&auml;chst durch Errichtung von Volksschulen,
+durch gelegentliche Besitzergreifung von Pfarreien
+und durch die mannigfachen Mittel der inneren Mission
+ihrem Ziele, der Ausrottung des Protestantismus, immer
+n&auml;her zu kommen suchten. Doch gen&uuml;gten diese friedlichen
+Mittel zur Erreichung des Zweckes nicht; es musste
+auch mit Gewalt vorgegangen und durchgegriffen, es
+musste die Ketzerei durch Ausrottung der Ketzer aus dem
+Lande geschafft werden, und das hierbei sich am meisten
+<span class='pagenum'><a name="Page_33" id="Page_33">[33]</a></span>
+empfehlende und den besten Erfolg versprechende Verfahren
+war das der Identifizirung oder Vermengung der
+Ketzerei mit der Hexerei.</p>
+
+<p>Wir fassen daher, um uns diese Vorg&auml;nge klar zu
+machen, diejenigen geistlichen F&uuml;rstenth&uuml;mer ins Auge,
+&uuml;ber welche uns Nachrichten bez&uuml;glich der Hexenverfolgung
+vorliegen.</p>
+
+<p>Im geistlichen Kurf&uuml;rstenthum <em class="spaced">Trier</em> war einst der
+Kurf&uuml;rst-Bischof <em class="spaced">Johann</em> (v.&nbsp;Baden), des Trithemius Freund,
+von Innozenz&nbsp;VIII. wiederholt zum Beginne der Hexenverfolgung
+aufgefordert und gedr&auml;ngt worden. Johann
+hatte jedoch dieses Ansinnen mit der Erkl&auml;rung zur&uuml;ckgewiesen,
+dass es in seinem Lande keine Hexen gebe,
+wesshalb, so lange er lebte, im Kurf&uuml;rstenthum Trier keinerlei
+Hexenverfolgung vorkam. Hernach drang auch hier
+die reformatorische Bewegung ein. Trarbach bekannte
+sich 1558 ganz entschieden zur Augsburgischen Confession,
+und mit Berufung auf ihre angebliche Reichsfreiheit erkl&auml;rte
+sich auch die Stadt Trier f&uuml;r dieselbe. <em class="spaced">Kaspar
+Olevian</em>, ein geborener Trierer (der einige Jahre sp&auml;ter
+[1563] mit Zacharias Ursinus den Heidelberger Katechismus
+verfasste), predigte in der Hospitalskirche zu Trier
+die evangelische Lehre, und die Rathsherrn und Z&uuml;nfte
+hielten fast s&auml;mmtlich zu ihm<a name="FNanchor_38_38" id="FNanchor_38_38"></a><a href="#Footnote_38_38" class="fnanchor">[38]</a>. Kurf&uuml;rst <em class="spaced">Johann</em>&nbsp;V.
+(<em class="spaced">v.&nbsp;d.&nbsp;Leyen</em>), der die Reichsfreiheit der Stadt nicht anerkannte
+und dieselbe infolge des Anschlusses der B&uuml;rgerschaft
+an die Reformation verlassen hatte, musste daher
+seine R&uuml;ckkehr in dieselbe mit Gewalt erzwingen. Wieder
+im Besitz der Regierungsgewalt begann nun der Kurf&uuml;rst
+dieselbe alsbald in der w&uuml;stesten Weise zu gebrauchen.
+Der protestantische Gottesdienst ward ein f&uuml;r allemal untersagt,
+Todesurtheile und Landesverweisungen machten bald
+die F&uuml;hrer der evangelischen Bewegung f&uuml;r immer unsch&auml;dlich,
+und den Jesuiten, welche der Kurf&uuml;rst 1560
+<span class='pagenum'><a name="Page_34" id="Page_34">[34]</a></span>
+nach Trier berief, wurde das Weitere &uuml;berlassen. Mit
+reichlichster Dotation wurden dieselben von vornherein
+bedacht,&nbsp;&mdash; um sie in Trier recht heimisch zu machen<a name="FNanchor_39_39" id="FNanchor_39_39"></a><a href="#Footnote_39_39" class="fnanchor">[39]</a>.
+Indessen steigerte sich dadurch nur die Unzufriedenheit
+und das Misstrauen<a name="FNanchor_40_40" id="FNanchor_40_40"></a><a href="#Footnote_40_40" class="fnanchor">[40]</a>. Politische Streitfragen kamen hinzu;
+es drohte ein Aufstand. Koblenz, welches ebenfalls f&uuml;r
+sich Reichsunmittelbarkeit in Anspruch nahm, musste 1561
+mit Gewalt zum Gehorsam gebracht werden, und noch
+war der Kurf&uuml;rst mit der Pacifizirung seiner gegen ihn
+aufgebrachten St&auml;nde besch&auml;ftigt, als er 1567 eines pl&ouml;tzlichen
+Todes starb. Sein Nachfolger <em class="spaced">Jakob</em>&nbsp;III. (<em class="spaced">v.&nbsp;Elz</em>)
+f&uuml;hrte gegen die Stadt den sogenannten Bohnenkrieg, der
+nur durch kaiserliches Gebot geendigt wurde. Vor dem
+nunmehr ernannten Schiedsgerichte f&uuml;hrte die Sache der
+Stadt der Doktor Kyriander, den die trierischen Geschichtschreiber
+als einen schlauen Ketzer bezeichnen, der unter
+der Maske einer historischen Deduction die Geistlichen,
+Erzbisch&ouml;fe und P&auml;pste verspottet und verleumdet habe.
+Kaiser Rudolph&nbsp;II. unterwarf endlich Trier der Landeshoheit
+des Kurf&uuml;rsten. Als dieser einzog, ritt an der Spitze
+des Zuges ein Koch, einen Schauml&ouml;ffel von der L&auml;nge
+eines Spiesses in der Hand haltend. Dreimal umkreiste
+er den Marktbrunnen, sch&auml;umte denselben ab und spritzte
+das Wasser oder den Schaum auf die umstehende Menge,
+um symbolisch anzudeuten, dass die Stadt abgesch&auml;umt
+werden m&uuml;sse. &bdquo;Doch,&nbsp;&mdash; bemerkt der trierische Historiograph,
+hat man geglaubt, dass diess ohne Genehmigung
+des Kurf&uuml;rsten von Andern angestellt gewesen sei&ldquo;. Wie
+dem auch sein mag,&nbsp;&mdash; zum Absch&auml;umen hatte Jakob
+weder Zeit noch Gelegenheit; er sah sich bis zu v&ouml;lliger
+Erledigung der Angelegenheit einen kaiserlichen Commiss&auml;r
+<span class='pagenum'><a name="Page_35" id="Page_35">[35]</a></span>
+zur Seite gestellt und starb wenige Monate nach seinem
+Einzuge. Es folgte Johann&nbsp;VI. (1581). Die Gesta Trevirorum
+r&uuml;hmen ihn als einen klugen, frommen und dem&uuml;thigen
+Mann, dessen Aeusseres eher einen Pfarrer, als
+einen Kurf&uuml;rsten verrathen habe. Als die um der Religion
+willen zerfallenen F&uuml;rsten ihn zum ersten Male auf
+dem Reichstage sahen, sollen sie, entz&uuml;ckt von seinem
+Benehmen, gesagt haben: &bdquo;Wenn alle geistlichen F&uuml;rsten
+w&auml;ren, wie dieser, so k&ouml;nnten wir uns bei ihrem Rathe
+beruhigen.&ldquo; Von diesem sanften und dem&uuml;thigen Manne
+erz&auml;hlt nun der Geschichtschreiber weiter: &bdquo;In der Stadt
+Trier wucherte noch das von Kaspar Olevianus und Andern
+ges&auml;ete Unkraut der Ketzerei, wovon wir oben im
+Leben Johann's&nbsp;V. erz&auml;hlt haben; es war durch den Krieg
+gen&auml;hrt worden, und Jakob hatte es in den wenigen Monaten,
+die zwischen dem Kriege und seinem Tode lagen,
+nicht ausrotten k&ouml;nnen. Um nun dasselbe zu vertilgen,
+&auml;chtete Johann&nbsp;VI. durch ein Edikt alle diejenigen, welche
+nicht binnen einer bestimmten Anzahl von Wochen zur
+orthodoxen Lehre zur&uuml;ckkehren w&uuml;rden (doctrinam sanam
+non admitterent). Manche bekehrten sich. Johannes Biener,
+Goldschmiedmeister, und etliche Andere dagegen wurden
+aus der Stadt vertrieben; unter diesen auch des Kaspar
+Olevianus Mutter, welche die den Frauen n&ouml;thige Heilkunst
+verstand, Johannes Steus und Lorenz Streichart, die beiden
+Drommeten des B&uuml;rgerkriegs, und Mehrere vom gemeinen
+Volk. Die Leichname von Coppenstein und Pr&uuml;ck durften
+nicht innerhalb der Mauern begraben werden;&nbsp;&mdash; und so
+wurde die Stadt gereinigt. Durch gleiches Edikt und
+gleichen Eifer s&auml;uberte er auch Koblenz von der Ketzerei.
+Dessgleichen verbannte er auf eine ziemlich harte Weise
+(duro satis modo) die Juden aus der trierischen Erzdi&ouml;cese.&ldquo;</p>
+
+<p>Diess geschah in den Jahren 1583 und 1584, und wir
+finden nach dieser Zeit im Trierischen allerdings keine
+<em class="spaced">Edikte</em> gegen die Protestanten mehr. Wer aber will es
+glauben, dass durch einige Verweisungen der bis dahin
+so hartn&auml;ckige Protestantismus mit Stumpf und Stiel ausgerottet
+<span class='pagenum'><a name="Page_36" id="Page_36">[36]</a></span>
+worden sei? Zumal in einem Lande, dessen F&uuml;rst
+durch die Steuern, die er den verarmten, von Freund und
+Feind ausgesogenen Unterthanen auferlegte, sich verhasst
+machte<a name="FNanchor_41_41" id="FNanchor_41_41"></a><a href="#Footnote_41_41" class="fnanchor">[41]</a> und die Jesuiten im Uebermaasse beschenkte<a name="FNanchor_42_42" id="FNanchor_42_42"></a><a href="#Footnote_42_42" class="fnanchor">[42]</a>.
+Den letzteren flossen vom Volke nur sparsame Almosen
+zu<a name="FNanchor_43_43" id="FNanchor_43_43"></a><a href="#Footnote_43_43" class="fnanchor">[43]</a>; sie hatten aber den Bau einer prachtvollen Kirche
+begonnen. Was half es, die heimlichen Protestanten aufzusp&uuml;ren,
+zu &uuml;berf&uuml;hren und zu verbannen? Ihr Verm&ouml;gen
+blieb dann gesetzlich den Erben. Das Haus des Kaspar
+Olevianus musste der Kurf&uuml;rst, als er es zum Amthause
+machen wollte, k&auml;uflich an sich bringen<a name="FNanchor_44_44" id="FNanchor_44_44"></a><a href="#Footnote_44_44" class="fnanchor">[44]</a>; dagegen zog
+er wenige Jahre sp&auml;ter das Verm&ouml;gen des wegen Zauberei
+verurtheilten Schultheissen Flade ein und schenkte es an
+die Kirchen. Die Inquisiten mussten bekennen, dass ihr
+Zauberwesen sich von dem Einfalle des protestantischen
+Albrecht von Brandenburg herschreibe<a name="FNanchor_45_45" id="FNanchor_45_45"></a><a href="#Footnote_45_45" class="fnanchor">[45]</a>. Gerade seit
+jener Zeit waren protestantische Regungen bemerklich
+gewesen. Denjenigen, welche gegen die Hexenprozesse
+sprachen oder schrieben, traten die Jesuiten entgegen,
+welche die Reformation und die Zauberei in so enge
+Wechselbeziehung, wie wir oben bei Delrio gesehen haben,
+zu bringen verstanden. Zweifeln wir noch, dass die grosse
+Hexenverfolgung zu Trier, die im Jahr 1586 ausbrach,
+<span class='pagenum'><a name="Page_37" id="Page_37">[37]</a></span>
+zum Theil nur Fortsetzung der Verfolgung des Protestantismus
+und eines von jenen Mitteln war, welche der Scharfsinn
+der Jesuiten ergr&uuml;ndet hatte, um die Aufgabe zu
+l&ouml;sen, wesshalb sie ins Land gerufen waren?</p>
+
+<p>Von Lothar, dem Nachfolger Johann's, sagt der Geschichtschreiber:
+&bdquo;Das Erzbisthum fand er bei seinem Regierungsantritt
+in geistlicher Hinsicht ruhig, von keiner
+Ketzerei zerrissen, in zeitlicher aber ersch&ouml;pft, was der
+Unfruchtbarkeit der vorhergehenden Jahre zuzuschreiben
+ist.&ldquo; Woher diese Unfruchtbarkeit r&uuml;hrte, wissen wir bereits
+von Linden.</p>
+
+<p>Die Bem&uuml;hungen des (uns schon bekannten) Ketzerrichters
+Binsfeld hatten es dahin gebracht, dass das Land
+einer W&uuml;ste glich, und das Verm&ouml;gen der Beg&uuml;terten in
+die H&auml;nde der Gerichtspersonen und des Nachrichters
+&uuml;berging. Es sind daselbst nicht bloss gemeine Leute,
+sondern auch Doktoren, B&uuml;rgermeister, Kanoniker und
+andere Geistliche verbrannt worden. Laut amtlicher Nachrichten
+bestiegen aus etwa zwanzig D&ouml;rfern in der n&auml;chsten
+Umgegend der Hauptstadt in kaum sieben Jahren (1587
+bis 1593) dreihundertachtundsechzig Personen den Scheiterhaufen,
+von Hinrichtungen in der Stadt selbst ist hierbei
+keine Rede<a name="FNanchor_46_46" id="FNanchor_46_46"></a><a href="#Footnote_46_46" class="fnanchor">[46]</a>.</p>
+
+<p>Die Geschichte anderer katholischer Stifte l&auml;sst uns
+im Wesentlichen denselben Verlauf der Dinge erkennen,
+wie in Trier.</p>
+
+<p>Auch im F&uuml;rstbisthum <em class="spaced">Bamberg</em> hatte die evangelische
+Lehre fast in allen Gemeinden Boden gefunden<a name="FNanchor_47_47" id="FNanchor_47_47"></a><a href="#Footnote_47_47" class="fnanchor">[47]</a>.
+<span class='pagenum'><a name="Page_38" id="Page_38">[38]</a></span>
+Weissenohe, Michelfeld und viele andere Kl&ouml;ster nahmen
+die neue Lehre an; der Abt des reichen Klosters Banz
+ward mit seinen Benediktinern evangelisch und verheirathete
+sich. Schon Bischof <em class="spaced">Wigand</em> (1522&ndash;56) musste der neuen
+Bewegung nachgeben und sich zu Unterhandlungen verstehen.
+Neidhard von Thungen (1591&ndash;98) fand bei seinem
+Regierungsantritte nur noch zwei katholische Rathsmitglieder
+in seiner Hauptstadt, auf dem Lande oft nicht ein
+einziges mehr. Fast der ganze Adel war evangelisch, die
+B&uuml;rgerschaft in Bamberg gr&ouml;sstentheils. Die Domherren
+waren lau und sahen durch die Finger, weil ihre n&auml;chsten
+Verwandten sich offen zur Gegenpartei bekannten. Aber
+<em class="spaced">Neidhard</em> war fest entschlossen, den alten Glauben wieder
+herzustellen. Er gebot die Landesverweisung der
+&bdquo;Lutheraner&ldquo; und bedrohte Alle, welche sich diesem Befehle
+widersetzen w&uuml;rden, mit der Confiscation ihrer G&uuml;ter.
+Daher wanderten Viele, ihre Kapitalien mit sich nehmend,
+aus dem Lande; andere blieben in der Heimath und verbargen
+ihre Gesinnungen. Um der Vertreibungen willen
+gerieth aber der Bischof in Streitigkeiten mit Pfalz, Brandenburg,
+der fr&auml;nkischen Ritterschaft, dem Magistrat von
+Bamberg und seinem eigenen Domkapitel. Ein Aufruhr
+schien zu drohen. Etwas ruhigere Zeiten folgten unter
+dem mildth&auml;tigen <em class="spaced">Johann Philipp von Gebsattel</em> (1598
+bis 1609). Der Protestantismus war immer noch nicht erstickt.
+Darum f&uuml;hrte <em class="spaced">Gottfried von Aschhausen</em> (1609&ndash;22) die
+<em class="spaced">Jesuiten</em> ein und setzte das unvollendete Werk fort, um
+es eben so unvollendet seinem Nachfolger zu hinterlassen.
+Die protestantischen F&uuml;rsten hatten sich bereits im dritten
+Jahre seiner Regierung &uuml;ber seine gewaltsame Reaktion
+beschwert und Repressalien gedroht. Gegen das Ende
+seines Lebens begann der Bischof seine Aufmerksamkeit
+den Hexen zuzuwenden. <em class="spaced">Johann Georg</em>&nbsp;II. (<em class="spaced">Fuchs von
+Dornheim</em>, von 1622&ndash;33) fand das Lutherthum noch
+sehr ausgebreitet und machte sogleich Anstalten zur Ausrottung
+desselben. Aber er war nicht gl&uuml;cklicher als sein
+Vorg&auml;nger. Seine siebenundzwanzig Anfrageartikel, die
+er desshalb 1624 an die Pfarrer ergehen liess, blieben
+<span class='pagenum'><a name="Page_39" id="Page_39">[39]</a></span>
+sogar an vielen Orten unbeantwortet. &bdquo;Der 1625 erneuerte
+Krieg machte auch jede weitere Anstalt zur Wiedergeburt
+des allgemeinen Katholicismus unwirksam&ldquo;,&nbsp;&mdash; sagt J&auml;ck
+in seiner bambergischen Geschichte (Th.&nbsp;II. S.&nbsp;120).&nbsp;&mdash;
+War es nun eine jener weiteren Anstalten, oder war es
+ein neues Feld, auf welchem sich die Th&auml;tigkeit des Bischofs
+Raum suchte,&nbsp;&mdash; genug, genau im Jahre 1625 beginnt
+unter Johann Georg jene lange Reihe von Hexenprozessen,
+welche die bambergischen Annalen sch&auml;ndet.
+Des Bischofs rechte Hand war hierbei <em class="spaced">Friedrich Forner</em>,
+Suffragan von Bamberg, ein unbedingter Jesuitenanh&auml;nger
+und Todfeind der Ketzer und Zauberer, gegen welche er
+auch als Schriftsteller aufgetreten ist<a name="FNanchor_48_48" id="FNanchor_48_48"></a><a href="#Footnote_48_48" class="fnanchor">[48]</a>.</p>
+
+<p><em class="spaced">G. von Lamberg</em>, welcher aus aktenm&auml;ssigen Quellen
+gesch&ouml;pft hat<a name="FNanchor_49_49" id="FNanchor_49_49"></a><a href="#Footnote_49_49" class="fnanchor">[49]</a>, bestimmt die Anzahl der von 1625
+bis 1630 allein in den beiden Landgerichten Bamberg und
+Zeil anh&auml;ngig gewesenen Prozesse auf mehr als neunhundert;
+und eine im Jahr 1659 mit bisch&ouml;flicher Genehmigung
+zu Bamberg selbst gedruckte Brosch&uuml;re<a name="FNanchor_50_50" id="FNanchor_50_50"></a><a href="#Footnote_50_50" class="fnanchor">[50]</a> meldet,
+<span class='pagenum'><a name="Page_40" id="Page_40">[40]</a></span>
+dass der Bischof im Ganzen <em class="spaced">sechshundert</em> habe verbrennen
+lassen<a name="FNanchor_51_51" id="FNanchor_51_51"></a><a href="#Footnote_51_51" class="fnanchor">[51]</a>.&nbsp;&mdash; Heben wir Einiges aus der letzteren aus:</p>
+
+<p>&bdquo;Darauf der Cantzler und Doctor Horn, des Cantzlers
+Sohn, sein Weib und zwo T&ouml;chter, auch viele vornehme
+Herrn und Rathspersonen, die mit dem Bischof &uuml;ber der
+Tafel gesessen, sind alle gerichtet und zu Asche verbrandt
+worden.</p>
+
+<p>&bdquo;Und haben bekennet, dass sich ihrer &uuml;ber die eintausendzweihundert
+mit einander verbunden haben, und
+wenn ihre Teuffels-Kunst und Zauberei nicht an den Tag
+kommen, wollen sie gemacht haben, dass in vier Jahren
+kein Wein noch Getreydig im gantzen Lande gerathen
+w&auml;re und dadurch viel Menschen und Viehe Hungers sterben
+und ein Mensch das ander fressen m&uuml;ssen.</p>
+
+<p>&bdquo;Es sind auch etliche katholische Pfaffen darunter gewesen,
+die so grosse Zauberei und Teuffels-Kunst getrieben,
+dass sie nicht alles zu beschreiben ist, wie sie in ihrer
+Pein bekannt, dass sie viel Kinder in Teuffels Nahmen
+getaufft haben.</p>
+
+<p>&bdquo;Der eine B&uuml;rgermeister in der Langen-Gassen und
+der ander B&uuml;rgermeister Stephan Bawer, die haben bekannt,
+dass sie viel schreckliche Wetter und grosse Wunder
+gemacht, viel H&auml;user und Geb&auml;u eingeworffen, und
+viel B&auml;um im Wald und Felde aus der Erde gerissen und
+nicht anders vermeint, sie wollten das Wetter und den
+Wind so arg machen, dass es den Thurm zu Bamberg
+&uuml;bern Hauffen werffen solt.</p>
+
+<p>&bdquo;Die Becken auf dem Markt haben bekannt, wie sie
+<span class='pagenum'><a name="Page_41" id="Page_41">[41]</a></span>
+viel Menschen haben gesterbet, die Wecke mit ihrer teuffelischen
+Salbe geschmieret, dass viel Leute haben m&uuml;ssen
+verdorren. Die B&uuml;rgermeisterin Lambrech und die dicke
+Metzgerin haben bekannt, dass sie den Zaubern die Salbe
+gemacht haben, und von einer jeden Hexen w&ouml;chentlich
+zwey Pfennig bekommen, hat ein Jahr sechshundert G&uuml;lden
+gemacht.</p>
+
+<p>&bdquo;Der B&uuml;rgermeister Neidecker hat mit seiner teuffelischen
+Gesellschaft bekannt, wie sie die Brunn vergifftet
+haben. Wer davon getrunken, hat alsbald die Beul oder
+Pestilentz bekommen, und viel Menschen dadurch gesterbet.</p>
+
+<p>&bdquo;Es haben auch die Zauberin bekannt, wie ihrer 3000
+die Walpurgis-Nacht bei W&uuml;rtzburg auf dem Kreydeberg
+auf dem Tanz gewesen, hat ein jeder dem Spielmann einen
+Kreutzer geben, darmit der Spielmann 40 G&uuml;lden zu Lohn
+bekommen, und haben auf demselben Tanz sieben Fuder
+Wein dem Bischof zu W&uuml;rtzburg aus dem Keller gestohlen.</p>
+
+<p>&bdquo;Es sind etliche M&auml;gdlein von sieben, acht, neun und
+zehn Jahren unter diesen Zauberin gewesen, deren zwey
+und zwanzig sind hingericht und verbrannt worden, wie
+sie denn auch Zetter &uuml;ber die M&uuml;tter geschrien, die sie
+solche Teuffels-Kunst gelehrt haben, und seynd in dem
+Stifft Bamberg &uuml;ber die 600 Zauberin verbrannt worden,
+deren noch t&auml;glich viel eingelegt und verbrannt werden.&ldquo;</p>
+
+<p>Das Verfahren in diesen zum Theil von eignen Commissarien
+geleiteten Prozessen war h&ouml;chst formlos und
+grausam; in der Untersuchung und Aburtheilung strotzte
+es von Nichtigkeiten. Gew&ouml;hnlich wurde die ganze Handlung
+<em class="spaced">in ein einziges, unabgesetztes Protokoll zusammmengefasst</em>,
+und wenn mehrere Personen zugleich
+verurtheilt wurden, so waren sie nicht mit ihren Namen,
+sondern mit Nummern bezeichnet. Z.&nbsp;B.</p>
+
+<p>&bdquo;Auff Clag, Antwortt, auch alles Gerichtliches vorunndt
+anbringen und nott&uuml;rftiger erfahrung unndt sowohl
+g&uuml;et alls peinlich selbst aigene bekhandtnus unndt aussag,
+So desshalb alles nach laut dess Hochw&uuml;rdigen Unssers
+<span class='pagenum'><a name="Page_42" id="Page_42">[42]</a></span>
+Gnedigen F&uuml;rsten unndt Herrns von Bamberg etc. rechtmessigen
+reformation geschehen, Ist endtlich zu recht erkhandt,
+dass nachfolgende 8 Personen, deren extrahirte
+aussag mit Nris 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 angeh&ouml;ret worden,
+wegen mit der Hexerey ver&uuml;bten Uebelthaten, indem
+Sie erstlichen Gott den Allmechtigen und dem ganzen
+Himmlischen Heer erschr&ouml;ckhlich und unchristlich abgesagt
+dem Laidigen Sathan sich mit Laib unndt Seel ergeben,
+Auch anders Uebel und Unheil mehr gestifftet,
+Sonderlich Nro.&nbsp;1, 2, 4 unndt 5 wegen ihrer Uebelthaten,
+so Sie mit der heiligen Hostien ver&uuml;bt, andern zur absche&uuml;,
+so offt sie diesselbe dishonorirt, soviel Zwickh mit gl&uuml;enden
+Zangen gegeben. Nro.&nbsp;4, weilen sie ihr aigen Kindt
+umbbracht, die rechte Handt abgehieben, wie auch Nro.&nbsp;2,
+weilen sie die h. Hostie so vielmahls verunehrt unndt
+Nro.&nbsp;5 in solche Hostie zweymahl gestochen, dass das
+Bluet herauss gangen, Jeder auch zuvor die rechte Hand
+abgehieben werden,</p>
+
+<p>Allssdann neben den andern mit fe&uuml;er lebendig zum
+todt hingericht werden sollen. Actum Bamberg den 12: Octobris
+anno 1629.</p>
+
+<p class="right">
+<span style="margin-right: 20%">Richter unndt ganzer Sch&ouml;pffenstuhl</span><br />
+<span style="margin-right: 25%">daselbsten&ldquo;<a name="FNanchor_52_52" id="FNanchor_52_52"></a><a href="#Footnote_52_52" class="fnanchor">[52]</a>.</span>
+</p>
+
+<p>Die Beichtv&auml;ter, gew&ouml;hnlich Jesuiten, erstatteten nach
+der Exekution dem Commiss&auml;r Bericht, ob der Verurtheilte
+fr&uuml;her gethane Complicenangaben im Momente des Todes
+zur&uuml;ckgenommen oder ver&auml;ndert hatte. War dieses nicht,
+so schloss der Commiss&auml;r, dass diesen Angaben um so
+mehr Glauben beizumessen sei<a name="FNanchor_53_53" id="FNanchor_53_53"></a><a href="#Footnote_53_53" class="fnanchor">[53]</a>. Eine Verletzung des
+Beichtgeheimnisses, die eine direkte Denunciation enthielt,
+berichtet v.&nbsp;Lamberg S.&nbsp;25.</p>
+
+<p>Die Gelderpressungen waren so arg, dass selbst die
+Hinterbliebenen herangezogen wurden. Man raubte, so
+lange noch etwas da war; als aber die Verarmung durch
+Krieg, Misswachs und Hexenprozess allgemein geworden
+<span class='pagenum'><a name="Page_43" id="Page_43">[43]</a></span>
+war, rieth sogar das bisch&ouml;fliche Kabinet zur Einschr&auml;nkung
+des letzteren, weil man nicht mehr wisse, woher die Unkosten
+zu bestreiten<a name="FNanchor_54_54" id="FNanchor_54_54"></a><a href="#Footnote_54_54" class="fnanchor">[54]</a>. Zwischendurch hatte sich auch
+Kaiser Ferdinand&nbsp;II. durch eingelaufene Beschwerden zum
+Einschreiten bewogen gefunden. Es liegen von ihm Schreiben
+an den Bischof vor, worin er sich selbst die Ernennung
+des Oberrichters vorbeh&auml;lt, das Anfangen des Prozesses
+mit Captur und Folter r&uuml;gt und ganz besonders die
+G&uuml;terconfiskation nachdr&uuml;cklich verbietet. &bdquo;Was aber die
+h&ouml;chst schmutzige Confiskation in diesem Crimine anbelangt,
+k&ouml;nnen wir diese Dero Andacht durchaus nicht und
+unter keinerlei Vorwand mehr gestatten&ldquo;<a name="FNanchor_55_55" id="FNanchor_55_55"></a><a href="#Footnote_55_55" class="fnanchor">[55]</a>. Aus einer
+jener Beschwerden ergibt sich, dass man das Verm&ouml;gen
+der Inculpaten unmittelbar nach deren Verhaftung zu consigniren
+und dem Fiscus und den Inquirenten pro rata
+zuzuschreiben pflegte<a name="FNanchor_56_56" id="FNanchor_56_56"></a><a href="#Footnote_56_56" class="fnanchor">[56]</a>.</p>
+
+<p>Im Stifte <em class="spaced">W&uuml;rzburg</em> hatte die Reformation ebenfalls
+grosse Fortschritte gemacht<a name="FNanchor_57_57" id="FNanchor_57_57"></a><a href="#Footnote_57_57" class="fnanchor">[57]</a>. Als Bischof <em class="spaced">Julius</em> (von
+Mespelbrunn) 1575 zur Regierung kam, fand er den Katholizismus
+fast in der Minorit&auml;t. &bdquo;Wie es dann dahin
+fast kommen gewesen,&nbsp;&mdash; heisst es in dieser Beziehung
+bei <em class="spaced">Gropp</em><a name="FNanchor_58_58" id="FNanchor_58_58"></a><a href="#Footnote_58_58" class="fnanchor">[58]</a>,&nbsp;&mdash; dass nicht allein in dem Lande, sondern
+auch bei der Kanzlei die Katholischen von den Unkatholischen
+&uuml;berstimmt und eingethan, die eingekommenen
+Klagen, so die katholische Religion betroffen, supprimirt
+oder verzucket, denen so widriger Religion, die Stangen
+gehalten,&nbsp;&mdash; und den Beamten auf dem Land, auch den
+b&uuml;rgerlichen Magistraten und Unterthanen, so sich noch
+zur katholischen Religion bekenneten und hielten, deren
+gleichwohl wenig,&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash; sehr ver&auml;chtlich begegnet wurde.&ldquo;
+Julius begann, nachdem er der Bildung der Theologen
+durch die Stiftung der Universit&auml;t einen Halt gegeben
+<span class='pagenum'><a name="Page_44" id="Page_44">[44]</a></span>
+hatte, 1585 eine wirksame Gegenreformation; er selbst zog
+predigend im Lande umher und soll in zwei Jahren hunderttausend
+Seelen zur katholischen Confession zur&uuml;ckgef&uuml;hrt
+haben. Hundertundzwanzig evangelische Pr&auml;dikanten
+wurden vertrieben und die hartn&auml;ckigen Laien
+ebenfalls zur Auswanderung gezwungen. Viele von den
+Reichen,&nbsp;&mdash; denn gerade diese waren fast alle protestantisch<a name="FNanchor_59_59" id="FNanchor_59_59"></a><a href="#Footnote_59_59" class="fnanchor">[59]</a>,&nbsp;&mdash;
+zogen hinweg. Dem Lande wurden hierdurch
+bedeutende Summen entzogen und der Bischof &uuml;berdiess
+in Verdriesslichkeiten mit den evangelischen F&uuml;rsten verwickelt.</p>
+
+<p>Mit dem Protestantismus gedachte aber Julius zugleich
+auch sein Land von der Hexerei zu s&auml;ubern, wesshalb er
+&uuml;berall die eifrigste Hexenverfolgung eintreten liess<a name="FNanchor_60_60" id="FNanchor_60_60"></a><a href="#Footnote_60_60" class="fnanchor">[60]</a>. In
+dem kleinen Orte Gerolzhofen wurden allein im Jahr 1616
+neunundneunzig Hexen verbrannt.</p>
+
+<p>Julius starb am 13.&nbsp;September 1617, als das begonnene
+Werk der Reinigung des Landes noch unvollendet
+war, wesshalb sein Nachfolger, der bisherige F&uuml;rstbischof
+von Bamberg, <em class="spaced">Johann Gottfried von Aschhausen</em>
+(1617&ndash;1623) dasselbe r&uuml;stig fortsetzte. Schon im ersten
+Jahre seiner Regierung liess er in dem neu erbauten Gef&auml;ngnisse
+in der M&uuml;nze zu W&uuml;rzburg acht Kammern und
+zwei Stuben f&uuml;r Hexen und Unholde einrichten, damit sie
+nicht mehr &uuml;ber die Strasse zu den Verh&ouml;ren geschleppt
+werden m&uuml;ssten<a name="FNanchor_61_61" id="FNanchor_61_61"></a><a href="#Footnote_61_61" class="fnanchor">[61]</a>. Die grausigste Th&auml;tigkeit entfaltete
+aber in der Verfolgung der Hexen wie der Evangelischen
+sein Nachfolger <em class="spaced">Philipp Adolph von Ehrenberg</em>
+(1623&ndash;1631). Seinem gegen den Protestantismus gerichteten
+Bekehrungseifer stellte sich freilich gleich Anfangs
+die fr&auml;nkische Ritterschaft entgegen, und als er nicht
+nachliess, verklagte sie ihn beim Kaiser wegen Verletzung
+des Religionsfriedens. Der Kaiser gab dem Bischof Inhibition
+(1628) und wiederholte dieselbe im folgenden Jahre,
+<span class='pagenum'><a name="Page_45" id="Page_45">[45]</a></span>
+als die Beschwerden fortw&auml;hrten<a name="FNanchor_62_62" id="FNanchor_62_62"></a><a href="#Footnote_62_62" class="fnanchor">[62]</a>. Ehe es indessen zu
+diesem letzten kaiserlichen Worte kam, hatte <em class="spaced">Philipp
+Adolph</em> seinem Verfolgungseifer eine Richtung gegeben,
+deren Rechtm&auml;ssigkeit weder vom Kaiser, noch von den
+Protestanten angefochten wurde. Er betrat 1627 den Weg,
+den ihm sein Nachbar zu Bamberg vorgezeichnet hatte,
+und betrieb die Hexenverfolgung im Grossen<a name="FNanchor_63_63" id="FNanchor_63_63"></a><a href="#Footnote_63_63" class="fnanchor">[63]</a>. Personen
+jeden Alters, Standes und Geschlechts, Einheimische und
+Fremde, Geistliche, Rathsherren und S&ouml;hne des fr&auml;nkischen
+Adels, Matronen, Jungfrauen und unm&uuml;ndige Kinder
+sind in rasch auf einander folgenden &bdquo;Br&auml;nden&ldquo; zum Tode
+gef&uuml;hrt worden, und das Verm&ouml;gen der Reichen, die auf
+diese Weise endeten, ist nicht mehr in's Ausland gegangen<a name="FNanchor_64_64" id="FNanchor_64_64"></a><a href="#Footnote_64_64" class="fnanchor">[64]</a>.
+Noch haben wir ein Verzeichniss der Hinrichtungen, die
+bis zum Februar 1629 vollzogen wurden. Dasselbe reicht
+bis zum neunundzwanzigsten Brande und macht hundertsiebenundf&uuml;nfzig
+Personen aus dieser kurzen Periode namhaft;
+in seiner Fortsetzung bis zum zweiundvierzigsten
+Brande kannte es der Biograph des Bischofs bei Gropp,
+wo sich die Zahl der Opfer auf zweihundertundneunzehn
+stellte. Hiermit sind aber ohne Zweifel nur die in der
+Stadt W&uuml;rzburg selbst zum Tode Gef&uuml;hrten gemeint; die
+Gesammtzahl der Hinrichtungen im Stift unter Philipp
+Adolph belief sich laut einer mit bambergischer Censur
+gedruckten Nachricht auf <em class="spaced">neunhundert</em>. Die anschaulichste
+Widerlegung der nicht ungew&ouml;hnlichen Meinung,
+als h&auml;tte die Verfolgungswuth in Deutschland der Regel
+nach nur arme, alte Weiber zu erreichen gewusst, wird
+sich aus der w&ouml;rtlichen Mittheilung der erw&auml;hnten Liste
+ergeben. Sie reicht von 1627 bis zum Anfange von 1629.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_46" id="Page_46">[46]</a></span></p>
+
+<p><em class="spaced">&bdquo;Verzeichniss der Hexen-Leut, so zu W&uuml;rzburg
+mit dem Schwert gerichtet und hernacher
+verbrannt worden<a name="FNanchor_65_65" id="FNanchor_65_65"></a><a href="#Footnote_65_65" class="fnanchor">[65]</a>.</em></p>
+
+<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im ersten Brandt vier Personen.</em></p>
+<ul class="liste">
+ <li>Die Lieblerin.</li>
+ <li>Die alte Anckers Wittwe.</li>
+ <li>Die Gutbrodtin.</li>
+ <li>Die dicke H&ouml;ckerin.</li>
+</ul>
+
+
+<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im andern Brandt vier Personen.</em></p>
+<ul class="liste">
+ <li>Die alte Beutlerin.</li>
+ <li>Zwey fremde Weiber.</li>
+ <li>Die alte Schenckin.</li>
+</ul>
+
+
+<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im dritten Brandt f&uuml;nf Personen.</em></p>
+<ul class="liste">
+ <li>Der Tungersleber, ein Spielmann.</li>
+ <li>Die Kulerin.</li>
+ <li>Die Stierin, eine Prokuratorin.</li>
+ <li>Die B&uuml;rsten-Binderin.</li>
+ <li>Die Goldschmidtin.</li>
+</ul>
+
+
+<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im vierdten Brandt f&uuml;nf Personen.</em></p>
+<ul class="liste">
+ <li>Die Siegmund Glaserin, eine Burgemeisterin.</li>
+ <li>Die Brickmannin.</li>
+ <li>Die Schickelte Amfrau [Hebamme]. NB. von der kommt das ganze Unwesen her.</li>
+ <li>Die alte Rumin.</li>
+ <li>Ein fremder Mann.</li>
+</ul>
+
+
+<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im f&uuml;nften Brandt acht Personen.</em></p>
+<ul class="liste">
+ <li>Der Lutz, ein vornehmer Kramer.</li>
+ <li>Der Rutscher, ein Kramer.</li>
+ <li>Des Herrn Dom-Propst V&ouml;gtin.</li>
+ <li>Die alte Hof-Seilerin.</li>
+ <li>Des Jo. Steinbachs V&ouml;gtin.</li>
+ <li>Die Baunachin, eines Raths-Herrn Frau.</li>
+ <li><span class='pagenum'><a name="Page_47" id="Page_47">[47]</a></span>Die Znickel Babel.</li>
+ <li>Ein alt Weib.</li>
+</ul>
+
+
+<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im sechsten Brandt sechs Personen.</em></p>
+<ul class="liste">
+ <li>Der Rath-Vogt, Gering genannt.</li>
+ <li>Die alte Canzlerin.</li>
+ <li>Die dicke Schneiderin.</li>
+ <li>Des Herrn Mengerd&ouml;rfers K&ouml;chin.</li>
+ <li>Ein fremder Mann.</li>
+ <li>Ein fremd Weib.</li>
+</ul>
+
+
+<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im siebenden Brandt sieben Personen.</em></p>
+<ul class="liste">
+ <li>Ein fremd M&auml;gdlein von zw&ouml;lf Jahren.</li>
+ <li>Ein fremder Mann.</li>
+ <li>Ein fremd Weib.</li>
+ <li>Ein fremder Schultheiss.</li>
+ <li>Drey fremde Weiber.</li>
+ <li>NB. Damahls ist ein W&auml;chter, so theils Herrn ausgelassen, auf dem Markt gerichtet worden.</li>
+</ul>
+
+
+<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im achten Brandt sieben Personen.</em></p>
+<ul class="liste">
+ <li>Der Baunach, ein Raths-Herr, und der dickste B&uuml;rger in W&uuml;rtzburg.</li>
+ <li>Des Herrn Dom-Propst Vogt.</li>
+ <li>Ein fremder Mann.</li>
+ <li>Der Schleipner.</li>
+ <li>Die Visirerin.</li>
+ <li>Zwei fremde Weiber.</li>
+</ul>
+
+
+<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im neundten Brandt f&uuml;nf Personen.</em></p>
+<ul class="liste">
+ <li>Der Wagner Wunth.</li>
+ <li>Ein fremder Mann.</li>
+ <li>Der Bentzen Tochter.</li>
+ <li>Die Bentzin selbst.</li>
+ <li>Die Eyeringin.</li>
+</ul>
+
+
+<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im zehnten Brandt drey Personen.</em></p>
+<ul class="liste">
+ <li>Der Steinacher, ein gar reicher Mann.</li>
+ <li>Ein fremd Weib.</li>
+ <li>Ein fremder Mann.</li>
+</ul>
+
+
+<p style="margin-bottom: 0em"><span class='pagenum'><a name="Page_48" id="Page_48">[48]</a></span><em class="spaced">Im eilften Brandt vier Personen.</em></p>
+<ul class="liste">
+ <li>Der Schwerdt, Vicarius am Dom.</li>
+ <li>Die V&ouml;gtin von Rensacker.</li>
+ <li>Die Stiecherin.</li>
+ <li>Der Silberhans, ein Spielmann.</li>
+</ul>
+
+
+<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im zw&ouml;lften Brandt zwey Personen.</em></p>
+<ul class="liste">
+ <li>Zwey fremde Weiber.</li>
+</ul>
+
+
+<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im dreyzehenden Brandt vier Personen.</em></p>
+<ul class="liste">
+ <li>Der alte Hof-Schmidt.</li>
+ <li>Ein alt Weib.</li>
+ <li>Ein klein M&auml;gdlein von neun oder zehn Jahren.</li>
+ <li>Ein geringeres, ihr Schwesterlein.</li>
+</ul>
+
+
+<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im vierzehenden Brandt zwey Personen.</em></p>
+<ul class="liste">
+ <li>Der erstgemeldten zwey M&auml;gdlein Mutter.</li>
+ <li>Der Lieblerin Tochter von 24 Jahren.</li>
+</ul>
+
+
+<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im f&uuml;nfzehenden Brandt zwey Personen.</em></p>
+<ul class="liste">
+ <li>Ein Knab von 12 Jahren, in der ersten Schule.</li>
+ <li>Eine Metzgerin.</li>
+</ul>
+
+
+<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im sechzehenden Brandt sechs Personen.</em></p>
+<ul class="liste">
+ <li>Ein Edelknab von Ratzenstein, ist Morgens um 6&nbsp;Uhr
+ auf dem Cantzley-Hof gerichtet worden und den ganzen
+ Tag auf der Pahr stehen blieben, dann hernacher den andern
+ Tag mit den hierbeygeschriebenen verbrannt worden.</li>
+ <li>Ein Knab von zehn Jahren.</li>
+ <li>Des obgedachten Raths-Vogt zwo T&ouml;chter und seine Magd.</li>
+ <li>Die dicke Seilerin.</li>
+</ul>
+
+
+<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im siebenzehenden Brandt vier Personen.</em></p>
+<ul class="liste">
+ <li>Der Wirth zum Baumgarten.</li>
+ <li>Ein Knab von eilf Jahren.</li>
+ <li>Eine Apotheckerin zum Hirsch, und ihre Tochter.</li>
+ <li>NB. Eine Harfnerin hat sich selbst erhenket.</li>
+</ul>
+
+
+<p style="margin-bottom: 0em"><span class='pagenum'><a name="Page_49" id="Page_49">[49]</a></span>
+<em class="spaced">Im achtzehenden Brandt sechs Personen.</em></p>
+<ul class="liste">
+ <li>Der Batsch, ein Rothgerber.</li>
+ <li>Ein Knab von zw&ouml;lf Jahren, noch</li>
+ <li>Ein Knab von zw&ouml;lf Jahren.</li>
+ <li>Des D. Jungen Tochter.</li>
+ <li>Ein M&auml;gdlein von funfzehn Jahren.</li>
+ <li>Ein fremd Weib.</li>
+</ul>
+
+
+<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im neunzehenden Brandt sechs Personen.</em></p>
+<ul class="liste">
+ <li>Ein Edelknab von Rotenhan, ist um 6&nbsp;Uhr auf dem
+ Cantzley-Hof gerichtet und den andern Tag verbrannt
+ worden.</li>
+ <li>Die Secret&auml;rin Schellharin, noch</li>
+ <li>Ein Weib.</li>
+ <li>Ein Knab von zehn Jahren.</li>
+ <li>Noch ein Knab von zw&ouml;lf Jahren.</li>
+ <li>Die Br&uuml;glerin, eine Beckin, ist lebendig verbrannt worden.</li>
+</ul>
+
+
+<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im zwanzigsten Brandt sechs Personen.</em></p>
+<ul class="liste">
+ <li>Das G&ouml;bel Babelin, die sch&ouml;nste Jungfrau in W&uuml;rtzburg.</li>
+ <li>Ein Student in der f&uuml;nften Schule, so viel Sprachen
+ gekont, und ein vortreflicher Musikus vocaliter und instrumentaliter.</li>
+ <li>Zwey Knaben aus dem neuen M&uuml;nster von zw&ouml;lf Jahren.</li>
+ <li>Der Steppers Babel Tochter.</li>
+ <li>Die H&uuml;terin auf der Br&uuml;cken.</li>
+</ul>
+
+
+<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im einundzwanzigsten Brandt sechs Personen.</em></p>
+<ul class="liste">
+ <li>Der Spitalmeister im Dietricher Spital, ein sehr gelehrter Mann.</li>
+ <li>Der Stoffel Holtzmann.</li>
+ <li>Ein Knab von vierzehn Jahren.</li>
+ <li>Des Stolzenbergers Rathsherrn S&ouml;hnlein.</li>
+ <li>Zween Alumni.</li>
+</ul>
+
+
+<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im zweiundzwanzigsten Brandt sechs Personen.</em></p>
+<ul class="liste">
+ <li>Der St&uuml;rmer, ein reicher B&uuml;ttner.</li>
+ <li>Ein fremder Knab.</li>
+ <li><span class='pagenum'><a name="Page_50" id="Page_50">[50]</a></span>
+ Des Stolzenbergers Raths-Herrn grosse Tochter.</li>
+ <li>Die Stolzenbergerin selbst.</li>
+ <li>Die W&auml;scherin im neuen Bau.</li>
+ <li>Ein fremd Weib.</li>
+</ul>
+
+
+<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im dreiundzwanzigsten Brandt neun Personen.</em></p>
+<ul class="liste">
+ <li>Des David Croten Knab von 12 Jahren, in der andern Schule.</li>
+ <li>Des F&uuml;rsten Kochs zwey S&ouml;hnlein, einer von 14 Jahren, der ander von zehn Jahr aus der ersten Schule.</li>
+ <li>Der Melchior Hammelmann, Vicarius zu Hach.</li>
+ <li>Der Nicodemus Hirsch, Chor-Herr im neuen M&uuml;nster.</li>
+ <li>Der Christophorus Berger, Vicarius im neuen M&uuml;nster.</li>
+ <li>Ein Alumnus.</li>
+ <li>NB. Der Vogt im Brennerbacher Hof und ein Alumnus sind lebendig verbrannt worden.</li>
+</ul>
+
+
+<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im vierundzwanzigsten Brandt sieben Personen.</em></p>
+<ul class="liste">
+ <li>Zween Knaben im Spital.</li>
+ <li>Ein reicher B&uuml;tner.</li>
+ <li>Der Lorenz St&uuml;ber, Vicarius im neuen M&uuml;nster.</li>
+ <li>Der Betz, Vicarius im neuen M&uuml;nster.</li>
+ <li>Der Lorenz Roth, Vicarius im neuen M&uuml;nster.</li>
+ <li>Die Rossleins Martin.</li>
+</ul>
+
+
+<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im f&uuml;nfundzwanzigsten Brandt sechs Personen.</em></p>
+<ul class="liste">
+ <li>Der Friedrich Basser, Vicarius im Dom Stift.</li>
+ <li>Der Stab, Vicarius zu Hach.</li>
+ <li>Der Lambrecht, Chor-Herr im neuen M&uuml;nster.</li>
+ <li>Des Gallus Hausen Weib.</li>
+ <li>Ein fremder Knab.</li>
+ <li>Die Schelmerey Kr&auml;merin.</li>
+</ul>
+
+
+<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im sechsundzwanzigsten Brandt sieben Personen.</em></p>
+<ul class="liste">
+ <li>Der David Hans, Chor-Herr im neuen M&uuml;nster.</li>
+ <li>Der Weydenbusch, ein Raths-Herr.</li>
+ <li>Die Wirthin zum Baumgarten.</li>
+ <li>Ein alt Weib.</li>
+ <li>Des Valkenbergers T&ouml;chterlein ist heimlich gerichtet und mit der Laden verbrannt worden.</li>
+ <li><span class='pagenum'><a name="Page_51" id="Page_51">[51]</a></span>
+ Des Raths-Vogt klein S&ouml;hnlein.</li>
+ <li>Der Herr Wagner, Vicarius im Dom-Stift, ist lebendig verbrannt worden.</li>
+</ul>
+
+
+<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im siebenundzwanzigsten Brandt sieben Personen.</em></p>
+<ul class="liste">
+ <li>Ein Metzger, Kilian Hans genannt.</li>
+ <li>Der H&uuml;ter auf der Br&uuml;cken.</li>
+ <li>Ein fremder Knab.</li>
+ <li>Ein fremd Weib.</li>
+ <li>Der Hafnerin Sohn, Vicarius zu Hach.</li>
+ <li>Der Michel Wagner, Vicarius zu Hach.</li>
+ <li>Der Knor, Vicarius zu Hach.</li>
+</ul>
+
+
+<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im achtundzwanzigsten Brandt, nach Lichtmess</em>
+anno 1629 <em class="spaced">sechs Personen.</em></p>
+<ul class="liste">
+ <li>Die Knertzin, eine Metzgerin.</li>
+ <li>Der D. Sch&uuml;tzen Babel.</li>
+ <li>Ein blind M&auml;gdlein. NB.</li>
+ <li>Der Schwartz, Chor-Herr zu Hach.</li>
+ <li>Der Ehling, Vicarius.</li>
+ <li>Der Bernhard Mark, Vicarius am Dom-Stift, ist lebendig verbrannt worden.</li>
+</ul>
+
+
+<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im neunundzwanzigsten Brandt sieben Personen.</em></p>
+<ul class="liste">
+ <li>Der Viertel Beck.</li>
+ <li>Der Klingen Wirth.</li>
+ <li>Der Vogt zu Mergelsheim.</li>
+ <li>Die Beckin bei dem Ochsenthor.</li>
+ <li>Die dicke Edelfrau.</li>
+ <li>NB. Ein geistlicher Doctor, Meyer genannt, zu Hach, und</li>
+ <li>Ein Chorherr ist fr&uuml;h um 5&nbsp;Uhr gerichtet und mit der Bar verbrannt worden.</li>
+ <li>Ein guter vom Adel, Junker Fleischbaum genannt.</li>
+ <li>Ein Chor-Herr zum Hach ist auch mit dem Doctor eben um die Stunde heimlich gerichtet und mit der Bar verbrannt worden.</li>
+ <li>Paulus Vaecker zum Breiten Huet.</li>
+</ul>
+
+<p>Seithero sind noch zwei Br&auml;ndte gethan worden.</p>
+
+<p style="margin-left: 2em">Datum, den 16.&nbsp;Febr.&nbsp;1629.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_52" id="Page_52">[52]</a></span></p>
+<p>Bisher aber noch viel unterschiedliche Br&auml;nde gethan
+worden.&ldquo;</p>
+
+<p>Unter den Opfern dieser Gr&auml;uelzeit war auch ein Blutsverwandter
+des Bischofs. Wir entnehmen die Erz&auml;hlung
+von dem Ende desselben dem salbungsreichen Berichte
+desjenigen Jesuiten, der als Aufseher, Beichtvater und&nbsp;&mdash;
+fast als Scherge eine Hauptrolle in der Begebenheit gespielt
+hat, und der durch alle Umst&auml;nde seiner eignen Erz&auml;hlung
+uns die Alternative stellt, in ihm entweder den
+hirnlosesten Kopf seines Ordens, oder einen vollendeten
+Schurken zu erkennen. Jedenfalls zeigt die Geschichte,
+wie weit die an die Spitze der w&uuml;rzburgischen Studienanstalt
+gestellten Jesuiten davon entfernt waren, dem Hexenglauben
+selbst nur in seinen allergr&ouml;bsten Verirrungen
+entgegen zu treten<a name="FNanchor_66_66" id="FNanchor_66_66"></a><a href="#Footnote_66_66" class="fnanchor">[66]</a>.</p>
+
+<p><em class="spaced">Ernst von Ehrenberg</em>, Page und Verwandter des
+Bischofs, der Letzte seines Namens, war ein sch&ouml;ner, talentvoller,
+fleissiger und frommer Knabe. (Flere lubet,
+quoties recordor, quam multi innocentes angeli in pessimos
+lurcones sint commutati. Tam formosum, tam cautum juvenem
+nullus socius perversus, nulla procax puella potuit
+seducere, potuit autem stygius insidiator praecipitare!) Eine
+alte, vornehme Base, die er zuweilen besuchte, verf&uuml;hrte
+ihn. Ernst spielte eine Zeitlang den Heuchler, dann liess
+er seine Studien liegen, vernachl&auml;ssigte den Gottesdienst
+und beschwerte sich &uuml;ber dessen Langweiligkeit, spielte
+und ging den M&auml;dchen nach. Die Hexenrichter erfuhren
+endlich von gefolterten Inquisiten den Grund dieses Benehmens.
+Ernst hatte sich, gelockt durch die R&auml;nke seiner
+Base, dem Teufel ergeben, besuchte die Hexent&auml;nze, bezauberte
+seine Feinde und verf&uuml;hrte seine Freunde. Der
+<span class='pagenum'><a name="Page_53" id="Page_53">[53]</a></span>
+Bischof beschloss, seinen Verwandten der Zucht der M&ouml;nche
+zu &uuml;bergeben. Man stellte dem Beschuldigten vor, dass
+der F&uuml;rst trotz der vorliegenden Beweise gn&auml;dig sein und
+ihn nicht am Leben strafen wolle, wenn er gest&uuml;nde und
+sich bussfertig zeigte. Der Knabe gestand erschrocken,
+was man forderte, versprach Besserung und wurde den
+Jesuiten anvertraut. Diese nahmen ihn in ihr Haus, bewaffneten
+ihn gegen die Angriffe des b&ouml;sen Feindes mit
+heiligen Amuleten, Agnus Dei, Wachs, Reliquien und
+Weihwasser, unterwarfen ihn angestrengten geistlichen
+Uebungen und bewachten ihn Tag und Nacht. Anfangs
+zeigte sich der Pflegebefohlene willf&auml;hrig, aber bald machten
+die V&auml;ter der Gesellschaft Jesu die Entdeckung, dass
+kein Laster in der Welt schwieriger zu heilen sei, als das
+der Zauberei. Ernst legte n&auml;mlich in der Nacht zuweilen
+die Heiligth&uuml;mer, mit welchen man ihn ausger&uuml;stet hatte,
+ab, und dann kam der Teufel und holte ihn zu den Hexent&auml;nzen.
+Morgens um vier Uhr, wenn die V&auml;ter aufstanden
+war er gew&ouml;hnlich wieder zur&uuml;ck; doch fanden diese auch
+zuweilen sein Bette leer und vernahmen ein sonderbares,
+verworrenes Get&ouml;se.&nbsp;&mdash; Auf Befragen erz&auml;hlte der Knabe
+die erlebten Wunderdinge, gelobte weinend Besserung und
+liess es doch immer beim Alten. Die Jesuiten gewannen
+die Ueberzeugung, dass Ernst stets zwischen Gott und dem
+Teufel schwanke (Id toties factum est, ut nulla vera emendatio,
+sed ludus et alternatio videretur, qua dies ad Deum,
+nox ad diabolum spectabat). Sie verzweifelten daher an
+allem Erfolg ihrer p&auml;dagogischen Kunst, und da es den
+Franziskanern, die einen letzten Versuch machten, nicht
+besser ging, so erkl&auml;rte man dem Bischofe, dass an dem
+jungen S&uuml;nder Hopfen und Malz verloren sei (Eapropter
+significatum est Principi, viros religiosos et doctos existimare,
+in adolescente hoc oleum et operam perdi). Jetzt
+liess der Bischof vom Gerichte das Todesurtheil sprechen.
+Die Jesuiten sollten den Verurtheilten zum Tode bereiten.
+Am bestimmten Tage traten diese,&nbsp;&mdash; der Erz&auml;hler war
+unter ihnen,&nbsp;&mdash; bei dem Knaben, der nichts ahnte, ein,
+redeten ihm in zweideutigen Ausdr&uuml;cken von einem besseren
+<span class='pagenum'><a name="Page_54" id="Page_54">[54]</a></span>
+Leben, dem er jetzt entgegen gehe, und lockten ihn
+dann auf das Schloss. Hier erinnerte er sich in argloser
+Freude aller Pl&auml;tzchen, die ihm durch seine Kinderspiele
+theuer geworden waren,&nbsp;&mdash; der Jesuit beschreibt es sehr
+r&uuml;hrend,&nbsp;&mdash; und merkte noch immer nicht, zu welchem
+Gange er abgeholt war. Erst als die P&auml;dagogen ihn in
+ein schwarz behangenes Gemach f&uuml;hrten, wo ein Schaffot
+errichtet war, gingen ihm die Augen auf, und als nun der
+Scharfrichter Hand an ihn zu legen begann, erhob er ein
+Jammergeschrei, dass selbst die Richter erweicht wurden
+und beim Bischofe F&uuml;rbitte einlegten. Der F&uuml;rst macht
+einen letzten Versuch und verheisst durch einen Abgesandten
+Verzeihung, wenn Ernst sich aufrichtig bessern
+will. Aber der Abgesandte meldet zur&uuml;ck: Alles sei vergebens,
+weil der Teufel den J&uuml;ngling verh&auml;rtet habe, so
+dass dieser so frech gewesen zu erkl&auml;ren, er wolle bleiben,
+wie er w&auml;re, und w&auml;re er nicht schon so, so w&uuml;rde er's
+werden wollen. Da wird der F&uuml;rst grimmig und befiehlt,
+dass das Recht seinen Lauf habe. Von Neuem schleppt
+man den J&uuml;ngling in das schwarze Zimmer, zwei Jesuiten
+zur Seite, die zur Busse mahnen; er aber bleibt dabei,
+dass er keiner Busse bed&uuml;rfe, jammert um sein Leben,
+sucht sich den H&auml;nden der Schergen zu entwinden und
+gibt den fortgesetzten Vermahnungen der Priester kein
+Geh&ouml;r. Endlich nimmt der Scharfrichter den g&uuml;nstigen
+Augenblick wahr und schl&auml;gt dem ermatteten Schlachtopfer
+den Kopf ab. &bdquo;Er fiel,&nbsp;&mdash; sagt der Jesuit, der diese
+Begebenheit &uuml;berliefert hat,&nbsp;&mdash; ohne ein Zeichen des
+Schmerzes oder eine andere Aeusserung der Fr&ouml;mmigkeit
+zu Boden. Wollte Gott, dass er nicht auch in's ewige
+Feuer gefallen w&auml;re!&ldquo;</p>
+
+<p>Gropp hat eine dramatisirte Darstellung dieser Geschichte
+aufbewahrt, wie sie einst bei einem Schulactus in
+Heidelberg aufgef&uuml;hrt worden sein soll<a name="FNanchor_67_67" id="FNanchor_67_67"></a><a href="#Footnote_67_67" class="fnanchor">[67]</a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_55" id="Page_55">[55]</a></span></p>
+<p>W&auml;re <em class="spaced">Philipp Adolph</em> nicht Landesherr gewesen,
+er selbst h&auml;tte ohne Zweifel bald darauf denselben Weg
+gehen m&uuml;ssen, den er seinen einzigen Verwandten gehen
+hiess. Denn es kam zuletzt dahin, dass die Angeklagten
+den Bischof selbst und seinen Kanzler als Mitschuldige
+angaben. Jetzt erst gingen dem Betrogenen die Augen
+auf. Er sistirte die Prozesse und stiftete ein w&ouml;chentliches,
+viertelj&auml;hrliches und j&auml;hrliches feierliches Ged&auml;chtniss f&uuml;r
+die Hingerichteten bei den Augustinern zu W&uuml;rzburg<a name="FNanchor_68_68" id="FNanchor_68_68"></a><a href="#Footnote_68_68" class="fnanchor">[68]</a>.</p>
+
+<p>Auch im geistlichen F&uuml;rstenthum <em class="spaced">Fulda</em> ging die
+Ausrottung der Hexen mit der des Protestantismus Hand
+in Hand. Der F&uuml;rstabt <em class="spaced">Balthasar von Dernbach</em> musste
+allerdings dar&uuml;ber einen Aufstand seiner evangelischen
+St&auml;nde erleben, infolge dessen das Land unter kaiserliche
+Administration kam<a name="FNanchor_69_69" id="FNanchor_69_69"></a><a href="#Footnote_69_69" class="fnanchor">[69]</a>. Kaum aber waren ihm 1579 von
+Kaiser Rudolf&nbsp;II. die Eink&uuml;nfte des Amtes Bieberstein
+zum Unterhalte zugewiesen, als er auch einen seiner
+Diener, <em class="spaced">Balthasar Nuss</em> (&bdquo;Balzer Noss&ldquo;) zum Zentgrafen
+und Malefizmeister des Amtes ernannte. Als er dann im
+Dezember 1602 vom Kaiser die Regierung des F&uuml;rstenthums
+wieder &uuml;bertragen erhielt, bestellte er den Nuss
+1603 zum Zentgrafen und Malefizmeister des ganzen Landes.
+Alsbald trat nun in dem (noch immer vorherrschend
+evangelischen) Lande Fulda eine Hexenverfolgung ein,
+welche in dem Zeitraum von nur drei Jahren gegen dritthalbhundert
+Ungl&uuml;cklichen das Leben kostete<a name="FNanchor_70_70" id="FNanchor_70_70"></a><a href="#Footnote_70_70" class="fnanchor">[70]</a>. Das Gericht,
+welches der Abt mit der Ausrottung der Hexen
+betraut hatte, war das Stadtgericht zu Fulda, die &bdquo;M&uuml;ntz&ldquo;
+genannt. Dasselbe bestand aus dem Zentgrafen Nuss,
+<span class='pagenum'><a name="Page_56" id="Page_56">[56]</a></span>
+einigen Beisitzern und den Sch&ouml;ffen; in Wahrheit aber
+hatte Nuss die Hexenverfolgung ganz allein in der Hand,
+bei welcher sich derselbe &uuml;ber alle Schranken hinwegsetzte.
+War ihm eine Person als Hexe oder Zauberer angezeigt
+worden, so liess er sie ohne Vorwissen der Sch&ouml;ffen durch
+den Stadt- oder Landknecht in ihrem Hause, oder wo er
+sie gerade fand, in Haft nehmen und dem Henker zur
+Tortur &uuml;berliefern. Den Hans Werner von Ditges, einen
+Mann von 70 Jahren, griff er selbst ohne Anzeige und
+ohne allen Grund auf offenem Wege auf, brachte ihn nach
+Fulda und liess ihn foltern. Des Steub Hennes Ehefrau
+zu Neuhof liess er aus dem Wochenbett hinweg nach
+Fulda ins Gef&auml;ngniss schaffen, peinigen und verbrennen,
+was auch den Tod ihres eben geborenen Kindes zur Folge
+hatte. Dabei wurde die Tortur von Nuss in der denkbar
+unmenschlichsten Weise zur Anwendung gebracht. Viele
+Gefolterte starben w&auml;hrend der Tortur oder unmittelbar
+nach derselben. T&ouml;ll Gl&uuml;bs Weib von Neuhof wurde
+zweimal Nachts verhaftet, das eine Mal alsbald aufgezogen,
+und mit einem scharfen, schneidenden Holz, mit brennenden
+Fackeln und anderen &bdquo;bisher unerh&ouml;rten Tormenten&ldquo; so
+furchtbar gepeinigt, dass Nuss selbst ihrem Manne
+hundert Thaler versprach, wenn er von diesen Torturen
+Niemandem etwas sagen w&uuml;rde. Viele Verhaftete machten
+im Kerker aus Verzweiflung ihrem Leben selbst ein Ende,
+und schliesslich wurden die Gr&auml;uel, die Nuss an seinen
+Opfern beging, sogar den Sch&ouml;ffen selbst so arg, dass sie
+ihn wiederholt vor deren Fortsetzung warnten und sich
+von der Hexenverfolgung zur&uuml;ckzuziehen suchten<a name="FNanchor_71_71" id="FNanchor_71_71"></a><a href="#Footnote_71_71" class="fnanchor">[71]</a>. Nuss
+<span class='pagenum'><a name="Page_57" id="Page_57">[57]</a></span>
+aber suchte nur um so mehr durch summarisches, ganz
+formloses Verfahren&nbsp;&mdash; seine Prozesse dauerten von der
+Verhaftung bis zur Verbrennung oft nur acht bis vierzehn
+Tage&nbsp;&mdash;, durch Ermarterung von Denunciationen<a name="FNanchor_72_72" id="FNanchor_72_72"></a><a href="#Footnote_72_72" class="fnanchor">[72]</a>&nbsp;&mdash;
+welche aus jedem Hexenprozess eine ganze Reihe
+anderer erwachsen liess,&nbsp;&mdash; um so rascher zu dem zu
+gelangen, worauf er es mit seiner ganzen Hexenverfolgung
+abgesehen hatte,&nbsp;&mdash; n&auml;mlich zu&nbsp;&mdash; Geld, indem ihm f&uuml;r
+jede Verurtheilung wie f&uuml;r jede Freisprechung ganz betr&auml;chtliche
+Summen gezahlt werden mussten. So mussten
+z.&nbsp;B. Sebastian Orth zu Fulda f&uuml;r sein Weib 31&nbsp;Gulden,
+Hans Herget daselbst f&uuml;r sein Weib 42&nbsp;Gulden, Joh.
+Keller daselbst f&uuml;r seine Mutter 50&nbsp;Gulden, Hans D&ouml;ler
+zu Hammelburg f&uuml;r seine Schwiegermutter 80&nbsp;Gulden, die
+Erben der Heinfurterin 80&nbsp;Gulden und Blasius Bien zu
+<span class='pagenum'><a name="Page_58" id="Page_58">[58]</a></span>
+Fulda f&uuml;r sein Weib, welches zweimal eingezogen, das erste
+Mal freigesprochen, das zweite Mal aber verbrannt war,
+91&nbsp;1/2&nbsp;Gulden 5&nbsp;Batzen bezahlen,&nbsp;&mdash; wobei die Hauptbetr&auml;ge
+die f&uuml;r Holz, Reisig und Stroh (zum Scheiterhaufen)
+und f&uuml;r den vertrunkenen Wein verrechneten
+Gelder waren.</p>
+
+<p>So hauste Nuss im Fulder Lande drei volle, schreckliche
+Jahre lang. Ueberall loderten die Feuer der Scheiterhaufen
+auf, und nicht selten liess er auf Einem Scheiterhaufen
+eine ganze Anzahl von Frauen und M&auml;dchen sterben.
+So wurden im Jahre 1604 am 22.&nbsp;Juni <em class="spaced">neun</em>, am 14.&nbsp;Juli
+<em class="spaced">neun</em>, am 11.&nbsp;August <em class="spaced">neun</em>, am 9.&nbsp;September <em class="spaced">elf</em>, am
+29.&nbsp;September <em class="spaced">zw&ouml;lf</em>, am 17.&nbsp;Oktober <em class="spaced">zehn</em>, am
+12.&nbsp;Dezember <em class="spaced">acht</em>, im Jahre 1605 am 21.&nbsp;Mai <em class="spaced">dreizehn</em>,
+am 27.&nbsp;Juni <em class="spaced">zw&ouml;lf</em>, am 13.&nbsp;Juli <em class="spaced">zw&ouml;lf</em>, am
+22.&nbsp;August <em class="spaced">zw&ouml;lf</em>, am 25.&nbsp;Oktober <em class="spaced">zehn</em>, am 14.&nbsp;November
+<em class="spaced">elf</em>, und im Jahre 1606 am 13.&nbsp;M&auml;rz <em class="spaced">sieben</em> Personen
+hingerichtet.&nbsp;&mdash; In einem Bericht &uuml;ber die bei den Hexenprozessen
+gehabten Einnahmen und Ausgaben f&uuml;hrte Nuss
+selbst 205&nbsp;Personen namentlich auf, die er in den Jahren
+1603&ndash;1605 justifizirt habe,&nbsp;&mdash; fast lauter Frauen und
+M&auml;dchen (nur einzelne wenige M&auml;nner) aus den geringeren
+St&auml;nden. Dabei waren aber nicht wenige Hingerichtete
+(namentlich alle Hammelburger) unerw&auml;hnt geblieben.</p>
+
+<p>Gl&uuml;cklicher Weise starb der Abt Balthasar, Nussens
+G&ouml;nner, am 15.&nbsp;M&auml;rz 1606. Bei seinem Nachfolger Johann
+Friedrich von Schwalbach liefen alsbald &uuml;ber die Vergewaltigungen
+und Sch&auml;ndlichkeiten, die der Zentgraf sich
+erlaubt habe, so gravirende Anzeigen und Beschwerden
+ein<a name="FNanchor_73_73" id="FNanchor_73_73"></a><a href="#Footnote_73_73" class="fnanchor">[73]</a>, dass dieser nicht umhin konnte, die sofortige Verhaftung
+desselben anzuordnen. In den nun eingeleiteten
+Untersuchungen kamen die gr&ouml;ssten Betr&uuml;gereien zu Tage.
+Nuss suchte sich zu reinigen; allein dar&uuml;ber musste er
+<span class='pagenum'><a name="Page_59" id="Page_59">[59]</a></span>
+13 Jahre in schrecklicher Haft verbringen und schliesslich
+wurde er (1618) &ouml;ffentlich enthauptet.</p>
+
+<p>Von besonderem Interesse sind die auf die Hexenverfolgung
+bez&uuml;glichen Vorkommnisse im F&uuml;rstbisthum
+<em class="spaced">M&uuml;nster</em>, indem aus denselben mit besonderer Klarheit
+zu ersehen ist, wie sich das Gespenst des Hexenwahns
+und der Hexenverfolgung, anfangs noch von Niemandem
+gesehen und fast unbekannt, von der Mitte des sechszehnten
+Jahrhunderts an allm&auml;hlich hier und da zeigte
+und anfangs nur in vereinzelten F&auml;llen und fast zaghaft,
+hernach aber durch das ganze Land hin, seiner Schreckensherrschaft
+gewiss, ohne Scheu seine Blutgeissel schwang
+und das Mark des Volkes verzehrte<a name="FNanchor_74_74" id="FNanchor_74_74"></a><a href="#Footnote_74_74" class="fnanchor">[74]</a>.</p>
+
+<p>Hier regierte damals der F&uuml;rstbischof <em class="spaced">Bernhard
+von Ransfeld</em>, dem ebenso wie seinen Beamten der Gedanke
+der Hexenverfolgung fast ganz fremd war. Der
+erste Hexenprozess, &uuml;ber welchen wir Nachricht haben,
+datirt aus dem Jahre 1565, beziehungsweise 1563. Der Amtsschreiber
+zu Stromberg berichtete n&auml;mlich unter dem
+19.&nbsp;Juli 1565 an den F&uuml;rstbischof, dass mehrere Personen
+wegen Zauberei anr&uuml;chig w&auml;ren, dieselben w&auml;ren schon
+1563 deshalb gerichtlich eingezogen und peinlich verh&ouml;rt
+worden. Sie stellten Alles was man ihnen zur Last lege,
+beharrlich in Abrede, allein er &bdquo;habe ihnen nicht gestattet
+sich durch einen Eid zu reinigen&ldquo;. (Man sieht, dass das
+alte Beweisverfahren noch nicht geradezu absolut geworden
+war!) Hernach berichtet er an den Landesherrn, dass
+er von Malefizien, die die Angeschuldigten Anderen zugef&uuml;gt
+haben sollten, durchaus nichts habe ermitteln k&ouml;nnen.
+Andererseits geben die &bdquo;weltlichen R&auml;te&ldquo; des F&uuml;rstbischofs
+dem Amtsschreiber bez&uuml;glich der Gest&auml;ndnisse der Angeschuldigten
+(unter dem 9.&nbsp;November 1565) den Bescheid:
+&bdquo;Weil solche und dergleichen Dinge gew&ouml;hnlich aus
+einem Afterglauben zu fliessen pflegen, so habt Ihr den
+<span class='pagenum'><a name="Page_60" id="Page_60">[60]</a></span>
+Pr&auml;dikanten einige Male zu ihnen zu schicken, dass er sie
+mit der H. Schrift von solcher teuflischen Phantasie abzustehen
+ermahne&ldquo;&nbsp;(!). Auch der F&uuml;rstbischof bewies dabei,
+dass ihm der Glaube der sp&auml;teren Zeit an die Malefizien
+der Hexen noch ganz fremd war, und dass er darum auch
+nicht im Entferntesten an eine Verfolgung der Hexen, wie
+sie nach seinem Ableben im Lande zu grassiren begann,
+dachte. Das durch die Folter erpresste Gest&auml;ndniss der
+Angeklagten gen&uuml;gte ihm darum nicht zur gerichtlichen
+Feststellung ihrer Schuld, indem er vielmehr den Nachweis
+der Schuld durch &auml;ussere Beweisgr&uuml;nde oder durch
+rechtsgiltige Zeugen verlangte. Zur Einbringung eines
+Strafantrags von Seiten des fiscalischen Anwalts forderte
+er ferner den Nachweis, dass die Angeklagten durch ihre
+Zauberk&uuml;nste Anderen Schaden zugef&uuml;gt hatten; und als
+dieser Nachweis nicht erbracht werden konnte, befahl er
+die Angeklagten trotz ihres Gest&auml;ndnisses zu entlassen
+und sie nur der besonderen Obhut ihres Ortspfarrers zu
+empfehlen. Ja schliesslich erhielten der Vogt und der
+Untersuchungsrichter sogar (unter dem 25.&nbsp;November 1565)
+den landesherrlichen Bescheid, in Zukunft nicht wieder
+&bdquo;solche Leute auf blosse Vermuthung in Haft zu nehmen,
+es w&auml;re denn, sie suchten sich davon zu machen und
+unterst&auml;nden sich zu entfliehen&ldquo;.</p>
+
+<p>Das Alles wurde aber nach dem Ableben des F&uuml;rstbischofs
+Bernhard anders. Im Jahre 1585 wurde Herzog
+<em class="spaced">Ernst von Baiern</em> zum F&uuml;rstbischof von M&uuml;nster erw&auml;hlt,
+und als dieser 1611 die Regierung niederlegte, trat statt
+seiner und nach seinem Tode sein Neffe <em class="spaced">Ferdinand von
+Baiern</em> (von 1612&ndash;1650) in dieselbe ein. Beide (zugleich
+Inhaber vieler anderen bisch&ouml;flichen St&uuml;hle) hatten ihre
+kirchliche Bildung von den Jesuiten zu Ingolstadt und
+ihre politische Richtung an dem Hofe zu M&uuml;nchen erhalten.
+Beide betrachteten die Ausrottung des Protestantismus
+in ihren Di&ouml;cesen, von welchem damals der Fortbestand
+der katholischen Kirche in denselben bedroht erschien,
+als ihre prim&auml;rste Aufgabe, wozu sie mit Recht vor
+Allem die Wiedereinf&uuml;hrung katholischer Ordensgesellschaften
+<span class='pagenum'><a name="Page_61" id="Page_61">[61]</a></span>
+f&uuml;r erforderlich hielten. Daher wurden 1588 die
+Jesuiten, 1612 die Kapuziner, 1613 die Franziskaner und
+Claristen, 1626 die Minoriten, 1642 die Dominikaner in
+M&uuml;nster domiciliirt. Mit H&uuml;lfe dieser Orden und aller
+sonstigen geistlichen und weltlichen Gewaltmittel, welche
+der geistlichen Landesherrschaft zu Gebote standen, ward
+nun die Reinigung des Landes von der Ketzerei&nbsp;&mdash; die
+der Teufel ins Land gebracht hatte,&nbsp;&mdash; eifrigst betrieben.
+Wie die Ketzerei der Protestanten so war aber auch die
+Zauberei der Hexen das Werk des Teufels, weshalb derselbe
+Eifer, der die protestantischen Prediger verjagte
+und deren Gemeinden gewaltsam zum Katholizismus
+zur&uuml;ckf&uuml;hrte<a name="FNanchor_75_75" id="FNanchor_75_75"></a><a href="#Footnote_75_75" class="fnanchor">[75]</a>, sich auch auf die Aufsp&uuml;rung und Verfolgung
+der Hexen warf. Bald wurde es geradezu zur
+Manie in jedem besonders auffallenden Vergehen einen
+Zusammenhang mit Zauberei zu vermuthen, und die Folter
+und das neue Beweisverfahren, welches auf Erpressung
+des Gest&auml;ndnisses durch die Folter beruhte, gab die Mittel
+zur Entdeckung der Zauberei an die Hand.</p>
+
+<p>Ein Prozess aus dem Jahre 1596 l&auml;sst es deutlich
+erkennen, wie eben damals im F&uuml;rstenthum M&uuml;nster der
+Umschwung erfolgte, aus dem der eigentliche Hexenprozess
+und die epidemische Hexenverfolgung hervorging<a name="FNanchor_76_76" id="FNanchor_76_76"></a><a href="#Footnote_76_76" class="fnanchor">[76]</a>.</p>
+
+<p>Es gab damals nicht Wenige im Lande, welche sich
+r&uuml;hmten im Besitze von Exorcismen zu sein, mittelst deren
+sie in allerlei Kr&auml;uter eine besondere Heilkraft hineinbringen
+k&ouml;nnten, welche diese Kr&auml;uter und sonstige angebliche
+Geheimmittel verkauften und sich und die Ihrigen
+damit ern&auml;hrten. Einer dieser &bdquo;Exorcisten&ldquo; war ein gewisser
+Schneider Hermann Schwechmann, Eigenh&ouml;riger
+des Gutsbesitzers Rudolf M&uuml;nnich zu Eickhafen im Amte
+Vechta. Derselbe wurde wegen Zauberei anr&uuml;chig und
+wurde daher in Haft genommen, obschon der Droste zu
+<span class='pagenum'><a name="Page_62" id="Page_62">[62]</a></span>
+Vechta in seinem Bericht an die &bdquo;weltlichen R&auml;the&ldquo; zu
+M&uuml;nster ihm nichts anderes zur Last legen konnte als
+dass er &bdquo;den Leuten allerlei Briefe f&uuml;r Zauberei und
+sonstige Dinge gegeben, durch die er sie von Gott und
+seinem Worte ablenkt und sie ihres Geldes beraubt und
+entbl&ouml;sst&ldquo;. Dabei bemerkte der Drost, dass &bdquo;dieser Handel
+hier im Amte viel im Schwange ist&ldquo;. Nun nahm sich
+allerdings der Gutsherr des Angeklagten in mehrfachen
+Gnadengesuchen desselben sehr energisch an, indem er
+betheuerte, dass Schwechmann niemals Zauberei getrieben,
+Niemandem etwas B&ouml;ses gethan, sondern in seiner Armuth
+sich der Exorcismen, gegen die bisher kein Verbot ergangen
+sei, bediene um sich und die Seinigen zu ern&auml;hren.
+Allein diese Gnadengesuche verfehlten ihren Zweck, indem
+die Untersuchung unter der Hand eine ganz andere und
+f&uuml;r den Angeklagten h&ouml;chst bedrohliche Richtung angenommen
+hatte. Die Regierung zu M&uuml;nster wollte dem
+weit verbreiteten Handel mit Exorcismen, geweihten
+Kr&auml;utern und Kerzen ein Ende machen, was am sichersten
+dadurch geschah, dass man denselben f&uuml;r Teufelswerk
+erkl&auml;rte. Da nun der vorliegende Fall dazu ganz geeignet
+zu sein schien, die Exorcisten und deren geheime Formeln
+und Mittel an den Tag zu bringen, so erkannten die
+&bdquo;weltlichen R&auml;the&ldquo; am 28.&nbsp;M&auml;rz 1596 gegen den Verhafteten
+auf peinliches Verh&ouml;r durch Anwendung der Folter.
+Alsbald richtete daher der Gutsherr, der von diesem Befehle
+Kunde erhielt, am Charfreitag 1596 ein neues
+Gnadengesuch an die Regierung, worin er hervorhob, dass
+Schwechmann durchaus nichts Anderes verbrochen habe,
+als was tagt&auml;glich auch von vielen anderen Personen, und
+zwar geistlichen und weltlichen Standes im Stifte geschehe.
+Ich h&ouml;re, stellt er den R&auml;then vor, &bdquo;dass gegen
+alles Erwarten etliche Ankl&auml;ger meinem Eigenh&ouml;rigen
+H. Schwechmann nach dem Leben trachten, indem sie &uuml;ber
+ihn berichten, er sei von der katholischen Religion, in
+welcher die Exorcismen doch bis jetzt nicht verboten,
+sondern vielmehr angenommen und in gewissen F&auml;llen
+sogar befohlen sind, abgefallen.&nbsp;&mdash; Ich mache mir (aber)
+<span class='pagenum'><a name="Page_63" id="Page_63">[63]</a></span>
+die ungezweifelte Hoffnung, dass er, wenn er auch zu der
+Herren Wohlgefallen auf die eine oder andere Weise
+examinirt und verh&ouml;rt werden sollte, dennoch f&uuml;r seine
+Person als ein frommer christlicher Mensch befunden
+werden wird, da er nichts als Gottes Wort und unsch&auml;dliche
+consecrirte Kr&auml;uter gegen Verw&uuml;nschungen zu gebrauchen
+pflegt und hiermit auch schon Vielen, denen es
+der allm&auml;chtige Gott verg&ouml;nnte, geholfen hat.&nbsp;&mdash; Sofern
+Ew. Gestrengen&nbsp;&mdash; diese Handlungen nicht f&uuml;r christlich
+erachten, so k&ouml;nnen sie dem armen Menschen bei h&ouml;chster
+Strafe verboten werden, und er muss sich dann derselben
+f&uuml;r die Zukunft enthalten. Da aber dieses Werk&nbsp;&mdash;
+von vielen Personen geistlichen und weltlichen Standes in
+diesem Stifte noch heutiges Tages fortge&uuml;bt und gebraucht
+wird, derowegen will ich zu Gott nicht hoffen, dass zuerst
+mit meinem Manne das Recht soll gest&auml;rkt werden&ldquo;.</p>
+
+<p>Allein diese Eingabe des Gutsherrn lief in M&uuml;nster
+ein, als der Verhaftete bereits gefoltert war&nbsp;&mdash; und sein
+&bdquo;Gest&auml;ndnis&ldquo; abgelegt hatte. Aus dem Protokoll ist deutlich
+zu ersehen, an welchen Stellen das &bdquo;Gest&auml;ndnis&ldquo; durch
+Suggestivfragen ermartert ist. Nachdem er n&auml;mlich zun&auml;chst
+wegen ganz anderer Vergehen, die man ihm zur Last
+gelegt hatte, vernommen war, heisst es pl&ouml;tzlich:</p>
+
+<p>&bdquo;Weiteres gefragt, wer ihn <em class="spaced">sothane K&uuml;nste</em> (NB. von
+denen vorher gar keine Rede war) gelehrt, sagt er: Zu
+Holte im Gerichte zu Hasel&uuml;nne wohne Einer, der heisse
+Morer Johann, der habe ihm die B&uuml;cher gegeben und ihn
+solche K&uuml;nste gelehrt.&ldquo;</p>
+
+<p>Sodann heisst es weiter:</p>
+
+<p>&bdquo;Sagt, er k&ouml;nne den Teufel zwingen mit Gottes Wort,
+da er Schaden thue, dass er allda abweichen m&uuml;sse.&ldquo;</p>
+
+<p>&bdquo;Sagt demn&auml;chst, Johann Hagestede sei zu ihm gekommen,
+als ihm drei Pferde krank gewesen und habe
+ihn um Rat gefragt. Er habe demselben geantwortet:
+Er besitze nat&uuml;rliche Kr&auml;uter, dar&uuml;ber wolle er Gottes
+Wort lesen und sie dann den Pferden eingeben. Werde
+es gut oder wiederum besser, so solle er ihm, dem Verstrickten,
+einen Reichsthaler und ein Brot geben; wofern
+<span class='pagenum'><a name="Page_64" id="Page_64">[64]</a></span>
+aber nicht, solle er ihm einen Ortsthaler und ein Brot f&uuml;r
+die Kr&auml;uter und Arbeit geben. Es sei aber darnach mit
+den Pferden besser geworden.&ldquo;</p>
+
+<p>&bdquo;Haverkamp Buschelmann, dem Meier zu Molen, dem
+Schulten Johann zum Ossendorp habe er auch mit solchen
+K&uuml;nsten und Kr&auml;utern geholfen, nemlich ihren Thieren,
+und zwar habe er gebraucht Hugelicia, Repuntia, Rhabarbara
+und Hohlwurzeln. Es w&uuml;rden nachfolgende Worte
+dar&uuml;ber gesprochen: Exufilus te Deus Pater, exufilus te
+Deus Filius, exufilus te Deus Spiritus Sanctus; Benedicat
+te Deus, qui coelum creavit. Ipse vos benedicat in nomine
+Patris et Filii et Spiritus Sancti. Amen.&ldquo;&nbsp;&mdash;</p>
+
+<p>&bdquo;Sagt, der Teufel werde auch bei Gott und seinen
+f&uuml;nf Wunden, Leiden und Sterben abzuweichen beschworen,
+wie er von seinem obgemeldten Meister verstanden und
+selber auch versucht und erfahren h&auml;tte.&ldquo;</p>
+
+<p>&bdquo;Auch sagt, der Teufel komme vor ihm in Gestalt
+einer Drossel; auch m&uuml;sse er kommen in jeder Gestalt,
+so ihm befohlen oder geboten werde. Er k&ouml;nne sprechen,
+wie er selbst erfahren.&ldquo;</p>
+
+<p>&bdquo;Auch sagt, die <em class="spaced">so hoch in der Kunst</em> seien, dass
+<em class="spaced">ihnen der Teufel</em> allhier auf Erden <em class="spaced">zu dienen gelobt</em>,
+die m&uuml;ssten ihm wiederum nach ihrem Absterben mit
+ihren Seelen <em class="spaced">dienen</em>. Das habe er auch gelobt (das
+letztere die offenbarste Suggestion!).&ldquo;</p>
+
+<p>&bdquo;Diese Nachbeschriebenen sollen auch diese Kunst
+gebrauchen und damit umgehen: Der Pastor zu Bostrup&ldquo;
+u.&nbsp;s.&nbsp;w. u.&nbsp;s.&nbsp;w.</p>
+
+<p>Zum Schlusse des Protokolls heisst es sodann:</p>
+
+<p>&bdquo;Letzlich bekennt er nochmals zum Ueberfluss, dass
+er sothanen <em class="spaced">Vertrag mit dem Teufel</em>, wie obgemeldet,
+geschlossen, und bekennt Alles, was er gesetzter Massen
+bekannt, also wahr zu sein. Er will darauf leben und
+sterben und bittet um Gottes willen um Gnade, mit Erbietung
+und Angelobung, dass er sothane K&uuml;nste hinferner
+nicht mehr gebrauchen will.&ldquo;</p>
+
+<p>Hier war also dem Ungl&uuml;cklichen das Gest&auml;ndnis
+eines Vertrags mit dem Teufel suggerirt, wie es den
+<span class='pagenum'><a name="Page_65" id="Page_65">[65]</a></span>
+Hexenprozessen zum Grunde lag, w&auml;hrend derselbe doch
+gestanden hatte, dass er seine Mittel <em class="spaced">gegen</em> den Teufel
+gebrauche! Auch was derselbe ausserdem &uuml;ber den Teufel
+gesagt hatte, passte mit dem Begriff eines Bundes mit dem
+Teufel wenig zusammen.</p>
+
+<p>Die Herrn zu M&uuml;nster gingen aber auf der einmal
+eingeschlagenen Bahn ruhig weiter. Schon am Tage nach
+dem Empfange des Protokolls machten sich dieselben in
+der Sache schl&uuml;ssig. Die Exorcismen und Weisungen
+Schwechmanns wurden von ihnen kurzer Hand als &bdquo;<em class="spaced">teuflische
+Handlungen</em>&ldquo; hingestellt und die Amtleute zu
+Vechta wurden angewiesen mit demselben&nbsp;&mdash; Anderen
+zum abscheulichen Exempel&nbsp;&mdash; nach dem Rechte zu verfahren.
+Zugleich wurden diese Amtleute aufgefordert, die
+in der Nachbarschaft gesessenen Personen geistlichen und
+weltlichen Standes, welche nach dem Gest&auml;ndniss Schwechmanns
+ebenfalls der Zauberei ergeben w&auml;ren, in Untersuchung
+zu ziehen und, wenn sich die Angabe desselben
+bewahrheiten sollte, in gleicher Weise zu bestrafen.</p>
+
+<p>Hier war also ganz allm&auml;hlich eine Untersuchung
+wegen Wunderdoktorei k&uuml;nstlich so gef&uuml;hrt und gedreht
+worden, dass sie schliesslich die Unterlagen eines Hexenprozesses
+zu Tage zu f&ouml;rdern schien und mit dem grausigen
+Ende eines solchen abschloss. Wie sehr es aber
+bereits zur Manie geworden war, jede ungew&ouml;hnliche
+Untersuchung durch das Medium der Folter in einen Hexenprozess
+umzuwandeln, ist aus einem Prozess zu ersehen,
+der 1615 in der M&uuml;nsterischen Stadt Ahlen vorkam<a name="FNanchor_77_77" id="FNanchor_77_77"></a><a href="#Footnote_77_77" class="fnanchor">[77]</a>.</p>
+
+<p>Hier lebte ein gewisser Peter Kleikamp, der, dem
+Trunke ergeben und wegen eines ihm schuldgegebenen
+Diebstahls (obschon in der dessfalls angestellten Untersuchung
+nichts auf ihn gebracht war) fl&uuml;chtig geworden,
+sp&auml;ter nach Ahlen wieder zur&uuml;ckgekehrt war, wo er
+pl&ouml;tzlich des Versuchs der Sodomiterei und anderer Dinge
+angeklagt wurde. Von Zauberei war dabei keine Rede.
+<span class='pagenum'><a name="Page_66" id="Page_66">[66]</a></span>
+Der Angeklagte wurde vernommen, die ihm nachgesagten
+Vergehen konnten jedoch nicht erwiesen werden und
+Kleikamp h&auml;tte somit wieder in Freiheit gesetzt werden
+m&uuml;ssen, wenn es nicht irgendwie m&ouml;glich war ihn auf
+die Folter und dadurch zu Gest&auml;ndnissen zu bringen. Da
+fiel es dem Untersuchungsrichter ein, dass Kleikamp einst
+von Ahlen geflohen war, und sofort wurde gesagt, er habe
+sich durch die Flucht der Untersuchung entziehen wollen.
+Da man nun ausserdem ohne M&uuml;he nachweisen konnte,
+dass er mit verd&auml;chtigen Personen Umgang gepflogen
+habe, so hatte man zwei Gr&uuml;nde, welche zur Anwendung
+der Folter berechtigten. Allerdings wurde nun ein rechtskundiger
+Vertheidiger des Angeklagten zugelassen, der
+die gegen denselben aufgestellte Anklageschrift f&uuml;r neidisches
+Strassengew&auml;sch und Gepl&auml;rr erkl&auml;rte und namentlich
+die mangelhafte Glaubw&uuml;rdigkeit des Hauptzeugen
+hervorhob. Allein nichtsdestoweniger wurde von dem
+Gerichtshof die peinliche Verfolgung der Sache in M&uuml;nster
+beantragt, infolge dessen am 16.&nbsp;Juni 1615 die Tortur
+statt fand.</p>
+
+<p>Das Protokoll der Tortur fehlt. Kleikamp hatte sich
+aber standhaft gehalten und kein &bdquo;Gest&auml;ndniss&ldquo; abgelegt,
+wesshalb er &bdquo;wieder hingesetzt und, damit er w&auml;hrend der
+Nacht nicht vom b&ouml;sen Feind gestochen werde, durch die
+dazu bestellten Diener bewacht wurde&ldquo;.</p>
+
+<p>Was man nun w&auml;hrend der Nacht mit ihm anfing,
+dar&uuml;ber schweigen die Akten. Am anderen Morgen aber
+wurde dem Richtercollegium angezeigt, dass Kleikamp
+zum Gest&auml;ndniss willig gemacht sei.</p>
+
+<p>Von sodomitischen S&uuml;nden, um die es sich im Anfange
+der Untersuchung gehandelt hatte, ist in dem &uuml;ber das
+Gest&auml;ndniss aufgenommenen Protokoll keine Rede. Vielmehr
+heisst es Eingangs desselben so:</p>
+
+<p>&bdquo;Am folgenden Tage (17.&nbsp;Juni) haben wir&nbsp;&mdash; dem
+Angeklagten g&uuml;tlich zugesprochen, um von ihm zu erfahren,
+wie es denn mit ihm w&auml;re, ob er ein Zauberer und welchergestalt
+er damit umgegangen und von wem er das Zaubern
+gelernt.&ldquo;</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_67" id="Page_67">[67]</a></span></p>
+<p>&bdquo;Darauf er <em class="spaced">g&uuml;tlich</em> ausgesagt: Er sei seines Alters
+44&nbsp;Jahre. Gestern habe ihn der Teufel unter dem linken
+Arm gestochen und nicht haben wollen, dass er bekennen
+sollte. Er habe ihn gekniffen bunt und blutig, welches
+auch an ihm zu sehen war. <em class="spaced">Er sei ein Zauberer.</em>&nbsp;&mdash;
+Seine verstorbene Frau&nbsp;&mdash; habe ihn vor ungef&auml;hr sechszehn
+Jahren das Zaubern gelehrt. Auf der Broickhauser
+Haide, im Kirchspiel Walstedde, da habe er Gott und
+seinen Heiligen entsagt, dem Teufel Glauben, Treue und
+Huld gelobt. Bei dieser Verleugnung Gottes sei er dreimal
+r&uuml;ckw&auml;rts gesprungen. Darauf w&auml;re der Teufel in
+der Gestalt eines schwarzen Hundes zu ihm gekrochen.
+Der Hund w&auml;re bald wieder verschwunden; statt seiner
+aber habe sich ein Weib neben ihn gestellt. Auch ein
+Mann sei erschienen, der Buhle seiner verstorbenen Frau.
+Derselbe sei mit seiner Frau auf die Seite gegangen, um
+mit derselben zu buhlen.&ldquo;</p>
+
+<p>&bdquo;<em class="spaced">Vor zehn Jahren sei er ein Werwolf geworden.</em>
+Sein Geh&uuml;lfe sei damals gewesen der verstorbene
+Johann Ossenkamp. (Hier folgt die Angabe verschiedener
+Leute, deren K&auml;lber, Ochsen und Schafe er und Ossenkamp
+gebissen).&nbsp;&mdash; Sp&auml;ter, vor f&uuml;nf Jahren, sei <em class="spaced">Christian
+zum Loe</em> sein Geh&uuml;lfe geworden. (Nun folgt wieder die
+Angabe einer ganzen Reihe von Leuten, deren Vieh sie
+beide gebissen; dann heisst es weiter:)&nbsp;&mdash; Meine Frau ist
+auch eine Zaubersche, geh&ouml;rt aber zu einer anderen Rotte.
+(Nun folgt die Angabe zahlreicher Genossen.) Wir bildeten
+zwei Rotten. In meine Rotte geh&ouml;rte Heinrich Hoyemann
+zu Broickhausen. Unser Hauptmann war Cort Busch; derselbe
+hatte einen rothen Kopf. Zu jeder Rotte geh&ouml;ren
+sieben, und zwar geh&ouml;ren zu meiner Rotte Grethe Cloeths,
+Anna Grone, Anna Jaspers, Toniess zu Kellings Frau,
+Christian zum Loe etc.&nbsp;&mdash; Ich war ihr <em class="spaced">Trommelschl&auml;ger</em>.
+Unseren Tanz hielten wir auf der Kampfarte. Wir
+tanzten auf einer Leine, welche an der Pforte und an der
+Mauer befestigt war. Beim Trommelschlagen sass ich auf
+der Mauer. Die Trommel wird mit einem Fuchsschwanz
+geschlagen und geht: Tup, Tup, Tup, Tup, Tup.&ldquo;&nbsp;&mdash;</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_68" id="Page_68">[68]</a></span></p>
+<p>&bdquo;Weiterhin bekannte er: Auf der Kampstrasse in Schellings
+Hause <em class="spaced">h&auml;tten sie sich geschmiert, darauf
+w&auml;ren sie aufgeflogen nach der Mark</em>, in den Weg
+nach Mecheln zu, in Suidtholdts Kamp an der Lohelinde
+und nach anderen Orten hin. Hier h&auml;tten ihnen ihre Buhlen
+Kr&auml;uter beh&auml;ndigt, welche sie zum Vergiften gebrauchen
+sollten. Mit den seinigen habe er nichts ausgerichtet. Nur
+im Anfange seiner Lehre habe er von seiner Buhle Kraut
+empfangen, mit welchem er einen Hahn, eine Henne und
+sich selber ein Schwein vergiftet. <em class="spaced">Sie w&auml;ren aufgeflogen
+als schwarze Raben.</em>&nbsp;&mdash; In die andere Rotte
+geh&ouml;rten die Mutter Lomgensche etc.&ldquo;</p>
+
+<p>Von den Richtern befragt, woher er diese Rotte und
+deren Angeh&ouml;rige kenne, antwortete er: dieselben w&auml;ren
+in Vorsthovels Hause gewesen, als er das bekannte Kopfst&uuml;ck
+fortgenommen. (NB. Er meint hier den Diebstahl,
+wegen dessen er 1614 angeklagt war); auch habe er solches
+von seiner Buhle und von seiner Frau erfahren.</p>
+
+<p>Nach solchen Angaben musste nat&uuml;rlich von dem Untersuchungsrichter
+vor Allem die Richtigkeit derselben genauer
+ermittelt und festgestellt werden. Auch wandte sich
+das Gericht noch an demselben Tage (17.&nbsp;Juni 1615) an
+das benachbarte Gericht von Heessen, in dessen Bezirk
+der Angeklagte einen Theil seiner Malefizien ver&uuml;bt haben
+wollte, mit dem Ersuchen um genauere Auskunft dar&uuml;ber,
+ob die bezeichneten St&uuml;cke Vieh zu der von dem Angeklagten
+angegebenen Zeit und an den von ihm bezeichneten
+Orten, so wie er es angegeben, umgekommen w&auml;ren.
+Die in Ahlen wohnenden Personen, denen Kleikamp Schaden
+an Vieh zugef&uuml;gt haben wollte, wurden daher f&uuml;r die folgenden
+Tage zur Zeugenaussage nach Ahlen vorgeladen.
+Nun hatten allerdings die Zeugen gar Vieles &uuml;ber mannigfache
+Sch&auml;digungen zu klagen, die ihnen seit Jahren von
+Hexen und Zauberern zugef&uuml;gt w&auml;ren, aber nur ganz wenige
+gaben diese Ungl&uuml;cksf&auml;lle oder Vergehen ungef&auml;hr
+so an, dass die Zeugenaussagen mit Kleikamps &bdquo;Gest&auml;ndnissen&ldquo;
+in Uebereinstimmung gebracht werden konnten.</p>
+
+<p>Das Zeugenverh&ouml;r begann am 22.&nbsp;Juni. Zuerst erschien
+<span class='pagenum'><a name="Page_69" id="Page_69">[69]</a></span>
+der von dem Angeklagten genannte Roer aus dem
+alten Kirchspiel Ahlen. Demselben wollte Kleikamp mit
+seinem Gef&auml;hrten vor f&uuml;nf Jahren ein schwarzbuntes Kalb
+todt gebissen haben und zwar so, dass er selbst ihm die
+Kehle ausgerissen habe. Roer aber wusste nur zu sagen,
+dass ihm vor etwa <em class="spaced">drei</em> Jahren in seinem Geh&ouml;lz ein rothes
+Huhn und ein braunes mit weissen F&uuml;ssen abhanden gekommen
+sei. Ausserdem sei eins seiner Rinder, schwarz
+von Farbe, zuerst an den F&uuml;ssen lahm geworden und bald
+darauf gefallen und gestorben. Und dennoch urtheilten die
+Richter, dass dieser Fall mit der Aussage des Angeklagten
+ganz wohl &uuml;bereinstimme.</p>
+
+<p>Aber noch weniger stimmte die Aussage eines andern
+Zeugen, Recker, mit dem was der Angeklagte erz&auml;hlt hatte,
+&uuml;berein. In den Kampe desselben wollte Kleikamp mit
+Christian zum Loe, wie ihre Buhlen ihnen befohlen h&auml;tten,
+ein schwarzbuntes Rind in einen trockenen Graben gedr&auml;ngt
+und darin umgebracht haben. Recker aber erkl&auml;rte
+ganz bestimmt: Vor und nach w&auml;re ihm unzweifelhaft von
+Hexen viel Schaden zugef&uuml;gt worden. So sei ihm im verflossenen
+Jahre sein bestes Pferd, ein Ochs und eine Kuh
+krepirt. Sie alle h&auml;tten das Ungl&uuml;ck zuerst in den Beinen
+gehabt und w&auml;ren dann stracks niedergefallen und verendet.
+Eine schwarz-bunte Kuh aber sei im letztverflossenen
+Jahre nicht ihm, sondern dem Roer in einen Graben
+gefallen, die sie indessen <em class="spaced">lebendig</em> wieder herausgezogen
+h&auml;tten.</p>
+
+<p>Der Zeuge Brune in der Broickhauser Haide, dem
+der Angeklagte als Werwolf ein Schaf gebissen haben
+wollte, hatte bis dahin Schafe gar nicht besessen; und der
+Zeuge Frie zu Broickhausen wusste sich nicht zu erinnern,
+dass ihm oder seinen Vorfahren an einem Kalbe zugef&uuml;gt
+sei, wesshalb er die Aussage des Angeklagten nicht zu
+bewahrheiten vermochte.</p>
+
+<p>Diese Widerspr&uuml;che zwischen der Selbstanklage Kleikamps
+und den Zeugenaussagen machten aber die Richter
+nicht im Entferntesten irre, vielmehr gaben dieselben dem
+Richterkollegium nur Veranlassung durch k&uuml;nstliche Wendungen
+<span class='pagenum'><a name="Page_70" id="Page_70">[70]</a></span>
+und Auslegungen der beiderseitigen Aussagen eine
+scheinbare Uebereinstimmung zwischen denselben herzustellen,
+um so die Selbstanklage des Verhafteten als erwiesen
+ansehen und im Prozesse weiter fortfahren zu k&ouml;nnen.</p>
+
+<p>Dieser aber erlitt pl&ouml;tzlich eine St&ouml;rung durch das
+Auftreten der von Kleikamp genannten Mitschuldigen.
+Derselbe hatte die angeblichen Angeh&ouml;rigen der beiden
+Rotten genannt, die mit ihm und seiner Frau an den n&auml;chtlichen
+Hexent&auml;nzen und an der Teufelsbuhlschaft Theil
+genommen haben sollten. Diese geh&ouml;rten nun theilweise
+den angesehensten Familien in Ahlen an. Als sich daher
+in dem durch diesen Prozess in die gr&ouml;sste Aufregung
+versetzten St&auml;dtchen&nbsp;&mdash; in welchem jetzt Kleikamp von
+Jedermann als der entdeckte Urheber alles Ungl&uuml;cks der
+letzten Jahre angesehen ward,&nbsp;&mdash; die Kunde von diesen
+Anschuldigungen verbreitete, s&auml;umten die n&auml;chsten Angeh&ouml;rigen
+der Beschuldigten nicht, dem Gericht alsbald einen
+entschiedenen Protest gegen die Depositionen Kleikamps
+zu &uuml;berreichen und nochmalige Vernehmung desselben zu
+beantragen. Ausserdem erschien auch Christian zum Loe
+vor Gericht und erkl&auml;rte zu Protokoll, dass er mit Kleikamp
+confrontirt zu werden begehre. Daher verf&uuml;gte das
+Gericht nochmaliges Verh&ouml;r des Angeklagten und Confrontation
+desselben mit Christian zum Loe.</p>
+
+<p>In diesem neuen Verh&ouml;r wurde dem ersteren sein &bdquo;Bekenntniss&ldquo;
+vorgelesen und er dabei befragt, ob er etwas
+hinzuzusetzen oder zu widerrufen habe.&nbsp;&mdash; Der Ungl&uuml;ckliche
+wusste, dass ein g&auml;nzlicher Widerruf nur eine abermalige
+Folterqual zur Folge haben w&uuml;rde; aber es peinigte
+ihn der Gedanke, dass er mit dem schwersten Verbrechen,
+welches er an seiner Frau begangen, aus der Welt scheiden
+sollte. Daher entschloss er sich, seine bez&uuml;glich dieser
+gethanen Aussagen zu widerrufen; was er auch that. Er
+sprach seine Reue dar&uuml;ber aus, dass er seiner Frau Unrecht
+gethan, denn dieselbe sei keine Hexe und habe sich
+nie mit Zauberei befasst. &bdquo;Was er aber sonst am 17.&nbsp;Juni
+ausgesagt, sei der Wahrheit gem&auml;ss, insbesondere auch,
+soweit es <em class="spaced">Christian zum Loe</em> betreffe, und er habe es
+<span class='pagenum'><a name="Page_71" id="Page_71">[71]</a></span>
+ungezwungen und aus freien St&uuml;cken gesagt. Er verbleibe
+darum bei seinem Bekenntniss und <em class="spaced">er wolle es vor dem
+strengen Gerichte Gottes, bei Verlust seiner
+ewigen Seligkeit also verantworten</em>&ldquo;&nbsp;(!!!).</p>
+
+<p>Nachdem nun Kleikamp das von ihm aus Verzweiflung&nbsp;&mdash;
+um Genossen seines Verderbens zu haben,&nbsp;&mdash; zusammengebrachte
+L&uuml;gengewebe abermals anerkannt und
+sich selbst so in dasselbe verstrickt hatte, dass er sich
+nicht mehr drehen und wenden konnte, ohne vor den
+Richtern als der niedertr&auml;chtigste L&uuml;gner und Verleumder
+zu erscheinen, fand seine Confrontation mit dem am meisten
+von ihm angeschuldigten Christian zum Loe statt,&nbsp;&mdash; eine
+grausige Scene! &bdquo;Du bist ein Werwolf, gerade so wie
+ich,&ldquo; rief ihm Kleikamp entgegen und hielt ihm nun die
+ganze, lange Reihe von Malefizien vor, die er gemeinschaftlich
+mit ihm ver&uuml;bt haben wollte. Der alte Christian
+zum Loe&nbsp;&mdash; ein Eingeh&ouml;riger des Jobst van der Recke
+auf dem benachbarten Gute Heessen&nbsp;&mdash; war wie niedergedonnert,
+denn er sah, wie das Gespenst des Hexenprozesses
+bereits auch nach ihm seine Krallen ausstreckte,
+um auch ihn zu verderben. Er betheuerte seine Unschuld;
+aber Kleikamp blieb bei seiner Aussage.</p>
+
+<p>Der Prozess ging zu Ende. Die Prozessakten wurden
+abschriftlich einem ausw&auml;rtigen Rechtsgelehrten zur Begutachtung
+&uuml;bersandt, worauf das Verdikt erfolgte, welches
+dahin lautete, dass Kleikamp &bdquo;wegen gest&auml;ndiger Zauberei,
+dabei ver&uuml;bter Vergiftung und anderer Unthaten
+mit der gesetzlichen Strafe des Feuers vom Leben zum
+Tode hingerichtet und zu Asche verbrannt&ldquo; werden sollte.
+Schliesslich machte der Vertheidiger noch einen Versuch,
+wenigstens die Qual des Feuertodes von dem Verurtheilten
+abzuwenden. Es stellte dem Gericht daher vor, dass der
+Verurtheilte &bdquo;sich f&uuml;r einen armen S&uuml;nder erkenne, der
+gegen Gott und Gottes Gebot gehandelt habe. Er trage
+dessen Reue und Leid,&ldquo; und bitte daher, dass er zur Hinrichtung
+mit dem Schwerte m&ouml;ge begnadigt werden. Allein
+&bdquo;Richter und Sch&ouml;ffen&ldquo; erkl&auml;rten, die Bitte des Verurtheilten
+nur insofern ber&uuml;cksichtigen zu k&ouml;nnen, &bdquo;dass sie
+<span class='pagenum'><a name="Page_72" id="Page_72">[72]</a></span>
+die Ausf&uuml;hrung des ausgesprochenen Urtheils m&ouml;glichst
+beschleunigten.&ldquo;&nbsp;&mdash; Daher ward Kleikamp schon in den
+n&auml;chstfolgenden Tagen zu Asche verbrannt.</p>
+
+<p>Das war das Ergebniss der Anklage eines Einzigen,
+die gar nicht auf das Vergehen der Zauberei sondern auf
+das der Sodomiterei gerichtet gewesen war.</p>
+
+<p>Aber eine Drachensaat war es, die aus der Asche des
+Gemordeten aufging,&nbsp;&mdash; was vor Allem der alte <em class="spaced">Christian
+zum Loe</em> erfahren musste<a name="FNanchor_78_78" id="FNanchor_78_78"></a><a href="#Footnote_78_78" class="fnanchor">[78]</a>. Wie besinnungslos war
+derselbe von der Confrontation mit Kleikamp nach Hause
+zur&uuml;ckgekehrt. Von Verzweiflung getrieben eilte er nach
+Lembeck, um sich dort der Wasserprobe zu unterwerfen
+und seinen Leumund wieder herzustellen. Allein die Wasserprobe
+misslang. Seine Frau schlich sich in Erwartung der
+Dinge, die da kommen w&uuml;rden, heimlich von ihm fort.
+Er selbst hielt sich aus Furcht vor einer Verhaftung eine
+Zeit lang in den benachbarten Geh&ouml;lzen auf; allein es war
+Alles vergebens. Schon unter dem 13.&nbsp;August 1615 lief
+bei den Beamten zu Wollbeck ein Bericht des Gografen
+zu Ahlen ein, dessen Eingang lautete: &bdquo;Ew. Gestrengen&nbsp;&mdash;
+mag ich dienstlich nicht vorenthalten, wasmassen <em class="spaced">ein
+Zauberer, Peter Kleikamp genannt, welcher unl&auml;ngst
+Anderen zum abscheulichen Exempel ist
+hingerichtet worden</em>, nach der scharfen Frage unterschiedliche,
+vornehmlich aber Einen mit Namen <em class="spaced">Christian
+zum Loe</em>&nbsp;&mdash; des gr&auml;ulichen Lasters der Zauberei, und
+dass derselbe zugleich mit ihm ein Werwolf sein solle
+beschuldigt, und dabei angegeben hat, dass derselbe etliche
+Thiere mit ihm gebissen habe, wie man solches an den
+bezeichneten Orten geschehen zu sein mehreren Theils
+erfahren.&ldquo; Die Beh&ouml;rden begannen nun &uuml;ber ihn zu verhandeln
+und auf ihn zu fahnden, bis endlich am 26.&nbsp;Februar
+1616 seine Verhaftung erfolgte. Im Kerker befiel den
+Ungl&uuml;cklichen der Wahnsinn, wesshalb die R&auml;the zu M&uuml;nster
+am 18.&nbsp;April 1616 die alsbaldige Folterung desselben befahlen.
+Doch erl&ouml;ste ihn der Tod aus den H&auml;nden seiner
+<span class='pagenum'><a name="Page_73" id="Page_73">[73]</a></span>
+Peiniger, indem er noch am Abend des 18.&nbsp;April starb.
+Das Gutachten des Scharfrichters &uuml;ber das Ableben des
+Verhafteten lautete: Der Hals des Verstorbenen sei ganz
+schwarz und lasse sich umdrehen; die Brust und die Beine
+w&auml;ren zerkratzt. Er sei schon bei mehreren derartigen
+F&auml;llen zur Stelle gewesen und halte daf&uuml;r, dass der zum
+Loe dieses sich nicht selbst gethan, sondern dass ihm der
+Teufel dabei geholfen habe.</p>
+
+<p>Seitdem loderten die Scheiterhaufen, auf denen man
+Hexen zu Asche verbrannte, aller Orten im M&uuml;nsterlande
+auf. Denn in allen St&auml;dten, in allen Untergerichten wurden
+angebliche Hexen massenweise aufgesp&uuml;rt oder zur
+Anzeige gebracht und nur in den seltensten F&auml;llen
+endete ein Hexenprozess mit (relativer) Freisprechung der
+Angeklagten.</p>
+
+<p>Im Kurf&uuml;rstenthum <em class="spaced">Mainz</em> hatte man zwar schon vom
+Ende des f&uuml;nfzehnten Jahrhunderts an Hexen und Zauberer
+fleissig verbrannt, indessen liegen doch bis &uuml;ber das Jahr
+1570 hinaus nur &uuml;ber ganz vereinzelt vorgekommene
+Hexenprozesse Berichte vor, und aus dem dabei angewandten
+prozessualischen Verfahren ersieht man, dass die
+Hexenverfolgung der n&auml;chstfolgenden Zeit damals noch
+nicht im Gange war<a name="FNanchor_79_79" id="FNanchor_79_79"></a><a href="#Footnote_79_79" class="fnanchor">[79]</a>.</p>
+
+<p>Im Jahre 1570 wurde Elisabeth, Hans Schmidten Ehefrau,
+in dem Orte Altheim der Hexerei verd&auml;chtig. Ihre
+Nachbarn richteten daher eine Supplik an den Oberamtmann
+zu Amorbach, worin sie baten, &bdquo;wegen dieser Zaubereien
+sie gn&auml;dig zu bedenken&ldquo;, infolge dessen die Angeklagte
+in den Thurm zu Buchen geworfen und hier an
+eine Kette angeschmiedet, in strenger Haft gehalten wurde.
+Die Zeugen, welche man am 12.&nbsp;Juni 1570 &uuml;ber sie vernahm,
+sagten aus: In jeder Walpurgisnacht sei die Schmidtin,
+welche eine Geis gef&uuml;hrt, bei dem Vieh auf dem Felde
+gewesen und habe mit einer schwarz-weissen Gerte auf
+<span class='pagenum'><a name="Page_74" id="Page_74">[74]</a></span>
+verschiedenes Vieh geschlagen, welches hernach erkrankt
+und zu Grunde gegangen sei. Sie habe ferner, als ein
+schweres Unwetter entstanden, gesagt: ihretwegen m&ouml;ge
+das Wetter Alles erschlagen; sie habe den ganzen Winter
+hindurch auch nur Hotzele und D&uuml;rrr&uuml;ben zu essen gehabt.
+&mdash;&nbsp;Insbesondere sagte noch der Kuhhirte aus: als das Gewitter
+sich entladen, seien ihm die K&uuml;he davon gelaufen,
+was seiner Ueberzeugung nach nur durch die anwesende
+Schmidt verursacht sei.&nbsp;&mdash; Ihrem Bericht &uuml;ber diese Depositionen
+f&uuml;gten Schultheiss und Sch&ouml;ffen noch bei: Dem
+Dorfschulzen sei durch die Zauberei der Schmidtin inzwischen
+eine Kuh krepirt, auch seien &bdquo;den Leuten, so die Schmidtin
+angezeigt, die K&uuml;he und vier Schweine schwach und
+krank geworden&ldquo;. Auch habe zur grossen Verlegenheit
+der Gemeinde der Kuhhirt abgedankt, weil er mit solchen
+verhexten K&uuml;hen nichts mehr zu schaffen haben wollte,
+&mdash;&nbsp;&bdquo;ihm &uuml;berdies drei zauberische Hasen begegnet seien,
+von denen einer einen Bauch gehabt wie eine Geis, und
+denen kein Hund habe nachlaufen k&ouml;nnen&ldquo;.</p>
+
+<p>Am 12.&nbsp;Juli befahlen hierauf die &bdquo;weltlichen R&auml;the&ldquo;
+des Kurf&uuml;rsten, man solle die Schmidtin unaufgezogen
+(d.&nbsp;h. ohne Anwendung der Folter) examiniren. Dieses
+geschah, die Angeklagte betheuerte aber nat&uuml;rlich ihre
+Unschuld.</p>
+
+<p>Nun blieb die Untersuchung (w&auml;hrend die Ungl&uuml;ckliche
+im Kerker schmachtete) beruhen, bis das Raths-Kollegium
+am 12.&nbsp;Juli 1571 verf&uuml;gte, man solle sie entlassen,
+ihr aber einsch&auml;rfen, dass sie sich in Zukunft fromm
+und ehrlich zu halten habe.&nbsp;&mdash; Aber dennoch liess der
+Schultheiss auf des Amtmanns Befehl, wie es in den Akten
+heisst, den mit Reverenz zu vermeldenden Wasenmeister
+aus Miltenberg kommen, die Schmidt auf die Folter legen
+und dergestalt peinigen, dass ihr Leib zerdehnt, zerrissen,
+ihre H&auml;nde und Arme verrenkt und zerbrochen wurden.
+Sie hielt aber aus, ohne das geforderte Gest&auml;ndniss abzulegen,
+und der Prozess endete, nachdem die gemarterte
+Schmidtin entlassen war, damit, dass deren Ehemann
+gegen die Ankl&auml;ger seiner Frau bei dem Zentgerichte
+<span class='pagenum'><a name="Page_75" id="Page_75">[75]</a></span>
+auf Entsch&auml;digung klagte,&nbsp;&mdash; was freilich keinen Erfolg
+hatte.</p>
+
+<p>Im letzten Dezennium des Jahrhunderts nahm aber die
+eigentliche Hexenverfolgung ihren Anfang, indem nicht
+mehr Einzelne, sondern ganze Massen von Angeklagten
+mit der peinlichen Frage in Untersuchung genommen
+wurden. Namentlich scheint von 1593 an im ganzen
+Mainzischen Odenwalde &uuml;berall auf Hexen und Zauberer
+Jagd gemacht worden zu sein.</p>
+
+<p>Furcht und Schrecken herrschte damals unter der
+Bev&ouml;lkerung, weil die unsinnigste Klage hinreichte, um
+Jemanden auf die Folter und auf den Scheiterhaufen zu
+bringen. In den Untersuchungsakten finden sich umfangreiche
+Verzeichnisse von Verd&auml;chtigen, Eingezogenen,
+Entflohenen etc. Selbst alters- und geistesschwache Personen
+finden sich unter den Eingezogenen vor. Eine
+grosse Zahl schwangerer Frauen wurde ihren M&auml;nnern
+nur gegen schwere Kaution auf so lange zur&uuml;ckgegeben,
+&bdquo;bis sie ihrer weiblichen B&uuml;rde entledigt&ldquo; seien. Auf der
+Folter wurden nun die tollsten Gest&auml;ndnisse zu Wege gebracht.
+Die Frau eines Peter M&uuml;ller gestand, &bdquo;sie sei
+mit Zauberei behaftet, von dem allm&auml;chtigen Gott ab- und
+dem Teufel zugefallen&ldquo;. Eine Katharine Lengenfelder von
+Reisenbach schrie auf der Folter, &bdquo;sie sei des Teufels
+und wolle sein bleiben&ldquo;, riss sich dann von der Folter los,
+machte einen rasenden Angriff auf den Scharfrichter, und
+st&uuml;rzte todt nieder, worauf die Leiche verbrannt wurde.</p>
+
+<p>Dabei befahlen die weltlichen R&auml;the noch, &bdquo;man solle
+nicht so viele Umst&auml;nde machen, und vor Allem das Verm&ouml;gen
+einziehen&ldquo;.</p>
+
+<p>Eine Margarethe Habeckerin aus Galmbach war entflohen.
+Man zog nun ihre Mutter ein, und diese bekannte,
+ihre Tochter an einen Teufel verheirathet zu haben.&nbsp;&mdash;
+Zu Amorbach gab ein Bauer seiner eigenen Mutter vor
+Gericht schuld, dass sie das teuflische Hexenwerk treibe.</p>
+
+<p>Gegen das m&ouml;rderische Treiben der mainzischen Beamten
+reichten damals zwei Edelleute eine Beschwerdeschrift
+bei dem Kurf&uuml;rsten Wolfgang zu Mainz ein, worin
+<span class='pagenum'><a name="Page_76" id="Page_76">[76]</a></span>
+sie klagten, dass die Beamten des Kurf&uuml;rsten Nachts in
+ritterschaftliche Gebiete eingefallen, fremde Unterthanen
+hinweggeschleppt, unschuldige Personen sch&auml;ndlich gemartert
+und selbst den Nachlass der hingerichteten Weiber
+confiszirt h&auml;tten.&nbsp;&mdash; Dagegen richtete die Gesammtb&uuml;rgerschaft
+der Stadt Buchen an den Kurf&uuml;rsten eine Eingabe,
+in welcher der Aberglaube der Zeit in wahrhaft schreckhafter
+Weise sich kund gab: In der Nacht vom 4. auf
+den 5.&nbsp;Juli habe der Thorwart Veit Meffert zwischen
+11 und 12&nbsp;Uhr ein Rumoren von Pfeifen, Trommeln, umhersprengenden
+Reitern und ungeschmierten Kutschen
+geh&ouml;rt, dass er vor Schrecken ins Horn gestossen; doch
+habe er Niemanden von der B&uuml;rgerschaft aufwecken k&ouml;nnen.
+Dessgleichen habe der Thorwart in der Vorstadt ein Springen,
+Tanzen und Get&uuml;mmel vernommen, wie wenn alle H&auml;fen
+zerschmissen w&uuml;rden, worauf um den Thorthurm herum
+ein gr&auml;uliches Wetter sammt Platzregen erfolgt, wie aus
+F&auml;ssern, dessengleichen noch Niemand gesehen. Ein
+B&uuml;rger, der aus dem Wirthshaus des Hanns Feierabend
+gekommen, habe Alles um sich herumtanzen sehen, und
+habe eine merkliche Anzahl teuflischen Zaubergesindels
+in Menschengestalt, schwarz angethan, auf der Gasse umher
+tanzen und springen bemerkt, das sei vom leidigen
+Satan wider alles Verbot geistlicher und weltlicher Obrigkeit
+mit seinen untergebenen teuflischen Instrumenten zu
+keinem anderen Ende gerichtet, denn um sein Reich durch
+solche verdammliche Freude zu erheben. Daher &bdquo;wolle
+die liebe, von Gott eingesetzte, und von Gott mit dem
+scharfen Verstande wohl begabte Obrigkeit eine heilsame
+Strafe gegen die dem leidigen Satan f&uuml;rsichtig ergebenen
+Zauberer verordnen&ldquo;.</p>
+
+<p>Alsbald wurden nun wieder,&nbsp;&mdash; trotz der Einsprache
+des Amtskellers zu Buchen, welcher behauptete, der B&uuml;rger,
+der die Teufelsgestalten gesehen, m&uuml;sse offenbar zum Narren
+gehalten worden sein,&nbsp;&mdash; eine Menge von Zauberern und
+Hexen eingezogen, zum Theil unter den unsinnigsten und
+l&auml;cherlichsten Anschuldigungen. So wurde z.&nbsp;B. eine Frau
+beschuldigt, in eine Kuh einen Fiedelbogen hineingezaubert
+<span class='pagenum'><a name="Page_77" id="Page_77">[77]</a></span>
+zu haben. Eine andere Frau, die im Frohndienst Heu
+machen musste und erm&uuml;det mit der Arbeit einhielt, sprach
+zu andern Weibern: &bdquo;wenn nur der Teufel das Heu holte!&ldquo;
+Da sich nun ungl&uuml;cklicherweise unmittelbar darauf ein
+Sturmwind erhob, der das Heu von der Wiese hinwegtrieb,
+so war die Frau als wettermachende Hexe erwiesen
+und wurde zur peinlichen Frage eingezogen.</p>
+
+<p>Es war vergeblich, dass die Ungl&uuml;cklichen bei Gott
+und allen Heiligen ihre Unschuld betheuerten. Sie wurden
+gefoltert, wobei stets in den Akten bemerkt wird, dass sie
+sich zwar am Kopfe &bdquo;gekrauet&ldquo;, dass aber bei ihnen keine
+Thr&auml;nen geflossen seien. Nicht wenige der Gefolterten
+&uuml;berstanden auch alle Qualen, ohne sich eine Gest&auml;ndniss
+abmartern zu lassen. Ueber diesen teuflischen Trotz des
+Hexengeschmeisses aufs H&ouml;chste erbittert, verf&uuml;gten daher
+die Mainzischen R&auml;the: &bdquo;Gegen diejenigen, so in puris
+negativis ohne sonderlichen Schmerz best&auml;nden und mit
+der Sprache nicht losschlagen wollten, solle mit den
+Schrauben und Daumeisen angefangen und dann mit den
+anderen Instrumentis fortgefahren werden. Sintemalen
+aber diese Leute allem Ansehen nach unsichtbare Geister
+bei sich h&auml;tten und vom b&ouml;sen Feinde angereizt seien,
+sollen geistlicher Leute Mittel gegen diese teuflischen Verf&uuml;hrungen
+gebraucht werden.&ldquo;&nbsp;&mdash;</p>
+
+<p>Ueber das Schicksal der einzelnen Angeschuldigten
+erf&auml;hrt man aus den Akten nur selten etwas Bestimmtes.
+Zuweilen wird von dieser und jener Ungl&uuml;cklichen auf
+der Aussenseite des betreffenden Aktenheftes ausdr&uuml;cklich
+bemerkt, dass dieselbe hingerichtet worden sei. Im Allgemeinen
+fand man jedoch diese Notirung unn&ouml;thig, da
+ein Hexenprozess nur selten anders als auf dem Scheiterhaufen
+oder &uuml;berhaupt unter der Hand des Scharfrichters
+endigte. Ein anderes Mal zeigt der Oberamtmann an, er
+habe wieder f&uuml;nf Hexen verbrennen lassen, (deren Namen
+nicht einmal genannt werden,) wof&uuml;r er von den kurf&uuml;rstlichen
+R&auml;then belobt wird.</p>
+
+<p>W&auml;hrend der ganzen ersten H&auml;lfte des siebenzehnten
+Jahrhunderts war in Kurmainz die Hexenverfolgung im
+<span class='pagenum'><a name="Page_78" id="Page_78">[78]</a></span>
+fortw&auml;hrenden Steigen. Kurf&uuml;rst <em class="spaced">Johann Schweikart</em>
+(1604&ndash;1626) brachte in dieselbe zuerst System, indem er,
+nachdem er sich von der theologischen und der juristischen
+Fakult&auml;t seiner Hochschule umst&auml;ndlichst &uuml;ber das fluchw&uuml;rdige
+Wesen und Treiben der Hexen hatte belehren
+lassen, eine Untersuchungsordnung f&uuml;r Hexenprozesse mit
+achtzehn General- und achtundneunzig Spezialfragen aufsetzen
+und allen Gerichten im Lande zuschicken liess. Die
+schrecklichste Zeit nahm jedoch mit dem Regierungsantritt
+seines Nachfolgers, des Kurf&uuml;rsten <em class="spaced">Georg Friedrich
+(v.&nbsp;Greiffenklau)</em> 1626 ihren Anfang. Als sich derselbe
+im genannten Jahre zu Dieburg huldigen liess, erschien
+vor ihm eine Deputation der Zentmannschaft und bat ihn
+inst&auml;ndig und um Gottes Willen, dass er doch zur Ausrottung
+des &uuml;berhandnehmenden Lasters der Zauberei die
+n&ouml;thigen peinlichen Untersuchungen befehlen m&ouml;chte. Dieselbe
+Bitte wurde ihm, da es dem Kurf&uuml;rsten mit der
+sch&auml;rferen Verfolgung der Hexen doch nicht so eilig war,
+unter dem 6.&nbsp;Februar 1627 auch schriftlich vorgetragen.
+In <em class="spaced">Dieburg</em> stand n&auml;mlich damals eine ganze Menge von
+Personen im Geruch der Zauberei, und die Masse des
+Volks war gegen dieselben mit solcher Wuth erf&uuml;llt, dass
+selbst die Beamten, welche nicht sofort alle Verd&auml;chtigten
+in Haft nahmen, sich bedroht sahen. Daher musste zur
+Beruhigung der B&uuml;rgerschaft endlich wieder ein Hexenprozess
+in Scene gesetzt werden. Aus der Menge der
+zur Anzeige gebrachten w&auml;hlte man hierzu eine Frau,
+n&auml;mlich Martin Padts Witwe, aus, &bdquo;weil deren Mutter vor
+zwanzig Jahren als Hexe verbrannt worden sei&ldquo;. Am 26.&nbsp;Juni
+1627 begann das Verh&ouml;r, und am 7.&nbsp;Juli wurde die Verhaftete
+hingerichtet. Die Padtin hatte aber im Verh&ouml;r,
+in welchem sie wiederholt gefoltert worden war, eine
+ganze Anzahl von Mitschuldigen genannt; daher gestaltete
+sich aus dieser Einen Inquisition sofort eine ganze Anzahl
+anderer Prozesse, von denen jeder einzelne wieder zu neuen
+Verfolgungen in <em class="spaced">Dieburg</em>, <em class="spaced">Seligenstadt</em><a name="FNanchor_80_80" id="FNanchor_80_80"></a><a href="#Footnote_80_80" class="fnanchor">[80]</a>, <em class="spaced">Aschaffenburg</em>
+<span class='pagenum'><a name="Page_79" id="Page_79">[79]</a></span>
+u.&nbsp;s.&nbsp;w. Anlass gab. Aus den massenhaft angestellten
+Verh&ouml;ren traten nun auch hier die gew&ouml;hnlichen
+Angaben der wegen Hexerei Verhafteten hervor. Als
+Versammlungsst&auml;tten der Hexen wurden der Eichwasen
+bei Dieburg, der Humesb&uuml;hl, der grosse Formel u.&nbsp;s.&nbsp;w.
+bezeichnet. Bei der Generalversammlung, die zu Walpurgis
+auf dem Eichwasen stattfand, fanden sich oft Tausende,
+darunter auch vornehme Leute, aus Darmstadt,
+Aschaffenburg, Umstadt, M&uuml;nster u.&nbsp;s.&nbsp;w. zusammen. Bei
+den Gelagen waren die Tische und St&uuml;hle gemalt, die
+Trinkgeschirre, dem Anschein nach von Gold und Silber,
+waren eigentlich Rossk&ouml;pfe und Schelmenbeine, und was
+sich als Krammetsv&ouml;gel ansah, war in Wirklichkeit eine
+Sch&uuml;ssel voll Kr&ouml;ten. Das Brod, welches man auftischte,
+musste an einem Sonntag gebacken sein; Salz dagegen
+kam bei keiner Gasterei vor. Die Hexen erz&auml;hlten auch,
+sie h&auml;tten sich zwar mit den genossenen Speisen ges&auml;ttigt,
+allein, wenn sie nach Hause gekommen, h&auml;tten sie sich
+hungrig und &auml;usserst matt gef&uuml;hlt u.&nbsp;s.&nbsp;w.&nbsp;&mdash; Alle diese
+und &auml;hnliche Gest&auml;ndnisse waren den Verhafteten durch
+eine bestialische Anwendung der Folter erpresst<a name="FNanchor_81_81" id="FNanchor_81_81"></a><a href="#Footnote_81_81" class="fnanchor">[81]</a>. Einer
+<span class='pagenum'><a name="Page_80" id="Page_80">[80]</a></span>
+der Verhafteten, Philipp Kr&auml;mer aus Dieburg, that im
+Verh&ouml;r die unerh&ouml;rte Aeusserung, dass die gegen ihn abgelegten
+Zeugenaussagen falsch seien und dass das ganze
+Hexenwerk nichts als Aberglauben sei. &bdquo;Wenn dergleichen
+Belialszeugnisse auch tausend w&auml;ren,&ldquo; rief er, &bdquo;so k&ouml;nnten
+sie doch alle tausend falsch sein. Denn das w&auml;ren Leute,
+so in ihrer Pein und Marter verzweifelten. Da m&uuml;sse er
+sehen, dass unter Tausenden nicht Einem Recht geschehe.
+Es nehme ihn Wunder, dass man solche abergl&auml;ubische
+Sachen glaube. Das seien doch lauter unm&ouml;gliche Dinge,
+und es k&ouml;nne aus keiner Schrift bewiesen werden, dass es
+zu glauben sei. Der Teufel verblende die Leute und
+nehme frommer Leute Gestalt an.&ldquo;&nbsp;&mdash; Er wurde daf&uuml;r
+am 6.&nbsp;September 1627 mit dem Schwerte hingerichtet und
+sein Leichnam verbrannt. So wurden in Dieburg nach
+den vorliegenden Akten im Jahr 1627 &uuml;berhaupt sechsunddreissig,
+&mdash;&nbsp;nach einer Aufzeichnung des Pfarrers Laubenheimer
+sogar f&uuml;nfundachtzig&nbsp;&mdash; Personen hingerichtet.
+Im November 1629 begann hierauf eine neue Untersuchung
+gegen einundzwanzig Dieburger Leute. Ganze Familien
+sind in jenen Jahren zu Dieburg fast ausgerottet worden.
+An andern Orten ging es noch grausiger her. In <em class="spaced">Grosskrotzenburg</em>
+und <em class="spaced">B&uuml;rgel</em> wurden auf Betreiben des
+fanatischen Dechanten zu St. Peter in Mainz gegen dreihundert
+Personen wegen Hexerei hingerichtet, in Folge
+dessen der Kapitularpr&auml;senzkammer zu Mainz bei tausend
+Morgen confiszirter L&auml;ndereien zufielen. Das aber war
+dem Kurf&uuml;rsten <em class="spaced">Johann Philipp</em> (von Sch&ouml;nborn, 1647
+bis 1673) doch zu arg, wesshalb derselbe das im Lande
+herrschend gewordene ganz formlose Verfahren in der
+Hexenverfolgung untersagte und daselbe regelte und einschr&auml;nkte<a name="FNanchor_82_82" id="FNanchor_82_82"></a><a href="#Footnote_82_82" class="fnanchor">[82]</a>.</p>
+
+<p>Im Jahr 1657 wurde von der B&uuml;rgerschaft der kurmainzischen
+Stadt <em class="spaced">Amorbach</em> ein Projekt zur Verbrennung
+aller Hexen, welche Fr&ouml;ste gemacht und die Weinernte
+zu Grunde gerichtet h&auml;tten, entworfen. Zu diesem
+<span class='pagenum'><a name="Page_81" id="Page_81">[81]</a></span>
+Behufe waren nicht allein die Einwohner von Amorbach
+sondern auch die der angrenzenden Aemter aufgeboten,
+und der Oberamtmann <em class="spaced">Daniel von Frankenstein</em> wurde
+in geradezu st&uuml;rmischer Weise zu einem gerichtlichen
+Einschreiten gegen die Hexerei gedr&auml;ngt. Allein der
+Kurf&uuml;rst <em class="spaced">Johann Sch&ouml;nborn</em> zu Mainz befahl, man sollte
+die bereits Verhafteten ohne Weiteres zu ihren Familien
+zur&uuml;ckkehren lassen<a name="FNanchor_83_83" id="FNanchor_83_83"></a><a href="#Footnote_83_83" class="fnanchor">[83]</a>.</p>
+
+<p>In der Erzdi&ouml;zese <em class="spaced">K&ouml;ln</em> (wo der Protestantismus so
+tiefe Wurzeln geschlagen hatte) griff die Hexenverfolgung in
+der zweiten H&auml;lfte des sechszehnten Jahrhunderts wie ein
+rasender D&auml;mon in alle Schichten der Gesellschaft ein.
+Kinder und Greise, Geistliche und Laien, Frauen und
+M&auml;dchen massenhaft erfassend und zerreissend<a name="FNanchor_84_84" id="FNanchor_84_84"></a><a href="#Footnote_84_84" class="fnanchor">[84]</a>. Man
+vergleiche folgende aus dem Salm'schen Archive (leider
+ohne Datum) abgedruckten Akten! Der Pfarrer Duren
+zu Alfter berichtet an den Grafen Werner von Salm:
+&bdquo;dass ich vorl&auml;ngst nicht geschrieben, ist daher kommen,
+dass mir nichts Sonderliches vorgekommen, allein dass
+man zu Bonn stark zu brennen anfange. Jetzo sitzet
+eine Reiche (Frau), deren Mann vormals Sch&ouml;ffe zu Bonn
+gewesen, Namens Kurzrock, dem die Herberge &bdquo;zur
+Blume&ldquo; eigenth&uuml;mlich zust&auml;ndig gewesen. Ob er Ihre
+Gnaden bekannt gewesen, weiss ich nicht. Dem sei wie
+ihm wolle; sie ist eine Hexe und t&auml;glich vermeint man,
+dass sie justifizirt werden solle, <em class="spaced">welcher ohne Zweifel
+noch etliche Dickk&ouml;pfe</em> (d.&nbsp;h. lutherisch Gesinnte) <em class="spaced">folgen
+m&uuml;ssen</em>.&ldquo;&nbsp;&mdash; Aus einem sp&auml;teren Briefe desselben
+Pfarrers an den Grafen ziehen wir folgende Stelle aus:
+&bdquo;Solche (Opfer des Scheiterhaufens) sind aber mehrertheils
+Hexenmeister dieser Art. <em class="spaced">Es geht gewiss die halbe
+Stadt drauf.</em> Denn allhier sind schon Professores, Candidati
+juris, Pastores, Canonici und Vicarii, Religiosi eingelegt
+und verbrannt. Ihre F&uuml;rstliche Gnaden haben <em class="spaced">siebzig
+<span class='pagenum'><a name="Page_82" id="Page_82">[82]</a></span>
+Alumnos</em> (des Priesterseminars), welche folgends Pastores
+werden sollten, von welchen quidam insignis musicus,
+gestern eingelegt; <em class="spaced">zwei andere hat man aufgesucht,
+sind aber ausgerissen</em>. Der Kanzler sammt der Kanzlerin
+und des geheimen Secretarii Hausfrau sind schon
+fort und gerichtet. Am Abend unserer lieben Frauen
+(7.&nbsp;September) ist eine Tochter allhier, so den Namen gehabt,
+dass sie die sch&ouml;nste und z&uuml;chtigste gewesen von der
+ganzen Stadt, von neunzehn Jahren, hingerichtet, welche
+von dem Bischofe selbst von Kind an auferzogen. Einen
+Domherrn mit Namen Rotensahe habe ich sehen enthaupten
+und folgends verbrennen sehen, Kinder von
+drei bis vier Jahren haben ihren Buhlen (Buhlteufel).
+Studenten und Edelknaben von neun, von zehn, von elf,
+zw&ouml;lf, dreizehn, vierzehn Jahren sind hier verbrannt.
+Summa, es ist ein solcher Jammer, dass man nicht weiss,
+mit was Leuten man conversiren und umgehen soll.&ldquo;</p>
+
+<p>Der Vogt zu H&uuml;lchrode, Andreas Heffele, berichtet
+unter dem 22.&nbsp;Dezember 1590 an den Amtmann Wilhelm
+v.&nbsp;Ladolf in dem Salm'schen St&auml;dtchen Dyck: &bdquo;N&auml;chst
+dienstnachbarlicher Ehrerbietung thue Ew. Liebden ich
+hiermit zu wissen, wie dass Zeiger dieses, der armen gefangenen
+Frauen Eidam, genannt Gort,&nbsp;&mdash; bei mir gewesen
+und gebeten wegen seiner selbst und seinen Geschw&auml;gern,
+dass man doch ihre Mutter mit dem Schwerte richten und
+in die Erde begraben m&ouml;chte, dagegen sie unserem gn&auml;digen
+Herrn 40&nbsp;Thaler K&ouml;lnisch zu unterth&auml;nigster Verehrung
+geben wollten.&nbsp;&mdash; Die allhier Sitzenden habe ich
+examiniren, peinigen und aufs Wasser versuchen lassen,
+deren zwei ihre Unthaten umst&auml;ndlich bekannt, die dritte
+aber halsstarrig geleugnet, jedoch dieselbe wie die anderen
+Zwei auf dem Wasser geschwommen.&ldquo;</p>
+
+<p>Unter den zahllosen Hexenprozessen, welche damals
+und im Anfange des folgenden Jahrhunderts im K&ouml;lner
+Land und in den unter der geistlichen Jurisdiction K&ouml;ln
+stehenden Territorien gef&uuml;hrt wurden, m&ouml;ge es gen&uuml;gen,
+Einen hervorzuheben.</p>
+
+<p>In K&ouml;ln lebte im Jahr 1627 eine junge sch&ouml;ne Dame
+<span class='pagenum'><a name="Page_83" id="Page_83">[83]</a></span>
+<em class="spaced">Katharine von Henoth</em><a name="FNanchor_85_85" id="FNanchor_85_85"></a><a href="#Footnote_85_85" class="fnanchor">[85]</a>, Tochter eines kaiserlichen
+Postmeisters. Dieselbe leitete das Hauswesen ihres Bruders,
+des Propstes und Domherrn H&uuml;rtger von Henoth,
+und war in den vornehmen Kreisen, die sich mit dem
+Hause des Bruders ber&uuml;hrten, hoch angesehen. Da geschah
+es, dass einige angeblich behexte und vom Teufel
+besessene Professschwestern des Klosters zu St.&nbsp;Clara sie
+als Hexe verschrieen, infolge dessen sie unter Beih&uuml;lfe
+eines st&auml;dtischen Ruthentr&auml;gers und Gewaltrichters mit
+Gewalt aus dem Hause ihres Bruders geholt und ins Gef&auml;ngniss
+geschleppt wurde. Alsbald wurden &uuml;ber sie die
+erb&auml;rmlichsten Ger&uuml;chte in Umlauf gesetzt. In den G&auml;rten,
+welche um ihre Wohnung lagen, hatte sich eine auffallende
+Menge von Raupen gezeigt, welche Obst und Gem&uuml;se
+verdarben. Auch bekannten zwei Pfarrer, dass sie an den
+geheimsten Theilen ihrer Leiber litten, dass eine Hexe es
+ihnen angethan haben m&uuml;sse, und dass ihnen die Hexe im
+Traume wie im wachenden Zustand fortw&auml;hrend erscheine.
+Dass diese Hexe Fr&auml;ulein v.&nbsp;Henoth sei, stand sehr bald
+fest. Sie wurde daher dreimal durch alle Grade hin gefoltert,
+&bdquo;dass die Sonne sie durchscheinen konnte&ldquo;. Die
+gr&auml;sslichsten Schmerzen waren jedoch nicht im Stande,
+der mit zerrissenen Gliedern auf der Folter daliegenden
+standhaften jungen Dame das Gest&auml;ndniss zu erpressen,
+welches die Richter haben wollten. Sie blieb bei der Betheuerung
+ihrer Unschuld. Beinahe w&auml;re auch ihr Bruder
+in den Prozess hereingezogen worden. Er hatte alle Ursache,
+sich gl&uuml;cklich zu sch&auml;tzen, dass man ihn unbehelligt
+liess, als man die Schwester auf einen Karren lud und
+hinaus vor die Stadt zum Scheiterhaufen f&uuml;hrte. Die Ungl&uuml;ckliche
+hatte freilich Freunde, welche auch in der &auml;ussersten Noth
+nicht von ihr liessen, wesshalb dieselben einen
+kaiserlichen Notar gewannen, der sich bereit erkl&auml;rte, einen
+Protest gegen das schreckliche Verfahren aufzusetzen.
+<span class='pagenum'><a name="Page_84" id="Page_84">[84]</a></span>
+An einer Strassenkreuzung der Stadt, wo altem Herkommen
+gem&auml;ss der Zug nach dem Richtplatze zu halten
+pflegte, standen die Freunde, stand der Notar. Die Verwahrungsurkunde
+wurde auf den Wagen gereicht, und der
+Ungl&uuml;cklichen eine Feder in die Hand gedr&uuml;ckt, damit sie
+unterzeichne. &bdquo;Seht ihr Leute,&ldquo; riefen alsbald die Jesuiten,
+welche den Karren zum Richtplatz geleiteten, zu dem
+Volke, in welchem sich das Gef&uuml;hl des Mitleids zu regen
+begann, &bdquo;seht ihr, dass sie eine Hexe ist, denn sie schreibt
+mit der linken Hand.&ldquo; Wirklich hatte Katharine mit der
+Linken die Urkunde unterzeichnet. Jetzt aber, als sie die
+Rechtsverwahrung in die Hand des Notars zur&uuml;ckgegeben,
+riss sie mit der linken Hand den Verband von der Rechten,
+zeigte, wie diese in der Folter zu einer blutigen Masse
+verst&uuml;mmelt war und brach in die Worte aus: &bdquo;Ja, ich
+schreibe mit der Linken, weil die Henkersknechte die
+Rechte mir verdarben und zerschmetterten, um mich Unschuldige
+zum Gest&auml;ndniss zu zwingen!&ldquo;&nbsp;&mdash; Grausen und
+Entsetzen ergriff das Volk; Entr&uuml;stung zeigte sich in der
+Menge, in welcher bereits harte Worte gegen die Hexenrichter
+laut wurden. Da winkten die Jesuiten, stimmten
+einen Psalm an und geleiteten den Karren, der sich wieder
+in Bewegung setzte, durch die Stadt zum Scheiterhaufen.</p>
+
+<p>Dieses geschah in K&ouml;ln. An anderen geistlichen
+Orten ging es nicht besser.</p>
+
+<p>Zu <em class="spaced">Ellingen</em> (in Franken), einer Landkomthurei des
+deutschen Ordens, wurden 1590 in nur acht Monaten f&uuml;nfundsechszig
+Personen wegen Hexerei hingerichtet.&nbsp;&mdash; In
+dem reichsunmittelbaren Frauenstift <em class="spaced">Quedlinburg</em> wurden
+1589 an Einem Tage hundertdreiunddreissig Hexen verbrannt.</p>
+
+<p>In dem Stiftslande <em class="spaced">Zuckmantel</em>, dem Bischof von
+Breslau geh&ouml;rig, wurden schon 1551 nicht weniger als
+acht Henker gehalten, welche, wie das Theatrum Europaeum
+(VII. S.&nbsp;148) erz&auml;hlt, vollauf zu thun hatten. In
+den Jahren 1639 wurden nachweisbar zu Zuckmantel, Freiwaldau,
+Niklasdorf, Ziegenhals und Neisse zweihundertzweiundvierzig
+Personen wegen Hexerei hingerichtet, und
+<span class='pagenum'><a name="Page_85" id="Page_85">[85]</a></span>
+im Jahr 1654 starben hier hundertundzwei Personen den
+Feuertod, darunter auch zwei Kinder, deren Vater der
+Teufel gewesen sein sollte<a name="FNanchor_86_86" id="FNanchor_86_86"></a><a href="#Footnote_86_86" class="fnanchor">[86]</a>.</p>
+
+<p>In dem Erzstift <em class="spaced">Salzburg</em> kam die Hexenverfolgung
+namentlich seit dem Beginn der Protestantenhetze (1588
+unter Wolfgang Dietrich) in Gang. Im Jahr 1679 wurden
+hier siebenundneunzig Zauberer und Hexen verbrannt.
+Einem damals erschienenen Berichte zufolge sollten die
+Salzburger Hexen das einstimmige Bekenntniss abgelegt
+haben, dass sie ausser anderen Vergehen allen Heiligen
+abgesagt und sich verpflichtet h&auml;tten, keine guten Werke
+in oder ausser der Kirche zu thun, zum Abendmahl ohne
+vorg&auml;ngige Ohrenbeichte zu gehen und die Hostie zu verunehren.
+Sie sollten auch gestanden haben, dass sie oft
+die Hostie durchstochen h&auml;tten, und dabei aus derselben
+Blut hervorzutreten pflege<a name="FNanchor_87_87" id="FNanchor_87_87"></a><a href="#Footnote_87_87" class="fnanchor">[87]</a>.</p>
+
+<p>Im Stift <em class="spaced">Paderborn</em>, wo die Scheiterhaufen schon
+(seit 1585 unter der Regierung des F&uuml;rstbischofs Theodor
+v.&nbsp;F&uuml;rstenberg) lange gelodert hatten<a name="FNanchor_88_88" id="FNanchor_88_88"></a><a href="#Footnote_88_88" class="fnanchor">[88]</a>, rief 1656 ein Jesuit
+<em class="spaced">L&ouml;per</em>, der den Teufel durch Exorcisirung der von ihm
+Besessenen bek&auml;mpfen wollte, eine Bewegung ganz eigener
+Art hervor. Die Besessenen, etwa hundert an der Zahl,
+liefen in den Strassen der Stadt umher und schrieen Zeter
+&uuml;ber den B&uuml;rgermeister, &uuml;ber die Kapuziner, die Hexen
+und Hexenvertheidiger. Auf Betreiben des Kapuziner-Guardians
+wurde der Jesuit ausgewiesen, aber der Unfug
+war nun einmal im Gange. &bdquo;Aus mehr als dreissig besessenen
+Leuten,&ldquo; sagt das Theatrum Europaeum (Th.&nbsp;VII.
+S.&nbsp;1023) &bdquo;zu Paderborn und Brackel riefen die Teufel unaufh&ouml;rlich
+&uuml;ber Trinike Morings als &uuml;ber eine Zauberin,
+welche die Teufel durch Branntwein, Kuchen, Aepfel,
+Bier, Fleisch und andere mehr Sachen h&auml;tte in die Menschen
+getrieben. Ja die Teufel haben auch &ouml;ffentlich auf
+<span class='pagenum'><a name="Page_86" id="Page_86">[86]</a></span>
+den Gassen &uuml;ber Etliche als Hexenvertheidiger geschrieen;
+und was die Teufel schrieen, das bekannten dann die Hexen
+gerichtlich vor den Herrn Commissarien, n&auml;mlich dass die
+b&ouml;sen Geister durch Hexerei in so viele Menschen w&auml;ren
+eingetrieben worden.&ldquo;</p>
+
+<p>Die einmal in Gang gekommene Bewegung liess sich
+jedoch nicht so leicht bew&auml;ltigen, vielmehr drang dieselbe
+bald &uuml;ber ihre anf&auml;nglichen Grenzen hinaus.</p>
+
+<p>Die ungeheuere Erregung der Gem&uuml;ther, welche die
+Hexenverfolgung hervorgerufen, die gr&auml;sslichen &ouml;ffentlichen
+&bdquo;Br&auml;nde&ldquo; und die dem Volke dadurch eingeimpfte Furcht
+vor der Hexerei, bewirkte es, dass die Seuche nicht nur das
+ganze paderborner Land, sondern auch die Grafschaft Rietberg
+und andere westph&auml;lische Bezirke erfasste, indem
+ganze Schaaren von Frauen und M&auml;dchen das Land durchzogen,
+sich f&uuml;r vom Teufel besessen erkl&auml;rten, die seltsamsten
+convulsivischen Geberden zeigten, eine Menge von
+Personen als Hexen und Hexenmeister verschrieen und
+&uuml;berall Furcht und Schrecken verbreiteten. Da hierdurch
+an vielen Orten tumultuarische Auftritte hervorgerufen
+wurden, so schritten die Beh&ouml;rden nat&uuml;rlich gegen die
+Unruhestifter ein. Viele wurden ausgepeitscht oder gebrandmarkt
+und des Landes verwiesen, einzelne auch am
+Leben gestraft. In den zahllosen Verh&ouml;ren, welche dar&uuml;ber
+angestellt wurden, gestanden es nicht Wenige, dass
+sie von bestimmten Personen zur Simulirung der Besessenheit
+verf&uuml;hrt und in dem dazu erforderlichen Geberdenspiel
+unterwiesen worden w&auml;ren<a name="FNanchor_89_89" id="FNanchor_89_89"></a><a href="#Footnote_89_89" class="fnanchor">[89]</a>. Ihre Bedeutung hatte
+aber die ganze Erscheinung darin, dass der Betrug im
+Volke massenhaft die bereitwilligsten Werkzeuge finden
+konnte.</p>
+
+<hr />
+
+
+
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_87" id="Page_87">[87]</a></span></p>
+<h2><a name="kap21" id="kap21"></a>EINUNDZWANZIGSTES KAPITEL.</h2>
+
+<p class="kapitel">Die Hexenprozesse von der zweiten H&auml;lfte des
+sechszehnten bis zum Ende des siebenzehnten
+Jahrhunderts in den weltlichen Territorien
+Deutschlands.</p>
+
+
+<p>Wir haben fr&uuml;her gesehen, dass fast in allen Landen
+die Zeit vom Ende des f&uuml;nfzehnten bis in die zweite H&auml;lfte
+des sechszehnten Jahrhunderts die Zeit des eigentlichen
+Entstehens der Hexenprozesse war. Denn bis zum Ende
+des sechszehnten Jahrhunderts kamen dieselben zumeist&nbsp;&mdash;
+von einzelnen, namentlich romanischen, Territorien abgesehen,
+nur vereinzelt vor. Das Resultat dieser verh&auml;ltnissm&auml;ssig
+noch sehr moderaten Hexenverfolgung war aber,
+dass durch dieselbe 1)&nbsp;die im Hexenhammer enthaltene
+Doctrin von der Hexerei dem Volke eingeimpft war, und
+dass 2)&nbsp;die Obrigkeiten, die Gerichte, die Geistlichen, indem
+sie den Hexenhammer zur Anwendung brachten, sich
+mit ihrem Denken selbst in diese Lehre von der Hexerei
+einlebten, und, durch ihre ganze Weltanschauung ohnehin
+f&uuml;r dieselbe disponirt, sie in ihre Gedankenwelt aufnahmen
+und sich an die Verfolgung der Hexerei als des furchtbarsten
+Verbrechens, das der Christ begehen k&ouml;nne, gew&ouml;hnten.
+&mdash;&nbsp;Etwa von der Mitte der zweiten H&auml;lfte des
+sechszehnten Jahrhunderts an bis gegen das Ende des
+siebenzehnten Jahrhunderts sehen wir daher die Hexenverfolgung
+<span class='pagenum'><a name="Page_88" id="Page_88">[88]</a></span>
+auf ihrer h&ouml;chsten H&ouml;he, die Drachensaat des
+heidnischen D&auml;monismus, welche Papst <em class="spaced">Innozenz</em>&nbsp;VIII.
+aus vollen H&auml;nden unter den V&ouml;lkern des Abendlandes
+ausgestreut hatte, war bis zum Anfange jener Periode
+aller Orten in &uuml;ppigster Weise aufgeschossen, und es begann
+nun eine Zeit des Schreckens, wie sie die Christenheit
+bis dahin noch nie erlebt hatte.</p>
+
+<p>Werfen wir zun&auml;chst einen Blick auf die Herzogth&uuml;mer
+<em class="spaced">Braunschweig-L&uuml;neburg</em> und <em class="spaced">Braunschweig-Wolfenb&uuml;ttel</em><a name="FNanchor_90_90" id="FNanchor_90_90"></a><a href="#Footnote_90_90" class="fnanchor">[90]</a>.
+Schon zum Jahre 1561 heisst es in der
+G&ouml;ttinger Chronik (Th.&nbsp;I. S.&nbsp;163), der Magistrat von <em class="spaced">G&ouml;ttingen</em>
+sei so sehr mit Hexenprozessen besch&auml;ftigt gewesen,
+dass fast kein altes Weib vor der peinlichen Frage
+und dem Scheiterhaufen sicher war. Herzog Heinrich von
+Wolfenb&uuml;ttel liess 1565 an Einem Tage bei Salzgitter zehn
+und bei Lichtenberg sieben Hexen verbrennen, und in den
+Jahren 1572 und 1573 kam selbst die Herzogin <em class="spaced">Sidonie</em>,
+die Gemahlin des (katholisch gewordenen) Herzogs Erich&nbsp;II.
+von Braunschweig-Calenberg (der man Schuld gab, im
+Bunde mit dem Teufel und durch Gift die Beseitigung
+ihres Gemahls versucht zu haben,) in solche Bedr&auml;ngniss,
+dass sie es f&uuml;r gut fand, zu ihrem Bruder, dem Kurf&uuml;rsten
+August von Sachsen, zu fl&uuml;chten. Allerdings wurde noch
+Herzog <em class="spaced">Julius</em> (&dagger;1589) von der Frage beunruhigt, ob
+denn die Hexen wirklich die Dinge verrichten k&ouml;nnten,
+welche sie nach ihren mit der Folter erpressten Aussagen
+gethan haben wollten<a name="FNanchor_91_91" id="FNanchor_91_91"></a><a href="#Footnote_91_91" class="fnanchor">[91]</a>. Allein unter seinem Sohn und
+Nachfolger <em class="spaced">Heinrich Julius</em> (der seit 1566 Bischof von
+Halberstadt war,) wurde seit 1590 die Hexenverfolgung so
+arg, dass bei Wolfenb&uuml;ttel oft an Einem Tage zehn bis
+zw&ouml;lf Hexen verbrannt wurden, und dass, wie eine gleichzeitige
+Chronik berichtet, die Exekutionsst&auml;tte, der Ort
+vor dem Lechenholze, von wegen der Menge der daselbst
+<span class='pagenum'><a name="Page_89" id="Page_89">[89]</a></span>
+aufgerichteten Brandpf&auml;hle wie ein kleiner Wald anzusehen
+war.</p>
+
+<p>In einer ungedruckten Chronik der Stadt <em class="spaced">Hitzacker</em>
+im F&uuml;rstenthum <em class="spaced">L&uuml;neburg</em> wird zum Jahr 1610 berichtet<a name="FNanchor_92_92" id="FNanchor_92_92"></a><a href="#Footnote_92_92" class="fnanchor">[92]</a>:
+&bdquo;Anno 1610 wurden etliche Personen in Hitzacker und in
+der N&auml;he der Hexerei und Zauberei beschuldigt, welche
+dann auf viele andere mehr bekannten, dass auf zehn Personen
+incarcerirt und zum Feuer verdammt worden.&ldquo;&nbsp;&mdash;
+Der damalige <em class="spaced">Pastor</em> zu Hitzacker, Herr Simon Kr&uuml;ger,
+schreibt, dass ihm diese Affaire nicht allein grosse M&uuml;he
+und Arbeit gemacht, sondern auch tausend Sorgen und
+Thr&auml;nen aus dem Herzen gedrungen.&nbsp;&mdash; Es ward geurtheilt,
+dass sehr viele dieser Leute <em class="spaced">unschuldig sterben</em>
+m&uuml;ssen, und dass der Scharfrichter bei der Wasserprobe
+betr&uuml;glich gehandelt, damit er nur viel verdienen m&ouml;chte.
+&mdash;&nbsp;Die Pf&auml;hle, daran dieselben verbrannt, waren a.&nbsp;1670
+noch h&auml;ufig auf dem Galgenberge zwischen Marwedel und
+Lwau zu sehen.&nbsp;&mdash; Man erz&auml;hlt, dass etliche von den
+Pf&auml;hlen wieder ausgegr&uuml;nt, welches dann der Regierung
+einiges Nachdenken verursacht von solchem Prozess abzustehen
+und eine Inquisition wider den Scharfrichter vorzunehmen.</p>
+
+<p>In <em class="spaced">Kurbrandenburg</em> sehen wir die Hexenverfolgung
+bis zur Regierung des grossen Kurf&uuml;rsten ihren ungest&ouml;rten
+Fortgang nehmen. Unter diesem staatsklugen F&uuml;rsten
+tritt jedoch eine Wendung zum Besseren ein. Allerdings
+dauerten die Prozesse noch immer fort. Aufsehen machte
+hier namentlich ein Prozess, der drei Jahre lang gegen
+ein 1662 im Dorfe Jagow in der Uckermarck verhaftetes
+Weib gef&uuml;hrt wurde. Die ganze uckerm&auml;rkische Ritterschaft
+hatte auf den Prozess gedrungen. Endlich erkannte
+der brandenburgische Sch&ouml;ffenstuhl auf Tortur. Das Weib
+&uuml;berstand jedoch dieselbe, ohne sich ein Gest&auml;ndniss abmartern
+zu lassen. Daher urtheilte ein weiteres Erkenntniss
+des Sch&ouml;ffenstuhls, bei der Tortur m&uuml;sse ihr der Teufel
+<span class='pagenum'><a name="Page_90" id="Page_90">[90]</a></span>
+H&uuml;lfe geleistet haben, und da sich inzwischen in Jagow
+allerlei seltsame Dinge zugetragen hatten, so erging ein
+Endurtheil der Juristenfakult&auml;t zu Frankfurt auf Landesverweisung,
+welches der Kurf&uuml;rst best&auml;tigte. Das Weib
+musste Urphede schw&ouml;ren, und wurde dann durch den
+Nachrichter unter Zuziehung des Uckerm&auml;rkischen Hof- und
+Landrichters des Landes verwiesen. Seitdem endeten
+die Hexenprozesse gew&ouml;hnlich mit Verweisung in
+das Spinnhaus oder mit Verbannung aus dem Lande. Doch
+hatte der einsichtsvolle Monarch viel mit den Vorurtheilen
+seiner Patrimonialgerichtsherrn zu k&auml;mpfen, welche noch
+immer der Hexerei durch Verbrennung der Hexen ein
+Ende machen zu m&uuml;ssen glaubten. Daher sah er sich
+zum Oefteren gen&ouml;thigt, gegen deren Verfahren Untersuchung
+einzuleiten oder die Urtheile der Gerichte zu
+kassiren<a name="FNanchor_93_93" id="FNanchor_93_93"></a><a href="#Footnote_93_93" class="fnanchor">[93]</a>.</p>
+
+<p>In <em class="spaced">Oesterreich</em> hat, wie <em class="spaced">Abraham a Sancta Clara</em>
+erz&auml;hlt<a name="FNanchor_94_94" id="FNanchor_94_94"></a><a href="#Footnote_94_94" class="fnanchor">[94]</a>, &bdquo;das werthe Herzogthum <em class="spaced">Steyer</em>&ldquo; seit 1674
+durch verruchtes Zaubergeschmeiss unglaublichen Schaden
+erlitten, wie es die eigenen Aussagen der Hingerichteten
+zu Feldbach, zu Radkersburg, zu Voitsberg, zu Grauwein und
+an anderen Orten bezeugten. &bdquo;Diess Jahr 1688, im Monat
+Juni,&ldquo; f&auml;hrt der eifrige Prediger fort, &bdquo;haben sie einen so
+grossen Schauer heruntergeworfen, dass deren etliche
+Steine f&uuml;nf Pfund schwer gewogen, und hat man unweit
+der Hauptstadt Gr&auml;z gewisse grosse V&ouml;gel wahrgenommen,
+welche in der H&ouml;he vor diesem grausamen Schauerwetter
+geflogen und selbiges hin und her gef&uuml;hrt. Einige bekannten,
+so nachmals verdienter Massen im Feuer aufgeopfert
+worden, wie sie das h&ouml;chste Gut und die heiligsten
+Hostien salva venia in den Sautrog geworfen, selbige mit
+einem h&ouml;lzernen St&ouml;ssel nach Gen&uuml;gen zerquetscht, dass
+auch mehrmalen ihren Gedanken nach das helle Blut hervorgequellt,
+dennoch ganz unmenschlich und unbeweglich
+in ihrer Bosheit fortgefahren, gedachtes h&ouml;chstes Geheimniss
+<span class='pagenum'><a name="Page_91" id="Page_91">[91]</a></span>
+mit unfl&auml;thigem Wasser begossen, und nachdem sie es mit
+einem alten Besenstiel ger&uuml;hrt, sei alsobald der klare
+Himmel verfinstert worden und allerseits, wo es ihnen gef&auml;llt,
+der h&auml;ufige Schauer heruntergeprasselt.&ldquo; Abraham
+a Sancta Clara gibt auch noch andere Mittel an, durch
+welche die Hexen nach ihrer eigenen Aussage allerlei
+Malefizien zu Wege gebracht h&auml;tten. Dabei gesteht er
+allerdings, dass &bdquo;sehr viele Ungewitter, Schauer, Platzregen
+kommen von nat&uuml;rlichen Ursachen&ldquo;, doch bekennt
+er es zugleich als seine &bdquo;wohl gesteifte Meinung&ldquo;, dass
+dermalen durch den Teufel und dessen Hexengesinde solches
+Uebel verursacht werde, und solches der gerechte
+Gott um unserer S&uuml;nden halber zulasse, meistens aber,
+weil wir des Satans Namen &ouml;fters im Maul und auf der
+Zunge haben als den Namen des wahren Gottes. &bdquo;Ja h&auml;tte
+ich so viele Groschen, als in diesem Jahrmarkt allhier zu
+Gr&auml;tz, da ich solches schreibe, nur &sbquo;der Teufel hole mich!&lsquo;
+geh&ouml;rt wird, sodann wollte ich gar leicht eine grosse
+Herrschaft einkaufen.&ldquo;</p>
+
+<p>Weiterhin erz&auml;hlt Abraham a Sancta Clara, dass
+&bdquo;wundersame Aussagen und Erkenntnisse sind ergangen
+verwichene Jahre allhier in Steyermark von dem Hexen- und
+Zaubergesinde, dass man davon k&ouml;nnte ein grosses
+Buch verfassen, nur von Anno 1675 bis in das laufende
+Jahr 1688.&ldquo; Eine Hexe bekannte, dass sie mehr als achthundertmal
+zu ihrem Liebsten, dem Teufel gefahren, &bdquo;der
+in schwarzem Sammet aufgezogen und ausl&auml;nderisch geredet&ldquo;,
+und wohl gelebt habe.&nbsp;&mdash; Eine andere ist mit achtzehn
+Personen in Vogelgestalten als Raben und Elstern
+ausgeflogen, und als die Braut, welche mit dabei war, vor
+lauter Behagen beim Teufelsmahl ausgerufen: &bdquo;Jesus Maria,
+so wohl habe ich nie gelebt!&ldquo; sassen sie pl&ouml;tzlich unweit
+einer Schinderh&uuml;tte bei einem verreckten Schimmel.&nbsp;&mdash;
+Abraham referirt dann noch &uuml;ber die Gest&auml;ndnisse anderer
+Hexen und Zauberer und schliesst mit den Worten: &bdquo;Hundert
+und hundert und &uuml;ber hundert dergleichen Begebenheiten
+k&ouml;nnten beigebracht werden; wir jedoch geben uns
+mit diesen zufrieden.&ldquo;</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_92" id="Page_92">[92]</a></span></p>
+<p>In <em class="spaced">Tirol</em> fasste die Regierung zu Innsbruck im Anfange
+des September 1637 den Entschluss, gegen das Hexenwesen
+ernstlicher einzuschreiten. Indessen war man sich
+doch &uuml;ber die Gesichtspunkte, von denen man dabei auszugehen,
+und &uuml;ber die Grunds&auml;tze, nach denen man zu
+verfahren habe, nicht recht klar, wesshalb die Innsbrucker
+Regierung damals den erzf&uuml;rstlichen Vormundschaftsrath
+und Kammerprokurator zu Innsbruck Dr. <em class="spaced">Volpert Mozel</em>
+aufforderte, ein Gutachten &uuml;ber das Zauberwesen und &uuml;ber
+die Frage zu verfassen, wie es &bdquo;mit Constituirung der in
+Kriminal- und Hexereisachen gefangenen Personen und
+ihrer Complices gehalten werden solle.&ldquo; Infolge dessen
+arbeitete Mozel seine neun Abschnitte umfassende Schrift
+&bdquo;<em class="spaced">Instruction und Conclusiones, mit was Umbstenden
+die Hexen-Persohnen constituiert werden
+khinnen</em>&ldquo; aus. Dieselbe bewegt sich allerdings ganz
+und gar auf dem Boden des Hexenhammers, enth&auml;lt aber
+dabei doch mancherlei, wodurch sie sich von der bei den
+meisten Gerichten &uuml;blichen Praxis und von den Anschauungen
+vieler Rechtslehrer zu ihrem Vortheil unterscheidet.
+Mozel will z.&nbsp;B., dass der Untersuchungsrichter es nie
+versuchen soll, die Angeklagten mit Vertr&ouml;stung einer
+Begnadigung zum Gest&auml;ndniss zu bringen. Haben Inquisiten
+die Tortur &uuml;berstanden ohne ein Gest&auml;ndniss abzulegen,
+so sind sie freizugeben. Die Tortur soll nicht zu
+lange, wenigstens nicht leicht eine Stunde lang dauern,
+und Niemand soll &ouml;fter als dreimal gemartert werden.
+Ferner soll der Untersuchungsrichter nur die <em class="spaced">nach</em> der
+Marter, nicht aber die auf der Folter gemachten Aussagen
+protokolliren. Nach den Complices soll der Richter erst
+fragen, wenn der Inquisit ein Gest&auml;ndniss abgelegt hat.
+Weil aber auf die Aussage einer der Hexerei &uuml;berf&uuml;hrten
+Person wenig zu geben ist, so soll der Richter dieselbe
+nach gemachter Denunciation noch mit einer &bdquo;geringen
+Marter angreifen&ldquo; und sie dabei erinnern, dass sie durch
+falsche Angaben sich unzweifelhaft die ewige Verdammniss
+zuziehen w&uuml;rden. Sollte dann die gefangene Person
+auf der Folter ihre Aussage widerrufen, so habe man derselben
+<span class='pagenum'><a name="Page_93" id="Page_93">[93]</a></span>
+keinen erheblichen Werth beizulegen. Man sieht,
+dass <em class="spaced">Mozel</em> doch einigermaassen bestrebt gewesen ist,
+den Forderungen der Vernunft und Humanit&auml;t wenigstens
+hin und wieder zu ihrem Rechte zu verhelfen<a name="FNanchor_95_95" id="FNanchor_95_95"></a><a href="#Footnote_95_95" class="fnanchor">[95]</a>.</p>
+
+<p>Nach Mozel's Instruktion wurde nun die Hexenverfolgung
+im ganzen Lande mit frischem Muthe aufs Neue
+in Angriff genommen. Umst&auml;ndliche Hexenprozesse kamen
+z.&nbsp;B. im Hochstift Brixen 1643&ndash;1644, im Prim&ouml;rthale
+1647&ndash;1651 vor<a name="FNanchor_96_96" id="FNanchor_96_96"></a><a href="#Footnote_96_96" class="fnanchor">[96]</a>. Unter den Tiroler Hexenprozessen aus
+der zweiten H&auml;lfte ist der von Ignaz <em class="spaced">Pfaundler</em> in der
+&bdquo;Neuen Zeitschrift des Ferdinandeums&ldquo; 1843 ver&ouml;ffentlichte
+bekannt geworden. Dieser weitl&auml;ufige Prozess wurde in
+den Jahren 1679&ndash;1680 bei dem Gerichte Lienz im Pusterthale
+gegen eine gewisse Emerenziana Pichlerin und deren
+vier unm&uuml;ndige Kinder gef&uuml;hrt, und endigte mit der Hinrichtung
+der Mutter (25.&nbsp;Septbr.) und der beiden &auml;ltesten
+Kinder von vierzehn und zw&ouml;lf Jahren (27.&nbsp;Septbr.&nbsp;1680).
+Wie h&auml;ufig aber solche Prozesse damals in Tirol waren,
+ersieht man aus dem Tagebuche des Benefiziaten Lorenz
+Paumgartner zu Meran (1664&ndash;1681), der in demselben
+berichtet, dass er w&auml;hrend der kurzen Zeit von f&uuml;nf Vierteljahren
+<em class="spaced">dreizehn</em> wegen Hexerei vom Gericht zu Meran
+zum Tode Verurtheilte zur Richtst&auml;tte begleitet habe<a name="FNanchor_97_97" id="FNanchor_97_97"></a><a href="#Footnote_97_97" class="fnanchor">[97]</a>.</p>
+
+<p>Aus dem Archive der Stadt <em class="spaced">Augsburg</em> liegen uns
+Nachrichten &uuml;ber die Verfolgung der Hexen vom Jahr
+1650 an vor. In gr&ouml;sster Monotonie lautet so ziemlich
+ein Urtheil wie das andere. Wir wollen nur zwei derselben
+mittheilen. Ein Erkenntniss vom 18.&nbsp;April 1654
+lautet:</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_94" id="Page_94">[94]</a></span></p>
+<p>&bdquo;Der verhassten Anna Sch&auml;fflerin von Erlingen sollen
+ihrer bekannten Hexerei halber und dass sie nicht allein
+der allerheiligsten Dreifaltigkeit, der Mutter Gottes Maria
+und allen lieben Heiligen abgesagt, selbe gesch&auml;ndet, geschm&auml;ht
+und gel&auml;stert, wie nicht weniger das hochheilige
+Sakrament des Altars zum zweiten Mal mit F&uuml;ssen getreten
+und grausamlich verunehrt, sondern auch mit dem
+b&ouml;sen Geist Unzucht getrieben und sich demselben mit
+Leib und Seele auf ewig ergeben, auch die verstorbene
+Maria Pihlerin von Haust&auml;tten durch Gifteingebung gewaltth&auml;tig
+ermordet und also selbe ums Leben gebracht,
+mit gl&uuml;henden Zangen zween Griffe in ihren Leib gegeben,
+folgens sie mit dem Schwert vom Leben zum Tod gerichtet
+und der K&ouml;rper zu Asche verbrannt werden soll.&nbsp;&mdash;
+Am 15.&nbsp;April 1666 ward folgendes Urtheil gef&auml;llt: Anna
+Schwayhoferin, welche sich dem b&ouml;sen Feind, nachdem
+solcher auf dreimaliges Rufen in Mannsgestalt erschienen,
+ganz und gar ergeben, ihn f&uuml;r ihren Herrn angenommen
+und auf sein Begehren die hochheilige Dreifaltigkeit, die
+seligste Mutter Gottes und das ganze himmlische Heer
+verleugnet, mehrmals der katholischen Religion entgegen,
+ungebeichtet die heil. Communion empfangen und zu drei
+unterschiedlichen Malen die heil. Hostie wiederum aus dem
+Munde genommen, daheim in ihrer Stube auf den Boden
+geworfen, mit F&uuml;ssen getreten und ganz verrieben, auch
+die Stube darauf ausgefegt; nicht weniger mit H&uuml;lfe des
+b&ouml;sen Feinds und zauberischer Zusetzung ein Kind ums
+Leben gebracht, auch sonst eine Person mit solchen Mitteln
+&uuml;bel zugerichtet, soll solcher ver&uuml;bten schwerer Verbrechen
+halber auf einen Wagen gesetzt, zur Richtstatt
+ausgef&uuml;hrt, inzwischen aber an beiden Armen mit gl&uuml;henden
+Zangen, und zwar an jedem Arm mit Einem Griff
+gerissen. Darauf zwar aus Gnaden, weil sie sich bussfertig
+erzeigt, mit dem Schwert und blutiger Hand vom
+Leben zum Tod hingerichtet, der todte K&ouml;rper aber nachmals
+zu Asche verbrannt werden,&nbsp;&mdash; welches Urtheil auf
+einkommende starke F&uuml;rbitte um willen ihrer grossen
+Leibesschwachheit und hohen Alters noch weiter dahin
+<span class='pagenum'><a name="Page_95" id="Page_95">[95]</a></span>
+aus Gnaden gemildert worden, dass die zween Griffe mit
+gl&uuml;henden Zangen vermieden geblieben.&ldquo;&nbsp;&mdash; Das letzte
+Erkenntniss, welches wir kennen, ist vom 27.&nbsp;Juli 1694<a name="FNanchor_98_98" id="FNanchor_98_98"></a><a href="#Footnote_98_98" class="fnanchor">[98]</a>.</p>
+
+<p>In der (damals freisingischen) <em class="spaced">Grafschaft Wardenfels</em>
+(in Oberbaiern) war in den Jahren 1589&ndash;1592 ein
+Hexenprozess anh&auml;ngig, der damit endigte, dass auf sieben
+Malefizrechtstagen achtundvierzig Frauen nach den grausamsten
+Torturen zum Feuertode verurtheilt, und theils
+lebendig, theils nach vorausgegangener Erw&uuml;rgung verbrannt
+wurden. W&auml;re die Untersuchung mit dem Eifer,
+mit dem sie begonnen war, auch fortgesetzt worden, so
+w&uuml;rden, wie der Untersuchungsrichter in seinem Bericht
+vom 15.&nbsp;Januar 1592 sehr naiv bemerkt, in der ganzen
+Grafschaft wenige Weiber der Tortur und der Verbrennung
+entgangen sein. Die Hexenprozessakten bezeugen
+vielf&auml;ltig, dass die Peiniger sich im Angesichte ihrer
+Schlachtopfer Nichts abgehen liessen. Ein besonderes Heft
+dieses ungeheuerlichen Prozesses hat die Aufschrift: &bdquo;Hierin
+lauter Expensregister, <em class="spaced">was verfressen und versoffen
+worden</em>, als die Weiber zu Wardenfels im Schlosse in
+Verhaft gelegen und hernach als Hexen verbrannt wurden.&ldquo;
+<em class="spaced">Hormayr</em>, dem wir diese Mittheilung (S.&nbsp;332 des Jahrgangs
+1831 seines Taschenbuchs f&uuml;r die vaterl&auml;ndische
+Geschichte) verdanken, f&uuml;gt noch hinzu: &bdquo;Wie weit dieser
+Wahnsinn &uuml;berhaupt in <em class="spaced">Baiern</em> gegangen sei, m&ouml;gen
+auch die Consilia des ber&uuml;hmten Ingolst&auml;dter Lehrers
+<em class="spaced">Eberhard</em> bew&auml;hren, da sogar f&uuml;rstliche und herzogliche
+Personen als Zauberer und Hexen verd&auml;chtigt wurden,
+und die Frage wegen ihrer Verhaftung, Tortur und Hinrichtung
+sehr ernsthaft berathen ward&ldquo;<a name="FNanchor_99_99" id="FNanchor_99_99"></a><a href="#Footnote_99_99" class="fnanchor">[99]</a>.</p>
+
+<p>Im <em class="spaced">Breisgau</em>, wo (wie anderw&auml;rts) Hexenprozesse
+im sechszehnten Jahrhundert nur selten vorgekommen
+waren, nahm die eigentliche Hexenverfolgung erst w&auml;hrend
+des dreissigj&auml;hrigen Kriegs ihren Anfang. In der Stadt
+<span class='pagenum'><a name="Page_96" id="Page_96">[96]</a></span>
+<em class="spaced">Offenburg</em> begann dieselbe am Ende des Jahres 1627,
+nachdem kurz vorher mehrere Hexen in Ortenberg verbrannt
+waren, welche mehrere Offenburgerinnen als Mitschuldige
+genannt hatten. Gegen diese schritt man nun
+sofort mit der Tortur ein. Die dazu erforderlichen Werkzeuge
+schaffte man grossentheils erst jetzt an, namentlich
+auch einen Hexenstuhl nach dem Muster des Ortenbergers.
+Oft wurde die Tortur vier- bis sechsmal angewendet, und
+dadurch beinahe immer ein Gest&auml;ndniss erpresst. Die
+Exekution fand immer am dritten oder vierten Tage nach
+der F&auml;llung des Urtheils statt, und die Prozesse dauerten
+h&ouml;chstens zwei bis drei Wochen. Am 27.&nbsp;Juni 1628 wurden,
+um die Hexenprozesse noch mehr in Zug zu bringen
+in Offenburg bekannt gemacht, dass Jeder, der eine Hexe
+einbringe, mit einer &bdquo;Fanggeb&uuml;hr&ldquo; von zwei Schilling
+belohnt werden sollte; aber schon am 10.&nbsp;Juli sah man
+sich gen&ouml;thigt, diese fluchbringende Einrichtung wieder
+aufzuheben.&nbsp;&mdash; In einem Zeitraum von nicht v&ouml;llig vier
+Jahren wurden so in Offenburg sechszig Personen als
+Hexen hingerichtet<a name="FNanchor_100_100" id="FNanchor_100_100"></a><a href="#Footnote_100_100" class="fnanchor">[100]</a>.&nbsp;&mdash; Der Blocksberg des Breisgaus
+war der <em class="spaced">Kandel</em>.</p>
+
+<p>Eine furchtbare Hexenverfolgung erhob sich 1662 in
+<em class="spaced">W&uuml;rttemberg</em> von Esslingen, M&ouml;hringen und Vaihingen
+aus. Die Untersuchung begann hier im Juni 1662 und
+gewann, da von jedem Angeklagten die Anzeige von Mitschuldigen
+herausgemartert ward, bald eine kolossale Ausdehnung
+und dauerte bis zum Jahr 1665 an. Zu Esslingen
+richtete man das damals leerstehende Augustinerkloster
+zu einem grossartigen Hexengef&auml;ngniss ein, welches
+mit dem Folterthurm durch einen Gang verbunden, und
+zu dessen strengster Beaufsichtigung zwanzig Thurmh&uuml;ter
+in Eid und Pflicht genommen waren. Zeugen wurden zu
+Hunderten vorgeladen, um sich dar&uuml;ber vernehmen zu
+lassen, ob ihnen nicht vor so und so vielen Jahren ein
+Kind erkrankt oder ein St&uuml;ck Vieh gefallen sei etc., und
+<span class='pagenum'><a name="Page_97" id="Page_97">[97]</a></span>
+der Schrecken, von dem das Land erbebte, liess die Vorgeladenen
+Alles bejahen, was man sie fragte<a name="FNanchor_101_101" id="FNanchor_101_101"></a><a href="#Footnote_101_101" class="fnanchor">[101]</a>.</p>
+
+<p>In <em class="spaced">Elsass</em> werden in dem Malefizprotokoll des einen
+Amtes Ballbronn aus den Jahren 1658&ndash;1663 dreiundzwanzig
+Hinrichtungen von Hexen aufgef&uuml;hrt<a name="FNanchor_102_102" id="FNanchor_102_102"></a><a href="#Footnote_102_102" class="fnanchor">[102]</a>. In der
+zur Stadt Strassburg geh&ouml;rigen Herrschaft Barr nahmen
+die Denunziationen wegen angeblicher Hexerei einen so
+schreckenerregenden Umfang an, dass der Magistrat der
+Stadt sich 1630 veranlasst sah, ein &bdquo;Mandat wider das
+Diffamiren wegen Hexerei&ldquo; zu erlassen<a name="FNanchor_103_103" id="FNanchor_103_103"></a><a href="#Footnote_103_103" class="fnanchor">[103]</a>, &bdquo;weil bald kein
+ehrlicher Mensch mehr sicher sein mag.&ldquo;</p>
+
+<p>Aus der Landgrafschaft <em class="spaced">Hessen-Darmstadt</em> liegt
+nur ein geringes Aktenmaterial zur Geschichte der Hexenprozesse
+im siebenzehnten Jahrhundert vor; aber aus dem
+Wenigen ist doch zu ersehen, dass die Hexenverfolgung
+in allen Landestheilen von Zeit zu Zeit immer von Neuem
+ausbrach. In der Niedergrafschaft Katzenellnbogen, welche
+1629 unter darmst&auml;dtischer Herrschaft stand, wurden in
+diesem Jahre sogar auf ausdr&uuml;ckliches Verlangen der Gemeinden
+in den einzelnen Kirchspielen Aussch&uuml;sse gebildet,
+welche die Hexen aufsp&uuml;ren sollten. Doch wurden
+hier die Hexenprozesse, soweit es der herrschende Aberglaube
+zuliess, noch immer mit einer gewissen Vorsicht
+gef&uuml;hrt. W&auml;hrend n&auml;mlich in den benachbarten nassauischen
+Grafschaften die Hexenrichter ohne Weiteres Urtheile
+f&auml;llten und die Urtheile vollstrecken liessen, ohne
+dass eine h&ouml;here Instanz davon Notiz nahm, mussten in
+Hessen-Darmstadt nicht nur die Akten des Prozesses der
+juristischen Fakult&auml;t an der Landesuniversit&auml;t (damals zu
+Marburg, nicht in Giessen) zur gutachtlichen Aeusserung
+eingesandt, sondern es musste auch hernach noch das gef&auml;llte
+Urtheil derselben Fakult&auml;t zur Pr&uuml;fung vorgelegt
+werden, die dann die Akten mit einer Urkunde zur&uuml;ckschickte,
+<span class='pagenum'><a name="Page_98" id="Page_98">[98]</a></span>
+worin sie erkl&auml;rte, dass dieses Urtheil &bdquo;den Rechten
+und uns zugeschickten Akten gem&auml;ss&ldquo; befunden oder
+nicht befunden. Das so unter der Controle der Juristenfakult&auml;t
+gef&auml;llte Urtheil durfte aber nicht eher vollzogen
+werden, als bis dasselbe landesherrlich best&auml;tigt war<a name="FNanchor_104_104" id="FNanchor_104_104"></a><a href="#Footnote_104_104" class="fnanchor">[104]</a>.&nbsp;&mdash;
+Dadurch wurde nat&uuml;rlich die Hexenverfolgung selbst einigermassen
+einged&auml;mmt; grausige Hexenprozesse kamen aber
+in den Jahren 1631&ndash;1633, 1650&ndash;1653 und 1661 in der
+(in der Wetterau gelegenen) freien Reichsburg <em class="spaced">Lindheim</em>
+vor, welche damals unter der ganerbschaftlichen Regierung
+eines Hermann von Oynhausen, Landdrosten in braunschweigisch-l&uuml;neburgischen
+Diensten, eines Hartmann von
+Rosenbach, Domdechanten zu W&uuml;rzburg und einiger anderer
+Edelleute stand. Besonders schrecklich war die letzte
+Hexenverfolgung in den Jahren 1661&ndash;1664. Der v.&nbsp;Oynhausische
+Justitiar <em class="spaced">Geiss</em>, ein gemeiner und geldgieriger
+Mensch, hatte dem schwachsinnigen Landdrosten v.&nbsp;Oynhausen
+im Jahr 1661 vorgestellt, dass es in Lindheim
+wieder von Hexen wimmele und dass man doch nicht eher
+ruhen d&uuml;rfe, bis das verfluchte Hexengeschmeiss zur Ehre
+der heil. Dreifaltigkeit zu Lindheim und an allen anderen
+Orten vom Erdboden vertilgt sei. Die Ganerben gaben
+zur Wiederaufnahme der Hexenverfolgung ihre Zustimmung,
+Geiss, der sich selbst mehrere gleichgesinnte B&uuml;rger
+als Blutsch&ouml;ffen erw&auml;hlte, wurde zum Untersuchungsrichter
+ernannt, und alsbald wurden mehrere Personen, die mit
+dem Teufel im Bunde stehen sollten, in die H&ouml;hlen des
+(noch jetzt zu sehenden) Hexenthurms zu Lindheim geschleppt.
+Die Verhafteten wurden hier, ohne dass man
+irgendwelche Vertheidigung zuliess, durch den Scharfrichter
+und Schindersknecht auf die Folter gespannt und
+so lange mit den ausgesuchtesten Martern gepeinigt, bis
+sie sich selbst als Hexen und Zauberer bekannt hatten.
+Der Hebamme zu Lindheim wurde auf diese Weise das
+Gest&auml;ndniss abgepresst, das Kind, welches die Ehefrau
+<span class='pagenum'><a name="Page_99" id="Page_99">[99]</a></span>
+des v.&nbsp;Rosenbachschen M&uuml;llers Sch&uuml;ler vor einem Jahre
+todt geboren, umgebracht zu haben, obgleich die Sch&uuml;ler,
+dar&uuml;ber vernommen, keinem Menschen ein Verschulden
+an ihrem Kinde beimass. Auf das Bekenntniss der Hebamme
+wurden nun sechs Personen eingezogen, welche auf
+der Folter bekennen mussten: sie h&auml;tten die Leiche des
+Kindes ausgegraben, in St&uuml;cke zerhauen, diese in einem
+Topfe ausgekocht und daraus eine Hexensalbe bereitet.
+Obgleich nun die Leiche des Kindes in Beisein des Vaters,
+des Ortspfarrers, des Gevatters Sch&uuml;lers, des Rosenbachschen
+Verwalters und zweier Blutsch&ouml;ffen ausgegraben und
+unversehrt gefunden wurde, so wurde dennoch beschlossen,
+die sechs im Thurme eingesperrten Hexen, weil sie ihr
+Vergehen an dem Kinde auf der Folter einmal bekannt
+h&auml;tten, zu verbrennen und der M&uuml;ller Sch&uuml;ler wurde unter
+Androhung schwerer Strafe bedeutet, von dem Befund der
+Ausgrabung nichts zu sagen, bis die Justifizirung der sechs
+Hexen erfolgt sei. Als nun die letzteren gebrannt waren,
+wurde eine andere Person, die alte Becker-Margreth, eingezogen,
+zu welcher einer der Blutsch&ouml;ffen in den Kerker
+ging und ihr zuredete, sie sollte sich nur des ihr zur Last
+Gelegten schuldig bekennen, dann sollte sie auch kein
+Meister und Schindersknecht angreifen, sondern sie sollte
+dann alsbald aufs Rathhaus gef&uuml;hrt, und wenn man sie
+hingethan (d.&nbsp;h. hingerichtet) haben werde, neben dem
+Kirchhof beerdigt werden. Die Ungl&uuml;ckliche sah, dass
+sie verloren war, und f&uuml;gte sich verzweiflungsvoll in ihr
+Geschick, gab nun aber noch vierzehn andere Personen
+als Mitschuldige mit dem Bemerken an, diese sollten es
+auch erfahren, wie das Hinthun und Brennen schmecke.
+Infolge dessen ward nun auch Sch&uuml;lers Ehefrau als der
+Hexerei verd&auml;chtig eingezogen. Alsbald eilte Sch&uuml;ler
+nach W&uuml;rzburg, um dem Domdechanten von Rosenbach
+seine Noth zu klagen und durch ihn das geliebte Weib
+zu retten. Bei seiner R&uuml;ckkehr nach Lindheim erfuhr er
+jedoch, dass dasselbe inzwischen in furchtbarster Weise
+gefoltert worden sei, und nicht allein sich selbst der Zauberei
+schuldig bekannt, sondern auch ihn selbst als Mitschuldigen
+<span class='pagenum'><a name="Page_100" id="Page_100">[100]</a></span>
+genannt habe. Sch&uuml;ler hatte kaum Zeit, sich
+von dem ersten Schrecken, mit dem ihn diese Nachrichten
+befielen, zu erholen, als er sich selbst von dem Blutrichter
+verhaftet und in den Hexenthurm geworfen sah, wo er in
+Ketten und Banden gelegt ward. Am f&uuml;nften Tage wurde
+er mit Werkzeugen, die ganz eigens f&uuml;r ihn herbeigeschafft
+waren, gefoltert. Die unertr&auml;gliche Pein der Tortur presste
+ihm das Gest&auml;ndniss seiner Schuld ab. Doch nahm er
+dasselbe alsbald wieder zur&uuml;ck. Daher wurde er sofort
+aufs neue und noch schrecklicher torquirt. Abermals trieb
+man ihn so zum Gest&auml;ndniss seiner Schuld, das er jedoch
+hernach abermals zur&uuml;cknahm; und schon wollte ihn Geiss
+zum drittenmal auf die Folter spannen, als ein Tumult
+ausbrach, in welchem Freunde es ihm m&ouml;glich machten
+zu entfliehen.&nbsp;&mdash; W&auml;hrend seiner Abwesenheit wurde sein
+Weib am 23.&nbsp;Februar 1664 verbrannt.</p>
+
+<p>Hiermit war aber auch der Anfang vom Ende der
+Schreckenstage Lindheims erschienen. Mehrere Weiber
+flohen nach Speier und erf&uuml;llten die Stadt mit ihrem Wehklagen;
+die ganze Gemeinde klagte bei den Ganerben wie
+bei dem Reichskammergericht gegen den Justitiar, der gegen
+alles g&ouml;ttliche und menschliche Recht lauter Unschuldige
+einth&uuml;rmen, foltern, w&uuml;rgen und brennen lasse, infolge
+dessen das Reichskammergericht dem Blutgericht Einhalt
+gebot; die Juristenfakult&auml;t zu Giessen mahnte zur M&auml;ssigung
+und Vorsicht. Als daher Matthias Horn einem der Blutsch&ouml;ffen,
+der seine Frau zur Folter schleppen wollte, einen
+Arm entzweischlug und der Scharfrichter mit seinem Gesindel
+vor der Wuth des Volkes sich eiligst durch die
+Flucht retten musste, und Andreas Krieger, der verhassteste
+unter den Blutsch&ouml;ffen, kaum noch in seinem Hause
+Sicherheit fand, sah sich Herr v.&nbsp;Oynhausen endlich (1666)
+gen&ouml;thigt, seinen Justitiar, den er nicht mehr sch&uuml;tzen
+konnte, zu entlassen.&nbsp;&mdash; Nicht weit von Lindheim ist ein
+Graben, den das Volk noch heute den Teufelsgraben nennt.
+Bei ihm soll der Blutrichter, als er mit dem Pferde &uuml;ber
+denselben setzen wollte, vom Pferde gest&uuml;rzt sein und den
+Hals gebrochen haben.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_101" id="Page_101">[101]</a></span></p>
+<p>Ein anderer Hexenprozess, der uns in den Originalakten
+vorliegt, kam 1672 in dem hessendarmst&auml;dtischen
+Orte <em class="spaced">Burkhardsfelden</em> im Busecker Thal vor.</p>
+
+<p>Im Jahre 1672 wurde n&auml;mlich Else Schmidt, genannt
+die Schul-Else, zu Burkhardsfelden im Busecker-Thale, vor
+Gericht gestellt. Dem Anklagelibell des Fiskals zufolge
+hatte sie M&auml;use gezaubert, einen Knaben zur Hexerei verf&uuml;hrt
+und in Gegenwart des Teufels umgetauft, Hexent&auml;nze
+besucht, einen Mann durch Branntwein und eine
+Frau durch Sauerkraut zu Tode behext, ein M&auml;dchen bezaubert,
+dass ihm die Haare ausfielen, auch Heilungen
+durch Lorbeerabsud bewirkt, woraus der Schluss folgte,
+dass die behandelten Krankheiten zuvor auch durch ihre
+Zauberei erzeugt waren. Mehrere Hexen hatten auf die
+Schul-Else ausgesagt, und seit dem letzten Prozesse haftete
+&uuml;bler Ruf auf ihr. Da die Angeklagte leugnete, so wurde
+ein Zeugenverh&ouml;r angestellt und der Fiskal reichte eine
+Deductionsschrift ein, die mit Citaten aus Bodin, Binsfeld
+und Delrio reichlich ausgestattet ist. In der Refutationsschrift
+des Defensors wurden sowohl die Indizien, als die
+Qualifikation der Zeugen<a name="FNanchor_105_105" id="FNanchor_105_105"></a><a href="#Footnote_105_105" class="fnanchor">[105]</a> mit l&ouml;blicher Klarheit bek&auml;mpft.
+Dennoch verwarf, nachdem das Gericht die defensio pro
+avertenda tortura abgeschlagen hatte, die Juristenfakult&auml;t
+zu Giessen die Einwendungen des Defensors als unerheblich
+und erkannte auf die Folter. Die Angeklagte &uuml;berstand
+demgem&auml;ss eine zweist&uuml;ndige Marter, ohne das Mindeste
+zu bekennen. Hierauf aber erschien der Fiskal mit
+neunundvierzig Additionalartikeln, die im Wesentlichen auf
+Folgendes hinausliefen: Die Schul-Else habe einst einer
+Frau in einem Wecke Zauberei beigebracht, wodurch
+deren Knie so aufgeschwollen, dass der Pfarrer auf &ouml;ffentlicher
+Kanzel &uuml;ber solche Uebelthat gepredigt; die Th&auml;terin
+habe dann einen Aufschlag von zerriebenem Tabak
+und Bienhonig auf die kranke Stelle gelegt, worauf sich
+die Geschwulst ge&ouml;ffnet und anderthalb Maass Materie
+<span class='pagenum'><a name="Page_102" id="Page_102">[102]</a></span>
+und f&uuml;nf Arten von Ungeziefer, n&auml;mlich haarichte Raupen,
+Maueresel, Engerlinge, Sommerv&ouml;gel und Schmeissfliegen,
+von sich gegeben habe. Auch wird hervorgehoben, dass
+bei der neulichen Tortur keine Thr&auml;ne zu bemerken gewesen,
+dass aber der Scharfrichter an der rechten Seite
+der Angeklagten ein Stigma entdeckt und beim Hineinstechen
+unempfindlich befunden habe.&nbsp;&mdash; In der abermaligen
+Zeugenvernehmung best&auml;tigte die angeblich Bezauberte
+und Geheilte Alles, auch den Punkt von dem
+Ungeziefer; der Defensor verwarf sie als Zeugin in eigener
+Sache und Todfeindin; die Angeklagte stellte die neuen
+Anschuldigungen gleich den fr&uuml;heren in Abrede. In einer
+sehr leidenschaftlich gehaltenen Schrift begehrte jetzt der
+Fiskal eine gesch&auml;rftere Tortur; er nannte die Beklagte
+einen H&ouml;llenbrand, einen Teufelsbraten, der hundertmal
+den Scheiterhaufen verdient habe. Von der Juristenfakult&auml;t
+erging unterdessen, wie der Defensor behauptet, ein lossprechendes
+Urtheil puncto repetitionis torturae, von dessen
+Existenz der Fiscal jedoch nichts zu wissen vorgab und
+von welchem auch das Gerichtsprotokoll nichts erw&auml;hnt.
+Gewiss ist es, dass man vorerst zur zweiten Tortur nicht
+schritt, sondern am 6.&nbsp;Mai 1674, also nach anderthalbj&auml;hriger
+Gefangenschaft des Weibes, die Nadelprobe vornahm.
+Ein von zwei Gerichtssch&ouml;ffen unterschriebenes
+Protokoll bezeugt, dass man unter der rechten Schulter
+das Stigma entdeckt, mit zwei Nadeln durchbohrt und ohne
+Blut und Empfindung gefunden habe. Hierauf sandte man
+die Akten an die <em class="spaced">Mainzer</em> Juristen, welche unterm 15.&nbsp;Juni
+1674 ein Responsum abgaben, aus dem wir folgende wesentliche
+Punkte ausheben:</p>
+
+<p>&bdquo;Wir Senior und &uuml;brige Professores etc. befinden&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash;
+die Acta&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash; nicht also beschaffen, dass
+mit der vom Herrn Fiskal begehrten zweiten, und zwar
+v&ouml;lligen Tortur gegen die peinlich Beklagtin prozedirt
+werden k&ouml;nne: und h&auml;tte ihrer auch mit der ersten harten
+Tortur verschonet und dero Defensional-Articuln keineswegs
+verworfen werden sollen, aus folgenden Ursachen:
+[Folgen die Gr&uuml;nde].&nbsp;&mdash; Und thut im Uebrigen wenig zur
+<span class='pagenum'><a name="Page_103" id="Page_103">[103]</a></span>
+Sach, dass die l&ouml;bl. Juristenfakult&auml;t zu Giessen die Beklagtin
+Elisabeth zu der ersten Tortur condemnirt habe;
+dero rationes decidendi sind nicht apud acta. Und ist
+daran Unrecht beschehen, dass dieses arme alte Weib nach
+Ausweis des Protokolls&nbsp;&mdash; zwo ganze Stund lang mit den
+Beinschrauben und an der Folter so &uuml;beraus hart gepeiniget
+worden. Noch unrechter aber ist darin beschehen,
+dass der Herr Fiskal, ohnerachtet dass die verba finalia
+illius protocolli so viel geben, dass sie Elisabeth nach ausgestandener
+solcher erschr&ouml;cklicher Tortur absolvirt worden
+seye (nimirum ab ulteriore tortura), nichts desto weniger
+in seiner also intitulirten Confutation und Gegensubmission-Schrift,
+wie auch endlichen Gegenschlussschrift die reiterationem
+torturae contra istam miserrimam decrepitam mulierem
+so stark urgirt hat, gleichsam dieses alte Weib
+propter suspicionem hominum quovis modo hingerichtet
+und verbrennet werden m&uuml;sste, sie seye gleich eine Zauberin,
+oder nicht.&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash; Wie deme, so ist die Sach
+nunmehr in so schlechtem Stand, dass sich ohne Bedr&uuml;ckung
+und Schaden eines oder des andern Theils, oder gar beeder
+Theile kein Temperament ersinnen l&auml;sst.&nbsp;&mdash; Gut w&auml;re es,
+wenn die unschuldig beklagte Elisabeth durch glimpfliche
+Mittel dahin bewogen werden k&ouml;nnte, dass sie den Ort
+ihrer jetzigen Wohnung ver&auml;ndern und sich anders wohin
+begeben th&auml;te, angesehen sie ohne Aergerniss, Widerwillen
+und continuirliche Unruhe des Orts Unterthanen
+nicht wird wohnen k&ouml;nnen. Dafern das von ihro, wie zu
+besorgen, in G&uuml;te nicht zu erhalten, so ist n&ouml;thig, dass
+die Obrigkeit &ouml;ffentlich verbiete, dass Niemand bei Vermeidung
+wohlempfindlicher Geld- und andern Strafen sich
+gel&uuml;sten lassen solle, sie Elisabeth und die Ihrigen an
+ihren Ehren mit Worten oder Werken anzugreifen, oder
+auch von dem wider sie bishero gef&uuml;hrten peinlichen Hexenprozess
+mit andern Personen etwas zu reden.&nbsp;&mdash; Und damit
+sie Elisabeth desto leichter bewogen werden m&ouml;ge, ihre
+gegen den Herrn Fiskal habende schwere Actionem injuriarum,
+item ad expensas litis, damna et interesse fallen
+und schwinden zu lassen, so ist rathsam, dass die Obrigkeit
+<span class='pagenum'><a name="Page_104" id="Page_104">[104]</a></span>
+sie Elisabeth alsbald ihrer Haften erlasse, mit der
+Vertr&ouml;stung, dass man den Herrn Fiskal zu Zahlung der
+Prozesskosten anhalten, auch an allen Orten der Buseckischen
+Obrigkeit bei hohen Geld- und andern harten Strafen
+ernstlich verbieten wolle, dass Niemand sie Elisabeth, oder
+auch ihre Kinder an ihren Ehren angreifen solle.&nbsp;&mdash; Im
+Fall nun die oftgenannte Elisabeth mit diesem Temperament,
+wie zu vermuthen, sich befriedigen lassen wird, so
+ist der Herr Fiskal einer grossen Gefahr &uuml;berhoben, im
+Widrigen aber secundum jura in periculo durae sententiae,
+der Ursachen halben wir diesem unserm Responso keine
+sententiam beif&uuml;gen. Und dass aller obiger Inhalt den kaiserlichen
+Rechten gem&auml;ss seye, wird mit unserer Fakult&auml;t zu
+End aufgedrucktem gew&ouml;hnlichen Insiegel beurkundet.&ldquo;</p>
+
+<p>H&auml;lt man dieses Responsum gegen diejenigen, welche
+gleichzeitig und sp&auml;ter in &auml;hnlichen Sachlagen von andern
+katholischen Juristenfakult&auml;ten, und selbst von den protestantischen
+zu T&uuml;bingen, Giessen, Helmst&auml;dt u.&nbsp;a. zu ergehen
+pflegten, so muss den Mainzer Juristen die Ehre
+bleiben, dass sie unter die ersten geh&ouml;ren, welche auf die
+Bahn der Humanit&auml;t einzulenken wussten.</p>
+
+<p>In der Landgrafschaft <em class="spaced">Hessen-Cassel</em> war im siebenzehnten
+Jahrhundert derselbe Aberglaube heimisch, der
+damals alle Welt beherrschte. Ein Bettelweib aus Bottendorf,
+welches wegen Abfalls von Gott und wegen allerlei
+Zauberei (es hatte den Bauern das Vieh behext, M&auml;use
+gemacht etc.) 1648 hingerichtet war, hatte einen zehnj&auml;hrigen
+Knaben in ihre Zauberk&uuml;nste eingeweiht und mit
+dem Teufel pers&ouml;nlich bekannt gemacht, so dass nun auch
+er, wie er selbst gestand, M&auml;use machen, Vieh behexen
+und sonstiges Teufelszeug verrichten konnte. Die Sache
+kam bei der Kanzlei zu Marburg zur Anzeige, welche dem
+Pfarrer zu Bottendorf aufgab, des Knaben, der vom Bettelvogt
+bereits mit Ruthen gestrichen sei, sich anzunehmen,
+ihn seinem Vater zu &uuml;bergeben und f&uuml;r seine Unterweisung
+im Katechismus zu sorgen, damit er wom&ouml;glich aus den
+Stricken des Satans wieder befreit werde. Der Pfarrer
+berichtete jedoch hierauf an die Kanzlei, dass es unm&ouml;glich
+<span class='pagenum'><a name="Page_105" id="Page_105">[105]</a></span>
+sei, den Knaben in die Schule zu bringen, indem alle
+Leute des Orts erkl&auml;rt h&auml;tten, dass sie, wenn dieser
+Teufelsbube in die Schule k&auml;me, alle ihre Kinder, um sie
+nicht ebenfalls in die H&auml;nde des Teufels gerathen zu lassen,
+vom Besuche derselben zur&uuml;ckhalten w&uuml;rden.</p>
+
+<p>Wie in anderen Orten so f&uuml;rchtete man auch in Hessen-Cassel
+das geheime Treiben und die Begegnung des Teufels.
+Im Jahr 1672 sagte in Marburg ein Soldat, Joh.
+Scharff, vor Gericht aus: er habe von seiner Wirthin Sohn
+einen Zirkel geborgt, und als er denselben aufgethan, sei
+aus ihm Wasser herausgespritzt. Darauf habe er den
+Zirkel ins Wasser geworfen. Alsbald aber sei ihm der
+b&ouml;se Feind erschienen und habe ihn zwingen wollen, den
+Zirkel wieder aus dem Wasser zu holen. Er habe es aber
+nicht gethan, sondern sich Gott befohlen. Sp&auml;terhin sei
+ihm der Teufel noch einmal erschienen und habe ihn abhalten
+wollen, das heil. Abendmahl zu empfangen etc.</p>
+
+<p>Auch hat der Hexenwahn in Hessen ganz dieselbe
+Gestalt, dieselben Merkmale wie anderw&auml;rts. Die b&ouml;sen
+Weiber sagen sich von Gott mit den Worten los: &bdquo;Hier
+stehe ich auf dieser Mist, und verleugne den Herrn Jesum
+Christ.&ldquo; Alsdann kommt der Teufel, l&auml;sst das Weib sich
+ihm zusagen, tauft es unter dreimaliger unsauberer Begiessung
+mit den Worten: &bdquo;ich taufe dich im Namen des
+Teufels&ldquo; und fordert es auf, ihm zu Willen zu sein. Unz&auml;hlige
+w&uuml;ste und einsame Pl&auml;tze im Lande wurden als
+die Malst&auml;tten der Hexensabbathe bezeichnet. Da erkieste
+sich der vorsitzende Teufel unter den erschienenen Hexen
+eine als &bdquo;K&ouml;nigin&ldquo;, mit der er den Tanz er&ouml;ffnete, die
+Musik dazu machten Hexenpfeifer, die auf dem Hinteren
+von schwarzen Katzen bliesen, Trommler u.&nbsp;s.&nbsp;w. Eine
+Anzahl von Hexen diente als &bdquo;Leuchter&ldquo; etc. Am &auml;rgsten
+scheint der Hexenwahn im Anfang der zweiten H&auml;lfte des
+siebenzehnten Jahrhunderts in Hessen-Cassel grassirt zu
+haben. Im Jahr 1669 kam das Ger&uuml;cht in Umlauf, dass
+in dem oberhessischen Dorfe Wohra sich kaum drei Menschen
+vorf&auml;nden, die nicht der Hexerei ergeben w&auml;ren,
+wesshalb man es in der Umgegend das &bdquo;Hexendorf&ldquo; nannte.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_106" id="Page_106">[106]</a></span></p>
+<p>Nat&uuml;rlich war man unter solchen Umst&auml;nden auch in
+Hessen in der Verfolgung der Hexen nicht tr&auml;ge. Die
+Verd&auml;chtigten wurden eingezogen, &bdquo;ad bancum gef&uuml;hrt&ldquo;,
+wurden &bdquo;in banco gefragt&ldquo; und mussten &bdquo;g&uuml;t- und peinlich&ldquo;
+bekennen. Die Folter wurde zuweilen in entsetzlicher
+Weise angewendet. Allein wenn schon die Hexenverfolgung
+in Hessen durch das ganze siebenzehnte Jahrhundert
+hin dauerte<a name="FNanchor_106_106" id="FNanchor_106_106"></a><a href="#Footnote_106_106" class="fnanchor">[106]</a>, so kamen hier verh&auml;ltnissm&auml;ssig doch
+bei Weitem nicht so viele Hexenverbrennungen vor als in
+anderen L&auml;ndern. Auch war das Prozessverfahren immer
+ein streng geordnetes. Die Prozessakten mussten von der
+juristischen Fakult&auml;t zu Marburg gepr&uuml;ft und das Todesurtheil
+musste dem Landesherrn zur Best&auml;tigung vorgelegt werden.</p>
+
+<p>Hatte es sich im Prozess herausgestellt, dass die Verh&ouml;rte
+sich wohl des Lasters der Zauberei im h&ouml;chsten
+Grade verd&auml;chtig gemacht, dass ihr dasselbe aber doch
+nicht sicher erwiesen werden konnte, so wurde sie zwar
+ab instantia entbunden, aber gew&ouml;hnlich mit Landesverweisung
+unsch&auml;dlich gemacht oder zu &ouml;ffentlicher Arbeit
+verurtheilt, und so f&uuml;r eine Zeit unter &ouml;ffentliche Aufsicht
+gestellt und auch ein solches Urtheil musste von der juristischen
+Fakult&auml;t gepr&uuml;ft und best&auml;tigt sein, wenn es
+rechtskr&auml;ftig sein sollte<a name="FNanchor_107_107" id="FNanchor_107_107"></a><a href="#Footnote_107_107" class="fnanchor">[107]</a>. Vor der Entlassung aus dem
+<span class='pagenum'><a name="Page_107" id="Page_107">[107]</a></span>
+Kerker musste jedoch die Inquisitin Urphede schw&ouml;ren und
+geloben, dass sie nicht allein die aufgelaufenen Gerichtskosten
+bezahlen, sondern auch wegen der ausgestandenen
+Haft und Tortur sich weder an der Landesherrschaft noch
+an deren Beamten und Unterthanen r&auml;chen wollte.</p>
+
+<p>Aber auch die Lage der Freigesprochenen war oft,
+ja sogar in der Regel, eine &uuml;beraus traurige. Man hielt
+sie im Kerker noch fest, bis die Gerichtskosten bei Heller
+und Pfennig bezahlt waren. Die Mutter eines B&uuml;rgers
+Fr&ouml;hlich zu Felsberg z.&nbsp;B. war der Zauberei beschuldigt,
+zum peinlichen Prozess condemnirt, zwei Jahre im Thurm
+&bdquo;angeschlossen&ldquo; in Haft gehalten und gefoltert worden.
+Das Gericht selbst bezeugte, dass die Frau die peinliche
+Frage zu grosser Verwunderung ausgestanden und nichts
+bekannt habe. Daher war die Ungl&uuml;ckliche von der Juristenfakult&auml;t
+zu Marburg 1664 freigesprochen worden. Die
+peinlichen Richter wollten sie aber nicht aus ihrer Haft
+entlassen, bis ihr Sohn f&uuml;r die Zahlung der (62&nbsp;Rth. 18&nbsp;Albus,
+d.&nbsp;h. nach dem jetzigen Geldwerth etwa 900&nbsp;Mark) B&uuml;rgschaft
+geleistet h&auml;tte, wor&uuml;ber der Sohn bei dem Landgrafen
+Beschwerde f&uuml;hrte.</p>
+
+<p>In der Volksmeinung war jedes Weib, das einmal in
+den Verdacht der Hexerei gekommen war, unehrlich. Als
+1695 (also ganz am Ende des siebenzehnten Jahrhunderts)
+die Wittwe eines dasigen Schneidermeisters, die als der
+Zauberei verd&auml;chtig lange Zeit auf dem Schlosse im Hexenthurm
+gesessen hatte, vor der Beendigung des mit ihr
+angestellten Prozesses gestorben war, musste die (anfangs
+sich weigernde) Schneiderzunft daselbst durch Drohungen
+gezwungen werden, die Leiche der &bdquo;Hexe&ldquo; zu Grabe zu
+tragen.&nbsp;&mdash; Wie aber in der ersten H&auml;lfte des Jahrhunderts
+ein Theil der Geistlichkeit in dieser Beziehung dachte, ist
+aus einem Consistorialprotokoll vom 15.&nbsp;April 1664 zu
+ersehen. Im Jahr 1663 war n&auml;mlich eine zu Eschwege
+<span class='pagenum'><a name="Page_108" id="Page_108">[108]</a></span>
+lebende Wittwe (Holzapfel) in den Verdacht der Hexerei
+gekommen. Dar&uuml;ber in Haft und Untersuchung genommen,
+hatte sie die v&ouml;llige Grundlosigkeit dieser Beschuldigung
+dargethan und war freigesprochen worden. Aber
+gleichwohl wollten der Superintendent H&uuml;tterodt und dessen
+beide Amtsbr&uuml;der zu Eschwege die anr&uuml;chig Gewordene
+nicht zum Abendmahl zulassen. Die Wittwe wendete sich
+daher beschwerdef&uuml;hrend an das Consistorium zu Cassel
+und dieses gab H&uuml;tterodt auf, der Wittwe die Gemeinschaft
+des Sakraments nicht zu versagen. Die drei Geistlichen
+aber beharrten hartn&auml;ckig bei ihrer Weigerung,
+indem sie sogar erkl&auml;rten, sie w&uuml;rden eher ihre Aemter
+niederlegen, als der Holzapfel das Sakrament reichen. Da
+beschloss indessen das Consistorium durchzugreifen, lud
+die Geistlichen vor seine Schranken und zwang dieselben
+der Wittwe, &bdquo;da sie des beschuldigten Lasters der Hexerei
+nicht habe &uuml;berf&uuml;hrt werden k&ouml;nnen&ldquo;, den Trost des Sakramentsgenusses
+zu gew&auml;hren.</p>
+
+<p>Seltsamer Weise kam in Hessen auch der Fall vor,
+&mdash;&nbsp;wohl der einzige Fall dieser Art,&nbsp;&mdash; dass eine <em class="spaced">J&uuml;din</em>
+als Hexe angesehen ward. Die J&uuml;din Golda n&auml;mlich, des
+Kaiphas zu Kell im Amte Ulrichstein Tochter und des
+Juden Rubens zu Treis a.&nbsp;d.&nbsp;Lumde Ehefrau, hatte im
+Jahr 1669 ihr H&auml;uschen zu Treis in der Absicht angesteckt,
+um dadurch das ganze Dorf in Asche zu legen. Vor Gericht
+gezogen, gestand sie nicht nur diese ihre Absicht,
+sondern auch, dass sie ihre Seele dem Teufel verschrieben,
+dass sie in ihrer Jugend mit einem B&auml;ckergesellen gebuhlt
+habe, dass sie von ihrer Mutter schon im Mutterleibe
+verflucht worden sei, und dass sie darum diese wieder
+verflucht habe. Sie erkl&auml;rte, dass sie sich von Gott verstossen
+wisse und nicht mehr beten k&ouml;nne, und bat darum
+um den Tod, wom&ouml;glich mit dem Schwerte.&nbsp;&mdash; Sie ward
+nach Marburg in den Thurm gebracht, hier aber als irrsinnig
+erkannt und bald entlassen.&nbsp;&mdash; Von einer etwaigen
+Teufelsbuhlschaft war in dem Prozess keine Rede.</p>
+
+<p>Besonders schwunghaft wurde die Hexenverfolgung
+in der (seit 1647 zu Hessen-Cassel geh&ouml;rigen) Grafschaft
+<span class='pagenum'><a name="Page_109" id="Page_109">[109]</a></span>
+<em class="spaced">Schaumburg</em> betrieben. Hier hatte ein Professor der
+Jurisprudenz zu Rinteln, <em class="spaced">Hermann G&ouml;hausen</em> aus Brakel
+im Lippeschen (&dagger;1632) im Jahr 1630&nbsp;&mdash; zu derselben Zeit
+wo in Rinteln (1631) der menschenfreundliche <em class="spaced">Friedrich
+Spee</em> seine Cautio criminalis (heimlich) drucken liess&nbsp;&mdash;
+seine Anweisung zur F&uuml;hrung des Hexenprozesses<a name="FNanchor_108_108" id="FNanchor_108_108"></a><a href="#Footnote_108_108" class="fnanchor">[108]</a> herausgegeben,
+<em class="spaced">worin er vor unzeitigem Mitleiden warnte</em>.
+Nach diesem Codex wurde nun in Rinteln gegen die Hexen
+verfahren. Im hessischen Staatsarchiv liegen namentlich
+aus der Zeit von 1654 an zahlreiche Hexenprozessakten
+vor, die mancherlei Eigenth&uuml;mliches wahrnehmen lassen.
+Die Verhaftung und Verh&ouml;rung der Verd&auml;chtigen ging
+von B&uuml;rgermeister und Rath aus, welche die Eingezogenen
+im Rathhaussaal zu Protokoll vernahmen. Doch ist zu
+beachten, dass B&uuml;rgermeister und Rath in Hexensachen
+nichts thaten, ohne die juristische Fakult&auml;t zu Rinteln zu
+befragen, so dass diese der eigentliche Hexenrichter war.
+War das erste Protokoll, in welchem die Angeklagten jede
+Schuld ableugneten, der Fakult&auml;t zugeschickt, so verf&uuml;gte
+diese, dass die Verd&auml;chtigen zur Folter gef&uuml;hrt und hier
+nochmals zu einem reuigen Gest&auml;ndniss ihrer Schuld ermahnt
+werden sollten. Gew&ouml;hnlich appellirten dann dieselben
+an die Wasserprobe, welche an der Weser in der
+Weise vorgenommen ward, dass man sie zweimal an H&auml;nden
+und F&uuml;ssen kreuzweise gebunden und einmal ungebunden
+ins Wasser liess. Regelm&auml;ssig schwammen aber
+dabei die Angeklagten oben auf, wesshalb nun die Fakult&auml;t
+auf Anwendung der scharfen Frage erkannte. Am 21.&nbsp;Aug.
+1660 wurde eine Angeklagte auf der Folter <em class="spaced">elfmal</em> aufgezogen
+und dabei noch &bdquo;etliche Male gewippt&ldquo;. Gew&ouml;hnlich
+schrieb die Fakult&auml;t folgende generellen &bdquo;Inquisitionales&ldquo;
+vor, &uuml;ber welche den Ungl&uuml;cklichen Gest&auml;ndnisse
+abgefoltert werden sollten: 1)&nbsp;ob sie zaubern k&ouml;nnten;
+2)&nbsp;von wem, zu welcher Zeit und an welchem Orte sie es
+<span class='pagenum'><a name="Page_110" id="Page_110">[110]</a></span>
+gelernt und was sonst dabei vorgegangen; 3)&nbsp;ob sie Menschen
+und Vieh mit Bezauberung und Vergiftung Schaden
+gethan; 4)&nbsp;wem, an welchem Ort, zu welcher Zeit und mit
+was f&uuml;r Mittel; 5)&nbsp;ob sie andere Personen, M&auml;nner oder
+Weiber kennten und w&uuml;ssten, so neben ihnen zaubern
+k&ouml;nnten, und woher sie solches w&uuml;ssten.&nbsp;&mdash; War nun bez&uuml;glich
+dieser und der &uuml;brigen Spezialfragen den Gefolterten
+das gew&uuml;nschte Gest&auml;ndniss abgepresst, so ordnete
+die Fakult&auml;t auf Grund des ihr vorgelegten Torturprotokolls
+ein peinliches Halsgericht an, welches auf dem Marktplatze
+gehalten ward, und von diesem ging es dann entweder
+direkt oder nach nochmaliger Einkerkerung der
+Verurtheilten zum Scheiterhaufen.</p>
+
+<p>So w&uuml;thete die Hyder der Hexenverfolgung Jahr aus
+Jahr ein in allen Gauen Hessens, bis zum Jahr 1673, wo
+dieselbe nachzulassen begann.</p>
+
+<p>Im Jahr 1672 war auf leeres Geschw&auml;tz hin die Katharine,
+Ehefrau des Opfermanns Lips zu Betziesdorf in
+Oberhessen&nbsp;&mdash; ein heldenhaftes Weib&nbsp;&mdash; in den Hexenthurm
+zu Marburg eingesperrt und in gr&auml;sslicher Weise
+torquirt worden<a name="FNanchor_109_109" id="FNanchor_109_109"></a><a href="#Footnote_109_109" class="fnanchor">[109]</a>. Indessen hatte man ebensowenig aus
+<span class='pagenum'><a name="Page_111" id="Page_111">[111]</a></span>
+derselben ein Gest&auml;ndniss herausmartern als wirkliche Indizien
+herbeischaffen k&ouml;nnen. Sie wurde daher von der
+<span class='pagenum'><a name="Page_112" id="Page_112">[112]</a></span>
+Instanz entbunden und nach Ausstellung der Urphede
+(4.&nbsp;Mai 1672) entlassen. Indessen behielt man die Frau
+fortw&auml;hrend im Auge, und indem man endlich die gew&uuml;nschten
+Indizien gewonnen zu haben glaubte, so wurde
+sie im folgenden Jahre wiederum verhaftet und am 4.&nbsp;November
+1673 zu Marburg nochmals und noch entsetzlicher
+gemartert. Sie wurde viermal aufgezogen, sechzehnmal
+wurden die Schrauben so weit geschraubt als es nur m&ouml;glich
+war, und da sie wiederholt in Starrkrampf verfiel, so
+wurde ihr wiederholt mit Werkzeugen der Mund aufgebrochen,
+damit sie bekennen sollte. Bald betete sie, bald
+br&uuml;llte sie &bdquo;wie ein Hund&ldquo;. Aber gr&ouml;sser noch als die
+Bosheit ihrer Peiniger war die Seelenst&auml;rke dieses Weibes,
+denn sie gestand nichts. In dem Berichte an die Landgr&auml;fin
+Hedwig Sophie vom 4.&nbsp;November 1673, mit welchem
+die f&uuml;rstlichen R&auml;the zu Marburg die Einsendung der
+Akten einschliesslich des Torturprotokolls begleiteten, bemerkten
+dieselben, dass die Frau auf der Folter durch
+Zauberei sich m&uuml;sse unempfindlich gemacht haben, weil
+sie sonst die Tortur unm&ouml;glich in solcher Weise h&auml;tte ertragen
+k&ouml;nnen. Da sah aber doch die Landgr&auml;fin ein,
+dass sie die Gerichte nicht l&auml;nger d&uuml;rfe so fortw&uuml;then
+lassen. Allerdings wurde die ungl&uuml;ckliche Lips zur Landesverweisung
+begnadigt; zugleich aber erliess die Landgr&auml;fin
+von Kassel aus unter dem 15.&nbsp;November 1673 an
+die Kanzlei zu Marburg den Befehl, &bdquo;das Gericht ernstlich
+dahin anzuweisen, dass dasselbe in dergleichen Hexenprozessen
+mit sonderbarer Circumspection und Behutsamkeit
+verfahre, insonderheit auf blosse Denunziation und
+anderen geringen Argwohn, wenn nicht das Corpus delicti
+notorie und andere starke und triftige Umst&auml;nde vorhanden,
+nicht so leicht Jemanden zu Haften bringe, weniger
+denselben ohne vorhergehende Communikation mit den
+R&auml;then peinlich vorstelle.&ldquo;</p>
+
+<p>Von da an verringerte sich die Zahl der j&auml;hrlich vorkommenden
+Hexenprozesse. Doch fand und verfolgte man
+hier und da in Hessen noch &uuml;ber das Ende des siebenzehnten
+Jahrhunderts hinaus Hexen; allein man verfuhr in
+<span class='pagenum'><a name="Page_113" id="Page_113">[113]</a></span>
+der Einziehung und Inquisition vorsichtiger und brannte
+weniger. Der letzte Hexenprozess, &uuml;ber welchen im hessischen
+Staatsarchiv Akten vorliegen, fand in den Jahren
+1710 und 1711 statt. Damals war n&auml;mlich die Ehefrau
+Anna Elisabeth Ham zu Geismar allerlei zauberischer
+T&uuml;cken beschuldigt worden. Man hatte sie daher in den
+Hexenthurm zu Marburg gebracht, verh&ouml;rt und der Fiskal
+hatte, da sich die Verh&ouml;rte keiner Zauberei schuldig bekennen
+wollte, Tortur beantragt. Das Gericht ging jedoch
+auf den Antrag nicht ein, sondern entband am 13.&nbsp;Mai 1711
+die Angeklagte von der Instanz. In dem Verh&ouml;r hatte
+aber dieselbe auf Befragen noch bekennen m&uuml;ssen, es sei
+&bdquo;wahr und ausser allem Zweifel, dass es wirkliche Hexen
+und Zauberer gebe, die n&auml;mlich Gott absagen, sich mit
+dem Teufel verbinden, durch dessen H&uuml;lfe und Unterricht
+mit verborgenen K&uuml;nsten Menschen und Vieh Schaden
+zuf&uuml;gen, auch wohl Wunderthaten verrichten.&ldquo;&nbsp;&mdash; So ging
+die Hexen Verfolgung in Hessen zu Ende.</p>
+
+<p>In <em class="spaced">Nassau</em> w&uuml;thete die Hexenverfolgung namentlich
+seit 1628. Um hier mit den Unholden recht gr&uuml;ndlich
+aufzur&auml;umen, bestellte die Landesherrschaft in den D&ouml;rfern
+Aussch&uuml;sse, welche als &ouml;ffentliche Ankl&auml;ger alle wegen
+Hexerei verd&auml;chtig werdenden Personen den im Lande
+umherziehenden Hexencommiss&auml;ren zur Anzeige bringen
+sollten, woneben den Geistlichen auf einer Landessynode,
+welche der Superintendent Weber am 3.&nbsp;November 1630
+zu Idstein hielt, aufgegeben ward, ihre Gemeinden von
+der Kanzel herab vor dem gr&auml;ulichen Laster der Zauberei
+zu warnen,&nbsp;&mdash; was seitdem namentlich an jedem St.&nbsp;Andreastage
+geschah. Und rasch f&uuml;llten sich alle Kerker
+mit Ungl&uuml;cklichen, die als Verb&uuml;ndete und Werkzeuge
+des Satans galten. Durch die Folter erfuhr man von ihnen
+die Namen von gewissen St&auml;tten, an denen die Hexen und
+Zauberer ihre Versammlungen hielten, namentlich die Limburger
+Haide zwischen Diez und Limburg, die Herrenwiese
+bei Dillenburg, die Klippelshaide und die Altenburg
+bei Idstein, die Deissighafer Haide bei der Eiche u.&nbsp;s.&nbsp;w.
+Dahin kamen die Hexen und Zauberer auf Ofen- und Mistgabeln
+<span class='pagenum'><a name="Page_114" id="Page_114">[114]</a></span>
+reitend, oder in einem von vier schwarzen Katzen
+gezogenen Wagen fahrend, zusammen, tanzten nach der
+Querpfeife, der Trommel, der Trompete, assen und tranken
+und buhlten miteinander. Die Seuche des Hexenwahns
+hatte bereits alles Volk erfasst, so dass in der ungeheueren
+Erregung, welche die Gem&uuml;ther ergriff, Einzelne sich selbst
+f&uuml;r Hexen hielten. Ein M&auml;dchen aus Amdorf, Katharine
+Jung, bekannte sich selbst bei ihrem Vater als Hexe, der
+sich infolge dessen in seinem Gewissen dazu gedr&auml;ngt
+f&uuml;hlte, am 1.&nbsp;Mai 1631 die eigene Tochter in Herborn zur
+Anzeige zu bringen, wo sie schon am 11.&nbsp;Mai hingerichtet
+wurde. Das Prozessverfahren war meist ein sehr summarisches.
+Selten dauerte ein Prozess &uuml;ber vierzehn Tage,
+indem man mit der Tortur Alles rasch fertig brachte.
+Nicht Wenige starben aber in den Kerkerl&ouml;chern der
+Hexenrichter infolge der erlittenen Tortur oder machten
+aus Verzweiflung ihrem Leben selbst ein Ende. Das Eine
+wie das Andere war nach allgemein herrschender Annahme
+nat&uuml;rlich das Werk des Teufels. So fand man in
+Herborn Hans Martin Stein's Wittwe, die wegen Hexerei
+in Untersuchung stand und gefoltert war, Tags darauf todt
+im Gef&auml;ngniss. Das konnte aber nicht mit rechten Dingen
+zugegangen sein. Erinnerte man sich doch, dass w&auml;hrend
+der Tortur eine Speckmaus, so gross wie eine Taube, in den
+Thurm geflogen war! Ja es legten selbst zwei ber&uuml;hmte
+Aerzte zu Herborn bei drei Frauen, die nach &uuml;berstandener
+Tortur entseelt im Kerker vorgefunden waren, das
+visum repertum ab, dass die eine weder an den Folgen
+der Tortur noch an einer Krankheit gestorben, sondern
+dass ihr der Hals umgedreht sei, dass die zweite m&uuml;sse
+Gift genommen haben, und dass sich bei der dritten &uuml;ber
+die Todesursache nichts Sicheres sagen lasse.&nbsp;&mdash; Eine
+Frau von Langenaubach machte in der Nacht vor dem
+bereits bestimmten Tage ihrer Exekution ihrem Leben
+dadurch ein Ende, dass sie das feuchte Stroh ihres Schmerzenslagers
+anz&uuml;ndete, und sich in dem Rauche erstickte.
+Dabei aber lebten die Hexenrichter herrlich und in Freuden.
+Der Amtskeller zu Camber schrieb am 28.&nbsp;Nov. 1630,
+<span class='pagenum'><a name="Page_115" id="Page_115">[115]</a></span>
+&bdquo;dass wenn &uuml;ber die Zauberer Verh&ouml;r gehalten werde,
+Alles auf Kosten der Hexen gehe und man nichts fehlen
+lasse, Kost und Wein w&uuml;rden bei dem Wirthe geholt.&ldquo;</p>
+
+<p>So ging es im Nassauer Lande vier Jahre lang, von
+1629&ndash;1632, und in diesen vier Jahren sah man in allen
+Theilen des Landes die Scheiterhaufen lodern. Allein in
+Dillenburg wurden damals f&uuml;nfunddreissig, in Driedorf dreissig,
+in Herborn sogar neunzig Personen justifizirt. Schliesslich
+drohte die Hexenverfolgung sogar Leute, die den hervorragenderen
+St&auml;nden angeh&ouml;rten, zu erfassen. So war
+der Geheimsekret&auml;r Dr. H&ouml;n zu Dillenburg, ein Vertrauensmann
+des Grafen, der denselben zu den wichtigsten Missionen
+gebrauchte, von einer wegen Hexerei in Untersuchung
+gezogenen Person zu Eibach angezeigt worden,
+dass er als Hexenmeister am Hexensabbath <span class="ins" title="Theil genom-">Theil genommen</span>
+und daselbst die &uuml;blichen Gr&auml;uel begangen habe. Auf
+der Limburger Haide sollten die Vornehmen beim Hexentanz
+sich oft haben sehen lassen; ja man fand sogar einmal
+bei einer notorischen Hexe den silbernen Becher eines
+vornehmen Herrn, mit welchem der Wein bei einem solchen
+Gelage kredenzt worden sein sollte.</p>
+
+<p>Vielleicht trug gerade diese Wendung, welche die
+Hexenverfolgung nahm, dazu bei, dass dieselbe nach 1632
+&uuml;berall im Lande nachliess. Doch schon 1638 brach die
+Seuche aufs Neue aus, indem damals auf ausdr&uuml;ckliches
+Verlangen der Gemeinden aufs Neue Aussch&uuml;sse zur Aufsp&uuml;rung
+der Hexerei ernannt wurden, namentlich im Lande
+<em class="spaced">Siegen</em>. Dem Schultheissen zu Freudenberg wurde ein
+Verweis ertheilt, weil er die Denunziationen der &ouml;ffentlichen
+Ankl&auml;ger unbeachtet gelassen hatte. Bald war daher
+keine Frau und kein M&auml;dchen im Lande vor den Fallstricken
+der Hexen-Inquisition mehr sicher und die Landesherrschaft
+sah sich doch gen&ouml;thigt, das Treiben derselben
+in gewisse Schranken zu verweisen. Der Graf <em class="spaced">Johann
+Ludwig</em> zu Hadamar erliess daher unter dem 20.&nbsp;Juli 1639
+an seine R&auml;the ein Reskript, worin er erkl&auml;rte, dass allerdings
+das Laster der Zauberei bestraft werden m&uuml;sse, wo
+es sich zeige, zugleich aber auch die R&auml;the ermahnte,
+<span class='pagenum'><a name="Page_116" id="Page_116">[116]</a></span>
+darauf hinzuarbeiten, &bdquo;dass keinem Unschuldigen weder an
+Ehre, Leib und Seele zu kurz oder mehr geschehe, wie
+man gemeiniglich zu thun pflege. Dabei sei grosser Fleiss,
+Sorge und F&uuml;rsichtigkeit zu gebrauchen, und solches mit
+gottesf&uuml;rchtigen und gelehrten Theologen und Rechtsgelehrten
+zu berathschlagen, auch unverd&auml;chtige, gottesf&uuml;rchtige,
+verst&auml;ndige Leute zu Commiss&auml;ren zu gebrauchen,
+damit die Bosheit gestraft und die Unschuld besch&uuml;tzt
+werde.&ldquo; Durch dieses Einschreiten des Grafen mag manches
+schon bedrohte Leben gerettet worden sein; aber die
+in dem nassauischen Staatsarchiv zu Idstein massenhaft
+aufbewahrten Akten von Hexenprozessen beweisen, dass
+der D&auml;mon der Hexenfurcht und der Hexenverfolgung im
+Lande Nassau durch das ganze Jahrhundert hin w&uuml;thete<a name="FNanchor_110_110" id="FNanchor_110_110"></a><a href="#Footnote_110_110" class="fnanchor">[110]</a>.
+Ein grosser Hexenprozess fand 1676 zu Idstein statt, der
+insbesondere wegen des Standes der angeklagten und verurtheilten
+&bdquo;Hexe&ldquo; besonderes Aufsehen machte. Der Prozess
+betraf n&auml;mlich die Gattin des Pfarrers von Hefftrich
+bei Idstein, C&auml;cilie, geb. Wicht. Das Gericht erkannte
+auf den Tod durch Feuer, und der Graf Johann&nbsp;VI. von
+Nassau-Dillenburg best&auml;tigte am 22.&nbsp;M&auml;rz 1676 das gef&auml;llte
+Urtheil<a name="FNanchor_111_111" id="FNanchor_111_111"></a><a href="#Footnote_111_111" class="fnanchor">[111]</a>, welches alsbald vollzogen ward.</p>
+
+<p>In <em class="spaced">Hamburg</em> war im Jahre 1603 (oder 1605) die Aufstellung
+eines neuen Stadtrechts erfolgt<a name="FNanchor_112_112" id="FNanchor_112_112"></a><a href="#Footnote_112_112" class="fnanchor">[112]</a>, in welchem es
+(IV.&nbsp;2) hiess: &bdquo;Die Zauberer und Zauberinnen, die mit verbotenen
+Mitteln dem Menschen oder dem Vieh an Leib
+und Leben Schaden zuf&uuml;gen, oder auch, die aus b&ouml;sem
+Vorsatz von Gott und seinem heil. Wort vergessentlich
+abtreten und mit dem b&ouml;sen Feinde sonderbare, hoch&auml;rgerliche
+Verb&uuml;ndnisse machen, werden, nach Gelegenheit
+ihrer beweislichen Bewirkung, mit Feuer oder mit
+dem Schwert am Leben gestraft.&ldquo;&nbsp;&mdash; Das Gesetz unterscheidet
+<span class='pagenum'><a name="Page_117" id="Page_117">[117]</a></span>
+also zweierlei Verbrechen, n&auml;mlich das der Sch&auml;digung
+von Menschen und Vieh durch verbotene Zaubermittel
+und das des aus b&ouml;sem Vorsatz (also auch zum
+Zwecke der Sch&auml;digung) eingegangenen Teufelsb&uuml;ndnisses.
+Die Zauberei an sich wird also nicht ausdr&uuml;cklich bedroht.
+Wichtiger aber ist, dass die im &auml;lteren Recht ausgesprochene
+Ergreifung des Verbrechers auf frischer That
+nicht mehr als Merkmal eines strafbaren Verbrechens hingestellt,
+sondern der Kriminalbeweis gefordert wird, womit
+die M&ouml;glichkeit gegeben war, schon das <em class="spaced">Gest&auml;ndniss</em>,
+das <em class="spaced">erpresste</em> Gest&auml;ndniss als Beweis geltend zu
+machen. Daher kam die Hexenverfolgung in Hamburg
+jetzt erst recht in Zug. Doch gelangte dieselbe hier niemals
+zu einer solchen Ausdehnung wie anderswo. Im
+Jahr 1643 wurde eine &bdquo;alte Hexe&ldquo; Cillie Haubeis hingerichtet.
+Es wird von ihr gesagt, dass sie ihren Mann ermordet
+habe, dass sie darum viermal mit dem Rade gestossen
+und dass alsdann ihr K&ouml;rper zu Asche verbrannt
+worden sei. Dieses war die letzte nachweisbare Hexenverbrennung
+in Hamburg, die sich noch damit entschuldigen
+l&auml;sst, dass hier ein Gattenmord zu s&uuml;hnen war<a name="FNanchor_113_113" id="FNanchor_113_113"></a><a href="#Footnote_113_113" class="fnanchor">[113]</a>.</p>
+
+<p>In <em class="spaced">Pommern</em> machte die Prozedur gegen eine adliche
+Dame, <em class="spaced">Sidonie von Borck</em>, besonders viel von sich
+reden. Dieselbe war allerdings eine unerquickliche, rohe,
+r&auml;nkes&uuml;chtige und noch im siebenundf&uuml;nfzigsten Lebensjahre
+heirathslustige Person, die im Stift Marienfliess, in
+welchem sie mit zweiundzwanzig anderen (meist j&uuml;ngeren)
+Klosterschwestern zusammenlebte, allgemein gehasst ward.
+Der Klosterhauptmann bezeichnete sie amtlich als &bdquo;Klosterteufel,
+unruhiges Mensch, Schlange.&ldquo; Die allgemein Gehasste
+war aber bald auch die von Allen Gef&uuml;rchtete,
+indem sie sich <em class="spaced">der Kraft ihres Gebets zur Bestrafung
+ihrer Feinde</em> r&uuml;hmte und dabei allerlei Quacksalberei
+trieb und sympathetische Kuren machte. Als nun
+eine umherziehende alte Wahrsagerin, die &bdquo;dicke Wolte
+Albrechts&ldquo;, die man als der Hexerei verd&auml;chtig eingezogen
+<span class='pagenum'><a name="Page_118" id="Page_118">[118]</a></span>
+hatte, auf der Folter sich der Teufelsbuhlschaft
+schuldig und auf die Sidonie von Borck als ihre Mitschuldige
+bekannt hatte, war das Geschick der letzteren
+bereits entschieden. Die Wahrsagerin ward hingerichtet,
+die Urgicht derselben gegen Sidonie stand somit unwiderruflich
+fest und diese ward als Teufelsbuhlin, welche den
+Herzog Philipp&nbsp;II. von Pommern wegen Rechtsversagung
+aus Rache &bdquo;<em class="spaced">zu Tode gebetet</em>&ldquo; habe, aus dem Kloster
+nach Stettin in die damals schon ver&ouml;dete Oderburg gebracht.
+In der nun mit ihr angestellten Inquisition wurden
+gerichtsseitig die unsinnigsten Dinge zur Belastung der
+Ungl&uuml;cklichen vorgebracht. Sie gestand, dass sie oft den
+Psalm&nbsp;109 bete, aber ohne dabei an bestimmte Personen
+im B&ouml;sen zu denken. Sie sollte aber auch einen &bdquo;Sachsenspiegel&ldquo;
+haben, durch welchen sie mit H&uuml;lfe ihres Buhlteufels,
+Chim genannt, alles erfahre. Sidonie wusste sich
+trefflich zu vertheidigen, indem sie die gegen sie zusammengeh&auml;uften
+Anschuldigungen als baaren Unsinn erwies;
+allein der Sch&ouml;ppenstuhl zu Magdeburg, dem man die umfangreichen
+Untersuchungsakten zugeschickt hatte, erkannte
+auf Vornahme der scharfen Frage, worauf die
+Greisin am 28.&nbsp;Juli 1620 in dem grossen Saale der Oderburg
+im Beisein des Schlosshauptmanns, des Schultheissen
+und einiger Gerichtspersonen von dem Scharfrichter entkleidet,
+auf die Folter gespannt und so lange torquirt ward,
+bis sie die gew&uuml;nschten Gest&auml;ndnisse abgelegt hatte. Von
+der Folter herabgenommen erkl&auml;rte sie, &bdquo;sie begehre nicht
+l&auml;nger zu leben&ldquo;, und bat, zum Sterben bereit, den Beistand
+des Seelsorgers. Viele benachbarte F&uuml;rsten legten
+f&uuml;r die Verurtheilte F&uuml;rbitte ein, jedoch ohne Erfolg. Am
+19.&nbsp;August 1620 ward sie auf dem Rabenstein vor Stettin
+erst enthauptet und dann zu Asche verbrannt<a name="FNanchor_114_114" id="FNanchor_114_114"></a><a href="#Footnote_114_114" class="fnanchor">[114]</a>.</p>
+
+<p>In der Reichsstadt <em class="spaced">Nordhausen</em> war fr&uuml;hzeitig ein
+milderes Verfahren gegen Hexen heimisch geworden. Am
+8.&nbsp;M&auml;rz 1644 waren zwei derselben mit Ausweisung aus
+<span class='pagenum'><a name="Page_119" id="Page_119">[119]</a></span>
+der Stadt bestraft worden<a name="FNanchor_115_115" id="FNanchor_115_115"></a><a href="#Footnote_115_115" class="fnanchor">[115]</a>, w&auml;hrend in dem benachbarten
+<em class="spaced">Stolberg</em> noch am 30.&nbsp;Oktober 1656 eine Hexe enthauptet
+und verbrannt, und 1657 zwei B&uuml;rgerfrauen, die
+von jener angegeben waren, wegen Umgangs mit dem
+Teufel etc. ebenfalls auf den Scheiterhaufen gebracht
+wurden<a name="FNanchor_116_116" id="FNanchor_116_116"></a><a href="#Footnote_116_116" class="fnanchor">[116]</a>.</p>
+
+<p>Unter den Prozessen, welche die eigentliche Natur des
+Hexenprozesses recht klar aber auch in herzbewegendster
+Weise erkennen lassen, verdient eine Verhandlung hervorgehoben
+zu werden, die sich 1629 zu <em class="spaced">Pfalz-Neuburg</em>
+zutrug<a name="FNanchor_117_117" id="FNanchor_117_117"></a><a href="#Footnote_117_117" class="fnanchor">[117]</a>. Dort lebte die ehrbare und fromme Hausfrau
+eines Wirthes K&auml;ser, der ehedem die Wirthschaft auf der
+Trinkstube zu Eichst&auml;tt gef&uuml;hrt hatte und sp&auml;terhin nach
+Rennertshofen &uuml;bergesiedelt war. Die Frau, <em class="spaced">Anna K&auml;serin</em>,
+mag an Schwermuth gelitten haben. Ihr Mann,
+der sie sehr lieb hatte und w&auml;hrend des Prozesses &uuml;ber
+sie vernommen wurde, erkl&auml;rte n&auml;mlich zu Protokoll: Er
+k&ouml;nne in Wahrheit wohl sagen, dass seine Frau seit sieben
+Jahren nie recht fr&ouml;hlich gewesen. Sie habe zu keiner
+Hochzeit oder dergleichen Mahlzeiten und Fr&ouml;hlichkeiten,
+auch wenn er es ihr befohlen, gehen m&ouml;gen. Sie habe
+immer gebetet, gefastet und geweint. Dabei habe sie
+fleissig gesponnen und dem Hauswesen abgewartet. Zu
+Eichst&auml;tt habe sie alle vierzehn Tage oder l&auml;ngstens alle
+vier Wochen gebeichtet und communizirt und dann gew&ouml;hnlich
+einen halben Tag in der Kirche zugebracht.&nbsp;&mdash;
+Auf diese Frau hatten nun seit 1620 zw&ouml;lf verhaftete Hexen
+und Zauberer bekannt, und die meisten derselben (welche
+man verbrannt hatte) waren &bdquo;auf sie gestorben.&ldquo; Infolge
+dessen ward sie im Fr&uuml;hling 1629 verhaftet und nach
+Neuburg gebracht. Zugleich wurden auf Befehl des Pfalzgrafen
+alle Winkel ihres Hauses zu Rennertshofen nach
+B&uuml;chsen, Gl&auml;sern und Ofengabeln durchsucht; man fand
+aber nichts. Nun kam der weitere Befehl, die Verhaftete
+<span class='pagenum'><a name="Page_120" id="Page_120">[120]</a></span>
+an eine Kette zu legen und an der Wand fest zu machen.
+Auch sollte zu ihrer Bewachung ihr ein Weib beigegeben
+werden. Der Mann der Ungl&uuml;cklichen, der sich damals
+im tiefsten Jammer zu Neuburg aufhielt, erhielt den Befehl,
+ein Bett f&uuml;r sie bringen zu lassen. Er schrieb daher
+an seine gefangene Frau folgenden Brief:</p>
+
+<p>&bdquo;Ehrentugendsame, herzlieber Schatz! Weilen ich noch
+zu Neuburg und deiner Person halber ein Lieg- und Deckbett
+und ein Kissen begehrt wird, also bitte ich meinen
+Schatz, sie w&ouml;lle mich m&uuml;ndlich wissen lassen, ob ichs
+allhie oder von Rennertzhoven aus von dem Unsrigen verschaffen
+solle. Bitte von Gott, er wolle dir Erkenntniss
+deiner Wissenheit geben. Bist du, o mein Schatz, schuldig,
+bekenne es, bist du unschuldig, hast eine gn&auml;dige Obrigkeit,
+derer wir, zuv&ouml;rderst Gottes Huld, und unser kleine
+Kinder zu getr&ouml;sten. Seye mit deiner und meiner Geduld
+dem Schutz Gottes befohlen!&ldquo;</p>
+
+<p>
+Neuburg den 19.&nbsp;M&auml;rz 1629.<br />
+<span style="margin-left: 8em;">Dein Getreuer, weil ich leb,</span><br />
+<span style="margin-left: 11em;">Georg Keser.</span><br />
+<br />
+&bdquo;O mein Schatz, sage mit Wenigem,<br />
+wie ich eine Zeitlang die Haushaltung<br />
+anstellen solle; und in h&ouml;chster Bek&uuml;mmerniss<br />
+diess.&ldquo;<br />
+</p>
+
+<p>An demselben Tage wurde mit der Verhafteten das
+erste Verh&ouml;r angestellt. Daher wurde Meister Jacob, der
+Scharfrichter, nach Neuburg verschrieben und ihr bei einem
+weiteren Verh&ouml;r mit Androhung der Tortur an die Seite
+gestellt. Als sie auch jetzt noch leugnete, wurde sie am
+21.&nbsp;Mai abermals verh&ouml;rt, an die Tortur gestellt und auf
+einen Stuhl gesetzt. Die Marterwerkzeuge lagen vor ihren
+Augen ausgebreitet. Auch heute leugnete sie, selbst als
+ihr der Daumenstock angeschraubt worden. Jetzt nahm
+aber der Scharfrichter die sch&auml;rfere Tortur vor, und nachdem
+sie dieselbe eine halbe Viertelstunde ertragen, waren
+ihre Glieder und auch ihr Muth gebrochen. Sie gestand
+nun den gew&ouml;hnlichen Unsinn. So gestand sie z.&nbsp;B., der
+<span class='pagenum'><a name="Page_121" id="Page_121">[121]</a></span>
+Buhlteufel habe ihr am linken Fusse einen Griff angethan,
+aus welchem alsbald Blut geflossen, mit dem sie sich ihm
+verschrieben habe. Auch fand der Nachrichter alsbald
+den Griff vor, der, wie er sagte, bei Hexen ganz gew&ouml;hnlich
+vorkomme. Sie sagte auch, dass sie, wenn sie an
+einem Erchtag oder Samstag Nachts habe ausfahren wollen,
+dann habe sie mit der vom B&ouml;sen erhaltenen Salbe ihres
+Mannes R&uuml;cken bestrichen, so dass dieser vor ihrer R&uuml;ckkehr
+nicht habe erwachen k&ouml;nnen u.&nbsp;s.&nbsp;w., und gab auch
+eine Anzahl Mitschuldiger an. Fortgesetzte Folterungen,
+mit denen die Arme in gr&auml;sslichster Weise gepeinigt ward,
+schienen endlich Alles, was man wissen wollte (auch das
+Gest&auml;ndniss von Mordthaten), aus ihr herausgepresst zu
+haben, wesshalb das Gericht, um sie zum Tode vorzubereiten,
+am 13.&nbsp;Juni zwei Geistliche zu ihr schickte. Diesen
+aber erkl&auml;rte die Gemarterte sofort, dass alle ihre Gest&auml;ndnisse
+ersonnen und ihr lediglich durch die schreckliche
+Folterqual abgepresst w&auml;ren. Namentlich w&auml;ren alle
+die Leute, die sie als Unholde angegeben, durchaus unschuldig.
+Zugleich bat sie die Geistlichen (deren einer
+ein Jesuit war), dieses dem Gericht anzuzeigen. Die Geistlichen
+thaten dieses, und nun ward die Frau alsbald wieder
+so grausigen Martern unterworfen, dass sie nicht nur ihre
+fr&uuml;heren &bdquo;Gest&auml;ndnisse&ldquo; wiederholte und best&auml;tigte, sondern
+jetzt auch erkl&auml;rte, sie sei vor dem Teufel niedergekniet,
+habe ihn angebetet und gesagt: &bdquo;Du bist mein
+Gott und mein Herr!&ldquo;&nbsp;&mdash; Vor ihrem letzten Gange aber
+sprach sie vor den Richtern die Bitte aus, man m&ouml;chte
+doch sonst Niemanden verbrennen als sie und man m&ouml;chte
+&uuml;berhaupt &bdquo;hier im Lande nicht weiter brennen.&ldquo;&nbsp;&mdash; Am
+20.&nbsp;September 1629 ward sodann die Anna K&auml;serin &ouml;ffentlich
+vor der Br&uuml;cke zu Neuburg enthauptet, ihr Leib dann
+bei dem Hochgerichte zu Asche verbrannt und die Asche
+ins Wasser geworfen.</p>
+
+<p>Die Erb&auml;rmlichkeit des &uuml;blichen Gerichtsverfahrens
+ist so ziemlich aus jedem Hexenprozess zu ersehen, dessen
+Akten vollst&auml;ndig vorliegen. Den j&auml;mmerlichsten Eindruck
+macht aber die Haltung des obersten Gerichtshofes des
+<span class='pagenum'><a name="Page_122" id="Page_122">[122]</a></span>
+heiligen Reichs, wenn dessen H&uuml;lfe angerufen ward. Zum
+Belege theilen wir folgenden, aus den Originalakten entnommenen
+Fall mit<a name="FNanchor_118_118" id="FNanchor_118_118"></a><a href="#Footnote_118_118" class="fnanchor">[118]</a>.</p>
+
+<p>Im Jahr 1603 hatte eine reiche B&uuml;rgersfrau zu <em class="spaced">Offenburg</em>,
+Anna Maria Hoffmann, bei der Hochzeitsfeier ihrer
+Tochter an die unbemittelten Familien der Stadt Suppe,
+Fleisch und Wein ausgetheilt. Eine W&ouml;chnerin, die von
+diesen Speisen, wahrscheinlich unm&auml;ssig, genossen hatte,
+war bald nachher krank geworden und zehn Tage darauf
+gestorben. Da die Erkrankte selbst ihr Ungl&uuml;ck dem Genusse
+dieser Speisen beimass, so war schon damals die
+Hoffmann in das Geschrei gekommen, mit der Suppe
+Zauberei getrieben zu haben, und hatte es lediglich den
+klugen Schritten ihres Ehemannes zu verdanken, dass der
+Magistrat den aufgekommenen Verdacht f&uuml;r grundlos erkl&auml;rte.
+Als jedoch f&uuml;nf Jahre sp&auml;ter Rudolph's&nbsp;II. Commissarien
+der Stadt den Vorwurf allzugrosser Lassheit in
+der Hexenverfolgung machten, obgleich man binnen neun
+Jahren auf dem kleinen Gebiete vierundzwanzig Personen
+justifizirt hatte, kam die Rede auch wieder auf jenes Ereigniss.
+Mehrere gefolterte Weiber thaten die Aussage
+und sollen darauf gestorben sein, dass sie die Hoffmann
+und ihre Tochter oft bei Hexent&auml;nzen, Wettermachen,
+Bocksfahrten u.&nbsp;dergl. zu Gef&auml;hrtinnen gehabt h&auml;tten. Die
+Mutter rettete sich durch eine schleunige Flucht nach
+Strassburg; die Tochter aber, an Eberhard Bapst zu Offenburg
+verheiratetet, ward im Oktober 1608 verhaftet und
+sogleich mit einem von jenen Weibern confrontirt. Glauben
+wir den Rathsakten, so ward ihr hier von einem Weibe ins
+Gesicht gesagt, dass sie beide an etlichen Orten zusammen
+auf dem Sabbath gewesen; nach einer sp&auml;ter protokollirten
+Versicherung der Bapst jedoch hatte der Stadtschreiber
+aus einem Buche die zu bekennenden Ereignisse und Lokalit&auml;ten
+vorgelesen und das bettl&auml;gerige, in Folge der
+Tortur kaum der Sprache m&auml;chtige Weib nur zur Best&auml;tigung
+<span class='pagenum'><a name="Page_123" id="Page_123">[123]</a></span>
+des Vorgelesenen aufgefordert. Ohne eine Defension
+zu gestatten, schritt man jetzt gegen die neu Verhaftete
+mit der Folter vor, und als dieselbe nach dem
+ersten Grade, um weiterer Pein zu entgehen, sich selbst
+als Hexe und die Mutter als ihre Lehrmeisterin angab,
+protokollirte man diese Aussagen als <em class="spaced">g&uuml;tliche</em> Bekenntnisse.
+Eine Supplik der entflohenen Mutter an das Kammergericht
+erwirkte indessen unterm 11.&nbsp;Oktober ein P&ouml;nalmandat
+an die Stadt Offenburg, welches die geschehenen
+Schritte kassirte und dem Magistrate aufgab, hinfort nicht
+anders als nach den Rechten zu verfahren. Hiergegen
+erkl&auml;rte der Rath, jenes Mandat sei durch falsche Vorstellungen
+erschlichen, sandte einige Protokolle ein, die,
+obgleich sie den Stempel absoluter Nichtigkeit an sich
+tragen, doch die Rechtm&auml;ssigkeit jenes Verfahrens beweisen
+sollen, und fuhr in dem angefangenen Prozesse
+fort. Ja er beklagte sich gegen das Kammergericht, dass
+es ihn in dem vom Kaiser wiederholt gebotenen Wirken
+hindere: &bdquo;welchermassen die R&ouml;m. Kais. Majest&auml;t unser
+Allergn&auml;digster Herr&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash; zu unterschiedlichen Malen
+durch derselben deputirte Hochansehnliche Commissarios
+allergn&auml;digst mandirt haben, dass&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash; bemeldte Stadt
+Offenburg bei H&ouml;chstgedachter R&ouml;m. Kais. Majest&auml;t auch
+hin und wieder verschreit worden, als sollte dieselbe gleichsam
+ein Asylum der zauberischen Weibspersonen seyn.&ldquo;
+Nach vielfachem Anrufen der Verwandten erfolgte im
+Dezember 1609 abermals ein Befehl von Speyer, der Verhafteten
+Abschrift der Indizien, Defension und Zutritt der
+Angeh&ouml;rigen zu gestatten. Die Mittheilung der Indizien
+geschah endlich im Januar 1610; dieselben bestehen, die
+Besagungen der hingerichteten Hexen ausgenommen,
+s&auml;mmtlich aus Dingen, die sich erst <em class="spaced">nach</em> der Verhaftung
+und <em class="spaced">nach</em> der Tortur w&auml;hrend eines l&auml;ngst kassirten Verfahrens
+ergeben hatten, namentlich aus den erfolterten
+und dann wieder zur&uuml;ckgenommenen Bekenntnissen der
+Verhafteten selbst. Dennoch rechtfertigte in dem Schlussartikel
+die Logik des Offenburger Magistrats aus <em class="spaced">allen</em>
+diesen Indizien die geschehene Verhaftung und Torquirung
+<span class='pagenum'><a name="Page_124" id="Page_124">[124]</a></span>
+seiner Inquisitin. Obgleich nun das Kammergericht diese
+aus nichtigem Verfahren gewonnenen Anzeigen verwarf,
+so liess sich doch der Rath in seinem Gange nicht st&ouml;ren.
+Er schnitt der Verhafteten willk&uuml;rlich die wirksamsten
+Vertheidigungsmittel ab, setzte ihren Mann wegen unehrerbietigen
+Widerspruchs ins Gef&auml;ngniss, protestirte gegen
+die Strafandrohungen des Kammergerichts und begehrte
+sogar die Bestrafung des Gegenadvokaten als Injurianten,
+weil dieser mit einer Klarheit, gegen welche keine Rechtfertigung
+aufkommen konnte, die Nichtigkeit des ganzen
+Handels ans Licht gezogen hatte. Aus dem November
+und Dezember 1610 liegen noch zwei dringende Suppliken
+wegen h&ouml;chster Lebensgefahr der Inquisitin bei den Akten;
+das Kammergericht gab einen abermaligen Inhibitionsbefehl
+bei schwerer Strafe und lud den Rath zur Verantwortung
+vor; doch ein Aktenst&uuml;ck vom 25.&nbsp;Febr. 1611
+redet schon von Anna Maria Bapst als einer <em class="spaced">incinerirten</em>
+Hexe. Der Prozess spann sich nun vor dem Kammergerichte
+fort, nicht wegen der Bestrafung des ungehorsamen
+Magistrats, sondern wegen des Kostenpunkts. Ueber
+denselben ist noch vom 20.&nbsp;Januar 1612 ein m&uuml;ndlicher,
+nicht entscheidender Rezess verzeichnet; dann schliesst
+das Protokoll ohne Bescheid folgendermassen:</p>
+
+<p>
+<span style="margin-left: 8em;">Anno 1613. nihil.</span><br />
+<span style="margin-left: 8em;">Anno 1614. Visum 2.&nbsp;Decemb.</span><br />
+<span style="margin-left: 8em;">Reliquis annis nihil.</span><br />
+<span style="margin-left: 8em;">Anno 617.&nbsp; 14.&nbsp;Novemb. 617. Revisum.</span><br />
+<span style="margin-left: 12em;">Expedit. raoe. praeambula.</span><br />
+</p>
+
+<p>In demselben St&auml;dtchen <em class="spaced">Offenburg</em> wurden &uuml;brigens
+nicht lange nachher in dem kurzen Zeitraum von 1627
+bis 1631 nicht weniger als sechzig Personen als Hexen
+hingemordet<a name="FNanchor_119_119" id="FNanchor_119_119"></a><a href="#Footnote_119_119" class="fnanchor">[119]</a>. Noch Gr&ouml;sseres aber leisteten die Hexenrichter
+in dem kleinen Ysenburgischen St&auml;dtchen <em class="spaced">B&uuml;dingen</em>,
+wo in den Jahren 1633 und 1634 gerade hundertundvierzehn
+Personen wegen Hexerei sterben mussten.
+&mdash;&nbsp;In der Grafschaft <em class="spaced">Henneberg</em> wurden 1612 zweiundzwanzig
+<span class='pagenum'><a name="Page_125" id="Page_125">[125]</a></span>
+und &uuml;berhaupt in dem Zeitraum von 1597&ndash;1676
+im Ganzen hundertsiebenundneunzig Hexen verbrannt<a name="FNanchor_120_120" id="FNanchor_120_120"></a><a href="#Footnote_120_120" class="fnanchor">[120]</a>.</p>
+
+<p>Aus dem Herzogthum <em class="spaced">Sachsen-Gotha</em> liegt ein
+Hexenprozess vor<a name="FNanchor_121_121" id="FNanchor_121_121"></a><a href="#Footnote_121_121" class="fnanchor">[121]</a>, der sich im Jahr 1660 abspielte. Das
+dabei zur Anwendung gebrachte Verfahren war entsetzlicher
+Art. Die Inquisitin wurde, nachdem sie schon l&auml;ngere
+Zeit in Haft gesessen, am 4.&nbsp;September Nachts zwei Uhr
+in die Torturstube auf dem Erfurter Thurm gebracht. Hier
+wurden ihr nicht weniger als dreihundertundein Frageartikel
+vorgelegt, die sie s&auml;mmtlich verneinend beantwortete.
+Daher ward sie morgens um sieben Uhr von
+dem Gericht, welches sich entfernte, dem Scharfrichter
+&uuml;bergeben. Von diesem entkleidet und in &uuml;blicher Weise
+untersucht, wurde sie dann auf die Folter gespannt und
+bis Nachmittags zwei Uhr torquirt, ohne dass sie ein Gest&auml;ndniss
+ablegte. &bdquo;Am selbigen Nachmittage wurde daher
+mit der Tortur fortgefahren, und obschon der Scharfrichter
+die Schn&uuml;re so scharf angezogen, dass er selbst
+eine Narbe in die Hand bekam, so f&uuml;hlte sie doch nichts
+davon. Als sie hierauf an die Leiter gestellt und an den
+ihr an dem R&uuml;cken zusammengebundenen H&auml;nden aufgezogen
+wurde, schrie sie das eine &uuml;ber das andere Mal, sie
+sei eine unschuldige Frau, bl&ouml;ckte auch dem Scharfrichter
+so in die Ohren, dass er vorgab, es werde ihm ganz
+schwindlig davon. Bald darauf aber stellte sie sich, als
+ob sie ohnm&auml;chtig w&uuml;rde, sagte solches auch, redete ganz
+schw&auml;chlich und schlief endlich gar ein. Als ihr aber der
+Scharfrichter nur an die Beinschrauben, so er ihr an das
+rechte Schienbein gelegt, r&uuml;hrte, konnte sie laut genug
+schreien. Wie sie nun etzliche Male so eingeschlafen,
+sagte der Scharfrichter, er habe dieses bei gar argen
+Hexen auch observirt; der b&ouml;se Feind mache ihnen nur
+tiefen Schlaf, dass sie nichts f&uuml;hlen sollten.&ldquo;&nbsp;&mdash; Diese Angabe
+des Scharfrichters veranlasste nun eine neue Untersuchung
+gegen die ungl&uuml;ckliche Frau, infolge deren ihr
+<span class='pagenum'><a name="Page_126" id="Page_126">[126]</a></span>
+abermals die Folter zuerkannt wurde. Ihrem Vertheidiger
+gelang es indessen durch r&uuml;cksichtsloses Aufdecken des
+von dem Gerichte angewandten unw&uuml;rdigen Verfahrens,
+die Inquisitin vor einer abermaligen Tortur zu bewahren,
+indem der Sch&ouml;ppenstuhl zu Jena sich selbst reformirte
+und die Inquisitin absolvirte, jedoch aber &bdquo;zur Vermeidung
+alles Aergernisses&ldquo; die &bdquo;Amtsr&auml;umung&ldquo; gegen sie erkannte,
+welche vonseiten der Regierung noch auf einige andere
+Aemter ausgedehnt und aller Suppliken ihres Mannes unerachtet
+streng exequirt wurde.</p>
+
+<p>Gleichwohl zeichnete sich Sachsen-Gotha, welches unter
+der Regierung eines <em class="spaced">Ernst des Frommen</em> (1640&ndash;1675)
+und <em class="spaced">Friedrich des Ersten</em> (1675&ndash;1691) durch seine
+weisen und vortrefflichen Einrichtungen fast alle deutschen
+Lande &uuml;berragte und ihnen als ein Musterstaat vorleuchtete,
+auch in der Hexenverfolgung wenigstens dadurch
+aus, dass nicht nur die Anzahl der Hexenprozesse und der
+zum Tode verurtheilten Inquisiten weit geringer war als
+in den Nachbarl&auml;ndern, sondern dass auch schon seit 1680
+die Verurtheilungen immer seltener wurden, indem man
+gar nicht mehr auf Tortur erkannte, sondern nach geschehenem
+Verh&ouml;r und Vernehmung der Zeugen die Inquisiten
+ab instantia entband<a name="FNanchor_122_122" id="FNanchor_122_122"></a><a href="#Footnote_122_122" class="fnanchor">[122]</a>.</p>
+
+<p>Nur in dem am Saum des Th&uuml;ringer Waldes gelegenen
+Amte <em class="spaced">Georgenthal</em> ging es anders her. In diesem
+damals kaum viertausend Eingesessene z&auml;hlenden Amte
+wurden 1652&ndash;1700 vierundsechzig Hexenprozesse, und
+zwar in dem Jahre 1674 allein zw&ouml;lf, und in den sechs
+Jahren 1670&ndash;1675 zusammen achtunddreissig Prozesse
+gef&uuml;hrt. Der Grund davon lag lediglich darin, dass es
+sich der damalige Amtssch&ouml;sser <em class="spaced">Benedikt Leo</em> in den
+Kopf gesetzt hatte, um jeden Preis den ganzen Amtsbezirk
+von allem Hexenwesen g&auml;nzlich zu s&auml;ubern.</p>
+
+<p>Nat&uuml;rlich musste hierbei die Folter das Beste thun<a name="FNanchor_123_123" id="FNanchor_123_123"></a><a href="#Footnote_123_123" class="fnanchor">[123]</a>.
+<span class='pagenum'><a name="Page_127" id="Page_127">[127]</a></span>
+Wie man mittelst derselben Gest&auml;ndnisse erpresste, ist insbesondere
+aus dem von dem Amtskommiss&auml;r Jacobs zu
+Gotha (dem wir &uuml;berhaupt unsere Kunde von den Georgenthaler
+<span class='pagenum'><a name="Page_128" id="Page_128">[128]</a></span>
+Prozessen verdanken,)<a name="FNanchor_124_124" id="FNanchor_124_124"></a><a href="#Footnote_124_124" class="fnanchor">[124]</a> mitgetheilten Prozess gegen
+die achtzigj&auml;hrige &bdquo;Sachsen-Ursel&ldquo; zu ersehen<a name="FNanchor_125_125" id="FNanchor_125_125"></a><a href="#Footnote_125_125" class="fnanchor">[125]</a>.</p>
+
+<p>In <em class="spaced">M&uuml;nchen</em> wurde 1666 ein siebenzigj&auml;hriger Greis
+mit gl&uuml;henden Zangen gezwickt und dann verbrannt. Es
+<span class='pagenum'><a name="Page_129" id="Page_129">[129]</a></span>
+wird von ihm gemeldet, dass er ein Ungewitter machte,
+indem er durch die Wolken fuhr, dar&uuml;ber aber nackt zur
+Erde niederfiel, wo man sich seiner bem&auml;chtigte. Die
+Hostie hatte er siebenmal getreten<a name="FNanchor_126_126" id="FNanchor_126_126"></a><a href="#Footnote_126_126" class="fnanchor">[126]</a>.</p>
+
+<p>In <em class="spaced">Neisse</em> hatte der Magistrat zum Verbrennen der
+Hexen einen eigenen Ofen bauen lassen, in welchem im
+Jahr 1651 zweiundvierzig Frauen und M&auml;dchen gemordet
+wurden<a name="FNanchor_127_127" id="FNanchor_127_127"></a><a href="#Footnote_127_127" class="fnanchor">[127]</a>. Im <em class="spaced">F&uuml;rstenthum Neisse</em> sollen im Laufe
+von neun Jahren &uuml;ber tausend Hexen hingerichtet worden
+sein, darunter Kinder von zwei bis vier Jahren<a name="FNanchor_128_128" id="FNanchor_128_128"></a><a href="#Footnote_128_128" class="fnanchor">[128]</a>.</p>
+
+<p>In <em class="spaced">Lothringen</em> r&uuml;hmte sich der Hexenrichter <em class="spaced">Nicolaus
+Remy</em> im Jahr 1697, dass er in diesem Lande binnen
+f&uuml;nfzehn Jahren neunhundert Menschen wegen Zauberei
+auf den Scheiterhaufen gebracht habe<a name="FNanchor_129_129" id="FNanchor_129_129"></a><a href="#Footnote_129_129" class="fnanchor">[129]</a>.</p>
+
+<p>Wie es in dem St&auml;dtchen <em class="spaced">Coesfeld</em> zuging, k&ouml;nnen
+wir aus einer von Niesert mitgetheilten Deservitenrechnung
+des Scharfrichters entnehmen. Es heisst darin unter andern<a name="FNanchor_130_130" id="FNanchor_130_130"></a><a href="#Footnote_130_130" class="fnanchor">[130]</a>:</p>
+
+<p><em class="spaced">Gertruth Niebers</em> viermal verhort worden baven
+uff den S&uuml;stern Tornt, <em class="spaced">von jeder Tortur</em> drey Rthlr.
+machet 12&nbsp;Rthlr.</p>
+
+<p>Den 16&nbsp;Julii <em class="spaced">Gertruth Niebers</em> des Morgens twischen
+3 und 4 Slegen das <em class="spaced">Haupt abgeslagen</em>, davon mich
+zukumpt viff Rthlr. Darnach verbrandt worden, daervon
+mich oech zukumpt viff Rthlr.</p>
+
+<p>Den 18&nbsp;Julij <em class="spaced">Johan Specht</em>, anders Dotgrever, uff
+der Valkenbruggen porten verhort, davon mich zukumpt
+drei Rthlr.</p>
+
+<p>Den 19&nbsp;Julij <em class="spaced">Johan Specht</em> uff der Valkenbrugger
+porten verhort worden, davon mich zukumpt drey Rthlr.</p>
+
+<p>Demselbigen dito <em class="spaced">Greite Pipers</em> uff dem Wachtorn
+verhort worden, davon mich zukumpt drey Rthlr.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_130" id="Page_130">[130]</a></span></p>
+<p>Den 23&nbsp;Julij <em class="spaced">Johan Specht</em> under im S&uuml;ster Torn
+verhort, davon mich zukumpt drey Rthlr.</p>
+
+<p>Den 2.&nbsp;Augusti <em class="spaced">Johan Specht</em> erstlich <em class="spaced">gestrangulerth
+uff ein Ledder</em> (auf einer Leiter) davon mich zukumpt
+viff Rthlr. Darnach <em class="spaced">verbrandt</em> worden, davon
+mich och zukumpt viff Rthlr. U.&nbsp;s.&nbsp;w.</p>
+
+<p>Es ergibt sich, dass der Scharfrichter in der Regel
+von jedem Inquisiten 15&nbsp;Rthlr. bezog. Die ganze Rechnung
+geht vom Julius bis zum Dezember 1631, betrifft
+lauter Hexenprozesse zu Coesfeld und betr&auml;gt im Ganzen
+169&nbsp;Rthlr.</p>
+
+<p>Besonders arg wurde in den zahllosen kleinen <em class="spaced">Patrimonialgerichten</em>
+gehaust. Ein katholisch gewordener
+Herr <em class="spaced">Christoph von Rantzow</em> liess 1686 auf einem
+seiner G&uuml;ter im Holsteinischen an Einem Tage achtzehn
+Hexen verbrennen,&nbsp;&mdash; wof&uuml;r er freilich eine Geldstrafe
+von 2000&nbsp;Rthlr. zahlen musste<a name="FNanchor_131_131" id="FNanchor_131_131"></a><a href="#Footnote_131_131" class="fnanchor">[131]</a>.</p>
+
+<p>So ging durch die Lande ein W&uuml;then und Morden
+der Hexenrichter, dem gegen&uuml;ber sich kein Mensch mehr
+seines Lebens sicher f&uuml;hlte. Es war&nbsp;&mdash; etwa die Landesherrn
+ausgenommen&nbsp;&mdash; Niemand, der sich nicht sagen
+musste, dass auch er vielleicht schon am n&auml;chstfolgenden
+Tage von der Hexenverfolgung erfasst und in den Abgrund
+eines Hexenprozesses hinabgest&uuml;rzt w&uuml;rde.</p>
+
+<p>Ein s&auml;chsischer Arzt <em class="spaced">Veith Pratzel</em> hatte (um 1660)
+zum Oefteren beim fr&ouml;hlichen Trunk im Scherz davon gesprochen,
+dass er, was die Hexen th&auml;ten, auch fertig zu
+bringen wisse, dass er in Passau sich habe &bdquo;festmachen&ldquo;
+lassen<a name="FNanchor_132_132" id="FNanchor_132_132"></a><a href="#Footnote_132_132" class="fnanchor">[132]</a> und hatte einst sogar vor den staunenden Augen
+der Anwesenden zwanzig M&auml;use (die er bei sich versteckt
+hatte) gemacht. Die Folge davon war, dass er allgemein
+als Zauberer galt, eingezogen, durch die Folter zum Gest&auml;ndniss
+gebracht und verbrannt wurde. Zum Schluss der
+Trag&ouml;die wurde aber auch noch beschlossen, die beiden
+<span class='pagenum'><a name="Page_131" id="Page_131">[131]</a></span>
+Kinder des Ungl&uuml;cklichen, welche zweifelsohne schon in
+die Hexerei eingeweiht w&auml;ren, in einer Badewanne sich
+zu Tode bluten zu lassen. Das Gericht bezog sich dabei
+auf einen Ausspruch des Bodinus, nach welchem alle, die
+mit dem Teufel einen Bund schl&ouml;ssen, vor Allem die
+Pflicht &uuml;bern&auml;hmen, dem Teufel ihre Kinder, sobald sie
+geboren w&auml;ren, zuzueignen.&nbsp;&mdash; Als der ungl&uuml;ckliche Vater
+vor dem Gange zum Scheiterhaufen noch einmal die Kinder
+zu sehen w&uuml;nschte, ward ihm vom Scharfrichter er&ouml;ffnet,
+dass sie bereits todt w&auml;ren<a name="FNanchor_133_133" id="FNanchor_133_133"></a><a href="#Footnote_133_133" class="fnanchor">[133]</a>.&nbsp;&mdash; Der grosse <em class="spaced">Keppler</em>,
+der sich zu wissenschaftlichen Zwecken in Regensburg
+aufhielt, musste eiligst nach Wyl im W&uuml;rttembergischen
+reisen, um seine Mutter zu retten, die als Hexe hingerichtet
+werden sollte<a name="FNanchor_134_134" id="FNanchor_134_134"></a><a href="#Footnote_134_134" class="fnanchor">[134]</a>.</p>
+
+<p>Ein grausiges inneres Erbeben erf&uuml;llte daher damals
+die Gem&uuml;ther von Millionen in Deutschland. Denn zu dem
+Schrecken, den die fortw&auml;hrend jeden Einzelnen bedrohende
+Hexenverfolgung hervorrief, kam noch die Angst und Furcht
+vor dem geheimen Treiben der Hexen, die hin und wieder
+die frappantesten epidemischen Erscheinungen hervorrief.
+Zu Calw im W&uuml;rttembergischen wurde im Jahr 1673 namentlich
+die Jugend von einer solchen Epidemie erfasst.
+Kinder von sieben bis zehn Jahren gaben vor, n&auml;chtlicher
+Weile auf Gabeln, B&ouml;cken, Geisen, H&uuml;hnern, Katzen in
+Hexenversammlungen entf&uuml;hrt zu werden, wo sie die heil.
+Dreieinigkeit verleugnen und mitessen und trinken m&uuml;ssten.
+&bdquo;Die armen Kinder selbst sind voll Schrecken und Angst,
+besonders in der n&auml;chtlichen Finsterniss und Einsamkeit,
+beten selbst und flehen zum Theil bisweilen, man solle f&uuml;r
+sie beten. Man hat aber durch fleissiges Bewachen und
+H&uuml;ten der Kinder in vielen N&auml;chten wahrgenommen, dass
+wahrhaftig ihr Leib nirgends hinweggef&uuml;hrt wird, sondern
+im Bett oder auch im Schooss und in den Armen der
+Eltern und wachender Anverwandten liegen bleibt, bei
+<span class='pagenum'><a name="Page_132" id="Page_132">[132]</a></span>
+einem Schlaf, der bei einigen ganz nat&uuml;rlich scheinet, dass
+man sie leicht erwecken kann, bei anderen aber einer
+harten Erstarrung &auml;hnlich ist, dabei auch etwa die Glieder
+derselben erkalten.&ldquo;&nbsp;&mdash; Eine aus Juristen und Theologen
+zusammengesetzte Commission untersuchte die Sache, und&nbsp;&mdash;
+verurtheilte eine alte Wittwe mit ihrem Stiefenkel zum
+Tode und verwies mehrere andere aus der Stadt, wonach
+endlich wieder allm&auml;hlich sich Alles beruhigte<a name="FNanchor_135_135" id="FNanchor_135_135"></a><a href="#Footnote_135_135" class="fnanchor">[135]</a>.</p>
+
+<hr />
+
+
+
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_133" id="Page_133">[133]</a></span></p>
+<h2><a name="kap22" id="kap22"></a>ZWEIUNDZWANZIGSTES KAPITEL.</h2>
+
+<p class="kapitel">Die Hexenprozesse von der zweiten H&auml;lfte des
+sechszehnten bis zum Ende des siebenzehnten
+Jahrhunderts ausserhalb Deutschlands.</p>
+
+
+<p>In <em class="spaced">Ungarn</em> treten Hexenprozesse erst seit dem zweiten
+Jahrzehent des siebenzehnten Jahrhunderts hervor<a name="FNanchor_136_136" id="FNanchor_136_136"></a><a href="#Footnote_136_136" class="fnanchor">[136]</a>.
+Es wurde n&auml;mlich nach dem Zeugniss des gleichzeitigen
+Kronst&auml;dter Stadtpfarrers Markus Fuchs in Ungarn um
+1615 eine grosse Menge von Hexenmeistern und Hexen
+verbrannt, weil sie den Willen gehabt haben sollten, durch
+ihre Teufelsk&uuml;nste ganz Ungarn und Siebenb&uuml;rgen mittelst
+Hagelschlags zu verderben. Ueber die Entdeckung des
+Vorhabens wird Folgendes berichtet: Ein zehn- bis zw&ouml;lfj&auml;hriges
+M&auml;dchen ging mit ihrem Vater in den Weinberg,
+und da er &uuml;ber die anhaltende D&uuml;rre klagte, so sprach
+sie zu ihm, sie k&ouml;nnte, wenn er es w&uuml;nschen sollte, leicht
+Regen, ja auch Hagel machen. Als sie nun der Vater
+fragte, woher sie dieses gelernt habe, nannte sie ihre eigene
+Mutter als ihre Lehrmeisterin und liess auch augenblicklich
+ein schreckliches Unwetter &uuml;ber den elterlichen
+Weinberg hereinbrechen, wobei nach dem Wunsche des
+Vaters die Grundst&uuml;cke der Nachbarn ganz verschont
+blieben. Der Vater aber zeigte die Sache dem Gericht
+<span class='pagenum'><a name="Page_134" id="Page_134">[134]</a></span>
+an, infolge dessen Mutter und Tochter in Haft genommen
+und, nachdem sie eine Menge Mitschuldiger genannt hatten,
+justifizirt wurden. &bdquo;Die Sache war von h&ouml;chster Gef&auml;hrlichkeit,&ldquo;
+setzt der Berichterstatter hinzu, &bdquo;weil, wenn man
+sie nicht entdeckt h&auml;tte, in kurzer Zeit von den Fr&uuml;chten
+und Reben in Ungarn und Siebenb&uuml;rgen nichts &uuml;brig geblieben
+w&auml;re.&ldquo;</p>
+
+<p>Um dieselbe Zeit waren die Hexenprozesse auch in
+<em class="spaced">Siebenb&uuml;rgen</em>, im <em class="spaced">Sachsenlande</em> in Gang gekommen.
+Im Allgemeinen war das Gerichtsverfahren in Ungarn (wo
+die Hexen ihren Hauptversammlungsort auf dem St.&nbsp;Gerhardsberg
+bei Ofen hatten) und in Siebenb&uuml;rgen dasselbe
+wie in Deutschland; doch fehlte es nicht an charakteristischen
+Eigenth&uuml;mlichkeiten.&nbsp;&mdash; In Ungarn nannte man die
+Hexen (lateinisch): Ligantes, Albae mulieres, Xurguminae,
+Bruxae, in Siebenb&uuml;rgen: Tridler, Truden, Hundsart, zauberischer
+Donnerschlag (welcher letzte Ausdruck auf den
+heidnischen Donar hinweist). Sie versammelten sich in
+Siebenb&uuml;rgen in einem w&uuml;sten Hof, auf einem Berg, Wasen,
+im Pfefferland etc. An manchen Orten kamen verschiedene
+Gesellschaften von Hexen (Compagnien, eigene
+Arten derselben) zusammen, mit Trommel und Geige. Die
+letztere f&uuml;hrt der &bdquo;Trudengeiger&ldquo;, Er sitzt, wie der Spruch
+&bdquo;trudeg&euml;ger b&ucirc;mst&euml;ger&ldquo; beweist, auf einem Baum, auch
+wohl auf dem Brunnenschwengel und bewahrt sein Instrument
+in einer Nussschale.&nbsp;&mdash; Die Hexen k&ouml;nnen den Menschen
+sch&auml;digen an Allem, was er hat. Doch ist in den
+s&auml;chsischen Hexenprozessen selten der Besch&auml;digte der
+Ankl&auml;ger, sondern der Verd&auml;chtige wird moralisch gezwungen,
+den Prozess selbst anh&auml;ngig zu machen. Fast
+alle Hexenprozesse sind hier in ihrer Entstehung Injurienprozesse
+und gestalten sich erst im Verlaufe der Verhandlungen
+zu einem peinlichen Rechtsstreit aus. Allgemein
+aber gilt noch der germanische Rechtsgrundsatz: &bdquo;wo kein
+Kl&auml;ger, da kein Richter.&ldquo; Der Hexenprozess ist im Sachsenlande
+kein Inquisitionsprozess, sondern es herrscht hier
+noch im ganzen siebenzehnten und achtzehnten Jahrhundert
+das alte Verfahren, so dass hier auch von keinem Fiskal
+<span class='pagenum'><a name="Page_135" id="Page_135">[135]</a></span>
+die Rede ist.&nbsp;&mdash; Zur Klage selbst wurde der Verd&auml;chtige
+gedr&auml;ngt entweder durch die vom Pfarrer (wegen ausgesprochenen
+Verdachts des Teufelsdienstes) verh&auml;ngte Excommunikation
+oder durch die Nachbarschaft. Hatte Jemand
+einen Anderen im Verdacht der Zauberei, so redete
+er ihn desshalb vor Zeugen und &ouml;ffentlich an (&bdquo;du Trud!
+du zauberischer Donnerschlag!&ldquo;), oder er sandte zwei Nachbarn
+zu ihm, mit der Aufforderung, den angerichteten
+Schaden wieder gut zu machen oder die Kriminalklage zu
+gew&auml;rtigen. Diese Aufforderung durfte nicht unber&uuml;cksichtigt
+bleiben. Es musste entweder die Vers&ouml;hnung erfolgen
+oder der Beschimpfte musste sein &bdquo;Recht suchen&ldquo;.
+Geschah keins von beiden, so schloss der Pfarrer den Betreffenden
+von der Communion und die Nachbarschaft
+schloss ihn von Feuer und Wasser aus, womit ihm alle
+b&uuml;rgerliche Ehre und aller Glaube entzogen war. Scheiterte
+die Vers&ouml;hnung an der Hartn&auml;ckigkeit der einen
+oder andern Partei, so musste der Beschimpfte vor dem
+&bdquo;sitzenden Gericht&ldquo;, vor K&ouml;nigs- und Stuhlrichter erscheinen
+und gegen seinen Beleidiger einen Injurienprozess anh&auml;ngig
+machen. Dieses geschah an dem von dem Gericht anberaumten
+Tage anfangs nur m&uuml;ndlich, im achtzehnten
+Jahrhundert auch schriftlich. Die Beschimpfung wurde
+von dem Beklagten ganz gew&ouml;hnlich eingestanden und der
+Beweis angeboten. Nach einer f&uuml;nfzehnt&auml;gigen Exmission
+wurden die Zeugen von dem Angeklagten vorgef&uuml;hrt, und
+nur wenn die zuerst vorgef&uuml;hrten das Verbrechen nur
+&bdquo;scheinbar&ldquo; gemacht hatten, wurde eine Frist zur Herbeif&uuml;hrung
+neuer Zeugen gestattet. War das Verbrechen
+nicht scheinbar gemacht oder war es erwiesen worden,
+so wurde alsbald das Urtheil gef&auml;llt.&nbsp;&mdash; In der Regel
+h&auml;uften die Zeugen allen Wust des allgemeinen Geredes
+und des Aberglaubens auf den ungl&uuml;cklichen Kl&auml;ger, der
+sich nun pl&ouml;tzlich als Angeklagten dastehen sah.&nbsp;&mdash; War
+dann durch das Verh&ouml;r dem Verdacht &bdquo;ein Schein gemacht&ldquo;,
+so war das Gericht in der Sache, weil sie &bdquo;den
+Hals und Bauch anging&ldquo;, nicht mehr zur F&auml;llung des Urtheils
+competent, wesshalb es das ganze bis dahin gef&uuml;hrte
+<span class='pagenum'><a name="Page_136" id="Page_136">[136]</a></span>
+Protokoll &bdquo;ad majorem causae dilucidationem et discussionem&ldquo;
+dem &bdquo;Rath&ldquo; als der mit dem Blutbann betrauten Beh&ouml;rde
+&uuml;bersandte, der dann sofort zur Verhaftung und
+Haussuchung schritt. Die Gegenst&auml;nde, die bei der letzteren
+als verd&auml;chtig auffielen (Scherben, T&ouml;pfchen, in denen
+sich &bdquo;Geschmier&ldquo; nachweisen liess, ein Strohwisch im Stall,
+ein Federwisch u.&nbsp;dgl.) wurden dem Rath &uuml;bergeben. Da
+nun diese Dinge einerseits ohne Weiteres &bdquo;ein gewisses
+specimen Magicae artis&ldquo; ergaben und die Beklagten doch
+nicht eingestehen wollten, dass sie dieselben zu Zaubereien
+gebraucht h&auml;tten, und da man andererseits in den Hexenprozessen
+nur nach &bdquo;gichtigem Mund&ldquo; d.&nbsp;h. nach dem Gest&auml;ndniss
+des Angeklagten verurtheilen konnte, so schritt
+man, um dieses zu erhalten, gew&ouml;hnlich zu dem Gottesurtheil
+der Wasserprobe oder des Hexenbads,&nbsp;&mdash; das in
+Ungarn schon von den Zeiten des heil. Ladislaus her &uuml;blich
+war. Diese Wasserprobe ist&nbsp;&mdash; Dank der Geschicklichkeit
+der siebenb&uuml;rgischen Scharfrichter!&nbsp;&mdash; allemal zum
+Nachtheil der Angeschuldigten ausgefallen. Doch hat es
+zahlreiche F&auml;lle gegeben, in denen die Probe&nbsp;&mdash; gew&ouml;hnlich
+die &bdquo;Schwemmung&ldquo; genannt&nbsp;&mdash; nicht zum Gest&auml;ndniss
+f&uuml;hrte. In diesem Falle ging's mit der &bdquo;geschwemmten&ldquo;
+Person alsbald zur&nbsp;&mdash; Folter. Hatte man mit derselben
+das gew&uuml;nschte Gest&auml;ndniss erpresst, dann wurde unter
+Mitwirkung aller Glieder des Raths das Urtheil gef&auml;llt,
+und zwar&nbsp;&mdash; da das s&auml;chsische Statutarrecht keine speziell
+f&uuml;r Hexerei bestimmte Strafe enthielt&nbsp;&mdash; nach dem kaiserlichen
+Recht, das in diesen F&auml;llen zur Erg&auml;nzung des
+Landrechts verwendet ward. Im siebenzehnten Jahrhundert
+ward in der Regel auf Feuerstrafe, sp&auml;ter zum Oefteren
+auf Hinrichtung mit dem Schwerte erkannt. Jetzt
+erst kam die Geistlichkeit mit dem Prozess in Ber&uuml;hrung,
+indem ein Geistlicher die Verurtheilten zur Richtst&auml;tte begleitete.
+Auf derselben angekommen, forderte ein Beamter
+die Verurtheilten auf, nochmals die Wahrhaftigkeit und
+Freiwilligkeit der gemachten Gest&auml;ndnisse zu bekennen
+und die Mitschuldigen anzugeben. Auf diesem Wege
+wurde oft eine ganze Reihe von Personen, die sich des
+<span class='pagenum'><a name="Page_137" id="Page_137">[137]</a></span>
+besten Rufes erfreuten, der Hexerei verd&auml;chtig. Zuweilen
+geschah es auch, dass wer bei der Wasserprobe oder bei
+der Hinrichtung seine Theilnahme f&uuml;r die ungl&uuml;ckliche
+Hexe etwas allzulaut aussprach, dadurch selbst in Verdacht
+kam. So wurde, als man am 26.&nbsp;November 1650 zu Reps
+in Siebenb&uuml;rgen zwei M&auml;nner schwemmte, auch ein Dritter
+&bdquo;auf Verdacht probiret.&ldquo; Nun ging derselbe zwar im
+Wasser unter, aber er wurde doch, &bdquo;weil er zuvor viel
+unn&uuml;tzlich geredet&ldquo; nur gegen sichere B&uuml;rgschaft (von 80&nbsp;fl.)
+freigegeben<a name="FNanchor_137_137" id="FNanchor_137_137"></a><a href="#Footnote_137_137" class="fnanchor">[137]</a>.&nbsp;&mdash;</p>
+
+<p>Im Umfange der heutigen <em class="spaced">Schweiz</em> hatte sich im
+Jurisdictionsgebiet des Bischofs von <em class="spaced">Lausanne</em> der Hexenprozess
+aus dem Ketzerprozess so entwickelt, dass hier
+die Versammlungen der Hexen durch das ganze sechszehnte
+und siebenzehnte Jahrhundert hin ganz ebenso wie
+weiland die der Ketzer allgemein mit dem Namen &bdquo;Sekte&ldquo;
+bezeichnet wurden. Doch liegen &uuml;ber den Beginn der
+Hexenverfolgung erst von 1580 an Nachrichten vor. Damals
+kam in dem Neuchateler Val-de-Travers ein Hexenprozess
+vor, dem in den Jahren 1581, 1585 und 1586 andere
+Prozesse nachfolgten. Doch traten dieselben bis zum
+Jahr 1607 immer nur vereinzelt hervor. Erst seit diesem
+Jahre kam die Seuche der Hexenverfolgung, immer grausiger
+anwachsend, zum Ausbruch<a name="FNanchor_138_138" id="FNanchor_138_138"></a><a href="#Footnote_138_138" class="fnanchor">[138]</a>. Allein in der Grafschaft
+Valangin fanden in den Jahren 1607&ndash;1667 achtundvierzig
+Hexenprozesse statt. Allein im Jahr 1619 wurden
+in Valangin zehn Hexen verbrannt. In einem der kleinsten
+der neun Gerichtsbezirke des Neuchateler Landes, in Colombier,
+verbrannte man in den beiden Jahren 1619 und
+1620 dreizehn Hexen und Zauberer. Der Kastellan von
+Thielle liess in seinem winzigen Gerichtsbezirk 1647 in
+zwei Monaten elf, im November 1665 zehn Hexen verbrennen<a name="FNanchor_139_139" id="FNanchor_139_139"></a><a href="#Footnote_139_139" class="fnanchor">[139]</a>.
+Am entsetzlichsten w&uuml;thete hier die Hexenverfolgung
+<span class='pagenum'><a name="Page_138" id="Page_138">[138]</a></span>
+im Jahr 1685<a name="FNanchor_140_140" id="FNanchor_140_140"></a><a href="#Footnote_140_140" class="fnanchor">[140]</a>. Damals wurden in Thielle
+auf Befehl des Kastellans am 13.&nbsp;Nov. zwei, am 18.&nbsp;Nov.
+drei, am 24.&nbsp;Nov. f&uuml;nf Zauberer und Hexen verbrannt.&nbsp;&mdash;
+In anderen Landestheilen mag es indessen nicht viel besser
+hergegangen sein.</p>
+
+<p>Das Prozessverfahren war ein sehr summarisches. Vom
+Tage der Einziehung einer Verd&auml;chtigten bis zur Vollstreckung
+des Urtheils dauerte es in der Regel nur zehn
+bis zw&ouml;lf Tage; dann war Alles vorbei. Die Tortur wurde,
+wie es scheint, in der Regel in jedem Prozesse nur Einmal
+angewandt, wobei es aber doch an Grausamkeiten
+aller Art nicht fehlte. In der Grafschaft Valangin kam
+der Fall vor, dass ein Richter eine auch unter den furchtbarsten
+Martern ihre Unschuld behauptende Inquisitin, &uuml;ber
+diese &bdquo;Hartn&auml;ckigkeit&ldquo; aufgebracht, in ihrem Kerkerloch
+einmauern liess<a name="FNanchor_141_141" id="FNanchor_141_141"></a><a href="#Footnote_141_141" class="fnanchor">[141]</a>.</p>
+
+<p>Das Urtheil des Gerichts, welches regelm&auml;ssig auf
+lebendige Verbrennung lautete, musste der obersten Landesbeh&ouml;rde
+zu Neuchatel zur Best&auml;tigung vorgelegt werden.
+Von dieser wurden die Verurtheilten gew&ouml;hnlich zur Erw&uuml;rgung
+auf oder neben dem Scheiterhaufen begnadigt.
+&mdash;&nbsp;Die Exekutionen&nbsp;&mdash; welche in Neuchatel vor der Schlossterrasse
+stattfanden&nbsp;&mdash; galten als Volksschauspiele, zu
+denen regelm&auml;ssig viele Tausende zusammenstr&ouml;mten. Den
+Schluss des ganzen Akts bildete regelm&auml;ssig eine solenne
+Schmauserei<a name="FNanchor_142_142" id="FNanchor_142_142"></a><a href="#Footnote_142_142" class="fnanchor">[142]</a>, an welcher das gesammte Gerichtspersonal
+und Andere (z.&nbsp;B. auch der Schulmeister, welcher die
+Glocken gel&auml;utet hatte,) Theil nahmen. Nur die Henkersknechte
+speisten an einem besonderen Tisch.</p>
+
+<p>Im Kanton <em class="spaced">Bern</em> hatte sich allm&auml;hlich die Praxis
+herausgebildet, dass gegen die &bdquo;Hexen&ldquo; ganz nach den
+Regeln des Hexenprozesses verfahren, das &uuml;ber die schuldig
+Befundenen gef&auml;llte Urtheil jedoch von dem Berner Rath
+in eine mildere Strafe umgewandelt wurde. So kamen
+<span class='pagenum'><a name="Page_139" id="Page_139">[139]</a></span>
+z.&nbsp;B. im Jahr 1651 von zweiundf&uuml;nfzig Todesurtheilen nur
+drei zu strenger Vollziehung.</p>
+
+<p>In dem genannten Jahre gaben indessen einige im
+Waadtlande vorgekommene F&auml;lle zu einer neuen, humaneren
+Regelung der Hexenprozesse Anlass<a name="FNanchor_143_143" id="FNanchor_143_143"></a><a href="#Footnote_143_143" class="fnanchor">[143]</a>. Der Kastellan
+von Molondin hatte vier Geschwister Petrognet auf
+einfache Anzeige hin einkerkern, durch den Henker visitiren
+lassen und ihnen, obgleich sich nichts wider sie ergab,
+die Kosten f&uuml;r beides abgefordert. Die vier Geschwister
+f&uuml;hrten dar&uuml;ber in Bern Beschwerde, infolge
+dessen der Gerichtsbeamte selbst verhaftet, und da es sich
+herausstellte, dass sowohl er als sein Gerichtsherr sich
+Ungeb&uuml;hrliches erlaubt, beide zum Tragen der Kosten
+und zur vollen Entsch&auml;digung der Misshandelten verurtheilt
+wurden. Aehnlich erkannte der Berner Rath kurz nachher
+&uuml;ber Etienne und Fran&ccedil;oise Borbosa von Lonay, welche
+ihre Unschuld durch standhaftes Ertragen der Folter erwiesen,
+die Freilassung und zwar so, dass die Gerichtspersonen
+wegen ungeb&uuml;hrlichen Gebrauchs der Folter die
+Kosten zu tragen hatten. Dieser letztere Fall insbesondere
+veranlasste nun den Rath das bestehende prozessualische
+Verfahren aufs Neue zum Gegenstande der ernstlichsten
+Erw&auml;gung zu machen, wobei sich schliesslich zwei
+Fragen als die f&uuml;r das ganze Prozessverfahren massgebenden
+Gesichtspunkte herausstellten, n&auml;mlich 1)&nbsp;ob auf
+das am Leibe einer Eingezogenen vorgefundene Stigma
+soweit zu fussen w&auml;re, dass auf Grund desselben alle
+Marter angewendet werden m&ouml;chten, und 2)&nbsp;ob eine Anzeige,
+dass zwei oder mehrere Personen an hellem Tage
+&uuml;ber Hexensachen sich unterhalten und verabredet, zum
+Einschreiten einen g&uuml;ltigen Grund abgeben k&ouml;nnte. Beide
+Fragen wurden alsbald den verschiedensten wissenschaftlichen
+Auctorit&auml;ten, namentlich den medizinischen Fakult&auml;ten
+zu Bern und Basel, der Juristenfakult&auml;t und dem Convente
+der Stadtgeistlichen zu Bern zur gutachtlichen Aeusserung
+<span class='pagenum'><a name="Page_140" id="Page_140">[140]</a></span>
+vorgelegt. Die Antworten, welche der Rath auf seine Anfrage
+erhielt, lauteten von allen Seiten her verneinend. Namentlich
+erkl&auml;rte sich in diesem Sinne auch der Convent
+der Stadtgeistlichen, dem insbesondere die Weisung zugegangen
+war, die Fragen theologisch nach der h.&nbsp;Schrift
+zu pr&uuml;fen und sich dar&uuml;ber auszusprechen, &bdquo;ob nicht auch
+in diesen beiden St&uuml;cken die arglistige Einmischung und
+Verblendung des Satans mit unterlaufen k&ouml;nnte.&ldquo; Das
+Responsum der Berner Prediger repr&auml;sentirt einen H&ouml;hegrad
+von Intelligenz und Freim&uuml;thigkeit, der damals&nbsp;&mdash; im
+Jahr 1651&nbsp;&mdash; nur selten wahrzunehmen war. Die Prediger
+antworteten n&auml;mlich nicht allein auf beide Fragen mit dem
+entschiedensten Nein, sondern suchten in ihrem Gutachten
+auch die socialen und kirchlichen Uebelst&auml;nde nachzuweisen,
+in denen die Krankheit der Hexerei wurzele, und
+die Mittel, durch welche sie geheilt werden m&uuml;sse. Die
+Prediger klagten dar&uuml;ber, dass die Bestellung der weltlichen
+Aemter mehr nach Gunst als nach Kunst geschehe,
+dass deren Inhaber wohl an ihren Eigennutz aber nicht
+an die Bestrafung der Laster d&auml;chten, und dass sie vorkommende
+Streitigkeiten, statt sie in Minne abzuthun, lieber
+zu Hass und Rachgier erwachsen liessen, zu deren Befriedigung
+dann oft H&uuml;lfe bei dem Satan gesucht w&uuml;rde.
+Nicht minder schlecht st&uuml;nde es um den Kirchendienst,
+da nicht selten Ein Prediger zwei oder drei Gemeinden versehen
+und darob die Unterweisung der Jugend verabs&auml;umen
+m&uuml;sste. Zudem w&auml;ren die Prediger zum Theil
+ungelehrt, untauglich, fahrl&auml;ssig, mitunter sogar &auml;rgerlich
+im Wandel, wodurch dem Satan und dessen Geschworenen
+Thor und Th&uuml;r ge&ouml;ffnet w&uuml;rde. Auch die Schulen, vor
+Allem die Dorfschulen, bef&auml;nden sich im &uuml;belsten Zustand.
+Bei allem Eifer der Obrigkeit w&auml;ren doch die Leute gegen
+die Schule zu karg, die Eltern gegen ihre Kinder zu
+schwach, so dass viele Kinder nicht einmal beten k&ouml;nnten.
+Dazu k&auml;me die ungetreue Verwaltung der Aemter und
+G&uuml;ter, die &uuml;bergrosse Toleranz gegen Gaukler, Wahrsager,
+Versegner, Hausirer mit Bildern, Kreuzen und
+geweihten Wurzeln, Quacksalber, Gespensterbanner und
+<span class='pagenum'><a name="Page_141" id="Page_141">[141]</a></span>
+Geisterbeschw&ouml;rer, &bdquo;deren nicht weit von der Stadt sind
+und geduldet werden&ldquo;, und viel anderes &bdquo;loses Gesindlein,
+welches, wenn es nicht einen Bund hat mit dem Teufel,
+so ist es doch nicht weit davon.&ldquo; Endlich wird noch als
+Grund und Anlass der Hexens&uuml;nden hervorgehoben die
+Unwissenheit des Volkes &uuml;ber Gott und Gottes Wort, der
+Unglaube, die Ungeduld unter dem Kreuz, der Geiz, Neid,
+die Hoffart und andere Leidenschaften, der Umgang mit
+schlechten Personen, die Ausschweifungen in der Jugend,
+das gegenseitige Verfluchen und Verw&uuml;nschen, und &bdquo;dass
+man fleissiger in den Zauberb&uuml;chern und anderen brotlosen
+K&uuml;nsten liest als in der Bibel.&ldquo;&nbsp;&mdash; Als wesentlichstes
+Heilmittel gegen das arge Unwesen der Hexerei wird bezeichnet:
+die christliche Wachsamkeit. Dieselbe soll sich
+so beth&auml;tigen, &bdquo;dass die verd&auml;chtigen Personen und Beklagten
+mit mitleidigem Ernst erforscht werden, nicht alsbald
+mit der peinlichen Tortur durch die Scharfrichter,
+welche zu Zeiten blutd&uuml;rstige Leute sind und mit K&uuml;nsten
+umgehen, dadurch sie einen Teufel mit dem anderen sich
+unterstehen zu fahen; sondern durch gelehrte und erfahrene
+M&auml;nner, die aus Gottes Wort mit ihnen nach einem
+eifrigen Gebet reden, ob sie zum freien Bekenntniss ihrer
+Missethat und herzlicher Begierde, aus den Klauen des
+h&ouml;llischen L&ouml;wen erledigt und hingegen des himmlischen
+und seligen Lebens theilhaftig zu werden m&ouml;gen bewegt
+werden.&ldquo; Ganz besonders aber dringen die Geistlichen
+darauf, dass die Gest&auml;ndnisse der Angeschuldigten auf das
+sorgf&auml;ltigste zu pr&uuml;fen seien, &bdquo;ob n&auml;mlich das (von ihnen)
+Bekannte m&ouml;glich oder unm&ouml;glich den Unholden, oder
+ihrem Meister,&nbsp;&mdash; item an denen Orten oder Personen oder
+G&uuml;tern, die gesch&auml;digt worden seien, es (wirklich) geschehen
+sei oder nicht.&ldquo; Ausserdem wird auch verlangt, dass die
+Predigten sich nicht in Dunkelheiten der Dogmatik oder
+Fragen der Polemik verlieren, sondern dass in apostolischer
+Einfalt und der Fassungskraft der Zuh&ouml;rer gem&auml;ss
+zu denselben geredet werde, und dass ebenso der Schulunterricht
+in einer der Jugend wirklich fruchtbringenden
+Weise ertheilt werde.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_142" id="Page_142">[142]</a></span></p>
+<p>Dieses war das ernste und weise Wort, welches die
+Berner Geistlichkeit dem Rathe &uuml;bersandte. In demselben
+war allerdings ebenso wie in den Gutachten der medizinischen
+und juristischen Fakult&auml;ten der Glaube an die M&ouml;glichkeit
+des Teufelsbundes und der Hexerei festgehalten,
+aber der bisherige <em class="spaced">Hexenprozess</em> wurde doch in seinen
+Grundlagen ersch&uuml;ttert. Unm&ouml;glich konnte es daher in
+der bisherigen Weise weiter fortgehen, was namentlich
+der Berner Rath recht wohl einsah. Zur Berathung eines
+neuen Prozessverfahrens wurde alsbald eine Commission
+niedergesetzt, welche bedeutet ward, dass einerseits auf
+die Vorschl&auml;ge der Geistlichkeit zur Entfernung &ouml;ffentlicher
+Missst&auml;nde und zur religi&ouml;s-sittlichen Hebung des Volks
+Bedacht genommen, andrerseits &uuml;ber die Zeichen, ob sie
+zur Vornahme der Tortur genugsam seien oder nicht, ein
+Vortrag abgefasst und die alte Ordnung revidirt vorgelegt
+werde. In der Zwischenzeit gebot man den welschen
+Amtleuten (14.&nbsp;November 1651) vorl&auml;ufig bei Verhaftungen
+wegen Hexerei keinerlei Tortur anwenden zu lassen, sondern
+in jedem Falle umst&auml;ndlich einzuberichten und den
+Bescheid zu gew&auml;rtigen, auch auf die Angebungen wegen
+gehaltener Gespr&auml;che u.&nbsp;dgl., es sei bei Tage oder bei
+Nacht, als auf teuflische Illusion keine R&uuml;cksicht zu nehmen.
+Unter dem 29.&nbsp;Dezember 1651 wurde dann die durchgesehene
+und mannigfach verbesserte <em class="spaced">Prozessordnung</em>
+ver&ouml;ffentlicht. Nach derselben sollten vage Anzeigen von
+Verhafteten, angebliche Abreden zum B&ouml;sen gar nicht mehr
+in Betracht kommen. Nur in F&auml;llen von besonderer Wahrscheinlichkeit
+soll eine Voruntersuchung &uuml;ber die Umst&auml;nde
+der gesprochenen Worte und den Leumund des Betreffenden
+stattfinden, ein weiteres Vorgehen dagegen erst auf
+obrigkeitlichen Befehl. Betrifft jedoch die &uuml;bereinstimmende
+Anzeige zweier Personen eine begangene Missethat, so sei
+mit Verhaftung, Confrontation und Besichtigung einzuschreiten,
+zugleich aber die geschehene Thatsache der
+Vergiftung von Menschen oder Thieren in sichere Erfahrung
+zu bringen. Erst in dem Falle, wenn dieses sich
+wirklich ergebe, die Anzeiger &uuml;berdies best&auml;ndig bleiben,
+<span class='pagenum'><a name="Page_143" id="Page_143">[143]</a></span>
+der Leumund nachtheilig laute und der Beklagte dessenungeachtet
+kein Bekenntniss ablege, d&uuml;rfe man zur &bdquo;ziemlichen&ldquo;
+Folter schreiten, &uuml;ber deren Ergebniss sodann
+wieder berichtet werden solle. Dieselbe wird indessen
+auf das Anh&auml;ngen eines Gewichts von h&ouml;chstens hundert
+Pfund mit nur dreimaligem Aufziehen beschr&auml;nkt und dabei
+wird die geb&uuml;hrliche R&uuml;cksichtnahme auf pers&ouml;nliche
+Umst&auml;nde zur Pflicht gemacht.</p>
+
+<p>Ausserdem &uuml;bersandte der Berner Rath das Gutachten
+des Convents auch der waadtl&auml;ndischen Geistlichkeit zur
+berichtlichen Aeusserung zu, die zwar nicht die Unabh&auml;ngigkeit
+und Freiheit des Urtheils besass, durch welche
+die Berner hervorragten, dasselbe aber doch im Wesentlichen
+billigte.</p>
+
+<p>Die Frucht aller dieser Verhandlungen trat bald in
+mancherlei Weise zu Tage. Sogleich auf die letzte Verordnung
+der Regierung hin zeigt sich in den Rathsmanualen
+eine auffallend gr&ouml;ssere Sorgfalt bei der Pr&uuml;fung
+der eingehenden Prozessverhandlungen, die auch &ouml;fters
+als ungenau und mangelhaft zur&uuml;ckgewiesen werden. Anstatt
+sofort zur Tortur zu schreiten, wird es &uuml;blich, dass
+zwei Geistliche den stark Verd&auml;chtigen zum Bekenntniss
+der Wahrheit zu bewegen trachten sollen. Mehrmals
+gibt man die Frage zu bedenken, ob nicht Melancholie
+d.&nbsp;h. Geisteskrankheit &uuml;berhaupt sich annehmen lasse.
+Gerichte, die leichtfertig und willk&uuml;rlich vorgingen, erhielten
+scharfe Verweise, mussten die Gefangenen augenblicklich
+in Freiheit setzen, und zwar, was wohl ihren
+allzu raschen Eifer in Etwas d&auml;mpfen sollte, ohne Verg&uuml;tung
+der Kosten. Der vorgekommene Fall, dass ein
+Angeklagter auf das gefundene Stigma hin grausam gefoltert,
+nachher aber kein Stigma mehr an ihm zu entdecken
+war, gab den warnenden Beweis, wie leicht man
+sich in dieser Sache irren und Unschuldige misshandeln
+k&ouml;nne, was zur Aufstellung einer Anzahl darauf bez&uuml;glicher
+Vorschriften f&uuml;hrte. Die Besichtigung sollte demnach
+durch Sachverst&auml;ndige am hellen Tage und an einem
+hellen Orte geschehen, &uuml;ber das Ergebniss eidlich referirt,
+<span class='pagenum'><a name="Page_144" id="Page_144">[144]</a></span>
+jedoch nichts protokollirt werden, man habe denn das
+Zeichen zum dritten Male gepr&uuml;ft<a name="FNanchor_144_144" id="FNanchor_144_144"></a><a href="#Footnote_144_144" class="fnanchor">[144]</a>. So suchte man wenigstens
+im Einzelnen zu bessern, so lange man noch nicht
+mit dem Ganzen aufzur&auml;umen wagte.</p>
+
+<p>Allerdings w&auml;hrten die Prozesse noch geraume Zeit
+fort; selbst die Frau des Pfarrers Mader von Kappelen
+wurde zu Erlach als Hexe enthauptet, und im Jahr 1665
+kamen im Waadtland noch vierundzwanzig Hinrichtungen
+vor. Zu Carouge wurde damals (16.&nbsp;M&auml;rz 1665) sogar ein
+eigener H&uuml;lfsgeistlicher zur &bdquo;Hintertreibung des Satans&ldquo;
+angestellt. Allein mit dem Jahre 1680 verschwinden die
+<em class="spaced">Todes</em>urtheile, mit denen man bisher die Hexerei bestraft
+hatte, aus den Berner Rathsmanualen g&auml;nzlich. Die Hexenverfolgung
+dauerte zwar noch eine Weile fort, allein man
+erkannte jetzt nur auf Geld- und Freiheitsstrafen.</p>
+
+<p>Im Kanton <em class="spaced">Z&uuml;rich</em> wurde zum ersten Mal eine Unholdin
+1654 verbrannt, worauf 1660 in Stein vier Hexen
+erst mit dem Schwerte hingerichtet und dann verbrannt
+wurden, unter ihnen eine f&uuml;nfundsiebenzigj&auml;hrige Frau,
+die bis dahin im Rufe grosser Fr&ouml;mmigkeit gestanden
+hatte. Aus dem Jahr 1666 wird von einem Metzger Kramer
+aus Z&uuml;rich berichtet, dass derselbe, als teuflischer
+K&uuml;nste verd&auml;chtig, zur Ermittelung etwaiger Hexenmale
+am ganzen Leibe geschoren worden sei<a name="FNanchor_145_145" id="FNanchor_145_145"></a><a href="#Footnote_145_145" class="fnanchor">[145]</a>.</p>
+
+<p>Unter den <em class="spaced">englischen</em> Prozessen jener Zeit hat der
+von Warbois (1593) einige Ber&uuml;hmtheit erlangt, weil er
+eine Stiftung veranlasste, nach welcher j&auml;hrlich ein Studiosus
+der Theologie im Collegium der K&ouml;nigin zu Cambridge
+gegen eine Belohnung von vierzig Schillingen einen
+Vortrag &uuml;ber die Hexerei zu halten hatte. Das Ganze
+war durch das Gerede von Kindern angegangen, die halb
+aus th&ouml;richter Einbildung, halb aus Bosheit von den abgesandten
+Geistern eines alten Weibes geplagt zu werden
+vorgaben. Die Alte ward verhaftet, zum Gest&auml;ndniss
+<span class='pagenum'><a name="Page_145" id="Page_145">[145]</a></span>
+gebracht und von den Geschworenen sammt ihrem Ehemanne
+und ihrer Tochter, welche indessen jede Schuld
+standhaft leugneten, in Huntingdon zum Tode verurtheilt<a name="FNanchor_146_146" id="FNanchor_146_146"></a><a href="#Footnote_146_146" class="fnanchor">[146]</a>.</p>
+
+<p><em class="spaced">Schottland</em> erlebte seine Gr&auml;uelperiode unter
+Jakob&nbsp;VI<a name="FNanchor_147_147" id="FNanchor_147_147"></a><a href="#Footnote_147_147" class="fnanchor">[147]</a>. Dieser K&ouml;nig sch&uuml;rte mit der reformirten
+Geistlichkeit das Feuer um die Wette<a name="FNanchor_148_148" id="FNanchor_148_148"></a><a href="#Footnote_148_148" class="fnanchor">[148]</a>; er selbst bildete
+sich ein, um seines Religionseifers willen vom Teufel verfolgt
+zu werden, und sein Argwohn traf darum besonders
+die schottischen Katholiken als dessen Werkzeuge.&nbsp;&mdash; Bei
+seiner R&uuml;ckkehr aus D&auml;nemark (wo er sich verm&auml;hlt hatte)
+war Jakob von gewaltigen Seest&uuml;rmen bedr&auml;ngt worden,
+die er den Zauberk&uuml;nsten der Hexen zuschrieb. Daher
+ward dieser Sturm der Anlass zu einer ganz entsetzlichen
+Hexenverfolgung. Der Argwohn des K&ouml;nigs fiel haupts&auml;chlich
+auf einen Dr. Fian, der den Sturm erregt haben
+sollte. Derselbe gestand dieses auch auf der Folter, nahm
+aber hernach sein Gest&auml;ndniss zur&uuml;ck. Daher wurde derselbe
+wiederholt allen nur irgend erdenklichen Martern
+unterworfen. Die Knochen der Beine wurden ihm in den
+spanischen Stiefeln in einzelne St&uuml;cke zerbrochen und
+schliesslich wurden dem Ungl&uuml;cklichen (auf Geheiss des
+K&ouml;nigs) an allen Fingern die N&auml;gel gespalten, mit einer Kneipzange
+ausgerissen und an jeder wunden Stelle wurde ihm
+ein eiserner Nagel bis zum Kopfende ins Fleisch eingetrieben.
+Aber &bdquo;der Teufel war so tief in sein Herz eingedrungen,
+dass er hartn&auml;ckig leugnete, was er vorher eingestanden
+hatte&ldquo;, wesshalb er ohne Gest&auml;ndniss lebendig verbrannt
+wurde<a name="FNanchor_149_149" id="FNanchor_149_149"></a><a href="#Footnote_149_149" class="fnanchor">[149]</a>.&nbsp;&mdash; Wie in diesem Falle, so wohnte der K&ouml;nig
+auch sonst den Verh&ouml;ren pers&ouml;nlich bei, liess sich mitunter
+von den Verh&ouml;rten die Melodien vorspielen, mit
+<span class='pagenum'><a name="Page_146" id="Page_146">[146]</a></span>
+welchen die Teufelsprozessionen begleitet werden, freute
+sich, wenn der Teufel franz&ouml;sisch von ihm gesagt haben
+sollte: &bdquo;Il est un homme de Dieu&ldquo;, oder er sei der gr&ouml;sste
+Feind, welchen Satan in der Welt habe,&nbsp;&mdash; und bedrohte
+die Geschworenen mit einer Anklage wegen vors&auml;tzlichen
+Irrthums, wenn sie im Verurtheilen nicht eifrig genug
+waren.</p>
+
+<p>Mit Jakob's Ueberzug nach London &auml;nderte sich die
+Scene seines Wirkens; jetzt kam das &uuml;bers&auml;ttigte Schottland
+etwas zu Athem, und in England erschien sogleich
+ein Gesetz (1603), das die Zauberei ganz im Geiste der
+k&ouml;niglichen D&auml;monologie auffasste und die Zauberer, als
+der Felonie schuldig, jedes geistlichen Beistandes f&uuml;r unw&uuml;rdig
+erkl&auml;rte. Jetzt war nicht mehr die Nachweisung
+eines durch Zaubermittel begangenen Verbrechens n&ouml;thig;
+die Zauberei war nun an sich ein solches<a name="FNanchor_150_150" id="FNanchor_150_150"></a><a href="#Footnote_150_150" class="fnanchor">[150]</a>. Ber&uuml;chtigt
+sind die beiden Prozesse der Lancashire-Hexen in den
+Jahren 1613 und 1634, wobei ein boshafter Knabe von
+elf Jahren unter der Anleitung seines gewinns&uuml;chtigen
+Vaters die Denunziationen machte. Der Betrug wurde
+entdeckt, als siebenzehn Weiber schon auf dem Punkte
+waren geh&auml;ngt zu werden<a name="FNanchor_151_151" id="FNanchor_151_151"></a><a href="#Footnote_151_151" class="fnanchor">[151]</a>.</p>
+
+<p>Unerh&ouml;rte Dinge durchlebte <em class="spaced">England</em> in der Zeit
+seines B&uuml;rgerkriegs. Ein gemeiner Mensch, <em class="spaced">Matthias
+Hopkins</em> aus Essex, der sich besonderer Kenntnisse
+r&uuml;hmte, durchzog unter dem Titel eines General-Hexenfinders
+(Witch-Finder-general) von 1645 an die Grafschaften
+Essex, Sussex, Norfolk und Huntingdon<a name="FNanchor_152_152" id="FNanchor_152_152"></a><a href="#Footnote_152_152" class="fnanchor">[152]</a>. Wo ein Magistrat
+seine H&uuml;lfe, die er geschickt zu empfehlen wusste,
+in Anspruch nahm, da suchte er gegen freien Unterhalt,
+Verg&uuml;tung der Reisekosten und bestimmte Di&auml;ten die
+Hexen des Bezirks auf. Als Mittel hierzu dienten ihm
+besonders die Proben mit der Nadel und mit dem kalten
+<span class='pagenum'><a name="Page_147" id="Page_147">[147]</a></span>
+Wasser. So brachte er Hunderte von Ungl&uuml;cklichen zum
+Tode und fanatisirte den P&ouml;bel t&auml;glich mehr.</p>
+
+<p>Unter Anderen fiel auch der Verdacht auf einen fast
+achtzigj&auml;hrigen Greis, einen anglikanischen Geistlichen,
+Namens <em class="spaced">Lowes</em>, der f&uuml;nfzig Jahre lang seines Amtes in
+Ehren gewartet hatte. Derselbe wurde mehrere Tage
+und N&auml;chte hindurch mit der landes&uuml;blichen tortura insomnii
+gequ&auml;lt, bis er ganz ohne Besinnung war und als
+Geisteskranker erschien. Schliesslich wurde er ins Wasser
+geworfen, verurtheilt und geh&auml;ngt. Die Einen behaupteten,
+er habe standhaft bis ans Ende seine Unschuld betheuert,
+w&auml;hrend Andere (unter ihnen auch Baxter) erz&auml;hlten,
+er habe bekannt, dass er zwei Teufel (imps) besitze,
+von denen der eine ihn immer zum B&ouml;sen antreibe,
+und mit dessen H&uuml;lfe er namentlich ein Segelschiff auf
+der See vor seinen Augen zum Sinken gebracht habe<a name="FNanchor_153_153" id="FNanchor_153_153"></a><a href="#Footnote_153_153" class="fnanchor">[153]</a>.&nbsp;&mdash;
+Indessen dauerte das Treiben <em class="spaced">Hopkins</em> nicht lange. Derselbe
+hatte eben seinen Besuch der Stadt Houghton in
+Huntingdonshire zugedacht, als ein Geistlicher daselbst,
+Mr. <em class="spaced">Gaul</em>, gegen das Unwesen sich erhob. Hopkins, der
+nun dem Landfrieden nicht mehr traute, schrieb, um die
+Stimmung zu erforschen, an mehrere Magistrate des Orts
+folgenden Brief, welcher ausser der Feigheit des Menschen
+auch beweist, dass selbst ein ungelehrter Hexenverfolger,
+der niemals von Edelin und Loos geh&ouml;rt hat, seine Verd&auml;chtigungspolitik
+versteht. Er schreibt: &bdquo;Meinen Empfehl
+an Eure Herrlichkeit. Ich erhielt heute einen Brief, der
+mich nach der Stadt Namens Gross-Houghton beruft, um
+nach &uuml;belber&uuml;chtigten Personen zu forschen, die man Hexen
+nennt (obwohl ich h&ouml;re, dass Euer Pfarrer in Folge seiner
+Unwissenheit arg gegen uns ist). Ich gedenke, geliebt
+es Gott, um so eher zu kommen, damit ich dessen seltsame
+Meinung in Betreff solcher Angelegenheiten vernehme.
+In Suffolk habe ich einen Priester gekannt, der
+eben so sehr gegen diese Entdeckung von der Kanzel
+herab eiferte, jedoch vom Parlament gezwungen wurde,
+<span class='pagenum'><a name="Page_148" id="Page_148">[148]</a></span>
+an eben derselben Stelle zu widerrufen. Ich wundere
+mich sehr, dass solche b&ouml;se Menschen Verfechter, und noch
+dazu unter den Geistlichen, finden, welche t&auml;glich Schrecken
+und Entsetzen predigen sollten, um die Uebelth&auml;ter zu ersch&uuml;ttern.
+Ich gedenke Eurer Stadt einen pl&ouml;tzlichen Besuch
+abzustatten. Diese Woche komme ich nach Kimbolton,
+und es stehen Zehn gegen Eins zu wetten, dass
+ich zuerst mich nach Eurer Stadt wende; doch m&ouml;chte
+ich zuvor mit Zuverl&auml;ssigkeit wissen, ob Eure Stadt viele
+Parteinehmer f&uuml;r solches Gesindel z&auml;hlt, oder ob sie bereit
+ist, uns freundlichen Empfang und gute Bewirthung angedeihen
+zu lassen, wie andere Orte thaten, in denen ich
+war. Wo nicht, so werde ich Euren Bezirk meiden (nicht
+als w&auml;re ich zun&auml;chst auf mich selbst bedacht), und mich
+in solche Gegenden begeben, wo ich nicht nur ohne Controle
+handeln und strafen m&ouml;ge, sondern auch Dank und
+Belohnung einernte. So verabschiede ich mich ergebenst
+und will mich als Euren Diener empfohlen haben.</p>
+
+<p class="right" style="margin-right: 15%">Matthias Hopkins.&ldquo;</p>
+
+<p>Hopkins trieb sein Spiel, bis er sich in seinen eigenen
+Netzen fing. Das entr&uuml;stete Volk nahm zuletzt mit ihm
+selbst die Wasserprobe vor, er schwamm, ward schuldig
+erkannt und get&ouml;dtet; ob mit gerichtlichen Formen, oder
+nicht, bleibt zweifelhaft. Butler gedenkt seiner im sechsten
+Gesange des Hudibras:</p>
+
+<div class="poem"><div class="stanza">
+<span class="i0">Has not this present Parliament<br /></span>
+<span class="i0">A ledger to the devil sent,<br /></span>
+<span class="i0">Fully empovered to treat about<br /></span>
+<span class="i0">Finding revolted witches out?<br /></span>
+<span class="i0">And has not he within one year<br /></span>
+<span class="i0">Hang'd threescore of them in a shire?&nbsp;&mdash;<br /></span>
+<span class="i0">Who after proved himself a witch,<br /></span>
+<span class="i0">And made a rod for his own breech.<br /></span>
+</div></div>
+
+<p>Von einer &auml;hnlichen Hexenjagd, die wenige Jahre
+sp&auml;ter im n&ouml;rdlichen England vorging, berichtet <em class="spaced">Sykes</em>
+in den Local Records. &bdquo;In den Gemeinderaths-Akten von
+Newcastle wird eine Petition in Hexensachen vom 26.&nbsp;M&auml;rz
+1649 erw&auml;hnt, welche ohne Zweifel von den Einwohnern
+<span class='pagenum'><a name="Page_149" id="Page_149">[149]</a></span>
+unterzeichnet war und deren Inhalt einen Prozess gegen
+alle verd&auml;chtigen Personen veranlasste. In Folge derselben
+schickte die Obrigkeit zwei Gerichtsdiener nach
+Schottland und bot einem Schotten, der sich auf die Nadelprobe
+zu verstehen vorgab, wenn er nach Newcastle kommen
+und die ihm Vorgef&uuml;hrten untersuchen wollte, ausser
+freier Her- und R&uuml;ckreise zwanzig Schillinge f&uuml;r jede
+Person, die als Hexe verurtheilt werden w&uuml;rde. Als die
+Gerichtsdiener den Hexenfinder zu Pferde in die Stadt
+brachten, liess die Obrigkeit durch die Schelle bekannt
+machen, wer gegen irgend ein Weib eine Klage wegen
+Hexerei vorzubringen habe, der solle es thun; man wolle
+dieselbe sogleich verhaften und untersuchen lassen. Dreissig
+Weiber wurden in das Rathhaus gebracht, der Nadelprobe
+unterworfen und mehrentheils schuldig befunden. Aus
+einem Auszuge aus dem Register der Pfarrkirche zu St.&nbsp;Andrews
+in Schottland ersieht man, dass ein Mann und
+f&uuml;nfzehn Weiber zu Newcastle wegen Hexerei hingerichtet
+wurden. Als der Hexenfinder in dieser Stadt mit seinem
+Gesch&auml;fte zu Ende war und seine Geb&uuml;hren in der Tasche
+hatte, begab er sich nach Northumberland, um Weiber zu
+untersuchen, und erhielt drei Pfund f&uuml;r das St&uuml;ck; aber
+<em class="spaced">Henry Ogle</em> Esq. bem&auml;chtigte sich seiner und forderte
+Rechenschaft. Der Mann entwischte nach Schottland, wo
+er verhaftet, vor Gericht gestellt und wegen &auml;hnlicher in
+diesem Lande ver&uuml;bten Niedertr&auml;chtigkeiten verurtheilt
+wurde. Er gestand am Galgen, dass er &uuml;ber zweihundertundzwanzig
+Weiber in beiden K&ouml;nigreichen um den Lohn
+von zwanzig Schillingen f&uuml;r den Kopf zum Tode geliefert
+habe&ldquo;<a name="FNanchor_154_154" id="FNanchor_154_154"></a><a href="#Footnote_154_154" class="fnanchor">[154]</a>.&nbsp;&mdash; Ganz England war damals von der unheimlichen
+Finsterniss des Hexenglaubens umnachtet. Scenen,
+wie sie Shakespeare in seinem Macbeth vorf&uuml;hrte, wurden
+&uuml;berall als der Wirklichkeit des Hexenwesens entsprechend
+angesehen<a name="FNanchor_155_155" id="FNanchor_155_155"></a><a href="#Footnote_155_155" class="fnanchor">[155]</a>.&nbsp;&mdash; Der ber&uuml;hmte Verfasser der (etwa 1633
+<span class='pagenum'><a name="Page_150" id="Page_150">[150]</a></span>
+erschienenen und den crassesten Aberglauben vertheidigenden)
+Religio medici, <em class="spaced">Thomas Browne</em>, der &bdquo;Vater
+des Deismus&ldquo; gab 1664 &uuml;ber zwei Weiber in Suffolk sein
+Urtheil dahin ab, dass deren Kr&auml;mpfe und sonstigen Zuf&auml;lle
+zwar nat&uuml;rlich, aber durch den ihnen einwohnenden
+Teufel gesteigert w&auml;ren, was er durch Berufung auf kurz
+vorher in D&auml;nemark vorgekommene F&auml;lle erwies.&nbsp;&mdash; Die
+beiden Ungl&uuml;cklichen waren mit dieser nichtssagenden Erkl&auml;rung
+als Hexen dargethan und wurden 1665 geh&auml;ngt<a name="FNanchor_156_156" id="FNanchor_156_156"></a><a href="#Footnote_156_156" class="fnanchor">[156]</a>.
+&mdash;&nbsp;Im Jahr 1682 wurden in Exeter drei Personen wegen
+Hexerei hingerichtet<a name="FNanchor_157_157" id="FNanchor_157_157"></a><a href="#Footnote_157_157" class="fnanchor">[157]</a>.</p>
+
+<p>In <em class="spaced">Schottland</em> hatten die Hexenprozesse namentlich
+seit 1603 ihren ununterbrochenen Fortgang gehabt, und
+zwar unter der eifrigsten Mitwirkung der reformirten Geistlichkeit,
+die freilich die hochverdiente H&uuml;terin der schottischen
+Volksfreiheit war, aber auch den Glauben an Teufelsspuk
+und Zauberei sorgsam aufrecht hielt. Um zu
+Denunziationen zu ermuntern, waren hier in den Kirchen
+Kasten mit Deckelspalten aufgestellt, in welche man die
+Namen Verd&auml;chtiger werfen sollte. Entsetzlicher Art
+waren die eigenth&uuml;mlichen Torturmittel, die man in Schottland
+zur Anwendung brachte<a name="FNanchor_158_158" id="FNanchor_158_158"></a><a href="#Footnote_158_158" class="fnanchor">[158]</a>. Um eine hartn&auml;ckige
+Hexe zu wecken, band man ihr einen eisernen Kappzaum
+oder Reif mit vier Zacken, die in den Mund eindrangen,
+um das Gesicht, und dieser Kappzaum wurde hinten an
+der Mauer in einer solchen Weise befestigt, dass die Ungl&uuml;ckliche
+sich nicht niederlegen konnte. In dieser Stellung
+musste dieselbe oft mehrere Tage und N&auml;chte hindurch
+verbleiben, w&auml;hrend deren sie von Zeit zu Zeit zu
+<span class='pagenum'><a name="Page_151" id="Page_151">[151]</a></span>
+Gest&auml;ndnissen aufgefordert wurde. Gleichzeitig wurde
+an ihr mit der tief ins Fleisch eindringenden Nadel zur
+Ermittelung des Hexenmales experimentirt<a name="FNanchor_159_159" id="FNanchor_159_159"></a><a href="#Footnote_159_159" class="fnanchor">[159]</a>. Ausserdem
+wurde die Qual noch dadurch gesteigert, dass man die
+Gefolterte den sich einstellenden Durst ertragen liess ohne
+ihr einen Schluck Wassers zu gew&auml;hren. Es soll vorgekommen
+sein, dass Einzelne diese Marter&nbsp;&mdash; einschliesslich
+der tortura insomniae&nbsp;&mdash; f&uuml;nf, sogar neun Tage und N&auml;chte
+hindurch ertragen mussten<a name="FNanchor_160_160" id="FNanchor_160_160"></a><a href="#Footnote_160_160" class="fnanchor">[160]</a>.</p>
+
+<p>Ausserdem wurde aber ganz besonders &bdquo;Verstockten&ldquo;,
+welche auf diesem Wege nicht zum Gest&auml;ndniss zu bringen
+waren, mit noch ganz anderen Torturmitteln zu Leibe gegangen.
+H&ouml;ren wir, was <em class="spaced">Hartpole Lecky</em><a name="FNanchor_161_161" id="FNanchor_161_161"></a><a href="#Footnote_161_161" class="fnanchor">[161]</a> S.&nbsp;101 &uuml;ber
+dieselben berichtet: &bdquo;Die drei vorz&uuml;glichsten, welche gew&ouml;hnlich
+zur Anwendung kamen, waren die Pennywinkis,
+die spanischen Stiefeln und die Caschielawis. Erstere war
+eine Art Daumenschraube, die zweite ein Geh&auml;use, in
+welches das Bein eingesenkt und darin durch Keile zerquetscht
+wurde, die man mit einem Hammer hineintrieb,
+die dritte eine eiserne Form, die von Zeit zu Zeit &uuml;ber
+einer Kohlenpfanne erhitzt und um den Leib gelegt wurde.
+Manchmal wurde der K&ouml;rper des Opfers mit Schwefelfaden
+gebrannt. In einem gleichzeitigen Aktenst&uuml;cke lesen wir von
+einem Manne, der achtundvierzig Stunden unter der scharfen
+Tortur in den Caschielawis gehalten wurde, und von einem
+anderen, der in derselben schrecklichen Maschine elf Tage
+und N&auml;chte lang blieb, dem vierzehn Tage lang die Beine
+allt&auml;glich in den spanischen Stiefeln gebrochen und der so
+gegeisselt wurde, dass ihm die ganze Haut vom K&ouml;rper
+gerissen ward.&nbsp;&mdash; Wie viele Gest&auml;ndnisse durch diese
+Mittel erpresst wurden, l&auml;sst sich nicht mehr ermitteln.
+Zwar ist uns eine grosse Anzahl von Zeugenaussagen und
+Gest&auml;ndnissen aufbewahrt, allein diese stammen nur von
+einem einzigen Gerichte her. Wir wissen, dass (hier) 1662
+<span class='pagenum'><a name="Page_152" id="Page_152">[152]</a></span>
+mehr als hundertundf&uuml;nfzig Personen der Hexerei angeklagt
+und dass in diesem Jahre <em class="spaced">vierzehn Untersuchungscommissionen</em>
+eingesetzt waren.&ldquo; Es kann
+also nicht auffallen, wenn ein Reisender gelegentlich bemerkt,
+dass er habe 1664 in Leith neun Frauen zusammen
+verbrennen sehen oder wie 1678 an einem einzigen
+Tage von einem und demselben Gericht neun Frauen verurtheilt
+wurden. Ein Graf Mar erz&auml;hlt, wie einst mehrere
+Weiber &bdquo;mit gellendem Geschrei schon halbverbrannt dem
+langsam sie verzehrenden Feuer sich entwanden, einige
+Augenblicke mit verzweifelter Kraftanstrengung inmitten
+der Zuschauer k&auml;mpften, aber bald unter lautem gottesl&auml;sterlichem
+Angstgeschrei und wilden Unschuldsbetheuerungen
+in zuckendem Todeskampfe in die Flammen niedersanken.&ldquo;<a name="FNanchor_162_162" id="FNanchor_162_162"></a><a href="#Footnote_162_162" class="fnanchor">[162]</a>.</p>
+
+<p>Gegen das Ende des siebenzehnten Jahrhunderts war
+die Pest des Hexenglaubens auch nach <em class="spaced">Nordamerika</em>
+von England her eingeschleppt.</p>
+
+<p>Schon im Jahr 1645 waren im Staate <em class="spaced">Massachusetts</em>
+vier Personen der Hexerei angeklagt und hingerichtet
+worden. Doch hatte dieses Vorkommniss kein sonderliches
+Aufsehen gemacht. Die ber&uuml;chtigte <em class="spaced">Hexenjagd
+von Salem</em> nahm erst sp&auml;ter, im unmittelbaren Anschluss
+an eine Qu&auml;kerverfolgung, ihren Anfang.&nbsp;&mdash; Es ist dabei
+zu bemerken, dass die Seele derselben zwei hochangesehene
+reformirte Geistliche, Vater und Sohn waren, n&auml;mlich
+<em class="spaced">Increase Mather</em>, der zweiundsechszig Jahre als
+Seelsorger an der Nordkirche zu Boston gewirkt hat und
+dem Neu-England den ersten Grundstein seiner Unabh&auml;ngigkeit
+verdankt, und vor Allem dessen Sohn <em class="spaced">Cotton
+Mather</em>,&nbsp;&mdash; wie der Vater ein ernster, gelehrter und
+glaubenseifriger Prediger, dessen Name in der englischen
+Literatur noch heute mit Auszeichnung genannt wird,
+wesshalb seine D&auml;monomanie noch um so r&auml;thselhafter
+erscheinen kann.</p>
+
+<p>Ein anscheinend ganz unbedeutendes Ereigniss, welches
+<span class='pagenum'><a name="Page_153" id="Page_153">[153]</a></span>
+sich 1688 zu <em class="spaced">Boston</em> zutrug, gab den ersten Anlass zu
+dem grausigen Drama.</p>
+
+<p>Im Hause eines Maurers war W&auml;sche abhanden gekommen
+&mdash;&nbsp;der Verdacht fiel auf eine Waschfrau, welche
+in der Familie zeitweise Dienste leistete&nbsp;&mdash; diese, emp&ouml;rt
+&uuml;ber die Beschuldigung, liess sich derbe Aeusserungen
+gegen ein T&ouml;chterchen der Familie entschl&uuml;pfen. Als das
+Kind nun den andern Tag erkrankte und das Uebel sich
+auch seinen Geschwistern mittheilte, kam man auf den
+Gedanken, die Waschfrau habe sie behext. Diese, eine
+Irl&auml;nderin und Papistin (keins von beiden sprach zu ihren
+Gunsten) wurde verhaftet, verh&ouml;rt, und da sie unzusammenh&auml;ngend
+und nur gebrochen englisch sprach, schliesslich
+in der Verzweiflung auch selbst schuldig zu sein vorgab,
+verurtheilt und hingerichtet.&nbsp;&mdash; Nat&uuml;rlich hatte
+dieser Vorgang einen tiefen Eindruck auf das Volk gemacht
+und die Verblendung nahm mehr und mehr zu.
+<em class="spaced">Cotton Mather</em> wurde als Zeuge zu den Kindern des
+Maurers gerufen. Nicht zufrieden mit dem, was sich seinen
+Augen hier darbot, nahm er das am meisten von Kr&auml;mpfen
+und eigenth&uuml;mlichen Zust&auml;nden befallene Kind mit nach
+Hause, um es ungest&ouml;rt examiniren zu k&ouml;nnen. Es scheint,
+dass das kleine M&auml;dchen mancherlei von den Hexereien,
+welche in England und Schottland vorgekommen sein
+sollten, geh&ouml;rt und seine Phantasie damit erf&uuml;llt hatte.
+Die Kleine kam n&auml;mlich oft in Gegenwart vieler Personen
+in einen eigenth&uuml;mlichen Zustand, setzte sich rittlings auf
+einen Stuhl, trabte, galoppirte u.&nbsp;s.&nbsp;w. Bald schien sie
+mit unsichtbaren Wesen zu sprechen, bald diesen zuzuh&ouml;ren.
+Sie erz&auml;hlte Cotton Mather von Versammlungen,
+welche Hexen weit entfernt von ihrem Hause gehalten
+h&auml;tten und bezeichnete Personen, welche sie daselbst gesehen
+haben wollte u.&nbsp;s.&nbsp;w.&nbsp;&mdash; Der, gelind gesagt, etwas
+einf&auml;ltige Geistliche wurde jetzt durch Alles, was er von
+der Patientin herausexaminirte, immer mehr von der Wahrheit
+der Hexerei &uuml;berzeugt und hat sogar &uuml;ber den beregten
+Fall ein Buch (&bdquo;Memorable Providences relating to Witchcraft
+and Possession.&ldquo; Lond. 1689) der Nachwelt hinterlassen.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_154" id="Page_154">[154]</a></span></p>
+<p>Ein anderer Geistlicher, <em class="spaced">Paris</em> aus Salem-Village,
+welcher seit mehreren Jahren in Unfrieden mit seiner Gemeinde
+lebte, war nicht minder von der Sache eingenommen.
+Im Februar 1692 wurden einige junge Leute seiner
+Familie von eigenth&uuml;mlichen Zust&auml;nden befallen; sie verkrochen
+sich unter den M&ouml;beln und in Ecken, sprachen
+sonderbar, verrenkten die Glieder und fielen theilweise in
+Kr&auml;mpfe. Der Arzt konnte die Art der Krankheit nicht
+erkennen und sprach die Vermuthung aus, dass die Kranken
+behext w&auml;ren.&nbsp;&mdash; Nun hatte Paris einen Indianer und dessen
+Frau als Dienstboten;&nbsp;&mdash; durch diese liess er (wie es in
+ihrem Stamm &uuml;blich war) einen verzauberten Kuchen
+backen und derselbe, einem der Familie geh&ouml;renden Hunde
+gegeben, sollte es m&ouml;glich machen, dass die besessenen
+Personen erkennen k&ouml;nnten, wer sie behext h&auml;tte<a name="FNanchor_163_163" id="FNanchor_163_163"></a><a href="#Footnote_163_163" class="fnanchor">[163]</a>. Das
+Resultat war, dass sie die beiden Indianer f&uuml;r schuldig
+erkl&auml;rten und diese, dazu gedr&auml;ngt, gestanden es auch ein
+und wurden ins Gef&auml;ngniss geworfen.</p>
+
+<p>Von nun an mehrten sich die Anklagen und am
+11.&nbsp;April wurde eine ganze Anzahl der Hexerei beschuldigten
+Personen in Salem von einem Gericht, welches aus
+sechs Richtern und einigen Geistlichen zusammengesetzt
+war, in Untersuchung genommen.</p>
+
+<p>Die wunderbarsten Gest&auml;ndnisse wurden aus dem
+Mund der Besessenen herausgelockt. Sie erz&auml;hlten von
+einem schwarzen Manne von &uuml;bernat&uuml;rlicher Gr&ouml;sse, welcher
+sie verfolge und dr&auml;nge, dass sie sich in ein von ihm
+hingehaltenes Buch einzeichnen und ihre Seele verschreiben
+sollten,&nbsp;&mdash; von unheimlichen Zusammenk&uuml;nften solcher
+Personen, die sich bereits dem Teufel verschrieben h&auml;tten,
+welche mit dem Ausdruck von Hohn und Spott Brod und
+Wein gen&ouml;ssen und es ihr Sakrament nennten, u.&nbsp;s.&nbsp;w.
+Sie erz&auml;hlten weiter, dass sie auf einem Stock zu den
+Versammlungen ritten und dass sie die Absicht h&auml;tten,
+das Reich Christi zu zerst&ouml;ren und das Reich des Teufels
+<span class='pagenum'><a name="Page_155" id="Page_155">[155]</a></span>
+aufzurichten und dass dann Alles gut sein w&uuml;rde.&nbsp;&mdash; Die
+Tollheit ging bald so weit, dass sogar ein vierj&auml;hriges
+M&auml;dchen als der Hexerei dringend verd&auml;chtig gef&auml;nglich
+eingezogen wurde. Man gab ihm schuld, dass es sich zuweilen
+unsichtbar mache, und dass es denen, von welchen
+es angesehen werde, durch seinen b&ouml;sen Blick Unheil
+zuf&uuml;ge.</p>
+
+<p>Als im Mai 1692 Sir <em class="spaced">W. Phipps</em> als Gouverneur nach
+Neu-England kam, erschien dieser keineswegs als Friedensherold,
+sondern machte durch seine strengen Massregeln
+(er befahl u.&nbsp;A., dass die wegen Hexerei verklagten Gefangenen
+in Ketten gelegt werden sollten) die Sache noch
+&auml;rger. Immer mehr Anklagen wurden laut und die Angeklagten
+glaubten sich oft nur dadurch helfen zu k&ouml;nnen,
+dass sie wieder andere Personen beschuldigten, Hexen zu
+sein. Hatte man im Anfange nur niedrige und in schlechtem
+Rufe stehende Personen angeklagt, so ging man nun
+weiter und belastete auch H&ouml;herstehende. Wagte Jemand
+zu ihren Gunsten zu sprechen, so wurde er ebenfalls der
+Hexerei verd&auml;chtig.&nbsp;&mdash; Am 31.&nbsp;Mai 1692 wurde ein Seekapit&auml;n
+aus Boston nach Salem gebracht und vor Gericht
+gestellt. Er fragte ganz erstaunt seine Ankl&auml;ger, wie sie
+sich nur denken k&ouml;nnten, dass er nach dieser Stadt kommen
+m&ouml;ge, um Personen zu sch&auml;digen, da er Salem noch
+nie zuvor gesehen? Aber er wurde verurtheilt und ins
+Gef&auml;ngniss geworfen; der Beschliesser jedoch scheint ihm
+zur Flucht beh&uuml;lflich gewesen zu sein.</p>
+
+<p>Die Gef&auml;ngnisse f&uuml;llten sich immer mehr und manches
+Todesurtheil wurde vollstreckt. Die Besessenen nahmen
+massenhaft zu und ihre Aussagen, oft ganz barock, wurden
+von dem Gericht f&uuml;r Wahrheit hingenommen. Die Besessenen
+wollten Besuche von den Hexen erhalten haben,
+welche mitten in der Nacht durch das geschlossene Fenster
+kamen, sie gleich einem Alp stundenlang dr&uuml;ckten, so
+dass sie kein Glied r&uuml;hren und nicht athmen konnten; sie
+wollten die Hexen sich bald in ein Schwein, bald in einen
+Popanz, bald in andere Gestalt verwandeln gesehen haben.
+In den gerichtlichen Verh&ouml;ren behaupteten sie den &bdquo;schwarzen
+<span class='pagenum'><a name="Page_156" id="Page_156">[156]</a></span>
+Mann&ldquo; neben den Angeklagten stehen zu sehen, um
+ihnen die Worte ihrer Vertheidigung ins Ohr zu fl&uuml;stern
+und die Richter waren dabei von der Schuld der Angeklagten
+so fest &uuml;berzeugt, dass sie ihnen sogar den einzigen
+ihnen gebliebenen Beweis des Alibi nicht gestatteten.</p>
+
+<p>Mehrere Hinrichtungen waren bereits vorgekommen,
+da standen am 5.&nbsp;August wieder sechs Angeklagte vor
+Gericht, von welchen f&uuml;nf am 19.&nbsp;August hingerichtet
+wurden. Unter diesen befand sich ein Geistlicher, <em class="spaced">Mr.
+Georg Burroughs</em>, welcher seine Richter mit dem Ausspruche,
+dass es weder jemals Hexen, welche einen Bund
+mit dem Teufel gemacht, gegeben h&auml;tte noch gebe, sehr
+erz&uuml;rnt hatte. Auf dem Richtplatze wendete er sich zu
+der umstehenden Menge und sprach zu ihr mit so viel
+Gef&uuml;hl, dass aus manchem Auge Thr&auml;nen flossen. Da
+aber riefen die Ankl&auml;ger: &bdquo;Der schwarze Mann steht neben
+ihm und diktirt ihm was er sagen soll&ldquo; und Dr. Cotton
+Mather, der zu Pferde anwesend war, rief der Menge zu,
+es sei kein wirklicher Geistlicher, sondern seine Fr&ouml;mmigkeit
+sei nur Verstellung und auch hier habe, wie so manchmal,
+der Teufel die Gestalt eines Engels des Lichts angenommen.
+&mdash;&nbsp;Sofort war die Sympathie des Volkes verwischt
+und der Henker ging zu seiner Amtsverrichtung
+&uuml;ber.&nbsp;&mdash; Mit Burroughs wurde u.&nbsp;A. ein fr&uuml;herer Gef&auml;ngnissbeamter
+hingerichtet, welcher, um sein trauriges Gesch&auml;ft
+nicht l&auml;nger betreiben zu m&uuml;ssen, entflohen, aber
+auf der Flucht ergriffen worden war.</p>
+
+<p>Ein Rechtsgelehrter, welcher sich geweigert, in einem
+Hexenprozess zu fungiren, wurde zu Tod gepresst, die
+Zunge ihm aus dem Mund gerissen und als er im Todeskampf
+lag, wieder mit einem Stock in den Mund hineingedr&uuml;ckt.</p>
+
+<p>Neunzehn Personen waren nun bereits geh&auml;ngt worden,
+einschliesslich des zu Tode Gequetschten&nbsp;&mdash; und die Richter
+begannen denn doch, sich zu fragen, wie sie ihr Verfahren
+rechtfertigen sollten, wesshalb <em class="spaced">Cotton Mather</em> auf dringenden
+Wunsch des Gouverneurs sieben Hexenprozesse
+durch die Presse ver&ouml;ffentlichte und dieselben durch Hinweisung
+<span class='pagenum'><a name="Page_157" id="Page_157">[157]</a></span>
+auf &auml;hnliche in England vorgekommene F&auml;lle zu
+rechtfertigen suchte. &bdquo;<em class="spaced">More Wonders of the invisible
+World</em>&ldquo;, wurde im Oktober herausgegeben. Indessen
+war doch durch verschiedene Vorkommnisse im Volk bereits
+ein Zweifel an der Wahrheit der Sache entstanden
+und, nachdem man den Durst nach Menschenblut gestillt,
+stieg man eine Stufe herunter und richtete seine Wuth
+auf Thiere. So wurde z.&nbsp;B. ein Hund, den man f&uuml;r besessen
+und ein anderer, den man f&uuml;r einen Zauberer hielt,
+geh&auml;ngt.</p>
+
+<p>Aber die Seuche ging von Salem nach anderen Orten
+&uuml;ber. In <em class="spaced">Andover</em> liessen Leute, deren Angeh&ouml;rige krank
+waren, von Salem Personen, welche das &bdquo;Gespenster-Gesicht&ldquo;
+hatten, kommen, damit sie ihnen sagen sollten, wer
+die Kranken behext habe. So begann denn hier dasselbe
+Schauspiel wie in Salem und nachdem der Friedensrichter
+(<em class="spaced">Dudley Bradstreet</em>) dreissig bis vierzig Personen verhaften
+hatte lassen, f&uuml;hlte er sich doch sehr in seinem
+Gem&uuml;the beunruhigt und weigerte sich, weitere Verhaftsbefehle
+auszustellen. Darauf aber wurde er selbst als der
+Hexerei schuldig angeklagt und musste, als einziges Mittel
+seiner Rettung, die Flucht ergreifen.</p>
+
+<p>Bald darnach wurde ein angesehener Herr aus Boston
+angeklagt; dieser jedoch, rasch entschlossen, wusste sich
+einen Verhaftsbefehl gegen seine Ankl&auml;ger zu verschaffen
+und berechnete seinen ihm durch Verleumdung zugef&uuml;gten
+Schaden auf tausend Pfund Sterling.&nbsp;&mdash; Dieses k&uuml;hne
+Vorgehen richtete viel aus&nbsp;&mdash; die Anklagen h&ouml;rten pl&ouml;tzlich
+auf und kamen von dieser Zeit an in Misskredit. Viele,
+welche bereits Gest&auml;ndnisse abgelegt hatten, zogen dieselben
+wieder zur&uuml;ck und am 3.&nbsp;Januar 1693 wurden an
+dem obersten Gerichtshof von Salem von sechsundf&uuml;nfzig
+Anklageschriften dieser Art dreissig einfach bei Seite gelegt,
+und von den &uuml;brigen sechsundzwanzig, als sie zum
+Prozess kamen, nur drei f&uuml;r berechtigt und die betreffenden
+Personen f&uuml;r schuldig befunden. Ende Januar wurden
+zehn gefangene Personen, welche bereits verurtheilt waren,
+frei gelassen.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_158" id="Page_158">[158]</a></span></p>
+<p>Im April desselben Jahres wurde der Gouverneur
+<em class="spaced">Phipps</em> von seiner Stelle in Neu-England abgerufen und
+vor seiner Abreise setzte er alle wegen Hexerei verd&auml;chtigen
+Gefangenen in Freiheit. Es betrug die Zahl derselben
+um diese Zeit hundertundf&uuml;nfzig, von welchen f&uuml;nfzig
+gestanden hatten, wirklich Hexen zu sein. Weitere zweihundert
+waren angeklagt, aber noch nicht gef&auml;nglich eingezogen.
+&mdash;&nbsp;Das Volk bef&uuml;rchtete von dieser Massregel,
+welche es f&uuml;r sehr verkehrte Mildth&auml;tigkeit hielt, die
+schlimmsten Folgen, allein die Hexerei h&ouml;rte von diesem
+Augenblick an auf. Die Leute begannen nachzudenken,
+sahen ihren Irrthum ein und beklagten ihn. Vor Allem
+richtete sich nun der Unmuth des Volkes auf den Pfarrer
+von Salem-Village, Paris, welcher den ersten Anstoss zur
+Verfolgung von Hexen gegeben hatte. Obgleich dieser
+nun selbst von seinem Unrecht &uuml;berzeugt war, dieses eingestand
+und bitter bereute, so liessen die Leute ihm doch
+keine Ruhe, bis er Stadt und Land verliess.</p>
+
+<p>So erstarb denn nach und nach der Hexenglaube,
+wenn auch einzelne Personen nicht ganz davon lassen
+wollten.&nbsp;&mdash; Einmal allerdings schien er wieder aufleben
+zu wollen, indem ein junges M&auml;dchen, <em class="spaced">Margaret Bule</em>
+in Boston, in Convulsionen fiel und von acht Gespenstern,
+die Personen ihrer Bekanntschaft sein sollten, besucht sein
+wollte. <em class="spaced">Cotton Mather</em> suchte sie auf, glaubte sich von
+der Wahrheit ihrer Aussage zu &uuml;berzeugen und leicht
+h&auml;tte eine neue Flamme auflodern k&ouml;nnen, w&auml;re ihr nicht
+von anderer Seite entgegengearbeitet worden. Ein intelligenter
+Kaufmann, <em class="spaced">Calef</em>, von Boston, besuchte n&auml;mlich
+Margaret Bule ebenfalls und kam dabei zu einem der
+Ansicht Cotton Mather's vollst&auml;ndig verschiedenen Resultat.
+Von dem Buche Calef's &bdquo;<em class="spaced">More Wonders of the invisible
+World</em>&ldquo; erhalten wir wohl die allergenaueste Anschauung
+der damaligen Vorg&auml;nge in Salem und Andover.</p>
+
+<p>Seit dieser Zeit h&ouml;rte man in New-England nichts
+mehr von Hexen. Das Volk sch&auml;mte sich seiner Verirrung
+und bereute sie tief. Am 17.&nbsp;Dezember 1696 wurde in
+Salem ein grosses Fasten gehalten, wo Gott um Verzeihung
+<span class='pagenum'><a name="Page_159" id="Page_159">[159]</a></span>
+gebeten und angerufen wurde, solche Vorkommnisse nicht
+mehr gestatten zu wollen und die Richter unterzeichneten
+eine Schrift, worin sie ihre Reue bekannten und Gott
+baten, ihnen und den Ihrigen ihre Schuld nicht anzurechnen.
+&mdash;&nbsp;Eine tiefe Besch&auml;mung hatte sich der verirrten
+Seelen bem&auml;chtigt.</p>
+
+<p>Schliesslich sei noch eine w&ouml;rtliche Erkl&auml;rung einiger
+der Hexerei angeklagten Frauen beigef&uuml;gt. Sie sagten
+aus: &bdquo;Als die Frau von Joseph Ballard in Andover krank
+war, liess dieser&nbsp;&mdash; entweder aus eigenem Antrieb oder
+durch Andere dazu veranlasst&nbsp;&mdash; aus Salem-Village zwei
+von den sogenannten besessenen Personen her&uuml;berholen
+und diess war die Ursache der schrecklichen Tr&uuml;bsal,
+welche &uuml;ber uns in Andover kam. Die Augen wurden
+uns verbunden und unsere H&auml;nde auf die besessenen Personen
+gelegt, welche, als wir in ihre N&auml;he kamen, von
+ihren Kr&auml;mpfen befallen wurden. Dann sagten sie, wir
+w&auml;ren schuldig an ihrem Ungemach, worauf wir infolge
+eines Verhaftsbefehles gefangen genommen und nach Salem
+gebracht wurden. Obgleich wir uns nun diesem Verbrechen
+gegen&uuml;ber vollst&auml;ndig unschuldig wussten, waren
+wir doch Alle &uuml;ber diese Anklage so &uuml;beraus erstaunt,
+erschreckt und verwirrt, dass wir fast den Verstand verloren.
+Unsere n&auml;chsten Verwandten, welche uns in dieser
+schrecklichen Lage sahen und unsere grosse Gefahr kannten,
+verleugneten alle Liebe und alles Mitleid und beschworen
+uns, dasjenige zu beichten, was wir denn auch
+gebeichtet haben; und wahrhaftig, dieses Bekenntniss war
+kein anderes, als das, was uns von einigen Herren aufgen&ouml;thigt
+(suggested) wurde. Sie sagten uns, dass wir Hexen
+w&auml;ren, dass sie es w&uuml;ssten und dass wir es w&uuml;ssten und
+dass sie w&uuml;ssten, wir w&uuml;ssten es&nbsp;&mdash; diess Alles machte
+uns verwirrt, dass wir schliesslich dachten, wir w&auml;ren
+wirklich Hexen. Unser Verstand, unsere Vernunft, alle
+unsere geistigen F&auml;higkeiten waren uns abhanden gekommen
+und wir waren unf&auml;hig, unsern Zustand beurtheilen
+zu k&ouml;nnen, und da sie uns mit ihrer H&auml;rte &uuml;ber die Massen
+unf&auml;hig gemacht hatten uns zu vertheidigen, so sagten wir
+<span class='pagenum'><a name="Page_160" id="Page_160">[160]</a></span>
+Alles und Alles was sie w&uuml;nschten und das Meiste, was
+wir sagten, war in der That eigentlich nur ein Zustimmen
+zu dem, was <em class="spaced">sie</em> gesagt hatten.&ldquo;&nbsp;&mdash; So endete die grausige
+<em class="spaced">witchcraft-delusion von Salem</em><a name="FNanchor_164_164" id="FNanchor_164_164"></a><a href="#Footnote_164_164" class="fnanchor">[164]</a>.</p>
+
+<p>In <em class="spaced">Frankreich</em> verliessen die Parlamente die Bahn
+der Besonnenheit, welche ihnen das Lob eines Duarenus
+und den Tadel eines Bodin erworben hatte. Das von
+D&ocirc;le verurtheilte z.&nbsp;B. 1573 Gilles Garnier aus Lyon, der
+angeklagt und gest&auml;ndig war, als Wehrwolf mehrere Kinder
+in der Umgegend zerrissen zu haben, zum Feuer<a name="FNanchor_165_165" id="FNanchor_165_165"></a><a href="#Footnote_165_165" class="fnanchor">[165]</a>;
+das von Paris sprach 1578 ein gleiches Urtheil &uuml;ber den
+Wehrwolf Jacques Rollet<a name="FNanchor_166_166" id="FNanchor_166_166"></a><a href="#Footnote_166_166" class="fnanchor">[166]</a> und best&auml;tigte 1582 das Todesurtheil
+einer Hexe, welche einem jungen M&auml;dchen den
+Teufel in den Leib geschickt hatte<a name="FNanchor_167_167" id="FNanchor_167_167"></a><a href="#Footnote_167_167" class="fnanchor">[167]</a>. Mit der Wirksamkeit
+der Gerichte unter <em class="spaced">Heinrich</em>&nbsp;III. ist Bodin &uuml;berhaupt
+zufrieden; doch geschah der Ligue noch bei weitem nicht
+genug. Dieser K&ouml;nig liess einst einige angebliche Besessene
+durch eine Commission untersuchen und dann als
+Betr&uuml;ger einsperren. Man warf ihm darum Beg&uuml;nstigung
+der Zauberei vor. Ein kurz vor Clement's That erschienenes
+Pamphlet enthielt nicht nur den Vorwurf, dass Heinrich
+einige Verurtheilte begnadigt habe, sondern machte
+ihn sogar selbst der Zauberei und eines vertrauten Umgangs
+mit dem Hofteufel Terragon verd&auml;chtig. <em class="spaced">Clement</em>
+soll besonders hierdurch zu seinem Meuchelmord bestimmt
+<span class='pagenum'><a name="Page_161" id="Page_161">[161]</a></span>
+worden sein<a name="FNanchor_168_168" id="FNanchor_168_168"></a><a href="#Footnote_168_168" class="fnanchor">[168]</a>. Eine Deputation der Sechszehner hatte
+vor dem goldenen Cruzifixe des K&ouml;nigs zwei Candelaber
+aus getriebenem Silber mit Satyrfiguren bemerkt. Hier&uuml;ber
+berichtet ein damals verbreitetes Pamphlet Folgendes<a name="FNanchor_169_169" id="FNanchor_169_169"></a><a href="#Footnote_169_169" class="fnanchor">[169]</a>:
+&bdquo;On a trouv&eacute; derni&egrave;rement, au bois de Vincennes,
+deux Satyres d'argent, de la hauteur de quatre pieds. Ils
+&eacute;taient au-devant d'une croix d'or, au milieu de laquelle
+il y avait ench&acirc;ss&eacute; du bois de la vraie croix de notre
+Seigneur J&eacute;sus-Christ. Les politiques disent, que c'&eacute;taient
+des chandeliers. Ce qui fait croire le contraire, c'est que,
+dans ces vases, il n'y avait pas d'aiguille qui pass&acirc;t pour
+y mettre un cierge ou une petite chandelle; joint qu'ils
+tournaient le derri&egrave;re &agrave; la dite vraie croix, et que deux
+anges ou deux simples chandeliers y eussent &eacute;t&eacute; plus d&eacute;cens
+que ces Satyres, estim&eacute;s par les payens &ecirc;tres des
+dieux des for&ecirc;ts, o&ugrave; l'on tient que les mauvais esprits se
+trouvent pl&ucirc;t&ocirc;t qu'en autres lieux. Ces monstres diaboliques
+ont &eacute;t&eacute; vus par messieurs de la ville.&nbsp;&mdash; Outre ces deux
+figures on a trouv&eacute; une peau d'enfant, laquelle avait &eacute;t&eacute;
+corroy&eacute;e; et sur icelle y avait aussi plusieurs mots de sorcellerie
+et divers caract&egrave;res.&nbsp;&mdash; Tout ce qu'il (Henri&nbsp;III.)
+allait souvent au bois de Vincennes, n'&eacute;tait que pour entendre
+&agrave; ses sorcelleries, et non pour prier Dieu.&ldquo;</p>
+
+<p>Auch mit den Zeiten <em class="spaced">Heinrich's</em>&nbsp;IV. h&auml;tte Bodin's
+Eifer zufrieden sein d&uuml;rfen, wenn sein Buch so weit gereicht
+h&auml;tte. Dass im Hexenprozesse unter diesem K&ouml;nig
+eine Pause eingetreten sei, ist eine Unwahrheit; die Berichte
+aus Poitou, die Register der Parlamente zu Bordeaux
+und Paris und das Zeugniss des Convertiten und
+Jesuitenj&uuml;ngers Florimond de Remond, der sich seiner
+Mitwirkung r&uuml;hmt, beweisen das Gegentheil. &bdquo;Unsere
+<span class='pagenum'><a name="Page_162" id="Page_162">[162]</a></span>
+Gef&auml;ngnisse,&nbsp;&mdash; sagt der letztere,&nbsp;&mdash; sind voll von Zauberern;
+kein Tag vergeht, dass unsere Gerichte sich nicht
+mit ihrem Blute f&auml;rben und dass wir nicht traurig in unsere
+Wohnungen zur&uuml;ckkehren, entsetzt &uuml;ber die abscheulichen,
+schrecklichen Dinge, die sie bekennen. Und der
+Teufel ist ein so guter Meister, dass wir nicht eine so
+grosse Anzahl derselben zum Feuer schicken k&ouml;nnen, dass
+nicht aus ihrer Asche sich wiederum neue erzeugen&ldquo;<a name="FNanchor_170_170" id="FNanchor_170_170"></a><a href="#Footnote_170_170" class="fnanchor">[170]</a>.
+Garinet sucht den Grund, warum auch Heinrich&nbsp;IV. diese
+Prozesse geschehen liess, haupts&auml;chlich darin, dass er dadurch
+den seinem Vorg&auml;nger wegen Beg&uuml;nstigung der
+Zauberer gemachten Vorw&uuml;rfen habe entgehen wollen.
+Wie dem auch sei, im Jahr 1609 stellten <em class="spaced">Despagnet</em>,
+Pr&auml;sident, und <em class="spaced">De Lancre</em>, Rath des Parlaments zu Bordeaux,
+in k&ouml;niglichem Auftrage eine grosse Untersuchung
+unter den Basken von Labourd an<a name="FNanchor_171_171" id="FNanchor_171_171"></a><a href="#Footnote_171_171" class="fnanchor">[171]</a>. Es wurden hier
+mehr als sechshundert Personen verbrannt, und der abergl&auml;ubische
+De Lancre stellte aus seinen Erfahrungen zwei
+Traktate zusammen, die nach Form und Inhalt der D&auml;monolatrie
+des Remigius nahe kommen<a name="FNanchor_172_172" id="FNanchor_172_172"></a><a href="#Footnote_172_172" class="fnanchor">[172]</a>.</p>
+
+<p>Viele Verfolgte entflohen aus Labourd nach <em class="spaced">Spanien</em>
+und veranlassten daselbst die vor der Inquisition von Logro&ntilde;o
+verhandelten Prozesse, aus deren Protokollen wir
+oben die Beschreibung des Hexensabbaths mitgetheilt
+haben<a name="FNanchor_173_173" id="FNanchor_173_173"></a><a href="#Footnote_173_173" class="fnanchor">[173]</a>. Am 7. und 8.&nbsp;November 1610 wurde zu Logro&ntilde;o
+ein feierliches Auto da F&eacute; gehalten. Unter zweiundf&uuml;nfzig
+Personen, die bestraft wurden, befanden sich neunundzwanzig
+Zauberer. Achtzehn von diesen wurden, weil sie
+<span class='pagenum'><a name="Page_163" id="Page_163">[163]</a></span>
+im Verh&ouml;r sich zur Auss&ouml;hnung mit der Kirche willf&auml;hrig
+gezeigt hatten, frei gelassen, eilf aber, weil sie leugneten, zur
+Uebergabe an den weltlichen Arm verurtheilt. Als Denunzianten
+hatte man hierbei verschiedene Kinder gebraucht,
+die der Vikar von Vera bei sich schlafen liess und exorzisirte,
+die aber dennoch, als der Exorzismus einst vers&auml;umt
+wurde, von den Hexen auf den Sabbath entf&uuml;hrt sein sollten.
+&mdash;&nbsp;Dieser Prozess veranlasste eine niemals in den Druck
+gekommene Eingabe des Humanisten <em class="spaced">Peter de Valencia</em>,
+eines Freundes von Arias Montanus, an den Grossinquisitor.
+Es wird darin ausser andern Missst&auml;nden des Hexenprozesses
+besonders das Unrecht hervorgehoben, bei der
+Zweifelhaftigkeit des Gegenstandes selbst <em class="spaced">Leugnende</em>
+zu verurtheilen; eine genaue Instruktion f&uuml;r die Inquisitoren
+m&uuml;sse die Willk&uuml;r abschneiden. Zwar liest man,
+dass der Grossinquisitor diesen Aufsatz mit Verachtung
+bei Seite gelegt habe; doch ist es gewiss, dass eine beschr&auml;nkende
+Instruktion f&uuml;r die Provinzialinquisitoren bald
+darauf erschien<a name="FNanchor_174_174" id="FNanchor_174_174"></a><a href="#Footnote_174_174" class="fnanchor">[174]</a>.</p>
+
+<p>Unter <em class="spaced">Ludwig's</em>&nbsp;XIII. Regierung erregten am meisten
+Aufsehen die beiden Prozesse gegen die Geistlichen Gaufridy
+und Grandier. Der eine derselben f&auml;llt in die Periode
+von Richelieu's Staatsverwaltung und verlief nicht ohne
+Mitwirkung des Kardinals, der in diesem Punkte nicht
+&uuml;ber seiner Zeit stand. Letzteres hatte er schon 1618 als
+Bischof beurkundet, als er den Gl&auml;ubigen seiner Di&ouml;zese
+eine Schrift zusandte, die er 1626 wieder auflegen liess,
+und in welcher sich unter andern folgende Stelle findet:
+&bdquo;La <i>magie</i> est un art de produire des effets par la puissance
+du diable; <i>sorcellerie</i> ou <i>mal&eacute;ficie</i> est un art de nuire aux
+hommes par la puissance du diable. Il y a cette diff&eacute;rence
+entre la magie et la sorcellerie, que la magie a
+pour fin principale <i>l'ostentation</i>, se faire admirer; et la sorcellerie
+la <i>nuisance</i>&ldquo;<a name="FNanchor_175_175" id="FNanchor_175_175"></a><a href="#Footnote_175_175" class="fnanchor">[175]</a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_164" id="Page_164">[164]</a></span></p>
+<p><em class="spaced">Louis Gaufridy</em><a name="FNanchor_176_176" id="FNanchor_176_176"></a><a href="#Footnote_176_176" class="fnanchor">[176]</a>, Benefiziatpriester an der Kirche
+des Accoules zu Marseille, galt, wie eine aus der Feder
+seiner Feinde geflossene Geschichtserz&auml;hlung sagt, f&uuml;r den
+fr&ouml;mmsten Mann auf Erden und sah seinen Beichtstuhl
+besonders vom weiblichen Geschlechte umdr&auml;ngt. Pl&ouml;tzlich
+h&ouml;rt man von Exorzismen, die der Dominikaner Michael,
+Prior von St.&nbsp;Maximin, an einigen Nonnen des Ursulinerinnenklosters
+vornimmt. Die Teufel Beelzebub, Asmodeus,
+Leviathan u.&nbsp;a. reden aus ihnen, weissagen vom
+Antichrist und vom j&uuml;ngsten Tage und erz&auml;hlen ganz besonders
+vom Priester Gaufridy schreckliche Dinge. Derselbe,
+sagen sie, habe sich mit Leib und Seele dem Teufel
+verschrieben, um Ansehen und Weibergunst zu erlangen:
+er sei K&ouml;nig der Zauberer in Hispanien, Frankreich, England,
+in der T&uuml;rkei und in Deutschland, und sein Hauch
+bezaubere die Frauen, wenn er dieselben missbrauchen
+wolle, unwiderstehlich. So habe er die j&uuml;ngste unter den
+Nonnen, <em class="spaced">Magdalene de la Palud</em>, verf&uuml;hrt, zum Hexentanze
+mitgenommen und zum Abfalle bewogen; als dieselbe
+aber reum&uuml;thig ins Kloster zur&uuml;ckgekehrt, habe er
+ihr und ihren Gef&auml;hrtinnen Plageteufel zugesandt, um sie
+zu besitzen und zu martern. Nun war zwar in Marseille
+die allgemeine Stimme, dass Gaufridy dessen unschuldig
+sei und nur aus Missgunst vom Pater Michael verschrieen
+werde. Doch kam die Sache vor das Parlament von Aix,
+wo Magdalene, nachdem der Pr&auml;sident ihr das Leben zugesagt,
+ein umst&auml;ndliches Bekenntniss &uuml;ber die zauberischen
+Sch&auml;ndlichkeiten Gaufridy's ablegte. Dieser ward
+verhaftet, von einigen Amts&auml;rzten in Gegenwart des erzbisch&ouml;flichen
+Vikars der Nadelprobe unterworfen und mit
+Magdalene, die sich, bei fortdauernden unkeuschen Angriffen
+der Teufel, des geistlichen Beistands der Dominikaner
+und Kapuziner erfreute, confrontirt. Gaufridy schwur
+bei Gott und den Heiligen, dass er falsch angeklagt sei.
+<span class='pagenum'><a name="Page_165" id="Page_165">[165]</a></span>
+Magdalene bekam indessen neue, noch heftigere Anf&auml;lle,
+und die Teufel Beelzebub und Verrine bezeugten aus der
+Besessenen, dass Gaufridy als F&uuml;rst der Zauberer weit
+schlimmer gewesen sei, als der Teufel selbst. Hierin fand
+das Parlament genugsamen Grund, dem Angeklagten das
+Leben abzusprechen; er wurde, um Nennung seiner Complicen
+zu erpressen, die man als Hunde und Eulen schaarenweise
+um das Gef&auml;ngniss heulen h&ouml;rte, gefoltert, dann degradirt
+und am 30.&nbsp;April 1611 auf dem Dominikanerplatze
+zu Aix lebendig verbrannt. Bald nach seinem Tode erschien
+eine umst&auml;ndliche Darstellung dieser Teufelsgeschichten,
+wie man sie eher bei einem C&auml;sarius von Heisterbach,
+als im Jahrhundert Ludwig's&nbsp;XIV. suchen w&uuml;rde.
+Auch liess man ein angeblich von Gaufridy gethanes Gest&auml;ndniss
+drucken, welches der Mercure Fran&ccedil;ais von 1617
+aufnahm. Dasselbe mag das Detaillirteste sein, was wir
+aus franz&ouml;sischen Prozessen besitzen, und ist nicht nur in
+allen Hauptpunkten, sondern auch in den meisten Nebendingen
+denen der spanischen, englischen, deutschen, italienischen
+und schwedischen Hexen vollkommen gleich.
+Bemerkenswerth ist nur, dass im Pactum sowohl bei Gaufridy,
+als bei Magdalene de la Palud noch die seltenere
+Form des Chirographums mit Blut vorkommt<a name="FNanchor_177_177" id="FNanchor_177_177"></a><a href="#Footnote_177_177" class="fnanchor">[177]</a>.</p>
+
+<p>Wenden wir uns noch zu einer zweiten Geschichte
+von Besessenen, die ebenfalls in einem Ursulinerinnenkloster
+spielt<a name="FNanchor_178_178" id="FNanchor_178_178"></a><a href="#Footnote_178_178" class="fnanchor">[178]</a>. Zu Loudun, in der Di&ouml;zese von Poitiers,
+lebte der Priester <em class="spaced">Urbain Grandier</em> im Besitze zweier
+Pr&auml;benden; er verdankte dieselben nicht Familienverbindungen
+in der Stadt selbst, wo er fremd war, sondern der
+Protektion der Jesuiten zu Bordeaux, in deren Schule er
+sich ausgezeichnet hatte. Grandier war sch&ouml;n, kenntnissreich
+und gewandt, aber hochfahrend, sarkastisch und
+<span class='pagenum'><a name="Page_166" id="Page_166">[166]</a></span>
+wegen seiner Neigung zum weiblichen Geschlechte von
+Ehem&auml;nnern und V&auml;tern gef&uuml;rchtet. Darum fehlte es ihm
+nicht an Neidern und Feinden. Der k&ouml;nigliche Prokurator
+Trinquant, aufgebracht &uuml;ber die heimliche Niederkunft
+seiner Tochter, die ein dumpfes Ger&uuml;cht mit Grandier in
+Verbindung brachte, vereinigte sich mit etlichen seiner
+Verwandten, Priestern und Beamten, die zum Theil schon
+wegen verlorener Prozesse auf Grandier erbost waren, zum
+Sturze desselben. Man beschuldigte ihn vor dem Bischofe
+der Gottlosigkeit, vielfacher Unkeuschheit und sogar mitten
+in seiner Kirche ver&uuml;bter Nothzucht. Auf &ouml;ffentlicher
+Strasse kam es zu Z&auml;nkereien, und Grandier wurde in
+seinem Priesterornate durchgepr&uuml;gelt. W&auml;hrend er nun
+in Paris Genugthuung suchte, verordnete der Bischof von
+Poitiers, der eines Dienstvergehens wegen in der Hand
+des Complottes war, seine Verhaftung (22.&nbsp;Oktober 1629).
+Obwohl es an allen Beweisen fehlte, so wurde Grandier
+dennoch vom Offizialate zur Busse verurtheilt und der
+Aus&uuml;bung geistlicher Funktionen zu Loudun auf immer f&uuml;r
+unf&auml;hig erkl&auml;rt. Er appellirte, und die Sache ward vor den
+k&ouml;niglichen Gerichtshof zu Poitiers verwiesen. Es ergab
+sich, dass selbst falsche Zeugnisse abgelegt worden waren;
+Grandier wurde daher freigesprochen und vom Erzbischof
+von Bordeaux, Henri Escoubleau de Sourdis, in seine
+Aemter wieder eingesetzt. Die Versetzung verschm&auml;hend,
+welche ihm der Erzbischof zur Vermeidung weiterer Verdriesslichkeiten
+anbot, zog er jedoch mit einem Lorbeerzweige
+in der Hand zu Loudun ein, erhob Entsch&auml;digungsklagen
+gegen seine Feinde und reizte diese bei jeder Gelegenheit
+durch ungemessenen Hohn.</p>
+
+<p>In dieser Stadt war vor wenigen Jahren ein Ursulinerinnenkloster
+gestiftet worden; die Nonnen desselben
+waren noch arm und wohnten in einem gemietheten Hause,
+in welchem sie eine Pension hielten. Doch waren etliche
+unter diesen Damen munterer Laune und hatten sich bereits
+mehrfach das Vergn&uuml;gen gemacht, ihre &auml;lteren leichtgl&auml;ubigeren
+Schwestern durch Gespenstererscheinungen
+zu necken. Jetzt verbreitete sich in der Stadt das Ger&uuml;cht,
+<span class='pagenum'><a name="Page_167" id="Page_167">[167]</a></span>
+dass der Pater Mignon, Beichtvater des Klosters, der
+schon fr&uuml;her gegen Grandier im Bunde gewesen war, etliche
+von b&ouml;sen Geistern besessene Nonnen fleissig exorzisire.
+Die Wahrheit war, dass er dieselben durch mancherlei
+Vorspiegelungen vermocht hatte, sich zu einer
+h&ouml;chst ruchlosen Rolle abrichten zu lassen. Als sie die
+n&ouml;thige Fertigkeit erlangt hatten, lud er einige Magistratspersonen
+unter der Anzeige, dass eine der Nonnen von
+einem lateinischredenden Teufel besessen sei, zum Augenschein
+ein. Kaum bemerkte die Oberin (Domina) die eingef&uuml;hrte
+Beh&ouml;rde, so sprang sie unter Zuckungen auf,
+grunzte wie ein Schwein, kroch unter das Bett und geberdete
+sich auf das Seltsamste. Mignon und seine Geh&uuml;lfen,
+M&ouml;nche aus dem von Grandier heftig befehdeten
+Carmeliterinnenkloster, ergriffen sie, und ersterer richtete
+an den aufsch&uuml;rigen Teufel die Frage: Propter quam causam
+ingressus es in corpus hujus virginis? Antwort: Causa
+animositatis. Frage: Per quod pactum? Antwort: Per
+flores. Frage: Quales? Antwort: Rosas. Frage: Quis
+misit? Antwort: Urbanus (dieser Name wurde z&ouml;gernd
+und stockend ausgesprochen). Frage: Dic cognomen!
+Antwort: Grandier. Frage: Dic qualitatem! Antwort: Sacerdos.
+Frage: Cujus ecclesiae? Antwort: Sancti Petri.
+Frage: Quae persona attulit flores? Antwort: Diabolica!&nbsp;&mdash;
+Hierauf kam die Nonne wieder zu sich selbst und betete.
+Mignon aber nahm die beiden Magistratspersonen bei
+Seite und machte ihnen bemerklich, dieser Fall habe viele
+Aehnlichkeit mit der Sache des zu Aix verbrannten Pfarrers
+Gaufridy. Dergleichen Scenen wiederholten sich an
+den folgenden Tagen vor einer Schaar von Neugierigen.
+In einer derselben entstand das Geschrei, eine Katze sei
+durch den Schornstein herabgekommen; man suchte, fand
+eine Katze auf dem Betthimmel, brachte sie auf das Bette
+der Oberin, und einer der Exorzisten beschwor sie unter
+vielfacher Bekreuzung. Manche unter den Umstehenden
+wollten indessen in dem Thiere nur eine der wohlbekannten
+Klosterkatzen erkennen. Zuletzt verk&uuml;ndete man f&uuml;r
+den folgenden Tag die definitive Austreibung der Teufel,
+<span class='pagenum'><a name="Page_168" id="Page_168">[168]</a></span>
+und als das Gericht zur bestimmten Stunde erschien, um
+ein Protokoll dar&uuml;ber aufzunehmen, ward es an der Th&uuml;re
+mit der Nachricht empfangen, die Sache sei bereits zu Ende.</p>
+
+<p>Mittlerweile hatte sich <em class="spaced">Grandier</em> beim k&ouml;niglichen
+Baillif und beim Bischof von Poitiers &uuml;ber Verleumdung
+beklagt; dieser jedoch gab ihm kein Geh&ouml;r, und als jener
+die Exorzismen durch die bisherigen Priester ohne die
+Gegenwart des Gerichts verbot, gehorchten weder die
+Nonnen, noch die Exorzisten, sondern beriefen sich auf
+den Bischof. Bald fing ein zweiter Akt der Besessenheiten
+an, und obgleich sich die Teufel mit ihrem Latein und
+Weissagen schmachvoll blamirten, so nannten sie doch
+Grandier's Namen deutlich genug, um den Mann in immer
+&auml;rgeres Geschrei zu bringen. Das Schlimmste f&uuml;r diesen
+war, dass auch ein Offizier zu Loudun, der bei Richelieu
+etwas vermochte, zu seinen Feinden hielt. Grandier's
+Klagen wurden nirgends geh&ouml;rt. Dem plumpen Betruge
+arbeitete nur der Baillif entgegen, der mehrmals die Nonnen
+so verwirrte, dass die Exorzisten mit Schimpf bestanden.
+Doch predigten diese mit Salbung &uuml;ber den Unglauben,
+der die Wunder Gottes und die Herrlichkeit der katholischen
+Kirche in dem Geschehenen nicht erkennen wolle,
+und sie erhielten neuen Muth, als ihnen der Bischof noch
+zwei Helfer sandte. Die Sache sollte eben von Neuem
+angehen, als der Erzbischof bei einem zuf&auml;lligen Besuche
+in der Nachbarschaft seinen Arzt mit gemessenen Instruktionen
+zur Beobachtung nach Loudun schickte. Jetzt hatten
+die Besessenheiten auf einmal ein Ende, und der Pr&auml;lat erliess
+auf Grandier's Bitte f&uuml;r den Fall der Wiederkehr
+Bestimmungen hinsichtlich der Behandlung der Nonnen,
+welche vorerst weder diesen, noch ihren bisherigen Seelen&auml;rzten
+angenehm sein konnten. (Anfang 1632.)</p>
+
+<p><em class="spaced">Mignon</em> und die Nonnen lebten bereits in tiefer Verachtung,
+letztere auch, weil die Kostg&auml;nger ausblieben,
+in D&uuml;rftigkeit, als der Staatsrath von <em class="spaced">Laubardemont</em>,
+eine Kreatur Richelieu's, in Loudun eintraf, um einem
+k&ouml;niglichen Befehle zufolge die Schleifung des dasigen
+Schlosses zu leiten. Dieser Mann war ein Verwandter der
+<span class='pagenum'><a name="Page_169" id="Page_169">[169]</a></span>
+Domina und wurde bald in das Interesse der Verschworenen
+gezogen. Man vereinigte sich, Grandier als den
+Verfasser eines Pasquills<a name="FNanchor_179_179" id="FNanchor_179_179"></a><a href="#Footnote_179_179" class="fnanchor">[179]</a>, das kurz zuvor zu Gunsten der
+K&ouml;nigin Mutter gegen Richelieu erschienen war, zu bezeichnen.
+Kaum war Laubardemont wieder in Paris, so
+begannen die Besessenheiten in noch gr&ouml;sserem Style, als
+zuvor; nicht nur s&auml;mmtliche Nonnen, sondern auch weltliche
+Jungfrauen in der Stadt und Umgegend wurden
+heimgesucht, und man verbreitete unter dem Titel: <em class="spaced">la D&eacute;monomanie
+de Loudun</em> eine Schrift, worin die Einzelheiten
+der wunderbaren Ereignisse dargestellt wurden.
+Da, gegen das Ende des Jahres, erschien pl&ouml;tzlich Laubardemont
+als k&ouml;niglicher ausserordentlicher Untersuchungs-Commiss&auml;r
+f&uuml;r alle fr&uuml;heren und gegenw&auml;rtigen Vergehen
+Grandier's; seine Vollmachten waren die ausgedehntesten
+und schnitten sogar die Appellation ab. Er begann sein
+Gesch&auml;ft mit Grandier's Verhaftung und der Wegnahme
+seiner Papiere, unter welchen sich indessen nichts Anst&ouml;ssiges
+fand, als eine Abhandlung &uuml;ber den C&ouml;libat. Hiergegen
+appellirten die Verwandten, und das pariser Parlament
+genehmigte die Appellation, ohne dass darum Laubardemont
+in seinem Gange sich hemmen liess. Grandier's
+Feinde hatten gewonnenes Spiel: sie waren seine Richter
+und W&auml;chter, fungirten als Exorzisten, Experten und
+Zeugen.</p>
+
+<p>Die Zahl der beschw&ouml;renden Priester mehrte sich jetzt
+von Tag zu Tag. Die M&ouml;nche Frankreichs, den Pater
+Joseph an der Spitze, verhandelten damals stark den vom
+Kapuziner Tranquille aufgestellten Satz, dass der Teufel,
+wenn er ordnungsm&auml;ssig beschworen werde, <em class="spaced">sich gezwungen
+sehe, die Wahrheit zu sagen</em>. Dieser Satz
+war nicht nur f&uuml;r mancherlei Inquisitionszwecke, sondern
+auch wegen seiner Anwendung in der Beweisf&uuml;hrung f&uuml;r
+angefochtene Kirchendogmen von praktischer Bedeutung.
+In der Hoffnung, durch die Besessenen von Loudun die
+Frage zur Entscheidung zu bringen, str&ouml;mten M&ouml;nche verschiedener
+<span class='pagenum'><a name="Page_170" id="Page_170">[170]</a></span>
+Orden dahin zusammen. Auch der Pater Joseph
+hatte sich incognito eingefunden; da er aber die Sache
+allzu plump angelegt fand, um nicht in der &ouml;ffentlichen
+Meinung zu verungl&uuml;cken, so zog er sich fr&uuml;hzeitig zur&uuml;ck
+und &uuml;berliess geringeren Geistern die Gefahr der Schande.
+Diese konnte nicht ausbleiben, da viele der gleichsam
+in Programmen vorherverk&uuml;ndigten Taschenspielerst&uuml;cke
+g&auml;nzlich scheiterten. Einst war angesagt, dass am folgenden
+Tage der Teufel w&auml;hrend der Exorzismen dem
+Herrn von Laubardemont den Hut vom Kopfe nehmen
+und so lange in der Luft schweben lassen werde, als man
+ein Miserere singe. Die Exorzismen wurden bis zum Abend
+verl&auml;ngert, Laubardemont sass etwas abgesondert unter
+dem Gew&ouml;lbe; die angek&uuml;ndigte Scene konnte aber nicht
+aufgef&uuml;hrt werden, weil etliche neugierige Zweifler unter
+das Kirchendach vorgedrungen waren und daselbst einen
+Burschen ertappt hatten, der nur auf die D&auml;mmerung
+wartete, um mittelst eines Angelhakens, der an einem
+Faden durch ein Loch der Decke hinabgelassen werden
+sollte, das diabolische Schweben des Hutes zu bewerkstelligen.
+Vornehme Fremde, die gekommen waren, reisten
+jetzt murrend und kopfsch&uuml;ttelnd ab. Da erschien der
+Bischof von Poitiers pers&ouml;nlich, um gegen den Unglauben
+zu predigen, und die Exorzisten verk&uuml;ndigten, dass es eine
+Beleidigung Gottes, des K&ouml;nigs und des Kardinals Richelieu
+sei, nicht an die Wahrheit der Besessenheiten zu glauben.
+&bdquo;Dieses ist es,&nbsp;&mdash; schrieb der Pater Tranquille,&nbsp;&mdash; dass
+wir sagen k&ouml;nnen, dieses Unternehmen sei Gottes
+Werk, weil es ein Werk des K&ouml;nigs.&ldquo; Die &uuml;beraus schamlosen
+Reden und Geberden der Besessenen hatten beim
+Volke Unwillen erregt; auch <em class="spaced">davon</em> zu reden wurde durch
+&ouml;ffentlichen Anschlag und durch Verk&uuml;ndigung von der
+Kanzel verboten.</p>
+
+<p>Mittlerweile war <em class="spaced">Grandier</em> verh&ouml;rt, confrontirt und
+der Nadelprobe unterworfen worden. Man hatte bei der
+letzteren da, wo nach der Aussage der Nonnen das Stigma
+sein sollte, das <em class="spaced">runde</em> Ende der Sonde angesetzt, an den
+&uuml;brigen K&ouml;rpertheilen dagegen die Spitze bis auf den
+<span class='pagenum'><a name="Page_171" id="Page_171">[171]</a></span>
+Knochen eingebohrt, um ihn zum Schreien zu bringen.
+Falsche Zeugen waren verh&ouml;rt worden, und selbst der
+Protokollf&auml;lschung hatte man sich nicht gesch&auml;mt. Grandier's
+Dokumente aus den fr&uuml;heren H&auml;ndeln befanden sich
+in Laubardemont's Verwahrung; sein Bruder, ein Parlamentsadvokat,
+war durch Verhaftung unsch&auml;dlich gemacht,
+der wackere Baillif mit Frau und Kind selbst der Zauberei
+beschuldigt. Was half es, dass jetzt einige der missbrauchten
+Nonnen ihre Aussagen widerriefen und unter
+Thr&auml;nen der Reue betheuerten, dass sie nur Werkzeuge
+der niedertr&auml;chtigsten Kabale gewesen? Die Geistlichen
+versicherten, dass nur der Teufel aus ihnen rede, und zwar
+diessmal nicht die Wahrheit. Eine zahlreiche Commission
+trat zusammen, das Endurtheil zu sprechen, dessen Inhalt
+nicht zweifelhaft sein konnte. In dieser Noth richtete die
+B&uuml;rgerschaft von Loudun eine Bittschrift unmittelbar an
+den K&ouml;nig, stellte ihm die Gefahr vor, die jeder Rechtliche
+laufe, wenn das Prinzip durchginge, auf die angeblichen
+Aussagen des Teufels ein peinliches Urtheil zu gr&uuml;nden,
+und bat um Ueberweisung der Sache an das Parlament
+von Paris. Hierauf antwortete die Commission, nicht
+der K&ouml;nig, mit Cassirung der Supplik, die einer aufwieglerischen
+Versammlung &bdquo;der meisten Einwohner der Stadt,
+so der sogenannten reformirten Religion zugethan, und
+anderer Handwerksleute&ldquo; ihren Ursprung verdanke, verordnete
+eine Untersuchung und verbot fernere Schritte der
+Art bei schwerer Strafe.</p>
+
+<p><em class="spaced">Grandier</em> sah sein Ende nahen. Er hatte in dem
+ganzen Prozesse nichts zu bekennen gehabt, als die Autorschaft
+hinsichtlich des bei ihm gefundenen Traktats gegen
+den C&ouml;libat. Sein Benehmen war resignirt, aber die von
+ihm eingereichte Vertheidigungsschrift strafte in unverh&uuml;lltem
+Unwillen die Ungerechtigkeit des gegen ihn gerichteten
+Verfahrens. Am 18.&nbsp;August 1634 sprach die
+Commission folgendes Urtheil: &bdquo;Wir haben kund gethan
+und thun kund, dass besagter Urbain Grandier geb&uuml;hrender
+Weise des Lasters der Zauberei und Hexerei und der Besessenheit
+der Teufel, die durch sein Verursachen einigen
+<span class='pagenum'><a name="Page_172" id="Page_172">[172]</a></span>
+Ursulinerinnen aus dieser Stadt Loudun und einigen weltlichen
+Personen begegnet, nebst andern hieraus hervorgegangenen
+Uebelthaten und Lastern angeklagt und &uuml;berf&uuml;hrt
+sei. Zur Abb&uuml;ssung derselben haben wir diesen
+Grandier verdammt und verdammen ihn, mit entbl&ouml;sstem
+Haupte, einen Strick um den Hals und eine brennende
+Fackel von zwei Pfunden in der Hand, vor der Hauptth&uuml;re
+von St.&nbsp;Peter auf dem Markte und vor der Kirche
+der heiligen Ursula Busse zu thun und daselbst auf den
+Knieen Gott, den K&ouml;nig und die Gerechtigkeit um Vergebung
+zu bitten. Und wenn dieses geschehen ist, so soll
+er auf den Platz des heiligen Kreuzes gef&uuml;hrt werden und
+daselbst an einem Pfahl &uuml;ber einem Scheiterhaufen, welchen
+man zu diesem Zwecke aufrichten wird, angebunden, auch
+sein Leib lebendig nebst den B&uuml;ndnissen und zauberischen
+Zeichen, die bei den Akten aufgehoben sind, und nebst
+dem Buche, das er gegen das uneheliche Leben der
+Geistlichen aufgesetzt hat, verbrannt und seine Asche in
+die Luft gestreut werden. Wir haben auch kund gethan
+und thun hiermit kund, dass alle und jede seine G&uuml;ter
+dem K&ouml;nig sollen heimgefallen und confiszirt sein, jedoch
+so, dass davon die Summe von hundertundf&uuml;nfzig Livres
+vorausgenommen werde, damit man daf&uuml;r eine kupferne
+Platte ankaufen m&ouml;ge, in welche der Inhalt gegenw&auml;rtigen
+Urtheils eingegraben und dieselbe alsdann an einem erhabenen
+Orte in besagter Ursulinerinnenkirche zu immerw&auml;hrendem
+Ged&auml;chtniss aufgehoben werde. Und bevor
+man zur Vollstreckung des gegenw&auml;rtigen Urtheils schreite,
+verordnen wir, dass besagter Grandier wegen Nennung
+seiner Mitschuldigen auf die ordentliche und ausserordentliche
+Tortur gebracht werde.&ldquo;</p>
+
+<p><em class="spaced">Grandier</em> h&ouml;rte diese Sentenz mit ruhiger W&uuml;rde,
+&uuml;berstand die Folter mit Ausdauer, obgleich man ihm die
+Beine zwischen zwei Brettern in qualvollster Weise zusammenkeilte,
+und erkl&auml;rte, dass er sich nichts vorzuwerfen
+habe als einige l&auml;ngst geb&uuml;sste Fleischesverirrungen,
+die besessenen Nonnen aber in seinem Leben nicht gesehen
+habe. Nach der Folter war Laubardemont &uuml;ber
+<span class='pagenum'><a name="Page_173" id="Page_173">[173]</a></span>
+zwei Stunden bei ihm und suchte ihn zur Unterzeichnung
+einer ihm vorgelegten Schrift zu &uuml;berreden. Grandier
+schlug diess standhaft ab. Wahrscheinlich war es ein
+solches Bekenntniss, wie dasjenige, welches wir noch von
+Gaufridy besitzen, und einige Strafmilderung mochte der
+Preis der Selbsterniedrigung sein. Am Abend desselben
+Tags wurde das Urtheil vollstreckt, nur dass der Ungl&uuml;ckliche
+wegen Zerschmetterung seiner Beine nicht, wie der
+Buchstabe wollte, auf den Knieen, sondern auf dem Leibe
+liegend seine Busse that. Auf dem Scheiterhaufen wollte
+er zum Volke reden; die Exorzisten aber sch&uuml;tteten ihm
+eine Fluth von Weihwasser ins Gesicht, und als die Wirkung
+desselben vor&uuml;ber war, gaben sie ihm Judask&uuml;sse.
+Grandier nannte sie selbst so. Wiederholt verlangten sie
+Bekenntnisse, und als diese nicht erfolgten, geriethen sie
+in so heftigen Zorn, dass sie die vom Propsteirichter zugestandene
+Erdrosselung vor dem Anz&uuml;nden des Holzstosses
+zu vereiteln suchten. Sie kn&uuml;pften in die Schnur,
+die dem Scharfrichter &uuml;bergeben wurde, Knoten, dass sie
+nicht zulaufen konnte, und der Pater Lactantius &uuml;bernahm
+selbst das Amt des Henkerknechts, indem er eiligst den
+Brand ins Holz warf. Grandier rief: &bdquo;Deus meus, ad te
+vigilo, miserere mei, Deus!&ldquo; Seine Stimme wurde von den
+Kapuzinern unterdr&uuml;ckt, die abermals den Inhalt ihrer
+Weihkessel auf sein Gesicht ausgossen.</p>
+
+<p>Nach dem Tode des Ungl&uuml;cklichen h&ouml;rten die Exorzismen
+noch immer nicht auf. Wir gedenken indessen
+dieselben nicht weiter zu verfolgen. Nur verdient noch
+bemerkt zu werden, dass einst die Abendmahlshostie in
+dem Munde einer Besessenen blutig erschien und die Teufel,
+obgleich mit grossem Widerstreben, f&uuml;r die Transsubstantiation
+Zeugniss ablegten. Laubardemont nahm den Reformirten
+einen Kirchhof und ein Schulhaus ab, um beides
+an die Ursulinerinnen zu schenken, die ausserdem durch
+die Geschenke der Gl&auml;ubigen sich eine sorgenfreie Existenz
+gesichert sahen. Der Pater <em class="spaced">Lactantius</em> starb in
+Verzweiflung und Raserei; an seiner Stelle &uuml;bernahm
+der Jesuit <em class="spaced">Surin</em> die Exorzismen. Zahlreiche Schriften
+<span class='pagenum'><a name="Page_174" id="Page_174">[174]</a></span>
+erschienen zur Erbauung des Publikums. Der Gedanke,
+das Zeugniss des Teufels f&uuml;r dogmatische und Inquisitionszwecke
+zu Ehren zu bringen, rief auch an andern Orten
+ganz &auml;hnliche Scenen hervor, unter welchen jedoch einige
+sogleich in der Geburt erstickten. So war man eben im
+Begriff, die Teufel Beelzebub, Barrabas, Carmin und Gilman
+aus dem Leibe eines M&auml;dchens in der Wallfahrtskapelle
+U.&nbsp;l.&nbsp;Frauen zu Roquefort, im Gebiet von Avignon,
+auszutreiben, als Mazarin, damals p&auml;pstlicher Vizelegat,
+durch einfache Androhung weltlicher Strafen die Teufel
+und ihre Beschw&ouml;rer auf einmal zur tiefsten Ruhe brachte.
+Eine Beschw&ouml;rung zu Chinon endete mit &ouml;ffentlichem Skandal,
+und Richelieu, der schon bald nach Grandier's Tode
+den Exorzisten das bisher bezogene Salar zur&uuml;ckbehalten
+hatte, fand es endlich an der Zeit, alle weiteren Wunderthaten
+der frommen V&auml;ter ernstlich zu verbieten.</p>
+
+<p>Im achtzehnten Jahrhundert schrieb <em class="spaced">La Menardaye</em>
+zur Vertheidigung der Exorzismen von Loudun und ver&ouml;ffentlichte
+eine Abschrift derjenigen Urkunde, durch welche
+sich Grandier dem Teufel verschrieben haben soll<a name="FNanchor_180_180" id="FNanchor_180_180"></a><a href="#Footnote_180_180" class="fnanchor">[180]</a>. Das
+Original, sagt er, werde, mit dem Blute des Zauberers
+unterschrieben, in der H&ouml;lle aufbewahrt. Neugierige finden
+ein Facsimile desselben, so wie des vom Teufel zur Erwiederung
+ausgestellten Reverses als Beilage im ersten
+Bande von Collin de Plancy's Dictionnaire infernal. Beide
+St&uuml;cke sollen sich nach der Versicherung des Herausgebers
+vor der Revolution in den Archiven von Poitiers
+befunden haben.</p>
+
+<p>In der zweiten H&auml;lfte des siebenzehnten Jahrhunderts
+legte der Doctor der Theologie und Pfarrer zu Vibrai,
+<em class="spaced">Jean Baptiste Thiers</em>, die Ueberzeugung der gebildeten
+St&auml;nde Frankreichs von dem Hexenwesen in einem vierb&auml;ndigen
+Trait&eacute; des superstitions, qui regardent les sacremens
+(Paris, 1679) dar, welches Werk 1741 schon die
+vierte Auflage erlebte. Doch geh&ouml;rt nur der erste Band
+des Werkes, in welchem der Verfasser alle kirchlichen
+<span class='pagenum'><a name="Page_175" id="Page_175">[175]</a></span>
+Verbote der Zauberei zusammenstellt, und die &bdquo;schwarze
+Magie&ldquo; zwar als nichtige Thorheit aber auch als schwerstes
+Verbrechen zu erweisen sucht, hierher. Die folgenden
+B&auml;nde enthalten unter dem Titel des &bdquo;Aberglaubens&ldquo; nichts
+anderes, als eine Zusammenstellung derjenigen auf die
+sieben Sakramente der katholischen Kirche bez&uuml;glichen
+Lehren, welche von dieser als Irrlehren verworfen sind.</p>
+
+<p>Von <em class="spaced">Schweden</em> ist es nicht bekannt, dass es vor dem
+dreissigj&auml;hrigen Kriege oder w&auml;hrend desselben Zauberer
+verbrannt habe; man weiss sogar, dass Christina und ihre
+Generale solche Verfolgungen in den deutschen Landen
+hemmten. Aber jetzt, ganz kurz vor der Krise des Uebels,
+war es, als h&auml;tte das kalte, lutherische Volk dem Aberglauben
+den zur&uuml;ckbehaltenen Tribut mit einem Male
+nachzahlen sollen. Der Prozess von Mora und Elfdale im
+Jahr 1669 ist einer der furchtbarsten, welche die Geschichte
+kennt<a name="FNanchor_181_181" id="FNanchor_181_181"></a><a href="#Footnote_181_181" class="fnanchor">[181]</a>. Kinder waren es, die in ihm die Hauptrolle
+spielten.</p>
+
+<p>Bei mehreren Kindern der Kirchspiele Elfdale und
+Mora in Dalecarlien zeigten sich auffallende Erscheinungen:
+sie fielen in Ohnmachten und Kr&auml;mpfe und erz&auml;hlten bald
+im gew&ouml;hnlichen Zustande, bald in einer Art von Paroxysmus
+von einem Orte, den sie Blakulla nannten und wohin
+sie von den Hexen mitgenommen worden seien, um dem
+daselbst gefeierten Sabbath beizuwohnen. Hierselbst behaupteten
+sie zuweilen vom Teufel Schl&auml;ge erhalten zu
+haben, und leiteten von denselben ihre Kr&auml;nklichkeit ab.
+Ein unm&auml;ssiges Geschrei erhob sich jetzt in ganz Dalecarlien
+gegen die Hexen, und vom Hofe ward eine Commission
+gesendet, um die Sache zu untersuchen. Dieselbe
+verhaftete alsbald eine Menge von Weibern und verh&ouml;rte
+an dreihundert Kinder. Letztere gaben mit mehr oder
+weniger Uebereinstimmung ein h&ouml;chst tolles Bild von den
+Gr&auml;ueln des Hexensabbaths und sagten den mit ihnen
+<span class='pagenum'><a name="Page_176" id="Page_176">[176]</a></span>
+confrontirten Weibern die seltsamsten Dinge ins Gesicht.
+Sie sagten aus, wenn sie den Teufel anriefen, so erscheine
+derselbe in der Gestalt des tollen Andreas im grauen Rocke
+mit roth und blau gewirkten Str&uuml;mpfen, mit einem rothen
+Barte und mit einem hohen Hute, der mit Schn&uuml;ren von
+mancherlei Farbe verziert sei. Dabei trage er Knieb&auml;nder
+von bedeutender L&auml;nge. Er schmiere die Kinder mit einer
+Salbe ein, setze sie auf eins seiner Thiere, und fahre mit
+ihnen fluggs gen Blakulla, wo ein Palast stehe, in dessen
+Hofe die Thiere, von denen sie hingetragen w&auml;ren, weideten,
+und in dessen Gem&auml;chern die opulentesten Gastm&auml;hler
+und wildesten Ausschweifungen stattf&auml;nden. Etliche
+der Kinder sprachen auch von einem weissen Engel, der
+ihnen verboten habe das zu thun, wozu der Teufel sie anreize,
+indem er hinzuf&uuml;ge, dass dieses teuflische Treiben
+keinen langen Bestand haben werde. Dieser gute Engel
+stellte sich auch bisweilen an den Eingang des Blakullahauses
+zwischen die Kinder und die Hexen, die letzteren
+zur&uuml;ckweisend, damit die Kinder eintreten k&ouml;nnten.&nbsp;&mdash;
+Von den Eltern erfuhr die Commission, dass die Kinder
+Nachts in den Armen derselben und in den Betten gelegen
+h&auml;tten, wenn sie am Morgen von ihren n&auml;chtlichen Fahrten
+erz&auml;hlten.&nbsp;&mdash; Mittelst der Folter machte sich die Commission
+den ganzen Sachverhalt klar. Nach ihrem Verdikt
+wurden vierundachtzig Erwachsene und f&uuml;nfzehn Kinder
+verbrannt, sechsunddreissig Kinder wurden w&auml;hrend eines
+Jahres allw&ouml;chentlich einmal an den Kirchth&uuml;ren ausgepeitscht
+und zwanzig der Kleinsten nur an drei aufeinander
+folgenden Tagen gez&uuml;chtigt und siebenundvierzig
+andere Personen von der Instanz entbunden.</p>
+
+<p>Das Bekenntniss der Verurtheilten gibt im Ganzen
+das Gew&ouml;hnliche von den Hexent&auml;nzen, in einzelnen Z&uuml;gen
+nur noch mehr ins Fratzenhafte gezerrt, als anderw&auml;rts.
+Der Teufel erscheint in h&ouml;chst bunter, b&auml;nderreicher Tracht,
+f&uuml;hrt die Hexen durch die Luft nach Blakulla und z&uuml;chtigt
+sie, wenn sie nicht wenigstens f&uuml;nfzehn oder sechszehn
+Kinder mitbringen. Um den letzteren einen bequemen
+Sitz zu bereiten, verl&auml;ngern sie den R&uuml;cken ihres Bockes
+<span class='pagenum'><a name="Page_177" id="Page_177">[177]</a></span>
+durch eine in dessen Hintertheil gesteckte Stange. Zu
+Blakulla wird in des Teufels Namen getauft, geschmaust,
+getanzt und gebuhlt. Der Teufel pr&uuml;gelt oft Hexen und
+Kinder, zuweilen ist er gn&auml;dig, spielt auf der Harfe, l&auml;sst
+sich, wenn er krank ist, von den Hexen schr&ouml;pfen und ist
+sogar einmal bei einem solchen Anfalle auf kurze Zeit
+gestorben. Er hat auch leibliche S&ouml;hne und T&ouml;chter zu
+Blakulla verheirathet, die aber statt nat&uuml;rlicher Kinder nur
+Schlangen, Eidechsen und Kr&ouml;ten erzeugen.</p>
+
+<p>Dieses Alles protokollirten die Commissarien, sprachen
+das Urtheil und kehrten, von dem Danke der Thalm&auml;nner
+begleitet, nach Hofe zur&uuml;ck. Im Lande betete man sonnt&auml;glich
+in den Kirchen um ferneren Schutz gegen die
+Macht des Teufels; K&ouml;nig <em class="spaced">Karl</em>&nbsp;XI. aber &auml;usserte sp&auml;ter
+gegen den Herzog von Holstein: &bdquo;seine Richter und Commissarien
+h&auml;tten auf vorgebrachten eindringlichen Beweis
+mehrere M&auml;nner, Weiber und Kinder zum Feuertode verurtheilt
+und hinrichten lassen; ob aber die eingestandenen
+und durch Beweisgr&uuml;nde best&auml;tigten Handlungen wirkliche
+Thatsachen oder nur die Wirkung z&uuml;gelloser Einbildungskraft
+gewesen, sei er bis jetzt nicht im Stande zu entscheiden.&ldquo;</p>
+
+<p>Da uns ausser den allgemeinen Berichten bei <em class="spaced">Glanvil</em>,
+<em class="spaced">Bekker</em> und <em class="spaced">Hauber</em> keine Schriften &uuml;ber dieses
+merkw&uuml;rdige Ereigniss zug&auml;nglich gewesen sind, so m&uuml;ssen
+wir uns eines bestimmten Urtheils &uuml;ber den eigentlichen
+Anfang und Verlauf der Sache begeben. Doch scheint
+Walter Scott's Vermuthung, dass der ganze Blakulla-L&auml;rm
+von der Verstellung einiger boshaften Buben ausgegangen
+sei, f&uuml;r die Erkl&auml;rung des Ganzen nicht weniger unzul&auml;nglich,
+als die andere, nach welcher Alles auf Fiebertr&auml;umen
+kranker Kinder und der Leichtgl&auml;ubigkeit ihrer
+Eltern beruht haben soll. Dreihundert Kinder, zum Theil
+von sehr zartem Alter, k&ouml;nnen die Gleichm&auml;ssigkeit ihrer
+detaillirten Bekenntnisse weder aus boshaften Collusionen,
+noch aus &uuml;bereinstimmenden Delirien gesch&ouml;pft und bewahrt
+haben. Hier bleibt die Suggestion&nbsp;&mdash; von wem sie
+auch gekommen sein mag&nbsp;&mdash; die einzig m&ouml;gliche Vermuthung
+<span class='pagenum'><a name="Page_178" id="Page_178">[178]</a></span>
+und klagt die Richter und Commissarien nicht
+weniger einer str&auml;flichen Verletzung der Rechtsformen,
+wie einer &uuml;ber alle Massen gewaltigen Geistesfinsterniss an.</p>
+
+<p>Aus dem Munde eines reisenden Schweden, der mit
+zu Gericht gesessen hatte, berichtet <em class="spaced">Thomasius</em>, dass die
+Juristen Anfangs Anstand genommen hatten, auf das Gerede
+unm&uuml;ndiger Kinder eine Untersuchung zu gr&uuml;nden;
+die Geistlichen aber bestanden darauf, indem sie behaupteten,
+dass der heilige Geist, der immer die Ehre Gottes
+gegen das Reich des Teufels vertheidige, nicht zugeben
+w&uuml;rde, dass die Knaben l&ouml;gen; denn es heisse im Psalm:
+&bdquo;Aus dem Munde der jungen Kinder und S&auml;uglinge hast
+du dir deine Macht zugerichtet, dass du vertilgest den
+Feind und die Rachgierigen.&ldquo; Erst als schon viele Unschuldige
+verbrannt waren, gelang es einem der weltlichen
+Assessoren, den Theologen durch eine angestellte Probe
+den Beweis zu f&uuml;hren, dass der heilige Geist nicht aus
+den Kindern redete. Er versprach n&auml;mlich mit Vorwissen
+seiner Collegen einem unter den Knaben einen halben
+Thaler und bestimmte ihn dadurch, seine Denunziation von
+einer ehrbaren Person alsbald auf eine andere &uuml;berzutragen<a name="FNanchor_182_182" id="FNanchor_182_182"></a><a href="#Footnote_182_182" class="fnanchor">[182]</a>.</p>
+
+<p>Sollen wir fortfahren in unserer Rundreise? Noch
+k&ouml;nnte manche seltsame Geschichte erz&auml;hlt werden. Es
+liesse sich ausser vielem Andern berichten, wie mit Mazarin's
+Billigung die Pf&ouml;rtnerin im Kloster zu Louviers
+exorzisirt und dann als Buhlerin des Teufels eingemauert
+wurde<a name="FNanchor_183_183" id="FNanchor_183_183"></a><a href="#Footnote_183_183" class="fnanchor">[183]</a>; wie die Schweizer im Begriffe waren,
+einen Marionettenmann zum Tode zu f&uuml;hren; wie eine
+Chambre de la tournelle zu Aix den Naturforscher Jean
+Pierre d'Orenson zum Galgen verurtheilte, weil er ein
+<span class='pagenum'><a name="Page_179" id="Page_179">[179]</a></span>
+Experiment &uuml;ber die Harmonie der T&ouml;ne an einem Skelet
+angestellt hatte; oder wie noch 1670 zu Haye du Puis auf
+Anstehen des General-Prokurators an dem Pfarrer von Coignies
+die Nadelprobe vorgenommen und das Hexenmal gefunden
+wurde. Wir k&ouml;nnten dann weiter durchmustern,
+was sich in D&auml;nemark, Preussen, Polen, Ungarn und Italien,
+in Spanien und Portugal, ja in Goa und Mexiko begab;
+aber wir w&uuml;rden nichts Neues sehen und vor Erreichung
+des Ziels erm&uuml;den an dem &uuml;berall wesentlich
+gleichen Grundcharakter in Glauben, Verfahren und Strafe,
+bei unbedeutenden lokalen Modifikationen. Und diese erm&uuml;dende
+Wanderung w&uuml;rde nicht einmal mit dem traurigen
+Troste enden, dass in jenem Jahrhundert ausser England
+irgend eine Nation die unserige in der Anzahl der
+Opfer eingeholt oder &uuml;berboten h&auml;tte.</p>
+
+<p>Wenden wir uns lieber zur Geschichte der allm&auml;hlichen
+Abnahme und Heilung der Seuche!</p>
+
+<hr />
+
+
+
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_180" id="Page_180">[180]</a></span></p>
+<h2><a name="kap23" id="kap23"></a>DREIUNDZWANZIGSTES KAPITEL.</h2>
+
+<p class="kapitel">Bek&auml;mpfung und Vertheidigung des Glaubens an
+Hexerei und der Hexenverfolgung w&auml;hrend des
+siebenzehnten Jahrhunderts in Deutschland.</p>
+
+<p class="kapitel spaced" style="font-weight: normal">
+a) Die drei Jesuiten Adam Tanner, Paul
+Leymann und Friedrich Spee.</p>
+
+
+<p>Welche W&uuml;ste, welche M&ouml;rdergrube war aus Deutschland,
+war aus dem gesammten christlichen Abendlande
+geworden! Ueberall, in allen Landen ert&ouml;nte der Schrei
+der Verzweiflung in den Folterkammern und aller Orten
+rauchten die Scheiterhaufen, auf denen ein d&auml;monischer
+Aberglaube seine Opfer brachte,&nbsp;&mdash; Jahr aus Jahr ein!
+Und immer von Neuem schleppten Gerichte und juristische
+Fakult&auml;ten Opfer herbei, deren Glieder auf der Marterbank
+mit dem Hexenhammer zerschlagen, deren Leiber
+zerrissen und in Flammen geworfen wurden!&nbsp;&mdash; War denn
+da Niemand, der die Gr&auml;uel des Wahnsinns erkannte und
+seine Stimme gegen sie zu erheben wagte?</p>
+
+<p>Allerdings gab es Einzelne, die es einsahen, dass ein
+scheusslicher Molochsdienst in der Hexenverfolgung ver&uuml;bt
+ward, und die vor demselben warnten; und diese Einzelnen
+fanden sich&nbsp;&mdash; im <em class="spaced">Jesuitenorden</em> vor! Allein es
+war ein schreckliches Zeichen der Zeit, dass nachdem zwei
+Ordensm&auml;nner an dem System der Hexenverfolgung zu
+r&uuml;tteln gewagt hatten, der Dritte, vor dessen Geistesauge
+<span class='pagenum'><a name="Page_181" id="Page_181">[181]</a></span>
+sich die Unvernunft und Unmenschlichkeit derselben am
+vollst&auml;ndigsten bloslegte, und der es darum nicht lassen
+konnte, seine Stimme laut und vernehmlich gegen das
+frevelhafte Martern und Morden zu erheben, die Nothwendigkeit
+einsah, dieses nur vom dichtesten Versteck aus
+zu thun, in welchem kein Mensch ihn vermuthen konnte.</p>
+
+<p>Der erste Jesuit, der sich der Ungl&uuml;cklichen annahm,
+war <em class="spaced">Adam Tanner</em> (<em class="spaced">Thanner</em>), der 1572 zu Innsbruck
+geboren, 1617 in den Jesuitenorden eintrat, vierzehn Jahre
+lang als Professor der Theologie an der Universit&auml;t zu
+Innsbruck fungirte und am 25.&nbsp;Mai 1632 starb<a name="FNanchor_184_184" id="FNanchor_184_184"></a><a href="#Footnote_184_184" class="fnanchor">[184]</a>. Er hatte
+sich ein ungew&ouml;hnlich reiches theologisches Wissen angeeignet,
+was ihn aber nicht hinderte, sich auch um Naturwissenschaft
+und Anderes zu k&uuml;mmern. Sein Biograph,
+der Jesuit <em class="spaced">Fr.&nbsp;X. Kropf</em>, sagt von ihm (Hist. Prov. Soc.
+Jesu Germ. super, P.&nbsp;5): &bdquo;seine liebste Erholung war der
+Wald und der Gesang der V&ouml;gel.&ldquo; Sein Hauptwerk war
+die von ihm 1626 und 1627 zu Ingolstadt auf Kosten des
+akademischen Senats in vier Foliob&auml;nden herausgegebene
+Schrift &bdquo;Universa Theologia scholastica, speculativa, practica&ldquo;,
+und dieses Werk ist es eben, welches hier in Betracht
+kommt.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_182" id="Page_182">[182]</a></span></p>
+<p>In der f&uuml;nften &bdquo;Disputatio&ldquo; <span class="ins" title="der">des</span> ersten Bandes spricht
+er n&auml;mlich von den Engeln und D&auml;monen, wobei er allerlei
+&bdquo;Dubia&ldquo;, namentlich auch die Frage er&ouml;rtert, &bdquo;was von
+der Versetzung der <em class="spaced">Hexen</em> nach ihren Sammelpl&auml;tzen zu
+halten sei und ob sie wirklich getragen w&uuml;rden&ldquo;. Indem
+er nun dieses f&uuml;r ganz unm&ouml;glich erkl&auml;rt, so &auml;ussert er
+seine Meinung dahin, dass die Angaben der Weiber,
+welche durch den Teufel zu den Hexensabbathen gebracht
+sein wollten, in der Regel auf Tr&auml;umen und Sinnest&auml;uschungen
+beruhten. Er bemerkt auch, dass die meisten
+dieser Hexen verheirathet seien. Wie w&auml;re es nun m&ouml;glich,
+dass sie so viele N&auml;chte hindurch von ihren M&auml;nnern
+entfernt w&auml;ren, ohne dass diese es merkten? Doch vielleicht
+glaube man, dass der Teufel an die Stelle der
+Weiber irgend einen Scheink&ouml;rper lege; allein man d&uuml;rfe
+nicht annehmen, dass Gott so leicht und so h&auml;ufig dem
+Teufel eine solche T&auml;uschung und Ber&uuml;ckung unschuldiger
+M&auml;nner gestatte. Viele dieser Weibspersonen, sowohl verheirathete
+als unverheirathete, seien auch in ihren Wohnungen
+durch Th&uuml;ren, Fensterbalken und Riegel so wohl
+verwahrt, dass sie der Teufel ganz unm&ouml;glich entf&uuml;hren
+k&ouml;nne, ohne L&auml;rm zu machen. Auf die Gest&auml;ndnisse der
+Hexen sei nichts zu geben; denn deren Aussagen st&auml;nden
+oft miteinander in Widerspruch, und wenn sie behaupteten,
+dass sie in Gestalt einer Katze, einer Maus oder eines
+Vogels vom Satan hinweggef&uuml;hrt worden seien, so k&ouml;nne
+dieses nur als Phantasterei angesehen werden. Die D&auml;monen
+bes&auml;ssen auch nicht die Gewalt, aus sich selbst
+(ohne g&ouml;ttliche Zulassung) und durch angebliche Zauberer
+Menschen und Thieren zu schaden, ausgenommen den Fall,
+dass sie giftige Salben oder sonstige Mittel anwendeten,
+welche den Menschen auf nat&uuml;rliche Weise sch&auml;dlich
+w&auml;ren.</p>
+
+<p>Im dritten Bande seines Werks und zwar in der vierten
+Disputatio (Quaestio&nbsp;5) handelt Tanner eingehend von dem
+Prozesse gegen die crimina excepta, insbesondere gegen
+das crimen veneficii. Er verlangt, dass in denselben nach
+Vernunft und Billigkeit vorgegangen werde, wesshalb die
+<span class='pagenum'><a name="Page_183" id="Page_183">[183]</a></span>
+Richter vor Allem darauf achten sollen, dass nicht aus
+einem solchen Prozesse auch f&uuml;r Unschuldige Gefahr erwachse.
+Denn &bdquo;wie gross ist die Schmach, wie gross sind
+die Qualen, denen Unschuldige ausgesetzt sein k&ouml;nnen,
+wenn sie Jahre lang in Prozesse wegen angeblicher Hexerei
+verwickelt sind! Wie gross ist der Schaden, der daraus
+f&uuml;r viele, manchmal auch vornehme, Familien erw&auml;chst!&ldquo;</p>
+
+<p>Ferner m&uuml;sse es als Grundsatz gelten, dass die wegen
+Verdachts der Hexerei Eingezogenen nicht von vornherein
+als Schuldige angesehen und behandelt werden d&uuml;rften,
+wesshalb ihnen die M&ouml;glichkeit, sich von dem Verdachte
+zu reinigen, nothwendig zu geben sei. Die auf der Tortur
+erpressten Gest&auml;ndnisse seien ohne allen Werth und jeder
+auf dieselben sich gr&uuml;ndende Urtheilsspruch sei nichtig
+und an sich ung&uuml;ltig.</p>
+
+<p>Hierauf wendet sich Tanner gegen die von vielen
+&bdquo;Doctores&ldquo; vertretene Ansicht, dass, um zur peinlichen
+Frage schreiten zu k&ouml;nnen, die Denunziation Eines oder
+mehrer Mitschuldigen gen&uuml;ge. Habe man keine sicheren
+Indizien, so d&uuml;rfe man auf blosse Denunziation hin, und
+wenn dieselbe von noch so Vielen ausgehe, Personen,
+die sich sonst eines guten Rufes erfreuten, weder martern
+noch verurtheilen. Diese Behauptung widerspreche zwar
+der Ansicht vieler Rechtsgelehrten und der &uuml;blichen Praxis
+der Gerichte, allein sie beruhe auf der Vernunft. Denn
+entweder seien die Denunzianten wirklich, wie sie von sich
+selbst aussagen, Hexen und Zauberer oder sie seien es
+nicht. Sind sie es nicht, so l&uuml;gen sie, indem sie dann
+&bdquo;Mitschuldige&ldquo; nicht haben k&ouml;nnen; sind sie aber wirklich,
+wie angenommen wird, Hexen und Zauberer, so sind sie
+verm&ouml;ge der Natur dieses Verbrechens solche Personen,
+von denen man anzunehmen hat, dass sie Allen, zumal
+unschuldigen Leuten, auf jede Weise, also auch durch eine
+Verderben bringende falsche Aussage schaden wollen.
+Wie k&ouml;nnte also ihre Aussage von solchem Gewicht sein,
+dass sie gen&uuml;ge, um sonst unbescholtene Leute einzukerkern
+und mit den schrecklichsten Torturen zu peinigen!</p>
+
+<p>Um zu beweisen, wie gef&auml;hrlich und th&ouml;richt es sei,
+<span class='pagenum'><a name="Page_184" id="Page_184">[184]</a></span>
+auf derlei Denunziationen hin die peinliche Frage zu verh&auml;ngen,
+erz&auml;hlt <em class="spaced">Tanner</em>, es sei ihm von zwei sehr angesehenen
+und gelehrten M&auml;nnern gesagt worden, dass gewisse
+Personen, von deren <em class="spaced">Unschuld</em> sie vollkommen
+&uuml;berzeugt gewesen, nur um der ihnen drohenden Tortur
+zu entgehen, absichtlich allerlei Dinge ausgesagt h&auml;tten,
+weil sie geglaubt, dass sie nach denselben auf der Folter
+befragt werden w&uuml;rden. Wie leichtfertig bisweilen die
+Untersuchung gef&uuml;hrt werde, beweise der Fall, der sich
+unl&auml;ngst in einer Stadt am Rhein zugetragen, dass n&auml;mlich,
+(wie in einem v&ouml;llig zuverl&auml;ssigen Bericht an die
+juristische Fakult&auml;t zu Ingolstadt gemeldet werde) dort,
+als die Gest&auml;ndnisse der wegen Hexerei Verurtheilten
+&ouml;ffentlich vorgelesen und unter anderen Verbrechen auch
+verschiedene Mordthaten und Verzauberungen, die gewissen
+und mit Namen genannten Personen daselbst zugef&uuml;gt
+worden seien, aufgerufen wurden, jene Personen selbst,
+die gesund und wohlbehalten zugegen waren, die Falschheit
+der vorgelesenen Gest&auml;ndnisse bezeugt haben.</p>
+
+<p>Weiterhin weist <em class="spaced">Tanner</em> (im strikten Gegensatz zu
+<em class="spaced">Delrio</em>) nach, wie nothwendig es sei, dass die Prozessf&uuml;hrung
+in allen Punkten durch klare Bestimmungen festgestellt
+und der Willk&uuml;r der Richter entzogen werde.
+Auch m&uuml;sse man den wegen Hexerei Angeklagten, die
+oft ganz ungebildete, einf&auml;ltige Personen seien, ordentliche
+Vertheidiger geben (was freilich Viele nicht zulassen
+wollten!) und bei der Anwendung der Tortur m&uuml;sse man
+das Mass beobachten und Alles vermeiden, wodurch das
+Schamgef&uuml;hl verletzt werde.</p>
+
+<p>Den Geistlichen macht es Tanner zur Pflicht, wenn
+sie sich von der Unschuld Angeklagter &uuml;berzeugt zu haben
+glauben, dieses den Richtern mitzutheilen und dieselben
+zu einer Revision der Akten zu veranlassen. Namentlich
+aber haben dieselben jedem Verurtheilten einzusch&auml;rfen,
+dass er, wenn er etwa eine unschuldige Person denunzirt
+hat, sub peccato mortali verpflichtet ist, diese falsche Aussage
+zu widerrufen.</p>
+
+<p>In den folgenden Abschnitten er&ouml;rtert <em class="spaced">Tanner</em> die
+<span class='pagenum'><a name="Page_185" id="Page_185">[185]</a></span>
+Fragen, auf welche Weise sich der Christ gegen Zaubereien
+zu sch&uuml;tzen habe, und durch welche Mittel dieselben
+zu bek&auml;mpfen und auszurotten seien. In ersterer
+Beziehung empfiehlt er den Gebrauch <em class="spaced">geistlicher</em> Mittel.
+D&auml;monen, Zauberer und Hexen, sagt er, k&ouml;nnen ja nur
+wenn es &bdquo;ob bonum finem&ldquo;, mit g&ouml;ttlicher Zulassung geschehe,
+nicht aber aus sich selbst heraus leiblichen Schaden
+bringen. Weil darum die ganze Sache von der g&ouml;ttlichen
+Vorsehung abh&auml;ngt, sei das beste Mittel zur Abwehr
+zauberischer Anl&auml;ufe fester Glaube an Gott, Gebet, Fleiss
+in der Heiligung, Gebrauch der Sakramente, werkth&auml;tige
+Liebe. Zur Unterdr&uuml;ckung und Ausrottung der Hexerei
+k&ouml;nne aber die Strenge des Gerichtsverfahrens gar nichts
+beitragen. Vielmehr m&uuml;sse man hierzu nach dem Gesetze
+der Liebe Christi verfahren. Diejenigen, welche vor ihren
+Seelsorgern wegen vorgekommener Aus&uuml;bung der Zauberei
+ihre Reue erkl&auml;rten, sollte man darum gar nicht dem
+weltlichen Richter &uuml;berantworten. Auch w&uuml;rde es sich in
+vielen F&auml;llen sehr empfehlen, bei schon Verurtheilten die
+weltliche Strafe in &ouml;ffentliche Kirchenbusse zu verwandeln.
+&bdquo;Ich zweifle nicht,&ldquo; sagt Tanner, &bdquo;dass durch solche Dem&uuml;thigung
+der Teufel weit mehr verwirrt und ohnm&auml;chtig
+gemacht werden wird als durch tausend Todesurtheile.&ldquo;
+Immer wieder kommt Tanner darauf zur&uuml;ck, dass hier
+nicht mit leiblichen, sondern mit geistigen und geistlichen
+Waffen zu k&auml;mpfen sei; und zu diesen geistigen Waffen
+rechnet er vor Allem eine gute Erziehung der Jugend
+und eine sorgf&auml;ltige Unterweisung derselben in den Wahrheiten
+des Evangeliums.</p>
+
+<p>Dieses war das ernste und geistesgewaltige Zeugniss,
+welches der fromme und aufrichtige Jesuit <em class="spaced">Tanner</em> gegen
+den D&auml;mon des Hexenglaubens ablegte, von dem die
+abendl&auml;ndische Christenheit unter der menschenm&ouml;rderischen
+Faust der Justiz &uuml;ber ein Jahrhundert lang zerfleischt
+wurde. Der ehrliche <em class="spaced">Tanner</em> hat dar&uuml;ber vielfache Verfolgung
+und grosses Herzeleid ertragen m&uuml;ssen. Zwei
+Inquisitoren, welche seine Aeusserungen &uuml;ber die Hexenverfolgung
+gelesen hatten, erkl&auml;rten laut, sie w&uuml;rden diesen
+<span class='pagenum'><a name="Page_186" id="Page_186">[186]</a></span>
+Menschen, sobald sie ihn in ihre Gewalt bek&auml;men, sofort
+auf die Folter spannen.&nbsp;&mdash; Als Tanner gestorben war,
+gab es wohl Wenige, die seine Auslassungen &uuml;ber die
+Hexenprozesse nicht f&uuml;r Thorheit hielten.</p>
+
+<p>Unter diesen Wenigen, die anders dachten, war wiederum
+ein Jesuit, <em class="spaced">Paul Laymann</em>, der (1575 zu Innsbruck
+geboren) in M&uuml;nchen und Dillingen Professor des kanonischen
+Rechts war und am 13.&nbsp;November 1635 zu Konstanz
+an der Pest starb<a name="FNanchor_185_185" id="FNanchor_185_185"></a><a href="#Footnote_185_185" class="fnanchor">[185]</a>. Sein Hauptwerk, welches er
+hinterlassen hat, ist seine zuerst 1625 in M&uuml;nchen herausgegebene
+Theologia moralis. In derselben wirft er (Lib.&nbsp;III.
+de institia Tract.&nbsp;6, cap.&nbsp;5) die Frage auf: ob es besser
+sei, gegen die Zauberer und Hexen <em class="spaced">vorsichtig</em> und nur
+dann einzuschreiten, wenn gen&uuml;gende Indizien vorhanden
+seien, oder ob es gerathener sei, wegen der Schwere und
+Sch&auml;dlichkeit dieses Verbrechens auch in <em class="spaced">zweifelhaften</em>
+F&auml;llen den Prozess einzuleiten&nbsp;&mdash; und entscheidet sich f&uuml;r
+die Ansicht, dass man nicht leicht Denunziationen Glauben
+zu schenken habe, wenn nicht die betreffende Person &uuml;berhaupt
+verrufen oder der gegen dieselbe rege gewordene
+Verdacht durch sichere Indizien begr&uuml;ndet worden sei.
+Allerdings stehe es geschrieben: Maleficos non patieris
+vivere, aber ebenso fest stehe auch das Gesetz: Ne insontem
+occidas! Habe man daher bez&uuml;glich eines Angeklagten
+zu bef&uuml;rchten, dass derselbe ein Zauberer sei, und
+falls er nicht justifizirt werde, Gott und den Menschen
+Unbilden zuf&uuml;ge, und habe man andererseits zu besorgen,
+dass ihm als einem vielleicht f&auml;lschlich Angeklagten durch
+das Gef&auml;ngniss und die Tortur ungerechter Weise an Ehre,
+Leib und Leben Schaden zugef&uuml;gt werde, so habe man
+das kleinere Uebel zu ertragen, damit nicht ein gr&ouml;sseres
+entstehe, welches durch ein h&ouml;heres Gesetz verboten sei.</p>
+
+<p>Indessen war die Zeit f&uuml;r die Mahnungen eines Tanner
+und Laymann taub. Man marterte und mordete ruhig
+weiter, und es schien in Erf&uuml;llung gehen zu sollen, worauf
+Laymann in seiner Theol. mor. (L.&nbsp;III. Tr.&nbsp;6, P.&nbsp;3) hingewiesen
+<span class='pagenum'><a name="Page_187" id="Page_187">[187]</a></span>
+hatte: &bdquo;Es ist jetzt soweit gekommen, dass, wenn
+solche Prozesse noch l&auml;nger fortgesetzt werden, ganze
+D&ouml;rfer, M&auml;rkte und St&auml;dte ver&ouml;den, und dass Niemand
+mehr sicher sein wird, auch nicht einmal Geistliche und
+Priester.&ldquo;</p>
+
+<p>Da wurde pl&ouml;tzlich eine neue Stimme laut, welche
+noch vernehmlicher, noch gewaltiger als die bisherigen
+auf den Wahnsinn der Hexenverfolgung hinwies und vor
+fernerer Vergiessung des Blutes Unschuldiger warnte.</p>
+
+<p>Wir reden von der <em class="spaced">Cautio criminalis</em><a name="FNanchor_186_186" id="FNanchor_186_186"></a><a href="#Footnote_186_186" class="fnanchor">[186]</a>, welche 1631
+zu Rinteln erschien. Der Verfasser dieser Schrift war
+kein anderer, als der Jesuit <em class="spaced">Friedrich Spee</em><a name="FNanchor_187_187" id="FNanchor_187_187"></a><a href="#Footnote_187_187" class="fnanchor">[187]</a>, der Sprosse
+des adeligen (jetzt gr&auml;flichen) Geschlechts der <em class="spaced">Spee von
+<span class='pagenum'><a name="Page_188" id="Page_188">[188]</a></span>
+Langenfeld</em>. Im Jahre 1591 zu Kaiserswerth im K&ouml;lnischen
+geboren, war er als neunzehnj&auml;hriger J&uuml;ngling bei
+den Jesuiten zu Trier als Novize eingetreten, von wo er
+in das Ordenshaus zu K&ouml;ln &uuml;bersiedelte. Hier 1621 unter
+die V&auml;ter der Gesellschaft aufgenommen, wurde er wegen
+seiner ungew&ouml;hnlichen Gelehrsamkeit mit der Professur
+der Philosophie und Moral betraut, 1624 aber in das Jesuitenkolleg
+zu Paderborn versetzt, von wo aus er dem in
+die Gemeinden und namentlich in den Adel der Di&ouml;zese
+Paderborn eingedrungenen Protestantismus entgegenarbeiten
+sollte. Durch seine Klugheit und sonstige Geschicklichkeit
+soll es ihm auch gelungen sein, den gr&ouml;ssten Theil
+des paderb&ouml;rner Adels in die katholische Kirche zur&uuml;ckzuf&uuml;hren.
+Die grossen Erfolge seiner Missionsarbeit in
+Paderborn veranlassten es daher, dass ihn der Orden zu
+gleichem Zwecke 1627 nach Bamberg und W&uuml;rzburg berief.
+Hier jedoch, wo eben damals die grausigsten Hexenverfolgungen
+im Gange waren, sah sich derselbe alsbald
+in einen ganz anderen Beruf hineingestellt, indem er beauftragt
+ward, als Beichtvater der zum Tode verurtheilten
+Hexen zu fungiren. Diese neue Berufsth&auml;tigkeit liess Spee
+tief in den Abgrund hineinsehen, der so viele Tausende
+verschlang, und bald fiel es ihm wie Schuppen von dem
+Auge und es trieb ihn zu k&uuml;hner, m&auml;nnlicher That. Er
+schrieb seine <em class="spaced">Cautio criminalis</em>, eine Warnungsschrift,
+die er jedoch erst, nachdem er aus Franken in das Paderb&ouml;rner
+Land zur&uuml;ckgekehrt war, in einer protestantischen
+Stadt (Rinteln) drucken zu lassen wagte,&nbsp;&mdash; und zwar
+anonym. Alle Welt staunte, als sie das f&uuml;r Jedermann
+&uuml;berraschende Buch sah. Schon binnen wenigen Monaten
+waren (wie der Verleger Gron&auml;us zu Frankfurt a.&nbsp;M. im
+Vorwort der zweiten Ausgabe bemerkt) alle Exemplare
+vergriffen. Niemand ahnte, wer der Verfasser sei und
+sogar noch vierzehn Jahre nach Spee's Tode war selbst
+dem Uebersetzer des Buches die Herkunft desselben noch
+unbekannt. Erst durch <em class="spaced">Leibnitz</em>, welcher Spee als
+Charakter und Schriftsteller mit Recht sehr hochhielt<a name="FNanchor_188_188" id="FNanchor_188_188"></a><a href="#Footnote_188_188" class="fnanchor">[188]</a>,
+<span class='pagenum'><a name="Page_189" id="Page_189">[189]</a></span>
+haben wir erfahren, dass derselbe der Verfasser ist<a name="FNanchor_189_189" id="FNanchor_189_189"></a><a href="#Footnote_189_189" class="fnanchor">[189]</a>.&nbsp;&mdash;
+&bdquo;Dieser grosse Mann&nbsp;&mdash; sagt er von Spee&nbsp;&mdash; verwaltete
+in Franken das Amt eines Beichtvaters, als im Bambergischen
+und W&uuml;rzburgischen viele Personen wegen Zauberei
+verurtheilt und verbrannt wurden. <em class="spaced">Johann Philipp
+von Sch&ouml;nborn</em>, sp&auml;ter Bischof von W&uuml;rzburg
+und zuletzt Kurf&uuml;rst von Mainz, lebte damals in W&uuml;rzburg
+als junger Kanonikus und hatte mit Spee eine vertraute
+Freundschaft geschlossen. Als nun einst der junge
+Mann fragte, warum wohl der ehrw&uuml;rdige Vater ein graueres
+Haupt habe, als seinen Jahren gem&auml;ss sei, antwortete
+dieser: das r&uuml;hre von den Hexen her, die er zum Scheiterhaufen
+begleitet habe. Hier&uuml;ber wunderte sich Sch&ouml;nborn,
+und Spee l&ouml;ste ihm das R&auml;thsel folgendermassen:
+Er habe durch alle Nachforschungen in seiner Stellung
+als Beichtvater bei keinem von denjenigen, die er zum
+Tode bereitet, etwas gefunden, woraus er sich h&auml;tte &uuml;berzeugen
+k&ouml;nnen, dass ihnen das Verbrechen der Zauberei
+mit Recht w&auml;re zur Last gelegt worden. Einf&auml;ltige Leute
+h&auml;tten sich auf seine beichtv&auml;terlichen Fragen, aus Furcht
+vor wiederholter Tortur, anf&auml;nglich allerdings f&uuml;r Hexen
+ausgegeben, bald aber, als sie sich &uuml;berzeugten, dass vom
+Beichtvater nichts zu besorgen sei, h&auml;tten sie Zutrauen
+gefasst und aus ganz anderem Tone gesprochen. Unter
+Heulen und Schluchzen h&auml;tten Alle die Unwissenheit oder
+Bosheit der Richter und ihr eigenes Elend bejammert und
+noch in ihren letzten Augenblicken Gott zum Zeugen ihrer
+Unschuld angerufen. Die h&auml;ufige Wiederholung solcher
+Jammerscenen habe einen so tiefen Eindruck auf ihn gemacht,
+<em class="spaced">dass er vor der Zeit grau geworden</em>. Als
+Sch&ouml;nborn mit Spee immer vertrauter geworden war, gestand
+ihm dieser, dass er der Verfasser der Cautio criminalis
+sei. In der Folge wurde Sch&ouml;nborn Bischof und
+Reichsf&uuml;rst, und so oft eine Person der Zauberei bez&uuml;chtigt
+<span class='pagenum'><a name="Page_190" id="Page_190">[190]</a></span>
+wurde, zog er, eingedenk der Worte des ehrw&uuml;rdigen
+Mannes, die Sache vor seine eigene Pr&uuml;fung und fand die
+von jenem ausgesprochenen Warnungen nur allzu begr&uuml;ndet.
+So h&ouml;rten in jener Gegend die Menschenbr&auml;nde auf&ldquo;<a name="FNanchor_190_190" id="FNanchor_190_190"></a><a href="#Footnote_190_190" class="fnanchor">[190]</a>.</p>
+
+<p>Aus dem Erw&auml;hnten ist leicht abzunehmen, was Spee
+mit seiner Schrift bezweckte. Er hatte in der n&auml;chsten
+N&auml;he den Hexenprozess in seiner furchtbarsten Uebertreibung
+kennen gelernt und wollte dem Unwesen entgegentreten.
+Indessen ist es nicht das Prinzip selbst, was
+er bek&auml;mpft, sondern die Praxis. Er r&auml;umt die Existenz
+der Hexerei und die Nothwendigkeit eines Verfahrens
+gegen dieselbe ein; aber unter seinen H&auml;nden schmilzt
+der Hexenglaube so sehr zusammen und erh&auml;lt das Verfahren
+eine so vollkommene Umgestaltung, dass bei gewissenhafter
+Durchf&uuml;hrung seiner Grunds&auml;tze Deutschland
+schwerlich wieder einen einzigen Hexenbrand gesehen
+h&auml;tte. Seine scharfe Kritik ergiesst sich &uuml;ber den Aberglauben
+und die Geh&auml;ssigkeit des P&ouml;bels, die Habsucht,
+Unwissenheit und geistige Unselbstst&auml;ndigkeit der Richter,
+den Leichtsinn der F&uuml;rsten, die Beschr&auml;nktheit und den
+Fanatismus der Geistlichen, die Tr&uuml;glichkeit der sogenannten
+Indizien, die Ungewissheit und Fabelhaftigkeit
+der angeblichen, theils abgefolterten, theils &uuml;berlieferten
+Thatsachen, die Grausamkeit der Tortur und &uuml;berhaupt
+&uuml;ber die Unregelm&auml;ssigkeit und Nichtigkeit des ganzen
+Verfahrens. Die Hervorhebung einzelner Stellen wird
+auch diesen Schriftsteller und seine Zeit am besten charakterisiren.</p>
+
+<p>&bdquo;<em class="spaced">Erste Frage.</em> Ob auch in Wahrheit Zauberer,
+Hexen und Unholden seien?</p>
+
+<p>Ja. Dann ob mir zwar nicht unbewusst, dass etliche,
+und darunter auch einige katholische Gelehrte, die ich
+eben nicht nennen mag, dasselbige in Zweifel gezogen;
+obs auch zwar etliche davor halten oder muthmassen
+wollen, dass mans in der katholischen Kirchen nicht allzeit
+<span class='pagenum'><a name="Page_191" id="Page_191">[191]</a></span>
+geglaubt habe, dass die Hexen und Unholden ihre
+leiblichen Zusammenk&uuml;nfte hielten; ob auch wohl endlich
+ich selbst, als ich mit unterschiedlichen dieses Lasters
+Schuldth&auml;tigen in ihren Gef&auml;ngnissen viel und oft umgegangen
+und der Sachen nicht allein fleissig und genau,
+sondern fast vorwitzig nachgeforschet, mich nicht ein-,
+sondern etlichemal so betreten gefunden, dass ich fast
+nicht gewusst, was ich diessfalls glauben sollte. Nichtsdestoweniger
+nachdem ich meine hierbei sich ereignende
+zweifelhafte und verwirrte Gedanken k&uuml;rzlich zusammenfasse
+und erw&auml;ge, so halte ich's g&auml;nzlich davor, dass in
+der Welt wahrhaftig etliche Zauberer und Unholden seien
+und dass dasselbig von Niemandem ohne Leichtfertigkeit
+und groben Unverstand geleugnet werden k&ouml;nne.&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash;
+Dass aber deren so viel, oder auch, dass die alle mit einander,
+welche bisher unterm Pr&auml;text dieses Lasters in die
+Luft geflogen, Zauberer oder Hexen seien oder gewesen
+sein sollen, das glaube ich nicht, und glauben's auch andere
+gottesf&uuml;rchtige Leute mit mir nicht. Und wird mich
+auch Keiner, der nur nicht etwan auf des gemeinen P&ouml;bels
+Geschrei oder Ansehen der Personen zuplatzen, sondern
+dem Handel mit Witz und Vernunft nachdenken
+wird, leichtlich &uuml;berreden, dass ich dasselbige glauben
+soll.&ldquo;&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash;</p>
+
+<p>&bdquo;<em class="spaced">Die andere Frage.</em> Ob's in Deutschland mehr
+Zauberer, Hexen und Unholden gebe, als anderswo?</p>
+
+<p>Diese Frage trifft eine Sache an, so ich nicht weiss;
+ich will aber f&uuml;r die Langeweile mit einem Worte dasjenige
+sagen, was mir vorkommt: <em class="spaced">Man meinet und
+h&auml;lt's einmal davor</em>, dass in Deutschland mehr Zauberer
+seien, als anderswo. Ursach ist diese: Es rauchet
+ja in Deutschland fast allenthalben. <em class="spaced">Wovon und warum?</em>
+Darum, weil man in Arbeit ist, die Zauberer und
+Zauberinnen zu verbrennen und auszurotten; ist denn nicht
+hieraus kl&auml;rlich abzunehmen, dass diess Unheil in Deutschland
+weit eingerissen sei? Und zwar diess R&ouml;sten, Sengen
+und Brennen ist eine Zeitlang in unserem lieben Vaterlande
+so gross gewesen, dass wir die deutsche Ehre bei
+<span class='pagenum'><a name="Page_192" id="Page_192">[192]</a></span>
+unsern ausl&auml;ndischen Feinden nicht um ein Geringes verkleinert
+und unsern Geruch bei Pharaone stinkend gemacht
+haben.&ldquo; (Als Ursachen des Wahnes, dass es so
+viele Zauberer geben solle, betrachtet Spee: 1)&nbsp;den Aberglauben
+des Volks, das sich Hagel, Seuchen etc. nicht aus
+nat&uuml;rlichen Ursachen zu erkl&auml;ren wisse, und 2)&nbsp;Missgunst
+und Bosheit des P&ouml;bels, welcher Reichthum und Ansehen
+Anderer gerne aus verbotenen K&uuml;nsten herleite.)</p>
+
+<p><em class="spaced">Aus der achten Frage.</em></p>
+
+<p>&bdquo;Weil wir's in der That versp&uuml;ren, dass, wann man
+den Hexenprozess einmal angefangen hat, derselbe etliche
+Jahre w&auml;hrt und die Zahl derer, so gestraft werden sollen,
+mehr und mehr zunehme, also dass man ganze D&ouml;rfer ausbrennet
+und doch anders nichts ausgerichtet hat, als dass
+die Protocolla mit deren Namen, so von den Hingerichteten
+denunziiret und besaget worden, eben so voll seien,
+als auch vorhin, dermassen, dass es scheinet, wo man also
+eifrig darin fortfahren wollte, des Brennens kein Ende sein
+w&uuml;rde, bis das ganze Land verbrennet oder sonsten hingerichtet
+w&auml;re: und gleichwie noch niemals einiger F&uuml;rst
+oder Herr gefunden ist, der nicht gezwungen worden, dem
+Hexenprozess ein Ende zu machen, also hat auch noch
+keiner das Ende desselbigen, und wie er zum Aufh&ouml;ren
+kommen m&ouml;chte, gefunden, sondern hat dem Brennen ein
+Ende machen m&uuml;ssen. Weil nun dies ein schwer und
+weit aussehendes Werk ist, sollte man dann nicht allerm&ouml;glichsten
+Fleiss anwenden, damit ja kein Irrthum dabei
+einschleichen und nicht die Unschuldigen in diess Unwesen
+mit eingeflochten werden m&ouml;chten? Insonderheit, da es
+die Erfahrung bezeuget, dass, wenn nur eine Einzige in's
+Spiel ger&auml;th, sobalden unz&auml;hlige Andere mit eingezogen
+werden.&ldquo;&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash;</p>
+
+<p><em class="spaced">Neunte Frage.</em> &sect;.&nbsp;6.</p>
+
+<p>&bdquo;Dahero mir ohnl&auml;ngst einer (ein Inquirent) sagte:
+&sbquo;Ich weiss wohl, dass in diesem Wesen auch einige Unschuldige
+mit unterlaufen; aber desshalben mache ich mir
+kein Gewissen, sintemal mein F&uuml;rst, der doch ein sehr
+vorsichtiger, gewissenhafter Herr ist, mich treibt, dass ich
+<span class='pagenum'><a name="Page_193" id="Page_193">[193]</a></span>
+in diesem Lande fortfahren solle; der wird wohl wissen
+und sein Gewissen dabei in Acht nehmen, was er befiehlt;
+mir geb&uuml;hrt, dass ich demselbigen nachkomme.&lsquo;&nbsp;&mdash; Ist das
+nicht (Gott erbarm's!) eine lustige Sache? F&uuml;rsten und
+Herren legen alle Sorge von sich ab und h&auml;ngen dieselbe
+auf ihre Amtleute und R&auml;the und deroselben Conscienz
+und Gewissen; diese thun dergleichen und werfen's auf
+ihrer Herren Gewissen! Der F&uuml;rst sagt: Unsere R&auml;the
+m&ouml;gen sehen, was sie zu thun haben; die R&auml;the sagen:
+Der F&uuml;rst m&ouml;ge sehen, dass er's verantworte. Ist das
+nicht ein sch&ouml;ner Circul? Welcher aber wird vor Gott
+verantworten m&uuml;ssen? Dann weil es jener sehen soll und
+dieser soll's sehen, geschieht's, dass es Niemand siehet
+oder achtet.&ldquo;</p>
+
+<p>Ein anschauliches Gesammtbild des damaligen Hexenprozesses
+gibt Spee in der</p>
+
+<p>&bdquo;<em class="spaced">Einundf&uuml;nfzigsten Frage</em>: Nun sage mir
+die Summa und kurzen Inhalt des Prozesses im Zaubereilaster,
+wie derselbige zu dieser Zeit gemeiniglich gef&uuml;hret
+wird.</p>
+
+<p>&sect;.&nbsp;1. Das will ich thun. Du musst aber zum Eingange
+merken, dass bei uns Teutschen, und insonderheit
+(dessen man sich billig sch&auml;men sollte) bei den Katholischen,
+der Aberglaube, die Missgunst, L&auml;stern, Afterreden,
+Sch&auml;nden, Schm&auml;hen und hinterlistiges Ohrenblasen unglaublich
+tief eingewurzelt sei, welches weder von der
+Obrigkeit nach Geb&uuml;hr gestraft, noch von der Kanzel der
+Nothdurft nach widerlegt und die Leute davor gewarnt
+und abgemahnet werden; und eben daher entstehet der
+erste Verdacht der Zauberei, daher kommt's, dass alle
+Strafen Gottes, so er in seinem heiligen Worte den Ungehorsamen
+gedrohet, von Zauberern und Hexen geschehen
+sein sollen, da muss weder Gott oder die Natur etwas
+mehr gelten, sondern die Hexen m&uuml;ssen alles gethan
+haben.</p>
+
+<p>&sect;.&nbsp;2. Dahero erfolgt dann, dass Jedermann mit Unvernunft
+ruft und schreit: die Obrigkeit soll auf die Zauberer
+<span class='pagenum'><a name="Page_194" id="Page_194">[194]</a></span>
+und Hexen inquiriren (n&auml;mlich deren sie mit ihren
+Zungen so viel gemacht haben). Hierauf befiehlt die hohe
+Obrigkeit ihren Richtern und R&auml;then, dass sie gegen diese
+beschreite lasterhafte Personen prozediren sollen. Dieselbigen
+wissen nun nicht, wo und an wem sie anheben
+sollen, weil es ihnen an Anzeigungen und Beweisthum ermangelt
+und ihnen gleichwohl ihr Gewissen sagt, dass man
+hierinnen nicht unbedachtsam verfahren solle. Inmittelst
+kommt der zweite und dritte Befehl von der Obrigkeit,
+dass sie fortfahren sollen, und darf sich Herr Omnes vernehmen
+lassen, es m&uuml;sse nicht klar mit den Beamten sein,
+dass sie nicht wollten, und dessen d&uuml;rfen auch wohl die
+Obrigkeiten selbst sich von Andern &uuml;berreden lassen.
+Sollte man nun der Obrigkeit hierinnen in etwas widerstreben
+und nicht stracks zum Werke greifen, das w&uuml;rde
+vorab bei uns Teutschen sehr &uuml;bel gedeutet werden, angesehen,
+dass fast m&auml;nniglich, auch die Geistlichen, alles
+vor recht und gut halten, was den F&uuml;rsten und der Herrschaft
+gef&auml;llet, da sie, die Geistlichen, doch nicht wissen,
+von was Leuten F&uuml;rsten und Herren (ob sie sonst wohl
+von Natur sehr gut seien) oft angereizt werden. Also
+gehet dann der Herrschaft Wille vor, und macht man den
+Anfang des Werkes auf Gerathewohl.</p>
+
+<p>&sect;.&nbsp;3. Ziehet aber der Magistrat diese Sache als ein
+schwer und gef&auml;hrlich Werk weiter in Bedenken, so schickt
+die Obrigkeit einen Inquisitorem oder Commissarium; ob
+dann gleich derselbige aus Unverstand oder erhitztem Gem&uuml;the
+der Sachen etwas zu viel thut, so muss dennoch
+dasselbige nicht unrecht gethan heissen, sondern dem gibt
+man den Namen eines gottseligen Eiferers zu der Gerechtigkeit,
+und derselbe gerechte Eifer wird durch die
+Hoffnung des guten Genusses oder Salarii so viel mehr
+entz&uuml;ndet und unterhalten, sonderlich wann der Commissarius
+bed&uuml;rftig ist und ihm auf jedes Haupt eine gewisse
+Summa von Thalern pro salario zugelegt wird und ihm
+ausserdem noch frei stehet, von den Bauern ein und andere
+Steuer zu fordern. Tr&auml;gt sich's dann zu, dass etwa
+ein besessener oder wahnwitziger Mensch von einer armen
+<span class='pagenum'><a name="Page_195" id="Page_195">[195]</a></span>
+Gaja ein verd&auml;chtiges Wort geredet, oder das heutige
+allzu gemeine l&uuml;genhaftige Gespr&auml;ch auf sie f&auml;llet, so ist
+der Anfang gemacht und muss dieselbe herhalten.</p>
+
+<p>&sect;.&nbsp;4. Damit es aber nicht scheine, als ob man auf
+diess blosse Geschrei und ohne andere Indicia also prozedire,
+so ist alsbald ein unfehlbar Indicium vorhanden, und
+das aus diesem Fallstrick: Entweder Gaja hat ein b&ouml;ses,
+leichtfertiges, oder ein frommes, gottseliges Leben gef&uuml;hrt.
+Ist <em class="spaced">jenes</em>, so ist's ein grosses Indicium, dann wer b&ouml;se
+ist, kann leicht b&ouml;ser und je l&auml;nger je weiter verf&uuml;hret
+werden; ist <em class="spaced">dieses</em>, so ist's kein geringer Indicium, dann
+sagen sie: so pflegen sich die Hexen zu schm&uuml;cken und
+wollen allezeit gerne vor die Fr&ouml;mmsten gehalten sein.
+Da ist dann der Befehl, dass man mit der Gaja zu Loch
+solle. Und ist stracks wieder ein neues Indicium, abermals
+per dilemma: Entweder die Gaja gibt durch die Anlass,
+Wort oder Werk zu verstehen, dass sie sich f&uuml;rchte,
+oder geb&auml;rdet und erzeigt sich unerschrocken. Sp&uuml;ret
+man dann einige Furcht oder Schrecken bei ihr (dann
+wer wollte sich nicht entsetzen, der da weiss, wie j&auml;mmerlich
+sie dero Orts gemartert werden?), so ist's abermal ein
+Indicium; dann (sagen sie) das b&ouml;se Gewissen macht sie
+bang. F&uuml;rchtet sie sich nicht, sondern trauet ihrer Unschuld,
+so ist's wieder ein Indicium; dann (geben sie vor)
+das pflegen die Hexen zu thun, dass sie die Unschuldigen
+sein wollen, und der Teufel macht sie so muthig. Damit
+es aber an mehreren Indizien nicht mangele, so hat der
+Inquisitor oder Commissarius seine Jagdhunde zur Hand,
+oftmals gottlose, leichtfertige, beschreite Leute, die m&uuml;ssen
+dann auf der armen Gaja ganzes Leben, Handel und
+Wandel inquiriren, da es dann nicht wohl sein kann, dass
+man nicht etwas finden sollte, welches argw&ouml;hnische Leute
+nicht auf's Aergste auslegen und auf Zauberei deuten
+m&ouml;chten. Sein dann auch vielleicht etliche, so der Gaja
+vorhin nicht viel Gutes geg&ouml;nnt haben, die thun sich alsdann
+herf&uuml;r, bringen quid pro quo, und ruft Jedermann:
+die Gaja hat gleichwohl schwere Indicia gegen sich. Darum
+muss die Gaja auf die Folterbank (wofern sie anders nicht
+<span class='pagenum'><a name="Page_196" id="Page_196">[196]</a></span>
+selbigen Tages, da sie gef&auml;nglich angenommen, sobald ist
+gefoltert worden).</p>
+
+<p>&sect;.&nbsp;5. Denn bei diesen Prozessen wird keinem Menschen
+ein Advocatus oder auch einige Defension, wie aufrichtig
+sie auch immer sein m&ouml;chte, gestattet; dann da
+rufen sie, diess sei ein crimen exceptum, ein solch Laster, das
+dem gerichtlichen Prozess nicht unterworfen sei; ja da einer
+sich darinnen als Advocatus wollte gebrauchen lassen, oder
+der Herrschaft einreden und erinnern, dass sie vorsichtig
+verfahren wollte, der ist schon im Verdacht des Lasters
+und muss ein Patron und Schutzherr der Hexen heissen,
+also dass Aller Mund verstummen und alle Schreibfedern
+stumpf sein, dass man weder reden, noch schreiben darf.
+Insgemein haben gleichwohl die Inquisitores den Brauch,
+damit ihnen nicht nachgesaget werde, als ob sie der Gaja
+ihre Defension nicht zugelassen h&auml;tten, dass sie dieselbige
+vorstellen und sie &uuml;ber die Indicia examiniren (soll man's
+anders examiniren heissen). Ob dann gleich die Gaja die
+gegen sie vorhandenen Indicia sammt und sonders genugsam
+ablehnet, so passet man doch darauf nichts, ja man
+schreibt's auch wohl nicht einst an, sondern die Indicia
+bleiben nichtsdestoweniger auf ihrem Valor und muss die
+obstinata Gaja wieder zu Loch und sich besser bedenken;
+denn weil sie sich wohl verantwortet, so ist's ein neu Indicium;
+dann, wann diese keine Hexe w&auml;re (sagen sie),
+so k&ouml;nnte sie so beredt nicht sein.</p>
+
+<p>&sect;.&nbsp;6. Wann sie sich nun &uuml;ber Nacht also bedacht
+hat, stellet man sie des folgenden Morgens wieder f&uuml;r,
+und da sie bei ihrer gestrigen Antwort bleibet, so lieset
+man ihr das decretum torturae f&uuml;r, nicht anders, als ob
+sie gestern nichts geantwortet, noch die Indicia im Geringsten
+widerleget h&auml;tte. Ehe sie aber gefoltert wird,
+f&uuml;hret sie der Henker auf eine Seite und besiehet sie allenthalben
+an ihrem blossen Leib, ob sie sich etwan durch
+zaubersche Kunst unempfindlich gemacht h&auml;tte. Damit
+ja nichts verborgen bleibe, schneiden und sengen sie ihr
+die Haare allenthalben, auch an dem Orte, den man vor
+z&uuml;chtigen Ohren nicht nennen darf, ab und begucken Alles
+<span class='pagenum'><a name="Page_197" id="Page_197">[197]</a></span>
+auf's Genaueste, haben doch bisher dergleichen noch wenig
+gefunden. Und zwar, warum sollten sie solches den Weibern
+nicht thun, da sie doch der geistlichen Priester hierinnen
+nicht schonen? Und zwar der geistlichen Bisch&ouml;fe
+und Pr&auml;laten Inquisitores sein in diesem Fall die besten
+Meister, und achtet man die p&auml;pstliche Bullam Coenae, so
+P&auml;pstl. Heiligkeit gegen die ausgelassen, welche ohne
+Ihrer Heiligkeit Spezialbefehl gegen die Geistlichen prozediren,
+vor Blitz ohne Donnerschl&auml;ge, und damit ja fromme
+F&uuml;rsten und Herren dasselbige nicht erfahren, und also
+dergleichen Prozess einen Zaum anwerfen, wissen Inquisitores
+dasselbige fein zu verhehlen.</p>
+
+<p>&sect;.&nbsp;7. Wann nun die Gaja also gesenget und enth&auml;ret
+ist, so wird sie gefoltert, dass sie die Wahrheit sage, d.&nbsp;i.
+sich schlecht vor eine Zauber'sche bekennen soll. Sie mag
+anders sagen, was sie wolle, so ist es nicht wahr und
+kann nicht wahr sein. Man foltert sie aber erst auf die
+schlechteste Manier, welches du also verstehen musst, als
+ob sie gleich zum Sch&auml;rfsten torquiret wird, so heissts
+doch die schlechteste Art in Respekt und Erw&auml;gung deren,
+die nachfolgen sollen. Bekennet nun die Gaja auf
+solche Manier, so geben sie vor, sie habe gutwillig und
+ohne Folter bekennet. Wie kann denn ein F&uuml;rst oder
+Herre vor&uuml;ber, dass er diejenige Person nicht vor eine
+Hexin halten sollte, die so gutwillig und ohne Tortur bekennet
+hat, dass sie eine sei? Und macht man sich demnach
+keine ferneren Gedanken oder Beschwernung, sondern
+man f&uuml;hret sie zum Tode, wie man doch w&uuml;rde gethan
+haben, wenn sie schon nichts bekennet h&auml;tte, sintemal,
+wenn der Anfang des Folterns gemacht ist, so ist
+das Spiel gewonnen, sie muss bekennen, sie muss sterben.
+Sie bekenne nun, oder bekenne nicht, so gilt's gleich.
+Bekennet sie, so ist die Sache klar, und wird sie get&ouml;dtet,
+denn Widerrufen gilt hier nichts; bekennet sie nicht, so
+torquiret man sie zum zweiten, dritten und vierten Mal,
+denn bei diesem Prozesse gilt, was nur dem Commissario
+geliebt, da hat man in diesem excepto crimine nicht zu
+sehen, wie lang, wie scharf, wie oftmalig die Folter gebraucht
+<span class='pagenum'><a name="Page_198" id="Page_198">[198]</a></span>
+werde, hier meinet Niemand, dass man etwas verbrechen
+k&ouml;nnte, darvon man hiern&auml;chst Rechnung geben
+m&uuml;sse. Verwendet nun etwa die Gaja in der Folter vor
+Schmerzen die Augen, oder starrt mit offenen Augen, so
+sein's neue Indicia: denn verwendet sie dieselbigen, so
+sprechen sie: Sehet, wie schauet sie sich nach ihrem Buhlen
+um. Starret sie dann, so hat sie ihn ersehen; wird sie
+denn h&auml;rter gefoltert und will doch nicht bekennen, verstellet
+ihre Geb&auml;rden wegen der grossen Marter, oder
+kommt gar in eine Ohnmacht, so rufen sie: die lachet und
+schl&auml;ft auf der Folter, die hat etwas gebraucht, dass sie
+nicht schwatzen kann, die soll man lebendig verbrennen,
+wie denn ohnl&auml;ngsthin Etlichen widerfahren. Und da saget
+m&auml;nniglich und auch die Geistlichen und Beichtv&auml;ter, die
+habe keine Reue gehabt, habe sich nicht bekehret, noch
+ihren Buhlen verlassen, sondern demselben Glauben halten
+wollen. Begibt sich's denn, dass Eine oder die Andere
+auf der Folter stirbt, so sagt man, der Teufel habe ihr
+den Hals gebrochen. Derohalben so ist dann Meister
+Hans Kn&uuml;pfauf her, schleppt das Aas hinaus und begr&auml;bt's
+unter den Galgen.</p>
+
+<p>&sect;.&nbsp;8. Kommt aber die Gaja auf der Folter davon
+und ist etwan der Richter so nachdenklich, dass er sie
+ohne neue Indicia nicht weiter torquiren, auch nicht unbekennet
+hinrichten lassen darf, so l&auml;sst man sie dennoch
+nicht los, sondern legt sie in ein h&auml;rter Gef&auml;ngniss, da
+sie denn wohl ein ganz Jahr liegen und gleichsam einbeizen
+muss, bis sie m&uuml;rbe werde. Denn hier gilt kein
+Purgirens durch die ausgestandene Tortur, wie zwar die
+Rechte wollen, sondern sie muss des Lasters einen Weg,
+wie den andern schuldig bleiben; denn das w&auml;re den Inquisitoren
+eine Schande, dass sie eine Person, so sie einmal
+zur Haft gebracht h&auml;tten, loslassen sollten. Welchen
+sie einmal in's Gef&auml;ngniss gebracht, der muss schuldig
+sein, es geschehe mit Recht oder Unrecht. Immittelst
+schickt man ungest&uuml;me Priester zu der Gefangenen, welche
+ihr oft verdriesslicher sein, als der Henker selbst. Die
+plagen denn das arme Mensch so lange und viel, bis sie
+<span class='pagenum'><a name="Page_199" id="Page_199">[199]</a></span>
+bekennen muss, Gott gebe, sie sei eine Hexe oder nicht,
+rufen und schreien, dass, wenn sie nicht bekennen werde,
+so k&ouml;nne sie nicht selig oder der heil. Sakramente theilhaftig
+werden. Und darum h&uuml;ten sich die Herren Inquisitores
+mit allem Fleiss, dass sie keine solchen Priester
+bei diesen Sachen und Prozess gebrauchen, die etwas
+sittsam seien, Verstand im Herzen und Z&auml;hne im Munde
+haben, wie ingleichen, damit ja Niemand bei das Gef&auml;ngniss
+komme, der denen Gefangenen guten Rath mittheile, oder
+den F&uuml;rsten von dem Handel unterrichte. Denn ihnen ist
+vor nichts mehr bange, als dass etwan ihre Unschuld auf
+eine oder andere Weise zu Tage kommen m&ouml;chte.</p>
+
+<p>&sect;.&nbsp;9. Mittlerweile also die Gaja im Stankloch sitzet und
+von denen, die sie tr&ouml;sten sollten, gequ&auml;let wird, so haben
+hurtige und geschwinde Richter sch&ouml;ne Griffe und Fundament,
+wie sie auf sie neue Indicia zu Wege bringen und
+womit sie sie dermassen in's Gesicht &uuml;berweisen (verstehe
+hinter sich), dass sie auch durch der Juristen-Fakult&auml;ten
+Responsum lebendig verbrennet zu werden schuldig erkennet
+werden muss. Etliche lassen die Gajam beschw&ouml;ren
+und bannen und setzen sie demnach in ein ander Gef&auml;ngniss
+und lassen sie also noch eins torquiren, ob man
+auf solch Exorzisiren und Ver&auml;nderung des Orts den stummen
+Teufel (wie sie meinen) von ihr bringen m&ouml;chte. Bekennet
+sie alsdann noch nicht, so muss sie lebendig verbrennet
+werden. Nun m&ouml;chte ich (weiss Gott!) gerne
+wissen, weil sowohl die, so nicht bekennet, als auch welche
+bekennet, Hexen sein und sterben m&uuml;ssen, wie doch ein
+Mensch, er sei so unschuldig, wie er immer wolle, sich
+allhier retten k&ouml;nne, oder wolle? O du elende Gaja!
+Worauf hast du doch gehofft? Warum hast du nicht, sobald
+du das Gef&auml;ngniss betreten, gesagt, du w&auml;rest des
+Lasters schuldig? O du th&ouml;richtes Weib! Warum willst
+du so oft sterben, da du Anfangs mit <em class="spaced">einem</em> Tode h&auml;ttest
+bezahlen k&ouml;nnen? Folge meinem Rath und sage stracks
+zu, du seiest eine Hexe, und stirb; denn vergebens hoffest
+du, los zu werden, solches l&auml;sset der Eifer der Gerechtigkeit
+bei uns Teutschen nicht zu.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_200" id="Page_200">[200]</a></span></p>
+<p>&sect; 10. So nun eine aus Unleidsamkeit der Marter
+f&auml;lschlich &uuml;ber sich bekennet, so gehet das Elend erst an,
+sintemal hier ist insgemein kein Mittel sich loszuwirken,
+sondern die Gaja muss Andere, ob sie schon von ihnen
+nichts B&ouml;ses weiss, anzeigen, und oftmals die, welche ihr
+von den Inquisitoren oder Schergen in den Mund gegeben
+werden, oder wovon sie wissen, dass sie vorhin ein b&ouml;ses
+Geschrei haben, oder vorhin besagt oder im Gef&auml;ngniss
+gewesen und dessen wiederum entlassen seien. Werden
+dann diese auch gefoltert, so m&uuml;ssen sie wieder Andere
+besagen und die aber Andere, und ist hier also kein Ende
+oder Aufh&ouml;ren. Und kommt's auf solche Manier so weit,
+dass die Richter entweder den Prozess fallen lassen und
+ihre Kunst begeben, oder aber die Ihrigen, ja sich selbst
+und alle Leute verbrennen m&uuml;ssen. Denn da fehlet's nicht,
+die falschen Besagungen werden sie endlich alle mit einander
+treffen, und werden sie auch, wann's nur zum Foltern
+mit ihnen kommt, alle schuldig machen. Da kommen
+dann deren viele mit in's Spiel, die Anfangs so hart gerufen
+und getrieben, dass man brennen und br&uuml;hen sollte,
+und haben die guten Herren im Anfang sich nicht besinnen
+k&ouml;nnen, dass die Reihe auch an sie kommen w&uuml;rde, und
+die haben denn ihren gerechten Lohn von Gott, weil sie
+uns mit ihren giftigen Zungen so viel Zauberer gemacht
+und so viele unschuldige Menschen dem Feuer hingegeben
+haben. Doch thun sich nunmehr etliche Verst&auml;ndigere
+und Gelehrtere hervor, die, gleichsam aus dem tiefen
+Schlafe erwachend, ihre Augen aufthun, den Sachen
+besser nachdenken und nicht so unbesonnen ins Tausendste
+hineintoben.</p>
+
+<p>&sect;.&nbsp;11. Und obwohl die Richter und Commissarii insgesammt
+leugnen, dass sie nicht auf die blossen Besagungen
+gehen, so ist's doch nichts damit, und ist's droben im Traktat
+erwiesen, dass sie damit nur ihren F&uuml;rsten und Herren
+einen blauen Dunst f&uuml;r die Nase machen; dann die Fama
+oder das b&ouml;se Ger&uuml;chte, so sie gemeiniglich bei die Besagung
+ziehen, ist allezeit unkr&auml;ftig und nichtig, weil dieselbe
+nimmermehr zu Recht erwiesen wird, und verwundert
+<span class='pagenum'><a name="Page_201" id="Page_201">[201]</a></span>
+mich's, dass es noch von keinem Richter in Acht genommen
+worden, dass dasjenige, was Viele von den zauberischen
+Zeichen plaudern, gemeiniglich ein Betrug der
+Henker sei. Unterdessen aber und immittelst, dass die
+Hexenprozesse noch mit Ernste fortgetrieben und diejenigen,
+welche gefoltert werden, aus Unleidsamkeit der Pein auf
+Andere und diese wieder auf Andere bekennen m&uuml;ssen,
+da kommt's stracks aus, dass diese oder jene besagt seien
+(denn so heimlich pflegen's die zu halten, die bei der Folter
+adhibiret und gebrauchet werden) und das nicht ohne ihren
+Vortheil; denn daraus k&ouml;nnen sie stracks Indicia ergreifen.
+Und das abermals durch diese zweifache Fallth&uuml;r: denn diejenigen,
+welche es vernehmen, dass sie besagt seien (wie
+es dann stracks ein offen Ger&uuml;chte wird), die nehmen entweder
+die Flucht zur Hand, oder halten Fuss beim Male
+und warten des Ihrigen. Fliehen sie, so hat sie ihr b&ouml;ses
+Gewissen fortgetrieben; bleiben sie aber, so h&auml;lt sie der
+Teufel, dass sie nicht k&ouml;nnen wegkommen. Gehet aber
+Einer zu den Inquisitoren und fragt, ob's wahr sei, dass
+er beschw&auml;tzt sei, damit er sich bei Zeiten mit seiner rechtm&auml;ssigen
+Defension verantworten m&ouml;ge, so ist's abermal
+ein Indicium; denn er weiss sich nicht sicher und f&uuml;rchtet
+sich f&uuml;r seinen eigenen Schatten. Er mache es nun, wie
+er wolle, so hat er eine Klette davon, und l&auml;sst er dieses
+also stille hingehen, so ist's &uuml;ber ein Jahr ein gemein Geschrei,
+welches alt und stark genug ist, wann nur etliche
+Besagungen dazu kommen, dass man ihn desswegen zur
+Folter erkenne, da doch diess Geschrei erst aus der neulichen
+Besagung entsprossen ist.</p>
+
+<p>&sect;.&nbsp;12. Auf eben die Manier geht's denen, welche etwan
+von einem leichtfertigen Buben oder einer leichtfertigen
+Pletzen vor einen Zauberer oder Zauber'sche gescholten
+werden. Dann entweder er vertheidigt sich mit
+Recht, oder lasst's anstehen. Vertheidigt er sich nicht,
+so ist er des Lasters schuldig, sonst w&uuml;rde er nicht stille
+schweigen: vertheidigt er sich mit Recht, so kommt die
+Sache je l&auml;nger je mehr und weiter aus, und kitzelt sich
+hie Einer, dort ein Anderer damit und tr&auml;gt's also weiter
+<span class='pagenum'><a name="Page_202" id="Page_202">[202]</a></span>
+fort, bis es endlich allenthalben auskommen, und das ist
+denn ein b&ouml;ses Ger&uuml;chte, das nimmermehr wieder ausgetilget
+werden kann. Und was ist denn leichters, als diejenigen,
+welche hierzwischen torquiret und auf ihre Complices
+gefragt werden, eben diese anzeigen? Folget demnach
+schliesslich dieses (welches man billig mit rother
+Tinte anzeichnen sollte), dass, wenn dieser Prozess bei
+jetziger Zeit fortgetrieben werden sollte, kein Mensch, was
+Geschlechts, Verm&ouml;gens, Stands, Amts und W&uuml;rden er
+immer sein m&ouml;ge, von diesem Laster oder Verdacht desselben
+sicher sein und bleiben w&uuml;rde, wenn er nur so viel
+Feinds hat, der ihn in der Zauberei bez&uuml;chtigen oder ihn
+davor schelten d&uuml;rfte. Wannenhero ich, ich wende mich
+auch, wohin ich immer wolle, einen armseligen Zustand
+um mich her sehe, wann diesem Wesen nicht in andere
+Wege sollte vorgebauet werden. Ich hab's droben gesagt
+und sage es nochmals mit einem Worte, dass dieses
+Uebel oder Laster der Zauberei mit Feuer nicht, sondern
+auf eine andere Weise, ohne Blutvergiessen, ganz kr&auml;ftig
+ausgetilget werden k&ouml;nne. Aber wer ist's, der solches
+zu wissen begehret? Ob ich zwar Willens gewesen, ein
+Mehreres hiervon zu schreiben und die Summa oder Auszug
+aus dem Grunde auszuf&uuml;hren, so kann ich's vor Herzeleid
+nicht thun; vielleicht m&ouml;chten sich Andere finden,
+welche aus Liebe des Vaterlandes solche M&uuml;he auf sich
+nehmen. Dieses will ich endlich alle und jede gelehrte,
+gottesf&uuml;rchtige, verst&auml;ndige und billigm&auml;ssige Urtheiler
+und Richter (denn nach den andern frage ich nicht viel)
+um des j&uuml;ngsten Gerichts willen gebeten haben, dass sie
+dieses, was in diesem Traktat geschrieben ist, mit sonderbarem
+Fleisse lesen und aber lesen und wohl erw&auml;gen
+wollen. In Wahrheit, alle Obrigkeiten, F&uuml;rsten und Herren
+stehen in grosser Gefahr ihrer Seligkeit, wofern sie nicht
+sehr fleissige Aufsicht bei diesem Handel anwenden. Sie
+wollen sich auch nicht verwundern, wenn ich hierinnen
+bisweilen etwas hitzig gewesen und mich bisweilen der
+K&uuml;hnheit gebraucht, sie zu warnen: denn es geb&uuml;hret mir
+nicht, unter derjenigen Zahl gefunden zu werden, welche
+<span class='pagenum'><a name="Page_203" id="Page_203">[203]</a></span>
+der Prophet verwirft, dass sie stumme Hunde seien, so
+nicht bellen k&ouml;nnen. Sie m&ouml;gen nun wohl Acht haben
+auf sich und ihre Heerde, welche Gott der Allm&auml;chtige
+dermaleinst von ihrer Hand wieder fordern wird.&ldquo;&nbsp;&mdash;</p>
+
+<p>Spee starb zu Trier vier Jahre nach dem Erscheinen
+seiner merkw&uuml;rdigen Schrift, im Jahre 1635. Er hatte sich
+aufgeopfert in der Verpflegung verwundeter Franzosen;
+eine ansteckende Seuche raffte ihn hin<a name="FNanchor_191_191" id="FNanchor_191_191"></a><a href="#Footnote_191_191" class="fnanchor">[191]</a>.</p>
+
+<p>Ehre dem redlichen Jesuiten! Aber nicht darum auch
+Ehre seinem <em class="spaced">Orden</em>. Es finden sich freilich Bewunderer
+der Loyoliten, welche die Verdienstkrone des Einzelnen
+der ganzen Gesellschaft auf die Stirne dr&uuml;cken m&ouml;chten.
+<em class="spaced">Jarcke</em> sagt z.&nbsp;B.: &bdquo;Der Jesuitenorden (denn man kann
+f&uuml;glich annehmen, dass die Schriften von Tanner und Spee
+nicht ohne Veranlassung, oder wenigstens nicht ohne ausdr&uuml;ckliche
+Genehmigung der Oberen erschienen sind) erkl&auml;rte
+sich zuerst gegen das blutige Unwesen und deckte
+schonungslos die Gebrechen der damaligen Strafjustiz auf&ldquo;<a name="FNanchor_192_192" id="FNanchor_192_192"></a><a href="#Footnote_192_192" class="fnanchor">[192]</a>.
+Aber nichts ist unwahrer. Jarcke's Behauptung zeugt von
+einer f&uuml;r einen Schriftsteller auf diesem Felde wenig anst&auml;ndigen
+Unkunde, wenn nicht von etwas Schlimmerem.
+Gibt es denn f&uuml;r Jarcke keinen Johann Weier, Reginald
+Scot und Cornelius Loos, die, ohne Jesuiten zu sein, lange
+vor Spee die Fahne erhoben hatten? Und ist es ihm unbekannt,
+dass dem Werke des Jesuiten Delrio, dem Orakel
+der Hexenverfolger, die Approbatio Superiorum deutlich
+vorgedruckt ist, ausgestellt vom Pater Manareus kraft der
+<span class='pagenum'><a name="Page_204" id="Page_204">[204]</a></span>
+vom Ordensgeneral Aquaviva ihm verliehenen Vollmacht?
+Spee aber, der Delrio's Fabeleien und Kniffe zum grossen
+Theile bek&auml;mpft, liess sein Buch <em class="spaced">anonym</em><a name="FNanchor_193_193" id="FNanchor_193_193"></a><a href="#Footnote_193_193" class="fnanchor">[193]</a> und an einem
+protestantischen Druckorte erscheinen&nbsp;&mdash; er mochte an
+Loos und Flade denken, und beging auch bei dieser Anonymit&auml;t
+immer noch ein Wagest&uuml;ck<a name="FNanchor_194_194" id="FNanchor_194_194"></a><a href="#Footnote_194_194" class="fnanchor">[194]</a>&nbsp;&mdash; und erst Jahre
+lang nach seinem Tode ist es durch seine vertrautesten
+Freunde, die <em class="spaced">keine</em> Jesuiten waren, kund geworden, dass
+er der Verfasser war. Und was haben die Jesuiten <em class="spaced">nach</em>
+Spee gethan, das im Geiste dieses Mannes gewesen w&auml;re?
+Schwerlich wird man Surin's Exorzismen zu Loudun, L&ouml;per's
+Treiben zu Paderborn, oder gar die Leichenpredigt
+hierher rechnen m&ouml;gen, die der Pater Gaar zu W&uuml;rzburg
+1749 der hingerichteten Hexe Maria Renata hielt; und
+doch konnte solches &ouml;ffentliche Auftreten nicht ohne Genehmhaltung
+der Oberen geschehen. Doch genug von
+Jarcke's ungl&uuml;cklichem Einfalle, die Gesellschaft Jesu unter
+die Vork&auml;mpfer der Aufkl&auml;rung zu stellen. Aus Friedrich
+Spee hat der Mensch gesprochen, nicht der Jesuit.</p>
+
+<p>Dass man, vielleicht um die Priorit&auml;t f&uuml;r die Protestanten
+zu retten, die ihnen durch Weier ohnehin bleibt,
+auch den t&uuml;bingischen Theologen <em class="spaced">Theodor Thummius</em>
+als wackeren Bek&auml;mpfer der Hexenprozesse ger&uuml;hmt hat,
+ist unrecht. Seine hierher geh&ouml;rige Schrift<a name="FNanchor_195_195" id="FNanchor_195_195"></a><a href="#Footnote_195_195" class="fnanchor">[195]</a> bezweckt
+allerdings zum Theil eine mildere Behandlung der Angeklagten;
+aber sie ist so voll vom Glauben an die Gewalt
+des Teufels, r&auml;umt den Hexenverfolgern im Wesentlichen
+so viel ein und verliert sich in so viele scholastische Spitzfindigkeiten,
+<span class='pagenum'><a name="Page_205" id="Page_205">[205]</a></span>
+dass sie auch da, wo sie zum Guten redet,
+ihre Wirksamkeit durch kl&auml;gliche Befangenheit erstickt.
+Mit Spee's Sicherheit, Anschaulichkeit und W&auml;rme h&auml;lt
+Thummius keine Vergleichung aus<a name="FNanchor_196_196" id="FNanchor_196_196"></a><a href="#Footnote_196_196" class="fnanchor">[196]</a>.</p>
+
+<p>Mit gr&ouml;sserem Rechte ist dagegen den vorgenannten
+drei Jesuiten gegen&uuml;ber auf protestantischer Seite ein
+Prediger hervorzuheben, der zwar nicht unmittelbar gegen
+die Hexenverfolgung, aber gegen dasjenige Institut aufgetreten
+ist, mit dem dieselbe stehen und fallen musste,&nbsp;&mdash;
+n&auml;mlich gegen die Folter. Es war dieses der Prediger
+<em class="spaced">Joh. Grevius</em> aus dem Clevischen Orte B&uuml;derich geb&uuml;rtig,
+der 1605 Pfarrer zu Arnheim geworden war, aber
+als Sch&uuml;ler des Conrad Vorstius und Anh&auml;nger des Arminius
+die Dogmatik der Dordrechter Synode nicht anerkennen
+wollte, wesshalb er seines Amtes entsetzt und des
+Landes verwiesen wurde. Er begab sich daher nach Emmerich,
+von wo aus er heimlich die Glaubensgenossen in
+Kampen zu besuchen und zu erbauen pflegte. Dar&uuml;ber
+wurde er jedoch ertappt, in Emmerich verhaftet und zuerst
+nach dem Haag, dann nach Amsterdam gef&uuml;hrt, wo
+er anderthalb Jahre lang in einem entsetzlichen Kerker
+schmachten musste. Die F&uuml;rsprache treuer Freunde bewirkte
+endlich seine Freilassung. W&auml;hrend seiner Kerkerhaft
+<span class='pagenum'><a name="Page_206" id="Page_206">[206]</a></span>
+hatte aber Grevius sich fast ausschliesslich mit dem
+Gedanken besch&auml;ftigt, dass eine der gr&ouml;ssten Plagen, unter
+welchen die Menschheit dermalen zu leiden habe, die
+Folter sei. Unmittelbar nach seiner Freilassung (1621)
+arbeitete daher Grevius ein sehr ausf&uuml;hrliches Werk aus,
+worin er nachwies, dass die Folter dem deutschen Rechtsverfahren
+von Haus aus fremd, dass sie mit dem Naturrecht
+und mit dem Gesetz der christlichen Liebe durchaus unvertr&auml;glich,
+dass sie (wie man namentlich an der englischen
+Kriminaljustiz sehen k&ouml;nne) v&ouml;llig unn&uuml;tz und entbehrlich
+und dass sie durchaus tr&uuml;gerisch und verderblich sei, indem
+ermarterten Bekenntnissen kein Werth beigelegt werden
+k&ouml;nnte und auf Grund solcher Gest&auml;ndnisse gar oft Unschuldige
+in gr&auml;sslichster Weise gepeinigt, verurtheilt und
+hingerichtet w&uuml;rden. Zur Begr&uuml;ndung seiner S&auml;tze theilt
+Grevius eine ganze Anzahl von (theilweise angebliche Hexen
+betreffenden) Prozessf&auml;llen mit.&nbsp;&mdash; Im Jahr 1622 erschien die
+mit grossem Geschick und in gewandter lateinischer Diktion
+ausgearbeitete Schrift im Druck, und machte nat&uuml;rlich grosses
+Aufsehen; aber wirklichen Erfolg konnte dieselbe erst
+nach Ablauf eines Jahrhunderts haben, wo sie aufs Neue
+publizirt wurde<a name="FNanchor_197_197" id="FNanchor_197_197"></a><a href="#Footnote_197_197" class="fnanchor">[197]</a>.</p>
+
+<p>Das erste Land &uuml;brigens, in welchem als Frucht der
+Bem&uuml;hungen Spee's die Einstellung der Hexenprozesse
+erfolgte, war das Kurf&uuml;rstenthum <em class="spaced">Mainz</em> unter der Regierung
+Johann Philipps von Sch&ouml;nborn (1647&ndash;1673). Auch
+im Bisthum <em class="spaced">Bamberg</em> legte sich seit 1631 die Wuth der
+Hexenverfolgung.</p>
+
+<p>Die <em class="spaced">r&ouml;mische Curie</em> liess sich nat&uuml;rlich durch alle
+diese Vorkommnisse in ihrer Stellung zur Hexenverfolgung
+<span class='pagenum'><a name="Page_207" id="Page_207">[207]</a></span>
+anfangs nicht im Entferntesten ber&uuml;cken. Noch unter dem
+20.&nbsp;M&auml;rz 1623 verf&uuml;gte <em class="spaced">Gregor</em>&nbsp;XV.: Wer einen Pakt
+mit dem Satan eingegangen habe, aus welchem Impotenz
+oder Schaden f&uuml;r Thiere oder Feldfr&uuml;chte hervorgegangen
+sei, der solle von der Inquisition lebensl&auml;nglich eingekerkert
+werden. Doch konnte schon in diesem Breve des
+Papstes ein Einlenken auf andere Bahnen wahrgenommen
+werden. Noch bemerkenswerther ist aber die neue Instruktion
+zur F&uuml;hrung der Hexenprozesse, welche die
+r&ouml;mische Inquisition im Jahr 1657 erliess<a name="FNanchor_198_198" id="FNanchor_198_198"></a><a href="#Footnote_198_198" class="fnanchor">[198]</a>. In derselben
+wurde geradezu das Gest&auml;ndniss abgelegt, dass seit langer
+Zeit nicht ein einziger Prozess von den Inquisitoren in
+correkter Weise gef&uuml;hrt worden sei, dass die Hexenrichter
+sich durch &uuml;berm&auml;ssige Anwendung der Folter und andere
+Unregelm&auml;ssigkeiten arg vergangen h&auml;tten und dass noch
+t&auml;glich sowohl von den Inquisitoren als von den anderen
+geistlichen Gerichten die gef&auml;hrlichsten Irrungen begangen
+und auf solche Weise gef&auml;hrliche Todesurtheile gef&auml;llt
+w&uuml;rden. Namentlich wurde vor der Anwendung von
+Quetschmaschinen in der Tortur gewarnt.</p>
+
+<p>Wenige Jahre vorher waren zu Rom einige M&ouml;nche
+zum Tode gef&uuml;hrt worden, weil sie den Papst durch
+zauberische Wachsbilder zu t&ouml;dten versucht haben sollten<a name="FNanchor_199_199" id="FNanchor_199_199"></a><a href="#Footnote_199_199" class="fnanchor">[199]</a>.
+&mdash;&nbsp;Eigentliche Hexenbr&auml;nde scheinen indessen in Rom
+nicht vorgekommen zu sein<a name="FNanchor_200_200" id="FNanchor_200_200"></a><a href="#Footnote_200_200" class="fnanchor">[200]</a>.</p>
+
+
+
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_208" id="Page_208">[208]</a></span></p>
+<p class="kapitel spaced" style="font-weight: normal">
+b) die Theologen und die Juristen und juristischen
+Fakult&auml;ten im siebenzehnten Jahrhundert.</p>
+
+
+<p>Dem Vorgange der erw&auml;hnten drei Jesuiten wagten
+oder vermochten im siebenzehnten Jahrhundert nur wenige
+Theologen zu folgen. Allerdings wirkten die Geistlichen
+oft im Geiste christlicher Humanit&auml;t erm&auml;ssigend auf die
+Hexenverfolgung ein. Der evangelische Professor der
+Theologie <em class="spaced">Meyfart</em> zu Erfurt z.&nbsp;B. warnte in einer Schrift
+vor dem Missbrauche der Tortur<a name="FNanchor_201_201" id="FNanchor_201_201"></a><a href="#Footnote_201_201" class="fnanchor">[201]</a>, allein der Glaube an
+die Wirklichkeit und an die Strafbarkeit der Hexerei stand
+doch im Allgemeinen in dieser Zeit ebenso bei den evangelischen
+wie bei den katholischen Geistlichen fest. Es
+war nichts Unerh&ouml;rtes, wenn ein evangelischer Prediger
+im Gottesdienst von der Kanzel herab seine Gemeindeglieder
+vor dem greulichen Verbrechen der Hexerei warnte<a name="FNanchor_202_202" id="FNanchor_202_202"></a><a href="#Footnote_202_202" class="fnanchor">[202]</a>.
+Ausserdem suchten einzelne Prediger auch in besonderen
+mehr oder weniger ausf&uuml;hrlichen Schriften &uuml;ber das Wesen
+der Hexerei, das die Seele aller diesem satanischen Treiben
+Ergebenen nothwendig der ewigen Verdammniss zuf&uuml;hre,
+wissenschaftlich aufzukl&auml;ren und zu belehren. Ein derartiges
+Elaborat wurde z.&nbsp;B. im Jahr 1627 von dem katholischen
+Pfarrer <em class="spaced">Franz Agricola</em> zu Sittart im F&uuml;rstenthum
+J&uuml;lich unter dem Titel ver&ouml;ffentlicht: &bdquo;Gr&uuml;ndlicher
+Bericht, ob Zauberei die &auml;rgste vnd grewlichste S&uuml;nd auff
+Erden sey; zum Andern, ob die Zauberer noch Bussthun
+vnd selig werden m&ouml;gen; zum Dritten, ob die hohe Obrigkeit
+die Zauberer vnd Hexen am Leibe und Leben zu
+straffen schuldig. Mit Ableinung allerley Einreden&ldquo; (W&uuml;rzburg
+1627, S.&nbsp;277 in 12<sup>o</sup>.)&nbsp;&mdash; Alle drei auf dem Titel angegebenen
+Fragen werden nat&uuml;rlich auf das Entschiedenste
+<span class='pagenum'><a name="Page_209" id="Page_209">[209]</a></span>
+verneint. An die Spitze der ganzen Ausf&uuml;hrung wird
+n&auml;mlich der im Hexenhammer entwickelte Begriff der
+Hexe gestellt.</p>
+
+<p>Derartige Auslassungen und Kundgebungen der Geistlichen
+waren insofern recht vom Uebel, als sie den Glauben
+an das Hexenwesen im Volke immer mehr befestigen
+halfen und dadurch indirekt das Ihrige zur Fortsetzung
+der Hexenverfolgung beitrugen. Weit schlimmer und verderblicher
+wirkte jedoch in letzterer Beziehung die Stellung,
+welche die Juristen und die juristischen Fakult&auml;ten zur
+Hexereifrage einnahmen, indem diese durch ihre Auctorit&auml;t
+unmittelbar auf die Hexenverfolgung einwirkten und nicht
+allein das Erl&ouml;schen derselben verhinderten, sondern auch
+deren Fortf&uuml;hrung und Steigerung veranlassten.</p>
+
+<p>Unter den Juristen des siebenzehnten Jahrhunderts
+gibt es keinen, der bez&uuml;glich aller Fragen des Criminalrechts
+dem Leipziger Professor <em class="spaced">Benedikt Carpzov</em> (&dagger;1666)
+an Auctorit&auml;t auch nur ann&auml;hernd gleichk&auml;me. Die Theologen
+kennen ihn ebensowohl wie die Juristen. Denn
+Carpzov war ein frommer Christ im Stil der lutherischen
+Orthodoxie des siebenzehnten Jahrhunderts. Er ging regelm&auml;ssig
+an jedem Sonntag zur Kirche, allmonatlich auch
+zur Beichte und zum Empfange des Leibes und Blutes
+Jesu Christi und las daheim die Bibel mit unglaublichem
+Fleisse, so dass er am Abend seines Lebens von sich
+r&uuml;hmen konnte, dass er die heil. Schrift nunmehr dreiundf&uuml;nfzigmal
+durchgelesen habe. Auch war er ein sehr
+ernster, strenger Jurist. Oldenburger r&uuml;hmt von ihm, dass
+er zwanzigtausend Todesurtheile unterzeichnet habe. Selbst
+im h&ouml;chsten Grade auctorit&auml;tsgl&auml;ubig, ist er mit seiner
+&bdquo;Practica nova rerum criminalium Imperialis, Saxonica in
+tres partes divisa&ldquo; (Viteberg. 1635) f&uuml;r die Juristen seiner
+und der n&auml;chstfolgenden Zeit zu einer absoluten Auctorit&auml;t
+des Criminalrechts geworden. Diese Anerkennung verdankte
+er aber nicht etwa seiner geistigen Bedeutung.
+Vielmehr verdankte er dieselbe lediglich dem Umstande,
+dass er es verstand, gerade das Starrste im Positiven in
+<span class='pagenum'><a name="Page_210" id="Page_210">[210]</a></span>
+wissenschaftlicher Form vorzuf&uuml;hren und selbst l&auml;ngst bestehende
+Missbr&auml;uche durch Berufung auf die Meinung
+der Rechtslehrer mit dem Scheine des Regelm&auml;ssigen zu
+bekleiden. Durch ihn gewannen Bestimmungen, die zun&auml;chst
+nur in der s&auml;chsischen Criminalordnung fussen, allgemeinere
+Verbreitung, und dass namentlich im Punkte
+der Hexerei das s&auml;chsische Recht engherziger, h&auml;rter und
+unbarmherziger war, als die Carolina, ist bereits oben erw&auml;hnt
+worden.</p>
+
+<p>Was den Glauben an die Hexengreuel anbelangt, so
+bekennt sich Carpzov ganz zur striktesten Observanz.
+Bodin, Remigius, Jakob&nbsp;I. und Delrio sind seine Gew&auml;hrsleute.
+Weier wird umst&auml;ndlich bek&auml;mpft; kaum dass neben
+der regelm&auml;ssigen k&ouml;rperlichen Hexenfahrt ausnahmsweise
+&mdash;&nbsp;vermuthlich um Luther und Melanchthon nicht geradezu
+des Irrthums zu zeihen&nbsp;&mdash; auch eine phantastische zugegeben
+wird. In den Strafbestimmungen h&auml;lt Carpzov sich
+nat&uuml;rlich an das s&auml;chsische Recht, dessen strengere Bestimmungen
+er gern in die Carolina hineininterpretiren
+m&ouml;chte<a name="FNanchor_203_203" id="FNanchor_203_203"></a><a href="#Footnote_203_203" class="fnanchor">[203]</a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_211" id="Page_211">[211]</a></span></p>
+<p>Auch im Verfahren hat Carpzov nichts Neues aufgestellt;
+er suchte nur die s&auml;chsische Praxis seiner Zeit durch
+Nachweisung ihrer Gesetzm&auml;ssigkeit und, wo dieses nicht
+ging, durch die Auctorit&auml;t der Rechtslehrer zu schirmen.
+Hierdurch bewirkte er freilich eine allgemeinere Anerkennung
+f&uuml;r Manches, was bisher bestritten war, und
+<em class="spaced">darin</em> besteht haupts&auml;chlich seine Bedeutung f&uuml;r die Fortbildung
+des peinlichen Rechts. Bei allen gr&ouml;sseren, die
+&ouml;ffentliche Ruhe st&ouml;renden Verbrechen betrachtete er den
+inquisitorischen Prozess als den ordentlichen<a name="FNanchor_204_204" id="FNanchor_204_204"></a><a href="#Footnote_204_204" class="fnanchor">[204]</a> und fasste
+denselben als ein summarisches Verfahren auf<a name="FNanchor_205_205" id="FNanchor_205_205"></a><a href="#Footnote_205_205" class="fnanchor">[205]</a>. Durch
+ihn besonders fixirte sich in der Wissenschaft der bisher
+schon im geistlichen Gerichtswesen und in der weltlichen
+Praxis einheimische Grundsatz, dass bei schwerern und
+verborgenen Verbrechen der Richter nicht verbunden sei,
+sich an den strengen Gang des ordnungsm&auml;ssigen Beweisverfahrens
+zu halten. Seit den p&auml;pstlichen Formeln &bdquo;simpliciter
+et de plano&ldquo; und &bdquo;absque strepitu et figura judicii&ldquo;
+war die Sache l&auml;ngst dagewesen; ohne sie h&auml;tte der Hexenprozess
+<span class='pagenum'><a name="Page_212" id="Page_212">[212]</a></span>
+niemals eine so furchtbare Ausbreitung gewinnen
+k&ouml;nnen. Kurz vor Carpzov hatte besonders Torreblanca
+diese Lehre umst&auml;ndlich vorgetragen. Die Behandlung
+der sogenannten crimina excepta war es gerade, wogegen
+Spee seinen Hauptangriff gerichtet hatte, und nun bewies
+Carpzov wieder, wie z.&nbsp;B. in der Zauberei das corpus delicti
+nur in der Vermuthung vorzuliegen brauche und wie
+die leichtesten Indizien zur Tortur und endlichen Verurtheilung
+ausreichen<a name="FNanchor_206_206" id="FNanchor_206_206"></a><a href="#Footnote_206_206" class="fnanchor">[206]</a>. Carpzov schwamm also ganz mit
+<span class='pagenum'><a name="Page_213" id="Page_213">[213]</a></span>
+dem Strome, und darum trug ihn der Strom empor, w&auml;hrend
+der widerstrebende Spee unter den Wellen begraben
+und vergessen ward.</p>
+
+<p>F&uuml;r die Masse der Juristen war nun Carpzov das Orakel,
+von dem man eine absolut sichere und gewisse Wahrheit
+empfangen hatte, wesshalb ihm alle blindlings folgten.
+Als Zeugen dieser Thatsache wollen wir aus Norddeutschland
+nur Einen Rechtslehrer anf&uuml;hren. In <em class="spaced">Hitzig's</em> Annalen
+(XXV. S.&nbsp;309&nbsp;ff.) wird n&auml;mlich ein Auszug aus des
+<em class="spaced">Nicolaus v.&nbsp;Beckmann</em> Schrift Idea iuris von 1688 mitgetheilt,
+worin sich derselbe S.&nbsp;426&nbsp;ff. so ausspricht: &bdquo;dass
+es <em class="spaced">Hexen</em> gibt, und man von ihnen viele wunderliche
+Sachen erf&auml;hrt, ist aus folgenden Argumentis zu entnehmen:
+denn 1)&nbsp;ist's wahr, wir verordneten Commissarii
+haben es in der That befunden, dass der beschuldigten
+Hexen Herzen so sehr verstockt seien, dass sie keine
+Thr&auml;nen vergiessen k&ouml;nnen, ob sie auch noch so gern
+wollten. 2)&nbsp;Haben sie insgesammt gar verwirrte und
+verd&auml;chtige Gesichter und stellen sich dabei &uuml;ber die
+Massen unschuldig und sehr and&auml;chtig an. 3)&nbsp;Geben
+sie sich bei allem halsstarrigen Verneinen doch in gewissen
+F&auml;llen zum Theil selber schuldig, wenn man sie
+etwas genauer examinirt, da eine solche selber vor uns
+dubitative gesagt, es k&ouml;nnte wohl sein, dass sie mit in
+der teuflischen Gesellschaft gewesen etc., allein sie w&uuml;sste
+es nicht. Wie wir dann auf sothane verd&auml;chtige Rede
+das geweihte Wasser zu trinken gegeben, da hat sie angefangen
+mit den H&auml;nden, F&uuml;ssen und mit dem ganzen
+Leibe grausam zu zittern, ist ganz bleich&nbsp;&mdash; im Gesicht geworden
+und hat den Kopf mit beiden H&auml;nden gehalten,
+laut rufend: Ach wie ist mir etc.&nbsp;&mdash; Wie nun das heil.
+Wasser so grosse und wunderbare Kraft und Wirkung
+wider den Teufel&nbsp;&mdash; verrichtet hat, so hat die arme Person
+hierauf selber in Etwas vor uns bekannt, es w&auml;re ihr
+<span class='pagenum'><a name="Page_214" id="Page_214">[214]</a></span>
+schon viel leichter; sie glaube, der Teufel habe ihr das
+Maul verstopft gehabt u.&nbsp;s.&nbsp;w., hat dennoch wenig oder
+nichts bekennen wollen, wesshalb wir sie von dem Freimann
+besichtigen lassen, der dann freilich allsofort das
+Teufelszeichen in unserer Pr&auml;senz auf dem R&uuml;cken gefunden,
+und eine grosse Nadel eines ganzen Fingers lang
+&uuml;ber die H&auml;lfte bis auf den Knochen in das Teufelszeichen
+hineingestochen, welches die Inquisita nicht empfunden,
+ist auch kein Blut daraus gegangen, daher wir billig bewogen
+worden, diese und andere mehr denunzirte Personen
+rebus sic stantibus durch den Freimann zur Peinbank
+zu f&uuml;hren, wo sie dann s&auml;mmtlich ihre delicta abominanda
+circumstantialissime in der Pein bekannt und
+selbige hernach folgenden Tages confirmirt haben.&ldquo; u.&nbsp;s.&nbsp;w.
+u.&nbsp;s.&nbsp;w.</p>
+
+<p>Nicht lange hernach trat in Oesterreich unter den Juristen
+ein Gelehrter auf, der Innsbrucker Professor <em class="spaced">Joh.
+Christoph Fr&ouml;lich von Fr&ouml;lichsburg</em>, den man fast
+den &ouml;sterreichischen Carpzov nennen k&ouml;nnte. Im Jahr 1657
+zu Innsbruck geboren, war Fr&ouml;lich nach Beendigung seiner
+Studien Advokat, dann Landrichter zu Rattenberg geworden,
+worauf er 1695 die Professur der Institutionen, und
+1698 die des b&uuml;rgerlichen und Lehenrechts an der Universit&auml;t
+zu Innsbruck &uuml;bertragen erhielt. Im Jahr 1706
+wurde er zum wirklichen Rath bei der ober&ouml;sterreichischen
+Regierung und sp&auml;ter zum Kanzler ernannt. Er starb im
+Mai 1729<a name="FNanchor_207_207" id="FNanchor_207_207"></a><a href="#Footnote_207_207" class="fnanchor">[207]</a>. Fr&ouml;lich galt als einer der gelehrtesten Juristen
+des Landes und seinen Schriften wurde eine ungew&ouml;hnliche
+Auctorit&auml;t beigelegt. Unter denselben geh&ouml;rt hierher
+seine 1696 zu Innsbruck unter dem Titel &bdquo;<em class="spaced">Nemesis
+Romano-Austriaco-Tyrolensis</em>&nbsp;d.&nbsp;i.&ldquo; etc. herausgegebene
+Anweisung zur F&uuml;hrung des Inquisitionsprozesses,
+welche 1714 in neuer Auflage unter dem Titel erschien:
+&bdquo;Joh. Chr. Fr&ouml;lichs de Fr&ouml;lichsburg, der R&ouml;m. Kayserl.
+Majest. Ober-Oesterreichischer Regiments-Rath zu Innsprugg
+<span class='pagenum'><a name="Page_215" id="Page_215">[215]</a></span>
+etc. Commentarius in Kayser Carl des F&uuml;nfften
+und des H.&nbsp;R&ouml;m. Reichs Peinliche Hals-Gerichts-Ordnung&ldquo;
+(zwei B&auml;nde in&nbsp;4<sup>o</sup>.). Im zweiten Theile seines Werks
+(Buch&nbsp;I., Tit.&nbsp;3) handelt der Verf. sehr weitl&auml;ufig &bdquo;von
+dem Laster Sortilegii, Magiae oder der Zauberey&ldquo;. Nach
+ihm sind Zauberer oder Schwarzk&uuml;nstler Diejenigen, welche
+&bdquo;wissentlich mit dem Teufel ein Pact begehen, den Teufel
+f&uuml;r ihren Gott halten, dessen H&uuml;lfe und Rath ansuchen,
+und ihn mit unterschiedlichen bekannten und unbekannten
+Worten, Brummeln, verwunderlichen Zeichen, Kreisen,
+auch Verfluchung, aus dem Abgrund herauf fordern.&ldquo;&nbsp;&mdash;
+&bdquo;Es gibt allerdings Schriftsteller, welche der Hexen Ausfahrt
+und Buhlschaft bezweifeln und sich vermessen zu
+behaupten, es sei dieses Alles nur eine Einbildung ungl&uuml;cklicher
+Weiber&ldquo;, welche desshalb nicht zum Scheiterhaufen
+zu verurtheilen seien. Allein die &bdquo;Hexenpatrone&ldquo; sind
+&bdquo;durch andere gelehrte Leute, sowohl Theologos als Juristen
+fundamentaliter widerlegt&ldquo;.&nbsp;&mdash; Bei einer solchen
+Auffassung der Hexerei begreift es sich, dass Fr&ouml;lich sich
+f&uuml;r das strengste Verfahren gegen Hexen und Zauberer
+ausspricht. Da die Zauberei &bdquo;eine der erschr&ouml;cklichsten
+Missethaten ist und billich unter die delicta excepta gerechnet
+wird, sonderlich unter diejenigen, so einer sehr
+schweren Beweisung seynd&ldquo;, so sind sowohl zur Inquisition
+als zur Tortur nur &bdquo;geringere Anzeigungen&ldquo; erforderlich.
+Insbesondere muss schon das &bdquo;gemeine Geschrei&ldquo; zur Einleitung
+eines Prozesses gen&uuml;gen. Andere Verdachtsgr&uuml;nde,
+welche zur Einziehung rechtfertigen, sind: wenn eine Person
+von zauberischen Eltern geboren ist, wenn Jemand andere
+Leute nicht &bdquo;redlich&ldquo; anschauen kann oder gewisse Zeichen
+am K&ouml;rper tr&auml;gt. Der Untersuchungsrichter muss ausserhalb
+der Tortur auch durch allerlei Vorspiegelungen (von
+Begnadigung etc.) die Wahrheit herauszubringen suchen.
+Bez&uuml;glich der &uuml;ber Hexen und Zauberer zu verh&auml;ngenden
+Strafen lehrt Fr&ouml;lich Folgendes: 1)&nbsp;Jene, welche einen
+wirklichen Bund mit dem Teufel aufgerichtet und sich
+demselben mit Leib und Leben ergeben haben, sind einfach
+zu verbrennen, auch wenn von ihnen Menschen oder
+<span class='pagenum'><a name="Page_216" id="Page_216">[216]</a></span>
+Vieh kein Schaden zugef&uuml;gt worden ist<a name="FNanchor_208_208" id="FNanchor_208_208"></a><a href="#Footnote_208_208" class="fnanchor">[208]</a>. 2)&nbsp;Jene, welche
+ohne eigentliches B&uuml;ndniss mit dem Satan Menschen oder
+Vieh durch teuflische Zauberk&uuml;nste einen Schaden zuf&uuml;gen,
+sind mit dem Schwerte hinzurichten. Derselben Strafe
+verfallen die &bdquo;Segensprecher, Brunnengr&auml;ber, Schatzgr&auml;ber,
+Wahrsager und Teufelsbeschw&ouml;rer&ldquo;. Die aber ohne dergleichen
+Beschw&ouml;rungen sich unterschiedlicher abergl&auml;ubischer
+Possen bedienen, sind nach Beschaffenheit der
+Sache in anderer Weise zu bestrafen, z.&nbsp;B. mit Gef&auml;ngniss,
+Ruthenstreichen, Landesverweisung und &bdquo;beim einf&auml;ltigen
+Bauernvolk mit einer heilsamen <em class="spaced">Geldbusse</em>, daran sie
+am l&auml;ngsten denken&ldquo;.&nbsp;&mdash; Es steht in keines Richters Gewalt,
+einen Zauberer oder eine Hexe, wenn sie &uuml;berf&uuml;hrt
+sind, von der Strafe des Feuers oder des Schwertes zu
+befreien, m&ouml;gen sie auch von Adel oder sonst von Stand
+und W&uuml;rden sein. Die Feuerstrafe kann jedoch in die
+Strafe der Hinrichtung mit dem Schwerte umgewandelt
+werden, wenn ein Zauberer oder Hexe wahre Reue und
+Busse beurkundet haben, bevor sie wegen ihrer Uebelthaten
+zur Verantwortung gezogen wurden. Denn die
+nach der Einziehung sich zeigende Reue ist ohne Werth
+und verdient keine Beachtung.</p>
+
+<p>Die Einwendung, dass die tirolische Landesordnung
+solche harte Strafen gegen Hexen und Zauberer <em class="spaced">nicht</em>
+kennt, sucht Fr&ouml;lich durch die k&uuml;hne Behauptung zu entkr&auml;ften,
+dass in der Polizeiordnung Ferdinands&nbsp;II. von
+1573 bloss jene Zauberei gemeint sei, die nicht mit einem
+Teufelsb&uuml;ndniss und Abfall vom christlichen Glauben in
+Zusammenhang stehe. Liege aber wirklich ein Pakt mit
+dem Teufel vor, so trete eben dieselbe Strafe ein, welche
+die Tiroler Landesordnung &uuml;ber die Verleugnung des
+christlichen Glaubens verh&auml;nge, n&auml;mlich: der Tod durch
+Feuer und die Confiskation des dritten Theiles alles Verm&ouml;gens,
+welches der Verurtheilte hinterlasse.</p>
+
+<p>So dachten und redeten die Koryph&auml;en der Rechtswissenschaft
+<span class='pagenum'><a name="Page_217" id="Page_217">[217]</a></span>
+im siebenzehnten Jahrhundert &uuml;ber die Hexerei
+und &uuml;ber die Hexenverfolgung, woraus sich leicht entnehmen
+l&auml;sst, dass damals die Jurisprudenz &uuml;berhaupt von
+dem Wahn der Hexerei vollst&auml;ndig befangen und geknechtet
+war. Bewiesen wird dieses einerseits durch die
+Menge der Gutachten, welche im siebenzehnten Jahrhundert
+in den Hexenprozesssachen von juristischen Fakult&auml;ten
+abgegeben und andererseits durch die grosse Zahl von
+Dissertationen, worauf hin von juristischen Fakult&auml;ten die
+juristische Doctor- oder Licentiatenw&uuml;rde ertheilt wurde.</p>
+
+<p>Aus der grossen Menge der <em class="spaced">juristischen Gutachten</em>
+greifen wir zun&auml;chst das Responsum heraus, welches die
+juristische (hessen-darmst&auml;dtische) Fakult&auml;t zu Marburg in
+einer Hexenprozesssache unter dem 19.&nbsp;Juli 1631 abgab.
+Aus den Akten ersah die Fakult&auml;t, dass Angeklagter
+H. Sangen aus Biedenkopf &bdquo;sowohl in- als ausserhalb des
+Gerichts ohne einigen Zwang bekannt und gestanden, dass
+er Gott abgesagt und sich dem Teufel ergeben, sich auch
+mit demselbigen verbunden und in dessen Namen taufen
+und einen anderen Namen geben lassen, auch mit dem
+Teufel zu verschiedenen Malen Sodomiam begangen, dazu
+die hochw&uuml;rdigen Sakramente sch&auml;ndlich gemissbraucht,
+und sonderlich, welches schrecklich zu h&ouml;ren ist, im heil.
+Abendmahl das gesegnete Brot iterato in des Teufels
+Namen empfangen, auch mit F&uuml;ssen getreten, und den
+gesegneten Wein durch Gebrauch einer s&uuml;ssen, ihm von
+dem Teufel gegebenen Wurzel per vomitum von sich gegeben
+und ausgew&uuml;rgt und also von Gott, den er in vielen
+Wegen gel&auml;stert und geschm&auml;het, allerdings abgefallen&ldquo;.
+&mdash;&nbsp;Es k&ouml;nnte nun wohl gefragt werden, ob es nicht m&ouml;glich
+sei, mit Verschiebung der Strafe die Befreiung des
+Frevlers aus der Gewalt des Teufels zu versuchen. Allein
+die Fakult&auml;t erkl&auml;rt, dass sie dazu nicht rathen k&ouml;nne.
+Denn die t&auml;gliche Erfahrung beweise es, &bdquo;dass der Teufel
+denen, so er einmal in seine Stricke gebracht, keine Rast
+noch Ruhe l&auml;sst, dass sie auch lieber todt als lebendig
+sein wollen.&ldquo; Daher schliesst die Fakult&auml;t ihr Gutachten
+mit den Worten: &bdquo;Es will bei diesen Dingen Ernst gebraucht
+<span class='pagenum'><a name="Page_218" id="Page_218">[218]</a></span>
+sein, dass Gottes Ehre gerettet und dem Teufel
+sein Reich zerst&ouml;rt werde&ldquo;&nbsp;u.&nbsp;s.&nbsp;w.</p>
+
+<p>Ausserdem theilen wir aus den Akten der juristischen
+Fakult&auml;t bez&uuml;glich eines im Jahr 1639 zu Arnum im F&uuml;rstenthum
+Calenberg vorgekommenen Prozesses Folgendes mit<a name="FNanchor_209_209" id="FNanchor_209_209"></a><a href="#Footnote_209_209" class="fnanchor">[209]</a>:
+Katharine Holenkamp, verwitwete L&uuml;kken, war hier auf
+die vagsten Aussagen einiger unbeeidigten Zeugen hin
+verhaftet worden. Der Juristenfakult&auml;t zu Helmstedt wurde
+von den Zeugenaussagen Mittheilung gemacht, und diese
+erkannte ohne Weiteres auf Tortur, welche am 12.&nbsp;Sept.
+1639 vollzogen ward. H&ouml;re man nun weiter! &bdquo;Sobald
+(heisst es in dem Bericht, welchen der Amtmann an die
+Juristenfakult&auml;t zu Helmstedt einschickte,) der Scharfrichter
+ein wenig mit den Beinschrauben angegriffen, hat sie zwar
+anfangs Schmerzen gef&uuml;hlt, dennoch aber nichts bekennen
+wollen, bald darauf ein schreckliches und abscheuliches
+Gesicht gemacht, dem Geh&ouml;r nach mit dreien verschiedenen
+Zungen, und sonderlich hoch deutsch, geredet, alsbald eingeschlafen
+und nachgehends von der Tortur nichts gef&uuml;hlt,
+sich auch also dabei bezeigt, dass sie in Sorgen gestanden,
+das Weib w&auml;re gar todt. Dero Ursachen ich dem Nachrichter
+befohlen, das Weib g&auml;nzlich zu lassen und auf die
+Erde niederzulegen. Etwa nach Ablauf einer halben Stunde
+ist sie wiederum erwacht und in die Custodie gebracht
+worden.&ldquo;</p>
+
+<p>Auf diesen Bericht rescribirt die Juristenfakult&auml;t zu
+Helmstedt unter dem 10.&nbsp;Oktober 1639 an den Amtmann:
+&bdquo;Da Inquisitin sich bei der Tortur ganz wunderlich und
+&uuml;bernat&uuml;rlich betragen, so solle er sie in ein anderes Gef&auml;ngniss
+bringen und durch den Scharfrichter fleissig besichtigen
+lassen, ob etwas Verd&auml;chtiges bei ihr zu finden,
+dadurch sie ihr Bekenntniss hinterhalten k&ouml;nnte. Auch
+habe er sie zu befragen, woher es komme, dass sie wider
+alle Vernunft gleichsam mit dreien Zungen geredet, sich
+<span class='pagenum'><a name="Page_219" id="Page_219">[219]</a></span>
+so ungeberdig bezeigt und nichts bekennen wollen, ferner
+auch sie zu richtigem Bekenntniss anzumahnen. Sollte sie
+aber also noch nicht richtig zugehen und bei ihrem Leugnen
+verharren, dann diessfalls Beschaffenheit nach <em class="spaced">die scharfe
+peinliche Frage auch wohl mit anderen Instrumenten,
+als wie vorhin gebraucht, ziemlicher
+Weise zu repetiren sei</em>.&ldquo;</p>
+
+<p>Nach dieser bestialen Weisung der Helmstedter Juristenfakult&auml;t
+wurde das arme Weib am 26.&nbsp;Novbr. 1639
+abermals auf die Folter gespannt. In dem Torturprotokoll
+heisst es: &bdquo;Verstriktin ist einen Weg wie den anderen
+bei ihrem Verleugnen geblieben, und dass sie ein redlich
+Weib, auch von nichts Anderem zu sagen wisse, als von
+dem lieben Gott; gestalt sie dann immer den Namen des
+lieben Gottes im Munde f&uuml;hrt, unterdessen aber ihrer
+vorigen Art nach <em class="spaced">in der Tortur eingeschlafen</em>&nbsp;(!), ungeachtet
+der Scharfrichter sie aufgezogen und <em class="spaced">mit lebendigem
+Schwefel beworfen und mit Ruthen
+gehauen</em>, welches aber Verstriktin alles nicht geachtet
+und sich desswegen nicht einmal bewegt&nbsp;(!), dass auch der
+Scharfrichter sich dar&uuml;ber verwundert und gesagt: er h&auml;tte
+ein solch Weib noch nie vor sich gehabt.&nbsp;&mdash; Etwa &uuml;ber
+eine halbe Stunde hat der Scharfrichter mit den Beinschrauben
+abermals hart angegriffen, da dieselbe dann
+&uuml;berlaut gerufen, sie w&auml;re eine Zauberin, als aber Verstriktin
+erlassen und derselben ihre Aussage wieder vorgehalten,
+hat sie Alles revociret, w&auml;re unschuldig und
+ein ehrlich Weib.&ldquo;</p>
+
+<p>Auf diesen Bericht erkannte nun die Juristenfakult&auml;t
+zu Helmstedt unter dem 17.&nbsp;Decbr. 1639: &bdquo;dass Verstriktin
+gestalten Sachen nach, da vermuthlich, dass ihr muss vom
+Teufel sein angethan, dass durch die Pein und Marter
+zum andern Mal nichts hat k&ouml;nnen gebracht werden, und
+man sich ihrethalben weiter nichts zu befahren habe, auch
+andere Leute dieses Ort nicht &auml;rgern m&ouml;gen, des Landes
+zu verweisen. Von Rechts Wegen.&ldquo;</p>
+
+<p>So war es der krasseste Aberglaube, der die juristischen
+Fakult&auml;ten ihre Erkenntnisse abfassen liess, und mit
+<span class='pagenum'><a name="Page_220" id="Page_220">[220]</a></span>
+diesem Aberglauben tritt oft zugleich eine Rohheit der
+Gesinnung zu Tage, der die Fakult&auml;ten zu geradezu rechtswidrigen
+Urtheilen verleitete. So erkannte z.&nbsp;B. die Juristen-Fakult&auml;t
+zu Rinteln unter dem 20.&nbsp;Juni 1653 in einem
+Fall, wo nichts als das einf&auml;ltige Geschw&auml;tz eines Kindes,
+der Tod eines Hundes und die Erblindung zweier K&uuml;he
+vorlag, und wo die Zeugenaussagen ganz verschieden
+lauteten, ohne Weiteres auf Anwendung der Tortur<a name="FNanchor_210_210" id="FNanchor_210_210"></a><a href="#Footnote_210_210" class="fnanchor">[210]</a>!&nbsp;&mdash;
+Innerhalb der juristischen Fakult&auml;t zu Helmstedt machte
+sich (wie <em class="spaced">Raumer</em> in den M&auml;rkischen Forschungen, I.
+S.&nbsp;258 richtig sagt,) ein erster &bdquo;Fortschritt zum Vern&uuml;nftigern&ldquo;
+bemerklich, als dieselbe 1671 bez&uuml;glich einer auf
+Zauberei angeklagten armen Magd aus einem brandenburgischen
+Dorfe erkannte, &bdquo;dass man sie zuvor zur Beredung
+mit einem Geistlichen verstatten solle. Beharre
+sie dann noch bei dem Bunde mit dem Teufel, so sei sie
+am Leben zu strafen.&ldquo;</p>
+
+<p>Mit diesen Gutachten der juristischen Fakult&auml;ten stimmt
+bez&uuml;glich der Auffassung des Hexereiglaubens eine Menge
+von Promotionsabhandlungen &uuml;berein, welche von juristischen
+Fakult&auml;ten approbirt wurden. Wir heben unter denselben
+vier hervor: n&auml;mlich 1)&nbsp;die Dissertation des T&uuml;binger
+Doctors Christoph Dauer De denuntiatione sagarum
+von 1644; 2)&nbsp;das Examen juridicum judicialis lamiarum
+confessionis, se ex nefando cum Satana coitu prolem suscepisse
+humanam, welche Nicolaus P&uuml;tter 1698 vor der
+Juristenfakult&auml;t zu Rostock vertheidigte; 3)&nbsp;die Disputatio
+inauguralis de fallacibus indiciis magiae, quam praeside
+Domino H. Bodino&nbsp;&mdash; die 22.&nbsp;Oct. 1701&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash; eruditorum
+disquisitioni submittit Felix Martinus Braehm; 4)&nbsp;der von
+einem gewissen Bechmann 1749 in Halle &uuml;berreichte &bdquo;Discursus
+juridicus de crimine maleficii, von der Zauberei&ldquo;<a name="FNanchor_211_211" id="FNanchor_211_211"></a><a href="#Footnote_211_211" class="fnanchor">[211]</a>.</p>
+
+<p>Die erstgenannte Abhandlung enth&auml;lt eine ziemlich
+<span class='pagenum'><a name="Page_221" id="Page_221">[221]</a></span>
+allgemein gehaltene Besprechung des Hexenprozesses.
+Das Wesen der Hexerei findet der Verfasser in der abnegatio
+Dei et religionis, wesshalb sie verfolgt werden
+muss. Wer &uuml;berhaupt &bdquo;mit verd&auml;chtigen Dingen, Geberden,
+Worten und Wesen umgeht&ldquo;, ist als der Zauberei
+verd&auml;chtig anzusehen. Zu den verd&auml;chtigen Dingen geh&ouml;rt
+aber vor Allem der Umgang mit der Natur und die
+Kenntniss ihrer Kr&auml;fte, welches eine &bdquo;einem Christenmenschen
+nicht geziemliche Kenntniss&ldquo; ist.</p>
+
+<p>Ueber den Inhalt der zweiten Abhandlung l&auml;sst sich
+nicht gut etwas mittheilen, weil in ihr sich nur die obsc&ouml;nsten
+Untersuchungen &uuml;ber das B&uuml;ndniss und den Coitus der
+Hexen mit dem Satan vorfinden. Gleichwohl ist sie &bdquo;Deo,
+patriae et parenti&ldquo; dedizirt. Veranlasst war die Schrift
+&uuml;brigens, wie der Verfasser sagt, durch ein vom Spruchkolleg
+der Rostocker Fakult&auml;t im Oktober 1698 gef&auml;lltes
+Urtheil. Eine Weibsperson hatte sich das Gest&auml;ndniss
+extorquiren lassen, dass sie mit dem Teufel, der in der
+Gestalt eines feingekleideten Ritters mit Federbusch zu
+ihr gekommen, Unzucht getrieben habe. Auf dieses Gest&auml;ndniss
+hatte die Fakult&auml;t erkannt, &bdquo;die Gefangene sei
+wegen solcher mit dem Teufel gehabten Gemeinschaft mit
+dem Feuer vom Leben zum Tode zu f&uuml;hren.&ldquo;</p>
+
+<p>Der Verfasser der dritten Abhandlung, F. M. Br&auml;hm,
+welcher dieselbe am 22.&nbsp;Oktober 1701 unter dem Vorsitz
+des Professors der Jurisprudenz Heinrich Bodin zu Halle
+vertheidigte, weist zwar die Unhaltbarkeit der meisten
+bisher g&uuml;ltig gewesenen Indizien nach, aber sein Bekenntniss
+lautet w&ouml;rtlich: &bdquo;Mit Einem Worte, <em class="spaced">es gibt wahrhaftig
+Zauberer und Hexen, welche wissentlich
+ein B&uuml;ndniss mit dem Teufel machen und Anderen
+schaden thun</em>, aber, wie ich daf&uuml;r halte, nicht
+in so grosser Menge.&ldquo;</p>
+
+<p>Die vierte&nbsp;&mdash; <em class="spaced">in der Mitte des 18. Jahrhunderts
+erschienene</em>&nbsp;&mdash; Abhandlung gr&uuml;ndet sich ganz und gar
+auf die Auctorit&auml;t&nbsp;&mdash; <em class="spaced">Carpzovs</em>.</p>
+
+<p>Unter den wenigen juristischen Fakult&auml;ten, deren Intelligenz
+und Urtheil sich &uuml;ber den Aberglauben der Zeit
+<span class='pagenum'><a name="Page_222" id="Page_222">[222]</a></span>
+erhob, ist insbesondere die <em class="spaced">Strassburger Fakult&auml;t</em> zu
+nennen<a name="FNanchor_212_212" id="FNanchor_212_212"></a><a href="#Footnote_212_212" class="fnanchor">[212]</a>.</p>
+
+<hr />
+
+
+
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_223" id="Page_223">[223]</a></span></p>
+<h2><a name="kap24" id="kap24"></a>VIERUNDZWANZIGSTES KAPITEL.</h2>
+
+<p class="kapitel center">Allm&auml;hliche Abnahme der Prozesse&nbsp;&mdash; Balthasar
+Bekker.</p>
+
+
+<p>Noch w&uuml;thete der Hexenwahn und die Hexenverfolgung
+unter den V&ouml;lkern des Abendlandes und raffte
+jahraus jahrein Tausende von Opfern dahin, als doch schon
+eine ganze Reihe von Erscheinungen zu Tage trat, welche
+es erkennen liessen, dass es in der bisherigen Weise mit
+dem Brennen der Hexen nicht lange mehr fortgehen k&ouml;nne.
+Einzelne Regenten, vorerst zwar noch selbst im Glauben
+an Zauberei befangen, aber einsichtsvoll genug, um eine
+verheerende Praxis zu verabscheuen, weisen dann den
+fessellosen Gerichtsgang in gesetzliche Schranken, aboliren
+und begnadigen; ein freies Wort f&uuml;hrt an solchen Asylen
+fortan nicht mehr zum sicheren Tode; die fortschreitende
+philosophische und naturwissenschaftliche Bildung umkreist
+jetzt in immer engeren Parallelen die Bollwerke der Finsterniss,
+sprengt eine unterminirte Schanze nach der andern,
+bis endlich die m&uuml;ndig gewordene Vernunft mit der
+blanken Waffe der Wahrheit dem Teufel zu Leibe geht
+und ihn sammt seinen Werken und Hexenprozessen, nicht
+ohne das Jammergeschrei und den Widerstand derjenigen,
+die ohne den Teufel keinen Gott haben, aus seiner letzten
+Feste jagt.</p>
+
+<p>Wir sahen den bambergischen Prozess an der Verarmung
+des Landes und an der Ersch&ouml;pfung der f&uuml;rstlichen
+<span class='pagenum'><a name="Page_224" id="Page_224">[224]</a></span>
+Kasse sterben; dann that Sch&ouml;nborn aus menschlicheren
+Motiven in W&uuml;rzburg und Mainz der Hexenverfolgung
+Einhalt; hierauf nahm sich ein schwedischer Offizier der
+Verfolgten in Osnabr&uuml;ck an, und seine K&ouml;nigin liess in
+den neu erworbenen deutschen Landen die Niederschlagung
+der anh&auml;ngigen Prozesse ihre erste Regierungshandlung
+sein, wodurch <em class="spaced">zum ersten Male ein deutsches Land
+von der Pest der Hexenverfolgung wieder befreit</em>
+wurde. Die K&ouml;nigin befahl n&auml;mlich durch Reskript
+vom 16.&nbsp;Februar 1649 von Stockholm aus, &bdquo;<em class="spaced">dass alle
+fernere Inquisition und Prozess in dem Hexenwesen
+aufzuh&ouml;ren habe, die diessfalls allbereits
+Captivirten wieder relaxirt und in integrum zu
+restituiren seien</em>,&nbsp;&mdash; weil diese und dergleichen weitaussehende
+Prozesse allerlei Gef&auml;hrlichkeiten und sch&auml;dliche
+Consequentien mit sich f&uuml;hren und aus denen an anderen
+Orten f&uuml;rgelaufenen Exempeln kundbar und am
+Tage ist, dass man sich in dergleichen Sachen je l&auml;nger
+je mehr vertiefet und in einen inextricablen Labyrinth gesetzet&ldquo;<a name="FNanchor_213_213" id="FNanchor_213_213"></a><a href="#Footnote_213_213" class="fnanchor">[213]</a>.
+Freilich finden sich unter Christina's Nachfolgern
+auch wieder Hinrichtungen im schwedischen Pommern<a name="FNanchor_214_214" id="FNanchor_214_214"></a><a href="#Footnote_214_214" class="fnanchor">[214]</a>.
+Aber es war von grosser Bedeutung, dass in
+<em class="spaced">Mecklenburg</em> 1683 ein herzogliches Reskript erschien,
+in welchem es auf das Strengste untersagt ward, &bdquo;dass
+hinf&uuml;ro in den peinlichen Gerichten bei angestelltem scharfem
+Verh&ouml;r der wegen Zauberei inhaftirten und der Tortur
+untergebenen Delinquenten so wenig von den zu der peinlichen
+Befragung adhibirten Richtern und Beisitzern gefragt
+werden sollte, ob reus oder rea auf dem Blocksberg
+gewesen und daselbst gegessen, getrunken, getanzet oder
+anderes teuflisches Gaukelwerk getrieben und diese oder
+jene Person mitgesehen und erkannt habe, noch auch, so
+der Gepeinigte von selbst obiges Alles erz&auml;hlen und f&uuml;r
+Wahrheit berichten wollte, desselben Bekenntniss einigen
+Glauben beilegen, noch zu Protokoll bringen und des
+<span class='pagenum'><a name="Page_225" id="Page_225">[225]</a></span>
+Beklagten Namen verzeichnen lassen sollen, zumalen alle
+dergleichen denuntiationes ex fonte malo herfliessen und
+also billig zu abominiren und zu keinem Grunde rechtschaffener
+Beweisung zu legen seien.&ldquo;</p>
+
+<p>Ziemlich gleichzeitig (am Ende des siebenzehnten Jahrhunderts)
+konnte es die <em class="spaced">Juristenfakult&auml;t zu Frankfurt</em>
+sogar wagen, dem herrschenden Wahne soweit entgegenzutreten,
+dass sie einem Geistlichen, den eine alte
+Hexe unter anderem tollen Zeug, das sie erz&auml;hlte, als
+Zauberer angab, das Recht zu einer Injurienklage gegen
+den Richter zusprach, weil er den Namen desselben zu
+Protokoll genommen hatte<a name="FNanchor_215_215" id="FNanchor_215_215"></a><a href="#Footnote_215_215" class="fnanchor">[215]</a>.</p>
+
+<p>Die durchschnittliche Stellung, welche gegen das Ende
+des siebenzehnten Jahrhunderts wenigstens im protestantischen
+Deutschland die &ouml;ffentliche Meinung und die Rechtspflege
+zur Frage der Hexerei und Hexenverfolgung einnahm,
+wird &uuml;brigens von der &bdquo;<em class="spaced">Anleitung zu vorsichtiger
+Anstellung des Inquisitionsprozesses</em>&ldquo; repr&auml;sentirt,
+welche der grosse Kurf&uuml;rst <em class="spaced">Friedrich Wilhelm
+von Brandenburg</em> (&dagger;1688) durch den Professor
+<em class="spaced">Joh. Brunnemann</em> zu Frankfurt (lateinisch und deutsch)
+aufstellen liess. Allerdings wird der &uuml;berlieferte Hexenglaube
+und der Gedanke, dass die Zauberei ein Laster sei,
+gegen welches nothwendig mit der Tortur vorgegangen
+werden m&uuml;sse, festgehalten; allein das Prozessverfahren
+wird im Interesse der Humanit&auml;t mannigfach geordnet
+und beschr&auml;nkt, und zugleich bricht sich die Ueberzeugung
+Bahn, dass gar Vielerlei, was man den Hexen nachsage,
+und was diese auf der Folter sogar selbst von sich aussagten,
+auf Einbildung beruhe.</p>
+
+<p>In &sect;.&nbsp;15 wird es ausdr&uuml;cklich als ein eingeschlichener
+und abzustellender Missbrauch bezeichnet, &bdquo;dass die Leute
+so lange torquirt werden, bis sie etwas bekennen, welches
+absonderlich bei denen, so der Hexerei beschuldigt worden,
+gebr&auml;uchlich ist.&ldquo;&nbsp;&mdash; Nach der hierauf mitgetheilten &bdquo;Anweisung&ldquo;
+<span class='pagenum'><a name="Page_226" id="Page_226">[226]</a></span>
+soll die Peinigung nicht &uuml;ber eine Stunde dauern,
+wesshalb der Richter eine Sanduhr bei sich haben soll,
+die er bei dem Beginne der Tortur umzukehren hat. Auch
+soll die Tortur wenigstens f&uuml;nf oder sechs Stunden nach
+dem Essen oder des Morgens ganz fr&uuml;he, oder &bdquo;was das
+Beste ist,&ldquo; Nachts vorgenommen werden, damit das Erbrechen
+w&auml;hrend der Peinigung vermieden werde. Insbesondere
+soll, wenn der Inquisit mit einem schweren Gebrechen
+behaftet ist, die Tortur nicht an dem Tage, &bdquo;da
+eine Mondverwechselung ist,&ldquo; angestellt werden, weil dann
+die Krankheiten heftiger hervorzutreten pflegen. Auch
+sei es n&ouml;thig, dass dem Inquisiten vorher ein Pr&auml;servativ
+von einem verst&auml;ndigen Medico eingegeben und dergestalt
+dieses Uebel nach M&ouml;glichkeit zur&uuml;ckgehalten werde.
+Die Richter sollen die bei der Tortur gebrauchten Instrumente
+anmerken, damit diejenigen Rechtsgelehrten, an
+welche hernach die Prozessakten zur gutachtlichen Aeusserung
+verschickt werden, sicher zu erkennen verm&ouml;gen, ob
+die Peinigung rechtm&auml;ssig vollzogen, oder ob ein &bdquo;Exzess&ldquo;
+dabei vorgekommen sei. Die Hexen sind allerdings zu
+fragen, ob sie Menschen oder Vieh Schaden zugef&uuml;gt
+haben, aber man soll sie auch fragen, <em class="spaced">woher sie denn
+w&uuml;ssten, dass der vorgekommene Schaden gerade
+durch sie bewirkt sei</em>.&nbsp;&mdash; Wenn Hexen Andere
+als Mitschuldige angeben, so soll nach Kap.&nbsp;3, &sect;.&nbsp;12 nachgeforscht
+werden, ob die Denunziation auf gutem Grunde
+beruht, oder ob es nur teuflische Verblendung gewesen,
+dahin die Beschuldigung einer Zauberin geh&ouml;re, so die
+Anderen auf dem Blocksberg gesehen haben wollte.</p>
+
+<p>In <em class="spaced">Frankreich</em> schlug Ludwig&nbsp;XIV. nicht ohne den
+Widerspruch des Parlaments zu Rouen 1672 die Untersuchungen
+in der Normandie nieder und setzte alle eingezogenen
+Hexen in Freiheit<a name="FNanchor_216_216" id="FNanchor_216_216"></a><a href="#Footnote_216_216" class="fnanchor">[216]</a>; und obgleich er selbst wieder
+in einem sp&auml;teren Gesetze die Zauberei unter gewissen
+<span class='pagenum'><a name="Page_227" id="Page_227">[227]</a></span>
+Voraussetzungen mit der Todesstrafe bedrohte (1682), so
+zeigt sich doch schon darin eine Ver&auml;nderung des alten
+Gesichtspunkts, dass haupts&auml;chlich nur von Betrug und
+Missbrauch der Sakramente, nicht aber vom Teufelsbunde
+und vom Sabbath ausdr&uuml;cklich die Rede ist<a name="FNanchor_217_217" id="FNanchor_217_217"></a><a href="#Footnote_217_217" class="fnanchor">[217]</a>. Seit 1682
+stockten auch in <em class="spaced">England</em> die gerichtlichen Hinrichtungen<a name="FNanchor_218_218" id="FNanchor_218_218"></a><a href="#Footnote_218_218" class="fnanchor">[218]</a>;
+dreissig Jahre fr&uuml;her hatte auch <em class="spaced">Genf</em> seinen
+letzten, wiewohl zum Abschiede noch sehr krassen Prozess
+gesehen<a name="FNanchor_219_219" id="FNanchor_219_219"></a><a href="#Footnote_219_219" class="fnanchor">[219]</a>. In Holland waren die Gerichte l&auml;ngst verst&auml;ndiger
+geworden<a name="FNanchor_220_220" id="FNanchor_220_220"></a><a href="#Footnote_220_220" class="fnanchor">[220]</a>. Hier, wo der gelehrte Arzt und Apotheker
+<em class="spaced">Abraham Palingh</em> zu Haarlem (ein Mitglied
+der Gemeinde der Mennoniten) 1658 mit einer gelehrten
+historischen Beleuchtung des Hexenwesens hervorgetreten
+war<a name="FNanchor_221_221" id="FNanchor_221_221"></a><a href="#Footnote_221_221" class="fnanchor">[221]</a>, um die Thorheit und Nichtigkeit desselben zu erweisen,
+<span class='pagenum'><a name="Page_228" id="Page_228">[228]</a></span>
+suchte namentlich der Gerichtshof von Flandern
+durch eine Verordnung vom 31.&nbsp;Juli 1660 den Hexenpozess
+durch genauere Regelung des Prozessverfahrens
+einzuschr&auml;nken, wobei namentlich auch bestimmt ward,
+dass das Nachsuchen nach dem stigma diabolicum bei angeklagten
+Frauen fernerhin nicht mehr durch Scharfrichter,
+sondern von unverd&auml;chtigen Aerzten geschehen
+sollte.</p>
+
+<p>Mittlerweile ging die allgemeine Geistesbildung ihren
+Weg. In der gesammten Naturwissenschaft war kein Heil
+gewesen, so lange nicht Experiment und Beobachtung an
+die Stelle der Auctorit&auml;t und des Syllogismus getreten war.
+Jetzt aber setzte sich die Erforschung der Materie in ihr
+Recht ein, um die Emanzipation des Geistes aus der Gewalt
+des D&auml;monismus vorzubereiten. Was <em class="spaced">Kepler</em>, <em class="spaced">Galilei</em>,
+<em class="spaced">Gassendi</em>, <em class="spaced">Harvey</em>, <em class="spaced">Guericke</em>, <em class="spaced">Huygens</em> u.&nbsp;A.
+geleistet haben, ist nicht bloss den mathematisch-physikalischen
+Wissenschaften, es ist auch der Philosophie und
+Humanit&auml;t &uuml;berhaupt dem Kulturleben zu Gute gekommen.
+Die grossen Geister des Jahrhunderts, <em class="spaced">Hobbes</em>, <em class="spaced">Bacon</em>,
+<em class="spaced">des Cartes</em>, <em class="spaced">Spinoza</em>, <em class="spaced">Leibnitz</em> und <em class="spaced">Newton</em>, hoben
+die ganze alte Methode der Wissenschaft aus den Angeln
+und z&uuml;ndeten ein Licht an, das freilich den bl&ouml;den Augen
+gar mancher Zeitgenossen wehe that, aber den dankbaren
+Nachkommen desto wohlth&auml;tiger vorgeleuchtet hat. Vor
+diesem Lichte ist auch der Aberglauben erblichen. Auf
+die in jener Zeit begr&uuml;ndeten Fortschritte der Naturkunde
+und Philosophie st&uuml;tzt sich wesentlich die sp&auml;tere Umgestaltung
+des Strafrechts. Der empirischen, wie der spekulativen
+Schule, so verschieden &uuml;brigens in Prinzipien, wie
+in Resultaten, geb&uuml;hrt hier gleiches Lob; beide strebten
+nach Selbstst&auml;ndigkeit. Sobald einmal der Satz von der
+Bewegung der Erde und von der Existenz der Antipoden
+feststand, war ein wichtiges Prinzip durchgefochten. Es
+musste nun auch ausserhalb der Bibel und der Kirchenv&auml;ter
+<span class='pagenum'><a name="Page_229" id="Page_229">[229]</a></span>
+eine legitime Erkenntnissquelle f&uuml;r die Wahrheit
+geben. Die Philosophie riss sich los von der Obervormundschaft
+der Theologie. Vor der Erkenntniss des Naturgesetzes
+wich das Wunder des Aberglaubens und die
+Teufelei, vor der eigenen Einsicht die traditionelle Auctorit&auml;t,
+vor einer geistigen Auffassung der Buchstabenkram;
+der starke, eifrige Gott der Juden, der da straft
+bis ins vierte Glied, machte im Herzen des Theologen demjenigen
+Platz, der seine Sonne aufgehen l&auml;sst &uuml;ber die
+Guten und die B&ouml;sen, und der Jurist bat dem H&ouml;chsten
+die L&auml;sterung ab, die er ihm zugef&uuml;gt, als er in der Bestrafung
+eingebildeter Verbrechen sich vermass, zur Rache
+f&uuml;r die beleidigte g&ouml;ttliche Majest&auml;t das Schwert zu ziehen.</p>
+
+<p>Aber wie sich zwischen Tag und Nacht die D&auml;mmerung
+um so l&auml;nger legt, je schiefer sich eine Region
+der Sonne zukehrt, so durchdrang auch das geistige Licht
+nur langsam und unter steten K&auml;mpfen das mit altgewordenen
+Verkehrtheiten &uuml;bersch&uuml;ttete Europa.</p>
+
+<p>Der gelehrte <em class="spaced">Gabriel Naud&eacute;</em><a name="FNanchor_222_222" id="FNanchor_222_222"></a><a href="#Footnote_222_222" class="fnanchor">[222]</a>, Oberbibliothekar
+der Mazarinschen B&uuml;chersammlung, an deren Begr&uuml;ndung
+er einen hervorragenden Antheil hatte, bestritt zwar nicht
+in direkter Polemik das System des Zauberglaubens seiner
+Zeit, aber er half die geschichtliche Grundlage desselben
+untergraben, indem er auf dem Wege der historischen
+Kritik diejenigen M&auml;nner der Vergangenheit, welche als
+Hauptzauberer verschrieen waren, gegen diesen Vorwurf
+in Schutz nahm<a name="FNanchor_223_223" id="FNanchor_223_223"></a><a href="#Footnote_223_223" class="fnanchor">[223]</a>. Er zeigte, wie dergleichen durch alberne
+Nachbeterei stehend gewordene Anklagen urspr&uuml;nglich auf
+sehr unschuldigen Dingen, oder gar auf beneideten Verdiensten
+beruhten. Dichter, Politiker, Philosophen, Mathematiker
+und Naturforscher seien Opfer solcher Nachreden
+geworden. Seine Apologie verbreitet sich umst&auml;ndlich
+und mit guten gelegentlichen Bemerkungen &uuml;ber Zoroaster,
+<span class='pagenum'><a name="Page_230" id="Page_230">[230]</a></span>
+Orpheus, Pythagoras, Numa Pompilius, Demokritus, Empedokles,
+Apollonius, Sokrates, Aristoteles, Plotin, Jamblich,
+Geber, Raymund Lullius, Arnold von Villeneuve, Paracelsus,
+Agrippa von Nettesheim, Roger Bacon, Trithemius,
+Albertus Magnus, Sylvester&nbsp;II., Gregor&nbsp;VII., den K&ouml;nig
+Salomon, Virgil u.&nbsp;A.&nbsp;&mdash; Zufrieden mit der Ehrenrettung
+l&auml;ngst Verstorbener, &uuml;berl&auml;sst <em class="spaced">Naud&eacute;</em> der Einsicht seiner
+Zeitgenossen die Anwendung der von ihm angebahnten
+kritischen Methode auf die gegenw&auml;rtigen Verh&auml;ltnisse.</p>
+
+<p>Wenige Jahre vorher hatte der Hexenglaube einen
+ausserordentlich geschickten Anwalt an einem jungen
+Geistlichen der anglikanischen Kirche, <em class="spaced">Joseph Glanvil</em>
+(1636 &dagger;1680) gefunden.&nbsp;&mdash; Glanvil<a name="FNanchor_224_224" id="FNanchor_224_224"></a><a href="#Footnote_224_224" class="fnanchor">[224]</a>, ein unabh&auml;ngiger
+Denker, entschiedener Gegner des Aristotelismus und gewandter
+Schriftsteller, wurde seiner Zeit von den Einen
+als Vertreter kirchlicher Rechtgl&auml;ubigkeit, von den Anderen
+als Organ des modernen Skeptizismus angesehen,
+und ebenso verehrt wie gehasst. In Wahrheit geh&ouml;rte er
+zu der kleinen Zahl von Gelehrten des siebenzehnten Jahrhunderts,
+welche zwar an der &uuml;berlieferten Dogmatik festhielten,
+aber es doch einsahen, dass die Zeit der Herrschaft
+der Auctorit&auml;t abgelaufen sei, dass der Glaube sich
+mit der Bildung der Zeit abfinden, auf die Einwendungen
+der Skeptiker eingehen und sich &uuml;ber seine Wahrheit und
+Berechtigung wissenschaftlich ausweisen m&uuml;sse. Um diesem
+Bed&uuml;rfnisse der Zeit zu entsprechen und die (von aller
+Auctorit&auml;t unabh&auml;ngigen) wissenschaftlichen Grundlagen des
+Glaubens nachzuweisen, gab Glanvil 1661 eine Schrift &uuml;ber
+&bdquo;<em class="spaced">die Nichtigkeit des Dogmatisirens</em>&ldquo; heraus<a name="FNanchor_225_225" id="FNanchor_225_225"></a><a href="#Footnote_225_225" class="fnanchor">[225]</a>.</p>
+
+<p>Die Ver&ouml;ffentlichung dieses (viel Aufsehen machenden)
+Buches&nbsp;&mdash; welches zur Einf&uuml;hrung der induktiven Philosophie
+in England wesentlich beitrug und eine ganz neue
+<span class='pagenum'><a name="Page_231" id="Page_231">[231]</a></span>
+Periode der Theologie zu begr&uuml;nden schien,&nbsp;&mdash; hatte zun&auml;chst
+f&uuml;r <em class="spaced">Glanvil</em> den Erfolg, dass er zum ausserordentlichen
+Mitglied der K&ouml;niglichen Societ&auml;t erw&auml;hlt wurde,
+und die Aufmerksamkeit Vieler auf sich zog. Zugleich
+kam aber Glanvil in eine wissenschaftliche Diskussion,
+welche ihm die rationelle Begr&uuml;ndung des Hexenglaubens
+als das n&auml;chstliegende Interesse der neueren Theologie
+erscheinen liess. Sein Gedanke war der: &bdquo;Wer das Dasein
+von Hexen leugnet, der leugnet auch das Dasein der
+Geister, und wer dieses thut, der leugnet auch das Dasein
+Gottes. Da nun die Hexerei diejenige Erscheinungsform
+der supranaturalen Welt ist, von welcher die Gegenwart,
+das Leben der christlichen V&ouml;lker&nbsp;&mdash; nach dem Urtheile
+jedes Unbefangenen&nbsp;&mdash; am unmittelbarsten ber&uuml;hrt wird,
+so muss der Glaube an das Supranaturale &uuml;berhaupt gerade
+durch rationelle Begr&uuml;ndung des Glaubens an die
+Hexerei neu befestigt werden.&ldquo;</p>
+
+<p><em class="spaced">Glanvil</em> war mit diesen Gedanken besch&auml;ftigt, als er
+mit Best&uuml;rzung erfuhr, dass die Staatsregierung einem gewissen
+Mr. <em class="spaced">Hunt</em>, der als Friedensrichter in Sommerset
+mit einem wahrhaft w&uuml;thigen Eifer die Aufsp&uuml;rung und
+Verfolgung der Hexen betrieb, Einhalt gebot. Er schrieb
+daher eine Abhandlung zur Vertheidigung Hunt's und des
+Hexenprozesses &uuml;berhaupt<a name="FNanchor_226_226" id="FNanchor_226_226"></a><a href="#Footnote_226_226" class="fnanchor">[226]</a>. Dieser folgte bald eine zweite,
+worin Glanvil eine um jene Zeit vorgefallene Spukgeschichte
+von einem gespenstischen Trommler zu Tedworth dem
+Publikum als neuen Beweis f&uuml;r seine d&auml;monologischen
+Ansichten vorlegte. Er nannte diese Schrift &bdquo;<em class="spaced">einen
+Streich gegen den heutigen Sadducismus</em>&ldquo;<a name="FNanchor_227_227" id="FNanchor_227_227"></a><a href="#Footnote_227_227" class="fnanchor">[227]</a>.
+Aber der Sadducismus in England war unbescheiden genug,
+in seinen Zweifeln zu beharren, und als Mr. Glanvil
+zu einem zweiten, gewaltigeren Streiche ausholte, erschien
+<span class='pagenum'><a name="Page_232" id="Page_232">[232]</a></span>
+sogar eine Druckschrift des Arztes <em class="spaced">Webster</em><a name="FNanchor_228_228" id="FNanchor_228_228"></a><a href="#Footnote_228_228" class="fnanchor">[228]</a>, in welcher
+dieser in dem kecken Tone eines Weier behauptete, Mr.
+Glanvil habe sich durch einen h&ouml;chst plumpen Betrug
+hintergehen lassen, und seine ganze Lehre von der Hexerei
+sei eine Albernheit. Der Beleidigte wollte Anfangs hierauf
+nicht antworten; bald jedoch entwarf er, durch seine
+Freunde bestimmt, den Plan zu einem ausf&uuml;hrlicheren
+Werke. Er sammelte hierzu bei seinem Freunde Hunt
+und anderw&auml;rts die &bdquo;glaubw&uuml;rdigsten&ldquo; Hexengeschichten,
+r&uuml;ckte aber so langsam vor, dass er &uuml;ber der Arbeit starb.
+Seine Freunde stellten die gesammelten Belege mit den
+fr&uuml;heren Abhandlungen und einigen eigenen Zuthaten
+zusammen und nannten das Ganze <em class="spaced">Sadducismus
+triumphans</em><a name="FNanchor_229_229" id="FNanchor_229_229"></a><a href="#Footnote_229_229" class="fnanchor">[229]</a>. Das Buch erschien 1681, ein Jahr nach
+Glanvil's Tode. Von seinen beiden Haupttheilen soll der
+erste die M&ouml;glichkeit, der zweite die Wirklichkeit der
+Hexerei aus der Schrift und Geschichte erweisen. Der
+<em class="spaced">Sadducismus triumph.</em> war f&uuml;r Alle, welche am Hexenglauben
+festhalten zu m&uuml;ssen glaubten und doch das Gewicht
+der gegen denselben laut gewordenen Skepsis zu
+begreifen vermochten, ein Trost, der sie aus grosser innerer
+Bedr&auml;ngniss befreite. Denn derselbe war scheinbar
+die geistvollste Vertheidigung des Hexenglaubens, die bis
+dahin erschienen war, wesshalb nicht allein sehr bald neue
+Ausgaben des Buches n&ouml;thig wurden, sondern auch eine
+ganze Reihe von Schriftstellern, (der Philosoph <em class="spaced">Henry
+More</em>, der Dekan von Canterbury, <em class="spaced">Casaubonus</em>, der ber&uuml;hmte
+Theolog <em class="spaced">Cudworth</em>) &ouml;ffentlich f&uuml;r dasselbe eintraten.
+&mdash;&nbsp;Das Buch Glanvil's wurde auch ins Deutsche
+&uuml;bersetzt. Da diese deutsche Uebersetzung gleichzeitig
+mit des Thomasius ber&uuml;hmten Thesen erschien, so nahmen
+sie die Gegner des letzteren schon um des Titels willen
+mit grossem Beifallsgeschrei auf, und es scheint das Buch
+<span class='pagenum'><a name="Page_233" id="Page_233">[233]</a></span>
+in Deutschland fast gr&ouml;sseres Aufsehen gemacht zu haben,
+als in seinem Vaterlande.</p>
+
+<p>Dieses Aufsehen kam indessen bei weitem nicht demjenigen
+gleich, welches <em class="spaced">Balthasar Bekker's</em> &bdquo;Bezauberte
+Welt&ldquo; erregte<a name="FNanchor_230_230" id="FNanchor_230_230"></a><a href="#Footnote_230_230" class="fnanchor">[230]</a>. Ein gr&uuml;ndlicheres Werk ist &uuml;ber
+diesen Gegenstand nie geschrieben worden. Bekker, reformirter
+Pastor zu Amsterdam<a name="FNanchor_231_231" id="FNanchor_231_231"></a><a href="#Footnote_231_231" class="fnanchor">[231]</a>, ein Mann von philosophischem
+Scharfblicke, freiem Geiste und theologischer Gelehrsamkeit,
+ist der Erste, der die Nichtigkeit des Zauberglaubens
+in seiner Totalit&auml;t erkannte und demzufolge nicht
+mehr den einzelnen Erscheinungen desselben, sondern dem
+Prinzip selbst den Krieg erkl&auml;rte. Dieses Prinzip aber
+liegt in der D&auml;monologie, insbesondere in der Lehre vom
+Teufel. Bekker f&uuml;hrt uns zum ersten Mal die historische
+Entwicklung, Verbreitung und Feststellung der d&auml;monologischen
+Vorstellungen unter den Christen vor Augen
+und stellt hiermit die heidnischen und j&uuml;dischen Meinungen
+zusammen, welche auf diese Ausbildung eingewirkt haben
+k&ouml;nnen. Im zweiten Buche zeigt er zuerst, wie eine gesunde
+Spekulation von der herrschenden D&auml;monologie
+nichts wisse, und betritt dann den exegetischen Weg, um
+<span class='pagenum'><a name="Page_234" id="Page_234">[234]</a></span>
+dieselbe auf Grund der biblischen Schriften zu pr&uuml;fen. Es
+ergibt sich ihm hierbei, dass viele bisher auf den Teufel
+gedeutete Stellen sich gar nicht auf denselben beziehen
+und somit die aus denselben gezogenen Folgerungen f&uuml;r
+die D&auml;monologie wegfallen; andere Stellen, die vom Satan
+und den D&auml;monen wirklich reden, erhalten theils durch
+eine allegorische, nicht immer ungezwungene Interpretation,
+theils durch die Annahme einer weisen Accommodation
+von Seiten Jesu und der Apostel ihre Auss&ouml;hnung mit den
+philosophischen Begriffen der Zeit. Hiernach kommt Bekker
+zu dem Ergebnisse, dass die Bibel nur sehr Weniges
+und Unvollst&auml;ndiges &uuml;ber die Natur und Macht der D&auml;monen
+lehre, und dass dieses Wenige die herrschenden
+Vorstellungen so wenig st&uuml;tze, dass dieselben mit der
+Bibellehre sogar in geradem Widerspruche stehen. Der
+Teufel ist ihm nicht jener im Moralischen, wie im Physischen
+so m&auml;chtige F&uuml;rst: der Finsterniss, wie er sich in
+der fast in Manich&auml;ismus ausgearteten Orthodoxie<a name="FNanchor_232_232" id="FNanchor_232_232"></a><a href="#Footnote_232_232" class="fnanchor">[232]</a> darstellte;
+er ist vielmehr ein gefallener, zur Strafe in den
+Abgrund hinabgestossener und dort des Gerichts harrender
+Geist, ohne Kenntniss des Verborgenen, unf&auml;hig einen
+Leib anzunehmen, sinnlich wahrnehmbar zu erscheinen und
+auf das Leibliche einzuwirken. Seine untergeordneten
+Geister sind gleichfalls verdammt und so ohnm&auml;chtig, als
+er selbst. Vielleicht wird Bekker's Grundansicht aus Folgendem
+klar genug hervortreten:</p>
+
+<p>&bdquo;Es streitet derhalben,&ldquo; sagt er, &bdquo;gegen alle Vernunft
+und Verstand, dass der Teufel oder ein b&ouml;ser Geist, wer
+er auch m&ouml;chte sein, sich selber oder etwas anders in
+einem Leibe oder leiblichen Schein zeigen sollte, und es
+streitet auch wider das Wesen eines Geistes, (wie oben
+gemeldet worden.) Und so dieses vielleicht zu wenig w&auml;re,
+so habe man bloss Acht auf diese Ursachen. Kein Geist
+wirket anders, als mit seinem Willen, und der Wille bloss
+<span class='pagenum'><a name="Page_235" id="Page_235">[235]</a></span>
+durch Denken. Wie man es wendet oder kehret, so kann
+man es anders nicht begreifen; es kommt allemal wieder
+darauf aus. Nun sagt mir eins, wie euer eigener Geist,
+d.&nbsp;i. eure Seele, etwa das Geringste an eurem Leibe thut,
+so es anders als mit Denken ist. Nachdem ihr wollet, so
+reget sich Hand und Fuss, und wie ihr wollet. Aber thut
+das einmal an einem andern Leibe, der nicht euer eigen
+ist, ohne Mittel eures eignen. Machet mit Denken eins
+einen Leib, oder leibliches Gleichniss, oder Schatten auf
+der Erden, wo es auch sein mag, oder in der Luft. Wie
+will denn das der Teufel thun, der keinen eigenen Leib
+hat? Ein guter Engel ist ganz etwas anders; denn der hat
+Gottes Gunst und Macht zur H&uuml;lfe, ihm einen Leib oder
+Leibes Gleichniss in dem, was er aus Befehl der h&ouml;chsten
+Majest&auml;t verrichten muss, zu geben. Aber meinen wir,
+dass der h&ouml;chste Richter den verfluchten Feind aus dem
+Kerker loslassen und noch dar&uuml;ber allenthalben mit allem,
+was ihn gel&uuml;stet, f&uuml;gen wird, um nach seinem Belieben
+nichts als Wunder zu thun, mit allemal etwas Neues zu
+schaffen und den einen oder andern Lumpenhandel ins
+Werk zu setzen, welches er zur Unehre des Sch&ouml;pfers
+und seines liebsten Gesch&ouml;pfes missbrauchen soll?</p>
+
+<p>&bdquo;Aber die Schrift, meint man, lehret uns, dass Gespenster
+seien? So das wahr ist, so wird es in dem Lager
+der Syrer von Samarien gewesen sein, da es so kr&auml;ftig
+spukete, dass sie alle erschraken, in der Nacht wegliefen
+und liessen alles stehen, da es stund. Aber dieses Gespenst
+war von dem Teufel nicht, sondern der Herr hatte
+h&ouml;ren lassen die Syrer ein Geschrei von Rossen, Wagen
+und grosser Heereskraft. Derhalben hatten sie sich aufgemacht
+und flohen in der Fr&uuml;he. II. K&ouml;n. VII.&nbsp;6.&nbsp;7. Die
+Apostel, Leute ohne sonderliche Auferziehung aus dem
+geringsten Volk der Juden, die insonderheit zu der Zeit
+zum Aberglauben geneigt waren, schienen im Anfang
+nicht weiser zu sein, als die Uebrigen. Denn als sie Jesum
+um die vierte Nachtwache auf dem Meere gehen sahen,
+erschraken sie und sprachen: Es ist ein Gespenst,&nbsp;&mdash; und
+schrieen f&uuml;r Furcht. Matth. XIV.&nbsp;26. Da er sich seit dem
+<span class='pagenum'><a name="Page_236" id="Page_236">[236]</a></span>
+ersten Mal nach seinem Tod unvermuthet ihnen lebendig
+erzeigte, da erschraken sie und furchten sich, meinten, sie
+s&auml;hen einen Geist. Luc. XXIV.&nbsp;37. Aber Christus, ohne
+zu erkl&auml;ren, ob die b&ouml;sen Geister auch erscheinen (welches
+in solchem Fall seine Weise nicht war&nbsp;....), antwortet auf
+die Sache, dass ein Geist nicht Fleisch und Bein habe,
+wie sie s&auml;hen, dass er habe. Demnach weiss es Schottus
+besser, dass ein Geist kalt ist anzur&uuml;hren (I. Buch XX.
+v.&nbsp;9.). So h&auml;tte Jesus nach dem Sagen des Jesuiten besser
+geantwortet: Tastet mich an und f&uuml;hlet mich, dass ich
+warm bin und darum auch kein Geist.</p>
+
+<p>&bdquo;Was, will ich denn alle Spukerei leugnen? Beinahe.
+Von Engeln vermeine ich nicht, wie gesagt ist, ob Jemand
+sagen m&ouml;chte, dass dieselbigen noch nun und dann erscheinen.
+Dass man aber so viel Spuks vom Spuken
+macht, bin ich wohl geruhig, dass Niemand viel davon
+halten soll, dem es an dem Einen und Andern nicht mangelt
+von dem, was ich als Ursache solches Aberglaubens in
+meiner Untersuchung &uuml;ber die Kometen in dem XXV.
+und XXIX. Hauptst&uuml;cke angewiesen habe.&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash;
+Die Unachtsamkeit bei den Werken der Natur und die
+Unwissenheit ihrer Kraft und Eigenschaften und das stete
+H&ouml;rensagen machen, dass wir leichtlich auf eine andere
+Ursache denken, als die Wahrheit lehret; und das Vorurtheil,
+das man von dem Teufel und den Gespenstern
+hat, sowohl gelehrt als ungelehrt, bringet den Menschen
+alsbald zum Gespenst. Die Auferziehung der Kinder
+st&auml;rket diesen Eindruck, dieweil man sie von Jugend auf
+durch gemachte Ger&uuml;chte erschrecket, sie durch eingebildete
+Furcht zu stillen und ferner mit allen solchen
+alten M&auml;hrlein und altem Weibergeschw&auml;tz unterh&auml;lt.
+Denn es kann nicht ausbleiben, oder es gehet nach dem
+alten Sprichwort:</p>
+
+<div class="poem"><div class="stanza">
+<span class="i0">Quo semel est imbuta recens, servabit odorem<br /></span>
+<span class="i0">Testa diu&nbsp;....<br /></span>
+</div></div>
+
+<p>Daher begegnet ihnen das Geringste nicht, das sich im
+Anfang von ferne oder im Dunkeln herf&uuml;rthut, ohne dass
+man noch kann merken, was es ist, das man nicht achtet
+<span class='pagenum'><a name="Page_237" id="Page_237">[237]</a></span>
+ein Gespenst zu sein. Solches war zu sehen an den Aposteln,
+welche, wie ich glaube, niemals ein Gespenst gesehen,
+aber viel von Gespenst geh&ouml;rt hatten, als sie Jesum bei
+der Nacht auf dem Wasser gehen sahen, den sie mannichfaltig
+und kurz zuvor gesehen hatten und von ihm
+so manches Wunderwerk; dennoch, ohne eins an ihn zu
+denken, erschraken sie sehr und sprachen: Es ist ein Gespenst,
+&mdash;&nbsp;sonder Frage, sonder Zweifel, es w&auml;r und
+m&uuml;sste ein Gespenst sein. Matth. XIV.&nbsp;26.<a name="FNanchor_233_233" id="FNanchor_233_233"></a><a href="#Footnote_233_233" class="fnanchor">[233]</a></p>
+
+<p>&bdquo;In Ansehung nun, dass in der ganzen Bibel nichts,
+das im Geringsten nach keinem K&ouml;nigreich gleichet und
+darauf gedeutet wird, zu finden ist; so wird es ausser
+Grund insgemein also gesagt, dass der Satan auch ein
+Reich auf Erden habe, das eben so weit, als Gottes eigen
+Reich auf Erden sich erstrecket, nicht allein ausser-, sondern
+auch innerhalb seiner Kirche, welche das Himmelreich,
+das Reich Gottes und Christi genannt wird. Reich
+gegen Reich, des Teufels Reich wider Gottes; und ob
+das noch zu wenig w&auml;re, Reich in dem Reich: Imperium
+in imperio,&nbsp;&mdash; und das von feindlicher Macht. Wie kann
+Gottes eigen, wie kann Christi Reich bestehen? Ich will
+beweisen, dass der Teufel kein Reich, das gegen Gott,
+noch unter Gott angestellet, noch wider das Christenthum,
+oder davon unterschieden, noch weniger darinnen, weder
+in dem Meisten, noch in dem Geringsten hat, noch haben
+kann.<a name="FNanchor_234_234" id="FNanchor_234_234"></a><a href="#Footnote_234_234" class="fnanchor">[234]</a></p>
+
+<p>&bdquo;Man darf sich auch nicht allzu sehr bek&uuml;mmern, zu
+wissen, was der Teufel zu thun vermag, wenn uns bed&uuml;nket,
+dass etwas &uuml;ber die Natur geschieht; denn so ist
+es gewiss, dass er es nicht kann thun. Ich sage, dass es,
+allzumal sinnlos f&uuml;rgegeben wird, wenn etwas B&ouml;ses geschieht,
+das nach unserem Verstande &uuml;ber die Kraft der
+Natur geht, dass es ein Werk des Teufels sei. Denn
+welchen das d&uuml;nket, der muss nothwendig glauben, dass
+der Teufel etwas thun kann, das nat&uuml;rlicher Weise nicht
+<span class='pagenum'><a name="Page_238" id="Page_238">[238]</a></span>
+kann geschehen. Siehet Jemand diese Folge nicht, ich
+will's ihm alsofort sehen lassen. Alles, was er denken
+k&ouml;nnte, das da ist, das muss entweder der Sch&ouml;pfer selbst,
+oder sein Gesch&ouml;pfe sein. Was ist der Teufel nun? Ein
+verdorben Gesch&ouml;pfe, werdet ihr sagen m&uuml;ssen, diesemnach
+ein Theil und ein verdorben Theil der erschaffenen
+Natur. Wie kann nun das, was ein Theil der Natur ist,
+&uuml;ber die Natur sein? Wer ist &uuml;ber die Natur, denn Gott
+allein? Derhalben schliesse ich alsofort schnurgerade wider
+die gemeine Meinung: Sobald als man mir sagt, dass etwas
+&uuml;ber die Natur geschehen sei, so hat es denn der Teufel
+nicht gethan; es ist Gottes eigen Werk. Ein Anderer
+sagt: Es ist doch kein nat&uuml;rlich Werk; derhalben muss
+es Zauberei sein,&nbsp;&mdash; und ein ungewaschener Mund: Da
+spielet der Teufel mit;&nbsp;&mdash; aber ich: So es kein nat&uuml;rlich
+Werk ist, so ist es gewisslich auch keine Zauberei; denn
+<em class="spaced">ist</em> Zauberei, die muss, obschon betr&uuml;glich, dennoch ganz
+und gar nat&uuml;rlich sein, gleichwie ich hoffe, in dem dritten
+Buch den Leser sehen zu lassen.<a name="FNanchor_235_235" id="FNanchor_235_235"></a><a href="#Footnote_235_235" class="fnanchor">[235]</a></p>
+
+<p>&bdquo;Dieses alles muss von beiden Enden in dem Mittelpunkt
+zusammenkommen, dass der christliche Glaube mit
+der gemeinen Meinung, dawider ich hier gestritten habe,
+nicht bestehen kann. Damit aber will ich dennoch nicht
+sagen, dass die christliche Lehre bei denen, die in diesem
+irren, bis auf den heutigen Tag nicht, oder nicht genug
+befestigt sei. Das Gegentheil fasset den Zweck, dahin ich
+ziele; denn damit will ich die Wichtigkeit dieser Streitigkeit
+zu erkennen geben, n&auml;mlich dass die festen Gr&uuml;nde
+des Christenthums und zuv&ouml;rderst in der protestantischen
+Kirche unvermerkt durch diese Meinung unterminirt, und,
+so man sie von dieser Seite angreifet, nicht zu erhalten
+ist. Also dass wir wohl an der einen Seite bauen, aber
+dagegen von einer andern un&uuml;berwindliche Werke vor
+dem Feind aufwerfen, aus welchen das ganze Geb&auml;u muss
+zerst&ouml;rt werden, wo man nicht Vorsehung thut. Ich rede
+vom Grund meines Herzens: Ein Atheist bedarf keine
+<span class='pagenum'><a name="Page_239" id="Page_239">[239]</a></span>
+anderen Waffen, denn diese Meinung, davon ich in diesem
+Buche rede, um das ganze Christenthum bis auf den Grund
+niederzureissen, und welches wir ihm selbst in die H&auml;nde
+geben, wenn wir von dem Teufel reden, wie man davon
+redet. Dass man solches nicht gemerket hat, kommt meines
+Erachtens daher, dass wir schlechthin die Lehre von dem
+Gottesdienst mit den Grundreden, womit dieselbige bewiesen
+wird, annehmen, ohne sie zu untersuchen, wo die
+Kraft des Beweises liegt&ldquo;<a name="FNanchor_236_236" id="FNanchor_236_236"></a><a href="#Footnote_236_236" class="fnanchor">[236]</a>.</p>
+
+<p>Im dritten Buche f&uuml;hrt Bekker den Satz von der Unk&ouml;rperlichkeit
+und Machtlosigkeit des Teufels in seiner
+Anwendung auf die Zauberei und die Besitzungen weiter
+aus. Es wird gezeigt, dass die Schrift keinen Bund mit
+dem Teufel und eine daraus hervorgehende Zauberei kenne,
+dass vielmehr Vernunft und Christenthum solchen gemeinsch&auml;dlichen
+Irrthum verdamme; dass die im mosaischen
+Gesetze bezeichneten Zauberer nicht &uuml;bermenschliches
+Wissen und Verm&ouml;gen besitzen und nicht als Teufelsverb&uuml;ndete
+vertilgt werden sollen, sondern als Betr&uuml;ger,
+G&ouml;tzendiener und Verf&uuml;hrer des Volkes. &bdquo;Der Bund der
+Zauberer und der Zauberinnen mit dem Teufel ist nur ein
+Gedichte, das in Gottes Wort nicht im Allergeringsten
+bekannt ist, ja streitig wider Gottes Bund und Wort, allerdings
+unm&ouml;glich, das allerungereimteste Geschw&auml;tz, das
+jemals von den heidnischen Poeten ist erdacht worden,
+und dennoch von vielen vornehmen Lehrern in der protestantischen
+Kirche vertheidigt, wo nur nicht auch zum
+Theil erdacht. Denn ich finde schier keine Papisten, die
+von dem Teufel und den Zauberern mehr Wunder schreiben,
+als Danaeus, Zanchius und ihres Gleichen thun.
+Woraus man sehen mag den kl&auml;glichen Zustand der Kirche,
+in welcher ein so h&auml;ssliches, ungestaltes Ungeheuer von
+Meinungen nicht allein gelitten, sondern auch geheget und
+unterhalten wird&ldquo;<a name="FNanchor_237_237" id="FNanchor_237_237"></a><a href="#Footnote_237_237" class="fnanchor">[237]</a>.</p>
+
+<p>Die einzelnen Arten des sich hieran kn&uuml;pfenden Aberglaubens
+<span class='pagenum'><a name="Page_240" id="Page_240">[240]</a></span>
+hat Bekker mit einer Sch&auml;rfe gegeisselt und ihre
+verderblichen Einwirkungen auf Religion, Moral, Wissenschaft
+und Rechtspflege so dringend hervorgehoben, dass
+die Intelligenz wie der Charakter des Mannes in gleich
+erfreulichem Lichte erscheint. Derselbe Scharfblick bew&auml;hrt
+sich auch im vierten Buche, wo Bekker mehrere
+ber&uuml;hmte Zauber- und Spukgeschichten der n&auml;chsten Vergangenheit
+einer Analyse unterwirft. Wir ziehen noch
+folgende Worte aus dem Schlusse des Werkes an:</p>
+
+<p>&bdquo;Es ist demnach wohl zu sehen, dass frei viel Werks
+zu thun ist, da so viel noch unterm Haufen liegt, die protestantische
+Christenheit zu reinigen und nach der reinen
+Satzung des Wortes Gottes und den ersten Gr&uuml;nden der
+erneuerten Kirchenbekenntniss zu s&auml;ubern. Ich will die
+Ursache davon sagen, warum diess billig sollte gethan
+werden, und welche hierzu am meisten verpflichtet sind
+und das meiste Verm&ouml;gen dazu haben. Solches zu thun
+sollte allein genug sein, dass wir des Teufels Werk, oder
+vielmehr den Glauben daran, nicht vonn&ouml;then haben; denn
+wie reimt sich's jetzt, zu glauben, und dennoch so stark
+zu treiben, dass der Glaube von der Seligkeit keinen Nutz
+davon zieht, noch die Seligkeit die geringste Rechnung
+dabei findet? Es wird aber noch st&auml;rker binden, wenn
+wir sehen, dass unser Glaube und Gottseligkeit dabei Beschwerung
+leiden und denselbigen h&ouml;chlichst zu kurz geschieht.
+&mdash;&nbsp;Dass wir die Meinung von der Zauberei, und
+was derselben anklebet, gar wohl entbehren k&ouml;nnen, erscheint
+kl&auml;rlich aus unserer eigenen Erfahrung, weil sie
+nirgends mehr gefunden wird, als da man sie zu sein glaubt.
+Glaubt sie denn nicht mehr, so wird sie nicht mehr sein.
+In dem Papstthum hat man t&auml;glich Beschw&ouml;rungen zu
+thun, hier nimmermehr. So viel Besessene sind denn allda
+mehr, als hier. Denn sehet, sie sind selbst n&ouml;thig, den
+Geistlichen Materie zu Miraculn zu geben und zu zeigen,
+welche Kraft ihr okus bokus auf den Teufel habe; davon
+rauchet ihr Schornstein. Bei uns erkennt man nicht leichtlich
+Jemand bezaubert, so da kein Handgucker oder Wahrsager,
+noch sogenannte Teufelsj&auml;ger sein, gleichwie der
+<span class='pagenum'><a name="Page_241" id="Page_241">[241]</a></span>
+alte Claes und solch Volk. Alle, die allda kommen, sind
+bezaubert,&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash; kommen aber dieselben zu Doctoren,
+die wissen von keiner Zauberei.&nbsp;&mdash; Also siehet man auch,
+dass bei uns (in Holland), da bei keinem Richter mehr
+auf Zauberei Untersuchung gethan wird, auch Niemand
+leichtlich der Zauberei halber wird beschuldigt. Man sieht
+hier niemals weder Pferd, noch Kuh, noch Kalb, noch
+Schaf, in dem Stall, oder auf der Weide, die von einem
+Wehrwolf todtgebissen sind. So das Gras oder Korn nicht
+wohl stehet, gibt man niemals den Zauberern dessen Schuld.
+&mdash;&nbsp;&mdash;&nbsp;Aber anderswo, da das Hexenbrennen Statt hat,
+wird kein Ungl&uuml;ck sich begeben haben, das man nicht
+der Zauberei zuschreibet.&nbsp;&mdash; Man siehet nun kl&auml;rlich, dass
+ganz keine Zauberei sein w&uuml;rde, so man nicht glaubte,
+dass sie sei. Derhalben ist es keine Atheisterei, dieselbe
+zu leugnen, weil Gott nicht angehet, dass man von dem
+Teufel etwas leugnet. So es Atheisten sind, die solche
+Teufelsdinge leugnen, so sind es die Heiden und n&auml;chst
+ihnen die Papisten am wenigsten; am meisten aber dagegen
+die zum reinsten reformirt sind und am wenigsten
+von der Zauberei wissen. So es unsern Glauben und
+Gottesdienst hindert, wenn man keine Zauberei glaubet,
+und ist das Glauben der Zauberei Gottesfurcht: warum
+denn l&auml;nger hier verzogen? warum kehren wir nicht mit
+dem Ersten zum Papstthum zur&uuml;ck? Allda sp&uuml;ket es t&auml;glich
+aus der H&ouml;lle und dem Fegfeuer, ja selbst erscheinen
+allda wohl die Seelen aus dem Himmel von Jesu und
+Maria, von den Aposteln und den M&auml;rtyrern. Wenn es
+hier einmal sp&uuml;ket, so muss es allemal der Teufel thun,
+wie in dem ersten Buche gezeigt ist, dass in solchen Zeiten
+und bei solchen Lehrern am meisten von Zauberei, Besessenheit,
+Erscheinungen und Beschw&ouml;rungen der Geister
+die Rede ist, allda sie meist von dem heidnischen Aberglauben
+Statt und Raum behalten hatte; also siehet man
+heute, dass, wo am meisten von dem Papstthum &uuml;brig ist,
+da redet man auch am meisten von der Zauberei.&nbsp;&mdash; Also
+kann man denn die Wahrheit des christlichen Glaubens
+<span class='pagenum'><a name="Page_242" id="Page_242">[242]</a></span>
+vertheidigen und dennoch so viel weiter von dem Glauben
+der Zauberei ab sein, so kann man Gott und Christum
+n&auml;her kennen, wenn man weniger von dem Teufel meint
+zu wissen ausser dem, was uns die Schrift davon lehrt.
+Das nur zu wissen, ist genug zu wissen, und alles, was
+dar&uuml;ber ist, ist nur Thorheit. Es sagen f&uuml;rnehme Gottesgelehrte
+selber, dass wir den ganzen Teufel sollten entbehren
+k&ouml;nnen und nichts desto weniger vollk&ouml;mmlich zur
+Seligkeit wohl unterwiesen sein, so die Schrift uns nicht
+lehrete, dass so ein Teufel mit seinen Engeln sei.&ldquo;</p>
+
+<p>Die durch Bekker's Werk veranlasste Bewegung war
+ausserordentlich. In zwei Monaten waren viertausend
+Exemplare desselben verkauft, und fast in allen Sprachen
+Europa's erschienen gute und schlechte Uebersetzungen.
+Aber die Welt theilte sich zwischen Beifall und Hass.
+Ueber die Entbehrlichkeit des Teufels dachte der gr&ouml;ssere
+Theil der damaligen Theologen anders, als der ehrliche
+Bekker. Eine Fluth von Streitschriften ward gegen ihn
+losgelassen; Bayle behauptet, dass man dieselben nicht
+um hundert Gulden w&uuml;rde anschaffen k&ouml;nnen. Bald ward
+ihm Cartesianismus, bald Missverstehung dieser Philosophie,
+bald Misshandlung der Bibel durch gezwungene allegorische
+Interpretation, bald gar atheistischer Irrthum vorgeworfen.
+Bald waren alle Kirchenr&auml;the&nbsp;&mdash; den zu Amsterdam voran,
+Klassenconvente und Synoden Hollands mit Bekker besch&auml;ftigt.
+Fast allgemein war die Bestreitung der hergebrachten
+Teufelslehre als Leugnung des wahren Glaubens
+an Gott angesehen, wesshalb ihn die Synode zu Alkmaar
+im August 1692 seines Amtes entsetzte. An vielen
+Orten wurde ihm auch die Theilnahme an der Abendmahlsfeier
+verweigert. Indessen vertrat Bekker seine
+Ueberzeugung mit m&auml;nnlichem Muth, bis er am 11.&nbsp;Juli
+1698 zu Amsterdam starb.</p>
+
+<p>Hundert Jahre sp&auml;ter hat es kaum noch einen namhaften
+protestantischen Theologen gegeben, der in d&auml;monologischen
+Dingen nicht an Bekker's Resultaten festhielt;
+Bekker's Bedeutung f&uuml;r den Umschwung der Theologie
+des achtzehnten Jahrhunderts muss daher dankbar erkannt
+<span class='pagenum'><a name="Page_243" id="Page_243">[243]</a></span>
+werden. Zu derjenigen freieren Kritik der biblischen
+Schriften selbst sich zu erheben, welche das Vorhandensein
+gewisser, aus den Begriffen der Zeit gesch&ouml;pfter d&auml;monologischen
+Vorstellungen in der Bibel anerkennt, ohne
+daraus eine bindende Norm f&uuml;r den Glauben herzuleiten,
+&mdash;&nbsp;diess war freilich erst einem sp&auml;teren Zeitalter vorbehalten.
+Bekker kannte, um seine sich ihm aufdringende
+philosophische Ueberzeugung mit der Bibel zu vers&ouml;hnen,
+keinen andern Weg, als den der &uuml;blichen Exegese, und
+daher kommt es, dass diese nicht &uuml;berall eine ungezwungene
+ist.</p>
+
+<p>Auch <em class="spaced">Peter Bayle</em> muss unter den Bek&auml;mpfern des
+Aberglaubens genannt werden. Schon in seinen Gedanken
+&uuml;ber die Kometen (1682) hatte er einige hierher geh&ouml;rige
+Fragen abgehandelt, und mehrere Kapitel in der R&eacute;ponse
+aux questions d'un provincial (1703) sind demselben Gegenstande
+gewidmet. Der Hexenglaube war damals in
+Frankreich noch sehr m&auml;chtig. Mit gewohnter Klarheit
+weiss Bayle zu entwickeln, wie z.&nbsp;B. den sogenannten Besessenheiten
+entweder absichtlicher Betrug, oder Krankheit
+der Seele zu Grunde liegt, oder wie die <em class="spaced">Furcht</em> vor
+dem Nestelkn&uuml;pfen (nouer l'aiguillette) an dem abergl&auml;ubischen
+Menschen wirklich diejenigen Erscheinungen hervorbringen
+kann, welche man dem <em class="spaced">Zauber selbst</em> zuschreibt,
+und wie diese Erscheinung aufh&ouml;rt, sobald der
+Leidende zu dem Glauben kommt, dass der Zauber gehoben
+sei.</p>
+
+<p>Um so mehr setzen Bayle's Ansichten &uuml;ber die Strafw&uuml;rdigkeit
+der Zauberei in Verwunderung<a name="FNanchor_238_238" id="FNanchor_238_238"></a><a href="#Footnote_238_238" class="fnanchor">[238]</a>. Ist es schon
+sonderbar, dass dieser Philosoph den <em class="spaced">wirklichen</em> Zauberern,
+wenn er gleich von deren Existenz nur hypothetisch
+redet, die Todesstrafe zuerkennt, so f&auml;llt es noch
+mehr auf, wie er gleiche Strafe begehrt f&uuml;r die <em class="spaced">eingebildeten</em>
+Zauberer (sorciers imaginaires), d.&nbsp;h. f&uuml;r diejenigen,
+welche zwar keinen Vertrag mit dem Teufel wirklich
+gemacht haben, aber doch diess gethan zu haben, den
+<span class='pagenum'><a name="Page_244" id="Page_244">[244]</a></span>
+Sabbath zu besuchen und der Teufelsgesellschaft anzugeh&ouml;ren
+<em class="spaced">sich einbilden</em>. Bayle will in ihnen den b&ouml;sen
+Willen bestraft haben, vertheidigt in dieser Beziehung die
+Hexenrichter gegen die Vorw&uuml;rfe von Loos und Bekker
+und findet sogar von Gaufridy's Verurtheilung ganz in der
+Ordnung. Er war in einem grossen Irrthum befangen,
+indem er in den abgefolterten Bekenntnissen der Angeklagten
+eine subjektive Wahrheit voraussetzte.</p>
+
+<p>Uebrigens unterscheidet Bayle zwischen den beiden
+Fragen: ob die Zauberer Strafe <em class="spaced">verdienen</em>? und ob die
+Obrigkeit dieselben peinlich strafen <em class="spaced">solle</em><a name="FNanchor_239_239" id="FNanchor_239_239"></a><a href="#Footnote_239_239" class="fnanchor">[239]</a>? Letzteres
+will er, wie schon <em class="spaced">Mallebranche</em> begehrt hatte, eingeschr&auml;nkt
+sehen, damit nicht der Aberglaube und der Reiz,
+sich in ein imagin&auml;res Hexenverh&auml;ltniss einzulassen, gesteigert
+werde. So wenig sich nun auch bei Bayle durch
+das Ganze ein festes Prinzip hindurchzieht, so ist doch im
+Einzelnen viel Treffendes gesagt und insbesondere auch
+mancher Missbrauch im Gerichtsverfahren angemessen ger&uuml;gt.
+Was Deutschland anbelangt, so begr&uuml;sste Bayle
+freudig die ersten wirksamen Lichtstrahlen, welche damals
+von Halle aus sich durchzuarbeiten anfingen, und meinte,
+dass f&uuml;r dasselbe im Punkte des Hexenglaubens eine Congregation
+de propaganda incredulitate in hohem Grade
+vonn&ouml;then sei.</p>
+
+<hr />
+
+
+
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_245" id="Page_245">[245]</a></span></p>
+<h2><a name="kap25" id="kap25"></a>F&Uuml;NFUNDZWANZIGSTES KAPITEL.</h2>
+
+<p class="kapitel center">Christian Thomasius.</p>
+
+
+<p>Der letzte entscheidende Schriftenkampf war einem
+Manne vorbehalten, der mit einem durchdringenden Verstande
+und einer nicht sowohl in die Tiefe des Geistes,
+als aufs Praktische gehenden philosophischen Bildung ein
+f&uuml;r alles Gute offenes Herz und einen unersch&uuml;tterlichen
+Muth verband. <em class="spaced">Christian Thomasius</em><a name="FNanchor_240_240" id="FNanchor_240_240"></a><a href="#Footnote_240_240" class="fnanchor">[240]</a>, 1655 in Leipzig
+geboren, ist in mannichfacher Beziehung ein Reformator
+seiner Zeit geworden; h&auml;tte er aber auch nur das <em class="spaced">eine</em>
+Verdienst, wesentlich dazu mitgewirkt zu haben, dass, wie
+Friedrich&nbsp;II. sagte, die Weiber fortan in Sicherheit alt
+werden und sterben k&ouml;nnten<a name="FNanchor_241_241" id="FNanchor_241_241"></a><a href="#Footnote_241_241" class="fnanchor">[241]</a>, so w&uuml;rde schon darum sein
+Name unsterblich sein. Freilich stand er hierbei auf den
+Schultern seiner Vorg&auml;nger und wirkte auf einem Boden,
+der schon f&uuml;r die bessere Saat empf&auml;nglich war; aber wie
+stark der zu bek&auml;mpfende Feind noch immer war, erhellt
+am deutlichsten aus dem eigenen Leben des Mannes. Schon
+hatte Thomasius die Cartesianische Philosophie studirt,
+schon eigene philosophische Vortr&auml;ge gehalten, schon bei
+verschiedenen H&auml;ndeln die Partei des Fortschrittes verfochten,
+<span class='pagenum'><a name="Page_246" id="Page_246">[246]</a></span>
+und noch immer war er an der Rechtm&auml;ssigkeit
+des Hexenprozesses so wenig irre geworden, dass er einst
+als Referent in der Juristenfakult&auml;t auf die Torquirung
+einer Angeklagten antrug. Es ward ihm die Besch&auml;mung,
+von seinen Collegen, die in diesem konkreten Falle anders
+dachten, &uuml;berstimmt zu werden, und diess gab ihm den
+ersten Anstoss zu tieferer Pr&uuml;fung des ganzen Gegenstandes
+und zur offenen Bestreitung desselben, sobald die
+bessere Ueberzeugung gewonnen war. H&ouml;ren wir seinen
+eigenen Bericht &uuml;ber diese Sinnes&auml;nderung:</p>
+
+<p>&bdquo;Dieser gegenw&auml;rtige Casus,&nbsp;&mdash; schreibt er &uuml;ber den
+zweiundzwanzigsten seiner juristischen H&auml;ndel,&nbsp;&mdash; wurde
+auch Anno 1694 in unsere Fakult&auml;t geschickt im Monat
+September, und war ich damals mit der gemeinen Meinung
+von dem Hexenwesen so eingenommen, dass ich daf&uuml;r
+geschworen h&auml;tte, die in des Carpzovii Praxi criminali
+befindlichen Aussagen der armen gemarterten, oder mit
+der Marter doch bedroheten Hexen bewiesen den mit den
+armen Leuten pacta machenden und mit den Menschen
+buhlenden, auch mit den Hexen Elben zeugenden und sie
+durch die Luft auf den Blockersberg f&uuml;hrenden Teufel
+&uuml;berfl&uuml;ssig, und k&ouml;nnte kein vern&uuml;nftiger Mensch an der
+Wahrheit dieses Vorgebens zweifeln. Warum? Ich hatte
+es so geh&ouml;ret und gelesen und der Sache nicht ferner
+nachgedacht, auch keine grosse Gelegenheit gehabt, der
+Sache weiter nachzudenken. Dieses waren die ersten
+Hexenakten, die mir Zeitlebens waren unter die H&auml;nde
+gekommen, und also excerpirte ich dieselben mit desto
+gr&ouml;sserem Fleiss und Attention.&ldquo;</p>
+
+<p>Es folgt hierauf ein Aktenauszug aus dem Prozesse
+einer in der ganz gew&ouml;hnlichen, nichtssagenden Weise indizirten
+Angeklagten aus C&ouml;slin; dann f&auml;hrt Thomasius fort:</p>
+
+<p>&bdquo;Nachdem ich den bisher erz&auml;hlten Extrakt ex actis
+ad referendum verfertigt, bem&uuml;hte ich mich zu Ueberlegung
+und Abfassung meines voti, des Carpzovii criminalia,
+ingleichen den Malleum maleficarum, Torreblancam,
+Bodinum, Delrio, und was ich f&uuml;r Autores de magia mehr
+in meiner wenigen Bibliothek antraf, zu consuliren, und
+<span class='pagenum'><a name="Page_247" id="Page_247">[247]</a></span>
+da fiel nun freilich nach dieser M&auml;nner ihren Lehren der
+Ausschlag dahin, dass die Inquisitin, wo nicht mit der
+Sch&auml;rfe, doch zum wenigsten mit m&auml;ssiger Pein wegen
+der beschuldigten Hexerei anzugreifen w&auml;re. Und dachte
+ich dannenhero mit diesem meinem voto in der Fakult&auml;t
+Ehre einzulegen. Aber meine Herren Collegen waren ganz
+anderer Meinung, und musste ich dannenhero das Conclusum
+Facultatis auf folgende Art entwerfen:</p>
+
+<p>&bdquo;Dass wider Barbaren Labarentzin in Ermangelung
+anderer Indizien ferner nichts vorzunehmen, sondern sie ist
+nunmehro nach geleisteten Urpheden der gef&auml;nglichen Haft
+zu erlassen, jedoch seynd diese Acta wohl zu verwahren,
+und ist auf ihr Leben und Wandel fleissig Acht zu geben.
+Sie ist auch die auf diesen Prozess ergangenen Unkosten
+nach vorhergegangener Liquidation und richterlicher Erm&auml;ssigung
+zu erstatten schuldig. V.&nbsp;R.&nbsp;W.</p>
+
+<p>&bdquo;Nun verdrosse es mich aber nicht wenig, dass bei
+diesem ersten mir unter die H&auml;nde gerathenen Hexenprozess
+mein votum nicht hatte wollen attendiret werden;
+aber dieser Verdruss war nicht sowohl gegen den damaligen
+Herrn Ordinarium und meine &uuml;brigen Herren Collegen,
+als wider mich selbst gerichtet. Denn da ich allbereit in
+der Ausarbeitung meiner deutschen Logik gelehret hatte,
+dass ein weiser Mann die beiden Haupt-Praejudicia menschlicher
+Auctorit&auml;t und der Uebereilung meiden m&uuml;sste, verdross
+es mich auf mich selbst, dass mein votum auf nichts
+als die Auctorit&auml;t obiger, und zwar offenbar gr&ouml;sstentheils
+parteiischer, unvern&uuml;nftiger M&auml;nner und auf deren &uuml;bereilte
+und unzul&auml;ngliche rationes sich gr&uuml;ndete, f&uuml;rnehmlich
+darauf, dass die justifizirte Hexe es der Inquisitin in die
+Augen gesagt, dass sie von ihr hexen lernen und umgetauft
+worden, auch bei ihrer Aussage bis in ihren Tod
+best&auml;ndig verharret w&auml;re. Ja, es verdross mich noch mehr
+auf mich, dass ich, sobald ich die rationes contrarias meiner
+Herren Collegen nur h&ouml;rte, alsbald von deren Wichtigkeit
+convinciret wurde und nichts darauf antworten konnte.&ldquo;</p>
+
+<p>Versetzen wir uns um sieben Jahre von dieser besch&auml;menden
+Lektion weiter, so erblicken wir den bekehrten
+<span class='pagenum'><a name="Page_248" id="Page_248">[248]</a></span>
+<em class="spaced">Thomasius</em> in vollem Kampfe mit den Hexenverfolgern.
+Er hatte mittlerweile <em class="spaced">Weier</em>, die <em class="spaced">Cautio criminalis
+van Dale</em> und <em class="spaced">Balthasar Bekker</em> kennen gelernt, war
+dar&uuml;ber erstaunt, dass solche Intelligenzen keinen besseren
+Erfolg errungen hatten, und gesellte sich ihnen mit raschem
+Entschlusse als Bundesgenossen zu. Die &bdquo;kurzen Lehrs&auml;tze
+vom Laster der Zauberei&ldquo;, durch deren Vertheidigung
+1701 <em class="spaced"><span class="ins" title="Johannn">Johann</span> Reiche</em> unter Thomasius' Pr&auml;sidium die
+juristische Lizentiatenw&uuml;rde erlangte, sind eigentlich von
+Thomasius selbst verfasst und in der Folge auch unter
+dessen eigenem Namen erschienen<a name="FNanchor_242_242" id="FNanchor_242_242"></a><a href="#Footnote_242_242" class="fnanchor">[242]</a>.</p>
+
+<p>Thomasius w&auml;hlte sich einen anderen Punkt des Angriffs,
+als seine Vorg&auml;nger. Unter diesen hatte Weier die
+<em class="spaced">Zauberei</em> zugegeben, aber die <em class="spaced">Hexerei</em> und das Teufelsb&uuml;ndniss,
+auf welches sich diese gr&uuml;nden soll, geleugnet;
+Spee hatte die <em class="spaced">M&ouml;glichkeit</em> der Hexerei einger&auml;umt,
+aber durch seine prozessualischen Beschr&auml;nkungen einen
+Weg abzumarken gesucht, auf welchem man in den einzelnen
+F&auml;llen niemals zur Ueberzeugung von der <em class="spaced">Wirklichkeit</em>
+derselben k&auml;me; Bekker hatte, wo nicht den
+Teufel selbst, doch dessen Macht und Einfluss auf den
+Menschen in Frage gestellt. Weier beging den Fehler
+der Inconsequenz, Spee's Buch litt an Prinziplosigkeit, und
+Bekker kam mit seinem Prinzip zu fr&uuml;he, um eine vollst&auml;ndige
+Wirkung zu machen. Zwar ist es, wie Thomasius
+bemerkt, vollkommen wahr, dass das Bekker'sche
+Prinzip bei den Anh&auml;ngern der damals nicht wenig verbreiteten
+Corpuscular- und mechanischen Philosophie vern&uuml;nftiger
+<span class='pagenum'><a name="Page_249" id="Page_249">[249]</a></span>
+Weise keinen Anstoss erregen durfte; aber eben
+so gewiss ist die Thatsache, dass die Orthodoxen den ehrlichen
+Becker und seine Anh&auml;nger, die eigentlich nur
+<em class="spaced">Ad&auml;monisten</em> waren, zu <em class="spaced">Atheisten</em> machten und hiermit
+die Einwirkung seiner Lehre auf die Abstellung des
+Hexenprozesses wesentlich l&auml;hmten.</p>
+
+<p>Thomasius schlug einen Mittelweg ein. Er begriff,
+dass die Theologen den Teufel nicht fallen lassen w&uuml;rden,
+ja er selbst glaubte an denselben, schr&auml;nkte aber die landl&auml;ufigen
+Vorstellungen von dessen Wesen und Wirksamkeit
+ein und wusste die Unhaltbarkeit der gangbaren
+Hexentheorien vom Standpunkte der historischen Kritik
+einleuchtend zu machen. &bdquo;Ich aber, &mdash;&nbsp;sagt er,&nbsp;&mdash; der
+ich der uralten Geisterphilosophie (philosophiae spirituali)
+ergeben bin, glaube nicht allein, sondern verstehe auch
+einigermassen, dass der Teufel der Herr der Finsterniss
+und der F&uuml;rst der Luft, d.&nbsp;i. ein geistliches (geistiges) oder
+unsichtbares Wesen sei, welches auf eine geistliche oder
+unsichtbare Weise vermittelst der Luft oder auch w&auml;sseriger
+und irdener K&ouml;rperchen in den gottlosen Menschen
+seine Wirkung hat.&ldquo; (&sect;.&nbsp;7)<a name="FNanchor_243_243" id="FNanchor_243_243"></a><a href="#Footnote_243_243" class="fnanchor">[243]</a>. &bdquo;Ich leugne aber hinwiederum,
+dass Hexen und Zauberer gewisse Vertr&auml;ge mit dem Teufel
+aufrichten sollten, und bin vielmehr versichert, dass alles,
+was diessfalls geglaubet wird, nichts anders als eine Fabel
+sei, so aus dem Juden-, Heiden- und Papstthum zusammengelesen,
+durch h&ouml;chst unbillige Hexenprozesse aber, die
+sogar bei den Protestirenden eine Zeithero gebr&auml;uchlich
+gewesen, best&auml;tigt worden.&ldquo; Hierauf werden die von Juristen
+und Theologen f&uuml;r die Existenz der Zauberei vorgebrachten
+Gr&uuml;nde durchgemustert und ins Absurde gef&uuml;hrt.
+F&uuml;r jene muss <em class="spaced">Carpzov</em>, f&uuml;r diese <em class="spaced">Spizelius</em>
+herhalten. Es wird nachgewiesen, wie die Bibel und das
+r&ouml;mische Recht zwar Wahrsager, Sterndeuter, Giftmischer,
+Gaukler, G&ouml;tzendiener u.&nbsp;dergl. kennen und mit Strafen
+bedrohen, keineswegs aber solche Verbrechen, die unter
+<span class='pagenum'><a name="Page_250" id="Page_250">[250]</a></span>
+den Begriff der auf dem Teufelspaktum beruhenden Zauberei
+oder Hexerei fallen. Die j&uuml;disch-r&ouml;mischen Strafbestimmungen
+habe man sp&auml;ter auf die Hexerei angewendet,
+ohne f&uuml;r die Wirklichkeit der letzteren und ihre Congruenz
+mit den dort bedroheten Vergehen irgend einen haltbaren
+Grund beizubringen. Merkw&uuml;rdig ist die Sch&auml;rfe, womit der
+blinde Auctorit&auml;tsglaube der Juristen ger&uuml;gt wird. &bdquo;<em class="spaced">Carpzovius</em>
+h&auml;tte sich sch&auml;men sollen, dass er in einer Sache,
+worauf das Hauptwerk der ganzen Frage beruht, nichts
+anders vorbringt, als die Zeugnisse der p&auml;pstlichen Scribenten
+(Bodinus, Remigius, Chirlandus u.&nbsp;a.), die ihre B&uuml;cher
+theils mit alten Weiber-und M&ouml;nchsfratzen, theils mit melancholischer
+Leute, theils mit ausgefolterten und ausgemarterten
+Aussagungen anzuf&uuml;llen pflegen, dadurch freilich
+die Leute alles dasjenige, warum sie gefragt werden, gestehen
+m&uuml;ssen. Gewiss, h&auml;tten bisher unsere Rechtsgelehrten
+Andere, und vornehmlich die P&auml;pstler, nicht ohne
+Verstand abgeschrieben, sondern ein jeder sowohl die
+nat&uuml;rlichen, als moralischen Sachen, wovon die Gesetze
+disponiren, nach ihrer Natur und Beschaffenheit fein nach
+seiner eigenen Vernunft untersucht, so w&uuml;rde unsere Jurisprudenz
+auch vorl&auml;ngst f&uuml;r eine Disziplin von den Gelehrten
+sein gehalten worden, die auch zu der wahren
+Gelehrsamkeit geh&ouml;re. Da aber bis dato noch immer einer
+den andern ohne Nachsinnen ausschreibet und sich noch
+darzu einbildet, Wunder was er gefunden, wenn er diesen
+oder jenen casum, diese oder jene Frage in terminis terminantibus
+angetroffen hat, so darf man es denen Gelehrten
+nicht verargen, wenn sie bei Nennung eines Juristen
+sich von demselben in terminis terminantibus keinen andern
+Concept machen, als von einem Zungendrescher und
+Legulejo.&ldquo; (&sect;.&nbsp;21.) <em class="spaced">Spizelius</em><a name="FNanchor_244_244" id="FNanchor_244_244"></a><a href="#Footnote_244_244" class="fnanchor">[244]</a> aber, der das Leugnen
+der Hexerei f&uuml;r Ketzerei und Atheismus erkl&auml;rte und sich
+auf Thomas Aquinas, Bonaventura und Torquemada berufen
+hatte, wird in folgender Weise abgefertigt: &bdquo;Wenn
+<span class='pagenum'><a name="Page_251" id="Page_251">[251]</a></span>
+Thomas de Aquino, Bonaventura und Johannes de Turrecremata
+noch am Leben w&auml;ren, w&uuml;rden sie sich nicht
+auch der lutherischen Lehre widersetzen? Vermuthlich
+aber w&uuml;rde Spizelius sich durch derselben graues Ansehen
+nicht bewegen lassen, dass er ihnen Glauben zustellte.
+Hierbei sehe ich auch nicht, wie die Meinung derjenigen,
+die das Laster der Zauberei nicht f&uuml;r wahr halten, den
+Weg zur Atheisterei bahnen solle. Vielmehr halte ich
+daf&uuml;r, dass diejenigen Geistlichen und Prediger, die anstatt
+der seligmachenden Lehre auf der Kanzel und in ihren
+Schriften lauter alte Weiber-Lehren und abergl&auml;ubische
+M&auml;hrlein erz&auml;hlen, schuldig sind, dass viele Leute, die
+noch ein wenig Verstand und etwas von ihren f&uuml;nf Sinnen
+&uuml;brig haben und sich gerne von dem Schandfleck des
+Aberglaubens reinigen wollen, endlich in die &auml;usserste
+Gefahr der Atheisterei verfallen.&ldquo; (&sect;.&nbsp;26.)</p>
+
+<p>In dem Folgenden weist Thomasius nach, wie man
+im Christenthum dazu gekommen sei, den Teufel, der doch
+niemals einen Leib angenommen habe und einen solchen
+&uuml;berhaupt nicht annehmen k&ouml;nne, sich in K&ouml;rpergestalt
+und k&ouml;rperlichen Funktionen vorzustellen. Die Kirchenv&auml;ter,
+grossentheils dem platonischen oder dem stoischen
+Systeme zugethan, h&auml;tten aus diesen und dem Pharis&auml;ismus
+ihre d&auml;monologischen Vorstellungen gezogen und dieselben
+in die Bibel hineingetragen. So h&auml;tten sie die verf&uuml;hrende
+Schlange im Paradiese, die Verbindung der Kinder
+Gottes mit den T&ouml;chtern der Menschen, den Fall des
+Luzifer, die Versuchungsgeschichte Jesu und Anderes auf
+ihren pers&ouml;nlichen und k&ouml;rperlichen Teufel gedeutet; die
+Scholastiker, obgleich Aristoteliker, h&auml;tten diess weiter
+ausgebildet, und so sei der Wahn von Teufelspakten, Incuben
+und Succuben verbreitet worden und habe sich, beg&uuml;nstigt
+vom Klerus, am Ende den Schein zu geben gewusst,
+als sei er direkt aus der biblischen Lehre hervorgegangen.
+Weil nun aber die Juristen unter theologischen
+Einfl&uuml;ssen aufgewachsen, so h&auml;tten sie auch in dem justinianeischen
+Rechte, obgleich dasselbe von einem Teufelsbunde
+nichts wisse, die Zaubervorstellungen ihrer Zeit
+<span class='pagenum'><a name="Page_252" id="Page_252">[252]</a></span>
+wiederzufinden geglaubt: Melanchthon's Einfluss auf die
+Wiederherstellung des Scholastizismus, das Beispiel Augusts
+von Sachsen, der eine gesch&auml;rfte Bestimmung in
+seinen Strafcodex aufnahm, und die blinde Nachbeterei
+der Rechtslehrer h&auml;tten das Uebel auch unter den Protestanten
+verbreitet. Uebrigens erkennt der Verfasser an,
+dass die Hexenverfolgungen bereits abgenommen haben
+und auf den Universit&auml;ten durch den Einfluss der Cartesianischen
+Philosophie, die jedoch in der Lehre von den
+Geistern allzusehr in das andere Extrem gefallen, eine
+dankenswerthe Verminderung des Aberglaubens herbeigef&uuml;hrt
+sei, welche zu den besten Hoffnungen berechtige.
+Eine scharfsinnige Kritik der in der Carolina angef&uuml;hrten
+Indizien der Zauberei schliesst das Ganze.&nbsp;&mdash;</p>
+
+<p>Auch gegen Thomasius brauste der Sturm los. Er
+hatte die Juristen in Carpzov, die Theologen in Spizelius
+beleidigt und dem Teufel, was er ihm mit der einen Hand
+gegeben, mit der andern wieder genommen. Schon das
+hallische Weihnachtsprogramm von 1701, von <em class="spaced">Buddeus</em>
+herausgegeben, suchte die beiden S&auml;tze zu sch&uuml;tzen, dass
+Jesus vom Satan in leiblicher Gestalt versucht worden,
+und dass die verf&uuml;hrende Schlange im Paradiese der Teufel
+gewesen sei. <em class="spaced">Thomasius</em> wird zwar in dieser Schrift
+nicht genannt, auch bezeigten nur Wenige Lust, in offenen
+Streitschriften seine Lehrs&auml;tze direkt anzugreifen; desto
+h&auml;ufiger aber waren die gelegentlichen Ausf&auml;lle und die
+verketzernden Deklamationen.</p>
+
+<p>&bdquo;Als der ber&uuml;hmte Herr Thomasius,&nbsp;&mdash; schreibt einer
+seiner Anh&auml;nger im Jahr <span class="ins" title="1793">1703</span><a name="FNanchor_245_245" id="FNanchor_245_245"></a><a href="#Footnote_245_245" class="fnanchor">[245]</a>,&nbsp;&mdash; sich dem protestantischen
+Papstthum und denen Pedanten eifrigst widersetzet,
+so hat man ihn f&uuml;r den &auml;rgsten Atheisten, Quaker, Socinianer,
+und ich weiss nicht f&uuml;r was, in der ganzen Welt
+ausgeschrieen; sogar dass die Meisten noch jetzo seine
+<span class='pagenum'><a name="Page_253" id="Page_253">[253]</a></span>
+raisonnablen Lehren f&uuml;r seelensch&auml;dliche Irrth&uuml;mer auszugeben
+sich nicht scheuen. Sonderlich hat die neulich unter
+ihm gehaltene Disputation wider das Laster der Zauberei
+von neuem in das Wespennest gest&ouml;ret, weil die Antistites
+regni tenebrarum wohl gesehen, dass hiemit zugleich
+viele falsche Einbildungen vom Teufel als ihrem Knecht
+Ruprecht vor die Hunde gehen w&uuml;rden. Wie sich aber
+bisher Niemand unterfangen, ex professo wider diese Disputation
+zu schreiben, so hat doch ein curieuses Membrum
+nicht nur etlichemal in seinen Unterredungen von der
+magia, sondern auch in einer aparten Scharteke seine unparteiischen
+Gedanken von des Herrn Thomasii Lehre in
+puncto der Zauberei ausgefertigt, darinnen er die Unzul&auml;nglichkeit
+derselben zeigen wollen.&ldquo;</p>
+
+<p>Dergleichen &bdquo;curieuse Membra&ldquo;, deren bald noch
+mehrere auftraten<a name="FNanchor_246_246" id="FNanchor_246_246"></a><a href="#Footnote_246_246" class="fnanchor">[246]</a>, zu widerlegen, &uuml;berliess nun Thomasius
+haupts&auml;chlich seinen Sch&uuml;lern; er selbst antwortete
+nur gelegentlich<a name="FNanchor_247_247" id="FNanchor_247_247"></a><a href="#Footnote_247_247" class="fnanchor">[247]</a>. Zudem gab <em class="spaced">Johann Reiche</em>, um
+das Publikum nach und nach auf den richtigen Standpunkt
+zu f&uuml;hren, seine &bdquo;<em class="spaced">Unterschiedlichen Schriften vom
+Unfug des Hexenprozesses</em>&ldquo; heraus. Man findet darin
+unter Anderem einen Abdruck der Cautio criminalis, einen
+Malleus judicum, eine Geschichte der Teufel zu Loudun,
+<span class='pagenum'><a name="Page_254" id="Page_254">[254]</a></span>
+die Apologie des Naud&auml;us, einen Bericht &uuml;ber den Priester
+Gaufridy und verschiedene Aktenabdr&uuml;cke von Hexenprozessen,
+worin Betr&uuml;gerei und Einf&auml;ltigkeit die erste
+Rolle spielen<a name="FNanchor_248_248" id="FNanchor_248_248"></a><a href="#Footnote_248_248" class="fnanchor">[248]</a>. Sp&auml;ter wurden auch unter Thomasius'
+Leitung Uebersetzungen der Schriften von <em class="spaced">Webster</em><a name="FNanchor_249_249" id="FNanchor_249_249"></a><a href="#Footnote_249_249" class="fnanchor">[249]</a>,
+<em class="spaced">Wagstaff</em><a name="FNanchor_250_250" id="FNanchor_250_250"></a><a href="#Footnote_250_250" class="fnanchor">[250]</a> und <em class="spaced">Hutchinson</em><a name="FNanchor_251_251" id="FNanchor_251_251"></a><a href="#Footnote_251_251" class="fnanchor">[251]</a> besorgt. Thomasius
+selbst nahm erst 1712 den Gegenstand wieder auf, indem
+er unter seinem Pr&auml;sidium die bekannte Abhandlung &uuml;ber
+den Ursprung und Fortgang des Inquisitionsprozesses gegen
+die Hexen &ouml;ffentlich vertheidigen liess<a name="FNanchor_252_252" id="FNanchor_252_252"></a><a href="#Footnote_252_252" class="fnanchor">[252]</a>. &bdquo;Es soll hierin
+gezeigt werden,&nbsp;&mdash; sagt der Verfasser,&nbsp;&mdash; dass die gemeine
+Meinung von dem Bunde des Teufels mit denen
+Hexen und von desselben fleischlicher Vermischung, wie
+auch denen Zusammenk&uuml;nften derer Hexen etc. gar sehr
+neu, und der Teufel, welcher nach dieser gemeinen Meinung
+ausdr&uuml;ckliche B&uuml;ndnisse macht, kaum &uuml;ber anderthalb
+hundert Jahre alt sei.&nbsp;&mdash; Dass ich aber dieser Abhandlung
+den Titel von Ursprung und Fortgang des Inquisitionsprozesses
+wider die Hexen gegeben, ist dessfalls
+geschehen, damit ich unterschiedliche Dinge mit einmal
+abthun k&ouml;nnte, das ist: erstlich will ich zeigen, dass die
+gemeine und &ouml;ffentliche Persuasion von obenerw&auml;hnten
+Thaten des Teufels mit denen Hexen nicht vor dem Inquisitionsprozesse
+wider die Hexen rezipirt sei; den Inquisitionsprozess
+wider die Hexen aber will ich darthun, dass
+<span class='pagenum'><a name="Page_255" id="Page_255">[255]</a></span>
+er erst zu Ende des <em class="spaced">f&uuml;nfzehnten</em> seculi seinen Anfang
+genommen habe. Nachmals will ich beweisen, dass diese
+&ouml;ffentliche Persuasion von denen Sachen, die der Teufel
+mit den Hexen thun k&ouml;nne, noch viel neuer als der Inquisitionsprozess
+wider die Hexen sei und erstlich wo nicht
+zu Ende, dennoch nach der Mitte des sechszehnten seculi
+von denen Inquisitoribus wider die zauberischen Laster
+vertheidiget und fortgepflanzet worden.&ldquo; (&sect;.&nbsp;1 u.&nbsp;2.)</p>
+
+<p>Obgleich in den obigen S&auml;tzen, wie in dem weiteren
+Verlaufe der Abhandlung, mancherlei Irrth&uuml;mer enthalten
+sind und demgem&auml;ss auch die versprochene Beweisf&uuml;hrung
+nur ungen&uuml;gend ausfallen konnte, so f&uuml;hrte doch das
+Schriftchen den im Ganzen richtigen Gedanken durch, dass
+der moderne Hexenprozess sich im Schosse der Inquisition
+ausgebildet habe, und gab eine Menge von Einzelheiten,
+welche die fr&uuml;heren Thesen vom Laster der Zauberei
+trefflich erl&auml;uterten und st&uuml;tzten<a name="FNanchor_253_253" id="FNanchor_253_253"></a><a href="#Footnote_253_253" class="fnanchor">[253]</a>. Auch &uuml;ber diese Schrift
+gab es noch gelegentliches Murren und Schm&auml;hen, aber
+Niemand wagte mehr eine f&ouml;rmliche Bestreitung<a name="FNanchor_254_254" id="FNanchor_254_254"></a><a href="#Footnote_254_254" class="fnanchor">[254]</a>.</p>
+
+<p>Um Thomasius in der W&uuml;rdigung seines Verdienstes
+nicht zu viel und nicht zu wenig zu thun, m&uuml;ssen wir ihn
+in seiner Stellung zu seiner Zeit betrachten. Als er auftrat,
+waren die Hexenbr&auml;nde schon bei weitem seltener,
+als um die Mitte des Jahrhunderts, das Tumultuarische
+des Verfahrens war einem an festbestimmte F&ouml;rmlichkeiten
+<span class='pagenum'><a name="Page_256" id="Page_256">[256]</a></span>
+gebundenen Prozesse gewichen, eine Menge der fr&uuml;her
+als unbezweifelt betrachteten Indizien war in Misskredit
+gerathen, und manche der gr&ouml;bsten Ausw&uuml;chse des Hexenglaubens
+selbst, wie die Leiblichkeit der Blocksbergfahrten,
+die Lykanthropie u.&nbsp;dergl. fanden unter den Gebildetern,
+wie vor Gericht keinen rechten Glauben mehr. Insofern,
+schien es, musste der Bek&auml;mpfer des Hexenprozesses leichteres
+Spiel haben. Aber gerade die Beschr&auml;nkung und
+f&ouml;rmlichere Gestaltung desselben war, weil sie schon an
+sich als eine Art von Reformation erschien, der durchgreifenden
+Abstellung des Ganzen f&uuml;r den Augenblick
+nicht g&uuml;nstig. Hatte man doch den Verstand gehabt, gar
+vieles Unsinnige bei Seite zu werfen; warum h&auml;tte man
+nicht von der Vernunftm&auml;ssigkeit des Beibehaltenen &uuml;berzeugt
+sein sollen? Urtheile aus jener Zeit, z.&nbsp;B. Responsa
+der Juristenfakult&auml;t zu Giessen aus dem Jahr 1700, beweisen,
+wie man f&ouml;rmlich und gem&auml;ssigt sein und dabei
+dennoch Hexen zum Scheiterhaufen verurtheilen kann<a name="FNanchor_255_255" id="FNanchor_255_255"></a><a href="#Footnote_255_255" class="fnanchor">[255]</a>.
+&mdash;&nbsp;So flatterte die Aufkl&auml;rung ohne Schwerpunkt zwischen
+Himmel und Erde.</p>
+
+<p>Hier durfte also nicht mehr gegen Einzelnes gepl&auml;nkelt,
+sondern es musste das Prinzip angegriffen werden.
+Aber der Kampf der fortschreitenden Philosophie mit dem
+Dogmatismus der Juristen, theilweise auch der Theologen
+war im Ganzen noch lange nicht seiner Entscheidung nahe.
+Derjenige Prinzipienangriff also, der auf dem Boden des
+Hexenwesens geschah, konnte, obgleich nur ein einzelner
+Theil der ganzen Bewegung, nicht von der Operationsbasis
+eines bereits anerkannten allgemeinern Prinzips ausgehen,
+sondern musste selbstst&auml;ndig sich Bahn brechen.
+<em class="spaced">Bekker</em> und <em class="spaced">Thomasius</em> haben dieses versucht: jener
+mit gr&uuml;ndlicher Kritik und Consequenz, eben darum aber
+auch mehr zum Entsetzen, als zur augenblicklichen Ueberzeugung
+des in der Macht der Auctorit&auml;ten befangenen
+Publikums; dieser dadurch, dass er an allen wesentlichen
+Consequenzen des Bekker'schen Prinzips festhielt, w&auml;hrend
+<span class='pagenum'><a name="Page_257" id="Page_257">[257]</a></span>
+er in der Aufstellung des Grundsatzes selbst der alten D&auml;monologie
+noch Conzessionen machte. Durch die letzteren
+fand er sich mit einem Theile der Theologen ab und milderte
+die Schroffheit des Uebergangs. Bekker war ein
+sch&auml;rferer Denker als Thomasius, dieser ein gewandterer
+K&auml;mpfer; jener bewaffnete das Angriffsheer, dieser w&auml;hlte
+die einzelnen Truppen aus und f&uuml;hrte sie an. Bekker
+stellte sich dem ersten, frischen Grimme der Altgl&auml;ubigen
+bloss und unterlag demselben; Thomasius fand sein Publikum
+schon vorbereiteter und wirkte unter einem K&ouml;nig,
+der stolz darauf war, seine neue Universit&auml;t Halle im
+Vordertreffen des grossen Kampfs f&uuml;r Licht und Recht
+zu erblicken.</p>
+
+<p><em class="spaced">Bekker</em> und <em class="spaced">Thomasius</em> waren die Organe des
+Geistes einer neuen Zeit, welcher die V&ouml;lker aus dem
+blindesten und blutigsten Auctorit&auml;tsglauben aufschreckte.
+Ihre Stimme musste geh&ouml;rt werden, weil sie die Ergebnisse
+einer fortgeschrittenen philosophischen und naturwissenschaftlichen
+Bildung mit den Forderungen der Religion
+und Humanit&auml;t in Einklang brachten. Aber die
+Herrschaft &uuml;ber die Geister wusste der Aberglaube noch
+immer zu behaupten.</p>
+
+<p>Im Jahr 1713 kam ein Hexenprozess vor, in welchem
+die T&uuml;binger Juristenfakult&auml;t ein Gutachten ertheilte. Es
+ist ein krasser Inquisitionsprozess mit allen Ingredienzien.
+Der junge Sohn eines alten Generals war krank geworden
+und die Aerzte hatten seinen Zustand f&uuml;r nicht nat&uuml;rlich
+erkl&auml;rt; auch erinnerte sich der General, in seiner Jugend
+&ouml;fters vom Alp gedr&uuml;ckt worden zu sein. Diess alles
+schrieb man einer alten, armen Frau zu, die man auch
+sofort vor Gericht stellte. Die Akten zeigen, dass man
+das alte System noch nicht verlernt hatte. Der Teufelsbund,
+die Verschreibung mit Blut, die Unzucht, der Hexentanz,
+die Sch&auml;ndung der Hostie, die Besch&auml;digung von
+Menschen und Thieren&nbsp;&mdash; diess alles findet sich hier vor.
+<em class="spaced">Michael Grass</em>, der Verfasser des Responsums, kennt
+Thomasius' Schriften und missbilligt sie. Nach dem Spruche
+<span class='pagenum'><a name="Page_258" id="Page_258">[258]</a></span>
+der Fakult&auml;t wurde die Inquisitin zum Scheiterhaufen gef&uuml;hrt<a name="FNanchor_256_256" id="FNanchor_256_256"></a><a href="#Footnote_256_256" class="fnanchor">[256]</a>.</p>
+
+<p>Es dauerte aber lange, bis die Gedanken eines <em class="spaced">Thomasius</em>
+bei den Rechtsgelehrten und in der Gesetzgebung
+zur Geltung kamen. Der Professor der Rechte <em class="spaced">Augustin v.&nbsp;Leyser</em>
+(zu Helmst&auml;dt und Wittenberg, &dagger;1752)
+theilt in seinem volumin&ouml;sen Werk <em class="spaced">Meditationes ad
+Pandectas spec.</em>&nbsp;608, Nr.&nbsp;19 Folgendes mit: Das Collegium
+der Helmst&auml;dter Rechtsgelehrten hatte im Monat
+Februar 1714 einen frechen und des Raubes beinahe &uuml;berf&uuml;hrten,
+selbigen aber leugnenden Dieb zur Folter verurtheilt,
+welcher, auf diese geworfen, kein Zeichen von
+Empfindung gab und endlich gar sanft eingeschlafen war.
+Der so get&auml;uschte Richter schickte die Akten nach Helmst&auml;dt
+zur&uuml;ck und fragte an, was ferner zu thun sei. Wir
+beratheten uns lange und zweifelten, was f&uuml;r ein Gutachten
+zu geben sei. Zwar war die Sache nicht neu, sondern
+hatte sich oft vorher zugetragen und tr&auml;gt sich auch
+heute hier und da zu. <em class="spaced">Schurigius</em> erz&auml;hlt in der Spermatologie
+Kap.&nbsp;VII. S.&nbsp;327, dass ein Verbrecher Pillen
+verschluckt und nachher sogar in dem sogenannten h&ouml;chsten
+Grade der Tortur, obwohl einigemal selbigem unterworfen,
+nichts gestanden habe. Auch lasen wir Verschiedenes,
+was <em class="spaced">Damhouderus</em>, <em class="spaced">Carpzov</em>, <em class="spaced">Brunnemann</em> u.&nbsp;A.
+an Mitteln angegeben haben, und es erschien unter Allem
+das Abscheeren der Haare &uuml;ber dem ganzen Leibe als das
+unschuldigste. Einer zwar von unseren Amtsgenossen war
+dagegen und wendete ein, dass ein solches Gutachten, das
+keineswegs in der gesunden Vernunft gegr&uuml;ndet sei, nach
+dem Aberwitz alter Weiber schmecke, und der guten Sitte
+sowie der Klugheit zuwider sein w&uuml;rde<a name="FNanchor_257_257" id="FNanchor_257_257"></a><a href="#Footnote_257_257" class="fnanchor">[257]</a>. Die t&auml;gliche
+Erfahrung lehrt jedoch, dass viele Dinge in Gebrauch sind,
+deren Ursache nicht angegeben werden kann, und welche
+<span class='pagenum'><a name="Page_259" id="Page_259">[259]</a></span>
+dennoch einen gl&uuml;cklichen Erfolg haben. Diesem nach
+antworteten wir, wie folgt: &bdquo;dass Inquisit zuf&ouml;rderst durch
+Abnehmung der Haare und andere zul&auml;ssige Mittel, <em class="spaced">welche
+die Scharfrichter angeben</em> werden&nbsp;(!) zur Empfindlichkeit
+zu bringen, nachgehends die Tortur auf die im vorigen
+Urtheil vorgeschriebene Art an ihm wieder von Neuem
+anzufangen und zu vollstrecken sei. Von Rechts Wegen.&ldquo;</p>
+
+<p>Wir h&ouml;ren hier also die Juristen-Fakult&auml;t zu Helmst&auml;dt
+im Jahr 1714 (mit dem Gutachten der T&uuml;binger Juristen-Fakult&auml;t
+von 1713 ganz &uuml;bereinstimmend) sich gutachtlich
+so aussprechen, dass sie dabei von dem alten
+Aberglauben und von den juristischen Vertretern desselben
+aus fr&uuml;herer Zeit vollst&auml;ndig abh&auml;ngig und beherrscht erscheint.
+Daher kann es nicht allzusehr auffallen, wenn
+ein Jahrzehent sp&auml;ter der Professor der Rechte <em class="spaced">Joh.
+Gottlieb Heineccius</em> zu Halle (&dagger;1741) in seinen
+Elementa iuris civilis secundum ordinum institutionum
+(Lib.&nbsp;IV. Tit.&nbsp;18, &sect;.&nbsp;1358) schlankweg lehrt: &bdquo;Zauberer,
+welche durch Gemurmel und Zauberformeln Schaden angerichtet
+haben, werden mit dem Schwerte hingerichtet,
+diejenigen aber, welche ausdr&uuml;cklich ein B&uuml;ndniss mit dem
+Teufel eingegangen sind, werden lebendig verbrannt.&ldquo;
+Doch setzt er hinzu: &bdquo;Der Richter muss aber, wenn in
+irgend einer, so gewiss in dieser mit so vielen Irrth&uuml;mern
+der Menge verflochtenen Sache nicht zu leichtgl&auml;ubig sein&ldquo;<a name="FNanchor_258_258" id="FNanchor_258_258"></a><a href="#Footnote_258_258" class="fnanchor">[258]</a>.
+Derartige Aeusserungen konnte man aus dem Munde von
+Auctorit&auml;ten der Rechtswissenschaft sogar noch kurz vor
+der Mitte des achtzehnten Jahrhunderts h&ouml;ren, bis es endlich
+der Direktor der Universit&auml;t zu Frankfurt a.&nbsp;O. Jos.
+Sam. Friedr. <em class="spaced">B&ouml;hmer</em> 1758 in seinen Bemerkungen zu
+Carpzov's Schriften der Welt verk&uuml;nden konnte, dass das
+Licht der Vernunft obgesiegt habe und der Hexenglaube
+der Verachtung preisgegeben sei<a name="FNanchor_259_259" id="FNanchor_259_259"></a><a href="#Footnote_259_259" class="fnanchor">[259]</a>.</p>
+
+<p>Die Stellung der neueren evangelischen Theologie
+zu Teufels- und Hexenglauben entschied sich damals in
+<span class='pagenum'><a name="Page_260" id="Page_260">[260]</a></span>
+der lebhaften Diskussion, die &uuml;ber die D&auml;monischen zur
+Zeit Christi gef&uuml;hrt ward. Noch im achtzehnten Jahrhundert
+erschien eine Reihe von Schriften (<em class="spaced">Hermann</em>, de
+<span class="greek" title="daimoniphomenois" lang="el">&#948;&#945;&#953;&#956;&#959;&#957;&#953;&#966;&#959;&#956;&#8051;&#957;&#959;&#953;&#962;</span>, Wittenb. 1738; <em class="spaced">Gronau</em>, de daemoniacis,
+Bremen 1743; <em class="spaced">Zeibich</em>, Beweis, dass die Besessenen nicht
+nat&uuml;rliche Kranke gewesen, Schleitz, 1776 u.&nbsp;A.), in welchen
+der Versuch gemacht wurde, die traditionelle Meinung,
+dass die D&auml;monischen wirklich von Teufeln und D&auml;monen
+Besessene gewesen w&auml;ren, neu zu st&uuml;tzen, bis <em class="spaced">Semler</em>
+in Halle im Jahr 1760 mit seiner epochemachenden Abhandlung
+<em class="spaced">De Daemoniacis, quorum in Nov. Test.
+fit mentio</em> hervortrat, der die D&auml;monischen als physisch
+Leidende hinstellte,&nbsp;&mdash; weil eine andere Auffassung derselben
+gar nicht m&ouml;glich sei&nbsp;&mdash; worauf alsbald eine Reihe
+von Schriftstellern auftrat (<em class="spaced">Gruner</em>, de daemoniacis, Jena,
+1775; <em class="spaced">Farmar</em>, Versuch &uuml;ber die D&auml;monischen, Bremen,
+1776; <em class="spaced">C&auml;sar</em>, Bedenken von den Besessenen, M&uuml;nchen,
+1790; <em class="spaced">Kirchner</em>, D&auml;monologie der Hebr&auml;er, Erlangen,
+1798 <em class="spaced">u. A</em>.), welche den D&auml;monenglauben aus der Theologie
+der Zeit vollst&auml;ndig verscheuchten.</p>
+
+<p>Die ersten erfreulichen Wirkungen seiner Th&auml;tigkeit
+sah Thomasius im <em class="spaced">preussischen Staate</em>. Friedrich&nbsp;I.
+zog schon 1701 einen m&auml;rkischen Gerichtsherrn wegen
+einer Hinrichtung zur Rechenschaft<a name="FNanchor_260_260" id="FNanchor_260_260"></a><a href="#Footnote_260_260" class="fnanchor">[260]</a> und beschr&auml;nkte 1706
+die Hexenprozesse in Pommern<a name="FNanchor_261_261" id="FNanchor_261_261"></a><a href="#Footnote_261_261" class="fnanchor">[261]</a>.</p>
+
+<p><em class="spaced">S&auml;chsische</em> Beh&ouml;rden besch&auml;ftigten sich noch 1715
+mit der Frage, ob der unter besonderen Umst&auml;nden erfolgte
+<span class='pagenum'><a name="Page_261" id="Page_261">[261]</a></span>
+Tod zweier Bauern, die mit einem Studenten einen
+Schatz heben wollten, dem Teufel zuzuschreiben sei oder
+nicht. Die Akten wurden zuletzt nach Leipzig geschickt,
+wo die theologische, die juristische und die medizinische
+Fakult&auml;t einstimmig erkl&auml;rten, dass der Tod auf nat&uuml;rliche
+Weise erfolgt sei<a name="FNanchor_262_262" id="FNanchor_262_262"></a><a href="#Footnote_262_262" class="fnanchor">[262]</a>.</p>
+
+<p>In <em class="spaced">Frankreich</em> hatte es der einsichtsvolle Oratorianer
+<em class="spaced">Nicole Malebranche</em> (1638 &dagger;1715) seinen Zeitgenossen
+von den Prinzipien der Cartesianischen Philosophie aus
+klar gemacht, dass neben der Allwirksamkeit Gottes ein
+teuflisches Hexenwerk gar nicht zu denken sei. Er hatte
+auch darauf hingewiesen, dass seitdem einige Parlamente
+die Hexenverbrennungen eingestellt, in deren Bezirken die
+Hexen seltener geworden w&auml;ren, was ihm Veranlassung
+gegeben in der allm&auml;hlichen und allgemeinen Verbreitung
+des Hexenglaubens, namentlich der Lykanthropie, die ansteckende
+Macht der Einbildungskraft nachzuweisen. Sp&auml;terhin
+fand die Stellung der &ouml;ffentlichen Meinung in Frankreich
+zu den Hexenprozessen in der sp&ouml;ttischen Bemerkung
+<em class="spaced">Voltaires</em> Ausdruck, dass, seitdem es in Frankreich Philosophen
+gebe, die Hexen zu verschwinden beginnen. Im
+Jahr 1672 wies daher <em class="spaced">Colbert</em> die Magistrate an, Klagen
+auf Zauberei nicht mehr anzunehmen und verwandelte in
+einer Anzahl von F&auml;llen die Todesstrafe in Verbannung.
+Allerdings eiferten die Klerikalen theilweise noch immer
+f&uuml;r die Ausrottung des Teufelswerks<a name="FNanchor_263_263" id="FNanchor_263_263"></a><a href="#Footnote_263_263" class="fnanchor">[263]</a> und selbst das Parlament
+zu Rouen stellte in einer an den K&ouml;nig gerichteten
+Adresse demselben vor, dass die den Unholden gew&auml;hrte
+Schonung gegen Gottes Wort und gegen alle Ueberlieferungen
+der Kirche sei<a name="FNanchor_264_264" id="FNanchor_264_264"></a><a href="#Footnote_264_264" class="fnanchor">[264]</a>. Allein die Verfolgung und
+Verbrennung der Hexen wurde doch immer seltener.</p>
+
+<p><em class="spaced">Schweden</em>&nbsp;&mdash; welches im dreissigj&auml;hrigen Kriege
+von Deutschland angesteckt worden war,&nbsp;&mdash; war bald nach
+dem Prozesse von Mora zur Besonnenheit zur&uuml;ckgekehrt
+<span class='pagenum'><a name="Page_262" id="Page_262">[262]</a></span>
+und hatte gesetzliche Beschr&auml;nkungen der Hexenverfolgung
+gegeben; die Todesstrafe hob es jedoch erst 1779
+ausdr&uuml;cklich auf, nachdem sie l&auml;ngst nicht mehr zur Anwendung
+gekommen war<a name="FNanchor_265_265" id="FNanchor_265_265"></a><a href="#Footnote_265_265" class="fnanchor">[265]</a>.</p>
+
+<p><em class="spaced">Holland</em> war von dem Hexenwahn l&auml;ngst frei; dass
+seine Stadtwage zu Oudewater noch zuweilen gebraucht
+wurde, geschah nur in Folge einer wohlth&auml;tigen Accommodation,
+welche den Angeklagten des Auslands zu Gute kam.</p>
+
+<p>In <em class="spaced">England</em> hatte sich zuerst in den literarischen
+Arbeiten des Sir <em class="spaced">Thomas Browne</em> das Aufd&auml;mmern einer
+von dem traditionellen Aberglauben sich abwendenden
+Zeit bemerklich gemacht. Derselbe Thomas Browne n&auml;mlich,
+welcher um 1633 seine Apologie des Aberglaubens
+unter dem Titel einer <em class="spaced">Religio medici</em> geschrieben, hatte
+schon zw&ouml;lf oder dreizehn Jahre sp&auml;ter eine Schrift &uuml;ber
+&bdquo;<em class="spaced">gemeine und weitverbreitete Irrth&uuml;mer</em>&ldquo;<a name="FNanchor_266_266" id="FNanchor_266_266"></a><a href="#Footnote_266_266" class="fnanchor">[266]</a> ver&ouml;ffentlicht,
+worin er (wenigstens indirekt) dem Hexenglauben
+geradezu allen Boden entzog. Indessen willigte
+doch Browne selbst noch 1664 in die Hinrichtung von
+Hexen ein, und noch im folgenden Jahrzehent erschien in
+England das Volksbewusstsein von dem Glauben an Hexerei
+vollst&auml;ndig umnachtet. Namentlich war dieses in <em class="spaced">Schottland</em>
+der Fall. Es gab kein protestantisches Volk, das
+in dieser Beziehung der katholischen Nation Spaniens so
+&auml;hnlich war als das schottische<a name="FNanchor_267_267" id="FNanchor_267_267"></a><a href="#Footnote_267_267" class="fnanchor">[267]</a>. Aber rasch machte
+auch hier die Aufkl&auml;rung des folgenden Jahrhunderts der
+Herrschaft des Aberglaubens ein Ende. Im Jahr 1690
+&uuml;bergab der gefeierte <em class="spaced">Richard Baxter</em> die von dem
+gelehrten und glaubenseifrigen Prediger <em class="spaced">Cotton Mather</em>
+(&dagger;1728) verfasste Geschichte der &auml;ltesten Hexenprozesse
+in Massachusetts dem englischen Publikum mit dem im
+Vorwort ausgesprochenen Bemerken, &bdquo;der Mensch m&uuml;sse
+<span class='pagenum'><a name="Page_263" id="Page_263">[263]</a></span>
+ein sehr verstockter Sadduc&auml;er sein, welcher ihr keinen
+Glauben schenke&ldquo;, und im folgenden Jahre 1691 stellte
+Baxter zur Rechtfertigung des Glaubens an Zauberei in
+einer eigenen Schrift &uuml;ber &bdquo;<em class="spaced">die Gewissheit der Geisterwelt</em>,&ldquo;
+eine grandiose Zahl von Berichten &uuml;ber entdeckte
+Zauberer und Hexen zusammen. Von da bis zum Jahre
+1718 (wo <em class="spaced">Hutchinson</em> sein Buch schrieb,) erschienen in
+England nicht weniger als f&uuml;nfundzwanzig Schriften zur
+Vertheidigung des Hexenglaubens; aber dennoch war derselbe
+im genannten Jahre vom Glauben fast aller Gebildeten
+in England verlassen.&nbsp;&mdash; Ein (letzter) Hexenprozess war
+gleichwohl noch 1712 gegen eine gewisse Johanna Wenham
+in Herfordshire vorgekommen. Allein aus dem ganzen
+Verfahren war zu ersehen, dass man zur Hexenverfolgung
+nicht mehr den fr&uuml;heren Muth hatte. Der Richter, der
+an die Hexerei nicht recht glaubte, hielt sogar eine Ansprache
+an die Geschworenen, welche die Entlastung der
+Angeklagten bezweckte, und behandelte den Ortspfarrer,
+der auf seinen Eid erkl&auml;rte, dass dieselbe eine Hexe sei,
+mit auffallender Missachtung. Nun sprachen allerdings die
+Geschworenen &uuml;ber die Angeklagte ihr &bdquo;Schuldig&ldquo; aus;
+allein der Richter setzte es doch durch, dass das Urtheil
+gemildert ward.&nbsp;&mdash; Dieses Vorkommniss hatte einen lebhaften
+Schriftenwechsel zur Folge, in welchem die bei dem
+Prozesse betheiligt gewesenen Geistlichen feierlichst erkl&auml;rten,
+dass die Verurtheilte eine Hexe sei und dass das
+Verfahren des Richters eine R&uuml;ge verdiene<a name="FNanchor_268_268" id="FNanchor_268_268"></a><a href="#Footnote_268_268" class="fnanchor">[268]</a>. Allein die
+Zeit der Hexenprozesse war doch nunmehr abgelaufen.&nbsp;&mdash;
+In <em class="spaced">Schottland</em> erfolgte die letzte Hinrichtung im Jahr
+1722<a name="FNanchor_269_269" id="FNanchor_269_269"></a><a href="#Footnote_269_269" class="fnanchor">[269]</a>.&nbsp;&mdash; Kurz nachher, 1736, wurde das Statut Jakobs&nbsp;I.
+durch eine Parlamentsakte f&ouml;rmlich aufgehoben, nachdem
+<span class='pagenum'><a name="Page_264" id="Page_264">[264]</a></span>
+kurz zuvor der P&ouml;bel noch ein altes M&uuml;tterchen in der
+Wasserprobe umgebracht hatte<a name="FNanchor_270_270" id="FNanchor_270_270"></a><a href="#Footnote_270_270" class="fnanchor">[270]</a>.</p>
+
+<p>In <em class="spaced">Polen</em> verbot der Reichstag von 1776 alle Prozesse
+auf Zauberei<a name="FNanchor_271_271" id="FNanchor_271_271"></a><a href="#Footnote_271_271" class="fnanchor">[271]</a>.</p>
+
+<p>Im neunzehnten Jahrhundert war in Europa nur noch
+Ein Hexengesetz &uuml;brig, n&auml;mlich das <em class="spaced">irl&auml;ndische</em> Statut.
+Dieses ist erst im Jahr 1821 aufgehoben worden<a name="FNanchor_272_272" id="FNanchor_272_272"></a><a href="#Footnote_272_272" class="fnanchor">[272]</a>.</p>
+
+<p>Dem Beispiele <em class="spaced">Preussens</em> ahmte auch das &uuml;brige
+protestantische Deutschland mehr oder weniger bereitwillig
+nach. Wer von Bekker und Thomasius nicht gleich Anfangs
+&uuml;berzeugt worden war, der schrie eine Zeitlang, bis
+er entweder zu ihrer Fahne &uuml;berging, oder wenigstens der
+immer m&auml;chtiger werdenden Stimme der Vernunft gegen&uuml;ber
+verstummte. So starb die alte Generation ab, mit
+ihr der Glaube und mit dem Glauben auch die Praxis des
+Hexenprozesses, wenn gleich noch der Buchstabe im Strafcodex
+blieb. Bis auf die j&uuml;ngste Zeit herab hat dieser
+Buchstabe, als Artikel&nbsp;109 der Carolina, im gemeinen
+deutschen Strafrecht unsch&auml;dlich fortgelebt, und man sollte
+ihn, in Quadratklammern eingefasst, in die neuen Strafb&uuml;cher
+mit hin&uuml;bernehmen, als ein Denkzeichen, dass f&uuml;r
+den Richter einer k&uuml;nftigen Zeit die Aufgabe sich wiederholen
+k&ouml;nnte, die der Richter des achtzehnten Jahrhunderts
+gel&ouml;st hat, n&auml;mlich da, wo der Gesetzgeber hinter dem
+Geist der Zeit zur&uuml;ckbleibt, den Buchstaben stehen zu
+lassen und mit dem Genius der Humanit&auml;t fortzuschreiten.</p>
+
+<p>Merkw&uuml;rdig aber ist's, wie mit der Aus&uuml;bung auch
+die Erinnerung so bald verloren ging. Wo in der Folge
+ein gelehrter Jurist &uuml;ber die Zauberei spricht, da kann
+man eines gesunden Urtheils, aber selten einer v&ouml;llig richtigen
+Auffassung des Historischen gewiss sein. Die Sache
+war schnell zur halbbekannten Antiquit&auml;t geworden. Schon
+<em class="spaced">B&ouml;hmer</em>, welcher der Zeit noch so nahe stand, irrt z.&nbsp;B.
+<span class='pagenum'><a name="Page_265" id="Page_265">[265]</a></span>
+in der Behauptung, dass ein Concubitus des Teufels mit
+einem <em class="spaced">Manne</em> nirgends erw&auml;hnt werde<a name="FNanchor_273_273" id="FNanchor_273_273"></a><a href="#Footnote_273_273" class="fnanchor">[273]</a>. <em class="spaced">Meister</em>, der
+um ein halbes Jahrhundert sp&auml;ter schrieb, l&auml;sst unter den
+wesentlichen Attributen der Zauberer den Tanz auf dem
+<em class="spaced">Blocksberge</em> allzusehr hervortreten,&nbsp;&mdash; als wenn die
+alten Kriminalisten und Prozessakten nicht noch tausend
+andere Lokalit&auml;ten kennten,&nbsp;&mdash; und macht die Hexen zu
+Incuben und Succuben, da sie doch nicht solche <em class="spaced">sind</em>,
+sondern nur mit denselben <em class="spaced">zu thun haben</em><a name="FNanchor_274_274" id="FNanchor_274_274"></a><a href="#Footnote_274_274" class="fnanchor">[274]</a>.</p>
+
+<hr />
+
+
+
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_266" id="Page_266">[266]</a></span></p>
+<h2><a name="kap26" id="kap26"></a>SECHSUNDZWANZIGSTES KAPITEL.</h2>
+
+<p class="kapitel">Hexenprozesse des achtzehnten Jahrhunderts.
+Aufh&ouml;ren der gerichtlichen Verfolgungen.</p>
+
+
+<p>Derjenige deutsche Staat, der in der Person seines
+Monarchen sich zuerst mit klarer Einsicht in die Tollheit
+des Glaubens an Hexerei erhob, um der Hexenverfolgung
+ein Ende und die deutsche Nation von dem Fluche des
+heidnischen D&auml;monismus, den einst das Papstthum &uuml;ber
+sie gebracht hatte, wieder frei zu machen, war <em class="spaced">Preussen</em><a name="FNanchor_275_275" id="FNanchor_275_275"></a><a href="#Footnote_275_275" class="fnanchor">[275]</a>.</p>
+
+<p>Kurz nach seiner Thronbesteigung erliess hier n&auml;mlich
+K&ouml;nig <em class="spaced">Friedrich Wilhelm</em>&nbsp;I. unter dem 13.&nbsp;Dezember
+1714 ein von dem Minister <em class="spaced">v.&nbsp;Plotho</em> ausgearbeitetes
+Mandat, welches das Ende der Hexenverfolgung
+zwar nicht sofort herbeif&uuml;hrte, aber doch ank&uuml;ndigte. Der
+K&ouml;nig erkl&auml;rte in demselben, dass unter den im Kriminalprozess
+&uuml;berhaupt wahrnehmbaren Missst&auml;nden einer der
+gef&auml;hrlichsten in den Hexenprozessen hervortrete, indem
+hier nicht immer mit der n&ouml;thigen Vorsicht verfahren,
+sondern oft auf ganz unsichere Indizien hin vorgegangen,
+dar&uuml;ber auch gar Mancher ganz unschuldig auf die Folter,
+durch diese um Gesundheit und Leben und auf das Land
+<span class='pagenum'><a name="Page_267" id="Page_267">[267]</a></span>
+eine grosse Blutschuld gebracht werde. Er wolle daher
+die Prozesse in Hexensachen verbessern und so einrichten
+lassen, dass dergleichen &uuml;bele Folgen aus denselben nicht
+entstehen k&ouml;nnten. Inzwischen aber, bis es dazu gekommen
+sein w&uuml;rde, sollten alle Urtheile in Hexensachen, bei
+denen es sich um Anwendung der scharfen Frage oder
+gar um Verh&auml;ngung der Todesstrafe handele, ihm selbst
+zur Confirmirung vorgelegt werden. Auch w&uuml;nsche er,
+dass ihm die Kriminalkollegien, Fakult&auml;ten und Sch&ouml;ffenst&uuml;hle
+ihre Gedanken wegen der Hexenprozesse &uuml;berhaupt
+gutachtlich vorlegen m&ouml;chten, wobei es ihm zu besonderem,
+gn&auml;digsten Gefallen gereichen werde, wenn Jemand
+zur Verbesserung des bisherigen Verfahrens etwas beitrage.
+Schliesslich wurde befohlen, alle noch vorhandenen
+Brandpf&auml;hle, an denen Hexen gebrannt worden w&auml;ren,
+sofort zu beseitigen.</p>
+
+<p>Seitdem h&ouml;rten zwar in Preussen die Hexenprozesse
+nicht sofort auf, aber es konnte doch keine Hexe mehr
+verbrannt werden, und der K&ouml;nig wollte, dass von Hexen
+und Hexenverfolgung in seinem Lande nicht mehr die
+Rede sei. Die beiden letzten Hexenprozesse kamen hier
+in den Jahren 1721 und 1728 vor. Im erstgenannten Jahre
+wurde eine Schuhmachersfrau zu Nauen der Hexerei beschuldigt,
+weil sie an eine andere Frau Butter verkauft
+hatte, die &uuml;ber Nacht Kuhdreck geworden w&auml;re, worauf
+der Magistrat zu Nauen einen Prozess einleitete. Das
+Kriminalkollegium erkannte indessen, mit dem corpus delicti
+habe es nicht seine volle Richtigkeit, weil es m&ouml;glich
+sei, dass Jemand aus Muthwillen Kuhdreck statt der Butter
+hingesetzt habe. Auch seien die nach Art.&nbsp;32 und 44 der
+Carolina zur Anklage auf Zauberei erforderlichen Indizien
+nicht vorhanden, so dass also eine Inquisition nicht stattfinden
+k&ouml;nne.&nbsp;&mdash; Eigenh&auml;ndig schrieb der K&ouml;nig unter
+dieses Erkenntniss die Worte: &bdquo;<em class="spaced">Soll abolirt sein.</em>&ldquo;
+Zugleich wurde aber dem Magistrat zu Nauen daf&uuml;r, dass
+er den Prozess veranlasst habe, ein Verweis ertheilt, <em class="spaced">weil
+der K&ouml;nig durchgehends alle Hexenprozesse verboten
+habe</em>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_268" id="Page_268">[268]</a></span></p>
+<p>Nichtsdestoweniger konnte es in Berlin noch im Jahr
+1728 vorkommen, dass ein geistesschwaches oder geisteskrankes
+M&auml;dchen von zweiundzwanzig Jahren, welches sich
+hatte erh&auml;ngen wollen, nach Anleitung der in dem Malleus
+maleficarum gegebenen Gesichtspunkte in Betrachtung genommen
+wurde. Dieselbe hatte ausgesagt, dass sie einst
+am Wedding einem Herrn in blauem Rock und gestickter
+Weste begegnet sei, der ihr damals Geld geschenkt habe.
+Sp&auml;terhin habe sie ihn an der langen Br&uuml;cke wieder angetroffen,
+vonwo er sie nach dem Wedding gef&uuml;hrt habe.
+Hier habe ihr der unbekannte Herr er&ouml;ffnet, dass er der
+Teufel sei und habe an sie zugleich das Ansinnen gestellt,
+dass sie ein mit drei Buchstaben beschriebenes Billet unterzeichnen
+sollte. Hernach habe der Teufel ihr so in die
+Finger gedr&uuml;ckt, dass das Blut hervorgetreten sei, und
+seitdem verfolge sie der Teufel unabl&auml;ssig. Derselbe sei
+auch schuld daran, dass sie sich habe erh&auml;ngen wollen.
+Das mit drei rothen Buchstaben beschriebene Billet zu den
+Akten gebend bemerkte sie, dass sie dem Teufel ein anderes,
+von ihr mit ihrem eigenen Blute beschriebenes Billet
+ausgestellt habe. Bei dem Schreiben habe ihr der Teufel
+die Hand gef&uuml;hrt. Ein Geistlicher und ein Arzt besuchten
+das M&auml;dchen im Gef&auml;ngniss, wo dasselbe im Gebet oft
+entsetzliche Paroxismen bekam. In dem Erkenntniss des
+Kriminalkollegiums zu Berlin vom 10.&nbsp;Dezember 1728
+heisst es, es habe das Ansehen, als sei Inquisitin wegen
+des B&uuml;ndnisses mit dem Teufel mit dem Feuer oder doch
+mit dem Schwert zu strafen, zumal sie (wie es heisst) darauf
+los gehurt habe. Weil sie aber lange Zeit mit schwerer
+Noth und Melancholie behaftet gewesen, so k&ouml;nne der
+Gedanke des Teufelsbunds m&ouml;glicherweise auch Effekt
+ihrer Schwerm&uuml;thigkeit sein, zumal die desshalb von ihr
+erz&auml;hlten Umst&auml;nde unwahrscheinlich, ja ungereimt seien,
+so dass man auf Verstandesverr&uuml;ckung schliessen m&uuml;sse.
+Daher k&ouml;nne Inquisitin nicht als eine Person, die sich
+wirklich zu ihrer und anderer Leute Schaden dem Teufel
+ergeben habe, angesehen und also auch nicht am Leben
+bestraft werden. Damit sie aber durch ein liederliches
+<span class='pagenum'><a name="Page_269" id="Page_269">[269]</a></span>
+Leben und versuchten Selbstmord nicht ferner in des Satans
+Wegen sich verstricken k&ouml;nne, sei sie lebensl&auml;nglich
+in das Spinnhaus zu Spandau zu bringen und zu leidlicher
+Arbeit anzuhalten, ihr auch dort leibliche Arznei und geistlicher
+Zuspruch zu ertheilen, von Rechtswegen.&nbsp;&mdash; Der
+K&ouml;nig best&auml;tigte dieses Erkenntniss, <em class="spaced">mit welchem die
+Geschichte der Hexenprozesse in Preussen zu
+Ende ging</em><a name="FNanchor_276_276" id="FNanchor_276_276"></a><a href="#Footnote_276_276" class="fnanchor">[276]</a>.</p>
+
+<p>Das &uuml;brige <em class="spaced">protestantische</em> Deutschland folgte dem
+Vorgange Preussens alsbald nach, indem hier in den ersten
+Dezennien des Jahrhunderts die Hexenprozesse g&auml;nzlich
+aufh&ouml;rten, z.&nbsp;B. in Hessen-Kassel im Jahr 1711.</p>
+
+<p>Anders aber war es im <em class="spaced">katholischen</em> Deutschland.</p>
+
+<p>In <em class="spaced">Oesterreich</em> machte die Staatsregierung sogar
+noch im Jahr 1707 den Versuch, der erlahmenden und absterbenden
+Hexenverfolgung noch einmal auf dem Wege
+der Gesetzgebung neues Leben einzuhauchen. Die hierher
+geh&ouml;rigen Paragraphen der peinlichen Gerichtsordnung
+<em class="spaced">Joseph's</em>&nbsp;I. f&uuml;r <em class="spaced">B&ouml;hmen</em>, <em class="spaced">M&auml;hren</em> und <em class="spaced">Schlesien</em>
+athmen noch ganz den Geist des Hexenhammers<a name="FNanchor_277_277" id="FNanchor_277_277"></a><a href="#Footnote_277_277" class="fnanchor">[277]</a>.</p>
+
+<p>&bdquo;Art.&nbsp;XIX. &sect;.&nbsp;3. Die Zauberey (worunter auch Wahrsagen,
+Aberglauben, Topfeingraben, Schl&ouml;sser an B&auml;ume
+verschliessen, solche in Brunnen oder Wasser werfen,
+Sch&uuml;ssen, Knipfen etc. gezogen werden), ist eine mit ausdr&uuml;cklich
+oder heimlich bedungener H&uuml;lff des Teufels
+begangene Unthat.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_270" id="Page_270">[270]</a></span></p>
+<p>&bdquo;Auf wahrhaffte Zauberey, sie geschehe mit ausdr&uuml;cklich- oder
+verstandener Verb&uuml;ndnus gegen den b&ouml;sen Feind,
+dardurch denen Leuten, Viehe oder Fr&uuml;chten der Erde
+Schaden zugef&uuml;get wird, oder auf diejenige, welche neben
+Verl&auml;ugnung des christlichen Glaubens sich dem b&ouml;sen
+Feind ergeben, mit demselben umgangen, oder sich unz&uuml;chtig
+vermischet, wann sie auch sonsten durch Zauberey
+niemand Schaden zugef&uuml;get h&auml;tten, geh&ouml;rt die Straff des
+Feuers, obschon solche, aus erheblichen Ursachen, und
+wann Inquisitus oder Inquisita dazu gekommen, jung an
+Jahren, einf&auml;ltig, in der Wahrheit bussfertig, oder der
+Schaden nicht so gross, mit vorhergehender Enthaubtung
+gelindert, und nur der C&ouml;rper verbrennet werden kann;
+Hingegen</p>
+
+<p>Die Wahrsager, aberglaubische Seegen-Sprecher und
+Bock-Reiter, welche, ohne ausdr&uuml;ckliche Verb&uuml;ndnus mit
+dem b&ouml;sen Feind, dieses ver&uuml;ben, m&ouml;gen, nach Erheblichkeit
+des Verbrechens zum Schwerdt, jedoch nicht ohne
+Unterscheid, sondern nur wann solches durch des b&ouml;sen
+Feindes H&uuml;lff wissentlich beschehete, sondern aber zu einer
+Extra-Ordinari Straff verurtheilet, oder wann der Schaden
+und Umst&auml;nde nicht gar gross, nach abgelegtem Eyd und
+&ouml;ffentlicher Absagung, derley Unthaten nicht mehr zu ver&uuml;ben,
+mit einem gantzen oder halben Schilling belegt, und
+zugleich des Lands auf ewig verwiesen, oder, Falls sie
+unterth&auml;nig w&auml;ren, oder andere wichtige Ursachen solches
+erforderten, mit einem zwey auch drey j&auml;hrigen opere
+publico und eben also diejenigen, welche sich bey derley
+b&ouml;sen und so bekandten Leuten Raths erholen, bestraffet
+werden.</p>
+
+<p>&bdquo;Und obgleich in vollst&auml;ndiger Zauberey, wegen Gr&ouml;sse
+des Lasters kein lindernder Umstand kan erfunden werden,
+so seynd doch genugsame Ursachen, warum die Straffe
+zu versch&auml;rffen seye, besonders wofern zu der Zauberey
+annoch eine Gottesl&auml;sterliche That, als Missbrauch heiliger
+Hostie, oder anderer Gott geheiligten Sachen zugesetzet
+wird.&ldquo;</p>
+
+<p>Art.&nbsp;XIII. &sect;.&nbsp;4 werden als Indizien aufgef&uuml;hrt: &bdquo;Aberglaubische
+<span class='pagenum'><a name="Page_271" id="Page_271">[271]</a></span>
+Gesundheitsmittel, Schaden, so allzeit in Gegenwart
+des Inquisiten beschehen, und niemal in dessen Abwesenheit,
+bei ihm oder ihr gefundene verd&auml;chtig- oder
+verbothene B&uuml;cher, Spiegel, Verb&uuml;ndnus mit dem b&ouml;sen
+Feinde, mit ungew&ouml;hnlichen Ziffern, oder Zeichen, mit oder
+ohne Blut geschriebene Zettel, Todten-Bein, an des Inquisiten
+Leib unschmertzhafft befundene Merck-Mahle, und
+sonsten zur Zauberey gebr&auml;uchliche Sachen, gedrohter und
+erfolgter nicht allerdings nat&uuml;rlicher Schaden, &uuml;bernat&uuml;rliche
+Wissenschafft zuk&uuml;nftiger oder unbegreiflicher Dinge,
+von schlechten Leuten angemasste Wahrsagerey, etwas
+besonders vor anderen, zum Gleichnuss: Wann ihre Felder
+gr&uuml;nen, deren andern d&uuml;rren, ihr Vieh nutzbar, anderer
+verdorben etc. etc. Wann die in Verdacht gekommene
+Person, andere Leute die Zauberei zu lehren, sich anerbothen,
+Menschlich unbegreiffliche Thaten w&uuml;rcket, in der
+Lufft herumfahret, u.&nbsp;s.&nbsp;w.&ldquo;</p>
+
+<p>In <em class="spaced">einem</em> wichtigen Punkte hat indessen die Erfahrung
+den Gesetzgeber zur Vorsicht bestimmt. Er will &bdquo;auf
+die Aussagung der Complicum allein, sie seye beschaffen,
+wie sie immer wolle, wegen so vielf&auml;ltig unterloffenen Betrugs,
+und durch List des Satans angespunnenen Unwahrheit,
+nicht alsogleich weder die Tortur vorzunehmen,
+weder zur Straffe zu schreiten, zulassen.&ldquo; (Art.&nbsp;XIII. &sect;.&nbsp;29.)</p>
+
+<p>In den Landen der &ouml;sterreichischen Monarchie hatte
+daher die Hexenverfolgung einstweilen noch immer ihren
+Fortgang, nur dass die Prozesse und Justifizirungen jetzt
+seltener vorkamen als fr&uuml;her. Auch wurde jetzt h&auml;ufiger
+auf Hinrichtung mit dem Schwert als auf lebendige Verbrennung
+erkannt. So wurden in den Jahren 1716 und
+1717 im F&uuml;rstenthum Trient, nicht weit von Roveredo,
+zwei Personen, Maria Bertoletti und Domenica Pedrotti
+als Hexen mit dem Schwert vom Leben zum Tod gef&uuml;hrt,
+und ihre Leiber wurden zu Asche verbrannt: Mehrere
+Andere w&uuml;rden dasselbe Schicksal gehabt haben, wenn
+sie nicht im Kerker gestorben w&auml;ren. Im Jahr 1728 starb
+in einem benachbarten Orte eine Frauensperson, Maddalena
+Tedeschi, im Gef&auml;ngniss, die wegen Hexerei zu lebensl&auml;nglicher
+<span class='pagenum'><a name="Page_272" id="Page_272">[272]</a></span>
+Haft verurtheilt worden war<a name="FNanchor_278_278" id="FNanchor_278_278"></a><a href="#Footnote_278_278" class="fnanchor">[278]</a>. Indessen kamen
+damals auch noch Hexenprozesse ganz in alt&uuml;blicher Weise
+vor. Am 23.&nbsp;Juli 1728 wurden zu Szegedin sechs Hexenmeister
+(unter denen auch der vorj&auml;hrige Stadtrichter, ein
+Greis von sechsundachtzig Jahren war,) und sieben Hexen,
+nach gemachter Wasserprobe (in der sie wie &bdquo;Pantoffelholz&ldquo;
+geschwommen haben sollen) und nach geschehener
+Wagprobe (in welcher ein grosses, dickes Weib nicht mehr
+als anderthalb Loth wog,) auf drei Scheiterhaufen an der
+Theis lebendig verbrannt. Nur Eine Frauensperson wurde
+vorher gek&ouml;pft. Unter den hingerichteten Weibern befand
+sich auch eine Hebamme, welche &uuml;ber zweitausend Kinder
+in des Teufels Namen getauft haben sollte. Ein Schusterjunge,
+der &uuml;ber Szegedins Weinberge &bdquo;grausam starkes&ldquo;
+Hagelwetter gebracht hatte und durch einen anderen
+Jungen verrathen wurde, hatte die Rotte angegeben<a name="FNanchor_279_279" id="FNanchor_279_279"></a><a href="#Footnote_279_279" class="fnanchor">[279]</a>.
+Hernach, im Jahr 1730, wurde noch ein dicker Stadtrichter
+verbrannt, unter dem Vorwande, dass er nur einige Quentlein
+gewogen habe<a name="FNanchor_280_280" id="FNanchor_280_280"></a><a href="#Footnote_280_280" class="fnanchor">[280]</a>. Im Jahr 1739 machte man mit Hexen
+um Arad die Wasserprobe, und 1744 wurden in Karpfen
+drei Hexen verbrannt<a name="FNanchor_281_281" id="FNanchor_281_281"></a><a href="#Footnote_281_281" class="fnanchor">[281]</a>. Auch noch 1746 kam zu M&uuml;hlbach
+im Sachsenlande ein Hexenprozess vor, in welchem
+drei Glieder Einer Familie verbrannt wurden. Seitdem
+h&ouml;rte die Hexenverfolgung hier auf. Ein schreckliches
+Drama spielte sich dagegen in dem benachbarten <em class="spaced">Maros
+Vasarheli</em> noch im Jahr 1752 ab. Eine alte Frau, die
+Hebamme Farkas, welche der Magistratsdirektor des Orts
+der Hexerei angeklagt hatte, wurde n&auml;mlich hier, noch
+ganz in alt&uuml;blicher Weise der Wasserprobe unterworfen,
+dann, weil man ihre Mitschuldigen erfahren wollte, gefoltert,
+und schliesslich hingerichtet<a name="FNanchor_282_282" id="FNanchor_282_282"></a><a href="#Footnote_282_282" class="fnanchor">[282]</a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_273" id="Page_273">[273]</a></span></p>
+<p>Erst unter <em class="spaced">Maria Theresia</em> wurde die neue, peinliche
+Halsgerichtsordnung von 1707 ausser Wirksamkeit
+gesetzt. Bis dahin galt jedoch in Oesterreich und in anderen
+katholischen Landen Deutschlands der Glaube an
+die Thats&auml;chlichkeit der Hexerei ebenso als kirchlich-orthodox,
+wie die Verfolgung der Hexerei als vollkommen
+zu Recht bestehend angesehen ward. Allein indem man
+prinzipm&auml;ssig das bisherige Verfahren gegen Zauberer
+und Hexen aufrecht hielt, so zeigte es sich doch alsbald,
+dass die Herzhaftigkeit, mit der die Gerichte und Obrigkeiten
+ehedem auf Tod durch Feuer und Schwert u.&nbsp;dgl.
+erkannt hatten, dem j&uuml;ngeren Geschlechte verloren gegangen
+war. Es zeigte sich dieses insbesondere an dem
+letzten (oder einem der letzten) Hexenprozesse, der im
+geistlichen F&uuml;rstenthum <em class="spaced">Salzburg</em> im Jahr 1717 vorkam<a name="FNanchor_283_283" id="FNanchor_283_283"></a><a href="#Footnote_283_283" class="fnanchor">[283]</a>.
+Derselbe war durch folgendes Vorkommniss veranlasst:
+In den Jahren 1715&ndash;1717 wurden im Pflegegerichte
+Moosham sehr viele Rinder, F&uuml;llen, Schafe, Ziegen,
+Schweine, Hirsche und anderes Wild auf der Weide und
+in den W&auml;ldern von W&ouml;lfen niedergerissen. Zwar stellte
+man wiederholt Jagden auf die W&ouml;lfe an, aber geschossen
+wurde keiner. Diess erregte den Verdacht der durch die
+W&ouml;lfe gesch&auml;digten Gemeinden um so mehr, als gerade
+damals der zu Moosham inhaftirte B&auml;ckerlippl aus freiem
+Antriebe gestand, dass ihn der mittlerweile verstorbene
+Betteltoni mit einer schwarzen Salbe angeschmiert habe,
+wodurch er sofort zu einem Wolfe geworden sei. Als
+solcher habe er mit Ruepp Gell, vulgo Perger genannt,
+und Anderen, die ebenfalls zu W&ouml;lfen geworden, zu verschiedenen
+Malen Vieh niedergerissen. Auf diese Angabe
+hin wurden Perger und dessen Mitschuldige verhaftet
+und in die Fronfeste nach Salzburg abgeliefert.</p>
+
+<p><em class="spaced">Perger</em> (mit dem allein wir uns hier besch&auml;ftigen)
+leugnete anfangs Alles. Als er aber am 23.&nbsp;Sept. 1717
+<span class='pagenum'><a name="Page_274" id="Page_274">[274]</a></span>
+auf die Folter gebracht, ans Seil gebunden und, an den
+F&uuml;ssen mit einem f&uuml;nfundzwanzigpf&uuml;ndigen Stein beschwert,
+in die H&ouml;he gezogen ward, da bekannte er, dass er wie
+seine Mitschuldigen sich mit einer schwarzen Salbe angeschmiert,
+hierdurch zum Wolf geworden und als solcher
+das Vieh hin und wieder niedergerissen habe. Diese Salbe
+habe er vom b&ouml;sen Feind auf der Haide bei Moosham erhalten.
+Der habe zu ihm und den Anderen gesagt: &bdquo;Was
+sollt ihr Hunger leiden? Hier habt ihr Salben, dass ihr zu
+W&ouml;lfen werdet und euch satt fresset, so oft und wie ihr
+wollt!&ldquo; Darauf habe er sich dem Teufel mit Leib und
+Seele ergeben. In einem sp&auml;teren Verh&ouml;re nahm allerdings
+Perger sein Gest&auml;ndniss, welches ihm nur durch die
+Qual der Tortur abgepresst sei, zur&uuml;ck. Allein kurzer
+Hand wurde er vom Scharfrichter wieder auf den Folterstuhl
+niedergesetzt, ans Seil gebunden, auf die Leiter gespannt
+und eine halbe Stunde lang gemartert, was zur
+Folge hatte, dass er seine fr&uuml;heren Gest&auml;ndnisse best&auml;tigte.
+Auch den Kameraden Perger's wurden dieselben Gest&auml;ndnisse
+abgemartert. Das Urtheil der Richter lautete nun
+allerdings auf Verbrennung der Malefikanten; doch hielt
+man es f&uuml;r gut, dieselben der Gnade des Erzbischofs von
+Salzburg zu empfehlen. Derselbe liess auch Gnade f&uuml;r
+Recht ergehen. Am 20.&nbsp;August 1718 erliess daher das
+Stadtgericht zu Salzburg an das Untergericht die Weisung:
+&bdquo;Demnach mit Ihrer hochf&uuml;rstlichen Gnaden gn&auml;digstem
+Vorwissen&nbsp;&mdash; wir den allhier in puncto <em class="spaced">magiae</em> et <em class="spaced">lycanthrophiae</em>
+inliegenden&nbsp;&mdash; Perger auf ewig, den vulgo
+Schweblhans aber auf acht Jahre lang ad triremes condemnirt
+haben, also wird&nbsp;&mdash; Euch hiermit anbefohlen, dass
+ihr diesen Delinquenten gewisse Religiosen (damit sie in
+geistlichen Sachen bis zu deren Auslieferung interim nothd&uuml;rftig
+unterwiesen und <em class="spaced">allenfalls a pacto diaboli
+liberiret werden</em>,) zugeben sollet.&ldquo;&nbsp;&mdash; Am 12.&nbsp;Sept.
+1718 musste sodann Perger noch die &uuml;bliche Urfehde
+schw&ouml;ren.</p>
+
+<p>Erst durch die grosse Tochter Karls&nbsp;VI., die Kaiserin
+<em class="spaced">Maria Theresia</em> wurde in Oesterreich dem Unfuge der
+<span class='pagenum'><a name="Page_275" id="Page_275">[275]</a></span>
+Hexenverfolgung ein Ende gemacht. Schon unmittelbar
+nach ihrem Regierungsantritt im Jahr 1740 hob sie die
+bestehende Prozessordnung auf, indem sie verf&uuml;gte, dass
+zur Verhinderung alles ferneren Unfuges s&auml;mmtliche Hexenprozesse
+in allen kaiserlichen Erblanden ihr zur Einsicht
+und Entscheidung vorgelegt werden sollten. In Art.&nbsp;58
+ihrer &bdquo;peinlichen Gerichtsordnung&ldquo; verbot sie auch die
+Wasserprobe &bdquo;nebst allen dergleichen nichtigen und abergl&auml;ubischen
+Zaubergegenmitteln&ldquo; auf das Bestimmteste.
+Auch erliess sie eine Verordnung, aus der wir ersehen,
+dass Tr&auml;ume von gewissen Personen gedeutet und dass
+aus den Friedh&ouml;fen nicht selten Leichen, als mit der Magia
+posthuma behaftet, ausgegraben und verbrannt wurden.
+Die Kaiserin sagt n&auml;mlich: &bdquo;Wie zumalen hierunter Aberglauben
+und Betrug stecken, wir dergleichen s&uuml;ndliche
+Missbr&auml;uche nicht gestatten, sondern vielmehr mit den
+empfindlichsten Strafen anzusehen gemeint sind: als ist
+unser gn&auml;digster Befehl, dass k&uuml;nftig in allen derlei Sachen
+ohne Konkurrenz der <em class="spaced">Politici</em> nichts vorgenommen, sondern
+allemal, wenn ein solcher Casus eines Gespenstes,
+Hexerei, Schatzgr&auml;berei oder eines angeblich vom Teufel
+Besessenen vorkommen sollte, derselbe der politischen Instanz
+sofort angezeigt, mithin von dieser mit Beiziehung
+eines vern&uuml;nftigen Physici die Sache untersucht und eingesehen
+werden solle, und was f&uuml;r Betrug darunter verborgen
+und wie sodann die Betr&uuml;ger zu strafen sein
+werden.&ldquo;</p>
+
+<p>Durch diese weise Verordnung war in Oesterreich zum
+ersten Male gegen die Hexenriecherei der Gerichte und
+gegen das w&uuml;ste Dreinfahren derselben ein fester Damm
+aufgerichtet, an dem sich die bisher immer noch im Gange
+gebliebene Hexenverfolgung ein f&uuml;r allemal brach. Die
+Prozesse h&ouml;rten bald ganz auf. Doch wusste die Kaiserin
+recht wohl, dass bei dem in vielen Volksschichten herrschenden
+Aberglauben dieselben leicht auch wieder aufleben
+k&ouml;nnten, wenn nicht die Macht des Gesetzes sie
+niederhalte. Indem sie daher den Strafprozess in Oesterreich
+&uuml;berhaupt vollst&auml;ndig zu reformiren beschloss, so
+<span class='pagenum'><a name="Page_276" id="Page_276">[276]</a></span>
+trat auf ihren Befehl in Wien eine Hofkommission unter
+dem Vorsitze des Vizepr&auml;sidenten der Obersten Justizstelle,
+Mich. Joh. Graf <em class="spaced">v.&nbsp;Althann</em> zusammen, welche die Aufstellung
+eines neuen Strafgesetzbuches berathen sollte. Im
+zweiten Theile des neuen Codex sollte auch ein Abschnitt
+de Magia eine Stelle finden. Nach l&auml;ngeren Verhandlungen
+wurde ein desfallsiger Entwurf, in welchem man
+zwar nicht den Hexenglauben aber das ganze bisherige
+Gerichtsverfahren gegen die Hexen &uuml;ber Bord warf, vereinbart,
+und allerh&ouml;chsten Orts zur Pr&uuml;fung vorgelegt.
+Dieser Entwurf wurde nun von der Kaiserin (die sich in
+solchen Angelegenheiten gern von ihrem ber&uuml;hmten Leibarzt
+<em class="spaced">van Swieten</em> berathen liess) vollst&auml;ndig genehmigt,
+und unter dem 5.&nbsp;November 1766 publizirt<a name="FNanchor_284_284" id="FNanchor_284_284"></a><a href="#Footnote_284_284" class="fnanchor">[284]</a>. Alle Gerichtsstellen
+und Obrigkeiten der Kaiserlichen Erblande
+wurden angewiesen, das neue Statut bis zur Publikation
+des in Arbeit befindlichen Strafgesetzbuchs als Gesetz zu
+beobachten.</p>
+
+<p>In demselben erkl&auml;rt die Kaiserin: &bdquo;Wir haben gleich
+bei Anfang Unserer Regierung auf Bemerkung, dass bei
+diesem sogenannten Zauber- oder Hexenprozesse aus ungegr&uuml;ndeten
+Vorurtheilen viel Unordentliches sich mit einmenge,
+in Unseren Erblanden allgemein verordnet, dass
+solche vorkommende Prozesse vor Kundmachung eines
+Urtheils zu Unserer h&ouml;chsten Einsicht und Entschliessung
+eingeschicket werden sollen; welch' Unsere h&ouml;chste Verordnung
+die heilsame Wirkung hervorgebracht, dass derlei
+Inquisitionen mit sorgf&auml;ltigster Behutsamkeit abgef&uuml;hret
+und in Unserer Regierung bisher kein wahrer Zauberer,
+Hexenmeister oder Hexe entdecket worden, sondern derlei
+Prozesse allemal auf eine boshafte Betr&uuml;gerei, oder eine
+Dummheit und Wahnwitzigkeit des Inquisiten, oder auf ein
+anderes Laster hinausgeloffen seien, und sich mit empfindlicher
+Bestrafung des Betr&uuml;gers oder sonstigen Uebelth&auml;ters,
+oder mit Einsperrung des Wahnwitzigen geendet haben.
+<span class='pagenum'><a name="Page_277" id="Page_277">[277]</a></span>
+Gleichwie Wir nun gerechtest beeifert seynd, die Ehre
+Gottes nach allen Unseren Kr&auml;ften aufrecht zu erhalten
+und dagegen Alles, was zu derselben Abbruch gereichet,
+besonders aber die Unternehmung zauberischer Handlungen
+auszurotten, so k&ouml;nnen Wir keinerdings gestatten, dass die
+Anschuldigung dieses Lasters aus eitlem altem Wahne,
+blosser Besagung und leeren Argw&ouml;hnigkeiten wider Unsere
+Unterthanen was Peinliches vorgenommen werde;
+sondern Wir wollen, dass gegen Personen, die der Zauberei
+oder Hexerei verd&auml;chtig werden, allemal aus rechtserheblichen
+Inzichten und &uuml;berhaupt mit Grunde und rechtlichem
+Beweise verfahren werden solle, und hierinfalls haupts&auml;chlich
+auf folgenden Unterscheid das Augenmerk zu halten
+sei: ob die der bezichtigten Person zur Last gehenden
+den Anschein einer Zauberei oder Hexerei und dergleichen
+auf sich habenden Anmassungen, Handlungen und Unternehmungen
+entweder 1)&nbsp;aus einer falschen Verstellung und
+Erdichtung und Betruge, oder 2)&nbsp;aus einer Melancholey,
+Verwirrung der Sinnen und Wahnwitz, oder aus einer besonderen
+Krankheit herr&uuml;hren, oder 3)&nbsp;ob eine Gottes und
+ihres Seelenheils vergessene Person solcher Sachen, die
+auf eine B&uuml;ndniss mit dem Teufel abzielen, sich zwar ihres
+Ortes ernsthaft, jedoch ohne Erfolg und Wirkung unterzogen
+habe, oder ob endlichen 4)&nbsp;untr&uuml;gliche Kennzeichen
+eines wahren, zauberischen, von teuflischer Zuthuung herkommen
+sollenden Unwesens vorhanden zu sein erachtet
+werden.&ldquo;</p>
+
+<p>Die wahre Zauberei oder Hexerei soll nur da angenommen
+werden, &bdquo;wo die Vermuthung Statt hat, dass eine
+erwiesene Unthat, welche nach dem Laufe der Natur von
+einem Menschen f&uuml;r sich selbst nicht hat bewerkstelligt
+werden k&ouml;nnen, mit bedungener Zuthuung und Beistand
+des Satans aus Verh&auml;ngniss Gottes geschehen sei.&ldquo;</p>
+
+<p>Was die Bestrafung betrifft, so verf&uuml;gt das Gesetz
+f&uuml;r den ersten der oben bezeichneten F&auml;lle angemessene
+Leibesstrafe und, sofern der gespielte Betrug das Mittel
+zur Ausf&uuml;hrung eines Verbrechens gewesen w&auml;re, die auf
+dasselbe gesetzte Strafe mit Sch&auml;rfung; f&uuml;r den zweiten
+<span class='pagenum'><a name="Page_278" id="Page_278">[278]</a></span>
+die Einweisung in ein Irren- oder Krankenhaus; f&uuml;r den
+dritten, je nach den Umst&auml;nden, entweder die sch&auml;rfste
+Leibesstrafe, oder, wenn b&uuml;rgerliche Verbrechen oder
+Blasphemie konkurriren, gesch&auml;rfte Todesstrafe bis zum
+Scheiterhaufen. &bdquo;Wenn endlich viertens,&nbsp;&mdash; sagt das Gesetz,
+&mdash;&nbsp;aus einigen unbegreiflichen &uuml;bernat&uuml;rlichen Umst&auml;nden
+und Begebnissen ein wahrhaft teuflisches Zauber- und
+Hexenwesen gemuthmasset werden m&uuml;sste, so wollen
+Wir in einer so ausserordentlichen Ereignisse Uns selbst
+den Entschluss &uuml;ber die Strafart eines dergleichen Uebelth&auml;ters
+ausdr&uuml;cklich vorbehalten haben; zu welchem Ende
+obgeordnetermassen der ganze Prozess an Uns zu &uuml;berreichen
+ist.&ldquo;</p>
+
+<p>Ausserdem verbietet die Verordnung dem Richter alle
+Nadel-, Wasser- und andere Proben und bindet die Anwendung
+der Tortur an bestimmte Regeln. Der Eingang
+enth&auml;lt einige wohlgemeinte Belehrungen &uuml;ber die Unvern&uuml;nftigkeit
+des Hexenglaubens und leidet nur an dem
+historischen Irrthum, &bdquo;dass die Neigung des einf&auml;ltig gemeinen
+<em class="spaced">P&ouml;bels</em> zu abergl&auml;ubischen Dingen hierzu den
+Grund gelegt habe&ldquo;.</p>
+
+<p>Wie K&ouml;nig <em class="spaced">Friedrich Wilhelm</em>&nbsp;I. das protestantische
+Preussen, so hat also die Kaiserin <em class="spaced">Maria Theresia</em>
+das katholische Oesterreich von dem Vampyr der Hexenverfolgung
+erl&ouml;st. Man h&auml;tte nun erwarten k&ouml;nnen, dass
+damit dem Wahn der Hexerei und der Dummheit des
+Hexenprozesses im ganzen heiligen, r&ouml;mischen Reiche
+deutscher Nation ein Ende gemacht worden w&auml;re. Indessen
+war dieses doch in den katholischen Landen des
+Reichs nicht &uuml;berall der Fall.</p>
+
+<p>In dem jetzigen Donaukreise des K&ouml;nigreichs W&uuml;rttemberg
+bestand das (<em class="spaced">Pr&auml;monstratenser</em>-) <em class="spaced">Reichsstift
+Marchthal</em> (jetzt Standesherrschaft des F&uuml;rsten von
+Thurn und Taxis). In diesem Stift kam vor dem Oberamt
+zu Ober-Marchthal&nbsp;&mdash; der Residenz des F&uuml;rstabts&nbsp;&mdash; noch
+in der ersten H&auml;lfte des achtzehnten Jahrhunderts eine
+ganze Reihe von Hexenprozessen vor, in denen auf das
+Entsetzlichste gefoltert worden ist. Wir besitzen genaue
+<span class='pagenum'><a name="Page_279" id="Page_279">[279]</a></span>
+Abschriften von Original-Prozessakten<a name="FNanchor_285_285" id="FNanchor_285_285"></a><a href="#Footnote_285_285" class="fnanchor">[285]</a> aus den Jahren
+1746 und 1747, die sich auf die Hinrichtung von sechs
+angeblichen Hexen (von denen je zwei Mutter und Tochter
+waren), die s&auml;mmtlich in dem Einen zum Stiftsgebiet geh&ouml;rigen
+(am Federsee gelegenen) Dorfe Alleshausen aufgegriffen
+waren, bezogen; ausserdem erhellt aus diesen
+Akten, dass nicht lange vorher zwei Schweizerinnen in
+Ober-Marchthal verbrannt worden waren. Alle acht Ungl&uuml;ckliche
+waren durch die Folter zum Gest&auml;ndniss gebracht
+worden. Diese Gest&auml;ndnisse waren die gew&ouml;hnlichen,
+Lossagung von Gott, der Mutter Gottes und allen
+Heiligen, Abschliessung eines Bundes mit dem Teufel,
+Besuch der Hexensabbathe, Anbetung des Teufels, Verunehrung
+der bei der Kommunion heimlich aus dem Munde
+genommenen Hostien, die beim Hexentanz zerstampft wurden,
+fleischliche Vermischung mit dem Teufel, Verursachung
+von Unwetter, Anstiftung von allerlei Malefizien u.&nbsp;s.&nbsp;w.
+Das Urtheil lautet auf Strangulirung oder Hinrichtung mit
+dem Schwerte durch den Scharfrichter und Verbrennung
+der Leichen zu Asche.&nbsp;&mdash; Von besonderem Interesse ist die
+Urgicht, welche einer Barbara Bingesserin von Alleshausen
+abgemartert war. Aus derselben erhellt, dass diese siebenundf&uuml;nfzigj&auml;hrige
+Frau im Dorfe als Hexe verschrieen
+worden war, dass man allerlei Sch&auml;digungen, von denen
+einzelne Ortsangeh&ouml;rige betroffen worden waren, ihren
+Hexenk&uuml;nsten zugeschrieben und dass sie darum wiederholt
+das Oberamtsgericht flehentlichst gebeten hatte, das
+ihr zur Last Gelegte zu untersuchen und sie gegen fernere
+Verleumdung in Schutz zu nehmen. Statt jedoch diese
+Bitte der Verunglimpften zu beachten, hatte das Gericht
+dieselbe verhaften und in den Hexenthurm bringen lassen.
+Sie sollte sich nun der ihr zur Last gelegten Malefizien
+schuldig bekennen. Die Aermste wusste nicht, wie ihr geschah;
+aber das Gericht ging ihr alsbald mit der Verbal-Territion
+und da diese erfolglos war, auch mit der Real-Territion
+<span class='pagenum'><a name="Page_280" id="Page_280">[280]</a></span>
+zu Leibe. Doch war auch hiermit nichts aus ihr
+herauszubringen. Daher wurde das Weib auf die Folter gespannt
+und gemartert,&nbsp;&mdash; einmal, zweimal,&nbsp;&mdash; ohne dass sie
+zum &bdquo;Gest&auml;ndniss&ldquo; zu bringen war, bis sie endlich den ihr im
+Kerker beigegebenen W&auml;chtern, von denen sie unabl&auml;ssig
+mit der Aufforderung ihre Schuld zu bekennen gepeinigt
+ward, zuschrie, &bdquo;dass sie ein schlimmes Weib sei, dass sie
+eine schlimme Hand habe, und dass eben Jedermann, den
+sie nur anr&uuml;hre, einen Schmerz empfinde, krank und elend
+werde&ldquo;. Nunmehr aber, nachdem die Ungl&uuml;ckliche so weit
+gebracht war, durfte man hoffen, mittelst fortgesetzter
+Tortur alle noch w&uuml;nschenswerthen Gest&auml;ndnisse aus ihr
+herauszupressen, damit sie f&uuml;r den Scheiterhaufen reif
+werde. Daher heisst es in der Akte weiter: &bdquo;Endlich und
+nach mehrmaliger Tortur, Exorzismos und Benedictiones
+hat der allm&auml;chtige Gott an dem heil. Weihnachtsabend
+ihr steinhartes Herz ber&uuml;hrt und erweicht, wo sie dann
+ohne ferneren geringsten Zwang aussagt und bekennt
+u.&nbsp;s.&nbsp;w.&ldquo; Nunmehr folgt dann in der Akte eine F&uuml;lle von
+Gest&auml;ndnissen. Ihr Teufel, mit dem sie (auch noch im
+Hexenthurm) gebuhlt hatte, wurde von ihr &bdquo;der Tambur&ldquo;
+genannt. Derselbe hatte, nachdem er sie blutig gegriffen,
+sie als &bdquo;B&auml;rbel&ldquo; in sein Buch eingetragen. Sie war unz&auml;hligemal
+auf dem Hexentanz gewesen, und hatte daselbst
+lecker gegessen und getrunken, war aber immer hungrig
+nach Hause zur&uuml;ckgekehrt. Der Teufel hatte ihr zum
+Oeftern Geld gegeben, das wirkliches Geld war, mit dem
+sie ihre Noth lindern konnte; daf&uuml;r hatte sie aber vor
+Allem ihrem eigenen Manne an seinen K&uuml;hen und Pferden
+fortw&auml;hrend Schaden zuf&uuml;gen m&uuml;ssen. Sie liess sich auch
+zu dem Gest&auml;ndniss treiben, dass sie ihre Tochter &bdquo;Annele&ldquo;
+mit zum Hexentanz verf&uuml;hrt, dass auch diese mit dem
+Teufel gebuhlt, die Hostie zertreten und allerlei Schaden
+angerichtet habe, f&uuml;gte aber hinzu: &bdquo;Sie habe ihr Kind
+mit auf diesen Schelmentanz und Weg genommen, und
+wolle es nun auch mit sich in die Ewigkeit nehmen. Es
+sei ihr ein liebes Kind gewesen und sei ihr noch lieb bis
+auf diese Stunde. Ja, wenn ihr das Kind jetzo unter das
+<span class='pagenum'><a name="Page_281" id="Page_281">[281]</a></span>
+Gesicht kommen w&uuml;rde, wollte sie ihm sagen: Annele,
+wir haben einander allezeit lieb gehabt, jetzo wollen wir
+auch miteinander in die Ewigkeit gehen und sehen, dass
+wir in den Himmel kommen.&ldquo;</p>
+
+<p>Nat&uuml;rlich wurde nun auch die Tochter von dem Gericht
+sofort gepackt und mit der Mutter konfrontirt. Es
+mag eine herzzerreissende Begegnung gewesen sein. Die
+Tochter wusste von dem Allem, womit die Mutter sie belastet
+hatte oder belastet haben sollte, gar nichts und die
+Mutter&nbsp;&mdash; nahm alle ihre Gest&auml;ndnisse wieder zur&uuml;ck. Da
+musste die Tortur wiederum helfen und sie half so, dass
+die Schuld der Mutter und der Tochter in den Augen des
+Oberamtsgerichts nun ganz unzweifelhaft war.&nbsp;&mdash; Schliesslich
+wurde die Mutter vom Gericht befragt, &bdquo;warum sie
+ihre so vielf&auml;ltigen schweren S&uuml;nden und ver&uuml;bten Missethaten,
+wegen welcher sie zum Theil &uuml;berwiesen gewesen,
+nicht gleich anfangs und in G&uuml;te einbekannt, sondern sich
+lieber so hart habe strecken und schlagen lassen wollen.&ldquo;
+Sie antwortete: &bdquo;sie habe nicht bekennen k&ouml;nnen, der b&ouml;se
+Feind habe es ihr nicht zugelassen, habe ihr viel versprochen
+aber nichts gehalten. Sie habe die Schl&auml;ge und
+Streiche alle gar wohl empfunden und sei derentwegen
+allerdings elend, krumm und lahm geworden. Der b&ouml;se
+Feind habe ihr nichts n&uuml;tzen oder helfen k&ouml;nnen, auch sie
+an ihren vielen Wunden und Schmerzen nicht geheilt.
+Jetzo habe sie Gott in ihrem Herzen und hoffe sammt
+ihrem Annele, mit dem man sie schon jetzo heben und
+legen m&uuml;sse, in den Himmel zu kommen.&ldquo;&nbsp;&mdash;</p>
+
+<p>Von diesen Prozessen hat man seiner Zeit keine besondere
+Notiz genommen; ein anderer aber, der ebenfalls
+in einem geistlichen F&uuml;rstenthum Deutschlands vorkam,
+hat mehr von sich reden gemacht.</p>
+
+<p>Zu <em class="spaced">W&uuml;rzburg</em>, in der f&uuml;rstbisch&ouml;flichen Residenzstadt,
+spielte sich um die Mitte des achtzehnten Jahrhunderts
+ein Drama ab,&nbsp;&mdash; die Hinrichtung der hochbetagten
+Nonne <em class="spaced">Maria Renata</em> im Jahr 1749,&nbsp;&mdash; das den Zorn
+der Kaiserin Maria Theresia erweckt hat, weil es zu den
+Schandflecken in der Geschichte der deutschen Nation geh&ouml;rt.
+<span class='pagenum'><a name="Page_282" id="Page_282">[282]</a></span>
+Man hat in W&uuml;rzburg lange Zeit Anstand genommen,
+dem Wunsche derer, welche im Interesse der Geschichtswissenschaft
+die Prozessakten einzusehen w&uuml;nschten,
+zu entsprechen; und auch die aktenm&auml;ssige Darstellung
+des Vorfalles, welche im Laufe des Jahres 1878 ver&ouml;ffentlicht
+wurde, ist unvollst&auml;ndig<a name="FNanchor_286_286" id="FNanchor_286_286"></a><a href="#Footnote_286_286" class="fnanchor">[286]</a>. Es muss angenommen
+werden, dass die Folter, deren auch in dieser aktenm&auml;ssigen
+Berichterstattung keine Erw&auml;hnung geschieht, dennoch
+zur Anwendung gekommen ist. Aber selbst wenn diese
+Annahme unbegr&uuml;ndet sein sollte, ist das, was im Uebrigen
+&uuml;ber den Vorfall nunmehr in glaubhaftester Weise bekannt
+geworden ist, so beschaffen, dass die Hinrichtung
+der Nonne Maria Renata zu W&uuml;rzburg in der Mitte des
+achtzehnten Jahrhunderts als eines der grausigsten und
+schandbarsten Ereignisse in der Geschichte der deutschen
+Nation jener Zeit sich kennzeichnet.</p>
+
+<p>Die Nonne <em class="spaced">Maria Renata S&auml;ngerin</em> von Mohan
+geh&ouml;rte seit f&uuml;nfzig Jahren dem Kloster Unterzell bei
+W&uuml;rzburg an. Geistig nicht unbegabt, war sie in ihrem
+neunzehnten Lebensjahr durch den Machtspruch der Eltern
+ins Kloster verwiesen worden, wo sie allerdings sp&auml;terhin
+zur W&uuml;rde einer Subpriorin erhoben ward, aber sich doch
+niemals recht heimisch f&uuml;hlte, vielmehr in sich gekehrt
+und abgeschlossen lebte und darum in dem Schwesternkreise
+keine Sympathien fand. Sie war schon hochbetagt,
+als eine erkrankte alte Nonne dem Probste des Klosters
+<span class='pagenum'><a name="Page_283" id="Page_283">[283]</a></span>
+auf dem Sterbebette erkl&auml;rte, das t&ouml;dtliche Uebel, an
+welchem sie leide, sei ihr angethan worden und zwar durch
+die Subpriorin Maria Renata, die schon seit langer Zeit
+zum grossen Nachtheil der Schwestern allerlei teuflische
+Praktiken treibe. Der Probst suchte der Kranken diesen
+b&ouml;sen Argwohn aus dem Sinne zu reden, jedoch ohne Erfolg.
+Pflichtschuldigst machte er daher von der ihm gewordenen
+Mittheilung Anzeige, infolge dessen ein Pater
+Siard und Genossen den Nonnen durch Exorzismen zu
+helfen sich bem&uuml;hten. Dabei ergab es sich denn allerdings,
+dass einzelne Nonnen Teufel im Leibe hatten; und diese
+Teufel zeigten sich sehr ungeberdig. Da schrie z.&nbsp;B. den
+Pater Siard aus dem Leibe einer Nonne Maria C&auml;cilie,
+eines Edelfr&auml;uleins von Pistorini, ein Teufel mit den Worten
+an: &bdquo;Du verfluchter weisser Hund, wie plagst und qu&auml;lst
+du mich!&ldquo; Der Exorzist kam aber nicht aus der Fassung
+und zwang den D&auml;mon seinen Namen anzugeben. &bdquo;Ich
+heiss Navadonesah,&ldquo; schrie der Teufel, jede Silbe deutlich
+artikulirend, und als der Exorzist den Namen nicht gleich
+verstand und nach demselben nochmals fragte, fistulirte
+der Unhold: &bdquo;Du Ochsenkopf hast gewiss Saublasen vor
+den Ohren; lass einen Sauschneider kommen, damit er sie
+dir abnehme.&ldquo;&nbsp;&mdash; G&auml;nzlich unf&auml;hig, den kirchlichen Beschw&ouml;rungsformeln
+zu widerstehen, mussten sich indessen
+die D&auml;monen dazu herbeilassen, aus den besessenen Nonnen
+herauszubekennen, dass sie in diesen allerdings durch die
+zauberischen Praktiken der Subpriorin Wohnung erhalten
+h&auml;tten.</p>
+
+<p>Die Verd&auml;chtigte beging nun einen argen Fehler; sie
+behauptete n&auml;mlich, die angeblich durch sie in diabolische
+Besessenheit gebrachten Schwestern verstellten sich nur
+oder w&auml;ren von ungl&uuml;cklicher Einbildung geplagt, <em class="spaced">indem
+es Besessene, Zauberer und Hexen gar nicht
+gebe</em>. Nach dem Hexenhammer war die Ungl&uuml;ckliche
+hiermit als Ketzerin erwiesen, d.&nbsp;h. als eine Person, die
+recht wohl mit dem Teufel im Bunde sein konnte, wesshalb
+die gegen sie erhobenen Anschuldigungen jetzt um
+so gr&ouml;sseres Gewicht hatten. Die greise Subpriorin ward
+<span class='pagenum'><a name="Page_284" id="Page_284">[284]</a></span>
+daher eines Tages, als sie gerade vom Chor der Kirche
+zur Clausur gehen wollte, verhaftet. Hier&uuml;ber best&uuml;rzt,
+bat sie um die Erlaubniss, in ihr Zimmer gehen zu d&uuml;rfen.
+Da sie diese Bitte jedoch zweifelsohne nur in der Absicht
+aussprach, &bdquo;ihr darin sich befindliches Zauberwerk auf
+Seiten zu r&auml;umen,&ldquo; so wurde darauf keine R&uuml;cksicht genommen.
+Hernach, als man ihr Zimmer durchsuchte, fand
+man auch &bdquo;ihren Schmierhafen, ihre Zauberwurzel und
+Zauberkr&auml;uter, sodann auch einen goldgelben Rock, in
+welchem sie zu ihrem gew&ouml;hnlichen Hexentanz auszufahren
+pflegte.&ldquo; Auf f&uuml;rstbisch&ouml;flichen Befehl wurde nun die
+Verhaftete des geistlichen Habits entkleidet, auf dem Marienberg
+eingekerkert und vor eine aus zwei geistlichen R&auml;then
+und zwei Jesuitenpatres zusammengesetzte Inquisitionskommission
+gestellt. Die Prozedur begann und bald war
+Maria Renata zur Ablegung eines Gest&auml;ndnisses gebracht.
+Auf welchem Wege dieses erpresst worden ist, weiss man
+freilich auch jetzt noch nicht&nbsp;&mdash; unzweifelhaft darum, weil
+es durch Anwendung der Folter geschehen ist. Maria
+Renata gestand n&auml;mlich, dass sie schon als Kind von
+sechs bis sieben Jahren durch ein altes Weib, einige Jahre
+sp&auml;ter durch einen Reiter, und wiederum im elften und
+im dreizehnten Jahre durch zwei Offiziere, &bdquo;so aber vermuthlich
+verstellte Teufel gewesen,&ldquo; zur Hexerei und Buhlerei
+verf&uuml;hrt und angeleitet worden, und weil die H&ouml;lle
+den Namen Maria nicht dulden k&ouml;nne, so habe man ihren
+Namen in Erna Renata umgewandelt. Zw&ouml;lf Jahre alt,
+war sie &bdquo;schon so weit gekommen, dass sie unter dem
+ungl&uuml;cklichen Zaubergesindel bei den Zusammenk&uuml;nften
+als eine Ehrendame nahe bei dem Throne des F&uuml;rsten
+der Finsterniss einen vornehmen Sitz erhielt.&ldquo; Etwa neunzehn
+Jahre alt wurde Maria Renata wider ihren Willen
+in das Kloster Unterzell gebracht, wo sie zur Verdeckung
+ihrer Teufelei den Chordienst und alle ihre sonstigen Obliegenheiten
+mit ausserordentlicher P&uuml;nktlichkeit erf&uuml;llte.
+Sie gestand auch, dass sie, nachdem sie mit dem Teufel
+einen Pakt gemacht und in das Hexenbuch eingetragen
+worden sei, von dem Teufel mehrere Hexenzeichen an
+<span class='pagenum'><a name="Page_285" id="Page_285">[285]</a></span>
+ihrem Leibe erhalten habe, dass sie vermittelst ihrer Hexenschmiere
+und in einem gest&auml;rkten R&ouml;cklein &ouml;fters zu den
+Hexenversammlungen ausgefahren sei, in denselben &ouml;fters
+Gott und die Maria abgeschworen, mit dem Teufel wiederholt
+Unzucht getrieben; dass sie drei Personen ausserhalb
+des Klosters das Hexen gelehrt, die Hexerei mit Lebendigmachen
+von M&auml;usen und Unterhaltung einer redenden
+Katze selbst getrieben, durch solche Hexerei nicht nur
+den Klosterprobst und den Abt von Oberzell zu sch&auml;digen
+getrachtet, sondern auch sechs Personen im Kloster, sowie
+anderen Leuten ausserhalb desselben mit Verursachung
+der Auszehrung, heftiger Gliederschmerzen, Gicht und anderer
+Krankheiten wirklichen Schaden zugef&uuml;gt, ja sogar
+in sechs ihrer Mitschwestern den Teufel hineingehext, den
+Pater Gregorium zu Kloster Ebrach und den Pater Nicolaum
+zu Kloster Ilmstadt in ihrer Vernunft verwirrt und
+irrig gemacht, die in der heil. Kommunion empfangenen
+heil. Hostien mehrmalen nicht hinuntergeschlungen, sondern
+solche in den See, auch zu dreimalen in das geheime
+Ort, ja auch einmal mit Nadelstichen in &ouml;ffentlicher Hexenversammlung
+gottesr&auml;uberisch misshandelt zu haben<a name="FNanchor_287_287" id="FNanchor_287_287"></a><a href="#Footnote_287_287" class="fnanchor">[287]</a>.</p>
+
+<p>Auf dieses &bdquo;Bekenntniss&ldquo; hin dekretirten die Inquisitoren
+am 23.&nbsp;Mai 1749, dass &bdquo;Maria Renata um dieser
+schweren Verbrechen und Missethaten willen aller christlichen
+Freiheiten und Privilegien verlustiget und dem weltlichen
+Richter zu extradiren sei, von Rechtswegen,&ldquo; jedoch
+mit dem Ersuchen, dass man an der armen S&uuml;nderin
+keine besondere &bdquo;Gliederst&uuml;mplings-Strafe&ldquo; vornehmen
+m&ouml;ge. Das Gericht verurtheilte alsbald die &uuml;berf&uuml;hrte
+und gest&auml;ndige Hexe zur Ein&auml;scherung bei lebendigem
+Leibe, welches Urtheil der Bischof jedoch mit R&uuml;cksicht
+auf &bdquo;die zarte Jugend, in welcher Maria Renata zur Hexerei
+verf&uuml;hrt worden,&ldquo; dahin &auml;nderte, dass die Hexe enthauptet
+und darauf ihr Leichnam verbrannt werden sollte.</p>
+
+<p>Am 21.&nbsp;Juni 1749, fr&uuml;h Morgens zwischen acht und
+<span class='pagenum'><a name="Page_286" id="Page_286">[286]</a></span>
+neun Uhr wurde demgem&auml;ss die Exekution vollzogen. Nach
+der Aussage eines hexengl&auml;ubigen und teufelsf&uuml;rchtigen
+Augenzeugen bezeigte &bdquo;die Renata in ihrer Todesstunde
+in Allem eine so vollkommene Gelassenheit, dass man
+h&auml;tte glauben sollen, es k&ouml;nnten unm&ouml;glich solche Bosheiten
+von ihr ver&uuml;bt worden sein.&ldquo; Nachdem sich die
+arme S&uuml;nderin noch an einer Weinsuppe gelabt, trat sie
+von dem Benediktiner Maurus als Beichtvater und von
+dem Domprediger und Jesuitenpater Georg Gaar als &bdquo;Galgenpater&ldquo;
+begleitet, den Weg zum Schaffot an, welches
+&bdquo;in der mittleren Bastei (von Marienberg) gegen H&ouml;chberg
+zu&ldquo; aufgerichtet war. Zun&auml;chst wurde ihr von dem hochf&uuml;rstlichen
+Malefizsekret&auml;r im Beisein des Hofschultheissen
+und zweier Stadtgerichtssch&ouml;ffen im Kerker das Urtheil
+vorgelesen, dann wurde sie&nbsp;&mdash; &bdquo;angethan mit einem braun,
+schwarz getupften kattunenen Kontuschel, einem langen
+Rock, weissem Nonnenschurz, weissem Halstuch, unten
+eine weisse Nonnenhaube und oben eine schwarztaffente
+Matrazenhaube, in Summa eine alte und arme Tetter-Hex,&ldquo;
+auf einem eigens hierzu angefertigten Stuhle, &bdquo;weilens sie
+zu gehen unverm&ouml;gend&ldquo;<a name="FNanchor_288_288" id="FNanchor_288_288"></a><a href="#Footnote_288_288" class="fnanchor">[288]</a> zum Richtplatz getragen, wo
+ihr alsbald der Kopf abgeschlagen ward.&nbsp;&mdash; Zuschauer
+wollten w&auml;hrend der Exekution in den L&uuml;ften einen Geier
+gesehen haben, der nur der verkappte Teufel sein konnte!
+Der Leichnam der Hexe wurde sodann durch &bdquo;Nachtarbeiter&ldquo;
+von der Festung herab und auf einen am Waldsaum
+gen B&uuml;ttelbrunn zu gelegenen Platz getragen, &bdquo;wo
+vordem auch Hexen verbrannt worden.&ldquo; Bevor der daselbst
+aufgeschichtete Scheiterhaufen in Brand gesteckt
+wurde, um den Leib der todten Hexe zu verzehren, hielt
+der Galgenpater und Domprediger <em class="spaced">Georg Gaar</em> von der
+Gesellschaft Jesu eine salbungsreiche Rede an die versammelte
+Menge<a name="FNanchor_289_289" id="FNanchor_289_289"></a><a href="#Footnote_289_289" class="fnanchor">[289]</a>. Er preist die weise Strenge der
+<span class='pagenum'><a name="Page_287" id="Page_287">[287]</a></span>
+Gesetze gegen die Zaubergreuel, erz&auml;hlt Renatens Geschichte
+aus den Verh&ouml;rakten und kn&uuml;pft erbauliche Betrachtungen
+daran, welche zum Text die Worte hatten:
+&bdquo;Maleficos non patieris vivere.&ldquo; &bdquo;Warum aber Gott,&nbsp;&mdash; heisst
+es unter andern,&nbsp;&mdash; zu diesen unseren Zeiten das
+so lange verborgene Uebel und getriebene Teufelshandwerk
+ans &ouml;ffentliche Tageslicht habe ausbrechen lassen,
+stehet mir zwar nicht zu, hierin die geheimen g&ouml;ttlichen
+Rathschl&uuml;sse zu erforschen; jedoch bed&uuml;nket es mich, es
+sei geschehen aus folgenden Ursachen: Erstlich wegen
+denen Ungl&auml;ubigen; denn es gibt zu unsern Zeiten solche
+Leute, welche weder an Hexen, noch Zauberer, noch an
+Teufel, noch an Gott selbsten glauben. Sie seind Atheisten
+und vermeinen, es sei keine andere Substanz, als welche
+nur k&ouml;rperlich oder leiblich ist, anzutreffen. Diese Ungl&auml;ubige
+m&uuml;ssen aus dermaliger Begebenheit (wann sie
+nicht v&ouml;llig vernunftlos seyn wollen) unwidersprechlich
+erkennen, dass auf der Welt sein Hexen und Zauberer,
+mithin auch Teufel, von welchen sie ihre K&uuml;nste erlernen.
+Gehet hin, ihr Atheisten, nach Unterzell, um jene Ordenspersonen,
+welche Maria Renata bezaubert, anzuh&ouml;ren: was
+gilt's, ihr werdet gestehen, dass in diesen Menschen verborgen
+sei? Weilen aber das, was verborgen ist, man
+weder sehen, noch f&uuml;hlen oder mit H&auml;nden greifen, sondern
+nur aus denen Wirkungen merken kann, so muss es
+nothwendig ein leibloses und geistliches Wesen sein; folglich
+muss es Geister geben; und weilen die einheimischen
+Feinde oder Geister in denen Besessenen auf die Kirchenbeschw&ouml;rungen
+gedem&uuml;thiget, endlich auch ausgetrieben,
+so m&uuml;ssen wir daraus schliessen, dass sie einem weit m&auml;chtigeren
+Geiste, n&auml;mlich Gott, welchen die Kirche anruft,
+unterworfen seien. Intelligite insipientes in populo, et
+stulti aliquando sapite, Ps.&nbsp;33. v.&nbsp;8; merkt es doch, ihr
+<span class='pagenum'><a name="Page_288" id="Page_288">[288]</a></span>
+Unweisen unter dem Volk, und werdet einmal witzig, ihr
+Narren.&nbsp;&mdash; Zweitens bed&uuml;nkt es mich, Gott habe die Zauberei
+Mariae Renatae lassen offenbar werden wegen denen
+Glaubigen, damit sie reifer, als zeithero sich zu Gem&uuml;th
+f&uuml;hrten, wie nothwendig es uns allen sei, dass wir wider
+das zauberische Geschwader, welches gr&ouml;sser ist, als wir
+uns etwan einbilden, t&auml;glich geistliche Waffen ergreifen:
+auch was grosse Obsorg denen Eltern obliege f&uuml;r ihre
+Kinder, welche, wenn sie allerhand Gesindel anvertraut,
+oder auch von ihren Eltern verfluchet und verw&uuml;nschet
+werden, leicht ins Teufels H&auml;nde und Stricke verfallen.
+Drittens wegen jenen boshaften Christen, welche durch
+ihre Punktirkunst, Zauberspiegel oder sonst aberglaubische
+H&auml;ndel das, was von dem freien Willen Gottes und derer
+Menschen allein abh&auml;ngt, zu wissen beginnen. Die sollen
+ihre Augen er&ouml;ffnen, dann auch sie (obschon sie es nicht
+vermuthen) unter die Teufelszunft geh&ouml;ren und nach aller
+Sch&auml;rfe seind abzustrafen. Viertens will Gott durch das
+gegenw&auml;rtige Spectacul alle Unlauterkeit, welche (wie ich
+es aus vielen Geschichten erweisen k&ouml;nnte) zur Zauberei
+die n&auml;chste Vorbereitung ist, denen Weltkindern verleiden.&ldquo;</p>
+
+<p>Dieser w&uuml;rzburger Hexenprozess, weniger merkw&uuml;rdig
+an sich selbst als durch die Zeit, in welche er f&auml;llt, veranlasste
+eine literarische Fehde &uuml;ber das Hexenwesen,
+welche die Macht, die der Hexenglaube noch immer aus&uuml;bte,
+noch schreckhafter erkennen liess als dieser Prozess
+selbst.</p>
+
+<p>Eben damals hatte sich n&auml;mlich in Tirol ein Mann
+als Gegner der Hexenverfolgung erhoben, den man bisher
+nur als t&uuml;chtigen humanistischen Gelehrten kennen gelernt
+hatte.&nbsp;&mdash; <em class="spaced">Girolamo Tartarotti</em><a name="FNanchor_290_290" id="FNanchor_290_290"></a><a href="#Footnote_290_290" class="fnanchor">[290]</a> (den wir meinen) am
+2.&nbsp;Januar 1702 zu Roveredo geboren, hatte in Padua und
+Verona Theologie und alte Literatur studirt, war dann als
+Abbate nach Roveredo zur&uuml;ckgekehrt, wo er sp&auml;terhin,
+<span class='pagenum'><a name="Page_289" id="Page_289">[289]</a></span>
+nachdem er l&auml;ngere Zeit in Innsbruck, Rom und Venedig
+gelebt hatte, seinen bleibenden Aufenthalt nahm, und zur
+Bek&auml;mpfung des Hexenglaubens und der Hexenverfolgung
+ein umfassendes Werk &uuml;ber die angeblichen n&auml;chtlichen
+Versammlungen der Hexen ver&ouml;ffentlichte<a name="FNanchor_291_291" id="FNanchor_291_291"></a><a href="#Footnote_291_291" class="fnanchor">[291]</a>. Tartarotti
+suchte in seiner Schrift, nachdem er eine ausf&uuml;hrliche Abhandlung
+&uuml;ber die Geschichte des Aberglaubens vorausgeschickt,
+in allerlei Weise die Nichtigkeit der Hexerei
+darzuthun. Er sagt z.&nbsp;B. in Buch&nbsp;II.: &bdquo;Man behauptet,
+die Hexen begeben sich mit solcher Schnelligkeit durch
+die L&uuml;fte zu ihren Sammelpl&auml;tzen, dass kein Vogel und
+kein Pfeil ihnen nachfolgen k&ouml;nnte. Sie seien im Stande,
+eine Strecke von zweihundert Leucas (siebenhundert bis
+achthundert italienische Meilen) in vier bis f&uuml;nf Stunden
+zur&uuml;ckzulegen. Wie sollte dieses aber f&uuml;r menschliche
+Lungen m&ouml;glich sein, ohne sich der Gefahr des Erstickens
+auszusetzen? Und wenn die Hexen wirklich, wie ebenfalls
+behauptet wird, durch die kleinsten Ritze, Th&uuml;rspalten
+u.&nbsp;s.&nbsp;w. ihren Ausgang zu nehmen verm&ouml;gen, warum ben&uuml;tzen
+sie diese Fertigkeit nicht im Kerker zu ihrer Befreiung?
+Alle ihre Aussagen &uuml;ber ihre n&auml;chtlichen Fahrten,
+Zusammenk&uuml;nfte, T&auml;nze, Buhlschaften und Gastereien mit
+dem Teufel seien nichts als Phantastereien, was auch aus
+den unsinnigen und l&auml;cherlichen Umst&auml;nden erhelle, unter
+denen diese Dinge vorkommen sollten, z.&nbsp;B. dass die
+Hexen bei ihren T&auml;nzen sich stets nach links bewegen,
+dass sie den Teufel adoriren, indem sie ihm den R&uuml;cken
+zukehren, dass sie r&uuml;ckw&auml;rts gekehrt sich demselben nahen,
+dass sie, indem sie ihn um etwas bitten, ihre H&auml;nde r&uuml;ckw&auml;rts
+ausstrecken u.&nbsp;dgl.&nbsp;m. Auch k&ouml;nne nachgewiesen
+werden (was wohl zu beachten sei), dass die angeblichen
+Hexen gerade dann am zahlreichsten sich vermehrten,
+<span class='pagenum'><a name="Page_290" id="Page_290">[290]</a></span>
+wenn sie am h&auml;rtesten verfolgt w&uuml;rden. Man m&ouml;ge von
+aller Verfolgung abstehen und diejenigen Personen, welche
+wirklich als Hexen gelten wollten, als Irrsinnige behandeln;
+dann werde es bald keinen Zauberer und keine
+Hexe mehr geben. Man habe wohl in der angeblichen
+Uebereinstimmung der Aussagen der Gefolterten einen
+Beweis f&uuml;r die Wirklichkeit des Hexenwesens finden wollen.
+Allein eine durchgehende Uebereinstimmung liege gar nicht
+vor. Manche z.&nbsp;B. sagen, sie h&auml;tten den Satan in Menschengestalt
+gesehen; die Maria Bertoletti, die 1716 bei
+Roveredo als Hexe hingerichtet sei, beschreibe ihn als ein
+Ungeheuer mit den H&ouml;rnern eines Bockes und dem Schweife
+einer Schlange. Uebrigens lasse sich die Aehnlichkeit der
+Aussagen vieler Hexen leicht dadurch erkl&auml;ren, dass ihnen
+die Richter die gleichen Fragen vorzulegen pflegten, deren
+Beantwortung dann mittelst der Tortur ganz so, wie es
+die Richter verlangten, erpresst werde.&ldquo;&nbsp;&mdash; Schliesslich
+spricht sich Tartarotti &uuml;ber die Gr&uuml;nde aus, die ihn zu
+der Annahme berechtigen, dass der Hexenglaube allm&auml;hlich
+ganz aufh&ouml;ren und aus den K&ouml;pfen der Menschen f&uuml;r
+immer verschwinden werde (&bdquo;e dalla mente degli uomini
+prenda un perpetuo esilio&ldquo;).</p>
+
+<p>Uebrigens unterschied <em class="spaced">Tartarotti</em> zwischen Hexerei
+und Magie, welche letztere er wirklich glaubte und deren
+Thats&auml;chlichkeit er aus der Schrift und Tradition zu erweisen
+suchte. Tartarotti stand also auf dem Standpunkt Weiers,
+was dem greisen <em class="spaced">Francesco Scipione Maffei</em> zu Verona
+(1675 &dagger;1755) Veranlassung gab, ihm in zwei Schriften<a name="FNanchor_292_292" id="FNanchor_292_292"></a><a href="#Footnote_292_292" class="fnanchor">[292]</a>
+<span class='pagenum'><a name="Page_291" id="Page_291">[291]</a></span>
+klar zu machen, dass der Glaube an Magie ebenso widersinnig
+sei als der an Hexerei, und dass jene mit dieser
+stehe und falle.</p>
+
+<p>Nach dem Erscheinen des Buches, welches &uuml;berall
+das gr&ouml;sste Aufsehen machte, wurde <em class="spaced">Tartarotti</em> von vielen
+Seiten her auf das Freudigste begr&uuml;sst. Der greise Abbate
+<em class="spaced">Ludovico Muratori</em> (&dagger;1750), Bibliothekar des Herzogs
+von Modena, einer der intelligentesten Gelehrten Italiens
+im achtzehnten Jahrhundert, schrieb an Tartarotti mit
+Beziehung auf den eben erschienenen Congresso notturno:
+&bdquo;Diese Frage (vom Hexenwesen) ist von Dir mit solcher
+Klarheit behandelt worden, dass ich vollkommen &uuml;berzeugt
+bin, kein Anh&auml;nger des <em class="spaced">Delrio</em> werde sich je wieder erheben,
+um gegen Dich auf den Kampfplatz zu treten. Denn
+dem allgemeinen Gel&auml;chter w&uuml;rde Der sich aussetzen, der
+es noch wagen sollte, die vulg&auml;re Ansicht zu vertheidigen.&ldquo;</p>
+
+<p><em class="spaced">Tartarotti</em> mochte auch selbst glauben, dass es nunmehr
+mit der Hexenverfolgung aus sei, als er zu seiner
+gr&ouml;ssten Ueberraschung die Predigt zu Gesicht bekam,
+welche der Jesuit <em class="spaced">Georg Gaar</em> bei der Verbrennung der
+Nonne Maria Renata zu halten sich nicht gescheut hatte.
+Da war also der traditionelle Hexenglaube ganz unverh&uuml;llt
+aufs Neue feierlichst verk&uuml;ndet worden. Sofort fertigte
+er daher eine italienische Uebersetzung der Predigt
+Gaars an, und liess dieselbe, mit sehr scharfen Glossen
+ausgestattet, in Verona drucken,&nbsp;&mdash; womit eine sich durch
+viele Jahre hinziehende Fehde ihren Anfang nahm. Der
+Pater zu W&uuml;rzburg, f&uuml;r den der Hexenglaube so fest stand
+wie das Evangelium, blieb nat&uuml;rlich die Antwort nicht
+schuldig, sondern erwiderte die elf Glossen Tartarotti's mit
+einer anscheinend grundgelehrten Replik, in deren Vorwort
+er bemerkt, &bdquo;dass ein bis jetzt in Deutschland ganz
+unbekannter Autor, er wisse nicht von welchem Geiste
+getrieben, mit einer sehr lahmen Kritik seiner Predigt
+hervorgetreten sei, und dadurch nicht nur diese Predigt,
+sondern auch <em class="spaced">alle</em> Tribunale Europa's sich nicht gescheut
+habe zu verl&auml;stern.&ldquo; Nun fand allerdings Tartarotti einen
+sehr geschickten Vertheidiger an seinem talentvollen Sch&uuml;ler
+<span class='pagenum'><a name="Page_292" id="Page_292">[292]</a></span>
+<em class="spaced">Jos. Bapt. Graser</em>, Lehrer der Rhetorik am Gymnasium
+zu Roveredo<a name="FNanchor_293_293" id="FNanchor_293_293"></a><a href="#Footnote_293_293" class="fnanchor">[293]</a>; allein gleichzeitig sah auch derselbe eine
+ganze Reihe blinder Fanatiker die Lanze zum Schutze
+des alten Hexenglaubens einlegen. Unter denselben war
+der verbissenste und f&uuml;r jede Verst&auml;ndigung unzug&auml;nglichste
+der Franziskaner-Provinzial und Generaldefinitor <em class="spaced">Benedikt
+Bonelli</em> (&dagger;1783 zu Trident), der 1751 gegen Tartarotti
+eine ausf&uuml;hrliche Schrift (Animaversioni critiche sopra
+il notturno congresso delle Lammie) zu Venedig erscheinen
+liess, worin die Lehre eines <em class="spaced">Delrio</em> in jeder Beziehung
+vertreten und auf das hartn&auml;ckigste verfochten ward. Tartarotti
+und Bonelli wechselten nun noch (bis zum Jahr 1758)
+eine ganze Anzahl von Streitschriften; aber die letzte
+Schrift des verhassten Hexenfreundes wurde auf Andringen
+seiner ergrimmten Gegner zu Trident &ouml;ffentlich durch den
+Henker verbrannt, w&auml;hrend er selbst an schwerer Krankheit
+darnieder lag.&nbsp;&mdash; Tartarotti starb am 16.&nbsp;Mai 1761.&nbsp;&mdash;</p>
+
+<p>Das bisher Erz&auml;hlte l&auml;sst uns einen Einblick in die
+Gedankenwelt, welche in den katholisch-geistlichen F&uuml;rstenth&uuml;mern
+herrschte, thun, der nicht erfreulich ist; ebensowenig
+erfreulich ist aber, was sich zu derselben Zeit
+in dem bedeutendsten weltlich-katholischen F&uuml;rstenthum
+Deutschlands, n&auml;mlich im Kurf&uuml;rstenthum <em class="spaced">Baiern</em>, darbietet.
+Hier hatte Kurf&uuml;rst <em class="spaced">Maximilian Joseph</em> (1745
+bis 1777), von welchem das Volksschulwesen des Landes
+eigentlich zuerst begr&uuml;ndet, viele Kl&ouml;ster reformirt und
+Feiertage abgeschafft worden waren, im Jahr 1759 die
+Akademie der Wissenschaften zu M&uuml;nchen begr&uuml;ndet,
+deren Druckschriften der Censur der Universit&auml;t d.&nbsp;h. der
+Jesuiten entzogen wurden, und deren Mitglieder es als ihre
+Aufgabe betrachteten, dahin zu wirken, &bdquo;dass die Wissenschaften
+von allen Vorurtheilen gereinigt und zu jener
+Stufe der Vollkommenheit gebracht werden m&ouml;chten, wie
+sie dieselben in den benachbarten Staaten r&uuml;hmlichst bl&uuml;hen
+sahen.&ldquo;</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_293" id="Page_293">[293]</a></span></p>
+<p>Daher hielt es im Jahr 1766 ein Mitglied der Akademie
+f&uuml;r ganz angemessen, bei schicklicher Gelegenheit
+in derselben einen Vortrag &uuml;ber die Nichtigkeit des Hexenwesens
+zu halten. Es war dieses der Theatinerm&ouml;nch
+Don <em class="spaced">Ferdinand Sterzinger</em><a name="FNanchor_294_294" id="FNanchor_294_294"></a><a href="#Footnote_294_294" class="fnanchor">[294]</a>. Am 24.&nbsp;Mai 1721 auf
+dem Schlosse Lichtw&ouml;rth im Unterinnthale, (welches seit
+l&auml;ngerer Zeit schon der adeligen Familie der Sterzinger
+von Sigmundsried geh&ouml;rte) geboren, war Sterzinger im
+neunzehnten Jahre seines Lebens in den Theatinerorden
+eingetreten, hatte sich mit gutem Erfolge namentlich dem
+Studium der Geschichte und des kanonischen Rechts gewidmet,
+seit 1750 in seinem Orden anfangs zu Prag, dann
+zu M&uuml;nchen als Lehrer der Moral und Philosophie gewirkt
+und war von dem Kurf&uuml;rsten Maximilian Joseph schon bei
+der Errichtung der Akademie der Wissenschaften in dieselbe
+aufgenommen worden.</p>
+
+<p>Im Jahr 1766 geschah es nun, dass er als Mitglied
+der baierischen Akademie am 13.&nbsp;Oktober als am Namensfeste
+ihres f&uuml;rstlichen Stifters eine Rede hielt, worin
+er zu beweisen versuchte, &bdquo;dass die Hexerei ein ebenso
+nichts wirkendes als nichts th&auml;tiges Ding sei&ldquo;<a name="FNanchor_295_295" id="FNanchor_295_295"></a><a href="#Footnote_295_295" class="fnanchor">[295]</a>. Eine
+wirklich wissenschaftliche Bedeutung hatte diese Rede
+freilich nicht, indem sie nichts enthielt, was nicht schon
+von Maffei, dell Osa und anderen gesagt war und am
+Schlusse dem vulg&auml;ren Hexenglauben noch die bedenklichsten
+Conzessionen machte. <em class="spaced">Sterzinger</em> res&uuml;mirte n&auml;mlich
+am Schlusse seiner Rede: Was also von Vielen f&uuml;r
+Hexerei gehalten werde, das seien nichts weiter als ganz
+nat&uuml;rliche Zuf&auml;lle. Daher solle man nicht sogleich mit
+Exorzismen und Benediktionen zufahren, sondern die Sache
+durch unbefangene und urtheilsf&auml;hige Leute, namentlich
+<span class='pagenum'><a name="Page_294" id="Page_294">[294]</a></span>
+durch Aerzte untersuchen lassen.&nbsp;&mdash; Um nun aber nicht
+mit dem baierischen Strafrecht in Collision zu kommen,
+fuhr der Redner fort: &bdquo;Ich merke schon, dass einige meiner
+werthen Zuh&ouml;rer denken werden, wie es doch m&ouml;glich
+w&auml;re, dass so viele Hexen durch Feuer und Schwert aus
+der Gesellschaft der Menschen seien vertilgt worden, wenn
+sie weder die h&ouml;llischen Geister in den menschlichen Leib
+bannen, weder durch Teufelsk&uuml;nste dem N&auml;chsten schaden,
+Donner und Hagel erregen, in der Luft herumfahren oder
+einen Bund mit dem Satan machen k&ouml;nnen? <em class="spaced">Allein
+verdienen nicht Diejenigen den Tod</em>, welche den
+heiligsten Namen der unendlichen Majest&auml;t Gottes l&auml;stern,
+den Teufel anrufen, ihn heidnisch anbeten und von ihm
+H&uuml;lfe und Beistand verlangen? <em class="spaced">Machen sich nicht diejenigen
+des Bluturtheils schuldig</em>, welche, um ihren
+b&ouml;sen Willen zu erf&uuml;llen, unschuldige Kinder t&ouml;dten, die
+Leichen der Todten ausgraben, dem N&auml;chsten gr&ouml;blich zu
+schaden suchen und tausend andere Bosheiten aus&uuml;ben,
+wenn auch die Hexerei, wie wir unabl&auml;sslich behaupten,
+in sich selbst ein eitles und leeres Nichts, ein Vorurtheil
+und Hirngespinnst verr&uuml;ckter K&ouml;pfe ist?&ldquo;&nbsp;&mdash;</p>
+
+<p>Ueber den unmittelbaren Eindruck dieses Vortrags
+berichtet der Graf <em class="spaced">Joh. Zech</em> in der Ged&auml;chtnissrede, die
+er als Mitglied der Akademie im Sitzungssaale derselben
+zum Andenken an Sterzinger am 22.&nbsp;Februar 1787 hielt:
+&bdquo;Kaum wurde diese Rede, wie gew&ouml;hnlich, abgelesen, so
+entstanden, wie man in einem schattigen Walde das unversehene
+Sausen des Windes in den Gipfeln belaubter
+Aeste vernimmt, schon w&auml;hrend der Ablesung besondere
+G&auml;hrungen in den Gem&uuml;thern der Zuh&ouml;rer. Man lispelte
+sich sogleich stille, wechselweise Entdeckungen ins Ohr,
+ja man glaubte kaum das Herabgelesene verstanden zu
+haben. Man eilte nach Hause und spitzte die Federn zu
+Widerlegungen etc.&ldquo;</p>
+
+<p>So stand es damals um die Intelligenz der Tr&auml;ger der
+Wissenschaft in Baiern, wesshalb es nicht Wunder nehmen
+kann, dass, nachdem die Kunde von dem Vortrage Sterzinger's
+wie ein Lauffeuer durch das ganze Land gegangen
+<span class='pagenum'><a name="Page_295" id="Page_295">[295]</a></span>
+war, dessen Name alsbald in allen Schichten der Gesellschaft
+mit Grimm und Verachtung genannt ward. Er
+wurde &uuml;berall als Frevler am Glauben verschrieen. Auch
+traten, nachdem die Rede im Druck erschienen war, aller
+Orten liter&auml;rische Verfechter des Hexenglaubens auf. Zun&auml;chst
+erschien eine Streitschrift unter dem Titel: &bdquo;Urtheil
+ohne Vorurtheil &uuml;ber die wirkend- und th&auml;tige Hexerey,
+abgefasset von einem Liebhaber der Wahrheit, 1766. <em class="spaced">Mit
+Erlaubnis der Oberen.</em>&ldquo; Im Verlaufe des nun beginnenden
+Streites zeigte es sich, dass der Verfasser ein
+Augustinerm&ouml;nch und Professor der Theologie zu M&uuml;nchen,
+<em class="spaced">Agnellus Merz</em> war. Derselbe entwickelte und verfocht
+(also &bdquo;mit Erlaubnis der Oberen&ldquo;) in seinem Pamphlet
+folgende Lehre: &bdquo;Unter der heutigen und sogenannten
+Hexen- und Zauberkunst verstehen wir nichts Anderes
+als ein ausdr&uuml;ckliches oder geheimes B&uuml;ndniss mit dem
+Teufel, kraft dessen man sich demselben gegen die von
+ihm versprochenen Vortheile als eigen &uuml;bergibt. Diese
+Vortheile vonseiten der Hexe oder Unholde bestehen haupts&auml;chlich
+in folgenden <em class="spaced">Wundern</em>: dass sie an gewissen
+Tagen, an bestimmten Orten in einer woll&uuml;stigen Zusammenkunft
+alle Erg&ouml;tzlichkeiten mit dem Satan geniessen,
+der sie auf B&ouml;cken, Besen, Gabeln u.&nbsp;dergl. abzuholen
+pfleget oder verbunden ist, dass sie nach ihrem Belieben
+zum Schaden eines Landes, einer Gemeinde, eines B&uuml;rgers
+sch&auml;dliche St&uuml;rme, Ungewitter, Hagel, Regeng&uuml;sse in der
+Luft erregen d&uuml;rfen; dass sie endlich die erschreckliche
+Gewalt haben, des N&auml;chsten Vieh, Kinder oder andere
+Leute zu bezaubern oder zu l&auml;hmen, ja <em class="spaced">ganze Legionen
+der Teufel in den Leib der Unschuldigen hineinzusperren</em>,
+und was dergleichen mehr ist. Der Vortheil
+hingegen vonseiten des Teufels ist der einzige <em class="spaced">Seelenraub</em>.&ldquo;
+&mdash;&nbsp;Also die D&auml;monenlehre Delrio's wurde noch im Jahr
+1766 offiziell als Lehre des Augustinerordens verk&uuml;ndet!</p>
+
+<p>Ein zweiter Bestreiter der Rede Sterzinger's erhob
+sich in der Person des Benediktiners <em class="spaced">Angelus M&auml;rz</em> im
+baierischen Kloster Scheyern, der zu Freysing gegen
+ihn eine &bdquo;Kurze Vertheidigung der Hex- und Zauberey
+<span class='pagenum'><a name="Page_296" id="Page_296">[296]</a></span>
+wider eine dem heiligen Kreuz zu Scheyrn nachtheilig-akademische
+Rede, welche den 13.&nbsp;Oktober 1766 von
+P. Don Ferdinand Sterzinger abgelesen worden&ldquo;, erscheinen
+liess. Motive, Geist und Styl des ehrw&uuml;rdigen Paters
+zeigen sich am anschaulichsten im &sect;.&nbsp;7 seiner Abhandlung,
+den wir, weil er &uuml;berdiess einige interessante Nachrichten
+&uuml;ber den damaligen Stand des religi&ouml;sen Lebens in Baiern
+gibt, vollst&auml;ndig einr&uuml;cken.</p>
+
+<p>&bdquo;Die akademische Rede ist nachtheilig dem H. Kreutz
+zu Scheyrn. Das ehemal eines durchleuchtigsten, und dermal
+Glorw&uuml;rdigst regierenden Churhauses Bajern uralte
+Stammenschloss, dessen eigentlichen Erbauer, ich neulich
+entdecket zu haben glaube, nunmehro aber Benediktiner-Kloster
+Scheyrn hat allein vor andern Gottesh&auml;usern
+Deutschlands die Ehre, sich mit dem gr&ouml;ssten und mit
+Blut besprengten Particul vom wahren Kreutz Christi zu
+r&uuml;hmen. Wie und auf was Art wir dieses erhalten, ist
+allen durch ein gedrucktes Buch unter dem Titel: <em class="spaced">Kreutz
+im Kreutz</em> schon bekannt. Nur allein kommet hier zu
+erinnern vor, dass sich dessen Verehrung nicht nur mit
+grossen Eifer angefangen, sondern auch immerdar mit noch
+gr&ouml;sseren fortgesetzet worden. Wie denn ein unsterblicher
+Held, und Churf&uuml;rst in Bajern Maximilian der Zweite, ein
+Durchleuchtigster Karl Philipp Churf&uuml;rst in der Pfalz, ein
+Grosser Karl Albert nachmahl R&ouml;mischer Kayser, Sr.
+Durchleucht Eminenz Johann Theodor, und viele andere
+Durchleuchtigste H&auml;upter auch bei izigen Zeiten sich pers&ouml;nlich
+zu diesen begeben, und mit tiefester Ehrfurcht angebettet
+haben. Die Andacht und Vertrauen kamme endlich
+so weit, dass man um dessen Verehrern ein Gen&uuml;ge
+zu leisten, theils von Messing, theils von Silber kleine gegossene
+Kreutzl an dem wahren Partickel anr&uuml;hren, und
+ihnen &uuml;berlassen musste, welche auch bis auf izige Stunde
+als ein, absonderlich wider Hex- und Zauberey, dienendes
+Mittel von allen sind erkennet worden, wie aus einem gedr&uuml;ckten,
+und den Fremdlingen zu gebenden Zettel erhellet,
+dessen Innhalt wir anhero setzen: Die an solchem
+hochheiligen Partickel benedicirt, und anber&uuml;hrte Kreutzlein
+<span class='pagenum'><a name="Page_297" id="Page_297">[297]</a></span>
+(welche sogar die Unkatolischen an vielen Orten wegen
+ihrer grossen Kraft hoch sch&auml;tzen) dienen sonderbar wider
+die gef&auml;hrliche Donner und Schauer-Wetter, dann Zauber- und
+Hexereyen&nbsp;-&nbsp;-&nbsp;-&nbsp;-, demmet den b&ouml;sen Feind in den
+besessenen Personen, machet das krank- und bezauberte
+Vieh wieder gesund u.&nbsp;s.&nbsp;f.&nbsp;&mdash; Hochw&uuml;rdiger Herr Akademicus!
+ist die Hex- und Zauberey ein Fabelwerk, eine
+Bl&ouml;dsinnigkeit, ein Vorurtheil schlechtdenkender Seelen,
+so sind wir Scheyerische V&auml;ter sch&auml;ndliche Betr&uuml;ger,
+Wort- und Maulmacher, wie man zu reden pflegt, gleich
+jenen Marktschreyern, welche die hoche Berge, wo sich
+ein Kaiser Maximilian verirret hat, auf- und abklettert.
+Die Folge ist zu klar, als dass sie einer weiteren Probe
+n&ouml;thig ist. Da nun dieses nicht nur der Ehre der scheyerischen
+Religiosen sehr nahe kommt; sondern auch dem
+dasigen Heil. Kreutzpartickel sehr nachtheilig ist, wie darfen
+Sie sich wunderen, wenn da und dort eine Probe aus der
+Feder geschlichen, der keinen Khylus, oder Milchsaft
+machen wird. Nicht nur in Bajern, Schwaben, B&ouml;hmen,
+Oesterreich, M&auml;hren und Ungarn, sondern auch in Sachsen
+und Poln werden die Scheyerisch an dem wahren Partickel
+anber&uuml;hrte Kreutzlein absonderlich wider Hex- und Zauberey,
+wider gef&auml;hrliche Schauer, und Donnerwetter theils
+and&auml;chtig verehret, theils n&uuml;tzlich gebrauchet, also dass
+man bei 40,000 derselben nicht selten in einem Jahre hat
+ausgetheilet. W&auml;re aber nichts anders, als leere Einbildung,
+histerische Zust&auml;nde, n&auml;chtliche Tr&auml;ume, kein anders,
+als nur nat&uuml;rliches, und durch keine Hex- und Zauberey
+erregtes Ungewitter zu f&ouml;rchten: wie w&uuml;rde insk&uuml;nftig
+die Andacht und Vertrauen gegen dem Heil. Kreutz
+bestehen k&ouml;nnen, und zwar bei Christen, von welchen man
+sagen kann: Nisi signa et prodigia videritis, non creditis.
+Was l&auml;cherliche Andacht w&auml;re diese? was ungereimtes
+Vertrauen?&ldquo; U.&nbsp;s.&nbsp;w.</p>
+
+<p>Zur weiteren Beglaubigung legt der Pater <em class="spaced">M&auml;rz</em> ein
+mit priesterlichem Eide bekr&auml;ftigtes, untersiegeltes und
+dreifach unterzeichnetes Instrument bei, in welchem ein
+Karmeliter von Abensberg seine Heilung durch ein scheyerisches
+<span class='pagenum'><a name="Page_298" id="Page_298">[298]</a></span>
+Kreuz erz&auml;hlt. Das Wunder erfolgte im Jahr 1719,
+das Dokument ist von 1738. Der Karmeliter hatte sich,
+wie er sagt, pl&ouml;tzlich von einem so starken Zauberwerk
+angesteckt gef&uuml;hlt, dass er Stimme, Sprache und Verstand
+verlor. Sein Beichtvater legte ihm ein &bdquo;an dem wahren
+Partikel ber&uuml;hrtes Scheyrer Kreuz&ldquo; auf das Haupt, gab
+ihm auch ein wenig mit diesem Kreuze geweihtes Oel zu
+kosten, und der Patient fand sich bald wieder hergestellt,
+nachdem er zuvor an drei Tagen nach einander verschiedene
+Zauberst&uuml;cke durch Erbrechen ausgeworfen hatte,
+n&auml;mlich:</p>
+
+<table border="0" class="nowrap" style="margin-left: 0%" summary="Zauberst&uuml;cke">
+ <col style="width: 10%;" />
+ <col style="width: 0;" />
+ <col style="width: 0;" />
+ <col style="width: 5%;" />
+ <col style="width: 85%;" />
+<tr><td rowspan="7">&bdquo;Am<br />ersten<br />Tage.</td><td rowspan="3" class="b-rb">&nbsp;&nbsp;</td><td rowspan="3" class="b-lt">&nbsp;&nbsp;</td><td>1)</td><td>Einen Partickel eines haarichten Leders.</td></tr>
+<tr><td>2)</td><td>Einen Partickel eines versilberten Papiers, welches einen Engelskopf vorstellte.</td></tr>
+<tr><td>3)</td><td>Einen Flintenstein (dessen ziemliche Gr&ouml;sse annoch bei uns zu ersehen ist).</td></tr>
+<tr><td rowspan="4" class="b-rt">&nbsp;&nbsp;</td><td rowspan="4" class="b-lb">&nbsp;&nbsp;</td><td>4)</td><td>Einen halben Kopf eines Hechtes.</td></tr>
+<tr><td>5)</td><td>Einen Hufnagel.</td></tr>
+<tr><td>6)</td><td>Einen kleinen Zwirn, dessen Farbe nicht zu erkennen.</td></tr>
+<tr><td>7)</td><td>Etwelche Partickel eines w&auml;chsernen Tachtes [Dochtes].</td></tr>
+<tr><td colspan="5">&nbsp;</td></tr>
+<tr><td rowspan="3">Am<br />zweiten<br />Tage.</td><td class="b-rb">&nbsp;&nbsp;</td><td class="b-lt">&nbsp;&nbsp;</td><td>1)</td><td>Etwelche S.&nbsp;V. mit einem Faden zusammen gebundene Schweinborste.</td></tr>
+<tr><td rowspan="2" class="b-rt">&nbsp;&nbsp;</td><td rowspan="2" class="b-lb">&nbsp;&nbsp;</td><td>2)</td><td>Zween Partickeln eines abgenutzten Tuches.&ldquo;</td></tr>
+<tr><td>&nbsp;</td><td>U.&nbsp;s.&nbsp;w.</td></tr>
+</table>
+
+<p>Von den Argumenten des Paters <em class="spaced">Angelus M&auml;rz</em>
+f&uuml;r das Dasein der Hexen d&uuml;rfen wir schweigen; es sind
+die l&auml;ngst bekannten<a name="FNanchor_296_296" id="FNanchor_296_296"></a><a href="#Footnote_296_296" class="fnanchor">[296]</a>, nur in der eigenth&uuml;mlichen Sprache
+dieses Schriftstellers vorgetragen. War aber der Pater
+kein grosser Gelehrter, so war er doch ein ganz guter
+Taktiker. Auf der R&uuml;ckseite des Titels steht in schwabacher
+<span class='pagenum'><a name="Page_299" id="Page_299">[299]</a></span>
+Schrift als Motto folgende Stelle aus dem baierischen
+Strafcodex: &bdquo;B&ouml;se Gemeinschaft mit dem Teufel,
+durch desselben praemeditirt und geflissene Beschw&ouml;rungen
+mit aberglaubischen Ceremonien, oder da man durch zauberische
+Mittel jemand an seinem Leben, Leibs- oder Gem&uuml;ths-Gesundheit,
+Vieh, Fr&uuml;chten, Haab und Guth, oder
+auf welcherley Weis es immer seyn mag, schaden thut,
+wird ohne Unterscheide, ob der Schaden gering, oder gross,
+mit dem Schwerdt bestrafft. Maximilianus Josephus utriusque
+Bavariae Dux etc. Codicis criminal. Parte prima,
+Cap.&nbsp;8. &sect;.&nbsp;7. n.&nbsp;2.&ldquo;&nbsp;&mdash; In der Vorrede heisst es dann weiter:
+&bdquo;Die Critic, welche den Hochmuth zu einem Vater, und
+die Begierde manchen <em class="spaced">Halbkatholischen</em> zu gefallen
+f&uuml;r eine Mutter hat, ist wohl ein schlimmes Kind. Der
+hocherleuchte Akademicus, will eben jenen, ob schon ein
+Ordensmann, weis nicht warum? gefallen: da er andere
+entgegen als schlechtdenkende Seelen verachtet, will er
+seinen erhabenen Geiste beweisen.&ldquo; Die Abhandlung selbst
+aber beginnt mit der Frage: Was von jenen zu halten,
+welche keine wirkende und th&auml;tige Hexerei erkennen?
+Und hier steht sogleich im Vordergrunde die Erz&auml;hlung
+von Wilhelm Edelin, der den Tod erlitten habe<a name="FNanchor_297_297" id="FNanchor_297_297"></a><a href="#Footnote_297_297" class="fnanchor">[297]</a>, weil er
+als Teufelsgenosse die Wirklichkeit der Hexerei leugnete.</p>
+
+<p>Ausser den Genannten traten noch verschiedene andere
+K&auml;mpfer f&uuml;r den Hexenglauben gegen Sterzinger
+auf, z.&nbsp;B. ein junger Jurist <em class="spaced">Joh. Mich. Model</em>, der in
+einer Brosch&uuml;re die &bdquo;Ausfahrt der Hexen wider den heutigen
+Hexenst&uuml;rmer P. Ferd. Sterzinger&ldquo; vertheidigte; dann
+ein Benediktiner des Klosters Niederaltrich, P. <em class="spaced">Beda
+Schallhammer</em>, der einen dicken Quartband, 30&nbsp;Bogen
+stark, in lateinischer Sprache (Dissertatio de Magia nigra
+critico-historico-scripturistico-theologica, Straubing 1769)
+zur Vertheidigung des Hexenglaubens gegen Sterzinger
+erscheinen liess.&nbsp;&mdash; Doch fand Sterzinger in diesem Kampfe
+auch Freunde und Vertreter. Unter denselben befand
+sich auch sein j&uuml;ngerer Halbbruder <em class="spaced">Don Joseph Sterzinger</em>
+<span class='pagenum'><a name="Page_300" id="Page_300">[300]</a></span>
+(&dagger;1821 als Bibliothekar zu Palermo), der anonym
+die satyrische Schrift &bdquo;der Hexenprozess, ein Traum, erz&auml;hlt
+von einer unpartheiischen Feder im Jahr 1767&ldquo; publizirte.
+Am eifrigsten nahm sich jedoch des vielfach Angegriffenen
+ein pseudonymer Schriftsteller, der sich &bdquo;<em class="spaced">F.&nbsp;N. Blocksberger</em>,
+Benefiziat zu T.&ldquo; nannte, in mehreren Schriften an.
+An den <em class="spaced">P. Angelus</em> in Scheyern richtete er ein humoristisches
+&bdquo;Gl&uuml;ckwunschschreiben&ldquo; (gedruckt zu Straubing 1767),
+worin er ihn dazu begl&uuml;ckw&uuml;nschte, dass er mit so unvergleichlicher
+Geschicklichkeit die Hexerei und die Hexenprozesse
+vertheidigt und dem b&ouml;sen Don Sterzinger nach
+Geb&uuml;hr die Leviten gelesen habe, da er letzteren einen
+&bdquo;Abgesandten des Teufels&ldquo;, einen &bdquo;theologischen Marktschreier&ldquo;,
+einen &bdquo;Stiefeltheologen&ldquo; etc. hiess<a name="FNanchor_298_298" id="FNanchor_298_298"></a><a href="#Footnote_298_298" class="fnanchor">[298]</a>.</p>
+
+<p>Sich selbst vertheidigte Sterzinger seinem <em class="spaced">verkappten</em>
+Gegner, dem Augustiner Merz, gegen&uuml;ber in einer
+besonderen Schrift<a name="FNanchor_299_299" id="FNanchor_299_299"></a><a href="#Footnote_299_299" class="fnanchor">[299]</a>, und dem <em class="spaced">offenen</em> trat er vor dem
+Konsistorium in Freysing entgegen. Vor letzterem erhielt
+er im Ganzen weder Recht, noch Unrecht. Zwar meldeten
+schon triumphirende Briefe aus Baiern, die Rede des
+Akademikers sei zu Freysing verdammt worden und werde
+n&auml;chstens in Rom als eine &bdquo;oratio scandalosa und haeretica
+ad valvas geschlagen werden&ldquo;<a name="FNanchor_300_300" id="FNanchor_300_300"></a><a href="#Footnote_300_300" class="fnanchor">[300]</a>. Indessen kam es in
+der That nicht so weit. Der Kl&auml;ger und der Beklagte
+erhielten die Auflage, &bdquo;in dieser Materie eine moderate
+Schrift herauszugeben&ldquo;, und <em class="spaced">Sterzinger</em> leistete dieser
+<span class='pagenum'><a name="Page_301" id="Page_301">[301]</a></span>
+Forderung Gen&uuml;ge, indem er in der dritten Auflage seiner
+begierig gelesenen Rede seine fr&uuml;here Behauptung, dass
+die Hexerei ein Vorurtheil <em class="spaced">schlecht</em> denkender Seelen
+sei, dahin ab&auml;nderte, dass er dieselbe nun zum Vorurtheil
+<em class="spaced">seicht</em> denkender Seelen machte. Die beiden V&auml;ter <em class="spaced">Merz</em>
+und <em class="spaced">M&auml;rz</em> sahen sich &uuml;brigens noch verschiedenen sehr
+derben Abfertigungen von Anh&auml;ngern Sterzinger's blossgestellt,
+und der Streit, in welchem sich sehr wenig Neues
+und Gr&uuml;ndliches<a name="FNanchor_301_301" id="FNanchor_301_301"></a><a href="#Footnote_301_301" class="fnanchor">[301]</a>, aber sehr viel gutwillige Halbheit auf
+der einen und dummdreiste Anmassung auf der andern
+Seite dargelegt hatte, war bald ganz vergessen.</p>
+
+<p>Uebrigens begegnen wir eben damals in <em class="spaced">Baiern</em> allerlei
+Vorkommnissen, welche beweisen, dass der D&auml;monenglaube
+und die Hexenverfolgung hier von jeher ganz besonders
+heimisch gewesen war. Denn nicht nur ward hier
+noch 1754 ein dreizehnj&auml;hriges M&auml;dchen hingerichtet, und
+1756 ein vierzehnj&auml;hriges M&auml;dchen, weil es mit dem Teufel
+Umgang gepflogen, Menschen behext und Wetter gemacht
+habe, enthauptet<a name="FNanchor_302_302" id="FNanchor_302_302"></a><a href="#Footnote_302_302" class="fnanchor">[302]</a>, sondern es wurde bei den kurbaierischen
+Landgerichten sogar noch im Jahr 1769 eine amtliche
+Instruktion zum &bdquo;<em class="spaced">Malefiz-Inquisitions-Prozess</em>&ldquo;<a name="FNanchor_303_303" id="FNanchor_303_303"></a><a href="#Footnote_303_303" class="fnanchor">[303]</a>
+eingef&uuml;hrt, welche ganz und gar dem Hexenhammer entsprach.
+<span class='pagenum'><a name="Page_302" id="Page_302">[302]</a></span>
+In demselben werden den Richtern zun&auml;chst die
+genauesten Belehrungen &uuml;ber das &bdquo;Laster der Zauberei,
+Hexerei oder Schwarzkunst&ldquo; gegeben, wobei zwischen
+Schwarzk&uuml;nstlern (magi), eigentlichen Zauberern (praestigiatores),
+Segensprechern (incantatores oder exorcistae),
+sowie necromanticis, Wahrsagern (haruspices, arioli), Veneficis
+und eigentlichen Hexen (sagae, lamiae, striges) oder
+Unholden sorgf&auml;ltig unterschieden wird.&nbsp;&mdash; Diese Letztgenannten,
+die &bdquo;Gabelfahrerinnen, Hexen und Hexenmeister
+thuen Ungewitter, Riesel, Donner und Blitz in den L&uuml;ften
+erwecken, trachten nach Menschen und Viehs Untergang,
+&mdash;&nbsp;besuchen die Zusammenk&uuml;nfte der Teufel und anderer
+Hexen und reiten dahin auf Gabeln, Stecken und Besen,
+halten auch beiderlei Geschlechts bei.&ldquo;</p>
+
+<p>&bdquo;Die Schwarzk&uuml;nstler, Hexen und Zauberer machen
+mit dem Teufel einen ordentlichen Pakt, sie verleugnen
+die allerheiligste Dreifaltigkeit, den christlichen Glauben,
+die seligste Mutter Gottes, die lieben Heiligen, alle Kirchen-Sacramenta,
+treten deren Bildniss, das heilige Kreuz,
+mit F&uuml;ssen, lassen sich auf des obersten Teufels Namen
+und in aller anderen Teufel Namen umtaufen, schw&ouml;ren
+denselben die Treue, beten ihn mit gebogenen Knieen an,
+unterschreiben sich mit ihrem eigenen Blut, geloben (sich)
+ihm an und gebrauchen ohne Unterlass seinen Beistand,
+werden auch von ihm an unterschiedlichen Orten des Leibes
+mit verschiedenen Figuren gezeichnet, allwo sie hernach
+keine Empfindlichkeit haben, k&uuml;ssen den Teufel von hinten
+und vorn, treiben mit demselben (<em class="spaced">wie ich darvor halte</em>)
+<em class="spaced">ihrer Einbildung</em><a name="FNanchor_304_304" id="FNanchor_304_304"></a><a href="#Footnote_304_304" class="fnanchor">[304]</a> nach Unzucht und fleischliche Vermischung,
+&mdash;&nbsp;tragen versteckter Weise die heil. Hostien
+mit sich auf die Hexent&auml;nze und Convente, haben viele
+Jahre aufeinander ihre Teufel als Puller und legen dergleichen,
+wenn sie von ihren Ehem&auml;nnern aus dem Bett
+<span class='pagenum'><a name="Page_303" id="Page_303">[303]</a></span>
+hinweggefahren, statt ihrer unter menschlicher Gestalt zu
+dem Ehemann in das Bett an die Seite.&ldquo;</p>
+
+<p>Hierauf wird bez&uuml;glich der &bdquo;Anzeigen dieses allerabscheulichsten
+Lasters&ldquo; mit Berufung auf die Auctorit&auml;t
+Carpzov's ausgef&uuml;hrt, dass es &bdquo;in den heimlichen und schwer
+zu probirenden Verbrechen <em class="spaced">genug</em>&ldquo; sei, dass <em class="spaced">Muthmassungen</em>
+vorhanden; denn &bdquo;<em class="spaced">eine muthmassliche
+und aus wichtigem Argwohn entsprungene Probe
+ist diessfalls f&uuml;r vollkommen und entscheidend
+zu achten</em>.&ldquo; Daher hat man zun&auml;chst nur nach dem Rufe
+der Betreffenden zu fragen und demgem&auml;ss gegen sie vorzugehen.</p>
+
+<p>Bez&uuml;glich des Prozessverfahrens ist nun zwar von der
+Anwendung der Folter nicht die Rede; dagegen wird eine
+Reihe der scheusslichsten Vorschriften des Hexenhammers
+wiederholt. Zun&auml;chst heisst es n&auml;mlich: &bdquo;Wenn dergleichen
+Geschmeiss in Verhaft kommt, ist das Sicherste, der Oberbeamte
+befehle, man solle ihnen <em class="spaced">alle Haare abscheeren</em>
+und sie durchgehends glatt und eben machen, auch
+wegen vielleicht habenden <em class="spaced">Zeichen</em> visitiren, damit sie
+nichts Zauberisches m&ouml;gen bei sich f&uuml;hren oder versteckt
+behalten, wie dann auch wohl geschicht, wenn man ihnen
+ein anderes <em class="spaced">Malefizhemd</em>&nbsp;&mdash; zuwirft.&ldquo;</p>
+
+<p>Aus den f&uuml;r den Prozess vorgeschriebenen &bdquo;Fragest&uuml;cken&ldquo;
+ersieht man, dass die Doktrin des Hexenhammers
+in Baiern im Jahr 1769 noch vollst&auml;ndig aufrecht erhalten
+wurde, und dass die ganze Inquisition auf der nichtsw&uuml;rdigsten
+Suggestion beruhte. Am emp&ouml;rendsten sind hierbei
+wohl die zum Gebrauche bei Kindern vorgeschriebenen
+Fragen. Dieselben sollen zun&auml;chst durch freundliche Fragen
+gefangen werden: &bdquo;Wie sie heissen? Ob sie ihre Eltern
+lieb haben? Ob sie schon zur Schule gehen? Was sie
+f&uuml;r Kameraden haben? Was diese k&ouml;nnen? Was sie mit
+ihnen spielen?&ldquo; u.&nbsp;s.&nbsp;w. Dann folgen die Fragen: &bdquo;Warum
+sie dermalen nicht zu Hause bei dem Vater (Mutter), sondern
+hier im Amthaus sich befinden? Was sie neulich
+da und dort mit diesen getrieben? In wem es bestanden?
+Was, wie er es gemacht? Wer es ihm gelehrt? Wann,
+<span class='pagenum'><a name="Page_304" id="Page_304">[304]</a></span>
+wo, wer dabei gewesen? Wie oft sie es gemacht?&nbsp;&mdash; Wie
+lange das Wetter gedauert? Wem es vermeint gewesen
+und geschadet? Zu wem sie die M&auml;use geschickt? Warum?
+Wie er ausgeschaut?&nbsp;&mdash; Wie oft sie auf dem Tanz gewesen?
+Wer sie hingef&uuml;hrt und was sie noch alldort gethan?
+Was ihnen dieser und jener, auch der Teufel versprochen?&ldquo;
+u.&nbsp;s.&nbsp;w.</p>
+
+<p>Bei Erwachsenen soll sofort gefragt werden: &bdquo;Ob er
+diese oder jene Personen kenne? Ob dieser ein Hexenmeister
+sei? Er m&uuml;sse es wissen, weil er mit ihm Umgang
+gepflogen. Was ihm von dem j&uuml;ngst gewesenen Schauerwetter
+bekannt? Wer dieses gemacht? Wo er um diese
+und jene Zeit gewesen? Von wem er das Hexen und Zaubern
+gelernt? Wie lange er solches treibe?&nbsp;&mdash; Was er f&uuml;r
+einen Glauben habe? Wie er dieses sagen m&ouml;ge, zumal
+er sich ja durch seine teuflischen K&uuml;nste von Gott abgesondert?
+Was er zu seiner Kunst gebrauche? Woher er
+die Sachen genommen? Was der Teufel von ihm verlangt?
+Solle die Wahrheit sagen. Ob er sich demselben verschrieben?
+Auf wie lange und mit was f&uuml;r Umst&auml;nden?
+Ob er Gott verleugnet? Ob er anders getauft und mit was
+f&uuml;r einem Namen?&nbsp;&mdash; Ob er mit dem Teufel Beischlaf gehabt?
+Wie oft und auf was f&uuml;r eine Weise? Wie dieser
+geheissen, wie er ausgesehen? Was sie hierbei und nach
+der Hand versp&uuml;rt<a name="FNanchor_305_305" id="FNanchor_305_305"></a><a href="#Footnote_305_305" class="fnanchor">[305]</a>? Zu was Zeit und an welchem Orte
+er auf dem Tanz gewesen? Was der Teufel geredet?&ldquo;
+u.&nbsp;s.&nbsp;w. u.&nbsp;s.&nbsp;w.&nbsp;&mdash; Besonders wird es dem Untersuchungsrichter
+noch zur Pflicht gemacht &bdquo;auch auf die Complices
+zu inquiriren&ldquo;.</p>
+
+<p>Diese (von <em class="spaced">Schuegraf</em> im Archive zu Kelheim aufgefundene
+und zuerst bekannt gemachte) Instruktion f&uuml;r
+die kurbaierischen Hexenrichter musste, da sie nicht gedruckt
+ward<a name="FNanchor_306_306" id="FNanchor_306_306"></a><a href="#Footnote_306_306" class="fnanchor">[306]</a>, von jedem Landgericht abgeschrieben werden.
+<span class='pagenum'><a name="Page_305" id="Page_305">[305]</a></span>
+Schuegraf macht nun dabei die f&uuml;r die damaligen Kulturverh&auml;ltnisse
+Baierns ganz besonders frappante Mittheilung,
+dass man eben damals, gerade um die Jahre 1760&ndash;1769
+anfing, die baierischen Pfleggerichte der vier Rent&auml;mter
+Straubing, Landshut, M&uuml;nchen und Burghausen zu klassifiziren,
+indem man jene, die am meisten Hexen und andere
+Verbrecher durch Feuer, Schwert etc. justifizirt hatten,
+die strengsten, jene aber, die in ihrer Jahrespraxis eine
+geringere Zahl von Hinrichtungen aufzuweisen hatten, nur
+<em class="spaced">strenge Halsgerichte</em> zu nennen pflegte<a name="FNanchor_307_307" id="FNanchor_307_307"></a><a href="#Footnote_307_307" class="fnanchor">[307]</a>.</p>
+
+<p>Grosse Bewegung rief damals in Baiern ein gewaltiger
+Teufelsbanner, der Priester <em class="spaced">Joh. Joseph Gassner</em> hervor<a name="FNanchor_308_308" id="FNanchor_308_308"></a><a href="#Footnote_308_308" class="fnanchor">[308]</a>.
+Derselbe verk&uuml;ndete, dass die Wirksamkeit des
+Teufels jetzt vorzugsweise in der Bewirkung von Krankheiten
+hervortrete, wesshalb ein grosser Theil derselben
+nicht mit Arzneien, sondern nur mit Beschw&ouml;rungen und
+Exorzismen geheilt werden k&ouml;nnte. Einen m&auml;chtigen
+G&ouml;nner fand Gassner an dem Bischof von Regensburg,
+Anton Ignaz Grafen von Fugger, der ihn zu seinem Hofkaplan
+und geistlichen Rath ernannte. Da der genannte
+Bischof zugleich Propst von Ellwangen war, so begab sich
+Gassner dahin und begann hier an Besessenen und anderen
+Kranken seine Exorzismen zu experimentiren. Der Zulauf,
+den er hier fand, war so gross, dass im Dezember
+1774 die Zahl der H&uuml;lfesuchenden &uuml;ber 2700 betrug. Um
+seine Teufelsbannerei noch mehr in Schwung zu bringen,
+ver&ouml;ffentlichte Gassner 1774 ein Schriftchen unter dem
+Titel: &bdquo;Weise, fromm und gesund zu leben, auch ruhig
+und gottselig zu sterben oder N&uuml;tzlicher Unterricht wider
+den Teufel zu streiten durch Beantwortung der Fragen:
+1)&nbsp;Kann der Teufel dem Leibe der Menschen schaden?
+<span class='pagenum'><a name="Page_306" id="Page_306">[306]</a></span>
+2)&nbsp;Welchen am meisten? 3)&nbsp;Wie ist zu helfen?&ldquo; (Kempten,
+1774, 40&nbsp;S.) Er meint in diesem Schriftchen, dass es drei
+Klassen vom Teufel geplagter Menschen gebe, n&auml;mlich
+circumsessi (angefochtene), obsessi oder maleficiati (verzauberte)
+und possessi (besessene). F&uuml;r alle diese Geplagten
+gibt Gassner die Mittel der Heilung an. Vor Allem habe
+sich der Betroffene davor zu h&uuml;ten, dass er die teuflische
+Plage und Sch&auml;digung f&uuml;r ein nat&uuml;rliches Leiden halte,
+indem Niemand die Wirklichkeit der d&auml;monischen Zauberei
+leugnen k&ouml;nne, ohne sich &bdquo;de religione suspectus&ldquo; zu
+machen.&nbsp;&mdash; Im folgenden Jahre zog Gassner nach Regensburg
+&uuml;ber und auch hier str&ouml;mte viel Volks von allen
+Seiten (aus der Pfalz, aus B&ouml;hmen, Oesterreich und aus
+anderen Landen) herbei, um sich durch seine Bannspr&uuml;che
+von allerlei zauberischen Plagen, Besessenheit und sonstiger
+Krankheit heilen zu lassen. Endlich aber ward ihm das
+Handwerk gelegt. Der kaiserliche und der kurbaierische
+Hof, der Bischof von Costnitz und die Erzbisch&ouml;fe von
+Salzburg und Prag untersagten ihm die fernere Aus&uuml;bung
+seiner Teufelsbannerei. Auch in Rom wurde die Ostentation,
+mit der er seine (theilweise von ihm selbst redigirten)
+Exorzismen betrieb, gemissbilligt. Nebenbei wurde
+viel Staub durch Brosch&uuml;ren, die sich mit dem Teufelsbanner
+und Wunderdoktor besch&auml;ftigten, aufgewirbelt<a name="FNanchor_309_309" id="FNanchor_309_309"></a><a href="#Footnote_309_309" class="fnanchor">[309]</a>.</p>
+
+<p>In diesem Federkrieg sprach sich seltsamer Weise
+nicht nur der ber&uuml;hmte <em class="spaced">Lavater</em> zu Z&uuml;rich einigermassen zu
+Gunsten Gassner's aus, indem er in diesem zwar keinen Wunderth&auml;ter
+aber doch einen starken Glaubensmann anerkannte,
+&mdash;&nbsp;sondern auch der kaiserliche Leibarzt <em class="spaced">Anton von
+Haen</em> (der mit seinem Collegen, dem Freiherrn <em class="spaced">van
+Swieten</em> als Hauptgegner des Hexenglaubens galt, und
+der einst drei angebliche, schon gemarterte und zum Scheiterhaufen
+verurtheilte Hexen gerettet hatte,) liess sich bestimmen,
+in einer Brosch&uuml;re<a name="FNanchor_310_310" id="FNanchor_310_310"></a><a href="#Footnote_310_310" class="fnanchor">[310]</a> dem Hexenglauben gewisse
+<span class='pagenum'><a name="Page_307" id="Page_307">[307]</a></span>
+Conzessionen zu machen. In einer zweiten Brosch&uuml;re<a name="FNanchor_311_311" id="FNanchor_311_311"></a><a href="#Footnote_311_311" class="fnanchor">[311]</a>
+&bdquo;&uuml;ber die Wunder&ldquo; schloss freilich <em class="spaced">Haen</em> seine Untersuchung
+damit, dass, da sich die wesentlichen Kennzeichen
+des Wunders bei den wunderbaren Heilungen Gassner's
+nicht vorf&auml;nden, dieser dieselben wohl mit H&uuml;lfe des Teufels
+verrichtet haben m&uuml;sste.</p>
+
+<p>Auch unter der Regierung des Kurf&uuml;rsten <em class="spaced">Karl Theodor</em>
+(1777&ndash;1799) dauerte die Herrschaft des Aberglaubens
+in Baiern ungest&ouml;rt fort. Fast jedes Kloster hatte seinen
+sogenannten <em class="spaced">Hexenpater</em>, bei welchem man sich Rath
+und Schutzmittel zu holen pflegte, z.&nbsp;B. Agnus Dei und
+Lukaszettel. Eine B&auml;uerin aus dem Gerichte Pfatter bei
+Straubing, deren K&uuml;he keine Milch gaben, fiel in die
+Schlingen eines solchen Hexenpaters, des Franziskaners
+Benno, der sie im Kloster trunken machte, dann unter
+dem Vorwande der Entzauberungszeremonien sch&auml;ndete
+und zuletzt zum Todtschlage an der neunzigj&auml;hrigen Grossmutter
+ihres Mannes veranlasste. Als das Gericht nach
+langem Z&ouml;gern die Verhaftung des Buben beschloss, musste
+es die Auslieferung desselben durch milit&auml;rische Exekution
+vom Kloster erzwingen, und als derselbe endlich degradirt
+und zu lebenslanger Festungsarbeit verurtheilt war, legte
+sich Rom ins Mittel und bewirkte Begnadigung, so dass
+der Hexenpater mit zehnj&auml;hriger Suspension und eben so
+langem Klosterarreste durchkam.&nbsp;&mdash; &bdquo;Seht, Leute!&nbsp;&mdash; sagt
+der Berichterstatter, dem wir diese Nachricht entnehmen,&nbsp;&mdash;
+so geht's bei uns in Baiern zu; die Pfaffen lachen &uuml;ber
+uns und m&auml;sten sich von unserm Schweiss. W&auml;r's nicht
+eine von den nothwendigsten Neuerungen, dass bei uns
+die Bettelm&ouml;nche, so wie die andern privilegirten Tagediebe
+aufgehoben, oder wenigstens ihr Wirkungskreis beschr&auml;nkt
+w&uuml;rde? Aber das ist so ein Wunsch, der keine
+Erf&uuml;llung kennt, so lange wenigstens nicht kennen wird,
+als <em class="spaced">Frank</em> Gewissensrath unsers durchlauchtigsten Karl
+Theodor bleibt&ldquo;<a name="FNanchor_312_312" id="FNanchor_312_312"></a><a href="#Footnote_312_312" class="fnanchor">[312]</a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_308" id="Page_308">[308]</a></span></p>
+<p>Im Umfange des heutigen K&ouml;nigreichs Baiern sah
+man sogar noch im Jahr 1775 die Trag&ouml;die eines Hexenprozesses
+vor sich gehen. Dieser Hexenprozess erfolgte
+im damaligen <em class="spaced">Stift Kempten</em>, wo derselbe am 6.&nbsp;M&auml;rz
+1775 begann und am 11.&nbsp;April 1775 zu Ende ging. Ueber
+den Verlauf desselben berichten wir w&ouml;rtlich nach <em class="spaced">C. Haas</em>,
+der denselben (in der Schrift &bdquo;die Hexenprozesse&ldquo; S.&nbsp;108&nbsp;ff.)
+zum ersten Male (nach den Akten) mitgetheilt hat.</p>
+
+<p>Eine arme S&ouml;ldners- und Tagwerkerstochter <em class="spaced">Anna
+Maria Schw&auml;gelin</em> von Lachen hatte fr&uuml;he ihre Eltern
+verloren und musste sich ihr Brot mit Dienen erwerben.
+Im Dienste eines protestantischen Hauses kn&uuml;pft der Kutscher
+des Herrn ein Verh&auml;ltniss mit ihr an und verspricht ihr
+die Ehe unter der Bedingung, dass sie den katholischen
+Glauben verlasse und lutherisch werde. Dieses letztere
+vollzog die Schw&auml;gelin in Memmingen in einem Alter von
+etwa 30&ndash;36 Jahren (sie wusste im Verh&ouml;r &uuml;ber ihr Alter
+nur zu sagen, dass sie in die dreissig oder nahezu vierzig
+Jahre alt sei). Nichtsdestoweniger liess sie der Kutscher
+sitzen und heirathete eine Wirthstochter von Berkheim.
+Hier&uuml;ber erregt und zugleich in ihrem Gewissen beunruhigt
+beichtete sie die Sache einem Augustinerm&ouml;nche in
+Memmingen, der ihr gesagt haben soll: &bdquo;es sei nunmehr
+genug, dass sie es gebeichtet und dass sie eine wahre
+Reue dagegen bezeuge, und sie habe nicht n&ouml;thig, dass
+sie wiederum neuerdings ein Glaubensbekenntniss ablege,
+wenn sie nur bei ihrem Vorsatz beharre.&ldquo; Bei ihrer Conversion
+in der Martinskirche zu Memmingen habe sie die
+Schw&ouml;rfinger aufheben und sagen m&uuml;ssen, dass sie auf dem
+<span class='pagenum'><a name="Page_309" id="Page_309">[309]</a></span>
+lutherischen Glauben beharren wolle und dass die Mutter
+Gottes und die Heiligen ihr nicht helfen k&ouml;nnen. Die
+Mutter Gottes sei nur eine Kindelw&auml;scherin und als ein
+anderes Weibsbild gewesen. Die Bilder von denen Heiligen
+seien nichts als zum Ged&auml;chtniss, keineswegs aber,
+dass man diese verehren solle. Gott allein k&ouml;nne ihr helfen,
+sonst Niemand. Da aber oben gemeldeter Augustiner in
+Memmingen wenige Tage nach der Beichte der Schw&auml;gelin
+apostasirte, so ward sie wieder unruhig und meinte, sie
+sei wohl von diesem Geistlichen nicht richtig absolvirt.
+Sie will daher hierauf die Sache einem Kaplan gebeichtet
+haben, der ihr jedoch die Absolution mit dem Bemerken
+verweigerte, der Fall m&uuml;sse nach Rom berichtet werden.
+Alsbald aber sei der Kaplan auf einen anderen Dienst
+gekommen und die Sache sei liegen geblieben.</p>
+
+<p>Seitdem irrte die Schw&auml;gelin von Dienst zu Dienst,
+und wurde schliesslich als vagirende und wahrscheinlich
+k&ouml;rperlich und geistig leidende Person in das Kempten'sche
+Zuchtschloss Langenegg (zwischen Kempten und Immenstadt)
+gebracht. Dort ward sie <em class="spaced">einer notorisch geisteskranken
+Person</em>, Namens Anna Maria Kuhstaller, f&uuml;r
+w&ouml;chentlich 42&nbsp;Kr. in Pflege und Aufsicht gegeben. Ihrer
+Aussage nach wurde sie von derselben sehr schlecht gehalten,
+elend gen&auml;hrt, oft Tage lang gar nicht, und dabei
+vielfach geschlagen und sonst misshandelt. Soviel steht
+wenigstens fest, dass sie schliesslich nicht mehr stehen
+und gehen und keine Hand mehr erheben konnte. Die
+Schw&auml;gelin gab dabei an, dass die Kuhstaller sie aus Eifersucht
+so arg misshandelt habe, weil diese bef&uuml;rchtet, sie
+mache ihr den Zuchtmeister absp&auml;nnstig. Dagegen erkl&auml;rte
+die Kuhstaller, sie habe der Schw&auml;gelin nur zweimal
+mit einem Stricke etliche Hiebe gegeben, weil sie
+gelogen habe und boshaft gewesen sei. Essen habe sie
+ihr richtig und genug gegeben, so gut sie es habe auftreiben
+k&ouml;nnen, was der Zuchtmeister Klingensteiner als
+wahr bezeugte.</p>
+
+<p>In ihrem Unmuthe sagte einmal die Schw&auml;gelin, sie
+wollte lieber beim Teufel als in solcher Pflege sein. Das
+<span class='pagenum'><a name="Page_310" id="Page_310">[310]</a></span>
+benutzte die Kuhstaller, um alsbald bei Gericht anzuzeigen:
+die Schw&auml;gelin habe ihr einbekannt, dass sie mit dem
+Teufel Unzucht getrieben und Gott und allen Heiligen
+habe absagen und auf jene Weise und Art sich verschw&ouml;ren
+m&uuml;ssen, wie es ihr der Teufel vorgehalten habe. Auch
+habe sie die Schw&auml;gelin manchmal laut lachen und mit
+Jemandem sprechen h&ouml;ren, w&auml;hrend doch Niemand bei ihr
+gewesen sei.</p>
+
+<p><em class="spaced">Diese Anzeige gen&uuml;gte</em>, weil der Zuchtmeister
+sie best&auml;tigte, die ungl&uuml;ckliche, ganz gebrechliche Person
+&bdquo;abholungsweise auf der sogen. Bettelfuhr&ldquo; am 20.&nbsp;Febr. 1775
+nach Kempten ins Gef&auml;ngniss schaffen zu lassen. Von da
+bis zum 6.&nbsp;M&auml;rz wurde sie nun zun&auml;chst durch den Eisenmeister
+Klingensteiner beobachtet, der auf Befragen &uuml;ber das
+Verhalten der Angeklagten deponirte: In der dritten Nacht
+ihrer Anwesenheit im Kerker habe man im Gef&auml;ngnissofen
+ein Ger&auml;usch geh&ouml;rt, als ob etwas vom Ofen herabgefallen
+w&auml;re. Er selbst freilich habe es nicht geh&ouml;rt, sondern
+es sei ihm von einem anderen Gefangenen erz&auml;hlt
+worden. Aber er und seine Schwester h&auml;tten geh&ouml;rt, wie
+ihre Enten im Stalle geschrieen und h&auml;tten deren Unruhe
+gesehen, und zwar Nachts zwischen zwei und drei Uhr.
+Sp&auml;terhin habe man nichts mehr geh&ouml;rt. Er, der Eisenmeister,
+habe die Schw&auml;gelin gefragt, ob sie wisse, warum
+sie ins Gef&auml;ngniss gebracht worden sei. Darauf habe sie
+geantwortet: Ja, sie habe gesagt, dass sie Gott und allen
+Heiligen abgeschworen und mit dem Teufel Unzucht getrieben;
+allein das habe sie zur Kuhstallerin nur aus Furcht
+gesagt, weil sie sonst von derselben geschlagen worden
+sei.&nbsp;&mdash; Diese wollte sie also als Hexe anklagen und hatte
+das Gest&auml;ndniss erpresst!</p>
+
+<p>Klingensteiner's Schwester Maria Anna deponirt: Der
+Vorgang mit den Enten habe seine Richtigkeit, indem dieselben
+nie so geschrieen wie damals. Uebrigens sei die
+Inquisitin &bdquo;nicht nur an beiden F&uuml;ssen so eingezogen, dass
+diese nicht einmal auf einen Stuhl, sondern immer auf dem
+Boden liegen m&uuml;sse, wie denn auch ihre H&auml;nde ziemlich
+verdreht&ldquo; w&auml;ren.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_311" id="Page_311">[311]</a></span></p>
+<p>Die Voruntersuchung war nun geschlossen und die
+Angeklagte ward am 6.&nbsp;M&auml;rz vernommen. Die Personalien
+wurden protokollirt, dabei die Erz&auml;hlung ihres Abfalls
+vom katholischen Glauben, ihrer Behandlung seitens der
+Kuhstallerin etc., wobei sie erz&auml;hlte, sie habe der Kuhstallerin
+geklagt, dass die Maden ihr die Fersen auffr&auml;ssen,
+sie solle doch machen, dass man ihr diessmal ein Mittel
+verschaffe, worauf diese geantwortet, dass ihr Hurenj&auml;ger
+(womit sie den Zuchtmeister gemeint,) ihr schon etwas
+geben werde. Auf ihre Klage &uuml;ber schlechte Kost habe
+sie von der Kuhstallerin Schl&auml;ge bekommen unter Vermelden,
+sie habe von der gn&auml;digen Herrschaft Erlaubniss
+sie zu z&uuml;chtigen. Immer dar&uuml;ber berufen, dass sie es mit
+dem Teufel zu thun habe, habe sie aus Furcht vor Schlagen
+und anderer Misshandlung solches zugegeben und auf Andringen
+habe sie zuletzt auch dem Zuchtmeister erz&auml;hlt,
+vor etwa f&uuml;nf oder sechs Jahren sei der Teufel in Gestalt
+eines J&auml;gers ihr in der Harth unweit Memmingen begegnet,
+mit dem sie sich damals vers&uuml;ndigt habe. Sonst wisse sie
+nichts anzugeben.</p>
+
+<p>Am 8.&nbsp;M&auml;rz erfolgte nun das zweite Verh&ouml;r. Inquisitin
+bleibt dabei, dass sie nur aus Furcht und Angst der
+Kuhstallerin und dem Eisenmeister die Geschichte mit dem
+Teufel erz&auml;hlt habe, um Ruhe zu bekommen und weil
+letzterer ihr versprochen, ihr dazu beh&uuml;lflich sein zu wollen,
+dass sie von Langenegg fortkomme. Trotzdem wurde aber
+diese Aussage als Gest&auml;ndniss angesehen und Inquisitin
+mit Fragen aller Art so best&uuml;rmt, dass sie verwirrt endlich
+auf die Suggestionen selbst einging und die l&auml;cherliche
+Aussage mehr und mehr ausspann, oder vielmehr
+sich ausspinnen liess, z.&nbsp;B., dass der Teufel ihr zuletzt
+gesagt habe, dass er der Teufel sei.&nbsp;&mdash; Hierauf geht das
+Verh&ouml;r auf das Lutherischwerden u.&nbsp;s.&nbsp;w. &uuml;ber, und wird
+das Abschw&ouml;ren in der Martinikirche zu Memmingen zum
+Abschw&ouml;ren vom Teufel. Zur Unzucht mit dem Teufel,
+sagt die Angeklagte, sei es nicht gekommen, und sie k&ouml;nne
+es nicht anders sagen, auch wenn sie sterben m&uuml;sse.&nbsp;&mdash;
+Auf die Frage, was ihr denn der Teufel versprochen,
+<span class='pagenum'><a name="Page_312" id="Page_312">[312]</a></span>
+antwortet sie: Der Teufel habe ihr Zeug (allerlei Sachen)
+schenken wollen.&nbsp;&mdash; Nun wird die Ungl&uuml;ckliche immer
+von Neuem dazu gedr&auml;ngt, dass sie gestehen soll, sie habe
+mit dem Teufel Unzucht getrieben; allein sie verneint es
+stets und bleibt dabei, dass sie ihre Aussage gegen den
+Zuchtmeister nur aus Furcht und Angst gethan habe.</p>
+
+<p>Am folgenden Tage (9.&nbsp;M&auml;rz) wird die Ungl&uuml;ckliche
+wieder ins Verh&ouml;r genommen. Dasselbe beginnt wieder
+mit Fragen nach dem Lutherischwerden und geht sodann
+zur Er&ouml;rterung ihrer Behandlung in Langenegg &uuml;ber. Inquisitin
+bleibt fest bei ihren fr&uuml;heren Aussagen. Auf Befragen
+z&auml;hlt sie eine Reihe von Diensten auf, in denen sie
+gestanden, wiederholt, da sie wiederum nach ihrem Abfall
+vom Katholizismus und ihrer Unzucht mit dem Teufel
+befragt wird, ihre fr&uuml;heren Aussagen, gesteht aber endlich
+zu, dass der Teufel mit ihr Unzucht getrieben und
+sie mit Aufhebung von zwei Fingern habe schw&ouml;ren lassen,
+dass sie alles dasjenige halten wolle, was sie ihm versprochen
+habe (n&auml;mlich, dass sie ihm dienen wolle). Abermals
+wird sie nun aufgefordert zu gestehen, dass sie mit
+dem Teufel vollkommene Unzucht getrieben habe, was sie
+endlich mit Thr&auml;nen im Auge und mit dem Bemerken, es
+werde sie ja das Leben nicht kosten, abermals bekennt.</p>
+
+<p>Nun beginnt ein so schamloses Inquiriren nach dem
+Detail der Unzucht, dass die Ungl&uuml;ckliche nicht weiss,
+was sie antworten soll. Sie wird nach Scheusslichkeiten
+gefragt, von denen sie noch nie geh&ouml;rt hat; aber der Verh&ouml;rrichter
+ruht nicht, bis er aus ihr herausgepresst, was
+er in sie (durch seine Suggestionen) hineingelegt hat. Die
+Kuhstallerin, welche nachher verh&ouml;ret wird, deponirt, dass
+sie die Schw&auml;gelin einmal habe zum Teufel sagen h&ouml;ren:
+es komme Jemand, er solle in ihre Truhe fahren.</p>
+
+<p>In dem am 10.&nbsp;M&auml;rz fortgesetzten Verh&ouml;r versichert
+Inquisitin sich mit dem Teufel nur Einmal, und zwar auf
+der Harth vers&uuml;ndigt zu haben. Im Schlafe sei es ihr zwei- oder
+dreimal nur so vorgekommen. Sie klagt, &bdquo;es werde
+ihr so wehe und sie k&ouml;nne schier nicht mehr schnaufen;
+heute Nacht habe sie gemeint, sie m&uuml;sse sterben, indem
+<span class='pagenum'><a name="Page_313" id="Page_313">[313]</a></span>
+es ihr so schwer auf dem Herzen gewesen.&ldquo; Hierauf wird
+ihr erwidert: &bdquo;ihr dermaliger Zustand, den sie dato anzeige,
+werde wohl ja und allein daher r&uuml;hren, dieweilen
+sie dem Anschein nach bisher kein aufrichtiges Bekenntniss
+gethan habe. Sie solle daher ihre Sache aufrichtig
+bekennen.&ldquo;</p>
+
+<p>Endlich dahin gebracht, dass sie bekennt, der Teufel
+habe in jeder Nacht mit ihr Unzucht getrieben, geht sie
+nun auf alle Fragen, die sie vorher mit innerem Erbeben
+geh&ouml;rt hatte, ein,&nbsp;&mdash; so toll sie auch waren,&nbsp;&mdash; und beantwortet
+sie ganz nach Wunsch des Verh&ouml;rrichters mit einfachem
+Ja. Zumeist betrafen die Fragen schon fr&uuml;her
+verhandelte Dinge. Pl&ouml;tzlich aber wird im Verh&ouml;re von
+etwas ganz Neuem, n&auml;mlich von einem <em class="spaced">Pakte</em> mit dem
+Teufel gesprochen, den die Angeklagte eingestandener
+Massen eingegangen habe. Dieses geschah in der zweihunderteinundzwanzigsten
+Frage, in welcher der Richter
+dabei auf Frage hundertsechsundsechzig Bezug nahm. Die
+Frage hundertsechsundsechzig lautete aber: &bdquo;Wie lange
+es angestanden, dass, nachdem sie lutherisch geworden,
+sie hernach Gott und alle Heiligen verleugnet und sich
+dem Teufel zugeeignet?&ldquo; an welche nun die Suggestivfrage
+zweihunderteinundzwanzig angeschlossen ward: &bdquo;Sie
+habe ad interrog. hundertsechsundsechzig gesagt, dass sie
+erst in zwei Jahren danach, wie sie lutherisch geworden,
+diesen <em class="spaced">Pakt mit dem Teufel</em> gemacht habe.&ldquo; Nun folgt
+noch eine lange Reihe von Fragen &uuml;ber die mit dem
+Teufel getriebene Unzucht (wobei die Angeklagte auf Befragen
+angibt, dass derselbe bald als J&auml;ger bald als halberwachsener
+Bauersknecht zu ihr gekommen war,) bis man
+endlich am 30.&nbsp;M&auml;rz 1775 das crimen laesae majestatis
+divinae als constatirt ansehen und das Urtheil gef&auml;llt werden
+konnte, welches auf &bdquo;Tod durch das Schwert&ldquo; lautete. Das
+Urtheil ist unterschrieben von &bdquo;<em class="spaced">Treichlinger</em>, Hofrath
+und Landrichter&ldquo; (der die Untersuchung gef&uuml;hrt hatte),
+&bdquo;<em class="spaced">Feiger</em>, Hofrath&ldquo; und &bdquo;<em class="spaced">Hofrath Leiner</em>&ldquo;. Die Best&auml;tigung
+des Urtheils ist mit den Worten beigeschrieben:
+&bdquo;Fiat iustitia! <em class="spaced">Honorius</em>, F&uuml;rstbischof.&ldquo; Ein nachgetragenes
+<span class='pagenum'><a name="Page_314" id="Page_314">[314]</a></span>
+&bdquo;Bey-Urthl&ldquo; lautet: &bdquo;Auch ist zu Recht erkannt
+worden, dass wer der armen S&uuml;nderin Tod r&auml;chen oder
+hindern w&uuml;rde, in dessen&nbsp;(?) Fusstapfen gestellt werden
+solle.&ldquo;</p>
+
+<p>So verlief der letzte Hexenprozess auf deutscher Erde
+&mdash;&nbsp;im Jahr 1775!</p>
+
+<p>Unter den <em class="spaced">franz&ouml;sischen</em> Gerichten war das Parlament
+von Bordeaux eines der hartn&auml;ckigsten. Es verbrannte
+noch 1718 einen Menschen, den es f&uuml;r &uuml;berf&uuml;hrt
+erkl&auml;rte, einen vornehmen Herrn sammt dessen ganzem
+Hause durch Nestelkn&uuml;pfen bezaubert zu haben<a name="FNanchor_313_313" id="FNanchor_313_313"></a><a href="#Footnote_313_313" class="fnanchor">[313]</a>.</p>
+
+<p>Im Jahr 1731 wurde vor dem Parlament zu Aix der
+ber&uuml;chtigte Prozess zwischen Katharine Cadi&egrave;re und dem
+Jesuiten Girard verhandelt. Letzterer war angeklagt, dieses
+M&auml;dchen, sein Beichtkind, zur Unzucht gemissbraucht, entf&uuml;hrt
+und ihre Leibesfrucht abgetrieben zu haben. Die
+Verf&uuml;hrung und den Abortus sollte der Jesuit durch Zauberkr&auml;fte
+bewirkt haben. Indessen bewegte sich der ganze
+Handel auf einem allzu plattnat&uuml;rlichen Boden, als dass
+die Richter auf solches Beiwerk h&auml;tten R&uuml;cksicht nehmen
+m&ouml;gen, und der Prozess geh&ouml;rt nur der Rubrik der Anklage,
+nicht dem Charakter des ferneren Verlaufes nach
+unter die Zauberprozesse. Es waren in dieser Sache m&auml;chtige
+Interessen im Widerstreit. Der Procureur-General
+hatte den Antrag gestellt, dass Katharine Cadi&egrave;re als
+ruchlose Betr&uuml;gerin und falsche Ankl&auml;gerin geh&auml;ngt werden
+sollte; die Majorit&auml;t des Parlaments sprach jedoch
+dieselbe frei und verurtheilte den Jesuiten zum Scheiterhaufen.
+Indessen vereinigte man sich sp&auml;ter dahin, ihn
+dem geistlichen Gerichte zu &uuml;bergeben, und dieses sprach
+ihn los. Als er sich durch eine Hinterth&uuml;re wegschlich,
+erkannte ihn der P&ouml;bel und &uuml;berh&auml;ufte ihn mit Schm&auml;hungen<a name="FNanchor_314_314" id="FNanchor_314_314"></a><a href="#Footnote_314_314" class="fnanchor">[314]</a>.</p>
+
+<p><em class="spaced">Spanien</em> endigte seine Hexenverbrennungen 1781
+mit der Hinrichtung eines Weibes zu Sevilla, das des
+<span class='pagenum'><a name="Page_315" id="Page_315">[315]</a></span>
+Bundes und der Unzucht mit dem Teufel angeklagt war.
+Sie h&auml;tte, sagt Llorente, dem Tode entgehen k&ouml;nnen, wenn
+sie selbst sich des Verbrechens h&auml;tte schuldig erkl&auml;ren
+wollen<a name="FNanchor_315_315" id="FNanchor_315_315"></a><a href="#Footnote_315_315" class="fnanchor">[315]</a>.&nbsp;&mdash; Noch 1804 wurden verschiedene Personen
+wegen Liebeszauber und Wahrsagerei von der Inquisition
+eingekerkert.</p>
+
+<p>Die schrecklichsten Dinge trugen sich aber w&auml;hrend
+des achtzehnten Jahrhunderts in der katholischen Schweiz zu<a name="FNanchor_316_316" id="FNanchor_316_316"></a><a href="#Footnote_316_316" class="fnanchor">[316]</a>.</p>
+
+<p>Hier war es am 9.&nbsp;August 1737 geschehen, dass ein
+siebenzehnj&auml;hriges M&auml;dchen, <em class="spaced">Katharina Kalbacher</em>, in
+<em class="spaced">Zug</em> vor dem Hexentribunale erschien, um Gest&auml;ndnisse
+abzulegen. Diese von fr&uuml;hester Jugend an verwahrloste
+Person hatte vorher eine Besprechung mit den <em class="spaced">Jesuiten</em>
+in <em class="spaced">Luzern</em> gehabt, die in ihr eine Besessene erkannt, und
+deren Rektor ihr die Weisung ertheilt hatte, zu thun, was
+er sie heissen werde, wenn sie von ihrem Stande erledigt
+sein wollte. Sie gab nun den gew&ouml;hnlichen Unsinn zu
+Protokoll, wollte schon als kleines Kind dem Teufel und
+der Zauberei ergeben gewesen sein, nannte dabei aber
+sechs Personen als Mitschuldige, zu denen sie sp&auml;terhin,
+wahrscheinlich zur Fristung des eigenen Lebens, noch drei
+andere Personen hinzuf&uuml;gte, obwohl diese drei Personen
+bis dahin in allen peinlichen Verh&ouml;ren mit keiner Silbe
+erw&auml;hnt worden waren.</p>
+
+<p>Die Angezeigten wurden nun alsbald vorgeladen und
+&bdquo;in loco torturae&ldquo; d.&nbsp;h. in dem unter dem Namen Kaibenthurm
+bekannten scheusslichen Arrestlokal der Hexen vernommen<a name="FNanchor_317_317" id="FNanchor_317_317"></a><a href="#Footnote_317_317" class="fnanchor">[317]</a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_316" id="Page_316">[316]</a></span></p>
+<p>Im ersten Verh&ouml;r wiesen dieselben s&auml;mmtlich jedes
+Wissen von Zauberk&uuml;nsten und jede Theilnahme an denselben
+einfach zur&uuml;ck, obschon ihnen von Anfang an mit
+Drohungen sehr ernst zugesetzt wurde. Daher schritt man
+alsbald zum <em class="spaced">peinlichen</em> Verh&ouml;r, zun&auml;chst mit der siebenzigj&auml;hrigen
+Lisi Bossard. Diese alte Person wurde also
+&bdquo;gesetzt&ldquo;, dann &bdquo;gebunden&ldquo; und mit dem &bdquo;kleinsten Stein
+aufgezogen&ldquo;<a name="FNanchor_318_318" id="FNanchor_318_318"></a><a href="#Footnote_318_318" class="fnanchor">[318]</a>, gab aber h&auml;ngend &bdquo;unter erschrecklichem
+<span class='pagenum'><a name="Page_317" id="Page_317">[317]</a></span>
+Geschrei aber <em class="spaced">ohne Z&auml;hren</em>&ldquo; auf die Fragen: &bdquo;ob es
+nichts mit dem Teufel gehabt, ob es nichts verderbt, ob
+es nichts wissen wolle &uuml;ber das Schl&uuml;sselloch, ob es kein
+Vieh verderbt&ldquo;, ein beharrliches &bdquo;Nein&ldquo; zur Antwort, worauf
+zu sch&auml;rferen Torturen vorgegangen wurde,&nbsp;&mdash; mit
+demselben Erfolg.</p>
+
+<p>Doch wir sehen hier von der gr&auml;sslichen Behandlung
+der &uuml;brigen Angeklagten ab, um nur Eine derselben ins
+Auge zu fassen, deren Geschick uns dar&uuml;ber belehren mag,
+wie Menschen wirklich Teufel sein k&ouml;nnen.</p>
+
+<p>Die Ehefrau <em class="spaced">Anna Gilli</em> war am 12.&nbsp;August 1737,
+vierzig Jahre alt, in der vollen Kraft der Gesundheit und
+eines abgeh&auml;rteten, starken K&ouml;rpers vor ihre Untersuchungsrichter
+gebracht worden; und am 29.&nbsp;Januar 1738 ward
+sie zerschlagen, zerquetscht, zerfetzt und zerrissen an
+Fleisch und Knochen, kaum noch ein menschliches Aussehen
+an sich tragend, in der Ecke eines der L&ouml;cher im
+Kaibenthurm zusammengekauert, todt gefunden.</p>
+
+<p>Das erste Verh&ouml;r der Anna Gilli wurde damit er&ouml;ffnet,
+dass man sie das Zeichen des Kreuzes machen,
+f&uuml;nf Vaterunser und Ave Maria sowie den Glauben und
+die &bdquo;offene Schuld&ldquo; beten liess, worauf die erste Frage
+folgte: &bdquo;ob sie dem b&ouml;sen Feinde widersage&ldquo;, deren Bejahung
+sofort zu der Frage benutzt wurde, &bdquo;ob sie von
+demselben etwas angenommen habe&ldquo;, womit die Qu&auml;lerei
+ihren Anfang nahm. Man hatte bei ihr im Stalle acht
+&bdquo;Steckeln&ldquo; gefunden, von denen sie sagte, dass ihr Mann
+sie gemacht habe, um sie mit Kn&ouml;pfen zu versehen, mit
+Scheidewasser anzustreichen und zu verkaufen. Allein
+das Gericht wollte in ihnen nun einmal die Besenstiele
+erkennen, mit denen sie zum Hexensabbath fahre, wesshalb
+sie sich des Bundes und der Buhlerei mit dem Teufel
+u.&nbsp;s.&nbsp;w. schuldig bekennen sollte. Da sie dieses nicht
+that, so wurde alsbald zur Tortur geschritten. Sie wurde
+entbl&ouml;sst, mit einem Hexenkleide angethan, &bdquo;ist ihr dann
+<span class='pagenum'><a name="Page_318" id="Page_318">[318]</a></span>
+unseres Erl&ouml;sers Jesu Christi&nbsp;......<a name="FNanchor_319_319" id="FNanchor_319_319"></a><a href="#Footnote_319_319" class="fnanchor">[319]</a> um den Leib gelegt
+und heilige und gesegnete Sachen an den Hals geh&auml;ngt
+worden, wie auch Salz, das an einem Sonntag
+gesegnet war&nbsp;&mdash; ist auch exorzisirt worden, hat aber hierauf
+keine Z&auml;hre vergossen. Sind ihr hierauf im Weihwasser
+drei Tropfen von einer gesegneten Wachskerze
+gegeben, ist ihr hierauf wieder lange Zeit geistlich zugesprochen
+worden&ldquo;,&nbsp;&mdash; mit diesen Worten beginnt das
+Protokoll des dreizehnten Verh&ouml;rs, denn <em class="spaced">zw&ouml;lfmal</em> war
+sie bis zum 2.&nbsp;September, wo dieses Verh&ouml;r stattfand, bereits
+gepeinigt worden. Fast in jedem dieser Verh&ouml;re
+hatte man sie stundenlang die Tortur auf der Folter mit
+Anh&auml;ngung der schwersten Steine ertragen lassen, und
+da dieses nichts fruchtete, so waren noch andere Torturmittel
+zur Anwendung gebracht. Man hatte sie in die
+&bdquo;Geige&ldquo;<a name="FNanchor_320_320" id="FNanchor_320_320"></a><a href="#Footnote_320_320" class="fnanchor">[320]</a> gespannt, ihr den &bdquo;eisernen Kranz&ldquo; aufgelegt
+und schliesslich war sie &bdquo;im Namen der allerheiligsten
+Dreifaltigkeit&ldquo; nach Entbl&ouml;ssung ihres K&ouml;rpers erst auf
+dem R&uuml;cken, dann auf den Fusssohlen mit Haselst&ouml;cken
+zerhauen worden. Im vierzehnten Verh&ouml;r (am 3.&nbsp;Septbr.)
+wurden ihr sogar &uuml;ber dreihundert Ruthenstreiche beigebracht<a name="FNanchor_321_321" id="FNanchor_321_321"></a><a href="#Footnote_321_321" class="fnanchor">[321]</a>.
+Aber die teuflisch Gequ&auml;lte blieb standhaft.
+Daher liess man sie jetzt bis zum 3.&nbsp;Oktober in ihrem
+scheusslichen Beh&auml;lter in Ruhe. Da aber nahm das Verh&ouml;r
+und die Tortur aufs Neue ihren Anfang. Man hatte
+n&auml;mlich in ihrem Hause ein B&uuml;ndelchen mit Habermehl
+und ein B&uuml;chschen mit einer Salbe vorgefunden und die
+<span class='pagenum'><a name="Page_319" id="Page_319">[319]</a></span>
+Kalbacherin hatte ausgesagt, dass das angebliche Habermehl
+Gift sei, welches die Gilli zum Hagelmachen und
+Sterben des Viehes gebrauche. Ebenso hatte sie angegeben,
+dass die Gilli mit der Salbe ihre &bdquo;Steckle&ldquo; zum
+Ausfahren verwende. Allein obgleich die Gilli sich bereit
+erkl&auml;rte, das Habermehl sofort verzehren zu wollen, wenn
+man es ihr nur gebe, und obgleich der &bdquo;Meister Nachrichter&ldquo;,
+den man beauftragt hatte, mit dem angeblichen
+Habermehl an einem Hunde eine Probe zu machen, berichtete,
+er habe eine Handvoll davon einem Hund in
+einem St&uuml;ck Fleisch und in Bratwurst beigebracht, dem
+es weder geholfen noch geschadet habe, so wurde die
+Ungl&uuml;ckliche doch nochmals auf die Folter gespannt, und
+zwar mit Anh&auml;ngung aller drei Steine an die F&uuml;sse.&nbsp;&mdash;
+Nach dieser letzten Tortur wurde sie nach Rathserkenntniss
+wieder in ihr kaltes Loch gesperrt, und bei etwas Suppe
+zu Mittag und etwas Brot zur Nacht bis zum 23.&nbsp;Januar
+in Ruhe gelassen. Da wurde sie pl&ouml;tzlich nochmals ins
+Verh&ouml;r gef&uuml;hrt. Die zermarterte Frau konnte nicht mehr
+gehen. Sie wurde abermals aufgefordert, sich als Hexe
+zu bekennen, gab aber keine Antwort, sondern brach lautlos
+zusammen. Die Richter hatten dabei noch die Rohheit,
+sie zu fragen, wesshalb sie nicht gerade stehen k&ouml;nnte.
+Als Antwort sprach sie die Bitte aus, dass man ihr etwas
+Wasser geben m&ouml;chte.</p>
+
+<p>Am 29.&nbsp;Januar 1738 ward sie endlich todt im Gef&auml;ngniss
+gefunden. Das dar&uuml;ber aufgenommene Visum
+repertum theilt mit, &bdquo;dass nachdem die L&auml;ufer besagte
+Person todt angetroffen, der Meister Nachrichter bei n&auml;herem
+Untersuch in einem der zwei h&ouml;lzernen Geh&auml;use oder
+Keychen der obersten contignatio dieselbe in einer Ecke
+auf der rechten Schulter liegend, H&auml;nde und F&uuml;sse zusammengezogen
+und mit einem Skapulier und Rosenkr&auml;nzchen
+am Hals,&nbsp;&mdash; auch ohne Merkmale eigenh&auml;ndiger
+Gewaltth&auml;tigkeit gefunden; dass hierauf die wohlweisen
+und gn&auml;digen Herrn des Stadt- und Amtsraths beschlossen,
+weil solche arme Person von den auf sie gewesenen Indizien
+durch grosse und vielf&auml;ltige Pein sich purgirt und
+<span class='pagenum'><a name="Page_320" id="Page_320">[320]</a></span>
+nichts auf sie gebracht werden k&ouml;nnen, wollen M. g. Herrn
+sie nun als todt nicht f&uuml;r eine Unholdin erkennen noch
+traktiren, und um das so viel mehr, da sich aus dem
+Viso reperto durchaus zeige, dass diese arme Person nicht
+eines gewaltth&auml;tigen sich selbst angethanen Todes gestorben
+sei, sondern das Skapulier und Rosenkranz am
+Halse gefunden worden. Desshalb soll solche heute Nacht
+ohne Gel&auml;ute und Lichter von den L&auml;ufern auf den Kirchhof
+getragen und in das Bettlerloch herunter gelassen
+werden.&ldquo;</p>
+
+<p>Ganz ebenso wie mit diesem standhaften, willensstarken
+Weibe wurde nun auch mit allen anderen Angeklagten
+verfahren. Bei allen dieselben Prozeduren und dieselben
+Torturen! Nur mit einigen Worten wollen wir hier noch
+das Schicksal des Marx Stadlin von Zug, seiner Frau und
+seiner Tochter Euphemia ber&uuml;hren. Diese drei Ungl&uuml;cklichen
+waren die von der Kathri Kalbacher ganz nachtr&auml;glich
+am Tage vor ihrer beschlossenen Hinrichtung als
+Hexen Denunzirten. Marx Stadlin erlitt unter uns&auml;glichen
+Schmerzen alle die Torturen, die wir bei der Gilli erw&auml;hnten,
+ohne sich ein Gest&auml;ndniss abpressen zu lassen.
+Das schreckliche Ende mehrerer dieser sogenannten Hexen
+auf dem Richtplatze, das er noch vor seiner Gefangennehmung
+mitansehen konnte, mag nicht wenig zu dieser
+Standhaftigkeit beigetragen haben. Ebenso ertrug auch
+seine Tochter Euphemia alle Martern. Dieses heldenm&uuml;thige,
+kaum achtzehnj&auml;hrige M&auml;dchen hat durch seinen starken
+Glauben an Gott, durch den Muth, mit dem sie lieber alle
+Martern erleiden und das Leben verlieren wollte, als die
+Wahrheit verleugnen oder, wie sie sagte, die Seele verlieren,
+ihr Leiden wie eine M&auml;rtyrerin getragen, und selbst
+ihre Richter in einem Grade stutzig gemacht, dass &bdquo;solche
+<em class="spaced">unter der Zeit</em> die h.&nbsp;Regierungsh&auml;upter um Rath fragen
+zu m&uuml;ssen glaubten, was ferner in der Sache zu thun sei.&ldquo;
+&mdash;&nbsp;Beide wurden schliesslich freigesprochen.</p>
+
+<p>Weniger stark und fest war Stadlin's Frau, Anna Maria,
+geb. Petermann. &bdquo;Sie wolle lieber sagen, sie sei eine
+Hexe, als so gemartert werden,&nbsp;&mdash; sie sei jetzt schon halb
+<span class='pagenum'><a name="Page_321" id="Page_321">[321]</a></span>
+todt.&ldquo; Etwa sechsmal widerrief sie ihre Gest&auml;ndnisse, bis
+sie schliesslich der fortgesetzten Tortur und Geisselung
+erlag und sich als Hexe bekannte.</p>
+
+<p>Zum Schlusse unserer Berichterstattung &uuml;ber diesen
+Prozess theilen wir noch folgende in demselben vorgekommenen
+Erkenntnisse mit:</p>
+
+<p>&bdquo;Ueber die arme S&uuml;nderin <em class="spaced">Elisabeth Bossard</em>,
+weilen diese vor vierzig Jahren durch Ableugnung Gottes
+und seiner Heiligen, auch wegen begangenen gottessch&auml;nderischen
+Verunehrung des Hochw&uuml;rdigsten solche unmenschliche
+Verderbungen, nicht minder auch mit Vermischung
+mit dem Teufel sich entsetzlich verfehlet, dass
+diese arme Person vor dem Thurm hinter sich in ein
+Karren gesetzt, dreimal mit feurigen Zangen gerissen, als
+zum erstenmal allhier gleich nach Ablesung des Urtheils
+an der rechten Hand, das andere Mal am rechten Fuss
+gleich vor der Stadt auf der Schanze, und das dritte Mal
+gleich innerhalb des Sch&uuml;tzenhauses an dem linken Fusse;
+hernach mit einem Vierling Pulver am Hals lebendig verbrannt,
+und also vom Leben zum Tode hingerichtet werde.&ldquo;</p>
+
+<p>&bdquo;Ebenso soll das <em class="spaced">Margareth</em> zweimal mit feurigen
+Zangen gerissen, ebenso ausgef&uuml;hrt und mit einem Vierling
+Pulver am Hals an eine Leider gebunden und ins
+Feuer gestossen werden.&ldquo;</p>
+
+<p>&bdquo;Das arme Mensch <em class="spaced">Theresia Bossard</em> soll gleich
+der anderen zur Stadt hinaus auf den gewohnten Richtplatz
+gef&uuml;hrt und alldort die rechte Hand abgehauen und
+da sie den Strick am Hals und noch lebendig, die Zunge
+mit einer feuerigen Zange aus dem Mund gerissen, auch
+mit einem Strick an einer Stud erw&uuml;rgt werden.&ldquo;</p>
+
+<p>&bdquo;Ebenso soll das Anna Maria Bossard ausgef&uuml;hrt, mit
+feuerigen Zangen gerissen und verbrannt werden. Dieselben
+alle vier sollen zu Pulver und Asche verbrannt,
+nochmals die Asche unter das Hochgericht vergraben werden,
+damit ferner Niemandem kein Schade geschehen k&ouml;nne.&ldquo;</p>
+
+<p><em class="spaced">Anna Maria Petermann</em> wurde an einem Pfahl
+erw&uuml;rgt und vorher mit feurigen Zangen gezwickt.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_322" id="Page_322">[322]</a></span></p>
+<p>Weiter heisst es in den Erkenntnissen: &bdquo;Die Kathri
+Kallbacherin soll aus sonderer Gnad, weil solche sich ihrer
+zwar grossen Unthaten selbst zu Handen einer hochweisen
+Obrigkeit angeklagt, auf dem Karren auf den Richtplatz
+gef&uuml;hrt und daselbst mit dem Schwerte hingerichtet werden.&ldquo;</p>
+
+<p>Noch enth&auml;lt das Protokoll das Urtheil &uuml;ber sieben
+Personen, die auf eben diese grausame Weise als Hexen
+hingerichtet wurden.&nbsp;&mdash;</p>
+
+<p>So endete dieser entsetzliche Prozess, der&nbsp;&mdash; was wohl
+zu beachten ist&nbsp;&mdash; in Szene gesetzt wurde, nachdem es
+der alten aristokratischen Partei zwei Jahre vorher (1735)
+gelungen war, das Regiment des edlen, gerechten und freisinnigen
+Landamman Schuhmacher in Zug zu st&uuml;rzen und
+diesen aus dem Lande zu verbannen. Der Prozess war
+die Frucht der Coalition der Aristokratie mit der Hierarchie
+und war die Siegesfeier derselben.</p>
+
+<p>Uebrigens war er nicht der letzte Hexenprozess der
+Schweiz. In dem zum K&ouml;nigreich Preussen geh&ouml;rigen
+Lande Neufchatel wurde noch im Jahr 1743&nbsp;&mdash; also unter
+der Regierung Friedrichs d.&nbsp;G.&nbsp;&mdash; von dem Kriminalgericht
+zu Motiers ein Zauberer verurtheilt. Derselbe
+wurde erst ger&auml;dert und dann lebendig verbrannt<a name="FNanchor_322_322" id="FNanchor_322_322"></a><a href="#Footnote_322_322" class="fnanchor">[322]</a>. Das
+letzte gerichtliche Opfer des Hexenglaubens w&auml;hrend des
+achtzehnten Jahrhunderts fiel in der Schweiz im Jahr 1782
+zu <em class="spaced">Glarus</em><a name="FNanchor_323_323" id="FNanchor_323_323"></a><a href="#Footnote_323_323" class="fnanchor">[323]</a>. <em class="spaced">Anna G&ouml;ldi</em>, Dienstmagd des Arztes
+Tschudi, wurde enthauptet, weil sie das Kind ihres Herrn
+bezaubert haben sollte, so dass es Stecknadeln, N&auml;gel und
+Ziegelsteine vomirte. Dieses Erbrechen hatte begonnen,
+als die Beschuldigte bereits seit drei Wochen ausserhalb
+Landes gewesen war. Ihr angeblicher Mitschuldiger, ein
+angesehener B&uuml;rger, erh&auml;ngte sich voll Verzweiflung &uuml;ber
+den Schimpf, den man ihm anthat, im Gef&auml;ngnisse. Das
+in diesem Prozesse hervortretende Parteienspiel der Patrizierfamilien,
+<span class='pagenum'><a name="Page_323" id="Page_323">[323]</a></span>
+das Benehmen der Aerzte und Theologen,
+das Hinzuziehen eines wahrsagenden Viehdoktors, die Entzauberungsprozedur
+durch die Angeschuldigte und das von
+reformirten Richtern gef&auml;llte Todesurtheil selbst geben
+einen traurigen Begriff von der damaligen Geistesbildung
+des kleinen Freistaates. Die Vorstellungen, die von dem
+aufgekl&auml;rten Z&uuml;rich wohlmeinend her&uuml;berkamen, hatten
+kaum einen andern Erfolg, als dass die glarner Richter
+einen Euphemismus erfanden. Sie redeten in ihrem Urtheil
+von &bdquo;ausserordentlicher und unbegreiflicher <em class="spaced">Kunstkraft</em>&ldquo;
+und von &bdquo;<em class="spaced">Vergiftung</em>&ldquo;, wo sie auf <em class="spaced">Zauberei</em>
+erkannt haben w&uuml;rden, h&auml;tten sie nicht aus Z&uuml;rich erfahren,
+dass ein Hexenprozess ihnen vor aller Welt Schande bringen
+m&uuml;sste<a name="FNanchor_324_324" id="FNanchor_324_324"></a><a href="#Footnote_324_324" class="fnanchor">[324]</a>. Das folgende Aktenst&uuml;ck wird den Charakter
+des Ganzen hinl&auml;nglich in's Licht stellen<a name="FNanchor_325_325" id="FNanchor_325_325"></a><a href="#Footnote_325_325" class="fnanchor">[325]</a>:</p>
+
+<p class="center">
+&bdquo;<em class="spaced">Malefiz-Prozess und Urtheil</em><br />
+&uuml;ber die z. Schwert verurtheilte Anna G&ouml;ldinn aus<br />
+dem Sennwald, verurtheilt den 6/17 Junii 1782.<br />
+</p>
+
+<p>Die hier vorgef&uuml;hrte bereits 17 Wochen und 4 Tage
+im Arrest gesessene, die meiste Zeit mit Eisen und Banden
+gefesselte arme Uebelth&auml;terin mit Namen Anna G&ouml;ldinn
+aus dem Sennwald hat laut g&uuml;tlich und peinlichem Untersuchen
+bekennet, dass sie am Freytag vor der letzten
+K&uuml;lbi allhier zwischen 3 und 4&nbsp;Uhr Nachmittags aus des
+Herrn D. Tschudis Haus hinter den H&auml;usern durch und
+&uuml;ber den Giessen hinauf zu dem Schlosser Rudolf Steinm&uuml;ller,
+welcher letzthin in hochobrigkeitlichem Verhaft
+ungl&uuml;ckhafter Weise sich selbst entleibet hat, expresse
+gegangen sey, um von selbem zu begehren, dass er ihr
+etwas zum Schaden des Herrn Doktors und F&uuml;nfer Richters
+Tschudi zweyt &auml;ltestem T&ouml;chterli Anna Maria, dem
+sie &uuml;bel an sey, geben m&ouml;chte, in der bekennten &auml;usserst
+<span class='pagenum'><a name="Page_324" id="Page_324">[324]</a></span>
+b&ouml;sen Absicht das Kind elend zu machen, oder dass es
+zuletzt vielleicht daran sterben m&uuml;sste, weil sie vorhin von
+dem ungl&uuml;cklichen Steinm&uuml;ller vernommen gehabt habe,
+dass wann man mit den Leuten uneins werde, er etwas
+zum Verderben der Leute geben k&ouml;nne. Auf welches sie
+ein von dem ungl&uuml;cklichen Steinm&uuml;ller zubereitetes und
+von ihm am Sonntag darauf, als an der Kilbi selbst, &uuml;berbrachtes
+verderbliches Leckerli im Beyseyn des Steinm&uuml;llers
+auf Herrn D. Tschudis M&auml;gdekammer zwischen
+3 u. 4&nbsp;Uhr, als weder Herr D. Tschudi, noch dessen Frau,
+noch das &auml;lteste T&ouml;chterli zu Hause war, unter boswichtigen
+Beredungen, dass solches ein Leckerli sey, dem bemelten
+T&ouml;chterli Anna Maria beigebracht habe, wo ihr der
+Steinm&uuml;ller bey gleich ungl&uuml;cklichem Anlass noch auf der
+M&auml;gdekammer, zwaren da das T&ouml;chterlein das verderbliche
+Leckerli schon genossen gehabt, er&ouml;ffnet habe, dass
+solches w&uuml;rken werde, n&auml;mlich es werde Guffen, Eisendrath,
+H&auml;ftli und dergleichen Zeugs von dem Kinde gehen,
+welches auch leider zum Erstaunen auf eine unbegreifliche
+Weise geschehen, wodurch das unschuldige T&ouml;chterlein
+fast 18&nbsp;Wochen lang auf die jammervollste Weise zugerichtet
+lag. Bey solchem unter der betr&uuml;glichen Gestalt
+eines Leckerlis dem T&ouml;chterlein beigebrachten h&ouml;chst verderblichen
+Gezeug liess es die hier stehende Uebelth&auml;terin
+nicht bewenden, sondern erfrechte sich aus selbsteignem
+b&ouml;sen Antrieb laut ebenfalls g&uuml;tlich und peinlich abgelegtem
+Gest&auml;ndniss neuerdings in der letzten Woche, da
+sie noch bei Herrn D. Tschudi am Dienst stund, wo ihro
+nach ihrem Vorgeben damals das T&ouml;chterli in der K&uuml;chen
+die Kappe abgezerret habe, diesem T&ouml;chterli in sein mit
+Milch auf den Tisch gebrachtes Beckeli zu acht unterschiedlichen
+malen und noch &uuml;ber erfolgtes Warnen hin,
+jedesmal eine aus dem Brusttuch genommene Guffe, also
+zusammen 8 Guffen zu legen, in der bekennten sch&auml;ndlichen
+Absicht, damit wann man die Guffen gewahr werde
+und mit der Zeit Guffen vom Kind gehen m&ouml;chten, man
+schliesse, dass das T&ouml;chterlein solche aus eigner Unvorsichtigkeit
+geschluckt habe, und dadurch die erste im Beyseyn
+<span class='pagenum'><a name="Page_325" id="Page_325">[325]</a></span>
+des Steinm&uuml;llers ver&uuml;bte Uebelthat, wegen des beygebrachten
+Leckerlis, verdeckt bleibe, von welchen Guffen
+zwaren das T&ouml;chterli keine empfangen hat, sondern solche
+allemal auf dem Tisch entdeckt worden sind.&ldquo;</p>
+
+<p>&bdquo;Laut der unterm 13ten letzt abgewichenen Christmonat
+aufgenommenen Besichtigung, da die Uebelth&auml;terin
+der Justiz noch nicht eingebracht worden war, ist das gedachte
+T&ouml;chterli elend, meistens ohne Verstand auf sein
+Lager gelegen, die Glieder waren starr, so dass weder
+die Arme noch F&uuml;sse, noch Kopf konnten gebogen werden,
+auch konnte es auf das linke F&uuml;sslein nicht stehen,
+und hat in Gegenwart der zur Untersuchung verordneten
+Ehren-Kommission &ouml;fters gichterische Anf&auml;lle bekommen.&ldquo;</p>
+
+<p>&bdquo;Nach laut der neuerdings unterm 10.&nbsp;M&auml;rz dis Jahrs
+bei dem bemeldten T&ouml;chterlein aufgenommenen Besichtigung,
+da damalen die arme Uebelth&auml;terin schon im Verhaft
+gelegen war, hatte das T&ouml;chterlein wiederum in Anwesenheit
+der Ehren-Kommission &ouml;fters kaum 2&nbsp;Minuten
+dauernde Anf&auml;lle von gichterischen Verliehrungen der Sinne
+angewandelt, und das linke F&uuml;sslein war unver&auml;nderlich
+mit gebogenem Knie ganz kontrakt gegen den Leib gezogen,
+dergestalten, dass solches auch mit Gewalt nicht
+konnte ausgestreckt werden, auch beim geringsten Ber&uuml;hren
+sich schmerzhaft zeigte. Was in so langer Zeit
+das elende T&ouml;chterli seinen geliebten Eltern f&uuml;r M&uuml;he,
+Kosten, Kreuz und Kummer verursacht hat, ist zum Erstaunen
+gross, indem laut eydlichen Zeugnuss der Eltern
+und anderer dabey gewesenen Ehrenleute in etlichen Tagen
+&uuml;ber 100&nbsp;Guffen von ungleicher Gattung, 3&nbsp;St&uuml;ckli
+krummen Eisendrath, 2&nbsp;gelbe H&auml;ftli und 2&nbsp;Eisenn&auml;gel aus
+dem Mund des T&ouml;chterleins unbegreiflicher Weise gegangen
+sind. Nachdem dieser armen Uebelth&auml;terin die
+jammervollen Umst&auml;nde des T&ouml;chterleins zu Gem&uuml;th gef&uuml;hret
+worden, hatte sie sich endlich nach vorl&auml;ufig dreymal
+auf dem Rathhause n&auml;chtlicher Zeit, als den 11., 12.
+u. 14.&nbsp;M&auml;rz, vergeblich gewagten Versuchen erkl&auml;ret, dass
+sie das Kind an dem Ort, wo sie solches verderbt, wiederum
+bessern wolle; wo also gleich, den 15.&nbsp;M&auml;rz, n&auml;chtlicher
+<span class='pagenum'><a name="Page_326" id="Page_326">[326]</a></span>
+Zeit man bemeldte Uebelth&auml;terin in H. D. Tschudis
+Haus in die K&uuml;che, dahin sie zu gehen begehrte, f&uuml;hren
+liess, welche durch ihr in dem Untersuch beschriebenes
+Betasten, Drucken und Strecken an dem linken verkr&uuml;mmten
+und kontrakten F&uuml;ssli des Kinds, welches einige Zoll
+k&uuml;rzer, als das rechte F&uuml;ssli war, und darauf es weder
+gehen, noch stehen konnte, mit ihren blossen H&auml;nden so
+viel bew&uuml;rkte, dass das T&ouml;chterli in Zeit 10&nbsp;Minuten wieder
+auf das verderbte F&uuml;ssli stehen und damit allein und auch
+mit F&uuml;hren hin und hergehen konnte, wie dann diese Uebelth&auml;terin
+das T&ouml;chterli an denen noch nachgefolgten zwey
+N&auml;chten vermittelst ihrer auch im Untersuch ausf&uuml;hrlich
+beschriebenen Bem&uuml;hung wiederum nach allen Theilen
+zum gr&ouml;ssten Erstaunen auf eine unbegreifliche Weise
+gesund hergestellt, so dass nach eydlichem Zeugnuss nach
+der Hand 2&nbsp;Guffen nid sich von dem T&ouml;chterli gegangen
+sind, welches nun die wesentliche Beschreibung des Verbrechens
+samt der Krankheit und Besserung des T&ouml;chterleins
+ausmachet.&ldquo;</p>
+
+<p>&bdquo;Wann nun hochgedachte M. G. H. und Obere vorbemeldtes
+schwere Verbrechen nach seiner Wichtigkeit in
+sorgf&auml;ltige Erwegung gezogen und betrachtet die grosse
+Untreue und Bosheit, so die gegenw&auml;rtige Uebelth&auml;terin
+als Dienstmagd gegen ihres Herrn unschuldiges T&ouml;chterlein
+ver&uuml;bet, betrachtet die fast 18&nbsp;Wochen lang unbeschreiblich
+f&uuml;chterliche unerh&ouml;rte Krankheit und vorbemeldt
+beschriebene elende Umst&auml;nde, welche das T&ouml;chterli
+zu allgemeinem gr&ouml;ssten Erstaunen ausgestanden hat, nebst
+der von eben dieser Uebelth&auml;terin bezeigten ausserordentlichen
+und unbegreiflichen Kunstkraft mit der einersmaligen
+zwar zum Besten des T&ouml;chterleins gelungenen pl&ouml;tzlichen
+Curirung desselben, und auch betrachtet ihren vorhin
+gef&uuml;hrten &uuml;blen Lebenswandel, dar&uuml;ber zwaren sie,
+wegen eines in Unehren heimlich geborenen und unter der
+Decke versteckten Kind schon in ihrem Heimat von ihrer
+rechtm&auml;ssigen Obrigkeit aus Gnaden durch die Hand des
+Scharfrichters gez&uuml;chtigt worden, und hiemit solche in
+keine weitere Beurtheilung fallet, wohl aber in traurige
+<span class='pagenum'><a name="Page_327" id="Page_327">[327]</a></span>
+Beherzigung gezogen worden, wie dass anstatt diese arme
+Delinquentin, wegen ihrer grossen Vers&uuml;ndigung gegen
+ihr Fleisch und Blut sich h&auml;tte bessern und bekehren
+sollen, sich wiederum eine solche Greuelthat gegen das
+T&ouml;chterli des H. D. Tschudis ausge&uuml;bt hat; derowegen
+von hochgemeldten M.&nbsp;G.&nbsp;H. auf ihren Eyd abgeurtheilet
+wurde: dass diese arme Uebelth&auml;terin als eine Vergifterin
+zu verdienter Bestrafung ihres Verbrechens und Andern
+zum eindruckenden Exempel dem Scharfrichter &uuml;bergeben,
+auf die gewohnte Richtstatt gef&uuml;hrt, durch das Schwerdt
+vom Leben zum Tod hingerichtet und ihr K&ouml;rper unter
+den Galgen begraben werde, auch ihr in hier habendes
+Verm&ouml;gen confiscirt seyn solle. Ob dann jemand w&auml;re,
+der jetzt oder hernach des armen Menschen Tod &auml;nzte,
+&auml;ferte oder zu r&auml;chen unterst&uuml;nde, und jemand darum b&auml;chte,
+hassete, oder schm&auml;hte, der oder die solches th&auml;ten, sollen
+laut unserer Malefiz-Gericht-Ordnung in des armen Menschen
+Urthel und Fussstapfen erkannt seyn, und gleichergestalten
+&uuml;ber sie gerichtet werden. Actum den 6/17&nbsp;Juni 1782.</p>
+
+<p class="right" style="margin-right: 10%">
+Landschreiber Kubli.&ldquo;<br />
+</p>
+
+<p>In <em class="spaced">Polen</em>, wo das Uebel arg gew&uuml;thet hatte, fand
+die preussische Regierung bei der Besitznahme von Posen
+noch die Prozesse vor. <em class="spaced">Scholtz</em> gibt hier&uuml;ber aus Nachrichten,
+die er selbst in H&auml;nden hatte, folgende Mittheilung:
+&bdquo;Im Jahre 1801 fielen einer Gerichtsperson bei Gelegenheit
+einer Gr&auml;nzkommission in der N&auml;he eines kleinen
+polnischen St&auml;dtchens die Reste einiger abgebrannten, in
+der Erde steckenden Pf&auml;hle in die Augen. Auf Befragen
+wurde von einem dicht anwohnenden glaubhaften Manne
+dar&uuml;ber zur Auskunft gegeben: dass im Jahre 1793, als
+sich eine k&ouml;nigliche Kommission zur Besitznahme des ehemaligen
+S&uuml;dpreussens f&uuml;r den neuen Landesherrn in Posen
+befand, der polnische Magistrat jenes St&auml;dtchens auf erfolgte
+Anklage zwei Weiber als Hexen zum Feuertode
+verurtheilt habe, weil sie rothe entz&uuml;ndete Augen gehabt
+und das Vieh ihres Nachbars best&auml;ndig krank gewesen sei.
+Die Kommission in Posen habe auf erhaltene Kunde davon
+sofort ein Verbot gegen die Vollstreckung des Urtheils
+<span class='pagenum'><a name="Page_328" id="Page_328">[328]</a></span>
+erlassen. Selbiges sei aber zu sp&auml;t angelangt, indem
+die Weiber immittelst bereits verbrannt worden&ldquo;<a name="FNanchor_326_326" id="FNanchor_326_326"></a><a href="#Footnote_326_326" class="fnanchor">[326]</a>.</p>
+
+<p>Ohne Zweifel ist dieses der letzte gerichtliche Hexenbrand
+gewesen, den Europa im achtzehnten Jahrhundert
+gesehen hat. Der P&ouml;bel aber, unf&auml;hig zu begreifen, wie
+das Recht auf einmal zum Unrecht werden sollte, sah fast
+allerw&auml;rts nur mit Widerstreben die obrigkeitlichen Schritte
+gegen das gef&uuml;rchtete Hexenvolk aufh&ouml;ren und hat bis auf
+die neueste Zeit herab nicht selten zur Selbsth&uuml;lfe gegriffen.
+In <em class="spaced">England</em> erst&uuml;rmte 1731 eine w&uuml;thende Volksmasse
+die Sakristei einer Kirche, wohin man ein altes,
+schwaches Weib vor ihrer Verfolgung gefl&uuml;chtet hatte,
+und schleifte die Ungl&uuml;ckliche im Wasser herum, bis sie
+den Geist aufgab. Als derjenige Mensch, der hierbei sich
+am gewaltth&auml;tigsten benommen hatte, von der Obrigkeit
+ergriffen und zum H&auml;ngen verurtheilt wurde, wollte der
+P&ouml;bel der Exekution nicht beiwohnen, sondern stellte sich
+in der Ferne auf und schimpfte auf diejenigen, die einen
+ehrlichen Burschen zum Tode verdammten, weil er die
+Gemeinde von einer Hexe befreit h&auml;tte<a name="FNanchor_327_327" id="FNanchor_327_327"></a><a href="#Footnote_327_327" class="fnanchor">[327]</a>.</p>
+
+<p>In <em class="spaced">Sicilien</em> kam 1724 die letzte Verbrennung von
+Ketzern und Hexen vor. Der &bdquo;Glaubensakt&ldquo;, wie man
+das Autodaf&eacute; zu Palermo nannte, betraf eine Nonne und
+einen Ordensbruder, welche als Anh&auml;nger der Molinistisch-quietistischen
+Ketzerei dem Feuer &uuml;bergeben wurden. Das
+Ganze war ein gl&auml;nzender pomphafter Akt, an welchem
+mehrere hundert Personen (die s&auml;mmtlich lucullisch bewirthet
+wurden) theils amtlich theils als eingeladene Zuschauer
+theilnahmen. Bei diesem Akte wurden nun noch
+sechsundzwanzig andere Personen gemassregelt (&bdquo;reconciliirt&ldquo;).
+Unter diesen befanden sich zw&ouml;lf Personen, die
+man als Hexen (fattuchiere) und Hexenmeister in Untersuchung
+gezogen hatte, sowie ein sechsundsechzigj&auml;hriger
+Greis, der schon 1721 &bdquo;wegen Zauberei und Aberglauben&ldquo;
+<span class='pagenum'><a name="Page_329" id="Page_329">[329]</a></span>
+bestraft und jetzt als r&uuml;ckf&auml;lliger S&uuml;nder abermals in die
+Hand der Inquisition gerathen war. Der letztere wurde
+zu lebensl&auml;nglichem Gef&auml;ngniss verurtheilt. Alle sechsundzwanzig
+aber wurden verurtheilt &bdquo;zur Schmach (mit
+gelben Kleidern angethan und ausgel&ouml;schte gelbe Wachskerzen
+in der Hand tragend) durch die Strassen der Stadt&ldquo;
+gef&uuml;hrt zu werden. Ausserdem wurde ihnen tempor&auml;re
+Haft oder Verbannung und den Hexen Peitschenstrafe zuerkannt.
+Eine Hexe sollte zweihundert Hiebe erhalten.
+Diese Strafe wurde am 7.&nbsp;April, am Tage nach dem Autodaf&eacute;,
+vollstreckt<a name="FNanchor_328_328" id="FNanchor_328_328"></a><a href="#Footnote_328_328" class="fnanchor">[328]</a>.</p>
+
+<p>Wir bemerken noch zum Schlusse des Kapitels ein
+erst k&uuml;rzlich in Erfahrung gebrachtes Curiosum aus <em class="spaced">Oesterreich</em>.
+Dort wurden im Jahre 1739 neue Kriegsartikel
+festgestellt, deren &sect;.&nbsp;25 lautete: &bdquo;Das h&ouml;llische Laster der
+Hexerei wird mit dem Feuertode bestraft, sowie alle Diejenigen,
+die Nachts unter dem Galgen vom Teufel verblendete
+Mahlzeiten und T&auml;nze halten, oder Ungewitter,
+Donner und Hagel, W&uuml;rmer und anderes Ungeziefer machen;
+worunter Mathematici, Astronomici und Astrologici nicht
+verstanden sind.&ldquo;</p>
+
+<hr />
+
+
+
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_330" id="Page_330">[330]</a></span></p>
+<h2><a name="kap27" id="kap27"></a>SIEBENUNDZWANZIGSTES KAPITEL.</h2>
+
+<p class="kapitel">Hexerei und Hexenverfolgung im neunzehnten
+Jahrhundert.&nbsp;&mdash; Die neuesten Vertreter des
+Glaubens an Hexerei.</p>
+
+
+<p>Im Laufe des achtzehnten Jahrhunderts sahen wir in
+allen europ&auml;ischen Staaten einen Prozess, einen kulturgeschichtlichen
+Verlauf vor sich gehen, infolge dessen die
+Hexenverfolgung, die im Anfange des Jahrhunderts noch
+im Gange war, am Ende desselben aufh&ouml;rte. In diesem
+Vorgange stellte sich uns die Thatsache dar, dass im Laufe
+des Jahrhunderts die Stellung der M&auml;nner der Wissenschaft,
+vor Allem der Juristen und der Theologen, &uuml;berhaupt
+der gebildeteren St&auml;nde zum Hexenglauben allm&auml;hlich
+eine andere geworden war als ehedem, dass darum
+die Strafgesetzgebung sich &auml;nderte und dass schliesslich
+vor dem Forum des Staates und der Rechtspflege die
+Hexerei nur als eine Nichtigkeit galt. Die niederen Volksschichten
+waren jedoch von dieser Aenderung, welche in
+der Stellung der Obrigkeiten und der Gebildeten zum
+Hexenglauben eingetreten war, zun&auml;chst nur insofern ber&uuml;hrt,
+als sie von den Gerichten nicht mehr wegen Hexerei
+gequ&auml;lt wurden. Der Hexenwahn selbst, den die Hexenverfolgung
+dem niederen Volke eingeimpft hatte, lebte in
+demselben einstweilen noch unersch&uuml;ttert und ungeschw&auml;cht
+fort, und erst allm&auml;hlich konnten die finsteren Gedanken
+<span class='pagenum'><a name="Page_331" id="Page_331">[331]</a></span>
+des Zauberglaubens zur&uuml;cktreten und schwinden, als die
+Volksschule im Volksleben eine Macht zu werden und infolge
+dessen es im Denken des Volkes licht zu werden
+begann.</p>
+
+<p>Am l&auml;ngsten erhielt sich der Glaube an Hexerei sowie
+die Erinnerung an Folter und Tortur in den katholischen
+L&auml;ndern<a name="FNanchor_329_329" id="FNanchor_329_329"></a><a href="#Footnote_329_329" class="fnanchor">[329]</a>. In <em class="spaced">Baiern</em> gibt man noch immer alten
+Weibern die Schuld, wenn in ihrer Heimath ein Hagelwetter
+entsteht, als h&auml;tten sie dasselbe durch das Kochen
+gewisser Kr&auml;uter etc. verursacht; noch immer glauben die
+B&auml;uerinnen, wenn ihre K&uuml;he keine Milch mehr geben, sie
+seien behext, und bedienen sich des <em class="spaced">Hexenrauches</em>,
+um die Hexe vom heimlichen Besuche des Kuhstalles abzuhalten,
+und noch immer f&uuml;hren umherziehende Kartenschl&auml;gerinnen
+sogen. <em class="spaced">Hexenkarten</em> bei sich (sechsunddreissig
+Bl&auml;tter, welche verschiedene Figuren, Wirthsh&auml;user,
+Hanswurste und besonders auf Gabeln reitende
+Hexen darstellen)<a name="FNanchor_330_330" id="FNanchor_330_330"></a><a href="#Footnote_330_330" class="fnanchor">[330]</a>.</p>
+
+<p>In <em class="spaced">Tirol</em> gelten Wetter- und grosse Brandsch&auml;den
+noch jetzt vielfach als Wirkungen von D&auml;monen oder als
+T&uuml;cken, die von Zauberinnen oder auch von Verstorbenen
+aus Rache ver&uuml;bt werden. Sturmwolken wird, da man in
+denselben einen D&auml;mon vermuthet, die Monstranz entgegengehalten;
+entladen sie sich doch, so muss das Volk sehr
+s&uuml;ndig sein<a name="FNanchor_331_331" id="FNanchor_331_331"></a><a href="#Footnote_331_331" class="fnanchor">[331]</a>.&nbsp;&mdash; In einem Theile von <em class="spaced">Frankreich</em> glauben
+<span class='pagenum'><a name="Page_332" id="Page_332">[332]</a></span>
+noch heute die Landleute, dass in den N&auml;chten von Weihnachten
+bis Epiphanias der Jagdzug des K&ouml;nigs Herodes
+die Luft durchzieht. N&auml;here sich aber hierbei ein Hund
+der Meute irgend einem zuf&auml;llig Vor&uuml;bergehenden, so sei
+dieses f&uuml;r den letzteren ein untr&uuml;gliches Anzeichen seines
+binnen Jahresfrist erfolgenden Todes<a name="FNanchor_332_332" id="FNanchor_332_332"></a><a href="#Footnote_332_332" class="fnanchor">[332]</a>.</p>
+
+<p>Uebrigens spukt der Hexenglaube auch in protestantischen
+L&auml;ndern noch in den K&ouml;pfen Unz&auml;hliger, und ganz
+analoge Erscheinungen treten in evangelischen wie in katholischen
+Bezirken hervor<a name="FNanchor_333_333" id="FNanchor_333_333"></a><a href="#Footnote_333_333" class="fnanchor">[333]</a>.</p>
+
+<p>So findet noch jetzt in <em class="spaced">Tirol</em> in der Walpurgisnacht
+ein <em class="spaced">Ausbrennen der Hexen</em> statt, d.&nbsp;h. Reissigb&uuml;ndel
+werden unter m&ouml;glichst grossem L&auml;rm auf Stangen gesteckt
+und angez&uuml;ndet. Die Burschen laufen mit denselben
+durchs Dorf und treiben so die Hexen aus. Ganz ebenso
+werden in der <em class="spaced">Oberpfalz</em> die Hexen <em class="spaced">ausgepeitscht</em>, in
+<em class="spaced">Franken ausgeblasen</em>. Man glaubt, dass dadurch, dass
+die jungen Burschen des Dorfes nach Sonnenuntergang
+auf einer benachbarten Anh&ouml;he kreuzweise im Takt mit
+Peitschen knallen oder dass Schalmeien geblasen werden,
+alle Hexen der Nachbarschaft unsch&auml;dlich gemacht w&uuml;rden.
+&mdash;&nbsp;Kommen doch in <em class="spaced">England</em> bei den Quartalsgerichten
+noch h&auml;ufig Bauern zum Verh&ouml;r, weil sie alte Frauen, die
+ihnen an Vieh oder Ernte geschadet haben sollten, misshandelten<a name="FNanchor_334_334" id="FNanchor_334_334"></a><a href="#Footnote_334_334" class="fnanchor">[334]</a>!</p>
+
+<p>Ueberhaupt sind in allen Landen die F&auml;lle nicht selten,
+in denen das Volk von der Schuld gewisser Personen, die
+als Hexen bezeichnet werden, &uuml;berzeugt, das von den Gerichten
+als antiquirt betrachtete Strafgesetz selbst zur Anwendung
+zu bringen sucht.</p>
+
+<p>In dem holl&auml;ndischen Orte Deldenerbroek, der in die
+reformirte Stadt Delden eingepfarrt ist, kam im Jahr 1822
+<span class='pagenum'><a name="Page_333" id="Page_333">[333]</a></span>
+eine Kindbetterin, deren Genesung sich verz&ouml;gerte, auf den
+Gedanken, dass sie von einer Nachbarin behext worden sei.
+Die Kranke sprach ihren Verdacht auch aus, und bald
+wurde es den Kindern der Verd&auml;chtigten auf der Strasse
+nachgerufen, dass ihre Mutter eine Hexe sei. Rasch entschloss
+sich nun die letztere, durch die Wasserprobe ihre
+Unschuld in Beisein der beiderseitigen Verwandten zu erweisen.
+Man ging auch auf das Anerbieten ein, und zur
+bestimmten Zeit und am bestimmten Orte erschien die
+Angeschuldigte, die sich mit Mannesbeinkleidern versehen
+hatte, liess sich entkleiden und mit einem unter beiden
+Armen befestigten starken Strick vor den Augen der sie
+Umstehenden in das Wasser einsenken, wo sie sofort untersank
+und somit die Probe gl&auml;nzend bestand. Dieses geschah
+in einer reformirten Gemeinde am 16.&nbsp;M&auml;rz 1823<a name="FNanchor_335_335" id="FNanchor_335_335"></a><a href="#Footnote_335_335" class="fnanchor">[335]</a>.</p>
+
+<p>Im Jahr 1836 fand im Fischerdorfe Zeinova auf der
+Halbinsel Hela eine Art Hexenprozesses statt. Ein Quacksalber
+hatte n&auml;mlich vorgegeben, dass er einen gewissen
+Kranken darum nicht zu heilen verm&ouml;ge, weil derselbe
+von einer alten Frau behext sei. Daher wurde von den
+Dorfbewohnern sofort zu der damals noch nicht vergessenen
+Wasserprobe geschritten. Die angebliche Hexe
+wurde nun leider eine Zeit lang im Wasser von ihren
+Kleidern emporgehalten, wesshalb sie in der Todesangst
+um Gnade schrie und den Kranken am n&auml;chsten Mittag
+zu heilen versprach. Die versprochene Heilung konnte
+sie aber doch nicht fertig bringen. Daher wurde sie nochmals
+ins Wasser geworfen und, da sie auch diessmal nicht
+sofort untersank, mit Rudern todtgeschlagen.</p>
+
+<p>Im Ahrthale (Rheinprovinz) trug sich im Herbst 1866
+Folgendes zu: Eine junge Dame, welche eine Taube bei
+sich f&uuml;hrte, war auf einem Ausfluge in ein Haus eingetreten
+<span class='pagenum'><a name="Page_334" id="Page_334">[334]</a></span>
+und hatte sich zur Erfrischung einen Teller voll
+Trauben reichen lassen. Sie hatte die Trauben bezahlt
+und war dann im sch&ouml;nen Ahrthale weiter gegangen.
+W&auml;hrend ihres Aufenthaltes im Hause hatte sich aber ein
+Kalb im Stalle an dem Stricke, mit welchem es angebunden
+war, erw&uuml;rgt. Da sich nun die Bauern diesen Ungl&uuml;cksfall
+gar nicht erkl&auml;ren konnten, so gaben sie denselben
+dem M&auml;dchen schuld, das sich durch die Taube als
+Hexe erwiesen habe. Schleunigst machten sie daher dem
+B&uuml;rgermeister von ihrer Entdeckung Anzeige, der dem
+M&auml;dchen auch sofort nachsetzen und es verhaften liess.
+Damit aber freilich endete der Fall<a name="FNanchor_336_336" id="FNanchor_336_336"></a><a href="#Footnote_336_336" class="fnanchor">[336]</a>.</p>
+
+<p>Auffallend h&auml;ufig sind derartige Gewaltth&auml;tigkeiten
+w&auml;hrend dieses Jahrhunderts in <em class="spaced">Frankreich</em> vorgekommen.
+&mdash;&nbsp;Im Jahr 1807 wurde von den Einwohnern von
+Mayenne ein Bettler wegen Zauberei verbrannt.&nbsp;&mdash; Im
+Juni 1825 wurde vor dem Assisengericht des Departements
+Lot und Garonne folgender seltsame Prozess verhandelt:
+&bdquo;Ein armes altes Weib in der Gemeinde Bournel war
+n&auml;mlich von einigen Weibern aus derselben Gemeinde,
+die in ihren Familien mehrere rasch aufeinander folgende
+Todesf&auml;lle erlebt hatten oder sich selbst seit einiger Zeit
+krank f&uuml;hlten, beschuldigt worden, diese Ungl&uuml;cksf&auml;lle
+durch Zauberei bewirkt zu haben. Diese Weiber hatten
+jene Ungl&uuml;ckliche gegen Ende des vorigen Jahres an einem
+Sonntage w&auml;hrend der Messe in das Haus einer derselben
+geschleppt und von ihr verlangt, den Zauber, mit dem sie
+ihre Nachbarn befangen, wieder aufzuheben. So sehr die
+Ungl&uuml;ckliche ihre Unschuld betheuert hatte, so war dieselbe
+doch von jenen zum Feuer verurtheilt und wirklich
+in ein dazu angez&uuml;ndetes Feuer geworfen worden. Ihr
+Angstgeheul hatte jedoch die Wahnsinnigen bestimmt, ihr
+Opfer wieder loszulassen, das sich, mit Wunden bedeckt
+und halb todt, nach Hause schleppte und erst nach zwei
+Monaten wieder genas. Von den Verbrecherinnen sind
+<span class='pagenum'><a name="Page_335" id="Page_335">[335]</a></span>
+die zwei schuldigsten zu f&uuml;nfj&auml;hriger Gef&auml;ngnissstrafe verurtheilt
+worden&ldquo;<a name="FNanchor_337_337" id="FNanchor_337_337"></a><a href="#Footnote_337_337" class="fnanchor">[337]</a>.</p>
+
+<p>Ein schauerliches Drama spielte sich im Jahr 1850 ab.
+Das Civil-Tribunal von Tarbos klagte das Ehepaar Soubervie
+an, dass es den Tod der Frau Bedouret veranlasst
+habe. Die Ehegatten hatten geglaubt, dieselbe w&auml;re eine
+Hexe und erkl&auml;rten, der Priester h&auml;tte ihnen gesagt, sie
+w&auml;re die Veranlasserin der schweren Krankheit der Soubervie.
+Darum schleppten sie die Bedouret in ein Privatzimmer,
+hielten sie &uuml;ber brennendes Stroh und legten ein
+rothgl&uuml;hendes Eisen &uuml;ber ihren Mund. Das ungl&uuml;ckliche
+Weib starb bald unter den furchtbarsten Schmerzen. Die
+Soubervies gestanden die That und frohlockten dar&uuml;ber.
+In dem Prozesse erhielten sie die bestm&ouml;glichen Zeugnisse.
+Es wurde dargethan, dass sie lediglich aus Aberglauben
+das Verbrechen begangen, und zugleich wurde geltend
+gemacht, dass sie dabei den h&ouml;chsten geistlichen Vorg&auml;ngern
+gefolgt w&auml;ren. Von den Geschworenen der Gnade
+empfohlen, wurden die Soubervies nur zur Zahlung von
+25&nbsp;Franken j&auml;hrlich an den Mann der Gemordeten und
+zu Gef&auml;ngniss von vier Monaten verurtheilt<a name="FNanchor_338_338" id="FNanchor_338_338"></a><a href="#Footnote_338_338" class="fnanchor">[338]</a>.</p>
+
+<p>Eine nicht geringere Bestialit&auml;t wie in den erw&auml;hnten
+Vorkommnissen zeigte sich in einem Falle, der sich im
+April 1826 in einem <span class="ins" title="&quot;Ort&quot; fehlt im Original">Ort</span> an der franz&ouml;sischen Grenze auf dem
+Gebiete des jetzigen Belgiens zutrug. Am 10.&nbsp;April hatte
+sich n&auml;mlich eine arme Frau zu dem M&uuml;ller zu Mosa (einem
+bei Huy gelegenen Dorfe) begeben, um Hanf, den man ihr
+zu spinnen gegeben hatte, zur&uuml;ckzubringen. Ungl&uuml;cklicher
+Weise hatten es sich nun auf die Behauptung einer Kartenschl&auml;gerin
+hin die S&ouml;hne vom Hause in den Kopf gesetzt,
+dass diese arme Frau eine Hexe w&auml;re. Dieselben packten
+daher die Frau, stellten rasch aus Wellenholz ein grosses
+<span class='pagenum'><a name="Page_336" id="Page_336">[336]</a></span>
+Feuer her und hingen sie &uuml;ber demselben auf. Auch
+w&uuml;rden sie die Ungl&uuml;ckliche sicherlich g&auml;nzlich verbrannt
+haben, wenn nicht ihr Geschrei Nachbarn herbeigerufen
+h&auml;tte, die sie aus den H&auml;nden der B&ouml;sewichte befreiten<a name="FNanchor_339_339" id="FNanchor_339_339"></a><a href="#Footnote_339_339" class="fnanchor">[339]</a>.</p>
+
+<p>Aus <em class="spaced">England</em> ist wenigstens Ein Fall bekannt geworden,
+der mit den Vorerw&auml;hnten zusammenzustellen ist.
+Nach einem Bericht der Times vom 24.&nbsp;Sept. 1863 ist
+n&auml;mlich damals in der englischen Grafschaft Essex ein
+alter Mann als Hexenmeister zu Tode gequ&auml;lt worden.</p>
+
+<p>Neben diesen Gewaltth&auml;tigkeiten, welche sich Einzelne
+oder P&ouml;belmassen gegen vermeintliche Hexen und Zauberer
+zu Schulden kommen liessen, sind aber im neunzehnten
+Jahrhundert sogar gerichtsseitige Bestrafungen
+derselben vorgekommen&nbsp;&mdash; ja&nbsp;&mdash; <em class="spaced">es sind sogar die
+Hexenprozesse wieder aufgelebt</em>.</p>
+
+<p>Zu Bulkesch in <em class="spaced">Ungarn</em> wurden (nach einer freilich
+nicht belegten Angabe) im Jahr 1834 mehrere Zigeuner
+und Zigeunerinnen mit zweihundert Stock- oder Ruthenstreichen
+bestraft, weil sie mit zauberischen Mitteln ein
+Kind umgebracht haben sollten.</p>
+
+<p>Das Land aber, in welchem das neunzehnte Jahrhundert
+&mdash;&nbsp;seit dem Jahre 1860&nbsp;&mdash; die eigentlichen Hexenprozesse
+hat wieder aufbl&uuml;hen sehen, ist die grosse katholische
+Republik <em class="spaced">Mexiko</em><a name="FNanchor_340_340" id="FNanchor_340_340"></a><a href="#Footnote_340_340" class="fnanchor">[340]</a>.</p>
+
+<p>Zun&auml;chst wurde hier 1860, wie Tylor's &bdquo;Anf&auml;nge der
+Kultur&ldquo; und nach ihm Peschel's V&ouml;lkerkunde berichten,
+zu Comargo eine Hexe verbrannt. Genaueres wissen wir
+aber &uuml;ber die Prozedur vom 7.&nbsp;Mai 1874 zu San Juan de
+Jacobo (einer von Indianern und Mischlingen bev&ouml;lkerten
+Stadt) im Staate Sinaloa, wo Diega Lugo und ihr Sohn
+Geronimo Porres als Zauberer lebendig verbrannt wurden.
+<span class='pagenum'><a name="Page_337" id="Page_337">[337]</a></span>
+Der offizielle Bericht des Richters J. Moreno vom 10.&nbsp;Mai
+1874 &uuml;ber die Exekution schliesst mit den Worten: &bdquo;Der
+Fall war ein sehr trauriger, Herr Pr&auml;fekt, aber er war
+nothwendig, um den Bosheiten Einhalt zu thun, die zu verschiedenen
+Zeiten hier vorkamen. Ja trotz der Hinrichtung
+wurde mir gestern noch berichtet, dass der Angeklagte
+J.&nbsp;M. Mendoza gesagt habe, wir w&uuml;rden fr&uuml;her
+oder sp&auml;ter noch b&uuml;ssen, was wir gethan. Sie sehen hieraus,
+wie wenig diese Leute eingesch&uuml;chtert sind; aber ich vers&auml;ume
+inzwischen keine Vorsicht. Die Angeklagten Mendoza
+haben aus Furcht sich gefl&uuml;chtet;&nbsp;&mdash; warum fliehen
+sie, wenn sie sich nicht schuldig wissen? Denn reine
+W&auml;sche bedarf keiner Seife!&ldquo; Dann folgt die republikanische
+Schluss- und Grussformel: Libertad e independencia!</p>
+
+<p>Das interessante Aktenst&uuml;ck ist von <em class="spaced">Friedrich von
+Hellwald</em> (in Overzier's &bdquo;Deutschen Bl&auml;ttern, Organ f&uuml;r
+allgemeine Volksbildung&ldquo; Nr.&nbsp;32, K&ouml;ln, 8.&nbsp;August 1874)
+ver&ouml;ffentlicht worden. In der Tagespresse, die einem Bericht
+des &bdquo;New-York-Herald&ldquo; aus Mexiko vom 18.&nbsp;Mai
+folgte, wurden neben dem genannten Weibe und ihrem
+Sohne noch Jose Maria Bonilla und dessen Frau Diega
+genannt als schon vor jenen um des gleichen Verbrechens
+willen in Jacobo verhaftet, gerichtlich verh&ouml;rt und lebendig
+verbrannt, weil, wie es in dem Bericht des dortigen Alcalde
+an den Pr&auml;fekten des Bezirks hiess, erwiesen worden
+w&auml;re, dass sie einen gewissen Schneider Zacarias behext
+h&auml;tten. Die Bundesregierung zu Mexiko schritt zwar dagegen
+ein, jedoch zu sp&auml;t. Ein weiterer Bericht hat das
+Gleiche von einem M&auml;dchen gemeldet, das Haare ausgebrochen
+hatte, das einem Strohkreuz aus dem Wege gegangen
+war und alle H&auml;user vermieden hatte, an denen
+sich ein Hufeisen als Schloss befand. Mit ihr wurde ihr
+kleiner Bruder verbrannt.&nbsp;&mdash; Auch aus der Stadt Concordia
+wurde dann ein &auml;hnlicher Prozess konstatirt. Doch
+fehlen uns hier offizielle Urkunden.</p>
+
+<p>Das w&auml;ren also von 1860 an wenigstens f&uuml;nf mexikanische
+Hexenprozesse! Ein sechster spielte sich am
+<span class='pagenum'><a name="Page_338" id="Page_338">[338]</a></span>
+20.&nbsp;August 1877 zu San Jacobo ab, an welchem Tage
+daselbst <em class="spaced">f&uuml;nf</em> Hexen verbrannt wurden. Der Alcalde
+Ignacio Castello berichtet dar&uuml;ber an den Distriktspr&auml;sidenten:
+&bdquo;&mdash;&nbsp;&mdash;&nbsp;Der Unterzeichnete hat in Uebereinstimmung
+mit der ganzen Bev&ouml;lkerung befohlen, die Schuldigen
+zu verhaften und zu verbrennen. Es lebe die Unabh&auml;ngigkeit
+und Freiheit!&ldquo;</p>
+
+<p>Ueber einen Hexenprozess, der in ganz eigenen Formen
+auf einem entlegenen Gebiete der alten Welt, n&auml;mlich
+in <em class="spaced">Kaukasien</em> seit dem Jahre 1874 verlief, brachten die
+&ouml;ffentlichen Bl&auml;tter im Anfange des Jahres 1878 Nachricht,
+indem derselbe damals vor dem Geschworenengericht zu
+Jekaterinoda zur Verhandlung gekommen war. Im Jahre
+1874 entdeckte n&auml;mlich das Weib des Aeltesten im Aul
+ihrer Freundin, der Tschass Mertekulow, dass ihr Mann
+aufgeh&ouml;rt habe, sie zu lieben, und bat dieselbe um Rath,
+auf welche Weise sie die Liebe ihres Mannes wieder erwerben
+k&ouml;nnte. Die mitleidige Tschass Mertekulow rieth
+ihrer Freundin, sich an die Chakalo Chagutschew zu wenden,
+welche eine grosse Zauberin sei und auch ihr gewiss
+helfen w&uuml;rde. Das that denn auch die Chodshigan Natyrbow
+&mdash;&nbsp;so hiess die Frau des Aeltesten&nbsp;&mdash;, und die
+Zauberin gab ihr ein Mittel mit der Anweisung, dasselbe
+unter die Speisen ihres Mannes zu mischen. Die Chodshigan
+Natyrbow scheute sich jedoch, dieses Mittel bei
+ihrem Mann anzuwenden, und entdeckte diesem, was sie
+vorhabe. Der Aelteste war emp&ouml;rt und erschreckt dar&uuml;ber,
+dass in seinem Aul Hexen und Zauberinnen vorkommen,
+und beschloss, dieses Uebel auszurotten. Zu diesem Zweck
+berief er die angesehensten Leute des Auls zu einer Berathung,
+trug denselben die Angelegenheit vor und beantragte,
+die Hexe einem strengen Gericht zu unterwerfen.
+Vor allen Dingen begaben sich die Richter in die H&uuml;tte
+der Chakalo Chagutschew und forderten von derselben die
+Herausgabe ihres Zauberkrauts. Als diese solchem Verlangen
+nicht nachkommen konnte, wurde sie auf den Hof
+gef&uuml;hrt, mit Ketten an einem Pfahl befestigt und dann in
+so naher Entfernung von ihr ein Feuer angemacht, dass
+<span class='pagenum'><a name="Page_339" id="Page_339">[339]</a></span>
+sie Brandverletzungen davontrug. Da dieses Mittel aber
+nicht fruchtete, so wurde die Ungl&uuml;ckliche in einen Keller
+geschleppt und dort bewacht. Ein Kosak befreite sie aus
+diesem Gef&auml;ngniss nach einiger Zeit. Das war jedoch nur
+der Anfang der Verfolgungen gegen alle die Personen,
+welche durch irgend eine That den Verdacht erweckt
+hatten, dass sie im Besitz &uuml;bernat&uuml;rlicher Kr&auml;fte seien.
+Die Personen wurden durch hoch aufflammendes Feuer
+gef&uuml;hrt, um ihre Zauberei unsch&auml;dlich zu machen. Einen
+ungl&uuml;cklichen Menschen, welcher als Zauberer bezeichnet
+war, h&auml;ngte man so auf, dass er mit den Fussspitzen den
+Erdboden ber&uuml;hrte und geisselte ihn dann mit Dornen.
+Zum Schluss zwang man ihn noch, zwischen zwei Scheiterhaufen
+zu tanzen. Die meisten der Zauberei Verd&auml;chtigen
+wurden bis zum Einschreiten der Beh&ouml;rden in dumpfen
+Kellern gefangen gehalten, und der Untersuchungsrichter
+fand erschlagene Hunde, mit deren Lungen man die Verhafteten
+gespeist hatte, angeblich, um sie ihrer Zauberkraft
+zu berauben<a name="FNanchor_341_341" id="FNanchor_341_341"></a><a href="#Footnote_341_341" class="fnanchor">[341]</a>.</p>
+
+<p>Zu dem Vorerw&auml;hnten k&ouml;nnten noch die zahlreichen
+F&auml;lle von Besessenheiten und viele andere Vorkommnisse,
+die namentlich in der katholischen Kirche hervorgetreten
+sind, hinzugef&uuml;gt werden, um zu zeigen, welche Macht der
+Aberglaube in der katholischen Kirche noch heutigen
+Tages ist. Zum Oefteren (z.&nbsp;B. in der Blutschwitzer-Prozedur
+zu Zug im Jahr 1849) hat die Polizei von solchen
+<span class='pagenum'><a name="Page_340" id="Page_340">[340]</a></span>
+die Massen erregenden und vom Klerus darum sehr beg&uuml;nstigten
+Erscheinungen Notiz genommen und die Gerichte
+haben dann jedesmal die dahinter steckende Betr&uuml;gerei
+und Schwindelei aufgedeckt. Das schlimmste aber
+ist, dass in der katholischen Kirche die Wissenschaft und
+das Kirchenregiment den heidnischen D&auml;monismus und
+den Glauben an Hexerei auch noch im neunzehnten Jahrhundert
+zu vertreten und zu lehren wagen k&ouml;nnen.</p>
+
+<p>Der angesehenste und gefeiertste Dogmatiker in der
+katholischen Kirche der Gegenwart&nbsp;&mdash; einst das Orakel
+des Papstes Pius&nbsp;IX.&nbsp;&mdash; ist der Professor zu Rom <em class="spaced">Johannes
+Perrone</em>, und der anerkannteste Moraltheologe ist
+der Seminarprofessor <em class="spaced">Johann Peter Gury</em>. H&ouml;ren wir
+wie beide&nbsp;&mdash; Jesuiten&nbsp;&mdash; sich &uuml;ber den Hexenglauben aussprechen,
+wie sie amtlich lehren!</p>
+
+<p><em class="spaced">Perrone</em> sagt im f&uuml;nften Bande seiner Dogmatik<a name="FNanchor_342_342" id="FNanchor_342_342"></a><a href="#Footnote_342_342" class="fnanchor">[342]</a>,
+im cap.&nbsp;V. De daemonum cum hominibus commercio, &sect;.&nbsp;77
+(womit das Kapitel er&ouml;ffnet wird): Ad haec <em class="spaced">daemonum
+cum hominibus commercium</em> revocamus <em class="spaced">omnia eorundem
+malorum spirituum molimina</em>, sive ad nocendum
+hominibus eosque vexandos sive adeos ad extremum
+exitium perducendos; zu jenem geh&ouml;ren vorzugsweise
+die Besessenheiten, corporum obsessiones, zu diesem geh&ouml;ren
+alle mala, ad quae daemones solent homines impellere,
+sive id demum fiat <em class="spaced">pacto</em> qualicunque interpositivo
+sive non. Perrone bemerkt, dass allerdings die M&ouml;glichkeit
+eines Pakts mit dem Satan von einzelnen Katholiken
+bestritten werde; allein die communis sententia der
+Katholiken, welche nicht ohne Verwegenheit bezweifelt
+werden k&ouml;nne (quae absque aliqua temenitatis nota in dubium
+revocari nequent), sei die, dass es ein wirkliches
+commercium der B&ouml;sen mit dem Satan gebe, welches sich
+<span class='pagenum'><a name="Page_341" id="Page_341">[341]</a></span>
+auf ein pactum st&uuml;tze, m&ouml;ge dieses nun ein pactum expressum
+oder tacitum cum daemone gr&uuml;nden.&nbsp;&mdash; Was nun
+Perrone unmittelbar hierauf sagt, ist freilich sehr richtig:
+<em class="spaced">Data semel daemonum existentia eorumque malefica
+indole</em>, quid impedit, quominus ipsi, Deo sic permittente,
+pacta ineant cum pessimis hominibus ad eorum
+perniciem, ac minibilia operentur?</p>
+
+<p>Nicht weniger klar spricht sich <em class="spaced">Gury</em> aus, der auf die
+Sache sogar noch genauer eingeht. In seinem dickleibigen
+Compendium theologiae moralis (Regensburger Ausgabe
+von 1868, S.&nbsp;120) theilt Gury einen besonderen Paragraphen
+de magia et maleficio mit. Er unterscheidet hier zwischen
+weisser und schwarzer Magie mit den Worten: <em class="spaced">Magia
+late sumpta</em> seu magia naturalis vel artificialis, quae
+magia alba vocatur, estars mira faciendi, saltem apparenter,
+per caussas naturales aut hominis industriam absque
+ullo daemonis ministerio. Die eigentliche oder schwarze
+Magie wird so definirt: <em class="spaced">Magia stricte dicta</em> est ars
+mira faciendi, quae licet non supernaturalia sint, vires
+tamen hominis superant et proinde <em class="spaced">ope solius daemonis</em>
+explicite vel implicite <em class="spaced">invocati</em> fieri possunt.&nbsp;&mdash; Von der
+schwarzen Magie im Allgemeinen unterscheidet sich nun
+wieder der engere Begriff der Hexerei. Dieselbe wird
+mit den Worten definirt: <em class="spaced">Maleficium</em> est ars nocendi
+daemonis interventu. Die Hexerei ist aber eine doppelte,
+eine Liebes- und eine Gifthexerei. Jene, das <em class="spaced">maleficium
+amatorium s.&nbsp;philtrum</em> ist eine ars diabolica, qua lubricus
+amor vel odium in aliqua persona erga aliam vehementer
+excitatur; dagegen die Hexerei im eigentlichsten
+Sinne des Wortes oder das <em class="spaced">maleficium veneficum</em> ist
+die ars nocendi proximo variis ope daemonis, v.&nbsp;g. morbis,
+hebetudine etc. Die Hexerei wird auch <em class="spaced">sortilegium</em> genannt,
+weil durch dieselbe <em class="spaced">sors mala</em>&nbsp;(!) injiciatur iis,
+contra quos vindicta operatione diabolica exercetur. Im
+kirchlichen Sprachgebrauch bezeichnet man darum auch
+die Zauberer und Hexen als <em class="spaced">sortiarii</em> und <em class="spaced">sortiariae</em>.</p>
+
+<p>Dieses ist die in der katholischen Kirche der Gegenwart
+vorgetragene Lehre vom Hexenwesen. Dass aber
+<span class='pagenum'><a name="Page_342" id="Page_342">[342]</a></span>
+diese Lehre der in der r&ouml;mischen Kurie heimischen und
+von derselben vertretenen Doktrin genau entspricht, wird
+durch die der r&ouml;mischen P&ouml;nitentiarie (d.&nbsp;h. derjenigen
+p&auml;pstlichen Beh&ouml;rde zu Rom, welche in allen Irregularit&auml;ten,
+in geheimen Ehehindernissen, Gel&uuml;bden u.&nbsp;dgl. Dispensationen
+und in den dem Papste vorbehaltenen S&uuml;ndenf&auml;llen
+Absolution ertheilt,) verliehenen Vollmachten
+bewiesen. Unter den Absolutionsfakult&auml;ten dieser Beh&ouml;rde
+befindet sich n&auml;mlich auch unter Anderem die Vollmacht<a name="FNanchor_343_343" id="FNanchor_343_343"></a><a href="#Footnote_343_343" class="fnanchor">[343]</a>,
+von Strafen frei zu sprechen, welche verh&auml;ngt worden sind
+&bdquo;ob <em class="spaced">Daemonis invocationem</em> cum <em class="spaced">pacto donandi
+animam</em> eique <em class="spaced">praestitam idololatriam</em> ac superstitiones
+haereticales exercitas,&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash; postquam pactum
+cum maledicto Daemone initum expresse revocaverit,&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash;
+<em class="spaced">tradita syngrapha forsan exarata</em> aliisque mediis
+superstitionis ad omnia comburenda&ldquo;&nbsp;(!).</p>
+
+<p>Dieser von der katholischen Kirche der Gegenwart
+gehegten und gepflegten Lehre vom Teufel und dessen
+D&auml;monen, von der M&ouml;glichkeit der Eingehung eines Bundes
+mit dem Teufel und einer mit teuflischer H&uuml;lfe ausge&uuml;bten,
+die Menschen an Leib und Seele sch&auml;digenden
+Hexerei entspricht nun die Magie, welche die katholische
+Kirche selbst mittelst ihrer Exorzismen aus&uuml;bt, um die
+Werke des F&uuml;rsten der Finsterniss zu zerst&ouml;ren und die
+Menschen von diabolischen Plagen zu befreien. In dieser
+Beziehung ist n&auml;mlich das katholisch-kirchliche Bewusstsein
+von dem (unz&auml;hligemal ausgesprochenen) Gedanken
+getragen: &bdquo;Wenn das, was man in der Kirche von der
+Wirksamkeit des Teufels und der D&auml;monen lehrt, nur auf
+Einbildung oder T&auml;uschung beruhte, so w&auml;re ja die exorzistische
+Gewalt der Kirche und der von der Kirche aufgestellte
+ordo exorcistarum ganz unn&uuml;tz; <em class="spaced">wozu w&auml;ren
+dann also die Exorzismen da</em>?&ldquo;&nbsp;&mdash;</p>
+
+<p>Fassen wir nur eine einzige in der zweiten H&auml;lfte
+dieses Jahrhunderts erschienene Schrift, n&auml;mlich den &bdquo;Modus
+invandi afflictos a daemone&ldquo; von <em class="spaced">Andreas Gassner</em>
+<span class='pagenum'><a name="Page_343" id="Page_343">[343]</a></span>
+ins Auge, um uns dar&uuml;ber zu unterrichten, wie gegenw&auml;rtig
+die katholische Kirche mit ihrer exorzistischen Gewalt
+zu dem &uuml;berlieferten D&auml;monenglauben steht!</p>
+
+<p>Diese Schrift<a name="FNanchor_344_344" id="FNanchor_344_344"></a><a href="#Footnote_344_344" class="fnanchor">[344]</a> ist nat&uuml;rlich mit kirchlicher Autorisirung
+erschienen. &bdquo;Mit Gutheissung des hochw&uuml;rdigen
+Ordensgenerals der minderen Br&uuml;der d.&nbsp;d. Rom, 28.&nbsp;Januar
+1851&ldquo; (&bdquo;<em class="spaced">was hiermit ausdr&uuml;cklich bemerkt
+sein will</em>&ldquo;&nbsp;&mdash; setzt Gassner hinzu) ist im Jahr 1851 in
+M&uuml;nchen von dem Definitor Prov. Pater Franz Xaver
+<em class="spaced">Lohbauer</em> das Rituale ecclesiasticum ad usum Clericorum
+ord. S.&nbsp;Francisci ref. Prof. Antoniano <em class="spaced">Bavaricae</em> herausgegeben.
+Aus diesem Rituale hat Dr. <em class="spaced">Andreas Gassner</em>
+zu Salzburg in seinem &bdquo;Handbuch der Pastoraltheologie&ldquo;
+einen Auszug geliefert, und ein Separatabdruck
+eines einzelnen Abschnittes dieses Handbuchs ist es, den
+Gassner in der kleinen Schrift &bdquo;Modus invandi afflictos a
+daemone&ldquo;, 1869 im Selbstverlag bei Endl und Penker in
+Salzburg erscheinen liess.</p>
+
+<p>Das B&uuml;chlein zerf&auml;llt in zehn Abschnitte, von denen
+der letzte (S.&nbsp;22&ndash;45), der gerade die H&auml;lfte der ganzen
+Schrift ausmacht, Vorschriften &uuml;ber die Anwendung der
+Beschw&ouml;rungsformeln enth&auml;lt. Vorher werden im zweiten
+Abschnitt die verschiedenen Gattungen der vom Teufel
+Angefallenen zusammengestellt und beleuchtet. Gassner
+unterscheidet unter denselben drei Gruppen: die maleficiati,
+obsessi und possessi.&nbsp;&mdash; Die maleficiati sind entweder an
+ihren Leibern oder an ihrem Eigenthum angezaubert und
+gesch&auml;digt. In ersterer Beziehung ist zu beachten, dass
+oft &bdquo;der B&ouml;se in ihrem (der maleficiati) K&ouml;rper an einem
+Gliede eindringt und sie an gewissen Verrichtungen hindert
+oder ihnen Schmerzen verursacht.&ldquo; Dabei wird noch
+hinzugef&uuml;gt: &bdquo;Wurden vollends gewisse Gegenst&auml;nde
+durch diabolischen Einfluss in den K&ouml;rper des diabolisch
+Geplagten geschafft, so nennt man dieses maleficium oder
+<span class='pagenum'><a name="Page_344" id="Page_344">[344]</a></span>
+veneficium, je nachdem es an sich unsch&auml;dliche oder
+sch&auml;dliche Gegenst&auml;nde, z.&nbsp;B. Glasscherben, Federn und
+dergl. sind.&ldquo;</p>
+
+<p>Repr&auml;sentiren die maleficiati den untersten und ersten
+Grad diabolischer Anfechtung und Sch&auml;digung, so bilden
+die obsessi oder die &bdquo;Umsessenen&ldquo; den zweiten Grad. Es
+sind &bdquo;solche, in deren Leib ein b&ouml;ser Geist zwar noch nicht
+vollends eingedrungen ist, deren Leib er nicht ganz in
+Besitz hat, wozu er aber Anstrengungen gemacht, einem
+Feinde gleich, der eine Stadt belagert.&ldquo;</p>
+
+<p>Der h&ouml;chste Grad ist endlich der der &bdquo;Besessenen&ldquo;,
+der possessi oder auch energumeni. So heissen &bdquo;solche,
+in deren Leib ein b&ouml;ser Geist eingedrungen ist und den
+er in allen oder doch den meisten Gliedern in Besitz hat,
+und verschiedene eigenth&uuml;mliche Verrichtungen, Bewegungen
+und Wirkungen verursacht, oder den nat&uuml;rlichen
+Verrichtungen hinderlich entgegentritt.&ldquo;&nbsp;&mdash; Unter Berufung
+auf allerlei &uuml;bel ausgelegte Bibelstellen werden dann die
+Besessenen noch als arreptitii, benatici und pythonici unterschieden.
+Ausserdem werden aber auch noch Diejenigen
+hierher gerechnet, &bdquo;deren H&auml;user oder Gem&auml;cher von diabolischen
+Erscheinungen geplagt sind&ldquo;, sowie ferner (und
+zwar in lateinischer Diction) Diejenigen, qui Daemoni se
+subscripserunt, vel eum in vitro aut alio vase inclusum
+detinent, et ab eo, utut vellent, liberari nequeunt, item,
+<em class="spaced">qui habent spiritum <i>incubum</i></em> vel <em class="spaced"><i>succubum</i></em>&nbsp;(!)&nbsp;&mdash;
+Lateinisch f&uuml;hrt n&auml;mlich der Verf. gew&ouml;hnlich das an, was
+deutsch zu sagen er sich sch&auml;mt.</p>
+
+<p>Im dritten Abschnitt handelt <em class="spaced">Gassner</em> &bdquo;von den
+Zeichen und Mitteln, um zu erkennen, ob Jemand von einem
+b&ouml;sen Geiste geplagt sei oder nicht&ldquo;. Hierbei werden nun
+wieder f&uuml;nf Klassen von maleficiatis unterschieden: Erwachsene,
+Kinder, Verehelichte, Thiere und andere Gegenst&auml;nde.</p>
+
+<p>Bei Erwachsenen werden sechs &bdquo;hinreichende Zeichen
+eines maleficii, um den sogen. exorcismus probations vornehmen
+zu d&uuml;rfen&ldquo;, aufgez&auml;hlt: 1)&nbsp;wenn der Geplagte vor
+Speisen und Getr&auml;nken, <em class="spaced">welche heimlich benedizirt
+<span class='pagenum'><a name="Page_345" id="Page_345">[345]</a></span>
+wurden</em>, mehr Abscheu hat, als vor anderen; 2)&nbsp;wenn
+er <em class="spaced">in Gegenwart des heil. Sakraments und der
+heil. Reliquien</em> ungew&ouml;hnliche Furcht oder Schrecken
+&auml;ussert, nicht hinblicken kann u.&nbsp;dgl.; 3)&nbsp;wenn er die
+Leute ohne vorausgegangene Krankheit wie ein toller
+Hund anf&auml;llt, um sich schl&auml;gt, die Heiligen l&auml;stert, den
+Teufel um H&uuml;lfe anruft; 4)&nbsp;<em class="spaced">wenn er Nadeln, N&auml;gel,
+Glasscherben u.&nbsp;dergl. erbricht</em>; 5)&nbsp;wenn <em class="spaced">aus seinem
+Munde h&ouml;llischer Gestank</em> oder Schwefel-,
+Pech-, Kohlen- und Russgeruch hervorgeht; 6)&nbsp;wenn sich
+in seinem Leibe ganz ungew&ouml;hnliche T&ouml;ne, z.&nbsp;B. <em class="spaced">das
+Quaken eines Frosches</em> vernehmen lassen.</p>
+
+<p>Von den behexten Thieren (animalia maleficiata) heisst
+es, dass hinsichtlich ihrer proportionaliter <em class="spaced">eadem ferme
+signa</em>&nbsp;(!) serviunt; und bei anderen Sachen ist es ein
+sicheres signum maleficii, si sine alia caussa non habent
+suum effectum naturalem, z.&nbsp;B. si per plures horas flores
+lactis non coagulantur in butyrum;&nbsp;&mdash; also wenn der
+Schmand nicht zu Butter werden will, dann ist die Milch
+behext!</p>
+
+<p>Wir enthalten uns weiterer Mittheilungen aus dem
+Buche, in denen nichts anderes als der abergl&auml;ubische
+D&auml;monismus, wie er einst aus dem Heidenthum in die
+christliche Kirche eingedrungen war, unter kirchlicher
+Approbation und Auctorisirung auch noch im neunzehnten
+Jahrhundert der Kirche gelehrt wird.</p>
+
+<p>Mit diesen Worten h&auml;tten wir die vorstehende Auseinandersetzung
+abschliessen k&ouml;nnen, wenn wir dieselbe
+vor dem Jahre 1870 geschrieben h&auml;tten. Seitdem aber ist
+das Vatikanische Conzil versammelt gewesen, welches das
+Dogma von der wesentlichen Infallibilit&auml;t des Papstes,
+wenn derselbe als Lehrer der Kirche in Sachen des christlichen
+Glaubens und Lebens auftritt, verk&uuml;ndet hat, und
+damit hat der Glaube an das Hexenwesen in der katholischen
+Kirche eine ganz neue Bedeutung gewonnen. Wenn
+es n&auml;mlich irgend eine p&auml;pstliche Bulle gibt, die alle
+sicheren Zeichen einer p&auml;pstlichen Lehrverk&uuml;ndigung an
+sich tr&auml;gt, so ist es die Bulle Innozenz'&nbsp;VIII. vom
+<span class='pagenum'><a name="Page_346" id="Page_346">[346]</a></span>
+5.&nbsp;Dezember 1484. Diese Bulle ist n&auml;mlich ver&ouml;ffentlicht
+worden 1)&nbsp;als amtliche Antwort auf die Klagen der Inquisitoren
+Sprenger und Institor, dass sie in Deutschland
+f&uuml;r ihre Meinung von dem verderblichen Treiben der
+Hexen und f&uuml;r ihre Befugniss zur Ausrottung desselben
+keinen Glauben und keine Anerkennung gefunden h&auml;tten;
+und diese Antwort ist von dem Papste 2)&nbsp;mit Berufung
+auf seine apostolische Auctorit&auml;t, und zwar so ertheilt, dass
+er dabei 3)&nbsp;eine bestimmte Lehre als apostolische Wahrheit
+verk&uuml;ndet.</p>
+
+<p>Indem daher die Bulle vom 5.&nbsp;Dezember 1484 ganz
+unbestreitbar nach dem Vatikanischen Conzil zu den infallibelen
+Kundgebungen des Papstthums geh&ouml;rt, in denen
+dasselbe ex cathedra zur Kirche geredet hat, so ist nunmehr
+als eigentliches Dogma der r&ouml;misch-katholischen
+Kirche die Lehre anzusehen: 1)&nbsp;Es gibt eine Hexerei,
+welche eine mit H&uuml;lfe des Teufels bewirkte Zauberei zum
+Zwecke vielfacher entsetzlicher Sch&auml;digung der Menschen
+ist; 2)&nbsp;diese Hexerei beruht auf einem mit dem Teufel
+abgeschlossenen Bunde; und 3)&nbsp;dieser Bund beruht auf
+Abfall vom christlichen Glauben, indem die Zauberer und
+Hexen sich von Gott los- und sich dem Teufel zusagen
+und dadurch ihres ewigen Seelenheiles verlustig gehen.</p>
+
+<p>Somit ist jetzt das Wort des Hexenhammers, dass die
+Leugnung der Hexerei&nbsp;&mdash; Ketzerei sei, in der katholischen
+Kirche zur vollen Geltung gekommen.&nbsp;&mdash;</p>
+
+<p>In der evangelischen Kirche hat sich w&auml;hrend des
+laufenden Jahrhunderts (soviel wir wissen,) nur Eine Stimme
+von Bedeutung f&uuml;r den Glauben an die Wirklichkeit der
+Hexerei erhoben, n&auml;mlich <em class="spaced">August Vilmar</em> zu Marburg.</p>
+
+<p>Als derselbe im Herbst des Jahres 1855 in das akademische
+Lehramt eintrat, that er dieses in der festen Absicht,
+in Marburg und von da aus in der hessischen Kirche
+eine Theologie zur Geltung zu bringen, in welcher mit
+seiner wesentlich hierarchistischen Auffassung der Lehre
+vom geistlichen Amt und von der Heilsvermittelung auch
+der Glaube an die Gewalt und Wirksamkeit des <em class="spaced">Teufels</em>
+die geb&uuml;hrende Anerkennung f&auml;nden. Als sein Bekenntniss
+<span class='pagenum'><a name="Page_347" id="Page_347">[347]</a></span>
+ver&ouml;ffentlichte er damals eine besondere Schrift unter
+dem Titel: &bdquo;<em class="spaced">Die Theologie der Thatsachen</em> wider
+die Theologie der Rhetorik&ldquo; (Marb. 1856). In derselben
+wollte Vilmar zeigen, wie die Theologie behandelt und
+vorgetragen werden m&uuml;sse, damit durch das Studium derselben
+wirklich t&uuml;chtige Seelsorger herangebildet werden
+k&ouml;nnten. Dabei spielt nun die Lehre vom Teufel eine
+Hauptrolle. So lesen wir z.&nbsp;B. S.&nbsp;39: &bdquo;Es kommt hier
+darauf an, wenn man recht lehren und die Seelen recht
+beh&uuml;ten will, <em class="spaced">des Teufels Z&auml;hnefletschen aus der
+Tiefe <i>gesehen</i></em> (mit <em class="spaced">leiblichen</em> Augen gesehen; ich
+meine das ganz unfig&uuml;rlich), und seine Kraft an einer
+armen Seele empfunden, <em class="spaced">sein L&auml;stern</em>, insbesondere sein
+<em class="spaced">Hohnlachen aus dem Abgrund geh&ouml;rt zu haben</em>.
+Wer kann nun hiervon zeugen? Wer kann mit einer solchen
+Erfahrung zugleich den Sieg des Gekreuzigten auf
+die Lippen und in den Augen als rechter Lehrer an Christi
+Statt auftreten? Wer lehrt mit dem Teufel k&auml;mpfen? Wer
+lehrt sich gegen ihn zu verwahren? ihn zu &uuml;berwinden?
+Davon schweigt die heutige Dogmatik, dieser Thatsachen
+g&auml;nzlich entleert, durchaus. Und teuflische Versuchungen
+im Gebet&nbsp;&mdash; wer kennt die noch? Unsere heutige Dogmatik
+sowenig wie unsere heutige Ethik weiss mehr etwas
+davon, und die k&uuml;nftigen Hirten gehen in diesem, f&uuml;r die
+Seelsorge vor fast allen anderen Lehrpunkten der <em class="spaced">Satanalogie</em>
+wichtigen und in der Anwendung oft vorkommenden
+Erfahrungsst&uuml;ck ganz ununterwiesen <em class="spaced">blank wie
+Heiden</em>, von der Universit&auml;t&nbsp;&mdash; in das Amt.&ldquo;</p>
+
+<p>In diesem Sinne begann nun <em class="spaced">Vilmar</em> alsbald in Marburg
+die Dogmatik und die anderen Disziplinen der systematischen
+und der praktischen Theologie vorzutragen.
+Seine Vorlesungen &uuml;ber die Dogmatik sind nach seinem
+Tode von dem (inzwischen auch verstorbenen) Gymnasialdirektor
+Piderit zu Hanau (1874) herausgegeben. In diesen
+Vorlesungen lehrt nun Vilmar B.&nbsp;I. S.&nbsp;312&ndash;324 unter dem
+Titel &bdquo;Satanologie. D&auml;monologie.&ldquo; Folgendes:</p>
+
+<p>Es gibt einen Teufel. Allerdings hat der Rationalismus
+seit Semler diesen Satz bestritten. &bdquo;Es war dieses aber
+<span class='pagenum'><a name="Page_348" id="Page_348">[348]</a></span>
+eine mehr als kindische Unwissenheit in Beziehung auf
+die ersten Elemente der Kulturgeschichte, indem es bei
+<em class="spaced">allen</em> V&ouml;lkern ohne einige Ausnahmen D&auml;monen, bei den
+meisten auch unter einem Haupte gibt.&ldquo; Dazu kommen
+die bestimmtesten Ausspr&uuml;che der heil. Schrift. &bdquo;Neben
+diese g&ouml;ttliche Offenbarungen aber stellt sich, denselben
+folgend, die christliche Erfahrung aller Zeiten, welche eine
+&uuml;bermenschliche Finsternissmacht aufweist, die in die Seelen
+hineinzudringen und das Werk der Erl&ouml;sung in denselben
+zu st&ouml;ren, die Seelen mit Widerwillen und Hass gegen
+die Person Christi zu erf&uuml;llen sucht, und in den Augenblicken,
+wo die Macht des Lichts dennoch hereinbricht,
+ein unaussprechliches Entsetzen erzeugt, welche das Wort
+Gottes aus den Herzen zu entfernen und besonders in der
+Todesstunde sich durch diesen Raub in den Besitz der
+Seele zu setzen sucht.&ldquo;<a name="FNanchor_345_345" id="FNanchor_345_345"></a><a href="#Footnote_345_345" class="fnanchor">[345]</a>.&nbsp;&mdash; Der Teufel ist &bdquo;ein <em class="spaced">kosmisches
+geschaffenes Wesen</em>, welches mit seiner pers&ouml;nlichen
+Macht nicht allein die ganze Menschenwelt, sondern
+auch die Erde selbst umspannt<a name="FNanchor_346_346" id="FNanchor_346_346"></a><a href="#Footnote_346_346" class="fnanchor">[346]</a>, zwar von Gott verworfen
+ist, und dereinst definitiv verdammt werden wird,
+zur Zeit aber noch in einem gewissen Verh&auml;ltniss zur
+Himmelswelt steht.&ldquo;</p>
+
+<p>Der Teufel ist der Versucher der Menschen. &bdquo;Die
+M&ouml;glichkeit dieser Versuchung liegt f&uuml;r den Teufel ganz
+offenbar darin, dass er zwar nicht etwa Allwissenheit besitzt,
+wohl aber <em class="spaced">eine geistige S&uuml;ndenatmosph&auml;re um
+sich hat</em>, in welcher er jede Bewegung merkt, sie sei
+wo sie in der Menschenwelt immer sei: wo noch S&uuml;nde
+vorhanden ist, ist er sensibel f&uuml;r dieselbe (<em class="spaced">riecht er sie</em>),
+und ebenso ist er empfindlich f&uuml;r alle die Stellen in der
+Menschenwelt, welche von der S&uuml;nde befreit sind, und
+durch welche somit seine Atmosph&auml;re verengert wird.&ldquo;
+(S.&nbsp;321.)</p>
+
+<p>&bdquo;Der Teufel hat aber auch <em class="spaced">ein organisirtes Reich</em>
+&mdash;&nbsp;gegen&uuml;ber dem <em class="spaced">Reiche Gottes</em>; er hat zu seinen
+<span class='pagenum'><a name="Page_349" id="Page_349">[349]</a></span>
+Diensten noch eine grosse Schaar ihm affiliirter, verwandter
+Geister, <span class="greek" title="daimones" lang="el">&#948;&#945;&#8055;&#956;&#959;&#957;&#949;&#962;</span>, in ihrer Eigenschaft als den Menschen
+treibende, besitzende Geister <span class="greek" title="daimonia" lang="el">&#948;&#945;&#953;&#956;&#8057;&#957;&#953;&#945;</span> genannt.&nbsp;&mdash; Durch
+diese wirkt der Teufel gleichfalls auf die Menschen, und
+zwar nach der unangreifbaren Erz&auml;hlung der Evangelien
+vorzugsweise durch <em class="spaced">k&ouml;rperliche Besitzung</em>, woher
+diese Personen auch Besessene heissen.&nbsp;&mdash; In den meisten
+F&auml;llen ist diese (k&ouml;rperliche) Besessenheit zugleich eine
+<em class="spaced">Besessenheit der Seele</em>, schreitet, <em class="spaced">wenn nicht
+Mittel angewendet werden, welche dem Teufel
+zu widerstehen geeignet sind</em>, in den Gedankenkreis
+(<span class="greek" title="nous" lang="el">&#957;&#959;&#8059;&#962;</span>) &uuml;ber und bem&auml;chtigt sich zuletzt des <span class="greek" title="pneuma" lang="el">&#960;&#957;&#949;&#8059;&#956;&#945;</span>,
+indem sie den Menschen in den Irrsinn, in den Wahnsinn
+herabdr&uuml;ckt, so dass die geistigen Mittel alle Anwendbarkeit
+verlieren und der Teufel die Seele sich gleichsam
+erobert hat. G&auml;nzliche Blindheit hat diese Zust&auml;nde, welche
+noch jetzt &uuml;berall vorkommen, f&uuml;r Melancholie etc.&nbsp;&mdash; gehalten;
+wer aber nur Einmal einen Besessenen gesehen
+hat, ist nicht einen Augenblick in Zweifel &uuml;ber den Grundunterschied,
+welcher zwischen Besessenen und Wahnsinnigen
+stattfindet.&ldquo; (S.&nbsp;322&ndash;323.)</p>
+
+<p>Hierauf geht nun Vilmar zur Besprechung der &bdquo;<em class="spaced">Symptome,
+welche die Besessenheit mit Sicherheit
+anzeigen</em>&ldquo; &uuml;ber. Er sagt hier&uuml;ber (S.&nbsp;323&ndash;324): &bdquo;das
+allgemeinste Zeichen ist beinahe durchg&auml;ngig das, dass
+die Besessenen wissen, es sei ein <em class="spaced">fremder Geist</em> in ihnen.
+<em class="spaced">In den letzten drei Jahrhunderten</em> aber ist es besonders
+h&auml;ufig, dass angeblich der Geist eines verstorbenen
+(b&ouml;sen) Menschen die Besitzung aus&uuml;be. Diess ist nichts
+als Trug des Teufels<a name="FNanchor_347_347" id="FNanchor_347_347"></a><a href="#Footnote_347_347" class="fnanchor">[347]</a>, aber ungemein t&auml;uschend f&uuml;r Unerfahrene.
+Sodann ist eins der gewissesten Zeichen das,
+dass sie irgend welches heilige Wort, zumal den Namen
+Christi, nicht aussprechen, oder wenn sie an signum crucis
+als alte Lutheraner oder Katholiken gew&ouml;hnt sind, das
+Kreuzschlagen entweder nicht vertragen oder wenigstens
+nicht selbst vollziehen m&ouml;gen. Dasselbe gilt meistens
+<span class='pagenum'><a name="Page_350" id="Page_350">[350]</a></span>
+schon vom H&auml;ndefalten zum Gebet. Dazu kommen <em class="spaced">Verfluchungen
+der Gottesgaben</em> (der Frucht auf dem
+Felde) und heiliger Gegenst&auml;nde (und w&auml;ren es nur die
+Kirchen<em class="spaced">geb&auml;ude</em>), sodann <em class="spaced">L&auml;sterungen</em>. Dazu geh&ouml;ren
+dann Blicke, Mienen und T&ouml;ne (Lachen), welche
+geh&ouml;rt und gesehen sein wollen, um sie von allen und
+jeden, auch den gr&auml;sslichsten Wahnsinns&auml;usserungen, zu
+unterscheiden, und sofort als Blicke, Z&uuml;ge und T&ouml;ne aus
+einer <em class="spaced">Pers&ouml;nlichkeit der Finsterniss</em> herauskommend
+zu erkennen. In vielen, aber bei weitem nicht in allen
+F&auml;llen kommt hierzu das Sprechen mit <em class="spaced">doppeltem
+Sprachton</em> (den einen f&uuml;hre der Besessene, den anderen
+der Besitzende), das Reden oder wenigstens das Verstehen
+fremder, nie gelernter Sprachen, Fernwissen, wunderbare
+Beweglichkeit der Glieder und Unabh&auml;ngigkeit des K&ouml;rpers
+von der nat&uuml;rlichen Schwerkraft&ldquo;<a name="FNanchor_348_348" id="FNanchor_348_348"></a><a href="#Footnote_348_348" class="fnanchor">[348]</a>.</p>
+
+<p><em class="spaced">Vilmar</em> f&auml;hrt sodann (S.&nbsp;324) fort: &bdquo;Hiermit verwandt
+ist denn die Einwirkung des Teufels auf die Natur zum
+Schaden des Menschen und <em class="spaced">die F&auml;higkeit solcher
+Menschen, welche sich von Gott lossagen und
+dem Teufel sich ergeben, auf die Natur einzuwirken</em>,
+n&auml;mlich die <em class="spaced">Zauberei</em>, welche nach der Schrift
+wie nach der Erfahrung nicht in das Gebiet des Wahnglaubens
+verwiesen werden darf.&ldquo;&nbsp;&mdash;</p>
+
+<p>So begr&uuml;ndet <em class="spaced">Vilmar</em> seine Lehre von der Wirklichkeit
+der auf Abfall von Gott und auf einem Bunde
+mit dem Teufel beruhenden Hexerei mit seiner monstr&ouml;sen,
+in der evangelischen Kirche ganz unerh&ouml;rten Lehre vom
+Teufel. Ueber das Wesen der Hexerei selbst spricht sich
+Vilmar ausserdem noch in seiner Dogmatik, B.&nbsp;I. S.&nbsp;266
+bis 267 aus. Hier sagt n&auml;mlich derselbe im Anschluss an
+seine Expositionen &uuml;ber die Vorsehung Gottes, &uuml;ber Weissagungen
+und Wunder so: &bdquo;Es gibt auch <em class="spaced">falsche Wunder</em>,
+wenn auch in einem verh&auml;ltnissm&auml;ssig engen Kreise,
+soweit n&auml;mlich dieselben der Seligkeitswelt Gottes Dienste
+leisten sollen, doch immerhin Wunder, und <em class="spaced">der Mensch
+<span class='pagenum'><a name="Page_351" id="Page_351">[351]</a></span>
+kann durch unbedingte Selbsthingabe an das
+B&ouml;se solche Wunder verrichten</em>. Es ist das das
+finstere Gebiet der <em class="spaced">Zauberei, welchem wir volle
+Realit&auml;t zusprechen m&uuml;ssen</em>. Von selbst erkl&auml;rt es
+sich, dass diese Art von Wundern wesentlich dahin gerichtet
+ist, die Welt der Seligkeit zu st&ouml;ren und zu zerst&ouml;ren,
+Unruhe und Verwirrung der Geister anzurichten,
+Furcht zu erregen und materiellen Schaden zu thun. Das
+Wesen jener Hingebung beruht darin, dass die geistige
+Herrschaft &uuml;ber die Natur Gott&nbsp;&mdash; abgetrotzt werden soll.
+Wir k&ouml;nnen die Richtung dieser infernalen Kraft dahin
+formuliren bezw. beschreiben, dass alles das zur Zauberei
+geh&ouml;rt, was darauf ausgeht 1)&nbsp;Gewalt &uuml;ber die Selbstbestimmung
+des Menschen (Gewalt &uuml;ber die Geister) zu
+erlangen ohne Gottes Wort und ohne Gebet; 2)&nbsp;die Naturkr&auml;fte
+aufzuregen; 3)&nbsp;die Ferne und die Zukunft zu erkennen,
+ohne den Herrn der Zukunft; 4)&nbsp;materiellen Schaden
+zu thun ohne Anwendung materieller Mittel.&nbsp;&mdash; Die Annahme
+dieser H&ouml;llenkr&auml;fte streitet gegen Gottes Weltregierung
+sowenig wie das B&ouml;se &uuml;berhaupt gegen Gottes Weltregierung
+streitet. Es ist nur die h&ouml;here Potenz des B&ouml;sen.&ldquo;</p>
+
+<p>Vilmar hat diese seine Lehren vom Herbst 1855 an
+bis zu seinem Tode (1868) vor zahlreichen Zuh&ouml;rern vorgetragen,
+die auf seine Worte schwuren, und jetzt im
+Dienste der evangelischen Kirche Hessens stehen. Gleichwohl
+hat dieselbe keine Fr&uuml;chte getragen, sie hat keine
+Hexenverfolgung zum Zwecke der Reinigung der Kirche
+von den Werkzeugen des Satans herbeigef&uuml;hrt,&nbsp;&mdash; weil
+f&uuml;r diesen Wahnsinn nicht mehr die Justiz und die Folter
+zur Verf&uuml;gung stehen.</p>
+
+<hr />
+
+
+
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_352" id="Page_352">[352]</a></span></p>
+<h2><a name="kap28" id="kap28"></a>ACHTUNDZWANZIGSTES KAPITEL.</h2>
+
+<p class="kapitel center">Schluss.</p>
+
+
+<p>Hat unsere Darstellung geleistet, was ihre Aufgabe
+war, so d&uuml;rfen wir hoffen, dem Leser das Wesentliche des
+Hexenprozesses nicht nur in seiner &auml;usseren Erscheinung,
+sondern auch in seiner Entwicklung und seinen Gr&uuml;nden
+begreifbar vorgef&uuml;hrt zu haben. Unser Hauptaugenmerk
+war, um es wiederholt auszusprechen, dem modernen
+Hexenwesen, wie es vom Mittelalter auf die neue Zeit
+vererbt wurde, zugewendet, und unser R&uuml;ckgreifen in das
+Alterthum bestimmte sich vorzugsweise nach dem n&auml;heren
+oder entfernteren Grade der Verwandtschaft, in welchem
+sich die einzelnen Elemente, wie die ganze Auffassungsweise
+zu demselben ank&uuml;ndigen. Auf eine vollst&auml;ndige
+Darstellung der antiken Zauberei hat daher diese Schrift
+keinen Anspruch.</p>
+
+<p>Wir haben die neuere Zauberei in fast allen L&auml;ndern
+der Christenheit in einer Gleichf&ouml;rmigkeit auftreten sehen,
+die sich bis auf die &uuml;berraschendsten Einzelheiten erstreckt.
+Sie hat fast nirgends nationale Hauptunterschiede, ihr
+Charakter ist ein universeller. Was aber hat diese Uebereinstimmung
+vermittelt? Dass die allgemeine psychologische
+Disposition des Menschen zum Glauben an die Wirkung
+h&ouml;herer M&auml;chte hierauf nicht ausreichende Antwort gebe,
+ist an sich klar; denn wo liegt die psychologische Nothwendigkeit,
+<span class='pagenum'><a name="Page_353" id="Page_353">[353]</a></span>
+dass der Zauberglaube &uuml;berall nur in diesen,
+zum Theil so h&ouml;chst bizarren Formen sich habe entwickeln
+m&uuml;ssen? Es muss also ein historischer Grund aufgesucht
+werden. Dieser aber wird nicht weniger universell sein
+d&uuml;rfen, als die Wirkung. Er liegt weder in der deutschen,
+noch in der nordischen Mythologie, weder in der Vergangenheit
+der Celten, noch in der Vorzeit der Slaven
+oder Muhammedaner. Alle diese V&ouml;lker haben ohne Zweifel
+urspr&uuml;nglich ihren nationalen Zauberglauben gehabt, der
+sich mit dem sp&auml;teren allgemeinen verwebte und darin
+verschwamm; ihr Glaube hat weder innerhalb der eigenen
+Landesgrenzen die nationale Grundform bewahrt, noch die
+Vorstellungen der &uuml;brigen V&ouml;lker zu normiren vermocht.
+Ja, dieser Glaube der einzelnen Nationen ist in seiner Urgestalt
+oft schwer zu erkennen, oder g&auml;nzlich zweifelhaft,
+weil der Forscher theils aus sp&auml;teren, m&ouml;glicherweise schon
+modificirten Erscheinungen r&uuml;ckw&auml;rts schliessen, theils zu
+schriftlichen Quellen seine Zuflucht nehmen muss, bei welchen
+aussernationale Einfl&uuml;sse theils zu vermuthen stehen,
+theils wirklich erwiesen sind. So m&ouml;chte Burkhard von
+Worms f&uuml;r die deutsche, Saxo Grammaticus f&uuml;r die nordische
+Mythologie mit grosser Vorsicht zu gebrauchen sein.</p>
+
+<p>Von universeller Bedeutung, wie f&uuml;r Wissenschaft und
+Kunst, ist das r&ouml;misch-griechische Alterthum auch f&uuml;r den
+Aberglauben der V&ouml;lker geworden; nur trat hier noch ein
+Zweites hinzu, das Orientalisch-Christliche. Jenes lieferte
+im Wesentlichen das Material, dieses die Auffassungsweise.
+Bei den Kirchenv&auml;tern verm&auml;hlte sich das R&ouml;mer- und
+Griechenthum mit dem D&auml;monismus des Morgenlands.
+Wohin durch den r&ouml;mischen Eroberer oder den wandernden
+Germanen der r&ouml;mische Aberglaube nicht verschleppt
+worden war, dahin brachte ihn der r&ouml;mische Kirchenlehrer
+und Heidenbekehrer, sei's durch die Polemik dagegen,&nbsp;&mdash;
+denn er setzte die Gegenst&auml;nde desselben &uuml;berall voraus,&nbsp;&mdash;
+oder durch die Praxis. Mit dem Christenthum kamen
+lateinische Sprache und Literatur, D&auml;monologie, befangene
+aber auf den Bildungsgang Einfluss &uuml;bende Priester zu
+<span class='pagenum'><a name="Page_354" id="Page_354">[354]</a></span>
+Celten, Germanen und Slaven. Was den Nationen eigenth&uuml;mlich
+gewesen sein mochte, assimilirte sich im Laufe
+der Zeit den ihnen zugetragenen m&auml;chtigeren Elementen.
+Wunder- und Teufelsglaube verschlang die in einigen Jahrhunderten
+des Mittelalters hervorkeimende hellere Ansicht.
+Selbst das zeitweise erfreuliche Anstreben zur Naturforschung
+ward unter diesen Gesichtspunkt gebracht. Die
+Dienerin hierarchischer Zwecke, die Inquisition, um Popularit&auml;t
+und Einkommen verlegen, sah sich um nach einem
+Musterbilde aller Scheusslichkeit, die sie ihren Opfern
+leihen k&ouml;nnte, und unter ihren H&auml;nden bildete sich aus
+lauter bekannten Stoffen das Verbrechen der Hexerei.
+Den Teufel in der Gestalt, wie sie ihn ausgebildet vorfand,
+in die Mitte stellend, eignete sie ihm auf der einen
+Seite die traditionellen, mit jedem Jahrhundert gestiegenen
+Ketzergreuel der christlichen Kirchengeschichte, auf der
+anderen aber die Leib und Gut verletzenden, vom alten
+Gesetz verp&ouml;nten Malefizien des r&ouml;mischen Heidenthums,
+sammt allem aus den Dichtern bekannten Zauberspuk desselben
+zu. Diess alles verband sich zur Hexerei als einem
+Ganzen, w&auml;hrend die fr&uuml;here Zeit nur einzelne durch Zauberei
+ver&uuml;bte K&uuml;nste oder Verbrechen gekannt hatte.
+Eine blutige Praxis lieferte so schlagende und zahlreiche
+Beweise zu der d&auml;monischen Theorie, die man &uuml;berdiess
+der Bibel und dem r&ouml;mischen Rechte anzupassen wusste,
+so dass bald jeder Zweifel vor der dreifachen Macht der
+Erfahrung, der Auctorit&auml;t und der Furcht verstummte und
+die auf jene Theorie gebauten Prozesse, beg&uuml;nstigt durch
+die oben entwickelten Verh&auml;ltnisse, bis nahe an unsere
+Zeit heranreichen konnten. Ohne die r&ouml;mische Literatur,
+ohne die eben so eigenth&uuml;mliche, als weitgreifende Vermittlung
+der kirchlichen Auffassungsweise, ohne die mannichfaltigen,
+stets sich erneuernden Nebeninteressen der
+an der Aus&uuml;bung Betheiligten w&auml;re die Erscheinung jenes
+&uuml;berall gleichf&ouml;rmigen, nicht mehr nationalen, sondern
+europ&auml;ischen oder vielmehr christenheitlichen Aberglaubens
+eben so unbegreiflich, als sie vollkommen erkl&auml;rlich
+wird, sobald man sie als das Resultat jener vereinigten
+<span class='pagenum'><a name="Page_355" id="Page_355">[355]</a></span>
+Potenzen betrachtet. Wir finden wenigstens in der Hexerei
+nicht einen einzigen Hauptzug, der nicht in einer der angedeuteten
+Beziehungen, oder in allen zusammen aufginge.
+Es f&uuml;hrt vielmehr &uuml;berall ein sachlich, &ouml;rtlich und zeitlich
+l&uuml;ckenloser Weg vom Gewordenen zur Quelle zur&uuml;ck.</p>
+
+<p>Allerdings ist es versucht worden, das Hexenwesen
+der letzten Jahrhunderte in anderer Weise zu erkl&auml;ren.
+Einige dieser Versuche wollen das Ganze, andere nur Einzelheiten
+erkl&auml;ren; sie w&auml;ren vielleicht anders gestellt
+worden, wenn ihre Urheber nicht zum Theil von irrigen
+Voraussetzungen in Bezug auf Umfang, geographische
+Verbreitung und Bildungsepochen des Hexenwesens ausgegangen
+w&auml;ren.</p>
+
+<p><em class="spaced">Jakob Grimm</em> hat in der Mythologie mit gewohnter
+Gelehrsamkeit und Combinationsgabe eine treffliche Uebersicht
+des deutschen Hexenwesens und scharfsinnige
+Forschungen &uuml;ber viele Einzelheiten desselben gegeben.
+Er geht von den unbestreitbaren S&auml;tzen aus, dass die
+alten Deutschen Zauber und Zauberer kannten (S.&nbsp;579),
+dass das Christenthum den Begriff zauber&uuml;bender Weiber
+als heidnischen vorfand, aber vielfach ver&auml;nderte (S.&nbsp;587).
+Namentlich rechnet er unter diejenigen Vorstellungen,
+welche sich unter den Deutschen <em class="spaced">erst nach der Annahme
+des Christenthums</em> erzeugten, den Glauben an
+die n&auml;chtlichen Hexenfahrten und die damit verbundenen
+abscheulichen Begehungen (S.&nbsp;594). Somit f&auml;llt das eigentliche
+Hexenwesen gar nicht in das Gebiet der deutschen
+Mythologie, und die Aufgabe des Mythologen h&auml;tte schon
+mit der Er&ouml;rterung des <em class="spaced">heidnisch</em>-deutschen Zauberwesens
+ihre vollst&auml;ndige L&ouml;sung erhalten. Aber &uuml;ber
+dasselbe ist wenig zu sagen, und wie Grimm &uuml;berhaupt
+seinem Werke die dankenswerthe Ausdehnung gegeben
+hat, dass er die Schicksale und Nachwirkungen des Heidnischen
+weiter herab verfolgt, so hat er auch hier die einzelnen
+Momente des germanischen Heidenthums nachzuweisen
+gesucht, welche in das Hexenthum der christlichen
+Zeit auslaufen oder demselben Anhaltspunkte geben mochten.
+Hierbei verkennt er nun keineswegs die Masse des
+<span class='pagenum'><a name="Page_356" id="Page_356">[356]</a></span>
+eingedrungenen Undeutschen, weist vielmehr h&auml;ufig auf
+die zahlreichen Analogien gleichzeitiger Erscheinungen
+des Auslands und die des klassischen Alterthums hin; aber
+im Ganzen spricht er dem germanischen Wesen selbst
+immer noch weit mehr Nachwirkungen zu, als wir einr&auml;umen
+zu d&uuml;rfen glauben. Dass solche Nachwirkungen,
+sowohl alter Zaubervorstellungen selbst, als auch mancher
+Einrichtungen, die eine sp&auml;tere Zeit auf Zauberei umdeuten
+mochte, <em class="spaced">im Allgemeinen m&ouml;glich seien</em>, bestreiten
+wir nicht; aber die von Grimm angegebenen sind wenigstens
+in der Ausdehnung, wie sie der verehrte Forscher
+nimmt, nicht <em class="spaced">wahrscheinlich</em>. Wir m&uuml;ssen etwas mehr
+ins Einzelne gehen.</p>
+
+<p>Grimm glaubt, dass, &bdquo;bis auf die j&uuml;ngste Zeit in dem
+ganzen Hexenwesen <em class="spaced">ein offenbarer Zusammenhang
+mit den Opfern, Volksversammlungen und der
+Geisterwelt der alten Deutschen</em> zu erkennen sei.&ldquo;
+(S.&nbsp;587.) Um dieses zuv&ouml;rderst hinsichtlich der Opfer zu
+erl&auml;utern, verweist er auf jene Stelle der lex Salica, wo,
+der gew&ouml;hnlichen Erkl&auml;rung zufolge, von dem Hexenkessel
+und dem Kochen der Hexen die Rede ist, erinnert hierauf
+an die Heilighaltung des Salzflusses, um welchen sich die
+Chatten mit den Hermunduren schlugen, und stellt dann
+die Vermuthung auf, dass das Salzbereiten in Kesseln von
+Priesterinnen als heiliges Gesch&auml;ft, vielleicht mit Opfern
+und Volksversammlungen, betrieben worden sei. An dieses
+Salzsieden nun habe sich die sp&auml;tere Volksansicht von der
+Hexerei angeschlossen. &bdquo;An gewissen Festtagen stellen
+sich die Hexen in dem heiligen Wald, auf dem Berge ein,
+wo das Salz sprudelt, Kochger&auml;the, L&ouml;ffel und Gabeln mit
+sich f&uuml;hrend; Nachts aber gl&uuml;ht ihre Salzpfanne.&ldquo; Diesen
+Vermuthungen soll zu Statten kommen ein Gedicht aus
+dem dreizehnten Jahrhundert, dessen Verfasser ungl&auml;ubig
+von den Hexen sagt:</p>
+
+<div class="poem"><div class="stanza">
+<span class="i0">Daz ein w&icirc;p ein chalp rite,<br /></span>
+<span class="i0">Daz w&auml;ren wunderl&icirc;che site,<br /></span>
+<span class="i0">ode rit &ucirc;f einer dehsen,<br /></span>
+<span class="i0">ode &ucirc;f einem h&ucirc;spesem<br /></span>
+<span class='pagenum'><a name="Page_357" id="Page_357">[357]</a></span>
+<span class="i0"><em class="spaced">n&acirc;ch salze ze Halle f&uuml;ere</em>;<br /></span>
+<span class="i0">ob des al diu welt sw&uuml;ere,<br /></span>
+<span class="i0">doch wolde ich s&icirc;n nimmer gejehen,<br /></span>
+<span class="i0">ich enhet ez mit m&icirc;nen ougen gesehen,<br /></span>
+<span class="i0">wand <em class="spaced">s&ocirc; w&uuml;rde uns nimmer tiure</em><br /></span>
+<span class="i0"><em class="spaced">daz salz von dem ungehiure</em>.<br /></span>
+</div></div>
+
+<p>Wir m&ouml;chten hiergegen Folgendes einwenden. Der
+Hexenkessel der sp&auml;teren Zeit ist nicht zu bezweifeln, der
+in der lex Salica aber ist eben so problematisch, als die
+ganze Stelle zur Zeit noch kritisch und exegetisch im
+Argen liegt. Das zitirte Gedicht, worin die Hexen nach
+Salz zu Halle fahren, enth&auml;lt unstreitig einen Zug des
+Volksglaubens, der von Interesse ist, der aber so vereinzelt
+dasteht, dass wir ihm in dem gesammten Hexenwesen
+nicht weiter begegnet sind. <em class="spaced">Vielmehr sind die Hexen
+sonst &uuml;berall dem Salze so abgeneigt, dass es
+sogar bei ihren Festmahlzeiten regelm&auml;ssig fehlen
+muss.</em> Ich m&ouml;chte daher hierin nur eine lokale Beziehung
+auf die Heimath des Dichters, deren Aberglauben
+er bek&auml;mpft, erkennen. Wenn nun die Salzbereitung durch
+die neueren Hexen im Allgemeinen eben so entschieden
+in Abrede gestellt werden muss, als der Salzkessel der
+alten im salischen Gesetze zweifelhaft ist, so scheint es,
+dass sich auch durch die Annahme des Salzkochens durch
+altdeutsche Priesterinnen kein Zusammenhang zwischen
+alter und neuer Hexerei herstellen lasse.</p>
+
+<p>Weiter ist <em class="spaced">Grimm</em> der Ansicht, &bdquo;dass Zeit und Ort
+der Hexenfahrten sich gar nicht anders erkl&auml;ren lassen,
+als durch Bezugnahme auf Opfer und Volksversammlungen.
+Auf Walpurgis, Johannis und Bartholom&auml;i, wo die Hexen
+ihre Hauptfeste feiern, seien auch germanische Opferfeste
+und Gerichtstage gewesen. Seine ehrliche Gerichtszeit
+h&auml;tte das Volk nicht den Hexen einger&auml;umt, w&auml;ren diese
+nicht in althergebrachtem Besitze gewesen.&ldquo; (S.&nbsp;591.)&nbsp;&mdash;
+Wir haben nirgends eine Spur davon gefunden, dass die
+<em class="spaced">heidnischen</em> Germanen Hexenfahrten an diese bestimmten
+Tage gebunden h&auml;tten; den <em class="spaced">christlichen</em> aber, welche
+diess thaten, musste eine Beziehung der Sache auf ihre
+<span class='pagenum'><a name="Page_358" id="Page_358">[358]</a></span>
+eigenen Verh&auml;ltnisse n&auml;her liegen, als auf die heidnische
+Vergangenheit. Ausser jenen drei Epochen finden sich,
+wie oben nachgewiesen ist, auch Ostern, Pfingsten, Weihnachten
+und Jakobi. Wir haben hier, Walpurgis ausgenommen,
+lauter hohe Kirchenfeste und ausgezeichnete
+Heiligentage vor uns; wenn diese das christliche Volk den
+Hexen liess, warum nicht noch weit eher seine Gerichtstage,
+auch ohne althergebrachten Besitz? Es geh&ouml;rte gerade
+zu den Grundvorstellungen von der Hexerei, wie sie
+von den Inquisitoren ausgebildet wurde, dass sie gegen
+das Christenthum <em class="spaced">Opposition</em> machte und auf Nach&auml;ffung
+und Sch&auml;ndung seiner Feste und Ceremonien ausging.
+Nur aus dem angenommenen Grundsatze, dass der Teufel
+der Affe Gottes sei, glauben wir die Wahl jener Zeiten
+f&uuml;r die Hexenfahrten erkl&auml;ren zu m&uuml;ssen, nicht aus den
+heidnisch-germanischen Volksgewohnheiten. Ob das Maireiten
+&uuml;berhaupt unter diese letzteren geh&ouml;re, scheint noch
+sehr zweifelhaft; bei Grimm sind wenigstens keine sehr
+alten Belege daf&uuml;r beigebracht (S.&nbsp;449, 450). Maifeste im
+Allgemeinen gab es auch schon im Alterthum. Ausser
+den von Grimm hier&uuml;ber angezogenen Stellen (S.&nbsp;452)
+d&uuml;rfte hier gelegentlich noch die Majuma zu erw&auml;hnen
+sein (Cod. Justin, lib.&nbsp;XI. Tit.&nbsp;45), worin wir nach Suidas
+v.&nbsp;<span class="greek" title="Maioumas" lang="el">&#924;&#945;&#953;&#959;&#965;&#956;&#8049;&#962;</span> eine Art von Schifferstechen erkennen m&uuml;ssen,
+und welche mit dem von Olaus Magnus beschriebenen
+Mairitte der Schweden wenigstens das gemein hat, dass
+k&auml;mpfende J&uuml;nglinge in beiden das Volk belustigten.</p>
+
+<p>&bdquo;Noch deutlicher zu,&nbsp;&mdash; f&auml;hrt Grimm fort,&nbsp;&mdash; trifft die
+Oertlichkeit. Die Hexen fahren an <em class="spaced">lauter</em> Pl&auml;tze, wo vor
+Alters Gericht gehalten wurde oder heilige Opfer geschahen.
+Ihre Versammlung findet Statt auf der <em class="spaced">Wiese</em>,
+am <em class="spaced">Eichwasen</em>, <em class="spaced">unter der Linde</em>, unter der <em class="spaced">Eiche</em>,
+an dem <em class="spaced">Birnbaum</em>, in den Zweigen des Baums sitzt
+jener Spielmann, dessen H&uuml;lfe sie zum Tanz bed&uuml;rfen.
+Zuweilen tanzen sie auf dem <em class="spaced">peinlichen Richtplatz</em>,
+unter dem <em class="spaced">Galgenbaum</em>. Meistens aber werden Berge
+als Orte ihrer Zusammenkunft bezeichnet, H&uuml;gel (an den
+drei <em class="spaced">B&uuml;heln</em>, an den drei <em class="spaced">K&ouml;pchen</em>) oder die h&ouml;chsten
+<span class='pagenum'><a name="Page_359" id="Page_359">[359]</a></span>
+Punkte der Gegend.&ldquo; Es werden sodann viele solcher
+Berge namentlich aufgef&uuml;hrt. Die Beziehung dieser Hexenlokalit&auml;ten
+auf Opfer und Gerichtswesen erscheint uns,&nbsp;&mdash;
+wir m&uuml;ssen es gestehen,&nbsp;&mdash; so wenig als die <em class="spaced">einzig m&ouml;gliche</em>,
+dass wir sie vielmehr f&uuml;r eine gezwungene halten
+m&uuml;ssen. Wenn die sp&auml;teren D&auml;monologen und Prozessakten
+berichten, dass die n&auml;chtlichen Zusammenk&uuml;nfte auf
+der Wiese, am Eichwasen, am Birnbaum, an den drei
+B&uuml;heln, auf diesem oder jenem Berge Statt finden, was
+n&ouml;thigt hierbei an die Opfer- und Gerichtspl&auml;tze der deutschen
+Vorzeit zu denken? Irgendwo, wenn &uuml;berhaupt, muss doch
+der Ort der Vereinigung sein, und die Richter haben stets
+nach demselben gefragt. Da hat man bald auf ganz gleichgiltige
+Lokalit&auml;ten der n&auml;chsten Umgegend, bald, was
+mehr im Charakter lag, auf einsame oder schauerliche
+Oerter, Haiden, schwer zug&auml;ngliche Bergh&ouml;hen u.&nbsp;s.&nbsp;w.
+bekannt. Zuweilen treiben auch, worin sich wieder das
+christenfeindliche Element zeigt, die Hexen vor den Kirchen,
+ja <em class="spaced">in</em> denselben ihr gottloses Wesen. Berge, die
+ihre Gegend so beherrschen, wie der Brocken das norddeutsche
+Flachland, kamen eben darum wohl auch in ausgebreiteteren
+Ruf, als andere, die nicht so vereinzelt stehen.
+Deutschland hat viele ausgezeichnete Hexenberge und
+ausserdem zahllose untergeordnete, nur in der n&auml;chsten
+Nachbarschaft genannte Lokalit&auml;ten, von welchen an der
+geeigneten Stelle bereits mehrere aufgef&uuml;hrt worden sind.
+Deutschland unterscheidet sich auch hierin nicht vom Ausland;
+auch anderw&auml;rts versammeln sich die Hexen auf
+Bergen und Haiden, Wiesen und Feldern, unter B&auml;umen
+und heiligen Kreuzen.</p>
+
+<p>Den Glauben an die <em class="spaced">Hexenfahrten</em> endlich leitet
+Grimm ab aus einer Missdeutung der gottesdienstlichen
+Zusammenk&uuml;nfte, welche nach der Einf&uuml;hrung des Christenthums
+von heimlichen Anh&auml;ngern der alten Religion fortgesetzt
+worden seien. &bdquo;Wenn auch,&nbsp;&mdash; sagt er S.&nbsp;593,&nbsp;&mdash;
+der grosse Haufen f&uuml;r die neue Lehre gewonnen war, einzelne
+Menschen blieben eine Zeitlang dem alten Glauben
+treu, und verrichteten insgeheim ihre heidnischen Gebr&auml;uche.
+<span class='pagenum'><a name="Page_360" id="Page_360">[360]</a></span>
+Von solchen Heidinnin ging nun Kunde und Ueberlieferung
+unter den Christen, die D&auml;monologie des Alterthums mischte
+sich hinzu, und aus Wirklichkeit und Einbildung erzeugte
+sich die Vorstellung <em class="spaced">n&auml;chtlicher Hexenfahrten</em>, bei
+welchen alle Greuel der Heidenschaft fortge&uuml;bt w&uuml;rden.&ldquo;
+Es fragt sich hier, ob nicht auch <em class="spaced">unabh&auml;ngig</em> von den
+genannten Zusammenk&uuml;nften der Heidinnin die D&auml;monologie
+des Alterthums gewirkt haben m&ouml;ge, und zwar ganz, was
+ihr hier nur zur H&auml;lfte zugewiesen wird. Nach Grimm
+w&auml;re die Vorstellung von den Hexenfahrten immerhin erst
+<em class="spaced">unter den Christen erzeugt</em> worden, also ein <em class="spaced">Irrthum
+der Christen</em>; der Kanon Episcopi aber verdammt sie
+geradezu als einen R&uuml;ckfall in errorem <i>Paganorum</i>. Somit
+haben ihn in seiner damaligen Gestalt,&nbsp;&mdash; denn sp&auml;ter bildete
+er sich wieder anders,&nbsp;&mdash; die Christen nur <em class="spaced">&uuml;bernommen</em>,
+nicht <em class="spaced">erzeugt</em>. Aus welchem Heidenthum aber
+stammt er? Aus dem <em class="spaced">deutschen</em> gewiss nicht; dieses
+kennt keine Nachtfahrten in Masse (s. Grimm Myth. S.&nbsp;593).
+Also doch wohl aus dem <em class="spaced">r&ouml;mischen</em>, wie wir oben nachzuweisen
+versucht haben. Dass die deutschen Christen
+diesen Aberglauben im eilften Jahrhundert bereits hatten<a name="FNanchor_349_349" id="FNanchor_349_349"></a><a href="#Footnote_349_349" class="fnanchor">[349]</a>,
+folgt weniger daraus, dass <em class="spaced">Burkhard</em> hierauf bez&uuml;gliche
+Stellen &uuml;berhaupt aufgenommen hat,&nbsp;&mdash; er gibt oft Ausl&auml;ndisches,&nbsp;&mdash;
+als aus der deutschen Benennung, welche
+er in eine angeblich aus den Beschl&uuml;ssen des Conzils zu
+Agath (Agde in der Languedoc) von 506 entnommenen
+Stelle einschiebt: Credidisti, ut aliqua femina sit, quae hoc
+facere possit, quod quaedam a diabolo deceptae se affirmant
+<span class='pagenum'><a name="Page_361" id="Page_361">[361]</a></span>
+necessario et ex praecepto facere debere, id est cum
+daemonum turba in similitudinem mulierum transformata,
+quam vulgaris superstitio <i>holdam</i> (al. <i>unholdam</i>) vocat, certis
+noctibus equitare debere super quasdam bestias, et in eorum
+se consortio annumeratam esse (<i>Burchard</i>. Decret. lib.&nbsp;XIX.
+cap.&nbsp;5). Ob &uuml;brigens gerade in dieser Stelle Grimm's
+Vermuthung, dass eine <em class="spaced">einzelne Gottheit</em> der alten
+Deutschen <em class="spaced">Holda</em> geheissen habe, in deren Gefolge man
+sp&auml;ter die Nachtweiber verwiesen, eine St&uuml;tze finde (S.&nbsp;165.
+594.), lassen wir, da es nicht weiter zur Sache geh&ouml;rt, an
+seinen Ort gestellt sein. Ist der Text bei Burkhard unverderbt,
+so w&uuml;rde das Wort holda (Substantiv oder Adjektiv?)
+auf die <em class="spaced">ganze Schaar</em> der nachtfahrenden D&auml;monen
+zu beziehen sein.</p>
+
+<p>Wenn nun Grimm, dieser gr&uuml;ndlichste Kenner des
+deutschen Alterthums, der neueren Hexerei nur einen losen
+und meist indirekten Zusammenhang mit dem Wesen unserer
+heidnischen Vorfahren zuerkennt, und dieser Zusammenhang,
+unsern obigen Bemerkungen zufolge, nicht
+einmal in dem von diesem Gelehrten angenommenen Masse
+erweislich scheint: so werden gewisse viel weiter gehende
+Ansichten einiger anderen Gelehrten um so leichter als
+unhaltbar hervortreten.</p>
+
+<p><em class="spaced">Mone</em><a name="FNanchor_350_350" id="FNanchor_350_350"></a><a href="#Footnote_350_350" class="fnanchor">[350]</a> f&uuml;hrt das Hexenwesen, und namentlich den
+<em class="spaced">Sabbath</em>, auf Hekate und <em class="spaced">die alten <span class="ins" title="Bachanalien">Bacchanalien</span>, die
+den Deutschen schon w&auml;hrend ihres Aufenthalts
+am schwarzen Meere bekannt geworden seien</em>, zur&uuml;ck.
+S.&nbsp;268 sagt er, &bdquo;das Hexenthum feinde den christlichen
+Kult an, nicht als Christenthum, sondern als bestehende
+Religion, so wie es <em class="spaced">vor</em> dem Christenthum auch
+die heidnische Volksreligion unserer Voreltern anfeindete.&ldquo;
+Weiter f&uuml;hrt er S.&nbsp;271 Folgendes als feststehende S&auml;tze
+auf: &bdquo;1)&nbsp;Das Hexenwesen war eine f&uuml;r seinen Zweck <em class="spaced">vollst&auml;ndig
+organisirte geheime Gesellschaft</em>. 2)&nbsp;Da
+der Teufel an der Spitze desselben stand und ein Wesen
+ist, das in die Religion geh&ouml;rt, so muss das Hexenwesen
+<span class='pagenum'><a name="Page_362" id="Page_362">[362]</a></span>
+eine <em class="spaced">religi&ouml;se Gesellschaft</em> gewesen sein. 3)&nbsp;Wir
+m&uuml;ssen das Hexenwesen, wie es in den Prozessen des
+siebenzehnten Jahrhunderts erscheint, nicht als den Anfangs-,
+sondern als den Ausgangspunkt betrachten und
+seinem Ursprung r&uuml;ckw&auml;rts nachsp&uuml;ren, soweit sich geschichtliche
+Zeugnisse daf&uuml;r vorfinden.&ldquo;</p>
+
+<p>Mone erkennt also, wenn wir ihn recht verstehen, in
+den sogenannten Hexen eine wirkliche, bis ins siebenzehnte
+Jahrhundert fortbestehende Gesellschaft, welche eine
+organisirte Opposition gegen die jedesmalige Volksreligion
+bildete, f&uuml;r sich aber einen vom Pontus mitgebrachten
+Hekate- und Bacchuskult bewahrt hatte. <em class="spaced">Wo</em> aber, m&uuml;ssen
+wir fragen, hat denn Mone irgend eine historische Spur
+davon aufgefunden, dass die heidnische Religion der
+Deutschen von einer organisirten Gesellschaft von Bacchusdienern
+angefeindet worden w&auml;re? <em class="spaced">Wo</em> ist im Mittelalter
+eine Spur von derjenigen Continuit&auml;t des fraglichen Geheimkults,
+welche vorausgesetzt werden m&uuml;sste, wenn die
+deutschen Hexen des sechszehnten und siebenzehnten Jahrhunderts
+immer noch die Inhaberinnen des vom schwarzen
+Meere mitgebrachten Systems gewesen w&auml;ren? Was f&uuml;r
+eine r&auml;thselhafte Gesellschaft ist das, welche die Religionen
+anfeindet, weil sie bestehende sind, aber nichtsdestoweniger
+eine <em class="spaced">religi&ouml;se</em> ist, weil der Teufel an ihrer Spitze steht,
+der ein Wesen ist, welches in die Religion geh&ouml;rt? <em class="spaced">Wo</em>durch
+m&ouml;gen die &uuml;brigen europ&auml;ischen V&ouml;lker, deren
+Hexenwesen dem deutschen so ganz gleich ist, ohne dass
+ihre V&auml;ter am schwarzen Meere sassen, dieselbe Gesellschaft
+in sich aufgenommen haben?&nbsp;&mdash; Sicherlich ist Mone
+zu diesen wunderlichen Ansichten grossentheils desshalb
+gekommen, weil er zwischen dem Hexen<em class="spaced">sabbath</em> und
+den alten Bacchanalien oder <em class="spaced">Sabazien</em> nicht nur eine
+Sach-, sondern auch eine Namens&auml;hnlichkeit fand und sich
+von dem Gedanken nicht losreissen konnte, an dem von
+der Obrigkeit so ernstlich verfolgten Hexenwesen m&uuml;sse
+wenigstens so viel wahr gewesen sein, dass gottlose Versammlungen
+Statt gefunden h&auml;tten. Darum sucht er das
+Licht in den cimmerischen Finsternissen, wo die alten
+<span class='pagenum'><a name="Page_363" id="Page_363">[363]</a></span>
+Deutschen den Sabazien allerdings, wenn irgendwo, am
+n&auml;chsten gewesen sein m&uuml;ssen. <em class="spaced">Hekate</em> ist mit Recht
+hereingezogen, aber auf unrechtem Wege; die Vorstellungen
+von ihr durchdrangen das antike Zauberwesen und
+modifizirten somit das neue. Die behauptete Wirklichkeit
+der Versammlungen gr&uuml;ndet sich auf die Bekenntnisse der
+verh&ouml;rten Hexen. Ueber die Glaubw&uuml;rdigkeit solcher
+Gest&auml;ndnisse ist bereits an der geh&ouml;rigen Stelle geredet
+worden, und wir werden sie unten nochmals ber&uuml;hren<a name="FNanchor_351_351" id="FNanchor_351_351"></a><a href="#Footnote_351_351" class="fnanchor">[351]</a>.</p>
+
+<p>Abermals aus einem Gottesdienste, aber einem <em class="spaced">slavischen</em>,
+finden wir das Hexenthum hergeleitet in einer
+kleinen Schrift von <em class="spaced">L. W. Schrader</em>, Archivarius
+zu Wittgenstein<a name="FNanchor_352_352" id="FNanchor_352_352"></a><a href="#Footnote_352_352" class="fnanchor">[352]</a>. Slaven bewohnen nach ihm in den
+vorchristlichen Zeiten einen grossen Theil Deutschlands
+(auch die Mattiaker sind solche), insbesondere die Harzgegend,
+wo sie den Melybog oder Czerny Bog, d.&nbsp;h.
+schwarzen oder b&ouml;sen Gott, oder Teufel, und die Frau
+Holle verehren. Von den heidnischen Deutschen unterjocht
+und in ihrem Kultus gest&ouml;rt, retten sie denselben
+auf den schwer zug&auml;nglichen Melbogsberg oder Mlbogsberg,
+woraus der Deutsche den Namen Blocksberg bildete.
+Dort treiben die Hexen, d.&nbsp;h. Priesterinnen der Holda oder
+Liebesg&ouml;ttin, ihr Wesen ungest&ouml;rt und geben auch den
+deutschen Jungfrauen, die der unerlaubten Liebe mit den
+Slavenj&uuml;nglingen nachgehen wollen, einen Zufluchtsort.
+Da man nicht wusste, wie da auf nat&uuml;rliche Weise hinaufzukommen
+sei, so bildete sich im Volke die Vorstellung
+von den Luftfl&uuml;gen, die sp&auml;ter auf die Christen &uuml;berging
+u.&nbsp;s.&nbsp;w. Das Andenken der slavischen Hexen als Holdapriesterinnen
+<span class='pagenum'><a name="Page_364" id="Page_364">[364]</a></span>
+hat sich, dem Kundigen wohl erkennbar, in
+verschiedenen Orts- und L&auml;ndernamen erhalten, z.&nbsp;B. in
+Hasserode, Hasselfelde und Hessen, welches letztere namentlich
+um Gudensberg slavische Bewohner hatte.&nbsp;&mdash;
+Diese Resultate gewinnt Herr Schrader durch eine Deduktion,
+die sich durch so drollige historische und etymologische
+Luftspr&uuml;nge<a name="FNanchor_353_353" id="FNanchor_353_353"></a><a href="#Footnote_353_353" class="fnanchor">[353]</a> auszeichnet, dass man seinem
+Schriftchen nicht mehr Ehre erzeigen kann, als wenn man
+es f&uuml;r eine schalkhafte, jedoch zuweilen aus dem Tone
+fallende Persiflage gewisser Verirrungen in der heutigen
+Geschichts- und Sprachforschung nimmt.</p>
+
+<p>Zum dritten Male ein Kult der alten Deutschen wird
+von <em class="spaced">Jarcke</em> herangezogen<a name="FNanchor_354_354" id="FNanchor_354_354"></a><a href="#Footnote_354_354" class="fnanchor">[354]</a>. Dieser sagt: &bdquo;Wenn wir die
+Gesetze Karls d.&nbsp;G. zur Ausrottung des heidnischen Glaubens
+unter den Sachsen,&nbsp;&mdash; den indiculus superstitionum,&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash;
+den gew&ouml;hnlichen Zusatz more paganorum etc.
+betrachten, und damit in Verbindung bringen, was in den
+skandinavischen Sagen &uuml;ber Zauberei und Gewalt des
+Menschen sogar &uuml;ber Wind und Wetter gesagt wird: so
+d&uuml;rfte die Behauptung nicht zu gewagt erscheinen, dass
+das Zauberwesen und der Zauberglauben im Mittelalter
+<em class="spaced">zun&auml;chst</em> eine Tradition aus der <em class="spaced">heidnisch-germanischen</em>
+Zeit, eine im Volke lebende heidnische Naturkunde
+und <em class="spaced">Naturreligion</em> gewesen sei, die auch ihre&nbsp;&mdash; freilich
+antichristlichen und, vom religi&ouml;sen Standpunkt aus
+betrachtet, d&auml;monischen&nbsp;&mdash; Ceremonien und Sakramente
+hatte. Die heidnische Naturreligion wurde dann sp&auml;ter im
+Kampfe mit christlichen Prinzipien und nachdem die christliche
+Lehre vom Teufel in das Bewusstsein des Volks
+<span class='pagenum'><a name="Page_365" id="Page_365">[365]</a></span>
+&uuml;bergegangen war, zu einer dem Christenthum und allem
+G&ouml;ttlichen feindlichen, und zu einem wahren Teufelsdienste,
+indem die alte Naturwissenschaft selbst von denen, die ihre
+Geheimnisse kannten und aus&uuml;bten, als etwas vom Teufel
+Ausgehendes angesehen wurde.&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash; Daher die
+Erscheinung, dass eine Einweihung in jene K&uuml;nste zuletzt
+wirklich die &auml;ussere Form der Ergebung an den Teufel
+annahm.&ldquo;</p>
+
+<p>Wie Jarcke aus den gegebenen Pr&auml;missen die gezogenen
+Folgerungen rechtfertigen will, verm&ouml;gen wir nicht
+einzusehen. Es sind hier ganz disparate Dinge zusammengebracht.
+&mdash;&nbsp;Die fr&auml;nkischen Kapitularien verbieten an
+verschiedenen Stellen heidnischen G&ouml;tzendienst im Allgemeinen
+und Besondern, an andern wieder einzelne Arten
+des Zauberglaubens und darauf sich beziehende Handlungen.
+Der Indiculus superstitionum insbesondere, der
+dem Kapitulare von 743 angeh&auml;ngt ist, erw&auml;hnt in dreissig
+Rubriken, wozu der Text fehlt, verschiedene Gegenst&auml;nde,
+wor&uuml;ber Beschl&uuml;sse gefasst worden zu sein scheinen. Etliche
+Artikel handeln vom G&ouml;tzendienst<a name="FNanchor_355_355" id="FNanchor_355_355"></a><a href="#Footnote_355_355" class="fnanchor">[355]</a>, andere von
+Sacrilegien<a name="FNanchor_356_356" id="FNanchor_356_356"></a><a href="#Footnote_356_356" class="fnanchor">[356]</a>, noch andere von verschiedenen Arten des
+Aberglaubens, auch des <em class="spaced">christlichen</em><a name="FNanchor_357_357" id="FNanchor_357_357"></a><a href="#Footnote_357_357" class="fnanchor">[357]</a>, f&uuml;nf Artikel endlich
+schlagen in's Gebiet des Magischen ein<a name="FNanchor_358_358" id="FNanchor_358_358"></a><a href="#Footnote_358_358" class="fnanchor">[358]</a>. Nirgends
+aber sind Zauberglaube und Zauber&uuml;bungen in Beziehung
+zu einer heidnisch-germanischen Naturreligion gesetzt; ja
+es ist noch &uuml;berhaupt die Frage, ob in <em class="spaced">allen</em> diesen
+Punkten ausschliesslich und urspr&uuml;nglich Germanisches
+verboten sei. Mitten unter den Franken lebten ja Romanen.
+Phylakterien, Incantationen, Augurien, Sortilegien, herzfressende
+<span class='pagenum'><a name="Page_366" id="Page_366">[366]</a></span>
+Weiber und Wettermacher (&mdash;&nbsp;diess ist's, was
+wir im Wesentlichen in den Kapitularien finden&nbsp;&mdash;) kannten
+schon die R&ouml;mer; die christlichen Kaiser und ausserdeutsche
+Conzilien hatten zum Theil l&auml;ngst verboten, was
+hier nur wiederholt wird. Was nun die &bdquo;heidnische Naturkunde&ldquo;
+anbelangt, so tritt diese hierin eben so wenig hervor;
+denn man wird doch nicht das eingebildete Beherrschen
+von Wind und Wetter dahin rechnen wollen. Dass
+Naturkundige zuweilen als Zauberer verschrieen worden
+sind, ist freilich bekannt genug; man denke aus der heidnischen
+Zeit an Apulejus, aus der christlichen an Gerbert,
+Constantinus Africanus, Roger Bacon, Raimund Lullus und
+viele Andere! Doch diese alle sch&ouml;pften nicht aus einer
+&bdquo;im Volke lebenden heidnischen Naturkunde,&ldquo; sondern erhoben
+sich <em class="spaced">&uuml;ber</em> das Volk und waren nicht <em class="spaced">Deutsche</em>.
+Aber Jarcke scheint, einer anderen Stelle zufolge, geneigt,
+die Hexerei an &bdquo;das dunkle Gebiet des thierischen Magnetismus&ldquo;
+anzukn&uuml;pfen (S.&nbsp;431). Hiervon wird weiter unten
+die Rede sein. Warum aber mag jene im Volke lebende,
+mit Ceremonien und Sakramenten verbundene heidnische
+Naturkunde und Naturreligion im Kampfe mit dem Christenthum
+zuletzt so sehr das Selbstbewusstsein verloren haben,
+dass &bdquo;die alte Naturwissenschaft selbst von denen, welche
+ihre Geheimnisse kannten und aus&uuml;bten, als etwas vom
+Teufel Ausgehendes angesehen wurde?&ldquo; Schlimm f&uuml;r jene
+Eingeweiheten, sie mochten Recht haben, oder irren! Ob
+man &uuml;berhaupt mit Jarcke annehmen will, &bdquo;dass eine Einweihung
+in jene K&uuml;nste zuletzt <em class="spaced">wirklich</em> die &auml;ussere
+Form der Ergebung an den Teufel angenommen habe&ldquo;,
+das wird zun&auml;chst von den Begriffen abhangen, die man
+sich vom Teufel bildet, und dann von der Glaubw&uuml;rdigkeit,
+welche man den Legenden und Hexenakten beizumessen
+geneigt ist. In keinem Fall aber sind die Teufelsb&uuml;ndnisse,
+weder die einseitig versuchten, noch die gegenseitig
+vollzogenen, noch endlich die eingebildeten, auf
+deutschem Boden gewachsen. Der Vicedominus Theophilus,
+von dem die &auml;lteste Teufelsergebung berichtet wird,
+war weder Naturkundiger, noch der deutschen Naturreligion
+<span class='pagenum'><a name="Page_367" id="Page_367">[367]</a></span>
+ergeben, sondern ein Verehrer der Jungfrau Maria, die
+ihn rettete, weil er sie unter allen zuerst wieder vers&ouml;hnte,
+als er sich dem B&ouml;sen ergeben hatte. Sodann nehmen
+die Teufelsergebungen durch Gerbert und die franz&ouml;sischen
+Katharer ihren Weg und langen erst mit dem Kusse, den
+die Stedinger dem bleichen Manne darbringen, in Deutschland
+an. Die Teufelsergebung der franz&ouml;sischen <em class="spaced">Hexen</em>
+wird erst gegen das Ende des dreizehnten Jahrhunderts,
+die der deutschen noch sp&auml;ter amtlich ermittelt.</p>
+
+<p>In seinem &bdquo;Handbuche des Strafrechts&ldquo;, welches <em class="spaced">Jarcke</em>
+seinen beiden Abhandlungen &uuml;ber die Hexerei nachfolgen
+liess, lenkte freilich derselbe, was das Resultat der Darstellung
+betrifft, zu einer richtigeren Auffassung der Sache
+ein; aber auch hier bleibt Jarcke dabei, dass das Zauberwesen
+in Deutschland (II. S.&nbsp;54) &bdquo;zuerst als eine heidnische
+Naturkunde und Naturverehrung in einer geheimen Tradition
+das ganze Mittelalter hindurch fortgelebt, nach und
+nach sich mit j&uuml;dischem und arabischem Aberglauben vermischt
+und ausgebildet und dann gleichsam wie eine moralische
+Pest gegen das Ende des Mittelalters, beg&uuml;nstigt
+durch die Hussitischen Unruhen, &uuml;ber ganz Deutschland
+sich verbreitet zu haben scheine.&ldquo; Ausserdem ist aber
+gegen <em class="spaced">Jarcke</em> noch dreierlei zu bemerken: 1)&nbsp;irrt derselbe,
+wenn er Deutschland als den eigentlichen Sitz der
+massenhaften Hexenverfolgungen ansieht; 2)&nbsp;setzt Jarcke
+den Anfang der Hexenverfolgungen, den er in das Ende
+des sechszehnten Jahrhunderts verlegt, um ein ganzes Jahrhundert
+zu sp&auml;t; und 3)&nbsp;irrt Jarcke, wenn er das Zauberwesen
+als eine sich &uuml;ber ganz Deutschland verbreitet
+habende Pest bezeichnet. Denn dieses, die Hexerei, wurde
+ebenso vom Volke wie von der Geistlichkeit als Gottlosigkeit
+und Frevel verdammt. Eine Sekte der Zauberer,
+welche einen Teufelskult ausge&uuml;bt habe, ist nirgends nachweisbar.
+Was sich als eine &bdquo;Pest&ldquo; verbreitete, das war
+nicht die Hexerei, sondern die <em class="spaced">Verfolgung</em> derselben.
+Vgl. <em class="spaced">v.&nbsp;W&auml;chter</em>, Beitr&auml;ge zur deutschen Gesch. S.&nbsp;303&nbsp;ff.</p>
+
+<p>Auch die Hypothese des verdienten Historikers <em class="spaced">Heinrich
+Schreiber</em>, welche derselbe unter dem Titel &bdquo;Feen
+<span class='pagenum'><a name="Page_368" id="Page_368">[368]</a></span>
+und Hexen&ldquo; in dem &bdquo;Taschenbuch f&uuml;r Geschichte und
+Alterthum in S&uuml;ddeutschland&ldquo; (Freiburg im Br., 1846) entwickelt,
+ist ganz unhaltbar. Schreiber sagt (S.&nbsp;18&ndash;19):
+&bdquo;Die dem Hexenwesen zum Grunde liegenden religi&ouml;sen
+und sozialen Vorstellungen reichen sowohl der Ausdehnung
+nach &uuml;ber germanisches und romanisches Gebiet hinaus,
+als sind sie dem Inhalte nach in dem romanischen Gebiete
+so durchaus national und lebensfrisch, dass sie nur
+von der <em class="spaced">urspr&uuml;nglichen Bev&ouml;lkerung</em> herr&uuml;hren konnten,
+in der ohnehin die nachmaligen Eroberer sich dem
+Wesentlichen nach aufl&ouml;sten und untergingen. Mit Einem
+Worte: die dem modernen Hexenwesen zum Grunde liegenden
+Vorstellungen weisen sich als urspr&uuml;nglich <em class="spaced">keltische
+aus</em>.&nbsp;&mdash; Die <em class="spaced">Kelten</em> besassen dem m&auml;nnlichen
+Institute der Druiden zur Seite das weibliche Institut der
+<em class="spaced">Feen</em>, und zwar dieses ebenso wie jenes <em class="spaced">in zwei Umgestaltungen</em>.&ldquo;
+Schreiber erkennt n&auml;mlich die Feen
+schon im ph&ouml;nizischen G&ouml;tterglauben, nimmt dann an, dass
+dieselben in der Volksvorstellung der Kelten zu guten
+Geistern geworden und dann in der Vorstellung der Germanen
+und Romanen zu Hexen umgewandelt worden seien.
+Nur Schade, dass sich f&uuml;r diese Genealogie und die in
+ihr vorkommenden Metamorphosen auch gar nichts Thats&auml;chliches
+nachweisen l&auml;sst!</p>
+
+<p>Ganz verfehlt ist die Art und Weise, in welcher
+<em class="spaced">Wuttke</em> in der Schrift &bdquo;der deutsche Volksaberglaube
+der Gegenwart&ldquo; (2. Aufl. S.&nbsp;144&ndash;145) das Hexenwesen
+zu erkl&auml;ren versucht. Er sagt: &bdquo;Erw&auml;gt man, dass wenn
+die Volksmeinung jetzt noch an Hexen glaubt, sie ihre
+Anschuldigung nur sehr selten gegen sittlich unbescholtene
+Personen richtet, sondern meist nur gegen solche, von
+denen man sich ihrem ganzen sittlichen Rufe nach auch
+schwerer Bosheit wohl versehen kann, ehemalige Buhldirnen,
+liederliche, unordentliche, unvertr&auml;gliche, unfromme,
+geheime Bosheit spinnende Weiber, so darf man voraussetzen,
+dass <em class="spaced">ein guter Theil</em> der damals angeschuldigten
+Hexen auch wirklich sittlich-religi&ouml;s verkommene, auf
+widerg&ouml;ttliches Treiben ausgehende Personen waren, die
+<span class='pagenum'><a name="Page_369" id="Page_369">[369]</a></span>
+vor Allem die d&uuml;steren Seiten des heidnischen Aberglaubens
+mit Gier ergriffen und danach trachteten, b&ouml;sen Zauber
+auszu&uuml;ben.&ldquo;&nbsp;&mdash; Es m&ouml;chte schon schwer sein, die Pr&auml;misse,
+von welcher Wuttke ausgeht, im Leben zu erweisen, namentlich
+in den F&auml;llen, wo einzelne Familien von Geschlecht
+zu Geschlecht im Verdachte der Hexerei geblieben sind;
+und was die fr&uuml;here Zeit betrifft, so enthalten die Akten
+der Hexenprozesse nichts, was die Behauptung Wuttke's
+rechtfertigen k&ouml;nnte.&nbsp;&mdash; <em class="spaced">Wuttke</em> sagt weiter: &bdquo;Bei <em class="spaced">allen</em>
+damaligen Hexengeschichten ging der Hexenfahrt eine
+Einreibung mit einer Hexensalbe voraus und mehrfach ist
+von einem Hexentrank die Rede. Die Zusammensetzung
+jener ist leider nicht genau bekannt; Bilsenkraut wird
+dabei genannt, sehr wahrscheinlich war aber auch Mandragora
+und Stechapfel dabei. Der Stechapfel soll erst
+durch die Zigeuner, die ihn zu Zaubermitteln gebrauchten
+und am Anfange des f&uuml;nfzehnten Jahrhunderts nach Deutschland
+kamen, dahin gelangt sein.&nbsp;&mdash; Von dieser Zeit an
+beginnt erst die Bl&uuml;the des eigentlichen Hexenunwesens.
+Die Solaneengifte erzeugen das Gef&uuml;hl des Fliegens&ldquo; etc.
+&mdash;&nbsp;&bdquo;Nehmen wir nun an, dass die in b&ouml;ser Magie wohlerfahrenen
+Zigeunerweiber ihren deutschen Hexenschwestern
+ihre Zauberei mitgetheilt haben, dass durch die heidnischen
+Zigeuner die Erinnerungen und die Ueberreste des deutschen
+Heidenthums wieder m&auml;chtiger angeregt wurden, und dass
+nicht nur eine nervenerregende Salbung mit jenen Giften
+stattfand, sondern, <em class="spaced">wie es bei den Hexensabbathen
+ja nicht zweifelhaft ist</em>&nbsp;(!), bei frevelhaften Zusammenk&uuml;nften
+zu Zauberzwecken auch Rauschmittel, denen Bilsenkraut,
+Stechapfel u.&nbsp;dgl. beigemischt war, getrunken wurden,
+so w&uuml;rde sich der <em class="spaced">eigene</em> Glaube mancher Hexen an
+ihre Luftfahrten und ihre Teufelsgemeinschaft leicht begreifen.
+Einzelne solcher selbstgeglaubten Erscheinungen
+konnten nun leicht den Glauben an die Wirklichkeit derselben
+erzeugen, zumal die heidnischen Ueberlieferungen
+sich damit verbanden.&ldquo; Man sieht, dass Wuttke in Hexenprozessakten
+sich niemals umgesehen hat. Dass allen
+<span class='pagenum'><a name="Page_370" id="Page_370">[370]</a></span>
+Hexenfahrten eine Einsalbung vorherging, ist eine ganz
+willk&uuml;rliche Behauptung, und so scharf auch die Angeklagten
+auf der Folter nach Mitschuldigen und nach denen
+gefragt wurden, von welchen sie das Hexen gelernt und
+ihre angeblichen Salben erhalten h&auml;tten, so werden doch
+von den Gepeinigten ebensowenig Zigeunerweiber als
+Judenweiber genannt<a name="FNanchor_359_359" id="FNanchor_359_359"></a><a href="#Footnote_359_359" class="fnanchor">[359]</a>.</p>
+
+<p>Manche haben als Grundlage der Hexerei und der
+Hexenverfolgung einen wirklichen, aber falsch aufgefassten
+Thatbestand, ein eigentliches corpus delicti, zu erkennen
+geglaubt, an welches dann abergl&auml;ubische Meinungen angekn&uuml;pft
+worden seien. Dahin geh&ouml;rt z.&nbsp;B. <em class="spaced">Lamberg's</em><a name="FNanchor_360_360" id="FNanchor_360_360"></a><a href="#Footnote_360_360" class="fnanchor">[360]</a>
+Vermuthung, dass die sogenannten Hexensabbathe in der
+Wirklichkeit nur Zusammenk&uuml;nfte <em class="spaced">zur Befriedigung
+der Wollust</em> gewesen seien, in welchen Landstreicher,
+Strassenr&auml;uber, Zigeuner, oder auch vornehmere W&uuml;stlinge
+ihrer Sicherheit wegen sich als Teufel vermummt
+und so ihren Opfern jede Denunziation vor Gericht unm&ouml;glich
+gemacht h&auml;tten<a name="FNanchor_361_361" id="FNanchor_361_361"></a><a href="#Footnote_361_361" class="fnanchor">[361]</a>. Diese Vermuthung wurzelt
+ohne Zweifel in dem Bed&uuml;rfnisse, dem regelm&auml;ssig in den
+Akten wiederkehrenden Bekenntniss einer teuflischen Buhlschaft
+irgend einen realen Grund unterzulegen; aber sie
+h&auml;tte dennoch nicht von einem Gelehrten aufgestellt werden
+sollen, der achthundert bambergische Prozesse durchgelesen
+hat. Solche Bekenntnisse sind von Individuen, die als
+neunj&auml;hrige M&auml;dchen oder greise M&uuml;tterchen die Begierde
+eines W&uuml;stlings nicht leicht reizen mochten, eben so gut
+abgelegt worden, als von reifen Dirnen; und bei den letzteren
+hiesse es wenigstens eine unbegreifliche Dummheit
+und Widernat&uuml;rlichkeit voraussetzen, wenn sie massenweise
+<span class='pagenum'><a name="Page_371" id="Page_371">[371]</a></span>
+in eine so plumpe Falle gegangen w&auml;ren. Wie reimt es
+sich ferner, dass hier der menschliche Verf&uuml;hrer zur <em class="spaced">Teufelsmaske</em>
+greift, w&auml;hrend, wenn wir die Akten h&ouml;ren,
+der Teufel in der Regel wenigstens das erste Mal die
+Vorsicht gebraucht, als <em class="spaced">schmucker Kavalier</em> oder doch
+sonst in <em class="spaced">menschlicher Gestalt</em> aufzutreten? Was die
+Hexen &uuml;ber das Physiologische des teuflischen Concubitus
+aussagen, h&auml;tte anders ausfallen m&uuml;ssen, wenn sie mit verkappten
+M&auml;nnern zu thun gehabt h&auml;tten; eben so das,
+was von den Folgen berichtet wird. Die Frucht eines
+menschlichen Beischlafes w&auml;re in den meisten F&auml;llen wohl
+ein <em class="spaced">Kind</em> gewesen, wovon in der Regel nichts gemeldet
+wird, und nicht <em class="spaced">Elben</em>, <em class="spaced">Eidechsen</em> und <em class="spaced">W&uuml;rmer</em>, von
+welchen die Akten voll sind. Und wenn man die Incuben
+zu vermummten <em class="spaced">M&auml;nnern</em> macht, dann m&uuml;ssen folgerichtig
+auch die Succuben oder Buhlteufelinnen maskirte <em class="spaced">Weiber</em>
+gewesen sein; w&auml;re es nun nicht einfacher gewesen, wenn
+beide ohne Maske ihre Unzucht <em class="spaced">unter einander</em> getrieben
+h&auml;tten, als dass sie gegen dritte Personen die unbequeme
+Rolle der Teufel spielten?</p>
+
+<p>Ans Drollige streift <em class="spaced">v.&nbsp;Lamberg's</em> weiterer Einfall,
+dass verkappte <em class="spaced">Getreidewucherer</em> den Zusammenk&uuml;nften
+pr&auml;sidirt haben m&ouml;chten. Diess bezieht sich n&auml;mlich
+auf die von den Hexen ausge&uuml;bten Feldverw&uuml;stungen.
+Aber diese Verw&uuml;stungen sind, nach Inhalt der Akten,
+durch Gewitter- und Frostmachen vollzogen worden. Welcher
+Wucherer hat solche K&uuml;nste den Hexen beigebracht?</p>
+
+<p>Ferner hat man die sogenannten Bezauberungen von
+Menschen und Vieh durch <em class="spaced">eigentliche Giftmischerei</em>
+zu erkl&auml;ren gesucht. Wer will in Abrede stellen, dass
+Substanzen, die dem thierischen Organismus schaden, der
+Vergangenheit eben so gut bekannt und zug&auml;nglich waren,
+als der Gegenwart? Aber das Strafrecht war sich auch
+eines Unterschieds zwischen Vergiftung und Zauberei bewusst
+und setzte auf jene eine andere Strafe, als auf diese.
+Wo darum wirkliche Vergiftung vorkam, ist zwar die
+M&ouml;glichkeit, aber nicht die Wahrscheinlichkeit vorhanden,
+dass der unverst&auml;ndige Richter sie f&uuml;r Zauberei nahm;
+<span class='pagenum'><a name="Page_372" id="Page_372">[372]</a></span>
+wo uns aber in den Hexenakten das Wort <em class="spaced">Gift</em> begegnet,
+da ist es in den wenigsten F&auml;llen in der jetzt gebr&auml;uchlichen
+engeren Bedeutung, sondern fast durchg&auml;ngig (gleich
+dem lateinischen veneficium) als <em class="spaced">Zaubermittel</em> zu fassen.
+So kocht eine brandenburgische Hexe &bdquo;Gift&ldquo; aus einer
+Kr&ouml;te, etwas Graberde und Holz von einer Todtenbahre
+und sch&uuml;ttet es in einen Thorweg, durch welchen Jemand
+kommen soll. Eine andere kocht ein &bdquo;Vorgift&ldquo; aus Asche
+und giesst es vor die Th&uuml;re einer Edelfrau, damit diese,
+wenn sie dar&uuml;ber schritte, kinderlos bliebe; eine dritte
+vergr&auml;bt &bdquo;Gift&ldquo; im Hofe, um Pferde zu bezaubern; eine
+vierte verl&auml;hmt Kinder durch einen &bdquo;giftigen Guss&ldquo;; eine
+f&uuml;nfte richtet zur T&ouml;dtung einen &bdquo;Gifttrank&ldquo; aus Schlangen
+zu; eine sechste macht durch ein &bdquo;gegossenes Gift&ldquo;, dass
+ihr Feind verarmt u.&nbsp;s.&nbsp;w. Vorstehende Beispiele sind
+s&auml;mmtlich aus den von Herrn v.&nbsp;Raumer mitgetheilten
+brandenburgischen Akten entnommen und k&ouml;nnten aus
+andern Quellen vielfach vermehrt werden. Wenn nun
+zwischendurch vorkommt, dass eine Inquisitin Jemanden
+&bdquo;mit einem grossen Gift vom Leben gebracht&ldquo; oder ein
+Kind &bdquo;mit Gift in einem L&ouml;ffel voll Pappe vergeben habe&ldquo;,
+so sind dieses mindestens zweifelhafte Ausdr&uuml;cke, die
+wegen ihrer Zusammenstellung mit den &uuml;brigen eher auf
+Zauberei, als auf eigentliche Vergiftung zu deuten sein
+m&ouml;chten. Dass die Hexen im Rufe standen, durch <em class="spaced">gew&ouml;hnliche</em>
+Nahrungsmittel, die man ihnen abnahm, eine
+Krankheit bewirken zu k&ouml;nnen, ist aus dem Fr&uuml;heren bekannt.
+Die als Gift bezeichneten Mittel sind in der Regel
+mehr ekelhaft als sch&auml;dlich; aber dessen ungeachtet wirken
+sie, den Akten zufolge, auch wenn sie ausgegossen oder
+ausgestreut werden, jedesmal nur auf bestimmte Personen
+und f&uuml;r bestimmte Zwecke (<em class="spaced">Remigius</em> D&auml;monolatrie
+Th.&nbsp;II. Cap.&nbsp;8). Salben und Pulver spielen in dem Hexenapparate
+eine grosse Rolle. Sie werden von den Inquisiten
+nach Farbe und Bestandtheilen sehr abweichend, in
+der Wirkung aber &uuml;bereinstimmend beschrieben. Diese
+Wirksamkeit aber haben die Mittel nicht an sich, sondern
+nur in der Hand der Hexe, wie Remigius, der in diesen
+<span class='pagenum'><a name="Page_373" id="Page_373">[373]</a></span>
+Dingen Vielerfahrene, bemerkt. Dieser Mangel an nat&uuml;rlichem
+Zusammenhang zwischen Mittel und Wirkung sollte
+schon an sich auf den richtigen Gesichtspunkt leiten. Man
+hat die Angeklagten erst gezwungen, zu gestehen, <em class="spaced">dass</em>
+sie gezaubert, und dann hat man, wozu der Art.&nbsp;52 der
+Carolina verpflichtet, gefragt, <em class="spaced">womit</em> und <em class="spaced">wie</em> sie gezaubert
+haben. Wollte man denselben Weg einschlagen, es
+w&uuml;rde sich noch heute mittelst der Folter die Erfindsamkeit
+der Hexen auf den Punkt steigern lassen, dass sie
+dem Richter Rezepte zu Zaubermitteln vom Donnererregen
+herab bis zum M&auml;usemachen in Protokoll und Urtheil
+lieferten,&nbsp;&mdash; Mittel freilich, bei welchen die von Remigius
+bemerkte Einschr&auml;nkung gilt. Wie wenig w&auml;ren wir nun
+in der Erkl&auml;rung des Ganzen gef&ouml;rdert, wenn sich, was
+nicht geradezu geleugnet werden kann, erweisen lassen
+sollte, dass in einzelnen F&auml;llen ein wirklicher Giftmord
+als Zauberei behandelt worden w&auml;re<a name="FNanchor_362_362" id="FNanchor_362_362"></a><a href="#Footnote_362_362" class="fnanchor">[362]</a>! Im Allgemeinen
+muss von diesen Hexengiften gelten, was Agobard von
+den Mitteln der beneventanischen Zauberer sagt: Ante hos
+paucos annos disseminata est quaedam stultitia, cum esset
+mortalitas boum, ut dicerent, Grimaldum Ducem Beneventorum
+transmisisse homines cum pulveribus, quos spargerent
+per campos et montes, prata et fontes, eo quod esset
+inimicus christianissimo Imperatori Carolo, et de ipso sparso
+pulvere mori boves, propter quam causam multos comprehensos
+audivimus et vidimus, et aliquos occisos, plerosque
+autem affixos tabulis in flumen projectos et necatos. Et
+quod mirum valde est, comprehensi ipsi adversum se dicebant
+testimonium, habere se talem pulverem et spargere
+......&nbsp;et neque disciplina, neque tortura, neque ipsa
+mors deterrebat illos, ut adversus ipsos falsum dicere non
+auderent. Hoc ita ab omnibus credebatur, ut paene pauci
+<span class='pagenum'><a name="Page_374" id="Page_374">[374]</a></span>
+essent, quibus absurdissimum videretur. <i>Nec rationabiliter
+pensabant, unde fieri passet talis pulvis, de quo soli boves morerentur,
+non cetera animalia<a name="FNanchor_363_363" id="FNanchor_363_363"></a><a href="#Footnote_363_363" class="fnanchor">[363]</a>.</i>&nbsp;&mdash; Es versteht sich von selbst,
+dass, wenn wir auch die Giftmorde der Hexen in weitester
+Ausdehnung zugeben wollten, damit immer nur ein sehr
+kleiner Theil des gesammten Hexenthums erkl&auml;rt w&auml;re.</p>
+
+<p>Um den Glauben an die <em class="spaced">objektive Wahrheit</em> der
+von Hexen bekannten Handlungen steht es also im Einzelnen,
+wie im Ganzen, sehr misslich. Darum haben Manche
+jenen wunderbaren Erlebnissen nur eine <em class="spaced">subjektive Existenz
+in der Vorstellung der Hexen</em> einr&auml;umen zu
+m&uuml;ssen geglaubt. Die Hexen sollen sich entweder durch
+Krankheit, oder durch k&uuml;nstliche Mittel in einem Zustande
+h&ouml;chster Exaltation befunden haben, in welchem sie das,
+was ihre w&uuml;ste Phantasie ihnen vorgaukelte, f&uuml;r Wirklichkeit
+nahmen und als solche, oft sogar ohne Zwang, zu
+den Akten brachten. So meinen schon <em class="spaced">Weier</em><a name="FNanchor_364_364" id="FNanchor_364_364"></a><a href="#Footnote_364_364" class="fnanchor">[364]</a> und
+<em class="spaced">Bacon von Verulam</em><a name="FNanchor_365_365" id="FNanchor_365_365"></a><a href="#Footnote_365_365" class="fnanchor">[365]</a> und neuerlich <em class="spaced">Rudolf Reuss</em><a name="FNanchor_366_366" id="FNanchor_366_366"></a><a href="#Footnote_366_366" class="fnanchor">[366]</a>,
+dass die Hexen mittelst ihrer <em class="spaced">Salbe</em> sich zu jener Th&auml;tigkeit
+der Einbildungskraft steigern, verm&ouml;ge deren sie zu
+fliegen, in Thiere verwandelt zu sein, oder mit dem Teufel
+zu buhlen glauben. Ueber die Bestandtheile dieser Salbe
+haben wir theils Nachrichten in den Akten selbst<a name="FNanchor_367_367" id="FNanchor_367_367"></a><a href="#Footnote_367_367" class="fnanchor">[367]</a>, theils
+neuere Vermuthungen; jene, wie diese, gehen aus einander.
+Bei Weier z.&nbsp;B. finden sich folgende Rezepte: Gesottenes
+<span class='pagenum'><a name="Page_375" id="Page_375">[375]</a></span>
+Kinderfett, Eleoselinum, Aconitum, Pappelzweige, Russ;
+oder: Sium. Acorum vulgare, Pentaphyllon, Fledermausblut,
+Solanum somniferum, Oel. <em class="spaced">Cardanus</em> gibt eine andere
+Zusammensetzung an. <em class="spaced">Eschenmaier</em> vermuthet, dass
+das tollmachende Bilsenkraut eingemischt worden sei, diess
+gebe das Gef&uuml;hl des Fliegens<a name="FNanchor_368_368" id="FNanchor_368_368"></a><a href="#Footnote_368_368" class="fnanchor">[368]</a>. Andere geben ausser
+dem Bilsenkraut noch Stechapfel, Tollkirsche und Alraunwurzel
+als die Mittel an, mit denen sich die Hexen narkotisirt
+h&auml;tten. Lassen wir die weitere Untersuchung der
+in den Akten bezeichneten gr&uuml;nen, weissen, schwarzen,
+blauen und gelben Salben auf sich beruhen, und r&auml;umen
+wir unbedenklich ein, dass es Substanzen gibt, welche den
+Menschen zu bet&auml;uben oder in ekstatischen Zustand zu
+setzen verm&ouml;gen. Man l&ouml;se uns aber folgende R&auml;thsel:
+Was hat wohl Tausende von Weibern dazu vermocht, freiwillig
+und mit der Aussicht auf Tortur, Scheiterhaufen
+und ewige Verdammniss sich Visionen zu bereiten, in
+welchen, ihren eignen Aussagen zufolge, weder Behagen,
+noch Reichthum, sondern nichts als Schauder, Schmach
+und Schmerz zu finden war? Woher r&uuml;hrte die Einbildung
+von dem <em class="spaced">ersten</em> Zusammentreffen mit dem Teufel, das
+regelm&auml;ssig dem Sabbathsritte und folglich dem ersten
+angeblichen Gebrauch der Salbe <em class="spaced">vorausging</em>? Wenn
+gleich eine berauschende Substanz Ekstasen im Allgemeinen
+erzeugen kann, gibt es eine solche, die bei allen Personen,
+die sie anwenden, nothwendig ganz gleichm&auml;ssige Visionen,
+und zwar immer nur die der bekannten Hexengreuel, hervorbringt?
+Wenn ein Weib des Blocksbergrittes sich
+schuldig bekannte und zwanzig andere als Complicen angab,
+welche dann unter der Folter ebenfalls bekannten,
+Salben gebraucht und beim Sabbath sich gegenseitig erkannt
+zu haben: sollen dann alle einundzwanzig, oder nur
+jene erste in vision&auml;rem Zustande gewesen sein? In <em class="spaced">jenem</em>
+Falle h&auml;tten wir eine undenkbare Complicenschaft der Einbildung,
+in <em class="spaced">diesem</em> den Beweis, dass zwanzig Personen
+auch ohne gehabte Vision sich schuldig erkl&auml;ren k&ouml;nnen,
+<span class='pagenum'><a name="Page_376" id="Page_376">[376]</a></span>
+und dieser Umstand m&uuml;sste zu der nat&uuml;rlichen Frage f&uuml;hren,
+warum, was in zwanzig F&auml;llen zugelassen wird,&nbsp;&mdash;
+n&auml;mlich das Gest&auml;ndniss gegen besseres Wissen,&nbsp;&mdash; im
+einundzwanzigsten unstatthaft sein solle.</p>
+
+<p>Neuerdings hat die entgegengesetzte Ansicht einen
+ebenso geistreichen als entschiedenen Vertreter in <em class="spaced">Maximilian
+Perty</em> gefunden. Derselbe hat in seinem (von
+grosser Belesenheit zeugenden) Buche &bdquo;die mystischen Erscheinungen
+der menschlichen Natur&ldquo; (Leipzig und Heidelberg
+1861) einen besonderen Abschnitt (S.&nbsp;367&ndash;389) der
+Erkl&auml;rung der &bdquo;Hexerei und des Hexenprozesses&ldquo; gewidmet.
+Er bestreitet es (S.&nbsp;374), dass eine jede sogen. Zauberhandlung
+entweder auf naturwissenschaftlichem Boden
+beruhe oder absolut nicht sei, indem es noch ein Drittes
+gebe, welches das eigentlich Wesentliche sei. Die Zauberei
+beruhe n&auml;mlich auf den magischen Kr&auml;ften des Menschen,
+die nicht der Natursph&auml;re, sondern der geistigen
+Welt angeh&ouml;rten. Die Hexerei hatte nach Perty ihre
+Realit&auml;t in der Vision der Hexen. Dieselben fanden nach
+ihm in diesen Visionen nicht bloss Schauder, Schmach
+und Schmerz&nbsp;&mdash; das Gegentheil behaupteten sie nur bei
+der Untersuchung,&nbsp;&mdash; sondern sie fanden allerdings Vergn&uuml;gen
+dabei, wie der Haschisch- und Opiumesser, der
+Tabaksraucher, nur ein bedeutend roheres, mit wilden und
+w&uuml;sten Phantasieen nach dem Geschmack der Zeit und
+der Bildung dieser Leute.&nbsp;&mdash; Dass die Aussagen &uuml;ber die
+gehabten Feste nach Zeit und Umst&auml;nden &uuml;bereinstimmten,
+erkl&auml;rt sich Perty dadurch, dass an den gleichen Abenden
+und ohne Zweifel meist auf Verabredung und an seit
+Langem gewohnten Tagen z.&nbsp;B. Walpurgis, Johannis und
+Bartolom&auml;i, Viele sich durch die narkotische Salbe in Ekstase
+versetzten und dass sie in einer wahrhaft magischen
+Seelengemeinschaft zusammentrafen. &bdquo;<em class="spaced">Unz&auml;hlige haben
+dieses gethan, und nur ein Theil davon war so
+ungl&uuml;cklich, desshalb inquirirt zu werden.</em>&nbsp;&mdash;
+(S.&nbsp;378:) Diese imagin&auml;ren Zusammenk&uuml;nfte waren ein
+schlaff-wacher vision&auml;rer Zustand, in welchen sich die Betreffenden
+versetzten und im Geiste mit anderen in gleichem
+<span class='pagenum'><a name="Page_377" id="Page_377">[377]</a></span>
+Zustande befindlichen sich begegneten. Sehr Ge&uuml;bte konnten
+sich durch den blossen Willen in den Hexenschlaf versetzen,
+die Allermeisten mussten hierf&uuml;r eine narkotische
+Salbe unter den Armen und an den Geschlechtstheilen
+m&ouml;glichst tief einreiben.&ldquo;&nbsp;&mdash; Daher urtheilt <em class="spaced">Perty</em> (S.&nbsp;376):
+&bdquo;Der <em class="spaced">Hexenprozess</em> hatte in der That eine, wenn auch
+nur beschr&auml;nkte <em class="spaced">Berechtigung</em>. Es mochten viele von
+den Hexen und Zauberern Freude haben an b&ouml;ser Lust,
+und die <em class="spaced">Intention</em>, aus Eigennutz oder Rache Anderen
+zu schaden; den Wenigsten wird dieses <em class="spaced">gelungen</em> sein,
+und so waren die meisten Verbrechen <em class="spaced">imagin&auml;r</em>. Unendlich
+Gr&ouml;sseres haben ihre Richter verschuldet.&nbsp;&mdash; Was
+in der <em class="spaced">Vision</em> und ihrer <em class="spaced">inneren Welt</em> sich begeben,
+das nahmen die <em class="spaced">Richter</em> f&uuml;r <em class="spaced">greifbare Realit&auml;t</em>.&ldquo;</p>
+
+<p>Wir geben nun zu, dass wenn der Geist des Menschen
+fort und fort unter der Macht und dem Eindrucke gewisser
+Vorstellungen steht (wie das siebenzehnte Jahrhundert von
+der Vorstellung des Hexenwesens beherrscht war), diese
+Vorstellungen zu Hallucinationen f&uuml;hren k&ouml;nnen, in denen
+er selbst das zu erleben glaubt, was er sich vorher nur
+gedacht hat,&nbsp;&mdash; namentlich wenn der Mensch narkotische
+Mittel auf sich einwirken l&auml;sst<a name="FNanchor_369_369" id="FNanchor_369_369"></a><a href="#Footnote_369_369" class="fnanchor">[369]</a>; und wir wollen daher
+gern zugeben, dass unter den Millionen Hexen, welche
+justifizirt worden sind, einzelne sich mit Salben narkotisirt
+und den Versuch gemacht haben, Anderen mit d&auml;monischer
+H&uuml;lfe zu schaden und dass sie darum auch erlebt zu haben
+glaubten, was alle Welt den Hexen nachsagte<a name="FNanchor_370_370" id="FNanchor_370_370"></a><a href="#Footnote_370_370" class="fnanchor">[370]</a>. Aber
+nur als Ausnahme von der Regel kann dieses angenommen
+werden. Der Satz Perty's: &bdquo;<em class="spaced">Unz&auml;hlige</em> haben dieses
+gethan&ldquo; etc. l&auml;sst sich aus den Akten der Hexenprozesse
+nicht beweisen. Die Hexenprozesse bieten Eine Erscheinung
+dar, welche man wohl gern in Perty's Weise erkl&auml;ren
+<span class='pagenum'><a name="Page_378" id="Page_378">[378]</a></span>
+m&ouml;chte, n&auml;mlich die so h&auml;ufig vorkommende Thatsache,
+dass Hexen bei der Confrontation mit Anderen, die
+sie nur, um von der Folter zu kommen, l&uuml;genhafter Weise
+als Mitschuldige bezeichnet hatten, mit dem Ausdrucke
+vollster subjektiver Wahrhaftigkeit diesen ins Gesicht
+hinein ihre angeblichen Malefizien vorhalten. Hier zeigt
+sich ein psychologisches Ph&auml;nomen, welches durch die
+Folterqual, durch die Seelenangst, durch die Verzweiflung
+erzeugt war. Aber die Annahme, dass diese Ungl&uuml;cklichen
+im Hexenthurm narkotische Salben gebraucht h&auml;tten, ist
+doch unzul&auml;ssig. Die Akten der Hexenprozesse bieten
+f&uuml;r Perty's Hypothese keinen Anhaltepunkt, indem dieselben
+fast durchweg bei den Verhafteten das Bewusstsein
+ihrer Unschuld erkennen lassen und ausserdem constatiren
+dieselben die Thatsache, dass sich die Hexenprozesse
+&uuml;berall, wo sie einmal Platz gegriffen hatten, aus
+sich selbst heraus fortsetzten und mehrten.</p>
+
+<p>Dasselbe ist auch gegen Diejenigen geltend zu machen,
+welche die Phantasmen der Hexen aus <em class="spaced">Geisteszerr&uuml;ttung</em>
+herleiten wollen. <em class="spaced">Ludwig Meyer</em> (Direktor der
+Irrenheilanstalt zu G&ouml;ttingen) sagt in einem &uuml;beraus interessanten
+Aufsatz &uuml;ber &bdquo;die Beziehungen der Geisteskranken
+zu den Besessenen und Hexen&ldquo;<a name="FNanchor_371_371" id="FNanchor_371_371"></a><a href="#Footnote_371_371" class="fnanchor">[371]</a>: &bdquo;Es waren
+wieder (wie bei den Besessenen) Geisteskrankheiten, welche
+den eigentlichen <em class="spaced">Typus</em> der Hexen darstellten. <em class="spaced">Geisteskranke</em>
+bildeten den <em class="spaced">Mittelpunkt</em> der Hexenprozesse
+wie der Teufelaustreibungen, nur dass bei jenen unverh&auml;ltnissm&auml;ssig
+mehr geistig Gesunde in den verderblichen
+Kreis hineingezogen wurden.&ldquo; Wir k&ouml;nnen diesen Satz
+in der Beschr&auml;nkung zugeben, dass hier und da die Geisteskrankheit
+Einzelner den ersten Anlass zum Beginne einer
+Hexenverfolgung gegeben hat; wenn indessen dieser Satz
+zum eigentlichen Erkl&auml;rungsprinzip des Hexenthums erhoben
+werden soll, so zeigen sich alsbald unl&ouml;sbare Schwierigkeiten.
+Oder gibt es denn wirklich eine methodische
+<span class='pagenum'><a name="Page_379" id="Page_379">[379]</a></span>
+Raserei, die in tausend K&ouml;pfen den gleichen Weg durch
+tausend festbestimmte Einzelheiten nimmt? Gibt es einen
+geistigen Rapport der Wahnsinnigen unter einander, so
+dass der eine vor Gericht aussagen kann, <em class="spaced">was</em> und <em class="spaced">wann</em>
+der andere gerast hat<a name="FNanchor_372_372" id="FNanchor_372_372"></a><a href="#Footnote_372_372" class="fnanchor">[372]</a>? Gibt es eine Politik der Verr&uuml;cktheit,
+welche oft viele Jahre lang den eigenen Irrwahn
+schlau verbirgt und ableugnet, um ihn erst unter den
+Schmerzen der Tortur f&uuml;r Wahrheit zu geben? Und
+warum hat dieser schlaue Irrwahn nur so lange bestanden,
+als er zum Scheiterhaufen f&uuml;hrte, w&auml;hrend er den weit
+gem&auml;chlicheren Tummelplatz in den heutigen Irrenh&auml;usern
+verschm&auml;ht?</p>
+
+<p>Der gelehrte Jurist <em class="spaced">Rosshirt</em> hat in seiner Schrift:
+&bdquo;Geschichte und System des deutschen Strafrechts&ldquo;, Th.&nbsp;III.
+(S.&nbsp;150&nbsp;ff.) den Versuch gemacht, die Ausbreitung des
+Hexenglaubens haupts&auml;chlich aus dem (angeblichen) &bdquo;Mangel
+eines geordneten <em class="spaced">schriftlichen</em> Kriminalverfahrens&ldquo; und
+aus einem in jener Zeit ungewohnten Zustand des Geschlechtsverh&auml;ltnisses
+abzuleiten. In letzterer Beziehung
+meint er n&auml;mlich: &bdquo;W&auml;hrend im f&uuml;nfzehnten und im Anfange
+des sechszehnten Jahrhunderts ungest&ouml;rt dieser Trieb
+sich &auml;usserte, wollte man auf Einmal eine bessere Zucht,
+zugleich durch &auml;ussere Macht und durch die Gewalt der
+Religion einf&uuml;hren.&nbsp;&mdash; Die schnelle Um&auml;nderung der Weltansicht
+in diesem Punkte, das ernste Verlangen nach Moralit&auml;t
+bei Protestanten und Katholiken, trug sichtbar dazu
+bei, eine Katastrophe in der Geschichte zu erzeugen, die
+bis hierher nicht hat in ihren inneren Gr&uuml;nden entwickelt
+werden k&ouml;nnen. Die unterdr&uuml;ckte Wollust suchte einen
+geheimen Ausweg, der Teufel musste helfen, und jede
+<span class='pagenum'><a name="Page_380" id="Page_380">[380]</a></span>
+Hexerei war jetzt mit Buhlerei verbunden. Diese eigene
+Art von Hexenwesen geh&ouml;rt dem sechszehnten und siebenzehnten
+Jahrhundert an, war aber zur Zeit der Carolina
+noch keineswegs in Bl&uuml;the; aber im Laufe der Zeiten war
+es der Umgang mit dem buhlenden Teufel, welcher die
+K&ouml;pfe beider Geschlechter einnahm und als Abfall von
+Gott sich darstellte. Die sch&auml;ndlichste Verf&uuml;hrung von
+M&auml;nnern an Weibern und umgekehrt, die wilde Lust der
+W&uuml;stlinge in bacchanalischen Versammlungen, das Ben&uuml;tzen
+der mit dem Teufel einmal angef&uuml;llten K&ouml;pfe zu
+der Ueberzeugung, dass der Teufel wirklich eine Rolle
+spiele, die Schandthaten aufgeregter alter Weiber und
+Kupplerinnen, das feine Gespinnste einer vollkommenen
+Hexentheorie, das Gef&uuml;hl schn&ouml;der Lust bei den Angeklagten,
+welches diesen die Kraft der Vertheidigung nahm,
+die vorgefasste Meinung bornirter Richter, die Best&auml;rkung
+der herrschenden Ansicht durch die Geistlichkeit, die Verzweiflung,
+welche von vornweg Jeden ergriff, der am
+richterlichen Drama eines Hexenprozesses theilnahm, vor
+Allem aber, dass noch kein geordnetes schriftliches Verfahren
+bestand und damit nicht die Pflicht des Richters,
+in perpetuam rei memoriam &uuml;ber die Untersuchung aller
+in Betracht kommenden Umst&auml;nde sich auszuweisen,&nbsp;&mdash;
+dieses Alles in einem labyrinthisch ineinander f&uuml;hrenden
+Zusammenhange machte es m&ouml;glich, dass Tausende, wenn
+auch schuldig einer schlechten Lust gefr&ouml;hnt zu haben,
+doch von der Justiz in der That gemordet starben.&ldquo;</p>
+
+<p>Was nun den von Rosshirt behaupteten angeblichen
+Mangel eines geordneten schriftlichen Prozessverfahrens
+betrifft, so hebt <em class="spaced">v.&nbsp;W&auml;chter</em> (Beitr&auml;ge zur deutschen Geschichte,
+S.&nbsp;92) dagegen hervor, dass doch zu Carpzov's
+Zeit der schriftliche Prozess geordnet gewesen und dass
+Carpzov dennoch ganze Massen von Hexen zum Scheiterhaufen
+verurtheilt habe, w&auml;hrend in der Zeit, in welcher
+gar keine schriftliche Prozessf&uuml;hrung bestand, vor der Mitte
+des f&uuml;nfzehnten Jahrhunderts, am wenigsten Hexen verbrannt
+wurden, obwohl damals schon der Hexenglaube
+bestand. Sodann bemerkt <em class="spaced">v.&nbsp;W&auml;chter</em> (S.&nbsp;312) sehr richtig
+<span class='pagenum'><a name="Page_381" id="Page_381">[381]</a></span>
+Folgendes: &bdquo;Ganz abgesehen davon, dass die Aufhebung
+der <em class="spaced">Frauenh&auml;user</em> (diess meint doch wohl Rosshirt)
+sp&auml;ter ist als der herrschende Wahn &uuml;ber die Buhlteufeleien,
+ferner davon, dass nach den Gest&auml;ndnissen, die den Angeklagten
+erpresst wurden, der angebliche Verf&uuml;hrer,
+der sie am Ende zum Teufelsb&uuml;ndnisse brachte, bei der
+ersten Verf&uuml;hrung nicht als Teufel, sondern in menschlicher
+Gestalt als Junker, Reitersmann, als stattlicher
+B&uuml;rger u.&nbsp;s.&nbsp;w. sich ihnen nahte, und sich erst <em class="spaced">nach</em> der
+Verf&uuml;hrung als Teufel kund gab, also die Teufeleien nicht
+das Mittel der Verf&uuml;hrung sein konnten, und dass die Ungl&uuml;cklichen
+in diesen Verf&uuml;hrungen in der Regel nichts
+weniger als eine Befriedigung der Wollust gefunden haben
+wollen: so finden wir meines Erinnerns bei keinem einzigen
+der vielen Hexenprozesse, dass ein solcher angeblicher
+oder maskirter Teufel je entdeckt worden w&auml;re (wor&uuml;ber
+sich wirklich auch <em class="spaced">v.&nbsp;Lamberg</em> verwundert). Denn die
+hingerichteten Zauberer bekannten auf der Folter nie, dass
+sie den Teufel gespielt haben, sondern nur wie die Hexen,
+dass sie vom Teufel zum B&uuml;ndnisse verleitet worden seien
+und sie dem Teufel <em class="spaced">gedient</em> haben.&ldquo;</p>
+
+<p>Endlich ist noch von den Aufschl&uuml;ssen zu reden, welche
+durch die neueren Entdeckungen im Gebiete des <em class="spaced">thierischen
+Magnetismus</em> f&uuml;r die Auffassung des Zauberwesens
+zu gewinnen seien. Hierauf weisen <em class="spaced">Jarcke</em> und
+<em class="spaced">v.&nbsp;Raumer</em> in ihren oben ber&uuml;hrten Mittheilungen &uuml;ber
+die Hexenprozesse hin. Wir f&uuml;rchten sehr, die Hereinziehung
+des Magnetismus werde statt neuen Lichts nur
+alte Finsterniss verbreiten. Sie w&uuml;rde das jedenfalls thun,
+wenn die Seherinnen fortfahren sollten, das d&auml;monologische
+Kapitel der alten Dogmatik wieder zu Ehren zu bringen.
+Haben wir den alten Teufel und die Folter wieder, so ist
+auch die Hexerei erkl&auml;rt, n&auml;mlich im Sinne des Malleus.
+Doch diess beil&auml;ufig; die beiden genannten Gelehrten
+nehmen nat&uuml;rlich die Sache nicht von dieser Seite. Aber
+in welchem Sinne man sie auch fassen m&ouml;ge, die Ausbeute
+wird sp&auml;rlich sein. Welche Erscheinungen des Magnetismus
+sind es, die man mit dem Zauberwesen zusammenbringen
+<span class='pagenum'><a name="Page_382" id="Page_382">[382]</a></span>
+will? Es ist wahr, dem Magnetismus wird eine
+divinatorische Seite beigelegt und der Magie ebenfalls.
+Aber der Somnambule hat sein Fernsehen in Raum und
+Zeit unmittelbar durch das sogenannte Hellsehen oder
+den Allsinn, w&auml;hrend die divinatorische Magie nur mittelbar,
+mit dem gew&ouml;hnlichen Sinnorgan und aus &auml;usseren
+Objekten, als Sternen, Spiegeln, Loosen u.&nbsp;s.&nbsp;w. erkennt.
+Ekstatische Weissagung wird nur von den Pythien und
+Sibyllen des Alterthums, nicht von den Magiern der neueren
+Zeit, viel weniger von den Hexen berichtet, in deren
+Zauberei &uuml;berhaupt das divinatorische Element hinter das
+apostatische und operative zur&uuml;cktritt.</p>
+
+<p>Ferner m&ouml;chte man wohl in den sogenannten <em class="spaced">magischen</em>
+Heilungen eigentlich nur <em class="spaced">magnetische</em> vermuthen
+wollen? Mag diess, wenn &uuml;berhaupt etwas daran ist, den
+Theurgen gelten, die sich immer h&ouml;her gestellt haben;
+auf die gemeine Zauberei, die dem Gesetze verfallen war,
+passt es nicht. Zwar heilt auch die Hexe, aber nur selten
+und nothgedrungen, wenn sie den von ihr selbst angethanen
+Schaden wieder abthun muss. Vom Magnetiseur wird indessen
+eine ungew&ouml;hnliche, energische Glaubenskraft, vom
+Magnetisirten wenigstens hingebendes Vertrauen begehrt;
+die Hexe aber ist vom Glauben abgefallen und ihr Opfer
+ist ohne Sympathie f&uuml;r sie. Auch findet sich nirgends
+eine Spur von magnetischem Schlafe solcher Personen,
+denen eine Hexerei abgethan ward. Man pr&uuml;gelt die Hexe
+durch, oder droht ihr mit dem Gericht; sie schliesst ein
+zugeschnapptes Schloss auf, l&ouml;st die Knoten eines Bandes,
+oder erscheint bei dem Kranken, reibt das leidende Glied,
+legt Aufschl&auml;ge auf u.&nbsp;s.&nbsp;w.</p>
+
+<p>Wir brauchen nicht ausf&uuml;hrlicher zu sein, da von
+den obigen Gelehrten der Magnetismus nicht speziell auf
+diese Heilungen bezogen worden ist. Wohl aber redet
+<em class="spaced">v.&nbsp;Raumer</em> von einer krankhaften Exaltation, einem vision&auml;ren
+Zustande der Hexe selbst. Damit w&auml;re also der
+sogenannte <em class="spaced">Idiosomnambulismus</em> gemeint, jene krankhafte
+Erregung der niederen Seelenth&auml;tigkeiten, in welcher
+der Mensch das bunte Gewirre seiner Phantasiebilder mit
+<span class='pagenum'><a name="Page_383" id="Page_383">[383]</a></span>
+einer Lebhaftigkeit schaut, die ihm dasselbe f&uuml;r wirkliche
+Erscheinungen gibt. Wir wissen nicht, ob neuere Erfahrungen
+darthun, dass noch jetzt manche mit solchen Zust&auml;nden
+behaftete Menschen einen Teufelsbund zu schliessen,
+mit dem Teufel Unzucht zu treiben, Gewitter zu erregen,
+Menschen zu verderben und die &uuml;brigen Hexengreuel zu
+&uuml;ben glauben; aber wenn diess w&auml;re, so h&auml;tten wir hier
+immer nur eine eigenth&uuml;mliche Art der Geisteskrankheiten,
+und es m&uuml;sste von dieser in Bezug auf das Historische
+des Hexenwesens dasselbe gelten, was oben vom Irrwahne
+im Allgemeinen gesagt wurde. Ja es m&ouml;chte dieses noch
+gr&ouml;ssere Schwierigkeiten haben; denn, wenn wir nicht
+irren, sollen solche Somnambulen nach dem Erwachen sich
+des im Schlafe Erlebten nicht erinnern, die Hexen aber
+haben, wenn sie einmal zum Gestehen gebracht waren,
+immer sehr genaue Auskunft gegeben.</p>
+
+<p>Wenn nun <em class="spaced">v.&nbsp;Raumer</em> unter Voraussetzung der &bdquo;M&ouml;glichkeit,
+einen jener wunderbaren kranken Zust&auml;nde mit
+einer Art von freiwilligem Entschlusse auf Andere, ohnehin
+Disponirte, zu &uuml;bertragen,&ldquo; auch in diesem somnamb&uuml;len
+Hexentreiben etwas Strafbares erkennen und damit
+das alte Strafgesetz entschuldigen will, so heisst das die
+eigentliche Frage ganz &uuml;ber die Hand spielen. Dieses
+Uebertragen des eigenen somnamb&uuml;len Zustands auf eine
+andere Person,&nbsp;&mdash; ob sie &uuml;berhaupt m&ouml;glich ist, m&ouml;gen
+die Telluristen entscheiden,&nbsp;&mdash; w&uuml;rde nichts anders heissen,
+als dass eine Person, die schon eine Hexe ist, eine andere,
+die es noch nicht ist, zur Hexe macht; nun aber ist es
+nicht zun&auml;chst das <em class="spaced">Verf&uuml;hren</em> zur Hexerei, was das Gesetz
+bestrafte, sondern die Hexerei selbst und das <em class="spaced">Verf&uuml;hrtwerden</em>
+zu derselben.&nbsp;&mdash; Ob man auch die sogenannten
+zauberischen Teufelsbesitzungen aus dem Somnambulismus
+erkl&auml;ren zu k&ouml;nnen meint, wissen wir nicht. Dieselben
+sollen &ouml;fters durch die Bosheit der Zauberer verursacht
+worden sein. Die Hexen, heisst es, haben der
+leidenden Person einen oder mehrere Teufel auf den Hals
+oder in den Leib geschickt, um sie zu plagen. Wir haben
+diess in den Prozessen der Oberin Renata und des Pfarrers
+<span class='pagenum'><a name="Page_384" id="Page_384">[384]</a></span>
+Grandier kennen gelernt. Dann m&uuml;sste man aber annehmen,
+dass nicht die <em class="spaced">bezaubernden</em>, sondern die <em class="spaced">besessenen</em>
+Personen im somnamb&uuml;len Zustande gewesen seien. Wer
+aber ausser dem Magnetiseur vermag, der Theorie der
+Telluristen zufolge, einen somnamb&uuml;len Zustand freiwillig
+in dem Andern zu erzeugen? Waren Renata und Grandier
+Magnetiseurs?</p>
+
+<p>Auch nachdem wir <em class="spaced">Fischer's</em> Werk &uuml;ber den Somnambulismus
+gelesen haben<a name="FNanchor_373_373" id="FNanchor_373_373"></a><a href="#Footnote_373_373" class="fnanchor">[373]</a>, ist uns die Heranziehung
+des letzteren f&uuml;r die Erkl&auml;rung der Zauberei ein R&auml;thsel.
+Dieser Gelehrte er&ouml;ffnet zwar einen eigenen, der Hexerei
+gewidmeten Abschnitt mit der Ank&uuml;ndigung, dass erst jetzt
+mittelst des neuen, aus der n&auml;heren Kenntniss des Somnambulismus
+gewonnenen Lichtes ein Endurtheil &uuml;ber den
+Hexenprozess mit Grund und Sachkenntniss m&ouml;glich sei;
+in der Ausf&uuml;hrung jedoch beschr&auml;nken sich diese Aufschl&uuml;sse
+fast lediglich darauf, dass die Hexenfahrten und
+der Umgang mit dem Teufel in denjenigen F&auml;llen, wo die
+Bekenntnisse als <em class="spaced">freiwillige</em> anzusehen seien, durch
+<em class="spaced">Schlafvisionen</em> erkl&auml;rt werden, aus welchen die Erinnerung
+in den wachen Zustand hin&uuml;berreichte. Der &bdquo;empfindungslose
+Hexenschlaf&ldquo; ist mit Gewalt hereingezogen;
+Starrkr&auml;mpfe auf der Folter sind bei Hexen nur desshalb
+h&auml;ufiger vorgekommen, als bei M&auml;rtyrern und andern
+Opfern, weil die Zahl jener Ungl&uuml;cklichen weit gr&ouml;sser
+und ihre Pein weit ausgesuchter und langwieriger war.
+Statt seinen Satz vom Somnambulismus auch nur an einem
+einzigen Beispiele ins Klare zu stellen, gibt Fischer desto
+mehr allgemeine Redensarten und bespricht zahlreiche
+F&auml;lle, von welchen er am Ende selbst eingesteht, dass sie
+mit jener Disposition nichts zu thun haben. Auch er kommt
+auf fortgeerbtes germanisches und celtisches Priesterthum,
+Unzucht treibende Muckergesellschaften und am Ende sogar,
+&mdash;&nbsp;was freilich das Nat&uuml;rlichste ist,&nbsp;&mdash; auf den Aberglauben,
+die fixen Ideen der Richter und die Macht der
+<span class='pagenum'><a name="Page_385" id="Page_385">[385]</a></span>
+Folter zur&uuml;ck. Merkw&uuml;rdiger Weise aber sucht Fischer
+den Hauptgrund der neueren Hexenprozesse &bdquo;in der mit
+dem f&uuml;nfzehnten Jahrhundert beginnenden <em class="spaced">N&uuml;chternheit
+der europ&auml;ischen Menschheit</em>, welche erst j&uuml;ngst in
+dem Rationalismus und Liberalismus unserer Tage ihren
+Culminationspunkt erreichte.&ldquo; Diese n&uuml;chterne Verst&auml;ndigkeit
+soll in ihrer ersten Entwicklungsstufe die Hexenprozesse
+<em class="spaced">gebracht</em>, in ihrer zweiten&nbsp;&mdash; als Rationalismus&nbsp;&mdash;
+den Prozess der Hexen und Gespenster <em class="spaced">niedergeschlagen</em>
+haben, und die Aufgabe einer dritten Entwicklungsstufe
+wird es sein, das Ausserordentliche und Uebernat&uuml;rliche,
+welches der Rationalismus und Liberalismus schlechtweg
+leugnete, zu <em class="spaced">begreifen</em>. Wohlan, wenn der Somnambulismus
+in Zukunft einleuchtendere Aufschl&uuml;sse bringt,
+als er bisher gethan, so werden sie willkommen sein; bis
+dahin aber mag er es auch dem n&uuml;chternen &bdquo;Rationalismus&ldquo;,
+der den Prozess der Hexen niederschlagen konnte,
+nicht ver&uuml;beln, wenn er in seiner n&uuml;chternen Weise zum
+Begreifen desselben vorerst lieber die Geschichte um Rath
+fragt, als ein System, das sich bis jetzt weder &uuml;ber seine
+Haltbarkeit in sich selbst, noch &uuml;ber seine Beziehung zu
+unserem Gegenstande hinl&auml;nglich ausgewiesen hat.</p>
+
+<p>Es ist auch versucht worden, die Hexenverfolgung und
+deren enorme zeitliche und r&auml;umliche Ausdehnung lediglich
+als Erzeugniss der <em class="spaced">Bosheit</em>, des <em class="spaced">Neides</em> und <em class="spaced">Hasses</em>
+und der <em class="spaced">Habgier</em> anzusehen und zu erkl&auml;ren. Nun l&auml;sst
+sich allerdings aus unz&auml;hligen Prozessakten nachweisen,
+dass diese Motive wirklich nur allzuoft die grausamsten
+Verfolgungen herbeigef&uuml;hrt haben,&nbsp;&mdash; namentlich die Habgier.
+Wurde doch das Verm&ouml;gen der Verurtheilten ganz
+gew&ouml;hnlich confiszirt und war doch die Hexenrichterei zu
+einem &uuml;beraus eintr&auml;glichen Gewerbe geworden! Aber
+dennoch reichen jene Motive zur Erkl&auml;rung der Sache
+nicht aus. So wenig Bosheit und Habgier gegenw&auml;rtig
+Hexenprozesse bewirken k&ouml;nnen, so wenig w&uuml;rden sie
+dieses in fr&uuml;heren Jahrhunderten vermocht haben, wenn
+nicht die wirklichen Grundlagen der Hexenverfolgung andere
+gewesen w&auml;ren. Auch sind unz&auml;hlige Ungl&uuml;ckliche
+<span class='pagenum'><a name="Page_386" id="Page_386">[386]</a></span>
+(arme, heimathlose Leute, kleine Kinder etc.) wegen Hexerei
+hingerichtet worden, an deren Hinrichtung weder die Habsucht
+noch der Neid ein Interesse nehmen konnte.</p>
+
+<p>Zwei andere Ansichten verdienen um des Gegensatzes
+willen, in welchem sie zu einander stehen, hier hervorgehoben
+zu werden. <em class="spaced">Carl Haas</em> &auml;ussert sich n&auml;mlich (in
+der Schrift &bdquo;die Hexenprozesse, ein kulturhistorischer Versuch
+nebst Dokumenten&ldquo;, T&uuml;bingen, 1865) dahin, dass die
+Hexerei die Frucht und Folge der vorausgegangenen
+Ketzerei und daher auch ganz so wie diese behandelt
+worden sei. Er sagt (S.&nbsp;63), die Geschichte lasse nirgends
+L&uuml;cke und Leeren, sondern &uuml;berall nothwendige Ueberg&auml;nge
+erkennen, &bdquo;Variet&auml;ten, aber aus einer und derselben
+Gattung&ldquo;. &bdquo;So entstand die Hexerei genannter Periode
+aus der Ketzerei der ihr unmittelbar vorangehenden Zeit,
+und wie die Ketzerei betrieben und behandelt ward, so ihre
+Base, wenn nicht Tochter, die Hexerei. Beide entstehen
+aus Unglauben, Unklarheit, Hochmuth, Ueberspannung,
+sind Wahngesch&ouml;pfe, misshandeln und werden misshandelt
+und wachsen dabei, bis ihnen mit Kraft und Vernunft entgegengetreten
+wird.&ldquo; Indem nun <em class="spaced">Haas</em> hervorhebt, dass
+anerkanntermassen Deutschland gerade im dreizehnten
+Jahrhundert der Boden grober Ketzereien gewesen sei, so
+meint er hiermit den &bdquo;historischen Beweis&ldquo; f&uuml;r die Richtigkeit
+seiner Hypothese erbracht zu haben (S.&nbsp;66:) &bdquo;Ketzerei
+und Hexerei gingen nacheinander und auseinander hervor,
+waren vor der Tortur da und geh&ouml;ren nicht unter jene
+Erscheinung, die man Hysteronproteron nennt. Beide sind
+Exzesse: jene in Beziehung auf die gottgeordneten Schranken
+h&ouml;herer Auctorit&auml;t, diese in Beziehung auf die gottgeordneten
+Schranken der menschlichen Natur.&ldquo;&nbsp;&mdash; In
+Wahrheit ist jedoch von <em class="spaced">Haas</em> gar nichts bewiesen. Wohl
+aber muss es r&auml;thselhaft erscheinen, dass derselbe die
+ganze Hexerei (S.&nbsp;78) &bdquo;in das Gebiet des Wahns, des Irrthums
+und der T&auml;uschung bei den sogenannten Hexen
+wie bei deren Richtern und Zeitgenossen&ldquo; verweist, und
+dabei doch (S.&nbsp;67) die Meinung &auml;ussert: &bdquo;Es gab und wird
+stets Zauberkreise geben, welchen der Mensch nicht ungestraft
+<span class='pagenum'><a name="Page_387" id="Page_387">[387]</a></span>
+nahen darf, Geister, deren man sich bem&auml;chtigen
+m&ouml;chte und deren Herr man nicht werden kann, wie
+Goethe's Zauberlehrling.&ldquo;&nbsp;&mdash;</p>
+
+<p>W&auml;hrend aber <em class="spaced">Haas</em> die Hexerei und deren Verfolgung
+aus der Ketzerei und aus dem Abfall vom Glauben
+der Kirche ableiten zu k&ouml;nnen w&auml;hnt, meint <em class="spaced">C. Trummer</em>
+dieselbe (Eingangs seiner Schrift<a name="FNanchor_374_374" id="FNanchor_374_374"></a><a href="#Footnote_374_374" class="fnanchor">[374]</a>: &bdquo;Abriss der Geschichte
+des criminellen Zauberglaubens und insbesondere der Hexenverfolgungen&ldquo;)
+aus &uuml;bereifrigem &bdquo;Glaubensmuth&ldquo; erkl&auml;ren
+zu m&uuml;ssen. Er sagt n&auml;mlich (S.&nbsp;98): &bdquo;Es konnte bei der
+mittelalterlichen Auffassung des christlichen Glaubens, der
+wir bei ihren M&auml;ngeln ihre bedeutenden Vorz&uuml;ge nicht
+absprechen d&uuml;rfen, kaum fehlen, dass die Ueberzeugung
+von der diabolischen Gemeinschaft der Zauberer und Hexen
+sich ihrer ebenso als der Gesetzgeber und Richter bem&auml;chtigte,
+und es kann ebensowenig auffallen, dass bei
+diesen der Eifer, sie zu verfolgen, um so gr&ouml;sser war, <em class="spaced">je
+gr&ouml;sser ihr religi&ouml;ser Eifer, ihr Glaubensmuth
+selbst blieb. Das Glaubensleben bekam durch
+die Reformation neue Nahrung, und so erkl&auml;rt
+es sich auch hieraus, wie in Deutschland, dem
+Vaterlande der Glaubensverbesserung, die meisten
+Hexenprozesse erst seit dem Ende des sechszehnten
+Jahrhunderts, also nach der Reformation,
+vorgekommen sind</em> und &uuml;ber ein Jahrhundert gedauert
+haben.&ldquo; Die in diesen Worten enthaltenen irrigen Angaben
+m&ouml;gen auf sich beruhen; dagegen verdient es hervorgehoben
+zu werden, dass Trummer, obschon er in der
+angegebenen Weise sich die Ausbreitung der Hexenprozesse
+glaubt erkl&auml;ren zu k&ouml;nnen, doch S.&nbsp;99 fortf&auml;hrt:
+&bdquo;Es ist demn&auml;chst noch eine merkw&uuml;rdige Erscheinung
+Gegenstand historischer Pr&uuml;fung gewesen, n&auml;mlich die,
+dass, nachdem die Hexenprozesse aufgeh&ouml;rt haben, selbst
+die M&ouml;glichkeit derselben ein R&auml;thsel geworden ist, und,
+wiewohl die Zeit noch nicht so sehr entfernt liegt, es zu
+<span class='pagenum'><a name="Page_388" id="Page_388">[388]</a></span>
+den Unbegreiflichkeiten gez&auml;hlt wird, wie man darauf hat
+verfallen k&ouml;nnen, Teufelsb&uuml;ndnisse zum Gegenstand der
+Strafgerechtigkeit zu machen.&ldquo;&nbsp;&mdash; Man sieht, dass Trummer
+selbst nicht glaubt, eine haltbare Erkl&auml;rung der Sache gegeben
+zu haben.&nbsp;&mdash;</p>
+
+<p>Schliesslich sei es uns gestattet, <em class="spaced">August Vilmar's</em>
+Auffassung des Hexenwesens mitzutheilen, indem dieselbe
+in der evangelischen Theologie ganz einzigartig dasteht,
+den Mann selbst aber auf das Vollst&auml;ndigste&nbsp;&mdash; namentlich
+bez&uuml;glich seiner Geschichtsschreibung&nbsp;&mdash; kennzeichnet<a name="FNanchor_375_375" id="FNanchor_375_375"></a><a href="#Footnote_375_375" class="fnanchor">[375]</a>.</p>
+
+<p><em class="spaced">Vilmar</em> theilt in B.&nbsp;III. seines Sammelwerkes &bdquo;Zur
+neuesten Kulturgeschichte Deutschlands&ldquo; (Frankf. a.&nbsp;M. 1867)
+S.&nbsp;146&ndash;187 eine Abhandlung &bdquo;vom Hexenwesen&ldquo; mit,
+worin er f&uuml;r die Hexerei den Charakter voller (nur im
+Laufe der Zeit mit allerlei Unwahrem versetzter) Wirklichkeit
+in Anspruch nimmt, und es als eine Art von Fortsetzung
+des germanischen Heidenthums erkl&auml;rlich zu machen
+sucht. Seiner Meinung nach (S.&nbsp;151) wurde allgemein
+noch im dreizehnten Jahrhundert &bdquo;das Salzkochen als das
+eigentliche und einzige Gesch&auml;ft der Hexen bei ihren
+unheimlichen, n&auml;chtlichen Zusammenk&uuml;nften angesehen.&ldquo;
+Ueber diesen Gedanken ist schon oben <a href="#Page_356">S.&nbsp;356</a> das N&ouml;thige
+bemerkt. H&ouml;ren wir aber nun, wie sich Vilmar &uuml;ber Ursprung,
+Wesen, Verbreitung und Erl&ouml;schen der Hexerei
+und der Hexenverfolgung n&auml;her ausspricht!</p>
+
+<p>Er sagt (S.&nbsp;152&nbsp;ff.): &bdquo;So beruht also das Hexenwesen
+seinem Ursprunge nach keineswegs auf leeren Einbildungen,
+th&ouml;richten Tr&auml;umen und kindischen M&auml;hrchen, sondern auf
+wirklichen Verh&auml;ltnissen und handgreiflichen Zust&auml;nden,
+welche wie die Versammlungstage und Versammlungspl&auml;tze
+<span class='pagenum'><a name="Page_389" id="Page_389">[389]</a></span>
+noch in der Gegenwart vollkommen deutlich erkennbar
+sind. Was die Vorfahren als Heiden offen und
+treuherzig&nbsp;&mdash; gethan hatten, das erschien den christlichen
+Nachkommen in der Erinnerung als ein unheimliches, widerg&ouml;ttliches,
+zauberisches, zuletzt teuflisches Treiben.
+Dazu kam aber, dass das nicht blos und allein <em class="spaced">Erinnerung</em>
+an vergangene Dinge, sondern zum Theil fortdauernd
+<em class="spaced">Wirklichkeit</em> war, indem immer noch Manche, wenn
+auch nur Einzelne, neben ihrem unvollkommenen, unverstandenen
+oder unwahren christlichen Bekenntniss her
+heimlich bei n&auml;chtlicher Weile die n&auml;chtlichen Gebr&auml;uche
+auf den Waldbergen und in den ehemals heiligen Hainen
+fortsetzten. Dazu kam ferner, dass gerade Diejenigen,
+welche diese Gebr&auml;uche fortsetzten, auch manche aus dem
+alten Heidenthum ererbten Naturk&uuml;nste bewahrten, fortpflanzten
+und in Anwendung brachten, z.&nbsp;B. die Kenntniss
+und den Gebrauch der Heil- und Giftmittel&nbsp;&mdash; beides von
+jeher vorzugsweise den Frauen eigen,&nbsp;&mdash; und dass man
+also die Weiber, welche im Besitze dieser K&uuml;nste (zugleich
+auch im Besitze der uralten Beschw&ouml;rungsformeln) waren,
+um dieser ihrer Gef&auml;hrlichkeit willen doppelt scheute.
+Desshalb enthalten auch die &auml;ltesten deutschen Gesetze
+vorzugsweise nur Strafgebote gegen die heidnischen Giftmischerinnen,
+nicht, wie es sp&auml;ter der Fall war, gegen
+jeden Zauber und gegen jede <span class="ins" title="hier war ein Hinweis zur Fussnote 376">Beschw&ouml;rungsformel</span>&ldquo;.</p>
+
+<p>&bdquo;Der Kampf gegen das Hexenwesen und die Hexen
+ist daher kein anderer als derselbe, welcher heute noch
+die Welt bewegt: der Streit zwischen dem Glauben und
+dem Unglauben, zwischen dem Bekenntniss Christi und
+der Verleugnung Christi, zwischen Liebe zu dem Heiland
+und Hass gegen den Nazarener<a name="FNanchor_376_376" id="FNanchor_376_376"></a><a href="#Footnote_376_376" class="fnanchor">[376]</a>. Jahrhunderte lang lag
+das Uebergewicht des Glaubens in der Schale der sogen.
+h&ouml;heren St&auml;nde; Jahrhunderte lang lag das Uebergewicht
+<span class='pagenum'><a name="Page_390" id="Page_390">[390]</a></span>
+des Unglaubens und der Verleugnung in der Schale des
+gemeinen Volkes,&nbsp;&mdash; Jahrhunderte lang bis zu den Zeiten
+des dreissigj&auml;hrigen Kriegs. Damit nahm die Hexenverfolgung
+ein Ende; damit nimmt der Unglaube in dem
+niederen Volke ein Ende, damit nimmt aber auch der
+Glaube und die Vertretung desselben in den h&ouml;heren
+St&auml;nden ein Ende. Die eine Schale sinkt, die andere
+steigt.&ldquo;</p>
+
+<p>Ganz folgerichtig sagt daher Vilmar (S.&nbsp;158): &bdquo;Ein
+auf die Spitze getriebener <em class="spaced">christlicher Staat</em>, in welchem
+das christliche Bekenntniss eine rein &auml;usserlich-politische
+Nothwendigkeit f&uuml;r die Existenz im Staate bildet,
+<em class="spaced">f&uuml;hrt consequent</em> zum K&ouml;pfen der Gottesleugner und
+<em class="spaced">zum Verbrennen der Hexen</em>.&ldquo;&nbsp;&mdash; Nun aber kommt die
+eigentliche Erkl&auml;rung des Ganzen (S.&nbsp;158&ndash;161): &bdquo;Doch
+dauerte es ziemlich lange, ehe es mit dem <em class="spaced">Abfall</em> der
+Hexen, der Verleugnung Christi soweit kam. In den wild
+gewordenen Zeiten des vierzehnten und besonders des f&uuml;nfzehnten
+Jahrhunderts erscheint <em class="spaced">der unter dem Namen
+und der Form der Hexerei stattfindende Abfall
+vom Christenthum</em> fast mit Einem Male h&auml;ufiger oder
+wenigstens weit bemerkbarer geworden zu sein als fr&uuml;her.
+M&ouml;glich, und sogar sehr wahrscheinlich ist es, dass damals
+auch in dieser Beziehung eine der geistigen Seuchen
+geherrscht hat. Es mag ein allgemeiner krankhafter Reiz
+entstanden sein und lange bestanden haben, dem Christenthum
+sich zu widersetzen und mit einem gewissen Trotz
+in das alte Heidenthum zur&uuml;ckzukehren, soviel von dem
+letzteren noch vorhanden war.&nbsp;&mdash; Die gr&ouml;sste Wahrscheinlichkeit
+gewinnt diese Annahme einer Abfallskrankheit
+durch die Erw&auml;gung der Thatsache, dass offenbar kein
+Jahrhundert mit Ausnahme des unsrigen auch ausserhalb
+des Hexenabfalls an schamlosen, frechen und entsetzlichen
+Gottesl&auml;sterungen, an wildem Trotz gegen Gott, an Missbrauch
+der heiligen Worte und heiligen Dinge reicher
+gewesen ist als die zweite H&auml;lfte des f&uuml;nfzehnten Jahrhunderts,
+das sechszehnte und die erste H&auml;lfte des siebenzehnten.
+&mdash;&nbsp;<em class="spaced">Gegen das Ende des f&uuml;nfzehnten Jahrhunderts
+<span class='pagenum'><a name="Page_391" id="Page_391">[391]</a></span>
+nahm dieser Abfall</em> (der Hexen von Gott)
+<em class="spaced">in ungew&ouml;hnlichem Masse zu</em>, auch nicht blos in
+Deutschland, sondern in gleicher Weise in Frankreich und
+Italien,&nbsp;&mdash; wo er sich dann noch mit besonderen Formen
+des dort einheimischen alten (r&ouml;mischen und keltischen)
+Heidenthums bekleidete,&nbsp;&mdash; und nahm theils <em class="spaced">an und
+f&uuml;r sich</em>, theils in der Vorstellung der Menschen, ganz
+bestimmte Formen an. Dahin geh&ouml;rt der Bund mit dem
+Teufel, die Hurerei mit demselben etc.&nbsp;&mdash; Vielleicht zur
+<em class="spaced">gr&ouml;sseren H&auml;lfte</em> waren diese B&uuml;ndnisse, diese Zauberk&uuml;nste
+<em class="spaced">Einbildung</em>, aus der zum Abfall geneigten Zeitrichtung
+aufgesogene Einbildung, niemals jedoch Einbildung
+eines Einzelnen; <em class="spaced">zur kleineren</em>, indess <em class="spaced">bedeutenderen
+H&auml;lfte</em> waren sie (wie die Giftmischerk&uuml;nste)
+<em class="spaced">Wahrheit</em>.&ldquo;</p>
+
+<p><em class="spaced">Vilmar</em> f&auml;hrt nun in dieser seiner Apologie der Bulle
+Innozenz'&nbsp;VIII. fort (S.&nbsp;164&nbsp;ff.): &bdquo;Durch die Einf&uuml;hrung
+eines f&ouml;rmlichen Verfahrens gegen den Abfall und gegen
+die Zauberei wurde &uuml;brigens <em class="spaced">die geistige Seuche des
+Abfalls</em> nichts weniger als geheilt; im Gegentheil <em class="spaced">verst&auml;rkte
+sich die Neigung zum Widerspruch gegen
+das Christenthum, zum Abschw&ouml;ren Christi</em> und
+zu den&nbsp;&mdash; oft th&ouml;richtesten und abgeschmacktesten&nbsp;&mdash; vermeintlichen
+Zauberk&uuml;nsten in gewissen Schriften des Volkes
+noch um ein Bedeutendes. Je mehr man Hexen verfolgte
+und verbrannte, je mehr gab es Hexen,&nbsp;&mdash; nicht blos
+darum, weil man &uuml;berall Hexen zu sehen und zu finden
+meinte, sondern weil in der That eine unglaubliche und
+stets im Wachsen begriffene Menge von Weibern&nbsp;&mdash; durch
+die herrschende geistige Krankheit angesteckt,&nbsp;&mdash; sich mit
+Abschw&ouml;rungen, Siebtreiben, Gaukelsamens&auml;en und Giftmischen
+besch&auml;ftigte. Zu dem letzteren Verbrechen war
+jedoch die Abschw&ouml;rung Christi die unerl&auml;ssliche Einleitung
+und selbst die bekanntesten Giftmittel, z.&nbsp;B. der Fliegenstein,
+wurden von den Giftmischerinnen damaliger Zeit
+nicht anders als nach dem f&ouml;rmlichen Eintritt in das Reich
+des Teufels angewendet.&ldquo;&nbsp;&mdash; &bdquo;Wie weit der freventliche
+Kitzel mancher Weiber, besonders hochbejahrter Greisinnen,
+<span class='pagenum'><a name="Page_392" id="Page_392">[392]</a></span>
+Anderen irgend ein Leid anzuthun,&nbsp;&mdash; damals gegangen
+ist, l&auml;sst sich nicht wiedererz&auml;hlen, und w&uuml;rde,
+w&auml;ren nicht die unbefangensten und glaubw&uuml;rdigsten Zeugnisse
+vorhanden&nbsp;(!), heutiges Tages v&ouml;llig unglaublich erscheinen.&ldquo;</p>
+
+<p>Mit dieser Versicherung schliesst <em class="spaced">Vilmar</em> seine Ausf&uuml;hrung
+ab, zu der er am Schlusse der ganzen Abhandlung
+S.&nbsp;186 noch die Bemerkung hinzuf&uuml;gt, dass
+neben dem einreissenden Indifferentismus seit etwa 1660
+&bdquo;<em class="spaced">das zum Siege auch in den unteren Volksschichten
+durchgedrungene Christenthum</em> den Hexenprozessen
+mit dem Ausgange des siebenzehnten Jahrhunderts
+&uuml;berhaupt ein Ende gemacht&ldquo; habe.&nbsp;&mdash; Also im
+f&uuml;nfzehnten, sechszehnten und siebenzehnten Jahrhundert
+waren die oberen Volksschichten (von denen die Hexenverfolgung
+ausging) fromm, und die unteren Volksschichten
+waren gottlos; darum wucherte in diesen Jahrhunderten
+die auf Abfall von Gott beruhende Hexerei; gegen Ende
+des siebenzehnten Jahrhunderts aber wurden die B&uuml;rgers- und
+Bauersleute fromm, darum h&ouml;rte die Hexerei und mit
+ihr auch (als Consequenz) die Hexenverfolgung auf&nbsp;(!!!).</p>
+
+<p>Man sieht, dem Kanon Episcopi und den zahlreichen
+mit demselben &uuml;bereinstimmenden Concilbeschl&uuml;ssen und
+P&ouml;nitentialvorschriften gegen&uuml;ber ist <em class="spaced">Vilmar</em> ein&nbsp;&mdash; Ketzer;
+seinen Standpunkt hat er im Wesentlichen auf der verh&auml;ngnissvollen
+p&auml;pstlichen Bulle Summis desiderantes vom
+5.&nbsp;Dezember 1484, die in ihm innerhalb der evangelischen
+Kirche des neunzehnten Jahrhunderts einen eifrigen Apologeten
+gefunden hat. Aber freilich konnte er diese Apologie
+nur durch die r&uuml;cksichtsloseste Entstellung der Geschichte
+zu Wege bringen, wobei ihn seine Unkenntniss
+der Sache nicht beunruhigte. <em class="spaced">Vilmar</em> versichert allerdings
+(S.&nbsp;172), dass er &bdquo;etwa hundert Hexenprozesse gelesen&ldquo;
+habe. Soviel sich aber aus seinen Mittheilungen
+&uuml;ber Hexenprozesse (deren Akten er erw&auml;hnt, ohne den
+Ort anzugeben, wo die betreffenden Prozesse sich abgespielt
+haben,) ersieht, hat Vilmar in Wahrheit nur die
+Akten der wenigen Hexenprozesse gesehen, welche ehedem
+<span class='pagenum'><a name="Page_393" id="Page_393">[393]</a></span>
+im Archive des Hofgerichts zu Marburg vorhanden
+waren. H&auml;tte Vilmar wirklich die Akten von etwa hundert
+Prozessen gesehen, so w&uuml;rden ihm doch wohl die
+Augen aufgegangen sein. Er h&auml;tte dann z.&nbsp;B. sicherlich
+nicht zu schreiben gewagt, was er S.&nbsp;175 behauptet, dass
+f&uuml;r die wegen Hexerei Verd&auml;chtigten die Anh&auml;ngigmachung
+eines Injurienprozesses &bdquo;eins der <em class="spaced">untr&uuml;glichsten
+Sicherungsmittel</em> gegen die Leib und Leben
+bedrohende Fama&ldquo; gewesen sei. Denn bei unz&auml;hligen
+Ungl&uuml;cklichen beginnt ja der mit der Verurtheilung zum
+Feuertode endigende Prozess eben damit, dass dieselben
+wegen Verunglimpfung bei den Gerichten Schutz suchten!
+<em class="spaced">Vilmar</em> h&auml;tte sich dann auch nicht zum Apologeten des
+Verfahrens bei den Hexenprozessen gegen&uuml;ber dem in der
+Wissenschaft feststehenden Urtheile &uuml;ber dasselbe aufwerfen
+k&ouml;nnen<a name="FNanchor_377_377" id="FNanchor_377_377"></a><a href="#Footnote_377_377" class="fnanchor">[377]</a>; und h&ouml;chst wahrscheinlich w&uuml;rde ihm
+Angesichts der satanischen Prozeduren, durch welche man
+&mdash;&nbsp;oft aus kindlich frommen Christenseelen&nbsp;&mdash; das Gest&auml;ndniss
+der Hexerei heraus- oder hineingefoltert hat, der
+Glaube an die Wirklichkeit der Hexerei ganz vergangen
+sein. <em class="spaced">Vilmar</em> hat sich aber weder in Hexenprozessakten
+noch in der auf die Sache bez&uuml;glichen Literatur auch nur
+im Entferntesten so umgesehen, dass er berechtigt gewesen
+w&auml;re, sich &uuml;ber das &bdquo;Hexenwesen&ldquo; &ouml;ffentlich auszusprechen<a name="FNanchor_378_378" id="FNanchor_378_378"></a><a href="#Footnote_378_378" class="fnanchor">[378]</a>.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_394" id="Page_394">[394]</a></span></p>
+<p>Somit l&auml;sst uns auch die Annahme einer nur subjektiven
+Wahrheit in den Bekenntnissen der Hexen unbefriedigt.
+Um die sogenannte <em class="spaced">Freiwilligkeit</em> derselben
+zu erkl&auml;ren, gibt man uns eine Welt voll Verr&uuml;ckter oder
+Nervenkranker, deren Visionen einander genau in denselben
+Punkten begegnen. Das heisst eine plane Sache
+zum R&auml;thsel machen. Es ist diess fast ein Seitenst&uuml;ck zu
+der k&uuml;nstlichen Erkl&auml;rung, welche der Pater Aubert &uuml;ber
+das Pferdehaar im H&uuml;hnerei abgab. Diesem gelehrten
+Jesuiten, Professor der Mathematik zu Caen, brachte man
+einst ein hartgesottenes Ei, in welchem ein Pferdehaar
+sich mehrmals durch das Weisse wand und dann in das
+Gelbe ging. &bdquo;Das Ding kam mir etwas ausserordentlich
+vor,&nbsp;&mdash; erz&auml;hlt Aubert;&nbsp;&mdash; denn diess Haar muss in die
+Milchadern hineingegangen sein und dann in den ductum
+thoracium, von dannen in die hohle Ader und dann in das
+Herz; und indem es ausging durch den herabgehenden
+Ast der Aorta, muss es sich in den Eierstock hineingedr&auml;ngt
+haben.&ldquo; Die Wahrheit ist, dass das Haar niemals
+in dem Huhn gewesen, sondern durch ein feines, nachher
+wieder verklebtes Loch unmittelbar vor dem Sieden in
+das Ei geschoben worden war. Aehnlich war jene Freiwilligkeit
+der Bekenntnisse, die &uuml;brigens nicht einmal in
+den Protokollen so h&auml;ufig gemeldet wird, als Mancher
+denkt, <em class="spaced">von aussen hineingebracht</em>. Wenn man dem
+Inquisiten mit gez&auml;hnten Schrauben die Schienbeine gleich
+einem Kuchen zusammengepresst hatte, so liess ja der
+Sprachgebrauch vieler Richter dann immer noch ein <em class="spaced">gutwilliges</em>
+Bekenntniss zu. So versichert ein glaubw&uuml;rdiger
+Mann, Friedrich Spee. Anderw&auml;rts zeigen die Akten
+deutlich, wie mancher Angeklagte nur desswegen bereitwillig
+<span class='pagenum'><a name="Page_395" id="Page_395">[395]</a></span>
+bekannte, um sich die unn&uuml;tzen Schmerzen der Tortur
+zu ersparen, oder durch scheinbare Reum&uuml;thigkeit statt
+des Scheiterhaufens &bdquo;die Begnadigung des Schwertes&ldquo; zu
+verdienen.</p>
+
+<p>Dass die <em class="spaced">Gleichf&ouml;rmigkeit</em> der Bekenntnisse, die
+einst f&uuml;r die objektive Wahrheit der Hexengreuel den
+Hauptbeweis lieferte, in unsern Augen nicht <em class="spaced">f&uuml;r</em>, sondern
+<em class="spaced">gegen</em> die Aufrichtigkeit der Aussagen zeugen muss, ist
+klar. Sie erkl&auml;rt sich, so lange sie sich im Allgemeinen
+h&auml;lt, schon aus der wesentlichen Gleichf&ouml;rmigkeit des
+&uuml;berall verbreiteten Hexenglaubens, sobald sie aber Spezialit&auml;ten
+concreter Orte, Zeiten, Personen und Handlungen
+betrifft, nur aus Suggestion oder Collusion.</p>
+
+<p>Wenn in dem Vorstehenden den Bekenntnissen der
+Angeklagten jede Bedeutung f&uuml;r die Entschuldigung der
+Hexenprozesse im <em class="spaced">Grossen</em> abgesprochen wurde, so ist
+damit nicht die <em class="spaced">M&ouml;glichkeit einzelner</em> F&auml;lle geleugnet,
+in welchen ein Geisteskranker sich wirklich von der Wahrheit
+seiner Aussagen &uuml;berzeugt halten mochte. Aber aus
+der M&ouml;glichkeit folgt noch nicht geradezu die Wahrscheinlichkeit.
+<em class="spaced">M&ouml;glich</em> w&auml;re es z.&nbsp;B. eben so gut, dass
+ein Verr&uuml;ckter sich f&uuml;r einen Wehrwolf hielte, als es gewiss
+ist, dass manche Irren auf Glasbeinen zu gehen oder
+V&ouml;gel im Kopfe zu tragen sich einbilden. Ob nun aber,
+wenn irgendwo ein Kind oder Schaf vermisst wurde, gerade
+derjenige, welchen das Gericht als Wehrwolf aufgriff
+und verbrannte, von seiner eingestandenen Lykanthropie
+selbst &uuml;berzeugt war, diess ist eine andere Frage. Jener
+Ungl&uuml;ckliche in Westphalen, der einst um dieser Beschuldigung
+willen eine f&uuml;nfzehnmalige Tortur ausstand,
+litt gewiss nicht an dieser Monomanie; und so hat sich
+uns &uuml;berhaupt in keinem concreten Falle die Annahme
+einer solchen aus den Umst&auml;nden als nothwendig ergeben.</p>
+
+<p>Ausser dieser M&ouml;glichkeit der Einbildung geben wir auch
+noch die M&ouml;glichkeit, ja die Wahrscheinlichkeit des Versuchs
+in einzelnen Arten der Zauberei zu. Aber auch damit
+wird im Wesentlichen nichts ge&auml;ndert.</p>
+
+<p>Bei dem allgemein herrschenden und ganz feststehenden
+<span class='pagenum'><a name="Page_396" id="Page_396">[396]</a></span>
+Glauben an die M&ouml;glichkeit eines Bundes mit dem Teufel
+und einer mit dessen H&uuml;lfe zu bewirkenden Zauberei konnte
+es allerdings bei einzelnen Unzufriedenen, Verzweifelnden,
+Verirrten zu Anrufungen des Teufels und zu Conaten
+kommen, mit H&uuml;lfe des Teufels irgend Etwas zu bewerkstelligen
+und zu erreichen<a name="FNanchor_379_379" id="FNanchor_379_379"></a><a href="#Footnote_379_379" class="fnanchor">[379]</a>. Derartige Vorkommnisse
+sind sogar nachweisbar<a name="FNanchor_380_380" id="FNanchor_380_380"></a><a href="#Footnote_380_380" class="fnanchor">[380]</a>. Allein gegen&uuml;ber der in den
+zahllosen Hexenprozessen massenhaft vorliegenden Thatsachen
+beweisen diese ganz sporadisch auftretenden Erscheinungen
+gar nichts. In den Hexenprozessen, die sich
+auf dem Scheiterhaufen abspielten, ist nicht von Conaten
+eines Teufelsb&uuml;ndnisses, auch nicht von anderen Verbrechen,
+sondern nur von wirklich vollzogenen Teufelsb&uuml;ndnissen,
+von wirklichen Vermischungen mit dem Teufel und wirklichen
+Zaubereien die Rede, was sich auch leicht begreift.
+<span class='pagenum'><a name="Page_397" id="Page_397">[397]</a></span>
+Geben wir z.&nbsp;B. zu, dass ein abergl&auml;ubischer B&ouml;sewicht
+heimlich ein Wachsbild schmolz, oder mit Nadeln durchstach,
+weil er dadurch seinen Feind t&ouml;dten zu k&ouml;nnen
+meinte. Dieser wirkliche Versuch zog begreiflich, weil
+der Erfolg ausbleiben musste, auch keinen Prozess nach
+sich und kam nicht in die Akten. Dagegen war die von
+einem Sterbenden ausgesprochene oder ihm beigemessene
+Ueberzeugung, dass er der Zauberei dieses oder jenes
+Feindes unterliege, schon gen&uuml;gend, um den Bezeichneten
+in Untersuchung zu ziehen. Wenn dieser nun auf der
+Folter sich schuldig erkl&auml;rte und dann, um die Mittel befragt,
+Wachsbilder nannte, so muss dieses Gest&auml;ndniss
+entweder in seiner ganzen Ausdehnung vom Versuch und
+Erfolg gelten, oder es f&auml;llt mit dem Glauben an den Erfolg
+auch die Vermuthung des Versuchs weg. Und so in
+den &uuml;brigen Malefizien. Demnach d&uuml;rfen wir die <em class="spaced">versuchte</em>
+Zauberei gerade in den Hexenprozessen am wenigsten
+suchen; diese geben uns, so wie ihr Kern, der
+Teufelsbund, eine Chim&auml;re ist, auch nur <em class="spaced">eingebildete
+Malefizien</em>.</p>
+
+<hr />
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_398" id="Page_398">[398]</a></span></p>
+<p><em class="spaced">Rudolf Reuss</em> erkl&auml;rt sich den Umstand, dass
+fast &uuml;berall wohl zehnmal so viele weibliche Hexen als
+m&auml;nnliche Zauberer auftreten, so (S.&nbsp;12):</p>
+
+<div class="blockquot"><p>L'homme, lorsqu'il se sent d&eacute;vor&eacute; par la soif de la vengeance,
+des plaisirs ou de l'or, se croit d'ordinaire capable d'atteindre
+gr&acirc;ce &agrave; ses propres efforts au but d&eacute;sir&eacute;. La femme, au contraire,
+faible et sans moyen d'action&nbsp;&mdash; surtout dans la soci&eacute;t&eacute; du moyen-&acirc;ge
+se tourne vers une puissance ext&eacute;rieure et invoque son appui
+pour satisfaire sa col&egrave;re ou r&eacute;aliser ses d&eacute;sirs de bonheur.</p></div>
+
+
+<p><em class="spaced">Hartpole Lecky</em> sagt S.&nbsp;60:</p>
+
+<div class="blockquot"><p>&bdquo;Der C&ouml;libat wurde allgemein als die h&ouml;chste Form der Tugend
+angesehen, und um ihn zu empfehlen, ersch&ouml;pften die Theologen
+alle Quellen ihrer Beredtsamkeit, um die Verworfenheit derjenigen
+zu schildern, deren Reize ihn so selten gemacht. Daher
+die langen und feuerigen Er&ouml;rterungen &uuml;ber die beispiellose Bosheit,
+Nichtsw&uuml;rdigkeit, Ungl&auml;ubigkeit, unbesieglich schlechten Neigungen
+der Frauen.&nbsp;&mdash; Die Frage, warum die ungeheuere Mehrheit
+Derer, welche der Zauberei angeklagt wurden, Frauen w&auml;ren,
+hat fr&uuml;h die Aufmerksamkeit erregt und man beantwortet sie gew&ouml;hnlich&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash;
+durch die <em class="spaced">angeborene Nichtsw&uuml;rdigkeit
+des Geschlechts</em>. Es gab keinen Gegenstand, &uuml;ber den sich
+die alten Schriftsteller mit z&uuml;rnenderer Beredtsamkeit oder mit
+zahlreicheren Beispielen ergingen.&ldquo;</p></div>
+
+
+<p><em class="spaced">Alfred Maury</em> (La magie et l'astrologie S.&nbsp;73)
+sagt mit Bezugnahme auf die Aeusserungen r&ouml;mischer
+Schriftsteller:</p>
+
+<div class="blockquot">
+<p>C'&eacute;tait surtout aupr&egrave;s des femmes, que les Chald&eacute;ens avaient
+trouv&eacute; credit. Le beaux sexe &eacute;tait alors fort curieux. Il n'est
+pas de mon sujet de rechercher si les choses ont chang&eacute; depuis.</p>
+
+<p>Der Malleus maleficarum beantwortet die Frage: cur magis
+foeminae superstitiosae reperiantur? mit Hinweisung auf die angeborene
+malitia des weiblichen Geschlechts, die (in Pars&nbsp;I. qu.&nbsp;6)
+sehr eingehend und nach den entschiedensten Beziehungen hin
+nachgewiesen wird.</p>
+</div>
+
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_399" id="Page_399">[399]</a></span></p>
+<p><em class="spaced">F. Trechsel</em> (das Hexenwesen im Kanton Bern,
+in dem Berner Taschenbuch von 1870) S.&nbsp;166 sagt:</p>
+
+<div class="blockquot"><p>&bdquo;In gr&ouml;sserer Mehrheit ist doch das andere Geschlecht dabei
+vertreten, und es l&auml;sst sich dieses aus der der weiblichen Natur
+anhaftenden Reizbarkeit, der st&auml;rkeren Hinneigung zum Geheimnissvollen,
+Mystischen, Phantastischen und Excentrischen, aus dem
+Bed&uuml;rfnisse von Schutz und H&uuml;lfe, woher nur immer einigermassen
+erkl&auml;ren.&ldquo;</p></div>
+
+
+<p><em class="spaced">Joh. Scherr</em>, Gesch. deutscher Kultur und Sitte
+(Leipz. 1854) S.&nbsp;365:</p>
+
+<div class="blockquot"><p>&bdquo;Warum kehrte sich die Verfolgungswuth vornehmlich gegen
+das schw&auml;chere und sch&ouml;nere Geschlecht? Warum h&auml;ufte der Hexenprozess
+auf das Weib die abscheulichste L&auml;sterung, welche demselben
+je widerfahren,&nbsp;&mdash; die L&auml;sterung n&auml;mlich, Jungfr&auml;ulichkeit
+und eheliche Treue hinzugeben, um daf&uuml;r die widerliche Umarmung
+eines scheusslichen Bockes einzutauschen?&nbsp;&mdash; Weil in der Zauberkunst
+etwas <em class="spaced">Heimisches</em>, <em class="spaced">Stilles</em>, <em class="spaced">Abgeschlossenes</em>
+lag, was sich mit dem m&auml;nnlichen Charakter weniger vertrug, hielt
+man von Uralters her die Frauen zauberischer K&uuml;nste f&uuml;r f&auml;higer
+als die M&auml;nner.&ldquo;</p></div>
+
+
+<p>Und doch hat wahrscheinlich keine Klasse von Opfern
+Qualen erduldet, die so stark und ohne Linderung waren.
+F&uuml;r sie gab es den wilden Fanatismus nicht, der die Seele
+gegen Gefahr kr&auml;ftigt und den K&ouml;rper gegen Qualen beinahe
+st&auml;hlt. F&uuml;r sie gab es keine Zuversicht auf eine
+herrliche Ewigkeit, welche den M&auml;rtyrer die aufsteigende
+Flamme verz&uuml;ckt f&uuml;r den Wagen des Elias ansehen liess,
+der die Seele gen Himmel tragen sollte. F&uuml;r sie gab es
+weder den Trost trauernder Freunde, noch das Bewusstsein,
+dass ihr Andenken von der Nachwelt werde geehrt
+und gefeiert werden. Sie starben allein, gehasst und unbemitleidet.
+Sie wurden von der ganzen Menschheit f&uuml;r
+die &auml;rgsten Verbrecher gehalten. Ihre eigenen Verwandten
+schraken vor ihnen, als den Verworfenen und Verfluchten,
+zur&uuml;ck. Der Aberglaube, den sie in der Jugend eingesogen
+hatten, mischte sich mit den T&auml;uschungen des
+Alters und den Schrecken ihrer Lage, er &uuml;berredete sie
+<span class='pagenum'><a name="Page_400" id="Page_400">[400]</a></span>
+gar oft, dass sie wirklich die Leibeigenen des Satans und
+jetzt daran w&auml;ren, ihre Qualen auf Erden f&uuml;r eine Seelenpein
+auszutauschen, die ebenso schmerzlich und dazu ewig
+sei. Und zu alle Dem haben wir die Schrecken zu erw&auml;gen,
+welche der Glaube &uuml;ber das Volk im Grossen verbreitet
+haben muss, haben wir uns die Angst der Mutter
+zu malen, wie sie sich einbildet, dass es in der Macht
+einer von ihr beleidigten Person st&auml;nde, in einem Augenblicke
+jeden Gegenstand ihrer Liebe zu vernichten; wir
+haben vor Allem den schauerlichen Schatten zu bemerken,
+welchen die Furcht vor einer Anklage auf die geschw&auml;chten
+Kr&auml;fte des Alters geworfen, und die Bitterkeit, mit welcher
+sie Verlassenheit und Einsamkeit verst&auml;rkt haben muss.
+Alle diese Leiden waren das Ergebniss eines einzigen
+Aberglaubens, welchen der Geist der Aufkl&auml;rung zerst&ouml;rte.</p>
+
+<hr />
+
+
+
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_401" id="Page_401">[401]</a></span></p>
+<p class="kapitel center">Nachtr&auml;ge.</p>
+
+
+<p>Ueber den D&auml;monismus der katholischen Kirche, der
+Kurie in der Gegenwart vgl. <em class="spaced">Buchmann</em>, die unfreie
+und freie Kirche S.&nbsp;226&nbsp;ff.</p>
+
+<p><em class="spaced">Buxtorf-Falkeisen</em> sagt in seiner Schrift
+&bdquo;Basler Zauberprozesse aus dem vierzehnten und f&uuml;nfzehnten
+Jahrhundert&ldquo; S.&nbsp;VII von dem gegenw&auml;rtigen Aberglauben
+in der Schweiz:</p>
+
+<div class="blockquot"><p>&bdquo;Auch ist im Kriegsvolke die Passauerkunst noch nicht verschwunden,
+denn als die Aufgebote zum Sonderbundsfeldzuge einkamen,
+liessen sich viele der Einberufenen bei einem alten Manne
+durch irgendwelchen Hokuspokus hieb-, stich- und kugelfest machen.&ldquo;</p></div>
+
+
+<p>Folgendes theilt <em class="spaced">Buxtorf-Falkeisen S.&nbsp;X</em> aus
+dem Elsass mit:</p>
+
+<div class="blockquot"><p>&bdquo;Der Glaube an Zauberer und Hexen etc. (so wird im Januar
+1860 aus Altkirch geschrieben,) ist in unseren Gegenden noch nicht
+ganz verschwunden, so dass wir noch hier und da von Personen
+h&ouml;ren, die der Teufel zu seinem Wohnsitz auserkoren hat. So
+sind im Jahr nach der allgemeinen Ausstellung zwei nervenkranke
+Kinder von Illfurth f&uuml;r besessen erkl&auml;rt worden. Eine St&ouml;rung
+der geistigen und leiblichen Kr&auml;fte, momentanes Verschwinden
+aller Bewegung und Empfindung hatte sie befallen. Da ward eine
+ungl&uuml;ckliche, ganz unschuldige Frau des Verbrechens der Hexerei
+beschuldigt. Gl&uuml;cklich jedoch, dass sie nicht mehr in der Zeit
+der Scheiterhaufen lebte! Die beiden Kinder wurden anfangs von
+Aerzten behandelt, dann von einer &bdquo;Schl&auml;ferin&ldquo; besorgt, ohne dass
+die b&ouml;sen Geister weichen wollten. Die Sache machte immer
+gr&ouml;sseres Aufsehen bei den abergl&auml;ubischen Menschen, deren Zahl
+<span class='pagenum'><a name="Page_402" id="Page_402">[402]</a></span>
+immer noch gross genug ist. Zuletzt wurden die sogen. Besessenen
+einer ganz eigenth&uuml;mlichen Behandlung in einem Kapuzinerkloster
+unterworfen. Noch wichen die D&auml;monen nicht. Da trat eines
+Tages, von der hohen Beh&ouml;rde hingesandt, der Gendarmerie-Brigadier
+ins Krankenzimmer,&nbsp;&mdash; und siehe was nicht Wissenschaft
+und nicht M&ouml;nchsgebet vermochten, das gelang dem stattlich galonirten
+Querhut. Flugs ward Heilung und das Unwesen gebannt.&ldquo;</p></div>
+
+
+<p><em class="spaced">M. Perty</em> sagt in der Schrift &bdquo;der jetzige Spiritualismus
+und verwandte Erfahrungen der Vergangenheit und
+Gegenwart&ldquo; (Leipzig und Heidelberg 1877) S.&nbsp;229:</p>
+
+<div class="blockquot"><p>&bdquo;In Indien kommen auch in neuester Zeit noch F&auml;lle vor,
+wo Menschen wegen angeblicher Zauberei gemartert und get&ouml;dtet
+werden, wie 1872 im Lande der Bheels eine alte Frau, die man
+im Verdacht hatte, einem Bunniah von Kooshulgurh, Namens Fatta,
+Krankheit angezaubert zu haben. Der Bunniah selbst glaubte, diese
+Frau Chundoo habe seine Leber verzehrt. Einige Bheels banden sie,
+wie sie dieses vermeintlichen Hexen fr&uuml;her sehr allgemein zu thun
+pflegten, an den Handgelenken an einen Bananenbaum, und
+schwangen sie, um sie zum Gest&auml;ndniss zu bringen, vier Tage hin
+und her, bis sie starb, und verbrannten dann die Leiche&ldquo;<a name="FNanchor_381_381" id="FNanchor_381_381"></a><a href="#Footnote_381_381" class="fnanchor">[381]</a>.</p>
+</div>
+
+
+<hr />
+
+
+
+
+<p class="kapitel center">Berichtigung.</p>
+
+
+<p>Die Ueberschrift des <em class="spaced">zw&ouml;lften Kapitels</em>, B.&nbsp;I. S.&nbsp;407 muss heissen:</p>
+
+<p>&bdquo;Die Inquisition im dreizehnten Jahrhundert. Ausbildung des Hexenprozesses
+in Frankreich. Hexenprozesse in Irland und Italien.&ldquo;</p>
+
+<hr />
+
+
+
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_403" id="Page_403">[403]</a></span></p>
+<h2><a name="Register" id="Register"></a>Namen- und Sachregister.</h2>
+
+<p class="center" style="letter-spacing: 0.4em">
+<a href="#Index_A"><b>A</b></a> <a href="#Index_B"><b>B</b></a> <a href="#Index_C"><b>C</b></a>
+<a href="#Index_D"><b>D</b></a> <a href="#Index_E"><b>E</b></a> <a href="#Index_F"><b>F</b></a>
+<a href="#Index_G"><b>G</b></a> <a href="#Index_H"><b>H</b></a> <a href="#Index_I"><b>I/J</b></a>
+<a href="#Index_K"><b>K</b></a> <a href="#Index_L"><b>L</b></a>
+<a href="#Index_M"><b>M</b></a> <a href="#Index_N"><b>N</b></a> <a href="#Index_O"><b>O</b></a>
+<a href="#Index_P"><b>P</b></a> <a href="#Index_Q"><b>Q</b></a> <a href="#Index_R"><b>R</b></a>
+<a href="#Index_S"><b>S</b></a> <a href="#Index_T"><b>T</b></a> <a href="#Index_U"><b>U</b></a>
+<a href="#Index_V"><b>V</b></a> <a href="#Index_W"><b>W</b></a> <a href="#Index_X"><b>X</b></a>
+<a href="#Index_Z"><b>Z</b></a>
+</p>
+
+
+<ul class="IX">
+<li><a name="Index_A" id="Index_A"></a><b>A.</b></li>
+<li>Ab&auml;lard I. 183.</li>
+<li>Abraham a St. Clara II. <a href="#Page_90">90</a>.</li>
+<li>Agde (Syn.) I. 120, II. <a href="#Page_360">360</a>.</li>
+<li>Agobart, Erzb. I. 128, 447.</li>
+<li>Agricola II. <a href="#Page_208">208</a>.</li>
+<li>Agrippa I. 74.</li>
+<li>Agrippa v. Nettesheim, I. 338 Anm., 425, 445, 463, 514, II. <a href="#Page_1">1</a> f.</li>
+<li>Akkader I. 16 f.</li>
+<li>Alanus v. Ryssel I. 154.</li>
+<li>Albert v. Baiern, Bisch. I. 270 f.</li>
+<li>Albert d. Grosse I. 193, Anm. 195 f.</li>
+<li>Albigenser I. 156 f. 223.</li>
+<li>Alciatus I. 459, 514.</li>
+<li>Alexander IV. I. 216, 220 f.</li>
+<li>Alexander VI. I. 284, 216.</li>
+<li>Alfons X. I. 193.</li>
+<li>Amerika II. <a href="#Page_152">152</a>.</li>
+<li>Amolo, Erzb. I. 129.</li>
+<li>Amorbach II. <a href="#Page_80">80</a>.</li>
+<li>Anaxagoras I. 36.</li>
+<li>Ancyra (Syn.) I. 119, 130 f., 289 Anm.</li>
+<li>Antonius, h. I. 176 Anm.</li>
+<li>Apollonius v. Tyana I. 72, 81, 196.</li>
+<li>Apulejus I. 79, 345.</li>
+<li>Araber I. 192 f.</li>
+<li>Arnobius I. 85.</li>
+<li>Aristoteles I. 193.</li>
+<li>Arras I. 253 f.</li>
+<li>Aschhausen, v. II. <a href="#Page_38">38</a>, <a href="#Page_44">44</a>.</li>
+<li>Assurbanhabal I. 16.</li>
+<li>Athenagoras I. 88.</li>
+<li>Aubert II. <a href="#Page_394">394</a>.</li>
+<li>Augsburg II. <a href="#Page_93">93</a>.</li>
+<li>Augustinus, Aur. Bisch. I. 95, 96, 97.</li>
+<li>Auxerre I. 120, 395 Anm.</li>
+<li>Avignon I. 300 Anm.</li>
+</ul>
+
+<ul class="IX">
+<li><a name="Index_B" id="Index_B"></a><b>B.</b></li>
+<li>Babylonien I. 21.</li>
+<li>Baco I. 193 f. Anm.</li>
+<li>Baden I. 341.</li>
+<li>Baden-Baden (Landrecht) I. 412.</li>
+<li>Baiern I. 122, II. <a href="#Page_95">95</a>, <a href="#Page_292">292</a>, <a href="#Page_307">307</a>, <a href="#Page_331">331</a>.</li>
+<li>Bamberg I. 346 Anm., 409, 436, II. <a href="#Page_37">37</a> f.</li>
+<li>Bambergensis I. 410.</li>
+<li>Bartolo I. 223, 237.</li>
+<li>Baxter II. <a href="#Page_262">262</a>.</li>
+<li>Bayle II. <a href="#Page_243">243</a>.</li>
+<li>Beckmann II. <a href="#Page_213">213</a>.</li>
+<li>Bekker, Balth. II. <a href="#Page_223">223</a> f., <a href="#Page_256">256</a>.</li>
+<li>Bern I. 243, II. <a href="#Page_139">139</a>.</li>
+<li>Bernhard von Clairvaux I. 208.</li>
+<li>Bernhard von Como I. 191, 222.</li>
+<li>Berquin I. 438.</li>
+<li><span class='pagenum'><a name="Page_404" id="Page_404">[404]</a></span>Beza I. 429.</li>
+<li>Binsfeld II. <a href="#Page_21">21</a>.</li>
+<li>Bodin II. <a href="#Page_16">16</a> f., <a href="#Page_160">160</a>.</li>
+<li>B&ouml;hmer II. <a href="#Page_259">259</a>, <a href="#Page_264">264</a>.</li>
+<li>Borelli II. <a href="#Page_292">292</a>.</li>
+<li>Bonifacius VIII. I. 354.</li>
+<li>Boston II. <a href="#Page_153">153</a>.</li>
+<li>Bordeaux I. 429.</li>
+<li>Braga (Syn.) I. 120.</li>
+<li>Brandenburg I. 465, II. <a href="#Page_89">89</a>.</li>
+<li>Braunschweig II. <a href="#Page_88">88</a>.</li>
+<li>Breisgau II. <a href="#Page_95">95</a>.</li>
+<li>Bremen I. 206.</li>
+<li>Brenz I. 432, II. <a href="#Page_12">12</a>.</li>
+<li>Breslau II. <a href="#Page_84">84</a>.</li>
+<li>Broussart I. 253.</li>
+<li>Brunnemann II. <a href="#Page_225">225</a>.</li>
+<li>Buchheim, Joh. St&uuml;rtzel v. I. 273.</li>
+<li>Burkhard von Worms I. 105, 107, 108, 109, 130 Anm., 131 f.</li>
+<li>Buxtorf-Falkeisen II. <a href="#Page_401">401</a>.</li>
+<li>Byzanz I. 139.</li>
+</ul>
+
+<ul class="IX">
+<li><a name="Index_C" id="Index_C"></a><b>C.</b></li>
+<li>Calvin I. 498.</li>
+<li>Carcassonne I. 223 f.</li>
+<li>Cardanus I. 426.</li>
+<li>Carolina I. 334, 339, 410.</li>
+<li>Carpzov I. 336, 340, 353 Anm., 356 Anm., 384, II. <a href="#Page_209">209</a> f.</li>
+<li>C&auml;sarius v.&nbsp;Heisterbach I. 170, 179, 185 f., 203.</li>
+<li>Chald&auml;a I. 21.</li>
+<li>Charron II. <a href="#Page_21">21</a>.</li>
+<li>Chrysipus I. 37.</li>
+<li>Chrysostomus I. 121.</li>
+<li>Claudius I. 76.</li>
+<li>Clemens IV. I. 216.</li>
+<li>Clemens V. I. 193.</li>
+<li>Clemens VII. I. 285.</li>
+<li>Coesfeld I. 356 Anm., 439.</li>
+<li>Concilium Germanicum I. 128.</li>
+<li>Constantin, K. I. 98, 99.</li>
+<li>Constantinus Africanus I. 140.</li>
+<li>Cordova I. 192.</li>
+<li>Corvey (Annalen v.) I. 137.</li>
+</ul>
+
+<ul class="IX">
+<li><a name="Index_D" id="Index_D"></a><b>D.</b></li>
+<li>Dan&auml;us, Lamb. II. <a href="#Page_15">15</a>.</li>
+<li>Darmstadt I. 485 f.</li>
+<li>Dassel, H. v. I. 358, II. <a href="#Page_20">20</a>.</li>
+<li>Delrio I. 336, 343 Anm., 356 Anm., 430, 433, II. <a href="#Page_23">23</a>, <a href="#Page_29">29</a>.</li>
+<li>Demokrit I. 40.</li>
+<li>Dernbach, Balth. v. II. <a href="#Page_55">55</a>.</li>
+<li>Deutschland I. 158 f., 284, 336 f., II. <a href="#Page_29">29</a>, <a href="#Page_32">32</a> f.</li>
+<li>Diagoras I. 49.</li>
+<li>Dieburg II. <a href="#Page_80">80</a>.</li>
+<li>Diogenes I. 37.</li>
+</ul>
+
+<ul class="IX">
+<li><a name="Index_E" id="Index_E"></a><b>E.</b></li>
+<li>Edelin I. 247.</li>
+<li>Eduard VI. von Engl. I. 519.</li>
+<li>Ehrenberg, B. v. II. <a href="#Page_44">44</a>.</li>
+<li>Ehrenberg E. v. II. <a href="#Page_52">52</a>.</li>
+<li>Elisabeth v. Engl. I. 520.</li>
+<li>Elsass I. 492, II. <a href="#Page_97">97</a>.</li>
+<li>Elvira (Syn.) I. 119.</li>
+<li>Empedokles I. 36.</li>
+<li>England I. 518, II. <a href="#Page_146">146</a>, <a href="#Page_227">227</a>, <a href="#Page_262">262</a>, <a href="#Page_336">336</a>.</li>
+<li>Epikur&auml;er I. 49.</li>
+<li>Erasmus von Rotterdam I. 459.</li>
+<li>Ernst der Fromme von S. G. II. <a href="#Page_126">126</a>.</li>
+<li>Ernst von Baiern, B. II. <a href="#Page_60">60</a>.</li>
+<li>Esslingen I. 401.</li>
+<li>Etrusker I. 52 f.</li>
+<li>Eugen IV. I. 245.</li>
+<li>Euripides I. 46.</li>
+<li>Eymericus I. 22, 280.</li>
+</ul>
+
+<ul class="IX">
+<li><a name="Index_F" id="Index_F"></a><b>F.</b></li>
+<li>Farel I. 433.</li>
+<li>Felix von Bologna I. 135.</li>
+<li><span class='pagenum'><a name="Page_405" id="Page_405">[405]</a></span>Ferdinand I. K. I. 408.</li>
+<li>Ferdinand II. K. I. 356.</li>
+<li>Ferdinand von Baiern, B. II. <a href="#Page_60">60</a>.</li>
+<li>Fichard II. <a href="#Page_19">19</a>.</li>
+<li>Fischer II. <a href="#Page_384">384</a> f.</li>
+<li>Finnen (Myth.) I. 20.</li>
+<li>Flade II. <a href="#Page_24">24</a>.</li>
+<li>Flandern I. 492.</li>
+<li>Floralien I. 321.</li>
+<li>Fludd I. 428.</li>
+<li>Forner II. <a href="#Page_39">39</a>.</li>
+<li>Franken I. 127, 128.</li>
+<li>Frankfurt I. 261.</li>
+<li>Frankreich I. 156 f., 207 f., 239 f., 437, 522, II. <a href="#Page_261">261</a>, <a href="#Page_314">314</a>, <a href="#Page_331">331</a>, <a href="#Page_334">334</a> f.</li>
+<li>Fraticellen und Beghinen I. 228.</li>
+<li>Freisingen, Otto v. I. 183.</li>
+<li>Friedberg I. 391.</li>
+<li>Friedrich II., Kaiser, I. 193, 207, 209.</li>
+<li>Friedrich III. Kaiser, I. 270.</li>
+<li>Friedrich v. d. Pfalz II. <a href="#Page_13">13</a>.</li>
+<li>Friedrich I. v. S. Gotha II. <a href="#Page_126">126</a>.</li>
+<li>Friedrich Wilhelm von Brandenburg II. <a href="#Page_225">225</a>.</li>
+<li>Friedrich I. von Preussen II. <a href="#Page_260">260</a>.</li>
+<li>Friedrich Wilhelm I. v. Preussen II. <a href="#Page_266">266</a>.</li>
+<li>Friedrich Wilhelm II. v. Preussen II. <a href="#Page_269">269</a> <a href="#Footnote_276_276">Anm. 276</a></li>
+<li>Fr&ouml;lich von Fr&ouml;lichsburg II. <a href="#Page_214">214</a>.</li>
+<li>Fugger, v. II. <a href="#Page_305">305</a>.</li>
+<li>Fulda I. 436, II. <a href="#Page_55">55</a> f.</li>
+</ul>
+
+<ul class="IX">
+<li><a name="Index_G" id="Index_G"></a><b>G.</b></li>
+<li>Gaar II. <a href="#Page_291">291</a>.</li>
+<li>Galilei II. <a href="#Page_228">228</a>.</li>
+<li>Gallien I. 127.</li>
+<li>Gassendi II. <a href="#Page_228">228</a>.</li>
+<li>Gassner, Jos. II. <a href="#Page_305">305</a>.</li>
+<li>Gassner, And. II. <a href="#Page_342">342</a> f.</li>
+<li>Gebsattel II. <a href="#Page_38">38</a>.</li>
+<li>Genf I. 499, II. <a href="#Page_227">227</a>.</li>
+<li>Gerbert I. 140, 195 f.</li>
+<li>Germanicus I. 76.</li>
+<li>Gerson I. 240.</li>
+<li>Gervasius I. 183 f.</li>
+<li>Georg Friedrich, Kurf. v. Mainz II. <a href="#Page_78">78</a>.</li>
+<li>Glanvil II. <a href="#Page_230">230</a>.</li>
+<li>Godelmann II. <a href="#Page_19">19</a>.</li>
+<li>G&ouml;hausen II. <a href="#Page_109">109</a>.</li>
+<li>Grado (Conc.) I. 260.</li>
+<li>Graser II. <a href="#Page_292">292</a>.</li>
+<li>Gregor VII. I. 136.</li>
+<li>Gregor IX. I. 160 f., 209, 239 Anm.</li>
+<li>Gregor XV. I. 411, II. <a href="#Page_207">207</a>.</li>
+<li>Gregor von Tours, B. I. 113, 114, 115, 126.</li>
+<li>Grevius II. <a href="#Page_205">205</a>.</li>
+<li>Griechen I. 396.</li>
+<li>Griechenland I. 35 f.</li>
+<li>Griech. Kaiserreich I. 139 f.</li>
+<li>Griech.-babyl. Literatur I. 38.</li>
+<li>Grimm, Jak. II. <a href="#Page_255">255</a>.</li>
+<li>Guericke II. <a href="#Page_228">228</a>.</li>
+<li>Gronau II. <a href="#Page_260">260</a>.</li>
+<li>Gury II. <a href="#Page_340">340</a>.</li>
+</ul>
+
+<ul class="IX">
+<li><a name="Index_H" id="Index_H"></a><b>H.</b></li>
+<li>Haas II. <a href="#Page_386">386</a> f.</li>
+<li>Hadrian VI. I. 285, 515.</li>
+<li>Haen, de II. <a href="#Page_306">306</a>.</li>
+<li>Hamburg I. 261, 490, II. <a href="#Page_116">116</a>.</li>
+<li>Hamburger Stadtrecht I. 206.</li>
+<li>Harley, Ach. v. I. 524.</li>
+<li>Hartpole Lecky II. <a href="#Page_398">398</a>.</li>
+<li>Hebr&auml;er I. 25.</li>
+<li>Heidelberg I. 260.</li>
+<li>Heinrich I. v. Engl. I. 137.</li>
+<li>Heinrich VI. v. Engl. I. 518.</li>
+<li>Heinrich VIII. v. Engl. I. 519.</li>
+<li>Heinrich II. v. Frankreich I. 523.</li>
+<li>Heineccius II. <a href="#Page_259">259</a>.</li>
+<li>Hekate I. 63.</li>
+<li>Hellenen I. 17.</li>
+<li>Heliodorus I. 103.</li>
+<li>Heraklit I. 36.</li>
+<li>Hermann II. <a href="#Page_260">260</a>.</li>
+<li>Hesiod I. 40.</li>
+<li><span class='pagenum'><a name="Page_406" id="Page_406">[406]</a></span>Hessen I. 480 f.</li>
+<li>Hessen-Darmstadt II. <a href="#Page_97">97</a> f.</li>
+<li>Hessen-Kassel II. <a href="#Page_104">104</a> f.</li>
+<li>Hexenbulle I. 268 Anm. f., 276 f.</li>
+<li><a name="Hexenhammer" id="Hexenhammer"></a>Hexenhammer I. 269 f., 276, 342, 345 Anm., 352 f., 405.</li>
+<li>Hippokrates I. 47.</li>
+<li>Holland s. <a href="#Niederlande">Niederlande</a>.</li>
+<li>Holstein II. <a href="#Page_130">130</a>.</li>
+<li>Honorius, K. I. 101.</li>
+<li>Hopkins I. 363, II. <a href="#Page_147">147</a>.</li>
+<li>Horst I. 341, 347.</li>
+<li>Huygens II. <a href="#Page_228">228</a>.</li>
+</ul>
+
+<ul class="IX">
+<li><a name="Index_I" id="Index_I"></a><b>I.</b></li>
+<li>Jakob I. v. Engl. I. 309, 520, II. <a href="#Page_27">27</a> f.</li>
+<li>Jakob III. v. Schottland I. 522.</li>
+<li>Jarcke II. <a href="#Page_365">365</a> f., <a href="#Page_381">381</a>.</li>
+<li>Jaquier I. 190, 222, 247.</li>
+<li>Idiosomnambulismus II. <a href="#Page_382">382</a>.</li>
+<li>Innozenz III. I. 209, 212, 215.</li>
+<li>Innozenz IV. I. 213, 215, 216.</li>
+<li>Innozenz VIII. I. 267, II. <a href="#Page_88">88</a>.</li>
+<li>Innozenz VIII. Hexenbulle I. 267 f., 418, 454.</li>
+<li>Institor I. 222, 267, 458.</li>
+<li>Johann, Kurf. v. Trier (v. Baden) II. <a href="#Page_33">33</a>.</li>
+<li>Johann, Kurf. v. Trier (v. d. Leyen) II. <a href="#Page_33">33</a>.</li>
+<li>Johann Schweikart, Kurf. v. Mainz II. <a href="#Page_78">78</a>.</li>
+<li>Johann Philipp, Kurf. v. Mainz II. <a href="#Page_80">80</a>.</li>
+<li>Johann Georg II. v. Bamberg, I. 347, II. <a href="#Page_38">38</a>.</li>
+<li>Johann XXII. P. I. 142, 225, 228, 413 Anm.</li>
+<li>Josephus I. 33.</li>
+<li>Irland I. 232.</li>
+<li>Irm&auml;us I. 88.</li>
+<li>Italien I. 153, 237, 415.</li>
+<li>Julian, K. I. 100.</li>
+<li>Julius, B. v. W&uuml;rzb. II. <a href="#Page_43">43</a>.</li>
+<li>Julius II., P. I. 285, 515.</li>
+<li>J&uuml;lich-Cleve-Berg I. 465.</li>
+<li>Justinian I. I. 165.</li>
+</ul>
+
+<ul class="IX">
+<li><a name="Index_K" id="Index_K"></a><b>K.</b></li>
+<li>Kanon Episcopi I. 130, 222, 288 Anm., II. <a href="#Page_360">360</a>.</li>
+<li>Karl d. Grosse I. 128.</li>
+<li>Karl V. I. 335, 397.</li>
+<li>Karl VIII. v. Frankr. I. 523.</li>
+<li>Karl IX. v. Frankr. I. 523.</li>
+<li>Karl Theodor v. Baiern II. <a href="#Page_307">307</a>.</li>
+<li>Karlomann I. 128.</li>
+<li>Karolinger I. 127.</li>
+<li>Katharer I. 150 f., 167 f.</li>
+<li>Kempten II. <a href="#Page_308">308</a>.</li>
+<li>Kepler II. <a href="#Page_131">131</a>, <a href="#Page_228">228</a>.</li>
+<li>Knorr v. Rosenroth I. 80 Anm.</li>
+<li>Koloman I. 138.</li>
+<li>K&ouml;ln I. 137, 158, II. <a href="#Page_81">81</a>.</li>
+<li>Konrad v. Marburg I. 158 f., 183, 219.</li>
+<li>Konrad v. Heresbach I. 432, II. <a href="#Page_2">2</a> f.</li>
+<li>Konstantinopel (Syn.) I. 120.</li>
+<li>Krakau I. 197.</li>
+</ul>
+
+<ul class="IX">
+<li><a name="Index_L" id="Index_L"></a><b>L.</b></li>
+<li>Ladislaus d. H. I. 138.</li>
+<li>Lamberg II. <a href="#Page_39">39</a>, <a href="#Page_370">370</a> f.</li>
+<li>Languedoc I. 223.</li>
+<li>Langres (Syn.) I. 241.</li>
+<li>Lateranconcil I. 113 Anm., 405.</li>
+<li>Lausanne II. <a href="#Page_137">137</a>.</li>
+<li>Lauterbach I. 340.</li>
+<li>Lavater II. <a href="#Page_306">306</a>.</li>
+<li>Laymann II. <a href="#Page_186">186</a>.</li>
+<li>Lemurien, I. 322.</li>
+<li>Lenormant I. 15 (Anm.) f., 25 f.</li>
+<li>Leo, Kaiser I. 101.</li>
+<li>Leo IV. P. I. 118.</li>
+<li>Leo X. I. 285, 516.</li>
+<li>Leodegar I. 118.</li>
+<li>Lex Salica I. 123 Anm., II. <a href="#Page_357">357</a>.</li>
+<li><span class='pagenum'><a name="Page_407" id="Page_407">[407]</a></span>Leyser II. <a href="#Page_258">258</a>.</li>
+<li>Limburg, Herzogthum I. 514.</li>
+<li>Lindheim I. 347, 391, 448.</li>
+<li>Logro&ntilde;o (Spanien) I. 290.</li>
+<li>Longobarden I. 123.</li>
+<li>Loos (Loseus) II. <a href="#Page_22">22</a> f.</li>
+<li>Lothringen I. 377 Anm., II. <a href="#Page_129">129</a>.</li>
+<li>L&uuml;beck I. 401, 491.</li>
+<li>L&uuml;beck (Stadtrecht) I. 206.</li>
+<li>Lucius III. P. I. 207.</li>
+<li>Ludwig VIII. v. Frankr. I. 157.</li>
+<li>Ludwig IX. v. Frankr. I. 158, 258.</li>
+<li>Ludwig XI. v. Frankr. I. 523.</li>
+<li>Ludwig XII. v. Frankr. I. 523.</li>
+<li>Ludwig XIII. v. Frankr. II. <a href="#Page_163">163</a>.</li>
+<li>Ludwig XIV. v. Frankr. II. <a href="#Page_226">226</a>.</li>
+<li>Luther I. 308, 429 f., 435 Anm.</li>
+<li>Luxemburg I. 336.</li>
+<li>Lyon I. 128, 129.</li>
+</ul>
+
+<ul class="IX">
+<li><a name="Index_M" id="Index_M"></a><b>M.</b></li>
+<li>Maffei II. <a href="#Page_290">290</a>.</li>
+<li>Magismus I. 22.</li>
+<li>Magnetismus, thier. II. <a href="#Page_381">381</a>.</li>
+<li>Mainz II. <a href="#Page_73">73</a> f.</li>
+<li>Mallebranche II. <a href="#Page_244">244</a>, <a href="#Page_261">261</a>.</li>
+<li>Malleus maleficarum, s. <a href="#Hexenhammer">Hexenhammer</a>.</li>
+<li>Mantik I. 26 f.</li>
+<li>Marburg I. 347, 402, 483.</li>
+<li>Marcus Aurelius I. 78.</li>
+<li>Mariana I. 195.</li>
+<li>Maria Stuart I. 522.</li>
+<li>Maria Theresia II. <a href="#Page_273">273</a> f.</li>
+<li>M&auml;rz, A. I. 431, II. <a href="#Page_295">295</a>.</li>
+<li>Mather, Cotton II. <a href="#Page_152">152</a> f.</li>
+<li>Mather, Increase II. <a href="#Page_152">152</a> f.</li>
+<li>Maury II. <a href="#Page_398">398</a>.</li>
+<li>Maxentius I. 78.</li>
+<li>Maximilian I. I. 283, 408.</li>
+<li>Maximilian II. I. 408.</li>
+<li>Maximin I. 78.</li>
+<li>Medien I. 22.</li>
+<li>Meister II. <a href="#Page_265">265</a>.</li>
+<li>Melanchthon I. 425.</li>
+<li>Merowinger I. 124.</li>
+<li>Merz, Agn. II. <a href="#Page_295">295</a>.</li>
+<li>Metz I. 338, 463.</li>
+<li>Meyer II. <a href="#Page_378">378</a>.</li>
+<li>Meyfart II. <a href="#Page_208">208</a>.</li>
+<li>Mexiko II. <a href="#Page_337">337</a>.</li>
+<li>Minucius, F. I. 88, 145.</li>
+<li>Molina I. 313.</li>
+<li>Molitoris I. 272 f.</li>
+<li>Mone II. <a href="#Page_361">361</a> f.</li>
+<li>Montaigne II. <a href="#Page_21">21</a>.</li>
+<li>M&uuml;nchen II. <a href="#Page_128">128</a>.</li>
+<li>M&uuml;nster I. 366, II. <a href="#Page_59">59</a>.</li>
+<li>Muratori II. <a href="#Page_291">291</a>.</li>
+</ul>
+
+<ul class="IX">
+<li><a name="Index_N" id="Index_N"></a><b>N.</b></li>
+<li>Narbonne (Syn.) I. 405.</li>
+<li>Nassau II. <a href="#Page_113">113</a> f.</li>
+<li>Nassau-Dillenburg I. 489.</li>
+<li>Naud&eacute; II. <a href="#Page_229">229</a>.</li>
+<li>Navarra I. 290.</li>
+<li>Neidhard, B. v. Bamberg II. <a href="#Page_38">38</a>.</li>
+<li>Neisse II. <a href="#Page_129">129</a>.</li>
+<li>Nero I. 77.</li>
+<li>Neuplatonismus I. 81.</li>
+<li>Neupythagor&auml;er I. 81.</li>
+<li>Nic&auml;a (Concil) I. 129.</li>
+<li>Nider I. 222, 243 f.</li>
+<li><a name="Niederlande" id="Niederlande"></a>Niederlande I. 261, II. <a href="#Page_227">227</a>, <a href="#Page_262">262</a>, <a href="#Page_332">332</a>.</li>
+<li>N&ouml;rdlingen I. 469.</li>
+<li>Nordhausen I. 491, II. <a href="#Page_118">118</a>.</li>
+</ul>
+
+<ul class="IX">
+<li><a name="Index_O" id="Index_O"></a><b>O.</b></li>
+<li>Offenburg I. 350 Anm., 356 Anm., 381, II. <a href="#Page_122">122</a>.</li>
+<li>Oldenburg I. 159 f.</li>
+<li>Olevian, Kasp. II. <a href="#Page_33">33</a>.</li>
+<li>Oesterreich I. 493, II. <a href="#Page_90">90</a> f., <a href="#Page_269">269</a>, <a href="#Page_329">329</a>.</li>
+<li>Oesterreich-Schlesien u. M&auml;hren I. 444.</li>
+<li>Orakel (des Apoll) I. 76.</li>
+<li>Orient (der heidnische) I. 14 f.</li>
+<li>Origines I. 88, 89.</li>
+<li>Orleans I. 151.</li>
+<li>Orleans (Syn.) I. 120.</li>
+<li><span class='pagenum'><a name="Page_408" id="Page_408">[408]</a></span>Orleans (Jungfrau v.) I. 242.</li>
+<li>Osthanes I. 37.</li>
+<li>Otho, K. I. 77.</li>
+<li>Otto III. I. 140.</li>
+<li>Otto IV. I. 183.</li>
+<li>Oudewater (Hexenwage) I. 397, II. <a href="#Page_262">262</a>.</li>
+</ul>
+
+<ul class="IX">
+<li><a name="Index_P" id="Index_P"></a><b>P.</b></li>
+<li>Paderborn II. <a href="#Page_85">85</a>,</li>
+<li>Paderborn (Syn.) I. 128.</li>
+<li>Palingh II. <a href="#Page_227">227</a>.</li>
+<li>Paracelsus I. 426.</li>
+<li>Paris (Parlament) I. 239.</li>
+<li>Patroclus v. Bourges I. 118.</li>
+<li>Paul IV. I. 406.</li>
+<li>Perger II. <a href="#Page_273">273</a>.</li>
+<li>Perronne II. <a href="#Page_339">339</a>.</li>
+<li>Persien I. 22.</li>
+<li>Perty II. <a href="#Page_376">376</a>, <a href="#Page_402">402</a>.</li>
+<li>Pfalz I. 338.</li>
+<li>Pfalz-Neuburg II. <a href="#Page_119">119</a>.</li>
+<li>Philipp der Sch&ouml;ne I. 169 Anm., 223, 241.</li>
+<li>Philipp der Grossm&uuml;thige I. 480.</li>
+<li>Philipp Adolph, Bischof v. W&uuml;rzburg II. <a href="#Page_45">45</a>.</li>
+<li>Pico von Mirandola I. 424, 426.</li>
+<li>Plinius I. 37, 396.</li>
+<li>Platon I. 51.</li>
+<li>Plotho, v. II. <a href="#Page_266">266</a>.</li>
+<li>Polen II. <a href="#Page_264">264</a>, <a href="#Page_327">327</a>.</li>
+<li>Pommern II. <a href="#Page_117">117</a>.</li>
+<li>Ponzinibius I. 427, 459.</li>
+<li>Prag (Concil) I. 260.</li>
+<li>Preussen II. <a href="#Page_260">260</a>, <a href="#Page_264">264</a>.</li>
+<li>Priscillian I. 148.</li>
+<li>Protagoras I. 49.</li>
+<li>Psellus, Mich. Const. I. 178.</li>
+<li>Pythagoras I. 49.</li>
+</ul>
+
+<ul class="IX">
+<li><a name="Index_Q" id="Index_Q"></a><b>Q.</b></li>
+<li>Quedlinburg I. 452 Anm. 3.</li>
+</ul>
+
+<ul class="IX">
+<li><a name="Index_R" id="Index_R"></a><b>R.</b></li>
+<li>Ransfeld, B. v. II. <a href="#Page_59">59</a>.</li>
+<li>Raumer, v. II. <a href="#Page_381">381</a> f.</li>
+<li>Rawlinson I. 15.</li>
+<li>Remigius I. 360 Anm. 1, 378 Anm. 1, II. <a href="#Page_25">25</a> f., <a href="#Page_372">372</a>.</li>
+<li>Reims (Concil) I. 112 Anm. 5.</li>
+<li>Remond, Fl. de I. 429.</li>
+<li>Remy, N. II. <a href="#Page_129">129</a>.</li>
+<li>Reuchlin I. 424, 426.</li>
+<li>Reuss I. 362 f, II. <a href="#Page_374">374</a>, <a href="#Page_398">398</a>.</li>
+<li>Rheinprovinz II. <a href="#Page_333">333</a>.</li>
+<li>Richard III. v. Engl. I. 518.</li>
+<li>Riga I. 206.</li>
+<li>R&ouml;mer I. 52 f.</li>
+<li>Rosshirt II. <a href="#Page_379">379</a>.</li>
+<li>Russland II. <a href="#Page_338">338</a>, <a href="#Page_339">339</a>.</li>
+</ul>
+
+<ul class="IX">
+<li><a name="Index_S" id="Index_S"></a><b>S.</b></li>
+<li>Sachsen II. <a href="#Page_260">260</a>.</li>
+<li>Sachsen-Gotha II. <a href="#Page_125">125</a>.</li>
+<li>Sachsenspiegel I. 204.</li>
+<li>Salamanca I. 197.</li>
+<li>Salamanca (Syn.) I. 260.</li>
+<li>Salem (Hexenjagd) II. <a href="#Page_152">152</a>.</li>
+<li>Salisbury, Joh. Bisch. I. 116, 141, 183.</li>
+<li>Salzburg I. 436, 497, II. <a href="#Page_85">85</a>, <a href="#Page_273">273</a>.</li>
+<li>Sargon I. I. 21.</li>
+<li>Savini I. 338.</li>
+<li>Scherr II. <a href="#Page_399">399</a>.</li>
+<li>Schottland II. <a href="#Page_145">145</a>, <a href="#Page_150">150</a>, <a href="#Page_263">263</a>.</li>
+<li>Schrader II. <a href="#Page_363">363</a>.</li>
+<li>Schwabenspiegel I. 205.</li>
+<li>Schwarzenberg, Joh. v. I. 409.</li>
+<li>Schweden II. <a href="#Page_261">261</a>.</li>
+<li>Schweiz I. 262 f., 498, II. <a href="#Page_137">137</a> f., <a href="#Page_315">315</a> f., <a href="#Page_323">323</a> f.</li>
+<li>Scott, Reg. I. 427, II. <a href="#Page_18">18</a> f.</li>
+<li>Scott, Walter I. 363, 378, 398, II. <a href="#Page_145">145</a> <a href="#Footnote_147_147">Anm. 147</a>, <a href="#Page_146">146</a> <a href="#Footnote_150_150">Anm. 150</a>.</li>
+<li>Scribonius I. 394.</li>
+<li><span class='pagenum'><a name="Page_409" id="Page_409">[409]</a></span>Servede I. 433.</li>
+<li>Sicilien II. <a href="#Page_328">328</a>.</li>
+<li>Siebenb&uuml;rgen II. <a href="#Page_134">134</a>.</li>
+<li>Simon, der Magier I. 72.</li>
+<li>Simon von Montfort I. 157.</li>
+<li>Sixtus IV. I. 115.</li>
+<li>Sokrates I. 48 f.</li>
+<li>Somnambulismus II. <a href="#Page_384">384</a>.</li>
+<li>Spanien I. 235, 437, 517, II. <a href="#Page_314">314</a>.</li>
+<li>Spee, Fried. v. I. 345, 353 Anm. 1, 384, 441, II. <a href="#Page_187">187</a> f., <a href="#Page_395">395</a>.</li>
+<li>Spina, A. I. 251.</li>
+<li>Spina, Bart. I. 285, 287, 459, 515, II. <a href="#Page_14">14</a>.</li>
+<li>Spizelius II. <a href="#Page_250">250</a>.</li>
+<li>Sprenger I. 222, 267, 458.</li>
+<li>Stade I. 206.</li>
+<li>Stapleton I. 435.</li>
+<li>Starkenburg I. 445.</li>
+<li>Stedinger I. 159 ff.</li>
+<li>Stephan I. v. Ungarn I. 138.</li>
+<li>Sterzinger I. 431, II. <a href="#Page_293">293</a> f.</li>
+<li>Stolberg II. <a href="#Page_119">119</a>.</li>
+<li>Strassburg I. 158.</li>
+<li>Strassburg (Juristenfakult&auml;t) I. 330.</li>
+<li>Strigen, Lamien und Empusen I. 60 f.</li>
+<li>Swieten v. II. <a href="#Page_276">276</a>.</li>
+<li>Sylvester II. I. 140, 165.</li>
+</ul>
+
+<ul class="IX">
+<li><a name="Index_T" id="Index_T"></a><b>T.</b></li>
+<li>Tacitus I. 75.</li>
+<li>Tanner II. <a href="#Page_181">181</a> f.</li>
+<li>Tartarotti II. <a href="#Page_288">288</a> f.</li>
+<li>Tatian I. 88, 89.</li>
+<li>Tengler I. 407.</li>
+<li>Tertullian I. 88, 89.</li>
+<li>Thales I. 36.</li>
+<li>Theokrit I. 46.</li>
+<li>Thessalien I. 43.</li>
+<li>Theodorich I. 122.</li>
+<li>Thomas von Aquino I. 142, 180 f., 196 f., 204, 210 Anm. 2, 213.</li>
+<li>Thummius II. <a href="#Page_294">294</a> f.</li>
+<li>Thomasius II. <a href="#Page_294">294</a> f.</li>
+<li>Tirol I. 272, 408, 495, II. <a href="#Page_92">92</a>, <a href="#Page_331">331</a>.</li>
+<li>Toledo I. 192, 265, 518.</li>
+<li>Toledo (Syn.) I. 120.</li>
+<li>Torreblanca I. 431, II. <a href="#Page_31">31</a>.</li>
+<li>Toulouse I. 158, 172, 209, 223, 241.</li>
+<li>Tours (Syn.) I. 120.</li>
+<li>Trechsel II. <a href="#Page_399">399</a>.</li>
+<li>Trier I. 36, 169 Anm. II. <a href="#Page_33">33</a>, <a href="#Page_376">376</a>.</li>
+<li>Trithemius I. 49 f.</li>
+<li>Trummer II. <a href="#Page_387">387</a>.</li>
+<li>T&uuml;bingen (Juristenfakult&auml;t) II. <a href="#Page_257">257</a>.</li>
+</ul>
+
+<ul class="IX">
+<li><a name="Index_U" id="Index_U"></a><b>U.</b></li>
+<li>Ulm I. 460.</li>
+<li>Ungarn I. 138, 497, II. <a href="#Page_133">133</a>, <a href="#Page_336">336</a>.</li>
+<li>Urban IV. I. 216.</li>
+<li>Urfehde I. 400.</li>
+<li>Urgicht I. 403.</li>
+<li>Ursinus, Zach. II. <a href="#Page_33">33</a>.</li>
+</ul>
+
+<ul class="IX">
+<li><a name="Index_V" id="Index_V"></a><b>V.</b></li>
+<li>Valens, Kaiser I. 101, 102, 103.</li>
+<li>Valentinian I. K. I. 100.</li>
+<li>Vallick II. <a href="#Page_10">10</a> <a href="#Footnote_10_10">Anm. 10</a>.</li>
+<li>Venedig I. 515.</li>
+<li>Venetus I. 424.</li>
+<li>Vennes (Syn.) I. 120.</li>
+<li>Verden I. 206.</li>
+<li>Verdun I. 125.</li>
+<li>Verona I. 207.</li>
+<li>Vilmar II. <a href="#Page_346">346</a> f., <a href="#Page_388">388</a> f.</li>
+</ul>
+
+<ul class="IX">
+<li><a name="Index_W" id="Index_W"></a><b>W.</b></li>
+<li>Waadt I. 500.</li>
+<li>W&auml;chter, v. I. 364 f., 384 f., II. <a href="#Page_380">380</a>, <a href="#Page_394">394</a> <a href="#Footnote_378_378">Anm. 378</a>.</li>
+<li>Waldenser I. 156 f., 223, 229, 254, 258, 523.</li>
+<li><span class='pagenum'><a name="Page_410" id="Page_410">[410]</a></span>Weier (Wierus auch Piscinarius) I. 354 Anm., 338 Anm. 1, 427, II. <a href="#Page_2">2</a> f., <a href="#Page_374">374</a>.</li>
+<li>Westphalen I. 137.</li>
+<li>Wigand, B. v. Bamberg II. <a href="#Page_38">38</a>.</li>
+<li>Wirdig, S. I, 428.</li>
+<li>Wormserbad I. 458.</li>
+<li>W&uuml;rttemberg I. 363, 467, II. <a href="#Page_96">96</a>, <a href="#Page_131">131</a>.</li>
+<li>W&uuml;rzburg I. 436, II. <a href="#Page_26">26</a>, <a href="#Page_43">43</a>, <a href="#Page_281">281</a>.</li>
+<li>Wuttke II. <a href="#Page_368">368</a> f.</li>
+</ul>
+
+<ul class="IX">
+<li><a name="Index_X" id="Index_X"></a><b>X.</b></li>
+<li>Xerxes I. 23, 35.</li>
+<li>Xenophon I. 23.</li>
+</ul>
+
+<ul class="IX">
+<li><a name="Index_Z" id="Index_Z"></a><b>Z.</b></li>
+<li>Zeibich II. <a href="#Page_260">260</a>.</li>
+<li>Zoroaster I. 22.</li>
+<li>Z&uuml;rich II. <a href="#Page_144">144</a>.</li>
+<li>Zwingli I. 435 Anm.</li>
+</ul>
+
+
+
+
+<div class="footnotes">
+<p class="title">FUSSNOTEN:</p>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_1_1" id="Footnote_1_1"></a><a href="#FNanchor_1_1"><span class="label">[1]</span></a> <i>W. E. Hartpole Lecky</i>, Gesch. des Ursprungs und Einflusses der Aufkl&auml;rung
+in Europa; &uuml;bers. von Jolowicz, B.&nbsp;I. S.&nbsp;69.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_2_2" id="Footnote_2_2"></a><a href="#FNanchor_2_2"><span class="label">[2]</span></a> Vgl. &uuml;ber ihn <i>Sprengel</i>, Gesch. der Arzneikunde, III. S.&nbsp;275&nbsp;ff., v.&nbsp;d.&nbsp;Aa.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_3_3" id="Footnote_3_3"></a><a href="#FNanchor_3_3"><span class="label">[3]</span></a> Zu der Ausgabe von 1577 f&uuml;gte <i>Weier</i> als <em class="spaced">sechstes</em> Buch seiner
+Schrift noch eine Abhandlung de lamiis sowie einen seltsamen Excurs &uuml;ber
+Pseudomonarchia Daemonum hinzu. Die innere Einrichtung der H&ouml;lle schildernd
+f&uuml;hrt er die Namen von 572 F&uuml;rsten derselben auf, deren Unterthanen
+er auf 7&nbsp;405&nbsp;926 D&auml;monen sch&auml;tzt. Es bleibt dahingestellt, wieviel davon er
+wirklich geglaubt hat.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_4_4" id="Footnote_4_4"></a><a href="#FNanchor_4_4"><span class="label">[4]</span></a> <i>Jakob Vallick</i>, Pfarrer zu Groessen im Clevischen, wird von Scheltema
+(Geschiedenis p.&nbsp;150) als ein Mann genannt, der schon <em class="spaced">vor</em> Weier den Aberglauben
+bek&auml;mpft habe. Wer Vallick's Traktat &bdquo;von Zauberern, Hexen und
+Unholden&ldquo; (im Theatrum de veneficis S.&nbsp;54&nbsp;ff.) kennt, wird den Verfasser
+weit eher unter die <em class="spaced">Bef&ouml;rderer</em>, als unter die <em class="spaced">Bestreiter</em> des Hexenglaubens
+z&auml;hlen. Seine Geschichtchen, wie seine Gegenmittelchen sind gleich
+abergl&auml;ubischer Natur.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_5_5" id="Footnote_5_5"></a><a href="#FNanchor_5_5"><span class="label">[5]</span></a> Roger Baco und &auml;hnliche M&auml;nner jener Zeit sind in Weier's Augen
+eigentliche Zauberer und der strengsten Bestrafung werth.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_6_6" id="Footnote_6_6"></a><a href="#FNanchor_6_6"><span class="label">[6]</span></a> Vgl. <i>A. Wolters</i>, Konrad v.&nbsp;Heresbach, S.&nbsp;149&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_7_7" id="Footnote_7_7"></a><a href="#FNanchor_7_7"><span class="label">[7]</span></a> Nach der deutschen Uebersetzung von <i>Fuglinus</i>, Frankf.&nbsp;1587. Die
+schroffsten Eigenth&uuml;mlichkeiten der Orthographie haben wir etwas abgegl&auml;ttet.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_8_8" id="Footnote_8_8"></a><a href="#FNanchor_8_8"><span class="label">[8]</span></a> Wohlweisslich hatte <i>Weier</i> seine Schrift, bevor er sie unter die Presse
+gab, dem Kaiser Ferdinand &uuml;berreicht, um ein Privilegium gegen den &bdquo;Nachdruck&ldquo;
+(contra <em class="spaced">aemulorum</em> fraudes!) zu gewinnen, und dieses war auch
+wirklich, und zwar mit dem Bemerken ertheilt worden, &bdquo;dass das r&uuml;hmliche
+Vorhaben nicht nur gebilligt und gelobt, sondern auch gef&ouml;rdert zu werden
+verdiene&ldquo;.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_9_9" id="Footnote_9_9"></a><a href="#FNanchor_9_9"><span class="label">[9]</span></a> Buch II. Cap.&nbsp;17.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_10_10" id="Footnote_10_10"></a><a href="#FNanchor_10_10"><span class="label">[10]</span></a> Der Geistliche, von welchem hier die Rede ist, war kein anderer, als
+jener Jakob Vallick, welchen Scheltema unverdienter Weise unter den Aufkl&auml;rern
+genannt hat. Vallick erz&auml;hlt dieselbe Geschichte in seinem oben angef&uuml;hrten
+Traktat von Z&auml;uberern, Hexen und Unholden.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_11_11" id="Footnote_11_11"></a><a href="#FNanchor_11_11"><span class="label">[11]</span></a> Die Ver&ouml;ffentlichung des Buches brachte Weier viele b&ouml;se Tage ein.
+Als n&auml;mlich Herzog Wilhelm&nbsp;IV. in Tr&uuml;bsinn verfallen war, wurde Weier
+teuflischer Zauberk&uuml;nste angeklagt, durch welche er den Geist des F&uuml;rsten
+umnachtet h&auml;tte. Um sich daher dem schlimmsten Schicksal zu entziehen, floh
+er von D&uuml;sseldorf. Doch fand er bei dem Grafen von Bentheim in Tecklenburg
+Aufnahme und Schutz, und lebte daher hier von 1564 bis zu seinem
+Tode 1588, als Arzt und Schriftsteller unabl&auml;ssig th&auml;tig.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_12_12" id="Footnote_12_12"></a><a href="#FNanchor_12_12"><span class="label">[12]</span></a> <i>Kaspar Borcholt</i> empfiehlt das Buch dem l&uuml;neburgischen Rathe <i>Bartolus
+Richius</i> und sagt unter anderm:&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash; &bdquo;Habe ich Euch das Buch
+des hochgelahrten Mannes Wieri, welches er vor etlichen Jahren de praestigiis
+daemonum, von Zauberei und Vergiftung, so artig und kunstreich, dass es
+auch von allen hochgelahrten Leuten in ganzem Burgundia und Belgico wie
+ein Heiligthum gehalten wird, geschrieben, zu &uuml;bersenden verheissen. So oft
+als ich meines Praeceptoris, des hochgelahrten ICti Jacobi Cujacii eingedenk
+bin, welches dann zu dem oftermal von mir geschieht, muss ich wahrlich mit
+ihm bekennen, dass ich kein Buch mit gr&ouml;sserem Lusten, als eben dieses, gelesen
+und so viel befunden, wenn unsere der Gesetze Glossatores, wenn sie
+gegen diesem Buche verglichen werden, da sie nichts, so oft sie von dieser
+Sache zu handeln angefangen, denn Fabelwerk verlassen.&ldquo;</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_13_13" id="Footnote_13_13"></a><a href="#FNanchor_13_13"><span class="label">[13]</span></a> Bei <i>Fichard</i> Consil. Vol.&nbsp;III. p.&nbsp;60 findet sich ein Consilium derselben,
+in welchem der Malleus als Auctorit&auml;t gilt. Dasselbe treibt sich blindlings
+mit dem &bdquo;die Zauberer sollst du nicht leben lassen&ldquo; und Constantin's
+Gesetzen herum und will <em class="spaced">alle</em> Zauberer verbrannt wissen. Weier wird citirt,
+aber nicht beachtet, oder nicht verstanden. In &auml;hnlichem Sinne hatte sich
+die heidelberger Juristenfakult&auml;t ge&auml;ussert; die Zauberei erschien ihr als ein
+&auml;rgeres Verbrechen, als der Fall der Engel und der S&uuml;ndenfall. (<i>Fichard</i> ibid.)</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_14_14" id="Footnote_14_14"></a><a href="#FNanchor_14_14"><span class="label">[14]</span></a> <i>Fichard</i> Consil. Vol.&nbsp;III. p.&nbsp;80. In Baden war diess bis dahin noch
+nicht gebr&auml;uchlich.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_15_15" id="Footnote_15_15"></a><a href="#FNanchor_15_15"><span class="label">[15]</span></a> <i>Delrio</i> Lib.&nbsp;V. sect.&nbsp;16.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_16_16" id="Footnote_16_16"></a><a href="#FNanchor_16_16"><span class="label">[16]</span></a> Sie ist der deutschen Uebersetzung der Schr. de praestigiis daemonum
+von 1586 beigegeben. Der lateinische Titel lautet: Apologia adversus quendam
+Paulum Scalichium, qui se principem de Scala vocitat.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_17_17" id="Footnote_17_17"></a><a href="#FNanchor_17_17"><span class="label">[17]</span></a> Das Werk liegt uns in einem Druck vor, welcher den Titel f&uuml;hrt:
+Repetitio disputationis de lamiis seu strigibus, in qua plene, solide et perspicue
+de arte earum, potestate itemque poena disceptatur. Basil. (ohne Jahresangabe).
+Das Vorwort ist vom April 1578 datirt.&nbsp;&mdash; Auch in Jaquier's Flagellum
+haeret. fascinariorum (Frankf., 1581) findet sich die Schrift abgedruckt.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_18_18" id="Footnote_18_18"></a><a href="#FNanchor_18_18"><span class="label">[18]</span></a> Wir gebrauchten die lateinische Ausgabe des Werks, welche den Titel
+f&uuml;hrt: De magorum daemonomania seu detestando lamiarum ac magorum cum
+Satana commercio libri&nbsp;IV. Accessit ejusdem opinionum Joannis Wieri confutatio
+non minus docta, quam pia. Francofurti 1603.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_19_19" id="Footnote_19_19"></a><a href="#FNanchor_19_19"><span class="label">[19]</span></a> <i>Bodin</i> hebt schliesslich hervor, dass es durchaus nicht in der Befugniss
+der Obrigkeit liege, Diejenigen zu begnadigen, die Gottes Gesetz zum Tode
+verurtheile. Ein F&uuml;rst, der sich einer solchen Ausschreitung schuldig mache,
+beleidige die Majest&auml;t Gottes, indem er in der That und Wahrheit das Gesetz
+Gottes verwerfe, wodurch er dann Hunger und Seuchen &uuml;ber sein Land bringe.
+Ein abschreckendes Beispiel habe Gott an K&ouml;nig Karl&nbsp;IX. statuirt. Derselbe
+habe den grossen Zauberer Trois-Echelles unter der Bedingung, dass er seine
+Mitschuldigen angebe, begnadigt. Darum habe aber den K&ouml;nig ein fr&uuml;her Tod
+ereilt. Denn das Wort Gottes sage ganz bestimmt, dass Jeder, der einen des
+Todes Schuldigen entrinnen lasse, die Strafe auf sich selbst bringe; wie der
+Prophet zum K&ouml;nig Ahab gesagt habe: er m&uuml;sse sterben, weil er einen Mann
+begnadigt habe, der des Todes schuldig sei. Darum habe man auch noch nie
+geh&ouml;rt, dass ein Zauberer begnadigt worden sei etc.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_20_20" id="Footnote_20_20"></a><a href="#FNanchor_20_20"><span class="label">[20]</span></a> So wird er z.&nbsp;B. in buseckischen Prozessen h&auml;ufig citirt und in einer
+Deductionsschrift des Fiscals sogar einmal mit folgenden Worten apostrophirt:
+Mi <i>Bodine</i>, si jam adesses et audires tam execrabilia exempla hujus veneficae,
+nonne eam condemnares ad rogum constructissimum? Akten von 1673.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_21_21" id="Footnote_21_21"></a><a href="#FNanchor_21_21"><span class="label">[21]</span></a> De Sagarum natura et potestate deque his recte cognoscendis et puniendis,
+deque purgatione earum per aquam frigidam epistola. Lemgov.&nbsp;1583.
+Marp.&nbsp;1588.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_22_22" id="Footnote_22_22"></a><a href="#FNanchor_22_22"><span class="label">[22]</span></a> Gegen Scribonius erschien 1589 zu Frankf.: Examen Epistolae et partis
+Physiologiae de examine Sagarum per aquam frigidam a. G. A. Scribonio in
+lucem editarum. Accedit in fine Scribonii Epistola, wodurch, da Scribonius
+sich vertheidigte, ein Schriftenwechsel hervorgerufen ward, der sich bis in das
+Jahr 1591 hinzog.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_23_23" id="Footnote_23_23"></a><a href="#FNanchor_23_23"><span class="label">[23]</span></a> Die Schrift erschien zu London zuerst unter dem angegebenen Titel
+1584; sp&auml;ter wurde sie &ouml;fter unter dem erweiterten Titel: Discovery of
+witchcraft proving the common opinions of witches contreating with Devils,
+Spirits etc. verlegt.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_24_24" id="Footnote_24_24"></a><a href="#FNanchor_24_24"><span class="label">[24]</span></a> <i>v.&nbsp;W&auml;chter</i>, Beitr. zur deutschen Geschichte, S.&nbsp;294&ndash;295.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_25_25" id="Footnote_25_25"></a><a href="#FNanchor_25_25"><span class="label">[25]</span></a> Das Buch war unter dem Titel ver&ouml;ffentlicht: &bdquo;Tractatus de confessionibus
+maleficorum et sagarum, an et quanta fides iis adhibenta sit&ldquo;, und f&uuml;hrte
+das Motto (die Parole der Hexenrichter!): Exod.&nbsp;XXII.: Maleficos non patieris
+vivere. Eine sp&auml;tere Ausgabe (in 8<sup>o</sup>.&nbsp;795) erschien zu Trier 1596.&nbsp;&mdash;
+Ausserdem erschienen im sechszehnten Jahrhundert noch eine Reihe kleinerer
+Traktate, welche zur Hexenverfolgung weitere Anregung und Anleitung geben
+sollten, indem sie namentlich die den Ungl&uuml;cklichen abgefolterten &bdquo;Gest&auml;ndnisse&ldquo;
+zu Markte brachten. Eine Anzahl derselben stellte namentlich der Jurist
+<i>Abraham Sawr</i> in einer Sammlung zusammen, die er mit sonstigem Zubeh&ouml;r
+unter dem Titel ver&ouml;ffentlichte: &bdquo;Theatrum de veneficis d.&nbsp;i. von Teufelsgespenst,
+Zauberern und Giftbereitern, Schwarzk&uuml;nstlern, Hexen und Unholden
+etc.&ldquo; Frankf. a. M.&nbsp;1586 (396 S.&nbsp;in Fol.).</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_26_26" id="Footnote_26_26"></a><a href="#FNanchor_26_26"><span class="label">[26]</span></a> Ueber Loos s. <i>Hauber</i> Bibl. mag. Bd.&nbsp;I. S.&nbsp;74&nbsp;ff. <i>Gesta Trevirorum</i>
+Vol.&nbsp;III. p.&nbsp;38. <i>Bayle</i> R&eacute;ponse aux questions d'un provincial, Chap.&nbsp;3.&nbsp;&mdash;
+<i>Scheltema</i>, Geschiedenis, Aanteekeningen, S.&nbsp;37&nbsp;ff.&nbsp;&mdash; <i>v.&nbsp;d.&nbsp;Aa</i>, Biographisch
+Woordenboek der Nederlande, Tom.&nbsp;VIII. s. v.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_27_27" id="Footnote_27_27"></a><a href="#FNanchor_27_27"><span class="label">[27]</span></a> <i>Delrio</i> Lib.&nbsp;V. Append. p.&nbsp;858&nbsp;ff. Das Instrument selbst ist lateinisch
+abgefasst; wir geben es in deutscher Uebersetzung.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_28_28" id="Footnote_28_28"></a><a href="#FNanchor_28_28"><span class="label">[28]</span></a> Ueber ihn s. <i>Reiffenberg's</i> Historia Societatis Jesu ad Rhenum inferiorem.
+Colon. Agripp.&nbsp;1764, I. p.&nbsp;241&nbsp;ff. <i>Gesta Trevirorum</i>, Animadv. ad
+Vol.&nbsp;III. p.&nbsp;18. <i>Delrio</i> Lib.&nbsp;V. sect.&nbsp;3. <i>Hauber</i>, Bibl. mag. Bd.&nbsp;II. S.&nbsp;583&nbsp;ff.
+<i>Flade</i> wird der Name in den Gestis Trevir. und in Akten geschrieben; bei
+manchen Schriftstellern findet sich &bdquo;Flaet&ldquo; und &bdquo;Vlaetius&ldquo;.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_29_29" id="Footnote_29_29"></a><a href="#FNanchor_29_29"><span class="label">[29]</span></a> In einem trierischen Prozesse, der von 1591 bis 1594 dauerte, mitgetheilt
+von <i>Liel</i> im Archiv f&uuml;r Rheinische Geschichte von Reisach und Linde,
+Th.&nbsp;I. S.&nbsp;47&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_30_30" id="Footnote_30_30"></a><a href="#FNanchor_30_30"><span class="label">[30]</span></a> Daemonolatriae Libri III., Lugd.&nbsp;1595 (394 S.). Auf dem Titel ist
+angegeben, dass zur Ausarbeitung des Buches die gerichtlichen Aussagen von
+ungef&auml;hr neunhundert wegen Zauberei innerhalb f&uuml;nfzehn Jahren in Lothringen
+Hingerichteten ben&uuml;tzt seien. Dem Buche ist das Motto vorgesetzt: Levit.&nbsp;XX.:
+Vir sive mulier, in quibus pythonicus vel divinationis fuerit spiritus, morte
+moriatur. Auch erschien dasselbe 1596 und 1598 deutsch unter dem Titel:
+Daemonolatria d.&nbsp;i. von Unholden und Zauber Geistern, dess Edlen, Ehrnvesten
+und Hochgelarten Herrn <i>Nicolai Remigii</i>, des durchl. Hertzogen in
+Lothringen Geheimen Raths und Peinlicher Sachen Cognitoris publici.&nbsp;&mdash; Aus
+dem Latein in hoch Teutsch &uuml;bersetzt durch <i>Teucridem Annaeum Privatum</i>.
+Franckfurt bei Cratandro Palthenio 1598.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_31_31" id="Footnote_31_31"></a><a href="#FNanchor_31_31"><span class="label">[31]</span></a> Daemonolatr. Th.&nbsp;II. Cap.&nbsp;2.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_32_32" id="Footnote_32_32"></a><a href="#FNanchor_32_32"><span class="label">[32]</span></a> <i>Jacobi&nbsp;I.</i> Daemonologia in den Opp. ed. Montague. Francof.&nbsp;1689.
+Auch einzeln.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_33_33" id="Footnote_33_33"></a><a href="#FNanchor_33_33"><span class="label">[33]</span></a> <span class="greek" title="Basilik&ocirc;n d&ocirc;r&ocirc;n" lang="el">&#914;&#945;&#963;&#953;&#955;&#953;&#954;&#8182;&#957; &#948;&#8061;&#961;&#969;&#957;</span> lib.&nbsp;II.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_34_34" id="Footnote_34_34"></a><a href="#FNanchor_34_34"><span class="label">[34]</span></a> Ueber Delrio's Lebensschicksale s. <i>Hauber</i>, Bibl. mag. Bd.&nbsp;I. S.&nbsp;123&nbsp;ff.
+<i>Bayle</i> R&eacute;ponse aux questions d'un provincial, Chap.&nbsp;16. Ohne Zweifel war
+Martin Delrio der j&uuml;ngere Bruder desjenigen Ludwig Delrio, der in Alba's
+Blutrathe eine Hauptrolle spielte.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_35_35" id="Footnote_35_35"></a><a href="#FNanchor_35_35"><span class="label">[35]</span></a> Dieses Buch, in den folgenden Auflagen (1600, 1606) von dem Verf.
+selbst vermehrt, ist sehr h&auml;ufig (z.&nbsp;B. noch 1679 zu K&ouml;ln in 4<sup>o</sup>.) gedruckt
+worden. Die sp&auml;teren Ausgaben sind indessen fast durchg&auml;ngig durch zahllose
+Druckfehler entstellt.&nbsp;&mdash; Delrio wurde selbst von <em class="spaced">deutschen</em> Beh&ouml;rden
+als Auctorit&auml;t f&uuml;r <em class="spaced">deutsche Rechtsgewohnheiten</em> citirt, wie in dem
+Berichte des Magistrats zu Coesfeld an das m&uuml;nster'sche Ministerium. <i>Niesert</i> S.&nbsp;91.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_36_36" id="Footnote_36_36"></a><a href="#FNanchor_36_36"><span class="label">[36]</span></a> Erste Ausgabe 1615, dann Mainz 1623.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_37_37" id="Footnote_37_37"></a><a href="#FNanchor_37_37"><span class="label">[37]</span></a> Von der gelehrt juristischen Darstellungsweise des Verfassers folgende
+Probe: Contractus innominati formula, <i>Do ut facias</i>, de quo in <i>l. Labeo
+scribit, l. Juris gentium, D. de pact.</i> apud magos passim recepta, quibus diabolus
+permittit, <i>Si te mihi addixeris, ulciscar te, ditabo te etc.</i> ut tradit <i>Petr.
+Binsfeld. in confess. malef. praelud.&nbsp;6</i>. &dagger;. Ex quibus praescriptis verbis nascitur
+obligatio pura, <i>l. obligatio l. naturalis, &sect;. sed si facio, D. de praescript.
+verbis cum aliis per Loriot. de apicib. Jur. tract.&nbsp;10 ex n.&nbsp;15</i>. Adversus
+hominem videlicet, non tamen adversus daemonem; nam etsi contractus arithmetica
+constent proportione et ultro citroque obligationem producant, <i>l. Labeo,
+D. de verb. signif.</i> in daemonem tamen cadere non potest obligatio, neque
+civilis, neque naturalis, quia non est pura creatura anima et corpore constans,
+ut tradunt <i>D. Thom.&nbsp;2. 2. q<sup>u</sup>.&nbsp;95, concivis meus Card. Toledo in summa
+lib.&nbsp;IV. cap.&nbsp;15</i>. Neque ex eo homo queri potest; nam qui contrahit, vel
+est, vel debet esse non ignarus conditionis ejus, cum quo contrahit, <i>l. pen. D.
+ad Macedo. l. qui cum alio, D. de reg. jur. cum vulgatis, etc.</i></p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_38_38" id="Footnote_38_38"></a><a href="#FNanchor_38_38"><span class="label">[38]</span></a> Vgl. <i>Heppe</i>, Urkundliche Beitr&auml;ge zur Geschichte der Reformation in
+Trier im Jahr 1599 in Niedners Zeitschr. f&uuml;r die Kirchengeschichte 1849,
+S.&nbsp;417&ndash;444.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_39_39" id="Footnote_39_39"></a><a href="#FNanchor_39_39"><span class="label">[39]</span></a> Hac occassione Joannes Archiepiscopus accersit Treviros Patres Societatis
+Jesu, qui se haeresibus opponerent, idque ex consilio reverendi domini
+Fa&euml;. Gest. Trev.&nbsp;III. p.&nbsp;20, not. c.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_40_40" id="Footnote_40_40"></a><a href="#FNanchor_40_40"><span class="label">[40]</span></a> Haec cum Archiepiscopus sollicite ageret (es ist von der Einf&uuml;hrung
+der Jesuiten die Rede), Trevirenses licentia gliscentis haeresis in deteriora prolapsi,
+omnia suspecta habere, libertatem quaerere, gravamina praetendere, et
+seditionibus plebem praeparare pergebant. Gest. Tr.&nbsp;III. p.&nbsp;22.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_41_41" id="Footnote_41_41"></a><a href="#FNanchor_41_41"><span class="label">[41]</span></a> Sed exhausta mansit patria, terra nihil proferente et latrone quidquid
+reliqui erat depraedante. Nihilominus licet ex praecipuis pro se ipsis indigerent,
+tamen in sumtus Archiepiscopi pro ejusdem sustentatione et camerae
+suae levamine, quasi in annos singulos, aliquid tributi conferre coacti sunt.
+Quae toties repetita necessitas conferendi faciebat praestationem duram et principem
+invisum, nulla sui culpa, cum tamen octo vel decem millium florenorum
+facile contentaretur. Gest. Tr.&nbsp;III.&nbsp;51.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_42_42" id="Footnote_42_42"></a><a href="#FNanchor_42_42"><span class="label">[42]</span></a> Fuit patribus Societatis Jesu mire addictus.&nbsp;&mdash; Patribus collegium sat
+splendidum construxit in sua paupertate et reditus amplos co&euml;mit. Gest.
+Trev.&nbsp;III.&nbsp;51.&nbsp;&mdash; Tandem plenus dierum et bonarum cogitationum, largitione
+patribus Societatis Jesu profuse facta.&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash; Deo spiritum reddidit
+Confluentiae. Ibid. p.&nbsp;56. In Koblenz hatte er die Cisterciensernonnen und
+die regulirten Chorherren zu Niederwerth gezwungen, ihre bisherigen Klostergeb&auml;ude
+zu verlassen, um den Jesuiten Platz zu machen.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_43_43" id="Footnote_43_43"></a><a href="#FNanchor_43_43"><span class="label">[43]</span></a> Gest. Trev.&nbsp;III.&nbsp;51.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_44_44" id="Footnote_44_44"></a><a href="#FNanchor_44_44"><span class="label">[44]</span></a> Ibid. pag.&nbsp;52.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_45_45" id="Footnote_45_45"></a><a href="#FNanchor_45_45"><span class="label">[45]</span></a> <i>Delrio</i>, Proloqu.&nbsp;9.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_46_46" id="Footnote_46_46"></a><a href="#FNanchor_46_46"><span class="label">[46]</span></a> Man lese die kernhafte Darstellung <i>Linden's</i> in den Gest. Trevir.&nbsp;III.
+53&nbsp;f. Vix aliquis eorum, qui accusati sunt, supplicium evasit.&nbsp;&mdash; Supplicio
+affectorum liberi exulabant, bona publicabantur. Deficiebat arator et vinitor;
+hinc sterilitas. Vix putatur saevior pestis aut atrocior hostis peragrasse Trevirensium
+fines, quam hic immodicae inquisitionis et persecutionis modus.
+Plurima apparebant argumenta, non omnes fuisse noxios.&nbsp;&mdash; Durabat haec
+persecutio plures annos, et nonnulli, qui justitiae praeerant, gloriabantur in
+pluralitate palorum, ad quorum singulos singula humana corpora Vulcano
+tradita.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_47_47" id="Footnote_47_47"></a><a href="#FNanchor_47_47"><span class="label">[47]</span></a> <i>J&auml;ck</i>, Gesch. der Provinz Bamberg, 3 Theile, 1809.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_48_48" id="Footnote_48_48"></a><a href="#FNanchor_48_48"><span class="label">[48]</span></a> Man hat von ihm: Panoplia armaturae Dei. Conciones contra omnes
+superstitiones et praestigias diaboli. Ingolstad.&nbsp;1626. Er starb 1630. S.
+<i>Gropp</i>. Tom.&nbsp;III. p.&nbsp;VIII.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_49_49" id="Footnote_49_49"></a><a href="#FNanchor_49_49"><span class="label">[49]</span></a> Kriminalverfahren vorz&uuml;glich bei Hexenprozessen im ehemaligen Bisthum
+Bamberg w&auml;hrend der Jahre 1624 bis 1630. Aus aktenm&auml;ssigen Urkunden
+gezogen von <i>G. v.&nbsp;Lamberg</i>. N&uuml;rnberg bei Riegel und Wiessner.
+Ohne Jahrzahl. (1838?)</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_50_50" id="Footnote_50_50"></a><a href="#FNanchor_50_50"><span class="label">[50]</span></a> Kurtzer und wahrhafftiger Bericht und erschreckliche Zeitung von sechshundert
+Hexen, Zauberern und Teufels-Bannern, welche der Bischoff von Bamberg
+hat verbrennen lassen, was sie in g&uuml;tlicher und peinlicher Frage bekannt.
+Auch hat der Bischoff im Stifft W&uuml;rtzburg &uuml;ber die neunhundert
+verbrennen lassen.&nbsp;&mdash; Und haben etliche hundert Menschen durch ihre Teuffels-Kunst
+um das Leben gebracht, auch die lieben Fr&uuml;chte auf dem Feld
+durch Reiffen und Frost verderbt, darunter nicht alleine gemeine Personen,
+sondern etliche der vornehme Herren, Doctor und Doctors-Weiber, auch etliche
+Rathspersonen, alle hingericht und verbrannt worden; welche schreckliche
+Thaten bekannt, dass nicht alles zu beschreiben ist, die sie mit ihrer Zauberey
+getrieben haben, werdet ihr hierinnen allen Bericht finden.&nbsp;&mdash; Mit Bewilligung
+des Bischoffs und ganzen Thum-Capitels in Druck gegeben. Gedruckt zu
+Bamberg bei Augustin Czinchium, im Jahr 1659.&nbsp;&mdash; (Abgedruckt bei Hauber
+Bibl. mag. Bd.&nbsp;III. S.&nbsp;441&nbsp;ff.)</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_51_51" id="Footnote_51_51"></a><a href="#FNanchor_51_51"><span class="label">[51]</span></a> Durch die Jahrzahl der angef&uuml;hrten Brosch&uuml;re haben sich <i>Meiners</i>
+(Histor. Vergleichung der Sitten des Mittelalters T.&nbsp;III. S.&nbsp;392), <i>Henke</i> (Grundr.
+einer Gesch. des deutschen peinl. Rechts Th.&nbsp;II. S.&nbsp;255) und Andere verleiten
+lassen, die fraglichen sechshundert Hinrichtungen in das sechste Jahrzehnt
+des siebenzehnten Jahrhunderts zu setzen. Dass dieselben unter Johann
+Georg&nbsp;II. geh&ouml;ren, ergibt sich aus einer Vergleichung der Brosch&uuml;re mit Lamberg's
+Schriftchen; in beiden sind Personen angef&uuml;hrt, deren Identit&auml;t sich nicht
+bezweifeln l&auml;sst. Ueberdiess regierte in dem auf dem Titel mitgenannten
+W&uuml;rzburg zwischen 1650 u.&nbsp;1660 Philipp von Sch&ouml;nborn, von welchem bekannt
+ist, dass er die Hexenprozesse einstellte.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_52_52" id="Footnote_52_52"></a><a href="#FNanchor_52_52"><span class="label">[52]</span></a> <i>v.&nbsp;Lamberg</i>, Beilage Lit. S.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_53_53" id="Footnote_53_53"></a><a href="#FNanchor_53_53"><span class="label">[53]</span></a> <i>v.&nbsp;Lamberg</i>, S.&nbsp;24.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_54_54" id="Footnote_54_54"></a><a href="#FNanchor_54_54"><span class="label">[54]</span></a> <i>v.&nbsp;Lamberg</i>, S.&nbsp;15.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_55_55" id="Footnote_55_55"></a><a href="#FNanchor_55_55"><span class="label">[55]</span></a> Ebendas. S.&nbsp;20.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_56_56" id="Footnote_56_56"></a><a href="#FNanchor_56_56"><span class="label">[56]</span></a> Ebendas. S.&nbsp;17.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_57_57" id="Footnote_57_57"></a><a href="#FNanchor_57_57"><span class="label">[57]</span></a> Vgl. <i>Heppe</i>, die Restauration des Katholizismus in Fulda, auf dem
+Eichsfelde und in W&uuml;rzburg, (Marb.&nbsp;1850), S.&nbsp;161&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_58_58" id="Footnote_58_58"></a><a href="#FNanchor_58_58"><span class="label">[58]</span></a> Collect. script. et rer. Wirceburg. Th.&nbsp;III. S.&nbsp;325.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_59_59" id="Footnote_59_59"></a><a href="#FNanchor_59_59"><span class="label">[59]</span></a> <i>Gropp</i>, Th.&nbsp;III. S.&nbsp;334.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_60_60" id="Footnote_60_60"></a><a href="#FNanchor_60_60"><span class="label">[60]</span></a> Vgl. <i>Buchinger</i>, Julius Echter von Mespelbrunn, S.&nbsp;170&nbsp;ff. u. S.&nbsp;232&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_61_61" id="Footnote_61_61"></a><a href="#FNanchor_61_61"><span class="label">[61]</span></a> <i>Baldi</i>, die Hexenprozesse in Deutschland, S.&nbsp;13.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_62_62" id="Footnote_62_62"></a><a href="#FNanchor_62_62"><span class="label">[62]</span></a> <i>Gropp</i>. Th.&nbsp;III. S.&nbsp;402. <i>Ussermann</i>, Episc. Wirceb. p.&nbsp;152.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_63_63" id="Footnote_63_63"></a><a href="#FNanchor_63_63"><span class="label">[63]</span></a> <i>Gropp</i>. Th.&nbsp;III. S.&nbsp;402.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_64_64" id="Footnote_64_64"></a><a href="#FNanchor_64_64"><span class="label">[64]</span></a> Ueber das dortige Confiskationsverfahren (bald 1/5, bald 1/2 des Verm&ouml;gens,
+bald das ganze) s. die von Dr. <i>Scharold</i> mitgetheilte Instruktion, im
+Archiv des hist. Vereins f. Unterfranken, VI.&nbsp;1. S.&nbsp;128.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_65_65" id="Footnote_65_65"></a><a href="#FNanchor_65_65"><span class="label">[65]</span></a> <i>Hauber</i>, Bibl. mag.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_66_66" id="Footnote_66_66"></a><a href="#FNanchor_66_66"><span class="label">[66]</span></a> Historia tragica adolescentis praenobilis Ernesti ab Ernberg, perniciosa
+familiaritate seducti et obstinati in magia, supplicio affecti. Bei <i>Gropp</i> Collect.
+Tom.&nbsp;II. p.&nbsp;287&nbsp;ff. Die Geschichte des ungl&uuml;cklichen Knaben erschien
+wieder in einem w&uuml;rzburgischen Universit&auml;tsprogramm 1700 unter dem Titel:
+Aucupium innocentiae a stygio aucupe in pietatis et literarum palaestris versanti
+juventuti periculose structum et experientia duce ac magistra veritate
+detectum.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_67_67" id="Footnote_67_67"></a><a href="#FNanchor_67_67"><span class="label">[67]</span></a> <i>Gropp</i>. Tom.&nbsp;II. p.&nbsp;291. Der Titel ist: Ernestus veneficus in carcere
+et catenis, declamatione scholastica in Universitate Heidelbergensi exhibitus.
+Die Personen sind: Ernestus, Diabolus, Cognatus, Confessarius.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_68_68" id="Footnote_68_68"></a><a href="#FNanchor_68_68"><span class="label">[68]</span></a> Anpreisung Sr. Majest&auml;t allergn&auml;digsten Landesverordnung, wie es mit
+dem Hexenprozesse zu halten sei.&nbsp;1766. S.&nbsp;142.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_69_69" id="Footnote_69_69"></a><a href="#FNanchor_69_69"><span class="label">[69]</span></a> Vgl. <i>Heppe</i>, &bdquo;Die Restauration des Katholizismus etc.&ldquo; S.&nbsp;134&nbsp;ff. und
+&bdquo;Das evangel. Hammelburg und dessen Untergang durch das Papstthum&ldquo;
+Wiesbaden, 1862.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_70_70" id="Footnote_70_70"></a><a href="#FNanchor_70_70"><span class="label">[70]</span></a> Eine sehr genaue aktenm&auml;ssige Darstellung des Treibens dieses Malefizmeisters
+im Lande Fulda hat der Domkapitular <i>Malkmus</i> in der Schrift: &bdquo;Fuldaer
+Anekdotenb&uuml;chlein&ldquo; (Fulda, 1875) S.&nbsp;101&ndash;151 geliefert. Nach derselben
+wir hier berichtet.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_71_71" id="Footnote_71_71"></a><a href="#FNanchor_71_71"><span class="label">[71]</span></a> In den Wetzlar'schen Beitr&auml;gen zu den Hexenprozessen (von 1847)
+wird ein Mandat des Reichskammergerichts vom 27.&nbsp;Juli 1603 gegen den
+Zentgrafen und die Sch&ouml;ffen des peinlichen Gerichts in Fulda, welches auf
+Anrufen eines verhafteten Weibes verfasst war, mitgetheilt, woraus das Prozessverfahren
+des Fuldischen Hexenrichters dargestellt ist. Es heisst n&auml;mlich
+daselbst: die klagende Hausfrau habe sich von Jugend auf als eine fromme,
+unbescholtene, redliche und tugendhafte Person betragen, auch im besten Rufe
+gestanden etc. &bdquo;Das Alles hintangesetzt habt Ihr, Zentgraf, Sch&ouml;ffen und
+Richter, sie ohne einigen Grund f&uuml;r eine Hexe&nbsp;&mdash; blos unter dem Vorwande
+erkl&auml;rt, weil drei derselben Unthat beschuldigte Weiber sie daf&uuml;r angesehen
+haben sollen; und ohne fernere Erkundigung habt Ihr sie gewaltth&auml;tig angreifen,
+in ein abscheuliches Gef&auml;ngniss, in einen Hundestall am Backhause
+des Fuldaer Schlosses, einsperren, in grausamer Weise an H&auml;nden und F&uuml;ssen
+fesseln lassen und sie gen&ouml;thigt, durch ein niedriges Loch auf allen Vieren
+wie ein Hund zu kriechen, worin sie dann gekr&uuml;mmt und geb&uuml;ckt, elendiglich
+hockend, sich weder regen, bewegen, aufrecht stehen, noch des leidigen Ungeziefers
+erwehren kann.&nbsp;&mdash; Obwohl nun ausser dem Zeugnisse der drei heillosen
+Weiber&nbsp;&mdash; nicht die geringsten Indicia der Zauberei gegen sie vorliegen,
+und desswegen ihr Ehewirth ihre Unschuld in Rechten darzuthun,
+auch eine Caution zu stellen sich erboten und um Erleichterung der Haft
+dieser ehrbaren, vermuthlich schwangeren Person und um Zeit zur Defension
+gebeten, so habt ihr ihm diese Bitte nicht gew&auml;hrt, und die Kl&auml;gerin hat
+hiernach nichts Gewisseres zu erwarten, als dass Ihr zu unertr&auml;glicher Tortur
+forteilen und ihr demn&auml;chst einen schm&auml;hlichen Tod unzweifelhaft anthun
+werdet.&ldquo; Das Kammergericht erliess hierauf den strengen Befehl, &bdquo;bei P&ouml;n
+von 10&nbsp;Mark l&ouml;thigen Goldes sofort der Kl&auml;gerin ein mildes, leidliches Gef&auml;ngnis
+zu geben, ohne erhebliche, in Rechten zugelassene Indizien sie nicht zu
+torquiren und den zu ihrer Defension und Verantwortung erforderlichen Zutritt
+zu gestatten. Auch habe sich das Gericht &uuml;ber die zur Klage gebrachten
+Nullit&auml;ten zu verantworten.&ldquo;</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_72_72" id="Footnote_72_72"></a><a href="#FNanchor_72_72"><span class="label">[72]</span></a> Regelm&auml;ssig pflegte Nuss, wenn er aus einer Ungl&uuml;cklichen ein Gest&auml;ndniss
+herausgepresst hatte, noch zu fragen: &bdquo;Besinne Dich, ob in der und
+der Gasse nicht noch Etliche wohnen, die Zauberei treiben. Zeige mir sie
+an und schone sie nicht. Andere haben dich auch nicht geschont. Die
+Reichen tanzen so gerne wie die Armen&ldquo; u.&nbsp;s.&nbsp;w.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_73_73" id="Footnote_73_73"></a><a href="#FNanchor_73_73"><span class="label">[73]</span></a> Die Kl&auml;ger beschwerten sich nicht &uuml;ber ungerechte Hinrichtung der
+Ihrigen, sondern &uuml;ber das Prozessverfahren und &uuml;ber die Kosten.&nbsp;&mdash; <i>Nuss</i>
+hatte von den Prozessen in den drei Jahren im Ganzen 5393&nbsp;Gulden <span class="ins" title="ein genommen">eingenommen</span>.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_74_74" id="Footnote_74_74"></a><a href="#FNanchor_74_74"><span class="label">[74]</span></a> Ueber diese Vorg&auml;nge berichten wir hier nach der interessanten Schrift
+des Dr. <i>B. Niehues</i> &bdquo;Zur Geschichte des Hexenglaubens und der Hexenprozesse,
+vornehmlich im ehemaligen F&uuml;rstbisthum M&uuml;nster.&ldquo; (M&uuml;nster, 1875.)</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_75_75" id="Footnote_75_75"></a><a href="#FNanchor_75_75"><span class="label">[75]</span></a> Vgl. <i>Niehues</i>, &bdquo;Zur Gesch. der Gegenreformation im ehemaligen F&uuml;rstenthum
+M&uuml;nster&ldquo; in der Zeitschr. f&uuml;r preuss. Gesch. und Alterthumskunde, 1874,
+Monat November.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_76_76" id="Footnote_76_76"></a><a href="#FNanchor_76_76"><span class="label">[76]</span></a> <i>Niehues</i>, S.&nbsp;60&ndash;77.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_77_77" id="Footnote_77_77"></a><a href="#FNanchor_77_77"><span class="label">[77]</span></a> <i>Niehues</i>, S.&nbsp;81&ndash;97.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_78_78" id="Footnote_78_78"></a><a href="#FNanchor_78_78"><span class="label">[78]</span></a> <i>Niehues</i>, S.&nbsp;96&ndash;109.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_79_79" id="Footnote_79_79"></a><a href="#FNanchor_79_79"><span class="label">[79]</span></a> Das Nachfolgende wird nach <i>Huffschmids</i> Aufsatz &bdquo;Zur Criminalstatistik
+des Odenwalds im sechszehnten und siebenzehnten Jahrh.&ldquo; (in der
+&bdquo;Zeitschr. f&uuml;r deutsche Kulturgesch.&ldquo; 1878, S.&nbsp;423&ndash;433) mitgetheilt.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_80_80" id="Footnote_80_80"></a><a href="#FNanchor_80_80"><span class="label">[80]</span></a> Ueber die Anf&auml;nge der Hexenverfolgung in Seligenstadt (1600) s. <i>Steiner's</i>
+Gesch. der Stadt u. ehemaligen Abtei Seligenstadt (Aschaffenburg, 1820) S.&nbsp;283&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_81_81" id="Footnote_81_81"></a><a href="#FNanchor_81_81"><span class="label">[81]</span></a> Man lese z.&nbsp;B. folgendes Torturprotokoll vom 2.&nbsp;Oktober 1627 (bei
+Steiner S.&nbsp;94): &bdquo;Weil dieselbe (Verhaftete) nichts gestehen wollte, sondern
+auf dem Leugnen halsstarrig bestand, als ist sie auf dem einen Schenkel mit
+dem Krebs beschraubt worden. Sie hat aber immerdar gerufen, es geschehe
+ihr Unrecht etc. und sich erzeigt, gleichsam sie einigen Schmerz nicht empfinde.
+Und ob der Meister auf ein Holz schraubte, auch mit aufgesperrtem Mund
+in einen Schlaf gerathen. Und als man ihr Weihwasser in den Mund gesch&uuml;ttet,
+hat sie dasselbe jedesmal wieder ausgespieen und abscheuliche Geberden
+im Gesicht von sich gegeben. Derentwegen, nachdem sie wieder zu
+sich selbst gekommen, dieselbige ausgezogen, geschoren, mit dem Folterhemd
+angelegt und auf dem anderen Hemd auch beschraubt worden, wobei sie sich
+mit Entschuldigen, Rufen, Schreien, Schlafen wieder wie zuvor geberdet, auch
+das Weihwasser abermals ausgespieen. Auf welche beharrliche Halsstarrigkeit
+und Verleugnen sie ungef&auml;hr ein zwei Vaterunser lang aufgezogen, und mit
+ihr ein grosser Stein an beide grosse Zehen geh&auml;ngt worden. Sie hat aber
+wie zuvor einig empfindliches Zeichen nicht von sich gegeben, sondern gleichsam
+sie todt w&auml;re, <em class="spaced">sich gestellt</em>, desshalben man sie herabgelassen, und
+zur vorigen Custodie, nachdem sie sich wieder erholt, hinf&uuml;hren lassen.&ldquo;</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_82_82" id="Footnote_82_82"></a><a href="#FNanchor_82_82"><span class="label">[82]</span></a> Nach <i>Steiner</i>, Gesch. der Stadt Dieburg, Darmstadt 1829. S.&nbsp;68&ndash;100.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_83_83" id="Footnote_83_83"></a><a href="#FNanchor_83_83"><span class="label">[83]</span></a> <i>Huffschmid</i>, in der &bdquo;Zeitschr. f&uuml;r deutsche Kulturgesch.&ldquo; 1858, S.&nbsp;432.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_84_84" id="Footnote_84_84"></a><a href="#FNanchor_84_84"><span class="label">[84]</span></a> Die Mittheilungen hier&uuml;ber entlehnen wir der (zu dem Sammelwerke
+<i>Virchow's</i> und <i>v.&nbsp;Holtzendorf's</i> geh&ouml;rigen) Abhandlung <i>W. von Waldbr&uuml;hls</i>:
+&bdquo;Naturforschung und Hexenglaube.&ldquo;</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_85_85" id="Footnote_85_85"></a><a href="#FNanchor_85_85"><span class="label">[85]</span></a> Ueber das Geschick derselben berichtet ausser <i>v.&nbsp;Waldbr&uuml;hl</i>(S.&nbsp;33
+bis 34) auch ein Aufsatz der K&ouml;lnischen Zeitung vom 3.&nbsp;Januar 1875, I:
+&bdquo;Melaten und der Galgenberg.&ldquo;</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_86_86" id="Footnote_86_86"></a><a href="#FNanchor_86_86"><span class="label">[86]</span></a> <i>Roskoff</i>, B.&nbsp;II. S.&nbsp;312.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_87_87" id="Footnote_87_87"></a><a href="#FNanchor_87_87"><span class="label">[87]</span></a> S.&nbsp;des Salzburger Advokaten <i>Kofler</i> Observationes magicae bei <i>Hauber</i>,
+Bibl. mag. Th.&nbsp;III., S.&nbsp;306 und ausserdem <i>Horst</i>, D&auml;monomagie, Th.&nbsp;II.
+Anhang, S.&nbsp;349&nbsp;ff. und <i>Mezger</i>, Histor. Salisburg. Lib.&nbsp;V. cap.&nbsp;54.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_88_88" id="Footnote_88_88"></a><a href="#FNanchor_88_88"><span class="label">[88]</span></a> <i>G. J. Bessen</i>, Gesch. des Bisthums Paderborn, C.&nbsp;II. S.&nbsp;88, 98&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_89_89" id="Footnote_89_89"></a><a href="#FNanchor_89_89"><span class="label">[89]</span></a> Vgl. den Aufsatz &bdquo;Ein Criminalprozess gegen ein besessenes M&auml;dchen&ldquo;
+in Hitzig's und Schletter's Annalen der Criminalrechtspflege, Leipz.&nbsp;1854,
+S.&nbsp;267&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_90_90" id="Footnote_90_90"></a><a href="#FNanchor_90_90"><span class="label">[90]</span></a> <i>L. T. Spittler</i>, Gesch. des F&uuml;rstenthums Hannover, (Hannov.&nbsp;1798),
+B.&nbsp;I. S.&nbsp;304&ndash;307.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_91_91" id="Footnote_91_91"></a><a href="#FNanchor_91_91"><span class="label">[91]</span></a> <i>Spittler</i>, S.&nbsp;304:&nbsp;&mdash; num (sagae) ea praestare et efficere passent, quae
+tormentis ad actae perpetrasse se fatentur.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_92_92" id="Footnote_92_92"></a><a href="#FNanchor_92_92"><span class="label">[92]</span></a> Neues vaterl&auml;ndisches Archiv des K&ouml;nigreichs Hannover von <i>G. H. G. Spiel</i>
+und E. Spangenberg, B.&nbsp;II, (L&uuml;neb.&nbsp;1822), S.&nbsp;66.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_93_93" id="Footnote_93_93"></a><a href="#FNanchor_93_93"><span class="label">[93]</span></a> v.&nbsp;Raumer, m&auml;rkische Forschungen, B.&nbsp;I. S.&nbsp;257&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_94_94" id="Footnote_94_94"></a><a href="#FNanchor_94_94"><span class="label">[94]</span></a> <i>Silberstein</i>, S.&nbsp;218&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_95_95" id="Footnote_95_95"></a><a href="#FNanchor_95_95"><span class="label">[95]</span></a> Vgl. <i>L. Rapp</i>, die Hexenprozesse und ihre Gegner aus Tirol (Innsbruck,
+1874) S.&nbsp;18&ndash;24.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_96_96" id="Footnote_96_96"></a><a href="#FNanchor_96_96"><span class="label">[96]</span></a> In dem interessanten (von <i>Sch&ouml;nherr</i> im &bdquo;Tiroler Boten&ldquo; 1873,
+Nr.&nbsp;181&ndash;190 dargestellten) Prozess gegen den Zauberer Matth. Niederjocher
+von Schwaz vom Jahr 1650, welcher beschuldigt war, Erze und Bergwerke
+&bdquo;verthan&ldquo; (d.&nbsp;h. verzaubert) zu haben, kamen auch ein paar &bdquo;Glasteufel&ldquo; vor
+(in Glasgef&auml;sse eingeschlossene spiritus familiares oder D&auml;monen). Einer davon
+wurde an zwei Bauern aus dem Zillerthale um hohen Preis verkauft.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_97_97" id="Footnote_97_97"></a><a href="#FNanchor_97_97"><span class="label">[97]</span></a> <i>Rapp.</i> S.&nbsp;25&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_98_98" id="Footnote_98_98"></a><a href="#FNanchor_98_98"><span class="label">[98]</span></a> <i>C. Haas</i>, &bdquo;die Hexenprozesse&ldquo; (T&uuml;b., 1865) S.&nbsp;102&ndash;108.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_99_99" id="Footnote_99_99"></a><a href="#FNanchor_99_99"><span class="label">[99]</span></a> <i>Bopp</i> in Rotteck's und Welcker's Staatslexikon, B.&nbsp;VII. S.&nbsp;6.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_100_100" id="Footnote_100_100"></a><a href="#FNanchor_100_100"><span class="label">[100]</span></a> <i>H. Schreiber</i>, die Hexenprozesse zu Freiburg im Breisgau, Offenburg
+in der Ortenau und Br&auml;unlingen auf dem Schwarzwald. (Freib.&nbsp;1836) S.&nbsp;16&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_101_101" id="Footnote_101_101"></a><a href="#FNanchor_101_101"><span class="label">[101]</span></a> <i>Pfaff</i>, die Hexenprozesse zu Esslingen im sechszehnten und siebenzehnten
+Jahrhundert, in der Zeitschr. f&uuml;r die Kulturgesch., 1856, S.&nbsp;347&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_102_102" id="Footnote_102_102"></a><a href="#FNanchor_102_102"><span class="label">[102]</span></a> <i>R. Reuss</i>, La sorcellerie, S.&nbsp;198&ndash;199.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_103_103" id="Footnote_103_103"></a><a href="#FNanchor_103_103"><span class="label">[103]</span></a> Das Mandat s. abgedruckt bei <i>Reuss</i>, S.&nbsp;180&ndash;181.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_104_104" id="Footnote_104_104"></a><a href="#FNanchor_104_104"><span class="label">[104]</span></a> Nach Akten im Staatsarchiv von <i>Keller</i> in der Schrift: &bdquo;die Drangsale
+des Nassauischen Volkes im dreissigj&auml;hrigen Kriege&ldquo;, S.&nbsp;135 mitgetheilt.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_105_105" id="Footnote_105_105"></a><a href="#FNanchor_105_105"><span class="label">[105]</span></a> Sie waren meistens, wie der Defensor sagt: hujus criminis delatores,
+accusatores et sparsores.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_106_106" id="Footnote_106_106"></a><a href="#FNanchor_106_106"><span class="label">[106]</span></a> Ein ziemlich vollst&auml;ndiges Referat &uuml;ber die Verhandlungen und Vorg&auml;nge
+bei einem 1655 zu Marburg gef&uuml;hrten Hexenprozess hat der bekannte
+Philosoph <i>Tiedemann</i> in den &bdquo;Hessischen Beitr&auml;gen zur Gelehrsamkeit und
+Kunst&ldquo;, B.&nbsp;II. (Frankf.&nbsp;1787), S.&nbsp;577&ndash;605 geliefert.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_107_107" id="Footnote_107_107"></a><a href="#FNanchor_107_107"><span class="label">[107]</span></a>
+So lautet z.&nbsp;B. das Schlussactum eines Hexenprozesses zu Rotenburg
+in Hessen von 1668 so:</p>
+
+<p class="center">&bdquo;Urtheil.&ldquo;</p>
+
+<p>&bdquo;In Sachen F&uuml;rstl. Hessisch-Rheinfelsischen Fiscalis, peinlichen Amtsankl&auml;gers
+eines-, entgegen an Else Baldewins, peinliche Beklagte anderen Theils, beschuldigte
+Hexerei in actis mit mehreren angezogen, betreffend, wird von uns
+peinlichen Richtern und Sch&ouml;ffen des F&uuml;rstl. Rheinfels. hohen Halsgerichts zu
+Rotenburg allem Vorbringen nach auf vorgehabtem Rath der Rechtsgelehrten
+zu Recht erkannt: dass peinlich Beklagte von der ordentlichen Strafe der
+Hexerei zwar zu absolviren, jedoch aber wegen ver&uuml;bten Excessus ihr zur
+Strafe und den Anderen zum Exempel auf ein Jahr lang ad opus publicum
+zu verdammen sei; wie wir dann dieselbe dergestalt, als vorsteht, hiermit
+respective absolviren und verdammen, von Rechtswegen.&ldquo;</p>
+
+<p>Hierauf folgt die Unterschrift der juristischen Fakult&auml;t zu Marburg:</p>
+
+<p>&bdquo;Dass dieses Urtheil den uns zugeschickten Akten und Rechten gem&auml;ss sei,
+bezeugen wir Decanus und anderen Doctores der Juristenfakult&auml;t in der Universit&auml;t
+zu Marburg in Urkund unseres hierneben aufgedr&uuml;ckten Fakult&auml;tsinsiegels.&ldquo;</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_108_108" id="Footnote_108_108"></a><a href="#FNanchor_108_108"><span class="label">[108]</span></a> Der Titel des Buches ist: &bdquo;Processus juridicus contra sagas et veneficos
+d.&nbsp;i. rechtlicher Prozess, wie man gegen Unholde und zauberische Personen
+verfahren soll, mit erweglichen Exempeln und wunderbaren Geschichten, welche
+sich durch Hexerei zugetragen, ausf&uuml;hrlich erkl&auml;rt.&ldquo;</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_109_109" id="Footnote_109_109"></a><a href="#FNanchor_109_109"><span class="label">[109]</span></a> Wir theilen das (im Staatsarchive zu Marburg aufbewahrte) Protokoll
+dieser Tortur diplomatisch genau mit:
+</p><p>
+&bdquo;Hieruff ist ihr nochmals das Urthel vorgelessen worden undt errindert
+worden, die warheit zu sagen. Sie ist aber bestendig bey dem leugnen blieben,
+hatt sich selber hertzhafft undt willig aussgezogen, worauff sie der Scharffrichter
+mit den handen angeseilet, hatt wieder abgeseilet, peinlich Beklagtin hatt
+geruffen: <em class="spaced">O wehe! O wehe!</em> ist wieder angeseilet, hatt lautt geruffen: <em class="spaced">O wehe!
+O wehe! Herr im Himmel, komme zu H&uuml;lffe!</em> Die Z&auml;he sindt
+angeseilet worden, hatt umb rach geruffen, undt ihr arme brechen ihr. Die
+Spanischen Stieffel sindt ihr uff gesetzet, die Schraube uffm rechten Bein ist
+zugeschraubet, ihr ist zugeredet worden, die warheit zu sagen. Sie hatt aber
+daruff nicht geundtwordtet. Die Schraube uffm lincken Bein auch zugeschraubet.
+Sie hat geruffen, <em class="spaced">sie kennte undt w&uuml;ste nichts</em>, hatt geruffen,
+<em class="spaced">sie w&uuml;ste nichts, hatt umbs j&uuml;ngste gericht gebetten,
+sie w&uuml;ste ja nichts</em>, hatt sachte in sich geredet, sie w&uuml;ste undt
+kennte nichts. Die lincke Schraube gewendet, peinlich Beklagtin ist uffgezogen,
+sie hatt geruffen! <em class="spaced">Du lieber Herr Christ, komme mihr zu
+H&uuml;lffe!</em> sie kennte und w&uuml;ste nichts, wan man sie schon gantz todt arbeitete.
+Ist hoher uffgezogen, ist stille worden undt hatt gesagt, sie wehre
+keine Hexe. Die Schraube uffm rechten Bein zugeschraubet, woruff sie <em class="spaced">O
+wehe!</em> geruffen. Es ist ihr zugeredet worden, die warheit zu sagen. Sie
+ist aber dabey blieben, das sie nichts w&uuml;ste, ist wieder niedergesetzet worden,
+die Schrauben seindt wieder zugeschraubet, hatt geschrien: <em class="spaced">O wehe! O
+wehe!</em> wieder zugeschraubet uffm rechten Bein, ist stille worden und hatt
+nichts antwortten wollen, zugeschraubet, hatt laut geruffen, wieder stille
+worden undt gesagt, sie kennte und w&uuml;ste nichts, nochmahls uffgezogen, sie
+geruffen: <em class="spaced">O wehe! O wehe!</em> ist aber bald gantz stille worden, ist wieder
+niedergesetzt undt gantz stille blieben, die Schrauben uffgeschraubet. Es ist
+ihr vielfeltig zugeredet worden, sie ist dabey blieben, dass sie nichts kennte
+oder w&uuml;ste. Die Schrauben hoher undt zugeschraubet, sie lautt geruffen undt
+geschrien, <em class="spaced">ihre mutter unter der Erden solle ihr zu H&uuml;lff
+kommen</em>, ist baldt gantz stille worden undt hatt nichts reden wollen.
+Hartter zugeschraubet, woruff sie anfangen zu kreischen undt geruffen, sie
+w&uuml;ste nichts. An beyden Beinen die Schrauben hoher gesetzet, daran geklopfet,
+sie geruffen: <em class="spaced">Meine liebste mutter unter der Erden, o
+Jesu, komme mihr zu H&uuml;lffe!</em> Am lincken Bein zugeschraubet,
+sie geruffen und gesagt, sie wehre keine Hexe, das w&uuml;ste der liebe Gott, es
+wehren lautter L&uuml;gen, die von ihr geredet worden. Die Schraube am rechten
+Bein hartter zugeschraubet, sie anfangen zu ruffen: aber stracks wieder gantz
+stille worden. Hieruff ist sie hinausgef&uuml;hret worden von dem Meister, umb
+ihr die Haere vom Kopf zu machen. Daruff er, der Meister, kommen und
+referirt, dass er das stigma funden, in welchem er eine nadel &uuml;ber gliedts
+tieff gestochen, welches sie nicht gef&uuml;hlet, auch kein Blut herausgangen.
+Nachdem ihr die Haare abgeschoren, ist sie wieder angeseilet worden an
+handen und fuessen, abermahls uffgezogen, da sie geklagt undt gesagt, sie
+m&uuml;ste nun ihr liebes Brodt heischen, hatt laut geruffen, ist wieder gantz stille
+worden, gleich als wan sie schlieffe. Indem fienge sie hartt wieder an zu
+reden. Die Schraube am rechten Bein wieder zugeschraubet, da sie lautt geruffen,
+die lincke Schraube auch zugeschraubet, wieder geruffen, undt stracks
+gantz stille worden, undt ihr das maul zugangen. Am lincken Bein zugeschraubet,
+woruff sie gesagt, <em class="spaced">sie w&uuml;ste von nichts, wan man sie
+schon todt machete</em>. Besser zugeschraubet am rechten Bein, sie gekrischen,
+endlich gesagt, sie k&ouml;nte nichts sagen, man solte sie uff die Erde
+legen undt todt schlagen. Am lincken Bein zugeschraubet, uff die Schrauben
+geklopfet, hartter zugeschraubet, nochmahls uffgezogen, endtlich gantz wieder
+loes gelassen worden.
+</p>
+<p class="right"><span style="margin-right: 10%">(gez.) J. Jacob Blanckenheim. (gez.) Friderich Bauod.</span><br />
+<span style="margin-right: 15%">(gez.) J. Hirschfeld, (gez.) M. F. Rang.</span>
+</p>
+<p>
+Meister Christoffel, der Scharffrichter, berichtet, als sie peinlich Beklagtin
+die Hare abgeschnitten, habe sie an seinen Sohn begehrt, das man sie doch
+nieht so lange henken lassen mochte, wann sie uffgezogen wehre.&ldquo;</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_110_110" id="Footnote_110_110"></a><a href="#FNanchor_110_110"><span class="label">[110]</span></a> <i>E. F. Keller</i>, die Drangsale des Nassauischen Volkes und der angrenzenden
+Nachbarl&auml;nder in den Zeiten des dreissigj&auml;hrigen Krieges; Gotha,
+1854, S.&nbsp;132&ndash;139.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_111_111" id="Footnote_111_111"></a><a href="#FNanchor_111_111"><span class="label">[111]</span></a> Vgl. <i>G&ouml;tze's</i> Mittheilung in den Annalen f&uuml;r Nass. Alterthumskunde,
+B.&nbsp;XIII. S.&nbsp;327.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_112_112" id="Footnote_112_112"></a><a href="#FNanchor_112_112"><span class="label">[112]</span></a> <i>Trummer</i>, Vortr&auml;ge etc. S.&nbsp;123&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_113_113" id="Footnote_113_113"></a><a href="#FNanchor_113_113"><span class="label">[113]</span></a> <i>Trummer</i>, ebendas. S.&nbsp;144.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_114_114" id="Footnote_114_114"></a><a href="#FNanchor_114_114"><span class="label">[114]</span></a> <i>F. W. Barthold</i>, Gesch. von R&uuml;gen und Pommern, Theil 4, Band 2,
+S.&nbsp;485&ndash;500.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_115_115" id="Footnote_115_115"></a><a href="#FNanchor_115_115"><span class="label">[115]</span></a> <i>F&ouml;rstemann</i>, Kleine Schriften zur Gesch. der Stadt Nordhausen, I. S.&nbsp;102.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_116_116" id="Footnote_116_116"></a><a href="#FNanchor_116_116"><span class="label">[116]</span></a> <i>Zeitfuchs</i>, Stolbergische K. u. R. Historie, S.&nbsp;350.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_117_117" id="Footnote_117_117"></a><a href="#FNanchor_117_117"><span class="label">[117]</span></a> <i>J. Baader</i> hat den Prozess in dem Anzeiger des Germanischen Museums,
+1876, B.&nbsp;XXIII. S.&nbsp;259&nbsp;ff. ver&ouml;ffentlicht.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_118_118" id="Footnote_118_118"></a><a href="#FNanchor_118_118"><span class="label">[118]</span></a> Rubr. Hoffm&auml;nnin contra B&uuml;rgermeister und Rath der Stadt Offenburg,
+Mandati poenalis sine clausula de administranda justitia.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_119_119" id="Footnote_119_119"></a><a href="#FNanchor_119_119"><span class="label">[119]</span></a> <i>Schreiber</i>, die Hexenprozesse im Breisgau, S.&nbsp;22.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_120_120" id="Footnote_120_120"></a><a href="#FNanchor_120_120"><span class="label">[120]</span></a> <i>Schl&ouml;zer</i>, Staatsanzeiger, B.&nbsp;II, 1831, S.&nbsp;150.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_121_121" id="Footnote_121_121"></a><a href="#FNanchor_121_121"><span class="label">[121]</span></a> In <i>Hitzig's</i> Annalen, B.&nbsp;26, S.&nbsp;101&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_122_122" id="Footnote_122_122"></a><a href="#FNanchor_122_122"><span class="label">[122]</span></a> <i>Hitzig's</i> Annalen, B.&nbsp;XXV. S.&nbsp;305&ndash;306.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_123_123" id="Footnote_123_123"></a><a href="#FNanchor_123_123"><span class="label">[123]</span></a> In Hitzigs Annalen, B.&nbsp;XXVI. wird S.&nbsp;76&nbsp;ff. ein von dem Schultheissen
+zu Tambach 1674 gef&uuml;hrter Hexenprozess mitgetheilt, der durch eine
+Besessene veranlasst war, welche der Inquisitin Schuld gegeben hatte, ihr in
+einem St&uuml;ckchen Kuchen den Teufel beigebracht zu haben. Am 15.&nbsp;Januar
+1674 begann der Prozess und am 30.&nbsp;M&auml;rz, fr&uuml;hmorgens ging man, zun&auml;chst
+mit Vorzeigung der Folterwerkzeuge, zur scharfen Frage vor. Allein nach
+Beendigung der ersten Tortur lautete die Erkl&auml;rung der Inquisitin: &bdquo;sie w&auml;re
+zwar eine arme S&uuml;nderin, aber keine Hexe&ldquo;. Daher heisst es in dem Torturprotokoll
+weiter: &bdquo;Hierauf ist sie wieder auf die Leiter gestellt und sind die
+Riemen angezogen, ihr auch die Beinschrauben angelegt worden; aber hat
+Alles nichts gefruchtet, bis nach zehn Uhr, da sie den Kopf h&auml;ngen lassen,
+die Augen sperrweit aufgemacht, dieselbe verdreht, sich geb&auml;umt, das Maul
+verdreht, gesch&auml;umt und so abscheulich ausgesehen, dass man sich nicht genug
+zu entsetzen und zu f&uuml;rchten gehabt; worauf, wie sonst &ouml;fters wechselsweise
+geschehen, der Nachrichter sie herunter gelassen, ihr zugerufen und gebetet:
+&bdquo;Christe du Lamm Gottes etc.&ldquo; und andere liebe Passionsges&auml;nge: &bdquo;O Lamm
+Gottes etc.&ldquo;, ihr auch Wein in den Mund gegeben und auf allerlei Weise gesucht
+sie zum Gest&auml;ndniss zu bringen, aber Alles vergebens. Denn sie dagestanden
+wie ein Stock. Gegen elf Uhr, da sie ganz wieder zurecht, ist nach
+treufleissiger Erinnerung wieder ein Versuch mit ihr gemacht worden; da sie
+dann, ehe der Nachrichter sie recht angegriffen, abermals die Augen verkehrt,
+das Maul ger&uuml;mpft und sich so schrecklich gestellt, dass man augenscheinlich
+sp&uuml;ren und merken m&uuml;ssen, es gehe mit ihr von rechten Dingen nicht zu,
+sondern Satanas habe sein Werk in ihr.&nbsp;&mdash; Weil man denn nun bei dieser
+ihrer Verz&uuml;ckung nicht anders gemeint, als Satanas habe ihr, weil Kopf und
+Alles geschlottert, den Hals gebrochen, oder was noch nicht geschehen, w&uuml;rde
+noch geschehen, als hat man sie aus der Stube an ihren Ort gebracht, ob
+Gott auf andere Weise und Wege ihre Bekehrung suchen werde, und also ist
+sie ohne Gest&auml;ndniss fernerer Tortur entkommen.&ldquo;
+</p><p>
+Unter diesem Protokoll steht geschrieben: Notitur. Als ungef&auml;hr eine
+Stunde nach der Tortur ich mit der anderen Inquisitin zu thun gehabt im
+Nebenst&uuml;blein, und man nicht anders gemeint, (als) Wiegandin th&auml;te kein Auge
+auf und l&auml;ge gleichsam in ecstasi, hat sich auf Einmal in ihrem Gef&auml;ngniss
+ein gross Gepolter erregt. Da man nun zugelaufen, hat sich befunden, dass
+sie von ihrem Ort, all wo sie ausgestreckt gelegen, hinweg und ausserhalb dem
+Th&uuml;rlein des Gatters, welches doch ziemlich niedrig und schmahl, vorm Ofen
+auf einem Klumpen gelegen, da man sie dann mit vieler M&uuml;he wieder an
+ihren Ort bringen m&uuml;ssen; alsdann Jedermann davon gehalten, es ginge von
+rechten Dingen nicht zu, der Satan m&uuml;sse sie hinausgerissen, und ihr seinen
+Dank, dass sie sich so wohl gehalten, gegeben haben.
+</p>
+<p class="right"><span style="margin-right: 10%">Joh. Benedikt Leo.&nbsp;(!!!)</span></p>
+</div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_124_124" id="Footnote_124_124"></a><a href="#FNanchor_124_124"><span class="label">[124]</span></a> <i>Hitzig's</i> Annalen, B.&nbsp;XXVI. S.&nbsp;56&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_125_125" id="Footnote_125_125"></a><a href="#FNanchor_125_125"><span class="label">[125]</span></a> Dieselbe wird mit Daumenst&ouml;cken, spanischen Stiefeln und Aufziehen
+an der Leiter &bdquo;ein baar Stunden&ldquo; gefoltert, leugnet aber hartn&auml;ckig eine Hexe
+zu sein. Man foltert daher in gr&auml;sslicher Weise weiter und redet der Gefolterten
+beweglich zu. &bdquo;Hat sie endlich gewehklagt und gesagt: Der Nachrichter
+soll sie doch herunter lassen, dem wir aber widersprachen und begehrten,
+sie sollte zuvor sagen, wann, wie und wo sie zur Hexerei gekommen.
+&mdash;&nbsp;<em class="spaced">Ad quod illa</em>: Man sollte sie herunter thun, sie wollte sterben als eine
+Hexe und sich verbrennen lassen.&nbsp;&mdash; <em class="spaced">Nos</em>: ob sie denn eine Hexe sei?&nbsp;&mdash;
+<em class="spaced">Illa</em>: Nein, so wahr als sie da st&uuml;nde, w&auml;re sie keine Hexe. Sie w&uuml;sste
+nichts und k&ouml;nnte nichts; man m&ouml;chte mit ihr machen, was man wollte.&nbsp;&mdash;
+<em class="spaced">Nos</em>: Sie m&ouml;chte sagen, was sie wollte, so w&auml;ren so schwere Anzeigen wider
+sie da, welche machten, dass man ihr sogleich nicht glauben k&ouml;nnte.&nbsp;&mdash;
+<em class="spaced">Haec</em> begehrt nochmals, man m&ouml;ge sie herunterthun, die Arme th&auml;ten ihr
+wehe, man sollte ihr zu trinken geben.&nbsp;&mdash; <em class="spaced">Nos</em>: Wenn sie gleich zubekennte,
+so sollte sie gleich heruntergelassen und ihr, was sie begehre, gegeben werden.
+Ob nicht wahr, dass sie eine Hexe sei?&nbsp;&mdash; <em class="spaced">Haec</em>: Sie m&uuml;sste etwa vom
+Teufel heimlich sein verf&uuml;hrt worden.&nbsp;&mdash; <em class="spaced">Nos</em>: Ob sie denn verf&uuml;hrt worden?
+wann und wo?&nbsp;&mdash; <em class="spaced">Haec</em>: Ja nu, nu, &bdquo;ich mich erst besinnen.&ldquo; Er m&uuml;sste
+im Kohlholz zu ihr gekommen sein, da sie vielleicht nicht gebetet oder sich
+Gott nicht befohlen haben w&uuml;rde.&nbsp;&mdash; <em class="spaced">Nos</em>: Wann es geschehen?&nbsp;&mdash; Haec:
+als ihr Mann noch gelebt, m&uuml;sste Er (der Satan) etwa am Nesselberge zu ihr
+gekommen sein, als der Amtsverweser noch da gewesen, m&uuml;sste er sie am
+Nesselberge mit Listen so bekommen und sie in Essen und Trinken verf&uuml;hrt
+haben.&nbsp;&mdash; <em class="spaced">Nos</em>: Es gelte und heisse hier nicht, &bdquo;<em class="spaced">es m&uuml;sste, es m&uuml;sste</em>
+u.&nbsp;s.&nbsp;w.&ldquo; sondern sie sollte pure antworten: entweder Ja oder Nein. Sie
+sollte sagen: ob sie nicht das Hexen gelernt, wo, wie und wann?&nbsp;&mdash; Nota:
+Weil man an ihr gemerkt, dass sie auf gutem Wege sei, hat man sie von der
+Leiter gelassen, sie von Allem ledig gemacht, sie auf einen Stuhl niedergesetzt
+und sie zum Gest&auml;ndniss beweglich und umst&auml;ndlich ermahnt.&nbsp;&mdash; Haec: sie
+wolle es sagen, ja sie sei eine Hexe&ldquo; u.&nbsp;s.&nbsp;w. (Hier folgen nun ganz positive
+Angaben, wie sie in allen Hexenprozessen vorkommen.) Die Ungl&uuml;ckliche
+wurde verbrannt, doch vorher wahrscheinlich strangulirt.
+</p><p>
+Die Kosten der Speisung und Ergetzung der bei der Exekution zugegen
+gewesenen Amtspersonen betrugen 5&nbsp;Mfl. 13&nbsp;Gr. 3&nbsp;Pf. (14&nbsp;Mark 30&nbsp;Pf.)
+Von den dreizehn &bdquo;G&auml;sten&ldquo; wurden n&auml;mlich 17&nbsp;1/2&nbsp;Maass Wein und 26&nbsp;Kannen
+Bier vertrunken. Zu der Exekution selbst wurden 3&nbsp;Klafter Holz und
+2&nbsp;Schoss Reissig verbraucht, welche inclusive der Anweisegeb&uuml;hr und des
+Fuhrlohns 4&nbsp;Mfl. 8&nbsp;Gr. kosteten.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_126_126" id="Footnote_126_126"></a><a href="#FNanchor_126_126"><span class="label">[126]</span></a> Theatrum Europ. Th.&nbsp;X. S.&nbsp;447.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_127_127" id="Footnote_127_127"></a><a href="#FNanchor_127_127"><span class="label">[127]</span></a> Zeitschr. des Vereins f&uuml;r Gesch. und Alterthumskunde Schlesiens. 1856,
+I. S.&nbsp;119.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_128_128" id="Footnote_128_128"></a><a href="#FNanchor_128_128"><span class="label">[128]</span></a> <i>Roskoff</i>, II. S.&nbsp;311.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_129_129" id="Footnote_129_129"></a><a href="#FNanchor_129_129"><span class="label">[129]</span></a> <i>Roskoff</i>, II. S.&nbsp;313.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_130_130" id="Footnote_130_130"></a><a href="#FNanchor_130_130"><span class="label">[130]</span></a> Merkw. Hexenpr. gegen den Kaufmann K&ouml;bbing, S.&nbsp;100.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_131_131" id="Footnote_131_131"></a><a href="#FNanchor_131_131"><span class="label">[131]</span></a> <i>Horst</i>, D&auml;monomagie, S.&nbsp;198.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_132_132" id="Footnote_132_132"></a><a href="#FNanchor_132_132"><span class="label">[132]</span></a> Das Festmachen gegen Hieb und Stich nannte man die &bdquo;Passauische
+Kunst.&ldquo;</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_133_133" id="Footnote_133_133"></a><a href="#FNanchor_133_133"><span class="label">[133]</span></a> Vgl. U&mdash;hu&mdash;hu! oder Hexen-, Gespenster-, Schatzgr&auml;ber- und Erscheinungsgeschichten,
+Erfurt, 1785&ndash;1792, B.&nbsp;4, S.&nbsp;26&ndash;84.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_134_134" id="Footnote_134_134"></a><a href="#FNanchor_134_134"><span class="label">[134]</span></a> Der Prozess dauerte von 1615&ndash;1621. Vgl. dar&uuml;ber <i>v.&nbsp;Breitschwert</i>,
+J. Keppler's Leben und Wirken, Stuttg. 1831.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_135_135" id="Footnote_135_135"></a><a href="#FNanchor_135_135"><span class="label">[135]</span></a> <i>Schindler</i>, der Aberglaube des Mittelalters, theilt dieses S.&nbsp;340 nach
+<i>Theophil. Spitzelius</i>, Gebrochene Nacht der Finsterniss, mit.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_136_136" id="Footnote_136_136"></a><a href="#FNanchor_136_136"><span class="label">[136]</span></a> <i>M&uuml;ller</i>, Gesch. des Hexenglaubens in Siebenb&uuml;rgen, S.&nbsp;32.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_137_137" id="Footnote_137_137"></a><a href="#FNanchor_137_137"><span class="label">[137]</span></a> <i>M&uuml;ller</i>, S.&nbsp;65&ndash;77.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_138_138" id="Footnote_138_138"></a><a href="#FNanchor_138_138"><span class="label">[138]</span></a> Les sorciers dans le pays de Neufch&acirc;tel au 15. 16. et 17. si&egrave;cle (Locle,
+1862) und Les proc&eacute;dures de sorcellerie &agrave; Neufch&acirc;tel par <i>Charles Lardy</i>
+(Neufch. 1866).</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_139_139" id="Footnote_139_139"></a><a href="#FNanchor_139_139"><span class="label">[139]</span></a> <i>Lardy</i>, S.&nbsp;6&ndash;7.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_140_140" id="Footnote_140_140"></a><a href="#FNanchor_140_140"><span class="label">[140]</span></a> <i>Lardy</i>, S.&nbsp;40.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_141_141" id="Footnote_141_141"></a><a href="#FNanchor_141_141"><span class="label">[141]</span></a> Les sorciers dans le pays de Neufch&acirc;tel, S.&nbsp;21.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_142_142" id="Footnote_142_142"></a><a href="#FNanchor_142_142"><span class="label">[142]</span></a> <i>Lardy</i>, S.&nbsp;36&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_143_143" id="Footnote_143_143"></a><a href="#FNanchor_143_143"><span class="label">[143]</span></a> Das N&auml;chstfolgende ist nach der Abhandlung des Prof. Dr. <i>Trechsel</i>
+&bdquo;das Hexenwesen im Kanton Bern&ldquo; (in dem Berner Taschenbuch von 1870)
+S.&nbsp;215&nbsp;ff. mitgetheilt.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_144_144" id="Footnote_144_144"></a><a href="#FNanchor_144_144"><span class="label">[144]</span></a> Erlass an alle waadtl&auml;ndischen Amtleute vom 3.&nbsp;Dezbr. 1652.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_145_145" id="Footnote_145_145"></a><a href="#FNanchor_145_145"><span class="label">[145]</span></a> <i>Zimmermann</i>, die Z&uuml;richer Kirche von 1519&ndash;1819 (Z&uuml;rich, 1878)
+S.&nbsp;205&ndash;206.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_146_146" id="Footnote_146_146"></a><a href="#FNanchor_146_146"><span class="label">[146]</span></a> <i>Hutchinson</i>, Cap.&nbsp;7. <i>W. Scott</i>, Br. Th.&nbsp;II. S.&nbsp;65.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_147_147" id="Footnote_147_147"></a><a href="#FNanchor_147_147"><span class="label">[147]</span></a> <i>W. Scott</i>, Br. &uuml;b. D&auml;m. Th.&nbsp;II. S.&nbsp;158&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_148_148" id="Footnote_148_148"></a><a href="#FNanchor_148_148"><span class="label">[148]</span></a> &bdquo;Die Priester stellten den Grundsatz auf, dass die R&ouml;mischkatholischen,
+als ihre Hauptfeinde, mit einander dem Teufel, der Messe und den Hexen zugethan
+w&auml;ren, welche ihrer Meinung nach alle drei zu Unheilstiften vergesellschaftet
+und nat&uuml;rliche Verb&uuml;ndete sein m&uuml;ssten.&ldquo; <i>W. Scott.</i></p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_149_149" id="Footnote_149_149"></a><a href="#FNanchor_149_149"><span class="label">[149]</span></a> Vgl. <i>Pitcairn's</i> Criminal Trials of Scotland, vol.&nbsp;I. P.&nbsp;II. S.&nbsp;213, 223.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_150_150" id="Footnote_150_150"></a><a href="#FNanchor_150_150"><span class="label">[150]</span></a> <i>W. Scott</i>, Th.&nbsp;II. S.&nbsp;76&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_151_151" id="Footnote_151_151"></a><a href="#FNanchor_151_151"><span class="label">[151]</span></a> A trial etc. p.&nbsp;25.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_152_152" id="Footnote_152_152"></a><a href="#FNanchor_152_152"><span class="label">[152]</span></a> Ueber Hopkins s. <i>Hutchinson</i>, Versuch v. d. Hexerei, Cap.&nbsp;IV. <i>Walter
+Scott</i>, Br. &uuml;b. D&auml;monol. Th.&nbsp;II. S.&nbsp;86&nbsp;ff. und <i>Thomas Wright</i>, Narratives of
+Sorcery, T.&nbsp;II. Cap.&nbsp;XXV.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_153_153" id="Footnote_153_153"></a><a href="#FNanchor_153_153"><span class="label">[153]</span></a> <i><span class="ins" title="Hartpole-Lecky">Hartpole Lecky</span></i>, S.&nbsp;83.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_154_154" id="Footnote_154_154"></a><a href="#FNanchor_154_154"><span class="label">[154]</span></a> A trial etc. S.&nbsp;25.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_155_155" id="Footnote_155_155"></a><a href="#FNanchor_155_155"><span class="label">[155]</span></a> Ueber die Einwirkung des Hexenglaubens auf die dramatische Literatur
+Englands in damaliger Zeit vgl. <i>Thomas Wright</i>, Narratives of Sorcery I.
+S.&nbsp;286 u.&nbsp;296.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_156_156" id="Footnote_156_156"></a><a href="#FNanchor_156_156"><span class="label">[156]</span></a> Der Oberrichter Sir <i>Matthew Hale</i> ging in seiner Verurtheilung der
+beiden Ungl&uuml;cklichen von dem Satze aus, dass die Thats&auml;chlichkeit des Lasters
+der Hexerei nicht zu bezweifeln sei, denn dieselbe werde 1)&nbsp;durch die heil.
+Schrift und 2)&nbsp;durch den Consensus gentium best&auml;tigt, indem die Weisheit
+alter V&ouml;lker Gesetze gegen die Zauberei aufgestellt habe. Vgl. den Bericht
+&uuml;ber den Prozess in A collection of rare and curious tracts relating to witchcraft
+(Lond. 1838) und <i>Campbells</i> Lives of the chief-justices, I. S.&nbsp;565&ndash;566.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_157_157" id="Footnote_157_157"></a><a href="#FNanchor_157_157"><span class="label">[157]</span></a> <i>Hutchinson</i>, Historical essay concerning witchcraft, 1720 S.&nbsp;56&ndash;57.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_158_158" id="Footnote_158_158"></a><a href="#FNanchor_158_158"><span class="label">[158]</span></a> <i>Buckle</i>, Gesch. der Civilisation in England (&uuml;bers. v.&nbsp;Ruge) II. S.&nbsp;253&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_159_159" id="Footnote_159_159"></a><a href="#FNanchor_159_159"><span class="label">[159]</span></a> <i>Pitcairn</i>, Criminal trials of Scotland, vol I. P.&nbsp;II. S.&nbsp;50.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_160_160" id="Footnote_160_160"></a><a href="#FNanchor_160_160"><span class="label">[160]</span></a> <i><span class="ins" title="Hartpole-Lecky">Hartpole Lecky</span></i>, S.&nbsp;101.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_161_161" id="Footnote_161_161"></a><a href="#FNanchor_161_161"><span class="label">[161]</span></a> Nach <i>Dalyell</i>, Darker Superstitions of Scotland, S.&nbsp;645&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_162_162" id="Footnote_162_162"></a><a href="#FNanchor_162_162"><span class="label">[162]</span></a> <i><span class="ins" title="Hartpole-Lecky">Hartpole Lecky</span></i>, S.&nbsp;102.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_163_163" id="Footnote_163_163"></a><a href="#FNanchor_163_163"><span class="label">[163]</span></a> Diese r&auml;thselhafte Erz&auml;hlung ist in w&ouml;rtlicher Uebersetzung aus Th.
+Wright entlehnt.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_164_164" id="Footnote_164_164"></a><a href="#FNanchor_164_164"><span class="label">[164]</span></a> <i>Thomas Wright</i>, Narratives of sorcery and magic (Lond. 1851) Vol.&nbsp;II.
+Cap.&nbsp;31; <i>Bancroft</i>, History of the United States, Cap.&nbsp;19, <i>Hutchinson</i>, S.&nbsp;95
+bis 119 und <i>Upham</i>, Salem Witchcraft, Boston 1867, vol.&nbsp;II.&nbsp;&mdash; Nach <i>Upham</i>
+glaubten die Leute in Salem und Umgegend, der Teufel suche die Ausbreitung
+des Christenthums zu hindern, wesshalb durch Bek&auml;mpfung des Teufels und
+der Hexen f&uuml;r das Christenthum und f&uuml;r das Reich Gottes Bahn gebrochen
+werden m&uuml;sse.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_165_165" id="Footnote_165_165"></a><a href="#FNanchor_165_165"><span class="label">[165]</span></a> <i>Garinet</i> p.&nbsp;129. <i>Bolo</i>, Notice sur l'arr&ecirc;t du Parlement de D&ocirc;le du
+18&nbsp;janvier 1573 etc.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_166_166" id="Footnote_166_166"></a><a href="#FNanchor_166_166"><span class="label">[166]</span></a> <i>De Lancre</i> Arr&ecirc;ts notables de Paris, p.&nbsp;785.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_167_167" id="Footnote_167_167"></a><a href="#FNanchor_167_167"><span class="label">[167]</span></a> <i>Garinet</i> pag.&nbsp;139. Weitere Urtheile des pariser Parlaments bei <i>Le
+Brun</i> Hist. crit. des pratiques superstitienses, I.&nbsp;306. <i>Collin de Plancy</i> im
+Dict. infernal in verschiedenen Artikeln.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_168_168" id="Footnote_168_168"></a><a href="#FNanchor_168_168"><span class="label">[168]</span></a> <i>Garinet</i> p.&nbsp;153.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_169_169" id="Footnote_169_169"></a><a href="#FNanchor_169_169"><span class="label">[169]</span></a> Les sorcelleries de Henri de Valois, et les oblations, qu'il faisait au
+diable dans le bois de Vincennes. Didier-Millot 1589. S. <i>Garinet</i> p.&nbsp;294.&nbsp;&mdash;
+Von dem Buhlteufel Terragon wird gehandelt in: Remontrances &agrave; Henri de
+Valois, sur les choses terribles, envoy&eacute;es par un enfant de Paris. 28&nbsp;janvier
+1589. Jacques Gr&eacute;goire. In-8vo.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_170_170" id="Footnote_170_170"></a><a href="#FNanchor_170_170"><span class="label">[170]</span></a> Diess bezieht sich auf das Jahr 1594. <i>Delrio</i> Lib.&nbsp;V. Append.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_171_171" id="Footnote_171_171"></a><a href="#FNanchor_171_171"><span class="label">[171]</span></a> <i>Le Brun</i>, hist. crit. des prat. superst. Vol.&nbsp;I. p.&nbsp;308.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_172_172" id="Footnote_172_172"></a><a href="#FNanchor_172_172"><span class="label">[172]</span></a> L'incr&eacute;dulit&eacute; et m&eacute;cr&eacute;ance du sortil&eacute;ge pleinement convaincues Paris
+1612,&nbsp;&mdash; und Tableau de l'inconstance des mauvais anges et d&eacute;mons. Paris
+1612. Beide sind jetzt selten. Eine deutsche Bearbeitung erschien 1630 unter
+dem Titel: Wunderbahrliche Geheimnussen der Zauberey etc., gezogen aus
+einem weitleufftigen in Frantz&ouml;sischer Spraach getrucktem Tractat Herrn
+<i>Petri de Lancre</i>, Parlamentsherrn zu Bordeaux. (Ohne Druckort.)</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_173_173" id="Footnote_173_173"></a><a href="#FNanchor_173_173"><span class="label">[173]</span></a> <i>De Lancre</i> Cap.&nbsp;13. <i>Llorente</i>, Gesch. d. span. Inquisition. Th.&nbsp;III.
+Cap.&nbsp;37.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_174_174" id="Footnote_174_174"></a><a href="#FNanchor_174_174"><span class="label">[174]</span></a> <i>Llorente</i> Th.&nbsp;III. Cap.&nbsp;37. Abschn.&nbsp;2.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_175_175" id="Footnote_175_175"></a><a href="#FNanchor_175_175"><span class="label">[175]</span></a> <i>Garinet</i>, Hist. de la Magie en France. Pi&egrave;ces justificatives, Nr.&nbsp;IX.
+pag.&nbsp;308.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_176_176" id="Footnote_176_176"></a><a href="#FNanchor_176_176"><span class="label">[176]</span></a> <i>Garinet</i>, Hist. de la Magie en France, p.&nbsp;180. Trauergeschichte von der
+greulichen Zauberey Ludwig Goffredy u.&nbsp;s.&nbsp;w. in <i>Reichens</i> fernerem Unfug
+der Zauberey, Halle 1704. S.&nbsp;553.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_177_177" id="Footnote_177_177"></a><a href="#FNanchor_177_177"><span class="label">[177]</span></a> Bei <i>Hauber</i>, Bibl. mag. Bd.&nbsp;I. S.&nbsp;457&nbsp;ff. und 469&nbsp;ff. ist das Bekenntniss
+Gaufridy's, so wie das Urtheil des Parlaments vollst&auml;ndig abgedruckt.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_178_178" id="Footnote_178_178"></a><a href="#FNanchor_178_178"><span class="label">[178]</span></a> Geschichte der Teuffel zu Lod&uuml;n, in <i>Joh. Reichens</i> fernerem Unfug
+der Zauberey. S.&nbsp;273&nbsp;ff.&nbsp;&mdash; <i>Alexis Willibald</i> hat dieses schreckliche Vorkommniss
+in der Form eines historischen Romans bearbeitet: &bdquo;Urban Grandier
+oder die Besessenen von Loudun. 2 Bde. Berl. 1843.&ldquo;</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_179_179" id="Footnote_179_179"></a><a href="#FNanchor_179_179"><span class="label">[179]</span></a> Betitelt: La cordonni&egrave;re de Loudun.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_180_180" id="Footnote_180_180"></a><a href="#FNanchor_180_180"><span class="label">[180]</span></a> <i>Garinet</i> p.&nbsp;236.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_181_181" id="Footnote_181_181"></a><a href="#FNanchor_181_181"><span class="label">[181]</span></a> <i>B. Bekker</i>, bez. Welt. Buch IV. Cap.&nbsp;29. <i>Horst</i> Z.&nbsp;B. Th.&nbsp;I. S.&nbsp;212&nbsp;ff.
+<i>Hauber</i>, Bibl. mag. Bd.&nbsp;III. St.&nbsp;30. <i>W. Scott</i>, Br. &uuml;b. D&auml;monologie, Th.&nbsp;II.
+S.&nbsp;34, und <i>Th. Wright</i>, Narratives of sorcery, Chap.&nbsp;XXIX.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_182_182" id="Footnote_182_182"></a><a href="#FNanchor_182_182"><span class="label">[182]</span></a> <i>Thomasius</i>, Kurze Lehrs&auml;tze vom Laster der Zauberei, &sect;.&nbsp;46.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_183_183" id="Footnote_183_183"></a><a href="#FNanchor_183_183"><span class="label">[183]</span></a> 1643. In der bisch&ouml;flichen Sentenz heisst es: pour avoir honteusement
+prostitu&eacute; son corps aux diables, aux sorciers et autres personnes, de la
+copulation desquelles elle est devenue grosse, et pour avoir conspir&eacute; avec sorciers
+et magiciens dans leurs assembl&eacute;es et dans le sabbat au d&eacute;sordre et
+ruine g&eacute;n&eacute;rale de tout le monast&egrave;re, perdition des religieuses et de leurs &acirc;mes.
+<i>Garinet</i> p.&nbsp;245.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_184_184" id="Footnote_184_184"></a><a href="#FNanchor_184_184"><span class="label">[184]</span></a> Wir berichten hier nach der lehrreichen Schrift <i>L. Rapp's</i>, &bdquo;Die Hexenprozesse
+und ihre Gegner aus Tirol&ldquo; S.&nbsp;47&ndash;70.&nbsp;&mdash; <i>Tanner</i> hat im Leben
+wegen seiner Antastung des Hexenglaubens viel leiden m&uuml;ssen, und wurde
+auch noch im Tode von einem eigenen Geschick verfolgt. Er war auf der
+Reise in dem kleinen Orte Unken gestorben. Nach seinem Tode entdeckten
+nun die Bewohner des Hauses, in welchem er gestorben war, unter seinem
+Nachlass ein Glas, in welchem sich ein grosser, dunkelfarbiger, haariger und
+mit Krallen versehener&nbsp;&mdash; Teufel zeigte. Der Verstorbene hatte also einen
+&bdquo;Glasteufel&ldquo; mit sich gef&uuml;hrt und war somit ein Zauberer gewesen, wesshalb
+die Leute alsbald in gr&ouml;sster Best&uuml;rzung zum Pfarrer eilten, um die Beisetzung
+der Leiche in geweihter Erde zu verhindern. Der Pfarrer, der sich infolge
+dessen ins Sterbehaus begab, sah jedoch sofort, dass der &bdquo;Glasteufel&ldquo; nichts
+anderes als ein Mikroskop war, in welches der Verstorbene eine M&uuml;cke gelegt
+hatte. Der Pfarrer machte dieses den Leuten klar, indem er vor ihren Augen
+das Insekt aus dem Mikroskop herausnahm und ein anderes, eben eingefangenes
+hineinlegte, welches sich nun auch vergr&ouml;ssert darstellte. Die Leute sahen
+nun ihren Irrthum ein und Tanner's Leiche wurde in der Ortskirche neben
+dem Altar beigesetzt. S.&nbsp;<i>Rapp</i>, S.&nbsp;50&ndash;51.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_185_185" id="Footnote_185_185"></a><a href="#FNanchor_185_185"><span class="label">[185]</span></a> <i>Rapp</i>, S.&nbsp;69&ndash;70.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_186_186" id="Footnote_186_186"></a><a href="#FNanchor_186_186"><span class="label">[186]</span></a> Vollst&auml;ndiger Titel: <em class="spaced">Cautio criminalis, seu de processibus
+contra sagas liber</em> ad magistratus Germaniae hoc tempore necessarius;
+tum autem consiliariis et confessariis principum, inquisitoribus, judicibus,
+advocatis, confessariis reorum, concionatoribus ceterisque lectu utilissimus.
+Auctore incerto Theologo orthodoxo. Rintelii, typis exscripsit Petrus Lucius,
+typogr. Acad. MDCXXXI.&nbsp;&mdash; Schon 1632 wurde das Buch von <i>Gron&auml;us</i> in
+Frankfurt a.&nbsp;M. neu aufgelegt. Eine dritte Auflage erschien 1695 zu Sulzbach,
+die letzte wohl zu Augsburg, 1731. Eine deutsche Uebersetzung im
+Auszug wurde 1647 unter dem Titel &bdquo;Gewissensbuch von Prozessen gegen
+die Hexen&ldquo; von dem schwedischen Feldprediger <i>J. Seiffert</i> zu Bremen edirt
+und 1649 und 1657 neu aufgelegt. Eine vollst&auml;ndige Uebersetzung veranstaltete
+der Sekret&auml;r und Rath des Grafen Moritz zu Nassau-Katzenellenbogen
+<i>Hermann Schmidt</i>. Doch wagte er erst 1648 das schon 1642 abgeschlossene
+Manuskript (mit einer an den Grafen Moritz gerichteten Dedikation) der Oeffentlichkeit
+zu &uuml;bergeben, indem er in diesem Jahre in seinem eigenen Herrn
+einen zuverl&auml;ssigen Besch&uuml;tzer gewonnen hatte. Die Uebersetzung erschien
+unter dem Titel: &bdquo;<em class="spaced">Hochnotpeinliche Vorsichtsmassregel
+oder Warnungsschrift &uuml;ber die Hexenprozesse</em>, gerichtet
+an alle Beh&ouml;rden Deutschlands, an die F&uuml;rsten und ihre R&auml;the, an die Richter
+und Advokaten, Beichtiger, Redner und an das ganze Volk.&ldquo; Eine andere
+Uebersetzung gab <i>Reiche</i> in seinen &bdquo;Unterschiedlichen Schriften vom Unfug
+des Hexenprozesses&ldquo; (Halle 1703) heraus. Eine franz&ouml;sische Uebersetzung
+wurde zu Lyon 1660 ver&ouml;ffentlicht.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_187_187" id="Footnote_187_187"></a><a href="#FNanchor_187_187"><span class="label">[187]</span></a> Vgl. &uuml;ber ihn: <i>Alex. Baldi</i>, Die Hexenprozesse in Deutschland und
+ihr hervorragendster Bek&auml;mpfer, W&uuml;rzb. 1874; <i>H&ouml;lscher</i>, Friedrich Spee von
+Langenfeld, (D&uuml;sseldorfer Realschulprogramm von 1871); <i>J. B. M. Diel</i>,
+Friedrich v.&nbsp;Spee, eine biograph. und literar-historische Skizze; Freiburg 1872
+und <i>F. J. Micus</i>, Friedrich Spee, in der Zeitschr. des Vereins f&uuml;r Gesch. u.
+Alterthumskunde Westfalens, B.&nbsp;XIII. M&uuml;nster 1852, S.&nbsp;59&ndash;76.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_188_188" id="Footnote_188_188"></a><a href="#FNanchor_188_188"><span class="label">[188]</span></a> Unter den deutschen Schriften Spee's zeichnet Leibnitz das &bdquo;g&uuml;ldene
+Tugendbuch&ldquo; besonders aus.&nbsp;&mdash; Ueber Spee's Schriften s. <i>Hauber</i>, Bibl. mag.
+B.&nbsp;III. S.&nbsp;1&nbsp;ff. u. S.&nbsp;501&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_189_189" id="Footnote_189_189"></a><a href="#FNanchor_189_189"><span class="label">[189]</span></a> <i>Theodicee</i>, Thl.&nbsp;I. &sect;.&nbsp;96 u.&nbsp;97.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_190_190" id="Footnote_190_190"></a><a href="#FNanchor_190_190"><span class="label">[190]</span></a> Leibnitz erlebte freilich nicht das Jahr 1749, wo zu W&uuml;rzburg die
+Nonne Maria Renata den Scheiterhaufen bestieg.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_191_191" id="Footnote_191_191"></a><a href="#FNanchor_191_191"><span class="label">[191]</span></a> Hoc anno obiit eximius S.&nbsp;J. Presbyter in Collegio Trevir. Fridericus
+Spee. Gallis, per Hispanorum irruptionem in urbem Trev., pluribus laesis
+afflictisque tanto charitatis evangelicae praesidio adfuit, ut cum sibi non parceret,
+contracta demum lue, aliorum vitae suam moriens impenderit,&nbsp;&mdash; 7 Augusti.
+In crypta ecclesiae quondam S.&nbsp;J. tumulatus est cum hac inscriptione
+simplici: <i>Hic jacet Fridericus Spee</i>. In omne tempus spiritum vere evangelicum
+hujus viri, divinum, ut ita loquamur, ejus ingenium, fecundum pectus,
+venustatem et dulcedinem suorum carminum quasi specimen et exemplum
+memoret grata posteritas. <i>Intaminatis fulget honoribus</i>, dicimus cum Horatio.
+Wyttenb. Gest. Trevir.&nbsp;III. p.&nbsp;80.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_192_192" id="Footnote_192_192"></a><a href="#FNanchor_192_192"><span class="label">[192]</span></a> Beitr. z. Geschichte der Zauberei, in <i>Hitzig's</i> Annalen der Crim. Rechtspflege
+B.&nbsp;II. S.&nbsp;182.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_193_193" id="Footnote_193_193"></a><a href="#FNanchor_193_193"><span class="label">[193]</span></a> <i>Leibnitz</i> Theodicee I. Th. &sect;.&nbsp;96 u.&nbsp;97.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_194_194" id="Footnote_194_194"></a><a href="#FNanchor_194_194"><span class="label">[194]</span></a> <i>Masenius</i> (in Continuat. Metrop. Eccles. Trev.) sagt: Liber, quem
+(Pater Spee) Cautionem criminalem inscripserat, cum per alienas manus, nondum
+per <i>Societatem probatus</i>, lucem subiret, <i>non paucis suum autorem periculis
+exposuit</i>. S.&nbsp;Animadvers. ad Gesta Trevir. cap.&nbsp;101.&nbsp;&mdash; Nach den Statuten
+des Ordens hatte sich <i>Spee</i>, indem er sein Buch erscheinen liess, ohne
+f&uuml;r dasselbe die Approbation der Ordensoberen eingeholt zu haben, einer <em class="spaced">Tods&uuml;nde</em>
+schuldig gemacht.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_195_195" id="Footnote_195_195"></a><a href="#FNanchor_195_195"><span class="label">[195]</span></a> De sagarum impietate, nocendi imbecillitate et poenae gravitate, zuerst
+T&uuml;bingen 1621, dann 1667.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_196_196" id="Footnote_196_196"></a><a href="#FNanchor_196_196"><span class="label">[196]</span></a> Die Cautio criminalis wurde so schnell vergriffen, dass schon im folgenden
+Jahre eine zweite Auflage n&ouml;thig war. Der Herausgeber derselben,
+Gron&auml;us, bezieht sich f&uuml;r sein Unternehmen auf den ausdr&uuml;cklichen Wunsch
+einiger Glieder des Reichskammergerichts und des Reichshofraths. Sp&auml;terhin
+erschienen noch mehrere Abdr&uuml;cke und verschiedene Uebersetzungen, und es
+ist darum keinem Zweifel unterworfen, dass das Werk Aufsehen gemacht habe.
+Um so wunderbarer ist's, dass wir dasselbe von den ersten Kriminalisten des
+Jahrhunderts, einem <i>Carpzov</i>, <i>Berlich</i> und <i>Brunnemann</i>, gar nicht erw&auml;hnt
+finden, und dass auch <i>Thomasius</i>, als er sein erstes Schriftchen &uuml;ber die Zauberei
+herausgab, in dem Wahne stand, die Cautio criminalis sei ein ganz neues
+Buch, weil er nur von der letzten Ausgabe derselben Kenntniss hatte. Hauber
+vermuthet, vielleicht nicht mit Unrecht, dass die ersten Ausgaben von den an
+den Pranger gestellten Hexenrichtern m&ouml;glichst unterdr&uuml;ckt worden seien;
+wenigstens waren die Exemplare derselben schon zu seiner Zeit sehr selten
+geworden. Bibl. mag. Th.&nbsp;III. S.&nbsp;10&nbsp;f.&nbsp;&mdash; Zwei ausl&auml;ndische Schriftsteller,
+die gegen die Tortur schrieben, <i>Daniel Jonktys</i> in Holland (um 1651) und
+<i>Augustin Nicolas</i> in Frankreich (um 1682), kannten das Buch wohl.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_197_197" id="Footnote_197_197"></a><a href="#FNanchor_197_197"><span class="label">[197]</span></a> Dieses geschah im Jahr 1737, wo das Buch zu Wolfenb&uuml;ttel unter
+dem Titel erschien (unter welchem es uns vorliegt): <em class="spaced">Tribunal reformatum</em>,
+in quo sanioris et tutioris justitiae via judici christiano in processu
+criminali commonstratur, <em class="spaced">reiecta et fugata Tortura</em>, cuius iniquitatem,
+multiplicem fallaciam atque illicitum inter Christianos usum libera et
+necessaria dissertatione aperuit <i>Joh. Grevius</i>, Clivensis, quam captivus scripsit
+in ergastulo Amsterdamensi: ob raritatem, elegantiam et varium usum recusa,
+accurante <i>J. G. Pertsch</i>, JCto, Guelpherbyti. 1737 (560&nbsp;Seiten in 8<sup>o</sup>.)</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_198_198" id="Footnote_198_198"></a><a href="#FNanchor_198_198"><span class="label">[198]</span></a> Instructio pro formandis processibus in caussis strigum, sortilegorum
+et maleficorum. Rom. 1657. Dieselbe findet sich am correktesten bei <i>Carena</i>,
+de offic. Inquis. im Anhange abgedruckt; ausserdem bei <i>Pignatelli</i> Consultat.
+noviss.&nbsp;I. S.&nbsp;123.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_199_199" id="Footnote_199_199"></a><a href="#FNanchor_199_199"><span class="label">[199]</span></a> Theatr. Europ.&nbsp;III. S.&nbsp;456.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_200_200" id="Footnote_200_200"></a><a href="#FNanchor_200_200"><span class="label">[200]</span></a> <i>Spedalieri</i> in Analisi dell' esame critico del Signor Nic. Freret, Cap.&nbsp;X.
+art.&nbsp;IX. &sect;.&nbsp;5: In Roma non si &egrave; mai bruciato alcuno per accusa di stregoneria,
+come pi&ugrave; volte &egrave; accaduto in Francia.&nbsp;&mdash; Ebenso sagt <i>Bergier</i> im Dict.
+theol. Art. Inquisition: L'on n'en connoit aucun exemple (einer Hexenverbrennung)
+&agrave; Rome.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_201_201" id="Footnote_201_201"></a><a href="#FNanchor_201_201"><span class="label">[201]</span></a> <i>Tholuck</i>, das akademische Leben des siebenzehnten Jahrh., II. S.&nbsp;32.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_202_202" id="Footnote_202_202"></a><a href="#FNanchor_202_202"><span class="label">[202]</span></a> Solche Predigten wurden auch gedruckt. Der lutherische Superintendent
+<i>Samson</i> zu Riga z.&nbsp;B. ver&ouml;ffentlichte 1626 einen starken Quartband &bdquo;auserlesener
+und wohlbegr&uuml;ndeter Hexenpredigten.&ldquo; Eine &auml;hnliche Sammlung ist
+von einem Frankfurter Prediger Dr. <i>Wagner</i> vorhanden.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_203_203" id="Footnote_203_203"></a><a href="#FNanchor_203_203"><span class="label">[203]</span></a> <i>Jarcke</i> sagt in seinem &bdquo;Handbuch des Strafrechts&ldquo; Th.&nbsp;II. S.&nbsp;61,
+<i>Carpzov</i> behalte die Bestimmung der Carolina im Auge, dass die Zauberei,
+um des Todes w&uuml;rdig zu sein, einen Schaden gestiftet haben m&uuml;sse. Allein
+schon <i>v.&nbsp;W&auml;chter</i> hat (Beitr. zur deutschen Gesch. S.&nbsp;291) auf das Verkehrte
+dieser Angabe hingewiesen. <i>Carpzov</i> sagt n&auml;mlich in seiner Practica rerum
+criminalium Quaest.&nbsp;49, Nr.&nbsp;23 bei der Auslegung des Art.&nbsp;109 der Peinlichen
+Gerichtsordnung: &bdquo;<em class="spaced">Dieselbe Strafe</em> (n&auml;mlich der <em class="spaced">Feuertod</em>) ist auch
+Denjenigen aufzuerlegen, welche mit dem Teufel ein Pact schliessen, <em class="spaced">sollten
+sie auch Niemandem geschadet</em>, sondern entweder nur teuflischen Zusammenk&uuml;nften
+auf dem Blocksberge beigewohnt oder irgend einen Verkehr
+mit dem Teufel gehabt oder auch nur seiner H&uuml;lfe vertraut und sonst gar
+nichts weiter gewirkt haben.&ldquo;&nbsp;&mdash; Carpzov geht dann noch weiter, indem er
+Nr.&nbsp;29 bemerkt, die Feuerstrafe sei auch den Zauberern und Hexen zuzuf&uuml;gen,
+welche mit dem Teufel concumbirten, wenn sie auch nicht mit ausdr&uuml;cklichen
+Worten sich ihm ergeben oder einen bestimmten Vertrag mit ihm
+eingegangen h&auml;tten. Zwar werde, f&uuml;gt er hinzu, von Juristen und Philosophen
+dar&uuml;ber gestritten, ob Zauberer und Hexen in Wahrheit und in nat&uuml;rlicher
+Weise mit D&auml;monen, n&auml;mlich M&auml;nner cum succubis und Weiber cum incubis
+Unzucht treiben und ob Hexen und Zauberinnen dadurch schwanger werden
+k&ouml;nnten. Viele seien n&auml;mlich der Meinung, dass solche daemoniaci concubitus
+nur tr&auml;umerische Illusionen w&auml;ren, welche auch bei ganz gesitteten Frauen
+vork&auml;men, und sogar Jos. Fichardus sei dieser Ansicht. Allein hier verwechsele
+man zwei ganz verschiedene Dinge, die wohl auseinander gehalten werden
+m&uuml;ssten, n&auml;mlich die Frage, ob D&auml;monen sich wirklich mit Menschen <em class="spaced">vermischen</em>
+und die andere Frage, ob sie mit denselben etwas <em class="spaced">erzeugen</em> k&ouml;nnten.
+Hierauf verbreitet sich nun <span class="ins" title="Carpzow">Carpzov</span> allen Ernstes &uuml;ber das semen Diaboli
+und &uuml;ber das semen alterius, quo daemon forsan abutitur, und kommt zu
+dem Schluss, dass aus einem solchen concubitus unm&ouml;glich etwas Rechtes
+hervorgehen k&ouml;nne, wobei er sich auf das Gest&auml;ndniss vieler Hexen beruft,
+welche zugegeben h&auml;tten, dass sie aus der Vermischung mit dem Teufel nur
+wurmartige Dinger, &bdquo;Elben&ldquo;, &bdquo;b&ouml;se Dinger&ldquo; geboren, sie dann Menschen in
+Arme, Beine oder sonstwohin gezaubert und diesen dadurch Schaden zugef&uuml;gt
+h&auml;tten!&nbsp;&mdash; So stand der gefeierte Jurist <i>Carpzov</i> zur Sache! Welche Auctorit&auml;t
+er&nbsp;&mdash; der orthodoxe lutherische Jurist&nbsp;&mdash; dem <em class="spaced">p&auml;pstlichen Hexenhammer</em>
+zuerkannte, ist in <i>Hitzig's und Demme's</i> Annalen, B.&nbsp;XXV. S.&nbsp;363,
+Anmerk.&nbsp;89 nachgewiesen.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_204_204" id="Footnote_204_204"></a><a href="#FNanchor_204_204"><span class="label">[204]</span></a> Part.&nbsp;III. Qu.&nbsp;103. n.&nbsp;50. Processus inquisitorius an hodie sit remedium
+ordinarium. Vgl. Quaest.&nbsp;107. n.&nbsp;22.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_205_205" id="Footnote_205_205"></a><a href="#FNanchor_205_205"><span class="label">[205]</span></a> Inquisitorius vero est processus, quando nullo existente accusatore judex
+per viam inquisitionis <i>summarie et sublato</i> (quod dicitur) <i>velo, absque longo
+litis sufflamine</i> procedit etc. Part.&nbsp;III. Qu.&nbsp;103. n.&nbsp;18.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_206_206" id="Footnote_206_206"></a><a href="#FNanchor_206_206"><span class="label">[206]</span></a> Part.&nbsp;III. Quaest.&nbsp;107. n.&nbsp;72. wird als erstes Erforderniss des Inquisitionsprozesses
+festgestellt, ut ante omnia de ipso facto constet. Qu.&nbsp;108.
+n.&nbsp;4.&nbsp;5. wird abermals auf Erhebung des Thatbestands gedrungen, ehe die
+Spezialuntersuchung beginnen k&ouml;nne. Qu.&nbsp;108. n.&nbsp;26. ist der Grundsatz aufgestellt:
+quod delinquenti confesso aut convicto poena mortis irroganda non
+sit, antequam de corpore delicti et veritate criminis comissi <i>liquide et certo
+per testes vel per evidentiam facti</i> constet. Diess kommt aber den Hexen nicht
+zu Gute; denn: limitatur haec regula&nbsp;.... in delictis occultis et difficilis
+probationis, ut in haeresi, sortilegio etc., de quorum corpore sufficit constare
+per <i>conjecturas</i> et certa indicia;&nbsp;.... quod enim in occultis delictis, et quae
+sunt difficilis probationis, praesumtiva et conjecturata probatio habeatur pro
+plena et concludenti probatione, generaliter et communiter receptum est.
+Qu.&nbsp;108. n.&nbsp;33.&nbsp;&mdash; Weiter wird Bodin's Satz gebilligt: in hoc super alia
+omnia tam turpi, tam horrendo et detestando crimine, in quo tam difficiles
+sunt probationes tamque abdita scelera, ut e millenis vix unus merito supplicio
+affici possit, <em class="spaced">nil necesse esse, religiose quenquam haerere
+regulis procedendi, sed extra ordinem oportere fieri
+illius judicium diversa a ceteris criminibus ratione</em>.
+Quaest.&nbsp;122. n.&nbsp;60.&nbsp;&mdash; Nach demselben Grundsatz beantwortet dann <i>Carpzov</i>
+auch die Frage nach der Anwendung der Tortur. Im Allgemeinen meint er
+(Qu.&nbsp;125, Nr.&nbsp;50&nbsp;ff.), habe der Richter &uuml;ber dieselbe unter gewissenhafter
+Erw&auml;gung der Art des Verbrechens und der vorliegenden Umst&auml;nde ganz nach
+seinem Ermessen zu entscheiden. Dabei rechtfertigt er aber die Bestimmung
+des s&auml;chsischen Rechts, dass bei den schwersten Verbrechen die Tortur zum
+dritten Male wiederholt werden k&ouml;nne; durch den Grundsatz, dass bei solchen
+Verbrechen eben wegen ihres enormen Charakters sch&auml;rfere Mittel zur Erfindung
+der Wahrheit anzuwenden seien, und mit der scheusslichen Bemerkung:
+quippe cum et ob atrocitatem criminis quandoque <em class="spaced">iura transgredi liceat</em>.
+Dieses wendet er dann namentlich auf die Hexerei an, bei welcher der Richter
+auch noch dazu eine <em class="spaced">h&auml;rtere</em> Tortur verh&auml;ngen k&ouml;nne, zumal da die Hexen
+durch alle m&ouml;glichen Teufelsmittel sich gegen die Qualen der Tortur zu sch&uuml;tzen
+w&uuml;ssten.&nbsp;&mdash; Zur Verh&auml;ngung der zweiten und dritten Tortur sollten freilich
+neue Indizien ermittelt werden. Mit welcher Leichtfertigkeit und Grausamkeit
+seines Denkens aber <i>Carpzov</i> auch diese Bestimmung zu umgehen und ein fortgesetztes
+Foltern der Angeklagten zu rechtfertigen wusste, hat <i>v.&nbsp;W&auml;chter</i> in
+den Beitr. zur deutschen Gesch. S.&nbsp;299 nachgewiesen.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_207_207" id="Footnote_207_207"></a><a href="#FNanchor_207_207"><span class="label">[207]</span></a> Vgl. <i>de Luca</i>, Versuch einer Geschichte der k.&nbsp;k. Leopold-Universit&auml;t
+zu Innsbruck.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_208_208" id="Footnote_208_208"></a><a href="#FNanchor_208_208"><span class="label">[208]</span></a> Bekanntlich hatte die Constitution Gregors&nbsp;XV. vom 20.&nbsp;M&auml;rz 1623
+in diesem Falle die Anwendung der Todesstrafe untersagt.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_209_209" id="Footnote_209_209"></a><a href="#FNanchor_209_209"><span class="label">[209]</span></a> <i>G. E. v.&nbsp;R&uuml;ling</i>, Ausz&uuml;ge einiger merkw&uuml;rdigen Hexenprozesse aus
+der Mitte des siebenzehnten Jahrhunderts im F&uuml;rstenthum Calenberg gef&uuml;hrt.
+G&ouml;ttingen, 1786, S.&nbsp;16&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_210_210" id="Footnote_210_210"></a><a href="#FNanchor_210_210"><span class="label">[210]</span></a> <i>v.&nbsp;R&uuml;ling</i>, Ausz&uuml;ge, S.&nbsp;63.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_211_211" id="Footnote_211_211"></a><a href="#FNanchor_211_211"><span class="label">[211]</span></a> Vgl. &uuml;ber die Abhandlungen 1, 2 und 4 den Aufsatz &bdquo;Der Hexenglaube
+in der Universit&auml;tsaula&ldquo; in Robert Prutz' &bdquo;Deutsches Museum&ldquo;, 1857
+S.&nbsp;465&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_212_212" id="Footnote_212_212"></a><a href="#FNanchor_212_212"><span class="label">[212]</span></a> Als z.&nbsp;B. eine Frau in dem w&uuml;rttembergischen Orte Deizisau von einem
+fremden Bettelweib der Bezauberung ihres Kindes angeklagt war, und, da sie
+leugnete, die juristische Fakult&auml;t zu Strassburg um ihr Gutachten angegangen
+wurde, erkl&auml;rte dieselbe: Auf die Aussage des Bettelweibes hin k&ouml;nne man
+die Frau nicht verhaften. Es w&auml;re gut, wenn man die Leute belehrte, dass
+nicht jede Krankheit ein Werk des Teufels sei. Ganz ungereimt auch sei es,
+dass der P&ouml;bel sie darum f&uuml;r eine Hexe halte, weil sie in der Kirche beim
+Beten nicht wie andere Weiber die Lippen bewege. Ueberdies erfreue sie
+sich ja eines guten Rufs, und wenn sie fr&uuml;her sich eine Zeitlang wunderlich
+geberdet und gesagt habe, sie wolle sich das Leben nehmen, so sei dieses aus
+Melancholie geschehen. Man solle sie daher in Ruhe lassen etc.&nbsp;&mdash; In einem
+dem Hofgerichte zu Marburg 1659 ertheilten Gutachten empfiehlt es die Strassburger
+Juristenfakult&auml;t (was bisher unerh&ouml;rt war), die Angeklagte zum Reinigungseid
+zuzulassen und von der Tortur abzustehen.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_213_213" id="Footnote_213_213"></a><a href="#FNanchor_213_213"><span class="label">[213]</span></a> <i>Hauber</i>, Bibl. mag. Th.&nbsp;III. S.&nbsp;250.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_214_214" id="Footnote_214_214"></a><a href="#FNanchor_214_214"><span class="label">[214]</span></a> <i>Balth. Bekker</i>, bezauberte Welt, Buch IV. Cap.&nbsp;30.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_215_215" id="Footnote_215_215"></a><a href="#FNanchor_215_215"><span class="label">[215]</span></a> <i>v.&nbsp;W&auml;chter</i>, S.&nbsp;301&ndash;02.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_216_216" id="Footnote_216_216"></a><a href="#FNanchor_216_216"><span class="label">[216]</span></a> Das Parlament suchte in seiner Remonstration dem K&ouml;nig aus theologischen
+und juristischen Gr&uuml;nden die Wirklichkeit der Hexerei und die Nothwendigkeit
+der Todesstrafe zu beweisen. <i>Garinet</i> p.&nbsp;248 und&nbsp;337.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_217_217" id="Footnote_217_217"></a><a href="#FNanchor_217_217"><span class="label">[217]</span></a> Louis, par la gr&acirc;ce de Dieu etc.&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash; savoir faisons, que&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash;
+nous avons dit, d&eacute;clar&eacute;, ordonn&eacute;, disons, d&eacute;clarons et ordonnons par ces pr&eacute;sentes,
+sign&eacute;es de notre main, ce qui s'ensuit: I.&nbsp;Que toutes personnes se
+m&ecirc;lant de deviner et se disant devins ou devineresses; vuideront incessamment
+le royaume, apr&egrave;s la publication de notre pr&eacute;sente d&eacute;claration, &agrave; peine de
+punition corporelle. II.&nbsp;D&eacute;fendons toute pratique superstitieuse de fait, par
+&eacute;crits ou par paroles, soit en abusant des termes de l'&eacute;criture sainte, ou des
+pri&egrave;res de l'&eacute;glise; soit en disant ou faisant des choses qui n'ont aucun rapport
+aux causes naturelles; voulons, que ceux qui se trouveront les avoir enseign&eacute;es,
+ensemble ceux qui les auront mises en usage et qui s'en sont servis
+pour quelque fin que ce puisse &ecirc;tre, soient punis exemplairement et suivant
+l'exigence de cas. III.&nbsp;Et s'il se trouveroit &agrave; l'avenir des personnes assez
+m&eacute;chantes, pour ajouter et joindre &agrave; la superstition l'impi&eacute;t&eacute; et le sacril&eacute;ge,
+sous pr&eacute;texte d'op&eacute;ration de pr&eacute;tendue magie ou autre pr&eacute;texte de pareille
+qualit&eacute;, nous voulons, que celles qui s'en trouveront convaincues, soient <i>punies
+de mort</i>. Etc.&nbsp;&mdash; Man kennt ein Urtheil des pariser Parlaments vom
+18.&nbsp;Dez. 1691, worin mehrere Sch&auml;fer, welche beschuldigt waren, Viehsterben
+herbeigef&uuml;hrt zu haben, bezeichnet sind als &bdquo;convaincus de superstitions, d'impi&eacute;t&eacute;s,
+sacril&eacute;ges, profanations, empoisonnements et mal&eacute;fices.&ldquo;&nbsp;&mdash; <i>Le Brun</i> I.
+p.&nbsp;316.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_218_218" id="Footnote_218_218"></a><a href="#FNanchor_218_218"><span class="label">[218]</span></a> <i>Walter Scott</i>, Br. &uuml;b. D&auml;monologie, Th.&nbsp;II. S.&nbsp;110.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_219_219" id="Footnote_219_219"></a><a href="#FNanchor_219_219"><span class="label">[219]</span></a> <i>Hauber</i>, Bibl. mag. St. XVII.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_220_220" id="Footnote_220_220"></a><a href="#FNanchor_220_220"><span class="label">[220]</span></a> Der letzte gerichtliche Fall in den vereinigten Niederlanden soll nach
+<i>Scheltema</i> (S.&nbsp;262) im Jahr 1610 vorgekommen sein. Dass indessen diese Angabe
+unrichtig ist, ist aus <i>Scheltema</i> S.&nbsp;238&ndash;239 selbst zu ersehen.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_221_221" id="Footnote_221_221"></a><a href="#FNanchor_221_221"><span class="label">[221]</span></a> Der Titel der Schrift lautet: Het afgerukt momaangezicht der Tooverye,
+daarin het bedrogh der gewaande toovery naakt ontdekt en met gezonde
+redenen en exempelen dezer eeuwe aangewezen wordt. S.&nbsp;<i>Scheltema</i>,
+S.&nbsp;281&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_222_222" id="Footnote_222_222"></a><a href="#FNanchor_222_222"><span class="label">[222]</span></a> <i>Bayle</i>, (Pens&eacute;es diverses, &sect;.&nbsp;241) nennt ihn: l'homme de France, qui
+avait le plus de lecture.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_223_223" id="Footnote_223_223"></a><a href="#FNanchor_223_223"><span class="label">[223]</span></a> Apologie pour tous les grands hommes qui ont &eacute;t&eacute; accus&eacute;s de magie.
+Paris 1669.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_224_224" id="Footnote_224_224"></a><a href="#FNanchor_224_224"><span class="label">[224]</span></a> Vgl. &uuml;ber ihn <i>Hauber</i>, Bibl. mag. B.&nbsp;II. S.&nbsp;682&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_225_225" id="Footnote_225_225"></a><a href="#FNanchor_225_225"><span class="label">[225]</span></a> Das Buch erschien unter dem Titel <em class="spaced">The vanity of dogmatizing</em>
+zu London 1661 und 1662. Mit Zus&auml;tzen vermehrt gab es der Verf. 1665
+unter dem Titel heraus: <em class="spaced">Scepsis scientifica</em> or Confest ignorance the
+way to science. Ein genaues Referat &uuml;ber den Inhalt des Buches s. in <i>Hallam's</i>
+Hist. of Liter. V.&nbsp;III. S.&nbsp;358&ndash;362.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_226_226" id="Footnote_226_226"></a><a href="#FNanchor_226_226"><span class="label">[226]</span></a> Some philosophical considerations touching the being of witches and
+witchcraft. 1666.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_227_227" id="Footnote_227_227"></a><a href="#FNanchor_227_227"><span class="label">[227]</span></a> Die Schrift erschien n&auml;mlich unter dem Titel: <em class="spaced">Blow at modern
+Sadducism on Witches and Witchcraft</em> etc. 1666 (1667. 1688).</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_228_228" id="Footnote_228_228"></a><a href="#FNanchor_228_228"><span class="label">[228]</span></a> <em class="spaced">Display of supposed witchcraft</em>. 1673.&nbsp;&mdash; Aus dem Englischen
+&uuml;bersetzt, mit einer Vorrede von Thomasius, Halle 1719.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_229_229" id="Footnote_229_229"></a><a href="#FNanchor_229_229"><span class="label">[229]</span></a> <em class="spaced">Sadducismus triumphans</em> or a full and plain evidence concern.
+Witches etc. by Dr. <i>Henry More</i>, 1681.&nbsp;&mdash; N&auml;heres &uuml;ber den Inhalt der
+Schrift s. bei <i>Hartpole Lecky</i>, S.&nbsp;89&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_230_230" id="Footnote_230_230"></a><a href="#FNanchor_230_230"><span class="label">[230]</span></a> Das erste Buch der Schrift erschien unter dem Titel: <em class="spaced">De betoverde
+Wereld</em>, synde een groudig onderzoek van't gemeene, gevoelen, aangaande
+de Geesten, derzelver aart, vermogen, bewind en bdrijf alsook hetgeen de
+Menschen door derzelver kragt of gemeenschap doen, 1.&nbsp;boek Leeuw. 1691,
+8<sup>o</sup>. Die drei nachfolgenden B&uuml;cher erschienen bis 1693. Letzter Abdruck:
+Deventer, 1739 in 4<sup>o</sup>. In deutscher Uebersetzung wurde das Werk schon
+1693 zu Leipzig verbreitet, ausserdem erschien es auch in franz&ouml;sischer,
+italienischer und spanischer Uebersetzung.&nbsp;&mdash; Das Buch war ohne die vorschriftsm&auml;ssige
+kirchliche Censur erschienen, da <i>Bekker</i> als Doctor der Theologie
+an dieselbe nicht gebunden zu sein glaubte. Vgl. &uuml;ber Bekker die
+Schriften: B. Bekker in Franeker, Gron. 1848; B. Bekker in Amsterdam,
+Gron. 1850; <i>v. d. Aa</i>, Biographisch Woordenboek, T.&nbsp;II. S.&nbsp;88, und ausserdem
+die interessanten Mittheilungen <i>Nippold's</i> (S.&nbsp;83&ndash;86) &uuml;ber die ganze
+Literatur, welche durch Bekker's Auftreten veranlasst ist, und sich auf dasselbe
+bezieht.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_231_231" id="Footnote_231_231"></a><a href="#FNanchor_231_231"><span class="label">[231]</span></a> Sein Vater, Prediger zu Metslawier in Friesland, war von deutscher
+Abkunft. Bekker war in seiner Jugend &ouml;fters bei seinen Verwandten in Bielefeld
+zu Besuch gewesen und hatte daselbst die Hexenverfolgungen in der N&auml;he
+gesehen. <i>Scheltema</i>, S.&nbsp;286.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_232_232" id="Footnote_232_232"></a><a href="#FNanchor_232_232"><span class="label">[232]</span></a> Vor dem Vorwurfe des Manich&auml;ismus sch&uuml;tzte man sich indessen, wenn
+man den Teufel auch das Ungemessenste wirken liess, durch die Clausel &bdquo;mit
+Gottes Zulassung.&ldquo;</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_233_233" id="Footnote_233_233"></a><a href="#FNanchor_233_233"><span class="label">[233]</span></a> Bez. Welt, Buch II. Cap.&nbsp;32. &sect;.&nbsp;8.&nbsp;9.&nbsp;10.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_234_234" id="Footnote_234_234"></a><a href="#FNanchor_234_234"><span class="label">[234]</span></a> Ebendas. Cap.&nbsp;34. &sect;.&nbsp;4.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_235_235" id="Footnote_235_235"></a><a href="#FNanchor_235_235"><span class="label">[235]</span></a> Buch II. Cap.&nbsp;34, &sect;.&nbsp;17.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_236_236" id="Footnote_236_236"></a><a href="#FNanchor_236_236"><span class="label">[236]</span></a> Buch II. Cap.&nbsp;35. &sect;.&nbsp;1.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_237_237" id="Footnote_237_237"></a><a href="#FNanchor_237_237"><span class="label">[237]</span></a> Buch III. Cap.&nbsp;19. &sect;.&nbsp;1.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_238_238" id="Footnote_238_238"></a><a href="#FNanchor_238_238"><span class="label">[238]</span></a> R&eacute;ponse aux questions d'un provincial, Chap.&nbsp;35.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_239_239" id="Footnote_239_239"></a><a href="#FNanchor_239_239"><span class="label">[239]</span></a> R&eacute;ponse, Chap.&nbsp;39.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_240_240" id="Footnote_240_240"></a><a href="#FNanchor_240_240"><span class="label">[240]</span></a> Vgl. <i>Karl Biedermann</i>, Deutschland im 18. Jahrh. Leipz. 1858, B.&nbsp;II.
+S.&nbsp;355&ndash;391 und <i>Dernburg</i>, Thomasius und die Stiftung der Universit&auml;t Halle;
+Halle, 1865.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_241_241" id="Footnote_241_241"></a><a href="#FNanchor_241_241"><span class="label">[241]</span></a> Oeuvres, Tom.&nbsp;I. p.&nbsp;367.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_242_242" id="Footnote_242_242"></a><a href="#FNanchor_242_242"><span class="label">[242]</span></a> Theses inaugurales de crimine magiae, quas in Academia regia Fridericiana
+praeside D. <i>Ch. Thomasio</i>&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash; solemni eruditorum disquisitioni
+submittit M. <i>Joannes Reiche</i>, 12. d. Novembr. 1701. Halae Magdeb.&nbsp;&mdash;
+Ueber die wahre Auctorschaft s. <i>Hauber</i> Bibl. mag. Bd.&nbsp;II. S.&nbsp;308&nbsp;f.&nbsp;&mdash;
+1704 gab Reiche selbst in seinem &bdquo;Ferneren Unfug der Zauberei&ldquo; eine deutsche
+Uebersetzung dieser Thesen unter dem Titel: &bdquo;Herrn D. <i>Chr. Thomasii</i> kurze
+Lehrs&auml;tze von dem Laster der Zauberei, nach dem wahren Verstande des lateinischen
+Exemplars in's Teutsche &uuml;bersetzet etc.&ldquo;&nbsp;&mdash; Eine andere deutsche
+Uebersetzung erschien 1706 unter dem Titel: &bdquo;<i>Christ. Thomasii</i>, Kurtze Lehr-S&auml;tze
+von dem Laster der Zauberey, aus dem Lateinischen ins Deutche &uuml;bersetzet
+und mit des Authoris Vertheidigung vermehrt.&ldquo;</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_243_243" id="Footnote_243_243"></a><a href="#FNanchor_243_243"><span class="label">[243]</span></a> In diesem Sinne spricht sich Thomasius auch siebenzehn Jahre sp&auml;ter
+aus. S. seine Vorrede zur Uebersetzung des <em class="spaced">Webster</em> S.&nbsp;37.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_244_244" id="Footnote_244_244"></a><a href="#FNanchor_244_244"><span class="label">[244]</span></a> <i>Theophil Spizelius</i>, ein geborener Steyerm&auml;rker, Senior des geistlichen
+Ministeriums zu Augsburg, &dagger;1691.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_245_245" id="Footnote_245_245"></a><a href="#FNanchor_245_245"><span class="label">[245]</span></a> Gr&uuml;ndliche Abfertigung der unpartheyischen Gedancken eines ungenandten
+Auctoris, die er von der Lehre de crimine magiae des hochber&uuml;hmten
+Herrn D. Christiani Thomasii neulichst herausgegeben, gestellet von <i>Hieronymo
+a Sancta Fide</i>. Frankf. 1703.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_246_246" id="Footnote_246_246"></a><a href="#FNanchor_246_246"><span class="label">[246]</span></a> Z.&nbsp;B. <i>Petri Goldschmidt's</i> (Pastors zu Starup) Verworfener Hexen- und
+Zauber-Advokat, d.&nbsp;i. wohlgegr&uuml;ndete Vernichtung des th&ouml;richten Vorhabens
+Herrn Christiani Thomasii, J.&nbsp;U.&nbsp;D. et Prof. Halens., und aller derer, welche
+durch ihre superklugen Phantasiegrillen dem teufelischen Hexengeschmeiss
+das Wort reden wollen, in dem gegen dieselben aus dem unwidersprechlichen
+g&ouml;ttlichen Worte und der t&auml;glich lehrenden Erfahrung das Gegentheil zur Gen&uuml;ge
+angewiesen und best&auml;tigt wird, dass in der That eine teufelische Hexerei
+und Zauberei sei und dannenhero eine christliche Obrigkeit gehalten, diese
+abgesagten Feinde Gottes, schadenfrohe Menschen- und Viehm&ouml;rder aus der
+christlichen Gemeinde zu schaffen und dieselben zur wohlverdienten Strafe zu
+ziehen. 1705.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_247_247" id="Footnote_247_247"></a><a href="#FNanchor_247_247"><span class="label">[247]</span></a> Z.&nbsp;B. in der Erinnerung wegen der k&uuml;nftigen Winterlektionen 1702.
+Hier r&auml;umt er ein, dass es verborgene Mittel zur Besch&auml;digung von Menschen
+und Thieren, auch Krankheiten gebe, die muthmasslich vom Teufel herkommen,
+bek&auml;mpft jedoch von neuem die sichtbaren Erscheinungen des Teufels
+und dessen Verkehr mit den Menschen.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_248_248" id="Footnote_248_248"></a><a href="#FNanchor_248_248"><span class="label">[248]</span></a> Erster Band Halle 1703, zweiter B. 1704.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_249_249" id="Footnote_249_249"></a><a href="#FNanchor_249_249"><span class="label">[249]</span></a> S. oben. Halle 1719.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_250_250" id="Footnote_250_250"></a><a href="#FNanchor_250_250"><span class="label">[250]</span></a> <i>John Wagstaff</i> gr&uuml;ndlich ausgef&uuml;hrte Materie von der Hexerei. Deutsch,
+Halle 1711.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_251_251" id="Footnote_251_251"></a><a href="#FNanchor_251_251"><span class="label">[251]</span></a> <i>Franz Hutchinson's</i> historischer Versuch von der Hexerei etc. Deutsch
+von <i>Th. Arnold</i>, mit einer Vorrede von Thomasius. Leipzig 1726.&nbsp;&mdash; Das
+Buch hat in Beziehung auf Begebenheiten in England vieles Interessante, sonst
+aber viele Ungenauigkeiten und chronologische Verst&ouml;sse.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_252_252" id="Footnote_252_252"></a><a href="#FNanchor_252_252"><span class="label">[252]</span></a> <em class="spaced">Disputatio juris canonici de origine et progressu processus
+inquisitorii contra sagas</em>, quam&nbsp;.... praeside <i>Chr. Thomasio</i>
+....&nbsp;examini subjicit <i>J. P. Ipsen</i>. Hal. 1712. In demselben Jahre besorgte die
+Renger'sche Buchhandlung eine Uebersetzung.&nbsp;&mdash; Auch von dieser Abhandlung
+ist <i>Thomasius</i> selbst der Verfasser. S. seine Vorrede zur Uebersetzung
+des Webster, S.&nbsp;18.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_253_253" id="Footnote_253_253"></a><a href="#FNanchor_253_253"><span class="label">[253]</span></a> Auch gegen den Gebrauch der Folter ist <i>Thomasius</i> aufgetreten, indem
+er einen seiner Sch&uuml;ler &bdquo;&uuml;ber die Nothwendigkeit, die Folter aus den christlichen
+Gerichtsh&ouml;fen zu entfernen&ldquo;, disputiren liess. Allein mit Unrecht ist
+Thomasius als unbedingter Gegner der Folter bezeichnet worden. <i>Biedermann</i>
+macht in der Schrift &bdquo;Deutschland im achtzehnten Jahrhundert&ldquo; B.&nbsp;II. S.&nbsp;382
+auf einen an eben diesen Sch&uuml;ler gerichteten und auf die erw&auml;hnte Disputation
+bez&uuml;glichen Brief aufmerksam (abgedruckt in den Programmata Thomas. p.&nbsp;576),
+worin er zwar dessen Vorhaben nicht missbilligt, aber doch das Bedenken
+&auml;ussert, dass es nicht rathsam sein d&uuml;rfte, den Lenkern christlicher Staaten
+die Nachahmung der Engl&auml;nder und anderer V&ouml;lker in Abschaffung der Folter
+schlechthin anzuempfehlen,&nbsp;&mdash; weil es zweifelhaft sei, ob nicht, so lange es
+noch so viele andere Missst&auml;nde in der Rechtspflege gebe, die pl&ouml;tzliche Abschaffung
+der Folter gr&ouml;ssere Nachtheile haben m&ouml;chte als ihre Beibehaltung.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_254_254" id="Footnote_254_254"></a><a href="#FNanchor_254_254"><span class="label">[254]</span></a> S. Vorrede zum Webster, S.&nbsp;19.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_255_255" id="Footnote_255_255"></a><a href="#FNanchor_255_255"><span class="label">[255]</span></a> <i>Hertii</i> Consilia et responsa. Francof. 1729.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_256_256" id="Footnote_256_256"></a><a href="#FNanchor_256_256"><span class="label">[256]</span></a> Consilia <i>Michaelis Grassi</i>, in den Consil. Juridicorum Tubingensium.
+Tom.&nbsp;V. p.&nbsp;705&nbsp;f. ed.&nbsp;1733.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_257_257" id="Footnote_257_257"></a><a href="#FNanchor_257_257"><span class="label">[257]</span></a> <i>J. A. Scholtz</i>, Ueber den Glauben an Zauberei in den letztverflossenen
+vier Jahrhunderten (Breslau, 1830,) S.&nbsp;115.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_258_258" id="Footnote_258_258"></a><a href="#FNanchor_258_258"><span class="label">[258]</span></a> <i>Scholtz</i>, S.&nbsp;118.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_259_259" id="Footnote_259_259"></a><a href="#FNanchor_259_259"><span class="label">[259]</span></a> <i>Scholtz</i>, S.&nbsp;119.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_260_260" id="Footnote_260_260"></a><a href="#FNanchor_260_260"><span class="label">[260]</span></a> Auf den M&uuml;nchow'schen G&uuml;tern in der Uckermark war n&auml;mlich ein
+f&uuml;nfzehnj&auml;hriges M&auml;dchen wegen fleischlicher Vermischung mit dem Teufel
+enthauptet worden, und zwar <em class="spaced">nach einem von der Universit&auml;t Greifswald
+eingeholten Erkenntnisse</em>. Eine Revision der Akten ergab,
+dass weder die n&ouml;thigen Zeugen verh&ouml;rt, noch die Angeklagte ordnungsm&auml;ssig
+vertheidigt worden war. Nach dem Gutachten des Hoffiskals h&auml;tte diese, als
+eine mit Melancholie behaftete Person, dem Arzte &uuml;bergeben werden sollen.
+Die Sache blieb &uuml;brigens auf sich beruhen, weil der Gutsherr sich damit entschuldigte,
+dass er w&auml;hrend des Falles gerade abwesend gewesen sei, auch
+keine jura verstehe. M&auml;rk. Forschungen I, S.&nbsp;261.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_261_261" id="Footnote_261_261"></a><a href="#FNanchor_261_261"><span class="label">[261]</span></a> M&auml;rkische Forschungen, I. S.&nbsp;264.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_262_262" id="Footnote_262_262"></a><a href="#FNanchor_262_262"><span class="label">[262]</span></a> <i>Thomasius</i> in der Vorrede zu Webster. S.&nbsp;32.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_263_263" id="Footnote_263_263"></a><a href="#FNanchor_263_263"><span class="label">[263]</span></a> Siehe den folgenden Abschnitt.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_264_264" id="Footnote_264_264"></a><a href="#FNanchor_264_264"><span class="label">[264]</span></a> <i>Garinet</i>, S.&nbsp;337.&nbsp;344.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_265_265" id="Footnote_265_265"></a><a href="#FNanchor_265_265"><span class="label">[265]</span></a> <i>Horst</i>, Z.&nbsp;B. Bd.&nbsp;IV. S.&nbsp;367.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_266_266" id="Footnote_266_266"></a><a href="#FNanchor_266_266"><span class="label">[266]</span></a> Inquiries into vulgar and common errors, 1646 (Works of Sir Th.
+Browne, II. S.&nbsp;163.)</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_267_267" id="Footnote_267_267"></a><a href="#FNanchor_267_267"><span class="label">[267]</span></a> <i>Buckle</i>, Geschichte der Civilisation in England, II. S.&nbsp;152&nbsp;ff. und
+357&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_268_268" id="Footnote_268_268"></a><a href="#FNanchor_268_268"><span class="label">[268]</span></a> <i><span class="ins" title="Hartpole-Lecky">Hartpole Lecky</span></i>, S.&nbsp;93&ndash;95.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_269_269" id="Footnote_269_269"></a><a href="#FNanchor_269_269"><span class="label">[269]</span></a> So berichtet <i>Hugo Arnots</i> Collection of criminal trials in Scotland
+(Edinb. 1785), (auch <i><span class="ins" title="Hartpole-Lecky">Hartpole Lecky</span></i>, S.&nbsp;105), &uuml;ber den letzten Hexenprozess
+in Schottland im Jahr 1722, doch wurde in ihm nicht auf den Feuertod
+erkannt. Zum letzten Male waren hier 1697 (sieben) Hexen zum Scheiterhaufen
+verurtheilt. Indessen wird nicht berichtet, ob das Urtheil zur Vollziehung
+kam.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_270_270" id="Footnote_270_270"></a><a href="#FNanchor_270_270"><span class="label">[270]</span></a> <i>W. Scott</i>, Br. &uuml;ber D&auml;m. Th.&nbsp;II. S.&nbsp;112. Die Akte selbst ist abgedruckt
+bei <i>Hauber</i>, Bibl. mag. Th.&nbsp;II. S.&nbsp;3.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_271_271" id="Footnote_271_271"></a><a href="#FNanchor_271_271"><span class="label">[271]</span></a> <i>Wachsmuth</i>, Zeitalter der Revolution, I. S.&nbsp;132.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_272_272" id="Footnote_272_272"></a><a href="#FNanchor_272_272"><span class="label">[272]</span></a> <i><span class="ins" title="Hartpole-Lecky">Hartpole Lecky</span></i>, S.&nbsp;36, Anmerk.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_273_273" id="Footnote_273_273"></a><a href="#FNanchor_273_273"><span class="label">[273]</span></a> Jus ecclesiasticum Protestantium. Hal. 1733. pag.&nbsp;469.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_274_274" id="Footnote_274_274"></a><a href="#FNanchor_274_274"><span class="label">[274]</span></a> Principia juris criminalis Germaniae communis. Gotting. 1780. &sect;.&nbsp;467.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_275_275" id="Footnote_275_275"></a><a href="#FNanchor_275_275"><span class="label">[275]</span></a> <i>v.&nbsp;Raumer</i>, &bdquo;Aktenm&auml;ssige Nachrichten von Hexenprozessen in der Mark
+Brandenburg&ldquo; in den &bdquo;M&auml;rkischen Forschungen&ldquo; von 1841, S.&nbsp;263&ndash;265 und
+<i>Stenzel</i>, Gesch. von Preussen, B.&nbsp;III. S.&nbsp;447.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_276_276" id="Footnote_276_276"></a><a href="#FNanchor_276_276"><span class="label">[276]</span></a> Allerdings scheint es hin und wieder den adelichen Gerichtsherrn
+schwer geworden zu sein, sich der Hexenverfolgung ganz zu entw&ouml;hnen. Selbst
+noch K&ouml;nig <i>Friedrich Wilhelm&nbsp;II.</i> musste es erleben, dass ein Edelmann zu
+B&uuml;tow in Pommern ihm eine Eingabe &uuml;bersandte, worin der gestrenge Herr
+&uuml;ber die Bosheit der Zauberer klagte und von einem Knechte erz&auml;hlte, dem
+von drei Weibern der Teufel eingegeben sei. Auch habe ihn ein Bauer bei
+einem Hochzeitsmahle, zu welchem er von diesem eingeladen worden sei, mit
+einem Spitzglase Branntwein behext, wesshalb er um die Erlaubniss bat, an
+diesem wenigstens die Wasser- und Nadelprobe vornehmen zu d&uuml;rfen. S.&nbsp;<i>Horst</i>,
+Zauberbibl. Th.&nbsp;II. S.&nbsp;403.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_277_277" id="Footnote_277_277"></a><a href="#FNanchor_277_277"><span class="label">[277]</span></a> Der R&ouml;mischen Kayserl. etc. etc. Majest&auml;t Josephi des Ersten Neue
+Peinliche Halsgerichts-Ordnung, vor das K&ouml;nigreich B&ouml;heim, Marggrafthumb
+M&auml;hren, und Hertzogthumb Schlesien. Freyburg 1711. (Publizirt den 16.&nbsp;Juli 1707.)</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_278_278" id="Footnote_278_278"></a><a href="#FNanchor_278_278"><span class="label">[278]</span></a> <i>L. Rapp</i>, Die Hexenprozesse und ihre Gegner aus Tirol, S.&nbsp;75.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_279_279" id="Footnote_279_279"></a><a href="#FNanchor_279_279"><span class="label">[279]</span></a> <em class="spaced">Wiener Zeitung</em> von 1728, Nro.&nbsp;68 und <i>F. M&uuml;ller</i> Beitr. zur Gesch.
+des Hexenglaubens und Hexenprozesses in Siebenb&uuml;rgen. Braunschw. 1854, S.&nbsp;12.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_280_280" id="Footnote_280_280"></a><a href="#FNanchor_280_280"><span class="label">[280]</span></a> <i>Keysler</i>, Neueste Reisen, Hannover 1751. S.&nbsp;1284.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_281_281" id="Footnote_281_281"></a><a href="#FNanchor_281_281"><span class="label">[281]</span></a> <i>Schl&ouml;zer</i>, Krit. Untersuchungen zur Gesch. der Deutschen in Siebenb&uuml;rgen.
+S.&nbsp;297.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_282_282" id="Footnote_282_282"></a><a href="#FNanchor_282_282"><span class="label">[282]</span></a> <i>F. M&uuml;ller</i>, Gesch. des Hexenglaubens in Siebenb&uuml;rgen, S.&nbsp;50&ndash;52.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_283_283" id="Footnote_283_283"></a><a href="#FNanchor_283_283"><span class="label">[283]</span></a> Vergl. den &bdquo;Anzeiger f&uuml;r Kunde der deutschen Vorzeit. Neue Folge.
+Organ des germanischen Museums&ldquo;. Band&nbsp;XXIII. Jahrg. 1876, S.&nbsp;295&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_284_284" id="Footnote_284_284"></a><a href="#FNanchor_284_284"><span class="label">[284]</span></a> &bdquo;Sr. Kaiserl.-K&ouml;niglich-Apostolischen Majest&auml;t allergn&auml;digste Landesordnung,
+wie es mit dem Hexenprozesse zu halten sei.&ldquo; 1766.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_285_285" id="Footnote_285_285"></a><a href="#FNanchor_285_285"><span class="label">[285]</span></a> Wir verdanken die Einsicht in diese Akten der g&uuml;tigen Mittheilung des
+Herrn Prof. Dr. jur. <i>Fuchs</i> zu Marburg, dem die Originale vorlagen.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_286_286" id="Footnote_286_286"></a><a href="#FNanchor_286_286"><span class="label">[286]</span></a> <i>Johannes Scherr</i> hat in seiner neuesten Schrift &bdquo;<em class="spaced">Hammerschl&auml;ge
+und Historien</em>&ldquo; (Z&uuml;rich, 1878) unter dem Titel &bdquo;<em class="spaced">die letzte Reichshexe</em>&ldquo;
+den mit der ungl&uuml;cklichen Nonne Maria Renata angestellten Hexenprozess
+nach &bdquo;authentischen Abschriften&ldquo; der Prozessakten mitgetheilt. Diese
+Mittheilungen enthalten indessen &uuml;ber das, wodurch die alte Nonne zum &bdquo;Gest&auml;ndniss&ldquo;
+gebracht wurde, gar nichts, und sind darum unvollst&auml;ndig. Zu ihrer
+Erg&auml;nzung dient noch immer der von dem Abte <i>Oswald Loschert</i> nach den
+Akten angefertigte und an die Kaiserin Maria Theresia eingesandte Bericht,
+der sich in Horst's Zauberbibliothek Th.&nbsp;III. S.&nbsp;165 unter dem Titel abgedruckt
+findet: &bdquo;Wahrhafte und umst&auml;ndliche Nachricht von dem Zufalle, so das
+jungfr&auml;uliche Kloster Unterzell, n&auml;chst W&uuml;rzburg, des Pr&auml;monstratenserordens,
+betroffen. Verfasset im Jahr 1749.&ldquo; Wir folgen &uuml;brigens hier vorzugsweise
+der Darstellung Scherr's.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_287_287" id="Footnote_287_287"></a><a href="#FNanchor_287_287"><span class="label">[287]</span></a> Wie viele Male mag man die Ungl&uuml;ckliche gemartert haben, bis man
+diese Gest&auml;ndnisse aus ihr herausgepresst hatte!</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_288_288" id="Footnote_288_288"></a><a href="#FNanchor_288_288"><span class="label">[288]</span></a> Wahrscheinlich waren auch dieser Ungl&uuml;cklichen durch die Folter die
+Glieder zerrissen worden.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_289_289" id="Footnote_289_289"></a><a href="#FNanchor_289_289"><span class="label">[289]</span></a> Christliche Anred n&auml;chst dem Scheiterhaufen, worauf der Leichnam
+Mariae Renatae, einer durchs Schwert hingerichteten Zauberin, den 21.&nbsp;Jan.
+A.&nbsp;1749 ausser der Stadt Wirtzburg verbrennet worden, an ein zahlreich versammeltes
+Volk gethan, und hernach aus gn&auml;digstem Befehl einer hohen Obrigkeit
+in offentlichen Druck gegeben, von P. <i>Georgio Gaar</i>, S.&nbsp;J.&nbsp;&mdash; 4. Wirtzburg
+in der Hofbuchdruckerei. S.&nbsp;<i>Horst</i> Z.&nbsp;B. Th.&nbsp;II. S.&nbsp;353&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_290_290" id="Footnote_290_290"></a><a href="#FNanchor_290_290"><span class="label">[290]</span></a> Wir berichten &uuml;ber ihn nach <i>L. Rapp</i>, die Hexenprozesse und ihre
+Gegner aus Tirol, S.&nbsp;71&ndash;107.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_291_291" id="Footnote_291_291"></a><a href="#FNanchor_291_291"><span class="label">[291]</span></a> Der Titel lautet: Del congresso notturno delle lammie libri tr&egrave;. S'aggiungono
+due dissertazioni epistolari sopra l'arte magica. Venet. 1750 (460 S.
+in 4<sup>o</sup>).&nbsp;&mdash; Die Vorrede ist vom 25.&nbsp;Decbr. 1748 datirt. Doch konnte das
+Buch erst 1750 erscheinen, weil die B&uuml;cherinquisition zu Venedig zwei Jahre
+lang den Druck desselben aufhielt.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_292_292" id="Footnote_292_292"></a><a href="#FNanchor_292_292"><span class="label">[292]</span></a> Arte magica dileguata. Lettere del Signor Marchese <i>Maffe&eacute;</i> al Padre
+Jnnocente Ansaldi dell' ordine dei Predicatori. Seconda edizione in Verona
+1750; und Arte magica annichilata. Libri tr&egrave;. Verona 1754. Gegen die
+erstgenannte Schrift richtete <i>Tartarotti</i> seine Apologia del Congresso notturno
+delle Lammie (Venez. 1751). Der Hauptinhalt der beiden Schriften Maffei's
+ist einige Jahre sp&auml;ter von dem deutschen Augustiner <i>Jordan Simon</i> (der sich
+<i>Ardoino Ubbidiente dell' Osa</i> nannte,) in der Schrift &bdquo;<em class="spaced">das grosse Weltbetr&uuml;gende
+Nichts</em> oder die heutige Hexerei und Zauberkunst&ldquo; (Frankf.
+und Leipzig, 1761, 600 S.; Zweite Aufl. 1766) wiedergegeben.&nbsp;&mdash; Simon (oder
+Dell' Osa), aus dem W&uuml;rzburgischen geb&uuml;rtig, starb 1776 zu Prag als Professor
+der Theologie und erzbisch&ouml;flicher Konsistorialrath, 57 Jahre alt.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_293_293" id="Footnote_293_293"></a><a href="#FNanchor_293_293"><span class="label">[293]</span></a> <i>Graser</i> ver&ouml;ffentlichte eine Vertheidigung der kritischen Glossen <i>Tartarotti's</i>
+unter dem Titel: Propugnatio adnotationum criticarum in sermonem
+de Maria Renata Saga adversus responsa P. Georgii Gaar J.&nbsp;T. (Venet. 1752).</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_294_294" id="Footnote_294_294"></a><a href="#FNanchor_294_294"><span class="label">[294]</span></a> Ausf&uuml;hrlichere Mittheilungen &uuml;ber Sterzinger's Leben und Wirken s.
+bei <i>Rapp</i>, die Hexenprozesse und ihre Gegner in Tirol, S.&nbsp;108&ndash;140; doch
+werden dieselben bez&uuml;glich des in Rede stehenden Punktes von uns mehrfach
+erg&auml;nzt.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_295_295" id="Footnote_295_295"></a><a href="#FNanchor_295_295"><span class="label">[295]</span></a> Die Rede erschien im Druck unter dem Titel: &bdquo;Akademische Rede
+von dem gemeinen Vorurtheil der wirkenden und th&auml;tigen Hexerei,&nbsp;&mdash;&nbsp;&mdash;
+von P. Don Ferdinand Sterzinger, regulirten Priester etc.&ldquo;&nbsp;&mdash; M&uuml;nchen, 1766.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_296_296" id="Footnote_296_296"></a><a href="#FNanchor_296_296"><span class="label">[296]</span></a> &bdquo;Ist es doch nichts Neues, nachdeme alle Proben meines Gegners ein
+erfahrner Delrio, ein ber&uuml;hmtester Carpzov Senior und Jurium Professor in
+Leipzig samt noch andern schon im vorigen Jahrhundert gr&uuml;ndlich widerleget?&ldquo;
+Vorrede.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_297_297" id="Footnote_297_297"></a><a href="#FNanchor_297_297"><span class="label">[297]</span></a> Bekanntlich wurde Edelin nur zum <em class="spaced">Kerker</em> verurtheilt.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_298_298" id="Footnote_298_298"></a><a href="#FNanchor_298_298"><span class="label">[298]</span></a> Wegen dieser Grobheiten vom bisch&ouml;flichen Konsistorium zu Freysing
+zur Verantwortung gezogen, erkl&auml;rte <i>M&auml;rz</i>: &bdquo;Ich konnte anders nicht schreiben,
+weil ich glaubte, ein grosser Thurm d&uuml;rfe nicht einen kleinen Knopf haben.&ldquo;</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_299_299" id="Footnote_299_299"></a><a href="#FNanchor_299_299"><span class="label">[299]</span></a> Betr&uuml;gende Zauberkunst und tr&auml;umende Hexerei, oder Vertheidigung
+der akademischen Rede etc. Mit Erlaubniss der Oberen. M&uuml;nchen 1767.&nbsp;&mdash;
+Gegen diese Schrift publizirte P. Angelus alsbald seine &bdquo;Vertheidigung wider
+die geschwulstige Vertheidigung der betr&uuml;genden Zauberkunst und tr&auml;umenden
+Hexerei, verfasset von einem Liebhaber der Wahrheit&ldquo; (1767, ohne Angabe
+des Druckorts, 104&nbsp;S.).</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_300_300" id="Footnote_300_300"></a><a href="#FNanchor_300_300"><span class="label">[300]</span></a> S. Nichtige, ungegr&uuml;ndete, eitle, kahle und l&auml;cherliche Verantwortung
+des <i>H. P. Angelus M&auml;rz</i> &uuml;ber die vom <i>P. Sterzinger</i> bei dem hochf&uuml;rstlichen
+geistlichen Rath in Freysing gestellten Fragen. Vom Moldaustrom 1767. S.&nbsp;8.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_301_301" id="Footnote_301_301"></a><a href="#FNanchor_301_301"><span class="label">[301]</span></a> Das Geistreichste, was bei dieser Veranlassung geschrieben wurde, ist:
+Zweifel eines Bayers &uuml;ber die wirkende Zauberkunst und Hexerei. An dem
+Lechstrome 1768. Es werden darin sowohl Sterzinger's Inkonsequenzen, als
+die Ungereimtheiten seiner Gegner in skeptischem Tone an's Licht gezogen.&nbsp;&mdash;
+Den M&uuml;nchener Streitpunkt verbindet mit einem lobpreisenden Kommentar
+der &ouml;sterreichischen Verordnung folgende Schrift: Anpreisung der allergn&auml;digsten
+Landesverordnung Ihrer k.&nbsp;k.&nbsp;a. Majest&auml;t, wie es mit dem Hexenprozesse
+zu halten sei, nebst einer Vorrede, in welcher die kurze Vertheidigung
+der Hex- und Zauberei, die Herr Pater Angelus M&auml;rz der akad. Rede
+des Herrn P. Sterzinger entgegengesetzet, beantwortet wird von einem Gottesgelehrten.
+M&uuml;nchen 1767.&nbsp;&mdash; (Nach einer handschriftlichen Bemerkung in
+dem der Hofbibliothek zu Darmstadt geh&ouml;rigen Exemplare dieser Schrift war
+der Verf. der Dr. <i>Jordan Simon</i>, Augustiner zu Erfurt, dann zu Prag.)</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_302_302" id="Footnote_302_302"></a><a href="#FNanchor_302_302"><span class="label">[302]</span></a> <i>Rapp</i>, die Hexenprozesse. S.&nbsp;112.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_303_303" id="Footnote_303_303"></a><a href="#FNanchor_303_303"><span class="label">[303]</span></a> Das interessante Schriftst&uuml;ck ist von dem Oberlieutenant <i>Schuegraf</i> in
+M&uuml;ller's und Falke's &bdquo;Zeitschrift f&uuml;r deutsche Kulturgesch.&ldquo;, 1858, S.&nbsp;<span class="ins" title="767 bis 763">767</span>&nbsp;ff.
+im Auszug ver&ouml;ffentlicht worden.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_304_304" id="Footnote_304_304"></a><a href="#FNanchor_304_304"><span class="label">[304]</span></a> Diese (scheinbare) Conzession an die Aufkl&auml;rung der Zeit ist das Einzige
+(ausgenommen die Nichterw&auml;hnung der Tortur), wodurch sich die baierische
+Malefizordnung aus dem achtzehnten Jahrhundert vom alten Hexenhammer
+unterscheidet.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_305_305" id="Footnote_305_305"></a><a href="#FNanchor_305_305"><span class="label">[305]</span></a> Hierbei ist dann auch in herk&ouml;mmlicher Weise von dem membrum
+frigidum und semen frigidum des Teufels die Rede!</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_306_306" id="Footnote_306_306"></a><a href="#FNanchor_306_306"><span class="label">[306]</span></a> Wir wollen annehmen, dass man sich einer Ver&ouml;ffentlichung und Verbreitung
+des scheusslichen Machwerks durch den Druck doch <em class="spaced">sch&auml;mte</em>.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_307_307" id="Footnote_307_307"></a><a href="#FNanchor_307_307"><span class="label">[307]</span></a> Furchtbar scheint das Feuer der Hexenverfolgung in <em class="spaced">Kehlheim</em> gelodert
+zu haben, indem es in Baiern &uuml;blich wurde, eine Hexe als &bdquo;Kehlheimer
+Basel&ldquo; zu bezeichnen. Vgl. <i>Schmeller</i>, Baierisches W&ouml;rterbuch, II.&nbsp;289.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_308_308" id="Footnote_308_308"></a><a href="#FNanchor_308_308"><span class="label">[308]</span></a> Vgl. <i>L. Rapp</i>, die Hexenprozesse und ihre Gegner aus Tirol, S.&nbsp;130
+bis 133.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_309_309" id="Footnote_309_309"></a><a href="#FNanchor_309_309"><span class="label">[309]</span></a> Vgl. <i>Schr&ouml;ckh's</i> Kirchengesch. seit der Reform. B.&nbsp;VII. S.&nbsp;330&nbsp;ff.&nbsp;&mdash;
+Gassner starb 1779 als Dekan zu Bendorf in der Di&ouml;zese Regensburg.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_310_310" id="Footnote_310_310"></a><a href="#FNanchor_310_310"><span class="label">[310]</span></a> De magia liber, Venetiis 1775.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_311_311" id="Footnote_311_311"></a><a href="#FNanchor_311_311"><span class="label">[311]</span></a> De miraculis liber, Ven. 1776.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_312_312" id="Footnote_312_312"></a><a href="#FNanchor_312_312"><span class="label">[312]</span></a> Neuester Hexenprozess aus dem aufgekl&auml;rten heutigen Jahrhundert,
+oder: so dumm liegt mein baierisches Vaterland noch unter dem Joch der
+M&ouml;nche und des Aberglaubens. Von A. v.&nbsp;M. 1786.&nbsp;&mdash; Solche Hexenpatres
+waren z.&nbsp;B. der Karmeliter Astery zu Straubing und der Pater Hugo zu
+Abensberg. &bdquo;Ich selbst,&nbsp;&mdash; sagt der Verf.,&nbsp;&mdash; habe von Ersterem einen Zettel
+gesehen, worauf er aus eigener Kraft dem Satan, den Hexen und allem Unheil
+befiehlt, nie dieses Haus zu betreten u.&nbsp;s.&nbsp;w.,&nbsp;&mdash; und unterschreibt es
+noch dazu mit den sehr merkw&uuml;rdigen Worten: Ex hoc ego jubeo Fr. Astery
+de S. E. E. a&nbsp;M. C.&nbsp;&mdash; Wenige H&auml;user in und um Straubing auf sieben
+Stunden in der N&auml;he sind, wo nicht so ein Zettel an jeder Th&uuml;r angebracht
+ist, und daf&uuml;r wird bezahlt wenigstens ein Pfund Butter!!&ldquo;</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_313_313" id="Footnote_313_313"></a><a href="#FNanchor_313_313"><span class="label">[313]</span></a> <i>Garinet</i>, pag.&nbsp;256.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_314_314" id="Footnote_314_314"></a><a href="#FNanchor_314_314"><span class="label">[314]</span></a> <i>Garinet</i>, pag.&nbsp;257.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_315_315" id="Footnote_315_315"></a><a href="#FNanchor_315_315"><span class="label">[315]</span></a> <i>Llorente</i>, Gesch. der span. Inquisition. Th.&nbsp;IV. Cap.&nbsp;46.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_316_316" id="Footnote_316_316"></a><a href="#FNanchor_316_316"><span class="label">[316]</span></a> Wir berichten hier zun&auml;chst nach der Schrift: &bdquo;Der Hexenprozess und
+die Blutschwitzer-Prozedur, zwei F&auml;lle aus der Kriminal-Praxis des Kantons
+Zug aus den Jahren 1737&ndash;1738 und 1849.&ldquo; Zug, 1849.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_317_317" id="Footnote_317_317"></a><a href="#FNanchor_317_317"><span class="label">[317]</span></a> Ueber diesen noch jetzt vorhandenen <em class="spaced">Kaibenthurm</em> zu Zug wird in
+der vorerw&auml;hnten Schrift Folgendes berichtet:
+</p><p>
+&bdquo;Durch einen verschlossenen Gang gelangt man von der Strasse in das
+Innere des Lokales, und eine feuchte, moderige Luft, die Einem hier entgegenweht,
+verk&uuml;ndet das Unheimliche des Ortes, an dem man sich befindet. Nachdem
+die Lichter angez&uuml;ndet, wird man eine schwache Treppe hinauf zur eigentlichen
+Folterstube gef&uuml;hrt. Dieselbe ist mit doppelten Th&uuml;ren geschlossen.
+<em class="spaced">Aus derselben dringt kein Laut, in dieselbe kein Licht.</em> In
+der Mitte derselben ist eine Foltermaschine, die wir sp&auml;ter beschreiben werden,
+links daneben eine Vorrichtung zum spanischen Bock, vor derselben eine erh&ouml;hte
+Bank f&uuml;r die Richter, rechts davon eine gleiche f&uuml;r die Kanzlei, hinter
+ihnen <em class="spaced">das Bild des Gekreuzigten</em>&nbsp;(!!!). An den W&auml;nden links und
+rechts stehen St&uuml;hle f&uuml;r die L&auml;ufer und Henkersknechte. Auch sieht man
+eine Art von Luftzug angebracht, indem bei den Exekutionen Wachholderholz
+verbrannt ward. Ueberbleibsel verschiedener Folterwerkzeuge, Haselruthen
+u.&nbsp;s.&nbsp;w. liegen zerstreut umher. Zum Ueberfluss erz&auml;hlt der begleitende
+&bdquo;L&auml;ufer&ldquo; Einem noch die vehmenartige Form und Sprache, die bei Gebrauch
+der Folter &uuml;blich waren. Ueber und unter diesem Lokale befinden sich je
+zwei Gef&auml;ngnisse, die in diesen dunkelen R&auml;umen freistehend, von Eichenholz
+gebaut, so ziemlich einem Schweinstalle &auml;hnlich sehen. Licht fehlt ganz und
+Luft kann aus dem &auml;usseren dumpfen Raume nur durch einen einige Zoll
+breiten Einschnitt in das eigentliche Gemach dringen. Von Geradestehen oder
+Geradeliegen kann keine Rede sein.&ldquo;&nbsp;&mdash; Zu diesem Bericht wird die Bemerkung
+hinzugef&uuml;gt: &bdquo;Diese Th&uuml;rme bilden gegenw&auml;rtig noch einen Theil unserer
+(Zuger) Staatsgef&auml;ngnisse&ldquo;&nbsp;(!!!).</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_318_318" id="Footnote_318_318"></a><a href="#FNanchor_318_318"><span class="label">[318]</span></a> Dieses Binden und Aufziehen waren die ersten Grade der Folter. Die
+Vorrichtungen hierzu sowie mehrere andere Folterwerkzeuge sind jetzt noch
+im Folterhause zu sehen. Diese Vorrichtung bestand aus zwei schief aufgestellten
+Balken, in deren Mitte ein Rad nach Art der jetzigen Holzaufz&uuml;ge angebracht
+war. Ueber derselben an der Decke ist eine Rolle, &uuml;ber welche ein
+Seil auf das Rad herumlief, dessen anderes herunterh&auml;ngendes Ende mit einem
+Haken versehen war. Dem Inquisit wurden nun die H&auml;nde verkehrt auf den
+R&uuml;cken gebunden und in dieselben der Haken eingeh&auml;ngt. Es ist leicht einzusehen,
+dass durch das Gewicht des eigenen K&ouml;rpers die Gelenke des Arms
+bis an die Achsel beinahe auseinander zu reissen drohten.&nbsp;&mdash; Es war diess
+aber noch nicht genug. Je nach dem Grade der Tortur wurden noch drei
+Steine angeh&auml;ngt, wovon der erste &bdquo;<em class="spaced">der kleinste</em>&ldquo;, der zweite &bdquo;<em class="spaced">der mittlere</em>&ldquo;
+und der dritte &bdquo;<em class="spaced">der gr&ouml;sste</em>&ldquo; genannt wurde. Diese Steine sind noch
+da und der gr&ouml;sste wiegt circa zwei Centner. Dieselben wurden &uuml;brigens in
+neuerer Zeit noch bei Gebrauch dieser Folter niemals mehr gebraucht. Es
+war nicht selten, dass durch die allgemeine Wirkung derselben der Gefolterte
+in einen tod&auml;hnlichen Zustand gebracht wurde, den die Prozedur das &bdquo;Entschlafen&ldquo;
+nennt.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_319_319" id="Footnote_319_319"></a><a href="#FNanchor_319_319"><span class="label">[319]</span></a> Das hier fehlende Wort ist in dem gedruckten Torturprotokoll nicht
+angegeben.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_320_320" id="Footnote_320_320"></a><a href="#FNanchor_320_320"><span class="label">[320]</span></a> Ueber dieselbe wissen wir nichts zu berichten.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_321_321" id="Footnote_321_321"></a><a href="#FNanchor_321_321"><span class="label">[321]</span></a> &bdquo;Zur Applizirung dieser Ruthenstreiche wurde (in Zug) der Inquisit
+mittelst einer besonderen Vorrichtung (spanischer Bock genannt) auf dem
+Boden der Folterkammer, und durch Stricke, die an den Daumen und Zehen
+befestigt und angezogen wurden, auf das Aeusserste ausgestreckt. Jeder dieser
+Ruthenhiebe auf diesen so gespannten R&uuml;cken warf eine schwarz und blau
+unterlaufene Schramme auf, die nach und nach aufsprang und einen bis auf
+die Knochen zerfetzten R&uuml;cken zur&uuml;ckliess. Man brauchte diese Folter auch
+noch in neuerer Zeit; doch hat man nie gewagt, mehr als f&uuml;nfzig bis achtzig
+Streiche auf Einmal geben zu lassen.&ldquo;</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_322_322" id="Footnote_322_322"></a><a href="#FNanchor_322_322"><span class="label">[322]</span></a> Les proc&eacute;dures de sorcellerie &agrave; Neufch&acirc;tel par <i>Charles Lardy</i> (Neufch&acirc;tel
+1866 S.&nbsp;42).</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_323_323" id="Footnote_323_323"></a><a href="#FNanchor_323_323"><span class="label">[323]</span></a> S. Freundschaftliche und vertrauliche Briefe, den sogenannten sehr ber&uuml;chtigten
+Hexenhandel zu Glarus betreffend. Von <i>H.&nbsp;L. Lehmann</i>. Z&uuml;rich 1783.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_324_324" id="Footnote_324_324"></a><a href="#FNanchor_324_324"><span class="label">[324]</span></a> Nach Obigem ist zu berichtigen, was <i>H. Schreiber</i> (die Hexenprozesse
+in Freiburg etc. S.&nbsp;43) sagt: dass n&auml;mlich das letzte Beispiel von der Hinrichtung
+einer Hexe 1780 zu Glarus in der <em class="spaced">katholischen Schweiz</em> gegeben
+worden sei. Die Katholiken zu Glarus hatten gar keinen Antheil an dem
+Ereignisse.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_325_325" id="Footnote_325_325"></a><a href="#FNanchor_325_325"><span class="label">[325]</span></a> <i>Lehmann</i> a. a. O. Heft II. S.&nbsp;88&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_326_326" id="Footnote_326_326"></a><a href="#FNanchor_326_326"><span class="label">[326]</span></a> <i>Scholtz</i>, &uuml;ber den Glauben an Zauberei in den letztverflossenen vier
+Jahrhunderten. Breslau 1830. S.&nbsp;120.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_327_327" id="Footnote_327_327"></a><a href="#FNanchor_327_327"><span class="label">[327]</span></a> <i>W. Scott</i>, Briefe &uuml;b. D&auml;m. Th.&nbsp;II. S.&nbsp;113.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_328_328" id="Footnote_328_328"></a><a href="#FNanchor_328_328"><span class="label">[328]</span></a> Eine offizielle Berichterstattung &uuml;ber den &bdquo;Glaubensakt&ldquo; erschien unter
+dem Titel: <em class="spaced">L'Atto publico di fede</em> solennemente celebrato nella citt&agrave; di
+Palermo &agrave; 6.&nbsp;Aprile 1724 dal Tribunale del S.&nbsp;Uffizio di Sicilia. Descritto
+dal D. D. <i>Antonino Mongitore</i>, Canonico etc. Palermo 1724.&nbsp;&mdash; Vgl. <i>Reusch</i>,
+Theol. Literaturbl. 1873, Nr.&nbsp;3.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_329_329" id="Footnote_329_329"></a><a href="#FNanchor_329_329"><span class="label">[329]</span></a> Noch im Jahr 1809 lebte in Baiern ein alter Mann, der einst wegen
+angeblicher Zauberei unschuldig torquirt worden war und alle Marter gl&uuml;cklich
+&uuml;berstanden hatte. Derselbe pflegte bei dem baierischen Rentamte zu
+Mitterfels allmonatlich seinen Gnadengehalt in Empfang zu nehmen und dabei
+sich noch in den beiden Kanzleien ein Almosen einzusammeln. Neu angestellten
+Beamten, welche den Mann zum ersten Male sahen, musste er dann die
+verschiedenen Arten der Folterung, die er erlitten, beschreiben, wobei er an
+seinen ausgerenkten H&auml;nden und F&uuml;ssen es sehen liess, bis zu welchem Grade
+er gemartert worden war.&nbsp;&mdash; <i>Schuegraf</i>, der damals als Schreiber bei dem
+Amte fungirte, theilt dieses in der Zeitschr. f&uuml;r d. Kulturgesch. 1858, S.&nbsp;765
+bis 766 mit.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_330_330" id="Footnote_330_330"></a><a href="#FNanchor_330_330"><span class="label">[330]</span></a> <i>Schuegraf</i>, S.&nbsp;767.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_331_331" id="Footnote_331_331"></a><a href="#FNanchor_331_331"><span class="label">[331]</span></a> <i>Buchmann</i>, S.&nbsp;324.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_332_332" id="Footnote_332_332"></a><a href="#FNanchor_332_332"><span class="label">[332]</span></a> <i>Lenormant</i>, S.&nbsp;493.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_333_333" id="Footnote_333_333"></a><a href="#FNanchor_333_333"><span class="label">[333]</span></a> Siehe die zahlreichen Angaben bei <i>Wuttke</i>, &bdquo;Der deutsche Volksaberglaube
+der Gegenwart&ldquo; und bez&uuml;glich der Schweiz in der Schrift des Pfarrers
+<i>Thellung</i> in Biel: &bdquo;Der Aberglaube nach seinen verschiedenen Erscheinungen&ldquo;
+(Biel, 1867).</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_334_334" id="Footnote_334_334"></a><a href="#FNanchor_334_334"><span class="label">[334]</span></a> <i>Schwalbe</i>, Ueber Wetteraberglauben (Berl. 1876 S.&nbsp;5).</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_335_335" id="Footnote_335_335"></a><a href="#FNanchor_335_335"><span class="label">[335]</span></a> Vgl. Oberyssel'sche Zeitung vom Dienstag, 25.&nbsp;M&auml;rz 1823 und <i>Scheltema</i>,
+Beil. S.&nbsp;99&ndash;101.&nbsp;&mdash; <i>Schindler</i> (&bdquo;Der Aberglaube des Mittelalters&ldquo;,
+S.&nbsp;305) sagt: &bdquo;Noch im Jahr 1832 wurde in der Gegend von Danzig eine
+Ungl&uuml;ckliche hinausgefahren und auf grausame Art ertr&auml;nkt; und noch 1854
+wurde in meiner N&auml;he eine alte Frau beerdigt, die im ganzen Dorfe als Hexe
+galt, und <em class="spaced">der man desshalb die Leichenbegleitung versagte</em>.&ldquo;</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_336_336" id="Footnote_336_336"></a><a href="#FNanchor_336_336"><span class="label">[336]</span></a> <i>Waldbr&uuml;hl</i>, Naturforschung und Hexenglaube, S.&nbsp;37&ndash;38 in Virchow's
+und v.&nbsp;Holtzendorff's Vortr&auml;gen, Heft 46.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_337_337" id="Footnote_337_337"></a><a href="#FNanchor_337_337"><span class="label">[337]</span></a> <i>Horst</i>, Zauberbibl. B.&nbsp;VI. S.&nbsp;368.&nbsp;&mdash; Das Ereigniss, welches Horst
+S.&nbsp;373 desselben Bandes aus dem M&eacute;morial Bordelais mittheilt, ist offenbar
+nicht ein weiteres, sondern das bereits S.&nbsp;368 erz&auml;hlte Vorkommniss.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_338_338" id="Footnote_338_338"></a><a href="#FNanchor_338_338"><span class="label">[338]</span></a> <i>Cordier</i>, L&eacute;gendes des Hautes Pyr&eacute;n&eacute;es, Lourdes, 1855, S.&nbsp;79&ndash;88 und
+<i><span class="ins" title="Hartpole-Lecky">Hartpole Lecky</span></i>, I. S.&nbsp;3&ndash;4.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_339_339" id="Footnote_339_339"></a><a href="#FNanchor_339_339"><span class="label">[339]</span></a> Dieselben hatten ihr bereits mit einem schneidenden Instrument &uuml;ber
+der Brust einen langen Schnitt beigebracht. Die Mar&eacute;chauss&eacute;e bem&auml;chtigte
+sich der Verbrecher. S.&nbsp;<i>Horst</i>, Zauberbibl. B.&nbsp;VI. S.&nbsp;371.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_340_340" id="Footnote_340_340"></a><a href="#FNanchor_340_340"><span class="label">[340]</span></a> Die Nachrichten &uuml;ber die Hexenverfolgung in Mexiko bis zum Jahr
+1874 sind&nbsp;&mdash; da uns die Originalquellen nicht zu Gebote standen, aus <i>Nippold</i>
+&bdquo;Die gegenw&auml;rtige Wiederbelebung des Hexenglaubens&ldquo; S.&nbsp;11&ndash;12 w&ouml;rtlich
+entlehnt.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_341_341" id="Footnote_341_341"></a><a href="#FNanchor_341_341"><span class="label">[341]</span></a> Selbst in der <em class="spaced">allerneuesten</em> Zeit liefert Russland noch derartigen,
+fast unglaublichen Stoff. Zeitungen aus dem Februar des Jahres 1879 melden:
+&bdquo;In dem Dorfe Wratschewo des Nowgoroder Gouvernements ist ein Bauernweib
+Namens Agrafena Ignatiewa von den Einwohnern des genannten Dorfes
+wegen Verdachts der Hexerei lebendig verbrannt worden. Die Aeltesten des
+Dorfes liessen Th&uuml;r und Fenster des Hauses, in welchem die vermeintliche
+Hexe wohnte, mit Brettern verschlagen, hierauf Stroh und Holz um das Haus
+legen und schliesslich das Haus mit der &bdquo;Hexe&ldquo; verbrennen. Das ungl&uuml;ckliche
+Opfer der abergl&auml;ubischen Bauern wurde im buchst&auml;blichen Sinne des
+Wortes zu <em class="spaced">Asche</em> verbrannt. Ueber hundert Dorfbewohner, darunter der
+<em class="spaced">Ortspope</em>, wohnten diesem schrecklichen Schauspiele bei. So geschehen
+im Jahre <em class="spaced">1879</em>.&ldquo;</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_342_342" id="Footnote_342_342"></a><a href="#FNanchor_342_342"><span class="label">[342]</span></a> <em class="spaced">Praelectiones theologicae</em>, quas in Coll. Rom. S.&nbsp;J. habebat.
+Wir benutzen hier die erste Regensburger (&uuml;berhaupt die einundzwanzigste)
+Ausgabe des Werkes, welche 1854 erschien. Der von uns besprochene Abschnitt
+de daemonum cum hominibus commercio findet sich daselbst vol.&nbsp;V.
+p.&nbsp;31&ndash;54.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_343_343" id="Footnote_343_343"></a><a href="#FNanchor_343_343"><span class="label">[343]</span></a> Vgl. <i>Avanzini</i>, de constitutionibus apostolicae sedis, Romae, 1872. S.&nbsp;67.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_344_344" id="Footnote_344_344"></a><a href="#FNanchor_344_344"><span class="label">[344]</span></a> Wir berichten hier &uuml;ber dieses Buch nach den sehr ausf&uuml;hrlichen Excerpten,
+welche <i>F. Nippold</i> seiner Schrift, &bdquo;Die gegenw&auml;rtige Wiederbelebung
+des Hexenglaubens&ldquo; S.&nbsp;18&ndash;35 aus demselben mitgetheilt hat.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_345_345" id="Footnote_345_345"></a><a href="#FNanchor_345_345"><span class="label">[345]</span></a> Das Alles wollte <i>Vilmar</i> aus seiner &bdquo;Erfahrung&ldquo; wissen!</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_346_346" id="Footnote_346_346"></a><a href="#FNanchor_346_346"><span class="label">[346]</span></a> Sonst wird dieses nur von <em class="spaced">Gott</em> gelehrt!</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_347_347" id="Footnote_347_347"></a><a href="#FNanchor_347_347"><span class="label">[347]</span></a> Es ist uns durchaus unerfindlich, woher Vilmar dieses weiss.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_348_348" id="Footnote_348_348"></a><a href="#FNanchor_348_348"><span class="label">[348]</span></a> Man denke an die Wasserprobe der Hexen!</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_349_349" id="Footnote_349_349"></a><a href="#FNanchor_349_349"><span class="label">[349]</span></a> Der mit dem Kanon Episcopi zum Theil &uuml;bereinstimmende angebliche
+Kanon des Conzils zu Agatha lautet: (<i>Burchard</i>. Decret. lib.&nbsp;X. cap.&nbsp;29):
+Perquirendum, si aliqua femina sit, quae per quaedam maleficia et incantationes
+mentes hominum se immutare posse dicat, id est, ut de odio in amorem,
+aut de amore in odium convertat, aut bona hominum aut damnet, aut
+subripiat. Et si aliqua est, quae se dicat cum daemonum turba, in similitudinem
+mulierum transformata, certis noctibus equitare super quasdam bestias,
+et in eorum consortio adnumeratam esse; haec talis omnimodis scopis correpta
+ex parochia ejiciatur.&nbsp;&mdash; Uebrigens ist dieser Kanon nicht von der Synode zu
+Agde aufgestellt, sondern ist sp&auml;teren Ursprungs. S.&nbsp;<i>Hefele</i>, Conziliengesch.
+B.&nbsp;II. S.&nbsp;641.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_350_350" id="Footnote_350_350"></a><a href="#FNanchor_350_350"><span class="label">[350]</span></a> Anzeiger zur Kunde der deutschen Vorzeit, 1839, S.&nbsp;119&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_351_351" id="Footnote_351_351"></a><a href="#FNanchor_351_351"><span class="label">[351]</span></a> Von den alten Bacchanalien hatte auch schon Cardanus (de rerum
+varietate XV.&nbsp;80) das Hexenwesen abgeleitet, nur dass er das urspr&uuml;nglich
+Wirkliche zuletzt in Einbildung &uuml;bergehen liess: Haec quidem procul dubio
+ab Orgiis antiquis, in quibus mulieres bacchabantur palam, ortum habuerunt.
+Deinde metu legis talia prohibentis <i>clam celebrari</i> coepere. Et ubi illud
+etiam prohibitum est, <i>vel ipsa cogitatione agere perseverarunt</i>; adeo inveterati
+erroris opinio constans est.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_352_352" id="Footnote_352_352"></a><a href="#FNanchor_352_352"><span class="label">[352]</span></a> Die Sage von den Hexen des Brockens und deren Entstehen in vorchristlicher
+Zeit durch die Verehrung des Melybogs und der Frau Holle. Quedlinburg
+und Leipzig 1839.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_353_353" id="Footnote_353_353"></a><a href="#FNanchor_353_353"><span class="label">[353]</span></a> Man sehe z.&nbsp;B. &sect;.&nbsp;17, wo das deutsche Wort <em class="spaced">Teufel</em> aus dem <em class="spaced">polnischen</em>
+diable hergeleitet und dieses wiederum durch iable (Apfel) mit vorgesetztem
+Artikel erkl&auml;rt wird, indem der <em class="spaced">Apfel</em> die erste Veranlassung zum
+<em class="spaced">B&ouml;sen</em> gewesen sei, wie auch <i>malum</i> den Apfel und das B&ouml;se bedeute.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_354_354" id="Footnote_354_354"></a><a href="#FNanchor_354_354"><span class="label">[354]</span></a> In den Abhandlungen &bdquo;Ein Hexenprozess aus der Mitte des siebenzehnten
+Jahrhunderts, mit einer Nachricht &uuml;ber das Verbrechen der Zauberei&ldquo;
+(in <i>Hitzig's</i> Annalen der deutschen und ausl&auml;nd. Kriminalrechtspflege, B.&nbsp;I.
+1828, S.&nbsp;431&ndash;456) und &bdquo;Beitrag zur Gesch. der Zauberei&ldquo; (ebendas. B.&nbsp;II.
+S.&nbsp;182&ndash;194) und in seinem &bdquo;Handbuch des Strafrechts&ldquo; S.&nbsp;54&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_355_355" id="Footnote_355_355"></a><a href="#FNanchor_355_355"><span class="label">[355]</span></a> z.&nbsp;B. VIII. de sacris Mercurii et Jovis.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_356_356" id="Footnote_356_356"></a><a href="#FNanchor_356_356"><span class="label">[356]</span></a> z.&nbsp;B. I. de sacrilegio ad sepulchra mortuorum; V. de sacrilegiis per
+ecclesias.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_357_357" id="Footnote_357_357"></a><a href="#FNanchor_357_357"><span class="label">[357]</span></a> z.&nbsp;B. XIX. de petendo quod boni vocant Sanctae Mariae; IX. de sacrificio,
+quod fit alicui Sanctorum.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_358_358" id="Footnote_358_358"></a><a href="#FNanchor_358_358"><span class="label">[358]</span></a> N&auml;mlich: X. de phylacteriis et ligaturis; XII.&nbsp;de incantationibus; XIII.&nbsp;de
+auguriis vel avium vel equorum, vel bovum stercore, vel sternutatione; XIV.&nbsp;de
+divinis et sortilegiis; XXX.&nbsp;de eo quod credunt, quia feminae lunam commendent,
+quod possint corda hominum tollere juxta paganos.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_359_359" id="Footnote_359_359"></a><a href="#FNanchor_359_359"><span class="label">[359]</span></a> Nur ein einziges Mal, in einem am Ende des siebenzehnten Jahrhunderts
+(1687) spielenden Brandenburgischen Hexenprozess sind wir einem auf Verf&uuml;hrung
+durch eine &bdquo;Tartar'sche&ldquo; (d.&nbsp;h. Zigeunerin) lautenden, auf der Folter
+erpressten Gest&auml;ndniss begegnet. S. <i>Raumer</i> in den M&auml;rkischen Forschungen,
+Berl. 1841, S.&nbsp;260.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_360_360" id="Footnote_360_360"></a><a href="#FNanchor_360_360"><span class="label">[360]</span></a> Kriminalverfahren bei Hexenpr. im Bisth. Bamberg etc. &sect;.&nbsp;5.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_361_361" id="Footnote_361_361"></a><a href="#FNanchor_361_361"><span class="label">[361]</span></a> <i>Cardanus</i> (de rerum varietate XV. 80) hatte im Wesentlichen dieselbe
+Vermuthung aufgestellt.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_362_362" id="Footnote_362_362"></a><a href="#FNanchor_362_362"><span class="label">[362]</span></a> Wenn, wie diess in einem der von Raumer mitgetheilten F&auml;lle geschieht,
+ein Versuch <em class="spaced">durch Rattengift zu t&ouml;dten</em> mit unter den &uuml;brigen
+Beschuldigungen gegen eine Person vorgebracht wird, so steht diess <em class="spaced">neben</em>
+der Zauberei, nicht <em class="spaced">darin</em>, wie denn anderw&auml;rts auch z.&nbsp;B. Diebstahl, Brandstiftung
+u.&nbsp;a. daneben vorkommt.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_363_363" id="Footnote_363_363"></a><a href="#FNanchor_363_363"><span class="label">[363]</span></a> <i>Agobardi</i> Liber contra insulsam vulgi opinionem de grandine et tonitruis.
+Cap.&nbsp;16.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_364_364" id="Footnote_364_364"></a><a href="#FNanchor_364_364"><span class="label">[364]</span></a> De praestig. daemon. B.&nbsp;III. Cap.&nbsp;17.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_365_365" id="Footnote_365_365"></a><a href="#FNanchor_365_365"><span class="label">[365]</span></a> Silva silvarum, Cent.&nbsp;X. p.&nbsp;501, ed. Amstelod.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_366_366" id="Footnote_366_366"></a><a href="#FNanchor_366_366"><span class="label">[366]</span></a> La sorcellerie au 16. et au 17. si&egrave;cle, Paris, 1871, S.&nbsp;130&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_367_367" id="Footnote_367_367"></a><a href="#FNanchor_367_367"><span class="label">[367]</span></a> Z.&nbsp;B. in buseckischen Akten:&nbsp;&mdash; &bdquo;Actum den 29.&nbsp;April. A.&nbsp;1656&nbsp;....
+Frage: Woraus dann die Hexensalbe gemacht werde? Resp. Aus den Hostien,
+welche sie und alle Hexen beym abendtmahl in der Kirchen auss deme Mundt
+genommen, in der handt behalten, dem Teuffel beym Hexen Danz geopffert
+und solche nachgehents wieder von Ihme bekommen, den heiligen Wein empfangen
+sie in der Kirche in gedancken auch ins Teuffels nahmen. Sie P. Beklagtinn
+seye da bevor umb ein Kindt kommen, das habe sie auch dazu gebraucht.
+Die scheiden M&ouml;llerin, die Butsch, dess Herrn Fraw haben die
+Salben helffen kochen.&ldquo;</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_368_368" id="Footnote_368_368"></a><a href="#FNanchor_368_368"><span class="label">[368]</span></a> Magnet. Archiv III. St.&nbsp;1.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_369_369" id="Footnote_369_369"></a><a href="#FNanchor_369_369"><span class="label">[369]</span></a> Vgl. die Schrift: Des hallucinations ou histoire raisonn&eacute;e des apparitions,
+des visions, des songes, de l'extase etc. par <i>A. Brierre de Boismont</i>
+(Paris, 1845), S.&nbsp;135.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_370_370" id="Footnote_370_370"></a><a href="#FNanchor_370_370"><span class="label">[370]</span></a> S. die Nachweisungen bei <i>Schindler</i>, der Aberglaube des Mittelalters,
+S.&nbsp;286&ndash;287.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_371_371" id="Footnote_371_371"></a><a href="#FNanchor_371_371"><span class="label">[371]</span></a> Abgedruckt in Westermann's Jahrbuch der Illustrirten deutschen Monatshefte,
+B.&nbsp;X. S.&nbsp;258&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_372_372" id="Footnote_372_372"></a><a href="#FNanchor_372_372"><span class="label">[372]</span></a> Diess hat auch der abergl&auml;ubische <i>Le Loyer</i> eingesehen, nur dass freilich
+diese Einsicht ihn desto mehr an der objektiven Wirklichkeit der Hexerei festhalten
+liess: Les sorci&egrave;res sont interrog&eacute;es s&eacute;par&eacute;ment et &agrave; part, et toutes
+concordamment tombent en mesmes confessions, remarquent les circonstances
+et d&eacute;pendances, s'accordent du temps, de l'heure et de la fa&ccedil;on sans varier,
+comme il serait tr&egrave;s-difficile qu'elles ne variassent, s'il y avait de la m&eacute;lancholie
+et fureur en elles. Puis confrontez-les ensemble, elles y persistent.
+<i>Le Loyer</i>, Discours et histoires des spectres, visions etc. Paris 1605, p.&nbsp;136.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_373_373" id="Footnote_373_373"></a><a href="#FNanchor_373_373"><span class="label">[373]</span></a> Es ist erst geschehen, nachdem das Vorhergehende (von Soldan) bereits
+niedergeschrieben war.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_374_374" id="Footnote_374_374"></a><a href="#FNanchor_374_374"><span class="label">[374]</span></a> Abgedruckt in dem Sammelwerk: &bdquo;Vortr&auml;ge &uuml;ber Tortur, Hexenverfolgung,
+Vehmgerichte&ldquo; etc.&nbsp;&mdash; (Hamburg, 1844&nbsp;ff.) B.&nbsp;I. S.&nbsp;97&nbsp;ff.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_375_375" id="Footnote_375_375"></a><a href="#FNanchor_375_375"><span class="label">[375]</span></a> Bez&uuml;glich der Lehre Vilmar's von der Kirche, von den beiden Sakramenten,
+von der Absolution, Ordination, Confirmation und Ehe ist dieses schon
+unz&auml;hlige Male nachgewiesen worden. Das Unevangelische seiner Lehrweise
+geht aber noch viel weiter. In seiner Dogmatik, B.&nbsp;I. S.&nbsp;111 z.&nbsp;B. behauptet
+er die perspicuitas Scripturae S. nur f&uuml;r das &bdquo;Lehr- und Hirtenamt&ldquo; der Kirche,
+nicht f&uuml;r die Christen &uuml;berhaupt. Die heil. Schrift hat &bdquo;Deutlichkeit nur f&uuml;r
+dieses Amt, welchem dann die Deutlich<em class="spaced">machung</em> f&uuml;r die Individuen der
+Gemeinden obliegt.&ldquo; So sagt <em class="spaced">Vilmar</em>!</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_376_376" id="Footnote_376_376"></a><a href="#FNanchor_376_376"><span class="label">[376]</span></a> In unz&auml;hligen Hexenprozessen, namentlich in den Torturprotokollen ist
+es in herzbewegendster Weise zu ersehen, in welcher St&auml;rke der Glaube an
+Gott, das Vertrauen zum Erl&ouml;ser (der sich oft in der Form des Gebets, oft
+in lautesten Angstschreien ausspricht) die Herzen der Hexen erf&uuml;llte. Die Richter
+und Peiniger erscheinen da nicht als die Streiter Christi, sondern als&nbsp;&mdash; Teufel!</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_377_377" id="Footnote_377_377"></a><a href="#FNanchor_377_377"><span class="label">[377]</span></a> Er sagt S.&nbsp;170: &bdquo;An und f&uuml;r sich ist man nicht berechtigt, diese dem
+Gesetze angemessenen Todesurtheile als <em class="spaced">Greuel</em> zu bezeichnen, wie das l&auml;ngst
+herk&ouml;mmlich ist, und auch das <em class="spaced">Gesetz</em> (in der Carolina) <em class="spaced">selbst</em>, wird man
+nicht ohne Weiteres einen <em class="spaced">Greuel</em> nennen d&uuml;rfen.&nbsp;&mdash; S.&nbsp;172: Allerdings bestanden
+prozessualische Regeln f&uuml;r die Constatirung eines Ger&uuml;chts und so
+ganz in den Tag hinein, etwa nach dem Massstabe heutiges Tags umlaufender
+Ger&uuml;chte, wurde nicht verfahren. Dazu war die Zeit noch viel zu fest und
+wenigstens in Sitte und Lebensordnung zu z&auml;he. Im <em class="spaced">heutigen</em> Sinne leichtfertig
+nahm man das Ger&uuml;cht nicht.&ldquo;&nbsp;&mdash; Mehr kann man nicht verlangen,
+wenn der Hexenprozess vertheidigt werden soll.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_378_378" id="Footnote_378_378"></a><a href="#FNanchor_378_378"><span class="label">[378]</span></a> Was soll man z.&nbsp;B. dazu sagen, wenn <i>Vilmar</i> S.&nbsp;169 erz&auml;hlt: &bdquo;So
+lange es Hexenprozesse gegeben hat, galt der <em class="spaced">Anklageprozess</em>; erst als
+der, in der neuesten Zeit wieder aufgehobene, <em class="spaced">Inquisitionsprozess</em>
+eingef&uuml;hrt wurde, nahmen die Hexenprozesse ab und h&ouml;rten bald ganz auf!&ldquo;
+Die einzige Stelle der Abhandlung, aus der sich vermuthen l&auml;sst, dass Verf.
+ein auf den Hexenprozess bez&uuml;gliches Buch der neueren Literatur in H&auml;nden
+gehabt hat, ist der dem grossen Rechtslehrer <i>v.&nbsp;W&auml;chter</i> (S.&nbsp;172) desshalb
+gemachte Vorwurf &bdquo;arger Leichtfertigkeit&ldquo;, weil dieser gesagt habe, &bdquo;es
+habe, um die Tortur zu erkennen, nur bedurft, dass ein altes Weib trief&auml;ugig
+gewesen sei, wozu dann leicht noch irgend ein Indizium zu finden
+gewesen sei&ldquo;.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_379_379" id="Footnote_379_379"></a><a href="#FNanchor_379_379"><span class="label">[379]</span></a> Dieses wird auch von <i>A. F. K&ouml;ppen</i> in seiner trefflichen Abhandlung
+(Wigands Vierteljahrschrift, B.&nbsp;II. S.&nbsp;51) zugegeben, indem er sagt: &bdquo;Allerdings
+ist es h&ouml;chst wahrscheinlich, dass die Hexerei als das (angebliche)
+Modeverbrechen der Zeit, mancherlei wirkliche, d.&nbsp;h. b&uuml;rgerliche Verbrechen
+gleichsam absorbirt habe, dass also bei einzelnen Verbrechen kein bloss eingebildeter,
+sondern auch ein reeller Thatbestand vorlag. Einige angebliche
+Hexen m&ouml;gen Kindesm&ouml;rderinnen, andere Giftmischerinnen gewesen sein, noch
+andere durch Quacksalberei und Sudelk&ouml;cherei u.&nbsp;dgl. reellen Schaden gethan
+haben. Indessen ist die Zahl derselben jedenfalls verh&auml;ltnissm&auml;ssig nur sehr
+gering gewesen; und&nbsp;&mdash; was die Hauptsache ist&nbsp;&mdash; beweisen, juridisch beweisen
+l&auml;sst sich das (Dank der Formlosigkeit des Hexenprozesses!) in den
+allerwenigsten F&auml;llen, ja vielleicht in keinem einzigen Falle mehr.&ldquo;</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_380_380" id="Footnote_380_380"></a><a href="#FNanchor_380_380"><span class="label">[380]</span></a> Wir erinnern an den oben B.&nbsp;I.&nbsp;481 aus Hessen mitgetheilten Fall.
+Ausserdem theilt <i>v.&nbsp;W&auml;chter</i> aus einem juristischen Responsum vom Jahre
+1647 (bei <i>Nic. Brand</i>, de legitima maleficos et sagas investigandi et convincendi
+ratione, P.&nbsp;II. thes.&nbsp;1) folgendes Vorkommniss mit: Ein preussischer
+Soldat wollte sich mit Satans H&uuml;lfe unsichtbar, schuss- und hiebfest machen
+und gl&uuml;cklich spielen k&ouml;nnen, wesshalb er dem Teufel sich zu ergeben beschloss.
+Er setzte daher eine Schrift auf, in welcher er sich dem Teufel verschrieb
+und unterzeichnete dieselbe mit Blut aus seiner Nase. Am Rande der
+Schrift sprach er die Bitte aus, dass ihm der Teufel bald einen Gesandten
+schicken m&ouml;chte, von dem er das N&ouml;thige lernen k&ouml;nnte. Diese Schrift wollte
+er an einem Samstag Nachts auf einen Kreuzweg tragen, um sie so in die
+H&auml;nde des Teufels zu bringen. Ehe er aber dieses ausf&uuml;hren konnte, fand
+man die Schrift bei ihm, und es wurde ihm daher der Prozess gemacht, der
+zu seiner Hinrichtung f&uuml;hrte.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_381_381" id="Footnote_381_381"></a><a href="#FNanchor_381_381"><span class="label">[381]</span></a> Nach Pioneer Mail im spiritist. Journal The Medium and Daybreak,
+4.&nbsp;Dezember 1874.
+</p><p>
+Vgl. z.&nbsp;B. die Schrift: &bdquo;Ueber das Besessensein oder das Dasein und
+den Einfluss des b&ouml;sen Geisterreichs in der alten Zeit&ldquo; (Heilbronn, 1833,
+S.&nbsp;116 in 8<sup>o</sup>).&nbsp;&mdash; Das Vorwort der Schrift beginnt mit den Worten: &bdquo;Der
+Verfasser dieser Schrift hat seine Ueberzeugung von D&auml;monen-Besitzungen auf
+eigene Anschauung gegr&uuml;ndet, und zwei damit geplagte ungl&uuml;ckliche Personen
+&mdash;&nbsp;im Hause seines ihm so theuern Freundes, des Dr. Kerner in Weinsberg,
+oft und aufmerksam beobachtet.&ldquo;&nbsp;&mdash; Der Schlusssatz der Abhandlung lautet
+(S.&nbsp;116): &bdquo;Ich glaube an gute und b&ouml;se Geister und an ihren Einfluss bis auf
+die neuesten Zeiten. Der Mensch aber kann beiden widerstehen.&ldquo;</p></div>
+
+</div>
+
+
+
+
+
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+
+<pre>
+
+
+
+
+
+End of the Project Gutenberg EBook of Soldan's Geschichte der Hexenprozesse, by
+Heinrich Heppe
+
+*** END OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK SOLDAN'S GESCHICHTE DER HEXENPROZ. ***
+
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+one owns a United States copyright in these works, so the Foundation
+(and you!) can copy and distribute it in the United States without
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+Gutenberg is a registered trademark, and may not be used if you
+charge for the eBooks, unless you receive specific permission. If you
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+rules is very easy. You may use this eBook for nearly any purpose
+such as creation of derivative works, reports, performances and
+research. They may be modified and printed and given away--you may do
+practically ANYTHING with public domain eBooks. Redistribution is
+subject to the trademark license, especially commercial
+redistribution.
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+Gutenberg-tm electronic work and you do not agree to be bound by the
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+things that you can do with most Project Gutenberg-tm electronic works
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+paragraph 1.C below. There are a lot of things you can do with Project
+Gutenberg-tm electronic works if you follow the terms of this agreement
+and help preserve free future access to Project Gutenberg-tm electronic
+works. See paragraph 1.E below.
+
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+or PGLAF), owns a compilation copyright in the collection of Project
+Gutenberg-tm electronic works. Nearly all the individual works in the
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+individual work is in the public domain in the United States and you are
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+INCIDENTAL DAMAGES EVEN IF YOU GIVE NOTICE OF THE POSSIBILITY OF SUCH
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+providing it to you may choose to give you a second opportunity to
+receive the work electronically in lieu of a refund. If the second copy
+is also defective, you may demand a refund in writing without further
+opportunities to fix the problem.
+
+1.F.4. Except for the limited right of replacement or refund set forth
+in paragraph 1.F.3, this work is provided to you 'AS-IS' WITH NO OTHER
+WARRANTIES OF ANY KIND, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO
+WARRANTIES OF MERCHANTIBILITY OR FITNESS FOR ANY PURPOSE.
+
+1.F.5. Some states do not allow disclaimers of certain implied
+warranties or the exclusion or limitation of certain types of damages.
+If any disclaimer or limitation set forth in this agreement violates the
+law of the state applicable to this agreement, the agreement shall be
+interpreted to make the maximum disclaimer or limitation permitted by
+the applicable state law. The invalidity or unenforceability of any
+provision of this agreement shall not void the remaining provisions.
+
+1.F.6. INDEMNITY - You agree to indemnify and hold the Foundation, the
+trademark owner, any agent or employee of the Foundation, anyone
+providing copies of Project Gutenberg-tm electronic works in accordance
+with this agreement, and any volunteers associated with the production,
+promotion and distribution of Project Gutenberg-tm electronic works,
+harmless from all liability, costs and expenses, including legal fees,
+that arise directly or indirectly from any of the following which you do
+or cause to occur: (a) distribution of this or any Project Gutenberg-tm
+work, (b) alteration, modification, or additions or deletions to any
+Project Gutenberg-tm work, and (c) any Defect you cause.
+
+
+Section 2. Information about the Mission of Project Gutenberg-tm
+
+Project Gutenberg-tm is synonymous with the free distribution of
+electronic works in formats readable by the widest variety of computers
+including obsolete, old, middle-aged and new computers. It exists
+because of the efforts of hundreds of volunteers and donations from
+people in all walks of life.
+
+Volunteers and financial support to provide volunteers with the
+assistance they need, is critical to reaching Project Gutenberg-tm's
+goals and ensuring that the Project Gutenberg-tm collection will
+remain freely available for generations to come. In 2001, the Project
+Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure
+and permanent future for Project Gutenberg-tm and future generations.
+To learn more about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation
+and how your efforts and donations can help, see Sections 3 and 4
+and the Foundation web page at https://www.pglaf.org.
+
+
+Section 3. Information about the Project Gutenberg Literary Archive
+Foundation
+
+The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit
+501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the
+state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal
+Revenue Service. The Foundation's EIN or federal tax identification
+number is 64-6221541. Its 501(c)(3) letter is posted at
+https://pglaf.org/fundraising. Contributions to the Project Gutenberg
+Literary Archive Foundation are tax deductible to the full extent
+permitted by U.S. federal laws and your state's laws.
+
+The Foundation's principal office is located at 4557 Melan Dr. S.
+Fairbanks, AK, 99712., but its volunteers and employees are scattered
+throughout numerous locations. Its business office is located at
+809 North 1500 West, Salt Lake City, UT 84116, (801) 596-1887, email
+business@pglaf.org. Email contact links and up to date contact
+information can be found at the Foundation's web site and official
+page at https://pglaf.org
+
+For additional contact information:
+ Dr. Gregory B. Newby
+ Chief Executive and Director
+ gbnewby@pglaf.org
+
+
+Section 4. Information about Donations to the Project Gutenberg
+Literary Archive Foundation
+
+Project Gutenberg-tm depends upon and cannot survive without wide
+spread public support and donations to carry out its mission of
+increasing the number of public domain and licensed works that can be
+freely distributed in machine readable form accessible by the widest
+array of equipment including outdated equipment. Many small donations
+($1 to $5,000) are particularly important to maintaining tax exempt
+status with the IRS.
+
+The Foundation is committed to complying with the laws regulating
+charities and charitable donations in all 50 states of the United
+States. Compliance requirements are not uniform and it takes a
+considerable effort, much paperwork and many fees to meet and keep up
+with these requirements. We do not solicit donations in locations
+where we have not received written confirmation of compliance. To
+SEND DONATIONS or determine the status of compliance for any
+particular state visit https://pglaf.org
+
+While we cannot and do not solicit contributions from states where we
+have not met the solicitation requirements, we know of no prohibition
+against accepting unsolicited donations from donors in such states who
+approach us with offers to donate.
+
+International donations are gratefully accepted, but we cannot make
+any statements concerning tax treatment of donations received from
+outside the United States. U.S. laws alone swamp our small staff.
+
+Please check the Project Gutenberg Web pages for current donation
+methods and addresses. Donations are accepted in a number of other
+ways including including checks, online payments and credit card
+donations. To donate, please visit: https://pglaf.org/donate
+
+
+Section 5. General Information About Project Gutenberg-tm electronic
+works.
+
+Professor Michael S. Hart was the originator of the Project Gutenberg-tm
+concept of a library of electronic works that could be freely shared
+with anyone. For thirty years, he produced and distributed Project
+Gutenberg-tm eBooks with only a loose network of volunteer support.
+
+
+Project Gutenberg-tm eBooks are often created from several printed
+editions, all of which are confirmed as Public Domain in the U.S.
+unless a copyright notice is included. Thus, we do not necessarily
+keep eBooks in compliance with any particular paper edition.
+
+
+Most people start at our Web site which has the main PG search facility:
+
+ https://www.gutenberg.org
+
+This Web site includes information about Project Gutenberg-tm,
+including how to make donations to the Project Gutenberg Literary
+Archive Foundation, how to help produce our new eBooks, and how to
+subscribe to our email newsletter to hear about new eBooks.
+
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+
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