diff options
| author | Roger Frank <rfrank@pglaf.org> | 2025-10-15 02:15:27 -0700 |
|---|---|---|
| committer | Roger Frank <rfrank@pglaf.org> | 2025-10-15 02:15:27 -0700 |
| commit | 2284cd34b3d9cbdfff6d6eed6150d227e5d234ff (patch) | |
| tree | d69f1b4f078a6ef673c8d60816136411e38ed5ff | |
| -rw-r--r-- | .gitattributes | 3 | ||||
| -rw-r--r-- | 25048-8.txt | 14682 | ||||
| -rw-r--r-- | 25048-8.zip | bin | 0 -> 347696 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-h.zip | bin | 0 -> 384406 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-h/25048-h.htm | 17742 | ||||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/f0001.png | bin | 0 -> 14186 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/f0002.png | bin | 0 -> 1510 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/f0003.png | bin | 0 -> 22108 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0001.png | bin | 0 -> 40629 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0002.png | bin | 0 -> 42655 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0003.png | bin | 0 -> 42781 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0004.png | bin | 0 -> 41652 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0005.png | bin | 0 -> 54960 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0006.png | bin | 0 -> 41473 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0007.png | bin | 0 -> 46598 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0008.png | bin | 0 -> 42792 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0009.png | bin | 0 -> 45732 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0010.png | bin | 0 -> 42412 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0011.png | bin | 0 -> 43394 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0012.png | bin | 0 -> 42087 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0013.png | bin | 0 -> 53895 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0014.png | bin | 0 -> 41827 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0015.png | bin | 0 -> 42278 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0016.png | bin | 0 -> 42094 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0017.png | bin | 0 -> 42645 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0018.png | bin | 0 -> 38461 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0019.png | bin | 0 -> 49647 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0020.png | bin | 0 -> 40850 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0021.png | bin | 0 -> 42029 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0022.png | bin | 0 -> 43143 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0023.png | bin | 0 -> 42185 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0024.png | bin | 0 -> 39757 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0025.png | bin | 0 -> 43242 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0026.png | bin | 0 -> 41392 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0027.png | bin | 0 -> 41624 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0028.png | bin | 0 -> 40736 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0029.png | bin | 0 -> 43927 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0030.png | bin | 0 -> 42360 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0031.png | bin | 0 -> 43447 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0032.png | bin | 0 -> 27924 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0033.png | bin | 0 -> 42013 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0034.png | bin | 0 -> 42124 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0035.png | bin | 0 -> 41922 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0036.png | bin | 0 -> 40370 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0037.png | bin | 0 -> 38799 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0038.png | bin | 0 -> 42826 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0039.png | bin | 0 -> 43091 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0040.png | bin | 0 -> 39115 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0041.png | bin | 0 -> 40408 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0042.png | bin | 0 -> 37681 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0043.png | bin | 0 -> 39497 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0044.png | bin | 0 -> 39353 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0045.png | bin | 0 -> 39606 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0046.png | bin | 0 -> 20164 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0047.png | bin | 0 -> 20362 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0048.png | bin | 0 -> 24486 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0049.png | bin | 0 -> 25232 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0050.png | bin | 0 -> 27326 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0051.png | bin | 0 -> 26176 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0052.png | bin | 0 -> 38699 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0053.png | bin | 0 -> 45423 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0054.png | bin | 0 -> 40694 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0055.png | bin | 0 -> 41026 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0056.png | bin | 0 -> 41588 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0057.png | bin | 0 -> 43198 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0058.png | bin | 0 -> 38526 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0059.png | bin | 0 -> 41087 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0060.png | bin | 0 -> 42000 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0061.png | bin | 0 -> 42964 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0062.png | bin | 0 -> 42405 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0063.png | bin | 0 -> 41756 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0064.png | bin | 0 -> 38155 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0065.png | bin | 0 -> 39889 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0066.png | bin | 0 -> 39644 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0067.png | bin | 0 -> 41193 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0068.png | bin | 0 -> 42674 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0069.png | bin | 0 -> 41440 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0070.png | bin | 0 -> 42325 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0071.png | bin | 0 -> 44011 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0072.png | bin | 0 -> 40188 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0073.png | bin | 0 -> 40014 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0074.png | bin | 0 -> 41351 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0075.png | bin | 0 -> 41026 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0076.png | bin | 0 -> 42162 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0077.png | bin | 0 -> 42290 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0078.png | bin | 0 -> 43272 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0079.png | bin | 0 -> 42601 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0080.png | bin | 0 -> 40619 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0081.png | bin | 0 -> 41394 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0082.png | bin | 0 -> 39546 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0083.png | bin | 0 -> 42498 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0084.png | bin | 0 -> 40694 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0085.png | bin | 0 -> 40553 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0086.png | bin | 0 -> 36215 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0087.png | bin | 0 -> 29759 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0088.png | bin | 0 -> 39525 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0089.png | bin | 0 -> 40476 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0090.png | bin | 0 -> 39978 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0091.png | bin | 0 -> 45678 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0092.png | bin | 0 -> 42363 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0093.png | bin | 0 -> 38748 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0094.png | bin | 0 -> 42256 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0095.png | bin | 0 -> 39660 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0096.png | bin | 0 -> 40608 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0097.png | bin | 0 -> 43880 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0098.png | bin | 0 -> 41592 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0099.png | bin | 0 -> 43127 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0100.png | bin | 0 -> 42651 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0101.png | bin | 0 -> 44923 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0102.png | bin | 0 -> 42351 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0103.png | bin | 0 -> 43311 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0104.png | bin | 0 -> 43061 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0105.png | bin | 0 -> 44623 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0106.png | bin | 0 -> 41620 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0107.png | bin | 0 -> 42318 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0108.png | bin | 0 -> 42239 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0109.png | bin | 0 -> 44302 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0110.png | bin | 0 -> 40580 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0111.png | bin | 0 -> 42951 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0112.png | bin | 0 -> 42265 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0113.png | bin | 0 -> 42854 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0114.png | bin | 0 -> 41741 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0115.png | bin | 0 -> 41810 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0116.png | bin | 0 -> 40037 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0117.png | bin | 0 -> 40923 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0118.png | bin | 0 -> 40797 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0119.png | bin | 0 -> 41301 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0120.png | bin | 0 -> 38078 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0121.png | bin | 0 -> 42298 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0122.png | bin | 0 -> 40826 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0123.png | bin | 0 -> 43376 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0124.png | bin | 0 -> 38263 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0125.png | bin | 0 -> 39790 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0126.png | bin | 0 -> 39741 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0127.png | bin | 0 -> 42760 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0128.png | bin | 0 -> 42692 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0129.png | bin | 0 -> 35057 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0130.png | bin | 0 -> 36571 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0131.png | bin | 0 -> 42903 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0132.png | bin | 0 -> 12374 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0133.png | bin | 0 -> 28363 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0134.png | bin | 0 -> 42431 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0135.png | bin | 0 -> 44055 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0136.png | bin | 0 -> 43099 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0137.png | bin | 0 -> 40491 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0138.png | bin | 0 -> 38078 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0139.png | bin | 0 -> 41875 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0140.png | bin | 0 -> 42827 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0141.png | bin | 0 -> 42923 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0142.png | bin | 0 -> 43080 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0143.png | bin | 0 -> 42559 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0144.png | bin | 0 -> 39575 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0145.png | bin | 0 -> 41062 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0146.png | bin | 0 -> 39342 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0147.png | bin | 0 -> 40839 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0148.png | bin | 0 -> 35920 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0149.png | bin | 0 -> 42335 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0150.png | bin | 0 -> 41671 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0151.png | bin | 0 -> 40805 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0152.png | bin | 0 -> 38011 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0153.png | bin | 0 -> 41707 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0154.png | bin | 0 -> 39223 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0155.png | bin | 0 -> 43085 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0156.png | bin | 0 -> 40648 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0157.png | bin | 0 -> 39462 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0158.png | bin | 0 -> 41771 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0159.png | bin | 0 -> 41594 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0160.png | bin | 0 -> 38492 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0161.png | bin | 0 -> 41331 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0162.png | bin | 0 -> 39653 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0163.png | bin | 0 -> 39166 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0164.png | bin | 0 -> 40878 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0165.png | bin | 0 -> 43441 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0166.png | bin | 0 -> 42512 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0167.png | bin | 0 -> 42717 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0168.png | bin | 0 -> 42238 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0169.png | bin | 0 -> 40251 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0170.png | bin | 0 -> 42113 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0171.png | bin | 0 -> 42743 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0172.png | bin | 0 -> 42041 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0173.png | bin | 0 -> 42565 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0174.png | bin | 0 -> 39829 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0175.png | bin | 0 -> 40568 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0176.png | bin | 0 -> 42421 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0177.png | bin | 0 -> 42816 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0178.png | bin | 0 -> 40070 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0179.png | bin | 0 -> 19572 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0180.png | bin | 0 -> 27455 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0181.png | bin | 0 -> 43645 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0182.png | bin | 0 -> 42024 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0183.png | bin | 0 -> 41990 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0184.png | bin | 0 -> 41466 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0185.png | bin | 0 -> 43796 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0186.png | bin | 0 -> 40462 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0187.png | bin | 0 -> 44880 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0188.png | bin | 0 -> 42831 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0189.png | bin | 0 -> 41620 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0190.png | bin | 0 -> 39762 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0191.png | bin | 0 -> 42560 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0192.png | bin | 0 -> 40697 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0193.png | bin | 0 -> 39978 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0194.png | bin | 0 -> 41495 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0195.png | bin | 0 -> 41780 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0196.png | bin | 0 -> 41230 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0197.png | bin | 0 -> 42195 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0198.png | bin | 0 -> 41035 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0199.png | bin | 0 -> 41762 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0200.png | bin | 0 -> 40715 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0201.png | bin | 0 -> 42163 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0202.png | bin | 0 -> 42868 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0203.png | bin | 0 -> 41251 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0204.png | bin | 0 -> 39596 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0205.png | bin | 0 -> 43887 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0206.png | bin | 0 -> 40598 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0207.png | bin | 0 -> 36811 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0208.png | bin | 0 -> 38834 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0209.png | bin | 0 -> 40777 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0210.png | bin | 0 -> 40375 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0211.png | bin | 0 -> 43166 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0212.png | bin | 0 -> 41862 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0213.png | bin | 0 -> 40091 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0214.png | bin | 0 -> 39164 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0215.png | bin | 0 -> 43787 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0216.png | bin | 0 -> 40494 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0217.png | bin | 0 -> 42974 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0218.png | bin | 0 -> 39802 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0219.png | bin | 0 -> 40898 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0220.png | bin | 0 -> 39173 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0221.png | bin | 0 -> 41330 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0222.png | bin | 0 -> 16855 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0223.png | bin | 0 -> 26967 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0224.png | bin | 0 -> 39939 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0225.png | bin | 0 -> 102453 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0226.png | bin | 0 -> 114332 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0227.png | bin | 0 -> 109464 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0228.png | bin | 0 -> 114562 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0229.png | bin | 0 -> 108669 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0230.png | bin | 0 -> 112191 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0231.png | bin | 0 -> 107043 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0232.png | bin | 0 -> 111468 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0233.png | bin | 0 -> 107575 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0234.png | bin | 0 -> 109497 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0235.png | bin | 0 -> 106970 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0236.png | bin | 0 -> 102188 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0237.png | bin | 0 -> 103867 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0238.png | bin | 0 -> 104821 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0239.png | bin | 0 -> 106136 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0240.png | bin | 0 -> 108065 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0241.png | bin | 0 -> 40700 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0242.png | bin | 0 -> 42552 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0243.png | bin | 0 -> 40447 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0244.png | bin | 0 -> 27225 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0245.png | bin | 0 -> 27538 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0246.png | bin | 0 -> 42461 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0247.png | bin | 0 -> 43042 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0248.png | bin | 0 -> 42335 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0249.png | bin | 0 -> 43345 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0250.png | bin | 0 -> 41993 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0251.png | bin | 0 -> 43305 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0252.png | bin | 0 -> 40541 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0253.png | bin | 0 -> 42358 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0254.png | bin | 0 -> 39832 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0255.png | bin | 0 -> 42912 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0256.png | bin | 0 -> 41325 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0257.png | bin | 0 -> 38960 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0258.png | bin | 0 -> 38688 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0259.png | bin | 0 -> 39446 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0260.png | bin | 0 -> 39263 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0261.png | bin | 0 -> 39323 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0262.png | bin | 0 -> 37948 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0263.png | bin | 0 -> 42594 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0264.png | bin | 0 -> 38631 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0265.png | bin | 0 -> 12846 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0266.png | bin | 0 -> 26515 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0267.png | bin | 0 -> 41850 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0268.png | bin | 0 -> 42724 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0269.png | bin | 0 -> 40091 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0270.png | bin | 0 -> 40753 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0271.png | bin | 0 -> 42342 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0272.png | bin | 0 -> 41521 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0273.png | bin | 0 -> 42013 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0274.png | bin | 0 -> 42095 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0275.png | bin | 0 -> 40916 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0276.png | bin | 0 -> 40842 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0277.png | bin | 0 -> 42911 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0278.png | bin | 0 -> 40909 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0279.png | bin | 0 -> 42891 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0280.png | bin | 0 -> 43199 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0281.png | bin | 0 -> 41655 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0282.png | bin | 0 -> 42411 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0283.png | bin | 0 -> 42160 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0284.png | bin | 0 -> 43909 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0285.png | bin | 0 -> 42280 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0286.png | bin | 0 -> 41089 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0287.png | bin | 0 -> 41273 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0288.png | bin | 0 -> 40093 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0289.png | bin | 0 -> 42758 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0290.png | bin | 0 -> 43488 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0291.png | bin | 0 -> 42912 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0292.png | bin | 0 -> 42867 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0293.png | bin | 0 -> 42045 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0294.png | bin | 0 -> 42184 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0295.png | bin | 0 -> 43119 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0296.png | bin | 0 -> 42928 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0297.png | bin | 0 -> 44127 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0298.png | bin | 0 -> 34106 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0299.png | bin | 0 -> 43212 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0300.png | bin | 0 -> 42646 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0301.png | bin | 0 -> 43615 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0302.png | bin | 0 -> 41072 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0303.png | bin | 0 -> 43830 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0304.png | bin | 0 -> 40064 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0305.png | bin | 0 -> 40899 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0306.png | bin | 0 -> 41343 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0307.png | bin | 0 -> 42451 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0308.png | bin | 0 -> 41589 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0309.png | bin | 0 -> 45103 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0310.png | bin | 0 -> 41288 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0311.png | bin | 0 -> 42791 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0312.png | bin | 0 -> 43460 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0313.png | bin | 0 -> 44408 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0314.png | bin | 0 -> 37615 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0315.png | bin | 0 -> 40694 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0316.png | bin | 0 -> 44138 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0317.png | bin | 0 -> 42734 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0318.png | bin | 0 -> 41526 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0319.png | bin | 0 -> 42403 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0320.png | bin | 0 -> 41978 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0321.png | bin | 0 -> 40465 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0322.png | bin | 0 -> 40560 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0323.png | bin | 0 -> 44463 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0324.png | bin | 0 -> 43733 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0325.png | bin | 0 -> 44614 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0326.png | bin | 0 -> 43182 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0327.png | bin | 0 -> 45932 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0328.png | bin | 0 -> 41831 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0329.png | bin | 0 -> 29061 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0330.png | bin | 0 -> 28645 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0331.png | bin | 0 -> 40108 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0332.png | bin | 0 -> 40040 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0333.png | bin | 0 -> 43797 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0334.png | bin | 0 -> 41133 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0335.png | bin | 0 -> 44490 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0336.png | bin | 0 -> 40523 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0337.png | bin | 0 -> 43963 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0338.png | bin | 0 -> 42927 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0339.png | bin | 0 -> 43175 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0340.png | bin | 0 -> 39929 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0341.png | bin | 0 -> 46070 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0342.png | bin | 0 -> 41020 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0343.png | bin | 0 -> 42968 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0344.png | bin | 0 -> 40710 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0345.png | bin | 0 -> 44758 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0346.png | bin | 0 -> 42330 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0347.png | bin | 0 -> 44666 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0348.png | bin | 0 -> 39771 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0349.png | bin | 0 -> 45484 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0350.png | bin | 0 -> 40412 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0351.png | bin | 0 -> 35376 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0352.png | bin | 0 -> 27133 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0353.png | bin | 0 -> 45641 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0354.png | bin | 0 -> 43785 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0355.png | bin | 0 -> 44117 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0356.png | bin | 0 -> 40123 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0357.png | bin | 0 -> 42615 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0358.png | bin | 0 -> 44911 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0359.png | bin | 0 -> 43998 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0360.png | bin | 0 -> 43154 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0361.png | bin | 0 -> 45280 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0362.png | bin | 0 -> 44045 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0363.png | bin | 0 -> 42447 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0364.png | bin | 0 -> 42782 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0365.png | bin | 0 -> 42909 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0366.png | bin | 0 -> 43967 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0367.png | bin | 0 -> 44097 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0368.png | bin | 0 -> 42838 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0369.png | bin | 0 -> 42969 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0370.png | bin | 0 -> 40316 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0371.png | bin | 0 -> 41902 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0372.png | bin | 0 -> 42294 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0373.png | bin | 0 -> 42810 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0374.png | bin | 0 -> 40667 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0375.png | bin | 0 -> 41603 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0376.png | bin | 0 -> 42475 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0377.png | bin | 0 -> 43835 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0378.png | bin | 0 -> 41472 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0379.png | bin | 0 -> 41282 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0380.png | bin | 0 -> 43206 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0381.png | bin | 0 -> 42251 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0382.png | bin | 0 -> 42133 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0383.png | bin | 0 -> 41624 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0384.png | bin | 0 -> 40484 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0385.png | bin | 0 -> 43937 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0386.png | bin | 0 -> 43895 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0387.png | bin | 0 -> 42270 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0388.png | bin | 0 -> 41321 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0389.png | bin | 0 -> 44171 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0390.png | bin | 0 -> 42854 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0391.png | bin | 0 -> 42321 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0392.png | bin | 0 -> 42084 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0393.png | bin | 0 -> 50133 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0394.png | bin | 0 -> 41580 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0395.png | bin | 0 -> 44076 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0396.png | bin | 0 -> 43283 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0397.png | bin | 0 -> 27901 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0398.png | bin | 0 -> 35233 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0399.png | bin | 0 -> 40228 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0400.png | bin | 0 -> 18609 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0401.png | bin | 0 -> 32176 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0402.png | bin | 0 -> 36303 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0403.png | bin | 0 -> 20480 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0404.png | bin | 0 -> 25658 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0405.png | bin | 0 -> 37682 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0406.png | bin | 0 -> 27762 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0407.png | bin | 0 -> 31186 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0408.png | bin | 0 -> 26159 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0409.png | bin | 0 -> 25518 bytes | |||
| -rw-r--r-- | 25048-page-images/p0410.png | bin | 0 -> 7282 bytes | |||
| -rw-r--r-- | LICENSE.txt | 11 | ||||
| -rw-r--r-- | README.md | 2 |
420 files changed, 32440 insertions, 0 deletions
diff --git a/.gitattributes b/.gitattributes new file mode 100644 index 0000000..6833f05 --- /dev/null +++ b/.gitattributes @@ -0,0 +1,3 @@ +* text=auto +*.txt text +*.md text diff --git a/25048-8.txt b/25048-8.txt new file mode 100644 index 0000000..640f065 --- /dev/null +++ b/25048-8.txt @@ -0,0 +1,14682 @@ +Project Gutenberg's Soldan's Geschichte der Hexenprozesse, by Heinrich Heppe + +This eBook is for the use of anyone anywhere at no cost and with +almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or +re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included +with this eBook or online at www.gutenberg.org + + +Title: Soldan's Geschichte der Hexenprozesse + Zweiter Band + +Author: Heinrich Heppe + +Release Date: April 11, 2008 [EBook #25048] + +Language: German + +Character set encoding: ISO-8859-1 + +*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK SOLDAN'S GESCHICHTE DER HEXENPROZ. *** + + + + +Produced by Wolfgang Menges, Constanze Hofmann, Juliet +Sutherland and the Online Distributed Proofreading Team +at https://www.pgdp.net + + + + + + Anmerkungen zur Transkription: + + Passagen, die im Originaltext in griechischer Schrift + gehalten sind, werden im vorliegenden Text in lateinischen + Buchstaben, eingeschlossen in "#", wiedergegeben. + + Im Original kursiv gedruckter Text ist hier mit "_", + im Original gesperrt gedruckter Text mit "=" gekennzeichnet. + + Schreibweise und Zeichensetzung des Originaltextes wurden beibehalten, + nur offensichtliche Druckfehler wurden korrigiert. Die korrigierten + Stellen sind am Ende des Textes aufgeführt. + + + + + SOLDAN'S GESCHICHTE + + DER + + HEXENPROZESSE. + + + NEU BEARBEITET + + VON + + DR. HEINRICH HEPPE. + + + ZWEITER BAND. + + + STUTTGART. + + VERLAG DER J. G. COTTA'SCHEN BUCHHANDLUNG. + + 1880. + + + Druck von =Gebrüder Kröner= in Stuttgart. + + + + + INHALT. + + + Seite + + Neunzehntes Kapitel: Cornelius Agrippa von Nettesheim. Johann Weier + und der durch ihn angeregte Streit. Bodin. Reginald + Scot. Binsfeld. Cornelius Loos. Flade. Remigius. Jakob I. + Delrio u. A. 1 + + Zwanzigstes Kapitel: Die Hexenprozesse in der zweiten Hälfte des + sechszehnten und in der ersten Hälfte des siebenzehnten + Jahrhunderts in den geistlichen Fürstenthümern Deutschlands 32 + + Einundzwanzigstes Kapitel: Die Hexenprozesse von der zweiten Hälfte + des sechszehnten bis zum Ende des siebenzehnten Jahrhunderts + in den weltlichen Territorien Deutschlands 87 + + Zweiundzwanzigstes Kapitel: Die Hexenprozesse von der zweiten Hälfte + des sechszehnten bis zum Ende des siebenzehnten Jahrhunderts + ausserhalb Deutschlands 133 + + Dreiundzwanzigstes Kapitel: Bekämpfung und Vertheidigung des Glaubens + an Hexerei und der Hexenverfolgung während des siebenzehnten + Jahrhunderts in Deutschland 180 + + Vierundzwanzigstes Kapitel: Allmähliche Abnahme der Prozesse -- + Balthasar Bekker 223 + + Fünfundzwanzigstes Kapitel: Christian Thomasius 245 + + Sechsundzwanzigstes Kapitel: Hexenprozesse des achtzehnten + Jahrhunderts. Aufhören der gerichtlichen Verfolgungen 266 + + Siebenundzwanzigstes Kapitel: Hexerei und Hexenverfolgung im + neunzehnten Jahrhundert. -- Die neuesten Vertreter des Glaubens + an Hexerei 330 + + Achtundzwanzigstes Kapitel: Schluss 352 + + + + + NEUNZEHNTES KAPITEL. + + Cornelius Agrippa von Nettesheim. Johann Weier und der durch ihn + angeregte Streit. Bodin. Reginald Scot. Binsfeld. Cornelius + Loos. Flade. Remigius. Jakob I. Delrio u. A. + + +Der erste kühne Held, der es wagte gegen den Dämon, welcher am Marke der +Menschheit nagte, seine Stimme zu erheben, war =Cornelius Agrippa von +Nettesheim=, Generaladvokat zu Metz[1]. In seiner Jugend hatte sich +derselbe viel mit den auf die Magie bezüglichen Schriften beschäftigt, und +war bald zu dem Schlusse gekommen, dass dieselbe entweder auf Betrug oder +auf einer besonderen Kenntniss der Natur beruhen müsse. Aus diesen Gedanken +ging seine erste Hauptschrift »de incertitudine et vanitate scientiarum« +hervor, die eine Satire auf den damaligen Zustand der Wissenschaften +enthält. Von hier aus gelang es ihm auch allmählich sich zu einer von dem +Aberglauben der Zeit unabhängigen Beurtheilung des Hexenglaubens und der +Hexenverfolgung zu erheben. Gegen beide richtete er seine Schrift »de +occulta philosophia« (Paris 1531, Köln 1533). Diese Schrift jedoch sowie +seine geschickte Vertheidigung einer Bäuerin, welche der Inquisitor Savin +verbrennen wollte, machte ihn suspect. Man sagte ihm nach, dass er selbst +mit dem Teufel im Bunde stehe und Magie treibe, und wegen der letzteren +angeklagt, musste er ein Jahr lang zu Brüssel im Gefängniss schmachten. +Nach seinem Tode erzählte man, er habe auf seinem Sterbebette einen +schwarzen Hund aus seinem Nacken gezogen, der ein Dämon war, und habe dabei +gerufen: der sei die Ursache seines Verderbens. Es lag ein furchtbarer Hass +auf dem freisinnigen und muthigen Manne. Doch war sein Auftreten nicht +erfolglos geblieben, indem er wenigstens Einen Schüler hinterliess, der auf +den Wegen des Lehrers weiter zu gehen wagte. Es war dieses der Leibarzt des +Herzogs Wilhelm von Cleve, =Johann Weier=[2] (in seinen lateinischen +Schriften =Wierus=, auch =Piscinarius= genannt). -- Zu Grave an der Maas +(nicht weit von Cleve) 1515 geboren, hatte sich Weier als vierzehnjähriger +Schüler in Antwerpen an Agrippa von Nettesheim angeschlossen, dem er auch +1530 nach Bonn gefolgt war, worauf er seine Studien in Paris fortgesetzt, +dann 1537 in Orleans die medizinische Doktorwürde erlangt und hernach zur +Erweiterung seiner Weltkenntniss Aegypten und andere Theile des Orients, +sowie auch die griechischen Inseln, namentlich Kandia bereist hatte. Im +Jahr 1545 in die Heimath zurückgekehrt, hatte er sich in Arnheim als Arzt +niedergelassen, wo er wegen der ungewöhnlichen Vielseitigkeit seiner +Bildung die besondere Aufmerksamkeit =Konrad von Heresbach's= auf sich zog, +der 1550 seine Berufung auf die Stelle eines fürstlichen Leibarztes an dem +Hofe zu Düsseldorf bewirkte. Mit grosser Freude nahm nun Weier wahr, wie +sein Fürst mit den Unglücklichen, die der Zauberei angeklagt waren, weit +vorsichtiger und milder verfuhr, als man anderwärts that, und nur dann zu +scharfer Strafe griff, wenn er sich überzeugte, dass eigentliche +Giftmischerei im Spiele war. Die Hoffnung, auch andern Ländern ein +wohlthätiges Licht anzünden zu können, bestimmte den wackeren Arzt im Jahr +1563 zur Herausgabe seiner fünf Bücher De praestigiis daemonum et +incantationibus ac veneficiis, -- eines Werkes, welches rasch (1564, 1566, +1568) eine Reihe von Auflagen, 1583 zu Basel die sechste, erlebte und +welches ausserdem auch in deutscher und französischer Uebersetzung weithin +Verbreitung fand[3]. Weier war nach Agrippa von Nettesheim (dessen Andenken +er in dem Buche mit rührender Pietät vertheidigt,) der erste, der gegen +Alles was zum Hexenwahn gehörte und gegen die ganze Tollheit, Rohheit und +Niederträchtigkeit der Hexenverfolgung mit offenem Visir und mit solcher +Entschiedenheit zu Felde zog, dass alle nachfolgenden Schriftsteller, die +diesen Gegenstand berührten, in ihm entweder einen Bundesgenossen, oder +einen Gegner ersten Rangs erkannten[4]. Zwar hat auch er über die Begriffe +seiner Zeit hinsichtlich der Macht des Teufels sich nicht ganz erhoben, und +es bleibt auch für ihn noch eine Magie, die durch den Beistand des bösen +Geistes wirkt[5]; aber sein Verdienst ist es, dass er die grobsinnlichen +Vorstellungen von den sichtbaren Erscheinungen desselben und seinem +persönlichen Verkehr mit den Menschen bekämpft und Vieles aus natürlichen +Gründen erklärt, was man bisher dem Teufel zugeschrieben hatte. Seine +auctoritätsgläubigen Zeitgenossen suchte er auf eine bessere Bahn zu +lenken, indem er ihnen nachwies, wie das neuere Hexenwesen nur auf der +Einbildung beruhe und derjenigen Zauberei gänzlich fremd sei, welche die +Bibel und das römische Recht mit der Todesstrafe bedrohen. Dabei lag seinem +literarischen Auftreten gegen die Hexenverfolgung ein ganz bestimmtes +religiöses Interesse zum Grunde. Es war ihm Herzenssache, dem Reiche +Gottes, dem Interesse des Glaubens zu dienen. Das wesentlichste Hinderniss +des Glaubens sah er aber im Aberglauben, in welchem er eine eigentliche +Epidemie seiner Zeit erkannte. =Darum= entwarf er 1562 bei einer grossen +Jagd, die Herzog Wilhelm hielt, im Schlosse Hambach sein Buch »von den +Blendwerken der Dämonen, von Zauberei und Hexerei«, das er im folgenden +Jahre wie eine Brandfackel in die Nacht seiner Zeit hinauswarf[6]. Geist +und Charakter des Buches, so wie der Zeit selbst, welcher es zum Heilmittel +bestimmt war, werden durch Hervorhebung einzelner Stellen sich am treuesten +kund geben[7]. + +»Als aber dieser Gräuel, -- heisst es in der Zueignung an Wilhelm von +Cleve, -- jetzund von etwas Jahren her ein wenig gestillet, und ich derhalb +gute Hoffnung gefasst hatte, es würde ohn Zweifel der liebe Gott verleihen +sein Gnad und Kraft, dass er durch die Predigt der gesunden Lehr gar +abgeschafft und aufgehebt würde, so sehe ich doch wohl von Tag zu Tag je +länger je mehr, dass ihn der leidige Teufel wiederum viel stärker, weder +(als) von je Zeiten her auf die Bahn gebracht hat und täglich bringt. -- +Dieweil dann zu solchem gottlosen Wesen der Mehrtheil Theologi schweigen +und durch die Finger sehen; die verkehrten Meinungen von Ursprung der +Krankheiten, auch gottloser abergläubischer Ableinung derselben die Medici +leiden und gestatten, auch überdas die Erfahrenen der Rechten, angesehen, +dass es ein alt Herkommen und derhalb ein ausgesprochene Sach ist, fürüber +passieren lassen, und zu dem Allem Niemand, der aus Erbarmniss zu den armen +Leutlin diesen verworrenen, schädlichen Handel zu offenbaren oder zum +wenigsten zu verbessern sich unterwinden wölle, gehört wird: so hat mich, +Gnädiger Fürst und Herr, für nützlich und nothwendig angesehen, die Hand, +wie man spricht, an Pflug zu legen, und ob ich gleich meines Vorhabens +nicht in alleweg gewährt, jedoch Andern, so in Verstand und Urtheil solcher +Sachen mir den Stein weit vorstossen, ein Anlass, ja (wie man pflegt zu +sprechen) die Sporn, diesem Handel fleissiger nachzutrachten und ihre +Meinungen auch zu fällen, zu geben.« + +In der dem Werke vorgedruckten Supplik an Kaiser und Reich[8] wird mit eben +so viel Bescheidenheit, als Freimüthigkeit gesagt: »Bitte demnach fürs +Andere Ew. Majestäten, Durchleuchtigkeiten und Gnaden nicht weniger dann +zuvor aufs Allerdemüthigste, Ew. Majestäten, Durchl. und Gnaden wöllen sich +nicht irr machen lassen den alten und von vielen Jahren her eingewurzelten +Wahn, sondern vielmehr, wann etwa in Ew. Majest. und Durchl. Herrschaft, +Landen und Gebiet sich zuträgt, dass über solche teufelische Sachen +berathschlagt, Gericht besessen und Urtheil gefällt soll werden, dass +alsdann gedachtem Rath, so in diesen Büchern gezeigt, nachgesetzt und +gefolgt soll werden: zuvorderst aber und am allermeisten, wann es zu thun +ist um Hexen oder Unholden, mit welchen man's bisher unrichtig und +verworren genug gehalten hat. Auf solche Weis zweifelt mir gar nicht, +werden alle rechtgeschaffenen Christen des leidigen Satans Betrug und +Täuscherei desto besser merken, und dass er so viel nicht vermöge, wie +bisher dafür gehalten worden, wohl erkennen können. Auch wird hinfürder +desto weniger unschuldiges Blut vergossen werden, nach welchem sonst den +leidigen Teufel, als der ein Mörder von Anbeginn an gewest, ohn Unterlass +hüngert und dürstet. Dessgleichen wird auch gemeiner Landfried, welchem er +als der Stifter alles Lärmens zum Bittersten feind, so leichtlich nicht +zerstöret werden können. So werden sich auch die Regenten und Obrigkeiten +für dem nagenden Wurm des Gewissens desto weniger zu fürchten haben; und +wird endlichen so des Teufels Gewalt und Reich von Tag zu Tag je länger je +mehr abnehmen, fallen und brechen, dagegen aber das Reich unsers Herrn +Christi je länger je weiter sich ausbreiten.« + +Buch II. Kap. 1. »Also ist nun gewiss und offenbar, dass vielerlei +Schwarzkünstler, auch für dieselben in hebräischer, griechischer und +lateinischer Zungen mancherlei Namen sind. Aber unsere Teutschen nennen den +Handel kurz und geben ihnen allensammen den einzigen Titel Zäuberer. Daher +kommt es auch, dass alsbald man die Hexen und Hexenmeister zu Red wird, den +allernächsten die Zäuberer des ägyptischen Königs Pharaonis, deren +Hanthierung aber weit ist vom Hexenwerk gewesen, anzeucht und auf die Bahn +bringt. Derhalben nehm ich kein Blatt für das Maul, sondern sag's gut rund, +dass alle teutschen Scribenten, welche ich noch gesehen und gelesen hab, in +diesem Argument, wiewohl sie es vornen her mit herrlichen Titeln schön +aufmutzen und allein auf die heilige Schrift sich berufen, hören lassen, +jedoch alle sammt und sonders des rechten Zwecks verfehlt und an einen +Stock gefahren sind. Und das um so viel mehr, dieweil ich sehe, dass sie +den elenden, arbeitseligen Zaubervetteln, das Ungewitter und +Leibsverletzungen betreffend, gar zu viel zumessen und sie hiedurch ohn +alles Urtheil, Unterschied und Erbärmde dem Henker an die Hand geben und im +Rauch gen Himmel schicken.« Weier will nun unter denen, welche man bisher +in =eine= Kategorie zusammenwarf, drei Klassen unterschieden haben: + +1) »Des Teufels Eidgeschworene, die Magi infames, d. i. Zäuberer und +Schwarzkünstler, welche wissentlich und willentlich mit Hülf und Beistand +der bösen Geister allerlei Verblendung und eitel vorschwebende Phantaseien +unseren Augen entgegenwerfen, auch durch ihr Wahrsagen und Versegnen ihren +Nächsten hinters Licht führen und das edel Studium der Medicin mit ihren +teuflischen Betrügereien beflecken.« Zwischen Magie und Theurgie will er +keinen Unterschied gelten lassen: »es sind zwei Paar Hosen eines Tuchs.« + +2) »Hexen sind Weibsbilder, mehrtheils schwache Geschirr, betagtes Alters, +ihrer Sinnen auch nicht aller Dinge bei ihnen selber, in welcher +arbeitseliger elenden Vetteln Phantasei und Einbildung, wann sie mit einer +Melancholei beladen oder sonst etwa zaghaft sein, der Teufel sich als ganz +subtiler Geist einschleicht und verkreucht, und bildet ihnen durch seine +Verblendung und Täuschereien allerlei Unglück, Schaden und Verderben +anderer Leut so stark ein, dass sie nicht anders meinen, dann sie haben's +gethan, da sie doch der Sachen allerdings unschuldig sein.« Anderwärts sagt +er: »Lamiam heisse ich ein solches Weib, welches mit dem Teufel ein +schändliches, grausames oder imaginirtes Verbündniss aus freiem Willen, +oder durch des Teufels Anreizung, Zwang, Treiben, heftiges Anhalten um +seine Hülf, etzliche böse Ding durch Gedanken, unheilsames Wünschen, zu +begehen und zu vollbringen vermeint, als dass sie die Luft mit +ungewöhnlichem Donner, Blitz oder Hagel bewegen, ungeheuer Ungewitter +erwecken, die Früchte auf dem Felde verderben oder anderswohin bringen, +unnatürliche Krankheiten der Menschen oder Viehe zufügen, solche wiederumb +heilen und abwenden, in wenig Stund in fremde Land weit umherschweifen, mit +den bösen Geistern tanzen, sich mit ihnen vermischen, die Menschen in +Thiere verwandeln und sonsten tausenderlei närrische Dinge zeigen und zu +Werk bringen können, wie dann die Poeten viel Lügen hiervon erdichtet und +geschrieben, dem Sprichwort nach: Pictoribus atque poëtis quidlibet audendi +semper fuit aequa potestas.« + +3) »Veneficae, welche mit angeboten, angestrichen oder an Ort und End, da +es mit dem Athem angezogen mag werden, hingelegten Gift beide die Menschen +und das Vieh härtiglich beschädigen und verletzen. -- Zwischen den +Zäuberern, Hexen und Giftbereitern, welche doch bisher in ein Zunft und +Gesellschaft gerechnet, ist ein langer, breiter und dicker Unterscheid.« + +Die Schwarzkünstler und Giftmischer nun will Weier mit dem Tode bestraft +haben; auf die sogenannten Hexen aber seien die im Pentateuch und im +römischen Recht enthaltenen Strafandrohungen mit Unrecht bezogen worden. +Der Kanon Episcopi breche sogar dem ganzen Hexenglauben den Stab, indem er +denselben für das Erzeugniss einer kranken Phantasie erkläre. Die +Hexenbrände seien desshalb eine Ungerechtigkeit. »Die wahnwitzigen, vom +bösen Geist gefatzten Mütterlinen, welchen der Dachstuhl verrückt ist, so +doch keine sonderbare Missethat begangen, hat man ohn alles Erbarmen in +tiefe, finstere Thürn geworfen, für Gericht gestellt, zum Tod verdammt und +endlich in dem Rauch gen Himmel geschickt, aus Ursach, dass man allein auf +ihr blosse Bekanntniss und Bericht aushin führe, auch nicht genugsam, was +zwischen einer Unholden und einer Giftköcherin Unterschieds sei, erwäge.« +»Von der Art der Prozesse kommt es, dass solche arme, geplagte Leut viel +lieber einmal im Feuer sterben wollen, denn so unmenschlicher Weise so +vielmal aus einander gestreckt und unverschuldter Weise geplagt und +gemartert zu werden. Noch wollen's etwan die unbarmherzigen Leute und +Peiniger nicht erkennen, dass oftmals unschuldig Blut vergossen und durch +die grosse Pein hingerichtet worden. Denn wenn die Armen, wie oftmals +geschieht, von der schweren Tortur ihre leiblichen Kräfte verlieren und in +dem Gefängniss ihr Leben enden, alsdann wollen die Richter in diesem ihre +Entschuldigung fürwenden, dass sie sagen, die armen gefolterten Leute haben +sich selbst im Gefängniss umbracht, seyen verzweifelt und der Teufel habe +ihnen den Hals gebrochen, damit sie zu öffentlicher Straf nicht seyen +geführet worden.« + +Unwissende Aerzte und intriguante Kleriker sind die Hauptbeförderer des +Hexenglaubens[9]. »Die Münche rühmen sich der Arznei, deren sie sich aber +eben wie ein Kuh Sackpfeifens verstehen. Sie überreden die unverständigen +Leute, dass eine Krankheit von Zauberern komme. Hierdurch hängen sie +mancher unschuldigen, gottesfürchtigen Matronen ein solch Schlötterlein an, +das weder ihr, noch ihren Nachkommen der Rhein zu ewigen Zeiten nimmermehr +abwäscht. Denn sie je vermeinen, der Sach sey nicht genug geschehen, wenn +sie allein in Anzeigung und Entdeckung der Krankheiten Ursprung und +Herkommen ein Puppen schiessen, sondern sie müssen auch die Unschuldigen +verleumden und Verdacht machen, bei leichtgläubigen Leuten untödtlichen und +nimmer ablöschlichen Neid und Hass anzünden, mit Zank und Hader ganze +Nachbarschaften erfüllen, Freundschaften zertrennen, das Band der +Blutsverwandtschaft auflösen, zu Scharmutz und Streit, also zu reden, +Lärmen schlagen, Kerker und Gefängnisse zurüsten und aufs allerletzt +Todschläg und Blutvergiessen auf mancherlei Weise anstiften, nicht allein +der unschuldigen, falsch angegebenen und verdachten Weiber, sondern auch +derer, so sich ihren mit einem Wörtlein annehmen und sie zu vertheidigen +unterwinden dürfen. Dass der Sach aber in Wahrheit also sey, darf ich +eigentlich, kein Blatt für das Maul genommen, bezeugen, und wenn ihnen +schon der Kopf zu tausend Stücken zerspringen sollt. Denn es erfährt's und +rühmt's ihr Prinzipal Beelzebub, dass diese fleischlichen, oder geistlichen +sollt ich sagen, Personen, so zu seinem Fürnehmen treffliche gute Werkzeug +sind, mehrertheils unter dem Deckmantel der Geistlichkeit ihren Dienst ihm +treulich und unverdrossen leisten: welche entweder von Gelds oder Ehrgeiz +wegen ihre eigenen und auch anderer Leute Seelen dem Teufel so schändlich +auf den Schwanz binden und hieneben die uralte fast nützliche, ja +nothwendige Kunst der Medicin mit solchem falschen Wahn des Verhexens in +natürlichen Krankheiten beflecken und besudeln.« + +Von der Art, wie zu Weier's Zeit sich manche Priester bei der Heilung von +Zauberschäden benahmen, zwei Beispiele. + +»Es hat einer aus dieser beschorenen Rott kürzlich ein erdichtet, erlogen +Gespräch in Druck verfertigt, doch allein in deutscher Zungen (denn +vielleicht das Latein um das liebe Herrlein ziemlich theuer ist gewesen): +es sey nämlich vor etlich Jahren einem Weibe das Bäuchlein dermaassen +aufgegangen, dass Jedermann, sie gehe schwanger, gänzlich vermeinet habe. +Und dieweil sie guter Hoffnung, sie würde noch vor Fastnacht des Kinds +genesen, und aber solches wider ihre Hoffnung nicht beschehen, habe sie bei +ihm Rath und Hülf gesucht, da habe er ihr einen Trank eingegeben, dadurch +er bei seinem geschworenen Eid zwo Kannen Kirschenstein, die zum Theil +schon angefangen grünen, zum Theil aber eines Fingers lang aufgeschossen, +von ihr getrieben habe. Es wird dieser Kauz die Anatomica etwan nicht wohl +gestudirt haben; denn dass es eine lange, breite, dicke Lügen sey, mag ein +Jeder dabei wohl leichtlich abnehmen«[10]. + +»Eben dieser Gaukler hat in einer berühmten Stadt in Geldern, da ich vor +Zeiten Stadtarzt gewesen, ein Klosterfräulein, so mit etwas Krankheit +beladen, gänzlich überredet, sie sey veruntreuet worden, es sey ihr auch +durch kein ander Mittel zu helfen, es werde ihr denn das Amt der heiligen +Mess auf dem Bauch gehalten. Welches als es ihm zugelassen und vergönnt, +ist ihre Sache zehnfältig böser geworden, denn sie vor nahem nicht mehr +denn von einer natürlichen Krankheit beschwert, hat aber nachmals nicht +anders, denn als ob sie verzaubert wäre, angefangen zu wüthen, dass es ihm +von der Aebtissin oder Priorin oft verwiesen und unter die Nasen gestossen +worden. Aber es seyn doch diese Zoten wie lahm sie immer wollen, so hat +doch dieser spöttliche Brillenreisser und Merlinschreiber seine Kunden, die +ihm anhangen und ihn, vielleicht dass sie mehr Geistlichkeit und Andacht, +als aber ist, hinter ihm suchen (denn er Amts halben ein Pfarrherr ist) gar +hoch achten.« + +Das achtzehnte Kapitel des zweiten Buchs zieht gegen die unwissenden +Aerzte, besonders die anmassenden Jünger des Paracelsus, zu Felde. Die +Chemie aber will Weier nicht verachten. + +»Darzwischen aber bin ich nicht darwider, dass es aller ungeschickter +Knöpfen, die sich der Arznei unverschämt und betrüglich rühmen, einige und +allgemeine Zuflucht sei, wenn sie einer Krankheit Ursach und noch viel +minder mit was Mittel ihr zu begegnen sey, nicht wissen und desshalb aus +ihrer Unwissenheit, wie ein Blinder von der Farben ein Urtheil fällen +müssen, dass sie denn allernächsten, es sey der Mensch verzäubert oder +veruntreuet, fürwenden, wöllen also mit diesem Deckmäntelein ihre +Unwissenheit und Unerfahrniss in Sachen dieser theuren Kunst verstreichen +und verdecken, die Händ wäschen, nach dem Sprichwort, aufstehen und von +dannen gehen, nicht anderst denn wie das ungehöbelt Geschwärm der Chirurgen +oder Wundärzten, ich hätte schier gesagt der Kälberärzten, auch thun, +welche dem allernächsten, so sie Gangrenam, Sphacelum, Phagedenam oder +andere zornige unheilsame Geschwer nicht heilen können, S. Quirino, Antonio +und andern Heiligen sie zuschreiben. Welche doch Anfangs so bös nicht +gewesen, sondern durch ihr Salben und Schmieren, so sie aus keinen gewissen +Gründen wissen, sondern allein aus wenig ungewissen Erfahrnissen muthmassen +und auf des Schleifers Lebkuchen und gerad wohl hin brauchen, erst so bös +worden sind. Aber damit die Schälk nicht müssen Nachred besorgen, oder +etwan, dass man mit ihnen gar für die Schmitten fahre, gewärtig seyn, +wissen sie sich nit besser denn mit solcher Ausred zu beschönen und aus der +Sach zu schleichen.« + +Die Facta in Betreff der fremdartigen Gegenstände, die sich zuweilen im +menschlichen Körper finden sollen, wie Haarknäuel, Eisenstücke, Steine, +Nadeln, Sand u. dgl. im Magen und Darmkanal, leugnet Weier nicht, erklärt +sie aber durch diabolische Besessenheit, nicht durch Behexung. + +Mit Beifall verweilt er bei dem weisen Verfahren seines Herrn, des Herzogs +von Cleve, in Zaubersachen. Ein Bauer, dessen Kühen die Milch ausblieb, +hatte einen Wahrsager befragt, und dieser des Maiers junge Tochter als Hexe +angegeben. Das Mädchen ward ergriffen, gestand, was man wollte, und +bezeichnete noch sechszehn Weiber als Mitschuldige. Als nun der Herzog um +die Genehmigung weiterer Schritte angegangen wurde, befahl er, den +Wahrsager zu verhaften, das Mädchen in einen guten Religionsunterricht zu +geben, die sechszehn Weiber aber ungekränkt zu lassen. »Wollte Gott« -- +fährt Weier fort, »dass alle Obrigkeiten diesem Exempel nachkämen, so würde +nicht so viel unschuldiges Blut dem Teufel zu gefallen vergossen werden. +Aber es ist fürwahr hoch zu bedauern, dass oftmals der Fürsten Räth, auch +andere Fürgesetzten und Amtleute so ungeschickte Schlingel seyn (-- die es +nicht antrifft, verzeihen mir --), dass sie weder in dieser, noch in +einigen andern zweifelhaftigen Sachen ein recht satt Urtheil fällen können, +und derhalben nirgends anders wohin, denn dass es Blut koste, sehen und +sich richten können.« + +Das Aufsehen, welches Weier's Buch machte, war daher ungemein, seine +wohlthätigen Wirkungen freilich nur von allzukurzer Dauer. Binnen vierzehn +Jahren erschienen fünf Auflagen, und 1586 besorgte Fuglinus eine deutsche +Uebersetzung[11]. Viele Gelehrte, besonders Aerzte, gaben einen lauten +Beifall zu erkennen, der edle =Cujacius= schätzte das Werk[12], und =Johann +Brentz=, Probst zu Stuttgart, trat in einen Briefwechsel mit dem +Verfasser, worin er bei grosser Hochachtung vor dessen humanen Bestrebungen +das Ansehen der Strafgesetze dadurch zu retten suchte, dass er den Hexen, +deren Unvermögen Hagel zu machen er selbst in früheren Predigten behauptet +hatte, wenigstens einen strafbaren =Conat= beimass. Vom Pfalzgrafen +=Friedrich=, dessen theologische Fakultät Anfangs noch scharf hinter den +Hexen her gewesen war[13], rühmt Weier selbst, dass er bald der Stimme der +Vernunft Gehör gegeben habe; Aehnliches sagt er von der clevischen +Regierung und vom Grafen von Nieuwenar. Letzterer begnügte sich, eine +geständige Angeklagte des Landes zu verweisen, hauptsächlich aus Rücksicht +auf ihre eigene Sicherheit. Dieses Beispiel fand bald in Worms und +anderwärts Nachahmung. Nehmen wir hierzu noch, dass man auch in Württemberg +um dieselbe Zeit wenigstens zu grösserer Vorsicht im Verfahren sich +bequemte, eine gründlichere Generalinquisition und deutlichere Indizien +verlangte und, -- was als etwas Besonderes hervorgehoben wird, -- zur +Folterung niemals anders als auf gerichtliches Erkenntniss schritt[14]: so +bleibt kein Zweifel daran übrig, dass Weier's Buch dem Hexenprozesse im +deutschen Reiche einen harten Stoss gegeben hat. Er selbst spricht in +seinen späteren Schriften mit Befriedigung über die Erfolge seines Kampfes; +=Crespet= klagt über die Rückwirkungen desselben auf Frankreich; das +glänzendste Zeugniss aber hat ihm, ohne es zu wollen, der fanatische +=Bartholomäus de Spina= ausgestellt. »Die Pest des Hexenwesens«, sagt der +Magister sacri palatii, -- »ist gegenwärtig so arg, dass neulich in einer +Versammlung Satan, der, wie einige der vom Inquisitor Verhafteten ausgesagt +haben, in Gestalt eines Fürsten erschien, zu den Hexen sprach: Seid alle +getrost; denn es werden nicht viele Jahre vergehen, so triumphirt ihr über +alle Christen, weil es mit dem Teufel vortrefflich steht durch die +Bemühungen Weier's und seiner Jünger, die sich gegen die Inquisitoren mit +der Behauptung aufwerfen, dass diess alles nur thörichte Einbildung sei, +und so diese gottlosen Apostaten begünstigen und in ihren Ketzereien +indirekt bestärken. Denn sähen sich nicht die Väter Inquisitoren gehemmt +durch die Bedenklichkeiten dieser Leute, auf deren Aussprüche oft die +Fürsten wie auf die Worte der Weisen horchen und der Inquisition die +schuldige Hülfe entziehen, so wäre durch den glühenden Eifer besagter +Inquisitoren diese Sekte bereits gänzlich ausgerottet, oder wenigstens aus +dem Gebiete der Christenheit verjagt«[15]. + +Satan hatte diessmal auf Weier's Wirksamkeit allzu kühne Hoffnungen für die +Ungestörtheit seiner Verbündeten gebaut. Der Theorie und der Praxis war von +dem muthigen Arzte allzu derb auf den Fuss getreten worden, als dass sich +nicht beide zum Bunde gegen ihn hätten die Hand reichen sollen. Kaum hatte +man sich daher von der ersten Ueberraschung etwas erholt, so eröffneten +Gesetzgeber, Richter und Gelehrte aus den vier akademischen Fakultäten +gegen ihn einen dreissigjährigen Krieg, in welchem nur wenige, obwohl +achtungswerthe, Bundesgenossen ihm zur Seite standen, und an dessen Ende +das von ihm vertheidigte Gebiet der Vernunft ein erobertes Land war, in +welchem die Barbarei für mehr als ein ganzes Jahrhundert ihr blutiges +Panier aufpflanzen durfte. + +Zuerst begannen ein angeblicher Fürst =della Scala= und der pseudonyme =Leo +Suavius= (eigentlich =Johannes Campanus=), ein französischer Paracelsist, +das Geplänkel; Weier schrieb gegen sie eine Apologie[16] und wies sie mit +siegender Derbheit zurück. Dann trat die schon oben erwähnte =kursächsische +Kriminalordnung= hervor (1572) und verkündete mit Ueberbietung der Carolina +folgende Strafbestimmung: »So jemands in Vergessung seines christlichen +Glaubens mit dem Teufel ein Verbündniss aufrichtet, umgehet, oder zu +schaffen hat, dass dieselbige Person, ob sie gleich mit Zauberey niemands +Schaden zugefüget, mit dem Feuer vom Leben zum Tode gerichtet und gestraft +werden soll.« Man sieht, wie in dem protestantischen Lande der Fürst als +summus episcopus auch das geistliche Moment vertrat, während die Carolina +vom Umgang mit dem Teufel schweigt und nur eine äussere Rechtsverletzung +mit dem Scheiterhaufen bedroht. In den Motiven zu dieser Kriminalordnung +wird Weier vornehm abgefertigt; er sei Arzt, nicht Jurist. + +Zunächst trat dann eine theologische Auctorität für den Hexenglauben und +die Hexenverfolgung in die Schranken, indem der berühmte =Lambert +Danäus= -- der eigentliche Vater der reformirten Moraltheologie, als +selbstständiger theologischen Disciplin -- 1575 zu Köln seinen Dialog De +veneficis, quos olim sortilegos, nunc autem vulgo sortiarios vocant, +herausgab, worin die im Hexenhammer vorgeschriebene Auffassung und +Verfolgung der Hexerei (z. B. auch das Abscheeren der Haare vor der Tortur) +vom theologischen Standpunkte aus vollständig gerechtfertigt ward. Des +heidelberger Arztes =Thomas Erastus= Buch de lamiis et strigibus (1577), in +dialogischer Form, angefüllt mit dem seit dem Malleus längst Gewohnten und +ohne polemische Taktik, machte jedoch mehr eine Demonstration, als einen +wirklichen Angriff[17]. + +Zwei oder drei Jahre später trat der in Frankreich hoch gefeierte Philosoph +=Jean Bodin= (1530, [+]1596), Heinrich's III. Günstling, und bereits durch +seine staatsphilosophischen Träumereien bekannt, mit seinem Traité de la +démonomanie des sorciers (Paris, 1580, 4^o.) hervor[18]. Bodin hatte bei +einigen Hexenprozessen als Richter den Vorsitz geführt und mit +unglaublichem Eifer sich in die auf Zauberei und Hexenwesen bezügliche +Literatur vertieft. Dadurch war es ihm klar geworden, dass im Volksglauben +aller Völker und aller Zeiten die Realität des Hexenwesens verbürgt sei. Er +wusste auch über zahllose Hexenprozesse und über die Motive der +Verurtheilung einer Legion von Hexen zu berichten, wesshalb in seinen Augen +das Auftreten Weier's nichts anderes als eine auf der lächerlichsten +Selbstüberschätzung beruhende Missachtung einer jedem vernünftigen Menschen +von selbst einleuchtenden Auctorität und zugleich Gottlosigkeit war. Nicht +zwecklos ist das Buch dem Präsidenten des seit langer Zeit besonneneren +pariser Parlaments in äusserst schmeichelnden Ausdrücken gewidmet. Ueberall +ist man dem Verfasser zu lau, obgleich er anerkennt, dass unter Heinrich +weit mehr zur Vertilgung der Hexen geschehe, als unter der vorigen +Regierung. Er fordert die Richter auf, aus eigenem Antriebe einzuschreiten +und nicht erst die Schritte des königlichen Prokurators abzuwarten; ja er +will nach Mailänder Sitte Kasten mit Deckelspalten in den Kirchen +eingeführt wissen, um die Denunciationen zu erleichtern. Er zählt fünfzehn +einzelne Verbrechen auf, aus welchen die Zauberei sich zusammensetze, und +beweist daraus eine fünfzehnfache Todeswürdigkeit. Dem Werke hängte Bodin +eine ausführliche Widerlegung Weier's an, um, wie er sagt, die durch diesen +angegriffene Ehre Gottes zu schirmen. Diese Vertheidigung nun beruht, +ausser der Wiederholung der alten Fabeln und der Berufung auf die +Ergebnisse der neueren Praxis, hauptsächlich auf der boshaften Taktik, +Weier mit dem Doktor Edelin auf gleiche Stufe zu stellen und zu insinuiren, +dass er des verdächtigen Agrippa Schüler war. Ohne Zweifel hätte es der +französische Philosoph gerne gesehen, wenn sein Gegner auch Edelin's +Ausgang genommen hätte[19]. Bodin ist indessen eine Auctorität geworden, +und selbst im Auslande hat man sich oft auf ihn bezogen[20]. + +Wenige Jahre nach Bodin begegnet uns der deutsche, protestantische +Philosoph =Wilhelm Adolph Scribonius=, Professor zu Marburg, als +Parteigänger in dem grossen Kampfe. Seine zufällige Anwesenheit zu Lemgo, +als man gerade mit einem Weibe die kalte Wasserprobe vornahm, veranlasste +es, dass die Herren vom Rathe, selbst noch ungewiss über die +Rechtmässigkeit des Geschehenen, den damals viel geltenden Gelehrten um ein +nachträgliches Gutachten baten. Dieser entwarf in Folge dessen im Jahr 1583 +gegen Weier's Einwendungen ein so seichtes Sendschreiben zur Rechtfertigung +des Hexenbades[21] und verwickelte sich in eine so unhaltbare Deduktion +über die spezifische Schwere der Dämonen und ihrer Gehülfen, dass er sich +alsbald von einigen in der Physik festeren Aerzten nachdrücklichst befehdet +sah und dass selbst bei manchen erklärten Hexenverfolgern jene Probe in +Misskredit brachte[22]. + +Einen wuchtigen Schlag führte damals in England ein Laie, =Reginald Skot=, +der als Privatmann zu Smeeth lebte und 1599 starb, durch Veröffentlichung +seiner Schrift =Discovery of witchcraft= aus[23]. Skot deckte in seinem +Buche den Trug des Hexenglaubens mit einer Kühnheit auf, die vor ihm noch +kein Schriftsteller gewagt hatte. Unerschrockenen Muthes legte er es in +beredtester Sprache dar, mit welcher Grausamkeit die Geständnisse erpresst +und mit welcher Lüderlichkeit die Indizien beschafft würden. Er zeigte, +dass die Gaukeleien, welche man dem Teufel und den Hexen zuschreibe, nichts +als Absurditäten und Gemeinheiten wären, die auf gar nichts beruhten. Dabei +legte Skot nicht nur an den gesunden Menschenverstand, sondern auch (sehr +geschickt) an das protestantische Bewusstsein seiner Landsleute Berufung +ein, um ihnen ein von der katholischen Inquisition aufgestelltes +Verfolgungssystem gehässig erscheinen zu lassen. + +Was die Hexenfeinde des strikten Glaubens am meisten verdross, war, dass +sie in ihrem eigenen Lager eine Spaltung entstehen sahen. Denn Viele, die +an der Befähigung der Hexen zum Schadenstiften und an der Strafbarkeit +derselben im Allgemeinen festhielten, wollten doch wenigstens den Luftflug, +den Sabbath und den Concubitus nicht mehr als wirklich gelten lassen. Der +gelehrte Frankfurter Jurist =Joh. Fichard= gestand in seinen »Consilien« +(z. B. Tom. II. Cons. 113 vom Jahr 1564), dass er die nächtlichen +Teufelstänze und Mahle und die Vermischung des Teufels mit Frauen für +nichts Anderes als für Träumereien und Täuschungen halte, wegen deren man +nicht auf Feuertodesstrafe erkennen dürfe (wobei er freilich im Uebrigen +ganz vom Hexenglauben befangen erschien, und auf den Feuertod erkannte, +wenn Hexen gestanden, dass sie durch Erregung von Gewittern oder in anderer +Weise Schaden verursacht hätten). -- Noch entschiedener als Fichard trat +der mecklenburgische Jurist =Joh. Georg Godelmann= auf[24]. In Vorlesungen, +die er im Jahr 1584 in Rostock über die Carolina gehalten hatte, und die er +später erweitert unter dem Titel herausgab: Tractatus de magis veneficis et +lamiis deque his recte cognoscendis et puniendis, sagt er unter Anderem +(Lib. III. cap. 11): »Die Hexen gestehen entweder Mögliches, nämlich dass +sie Menschen und Vieh durch ihre magische Kunst und Zauberei getödtet +haben, und wenn sich dieses so erfindet, so sind sie nach Art. 109 der +Carolina zu verbrennen; oder sie gestehen =Unmögliches=, z. B. dass sie +durch einen engen Schornstein in die Luft geflogen seien, in Thiere sich +verwandelt, mit dem Teufel sich vermischt haben, und =dann= sind sie nicht +zu strafen, sondern vielmehr mit Gottes Wort besser zu unterrichten; oder +endlich gestehen sie einen Vertrag mit dem Teufel, in welchem Falle sie mit +einer ausserordentlichen Strafe, z. B. Staupenschlag, Verbannung oder +Geldstrafe (wenn sie reuig sind,) belegt werden können. -- Diese Strafe +soll ihrem Leichtsinn gelten, weil sie den teuflischen Einflüsterungen +nicht standhaft genug widerstanden, ja sogar denselben zustimmten.« -- In +einem anderen, dem Lib. III. jenes Werkes vorgedruckten Gutachten von 1587 +sagt =Godelmann=: »Was das Reiten und Fahren der Hexen auf Böcken, Besen, +Gabeln nach dem Blocksberg oder Heuberg zum Wohlleben und zum Tanz, +desgleichen auch die fleischlichen Vermischungen, so die bösen Geister mit +solchen Weibern vollbringen sollen, anbelangt, achte ich nach meiner +Einfalt dafür, dass es ein lauter Teufelsgespinst, Trügerei und Phantasie +ist. Dergleichen Phantasie ist auch, dass Etliche glauben, dass die Hexen +und Zauberer in Katzen, Hunde und Wölfe können verwandelt werden. Denn dass +solche Veränderung unmöglich sei, ist bereits in einem alten Concilio, so +zu Ancyra gehalten (Kanon Episcopi!), geschlossen worden. -- Endlich wird +auch den Hexen vorgeworfen, dass sie böse Wetter machen können, so doch +Wettermachen Gottes und keines Menschen Werk ist. -- Derentwegen kann kein +Richter Jemanden auf solche Punkte peinigen, viel weniger tödten, weil +derselbigen mit keinem Wort in der Peinlichen Halsgerichtsordnung gedacht +wird.« + +In demselben Sinne veröffentlichte damals =Augustin Lercheimerus= 1585 zu +Heidelberg ein »Bedenken von der Zauberey«, welches 1593 auch zu Basel, +1597 zu Speier neu edirt ward. Lercheimer sagt: »Die Hexen werden in ihrem +Sinn betrogen in Buhlschaft mit dem Satan. Ist kein natürlich Werk, noch +wahre natürliche Lust dabei, wie sie selbst bekennen. -- Denn was kann ein +Geist und ein Leib miteinander schaffen? -- Und dass es zu mehrmalen eine +Fantasey und eine Einbildung sei, zeigen die Hexen damit an, dass sie +bekennen, sie seien vom Geiste beschlafen, da sie bei ihrem Manne im Bette +gelegen und er habs nicht empfunden.« -- Selbst der strenge Ketzerrichter +=Hard. a Dassell= (Verf. des oben erwähnten Responsum von 1597,) war der +Meinung, dass sehr oft die Aussagen von Frauen über ihre Hexenfahrten, +ihre Buhlerei mit dem Teufel etc. auf Einbildung und Träumerei beruhten. + +Inzwischen begann in Frankreich eine Denkweise durchzubrechen, welche sich +vor Allem dadurch kennzeichnete, dass sie von jeder Auctorität und +Tradition unabhängig, principiell Alles, was nur auf dieser Grundlage +ruhte, in Zweifel zog. Der »Philosoph«, der mit dieser Anschauungsweise +zuerst (1588) hervortrat, war der originelle =Michel de Montaigne=, ein +Gelehrter, der seinen Ruhm weit weniger der Tiefe seines Geistes als der +Kühnheit seiner Skepsis verdankt. Seiner Meinung nach war von dem, was man +über die Hexen und deren Treiben sagte, gar nichts verbürgt; vielmehr sei +anzunehmen, dass es theilweise mit ganz natürlichen Dingen zugehe, +theilweise auf Sinnentäuschung, beziehungsweise auf Lüge beruhe. Er meint, +es sei weit wahrscheinlicher, dass unsere Sinne uns täuschen, als dass ein +altes Weib auf einem Besenstiel im Schornstein hinauffahre; und es müsse +weit weniger befremden, wenn Zungen lügen, als wenn Hexen die angeblichen +Thaten ausführten. Darum möge man den Weibern, wenn sie ihre Nachtfahrten +u. dgl. eingestehen wollten, lieber Niesswurz als Schierling zuerkennen. +C'est mettre, sagt er, ses conjectures à bien haut prix, que d'en faire +cuire un homme tout vif! + +Was nun =Montaigne= in der Form eines Zweifels ausgesprochen, das wurde von +dem gleichzeitigen Skeptiker, dem Grossvikar =Pierre Charron= zu Paris +([+]1603) geradezu geleugnet und bekämpft, und es begann jetzt in +Frankreich eine Weltanschauung herrschend zu werden, die alles Wunderbare +mit Widerwillen betrachtete, die Alles aus einem natürlichen Zusammenhange +erfassen wollte, und daher in dem Hexenglauben nichts anderes als Wahn und +Trug erkannte. + +Um gegen solche Freigeistereien wenigstens die Hauptbasis des +Hexenprozesses, die Glaubwürdigkeit der Bekenntnisse, zu retten, schrieb +der trierische Suffraganbischof =Peter Binsfeld= 1589 seinen Traktat de +confessionibus maleficorum et sagarum und gab denselben zwei Jahre darauf, +besonders zum Gebrauch der baierischen Gerichte, wo er Beifall gefunden +hatte, neu bearbeitet heraus[25]. Die Realität des Pactums wird darin gegen +Weier aus der Versuchungsgeschichte Jesu dargethan; die Auctorität des +Kanons Episcopi aber, als einer von ganz andern Dingen redenden Stelle, +abgewiesen. Kirchenväter, Scholastiker und die Bekenntnisse der damals im +Trierischen stark verfolgten Hexen liefern die Beweise für die Wahrheit +eben dieser Bekenntnisse. Binsfeld's Schrift hat in der Praxis Ansehen +erlangt, er selbst aber den traurigen Ruhm, an dem Sturze zweier +Ehrenmänner, die dem blutigen Treiben entgegentraten, mitgewirkt zu haben. + +=Cornelius Callidius Loos= (=Loseus=), um 1546 zu Gouda in Holland geboren +(in seinen Schriften sich auch Cornelius Callidius und Finius nennend), +Canonicus in seiner Vaterstadt, war zwar ein erklärter Gegner des +Protestantismus, der ihn bei Einführung der Reformation von seiner Stelle +vertrieben hatte, aber einer der wenigen Aufgeklärten des Jahrhunderts, die +in der ganzen Hexerei und ihren Wirkungen nur Trug und Einbildung und in +der Hexenverfolgung eine »neue Alchymie« erkannten, nach welcher man »aus +Menschenblut Gold und Silber mache«[26]. Im Trierischen, wohin er sich +geflüchtet, fand er unter dem schwachen Johann VI. alle Gräuel des +Hexenprozesses vor. Schon früher durch einige gelehrte Streitschriften +bekannt, schien er gerade der Mann zu sein, von dem man eine siegende +Widerlegung Weiers erwarten durfte. Als er jedoch nach einiger Zeit eine +Schrift, de vera et falsa magia betitelt, zu Köln in Druck geben wollte, +fand es sich, dass er darin die Unwissenheit, Tyrannei und Habsucht der +Hexenverfolger aufs Rücksichtsloseste gezüchtigt hatte. Das Manuscript ward +confiscirt, er selbst auf Befehl des päpstlichen Nuntius im Kloster +St. Maximin bei Trier eingekerkert und zum schimpflichsten Widerruf +gezwungen, den er am 15. März 1592 vor dem Generalvikar der Diözese Trier, +Peter Binsfeld, und dem Abt des Klosters ablesen und unterzeichnen musste. +Die Anführung einiger Artikel dieses (sechszehn Artikel umfassenden) +Widerrufs wird den Geist seines Wirkens und die Grösse der ihm angethanen +Schmach darthun[27]. + +»=Art.= I. Erstens widerrufe, verdamme, verwerfe und missbillige ich, was +ich oft schriftlich und mündlich vor vielen Personen behauptet und als den +Hauptgrundsatz meines Traktats aufgestellt habe, dass nur Einbildung, +leerer Aberglaube und Erdichtung sei, was man von der körperlichen Ausfahrt +der Hexen schreibt; sowohl weil diess ganz und gar nach ketzerischer +Bosheit riecht, als auch weil diese Meinung mit dem Aufruhr Hand in Hand +geht und darum nach dem Verbrechen der beleidigten Majestät schmeckt. + +»=Art.= II. Denn (was ich zweitens widerrufe) ich habe durch heimlich an +gewisse Personen abgesandte Briefe gegen die Obrigkeit hartnäckig und ohne +haltbaren Grund ausgesprengt, dass die Hexenfahrt unwahr und eingebildet +sei, mit der weiteren Behauptung, dass die armen Weiber durch die +Bitterkeit der Tortur gezwungen werden, zu gestehen, was sie niemals gethan +haben, dass durch hartherzige Schlächterei unschuldiges Blut vergossen und +dass mittelst einer neuen Alchymie aus Menschenblut Gold und Silber +hervorgelockt werde. + +»=Art.= III. Durch dieses und Aehnliches, theils durch Privatunterredungen, +theils durch verschiedene Briefe an beide Obrigkeiten, habe ich die Oberen +und Richter bei den Untergebenen der Tyrannei beschuldigt. + +»=Art.= IV. Und folglich, da der hochwürdigste und durchlauchtigste +Erzbischof und Kurfürst von Trier nicht nur gestattet, dass in seiner +Diözese die Zauberer und Hexen zur verdienten Strafe gezogen werden, +sondern auch eine Verordnung wegen des Verfahrens und der Gerichtskosten in +Hexensachen erlassen hat, habe ich in unüberlegter Verwegenheit besagten +Kurfürsten stillschweigend der Tyrannei bezichtigt. + +»=Art.= V. Ausserdem widerrufe und verdamme ich folgende meine Sätze: dass +es keine Zauberer gebe, die Gott absagen, dem Teufel einen Kult erweisen, +mit Hülfe desselben Wetter machen und Aehnliches ausführen, sondern dass +diess alles Träume seien.« U. s. w. + +Am Schlusse dieser vor Binsfeld protokollirten Palinodie erkannte sich +Loos, wenn er rückfällig werden sollte, jeder willkürlichen Bestrafung +würdig und wurde sodann aus dem Lande gejagt. In Brüssel fand er nach +einigem Umherirren eine Freistätte und Anstellung als Vicarius an einer +Kirche. Bald trat er mit seinen Sätzen von Neuem hervor und büsste dafür +als Rückfälliger lange Zeit im Kerker. Aus demselben entlassen, betrat er +nochmals den alten Weg. Es drohte ihm eben die dritte Anklage, als der Tod +am 3. März 1593 zu Brüssel (nach anderer Angabe zu Mainz) ihn aller +Verfolgung entzog. + +Rascher war es mit dem andern Opfer zu Ende gegangen. Der Doctor =Dietrich +Flade=, kurfürstlicher Rath und Schultheiss zu Trier, einst auch Rektor der +Universität, war vielleicht eine von jenen obrigkeitlichen Personen, an +welche Loos sich schriftlich und mündlich gewandt hatte[28]. Wenigstens +suchte auch er in seinem praktischen Kreise dem Unwesen Einhalt zu thun, +indem er Alles aufbot, um die gesammte Hexerei als Chimäre hinzustellen. +Doch mochte er noch so nachdrücklich auf den Kanon Episcopi sich berufen, +gerade dieses machte man zum Indicium gegen ihn selbst. Wer die Hexen +vertheidigte, der war ja selbst der Hexerei verdächtig. »Ihm trat, sagt +Delrio, Peter Binsfeld tapfer mit einer gelehrten Widerlegung entgegen und +gab seinen Traktat über die Bekenntnisse der Hexen heraus. Flade wurde +verhaftet, gestand endlich sein Verbrechen und seinen Betrug, wie Edelin, +und wurde lebendig verbrannt. Das gegen ihn geltend gemachte Indizium +gründet sich auf eine offenbare Rechtsvermuthung u. s. w.« Mit ihm fielen +zwei Bürgermeister, einige Rathsherren und Schöffen und mehrere Priester. +Die Hinrichtung geschah im Jahre 1589. Flade war ein reicher Mann gewesen. +Eine Summe von 4000 fl., die er bei der Stadt Trier stehen hatte, wurde auf +Befehl des Kurfürsten an die Pfarrkirchen zu frommen Zwecken vertheilt. In +späteren Prozessen wird sein Name mehrfach unter den Mitschuldigen beim +Hexentanze auf der hetzeroder Haide genannt[29]. + +Gleichzeitig mit Binsfeld wirkte in dem Nachbarlande Lothringen =Nikolaus +Remigius=, herzoglich lothringischer Geheimerrath und Oberrichter. Aus dem +reichen Schatze seiner Amtserfahrungen stellte er seine Dämonolatrie +zusammen, die zuerst lateinisch und gleich darauf, ihrer Gemeinnützigkeit +halber, auch deutsch erschien[30]. Sie ist dem Richter ein wahres Arsenal +in jeder Verlegenheit und führt ihn auf den scheinbar verschiedensten Wegen +zu demselben Ziele; es gibt nicht leicht einen Punkt, für welchen der +Verfasser nicht aus irgend einem nach Namen und Tag bezeichneten +Prozessfall einen Beleg beibrächte. So verficht er zwar die =leibliche= +Ausfahrt der Hexen, lässt aber daneben auch eine =eingebildete=, obgleich +eben so verdammliche bestehen. Die Salbe der Hexen ist zugleich giftig und +unschädlich: =giftig=, sobald sie die Hexe selbst auch nur in der +geringsten Quantität aufstreicht; =unschädlich=, sobald sie in die Hände +des Gerichts fällt, und wären es ganze Töpfe voll. Das Weib, dem man +ankommen will, ist verdächtig, wenn es =oft=, und wenn es =nie= in die +Kirche geht, wenn sein Leib =warm=, und wenn er =kalt= ist. Während der +sechszehn Jahre, dass Remigius dem Halsgerichte beiwohnte, sind, seiner +eigenen Angabe zufolge, in Lothringen nicht weniger als =achthundert= +Zauberer zum Tode verurtheilt worden, eben so viele waren entweder +entwichen, oder hatten durch die Tortur nicht überführt werden können. +Remigius sieht im Ganzen mit Zufriedenheit auf sein Wirken zurück; doch hat +er sich =eine= Schwachheitssünde vorzuwerfen. Einst hatte er nämlich, dem +Mitleiden seiner Collegen nachgebend, siebenjährige Kinder, die beim +Hexentanze gewesen waren, nur dadurch bestraft, dass er sie, nackt +ausgezogen, dreimal um den Platz, wo ihre Eltern den Feuertod erlitten +hatten, mit Ruthen herumhauen liess. Seine richterliche Ueberzeugung sagte +ihm, dass auch sie den Tod verdient hatten; denn »ein heylsamer Eyffer ist +allezeit dem schedlichen eusserlichen Schein der Begnadigung +vorzuziehen«[31]. In Würzburg und Bamberg hat man später diesen heilsamen +Eifer zu wahren gewusst. + +Mit dem Minister Remigius wetteiferte bald ein königlicher Schriftsteller +um den Preis in der Bekämpfung des satanischen Reiches, kein geringerer als +=Jakob= I. von Schottland und England, jener Fürst, der so stolz war auf +seine Theologie und sein Lateinsprechen. Noch bevor er den englischen Thron +bestieg, hatte er seine =Dämonologie= geschrieben und den Grundsätzen +derselben in seinem schottischen Reiche Geltung verschafft[32]. Ein wahres +Wort hat er in der Vorrede gesprochen, indem er von Bodin's Dämonomanie +versichert, sie sei »majore collecta studio, quam scripta judicio«; aber +die Nachwelt muss von der königlichen Dämonologie leider dasselbe +sagen. -- Jakob unterscheidet zwischen der Magie (auch necromantia) und dem +Veneficium (auch incantatio oder Hexerei). Die Venefici sind =Sklaven=, die +Nekromanten =Gebieter= des Teufels. Zwar gebieten sie nicht absolut, +sondern bedingt, nicht kraft ihrer Kunst, sondern vermöge eines Vertrags. +Denn um ihnen Leib und Seele abzugewinnen, macht sich der Teufel +verbindlich, in einigen untergeordneten Dingen ihrem Befehle zu gehorchen. +Die kindischen Beschwörungen zur Heilung, das Nestelknüpfen, die Astrologie +und das Horoskopstellen sind nur das ABC des Teufels, wodurch er, da diese +Dinge ziemlich unschuldig erscheinen, die Neugierigen in sein Netz lockt. +Der hierdurch verführte gelehrte Magier schreitet bald zum mündlichen oder +schriftlichen Pactum. Der Teufel ist der Affe Gottes; der Kuss wird ihm auf +die Hinterseite gegeben, weil Moses den Herrn auch nur von hinten sehen +konnte. Zwei Arten der Hexenfahrt müssen angenommen werden: 1) eine +leibliche, wenn die Hexen an nahegelegene Orte theils zu Fuss oder Pferd, +theils mit des Teufels Hülfe durch die Luft kommen; 2) eine im Geiste, wenn +der Ort so entfernt ist, dass die in einem Moment zu vollendende Reise +vermöge ihrer Schnelligkeit die Unmöglichkeit des Athemholens voraussetzen +würde. Den Coitus mit den Incuben und Succuben räumt der König ein, nicht +aber die Erzeugung von Ungeheuern und wirklichen Kindern. Die Magier +sowohl, als die Hexen sollen mit dem Tode bestraft werden. In einem andern, +der Ausbildung seines Sohns zum Regenten gewidmeten Werke[33] stellt Jakob +unter denjenigen Verbrechen, wo die königliche Begnadigung Sünde wäre, die +Zauberei oben an. + +Oft liegt dem König die Wahrheit so nahe vor den Füssen, dass er gleichsam +darüber stolpert, aber sein dämonenaufspürendes Auge bleibt stets nach den +Wolken gerichtet. So antwortet er auf die Frage: warum in Lappland, +Finnland, den Orkaden und shetländischen Inseln der dämonische Concubitus +häufiger sei, als anderwärts: »Wo die Unwissenheit der Menschen am dicksten +ist, da ist auch die Unverschämtheit des Teufels am gröbsten.« Da, wo er +die Wahrnehmung abhandelt, dass es früher mehr Gespenster gegeben habe, +jetzt mehr Hexen, heisst es: »So ist's uns auch in England gegangen; denn +während der papistischen Finsterniss sah man mehr Gespenster und Geister, +als mit Worten auszudrücken möglich ist; jetzt sind sie so selten, dass man +in einem ganzen Jahrhundert kaum von einem einzigen Falle hört. Aber damals +waren die Hexereien nicht so häufig als jetzt, wo dieselben sich allerdings +im höchsten Grade vervielfacht haben.« Freilich hatte England in den Zeiten +des Papismus noch keinen Jakob I., der die Kunst besass, überall Hexereien +zu entdecken. Bei näherer Prüfung würde der König gefunden haben, dass er, +anstatt zu Gunsten des Papismus Zeugniss zu geben, der bekanntermaassen +sowohl vor, als nach der Reformation auf dem Continent in der +Hexenverfolgung sich überschwänglich zeigte, sich selbst anzuklagen hatte, +indem er dieses Erbstück des Papismus, ohne es als solches zu erkennen, +blindlings durch Schrift und Gesetze in alle Adern seiner Völker +verbreitete. + +Endlich trat der gewaltigste Verfechter des Hexenprozesses, =Martin del +Rio= (=Delrio=) hervor, um den Angriffen auf denselben ein für allemal ein +Ende zu machen. Delrio war 1551 zu Antwerpen von spanischen Eltern geboren, +hatte zu Paris, Douai und Löwen Philosophie und die Rechte studirt und in +der letzteren Wissenschaft zu Salamanca den Doktorgrad erlangt[34]. In +Brabant wurde er dann in rascher Folge zum Rathe des höchsten Conseils, zum +Intendanten der Armee, zum Vicekanzler und Procureur-Général ernannt. +Während der Bürgerkriege verliess er die Niederlande und ward Jesuit in +Valladolid, kehrte aber bald zurück und lehrte an verschiedenen +Universitäten Philosophie und Theologie. Er starb 1608 zu Löwen. + +Im Jahre 1599 erschienen seine berühmten Disquisitiones magicae in sechs +Büchern[35]. Sie sollten dasjenige leisten, was man von Loos vergeblich +erwartet hatte. Unter allen Hexenverfolgern ist Delrio unstreitig der +gelehrteste und schlaueste. Stellenweise zeigt er sogar eine gewisse +Aufklärung, Liberalität und Billigkeit. Verschiedene Arten abergläubischer +Heilungen werden von ihm gründlich bekämpft, um andern, nicht weniger +abergläubischen, Platz zu machen. Charaktere, Sigille, Bilder, Zahlen und +Worte haben ihm zufolge keine natürliche oder magische Fähigkeit, +Krankheiten oder andere Schäden zu entfernen; Amulette besitzen nur +insofern Kraft, als dieselbe etwa in ihrem Stoffe liegt. Alle Theurgie oder +weisse Magie ist unwirklich; die Dämonen lassen sich vom Menschen nicht +zwingen. Diess alles aber bahnt nur den Weg zu dem Grundsatze, dass jene +Charaktere, Sigille u. s. w. nur willkürlich verabredete Zeichen seien, +unter welchen der Teufel =allerdings wirke=, nicht gezwungen, sondern in +Folge =eines Vertrages=. Das Pactum mit dem Teufel, in welchem die +Abschwörung des Christenthums inbegriffen ist, bildet die Grundlage aller +Zauberei; die dämonische Magie zu leugnen, ist ketzerisch. Sie ist der +Inbegriff alles Diabolischen und des Todes würdig; gegen sie, wie gegen +alle andern Uebel, schützen nur die Heilmittel der katholischen Kirche, wie +Segen, Exorcismen, Kreuze, Reliquien, Agnus Dei u. s. w., deren Verdienst +gepriesen und durch erbauliche Geschichten beglaubigt wird. Niemand kann in +diesen Dingen abergläubischer sein, als Delrio. In der Lehre von den +Zaubergräueln folgt er ganz seinen Vorgängern, die er nur an Kenntnissen +und dialektischer Gewandtheit übertrifft. Der Kanon Episcopi wird in einer +weitläuftigen Abhandlung aller Bedeutung beraubt: er handle weder von den +Hexen der neueren Zeit, noch würde er, selbst wenn diess wäre, denselben +irgendwie nützen, da er auch diejenigen Weiber, welche die Luftfahrt nur in +der Einbildung machen, als Ungläubige (infideles) bezeichne. Die Hexen aber +sollen, auch wenn sie Niemanden beschädigt haben, schon blos um ihres +Teufelsbundes willen getödtet werden. Auch im Prozesse weiss Delrio sich +das Ansehen der Besonnenheit zu geben, indem er unwesentliche Einzelheiten, +die gleichwohl grossen Anstoss gegeben hatten, wie das Hexenbad und die +Nadelprobe, missbilligt, auch mit schönen Worten zum Maasshalten in der +Tortur räth; dabei bleibt ihm aber, wie allen Uebrigen, die Zauberei ein +crimen exceptum, wo Alles vom Ermessen des Richters abhängt, und aus dem +den Inquisiten von ihm umgeworfenen Netze ist kein Entkommen möglich. +Völlige Lossprechung, obgleich rechtlich denkbar, widerräth er; der Richter +soll nur von der Instanz entbinden. + +Wo Gelehrsamkeit und Sophismen nicht mehr ausreichen wollen, da wird durch +vornehmes Naserümpfen, durch Verdächtigen und Schrecken gewirkt. Die +früheren Gegner seines Systems oder einzelner Sätze desselben, einen +Melanchthon, Alciatus, Agrippa, Weier, Montaigne u. A. macht er +lächerlich. Ketzer, einseitige Literatoren, Legisten und Rabulisten müssen +schweigen, wo der Jesuit redet, und dürfen sich weder auf den Kanon +Episcopi, noch auf den gesunden Menschenverstand berufen; wer keine Hexen +glaubt, ist kein Katholik. Seinen künftigen Gegnern aber hält er erst die +Katastrophe eines Edelin, Loos und Flade vor, und dann fordert er sie auf, +seine Lehre von der Wirklichkeit der Hexenfahrten entweder zu widerlegen, +oder anzunehmen. Dieses geschieht in eben demselben Kapitel, in welchem das +=Läugnen= der Hexengräuel als Indizium der Zauberei aufgestellt wird. In +der That, von solchem Geschütz vertheidigt, ist Delrio's Werk ein Bollwerk +des Hexenprozesses geworden, und mehrere Menschenalter sind vergangen, ehe +der erste wirksame Angriff auf dasselbe gewagt wurde. Kaum dass einzelne +Stimmen über das Tumultuarische und die unmässige Barbarei der +Prozessbehandlung sich vernehmlich zu machen wagten; die Hauptsache blieb +unangefochten. + +Kurz nach Delrio schrieb sein Landsmann =Torreblanca= eine Dämonologie in +vier Büchern[36]. Sie ist dem Papste Paul V. gewidmet und hat die +Approbation des heiligen Officiums. Hieraus folgt von selbst der Schluss, +dass sie sich von dem bereits bekannten System nicht entferne[37]. + + +FUSSNOTEN: + +[1] _W. E. Hartpole Lecky_, Gesch. des Ursprungs und Einflusses der +Aufklärung in Europa; übers. von Jolowicz, B. I. S. 69. + +[2] Vgl. über ihn _Sprengel_, Gesch. der Arzneikunde, III. S. 275 ff., +v. d. Aa. + +[3] Zu der Ausgabe von 1577 fügte _Weier_ als =sechstes= Buch seiner +Schrift noch eine Abhandlung de lamiis sowie einen seltsamen Excurs über +Pseudomonarchia Daemonum hinzu. Die innere Einrichtung der Hölle schildernd +führt er die Namen von 572 Fürsten derselben auf, deren Unterthanen er auf +7 405 926 Dämonen schätzt. Es bleibt dahingestellt, wieviel davon er +wirklich geglaubt hat. + +[4] _Jakob Vallick_, Pfarrer zu Groessen im Clevischen, wird von Scheltema +(Geschiedenis p. 150) als ein Mann genannt, der schon =vor= Weier den +Aberglauben bekämpft habe. Wer Vallick's Traktat »von Zauberern, Hexen und +Unholden« (im Theatrum de veneficis S. 54 ff.) kennt, wird den Verfasser +weit eher unter die =Beförderer=, als unter die =Bestreiter= des +Hexenglaubens zählen. Seine Geschichtchen, wie seine Gegenmittelchen sind +gleich abergläubischer Natur. + +[5] Roger Baco und ähnliche Männer jener Zeit sind in Weier's Augen +eigentliche Zauberer und der strengsten Bestrafung werth. + +[6] Vgl. _A. Wolters_, Konrad v. Heresbach, S. 149 ff. + +[7] Nach der deutschen Uebersetzung von _Fuglinus_, Frankf. 1587. Die +schroffsten Eigenthümlichkeiten der Orthographie haben wir etwas +abgeglättet. + +[8] Wohlweisslich hatte _Weier_ seine Schrift, bevor er sie unter die +Presse gab, dem Kaiser Ferdinand überreicht, um ein Privilegium gegen den +»Nachdruck« (contra =aemulorum= fraudes!) zu gewinnen, und dieses war auch +wirklich, und zwar mit dem Bemerken ertheilt worden, »dass das rühmliche +Vorhaben nicht nur gebilligt und gelobt, sondern auch gefördert zu werden +verdiene«. + +[9] Buch II. Cap. 17. + +[10] Der Geistliche, von welchem hier die Rede ist, war kein anderer, als +jener Jakob Vallick, welchen Scheltema unverdienter Weise unter den +Aufklärern genannt hat. Vallick erzählt dieselbe Geschichte in seinem oben +angeführten Traktat von Zäuberern, Hexen und Unholden. + +[11] Die Veröffentlichung des Buches brachte Weier viele böse Tage ein. Als +nämlich Herzog Wilhelm IV. in Trübsinn verfallen war, wurde Weier +teuflischer Zauberkünste angeklagt, durch welche er den Geist des Fürsten +umnachtet hätte. Um sich daher dem schlimmsten Schicksal zu entziehen, floh +er von Düsseldorf. Doch fand er bei dem Grafen von Bentheim in Tecklenburg +Aufnahme und Schutz, und lebte daher hier von 1564 bis zu seinem Tode 1588, +als Arzt und Schriftsteller unablässig thätig. + +[12] _Kaspar Borcholt_ empfiehlt das Buch dem lüneburgischen Rathe +_Bartolus Richius_ und sagt unter anderm: -- -- -- »Habe ich Euch das Buch +des hochgelahrten Mannes Wieri, welches er vor etlichen Jahren de +praestigiis daemonum, von Zauberei und Vergiftung, so artig und kunstreich, +dass es auch von allen hochgelahrten Leuten in ganzem Burgundia und Belgico +wie ein Heiligthum gehalten wird, geschrieben, zu übersenden verheissen. So +oft als ich meines Praeceptoris, des hochgelahrten ICti Jacobi Cujacii +eingedenk bin, welches dann zu dem oftermal von mir geschieht, muss ich +wahrlich mit ihm bekennen, dass ich kein Buch mit grösserem Lusten, als +eben dieses, gelesen und so viel befunden, wenn unsere der Gesetze +Glossatores, wenn sie gegen diesem Buche verglichen werden, da sie nichts, +so oft sie von dieser Sache zu handeln angefangen, denn Fabelwerk +verlassen.« + +[13] Bei _Fichard_ Consil. Vol. III. p. 60 findet sich ein Consilium +derselben, in welchem der Malleus als Auctorität gilt. Dasselbe treibt sich +blindlings mit dem »die Zauberer sollst du nicht leben lassen« und +Constantin's Gesetzen herum und will =alle= Zauberer verbrannt wissen. +Weier wird citirt, aber nicht beachtet, oder nicht verstanden. In ähnlichem +Sinne hatte sich die heidelberger Juristenfakultät geäussert; die Zauberei +erschien ihr als ein ärgeres Verbrechen, als der Fall der Engel und der +Sündenfall. (_Fichard_ ibid.) + +[14] _Fichard_ Consil. Vol. III. p. 80. In Baden war diess bis dahin noch +nicht gebräuchlich. + +[15] _Delrio_ Lib. V. sect. 16. + +[16] Sie ist der deutschen Uebersetzung der Schr. de praestigiis daemonum +von 1586 beigegeben. Der lateinische Titel lautet: Apologia adversus +quendam Paulum Scalichium, qui se principem de Scala vocitat. + +[17] Das Werk liegt uns in einem Druck vor, welcher den Titel führt: +Repetitio disputationis de lamiis seu strigibus, in qua plene, solide et +perspicue de arte earum, potestate itemque poena disceptatur. Basil. (ohne +Jahresangabe). Das Vorwort ist vom April 1578 datirt. -- Auch in Jaquier's +Flagellum haeret. fascinariorum (Frankf., 1581) findet sich die Schrift +abgedruckt. + +[18] Wir gebrauchten die lateinische Ausgabe des Werks, welche den Titel +führt: De magorum daemonomania seu detestando lamiarum ac magorum cum +Satana commercio libri IV. Accessit ejusdem opinionum Joannis Wieri +confutatio non minus docta, quam pia. Francofurti 1603. + +[19] _Bodin_ hebt schliesslich hervor, dass es durchaus nicht in der +Befugniss der Obrigkeit liege, Diejenigen zu begnadigen, die Gottes Gesetz +zum Tode verurtheile. Ein Fürst, der sich einer solchen Ausschreitung +schuldig mache, beleidige die Majestät Gottes, indem er in der That und +Wahrheit das Gesetz Gottes verwerfe, wodurch er dann Hunger und Seuchen +über sein Land bringe. Ein abschreckendes Beispiel habe Gott an König +Karl IX. statuirt. Derselbe habe den grossen Zauberer Trois-Echelles unter +der Bedingung, dass er seine Mitschuldigen angebe, begnadigt. Darum habe +aber den König ein früher Tod ereilt. Denn das Wort Gottes sage ganz +bestimmt, dass Jeder, der einen des Todes Schuldigen entrinnen lasse, die +Strafe auf sich selbst bringe; wie der Prophet zum König Ahab gesagt habe: +er müsse sterben, weil er einen Mann begnadigt habe, der des Todes schuldig +sei. Darum habe man auch noch nie gehört, dass ein Zauberer begnadigt +worden sei etc. + +[20] So wird er z. B. in buseckischen Prozessen häufig citirt und in einer +Deductionsschrift des Fiscals sogar einmal mit folgenden Worten +apostrophirt: Mi _Bodine_, si jam adesses et audires tam execrabilia +exempla hujus veneficae, nonne eam condemnares ad rogum constructissimum? +Akten von 1673. + +[21] De Sagarum natura et potestate deque his recte cognoscendis et +puniendis, deque purgatione earum per aquam frigidam epistola. +Lemgov. 1583. Marp. 1588. + +[22] Gegen Scribonius erschien 1589 zu Frankf.: Examen Epistolae et partis +Physiologiae de examine Sagarum per aquam frigidam a. G. A. Scribonio in +lucem editarum. Accedit in fine Scribonii Epistola, wodurch, da Scribonius +sich vertheidigte, ein Schriftenwechsel hervorgerufen ward, der sich bis in +das Jahr 1591 hinzog. + +[23] Die Schrift erschien zu London zuerst unter dem angegebenen Titel +1584; später wurde sie öfter unter dem erweiterten Titel: Discovery of +witchcraft proving the common opinions of witches contreating with Devils, +Spirits etc. verlegt. + +[24] _v. Wächter_, Beitr. zur deutschen Geschichte, S. 294-295. + +[25] Das Buch war unter dem Titel veröffentlicht: »Tractatus de +confessionibus maleficorum et sagarum, an et quanta fides iis adhibenta +sit«, und führte das Motto (die Parole der Hexenrichter!): Exod. XXII.: +Maleficos non patieris vivere. Eine spätere Ausgabe (in 8^o. 795) erschien +zu Trier 1596. -- Ausserdem erschienen im sechszehnten Jahrhundert noch +eine Reihe kleinerer Traktate, welche zur Hexenverfolgung weitere Anregung +und Anleitung geben sollten, indem sie namentlich die den Unglücklichen +abgefolterten »Geständnisse« zu Markte brachten. Eine Anzahl derselben +stellte namentlich der Jurist _Abraham Sawr_ in einer Sammlung zusammen, +die er mit sonstigem Zubehör unter dem Titel veröffentlichte: »Theatrum de +veneficis d. i. von Teufelsgespenst, Zauberern und Giftbereitern, +Schwarzkünstlern, Hexen und Unholden etc.« Frankf. a. M. 1586 (396 S. in +Fol.). + +[26] Ueber Loos s. _Hauber_ Bibl. mag. Bd. I. S. 74 ff. _Gesta Trevirorum_ +Vol. III. p. 38. _Bayle_ Réponse aux questions d'un provincial, +Chap. 3. -- _Scheltema_, Geschiedenis, Aanteekeningen, S. 37 ff. -- +_v. d. Aa_, Biographisch Woordenboek der Nederlande, Tom. VIII. s. v. + +[27] _Delrio_ Lib. V. Append. p. 858 ff. Das Instrument selbst ist +lateinisch abgefasst; wir geben es in deutscher Uebersetzung. + +[28] Ueber ihn s. _Reiffenberg's_ Historia Societatis Jesu ad Rhenum +inferiorem. Colon. Agripp. 1764, I. p. 241 ff. _Gesta Trevirorum_, Animadv. +ad Vol. III. p. 18. _Delrio_ Lib. V. sect. 3. _Hauber_, Bibl. mag. Bd. II. +S. 583 ff. _Flade_ wird der Name in den Gestis Trevir. und in Akten +geschrieben; bei manchen Schriftstellern findet sich »Flaet« und +»Vlaetius«. + +[29] In einem trierischen Prozesse, der von 1591 bis 1594 dauerte, +mitgetheilt von _Liel_ im Archiv für Rheinische Geschichte von Reisach und +Linde, Th. I. S. 47 ff. + +[30] Daemonolatriae Libri III., Lugd. 1595 (394 S.). Auf dem Titel ist +angegeben, dass zur Ausarbeitung des Buches die gerichtlichen Aussagen von +ungefähr neunhundert wegen Zauberei innerhalb fünfzehn Jahren in Lothringen +Hingerichteten benützt seien. Dem Buche ist das Motto vorgesetzt: +Levit. XX.: Vir sive mulier, in quibus pythonicus vel divinationis fuerit +spiritus, morte moriatur. Auch erschien dasselbe 1596 und 1598 deutsch +unter dem Titel: Daemonolatria d. i. von Unholden und Zauber Geistern, dess +Edlen, Ehrnvesten und Hochgelarten Herrn _Nicolai Remigii_, des durchl. +Hertzogen in Lothringen Geheimen Raths und Peinlicher Sachen Cognitoris +publici. -- Aus dem Latein in hoch Teutsch übersetzt durch _Teucridem +Annaeum Privatum_. Franckfurt bei Cratandro Palthenio 1598. + +[31] Daemonolatr. Th. II. Cap. 2. + +[32] _Jacobi I._ Daemonologia in den Opp. ed. Montague. Francof. 1689. Auch +einzeln. + +[33] #Basilikôn dôrôn# lib. II. + +[34] Ueber Delrio's Lebensschicksale s. _Hauber_, Bibl. mag. Bd. I. +S. 123 ff. _Bayle_ Réponse aux questions d'un provincial, Chap. 16. Ohne +Zweifel war Martin Delrio der jüngere Bruder desjenigen Ludwig Delrio, der +in Alba's Blutrathe eine Hauptrolle spielte. + +[35] Dieses Buch, in den folgenden Auflagen (1600, 1606) von dem Verf. +selbst vermehrt, ist sehr häufig (z. B. noch 1679 zu Köln in 4^o.) gedruckt +worden. Die späteren Ausgaben sind indessen fast durchgängig durch zahllose +Druckfehler entstellt. -- Delrio wurde selbst von =deutschen= Behörden als +Auctorität für =deutsche Rechtsgewohnheiten= citirt, wie in dem Berichte +des Magistrats zu Coesfeld an das münster'sche Ministerium. _Niesert_ +S. 91. + +[36] Erste Ausgabe 1615, dann Mainz 1623. + +[37] Von der gelehrt juristischen Darstellungsweise des Verfassers folgende +Probe: Contractus innominati formula, _Do ut facias_, de quo in _l. Labeo +scribit, l. Juris gentium, D. de pact._ apud magos passim recepta, quibus +diabolus permittit, _Si te mihi addixeris, ulciscar te, ditabo te etc._ ut +tradit _Petr. Binsfeld. in confess. malef. praelud. 6_. [+]. Ex quibus +praescriptis verbis nascitur obligatio pura, _l. obligatio l. naturalis, §. +sed si facio, D. de praescript. verbis cum aliis per Loriot. de apicib. +Jur. tract. 10 ex n. 15_. Adversus hominem videlicet, non tamen adversus +daemonem; nam etsi contractus arithmetica constent proportione et ultro +citroque obligationem producant, _l. Labeo, D. de verb. signif._ in +daemonem tamen cadere non potest obligatio, neque civilis, neque naturalis, +quia non est pura creatura anima et corpore constans, ut tradunt _D. +Thom. 2. 2. q^u. 95, concivis meus Card. Toledo in summa lib. IV. cap. 15_. +Neque ex eo homo queri potest; nam qui contrahit, vel est, vel debet esse +non ignarus conditionis ejus, cum quo contrahit, _l. pen. D. ad Macedo. l. +qui cum alio, D. de reg. jur. cum vulgatis, etc._ + + + + + ZWANZIGSTES KAPITEL. + + Die Hexenprozesse in der zweiten Hälfte des sechszehnten und in + der ersten Hälfte des siebenzehnten Jahrhunderts in den + geistlichen Fürstenthümern Deutschlands. + + +In der Zeit, welche unmittelbar auf den Passauer und Augsburger +Religionsfrieden des Reichs folgte, finden wir alle geistlichen Stiftslande +desselben von dem Protestantismus so durchdrungen, dass in vielen derselben +das evangelische Bekenntniss geradezu herrschend geworden war. In der Mitte +der zweiten Hälfte des sechszehnten Jahrhunderts beginnt aber in allen +geistlichen Fürstenthümern Deutschlands die hierarchische Reaktion +einzutreten. Die Werkzeuge derselben waren die damals in alle unter +geistlicher Herrschaft stehenden Lande hereingerufenen Jesuiten -- oder die +»spanischen Priester«, wie das Volk die Fremdlinge nannte, -- die zunächst +durch Errichtung von Volksschulen, durch gelegentliche Besitzergreifung von +Pfarreien und durch die mannigfachen Mittel der inneren Mission ihrem +Ziele, der Ausrottung des Protestantismus, immer näher zu kommen suchten. +Doch genügten diese friedlichen Mittel zur Erreichung des Zweckes nicht; es +musste auch mit Gewalt vorgegangen und durchgegriffen, es musste die +Ketzerei durch Ausrottung der Ketzer aus dem Lande geschafft werden, und +das hierbei sich am meisten empfehlende und den besten Erfolg +versprechende Verfahren war das der Identifizirung oder Vermengung der +Ketzerei mit der Hexerei. + +Wir fassen daher, um uns diese Vorgänge klar zu machen, diejenigen +geistlichen Fürstenthümer ins Auge, über welche uns Nachrichten bezüglich +der Hexenverfolgung vorliegen. + +Im geistlichen Kurfürstenthum =Trier= war einst der Kurfürst-Bischof +=Johann= (v. Baden), des Trithemius Freund, von Innozenz VIII. wiederholt +zum Beginne der Hexenverfolgung aufgefordert und gedrängt worden. Johann +hatte jedoch dieses Ansinnen mit der Erklärung zurückgewiesen, dass es in +seinem Lande keine Hexen gebe, wesshalb, so lange er lebte, im +Kurfürstenthum Trier keinerlei Hexenverfolgung vorkam. Hernach drang auch +hier die reformatorische Bewegung ein. Trarbach bekannte sich 1558 ganz +entschieden zur Augsburgischen Confession, und mit Berufung auf ihre +angebliche Reichsfreiheit erklärte sich auch die Stadt Trier für dieselbe. +=Kaspar Olevian=, ein geborener Trierer (der einige Jahre später [1563] mit +Zacharias Ursinus den Heidelberger Katechismus verfasste), predigte in der +Hospitalskirche zu Trier die evangelische Lehre, und die Rathsherrn und +Zünfte hielten fast sämmtlich zu ihm[38]. Kurfürst =Johann= V. +(=v. d. Leyen=), der die Reichsfreiheit der Stadt nicht anerkannte und +dieselbe infolge des Anschlusses der Bürgerschaft an die Reformation +verlassen hatte, musste daher seine Rückkehr in dieselbe mit Gewalt +erzwingen. Wieder im Besitz der Regierungsgewalt begann nun der Kurfürst +dieselbe alsbald in der wüstesten Weise zu gebrauchen. Der protestantische +Gottesdienst ward ein für allemal untersagt, Todesurtheile und +Landesverweisungen machten bald die Führer der evangelischen Bewegung für +immer unschädlich, und den Jesuiten, welche der Kurfürst 1560 nach Trier +berief, wurde das Weitere überlassen. Mit reichlichster Dotation wurden +dieselben von vornherein bedacht, -- um sie in Trier recht heimisch zu +machen[39]. Indessen steigerte sich dadurch nur die Unzufriedenheit und das +Misstrauen[40]. Politische Streitfragen kamen hinzu; es drohte ein +Aufstand. Koblenz, welches ebenfalls für sich Reichsunmittelbarkeit in +Anspruch nahm, musste 1561 mit Gewalt zum Gehorsam gebracht werden, und +noch war der Kurfürst mit der Pacifizirung seiner gegen ihn aufgebrachten +Stände beschäftigt, als er 1567 eines plötzlichen Todes starb. Sein +Nachfolger =Jakob= III. (=v. Elz=) führte gegen die Stadt den sogenannten +Bohnenkrieg, der nur durch kaiserliches Gebot geendigt wurde. Vor dem +nunmehr ernannten Schiedsgerichte führte die Sache der Stadt der Doktor +Kyriander, den die trierischen Geschichtschreiber als einen schlauen Ketzer +bezeichnen, der unter der Maske einer historischen Deduction die +Geistlichen, Erzbischöfe und Päpste verspottet und verleumdet habe. Kaiser +Rudolph II. unterwarf endlich Trier der Landeshoheit des Kurfürsten. Als +dieser einzog, ritt an der Spitze des Zuges ein Koch, einen Schaumlöffel +von der Länge eines Spiesses in der Hand haltend. Dreimal umkreiste er den +Marktbrunnen, schäumte denselben ab und spritzte das Wasser oder den Schaum +auf die umstehende Menge, um symbolisch anzudeuten, dass die Stadt +abgeschäumt werden müsse. »Doch, -- bemerkt der trierische Historiograph, +hat man geglaubt, dass diess ohne Genehmigung des Kurfürsten von Andern +angestellt gewesen sei«. Wie dem auch sein mag, -- zum Abschäumen hatte +Jakob weder Zeit noch Gelegenheit; er sah sich bis zu völliger Erledigung +der Angelegenheit einen kaiserlichen Commissär zur Seite gestellt und +starb wenige Monate nach seinem Einzuge. Es folgte Johann VI. (1581). Die +Gesta Trevirorum rühmen ihn als einen klugen, frommen und demüthigen Mann, +dessen Aeusseres eher einen Pfarrer, als einen Kurfürsten verrathen habe. +Als die um der Religion willen zerfallenen Fürsten ihn zum ersten Male auf +dem Reichstage sahen, sollen sie, entzückt von seinem Benehmen, gesagt +haben: »Wenn alle geistlichen Fürsten wären, wie dieser, so könnten wir uns +bei ihrem Rathe beruhigen.« Von diesem sanften und demüthigen Manne erzählt +nun der Geschichtschreiber weiter: »In der Stadt Trier wucherte noch das +von Kaspar Olevianus und Andern gesäete Unkraut der Ketzerei, wovon wir +oben im Leben Johann's V. erzählt haben; es war durch den Krieg genährt +worden, und Jakob hatte es in den wenigen Monaten, die zwischen dem Kriege +und seinem Tode lagen, nicht ausrotten können. Um nun dasselbe zu +vertilgen, ächtete Johann VI. durch ein Edikt alle diejenigen, welche nicht +binnen einer bestimmten Anzahl von Wochen zur orthodoxen Lehre zurückkehren +würden (doctrinam sanam non admitterent). Manche bekehrten sich. Johannes +Biener, Goldschmiedmeister, und etliche Andere dagegen wurden aus der Stadt +vertrieben; unter diesen auch des Kaspar Olevianus Mutter, welche die den +Frauen nöthige Heilkunst verstand, Johannes Steus und Lorenz Streichart, +die beiden Drommeten des Bürgerkriegs, und Mehrere vom gemeinen Volk. Die +Leichname von Coppenstein und Prück durften nicht innerhalb der Mauern +begraben werden; -- und so wurde die Stadt gereinigt. Durch gleiches Edikt +und gleichen Eifer säuberte er auch Koblenz von der Ketzerei. Dessgleichen +verbannte er auf eine ziemlich harte Weise (duro satis modo) die Juden aus +der trierischen Erzdiöcese.« + +Diess geschah in den Jahren 1583 und 1584, und wir finden nach dieser Zeit +im Trierischen allerdings keine =Edikte= gegen die Protestanten mehr. Wer +aber will es glauben, dass durch einige Verweisungen der bis dahin so +hartnäckige Protestantismus mit Stumpf und Stiel ausgerottet worden sei? +Zumal in einem Lande, dessen Fürst durch die Steuern, die er den verarmten, +von Freund und Feind ausgesogenen Unterthanen auferlegte, sich verhasst +machte[41] und die Jesuiten im Uebermaasse beschenkte[42]. Den letzteren +flossen vom Volke nur sparsame Almosen zu[43]; sie hatten aber den Bau +einer prachtvollen Kirche begonnen. Was half es, die heimlichen +Protestanten aufzuspüren, zu überführen und zu verbannen? Ihr Vermögen +blieb dann gesetzlich den Erben. Das Haus des Kaspar Olevianus musste der +Kurfürst, als er es zum Amthause machen wollte, käuflich an sich +bringen[44]; dagegen zog er wenige Jahre später das Vermögen des wegen +Zauberei verurtheilten Schultheissen Flade ein und schenkte es an die +Kirchen. Die Inquisiten mussten bekennen, dass ihr Zauberwesen sich von dem +Einfalle des protestantischen Albrecht von Brandenburg herschreibe[45]. +Gerade seit jener Zeit waren protestantische Regungen bemerklich gewesen. +Denjenigen, welche gegen die Hexenprozesse sprachen oder schrieben, traten +die Jesuiten entgegen, welche die Reformation und die Zauberei in so enge +Wechselbeziehung, wie wir oben bei Delrio gesehen haben, zu bringen +verstanden. Zweifeln wir noch, dass die grosse Hexenverfolgung zu Trier, +die im Jahr 1586 ausbrach, zum Theil nur Fortsetzung der Verfolgung des +Protestantismus und eines von jenen Mitteln war, welche der Scharfsinn der +Jesuiten ergründet hatte, um die Aufgabe zu lösen, wesshalb sie ins Land +gerufen waren? + +Von Lothar, dem Nachfolger Johann's, sagt der Geschichtschreiber: »Das +Erzbisthum fand er bei seinem Regierungsantritt in geistlicher Hinsicht +ruhig, von keiner Ketzerei zerrissen, in zeitlicher aber erschöpft, was der +Unfruchtbarkeit der vorhergehenden Jahre zuzuschreiben ist.« Woher diese +Unfruchtbarkeit rührte, wissen wir bereits von Linden. + +Die Bemühungen des (uns schon bekannten) Ketzerrichters Binsfeld hatten es +dahin gebracht, dass das Land einer Wüste glich, und das Vermögen der +Begüterten in die Hände der Gerichtspersonen und des Nachrichters überging. +Es sind daselbst nicht bloss gemeine Leute, sondern auch Doktoren, +Bürgermeister, Kanoniker und andere Geistliche verbrannt worden. Laut +amtlicher Nachrichten bestiegen aus etwa zwanzig Dörfern in der nächsten +Umgegend der Hauptstadt in kaum sieben Jahren (1587 bis 1593) +dreihundertachtundsechzig Personen den Scheiterhaufen, von Hinrichtungen in +der Stadt selbst ist hierbei keine Rede[46]. + +Die Geschichte anderer katholischer Stifte lässt uns im Wesentlichen +denselben Verlauf der Dinge erkennen, wie in Trier. + +Auch im Fürstbisthum =Bamberg= hatte die evangelische Lehre fast in allen +Gemeinden Boden gefunden[47]. Weissenohe, Michelfeld und viele andere +Klöster nahmen die neue Lehre an; der Abt des reichen Klosters Banz ward +mit seinen Benediktinern evangelisch und verheirathete sich. Schon Bischof +=Wigand= (1522-56) musste der neuen Bewegung nachgeben und sich zu +Unterhandlungen verstehen. Neidhard von Thungen (1591-98) fand bei seinem +Regierungsantritte nur noch zwei katholische Rathsmitglieder in seiner +Hauptstadt, auf dem Lande oft nicht ein einziges mehr. Fast der ganze Adel +war evangelisch, die Bürgerschaft in Bamberg grösstentheils. Die Domherren +waren lau und sahen durch die Finger, weil ihre nächsten Verwandten sich +offen zur Gegenpartei bekannten. Aber =Neidhard= war fest entschlossen, den +alten Glauben wieder herzustellen. Er gebot die Landesverweisung der +»Lutheraner« und bedrohte Alle, welche sich diesem Befehle widersetzen +würden, mit der Confiscation ihrer Güter. Daher wanderten Viele, ihre +Kapitalien mit sich nehmend, aus dem Lande; andere blieben in der Heimath +und verbargen ihre Gesinnungen. Um der Vertreibungen willen gerieth aber +der Bischof in Streitigkeiten mit Pfalz, Brandenburg, der fränkischen +Ritterschaft, dem Magistrat von Bamberg und seinem eigenen Domkapitel. Ein +Aufruhr schien zu drohen. Etwas ruhigere Zeiten folgten unter dem +mildthätigen =Johann Philipp von Gebsattel= (1598 bis 1609). Der +Protestantismus war immer noch nicht erstickt. Darum führte =Gottfried von +Aschhausen= (1609-22) die =Jesuiten= ein und setzte das unvollendete Werk +fort, um es eben so unvollendet seinem Nachfolger zu hinterlassen. Die +protestantischen Fürsten hatten sich bereits im dritten Jahre seiner +Regierung über seine gewaltsame Reaktion beschwert und Repressalien +gedroht. Gegen das Ende seines Lebens begann der Bischof seine +Aufmerksamkeit den Hexen zuzuwenden. =Johann Georg= II. (=Fuchs von +Dornheim=, von 1622-33) fand das Lutherthum noch sehr ausgebreitet und +machte sogleich Anstalten zur Ausrottung desselben. Aber er war nicht +glücklicher als sein Vorgänger. Seine siebenundzwanzig Anfrageartikel, die +er desshalb 1624 an die Pfarrer ergehen liess, blieben sogar an vielen +Orten unbeantwortet. »Der 1625 erneuerte Krieg machte auch jede weitere +Anstalt zur Wiedergeburt des allgemeinen Katholicismus unwirksam«, -- sagt +Jäck in seiner bambergischen Geschichte (Th. II. S. 120). -- War es nun +eine jener weiteren Anstalten, oder war es ein neues Feld, auf welchem sich +die Thätigkeit des Bischofs Raum suchte, -- genug, genau im Jahre 1625 +beginnt unter Johann Georg jene lange Reihe von Hexenprozessen, welche die +bambergischen Annalen schändet. Des Bischofs rechte Hand war hierbei +=Friedrich Forner=, Suffragan von Bamberg, ein unbedingter Jesuitenanhänger +und Todfeind der Ketzer und Zauberer, gegen welche er auch als +Schriftsteller aufgetreten ist[48]. + +=G. von Lamberg=, welcher aus aktenmässigen Quellen geschöpft hat[49], +bestimmt die Anzahl der von 1625 bis 1630 allein in den beiden +Landgerichten Bamberg und Zeil anhängig gewesenen Prozesse auf mehr als +neunhundert; und eine im Jahr 1659 mit bischöflicher Genehmigung zu Bamberg +selbst gedruckte Broschüre[50] meldet, dass der Bischof im Ganzen +=sechshundert= habe verbrennen lassen[51]. -- Heben wir Einiges aus der +letzteren aus: + +»Darauf der Cantzler und Doctor Horn, des Cantzlers Sohn, sein Weib und zwo +Töchter, auch viele vornehme Herrn und Rathspersonen, die mit dem Bischof +über der Tafel gesessen, sind alle gerichtet und zu Asche verbrandt worden. + +»Und haben bekennet, dass sich ihrer über die eintausendzweihundert mit +einander verbunden haben, und wenn ihre Teuffels-Kunst und Zauberei nicht +an den Tag kommen, wollen sie gemacht haben, dass in vier Jahren kein Wein +noch Getreydig im gantzen Lande gerathen wäre und dadurch viel Menschen und +Viehe Hungers sterben und ein Mensch das ander fressen müssen. + +»Es sind auch etliche katholische Pfaffen darunter gewesen, die so grosse +Zauberei und Teuffels-Kunst getrieben, dass sie nicht alles zu beschreiben +ist, wie sie in ihrer Pein bekannt, dass sie viel Kinder in Teuffels Nahmen +getaufft haben. + +»Der eine Bürgermeister in der Langen-Gassen und der ander Bürgermeister +Stephan Bawer, die haben bekannt, dass sie viel schreckliche Wetter und +grosse Wunder gemacht, viel Häuser und Gebäu eingeworffen, und viel Bäum im +Wald und Felde aus der Erde gerissen und nicht anders vermeint, sie wollten +das Wetter und den Wind so arg machen, dass es den Thurm zu Bamberg übern +Hauffen werffen solt. + +»Die Becken auf dem Markt haben bekannt, wie sie viel Menschen haben +gesterbet, die Wecke mit ihrer teuffelischen Salbe geschmieret, dass viel +Leute haben müssen verdorren. Die Bürgermeisterin Lambrech und die dicke +Metzgerin haben bekannt, dass sie den Zaubern die Salbe gemacht haben, und +von einer jeden Hexen wöchentlich zwey Pfennig bekommen, hat ein Jahr +sechshundert Gülden gemacht. + +»Der Bürgermeister Neidecker hat mit seiner teuffelischen Gesellschaft +bekannt, wie sie die Brunn vergifftet haben. Wer davon getrunken, hat +alsbald die Beul oder Pestilentz bekommen, und viel Menschen dadurch +gesterbet. + +»Es haben auch die Zauberin bekannt, wie ihrer 3000 die Walpurgis-Nacht bei +Würtzburg auf dem Kreydeberg auf dem Tanz gewesen, hat ein jeder dem +Spielmann einen Kreutzer geben, darmit der Spielmann 40 Gülden zu Lohn +bekommen, und haben auf demselben Tanz sieben Fuder Wein dem Bischof zu +Würtzburg aus dem Keller gestohlen. + +»Es sind etliche Mägdlein von sieben, acht, neun und zehn Jahren unter +diesen Zauberin gewesen, deren zwey und zwanzig sind hingericht und +verbrannt worden, wie sie denn auch Zetter über die Mütter geschrien, die +sie solche Teuffels-Kunst gelehrt haben, und seynd in dem Stifft Bamberg +über die 600 Zauberin verbrannt worden, deren noch täglich viel eingelegt +und verbrannt werden.« + +Das Verfahren in diesen zum Theil von eignen Commissarien geleiteten +Prozessen war höchst formlos und grausam; in der Untersuchung und +Aburtheilung strotzte es von Nichtigkeiten. Gewöhnlich wurde die ganze +Handlung =in ein einziges, unabgesetztes Protokoll zusammmengefasst=, und +wenn mehrere Personen zugleich verurtheilt wurden, so waren sie nicht mit +ihren Namen, sondern mit Nummern bezeichnet. Z. B. + +»Auff Clag, Antwortt, auch alles Gerichtliches vorunndt anbringen und +nottürftiger erfahrung unndt sowohl güet alls peinlich selbst aigene +bekhandtnus unndt aussag, So desshalb alles nach laut dess Hochwürdigen +Unssers Gnedigen Fürsten unndt Herrns von Bamberg etc. rechtmessigen +reformation geschehen, Ist endtlich zu recht erkhandt, dass nachfolgende 8 +Personen, deren extrahirte aussag mit Nris 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 +angehöret worden, wegen mit der Hexerey verübten Uebelthaten, indem Sie +erstlichen Gott den Allmechtigen und dem ganzen Himmlischen Heer +erschröckhlich und unchristlich abgesagt dem Laidigen Sathan sich mit Laib +unndt Seel ergeben, Auch anders Uebel und Unheil mehr gestifftet, +Sonderlich Nro. 1, 2, 4 unndt 5 wegen ihrer Uebelthaten, so Sie mit der +heiligen Hostien verübt, andern zur abscheü, so offt sie diesselbe +dishonorirt, soviel Zwickh mit glüenden Zangen gegeben. Nro. 4, weilen sie +ihr aigen Kindt umbbracht, die rechte Handt abgehieben, wie auch Nro. 2, +weilen sie die h. Hostie so vielmahls verunehrt unndt Nro. 5 in solche +Hostie zweymahl gestochen, dass das Bluet herauss gangen, Jeder auch zuvor +die rechte Hand abgehieben werden, + +Allssdann neben den andern mit feüer lebendig zum todt hingericht werden +sollen. Actum Bamberg den 12: Octobris anno 1629. + + Richter unndt ganzer Schöpffenstuhl + daselbsten«[52]. + +Die Beichtväter, gewöhnlich Jesuiten, erstatteten nach der Exekution dem +Commissär Bericht, ob der Verurtheilte früher gethane Complicenangaben im +Momente des Todes zurückgenommen oder verändert hatte. War dieses nicht, so +schloss der Commissär, dass diesen Angaben um so mehr Glauben beizumessen +sei[53]. Eine Verletzung des Beichtgeheimnisses, die eine direkte +Denunciation enthielt, berichtet v. Lamberg S. 25. + +Die Gelderpressungen waren so arg, dass selbst die Hinterbliebenen +herangezogen wurden. Man raubte, so lange noch etwas da war; als aber die +Verarmung durch Krieg, Misswachs und Hexenprozess allgemein geworden war, +rieth sogar das bischöfliche Kabinet zur Einschränkung des letzteren, weil +man nicht mehr wisse, woher die Unkosten zu bestreiten[54]. Zwischendurch +hatte sich auch Kaiser Ferdinand II. durch eingelaufene Beschwerden zum +Einschreiten bewogen gefunden. Es liegen von ihm Schreiben an den Bischof +vor, worin er sich selbst die Ernennung des Oberrichters vorbehält, das +Anfangen des Prozesses mit Captur und Folter rügt und ganz besonders die +Güterconfiskation nachdrücklich verbietet. »Was aber die höchst schmutzige +Confiskation in diesem Crimine anbelangt, können wir diese Dero Andacht +durchaus nicht und unter keinerlei Vorwand mehr gestatten«[55]. Aus einer +jener Beschwerden ergibt sich, dass man das Vermögen der Inculpaten +unmittelbar nach deren Verhaftung zu consigniren und dem Fiscus und den +Inquirenten pro rata zuzuschreiben pflegte[56]. + +Im Stifte =Würzburg= hatte die Reformation ebenfalls grosse Fortschritte +gemacht[57]. Als Bischof =Julius= (von Mespelbrunn) 1575 zur Regierung kam, +fand er den Katholizismus fast in der Minorität. »Wie es dann dahin fast +kommen gewesen, -- heisst es in dieser Beziehung bei =Gropp=[58], -- dass +nicht allein in dem Lande, sondern auch bei der Kanzlei die Katholischen +von den Unkatholischen überstimmt und eingethan, die eingekommenen Klagen, +so die katholische Religion betroffen, supprimirt oder verzucket, denen so +widriger Religion, die Stangen gehalten, -- und den Beamten auf dem Land, +auch den bürgerlichen Magistraten und Unterthanen, so sich noch zur +katholischen Religion bekenneten und hielten, deren gleichwohl wenig, -- -- +sehr verächtlich begegnet wurde.« Julius begann, nachdem er der Bildung der +Theologen durch die Stiftung der Universität einen Halt gegeben hatte, +1585 eine wirksame Gegenreformation; er selbst zog predigend im Lande umher +und soll in zwei Jahren hunderttausend Seelen zur katholischen Confession +zurückgeführt haben. Hundertundzwanzig evangelische Prädikanten wurden +vertrieben und die hartnäckigen Laien ebenfalls zur Auswanderung gezwungen. +Viele von den Reichen, -- denn gerade diese waren fast alle +protestantisch[59], -- zogen hinweg. Dem Lande wurden hierdurch bedeutende +Summen entzogen und der Bischof überdiess in Verdriesslichkeiten mit den +evangelischen Fürsten verwickelt. + +Mit dem Protestantismus gedachte aber Julius zugleich auch sein Land von +der Hexerei zu säubern, wesshalb er überall die eifrigste Hexenverfolgung +eintreten liess[60]. In dem kleinen Orte Gerolzhofen wurden allein im Jahr +1616 neunundneunzig Hexen verbrannt. + +Julius starb am 13. September 1617, als das begonnene Werk der Reinigung +des Landes noch unvollendet war, wesshalb sein Nachfolger, der bisherige +Fürstbischof von Bamberg, =Johann Gottfried von Aschhausen= (1617-1623) +dasselbe rüstig fortsetzte. Schon im ersten Jahre seiner Regierung liess +er in dem neu erbauten Gefängnisse in der Münze zu Würzburg acht Kammern +und zwei Stuben für Hexen und Unholde einrichten, damit sie nicht mehr +über die Strasse zu den Verhören geschleppt werden müssten[61]. Die +grausigste Thätigkeit entfaltete aber in der Verfolgung der Hexen wie +der Evangelischen sein Nachfolger =Philipp Adolph von Ehrenberg= +(1623-1631). Seinem gegen den Protestantismus gerichteten +Bekehrungseifer stellte sich freilich gleich Anfangs die fränkische +Ritterschaft entgegen, und als er nicht nachliess, verklagte sie ihn +beim Kaiser wegen Verletzung des Religionsfriedens. Der Kaiser gab dem +Bischof Inhibition (1628) und wiederholte dieselbe im folgenden Jahre, +als die Beschwerden fortwährten[62]. Ehe es indessen zu diesem letzten +kaiserlichen Worte kam, hatte =Philipp Adolph= seinem Verfolgungseifer +eine Richtung gegeben, deren Rechtmässigkeit weder vom Kaiser, noch von +den Protestanten angefochten wurde. Er betrat 1627 den Weg, den ihm sein +Nachbar zu Bamberg vorgezeichnet hatte, und betrieb die Hexenverfolgung +im Grossen[63]. Personen jeden Alters, Standes und Geschlechts, +Einheimische und Fremde, Geistliche, Rathsherren und Söhne des +fränkischen Adels, Matronen, Jungfrauen und unmündige Kinder sind in +rasch auf einander folgenden »Bränden« zum Tode geführt worden, und das +Vermögen der Reichen, die auf diese Weise endeten, ist nicht mehr in's +Ausland gegangen[64]. Noch haben wir ein Verzeichniss der Hinrichtungen, +die bis zum Februar 1629 vollzogen wurden. Dasselbe reicht bis zum +neunundzwanzigsten Brande und macht hundertsiebenundfünfzig Personen aus +dieser kurzen Periode namhaft; in seiner Fortsetzung bis zum +zweiundvierzigsten Brande kannte es der Biograph des Bischofs bei Gropp, +wo sich die Zahl der Opfer auf zweihundertundneunzehn stellte. Hiermit +sind aber ohne Zweifel nur die in der Stadt Würzburg selbst zum Tode +Geführten gemeint; die Gesammtzahl der Hinrichtungen im Stift unter +Philipp Adolph belief sich laut einer mit bambergischer Censur +gedruckten Nachricht auf =neunhundert=. Die anschaulichste Widerlegung +der nicht ungewöhnlichen Meinung, als hätte die Verfolgungswuth in +Deutschland der Regel nach nur arme, alte Weiber zu erreichen gewusst, +wird sich aus der wörtlichen Mittheilung der erwähnten Liste ergeben. +Sie reicht von 1627 bis zum Anfange von 1629. + +=»Verzeichniss der Hexen-Leut, so zu Würzburg mit dem Schwert gerichtet und +hernacher verbrannt worden[65].= + + =Im ersten Brandt vier Personen.= + + Die Lieblerin. + Die alte Anckers Wittwe. + Die Gutbrodtin. + Die dicke Höckerin. + + + =Im andern Brandt vier Personen.= + + Die alte Beutlerin. + Zwey fremde Weiber. + Die alte Schenckin. + + + =Im dritten Brandt fünf Personen.= + + Der Tungersleber, ein Spielmann. + Die Kulerin. + Die Stierin, eine Prokuratorin. + Die Bürsten-Binderin. + Die Goldschmidtin. + + + =Im vierdten Brandt fünf Personen.= + + Die Siegmund Glaserin, eine Burgemeisterin. + Die Brickmannin. + Die Schickelte Amfrau [Hebamme]. NB. von der kommt das ganze Unwesen her. + Die alte Rumin. + Ein fremder Mann. + + + =Im fünften Brandt acht Personen.= + + Der Lutz, ein vornehmer Kramer. + Der Rutscher, ein Kramer. + Des Herrn Dom-Propst Vögtin. + Die alte Hof-Seilerin. + Des Jo. Steinbachs Vögtin. + Die Baunachin, eines Raths-Herrn Frau. + Die Znickel Babel. + Ein alt Weib. + + + =Im sechsten Brandt sechs Personen.= + + Der Rath-Vogt, Gering genannt. + Die alte Canzlerin. + Die dicke Schneiderin. + Des Herrn Mengerdörfers Köchin. + Ein fremder Mann. + Ein fremd Weib. + + + =Im siebenden Brandt sieben Personen.= + + Ein fremd Mägdlein von zwölf Jahren. + Ein fremder Mann. + Ein fremd Weib. + Ein fremder Schultheiss. + Drey fremde Weiber. + NB. Damahls ist ein Wächter, so theils Herrn ausgelassen, auf dem Markt + gerichtet worden. + + + =Im achten Brandt sieben Personen.= + + Der Baunach, ein Raths-Herr, und der dickste Bürger in Würtzburg. + Des Herrn Dom-Propst Vogt. + Ein fremder Mann. + Der Schleipner. + Die Visirerin. + Zwei fremde Weiber. + + + =Im neundten Brandt fünf Personen.= + + Der Wagner Wunth. + Ein fremder Mann. + Der Bentzen Tochter. + Die Bentzin selbst. + Die Eyeringin. + + + =Im zehnten Brandt drey Personen.= + + Der Steinacher, ein gar reicher Mann. + Ein fremd Weib. + Ein fremder Mann. + + + =Im eilften Brandt vier Personen.= + + Der Schwerdt, Vicarius am Dom. + Die Vögtin von Rensacker. + Die Stiecherin. + Der Silberhans, ein Spielmann. + + + =Im zwölften Brandt zwey Personen.= + + Zwey fremde Weiber. + + + =Im dreyzehenden Brandt vier Personen.= + + Der alte Hof-Schmidt. + Ein alt Weib. + Ein klein Mägdlein von neun oder zehn Jahren. + Ein geringeres, ihr Schwesterlein. + + + =Im vierzehenden Brandt zwey Personen.= + + Der erstgemeldten zwey Mägdlein Mutter. + Der Lieblerin Tochter von 24 Jahren. + + + =Im fünfzehenden Brandt zwey Personen.= + + Ein Knab von 12 Jahren, in der ersten Schule. + Eine Metzgerin. + + + =Im sechzehenden Brandt sechs Personen.= + + Ein Edelknab von Ratzenstein, ist Morgens um 6 Uhr auf dem Cantzley-Hof + gerichtet worden und den ganzen Tag auf der Pahr stehen blieben, dann + hernacher den andern Tag mit den hierbeygeschriebenen verbrannt worden. + Ein Knab von zehn Jahren. + Des obgedachten Raths-Vogt zwo Töchter und seine Magd. + Die dicke Seilerin. + + + =Im siebenzehenden Brandt vier Personen.= + + Der Wirth zum Baumgarten. + Ein Knab von eilf Jahren. + Eine Apotheckerin zum Hirsch, und ihre Tochter. + NB. Eine Harfnerin hat sich selbst erhenket. + + + =Im achtzehenden Brandt sechs Personen.= + + Der Batsch, ein Rothgerber. + Ein Knab von zwölf Jahren, noch + Ein Knab von zwölf Jahren. + Des D. Jungen Tochter. + Ein Mägdlein von funfzehn Jahren. + Ein fremd Weib. + + + =Im neunzehenden Brandt sechs Personen.= + + Ein Edelknab von Rotenhan, ist um 6 Uhr auf dem Cantzley-Hof gerichtet + und den andern Tag verbrannt worden. + Die Secretärin Schellharin, noch + Ein Weib. + Ein Knab von zehn Jahren. + Noch ein Knab von zwölf Jahren. + Die Brüglerin, eine Beckin, ist lebendig verbrannt worden. + + + =Im zwanzigsten Brandt sechs Personen.= + + Das Göbel Babelin, die schönste Jungfrau in Würtzburg. + Ein Student in der fünften Schule, so viel Sprachen gekont, und ein + vortreflicher Musikus vocaliter und instrumentaliter. + Zwey Knaben aus dem neuen Münster von zwölf Jahren. + Der Steppers Babel Tochter. + Die Hüterin auf der Brücken. + + + =Im einundzwanzigsten Brandt sechs Personen.= + + Der Spitalmeister im Dietricher Spital, ein sehr gelehrter Mann. + Der Stoffel Holtzmann. + Ein Knab von vierzehn Jahren. + Des Stolzenbergers Rathsherrn Söhnlein. + Zween Alumni. + + + =Im zweiundzwanzigsten Brandt sechs Personen.= + + Der Stürmer, ein reicher Büttner. + Ein fremder Knab. + Des Stolzenbergers Raths-Herrn grosse Tochter. + Die Stolzenbergerin selbst. + Die Wäscherin im neuen Bau. + Ein fremd Weib. + + + =Im dreiundzwanzigsten Brandt neun Personen.= + + Des David Croten Knab von 12 Jahren, in der andern Schule. + Des Fürsten Kochs zwey Söhnlein, einer von 14 Jahren, der ander von zehn + Jahr aus der ersten Schule. + Der Melchior Hammelmann, Vicarius zu Hach. + Der Nicodemus Hirsch, Chor-Herr im neuen Münster. + Der Christophorus Berger, Vicarius im neuen Münster. + Ein Alumnus. + NB. Der Vogt im Brennerbacher Hof und ein Alumnus sind lebendig verbrannt + worden. + + + =Im vierundzwanzigsten Brandt sieben Personen.= + + Zween Knaben im Spital. + Ein reicher Bütner. + Der Lorenz Stüber, Vicarius im neuen Münster. + Der Betz, Vicarius im neuen Münster. + Der Lorenz Roth, Vicarius im neuen Münster. + Die Rossleins Martin. + + + =Im fünfundzwanzigsten Brandt sechs Personen.= + + Der Friedrich Basser, Vicarius im Dom Stift. + Der Stab, Vicarius zu Hach. + Der Lambrecht, Chor-Herr im neuen Münster. + Des Gallus Hausen Weib. + Ein fremder Knab. + Die Schelmerey Krämerin. + + + =Im sechsundzwanzigsten Brandt sieben Personen.= + + Der David Hans, Chor-Herr im neuen Münster. + Der Weydenbusch, ein Raths-Herr. + Die Wirthin zum Baumgarten. + Ein alt Weib. + Des Valkenbergers Töchterlein ist heimlich gerichtet und mit der Laden + verbrannt worden. + Des Raths-Vogt klein Söhnlein. + Der Herr Wagner, Vicarius im Dom-Stift, ist lebendig verbrannt worden. + + + =Im siebenundzwanzigsten Brandt sieben Personen.= + + Ein Metzger, Kilian Hans genannt. + Der Hüter auf der Brücken. + Ein fremder Knab. + Ein fremd Weib. + Der Hafnerin Sohn, Vicarius zu Hach. + Der Michel Wagner, Vicarius zu Hach. + Der Knor, Vicarius zu Hach. + + + =Im achtundzwanzigsten Brandt, nach Lichtmess= anno 1629 + =sechs Personen.= + + Die Knertzin, eine Metzgerin. + Der D. Schützen Babel. + Ein blind Mägdlein. NB. + Der Schwartz, Chor-Herr zu Hach. + Der Ehling, Vicarius. + Der Bernhard Mark, Vicarius am Dom-Stift, ist lebendig verbrannt worden. + + + =Im neunundzwanzigsten Brandt sieben Personen.= + + Der Viertel Beck. + Der Klingen Wirth. + Der Vogt zu Mergelsheim. + Die Beckin bei dem Ochsenthor. + Die dicke Edelfrau. + NB. Ein geistlicher Doctor, Meyer genannt, zu Hach, und + Ein Chorherr ist früh um 5 Uhr gerichtet und mit der Bar verbrannt + worden. + Ein guter vom Adel, Junker Fleischbaum genannt. + Ein Chor-Herr zum Hach ist auch mit dem Doctor eben um die Stunde + heimlich gerichtet und mit der Bar verbrannt worden. + Paulus Vaecker zum Breiten Huet. + Seithero sind noch zwei Brändte gethan worden. + + Datum, den 16. Febr. 1629. + +Bisher aber noch viel unterschiedliche Brände gethan worden.« + +Unter den Opfern dieser Gräuelzeit war auch ein Blutsverwandter des +Bischofs. Wir entnehmen die Erzählung von dem Ende desselben dem +salbungsreichen Berichte desjenigen Jesuiten, der als Aufseher, Beichtvater +und -- fast als Scherge eine Hauptrolle in der Begebenheit gespielt hat, +und der durch alle Umstände seiner eignen Erzählung uns die Alternative +stellt, in ihm entweder den hirnlosesten Kopf seines Ordens, oder einen +vollendeten Schurken zu erkennen. Jedenfalls zeigt die Geschichte, wie weit +die an die Spitze der würzburgischen Studienanstalt gestellten Jesuiten +davon entfernt waren, dem Hexenglauben selbst nur in seinen allergröbsten +Verirrungen entgegen zu treten[66]. + +=Ernst von Ehrenberg=, Page und Verwandter des Bischofs, der Letzte seines +Namens, war ein schöner, talentvoller, fleissiger und frommer Knabe. (Flere +lubet, quoties recordor, quam multi innocentes angeli in pessimos lurcones +sint commutati. Tam formosum, tam cautum juvenem nullus socius perversus, +nulla procax puella potuit seducere, potuit autem stygius insidiator +praecipitare!) Eine alte, vornehme Base, die er zuweilen besuchte, +verführte ihn. Ernst spielte eine Zeitlang den Heuchler, dann liess er +seine Studien liegen, vernachlässigte den Gottesdienst und beschwerte sich +über dessen Langweiligkeit, spielte und ging den Mädchen nach. Die +Hexenrichter erfuhren endlich von gefolterten Inquisiten den Grund dieses +Benehmens. Ernst hatte sich, gelockt durch die Ränke seiner Base, dem +Teufel ergeben, besuchte die Hexentänze, bezauberte seine Feinde und +verführte seine Freunde. Der Bischof beschloss, seinen Verwandten der +Zucht der Mönche zu übergeben. Man stellte dem Beschuldigten vor, dass der +Fürst trotz der vorliegenden Beweise gnädig sein und ihn nicht am Leben +strafen wolle, wenn er gestünde und sich bussfertig zeigte. Der Knabe +gestand erschrocken, was man forderte, versprach Besserung und wurde den +Jesuiten anvertraut. Diese nahmen ihn in ihr Haus, bewaffneten ihn gegen +die Angriffe des bösen Feindes mit heiligen Amuleten, Agnus Dei, Wachs, +Reliquien und Weihwasser, unterwarfen ihn angestrengten geistlichen +Uebungen und bewachten ihn Tag und Nacht. Anfangs zeigte sich der +Pflegebefohlene willfährig, aber bald machten die Väter der Gesellschaft +Jesu die Entdeckung, dass kein Laster in der Welt schwieriger zu heilen +sei, als das der Zauberei. Ernst legte nämlich in der Nacht zuweilen die +Heiligthümer, mit welchen man ihn ausgerüstet hatte, ab, und dann kam der +Teufel und holte ihn zu den Hexentänzen. Morgens um vier Uhr, wenn die +Väter aufstanden war er gewöhnlich wieder zurück; doch fanden diese auch +zuweilen sein Bette leer und vernahmen ein sonderbares, verworrenes +Getöse. -- Auf Befragen erzählte der Knabe die erlebten Wunderdinge, +gelobte weinend Besserung und liess es doch immer beim Alten. Die Jesuiten +gewannen die Ueberzeugung, dass Ernst stets zwischen Gott und dem Teufel +schwanke (Id toties factum est, ut nulla vera emendatio, sed ludus et +alternatio videretur, qua dies ad Deum, nox ad diabolum spectabat). Sie +verzweifelten daher an allem Erfolg ihrer pädagogischen Kunst, und da es +den Franziskanern, die einen letzten Versuch machten, nicht besser ging, so +erklärte man dem Bischofe, dass an dem jungen Sünder Hopfen und Malz +verloren sei (Eapropter significatum est Principi, viros religiosos et +doctos existimare, in adolescente hoc oleum et operam perdi). Jetzt liess +der Bischof vom Gerichte das Todesurtheil sprechen. Die Jesuiten sollten +den Verurtheilten zum Tode bereiten. Am bestimmten Tage traten diese, -- +der Erzähler war unter ihnen, -- bei dem Knaben, der nichts ahnte, ein, +redeten ihm in zweideutigen Ausdrücken von einem besseren Leben, dem er +jetzt entgegen gehe, und lockten ihn dann auf das Schloss. Hier erinnerte +er sich in argloser Freude aller Plätzchen, die ihm durch seine +Kinderspiele theuer geworden waren, -- der Jesuit beschreibt es sehr +rührend, -- und merkte noch immer nicht, zu welchem Gange er abgeholt war. +Erst als die Pädagogen ihn in ein schwarz behangenes Gemach führten, wo ein +Schaffot errichtet war, gingen ihm die Augen auf, und als nun der +Scharfrichter Hand an ihn zu legen begann, erhob er ein Jammergeschrei, +dass selbst die Richter erweicht wurden und beim Bischofe Fürbitte +einlegten. Der Fürst macht einen letzten Versuch und verheisst durch einen +Abgesandten Verzeihung, wenn Ernst sich aufrichtig bessern will. Aber der +Abgesandte meldet zurück: Alles sei vergebens, weil der Teufel den Jüngling +verhärtet habe, so dass dieser so frech gewesen zu erklären, er wolle +bleiben, wie er wäre, und wäre er nicht schon so, so würde er's werden +wollen. Da wird der Fürst grimmig und befiehlt, dass das Recht seinen Lauf +habe. Von Neuem schleppt man den Jüngling in das schwarze Zimmer, zwei +Jesuiten zur Seite, die zur Busse mahnen; er aber bleibt dabei, dass er +keiner Busse bedürfe, jammert um sein Leben, sucht sich den Händen der +Schergen zu entwinden und gibt den fortgesetzten Vermahnungen der Priester +kein Gehör. Endlich nimmt der Scharfrichter den günstigen Augenblick wahr +und schlägt dem ermatteten Schlachtopfer den Kopf ab. »Er fiel, -- sagt der +Jesuit, der diese Begebenheit überliefert hat, -- ohne ein Zeichen des +Schmerzes oder eine andere Aeusserung der Frömmigkeit zu Boden. Wollte +Gott, dass er nicht auch in's ewige Feuer gefallen wäre!« + +Gropp hat eine dramatisirte Darstellung dieser Geschichte aufbewahrt, wie +sie einst bei einem Schulactus in Heidelberg aufgeführt worden sein +soll[67]. + +Wäre =Philipp Adolph= nicht Landesherr gewesen, er selbst hätte ohne +Zweifel bald darauf denselben Weg gehen müssen, den er seinen einzigen +Verwandten gehen hiess. Denn es kam zuletzt dahin, dass die Angeklagten den +Bischof selbst und seinen Kanzler als Mitschuldige angaben. Jetzt erst +gingen dem Betrogenen die Augen auf. Er sistirte die Prozesse und stiftete +ein wöchentliches, vierteljährliches und jährliches feierliches Gedächtniss +für die Hingerichteten bei den Augustinern zu Würzburg[68]. + +Auch im geistlichen Fürstenthum =Fulda= ging die Ausrottung der Hexen mit +der des Protestantismus Hand in Hand. Der Fürstabt =Balthasar von Dernbach= +musste allerdings darüber einen Aufstand seiner evangelischen Stände +erleben, infolge dessen das Land unter kaiserliche Administration kam[69]. +Kaum aber waren ihm 1579 von Kaiser Rudolf II. die Einkünfte des Amtes +Bieberstein zum Unterhalte zugewiesen, als er auch einen seiner Diener, +=Balthasar Nuss= (»Balzer Noss«) zum Zentgrafen und Malefizmeister des +Amtes ernannte. Als er dann im Dezember 1602 vom Kaiser die Regierung des +Fürstenthums wieder übertragen erhielt, bestellte er den Nuss 1603 zum +Zentgrafen und Malefizmeister des ganzen Landes. Alsbald trat nun in dem +(noch immer vorherrschend evangelischen) Lande Fulda eine Hexenverfolgung +ein, welche in dem Zeitraum von nur drei Jahren gegen dritthalbhundert +Unglücklichen das Leben kostete[70]. Das Gericht, welches der Abt mit der +Ausrottung der Hexen betraut hatte, war das Stadtgericht zu Fulda, die +»Müntz« genannt. Dasselbe bestand aus dem Zentgrafen Nuss, einigen +Beisitzern und den Schöffen; in Wahrheit aber hatte Nuss die +Hexenverfolgung ganz allein in der Hand, bei welcher sich derselbe über +alle Schranken hinwegsetzte. War ihm eine Person als Hexe oder Zauberer +angezeigt worden, so liess er sie ohne Vorwissen der Schöffen durch den +Stadt- oder Landknecht in ihrem Hause, oder wo er sie gerade fand, in Haft +nehmen und dem Henker zur Tortur überliefern. Den Hans Werner von Ditges, +einen Mann von 70 Jahren, griff er selbst ohne Anzeige und ohne allen Grund +auf offenem Wege auf, brachte ihn nach Fulda und liess ihn foltern. Des +Steub Hennes Ehefrau zu Neuhof liess er aus dem Wochenbett hinweg nach +Fulda ins Gefängniss schaffen, peinigen und verbrennen, was auch den Tod +ihres eben geborenen Kindes zur Folge hatte. Dabei wurde die Tortur von +Nuss in der denkbar unmenschlichsten Weise zur Anwendung gebracht. Viele +Gefolterte starben während der Tortur oder unmittelbar nach derselben. Töll +Glübs Weib von Neuhof wurde zweimal Nachts verhaftet, das eine Mal alsbald +aufgezogen, und mit einem scharfen, schneidenden Holz, mit brennenden +Fackeln und anderen »bisher unerhörten Tormenten« so furchtbar gepeinigt, +dass Nuss selbst ihrem Manne hundert Thaler versprach, wenn er von diesen +Torturen Niemandem etwas sagen würde. Viele Verhaftete machten im Kerker +aus Verzweiflung ihrem Leben selbst ein Ende, und schliesslich wurden die +Gräuel, die Nuss an seinen Opfern beging, sogar den Schöffen selbst so arg, +dass sie ihn wiederholt vor deren Fortsetzung warnten und sich von der +Hexenverfolgung zurückzuziehen suchten[71]. Nuss aber suchte nur um so +mehr durch summarisches, ganz formloses Verfahren -- seine Prozesse +dauerten von der Verhaftung bis zur Verbrennung oft nur acht bis vierzehn +Tage --, durch Ermarterung von Denunciationen[72] -- welche aus jedem +Hexenprozess eine ganze Reihe anderer erwachsen liess, -- um so rascher zu +dem zu gelangen, worauf er es mit seiner ganzen Hexenverfolgung abgesehen +hatte, -- nämlich zu -- Geld, indem ihm für jede Verurtheilung wie für jede +Freisprechung ganz beträchtliche Summen gezahlt werden mussten. So mussten +z. B. Sebastian Orth zu Fulda für sein Weib 31 Gulden, Hans Herget daselbst +für sein Weib 42 Gulden, Joh. Keller daselbst für seine Mutter 50 Gulden, +Hans Döler zu Hammelburg für seine Schwiegermutter 80 Gulden, die Erben der +Heinfurterin 80 Gulden und Blasius Bien zu Fulda für sein Weib, welches +zweimal eingezogen, das erste Mal freigesprochen, das zweite Mal aber +verbrannt war, 91 1/2 Gulden 5 Batzen bezahlen, -- wobei die Hauptbeträge +die für Holz, Reisig und Stroh (zum Scheiterhaufen) und für den +vertrunkenen Wein verrechneten Gelder waren. + +So hauste Nuss im Fulder Lande drei volle, schreckliche Jahre lang. +Ueberall loderten die Feuer der Scheiterhaufen auf, und nicht selten liess +er auf Einem Scheiterhaufen eine ganze Anzahl von Frauen und Mädchen +sterben. So wurden im Jahre 1604 am 22. Juni =neun=, am 14. Juli =neun=, am +11. August =neun=, am 9. September =elf=, am 29. September =zwölf=, am +17. Oktober =zehn=, am 12. Dezember =acht=, im Jahre 1605 am 21. Mai +=dreizehn=, am 27. Juni =zwölf=, am 13. Juli =zwölf=, am 22. August +=zwölf=, am 25. Oktober =zehn=, am 14. November =elf=, und im Jahre 1606 am +13. März =sieben= Personen hingerichtet. -- In einem Bericht über die bei +den Hexenprozessen gehabten Einnahmen und Ausgaben führte Nuss selbst +205 Personen namentlich auf, die er in den Jahren 1603-1605 justifizirt +habe, -- fast lauter Frauen und Mädchen (nur einzelne wenige Männer) aus +den geringeren Ständen. Dabei waren aber nicht wenige Hingerichtete +(namentlich alle Hammelburger) unerwähnt geblieben. + +Glücklicher Weise starb der Abt Balthasar, Nussens Gönner, am 15. März +1606. Bei seinem Nachfolger Johann Friedrich von Schwalbach liefen alsbald +über die Vergewaltigungen und Schändlichkeiten, die der Zentgraf sich +erlaubt habe, so gravirende Anzeigen und Beschwerden ein[73], dass dieser +nicht umhin konnte, die sofortige Verhaftung desselben anzuordnen. In den +nun eingeleiteten Untersuchungen kamen die grössten Betrügereien zu Tage. +Nuss suchte sich zu reinigen; allein darüber musste er 13 Jahre in +schrecklicher Haft verbringen und schliesslich wurde er (1618) öffentlich +enthauptet. + +Von besonderem Interesse sind die auf die Hexenverfolgung bezüglichen +Vorkommnisse im Fürstbisthum =Münster=, indem aus denselben mit besonderer +Klarheit zu ersehen ist, wie sich das Gespenst des Hexenwahns und der +Hexenverfolgung, anfangs noch von Niemandem gesehen und fast unbekannt, von +der Mitte des sechszehnten Jahrhunderts an allmählich hier und da zeigte +und anfangs nur in vereinzelten Fällen und fast zaghaft, hernach aber durch +das ganze Land hin, seiner Schreckensherrschaft gewiss, ohne Scheu seine +Blutgeissel schwang und das Mark des Volkes verzehrte[74]. + +Hier regierte damals der Fürstbischof =Bernhard von Ransfeld=, dem ebenso +wie seinen Beamten der Gedanke der Hexenverfolgung fast ganz fremd war. Der +erste Hexenprozess, über welchen wir Nachricht haben, datirt aus dem Jahre +1565, beziehungsweise 1563. Der Amtsschreiber zu Stromberg berichtete +nämlich unter dem 19. Juli 1565 an den Fürstbischof, dass mehrere Personen +wegen Zauberei anrüchig wären, dieselben wären schon 1563 deshalb +gerichtlich eingezogen und peinlich verhört worden. Sie stellten Alles was +man ihnen zur Last lege, beharrlich in Abrede, allein er »habe ihnen nicht +gestattet sich durch einen Eid zu reinigen«. (Man sieht, dass das alte +Beweisverfahren noch nicht geradezu absolut geworden war!) Hernach +berichtet er an den Landesherrn, dass er von Malefizien, die die +Angeschuldigten Anderen zugefügt haben sollten, durchaus nichts habe +ermitteln können. Andererseits geben die »weltlichen Räte« des +Fürstbischofs dem Amtsschreiber bezüglich der Geständnisse der +Angeschuldigten (unter dem 9. November 1565) den Bescheid: »Weil solche und +dergleichen Dinge gewöhnlich aus einem Afterglauben zu fliessen pflegen, so +habt Ihr den Prädikanten einige Male zu ihnen zu schicken, dass er sie mit +der H. Schrift von solcher teuflischen Phantasie abzustehen ermahne« (!). +Auch der Fürstbischof bewies dabei, dass ihm der Glaube der späteren Zeit +an die Malefizien der Hexen noch ganz fremd war, und dass er darum auch +nicht im Entferntesten an eine Verfolgung der Hexen, wie sie nach seinem +Ableben im Lande zu grassiren begann, dachte. Das durch die Folter +erpresste Geständniss der Angeklagten genügte ihm darum nicht zur +gerichtlichen Feststellung ihrer Schuld, indem er vielmehr den Nachweis der +Schuld durch äussere Beweisgründe oder durch rechtsgiltige Zeugen +verlangte. Zur Einbringung eines Strafantrags von Seiten des fiscalischen +Anwalts forderte er ferner den Nachweis, dass die Angeklagten durch ihre +Zauberkünste Anderen Schaden zugefügt hatten; und als dieser Nachweis nicht +erbracht werden konnte, befahl er die Angeklagten trotz ihres Geständnisses +zu entlassen und sie nur der besonderen Obhut ihres Ortspfarrers zu +empfehlen. Ja schliesslich erhielten der Vogt und der Untersuchungsrichter +sogar (unter dem 25. November 1565) den landesherrlichen Bescheid, in +Zukunft nicht wieder »solche Leute auf blosse Vermuthung in Haft zu nehmen, +es wäre denn, sie suchten sich davon zu machen und unterständen sich zu +entfliehen«. + +Das Alles wurde aber nach dem Ableben des Fürstbischofs Bernhard anders. Im +Jahre 1585 wurde Herzog =Ernst von Baiern= zum Fürstbischof von Münster +erwählt, und als dieser 1611 die Regierung niederlegte, trat statt seiner +und nach seinem Tode sein Neffe =Ferdinand von Baiern= (von 1612-1650) in +dieselbe ein. Beide (zugleich Inhaber vieler anderen bischöflichen Stühle) +hatten ihre kirchliche Bildung von den Jesuiten zu Ingolstadt und ihre +politische Richtung an dem Hofe zu München erhalten. Beide betrachteten die +Ausrottung des Protestantismus in ihren Diöcesen, von welchem damals der +Fortbestand der katholischen Kirche in denselben bedroht erschien, als ihre +primärste Aufgabe, wozu sie mit Recht vor Allem die Wiedereinführung +katholischer Ordensgesellschaften für erforderlich hielten. Daher wurden +1588 die Jesuiten, 1612 die Kapuziner, 1613 die Franziskaner und Claristen, +1626 die Minoriten, 1642 die Dominikaner in Münster domiciliirt. Mit Hülfe +dieser Orden und aller sonstigen geistlichen und weltlichen Gewaltmittel, +welche der geistlichen Landesherrschaft zu Gebote standen, ward nun die +Reinigung des Landes von der Ketzerei -- die der Teufel ins Land gebracht +hatte, -- eifrigst betrieben. Wie die Ketzerei der Protestanten so war aber +auch die Zauberei der Hexen das Werk des Teufels, weshalb derselbe Eifer, +der die protestantischen Prediger verjagte und deren Gemeinden gewaltsam +zum Katholizismus zurückführte[75], sich auch auf die Aufspürung und +Verfolgung der Hexen warf. Bald wurde es geradezu zur Manie in jedem +besonders auffallenden Vergehen einen Zusammenhang mit Zauberei zu +vermuthen, und die Folter und das neue Beweisverfahren, welches auf +Erpressung des Geständnisses durch die Folter beruhte, gab die Mittel zur +Entdeckung der Zauberei an die Hand. + +Ein Prozess aus dem Jahre 1596 lässt es deutlich erkennen, wie eben damals +im Fürstenthum Münster der Umschwung erfolgte, aus dem der eigentliche +Hexenprozess und die epidemische Hexenverfolgung hervorging[76]. + +Es gab damals nicht Wenige im Lande, welche sich rühmten im Besitze von +Exorcismen zu sein, mittelst deren sie in allerlei Kräuter eine besondere +Heilkraft hineinbringen könnten, welche diese Kräuter und sonstige +angebliche Geheimmittel verkauften und sich und die Ihrigen damit +ernährten. Einer dieser »Exorcisten« war ein gewisser Schneider Hermann +Schwechmann, Eigenhöriger des Gutsbesitzers Rudolf Münnich zu Eickhafen im +Amte Vechta. Derselbe wurde wegen Zauberei anrüchig und wurde daher in Haft +genommen, obschon der Droste zu Vechta in seinem Bericht an die +»weltlichen Räthe« zu Münster ihm nichts anderes zur Last legen konnte als +dass er »den Leuten allerlei Briefe für Zauberei und sonstige Dinge +gegeben, durch die er sie von Gott und seinem Worte ablenkt und sie ihres +Geldes beraubt und entblösst«. Dabei bemerkte der Drost, dass »dieser +Handel hier im Amte viel im Schwange ist«. Nun nahm sich allerdings der +Gutsherr des Angeklagten in mehrfachen Gnadengesuchen desselben sehr +energisch an, indem er betheuerte, dass Schwechmann niemals Zauberei +getrieben, Niemandem etwas Böses gethan, sondern in seiner Armuth sich der +Exorcismen, gegen die bisher kein Verbot ergangen sei, bediene um sich und +die Seinigen zu ernähren. Allein diese Gnadengesuche verfehlten ihren +Zweck, indem die Untersuchung unter der Hand eine ganz andere und für den +Angeklagten höchst bedrohliche Richtung angenommen hatte. Die Regierung zu +Münster wollte dem weit verbreiteten Handel mit Exorcismen, geweihten +Kräutern und Kerzen ein Ende machen, was am sichersten dadurch geschah, +dass man denselben für Teufelswerk erklärte. Da nun der vorliegende Fall +dazu ganz geeignet zu sein schien, die Exorcisten und deren geheime Formeln +und Mittel an den Tag zu bringen, so erkannten die »weltlichen Räthe« am +28. März 1596 gegen den Verhafteten auf peinliches Verhör durch Anwendung +der Folter. Alsbald richtete daher der Gutsherr, der von diesem Befehle +Kunde erhielt, am Charfreitag 1596 ein neues Gnadengesuch an die Regierung, +worin er hervorhob, dass Schwechmann durchaus nichts Anderes verbrochen +habe, als was tagtäglich auch von vielen anderen Personen, und zwar +geistlichen und weltlichen Standes im Stifte geschehe. Ich höre, stellt er +den Räthen vor, »dass gegen alles Erwarten etliche Ankläger meinem +Eigenhörigen H. Schwechmann nach dem Leben trachten, indem sie über ihn +berichten, er sei von der katholischen Religion, in welcher die Exorcismen +doch bis jetzt nicht verboten, sondern vielmehr angenommen und in gewissen +Fällen sogar befohlen sind, abgefallen. -- Ich mache mir (aber) die +ungezweifelte Hoffnung, dass er, wenn er auch zu der Herren Wohlgefallen +auf die eine oder andere Weise examinirt und verhört werden sollte, dennoch +für seine Person als ein frommer christlicher Mensch befunden werden wird, +da er nichts als Gottes Wort und unschädliche consecrirte Kräuter gegen +Verwünschungen zu gebrauchen pflegt und hiermit auch schon Vielen, denen es +der allmächtige Gott vergönnte, geholfen hat. -- Sofern Ew. Gestrengen -- +diese Handlungen nicht für christlich erachten, so können sie dem armen +Menschen bei höchster Strafe verboten werden, und er muss sich dann +derselben für die Zukunft enthalten. Da aber dieses Werk -- von vielen +Personen geistlichen und weltlichen Standes in diesem Stifte noch heutiges +Tages fortgeübt und gebraucht wird, derowegen will ich zu Gott nicht +hoffen, dass zuerst mit meinem Manne das Recht soll gestärkt werden«. + +Allein diese Eingabe des Gutsherrn lief in Münster ein, als der Verhaftete +bereits gefoltert war -- und sein »Geständnis« abgelegt hatte. Aus dem +Protokoll ist deutlich zu ersehen, an welchen Stellen das »Geständnis« +durch Suggestivfragen ermartert ist. Nachdem er nämlich zunächst wegen ganz +anderer Vergehen, die man ihm zur Last gelegt hatte, vernommen war, heisst +es plötzlich: + +»Weiteres gefragt, wer ihn =sothane Künste= (NB. von denen vorher gar keine +Rede war) gelehrt, sagt er: Zu Holte im Gerichte zu Haselünne wohne Einer, +der heisse Morer Johann, der habe ihm die Bücher gegeben und ihn solche +Künste gelehrt.« + +Sodann heisst es weiter: + +»Sagt, er könne den Teufel zwingen mit Gottes Wort, da er Schaden thue, +dass er allda abweichen müsse.« + +»Sagt demnächst, Johann Hagestede sei zu ihm gekommen, als ihm drei Pferde +krank gewesen und habe ihn um Rat gefragt. Er habe demselben geantwortet: +Er besitze natürliche Kräuter, darüber wolle er Gottes Wort lesen und sie +dann den Pferden eingeben. Werde es gut oder wiederum besser, so solle er +ihm, dem Verstrickten, einen Reichsthaler und ein Brot geben; wofern aber +nicht, solle er ihm einen Ortsthaler und ein Brot für die Kräuter und +Arbeit geben. Es sei aber darnach mit den Pferden besser geworden.« + +»Haverkamp Buschelmann, dem Meier zu Molen, dem Schulten Johann zum +Ossendorp habe er auch mit solchen Künsten und Kräutern geholfen, nemlich +ihren Thieren, und zwar habe er gebraucht Hugelicia, Repuntia, Rhabarbara +und Hohlwurzeln. Es würden nachfolgende Worte darüber gesprochen: Exufilus +te Deus Pater, exufilus te Deus Filius, exufilus te Deus Spiritus Sanctus; +Benedicat te Deus, qui coelum creavit. Ipse vos benedicat in nomine Patris +et Filii et Spiritus Sancti. Amen.« -- + +»Sagt, der Teufel werde auch bei Gott und seinen fünf Wunden, Leiden und +Sterben abzuweichen beschworen, wie er von seinem obgemeldten Meister +verstanden und selber auch versucht und erfahren hätte.« + +»Auch sagt, der Teufel komme vor ihm in Gestalt einer Drossel; auch müsse +er kommen in jeder Gestalt, so ihm befohlen oder geboten werde. Er könne +sprechen, wie er selbst erfahren.« + +»Auch sagt, die =so hoch in der Kunst= seien, dass =ihnen der Teufel= +allhier auf Erden =zu dienen gelobt=, die müssten ihm wiederum nach ihrem +Absterben mit ihren Seelen =dienen=. Das habe er auch gelobt (das letztere +die offenbarste Suggestion!).« + +»Diese Nachbeschriebenen sollen auch diese Kunst gebrauchen und damit +umgehen: Der Pastor zu Bostrup« u. s. w. u. s. w. + +Zum Schlusse des Protokolls heisst es sodann: + +»Letzlich bekennt er nochmals zum Ueberfluss, dass er sothanen =Vertrag mit +dem Teufel=, wie obgemeldet, geschlossen, und bekennt Alles, was er +gesetzter Massen bekannt, also wahr zu sein. Er will darauf leben und +sterben und bittet um Gottes willen um Gnade, mit Erbietung und Angelobung, +dass er sothane Künste hinferner nicht mehr gebrauchen will.« + +Hier war also dem Unglücklichen das Geständnis eines Vertrags mit dem +Teufel suggerirt, wie es den Hexenprozessen zum Grunde lag, während +derselbe doch gestanden hatte, dass er seine Mittel =gegen= den Teufel +gebrauche! Auch was derselbe ausserdem über den Teufel gesagt hatte, passte +mit dem Begriff eines Bundes mit dem Teufel wenig zusammen. + +Die Herrn zu Münster gingen aber auf der einmal eingeschlagenen Bahn ruhig +weiter. Schon am Tage nach dem Empfange des Protokolls machten sich +dieselben in der Sache schlüssig. Die Exorcismen und Weisungen Schwechmanns +wurden von ihnen kurzer Hand als »=teuflische Handlungen=« hingestellt und +die Amtleute zu Vechta wurden angewiesen mit demselben -- Anderen zum +abscheulichen Exempel -- nach dem Rechte zu verfahren. Zugleich wurden +diese Amtleute aufgefordert, die in der Nachbarschaft gesessenen Personen +geistlichen und weltlichen Standes, welche nach dem Geständniss +Schwechmanns ebenfalls der Zauberei ergeben wären, in Untersuchung zu +ziehen und, wenn sich die Angabe desselben bewahrheiten sollte, in gleicher +Weise zu bestrafen. + +Hier war also ganz allmählich eine Untersuchung wegen Wunderdoktorei +künstlich so geführt und gedreht worden, dass sie schliesslich die +Unterlagen eines Hexenprozesses zu Tage zu fördern schien und mit dem +grausigen Ende eines solchen abschloss. Wie sehr es aber bereits zur Manie +geworden war, jede ungewöhnliche Untersuchung durch das Medium der Folter +in einen Hexenprozess umzuwandeln, ist aus einem Prozess zu ersehen, der +1615 in der Münsterischen Stadt Ahlen vorkam[77]. + +Hier lebte ein gewisser Peter Kleikamp, der, dem Trunke ergeben und wegen +eines ihm schuldgegebenen Diebstahls (obschon in der dessfalls angestellten +Untersuchung nichts auf ihn gebracht war) flüchtig geworden, später nach +Ahlen wieder zurückgekehrt war, wo er plötzlich des Versuchs der +Sodomiterei und anderer Dinge angeklagt wurde. Von Zauberei war dabei keine +Rede. Der Angeklagte wurde vernommen, die ihm nachgesagten Vergehen +konnten jedoch nicht erwiesen werden und Kleikamp hätte somit wieder in +Freiheit gesetzt werden müssen, wenn es nicht irgendwie möglich war ihn auf +die Folter und dadurch zu Geständnissen zu bringen. Da fiel es dem +Untersuchungsrichter ein, dass Kleikamp einst von Ahlen geflohen war, und +sofort wurde gesagt, er habe sich durch die Flucht der Untersuchung +entziehen wollen. Da man nun ausserdem ohne Mühe nachweisen konnte, dass er +mit verdächtigen Personen Umgang gepflogen habe, so hatte man zwei Gründe, +welche zur Anwendung der Folter berechtigten. Allerdings wurde nun ein +rechtskundiger Vertheidiger des Angeklagten zugelassen, der die gegen +denselben aufgestellte Anklageschrift für neidisches Strassengewäsch und +Geplärr erklärte und namentlich die mangelhafte Glaubwürdigkeit des +Hauptzeugen hervorhob. Allein nichtsdestoweniger wurde von dem Gerichtshof +die peinliche Verfolgung der Sache in Münster beantragt, infolge dessen am +16. Juni 1615 die Tortur statt fand. + +Das Protokoll der Tortur fehlt. Kleikamp hatte sich aber standhaft gehalten +und kein »Geständniss« abgelegt, wesshalb er »wieder hingesetzt und, damit +er während der Nacht nicht vom bösen Feind gestochen werde, durch die dazu +bestellten Diener bewacht wurde«. + +Was man nun während der Nacht mit ihm anfing, darüber schweigen die Akten. +Am anderen Morgen aber wurde dem Richtercollegium angezeigt, dass Kleikamp +zum Geständniss willig gemacht sei. + +Von sodomitischen Sünden, um die es sich im Anfange der Untersuchung +gehandelt hatte, ist in dem über das Geständniss aufgenommenen Protokoll +keine Rede. Vielmehr heisst es Eingangs desselben so: + +»Am folgenden Tage (17. Juni) haben wir -- dem Angeklagten gütlich +zugesprochen, um von ihm zu erfahren, wie es denn mit ihm wäre, ob er ein +Zauberer und welchergestalt er damit umgegangen und von wem er das Zaubern +gelernt.« + +»Darauf er =gütlich= ausgesagt: Er sei seines Alters 44 Jahre. Gestern habe +ihn der Teufel unter dem linken Arm gestochen und nicht haben wollen, dass +er bekennen sollte. Er habe ihn gekniffen bunt und blutig, welches auch an +ihm zu sehen war. =Er sei ein Zauberer.= -- Seine verstorbene Frau -- habe +ihn vor ungefähr sechszehn Jahren das Zaubern gelehrt. Auf der Broickhauser +Haide, im Kirchspiel Walstedde, da habe er Gott und seinen Heiligen +entsagt, dem Teufel Glauben, Treue und Huld gelobt. Bei dieser Verleugnung +Gottes sei er dreimal rückwärts gesprungen. Darauf wäre der Teufel in der +Gestalt eines schwarzen Hundes zu ihm gekrochen. Der Hund wäre bald wieder +verschwunden; statt seiner aber habe sich ein Weib neben ihn gestellt. Auch +ein Mann sei erschienen, der Buhle seiner verstorbenen Frau. Derselbe sei +mit seiner Frau auf die Seite gegangen, um mit derselben zu buhlen.« + +»=Vor zehn Jahren sei er ein Werwolf geworden.= Sein Gehülfe sei damals +gewesen der verstorbene Johann Ossenkamp. (Hier folgt die Angabe +verschiedener Leute, deren Kälber, Ochsen und Schafe er und Ossenkamp +gebissen). -- Später, vor fünf Jahren, sei =Christian zum Loe= sein Gehülfe +geworden. (Nun folgt wieder die Angabe einer ganzen Reihe von Leuten, deren +Vieh sie beide gebissen; dann heisst es weiter:) -- Meine Frau ist auch +eine Zaubersche, gehört aber zu einer anderen Rotte. (Nun folgt die Angabe +zahlreicher Genossen.) Wir bildeten zwei Rotten. In meine Rotte gehörte +Heinrich Hoyemann zu Broickhausen. Unser Hauptmann war Cort Busch; derselbe +hatte einen rothen Kopf. Zu jeder Rotte gehören sieben, und zwar gehören zu +meiner Rotte Grethe Cloeths, Anna Grone, Anna Jaspers, Toniess zu Kellings +Frau, Christian zum Loe etc. -- Ich war ihr =Trommelschläger=. Unseren Tanz +hielten wir auf der Kampfarte. Wir tanzten auf einer Leine, welche an der +Pforte und an der Mauer befestigt war. Beim Trommelschlagen sass ich auf +der Mauer. Die Trommel wird mit einem Fuchsschwanz geschlagen und geht: +Tup, Tup, Tup, Tup, Tup.« -- + +»Weiterhin bekannte er: Auf der Kampstrasse in Schellings Hause =hätten sie +sich geschmiert, darauf wären sie aufgeflogen nach der Mark=, in den Weg +nach Mecheln zu, in Suidtholdts Kamp an der Lohelinde und nach anderen +Orten hin. Hier hätten ihnen ihre Buhlen Kräuter behändigt, welche sie zum +Vergiften gebrauchen sollten. Mit den seinigen habe er nichts ausgerichtet. +Nur im Anfange seiner Lehre habe er von seiner Buhle Kraut empfangen, mit +welchem er einen Hahn, eine Henne und sich selber ein Schwein vergiftet. +=Sie wären aufgeflogen als schwarze Raben.= -- In die andere Rotte gehörten +die Mutter Lomgensche etc.« + +Von den Richtern befragt, woher er diese Rotte und deren Angehörige kenne, +antwortete er: dieselben wären in Vorsthovels Hause gewesen, als er das +bekannte Kopfstück fortgenommen. (NB. Er meint hier den Diebstahl, wegen +dessen er 1614 angeklagt war); auch habe er solches von seiner Buhle und +von seiner Frau erfahren. + +Nach solchen Angaben musste natürlich von dem Untersuchungsrichter vor +Allem die Richtigkeit derselben genauer ermittelt und festgestellt werden. +Auch wandte sich das Gericht noch an demselben Tage (17. Juni 1615) an das +benachbarte Gericht von Heessen, in dessen Bezirk der Angeklagte einen +Theil seiner Malefizien verübt haben wollte, mit dem Ersuchen um genauere +Auskunft darüber, ob die bezeichneten Stücke Vieh zu der von dem +Angeklagten angegebenen Zeit und an den von ihm bezeichneten Orten, so wie +er es angegeben, umgekommen wären. Die in Ahlen wohnenden Personen, denen +Kleikamp Schaden an Vieh zugefügt haben wollte, wurden daher für die +folgenden Tage zur Zeugenaussage nach Ahlen vorgeladen. Nun hatten +allerdings die Zeugen gar Vieles über mannigfache Schädigungen zu klagen, +die ihnen seit Jahren von Hexen und Zauberern zugefügt wären, aber nur ganz +wenige gaben diese Unglücksfälle oder Vergehen ungefähr so an, dass die +Zeugenaussagen mit Kleikamps »Geständnissen« in Uebereinstimmung gebracht +werden konnten. + +Das Zeugenverhör begann am 22. Juni. Zuerst erschien der von dem +Angeklagten genannte Roer aus dem alten Kirchspiel Ahlen. Demselben wollte +Kleikamp mit seinem Gefährten vor fünf Jahren ein schwarzbuntes Kalb todt +gebissen haben und zwar so, dass er selbst ihm die Kehle ausgerissen habe. +Roer aber wusste nur zu sagen, dass ihm vor etwa =drei= Jahren in seinem +Gehölz ein rothes Huhn und ein braunes mit weissen Füssen abhanden gekommen +sei. Ausserdem sei eins seiner Rinder, schwarz von Farbe, zuerst an den +Füssen lahm geworden und bald darauf gefallen und gestorben. Und dennoch +urtheilten die Richter, dass dieser Fall mit der Aussage des Angeklagten +ganz wohl übereinstimme. + +Aber noch weniger stimmte die Aussage eines andern Zeugen, Recker, mit dem +was der Angeklagte erzählt hatte, überein. In den Kampe desselben wollte +Kleikamp mit Christian zum Loe, wie ihre Buhlen ihnen befohlen hätten, ein +schwarzbuntes Rind in einen trockenen Graben gedrängt und darin umgebracht +haben. Recker aber erklärte ganz bestimmt: Vor und nach wäre ihm +unzweifelhaft von Hexen viel Schaden zugefügt worden. So sei ihm im +verflossenen Jahre sein bestes Pferd, ein Ochs und eine Kuh krepirt. Sie +alle hätten das Unglück zuerst in den Beinen gehabt und wären dann stracks +niedergefallen und verendet. Eine schwarz-bunte Kuh aber sei im +letztverflossenen Jahre nicht ihm, sondern dem Roer in einen Graben +gefallen, die sie indessen =lebendig= wieder herausgezogen hätten. + +Der Zeuge Brune in der Broickhauser Haide, dem der Angeklagte als Werwolf +ein Schaf gebissen haben wollte, hatte bis dahin Schafe gar nicht besessen; +und der Zeuge Frie zu Broickhausen wusste sich nicht zu erinnern, dass ihm +oder seinen Vorfahren an einem Kalbe zugefügt sei, wesshalb er die Aussage +des Angeklagten nicht zu bewahrheiten vermochte. + +Diese Widersprüche zwischen der Selbstanklage Kleikamps und den +Zeugenaussagen machten aber die Richter nicht im Entferntesten irre, +vielmehr gaben dieselben dem Richterkollegium nur Veranlassung durch +künstliche Wendungen und Auslegungen der beiderseitigen Aussagen eine +scheinbare Uebereinstimmung zwischen denselben herzustellen, um so die +Selbstanklage des Verhafteten als erwiesen ansehen und im Prozesse weiter +fortfahren zu können. + +Dieser aber erlitt plötzlich eine Störung durch das Auftreten der von +Kleikamp genannten Mitschuldigen. Derselbe hatte die angeblichen +Angehörigen der beiden Rotten genannt, die mit ihm und seiner Frau an den +nächtlichen Hexentänzen und an der Teufelsbuhlschaft Theil genommen haben +sollten. Diese gehörten nun theilweise den angesehensten Familien in Ahlen +an. Als sich daher in dem durch diesen Prozess in die grösste Aufregung +versetzten Städtchen -- in welchem jetzt Kleikamp von Jedermann als der +entdeckte Urheber alles Unglücks der letzten Jahre angesehen ward, -- die +Kunde von diesen Anschuldigungen verbreitete, säumten die nächsten +Angehörigen der Beschuldigten nicht, dem Gericht alsbald einen +entschiedenen Protest gegen die Depositionen Kleikamps zu überreichen und +nochmalige Vernehmung desselben zu beantragen. Ausserdem erschien auch +Christian zum Loe vor Gericht und erklärte zu Protokoll, dass er mit +Kleikamp confrontirt zu werden begehre. Daher verfügte das Gericht +nochmaliges Verhör des Angeklagten und Confrontation desselben mit +Christian zum Loe. + +In diesem neuen Verhör wurde dem ersteren sein »Bekenntniss« vorgelesen und +er dabei befragt, ob er etwas hinzuzusetzen oder zu widerrufen habe. -- Der +Unglückliche wusste, dass ein gänzlicher Widerruf nur eine abermalige +Folterqual zur Folge haben würde; aber es peinigte ihn der Gedanke, dass er +mit dem schwersten Verbrechen, welches er an seiner Frau begangen, aus der +Welt scheiden sollte. Daher entschloss er sich, seine bezüglich dieser +gethanen Aussagen zu widerrufen; was er auch that. Er sprach seine Reue +darüber aus, dass er seiner Frau Unrecht gethan, denn dieselbe sei keine +Hexe und habe sich nie mit Zauberei befasst. »Was er aber sonst am 17. Juni +ausgesagt, sei der Wahrheit gemäss, insbesondere auch, soweit es =Christian +zum Loe= betreffe, und er habe es ungezwungen und aus freien Stücken +gesagt. Er verbleibe darum bei seinem Bekenntniss und =er wolle es vor dem +strengen Gerichte Gottes, bei Verlust seiner ewigen Seligkeit also +verantworten=« (!!!). + +Nachdem nun Kleikamp das von ihm aus Verzweiflung -- um Genossen seines +Verderbens zu haben, -- zusammengebrachte Lügengewebe abermals anerkannt +und sich selbst so in dasselbe verstrickt hatte, dass er sich nicht mehr +drehen und wenden konnte, ohne vor den Richtern als der niederträchtigste +Lügner und Verleumder zu erscheinen, fand seine Confrontation mit dem am +meisten von ihm angeschuldigten Christian zum Loe statt, -- eine grausige +Scene! »Du bist ein Werwolf, gerade so wie ich,« rief ihm Kleikamp entgegen +und hielt ihm nun die ganze, lange Reihe von Malefizien vor, die er +gemeinschaftlich mit ihm verübt haben wollte. Der alte Christian zum Loe -- +ein Eingehöriger des Jobst van der Recke auf dem benachbarten Gute +Heessen -- war wie niedergedonnert, denn er sah, wie das Gespenst des +Hexenprozesses bereits auch nach ihm seine Krallen ausstreckte, um auch ihn +zu verderben. Er betheuerte seine Unschuld; aber Kleikamp blieb bei seiner +Aussage. + +Der Prozess ging zu Ende. Die Prozessakten wurden abschriftlich einem +auswärtigen Rechtsgelehrten zur Begutachtung übersandt, worauf das Verdikt +erfolgte, welches dahin lautete, dass Kleikamp »wegen geständiger Zauberei, +dabei verübter Vergiftung und anderer Unthaten mit der gesetzlichen Strafe +des Feuers vom Leben zum Tode hingerichtet und zu Asche verbrannt« werden +sollte. Schliesslich machte der Vertheidiger noch einen Versuch, wenigstens +die Qual des Feuertodes von dem Verurtheilten abzuwenden. Es stellte dem +Gericht daher vor, dass der Verurtheilte »sich für einen armen Sünder +erkenne, der gegen Gott und Gottes Gebot gehandelt habe. Er trage dessen +Reue und Leid,« und bitte daher, dass er zur Hinrichtung mit dem Schwerte +möge begnadigt werden. Allein »Richter und Schöffen« erklärten, die Bitte +des Verurtheilten nur insofern berücksichtigen zu können, »dass sie die +Ausführung des ausgesprochenen Urtheils möglichst beschleunigten.« -- Daher +ward Kleikamp schon in den nächstfolgenden Tagen zu Asche verbrannt. + +Das war das Ergebniss der Anklage eines Einzigen, die gar nicht auf das +Vergehen der Zauberei sondern auf das der Sodomiterei gerichtet gewesen +war. + +Aber eine Drachensaat war es, die aus der Asche des Gemordeten aufging, -- +was vor Allem der alte =Christian zum Loe= erfahren musste[78]. Wie +besinnungslos war derselbe von der Confrontation mit Kleikamp nach Hause +zurückgekehrt. Von Verzweiflung getrieben eilte er nach Lembeck, um sich +dort der Wasserprobe zu unterwerfen und seinen Leumund wieder herzustellen. +Allein die Wasserprobe misslang. Seine Frau schlich sich in Erwartung der +Dinge, die da kommen würden, heimlich von ihm fort. Er selbst hielt sich +aus Furcht vor einer Verhaftung eine Zeit lang in den benachbarten Gehölzen +auf; allein es war Alles vergebens. Schon unter dem 13. August 1615 lief +bei den Beamten zu Wollbeck ein Bericht des Gografen zu Ahlen ein, dessen +Eingang lautete: »Ew. Gestrengen -- mag ich dienstlich nicht vorenthalten, +wasmassen =ein Zauberer, Peter Kleikamp genannt, welcher unlängst Anderen +zum abscheulichen Exempel ist hingerichtet worden=, nach der scharfen Frage +unterschiedliche, vornehmlich aber Einen mit Namen =Christian zum Loe= -- +des gräulichen Lasters der Zauberei, und dass derselbe zugleich mit ihm ein +Werwolf sein solle beschuldigt, und dabei angegeben hat, dass derselbe +etliche Thiere mit ihm gebissen habe, wie man solches an den bezeichneten +Orten geschehen zu sein mehreren Theils erfahren.« Die Behörden begannen +nun über ihn zu verhandeln und auf ihn zu fahnden, bis endlich am +26. Februar 1616 seine Verhaftung erfolgte. Im Kerker befiel den +Unglücklichen der Wahnsinn, wesshalb die Räthe zu Münster am 18. April 1616 +die alsbaldige Folterung desselben befahlen. Doch erlöste ihn der Tod aus +den Händen seiner Peiniger, indem er noch am Abend des 18. April starb. +Das Gutachten des Scharfrichters über das Ableben des Verhafteten lautete: +Der Hals des Verstorbenen sei ganz schwarz und lasse sich umdrehen; die +Brust und die Beine wären zerkratzt. Er sei schon bei mehreren derartigen +Fällen zur Stelle gewesen und halte dafür, dass der zum Loe dieses sich +nicht selbst gethan, sondern dass ihm der Teufel dabei geholfen habe. + +Seitdem loderten die Scheiterhaufen, auf denen man Hexen zu Asche +verbrannte, aller Orten im Münsterlande auf. Denn in allen Städten, in +allen Untergerichten wurden angebliche Hexen massenweise aufgespürt oder +zur Anzeige gebracht und nur in den seltensten Fällen endete ein +Hexenprozess mit (relativer) Freisprechung der Angeklagten. + +Im Kurfürstenthum =Mainz= hatte man zwar schon vom Ende des fünfzehnten +Jahrhunderts an Hexen und Zauberer fleissig verbrannt, indessen liegen doch +bis über das Jahr 1570 hinaus nur über ganz vereinzelt vorgekommene +Hexenprozesse Berichte vor, und aus dem dabei angewandten prozessualischen +Verfahren ersieht man, dass die Hexenverfolgung der nächstfolgenden Zeit +damals noch nicht im Gange war[79]. + +Im Jahre 1570 wurde Elisabeth, Hans Schmidten Ehefrau, in dem Orte Altheim +der Hexerei verdächtig. Ihre Nachbarn richteten daher eine Supplik an den +Oberamtmann zu Amorbach, worin sie baten, »wegen dieser Zaubereien sie +gnädig zu bedenken«, infolge dessen die Angeklagte in den Thurm zu Buchen +geworfen und hier an eine Kette angeschmiedet, in strenger Haft gehalten +wurde. Die Zeugen, welche man am 12. Juni 1570 über sie vernahm, sagten +aus: In jeder Walpurgisnacht sei die Schmidtin, welche eine Geis geführt, +bei dem Vieh auf dem Felde gewesen und habe mit einer schwarz-weissen Gerte +auf verschiedenes Vieh geschlagen, welches hernach erkrankt und zu Grunde +gegangen sei. Sie habe ferner, als ein schweres Unwetter entstanden, +gesagt: ihretwegen möge das Wetter Alles erschlagen; sie habe den ganzen +Winter hindurch auch nur Hotzele und Dürrrüben zu essen gehabt. +-- Insbesondere sagte noch der Kuhhirte aus: als das Gewitter sich +entladen, seien ihm die Kühe davon gelaufen, was seiner Ueberzeugung nach +nur durch die anwesende Schmidt verursacht sei. -- Ihrem Bericht über diese +Depositionen fügten Schultheiss und Schöffen noch bei: Dem Dorfschulzen sei +durch die Zauberei der Schmidtin inzwischen eine Kuh krepirt, auch seien +»den Leuten, so die Schmidtin angezeigt, die Kühe und vier Schweine schwach +und krank geworden«. Auch habe zur grossen Verlegenheit der Gemeinde der +Kuhhirt abgedankt, weil er mit solchen verhexten Kühen nichts mehr zu +schaffen haben wollte, -- »ihm überdies drei zauberische Hasen begegnet +seien, von denen einer einen Bauch gehabt wie eine Geis, und denen kein +Hund habe nachlaufen können«. + +Am 12. Juli befahlen hierauf die »weltlichen Räthe« des Kurfürsten, man +solle die Schmidtin unaufgezogen (d. h. ohne Anwendung der Folter) +examiniren. Dieses geschah, die Angeklagte betheuerte aber natürlich ihre +Unschuld. + +Nun blieb die Untersuchung (während die Unglückliche im Kerker schmachtete) +beruhen, bis das Raths-Kollegium am 12. Juli 1571 verfügte, man solle sie +entlassen, ihr aber einschärfen, dass sie sich in Zukunft fromm und ehrlich +zu halten habe. -- Aber dennoch liess der Schultheiss auf des Amtmanns +Befehl, wie es in den Akten heisst, den mit Reverenz zu vermeldenden +Wasenmeister aus Miltenberg kommen, die Schmidt auf die Folter legen und +dergestalt peinigen, dass ihr Leib zerdehnt, zerrissen, ihre Hände und Arme +verrenkt und zerbrochen wurden. Sie hielt aber aus, ohne das geforderte +Geständniss abzulegen, und der Prozess endete, nachdem die gemarterte +Schmidtin entlassen war, damit, dass deren Ehemann gegen die Ankläger +seiner Frau bei dem Zentgerichte auf Entschädigung klagte, -- was freilich +keinen Erfolg hatte. + +Im letzten Dezennium des Jahrhunderts nahm aber die eigentliche +Hexenverfolgung ihren Anfang, indem nicht mehr Einzelne, sondern ganze +Massen von Angeklagten mit der peinlichen Frage in Untersuchung genommen +wurden. Namentlich scheint von 1593 an im ganzen Mainzischen Odenwalde +überall auf Hexen und Zauberer Jagd gemacht worden zu sein. + +Furcht und Schrecken herrschte damals unter der Bevölkerung, weil die +unsinnigste Klage hinreichte, um Jemanden auf die Folter und auf den +Scheiterhaufen zu bringen. In den Untersuchungsakten finden sich +umfangreiche Verzeichnisse von Verdächtigen, Eingezogenen, Entflohenen etc. +Selbst alters- und geistesschwache Personen finden sich unter den +Eingezogenen vor. Eine grosse Zahl schwangerer Frauen wurde ihren Männern +nur gegen schwere Kaution auf so lange zurückgegeben, »bis sie ihrer +weiblichen Bürde entledigt« seien. Auf der Folter wurden nun die tollsten +Geständnisse zu Wege gebracht. Die Frau eines Peter Müller gestand, »sie +sei mit Zauberei behaftet, von dem allmächtigen Gott ab- und dem Teufel +zugefallen«. Eine Katharine Lengenfelder von Reisenbach schrie auf der +Folter, »sie sei des Teufels und wolle sein bleiben«, riss sich dann von +der Folter los, machte einen rasenden Angriff auf den Scharfrichter, und +stürzte todt nieder, worauf die Leiche verbrannt wurde. + +Dabei befahlen die weltlichen Räthe noch, »man solle nicht so viele +Umstände machen, und vor Allem das Vermögen einziehen«. + +Eine Margarethe Habeckerin aus Galmbach war entflohen. Man zog nun ihre +Mutter ein, und diese bekannte, ihre Tochter an einen Teufel verheirathet +zu haben. -- Zu Amorbach gab ein Bauer seiner eigenen Mutter vor Gericht +schuld, dass sie das teuflische Hexenwerk treibe. + +Gegen das mörderische Treiben der mainzischen Beamten reichten damals zwei +Edelleute eine Beschwerdeschrift bei dem Kurfürsten Wolfgang zu Mainz ein, +worin sie klagten, dass die Beamten des Kurfürsten Nachts in +ritterschaftliche Gebiete eingefallen, fremde Unterthanen hinweggeschleppt, +unschuldige Personen schändlich gemartert und selbst den Nachlass der +hingerichteten Weiber confiszirt hätten. -- Dagegen richtete die +Gesammtbürgerschaft der Stadt Buchen an den Kurfürsten eine Eingabe, in +welcher der Aberglaube der Zeit in wahrhaft schreckhafter Weise sich kund +gab: In der Nacht vom 4. auf den 5. Juli habe der Thorwart Veit Meffert +zwischen 11 und 12 Uhr ein Rumoren von Pfeifen, Trommeln, umhersprengenden +Reitern und ungeschmierten Kutschen gehört, dass er vor Schrecken ins Horn +gestossen; doch habe er Niemanden von der Bürgerschaft aufwecken können. +Dessgleichen habe der Thorwart in der Vorstadt ein Springen, Tanzen und +Getümmel vernommen, wie wenn alle Häfen zerschmissen würden, worauf um den +Thorthurm herum ein gräuliches Wetter sammt Platzregen erfolgt, wie aus +Fässern, dessengleichen noch Niemand gesehen. Ein Bürger, der aus dem +Wirthshaus des Hanns Feierabend gekommen, habe Alles um sich herumtanzen +sehen, und habe eine merkliche Anzahl teuflischen Zaubergesindels in +Menschengestalt, schwarz angethan, auf der Gasse umher tanzen und springen +bemerkt, das sei vom leidigen Satan wider alles Verbot geistlicher und +weltlicher Obrigkeit mit seinen untergebenen teuflischen Instrumenten zu +keinem anderen Ende gerichtet, denn um sein Reich durch solche verdammliche +Freude zu erheben. Daher »wolle die liebe, von Gott eingesetzte, und von +Gott mit dem scharfen Verstande wohl begabte Obrigkeit eine heilsame Strafe +gegen die dem leidigen Satan fürsichtig ergebenen Zauberer verordnen«. + +Alsbald wurden nun wieder, -- trotz der Einsprache des Amtskellers zu +Buchen, welcher behauptete, der Bürger, der die Teufelsgestalten gesehen, +müsse offenbar zum Narren gehalten worden sein, -- eine Menge von Zauberern +und Hexen eingezogen, zum Theil unter den unsinnigsten und lächerlichsten +Anschuldigungen. So wurde z. B. eine Frau beschuldigt, in eine Kuh einen +Fiedelbogen hineingezaubert zu haben. Eine andere Frau, die im Frohndienst +Heu machen musste und ermüdet mit der Arbeit einhielt, sprach zu andern +Weibern: »wenn nur der Teufel das Heu holte!« Da sich nun +unglücklicherweise unmittelbar darauf ein Sturmwind erhob, der das Heu von +der Wiese hinwegtrieb, so war die Frau als wettermachende Hexe erwiesen und +wurde zur peinlichen Frage eingezogen. + +Es war vergeblich, dass die Unglücklichen bei Gott und allen Heiligen ihre +Unschuld betheuerten. Sie wurden gefoltert, wobei stets in den Akten +bemerkt wird, dass sie sich zwar am Kopfe »gekrauet«, dass aber bei ihnen +keine Thränen geflossen seien. Nicht wenige der Gefolterten überstanden +auch alle Qualen, ohne sich eine Geständniss abmartern zu lassen. Ueber +diesen teuflischen Trotz des Hexengeschmeisses aufs Höchste erbittert, +verfügten daher die Mainzischen Räthe: »Gegen diejenigen, so in puris +negativis ohne sonderlichen Schmerz beständen und mit der Sprache nicht +losschlagen wollten, solle mit den Schrauben und Daumeisen angefangen und +dann mit den anderen Instrumentis fortgefahren werden. Sintemalen aber +diese Leute allem Ansehen nach unsichtbare Geister bei sich hätten und vom +bösen Feinde angereizt seien, sollen geistlicher Leute Mittel gegen diese +teuflischen Verführungen gebraucht werden.« -- + +Ueber das Schicksal der einzelnen Angeschuldigten erfährt man aus den Akten +nur selten etwas Bestimmtes. Zuweilen wird von dieser und jener +Unglücklichen auf der Aussenseite des betreffenden Aktenheftes ausdrücklich +bemerkt, dass dieselbe hingerichtet worden sei. Im Allgemeinen fand man +jedoch diese Notirung unnöthig, da ein Hexenprozess nur selten anders als +auf dem Scheiterhaufen oder überhaupt unter der Hand des Scharfrichters +endigte. Ein anderes Mal zeigt der Oberamtmann an, er habe wieder fünf +Hexen verbrennen lassen, (deren Namen nicht einmal genannt werden,) wofür +er von den kurfürstlichen Räthen belobt wird. + +Während der ganzen ersten Hälfte des siebenzehnten Jahrhunderts war in +Kurmainz die Hexenverfolgung im fortwährenden Steigen. Kurfürst =Johann +Schweikart= (1604-1626) brachte in dieselbe zuerst System, indem er, +nachdem er sich von der theologischen und der juristischen Fakultät seiner +Hochschule umständlichst über das fluchwürdige Wesen und Treiben der Hexen +hatte belehren lassen, eine Untersuchungsordnung für Hexenprozesse mit +achtzehn General- und achtundneunzig Spezialfragen aufsetzen und allen +Gerichten im Lande zuschicken liess. Die schrecklichste Zeit nahm jedoch +mit dem Regierungsantritt seines Nachfolgers, des Kurfürsten =Georg +Friedrich (v. Greiffenklau)= 1626 ihren Anfang. Als sich derselbe im +genannten Jahre zu Dieburg huldigen liess, erschien vor ihm eine Deputation +der Zentmannschaft und bat ihn inständig und um Gottes Willen, dass er doch +zur Ausrottung des überhandnehmenden Lasters der Zauberei die nöthigen +peinlichen Untersuchungen befehlen möchte. Dieselbe Bitte wurde ihm, da es +dem Kurfürsten mit der schärferen Verfolgung der Hexen doch nicht so eilig +war, unter dem 6. Februar 1627 auch schriftlich vorgetragen. In =Dieburg= +stand nämlich damals eine ganze Menge von Personen im Geruch der Zauberei, +und die Masse des Volks war gegen dieselben mit solcher Wuth erfüllt, dass +selbst die Beamten, welche nicht sofort alle Verdächtigten in Haft nahmen, +sich bedroht sahen. Daher musste zur Beruhigung der Bürgerschaft endlich +wieder ein Hexenprozess in Scene gesetzt werden. Aus der Menge der zur +Anzeige gebrachten wählte man hierzu eine Frau, nämlich Martin Padts Witwe, +aus, »weil deren Mutter vor zwanzig Jahren als Hexe verbrannt worden sei«. +Am 26. Juni 1627 begann das Verhör, und am 7. Juli wurde die Verhaftete +hingerichtet. Die Padtin hatte aber im Verhör, in welchem sie wiederholt +gefoltert worden war, eine ganze Anzahl von Mitschuldigen genannt; daher +gestaltete sich aus dieser Einen Inquisition sofort eine ganze Anzahl +anderer Prozesse, von denen jeder einzelne wieder zu neuen Verfolgungen in +=Dieburg=, =Seligenstadt=[80], =Aschaffenburg= u. s. w. Anlass gab. Aus +den massenhaft angestellten Verhören traten nun auch hier die gewöhnlichen +Angaben der wegen Hexerei Verhafteten hervor. Als Versammlungsstätten der +Hexen wurden der Eichwasen bei Dieburg, der Humesbühl, der grosse Formel +u. s. w. bezeichnet. Bei der Generalversammlung, die zu Walpurgis auf dem +Eichwasen stattfand, fanden sich oft Tausende, darunter auch vornehme +Leute, aus Darmstadt, Aschaffenburg, Umstadt, Münster u. s. w. zusammen. +Bei den Gelagen waren die Tische und Stühle gemalt, die Trinkgeschirre, dem +Anschein nach von Gold und Silber, waren eigentlich Rossköpfe und +Schelmenbeine, und was sich als Krammetsvögel ansah, war in Wirklichkeit +eine Schüssel voll Kröten. Das Brod, welches man auftischte, musste an +einem Sonntag gebacken sein; Salz dagegen kam bei keiner Gasterei vor. Die +Hexen erzählten auch, sie hätten sich zwar mit den genossenen Speisen +gesättigt, allein, wenn sie nach Hause gekommen, hätten sie sich hungrig +und äusserst matt gefühlt u. s. w. -- Alle diese und ähnliche Geständnisse +waren den Verhafteten durch eine bestialische Anwendung der Folter +erpresst[81]. Einer der Verhafteten, Philipp Krämer aus Dieburg, that im +Verhör die unerhörte Aeusserung, dass die gegen ihn abgelegten +Zeugenaussagen falsch seien und dass das ganze Hexenwerk nichts als +Aberglauben sei. »Wenn dergleichen Belialszeugnisse auch tausend wären,« +rief er, »so könnten sie doch alle tausend falsch sein. Denn das wären +Leute, so in ihrer Pein und Marter verzweifelten. Da müsse er sehen, dass +unter Tausenden nicht Einem Recht geschehe. Es nehme ihn Wunder, dass man +solche abergläubische Sachen glaube. Das seien doch lauter unmögliche +Dinge, und es könne aus keiner Schrift bewiesen werden, dass es zu glauben +sei. Der Teufel verblende die Leute und nehme frommer Leute Gestalt an.« -- +Er wurde dafür am 6. September 1627 mit dem Schwerte hingerichtet und sein +Leichnam verbrannt. So wurden in Dieburg nach den vorliegenden Akten im +Jahr 1627 überhaupt sechsunddreissig, -- nach einer Aufzeichnung des +Pfarrers Laubenheimer sogar fünfundachtzig -- Personen hingerichtet. Im +November 1629 begann hierauf eine neue Untersuchung gegen einundzwanzig +Dieburger Leute. Ganze Familien sind in jenen Jahren zu Dieburg fast +ausgerottet worden. An andern Orten ging es noch grausiger her. In +=Grosskrotzenburg= und =Bürgel= wurden auf Betreiben des fanatischen +Dechanten zu St. Peter in Mainz gegen dreihundert Personen wegen Hexerei +hingerichtet, in Folge dessen der Kapitularpräsenzkammer zu Mainz bei +tausend Morgen confiszirter Ländereien zufielen. Das aber war dem +Kurfürsten =Johann Philipp= (von Schönborn, 1647 bis 1673) doch zu arg, +wesshalb derselbe das im Lande herrschend gewordene ganz formlose Verfahren +in der Hexenverfolgung untersagte und daselbe regelte und einschränkte[82]. + +Im Jahr 1657 wurde von der Bürgerschaft der kurmainzischen Stadt =Amorbach= +ein Projekt zur Verbrennung aller Hexen, welche Fröste gemacht und die +Weinernte zu Grunde gerichtet hätten, entworfen. Zu diesem Behufe waren +nicht allein die Einwohner von Amorbach sondern auch die der angrenzenden +Aemter aufgeboten, und der Oberamtmann =Daniel von Frankenstein= wurde in +geradezu stürmischer Weise zu einem gerichtlichen Einschreiten gegen die +Hexerei gedrängt. Allein der Kurfürst =Johann Schönborn= zu Mainz befahl, +man sollte die bereits Verhafteten ohne Weiteres zu ihren Familien +zurückkehren lassen[83]. + +In der Erzdiözese =Köln= (wo der Protestantismus so tiefe Wurzeln +geschlagen hatte) griff die Hexenverfolgung in der zweiten Hälfte des +sechszehnten Jahrhunderts wie ein rasender Dämon in alle Schichten der +Gesellschaft ein. Kinder und Greise, Geistliche und Laien, Frauen und +Mädchen massenhaft erfassend und zerreissend[84]. Man vergleiche folgende +aus dem Salm'schen Archive (leider ohne Datum) abgedruckten Akten! Der +Pfarrer Duren zu Alfter berichtet an den Grafen Werner von Salm: »dass ich +vorlängst nicht geschrieben, ist daher kommen, dass mir nichts Sonderliches +vorgekommen, allein dass man zu Bonn stark zu brennen anfange. Jetzo sitzet +eine Reiche (Frau), deren Mann vormals Schöffe zu Bonn gewesen, Namens +Kurzrock, dem die Herberge »zur Blume« eigenthümlich zuständig gewesen. Ob +er Ihre Gnaden bekannt gewesen, weiss ich nicht. Dem sei wie ihm wolle; sie +ist eine Hexe und täglich vermeint man, dass sie justifizirt werden solle, +=welcher ohne Zweifel noch etliche Dickköpfe= (d. h. lutherisch Gesinnte) +=folgen müssen=.« -- Aus einem späteren Briefe desselben Pfarrers an den +Grafen ziehen wir folgende Stelle aus: »Solche (Opfer des Scheiterhaufens) +sind aber mehrertheils Hexenmeister dieser Art. =Es geht gewiss die halbe +Stadt drauf.= Denn allhier sind schon Professores, Candidati juris, +Pastores, Canonici und Vicarii, Religiosi eingelegt und verbrannt. Ihre +Fürstliche Gnaden haben =siebzig Alumnos= (des Priesterseminars), welche +folgends Pastores werden sollten, von welchen quidam insignis musicus, +gestern eingelegt; =zwei andere hat man aufgesucht, sind aber ausgerissen=. +Der Kanzler sammt der Kanzlerin und des geheimen Secretarii Hausfrau sind +schon fort und gerichtet. Am Abend unserer lieben Frauen (7. September) ist +eine Tochter allhier, so den Namen gehabt, dass sie die schönste und +züchtigste gewesen von der ganzen Stadt, von neunzehn Jahren, hingerichtet, +welche von dem Bischofe selbst von Kind an auferzogen. Einen Domherrn mit +Namen Rotensahe habe ich sehen enthaupten und folgends verbrennen sehen, +Kinder von drei bis vier Jahren haben ihren Buhlen (Buhlteufel). Studenten +und Edelknaben von neun, von zehn, von elf, zwölf, dreizehn, vierzehn +Jahren sind hier verbrannt. Summa, es ist ein solcher Jammer, dass man +nicht weiss, mit was Leuten man conversiren und umgehen soll.« + +Der Vogt zu Hülchrode, Andreas Heffele, berichtet unter dem 22. Dezember +1590 an den Amtmann Wilhelm v. Ladolf in dem Salm'schen Städtchen Dyck: +»Nächst dienstnachbarlicher Ehrerbietung thue Ew. Liebden ich hiermit zu +wissen, wie dass Zeiger dieses, der armen gefangenen Frauen Eidam, genannt +Gort, -- bei mir gewesen und gebeten wegen seiner selbst und seinen +Geschwägern, dass man doch ihre Mutter mit dem Schwerte richten und in die +Erde begraben möchte, dagegen sie unserem gnädigen Herrn 40 Thaler Kölnisch +zu unterthänigster Verehrung geben wollten. -- Die allhier Sitzenden habe +ich examiniren, peinigen und aufs Wasser versuchen lassen, deren zwei ihre +Unthaten umständlich bekannt, die dritte aber halsstarrig geleugnet, jedoch +dieselbe wie die anderen Zwei auf dem Wasser geschwommen.« + +Unter den zahllosen Hexenprozessen, welche damals und im Anfange des +folgenden Jahrhunderts im Kölner Land und in den unter der geistlichen +Jurisdiction Köln stehenden Territorien geführt wurden, möge es genügen, +Einen hervorzuheben. + +In Köln lebte im Jahr 1627 eine junge schöne Dame =Katharine von +Henoth=[85], Tochter eines kaiserlichen Postmeisters. Dieselbe leitete das +Hauswesen ihres Bruders, des Propstes und Domherrn Hürtger von Henoth, und +war in den vornehmen Kreisen, die sich mit dem Hause des Bruders berührten, +hoch angesehen. Da geschah es, dass einige angeblich behexte und vom Teufel +besessene Professschwestern des Klosters zu St. Clara sie als Hexe +verschrieen, infolge dessen sie unter Beihülfe eines städtischen +Ruthenträgers und Gewaltrichters mit Gewalt aus dem Hause ihres Bruders +geholt und ins Gefängniss geschleppt wurde. Alsbald wurden über sie die +erbärmlichsten Gerüchte in Umlauf gesetzt. In den Gärten, welche um ihre +Wohnung lagen, hatte sich eine auffallende Menge von Raupen gezeigt, welche +Obst und Gemüse verdarben. Auch bekannten zwei Pfarrer, dass sie an den +geheimsten Theilen ihrer Leiber litten, dass eine Hexe es ihnen angethan +haben müsse, und dass ihnen die Hexe im Traume wie im wachenden Zustand +fortwährend erscheine. Dass diese Hexe Fräulein v. Henoth sei, stand sehr +bald fest. Sie wurde daher dreimal durch alle Grade hin gefoltert, »dass +die Sonne sie durchscheinen konnte«. Die grässlichsten Schmerzen waren +jedoch nicht im Stande, der mit zerrissenen Gliedern auf der Folter +daliegenden standhaften jungen Dame das Geständniss zu erpressen, welches +die Richter haben wollten. Sie blieb bei der Betheuerung ihrer Unschuld. +Beinahe wäre auch ihr Bruder in den Prozess hereingezogen worden. Er hatte +alle Ursache, sich glücklich zu schätzen, dass man ihn unbehelligt liess, +als man die Schwester auf einen Karren lud und hinaus vor die Stadt zum +Scheiterhaufen führte. Die Unglückliche hatte freilich Freunde, welche auch +in der äussersten Noth nicht von ihr liessen, wesshalb dieselben einen +kaiserlichen Notar gewannen, der sich bereit erklärte, einen Protest gegen +das schreckliche Verfahren aufzusetzen. An einer Strassenkreuzung der +Stadt, wo altem Herkommen gemäss der Zug nach dem Richtplatze zu halten +pflegte, standen die Freunde, stand der Notar. Die Verwahrungsurkunde wurde +auf den Wagen gereicht, und der Unglücklichen eine Feder in die Hand +gedrückt, damit sie unterzeichne. »Seht ihr Leute,« riefen alsbald die +Jesuiten, welche den Karren zum Richtplatz geleiteten, zu dem Volke, in +welchem sich das Gefühl des Mitleids zu regen begann, »seht ihr, dass sie +eine Hexe ist, denn sie schreibt mit der linken Hand.« Wirklich hatte +Katharine mit der Linken die Urkunde unterzeichnet. Jetzt aber, als sie die +Rechtsverwahrung in die Hand des Notars zurückgegeben, riss sie mit der +linken Hand den Verband von der Rechten, zeigte, wie diese in der Folter zu +einer blutigen Masse verstümmelt war und brach in die Worte aus: »Ja, ich +schreibe mit der Linken, weil die Henkersknechte die Rechte mir verdarben +und zerschmetterten, um mich Unschuldige zum Geständniss zu zwingen!« -- +Grausen und Entsetzen ergriff das Volk; Entrüstung zeigte sich in der +Menge, in welcher bereits harte Worte gegen die Hexenrichter laut wurden. +Da winkten die Jesuiten, stimmten einen Psalm an und geleiteten den Karren, +der sich wieder in Bewegung setzte, durch die Stadt zum Scheiterhaufen. + +Dieses geschah in Köln. An anderen geistlichen Orten ging es nicht besser. + +Zu =Ellingen= (in Franken), einer Landkomthurei des deutschen Ordens, +wurden 1590 in nur acht Monaten fünfundsechszig Personen wegen Hexerei +hingerichtet. -- In dem reichsunmittelbaren Frauenstift =Quedlinburg= +wurden 1589 an Einem Tage hundertdreiunddreissig Hexen verbrannt. + +In dem Stiftslande =Zuckmantel=, dem Bischof von Breslau gehörig, wurden +schon 1551 nicht weniger als acht Henker gehalten, welche, wie das Theatrum +Europaeum (VII. S. 148) erzählt, vollauf zu thun hatten. In den Jahren 1639 +wurden nachweisbar zu Zuckmantel, Freiwaldau, Niklasdorf, Ziegenhals und +Neisse zweihundertzweiundvierzig Personen wegen Hexerei hingerichtet, und +im Jahr 1654 starben hier hundertundzwei Personen den Feuertod, darunter +auch zwei Kinder, deren Vater der Teufel gewesen sein sollte[86]. + +In dem Erzstift =Salzburg= kam die Hexenverfolgung namentlich seit dem +Beginn der Protestantenhetze (1588 unter Wolfgang Dietrich) in Gang. Im +Jahr 1679 wurden hier siebenundneunzig Zauberer und Hexen verbrannt. Einem +damals erschienenen Berichte zufolge sollten die Salzburger Hexen das +einstimmige Bekenntniss abgelegt haben, dass sie ausser anderen Vergehen +allen Heiligen abgesagt und sich verpflichtet hätten, keine guten Werke in +oder ausser der Kirche zu thun, zum Abendmahl ohne vorgängige Ohrenbeichte +zu gehen und die Hostie zu verunehren. Sie sollten auch gestanden haben, +dass sie oft die Hostie durchstochen hätten, und dabei aus derselben Blut +hervorzutreten pflege[87]. + +Im Stift =Paderborn=, wo die Scheiterhaufen schon (seit 1585 unter der +Regierung des Fürstbischofs Theodor v. Fürstenberg) lange gelodert +hatten[88], rief 1656 ein Jesuit =Löper=, der den Teufel durch Exorcisirung +der von ihm Besessenen bekämpfen wollte, eine Bewegung ganz eigener Art +hervor. Die Besessenen, etwa hundert an der Zahl, liefen in den Strassen +der Stadt umher und schrieen Zeter über den Bürgermeister, über die +Kapuziner, die Hexen und Hexenvertheidiger. Auf Betreiben des +Kapuziner-Guardians wurde der Jesuit ausgewiesen, aber der Unfug war nun +einmal im Gange. »Aus mehr als dreissig besessenen Leuten,« sagt das +Theatrum Europaeum (Th. VII. S. 1023) »zu Paderborn und Brackel riefen die +Teufel unaufhörlich über Trinike Morings als über eine Zauberin, welche die +Teufel durch Branntwein, Kuchen, Aepfel, Bier, Fleisch und andere mehr +Sachen hätte in die Menschen getrieben. Ja die Teufel haben auch öffentlich +auf den Gassen über Etliche als Hexenvertheidiger geschrieen; und was die +Teufel schrieen, das bekannten dann die Hexen gerichtlich vor den Herrn +Commissarien, nämlich dass die bösen Geister durch Hexerei in so viele +Menschen wären eingetrieben worden.« + +Die einmal in Gang gekommene Bewegung liess sich jedoch nicht so leicht +bewältigen, vielmehr drang dieselbe bald über ihre anfänglichen Grenzen +hinaus. + +Die ungeheuere Erregung der Gemüther, welche die Hexenverfolgung +hervorgerufen, die grässlichen öffentlichen »Brände« und die dem Volke +dadurch eingeimpfte Furcht vor der Hexerei, bewirkte es, dass die Seuche +nicht nur das ganze paderborner Land, sondern auch die Grafschaft Rietberg +und andere westphälische Bezirke erfasste, indem ganze Schaaren von Frauen +und Mädchen das Land durchzogen, sich für vom Teufel besessen erklärten, +die seltsamsten convulsivischen Geberden zeigten, eine Menge von Personen +als Hexen und Hexenmeister verschrieen und überall Furcht und Schrecken +verbreiteten. Da hierdurch an vielen Orten tumultuarische Auftritte +hervorgerufen wurden, so schritten die Behörden natürlich gegen die +Unruhestifter ein. Viele wurden ausgepeitscht oder gebrandmarkt und des +Landes verwiesen, einzelne auch am Leben gestraft. In den zahllosen +Verhören, welche darüber angestellt wurden, gestanden es nicht Wenige, dass +sie von bestimmten Personen zur Simulirung der Besessenheit verführt und in +dem dazu erforderlichen Geberdenspiel unterwiesen worden wären[89]. Ihre +Bedeutung hatte aber die ganze Erscheinung darin, dass der Betrug im Volke +massenhaft die bereitwilligsten Werkzeuge finden konnte. + + +FUSSNOTEN: + +[38] Vgl. _Heppe_, Urkundliche Beiträge zur Geschichte der Reformation in +Trier im Jahr 1599 in Niedners Zeitschr. für die Kirchengeschichte 1849, +S. 417-444. + +[39] Hac occassione Joannes Archiepiscopus accersit Treviros Patres +Societatis Jesu, qui se haeresibus opponerent, idque ex consilio reverendi +domini Faë. Gest. Trev. III. p. 20, not. c. + +[40] Haec cum Archiepiscopus sollicite ageret (es ist von der Einführung +der Jesuiten die Rede), Trevirenses licentia gliscentis haeresis in +deteriora prolapsi, omnia suspecta habere, libertatem quaerere, gravamina +praetendere, et seditionibus plebem praeparare pergebant. Gest. Tr. III. +p. 22. + +[41] Sed exhausta mansit patria, terra nihil proferente et latrone quidquid +reliqui erat depraedante. Nihilominus licet ex praecipuis pro se ipsis +indigerent, tamen in sumtus Archiepiscopi pro ejusdem sustentatione et +camerae suae levamine, quasi in annos singulos, aliquid tributi conferre +coacti sunt. Quae toties repetita necessitas conferendi faciebat +praestationem duram et principem invisum, nulla sui culpa, cum tamen octo +vel decem millium florenorum facile contentaretur. Gest. Tr. III. 51. + +[42] Fuit patribus Societatis Jesu mire addictus. -- Patribus collegium sat +splendidum construxit in sua paupertate et reditus amplos coëmit. Gest. +Trev. III. 51. -- Tandem plenus dierum et bonarum cogitationum, largitione +patribus Societatis Jesu profuse facta. -- -- -- -- Deo spiritum reddidit +Confluentiae. Ibid. p. 56. In Koblenz hatte er die Cisterciensernonnen und +die regulirten Chorherren zu Niederwerth gezwungen, ihre bisherigen +Klostergebäude zu verlassen, um den Jesuiten Platz zu machen. + +[43] Gest. Trev. III. 51. + +[44] Ibid. pag. 52. + +[45] _Delrio_, Proloqu. 9. + +[46] Man lese die kernhafte Darstellung _Linden's_ in den Gest. +Trevir. III. 53 f. Vix aliquis eorum, qui accusati sunt, supplicium +evasit. -- Supplicio affectorum liberi exulabant, bona publicabantur. +Deficiebat arator et vinitor; hinc sterilitas. Vix putatur saevior pestis +aut atrocior hostis peragrasse Trevirensium fines, quam hic immodicae +inquisitionis et persecutionis modus. Plurima apparebant argumenta, non +omnes fuisse noxios. -- Durabat haec persecutio plures annos, et nonnulli, +qui justitiae praeerant, gloriabantur in pluralitate palorum, ad quorum +singulos singula humana corpora Vulcano tradita. + +[47] _Jäck_, Gesch. der Provinz Bamberg, 3 Theile, 1809. + +[48] Man hat von ihm: Panoplia armaturae Dei. Conciones contra omnes +superstitiones et praestigias diaboli. Ingolstad. 1626. Er starb 1630. S. +_Gropp_. Tom. III. p. VIII. + +[49] Kriminalverfahren vorzüglich bei Hexenprozessen im ehemaligen Bisthum +Bamberg während der Jahre 1624 bis 1630. Aus aktenmässigen Urkunden gezogen +von _G. v. Lamberg_. Nürnberg bei Riegel und Wiessner. Ohne Jahrzahl. +(1838?) + +[50] Kurtzer und wahrhafftiger Bericht und erschreckliche Zeitung von +sechshundert Hexen, Zauberern und Teufels-Bannern, welche der Bischoff von +Bamberg hat verbrennen lassen, was sie in gütlicher und peinlicher Frage +bekannt. Auch hat der Bischoff im Stifft Würtzburg über die neunhundert +verbrennen lassen. -- Und haben etliche hundert Menschen durch ihre +Teuffels-Kunst um das Leben gebracht, auch die lieben Früchte auf dem Feld +durch Reiffen und Frost verderbt, darunter nicht alleine gemeine Personen, +sondern etliche der vornehme Herren, Doctor und Doctors-Weiber, auch +etliche Rathspersonen, alle hingericht und verbrannt worden; welche +schreckliche Thaten bekannt, dass nicht alles zu beschreiben ist, die sie +mit ihrer Zauberey getrieben haben, werdet ihr hierinnen allen Bericht +finden. -- Mit Bewilligung des Bischoffs und ganzen Thum-Capitels in Druck +gegeben. Gedruckt zu Bamberg bei Augustin Czinchium, im Jahr 1659. -- +(Abgedruckt bei Hauber Bibl. mag. Bd. III. S. 441 ff.) + +[51] Durch die Jahrzahl der angeführten Broschüre haben sich _Meiners_ +(Histor. Vergleichung der Sitten des Mittelalters T. III. S. 392), _Henke_ +(Grundr. einer Gesch. des deutschen peinl. Rechts Th. II. S. 255) und +Andere verleiten lassen, die fraglichen sechshundert Hinrichtungen in das +sechste Jahrzehnt des siebenzehnten Jahrhunderts zu setzen. Dass dieselben +unter Johann Georg II. gehören, ergibt sich aus einer Vergleichung der +Broschüre mit Lamberg's Schriftchen; in beiden sind Personen angeführt, +deren Identität sich nicht bezweifeln lässt. Ueberdiess regierte in dem auf +dem Titel mitgenannten Würzburg zwischen 1650 u. 1660 Philipp von +Schönborn, von welchem bekannt ist, dass er die Hexenprozesse einstellte. + +[52] _v. Lamberg_, Beilage Lit. S. + +[53] _v. Lamberg_, S. 24. + +[54] _v. Lamberg_, S. 15. + +[55] Ebendas. S. 20. + +[56] Ebendas. S. 17. + +[57] Vgl. _Heppe_, die Restauration des Katholizismus in Fulda, auf dem +Eichsfelde und in Würzburg, (Marb. 1850), S. 161 ff. + +[58] Collect. script. et rer. Wirceburg. Th. III. S. 325. + +[59] _Gropp_, Th. III. S. 334. + +[60] Vgl. _Buchinger_, Julius Echter von Mespelbrunn, S. 170 ff. u. +S. 232 ff. + +[61] _Baldi_, die Hexenprozesse in Deutschland, S. 13. + +[62] _Gropp_. Th. III. S. 402. _Ussermann_, Episc. Wirceb. p. 152. + +[63] _Gropp_. Th. III. S. 402. + +[64] Ueber das dortige Confiskationsverfahren (bald 1/5, bald 1/2 des +Vermögens, bald das ganze) s. die von Dr. _Scharold_ mitgetheilte +Instruktion, im Archiv des hist. Vereins f. Unterfranken, VI. 1. S. 128. + +[65] _Hauber_, Bibl. mag. + +[66] Historia tragica adolescentis praenobilis Ernesti ab Ernberg, +perniciosa familiaritate seducti et obstinati in magia, supplicio affecti. +Bei _Gropp_ Collect. Tom. II. p. 287 ff. Die Geschichte des unglücklichen +Knaben erschien wieder in einem würzburgischen Universitätsprogramm 1700 +unter dem Titel: Aucupium innocentiae a stygio aucupe in pietatis et +literarum palaestris versanti juventuti periculose structum et experientia +duce ac magistra veritate detectum. + +[67] _Gropp_. Tom. II. p. 291. Der Titel ist: Ernestus veneficus in carcere +et catenis, declamatione scholastica in Universitate Heidelbergensi +exhibitus. Die Personen sind: Ernestus, Diabolus, Cognatus, Confessarius. + +[68] Anpreisung Sr. Majestät allergnädigsten Landesverordnung, wie es mit +dem Hexenprozesse zu halten sei. 1766. S. 142. + +[69] Vgl. _Heppe_, »Die Restauration des Katholizismus etc.« S. 134 ff. und +»Das evangel. Hammelburg und dessen Untergang durch das Papstthum« +Wiesbaden, 1862. + +[70] Eine sehr genaue aktenmässige Darstellung des Treibens dieses +Malefizmeisters im Lande Fulda hat der Domkapitular _Malkmus_ in der +Schrift: »Fuldaer Anekdotenbüchlein« (Fulda, 1875) S. 101-151 geliefert. +Nach derselben wir hier berichtet. + +[71] In den Wetzlar'schen Beiträgen zu den Hexenprozessen (von 1847) wird +ein Mandat des Reichskammergerichts vom 27. Juli 1603 gegen den Zentgrafen +und die Schöffen des peinlichen Gerichts in Fulda, welches auf Anrufen +eines verhafteten Weibes verfasst war, mitgetheilt, woraus das +Prozessverfahren des Fuldischen Hexenrichters dargestellt ist. Es heisst +nämlich daselbst: die klagende Hausfrau habe sich von Jugend auf als eine +fromme, unbescholtene, redliche und tugendhafte Person betragen, auch im +besten Rufe gestanden etc. »Das Alles hintangesetzt habt Ihr, Zentgraf, +Schöffen und Richter, sie ohne einigen Grund für eine Hexe -- blos unter +dem Vorwande erklärt, weil drei derselben Unthat beschuldigte Weiber sie +dafür angesehen haben sollen; und ohne fernere Erkundigung habt Ihr sie +gewaltthätig angreifen, in ein abscheuliches Gefängniss, in einen +Hundestall am Backhause des Fuldaer Schlosses, einsperren, in grausamer +Weise an Händen und Füssen fesseln lassen und sie genöthigt, durch ein +niedriges Loch auf allen Vieren wie ein Hund zu kriechen, worin sie dann +gekrümmt und gebückt, elendiglich hockend, sich weder regen, bewegen, +aufrecht stehen, noch des leidigen Ungeziefers erwehren kann. -- Obwohl nun +ausser dem Zeugnisse der drei heillosen Weiber -- nicht die geringsten +Indicia der Zauberei gegen sie vorliegen, und desswegen ihr Ehewirth ihre +Unschuld in Rechten darzuthun, auch eine Caution zu stellen sich erboten +und um Erleichterung der Haft dieser ehrbaren, vermuthlich schwangeren +Person und um Zeit zur Defension gebeten, so habt ihr ihm diese Bitte nicht +gewährt, und die Klägerin hat hiernach nichts Gewisseres zu erwarten, als +dass Ihr zu unerträglicher Tortur forteilen und ihr demnächst einen +schmählichen Tod unzweifelhaft anthun werdet.« Das Kammergericht erliess +hierauf den strengen Befehl, »bei Pön von 10 Mark löthigen Goldes sofort +der Klägerin ein mildes, leidliches Gefängnis zu geben, ohne erhebliche, in +Rechten zugelassene Indizien sie nicht zu torquiren und den zu ihrer +Defension und Verantwortung erforderlichen Zutritt zu gestatten. Auch habe +sich das Gericht über die zur Klage gebrachten Nullitäten zu verantworten.« + +[72] Regelmässig pflegte Nuss, wenn er aus einer Unglücklichen ein +Geständniss herausgepresst hatte, noch zu fragen: »Besinne Dich, ob in der +und der Gasse nicht noch Etliche wohnen, die Zauberei treiben. Zeige mir +sie an und schone sie nicht. Andere haben dich auch nicht geschont. Die +Reichen tanzen so gerne wie die Armen« u. s. w. + +[73] Die Kläger beschwerten sich nicht über ungerechte Hinrichtung der +Ihrigen, sondern über das Prozessverfahren und über die Kosten. -- _Nuss_ +hatte von den Prozessen in den drei Jahren im Ganzen 5393 Gulden +eingenommen. + +[74] Ueber diese Vorgänge berichten wir hier nach der interessanten Schrift +des Dr. _B. Niehues_ »Zur Geschichte des Hexenglaubens und der +Hexenprozesse, vornehmlich im ehemaligen Fürstbisthum Münster.« (Münster, +1875.) + +[75] Vgl. _Niehues_, »Zur Gesch. der Gegenreformation im ehemaligen +Fürstenthum Münster« in der Zeitschr. für preuss. Gesch. und +Alterthumskunde, 1874, Monat November. + +[76] _Niehues_, S. 60-77. + +[77] _Niehues_, S. 81-97. + +[78] _Niehues_, S. 96-109. + +[79] Das Nachfolgende wird nach _Huffschmids_ Aufsatz »Zur +Criminalstatistik des Odenwalds im sechszehnten und siebenzehnten Jahrh.« +(in der »Zeitschr. für deutsche Kulturgesch.« 1878, S. 423-433) +mitgetheilt. + +[80] Ueber die Anfänge der Hexenverfolgung in Seligenstadt (1600) s. +_Steiner's_ Gesch. der Stadt u. ehemaligen Abtei Seligenstadt +(Aschaffenburg, 1820) S. 283 ff. + +[81] Man lese z. B. folgendes Torturprotokoll vom 2. Oktober 1627 (bei +Steiner S. 94): »Weil dieselbe (Verhaftete) nichts gestehen wollte, sondern +auf dem Leugnen halsstarrig bestand, als ist sie auf dem einen Schenkel mit +dem Krebs beschraubt worden. Sie hat aber immerdar gerufen, es geschehe ihr +Unrecht etc. und sich erzeigt, gleichsam sie einigen Schmerz nicht +empfinde. Und ob der Meister auf ein Holz schraubte, auch mit aufgesperrtem +Mund in einen Schlaf gerathen. Und als man ihr Weihwasser in den Mund +geschüttet, hat sie dasselbe jedesmal wieder ausgespieen und abscheuliche +Geberden im Gesicht von sich gegeben. Derentwegen, nachdem sie wieder zu +sich selbst gekommen, dieselbige ausgezogen, geschoren, mit dem Folterhemd +angelegt und auf dem anderen Hemd auch beschraubt worden, wobei sie sich +mit Entschuldigen, Rufen, Schreien, Schlafen wieder wie zuvor geberdet, +auch das Weihwasser abermals ausgespieen. Auf welche beharrliche +Halsstarrigkeit und Verleugnen sie ungefähr ein zwei Vaterunser lang +aufgezogen, und mit ihr ein grosser Stein an beide grosse Zehen gehängt +worden. Sie hat aber wie zuvor einig empfindliches Zeichen nicht von sich +gegeben, sondern gleichsam sie todt wäre, =sich gestellt=, desshalben man +sie herabgelassen, und zur vorigen Custodie, nachdem sie sich wieder +erholt, hinführen lassen.« + +[82] Nach _Steiner_, Gesch. der Stadt Dieburg, Darmstadt 1829. S. 68-100. + +[83] _Huffschmid_, in der »Zeitschr. für deutsche Kulturgesch.« 1858, +S. 432. + +[84] Die Mittheilungen hierüber entlehnen wir der (zu dem Sammelwerke +_Virchow's_ und _v. Holtzendorf's_ gehörigen) Abhandlung _W. von +Waldbrühls_: »Naturforschung und Hexenglaube.« + +[85] Ueber das Geschick derselben berichtet ausser _v. Waldbrühl_(S. 33 bis +34) auch ein Aufsatz der Kölnischen Zeitung vom 3. Januar 1875, I: »Melaten +und der Galgenberg.« + +[86] _Roskoff_, B. II. S. 312. + +[87] S. des Salzburger Advokaten _Kofler_ Observationes magicae bei +_Hauber_, Bibl. mag. Th. III., S. 306 und ausserdem _Horst_, Dämonomagie, +Th. II. Anhang, S. 349 ff. und _Mezger_, Histor. Salisburg. Lib. V. +cap. 54. + +[88] _G. J. Bessen_, Gesch. des Bisthums Paderborn, C. II. S. 88, 98 ff. + +[89] Vgl. den Aufsatz »Ein Criminalprozess gegen ein besessenes Mädchen« in +Hitzig's und Schletter's Annalen der Criminalrechtspflege, Leipz. 1854, +S. 267 ff. + + + + + EINUNDZWANZIGSTES KAPITEL. + + Die Hexenprozesse von der zweiten Hälfte des sechszehnten bis + zum Ende des siebenzehnten Jahrhunderts in den weltlichen + Territorien Deutschlands. + + +Wir haben früher gesehen, dass fast in allen Landen die Zeit vom Ende des +fünfzehnten bis in die zweite Hälfte des sechszehnten Jahrhunderts die Zeit +des eigentlichen Entstehens der Hexenprozesse war. Denn bis zum Ende des +sechszehnten Jahrhunderts kamen dieselben zumeist -- von einzelnen, +namentlich romanischen, Territorien abgesehen, nur vereinzelt vor. Das +Resultat dieser verhältnissmässig noch sehr moderaten Hexenverfolgung war +aber, dass durch dieselbe 1) die im Hexenhammer enthaltene Doctrin von der +Hexerei dem Volke eingeimpft war, und dass 2) die Obrigkeiten, die +Gerichte, die Geistlichen, indem sie den Hexenhammer zur Anwendung +brachten, sich mit ihrem Denken selbst in diese Lehre von der Hexerei +einlebten, und, durch ihre ganze Weltanschauung ohnehin für dieselbe +disponirt, sie in ihre Gedankenwelt aufnahmen und sich an die Verfolgung +der Hexerei als des furchtbarsten Verbrechens, das der Christ begehen +könne, gewöhnten. -- Etwa von der Mitte der zweiten Hälfte des sechszehnten +Jahrhunderts an bis gegen das Ende des siebenzehnten Jahrhunderts sehen wir +daher die Hexenverfolgung auf ihrer höchsten Höhe, die Drachensaat des +heidnischen Dämonismus, welche Papst =Innozenz= VIII. aus vollen Händen +unter den Völkern des Abendlandes ausgestreut hatte, war bis zum Anfange +jener Periode aller Orten in üppigster Weise aufgeschossen, und es begann +nun eine Zeit des Schreckens, wie sie die Christenheit bis dahin noch nie +erlebt hatte. + +Werfen wir zunächst einen Blick auf die Herzogthümer +=Braunschweig-Lüneburg= und =Braunschweig-Wolfenbüttel=[90]. Schon zum +Jahre 1561 heisst es in der Göttinger Chronik (Th. I. S. 163), der +Magistrat von =Göttingen= sei so sehr mit Hexenprozessen beschäftigt +gewesen, dass fast kein altes Weib vor der peinlichen Frage und dem +Scheiterhaufen sicher war. Herzog Heinrich von Wolfenbüttel liess 1565 an +Einem Tage bei Salzgitter zehn und bei Lichtenberg sieben Hexen verbrennen, +und in den Jahren 1572 und 1573 kam selbst die Herzogin =Sidonie=, die +Gemahlin des (katholisch gewordenen) Herzogs Erich II. von +Braunschweig-Calenberg (der man Schuld gab, im Bunde mit dem Teufel und +durch Gift die Beseitigung ihres Gemahls versucht zu haben,) in solche +Bedrängniss, dass sie es für gut fand, zu ihrem Bruder, dem Kurfürsten +August von Sachsen, zu flüchten. Allerdings wurde noch Herzog =Julius= +([+]1589) von der Frage beunruhigt, ob denn die Hexen wirklich die Dinge +verrichten könnten, welche sie nach ihren mit der Folter erpressten +Aussagen gethan haben wollten[91]. Allein unter seinem Sohn und Nachfolger +=Heinrich Julius= (der seit 1566 Bischof von Halberstadt war,) wurde seit +1590 die Hexenverfolgung so arg, dass bei Wolfenbüttel oft an Einem Tage +zehn bis zwölf Hexen verbrannt wurden, und dass, wie eine gleichzeitige +Chronik berichtet, die Exekutionsstätte, der Ort vor dem Lechenholze, von +wegen der Menge der daselbst aufgerichteten Brandpfähle wie ein kleiner +Wald anzusehen war. + +In einer ungedruckten Chronik der Stadt =Hitzacker= im Fürstenthum +=Lüneburg= wird zum Jahr 1610 berichtet[92]: »Anno 1610 wurden etliche +Personen in Hitzacker und in der Nähe der Hexerei und Zauberei beschuldigt, +welche dann auf viele andere mehr bekannten, dass auf zehn Personen +incarcerirt und zum Feuer verdammt worden.« -- Der damalige =Pastor= zu +Hitzacker, Herr Simon Krüger, schreibt, dass ihm diese Affaire nicht allein +grosse Mühe und Arbeit gemacht, sondern auch tausend Sorgen und Thränen aus +dem Herzen gedrungen. -- Es ward geurtheilt, dass sehr viele dieser Leute +=unschuldig sterben= müssen, und dass der Scharfrichter bei der Wasserprobe +betrüglich gehandelt, damit er nur viel verdienen möchte. -- Die Pfähle, +daran dieselben verbrannt, waren a. 1670 noch häufig auf dem Galgenberge +zwischen Marwedel und Lwau zu sehen. -- Man erzählt, dass etliche von den +Pfählen wieder ausgegrünt, welches dann der Regierung einiges Nachdenken +verursacht von solchem Prozess abzustehen und eine Inquisition wider den +Scharfrichter vorzunehmen. + +In =Kurbrandenburg= sehen wir die Hexenverfolgung bis zur Regierung des +grossen Kurfürsten ihren ungestörten Fortgang nehmen. Unter diesem +staatsklugen Fürsten tritt jedoch eine Wendung zum Besseren ein. Allerdings +dauerten die Prozesse noch immer fort. Aufsehen machte hier namentlich ein +Prozess, der drei Jahre lang gegen ein 1662 im Dorfe Jagow in der +Uckermarck verhaftetes Weib geführt wurde. Die ganze uckermärkische +Ritterschaft hatte auf den Prozess gedrungen. Endlich erkannte der +brandenburgische Schöffenstuhl auf Tortur. Das Weib überstand jedoch +dieselbe, ohne sich ein Geständniss abmartern zu lassen. Daher urtheilte +ein weiteres Erkenntniss des Schöffenstuhls, bei der Tortur müsse ihr der +Teufel Hülfe geleistet haben, und da sich inzwischen in Jagow allerlei +seltsame Dinge zugetragen hatten, so erging ein Endurtheil der +Juristenfakultät zu Frankfurt auf Landesverweisung, welches der Kurfürst +bestätigte. Das Weib musste Urphede schwören, und wurde dann durch den +Nachrichter unter Zuziehung des Uckermärkischen Hof- und Landrichters des +Landes verwiesen. Seitdem endeten die Hexenprozesse gewöhnlich mit +Verweisung in das Spinnhaus oder mit Verbannung aus dem Lande. Doch hatte +der einsichtsvolle Monarch viel mit den Vorurtheilen seiner +Patrimonialgerichtsherrn zu kämpfen, welche noch immer der Hexerei durch +Verbrennung der Hexen ein Ende machen zu müssen glaubten. Daher sah er sich +zum Oefteren genöthigt, gegen deren Verfahren Untersuchung einzuleiten oder +die Urtheile der Gerichte zu kassiren[93]. + +In =Oesterreich= hat, wie =Abraham a Sancta Clara= erzählt[94], »das werthe +Herzogthum =Steyer=« seit 1674 durch verruchtes Zaubergeschmeiss +unglaublichen Schaden erlitten, wie es die eigenen Aussagen der +Hingerichteten zu Feldbach, zu Radkersburg, zu Voitsberg, zu Grauwein und +an anderen Orten bezeugten. »Diess Jahr 1688, im Monat Juni,« fährt der +eifrige Prediger fort, »haben sie einen so grossen Schauer +heruntergeworfen, dass deren etliche Steine fünf Pfund schwer gewogen, und +hat man unweit der Hauptstadt Gräz gewisse grosse Vögel wahrgenommen, +welche in der Höhe vor diesem grausamen Schauerwetter geflogen und selbiges +hin und her geführt. Einige bekannten, so nachmals verdienter Massen im +Feuer aufgeopfert worden, wie sie das höchste Gut und die heiligsten +Hostien salva venia in den Sautrog geworfen, selbige mit einem hölzernen +Stössel nach Genügen zerquetscht, dass auch mehrmalen ihren Gedanken nach +das helle Blut hervorgequellt, dennoch ganz unmenschlich und unbeweglich in +ihrer Bosheit fortgefahren, gedachtes höchstes Geheimniss mit unfläthigem +Wasser begossen, und nachdem sie es mit einem alten Besenstiel gerührt, sei +alsobald der klare Himmel verfinstert worden und allerseits, wo es ihnen +gefällt, der häufige Schauer heruntergeprasselt.« Abraham a Sancta Clara +gibt auch noch andere Mittel an, durch welche die Hexen nach ihrer eigenen +Aussage allerlei Malefizien zu Wege gebracht hätten. Dabei gesteht er +allerdings, dass »sehr viele Ungewitter, Schauer, Platzregen kommen von +natürlichen Ursachen«, doch bekennt er es zugleich als seine »wohl +gesteifte Meinung«, dass dermalen durch den Teufel und dessen Hexengesinde +solches Uebel verursacht werde, und solches der gerechte Gott um unserer +Sünden halber zulasse, meistens aber, weil wir des Satans Namen öfters im +Maul und auf der Zunge haben als den Namen des wahren Gottes. »Ja hätte ich +so viele Groschen, als in diesem Jahrmarkt allhier zu Grätz, da ich solches +schreibe, nur 'der Teufel hole mich!' gehört wird, sodann wollte ich gar +leicht eine grosse Herrschaft einkaufen.« + +Weiterhin erzählt Abraham a Sancta Clara, dass »wundersame Aussagen und +Erkenntnisse sind ergangen verwichene Jahre allhier in Steyermark von dem +Hexen- und Zaubergesinde, dass man davon könnte ein grosses Buch verfassen, +nur von Anno 1675 bis in das laufende Jahr 1688.« Eine Hexe bekannte, dass +sie mehr als achthundertmal zu ihrem Liebsten, dem Teufel gefahren, »der in +schwarzem Sammet aufgezogen und ausländerisch geredet«, und wohl gelebt +habe. -- Eine andere ist mit achtzehn Personen in Vogelgestalten als Raben +und Elstern ausgeflogen, und als die Braut, welche mit dabei war, vor +lauter Behagen beim Teufelsmahl ausgerufen: »Jesus Maria, so wohl habe ich +nie gelebt!« sassen sie plötzlich unweit einer Schinderhütte bei einem +verreckten Schimmel. -- Abraham referirt dann noch über die Geständnisse +anderer Hexen und Zauberer und schliesst mit den Worten: »Hundert und +hundert und über hundert dergleichen Begebenheiten könnten beigebracht +werden; wir jedoch geben uns mit diesen zufrieden.« + +In =Tirol= fasste die Regierung zu Innsbruck im Anfange des September 1637 +den Entschluss, gegen das Hexenwesen ernstlicher einzuschreiten. Indessen +war man sich doch über die Gesichtspunkte, von denen man dabei auszugehen, +und über die Grundsätze, nach denen man zu verfahren habe, nicht recht +klar, wesshalb die Innsbrucker Regierung damals den erzfürstlichen +Vormundschaftsrath und Kammerprokurator zu Innsbruck Dr. =Volpert Mozel= +aufforderte, ein Gutachten über das Zauberwesen und über die Frage zu +verfassen, wie es »mit Constituirung der in Kriminal- und Hexereisachen +gefangenen Personen und ihrer Complices gehalten werden solle.« Infolge +dessen arbeitete Mozel seine neun Abschnitte umfassende Schrift +»=Instruction und Conclusiones, mit was Umbstenden die Hexen-Persohnen +constituiert werden khinnen=« aus. Dieselbe bewegt sich allerdings ganz und +gar auf dem Boden des Hexenhammers, enthält aber dabei doch mancherlei, +wodurch sie sich von der bei den meisten Gerichten üblichen Praxis und von +den Anschauungen vieler Rechtslehrer zu ihrem Vortheil unterscheidet. Mozel +will z. B., dass der Untersuchungsrichter es nie versuchen soll, die +Angeklagten mit Vertröstung einer Begnadigung zum Geständniss zu bringen. +Haben Inquisiten die Tortur überstanden ohne ein Geständniss abzulegen, so +sind sie freizugeben. Die Tortur soll nicht zu lange, wenigstens nicht +leicht eine Stunde lang dauern, und Niemand soll öfter als dreimal +gemartert werden. Ferner soll der Untersuchungsrichter nur die =nach= der +Marter, nicht aber die auf der Folter gemachten Aussagen protokolliren. +Nach den Complices soll der Richter erst fragen, wenn der Inquisit ein +Geständniss abgelegt hat. Weil aber auf die Aussage einer der Hexerei +überführten Person wenig zu geben ist, so soll der Richter dieselbe nach +gemachter Denunciation noch mit einer »geringen Marter angreifen« und sie +dabei erinnern, dass sie durch falsche Angaben sich unzweifelhaft die ewige +Verdammniss zuziehen würden. Sollte dann die gefangene Person auf der +Folter ihre Aussage widerrufen, so habe man derselben keinen erheblichen +Werth beizulegen. Man sieht, dass =Mozel= doch einigermaassen bestrebt +gewesen ist, den Forderungen der Vernunft und Humanität wenigstens hin und +wieder zu ihrem Rechte zu verhelfen[95]. + +Nach Mozel's Instruktion wurde nun die Hexenverfolgung im ganzen Lande mit +frischem Muthe aufs Neue in Angriff genommen. Umständliche Hexenprozesse +kamen z. B. im Hochstift Brixen 1643-1644, im Primörthale 1647-1651 +vor[96]. Unter den Tiroler Hexenprozessen aus der zweiten Hälfte ist der +von Ignaz =Pfaundler= in der »Neuen Zeitschrift des Ferdinandeums« 1843 +veröffentlichte bekannt geworden. Dieser weitläufige Prozess wurde in den +Jahren 1679-1680 bei dem Gerichte Lienz im Pusterthale gegen eine gewisse +Emerenziana Pichlerin und deren vier unmündige Kinder geführt, und endigte +mit der Hinrichtung der Mutter (25. Septbr.) und der beiden ältesten Kinder +von vierzehn und zwölf Jahren (27. Septbr. 1680). Wie häufig aber solche +Prozesse damals in Tirol waren, ersieht man aus dem Tagebuche des +Benefiziaten Lorenz Paumgartner zu Meran (1664-1681), der in demselben +berichtet, dass er während der kurzen Zeit von fünf Vierteljahren +=dreizehn= wegen Hexerei vom Gericht zu Meran zum Tode Verurtheilte zur +Richtstätte begleitet habe[97]. + +Aus dem Archive der Stadt =Augsburg= liegen uns Nachrichten über die +Verfolgung der Hexen vom Jahr 1650 an vor. In grösster Monotonie lautet so +ziemlich ein Urtheil wie das andere. Wir wollen nur zwei derselben +mittheilen. Ein Erkenntniss vom 18. April 1654 lautet: + +»Der verhassten Anna Schäfflerin von Erlingen sollen ihrer bekannten +Hexerei halber und dass sie nicht allein der allerheiligsten +Dreifaltigkeit, der Mutter Gottes Maria und allen lieben Heiligen abgesagt, +selbe geschändet, geschmäht und gelästert, wie nicht weniger das +hochheilige Sakrament des Altars zum zweiten Mal mit Füssen getreten und +grausamlich verunehrt, sondern auch mit dem bösen Geist Unzucht getrieben +und sich demselben mit Leib und Seele auf ewig ergeben, auch die +verstorbene Maria Pihlerin von Haustätten durch Gifteingebung gewaltthätig +ermordet und also selbe ums Leben gebracht, mit glühenden Zangen zween +Griffe in ihren Leib gegeben, folgens sie mit dem Schwert vom Leben zum Tod +gerichtet und der Körper zu Asche verbrannt werden soll. -- Am 15. April +1666 ward folgendes Urtheil gefällt: Anna Schwayhoferin, welche sich dem +bösen Feind, nachdem solcher auf dreimaliges Rufen in Mannsgestalt +erschienen, ganz und gar ergeben, ihn für ihren Herrn angenommen und auf +sein Begehren die hochheilige Dreifaltigkeit, die seligste Mutter Gottes +und das ganze himmlische Heer verleugnet, mehrmals der katholischen +Religion entgegen, ungebeichtet die heil. Communion empfangen und zu drei +unterschiedlichen Malen die heil. Hostie wiederum aus dem Munde genommen, +daheim in ihrer Stube auf den Boden geworfen, mit Füssen getreten und ganz +verrieben, auch die Stube darauf ausgefegt; nicht weniger mit Hülfe des +bösen Feinds und zauberischer Zusetzung ein Kind ums Leben gebracht, auch +sonst eine Person mit solchen Mitteln übel zugerichtet, soll solcher +verübten schwerer Verbrechen halber auf einen Wagen gesetzt, zur Richtstatt +ausgeführt, inzwischen aber an beiden Armen mit glühenden Zangen, und zwar +an jedem Arm mit Einem Griff gerissen. Darauf zwar aus Gnaden, weil sie +sich bussfertig erzeigt, mit dem Schwert und blutiger Hand vom Leben zum +Tod hingerichtet, der todte Körper aber nachmals zu Asche verbrannt +werden, -- welches Urtheil auf einkommende starke Fürbitte um willen ihrer +grossen Leibesschwachheit und hohen Alters noch weiter dahin aus Gnaden +gemildert worden, dass die zween Griffe mit glühenden Zangen vermieden +geblieben.« -- Das letzte Erkenntniss, welches wir kennen, ist vom 27. Juli +1694[98]. + +In der (damals freisingischen) =Grafschaft Wardenfels= (in Oberbaiern) war +in den Jahren 1589-1592 ein Hexenprozess anhängig, der damit endigte, dass +auf sieben Malefizrechtstagen achtundvierzig Frauen nach den grausamsten +Torturen zum Feuertode verurtheilt, und theils lebendig, theils nach +vorausgegangener Erwürgung verbrannt wurden. Wäre die Untersuchung mit dem +Eifer, mit dem sie begonnen war, auch fortgesetzt worden, so würden, wie +der Untersuchungsrichter in seinem Bericht vom 15. Januar 1592 sehr naiv +bemerkt, in der ganzen Grafschaft wenige Weiber der Tortur und der +Verbrennung entgangen sein. Die Hexenprozessakten bezeugen vielfältig, dass +die Peiniger sich im Angesichte ihrer Schlachtopfer Nichts abgehen liessen. +Ein besonderes Heft dieses ungeheuerlichen Prozesses hat die Aufschrift: +»Hierin lauter Expensregister, =was verfressen und versoffen worden=, als +die Weiber zu Wardenfels im Schlosse in Verhaft gelegen und hernach als +Hexen verbrannt wurden.« =Hormayr=, dem wir diese Mittheilung (S. 332 des +Jahrgangs 1831 seines Taschenbuchs für die vaterländische Geschichte) +verdanken, fügt noch hinzu: »Wie weit dieser Wahnsinn überhaupt in =Baiern= +gegangen sei, mögen auch die Consilia des berühmten Ingolstädter Lehrers +=Eberhard= bewähren, da sogar fürstliche und herzogliche Personen als +Zauberer und Hexen verdächtigt wurden, und die Frage wegen ihrer +Verhaftung, Tortur und Hinrichtung sehr ernsthaft berathen ward«[99]. + +Im =Breisgau=, wo (wie anderwärts) Hexenprozesse im sechszehnten +Jahrhundert nur selten vorgekommen waren, nahm die eigentliche +Hexenverfolgung erst während des dreissigjährigen Kriegs ihren Anfang. In +der Stadt =Offenburg= begann dieselbe am Ende des Jahres 1627, nachdem +kurz vorher mehrere Hexen in Ortenberg verbrannt waren, welche mehrere +Offenburgerinnen als Mitschuldige genannt hatten. Gegen diese schritt man +nun sofort mit der Tortur ein. Die dazu erforderlichen Werkzeuge schaffte +man grossentheils erst jetzt an, namentlich auch einen Hexenstuhl nach dem +Muster des Ortenbergers. Oft wurde die Tortur vier- bis sechsmal +angewendet, und dadurch beinahe immer ein Geständniss erpresst. Die +Exekution fand immer am dritten oder vierten Tage nach der Fällung des +Urtheils statt, und die Prozesse dauerten höchstens zwei bis drei Wochen. +Am 27. Juni 1628 wurden, um die Hexenprozesse noch mehr in Zug zu bringen +in Offenburg bekannt gemacht, dass Jeder, der eine Hexe einbringe, mit +einer »Fanggebühr« von zwei Schilling belohnt werden sollte; aber schon am +10. Juli sah man sich genöthigt, diese fluchbringende Einrichtung wieder +aufzuheben. -- In einem Zeitraum von nicht völlig vier Jahren wurden so in +Offenburg sechszig Personen als Hexen hingerichtet[100]. -- Der Blocksberg +des Breisgaus war der =Kandel=. + +Eine furchtbare Hexenverfolgung erhob sich 1662 in =Württemberg= von +Esslingen, Möhringen und Vaihingen aus. Die Untersuchung begann hier im +Juni 1662 und gewann, da von jedem Angeklagten die Anzeige von +Mitschuldigen herausgemartert ward, bald eine kolossale Ausdehnung und +dauerte bis zum Jahr 1665 an. Zu Esslingen richtete man das damals +leerstehende Augustinerkloster zu einem grossartigen Hexengefängniss ein, +welches mit dem Folterthurm durch einen Gang verbunden, und zu dessen +strengster Beaufsichtigung zwanzig Thurmhüter in Eid und Pflicht genommen +waren. Zeugen wurden zu Hunderten vorgeladen, um sich darüber vernehmen zu +lassen, ob ihnen nicht vor so und so vielen Jahren ein Kind erkrankt oder +ein Stück Vieh gefallen sei etc., und der Schrecken, von dem das Land +erbebte, liess die Vorgeladenen Alles bejahen, was man sie fragte[101]. + +In =Elsass= werden in dem Malefizprotokoll des einen Amtes Ballbronn aus +den Jahren 1658-1663 dreiundzwanzig Hinrichtungen von Hexen +aufgeführt[102]. In der zur Stadt Strassburg gehörigen Herrschaft Barr +nahmen die Denunziationen wegen angeblicher Hexerei einen so +schreckenerregenden Umfang an, dass der Magistrat der Stadt sich 1630 +veranlasst sah, ein »Mandat wider das Diffamiren wegen Hexerei« zu +erlassen[103], »weil bald kein ehrlicher Mensch mehr sicher sein mag.« + +Aus der Landgrafschaft =Hessen-Darmstadt= liegt nur ein geringes +Aktenmaterial zur Geschichte der Hexenprozesse im siebenzehnten Jahrhundert +vor; aber aus dem Wenigen ist doch zu ersehen, dass die Hexenverfolgung in +allen Landestheilen von Zeit zu Zeit immer von Neuem ausbrach. In der +Niedergrafschaft Katzenellnbogen, welche 1629 unter darmstädtischer +Herrschaft stand, wurden in diesem Jahre sogar auf ausdrückliches Verlangen +der Gemeinden in den einzelnen Kirchspielen Ausschüsse gebildet, welche die +Hexen aufspüren sollten. Doch wurden hier die Hexenprozesse, soweit es der +herrschende Aberglaube zuliess, noch immer mit einer gewissen Vorsicht +geführt. Während nämlich in den benachbarten nassauischen Grafschaften die +Hexenrichter ohne Weiteres Urtheile fällten und die Urtheile vollstrecken +liessen, ohne dass eine höhere Instanz davon Notiz nahm, mussten in +Hessen-Darmstadt nicht nur die Akten des Prozesses der juristischen +Fakultät an der Landesuniversität (damals zu Marburg, nicht in Giessen) zur +gutachtlichen Aeusserung eingesandt, sondern es musste auch hernach noch +das gefällte Urtheil derselben Fakultät zur Prüfung vorgelegt werden, die +dann die Akten mit einer Urkunde zurückschickte, worin sie erklärte, dass +dieses Urtheil »den Rechten und uns zugeschickten Akten gemäss« befunden +oder nicht befunden. Das so unter der Controle der Juristenfakultät +gefällte Urtheil durfte aber nicht eher vollzogen werden, als bis dasselbe +landesherrlich bestätigt war[104]. -- Dadurch wurde natürlich die +Hexenverfolgung selbst einigermassen eingedämmt; grausige Hexenprozesse +kamen aber in den Jahren 1631-1633, 1650-1653 und 1661 in der (in der +Wetterau gelegenen) freien Reichsburg =Lindheim= vor, welche damals unter +der ganerbschaftlichen Regierung eines Hermann von Oynhausen, Landdrosten +in braunschweigisch-lüneburgischen Diensten, eines Hartmann von Rosenbach, +Domdechanten zu Würzburg und einiger anderer Edelleute stand. Besonders +schrecklich war die letzte Hexenverfolgung in den Jahren 1661-1664. Der +v. Oynhausische Justitiar =Geiss=, ein gemeiner und geldgieriger Mensch, +hatte dem schwachsinnigen Landdrosten v. Oynhausen im Jahr 1661 +vorgestellt, dass es in Lindheim wieder von Hexen wimmele und dass man doch +nicht eher ruhen dürfe, bis das verfluchte Hexengeschmeiss zur Ehre der +heil. Dreifaltigkeit zu Lindheim und an allen anderen Orten vom Erdboden +vertilgt sei. Die Ganerben gaben zur Wiederaufnahme der Hexenverfolgung +ihre Zustimmung, Geiss, der sich selbst mehrere gleichgesinnte Bürger als +Blutschöffen erwählte, wurde zum Untersuchungsrichter ernannt, und alsbald +wurden mehrere Personen, die mit dem Teufel im Bunde stehen sollten, in die +Höhlen des (noch jetzt zu sehenden) Hexenthurms zu Lindheim geschleppt. Die +Verhafteten wurden hier, ohne dass man irgendwelche Vertheidigung zuliess, +durch den Scharfrichter und Schindersknecht auf die Folter gespannt und so +lange mit den ausgesuchtesten Martern gepeinigt, bis sie sich selbst als +Hexen und Zauberer bekannt hatten. Der Hebamme zu Lindheim wurde auf diese +Weise das Geständniss abgepresst, das Kind, welches die Ehefrau des +v. Rosenbachschen Müllers Schüler vor einem Jahre todt geboren, umgebracht +zu haben, obgleich die Schüler, darüber vernommen, keinem Menschen ein +Verschulden an ihrem Kinde beimass. Auf das Bekenntniss der Hebamme wurden +nun sechs Personen eingezogen, welche auf der Folter bekennen mussten: sie +hätten die Leiche des Kindes ausgegraben, in Stücke zerhauen, diese in +einem Topfe ausgekocht und daraus eine Hexensalbe bereitet. Obgleich nun +die Leiche des Kindes in Beisein des Vaters, des Ortspfarrers, des +Gevatters Schülers, des Rosenbachschen Verwalters und zweier Blutschöffen +ausgegraben und unversehrt gefunden wurde, so wurde dennoch beschlossen, +die sechs im Thurme eingesperrten Hexen, weil sie ihr Vergehen an dem Kinde +auf der Folter einmal bekannt hätten, zu verbrennen und der Müller Schüler +wurde unter Androhung schwerer Strafe bedeutet, von dem Befund der +Ausgrabung nichts zu sagen, bis die Justifizirung der sechs Hexen erfolgt +sei. Als nun die letzteren gebrannt waren, wurde eine andere Person, die +alte Becker-Margreth, eingezogen, zu welcher einer der Blutschöffen in den +Kerker ging und ihr zuredete, sie sollte sich nur des ihr zur Last Gelegten +schuldig bekennen, dann sollte sie auch kein Meister und Schindersknecht +angreifen, sondern sie sollte dann alsbald aufs Rathhaus geführt, und wenn +man sie hingethan (d. h. hingerichtet) haben werde, neben dem Kirchhof +beerdigt werden. Die Unglückliche sah, dass sie verloren war, und fügte +sich verzweiflungsvoll in ihr Geschick, gab nun aber noch vierzehn andere +Personen als Mitschuldige mit dem Bemerken an, diese sollten es auch +erfahren, wie das Hinthun und Brennen schmecke. Infolge dessen ward nun +auch Schülers Ehefrau als der Hexerei verdächtig eingezogen. Alsbald eilte +Schüler nach Würzburg, um dem Domdechanten von Rosenbach seine Noth zu +klagen und durch ihn das geliebte Weib zu retten. Bei seiner Rückkehr nach +Lindheim erfuhr er jedoch, dass dasselbe inzwischen in furchtbarster Weise +gefoltert worden sei, und nicht allein sich selbst der Zauberei schuldig +bekannt, sondern auch ihn selbst als Mitschuldigen genannt habe. Schüler +hatte kaum Zeit, sich von dem ersten Schrecken, mit dem ihn diese +Nachrichten befielen, zu erholen, als er sich selbst von dem Blutrichter +verhaftet und in den Hexenthurm geworfen sah, wo er in Ketten und Banden +gelegt ward. Am fünften Tage wurde er mit Werkzeugen, die ganz eigens für +ihn herbeigeschafft waren, gefoltert. Die unerträgliche Pein der Tortur +presste ihm das Geständniss seiner Schuld ab. Doch nahm er dasselbe alsbald +wieder zurück. Daher wurde er sofort aufs neue und noch schrecklicher +torquirt. Abermals trieb man ihn so zum Geständniss seiner Schuld, das er +jedoch hernach abermals zurücknahm; und schon wollte ihn Geiss zum +drittenmal auf die Folter spannen, als ein Tumult ausbrach, in welchem +Freunde es ihm möglich machten zu entfliehen. -- Während seiner Abwesenheit +wurde sein Weib am 23. Februar 1664 verbrannt. + +Hiermit war aber auch der Anfang vom Ende der Schreckenstage Lindheims +erschienen. Mehrere Weiber flohen nach Speier und erfüllten die Stadt mit +ihrem Wehklagen; die ganze Gemeinde klagte bei den Ganerben wie bei dem +Reichskammergericht gegen den Justitiar, der gegen alles göttliche und +menschliche Recht lauter Unschuldige einthürmen, foltern, würgen und +brennen lasse, infolge dessen das Reichskammergericht dem Blutgericht +Einhalt gebot; die Juristenfakultät zu Giessen mahnte zur Mässigung und +Vorsicht. Als daher Matthias Horn einem der Blutschöffen, der seine Frau +zur Folter schleppen wollte, einen Arm entzweischlug und der Scharfrichter +mit seinem Gesindel vor der Wuth des Volkes sich eiligst durch die Flucht +retten musste, und Andreas Krieger, der verhassteste unter den +Blutschöffen, kaum noch in seinem Hause Sicherheit fand, sah sich Herr +v. Oynhausen endlich (1666) genöthigt, seinen Justitiar, den er nicht mehr +schützen konnte, zu entlassen. -- Nicht weit von Lindheim ist ein Graben, +den das Volk noch heute den Teufelsgraben nennt. Bei ihm soll der +Blutrichter, als er mit dem Pferde über denselben setzen wollte, vom Pferde +gestürzt sein und den Hals gebrochen haben. + +Ein anderer Hexenprozess, der uns in den Originalakten vorliegt, kam 1672 +in dem hessendarmstädtischen Orte =Burkhardsfelden= im Busecker Thal vor. + +Im Jahre 1672 wurde nämlich Else Schmidt, genannt die Schul-Else, zu +Burkhardsfelden im Busecker-Thale, vor Gericht gestellt. Dem Anklagelibell +des Fiskals zufolge hatte sie Mäuse gezaubert, einen Knaben zur Hexerei +verführt und in Gegenwart des Teufels umgetauft, Hexentänze besucht, einen +Mann durch Branntwein und eine Frau durch Sauerkraut zu Tode behext, ein +Mädchen bezaubert, dass ihm die Haare ausfielen, auch Heilungen durch +Lorbeerabsud bewirkt, woraus der Schluss folgte, dass die behandelten +Krankheiten zuvor auch durch ihre Zauberei erzeugt waren. Mehrere Hexen +hatten auf die Schul-Else ausgesagt, und seit dem letzten Prozesse haftete +übler Ruf auf ihr. Da die Angeklagte leugnete, so wurde ein Zeugenverhör +angestellt und der Fiskal reichte eine Deductionsschrift ein, die mit +Citaten aus Bodin, Binsfeld und Delrio reichlich ausgestattet ist. In der +Refutationsschrift des Defensors wurden sowohl die Indizien, als die +Qualifikation der Zeugen[105] mit löblicher Klarheit bekämpft. Dennoch +verwarf, nachdem das Gericht die defensio pro avertenda tortura +abgeschlagen hatte, die Juristenfakultät zu Giessen die Einwendungen des +Defensors als unerheblich und erkannte auf die Folter. Die Angeklagte +überstand demgemäss eine zweistündige Marter, ohne das Mindeste zu +bekennen. Hierauf aber erschien der Fiskal mit neunundvierzig +Additionalartikeln, die im Wesentlichen auf Folgendes hinausliefen: Die +Schul-Else habe einst einer Frau in einem Wecke Zauberei beigebracht, +wodurch deren Knie so aufgeschwollen, dass der Pfarrer auf öffentlicher +Kanzel über solche Uebelthat gepredigt; die Thäterin habe dann einen +Aufschlag von zerriebenem Tabak und Bienhonig auf die kranke Stelle gelegt, +worauf sich die Geschwulst geöffnet und anderthalb Maass Materie und fünf +Arten von Ungeziefer, nämlich haarichte Raupen, Maueresel, Engerlinge, +Sommervögel und Schmeissfliegen, von sich gegeben habe. Auch wird +hervorgehoben, dass bei der neulichen Tortur keine Thräne zu bemerken +gewesen, dass aber der Scharfrichter an der rechten Seite der Angeklagten +ein Stigma entdeckt und beim Hineinstechen unempfindlich befunden habe. -- +In der abermaligen Zeugenvernehmung bestätigte die angeblich Bezauberte und +Geheilte Alles, auch den Punkt von dem Ungeziefer; der Defensor verwarf sie +als Zeugin in eigener Sache und Todfeindin; die Angeklagte stellte die +neuen Anschuldigungen gleich den früheren in Abrede. In einer sehr +leidenschaftlich gehaltenen Schrift begehrte jetzt der Fiskal eine +geschärftere Tortur; er nannte die Beklagte einen Höllenbrand, einen +Teufelsbraten, der hundertmal den Scheiterhaufen verdient habe. Von der +Juristenfakultät erging unterdessen, wie der Defensor behauptet, ein +lossprechendes Urtheil puncto repetitionis torturae, von dessen Existenz +der Fiscal jedoch nichts zu wissen vorgab und von welchem auch das +Gerichtsprotokoll nichts erwähnt. Gewiss ist es, dass man vorerst zur +zweiten Tortur nicht schritt, sondern am 6. Mai 1674, also nach +anderthalbjähriger Gefangenschaft des Weibes, die Nadelprobe vornahm. Ein +von zwei Gerichtsschöffen unterschriebenes Protokoll bezeugt, dass man +unter der rechten Schulter das Stigma entdeckt, mit zwei Nadeln durchbohrt +und ohne Blut und Empfindung gefunden habe. Hierauf sandte man die Akten an +die =Mainzer= Juristen, welche unterm 15. Juni 1674 ein Responsum abgaben, +aus dem wir folgende wesentliche Punkte ausheben: + +»Wir Senior und übrige Professores etc. befinden -- -- -- die Acta -- -- -- +nicht also beschaffen, dass mit der vom Herrn Fiskal begehrten zweiten, und +zwar völligen Tortur gegen die peinlich Beklagtin prozedirt werden könne: +und hätte ihrer auch mit der ersten harten Tortur verschonet und dero +Defensional-Articuln keineswegs verworfen werden sollen, aus folgenden +Ursachen: [Folgen die Gründe]. -- Und thut im Uebrigen wenig zur Sach, +dass die löbl. Juristenfakultät zu Giessen die Beklagtin Elisabeth zu der +ersten Tortur condemnirt habe; dero rationes decidendi sind nicht apud +acta. Und ist daran Unrecht beschehen, dass dieses arme alte Weib nach +Ausweis des Protokolls -- zwo ganze Stund lang mit den Beinschrauben und an +der Folter so überaus hart gepeiniget worden. Noch unrechter aber ist darin +beschehen, dass der Herr Fiskal, ohnerachtet dass die verba finalia illius +protocolli so viel geben, dass sie Elisabeth nach ausgestandener solcher +erschröcklicher Tortur absolvirt worden seye (nimirum ab ulteriore +tortura), nichts desto weniger in seiner also intitulirten Confutation und +Gegensubmission-Schrift, wie auch endlichen Gegenschlussschrift die +reiterationem torturae contra istam miserrimam decrepitam mulierem so stark +urgirt hat, gleichsam dieses alte Weib propter suspicionem hominum quovis +modo hingerichtet und verbrennet werden müsste, sie seye gleich eine +Zauberin, oder nicht. -- -- -- Wie deme, so ist die Sach nunmehr in so +schlechtem Stand, dass sich ohne Bedrückung und Schaden eines oder des +andern Theils, oder gar beeder Theile kein Temperament ersinnen lässt. -- +Gut wäre es, wenn die unschuldig beklagte Elisabeth durch glimpfliche +Mittel dahin bewogen werden könnte, dass sie den Ort ihrer jetzigen Wohnung +verändern und sich anders wohin begeben thäte, angesehen sie ohne +Aergerniss, Widerwillen und continuirliche Unruhe des Orts Unterthanen +nicht wird wohnen können. Dafern das von ihro, wie zu besorgen, in Güte +nicht zu erhalten, so ist nöthig, dass die Obrigkeit öffentlich verbiete, +dass Niemand bei Vermeidung wohlempfindlicher Geld- und andern Strafen sich +gelüsten lassen solle, sie Elisabeth und die Ihrigen an ihren Ehren mit +Worten oder Werken anzugreifen, oder auch von dem wider sie bishero +geführten peinlichen Hexenprozess mit andern Personen etwas zu reden. -- +Und damit sie Elisabeth desto leichter bewogen werden möge, ihre gegen den +Herrn Fiskal habende schwere Actionem injuriarum, item ad expensas litis, +damna et interesse fallen und schwinden zu lassen, so ist rathsam, dass die +Obrigkeit sie Elisabeth alsbald ihrer Haften erlasse, mit der Vertröstung, +dass man den Herrn Fiskal zu Zahlung der Prozesskosten anhalten, auch an +allen Orten der Buseckischen Obrigkeit bei hohen Geld- und andern harten +Strafen ernstlich verbieten wolle, dass Niemand sie Elisabeth, oder auch +ihre Kinder an ihren Ehren angreifen solle. -- Im Fall nun die oftgenannte +Elisabeth mit diesem Temperament, wie zu vermuthen, sich befriedigen lassen +wird, so ist der Herr Fiskal einer grossen Gefahr überhoben, im Widrigen +aber secundum jura in periculo durae sententiae, der Ursachen halben wir +diesem unserm Responso keine sententiam beifügen. Und dass aller obiger +Inhalt den kaiserlichen Rechten gemäss seye, wird mit unserer Fakultät zu +End aufgedrucktem gewöhnlichen Insiegel beurkundet.« + +Hält man dieses Responsum gegen diejenigen, welche gleichzeitig und später +in ähnlichen Sachlagen von andern katholischen Juristenfakultäten, und +selbst von den protestantischen zu Tübingen, Giessen, Helmstädt u. a. zu +ergehen pflegten, so muss den Mainzer Juristen die Ehre bleiben, dass sie +unter die ersten gehören, welche auf die Bahn der Humanität einzulenken +wussten. + +In der Landgrafschaft =Hessen-Cassel= war im siebenzehnten Jahrhundert +derselbe Aberglaube heimisch, der damals alle Welt beherrschte. Ein +Bettelweib aus Bottendorf, welches wegen Abfalls von Gott und wegen +allerlei Zauberei (es hatte den Bauern das Vieh behext, Mäuse gemacht etc.) +1648 hingerichtet war, hatte einen zehnjährigen Knaben in ihre Zauberkünste +eingeweiht und mit dem Teufel persönlich bekannt gemacht, so dass nun auch +er, wie er selbst gestand, Mäuse machen, Vieh behexen und sonstiges +Teufelszeug verrichten konnte. Die Sache kam bei der Kanzlei zu Marburg zur +Anzeige, welche dem Pfarrer zu Bottendorf aufgab, des Knaben, der vom +Bettelvogt bereits mit Ruthen gestrichen sei, sich anzunehmen, ihn seinem +Vater zu übergeben und für seine Unterweisung im Katechismus zu sorgen, +damit er womöglich aus den Stricken des Satans wieder befreit werde. Der +Pfarrer berichtete jedoch hierauf an die Kanzlei, dass es unmöglich sei, +den Knaben in die Schule zu bringen, indem alle Leute des Orts erklärt +hätten, dass sie, wenn dieser Teufelsbube in die Schule käme, alle ihre +Kinder, um sie nicht ebenfalls in die Hände des Teufels gerathen zu lassen, +vom Besuche derselben zurückhalten würden. + +Wie in anderen Orten so fürchtete man auch in Hessen-Cassel das geheime +Treiben und die Begegnung des Teufels. Im Jahr 1672 sagte in Marburg ein +Soldat, Joh. Scharff, vor Gericht aus: er habe von seiner Wirthin Sohn +einen Zirkel geborgt, und als er denselben aufgethan, sei aus ihm Wasser +herausgespritzt. Darauf habe er den Zirkel ins Wasser geworfen. Alsbald +aber sei ihm der böse Feind erschienen und habe ihn zwingen wollen, den +Zirkel wieder aus dem Wasser zu holen. Er habe es aber nicht gethan, +sondern sich Gott befohlen. Späterhin sei ihm der Teufel noch einmal +erschienen und habe ihn abhalten wollen, das heil. Abendmahl zu empfangen +etc. + +Auch hat der Hexenwahn in Hessen ganz dieselbe Gestalt, dieselben Merkmale +wie anderwärts. Die bösen Weiber sagen sich von Gott mit den Worten los: +»Hier stehe ich auf dieser Mist, und verleugne den Herrn Jesum Christ.« +Alsdann kommt der Teufel, lässt das Weib sich ihm zusagen, tauft es unter +dreimaliger unsauberer Begiessung mit den Worten: »ich taufe dich im Namen +des Teufels« und fordert es auf, ihm zu Willen zu sein. Unzählige wüste und +einsame Plätze im Lande wurden als die Malstätten der Hexensabbathe +bezeichnet. Da erkieste sich der vorsitzende Teufel unter den erschienenen +Hexen eine als »Königin«, mit der er den Tanz eröffnete, die Musik dazu +machten Hexenpfeifer, die auf dem Hinteren von schwarzen Katzen bliesen, +Trommler u. s. w. Eine Anzahl von Hexen diente als »Leuchter« etc. Am +ärgsten scheint der Hexenwahn im Anfang der zweiten Hälfte des +siebenzehnten Jahrhunderts in Hessen-Cassel grassirt zu haben. Im Jahr 1669 +kam das Gerücht in Umlauf, dass in dem oberhessischen Dorfe Wohra sich kaum +drei Menschen vorfänden, die nicht der Hexerei ergeben wären, wesshalb man +es in der Umgegend das »Hexendorf« nannte. + +Natürlich war man unter solchen Umständen auch in Hessen in der Verfolgung +der Hexen nicht träge. Die Verdächtigten wurden eingezogen, »ad bancum +geführt«, wurden »in banco gefragt« und mussten »güt- und peinlich« +bekennen. Die Folter wurde zuweilen in entsetzlicher Weise angewendet. +Allein wenn schon die Hexenverfolgung in Hessen durch das ganze +siebenzehnte Jahrhundert hin dauerte[106], so kamen hier verhältnissmässig +doch bei Weitem nicht so viele Hexenverbrennungen vor als in anderen +Ländern. Auch war das Prozessverfahren immer ein streng geordnetes. Die +Prozessakten mussten von der juristischen Fakultät zu Marburg geprüft und +das Todesurtheil musste dem Landesherrn zur Bestätigung vorgelegt werden. + +Hatte es sich im Prozess herausgestellt, dass die Verhörte sich wohl des +Lasters der Zauberei im höchsten Grade verdächtig gemacht, dass ihr +dasselbe aber doch nicht sicher erwiesen werden konnte, so wurde sie zwar +ab instantia entbunden, aber gewöhnlich mit Landesverweisung unschädlich +gemacht oder zu öffentlicher Arbeit verurtheilt, und so für eine Zeit unter +öffentliche Aufsicht gestellt und auch ein solches Urtheil musste von der +juristischen Fakultät geprüft und bestätigt sein, wenn es rechtskräftig +sein sollte[107]. Vor der Entlassung aus dem Kerker musste jedoch die +Inquisitin Urphede schwören und geloben, dass sie nicht allein die +aufgelaufenen Gerichtskosten bezahlen, sondern auch wegen der +ausgestandenen Haft und Tortur sich weder an der Landesherrschaft noch an +deren Beamten und Unterthanen rächen wollte. + +Aber auch die Lage der Freigesprochenen war oft, ja sogar in der Regel, +eine überaus traurige. Man hielt sie im Kerker noch fest, bis die +Gerichtskosten bei Heller und Pfennig bezahlt waren. Die Mutter eines +Bürgers Fröhlich zu Felsberg z. B. war der Zauberei beschuldigt, zum +peinlichen Prozess condemnirt, zwei Jahre im Thurm »angeschlossen« in Haft +gehalten und gefoltert worden. Das Gericht selbst bezeugte, dass die Frau +die peinliche Frage zu grosser Verwunderung ausgestanden und nichts bekannt +habe. Daher war die Unglückliche von der Juristenfakultät zu Marburg 1664 +freigesprochen worden. Die peinlichen Richter wollten sie aber nicht aus +ihrer Haft entlassen, bis ihr Sohn für die Zahlung der (62 Rth. 18 Albus, +d. h. nach dem jetzigen Geldwerth etwa 900 Mark) Bürgschaft geleistet +hätte, worüber der Sohn bei dem Landgrafen Beschwerde führte. + +In der Volksmeinung war jedes Weib, das einmal in den Verdacht der Hexerei +gekommen war, unehrlich. Als 1695 (also ganz am Ende des siebenzehnten +Jahrhunderts) die Wittwe eines dasigen Schneidermeisters, die als der +Zauberei verdächtig lange Zeit auf dem Schlosse im Hexenthurm gesessen +hatte, vor der Beendigung des mit ihr angestellten Prozesses gestorben war, +musste die (anfangs sich weigernde) Schneiderzunft daselbst durch Drohungen +gezwungen werden, die Leiche der »Hexe« zu Grabe zu tragen. -- Wie aber in +der ersten Hälfte des Jahrhunderts ein Theil der Geistlichkeit in dieser +Beziehung dachte, ist aus einem Consistorialprotokoll vom 15. April 1664 zu +ersehen. Im Jahr 1663 war nämlich eine zu Eschwege lebende Wittwe +(Holzapfel) in den Verdacht der Hexerei gekommen. Darüber in Haft und +Untersuchung genommen, hatte sie die völlige Grundlosigkeit dieser +Beschuldigung dargethan und war freigesprochen worden. Aber gleichwohl +wollten der Superintendent Hütterodt und dessen beide Amtsbrüder zu +Eschwege die anrüchig Gewordene nicht zum Abendmahl zulassen. Die Wittwe +wendete sich daher beschwerdeführend an das Consistorium zu Cassel und +dieses gab Hütterodt auf, der Wittwe die Gemeinschaft des Sakraments nicht +zu versagen. Die drei Geistlichen aber beharrten hartnäckig bei ihrer +Weigerung, indem sie sogar erklärten, sie würden eher ihre Aemter +niederlegen, als der Holzapfel das Sakrament reichen. Da beschloss indessen +das Consistorium durchzugreifen, lud die Geistlichen vor seine Schranken +und zwang dieselben der Wittwe, »da sie des beschuldigten Lasters der +Hexerei nicht habe überführt werden können«, den Trost des +Sakramentsgenusses zu gewähren. + +Seltsamer Weise kam in Hessen auch der Fall vor, -- wohl der einzige Fall +dieser Art, -- dass eine =Jüdin= als Hexe angesehen ward. Die Jüdin Golda +nämlich, des Kaiphas zu Kell im Amte Ulrichstein Tochter und des Juden +Rubens zu Treis a. d. Lumde Ehefrau, hatte im Jahr 1669 ihr Häuschen zu +Treis in der Absicht angesteckt, um dadurch das ganze Dorf in Asche zu +legen. Vor Gericht gezogen, gestand sie nicht nur diese ihre Absicht, +sondern auch, dass sie ihre Seele dem Teufel verschrieben, dass sie in +ihrer Jugend mit einem Bäckergesellen gebuhlt habe, dass sie von ihrer +Mutter schon im Mutterleibe verflucht worden sei, und dass sie darum diese +wieder verflucht habe. Sie erklärte, dass sie sich von Gott verstossen +wisse und nicht mehr beten könne, und bat darum um den Tod, womöglich mit +dem Schwerte. -- Sie ward nach Marburg in den Thurm gebracht, hier aber als +irrsinnig erkannt und bald entlassen. -- Von einer etwaigen +Teufelsbuhlschaft war in dem Prozess keine Rede. + +Besonders schwunghaft wurde die Hexenverfolgung in der (seit 1647 zu +Hessen-Cassel gehörigen) Grafschaft =Schaumburg= betrieben. Hier hatte ein +Professor der Jurisprudenz zu Rinteln, =Hermann Göhausen= aus Brakel im +Lippeschen ([+]1632) im Jahr 1630 -- zu derselben Zeit wo in Rinteln (1631) +der menschenfreundliche =Friedrich Spee= seine Cautio criminalis (heimlich) +drucken liess -- seine Anweisung zur Führung des Hexenprozesses[108] +herausgegeben, =worin er vor unzeitigem Mitleiden warnte=. Nach diesem +Codex wurde nun in Rinteln gegen die Hexen verfahren. Im hessischen +Staatsarchiv liegen namentlich aus der Zeit von 1654 an zahlreiche +Hexenprozessakten vor, die mancherlei Eigenthümliches wahrnehmen lassen. +Die Verhaftung und Verhörung der Verdächtigen ging von Bürgermeister und +Rath aus, welche die Eingezogenen im Rathhaussaal zu Protokoll vernahmen. +Doch ist zu beachten, dass Bürgermeister und Rath in Hexensachen nichts +thaten, ohne die juristische Fakultät zu Rinteln zu befragen, so dass diese +der eigentliche Hexenrichter war. War das erste Protokoll, in welchem die +Angeklagten jede Schuld ableugneten, der Fakultät zugeschickt, so verfügte +diese, dass die Verdächtigen zur Folter geführt und hier nochmals zu einem +reuigen Geständniss ihrer Schuld ermahnt werden sollten. Gewöhnlich +appellirten dann dieselben an die Wasserprobe, welche an der Weser in der +Weise vorgenommen ward, dass man sie zweimal an Händen und Füssen +kreuzweise gebunden und einmal ungebunden ins Wasser liess. Regelmässig +schwammen aber dabei die Angeklagten oben auf, wesshalb nun die Fakultät +auf Anwendung der scharfen Frage erkannte. Am 21. Aug. 1660 wurde eine +Angeklagte auf der Folter =elfmal= aufgezogen und dabei noch »etliche Male +gewippt«. Gewöhnlich schrieb die Fakultät folgende generellen +»Inquisitionales« vor, über welche den Unglücklichen Geständnisse +abgefoltert werden sollten: 1) ob sie zaubern könnten; 2) von wem, zu +welcher Zeit und an welchem Orte sie es gelernt und was sonst dabei +vorgegangen; 3) ob sie Menschen und Vieh mit Bezauberung und Vergiftung +Schaden gethan; 4) wem, an welchem Ort, zu welcher Zeit und mit was für +Mittel; 5) ob sie andere Personen, Männer oder Weiber kennten und wüssten, +so neben ihnen zaubern könnten, und woher sie solches wüssten. -- War nun +bezüglich dieser und der übrigen Spezialfragen den Gefolterten das +gewünschte Geständniss abgepresst, so ordnete die Fakultät auf Grund des +ihr vorgelegten Torturprotokolls ein peinliches Halsgericht an, welches auf +dem Marktplatze gehalten ward, und von diesem ging es dann entweder direkt +oder nach nochmaliger Einkerkerung der Verurtheilten zum Scheiterhaufen. + +So wüthete die Hyder der Hexenverfolgung Jahr aus Jahr ein in allen Gauen +Hessens, bis zum Jahr 1673, wo dieselbe nachzulassen begann. + +Im Jahr 1672 war auf leeres Geschwätz hin die Katharine, Ehefrau des +Opfermanns Lips zu Betziesdorf in Oberhessen -- ein heldenhaftes Weib -- in +den Hexenthurm zu Marburg eingesperrt und in grässlicher Weise torquirt +worden[109]. Indessen hatte man ebensowenig aus derselben ein Geständniss +herausmartern als wirkliche Indizien herbeischaffen können. Sie wurde daher +von der Instanz entbunden und nach Ausstellung der Urphede (4. Mai 1672) +entlassen. Indessen behielt man die Frau fortwährend im Auge, und indem man +endlich die gewünschten Indizien gewonnen zu haben glaubte, so wurde sie im +folgenden Jahre wiederum verhaftet und am 4. November 1673 zu Marburg +nochmals und noch entsetzlicher gemartert. Sie wurde viermal aufgezogen, +sechzehnmal wurden die Schrauben so weit geschraubt als es nur möglich war, +und da sie wiederholt in Starrkrampf verfiel, so wurde ihr wiederholt mit +Werkzeugen der Mund aufgebrochen, damit sie bekennen sollte. Bald betete +sie, bald brüllte sie »wie ein Hund«. Aber grösser noch als die Bosheit +ihrer Peiniger war die Seelenstärke dieses Weibes, denn sie gestand nichts. +In dem Berichte an die Landgräfin Hedwig Sophie vom 4. November 1673, mit +welchem die fürstlichen Räthe zu Marburg die Einsendung der Akten +einschliesslich des Torturprotokolls begleiteten, bemerkten dieselben, dass +die Frau auf der Folter durch Zauberei sich müsse unempfindlich gemacht +haben, weil sie sonst die Tortur unmöglich in solcher Weise hätte ertragen +können. Da sah aber doch die Landgräfin ein, dass sie die Gerichte nicht +länger dürfe so fortwüthen lassen. Allerdings wurde die unglückliche Lips +zur Landesverweisung begnadigt; zugleich aber erliess die Landgräfin von +Kassel aus unter dem 15. November 1673 an die Kanzlei zu Marburg den +Befehl, »das Gericht ernstlich dahin anzuweisen, dass dasselbe in +dergleichen Hexenprozessen mit sonderbarer Circumspection und Behutsamkeit +verfahre, insonderheit auf blosse Denunziation und anderen geringen +Argwohn, wenn nicht das Corpus delicti notorie und andere starke und +triftige Umstände vorhanden, nicht so leicht Jemanden zu Haften bringe, +weniger denselben ohne vorhergehende Communikation mit den Räthen peinlich +vorstelle.« + +Von da an verringerte sich die Zahl der jährlich vorkommenden +Hexenprozesse. Doch fand und verfolgte man hier und da in Hessen noch über +das Ende des siebenzehnten Jahrhunderts hinaus Hexen; allein man verfuhr +in der Einziehung und Inquisition vorsichtiger und brannte weniger. Der +letzte Hexenprozess, über welchen im hessischen Staatsarchiv Akten +vorliegen, fand in den Jahren 1710 und 1711 statt. Damals war nämlich die +Ehefrau Anna Elisabeth Ham zu Geismar allerlei zauberischer Tücken +beschuldigt worden. Man hatte sie daher in den Hexenthurm zu Marburg +gebracht, verhört und der Fiskal hatte, da sich die Verhörte keiner +Zauberei schuldig bekennen wollte, Tortur beantragt. Das Gericht ging +jedoch auf den Antrag nicht ein, sondern entband am 13. Mai 1711 die +Angeklagte von der Instanz. In dem Verhör hatte aber dieselbe auf Befragen +noch bekennen müssen, es sei »wahr und ausser allem Zweifel, dass es +wirkliche Hexen und Zauberer gebe, die nämlich Gott absagen, sich mit dem +Teufel verbinden, durch dessen Hülfe und Unterricht mit verborgenen Künsten +Menschen und Vieh Schaden zufügen, auch wohl Wunderthaten verrichten.« -- +So ging die Hexen Verfolgung in Hessen zu Ende. + +In =Nassau= wüthete die Hexenverfolgung namentlich seit 1628. Um hier mit +den Unholden recht gründlich aufzuräumen, bestellte die Landesherrschaft in +den Dörfern Ausschüsse, welche als öffentliche Ankläger alle wegen Hexerei +verdächtig werdenden Personen den im Lande umherziehenden Hexencommissären +zur Anzeige bringen sollten, woneben den Geistlichen auf einer +Landessynode, welche der Superintendent Weber am 3. November 1630 zu +Idstein hielt, aufgegeben ward, ihre Gemeinden von der Kanzel herab vor dem +gräulichen Laster der Zauberei zu warnen, -- was seitdem namentlich an +jedem St. Andreastage geschah. Und rasch füllten sich alle Kerker mit +Unglücklichen, die als Verbündete und Werkzeuge des Satans galten. Durch +die Folter erfuhr man von ihnen die Namen von gewissen Stätten, an denen +die Hexen und Zauberer ihre Versammlungen hielten, namentlich die Limburger +Haide zwischen Diez und Limburg, die Herrenwiese bei Dillenburg, die +Klippelshaide und die Altenburg bei Idstein, die Deissighafer Haide bei der +Eiche u. s. w. Dahin kamen die Hexen und Zauberer auf Ofen- und Mistgabeln +reitend, oder in einem von vier schwarzen Katzen gezogenen Wagen fahrend, +zusammen, tanzten nach der Querpfeife, der Trommel, der Trompete, assen und +tranken und buhlten miteinander. Die Seuche des Hexenwahns hatte bereits +alles Volk erfasst, so dass in der ungeheueren Erregung, welche die +Gemüther ergriff, Einzelne sich selbst für Hexen hielten. Ein Mädchen aus +Amdorf, Katharine Jung, bekannte sich selbst bei ihrem Vater als Hexe, der +sich infolge dessen in seinem Gewissen dazu gedrängt fühlte, am 1. Mai 1631 +die eigene Tochter in Herborn zur Anzeige zu bringen, wo sie schon am +11. Mai hingerichtet wurde. Das Prozessverfahren war meist ein sehr +summarisches. Selten dauerte ein Prozess über vierzehn Tage, indem man mit +der Tortur Alles rasch fertig brachte. Nicht Wenige starben aber in den +Kerkerlöchern der Hexenrichter infolge der erlittenen Tortur oder machten +aus Verzweiflung ihrem Leben selbst ein Ende. Das Eine wie das Andere war +nach allgemein herrschender Annahme natürlich das Werk des Teufels. So fand +man in Herborn Hans Martin Stein's Wittwe, die wegen Hexerei in +Untersuchung stand und gefoltert war, Tags darauf todt im Gefängniss. Das +konnte aber nicht mit rechten Dingen zugegangen sein. Erinnerte man sich +doch, dass während der Tortur eine Speckmaus, so gross wie eine Taube, in +den Thurm geflogen war! Ja es legten selbst zwei berühmte Aerzte zu Herborn +bei drei Frauen, die nach überstandener Tortur entseelt im Kerker +vorgefunden waren, das visum repertum ab, dass die eine weder an den Folgen +der Tortur noch an einer Krankheit gestorben, sondern dass ihr der Hals +umgedreht sei, dass die zweite müsse Gift genommen haben, und dass sich bei +der dritten über die Todesursache nichts Sicheres sagen lasse. -- Eine Frau +von Langenaubach machte in der Nacht vor dem bereits bestimmten Tage ihrer +Exekution ihrem Leben dadurch ein Ende, dass sie das feuchte Stroh ihres +Schmerzenslagers anzündete, und sich in dem Rauche erstickte. Dabei aber +lebten die Hexenrichter herrlich und in Freuden. Der Amtskeller zu Camber +schrieb am 28. Nov. 1630, »dass wenn über die Zauberer Verhör gehalten +werde, Alles auf Kosten der Hexen gehe und man nichts fehlen lasse, Kost +und Wein würden bei dem Wirthe geholt.« + +So ging es im Nassauer Lande vier Jahre lang, von 1629-1632, und in diesen +vier Jahren sah man in allen Theilen des Landes die Scheiterhaufen lodern. +Allein in Dillenburg wurden damals fünfunddreissig, in Driedorf dreissig, +in Herborn sogar neunzig Personen justifizirt. Schliesslich drohte die +Hexenverfolgung sogar Leute, die den hervorragenderen Ständen angehörten, +zu erfassen. So war der Geheimsekretär Dr. Hön zu Dillenburg, ein +Vertrauensmann des Grafen, der denselben zu den wichtigsten Missionen +gebrauchte, von einer wegen Hexerei in Untersuchung gezogenen Person zu +Eibach angezeigt worden, dass er als Hexenmeister am Hexensabbath Theil +genommen und daselbst die üblichen Gräuel begangen habe. Auf der Limburger +Haide sollten die Vornehmen beim Hexentanz sich oft haben sehen lassen; ja +man fand sogar einmal bei einer notorischen Hexe den silbernen Becher eines +vornehmen Herrn, mit welchem der Wein bei einem solchen Gelage kredenzt +worden sein sollte. + +Vielleicht trug gerade diese Wendung, welche die Hexenverfolgung nahm, dazu +bei, dass dieselbe nach 1632 überall im Lande nachliess. Doch schon 1638 +brach die Seuche aufs Neue aus, indem damals auf ausdrückliches Verlangen +der Gemeinden aufs Neue Ausschüsse zur Aufspürung der Hexerei ernannt +wurden, namentlich im Lande =Siegen=. Dem Schultheissen zu Freudenberg +wurde ein Verweis ertheilt, weil er die Denunziationen der öffentlichen +Ankläger unbeachtet gelassen hatte. Bald war daher keine Frau und kein +Mädchen im Lande vor den Fallstricken der Hexen-Inquisition mehr sicher und +die Landesherrschaft sah sich doch genöthigt, das Treiben derselben in +gewisse Schranken zu verweisen. Der Graf =Johann Ludwig= zu Hadamar erliess +daher unter dem 20. Juli 1639 an seine Räthe ein Reskript, worin er +erklärte, dass allerdings das Laster der Zauberei bestraft werden müsse, wo +es sich zeige, zugleich aber auch die Räthe ermahnte, darauf +hinzuarbeiten, »dass keinem Unschuldigen weder an Ehre, Leib und Seele zu +kurz oder mehr geschehe, wie man gemeiniglich zu thun pflege. Dabei sei +grosser Fleiss, Sorge und Fürsichtigkeit zu gebrauchen, und solches mit +gottesfürchtigen und gelehrten Theologen und Rechtsgelehrten zu +berathschlagen, auch unverdächtige, gottesfürchtige, verständige Leute zu +Commissären zu gebrauchen, damit die Bosheit gestraft und die Unschuld +beschützt werde.« Durch dieses Einschreiten des Grafen mag manches schon +bedrohte Leben gerettet worden sein; aber die in dem nassauischen +Staatsarchiv zu Idstein massenhaft aufbewahrten Akten von Hexenprozessen +beweisen, dass der Dämon der Hexenfurcht und der Hexenverfolgung im Lande +Nassau durch das ganze Jahrhundert hin wüthete[110]. Ein grosser +Hexenprozess fand 1676 zu Idstein statt, der insbesondere wegen des Standes +der angeklagten und verurtheilten »Hexe« besonderes Aufsehen machte. Der +Prozess betraf nämlich die Gattin des Pfarrers von Hefftrich bei Idstein, +Cäcilie, geb. Wicht. Das Gericht erkannte auf den Tod durch Feuer, und der +Graf Johann VI. von Nassau-Dillenburg bestätigte am 22. März 1676 das +gefällte Urtheil[111], welches alsbald vollzogen ward. + +In =Hamburg= war im Jahre 1603 (oder 1605) die Aufstellung eines neuen +Stadtrechts erfolgt[112], in welchem es (IV. 2) hiess: »Die Zauberer und +Zauberinnen, die mit verbotenen Mitteln dem Menschen oder dem Vieh an Leib +und Leben Schaden zufügen, oder auch, die aus bösem Vorsatz von Gott und +seinem heil. Wort vergessentlich abtreten und mit dem bösen Feinde +sonderbare, hochärgerliche Verbündnisse machen, werden, nach Gelegenheit +ihrer beweislichen Bewirkung, mit Feuer oder mit dem Schwert am Leben +gestraft.« -- Das Gesetz unterscheidet also zweierlei Verbrechen, nämlich +das der Schädigung von Menschen und Vieh durch verbotene Zaubermittel und +das des aus bösem Vorsatz (also auch zum Zwecke der Schädigung) +eingegangenen Teufelsbündnisses. Die Zauberei an sich wird also nicht +ausdrücklich bedroht. Wichtiger aber ist, dass die im älteren Recht +ausgesprochene Ergreifung des Verbrechers auf frischer That nicht mehr als +Merkmal eines strafbaren Verbrechens hingestellt, sondern der +Kriminalbeweis gefordert wird, womit die Möglichkeit gegeben war, schon das +=Geständniss=, das =erpresste= Geständniss als Beweis geltend zu machen. +Daher kam die Hexenverfolgung in Hamburg jetzt erst recht in Zug. Doch +gelangte dieselbe hier niemals zu einer solchen Ausdehnung wie anderswo. Im +Jahr 1643 wurde eine »alte Hexe« Cillie Haubeis hingerichtet. Es wird von +ihr gesagt, dass sie ihren Mann ermordet habe, dass sie darum viermal mit +dem Rade gestossen und dass alsdann ihr Körper zu Asche verbrannt worden +sei. Dieses war die letzte nachweisbare Hexenverbrennung in Hamburg, die +sich noch damit entschuldigen lässt, dass hier ein Gattenmord zu sühnen +war[113]. + +In =Pommern= machte die Prozedur gegen eine adliche Dame, =Sidonie von +Borck=, besonders viel von sich reden. Dieselbe war allerdings eine +unerquickliche, rohe, ränkesüchtige und noch im siebenundfünfzigsten +Lebensjahre heirathslustige Person, die im Stift Marienfliess, in welchem +sie mit zweiundzwanzig anderen (meist jüngeren) Klosterschwestern +zusammenlebte, allgemein gehasst ward. Der Klosterhauptmann bezeichnete sie +amtlich als »Klosterteufel, unruhiges Mensch, Schlange.« Die allgemein +Gehasste war aber bald auch die von Allen Gefürchtete, indem sie sich =der +Kraft ihres Gebets zur Bestrafung ihrer Feinde= rühmte und dabei allerlei +Quacksalberei trieb und sympathetische Kuren machte. Als nun eine +umherziehende alte Wahrsagerin, die »dicke Wolte Albrechts«, die man als +der Hexerei verdächtig eingezogen hatte, auf der Folter sich der +Teufelsbuhlschaft schuldig und auf die Sidonie von Borck als ihre +Mitschuldige bekannt hatte, war das Geschick der letzteren bereits +entschieden. Die Wahrsagerin ward hingerichtet, die Urgicht derselben gegen +Sidonie stand somit unwiderruflich fest und diese ward als Teufelsbuhlin, +welche den Herzog Philipp II. von Pommern wegen Rechtsversagung aus Rache +»=zu Tode gebetet=« habe, aus dem Kloster nach Stettin in die damals schon +verödete Oderburg gebracht. In der nun mit ihr angestellten Inquisition +wurden gerichtsseitig die unsinnigsten Dinge zur Belastung der +Unglücklichen vorgebracht. Sie gestand, dass sie oft den Psalm 109 bete, +aber ohne dabei an bestimmte Personen im Bösen zu denken. Sie sollte aber +auch einen »Sachsenspiegel« haben, durch welchen sie mit Hülfe ihres +Buhlteufels, Chim genannt, alles erfahre. Sidonie wusste sich trefflich zu +vertheidigen, indem sie die gegen sie zusammengehäuften Anschuldigungen als +baaren Unsinn erwies; allein der Schöppenstuhl zu Magdeburg, dem man die +umfangreichen Untersuchungsakten zugeschickt hatte, erkannte auf Vornahme +der scharfen Frage, worauf die Greisin am 28. Juli 1620 in dem grossen +Saale der Oderburg im Beisein des Schlosshauptmanns, des Schultheissen und +einiger Gerichtspersonen von dem Scharfrichter entkleidet, auf die Folter +gespannt und so lange torquirt ward, bis sie die gewünschten Geständnisse +abgelegt hatte. Von der Folter herabgenommen erklärte sie, »sie begehre +nicht länger zu leben«, und bat, zum Sterben bereit, den Beistand des +Seelsorgers. Viele benachbarte Fürsten legten für die Verurtheilte Fürbitte +ein, jedoch ohne Erfolg. Am 19. August 1620 ward sie auf dem Rabenstein vor +Stettin erst enthauptet und dann zu Asche verbrannt[114]. + +In der Reichsstadt =Nordhausen= war frühzeitig ein milderes Verfahren gegen +Hexen heimisch geworden. Am 8. März 1644 waren zwei derselben mit +Ausweisung aus der Stadt bestraft worden[115], während in dem benachbarten +=Stolberg= noch am 30. Oktober 1656 eine Hexe enthauptet und verbrannt, und +1657 zwei Bürgerfrauen, die von jener angegeben waren, wegen Umgangs mit +dem Teufel etc. ebenfalls auf den Scheiterhaufen gebracht wurden[116]. + +Unter den Prozessen, welche die eigentliche Natur des Hexenprozesses recht +klar aber auch in herzbewegendster Weise erkennen lassen, verdient eine +Verhandlung hervorgehoben zu werden, die sich 1629 zu =Pfalz-Neuburg= +zutrug[117]. Dort lebte die ehrbare und fromme Hausfrau eines Wirthes +Käser, der ehedem die Wirthschaft auf der Trinkstube zu Eichstätt geführt +hatte und späterhin nach Rennertshofen übergesiedelt war. Die Frau, =Anna +Käserin=, mag an Schwermuth gelitten haben. Ihr Mann, der sie sehr lieb +hatte und während des Prozesses über sie vernommen wurde, erklärte nämlich +zu Protokoll: Er könne in Wahrheit wohl sagen, dass seine Frau seit sieben +Jahren nie recht fröhlich gewesen. Sie habe zu keiner Hochzeit oder +dergleichen Mahlzeiten und Fröhlichkeiten, auch wenn er es ihr befohlen, +gehen mögen. Sie habe immer gebetet, gefastet und geweint. Dabei habe sie +fleissig gesponnen und dem Hauswesen abgewartet. Zu Eichstätt habe sie alle +vierzehn Tage oder längstens alle vier Wochen gebeichtet und communizirt +und dann gewöhnlich einen halben Tag in der Kirche zugebracht. -- Auf diese +Frau hatten nun seit 1620 zwölf verhaftete Hexen und Zauberer bekannt, und +die meisten derselben (welche man verbrannt hatte) waren »auf sie +gestorben.« Infolge dessen ward sie im Frühling 1629 verhaftet und nach +Neuburg gebracht. Zugleich wurden auf Befehl des Pfalzgrafen alle Winkel +ihres Hauses zu Rennertshofen nach Büchsen, Gläsern und Ofengabeln +durchsucht; man fand aber nichts. Nun kam der weitere Befehl, die +Verhaftete an eine Kette zu legen und an der Wand fest zu machen. Auch +sollte zu ihrer Bewachung ihr ein Weib beigegeben werden. Der Mann der +Unglücklichen, der sich damals im tiefsten Jammer zu Neuburg aufhielt, +erhielt den Befehl, ein Bett für sie bringen zu lassen. Er schrieb daher an +seine gefangene Frau folgenden Brief: + +»Ehrentugendsame, herzlieber Schatz! Weilen ich noch zu Neuburg und deiner +Person halber ein Lieg- und Deckbett und ein Kissen begehrt wird, also +bitte ich meinen Schatz, sie wölle mich mündlich wissen lassen, ob ichs +allhie oder von Rennertzhoven aus von dem Unsrigen verschaffen solle. Bitte +von Gott, er wolle dir Erkenntniss deiner Wissenheit geben. Bist du, o mein +Schatz, schuldig, bekenne es, bist du unschuldig, hast eine gnädige +Obrigkeit, derer wir, zuvörderst Gottes Huld, und unser kleine Kinder zu +getrösten. Seye mit deiner und meiner Geduld dem Schutz Gottes befohlen!« + + Neuburg den 19. März 1629. + Dein Getreuer, weil ich leb, + Georg Keser. + + »O mein Schatz, sage mit Wenigem, + wie ich eine Zeitlang die Haushaltung + anstellen solle; und in höchster Bekümmerniss + diess.« + +An demselben Tage wurde mit der Verhafteten das erste Verhör angestellt. +Daher wurde Meister Jacob, der Scharfrichter, nach Neuburg verschrieben und +ihr bei einem weiteren Verhör mit Androhung der Tortur an die Seite +gestellt. Als sie auch jetzt noch leugnete, wurde sie am 21. Mai abermals +verhört, an die Tortur gestellt und auf einen Stuhl gesetzt. Die +Marterwerkzeuge lagen vor ihren Augen ausgebreitet. Auch heute leugnete +sie, selbst als ihr der Daumenstock angeschraubt worden. Jetzt nahm aber +der Scharfrichter die schärfere Tortur vor, und nachdem sie dieselbe eine +halbe Viertelstunde ertragen, waren ihre Glieder und auch ihr Muth +gebrochen. Sie gestand nun den gewöhnlichen Unsinn. So gestand sie z. B., +der Buhlteufel habe ihr am linken Fusse einen Griff angethan, aus welchem +alsbald Blut geflossen, mit dem sie sich ihm verschrieben habe. Auch fand +der Nachrichter alsbald den Griff vor, der, wie er sagte, bei Hexen ganz +gewöhnlich vorkomme. Sie sagte auch, dass sie, wenn sie an einem Erchtag +oder Samstag Nachts habe ausfahren wollen, dann habe sie mit der vom Bösen +erhaltenen Salbe ihres Mannes Rücken bestrichen, so dass dieser vor ihrer +Rückkehr nicht habe erwachen können u. s. w., und gab auch eine Anzahl +Mitschuldiger an. Fortgesetzte Folterungen, mit denen die Arme in +grässlichster Weise gepeinigt ward, schienen endlich Alles, was man wissen +wollte (auch das Geständniss von Mordthaten), aus ihr herausgepresst zu +haben, wesshalb das Gericht, um sie zum Tode vorzubereiten, am 13. Juni +zwei Geistliche zu ihr schickte. Diesen aber erklärte die Gemarterte +sofort, dass alle ihre Geständnisse ersonnen und ihr lediglich durch die +schreckliche Folterqual abgepresst wären. Namentlich wären alle die Leute, +die sie als Unholde angegeben, durchaus unschuldig. Zugleich bat sie die +Geistlichen (deren einer ein Jesuit war), dieses dem Gericht anzuzeigen. +Die Geistlichen thaten dieses, und nun ward die Frau alsbald wieder so +grausigen Martern unterworfen, dass sie nicht nur ihre früheren +»Geständnisse« wiederholte und bestätigte, sondern jetzt auch erklärte, sie +sei vor dem Teufel niedergekniet, habe ihn angebetet und gesagt: »Du bist +mein Gott und mein Herr!« -- Vor ihrem letzten Gange aber sprach sie vor +den Richtern die Bitte aus, man möchte doch sonst Niemanden verbrennen als +sie und man möchte überhaupt »hier im Lande nicht weiter brennen.« -- Am +20. September 1629 ward sodann die Anna Käserin öffentlich vor der Brücke +zu Neuburg enthauptet, ihr Leib dann bei dem Hochgerichte zu Asche +verbrannt und die Asche ins Wasser geworfen. + +Die Erbärmlichkeit des üblichen Gerichtsverfahrens ist so ziemlich aus +jedem Hexenprozess zu ersehen, dessen Akten vollständig vorliegen. Den +jämmerlichsten Eindruck macht aber die Haltung des obersten Gerichtshofes +des heiligen Reichs, wenn dessen Hülfe angerufen ward. Zum Belege theilen +wir folgenden, aus den Originalakten entnommenen Fall mit[118]. + +Im Jahr 1603 hatte eine reiche Bürgersfrau zu =Offenburg=, Anna Maria +Hoffmann, bei der Hochzeitsfeier ihrer Tochter an die unbemittelten +Familien der Stadt Suppe, Fleisch und Wein ausgetheilt. Eine Wöchnerin, die +von diesen Speisen, wahrscheinlich unmässig, genossen hatte, war bald +nachher krank geworden und zehn Tage darauf gestorben. Da die Erkrankte +selbst ihr Unglück dem Genusse dieser Speisen beimass, so war schon damals +die Hoffmann in das Geschrei gekommen, mit der Suppe Zauberei getrieben zu +haben, und hatte es lediglich den klugen Schritten ihres Ehemannes zu +verdanken, dass der Magistrat den aufgekommenen Verdacht für grundlos +erklärte. Als jedoch fünf Jahre später Rudolph's II. Commissarien der Stadt +den Vorwurf allzugrosser Lassheit in der Hexenverfolgung machten, obgleich +man binnen neun Jahren auf dem kleinen Gebiete vierundzwanzig Personen +justifizirt hatte, kam die Rede auch wieder auf jenes Ereigniss. Mehrere +gefolterte Weiber thaten die Aussage und sollen darauf gestorben sein, dass +sie die Hoffmann und ihre Tochter oft bei Hexentänzen, Wettermachen, +Bocksfahrten u. dergl. zu Gefährtinnen gehabt hätten. Die Mutter rettete +sich durch eine schleunige Flucht nach Strassburg; die Tochter aber, an +Eberhard Bapst zu Offenburg verheiratetet, ward im Oktober 1608 verhaftet +und sogleich mit einem von jenen Weibern confrontirt. Glauben wir den +Rathsakten, so ward ihr hier von einem Weibe ins Gesicht gesagt, dass sie +beide an etlichen Orten zusammen auf dem Sabbath gewesen; nach einer später +protokollirten Versicherung der Bapst jedoch hatte der Stadtschreiber aus +einem Buche die zu bekennenden Ereignisse und Lokalitäten vorgelesen und +das bettlägerige, in Folge der Tortur kaum der Sprache mächtige Weib nur +zur Bestätigung des Vorgelesenen aufgefordert. Ohne eine Defension zu +gestatten, schritt man jetzt gegen die neu Verhaftete mit der Folter vor, +und als dieselbe nach dem ersten Grade, um weiterer Pein zu entgehen, sich +selbst als Hexe und die Mutter als ihre Lehrmeisterin angab, protokollirte +man diese Aussagen als =gütliche= Bekenntnisse. Eine Supplik der +entflohenen Mutter an das Kammergericht erwirkte indessen unterm +11. Oktober ein Pönalmandat an die Stadt Offenburg, welches die geschehenen +Schritte kassirte und dem Magistrate aufgab, hinfort nicht anders als nach +den Rechten zu verfahren. Hiergegen erklärte der Rath, jenes Mandat sei +durch falsche Vorstellungen erschlichen, sandte einige Protokolle ein, die, +obgleich sie den Stempel absoluter Nichtigkeit an sich tragen, doch die +Rechtmässigkeit jenes Verfahrens beweisen sollen, und fuhr in dem +angefangenen Prozesse fort. Ja er beklagte sich gegen das Kammergericht, +dass es ihn in dem vom Kaiser wiederholt gebotenen Wirken hindere: +»welchermassen die Röm. Kais. Majestät unser Allergnädigster Herr -- -- -- +zu unterschiedlichen Malen durch derselben deputirte Hochansehnliche +Commissarios allergnädigst mandirt haben, dass -- -- -- bemeldte Stadt +Offenburg bei Höchstgedachter Röm. Kais. Majestät auch hin und wieder +verschreit worden, als sollte dieselbe gleichsam ein Asylum der +zauberischen Weibspersonen seyn.« Nach vielfachem Anrufen der Verwandten +erfolgte im Dezember 1609 abermals ein Befehl von Speyer, der Verhafteten +Abschrift der Indizien, Defension und Zutritt der Angehörigen zu gestatten. +Die Mittheilung der Indizien geschah endlich im Januar 1610; dieselben +bestehen, die Besagungen der hingerichteten Hexen ausgenommen, sämmtlich +aus Dingen, die sich erst =nach= der Verhaftung und =nach= der Tortur +während eines längst kassirten Verfahrens ergeben hatten, namentlich aus +den erfolterten und dann wieder zurückgenommenen Bekenntnissen der +Verhafteten selbst. Dennoch rechtfertigte in dem Schlussartikel die Logik +des Offenburger Magistrats aus =allen= diesen Indizien die geschehene +Verhaftung und Torquirung seiner Inquisitin. Obgleich nun das +Kammergericht diese aus nichtigem Verfahren gewonnenen Anzeigen verwarf, so +liess sich doch der Rath in seinem Gange nicht stören. Er schnitt der +Verhafteten willkürlich die wirksamsten Vertheidigungsmittel ab, setzte +ihren Mann wegen unehrerbietigen Widerspruchs ins Gefängniss, protestirte +gegen die Strafandrohungen des Kammergerichts und begehrte sogar die +Bestrafung des Gegenadvokaten als Injurianten, weil dieser mit einer +Klarheit, gegen welche keine Rechtfertigung aufkommen konnte, die +Nichtigkeit des ganzen Handels ans Licht gezogen hatte. Aus dem November +und Dezember 1610 liegen noch zwei dringende Suppliken wegen höchster +Lebensgefahr der Inquisitin bei den Akten; das Kammergericht gab einen +abermaligen Inhibitionsbefehl bei schwerer Strafe und lud den Rath zur +Verantwortung vor; doch ein Aktenstück vom 25. Febr. 1611 redet schon von +Anna Maria Bapst als einer =incinerirten= Hexe. Der Prozess spann sich nun +vor dem Kammergerichte fort, nicht wegen der Bestrafung des ungehorsamen +Magistrats, sondern wegen des Kostenpunkts. Ueber denselben ist noch vom +20. Januar 1612 ein mündlicher, nicht entscheidender Rezess verzeichnet; +dann schliesst das Protokoll ohne Bescheid folgendermassen: + + Anno 1613. nihil. + Anno 1614. Visum 2. Decemb. + Reliquis annis nihil. + Anno 617. 14. Novemb. 617. Revisum. + Expedit. raoe. praeambula. + +In demselben Städtchen =Offenburg= wurden übrigens nicht lange nachher in +dem kurzen Zeitraum von 1627 bis 1631 nicht weniger als sechzig Personen +als Hexen hingemordet[119]. Noch Grösseres aber leisteten die Hexenrichter +in dem kleinen Ysenburgischen Städtchen =Büdingen=, wo in den Jahren 1633 +und 1634 gerade hundertundvierzehn Personen wegen Hexerei sterben mussten. +-- In der Grafschaft =Henneberg= wurden 1612 zweiundzwanzig und überhaupt +in dem Zeitraum von 1597-1676 im Ganzen hundertsiebenundneunzig Hexen +verbrannt[120]. + +Aus dem Herzogthum =Sachsen-Gotha= liegt ein Hexenprozess vor[121], der +sich im Jahr 1660 abspielte. Das dabei zur Anwendung gebrachte Verfahren +war entsetzlicher Art. Die Inquisitin wurde, nachdem sie schon längere Zeit +in Haft gesessen, am 4. September Nachts zwei Uhr in die Torturstube auf +dem Erfurter Thurm gebracht. Hier wurden ihr nicht weniger als +dreihundertundein Frageartikel vorgelegt, die sie sämmtlich verneinend +beantwortete. Daher ward sie morgens um sieben Uhr von dem Gericht, welches +sich entfernte, dem Scharfrichter übergeben. Von diesem entkleidet und in +üblicher Weise untersucht, wurde sie dann auf die Folter gespannt und bis +Nachmittags zwei Uhr torquirt, ohne dass sie ein Geständniss ablegte. »Am +selbigen Nachmittage wurde daher mit der Tortur fortgefahren, und obschon +der Scharfrichter die Schnüre so scharf angezogen, dass er selbst eine +Narbe in die Hand bekam, so fühlte sie doch nichts davon. Als sie hierauf +an die Leiter gestellt und an den ihr an dem Rücken zusammengebundenen +Händen aufgezogen wurde, schrie sie das eine über das andere Mal, sie sei +eine unschuldige Frau, blöckte auch dem Scharfrichter so in die Ohren, dass +er vorgab, es werde ihm ganz schwindlig davon. Bald darauf aber stellte sie +sich, als ob sie ohnmächtig würde, sagte solches auch, redete ganz +schwächlich und schlief endlich gar ein. Als ihr aber der Scharfrichter nur +an die Beinschrauben, so er ihr an das rechte Schienbein gelegt, rührte, +konnte sie laut genug schreien. Wie sie nun etzliche Male so eingeschlafen, +sagte der Scharfrichter, er habe dieses bei gar argen Hexen auch observirt; +der böse Feind mache ihnen nur tiefen Schlaf, dass sie nichts fühlen +sollten.« -- Diese Angabe des Scharfrichters veranlasste nun eine neue +Untersuchung gegen die unglückliche Frau, infolge deren ihr abermals die +Folter zuerkannt wurde. Ihrem Vertheidiger gelang es indessen durch +rücksichtsloses Aufdecken des von dem Gerichte angewandten unwürdigen +Verfahrens, die Inquisitin vor einer abermaligen Tortur zu bewahren, indem +der Schöppenstuhl zu Jena sich selbst reformirte und die Inquisitin +absolvirte, jedoch aber »zur Vermeidung alles Aergernisses« die +»Amtsräumung« gegen sie erkannte, welche vonseiten der Regierung noch auf +einige andere Aemter ausgedehnt und aller Suppliken ihres Mannes unerachtet +streng exequirt wurde. + +Gleichwohl zeichnete sich Sachsen-Gotha, welches unter der Regierung eines +=Ernst des Frommen= (1640-1675) und =Friedrich des Ersten= (1675-1691) +durch seine weisen und vortrefflichen Einrichtungen fast alle deutschen +Lande überragte und ihnen als ein Musterstaat vorleuchtete, auch in der +Hexenverfolgung wenigstens dadurch aus, dass nicht nur die Anzahl der +Hexenprozesse und der zum Tode verurtheilten Inquisiten weit geringer war +als in den Nachbarländern, sondern dass auch schon seit 1680 die +Verurtheilungen immer seltener wurden, indem man gar nicht mehr auf Tortur +erkannte, sondern nach geschehenem Verhör und Vernehmung der Zeugen die +Inquisiten ab instantia entband[122]. + +Nur in dem am Saum des Thüringer Waldes gelegenen Amte =Georgenthal= ging +es anders her. In diesem damals kaum viertausend Eingesessene zählenden +Amte wurden 1652-1700 vierundsechzig Hexenprozesse, und zwar in dem Jahre +1674 allein zwölf, und in den sechs Jahren 1670-1675 zusammen +achtunddreissig Prozesse geführt. Der Grund davon lag lediglich darin, dass +es sich der damalige Amtsschösser =Benedikt Leo= in den Kopf gesetzt hatte, +um jeden Preis den ganzen Amtsbezirk von allem Hexenwesen gänzlich zu +säubern. + +Natürlich musste hierbei die Folter das Beste thun[123]. Wie man mittelst +derselben Geständnisse erpresste, ist insbesondere aus dem von dem +Amtskommissär Jacobs zu Gotha (dem wir überhaupt unsere Kunde von den +Georgenthaler Prozessen verdanken,)[124] mitgetheilten Prozess gegen die +achtzigjährige »Sachsen-Ursel« zu ersehen[125]. + +In =München= wurde 1666 ein siebenzigjähriger Greis mit glühenden Zangen +gezwickt und dann verbrannt. Es wird von ihm gemeldet, dass er ein +Ungewitter machte, indem er durch die Wolken fuhr, darüber aber nackt zur +Erde niederfiel, wo man sich seiner bemächtigte. Die Hostie hatte er +siebenmal getreten[126]. + +In =Neisse= hatte der Magistrat zum Verbrennen der Hexen einen eigenen Ofen +bauen lassen, in welchem im Jahr 1651 zweiundvierzig Frauen und Mädchen +gemordet wurden[127]. Im =Fürstenthum Neisse= sollen im Laufe von neun +Jahren über tausend Hexen hingerichtet worden sein, darunter Kinder von +zwei bis vier Jahren[128]. + +In =Lothringen= rühmte sich der Hexenrichter =Nicolaus Remy= im Jahr 1697, +dass er in diesem Lande binnen fünfzehn Jahren neunhundert Menschen wegen +Zauberei auf den Scheiterhaufen gebracht habe[129]. + +Wie es in dem Städtchen =Coesfeld= zuging, können wir aus einer von Niesert +mitgetheilten Deservitenrechnung des Scharfrichters entnehmen. Es heisst +darin unter andern[130]: + +=Gertruth Niebers= viermal verhort worden baven uff den Süstern Tornt, =von +jeder Tortur= drey Rthlr. machet 12 Rthlr. + +Den 16 Julii =Gertruth Niebers= des Morgens twischen 3 und 4 Slegen das +=Haupt abgeslagen=, davon mich zukumpt viff Rthlr. Darnach verbrandt +worden, daervon mich oech zukumpt viff Rthlr. + +Den 18 Julij =Johan Specht=, anders Dotgrever, uff der Valkenbruggen porten +verhort, davon mich zukumpt drei Rthlr. + +Den 19 Julij =Johan Specht= uff der Valkenbrugger porten verhort worden, +davon mich zukumpt drey Rthlr. + +Demselbigen dito =Greite Pipers= uff dem Wachtorn verhort worden, davon +mich zukumpt drey Rthlr. + +Den 23 Julij =Johan Specht= under im Süster Torn verhort, davon mich +zukumpt drey Rthlr. + +Den 2. Augusti =Johan Specht= erstlich =gestrangulerth uff ein Ledder= (auf +einer Leiter) davon mich zukumpt viff Rthlr. Darnach =verbrandt= worden, +davon mich och zukumpt viff Rthlr. U. s. w. + +Es ergibt sich, dass der Scharfrichter in der Regel von jedem Inquisiten +15 Rthlr. bezog. Die ganze Rechnung geht vom Julius bis zum Dezember 1631, +betrifft lauter Hexenprozesse zu Coesfeld und beträgt im Ganzen 169 Rthlr. + +Besonders arg wurde in den zahllosen kleinen =Patrimonialgerichten= +gehaust. Ein katholisch gewordener Herr =Christoph von Rantzow= liess 1686 +auf einem seiner Güter im Holsteinischen an Einem Tage achtzehn Hexen +verbrennen, -- wofür er freilich eine Geldstrafe von 2000 Rthlr. zahlen +musste[131]. + +So ging durch die Lande ein Wüthen und Morden der Hexenrichter, dem +gegenüber sich kein Mensch mehr seines Lebens sicher fühlte. Es war -- etwa +die Landesherrn ausgenommen -- Niemand, der sich nicht sagen musste, dass +auch er vielleicht schon am nächstfolgenden Tage von der Hexenverfolgung +erfasst und in den Abgrund eines Hexenprozesses hinabgestürzt würde. + +Ein sächsischer Arzt =Veith Pratzel= hatte (um 1660) zum Oefteren beim +fröhlichen Trunk im Scherz davon gesprochen, dass er, was die Hexen thäten, +auch fertig zu bringen wisse, dass er in Passau sich habe »festmachen« +lassen[132] und hatte einst sogar vor den staunenden Augen der Anwesenden +zwanzig Mäuse (die er bei sich versteckt hatte) gemacht. Die Folge davon +war, dass er allgemein als Zauberer galt, eingezogen, durch die Folter zum +Geständniss gebracht und verbrannt wurde. Zum Schluss der Tragödie wurde +aber auch noch beschlossen, die beiden Kinder des Unglücklichen, welche +zweifelsohne schon in die Hexerei eingeweiht wären, in einer Badewanne sich +zu Tode bluten zu lassen. Das Gericht bezog sich dabei auf einen Ausspruch +des Bodinus, nach welchem alle, die mit dem Teufel einen Bund schlössen, +vor Allem die Pflicht übernähmen, dem Teufel ihre Kinder, sobald sie +geboren wären, zuzueignen. -- Als der unglückliche Vater vor dem Gange zum +Scheiterhaufen noch einmal die Kinder zu sehen wünschte, ward ihm vom +Scharfrichter eröffnet, dass sie bereits todt wären[133]. -- Der grosse +=Keppler=, der sich zu wissenschaftlichen Zwecken in Regensburg aufhielt, +musste eiligst nach Wyl im Württembergischen reisen, um seine Mutter zu +retten, die als Hexe hingerichtet werden sollte[134]. + +Ein grausiges inneres Erbeben erfüllte daher damals die Gemüther von +Millionen in Deutschland. Denn zu dem Schrecken, den die fortwährend jeden +Einzelnen bedrohende Hexenverfolgung hervorrief, kam noch die Angst und +Furcht vor dem geheimen Treiben der Hexen, die hin und wieder die +frappantesten epidemischen Erscheinungen hervorrief. Zu Calw im +Württembergischen wurde im Jahr 1673 namentlich die Jugend von einer +solchen Epidemie erfasst. Kinder von sieben bis zehn Jahren gaben vor, +nächtlicher Weile auf Gabeln, Böcken, Geisen, Hühnern, Katzen in +Hexenversammlungen entführt zu werden, wo sie die heil. Dreieinigkeit +verleugnen und mitessen und trinken müssten. »Die armen Kinder selbst sind +voll Schrecken und Angst, besonders in der nächtlichen Finsterniss und +Einsamkeit, beten selbst und flehen zum Theil bisweilen, man solle für sie +beten. Man hat aber durch fleissiges Bewachen und Hüten der Kinder in +vielen Nächten wahrgenommen, dass wahrhaftig ihr Leib nirgends +hinweggeführt wird, sondern im Bett oder auch im Schooss und in den Armen +der Eltern und wachender Anverwandten liegen bleibt, bei einem Schlaf, der +bei einigen ganz natürlich scheinet, dass man sie leicht erwecken kann, bei +anderen aber einer harten Erstarrung ähnlich ist, dabei auch etwa die +Glieder derselben erkalten.« -- Eine aus Juristen und Theologen +zusammengesetzte Commission untersuchte die Sache, und -- verurtheilte eine +alte Wittwe mit ihrem Stiefenkel zum Tode und verwies mehrere andere aus +der Stadt, wonach endlich wieder allmählich sich Alles beruhigte[135]. + + +FUSSNOTEN: + +[90] _L. T. Spittler_, Gesch. des Fürstenthums Hannover, (Hannov. 1798), +B. I. S. 304-307. + +[91] _Spittler_, S. 304: -- num (sagae) ea praestare et efficere passent, +quae tormentis ad actae perpetrasse se fatentur. + +[92] Neues vaterländisches Archiv des Königreichs Hannover von _G. H. G. +Spiel_ und E. Spangenberg, B. II, (Lüneb. 1822), S. 66. + +[93] v. Raumer, märkische Forschungen, B. I. S. 257 ff. + +[94] _Silberstein_, S. 218 ff. + +[95] Vgl. _L. Rapp_, die Hexenprozesse und ihre Gegner aus Tirol +(Innsbruck, 1874) S. 18-24. + +[96] In dem interessanten (von _Schönherr_ im »Tiroler Boten« 1873, +Nr. 181-190 dargestellten) Prozess gegen den Zauberer Matth. Niederjocher +von Schwaz vom Jahr 1650, welcher beschuldigt war, Erze und Bergwerke +»verthan« (d. h. verzaubert) zu haben, kamen auch ein paar »Glasteufel« vor +(in Glasgefässe eingeschlossene spiritus familiares oder Dämonen). Einer +davon wurde an zwei Bauern aus dem Zillerthale um hohen Preis verkauft. + +[97] _Rapp._ S. 25 ff. + +[98] _C. Haas_, »die Hexenprozesse« (Tüb., 1865) S. 102-108. + +[99] _Bopp_ in Rotteck's und Welcker's Staatslexikon, B. VII. S. 6. + +[100] _H. Schreiber_, die Hexenprozesse zu Freiburg im Breisgau, Offenburg +in der Ortenau und Bräunlingen auf dem Schwarzwald. (Freib. 1836) S. 16 ff. + +[101] _Pfaff_, die Hexenprozesse zu Esslingen im sechszehnten und +siebenzehnten Jahrhundert, in der Zeitschr. für die Kulturgesch., 1856, +S. 347 ff. + +[102] _R. Reuss_, La sorcellerie, S. 198-199. + +[103] Das Mandat s. abgedruckt bei _Reuss_, S. 180-181. + +[104] Nach Akten im Staatsarchiv von _Keller_ in der Schrift: »die +Drangsale des Nassauischen Volkes im dreissigjährigen Kriege«, S. 135 +mitgetheilt. + +[105] Sie waren meistens, wie der Defensor sagt: hujus criminis delatores, +accusatores et sparsores. + +[106] Ein ziemlich vollständiges Referat über die Verhandlungen und +Vorgänge bei einem 1655 zu Marburg geführten Hexenprozess hat der bekannte +Philosoph _Tiedemann_ in den »Hessischen Beiträgen zur Gelehrsamkeit und +Kunst«, B. II. (Frankf. 1787), S. 577-605 geliefert. + +[107] So lautet z. B. das Schlussactum eines Hexenprozesses zu Rotenburg in +Hessen von 1668 so: + + »Urtheil.« + +»In Sachen Fürstl. Hessisch-Rheinfelsischen Fiscalis, peinlichen +Amtsanklägers eines-, entgegen an Else Baldewins, peinliche Beklagte +anderen Theils, beschuldigte Hexerei in actis mit mehreren angezogen, +betreffend, wird von uns peinlichen Richtern und Schöffen des Fürstl. +Rheinfels. hohen Halsgerichts zu Rotenburg allem Vorbringen nach auf +vorgehabtem Rath der Rechtsgelehrten zu Recht erkannt: dass peinlich +Beklagte von der ordentlichen Strafe der Hexerei zwar zu absolviren, jedoch +aber wegen verübten Excessus ihr zur Strafe und den Anderen zum Exempel auf +ein Jahr lang ad opus publicum zu verdammen sei; wie wir dann dieselbe +dergestalt, als vorsteht, hiermit respective absolviren und verdammen, von +Rechtswegen.« + +Hierauf folgt die Unterschrift der juristischen Fakultät zu Marburg: + +»Dass dieses Urtheil den uns zugeschickten Akten und Rechten gemäss sei, +bezeugen wir Decanus und anderen Doctores der Juristenfakultät in der +Universität zu Marburg in Urkund unseres hierneben aufgedrückten +Fakultätsinsiegels.« + +[108] Der Titel des Buches ist: »Processus juridicus contra sagas et +veneficos d. i. rechtlicher Prozess, wie man gegen Unholde und zauberische +Personen verfahren soll, mit erweglichen Exempeln und wunderbaren +Geschichten, welche sich durch Hexerei zugetragen, ausführlich erklärt.« + +[109] Wir theilen das (im Staatsarchive zu Marburg aufbewahrte) Protokoll +dieser Tortur diplomatisch genau mit: + +»Hieruff ist ihr nochmals das Urthel vorgelessen worden undt errindert +worden, die warheit zu sagen. Sie ist aber bestendig bey dem leugnen +blieben, hatt sich selber hertzhafft undt willig aussgezogen, worauff sie +der Scharffrichter mit den handen angeseilet, hatt wieder abgeseilet, +peinlich Beklagtin hatt geruffen: =O wehe! O wehe!= ist wieder angeseilet, +hatt lautt geruffen: =O wehe! O wehe! Herr im Himmel, komme zu Hülffe!= Die +Zähe sindt angeseilet worden, hatt umb rach geruffen, undt ihr arme brechen +ihr. Die Spanischen Stieffel sindt ihr uff gesetzet, die Schraube uffm +rechten Bein ist zugeschraubet, ihr ist zugeredet worden, die warheit zu +sagen. Sie hatt aber daruff nicht geundtwordtet. Die Schraube uffm lincken +Bein auch zugeschraubet. Sie hat geruffen, =sie kennte undt wüste nichts=, +hatt geruffen, =sie wüste nichts, hatt umbs jüngste gericht gebetten, sie +wüste ja nichts=, hatt sachte in sich geredet, sie wüste undt kennte +nichts. Die lincke Schraube gewendet, peinlich Beklagtin ist uffgezogen, +sie hatt geruffen! =Du lieber Herr Christ, komme mihr zu Hülffe!= sie +kennte und wüste nichts, wan man sie schon gantz todt arbeitete. Ist hoher +uffgezogen, ist stille worden undt hatt gesagt, sie wehre keine Hexe. Die +Schraube uffm rechten Bein zugeschraubet, woruff sie =O wehe!= geruffen. Es +ist ihr zugeredet worden, die warheit zu sagen. Sie ist aber dabey blieben, +das sie nichts wüste, ist wieder niedergesetzet worden, die Schrauben +seindt wieder zugeschraubet, hatt geschrien: =O wehe! O wehe!= wieder +zugeschraubet uffm rechten Bein, ist stille worden und hatt nichts +antwortten wollen, zugeschraubet, hatt laut geruffen, wieder stille worden +undt gesagt, sie kennte und wüste nichts, nochmahls uffgezogen, sie +geruffen: =O wehe! O wehe!= ist aber bald gantz stille worden, ist wieder +niedergesetzt undt gantz stille blieben, die Schrauben uffgeschraubet. Es +ist ihr vielfeltig zugeredet worden, sie ist dabey blieben, dass sie nichts +kennte oder wüste. Die Schrauben hoher undt zugeschraubet, sie lautt +geruffen undt geschrien, =ihre mutter unter der Erden solle ihr zu Hülff +kommen=, ist baldt gantz stille worden undt hatt nichts reden wollen. +Hartter zugeschraubet, woruff sie anfangen zu kreischen undt geruffen, sie +wüste nichts. An beyden Beinen die Schrauben hoher gesetzet, daran +geklopfet, sie geruffen: =Meine liebste mutter unter der Erden, o Jesu, +komme mihr zu Hülffe!= Am lincken Bein zugeschraubet, sie geruffen und +gesagt, sie wehre keine Hexe, das wüste der liebe Gott, es wehren lautter +Lügen, die von ihr geredet worden. Die Schraube am rechten Bein hartter +zugeschraubet, sie anfangen zu ruffen: aber stracks wieder gantz stille +worden. Hieruff ist sie hinausgeführet worden von dem Meister, umb ihr die +Haere vom Kopf zu machen. Daruff er, der Meister, kommen und referirt, dass +er das stigma funden, in welchem er eine nadel über gliedts tieff +gestochen, welches sie nicht gefühlet, auch kein Blut herausgangen. Nachdem +ihr die Haare abgeschoren, ist sie wieder angeseilet worden an handen und +fuessen, abermahls uffgezogen, da sie geklagt undt gesagt, sie müste nun +ihr liebes Brodt heischen, hatt laut geruffen, ist wieder gantz stille +worden, gleich als wan sie schlieffe. Indem fienge sie hartt wieder an zu +reden. Die Schraube am rechten Bein wieder zugeschraubet, da sie lautt +geruffen, die lincke Schraube auch zugeschraubet, wieder geruffen, undt +stracks gantz stille worden, undt ihr das maul zugangen. Am lincken Bein +zugeschraubet, woruff sie gesagt, =sie wüste von nichts, wan man sie schon +todt machete=. Besser zugeschraubet am rechten Bein, sie gekrischen, +endlich gesagt, sie könte nichts sagen, man solte sie uff die Erde legen +undt todt schlagen. Am lincken Bein zugeschraubet, uff die Schrauben +geklopfet, hartter zugeschraubet, nochmahls uffgezogen, endtlich gantz +wieder loes gelassen worden. + + (gez.) J. Jacob Blanckenheim. (gez.) Friderich Bauod. + (gez.) J. Hirschfeld, (gez.) M. F. Rang. + +Meister Christoffel, der Scharffrichter, berichtet, als sie peinlich +Beklagtin die Hare abgeschnitten, habe sie an seinen Sohn begehrt, das man +sie doch nieht so lange henken lassen mochte, wann sie uffgezogen wehre.« + +[110] _E. F. Keller_, die Drangsale des Nassauischen Volkes und der +angrenzenden Nachbarländer in den Zeiten des dreissigjährigen Krieges; +Gotha, 1854, S. 132-139. + +[111] Vgl. _Götze's_ Mittheilung in den Annalen für Nass. Alterthumskunde, +B. XIII. S. 327. + +[112] _Trummer_, Vorträge etc. S. 123 ff. + +[113] _Trummer_, ebendas. S. 144. + +[114] _F. W. Barthold_, Gesch. von Rügen und Pommern, Theil 4, Band 2, +S. 485-500. + +[115] _Förstemann_, Kleine Schriften zur Gesch. der Stadt Nordhausen, I. +S. 102. + +[116] _Zeitfuchs_, Stolbergische K. u. R. Historie, S. 350. + +[117] _J. Baader_ hat den Prozess in dem Anzeiger des Germanischen Museums, +1876, B. XXIII. S. 259 ff. veröffentlicht. + +[118] Rubr. Hoffmännin contra Bürgermeister und Rath der Stadt Offenburg, +Mandati poenalis sine clausula de administranda justitia. + +[119] _Schreiber_, die Hexenprozesse im Breisgau, S. 22. + +[120] _Schlözer_, Staatsanzeiger, B. II, 1831, S. 150. + +[121] In _Hitzig's_ Annalen, B. 26, S. 101 ff. + +[122] _Hitzig's_ Annalen, B. XXV. S. 305-306. + +[123] In Hitzigs Annalen, B. XXVI. wird S. 76 ff. ein von dem Schultheissen +zu Tambach 1674 geführter Hexenprozess mitgetheilt, der durch eine +Besessene veranlasst war, welche der Inquisitin Schuld gegeben hatte, ihr +in einem Stückchen Kuchen den Teufel beigebracht zu haben. Am 15. Januar +1674 begann der Prozess und am 30. März, frühmorgens ging man, zunächst mit +Vorzeigung der Folterwerkzeuge, zur scharfen Frage vor. Allein nach +Beendigung der ersten Tortur lautete die Erklärung der Inquisitin: »sie +wäre zwar eine arme Sünderin, aber keine Hexe«. Daher heisst es in dem +Torturprotokoll weiter: »Hierauf ist sie wieder auf die Leiter gestellt und +sind die Riemen angezogen, ihr auch die Beinschrauben angelegt worden; aber +hat Alles nichts gefruchtet, bis nach zehn Uhr, da sie den Kopf hängen +lassen, die Augen sperrweit aufgemacht, dieselbe verdreht, sich gebäumt, +das Maul verdreht, geschäumt und so abscheulich ausgesehen, dass man sich +nicht genug zu entsetzen und zu fürchten gehabt; worauf, wie sonst öfters +wechselsweise geschehen, der Nachrichter sie herunter gelassen, ihr +zugerufen und gebetet: »Christe du Lamm Gottes etc.« und andere liebe +Passionsgesänge: »O Lamm Gottes etc.«, ihr auch Wein in den Mund gegeben +und auf allerlei Weise gesucht sie zum Geständniss zu bringen, aber Alles +vergebens. Denn sie dagestanden wie ein Stock. Gegen elf Uhr, da sie ganz +wieder zurecht, ist nach treufleissiger Erinnerung wieder ein Versuch mit +ihr gemacht worden; da sie dann, ehe der Nachrichter sie recht angegriffen, +abermals die Augen verkehrt, das Maul gerümpft und sich so schrecklich +gestellt, dass man augenscheinlich spüren und merken müssen, es gehe mit +ihr von rechten Dingen nicht zu, sondern Satanas habe sein Werk in ihr. -- +Weil man denn nun bei dieser ihrer Verzückung nicht anders gemeint, als +Satanas habe ihr, weil Kopf und Alles geschlottert, den Hals gebrochen, +oder was noch nicht geschehen, würde noch geschehen, als hat man sie aus +der Stube an ihren Ort gebracht, ob Gott auf andere Weise und Wege ihre +Bekehrung suchen werde, und also ist sie ohne Geständniss fernerer Tortur +entkommen.« + +Unter diesem Protokoll steht geschrieben: Notitur. Als ungefähr eine Stunde +nach der Tortur ich mit der anderen Inquisitin zu thun gehabt im +Nebenstüblein, und man nicht anders gemeint, (als) Wiegandin thäte kein +Auge auf und läge gleichsam in ecstasi, hat sich auf Einmal in ihrem +Gefängniss ein gross Gepolter erregt. Da man nun zugelaufen, hat sich +befunden, dass sie von ihrem Ort, all wo sie ausgestreckt gelegen, hinweg +und ausserhalb dem Thürlein des Gatters, welches doch ziemlich niedrig und +schmahl, vorm Ofen auf einem Klumpen gelegen, da man sie dann mit vieler +Mühe wieder an ihren Ort bringen müssen; alsdann Jedermann davon gehalten, +es ginge von rechten Dingen nicht zu, der Satan müsse sie hinausgerissen, +und ihr seinen Dank, dass sie sich so wohl gehalten, gegeben haben. + + Joh. Benedikt Leo. (!!!) + +[124] _Hitzig's_ Annalen, B. XXVI. S. 56 ff. + +[125] Dieselbe wird mit Daumenstöcken, spanischen Stiefeln und Aufziehen an +der Leiter »ein baar Stunden« gefoltert, leugnet aber hartnäckig eine Hexe +zu sein. Man foltert daher in grässlicher Weise weiter und redet der +Gefolterten beweglich zu. »Hat sie endlich gewehklagt und gesagt: Der +Nachrichter soll sie doch herunter lassen, dem wir aber widersprachen und +begehrten, sie sollte zuvor sagen, wann, wie und wo sie zur Hexerei +gekommen. -- =Ad quod illa=: Man sollte sie herunter thun, sie wollte +sterben als eine Hexe und sich verbrennen lassen. -- =Nos=: ob sie denn +eine Hexe sei? -- =Illa=: Nein, so wahr als sie da stünde, wäre sie keine +Hexe. Sie wüsste nichts und könnte nichts; man möchte mit ihr machen, was +man wollte. -- =Nos=: Sie möchte sagen, was sie wollte, so wären so schwere +Anzeigen wider sie da, welche machten, dass man ihr sogleich nicht glauben +könnte. -- =Haec= begehrt nochmals, man möge sie herunterthun, die Arme +thäten ihr wehe, man sollte ihr zu trinken geben. -- =Nos=: Wenn sie gleich +zubekennte, so sollte sie gleich heruntergelassen und ihr, was sie begehre, +gegeben werden. Ob nicht wahr, dass sie eine Hexe sei? -- =Haec=: Sie +müsste etwa vom Teufel heimlich sein verführt worden. -- =Nos=: Ob sie denn +verführt worden? wann und wo? -- =Haec=: Ja nu, nu, »ich mich erst +besinnen.« Er müsste im Kohlholz zu ihr gekommen sein, da sie vielleicht +nicht gebetet oder sich Gott nicht befohlen haben würde. -- =Nos=: Wann es +geschehen? -- Haec: als ihr Mann noch gelebt, müsste Er (der Satan) etwa am +Nesselberge zu ihr gekommen sein, als der Amtsverweser noch da gewesen, +müsste er sie am Nesselberge mit Listen so bekommen und sie in Essen und +Trinken verführt haben. -- =Nos=: Es gelte und heisse hier nicht, »=es +müsste, es müsste= u. s. w.« sondern sie sollte pure antworten: entweder Ja +oder Nein. Sie sollte sagen: ob sie nicht das Hexen gelernt, wo, wie und +wann? -- Nota: Weil man an ihr gemerkt, dass sie auf gutem Wege sei, hat +man sie von der Leiter gelassen, sie von Allem ledig gemacht, sie auf einen +Stuhl niedergesetzt und sie zum Geständniss beweglich und umständlich +ermahnt. -- Haec: sie wolle es sagen, ja sie sei eine Hexe« u. s. w. (Hier +folgen nun ganz positive Angaben, wie sie in allen Hexenprozessen +vorkommen.) Die Unglückliche wurde verbrannt, doch vorher wahrscheinlich +strangulirt. + +Die Kosten der Speisung und Ergetzung der bei der Exekution zugegen +gewesenen Amtspersonen betrugen 5 Mfl. 13 Gr. 3 Pf. (14 Mark 30 Pf.) Von +den dreizehn »Gästen« wurden nämlich 17 1/2 Maass Wein und 26 Kannen Bier +vertrunken. Zu der Exekution selbst wurden 3 Klafter Holz und 2 Schoss +Reissig verbraucht, welche inclusive der Anweisegebühr und des Fuhrlohns +4 Mfl. 8 Gr. kosteten. + +[126] Theatrum Europ. Th. X. S. 447. + +[127] Zeitschr. des Vereins für Gesch. und Alterthumskunde Schlesiens. +1856, I. S. 119. + +[128] _Roskoff_, II. S. 311. + +[129] _Roskoff_, II. S. 313. + +[130] Merkw. Hexenpr. gegen den Kaufmann Köbbing, S. 100. + +[131] _Horst_, Dämonomagie, S. 198. + +[132] Das Festmachen gegen Hieb und Stich nannte man die »Passauische +Kunst.« + +[133] Vgl. U -- hu -- hu! oder Hexen-, Gespenster-, Schatzgräber- und +Erscheinungsgeschichten, Erfurt, 1785-1792, B. 4, S. 26-84. + +[134] Der Prozess dauerte von 1615-1621. Vgl. darüber _v. Breitschwert_, J. +Keppler's Leben und Wirken, Stuttg. 1831. + +[135] _Schindler_, der Aberglaube des Mittelalters, theilt dieses S. 340 +nach _Theophil. Spitzelius_, Gebrochene Nacht der Finsterniss, mit. + + + + + ZWEIUNDZWANZIGSTES KAPITEL. + + Die Hexenprozesse von der zweiten Hälfte des sechszehnten bis + zum Ende des siebenzehnten Jahrhunderts ausserhalb Deutschlands. + + +In =Ungarn= treten Hexenprozesse erst seit dem zweiten Jahrzehent des +siebenzehnten Jahrhunderts hervor[136]. Es wurde nämlich nach dem Zeugniss +des gleichzeitigen Kronstädter Stadtpfarrers Markus Fuchs in Ungarn um 1615 +eine grosse Menge von Hexenmeistern und Hexen verbrannt, weil sie den +Willen gehabt haben sollten, durch ihre Teufelskünste ganz Ungarn und +Siebenbürgen mittelst Hagelschlags zu verderben. Ueber die Entdeckung des +Vorhabens wird Folgendes berichtet: Ein zehn- bis zwölfjähriges Mädchen +ging mit ihrem Vater in den Weinberg, und da er über die anhaltende Dürre +klagte, so sprach sie zu ihm, sie könnte, wenn er es wünschen sollte, +leicht Regen, ja auch Hagel machen. Als sie nun der Vater fragte, woher sie +dieses gelernt habe, nannte sie ihre eigene Mutter als ihre Lehrmeisterin +und liess auch augenblicklich ein schreckliches Unwetter über den +elterlichen Weinberg hereinbrechen, wobei nach dem Wunsche des Vaters die +Grundstücke der Nachbarn ganz verschont blieben. Der Vater aber zeigte die +Sache dem Gericht an, infolge dessen Mutter und Tochter in Haft genommen +und, nachdem sie eine Menge Mitschuldiger genannt hatten, justifizirt +wurden. »Die Sache war von höchster Gefährlichkeit,« setzt der +Berichterstatter hinzu, »weil, wenn man sie nicht entdeckt hätte, in kurzer +Zeit von den Früchten und Reben in Ungarn und Siebenbürgen nichts übrig +geblieben wäre.« + +Um dieselbe Zeit waren die Hexenprozesse auch in =Siebenbürgen=, im +=Sachsenlande= in Gang gekommen. Im Allgemeinen war das Gerichtsverfahren +in Ungarn (wo die Hexen ihren Hauptversammlungsort auf dem St. Gerhardsberg +bei Ofen hatten) und in Siebenbürgen dasselbe wie in Deutschland; doch +fehlte es nicht an charakteristischen Eigenthümlichkeiten. -- In Ungarn +nannte man die Hexen (lateinisch): Ligantes, Albae mulieres, Xurguminae, +Bruxae, in Siebenbürgen: Tridler, Truden, Hundsart, zauberischer +Donnerschlag (welcher letzte Ausdruck auf den heidnischen Donar hinweist). +Sie versammelten sich in Siebenbürgen in einem wüsten Hof, auf einem Berg, +Wasen, im Pfefferland etc. An manchen Orten kamen verschiedene +Gesellschaften von Hexen (Compagnien, eigene Arten derselben) zusammen, mit +Trommel und Geige. Die letztere führt der »Trudengeiger«. Er sitzt, wie der +Spruch »trudegëger bûmstëger« beweist, auf einem Baum, auch wohl auf dem +Brunnenschwengel und bewahrt sein Instrument in einer Nussschale. -- Die +Hexen können den Menschen schädigen an Allem, was er hat. Doch ist in den +sächsischen Hexenprozessen selten der Beschädigte der Ankläger, sondern der +Verdächtige wird moralisch gezwungen, den Prozess selbst anhängig zu +machen. Fast alle Hexenprozesse sind hier in ihrer Entstehung +Injurienprozesse und gestalten sich erst im Verlaufe der Verhandlungen zu +einem peinlichen Rechtsstreit aus. Allgemein aber gilt noch der germanische +Rechtsgrundsatz: »wo kein Kläger, da kein Richter.« Der Hexenprozess ist im +Sachsenlande kein Inquisitionsprozess, sondern es herrscht hier noch im +ganzen siebenzehnten und achtzehnten Jahrhundert das alte Verfahren, so +dass hier auch von keinem Fiskal die Rede ist. -- Zur Klage selbst wurde +der Verdächtige gedrängt entweder durch die vom Pfarrer (wegen +ausgesprochenen Verdachts des Teufelsdienstes) verhängte Excommunikation +oder durch die Nachbarschaft. Hatte Jemand einen Anderen im Verdacht der +Zauberei, so redete er ihn desshalb vor Zeugen und öffentlich an (»du Trud! +du zauberischer Donnerschlag!«), oder er sandte zwei Nachbarn zu ihm, mit +der Aufforderung, den angerichteten Schaden wieder gut zu machen oder die +Kriminalklage zu gewärtigen. Diese Aufforderung durfte nicht +unberücksichtigt bleiben. Es musste entweder die Versöhnung erfolgen oder +der Beschimpfte musste sein »Recht suchen«. Geschah keins von beiden, so +schloss der Pfarrer den Betreffenden von der Communion und die +Nachbarschaft schloss ihn von Feuer und Wasser aus, womit ihm alle +bürgerliche Ehre und aller Glaube entzogen war. Scheiterte die Versöhnung +an der Hartnäckigkeit der einen oder andern Partei, so musste der +Beschimpfte vor dem »sitzenden Gericht«, vor Königs- und Stuhlrichter +erscheinen und gegen seinen Beleidiger einen Injurienprozess anhängig +machen. Dieses geschah an dem von dem Gericht anberaumten Tage anfangs nur +mündlich, im achtzehnten Jahrhundert auch schriftlich. Die Beschimpfung +wurde von dem Beklagten ganz gewöhnlich eingestanden und der Beweis +angeboten. Nach einer fünfzehntägigen Exmission wurden die Zeugen von dem +Angeklagten vorgeführt, und nur wenn die zuerst vorgeführten das Verbrechen +nur »scheinbar« gemacht hatten, wurde eine Frist zur Herbeiführung neuer +Zeugen gestattet. War das Verbrechen nicht scheinbar gemacht oder war es +erwiesen worden, so wurde alsbald das Urtheil gefällt. -- In der Regel +häuften die Zeugen allen Wust des allgemeinen Geredes und des Aberglaubens +auf den unglücklichen Kläger, der sich nun plötzlich als Angeklagten +dastehen sah. -- War dann durch das Verhör dem Verdacht »ein Schein +gemacht«, so war das Gericht in der Sache, weil sie »den Hals und Bauch +anging«, nicht mehr zur Fällung des Urtheils competent, wesshalb es das +ganze bis dahin geführte Protokoll »ad majorem causae dilucidationem et +discussionem« dem »Rath« als der mit dem Blutbann betrauten Behörde +übersandte, der dann sofort zur Verhaftung und Haussuchung schritt. Die +Gegenstände, die bei der letzteren als verdächtig auffielen (Scherben, +Töpfchen, in denen sich »Geschmier« nachweisen liess, ein Strohwisch im +Stall, ein Federwisch u. dgl.) wurden dem Rath übergeben. Da nun diese +Dinge einerseits ohne Weiteres »ein gewisses specimen Magicae artis« +ergaben und die Beklagten doch nicht eingestehen wollten, dass sie +dieselben zu Zaubereien gebraucht hätten, und da man andererseits in den +Hexenprozessen nur nach »gichtigem Mund« d. h. nach dem Geständniss des +Angeklagten verurtheilen konnte, so schritt man, um dieses zu erhalten, +gewöhnlich zu dem Gottesurtheil der Wasserprobe oder des Hexenbads, -- das +in Ungarn schon von den Zeiten des heil. Ladislaus her üblich war. Diese +Wasserprobe ist -- Dank der Geschicklichkeit der siebenbürgischen +Scharfrichter! -- allemal zum Nachtheil der Angeschuldigten ausgefallen. +Doch hat es zahlreiche Fälle gegeben, in denen die Probe -- gewöhnlich die +»Schwemmung« genannt -- nicht zum Geständniss führte. In diesem Falle +ging's mit der »geschwemmten« Person alsbald zur -- Folter. Hatte man mit +derselben das gewünschte Geständniss erpresst, dann wurde unter Mitwirkung +aller Glieder des Raths das Urtheil gefällt, und zwar -- da das sächsische +Statutarrecht keine speziell für Hexerei bestimmte Strafe enthielt -- nach +dem kaiserlichen Recht, das in diesen Fällen zur Ergänzung des Landrechts +verwendet ward. Im siebenzehnten Jahrhundert ward in der Regel auf +Feuerstrafe, später zum Oefteren auf Hinrichtung mit dem Schwerte erkannt. +Jetzt erst kam die Geistlichkeit mit dem Prozess in Berührung, indem ein +Geistlicher die Verurtheilten zur Richtstätte begleitete. Auf derselben +angekommen, forderte ein Beamter die Verurtheilten auf, nochmals die +Wahrhaftigkeit und Freiwilligkeit der gemachten Geständnisse zu bekennen +und die Mitschuldigen anzugeben. Auf diesem Wege wurde oft eine ganze Reihe +von Personen, die sich des besten Rufes erfreuten, der Hexerei verdächtig. +Zuweilen geschah es auch, dass wer bei der Wasserprobe oder bei der +Hinrichtung seine Theilnahme für die unglückliche Hexe etwas allzulaut +aussprach, dadurch selbst in Verdacht kam. So wurde, als man am +26. November 1650 zu Reps in Siebenbürgen zwei Männer schwemmte, auch ein +Dritter »auf Verdacht probiret.« Nun ging derselbe zwar im Wasser unter, +aber er wurde doch, »weil er zuvor viel unnützlich geredet« nur gegen +sichere Bürgschaft (von 80 fl.) freigegeben[137]. -- + +Im Umfange der heutigen =Schweiz= hatte sich im Jurisdictionsgebiet des +Bischofs von =Lausanne= der Hexenprozess aus dem Ketzerprozess so +entwickelt, dass hier die Versammlungen der Hexen durch das ganze +sechszehnte und siebenzehnte Jahrhundert hin ganz ebenso wie weiland die +der Ketzer allgemein mit dem Namen »Sekte« bezeichnet wurden. Doch liegen +über den Beginn der Hexenverfolgung erst von 1580 an Nachrichten vor. +Damals kam in dem Neuchateler Val-de-Travers ein Hexenprozess vor, dem in +den Jahren 1581, 1585 und 1586 andere Prozesse nachfolgten. Doch traten +dieselben bis zum Jahr 1607 immer nur vereinzelt hervor. Erst seit diesem +Jahre kam die Seuche der Hexenverfolgung, immer grausiger anwachsend, zum +Ausbruch[138]. Allein in der Grafschaft Valangin fanden in den Jahren +1607-1667 achtundvierzig Hexenprozesse statt. Allein im Jahr 1619 wurden in +Valangin zehn Hexen verbrannt. In einem der kleinsten der neun +Gerichtsbezirke des Neuchateler Landes, in Colombier, verbrannte man in den +beiden Jahren 1619 und 1620 dreizehn Hexen und Zauberer. Der Kastellan von +Thielle liess in seinem winzigen Gerichtsbezirk 1647 in zwei Monaten elf, +im November 1665 zehn Hexen verbrennen[139]. Am entsetzlichsten wüthete +hier die Hexenverfolgung im Jahr 1685[140]. Damals wurden in Thielle auf +Befehl des Kastellans am 13. Nov. zwei, am 18. Nov. drei, am 24. Nov. fünf +Zauberer und Hexen verbrannt. -- In anderen Landestheilen mag es indessen +nicht viel besser hergegangen sein. + +Das Prozessverfahren war ein sehr summarisches. Vom Tage der Einziehung +einer Verdächtigten bis zur Vollstreckung des Urtheils dauerte es in der +Regel nur zehn bis zwölf Tage; dann war Alles vorbei. Die Tortur wurde, wie +es scheint, in der Regel in jedem Prozesse nur Einmal angewandt, wobei es +aber doch an Grausamkeiten aller Art nicht fehlte. In der Grafschaft +Valangin kam der Fall vor, dass ein Richter eine auch unter den +furchtbarsten Martern ihre Unschuld behauptende Inquisitin, über diese +»Hartnäckigkeit« aufgebracht, in ihrem Kerkerloch einmauern liess[141]. + +Das Urtheil des Gerichts, welches regelmässig auf lebendige Verbrennung +lautete, musste der obersten Landesbehörde zu Neuchatel zur Bestätigung +vorgelegt werden. Von dieser wurden die Verurtheilten gewöhnlich zur +Erwürgung auf oder neben dem Scheiterhaufen begnadigt. -- Die +Exekutionen -- welche in Neuchatel vor der Schlossterrasse stattfanden -- +galten als Volksschauspiele, zu denen regelmässig viele Tausende +zusammenströmten. Den Schluss des ganzen Akts bildete regelmässig eine +solenne Schmauserei[142], an welcher das gesammte Gerichtspersonal und +Andere (z. B. auch der Schulmeister, welcher die Glocken geläutet hatte,) +Theil nahmen. Nur die Henkersknechte speisten an einem besonderen Tisch. + +Im Kanton =Bern= hatte sich allmählich die Praxis herausgebildet, dass +gegen die »Hexen« ganz nach den Regeln des Hexenprozesses verfahren, das +über die schuldig Befundenen gefällte Urtheil jedoch von dem Berner Rath in +eine mildere Strafe umgewandelt wurde. So kamen z. B. im Jahr 1651 von +zweiundfünfzig Todesurtheilen nur drei zu strenger Vollziehung. + +In dem genannten Jahre gaben indessen einige im Waadtlande vorgekommene +Fälle zu einer neuen, humaneren Regelung der Hexenprozesse Anlass[143]. Der +Kastellan von Molondin hatte vier Geschwister Petrognet auf einfache +Anzeige hin einkerkern, durch den Henker visitiren lassen und ihnen, +obgleich sich nichts wider sie ergab, die Kosten für beides abgefordert. +Die vier Geschwister führten darüber in Bern Beschwerde, infolge dessen der +Gerichtsbeamte selbst verhaftet, und da es sich herausstellte, dass sowohl +er als sein Gerichtsherr sich Ungebührliches erlaubt, beide zum Tragen der +Kosten und zur vollen Entschädigung der Misshandelten verurtheilt wurden. +Aehnlich erkannte der Berner Rath kurz nachher über Etienne und Françoise +Borbosa von Lonay, welche ihre Unschuld durch standhaftes Ertragen der +Folter erwiesen, die Freilassung und zwar so, dass die Gerichtspersonen +wegen ungebührlichen Gebrauchs der Folter die Kosten zu tragen hatten. +Dieser letztere Fall insbesondere veranlasste nun den Rath das bestehende +prozessualische Verfahren aufs Neue zum Gegenstande der ernstlichsten +Erwägung zu machen, wobei sich schliesslich zwei Fragen als die für das +ganze Prozessverfahren massgebenden Gesichtspunkte herausstellten, nämlich +1) ob auf das am Leibe einer Eingezogenen vorgefundene Stigma soweit zu +fussen wäre, dass auf Grund desselben alle Marter angewendet werden +möchten, und 2) ob eine Anzeige, dass zwei oder mehrere Personen an hellem +Tage über Hexensachen sich unterhalten und verabredet, zum Einschreiten +einen gültigen Grund abgeben könnte. Beide Fragen wurden alsbald den +verschiedensten wissenschaftlichen Auctoritäten, namentlich den +medizinischen Fakultäten zu Bern und Basel, der Juristenfakultät und dem +Convente der Stadtgeistlichen zu Bern zur gutachtlichen Aeusserung +vorgelegt. Die Antworten, welche der Rath auf seine Anfrage erhielt, +lauteten von allen Seiten her verneinend. Namentlich erklärte sich in +diesem Sinne auch der Convent der Stadtgeistlichen, dem insbesondere die +Weisung zugegangen war, die Fragen theologisch nach der h. Schrift zu +prüfen und sich darüber auszusprechen, »ob nicht auch in diesen beiden +Stücken die arglistige Einmischung und Verblendung des Satans mit +unterlaufen könnte.« Das Responsum der Berner Prediger repräsentirt einen +Höhegrad von Intelligenz und Freimüthigkeit, der damals -- im Jahr 1651 -- +nur selten wahrzunehmen war. Die Prediger antworteten nämlich nicht allein +auf beide Fragen mit dem entschiedensten Nein, sondern suchten in ihrem +Gutachten auch die socialen und kirchlichen Uebelstände nachzuweisen, in +denen die Krankheit der Hexerei wurzele, und die Mittel, durch welche sie +geheilt werden müsse. Die Prediger klagten darüber, dass die Bestellung der +weltlichen Aemter mehr nach Gunst als nach Kunst geschehe, dass deren +Inhaber wohl an ihren Eigennutz aber nicht an die Bestrafung der Laster +dächten, und dass sie vorkommende Streitigkeiten, statt sie in Minne +abzuthun, lieber zu Hass und Rachgier erwachsen liessen, zu deren +Befriedigung dann oft Hülfe bei dem Satan gesucht würde. Nicht minder +schlecht stünde es um den Kirchendienst, da nicht selten Ein Prediger zwei +oder drei Gemeinden versehen und darob die Unterweisung der Jugend +verabsäumen müsste. Zudem wären die Prediger zum Theil ungelehrt, +untauglich, fahrlässig, mitunter sogar ärgerlich im Wandel, wodurch dem +Satan und dessen Geschworenen Thor und Thür geöffnet würde. Auch die +Schulen, vor Allem die Dorfschulen, befänden sich im übelsten Zustand. Bei +allem Eifer der Obrigkeit wären doch die Leute gegen die Schule zu karg, +die Eltern gegen ihre Kinder zu schwach, so dass viele Kinder nicht einmal +beten könnten. Dazu käme die ungetreue Verwaltung der Aemter und Güter, die +übergrosse Toleranz gegen Gaukler, Wahrsager, Versegner, Hausirer mit +Bildern, Kreuzen und geweihten Wurzeln, Quacksalber, Gespensterbanner und +Geisterbeschwörer, »deren nicht weit von der Stadt sind und geduldet +werden«, und viel anderes »loses Gesindlein, welches, wenn es nicht einen +Bund hat mit dem Teufel, so ist es doch nicht weit davon.« Endlich wird +noch als Grund und Anlass der Hexensünden hervorgehoben die Unwissenheit +des Volkes über Gott und Gottes Wort, der Unglaube, die Ungeduld unter dem +Kreuz, der Geiz, Neid, die Hoffart und andere Leidenschaften, der Umgang +mit schlechten Personen, die Ausschweifungen in der Jugend, das +gegenseitige Verfluchen und Verwünschen, und »dass man fleissiger in den +Zauberbüchern und anderen brotlosen Künsten liest als in der Bibel.« -- Als +wesentlichstes Heilmittel gegen das arge Unwesen der Hexerei wird +bezeichnet: die christliche Wachsamkeit. Dieselbe soll sich so bethätigen, +»dass die verdächtigen Personen und Beklagten mit mitleidigem Ernst +erforscht werden, nicht alsbald mit der peinlichen Tortur durch die +Scharfrichter, welche zu Zeiten blutdürstige Leute sind und mit Künsten +umgehen, dadurch sie einen Teufel mit dem anderen sich unterstehen zu +fahen; sondern durch gelehrte und erfahrene Männer, die aus Gottes Wort mit +ihnen nach einem eifrigen Gebet reden, ob sie zum freien Bekenntniss ihrer +Missethat und herzlicher Begierde, aus den Klauen des höllischen Löwen +erledigt und hingegen des himmlischen und seligen Lebens theilhaftig zu +werden mögen bewegt werden.« Ganz besonders aber dringen die Geistlichen +darauf, dass die Geständnisse der Angeschuldigten auf das sorgfältigste zu +prüfen seien, »ob nämlich das (von ihnen) Bekannte möglich oder unmöglich +den Unholden, oder ihrem Meister, -- item an denen Orten oder Personen oder +Gütern, die geschädigt worden seien, es (wirklich) geschehen sei oder +nicht.« Ausserdem wird auch verlangt, dass die Predigten sich nicht in +Dunkelheiten der Dogmatik oder Fragen der Polemik verlieren, sondern dass +in apostolischer Einfalt und der Fassungskraft der Zuhörer gemäss zu +denselben geredet werde, und dass ebenso der Schulunterricht in einer der +Jugend wirklich fruchtbringenden Weise ertheilt werde. + +Dieses war das ernste und weise Wort, welches die Berner Geistlichkeit dem +Rathe übersandte. In demselben war allerdings ebenso wie in den Gutachten +der medizinischen und juristischen Fakultäten der Glaube an die Möglichkeit +des Teufelsbundes und der Hexerei festgehalten, aber der bisherige +=Hexenprozess= wurde doch in seinen Grundlagen erschüttert. Unmöglich +konnte es daher in der bisherigen Weise weiter fortgehen, was namentlich +der Berner Rath recht wohl einsah. Zur Berathung eines neuen +Prozessverfahrens wurde alsbald eine Commission niedergesetzt, welche +bedeutet ward, dass einerseits auf die Vorschläge der Geistlichkeit zur +Entfernung öffentlicher Missstände und zur religiös-sittlichen Hebung des +Volks Bedacht genommen, andrerseits über die Zeichen, ob sie zur Vornahme +der Tortur genugsam seien oder nicht, ein Vortrag abgefasst und die alte +Ordnung revidirt vorgelegt werde. In der Zwischenzeit gebot man den +welschen Amtleuten (14. November 1651) vorläufig bei Verhaftungen wegen +Hexerei keinerlei Tortur anwenden zu lassen, sondern in jedem Falle +umständlich einzuberichten und den Bescheid zu gewärtigen, auch auf die +Angebungen wegen gehaltener Gespräche u. dgl., es sei bei Tage oder bei +Nacht, als auf teuflische Illusion keine Rücksicht zu nehmen. Unter dem +29. Dezember 1651 wurde dann die durchgesehene und mannigfach verbesserte +=Prozessordnung= veröffentlicht. Nach derselben sollten vage Anzeigen von +Verhafteten, angebliche Abreden zum Bösen gar nicht mehr in Betracht +kommen. Nur in Fällen von besonderer Wahrscheinlichkeit soll eine +Voruntersuchung über die Umstände der gesprochenen Worte und den Leumund +des Betreffenden stattfinden, ein weiteres Vorgehen dagegen erst auf +obrigkeitlichen Befehl. Betrifft jedoch die übereinstimmende Anzeige zweier +Personen eine begangene Missethat, so sei mit Verhaftung, Confrontation und +Besichtigung einzuschreiten, zugleich aber die geschehene Thatsache der +Vergiftung von Menschen oder Thieren in sichere Erfahrung zu bringen. Erst +in dem Falle, wenn dieses sich wirklich ergebe, die Anzeiger überdies +beständig bleiben, der Leumund nachtheilig laute und der Beklagte +dessenungeachtet kein Bekenntniss ablege, dürfe man zur »ziemlichen« Folter +schreiten, über deren Ergebniss sodann wieder berichtet werden solle. +Dieselbe wird indessen auf das Anhängen eines Gewichts von höchstens +hundert Pfund mit nur dreimaligem Aufziehen beschränkt und dabei wird die +gebührliche Rücksichtnahme auf persönliche Umstände zur Pflicht gemacht. + +Ausserdem übersandte der Berner Rath das Gutachten des Convents auch der +waadtländischen Geistlichkeit zur berichtlichen Aeusserung zu, die zwar +nicht die Unabhängigkeit und Freiheit des Urtheils besass, durch welche die +Berner hervorragten, dasselbe aber doch im Wesentlichen billigte. + +Die Frucht aller dieser Verhandlungen trat bald in mancherlei Weise zu +Tage. Sogleich auf die letzte Verordnung der Regierung hin zeigt sich in +den Rathsmanualen eine auffallend grössere Sorgfalt bei der Prüfung der +eingehenden Prozessverhandlungen, die auch öfters als ungenau und +mangelhaft zurückgewiesen werden. Anstatt sofort zur Tortur zu schreiten, +wird es üblich, dass zwei Geistliche den stark Verdächtigen zum Bekenntniss +der Wahrheit zu bewegen trachten sollen. Mehrmals gibt man die Frage zu +bedenken, ob nicht Melancholie d. h. Geisteskrankheit überhaupt sich +annehmen lasse. Gerichte, die leichtfertig und willkürlich vorgingen, +erhielten scharfe Verweise, mussten die Gefangenen augenblicklich in +Freiheit setzen, und zwar, was wohl ihren allzu raschen Eifer in Etwas +dämpfen sollte, ohne Vergütung der Kosten. Der vorgekommene Fall, dass ein +Angeklagter auf das gefundene Stigma hin grausam gefoltert, nachher aber +kein Stigma mehr an ihm zu entdecken war, gab den warnenden Beweis, wie +leicht man sich in dieser Sache irren und Unschuldige misshandeln könne, +was zur Aufstellung einer Anzahl darauf bezüglicher Vorschriften führte. +Die Besichtigung sollte demnach durch Sachverständige am hellen Tage und an +einem hellen Orte geschehen, über das Ergebniss eidlich referirt, jedoch +nichts protokollirt werden, man habe denn das Zeichen zum dritten Male +geprüft[144]. So suchte man wenigstens im Einzelnen zu bessern, so lange +man noch nicht mit dem Ganzen aufzuräumen wagte. + +Allerdings währten die Prozesse noch geraume Zeit fort; selbst die Frau des +Pfarrers Mader von Kappelen wurde zu Erlach als Hexe enthauptet, und im +Jahr 1665 kamen im Waadtland noch vierundzwanzig Hinrichtungen vor. Zu +Carouge wurde damals (16. März 1665) sogar ein eigener Hülfsgeistlicher zur +»Hintertreibung des Satans« angestellt. Allein mit dem Jahre 1680 +verschwinden die =Todes=urtheile, mit denen man bisher die Hexerei bestraft +hatte, aus den Berner Rathsmanualen gänzlich. Die Hexenverfolgung dauerte +zwar noch eine Weile fort, allein man erkannte jetzt nur auf Geld- und +Freiheitsstrafen. + +Im Kanton =Zürich= wurde zum ersten Mal eine Unholdin 1654 verbrannt, +worauf 1660 in Stein vier Hexen erst mit dem Schwerte hingerichtet und dann +verbrannt wurden, unter ihnen eine fünfundsiebenzigjährige Frau, die bis +dahin im Rufe grosser Frömmigkeit gestanden hatte. Aus dem Jahr 1666 wird +von einem Metzger Kramer aus Zürich berichtet, dass derselbe, als +teuflischer Künste verdächtig, zur Ermittelung etwaiger Hexenmale am ganzen +Leibe geschoren worden sei[145]. + +Unter den =englischen= Prozessen jener Zeit hat der von Warbois (1593) +einige Berühmtheit erlangt, weil er eine Stiftung veranlasste, nach welcher +jährlich ein Studiosus der Theologie im Collegium der Königin zu Cambridge +gegen eine Belohnung von vierzig Schillingen einen Vortrag über die Hexerei +zu halten hatte. Das Ganze war durch das Gerede von Kindern angegangen, die +halb aus thörichter Einbildung, halb aus Bosheit von den abgesandten +Geistern eines alten Weibes geplagt zu werden vorgaben. Die Alte ward +verhaftet, zum Geständniss gebracht und von den Geschworenen sammt ihrem +Ehemanne und ihrer Tochter, welche indessen jede Schuld standhaft +leugneten, in Huntingdon zum Tode verurtheilt[146]. + +=Schottland= erlebte seine Gräuelperiode unter Jakob VI[147]. Dieser König +schürte mit der reformirten Geistlichkeit das Feuer um die Wette[148]; er +selbst bildete sich ein, um seines Religionseifers willen vom Teufel +verfolgt zu werden, und sein Argwohn traf darum besonders die schottischen +Katholiken als dessen Werkzeuge. -- Bei seiner Rückkehr aus Dänemark (wo er +sich vermählt hatte) war Jakob von gewaltigen Seestürmen bedrängt worden, +die er den Zauberkünsten der Hexen zuschrieb. Daher ward dieser Sturm der +Anlass zu einer ganz entsetzlichen Hexenverfolgung. Der Argwohn des Königs +fiel hauptsächlich auf einen Dr. Fian, der den Sturm erregt haben sollte. +Derselbe gestand dieses auch auf der Folter, nahm aber hernach sein +Geständniss zurück. Daher wurde derselbe wiederholt allen nur irgend +erdenklichen Martern unterworfen. Die Knochen der Beine wurden ihm in den +spanischen Stiefeln in einzelne Stücke zerbrochen und schliesslich wurden +dem Unglücklichen (auf Geheiss des Königs) an allen Fingern die Nägel +gespalten, mit einer Kneipzange ausgerissen und an jeder wunden Stelle +wurde ihm ein eiserner Nagel bis zum Kopfende ins Fleisch eingetrieben. +Aber »der Teufel war so tief in sein Herz eingedrungen, dass er hartnäckig +leugnete, was er vorher eingestanden hatte«, wesshalb er ohne Geständniss +lebendig verbrannt wurde[149]. -- Wie in diesem Falle, so wohnte der König +auch sonst den Verhören persönlich bei, liess sich mitunter von den +Verhörten die Melodien vorspielen, mit welchen die Teufelsprozessionen +begleitet werden, freute sich, wenn der Teufel französisch von ihm gesagt +haben sollte: »Il est un homme de Dieu«, oder er sei der grösste Feind, +welchen Satan in der Welt habe, -- und bedrohte die Geschworenen mit einer +Anklage wegen vorsätzlichen Irrthums, wenn sie im Verurtheilen nicht eifrig +genug waren. + +Mit Jakob's Ueberzug nach London änderte sich die Scene seines Wirkens; +jetzt kam das übersättigte Schottland etwas zu Athem, und in England +erschien sogleich ein Gesetz (1603), das die Zauberei ganz im Geiste der +königlichen Dämonologie auffasste und die Zauberer, als der Felonie +schuldig, jedes geistlichen Beistandes für unwürdig erklärte. Jetzt war +nicht mehr die Nachweisung eines durch Zaubermittel begangenen Verbrechens +nöthig; die Zauberei war nun an sich ein solches[150]. Berüchtigt sind die +beiden Prozesse der Lancashire-Hexen in den Jahren 1613 und 1634, wobei ein +boshafter Knabe von elf Jahren unter der Anleitung seines gewinnsüchtigen +Vaters die Denunziationen machte. Der Betrug wurde entdeckt, als siebenzehn +Weiber schon auf dem Punkte waren gehängt zu werden[151]. + +Unerhörte Dinge durchlebte =England= in der Zeit seines Bürgerkriegs. Ein +gemeiner Mensch, =Matthias Hopkins= aus Essex, der sich besonderer +Kenntnisse rühmte, durchzog unter dem Titel eines General-Hexenfinders +(Witch-Finder-general) von 1645 an die Grafschaften Essex, Sussex, Norfolk +und Huntingdon[152]. Wo ein Magistrat seine Hülfe, die er geschickt zu +empfehlen wusste, in Anspruch nahm, da suchte er gegen freien Unterhalt, +Vergütung der Reisekosten und bestimmte Diäten die Hexen des Bezirks auf. +Als Mittel hierzu dienten ihm besonders die Proben mit der Nadel und mit +dem kalten Wasser. So brachte er Hunderte von Unglücklichen zum Tode und +fanatisirte den Pöbel täglich mehr. + +Unter Anderen fiel auch der Verdacht auf einen fast achtzigjährigen Greis, +einen anglikanischen Geistlichen, Namens =Lowes=, der fünfzig Jahre lang +seines Amtes in Ehren gewartet hatte. Derselbe wurde mehrere Tage und +Nächte hindurch mit der landesüblichen tortura insomnii gequält, bis er +ganz ohne Besinnung war und als Geisteskranker erschien. Schliesslich wurde +er ins Wasser geworfen, verurtheilt und gehängt. Die Einen behaupteten, er +habe standhaft bis ans Ende seine Unschuld betheuert, während Andere (unter +ihnen auch Baxter) erzählten, er habe bekannt, dass er zwei Teufel (imps) +besitze, von denen der eine ihn immer zum Bösen antreibe, und mit dessen +Hülfe er namentlich ein Segelschiff auf der See vor seinen Augen zum Sinken +gebracht habe[153]. -- Indessen dauerte das Treiben =Hopkins= nicht lange. +Derselbe hatte eben seinen Besuch der Stadt Houghton in Huntingdonshire +zugedacht, als ein Geistlicher daselbst, Mr. =Gaul=, gegen das Unwesen sich +erhob. Hopkins, der nun dem Landfrieden nicht mehr traute, schrieb, um die +Stimmung zu erforschen, an mehrere Magistrate des Orts folgenden Brief, +welcher ausser der Feigheit des Menschen auch beweist, dass selbst ein +ungelehrter Hexenverfolger, der niemals von Edelin und Loos gehört hat, +seine Verdächtigungspolitik versteht. Er schreibt: »Meinen Empfehl an Eure +Herrlichkeit. Ich erhielt heute einen Brief, der mich nach der Stadt Namens +Gross-Houghton beruft, um nach übelberüchtigten Personen zu forschen, die +man Hexen nennt (obwohl ich höre, dass Euer Pfarrer in Folge seiner +Unwissenheit arg gegen uns ist). Ich gedenke, geliebt es Gott, um so eher +zu kommen, damit ich dessen seltsame Meinung in Betreff solcher +Angelegenheiten vernehme. In Suffolk habe ich einen Priester gekannt, der +eben so sehr gegen diese Entdeckung von der Kanzel herab eiferte, jedoch +vom Parlament gezwungen wurde, an eben derselben Stelle zu widerrufen. Ich +wundere mich sehr, dass solche böse Menschen Verfechter, und noch dazu +unter den Geistlichen, finden, welche täglich Schrecken und Entsetzen +predigen sollten, um die Uebelthäter zu erschüttern. Ich gedenke Eurer +Stadt einen plötzlichen Besuch abzustatten. Diese Woche komme ich nach +Kimbolton, und es stehen Zehn gegen Eins zu wetten, dass ich zuerst mich +nach Eurer Stadt wende; doch möchte ich zuvor mit Zuverlässigkeit wissen, +ob Eure Stadt viele Parteinehmer für solches Gesindel zählt, oder ob sie +bereit ist, uns freundlichen Empfang und gute Bewirthung angedeihen zu +lassen, wie andere Orte thaten, in denen ich war. Wo nicht, so werde ich +Euren Bezirk meiden (nicht als wäre ich zunächst auf mich selbst bedacht), +und mich in solche Gegenden begeben, wo ich nicht nur ohne Controle handeln +und strafen möge, sondern auch Dank und Belohnung einernte. So verabschiede +ich mich ergebenst und will mich als Euren Diener empfohlen haben. + + Matthias Hopkins.« + +Hopkins trieb sein Spiel, bis er sich in seinen eigenen Netzen fing. Das +entrüstete Volk nahm zuletzt mit ihm selbst die Wasserprobe vor, er +schwamm, ward schuldig erkannt und getödtet; ob mit gerichtlichen Formen, +oder nicht, bleibt zweifelhaft. Butler gedenkt seiner im sechsten Gesange +des Hudibras: + + Has not this present Parliament + A ledger to the devil sent, + Fully empovered to treat about + Finding revolted witches out? + And has not he within one year + Hang'd threescore of them in a shire? -- + Who after proved himself a witch, + And made a rod for his own breech. + +Von einer ähnlichen Hexenjagd, die wenige Jahre später im nördlichen +England vorging, berichtet =Sykes= in den Local Records. »In den +Gemeinderaths-Akten von Newcastle wird eine Petition in Hexensachen vom +26. März 1649 erwähnt, welche ohne Zweifel von den Einwohnern +unterzeichnet war und deren Inhalt einen Prozess gegen alle verdächtigen +Personen veranlasste. In Folge derselben schickte die Obrigkeit zwei +Gerichtsdiener nach Schottland und bot einem Schotten, der sich auf die +Nadelprobe zu verstehen vorgab, wenn er nach Newcastle kommen und die ihm +Vorgeführten untersuchen wollte, ausser freier Her- und Rückreise zwanzig +Schillinge für jede Person, die als Hexe verurtheilt werden würde. Als die +Gerichtsdiener den Hexenfinder zu Pferde in die Stadt brachten, liess die +Obrigkeit durch die Schelle bekannt machen, wer gegen irgend ein Weib eine +Klage wegen Hexerei vorzubringen habe, der solle es thun; man wolle +dieselbe sogleich verhaften und untersuchen lassen. Dreissig Weiber wurden +in das Rathhaus gebracht, der Nadelprobe unterworfen und mehrentheils +schuldig befunden. Aus einem Auszuge aus dem Register der Pfarrkirche zu +St. Andrews in Schottland ersieht man, dass ein Mann und fünfzehn Weiber zu +Newcastle wegen Hexerei hingerichtet wurden. Als der Hexenfinder in dieser +Stadt mit seinem Geschäfte zu Ende war und seine Gebühren in der Tasche +hatte, begab er sich nach Northumberland, um Weiber zu untersuchen, und +erhielt drei Pfund für das Stück; aber =Henry Ogle= Esq. bemächtigte sich +seiner und forderte Rechenschaft. Der Mann entwischte nach Schottland, wo +er verhaftet, vor Gericht gestellt und wegen ähnlicher in diesem Lande +verübten Niederträchtigkeiten verurtheilt wurde. Er gestand am Galgen, dass +er über zweihundertundzwanzig Weiber in beiden Königreichen um den Lohn von +zwanzig Schillingen für den Kopf zum Tode geliefert habe«[154]. -- Ganz +England war damals von der unheimlichen Finsterniss des Hexenglaubens +umnachtet. Scenen, wie sie Shakespeare in seinem Macbeth vorführte, wurden +überall als der Wirklichkeit des Hexenwesens entsprechend +angesehen[155]. -- Der berühmte Verfasser der (etwa 1633 erschienenen und +den crassesten Aberglauben vertheidigenden) Religio medici, =Thomas +Browne=, der »Vater des Deismus« gab 1664 über zwei Weiber in Suffolk sein +Urtheil dahin ab, dass deren Krämpfe und sonstigen Zufälle zwar natürlich, +aber durch den ihnen einwohnenden Teufel gesteigert wären, was er durch +Berufung auf kurz vorher in Dänemark vorgekommene Fälle erwies. -- Die +beiden Unglücklichen waren mit dieser nichtssagenden Erklärung als Hexen +dargethan und wurden 1665 gehängt[156]. -- Im Jahr 1682 wurden in Exeter +drei Personen wegen Hexerei hingerichtet[157]. + +In =Schottland= hatten die Hexenprozesse namentlich seit 1603 ihren +ununterbrochenen Fortgang gehabt, und zwar unter der eifrigsten Mitwirkung +der reformirten Geistlichkeit, die freilich die hochverdiente Hüterin der +schottischen Volksfreiheit war, aber auch den Glauben an Teufelsspuk und +Zauberei sorgsam aufrecht hielt. Um zu Denunziationen zu ermuntern, waren +hier in den Kirchen Kasten mit Deckelspalten aufgestellt, in welche man die +Namen Verdächtiger werfen sollte. Entsetzlicher Art waren die +eigenthümlichen Torturmittel, die man in Schottland zur Anwendung +brachte[158]. Um eine hartnäckige Hexe zu wecken, band man ihr einen +eisernen Kappzaum oder Reif mit vier Zacken, die in den Mund eindrangen, um +das Gesicht, und dieser Kappzaum wurde hinten an der Mauer in einer solchen +Weise befestigt, dass die Unglückliche sich nicht niederlegen konnte. In +dieser Stellung musste dieselbe oft mehrere Tage und Nächte hindurch +verbleiben, während deren sie von Zeit zu Zeit zu Geständnissen +aufgefordert wurde. Gleichzeitig wurde an ihr mit der tief ins Fleisch +eindringenden Nadel zur Ermittelung des Hexenmales experimentirt[159]. +Ausserdem wurde die Qual noch dadurch gesteigert, dass man die Gefolterte +den sich einstellenden Durst ertragen liess ohne ihr einen Schluck Wassers +zu gewähren. Es soll vorgekommen sein, dass Einzelne diese Marter -- +einschliesslich der tortura insomniae -- fünf, sogar neun Tage und Nächte +hindurch ertragen mussten[160]. + +Ausserdem wurde aber ganz besonders »Verstockten«, welche auf diesem Wege +nicht zum Geständniss zu bringen waren, mit noch ganz anderen Torturmitteln +zu Leibe gegangen. Hören wir, was =Hartpole Lecky=[161] S. 101 über +dieselben berichtet: »Die drei vorzüglichsten, welche gewöhnlich zur +Anwendung kamen, waren die Pennywinkis, die spanischen Stiefeln und die +Caschielawis. Erstere war eine Art Daumenschraube, die zweite ein Gehäuse, +in welches das Bein eingesenkt und darin durch Keile zerquetscht wurde, die +man mit einem Hammer hineintrieb, die dritte eine eiserne Form, die von +Zeit zu Zeit über einer Kohlenpfanne erhitzt und um den Leib gelegt wurde. +Manchmal wurde der Körper des Opfers mit Schwefelfaden gebrannt. In einem +gleichzeitigen Aktenstücke lesen wir von einem Manne, der achtundvierzig +Stunden unter der scharfen Tortur in den Caschielawis gehalten wurde, und +von einem anderen, der in derselben schrecklichen Maschine elf Tage und +Nächte lang blieb, dem vierzehn Tage lang die Beine alltäglich in den +spanischen Stiefeln gebrochen und der so gegeisselt wurde, dass ihm die +ganze Haut vom Körper gerissen ward. -- Wie viele Geständnisse durch diese +Mittel erpresst wurden, lässt sich nicht mehr ermitteln. Zwar ist uns eine +grosse Anzahl von Zeugenaussagen und Geständnissen aufbewahrt, allein diese +stammen nur von einem einzigen Gerichte her. Wir wissen, dass (hier) 1662 +mehr als hundertundfünfzig Personen der Hexerei angeklagt und dass in +diesem Jahre =vierzehn Untersuchungscommissionen= eingesetzt waren.« Es +kann also nicht auffallen, wenn ein Reisender gelegentlich bemerkt, dass er +habe 1664 in Leith neun Frauen zusammen verbrennen sehen oder wie 1678 an +einem einzigen Tage von einem und demselben Gericht neun Frauen verurtheilt +wurden. Ein Graf Mar erzählt, wie einst mehrere Weiber »mit gellendem +Geschrei schon halbverbrannt dem langsam sie verzehrenden Feuer sich +entwanden, einige Augenblicke mit verzweifelter Kraftanstrengung inmitten +der Zuschauer kämpften, aber bald unter lautem gotteslästerlichem +Angstgeschrei und wilden Unschuldsbetheuerungen in zuckendem Todeskampfe in +die Flammen niedersanken.«[162]. + +Gegen das Ende des siebenzehnten Jahrhunderts war die Pest des +Hexenglaubens auch nach =Nordamerika= von England her eingeschleppt. + +Schon im Jahr 1645 waren im Staate =Massachusetts= vier Personen der +Hexerei angeklagt und hingerichtet worden. Doch hatte dieses Vorkommniss +kein sonderliches Aufsehen gemacht. Die berüchtigte =Hexenjagd von Salem= +nahm erst später, im unmittelbaren Anschluss an eine Quäkerverfolgung, +ihren Anfang. -- Es ist dabei zu bemerken, dass die Seele derselben zwei +hochangesehene reformirte Geistliche, Vater und Sohn waren, nämlich +=Increase Mather=, der zweiundsechszig Jahre als Seelsorger an der +Nordkirche zu Boston gewirkt hat und dem Neu-England den ersten Grundstein +seiner Unabhängigkeit verdankt, und vor Allem dessen Sohn =Cotton +Mather=, -- wie der Vater ein ernster, gelehrter und glaubenseifriger +Prediger, dessen Name in der englischen Literatur noch heute mit +Auszeichnung genannt wird, wesshalb seine Dämonomanie noch um so +räthselhafter erscheinen kann. + +Ein anscheinend ganz unbedeutendes Ereigniss, welches sich 1688 zu +=Boston= zutrug, gab den ersten Anlass zu dem grausigen Drama. + +Im Hause eines Maurers war Wäsche abhanden gekommen -- der Verdacht fiel +auf eine Waschfrau, welche in der Familie zeitweise Dienste leistete -- +diese, empört über die Beschuldigung, liess sich derbe Aeusserungen gegen +ein Töchterchen der Familie entschlüpfen. Als das Kind nun den andern Tag +erkrankte und das Uebel sich auch seinen Geschwistern mittheilte, kam man +auf den Gedanken, die Waschfrau habe sie behext. Diese, eine Irländerin und +Papistin (keins von beiden sprach zu ihren Gunsten) wurde verhaftet, +verhört, und da sie unzusammenhängend und nur gebrochen englisch sprach, +schliesslich in der Verzweiflung auch selbst schuldig zu sein vorgab, +verurtheilt und hingerichtet. -- Natürlich hatte dieser Vorgang einen +tiefen Eindruck auf das Volk gemacht und die Verblendung nahm mehr und mehr +zu. =Cotton Mather= wurde als Zeuge zu den Kindern des Maurers gerufen. +Nicht zufrieden mit dem, was sich seinen Augen hier darbot, nahm er das am +meisten von Krämpfen und eigenthümlichen Zuständen befallene Kind mit nach +Hause, um es ungestört examiniren zu können. Es scheint, dass das kleine +Mädchen mancherlei von den Hexereien, welche in England und Schottland +vorgekommen sein sollten, gehört und seine Phantasie damit erfüllt hatte. +Die Kleine kam nämlich oft in Gegenwart vieler Personen in einen +eigenthümlichen Zustand, setzte sich rittlings auf einen Stuhl, trabte, +galoppirte u. s. w. Bald schien sie mit unsichtbaren Wesen zu sprechen, +bald diesen zuzuhören. Sie erzählte Cotton Mather von Versammlungen, welche +Hexen weit entfernt von ihrem Hause gehalten hätten und bezeichnete +Personen, welche sie daselbst gesehen haben wollte u. s. w. -- Der, gelind +gesagt, etwas einfältige Geistliche wurde jetzt durch Alles, was er von der +Patientin herausexaminirte, immer mehr von der Wahrheit der Hexerei +überzeugt und hat sogar über den beregten Fall ein Buch (»Memorable +Providences relating to Witchcraft and Possession.« Lond. 1689) der +Nachwelt hinterlassen. + +Ein anderer Geistlicher, =Paris= aus Salem-Village, welcher seit mehreren +Jahren in Unfrieden mit seiner Gemeinde lebte, war nicht minder von der +Sache eingenommen. Im Februar 1692 wurden einige junge Leute seiner Familie +von eigenthümlichen Zuständen befallen; sie verkrochen sich unter den +Möbeln und in Ecken, sprachen sonderbar, verrenkten die Glieder und fielen +theilweise in Krämpfe. Der Arzt konnte die Art der Krankheit nicht erkennen +und sprach die Vermuthung aus, dass die Kranken behext wären. -- Nun hatte +Paris einen Indianer und dessen Frau als Dienstboten; -- durch diese liess +er (wie es in ihrem Stamm üblich war) einen verzauberten Kuchen backen und +derselbe, einem der Familie gehörenden Hunde gegeben, sollte es möglich +machen, dass die besessenen Personen erkennen könnten, wer sie behext +hätte[163]. Das Resultat war, dass sie die beiden Indianer für schuldig +erklärten und diese, dazu gedrängt, gestanden es auch ein und wurden ins +Gefängniss geworfen. + +Von nun an mehrten sich die Anklagen und am 11. April wurde eine ganze +Anzahl der Hexerei beschuldigten Personen in Salem von einem Gericht, +welches aus sechs Richtern und einigen Geistlichen zusammengesetzt war, in +Untersuchung genommen. + +Die wunderbarsten Geständnisse wurden aus dem Mund der Besessenen +herausgelockt. Sie erzählten von einem schwarzen Manne von übernatürlicher +Grösse, welcher sie verfolge und dränge, dass sie sich in ein von ihm +hingehaltenes Buch einzeichnen und ihre Seele verschreiben sollten, -- von +unheimlichen Zusammenkünften solcher Personen, die sich bereits dem Teufel +verschrieben hätten, welche mit dem Ausdruck von Hohn und Spott Brod und +Wein genössen und es ihr Sakrament nennten, u. s. w. Sie erzählten weiter, +dass sie auf einem Stock zu den Versammlungen ritten und dass sie die +Absicht hätten, das Reich Christi zu zerstören und das Reich des Teufels +aufzurichten und dass dann Alles gut sein würde. -- Die Tollheit ging bald +so weit, dass sogar ein vierjähriges Mädchen als der Hexerei dringend +verdächtig gefänglich eingezogen wurde. Man gab ihm schuld, dass es sich +zuweilen unsichtbar mache, und dass es denen, von welchen es angesehen +werde, durch seinen bösen Blick Unheil zufüge. + +Als im Mai 1692 Sir =W. Phipps= als Gouverneur nach Neu-England kam, +erschien dieser keineswegs als Friedensherold, sondern machte durch seine +strengen Massregeln (er befahl u. A., dass die wegen Hexerei verklagten +Gefangenen in Ketten gelegt werden sollten) die Sache noch ärger. Immer +mehr Anklagen wurden laut und die Angeklagten glaubten sich oft nur dadurch +helfen zu können, dass sie wieder andere Personen beschuldigten, Hexen zu +sein. Hatte man im Anfange nur niedrige und in schlechtem Rufe stehende +Personen angeklagt, so ging man nun weiter und belastete auch +Höherstehende. Wagte Jemand zu ihren Gunsten zu sprechen, so wurde er +ebenfalls der Hexerei verdächtig. -- Am 31. Mai 1692 wurde ein Seekapitän +aus Boston nach Salem gebracht und vor Gericht gestellt. Er fragte ganz +erstaunt seine Ankläger, wie sie sich nur denken könnten, dass er nach +dieser Stadt kommen möge, um Personen zu schädigen, da er Salem noch nie +zuvor gesehen? Aber er wurde verurtheilt und ins Gefängniss geworfen; der +Beschliesser jedoch scheint ihm zur Flucht behülflich gewesen zu sein. + +Die Gefängnisse füllten sich immer mehr und manches Todesurtheil wurde +vollstreckt. Die Besessenen nahmen massenhaft zu und ihre Aussagen, oft +ganz barock, wurden von dem Gericht für Wahrheit hingenommen. Die +Besessenen wollten Besuche von den Hexen erhalten haben, welche mitten in +der Nacht durch das geschlossene Fenster kamen, sie gleich einem Alp +stundenlang drückten, so dass sie kein Glied rühren und nicht athmen +konnten; sie wollten die Hexen sich bald in ein Schwein, bald in einen +Popanz, bald in andere Gestalt verwandeln gesehen haben. In den +gerichtlichen Verhören behaupteten sie den »schwarzen Mann« neben den +Angeklagten stehen zu sehen, um ihnen die Worte ihrer Vertheidigung ins Ohr +zu flüstern und die Richter waren dabei von der Schuld der Angeklagten so +fest überzeugt, dass sie ihnen sogar den einzigen ihnen gebliebenen Beweis +des Alibi nicht gestatteten. + +Mehrere Hinrichtungen waren bereits vorgekommen, da standen am 5. August +wieder sechs Angeklagte vor Gericht, von welchen fünf am 19. August +hingerichtet wurden. Unter diesen befand sich ein Geistlicher, =Mr. Georg +Burroughs=, welcher seine Richter mit dem Ausspruche, dass es weder jemals +Hexen, welche einen Bund mit dem Teufel gemacht, gegeben hätte noch gebe, +sehr erzürnt hatte. Auf dem Richtplatze wendete er sich zu der umstehenden +Menge und sprach zu ihr mit so viel Gefühl, dass aus manchem Auge Thränen +flossen. Da aber riefen die Ankläger: »Der schwarze Mann steht neben ihm +und diktirt ihm was er sagen soll« und Dr. Cotton Mather, der zu Pferde +anwesend war, rief der Menge zu, es sei kein wirklicher Geistlicher, +sondern seine Frömmigkeit sei nur Verstellung und auch hier habe, wie so +manchmal, der Teufel die Gestalt eines Engels des Lichts angenommen. +-- Sofort war die Sympathie des Volkes verwischt und der Henker ging zu +seiner Amtsverrichtung über. -- Mit Burroughs wurde u. A. ein früherer +Gefängnissbeamter hingerichtet, welcher, um sein trauriges Geschäft nicht +länger betreiben zu müssen, entflohen, aber auf der Flucht ergriffen worden +war. + +Ein Rechtsgelehrter, welcher sich geweigert, in einem Hexenprozess zu +fungiren, wurde zu Tod gepresst, die Zunge ihm aus dem Mund gerissen und +als er im Todeskampf lag, wieder mit einem Stock in den Mund +hineingedrückt. + +Neunzehn Personen waren nun bereits gehängt worden, einschliesslich des zu +Tode Gequetschten -- und die Richter begannen denn doch, sich zu fragen, +wie sie ihr Verfahren rechtfertigen sollten, wesshalb =Cotton Mather= auf +dringenden Wunsch des Gouverneurs sieben Hexenprozesse durch die Presse +veröffentlichte und dieselben durch Hinweisung auf ähnliche in England +vorgekommene Fälle zu rechtfertigen suchte. »=More Wonders of the invisible +World=«, wurde im Oktober herausgegeben. Indessen war doch durch +verschiedene Vorkommnisse im Volk bereits ein Zweifel an der Wahrheit der +Sache entstanden und, nachdem man den Durst nach Menschenblut gestillt, +stieg man eine Stufe herunter und richtete seine Wuth auf Thiere. So wurde +z. B. ein Hund, den man für besessen und ein anderer, den man für einen +Zauberer hielt, gehängt. + +Aber die Seuche ging von Salem nach anderen Orten über. In =Andover= +liessen Leute, deren Angehörige krank waren, von Salem Personen, welche das +»Gespenster-Gesicht« hatten, kommen, damit sie ihnen sagen sollten, wer die +Kranken behext habe. So begann denn hier dasselbe Schauspiel wie in Salem +und nachdem der Friedensrichter (=Dudley Bradstreet=) dreissig bis vierzig +Personen verhaften hatte lassen, fühlte er sich doch sehr in seinem Gemüthe +beunruhigt und weigerte sich, weitere Verhaftsbefehle auszustellen. Darauf +aber wurde er selbst als der Hexerei schuldig angeklagt und musste, als +einziges Mittel seiner Rettung, die Flucht ergreifen. + +Bald darnach wurde ein angesehener Herr aus Boston angeklagt; dieser +jedoch, rasch entschlossen, wusste sich einen Verhaftsbefehl gegen seine +Ankläger zu verschaffen und berechnete seinen ihm durch Verleumdung +zugefügten Schaden auf tausend Pfund Sterling. -- Dieses kühne Vorgehen +richtete viel aus -- die Anklagen hörten plötzlich auf und kamen von dieser +Zeit an in Misskredit. Viele, welche bereits Geständnisse abgelegt hatten, +zogen dieselben wieder zurück und am 3. Januar 1693 wurden an dem obersten +Gerichtshof von Salem von sechsundfünfzig Anklageschriften dieser Art +dreissig einfach bei Seite gelegt, und von den übrigen sechsundzwanzig, als +sie zum Prozess kamen, nur drei für berechtigt und die betreffenden +Personen für schuldig befunden. Ende Januar wurden zehn gefangene Personen, +welche bereits verurtheilt waren, frei gelassen. + +Im April desselben Jahres wurde der Gouverneur =Phipps= von seiner Stelle +in Neu-England abgerufen und vor seiner Abreise setzte er alle wegen +Hexerei verdächtigen Gefangenen in Freiheit. Es betrug die Zahl derselben +um diese Zeit hundertundfünfzig, von welchen fünfzig gestanden hatten, +wirklich Hexen zu sein. Weitere zweihundert waren angeklagt, aber noch +nicht gefänglich eingezogen. -- Das Volk befürchtete von dieser Massregel, +welche es für sehr verkehrte Mildthätigkeit hielt, die schlimmsten Folgen, +allein die Hexerei hörte von diesem Augenblick an auf. Die Leute begannen +nachzudenken, sahen ihren Irrthum ein und beklagten ihn. Vor Allem richtete +sich nun der Unmuth des Volkes auf den Pfarrer von Salem-Village, Paris, +welcher den ersten Anstoss zur Verfolgung von Hexen gegeben hatte. Obgleich +dieser nun selbst von seinem Unrecht überzeugt war, dieses eingestand und +bitter bereute, so liessen die Leute ihm doch keine Ruhe, bis er Stadt und +Land verliess. + +So erstarb denn nach und nach der Hexenglaube, wenn auch einzelne Personen +nicht ganz davon lassen wollten. -- Einmal allerdings schien er wieder +aufleben zu wollen, indem ein junges Mädchen, =Margaret Bule= in Boston, in +Convulsionen fiel und von acht Gespenstern, die Personen ihrer +Bekanntschaft sein sollten, besucht sein wollte. =Cotton Mather= suchte sie +auf, glaubte sich von der Wahrheit ihrer Aussage zu überzeugen und leicht +hätte eine neue Flamme auflodern können, wäre ihr nicht von anderer Seite +entgegengearbeitet worden. Ein intelligenter Kaufmann, =Calef=, von Boston, +besuchte nämlich Margaret Bule ebenfalls und kam dabei zu einem der Ansicht +Cotton Mather's vollständig verschiedenen Resultat. Von dem Buche Calef's +»=More Wonders of the invisible World=« erhalten wir wohl die +allergenaueste Anschauung der damaligen Vorgänge in Salem und Andover. + +Seit dieser Zeit hörte man in New-England nichts mehr von Hexen. Das Volk +schämte sich seiner Verirrung und bereute sie tief. Am 17. Dezember 1696 +wurde in Salem ein grosses Fasten gehalten, wo Gott um Verzeihung gebeten +und angerufen wurde, solche Vorkommnisse nicht mehr gestatten zu wollen und +die Richter unterzeichneten eine Schrift, worin sie ihre Reue bekannten und +Gott baten, ihnen und den Ihrigen ihre Schuld nicht anzurechnen. -- Eine +tiefe Beschämung hatte sich der verirrten Seelen bemächtigt. + +Schliesslich sei noch eine wörtliche Erklärung einiger der Hexerei +angeklagten Frauen beigefügt. Sie sagten aus: »Als die Frau von Joseph +Ballard in Andover krank war, liess dieser -- entweder aus eigenem Antrieb +oder durch Andere dazu veranlasst -- aus Salem-Village zwei von den +sogenannten besessenen Personen herüberholen und diess war die Ursache der +schrecklichen Trübsal, welche über uns in Andover kam. Die Augen wurden uns +verbunden und unsere Hände auf die besessenen Personen gelegt, welche, als +wir in ihre Nähe kamen, von ihren Krämpfen befallen wurden. Dann sagten +sie, wir wären schuldig an ihrem Ungemach, worauf wir infolge eines +Verhaftsbefehles gefangen genommen und nach Salem gebracht wurden. Obgleich +wir uns nun diesem Verbrechen gegenüber vollständig unschuldig wussten, +waren wir doch Alle über diese Anklage so überaus erstaunt, erschreckt und +verwirrt, dass wir fast den Verstand verloren. Unsere nächsten Verwandten, +welche uns in dieser schrecklichen Lage sahen und unsere grosse Gefahr +kannten, verleugneten alle Liebe und alles Mitleid und beschworen uns, +dasjenige zu beichten, was wir denn auch gebeichtet haben; und wahrhaftig, +dieses Bekenntniss war kein anderes, als das, was uns von einigen Herren +aufgenöthigt (suggested) wurde. Sie sagten uns, dass wir Hexen wären, dass +sie es wüssten und dass wir es wüssten und dass sie wüssten, wir wüssten +es -- diess Alles machte uns verwirrt, dass wir schliesslich dachten, wir +wären wirklich Hexen. Unser Verstand, unsere Vernunft, alle unsere +geistigen Fähigkeiten waren uns abhanden gekommen und wir waren unfähig, +unsern Zustand beurtheilen zu können, und da sie uns mit ihrer Härte über +die Massen unfähig gemacht hatten uns zu vertheidigen, so sagten wir Alles +und Alles was sie wünschten und das Meiste, was wir sagten, war in der That +eigentlich nur ein Zustimmen zu dem, was =sie= gesagt hatten.« -- So endete +die grausige =witchcraft-delusion von Salem=[164]. + +In =Frankreich= verliessen die Parlamente die Bahn der Besonnenheit, welche +ihnen das Lob eines Duarenus und den Tadel eines Bodin erworben hatte. Das +von Dôle verurtheilte z. B. 1573 Gilles Garnier aus Lyon, der angeklagt und +geständig war, als Wehrwolf mehrere Kinder in der Umgegend zerrissen zu +haben, zum Feuer[165]; das von Paris sprach 1578 ein gleiches Urtheil über +den Wehrwolf Jacques Rollet[166] und bestätigte 1582 das Todesurtheil einer +Hexe, welche einem jungen Mädchen den Teufel in den Leib geschickt +hatte[167]. Mit der Wirksamkeit der Gerichte unter =Heinrich= III. ist +Bodin überhaupt zufrieden; doch geschah der Ligue noch bei weitem nicht +genug. Dieser König liess einst einige angebliche Besessene durch eine +Commission untersuchen und dann als Betrüger einsperren. Man warf ihm darum +Begünstigung der Zauberei vor. Ein kurz vor Clement's That erschienenes +Pamphlet enthielt nicht nur den Vorwurf, dass Heinrich einige Verurtheilte +begnadigt habe, sondern machte ihn sogar selbst der Zauberei und eines +vertrauten Umgangs mit dem Hofteufel Terragon verdächtig. =Clement= soll +besonders hierdurch zu seinem Meuchelmord bestimmt worden sein[168]. Eine +Deputation der Sechszehner hatte vor dem goldenen Cruzifixe des Königs zwei +Candelaber aus getriebenem Silber mit Satyrfiguren bemerkt. Hierüber +berichtet ein damals verbreitetes Pamphlet Folgendes[169]: »On a trouvé +dernièrement, au bois de Vincennes, deux Satyres d'argent, de la hauteur de +quatre pieds. Ils étaient au-devant d'une croix d'or, au milieu de laquelle +il y avait enchâssé du bois de la vraie croix de notre Seigneur +Jésus-Christ. Les politiques disent, que c'étaient des chandeliers. Ce qui +fait croire le contraire, c'est que, dans ces vases, il n'y avait pas +d'aiguille qui passât pour y mettre un cierge ou une petite chandelle; +joint qu'ils tournaient le derrière à la dite vraie croix, et que deux +anges ou deux simples chandeliers y eussent été plus décens que ces +Satyres, estimés par les payens êtres des dieux des forêts, où l'on tient +que les mauvais esprits se trouvent plûtôt qu'en autres lieux. Ces monstres +diaboliques ont été vus par messieurs de la ville. -- Outre ces deux +figures on a trouvé une peau d'enfant, laquelle avait été corroyée; et sur +icelle y avait aussi plusieurs mots de sorcellerie et divers caractères. -- +Tout ce qu'il (Henri III.) allait souvent au bois de Vincennes, n'était que +pour entendre à ses sorcelleries, et non pour prier Dieu.« + +Auch mit den Zeiten =Heinrich's= IV. hätte Bodin's Eifer zufrieden sein +dürfen, wenn sein Buch so weit gereicht hätte. Dass im Hexenprozesse unter +diesem König eine Pause eingetreten sei, ist eine Unwahrheit; die Berichte +aus Poitou, die Register der Parlamente zu Bordeaux und Paris und das +Zeugniss des Convertiten und Jesuitenjüngers Florimond de Remond, der sich +seiner Mitwirkung rühmt, beweisen das Gegentheil. »Unsere Gefängnisse, -- +sagt der letztere, -- sind voll von Zauberern; kein Tag vergeht, dass +unsere Gerichte sich nicht mit ihrem Blute färben und dass wir nicht +traurig in unsere Wohnungen zurückkehren, entsetzt über die abscheulichen, +schrecklichen Dinge, die sie bekennen. Und der Teufel ist ein so guter +Meister, dass wir nicht eine so grosse Anzahl derselben zum Feuer schicken +können, dass nicht aus ihrer Asche sich wiederum neue erzeugen«[170]. +Garinet sucht den Grund, warum auch Heinrich IV. diese Prozesse geschehen +liess, hauptsächlich darin, dass er dadurch den seinem Vorgänger wegen +Begünstigung der Zauberer gemachten Vorwürfen habe entgehen wollen. Wie dem +auch sei, im Jahr 1609 stellten =Despagnet=, Präsident, und =De Lancre=, +Rath des Parlaments zu Bordeaux, in königlichem Auftrage eine grosse +Untersuchung unter den Basken von Labourd an[171]. Es wurden hier mehr als +sechshundert Personen verbrannt, und der abergläubische De Lancre stellte +aus seinen Erfahrungen zwei Traktate zusammen, die nach Form und Inhalt der +Dämonolatrie des Remigius nahe kommen[172]. + +Viele Verfolgte entflohen aus Labourd nach =Spanien= und veranlassten +daselbst die vor der Inquisition von Logroño verhandelten Prozesse, aus +deren Protokollen wir oben die Beschreibung des Hexensabbaths mitgetheilt +haben[173]. Am 7. und 8. November 1610 wurde zu Logroño ein feierliches +Auto da Fé gehalten. Unter zweiundfünfzig Personen, die bestraft wurden, +befanden sich neunundzwanzig Zauberer. Achtzehn von diesen wurden, weil sie +im Verhör sich zur Aussöhnung mit der Kirche willfährig gezeigt hatten, +frei gelassen, eilf aber, weil sie leugneten, zur Uebergabe an den +weltlichen Arm verurtheilt. Als Denunzianten hatte man hierbei verschiedene +Kinder gebraucht, die der Vikar von Vera bei sich schlafen liess und +exorzisirte, die aber dennoch, als der Exorzismus einst versäumt wurde, von +den Hexen auf den Sabbath entführt sein sollten. -- Dieser Prozess +veranlasste eine niemals in den Druck gekommene Eingabe des Humanisten +=Peter de Valencia=, eines Freundes von Arias Montanus, an den +Grossinquisitor. Es wird darin ausser andern Missständen des Hexenprozesses +besonders das Unrecht hervorgehoben, bei der Zweifelhaftigkeit des +Gegenstandes selbst =Leugnende= zu verurtheilen; eine genaue Instruktion +für die Inquisitoren müsse die Willkür abschneiden. Zwar liest man, dass +der Grossinquisitor diesen Aufsatz mit Verachtung bei Seite gelegt habe; +doch ist es gewiss, dass eine beschränkende Instruktion für die +Provinzialinquisitoren bald darauf erschien[174]. + +Unter =Ludwig's= XIII. Regierung erregten am meisten Aufsehen die beiden +Prozesse gegen die Geistlichen Gaufridy und Grandier. Der eine derselben +fällt in die Periode von Richelieu's Staatsverwaltung und verlief nicht +ohne Mitwirkung des Kardinals, der in diesem Punkte nicht über seiner Zeit +stand. Letzteres hatte er schon 1618 als Bischof beurkundet, als er den +Gläubigen seiner Diözese eine Schrift zusandte, die er 1626 wieder auflegen +liess, und in welcher sich unter andern folgende Stelle findet: »La _magie_ +est un art de produire des effets par la puissance du diable; _sorcellerie_ +ou _maléficie_ est un art de nuire aux hommes par la puissance du diable. +Il y a cette différence entre la magie et la sorcellerie, que la magie a +pour fin principale _l'ostentation_, se faire admirer; et la sorcellerie la +_nuisance_«[175]. + +=Louis Gaufridy=[176], Benefiziatpriester an der Kirche des Accoules zu +Marseille, galt, wie eine aus der Feder seiner Feinde geflossene +Geschichtserzählung sagt, für den frömmsten Mann auf Erden und sah seinen +Beichtstuhl besonders vom weiblichen Geschlechte umdrängt. Plötzlich hört +man von Exorzismen, die der Dominikaner Michael, Prior von St. Maximin, an +einigen Nonnen des Ursulinerinnenklosters vornimmt. Die Teufel Beelzebub, +Asmodeus, Leviathan u. a. reden aus ihnen, weissagen vom Antichrist und vom +jüngsten Tage und erzählen ganz besonders vom Priester Gaufridy +schreckliche Dinge. Derselbe, sagen sie, habe sich mit Leib und Seele dem +Teufel verschrieben, um Ansehen und Weibergunst zu erlangen: er sei König +der Zauberer in Hispanien, Frankreich, England, in der Türkei und in +Deutschland, und sein Hauch bezaubere die Frauen, wenn er dieselben +missbrauchen wolle, unwiderstehlich. So habe er die jüngste unter den +Nonnen, =Magdalene de la Palud=, verführt, zum Hexentanze mitgenommen und +zum Abfalle bewogen; als dieselbe aber reumüthig ins Kloster zurückgekehrt, +habe er ihr und ihren Gefährtinnen Plageteufel zugesandt, um sie zu +besitzen und zu martern. Nun war zwar in Marseille die allgemeine Stimme, +dass Gaufridy dessen unschuldig sei und nur aus Missgunst vom Pater Michael +verschrieen werde. Doch kam die Sache vor das Parlament von Aix, wo +Magdalene, nachdem der Präsident ihr das Leben zugesagt, ein umständliches +Bekenntniss über die zauberischen Schändlichkeiten Gaufridy's ablegte. +Dieser ward verhaftet, von einigen Amtsärzten in Gegenwart des +erzbischöflichen Vikars der Nadelprobe unterworfen und mit Magdalene, die +sich, bei fortdauernden unkeuschen Angriffen der Teufel, des geistlichen +Beistands der Dominikaner und Kapuziner erfreute, confrontirt. Gaufridy +schwur bei Gott und den Heiligen, dass er falsch angeklagt sei. Magdalene +bekam indessen neue, noch heftigere Anfälle, und die Teufel Beelzebub und +Verrine bezeugten aus der Besessenen, dass Gaufridy als Fürst der Zauberer +weit schlimmer gewesen sei, als der Teufel selbst. Hierin fand das +Parlament genugsamen Grund, dem Angeklagten das Leben abzusprechen; er +wurde, um Nennung seiner Complicen zu erpressen, die man als Hunde und +Eulen schaarenweise um das Gefängniss heulen hörte, gefoltert, dann +degradirt und am 30. April 1611 auf dem Dominikanerplatze zu Aix lebendig +verbrannt. Bald nach seinem Tode erschien eine umständliche Darstellung +dieser Teufelsgeschichten, wie man sie eher bei einem Cäsarius von +Heisterbach, als im Jahrhundert Ludwig's XIV. suchen würde. Auch liess man +ein angeblich von Gaufridy gethanes Geständniss drucken, welches der +Mercure Français von 1617 aufnahm. Dasselbe mag das Detaillirteste sein, +was wir aus französischen Prozessen besitzen, und ist nicht nur in allen +Hauptpunkten, sondern auch in den meisten Nebendingen denen der spanischen, +englischen, deutschen, italienischen und schwedischen Hexen vollkommen +gleich. Bemerkenswerth ist nur, dass im Pactum sowohl bei Gaufridy, als bei +Magdalene de la Palud noch die seltenere Form des Chirographums mit Blut +vorkommt[177]. + +Wenden wir uns noch zu einer zweiten Geschichte von Besessenen, die +ebenfalls in einem Ursulinerinnenkloster spielt[178]. Zu Loudun, in der +Diözese von Poitiers, lebte der Priester =Urbain Grandier= im Besitze +zweier Präbenden; er verdankte dieselben nicht Familienverbindungen in der +Stadt selbst, wo er fremd war, sondern der Protektion der Jesuiten zu +Bordeaux, in deren Schule er sich ausgezeichnet hatte. Grandier war schön, +kenntnissreich und gewandt, aber hochfahrend, sarkastisch und wegen seiner +Neigung zum weiblichen Geschlechte von Ehemännern und Vätern gefürchtet. +Darum fehlte es ihm nicht an Neidern und Feinden. Der königliche Prokurator +Trinquant, aufgebracht über die heimliche Niederkunft seiner Tochter, die +ein dumpfes Gerücht mit Grandier in Verbindung brachte, vereinigte sich mit +etlichen seiner Verwandten, Priestern und Beamten, die zum Theil schon +wegen verlorener Prozesse auf Grandier erbost waren, zum Sturze desselben. +Man beschuldigte ihn vor dem Bischofe der Gottlosigkeit, vielfacher +Unkeuschheit und sogar mitten in seiner Kirche verübter Nothzucht. Auf +öffentlicher Strasse kam es zu Zänkereien, und Grandier wurde in seinem +Priesterornate durchgeprügelt. Während er nun in Paris Genugthuung suchte, +verordnete der Bischof von Poitiers, der eines Dienstvergehens wegen in der +Hand des Complottes war, seine Verhaftung (22. Oktober 1629). Obwohl es an +allen Beweisen fehlte, so wurde Grandier dennoch vom Offizialate zur Busse +verurtheilt und der Ausübung geistlicher Funktionen zu Loudun auf immer für +unfähig erklärt. Er appellirte, und die Sache ward vor den königlichen +Gerichtshof zu Poitiers verwiesen. Es ergab sich, dass selbst falsche +Zeugnisse abgelegt worden waren; Grandier wurde daher freigesprochen und +vom Erzbischof von Bordeaux, Henri Escoubleau de Sourdis, in seine Aemter +wieder eingesetzt. Die Versetzung verschmähend, welche ihm der Erzbischof +zur Vermeidung weiterer Verdriesslichkeiten anbot, zog er jedoch mit einem +Lorbeerzweige in der Hand zu Loudun ein, erhob Entschädigungsklagen gegen +seine Feinde und reizte diese bei jeder Gelegenheit durch ungemessenen +Hohn. + +In dieser Stadt war vor wenigen Jahren ein Ursulinerinnenkloster gestiftet +worden; die Nonnen desselben waren noch arm und wohnten in einem +gemietheten Hause, in welchem sie eine Pension hielten. Doch waren etliche +unter diesen Damen munterer Laune und hatten sich bereits mehrfach das +Vergnügen gemacht, ihre älteren leichtgläubigeren Schwestern durch +Gespenstererscheinungen zu necken. Jetzt verbreitete sich in der Stadt das +Gerücht, dass der Pater Mignon, Beichtvater des Klosters, der schon früher +gegen Grandier im Bunde gewesen war, etliche von bösen Geistern besessene +Nonnen fleissig exorzisire. Die Wahrheit war, dass er dieselben durch +mancherlei Vorspiegelungen vermocht hatte, sich zu einer höchst ruchlosen +Rolle abrichten zu lassen. Als sie die nöthige Fertigkeit erlangt hatten, +lud er einige Magistratspersonen unter der Anzeige, dass eine der Nonnen +von einem lateinischredenden Teufel besessen sei, zum Augenschein ein. Kaum +bemerkte die Oberin (Domina) die eingeführte Behörde, so sprang sie unter +Zuckungen auf, grunzte wie ein Schwein, kroch unter das Bett und geberdete +sich auf das Seltsamste. Mignon und seine Gehülfen, Mönche aus dem von +Grandier heftig befehdeten Carmeliterinnenkloster, ergriffen sie, und +ersterer richtete an den aufschürigen Teufel die Frage: Propter quam causam +ingressus es in corpus hujus virginis? Antwort: Causa animositatis. Frage: +Per quod pactum? Antwort: Per flores. Frage: Quales? Antwort: Rosas. Frage: +Quis misit? Antwort: Urbanus (dieser Name wurde zögernd und stockend +ausgesprochen). Frage: Dic cognomen! Antwort: Grandier. Frage: Dic +qualitatem! Antwort: Sacerdos. Frage: Cujus ecclesiae? Antwort: Sancti +Petri. Frage: Quae persona attulit flores? Antwort: Diabolica! -- Hierauf +kam die Nonne wieder zu sich selbst und betete. Mignon aber nahm die beiden +Magistratspersonen bei Seite und machte ihnen bemerklich, dieser Fall habe +viele Aehnlichkeit mit der Sache des zu Aix verbrannten Pfarrers Gaufridy. +Dergleichen Scenen wiederholten sich an den folgenden Tagen vor einer +Schaar von Neugierigen. In einer derselben entstand das Geschrei, eine +Katze sei durch den Schornstein herabgekommen; man suchte, fand eine Katze +auf dem Betthimmel, brachte sie auf das Bette der Oberin, und einer der +Exorzisten beschwor sie unter vielfacher Bekreuzung. Manche unter den +Umstehenden wollten indessen in dem Thiere nur eine der wohlbekannten +Klosterkatzen erkennen. Zuletzt verkündete man für den folgenden Tag die +definitive Austreibung der Teufel, und als das Gericht zur bestimmten +Stunde erschien, um ein Protokoll darüber aufzunehmen, ward es an der Thüre +mit der Nachricht empfangen, die Sache sei bereits zu Ende. + +Mittlerweile hatte sich =Grandier= beim königlichen Baillif und beim +Bischof von Poitiers über Verleumdung beklagt; dieser jedoch gab ihm kein +Gehör, und als jener die Exorzismen durch die bisherigen Priester ohne die +Gegenwart des Gerichts verbot, gehorchten weder die Nonnen, noch die +Exorzisten, sondern beriefen sich auf den Bischof. Bald fing ein zweiter +Akt der Besessenheiten an, und obgleich sich die Teufel mit ihrem Latein +und Weissagen schmachvoll blamirten, so nannten sie doch Grandier's Namen +deutlich genug, um den Mann in immer ärgeres Geschrei zu bringen. Das +Schlimmste für diesen war, dass auch ein Offizier zu Loudun, der bei +Richelieu etwas vermochte, zu seinen Feinden hielt. Grandier's Klagen +wurden nirgends gehört. Dem plumpen Betruge arbeitete nur der Baillif +entgegen, der mehrmals die Nonnen so verwirrte, dass die Exorzisten mit +Schimpf bestanden. Doch predigten diese mit Salbung über den Unglauben, der +die Wunder Gottes und die Herrlichkeit der katholischen Kirche in dem +Geschehenen nicht erkennen wolle, und sie erhielten neuen Muth, als ihnen +der Bischof noch zwei Helfer sandte. Die Sache sollte eben von Neuem +angehen, als der Erzbischof bei einem zufälligen Besuche in der +Nachbarschaft seinen Arzt mit gemessenen Instruktionen zur Beobachtung nach +Loudun schickte. Jetzt hatten die Besessenheiten auf einmal ein Ende, und +der Prälat erliess auf Grandier's Bitte für den Fall der Wiederkehr +Bestimmungen hinsichtlich der Behandlung der Nonnen, welche vorerst weder +diesen, noch ihren bisherigen Seelenärzten angenehm sein konnten. (Anfang +1632.) + +=Mignon= und die Nonnen lebten bereits in tiefer Verachtung, letztere auch, +weil die Kostgänger ausblieben, in Dürftigkeit, als der Staatsrath von +=Laubardemont=, eine Kreatur Richelieu's, in Loudun eintraf, um einem +königlichen Befehle zufolge die Schleifung des dasigen Schlosses zu leiten. +Dieser Mann war ein Verwandter der Domina und wurde bald in das Interesse +der Verschworenen gezogen. Man vereinigte sich, Grandier als den Verfasser +eines Pasquills[179], das kurz zuvor zu Gunsten der Königin Mutter gegen +Richelieu erschienen war, zu bezeichnen. Kaum war Laubardemont wieder in +Paris, so begannen die Besessenheiten in noch grösserem Style, als zuvor; +nicht nur sämmtliche Nonnen, sondern auch weltliche Jungfrauen in der Stadt +und Umgegend wurden heimgesucht, und man verbreitete unter dem Titel: =la +Démonomanie de Loudun= eine Schrift, worin die Einzelheiten der wunderbaren +Ereignisse dargestellt wurden. Da, gegen das Ende des Jahres, erschien +plötzlich Laubardemont als königlicher ausserordentlicher +Untersuchungs-Commissär für alle früheren und gegenwärtigen Vergehen +Grandier's; seine Vollmachten waren die ausgedehntesten und schnitten sogar +die Appellation ab. Er begann sein Geschäft mit Grandier's Verhaftung und +der Wegnahme seiner Papiere, unter welchen sich indessen nichts Anstössiges +fand, als eine Abhandlung über den Cölibat. Hiergegen appellirten die +Verwandten, und das pariser Parlament genehmigte die Appellation, ohne dass +darum Laubardemont in seinem Gange sich hemmen liess. Grandier's Feinde +hatten gewonnenes Spiel: sie waren seine Richter und Wächter, fungirten als +Exorzisten, Experten und Zeugen. + +Die Zahl der beschwörenden Priester mehrte sich jetzt von Tag zu Tag. Die +Mönche Frankreichs, den Pater Joseph an der Spitze, verhandelten damals +stark den vom Kapuziner Tranquille aufgestellten Satz, dass der Teufel, +wenn er ordnungsmässig beschworen werde, =sich gezwungen sehe, die Wahrheit +zu sagen=. Dieser Satz war nicht nur für mancherlei Inquisitionszwecke, +sondern auch wegen seiner Anwendung in der Beweisführung für angefochtene +Kirchendogmen von praktischer Bedeutung. In der Hoffnung, durch die +Besessenen von Loudun die Frage zur Entscheidung zu bringen, strömten +Mönche verschiedener Orden dahin zusammen. Auch der Pater Joseph hatte +sich incognito eingefunden; da er aber die Sache allzu plump angelegt fand, +um nicht in der öffentlichen Meinung zu verunglücken, so zog er sich +frühzeitig zurück und überliess geringeren Geistern die Gefahr der Schande. +Diese konnte nicht ausbleiben, da viele der gleichsam in Programmen +vorherverkündigten Taschenspielerstücke gänzlich scheiterten. Einst war +angesagt, dass am folgenden Tage der Teufel während der Exorzismen dem +Herrn von Laubardemont den Hut vom Kopfe nehmen und so lange in der Luft +schweben lassen werde, als man ein Miserere singe. Die Exorzismen wurden +bis zum Abend verlängert, Laubardemont sass etwas abgesondert unter dem +Gewölbe; die angekündigte Scene konnte aber nicht aufgeführt werden, weil +etliche neugierige Zweifler unter das Kirchendach vorgedrungen waren und +daselbst einen Burschen ertappt hatten, der nur auf die Dämmerung wartete, +um mittelst eines Angelhakens, der an einem Faden durch ein Loch der Decke +hinabgelassen werden sollte, das diabolische Schweben des Hutes zu +bewerkstelligen. Vornehme Fremde, die gekommen waren, reisten jetzt murrend +und kopfschüttelnd ab. Da erschien der Bischof von Poitiers persönlich, um +gegen den Unglauben zu predigen, und die Exorzisten verkündigten, dass es +eine Beleidigung Gottes, des Königs und des Kardinals Richelieu sei, nicht +an die Wahrheit der Besessenheiten zu glauben. »Dieses ist es, -- schrieb +der Pater Tranquille, -- dass wir sagen können, dieses Unternehmen sei +Gottes Werk, weil es ein Werk des Königs.« Die überaus schamlosen Reden und +Geberden der Besessenen hatten beim Volke Unwillen erregt; auch =davon= zu +reden wurde durch öffentlichen Anschlag und durch Verkündigung von der +Kanzel verboten. + +Mittlerweile war =Grandier= verhört, confrontirt und der Nadelprobe +unterworfen worden. Man hatte bei der letzteren da, wo nach der Aussage der +Nonnen das Stigma sein sollte, das =runde= Ende der Sonde angesetzt, an den +übrigen Körpertheilen dagegen die Spitze bis auf den Knochen eingebohrt, +um ihn zum Schreien zu bringen. Falsche Zeugen waren verhört worden, und +selbst der Protokollfälschung hatte man sich nicht geschämt. Grandier's +Dokumente aus den früheren Händeln befanden sich in Laubardemont's +Verwahrung; sein Bruder, ein Parlamentsadvokat, war durch Verhaftung +unschädlich gemacht, der wackere Baillif mit Frau und Kind selbst der +Zauberei beschuldigt. Was half es, dass jetzt einige der missbrauchten +Nonnen ihre Aussagen widerriefen und unter Thränen der Reue betheuerten, +dass sie nur Werkzeuge der niederträchtigsten Kabale gewesen? Die +Geistlichen versicherten, dass nur der Teufel aus ihnen rede, und zwar +diessmal nicht die Wahrheit. Eine zahlreiche Commission trat zusammen, das +Endurtheil zu sprechen, dessen Inhalt nicht zweifelhaft sein konnte. In +dieser Noth richtete die Bürgerschaft von Loudun eine Bittschrift +unmittelbar an den König, stellte ihm die Gefahr vor, die jeder Rechtliche +laufe, wenn das Prinzip durchginge, auf die angeblichen Aussagen des +Teufels ein peinliches Urtheil zu gründen, und bat um Ueberweisung der +Sache an das Parlament von Paris. Hierauf antwortete die Commission, nicht +der König, mit Cassirung der Supplik, die einer aufwieglerischen +Versammlung »der meisten Einwohner der Stadt, so der sogenannten +reformirten Religion zugethan, und anderer Handwerksleute« ihren Ursprung +verdanke, verordnete eine Untersuchung und verbot fernere Schritte der Art +bei schwerer Strafe. + +=Grandier= sah sein Ende nahen. Er hatte in dem ganzen Prozesse nichts zu +bekennen gehabt, als die Autorschaft hinsichtlich des bei ihm gefundenen +Traktats gegen den Cölibat. Sein Benehmen war resignirt, aber die von ihm +eingereichte Vertheidigungsschrift strafte in unverhülltem Unwillen die +Ungerechtigkeit des gegen ihn gerichteten Verfahrens. Am 18. August 1634 +sprach die Commission folgendes Urtheil: »Wir haben kund gethan und thun +kund, dass besagter Urbain Grandier gebührender Weise des Lasters der +Zauberei und Hexerei und der Besessenheit der Teufel, die durch sein +Verursachen einigen Ursulinerinnen aus dieser Stadt Loudun und einigen +weltlichen Personen begegnet, nebst andern hieraus hervorgegangenen +Uebelthaten und Lastern angeklagt und überführt sei. Zur Abbüssung +derselben haben wir diesen Grandier verdammt und verdammen ihn, mit +entblösstem Haupte, einen Strick um den Hals und eine brennende Fackel von +zwei Pfunden in der Hand, vor der Hauptthüre von St. Peter auf dem Markte +und vor der Kirche der heiligen Ursula Busse zu thun und daselbst auf den +Knieen Gott, den König und die Gerechtigkeit um Vergebung zu bitten. Und +wenn dieses geschehen ist, so soll er auf den Platz des heiligen Kreuzes +geführt werden und daselbst an einem Pfahl über einem Scheiterhaufen, +welchen man zu diesem Zwecke aufrichten wird, angebunden, auch sein Leib +lebendig nebst den Bündnissen und zauberischen Zeichen, die bei den Akten +aufgehoben sind, und nebst dem Buche, das er gegen das uneheliche Leben der +Geistlichen aufgesetzt hat, verbrannt und seine Asche in die Luft gestreut +werden. Wir haben auch kund gethan und thun hiermit kund, dass alle und +jede seine Güter dem König sollen heimgefallen und confiszirt sein, jedoch +so, dass davon die Summe von hundertundfünfzig Livres vorausgenommen werde, +damit man dafür eine kupferne Platte ankaufen möge, in welche der Inhalt +gegenwärtigen Urtheils eingegraben und dieselbe alsdann an einem erhabenen +Orte in besagter Ursulinerinnenkirche zu immerwährendem Gedächtniss +aufgehoben werde. Und bevor man zur Vollstreckung des gegenwärtigen +Urtheils schreite, verordnen wir, dass besagter Grandier wegen Nennung +seiner Mitschuldigen auf die ordentliche und ausserordentliche Tortur +gebracht werde.« + +=Grandier= hörte diese Sentenz mit ruhiger Würde, überstand die Folter mit +Ausdauer, obgleich man ihm die Beine zwischen zwei Brettern in qualvollster +Weise zusammenkeilte, und erklärte, dass er sich nichts vorzuwerfen habe +als einige längst gebüsste Fleischesverirrungen, die besessenen Nonnen aber +in seinem Leben nicht gesehen habe. Nach der Folter war Laubardemont über +zwei Stunden bei ihm und suchte ihn zur Unterzeichnung einer ihm +vorgelegten Schrift zu überreden. Grandier schlug diess standhaft ab. +Wahrscheinlich war es ein solches Bekenntniss, wie dasjenige, welches wir +noch von Gaufridy besitzen, und einige Strafmilderung mochte der Preis der +Selbsterniedrigung sein. Am Abend desselben Tags wurde das Urtheil +vollstreckt, nur dass der Unglückliche wegen Zerschmetterung seiner Beine +nicht, wie der Buchstabe wollte, auf den Knieen, sondern auf dem Leibe +liegend seine Busse that. Auf dem Scheiterhaufen wollte er zum Volke reden; +die Exorzisten aber schütteten ihm eine Fluth von Weihwasser ins Gesicht, +und als die Wirkung desselben vorüber war, gaben sie ihm Judasküsse. +Grandier nannte sie selbst so. Wiederholt verlangten sie Bekenntnisse, und +als diese nicht erfolgten, geriethen sie in so heftigen Zorn, dass sie die +vom Propsteirichter zugestandene Erdrosselung vor dem Anzünden des +Holzstosses zu vereiteln suchten. Sie knüpften in die Schnur, die dem +Scharfrichter übergeben wurde, Knoten, dass sie nicht zulaufen konnte, und +der Pater Lactantius übernahm selbst das Amt des Henkerknechts, indem er +eiligst den Brand ins Holz warf. Grandier rief: »Deus meus, ad te vigilo, +miserere mei, Deus!« Seine Stimme wurde von den Kapuzinern unterdrückt, die +abermals den Inhalt ihrer Weihkessel auf sein Gesicht ausgossen. + +Nach dem Tode des Unglücklichen hörten die Exorzismen noch immer nicht auf. +Wir gedenken indessen dieselben nicht weiter zu verfolgen. Nur verdient +noch bemerkt zu werden, dass einst die Abendmahlshostie in dem Munde einer +Besessenen blutig erschien und die Teufel, obgleich mit grossem +Widerstreben, für die Transsubstantiation Zeugniss ablegten. Laubardemont +nahm den Reformirten einen Kirchhof und ein Schulhaus ab, um beides an die +Ursulinerinnen zu schenken, die ausserdem durch die Geschenke der Gläubigen +sich eine sorgenfreie Existenz gesichert sahen. Der Pater =Lactantius= +starb in Verzweiflung und Raserei; an seiner Stelle übernahm der Jesuit +=Surin= die Exorzismen. Zahlreiche Schriften erschienen zur Erbauung des +Publikums. Der Gedanke, das Zeugniss des Teufels für dogmatische und +Inquisitionszwecke zu Ehren zu bringen, rief auch an andern Orten ganz +ähnliche Scenen hervor, unter welchen jedoch einige sogleich in der Geburt +erstickten. So war man eben im Begriff, die Teufel Beelzebub, Barrabas, +Carmin und Gilman aus dem Leibe eines Mädchens in der Wallfahrtskapelle +U. l. Frauen zu Roquefort, im Gebiet von Avignon, auszutreiben, als +Mazarin, damals päpstlicher Vizelegat, durch einfache Androhung weltlicher +Strafen die Teufel und ihre Beschwörer auf einmal zur tiefsten Ruhe +brachte. Eine Beschwörung zu Chinon endete mit öffentlichem Skandal, und +Richelieu, der schon bald nach Grandier's Tode den Exorzisten das bisher +bezogene Salar zurückbehalten hatte, fand es endlich an der Zeit, alle +weiteren Wunderthaten der frommen Väter ernstlich zu verbieten. + +Im achtzehnten Jahrhundert schrieb =La Menardaye= zur Vertheidigung der +Exorzismen von Loudun und veröffentlichte eine Abschrift derjenigen +Urkunde, durch welche sich Grandier dem Teufel verschrieben haben +soll[180]. Das Original, sagt er, werde, mit dem Blute des Zauberers +unterschrieben, in der Hölle aufbewahrt. Neugierige finden ein Facsimile +desselben, so wie des vom Teufel zur Erwiederung ausgestellten Reverses als +Beilage im ersten Bande von Collin de Plancy's Dictionnaire infernal. Beide +Stücke sollen sich nach der Versicherung des Herausgebers vor der +Revolution in den Archiven von Poitiers befunden haben. + +In der zweiten Hälfte des siebenzehnten Jahrhunderts legte der Doctor der +Theologie und Pfarrer zu Vibrai, =Jean Baptiste Thiers=, die Ueberzeugung +der gebildeten Stände Frankreichs von dem Hexenwesen in einem vierbändigen +Traité des superstitions, qui regardent les sacremens (Paris, 1679) dar, +welches Werk 1741 schon die vierte Auflage erlebte. Doch gehört nur der +erste Band des Werkes, in welchem der Verfasser alle kirchlichen Verbote +der Zauberei zusammenstellt, und die »schwarze Magie« zwar als nichtige +Thorheit aber auch als schwerstes Verbrechen zu erweisen sucht, hierher. +Die folgenden Bände enthalten unter dem Titel des »Aberglaubens« nichts +anderes, als eine Zusammenstellung derjenigen auf die sieben Sakramente der +katholischen Kirche bezüglichen Lehren, welche von dieser als Irrlehren +verworfen sind. + +Von =Schweden= ist es nicht bekannt, dass es vor dem dreissigjährigen +Kriege oder während desselben Zauberer verbrannt habe; man weiss sogar, +dass Christina und ihre Generale solche Verfolgungen in den deutschen +Landen hemmten. Aber jetzt, ganz kurz vor der Krise des Uebels, war es, als +hätte das kalte, lutherische Volk dem Aberglauben den zurückbehaltenen +Tribut mit einem Male nachzahlen sollen. Der Prozess von Mora und Elfdale +im Jahr 1669 ist einer der furchtbarsten, welche die Geschichte kennt[181]. +Kinder waren es, die in ihm die Hauptrolle spielten. + +Bei mehreren Kindern der Kirchspiele Elfdale und Mora in Dalecarlien +zeigten sich auffallende Erscheinungen: sie fielen in Ohnmachten und +Krämpfe und erzählten bald im gewöhnlichen Zustande, bald in einer Art von +Paroxysmus von einem Orte, den sie Blakulla nannten und wohin sie von den +Hexen mitgenommen worden seien, um dem daselbst gefeierten Sabbath +beizuwohnen. Hierselbst behaupteten sie zuweilen vom Teufel Schläge +erhalten zu haben, und leiteten von denselben ihre Kränklichkeit ab. Ein +unmässiges Geschrei erhob sich jetzt in ganz Dalecarlien gegen die Hexen, +und vom Hofe ward eine Commission gesendet, um die Sache zu untersuchen. +Dieselbe verhaftete alsbald eine Menge von Weibern und verhörte an +dreihundert Kinder. Letztere gaben mit mehr oder weniger Uebereinstimmung +ein höchst tolles Bild von den Gräueln des Hexensabbaths und sagten den mit +ihnen confrontirten Weibern die seltsamsten Dinge ins Gesicht. Sie sagten +aus, wenn sie den Teufel anriefen, so erscheine derselbe in der Gestalt des +tollen Andreas im grauen Rocke mit roth und blau gewirkten Strümpfen, mit +einem rothen Barte und mit einem hohen Hute, der mit Schnüren von +mancherlei Farbe verziert sei. Dabei trage er Kniebänder von bedeutender +Länge. Er schmiere die Kinder mit einer Salbe ein, setze sie auf eins +seiner Thiere, und fahre mit ihnen fluggs gen Blakulla, wo ein Palast +stehe, in dessen Hofe die Thiere, von denen sie hingetragen wären, +weideten, und in dessen Gemächern die opulentesten Gastmähler und wildesten +Ausschweifungen stattfänden. Etliche der Kinder sprachen auch von einem +weissen Engel, der ihnen verboten habe das zu thun, wozu der Teufel sie +anreize, indem er hinzufüge, dass dieses teuflische Treiben keinen langen +Bestand haben werde. Dieser gute Engel stellte sich auch bisweilen an den +Eingang des Blakullahauses zwischen die Kinder und die Hexen, die letzteren +zurückweisend, damit die Kinder eintreten könnten. -- Von den Eltern erfuhr +die Commission, dass die Kinder Nachts in den Armen derselben und in den +Betten gelegen hätten, wenn sie am Morgen von ihren nächtlichen Fahrten +erzählten. -- Mittelst der Folter machte sich die Commission den ganzen +Sachverhalt klar. Nach ihrem Verdikt wurden vierundachtzig Erwachsene und +fünfzehn Kinder verbrannt, sechsunddreissig Kinder wurden während eines +Jahres allwöchentlich einmal an den Kirchthüren ausgepeitscht und zwanzig +der Kleinsten nur an drei aufeinander folgenden Tagen gezüchtigt und +siebenundvierzig andere Personen von der Instanz entbunden. + +Das Bekenntniss der Verurtheilten gibt im Ganzen das Gewöhnliche von den +Hexentänzen, in einzelnen Zügen nur noch mehr ins Fratzenhafte gezerrt, als +anderwärts. Der Teufel erscheint in höchst bunter, bänderreicher Tracht, +führt die Hexen durch die Luft nach Blakulla und züchtigt sie, wenn sie +nicht wenigstens fünfzehn oder sechszehn Kinder mitbringen. Um den +letzteren einen bequemen Sitz zu bereiten, verlängern sie den Rücken ihres +Bockes durch eine in dessen Hintertheil gesteckte Stange. Zu Blakulla wird +in des Teufels Namen getauft, geschmaust, getanzt und gebuhlt. Der Teufel +prügelt oft Hexen und Kinder, zuweilen ist er gnädig, spielt auf der Harfe, +lässt sich, wenn er krank ist, von den Hexen schröpfen und ist sogar einmal +bei einem solchen Anfalle auf kurze Zeit gestorben. Er hat auch leibliche +Söhne und Töchter zu Blakulla verheirathet, die aber statt natürlicher +Kinder nur Schlangen, Eidechsen und Kröten erzeugen. + +Dieses Alles protokollirten die Commissarien, sprachen das Urtheil und +kehrten, von dem Danke der Thalmänner begleitet, nach Hofe zurück. Im Lande +betete man sonntäglich in den Kirchen um ferneren Schutz gegen die Macht +des Teufels; König =Karl= XI. aber äusserte später gegen den Herzog von +Holstein: »seine Richter und Commissarien hätten auf vorgebrachten +eindringlichen Beweis mehrere Männer, Weiber und Kinder zum Feuertode +verurtheilt und hinrichten lassen; ob aber die eingestandenen und durch +Beweisgründe bestätigten Handlungen wirkliche Thatsachen oder nur die +Wirkung zügelloser Einbildungskraft gewesen, sei er bis jetzt nicht im +Stande zu entscheiden.« + +Da uns ausser den allgemeinen Berichten bei =Glanvil=, =Bekker= und +=Hauber= keine Schriften über dieses merkwürdige Ereigniss zugänglich +gewesen sind, so müssen wir uns eines bestimmten Urtheils über den +eigentlichen Anfang und Verlauf der Sache begeben. Doch scheint Walter +Scott's Vermuthung, dass der ganze Blakulla-Lärm von der Verstellung +einiger boshaften Buben ausgegangen sei, für die Erklärung des Ganzen nicht +weniger unzulänglich, als die andere, nach welcher Alles auf Fieberträumen +kranker Kinder und der Leichtgläubigkeit ihrer Eltern beruht haben soll. +Dreihundert Kinder, zum Theil von sehr zartem Alter, können die +Gleichmässigkeit ihrer detaillirten Bekenntnisse weder aus boshaften +Collusionen, noch aus übereinstimmenden Delirien geschöpft und bewahrt +haben. Hier bleibt die Suggestion -- von wem sie auch gekommen sein mag -- +die einzig mögliche Vermuthung und klagt die Richter und Commissarien +nicht weniger einer sträflichen Verletzung der Rechtsformen, wie einer über +alle Massen gewaltigen Geistesfinsterniss an. + +Aus dem Munde eines reisenden Schweden, der mit zu Gericht gesessen hatte, +berichtet =Thomasius=, dass die Juristen Anfangs Anstand genommen hatten, +auf das Gerede unmündiger Kinder eine Untersuchung zu gründen; die +Geistlichen aber bestanden darauf, indem sie behaupteten, dass der heilige +Geist, der immer die Ehre Gottes gegen das Reich des Teufels vertheidige, +nicht zugeben würde, dass die Knaben lögen; denn es heisse im Psalm: »Aus +dem Munde der jungen Kinder und Säuglinge hast du dir deine Macht +zugerichtet, dass du vertilgest den Feind und die Rachgierigen.« Erst als +schon viele Unschuldige verbrannt waren, gelang es einem der weltlichen +Assessoren, den Theologen durch eine angestellte Probe den Beweis zu +führen, dass der heilige Geist nicht aus den Kindern redete. Er versprach +nämlich mit Vorwissen seiner Collegen einem unter den Knaben einen halben +Thaler und bestimmte ihn dadurch, seine Denunziation von einer ehrbaren +Person alsbald auf eine andere überzutragen[182]. + +Sollen wir fortfahren in unserer Rundreise? Noch könnte manche seltsame +Geschichte erzählt werden. Es liesse sich ausser vielem Andern berichten, +wie mit Mazarin's Billigung die Pförtnerin im Kloster zu Louviers +exorzisirt und dann als Buhlerin des Teufels eingemauert wurde[183]; wie +die Schweizer im Begriffe waren, einen Marionettenmann zum Tode zu führen; +wie eine Chambre de la tournelle zu Aix den Naturforscher Jean Pierre +d'Orenson zum Galgen verurtheilte, weil er ein Experiment über die +Harmonie der Töne an einem Skelet angestellt hatte; oder wie noch 1670 zu +Haye du Puis auf Anstehen des General-Prokurators an dem Pfarrer von +Coignies die Nadelprobe vorgenommen und das Hexenmal gefunden wurde. Wir +könnten dann weiter durchmustern, was sich in Dänemark, Preussen, Polen, +Ungarn und Italien, in Spanien und Portugal, ja in Goa und Mexiko begab; +aber wir würden nichts Neues sehen und vor Erreichung des Ziels ermüden an +dem überall wesentlich gleichen Grundcharakter in Glauben, Verfahren und +Strafe, bei unbedeutenden lokalen Modifikationen. Und diese ermüdende +Wanderung würde nicht einmal mit dem traurigen Troste enden, dass in jenem +Jahrhundert ausser England irgend eine Nation die unserige in der Anzahl +der Opfer eingeholt oder überboten hätte. + +Wenden wir uns lieber zur Geschichte der allmählichen Abnahme und Heilung +der Seuche! + + +FUSSNOTEN: + +[136] _Müller_, Gesch. des Hexenglaubens in Siebenbürgen, S. 32. + +[137] _Müller_, S. 65-77. + +[138] Les sorciers dans le pays de Neufchâtel au 15. 16. et 17. siècle +(Locle, 1862) und Les procédures de sorcellerie à Neufchâtel par _Charles +Lardy_ (Neufch. 1866). + +[139] _Lardy_, S. 6-7. + +[140] _Lardy_, S. 40. + +[141] Les sorciers dans le pays de Neufchâtel, S. 21. + +[142] _Lardy_, S. 36 ff. + +[143] Das Nächstfolgende ist nach der Abhandlung des Prof. Dr. _Trechsel_ +»das Hexenwesen im Kanton Bern« (in dem Berner Taschenbuch von 1870) +S. 215 ff. mitgetheilt. + +[144] Erlass an alle waadtländischen Amtleute vom 3. Dezbr. 1652. + +[145] _Zimmermann_, die Züricher Kirche von 1519-1819 (Zürich, 1878) +S. 205-206. + +[146] _Hutchinson_, Cap. 7. _W. Scott_, Br. Th. II. S. 65. + +[147] _W. Scott_, Br. üb. Däm. Th. II. S. 158 ff. + +[148] »Die Priester stellten den Grundsatz auf, dass die +Römischkatholischen, als ihre Hauptfeinde, mit einander dem Teufel, der +Messe und den Hexen zugethan wären, welche ihrer Meinung nach alle drei zu +Unheilstiften vergesellschaftet und natürliche Verbündete sein müssten.« +_W. Scott._ + +[149] Vgl. _Pitcairn's_ Criminal Trials of Scotland, vol. I. P. II. S. 213, +223. + +[150] _W. Scott_, Th. II. S. 76 ff. + +[151] A trial etc. p. 25. + +[152] Ueber Hopkins s. _Hutchinson_, Versuch v. d. Hexerei, Cap. IV. +_Walter Scott_, Br. üb. Dämonol. Th. II. S. 86 ff. und _Thomas Wright_, +Narratives of Sorcery, T. II. Cap. XXV. + +[153] _Hartpole Lecky_, S. 83. + +[154] A trial etc. S. 25. + +[155] Ueber die Einwirkung des Hexenglaubens auf die dramatische Literatur +Englands in damaliger Zeit vgl. _Thomas Wright_, Narratives of Sorcery I. +S. 286 u. 296. + +[156] Der Oberrichter Sir _Matthew Hale_ ging in seiner Verurtheilung der +beiden Unglücklichen von dem Satze aus, dass die Thatsächlichkeit des +Lasters der Hexerei nicht zu bezweifeln sei, denn dieselbe werde 1) durch +die heil. Schrift und 2) durch den Consensus gentium bestätigt, indem die +Weisheit alter Völker Gesetze gegen die Zauberei aufgestellt habe. Vgl. den +Bericht über den Prozess in A collection of rare and curious tracts +relating to witchcraft (Lond. 1838) und _Campbells_ Lives of the +chief-justices, I. S. 565-566. + +[157] _Hutchinson_, Historical essay concerning witchcraft, 1720 S. 56-57. + +[158] _Buckle_, Gesch. der Civilisation in England (übers. v. Ruge) II. +S. 253 ff. + +[159] _Pitcairn_, Criminal trials of Scotland, vol I. P. II. S. 50. + +[160] _Hartpole Lecky_, S. 101. + +[161] Nach _Dalyell_, Darker Superstitions of Scotland, S. 645 ff. + +[162] _Hartpole Lecky_, S. 102. + +[163] Diese räthselhafte Erzählung ist in wörtlicher Uebersetzung aus Th. +Wright entlehnt. + +[164] _Thomas Wright_, Narratives of sorcery and magic (Lond. 1851) +Vol. II. Cap. 31; _Bancroft_, History of the United States, Cap. 19, +_Hutchinson_, S. 95 bis 119 und _Upham_, Salem Witchcraft, Boston 1867, +vol. II. -- Nach _Upham_ glaubten die Leute in Salem und Umgegend, der +Teufel suche die Ausbreitung des Christenthums zu hindern, wesshalb durch +Bekämpfung des Teufels und der Hexen für das Christenthum und für das Reich +Gottes Bahn gebrochen werden müsse. + +[165] _Garinet_ p. 129. _Bolo_, Notice sur l'arrêt du Parlement de Dôle du +18 janvier 1573 etc. + +[166] _De Lancre_ Arrêts notables de Paris, p. 785. + +[167] _Garinet_ pag. 139. Weitere Urtheile des pariser Parlaments bei _Le +Brun_ Hist. crit. des pratiques superstitienses, I. 306. _Collin de Plancy_ +im Dict. infernal in verschiedenen Artikeln. + +[168] _Garinet_ p. 153. + +[169] Les sorcelleries de Henri de Valois, et les oblations, qu'il faisait +au diable dans le bois de Vincennes. Didier-Millot 1589. S. _Garinet_ +p. 294. -- Von dem Buhlteufel Terragon wird gehandelt in: Remontrances à +Henri de Valois, sur les choses terribles, envoyées par un enfant de Paris. +28 janvier 1589. Jacques Grégoire. In-8vo. + +[170] Diess bezieht sich auf das Jahr 1594. _Delrio_ Lib. V. Append. + +[171] _Le Brun_, hist. crit. des prat. superst. Vol. I. p. 308. + +[172] L'incrédulité et mécréance du sortilége pleinement convaincues Paris +1612, -- und Tableau de l'inconstance des mauvais anges et démons. Paris +1612. Beide sind jetzt selten. Eine deutsche Bearbeitung erschien 1630 +unter dem Titel: Wunderbahrliche Geheimnussen der Zauberey etc., gezogen +aus einem weitleufftigen in Frantzösischer Spraach getrucktem Tractat Herrn +_Petri de Lancre_, Parlamentsherrn zu Bordeaux. (Ohne Druckort.) + +[173] _De Lancre_ Cap. 13. _Llorente_, Gesch. d. span. Inquisition. +Th. III. Cap. 37. + +[174] _Llorente_ Th. III. Cap. 37. Abschn. 2. + +[175] _Garinet_, Hist. de la Magie en France. Pièces justificatives, +Nr. IX. pag. 308. + +[176] _Garinet_, Hist. de la Magie en France, p. 180. Trauergeschichte von +der greulichen Zauberey Ludwig Goffredy u. s. w. in _Reichens_ fernerem +Unfug der Zauberey, Halle 1704. S. 553. + +[177] Bei _Hauber_, Bibl. mag. Bd. I. S. 457 ff. und 469 ff. ist das +Bekenntniss Gaufridy's, so wie das Urtheil des Parlaments vollständig +abgedruckt. + +[178] Geschichte der Teuffel zu Lodün, in _Joh. Reichens_ fernerem Unfug +der Zauberey. S. 273 ff. -- _Alexis Willibald_ hat dieses schreckliche +Vorkommniss in der Form eines historischen Romans bearbeitet: »Urban +Grandier oder die Besessenen von Loudun. 2 Bde. Berl. 1843.« + +[179] Betitelt: La cordonnière de Loudun. + +[180] _Garinet_ p. 236. + +[181] _B. Bekker_, bez. Welt. Buch IV. Cap. 29. _Horst_ Z. B. Th. I. +S. 212 ff. _Hauber_, Bibl. mag. Bd. III. St. 30. _W. Scott_, Br. üb. +Dämonologie, Th. II. S. 34, und _Th. Wright_, Narratives of sorcery, +Chap. XXIX. + +[182] _Thomasius_, Kurze Lehrsätze vom Laster der Zauberei, §. 46. + +[183] 1643. In der bischöflichen Sentenz heisst es: pour avoir honteusement +prostitué son corps aux diables, aux sorciers et autres personnes, de la +copulation desquelles elle est devenue grosse, et pour avoir conspiré avec +sorciers et magiciens dans leurs assemblées et dans le sabbat au désordre +et ruine générale de tout le monastère, perdition des religieuses et de +leurs âmes. _Garinet_ p. 245. + + + + + DREIUNDZWANZIGSTES KAPITEL. + + Bekämpfung und Vertheidigung des Glaubens an Hexerei und der + Hexenverfolgung während des siebenzehnten Jahrhunderts in Deutschland. + + a) =Die drei Jesuiten Adam Tanner, Paul Leymann und Friedrich Spee.= + + +Welche Wüste, welche Mördergrube war aus Deutschland, war aus dem gesammten +christlichen Abendlande geworden! Ueberall, in allen Landen ertönte der +Schrei der Verzweiflung in den Folterkammern und aller Orten rauchten die +Scheiterhaufen, auf denen ein dämonischer Aberglaube seine Opfer +brachte, -- Jahr aus Jahr ein! Und immer von Neuem schleppten Gerichte und +juristische Fakultäten Opfer herbei, deren Glieder auf der Marterbank mit +dem Hexenhammer zerschlagen, deren Leiber zerrissen und in Flammen geworfen +wurden! -- War denn da Niemand, der die Gräuel des Wahnsinns erkannte und +seine Stimme gegen sie zu erheben wagte? + +Allerdings gab es Einzelne, die es einsahen, dass ein scheusslicher +Molochsdienst in der Hexenverfolgung verübt ward, und die vor demselben +warnten; und diese Einzelnen fanden sich -- im =Jesuitenorden= vor! Allein +es war ein schreckliches Zeichen der Zeit, dass nachdem zwei Ordensmänner +an dem System der Hexenverfolgung zu rütteln gewagt hatten, der Dritte, vor +dessen Geistesauge sich die Unvernunft und Unmenschlichkeit derselben am +vollständigsten bloslegte, und der es darum nicht lassen konnte, seine +Stimme laut und vernehmlich gegen das frevelhafte Martern und Morden zu +erheben, die Nothwendigkeit einsah, dieses nur vom dichtesten Versteck aus +zu thun, in welchem kein Mensch ihn vermuthen konnte. + +Der erste Jesuit, der sich der Unglücklichen annahm, war =Adam Tanner= +(=Thanner=), der 1572 zu Innsbruck geboren, 1617 in den Jesuitenorden +eintrat, vierzehn Jahre lang als Professor der Theologie an der Universität +zu Innsbruck fungirte und am 25. Mai 1632 starb[184]. Er hatte sich ein +ungewöhnlich reiches theologisches Wissen angeeignet, was ihn aber nicht +hinderte, sich auch um Naturwissenschaft und Anderes zu kümmern. Sein +Biograph, der Jesuit =Fr. X. Kropf=, sagt von ihm (Hist. Prov. Soc. Jesu +Germ. super, P. 5): »seine liebste Erholung war der Wald und der Gesang der +Vögel.« Sein Hauptwerk war die von ihm 1626 und 1627 zu Ingolstadt auf +Kosten des akademischen Senats in vier Foliobänden herausgegebene Schrift +»Universa Theologia scholastica, speculativa, practica«, und dieses Werk +ist es eben, welches hier in Betracht kommt. + +In der fünften »Disputatio« des ersten Bandes spricht er nämlich von den +Engeln und Dämonen, wobei er allerlei »Dubia«, namentlich auch die Frage +erörtert, »was von der Versetzung der =Hexen= nach ihren Sammelplätzen zu +halten sei und ob sie wirklich getragen würden«. Indem er nun dieses für +ganz unmöglich erklärt, so äussert er seine Meinung dahin, dass die Angaben +der Weiber, welche durch den Teufel zu den Hexensabbathen gebracht sein +wollten, in der Regel auf Träumen und Sinnestäuschungen beruhten. Er +bemerkt auch, dass die meisten dieser Hexen verheirathet seien. Wie wäre es +nun möglich, dass sie so viele Nächte hindurch von ihren Männern entfernt +wären, ohne dass diese es merkten? Doch vielleicht glaube man, dass der +Teufel an die Stelle der Weiber irgend einen Scheinkörper lege; allein man +dürfe nicht annehmen, dass Gott so leicht und so häufig dem Teufel eine +solche Täuschung und Berückung unschuldiger Männer gestatte. Viele dieser +Weibspersonen, sowohl verheirathete als unverheirathete, seien auch in +ihren Wohnungen durch Thüren, Fensterbalken und Riegel so wohl verwahrt, +dass sie der Teufel ganz unmöglich entführen könne, ohne Lärm zu machen. +Auf die Geständnisse der Hexen sei nichts zu geben; denn deren Aussagen +ständen oft miteinander in Widerspruch, und wenn sie behaupteten, dass sie +in Gestalt einer Katze, einer Maus oder eines Vogels vom Satan +hinweggeführt worden seien, so könne dieses nur als Phantasterei angesehen +werden. Die Dämonen besässen auch nicht die Gewalt, aus sich selbst (ohne +göttliche Zulassung) und durch angebliche Zauberer Menschen und Thieren zu +schaden, ausgenommen den Fall, dass sie giftige Salben oder sonstige Mittel +anwendeten, welche den Menschen auf natürliche Weise schädlich wären. + +Im dritten Bande seines Werks und zwar in der vierten Disputatio +(Quaestio 5) handelt Tanner eingehend von dem Prozesse gegen die crimina +excepta, insbesondere gegen das crimen veneficii. Er verlangt, dass in +denselben nach Vernunft und Billigkeit vorgegangen werde, wesshalb die +Richter vor Allem darauf achten sollen, dass nicht aus einem solchen +Prozesse auch für Unschuldige Gefahr erwachse. Denn »wie gross ist die +Schmach, wie gross sind die Qualen, denen Unschuldige ausgesetzt sein +können, wenn sie Jahre lang in Prozesse wegen angeblicher Hexerei +verwickelt sind! Wie gross ist der Schaden, der daraus für viele, manchmal +auch vornehme, Familien erwächst!« + +Ferner müsse es als Grundsatz gelten, dass die wegen Verdachts der Hexerei +Eingezogenen nicht von vornherein als Schuldige angesehen und behandelt +werden dürften, wesshalb ihnen die Möglichkeit, sich von dem Verdachte zu +reinigen, nothwendig zu geben sei. Die auf der Tortur erpressten +Geständnisse seien ohne allen Werth und jeder auf dieselben sich gründende +Urtheilsspruch sei nichtig und an sich ungültig. + +Hierauf wendet sich Tanner gegen die von vielen »Doctores« vertretene +Ansicht, dass, um zur peinlichen Frage schreiten zu können, die +Denunziation Eines oder mehrer Mitschuldigen genüge. Habe man keine +sicheren Indizien, so dürfe man auf blosse Denunziation hin, und wenn +dieselbe von noch so Vielen ausgehe, Personen, die sich sonst eines guten +Rufes erfreuten, weder martern noch verurtheilen. Diese Behauptung +widerspreche zwar der Ansicht vieler Rechtsgelehrten und der üblichen +Praxis der Gerichte, allein sie beruhe auf der Vernunft. Denn entweder +seien die Denunzianten wirklich, wie sie von sich selbst aussagen, Hexen +und Zauberer oder sie seien es nicht. Sind sie es nicht, so lügen sie, +indem sie dann »Mitschuldige« nicht haben können; sind sie aber wirklich, +wie angenommen wird, Hexen und Zauberer, so sind sie vermöge der Natur +dieses Verbrechens solche Personen, von denen man anzunehmen hat, dass sie +Allen, zumal unschuldigen Leuten, auf jede Weise, also auch durch eine +Verderben bringende falsche Aussage schaden wollen. Wie könnte also ihre +Aussage von solchem Gewicht sein, dass sie genüge, um sonst unbescholtene +Leute einzukerkern und mit den schrecklichsten Torturen zu peinigen! + +Um zu beweisen, wie gefährlich und thöricht es sei, auf derlei +Denunziationen hin die peinliche Frage zu verhängen, erzählt =Tanner=, es +sei ihm von zwei sehr angesehenen und gelehrten Männern gesagt worden, dass +gewisse Personen, von deren =Unschuld= sie vollkommen überzeugt gewesen, +nur um der ihnen drohenden Tortur zu entgehen, absichtlich allerlei Dinge +ausgesagt hätten, weil sie geglaubt, dass sie nach denselben auf der Folter +befragt werden würden. Wie leichtfertig bisweilen die Untersuchung geführt +werde, beweise der Fall, der sich unlängst in einer Stadt am Rhein +zugetragen, dass nämlich, (wie in einem völlig zuverlässigen Bericht an die +juristische Fakultät zu Ingolstadt gemeldet werde) dort, als die +Geständnisse der wegen Hexerei Verurtheilten öffentlich vorgelesen und +unter anderen Verbrechen auch verschiedene Mordthaten und Verzauberungen, +die gewissen und mit Namen genannten Personen daselbst zugefügt worden +seien, aufgerufen wurden, jene Personen selbst, die gesund und wohlbehalten +zugegen waren, die Falschheit der vorgelesenen Geständnisse bezeugt haben. + +Weiterhin weist =Tanner= (im strikten Gegensatz zu =Delrio=) nach, wie +nothwendig es sei, dass die Prozessführung in allen Punkten durch klare +Bestimmungen festgestellt und der Willkür der Richter entzogen werde. Auch +müsse man den wegen Hexerei Angeklagten, die oft ganz ungebildete, +einfältige Personen seien, ordentliche Vertheidiger geben (was freilich +Viele nicht zulassen wollten!) und bei der Anwendung der Tortur müsse man +das Mass beobachten und Alles vermeiden, wodurch das Schamgefühl verletzt +werde. + +Den Geistlichen macht es Tanner zur Pflicht, wenn sie sich von der Unschuld +Angeklagter überzeugt zu haben glauben, dieses den Richtern mitzutheilen +und dieselben zu einer Revision der Akten zu veranlassen. Namentlich aber +haben dieselben jedem Verurtheilten einzuschärfen, dass er, wenn er etwa +eine unschuldige Person denunzirt hat, sub peccato mortali verpflichtet +ist, diese falsche Aussage zu widerrufen. + +In den folgenden Abschnitten erörtert =Tanner= die Fragen, auf welche +Weise sich der Christ gegen Zaubereien zu schützen habe, und durch welche +Mittel dieselben zu bekämpfen und auszurotten seien. In ersterer Beziehung +empfiehlt er den Gebrauch =geistlicher= Mittel. Dämonen, Zauberer und +Hexen, sagt er, können ja nur wenn es »ob bonum finem«, mit göttlicher +Zulassung geschehe, nicht aber aus sich selbst heraus leiblichen Schaden +bringen. Weil darum die ganze Sache von der göttlichen Vorsehung abhängt, +sei das beste Mittel zur Abwehr zauberischer Anläufe fester Glaube an Gott, +Gebet, Fleiss in der Heiligung, Gebrauch der Sakramente, werkthätige Liebe. +Zur Unterdrückung und Ausrottung der Hexerei könne aber die Strenge des +Gerichtsverfahrens gar nichts beitragen. Vielmehr müsse man hierzu nach dem +Gesetze der Liebe Christi verfahren. Diejenigen, welche vor ihren +Seelsorgern wegen vorgekommener Ausübung der Zauberei ihre Reue erklärten, +sollte man darum gar nicht dem weltlichen Richter überantworten. Auch würde +es sich in vielen Fällen sehr empfehlen, bei schon Verurtheilten die +weltliche Strafe in öffentliche Kirchenbusse zu verwandeln. »Ich zweifle +nicht,« sagt Tanner, »dass durch solche Demüthigung der Teufel weit mehr +verwirrt und ohnmächtig gemacht werden wird als durch tausend +Todesurtheile.« Immer wieder kommt Tanner darauf zurück, dass hier nicht +mit leiblichen, sondern mit geistigen und geistlichen Waffen zu kämpfen +sei; und zu diesen geistigen Waffen rechnet er vor Allem eine gute +Erziehung der Jugend und eine sorgfältige Unterweisung derselben in den +Wahrheiten des Evangeliums. + +Dieses war das ernste und geistesgewaltige Zeugniss, welches der fromme und +aufrichtige Jesuit =Tanner= gegen den Dämon des Hexenglaubens ablegte, von +dem die abendländische Christenheit unter der menschenmörderischen Faust +der Justiz über ein Jahrhundert lang zerfleischt wurde. Der ehrliche +=Tanner= hat darüber vielfache Verfolgung und grosses Herzeleid ertragen +müssen. Zwei Inquisitoren, welche seine Aeusserungen über die +Hexenverfolgung gelesen hatten, erklärten laut, sie würden diesen +Menschen, sobald sie ihn in ihre Gewalt bekämen, sofort auf die Folter +spannen. -- Als Tanner gestorben war, gab es wohl Wenige, die seine +Auslassungen über die Hexenprozesse nicht für Thorheit hielten. + +Unter diesen Wenigen, die anders dachten, war wiederum ein Jesuit, =Paul +Laymann=, der (1575 zu Innsbruck geboren) in München und Dillingen +Professor des kanonischen Rechts war und am 13. November 1635 zu Konstanz +an der Pest starb[185]. Sein Hauptwerk, welches er hinterlassen hat, ist +seine zuerst 1625 in München herausgegebene Theologia moralis. In derselben +wirft er (Lib. III. de institia Tract. 6, cap. 5) die Frage auf: ob es +besser sei, gegen die Zauberer und Hexen =vorsichtig= und nur dann +einzuschreiten, wenn genügende Indizien vorhanden seien, oder ob es +gerathener sei, wegen der Schwere und Schädlichkeit dieses Verbrechens auch +in =zweifelhaften= Fällen den Prozess einzuleiten -- und entscheidet sich +für die Ansicht, dass man nicht leicht Denunziationen Glauben zu schenken +habe, wenn nicht die betreffende Person überhaupt verrufen oder der gegen +dieselbe rege gewordene Verdacht durch sichere Indizien begründet worden +sei. Allerdings stehe es geschrieben: Maleficos non patieris vivere, aber +ebenso fest stehe auch das Gesetz: Ne insontem occidas! Habe man daher +bezüglich eines Angeklagten zu befürchten, dass derselbe ein Zauberer sei, +und falls er nicht justifizirt werde, Gott und den Menschen Unbilden +zufüge, und habe man andererseits zu besorgen, dass ihm als einem +vielleicht fälschlich Angeklagten durch das Gefängniss und die Tortur +ungerechter Weise an Ehre, Leib und Leben Schaden zugefügt werde, so habe +man das kleinere Uebel zu ertragen, damit nicht ein grösseres entstehe, +welches durch ein höheres Gesetz verboten sei. + +Indessen war die Zeit für die Mahnungen eines Tanner und Laymann taub. Man +marterte und mordete ruhig weiter, und es schien in Erfüllung gehen zu +sollen, worauf Laymann in seiner Theol. mor. (L. III. Tr. 6, P. 3) +hingewiesen hatte: »Es ist jetzt soweit gekommen, dass, wenn solche +Prozesse noch länger fortgesetzt werden, ganze Dörfer, Märkte und Städte +veröden, und dass Niemand mehr sicher sein wird, auch nicht einmal +Geistliche und Priester.« + +Da wurde plötzlich eine neue Stimme laut, welche noch vernehmlicher, noch +gewaltiger als die bisherigen auf den Wahnsinn der Hexenverfolgung hinwies +und vor fernerer Vergiessung des Blutes Unschuldiger warnte. + +Wir reden von der =Cautio criminalis=[186], welche 1631 zu Rinteln +erschien. Der Verfasser dieser Schrift war kein anderer, als der Jesuit +=Friedrich Spee=[187], der Sprosse des adeligen (jetzt gräflichen) +Geschlechts der =Spee von Langenfeld=. Im Jahre 1591 zu Kaiserswerth im +Kölnischen geboren, war er als neunzehnjähriger Jüngling bei den Jesuiten +zu Trier als Novize eingetreten, von wo er in das Ordenshaus zu Köln +übersiedelte. Hier 1621 unter die Väter der Gesellschaft aufgenommen, wurde +er wegen seiner ungewöhnlichen Gelehrsamkeit mit der Professur der +Philosophie und Moral betraut, 1624 aber in das Jesuitenkolleg zu Paderborn +versetzt, von wo aus er dem in die Gemeinden und namentlich in den Adel der +Diözese Paderborn eingedrungenen Protestantismus entgegenarbeiten sollte. +Durch seine Klugheit und sonstige Geschicklichkeit soll es ihm auch +gelungen sein, den grössten Theil des paderbörner Adels in die katholische +Kirche zurückzuführen. Die grossen Erfolge seiner Missionsarbeit in +Paderborn veranlassten es daher, dass ihn der Orden zu gleichem Zwecke 1627 +nach Bamberg und Würzburg berief. Hier jedoch, wo eben damals die +grausigsten Hexenverfolgungen im Gange waren, sah sich derselbe alsbald in +einen ganz anderen Beruf hineingestellt, indem er beauftragt ward, als +Beichtvater der zum Tode verurtheilten Hexen zu fungiren. Diese neue +Berufsthätigkeit liess Spee tief in den Abgrund hineinsehen, der so viele +Tausende verschlang, und bald fiel es ihm wie Schuppen von dem Auge und es +trieb ihn zu kühner, männlicher That. Er schrieb seine =Cautio criminalis=, +eine Warnungsschrift, die er jedoch erst, nachdem er aus Franken in das +Paderbörner Land zurückgekehrt war, in einer protestantischen Stadt +(Rinteln) drucken zu lassen wagte, -- und zwar anonym. Alle Welt staunte, +als sie das für Jedermann überraschende Buch sah. Schon binnen wenigen +Monaten waren (wie der Verleger Gronäus zu Frankfurt a. M. im Vorwort der +zweiten Ausgabe bemerkt) alle Exemplare vergriffen. Niemand ahnte, wer der +Verfasser sei und sogar noch vierzehn Jahre nach Spee's Tode war selbst dem +Uebersetzer des Buches die Herkunft desselben noch unbekannt. Erst durch +=Leibnitz=, welcher Spee als Charakter und Schriftsteller mit Recht sehr +hochhielt[188], haben wir erfahren, dass derselbe der Verfasser +ist[189]. -- »Dieser grosse Mann -- sagt er von Spee -- verwaltete in +Franken das Amt eines Beichtvaters, als im Bambergischen und Würzburgischen +viele Personen wegen Zauberei verurtheilt und verbrannt wurden. =Johann +Philipp von Schönborn=, später Bischof von Würzburg und zuletzt Kurfürst +von Mainz, lebte damals in Würzburg als junger Kanonikus und hatte mit Spee +eine vertraute Freundschaft geschlossen. Als nun einst der junge Mann +fragte, warum wohl der ehrwürdige Vater ein graueres Haupt habe, als seinen +Jahren gemäss sei, antwortete dieser: das rühre von den Hexen her, die er +zum Scheiterhaufen begleitet habe. Hierüber wunderte sich Schönborn, und +Spee löste ihm das Räthsel folgendermassen: Er habe durch alle +Nachforschungen in seiner Stellung als Beichtvater bei keinem von +denjenigen, die er zum Tode bereitet, etwas gefunden, woraus er sich hätte +überzeugen können, dass ihnen das Verbrechen der Zauberei mit Recht wäre +zur Last gelegt worden. Einfältige Leute hätten sich auf seine +beichtväterlichen Fragen, aus Furcht vor wiederholter Tortur, anfänglich +allerdings für Hexen ausgegeben, bald aber, als sie sich überzeugten, dass +vom Beichtvater nichts zu besorgen sei, hätten sie Zutrauen gefasst und aus +ganz anderem Tone gesprochen. Unter Heulen und Schluchzen hätten Alle die +Unwissenheit oder Bosheit der Richter und ihr eigenes Elend bejammert und +noch in ihren letzten Augenblicken Gott zum Zeugen ihrer Unschuld +angerufen. Die häufige Wiederholung solcher Jammerscenen habe einen so +tiefen Eindruck auf ihn gemacht, =dass er vor der Zeit grau geworden=. Als +Schönborn mit Spee immer vertrauter geworden war, gestand ihm dieser, dass +er der Verfasser der Cautio criminalis sei. In der Folge wurde Schönborn +Bischof und Reichsfürst, und so oft eine Person der Zauberei bezüchtigt +wurde, zog er, eingedenk der Worte des ehrwürdigen Mannes, die Sache vor +seine eigene Prüfung und fand die von jenem ausgesprochenen Warnungen nur +allzu begründet. So hörten in jener Gegend die Menschenbrände auf«[190]. + +Aus dem Erwähnten ist leicht abzunehmen, was Spee mit seiner Schrift +bezweckte. Er hatte in der nächsten Nähe den Hexenprozess in seiner +furchtbarsten Uebertreibung kennen gelernt und wollte dem Unwesen +entgegentreten. Indessen ist es nicht das Prinzip selbst, was er bekämpft, +sondern die Praxis. Er räumt die Existenz der Hexerei und die +Nothwendigkeit eines Verfahrens gegen dieselbe ein; aber unter seinen +Händen schmilzt der Hexenglaube so sehr zusammen und erhält das Verfahren +eine so vollkommene Umgestaltung, dass bei gewissenhafter Durchführung +seiner Grundsätze Deutschland schwerlich wieder einen einzigen Hexenbrand +gesehen hätte. Seine scharfe Kritik ergiesst sich über den Aberglauben und +die Gehässigkeit des Pöbels, die Habsucht, Unwissenheit und geistige +Unselbstständigkeit der Richter, den Leichtsinn der Fürsten, die +Beschränktheit und den Fanatismus der Geistlichen, die Trüglichkeit der +sogenannten Indizien, die Ungewissheit und Fabelhaftigkeit der angeblichen, +theils abgefolterten, theils überlieferten Thatsachen, die Grausamkeit der +Tortur und überhaupt über die Unregelmässigkeit und Nichtigkeit des ganzen +Verfahrens. Die Hervorhebung einzelner Stellen wird auch diesen +Schriftsteller und seine Zeit am besten charakterisiren. + +»=Erste Frage.= Ob auch in Wahrheit Zauberer, Hexen und Unholden seien? + +Ja. Dann ob mir zwar nicht unbewusst, dass etliche, und darunter auch +einige katholische Gelehrte, die ich eben nicht nennen mag, dasselbige in +Zweifel gezogen; obs auch zwar etliche davor halten oder muthmassen wollen, +dass mans in der katholischen Kirchen nicht allzeit geglaubt habe, dass +die Hexen und Unholden ihre leiblichen Zusammenkünfte hielten; ob auch wohl +endlich ich selbst, als ich mit unterschiedlichen dieses Lasters +Schuldthätigen in ihren Gefängnissen viel und oft umgegangen und der Sachen +nicht allein fleissig und genau, sondern fast vorwitzig nachgeforschet, +mich nicht ein-, sondern etlichemal so betreten gefunden, dass ich fast +nicht gewusst, was ich diessfalls glauben sollte. Nichtsdestoweniger +nachdem ich meine hierbei sich ereignende zweifelhafte und verwirrte +Gedanken kürzlich zusammenfasse und erwäge, so halte ich's gänzlich davor, +dass in der Welt wahrhaftig etliche Zauberer und Unholden seien und dass +dasselbig von Niemandem ohne Leichtfertigkeit und groben Unverstand +geleugnet werden könne. -- -- Dass aber deren so viel, oder auch, dass die +alle mit einander, welche bisher unterm Prätext dieses Lasters in die Luft +geflogen, Zauberer oder Hexen seien oder gewesen sein sollen, das glaube +ich nicht, und glauben's auch andere gottesfürchtige Leute mit mir nicht. +Und wird mich auch Keiner, der nur nicht etwan auf des gemeinen Pöbels +Geschrei oder Ansehen der Personen zuplatzen, sondern dem Handel mit Witz +und Vernunft nachdenken wird, leichtlich überreden, dass ich dasselbige +glauben soll.« -- -- + +»=Die andere Frage.= Ob's in Deutschland mehr Zauberer, Hexen und Unholden +gebe, als anderswo? + +Diese Frage trifft eine Sache an, so ich nicht weiss; ich will aber für die +Langeweile mit einem Worte dasjenige sagen, was mir vorkommt: =Man meinet +und hält's einmal davor=, dass in Deutschland mehr Zauberer seien, als +anderswo. Ursach ist diese: Es rauchet ja in Deutschland fast allenthalben. +=Wovon und warum?= Darum, weil man in Arbeit ist, die Zauberer und +Zauberinnen zu verbrennen und auszurotten; ist denn nicht hieraus klärlich +abzunehmen, dass diess Unheil in Deutschland weit eingerissen sei? Und zwar +diess Rösten, Sengen und Brennen ist eine Zeitlang in unserem lieben +Vaterlande so gross gewesen, dass wir die deutsche Ehre bei unsern +ausländischen Feinden nicht um ein Geringes verkleinert und unsern Geruch +bei Pharaone stinkend gemacht haben.« (Als Ursachen des Wahnes, dass es so +viele Zauberer geben solle, betrachtet Spee: 1) den Aberglauben des Volks, +das sich Hagel, Seuchen etc. nicht aus natürlichen Ursachen zu erklären +wisse, und 2) Missgunst und Bosheit des Pöbels, welcher Reichthum und +Ansehen Anderer gerne aus verbotenen Künsten herleite.) + +=Aus der achten Frage.= + +»Weil wir's in der That verspüren, dass, wann man den Hexenprozess einmal +angefangen hat, derselbe etliche Jahre währt und die Zahl derer, so +gestraft werden sollen, mehr und mehr zunehme, also dass man ganze Dörfer +ausbrennet und doch anders nichts ausgerichtet hat, als dass die Protocolla +mit deren Namen, so von den Hingerichteten denunziiret und besaget worden, +eben so voll seien, als auch vorhin, dermassen, dass es scheinet, wo man +also eifrig darin fortfahren wollte, des Brennens kein Ende sein würde, bis +das ganze Land verbrennet oder sonsten hingerichtet wäre: und gleichwie +noch niemals einiger Fürst oder Herr gefunden ist, der nicht gezwungen +worden, dem Hexenprozess ein Ende zu machen, also hat auch noch keiner das +Ende desselbigen, und wie er zum Aufhören kommen möchte, gefunden, sondern +hat dem Brennen ein Ende machen müssen. Weil nun dies ein schwer und weit +aussehendes Werk ist, sollte man dann nicht allermöglichsten Fleiss +anwenden, damit ja kein Irrthum dabei einschleichen und nicht die +Unschuldigen in diess Unwesen mit eingeflochten werden möchten? +Insonderheit, da es die Erfahrung bezeuget, dass, wenn nur eine Einzige +in's Spiel geräth, sobalden unzählige Andere mit eingezogen +werden.« -- -- -- + +=Neunte Frage.= §. 6. + +»Dahero mir ohnlängst einer (ein Inquirent) sagte: 'Ich weiss wohl, dass in +diesem Wesen auch einige Unschuldige mit unterlaufen; aber desshalben mache +ich mir kein Gewissen, sintemal mein Fürst, der doch ein sehr vorsichtiger, +gewissenhafter Herr ist, mich treibt, dass ich in diesem Lande fortfahren +solle; der wird wohl wissen und sein Gewissen dabei in Acht nehmen, was er +befiehlt; mir gebührt, dass ich demselbigen nachkomme.' -- Ist das nicht +(Gott erbarm's!) eine lustige Sache? Fürsten und Herren legen alle Sorge +von sich ab und hängen dieselbe auf ihre Amtleute und Räthe und deroselben +Conscienz und Gewissen; diese thun dergleichen und werfen's auf ihrer +Herren Gewissen! Der Fürst sagt: Unsere Räthe mögen sehen, was sie zu thun +haben; die Räthe sagen: Der Fürst möge sehen, dass er's verantworte. Ist +das nicht ein schöner Circul? Welcher aber wird vor Gott verantworten +müssen? Dann weil es jener sehen soll und dieser soll's sehen, geschieht's, +dass es Niemand siehet oder achtet.« + +Ein anschauliches Gesammtbild des damaligen Hexenprozesses gibt Spee in der + +»=Einundfünfzigsten Frage=: Nun sage mir die Summa und kurzen Inhalt des +Prozesses im Zaubereilaster, wie derselbige zu dieser Zeit gemeiniglich +geführet wird. + +§. 1. Das will ich thun. Du musst aber zum Eingange merken, dass bei uns +Teutschen, und insonderheit (dessen man sich billig schämen sollte) bei den +Katholischen, der Aberglaube, die Missgunst, Lästern, Afterreden, Schänden, +Schmähen und hinterlistiges Ohrenblasen unglaublich tief eingewurzelt sei, +welches weder von der Obrigkeit nach Gebühr gestraft, noch von der Kanzel +der Nothdurft nach widerlegt und die Leute davor gewarnt und abgemahnet +werden; und eben daher entstehet der erste Verdacht der Zauberei, daher +kommt's, dass alle Strafen Gottes, so er in seinem heiligen Worte den +Ungehorsamen gedrohet, von Zauberern und Hexen geschehen sein sollen, da +muss weder Gott oder die Natur etwas mehr gelten, sondern die Hexen müssen +alles gethan haben. + +§. 2. Dahero erfolgt dann, dass Jedermann mit Unvernunft ruft und schreit: +die Obrigkeit soll auf die Zauberer und Hexen inquiriren (nämlich deren +sie mit ihren Zungen so viel gemacht haben). Hierauf befiehlt die hohe +Obrigkeit ihren Richtern und Räthen, dass sie gegen diese beschreite +lasterhafte Personen prozediren sollen. Dieselbigen wissen nun nicht, wo +und an wem sie anheben sollen, weil es ihnen an Anzeigungen und Beweisthum +ermangelt und ihnen gleichwohl ihr Gewissen sagt, dass man hierinnen nicht +unbedachtsam verfahren solle. Inmittelst kommt der zweite und dritte Befehl +von der Obrigkeit, dass sie fortfahren sollen, und darf sich Herr Omnes +vernehmen lassen, es müsse nicht klar mit den Beamten sein, dass sie nicht +wollten, und dessen dürfen auch wohl die Obrigkeiten selbst sich von Andern +überreden lassen. Sollte man nun der Obrigkeit hierinnen in etwas +widerstreben und nicht stracks zum Werke greifen, das würde vorab bei uns +Teutschen sehr übel gedeutet werden, angesehen, dass fast männiglich, auch +die Geistlichen, alles vor recht und gut halten, was den Fürsten und der +Herrschaft gefället, da sie, die Geistlichen, doch nicht wissen, von was +Leuten Fürsten und Herren (ob sie sonst wohl von Natur sehr gut seien) oft +angereizt werden. Also gehet dann der Herrschaft Wille vor, und macht man +den Anfang des Werkes auf Gerathewohl. + +§. 3. Ziehet aber der Magistrat diese Sache als ein schwer und gefährlich +Werk weiter in Bedenken, so schickt die Obrigkeit einen Inquisitorem oder +Commissarium; ob dann gleich derselbige aus Unverstand oder erhitztem +Gemüthe der Sachen etwas zu viel thut, so muss dennoch dasselbige nicht +unrecht gethan heissen, sondern dem gibt man den Namen eines gottseligen +Eiferers zu der Gerechtigkeit, und derselbe gerechte Eifer wird durch die +Hoffnung des guten Genusses oder Salarii so viel mehr entzündet und +unterhalten, sonderlich wann der Commissarius bedürftig ist und ihm auf +jedes Haupt eine gewisse Summa von Thalern pro salario zugelegt wird und +ihm ausserdem noch frei stehet, von den Bauern ein und andere Steuer zu +fordern. Trägt sich's dann zu, dass etwa ein besessener oder wahnwitziger +Mensch von einer armen Gaja ein verdächtiges Wort geredet, oder das +heutige allzu gemeine lügenhaftige Gespräch auf sie fället, so ist der +Anfang gemacht und muss dieselbe herhalten. + +§. 4. Damit es aber nicht scheine, als ob man auf diess blosse Geschrei und +ohne andere Indicia also prozedire, so ist alsbald ein unfehlbar Indicium +vorhanden, und das aus diesem Fallstrick: Entweder Gaja hat ein böses, +leichtfertiges, oder ein frommes, gottseliges Leben geführt. Ist =jenes=, +so ist's ein grosses Indicium, dann wer böse ist, kann leicht böser und je +länger je weiter verführet werden; ist =dieses=, so ist's kein geringer +Indicium, dann sagen sie: so pflegen sich die Hexen zu schmücken und wollen +allezeit gerne vor die Frömmsten gehalten sein. Da ist dann der Befehl, +dass man mit der Gaja zu Loch solle. Und ist stracks wieder ein neues +Indicium, abermals per dilemma: Entweder die Gaja gibt durch die Anlass, +Wort oder Werk zu verstehen, dass sie sich fürchte, oder gebärdet und +erzeigt sich unerschrocken. Spüret man dann einige Furcht oder Schrecken +bei ihr (dann wer wollte sich nicht entsetzen, der da weiss, wie jämmerlich +sie dero Orts gemartert werden?), so ist's abermal ein Indicium; dann +(sagen sie) das böse Gewissen macht sie bang. Fürchtet sie sich nicht, +sondern trauet ihrer Unschuld, so ist's wieder ein Indicium; dann (geben +sie vor) das pflegen die Hexen zu thun, dass sie die Unschuldigen sein +wollen, und der Teufel macht sie so muthig. Damit es aber an mehreren +Indizien nicht mangele, so hat der Inquisitor oder Commissarius seine +Jagdhunde zur Hand, oftmals gottlose, leichtfertige, beschreite Leute, die +müssen dann auf der armen Gaja ganzes Leben, Handel und Wandel inquiriren, +da es dann nicht wohl sein kann, dass man nicht etwas finden sollte, +welches argwöhnische Leute nicht auf's Aergste auslegen und auf Zauberei +deuten möchten. Sein dann auch vielleicht etliche, so der Gaja vorhin nicht +viel Gutes gegönnt haben, die thun sich alsdann herfür, bringen quid pro +quo, und ruft Jedermann: die Gaja hat gleichwohl schwere Indicia gegen +sich. Darum muss die Gaja auf die Folterbank (wofern sie anders nicht +selbigen Tages, da sie gefänglich angenommen, sobald ist gefoltert worden). + +§. 5. Denn bei diesen Prozessen wird keinem Menschen ein Advocatus oder +auch einige Defension, wie aufrichtig sie auch immer sein möchte, +gestattet; dann da rufen sie, diess sei ein crimen exceptum, ein solch +Laster, das dem gerichtlichen Prozess nicht unterworfen sei; ja da einer +sich darinnen als Advocatus wollte gebrauchen lassen, oder der Herrschaft +einreden und erinnern, dass sie vorsichtig verfahren wollte, der ist schon +im Verdacht des Lasters und muss ein Patron und Schutzherr der Hexen +heissen, also dass Aller Mund verstummen und alle Schreibfedern stumpf +sein, dass man weder reden, noch schreiben darf. Insgemein haben gleichwohl +die Inquisitores den Brauch, damit ihnen nicht nachgesaget werde, als ob +sie der Gaja ihre Defension nicht zugelassen hätten, dass sie dieselbige +vorstellen und sie über die Indicia examiniren (soll man's anders +examiniren heissen). Ob dann gleich die Gaja die gegen sie vorhandenen +Indicia sammt und sonders genugsam ablehnet, so passet man doch darauf +nichts, ja man schreibt's auch wohl nicht einst an, sondern die Indicia +bleiben nichtsdestoweniger auf ihrem Valor und muss die obstinata Gaja +wieder zu Loch und sich besser bedenken; denn weil sie sich wohl +verantwortet, so ist's ein neu Indicium; dann, wann diese keine Hexe wäre +(sagen sie), so könnte sie so beredt nicht sein. + +§. 6. Wann sie sich nun über Nacht also bedacht hat, stellet man sie des +folgenden Morgens wieder für, und da sie bei ihrer gestrigen Antwort +bleibet, so lieset man ihr das decretum torturae für, nicht anders, als ob +sie gestern nichts geantwortet, noch die Indicia im Geringsten widerleget +hätte. Ehe sie aber gefoltert wird, führet sie der Henker auf eine Seite +und besiehet sie allenthalben an ihrem blossen Leib, ob sie sich etwan +durch zaubersche Kunst unempfindlich gemacht hätte. Damit ja nichts +verborgen bleibe, schneiden und sengen sie ihr die Haare allenthalben, auch +an dem Orte, den man vor züchtigen Ohren nicht nennen darf, ab und begucken +Alles auf's Genaueste, haben doch bisher dergleichen noch wenig gefunden. +Und zwar, warum sollten sie solches den Weibern nicht thun, da sie doch der +geistlichen Priester hierinnen nicht schonen? Und zwar der geistlichen +Bischöfe und Prälaten Inquisitores sein in diesem Fall die besten Meister, +und achtet man die päpstliche Bullam Coenae, so Päpstl. Heiligkeit gegen +die ausgelassen, welche ohne Ihrer Heiligkeit Spezialbefehl gegen die +Geistlichen prozediren, vor Blitz ohne Donnerschläge, und damit ja fromme +Fürsten und Herren dasselbige nicht erfahren, und also dergleichen Prozess +einen Zaum anwerfen, wissen Inquisitores dasselbige fein zu verhehlen. + +§. 7. Wann nun die Gaja also gesenget und enthäret ist, so wird sie +gefoltert, dass sie die Wahrheit sage, d. i. sich schlecht vor eine +Zauber'sche bekennen soll. Sie mag anders sagen, was sie wolle, so ist es +nicht wahr und kann nicht wahr sein. Man foltert sie aber erst auf die +schlechteste Manier, welches du also verstehen musst, als ob sie gleich zum +Schärfsten torquiret wird, so heissts doch die schlechteste Art in Respekt +und Erwägung deren, die nachfolgen sollen. Bekennet nun die Gaja auf solche +Manier, so geben sie vor, sie habe gutwillig und ohne Folter bekennet. Wie +kann denn ein Fürst oder Herre vorüber, dass er diejenige Person nicht vor +eine Hexin halten sollte, die so gutwillig und ohne Tortur bekennet hat, +dass sie eine sei? Und macht man sich demnach keine ferneren Gedanken oder +Beschwernung, sondern man führet sie zum Tode, wie man doch würde gethan +haben, wenn sie schon nichts bekennet hätte, sintemal, wenn der Anfang des +Folterns gemacht ist, so ist das Spiel gewonnen, sie muss bekennen, sie +muss sterben. Sie bekenne nun, oder bekenne nicht, so gilt's gleich. +Bekennet sie, so ist die Sache klar, und wird sie getödtet, denn Widerrufen +gilt hier nichts; bekennet sie nicht, so torquiret man sie zum zweiten, +dritten und vierten Mal, denn bei diesem Prozesse gilt, was nur dem +Commissario geliebt, da hat man in diesem excepto crimine nicht zu sehen, +wie lang, wie scharf, wie oftmalig die Folter gebraucht werde, hier meinet +Niemand, dass man etwas verbrechen könnte, darvon man hiernächst Rechnung +geben müsse. Verwendet nun etwa die Gaja in der Folter vor Schmerzen die +Augen, oder starrt mit offenen Augen, so sein's neue Indicia: denn +verwendet sie dieselbigen, so sprechen sie: Sehet, wie schauet sie sich +nach ihrem Buhlen um. Starret sie dann, so hat sie ihn ersehen; wird sie +denn härter gefoltert und will doch nicht bekennen, verstellet ihre +Gebärden wegen der grossen Marter, oder kommt gar in eine Ohnmacht, so +rufen sie: die lachet und schläft auf der Folter, die hat etwas gebraucht, +dass sie nicht schwatzen kann, die soll man lebendig verbrennen, wie denn +ohnlängsthin Etlichen widerfahren. Und da saget männiglich und auch die +Geistlichen und Beichtväter, die habe keine Reue gehabt, habe sich nicht +bekehret, noch ihren Buhlen verlassen, sondern demselben Glauben halten +wollen. Begibt sich's denn, dass Eine oder die Andere auf der Folter +stirbt, so sagt man, der Teufel habe ihr den Hals gebrochen. Derohalben so +ist dann Meister Hans Knüpfauf her, schleppt das Aas hinaus und begräbt's +unter den Galgen. + +§. 8. Kommt aber die Gaja auf der Folter davon und ist etwan der Richter so +nachdenklich, dass er sie ohne neue Indicia nicht weiter torquiren, auch +nicht unbekennet hinrichten lassen darf, so lässt man sie dennoch nicht +los, sondern legt sie in ein härter Gefängniss, da sie denn wohl ein ganz +Jahr liegen und gleichsam einbeizen muss, bis sie mürbe werde. Denn hier +gilt kein Purgirens durch die ausgestandene Tortur, wie zwar die Rechte +wollen, sondern sie muss des Lasters einen Weg, wie den andern schuldig +bleiben; denn das wäre den Inquisitoren eine Schande, dass sie eine Person, +so sie einmal zur Haft gebracht hätten, loslassen sollten. Welchen sie +einmal in's Gefängniss gebracht, der muss schuldig sein, es geschehe mit +Recht oder Unrecht. Immittelst schickt man ungestüme Priester zu der +Gefangenen, welche ihr oft verdriesslicher sein, als der Henker selbst. Die +plagen denn das arme Mensch so lange und viel, bis sie bekennen muss, Gott +gebe, sie sei eine Hexe oder nicht, rufen und schreien, dass, wenn sie +nicht bekennen werde, so könne sie nicht selig oder der heil. Sakramente +theilhaftig werden. Und darum hüten sich die Herren Inquisitores mit allem +Fleiss, dass sie keine solchen Priester bei diesen Sachen und Prozess +gebrauchen, die etwas sittsam seien, Verstand im Herzen und Zähne im Munde +haben, wie ingleichen, damit ja Niemand bei das Gefängniss komme, der denen +Gefangenen guten Rath mittheile, oder den Fürsten von dem Handel +unterrichte. Denn ihnen ist vor nichts mehr bange, als dass etwan ihre +Unschuld auf eine oder andere Weise zu Tage kommen möchte. + +§. 9. Mittlerweile also die Gaja im Stankloch sitzet und von denen, die sie +trösten sollten, gequälet wird, so haben hurtige und geschwinde Richter +schöne Griffe und Fundament, wie sie auf sie neue Indicia zu Wege bringen +und womit sie sie dermassen in's Gesicht überweisen (verstehe hinter sich), +dass sie auch durch der Juristen-Fakultäten Responsum lebendig verbrennet +zu werden schuldig erkennet werden muss. Etliche lassen die Gajam +beschwören und bannen und setzen sie demnach in ein ander Gefängniss und +lassen sie also noch eins torquiren, ob man auf solch Exorzisiren und +Veränderung des Orts den stummen Teufel (wie sie meinen) von ihr bringen +möchte. Bekennet sie alsdann noch nicht, so muss sie lebendig verbrennet +werden. Nun möchte ich (weiss Gott!) gerne wissen, weil sowohl die, so +nicht bekennet, als auch welche bekennet, Hexen sein und sterben müssen, +wie doch ein Mensch, er sei so unschuldig, wie er immer wolle, sich allhier +retten könne, oder wolle? O du elende Gaja! Worauf hast du doch gehofft? +Warum hast du nicht, sobald du das Gefängniss betreten, gesagt, du wärest +des Lasters schuldig? O du thörichtes Weib! Warum willst du so oft sterben, +da du Anfangs mit =einem= Tode hättest bezahlen können? Folge meinem Rath +und sage stracks zu, du seiest eine Hexe, und stirb; denn vergebens hoffest +du, los zu werden, solches lässet der Eifer der Gerechtigkeit bei uns +Teutschen nicht zu. + +§ 10. So nun eine aus Unleidsamkeit der Marter fälschlich über sich +bekennet, so gehet das Elend erst an, sintemal hier ist insgemein kein +Mittel sich loszuwirken, sondern die Gaja muss Andere, ob sie schon von +ihnen nichts Böses weiss, anzeigen, und oftmals die, welche ihr von den +Inquisitoren oder Schergen in den Mund gegeben werden, oder wovon sie +wissen, dass sie vorhin ein böses Geschrei haben, oder vorhin besagt oder +im Gefängniss gewesen und dessen wiederum entlassen seien. Werden dann +diese auch gefoltert, so müssen sie wieder Andere besagen und die aber +Andere, und ist hier also kein Ende oder Aufhören. Und kommt's auf solche +Manier so weit, dass die Richter entweder den Prozess fallen lassen und +ihre Kunst begeben, oder aber die Ihrigen, ja sich selbst und alle Leute +verbrennen müssen. Denn da fehlet's nicht, die falschen Besagungen werden +sie endlich alle mit einander treffen, und werden sie auch, wann's nur zum +Foltern mit ihnen kommt, alle schuldig machen. Da kommen dann deren viele +mit in's Spiel, die Anfangs so hart gerufen und getrieben, dass man brennen +und brühen sollte, und haben die guten Herren im Anfang sich nicht besinnen +können, dass die Reihe auch an sie kommen würde, und die haben denn ihren +gerechten Lohn von Gott, weil sie uns mit ihren giftigen Zungen so viel +Zauberer gemacht und so viele unschuldige Menschen dem Feuer hingegeben +haben. Doch thun sich nunmehr etliche Verständigere und Gelehrtere hervor, +die, gleichsam aus dem tiefen Schlafe erwachend, ihre Augen aufthun, den +Sachen besser nachdenken und nicht so unbesonnen ins Tausendste +hineintoben. + +§. 11. Und obwohl die Richter und Commissarii insgesammt leugnen, dass sie +nicht auf die blossen Besagungen gehen, so ist's doch nichts damit, und +ist's droben im Traktat erwiesen, dass sie damit nur ihren Fürsten und +Herren einen blauen Dunst für die Nase machen; dann die Fama oder das böse +Gerüchte, so sie gemeiniglich bei die Besagung ziehen, ist allezeit +unkräftig und nichtig, weil dieselbe nimmermehr zu Recht erwiesen wird, und +verwundert mich's, dass es noch von keinem Richter in Acht genommen +worden, dass dasjenige, was Viele von den zauberischen Zeichen plaudern, +gemeiniglich ein Betrug der Henker sei. Unterdessen aber und immittelst, +dass die Hexenprozesse noch mit Ernste fortgetrieben und diejenigen, welche +gefoltert werden, aus Unleidsamkeit der Pein auf Andere und diese wieder +auf Andere bekennen müssen, da kommt's stracks aus, dass diese oder jene +besagt seien (denn so heimlich pflegen's die zu halten, die bei der Folter +adhibiret und gebrauchet werden) und das nicht ohne ihren Vortheil; denn +daraus können sie stracks Indicia ergreifen. Und das abermals durch diese +zweifache Fallthür: denn diejenigen, welche es vernehmen, dass sie besagt +seien (wie es dann stracks ein offen Gerüchte wird), die nehmen entweder +die Flucht zur Hand, oder halten Fuss beim Male und warten des Ihrigen. +Fliehen sie, so hat sie ihr böses Gewissen fortgetrieben; bleiben sie aber, +so hält sie der Teufel, dass sie nicht können wegkommen. Gehet aber Einer +zu den Inquisitoren und fragt, ob's wahr sei, dass er beschwätzt sei, damit +er sich bei Zeiten mit seiner rechtmässigen Defension verantworten möge, so +ist's abermal ein Indicium; denn er weiss sich nicht sicher und fürchtet +sich für seinen eigenen Schatten. Er mache es nun, wie er wolle, so hat er +eine Klette davon, und lässt er dieses also stille hingehen, so ist's über +ein Jahr ein gemein Geschrei, welches alt und stark genug ist, wann nur +etliche Besagungen dazu kommen, dass man ihn desswegen zur Folter erkenne, +da doch diess Geschrei erst aus der neulichen Besagung entsprossen ist. + +§. 12. Auf eben die Manier geht's denen, welche etwan von einem +leichtfertigen Buben oder einer leichtfertigen Pletzen vor einen Zauberer +oder Zauber'sche gescholten werden. Dann entweder er vertheidigt sich mit +Recht, oder lasst's anstehen. Vertheidigt er sich nicht, so ist er des +Lasters schuldig, sonst würde er nicht stille schweigen: vertheidigt er +sich mit Recht, so kommt die Sache je länger je mehr und weiter aus, und +kitzelt sich hie Einer, dort ein Anderer damit und trägt's also weiter +fort, bis es endlich allenthalben auskommen, und das ist denn ein böses +Gerüchte, das nimmermehr wieder ausgetilget werden kann. Und was ist denn +leichters, als diejenigen, welche hierzwischen torquiret und auf ihre +Complices gefragt werden, eben diese anzeigen? Folget demnach schliesslich +dieses (welches man billig mit rother Tinte anzeichnen sollte), dass, wenn +dieser Prozess bei jetziger Zeit fortgetrieben werden sollte, kein Mensch, +was Geschlechts, Vermögens, Stands, Amts und Würden er immer sein möge, von +diesem Laster oder Verdacht desselben sicher sein und bleiben würde, wenn +er nur so viel Feinds hat, der ihn in der Zauberei bezüchtigen oder ihn +davor schelten dürfte. Wannenhero ich, ich wende mich auch, wohin ich immer +wolle, einen armseligen Zustand um mich her sehe, wann diesem Wesen nicht +in andere Wege sollte vorgebauet werden. Ich hab's droben gesagt und sage +es nochmals mit einem Worte, dass dieses Uebel oder Laster der Zauberei mit +Feuer nicht, sondern auf eine andere Weise, ohne Blutvergiessen, ganz +kräftig ausgetilget werden könne. Aber wer ist's, der solches zu wissen +begehret? Ob ich zwar Willens gewesen, ein Mehreres hiervon zu schreiben +und die Summa oder Auszug aus dem Grunde auszuführen, so kann ich's vor +Herzeleid nicht thun; vielleicht möchten sich Andere finden, welche aus +Liebe des Vaterlandes solche Mühe auf sich nehmen. Dieses will ich endlich +alle und jede gelehrte, gottesfürchtige, verständige und billigmässige +Urtheiler und Richter (denn nach den andern frage ich nicht viel) um des +jüngsten Gerichts willen gebeten haben, dass sie dieses, was in diesem +Traktat geschrieben ist, mit sonderbarem Fleisse lesen und aber lesen und +wohl erwägen wollen. In Wahrheit, alle Obrigkeiten, Fürsten und Herren +stehen in grosser Gefahr ihrer Seligkeit, wofern sie nicht sehr fleissige +Aufsicht bei diesem Handel anwenden. Sie wollen sich auch nicht verwundern, +wenn ich hierinnen bisweilen etwas hitzig gewesen und mich bisweilen der +Kühnheit gebraucht, sie zu warnen: denn es gebühret mir nicht, unter +derjenigen Zahl gefunden zu werden, welche der Prophet verwirft, dass sie +stumme Hunde seien, so nicht bellen können. Sie mögen nun wohl Acht haben +auf sich und ihre Heerde, welche Gott der Allmächtige dermaleinst von ihrer +Hand wieder fordern wird.« -- + +Spee starb zu Trier vier Jahre nach dem Erscheinen seiner merkwürdigen +Schrift, im Jahre 1635. Er hatte sich aufgeopfert in der Verpflegung +verwundeter Franzosen; eine ansteckende Seuche raffte ihn hin[191]. + +Ehre dem redlichen Jesuiten! Aber nicht darum auch Ehre seinem =Orden=. Es +finden sich freilich Bewunderer der Loyoliten, welche die Verdienstkrone +des Einzelnen der ganzen Gesellschaft auf die Stirne drücken möchten. +=Jarcke= sagt z. B.: »Der Jesuitenorden (denn man kann füglich annehmen, +dass die Schriften von Tanner und Spee nicht ohne Veranlassung, oder +wenigstens nicht ohne ausdrückliche Genehmigung der Oberen erschienen sind) +erklärte sich zuerst gegen das blutige Unwesen und deckte schonungslos die +Gebrechen der damaligen Strafjustiz auf«[192]. Aber nichts ist unwahrer. +Jarcke's Behauptung zeugt von einer für einen Schriftsteller auf diesem +Felde wenig anständigen Unkunde, wenn nicht von etwas Schlimmerem. Gibt es +denn für Jarcke keinen Johann Weier, Reginald Scot und Cornelius Loos, die, +ohne Jesuiten zu sein, lange vor Spee die Fahne erhoben hatten? Und ist es +ihm unbekannt, dass dem Werke des Jesuiten Delrio, dem Orakel der +Hexenverfolger, die Approbatio Superiorum deutlich vorgedruckt ist, +ausgestellt vom Pater Manareus kraft der vom Ordensgeneral Aquaviva ihm +verliehenen Vollmacht? Spee aber, der Delrio's Fabeleien und Kniffe zum +grossen Theile bekämpft, liess sein Buch =anonym=[193] und an einem +protestantischen Druckorte erscheinen -- er mochte an Loos und Flade +denken, und beging auch bei dieser Anonymität immer noch ein +Wagestück[194] -- und erst Jahre lang nach seinem Tode ist es durch seine +vertrautesten Freunde, die =keine= Jesuiten waren, kund geworden, dass er +der Verfasser war. Und was haben die Jesuiten =nach= Spee gethan, das im +Geiste dieses Mannes gewesen wäre? Schwerlich wird man Surin's Exorzismen +zu Loudun, Löper's Treiben zu Paderborn, oder gar die Leichenpredigt +hierher rechnen mögen, die der Pater Gaar zu Würzburg 1749 der +hingerichteten Hexe Maria Renata hielt; und doch konnte solches öffentliche +Auftreten nicht ohne Genehmhaltung der Oberen geschehen. Doch genug von +Jarcke's unglücklichem Einfalle, die Gesellschaft Jesu unter die Vorkämpfer +der Aufklärung zu stellen. Aus Friedrich Spee hat der Mensch gesprochen, +nicht der Jesuit. + +Dass man, vielleicht um die Priorität für die Protestanten zu retten, die +ihnen durch Weier ohnehin bleibt, auch den tübingischen Theologen =Theodor +Thummius= als wackeren Bekämpfer der Hexenprozesse gerühmt hat, ist +unrecht. Seine hierher gehörige Schrift[195] bezweckt allerdings zum Theil +eine mildere Behandlung der Angeklagten; aber sie ist so voll vom Glauben +an die Gewalt des Teufels, räumt den Hexenverfolgern im Wesentlichen so +viel ein und verliert sich in so viele scholastische Spitzfindigkeiten, +dass sie auch da, wo sie zum Guten redet, ihre Wirksamkeit durch klägliche +Befangenheit erstickt. Mit Spee's Sicherheit, Anschaulichkeit und Wärme +hält Thummius keine Vergleichung aus[196]. + +Mit grösserem Rechte ist dagegen den vorgenannten drei Jesuiten gegenüber +auf protestantischer Seite ein Prediger hervorzuheben, der zwar nicht +unmittelbar gegen die Hexenverfolgung, aber gegen dasjenige Institut +aufgetreten ist, mit dem dieselbe stehen und fallen musste, -- nämlich +gegen die Folter. Es war dieses der Prediger =Joh. Grevius= aus dem +Clevischen Orte Büderich gebürtig, der 1605 Pfarrer zu Arnheim geworden +war, aber als Schüler des Conrad Vorstius und Anhänger des Arminius die +Dogmatik der Dordrechter Synode nicht anerkennen wollte, wesshalb er seines +Amtes entsetzt und des Landes verwiesen wurde. Er begab sich daher nach +Emmerich, von wo aus er heimlich die Glaubensgenossen in Kampen zu besuchen +und zu erbauen pflegte. Darüber wurde er jedoch ertappt, in Emmerich +verhaftet und zuerst nach dem Haag, dann nach Amsterdam geführt, wo er +anderthalb Jahre lang in einem entsetzlichen Kerker schmachten musste. Die +Fürsprache treuer Freunde bewirkte endlich seine Freilassung. Während +seiner Kerkerhaft hatte aber Grevius sich fast ausschliesslich mit dem +Gedanken beschäftigt, dass eine der grössten Plagen, unter welchen die +Menschheit dermalen zu leiden habe, die Folter sei. Unmittelbar nach seiner +Freilassung (1621) arbeitete daher Grevius ein sehr ausführliches Werk aus, +worin er nachwies, dass die Folter dem deutschen Rechtsverfahren von Haus +aus fremd, dass sie mit dem Naturrecht und mit dem Gesetz der christlichen +Liebe durchaus unverträglich, dass sie (wie man namentlich an der +englischen Kriminaljustiz sehen könne) völlig unnütz und entbehrlich und +dass sie durchaus trügerisch und verderblich sei, indem ermarterten +Bekenntnissen kein Werth beigelegt werden könnte und auf Grund solcher +Geständnisse gar oft Unschuldige in grässlichster Weise gepeinigt, +verurtheilt und hingerichtet würden. Zur Begründung seiner Sätze theilt +Grevius eine ganze Anzahl von (theilweise angebliche Hexen betreffenden) +Prozessfällen mit. -- Im Jahr 1622 erschien die mit grossem Geschick und in +gewandter lateinischer Diktion ausgearbeitete Schrift im Druck, und machte +natürlich grosses Aufsehen; aber wirklichen Erfolg konnte dieselbe erst +nach Ablauf eines Jahrhunderts haben, wo sie aufs Neue publizirt +wurde[197]. + +Das erste Land übrigens, in welchem als Frucht der Bemühungen Spee's die +Einstellung der Hexenprozesse erfolgte, war das Kurfürstenthum =Mainz= +unter der Regierung Johann Philipps von Schönborn (1647-1673). Auch im +Bisthum =Bamberg= legte sich seit 1631 die Wuth der Hexenverfolgung. + +Die =römische Curie= liess sich natürlich durch alle diese Vorkommnisse in +ihrer Stellung zur Hexenverfolgung anfangs nicht im Entferntesten +berücken. Noch unter dem 20. März 1623 verfügte =Gregor= XV.: Wer einen +Pakt mit dem Satan eingegangen habe, aus welchem Impotenz oder Schaden für +Thiere oder Feldfrüchte hervorgegangen sei, der solle von der Inquisition +lebenslänglich eingekerkert werden. Doch konnte schon in diesem Breve des +Papstes ein Einlenken auf andere Bahnen wahrgenommen werden. Noch +bemerkenswerther ist aber die neue Instruktion zur Führung der +Hexenprozesse, welche die römische Inquisition im Jahr 1657 erliess[198]. +In derselben wurde geradezu das Geständniss abgelegt, dass seit langer Zeit +nicht ein einziger Prozess von den Inquisitoren in correkter Weise geführt +worden sei, dass die Hexenrichter sich durch übermässige Anwendung der +Folter und andere Unregelmässigkeiten arg vergangen hätten und dass noch +täglich sowohl von den Inquisitoren als von den anderen geistlichen +Gerichten die gefährlichsten Irrungen begangen und auf solche Weise +gefährliche Todesurtheile gefällt würden. Namentlich wurde vor der +Anwendung von Quetschmaschinen in der Tortur gewarnt. + +Wenige Jahre vorher waren zu Rom einige Mönche zum Tode geführt worden, +weil sie den Papst durch zauberische Wachsbilder zu tödten versucht haben +sollten[199]. -- Eigentliche Hexenbrände scheinen indessen in Rom nicht +vorgekommen zu sein[200]. + + + b) =die Theologen und die Juristen und juristischen Fakultäten + im siebenzehnten Jahrhundert.= + +Dem Vorgange der erwähnten drei Jesuiten wagten oder vermochten im +siebenzehnten Jahrhundert nur wenige Theologen zu folgen. Allerdings +wirkten die Geistlichen oft im Geiste christlicher Humanität ermässigend +auf die Hexenverfolgung ein. Der evangelische Professor der Theologie +=Meyfart= zu Erfurt z. B. warnte in einer Schrift vor dem Missbrauche der +Tortur[201], allein der Glaube an die Wirklichkeit und an die Strafbarkeit +der Hexerei stand doch im Allgemeinen in dieser Zeit ebenso bei den +evangelischen wie bei den katholischen Geistlichen fest. Es war nichts +Unerhörtes, wenn ein evangelischer Prediger im Gottesdienst von der Kanzel +herab seine Gemeindeglieder vor dem greulichen Verbrechen der Hexerei +warnte[202]. Ausserdem suchten einzelne Prediger auch in besonderen mehr +oder weniger ausführlichen Schriften über das Wesen der Hexerei, das die +Seele aller diesem satanischen Treiben Ergebenen nothwendig der ewigen +Verdammniss zuführe, wissenschaftlich aufzuklären und zu belehren. Ein +derartiges Elaborat wurde z. B. im Jahr 1627 von dem katholischen Pfarrer +=Franz Agricola= zu Sittart im Fürstenthum Jülich unter dem Titel +veröffentlicht: »Gründlicher Bericht, ob Zauberei die ärgste vnd +grewlichste Sünd auff Erden sey; zum Andern, ob die Zauberer noch Bussthun +vnd selig werden mögen; zum Dritten, ob die hohe Obrigkeit die Zauberer vnd +Hexen am Leibe und Leben zu straffen schuldig. Mit Ableinung allerley +Einreden« (Würzburg 1627, S. 277 in 12^o.) -- Alle drei auf dem Titel +angegebenen Fragen werden natürlich auf das Entschiedenste verneint. An +die Spitze der ganzen Ausführung wird nämlich der im Hexenhammer +entwickelte Begriff der Hexe gestellt. + +Derartige Auslassungen und Kundgebungen der Geistlichen waren insofern +recht vom Uebel, als sie den Glauben an das Hexenwesen im Volke immer mehr +befestigen halfen und dadurch indirekt das Ihrige zur Fortsetzung der +Hexenverfolgung beitrugen. Weit schlimmer und verderblicher wirkte jedoch +in letzterer Beziehung die Stellung, welche die Juristen und die +juristischen Fakultäten zur Hexereifrage einnahmen, indem diese durch ihre +Auctorität unmittelbar auf die Hexenverfolgung einwirkten und nicht allein +das Erlöschen derselben verhinderten, sondern auch deren Fortführung und +Steigerung veranlassten. + +Unter den Juristen des siebenzehnten Jahrhunderts gibt es keinen, der +bezüglich aller Fragen des Criminalrechts dem Leipziger Professor =Benedikt +Carpzov= ([+]1666) an Auctorität auch nur annähernd gleichkäme. Die +Theologen kennen ihn ebensowohl wie die Juristen. Denn Carpzov war ein +frommer Christ im Stil der lutherischen Orthodoxie des siebenzehnten +Jahrhunderts. Er ging regelmässig an jedem Sonntag zur Kirche, allmonatlich +auch zur Beichte und zum Empfange des Leibes und Blutes Jesu Christi und +las daheim die Bibel mit unglaublichem Fleisse, so dass er am Abend seines +Lebens von sich rühmen konnte, dass er die heil. Schrift nunmehr +dreiundfünfzigmal durchgelesen habe. Auch war er ein sehr ernster, strenger +Jurist. Oldenburger rühmt von ihm, dass er zwanzigtausend Todesurtheile +unterzeichnet habe. Selbst im höchsten Grade auctoritätsgläubig, ist er mit +seiner »Practica nova rerum criminalium Imperialis, Saxonica in tres partes +divisa« (Viteberg. 1635) für die Juristen seiner und der nächstfolgenden +Zeit zu einer absoluten Auctorität des Criminalrechts geworden. Diese +Anerkennung verdankte er aber nicht etwa seiner geistigen Bedeutung. +Vielmehr verdankte er dieselbe lediglich dem Umstande, dass er es verstand, +gerade das Starrste im Positiven in wissenschaftlicher Form vorzuführen +und selbst längst bestehende Missbräuche durch Berufung auf die Meinung der +Rechtslehrer mit dem Scheine des Regelmässigen zu bekleiden. Durch ihn +gewannen Bestimmungen, die zunächst nur in der sächsischen Criminalordnung +fussen, allgemeinere Verbreitung, und dass namentlich im Punkte der Hexerei +das sächsische Recht engherziger, härter und unbarmherziger war, als die +Carolina, ist bereits oben erwähnt worden. + +Was den Glauben an die Hexengreuel anbelangt, so bekennt sich Carpzov ganz +zur striktesten Observanz. Bodin, Remigius, Jakob I. und Delrio sind seine +Gewährsleute. Weier wird umständlich bekämpft; kaum dass neben der +regelmässigen körperlichen Hexenfahrt ausnahmsweise -- vermuthlich um +Luther und Melanchthon nicht geradezu des Irrthums zu zeihen -- auch eine +phantastische zugegeben wird. In den Strafbestimmungen hält Carpzov sich +natürlich an das sächsische Recht, dessen strengere Bestimmungen er gern in +die Carolina hineininterpretiren möchte[203]. + +Auch im Verfahren hat Carpzov nichts Neues aufgestellt; er suchte nur die +sächsische Praxis seiner Zeit durch Nachweisung ihrer Gesetzmässigkeit und, +wo dieses nicht ging, durch die Auctorität der Rechtslehrer zu schirmen. +Hierdurch bewirkte er freilich eine allgemeinere Anerkennung für Manches, +was bisher bestritten war, und =darin= besteht hauptsächlich seine +Bedeutung für die Fortbildung des peinlichen Rechts. Bei allen grösseren, +die öffentliche Ruhe störenden Verbrechen betrachtete er den +inquisitorischen Prozess als den ordentlichen[204] und fasste denselben als +ein summarisches Verfahren auf[205]. Durch ihn besonders fixirte sich in +der Wissenschaft der bisher schon im geistlichen Gerichtswesen und in der +weltlichen Praxis einheimische Grundsatz, dass bei schwerern und +verborgenen Verbrechen der Richter nicht verbunden sei, sich an den +strengen Gang des ordnungsmässigen Beweisverfahrens zu halten. Seit den +päpstlichen Formeln »simpliciter et de plano« und »absque strepitu et +figura judicii« war die Sache längst dagewesen; ohne sie hätte der +Hexenprozess niemals eine so furchtbare Ausbreitung gewinnen können. Kurz +vor Carpzov hatte besonders Torreblanca diese Lehre umständlich +vorgetragen. Die Behandlung der sogenannten crimina excepta war es gerade, +wogegen Spee seinen Hauptangriff gerichtet hatte, und nun bewies Carpzov +wieder, wie z. B. in der Zauberei das corpus delicti nur in der Vermuthung +vorzuliegen brauche und wie die leichtesten Indizien zur Tortur und +endlichen Verurtheilung ausreichen[206]. Carpzov schwamm also ganz mit dem +Strome, und darum trug ihn der Strom empor, während der widerstrebende Spee +unter den Wellen begraben und vergessen ward. + +Für die Masse der Juristen war nun Carpzov das Orakel, von dem man eine +absolut sichere und gewisse Wahrheit empfangen hatte, wesshalb ihm alle +blindlings folgten. Als Zeugen dieser Thatsache wollen wir aus +Norddeutschland nur Einen Rechtslehrer anführen. In =Hitzig's= Annalen +(XXV. S. 309 ff.) wird nämlich ein Auszug aus des =Nicolaus v. Beckmann= +Schrift Idea iuris von 1688 mitgetheilt, worin sich derselbe S. 426 ff. so +ausspricht: »dass es =Hexen= gibt, und man von ihnen viele wunderliche +Sachen erfährt, ist aus folgenden Argumentis zu entnehmen: denn 1) ist's +wahr, wir verordneten Commissarii haben es in der That befunden, dass der +beschuldigten Hexen Herzen so sehr verstockt seien, dass sie keine Thränen +vergiessen können, ob sie auch noch so gern wollten. 2) Haben sie +insgesammt gar verwirrte und verdächtige Gesichter und stellen sich dabei +über die Massen unschuldig und sehr andächtig an. 3) Geben sie sich bei +allem halsstarrigen Verneinen doch in gewissen Fällen zum Theil selber +schuldig, wenn man sie etwas genauer examinirt, da eine solche selber vor +uns dubitative gesagt, es könnte wohl sein, dass sie mit in der teuflischen +Gesellschaft gewesen etc., allein sie wüsste es nicht. Wie wir dann auf +sothane verdächtige Rede das geweihte Wasser zu trinken gegeben, da hat sie +angefangen mit den Händen, Füssen und mit dem ganzen Leibe grausam zu +zittern, ist ganz bleich -- im Gesicht geworden und hat den Kopf mit beiden +Händen gehalten, laut rufend: Ach wie ist mir etc. -- Wie nun das heil. +Wasser so grosse und wunderbare Kraft und Wirkung wider den Teufel -- +verrichtet hat, so hat die arme Person hierauf selber in Etwas vor uns +bekannt, es wäre ihr schon viel leichter; sie glaube, der Teufel habe ihr +das Maul verstopft gehabt u. s. w., hat dennoch wenig oder nichts bekennen +wollen, wesshalb wir sie von dem Freimann besichtigen lassen, der dann +freilich allsofort das Teufelszeichen in unserer Präsenz auf dem Rücken +gefunden, und eine grosse Nadel eines ganzen Fingers lang über die Hälfte +bis auf den Knochen in das Teufelszeichen hineingestochen, welches die +Inquisita nicht empfunden, ist auch kein Blut daraus gegangen, daher wir +billig bewogen worden, diese und andere mehr denunzirte Personen rebus sic +stantibus durch den Freimann zur Peinbank zu führen, wo sie dann sämmtlich +ihre delicta abominanda circumstantialissime in der Pein bekannt und +selbige hernach folgenden Tages confirmirt haben.« u. s. w. u. s. w. + +Nicht lange hernach trat in Oesterreich unter den Juristen ein Gelehrter +auf, der Innsbrucker Professor =Joh. Christoph Frölich von +Frölichsburg=, den man fast den österreichischen Carpzov nennen könnte. +Im Jahr 1657 zu Innsbruck geboren, war Frölich nach Beendigung seiner +Studien Advokat, dann Landrichter zu Rattenberg geworden, worauf er 1695 +die Professur der Institutionen, und 1698 die des bürgerlichen und +Lehenrechts an der Universität zu Innsbruck übertragen erhielt. Im Jahr +1706 wurde er zum wirklichen Rath bei der oberösterreichischen Regierung +und später zum Kanzler ernannt. Er starb im Mai 1729[207]. Frölich galt +als einer der gelehrtesten Juristen des Landes und seinen Schriften +wurde eine ungewöhnliche Auctorität beigelegt. Unter denselben gehört +hierher seine 1696 zu Innsbruck unter dem Titel »=Nemesis +Romano-Austriaco-Tyrolensis= d. i.« etc. herausgegebene Anweisung zur +Führung des Inquisitionsprozesses, welche 1714 in neuer Auflage unter +dem Titel erschien: »Joh. Chr. Frölichs de Frölichsburg, der Röm. +Kayserl. Majest. Ober-Oesterreichischer Regiments-Rath zu Innsprugg +etc. Commentarius in Kayser Carl des Fünfften und des H. Röm. Reichs +Peinliche Hals-Gerichts-Ordnung« (zwei Bände in 4^o.). Im zweiten Theile +seines Werks (Buch I., Tit. 3) handelt der Verf. sehr weitläufig »von +dem Laster Sortilegii, Magiae oder der Zauberey«. Nach ihm sind Zauberer +oder Schwarzkünstler Diejenigen, welche »wissentlich mit dem Teufel ein +Pact begehen, den Teufel für ihren Gott halten, dessen Hülfe und Rath +ansuchen, und ihn mit unterschiedlichen bekannten und unbekannten +Worten, Brummeln, verwunderlichen Zeichen, Kreisen, auch Verfluchung, +aus dem Abgrund herauf fordern.« -- »Es gibt allerdings Schriftsteller, +welche der Hexen Ausfahrt und Buhlschaft bezweifeln und sich vermessen +zu behaupten, es sei dieses Alles nur eine Einbildung unglücklicher +Weiber«, welche desshalb nicht zum Scheiterhaufen zu verurtheilen seien. +Allein die »Hexenpatrone« sind »durch andere gelehrte Leute, sowohl +Theologos als Juristen fundamentaliter widerlegt«. -- Bei einer solchen +Auffassung der Hexerei begreift es sich, dass Frölich sich für das +strengste Verfahren gegen Hexen und Zauberer ausspricht. Da die Zauberei +»eine der erschröcklichsten Missethaten ist und billich unter die +delicta excepta gerechnet wird, sonderlich unter diejenigen, so einer +sehr schweren Beweisung seynd«, so sind sowohl zur Inquisition als zur +Tortur nur »geringere Anzeigungen« erforderlich. Insbesondere muss schon +das »gemeine Geschrei« zur Einleitung eines Prozesses genügen. Andere +Verdachtsgründe, welche zur Einziehung rechtfertigen, sind: wenn eine +Person von zauberischen Eltern geboren ist, wenn Jemand andere Leute +nicht »redlich« anschauen kann oder gewisse Zeichen am Körper trägt. Der +Untersuchungsrichter muss ausserhalb der Tortur auch durch allerlei +Vorspiegelungen (von Begnadigung etc.) die Wahrheit herauszubringen +suchen. Bezüglich der über Hexen und Zauberer zu verhängenden Strafen +lehrt Frölich Folgendes: 1) Jene, welche einen wirklichen Bund mit dem +Teufel aufgerichtet und sich demselben mit Leib und Leben ergeben haben, +sind einfach zu verbrennen, auch wenn von ihnen Menschen oder Vieh kein +Schaden zugefügt worden ist[208]. 2) Jene, welche ohne eigentliches +Bündniss mit dem Satan Menschen oder Vieh durch teuflische Zauberkünste +einen Schaden zufügen, sind mit dem Schwerte hinzurichten. Derselben +Strafe verfallen die »Segensprecher, Brunnengräber, Schatzgräber, +Wahrsager und Teufelsbeschwörer«. Die aber ohne dergleichen +Beschwörungen sich unterschiedlicher abergläubischer Possen bedienen, +sind nach Beschaffenheit der Sache in anderer Weise zu bestrafen, z. B. +mit Gefängniss, Ruthenstreichen, Landesverweisung und »beim einfältigen +Bauernvolk mit einer heilsamen =Geldbusse=, daran sie am längsten +denken«. -- Es steht in keines Richters Gewalt, einen Zauberer oder eine +Hexe, wenn sie überführt sind, von der Strafe des Feuers oder des +Schwertes zu befreien, mögen sie auch von Adel oder sonst von Stand und +Würden sein. Die Feuerstrafe kann jedoch in die Strafe der Hinrichtung +mit dem Schwerte umgewandelt werden, wenn ein Zauberer oder Hexe wahre +Reue und Busse beurkundet haben, bevor sie wegen ihrer Uebelthaten zur +Verantwortung gezogen wurden. Denn die nach der Einziehung sich zeigende +Reue ist ohne Werth und verdient keine Beachtung. + +Die Einwendung, dass die tirolische Landesordnung solche harte Strafen +gegen Hexen und Zauberer =nicht= kennt, sucht Frölich durch die kühne +Behauptung zu entkräften, dass in der Polizeiordnung Ferdinands II. von +1573 bloss jene Zauberei gemeint sei, die nicht mit einem Teufelsbündniss +und Abfall vom christlichen Glauben in Zusammenhang stehe. Liege aber +wirklich ein Pakt mit dem Teufel vor, so trete eben dieselbe Strafe ein, +welche die Tiroler Landesordnung über die Verleugnung des christlichen +Glaubens verhänge, nämlich: der Tod durch Feuer und die Confiskation des +dritten Theiles alles Vermögens, welches der Verurtheilte hinterlasse. + +So dachten und redeten die Koryphäen der Rechtswissenschaft im +siebenzehnten Jahrhundert über die Hexerei und über die Hexenverfolgung, +woraus sich leicht entnehmen lässt, dass damals die Jurisprudenz überhaupt +von dem Wahn der Hexerei vollständig befangen und geknechtet war. Bewiesen +wird dieses einerseits durch die Menge der Gutachten, welche im +siebenzehnten Jahrhundert in den Hexenprozesssachen von juristischen +Fakultäten abgegeben und andererseits durch die grosse Zahl von +Dissertationen, worauf hin von juristischen Fakultäten die juristische +Doctor- oder Licentiatenwürde ertheilt wurde. + +Aus der grossen Menge der =juristischen Gutachten= greifen wir zunächst das +Responsum heraus, welches die juristische (hessen-darmstädtische) Fakultät +zu Marburg in einer Hexenprozesssache unter dem 19. Juli 1631 abgab. Aus +den Akten ersah die Fakultät, dass Angeklagter H. Sangen aus Biedenkopf +»sowohl in- als ausserhalb des Gerichts ohne einigen Zwang bekannt und +gestanden, dass er Gott abgesagt und sich dem Teufel ergeben, sich auch mit +demselbigen verbunden und in dessen Namen taufen und einen anderen Namen +geben lassen, auch mit dem Teufel zu verschiedenen Malen Sodomiam begangen, +dazu die hochwürdigen Sakramente schändlich gemissbraucht, und sonderlich, +welches schrecklich zu hören ist, im heil. Abendmahl das gesegnete Brot +iterato in des Teufels Namen empfangen, auch mit Füssen getreten, und den +gesegneten Wein durch Gebrauch einer süssen, ihm von dem Teufel gegebenen +Wurzel per vomitum von sich gegeben und ausgewürgt und also von Gott, den +er in vielen Wegen gelästert und geschmähet, allerdings abgefallen«. -- Es +könnte nun wohl gefragt werden, ob es nicht möglich sei, mit Verschiebung +der Strafe die Befreiung des Frevlers aus der Gewalt des Teufels zu +versuchen. Allein die Fakultät erklärt, dass sie dazu nicht rathen könne. +Denn die tägliche Erfahrung beweise es, »dass der Teufel denen, so er +einmal in seine Stricke gebracht, keine Rast noch Ruhe lässt, dass sie auch +lieber todt als lebendig sein wollen.« Daher schliesst die Fakultät ihr +Gutachten mit den Worten: »Es will bei diesen Dingen Ernst gebraucht sein, +dass Gottes Ehre gerettet und dem Teufel sein Reich zerstört +werde« u. s. w. + +Ausserdem theilen wir aus den Akten der juristischen Fakultät bezüglich +eines im Jahr 1639 zu Arnum im Fürstenthum Calenberg vorgekommenen +Prozesses Folgendes mit[209]: Katharine Holenkamp, verwitwete Lükken, war +hier auf die vagsten Aussagen einiger unbeeidigten Zeugen hin verhaftet +worden. Der Juristenfakultät zu Helmstedt wurde von den Zeugenaussagen +Mittheilung gemacht, und diese erkannte ohne Weiteres auf Tortur, welche am +12. Sept. 1639 vollzogen ward. Höre man nun weiter! »Sobald (heisst es in +dem Bericht, welchen der Amtmann an die Juristenfakultät zu Helmstedt +einschickte,) der Scharfrichter ein wenig mit den Beinschrauben +angegriffen, hat sie zwar anfangs Schmerzen gefühlt, dennoch aber nichts +bekennen wollen, bald darauf ein schreckliches und abscheuliches Gesicht +gemacht, dem Gehör nach mit dreien verschiedenen Zungen, und sonderlich +hoch deutsch, geredet, alsbald eingeschlafen und nachgehends von der Tortur +nichts gefühlt, sich auch also dabei bezeigt, dass sie in Sorgen gestanden, +das Weib wäre gar todt. Dero Ursachen ich dem Nachrichter befohlen, das +Weib gänzlich zu lassen und auf die Erde niederzulegen. Etwa nach Ablauf +einer halben Stunde ist sie wiederum erwacht und in die Custodie gebracht +worden.« + +Auf diesen Bericht rescribirt die Juristenfakultät zu Helmstedt unter dem +10. Oktober 1639 an den Amtmann: »Da Inquisitin sich bei der Tortur ganz +wunderlich und übernatürlich betragen, so solle er sie in ein anderes +Gefängniss bringen und durch den Scharfrichter fleissig besichtigen lassen, +ob etwas Verdächtiges bei ihr zu finden, dadurch sie ihr Bekenntniss +hinterhalten könnte. Auch habe er sie zu befragen, woher es komme, dass sie +wider alle Vernunft gleichsam mit dreien Zungen geredet, sich so +ungeberdig bezeigt und nichts bekennen wollen, ferner auch sie zu richtigem +Bekenntniss anzumahnen. Sollte sie aber also noch nicht richtig zugehen und +bei ihrem Leugnen verharren, dann diessfalls Beschaffenheit nach =die +scharfe peinliche Frage auch wohl mit anderen Instrumenten, als wie vorhin +gebraucht, ziemlicher Weise zu repetiren sei=.« + +Nach dieser bestialen Weisung der Helmstedter Juristenfakultät wurde das +arme Weib am 26. Novbr. 1639 abermals auf die Folter gespannt. In dem +Torturprotokoll heisst es: »Verstriktin ist einen Weg wie den anderen bei +ihrem Verleugnen geblieben, und dass sie ein redlich Weib, auch von nichts +Anderem zu sagen wisse, als von dem lieben Gott; gestalt sie dann immer den +Namen des lieben Gottes im Munde führt, unterdessen aber ihrer vorigen Art +nach =in der Tortur eingeschlafen= (!), ungeachtet der Scharfrichter sie +aufgezogen und =mit lebendigem Schwefel beworfen und mit Ruthen gehauen=, +welches aber Verstriktin alles nicht geachtet und sich desswegen nicht +einmal bewegt (!), dass auch der Scharfrichter sich darüber verwundert und +gesagt: er hätte ein solch Weib noch nie vor sich gehabt. -- Etwa über eine +halbe Stunde hat der Scharfrichter mit den Beinschrauben abermals hart +angegriffen, da dieselbe dann überlaut gerufen, sie wäre eine Zauberin, als +aber Verstriktin erlassen und derselben ihre Aussage wieder vorgehalten, +hat sie Alles revociret, wäre unschuldig und ein ehrlich Weib.« + +Auf diesen Bericht erkannte nun die Juristenfakultät zu Helmstedt unter dem +17. Decbr. 1639: »dass Verstriktin gestalten Sachen nach, da vermuthlich, +dass ihr muss vom Teufel sein angethan, dass durch die Pein und Marter zum +andern Mal nichts hat können gebracht werden, und man sich ihrethalben +weiter nichts zu befahren habe, auch andere Leute dieses Ort nicht ärgern +mögen, des Landes zu verweisen. Von Rechts Wegen.« + +So war es der krasseste Aberglaube, der die juristischen Fakultäten ihre +Erkenntnisse abfassen liess, und mit diesem Aberglauben tritt oft +zugleich eine Rohheit der Gesinnung zu Tage, der die Fakultäten zu +geradezu rechtswidrigen Urtheilen verleitete. So erkannte z. B. die +Juristen-Fakultät zu Rinteln unter dem 20. Juni 1653 in einem Fall, wo +nichts als das einfältige Geschwätz eines Kindes, der Tod eines Hundes +und die Erblindung zweier Kühe vorlag, und wo die Zeugenaussagen ganz +verschieden lauteten, ohne Weiteres auf Anwendung der Tortur[210]! -- +Innerhalb der juristischen Fakultät zu Helmstedt machte sich (wie +=Raumer= in den Märkischen Forschungen, I. S. 258 richtig sagt,) ein +erster »Fortschritt zum Vernünftigern« bemerklich, als dieselbe 1671 +bezüglich einer auf Zauberei angeklagten armen Magd aus einem +brandenburgischen Dorfe erkannte, »dass man sie zuvor zur Beredung mit +einem Geistlichen verstatten solle. Beharre sie dann noch bei dem Bunde +mit dem Teufel, so sei sie am Leben zu strafen.« + +Mit diesen Gutachten der juristischen Fakultäten stimmt bezüglich der +Auffassung des Hexereiglaubens eine Menge von Promotionsabhandlungen +überein, welche von juristischen Fakultäten approbirt wurden. Wir heben +unter denselben vier hervor: nämlich 1) die Dissertation des Tübinger +Doctors Christoph Dauer De denuntiatione sagarum von 1644; 2) das Examen +juridicum judicialis lamiarum confessionis, se ex nefando cum Satana coitu +prolem suscepisse humanam, welche Nicolaus Pütter 1698 vor der +Juristenfakultät zu Rostock vertheidigte; 3) die Disputatio inauguralis de +fallacibus indiciis magiae, quam praeside Domino H. Bodino -- die 22. Oct. +1701 -- -- eruditorum disquisitioni submittit Felix Martinus Braehm; 4) der +von einem gewissen Bechmann 1749 in Halle überreichte »Discursus juridicus +de crimine maleficii, von der Zauberei«[211]. + +Die erstgenannte Abhandlung enthält eine ziemlich allgemein gehaltene +Besprechung des Hexenprozesses. Das Wesen der Hexerei findet der Verfasser +in der abnegatio Dei et religionis, wesshalb sie verfolgt werden muss. Wer +überhaupt »mit verdächtigen Dingen, Geberden, Worten und Wesen umgeht«, ist +als der Zauberei verdächtig anzusehen. Zu den verdächtigen Dingen gehört +aber vor Allem der Umgang mit der Natur und die Kenntniss ihrer Kräfte, +welches eine »einem Christenmenschen nicht geziemliche Kenntniss« ist. + +Ueber den Inhalt der zweiten Abhandlung lässt sich nicht gut etwas +mittheilen, weil in ihr sich nur die obscönsten Untersuchungen über das +Bündniss und den Coitus der Hexen mit dem Satan vorfinden. Gleichwohl ist +sie »Deo, patriae et parenti« dedizirt. Veranlasst war die Schrift +übrigens, wie der Verfasser sagt, durch ein vom Spruchkolleg der Rostocker +Fakultät im Oktober 1698 gefälltes Urtheil. Eine Weibsperson hatte sich das +Geständniss extorquiren lassen, dass sie mit dem Teufel, der in der Gestalt +eines feingekleideten Ritters mit Federbusch zu ihr gekommen, Unzucht +getrieben habe. Auf dieses Geständniss hatte die Fakultät erkannt, »die +Gefangene sei wegen solcher mit dem Teufel gehabten Gemeinschaft mit dem +Feuer vom Leben zum Tode zu führen.« + +Der Verfasser der dritten Abhandlung, F. M. Brähm, welcher dieselbe am +22. Oktober 1701 unter dem Vorsitz des Professors der Jurisprudenz Heinrich +Bodin zu Halle vertheidigte, weist zwar die Unhaltbarkeit der meisten +bisher gültig gewesenen Indizien nach, aber sein Bekenntniss lautet +wörtlich: »Mit Einem Worte, =es gibt wahrhaftig Zauberer und Hexen, welche +wissentlich ein Bündniss mit dem Teufel machen und Anderen schaden thun=, +aber, wie ich dafür halte, nicht in so grosser Menge.« + +Die vierte -- =in der Mitte des 18. Jahrhunderts erschienene= -- Abhandlung +gründet sich ganz und gar auf die Auctorität -- =Carpzovs=. + +Unter den wenigen juristischen Fakultäten, deren Intelligenz und Urtheil +sich über den Aberglauben der Zeit erhob, ist insbesondere die +=Strassburger Fakultät= zu nennen[212]. + + +FUSSNOTEN: + +[184] Wir berichten hier nach der lehrreichen Schrift _L. Rapp's_, »Die +Hexenprozesse und ihre Gegner aus Tirol« S. 47-70. -- _Tanner_ hat im Leben +wegen seiner Antastung des Hexenglaubens viel leiden müssen, und wurde auch +noch im Tode von einem eigenen Geschick verfolgt. Er war auf der Reise in +dem kleinen Orte Unken gestorben. Nach seinem Tode entdeckten nun die +Bewohner des Hauses, in welchem er gestorben war, unter seinem Nachlass ein +Glas, in welchem sich ein grosser, dunkelfarbiger, haariger und mit Krallen +versehener -- Teufel zeigte. Der Verstorbene hatte also einen »Glasteufel« +mit sich geführt und war somit ein Zauberer gewesen, wesshalb die Leute +alsbald in grösster Bestürzung zum Pfarrer eilten, um die Beisetzung der +Leiche in geweihter Erde zu verhindern. Der Pfarrer, der sich infolge +dessen ins Sterbehaus begab, sah jedoch sofort, dass der »Glasteufel« +nichts anderes als ein Mikroskop war, in welches der Verstorbene eine Mücke +gelegt hatte. Der Pfarrer machte dieses den Leuten klar, indem er vor ihren +Augen das Insekt aus dem Mikroskop herausnahm und ein anderes, eben +eingefangenes hineinlegte, welches sich nun auch vergrössert darstellte. +Die Leute sahen nun ihren Irrthum ein und Tanner's Leiche wurde in der +Ortskirche neben dem Altar beigesetzt. S. _Rapp_, S. 50-51. + +[185] _Rapp_, S. 69-70. + +[186] Vollständiger Titel: =Cautio criminalis, seu de processibus contra +sagas liber= ad magistratus Germaniae hoc tempore necessarius; tum autem +consiliariis et confessariis principum, inquisitoribus, judicibus, +advocatis, confessariis reorum, concionatoribus ceterisque lectu +utilissimus. Auctore incerto Theologo orthodoxo. Rintelii, typis exscripsit +Petrus Lucius, typogr. Acad. MDCXXXI. -- Schon 1632 wurde das Buch von +_Gronäus_ in Frankfurt a. M. neu aufgelegt. Eine dritte Auflage erschien +1695 zu Sulzbach, die letzte wohl zu Augsburg, 1731. Eine deutsche +Uebersetzung im Auszug wurde 1647 unter dem Titel »Gewissensbuch von +Prozessen gegen die Hexen« von dem schwedischen Feldprediger _J. Seiffert_ +zu Bremen edirt und 1649 und 1657 neu aufgelegt. Eine vollständige +Uebersetzung veranstaltete der Sekretär und Rath des Grafen Moritz zu +Nassau-Katzenellenbogen _Hermann Schmidt_. Doch wagte er erst 1648 das +schon 1642 abgeschlossene Manuskript (mit einer an den Grafen Moritz +gerichteten Dedikation) der Oeffentlichkeit zu übergeben, indem er in +diesem Jahre in seinem eigenen Herrn einen zuverlässigen Beschützer +gewonnen hatte. Die Uebersetzung erschien unter dem Titel: +»=Hochnotpeinliche Vorsichtsmassregel oder Warnungsschrift über die +Hexenprozesse=, gerichtet an alle Behörden Deutschlands, an die Fürsten und +ihre Räthe, an die Richter und Advokaten, Beichtiger, Redner und an das +ganze Volk.« Eine andere Uebersetzung gab _Reiche_ in seinen +»Unterschiedlichen Schriften vom Unfug des Hexenprozesses« (Halle 1703) +heraus. Eine französische Uebersetzung wurde zu Lyon 1660 veröffentlicht. + +[187] Vgl. über ihn: _Alex. Baldi_, Die Hexenprozesse in Deutschland und +ihr hervorragendster Bekämpfer, Würzb. 1874; _Hölscher_, Friedrich Spee von +Langenfeld, (Düsseldorfer Realschulprogramm von 1871); _J. B. M. Diel_, +Friedrich v. Spee, eine biograph. und literar-historische Skizze; Freiburg +1872 und _F. J. Micus_, Friedrich Spee, in der Zeitschr. des Vereins für +Gesch. u. Alterthumskunde Westfalens, B. XIII. Münster 1852, S. 59-76. + +[188] Unter den deutschen Schriften Spee's zeichnet Leibnitz das »güldene +Tugendbuch« besonders aus. -- Ueber Spee's Schriften s. _Hauber_, Bibl. +mag. B. III. S. 1 ff. u. S. 501 ff. + +[189] _Theodicee_, Thl. I. §. 96 u. 97. + +[190] Leibnitz erlebte freilich nicht das Jahr 1749, wo zu Würzburg die +Nonne Maria Renata den Scheiterhaufen bestieg. + +[191] Hoc anno obiit eximius S. J. Presbyter in Collegio Trevir. Fridericus +Spee. Gallis, per Hispanorum irruptionem in urbem Trev., pluribus laesis +afflictisque tanto charitatis evangelicae praesidio adfuit, ut cum sibi non +parceret, contracta demum lue, aliorum vitae suam moriens impenderit, -- 7 +Augusti. In crypta ecclesiae quondam S. J. tumulatus est cum hac +inscriptione simplici: _Hic jacet Fridericus Spee_. In omne tempus spiritum +vere evangelicum hujus viri, divinum, ut ita loquamur, ejus ingenium, +fecundum pectus, venustatem et dulcedinem suorum carminum quasi specimen et +exemplum memoret grata posteritas. _Intaminatis fulget honoribus_, dicimus +cum Horatio. Wyttenb. Gest. Trevir. III. p. 80. + +[192] Beitr. z. Geschichte der Zauberei, in _Hitzig's_ Annalen der Crim. +Rechtspflege B. II. S. 182. + +[193] _Leibnitz_ Theodicee I. Th. §. 96 u. 97. + +[194] _Masenius_ (in Continuat. Metrop. Eccles. Trev.) sagt: Liber, quem +(Pater Spee) Cautionem criminalem inscripserat, cum per alienas manus, +nondum per _Societatem probatus_, lucem subiret, _non paucis suum autorem +periculis exposuit_. S. Animadvers. ad Gesta Trevir. cap. 101. -- Nach den +Statuten des Ordens hatte sich _Spee_, indem er sein Buch erscheinen liess, +ohne für dasselbe die Approbation der Ordensoberen eingeholt zu haben, +einer =Todsünde= schuldig gemacht. + +[195] De sagarum impietate, nocendi imbecillitate et poenae gravitate, +zuerst Tübingen 1621, dann 1667. + +[196] Die Cautio criminalis wurde so schnell vergriffen, dass schon im +folgenden Jahre eine zweite Auflage nöthig war. Der Herausgeber derselben, +Gronäus, bezieht sich für sein Unternehmen auf den ausdrücklichen Wunsch +einiger Glieder des Reichskammergerichts und des Reichshofraths. Späterhin +erschienen noch mehrere Abdrücke und verschiedene Uebersetzungen, und es +ist darum keinem Zweifel unterworfen, dass das Werk Aufsehen gemacht habe. +Um so wunderbarer ist's, dass wir dasselbe von den ersten Kriminalisten des +Jahrhunderts, einem _Carpzov_, _Berlich_ und _Brunnemann_, gar nicht +erwähnt finden, und dass auch _Thomasius_, als er sein erstes Schriftchen +über die Zauberei herausgab, in dem Wahne stand, die Cautio criminalis sei +ein ganz neues Buch, weil er nur von der letzten Ausgabe derselben +Kenntniss hatte. Hauber vermuthet, vielleicht nicht mit Unrecht, dass die +ersten Ausgaben von den an den Pranger gestellten Hexenrichtern möglichst +unterdrückt worden seien; wenigstens waren die Exemplare derselben schon zu +seiner Zeit sehr selten geworden. Bibl. mag. Th. III. S. 10 f. -- Zwei +ausländische Schriftsteller, die gegen die Tortur schrieben, _Daniel +Jonktys_ in Holland (um 1651) und _Augustin Nicolas_ in Frankreich (um +1682), kannten das Buch wohl. + +[197] Dieses geschah im Jahr 1737, wo das Buch zu Wolfenbüttel unter dem +Titel erschien (unter welchem es uns vorliegt): =Tribunal reformatum=, in +quo sanioris et tutioris justitiae via judici christiano in processu +criminali commonstratur, =reiecta et fugata Tortura=, cuius iniquitatem, +multiplicem fallaciam atque illicitum inter Christianos usum libera et +necessaria dissertatione aperuit _Joh. Grevius_, Clivensis, quam captivus +scripsit in ergastulo Amsterdamensi: ob raritatem, elegantiam et varium +usum recusa, accurante _J. G. Pertsch_, JCto, Guelpherbyti. 1737 +(560 Seiten in 8^o.) + +[198] Instructio pro formandis processibus in caussis strigum, sortilegorum +et maleficorum. Rom. 1657. Dieselbe findet sich am correktesten bei +_Carena_, de offic. Inquis. im Anhange abgedruckt; ausserdem bei +_Pignatelli_ Consultat. noviss. I. S. 123. + +[199] Theatr. Europ. III. S. 456. + +[200] _Spedalieri_ in Analisi dell' esame critico del Signor Nic. Freret, +Cap. X. art. IX. §. 5: In Roma non si è mai bruciato alcuno per accusa di +stregoneria, come più volte è accaduto in Francia. -- Ebenso sagt _Bergier_ +im Dict. theol. Art. Inquisition: L'on n'en connoit aucun exemple (einer +Hexenverbrennung) à Rome. + +[201] _Tholuck_, das akademische Leben des siebenzehnten Jahrh., II. S. 32. + +[202] Solche Predigten wurden auch gedruckt. Der lutherische Superintendent +_Samson_ zu Riga z. B. veröffentlichte 1626 einen starken Quartband +»auserlesener und wohlbegründeter Hexenpredigten.« Eine ähnliche Sammlung +ist von einem Frankfurter Prediger Dr. _Wagner_ vorhanden. + +[203] _Jarcke_ sagt in seinem »Handbuch des Strafrechts« Th. II. S. 61, +_Carpzov_ behalte die Bestimmung der Carolina im Auge, dass die Zauberei, +um des Todes würdig zu sein, einen Schaden gestiftet haben müsse. Allein +schon _v. Wächter_ hat (Beitr. zur deutschen Gesch. S. 291) auf das +Verkehrte dieser Angabe hingewiesen. _Carpzov_ sagt nämlich in seiner +Practica rerum criminalium Quaest. 49, Nr. 23 bei der Auslegung des +Art. 109 der Peinlichen Gerichtsordnung: »=Dieselbe Strafe= (nämlich der +=Feuertod=) ist auch Denjenigen aufzuerlegen, welche mit dem Teufel ein +Pact schliessen, =sollten sie auch Niemandem geschadet=, sondern entweder +nur teuflischen Zusammenkünften auf dem Blocksberge beigewohnt oder irgend +einen Verkehr mit dem Teufel gehabt oder auch nur seiner Hülfe vertraut und +sonst gar nichts weiter gewirkt haben.« -- Carpzov geht dann noch weiter, +indem er Nr. 29 bemerkt, die Feuerstrafe sei auch den Zauberern und Hexen +zuzufügen, welche mit dem Teufel concumbirten, wenn sie auch nicht mit +ausdrücklichen Worten sich ihm ergeben oder einen bestimmten Vertrag mit +ihm eingegangen hätten. Zwar werde, fügt er hinzu, von Juristen und +Philosophen darüber gestritten, ob Zauberer und Hexen in Wahrheit und in +natürlicher Weise mit Dämonen, nämlich Männer cum succubis und Weiber cum +incubis Unzucht treiben und ob Hexen und Zauberinnen dadurch schwanger +werden könnten. Viele seien nämlich der Meinung, dass solche daemoniaci +concubitus nur träumerische Illusionen wären, welche auch bei ganz +gesitteten Frauen vorkämen, und sogar Jos. Fichardus sei dieser Ansicht. +Allein hier verwechsele man zwei ganz verschiedene Dinge, die wohl +auseinander gehalten werden müssten, nämlich die Frage, ob Dämonen sich +wirklich mit Menschen =vermischen= und die andere Frage, ob sie mit +denselben etwas =erzeugen= könnten. Hierauf verbreitet sich nun Carpzov +allen Ernstes über das semen Diaboli und über das semen alterius, quo +daemon forsan abutitur, und kommt zu dem Schluss, dass aus einem solchen +concubitus unmöglich etwas Rechtes hervorgehen könne, wobei er sich auf das +Geständniss vieler Hexen beruft, welche zugegeben hätten, dass sie aus der +Vermischung mit dem Teufel nur wurmartige Dinger, »Elben«, »böse Dinger« +geboren, sie dann Menschen in Arme, Beine oder sonstwohin gezaubert und +diesen dadurch Schaden zugefügt hätten! -- So stand der gefeierte Jurist +_Carpzov_ zur Sache! Welche Auctorität er -- der orthodoxe lutherische +Jurist -- dem =päpstlichen Hexenhammer= zuerkannte, ist in _Hitzig's und +Demme's_ Annalen, B. XXV. S. 363, Anmerk. 89 nachgewiesen. + +[204] Part. III. Qu. 103. n. 50. Processus inquisitorius an hodie sit +remedium ordinarium. Vgl. Quaest. 107. n. 22. + +[205] Inquisitorius vero est processus, quando nullo existente accusatore +judex per viam inquisitionis _summarie et sublato_ (quod dicitur) _velo, +absque longo litis sufflamine_ procedit etc. Part. III. Qu. 103. n. 18. + +[206] Part. III. Quaest. 107. n. 72. wird als erstes Erforderniss des +Inquisitionsprozesses festgestellt, ut ante omnia de ipso facto constet. +Qu. 108. n. 4. 5. wird abermals auf Erhebung des Thatbestands gedrungen, +ehe die Spezialuntersuchung beginnen könne. Qu. 108. n. 26. ist der +Grundsatz aufgestellt: quod delinquenti confesso aut convicto poena mortis +irroganda non sit, antequam de corpore delicti et veritate criminis comissi +_liquide et certo per testes vel per evidentiam facti_ constet. Diess kommt +aber den Hexen nicht zu Gute; denn: limitatur haec regula .... in delictis +occultis et difficilis probationis, ut in haeresi, sortilegio etc., de +quorum corpore sufficit constare per _conjecturas_ et certa indicia; .... +quod enim in occultis delictis, et quae sunt difficilis probationis, +praesumtiva et conjecturata probatio habeatur pro plena et concludenti +probatione, generaliter et communiter receptum est. Qu. 108. n. 33. -- +Weiter wird Bodin's Satz gebilligt: in hoc super alia omnia tam turpi, tam +horrendo et detestando crimine, in quo tam difficiles sunt probationes +tamque abdita scelera, ut e millenis vix unus merito supplicio affici +possit, =nil necesse esse, religiose quenquam haerere regulis procedendi, +sed extra ordinem oportere fieri illius judicium diversa a ceteris +criminibus ratione=. Quaest. 122. n. 60. -- Nach demselben Grundsatz +beantwortet dann _Carpzov_ auch die Frage nach der Anwendung der Tortur. Im +Allgemeinen meint er (Qu. 125, Nr. 50 ff.), habe der Richter über dieselbe +unter gewissenhafter Erwägung der Art des Verbrechens und der vorliegenden +Umstände ganz nach seinem Ermessen zu entscheiden. Dabei rechtfertigt er +aber die Bestimmung des sächsischen Rechts, dass bei den schwersten +Verbrechen die Tortur zum dritten Male wiederholt werden könne; durch den +Grundsatz, dass bei solchen Verbrechen eben wegen ihres enormen Charakters +schärfere Mittel zur Erfindung der Wahrheit anzuwenden seien, und mit der +scheusslichen Bemerkung: quippe cum et ob atrocitatem criminis quandoque +=iura transgredi liceat=. Dieses wendet er dann namentlich auf die Hexerei +an, bei welcher der Richter auch noch dazu eine =härtere= Tortur verhängen +könne, zumal da die Hexen durch alle möglichen Teufelsmittel sich gegen die +Qualen der Tortur zu schützen wüssten. -- Zur Verhängung der zweiten und +dritten Tortur sollten freilich neue Indizien ermittelt werden. Mit welcher +Leichtfertigkeit und Grausamkeit seines Denkens aber _Carpzov_ auch diese +Bestimmung zu umgehen und ein fortgesetztes Foltern der Angeklagten zu +rechtfertigen wusste, hat _v. Wächter_ in den Beitr. zur deutschen Gesch. +S. 299 nachgewiesen. + +[207] Vgl. _de Luca_, Versuch einer Geschichte der k. k. +Leopold-Universität zu Innsbruck. + +[208] Bekanntlich hatte die Constitution Gregors XV. vom 20. März 1623 in +diesem Falle die Anwendung der Todesstrafe untersagt. + +[209] _G. E. v. Rüling_, Auszüge einiger merkwürdigen Hexenprozesse aus der +Mitte des siebenzehnten Jahrhunderts im Fürstenthum Calenberg geführt. +Göttingen, 1786, S. 16 ff. + +[210] _v. Rüling_, Auszüge, S. 63. + +[211] Vgl. über die Abhandlungen 1, 2 und 4 den Aufsatz »Der Hexenglaube in +der Universitätsaula« in Robert Prutz' »Deutsches Museum«, 1857 S. 465 ff. + +[212] Als z. B. eine Frau in dem württembergischen Orte Deizisau von einem +fremden Bettelweib der Bezauberung ihres Kindes angeklagt war, und, da sie +leugnete, die juristische Fakultät zu Strassburg um ihr Gutachten +angegangen wurde, erklärte dieselbe: Auf die Aussage des Bettelweibes hin +könne man die Frau nicht verhaften. Es wäre gut, wenn man die Leute +belehrte, dass nicht jede Krankheit ein Werk des Teufels sei. Ganz +ungereimt auch sei es, dass der Pöbel sie darum für eine Hexe halte, weil +sie in der Kirche beim Beten nicht wie andere Weiber die Lippen bewege. +Ueberdies erfreue sie sich ja eines guten Rufs, und wenn sie früher sich +eine Zeitlang wunderlich geberdet und gesagt habe, sie wolle sich das Leben +nehmen, so sei dieses aus Melancholie geschehen. Man solle sie daher in +Ruhe lassen etc. -- In einem dem Hofgerichte zu Marburg 1659 ertheilten +Gutachten empfiehlt es die Strassburger Juristenfakultät (was bisher +unerhört war), die Angeklagte zum Reinigungseid zuzulassen und von der +Tortur abzustehen. + + + + + VIERUNDZWANZIGSTES KAPITEL. + + Allmähliche Abnahme der Prozesse -- Balthasar Bekker. + + +Noch wüthete der Hexenwahn und die Hexenverfolgung unter den Völkern des +Abendlandes und raffte jahraus jahrein Tausende von Opfern dahin, als doch +schon eine ganze Reihe von Erscheinungen zu Tage trat, welche es erkennen +liessen, dass es in der bisherigen Weise mit dem Brennen der Hexen nicht +lange mehr fortgehen könne. Einzelne Regenten, vorerst zwar noch selbst im +Glauben an Zauberei befangen, aber einsichtsvoll genug, um eine verheerende +Praxis zu verabscheuen, weisen dann den fessellosen Gerichtsgang in +gesetzliche Schranken, aboliren und begnadigen; ein freies Wort führt an +solchen Asylen fortan nicht mehr zum sicheren Tode; die fortschreitende +philosophische und naturwissenschaftliche Bildung umkreist jetzt in immer +engeren Parallelen die Bollwerke der Finsterniss, sprengt eine unterminirte +Schanze nach der andern, bis endlich die mündig gewordene Vernunft mit der +blanken Waffe der Wahrheit dem Teufel zu Leibe geht und ihn sammt seinen +Werken und Hexenprozessen, nicht ohne das Jammergeschrei und den Widerstand +derjenigen, die ohne den Teufel keinen Gott haben, aus seiner letzten Feste +jagt. + +Wir sahen den bambergischen Prozess an der Verarmung des Landes und an der +Erschöpfung der fürstlichen Kasse sterben; dann that Schönborn aus +menschlicheren Motiven in Würzburg und Mainz der Hexenverfolgung Einhalt; +hierauf nahm sich ein schwedischer Offizier der Verfolgten in Osnabrück an, +und seine Königin liess in den neu erworbenen deutschen Landen die +Niederschlagung der anhängigen Prozesse ihre erste Regierungshandlung sein, +wodurch =zum ersten Male ein deutsches Land von der Pest der +Hexenverfolgung wieder befreit= wurde. Die Königin befahl nämlich durch +Reskript vom 16. Februar 1649 von Stockholm aus, »=dass alle fernere +Inquisition und Prozess in dem Hexenwesen aufzuhören habe, die diessfalls +allbereits Captivirten wieder relaxirt und in integrum zu restituiren +seien=, -- weil diese und dergleichen weitaussehende Prozesse allerlei +Gefährlichkeiten und schädliche Consequentien mit sich führen und aus denen +an anderen Orten fürgelaufenen Exempeln kundbar und am Tage ist, dass man +sich in dergleichen Sachen je länger je mehr vertiefet und in einen +inextricablen Labyrinth gesetzet«[213]. Freilich finden sich unter +Christina's Nachfolgern auch wieder Hinrichtungen im schwedischen +Pommern[214]. Aber es war von grosser Bedeutung, dass in =Mecklenburg= 1683 +ein herzogliches Reskript erschien, in welchem es auf das Strengste +untersagt ward, »dass hinfüro in den peinlichen Gerichten bei angestelltem +scharfem Verhör der wegen Zauberei inhaftirten und der Tortur untergebenen +Delinquenten so wenig von den zu der peinlichen Befragung adhibirten +Richtern und Beisitzern gefragt werden sollte, ob reus oder rea auf dem +Blocksberg gewesen und daselbst gegessen, getrunken, getanzet oder anderes +teuflisches Gaukelwerk getrieben und diese oder jene Person mitgesehen und +erkannt habe, noch auch, so der Gepeinigte von selbst obiges Alles erzählen +und für Wahrheit berichten wollte, desselben Bekenntniss einigen Glauben +beilegen, noch zu Protokoll bringen und des Beklagten Namen verzeichnen +lassen sollen, zumalen alle dergleichen denuntiationes ex fonte malo +herfliessen und also billig zu abominiren und zu keinem Grunde +rechtschaffener Beweisung zu legen seien.« + +Ziemlich gleichzeitig (am Ende des siebenzehnten Jahrhunderts) konnte es +die =Juristenfakultät zu Frankfurt= sogar wagen, dem herrschenden Wahne +soweit entgegenzutreten, dass sie einem Geistlichen, den eine alte Hexe +unter anderem tollen Zeug, das sie erzählte, als Zauberer angab, das Recht +zu einer Injurienklage gegen den Richter zusprach, weil er den Namen +desselben zu Protokoll genommen hatte[215]. + +Die durchschnittliche Stellung, welche gegen das Ende des siebenzehnten +Jahrhunderts wenigstens im protestantischen Deutschland die öffentliche +Meinung und die Rechtspflege zur Frage der Hexerei und Hexenverfolgung +einnahm, wird übrigens von der »=Anleitung zu vorsichtiger Anstellung des +Inquisitionsprozesses=« repräsentirt, welche der grosse Kurfürst =Friedrich +Wilhelm von Brandenburg= ([+]1688) durch den Professor =Joh. Brunnemann= zu +Frankfurt (lateinisch und deutsch) aufstellen liess. Allerdings wird der +überlieferte Hexenglaube und der Gedanke, dass die Zauberei ein Laster sei, +gegen welches nothwendig mit der Tortur vorgegangen werden müsse, +festgehalten; allein das Prozessverfahren wird im Interesse der Humanität +mannigfach geordnet und beschränkt, und zugleich bricht sich die +Ueberzeugung Bahn, dass gar Vielerlei, was man den Hexen nachsage, und was +diese auf der Folter sogar selbst von sich aussagten, auf Einbildung +beruhe. + +In §. 15 wird es ausdrücklich als ein eingeschlichener und abzustellender +Missbrauch bezeichnet, »dass die Leute so lange torquirt werden, bis sie +etwas bekennen, welches absonderlich bei denen, so der Hexerei beschuldigt +worden, gebräuchlich ist.« -- Nach der hierauf mitgetheilten »Anweisung« +soll die Peinigung nicht über eine Stunde dauern, wesshalb der Richter eine +Sanduhr bei sich haben soll, die er bei dem Beginne der Tortur umzukehren +hat. Auch soll die Tortur wenigstens fünf oder sechs Stunden nach dem Essen +oder des Morgens ganz frühe, oder »was das Beste ist,« Nachts vorgenommen +werden, damit das Erbrechen während der Peinigung vermieden werde. +Insbesondere soll, wenn der Inquisit mit einem schweren Gebrechen behaftet +ist, die Tortur nicht an dem Tage, »da eine Mondverwechselung ist,« +angestellt werden, weil dann die Krankheiten heftiger hervorzutreten +pflegen. Auch sei es nöthig, dass dem Inquisiten vorher ein Präservativ von +einem verständigen Medico eingegeben und dergestalt dieses Uebel nach +Möglichkeit zurückgehalten werde. Die Richter sollen die bei der Tortur +gebrauchten Instrumente anmerken, damit diejenigen Rechtsgelehrten, an +welche hernach die Prozessakten zur gutachtlichen Aeusserung verschickt +werden, sicher zu erkennen vermögen, ob die Peinigung rechtmässig +vollzogen, oder ob ein »Exzess« dabei vorgekommen sei. Die Hexen sind +allerdings zu fragen, ob sie Menschen oder Vieh Schaden zugefügt haben, +aber man soll sie auch fragen, =woher sie denn wüssten, dass der +vorgekommene Schaden gerade durch sie bewirkt sei=. -- Wenn Hexen Andere +als Mitschuldige angeben, so soll nach Kap. 3, §. 12 nachgeforscht werden, +ob die Denunziation auf gutem Grunde beruht, oder ob es nur teuflische +Verblendung gewesen, dahin die Beschuldigung einer Zauberin gehöre, so die +Anderen auf dem Blocksberg gesehen haben wollte. + +In =Frankreich= schlug Ludwig XIV. nicht ohne den Widerspruch des +Parlaments zu Rouen 1672 die Untersuchungen in der Normandie nieder und +setzte alle eingezogenen Hexen in Freiheit[216]; und obgleich er selbst +wieder in einem späteren Gesetze die Zauberei unter gewissen +Voraussetzungen mit der Todesstrafe bedrohte (1682), so zeigt sich doch +schon darin eine Veränderung des alten Gesichtspunkts, dass hauptsächlich +nur von Betrug und Missbrauch der Sakramente, nicht aber vom Teufelsbunde +und vom Sabbath ausdrücklich die Rede ist[217]. Seit 1682 stockten auch in +=England= die gerichtlichen Hinrichtungen[218]; dreissig Jahre früher hatte +auch =Genf= seinen letzten, wiewohl zum Abschiede noch sehr krassen Prozess +gesehen[219]. In Holland waren die Gerichte längst verständiger +geworden[220]. Hier, wo der gelehrte Arzt und Apotheker =Abraham Palingh= +zu Haarlem (ein Mitglied der Gemeinde der Mennoniten) 1658 mit einer +gelehrten historischen Beleuchtung des Hexenwesens hervorgetreten war[221], +um die Thorheit und Nichtigkeit desselben zu erweisen, suchte namentlich +der Gerichtshof von Flandern durch eine Verordnung vom 31. Juli 1660 den +Hexenpozess durch genauere Regelung des Prozessverfahrens einzuschränken, +wobei namentlich auch bestimmt ward, dass das Nachsuchen nach dem stigma +diabolicum bei angeklagten Frauen fernerhin nicht mehr durch Scharfrichter, +sondern von unverdächtigen Aerzten geschehen sollte. + +Mittlerweile ging die allgemeine Geistesbildung ihren Weg. In der gesammten +Naturwissenschaft war kein Heil gewesen, so lange nicht Experiment und +Beobachtung an die Stelle der Auctorität und des Syllogismus getreten war. +Jetzt aber setzte sich die Erforschung der Materie in ihr Recht ein, um die +Emanzipation des Geistes aus der Gewalt des Dämonismus vorzubereiten. Was +=Kepler=, =Galilei=, =Gassendi=, =Harvey=, =Guericke=, =Huygens= u. A. +geleistet haben, ist nicht bloss den mathematisch-physikalischen +Wissenschaften, es ist auch der Philosophie und Humanität überhaupt dem +Kulturleben zu Gute gekommen. Die grossen Geister des Jahrhunderts, +=Hobbes=, =Bacon=, =des Cartes=, =Spinoza=, =Leibnitz= und =Newton=, hoben +die ganze alte Methode der Wissenschaft aus den Angeln und zündeten ein +Licht an, das freilich den blöden Augen gar mancher Zeitgenossen wehe that, +aber den dankbaren Nachkommen desto wohlthätiger vorgeleuchtet hat. Vor +diesem Lichte ist auch der Aberglauben erblichen. Auf die in jener Zeit +begründeten Fortschritte der Naturkunde und Philosophie stützt sich +wesentlich die spätere Umgestaltung des Strafrechts. Der empirischen, wie +der spekulativen Schule, so verschieden übrigens in Prinzipien, wie in +Resultaten, gebührt hier gleiches Lob; beide strebten nach +Selbstständigkeit. Sobald einmal der Satz von der Bewegung der Erde und von +der Existenz der Antipoden feststand, war ein wichtiges Prinzip +durchgefochten. Es musste nun auch ausserhalb der Bibel und der +Kirchenväter eine legitime Erkenntnissquelle für die Wahrheit geben. Die +Philosophie riss sich los von der Obervormundschaft der Theologie. Vor der +Erkenntniss des Naturgesetzes wich das Wunder des Aberglaubens und die +Teufelei, vor der eigenen Einsicht die traditionelle Auctorität, vor einer +geistigen Auffassung der Buchstabenkram; der starke, eifrige Gott der +Juden, der da straft bis ins vierte Glied, machte im Herzen des Theologen +demjenigen Platz, der seine Sonne aufgehen lässt über die Guten und die +Bösen, und der Jurist bat dem Höchsten die Lästerung ab, die er ihm +zugefügt, als er in der Bestrafung eingebildeter Verbrechen sich vermass, +zur Rache für die beleidigte göttliche Majestät das Schwert zu ziehen. + +Aber wie sich zwischen Tag und Nacht die Dämmerung um so länger legt, je +schiefer sich eine Region der Sonne zukehrt, so durchdrang auch das +geistige Licht nur langsam und unter steten Kämpfen das mit altgewordenen +Verkehrtheiten überschüttete Europa. + +Der gelehrte =Gabriel Naudé=[222], Oberbibliothekar der Mazarinschen +Büchersammlung, an deren Begründung er einen hervorragenden Antheil hatte, +bestritt zwar nicht in direkter Polemik das System des Zauberglaubens +seiner Zeit, aber er half die geschichtliche Grundlage desselben +untergraben, indem er auf dem Wege der historischen Kritik diejenigen +Männer der Vergangenheit, welche als Hauptzauberer verschrieen waren, gegen +diesen Vorwurf in Schutz nahm[223]. Er zeigte, wie dergleichen durch +alberne Nachbeterei stehend gewordene Anklagen ursprünglich auf sehr +unschuldigen Dingen, oder gar auf beneideten Verdiensten beruhten. Dichter, +Politiker, Philosophen, Mathematiker und Naturforscher seien Opfer solcher +Nachreden geworden. Seine Apologie verbreitet sich umständlich und mit +guten gelegentlichen Bemerkungen über Zoroaster, Orpheus, Pythagoras, Numa +Pompilius, Demokritus, Empedokles, Apollonius, Sokrates, Aristoteles, +Plotin, Jamblich, Geber, Raymund Lullius, Arnold von Villeneuve, +Paracelsus, Agrippa von Nettesheim, Roger Bacon, Trithemius, Albertus +Magnus, Sylvester II., Gregor VII., den König Salomon, Virgil u. A. -- +Zufrieden mit der Ehrenrettung längst Verstorbener, überlässt =Naudé= der +Einsicht seiner Zeitgenossen die Anwendung der von ihm angebahnten +kritischen Methode auf die gegenwärtigen Verhältnisse. + +Wenige Jahre vorher hatte der Hexenglaube einen ausserordentlich +geschickten Anwalt an einem jungen Geistlichen der anglikanischen Kirche, +=Joseph Glanvil= (1636 [+]1680) gefunden. -- Glanvil[224], ein unabhängiger +Denker, entschiedener Gegner des Aristotelismus und gewandter +Schriftsteller, wurde seiner Zeit von den Einen als Vertreter kirchlicher +Rechtgläubigkeit, von den Anderen als Organ des modernen Skeptizismus +angesehen, und ebenso verehrt wie gehasst. In Wahrheit gehörte er zu der +kleinen Zahl von Gelehrten des siebenzehnten Jahrhunderts, welche zwar an +der überlieferten Dogmatik festhielten, aber es doch einsahen, dass die +Zeit der Herrschaft der Auctorität abgelaufen sei, dass der Glaube sich mit +der Bildung der Zeit abfinden, auf die Einwendungen der Skeptiker eingehen +und sich über seine Wahrheit und Berechtigung wissenschaftlich ausweisen +müsse. Um diesem Bedürfnisse der Zeit zu entsprechen und die (von aller +Auctorität unabhängigen) wissenschaftlichen Grundlagen des Glaubens +nachzuweisen, gab Glanvil 1661 eine Schrift über »=die Nichtigkeit des +Dogmatisirens=« heraus[225]. + +Die Veröffentlichung dieses (viel Aufsehen machenden) Buches -- welches zur +Einführung der induktiven Philosophie in England wesentlich beitrug und +eine ganz neue Periode der Theologie zu begründen schien, -- hatte +zunächst für =Glanvil= den Erfolg, dass er zum ausserordentlichen Mitglied +der Königlichen Societät erwählt wurde, und die Aufmerksamkeit Vieler auf +sich zog. Zugleich kam aber Glanvil in eine wissenschaftliche Diskussion, +welche ihm die rationelle Begründung des Hexenglaubens als das +nächstliegende Interesse der neueren Theologie erscheinen liess. Sein +Gedanke war der: »Wer das Dasein von Hexen leugnet, der leugnet auch das +Dasein der Geister, und wer dieses thut, der leugnet auch das Dasein +Gottes. Da nun die Hexerei diejenige Erscheinungsform der supranaturalen +Welt ist, von welcher die Gegenwart, das Leben der christlichen Völker -- +nach dem Urtheile jedes Unbefangenen -- am unmittelbarsten berührt wird, so +muss der Glaube an das Supranaturale überhaupt gerade durch rationelle +Begründung des Glaubens an die Hexerei neu befestigt werden.« + +=Glanvil= war mit diesen Gedanken beschäftigt, als er mit Bestürzung +erfuhr, dass die Staatsregierung einem gewissen Mr. =Hunt=, der als +Friedensrichter in Sommerset mit einem wahrhaft wüthigen Eifer die +Aufspürung und Verfolgung der Hexen betrieb, Einhalt gebot. Er schrieb +daher eine Abhandlung zur Vertheidigung Hunt's und des Hexenprozesses +überhaupt[226]. Dieser folgte bald eine zweite, worin Glanvil eine um jene +Zeit vorgefallene Spukgeschichte von einem gespenstischen Trommler zu +Tedworth dem Publikum als neuen Beweis für seine dämonologischen Ansichten +vorlegte. Er nannte diese Schrift »=einen Streich gegen den heutigen +Sadducismus=«[227]. Aber der Sadducismus in England war unbescheiden genug, +in seinen Zweifeln zu beharren, und als Mr. Glanvil zu einem zweiten, +gewaltigeren Streiche ausholte, erschien sogar eine Druckschrift des +Arztes =Webster=[228], in welcher dieser in dem kecken Tone eines Weier +behauptete, Mr. Glanvil habe sich durch einen höchst plumpen Betrug +hintergehen lassen, und seine ganze Lehre von der Hexerei sei eine +Albernheit. Der Beleidigte wollte Anfangs hierauf nicht antworten; bald +jedoch entwarf er, durch seine Freunde bestimmt, den Plan zu einem +ausführlicheren Werke. Er sammelte hierzu bei seinem Freunde Hunt und +anderwärts die »glaubwürdigsten« Hexengeschichten, rückte aber so langsam +vor, dass er über der Arbeit starb. Seine Freunde stellten die gesammelten +Belege mit den früheren Abhandlungen und einigen eigenen Zuthaten zusammen +und nannten das Ganze =Sadducismus triumphans=[229]. Das Buch erschien +1681, ein Jahr nach Glanvil's Tode. Von seinen beiden Haupttheilen soll der +erste die Möglichkeit, der zweite die Wirklichkeit der Hexerei aus der +Schrift und Geschichte erweisen. Der =Sadducismus triumph.= war für Alle, +welche am Hexenglauben festhalten zu müssen glaubten und doch das Gewicht +der gegen denselben laut gewordenen Skepsis zu begreifen vermochten, ein +Trost, der sie aus grosser innerer Bedrängniss befreite. Denn derselbe war +scheinbar die geistvollste Vertheidigung des Hexenglaubens, die bis dahin +erschienen war, wesshalb nicht allein sehr bald neue Ausgaben des Buches +nöthig wurden, sondern auch eine ganze Reihe von Schriftstellern, (der +Philosoph =Henry More=, der Dekan von Canterbury, =Casaubonus=, der +berühmte Theolog =Cudworth=) öffentlich für dasselbe eintraten. -- Das Buch +Glanvil's wurde auch ins Deutsche übersetzt. Da diese deutsche Uebersetzung +gleichzeitig mit des Thomasius berühmten Thesen erschien, so nahmen sie die +Gegner des letzteren schon um des Titels willen mit grossem +Beifallsgeschrei auf, und es scheint das Buch in Deutschland fast +grösseres Aufsehen gemacht zu haben, als in seinem Vaterlande. + +Dieses Aufsehen kam indessen bei weitem nicht demjenigen gleich, welches +=Balthasar Bekker's= »Bezauberte Welt« erregte[230]. Ein gründlicheres Werk +ist über diesen Gegenstand nie geschrieben worden. Bekker, reformirter +Pastor zu Amsterdam[231], ein Mann von philosophischem Scharfblicke, freiem +Geiste und theologischer Gelehrsamkeit, ist der Erste, der die Nichtigkeit +des Zauberglaubens in seiner Totalität erkannte und demzufolge nicht mehr +den einzelnen Erscheinungen desselben, sondern dem Prinzip selbst den Krieg +erklärte. Dieses Prinzip aber liegt in der Dämonologie, insbesondere in der +Lehre vom Teufel. Bekker führt uns zum ersten Mal die historische +Entwicklung, Verbreitung und Feststellung der dämonologischen Vorstellungen +unter den Christen vor Augen und stellt hiermit die heidnischen und +jüdischen Meinungen zusammen, welche auf diese Ausbildung eingewirkt haben +können. Im zweiten Buche zeigt er zuerst, wie eine gesunde Spekulation von +der herrschenden Dämonologie nichts wisse, und betritt dann den +exegetischen Weg, um dieselbe auf Grund der biblischen Schriften zu +prüfen. Es ergibt sich ihm hierbei, dass viele bisher auf den Teufel +gedeutete Stellen sich gar nicht auf denselben beziehen und somit die aus +denselben gezogenen Folgerungen für die Dämonologie wegfallen; andere +Stellen, die vom Satan und den Dämonen wirklich reden, erhalten theils +durch eine allegorische, nicht immer ungezwungene Interpretation, theils +durch die Annahme einer weisen Accommodation von Seiten Jesu und der +Apostel ihre Aussöhnung mit den philosophischen Begriffen der Zeit. +Hiernach kommt Bekker zu dem Ergebnisse, dass die Bibel nur sehr Weniges +und Unvollständiges über die Natur und Macht der Dämonen lehre, und dass +dieses Wenige die herrschenden Vorstellungen so wenig stütze, dass +dieselben mit der Bibellehre sogar in geradem Widerspruche stehen. Der +Teufel ist ihm nicht jener im Moralischen, wie im Physischen so mächtige +Fürst: der Finsterniss, wie er sich in der fast in Manichäismus +ausgearteten Orthodoxie[232] darstellte; er ist vielmehr ein gefallener, +zur Strafe in den Abgrund hinabgestossener und dort des Gerichts harrender +Geist, ohne Kenntniss des Verborgenen, unfähig einen Leib anzunehmen, +sinnlich wahrnehmbar zu erscheinen und auf das Leibliche einzuwirken. Seine +untergeordneten Geister sind gleichfalls verdammt und so ohnmächtig, als er +selbst. Vielleicht wird Bekker's Grundansicht aus Folgendem klar genug +hervortreten: + +»Es streitet derhalben,« sagt er, »gegen alle Vernunft und Verstand, dass +der Teufel oder ein böser Geist, wer er auch möchte sein, sich selber oder +etwas anders in einem Leibe oder leiblichen Schein zeigen sollte, und es +streitet auch wider das Wesen eines Geistes, (wie oben gemeldet worden.) +Und so dieses vielleicht zu wenig wäre, so habe man bloss Acht auf diese +Ursachen. Kein Geist wirket anders, als mit seinem Willen, und der Wille +bloss durch Denken. Wie man es wendet oder kehret, so kann man es anders +nicht begreifen; es kommt allemal wieder darauf aus. Nun sagt mir eins, wie +euer eigener Geist, d. i. eure Seele, etwa das Geringste an eurem Leibe +thut, so es anders als mit Denken ist. Nachdem ihr wollet, so reget sich +Hand und Fuss, und wie ihr wollet. Aber thut das einmal an einem andern +Leibe, der nicht euer eigen ist, ohne Mittel eures eignen. Machet mit +Denken eins einen Leib, oder leibliches Gleichniss, oder Schatten auf der +Erden, wo es auch sein mag, oder in der Luft. Wie will denn das der Teufel +thun, der keinen eigenen Leib hat? Ein guter Engel ist ganz etwas anders; +denn der hat Gottes Gunst und Macht zur Hülfe, ihm einen Leib oder Leibes +Gleichniss in dem, was er aus Befehl der höchsten Majestät verrichten muss, +zu geben. Aber meinen wir, dass der höchste Richter den verfluchten Feind +aus dem Kerker loslassen und noch darüber allenthalben mit allem, was ihn +gelüstet, fügen wird, um nach seinem Belieben nichts als Wunder zu thun, +mit allemal etwas Neues zu schaffen und den einen oder andern Lumpenhandel +ins Werk zu setzen, welches er zur Unehre des Schöpfers und seines liebsten +Geschöpfes missbrauchen soll? + +»Aber die Schrift, meint man, lehret uns, dass Gespenster seien? So das +wahr ist, so wird es in dem Lager der Syrer von Samarien gewesen sein, da +es so kräftig spukete, dass sie alle erschraken, in der Nacht wegliefen und +liessen alles stehen, da es stund. Aber dieses Gespenst war von dem Teufel +nicht, sondern der Herr hatte hören lassen die Syrer ein Geschrei von +Rossen, Wagen und grosser Heereskraft. Derhalben hatten sie sich aufgemacht +und flohen in der Frühe. II. Kön. VII. 6. 7. Die Apostel, Leute ohne +sonderliche Auferziehung aus dem geringsten Volk der Juden, die +insonderheit zu der Zeit zum Aberglauben geneigt waren, schienen im Anfang +nicht weiser zu sein, als die Uebrigen. Denn als sie Jesum um die vierte +Nachtwache auf dem Meere gehen sahen, erschraken sie und sprachen: Es ist +ein Gespenst, -- und schrieen für Furcht. Matth. XIV. 26. Da er sich seit +dem ersten Mal nach seinem Tod unvermuthet ihnen lebendig erzeigte, da +erschraken sie und furchten sich, meinten, sie sähen einen Geist. Luc. +XXIV. 37. Aber Christus, ohne zu erklären, ob die bösen Geister auch +erscheinen (welches in solchem Fall seine Weise nicht war ....), antwortet +auf die Sache, dass ein Geist nicht Fleisch und Bein habe, wie sie sähen, +dass er habe. Demnach weiss es Schottus besser, dass ein Geist kalt ist +anzurühren (I. Buch XX. v. 9.). So hätte Jesus nach dem Sagen des Jesuiten +besser geantwortet: Tastet mich an und fühlet mich, dass ich warm bin und +darum auch kein Geist. + +»Was, will ich denn alle Spukerei leugnen? Beinahe. Von Engeln vermeine ich +nicht, wie gesagt ist, ob Jemand sagen möchte, dass dieselbigen noch nun +und dann erscheinen. Dass man aber so viel Spuks vom Spuken macht, bin ich +wohl geruhig, dass Niemand viel davon halten soll, dem es an dem Einen und +Andern nicht mangelt von dem, was ich als Ursache solches Aberglaubens in +meiner Untersuchung über die Kometen in dem XXV. und XXIX. Hauptstücke +angewiesen habe. -- -- -- -- Die Unachtsamkeit bei den Werken der Natur und +die Unwissenheit ihrer Kraft und Eigenschaften und das stete Hörensagen +machen, dass wir leichtlich auf eine andere Ursache denken, als die +Wahrheit lehret; und das Vorurtheil, das man von dem Teufel und den +Gespenstern hat, sowohl gelehrt als ungelehrt, bringet den Menschen alsbald +zum Gespenst. Die Auferziehung der Kinder stärket diesen Eindruck, dieweil +man sie von Jugend auf durch gemachte Gerüchte erschrecket, sie durch +eingebildete Furcht zu stillen und ferner mit allen solchen alten Mährlein +und altem Weibergeschwätz unterhält. Denn es kann nicht ausbleiben, oder es +gehet nach dem alten Sprichwort: + + Quo semel est imbuta recens, servabit odorem + Testa diu .... + +Daher begegnet ihnen das Geringste nicht, das sich im Anfang von ferne oder +im Dunkeln herfürthut, ohne dass man noch kann merken, was es ist, das man +nicht achtet ein Gespenst zu sein. Solches war zu sehen an den Aposteln, +welche, wie ich glaube, niemals ein Gespenst gesehen, aber viel von +Gespenst gehört hatten, als sie Jesum bei der Nacht auf dem Wasser gehen +sahen, den sie mannichfaltig und kurz zuvor gesehen hatten und von ihm so +manches Wunderwerk; dennoch, ohne eins an ihn zu denken, erschraken sie +sehr und sprachen: Es ist ein Gespenst, -- sonder Frage, sonder Zweifel, es +wär und müsste ein Gespenst sein. Matth. XIV. 26.[233] + +»In Ansehung nun, dass in der ganzen Bibel nichts, das im Geringsten nach +keinem Königreich gleichet und darauf gedeutet wird, zu finden ist; so wird +es ausser Grund insgemein also gesagt, dass der Satan auch ein Reich auf +Erden habe, das eben so weit, als Gottes eigen Reich auf Erden sich +erstrecket, nicht allein ausser-, sondern auch innerhalb seiner Kirche, +welche das Himmelreich, das Reich Gottes und Christi genannt wird. Reich +gegen Reich, des Teufels Reich wider Gottes; und ob das noch zu wenig wäre, +Reich in dem Reich: Imperium in imperio, -- und das von feindlicher Macht. +Wie kann Gottes eigen, wie kann Christi Reich bestehen? Ich will beweisen, +dass der Teufel kein Reich, das gegen Gott, noch unter Gott angestellet, +noch wider das Christenthum, oder davon unterschieden, noch weniger +darinnen, weder in dem Meisten, noch in dem Geringsten hat, noch haben +kann.[234] + +»Man darf sich auch nicht allzu sehr bekümmern, zu wissen, was der Teufel +zu thun vermag, wenn uns bedünket, dass etwas über die Natur geschieht; +denn so ist es gewiss, dass er es nicht kann thun. Ich sage, dass es, +allzumal sinnlos fürgegeben wird, wenn etwas Böses geschieht, das nach +unserem Verstande über die Kraft der Natur geht, dass es ein Werk des +Teufels sei. Denn welchen das dünket, der muss nothwendig glauben, dass der +Teufel etwas thun kann, das natürlicher Weise nicht kann geschehen. Siehet +Jemand diese Folge nicht, ich will's ihm alsofort sehen lassen. Alles, was +er denken könnte, das da ist, das muss entweder der Schöpfer selbst, oder +sein Geschöpfe sein. Was ist der Teufel nun? Ein verdorben Geschöpfe, +werdet ihr sagen müssen, diesemnach ein Theil und ein verdorben Theil der +erschaffenen Natur. Wie kann nun das, was ein Theil der Natur ist, über die +Natur sein? Wer ist über die Natur, denn Gott allein? Derhalben schliesse +ich alsofort schnurgerade wider die gemeine Meinung: Sobald als man mir +sagt, dass etwas über die Natur geschehen sei, so hat es denn der Teufel +nicht gethan; es ist Gottes eigen Werk. Ein Anderer sagt: Es ist doch kein +natürlich Werk; derhalben muss es Zauberei sein, -- und ein ungewaschener +Mund: Da spielet der Teufel mit; -- aber ich: So es kein natürlich Werk +ist, so ist es gewisslich auch keine Zauberei; denn =ist= Zauberei, die +muss, obschon betrüglich, dennoch ganz und gar natürlich sein, gleichwie +ich hoffe, in dem dritten Buch den Leser sehen zu lassen.[235] + +»Dieses alles muss von beiden Enden in dem Mittelpunkt zusammenkommen, dass +der christliche Glaube mit der gemeinen Meinung, dawider ich hier +gestritten habe, nicht bestehen kann. Damit aber will ich dennoch nicht +sagen, dass die christliche Lehre bei denen, die in diesem irren, bis auf +den heutigen Tag nicht, oder nicht genug befestigt sei. Das Gegentheil +fasset den Zweck, dahin ich ziele; denn damit will ich die Wichtigkeit +dieser Streitigkeit zu erkennen geben, nämlich dass die festen Gründe des +Christenthums und zuvörderst in der protestantischen Kirche unvermerkt +durch diese Meinung unterminirt, und, so man sie von dieser Seite +angreifet, nicht zu erhalten ist. Also dass wir wohl an der einen Seite +bauen, aber dagegen von einer andern unüberwindliche Werke vor dem Feind +aufwerfen, aus welchen das ganze Gebäu muss zerstört werden, wo man nicht +Vorsehung thut. Ich rede vom Grund meines Herzens: Ein Atheist bedarf keine +anderen Waffen, denn diese Meinung, davon ich in diesem Buche rede, um das +ganze Christenthum bis auf den Grund niederzureissen, und welches wir ihm +selbst in die Hände geben, wenn wir von dem Teufel reden, wie man davon +redet. Dass man solches nicht gemerket hat, kommt meines Erachtens daher, +dass wir schlechthin die Lehre von dem Gottesdienst mit den Grundreden, +womit dieselbige bewiesen wird, annehmen, ohne sie zu untersuchen, wo die +Kraft des Beweises liegt«[236]. + +Im dritten Buche führt Bekker den Satz von der Unkörperlichkeit und +Machtlosigkeit des Teufels in seiner Anwendung auf die Zauberei und die +Besitzungen weiter aus. Es wird gezeigt, dass die Schrift keinen Bund mit +dem Teufel und eine daraus hervorgehende Zauberei kenne, dass vielmehr +Vernunft und Christenthum solchen gemeinschädlichen Irrthum verdamme; dass +die im mosaischen Gesetze bezeichneten Zauberer nicht übermenschliches +Wissen und Vermögen besitzen und nicht als Teufelsverbündete vertilgt +werden sollen, sondern als Betrüger, Götzendiener und Verführer des Volkes. +»Der Bund der Zauberer und der Zauberinnen mit dem Teufel ist nur ein +Gedichte, das in Gottes Wort nicht im Allergeringsten bekannt ist, ja +streitig wider Gottes Bund und Wort, allerdings unmöglich, das +allerungereimteste Geschwätz, das jemals von den heidnischen Poeten ist +erdacht worden, und dennoch von vielen vornehmen Lehrern in der +protestantischen Kirche vertheidigt, wo nur nicht auch zum Theil erdacht. +Denn ich finde schier keine Papisten, die von dem Teufel und den Zauberern +mehr Wunder schreiben, als Danaeus, Zanchius und ihres Gleichen thun. +Woraus man sehen mag den kläglichen Zustand der Kirche, in welcher ein so +hässliches, ungestaltes Ungeheuer von Meinungen nicht allein gelitten, +sondern auch geheget und unterhalten wird«[237]. + +Die einzelnen Arten des sich hieran knüpfenden Aberglaubens hat Bekker mit +einer Schärfe gegeisselt und ihre verderblichen Einwirkungen auf Religion, +Moral, Wissenschaft und Rechtspflege so dringend hervorgehoben, dass die +Intelligenz wie der Charakter des Mannes in gleich erfreulichem Lichte +erscheint. Derselbe Scharfblick bewährt sich auch im vierten Buche, wo +Bekker mehrere berühmte Zauber- und Spukgeschichten der nächsten +Vergangenheit einer Analyse unterwirft. Wir ziehen noch folgende Worte aus +dem Schlusse des Werkes an: + +»Es ist demnach wohl zu sehen, dass frei viel Werks zu thun ist, da so viel +noch unterm Haufen liegt, die protestantische Christenheit zu reinigen und +nach der reinen Satzung des Wortes Gottes und den ersten Gründen der +erneuerten Kirchenbekenntniss zu säubern. Ich will die Ursache davon sagen, +warum diess billig sollte gethan werden, und welche hierzu am meisten +verpflichtet sind und das meiste Vermögen dazu haben. Solches zu thun +sollte allein genug sein, dass wir des Teufels Werk, oder vielmehr den +Glauben daran, nicht vonnöthen haben; denn wie reimt sich's jetzt, zu +glauben, und dennoch so stark zu treiben, dass der Glaube von der Seligkeit +keinen Nutz davon zieht, noch die Seligkeit die geringste Rechnung dabei +findet? Es wird aber noch stärker binden, wenn wir sehen, dass unser Glaube +und Gottseligkeit dabei Beschwerung leiden und denselbigen höchlichst zu +kurz geschieht. -- Dass wir die Meinung von der Zauberei, und was derselben +anklebet, gar wohl entbehren können, erscheint klärlich aus unserer eigenen +Erfahrung, weil sie nirgends mehr gefunden wird, als da man sie zu sein +glaubt. Glaubt sie denn nicht mehr, so wird sie nicht mehr sein. In dem +Papstthum hat man täglich Beschwörungen zu thun, hier nimmermehr. So viel +Besessene sind denn allda mehr, als hier. Denn sehet, sie sind selbst +nöthig, den Geistlichen Materie zu Miraculn zu geben und zu zeigen, welche +Kraft ihr okus bokus auf den Teufel habe; davon rauchet ihr Schornstein. +Bei uns erkennt man nicht leichtlich Jemand bezaubert, so da kein +Handgucker oder Wahrsager, noch sogenannte Teufelsjäger sein, gleichwie +der alte Claes und solch Volk. Alle, die allda kommen, sind +bezaubert, -- -- -- kommen aber dieselben zu Doctoren, die wissen von +keiner Zauberei. -- Also siehet man auch, dass bei uns (in Holland), da bei +keinem Richter mehr auf Zauberei Untersuchung gethan wird, auch Niemand +leichtlich der Zauberei halber wird beschuldigt. Man sieht hier niemals +weder Pferd, noch Kuh, noch Kalb, noch Schaf, in dem Stall, oder auf der +Weide, die von einem Wehrwolf todtgebissen sind. So das Gras oder Korn +nicht wohl stehet, gibt man niemals den Zauberern dessen Schuld. -- -- Aber +anderswo, da das Hexenbrennen Statt hat, wird kein Unglück sich begeben +haben, das man nicht der Zauberei zuschreibet. -- Man siehet nun klärlich, +dass ganz keine Zauberei sein würde, so man nicht glaubte, dass sie sei. +Derhalben ist es keine Atheisterei, dieselbe zu leugnen, weil Gott nicht +angehet, dass man von dem Teufel etwas leugnet. So es Atheisten sind, die +solche Teufelsdinge leugnen, so sind es die Heiden und nächst ihnen die +Papisten am wenigsten; am meisten aber dagegen die zum reinsten reformirt +sind und am wenigsten von der Zauberei wissen. So es unsern Glauben und +Gottesdienst hindert, wenn man keine Zauberei glaubet, und ist das Glauben +der Zauberei Gottesfurcht: warum denn länger hier verzogen? warum kehren +wir nicht mit dem Ersten zum Papstthum zurück? Allda spüket es täglich aus +der Hölle und dem Fegfeuer, ja selbst erscheinen allda wohl die Seelen aus +dem Himmel von Jesu und Maria, von den Aposteln und den Märtyrern. Wenn es +hier einmal spüket, so muss es allemal der Teufel thun, wie in dem ersten +Buche gezeigt ist, dass in solchen Zeiten und bei solchen Lehrern am +meisten von Zauberei, Besessenheit, Erscheinungen und Beschwörungen der +Geister die Rede ist, allda sie meist von dem heidnischen Aberglauben Statt +und Raum behalten hatte; also siehet man heute, dass, wo am meisten von dem +Papstthum übrig ist, da redet man auch am meisten von der Zauberei. -- Also +kann man denn die Wahrheit des christlichen Glaubens vertheidigen und +dennoch so viel weiter von dem Glauben der Zauberei ab sein, so kann man +Gott und Christum näher kennen, wenn man weniger von dem Teufel meint zu +wissen ausser dem, was uns die Schrift davon lehrt. Das nur zu wissen, ist +genug zu wissen, und alles, was darüber ist, ist nur Thorheit. Es sagen +fürnehme Gottesgelehrte selber, dass wir den ganzen Teufel sollten +entbehren können und nichts desto weniger vollkömmlich zur Seligkeit wohl +unterwiesen sein, so die Schrift uns nicht lehrete, dass so ein Teufel mit +seinen Engeln sei.« + +Die durch Bekker's Werk veranlasste Bewegung war ausserordentlich. In zwei +Monaten waren viertausend Exemplare desselben verkauft, und fast in allen +Sprachen Europa's erschienen gute und schlechte Uebersetzungen. Aber die +Welt theilte sich zwischen Beifall und Hass. Ueber die Entbehrlichkeit des +Teufels dachte der grössere Theil der damaligen Theologen anders, als der +ehrliche Bekker. Eine Fluth von Streitschriften ward gegen ihn losgelassen; +Bayle behauptet, dass man dieselben nicht um hundert Gulden würde +anschaffen können. Bald ward ihm Cartesianismus, bald Missverstehung dieser +Philosophie, bald Misshandlung der Bibel durch gezwungene allegorische +Interpretation, bald gar atheistischer Irrthum vorgeworfen. Bald waren alle +Kirchenräthe -- den zu Amsterdam voran, Klassenconvente und Synoden +Hollands mit Bekker beschäftigt. Fast allgemein war die Bestreitung der +hergebrachten Teufelslehre als Leugnung des wahren Glaubens an Gott +angesehen, wesshalb ihn die Synode zu Alkmaar im August 1692 seines Amtes +entsetzte. An vielen Orten wurde ihm auch die Theilnahme an der +Abendmahlsfeier verweigert. Indessen vertrat Bekker seine Ueberzeugung mit +männlichem Muth, bis er am 11. Juli 1698 zu Amsterdam starb. + +Hundert Jahre später hat es kaum noch einen namhaften protestantischen +Theologen gegeben, der in dämonologischen Dingen nicht an Bekker's +Resultaten festhielt; Bekker's Bedeutung für den Umschwung der Theologie +des achtzehnten Jahrhunderts muss daher dankbar erkannt werden. Zu +derjenigen freieren Kritik der biblischen Schriften selbst sich zu erheben, +welche das Vorhandensein gewisser, aus den Begriffen der Zeit geschöpfter +dämonologischen Vorstellungen in der Bibel anerkennt, ohne daraus eine +bindende Norm für den Glauben herzuleiten, -- diess war freilich erst einem +späteren Zeitalter vorbehalten. Bekker kannte, um seine sich ihm +aufdringende philosophische Ueberzeugung mit der Bibel zu versöhnen, keinen +andern Weg, als den der üblichen Exegese, und daher kommt es, dass diese +nicht überall eine ungezwungene ist. + +Auch =Peter Bayle= muss unter den Bekämpfern des Aberglaubens genannt +werden. Schon in seinen Gedanken über die Kometen (1682) hatte er einige +hierher gehörige Fragen abgehandelt, und mehrere Kapitel in der Réponse aux +questions d'un provincial (1703) sind demselben Gegenstande gewidmet. Der +Hexenglaube war damals in Frankreich noch sehr mächtig. Mit gewohnter +Klarheit weiss Bayle zu entwickeln, wie z. B. den sogenannten +Besessenheiten entweder absichtlicher Betrug, oder Krankheit der Seele zu +Grunde liegt, oder wie die =Furcht= vor dem Nestelknüpfen (nouer +l'aiguillette) an dem abergläubischen Menschen wirklich diejenigen +Erscheinungen hervorbringen kann, welche man dem =Zauber selbst= +zuschreibt, und wie diese Erscheinung aufhört, sobald der Leidende zu dem +Glauben kommt, dass der Zauber gehoben sei. + +Um so mehr setzen Bayle's Ansichten über die Strafwürdigkeit der Zauberei +in Verwunderung[238]. Ist es schon sonderbar, dass dieser Philosoph den +=wirklichen= Zauberern, wenn er gleich von deren Existenz nur hypothetisch +redet, die Todesstrafe zuerkennt, so fällt es noch mehr auf, wie er gleiche +Strafe begehrt für die =eingebildeten= Zauberer (sorciers imaginaires), +d. h. für diejenigen, welche zwar keinen Vertrag mit dem Teufel wirklich +gemacht haben, aber doch diess gethan zu haben, den Sabbath zu besuchen +und der Teufelsgesellschaft anzugehören =sich einbilden=. Bayle will in +ihnen den bösen Willen bestraft haben, vertheidigt in dieser Beziehung die +Hexenrichter gegen die Vorwürfe von Loos und Bekker und findet sogar von +Gaufridy's Verurtheilung ganz in der Ordnung. Er war in einem grossen +Irrthum befangen, indem er in den abgefolterten Bekenntnissen der +Angeklagten eine subjektive Wahrheit voraussetzte. + +Uebrigens unterscheidet Bayle zwischen den beiden Fragen: ob die Zauberer +Strafe =verdienen=? und ob die Obrigkeit dieselben peinlich strafen +=solle=[239]? Letzteres will er, wie schon =Mallebranche= begehrt hatte, +eingeschränkt sehen, damit nicht der Aberglaube und der Reiz, sich in ein +imaginäres Hexenverhältniss einzulassen, gesteigert werde. So wenig sich +nun auch bei Bayle durch das Ganze ein festes Prinzip hindurchzieht, so ist +doch im Einzelnen viel Treffendes gesagt und insbesondere auch mancher +Missbrauch im Gerichtsverfahren angemessen gerügt. Was Deutschland +anbelangt, so begrüsste Bayle freudig die ersten wirksamen Lichtstrahlen, +welche damals von Halle aus sich durchzuarbeiten anfingen, und meinte, dass +für dasselbe im Punkte des Hexenglaubens eine Congregation de propaganda +incredulitate in hohem Grade vonnöthen sei. + + +FUSSNOTEN: + +[213] _Hauber_, Bibl. mag. Th. III. S. 250. + +[214] _Balth. Bekker_, bezauberte Welt, Buch IV. Cap. 30. + +[215] _v. Wächter_, S. 301-02. + +[216] Das Parlament suchte in seiner Remonstration dem König aus +theologischen und juristischen Gründen die Wirklichkeit der Hexerei und die +Nothwendigkeit der Todesstrafe zu beweisen. _Garinet_ p. 248 und 337. + +[217] Louis, par la grâce de Dieu etc. -- -- -- savoir faisons, +que -- -- -- nous avons dit, déclaré, ordonné, disons, déclarons et +ordonnons par ces présentes, signées de notre main, ce qui s'ensuit: I. Que +toutes personnes se mêlant de deviner et se disant devins ou devineresses; +vuideront incessamment le royaume, après la publication de notre présente +déclaration, à peine de punition corporelle. II. Défendons toute pratique +superstitieuse de fait, par écrits ou par paroles, soit en abusant des +termes de l'écriture sainte, ou des prières de l'église; soit en disant ou +faisant des choses qui n'ont aucun rapport aux causes naturelles; voulons, +que ceux qui se trouveront les avoir enseignées, ensemble ceux qui les +auront mises en usage et qui s'en sont servis pour quelque fin que ce +puisse être, soient punis exemplairement et suivant l'exigence de cas. +III. Et s'il se trouveroit à l'avenir des personnes assez méchantes, pour +ajouter et joindre à la superstition l'impiété et le sacrilége, sous +prétexte d'opération de prétendue magie ou autre prétexte de pareille +qualité, nous voulons, que celles qui s'en trouveront convaincues, soient +_punies de mort_. Etc. -- Man kennt ein Urtheil des pariser Parlaments vom +18. Dez. 1691, worin mehrere Schäfer, welche beschuldigt waren, Viehsterben +herbeigeführt zu haben, bezeichnet sind als »convaincus de superstitions, +d'impiétés, sacriléges, profanations, empoisonnements et maléfices.« -- _Le +Brun_ I. p. 316. + +[218] _Walter Scott_, Br. üb. Dämonologie, Th. II. S. 110. + +[219] _Hauber_, Bibl. mag. St. XVII. + +[220] Der letzte gerichtliche Fall in den vereinigten Niederlanden soll +nach _Scheltema_ (S. 262) im Jahr 1610 vorgekommen sein. Dass indessen +diese Angabe unrichtig ist, ist aus _Scheltema_ S. 238-239 selbst zu +ersehen. + +[221] Der Titel der Schrift lautet: Het afgerukt momaangezicht der +Tooverye, daarin het bedrogh der gewaande toovery naakt ontdekt en met +gezonde redenen en exempelen dezer eeuwe aangewezen wordt. S. _Scheltema_, +S. 281 ff. + +[222] _Bayle_, (Pensées diverses, §. 241) nennt ihn: l'homme de France, qui +avait le plus de lecture. + +[223] Apologie pour tous les grands hommes qui ont été accusés de magie. +Paris 1669. + +[224] Vgl. über ihn _Hauber_, Bibl. mag. B. II. S. 682 ff. + +[225] Das Buch erschien unter dem Titel =The vanity of dogmatizing= zu +London 1661 und 1662. Mit Zusätzen vermehrt gab es der Verf. 1665 unter dem +Titel heraus: =Scepsis scientifica= or Confest ignorance the way to +science. Ein genaues Referat über den Inhalt des Buches s. in _Hallam's_ +Hist. of Liter. V. III. S. 358-362. + +[226] Some philosophical considerations touching the being of witches and +witchcraft. 1666. + +[227] Die Schrift erschien nämlich unter dem Titel: =Blow at modern +Sadducism on Witches and Witchcraft= etc. 1666 (1667. 1688). + +[228] =Display of supposed witchcraft=. 1673. -- Aus dem Englischen +übersetzt, mit einer Vorrede von Thomasius, Halle 1719. + +[229] =Sadducismus triumphans= or a full and plain evidence concern. +Witches etc. by Dr. _Henry More_, 1681. -- Näheres über den Inhalt der +Schrift s. bei _Hartpole Lecky_, S. 89 ff. + +[230] Das erste Buch der Schrift erschien unter dem Titel: =De betoverde +Wereld=, synde een groudig onderzoek van't gemeene, gevoelen, aangaande de +Geesten, derzelver aart, vermogen, bewind en bdrijf alsook hetgeen de +Menschen door derzelver kragt of gemeenschap doen, 1. boek Leeuw. 1691, +8^o. Die drei nachfolgenden Bücher erschienen bis 1693. Letzter Abdruck: +Deventer, 1739 in 4^o. In deutscher Uebersetzung wurde das Werk schon 1693 +zu Leipzig verbreitet, ausserdem erschien es auch in französischer, +italienischer und spanischer Uebersetzung. -- Das Buch war ohne die +vorschriftsmässige kirchliche Censur erschienen, da _Bekker_ als Doctor der +Theologie an dieselbe nicht gebunden zu sein glaubte. Vgl. über Bekker die +Schriften: B. Bekker in Franeker, Gron. 1848; B. Bekker in Amsterdam, Gron. +1850; _v. d. Aa_, Biographisch Woordenboek, T. II. S. 88, und ausserdem die +interessanten Mittheilungen _Nippold's_ (S. 83-86) über die ganze +Literatur, welche durch Bekker's Auftreten veranlasst ist, und sich auf +dasselbe bezieht. + +[231] Sein Vater, Prediger zu Metslawier in Friesland, war von deutscher +Abkunft. Bekker war in seiner Jugend öfters bei seinen Verwandten in +Bielefeld zu Besuch gewesen und hatte daselbst die Hexenverfolgungen in der +Nähe gesehen. _Scheltema_, S. 286. + +[232] Vor dem Vorwurfe des Manichäismus schützte man sich indessen, wenn +man den Teufel auch das Ungemessenste wirken liess, durch die Clausel »mit +Gottes Zulassung.« + +[233] Bez. Welt, Buch II. Cap. 32. §. 8. 9. 10. + +[234] Ebendas. Cap. 34. §. 4. + +[235] Buch II. Cap. 34, §. 17. + +[236] Buch II. Cap. 35. §. 1. + +[237] Buch III. Cap. 19. §. 1. + +[238] Réponse aux questions d'un provincial, Chap. 35. + +[239] Réponse, Chap. 39. + + + + + FÜNFUNDZWANZIGSTES KAPITEL. + + Christian Thomasius. + + +Der letzte entscheidende Schriftenkampf war einem Manne vorbehalten, der +mit einem durchdringenden Verstande und einer nicht sowohl in die Tiefe des +Geistes, als aufs Praktische gehenden philosophischen Bildung ein für alles +Gute offenes Herz und einen unerschütterlichen Muth verband. =Christian +Thomasius=[240], 1655 in Leipzig geboren, ist in mannichfacher Beziehung +ein Reformator seiner Zeit geworden; hätte er aber auch nur das =eine= +Verdienst, wesentlich dazu mitgewirkt zu haben, dass, wie Friedrich II. +sagte, die Weiber fortan in Sicherheit alt werden und sterben könnten[241], +so würde schon darum sein Name unsterblich sein. Freilich stand er hierbei +auf den Schultern seiner Vorgänger und wirkte auf einem Boden, der schon +für die bessere Saat empfänglich war; aber wie stark der zu bekämpfende +Feind noch immer war, erhellt am deutlichsten aus dem eigenen Leben des +Mannes. Schon hatte Thomasius die Cartesianische Philosophie studirt, schon +eigene philosophische Vorträge gehalten, schon bei verschiedenen Händeln +die Partei des Fortschrittes verfochten, und noch immer war er an der +Rechtmässigkeit des Hexenprozesses so wenig irre geworden, dass er einst +als Referent in der Juristenfakultät auf die Torquirung einer Angeklagten +antrug. Es ward ihm die Beschämung, von seinen Collegen, die in diesem +konkreten Falle anders dachten, überstimmt zu werden, und diess gab ihm den +ersten Anstoss zu tieferer Prüfung des ganzen Gegenstandes und zur offenen +Bestreitung desselben, sobald die bessere Ueberzeugung gewonnen war. Hören +wir seinen eigenen Bericht über diese Sinnesänderung: + +»Dieser gegenwärtige Casus, -- schreibt er über den zweiundzwanzigsten +seiner juristischen Händel, -- wurde auch Anno 1694 in unsere Fakultät +geschickt im Monat September, und war ich damals mit der gemeinen Meinung +von dem Hexenwesen so eingenommen, dass ich dafür geschworen hätte, die in +des Carpzovii Praxi criminali befindlichen Aussagen der armen gemarterten, +oder mit der Marter doch bedroheten Hexen bewiesen den mit den armen Leuten +pacta machenden und mit den Menschen buhlenden, auch mit den Hexen Elben +zeugenden und sie durch die Luft auf den Blockersberg führenden Teufel +überflüssig, und könnte kein vernünftiger Mensch an der Wahrheit dieses +Vorgebens zweifeln. Warum? Ich hatte es so gehöret und gelesen und der +Sache nicht ferner nachgedacht, auch keine grosse Gelegenheit gehabt, der +Sache weiter nachzudenken. Dieses waren die ersten Hexenakten, die mir +Zeitlebens waren unter die Hände gekommen, und also excerpirte ich +dieselben mit desto grösserem Fleiss und Attention.« + +Es folgt hierauf ein Aktenauszug aus dem Prozesse einer in der ganz +gewöhnlichen, nichtssagenden Weise indizirten Angeklagten aus Cöslin; dann +fährt Thomasius fort: + +»Nachdem ich den bisher erzählten Extrakt ex actis ad referendum +verfertigt, bemühte ich mich zu Ueberlegung und Abfassung meines voti, des +Carpzovii criminalia, ingleichen den Malleum maleficarum, Torreblancam, +Bodinum, Delrio, und was ich für Autores de magia mehr in meiner wenigen +Bibliothek antraf, zu consuliren, und da fiel nun freilich nach dieser +Männer ihren Lehren der Ausschlag dahin, dass die Inquisitin, wo nicht mit +der Schärfe, doch zum wenigsten mit mässiger Pein wegen der beschuldigten +Hexerei anzugreifen wäre. Und dachte ich dannenhero mit diesem meinem voto +in der Fakultät Ehre einzulegen. Aber meine Herren Collegen waren ganz +anderer Meinung, und musste ich dannenhero das Conclusum Facultatis auf +folgende Art entwerfen: + +»Dass wider Barbaren Labarentzin in Ermangelung anderer Indizien ferner +nichts vorzunehmen, sondern sie ist nunmehro nach geleisteten Urpheden der +gefänglichen Haft zu erlassen, jedoch seynd diese Acta wohl zu verwahren, +und ist auf ihr Leben und Wandel fleissig Acht zu geben. Sie ist auch die +auf diesen Prozess ergangenen Unkosten nach vorhergegangener Liquidation +und richterlicher Ermässigung zu erstatten schuldig. V. R. W. + +»Nun verdrosse es mich aber nicht wenig, dass bei diesem ersten mir unter +die Hände gerathenen Hexenprozess mein votum nicht hatte wollen attendiret +werden; aber dieser Verdruss war nicht sowohl gegen den damaligen Herrn +Ordinarium und meine übrigen Herren Collegen, als wider mich selbst +gerichtet. Denn da ich allbereit in der Ausarbeitung meiner deutschen Logik +gelehret hatte, dass ein weiser Mann die beiden Haupt-Praejudicia +menschlicher Auctorität und der Uebereilung meiden müsste, verdross es mich +auf mich selbst, dass mein votum auf nichts als die Auctorität obiger, und +zwar offenbar grösstentheils parteiischer, unvernünftiger Männer und auf +deren übereilte und unzulängliche rationes sich gründete, fürnehmlich +darauf, dass die justifizirte Hexe es der Inquisitin in die Augen gesagt, +dass sie von ihr hexen lernen und umgetauft worden, auch bei ihrer Aussage +bis in ihren Tod beständig verharret wäre. Ja, es verdross mich noch mehr +auf mich, dass ich, sobald ich die rationes contrarias meiner Herren +Collegen nur hörte, alsbald von deren Wichtigkeit convinciret wurde und +nichts darauf antworten konnte.« + +Versetzen wir uns um sieben Jahre von dieser beschämenden Lektion weiter, +so erblicken wir den bekehrten =Thomasius= in vollem Kampfe mit den +Hexenverfolgern. Er hatte mittlerweile =Weier=, die =Cautio criminalis van +Dale= und =Balthasar Bekker= kennen gelernt, war darüber erstaunt, dass +solche Intelligenzen keinen besseren Erfolg errungen hatten, und gesellte +sich ihnen mit raschem Entschlusse als Bundesgenossen zu. Die »kurzen +Lehrsätze vom Laster der Zauberei«, durch deren Vertheidigung 1701 =Johann +Reiche= unter Thomasius' Präsidium die juristische Lizentiatenwürde +erlangte, sind eigentlich von Thomasius selbst verfasst und in der Folge +auch unter dessen eigenem Namen erschienen[242]. + +Thomasius wählte sich einen anderen Punkt des Angriffs, als seine +Vorgänger. Unter diesen hatte Weier die =Zauberei= zugegeben, aber die +=Hexerei= und das Teufelsbündniss, auf welches sich diese gründen soll, +geleugnet; Spee hatte die =Möglichkeit= der Hexerei eingeräumt, aber durch +seine prozessualischen Beschränkungen einen Weg abzumarken gesucht, auf +welchem man in den einzelnen Fällen niemals zur Ueberzeugung von der +=Wirklichkeit= derselben käme; Bekker hatte, wo nicht den Teufel selbst, +doch dessen Macht und Einfluss auf den Menschen in Frage gestellt. Weier +beging den Fehler der Inconsequenz, Spee's Buch litt an Prinziplosigkeit, +und Bekker kam mit seinem Prinzip zu frühe, um eine vollständige Wirkung zu +machen. Zwar ist es, wie Thomasius bemerkt, vollkommen wahr, dass das +Bekker'sche Prinzip bei den Anhängern der damals nicht wenig verbreiteten +Corpuscular- und mechanischen Philosophie vernünftiger Weise keinen +Anstoss erregen durfte; aber eben so gewiss ist die Thatsache, dass die +Orthodoxen den ehrlichen Becker und seine Anhänger, die eigentlich nur +=Adämonisten= waren, zu =Atheisten= machten und hiermit die Einwirkung +seiner Lehre auf die Abstellung des Hexenprozesses wesentlich lähmten. + +Thomasius schlug einen Mittelweg ein. Er begriff, dass die Theologen den +Teufel nicht fallen lassen würden, ja er selbst glaubte an denselben, +schränkte aber die landläufigen Vorstellungen von dessen Wesen und +Wirksamkeit ein und wusste die Unhaltbarkeit der gangbaren Hexentheorien +vom Standpunkte der historischen Kritik einleuchtend zu machen. »Ich aber, +-- sagt er, -- der ich der uralten Geisterphilosophie (philosophiae +spirituali) ergeben bin, glaube nicht allein, sondern verstehe auch +einigermassen, dass der Teufel der Herr der Finsterniss und der Fürst der +Luft, d. i. ein geistliches (geistiges) oder unsichtbares Wesen sei, +welches auf eine geistliche oder unsichtbare Weise vermittelst der Luft +oder auch wässeriger und irdener Körperchen in den gottlosen Menschen seine +Wirkung hat.« (§. 7)[243]. »Ich leugne aber hinwiederum, dass Hexen und +Zauberer gewisse Verträge mit dem Teufel aufrichten sollten, und bin +vielmehr versichert, dass alles, was diessfalls geglaubet wird, nichts +anders als eine Fabel sei, so aus dem Juden-, Heiden- und Papstthum +zusammengelesen, durch höchst unbillige Hexenprozesse aber, die sogar bei +den Protestirenden eine Zeithero gebräuchlich gewesen, bestätigt worden.« +Hierauf werden die von Juristen und Theologen für die Existenz der Zauberei +vorgebrachten Gründe durchgemustert und ins Absurde geführt. Für jene muss +=Carpzov=, für diese =Spizelius= herhalten. Es wird nachgewiesen, wie die +Bibel und das römische Recht zwar Wahrsager, Sterndeuter, Giftmischer, +Gaukler, Götzendiener u. dergl. kennen und mit Strafen bedrohen, keineswegs +aber solche Verbrechen, die unter den Begriff der auf dem Teufelspaktum +beruhenden Zauberei oder Hexerei fallen. Die jüdisch-römischen +Strafbestimmungen habe man später auf die Hexerei angewendet, ohne für die +Wirklichkeit der letzteren und ihre Congruenz mit den dort bedroheten +Vergehen irgend einen haltbaren Grund beizubringen. Merkwürdig ist die +Schärfe, womit der blinde Auctoritätsglaube der Juristen gerügt wird. +»=Carpzovius= hätte sich schämen sollen, dass er in einer Sache, worauf das +Hauptwerk der ganzen Frage beruht, nichts anders vorbringt, als die +Zeugnisse der päpstlichen Scribenten (Bodinus, Remigius, Chirlandus u. a.), +die ihre Bücher theils mit alten Weiber-und Mönchsfratzen, theils mit +melancholischer Leute, theils mit ausgefolterten und ausgemarterten +Aussagungen anzufüllen pflegen, dadurch freilich die Leute alles dasjenige, +warum sie gefragt werden, gestehen müssen. Gewiss, hätten bisher unsere +Rechtsgelehrten Andere, und vornehmlich die Päpstler, nicht ohne Verstand +abgeschrieben, sondern ein jeder sowohl die natürlichen, als moralischen +Sachen, wovon die Gesetze disponiren, nach ihrer Natur und Beschaffenheit +fein nach seiner eigenen Vernunft untersucht, so würde unsere Jurisprudenz +auch vorlängst für eine Disziplin von den Gelehrten sein gehalten worden, +die auch zu der wahren Gelehrsamkeit gehöre. Da aber bis dato noch immer +einer den andern ohne Nachsinnen ausschreibet und sich noch darzu +einbildet, Wunder was er gefunden, wenn er diesen oder jenen casum, diese +oder jene Frage in terminis terminantibus angetroffen hat, so darf man es +denen Gelehrten nicht verargen, wenn sie bei Nennung eines Juristen sich +von demselben in terminis terminantibus keinen andern Concept machen, als +von einem Zungendrescher und Legulejo.« (§. 21.) =Spizelius=[244] aber, der +das Leugnen der Hexerei für Ketzerei und Atheismus erklärte und sich auf +Thomas Aquinas, Bonaventura und Torquemada berufen hatte, wird in folgender +Weise abgefertigt: »Wenn Thomas de Aquino, Bonaventura und Johannes de +Turrecremata noch am Leben wären, würden sie sich nicht auch der +lutherischen Lehre widersetzen? Vermuthlich aber würde Spizelius sich durch +derselben graues Ansehen nicht bewegen lassen, dass er ihnen Glauben +zustellte. Hierbei sehe ich auch nicht, wie die Meinung derjenigen, die das +Laster der Zauberei nicht für wahr halten, den Weg zur Atheisterei bahnen +solle. Vielmehr halte ich dafür, dass diejenigen Geistlichen und Prediger, +die anstatt der seligmachenden Lehre auf der Kanzel und in ihren Schriften +lauter alte Weiber-Lehren und abergläubische Mährlein erzählen, schuldig +sind, dass viele Leute, die noch ein wenig Verstand und etwas von ihren +fünf Sinnen übrig haben und sich gerne von dem Schandfleck des Aberglaubens +reinigen wollen, endlich in die äusserste Gefahr der Atheisterei +verfallen.« (§. 26.) + +In dem Folgenden weist Thomasius nach, wie man im Christenthum dazu +gekommen sei, den Teufel, der doch niemals einen Leib angenommen habe und +einen solchen überhaupt nicht annehmen könne, sich in Körpergestalt und +körperlichen Funktionen vorzustellen. Die Kirchenväter, grossentheils dem +platonischen oder dem stoischen Systeme zugethan, hätten aus diesen und dem +Pharisäismus ihre dämonologischen Vorstellungen gezogen und dieselben in +die Bibel hineingetragen. So hätten sie die verführende Schlange im +Paradiese, die Verbindung der Kinder Gottes mit den Töchtern der Menschen, +den Fall des Luzifer, die Versuchungsgeschichte Jesu und Anderes auf ihren +persönlichen und körperlichen Teufel gedeutet; die Scholastiker, obgleich +Aristoteliker, hätten diess weiter ausgebildet, und so sei der Wahn von +Teufelspakten, Incuben und Succuben verbreitet worden und habe sich, +begünstigt vom Klerus, am Ende den Schein zu geben gewusst, als sei er +direkt aus der biblischen Lehre hervorgegangen. Weil nun aber die Juristen +unter theologischen Einflüssen aufgewachsen, so hätten sie auch in dem +justinianeischen Rechte, obgleich dasselbe von einem Teufelsbunde nichts +wisse, die Zaubervorstellungen ihrer Zeit wiederzufinden geglaubt: +Melanchthon's Einfluss auf die Wiederherstellung des Scholastizismus, das +Beispiel Augusts von Sachsen, der eine geschärfte Bestimmung in seinen +Strafcodex aufnahm, und die blinde Nachbeterei der Rechtslehrer hätten das +Uebel auch unter den Protestanten verbreitet. Uebrigens erkennt der +Verfasser an, dass die Hexenverfolgungen bereits abgenommen haben und auf +den Universitäten durch den Einfluss der Cartesianischen Philosophie, die +jedoch in der Lehre von den Geistern allzusehr in das andere Extrem +gefallen, eine dankenswerthe Verminderung des Aberglaubens herbeigeführt +sei, welche zu den besten Hoffnungen berechtige. Eine scharfsinnige Kritik +der in der Carolina angeführten Indizien der Zauberei schliesst das +Ganze. -- + +Auch gegen Thomasius brauste der Sturm los. Er hatte die Juristen in +Carpzov, die Theologen in Spizelius beleidigt und dem Teufel, was er ihm +mit der einen Hand gegeben, mit der andern wieder genommen. Schon das +hallische Weihnachtsprogramm von 1701, von =Buddeus= herausgegeben, suchte +die beiden Sätze zu schützen, dass Jesus vom Satan in leiblicher Gestalt +versucht worden, und dass die verführende Schlange im Paradiese der Teufel +gewesen sei. =Thomasius= wird zwar in dieser Schrift nicht genannt, auch +bezeigten nur Wenige Lust, in offenen Streitschriften seine Lehrsätze +direkt anzugreifen; desto häufiger aber waren die gelegentlichen Ausfälle +und die verketzernden Deklamationen. + +»Als der berühmte Herr Thomasius, -- schreibt einer seiner Anhänger im Jahr +1703[245], -- sich dem protestantischen Papstthum und denen Pedanten +eifrigst widersetzet, so hat man ihn für den ärgsten Atheisten, Quaker, +Socinianer, und ich weiss nicht für was, in der ganzen Welt ausgeschrieen; +sogar dass die Meisten noch jetzo seine raisonnablen Lehren für +seelenschädliche Irrthümer auszugeben sich nicht scheuen. Sonderlich hat +die neulich unter ihm gehaltene Disputation wider das Laster der Zauberei +von neuem in das Wespennest gestöret, weil die Antistites regni tenebrarum +wohl gesehen, dass hiemit zugleich viele falsche Einbildungen vom Teufel +als ihrem Knecht Ruprecht vor die Hunde gehen würden. Wie sich aber bisher +Niemand unterfangen, ex professo wider diese Disputation zu schreiben, so +hat doch ein curieuses Membrum nicht nur etlichemal in seinen Unterredungen +von der magia, sondern auch in einer aparten Scharteke seine unparteiischen +Gedanken von des Herrn Thomasii Lehre in puncto der Zauberei ausgefertigt, +darinnen er die Unzulänglichkeit derselben zeigen wollen.« + +Dergleichen »curieuse Membra«, deren bald noch mehrere auftraten[246], zu +widerlegen, überliess nun Thomasius hauptsächlich seinen Schülern; er +selbst antwortete nur gelegentlich[247]. Zudem gab =Johann Reiche=, um das +Publikum nach und nach auf den richtigen Standpunkt zu führen, seine +»=Unterschiedlichen Schriften vom Unfug des Hexenprozesses=« heraus. Man +findet darin unter Anderem einen Abdruck der Cautio criminalis, einen +Malleus judicum, eine Geschichte der Teufel zu Loudun, die Apologie des +Naudäus, einen Bericht über den Priester Gaufridy und verschiedene +Aktenabdrücke von Hexenprozessen, worin Betrügerei und Einfältigkeit die +erste Rolle spielen[248]. Später wurden auch unter Thomasius' Leitung +Uebersetzungen der Schriften von =Webster=[249], =Wagstaff=[250] und +=Hutchinson=[251] besorgt. Thomasius selbst nahm erst 1712 den Gegenstand +wieder auf, indem er unter seinem Präsidium die bekannte Abhandlung über +den Ursprung und Fortgang des Inquisitionsprozesses gegen die Hexen +öffentlich vertheidigen liess[252]. »Es soll hierin gezeigt werden, -- sagt +der Verfasser, -- dass die gemeine Meinung von dem Bunde des Teufels mit +denen Hexen und von desselben fleischlicher Vermischung, wie auch denen +Zusammenkünften derer Hexen etc. gar sehr neu, und der Teufel, welcher nach +dieser gemeinen Meinung ausdrückliche Bündnisse macht, kaum über anderthalb +hundert Jahre alt sei. -- Dass ich aber dieser Abhandlung den Titel von +Ursprung und Fortgang des Inquisitionsprozesses wider die Hexen gegeben, +ist dessfalls geschehen, damit ich unterschiedliche Dinge mit einmal abthun +könnte, das ist: erstlich will ich zeigen, dass die gemeine und öffentliche +Persuasion von obenerwähnten Thaten des Teufels mit denen Hexen nicht vor +dem Inquisitionsprozesse wider die Hexen rezipirt sei; den +Inquisitionsprozess wider die Hexen aber will ich darthun, dass er erst zu +Ende des =fünfzehnten= seculi seinen Anfang genommen habe. Nachmals will +ich beweisen, dass diese öffentliche Persuasion von denen Sachen, die der +Teufel mit den Hexen thun könne, noch viel neuer als der +Inquisitionsprozess wider die Hexen sei und erstlich wo nicht zu Ende, +dennoch nach der Mitte des sechszehnten seculi von denen Inquisitoribus +wider die zauberischen Laster vertheidiget und fortgepflanzet worden.« +(§. 1 u. 2.) + +Obgleich in den obigen Sätzen, wie in dem weiteren Verlaufe der Abhandlung, +mancherlei Irrthümer enthalten sind und demgemäss auch die versprochene +Beweisführung nur ungenügend ausfallen konnte, so führte doch das +Schriftchen den im Ganzen richtigen Gedanken durch, dass der moderne +Hexenprozess sich im Schosse der Inquisition ausgebildet habe, und gab eine +Menge von Einzelheiten, welche die früheren Thesen vom Laster der Zauberei +trefflich erläuterten und stützten[253]. Auch über diese Schrift gab es +noch gelegentliches Murren und Schmähen, aber Niemand wagte mehr eine +förmliche Bestreitung[254]. + +Um Thomasius in der Würdigung seines Verdienstes nicht zu viel und nicht zu +wenig zu thun, müssen wir ihn in seiner Stellung zu seiner Zeit betrachten. +Als er auftrat, waren die Hexenbrände schon bei weitem seltener, als um die +Mitte des Jahrhunderts, das Tumultuarische des Verfahrens war einem an +festbestimmte Förmlichkeiten gebundenen Prozesse gewichen, eine Menge der +früher als unbezweifelt betrachteten Indizien war in Misskredit gerathen, +und manche der gröbsten Auswüchse des Hexenglaubens selbst, wie die +Leiblichkeit der Blocksbergfahrten, die Lykanthropie u. dergl. fanden unter +den Gebildetern, wie vor Gericht keinen rechten Glauben mehr. Insofern, +schien es, musste der Bekämpfer des Hexenprozesses leichteres Spiel haben. +Aber gerade die Beschränkung und förmlichere Gestaltung desselben war, weil +sie schon an sich als eine Art von Reformation erschien, der +durchgreifenden Abstellung des Ganzen für den Augenblick nicht günstig. +Hatte man doch den Verstand gehabt, gar vieles Unsinnige bei Seite zu +werfen; warum hätte man nicht von der Vernunftmässigkeit des Beibehaltenen +überzeugt sein sollen? Urtheile aus jener Zeit, z. B. Responsa der +Juristenfakultät zu Giessen aus dem Jahr 1700, beweisen, wie man förmlich +und gemässigt sein und dabei dennoch Hexen zum Scheiterhaufen verurtheilen +kann[255]. -- So flatterte die Aufklärung ohne Schwerpunkt zwischen Himmel +und Erde. + +Hier durfte also nicht mehr gegen Einzelnes geplänkelt, sondern es musste +das Prinzip angegriffen werden. Aber der Kampf der fortschreitenden +Philosophie mit dem Dogmatismus der Juristen, theilweise auch der Theologen +war im Ganzen noch lange nicht seiner Entscheidung nahe. Derjenige +Prinzipienangriff also, der auf dem Boden des Hexenwesens geschah, konnte, +obgleich nur ein einzelner Theil der ganzen Bewegung, nicht von der +Operationsbasis eines bereits anerkannten allgemeinern Prinzips ausgehen, +sondern musste selbstständig sich Bahn brechen. =Bekker= und =Thomasius= +haben dieses versucht: jener mit gründlicher Kritik und Consequenz, eben +darum aber auch mehr zum Entsetzen, als zur augenblicklichen Ueberzeugung +des in der Macht der Auctoritäten befangenen Publikums; dieser dadurch, +dass er an allen wesentlichen Consequenzen des Bekker'schen Prinzips +festhielt, während er in der Aufstellung des Grundsatzes selbst der alten +Dämonologie noch Conzessionen machte. Durch die letzteren fand er sich mit +einem Theile der Theologen ab und milderte die Schroffheit des Uebergangs. +Bekker war ein schärferer Denker als Thomasius, dieser ein gewandterer +Kämpfer; jener bewaffnete das Angriffsheer, dieser wählte die einzelnen +Truppen aus und führte sie an. Bekker stellte sich dem ersten, frischen +Grimme der Altgläubigen bloss und unterlag demselben; Thomasius fand sein +Publikum schon vorbereiteter und wirkte unter einem König, der stolz darauf +war, seine neue Universität Halle im Vordertreffen des grossen Kampfs für +Licht und Recht zu erblicken. + +=Bekker= und =Thomasius= waren die Organe des Geistes einer neuen Zeit, +welcher die Völker aus dem blindesten und blutigsten Auctoritätsglauben +aufschreckte. Ihre Stimme musste gehört werden, weil sie die Ergebnisse +einer fortgeschrittenen philosophischen und naturwissenschaftlichen Bildung +mit den Forderungen der Religion und Humanität in Einklang brachten. Aber +die Herrschaft über die Geister wusste der Aberglaube noch immer zu +behaupten. + +Im Jahr 1713 kam ein Hexenprozess vor, in welchem die Tübinger +Juristenfakultät ein Gutachten ertheilte. Es ist ein krasser +Inquisitionsprozess mit allen Ingredienzien. Der junge Sohn eines alten +Generals war krank geworden und die Aerzte hatten seinen Zustand für nicht +natürlich erklärt; auch erinnerte sich der General, in seiner Jugend öfters +vom Alp gedrückt worden zu sein. Diess alles schrieb man einer alten, armen +Frau zu, die man auch sofort vor Gericht stellte. Die Akten zeigen, dass +man das alte System noch nicht verlernt hatte. Der Teufelsbund, die +Verschreibung mit Blut, die Unzucht, der Hexentanz, die Schändung der +Hostie, die Beschädigung von Menschen und Thieren -- diess alles findet +sich hier vor. =Michael Grass=, der Verfasser des Responsums, kennt +Thomasius' Schriften und missbilligt sie. Nach dem Spruche der Fakultät +wurde die Inquisitin zum Scheiterhaufen geführt[256]. + +Es dauerte aber lange, bis die Gedanken eines =Thomasius= bei den +Rechtsgelehrten und in der Gesetzgebung zur Geltung kamen. Der Professor +der Rechte =Augustin v. Leyser= (zu Helmstädt und Wittenberg, [+]1752) +theilt in seinem voluminösen Werk =Meditationes ad Pandectas spec.= 608, +Nr. 19 Folgendes mit: Das Collegium der Helmstädter Rechtsgelehrten hatte +im Monat Februar 1714 einen frechen und des Raubes beinahe überführten, +selbigen aber leugnenden Dieb zur Folter verurtheilt, welcher, auf diese +geworfen, kein Zeichen von Empfindung gab und endlich gar sanft +eingeschlafen war. Der so getäuschte Richter schickte die Akten nach +Helmstädt zurück und fragte an, was ferner zu thun sei. Wir beratheten uns +lange und zweifelten, was für ein Gutachten zu geben sei. Zwar war die +Sache nicht neu, sondern hatte sich oft vorher zugetragen und trägt sich +auch heute hier und da zu. =Schurigius= erzählt in der Spermatologie +Kap. VII. S. 327, dass ein Verbrecher Pillen verschluckt und nachher sogar +in dem sogenannten höchsten Grade der Tortur, obwohl einigemal selbigem +unterworfen, nichts gestanden habe. Auch lasen wir Verschiedenes, was +=Damhouderus=, =Carpzov=, =Brunnemann= u. A. an Mitteln angegeben haben, +und es erschien unter Allem das Abscheeren der Haare über dem ganzen Leibe +als das unschuldigste. Einer zwar von unseren Amtsgenossen war dagegen und +wendete ein, dass ein solches Gutachten, das keineswegs in der gesunden +Vernunft gegründet sei, nach dem Aberwitz alter Weiber schmecke, und der +guten Sitte sowie der Klugheit zuwider sein würde[257]. Die tägliche +Erfahrung lehrt jedoch, dass viele Dinge in Gebrauch sind, deren Ursache +nicht angegeben werden kann, und welche dennoch einen glücklichen Erfolg +haben. Diesem nach antworteten wir, wie folgt: »dass Inquisit zuförderst +durch Abnehmung der Haare und andere zulässige Mittel, =welche die +Scharfrichter angeben= werden (!) zur Empfindlichkeit zu bringen, +nachgehends die Tortur auf die im vorigen Urtheil vorgeschriebene Art an +ihm wieder von Neuem anzufangen und zu vollstrecken sei. Von Rechts Wegen.« + +Wir hören hier also die Juristen-Fakultät zu Helmstädt im Jahr 1714 (mit +dem Gutachten der Tübinger Juristen-Fakultät von 1713 ganz übereinstimmend) +sich gutachtlich so aussprechen, dass sie dabei von dem alten Aberglauben +und von den juristischen Vertretern desselben aus früherer Zeit vollständig +abhängig und beherrscht erscheint. Daher kann es nicht allzusehr auffallen, +wenn ein Jahrzehent später der Professor der Rechte =Joh. Gottlieb +Heineccius= zu Halle ([+]1741) in seinen Elementa iuris civilis secundum +ordinum institutionum (Lib. IV. Tit. 18, §. 1358) schlankweg lehrt: +»Zauberer, welche durch Gemurmel und Zauberformeln Schaden angerichtet +haben, werden mit dem Schwerte hingerichtet, diejenigen aber, welche +ausdrücklich ein Bündniss mit dem Teufel eingegangen sind, werden lebendig +verbrannt.« Doch setzt er hinzu: »Der Richter muss aber, wenn in irgend +einer, so gewiss in dieser mit so vielen Irrthümern der Menge verflochtenen +Sache nicht zu leichtgläubig sein«[258]. Derartige Aeusserungen konnte man +aus dem Munde von Auctoritäten der Rechtswissenschaft sogar noch kurz vor +der Mitte des achtzehnten Jahrhunderts hören, bis es endlich der Direktor +der Universität zu Frankfurt a. O. Jos. Sam. Friedr. =Böhmer= 1758 in +seinen Bemerkungen zu Carpzov's Schriften der Welt verkünden konnte, dass +das Licht der Vernunft obgesiegt habe und der Hexenglaube der Verachtung +preisgegeben sei[259]. + +Die Stellung der neueren evangelischen Theologie zu Teufels- und +Hexenglauben entschied sich damals in der lebhaften Diskussion, die über +die Dämonischen zur Zeit Christi geführt ward. Noch im achtzehnten +Jahrhundert erschien eine Reihe von Schriften (=Hermann=, de +#daimoniphomenois#, Wittenb. 1738; =Gronau=, de daemoniacis, Bremen 1743; +=Zeibich=, Beweis, dass die Besessenen nicht natürliche Kranke gewesen, +Schleitz, 1776 u. A.), in welchen der Versuch gemacht wurde, die +traditionelle Meinung, dass die Dämonischen wirklich von Teufeln und +Dämonen Besessene gewesen wären, neu zu stützen, bis =Semler= in Halle im +Jahr 1760 mit seiner epochemachenden Abhandlung =De Daemoniacis, quorum in +Nov. Test. fit mentio= hervortrat, der die Dämonischen als physisch +Leidende hinstellte, -- weil eine andere Auffassung derselben gar nicht +möglich sei -- worauf alsbald eine Reihe von Schriftstellern auftrat +(=Gruner=, de daemoniacis, Jena, 1775; =Farmar=, Versuch über die +Dämonischen, Bremen, 1776; =Cäsar=, Bedenken von den Besessenen, München, +1790; =Kirchner=, Dämonologie der Hebräer, Erlangen, 1798 =u. A=.), welche +den Dämonenglauben aus der Theologie der Zeit vollständig verscheuchten. + +Die ersten erfreulichen Wirkungen seiner Thätigkeit sah Thomasius im +=preussischen Staate=. Friedrich I. zog schon 1701 einen märkischen +Gerichtsherrn wegen einer Hinrichtung zur Rechenschaft[260] und beschränkte +1706 die Hexenprozesse in Pommern[261]. + +=Sächsische= Behörden beschäftigten sich noch 1715 mit der Frage, ob der +unter besonderen Umständen erfolgte Tod zweier Bauern, die mit einem +Studenten einen Schatz heben wollten, dem Teufel zuzuschreiben sei oder +nicht. Die Akten wurden zuletzt nach Leipzig geschickt, wo die +theologische, die juristische und die medizinische Fakultät einstimmig +erklärten, dass der Tod auf natürliche Weise erfolgt sei[262]. + +In =Frankreich= hatte es der einsichtsvolle Oratorianer =Nicole +Malebranche= (1638 [+]1715) seinen Zeitgenossen von den Prinzipien der +Cartesianischen Philosophie aus klar gemacht, dass neben der Allwirksamkeit +Gottes ein teuflisches Hexenwerk gar nicht zu denken sei. Er hatte auch +darauf hingewiesen, dass seitdem einige Parlamente die Hexenverbrennungen +eingestellt, in deren Bezirken die Hexen seltener geworden wären, was ihm +Veranlassung gegeben in der allmählichen und allgemeinen Verbreitung des +Hexenglaubens, namentlich der Lykanthropie, die ansteckende Macht der +Einbildungskraft nachzuweisen. Späterhin fand die Stellung der öffentlichen +Meinung in Frankreich zu den Hexenprozessen in der spöttischen Bemerkung +=Voltaires= Ausdruck, dass, seitdem es in Frankreich Philosophen gebe, die +Hexen zu verschwinden beginnen. Im Jahr 1672 wies daher =Colbert= die +Magistrate an, Klagen auf Zauberei nicht mehr anzunehmen und verwandelte in +einer Anzahl von Fällen die Todesstrafe in Verbannung. Allerdings eiferten +die Klerikalen theilweise noch immer für die Ausrottung des +Teufelswerks[263] und selbst das Parlament zu Rouen stellte in einer an den +König gerichteten Adresse demselben vor, dass die den Unholden gewährte +Schonung gegen Gottes Wort und gegen alle Ueberlieferungen der Kirche +sei[264]. Allein die Verfolgung und Verbrennung der Hexen wurde doch immer +seltener. + +=Schweden= -- welches im dreissigjährigen Kriege von Deutschland angesteckt +worden war, -- war bald nach dem Prozesse von Mora zur Besonnenheit +zurückgekehrt und hatte gesetzliche Beschränkungen der Hexenverfolgung +gegeben; die Todesstrafe hob es jedoch erst 1779 ausdrücklich auf, nachdem +sie längst nicht mehr zur Anwendung gekommen war[265]. + +=Holland= war von dem Hexenwahn längst frei; dass seine Stadtwage zu +Oudewater noch zuweilen gebraucht wurde, geschah nur in Folge einer +wohlthätigen Accommodation, welche den Angeklagten des Auslands zu Gute +kam. + +In =England= hatte sich zuerst in den literarischen Arbeiten des Sir +=Thomas Browne= das Aufdämmern einer von dem traditionellen Aberglauben +sich abwendenden Zeit bemerklich gemacht. Derselbe Thomas Browne nämlich, +welcher um 1633 seine Apologie des Aberglaubens unter dem Titel einer +=Religio medici= geschrieben, hatte schon zwölf oder dreizehn Jahre später +eine Schrift über »=gemeine und weitverbreitete Irrthümer=«[266] +veröffentlicht, worin er (wenigstens indirekt) dem Hexenglauben geradezu +allen Boden entzog. Indessen willigte doch Browne selbst noch 1664 in die +Hinrichtung von Hexen ein, und noch im folgenden Jahrzehent erschien in +England das Volksbewusstsein von dem Glauben an Hexerei vollständig +umnachtet. Namentlich war dieses in =Schottland= der Fall. Es gab kein +protestantisches Volk, das in dieser Beziehung der katholischen Nation +Spaniens so ähnlich war als das schottische[267]. Aber rasch machte auch +hier die Aufklärung des folgenden Jahrhunderts der Herrschaft des +Aberglaubens ein Ende. Im Jahr 1690 übergab der gefeierte =Richard Baxter= +die von dem gelehrten und glaubenseifrigen Prediger =Cotton Mather= +([+]1728) verfasste Geschichte der ältesten Hexenprozesse in Massachusetts +dem englischen Publikum mit dem im Vorwort ausgesprochenen Bemerken, »der +Mensch müsse ein sehr verstockter Sadducäer sein, welcher ihr keinen +Glauben schenke«, und im folgenden Jahre 1691 stellte Baxter zur +Rechtfertigung des Glaubens an Zauberei in einer eigenen Schrift über »=die +Gewissheit der Geisterwelt=,« eine grandiose Zahl von Berichten über +entdeckte Zauberer und Hexen zusammen. Von da bis zum Jahre 1718 (wo +=Hutchinson= sein Buch schrieb,) erschienen in England nicht weniger als +fünfundzwanzig Schriften zur Vertheidigung des Hexenglaubens; aber dennoch +war derselbe im genannten Jahre vom Glauben fast aller Gebildeten in +England verlassen. -- Ein (letzter) Hexenprozess war gleichwohl noch 1712 +gegen eine gewisse Johanna Wenham in Herfordshire vorgekommen. Allein aus +dem ganzen Verfahren war zu ersehen, dass man zur Hexenverfolgung nicht +mehr den früheren Muth hatte. Der Richter, der an die Hexerei nicht recht +glaubte, hielt sogar eine Ansprache an die Geschworenen, welche die +Entlastung der Angeklagten bezweckte, und behandelte den Ortspfarrer, der +auf seinen Eid erklärte, dass dieselbe eine Hexe sei, mit auffallender +Missachtung. Nun sprachen allerdings die Geschworenen über die Angeklagte +ihr »Schuldig« aus; allein der Richter setzte es doch durch, dass das +Urtheil gemildert ward. -- Dieses Vorkommniss hatte einen lebhaften +Schriftenwechsel zur Folge, in welchem die bei dem Prozesse betheiligt +gewesenen Geistlichen feierlichst erklärten, dass die Verurtheilte eine +Hexe sei und dass das Verfahren des Richters eine Rüge verdiene[268]. +Allein die Zeit der Hexenprozesse war doch nunmehr abgelaufen. -- In +=Schottland= erfolgte die letzte Hinrichtung im Jahr 1722[269]. -- Kurz +nachher, 1736, wurde das Statut Jakobs I. durch eine Parlamentsakte +förmlich aufgehoben, nachdem kurz zuvor der Pöbel noch ein altes +Mütterchen in der Wasserprobe umgebracht hatte[270]. + +In =Polen= verbot der Reichstag von 1776 alle Prozesse auf Zauberei[271]. + +Im neunzehnten Jahrhundert war in Europa nur noch Ein Hexengesetz übrig, +nämlich das =irländische= Statut. Dieses ist erst im Jahr 1821 aufgehoben +worden[272]. + +Dem Beispiele =Preussens= ahmte auch das übrige protestantische Deutschland +mehr oder weniger bereitwillig nach. Wer von Bekker und Thomasius nicht +gleich Anfangs überzeugt worden war, der schrie eine Zeitlang, bis er +entweder zu ihrer Fahne überging, oder wenigstens der immer mächtiger +werdenden Stimme der Vernunft gegenüber verstummte. So starb die alte +Generation ab, mit ihr der Glaube und mit dem Glauben auch die Praxis des +Hexenprozesses, wenn gleich noch der Buchstabe im Strafcodex blieb. Bis auf +die jüngste Zeit herab hat dieser Buchstabe, als Artikel 109 der Carolina, +im gemeinen deutschen Strafrecht unschädlich fortgelebt, und man sollte +ihn, in Quadratklammern eingefasst, in die neuen Strafbücher mit +hinübernehmen, als ein Denkzeichen, dass für den Richter einer künftigen +Zeit die Aufgabe sich wiederholen könnte, die der Richter des achtzehnten +Jahrhunderts gelöst hat, nämlich da, wo der Gesetzgeber hinter dem Geist +der Zeit zurückbleibt, den Buchstaben stehen zu lassen und mit dem Genius +der Humanität fortzuschreiten. + +Merkwürdig aber ist's, wie mit der Ausübung auch die Erinnerung so bald +verloren ging. Wo in der Folge ein gelehrter Jurist über die Zauberei +spricht, da kann man eines gesunden Urtheils, aber selten einer völlig +richtigen Auffassung des Historischen gewiss sein. Die Sache war schnell +zur halbbekannten Antiquität geworden. Schon =Böhmer=, welcher der Zeit +noch so nahe stand, irrt z. B. in der Behauptung, dass ein Concubitus des +Teufels mit einem =Manne= nirgends erwähnt werde[273]. =Meister=, der um +ein halbes Jahrhundert später schrieb, lässt unter den wesentlichen +Attributen der Zauberer den Tanz auf dem =Blocksberge= allzusehr +hervortreten, -- als wenn die alten Kriminalisten und Prozessakten nicht +noch tausend andere Lokalitäten kennten, -- und macht die Hexen zu Incuben +und Succuben, da sie doch nicht solche =sind=, sondern nur mit denselben +=zu thun haben=[274]. + + +FUSSNOTEN: + +[240] Vgl. _Karl Biedermann_, Deutschland im 18. Jahrh. Leipz. 1858, B. II. +S. 355-391 und _Dernburg_, Thomasius und die Stiftung der Universität +Halle; Halle, 1865. + +[241] Oeuvres, Tom. I. p. 367. + +[242] Theses inaugurales de crimine magiae, quas in Academia regia +Fridericiana praeside D. _Ch. Thomasio_ -- -- -- solemni eruditorum +disquisitioni submittit M. _Joannes Reiche_, 12. d. Novembr. 1701. Halae +Magdeb. -- Ueber die wahre Auctorschaft s. _Hauber_ Bibl. mag. Bd. II. +S. 308 f. -- 1704 gab Reiche selbst in seinem »Ferneren Unfug der Zauberei« +eine deutsche Uebersetzung dieser Thesen unter dem Titel: »Herrn D. _Chr. +Thomasii_ kurze Lehrsätze von dem Laster der Zauberei, nach dem wahren +Verstande des lateinischen Exemplars in's Teutsche übersetzet etc.« -- Eine +andere deutsche Uebersetzung erschien 1706 unter dem Titel: »_Christ. +Thomasii_, Kurtze Lehr-Sätze von dem Laster der Zauberey, aus dem +Lateinischen ins Deutche übersetzet und mit des Authoris Vertheidigung +vermehrt.« + +[243] In diesem Sinne spricht sich Thomasius auch siebenzehn Jahre später +aus. S. seine Vorrede zur Uebersetzung des =Webster= S. 37. + +[244] _Theophil Spizelius_, ein geborener Steyermärker, Senior des +geistlichen Ministeriums zu Augsburg, [+]1691. + +[245] Gründliche Abfertigung der unpartheyischen Gedancken eines +ungenandten Auctoris, die er von der Lehre de crimine magiae des +hochberühmten Herrn D. Christiani Thomasii neulichst herausgegeben, +gestellet von _Hieronymo a Sancta Fide_. Frankf. 1703. + +[246] Z. B. _Petri Goldschmidt's_ (Pastors zu Starup) Verworfener Hexen- +und Zauber-Advokat, d. i. wohlgegründete Vernichtung des thörichten +Vorhabens Herrn Christiani Thomasii, J. U. D. et Prof. Halens., und aller +derer, welche durch ihre superklugen Phantasiegrillen dem teufelischen +Hexengeschmeiss das Wort reden wollen, in dem gegen dieselben aus dem +unwidersprechlichen göttlichen Worte und der täglich lehrenden Erfahrung +das Gegentheil zur Genüge angewiesen und bestätigt wird, dass in der That +eine teufelische Hexerei und Zauberei sei und dannenhero eine christliche +Obrigkeit gehalten, diese abgesagten Feinde Gottes, schadenfrohe Menschen- +und Viehmörder aus der christlichen Gemeinde zu schaffen und dieselben zur +wohlverdienten Strafe zu ziehen. 1705. + +[247] Z. B. in der Erinnerung wegen der künftigen Winterlektionen 1702. +Hier räumt er ein, dass es verborgene Mittel zur Beschädigung von Menschen +und Thieren, auch Krankheiten gebe, die muthmasslich vom Teufel herkommen, +bekämpft jedoch von neuem die sichtbaren Erscheinungen des Teufels und +dessen Verkehr mit den Menschen. + +[248] Erster Band Halle 1703, zweiter B. 1704. + +[249] S. oben. Halle 1719. + +[250] _John Wagstaff_ gründlich ausgeführte Materie von der Hexerei. +Deutsch, Halle 1711. + +[251] _Franz Hutchinson's_ historischer Versuch von der Hexerei etc. +Deutsch von _Th. Arnold_, mit einer Vorrede von Thomasius. Leipzig 1726. -- +Das Buch hat in Beziehung auf Begebenheiten in England vieles Interessante, +sonst aber viele Ungenauigkeiten und chronologische Verstösse. + +[252] =Disputatio juris canonici de origine et progressu processus +inquisitorii contra sagas=, quam .... praeside _Chr. Thomasio_ .... examini +subjicit _J. P. Ipsen_. Hal. 1712. In demselben Jahre besorgte die +Renger'sche Buchhandlung eine Uebersetzung. -- Auch von dieser Abhandlung +ist _Thomasius_ selbst der Verfasser. S. seine Vorrede zur Uebersetzung des +Webster, S. 18. + +[253] Auch gegen den Gebrauch der Folter ist _Thomasius_ aufgetreten, indem +er einen seiner Schüler »über die Nothwendigkeit, die Folter aus den +christlichen Gerichtshöfen zu entfernen«, disputiren liess. Allein mit +Unrecht ist Thomasius als unbedingter Gegner der Folter bezeichnet worden. +_Biedermann_ macht in der Schrift »Deutschland im achtzehnten Jahrhundert« +B. II. S. 382 auf einen an eben diesen Schüler gerichteten und auf die +erwähnte Disputation bezüglichen Brief aufmerksam (abgedruckt in den +Programmata Thomas. p. 576), worin er zwar dessen Vorhaben nicht +missbilligt, aber doch das Bedenken äussert, dass es nicht rathsam sein +dürfte, den Lenkern christlicher Staaten die Nachahmung der Engländer und +anderer Völker in Abschaffung der Folter schlechthin anzuempfehlen, -- weil +es zweifelhaft sei, ob nicht, so lange es noch so viele andere Missstände +in der Rechtspflege gebe, die plötzliche Abschaffung der Folter grössere +Nachtheile haben möchte als ihre Beibehaltung. + +[254] S. Vorrede zum Webster, S. 19. + +[255] _Hertii_ Consilia et responsa. Francof. 1729. + +[256] Consilia _Michaelis Grassi_, in den Consil. Juridicorum Tubingensium. +Tom. V. p. 705 f. ed. 1733. + +[257] _J. A. Scholtz_, Ueber den Glauben an Zauberei in den +letztverflossenen vier Jahrhunderten (Breslau, 1830,) S. 115. + +[258] _Scholtz_, S. 118. + +[259] _Scholtz_, S. 119. + +[260] Auf den Münchow'schen Gütern in der Uckermark war nämlich ein +fünfzehnjähriges Mädchen wegen fleischlicher Vermischung mit dem Teufel +enthauptet worden, und zwar =nach einem von der Universität Greifswald +eingeholten Erkenntnisse=. Eine Revision der Akten ergab, dass weder die +nöthigen Zeugen verhört, noch die Angeklagte ordnungsmässig vertheidigt +worden war. Nach dem Gutachten des Hoffiskals hätte diese, als eine mit +Melancholie behaftete Person, dem Arzte übergeben werden sollen. Die Sache +blieb übrigens auf sich beruhen, weil der Gutsherr sich damit +entschuldigte, dass er während des Falles gerade abwesend gewesen sei, auch +keine jura verstehe. Märk. Forschungen I, S. 261. + +[261] Märkische Forschungen, I. S. 264. + +[262] _Thomasius_ in der Vorrede zu Webster. S. 32. + +[263] Siehe den folgenden Abschnitt. + +[264] _Garinet_, S. 337. 344. + +[265] _Horst_, Z. B. Bd. IV. S. 367. + +[266] Inquiries into vulgar and common errors, 1646 (Works of Sir Th. +Browne, II. S. 163.) + +[267] _Buckle_, Geschichte der Civilisation in England, II. S. 152 ff. und +357 ff. + +[268] _Hartpole Lecky_, S. 93-95. + +[269] So berichtet _Hugo Arnots_ Collection of criminal trials in Scotland +(Edinb. 1785), (auch _Hartpole Lecky_, S. 105), über den letzten +Hexenprozess in Schottland im Jahr 1722, doch wurde in ihm nicht auf den +Feuertod erkannt. Zum letzten Male waren hier 1697 (sieben) Hexen zum +Scheiterhaufen verurtheilt. Indessen wird nicht berichtet, ob das Urtheil +zur Vollziehung kam. + +[270] _W. Scott_, Br. über Däm. Th. II. S. 112. Die Akte selbst ist +abgedruckt bei _Hauber_, Bibl. mag. Th. II. S. 3. + +[271] _Wachsmuth_, Zeitalter der Revolution, I. S. 132. + +[272] _Hartpole Lecky_, S. 36, Anmerk. + +[273] Jus ecclesiasticum Protestantium. Hal. 1733. pag. 469. + +[274] Principia juris criminalis Germaniae communis. Gotting. 1780. §. 467. + + + + + SECHSUNDZWANZIGSTES KAPITEL. + + Hexenprozesse des achtzehnten Jahrhunderts. Aufhören der + gerichtlichen Verfolgungen. + + +Derjenige deutsche Staat, der in der Person seines Monarchen sich zuerst +mit klarer Einsicht in die Tollheit des Glaubens an Hexerei erhob, um der +Hexenverfolgung ein Ende und die deutsche Nation von dem Fluche des +heidnischen Dämonismus, den einst das Papstthum über sie gebracht hatte, +wieder frei zu machen, war =Preussen=[275]. + +Kurz nach seiner Thronbesteigung erliess hier nämlich König =Friedrich +Wilhelm= I. unter dem 13. Dezember 1714 ein von dem Minister =v. Plotho= +ausgearbeitetes Mandat, welches das Ende der Hexenverfolgung zwar nicht +sofort herbeiführte, aber doch ankündigte. Der König erklärte in demselben, +dass unter den im Kriminalprozess überhaupt wahrnehmbaren Missständen einer +der gefährlichsten in den Hexenprozessen hervortrete, indem hier nicht +immer mit der nöthigen Vorsicht verfahren, sondern oft auf ganz unsichere +Indizien hin vorgegangen, darüber auch gar Mancher ganz unschuldig auf die +Folter, durch diese um Gesundheit und Leben und auf das Land eine grosse +Blutschuld gebracht werde. Er wolle daher die Prozesse in Hexensachen +verbessern und so einrichten lassen, dass dergleichen übele Folgen aus +denselben nicht entstehen könnten. Inzwischen aber, bis es dazu gekommen +sein würde, sollten alle Urtheile in Hexensachen, bei denen es sich um +Anwendung der scharfen Frage oder gar um Verhängung der Todesstrafe +handele, ihm selbst zur Confirmirung vorgelegt werden. Auch wünsche er, +dass ihm die Kriminalkollegien, Fakultäten und Schöffenstühle ihre Gedanken +wegen der Hexenprozesse überhaupt gutachtlich vorlegen möchten, wobei es +ihm zu besonderem, gnädigsten Gefallen gereichen werde, wenn Jemand zur +Verbesserung des bisherigen Verfahrens etwas beitrage. Schliesslich wurde +befohlen, alle noch vorhandenen Brandpfähle, an denen Hexen gebrannt worden +wären, sofort zu beseitigen. + +Seitdem hörten zwar in Preussen die Hexenprozesse nicht sofort auf, aber es +konnte doch keine Hexe mehr verbrannt werden, und der König wollte, dass +von Hexen und Hexenverfolgung in seinem Lande nicht mehr die Rede sei. Die +beiden letzten Hexenprozesse kamen hier in den Jahren 1721 und 1728 vor. Im +erstgenannten Jahre wurde eine Schuhmachersfrau zu Nauen der Hexerei +beschuldigt, weil sie an eine andere Frau Butter verkauft hatte, die über +Nacht Kuhdreck geworden wäre, worauf der Magistrat zu Nauen einen Prozess +einleitete. Das Kriminalkollegium erkannte indessen, mit dem corpus delicti +habe es nicht seine volle Richtigkeit, weil es möglich sei, dass Jemand aus +Muthwillen Kuhdreck statt der Butter hingesetzt habe. Auch seien die nach +Art. 32 und 44 der Carolina zur Anklage auf Zauberei erforderlichen +Indizien nicht vorhanden, so dass also eine Inquisition nicht stattfinden +könne. -- Eigenhändig schrieb der König unter dieses Erkenntniss die Worte: +»=Soll abolirt sein.=« Zugleich wurde aber dem Magistrat zu Nauen dafür, +dass er den Prozess veranlasst habe, ein Verweis ertheilt, =weil der König +durchgehends alle Hexenprozesse verboten habe=. + +Nichtsdestoweniger konnte es in Berlin noch im Jahr 1728 vorkommen, dass +ein geistesschwaches oder geisteskrankes Mädchen von zweiundzwanzig Jahren, +welches sich hatte erhängen wollen, nach Anleitung der in dem Malleus +maleficarum gegebenen Gesichtspunkte in Betrachtung genommen wurde. +Dieselbe hatte ausgesagt, dass sie einst am Wedding einem Herrn in blauem +Rock und gestickter Weste begegnet sei, der ihr damals Geld geschenkt habe. +Späterhin habe sie ihn an der langen Brücke wieder angetroffen, vonwo er +sie nach dem Wedding geführt habe. Hier habe ihr der unbekannte Herr +eröffnet, dass er der Teufel sei und habe an sie zugleich das Ansinnen +gestellt, dass sie ein mit drei Buchstaben beschriebenes Billet +unterzeichnen sollte. Hernach habe der Teufel ihr so in die Finger +gedrückt, dass das Blut hervorgetreten sei, und seitdem verfolge sie der +Teufel unablässig. Derselbe sei auch schuld daran, dass sie sich habe +erhängen wollen. Das mit drei rothen Buchstaben beschriebene Billet zu den +Akten gebend bemerkte sie, dass sie dem Teufel ein anderes, von ihr mit +ihrem eigenen Blute beschriebenes Billet ausgestellt habe. Bei dem +Schreiben habe ihr der Teufel die Hand geführt. Ein Geistlicher und ein +Arzt besuchten das Mädchen im Gefängniss, wo dasselbe im Gebet oft +entsetzliche Paroxismen bekam. In dem Erkenntniss des Kriminalkollegiums zu +Berlin vom 10. Dezember 1728 heisst es, es habe das Ansehen, als sei +Inquisitin wegen des Bündnisses mit dem Teufel mit dem Feuer oder doch mit +dem Schwert zu strafen, zumal sie (wie es heisst) darauf los gehurt habe. +Weil sie aber lange Zeit mit schwerer Noth und Melancholie behaftet +gewesen, so könne der Gedanke des Teufelsbunds möglicherweise auch Effekt +ihrer Schwermüthigkeit sein, zumal die desshalb von ihr erzählten Umstände +unwahrscheinlich, ja ungereimt seien, so dass man auf Verstandesverrückung +schliessen müsse. Daher könne Inquisitin nicht als eine Person, die sich +wirklich zu ihrer und anderer Leute Schaden dem Teufel ergeben habe, +angesehen und also auch nicht am Leben bestraft werden. Damit sie aber +durch ein liederliches Leben und versuchten Selbstmord nicht ferner in des +Satans Wegen sich verstricken könne, sei sie lebenslänglich in das +Spinnhaus zu Spandau zu bringen und zu leidlicher Arbeit anzuhalten, ihr +auch dort leibliche Arznei und geistlicher Zuspruch zu ertheilen, von +Rechtswegen. -- Der König bestätigte dieses Erkenntniss, =mit welchem die +Geschichte der Hexenprozesse in Preussen zu Ende ging=[276]. + +Das übrige =protestantische= Deutschland folgte dem Vorgange Preussens +alsbald nach, indem hier in den ersten Dezennien des Jahrhunderts die +Hexenprozesse gänzlich aufhörten, z. B. in Hessen-Kassel im Jahr 1711. + +Anders aber war es im =katholischen= Deutschland. + +In =Oesterreich= machte die Staatsregierung sogar noch im Jahr 1707 den +Versuch, der erlahmenden und absterbenden Hexenverfolgung noch einmal auf +dem Wege der Gesetzgebung neues Leben einzuhauchen. Die hierher gehörigen +Paragraphen der peinlichen Gerichtsordnung =Joseph's= I. für =Böhmen=, +=Mähren= und =Schlesien= athmen noch ganz den Geist des Hexenhammers[277]. + +»Art. XIX. §. 3. Die Zauberey (worunter auch Wahrsagen, Aberglauben, +Topfeingraben, Schlösser an Bäume verschliessen, solche in Brunnen oder +Wasser werfen, Schüssen, Knipfen etc. gezogen werden), ist eine mit +ausdrücklich oder heimlich bedungener Hülff des Teufels begangene Unthat. + +»Auf wahrhaffte Zauberey, sie geschehe mit ausdrücklich- oder verstandener +Verbündnus gegen den bösen Feind, dardurch denen Leuten, Viehe oder +Früchten der Erde Schaden zugefüget wird, oder auf diejenige, welche neben +Verläugnung des christlichen Glaubens sich dem bösen Feind ergeben, mit +demselben umgangen, oder sich unzüchtig vermischet, wann sie auch sonsten +durch Zauberey niemand Schaden zugefüget hätten, gehört die Straff des +Feuers, obschon solche, aus erheblichen Ursachen, und wann Inquisitus oder +Inquisita dazu gekommen, jung an Jahren, einfältig, in der Wahrheit +bussfertig, oder der Schaden nicht so gross, mit vorhergehender Enthaubtung +gelindert, und nur der Cörper verbrennet werden kann; Hingegen + +Die Wahrsager, aberglaubische Seegen-Sprecher und Bock-Reiter, welche, ohne +ausdrückliche Verbündnus mit dem bösen Feind, dieses verüben, mögen, nach +Erheblichkeit des Verbrechens zum Schwerdt, jedoch nicht ohne Unterscheid, +sondern nur wann solches durch des bösen Feindes Hülff wissentlich +beschehete, sondern aber zu einer Extra-Ordinari Straff verurtheilet, oder +wann der Schaden und Umstände nicht gar gross, nach abgelegtem Eyd und +öffentlicher Absagung, derley Unthaten nicht mehr zu verüben, mit einem +gantzen oder halben Schilling belegt, und zugleich des Lands auf ewig +verwiesen, oder, Falls sie unterthänig wären, oder andere wichtige Ursachen +solches erforderten, mit einem zwey auch drey jährigen opere publico und +eben also diejenigen, welche sich bey derley bösen und so bekandten Leuten +Raths erholen, bestraffet werden. + +»Und obgleich in vollständiger Zauberey, wegen Grösse des Lasters kein +lindernder Umstand kan erfunden werden, so seynd doch genugsame Ursachen, +warum die Straffe zu verschärffen seye, besonders wofern zu der Zauberey +annoch eine Gotteslästerliche That, als Missbrauch heiliger Hostie, oder +anderer Gott geheiligten Sachen zugesetzet wird.« + +Art. XIII. §. 4 werden als Indizien aufgeführt: »Aberglaubische +Gesundheitsmittel, Schaden, so allzeit in Gegenwart des Inquisiten +beschehen, und niemal in dessen Abwesenheit, bei ihm oder ihr gefundene +verdächtig- oder verbothene Bücher, Spiegel, Verbündnus mit dem bösen +Feinde, mit ungewöhnlichen Ziffern, oder Zeichen, mit oder ohne Blut +geschriebene Zettel, Todten-Bein, an des Inquisiten Leib unschmertzhafft +befundene Merck-Mahle, und sonsten zur Zauberey gebräuchliche Sachen, +gedrohter und erfolgter nicht allerdings natürlicher Schaden, +übernatürliche Wissenschafft zukünftiger oder unbegreiflicher Dinge, von +schlechten Leuten angemasste Wahrsagerey, etwas besonders vor anderen, zum +Gleichnuss: Wann ihre Felder grünen, deren andern dürren, ihr Vieh nutzbar, +anderer verdorben etc. etc. Wann die in Verdacht gekommene Person, andere +Leute die Zauberei zu lehren, sich anerbothen, Menschlich unbegreiffliche +Thaten würcket, in der Lufft herumfahret, u. s. w.« + +In =einem= wichtigen Punkte hat indessen die Erfahrung den Gesetzgeber zur +Vorsicht bestimmt. Er will »auf die Aussagung der Complicum allein, sie +seye beschaffen, wie sie immer wolle, wegen so vielfältig unterloffenen +Betrugs, und durch List des Satans angespunnenen Unwahrheit, nicht +alsogleich weder die Tortur vorzunehmen, weder zur Straffe zu schreiten, +zulassen.« (Art. XIII. §. 29.) + +In den Landen der österreichischen Monarchie hatte daher die +Hexenverfolgung einstweilen noch immer ihren Fortgang, nur dass die +Prozesse und Justifizirungen jetzt seltener vorkamen als früher. Auch wurde +jetzt häufiger auf Hinrichtung mit dem Schwert als auf lebendige +Verbrennung erkannt. So wurden in den Jahren 1716 und 1717 im Fürstenthum +Trient, nicht weit von Roveredo, zwei Personen, Maria Bertoletti und +Domenica Pedrotti als Hexen mit dem Schwert vom Leben zum Tod geführt, und +ihre Leiber wurden zu Asche verbrannt: Mehrere Andere würden dasselbe +Schicksal gehabt haben, wenn sie nicht im Kerker gestorben wären. Im Jahr +1728 starb in einem benachbarten Orte eine Frauensperson, Maddalena +Tedeschi, im Gefängniss, die wegen Hexerei zu lebenslänglicher Haft +verurtheilt worden war[278]. Indessen kamen damals auch noch Hexenprozesse +ganz in altüblicher Weise vor. Am 23. Juli 1728 wurden zu Szegedin sechs +Hexenmeister (unter denen auch der vorjährige Stadtrichter, ein Greis von +sechsundachtzig Jahren war,) und sieben Hexen, nach gemachter Wasserprobe +(in der sie wie »Pantoffelholz« geschwommen haben sollen) und nach +geschehener Wagprobe (in welcher ein grosses, dickes Weib nicht mehr als +anderthalb Loth wog,) auf drei Scheiterhaufen an der Theis lebendig +verbrannt. Nur Eine Frauensperson wurde vorher geköpft. Unter den +hingerichteten Weibern befand sich auch eine Hebamme, welche über +zweitausend Kinder in des Teufels Namen getauft haben sollte. Ein +Schusterjunge, der über Szegedins Weinberge »grausam starkes« Hagelwetter +gebracht hatte und durch einen anderen Jungen verrathen wurde, hatte die +Rotte angegeben[279]. Hernach, im Jahr 1730, wurde noch ein dicker +Stadtrichter verbrannt, unter dem Vorwande, dass er nur einige Quentlein +gewogen habe[280]. Im Jahr 1739 machte man mit Hexen um Arad die +Wasserprobe, und 1744 wurden in Karpfen drei Hexen verbrannt[281]. Auch +noch 1746 kam zu Mühlbach im Sachsenlande ein Hexenprozess vor, in welchem +drei Glieder Einer Familie verbrannt wurden. Seitdem hörte die +Hexenverfolgung hier auf. Ein schreckliches Drama spielte sich dagegen in +dem benachbarten =Maros Vasarheli= noch im Jahr 1752 ab. Eine alte Frau, +die Hebamme Farkas, welche der Magistratsdirektor des Orts der Hexerei +angeklagt hatte, wurde nämlich hier, noch ganz in altüblicher Weise der +Wasserprobe unterworfen, dann, weil man ihre Mitschuldigen erfahren wollte, +gefoltert, und schliesslich hingerichtet[282]. + +Erst unter =Maria Theresia= wurde die neue, peinliche Halsgerichtsordnung +von 1707 ausser Wirksamkeit gesetzt. Bis dahin galt jedoch in Oesterreich +und in anderen katholischen Landen Deutschlands der Glaube an die +Thatsächlichkeit der Hexerei ebenso als kirchlich-orthodox, wie die +Verfolgung der Hexerei als vollkommen zu Recht bestehend angesehen ward. +Allein indem man prinzipmässig das bisherige Verfahren gegen Zauberer und +Hexen aufrecht hielt, so zeigte es sich doch alsbald, dass die +Herzhaftigkeit, mit der die Gerichte und Obrigkeiten ehedem auf Tod durch +Feuer und Schwert u. dgl. erkannt hatten, dem jüngeren Geschlechte verloren +gegangen war. Es zeigte sich dieses insbesondere an dem letzten (oder einem +der letzten) Hexenprozesse, der im geistlichen Fürstenthum =Salzburg= im +Jahr 1717 vorkam[283]. Derselbe war durch folgendes Vorkommniss veranlasst: +In den Jahren 1715-1717 wurden im Pflegegerichte Moosham sehr viele Rinder, +Füllen, Schafe, Ziegen, Schweine, Hirsche und anderes Wild auf der Weide +und in den Wäldern von Wölfen niedergerissen. Zwar stellte man wiederholt +Jagden auf die Wölfe an, aber geschossen wurde keiner. Diess erregte den +Verdacht der durch die Wölfe geschädigten Gemeinden um so mehr, als gerade +damals der zu Moosham inhaftirte Bäckerlippl aus freiem Antriebe gestand, +dass ihn der mittlerweile verstorbene Betteltoni mit einer schwarzen Salbe +angeschmiert habe, wodurch er sofort zu einem Wolfe geworden sei. Als +solcher habe er mit Ruepp Gell, vulgo Perger genannt, und Anderen, die +ebenfalls zu Wölfen geworden, zu verschiedenen Malen Vieh niedergerissen. +Auf diese Angabe hin wurden Perger und dessen Mitschuldige verhaftet und in +die Fronfeste nach Salzburg abgeliefert. + +=Perger= (mit dem allein wir uns hier beschäftigen) leugnete anfangs Alles. +Als er aber am 23. Sept. 1717 auf die Folter gebracht, ans Seil gebunden +und, an den Füssen mit einem fünfundzwanzigpfündigen Stein beschwert, in +die Höhe gezogen ward, da bekannte er, dass er wie seine Mitschuldigen sich +mit einer schwarzen Salbe angeschmiert, hierdurch zum Wolf geworden und als +solcher das Vieh hin und wieder niedergerissen habe. Diese Salbe habe er +vom bösen Feind auf der Haide bei Moosham erhalten. Der habe zu ihm und den +Anderen gesagt: »Was sollt ihr Hunger leiden? Hier habt ihr Salben, dass +ihr zu Wölfen werdet und euch satt fresset, so oft und wie ihr wollt!« +Darauf habe er sich dem Teufel mit Leib und Seele ergeben. In einem +späteren Verhöre nahm allerdings Perger sein Geständniss, welches ihm nur +durch die Qual der Tortur abgepresst sei, zurück. Allein kurzer Hand wurde +er vom Scharfrichter wieder auf den Folterstuhl niedergesetzt, ans Seil +gebunden, auf die Leiter gespannt und eine halbe Stunde lang gemartert, was +zur Folge hatte, dass er seine früheren Geständnisse bestätigte. Auch den +Kameraden Perger's wurden dieselben Geständnisse abgemartert. Das Urtheil +der Richter lautete nun allerdings auf Verbrennung der Malefikanten; doch +hielt man es für gut, dieselben der Gnade des Erzbischofs von Salzburg zu +empfehlen. Derselbe liess auch Gnade für Recht ergehen. Am 20. August 1718 +erliess daher das Stadtgericht zu Salzburg an das Untergericht die Weisung: +»Demnach mit Ihrer hochfürstlichen Gnaden gnädigstem Vorwissen -- wir den +allhier in puncto =magiae= et =lycanthrophiae= inliegenden -- Perger auf +ewig, den vulgo Schweblhans aber auf acht Jahre lang ad triremes condemnirt +haben, also wird -- Euch hiermit anbefohlen, dass ihr diesen Delinquenten +gewisse Religiosen (damit sie in geistlichen Sachen bis zu deren +Auslieferung interim nothdürftig unterwiesen und =allenfalls a pacto +diaboli liberiret werden=,) zugeben sollet.« -- Am 12. Sept. 1718 musste +sodann Perger noch die übliche Urfehde schwören. + +Erst durch die grosse Tochter Karls VI., die Kaiserin =Maria Theresia= +wurde in Oesterreich dem Unfuge der Hexenverfolgung ein Ende gemacht. +Schon unmittelbar nach ihrem Regierungsantritt im Jahr 1740 hob sie die +bestehende Prozessordnung auf, indem sie verfügte, dass zur Verhinderung +alles ferneren Unfuges sämmtliche Hexenprozesse in allen kaiserlichen +Erblanden ihr zur Einsicht und Entscheidung vorgelegt werden sollten. In +Art. 58 ihrer »peinlichen Gerichtsordnung« verbot sie auch die Wasserprobe +»nebst allen dergleichen nichtigen und abergläubischen Zaubergegenmitteln« +auf das Bestimmteste. Auch erliess sie eine Verordnung, aus der wir +ersehen, dass Träume von gewissen Personen gedeutet und dass aus den +Friedhöfen nicht selten Leichen, als mit der Magia posthuma behaftet, +ausgegraben und verbrannt wurden. Die Kaiserin sagt nämlich: »Wie zumalen +hierunter Aberglauben und Betrug stecken, wir dergleichen sündliche +Missbräuche nicht gestatten, sondern vielmehr mit den empfindlichsten +Strafen anzusehen gemeint sind: als ist unser gnädigster Befehl, dass +künftig in allen derlei Sachen ohne Konkurrenz der =Politici= nichts +vorgenommen, sondern allemal, wenn ein solcher Casus eines Gespenstes, +Hexerei, Schatzgräberei oder eines angeblich vom Teufel Besessenen +vorkommen sollte, derselbe der politischen Instanz sofort angezeigt, mithin +von dieser mit Beiziehung eines vernünftigen Physici die Sache untersucht +und eingesehen werden solle, und was für Betrug darunter verborgen und wie +sodann die Betrüger zu strafen sein werden.« + +Durch diese weise Verordnung war in Oesterreich zum ersten Male gegen die +Hexenriecherei der Gerichte und gegen das wüste Dreinfahren derselben ein +fester Damm aufgerichtet, an dem sich die bisher immer noch im Gange +gebliebene Hexenverfolgung ein für allemal brach. Die Prozesse hörten bald +ganz auf. Doch wusste die Kaiserin recht wohl, dass bei dem in vielen +Volksschichten herrschenden Aberglauben dieselben leicht auch wieder +aufleben könnten, wenn nicht die Macht des Gesetzes sie niederhalte. Indem +sie daher den Strafprozess in Oesterreich überhaupt vollständig zu +reformiren beschloss, so trat auf ihren Befehl in Wien eine Hofkommission +unter dem Vorsitze des Vizepräsidenten der Obersten Justizstelle, Mich. +Joh. Graf =v. Althann= zusammen, welche die Aufstellung eines neuen +Strafgesetzbuches berathen sollte. Im zweiten Theile des neuen Codex sollte +auch ein Abschnitt de Magia eine Stelle finden. Nach längeren Verhandlungen +wurde ein desfallsiger Entwurf, in welchem man zwar nicht den Hexenglauben +aber das ganze bisherige Gerichtsverfahren gegen die Hexen über Bord warf, +vereinbart, und allerhöchsten Orts zur Prüfung vorgelegt. Dieser Entwurf +wurde nun von der Kaiserin (die sich in solchen Angelegenheiten gern von +ihrem berühmten Leibarzt =van Swieten= berathen liess) vollständig +genehmigt, und unter dem 5. November 1766 publizirt[284]. Alle +Gerichtsstellen und Obrigkeiten der Kaiserlichen Erblande wurden +angewiesen, das neue Statut bis zur Publikation des in Arbeit befindlichen +Strafgesetzbuchs als Gesetz zu beobachten. + +In demselben erklärt die Kaiserin: »Wir haben gleich bei Anfang Unserer +Regierung auf Bemerkung, dass bei diesem sogenannten Zauber- oder +Hexenprozesse aus ungegründeten Vorurtheilen viel Unordentliches sich mit +einmenge, in Unseren Erblanden allgemein verordnet, dass solche vorkommende +Prozesse vor Kundmachung eines Urtheils zu Unserer höchsten Einsicht und +Entschliessung eingeschicket werden sollen; welch' Unsere höchste +Verordnung die heilsame Wirkung hervorgebracht, dass derlei Inquisitionen +mit sorgfältigster Behutsamkeit abgeführet und in Unserer Regierung bisher +kein wahrer Zauberer, Hexenmeister oder Hexe entdecket worden, sondern +derlei Prozesse allemal auf eine boshafte Betrügerei, oder eine Dummheit +und Wahnwitzigkeit des Inquisiten, oder auf ein anderes Laster +hinausgeloffen seien, und sich mit empfindlicher Bestrafung des Betrügers +oder sonstigen Uebelthäters, oder mit Einsperrung des Wahnwitzigen geendet +haben. Gleichwie Wir nun gerechtest beeifert seynd, die Ehre Gottes nach +allen Unseren Kräften aufrecht zu erhalten und dagegen Alles, was zu +derselben Abbruch gereichet, besonders aber die Unternehmung zauberischer +Handlungen auszurotten, so können Wir keinerdings gestatten, dass die +Anschuldigung dieses Lasters aus eitlem altem Wahne, blosser Besagung und +leeren Argwöhnigkeiten wider Unsere Unterthanen was Peinliches vorgenommen +werde; sondern Wir wollen, dass gegen Personen, die der Zauberei oder +Hexerei verdächtig werden, allemal aus rechtserheblichen Inzichten und +überhaupt mit Grunde und rechtlichem Beweise verfahren werden solle, und +hierinfalls hauptsächlich auf folgenden Unterscheid das Augenmerk zu halten +sei: ob die der bezichtigten Person zur Last gehenden den Anschein einer +Zauberei oder Hexerei und dergleichen auf sich habenden Anmassungen, +Handlungen und Unternehmungen entweder 1) aus einer falschen Verstellung +und Erdichtung und Betruge, oder 2) aus einer Melancholey, Verwirrung der +Sinnen und Wahnwitz, oder aus einer besonderen Krankheit herrühren, oder +3) ob eine Gottes und ihres Seelenheils vergessene Person solcher Sachen, +die auf eine Bündniss mit dem Teufel abzielen, sich zwar ihres Ortes +ernsthaft, jedoch ohne Erfolg und Wirkung unterzogen habe, oder ob +endlichen 4) untrügliche Kennzeichen eines wahren, zauberischen, von +teuflischer Zuthuung herkommen sollenden Unwesens vorhanden zu sein +erachtet werden.« + +Die wahre Zauberei oder Hexerei soll nur da angenommen werden, »wo die +Vermuthung Statt hat, dass eine erwiesene Unthat, welche nach dem Laufe der +Natur von einem Menschen für sich selbst nicht hat bewerkstelligt werden +können, mit bedungener Zuthuung und Beistand des Satans aus Verhängniss +Gottes geschehen sei.« + +Was die Bestrafung betrifft, so verfügt das Gesetz für den ersten der oben +bezeichneten Fälle angemessene Leibesstrafe und, sofern der gespielte +Betrug das Mittel zur Ausführung eines Verbrechens gewesen wäre, die auf +dasselbe gesetzte Strafe mit Schärfung; für den zweiten die Einweisung in +ein Irren- oder Krankenhaus; für den dritten, je nach den Umständen, +entweder die schärfste Leibesstrafe, oder, wenn bürgerliche Verbrechen oder +Blasphemie konkurriren, geschärfte Todesstrafe bis zum Scheiterhaufen. +»Wenn endlich viertens, -- sagt das Gesetz, -- aus einigen unbegreiflichen +übernatürlichen Umständen und Begebnissen ein wahrhaft teuflisches Zauber- +und Hexenwesen gemuthmasset werden müsste, so wollen Wir in einer so +ausserordentlichen Ereignisse Uns selbst den Entschluss über die Strafart +eines dergleichen Uebelthäters ausdrücklich vorbehalten haben; zu welchem +Ende obgeordnetermassen der ganze Prozess an Uns zu überreichen ist.« + +Ausserdem verbietet die Verordnung dem Richter alle Nadel-, Wasser- und +andere Proben und bindet die Anwendung der Tortur an bestimmte Regeln. Der +Eingang enthält einige wohlgemeinte Belehrungen über die Unvernünftigkeit +des Hexenglaubens und leidet nur an dem historischen Irrthum, »dass die +Neigung des einfältig gemeinen =Pöbels= zu abergläubischen Dingen hierzu +den Grund gelegt habe«. + +Wie König =Friedrich Wilhelm= I. das protestantische Preussen, so hat also +die Kaiserin =Maria Theresia= das katholische Oesterreich von dem Vampyr +der Hexenverfolgung erlöst. Man hätte nun erwarten können, dass damit dem +Wahn der Hexerei und der Dummheit des Hexenprozesses im ganzen heiligen, +römischen Reiche deutscher Nation ein Ende gemacht worden wäre. Indessen +war dieses doch in den katholischen Landen des Reichs nicht überall der +Fall. + +In dem jetzigen Donaukreise des Königreichs Württemberg bestand das +(=Prämonstratenser=-) =Reichsstift Marchthal= (jetzt Standesherrschaft des +Fürsten von Thurn und Taxis). In diesem Stift kam vor dem Oberamt zu +Ober-Marchthal -- der Residenz des Fürstabts -- noch in der ersten Hälfte +des achtzehnten Jahrhunderts eine ganze Reihe von Hexenprozessen vor, in +denen auf das Entsetzlichste gefoltert worden ist. Wir besitzen genaue +Abschriften von Original-Prozessakten[285] aus den Jahren 1746 und 1747, +die sich auf die Hinrichtung von sechs angeblichen Hexen (von denen je zwei +Mutter und Tochter waren), die sämmtlich in dem Einen zum Stiftsgebiet +gehörigen (am Federsee gelegenen) Dorfe Alleshausen aufgegriffen waren, +bezogen; ausserdem erhellt aus diesen Akten, dass nicht lange vorher zwei +Schweizerinnen in Ober-Marchthal verbrannt worden waren. Alle acht +Unglückliche waren durch die Folter zum Geständniss gebracht worden. Diese +Geständnisse waren die gewöhnlichen, Lossagung von Gott, der Mutter Gottes +und allen Heiligen, Abschliessung eines Bundes mit dem Teufel, Besuch der +Hexensabbathe, Anbetung des Teufels, Verunehrung der bei der Kommunion +heimlich aus dem Munde genommenen Hostien, die beim Hexentanz zerstampft +wurden, fleischliche Vermischung mit dem Teufel, Verursachung von Unwetter, +Anstiftung von allerlei Malefizien u. s. w. Das Urtheil lautet auf +Strangulirung oder Hinrichtung mit dem Schwerte durch den Scharfrichter und +Verbrennung der Leichen zu Asche. -- Von besonderem Interesse ist die +Urgicht, welche einer Barbara Bingesserin von Alleshausen abgemartert war. +Aus derselben erhellt, dass diese siebenundfünfzigjährige Frau im Dorfe als +Hexe verschrieen worden war, dass man allerlei Schädigungen, von denen +einzelne Ortsangehörige betroffen worden waren, ihren Hexenkünsten +zugeschrieben und dass sie darum wiederholt das Oberamtsgericht +flehentlichst gebeten hatte, das ihr zur Last Gelegte zu untersuchen und +sie gegen fernere Verleumdung in Schutz zu nehmen. Statt jedoch diese Bitte +der Verunglimpften zu beachten, hatte das Gericht dieselbe verhaften und in +den Hexenthurm bringen lassen. Sie sollte sich nun der ihr zur Last +gelegten Malefizien schuldig bekennen. Die Aermste wusste nicht, wie ihr +geschah; aber das Gericht ging ihr alsbald mit der Verbal-Territion und da +diese erfolglos war, auch mit der Real-Territion zu Leibe. Doch war auch +hiermit nichts aus ihr herauszubringen. Daher wurde das Weib auf die Folter +gespannt und gemartert, -- einmal, zweimal, -- ohne dass sie zum +»Geständniss« zu bringen war, bis sie endlich den ihr im Kerker +beigegebenen Wächtern, von denen sie unablässig mit der Aufforderung ihre +Schuld zu bekennen gepeinigt ward, zuschrie, »dass sie ein schlimmes Weib +sei, dass sie eine schlimme Hand habe, und dass eben Jedermann, den sie nur +anrühre, einen Schmerz empfinde, krank und elend werde«. Nunmehr aber, +nachdem die Unglückliche so weit gebracht war, durfte man hoffen, mittelst +fortgesetzter Tortur alle noch wünschenswerthen Geständnisse aus ihr +herauszupressen, damit sie für den Scheiterhaufen reif werde. Daher heisst +es in der Akte weiter: »Endlich und nach mehrmaliger Tortur, Exorzismos und +Benedictiones hat der allmächtige Gott an dem heil. Weihnachtsabend ihr +steinhartes Herz berührt und erweicht, wo sie dann ohne ferneren geringsten +Zwang aussagt und bekennt u. s. w.« Nunmehr folgt dann in der Akte eine +Fülle von Geständnissen. Ihr Teufel, mit dem sie (auch noch im Hexenthurm) +gebuhlt hatte, wurde von ihr »der Tambur« genannt. Derselbe hatte, nachdem +er sie blutig gegriffen, sie als »Bärbel« in sein Buch eingetragen. Sie war +unzähligemal auf dem Hexentanz gewesen, und hatte daselbst lecker gegessen +und getrunken, war aber immer hungrig nach Hause zurückgekehrt. Der Teufel +hatte ihr zum Oeftern Geld gegeben, das wirkliches Geld war, mit dem sie +ihre Noth lindern konnte; dafür hatte sie aber vor Allem ihrem eigenen +Manne an seinen Kühen und Pferden fortwährend Schaden zufügen müssen. Sie +liess sich auch zu dem Geständniss treiben, dass sie ihre Tochter »Annele« +mit zum Hexentanz verführt, dass auch diese mit dem Teufel gebuhlt, die +Hostie zertreten und allerlei Schaden angerichtet habe, fügte aber hinzu: +»Sie habe ihr Kind mit auf diesen Schelmentanz und Weg genommen, und wolle +es nun auch mit sich in die Ewigkeit nehmen. Es sei ihr ein liebes Kind +gewesen und sei ihr noch lieb bis auf diese Stunde. Ja, wenn ihr das Kind +jetzo unter das Gesicht kommen würde, wollte sie ihm sagen: Annele, wir +haben einander allezeit lieb gehabt, jetzo wollen wir auch miteinander in +die Ewigkeit gehen und sehen, dass wir in den Himmel kommen.« + +Natürlich wurde nun auch die Tochter von dem Gericht sofort gepackt und mit +der Mutter konfrontirt. Es mag eine herzzerreissende Begegnung gewesen +sein. Die Tochter wusste von dem Allem, womit die Mutter sie belastet hatte +oder belastet haben sollte, gar nichts und die Mutter -- nahm alle ihre +Geständnisse wieder zurück. Da musste die Tortur wiederum helfen und sie +half so, dass die Schuld der Mutter und der Tochter in den Augen des +Oberamtsgerichts nun ganz unzweifelhaft war. -- Schliesslich wurde die +Mutter vom Gericht befragt, »warum sie ihre so vielfältigen schweren Sünden +und verübten Missethaten, wegen welcher sie zum Theil überwiesen gewesen, +nicht gleich anfangs und in Güte einbekannt, sondern sich lieber so hart +habe strecken und schlagen lassen wollen.« Sie antwortete: »sie habe nicht +bekennen können, der böse Feind habe es ihr nicht zugelassen, habe ihr viel +versprochen aber nichts gehalten. Sie habe die Schläge und Streiche alle +gar wohl empfunden und sei derentwegen allerdings elend, krumm und lahm +geworden. Der böse Feind habe ihr nichts nützen oder helfen können, auch +sie an ihren vielen Wunden und Schmerzen nicht geheilt. Jetzo habe sie Gott +in ihrem Herzen und hoffe sammt ihrem Annele, mit dem man sie schon jetzo +heben und legen müsse, in den Himmel zu kommen.« -- + +Von diesen Prozessen hat man seiner Zeit keine besondere Notiz genommen; +ein anderer aber, der ebenfalls in einem geistlichen Fürstenthum +Deutschlands vorkam, hat mehr von sich reden gemacht. + +Zu =Würzburg=, in der fürstbischöflichen Residenzstadt, spielte sich um die +Mitte des achtzehnten Jahrhunderts ein Drama ab, -- die Hinrichtung der +hochbetagten Nonne =Maria Renata= im Jahr 1749, -- das den Zorn der +Kaiserin Maria Theresia erweckt hat, weil es zu den Schandflecken in der +Geschichte der deutschen Nation gehört. Man hat in Würzburg lange Zeit +Anstand genommen, dem Wunsche derer, welche im Interesse der +Geschichtswissenschaft die Prozessakten einzusehen wünschten, zu +entsprechen; und auch die aktenmässige Darstellung des Vorfalles, welche im +Laufe des Jahres 1878 veröffentlicht wurde, ist unvollständig[286]. Es muss +angenommen werden, dass die Folter, deren auch in dieser aktenmässigen +Berichterstattung keine Erwähnung geschieht, dennoch zur Anwendung gekommen +ist. Aber selbst wenn diese Annahme unbegründet sein sollte, ist das, was +im Uebrigen über den Vorfall nunmehr in glaubhaftester Weise bekannt +geworden ist, so beschaffen, dass die Hinrichtung der Nonne Maria Renata zu +Würzburg in der Mitte des achtzehnten Jahrhunderts als eines der +grausigsten und schandbarsten Ereignisse in der Geschichte der deutschen +Nation jener Zeit sich kennzeichnet. + +Die Nonne =Maria Renata Sängerin= von Mohan gehörte seit fünfzig Jahren dem +Kloster Unterzell bei Würzburg an. Geistig nicht unbegabt, war sie in ihrem +neunzehnten Lebensjahr durch den Machtspruch der Eltern ins Kloster +verwiesen worden, wo sie allerdings späterhin zur Würde einer Subpriorin +erhoben ward, aber sich doch niemals recht heimisch fühlte, vielmehr in +sich gekehrt und abgeschlossen lebte und darum in dem Schwesternkreise +keine Sympathien fand. Sie war schon hochbetagt, als eine erkrankte alte +Nonne dem Probste des Klosters auf dem Sterbebette erklärte, das tödtliche +Uebel, an welchem sie leide, sei ihr angethan worden und zwar durch die +Subpriorin Maria Renata, die schon seit langer Zeit zum grossen Nachtheil +der Schwestern allerlei teuflische Praktiken treibe. Der Probst suchte der +Kranken diesen bösen Argwohn aus dem Sinne zu reden, jedoch ohne Erfolg. +Pflichtschuldigst machte er daher von der ihm gewordenen Mittheilung +Anzeige, infolge dessen ein Pater Siard und Genossen den Nonnen durch +Exorzismen zu helfen sich bemühten. Dabei ergab es sich denn allerdings, +dass einzelne Nonnen Teufel im Leibe hatten; und diese Teufel zeigten sich +sehr ungeberdig. Da schrie z. B. den Pater Siard aus dem Leibe einer Nonne +Maria Cäcilie, eines Edelfräuleins von Pistorini, ein Teufel mit den Worten +an: »Du verfluchter weisser Hund, wie plagst und quälst du mich!« Der +Exorzist kam aber nicht aus der Fassung und zwang den Dämon seinen Namen +anzugeben. »Ich heiss Navadonesah,« schrie der Teufel, jede Silbe deutlich +artikulirend, und als der Exorzist den Namen nicht gleich verstand und nach +demselben nochmals fragte, fistulirte der Unhold: »Du Ochsenkopf hast +gewiss Saublasen vor den Ohren; lass einen Sauschneider kommen, damit er +sie dir abnehme.« -- Gänzlich unfähig, den kirchlichen Beschwörungsformeln +zu widerstehen, mussten sich indessen die Dämonen dazu herbeilassen, aus +den besessenen Nonnen herauszubekennen, dass sie in diesen allerdings durch +die zauberischen Praktiken der Subpriorin Wohnung erhalten hätten. + +Die Verdächtigte beging nun einen argen Fehler; sie behauptete nämlich, die +angeblich durch sie in diabolische Besessenheit gebrachten Schwestern +verstellten sich nur oder wären von unglücklicher Einbildung geplagt, +=indem es Besessene, Zauberer und Hexen gar nicht gebe=. Nach dem +Hexenhammer war die Unglückliche hiermit als Ketzerin erwiesen, d. h. als +eine Person, die recht wohl mit dem Teufel im Bunde sein konnte, wesshalb +die gegen sie erhobenen Anschuldigungen jetzt um so grösseres Gewicht +hatten. Die greise Subpriorin ward daher eines Tages, als sie gerade vom +Chor der Kirche zur Clausur gehen wollte, verhaftet. Hierüber bestürzt, bat +sie um die Erlaubniss, in ihr Zimmer gehen zu dürfen. Da sie diese Bitte +jedoch zweifelsohne nur in der Absicht aussprach, »ihr darin sich +befindliches Zauberwerk auf Seiten zu räumen,« so wurde darauf keine +Rücksicht genommen. Hernach, als man ihr Zimmer durchsuchte, fand man auch +»ihren Schmierhafen, ihre Zauberwurzel und Zauberkräuter, sodann auch einen +goldgelben Rock, in welchem sie zu ihrem gewöhnlichen Hexentanz auszufahren +pflegte.« Auf fürstbischöflichen Befehl wurde nun die Verhaftete des +geistlichen Habits entkleidet, auf dem Marienberg eingekerkert und vor eine +aus zwei geistlichen Räthen und zwei Jesuitenpatres zusammengesetzte +Inquisitionskommission gestellt. Die Prozedur begann und bald war Maria +Renata zur Ablegung eines Geständnisses gebracht. Auf welchem Wege dieses +erpresst worden ist, weiss man freilich auch jetzt noch nicht -- +unzweifelhaft darum, weil es durch Anwendung der Folter geschehen ist. +Maria Renata gestand nämlich, dass sie schon als Kind von sechs bis sieben +Jahren durch ein altes Weib, einige Jahre später durch einen Reiter, und +wiederum im elften und im dreizehnten Jahre durch zwei Offiziere, »so aber +vermuthlich verstellte Teufel gewesen,« zur Hexerei und Buhlerei verführt +und angeleitet worden, und weil die Hölle den Namen Maria nicht dulden +könne, so habe man ihren Namen in Erna Renata umgewandelt. Zwölf Jahre alt, +war sie »schon so weit gekommen, dass sie unter dem unglücklichen +Zaubergesindel bei den Zusammenkünften als eine Ehrendame nahe bei dem +Throne des Fürsten der Finsterniss einen vornehmen Sitz erhielt.« Etwa +neunzehn Jahre alt wurde Maria Renata wider ihren Willen in das Kloster +Unterzell gebracht, wo sie zur Verdeckung ihrer Teufelei den Chordienst und +alle ihre sonstigen Obliegenheiten mit ausserordentlicher Pünktlichkeit +erfüllte. Sie gestand auch, dass sie, nachdem sie mit dem Teufel einen Pakt +gemacht und in das Hexenbuch eingetragen worden sei, von dem Teufel mehrere +Hexenzeichen an ihrem Leibe erhalten habe, dass sie vermittelst ihrer +Hexenschmiere und in einem gestärkten Röcklein öfters zu den +Hexenversammlungen ausgefahren sei, in denselben öfters Gott und die Maria +abgeschworen, mit dem Teufel wiederholt Unzucht getrieben; dass sie drei +Personen ausserhalb des Klosters das Hexen gelehrt, die Hexerei mit +Lebendigmachen von Mäusen und Unterhaltung einer redenden Katze selbst +getrieben, durch solche Hexerei nicht nur den Klosterprobst und den Abt von +Oberzell zu schädigen getrachtet, sondern auch sechs Personen im Kloster, +sowie anderen Leuten ausserhalb desselben mit Verursachung der Auszehrung, +heftiger Gliederschmerzen, Gicht und anderer Krankheiten wirklichen Schaden +zugefügt, ja sogar in sechs ihrer Mitschwestern den Teufel hineingehext, +den Pater Gregorium zu Kloster Ebrach und den Pater Nicolaum zu Kloster +Ilmstadt in ihrer Vernunft verwirrt und irrig gemacht, die in der heil. +Kommunion empfangenen heil. Hostien mehrmalen nicht hinuntergeschlungen, +sondern solche in den See, auch zu dreimalen in das geheime Ort, ja auch +einmal mit Nadelstichen in öffentlicher Hexenversammlung gottesräuberisch +misshandelt zu haben[287]. + +Auf dieses »Bekenntniss« hin dekretirten die Inquisitoren am 23. Mai 1749, +dass »Maria Renata um dieser schweren Verbrechen und Missethaten willen +aller christlichen Freiheiten und Privilegien verlustiget und dem +weltlichen Richter zu extradiren sei, von Rechtswegen,« jedoch mit dem +Ersuchen, dass man an der armen Sünderin keine besondere +»Gliederstümplings-Strafe« vornehmen möge. Das Gericht verurtheilte alsbald +die überführte und geständige Hexe zur Einäscherung bei lebendigem Leibe, +welches Urtheil der Bischof jedoch mit Rücksicht auf »die zarte Jugend, in +welcher Maria Renata zur Hexerei verführt worden,« dahin änderte, dass die +Hexe enthauptet und darauf ihr Leichnam verbrannt werden sollte. + +Am 21. Juni 1749, früh Morgens zwischen acht und neun Uhr wurde demgemäss +die Exekution vollzogen. Nach der Aussage eines hexengläubigen und +teufelsfürchtigen Augenzeugen bezeigte »die Renata in ihrer Todesstunde in +Allem eine so vollkommene Gelassenheit, dass man hätte glauben sollen, es +könnten unmöglich solche Bosheiten von ihr verübt worden sein.« Nachdem +sich die arme Sünderin noch an einer Weinsuppe gelabt, trat sie von dem +Benediktiner Maurus als Beichtvater und von dem Domprediger und +Jesuitenpater Georg Gaar als »Galgenpater« begleitet, den Weg zum Schaffot +an, welches »in der mittleren Bastei (von Marienberg) gegen Höchberg zu« +aufgerichtet war. Zunächst wurde ihr von dem hochfürstlichen +Malefizsekretär im Beisein des Hofschultheissen und zweier +Stadtgerichtsschöffen im Kerker das Urtheil vorgelesen, dann wurde sie -- +»angethan mit einem braun, schwarz getupften kattunenen Kontuschel, einem +langen Rock, weissem Nonnenschurz, weissem Halstuch, unten eine weisse +Nonnenhaube und oben eine schwarztaffente Matrazenhaube, in Summa eine alte +und arme Tetter-Hex,« auf einem eigens hierzu angefertigten Stuhle, +»weilens sie zu gehen unvermögend«[288] zum Richtplatz getragen, wo ihr +alsbald der Kopf abgeschlagen ward. -- Zuschauer wollten während der +Exekution in den Lüften einen Geier gesehen haben, der nur der verkappte +Teufel sein konnte! Der Leichnam der Hexe wurde sodann durch +»Nachtarbeiter« von der Festung herab und auf einen am Waldsaum gen +Büttelbrunn zu gelegenen Platz getragen, »wo vordem auch Hexen verbrannt +worden.« Bevor der daselbst aufgeschichtete Scheiterhaufen in Brand +gesteckt wurde, um den Leib der todten Hexe zu verzehren, hielt der +Galgenpater und Domprediger =Georg Gaar= von der Gesellschaft Jesu eine +salbungsreiche Rede an die versammelte Menge[289]. Er preist die weise +Strenge der Gesetze gegen die Zaubergreuel, erzählt Renatens Geschichte +aus den Verhörakten und knüpft erbauliche Betrachtungen daran, welche zum +Text die Worte hatten: »Maleficos non patieris vivere.« »Warum aber +Gott, -- heisst es unter andern, -- zu diesen unseren Zeiten das so lange +verborgene Uebel und getriebene Teufelshandwerk ans öffentliche Tageslicht +habe ausbrechen lassen, stehet mir zwar nicht zu, hierin die geheimen +göttlichen Rathschlüsse zu erforschen; jedoch bedünket es mich, es sei +geschehen aus folgenden Ursachen: Erstlich wegen denen Ungläubigen; denn es +gibt zu unsern Zeiten solche Leute, welche weder an Hexen, noch Zauberer, +noch an Teufel, noch an Gott selbsten glauben. Sie seind Atheisten und +vermeinen, es sei keine andere Substanz, als welche nur körperlich oder +leiblich ist, anzutreffen. Diese Ungläubige müssen aus dermaliger +Begebenheit (wann sie nicht völlig vernunftlos seyn wollen) +unwidersprechlich erkennen, dass auf der Welt sein Hexen und Zauberer, +mithin auch Teufel, von welchen sie ihre Künste erlernen. Gehet hin, ihr +Atheisten, nach Unterzell, um jene Ordenspersonen, welche Maria Renata +bezaubert, anzuhören: was gilt's, ihr werdet gestehen, dass in diesen +Menschen verborgen sei? Weilen aber das, was verborgen ist, man weder +sehen, noch fühlen oder mit Händen greifen, sondern nur aus denen Wirkungen +merken kann, so muss es nothwendig ein leibloses und geistliches Wesen +sein; folglich muss es Geister geben; und weilen die einheimischen Feinde +oder Geister in denen Besessenen auf die Kirchenbeschwörungen gedemüthiget, +endlich auch ausgetrieben, so müssen wir daraus schliessen, dass sie einem +weit mächtigeren Geiste, nämlich Gott, welchen die Kirche anruft, +unterworfen seien. Intelligite insipientes in populo, et stulti aliquando +sapite, Ps. 33. v. 8; merkt es doch, ihr Unweisen unter dem Volk, und +werdet einmal witzig, ihr Narren. -- Zweitens bedünkt es mich, Gott habe +die Zauberei Mariae Renatae lassen offenbar werden wegen denen Glaubigen, +damit sie reifer, als zeithero sich zu Gemüth führten, wie nothwendig es +uns allen sei, dass wir wider das zauberische Geschwader, welches grösser +ist, als wir uns etwan einbilden, täglich geistliche Waffen ergreifen: auch +was grosse Obsorg denen Eltern obliege für ihre Kinder, welche, wenn sie +allerhand Gesindel anvertraut, oder auch von ihren Eltern verfluchet und +verwünschet werden, leicht ins Teufels Hände und Stricke verfallen. +Drittens wegen jenen boshaften Christen, welche durch ihre Punktirkunst, +Zauberspiegel oder sonst aberglaubische Händel das, was von dem freien +Willen Gottes und derer Menschen allein abhängt, zu wissen beginnen. Die +sollen ihre Augen eröffnen, dann auch sie (obschon sie es nicht vermuthen) +unter die Teufelszunft gehören und nach aller Schärfe seind abzustrafen. +Viertens will Gott durch das gegenwärtige Spectacul alle Unlauterkeit, +welche (wie ich es aus vielen Geschichten erweisen könnte) zur Zauberei die +nächste Vorbereitung ist, denen Weltkindern verleiden.« + +Dieser würzburger Hexenprozess, weniger merkwürdig an sich selbst als durch +die Zeit, in welche er fällt, veranlasste eine literarische Fehde über das +Hexenwesen, welche die Macht, die der Hexenglaube noch immer ausübte, noch +schreckhafter erkennen liess als dieser Prozess selbst. + +Eben damals hatte sich nämlich in Tirol ein Mann als Gegner der +Hexenverfolgung erhoben, den man bisher nur als tüchtigen humanistischen +Gelehrten kennen gelernt hatte. -- =Girolamo Tartarotti=[290] (den wir +meinen) am 2. Januar 1702 zu Roveredo geboren, hatte in Padua und Verona +Theologie und alte Literatur studirt, war dann als Abbate nach Roveredo +zurückgekehrt, wo er späterhin, nachdem er längere Zeit in Innsbruck, Rom +und Venedig gelebt hatte, seinen bleibenden Aufenthalt nahm, und zur +Bekämpfung des Hexenglaubens und der Hexenverfolgung ein umfassendes Werk +über die angeblichen nächtlichen Versammlungen der Hexen +veröffentlichte[291]. Tartarotti suchte in seiner Schrift, nachdem er eine +ausführliche Abhandlung über die Geschichte des Aberglaubens +vorausgeschickt, in allerlei Weise die Nichtigkeit der Hexerei darzuthun. +Er sagt z. B. in Buch II.: »Man behauptet, die Hexen begeben sich mit +solcher Schnelligkeit durch die Lüfte zu ihren Sammelplätzen, dass kein +Vogel und kein Pfeil ihnen nachfolgen könnte. Sie seien im Stande, eine +Strecke von zweihundert Leucas (siebenhundert bis achthundert italienische +Meilen) in vier bis fünf Stunden zurückzulegen. Wie sollte dieses aber für +menschliche Lungen möglich sein, ohne sich der Gefahr des Erstickens +auszusetzen? Und wenn die Hexen wirklich, wie ebenfalls behauptet wird, +durch die kleinsten Ritze, Thürspalten u. s. w. ihren Ausgang zu nehmen +vermögen, warum benützen sie diese Fertigkeit nicht im Kerker zu ihrer +Befreiung? Alle ihre Aussagen über ihre nächtlichen Fahrten, +Zusammenkünfte, Tänze, Buhlschaften und Gastereien mit dem Teufel seien +nichts als Phantastereien, was auch aus den unsinnigen und lächerlichen +Umständen erhelle, unter denen diese Dinge vorkommen sollten, z. B. dass +die Hexen bei ihren Tänzen sich stets nach links bewegen, dass sie den +Teufel adoriren, indem sie ihm den Rücken zukehren, dass sie rückwärts +gekehrt sich demselben nahen, dass sie, indem sie ihn um etwas bitten, ihre +Hände rückwärts ausstrecken u. dgl. m. Auch könne nachgewiesen werden (was +wohl zu beachten sei), dass die angeblichen Hexen gerade dann am +zahlreichsten sich vermehrten, wenn sie am härtesten verfolgt würden. Man +möge von aller Verfolgung abstehen und diejenigen Personen, welche wirklich +als Hexen gelten wollten, als Irrsinnige behandeln; dann werde es bald +keinen Zauberer und keine Hexe mehr geben. Man habe wohl in der angeblichen +Uebereinstimmung der Aussagen der Gefolterten einen Beweis für die +Wirklichkeit des Hexenwesens finden wollen. Allein eine durchgehende +Uebereinstimmung liege gar nicht vor. Manche z. B. sagen, sie hätten den +Satan in Menschengestalt gesehen; die Maria Bertoletti, die 1716 bei +Roveredo als Hexe hingerichtet sei, beschreibe ihn als ein Ungeheuer mit +den Hörnern eines Bockes und dem Schweife einer Schlange. Uebrigens lasse +sich die Aehnlichkeit der Aussagen vieler Hexen leicht dadurch erklären, +dass ihnen die Richter die gleichen Fragen vorzulegen pflegten, deren +Beantwortung dann mittelst der Tortur ganz so, wie es die Richter +verlangten, erpresst werde.« -- Schliesslich spricht sich Tartarotti über +die Gründe aus, die ihn zu der Annahme berechtigen, dass der Hexenglaube +allmählich ganz aufhören und aus den Köpfen der Menschen für immer +verschwinden werde (»e dalla mente degli uomini prenda un perpetuo +esilio«). + +Uebrigens unterschied =Tartarotti= zwischen Hexerei und Magie, welche +letztere er wirklich glaubte und deren Thatsächlichkeit er aus der Schrift +und Tradition zu erweisen suchte. Tartarotti stand also auf dem Standpunkt +Weiers, was dem greisen =Francesco Scipione Maffei= zu Verona (1675 +[+]1755) Veranlassung gab, ihm in zwei Schriften[292] klar zu machen, dass +der Glaube an Magie ebenso widersinnig sei als der an Hexerei, und dass +jene mit dieser stehe und falle. + +Nach dem Erscheinen des Buches, welches überall das grösste Aufsehen +machte, wurde =Tartarotti= von vielen Seiten her auf das Freudigste +begrüsst. Der greise Abbate =Ludovico Muratori= ([+]1750), Bibliothekar des +Herzogs von Modena, einer der intelligentesten Gelehrten Italiens im +achtzehnten Jahrhundert, schrieb an Tartarotti mit Beziehung auf den eben +erschienenen Congresso notturno: »Diese Frage (vom Hexenwesen) ist von Dir +mit solcher Klarheit behandelt worden, dass ich vollkommen überzeugt bin, +kein Anhänger des =Delrio= werde sich je wieder erheben, um gegen Dich auf +den Kampfplatz zu treten. Denn dem allgemeinen Gelächter würde Der sich +aussetzen, der es noch wagen sollte, die vulgäre Ansicht zu vertheidigen.« + +=Tartarotti= mochte auch selbst glauben, dass es nunmehr mit der +Hexenverfolgung aus sei, als er zu seiner grössten Ueberraschung die +Predigt zu Gesicht bekam, welche der Jesuit =Georg Gaar= bei der +Verbrennung der Nonne Maria Renata zu halten sich nicht gescheut hatte. Da +war also der traditionelle Hexenglaube ganz unverhüllt aufs Neue +feierlichst verkündet worden. Sofort fertigte er daher eine italienische +Uebersetzung der Predigt Gaars an, und liess dieselbe, mit sehr scharfen +Glossen ausgestattet, in Verona drucken, -- womit eine sich durch viele +Jahre hinziehende Fehde ihren Anfang nahm. Der Pater zu Würzburg, für den +der Hexenglaube so fest stand wie das Evangelium, blieb natürlich die +Antwort nicht schuldig, sondern erwiderte die elf Glossen Tartarotti's mit +einer anscheinend grundgelehrten Replik, in deren Vorwort er bemerkt, »dass +ein bis jetzt in Deutschland ganz unbekannter Autor, er wisse nicht von +welchem Geiste getrieben, mit einer sehr lahmen Kritik seiner Predigt +hervorgetreten sei, und dadurch nicht nur diese Predigt, sondern auch +=alle= Tribunale Europa's sich nicht gescheut habe zu verlästern.« Nun fand +allerdings Tartarotti einen sehr geschickten Vertheidiger an seinem +talentvollen Schüler =Jos. Bapt. Graser=, Lehrer der Rhetorik am Gymnasium +zu Roveredo[293]; allein gleichzeitig sah auch derselbe eine ganze Reihe +blinder Fanatiker die Lanze zum Schutze des alten Hexenglaubens einlegen. +Unter denselben war der verbissenste und für jede Verständigung +unzugänglichste der Franziskaner-Provinzial und Generaldefinitor =Benedikt +Bonelli= ([+]1783 zu Trident), der 1751 gegen Tartarotti eine ausführliche +Schrift (Animaversioni critiche sopra il notturno congresso delle Lammie) +zu Venedig erscheinen liess, worin die Lehre eines =Delrio= in jeder +Beziehung vertreten und auf das hartnäckigste verfochten ward. Tartarotti +und Bonelli wechselten nun noch (bis zum Jahr 1758) eine ganze Anzahl von +Streitschriften; aber die letzte Schrift des verhassten Hexenfreundes wurde +auf Andringen seiner ergrimmten Gegner zu Trident öffentlich durch den +Henker verbrannt, während er selbst an schwerer Krankheit darnieder lag. -- +Tartarotti starb am 16. Mai 1761. -- + +Das bisher Erzählte lässt uns einen Einblick in die Gedankenwelt, welche in +den katholisch-geistlichen Fürstenthümern herrschte, thun, der nicht +erfreulich ist; ebensowenig erfreulich ist aber, was sich zu derselben Zeit +in dem bedeutendsten weltlich-katholischen Fürstenthum Deutschlands, +nämlich im Kurfürstenthum =Baiern=, darbietet. Hier hatte Kurfürst +=Maximilian Joseph= (1745 bis 1777), von welchem das Volksschulwesen des +Landes eigentlich zuerst begründet, viele Klöster reformirt und Feiertage +abgeschafft worden waren, im Jahr 1759 die Akademie der Wissenschaften zu +München begründet, deren Druckschriften der Censur der Universität d. h. +der Jesuiten entzogen wurden, und deren Mitglieder es als ihre Aufgabe +betrachteten, dahin zu wirken, »dass die Wissenschaften von allen +Vorurtheilen gereinigt und zu jener Stufe der Vollkommenheit gebracht +werden möchten, wie sie dieselben in den benachbarten Staaten rühmlichst +blühen sahen.« + +Daher hielt es im Jahr 1766 ein Mitglied der Akademie für ganz angemessen, +bei schicklicher Gelegenheit in derselben einen Vortrag über die +Nichtigkeit des Hexenwesens zu halten. Es war dieses der Theatinermönch Don +=Ferdinand Sterzinger=[294]. Am 24. Mai 1721 auf dem Schlosse Lichtwörth im +Unterinnthale, (welches seit längerer Zeit schon der adeligen Familie der +Sterzinger von Sigmundsried gehörte) geboren, war Sterzinger im neunzehnten +Jahre seines Lebens in den Theatinerorden eingetreten, hatte sich mit gutem +Erfolge namentlich dem Studium der Geschichte und des kanonischen Rechts +gewidmet, seit 1750 in seinem Orden anfangs zu Prag, dann zu München als +Lehrer der Moral und Philosophie gewirkt und war von dem Kurfürsten +Maximilian Joseph schon bei der Errichtung der Akademie der Wissenschaften +in dieselbe aufgenommen worden. + +Im Jahr 1766 geschah es nun, dass er als Mitglied der baierischen Akademie +am 13. Oktober als am Namensfeste ihres fürstlichen Stifters eine Rede +hielt, worin er zu beweisen versuchte, »dass die Hexerei ein ebenso nichts +wirkendes als nichts thätiges Ding sei«[295]. Eine wirklich +wissenschaftliche Bedeutung hatte diese Rede freilich nicht, indem sie +nichts enthielt, was nicht schon von Maffei, dell Osa und anderen gesagt +war und am Schlusse dem vulgären Hexenglauben noch die bedenklichsten +Conzessionen machte. =Sterzinger= resümirte nämlich am Schlusse seiner +Rede: Was also von Vielen für Hexerei gehalten werde, das seien nichts +weiter als ganz natürliche Zufälle. Daher solle man nicht sogleich mit +Exorzismen und Benediktionen zufahren, sondern die Sache durch unbefangene +und urtheilsfähige Leute, namentlich durch Aerzte untersuchen lassen. -- +Um nun aber nicht mit dem baierischen Strafrecht in Collision zu kommen, +fuhr der Redner fort: »Ich merke schon, dass einige meiner werthen Zuhörer +denken werden, wie es doch möglich wäre, dass so viele Hexen durch Feuer +und Schwert aus der Gesellschaft der Menschen seien vertilgt worden, wenn +sie weder die höllischen Geister in den menschlichen Leib bannen, weder +durch Teufelskünste dem Nächsten schaden, Donner und Hagel erregen, in der +Luft herumfahren oder einen Bund mit dem Satan machen können? =Allein +verdienen nicht Diejenigen den Tod=, welche den heiligsten Namen der +unendlichen Majestät Gottes lästern, den Teufel anrufen, ihn heidnisch +anbeten und von ihm Hülfe und Beistand verlangen? =Machen sich nicht +diejenigen des Bluturtheils schuldig=, welche, um ihren bösen Willen zu +erfüllen, unschuldige Kinder tödten, die Leichen der Todten ausgraben, dem +Nächsten gröblich zu schaden suchen und tausend andere Bosheiten ausüben, +wenn auch die Hexerei, wie wir unablässlich behaupten, in sich selbst ein +eitles und leeres Nichts, ein Vorurtheil und Hirngespinnst verrückter Köpfe +ist?« -- + +Ueber den unmittelbaren Eindruck dieses Vortrags berichtet der Graf =Joh. +Zech= in der Gedächtnissrede, die er als Mitglied der Akademie im +Sitzungssaale derselben zum Andenken an Sterzinger am 22. Februar 1787 +hielt: »Kaum wurde diese Rede, wie gewöhnlich, abgelesen, so entstanden, +wie man in einem schattigen Walde das unversehene Sausen des Windes in den +Gipfeln belaubter Aeste vernimmt, schon während der Ablesung besondere +Gährungen in den Gemüthern der Zuhörer. Man lispelte sich sogleich stille, +wechselweise Entdeckungen ins Ohr, ja man glaubte kaum das Herabgelesene +verstanden zu haben. Man eilte nach Hause und spitzte die Federn zu +Widerlegungen etc.« + +So stand es damals um die Intelligenz der Träger der Wissenschaft in +Baiern, wesshalb es nicht Wunder nehmen kann, dass, nachdem die Kunde von +dem Vortrage Sterzinger's wie ein Lauffeuer durch das ganze Land gegangen +war, dessen Name alsbald in allen Schichten der Gesellschaft mit Grimm und +Verachtung genannt ward. Er wurde überall als Frevler am Glauben +verschrieen. Auch traten, nachdem die Rede im Druck erschienen war, aller +Orten literärische Verfechter des Hexenglaubens auf. Zunächst erschien eine +Streitschrift unter dem Titel: »Urtheil ohne Vorurtheil über die wirkend- +und thätige Hexerey, abgefasset von einem Liebhaber der Wahrheit, 1766. +=Mit Erlaubnis der Oberen.=« Im Verlaufe des nun beginnenden Streites +zeigte es sich, dass der Verfasser ein Augustinermönch und Professor der +Theologie zu München, =Agnellus Merz= war. Derselbe entwickelte und +verfocht (also »mit Erlaubnis der Oberen«) in seinem Pamphlet folgende +Lehre: »Unter der heutigen und sogenannten Hexen- und Zauberkunst verstehen +wir nichts Anderes als ein ausdrückliches oder geheimes Bündniss mit dem +Teufel, kraft dessen man sich demselben gegen die von ihm versprochenen +Vortheile als eigen übergibt. Diese Vortheile vonseiten der Hexe oder +Unholde bestehen hauptsächlich in folgenden =Wundern=: dass sie an gewissen +Tagen, an bestimmten Orten in einer wollüstigen Zusammenkunft alle +Ergötzlichkeiten mit dem Satan geniessen, der sie auf Böcken, Besen, Gabeln +u. dergl. abzuholen pfleget oder verbunden ist, dass sie nach ihrem +Belieben zum Schaden eines Landes, einer Gemeinde, eines Bürgers schädliche +Stürme, Ungewitter, Hagel, Regengüsse in der Luft erregen dürfen; dass sie +endlich die erschreckliche Gewalt haben, des Nächsten Vieh, Kinder oder +andere Leute zu bezaubern oder zu lähmen, ja =ganze Legionen der Teufel in +den Leib der Unschuldigen hineinzusperren=, und was dergleichen mehr ist. +Der Vortheil hingegen vonseiten des Teufels ist der einzige =Seelenraub=.« +-- Also die Dämonenlehre Delrio's wurde noch im Jahr 1766 offiziell als +Lehre des Augustinerordens verkündet! + +Ein zweiter Bestreiter der Rede Sterzinger's erhob sich in der Person des +Benediktiners =Angelus März= im baierischen Kloster Scheyern, der zu +Freysing gegen ihn eine »Kurze Vertheidigung der Hex- und Zauberey wider +eine dem heiligen Kreuz zu Scheyrn nachtheilig-akademische Rede, welche den +13. Oktober 1766 von P. Don Ferdinand Sterzinger abgelesen worden«, +erscheinen liess. Motive, Geist und Styl des ehrwürdigen Paters zeigen sich +am anschaulichsten im §. 7 seiner Abhandlung, den wir, weil er überdiess +einige interessante Nachrichten über den damaligen Stand des religiösen +Lebens in Baiern gibt, vollständig einrücken. + +»Die akademische Rede ist nachtheilig dem H. Kreutz zu Scheyrn. Das ehemal +eines durchleuchtigsten, und dermal Glorwürdigst regierenden Churhauses +Bajern uralte Stammenschloss, dessen eigentlichen Erbauer, ich neulich +entdecket zu haben glaube, nunmehro aber Benediktiner-Kloster Scheyrn hat +allein vor andern Gotteshäusern Deutschlands die Ehre, sich mit dem +grössten und mit Blut besprengten Particul vom wahren Kreutz Christi zu +rühmen. Wie und auf was Art wir dieses erhalten, ist allen durch ein +gedrucktes Buch unter dem Titel: =Kreutz im Kreutz= schon bekannt. Nur +allein kommet hier zu erinnern vor, dass sich dessen Verehrung nicht nur +mit grossen Eifer angefangen, sondern auch immerdar mit noch grösseren +fortgesetzet worden. Wie denn ein unsterblicher Held, und Churfürst in +Bajern Maximilian der Zweite, ein Durchleuchtigster Karl Philipp Churfürst +in der Pfalz, ein Grosser Karl Albert nachmahl Römischer Kayser, Sr. +Durchleucht Eminenz Johann Theodor, und viele andere Durchleuchtigste +Häupter auch bei izigen Zeiten sich persönlich zu diesen begeben, und mit +tiefester Ehrfurcht angebettet haben. Die Andacht und Vertrauen kamme +endlich so weit, dass man um dessen Verehrern ein Genüge zu leisten, theils +von Messing, theils von Silber kleine gegossene Kreutzl an dem wahren +Partickel anrühren, und ihnen überlassen musste, welche auch bis auf izige +Stunde als ein, absonderlich wider Hex- und Zauberey, dienendes Mittel von +allen sind erkennet worden, wie aus einem gedrückten, und den Fremdlingen +zu gebenden Zettel erhellet, dessen Innhalt wir anhero setzen: Die an +solchem hochheiligen Partickel benedicirt, und anberührte Kreutzlein +(welche sogar die Unkatolischen an vielen Orten wegen ihrer grossen Kraft +hoch schätzen) dienen sonderbar wider die gefährliche Donner und +Schauer-Wetter, dann Zauber- und Hexereyen - - - -, demmet den bösen Feind +in den besessenen Personen, machet das krank- und bezauberte Vieh wieder +gesund u. s. f. -- Hochwürdiger Herr Akademicus! ist die Hex- und Zauberey +ein Fabelwerk, eine Blödsinnigkeit, ein Vorurtheil schlechtdenkender +Seelen, so sind wir Scheyerische Väter schändliche Betrüger, Wort- und +Maulmacher, wie man zu reden pflegt, gleich jenen Marktschreyern, welche +die hoche Berge, wo sich ein Kaiser Maximilian verirret hat, auf- und +abklettert. Die Folge ist zu klar, als dass sie einer weiteren Probe nöthig +ist. Da nun dieses nicht nur der Ehre der scheyerischen Religiosen sehr +nahe kommt; sondern auch dem dasigen Heil. Kreutzpartickel sehr nachtheilig +ist, wie darfen Sie sich wunderen, wenn da und dort eine Probe aus der +Feder geschlichen, der keinen Khylus, oder Milchsaft machen wird. Nicht nur +in Bajern, Schwaben, Böhmen, Oesterreich, Mähren und Ungarn, sondern auch +in Sachsen und Poln werden die Scheyerisch an dem wahren Partickel +anberührte Kreutzlein absonderlich wider Hex- und Zauberey, wider +gefährliche Schauer, und Donnerwetter theils andächtig verehret, theils +nützlich gebrauchet, also dass man bei 40,000 derselben nicht selten in +einem Jahre hat ausgetheilet. Wäre aber nichts anders, als leere +Einbildung, histerische Zustände, nächtliche Träume, kein anders, als nur +natürliches, und durch keine Hex- und Zauberey erregtes Ungewitter zu +förchten: wie würde inskünftig die Andacht und Vertrauen gegen dem Heil. +Kreutz bestehen können, und zwar bei Christen, von welchen man sagen kann: +Nisi signa et prodigia videritis, non creditis. Was lächerliche Andacht +wäre diese? was ungereimtes Vertrauen?« U. s. w. + +Zur weiteren Beglaubigung legt der Pater =März= ein mit priesterlichem Eide +bekräftigtes, untersiegeltes und dreifach unterzeichnetes Instrument bei, +in welchem ein Karmeliter von Abensberg seine Heilung durch ein +scheyerisches Kreuz erzählt. Das Wunder erfolgte im Jahr 1719, das +Dokument ist von 1738. Der Karmeliter hatte sich, wie er sagt, plötzlich +von einem so starken Zauberwerk angesteckt gefühlt, dass er Stimme, Sprache +und Verstand verlor. Sein Beichtvater legte ihm ein »an dem wahren Partikel +berührtes Scheyrer Kreuz« auf das Haupt, gab ihm auch ein wenig mit diesem +Kreuze geweihtes Oel zu kosten, und der Patient fand sich bald wieder +hergestellt, nachdem er zuvor an drei Tagen nach einander verschiedene +Zauberstücke durch Erbrechen ausgeworfen hatte, nämlich: + + { 1) Einen Partickel eines haarichten Leders. + { + { 2) Einen Partickel eines versilberten Papiers, + { welches einen Engelskopf vorstellte. + { + { 3) Einen Flintenstein (dessen ziemliche Grösse + »Am { annoch bei uns zu ersehen ist). + ersten { + Tage. { 4) Einen halben Kopf eines Hechtes. + { + { 5) Einen Hufnagel. + { + { 6) Einen kleinen Zwirn, dessen Farbe nicht zu + { erkennen. + { + { 7) Etwelche Partickel eines wächsernen Tachtes + { [Dochtes]. + + + { 1) Etwelche S. V. mit einem Faden zusammen + Am { gebundene Schweinborste. + zweiten { + Tage. { 2) Zween Partickeln eines abgenutzten Tuches.« + { U. s. w. + +Von den Argumenten des Paters =Angelus März= für das Dasein der Hexen +dürfen wir schweigen; es sind die längst bekannten[296], nur in der +eigenthümlichen Sprache dieses Schriftstellers vorgetragen. War aber der +Pater kein grosser Gelehrter, so war er doch ein ganz guter Taktiker. Auf +der Rückseite des Titels steht in schwabacher Schrift als Motto folgende +Stelle aus dem baierischen Strafcodex: »Böse Gemeinschaft mit dem Teufel, +durch desselben praemeditirt und geflissene Beschwörungen mit +aberglaubischen Ceremonien, oder da man durch zauberische Mittel jemand an +seinem Leben, Leibs- oder Gemüths-Gesundheit, Vieh, Früchten, Haab und +Guth, oder auf welcherley Weis es immer seyn mag, schaden thut, wird ohne +Unterscheide, ob der Schaden gering, oder gross, mit dem Schwerdt +bestrafft. Maximilianus Josephus utriusque Bavariae Dux etc. Codicis +criminal. Parte prima, Cap. 8. §. 7. n. 2.« -- In der Vorrede heisst es +dann weiter: »Die Critic, welche den Hochmuth zu einem Vater, und die +Begierde manchen =Halbkatholischen= zu gefallen für eine Mutter hat, ist +wohl ein schlimmes Kind. Der hocherleuchte Akademicus, will eben jenen, ob +schon ein Ordensmann, weis nicht warum? gefallen: da er andere entgegen als +schlechtdenkende Seelen verachtet, will er seinen erhabenen Geiste +beweisen.« Die Abhandlung selbst aber beginnt mit der Frage: Was von jenen +zu halten, welche keine wirkende und thätige Hexerei erkennen? Und hier +steht sogleich im Vordergrunde die Erzählung von Wilhelm Edelin, der den +Tod erlitten habe[297], weil er als Teufelsgenosse die Wirklichkeit der +Hexerei leugnete. + +Ausser den Genannten traten noch verschiedene andere Kämpfer für den +Hexenglauben gegen Sterzinger auf, z. B. ein junger Jurist =Joh. Mich. +Model=, der in einer Broschüre die »Ausfahrt der Hexen wider den heutigen +Hexenstürmer P. Ferd. Sterzinger« vertheidigte; dann ein Benediktiner des +Klosters Niederaltrich, P. =Beda Schallhammer=, der einen dicken Quartband, +30 Bogen stark, in lateinischer Sprache (Dissertatio de Magia nigra +critico-historico-scripturistico-theologica, Straubing 1769) zur +Vertheidigung des Hexenglaubens gegen Sterzinger erscheinen liess. -- Doch +fand Sterzinger in diesem Kampfe auch Freunde und Vertreter. Unter +denselben befand sich auch sein jüngerer Halbbruder =Don Joseph +Sterzinger= ([+]1821 als Bibliothekar zu Palermo), der anonym die +satyrische Schrift »der Hexenprozess, ein Traum, erzählt von einer +unpartheiischen Feder im Jahr 1767« publizirte. Am eifrigsten nahm sich +jedoch des vielfach Angegriffenen ein pseudonymer Schriftsteller, der sich +»=F. N. Blocksberger=, Benefiziat zu T.« nannte, in mehreren Schriften an. +An den =P. Angelus= in Scheyern richtete er ein humoristisches +»Glückwunschschreiben« (gedruckt zu Straubing 1767), worin er ihn dazu +beglückwünschte, dass er mit so unvergleichlicher Geschicklichkeit die +Hexerei und die Hexenprozesse vertheidigt und dem bösen Don Sterzinger nach +Gebühr die Leviten gelesen habe, da er letzteren einen »Abgesandten des +Teufels«, einen »theologischen Marktschreier«, einen »Stiefeltheologen« +etc. hiess[298]. + +Sich selbst vertheidigte Sterzinger seinem =verkappten= Gegner, dem +Augustiner Merz, gegenüber in einer besonderen Schrift[299], und dem +=offenen= trat er vor dem Konsistorium in Freysing entgegen. Vor letzterem +erhielt er im Ganzen weder Recht, noch Unrecht. Zwar meldeten schon +triumphirende Briefe aus Baiern, die Rede des Akademikers sei zu Freysing +verdammt worden und werde nächstens in Rom als eine »oratio scandalosa und +haeretica ad valvas geschlagen werden«[300]. Indessen kam es in der That +nicht so weit. Der Kläger und der Beklagte erhielten die Auflage, »in +dieser Materie eine moderate Schrift herauszugeben«, und =Sterzinger= +leistete dieser Forderung Genüge, indem er in der dritten Auflage seiner +begierig gelesenen Rede seine frühere Behauptung, dass die Hexerei ein +Vorurtheil =schlecht= denkender Seelen sei, dahin abänderte, dass er +dieselbe nun zum Vorurtheil =seicht= denkender Seelen machte. Die beiden +Väter =Merz= und =März= sahen sich übrigens noch verschiedenen sehr derben +Abfertigungen von Anhängern Sterzinger's blossgestellt, und der Streit, in +welchem sich sehr wenig Neues und Gründliches[301], aber sehr viel +gutwillige Halbheit auf der einen und dummdreiste Anmassung auf der andern +Seite dargelegt hatte, war bald ganz vergessen. + +Uebrigens begegnen wir eben damals in =Baiern= allerlei Vorkommnissen, +welche beweisen, dass der Dämonenglaube und die Hexenverfolgung hier von +jeher ganz besonders heimisch gewesen war. Denn nicht nur ward hier noch +1754 ein dreizehnjähriges Mädchen hingerichtet, und 1756 ein +vierzehnjähriges Mädchen, weil es mit dem Teufel Umgang gepflogen, Menschen +behext und Wetter gemacht habe, enthauptet[302], sondern es wurde bei den +kurbaierischen Landgerichten sogar noch im Jahr 1769 eine amtliche +Instruktion zum »=Malefiz-Inquisitions-Prozess=«[303] eingeführt, welche +ganz und gar dem Hexenhammer entsprach. In demselben werden den Richtern +zunächst die genauesten Belehrungen über das »Laster der Zauberei, Hexerei +oder Schwarzkunst« gegeben, wobei zwischen Schwarzkünstlern (magi), +eigentlichen Zauberern (praestigiatores), Segensprechern (incantatores oder +exorcistae), sowie necromanticis, Wahrsagern (haruspices, arioli), +Veneficis und eigentlichen Hexen (sagae, lamiae, striges) oder Unholden +sorgfältig unterschieden wird. -- Diese Letztgenannten, die +»Gabelfahrerinnen, Hexen und Hexenmeister thuen Ungewitter, Riesel, Donner +und Blitz in den Lüften erwecken, trachten nach Menschen und Viehs +Untergang, -- besuchen die Zusammenkünfte der Teufel und anderer Hexen und +reiten dahin auf Gabeln, Stecken und Besen, halten auch beiderlei +Geschlechts bei.« + +»Die Schwarzkünstler, Hexen und Zauberer machen mit dem Teufel einen +ordentlichen Pakt, sie verleugnen die allerheiligste Dreifaltigkeit, den +christlichen Glauben, die seligste Mutter Gottes, die lieben Heiligen, alle +Kirchen-Sacramenta, treten deren Bildniss, das heilige Kreuz, mit Füssen, +lassen sich auf des obersten Teufels Namen und in aller anderen Teufel +Namen umtaufen, schwören denselben die Treue, beten ihn mit gebogenen +Knieen an, unterschreiben sich mit ihrem eigenen Blut, geloben (sich) ihm +an und gebrauchen ohne Unterlass seinen Beistand, werden auch von ihm an +unterschiedlichen Orten des Leibes mit verschiedenen Figuren gezeichnet, +allwo sie hernach keine Empfindlichkeit haben, küssen den Teufel von hinten +und vorn, treiben mit demselben (=wie ich darvor halte=) =ihrer +Einbildung=[304] nach Unzucht und fleischliche Vermischung, -- tragen +versteckter Weise die heil. Hostien mit sich auf die Hexentänze und +Convente, haben viele Jahre aufeinander ihre Teufel als Puller und legen +dergleichen, wenn sie von ihren Ehemännern aus dem Bett hinweggefahren, +statt ihrer unter menschlicher Gestalt zu dem Ehemann in das Bett an die +Seite.« + +Hierauf wird bezüglich der »Anzeigen dieses allerabscheulichsten Lasters« +mit Berufung auf die Auctorität Carpzov's ausgeführt, dass es »in den +heimlichen und schwer zu probirenden Verbrechen =genug=« sei, dass +=Muthmassungen= vorhanden; denn »=eine muthmassliche und aus wichtigem +Argwohn entsprungene Probe ist diessfalls für vollkommen und entscheidend +zu achten=.« Daher hat man zunächst nur nach dem Rufe der Betreffenden zu +fragen und demgemäss gegen sie vorzugehen. + +Bezüglich des Prozessverfahrens ist nun zwar von der Anwendung der Folter +nicht die Rede; dagegen wird eine Reihe der scheusslichsten Vorschriften +des Hexenhammers wiederholt. Zunächst heisst es nämlich: »Wenn dergleichen +Geschmeiss in Verhaft kommt, ist das Sicherste, der Oberbeamte befehle, man +solle ihnen =alle Haare abscheeren= und sie durchgehends glatt und eben +machen, auch wegen vielleicht habenden =Zeichen= visitiren, damit sie +nichts Zauberisches mögen bei sich führen oder versteckt behalten, wie dann +auch wohl geschicht, wenn man ihnen ein anderes =Malefizhemd= -- zuwirft.« + +Aus den für den Prozess vorgeschriebenen »Fragestücken« ersieht man, dass +die Doktrin des Hexenhammers in Baiern im Jahr 1769 noch vollständig +aufrecht erhalten wurde, und dass die ganze Inquisition auf der +nichtswürdigsten Suggestion beruhte. Am empörendsten sind hierbei wohl die +zum Gebrauche bei Kindern vorgeschriebenen Fragen. Dieselben sollen +zunächst durch freundliche Fragen gefangen werden: »Wie sie heissen? Ob sie +ihre Eltern lieb haben? Ob sie schon zur Schule gehen? Was sie für +Kameraden haben? Was diese können? Was sie mit ihnen spielen?« u. s. w. +Dann folgen die Fragen: »Warum sie dermalen nicht zu Hause bei dem Vater +(Mutter), sondern hier im Amthaus sich befinden? Was sie neulich da und +dort mit diesen getrieben? In wem es bestanden? Was, wie er es gemacht? Wer +es ihm gelehrt? Wann, wo, wer dabei gewesen? Wie oft sie es gemacht? -- +Wie lange das Wetter gedauert? Wem es vermeint gewesen und geschadet? Zu +wem sie die Mäuse geschickt? Warum? Wie er ausgeschaut? -- Wie oft sie auf +dem Tanz gewesen? Wer sie hingeführt und was sie noch alldort gethan? Was +ihnen dieser und jener, auch der Teufel versprochen?« u. s. w. + +Bei Erwachsenen soll sofort gefragt werden: »Ob er diese oder jene Personen +kenne? Ob dieser ein Hexenmeister sei? Er müsse es wissen, weil er mit ihm +Umgang gepflogen. Was ihm von dem jüngst gewesenen Schauerwetter bekannt? +Wer dieses gemacht? Wo er um diese und jene Zeit gewesen? Von wem er das +Hexen und Zaubern gelernt? Wie lange er solches treibe? -- Was er für einen +Glauben habe? Wie er dieses sagen möge, zumal er sich ja durch seine +teuflischen Künste von Gott abgesondert? Was er zu seiner Kunst gebrauche? +Woher er die Sachen genommen? Was der Teufel von ihm verlangt? Solle die +Wahrheit sagen. Ob er sich demselben verschrieben? Auf wie lange und mit +was für Umständen? Ob er Gott verleugnet? Ob er anders getauft und mit was +für einem Namen? -- Ob er mit dem Teufel Beischlaf gehabt? Wie oft und auf +was für eine Weise? Wie dieser geheissen, wie er ausgesehen? Was sie +hierbei und nach der Hand verspürt[305]? Zu was Zeit und an welchem Orte er +auf dem Tanz gewesen? Was der Teufel geredet?« u. s. w. u. s. w. -- +Besonders wird es dem Untersuchungsrichter noch zur Pflicht gemacht »auch +auf die Complices zu inquiriren«. + +Diese (von =Schuegraf= im Archive zu Kelheim aufgefundene und zuerst +bekannt gemachte) Instruktion für die kurbaierischen Hexenrichter musste, +da sie nicht gedruckt ward[306], von jedem Landgericht abgeschrieben +werden. Schuegraf macht nun dabei die für die damaligen Kulturverhältnisse +Baierns ganz besonders frappante Mittheilung, dass man eben damals, gerade +um die Jahre 1760-1769 anfing, die baierischen Pfleggerichte der vier +Rentämter Straubing, Landshut, München und Burghausen zu klassifiziren, +indem man jene, die am meisten Hexen und andere Verbrecher durch Feuer, +Schwert etc. justifizirt hatten, die strengsten, jene aber, die in ihrer +Jahrespraxis eine geringere Zahl von Hinrichtungen aufzuweisen hatten, nur +=strenge Halsgerichte= zu nennen pflegte[307]. + +Grosse Bewegung rief damals in Baiern ein gewaltiger Teufelsbanner, der +Priester =Joh. Joseph Gassner= hervor[308]. Derselbe verkündete, dass die +Wirksamkeit des Teufels jetzt vorzugsweise in der Bewirkung von Krankheiten +hervortrete, wesshalb ein grosser Theil derselben nicht mit Arzneien, +sondern nur mit Beschwörungen und Exorzismen geheilt werden könnte. Einen +mächtigen Gönner fand Gassner an dem Bischof von Regensburg, Anton Ignaz +Grafen von Fugger, der ihn zu seinem Hofkaplan und geistlichen Rath +ernannte. Da der genannte Bischof zugleich Propst von Ellwangen war, so +begab sich Gassner dahin und begann hier an Besessenen und anderen Kranken +seine Exorzismen zu experimentiren. Der Zulauf, den er hier fand, war so +gross, dass im Dezember 1774 die Zahl der Hülfesuchenden über 2700 betrug. +Um seine Teufelsbannerei noch mehr in Schwung zu bringen, veröffentlichte +Gassner 1774 ein Schriftchen unter dem Titel: »Weise, fromm und gesund zu +leben, auch ruhig und gottselig zu sterben oder Nützlicher Unterricht wider +den Teufel zu streiten durch Beantwortung der Fragen: 1) Kann der Teufel +dem Leibe der Menschen schaden? 2) Welchen am meisten? 3) Wie ist zu +helfen?« (Kempten, 1774, 40 S.) Er meint in diesem Schriftchen, dass es +drei Klassen vom Teufel geplagter Menschen gebe, nämlich circumsessi +(angefochtene), obsessi oder maleficiati (verzauberte) und possessi +(besessene). Für alle diese Geplagten gibt Gassner die Mittel der Heilung +an. Vor Allem habe sich der Betroffene davor zu hüten, dass er die +teuflische Plage und Schädigung für ein natürliches Leiden halte, indem +Niemand die Wirklichkeit der dämonischen Zauberei leugnen könne, ohne sich +»de religione suspectus« zu machen. -- Im folgenden Jahre zog Gassner nach +Regensburg über und auch hier strömte viel Volks von allen Seiten (aus der +Pfalz, aus Böhmen, Oesterreich und aus anderen Landen) herbei, um sich +durch seine Bannsprüche von allerlei zauberischen Plagen, Besessenheit und +sonstiger Krankheit heilen zu lassen. Endlich aber ward ihm das Handwerk +gelegt. Der kaiserliche und der kurbaierische Hof, der Bischof von Costnitz +und die Erzbischöfe von Salzburg und Prag untersagten ihm die fernere +Ausübung seiner Teufelsbannerei. Auch in Rom wurde die Ostentation, mit der +er seine (theilweise von ihm selbst redigirten) Exorzismen betrieb, +gemissbilligt. Nebenbei wurde viel Staub durch Broschüren, die sich mit dem +Teufelsbanner und Wunderdoktor beschäftigten, aufgewirbelt[309]. + +In diesem Federkrieg sprach sich seltsamer Weise nicht nur der berühmte +=Lavater= zu Zürich einigermassen zu Gunsten Gassner's aus, indem er in +diesem zwar keinen Wunderthäter aber doch einen starken Glaubensmann +anerkannte, -- sondern auch der kaiserliche Leibarzt =Anton von Haen= (der +mit seinem Collegen, dem Freiherrn =van Swieten= als Hauptgegner des +Hexenglaubens galt, und der einst drei angebliche, schon gemarterte und zum +Scheiterhaufen verurtheilte Hexen gerettet hatte,) liess sich bestimmen, in +einer Broschüre[310] dem Hexenglauben gewisse Conzessionen zu machen. In +einer zweiten Broschüre[311] »über die Wunder« schloss freilich =Haen= +seine Untersuchung damit, dass, da sich die wesentlichen Kennzeichen des +Wunders bei den wunderbaren Heilungen Gassner's nicht vorfänden, dieser +dieselben wohl mit Hülfe des Teufels verrichtet haben müsste. + +Auch unter der Regierung des Kurfürsten =Karl Theodor= (1777-1799) dauerte +die Herrschaft des Aberglaubens in Baiern ungestört fort. Fast jedes +Kloster hatte seinen sogenannten =Hexenpater=, bei welchem man sich Rath +und Schutzmittel zu holen pflegte, z. B. Agnus Dei und Lukaszettel. Eine +Bäuerin aus dem Gerichte Pfatter bei Straubing, deren Kühe keine Milch +gaben, fiel in die Schlingen eines solchen Hexenpaters, des Franziskaners +Benno, der sie im Kloster trunken machte, dann unter dem Vorwande der +Entzauberungszeremonien schändete und zuletzt zum Todtschlage an der +neunzigjährigen Grossmutter ihres Mannes veranlasste. Als das Gericht nach +langem Zögern die Verhaftung des Buben beschloss, musste es die +Auslieferung desselben durch militärische Exekution vom Kloster erzwingen, +und als derselbe endlich degradirt und zu lebenslanger Festungsarbeit +verurtheilt war, legte sich Rom ins Mittel und bewirkte Begnadigung, so +dass der Hexenpater mit zehnjähriger Suspension und eben so langem +Klosterarreste durchkam. -- »Seht, Leute! -- sagt der Berichterstatter, dem +wir diese Nachricht entnehmen, -- so geht's bei uns in Baiern zu; die +Pfaffen lachen über uns und mästen sich von unserm Schweiss. Wär's nicht +eine von den nothwendigsten Neuerungen, dass bei uns die Bettelmönche, so +wie die andern privilegirten Tagediebe aufgehoben, oder wenigstens ihr +Wirkungskreis beschränkt würde? Aber das ist so ein Wunsch, der keine +Erfüllung kennt, so lange wenigstens nicht kennen wird, als =Frank= +Gewissensrath unsers durchlauchtigsten Karl Theodor bleibt«[312]. + +Im Umfange des heutigen Königreichs Baiern sah man sogar noch im Jahr 1775 +die Tragödie eines Hexenprozesses vor sich gehen. Dieser Hexenprozess +erfolgte im damaligen =Stift Kempten=, wo derselbe am 6. März 1775 begann +und am 11. April 1775 zu Ende ging. Ueber den Verlauf desselben berichten +wir wörtlich nach =C. Haas=, der denselben (in der Schrift »die +Hexenprozesse« S. 108 ff.) zum ersten Male (nach den Akten) mitgetheilt +hat. + +Eine arme Söldners- und Tagwerkerstochter =Anna Maria Schwägelin= von +Lachen hatte frühe ihre Eltern verloren und musste sich ihr Brot mit Dienen +erwerben. Im Dienste eines protestantischen Hauses knüpft der Kutscher des +Herrn ein Verhältniss mit ihr an und verspricht ihr die Ehe unter der +Bedingung, dass sie den katholischen Glauben verlasse und lutherisch werde. +Dieses letztere vollzog die Schwägelin in Memmingen in einem Alter von etwa +30-36 Jahren (sie wusste im Verhör über ihr Alter nur zu sagen, dass sie in +die dreissig oder nahezu vierzig Jahre alt sei). Nichtsdestoweniger liess +sie der Kutscher sitzen und heirathete eine Wirthstochter von Berkheim. +Hierüber erregt und zugleich in ihrem Gewissen beunruhigt beichtete sie die +Sache einem Augustinermönche in Memmingen, der ihr gesagt haben soll: »es +sei nunmehr genug, dass sie es gebeichtet und dass sie eine wahre Reue +dagegen bezeuge, und sie habe nicht nöthig, dass sie wiederum neuerdings +ein Glaubensbekenntniss ablege, wenn sie nur bei ihrem Vorsatz beharre.« +Bei ihrer Conversion in der Martinskirche zu Memmingen habe sie die +Schwörfinger aufheben und sagen müssen, dass sie auf dem lutherischen +Glauben beharren wolle und dass die Mutter Gottes und die Heiligen ihr +nicht helfen können. Die Mutter Gottes sei nur eine Kindelwäscherin und als +ein anderes Weibsbild gewesen. Die Bilder von denen Heiligen seien nichts +als zum Gedächtniss, keineswegs aber, dass man diese verehren solle. Gott +allein könne ihr helfen, sonst Niemand. Da aber oben gemeldeter Augustiner +in Memmingen wenige Tage nach der Beichte der Schwägelin apostasirte, so +ward sie wieder unruhig und meinte, sie sei wohl von diesem Geistlichen +nicht richtig absolvirt. Sie will daher hierauf die Sache einem Kaplan +gebeichtet haben, der ihr jedoch die Absolution mit dem Bemerken +verweigerte, der Fall müsse nach Rom berichtet werden. Alsbald aber sei der +Kaplan auf einen anderen Dienst gekommen und die Sache sei liegen +geblieben. + +Seitdem irrte die Schwägelin von Dienst zu Dienst, und wurde schliesslich +als vagirende und wahrscheinlich körperlich und geistig leidende Person in +das Kempten'sche Zuchtschloss Langenegg (zwischen Kempten und Immenstadt) +gebracht. Dort ward sie =einer notorisch geisteskranken Person=, Namens +Anna Maria Kuhstaller, für wöchentlich 42 Kr. in Pflege und Aufsicht +gegeben. Ihrer Aussage nach wurde sie von derselben sehr schlecht gehalten, +elend genährt, oft Tage lang gar nicht, und dabei vielfach geschlagen und +sonst misshandelt. Soviel steht wenigstens fest, dass sie schliesslich +nicht mehr stehen und gehen und keine Hand mehr erheben konnte. Die +Schwägelin gab dabei an, dass die Kuhstaller sie aus Eifersucht so arg +misshandelt habe, weil diese befürchtet, sie mache ihr den Zuchtmeister +abspännstig. Dagegen erklärte die Kuhstaller, sie habe der Schwägelin nur +zweimal mit einem Stricke etliche Hiebe gegeben, weil sie gelogen habe und +boshaft gewesen sei. Essen habe sie ihr richtig und genug gegeben, so gut +sie es habe auftreiben können, was der Zuchtmeister Klingensteiner als wahr +bezeugte. + +In ihrem Unmuthe sagte einmal die Schwägelin, sie wollte lieber beim Teufel +als in solcher Pflege sein. Das benutzte die Kuhstaller, um alsbald bei +Gericht anzuzeigen: die Schwägelin habe ihr einbekannt, dass sie mit dem +Teufel Unzucht getrieben und Gott und allen Heiligen habe absagen und auf +jene Weise und Art sich verschwören müssen, wie es ihr der Teufel +vorgehalten habe. Auch habe sie die Schwägelin manchmal laut lachen und mit +Jemandem sprechen hören, während doch Niemand bei ihr gewesen sei. + +=Diese Anzeige genügte=, weil der Zuchtmeister sie bestätigte, die +unglückliche, ganz gebrechliche Person »abholungsweise auf der sogen. +Bettelfuhr« am 20. Febr. 1775 nach Kempten ins Gefängniss schaffen zu +lassen. Von da bis zum 6. März wurde sie nun zunächst durch den +Eisenmeister Klingensteiner beobachtet, der auf Befragen über das Verhalten +der Angeklagten deponirte: In der dritten Nacht ihrer Anwesenheit im Kerker +habe man im Gefängnissofen ein Geräusch gehört, als ob etwas vom Ofen +herabgefallen wäre. Er selbst freilich habe es nicht gehört, sondern es sei +ihm von einem anderen Gefangenen erzählt worden. Aber er und seine +Schwester hätten gehört, wie ihre Enten im Stalle geschrieen und hätten +deren Unruhe gesehen, und zwar Nachts zwischen zwei und drei Uhr. Späterhin +habe man nichts mehr gehört. Er, der Eisenmeister, habe die Schwägelin +gefragt, ob sie wisse, warum sie ins Gefängniss gebracht worden sei. Darauf +habe sie geantwortet: Ja, sie habe gesagt, dass sie Gott und allen Heiligen +abgeschworen und mit dem Teufel Unzucht getrieben; allein das habe sie zur +Kuhstallerin nur aus Furcht gesagt, weil sie sonst von derselben geschlagen +worden sei. -- Diese wollte sie also als Hexe anklagen und hatte das +Geständniss erpresst! + +Klingensteiner's Schwester Maria Anna deponirt: Der Vorgang mit den Enten +habe seine Richtigkeit, indem dieselben nie so geschrieen wie damals. +Uebrigens sei die Inquisitin »nicht nur an beiden Füssen so eingezogen, +dass diese nicht einmal auf einen Stuhl, sondern immer auf dem Boden liegen +müsse, wie denn auch ihre Hände ziemlich verdreht« wären. + +Die Voruntersuchung war nun geschlossen und die Angeklagte ward am 6. März +vernommen. Die Personalien wurden protokollirt, dabei die Erzählung ihres +Abfalls vom katholischen Glauben, ihrer Behandlung seitens der Kuhstallerin +etc., wobei sie erzählte, sie habe der Kuhstallerin geklagt, dass die Maden +ihr die Fersen auffrässen, sie solle doch machen, dass man ihr diessmal ein +Mittel verschaffe, worauf diese geantwortet, dass ihr Hurenjäger (womit sie +den Zuchtmeister gemeint,) ihr schon etwas geben werde. Auf ihre Klage über +schlechte Kost habe sie von der Kuhstallerin Schläge bekommen unter +Vermelden, sie habe von der gnädigen Herrschaft Erlaubniss sie zu +züchtigen. Immer darüber berufen, dass sie es mit dem Teufel zu thun habe, +habe sie aus Furcht vor Schlagen und anderer Misshandlung solches zugegeben +und auf Andringen habe sie zuletzt auch dem Zuchtmeister erzählt, vor etwa +fünf oder sechs Jahren sei der Teufel in Gestalt eines Jägers ihr in der +Harth unweit Memmingen begegnet, mit dem sie sich damals versündigt habe. +Sonst wisse sie nichts anzugeben. + +Am 8. März erfolgte nun das zweite Verhör. Inquisitin bleibt dabei, dass +sie nur aus Furcht und Angst der Kuhstallerin und dem Eisenmeister die +Geschichte mit dem Teufel erzählt habe, um Ruhe zu bekommen und weil +letzterer ihr versprochen, ihr dazu behülflich sein zu wollen, dass sie von +Langenegg fortkomme. Trotzdem wurde aber diese Aussage als Geständniss +angesehen und Inquisitin mit Fragen aller Art so bestürmt, dass sie +verwirrt endlich auf die Suggestionen selbst einging und die lächerliche +Aussage mehr und mehr ausspann, oder vielmehr sich ausspinnen liess, z. B., +dass der Teufel ihr zuletzt gesagt habe, dass er der Teufel sei. -- Hierauf +geht das Verhör auf das Lutherischwerden u. s. w. über, und wird das +Abschwören in der Martinikirche zu Memmingen zum Abschwören vom Teufel. Zur +Unzucht mit dem Teufel, sagt die Angeklagte, sei es nicht gekommen, und sie +könne es nicht anders sagen, auch wenn sie sterben müsse. -- Auf die Frage, +was ihr denn der Teufel versprochen, antwortet sie: Der Teufel habe ihr +Zeug (allerlei Sachen) schenken wollen. -- Nun wird die Unglückliche immer +von Neuem dazu gedrängt, dass sie gestehen soll, sie habe mit dem Teufel +Unzucht getrieben; allein sie verneint es stets und bleibt dabei, dass sie +ihre Aussage gegen den Zuchtmeister nur aus Furcht und Angst gethan habe. + +Am folgenden Tage (9. März) wird die Unglückliche wieder ins Verhör +genommen. Dasselbe beginnt wieder mit Fragen nach dem Lutherischwerden und +geht sodann zur Erörterung ihrer Behandlung in Langenegg über. Inquisitin +bleibt fest bei ihren früheren Aussagen. Auf Befragen zählt sie eine Reihe +von Diensten auf, in denen sie gestanden, wiederholt, da sie wiederum nach +ihrem Abfall vom Katholizismus und ihrer Unzucht mit dem Teufel befragt +wird, ihre früheren Aussagen, gesteht aber endlich zu, dass der Teufel mit +ihr Unzucht getrieben und sie mit Aufhebung von zwei Fingern habe schwören +lassen, dass sie alles dasjenige halten wolle, was sie ihm versprochen habe +(nämlich, dass sie ihm dienen wolle). Abermals wird sie nun aufgefordert zu +gestehen, dass sie mit dem Teufel vollkommene Unzucht getrieben habe, was +sie endlich mit Thränen im Auge und mit dem Bemerken, es werde sie ja das +Leben nicht kosten, abermals bekennt. + +Nun beginnt ein so schamloses Inquiriren nach dem Detail der Unzucht, dass +die Unglückliche nicht weiss, was sie antworten soll. Sie wird nach +Scheusslichkeiten gefragt, von denen sie noch nie gehört hat; aber der +Verhörrichter ruht nicht, bis er aus ihr herausgepresst, was er in sie +(durch seine Suggestionen) hineingelegt hat. Die Kuhstallerin, welche +nachher verhöret wird, deponirt, dass sie die Schwägelin einmal habe zum +Teufel sagen hören: es komme Jemand, er solle in ihre Truhe fahren. + +In dem am 10. März fortgesetzten Verhör versichert Inquisitin sich mit dem +Teufel nur Einmal, und zwar auf der Harth versündigt zu haben. Im Schlafe +sei es ihr zwei- oder dreimal nur so vorgekommen. Sie klagt, »es werde ihr +so wehe und sie könne schier nicht mehr schnaufen; heute Nacht habe sie +gemeint, sie müsse sterben, indem es ihr so schwer auf dem Herzen +gewesen.« Hierauf wird ihr erwidert: »ihr dermaliger Zustand, den sie dato +anzeige, werde wohl ja und allein daher rühren, dieweilen sie dem Anschein +nach bisher kein aufrichtiges Bekenntniss gethan habe. Sie solle daher ihre +Sache aufrichtig bekennen.« + +Endlich dahin gebracht, dass sie bekennt, der Teufel habe in jeder Nacht +mit ihr Unzucht getrieben, geht sie nun auf alle Fragen, die sie vorher mit +innerem Erbeben gehört hatte, ein, -- so toll sie auch waren, -- und +beantwortet sie ganz nach Wunsch des Verhörrichters mit einfachem Ja. +Zumeist betrafen die Fragen schon früher verhandelte Dinge. Plötzlich aber +wird im Verhöre von etwas ganz Neuem, nämlich von einem =Pakte= mit dem +Teufel gesprochen, den die Angeklagte eingestandener Massen eingegangen +habe. Dieses geschah in der zweihunderteinundzwanzigsten Frage, in welcher +der Richter dabei auf Frage hundertsechsundsechzig Bezug nahm. Die Frage +hundertsechsundsechzig lautete aber: »Wie lange es angestanden, dass, +nachdem sie lutherisch geworden, sie hernach Gott und alle Heiligen +verleugnet und sich dem Teufel zugeeignet?« an welche nun die +Suggestivfrage zweihunderteinundzwanzig angeschlossen ward: »Sie habe ad +interrog. hundertsechsundsechzig gesagt, dass sie erst in zwei Jahren +danach, wie sie lutherisch geworden, diesen =Pakt mit dem Teufel= gemacht +habe.« Nun folgt noch eine lange Reihe von Fragen über die mit dem Teufel +getriebene Unzucht (wobei die Angeklagte auf Befragen angibt, dass derselbe +bald als Jäger bald als halberwachsener Bauersknecht zu ihr gekommen war,) +bis man endlich am 30. März 1775 das crimen laesae majestatis divinae als +constatirt ansehen und das Urtheil gefällt werden konnte, welches auf »Tod +durch das Schwert« lautete. Das Urtheil ist unterschrieben von +»=Treichlinger=, Hofrath und Landrichter« (der die Untersuchung geführt +hatte), »=Feiger=, Hofrath« und »=Hofrath Leiner=«. Die Bestätigung des +Urtheils ist mit den Worten beigeschrieben: »Fiat iustitia! =Honorius=, +Fürstbischof.« Ein nachgetragenes »Bey-Urthl« lautet: »Auch ist zu Recht +erkannt worden, dass wer der armen Sünderin Tod rächen oder hindern würde, +in dessen (?) Fusstapfen gestellt werden solle.« + +So verlief der letzte Hexenprozess auf deutscher Erde -- im Jahr 1775! + +Unter den =französischen= Gerichten war das Parlament von Bordeaux eines +der hartnäckigsten. Es verbrannte noch 1718 einen Menschen, den es für +überführt erklärte, einen vornehmen Herrn sammt dessen ganzem Hause durch +Nestelknüpfen bezaubert zu haben[313]. + +Im Jahr 1731 wurde vor dem Parlament zu Aix der berüchtigte Prozess +zwischen Katharine Cadière und dem Jesuiten Girard verhandelt. Letzterer +war angeklagt, dieses Mädchen, sein Beichtkind, zur Unzucht gemissbraucht, +entführt und ihre Leibesfrucht abgetrieben zu haben. Die Verführung und den +Abortus sollte der Jesuit durch Zauberkräfte bewirkt haben. Indessen +bewegte sich der ganze Handel auf einem allzu plattnatürlichen Boden, als +dass die Richter auf solches Beiwerk hätten Rücksicht nehmen mögen, und der +Prozess gehört nur der Rubrik der Anklage, nicht dem Charakter des ferneren +Verlaufes nach unter die Zauberprozesse. Es waren in dieser Sache mächtige +Interessen im Widerstreit. Der Procureur-General hatte den Antrag gestellt, +dass Katharine Cadière als ruchlose Betrügerin und falsche Anklägerin +gehängt werden sollte; die Majorität des Parlaments sprach jedoch dieselbe +frei und verurtheilte den Jesuiten zum Scheiterhaufen. Indessen vereinigte +man sich später dahin, ihn dem geistlichen Gerichte zu übergeben, und +dieses sprach ihn los. Als er sich durch eine Hinterthüre wegschlich, +erkannte ihn der Pöbel und überhäufte ihn mit Schmähungen[314]. + +=Spanien= endigte seine Hexenverbrennungen 1781 mit der Hinrichtung eines +Weibes zu Sevilla, das des Bundes und der Unzucht mit dem Teufel angeklagt +war. Sie hätte, sagt Llorente, dem Tode entgehen können, wenn sie selbst +sich des Verbrechens hätte schuldig erklären wollen[315]. -- Noch 1804 +wurden verschiedene Personen wegen Liebeszauber und Wahrsagerei von der +Inquisition eingekerkert. + +Die schrecklichsten Dinge trugen sich aber während des achtzehnten +Jahrhunderts in der katholischen Schweiz zu[316]. + +Hier war es am 9. August 1737 geschehen, dass ein siebenzehnjähriges +Mädchen, =Katharina Kalbacher=, in =Zug= vor dem Hexentribunale erschien, +um Geständnisse abzulegen. Diese von frühester Jugend an verwahrloste +Person hatte vorher eine Besprechung mit den =Jesuiten= in =Luzern= gehabt, +die in ihr eine Besessene erkannt, und deren Rektor ihr die Weisung +ertheilt hatte, zu thun, was er sie heissen werde, wenn sie von ihrem +Stande erledigt sein wollte. Sie gab nun den gewöhnlichen Unsinn zu +Protokoll, wollte schon als kleines Kind dem Teufel und der Zauberei +ergeben gewesen sein, nannte dabei aber sechs Personen als Mitschuldige, zu +denen sie späterhin, wahrscheinlich zur Fristung des eigenen Lebens, noch +drei andere Personen hinzufügte, obwohl diese drei Personen bis dahin in +allen peinlichen Verhören mit keiner Silbe erwähnt worden waren. + +Die Angezeigten wurden nun alsbald vorgeladen und »in loco torturae« d. h. +in dem unter dem Namen Kaibenthurm bekannten scheusslichen Arrestlokal der +Hexen vernommen[317]. + +Im ersten Verhör wiesen dieselben sämmtlich jedes Wissen von Zauberkünsten +und jede Theilnahme an denselben einfach zurück, obschon ihnen von Anfang +an mit Drohungen sehr ernst zugesetzt wurde. Daher schritt man alsbald zum +=peinlichen= Verhör, zunächst mit der siebenzigjährigen Lisi Bossard. Diese +alte Person wurde also »gesetzt«, dann »gebunden« und mit dem »kleinsten +Stein aufgezogen«[318], gab aber hängend »unter erschrecklichem Geschrei +aber =ohne Zähren=« auf die Fragen: »ob es nichts mit dem Teufel gehabt, ob +es nichts verderbt, ob es nichts wissen wolle über das Schlüsselloch, ob es +kein Vieh verderbt«, ein beharrliches »Nein« zur Antwort, worauf zu +schärferen Torturen vorgegangen wurde, -- mit demselben Erfolg. + +Doch wir sehen hier von der grässlichen Behandlung der übrigen Angeklagten +ab, um nur Eine derselben ins Auge zu fassen, deren Geschick uns darüber +belehren mag, wie Menschen wirklich Teufel sein können. + +Die Ehefrau =Anna Gilli= war am 12. August 1737, vierzig Jahre alt, in der +vollen Kraft der Gesundheit und eines abgehärteten, starken Körpers vor +ihre Untersuchungsrichter gebracht worden; und am 29. Januar 1738 ward sie +zerschlagen, zerquetscht, zerfetzt und zerrissen an Fleisch und Knochen, +kaum noch ein menschliches Aussehen an sich tragend, in der Ecke eines der +Löcher im Kaibenthurm zusammengekauert, todt gefunden. + +Das erste Verhör der Anna Gilli wurde damit eröffnet, dass man sie das +Zeichen des Kreuzes machen, fünf Vaterunser und Ave Maria sowie den Glauben +und die »offene Schuld« beten liess, worauf die erste Frage folgte: »ob sie +dem bösen Feinde widersage«, deren Bejahung sofort zu der Frage benutzt +wurde, »ob sie von demselben etwas angenommen habe«, womit die Quälerei +ihren Anfang nahm. Man hatte bei ihr im Stalle acht »Steckeln« gefunden, +von denen sie sagte, dass ihr Mann sie gemacht habe, um sie mit Knöpfen zu +versehen, mit Scheidewasser anzustreichen und zu verkaufen. Allein das +Gericht wollte in ihnen nun einmal die Besenstiele erkennen, mit denen sie +zum Hexensabbath fahre, wesshalb sie sich des Bundes und der Buhlerei mit +dem Teufel u. s. w. schuldig bekennen sollte. Da sie dieses nicht that, so +wurde alsbald zur Tortur geschritten. Sie wurde entblösst, mit einem +Hexenkleide angethan, »ist ihr dann unseres Erlösers Jesu +Christi ......[319] um den Leib gelegt und heilige und gesegnete Sachen an +den Hals gehängt worden, wie auch Salz, das an einem Sonntag gesegnet +war -- ist auch exorzisirt worden, hat aber hierauf keine Zähre vergossen. +Sind ihr hierauf im Weihwasser drei Tropfen von einer gesegneten Wachskerze +gegeben, ist ihr hierauf wieder lange Zeit geistlich zugesprochen +worden«, -- mit diesen Worten beginnt das Protokoll des dreizehnten +Verhörs, denn =zwölfmal= war sie bis zum 2. September, wo dieses Verhör +stattfand, bereits gepeinigt worden. Fast in jedem dieser Verhöre hatte man +sie stundenlang die Tortur auf der Folter mit Anhängung der schwersten +Steine ertragen lassen, und da dieses nichts fruchtete, so waren noch +andere Torturmittel zur Anwendung gebracht. Man hatte sie in die +»Geige«[320] gespannt, ihr den »eisernen Kranz« aufgelegt und schliesslich +war sie »im Namen der allerheiligsten Dreifaltigkeit« nach Entblössung +ihres Körpers erst auf dem Rücken, dann auf den Fusssohlen mit Haselstöcken +zerhauen worden. Im vierzehnten Verhör (am 3. Septbr.) wurden ihr sogar +über dreihundert Ruthenstreiche beigebracht[321]. Aber die teuflisch +Gequälte blieb standhaft. Daher liess man sie jetzt bis zum 3. Oktober in +ihrem scheusslichen Behälter in Ruhe. Da aber nahm das Verhör und die +Tortur aufs Neue ihren Anfang. Man hatte nämlich in ihrem Hause ein +Bündelchen mit Habermehl und ein Büchschen mit einer Salbe vorgefunden und +die Kalbacherin hatte ausgesagt, dass das angebliche Habermehl Gift sei, +welches die Gilli zum Hagelmachen und Sterben des Viehes gebrauche. Ebenso +hatte sie angegeben, dass die Gilli mit der Salbe ihre »Steckle« zum +Ausfahren verwende. Allein obgleich die Gilli sich bereit erklärte, das +Habermehl sofort verzehren zu wollen, wenn man es ihr nur gebe, und +obgleich der »Meister Nachrichter«, den man beauftragt hatte, mit dem +angeblichen Habermehl an einem Hunde eine Probe zu machen, berichtete, er +habe eine Handvoll davon einem Hund in einem Stück Fleisch und in Bratwurst +beigebracht, dem es weder geholfen noch geschadet habe, so wurde die +Unglückliche doch nochmals auf die Folter gespannt, und zwar mit Anhängung +aller drei Steine an die Füsse. -- Nach dieser letzten Tortur wurde sie +nach Rathserkenntniss wieder in ihr kaltes Loch gesperrt, und bei etwas +Suppe zu Mittag und etwas Brot zur Nacht bis zum 23. Januar in Ruhe +gelassen. Da wurde sie plötzlich nochmals ins Verhör geführt. Die +zermarterte Frau konnte nicht mehr gehen. Sie wurde abermals aufgefordert, +sich als Hexe zu bekennen, gab aber keine Antwort, sondern brach lautlos +zusammen. Die Richter hatten dabei noch die Rohheit, sie zu fragen, +wesshalb sie nicht gerade stehen könnte. Als Antwort sprach sie die Bitte +aus, dass man ihr etwas Wasser geben möchte. + +Am 29. Januar 1738 ward sie endlich todt im Gefängniss gefunden. Das +darüber aufgenommene Visum repertum theilt mit, »dass nachdem die Läufer +besagte Person todt angetroffen, der Meister Nachrichter bei näherem +Untersuch in einem der zwei hölzernen Gehäuse oder Keychen der obersten +contignatio dieselbe in einer Ecke auf der rechten Schulter liegend, Hände +und Füsse zusammengezogen und mit einem Skapulier und Rosenkränzchen am +Hals, -- auch ohne Merkmale eigenhändiger Gewaltthätigkeit gefunden; dass +hierauf die wohlweisen und gnädigen Herrn des Stadt- und Amtsraths +beschlossen, weil solche arme Person von den auf sie gewesenen Indizien +durch grosse und vielfältige Pein sich purgirt und nichts auf sie gebracht +werden können, wollen M. g. Herrn sie nun als todt nicht für eine Unholdin +erkennen noch traktiren, und um das so viel mehr, da sich aus dem Viso +reperto durchaus zeige, dass diese arme Person nicht eines gewaltthätigen +sich selbst angethanen Todes gestorben sei, sondern das Skapulier und +Rosenkranz am Halse gefunden worden. Desshalb soll solche heute Nacht ohne +Geläute und Lichter von den Läufern auf den Kirchhof getragen und in das +Bettlerloch herunter gelassen werden.« + +Ganz ebenso wie mit diesem standhaften, willensstarken Weibe wurde nun auch +mit allen anderen Angeklagten verfahren. Bei allen dieselben Prozeduren und +dieselben Torturen! Nur mit einigen Worten wollen wir hier noch das +Schicksal des Marx Stadlin von Zug, seiner Frau und seiner Tochter Euphemia +berühren. Diese drei Unglücklichen waren die von der Kathri Kalbacher ganz +nachträglich am Tage vor ihrer beschlossenen Hinrichtung als Hexen +Denunzirten. Marx Stadlin erlitt unter unsäglichen Schmerzen alle die +Torturen, die wir bei der Gilli erwähnten, ohne sich ein Geständniss +abpressen zu lassen. Das schreckliche Ende mehrerer dieser sogenannten +Hexen auf dem Richtplatze, das er noch vor seiner Gefangennehmung +mitansehen konnte, mag nicht wenig zu dieser Standhaftigkeit beigetragen +haben. Ebenso ertrug auch seine Tochter Euphemia alle Martern. Dieses +heldenmüthige, kaum achtzehnjährige Mädchen hat durch seinen starken +Glauben an Gott, durch den Muth, mit dem sie lieber alle Martern erleiden +und das Leben verlieren wollte, als die Wahrheit verleugnen oder, wie sie +sagte, die Seele verlieren, ihr Leiden wie eine Märtyrerin getragen, und +selbst ihre Richter in einem Grade stutzig gemacht, dass »solche =unter der +Zeit= die h. Regierungshäupter um Rath fragen zu müssen glaubten, was +ferner in der Sache zu thun sei.« -- Beide wurden schliesslich +freigesprochen. + +Weniger stark und fest war Stadlin's Frau, Anna Maria, geb. Petermann. »Sie +wolle lieber sagen, sie sei eine Hexe, als so gemartert werden, -- sie sei +jetzt schon halb todt.« Etwa sechsmal widerrief sie ihre Geständnisse, bis +sie schliesslich der fortgesetzten Tortur und Geisselung erlag und sich als +Hexe bekannte. + +Zum Schlusse unserer Berichterstattung über diesen Prozess theilen wir noch +folgende in demselben vorgekommenen Erkenntnisse mit: + +»Ueber die arme Sünderin =Elisabeth Bossard=, weilen diese vor vierzig +Jahren durch Ableugnung Gottes und seiner Heiligen, auch wegen begangenen +gottesschänderischen Verunehrung des Hochwürdigsten solche unmenschliche +Verderbungen, nicht minder auch mit Vermischung mit dem Teufel sich +entsetzlich verfehlet, dass diese arme Person vor dem Thurm hinter sich in +ein Karren gesetzt, dreimal mit feurigen Zangen gerissen, als zum erstenmal +allhier gleich nach Ablesung des Urtheils an der rechten Hand, das andere +Mal am rechten Fuss gleich vor der Stadt auf der Schanze, und das dritte +Mal gleich innerhalb des Schützenhauses an dem linken Fusse; hernach mit +einem Vierling Pulver am Hals lebendig verbrannt, und also vom Leben zum +Tode hingerichtet werde.« + +»Ebenso soll das =Margareth= zweimal mit feurigen Zangen gerissen, ebenso +ausgeführt und mit einem Vierling Pulver am Hals an eine Leider gebunden +und ins Feuer gestossen werden.« + +»Das arme Mensch =Theresia Bossard= soll gleich der anderen zur Stadt +hinaus auf den gewohnten Richtplatz geführt und alldort die rechte Hand +abgehauen und da sie den Strick am Hals und noch lebendig, die Zunge mit +einer feuerigen Zange aus dem Mund gerissen, auch mit einem Strick an einer +Stud erwürgt werden.« + +»Ebenso soll das Anna Maria Bossard ausgeführt, mit feuerigen Zangen +gerissen und verbrannt werden. Dieselben alle vier sollen zu Pulver und +Asche verbrannt, nochmals die Asche unter das Hochgericht vergraben werden, +damit ferner Niemandem kein Schade geschehen könne.« + +=Anna Maria Petermann= wurde an einem Pfahl erwürgt und vorher mit feurigen +Zangen gezwickt. + +Weiter heisst es in den Erkenntnissen: »Die Kathri Kallbacherin soll aus +sonderer Gnad, weil solche sich ihrer zwar grossen Unthaten selbst zu +Handen einer hochweisen Obrigkeit angeklagt, auf dem Karren auf den +Richtplatz geführt und daselbst mit dem Schwerte hingerichtet werden.« + +Noch enthält das Protokoll das Urtheil über sieben Personen, die auf eben +diese grausame Weise als Hexen hingerichtet wurden. -- + +So endete dieser entsetzliche Prozess, der -- was wohl zu beachten ist -- +in Szene gesetzt wurde, nachdem es der alten aristokratischen Partei zwei +Jahre vorher (1735) gelungen war, das Regiment des edlen, gerechten und +freisinnigen Landamman Schuhmacher in Zug zu stürzen und diesen aus dem +Lande zu verbannen. Der Prozess war die Frucht der Coalition der +Aristokratie mit der Hierarchie und war die Siegesfeier derselben. + +Uebrigens war er nicht der letzte Hexenprozess der Schweiz. In dem zum +Königreich Preussen gehörigen Lande Neufchatel wurde noch im Jahr 1743 -- +also unter der Regierung Friedrichs d. G. -- von dem Kriminalgericht zu +Motiers ein Zauberer verurtheilt. Derselbe wurde erst gerädert und dann +lebendig verbrannt[322]. Das letzte gerichtliche Opfer des Hexenglaubens +während des achtzehnten Jahrhunderts fiel in der Schweiz im Jahr 1782 zu +=Glarus=[323]. =Anna Göldi=, Dienstmagd des Arztes Tschudi, wurde +enthauptet, weil sie das Kind ihres Herrn bezaubert haben sollte, so dass +es Stecknadeln, Nägel und Ziegelsteine vomirte. Dieses Erbrechen hatte +begonnen, als die Beschuldigte bereits seit drei Wochen ausserhalb Landes +gewesen war. Ihr angeblicher Mitschuldiger, ein angesehener Bürger, +erhängte sich voll Verzweiflung über den Schimpf, den man ihm anthat, im +Gefängnisse. Das in diesem Prozesse hervortretende Parteienspiel der +Patrizierfamilien, das Benehmen der Aerzte und Theologen, das Hinzuziehen +eines wahrsagenden Viehdoktors, die Entzauberungsprozedur durch die +Angeschuldigte und das von reformirten Richtern gefällte Todesurtheil +selbst geben einen traurigen Begriff von der damaligen Geistesbildung des +kleinen Freistaates. Die Vorstellungen, die von dem aufgeklärten Zürich +wohlmeinend herüberkamen, hatten kaum einen andern Erfolg, als dass die +glarner Richter einen Euphemismus erfanden. Sie redeten in ihrem Urtheil +von »ausserordentlicher und unbegreiflicher =Kunstkraft=« und von +»=Vergiftung=«, wo sie auf =Zauberei= erkannt haben würden, hätten sie +nicht aus Zürich erfahren, dass ein Hexenprozess ihnen vor aller Welt +Schande bringen müsste[324]. Das folgende Aktenstück wird den Charakter des +Ganzen hinlänglich in's Licht stellen[325]: + + »=Malefiz-Prozess und Urtheil= + über die z. Schwert verurtheilte Anna Göldinn aus + dem Sennwald, verurtheilt den 6/17 Junii 1782. + +Die hier vorgeführte bereits 17 Wochen und 4 Tage im Arrest gesessene, die +meiste Zeit mit Eisen und Banden gefesselte arme Uebelthäterin mit Namen +Anna Göldinn aus dem Sennwald hat laut gütlich und peinlichem Untersuchen +bekennet, dass sie am Freytag vor der letzten Külbi allhier zwischen 3 und +4 Uhr Nachmittags aus des Herrn D. Tschudis Haus hinter den Häusern durch +und über den Giessen hinauf zu dem Schlosser Rudolf Steinmüller, welcher +letzthin in hochobrigkeitlichem Verhaft unglückhafter Weise sich selbst +entleibet hat, expresse gegangen sey, um von selbem zu begehren, dass er +ihr etwas zum Schaden des Herrn Doktors und Fünfer Richters Tschudi zweyt +ältestem Töchterli Anna Maria, dem sie übel an sey, geben möchte, in der +bekennten äusserst bösen Absicht das Kind elend zu machen, oder dass es +zuletzt vielleicht daran sterben müsste, weil sie vorhin von dem +unglücklichen Steinmüller vernommen gehabt habe, dass wann man mit den +Leuten uneins werde, er etwas zum Verderben der Leute geben könne. Auf +welches sie ein von dem unglücklichen Steinmüller zubereitetes und von ihm +am Sonntag darauf, als an der Kilbi selbst, überbrachtes verderbliches +Leckerli im Beyseyn des Steinmüllers auf Herrn D. Tschudis Mägdekammer +zwischen 3 u. 4 Uhr, als weder Herr D. Tschudi, noch dessen Frau, noch das +älteste Töchterli zu Hause war, unter boswichtigen Beredungen, dass solches +ein Leckerli sey, dem bemelten Töchterli Anna Maria beigebracht habe, wo +ihr der Steinmüller bey gleich unglücklichem Anlass noch auf der +Mägdekammer, zwaren da das Töchterlein das verderbliche Leckerli schon +genossen gehabt, eröffnet habe, dass solches würken werde, nämlich es werde +Guffen, Eisendrath, Häftli und dergleichen Zeugs von dem Kinde gehen, +welches auch leider zum Erstaunen auf eine unbegreifliche Weise geschehen, +wodurch das unschuldige Töchterlein fast 18 Wochen lang auf die +jammervollste Weise zugerichtet lag. Bey solchem unter der betrüglichen +Gestalt eines Leckerlis dem Töchterlein beigebrachten höchst verderblichen +Gezeug liess es die hier stehende Uebelthäterin nicht bewenden, sondern +erfrechte sich aus selbsteignem bösen Antrieb laut ebenfalls gütlich und +peinlich abgelegtem Geständniss neuerdings in der letzten Woche, da sie +noch bei Herrn D. Tschudi am Dienst stund, wo ihro nach ihrem Vorgeben +damals das Töchterli in der Küchen die Kappe abgezerret habe, diesem +Töchterli in sein mit Milch auf den Tisch gebrachtes Beckeli zu acht +unterschiedlichen malen und noch über erfolgtes Warnen hin, jedesmal eine +aus dem Brusttuch genommene Guffe, also zusammen 8 Guffen zu legen, in der +bekennten schändlichen Absicht, damit wann man die Guffen gewahr werde und +mit der Zeit Guffen vom Kind gehen möchten, man schliesse, dass das +Töchterlein solche aus eigner Unvorsichtigkeit geschluckt habe, und dadurch +die erste im Beyseyn des Steinmüllers verübte Uebelthat, wegen des +beygebrachten Leckerlis, verdeckt bleibe, von welchen Guffen zwaren das +Töchterli keine empfangen hat, sondern solche allemal auf dem Tisch +entdeckt worden sind.« + +»Laut der unterm 13ten letzt abgewichenen Christmonat aufgenommenen +Besichtigung, da die Uebelthäterin der Justiz noch nicht eingebracht worden +war, ist das gedachte Töchterli elend, meistens ohne Verstand auf sein +Lager gelegen, die Glieder waren starr, so dass weder die Arme noch Füsse, +noch Kopf konnten gebogen werden, auch konnte es auf das linke Füsslein +nicht stehen, und hat in Gegenwart der zur Untersuchung verordneten +Ehren-Kommission öfters gichterische Anfälle bekommen.« + +»Nach laut der neuerdings unterm 10. März dis Jahrs bei dem bemeldten +Töchterlein aufgenommenen Besichtigung, da damalen die arme Uebelthäterin +schon im Verhaft gelegen war, hatte das Töchterlein wiederum in Anwesenheit +der Ehren-Kommission öfters kaum 2 Minuten dauernde Anfälle von +gichterischen Verliehrungen der Sinne angewandelt, und das linke Füsslein +war unveränderlich mit gebogenem Knie ganz kontrakt gegen den Leib gezogen, +dergestalten, dass solches auch mit Gewalt nicht konnte ausgestreckt +werden, auch beim geringsten Berühren sich schmerzhaft zeigte. Was in so +langer Zeit das elende Töchterli seinen geliebten Eltern für Mühe, Kosten, +Kreuz und Kummer verursacht hat, ist zum Erstaunen gross, indem laut +eydlichen Zeugnuss der Eltern und anderer dabey gewesenen Ehrenleute in +etlichen Tagen über 100 Guffen von ungleicher Gattung, 3 Stückli krummen +Eisendrath, 2 gelbe Häftli und 2 Eisennägel aus dem Mund des Töchterleins +unbegreiflicher Weise gegangen sind. Nachdem dieser armen Uebelthäterin die +jammervollen Umstände des Töchterleins zu Gemüth geführet worden, hatte sie +sich endlich nach vorläufig dreymal auf dem Rathhause nächtlicher Zeit, als +den 11., 12. u. 14. März, vergeblich gewagten Versuchen erkläret, dass sie +das Kind an dem Ort, wo sie solches verderbt, wiederum bessern wolle; wo +also gleich, den 15. März, nächtlicher Zeit man bemeldte Uebelthäterin in +H. D. Tschudis Haus in die Küche, dahin sie zu gehen begehrte, führen +liess, welche durch ihr in dem Untersuch beschriebenes Betasten, Drucken +und Strecken an dem linken verkrümmten und kontrakten Füssli des Kinds, +welches einige Zoll kürzer, als das rechte Füssli war, und darauf es weder +gehen, noch stehen konnte, mit ihren blossen Händen so viel bewürkte, dass +das Töchterli in Zeit 10 Minuten wieder auf das verderbte Füssli stehen und +damit allein und auch mit Führen hin und hergehen konnte, wie dann diese +Uebelthäterin das Töchterli an denen noch nachgefolgten zwey Nächten +vermittelst ihrer auch im Untersuch ausführlich beschriebenen Bemühung +wiederum nach allen Theilen zum grössten Erstaunen auf eine unbegreifliche +Weise gesund hergestellt, so dass nach eydlichem Zeugnuss nach der Hand +2 Guffen nid sich von dem Töchterli gegangen sind, welches nun die +wesentliche Beschreibung des Verbrechens samt der Krankheit und Besserung +des Töchterleins ausmachet.« + +»Wann nun hochgedachte M. G. H. und Obere vorbemeldtes schwere Verbrechen +nach seiner Wichtigkeit in sorgfältige Erwegung gezogen und betrachtet die +grosse Untreue und Bosheit, so die gegenwärtige Uebelthäterin als +Dienstmagd gegen ihres Herrn unschuldiges Töchterlein verübet, betrachtet +die fast 18 Wochen lang unbeschreiblich füchterliche unerhörte Krankheit +und vorbemeldt beschriebene elende Umstände, welche das Töchterli zu +allgemeinem grössten Erstaunen ausgestanden hat, nebst der von eben dieser +Uebelthäterin bezeigten ausserordentlichen und unbegreiflichen Kunstkraft +mit der einersmaligen zwar zum Besten des Töchterleins gelungenen +plötzlichen Curirung desselben, und auch betrachtet ihren vorhin geführten +üblen Lebenswandel, darüber zwaren sie, wegen eines in Unehren heimlich +geborenen und unter der Decke versteckten Kind schon in ihrem Heimat von +ihrer rechtmässigen Obrigkeit aus Gnaden durch die Hand des Scharfrichters +gezüchtigt worden, und hiemit solche in keine weitere Beurtheilung fallet, +wohl aber in traurige Beherzigung gezogen worden, wie dass anstatt diese +arme Delinquentin, wegen ihrer grossen Versündigung gegen ihr Fleisch und +Blut sich hätte bessern und bekehren sollen, sich wiederum eine solche +Greuelthat gegen das Töchterli des H. D. Tschudis ausgeübt hat; derowegen +von hochgemeldten M. G. H. auf ihren Eyd abgeurtheilet wurde: dass diese +arme Uebelthäterin als eine Vergifterin zu verdienter Bestrafung ihres +Verbrechens und Andern zum eindruckenden Exempel dem Scharfrichter +übergeben, auf die gewohnte Richtstatt geführt, durch das Schwerdt vom +Leben zum Tod hingerichtet und ihr Körper unter den Galgen begraben werde, +auch ihr in hier habendes Vermögen confiscirt seyn solle. Ob dann jemand +wäre, der jetzt oder hernach des armen Menschen Tod änzte, äferte oder zu +rächen unterstünde, und jemand darum bächte, hassete, oder schmähte, der +oder die solches thäten, sollen laut unserer Malefiz-Gericht-Ordnung in des +armen Menschen Urthel und Fussstapfen erkannt seyn, und gleichergestalten +über sie gerichtet werden. Actum den 6/17 Juni 1782. + + Landschreiber Kubli.« + +In =Polen=, wo das Uebel arg gewüthet hatte, fand die preussische Regierung +bei der Besitznahme von Posen noch die Prozesse vor. =Scholtz= gibt +hierüber aus Nachrichten, die er selbst in Händen hatte, folgende +Mittheilung: »Im Jahre 1801 fielen einer Gerichtsperson bei Gelegenheit +einer Gränzkommission in der Nähe eines kleinen polnischen Städtchens die +Reste einiger abgebrannten, in der Erde steckenden Pfähle in die Augen. Auf +Befragen wurde von einem dicht anwohnenden glaubhaften Manne darüber zur +Auskunft gegeben: dass im Jahre 1793, als sich eine königliche Kommission +zur Besitznahme des ehemaligen Südpreussens für den neuen Landesherrn in +Posen befand, der polnische Magistrat jenes Städtchens auf erfolgte Anklage +zwei Weiber als Hexen zum Feuertode verurtheilt habe, weil sie rothe +entzündete Augen gehabt und das Vieh ihres Nachbars beständig krank gewesen +sei. Die Kommission in Posen habe auf erhaltene Kunde davon sofort ein +Verbot gegen die Vollstreckung des Urtheils erlassen. Selbiges sei aber zu +spät angelangt, indem die Weiber immittelst bereits verbrannt worden«[326]. + +Ohne Zweifel ist dieses der letzte gerichtliche Hexenbrand gewesen, den +Europa im achtzehnten Jahrhundert gesehen hat. Der Pöbel aber, unfähig zu +begreifen, wie das Recht auf einmal zum Unrecht werden sollte, sah fast +allerwärts nur mit Widerstreben die obrigkeitlichen Schritte gegen das +gefürchtete Hexenvolk aufhören und hat bis auf die neueste Zeit herab nicht +selten zur Selbsthülfe gegriffen. In =England= erstürmte 1731 eine wüthende +Volksmasse die Sakristei einer Kirche, wohin man ein altes, schwaches Weib +vor ihrer Verfolgung geflüchtet hatte, und schleifte die Unglückliche im +Wasser herum, bis sie den Geist aufgab. Als derjenige Mensch, der hierbei +sich am gewaltthätigsten benommen hatte, von der Obrigkeit ergriffen und +zum Hängen verurtheilt wurde, wollte der Pöbel der Exekution nicht +beiwohnen, sondern stellte sich in der Ferne auf und schimpfte auf +diejenigen, die einen ehrlichen Burschen zum Tode verdammten, weil er die +Gemeinde von einer Hexe befreit hätte[327]. + +In =Sicilien= kam 1724 die letzte Verbrennung von Ketzern und Hexen +vor. Der »Glaubensakt«, wie man das Autodafé zu Palermo nannte, +betraf eine Nonne und einen Ordensbruder, welche als Anhänger der +Molinistisch-quietistischen Ketzerei dem Feuer übergeben wurden. +Das Ganze war ein glänzender pomphafter Akt, an welchem mehrere +hundert Personen (die sämmtlich lucullisch bewirthet wurden) theils +amtlich theils als eingeladene Zuschauer theilnahmen. Bei diesem +Akte wurden nun noch sechsundzwanzig andere Personen gemassregelt +(»reconciliirt«). Unter diesen befanden sich zwölf Personen, die +man als Hexen (fattuchiere) und Hexenmeister in Untersuchung +gezogen hatte, sowie ein sechsundsechzigjähriger Greis, der schon +1721 »wegen Zauberei und Aberglauben« bestraft und jetzt als +rückfälliger Sünder abermals in die Hand der Inquisition gerathen +war. Der letztere wurde zu lebenslänglichem Gefängniss verurtheilt. +Alle sechsundzwanzig aber wurden verurtheilt »zur Schmach (mit +gelben Kleidern angethan und ausgelöschte gelbe Wachskerzen in der +Hand tragend) durch die Strassen der Stadt« geführt zu werden. +Ausserdem wurde ihnen temporäre Haft oder Verbannung und den Hexen +Peitschenstrafe zuerkannt. Eine Hexe sollte zweihundert Hiebe +erhalten. Diese Strafe wurde am 7. April, am Tage nach dem +Autodafé, vollstreckt[328]. + +Wir bemerken noch zum Schlusse des Kapitels ein erst kürzlich in Erfahrung +gebrachtes Curiosum aus =Oesterreich=. Dort wurden im Jahre 1739 neue +Kriegsartikel festgestellt, deren §. 25 lautete: »Das höllische Laster der +Hexerei wird mit dem Feuertode bestraft, sowie alle Diejenigen, die Nachts +unter dem Galgen vom Teufel verblendete Mahlzeiten und Tänze halten, oder +Ungewitter, Donner und Hagel, Würmer und anderes Ungeziefer machen; +worunter Mathematici, Astronomici und Astrologici nicht verstanden sind.« + + +FUSSNOTEN: + +[275] _v. Raumer_, »Aktenmässige Nachrichten von Hexenprozessen in der Mark +Brandenburg« in den »Märkischen Forschungen« von 1841, S. 263-265 und +_Stenzel_, Gesch. von Preussen, B. III. S. 447. + +[276] Allerdings scheint es hin und wieder den adelichen Gerichtsherrn +schwer geworden zu sein, sich der Hexenverfolgung ganz zu entwöhnen. Selbst +noch König _Friedrich Wilhelm II._ musste es erleben, dass ein Edelmann zu +Bütow in Pommern ihm eine Eingabe übersandte, worin der gestrenge Herr über +die Bosheit der Zauberer klagte und von einem Knechte erzählte, dem von +drei Weibern der Teufel eingegeben sei. Auch habe ihn ein Bauer bei einem +Hochzeitsmahle, zu welchem er von diesem eingeladen worden sei, mit einem +Spitzglase Branntwein behext, wesshalb er um die Erlaubniss bat, an diesem +wenigstens die Wasser-und Nadelprobe vornehmen zu dürfen. S. _Horst_, +Zauberbibl. Th. II. S. 403. + +[277] Der Römischen Kayserl. etc. etc. Majestät Josephi des Ersten Neue +Peinliche Halsgerichts-Ordnung, vor das Königreich Böheim, Marggrafthumb +Mähren, und Hertzogthumb Schlesien. Freyburg 1711. (Publizirt den 16. Juli +1707.) + +[278] _L. Rapp_, Die Hexenprozesse und ihre Gegner aus Tirol, S. 75. + +[279] =Wiener Zeitung= von 1728, Nro. 68 und _F. Müller_ Beitr. zur Gesch. +des Hexenglaubens und Hexenprozesses in Siebenbürgen. Braunschw. 1854, +S. 12. + +[280] _Keysler_, Neueste Reisen, Hannover 1751. S. 1284. + +[281] _Schlözer_, Krit. Untersuchungen zur Gesch. der Deutschen in +Siebenbürgen. S. 297. + +[282] _F. Müller_, Gesch. des Hexenglaubens in Siebenbürgen, S. 50-52. + +[283] Vergl. den »Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit. Neue Folge. +Organ des germanischen Museums«. Band XXIII. Jahrg. 1876, S. 295 ff. + +[284] »Sr. Kaiserl.-Königlich-Apostolischen Majestät allergnädigste +Landesordnung, wie es mit dem Hexenprozesse zu halten sei.« 1766. + +[285] Wir verdanken die Einsicht in diese Akten der gütigen Mittheilung des +Herrn Prof. Dr. jur. _Fuchs_ zu Marburg, dem die Originale vorlagen. + +[286] _Johannes Scherr_ hat in seiner neuesten Schrift »=Hammerschläge und +Historien=« (Zürich, 1878) unter dem Titel »=die letzte Reichshexe=« den +mit der unglücklichen Nonne Maria Renata angestellten Hexenprozess nach +»authentischen Abschriften« der Prozessakten mitgetheilt. Diese +Mittheilungen enthalten indessen über das, wodurch die alte Nonne zum +»Geständniss« gebracht wurde, gar nichts, und sind darum unvollständig. Zu +ihrer Ergänzung dient noch immer der von dem Abte _Oswald Loschert_ nach +den Akten angefertigte und an die Kaiserin Maria Theresia eingesandte +Bericht, der sich in Horst's Zauberbibliothek Th. III. S. 165 unter dem +Titel abgedruckt findet: »Wahrhafte und umständliche Nachricht von dem +Zufalle, so das jungfräuliche Kloster Unterzell, nächst Würzburg, des +Prämonstratenserordens, betroffen. Verfasset im Jahr 1749.« Wir folgen +übrigens hier vorzugsweise der Darstellung Scherr's. + +[287] Wie viele Male mag man die Unglückliche gemartert haben, bis man +diese Geständnisse aus ihr herausgepresst hatte! + +[288] Wahrscheinlich waren auch dieser Unglücklichen durch die Folter die +Glieder zerrissen worden. + +[289] Christliche Anred nächst dem Scheiterhaufen, worauf der Leichnam +Mariae Renatae, einer durchs Schwert hingerichteten Zauberin, den 21. Jan. +A. 1749 ausser der Stadt Wirtzburg verbrennet worden, an ein zahlreich +versammeltes Volk gethan, und hernach aus gnädigstem Befehl einer hohen +Obrigkeit in offentlichen Druck gegeben, von P. _Georgio Gaar_, S. J. -- 4. +Wirtzburg in der Hofbuchdruckerei. S. _Horst_ Z. B. Th. II. S. 353 ff. + +[290] Wir berichten über ihn nach _L. Rapp_, die Hexenprozesse und ihre +Gegner aus Tirol, S. 71-107. + +[291] Der Titel lautet: Del congresso notturno delle lammie libri trè. +S'aggiungono due dissertazioni epistolari sopra l'arte magica. Venet. 1750 +(460 S. in 4^o). -- Die Vorrede ist vom 25. Decbr. 1748 datirt. Doch konnte +das Buch erst 1750 erscheinen, weil die Bücherinquisition zu Venedig zwei +Jahre lang den Druck desselben aufhielt. + +[292] Arte magica dileguata. Lettere del Signor Marchese _Maffeé_ al Padre +Jnnocente Ansaldi dell' ordine dei Predicatori. Seconda edizione in Verona +1750; und Arte magica annichilata. Libri trè. Verona 1754. Gegen die +erstgenannte Schrift richtete _Tartarotti_ seine Apologia del Congresso +notturno delle Lammie (Venez. 1751). Der Hauptinhalt der beiden Schriften +Maffei's ist einige Jahre später von dem deutschen Augustiner _Jordan +Simon_ (der sich _Ardoino Ubbidiente dell' Osa_ nannte,) in der Schrift +»=das grosse Weltbetrügende Nichts= oder die heutige Hexerei und +Zauberkunst« (Frankf. und Leipzig, 1761, 600 S.; Zweite Aufl. 1766) +wiedergegeben. -- Simon (oder Dell' Osa), aus dem Würzburgischen gebürtig, +starb 1776 zu Prag als Professor der Theologie und erzbischöflicher +Konsistorialrath, 57 Jahre alt. + +[293] _Graser_ veröffentlichte eine Vertheidigung der kritischen Glossen +_Tartarotti's_ unter dem Titel: Propugnatio adnotationum criticarum in +sermonem de Maria Renata Saga adversus responsa P. Georgii Gaar J. T. +(Venet. 1752). + +[294] Ausführlichere Mittheilungen über Sterzinger's Leben und Wirken s. +bei _Rapp_, die Hexenprozesse und ihre Gegner in Tirol, S. 108-140; doch +werden dieselben bezüglich des in Rede stehenden Punktes von uns mehrfach +ergänzt. + +[295] Die Rede erschien im Druck unter dem Titel: »Akademische Rede von dem +gemeinen Vorurtheil der wirkenden und thätigen Hexerei, -- -- von P. Don +Ferdinand Sterzinger, regulirten Priester etc.« -- München, 1766. + +[296] »Ist es doch nichts Neues, nachdeme alle Proben meines Gegners ein +erfahrner Delrio, ein berühmtester Carpzov Senior und Jurium Professor in +Leipzig samt noch andern schon im vorigen Jahrhundert gründlich +widerleget?« Vorrede. + +[297] Bekanntlich wurde Edelin nur zum =Kerker= verurtheilt. + +[298] Wegen dieser Grobheiten vom bischöflichen Konsistorium zu Freysing +zur Verantwortung gezogen, erklärte _März_: »Ich konnte anders nicht +schreiben, weil ich glaubte, ein grosser Thurm dürfe nicht einen kleinen +Knopf haben.« + +[299] Betrügende Zauberkunst und träumende Hexerei, oder Vertheidigung der +akademischen Rede etc. Mit Erlaubniss der Oberen. München 1767. -- Gegen +diese Schrift publizirte P. Angelus alsbald seine »Vertheidigung wider die +geschwulstige Vertheidigung der betrügenden Zauberkunst und träumenden +Hexerei, verfasset von einem Liebhaber der Wahrheit« (1767, ohne Angabe des +Druckorts, 104 S.). + +[300] S. Nichtige, ungegründete, eitle, kahle und lächerliche Verantwortung +des _H. P. Angelus März_ über die vom _P. Sterzinger_ bei dem +hochfürstlichen geistlichen Rath in Freysing gestellten Fragen. Vom +Moldaustrom 1767. S. 8. + +[301] Das Geistreichste, was bei dieser Veranlassung geschrieben wurde, +ist: Zweifel eines Bayers über die wirkende Zauberkunst und Hexerei. An dem +Lechstrome 1768. Es werden darin sowohl Sterzinger's Inkonsequenzen, als +die Ungereimtheiten seiner Gegner in skeptischem Tone an's Licht +gezogen. -- Den Münchener Streitpunkt verbindet mit einem lobpreisenden +Kommentar der österreichischen Verordnung folgende Schrift: Anpreisung der +allergnädigsten Landesverordnung Ihrer k. k. a. Majestät, wie es mit dem +Hexenprozesse zu halten sei, nebst einer Vorrede, in welcher die kurze +Vertheidigung der Hex- und Zauberei, die Herr Pater Angelus März der akad. +Rede des Herrn P. Sterzinger entgegengesetzet, beantwortet wird von einem +Gottesgelehrten. München 1767. -- (Nach einer handschriftlichen Bemerkung +in dem der Hofbibliothek zu Darmstadt gehörigen Exemplare dieser Schrift +war der Verf. der Dr. _Jordan Simon_, Augustiner zu Erfurt, dann zu Prag.) + +[302] _Rapp_, die Hexenprozesse. S. 112. + +[303] Das interessante Schriftstück ist von dem Oberlieutenant _Schuegraf_ +in Müller's und Falke's »Zeitschrift für deutsche Kulturgesch.«, 1858, +S. 767 ff. im Auszug veröffentlicht worden. + +[304] Diese (scheinbare) Conzession an die Aufklärung der Zeit ist das +Einzige (ausgenommen die Nichterwähnung der Tortur), wodurch sich die +baierische Malefizordnung aus dem achtzehnten Jahrhundert vom alten +Hexenhammer unterscheidet. + +[305] Hierbei ist dann auch in herkömmlicher Weise von dem membrum frigidum +und semen frigidum des Teufels die Rede! + +[306] Wir wollen annehmen, dass man sich einer Veröffentlichung und +Verbreitung des scheusslichen Machwerks durch den Druck doch =schämte=. + +[307] Furchtbar scheint das Feuer der Hexenverfolgung in =Kehlheim= +gelodert zu haben, indem es in Baiern üblich wurde, eine Hexe als +»Kehlheimer Basel« zu bezeichnen. Vgl. _Schmeller_, Baierisches Wörterbuch, +II. 289. + +[308] Vgl. _L. Rapp_, die Hexenprozesse und ihre Gegner aus Tirol, S. 130 +bis 133. + +[309] Vgl. _Schröckh's_ Kirchengesch. seit der Reform. B. VII. +S. 330 ff. -- Gassner starb 1779 als Dekan zu Bendorf in der Diözese +Regensburg. + +[310] De magia liber, Venetiis 1775. + +[311] De miraculis liber, Ven. 1776. + +[312] Neuester Hexenprozess aus dem aufgeklärten heutigen Jahrhundert, +oder: so dumm liegt mein baierisches Vaterland noch unter dem Joch der +Mönche und des Aberglaubens. Von A. v. M. 1786. -- Solche Hexenpatres waren +z. B. der Karmeliter Astery zu Straubing und der Pater Hugo zu Abensberg. +»Ich selbst, -- sagt der Verf., -- habe von Ersterem einen Zettel gesehen, +worauf er aus eigener Kraft dem Satan, den Hexen und allem Unheil befiehlt, +nie dieses Haus zu betreten u. s. w., -- und unterschreibt es noch dazu mit +den sehr merkwürdigen Worten: Ex hoc ego jubeo Fr. Astery de S. E. E. a M. +C. -- Wenige Häuser in und um Straubing auf sieben Stunden in der Nähe +sind, wo nicht so ein Zettel an jeder Thür angebracht ist, und dafür wird +bezahlt wenigstens ein Pfund Butter!!« + +[313] _Garinet_, pag. 256. + +[314] _Garinet_, pag. 257. + +[315] _Llorente_, Gesch. der span. Inquisition. Th. IV. Cap. 46. + +[316] Wir berichten hier zunächst nach der Schrift: »Der Hexenprozess und +die Blutschwitzer-Prozedur, zwei Fälle aus der Kriminal-Praxis des Kantons +Zug aus den Jahren 1737-1738 und 1849.« Zug, 1849. + +[317] Ueber diesen noch jetzt vorhandenen =Kaibenthurm= zu Zug wird in der +vorerwähnten Schrift Folgendes berichtet: + +»Durch einen verschlossenen Gang gelangt man von der Strasse in das Innere +des Lokales, und eine feuchte, moderige Luft, die Einem hier entgegenweht, +verkündet das Unheimliche des Ortes, an dem man sich befindet. Nachdem die +Lichter angezündet, wird man eine schwache Treppe hinauf zur eigentlichen +Folterstube geführt. Dieselbe ist mit doppelten Thüren geschlossen. =Aus +derselben dringt kein Laut, in dieselbe kein Licht.= In der Mitte derselben +ist eine Foltermaschine, die wir später beschreiben werden, links daneben +eine Vorrichtung zum spanischen Bock, vor derselben eine erhöhte Bank für +die Richter, rechts davon eine gleiche für die Kanzlei, hinter ihnen =das +Bild des Gekreuzigten= (!!!). An den Wänden links und rechts stehen Stühle +für die Läufer und Henkersknechte. Auch sieht man eine Art von Luftzug +angebracht, indem bei den Exekutionen Wachholderholz verbrannt ward. +Ueberbleibsel verschiedener Folterwerkzeuge, Haselruthen u. s. w. liegen +zerstreut umher. Zum Ueberfluss erzählt der begleitende »Läufer« Einem noch +die vehmenartige Form und Sprache, die bei Gebrauch der Folter üblich +waren. Ueber und unter diesem Lokale befinden sich je zwei Gefängnisse, die +in diesen dunkelen Räumen freistehend, von Eichenholz gebaut, so ziemlich +einem Schweinstalle ähnlich sehen. Licht fehlt ganz und Luft kann aus dem +äusseren dumpfen Raume nur durch einen einige Zoll breiten Einschnitt in +das eigentliche Gemach dringen. Von Geradestehen oder Geradeliegen kann +keine Rede sein.« -- Zu diesem Bericht wird die Bemerkung hinzugefügt: +»Diese Thürme bilden gegenwärtig noch einen Theil unserer (Zuger) +Staatsgefängnisse« (!!!). + +[318] Dieses Binden und Aufziehen waren die ersten Grade der Folter. Die +Vorrichtungen hierzu sowie mehrere andere Folterwerkzeuge sind jetzt noch +im Folterhause zu sehen. Diese Vorrichtung bestand aus zwei schief +aufgestellten Balken, in deren Mitte ein Rad nach Art der jetzigen +Holzaufzüge angebracht war. Ueber derselben an der Decke ist eine Rolle, +über welche ein Seil auf das Rad herumlief, dessen anderes +herunterhängendes Ende mit einem Haken versehen war. Dem Inquisit wurden +nun die Hände verkehrt auf den Rücken gebunden und in dieselben der Haken +eingehängt. Es ist leicht einzusehen, dass durch das Gewicht des eigenen +Körpers die Gelenke des Arms bis an die Achsel beinahe auseinander zu +reissen drohten. -- Es war diess aber noch nicht genug. Je nach dem Grade +der Tortur wurden noch drei Steine angehängt, wovon der erste »=der +kleinste=«, der zweite »=der mittlere=« und der dritte »=der grösste=« +genannt wurde. Diese Steine sind noch da und der grösste wiegt circa zwei +Centner. Dieselben wurden übrigens in neuerer Zeit noch bei Gebrauch dieser +Folter niemals mehr gebraucht. Es war nicht selten, dass durch die +allgemeine Wirkung derselben der Gefolterte in einen todähnlichen Zustand +gebracht wurde, den die Prozedur das »Entschlafen« nennt. + +[319] Das hier fehlende Wort ist in dem gedruckten Torturprotokoll nicht +angegeben. + +[320] Ueber dieselbe wissen wir nichts zu berichten. + +[321] »Zur Applizirung dieser Ruthenstreiche wurde (in Zug) der Inquisit +mittelst einer besonderen Vorrichtung (spanischer Bock genannt) auf dem +Boden der Folterkammer, und durch Stricke, die an den Daumen und Zehen +befestigt und angezogen wurden, auf das Aeusserste ausgestreckt. Jeder +dieser Ruthenhiebe auf diesen so gespannten Rücken warf eine schwarz und +blau unterlaufene Schramme auf, die nach und nach aufsprang und einen bis +auf die Knochen zerfetzten Rücken zurückliess. Man brauchte diese Folter +auch noch in neuerer Zeit; doch hat man nie gewagt, mehr als fünfzig bis +achtzig Streiche auf Einmal geben zu lassen.« + +[322] Les procédures de sorcellerie à Neufchâtel par _Charles Lardy_ +(Neufchâtel 1866 S. 42). + +[323] S. Freundschaftliche und vertrauliche Briefe, den sogenannten sehr +berüchtigten Hexenhandel zu Glarus betreffend. Von _H. L. Lehmann_. Zürich +1783. + +[324] Nach Obigem ist zu berichtigen, was _H. Schreiber_ (die Hexenprozesse +in Freiburg etc. S. 43) sagt: dass nämlich das letzte Beispiel von der +Hinrichtung einer Hexe 1780 zu Glarus in der =katholischen Schweiz= gegeben +worden sei. Die Katholiken zu Glarus hatten gar keinen Antheil an dem +Ereignisse. + +[325] _Lehmann_ a. a. O. Heft II. S. 88 ff. + +[326] _Scholtz_, über den Glauben an Zauberei in den letztverflossenen vier +Jahrhunderten. Breslau 1830. S. 120. + +[327] _W. Scott_, Briefe üb. Däm. Th. II. S. 113. + +[328] Eine offizielle Berichterstattung über den »Glaubensakt« erschien +unter dem Titel: =L'Atto publico di fede= solennemente celebrato nella +città di Palermo à 6. Aprile 1724 dal Tribunale del S. Uffizio di Sicilia. +Descritto dal D. D. _Antonino Mongitore_, Canonico etc. Palermo 1724. -- +Vgl. _Reusch_, Theol. Literaturbl. 1873, Nr. 3. + + + + + SIEBENUNDZWANZIGSTES KAPITEL. + + Hexerei und Hexenverfolgung im neunzehnten Jahrhundert. -- Die neuesten + Vertreter des Glaubens an Hexerei. + + +Im Laufe des achtzehnten Jahrhunderts sahen wir in allen europäischen +Staaten einen Prozess, einen kulturgeschichtlichen Verlauf vor sich gehen, +infolge dessen die Hexenverfolgung, die im Anfange des Jahrhunderts noch im +Gange war, am Ende desselben aufhörte. In diesem Vorgange stellte sich uns +die Thatsache dar, dass im Laufe des Jahrhunderts die Stellung der Männer +der Wissenschaft, vor Allem der Juristen und der Theologen, überhaupt der +gebildeteren Stände zum Hexenglauben allmählich eine andere geworden war +als ehedem, dass darum die Strafgesetzgebung sich änderte und dass +schliesslich vor dem Forum des Staates und der Rechtspflege die Hexerei nur +als eine Nichtigkeit galt. Die niederen Volksschichten waren jedoch von +dieser Aenderung, welche in der Stellung der Obrigkeiten und der Gebildeten +zum Hexenglauben eingetreten war, zunächst nur insofern berührt, als sie +von den Gerichten nicht mehr wegen Hexerei gequält wurden. Der Hexenwahn +selbst, den die Hexenverfolgung dem niederen Volke eingeimpft hatte, lebte +in demselben einstweilen noch unerschüttert und ungeschwächt fort, und erst +allmählich konnten die finsteren Gedanken des Zauberglaubens zurücktreten +und schwinden, als die Volksschule im Volksleben eine Macht zu werden und +infolge dessen es im Denken des Volkes licht zu werden begann. + +Am längsten erhielt sich der Glaube an Hexerei sowie die Erinnerung an +Folter und Tortur in den katholischen Ländern[329]. In =Baiern= gibt man +noch immer alten Weibern die Schuld, wenn in ihrer Heimath ein Hagelwetter +entsteht, als hätten sie dasselbe durch das Kochen gewisser Kräuter etc. +verursacht; noch immer glauben die Bäuerinnen, wenn ihre Kühe keine Milch +mehr geben, sie seien behext, und bedienen sich des =Hexenrauches=, um die +Hexe vom heimlichen Besuche des Kuhstalles abzuhalten, und noch immer +führen umherziehende Kartenschlägerinnen sogen. =Hexenkarten= bei sich +(sechsunddreissig Blätter, welche verschiedene Figuren, Wirthshäuser, +Hanswurste und besonders auf Gabeln reitende Hexen darstellen)[330]. + +In =Tirol= gelten Wetter- und grosse Brandschäden noch jetzt vielfach als +Wirkungen von Dämonen oder als Tücken, die von Zauberinnen oder auch von +Verstorbenen aus Rache verübt werden. Sturmwolken wird, da man in denselben +einen Dämon vermuthet, die Monstranz entgegengehalten; entladen sie sich +doch, so muss das Volk sehr sündig sein[331]. -- In einem Theile von +=Frankreich= glauben noch heute die Landleute, dass in den Nächten von +Weihnachten bis Epiphanias der Jagdzug des Königs Herodes die Luft +durchzieht. Nähere sich aber hierbei ein Hund der Meute irgend einem +zufällig Vorübergehenden, so sei dieses für den letzteren ein untrügliches +Anzeichen seines binnen Jahresfrist erfolgenden Todes[332]. + +Uebrigens spukt der Hexenglaube auch in protestantischen Ländern noch in +den Köpfen Unzähliger, und ganz analoge Erscheinungen treten in +evangelischen wie in katholischen Bezirken hervor[333]. + +So findet noch jetzt in =Tirol= in der Walpurgisnacht ein =Ausbrennen der +Hexen= statt, d. h. Reissigbündel werden unter möglichst grossem Lärm auf +Stangen gesteckt und angezündet. Die Burschen laufen mit denselben durchs +Dorf und treiben so die Hexen aus. Ganz ebenso werden in der =Oberpfalz= +die Hexen =ausgepeitscht=, in =Franken ausgeblasen=. Man glaubt, dass +dadurch, dass die jungen Burschen des Dorfes nach Sonnenuntergang auf einer +benachbarten Anhöhe kreuzweise im Takt mit Peitschen knallen oder dass +Schalmeien geblasen werden, alle Hexen der Nachbarschaft unschädlich +gemacht würden. -- Kommen doch in =England= bei den Quartalsgerichten noch +häufig Bauern zum Verhör, weil sie alte Frauen, die ihnen an Vieh oder +Ernte geschadet haben sollten, misshandelten[334]! + +Ueberhaupt sind in allen Landen die Fälle nicht selten, in denen das Volk +von der Schuld gewisser Personen, die als Hexen bezeichnet werden, +überzeugt, das von den Gerichten als antiquirt betrachtete Strafgesetz +selbst zur Anwendung zu bringen sucht. + +In dem holländischen Orte Deldenerbroek, der in die reformirte Stadt Delden +eingepfarrt ist, kam im Jahr 1822 eine Kindbetterin, deren Genesung sich +verzögerte, auf den Gedanken, dass sie von einer Nachbarin behext worden +sei. Die Kranke sprach ihren Verdacht auch aus, und bald wurde es den +Kindern der Verdächtigten auf der Strasse nachgerufen, dass ihre Mutter +eine Hexe sei. Rasch entschloss sich nun die letztere, durch die +Wasserprobe ihre Unschuld in Beisein der beiderseitigen Verwandten zu +erweisen. Man ging auch auf das Anerbieten ein, und zur bestimmten Zeit und +am bestimmten Orte erschien die Angeschuldigte, die sich mit +Mannesbeinkleidern versehen hatte, liess sich entkleiden und mit einem +unter beiden Armen befestigten starken Strick vor den Augen der sie +Umstehenden in das Wasser einsenken, wo sie sofort untersank und somit die +Probe glänzend bestand. Dieses geschah in einer reformirten Gemeinde am +16. März 1823[335]. + +Im Jahr 1836 fand im Fischerdorfe Zeinova auf der Halbinsel Hela eine Art +Hexenprozesses statt. Ein Quacksalber hatte nämlich vorgegeben, dass er +einen gewissen Kranken darum nicht zu heilen vermöge, weil derselbe von +einer alten Frau behext sei. Daher wurde von den Dorfbewohnern sofort zu +der damals noch nicht vergessenen Wasserprobe geschritten. Die angebliche +Hexe wurde nun leider eine Zeit lang im Wasser von ihren Kleidern +emporgehalten, wesshalb sie in der Todesangst um Gnade schrie und den +Kranken am nächsten Mittag zu heilen versprach. Die versprochene Heilung +konnte sie aber doch nicht fertig bringen. Daher wurde sie nochmals ins +Wasser geworfen und, da sie auch diessmal nicht sofort untersank, mit +Rudern todtgeschlagen. + +Im Ahrthale (Rheinprovinz) trug sich im Herbst 1866 Folgendes zu: Eine +junge Dame, welche eine Taube bei sich führte, war auf einem Ausfluge in +ein Haus eingetreten und hatte sich zur Erfrischung einen Teller voll +Trauben reichen lassen. Sie hatte die Trauben bezahlt und war dann im +schönen Ahrthale weiter gegangen. Während ihres Aufenthaltes im Hause hatte +sich aber ein Kalb im Stalle an dem Stricke, mit welchem es angebunden war, +erwürgt. Da sich nun die Bauern diesen Unglücksfall gar nicht erklären +konnten, so gaben sie denselben dem Mädchen schuld, das sich durch die +Taube als Hexe erwiesen habe. Schleunigst machten sie daher dem +Bürgermeister von ihrer Entdeckung Anzeige, der dem Mädchen auch sofort +nachsetzen und es verhaften liess. Damit aber freilich endete der +Fall[336]. + +Auffallend häufig sind derartige Gewaltthätigkeiten während dieses +Jahrhunderts in =Frankreich= vorgekommen. -- Im Jahr 1807 wurde von den +Einwohnern von Mayenne ein Bettler wegen Zauberei verbrannt. -- Im Juni +1825 wurde vor dem Assisengericht des Departements Lot und Garonne +folgender seltsame Prozess verhandelt: »Ein armes altes Weib in der +Gemeinde Bournel war nämlich von einigen Weibern aus derselben Gemeinde, +die in ihren Familien mehrere rasch aufeinander folgende Todesfälle erlebt +hatten oder sich selbst seit einiger Zeit krank fühlten, beschuldigt +worden, diese Unglücksfälle durch Zauberei bewirkt zu haben. Diese Weiber +hatten jene Unglückliche gegen Ende des vorigen Jahres an einem Sonntage +während der Messe in das Haus einer derselben geschleppt und von ihr +verlangt, den Zauber, mit dem sie ihre Nachbarn befangen, wieder +aufzuheben. So sehr die Unglückliche ihre Unschuld betheuert hatte, so war +dieselbe doch von jenen zum Feuer verurtheilt und wirklich in ein dazu +angezündetes Feuer geworfen worden. Ihr Angstgeheul hatte jedoch die +Wahnsinnigen bestimmt, ihr Opfer wieder loszulassen, das sich, mit Wunden +bedeckt und halb todt, nach Hause schleppte und erst nach zwei Monaten +wieder genas. Von den Verbrecherinnen sind die zwei schuldigsten zu +fünfjähriger Gefängnissstrafe verurtheilt worden«[337]. + +Ein schauerliches Drama spielte sich im Jahr 1850 ab. Das Civil-Tribunal +von Tarbos klagte das Ehepaar Soubervie an, dass es den Tod der Frau +Bedouret veranlasst habe. Die Ehegatten hatten geglaubt, dieselbe wäre eine +Hexe und erklärten, der Priester hätte ihnen gesagt, sie wäre die +Veranlasserin der schweren Krankheit der Soubervie. Darum schleppten sie +die Bedouret in ein Privatzimmer, hielten sie über brennendes Stroh und +legten ein rothglühendes Eisen über ihren Mund. Das unglückliche Weib starb +bald unter den furchtbarsten Schmerzen. Die Soubervies gestanden die That +und frohlockten darüber. In dem Prozesse erhielten sie die bestmöglichen +Zeugnisse. Es wurde dargethan, dass sie lediglich aus Aberglauben das +Verbrechen begangen, und zugleich wurde geltend gemacht, dass sie dabei den +höchsten geistlichen Vorgängern gefolgt wären. Von den Geschworenen der +Gnade empfohlen, wurden die Soubervies nur zur Zahlung von 25 Franken +jährlich an den Mann der Gemordeten und zu Gefängniss von vier Monaten +verurtheilt[338]. + +Eine nicht geringere Bestialität wie in den erwähnten Vorkommnissen zeigte +sich in einem Falle, der sich im April 1826 in einem Ort an der +französischen Grenze auf dem Gebiete des jetzigen Belgiens zutrug. Am +10. April hatte sich nämlich eine arme Frau zu dem Müller zu Mosa (einem +bei Huy gelegenen Dorfe) begeben, um Hanf, den man ihr zu spinnen gegeben +hatte, zurückzubringen. Unglücklicher Weise hatten es sich nun auf die +Behauptung einer Kartenschlägerin hin die Söhne vom Hause in den Kopf +gesetzt, dass diese arme Frau eine Hexe wäre. Dieselben packten daher die +Frau, stellten rasch aus Wellenholz ein grosses Feuer her und hingen sie +über demselben auf. Auch würden sie die Unglückliche sicherlich gänzlich +verbrannt haben, wenn nicht ihr Geschrei Nachbarn herbeigerufen hätte, die +sie aus den Händen der Bösewichte befreiten[339]. + +Aus =England= ist wenigstens Ein Fall bekannt geworden, der mit den +Vorerwähnten zusammenzustellen ist. Nach einem Bericht der Times vom +24. Sept. 1863 ist nämlich damals in der englischen Grafschaft Essex ein +alter Mann als Hexenmeister zu Tode gequält worden. + +Neben diesen Gewaltthätigkeiten, welche sich Einzelne oder Pöbelmassen +gegen vermeintliche Hexen und Zauberer zu Schulden kommen liessen, sind +aber im neunzehnten Jahrhundert sogar gerichtsseitige Bestrafungen +derselben vorgekommen -- ja -- =es sind sogar die Hexenprozesse wieder +aufgelebt=. + +Zu Bulkesch in =Ungarn= wurden (nach einer freilich nicht belegten Angabe) +im Jahr 1834 mehrere Zigeuner und Zigeunerinnen mit zweihundert Stock- oder +Ruthenstreichen bestraft, weil sie mit zauberischen Mitteln ein Kind +umgebracht haben sollten. + +Das Land aber, in welchem das neunzehnte Jahrhundert -- seit dem Jahre +1860 -- die eigentlichen Hexenprozesse hat wieder aufblühen sehen, ist die +grosse katholische Republik =Mexiko=[340]. + +Zunächst wurde hier 1860, wie Tylor's »Anfänge der Kultur« und nach ihm +Peschel's Völkerkunde berichten, zu Comargo eine Hexe verbrannt. Genaueres +wissen wir aber über die Prozedur vom 7. Mai 1874 zu San Juan de Jacobo +(einer von Indianern und Mischlingen bevölkerten Stadt) im Staate Sinaloa, +wo Diega Lugo und ihr Sohn Geronimo Porres als Zauberer lebendig verbrannt +wurden. Der offizielle Bericht des Richters J. Moreno vom 10. Mai 1874 +über die Exekution schliesst mit den Worten: »Der Fall war ein sehr +trauriger, Herr Präfekt, aber er war nothwendig, um den Bosheiten Einhalt +zu thun, die zu verschiedenen Zeiten hier vorkamen. Ja trotz der +Hinrichtung wurde mir gestern noch berichtet, dass der Angeklagte J. M. +Mendoza gesagt habe, wir würden früher oder später noch büssen, was wir +gethan. Sie sehen hieraus, wie wenig diese Leute eingeschüchtert sind; aber +ich versäume inzwischen keine Vorsicht. Die Angeklagten Mendoza haben aus +Furcht sich geflüchtet; -- warum fliehen sie, wenn sie sich nicht schuldig +wissen? Denn reine Wäsche bedarf keiner Seife!« Dann folgt die +republikanische Schluss- und Grussformel: Libertad e independencia! + +Das interessante Aktenstück ist von =Friedrich von Hellwald= (in Overzier's +»Deutschen Blättern, Organ für allgemeine Volksbildung« Nr. 32, Köln, +8. August 1874) veröffentlicht worden. In der Tagespresse, die einem +Bericht des »New-York-Herald« aus Mexiko vom 18. Mai folgte, wurden neben +dem genannten Weibe und ihrem Sohne noch Jose Maria Bonilla und dessen Frau +Diega genannt als schon vor jenen um des gleichen Verbrechens willen in +Jacobo verhaftet, gerichtlich verhört und lebendig verbrannt, weil, wie es +in dem Bericht des dortigen Alcalde an den Präfekten des Bezirks hiess, +erwiesen worden wäre, dass sie einen gewissen Schneider Zacarias behext +hätten. Die Bundesregierung zu Mexiko schritt zwar dagegen ein, jedoch zu +spät. Ein weiterer Bericht hat das Gleiche von einem Mädchen gemeldet, das +Haare ausgebrochen hatte, das einem Strohkreuz aus dem Wege gegangen war +und alle Häuser vermieden hatte, an denen sich ein Hufeisen als Schloss +befand. Mit ihr wurde ihr kleiner Bruder verbrannt. -- Auch aus der Stadt +Concordia wurde dann ein ähnlicher Prozess konstatirt. Doch fehlen uns hier +offizielle Urkunden. + +Das wären also von 1860 an wenigstens fünf mexikanische Hexenprozesse! Ein +sechster spielte sich am 20. August 1877 zu San Jacobo ab, an welchem Tage +daselbst =fünf= Hexen verbrannt wurden. Der Alcalde Ignacio Castello +berichtet darüber an den Distriktspräsidenten: »-- -- Der Unterzeichnete +hat in Uebereinstimmung mit der ganzen Bevölkerung befohlen, die Schuldigen +zu verhaften und zu verbrennen. Es lebe die Unabhängigkeit und Freiheit!« + +Ueber einen Hexenprozess, der in ganz eigenen Formen auf einem entlegenen +Gebiete der alten Welt, nämlich in =Kaukasien= seit dem Jahre 1874 verlief, +brachten die öffentlichen Blätter im Anfange des Jahres 1878 Nachricht, +indem derselbe damals vor dem Geschworenengericht zu Jekaterinoda zur +Verhandlung gekommen war. Im Jahre 1874 entdeckte nämlich das Weib des +Aeltesten im Aul ihrer Freundin, der Tschass Mertekulow, dass ihr Mann +aufgehört habe, sie zu lieben, und bat dieselbe um Rath, auf welche Weise +sie die Liebe ihres Mannes wieder erwerben könnte. Die mitleidige Tschass +Mertekulow rieth ihrer Freundin, sich an die Chakalo Chagutschew zu wenden, +welche eine grosse Zauberin sei und auch ihr gewiss helfen würde. Das that +denn auch die Chodshigan Natyrbow -- so hiess die Frau des Aeltesten --, +und die Zauberin gab ihr ein Mittel mit der Anweisung, dasselbe unter die +Speisen ihres Mannes zu mischen. Die Chodshigan Natyrbow scheute sich +jedoch, dieses Mittel bei ihrem Mann anzuwenden, und entdeckte diesem, was +sie vorhabe. Der Aelteste war empört und erschreckt darüber, dass in seinem +Aul Hexen und Zauberinnen vorkommen, und beschloss, dieses Uebel +auszurotten. Zu diesem Zweck berief er die angesehensten Leute des Auls zu +einer Berathung, trug denselben die Angelegenheit vor und beantragte, die +Hexe einem strengen Gericht zu unterwerfen. Vor allen Dingen begaben sich +die Richter in die Hütte der Chakalo Chagutschew und forderten von +derselben die Herausgabe ihres Zauberkrauts. Als diese solchem Verlangen +nicht nachkommen konnte, wurde sie auf den Hof geführt, mit Ketten an einem +Pfahl befestigt und dann in so naher Entfernung von ihr ein Feuer +angemacht, dass sie Brandverletzungen davontrug. Da dieses Mittel aber +nicht fruchtete, so wurde die Unglückliche in einen Keller geschleppt und +dort bewacht. Ein Kosak befreite sie aus diesem Gefängniss nach einiger +Zeit. Das war jedoch nur der Anfang der Verfolgungen gegen alle die +Personen, welche durch irgend eine That den Verdacht erweckt hatten, dass +sie im Besitz übernatürlicher Kräfte seien. Die Personen wurden durch hoch +aufflammendes Feuer geführt, um ihre Zauberei unschädlich zu machen. Einen +unglücklichen Menschen, welcher als Zauberer bezeichnet war, hängte man so +auf, dass er mit den Fussspitzen den Erdboden berührte und geisselte ihn +dann mit Dornen. Zum Schluss zwang man ihn noch, zwischen zwei +Scheiterhaufen zu tanzen. Die meisten der Zauberei Verdächtigen wurden bis +zum Einschreiten der Behörden in dumpfen Kellern gefangen gehalten, und der +Untersuchungsrichter fand erschlagene Hunde, mit deren Lungen man die +Verhafteten gespeist hatte, angeblich, um sie ihrer Zauberkraft zu +berauben[341]. + +Zu dem Vorerwähnten könnten noch die zahlreichen Fälle von Besessenheiten +und viele andere Vorkommnisse, die namentlich in der katholischen Kirche +hervorgetreten sind, hinzugefügt werden, um zu zeigen, welche Macht der +Aberglaube in der katholischen Kirche noch heutigen Tages ist. Zum Oefteren +(z. B. in der Blutschwitzer-Prozedur zu Zug im Jahr 1849) hat die Polizei +von solchen die Massen erregenden und vom Klerus darum sehr begünstigten +Erscheinungen Notiz genommen und die Gerichte haben dann jedesmal die +dahinter steckende Betrügerei und Schwindelei aufgedeckt. Das schlimmste +aber ist, dass in der katholischen Kirche die Wissenschaft und das +Kirchenregiment den heidnischen Dämonismus und den Glauben an Hexerei auch +noch im neunzehnten Jahrhundert zu vertreten und zu lehren wagen können. + +Der angesehenste und gefeiertste Dogmatiker in der katholischen Kirche der +Gegenwart -- einst das Orakel des Papstes Pius IX. -- ist der Professor zu +Rom =Johannes Perrone=, und der anerkannteste Moraltheologe ist der +Seminarprofessor =Johann Peter Gury=. Hören wir wie beide -- Jesuiten -- +sich über den Hexenglauben aussprechen, wie sie amtlich lehren! + +=Perrone= sagt im fünften Bande seiner Dogmatik[342], im cap. V. De +daemonum cum hominibus commercio, §. 77 (womit das Kapitel eröffnet wird): +Ad haec =daemonum cum hominibus commercium= revocamus =omnia eorundem +malorum spirituum molimina=, sive ad nocendum hominibus eosque vexandos +sive adeos ad extremum exitium perducendos; zu jenem gehören vorzugsweise +die Besessenheiten, corporum obsessiones, zu diesem gehören alle mala, ad +quae daemones solent homines impellere, sive id demum fiat =pacto= +qualicunque interpositivo sive non. Perrone bemerkt, dass allerdings die +Möglichkeit eines Pakts mit dem Satan von einzelnen Katholiken bestritten +werde; allein die communis sententia der Katholiken, welche nicht ohne +Verwegenheit bezweifelt werden könne (quae absque aliqua temenitatis nota +in dubium revocari nequent), sei die, dass es ein wirkliches commercium der +Bösen mit dem Satan gebe, welches sich auf ein pactum stütze, möge dieses +nun ein pactum expressum oder tacitum cum daemone gründen. -- Was nun +Perrone unmittelbar hierauf sagt, ist freilich sehr richtig: =Data semel +daemonum existentia eorumque malefica indole=, quid impedit, quominus ipsi, +Deo sic permittente, pacta ineant cum pessimis hominibus ad eorum +perniciem, ac minibilia operentur? + +Nicht weniger klar spricht sich =Gury= aus, der auf die Sache sogar noch +genauer eingeht. In seinem dickleibigen Compendium theologiae moralis +(Regensburger Ausgabe von 1868, S. 120) theilt Gury einen besonderen +Paragraphen de magia et maleficio mit. Er unterscheidet hier zwischen +weisser und schwarzer Magie mit den Worten: =Magia late sumpta= seu magia +naturalis vel artificialis, quae magia alba vocatur, estars mira faciendi, +saltem apparenter, per caussas naturales aut hominis industriam absque ullo +daemonis ministerio. Die eigentliche oder schwarze Magie wird so definirt: +=Magia stricte dicta= est ars mira faciendi, quae licet non supernaturalia +sint, vires tamen hominis superant et proinde =ope solius daemonis= +explicite vel implicite =invocati= fieri possunt. -- Von der schwarzen +Magie im Allgemeinen unterscheidet sich nun wieder der engere Begriff der +Hexerei. Dieselbe wird mit den Worten definirt: =Maleficium= est ars +nocendi daemonis interventu. Die Hexerei ist aber eine doppelte, eine +Liebes- und eine Gifthexerei. Jene, das =maleficium amatorium s. philtrum= +ist eine ars diabolica, qua lubricus amor vel odium in aliqua persona erga +aliam vehementer excitatur; dagegen die Hexerei im eigentlichsten Sinne des +Wortes oder das =maleficium veneficum= ist die ars nocendi proximo variis +ope daemonis, v. g. morbis, hebetudine etc. Die Hexerei wird auch +=sortilegium= genannt, weil durch dieselbe =sors mala= (!) injiciatur iis, +contra quos vindicta operatione diabolica exercetur. Im kirchlichen +Sprachgebrauch bezeichnet man darum auch die Zauberer und Hexen als +=sortiarii= und =sortiariae=. + +Dieses ist die in der katholischen Kirche der Gegenwart vorgetragene +Lehre vom Hexenwesen. Dass aber diese Lehre der in der römischen Kurie +heimischen und von derselben vertretenen Doktrin genau entspricht, wird +durch die der römischen Pönitentiarie (d. h. derjenigen päpstlichen +Behörde zu Rom, welche in allen Irregularitäten, in geheimen +Ehehindernissen, Gelübden u. dgl. Dispensationen und in den dem Papste +vorbehaltenen Sündenfällen Absolution ertheilt,) verliehenen Vollmachten +bewiesen. Unter den Absolutionsfakultäten dieser Behörde befindet sich +nämlich auch unter Anderem die Vollmacht[343], von Strafen frei zu +sprechen, welche verhängt worden sind »ob =Daemonis invocationem= cum +=pacto donandi animam= eique =praestitam idololatriam= ac superstitiones +haereticales exercitas, -- -- postquam pactum cum maledicto Daemone +initum expresse revocaverit, -- -- =tradita syngrapha forsan exarata= +aliisque mediis superstitionis ad omnia comburenda« (!). + +Dieser von der katholischen Kirche der Gegenwart gehegten und gepflegten +Lehre vom Teufel und dessen Dämonen, von der Möglichkeit der Eingehung +eines Bundes mit dem Teufel und einer mit teuflischer Hülfe ausgeübten, die +Menschen an Leib und Seele schädigenden Hexerei entspricht nun die Magie, +welche die katholische Kirche selbst mittelst ihrer Exorzismen ausübt, um +die Werke des Fürsten der Finsterniss zu zerstören und die Menschen von +diabolischen Plagen zu befreien. In dieser Beziehung ist nämlich das +katholisch-kirchliche Bewusstsein von dem (unzähligemal ausgesprochenen) +Gedanken getragen: »Wenn das, was man in der Kirche von der Wirksamkeit des +Teufels und der Dämonen lehrt, nur auf Einbildung oder Täuschung beruhte, +so wäre ja die exorzistische Gewalt der Kirche und der von der Kirche +aufgestellte ordo exorcistarum ganz unnütz; =wozu wären dann also die +Exorzismen da=?« -- + +Fassen wir nur eine einzige in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts +erschienene Schrift, nämlich den »Modus invandi afflictos a daemone« von +=Andreas Gassner= ins Auge, um uns darüber zu unterrichten, wie +gegenwärtig die katholische Kirche mit ihrer exorzistischen Gewalt zu dem +überlieferten Dämonenglauben steht! + +Diese Schrift[344] ist natürlich mit kirchlicher Autorisirung erschienen. +»Mit Gutheissung des hochwürdigen Ordensgenerals der minderen Brüder d. d. +Rom, 28. Januar 1851« (»=was hiermit ausdrücklich bemerkt sein will=« -- +setzt Gassner hinzu) ist im Jahr 1851 in München von dem Definitor Prov. +Pater Franz Xaver =Lohbauer= das Rituale ecclesiasticum ad usum Clericorum +ord. S. Francisci ref. Prof. Antoniano =Bavaricae= herausgegeben. Aus +diesem Rituale hat Dr. =Andreas Gassner= zu Salzburg in seinem »Handbuch +der Pastoraltheologie« einen Auszug geliefert, und ein Separatabdruck eines +einzelnen Abschnittes dieses Handbuchs ist es, den Gassner in der kleinen +Schrift »Modus invandi afflictos a daemone«, 1869 im Selbstverlag bei Endl +und Penker in Salzburg erscheinen liess. + +Das Büchlein zerfällt in zehn Abschnitte, von denen der letzte (S. 22-45), +der gerade die Hälfte der ganzen Schrift ausmacht, Vorschriften über die +Anwendung der Beschwörungsformeln enthält. Vorher werden im zweiten +Abschnitt die verschiedenen Gattungen der vom Teufel Angefallenen +zusammengestellt und beleuchtet. Gassner unterscheidet unter denselben drei +Gruppen: die maleficiati, obsessi und possessi. -- Die maleficiati sind +entweder an ihren Leibern oder an ihrem Eigenthum angezaubert und +geschädigt. In ersterer Beziehung ist zu beachten, dass oft »der Böse in +ihrem (der maleficiati) Körper an einem Gliede eindringt und sie an +gewissen Verrichtungen hindert oder ihnen Schmerzen verursacht.« Dabei wird +noch hinzugefügt: »Wurden vollends gewisse Gegenstände durch diabolischen +Einfluss in den Körper des diabolisch Geplagten geschafft, so nennt man +dieses maleficium oder veneficium, je nachdem es an sich unschädliche oder +schädliche Gegenstände, z. B. Glasscherben, Federn und dergl. sind.« + +Repräsentiren die maleficiati den untersten und ersten Grad diabolischer +Anfechtung und Schädigung, so bilden die obsessi oder die »Umsessenen« den +zweiten Grad. Es sind »solche, in deren Leib ein böser Geist zwar noch +nicht vollends eingedrungen ist, deren Leib er nicht ganz in Besitz hat, +wozu er aber Anstrengungen gemacht, einem Feinde gleich, der eine Stadt +belagert.« + +Der höchste Grad ist endlich der der »Besessenen«, der possessi oder auch +energumeni. So heissen »solche, in deren Leib ein böser Geist eingedrungen +ist und den er in allen oder doch den meisten Gliedern in Besitz hat, und +verschiedene eigenthümliche Verrichtungen, Bewegungen und Wirkungen +verursacht, oder den natürlichen Verrichtungen hinderlich +entgegentritt.« -- Unter Berufung auf allerlei übel ausgelegte Bibelstellen +werden dann die Besessenen noch als arreptitii, benatici und pythonici +unterschieden. Ausserdem werden aber auch noch Diejenigen hierher +gerechnet, »deren Häuser oder Gemächer von diabolischen Erscheinungen +geplagt sind«, sowie ferner (und zwar in lateinischer Diction) Diejenigen, +qui Daemoni se subscripserunt, vel eum in vitro aut alio vase inclusum +detinent, et ab eo, utut vellent, liberari nequeunt, item, =qui habent +spiritum _incubum_= vel =_succubum_= (!) -- Lateinisch führt nämlich der +Verf. gewöhnlich das an, was deutsch zu sagen er sich schämt. + +Im dritten Abschnitt handelt =Gassner= »von den Zeichen und Mitteln, um zu +erkennen, ob Jemand von einem bösen Geiste geplagt sei oder nicht«. Hierbei +werden nun wieder fünf Klassen von maleficiatis unterschieden: Erwachsene, +Kinder, Verehelichte, Thiere und andere Gegenstände. + +Bei Erwachsenen werden sechs »hinreichende Zeichen eines maleficii, um den +sogen. exorcismus probations vornehmen zu dürfen«, aufgezählt: 1) wenn der +Geplagte vor Speisen und Getränken, =welche heimlich benedizirt wurden=, +mehr Abscheu hat, als vor anderen; 2) wenn er =in Gegenwart des heil. +Sakraments und der heil. Reliquien= ungewöhnliche Furcht oder Schrecken +äussert, nicht hinblicken kann u. dgl.; 3) wenn er die Leute ohne +vorausgegangene Krankheit wie ein toller Hund anfällt, um sich schlägt, die +Heiligen lästert, den Teufel um Hülfe anruft; 4) =wenn er Nadeln, Nägel, +Glasscherben u. dergl. erbricht=; 5) wenn =aus seinem Munde höllischer +Gestank= oder Schwefel-, Pech-, Kohlen- und Russgeruch hervorgeht; 6) wenn +sich in seinem Leibe ganz ungewöhnliche Töne, z. B. =das Quaken eines +Frosches= vernehmen lassen. + +Von den behexten Thieren (animalia maleficiata) heisst es, dass +hinsichtlich ihrer proportionaliter =eadem ferme signa= (!) serviunt; und +bei anderen Sachen ist es ein sicheres signum maleficii, si sine alia +caussa non habent suum effectum naturalem, z. B. si per plures horas flores +lactis non coagulantur in butyrum; -- also wenn der Schmand nicht zu Butter +werden will, dann ist die Milch behext! + +Wir enthalten uns weiterer Mittheilungen aus dem Buche, in denen nichts +anderes als der abergläubische Dämonismus, wie er einst aus dem Heidenthum +in die christliche Kirche eingedrungen war, unter kirchlicher Approbation +und Auctorisirung auch noch im neunzehnten Jahrhundert der Kirche gelehrt +wird. + +Mit diesen Worten hätten wir die vorstehende Auseinandersetzung +abschliessen können, wenn wir dieselbe vor dem Jahre 1870 geschrieben +hätten. Seitdem aber ist das Vatikanische Conzil versammelt gewesen, +welches das Dogma von der wesentlichen Infallibilität des Papstes, wenn +derselbe als Lehrer der Kirche in Sachen des christlichen Glaubens und +Lebens auftritt, verkündet hat, und damit hat der Glaube an das Hexenwesen +in der katholischen Kirche eine ganz neue Bedeutung gewonnen. Wenn es +nämlich irgend eine päpstliche Bulle gibt, die alle sicheren Zeichen einer +päpstlichen Lehrverkündigung an sich trägt, so ist es die Bulle +Innozenz' VIII. vom 5. Dezember 1484. Diese Bulle ist nämlich +veröffentlicht worden 1) als amtliche Antwort auf die Klagen der +Inquisitoren Sprenger und Institor, dass sie in Deutschland für ihre +Meinung von dem verderblichen Treiben der Hexen und für ihre Befugniss zur +Ausrottung desselben keinen Glauben und keine Anerkennung gefunden hätten; +und diese Antwort ist von dem Papste 2) mit Berufung auf seine apostolische +Auctorität, und zwar so ertheilt, dass er dabei 3) eine bestimmte Lehre als +apostolische Wahrheit verkündet. + +Indem daher die Bulle vom 5. Dezember 1484 ganz unbestreitbar nach dem +Vatikanischen Conzil zu den infallibelen Kundgebungen des Papstthums +gehört, in denen dasselbe ex cathedra zur Kirche geredet hat, so ist +nunmehr als eigentliches Dogma der römisch-katholischen Kirche die Lehre +anzusehen: 1) Es gibt eine Hexerei, welche eine mit Hülfe des Teufels +bewirkte Zauberei zum Zwecke vielfacher entsetzlicher Schädigung der +Menschen ist; 2) diese Hexerei beruht auf einem mit dem Teufel +abgeschlossenen Bunde; und 3) dieser Bund beruht auf Abfall vom +christlichen Glauben, indem die Zauberer und Hexen sich von Gott los- und +sich dem Teufel zusagen und dadurch ihres ewigen Seelenheiles verlustig +gehen. + +Somit ist jetzt das Wort des Hexenhammers, dass die Leugnung der Hexerei -- +Ketzerei sei, in der katholischen Kirche zur vollen Geltung gekommen. -- + +In der evangelischen Kirche hat sich während des laufenden Jahrhunderts +(soviel wir wissen,) nur Eine Stimme von Bedeutung für den Glauben an die +Wirklichkeit der Hexerei erhoben, nämlich =August Vilmar= zu Marburg. + +Als derselbe im Herbst des Jahres 1855 in das akademische Lehramt eintrat, +that er dieses in der festen Absicht, in Marburg und von da aus in der +hessischen Kirche eine Theologie zur Geltung zu bringen, in welcher mit +seiner wesentlich hierarchistischen Auffassung der Lehre vom geistlichen +Amt und von der Heilsvermittelung auch der Glaube an die Gewalt und +Wirksamkeit des =Teufels= die gebührende Anerkennung fänden. Als sein +Bekenntniss veröffentlichte er damals eine besondere Schrift unter dem +Titel: »=Die Theologie der Thatsachen= wider die Theologie der Rhetorik« +(Marb. 1856). In derselben wollte Vilmar zeigen, wie die Theologie +behandelt und vorgetragen werden müsse, damit durch das Studium derselben +wirklich tüchtige Seelsorger herangebildet werden könnten. Dabei spielt nun +die Lehre vom Teufel eine Hauptrolle. So lesen wir z. B. S. 39: »Es kommt +hier darauf an, wenn man recht lehren und die Seelen recht behüten will, +=des Teufels Zähnefletschen aus der Tiefe _gesehen_= (mit =leiblichen= +Augen gesehen; ich meine das ganz unfigürlich), und seine Kraft an einer +armen Seele empfunden, =sein Lästern=, insbesondere sein =Hohnlachen aus +dem Abgrund gehört zu haben=. Wer kann nun hiervon zeugen? Wer kann mit +einer solchen Erfahrung zugleich den Sieg des Gekreuzigten auf die Lippen +und in den Augen als rechter Lehrer an Christi Statt auftreten? Wer lehrt +mit dem Teufel kämpfen? Wer lehrt sich gegen ihn zu verwahren? ihn zu +überwinden? Davon schweigt die heutige Dogmatik, dieser Thatsachen gänzlich +entleert, durchaus. Und teuflische Versuchungen im Gebet -- wer kennt die +noch? Unsere heutige Dogmatik sowenig wie unsere heutige Ethik weiss mehr +etwas davon, und die künftigen Hirten gehen in diesem, für die Seelsorge +vor fast allen anderen Lehrpunkten der =Satanalogie= wichtigen und in der +Anwendung oft vorkommenden Erfahrungsstück ganz ununterwiesen =blank wie +Heiden=, von der Universität -- in das Amt.« + +In diesem Sinne begann nun =Vilmar= alsbald in Marburg die Dogmatik und die +anderen Disziplinen der systematischen und der praktischen Theologie +vorzutragen. Seine Vorlesungen über die Dogmatik sind nach seinem Tode von +dem (inzwischen auch verstorbenen) Gymnasialdirektor Piderit zu Hanau +(1874) herausgegeben. In diesen Vorlesungen lehrt nun Vilmar B. I. +S. 312-324 unter dem Titel »Satanologie. Dämonologie.« Folgendes: + +Es gibt einen Teufel. Allerdings hat der Rationalismus seit Semler diesen +Satz bestritten. »Es war dieses aber eine mehr als kindische Unwissenheit +in Beziehung auf die ersten Elemente der Kulturgeschichte, indem es bei +=allen= Völkern ohne einige Ausnahmen Dämonen, bei den meisten auch unter +einem Haupte gibt.« Dazu kommen die bestimmtesten Aussprüche der heil. +Schrift. »Neben diese göttliche Offenbarungen aber stellt sich, denselben +folgend, die christliche Erfahrung aller Zeiten, welche eine +übermenschliche Finsternissmacht aufweist, die in die Seelen +hineinzudringen und das Werk der Erlösung in denselben zu stören, die +Seelen mit Widerwillen und Hass gegen die Person Christi zu erfüllen sucht, +und in den Augenblicken, wo die Macht des Lichts dennoch hereinbricht, ein +unaussprechliches Entsetzen erzeugt, welche das Wort Gottes aus den Herzen +zu entfernen und besonders in der Todesstunde sich durch diesen Raub in den +Besitz der Seele zu setzen sucht.«[345]. -- Der Teufel ist »ein =kosmisches +geschaffenes Wesen=, welches mit seiner persönlichen Macht nicht allein die +ganze Menschenwelt, sondern auch die Erde selbst umspannt[346], zwar von +Gott verworfen ist, und dereinst definitiv verdammt werden wird, zur Zeit +aber noch in einem gewissen Verhältniss zur Himmelswelt steht.« + +Der Teufel ist der Versucher der Menschen. »Die Möglichkeit dieser +Versuchung liegt für den Teufel ganz offenbar darin, dass er zwar nicht +etwa Allwissenheit besitzt, wohl aber =eine geistige Sündenatmosphäre um +sich hat=, in welcher er jede Bewegung merkt, sie sei wo sie in der +Menschenwelt immer sei: wo noch Sünde vorhanden ist, ist er sensibel für +dieselbe (=riecht er sie=), und ebenso ist er empfindlich für alle die +Stellen in der Menschenwelt, welche von der Sünde befreit sind, und durch +welche somit seine Atmosphäre verengert wird.« (S. 321.) + +»Der Teufel hat aber auch =ein organisirtes Reich= -- gegenüber dem =Reiche +Gottes=; er hat zu seinen Diensten noch eine grosse Schaar ihm +affiliirter, verwandter Geister, #daimones#, in ihrer Eigenschaft als den +Menschen treibende, besitzende Geister #daimonia# genannt. -- Durch diese +wirkt der Teufel gleichfalls auf die Menschen, und zwar nach der +unangreifbaren Erzählung der Evangelien vorzugsweise durch =körperliche +Besitzung=, woher diese Personen auch Besessene heissen. -- In den meisten +Fällen ist diese (körperliche) Besessenheit zugleich eine =Besessenheit der +Seele=, schreitet, =wenn nicht Mittel angewendet werden, welche dem Teufel +zu widerstehen geeignet sind=, in den Gedankenkreis (#nous#) über und +bemächtigt sich zuletzt des #pneuma#, indem sie den Menschen in den +Irrsinn, in den Wahnsinn herabdrückt, so dass die geistigen Mittel alle +Anwendbarkeit verlieren und der Teufel die Seele sich gleichsam erobert +hat. Gänzliche Blindheit hat diese Zustände, welche noch jetzt überall +vorkommen, für Melancholie etc. -- gehalten; wer aber nur Einmal einen +Besessenen gesehen hat, ist nicht einen Augenblick in Zweifel über den +Grundunterschied, welcher zwischen Besessenen und Wahnsinnigen +stattfindet.« (S. 322-323.) + +Hierauf geht nun Vilmar zur Besprechung der »=Symptome, welche die +Besessenheit mit Sicherheit anzeigen=« über. Er sagt hierüber (S. 323-324): +»das allgemeinste Zeichen ist beinahe durchgängig das, dass die Besessenen +wissen, es sei ein =fremder Geist= in ihnen. =In den letzten drei +Jahrhunderten= aber ist es besonders häufig, dass angeblich der Geist eines +verstorbenen (bösen) Menschen die Besitzung ausübe. Diess ist nichts als +Trug des Teufels[347], aber ungemein täuschend für Unerfahrene. Sodann ist +eins der gewissesten Zeichen das, dass sie irgend welches heilige Wort, +zumal den Namen Christi, nicht aussprechen, oder wenn sie an signum crucis +als alte Lutheraner oder Katholiken gewöhnt sind, das Kreuzschlagen +entweder nicht vertragen oder wenigstens nicht selbst vollziehen mögen. +Dasselbe gilt meistens schon vom Händefalten zum Gebet. Dazu kommen +=Verfluchungen der Gottesgaben= (der Frucht auf dem Felde) und heiliger +Gegenstände (und wären es nur die Kirchen=gebäude=), sodann =Lästerungen=. +Dazu gehören dann Blicke, Mienen und Töne (Lachen), welche gehört und +gesehen sein wollen, um sie von allen und jeden, auch den grässlichsten +Wahnsinnsäusserungen, zu unterscheiden, und sofort als Blicke, Züge und +Töne aus einer =Persönlichkeit der Finsterniss= herauskommend zu erkennen. +In vielen, aber bei weitem nicht in allen Fällen kommt hierzu das Sprechen +mit =doppeltem Sprachton= (den einen führe der Besessene, den anderen der +Besitzende), das Reden oder wenigstens das Verstehen fremder, nie gelernter +Sprachen, Fernwissen, wunderbare Beweglichkeit der Glieder und +Unabhängigkeit des Körpers von der natürlichen Schwerkraft«[348]. + +=Vilmar= fährt sodann (S. 324) fort: »Hiermit verwandt ist denn die +Einwirkung des Teufels auf die Natur zum Schaden des Menschen und =die +Fähigkeit solcher Menschen, welche sich von Gott lossagen und dem Teufel +sich ergeben, auf die Natur einzuwirken=, nämlich die =Zauberei=, welche +nach der Schrift wie nach der Erfahrung nicht in das Gebiet des +Wahnglaubens verwiesen werden darf.« -- + +So begründet =Vilmar= seine Lehre von der Wirklichkeit der auf Abfall von +Gott und auf einem Bunde mit dem Teufel beruhenden Hexerei mit seiner +monströsen, in der evangelischen Kirche ganz unerhörten Lehre vom Teufel. +Ueber das Wesen der Hexerei selbst spricht sich Vilmar ausserdem noch in +seiner Dogmatik, B. I. S. 266 bis 267 aus. Hier sagt nämlich derselbe im +Anschluss an seine Expositionen über die Vorsehung Gottes, über +Weissagungen und Wunder so: »Es gibt auch =falsche Wunder=, wenn auch in +einem verhältnissmässig engen Kreise, soweit nämlich dieselben der +Seligkeitswelt Gottes Dienste leisten sollen, doch immerhin Wunder, und +=der Mensch kann durch unbedingte Selbsthingabe an das Böse solche Wunder +verrichten=. Es ist das das finstere Gebiet der =Zauberei, welchem wir +volle Realität zusprechen müssen=. Von selbst erklärt es sich, dass diese +Art von Wundern wesentlich dahin gerichtet ist, die Welt der Seligkeit zu +stören und zu zerstören, Unruhe und Verwirrung der Geister anzurichten, +Furcht zu erregen und materiellen Schaden zu thun. Das Wesen jener +Hingebung beruht darin, dass die geistige Herrschaft über die Natur Gott -- +abgetrotzt werden soll. Wir können die Richtung dieser infernalen Kraft +dahin formuliren bezw. beschreiben, dass alles das zur Zauberei gehört, was +darauf ausgeht 1) Gewalt über die Selbstbestimmung des Menschen (Gewalt +über die Geister) zu erlangen ohne Gottes Wort und ohne Gebet; 2) die +Naturkräfte aufzuregen; 3) die Ferne und die Zukunft zu erkennen, ohne den +Herrn der Zukunft; 4) materiellen Schaden zu thun ohne Anwendung +materieller Mittel. -- Die Annahme dieser Höllenkräfte streitet gegen +Gottes Weltregierung sowenig wie das Böse überhaupt gegen Gottes +Weltregierung streitet. Es ist nur die höhere Potenz des Bösen.« + +Vilmar hat diese seine Lehren vom Herbst 1855 an bis zu seinem Tode (1868) +vor zahlreichen Zuhörern vorgetragen, die auf seine Worte schwuren, und +jetzt im Dienste der evangelischen Kirche Hessens stehen. Gleichwohl hat +dieselbe keine Früchte getragen, sie hat keine Hexenverfolgung zum Zwecke +der Reinigung der Kirche von den Werkzeugen des Satans herbeigeführt, -- +weil für diesen Wahnsinn nicht mehr die Justiz und die Folter zur Verfügung +stehen. + + +FUSSNOTEN: + +[329] Noch im Jahr 1809 lebte in Baiern ein alter Mann, der einst wegen +angeblicher Zauberei unschuldig torquirt worden war und alle Marter +glücklich überstanden hatte. Derselbe pflegte bei dem baierischen Rentamte +zu Mitterfels allmonatlich seinen Gnadengehalt in Empfang zu nehmen und +dabei sich noch in den beiden Kanzleien ein Almosen einzusammeln. Neu +angestellten Beamten, welche den Mann zum ersten Male sahen, musste er dann +die verschiedenen Arten der Folterung, die er erlitten, beschreiben, wobei +er an seinen ausgerenkten Händen und Füssen es sehen liess, bis zu welchem +Grade er gemartert worden war. -- _Schuegraf_, der damals als Schreiber bei +dem Amte fungirte, theilt dieses in der Zeitschr. für d. Kulturgesch. 1858, +S. 765 bis 766 mit. + +[330] _Schuegraf_, S. 767. + +[331] _Buchmann_, S. 324. + +[332] _Lenormant_, S. 493. + +[333] Siehe die zahlreichen Angaben bei _Wuttke_, »Der deutsche +Volksaberglaube der Gegenwart« und bezüglich der Schweiz in der Schrift des +Pfarrers _Thellung_ in Biel: »Der Aberglaube nach seinen verschiedenen +Erscheinungen« (Biel, 1867). + +[334] _Schwalbe_, Ueber Wetteraberglauben (Berl. 1876 S. 5). + +[335] Vgl. Oberyssel'sche Zeitung vom Dienstag, 25. März 1823 und +_Scheltema_, Beil. S. 99-101. -- _Schindler_ (»Der Aberglaube des +Mittelalters«, S. 305) sagt: »Noch im Jahr 1832 wurde in der Gegend von +Danzig eine Unglückliche hinausgefahren und auf grausame Art ertränkt; und +noch 1854 wurde in meiner Nähe eine alte Frau beerdigt, die im ganzen Dorfe +als Hexe galt, und =der man desshalb die Leichenbegleitung versagte=.« + +[336] _Waldbrühl_, Naturforschung und Hexenglaube, S. 37-38 in Virchow's +und v. Holtzendorff's Vorträgen, Heft 46. + +[337] _Horst_, Zauberbibl. B. VI. S. 368. -- Das Ereigniss, welches Horst +S. 373 desselben Bandes aus dem Mémorial Bordelais mittheilt, ist offenbar +nicht ein weiteres, sondern das bereits S. 368 erzählte Vorkommniss. + +[338] _Cordier_, Légendes des Hautes Pyrénées, Lourdes, 1855, S. 79-88 und +_Hartpole Lecky_, I. S. 3-4. + +[339] Dieselben hatten ihr bereits mit einem schneidenden Instrument über +der Brust einen langen Schnitt beigebracht. Die Maréchaussée bemächtigte +sich der Verbrecher. S. _Horst_, Zauberbibl. B. VI. S. 371. + +[340] Die Nachrichten über die Hexenverfolgung in Mexiko bis zum Jahr 1874 +sind -- da uns die Originalquellen nicht zu Gebote standen, aus _Nippold_ +»Die gegenwärtige Wiederbelebung des Hexenglaubens« S. 11-12 wörtlich +entlehnt. + +[341] Selbst in der =allerneuesten= Zeit liefert Russland noch derartigen, +fast unglaublichen Stoff. Zeitungen aus dem Februar des Jahres 1879 melden: +»In dem Dorfe Wratschewo des Nowgoroder Gouvernements ist ein Bauernweib +Namens Agrafena Ignatiewa von den Einwohnern des genannten Dorfes wegen +Verdachts der Hexerei lebendig verbrannt worden. Die Aeltesten des Dorfes +liessen Thür und Fenster des Hauses, in welchem die vermeintliche Hexe +wohnte, mit Brettern verschlagen, hierauf Stroh und Holz um das Haus legen +und schliesslich das Haus mit der »Hexe« verbrennen. Das unglückliche Opfer +der abergläubischen Bauern wurde im buchstäblichen Sinne des Wortes zu +=Asche= verbrannt. Ueber hundert Dorfbewohner, darunter der =Ortspope=, +wohnten diesem schrecklichen Schauspiele bei. So geschehen im Jahre +=1879=.« + +[342] =Praelectiones theologicae=, quas in Coll. Rom. S. J. habebat. Wir +benutzen hier die erste Regensburger (überhaupt die einundzwanzigste) +Ausgabe des Werkes, welche 1854 erschien. Der von uns besprochene Abschnitt +de daemonum cum hominibus commercio findet sich daselbst vol. V. p. 31-54. + +[343] Vgl. _Avanzini_, de constitutionibus apostolicae sedis, Romae, 1872. +S. 67. + +[344] Wir berichten hier über dieses Buch nach den sehr ausführlichen +Excerpten, welche _F. Nippold_ seiner Schrift, »Die gegenwärtige +Wiederbelebung des Hexenglaubens« S. 18-35 aus demselben mitgetheilt hat. + +[345] Das Alles wollte _Vilmar_ aus seiner »Erfahrung« wissen! + +[346] Sonst wird dieses nur von =Gott= gelehrt! + +[347] Es ist uns durchaus unerfindlich, woher Vilmar dieses weiss. + +[348] Man denke an die Wasserprobe der Hexen! + + + + + ACHTUNDZWANZIGSTES KAPITEL. + + Schluss. + + +Hat unsere Darstellung geleistet, was ihre Aufgabe war, so dürfen wir +hoffen, dem Leser das Wesentliche des Hexenprozesses nicht nur in seiner +äusseren Erscheinung, sondern auch in seiner Entwicklung und seinen Gründen +begreifbar vorgeführt zu haben. Unser Hauptaugenmerk war, um es wiederholt +auszusprechen, dem modernen Hexenwesen, wie es vom Mittelalter auf die neue +Zeit vererbt wurde, zugewendet, und unser Rückgreifen in das Alterthum +bestimmte sich vorzugsweise nach dem näheren oder entfernteren Grade der +Verwandtschaft, in welchem sich die einzelnen Elemente, wie die ganze +Auffassungsweise zu demselben ankündigen. Auf eine vollständige Darstellung +der antiken Zauberei hat daher diese Schrift keinen Anspruch. + +Wir haben die neuere Zauberei in fast allen Ländern der Christenheit in +einer Gleichförmigkeit auftreten sehen, die sich bis auf die +überraschendsten Einzelheiten erstreckt. Sie hat fast nirgends nationale +Hauptunterschiede, ihr Charakter ist ein universeller. Was aber hat diese +Uebereinstimmung vermittelt? Dass die allgemeine psychologische Disposition +des Menschen zum Glauben an die Wirkung höherer Mächte hierauf nicht +ausreichende Antwort gebe, ist an sich klar; denn wo liegt die +psychologische Nothwendigkeit, dass der Zauberglaube überall nur in +diesen, zum Theil so höchst bizarren Formen sich habe entwickeln müssen? Es +muss also ein historischer Grund aufgesucht werden. Dieser aber wird nicht +weniger universell sein dürfen, als die Wirkung. Er liegt weder in der +deutschen, noch in der nordischen Mythologie, weder in der Vergangenheit +der Celten, noch in der Vorzeit der Slaven oder Muhammedaner. Alle diese +Völker haben ohne Zweifel ursprünglich ihren nationalen Zauberglauben +gehabt, der sich mit dem späteren allgemeinen verwebte und darin +verschwamm; ihr Glaube hat weder innerhalb der eigenen Landesgrenzen die +nationale Grundform bewahrt, noch die Vorstellungen der übrigen Völker zu +normiren vermocht. Ja, dieser Glaube der einzelnen Nationen ist in seiner +Urgestalt oft schwer zu erkennen, oder gänzlich zweifelhaft, weil der +Forscher theils aus späteren, möglicherweise schon modificirten +Erscheinungen rückwärts schliessen, theils zu schriftlichen Quellen seine +Zuflucht nehmen muss, bei welchen aussernationale Einflüsse theils zu +vermuthen stehen, theils wirklich erwiesen sind. So möchte Burkhard von +Worms für die deutsche, Saxo Grammaticus für die nordische Mythologie mit +grosser Vorsicht zu gebrauchen sein. + +Von universeller Bedeutung, wie für Wissenschaft und Kunst, ist das +römisch-griechische Alterthum auch für den Aberglauben der Völker geworden; +nur trat hier noch ein Zweites hinzu, das Orientalisch-Christliche. Jenes +lieferte im Wesentlichen das Material, dieses die Auffassungsweise. Bei den +Kirchenvätern vermählte sich das Römer- und Griechenthum mit dem Dämonismus +des Morgenlands. Wohin durch den römischen Eroberer oder den wandernden +Germanen der römische Aberglaube nicht verschleppt worden war, dahin +brachte ihn der römische Kirchenlehrer und Heidenbekehrer, sei's durch die +Polemik dagegen, -- denn er setzte die Gegenstände desselben überall +voraus, -- oder durch die Praxis. Mit dem Christenthum kamen lateinische +Sprache und Literatur, Dämonologie, befangene aber auf den Bildungsgang +Einfluss übende Priester zu Celten, Germanen und Slaven. Was den Nationen +eigenthümlich gewesen sein mochte, assimilirte sich im Laufe der Zeit den +ihnen zugetragenen mächtigeren Elementen. Wunder- und Teufelsglaube +verschlang die in einigen Jahrhunderten des Mittelalters hervorkeimende +hellere Ansicht. Selbst das zeitweise erfreuliche Anstreben zur +Naturforschung ward unter diesen Gesichtspunkt gebracht. Die Dienerin +hierarchischer Zwecke, die Inquisition, um Popularität und Einkommen +verlegen, sah sich um nach einem Musterbilde aller Scheusslichkeit, die sie +ihren Opfern leihen könnte, und unter ihren Händen bildete sich aus lauter +bekannten Stoffen das Verbrechen der Hexerei. Den Teufel in der Gestalt, +wie sie ihn ausgebildet vorfand, in die Mitte stellend, eignete sie ihm auf +der einen Seite die traditionellen, mit jedem Jahrhundert gestiegenen +Ketzergreuel der christlichen Kirchengeschichte, auf der anderen aber die +Leib und Gut verletzenden, vom alten Gesetz verpönten Malefizien des +römischen Heidenthums, sammt allem aus den Dichtern bekannten Zauberspuk +desselben zu. Diess alles verband sich zur Hexerei als einem Ganzen, +während die frühere Zeit nur einzelne durch Zauberei verübte Künste oder +Verbrechen gekannt hatte. Eine blutige Praxis lieferte so schlagende und +zahlreiche Beweise zu der dämonischen Theorie, die man überdiess der Bibel +und dem römischen Rechte anzupassen wusste, so dass bald jeder Zweifel vor +der dreifachen Macht der Erfahrung, der Auctorität und der Furcht +verstummte und die auf jene Theorie gebauten Prozesse, begünstigt durch die +oben entwickelten Verhältnisse, bis nahe an unsere Zeit heranreichen +konnten. Ohne die römische Literatur, ohne die eben so eigenthümliche, als +weitgreifende Vermittlung der kirchlichen Auffassungsweise, ohne die +mannichfaltigen, stets sich erneuernden Nebeninteressen der an der Ausübung +Betheiligten wäre die Erscheinung jenes überall gleichförmigen, nicht mehr +nationalen, sondern europäischen oder vielmehr christenheitlichen +Aberglaubens eben so unbegreiflich, als sie vollkommen erklärlich wird, +sobald man sie als das Resultat jener vereinigten Potenzen betrachtet. Wir +finden wenigstens in der Hexerei nicht einen einzigen Hauptzug, der nicht +in einer der angedeuteten Beziehungen, oder in allen zusammen aufginge. Es +führt vielmehr überall ein sachlich, örtlich und zeitlich lückenloser Weg +vom Gewordenen zur Quelle zurück. + +Allerdings ist es versucht worden, das Hexenwesen der letzten Jahrhunderte +in anderer Weise zu erklären. Einige dieser Versuche wollen das Ganze, +andere nur Einzelheiten erklären; sie wären vielleicht anders gestellt +worden, wenn ihre Urheber nicht zum Theil von irrigen Voraussetzungen in +Bezug auf Umfang, geographische Verbreitung und Bildungsepochen des +Hexenwesens ausgegangen wären. + +=Jakob Grimm= hat in der Mythologie mit gewohnter Gelehrsamkeit und +Combinationsgabe eine treffliche Uebersicht des deutschen Hexenwesens und +scharfsinnige Forschungen über viele Einzelheiten desselben gegeben. Er +geht von den unbestreitbaren Sätzen aus, dass die alten Deutschen Zauber +und Zauberer kannten (S. 579), dass das Christenthum den Begriff +zauberübender Weiber als heidnischen vorfand, aber vielfach veränderte +(S. 587). Namentlich rechnet er unter diejenigen Vorstellungen, welche sich +unter den Deutschen =erst nach der Annahme des Christenthums= erzeugten, +den Glauben an die nächtlichen Hexenfahrten und die damit verbundenen +abscheulichen Begehungen (S. 594). Somit fällt das eigentliche Hexenwesen +gar nicht in das Gebiet der deutschen Mythologie, und die Aufgabe des +Mythologen hätte schon mit der Erörterung des =heidnisch=-deutschen +Zauberwesens ihre vollständige Lösung erhalten. Aber über dasselbe ist +wenig zu sagen, und wie Grimm überhaupt seinem Werke die dankenswerthe +Ausdehnung gegeben hat, dass er die Schicksale und Nachwirkungen des +Heidnischen weiter herab verfolgt, so hat er auch hier die einzelnen +Momente des germanischen Heidenthums nachzuweisen gesucht, welche in das +Hexenthum der christlichen Zeit auslaufen oder demselben Anhaltspunkte +geben mochten. Hierbei verkennt er nun keineswegs die Masse des +eingedrungenen Undeutschen, weist vielmehr häufig auf die zahlreichen +Analogien gleichzeitiger Erscheinungen des Auslands und die des klassischen +Alterthums hin; aber im Ganzen spricht er dem germanischen Wesen selbst +immer noch weit mehr Nachwirkungen zu, als wir einräumen zu dürfen glauben. +Dass solche Nachwirkungen, sowohl alter Zaubervorstellungen selbst, als +auch mancher Einrichtungen, die eine spätere Zeit auf Zauberei umdeuten +mochte, =im Allgemeinen möglich seien=, bestreiten wir nicht; aber die von +Grimm angegebenen sind wenigstens in der Ausdehnung, wie sie der verehrte +Forscher nimmt, nicht =wahrscheinlich=. Wir müssen etwas mehr ins Einzelne +gehen. + +Grimm glaubt, dass, »bis auf die jüngste Zeit in dem ganzen Hexenwesen =ein +offenbarer Zusammenhang mit den Opfern, Volksversammlungen und der +Geisterwelt der alten Deutschen= zu erkennen sei.« (S. 587.) Um dieses +zuvörderst hinsichtlich der Opfer zu erläutern, verweist er auf jene Stelle +der lex Salica, wo, der gewöhnlichen Erklärung zufolge, von dem Hexenkessel +und dem Kochen der Hexen die Rede ist, erinnert hierauf an die +Heilighaltung des Salzflusses, um welchen sich die Chatten mit den +Hermunduren schlugen, und stellt dann die Vermuthung auf, dass das +Salzbereiten in Kesseln von Priesterinnen als heiliges Geschäft, vielleicht +mit Opfern und Volksversammlungen, betrieben worden sei. An dieses +Salzsieden nun habe sich die spätere Volksansicht von der Hexerei +angeschlossen. »An gewissen Festtagen stellen sich die Hexen in dem +heiligen Wald, auf dem Berge ein, wo das Salz sprudelt, Kochgeräthe, Löffel +und Gabeln mit sich führend; Nachts aber glüht ihre Salzpfanne.« Diesen +Vermuthungen soll zu Statten kommen ein Gedicht aus dem dreizehnten +Jahrhundert, dessen Verfasser ungläubig von den Hexen sagt: + + Daz ein wîp ein chalp rite, + Daz wären wunderlîche site, + ode rit ûf einer dehsen, + ode ûf einem hûspesem + =nâch salze ze Halle füere=; + ob des al diu welt swüere, + doch wolde ich sîn nimmer gejehen, + ich enhet ez mit mînen ougen gesehen, + wand =sô würde uns nimmer tiure + daz salz von dem ungehiure=. + +Wir möchten hiergegen Folgendes einwenden. Der Hexenkessel der späteren +Zeit ist nicht zu bezweifeln, der in der lex Salica aber ist eben so +problematisch, als die ganze Stelle zur Zeit noch kritisch und exegetisch +im Argen liegt. Das zitirte Gedicht, worin die Hexen nach Salz zu Halle +fahren, enthält unstreitig einen Zug des Volksglaubens, der von Interesse +ist, der aber so vereinzelt dasteht, dass wir ihm in dem gesammten +Hexenwesen nicht weiter begegnet sind. =Vielmehr sind die Hexen sonst +überall dem Salze so abgeneigt, dass es sogar bei ihren Festmahlzeiten +regelmässig fehlen muss.= Ich möchte daher hierin nur eine lokale Beziehung +auf die Heimath des Dichters, deren Aberglauben er bekämpft, erkennen. Wenn +nun die Salzbereitung durch die neueren Hexen im Allgemeinen eben so +entschieden in Abrede gestellt werden muss, als der Salzkessel der alten im +salischen Gesetze zweifelhaft ist, so scheint es, dass sich auch durch die +Annahme des Salzkochens durch altdeutsche Priesterinnen kein Zusammenhang +zwischen alter und neuer Hexerei herstellen lasse. + +Weiter ist =Grimm= der Ansicht, »dass Zeit und Ort der Hexenfahrten sich +gar nicht anders erklären lassen, als durch Bezugnahme auf Opfer und +Volksversammlungen. Auf Walpurgis, Johannis und Bartholomäi, wo die Hexen +ihre Hauptfeste feiern, seien auch germanische Opferfeste und Gerichtstage +gewesen. Seine ehrliche Gerichtszeit hätte das Volk nicht den Hexen +eingeräumt, wären diese nicht in althergebrachtem Besitze gewesen.« +(S. 591.) -- Wir haben nirgends eine Spur davon gefunden, dass die +=heidnischen= Germanen Hexenfahrten an diese bestimmten Tage gebunden +hätten; den =christlichen= aber, welche diess thaten, musste eine Beziehung +der Sache auf ihre eigenen Verhältnisse näher liegen, als auf die +heidnische Vergangenheit. Ausser jenen drei Epochen finden sich, wie oben +nachgewiesen ist, auch Ostern, Pfingsten, Weihnachten und Jakobi. Wir haben +hier, Walpurgis ausgenommen, lauter hohe Kirchenfeste und ausgezeichnete +Heiligentage vor uns; wenn diese das christliche Volk den Hexen liess, +warum nicht noch weit eher seine Gerichtstage, auch ohne althergebrachten +Besitz? Es gehörte gerade zu den Grundvorstellungen von der Hexerei, wie +sie von den Inquisitoren ausgebildet wurde, dass sie gegen das Christenthum +=Opposition= machte und auf Nachäffung und Schändung seiner Feste und +Ceremonien ausging. Nur aus dem angenommenen Grundsatze, dass der Teufel +der Affe Gottes sei, glauben wir die Wahl jener Zeiten für die Hexenfahrten +erklären zu müssen, nicht aus den heidnisch-germanischen Volksgewohnheiten. +Ob das Maireiten überhaupt unter diese letzteren gehöre, scheint noch sehr +zweifelhaft; bei Grimm sind wenigstens keine sehr alten Belege dafür +beigebracht (S. 449, 450). Maifeste im Allgemeinen gab es auch schon im +Alterthum. Ausser den von Grimm hierüber angezogenen Stellen (S. 452) +dürfte hier gelegentlich noch die Majuma zu erwähnen sein (Cod. Justin, +lib. XI. Tit. 45), worin wir nach Suidas v. #Maioumas# eine Art von +Schifferstechen erkennen müssen, und welche mit dem von Olaus Magnus +beschriebenen Mairitte der Schweden wenigstens das gemein hat, dass +kämpfende Jünglinge in beiden das Volk belustigten. + +»Noch deutlicher zu, -- fährt Grimm fort, -- trifft die Oertlichkeit. Die +Hexen fahren an =lauter= Plätze, wo vor Alters Gericht gehalten wurde oder +heilige Opfer geschahen. Ihre Versammlung findet Statt auf der =Wiese=, am +=Eichwasen=, =unter der Linde=, unter der =Eiche=, an dem =Birnbaum=, in +den Zweigen des Baums sitzt jener Spielmann, dessen Hülfe sie zum Tanz +bedürfen. Zuweilen tanzen sie auf dem =peinlichen Richtplatz=, unter dem +=Galgenbaum=. Meistens aber werden Berge als Orte ihrer Zusammenkunft +bezeichnet, Hügel (an den drei =Büheln=, an den drei =Köpchen=) oder die +höchsten Punkte der Gegend.« Es werden sodann viele solcher Berge +namentlich aufgeführt. Die Beziehung dieser Hexenlokalitäten auf Opfer und +Gerichtswesen erscheint uns, -- wir müssen es gestehen, -- so wenig als die +=einzig mögliche=, dass wir sie vielmehr für eine gezwungene halten müssen. +Wenn die späteren Dämonologen und Prozessakten berichten, dass die +nächtlichen Zusammenkünfte auf der Wiese, am Eichwasen, am Birnbaum, an den +drei Büheln, auf diesem oder jenem Berge Statt finden, was nöthigt hierbei +an die Opfer- und Gerichtsplätze der deutschen Vorzeit zu denken? Irgendwo, +wenn überhaupt, muss doch der Ort der Vereinigung sein, und die Richter +haben stets nach demselben gefragt. Da hat man bald auf ganz gleichgiltige +Lokalitäten der nächsten Umgegend, bald, was mehr im Charakter lag, auf +einsame oder schauerliche Oerter, Haiden, schwer zugängliche Berghöhen +u. s. w. bekannt. Zuweilen treiben auch, worin sich wieder das +christenfeindliche Element zeigt, die Hexen vor den Kirchen, ja =in= +denselben ihr gottloses Wesen. Berge, die ihre Gegend so beherrschen, wie +der Brocken das norddeutsche Flachland, kamen eben darum wohl auch in +ausgebreiteteren Ruf, als andere, die nicht so vereinzelt stehen. +Deutschland hat viele ausgezeichnete Hexenberge und ausserdem zahllose +untergeordnete, nur in der nächsten Nachbarschaft genannte Lokalitäten, von +welchen an der geeigneten Stelle bereits mehrere aufgeführt worden sind. +Deutschland unterscheidet sich auch hierin nicht vom Ausland; auch +anderwärts versammeln sich die Hexen auf Bergen und Haiden, Wiesen und +Feldern, unter Bäumen und heiligen Kreuzen. + +Den Glauben an die =Hexenfahrten= endlich leitet Grimm ab aus einer +Missdeutung der gottesdienstlichen Zusammenkünfte, welche nach der +Einführung des Christenthums von heimlichen Anhängern der alten Religion +fortgesetzt worden seien. »Wenn auch, -- sagt er S. 593, -- der grosse +Haufen für die neue Lehre gewonnen war, einzelne Menschen blieben eine +Zeitlang dem alten Glauben treu, und verrichteten insgeheim ihre +heidnischen Gebräuche. Von solchen Heidinnin ging nun Kunde und +Ueberlieferung unter den Christen, die Dämonologie des Alterthums mischte +sich hinzu, und aus Wirklichkeit und Einbildung erzeugte sich die +Vorstellung =nächtlicher Hexenfahrten=, bei welchen alle Greuel der +Heidenschaft fortgeübt würden.« Es fragt sich hier, ob nicht auch +=unabhängig= von den genannten Zusammenkünften der Heidinnin die +Dämonologie des Alterthums gewirkt haben möge, und zwar ganz, was ihr hier +nur zur Hälfte zugewiesen wird. Nach Grimm wäre die Vorstellung von den +Hexenfahrten immerhin erst =unter den Christen erzeugt= worden, also ein +=Irrthum der Christen=; der Kanon Episcopi aber verdammt sie geradezu als +einen Rückfall in errorem _Paganorum_. Somit haben ihn in seiner damaligen +Gestalt, -- denn später bildete er sich wieder anders, -- die Christen nur +=übernommen=, nicht =erzeugt=. Aus welchem Heidenthum aber stammt er? Aus +dem =deutschen= gewiss nicht; dieses kennt keine Nachtfahrten in Masse (s. +Grimm Myth. S. 593). Also doch wohl aus dem =römischen=, wie wir oben +nachzuweisen versucht haben. Dass die deutschen Christen diesen Aberglauben +im eilften Jahrhundert bereits hatten[349], folgt weniger daraus, dass +=Burkhard= hierauf bezügliche Stellen überhaupt aufgenommen hat, -- er gibt +oft Ausländisches, -- als aus der deutschen Benennung, welche er in eine +angeblich aus den Beschlüssen des Conzils zu Agath (Agde in der Languedoc) +von 506 entnommenen Stelle einschiebt: Credidisti, ut aliqua femina sit, +quae hoc facere possit, quod quaedam a diabolo deceptae se affirmant +necessario et ex praecepto facere debere, id est cum daemonum turba in +similitudinem mulierum transformata, quam vulgaris superstitio _holdam_ +(al. _unholdam_) vocat, certis noctibus equitare debere super quasdam +bestias, et in eorum se consortio annumeratam esse (_Burchard_. Decret. +lib. XIX. cap. 5). Ob übrigens gerade in dieser Stelle Grimm's Vermuthung, +dass eine =einzelne Gottheit= der alten Deutschen =Holda= geheissen habe, +in deren Gefolge man später die Nachtweiber verwiesen, eine Stütze finde +(S. 165. 594.), lassen wir, da es nicht weiter zur Sache gehört, an seinen +Ort gestellt sein. Ist der Text bei Burkhard unverderbt, so würde das Wort +holda (Substantiv oder Adjektiv?) auf die =ganze Schaar= der nachtfahrenden +Dämonen zu beziehen sein. + +Wenn nun Grimm, dieser gründlichste Kenner des deutschen Alterthums, der +neueren Hexerei nur einen losen und meist indirekten Zusammenhang mit dem +Wesen unserer heidnischen Vorfahren zuerkennt, und dieser Zusammenhang, +unsern obigen Bemerkungen zufolge, nicht einmal in dem von diesem Gelehrten +angenommenen Masse erweislich scheint: so werden gewisse viel weiter +gehende Ansichten einiger anderen Gelehrten um so leichter als unhaltbar +hervortreten. + +=Mone=[350] führt das Hexenwesen, und namentlich den =Sabbath=, auf Hekate +und =die alten Bacchanalien, die den Deutschen schon während ihres +Aufenthalts am schwarzen Meere bekannt geworden seien=, zurück. S. 268 sagt +er, »das Hexenthum feinde den christlichen Kult an, nicht als Christenthum, +sondern als bestehende Religion, so wie es =vor= dem Christenthum auch die +heidnische Volksreligion unserer Voreltern anfeindete.« Weiter führt er +S. 271 Folgendes als feststehende Sätze auf: »1) Das Hexenwesen war eine +für seinen Zweck =vollständig organisirte geheime Gesellschaft=. 2) Da der +Teufel an der Spitze desselben stand und ein Wesen ist, das in die Religion +gehört, so muss das Hexenwesen eine =religiöse Gesellschaft= gewesen sein. +3) Wir müssen das Hexenwesen, wie es in den Prozessen des siebenzehnten +Jahrhunderts erscheint, nicht als den Anfangs-, sondern als den +Ausgangspunkt betrachten und seinem Ursprung rückwärts nachspüren, soweit +sich geschichtliche Zeugnisse dafür vorfinden.« + +Mone erkennt also, wenn wir ihn recht verstehen, in den sogenannten Hexen +eine wirkliche, bis ins siebenzehnte Jahrhundert fortbestehende +Gesellschaft, welche eine organisirte Opposition gegen die jedesmalige +Volksreligion bildete, für sich aber einen vom Pontus mitgebrachten Hekate- +und Bacchuskult bewahrt hatte. =Wo= aber, müssen wir fragen, hat denn Mone +irgend eine historische Spur davon aufgefunden, dass die heidnische +Religion der Deutschen von einer organisirten Gesellschaft von +Bacchusdienern angefeindet worden wäre? =Wo= ist im Mittelalter eine Spur +von derjenigen Continuität des fraglichen Geheimkults, welche vorausgesetzt +werden müsste, wenn die deutschen Hexen des sechszehnten und siebenzehnten +Jahrhunderts immer noch die Inhaberinnen des vom schwarzen Meere +mitgebrachten Systems gewesen wären? Was für eine räthselhafte Gesellschaft +ist das, welche die Religionen anfeindet, weil sie bestehende sind, aber +nichtsdestoweniger eine =religiöse= ist, weil der Teufel an ihrer Spitze +steht, der ein Wesen ist, welches in die Religion gehört? =Wo=durch mögen +die übrigen europäischen Völker, deren Hexenwesen dem deutschen so ganz +gleich ist, ohne dass ihre Väter am schwarzen Meere sassen, dieselbe +Gesellschaft in sich aufgenommen haben? -- Sicherlich ist Mone zu diesen +wunderlichen Ansichten grossentheils desshalb gekommen, weil er zwischen +dem Hexen=sabbath= und den alten Bacchanalien oder =Sabazien= nicht nur +eine Sach-, sondern auch eine Namensähnlichkeit fand und sich von dem +Gedanken nicht losreissen konnte, an dem von der Obrigkeit so ernstlich +verfolgten Hexenwesen müsse wenigstens so viel wahr gewesen sein, dass +gottlose Versammlungen Statt gefunden hätten. Darum sucht er das Licht in +den cimmerischen Finsternissen, wo die alten Deutschen den Sabazien +allerdings, wenn irgendwo, am nächsten gewesen sein müssen. =Hekate= ist +mit Recht hereingezogen, aber auf unrechtem Wege; die Vorstellungen von ihr +durchdrangen das antike Zauberwesen und modifizirten somit das neue. Die +behauptete Wirklichkeit der Versammlungen gründet sich auf die Bekenntnisse +der verhörten Hexen. Ueber die Glaubwürdigkeit solcher Geständnisse ist +bereits an der gehörigen Stelle geredet worden, und wir werden sie unten +nochmals berühren[351]. + +Abermals aus einem Gottesdienste, aber einem =slavischen=, finden wir das +Hexenthum hergeleitet in einer kleinen Schrift von =L. W. Schrader=, +Archivarius zu Wittgenstein[352]. Slaven bewohnen nach ihm in den +vorchristlichen Zeiten einen grossen Theil Deutschlands (auch die Mattiaker +sind solche), insbesondere die Harzgegend, wo sie den Melybog oder Czerny +Bog, d. h. schwarzen oder bösen Gott, oder Teufel, und die Frau Holle +verehren. Von den heidnischen Deutschen unterjocht und in ihrem Kultus +gestört, retten sie denselben auf den schwer zugänglichen Melbogsberg oder +Mlbogsberg, woraus der Deutsche den Namen Blocksberg bildete. Dort treiben +die Hexen, d. h. Priesterinnen der Holda oder Liebesgöttin, ihr Wesen +ungestört und geben auch den deutschen Jungfrauen, die der unerlaubten +Liebe mit den Slavenjünglingen nachgehen wollen, einen Zufluchtsort. Da man +nicht wusste, wie da auf natürliche Weise hinaufzukommen sei, so bildete +sich im Volke die Vorstellung von den Luftflügen, die später auf die +Christen überging u. s. w. Das Andenken der slavischen Hexen als +Holdapriesterinnen hat sich, dem Kundigen wohl erkennbar, in verschiedenen +Orts- und Ländernamen erhalten, z. B. in Hasserode, Hasselfelde und Hessen, +welches letztere namentlich um Gudensberg slavische Bewohner hatte. -- +Diese Resultate gewinnt Herr Schrader durch eine Deduktion, die sich durch +so drollige historische und etymologische Luftsprünge[353] auszeichnet, +dass man seinem Schriftchen nicht mehr Ehre erzeigen kann, als wenn man es +für eine schalkhafte, jedoch zuweilen aus dem Tone fallende Persiflage +gewisser Verirrungen in der heutigen Geschichts- und Sprachforschung nimmt. + +Zum dritten Male ein Kult der alten Deutschen wird von =Jarcke= +herangezogen[354]. Dieser sagt: »Wenn wir die Gesetze Karls d. G. zur +Ausrottung des heidnischen Glaubens unter den Sachsen, -- den indiculus +superstitionum, -- -- -- den gewöhnlichen Zusatz more paganorum etc. +betrachten, und damit in Verbindung bringen, was in den skandinavischen +Sagen über Zauberei und Gewalt des Menschen sogar über Wind und Wetter +gesagt wird: so dürfte die Behauptung nicht zu gewagt erscheinen, dass das +Zauberwesen und der Zauberglauben im Mittelalter =zunächst= eine Tradition +aus der =heidnisch-germanischen= Zeit, eine im Volke lebende heidnische +Naturkunde und =Naturreligion= gewesen sei, die auch ihre -- freilich +antichristlichen und, vom religiösen Standpunkt aus betrachtet, +dämonischen -- Ceremonien und Sakramente hatte. Die heidnische +Naturreligion wurde dann später im Kampfe mit christlichen Prinzipien und +nachdem die christliche Lehre vom Teufel in das Bewusstsein des Volks +übergegangen war, zu einer dem Christenthum und allem Göttlichen +feindlichen, und zu einem wahren Teufelsdienste, indem die alte +Naturwissenschaft selbst von denen, die ihre Geheimnisse kannten und +ausübten, als etwas vom Teufel Ausgehendes angesehen wurde. -- -- -- -- +Daher die Erscheinung, dass eine Einweihung in jene Künste zuletzt wirklich +die äussere Form der Ergebung an den Teufel annahm.« + +Wie Jarcke aus den gegebenen Prämissen die gezogenen Folgerungen +rechtfertigen will, vermögen wir nicht einzusehen. Es sind hier ganz +disparate Dinge zusammengebracht. -- Die fränkischen Kapitularien verbieten +an verschiedenen Stellen heidnischen Götzendienst im Allgemeinen und +Besondern, an andern wieder einzelne Arten des Zauberglaubens und darauf +sich beziehende Handlungen. Der Indiculus superstitionum insbesondere, der +dem Kapitulare von 743 angehängt ist, erwähnt in dreissig Rubriken, wozu +der Text fehlt, verschiedene Gegenstände, worüber Beschlüsse gefasst worden +zu sein scheinen. Etliche Artikel handeln vom Götzendienst[355], andere von +Sacrilegien[356], noch andere von verschiedenen Arten des Aberglaubens, +auch des =christlichen=[357], fünf Artikel endlich schlagen in's Gebiet des +Magischen ein[358]. Nirgends aber sind Zauberglaube und Zauberübungen in +Beziehung zu einer heidnisch-germanischen Naturreligion gesetzt; ja es ist +noch überhaupt die Frage, ob in =allen= diesen Punkten ausschliesslich und +ursprünglich Germanisches verboten sei. Mitten unter den Franken lebten ja +Romanen. Phylakterien, Incantationen, Augurien, Sortilegien, herzfressende +Weiber und Wettermacher (-- diess ist's, was wir im Wesentlichen in den +Kapitularien finden --) kannten schon die Römer; die christlichen Kaiser +und ausserdeutsche Conzilien hatten zum Theil längst verboten, was hier nur +wiederholt wird. Was nun die »heidnische Naturkunde« anbelangt, so tritt +diese hierin eben so wenig hervor; denn man wird doch nicht das +eingebildete Beherrschen von Wind und Wetter dahin rechnen wollen. Dass +Naturkundige zuweilen als Zauberer verschrieen worden sind, ist freilich +bekannt genug; man denke aus der heidnischen Zeit an Apulejus, aus der +christlichen an Gerbert, Constantinus Africanus, Roger Bacon, Raimund +Lullus und viele Andere! Doch diese alle schöpften nicht aus einer »im +Volke lebenden heidnischen Naturkunde,« sondern erhoben sich =über= das +Volk und waren nicht =Deutsche=. Aber Jarcke scheint, einer anderen Stelle +zufolge, geneigt, die Hexerei an »das dunkle Gebiet des thierischen +Magnetismus« anzuknüpfen (S. 431). Hiervon wird weiter unten die Rede sein. +Warum aber mag jene im Volke lebende, mit Ceremonien und Sakramenten +verbundene heidnische Naturkunde und Naturreligion im Kampfe mit dem +Christenthum zuletzt so sehr das Selbstbewusstsein verloren haben, dass +»die alte Naturwissenschaft selbst von denen, welche ihre Geheimnisse +kannten und ausübten, als etwas vom Teufel Ausgehendes angesehen wurde?« +Schlimm für jene Eingeweiheten, sie mochten Recht haben, oder irren! Ob man +überhaupt mit Jarcke annehmen will, »dass eine Einweihung in jene Künste +zuletzt =wirklich= die äussere Form der Ergebung an den Teufel angenommen +habe«, das wird zunächst von den Begriffen abhangen, die man sich vom +Teufel bildet, und dann von der Glaubwürdigkeit, welche man den Legenden +und Hexenakten beizumessen geneigt ist. In keinem Fall aber sind die +Teufelsbündnisse, weder die einseitig versuchten, noch die gegenseitig +vollzogenen, noch endlich die eingebildeten, auf deutschem Boden gewachsen. +Der Vicedominus Theophilus, von dem die älteste Teufelsergebung berichtet +wird, war weder Naturkundiger, noch der deutschen Naturreligion ergeben, +sondern ein Verehrer der Jungfrau Maria, die ihn rettete, weil er sie unter +allen zuerst wieder versöhnte, als er sich dem Bösen ergeben hatte. Sodann +nehmen die Teufelsergebungen durch Gerbert und die französischen Katharer +ihren Weg und langen erst mit dem Kusse, den die Stedinger dem bleichen +Manne darbringen, in Deutschland an. Die Teufelsergebung der französischen +=Hexen= wird erst gegen das Ende des dreizehnten Jahrhunderts, die der +deutschen noch später amtlich ermittelt. + +In seinem »Handbuche des Strafrechts«, welches =Jarcke= seinen beiden +Abhandlungen über die Hexerei nachfolgen liess, lenkte freilich derselbe, +was das Resultat der Darstellung betrifft, zu einer richtigeren Auffassung +der Sache ein; aber auch hier bleibt Jarcke dabei, dass das Zauberwesen in +Deutschland (II. S. 54) »zuerst als eine heidnische Naturkunde und +Naturverehrung in einer geheimen Tradition das ganze Mittelalter hindurch +fortgelebt, nach und nach sich mit jüdischem und arabischem Aberglauben +vermischt und ausgebildet und dann gleichsam wie eine moralische Pest gegen +das Ende des Mittelalters, begünstigt durch die Hussitischen Unruhen, über +ganz Deutschland sich verbreitet zu haben scheine.« Ausserdem ist aber +gegen =Jarcke= noch dreierlei zu bemerken: 1) irrt derselbe, wenn er +Deutschland als den eigentlichen Sitz der massenhaften Hexenverfolgungen +ansieht; 2) setzt Jarcke den Anfang der Hexenverfolgungen, den er in das +Ende des sechszehnten Jahrhunderts verlegt, um ein ganzes Jahrhundert zu +spät; und 3) irrt Jarcke, wenn er das Zauberwesen als eine sich über ganz +Deutschland verbreitet habende Pest bezeichnet. Denn dieses, die Hexerei, +wurde ebenso vom Volke wie von der Geistlichkeit als Gottlosigkeit und +Frevel verdammt. Eine Sekte der Zauberer, welche einen Teufelskult ausgeübt +habe, ist nirgends nachweisbar. Was sich als eine »Pest« verbreitete, das +war nicht die Hexerei, sondern die =Verfolgung= derselben. Vgl. +=v. Wächter=, Beiträge zur deutschen Gesch. S. 303 ff. + +Auch die Hypothese des verdienten Historikers =Heinrich Schreiber=, welche +derselbe unter dem Titel »Feen und Hexen« in dem »Taschenbuch für +Geschichte und Alterthum in Süddeutschland« (Freiburg im Br., 1846) +entwickelt, ist ganz unhaltbar. Schreiber sagt (S. 18-19): »Die dem +Hexenwesen zum Grunde liegenden religiösen und sozialen Vorstellungen +reichen sowohl der Ausdehnung nach über germanisches und romanisches Gebiet +hinaus, als sind sie dem Inhalte nach in dem romanischen Gebiete so +durchaus national und lebensfrisch, dass sie nur von der =ursprünglichen +Bevölkerung= herrühren konnten, in der ohnehin die nachmaligen Eroberer +sich dem Wesentlichen nach auflösten und untergingen. Mit Einem Worte: die +dem modernen Hexenwesen zum Grunde liegenden Vorstellungen weisen sich als +ursprünglich =keltische aus=. -- Die =Kelten= besassen dem männlichen +Institute der Druiden zur Seite das weibliche Institut der =Feen=, und zwar +dieses ebenso wie jenes =in zwei Umgestaltungen=.« Schreiber erkennt +nämlich die Feen schon im phönizischen Götterglauben, nimmt dann an, dass +dieselben in der Volksvorstellung der Kelten zu guten Geistern geworden und +dann in der Vorstellung der Germanen und Romanen zu Hexen umgewandelt +worden seien. Nur Schade, dass sich für diese Genealogie und die in ihr +vorkommenden Metamorphosen auch gar nichts Thatsächliches nachweisen lässt! + +Ganz verfehlt ist die Art und Weise, in welcher =Wuttke= in der Schrift +»der deutsche Volksaberglaube der Gegenwart« (2. Aufl. S. 144-145) das +Hexenwesen zu erklären versucht. Er sagt: »Erwägt man, dass wenn die +Volksmeinung jetzt noch an Hexen glaubt, sie ihre Anschuldigung nur sehr +selten gegen sittlich unbescholtene Personen richtet, sondern meist nur +gegen solche, von denen man sich ihrem ganzen sittlichen Rufe nach auch +schwerer Bosheit wohl versehen kann, ehemalige Buhldirnen, liederliche, +unordentliche, unverträgliche, unfromme, geheime Bosheit spinnende Weiber, +so darf man voraussetzen, dass =ein guter Theil= der damals angeschuldigten +Hexen auch wirklich sittlich-religiös verkommene, auf widergöttliches +Treiben ausgehende Personen waren, die vor Allem die düsteren Seiten des +heidnischen Aberglaubens mit Gier ergriffen und danach trachteten, bösen +Zauber auszuüben.« -- Es möchte schon schwer sein, die Prämisse, von +welcher Wuttke ausgeht, im Leben zu erweisen, namentlich in den Fällen, wo +einzelne Familien von Geschlecht zu Geschlecht im Verdachte der Hexerei +geblieben sind; und was die frühere Zeit betrifft, so enthalten die Akten +der Hexenprozesse nichts, was die Behauptung Wuttke's rechtfertigen +könnte. -- =Wuttke= sagt weiter: »Bei =allen= damaligen Hexengeschichten +ging der Hexenfahrt eine Einreibung mit einer Hexensalbe voraus und +mehrfach ist von einem Hexentrank die Rede. Die Zusammensetzung jener ist +leider nicht genau bekannt; Bilsenkraut wird dabei genannt, sehr +wahrscheinlich war aber auch Mandragora und Stechapfel dabei. Der +Stechapfel soll erst durch die Zigeuner, die ihn zu Zaubermitteln +gebrauchten und am Anfange des fünfzehnten Jahrhunderts nach Deutschland +kamen, dahin gelangt sein. -- Von dieser Zeit an beginnt erst die Blüthe +des eigentlichen Hexenunwesens. Die Solaneengifte erzeugen das Gefühl des +Fliegens« etc. -- »Nehmen wir nun an, dass die in böser Magie +wohlerfahrenen Zigeunerweiber ihren deutschen Hexenschwestern ihre Zauberei +mitgetheilt haben, dass durch die heidnischen Zigeuner die Erinnerungen und +die Ueberreste des deutschen Heidenthums wieder mächtiger angeregt wurden, +und dass nicht nur eine nervenerregende Salbung mit jenen Giften stattfand, +sondern, =wie es bei den Hexensabbathen ja nicht zweifelhaft ist= (!), bei +frevelhaften Zusammenkünften zu Zauberzwecken auch Rauschmittel, denen +Bilsenkraut, Stechapfel u. dgl. beigemischt war, getrunken wurden, so würde +sich der =eigene= Glaube mancher Hexen an ihre Luftfahrten und ihre +Teufelsgemeinschaft leicht begreifen. Einzelne solcher selbstgeglaubten +Erscheinungen konnten nun leicht den Glauben an die Wirklichkeit derselben +erzeugen, zumal die heidnischen Ueberlieferungen sich damit verbanden.« Man +sieht, dass Wuttke in Hexenprozessakten sich niemals umgesehen hat. Dass +allen Hexenfahrten eine Einsalbung vorherging, ist eine ganz willkürliche +Behauptung, und so scharf auch die Angeklagten auf der Folter nach +Mitschuldigen und nach denen gefragt wurden, von welchen sie das Hexen +gelernt und ihre angeblichen Salben erhalten hätten, so werden doch von den +Gepeinigten ebensowenig Zigeunerweiber als Judenweiber genannt[359]. + +Manche haben als Grundlage der Hexerei und der Hexenverfolgung einen +wirklichen, aber falsch aufgefassten Thatbestand, ein eigentliches corpus +delicti, zu erkennen geglaubt, an welches dann abergläubische Meinungen +angeknüpft worden seien. Dahin gehört z. B. =Lamberg's=[360] Vermuthung, +dass die sogenannten Hexensabbathe in der Wirklichkeit nur Zusammenkünfte +=zur Befriedigung der Wollust= gewesen seien, in welchen Landstreicher, +Strassenräuber, Zigeuner, oder auch vornehmere Wüstlinge ihrer Sicherheit +wegen sich als Teufel vermummt und so ihren Opfern jede Denunziation vor +Gericht unmöglich gemacht hätten[361]. Diese Vermuthung wurzelt ohne +Zweifel in dem Bedürfnisse, dem regelmässig in den Akten wiederkehrenden +Bekenntniss einer teuflischen Buhlschaft irgend einen realen Grund +unterzulegen; aber sie hätte dennoch nicht von einem Gelehrten aufgestellt +werden sollen, der achthundert bambergische Prozesse durchgelesen hat. +Solche Bekenntnisse sind von Individuen, die als neunjährige Mädchen oder +greise Mütterchen die Begierde eines Wüstlings nicht leicht reizen mochten, +eben so gut abgelegt worden, als von reifen Dirnen; und bei den letzteren +hiesse es wenigstens eine unbegreifliche Dummheit und Widernatürlichkeit +voraussetzen, wenn sie massenweise in eine so plumpe Falle gegangen wären. +Wie reimt es sich ferner, dass hier der menschliche Verführer zur +=Teufelsmaske= greift, während, wenn wir die Akten hören, der Teufel in der +Regel wenigstens das erste Mal die Vorsicht gebraucht, als =schmucker +Kavalier= oder doch sonst in =menschlicher Gestalt= aufzutreten? Was die +Hexen über das Physiologische des teuflischen Concubitus aussagen, hätte +anders ausfallen müssen, wenn sie mit verkappten Männern zu thun gehabt +hätten; eben so das, was von den Folgen berichtet wird. Die Frucht eines +menschlichen Beischlafes wäre in den meisten Fällen wohl ein =Kind= +gewesen, wovon in der Regel nichts gemeldet wird, und nicht =Elben=, +=Eidechsen= und =Würmer=, von welchen die Akten voll sind. Und wenn man die +Incuben zu vermummten =Männern= macht, dann müssen folgerichtig auch die +Succuben oder Buhlteufelinnen maskirte =Weiber= gewesen sein; wäre es nun +nicht einfacher gewesen, wenn beide ohne Maske ihre Unzucht =unter +einander= getrieben hätten, als dass sie gegen dritte Personen die +unbequeme Rolle der Teufel spielten? + +Ans Drollige streift =v. Lamberg's= weiterer Einfall, dass verkappte +=Getreidewucherer= den Zusammenkünften präsidirt haben möchten. Diess +bezieht sich nämlich auf die von den Hexen ausgeübten Feldverwüstungen. +Aber diese Verwüstungen sind, nach Inhalt der Akten, durch Gewitter- und +Frostmachen vollzogen worden. Welcher Wucherer hat solche Künste den Hexen +beigebracht? + +Ferner hat man die sogenannten Bezauberungen von Menschen und Vieh durch +=eigentliche Giftmischerei= zu erklären gesucht. Wer will in Abrede +stellen, dass Substanzen, die dem thierischen Organismus schaden, der +Vergangenheit eben so gut bekannt und zugänglich waren, als der Gegenwart? +Aber das Strafrecht war sich auch eines Unterschieds zwischen Vergiftung +und Zauberei bewusst und setzte auf jene eine andere Strafe, als auf diese. +Wo darum wirkliche Vergiftung vorkam, ist zwar die Möglichkeit, aber nicht +die Wahrscheinlichkeit vorhanden, dass der unverständige Richter sie für +Zauberei nahm; wo uns aber in den Hexenakten das Wort =Gift= begegnet, da +ist es in den wenigsten Fällen in der jetzt gebräuchlichen engeren +Bedeutung, sondern fast durchgängig (gleich dem lateinischen veneficium) +als =Zaubermittel= zu fassen. So kocht eine brandenburgische Hexe »Gift« +aus einer Kröte, etwas Graberde und Holz von einer Todtenbahre und schüttet +es in einen Thorweg, durch welchen Jemand kommen soll. Eine andere kocht +ein »Vorgift« aus Asche und giesst es vor die Thüre einer Edelfrau, damit +diese, wenn sie darüber schritte, kinderlos bliebe; eine dritte vergräbt +»Gift« im Hofe, um Pferde zu bezaubern; eine vierte verlähmt Kinder durch +einen »giftigen Guss«; eine fünfte richtet zur Tödtung einen »Gifttrank« +aus Schlangen zu; eine sechste macht durch ein »gegossenes Gift«, dass ihr +Feind verarmt u. s. w. Vorstehende Beispiele sind sämmtlich aus den von +Herrn v. Raumer mitgetheilten brandenburgischen Akten entnommen und könnten +aus andern Quellen vielfach vermehrt werden. Wenn nun zwischendurch +vorkommt, dass eine Inquisitin Jemanden »mit einem grossen Gift vom Leben +gebracht« oder ein Kind »mit Gift in einem Löffel voll Pappe vergeben +habe«, so sind dieses mindestens zweifelhafte Ausdrücke, die wegen ihrer +Zusammenstellung mit den übrigen eher auf Zauberei, als auf eigentliche +Vergiftung zu deuten sein möchten. Dass die Hexen im Rufe standen, durch +=gewöhnliche= Nahrungsmittel, die man ihnen abnahm, eine Krankheit bewirken +zu können, ist aus dem Früheren bekannt. Die als Gift bezeichneten Mittel +sind in der Regel mehr ekelhaft als schädlich; aber dessen ungeachtet +wirken sie, den Akten zufolge, auch wenn sie ausgegossen oder ausgestreut +werden, jedesmal nur auf bestimmte Personen und für bestimmte Zwecke +(=Remigius= Dämonolatrie Th. II. Cap. 8). Salben und Pulver spielen in dem +Hexenapparate eine grosse Rolle. Sie werden von den Inquisiten nach Farbe +und Bestandtheilen sehr abweichend, in der Wirkung aber übereinstimmend +beschrieben. Diese Wirksamkeit aber haben die Mittel nicht an sich, sondern +nur in der Hand der Hexe, wie Remigius, der in diesen Dingen +Vielerfahrene, bemerkt. Dieser Mangel an natürlichem Zusammenhang zwischen +Mittel und Wirkung sollte schon an sich auf den richtigen Gesichtspunkt +leiten. Man hat die Angeklagten erst gezwungen, zu gestehen, =dass= sie +gezaubert, und dann hat man, wozu der Art. 52 der Carolina verpflichtet, +gefragt, =womit= und =wie= sie gezaubert haben. Wollte man denselben Weg +einschlagen, es würde sich noch heute mittelst der Folter die Erfindsamkeit +der Hexen auf den Punkt steigern lassen, dass sie dem Richter Rezepte zu +Zaubermitteln vom Donnererregen herab bis zum Mäusemachen in Protokoll und +Urtheil lieferten, -- Mittel freilich, bei welchen die von Remigius +bemerkte Einschränkung gilt. Wie wenig wären wir nun in der Erklärung des +Ganzen gefördert, wenn sich, was nicht geradezu geleugnet werden kann, +erweisen lassen sollte, dass in einzelnen Fällen ein wirklicher Giftmord +als Zauberei behandelt worden wäre[362]! Im Allgemeinen muss von diesen +Hexengiften gelten, was Agobard von den Mitteln der beneventanischen +Zauberer sagt: Ante hos paucos annos disseminata est quaedam stultitia, cum +esset mortalitas boum, ut dicerent, Grimaldum Ducem Beneventorum +transmisisse homines cum pulveribus, quos spargerent per campos et montes, +prata et fontes, eo quod esset inimicus christianissimo Imperatori Carolo, +et de ipso sparso pulvere mori boves, propter quam causam multos +comprehensos audivimus et vidimus, et aliquos occisos, plerosque autem +affixos tabulis in flumen projectos et necatos. Et quod mirum valde est, +comprehensi ipsi adversum se dicebant testimonium, habere se talem pulverem +et spargere ...... et neque disciplina, neque tortura, neque ipsa mors +deterrebat illos, ut adversus ipsos falsum dicere non auderent. Hoc ita ab +omnibus credebatur, ut paene pauci essent, quibus absurdissimum videretur. +_Nec rationabiliter pensabant, unde fieri passet talis pulvis, de quo soli +boves morerentur, non cetera animalia[363]._ -- Es versteht sich von +selbst, dass, wenn wir auch die Giftmorde der Hexen in weitester Ausdehnung +zugeben wollten, damit immer nur ein sehr kleiner Theil des gesammten +Hexenthums erklärt wäre. + +Um den Glauben an die =objektive Wahrheit= der von Hexen bekannten +Handlungen steht es also im Einzelnen, wie im Ganzen, sehr misslich. Darum +haben Manche jenen wunderbaren Erlebnissen nur eine =subjektive Existenz in +der Vorstellung der Hexen= einräumen zu müssen geglaubt. Die Hexen sollen +sich entweder durch Krankheit, oder durch künstliche Mittel in einem +Zustande höchster Exaltation befunden haben, in welchem sie das, was ihre +wüste Phantasie ihnen vorgaukelte, für Wirklichkeit nahmen und als solche, +oft sogar ohne Zwang, zu den Akten brachten. So meinen schon =Weier=[364] +und =Bacon von Verulam=[365] und neuerlich =Rudolf Reuss=[366], dass die +Hexen mittelst ihrer =Salbe= sich zu jener Thätigkeit der Einbildungskraft +steigern, vermöge deren sie zu fliegen, in Thiere verwandelt zu sein, oder +mit dem Teufel zu buhlen glauben. Ueber die Bestandtheile dieser Salbe +haben wir theils Nachrichten in den Akten selbst[367], theils neuere +Vermuthungen; jene, wie diese, gehen aus einander. Bei Weier z. B. finden +sich folgende Rezepte: Gesottenes Kinderfett, Eleoselinum, Aconitum, +Pappelzweige, Russ; oder: Sium. Acorum vulgare, Pentaphyllon, +Fledermausblut, Solanum somniferum, Oel. =Cardanus= gibt eine andere +Zusammensetzung an. =Eschenmaier= vermuthet, dass das tollmachende +Bilsenkraut eingemischt worden sei, diess gebe das Gefühl des +Fliegens[368]. Andere geben ausser dem Bilsenkraut noch Stechapfel, +Tollkirsche und Alraunwurzel als die Mittel an, mit denen sich die Hexen +narkotisirt hätten. Lassen wir die weitere Untersuchung der in den Akten +bezeichneten grünen, weissen, schwarzen, blauen und gelben Salben auf sich +beruhen, und räumen wir unbedenklich ein, dass es Substanzen gibt, welche +den Menschen zu betäuben oder in ekstatischen Zustand zu setzen vermögen. +Man löse uns aber folgende Räthsel: Was hat wohl Tausende von Weibern dazu +vermocht, freiwillig und mit der Aussicht auf Tortur, Scheiterhaufen und +ewige Verdammniss sich Visionen zu bereiten, in welchen, ihren eignen +Aussagen zufolge, weder Behagen, noch Reichthum, sondern nichts als +Schauder, Schmach und Schmerz zu finden war? Woher rührte die Einbildung +von dem =ersten= Zusammentreffen mit dem Teufel, das regelmässig dem +Sabbathsritte und folglich dem ersten angeblichen Gebrauch der Salbe +=vorausging=? Wenn gleich eine berauschende Substanz Ekstasen im +Allgemeinen erzeugen kann, gibt es eine solche, die bei allen Personen, die +sie anwenden, nothwendig ganz gleichmässige Visionen, und zwar immer nur +die der bekannten Hexengreuel, hervorbringt? Wenn ein Weib des +Blocksbergrittes sich schuldig bekannte und zwanzig andere als Complicen +angab, welche dann unter der Folter ebenfalls bekannten, Salben gebraucht +und beim Sabbath sich gegenseitig erkannt zu haben: sollen dann alle +einundzwanzig, oder nur jene erste in visionärem Zustande gewesen sein? In +=jenem= Falle hätten wir eine undenkbare Complicenschaft der Einbildung, in +=diesem= den Beweis, dass zwanzig Personen auch ohne gehabte Vision sich +schuldig erklären können, und dieser Umstand müsste zu der natürlichen +Frage führen, warum, was in zwanzig Fällen zugelassen wird, -- nämlich das +Geständniss gegen besseres Wissen, -- im einundzwanzigsten unstatthaft sein +solle. + +Neuerdings hat die entgegengesetzte Ansicht einen ebenso geistreichen als +entschiedenen Vertreter in =Maximilian Perty= gefunden. Derselbe hat in +seinem (von grosser Belesenheit zeugenden) Buche »die mystischen +Erscheinungen der menschlichen Natur« (Leipzig und Heidelberg 1861) einen +besonderen Abschnitt (S. 367-389) der Erklärung der »Hexerei und des +Hexenprozesses« gewidmet. Er bestreitet es (S. 374), dass eine jede sogen. +Zauberhandlung entweder auf naturwissenschaftlichem Boden beruhe oder +absolut nicht sei, indem es noch ein Drittes gebe, welches das eigentlich +Wesentliche sei. Die Zauberei beruhe nämlich auf den magischen Kräften des +Menschen, die nicht der Natursphäre, sondern der geistigen Welt angehörten. +Die Hexerei hatte nach Perty ihre Realität in der Vision der Hexen. +Dieselben fanden nach ihm in diesen Visionen nicht bloss Schauder, Schmach +und Schmerz -- das Gegentheil behaupteten sie nur bei der Untersuchung, -- +sondern sie fanden allerdings Vergnügen dabei, wie der Haschisch- und +Opiumesser, der Tabaksraucher, nur ein bedeutend roheres, mit wilden und +wüsten Phantasieen nach dem Geschmack der Zeit und der Bildung dieser +Leute. -- Dass die Aussagen über die gehabten Feste nach Zeit und Umständen +übereinstimmten, erklärt sich Perty dadurch, dass an den gleichen Abenden +und ohne Zweifel meist auf Verabredung und an seit Langem gewohnten Tagen +z. B. Walpurgis, Johannis und Bartolomäi, Viele sich durch die narkotische +Salbe in Ekstase versetzten und dass sie in einer wahrhaft magischen +Seelengemeinschaft zusammentrafen. »=Unzählige haben dieses gethan, und nur +ein Theil davon war so unglücklich, desshalb inquirirt zu +werden.= -- (S. 378:) Diese imaginären Zusammenkünfte waren ein +schlaff-wacher visionärer Zustand, in welchen sich die Betreffenden +versetzten und im Geiste mit anderen in gleichem Zustande befindlichen +sich begegneten. Sehr Geübte konnten sich durch den blossen Willen in den +Hexenschlaf versetzen, die Allermeisten mussten hierfür eine narkotische +Salbe unter den Armen und an den Geschlechtstheilen möglichst tief +einreiben.« -- Daher urtheilt =Perty= (S. 376): »Der =Hexenprozess= hatte +in der That eine, wenn auch nur beschränkte =Berechtigung=. Es mochten +viele von den Hexen und Zauberern Freude haben an böser Lust, und die +=Intention=, aus Eigennutz oder Rache Anderen zu schaden; den Wenigsten +wird dieses =gelungen= sein, und so waren die meisten Verbrechen +=imaginär=. Unendlich Grösseres haben ihre Richter verschuldet. -- Was in +der =Vision= und ihrer =inneren Welt= sich begeben, das nahmen die +=Richter= für =greifbare Realität=.« + +Wir geben nun zu, dass wenn der Geist des Menschen fort und fort unter der +Macht und dem Eindrucke gewisser Vorstellungen steht (wie das siebenzehnte +Jahrhundert von der Vorstellung des Hexenwesens beherrscht war), diese +Vorstellungen zu Hallucinationen führen können, in denen er selbst das zu +erleben glaubt, was er sich vorher nur gedacht hat, -- namentlich wenn der +Mensch narkotische Mittel auf sich einwirken lässt[369]; und wir wollen +daher gern zugeben, dass unter den Millionen Hexen, welche justifizirt +worden sind, einzelne sich mit Salben narkotisirt und den Versuch gemacht +haben, Anderen mit dämonischer Hülfe zu schaden und dass sie darum auch +erlebt zu haben glaubten, was alle Welt den Hexen nachsagte[370]. Aber nur +als Ausnahme von der Regel kann dieses angenommen werden. Der Satz Perty's: +»=Unzählige= haben dieses gethan« etc. lässt sich aus den Akten der +Hexenprozesse nicht beweisen. Die Hexenprozesse bieten Eine Erscheinung +dar, welche man wohl gern in Perty's Weise erklären möchte, nämlich die so +häufig vorkommende Thatsache, dass Hexen bei der Confrontation mit Anderen, +die sie nur, um von der Folter zu kommen, lügenhafter Weise als +Mitschuldige bezeichnet hatten, mit dem Ausdrucke vollster subjektiver +Wahrhaftigkeit diesen ins Gesicht hinein ihre angeblichen Malefizien +vorhalten. Hier zeigt sich ein psychologisches Phänomen, welches durch die +Folterqual, durch die Seelenangst, durch die Verzweiflung erzeugt war. Aber +die Annahme, dass diese Unglücklichen im Hexenthurm narkotische Salben +gebraucht hätten, ist doch unzulässig. Die Akten der Hexenprozesse bieten +für Perty's Hypothese keinen Anhaltepunkt, indem dieselben fast durchweg +bei den Verhafteten das Bewusstsein ihrer Unschuld erkennen lassen und +ausserdem constatiren dieselben die Thatsache, dass sich die Hexenprozesse +überall, wo sie einmal Platz gegriffen hatten, aus sich selbst heraus +fortsetzten und mehrten. + +Dasselbe ist auch gegen Diejenigen geltend zu machen, welche die Phantasmen +der Hexen aus =Geisteszerrüttung= herleiten wollen. =Ludwig Meyer= +(Direktor der Irrenheilanstalt zu Göttingen) sagt in einem überaus +interessanten Aufsatz über »die Beziehungen der Geisteskranken zu den +Besessenen und Hexen«[371]: »Es waren wieder (wie bei den Besessenen) +Geisteskrankheiten, welche den eigentlichen =Typus= der Hexen darstellten. +=Geisteskranke= bildeten den =Mittelpunkt= der Hexenprozesse wie der +Teufelaustreibungen, nur dass bei jenen unverhältnissmässig mehr geistig +Gesunde in den verderblichen Kreis hineingezogen wurden.« Wir können diesen +Satz in der Beschränkung zugeben, dass hier und da die Geisteskrankheit +Einzelner den ersten Anlass zum Beginne einer Hexenverfolgung gegeben hat; +wenn indessen dieser Satz zum eigentlichen Erklärungsprinzip des Hexenthums +erhoben werden soll, so zeigen sich alsbald unlösbare Schwierigkeiten. Oder +gibt es denn wirklich eine methodische Raserei, die in tausend Köpfen den +gleichen Weg durch tausend festbestimmte Einzelheiten nimmt? Gibt es einen +geistigen Rapport der Wahnsinnigen unter einander, so dass der eine vor +Gericht aussagen kann, =was= und =wann= der andere gerast hat[372]? Gibt es +eine Politik der Verrücktheit, welche oft viele Jahre lang den eigenen +Irrwahn schlau verbirgt und ableugnet, um ihn erst unter den Schmerzen der +Tortur für Wahrheit zu geben? Und warum hat dieser schlaue Irrwahn nur so +lange bestanden, als er zum Scheiterhaufen führte, während er den weit +gemächlicheren Tummelplatz in den heutigen Irrenhäusern verschmäht? + +Der gelehrte Jurist =Rosshirt= hat in seiner Schrift: »Geschichte +und System des deutschen Strafrechts«, Th. III. (S. 150 ff.) den +Versuch gemacht, die Ausbreitung des Hexenglaubens hauptsächlich aus +dem (angeblichen) »Mangel eines geordneten =schriftlichen= +Kriminalverfahrens« und aus einem in jener Zeit ungewohnten Zustand +des Geschlechtsverhältnisses abzuleiten. In letzterer Beziehung +meint er nämlich: »Während im fünfzehnten und im Anfange des +sechszehnten Jahrhunderts ungestört dieser Trieb sich äusserte, +wollte man auf Einmal eine bessere Zucht, zugleich durch äussere +Macht und durch die Gewalt der Religion einführen. -- Die schnelle +Umänderung der Weltansicht in diesem Punkte, das ernste Verlangen +nach Moralität bei Protestanten und Katholiken, trug sichtbar dazu +bei, eine Katastrophe in der Geschichte zu erzeugen, die bis hierher +nicht hat in ihren inneren Gründen entwickelt werden können. Die +unterdrückte Wollust suchte einen geheimen Ausweg, der Teufel musste +helfen, und jede Hexerei war jetzt mit Buhlerei verbunden. Diese +eigene Art von Hexenwesen gehört dem sechszehnten und siebenzehnten +Jahrhundert an, war aber zur Zeit der Carolina noch keineswegs in +Blüthe; aber im Laufe der Zeiten war es der Umgang mit dem buhlenden +Teufel, welcher die Köpfe beider Geschlechter einnahm und als Abfall +von Gott sich darstellte. Die schändlichste Verführung von Männern +an Weibern und umgekehrt, die wilde Lust der Wüstlinge in +bacchanalischen Versammlungen, das Benützen der mit dem Teufel +einmal angefüllten Köpfe zu der Ueberzeugung, dass der Teufel +wirklich eine Rolle spiele, die Schandthaten aufgeregter alter +Weiber und Kupplerinnen, das feine Gespinnste einer vollkommenen +Hexentheorie, das Gefühl schnöder Lust bei den Angeklagten, welches +diesen die Kraft der Vertheidigung nahm, die vorgefasste Meinung +bornirter Richter, die Bestärkung der herrschenden Ansicht durch die +Geistlichkeit, die Verzweiflung, welche von vornweg Jeden ergriff, +der am richterlichen Drama eines Hexenprozesses theilnahm, vor Allem +aber, dass noch kein geordnetes schriftliches Verfahren bestand und +damit nicht die Pflicht des Richters, in perpetuam rei memoriam über +die Untersuchung aller in Betracht kommenden Umstände sich +auszuweisen, -- dieses Alles in einem labyrinthisch ineinander +führenden Zusammenhange machte es möglich, dass Tausende, wenn auch +schuldig einer schlechten Lust gefröhnt zu haben, doch von der +Justiz in der That gemordet starben.« + +Was nun den von Rosshirt behaupteten angeblichen Mangel eines geordneten +schriftlichen Prozessverfahrens betrifft, so hebt =v. Wächter= (Beiträge +zur deutschen Geschichte, S. 92) dagegen hervor, dass doch zu Carpzov's +Zeit der schriftliche Prozess geordnet gewesen und dass Carpzov dennoch +ganze Massen von Hexen zum Scheiterhaufen verurtheilt habe, während in der +Zeit, in welcher gar keine schriftliche Prozessführung bestand, vor der +Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts, am wenigsten Hexen verbrannt wurden, +obwohl damals schon der Hexenglaube bestand. Sodann bemerkt =v. Wächter= +(S. 312) sehr richtig Folgendes: »Ganz abgesehen davon, dass die Aufhebung +der =Frauenhäuser= (diess meint doch wohl Rosshirt) später ist als der +herrschende Wahn über die Buhlteufeleien, ferner davon, dass nach den +Geständnissen, die den Angeklagten erpresst wurden, der angebliche +Verführer, der sie am Ende zum Teufelsbündnisse brachte, bei der ersten +Verführung nicht als Teufel, sondern in menschlicher Gestalt als Junker, +Reitersmann, als stattlicher Bürger u. s. w. sich ihnen nahte, und sich +erst =nach= der Verführung als Teufel kund gab, also die Teufeleien nicht +das Mittel der Verführung sein konnten, und dass die Unglücklichen in +diesen Verführungen in der Regel nichts weniger als eine Befriedigung der +Wollust gefunden haben wollen: so finden wir meines Erinnerns bei keinem +einzigen der vielen Hexenprozesse, dass ein solcher angeblicher oder +maskirter Teufel je entdeckt worden wäre (worüber sich wirklich auch +=v. Lamberg= verwundert). Denn die hingerichteten Zauberer bekannten auf +der Folter nie, dass sie den Teufel gespielt haben, sondern nur wie die +Hexen, dass sie vom Teufel zum Bündnisse verleitet worden seien und sie dem +Teufel =gedient= haben.« + +Endlich ist noch von den Aufschlüssen zu reden, welche durch die neueren +Entdeckungen im Gebiete des =thierischen Magnetismus= für die Auffassung +des Zauberwesens zu gewinnen seien. Hierauf weisen =Jarcke= und =v. Raumer= +in ihren oben berührten Mittheilungen über die Hexenprozesse hin. Wir +fürchten sehr, die Hereinziehung des Magnetismus werde statt neuen Lichts +nur alte Finsterniss verbreiten. Sie würde das jedenfalls thun, wenn die +Seherinnen fortfahren sollten, das dämonologische Kapitel der alten +Dogmatik wieder zu Ehren zu bringen. Haben wir den alten Teufel und die +Folter wieder, so ist auch die Hexerei erklärt, nämlich im Sinne des +Malleus. Doch diess beiläufig; die beiden genannten Gelehrten nehmen +natürlich die Sache nicht von dieser Seite. Aber in welchem Sinne man sie +auch fassen möge, die Ausbeute wird spärlich sein. Welche Erscheinungen des +Magnetismus sind es, die man mit dem Zauberwesen zusammenbringen will? Es +ist wahr, dem Magnetismus wird eine divinatorische Seite beigelegt und der +Magie ebenfalls. Aber der Somnambule hat sein Fernsehen in Raum und Zeit +unmittelbar durch das sogenannte Hellsehen oder den Allsinn, während die +divinatorische Magie nur mittelbar, mit dem gewöhnlichen Sinnorgan und aus +äusseren Objekten, als Sternen, Spiegeln, Loosen u. s. w. erkennt. +Ekstatische Weissagung wird nur von den Pythien und Sibyllen des +Alterthums, nicht von den Magiern der neueren Zeit, viel weniger von den +Hexen berichtet, in deren Zauberei überhaupt das divinatorische Element +hinter das apostatische und operative zurücktritt. + +Ferner möchte man wohl in den sogenannten =magischen= Heilungen eigentlich +nur =magnetische= vermuthen wollen? Mag diess, wenn überhaupt etwas daran +ist, den Theurgen gelten, die sich immer höher gestellt haben; auf die +gemeine Zauberei, die dem Gesetze verfallen war, passt es nicht. Zwar heilt +auch die Hexe, aber nur selten und nothgedrungen, wenn sie den von ihr +selbst angethanen Schaden wieder abthun muss. Vom Magnetiseur wird indessen +eine ungewöhnliche, energische Glaubenskraft, vom Magnetisirten wenigstens +hingebendes Vertrauen begehrt; die Hexe aber ist vom Glauben abgefallen und +ihr Opfer ist ohne Sympathie für sie. Auch findet sich nirgends eine Spur +von magnetischem Schlafe solcher Personen, denen eine Hexerei abgethan +ward. Man prügelt die Hexe durch, oder droht ihr mit dem Gericht; sie +schliesst ein zugeschnapptes Schloss auf, löst die Knoten eines Bandes, +oder erscheint bei dem Kranken, reibt das leidende Glied, legt Aufschläge +auf u. s. w. + +Wir brauchen nicht ausführlicher zu sein, da von den obigen Gelehrten der +Magnetismus nicht speziell auf diese Heilungen bezogen worden ist. Wohl +aber redet =v. Raumer= von einer krankhaften Exaltation, einem visionären +Zustande der Hexe selbst. Damit wäre also der sogenannte +=Idiosomnambulismus= gemeint, jene krankhafte Erregung der niederen +Seelenthätigkeiten, in welcher der Mensch das bunte Gewirre seiner +Phantasiebilder mit einer Lebhaftigkeit schaut, die ihm dasselbe für +wirkliche Erscheinungen gibt. Wir wissen nicht, ob neuere Erfahrungen +darthun, dass noch jetzt manche mit solchen Zuständen behaftete Menschen +einen Teufelsbund zu schliessen, mit dem Teufel Unzucht zu treiben, +Gewitter zu erregen, Menschen zu verderben und die übrigen Hexengreuel zu +üben glauben; aber wenn diess wäre, so hätten wir hier immer nur eine +eigenthümliche Art der Geisteskrankheiten, und es müsste von dieser in +Bezug auf das Historische des Hexenwesens dasselbe gelten, was oben vom +Irrwahne im Allgemeinen gesagt wurde. Ja es möchte dieses noch grössere +Schwierigkeiten haben; denn, wenn wir nicht irren, sollen solche +Somnambulen nach dem Erwachen sich des im Schlafe Erlebten nicht erinnern, +die Hexen aber haben, wenn sie einmal zum Gestehen gebracht waren, immer +sehr genaue Auskunft gegeben. + +Wenn nun =v. Raumer= unter Voraussetzung der »Möglichkeit, einen jener +wunderbaren kranken Zustände mit einer Art von freiwilligem Entschlusse auf +Andere, ohnehin Disponirte, zu übertragen,« auch in diesem somnambülen +Hexentreiben etwas Strafbares erkennen und damit das alte Strafgesetz +entschuldigen will, so heisst das die eigentliche Frage ganz über die Hand +spielen. Dieses Uebertragen des eigenen somnambülen Zustands auf eine +andere Person, -- ob sie überhaupt möglich ist, mögen die Telluristen +entscheiden, -- würde nichts anders heissen, als dass eine Person, die +schon eine Hexe ist, eine andere, die es noch nicht ist, zur Hexe macht; +nun aber ist es nicht zunächst das =Verführen= zur Hexerei, was das Gesetz +bestrafte, sondern die Hexerei selbst und das =Verführtwerden= zu +derselben. -- Ob man auch die sogenannten zauberischen Teufelsbesitzungen +aus dem Somnambulismus erklären zu können meint, wissen wir nicht. +Dieselben sollen öfters durch die Bosheit der Zauberer verursacht worden +sein. Die Hexen, heisst es, haben der leidenden Person einen oder mehrere +Teufel auf den Hals oder in den Leib geschickt, um sie zu plagen. Wir haben +diess in den Prozessen der Oberin Renata und des Pfarrers Grandier kennen +gelernt. Dann müsste man aber annehmen, dass nicht die =bezaubernden=, +sondern die =besessenen= Personen im somnambülen Zustande gewesen seien. +Wer aber ausser dem Magnetiseur vermag, der Theorie der Telluristen +zufolge, einen somnambülen Zustand freiwillig in dem Andern zu erzeugen? +Waren Renata und Grandier Magnetiseurs? + +Auch nachdem wir =Fischer's= Werk über den Somnambulismus gelesen +haben[373], ist uns die Heranziehung des letzteren für die Erklärung der +Zauberei ein Räthsel. Dieser Gelehrte eröffnet zwar einen eigenen, der +Hexerei gewidmeten Abschnitt mit der Ankündigung, dass erst jetzt mittelst +des neuen, aus der näheren Kenntniss des Somnambulismus gewonnenen Lichtes +ein Endurtheil über den Hexenprozess mit Grund und Sachkenntniss möglich +sei; in der Ausführung jedoch beschränken sich diese Aufschlüsse fast +lediglich darauf, dass die Hexenfahrten und der Umgang mit dem Teufel in +denjenigen Fällen, wo die Bekenntnisse als =freiwillige= anzusehen seien, +durch =Schlafvisionen= erklärt werden, aus welchen die Erinnerung in den +wachen Zustand hinüberreichte. Der »empfindungslose Hexenschlaf« ist mit +Gewalt hereingezogen; Starrkrämpfe auf der Folter sind bei Hexen nur +desshalb häufiger vorgekommen, als bei Märtyrern und andern Opfern, weil +die Zahl jener Unglücklichen weit grösser und ihre Pein weit ausgesuchter +und langwieriger war. Statt seinen Satz vom Somnambulismus auch nur an +einem einzigen Beispiele ins Klare zu stellen, gibt Fischer desto mehr +allgemeine Redensarten und bespricht zahlreiche Fälle, von welchen er am +Ende selbst eingesteht, dass sie mit jener Disposition nichts zu thun +haben. Auch er kommt auf fortgeerbtes germanisches und celtisches +Priesterthum, Unzucht treibende Muckergesellschaften und am Ende sogar, +-- was freilich das Natürlichste ist, -- auf den Aberglauben, die fixen +Ideen der Richter und die Macht der Folter zurück. Merkwürdiger Weise aber +sucht Fischer den Hauptgrund der neueren Hexenprozesse »in der mit dem +fünfzehnten Jahrhundert beginnenden =Nüchternheit der europäischen +Menschheit=, welche erst jüngst in dem Rationalismus und Liberalismus +unserer Tage ihren Culminationspunkt erreichte.« Diese nüchterne +Verständigkeit soll in ihrer ersten Entwicklungsstufe die Hexenprozesse +=gebracht=, in ihrer zweiten -- als Rationalismus -- den Prozess der Hexen +und Gespenster =niedergeschlagen= haben, und die Aufgabe einer dritten +Entwicklungsstufe wird es sein, das Ausserordentliche und Uebernatürliche, +welches der Rationalismus und Liberalismus schlechtweg leugnete, zu +=begreifen=. Wohlan, wenn der Somnambulismus in Zukunft einleuchtendere +Aufschlüsse bringt, als er bisher gethan, so werden sie willkommen sein; +bis dahin aber mag er es auch dem nüchternen »Rationalismus«, der den +Prozess der Hexen niederschlagen konnte, nicht verübeln, wenn er in seiner +nüchternen Weise zum Begreifen desselben vorerst lieber die Geschichte um +Rath fragt, als ein System, das sich bis jetzt weder über seine Haltbarkeit +in sich selbst, noch über seine Beziehung zu unserem Gegenstande +hinlänglich ausgewiesen hat. + +Es ist auch versucht worden, die Hexenverfolgung und deren enorme zeitliche +und räumliche Ausdehnung lediglich als Erzeugniss der =Bosheit=, des +=Neides= und =Hasses= und der =Habgier= anzusehen und zu erklären. Nun +lässt sich allerdings aus unzähligen Prozessakten nachweisen, dass diese +Motive wirklich nur allzuoft die grausamsten Verfolgungen herbeigeführt +haben, -- namentlich die Habgier. Wurde doch das Vermögen der Verurtheilten +ganz gewöhnlich confiszirt und war doch die Hexenrichterei zu einem überaus +einträglichen Gewerbe geworden! Aber dennoch reichen jene Motive zur +Erklärung der Sache nicht aus. So wenig Bosheit und Habgier gegenwärtig +Hexenprozesse bewirken können, so wenig würden sie dieses in früheren +Jahrhunderten vermocht haben, wenn nicht die wirklichen Grundlagen der +Hexenverfolgung andere gewesen wären. Auch sind unzählige Unglückliche +(arme, heimathlose Leute, kleine Kinder etc.) wegen Hexerei hingerichtet +worden, an deren Hinrichtung weder die Habsucht noch der Neid ein Interesse +nehmen konnte. + +Zwei andere Ansichten verdienen um des Gegensatzes willen, in welchem sie +zu einander stehen, hier hervorgehoben zu werden. =Carl Haas= äussert sich +nämlich (in der Schrift »die Hexenprozesse, ein kulturhistorischer Versuch +nebst Dokumenten«, Tübingen, 1865) dahin, dass die Hexerei die Frucht und +Folge der vorausgegangenen Ketzerei und daher auch ganz so wie diese +behandelt worden sei. Er sagt (S. 63), die Geschichte lasse nirgends Lücke +und Leeren, sondern überall nothwendige Uebergänge erkennen, »Varietäten, +aber aus einer und derselben Gattung«. »So entstand die Hexerei genannter +Periode aus der Ketzerei der ihr unmittelbar vorangehenden Zeit, und wie +die Ketzerei betrieben und behandelt ward, so ihre Base, wenn nicht +Tochter, die Hexerei. Beide entstehen aus Unglauben, Unklarheit, Hochmuth, +Ueberspannung, sind Wahngeschöpfe, misshandeln und werden misshandelt und +wachsen dabei, bis ihnen mit Kraft und Vernunft entgegengetreten wird.« +Indem nun =Haas= hervorhebt, dass anerkanntermassen Deutschland gerade im +dreizehnten Jahrhundert der Boden grober Ketzereien gewesen sei, so meint +er hiermit den »historischen Beweis« für die Richtigkeit seiner Hypothese +erbracht zu haben (S. 66:) »Ketzerei und Hexerei gingen nacheinander und +auseinander hervor, waren vor der Tortur da und gehören nicht unter jene +Erscheinung, die man Hysteronproteron nennt. Beide sind Exzesse: jene in +Beziehung auf die gottgeordneten Schranken höherer Auctorität, diese in +Beziehung auf die gottgeordneten Schranken der menschlichen Natur.« -- In +Wahrheit ist jedoch von =Haas= gar nichts bewiesen. Wohl aber muss es +räthselhaft erscheinen, dass derselbe die ganze Hexerei (S. 78) »in das +Gebiet des Wahns, des Irrthums und der Täuschung bei den sogenannten Hexen +wie bei deren Richtern und Zeitgenossen« verweist, und dabei doch (S. 67) +die Meinung äussert: »Es gab und wird stets Zauberkreise geben, welchen der +Mensch nicht ungestraft nahen darf, Geister, deren man sich bemächtigen +möchte und deren Herr man nicht werden kann, wie Goethe's +Zauberlehrling.« -- + +Während aber =Haas= die Hexerei und deren Verfolgung aus der Ketzerei und +aus dem Abfall vom Glauben der Kirche ableiten zu können wähnt, meint =C. +Trummer= dieselbe (Eingangs seiner Schrift[374]: »Abriss der Geschichte des +criminellen Zauberglaubens und insbesondere der Hexenverfolgungen«) aus +übereifrigem »Glaubensmuth« erklären zu müssen. Er sagt nämlich (S. 98): +»Es konnte bei der mittelalterlichen Auffassung des christlichen Glaubens, +der wir bei ihren Mängeln ihre bedeutenden Vorzüge nicht absprechen dürfen, +kaum fehlen, dass die Ueberzeugung von der diabolischen Gemeinschaft der +Zauberer und Hexen sich ihrer ebenso als der Gesetzgeber und Richter +bemächtigte, und es kann ebensowenig auffallen, dass bei diesen der Eifer, +sie zu verfolgen, um so grösser war, =je grösser ihr religiöser Eifer, ihr +Glaubensmuth selbst blieb. Das Glaubensleben bekam durch die Reformation +neue Nahrung, und so erklärt es sich auch hieraus, wie in Deutschland, dem +Vaterlande der Glaubensverbesserung, die meisten Hexenprozesse erst seit +dem Ende des sechszehnten Jahrhunderts, also nach der Reformation, +vorgekommen sind= und über ein Jahrhundert gedauert haben.« Die in diesen +Worten enthaltenen irrigen Angaben mögen auf sich beruhen; dagegen verdient +es hervorgehoben zu werden, dass Trummer, obschon er in der angegebenen +Weise sich die Ausbreitung der Hexenprozesse glaubt erklären zu können, +doch S. 99 fortfährt: »Es ist demnächst noch eine merkwürdige Erscheinung +Gegenstand historischer Prüfung gewesen, nämlich die, dass, nachdem die +Hexenprozesse aufgehört haben, selbst die Möglichkeit derselben ein Räthsel +geworden ist, und, wiewohl die Zeit noch nicht so sehr entfernt liegt, es +zu den Unbegreiflichkeiten gezählt wird, wie man darauf hat verfallen +können, Teufelsbündnisse zum Gegenstand der Strafgerechtigkeit zu +machen.« -- Man sieht, dass Trummer selbst nicht glaubt, eine haltbare +Erklärung der Sache gegeben zu haben. -- + +Schliesslich sei es uns gestattet, =August Vilmar's= Auffassung des +Hexenwesens mitzutheilen, indem dieselbe in der evangelischen Theologie +ganz einzigartig dasteht, den Mann selbst aber auf das Vollständigste -- +namentlich bezüglich seiner Geschichtsschreibung -- kennzeichnet[375]. + +=Vilmar= theilt in B. III. seines Sammelwerkes »Zur neuesten +Kulturgeschichte Deutschlands« (Frankf. a. M. 1867) S. 146-187 eine +Abhandlung »vom Hexenwesen« mit, worin er für die Hexerei den Charakter +voller (nur im Laufe der Zeit mit allerlei Unwahrem versetzter) +Wirklichkeit in Anspruch nimmt, und es als eine Art von Fortsetzung des +germanischen Heidenthums erklärlich zu machen sucht. Seiner Meinung nach +(S. 151) wurde allgemein noch im dreizehnten Jahrhundert »das Salzkochen +als das eigentliche und einzige Geschäft der Hexen bei ihren unheimlichen, +nächtlichen Zusammenkünften angesehen.« Ueber diesen Gedanken ist schon +oben S. 356 das Nöthige bemerkt. Hören wir aber nun, wie sich Vilmar über +Ursprung, Wesen, Verbreitung und Erlöschen der Hexerei und der +Hexenverfolgung näher ausspricht! + +Er sagt (S. 152 ff.): »So beruht also das Hexenwesen seinem Ursprunge nach +keineswegs auf leeren Einbildungen, thörichten Träumen und kindischen +Mährchen, sondern auf wirklichen Verhältnissen und handgreiflichen +Zuständen, welche wie die Versammlungstage und Versammlungsplätze noch in +der Gegenwart vollkommen deutlich erkennbar sind. Was die Vorfahren als +Heiden offen und treuherzig -- gethan hatten, das erschien den christlichen +Nachkommen in der Erinnerung als ein unheimliches, widergöttliches, +zauberisches, zuletzt teuflisches Treiben. Dazu kam aber, dass das nicht +blos und allein =Erinnerung= an vergangene Dinge, sondern zum Theil +fortdauernd =Wirklichkeit= war, indem immer noch Manche, wenn auch nur +Einzelne, neben ihrem unvollkommenen, unverstandenen oder unwahren +christlichen Bekenntniss her heimlich bei nächtlicher Weile die nächtlichen +Gebräuche auf den Waldbergen und in den ehemals heiligen Hainen +fortsetzten. Dazu kam ferner, dass gerade Diejenigen, welche diese +Gebräuche fortsetzten, auch manche aus dem alten Heidenthum ererbten +Naturkünste bewahrten, fortpflanzten und in Anwendung brachten, z. B. die +Kenntniss und den Gebrauch der Heil- und Giftmittel -- beides von jeher +vorzugsweise den Frauen eigen, -- und dass man also die Weiber, welche im +Besitze dieser Künste (zugleich auch im Besitze der uralten +Beschwörungsformeln) waren, um dieser ihrer Gefährlichkeit willen doppelt +scheute. Desshalb enthalten auch die ältesten deutschen Gesetze +vorzugsweise nur Strafgebote gegen die heidnischen Giftmischerinnen, nicht, +wie es später der Fall war, gegen jeden Zauber und gegen jede +Beschwörungsformel«. + +»Der Kampf gegen das Hexenwesen und die Hexen ist daher kein anderer als +derselbe, welcher heute noch die Welt bewegt: der Streit zwischen dem +Glauben und dem Unglauben, zwischen dem Bekenntniss Christi und der +Verleugnung Christi, zwischen Liebe zu dem Heiland und Hass gegen den +Nazarener[376]. Jahrhunderte lang lag das Uebergewicht des Glaubens in der +Schale der sogen. höheren Stände; Jahrhunderte lang lag das Uebergewicht +des Unglaubens und der Verleugnung in der Schale des gemeinen Volkes, -- +Jahrhunderte lang bis zu den Zeiten des dreissigjährigen Kriegs. Damit nahm +die Hexenverfolgung ein Ende; damit nimmt der Unglaube in dem niederen +Volke ein Ende, damit nimmt aber auch der Glaube und die Vertretung +desselben in den höheren Ständen ein Ende. Die eine Schale sinkt, die +andere steigt.« + +Ganz folgerichtig sagt daher Vilmar (S. 158): »Ein auf die Spitze +getriebener =christlicher Staat=, in welchem das christliche Bekenntniss +eine rein äusserlich-politische Nothwendigkeit für die Existenz im Staate +bildet, =führt consequent= zum Köpfen der Gottesleugner und =zum Verbrennen +der Hexen=.« -- Nun aber kommt die eigentliche Erklärung des Ganzen +(S. 158-161): »Doch dauerte es ziemlich lange, ehe es mit dem =Abfall= der +Hexen, der Verleugnung Christi soweit kam. In den wild gewordenen Zeiten +des vierzehnten und besonders des fünfzehnten Jahrhunderts erscheint =der +unter dem Namen und der Form der Hexerei stattfindende Abfall vom +Christenthum= fast mit Einem Male häufiger oder wenigstens weit bemerkbarer +geworden zu sein als früher. Möglich, und sogar sehr wahrscheinlich ist es, +dass damals auch in dieser Beziehung eine der geistigen Seuchen geherrscht +hat. Es mag ein allgemeiner krankhafter Reiz entstanden sein und lange +bestanden haben, dem Christenthum sich zu widersetzen und mit einem +gewissen Trotz in das alte Heidenthum zurückzukehren, soviel von dem +letzteren noch vorhanden war. -- Die grösste Wahrscheinlichkeit gewinnt +diese Annahme einer Abfallskrankheit durch die Erwägung der Thatsache, dass +offenbar kein Jahrhundert mit Ausnahme des unsrigen auch ausserhalb des +Hexenabfalls an schamlosen, frechen und entsetzlichen Gotteslästerungen, an +wildem Trotz gegen Gott, an Missbrauch der heiligen Worte und heiligen +Dinge reicher gewesen ist als die zweite Hälfte des fünfzehnten +Jahrhunderts, das sechszehnte und die erste Hälfte des siebenzehnten. +-- =Gegen das Ende des fünfzehnten Jahrhunderts nahm dieser Abfall= (der +Hexen von Gott) =in ungewöhnlichem Masse zu=, auch nicht blos in +Deutschland, sondern in gleicher Weise in Frankreich und Italien, -- wo er +sich dann noch mit besonderen Formen des dort einheimischen alten +(römischen und keltischen) Heidenthums bekleidete, -- und nahm theils =an +und für sich=, theils in der Vorstellung der Menschen, ganz bestimmte +Formen an. Dahin gehört der Bund mit dem Teufel, die Hurerei mit demselben +etc. -- Vielleicht zur =grösseren Hälfte= waren diese Bündnisse, diese +Zauberkünste =Einbildung=, aus der zum Abfall geneigten Zeitrichtung +aufgesogene Einbildung, niemals jedoch Einbildung eines Einzelnen; =zur +kleineren=, indess =bedeutenderen Hälfte= waren sie (wie die +Giftmischerkünste) =Wahrheit=.« + +=Vilmar= fährt nun in dieser seiner Apologie der Bulle Innozenz' VIII. fort +(S. 164 ff.): »Durch die Einführung eines förmlichen Verfahrens gegen den +Abfall und gegen die Zauberei wurde übrigens =die geistige Seuche des +Abfalls= nichts weniger als geheilt; im Gegentheil =verstärkte sich die +Neigung zum Widerspruch gegen das Christenthum, zum Abschwören Christi= und +zu den -- oft thörichtesten und abgeschmacktesten -- vermeintlichen +Zauberkünsten in gewissen Schriften des Volkes noch um ein Bedeutendes. Je +mehr man Hexen verfolgte und verbrannte, je mehr gab es Hexen, -- nicht +blos darum, weil man überall Hexen zu sehen und zu finden meinte, sondern +weil in der That eine unglaubliche und stets im Wachsen begriffene Menge +von Weibern -- durch die herrschende geistige Krankheit angesteckt, -- sich +mit Abschwörungen, Siebtreiben, Gaukelsamensäen und Giftmischen +beschäftigte. Zu dem letzteren Verbrechen war jedoch die Abschwörung +Christi die unerlässliche Einleitung und selbst die bekanntesten +Giftmittel, z. B. der Fliegenstein, wurden von den Giftmischerinnen +damaliger Zeit nicht anders als nach dem förmlichen Eintritt in das Reich +des Teufels angewendet.« -- »Wie weit der freventliche Kitzel mancher +Weiber, besonders hochbejahrter Greisinnen, Anderen irgend ein Leid +anzuthun, -- damals gegangen ist, lässt sich nicht wiedererzählen, und +würde, wären nicht die unbefangensten und glaubwürdigsten Zeugnisse +vorhanden (!), heutiges Tages völlig unglaublich erscheinen.« + +Mit dieser Versicherung schliesst =Vilmar= seine Ausführung ab, zu der er +am Schlusse der ganzen Abhandlung S. 186 noch die Bemerkung hinzufügt, dass +neben dem einreissenden Indifferentismus seit etwa 1660 »=das zum Siege +auch in den unteren Volksschichten durchgedrungene Christenthum= den +Hexenprozessen mit dem Ausgange des siebenzehnten Jahrhunderts überhaupt +ein Ende gemacht« habe. -- Also im fünfzehnten, sechszehnten und +siebenzehnten Jahrhundert waren die oberen Volksschichten (von denen die +Hexenverfolgung ausging) fromm, und die unteren Volksschichten waren +gottlos; darum wucherte in diesen Jahrhunderten die auf Abfall von Gott +beruhende Hexerei; gegen Ende des siebenzehnten Jahrhunderts aber wurden +die Bürgers- und Bauersleute fromm, darum hörte die Hexerei und mit ihr +auch (als Consequenz) die Hexenverfolgung auf (!!!). + +Man sieht, dem Kanon Episcopi und den zahlreichen mit demselben +übereinstimmenden Concilbeschlüssen und Pönitentialvorschriften gegenüber +ist =Vilmar= ein -- Ketzer; seinen Standpunkt hat er im Wesentlichen auf +der verhängnissvollen päpstlichen Bulle Summis desiderantes vom 5. Dezember +1484, die in ihm innerhalb der evangelischen Kirche des neunzehnten +Jahrhunderts einen eifrigen Apologeten gefunden hat. Aber freilich konnte +er diese Apologie nur durch die rücksichtsloseste Entstellung der +Geschichte zu Wege bringen, wobei ihn seine Unkenntniss der Sache nicht +beunruhigte. =Vilmar= versichert allerdings (S. 172), dass er »etwa hundert +Hexenprozesse gelesen« habe. Soviel sich aber aus seinen Mittheilungen über +Hexenprozesse (deren Akten er erwähnt, ohne den Ort anzugeben, wo die +betreffenden Prozesse sich abgespielt haben,) ersieht, hat Vilmar in +Wahrheit nur die Akten der wenigen Hexenprozesse gesehen, welche ehedem im +Archive des Hofgerichts zu Marburg vorhanden waren. Hätte Vilmar wirklich +die Akten von etwa hundert Prozessen gesehen, so würden ihm doch wohl die +Augen aufgegangen sein. Er hätte dann z. B. sicherlich nicht zu schreiben +gewagt, was er S. 175 behauptet, dass für die wegen Hexerei Verdächtigten +die Anhängigmachung eines Injurienprozesses »eins der =untrüglichsten +Sicherungsmittel= gegen die Leib und Leben bedrohende Fama« gewesen sei. +Denn bei unzähligen Unglücklichen beginnt ja der mit der Verurtheilung zum +Feuertode endigende Prozess eben damit, dass dieselben wegen Verunglimpfung +bei den Gerichten Schutz suchten! =Vilmar= hätte sich dann auch nicht zum +Apologeten des Verfahrens bei den Hexenprozessen gegenüber dem in der +Wissenschaft feststehenden Urtheile über dasselbe aufwerfen können[377]; +und höchst wahrscheinlich würde ihm Angesichts der satanischen Prozeduren, +durch welche man -- oft aus kindlich frommen Christenseelen -- das +Geständniss der Hexerei heraus- oder hineingefoltert hat, der Glaube an die +Wirklichkeit der Hexerei ganz vergangen sein. =Vilmar= hat sich aber weder +in Hexenprozessakten noch in der auf die Sache bezüglichen Literatur auch +nur im Entferntesten so umgesehen, dass er berechtigt gewesen wäre, sich +über das »Hexenwesen« öffentlich auszusprechen[378]. + +Somit lässt uns auch die Annahme einer nur subjektiven Wahrheit in den +Bekenntnissen der Hexen unbefriedigt. Um die sogenannte =Freiwilligkeit= +derselben zu erklären, gibt man uns eine Welt voll Verrückter oder +Nervenkranker, deren Visionen einander genau in denselben Punkten begegnen. +Das heisst eine plane Sache zum Räthsel machen. Es ist diess fast ein +Seitenstück zu der künstlichen Erklärung, welche der Pater Aubert über das +Pferdehaar im Hühnerei abgab. Diesem gelehrten Jesuiten, Professor der +Mathematik zu Caen, brachte man einst ein hartgesottenes Ei, in welchem ein +Pferdehaar sich mehrmals durch das Weisse wand und dann in das Gelbe ging. +»Das Ding kam mir etwas ausserordentlich vor, -- erzählt Aubert; -- denn +diess Haar muss in die Milchadern hineingegangen sein und dann in den +ductum thoracium, von dannen in die hohle Ader und dann in das Herz; und +indem es ausging durch den herabgehenden Ast der Aorta, muss es sich in den +Eierstock hineingedrängt haben.« Die Wahrheit ist, dass das Haar niemals in +dem Huhn gewesen, sondern durch ein feines, nachher wieder verklebtes Loch +unmittelbar vor dem Sieden in das Ei geschoben worden war. Aehnlich war +jene Freiwilligkeit der Bekenntnisse, die übrigens nicht einmal in den +Protokollen so häufig gemeldet wird, als Mancher denkt, =von aussen +hineingebracht=. Wenn man dem Inquisiten mit gezähnten Schrauben die +Schienbeine gleich einem Kuchen zusammengepresst hatte, so liess ja der +Sprachgebrauch vieler Richter dann immer noch ein =gutwilliges= Bekenntniss +zu. So versichert ein glaubwürdiger Mann, Friedrich Spee. Anderwärts zeigen +die Akten deutlich, wie mancher Angeklagte nur desswegen bereitwillig +bekannte, um sich die unnützen Schmerzen der Tortur zu ersparen, oder durch +scheinbare Reumüthigkeit statt des Scheiterhaufens »die Begnadigung des +Schwertes« zu verdienen. + +Dass die =Gleichförmigkeit= der Bekenntnisse, die einst für die objektive +Wahrheit der Hexengreuel den Hauptbeweis lieferte, in unsern Augen nicht +=für=, sondern =gegen= die Aufrichtigkeit der Aussagen zeugen muss, ist +klar. Sie erklärt sich, so lange sie sich im Allgemeinen hält, schon aus +der wesentlichen Gleichförmigkeit des überall verbreiteten Hexenglaubens, +sobald sie aber Spezialitäten concreter Orte, Zeiten, Personen und +Handlungen betrifft, nur aus Suggestion oder Collusion. + +Wenn in dem Vorstehenden den Bekenntnissen der Angeklagten jede Bedeutung +für die Entschuldigung der Hexenprozesse im =Grossen= abgesprochen wurde, +so ist damit nicht die =Möglichkeit einzelner= Fälle geleugnet, in welchen +ein Geisteskranker sich wirklich von der Wahrheit seiner Aussagen überzeugt +halten mochte. Aber aus der Möglichkeit folgt noch nicht geradezu die +Wahrscheinlichkeit. =Möglich= wäre es z. B. eben so gut, dass ein +Verrückter sich für einen Wehrwolf hielte, als es gewiss ist, dass manche +Irren auf Glasbeinen zu gehen oder Vögel im Kopfe zu tragen sich einbilden. +Ob nun aber, wenn irgendwo ein Kind oder Schaf vermisst wurde, gerade +derjenige, welchen das Gericht als Wehrwolf aufgriff und verbrannte, von +seiner eingestandenen Lykanthropie selbst überzeugt war, diess ist eine +andere Frage. Jener Unglückliche in Westphalen, der einst um dieser +Beschuldigung willen eine fünfzehnmalige Tortur ausstand, litt gewiss nicht +an dieser Monomanie; und so hat sich uns überhaupt in keinem concreten +Falle die Annahme einer solchen aus den Umständen als nothwendig ergeben. + +Ausser dieser Möglichkeit der Einbildung geben wir auch noch die +Möglichkeit, ja die Wahrscheinlichkeit des Versuchs in einzelnen Arten der +Zauberei zu. Aber auch damit wird im Wesentlichen nichts geändert. + +Bei dem allgemein herrschenden und ganz feststehenden Glauben an die +Möglichkeit eines Bundes mit dem Teufel und einer mit dessen Hülfe zu +bewirkenden Zauberei konnte es allerdings bei einzelnen Unzufriedenen, +Verzweifelnden, Verirrten zu Anrufungen des Teufels und zu Conaten kommen, +mit Hülfe des Teufels irgend Etwas zu bewerkstelligen und zu +erreichen[379]. Derartige Vorkommnisse sind sogar nachweisbar[380]. Allein +gegenüber der in den zahllosen Hexenprozessen massenhaft vorliegenden +Thatsachen beweisen diese ganz sporadisch auftretenden Erscheinungen gar +nichts. In den Hexenprozessen, die sich auf dem Scheiterhaufen abspielten, +ist nicht von Conaten eines Teufelsbündnisses, auch nicht von anderen +Verbrechen, sondern nur von wirklich vollzogenen Teufelsbündnissen, von +wirklichen Vermischungen mit dem Teufel und wirklichen Zaubereien die Rede, +was sich auch leicht begreift. Geben wir z. B. zu, dass ein +abergläubischer Bösewicht heimlich ein Wachsbild schmolz, oder mit Nadeln +durchstach, weil er dadurch seinen Feind tödten zu können meinte. Dieser +wirkliche Versuch zog begreiflich, weil der Erfolg ausbleiben musste, auch +keinen Prozess nach sich und kam nicht in die Akten. Dagegen war die von +einem Sterbenden ausgesprochene oder ihm beigemessene Ueberzeugung, dass er +der Zauberei dieses oder jenes Feindes unterliege, schon genügend, um den +Bezeichneten in Untersuchung zu ziehen. Wenn dieser nun auf der Folter sich +schuldig erklärte und dann, um die Mittel befragt, Wachsbilder nannte, so +muss dieses Geständniss entweder in seiner ganzen Ausdehnung vom Versuch +und Erfolg gelten, oder es fällt mit dem Glauben an den Erfolg auch die +Vermuthung des Versuchs weg. Und so in den übrigen Malefizien. Demnach +dürfen wir die =versuchte= Zauberei gerade in den Hexenprozessen am +wenigsten suchen; diese geben uns, so wie ihr Kern, der Teufelsbund, eine +Chimäre ist, auch nur =eingebildete Malefizien=. + + * * * * * + +=Rudolf Reuss= erklärt sich den Umstand, dass fast überall wohl zehnmal so +viele weibliche Hexen als männliche Zauberer auftreten, so (S. 12): + + L'homme, lorsqu'il se sent dévoré par la soif de la vengeance, + des plaisirs ou de l'or, se croit d'ordinaire capable + d'atteindre grâce à ses propres efforts au but désiré. La femme, + au contraire, faible et sans moyen d'action -- surtout dans la + société du moyen-âge se tourne vers une puissance extérieure et + invoque son appui pour satisfaire sa colère ou réaliser ses + désirs de bonheur. + +=Hartpole Lecky= sagt S. 60: + + »Der Cölibat wurde allgemein als die höchste Form der Tugend + angesehen, und um ihn zu empfehlen, erschöpften die Theologen + alle Quellen ihrer Beredtsamkeit, um die Verworfenheit + derjenigen zu schildern, deren Reize ihn so selten gemacht. + Daher die langen und feuerigen Erörterungen über die + beispiellose Bosheit, Nichtswürdigkeit, Ungläubigkeit, + unbesieglich schlechten Neigungen der Frauen. -- Die Frage, + warum die ungeheuere Mehrheit Derer, welche der Zauberei + angeklagt wurden, Frauen wären, hat früh die Aufmerksamkeit + erregt und man beantwortet sie gewöhnlich -- -- durch die + =angeborene Nichtswürdigkeit des Geschlechts=. Es gab keinen + Gegenstand, über den sich die alten Schriftsteller mit + zürnenderer Beredtsamkeit oder mit zahlreicheren Beispielen + ergingen.« + +=Alfred Maury= (La magie et l'astrologie S. 73) sagt mit Bezugnahme auf die +Aeusserungen römischer Schriftsteller: + + C'était surtout auprès des femmes, que les Chaldéens avaient + trouvé credit. Le beaux sexe était alors fort curieux. Il n'est + pas de mon sujet de rechercher si les choses ont changé depuis. + + Der Malleus maleficarum beantwortet die Frage: cur magis + foeminae superstitiosae reperiantur? mit Hinweisung auf die + angeborene malitia des weiblichen Geschlechts, die (in Pars I. + qu. 6) sehr eingehend und nach den entschiedensten Beziehungen + hin nachgewiesen wird. + +=F. Trechsel= (das Hexenwesen im Kanton Bern, in dem Berner Taschenbuch von +1870) S. 166 sagt: + + »In grösserer Mehrheit ist doch das andere Geschlecht dabei + vertreten, und es lässt sich dieses aus der der weiblichen Natur + anhaftenden Reizbarkeit, der stärkeren Hinneigung zum + Geheimnissvollen, Mystischen, Phantastischen und Excentrischen, + aus dem Bedürfnisse von Schutz und Hülfe, woher nur immer + einigermassen erklären.« + +=Joh. Scherr=, Gesch. deutscher Kultur und Sitte (Leipz. 1854) S. 365: + + »Warum kehrte sich die Verfolgungswuth vornehmlich gegen das + schwächere und schönere Geschlecht? Warum häufte der + Hexenprozess auf das Weib die abscheulichste Lästerung, welche + demselben je widerfahren, -- die Lästerung nämlich, + Jungfräulichkeit und eheliche Treue hinzugeben, um dafür die + widerliche Umarmung eines scheusslichen Bockes einzutauschen? -- + Weil in der Zauberkunst etwas =Heimisches=, =Stilles=, + =Abgeschlossenes= lag, was sich mit dem männlichen Charakter + weniger vertrug, hielt man von Uralters her die Frauen + zauberischer Künste für fähiger als die Männer.« + +Und doch hat wahrscheinlich keine Klasse von Opfern Qualen erduldet, die so +stark und ohne Linderung waren. Für sie gab es den wilden Fanatismus nicht, +der die Seele gegen Gefahr kräftigt und den Körper gegen Qualen beinahe +stählt. Für sie gab es keine Zuversicht auf eine herrliche Ewigkeit, welche +den Märtyrer die aufsteigende Flamme verzückt für den Wagen des Elias +ansehen liess, der die Seele gen Himmel tragen sollte. Für sie gab es weder +den Trost trauernder Freunde, noch das Bewusstsein, dass ihr Andenken von +der Nachwelt werde geehrt und gefeiert werden. Sie starben allein, gehasst +und unbemitleidet. Sie wurden von der ganzen Menschheit für die ärgsten +Verbrecher gehalten. Ihre eigenen Verwandten schraken vor ihnen, als den +Verworfenen und Verfluchten, zurück. Der Aberglaube, den sie in der Jugend +eingesogen hatten, mischte sich mit den Täuschungen des Alters und den +Schrecken ihrer Lage, er überredete sie gar oft, dass sie wirklich die +Leibeigenen des Satans und jetzt daran wären, ihre Qualen auf Erden für +eine Seelenpein auszutauschen, die ebenso schmerzlich und dazu ewig sei. +Und zu alle Dem haben wir die Schrecken zu erwägen, welche der Glaube über +das Volk im Grossen verbreitet haben muss, haben wir uns die Angst der +Mutter zu malen, wie sie sich einbildet, dass es in der Macht einer von ihr +beleidigten Person stände, in einem Augenblicke jeden Gegenstand ihrer +Liebe zu vernichten; wir haben vor Allem den schauerlichen Schatten zu +bemerken, welchen die Furcht vor einer Anklage auf die geschwächten Kräfte +des Alters geworfen, und die Bitterkeit, mit welcher sie Verlassenheit und +Einsamkeit verstärkt haben muss. Alle diese Leiden waren das Ergebniss +eines einzigen Aberglaubens, welchen der Geist der Aufklärung zerstörte. + + +FUSSNOTEN: + +[349] Der mit dem Kanon Episcopi zum Theil übereinstimmende angebliche +Kanon des Conzils zu Agatha lautet: (_Burchard_. Decret. lib. X. cap. 29): +Perquirendum, si aliqua femina sit, quae per quaedam maleficia et +incantationes mentes hominum se immutare posse dicat, id est, ut de odio in +amorem, aut de amore in odium convertat, aut bona hominum aut damnet, aut +subripiat. Et si aliqua est, quae se dicat cum daemonum turba, in +similitudinem mulierum transformata, certis noctibus equitare super quasdam +bestias, et in eorum consortio adnumeratam esse; haec talis omnimodis +scopis correpta ex parochia ejiciatur. -- Uebrigens ist dieser Kanon nicht +von der Synode zu Agde aufgestellt, sondern ist späteren Ursprungs. +S. _Hefele_, Conziliengesch. B. II. S. 641. + +[350] Anzeiger zur Kunde der deutschen Vorzeit, 1839, S. 119 ff. + +[351] Von den alten Bacchanalien hatte auch schon Cardanus (de rerum +varietate XV. 80) das Hexenwesen abgeleitet, nur dass er das ursprünglich +Wirkliche zuletzt in Einbildung übergehen liess: Haec quidem procul dubio +ab Orgiis antiquis, in quibus mulieres bacchabantur palam, ortum habuerunt. +Deinde metu legis talia prohibentis _clam celebrari_ coepere. Et ubi illud +etiam prohibitum est, _vel ipsa cogitatione agere perseverarunt_; adeo +inveterati erroris opinio constans est. + +[352] Die Sage von den Hexen des Brockens und deren Entstehen in +vorchristlicher Zeit durch die Verehrung des Melybogs und der Frau Holle. +Quedlinburg und Leipzig 1839. + +[353] Man sehe z. B. §. 17, wo das deutsche Wort =Teufel= aus dem +=polnischen= diable hergeleitet und dieses wiederum durch iable (Apfel) mit +vorgesetztem Artikel erklärt wird, indem der =Apfel= die erste Veranlassung +zum =Bösen= gewesen sei, wie auch _malum_ den Apfel und das Böse bedeute. + +[354] In den Abhandlungen »Ein Hexenprozess aus der Mitte des siebenzehnten +Jahrhunderts, mit einer Nachricht über das Verbrechen der Zauberei« (in +_Hitzig's_ Annalen der deutschen und ausländ. Kriminalrechtspflege, B. I. +1828, S. 431-456) und »Beitrag zur Gesch. der Zauberei« (ebendas. B. II. +S. 182-194) und in seinem »Handbuch des Strafrechts« S. 54 ff. + +[355] z. B. VIII. de sacris Mercurii et Jovis. + +[356] z. B. I. de sacrilegio ad sepulchra mortuorum; V. de sacrilegiis per +ecclesias. + +[357] z. B. XIX. de petendo quod boni vocant Sanctae Mariae; IX. de +sacrificio, quod fit alicui Sanctorum. + +[358] Nämlich: X. de phylacteriis et ligaturis; XII. de incantationibus; +XIII. de auguriis vel avium vel equorum, vel bovum stercore, vel +sternutatione; XIV. de divinis et sortilegiis; XXX. de eo quod credunt, +quia feminae lunam commendent, quod possint corda hominum tollere juxta +paganos. + +[359] Nur ein einziges Mal, in einem am Ende des siebenzehnten Jahrhunderts +(1687) spielenden Brandenburgischen Hexenprozess sind wir einem auf +Verführung durch eine »Tartar'sche« (d. h. Zigeunerin) lautenden, auf der +Folter erpressten Geständniss begegnet. S. _Raumer_ in den Märkischen +Forschungen, Berl. 1841, S. 260. + +[360] Kriminalverfahren bei Hexenpr. im Bisth. Bamberg etc. §. 5. + +[361] _Cardanus_ (de rerum varietate XV. 80) hatte im Wesentlichen dieselbe +Vermuthung aufgestellt. + +[362] Wenn, wie diess in einem der von Raumer mitgetheilten Fälle +geschieht, ein Versuch =durch Rattengift zu tödten= mit unter den übrigen +Beschuldigungen gegen eine Person vorgebracht wird, so steht diess =neben= +der Zauberei, nicht =darin=, wie denn anderwärts auch z. B. Diebstahl, +Brandstiftung u. a. daneben vorkommt. + +[363] _Agobardi_ Liber contra insulsam vulgi opinionem de grandine et +tonitruis. Cap. 16. + +[364] De praestig. daemon. B. III. Cap. 17. + +[365] Silva silvarum, Cent. X. p. 501, ed. Amstelod. + +[366] La sorcellerie au 16. et au 17. siècle, Paris, 1871, S. 130 ff. + +[367] Z. B. in buseckischen Akten: -- »Actum den 29. April. A. 1656 .... +Frage: Woraus dann die Hexensalbe gemacht werde? Resp. Aus den Hostien, +welche sie und alle Hexen beym abendtmahl in der Kirchen auss deme Mundt +genommen, in der handt behalten, dem Teuffel beym Hexen Danz geopffert und +solche nachgehents wieder von Ihme bekommen, den heiligen Wein empfangen +sie in der Kirche in gedancken auch ins Teuffels nahmen. Sie P. Beklagtinn +seye da bevor umb ein Kindt kommen, das habe sie auch dazu gebraucht. Die +scheiden Möllerin, die Butsch, dess Herrn Fraw haben die Salben helffen +kochen.« + +[368] Magnet. Archiv III. St. 1. + +[369] Vgl. die Schrift: Des hallucinations ou histoire raisonnée des +apparitions, des visions, des songes, de l'extase etc. par _A. Brierre de +Boismont_ (Paris, 1845), S. 135. + +[370] S. die Nachweisungen bei _Schindler_, der Aberglaube des +Mittelalters, S. 286-287. + +[371] Abgedruckt in Westermann's Jahrbuch der Illustrirten deutschen +Monatshefte, B. X. S. 258 ff. + +[372] Diess hat auch der abergläubische _Le Loyer_ eingesehen, nur dass +freilich diese Einsicht ihn desto mehr an der objektiven Wirklichkeit der +Hexerei festhalten liess: Les sorcières sont interrogées séparément et à +part, et toutes concordamment tombent en mesmes confessions, remarquent les +circonstances et dépendances, s'accordent du temps, de l'heure et de la +façon sans varier, comme il serait très-difficile qu'elles ne variassent, +s'il y avait de la mélancholie et fureur en elles. Puis confrontez-les +ensemble, elles y persistent. _Le Loyer_, Discours et histoires des +spectres, visions etc. Paris 1605, p. 136. + +[373] Es ist erst geschehen, nachdem das Vorhergehende (von Soldan) bereits +niedergeschrieben war. + +[374] Abgedruckt in dem Sammelwerk: »Vorträge über Tortur, Hexenverfolgung, +Vehmgerichte« etc. -- (Hamburg, 1844 ff.) B. I. S. 97 ff. + +[375] Bezüglich der Lehre Vilmar's von der Kirche, von den beiden +Sakramenten, von der Absolution, Ordination, Confirmation und Ehe ist +dieses schon unzählige Male nachgewiesen worden. Das Unevangelische seiner +Lehrweise geht aber noch viel weiter. In seiner Dogmatik, B. I. S. 111 +z. B. behauptet er die perspicuitas Scripturae S. nur für das »Lehr- und +Hirtenamt« der Kirche, nicht für die Christen überhaupt. Die heil. Schrift +hat »Deutlichkeit nur für dieses Amt, welchem dann die Deutlich=machung= +für die Individuen der Gemeinden obliegt.« So sagt =Vilmar=! + +[376] In unzähligen Hexenprozessen, namentlich in den Torturprotokollen ist +es in herzbewegendster Weise zu ersehen, in welcher Stärke der Glaube an +Gott, das Vertrauen zum Erlöser (der sich oft in der Form des Gebets, oft +in lautesten Angstschreien ausspricht) die Herzen der Hexen erfüllte. Die +Richter und Peiniger erscheinen da nicht als die Streiter Christi, sondern +als -- Teufel! + +[377] Er sagt S. 170: »An und für sich ist man nicht berechtigt, diese dem +Gesetze angemessenen Todesurtheile als =Greuel= zu bezeichnen, wie das +längst herkömmlich ist, und auch das =Gesetz= (in der Carolina) =selbst=, +wird man nicht ohne Weiteres einen =Greuel= nennen dürfen. -- S. 172: +Allerdings bestanden prozessualische Regeln für die Constatirung eines +Gerüchts und so ganz in den Tag hinein, etwa nach dem Massstabe heutiges +Tags umlaufender Gerüchte, wurde nicht verfahren. Dazu war die Zeit noch +viel zu fest und wenigstens in Sitte und Lebensordnung zu zähe. Im +=heutigen= Sinne leichtfertig nahm man das Gerücht nicht.« -- Mehr kann man +nicht verlangen, wenn der Hexenprozess vertheidigt werden soll. + +[378] Was soll man z. B. dazu sagen, wenn _Vilmar_ S. 169 erzählt: »So +lange es Hexenprozesse gegeben hat, galt der =Anklageprozess=; erst als +der, in der neuesten Zeit wieder aufgehobene, =Inquisitionsprozess= +eingeführt wurde, nahmen die Hexenprozesse ab und hörten bald ganz auf!« +Die einzige Stelle der Abhandlung, aus der sich vermuthen lässt, dass Verf. +ein auf den Hexenprozess bezügliches Buch der neueren Literatur in Händen +gehabt hat, ist der dem grossen Rechtslehrer _v. Wächter_ (S. 172) desshalb +gemachte Vorwurf »arger Leichtfertigkeit«, weil dieser gesagt habe, »es +habe, um die Tortur zu erkennen, nur bedurft, dass ein altes Weib +triefäugig gewesen sei, wozu dann leicht noch irgend ein Indizium zu finden +gewesen sei«. + +[379] Dieses wird auch von _A. F. Köppen_ in seiner trefflichen Abhandlung +(Wigands Vierteljahrschrift, B. II. S. 51) zugegeben, indem er sagt: +»Allerdings ist es höchst wahrscheinlich, dass die Hexerei als das +(angebliche) Modeverbrechen der Zeit, mancherlei wirkliche, d. h. +bürgerliche Verbrechen gleichsam absorbirt habe, dass also bei einzelnen +Verbrechen kein bloss eingebildeter, sondern auch ein reeller Thatbestand +vorlag. Einige angebliche Hexen mögen Kindesmörderinnen, andere +Giftmischerinnen gewesen sein, noch andere durch Quacksalberei und +Sudelköcherei u. dgl. reellen Schaden gethan haben. Indessen ist die Zahl +derselben jedenfalls verhältnissmässig nur sehr gering gewesen; und -- was +die Hauptsache ist -- beweisen, juridisch beweisen lässt sich das (Dank der +Formlosigkeit des Hexenprozesses!) in den allerwenigsten Fällen, ja +vielleicht in keinem einzigen Falle mehr.« + +[380] Wir erinnern an den oben B. I. 481 aus Hessen mitgetheilten Fall. +Ausserdem theilt _v. Wächter_ aus einem juristischen Responsum vom Jahre +1647 (bei _Nic. Brand_, de legitima maleficos et sagas investigandi et +convincendi ratione, P. II. thes. 1) folgendes Vorkommniss mit: Ein +preussischer Soldat wollte sich mit Satans Hülfe unsichtbar, schuss- und +hiebfest machen und glücklich spielen können, wesshalb er dem Teufel sich +zu ergeben beschloss. Er setzte daher eine Schrift auf, in welcher er sich +dem Teufel verschrieb und unterzeichnete dieselbe mit Blut aus seiner Nase. +Am Rande der Schrift sprach er die Bitte aus, dass ihm der Teufel bald +einen Gesandten schicken möchte, von dem er das Nöthige lernen könnte. +Diese Schrift wollte er an einem Samstag Nachts auf einen Kreuzweg tragen, +um sie so in die Hände des Teufels zu bringen. Ehe er aber dieses ausführen +konnte, fand man die Schrift bei ihm, und es wurde ihm daher der Prozess +gemacht, der zu seiner Hinrichtung führte. + + + + +Nachträge. + + +Ueber den Dämonismus der katholischen Kirche, der Kurie in der Gegenwart +vgl. =Buchmann=, die unfreie und freie Kirche S. 226 ff. + +=Buxtorf-Falkeisen= sagt in seiner Schrift »Basler Zauberprozesse aus dem +vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert« S. VII von dem gegenwärtigen +Aberglauben in der Schweiz: + + »Auch ist im Kriegsvolke die Passauerkunst noch nicht + verschwunden, denn als die Aufgebote zum Sonderbundsfeldzuge + einkamen, liessen sich viele der Einberufenen bei einem alten + Manne durch irgendwelchen Hokuspokus hieb-, stich- und kugelfest + machen.« + +Folgendes theilt =Buxtorf-Falkeisen S. X= aus dem Elsass mit: + + »Der Glaube an Zauberer und Hexen etc. (so wird im Januar 1860 + aus Altkirch geschrieben,) ist in unseren Gegenden noch nicht + ganz verschwunden, so dass wir noch hier und da von Personen + hören, die der Teufel zu seinem Wohnsitz auserkoren hat. So sind + im Jahr nach der allgemeinen Ausstellung zwei nervenkranke + Kinder von Illfurth für besessen erklärt worden. Eine Störung + der geistigen und leiblichen Kräfte, momentanes Verschwinden + aller Bewegung und Empfindung hatte sie befallen. Da ward eine + unglückliche, ganz unschuldige Frau des Verbrechens der Hexerei + beschuldigt. Glücklich jedoch, dass sie nicht mehr in der Zeit + der Scheiterhaufen lebte! Die beiden Kinder wurden anfangs von + Aerzten behandelt, dann von einer »Schläferin« besorgt, ohne + dass die bösen Geister weichen wollten. Die Sache machte immer + grösseres Aufsehen bei den abergläubischen Menschen, deren Zahl + immer noch gross genug ist. Zuletzt wurden die sogen. + Besessenen einer ganz eigenthümlichen Behandlung in einem + Kapuzinerkloster unterworfen. Noch wichen die Dämonen nicht. Da + trat eines Tages, von der hohen Behörde hingesandt, der + Gendarmerie-Brigadier ins Krankenzimmer, -- und siehe was nicht + Wissenschaft und nicht Mönchsgebet vermochten, das gelang dem + stattlich galonirten Querhut. Flugs ward Heilung und das Unwesen + gebannt.« + +=M. Perty= sagt in der Schrift »der jetzige Spiritualismus und verwandte +Erfahrungen der Vergangenheit und Gegenwart« (Leipzig und Heidelberg 1877) +S. 229: + + »In Indien kommen auch in neuester Zeit noch Fälle vor, wo + Menschen wegen angeblicher Zauberei gemartert und getödtet + werden, wie 1872 im Lande der Bheels eine alte Frau, die man im + Verdacht hatte, einem Bunniah von Kooshulgurh, Namens Fatta, + Krankheit angezaubert zu haben. Der Bunniah selbst glaubte, + diese Frau Chundoo habe seine Leber verzehrt. Einige Bheels + banden sie, wie sie dieses vermeintlichen Hexen früher sehr + allgemein zu thun pflegten, an den Handgelenken an einen + Bananenbaum, und schwangen sie, um sie zum Geständniss zu + bringen, vier Tage hin und her, bis sie starb, und verbrannten + dann die Leiche«[381]. + + +FUSSNOTEN: + +[381] Nach Pioneer Mail im spiritist. Journal The Medium and Daybreak, +4. Dezember 1874. + +Vgl. z. B. die Schrift: »Ueber das Besessensein oder das Dasein und den +Einfluss des bösen Geisterreichs in der alten Zeit« (Heilbronn, 1833, +S. 116 in 8^o). -- Das Vorwort der Schrift beginnt mit den Worten: »Der +Verfasser dieser Schrift hat seine Ueberzeugung von Dämonen-Besitzungen auf +eigene Anschauung gegründet, und zwei damit geplagte unglückliche Personen +-- im Hause seines ihm so theuern Freundes, des Dr. Kerner in Weinsberg, +oft und aufmerksam beobachtet.« -- Der Schlusssatz der Abhandlung lautet +(S. 116): »Ich glaube an gute und böse Geister und an ihren Einfluss bis +auf die neuesten Zeiten. Der Mensch aber kann beiden widerstehen.« + + + + +Berichtigung. + + +Die Ueberschrift des =zwölften Kapitels=, B. I. S. 407 muss heissen: + +»Die Inquisition im dreizehnten Jahrhundert. Ausbildung des Hexenprozesses +in Frankreich. Hexenprozesse in Irland und Italien.« + + + + +Namen- und Sachregister. + + +A. + +Abälard I. 183. + +Abraham a St. Clara II. 90. + +Agde (Syn.) I. 120, II. 360. + +Agobart, Erzb. I. 128, 447. + +Agricola II. 208. + +Agrippa I. 74. + +Agrippa v. Nettesheim, I. 338 Anm., 425, 445, 463, 514, II. 1 f. + +Akkader I. 16 f. + +Alanus v. Ryssel I. 154. + +Albert v. Baiern, Bisch. I. 270 f. + +Albert d. Grosse I. 193, Anm. 195 f. + +Albigenser I. 156 f. 223. + +Alciatus I. 459, 514. + +Alexander IV. I. 216, 220 f. + +Alexander VI. I. 284, 216. + +Alfons X. I. 193. + +Amerika II. 152. + +Amolo, Erzb. I. 129. + +Amorbach II. 80. + +Anaxagoras I. 36. + +Ancyra (Syn.) I. 119, 130 f., 289 Anm. + +Antonius, h. I. 176 Anm. + +Apollonius v. Tyana I. 72, 81, 196. + +Apulejus I. 79, 345. + +Araber I. 192 f. + +Arnobius I. 85. + +Aristoteles I. 193. + +Arras I. 253 f. + +Aschhausen, v. II. 38, 44. + +Assurbanhabal I. 16. + +Athenagoras I. 88. + +Aubert II. 394. + +Augsburg II. 93. + +Augustinus, Aur. Bisch. I. 95, 96, 97. + +Auxerre I. 120, 395 Anm. + +Avignon I. 300 Anm. + + +B. + +Babylonien I. 21. + +Baco I. 193 f. Anm. + +Baden I. 341. + +Baden-Baden (Landrecht) I. 412. + +Baiern I. 122, II. 95, 292, 307, 331. + +Bamberg I. 346 Anm., 409, 436, II. 37 f. + +Bambergensis I. 410. + +Bartolo I. 223, 237. + +Baxter II. 262. + +Bayle II. 243. + +Beckmann II. 213. + +Bekker, Balth. II. 223 f., 256. + +Bern I. 243, II. 139. + +Bernhard von Clairvaux I. 208. + +Bernhard von Como I. 191, 222. + +Berquin I. 438. + +Beza I. 429. + +Binsfeld II. 21. + +Bodin II. 16 f., 160. + +Böhmer II. 259, 264. + +Borelli II. 292. + +Bonifacius VIII. I. 354. + +Boston II. 153. + +Bordeaux I. 429. + +Braga (Syn.) I. 120. + +Brandenburg I. 465, II. 89. + +Braunschweig II. 88. + +Breisgau II. 95. + +Bremen I. 206. + +Brenz I. 432, II. 12. + +Breslau II. 84. + +Broussart I. 253. + +Brunnemann II. 225. + +Buchheim, Joh. Stürtzel v. I. 273. + +Burkhard von Worms I. 105, 107, 108, 109, 130 Anm., 131 f. + +Buxtorf-Falkeisen II. 401. + +Byzanz I. 139. + + +C. + +Calvin I. 498. + +Carcassonne I. 223 f. + +Cardanus I. 426. + +Carolina I. 334, 339, 410. + +Carpzov I. 336, 340, 353 Anm., 356 Anm., 384, II. 209 f. + +Cäsarius v. Heisterbach I. 170, 179, 185 f., 203. + +Chaldäa I. 21. + +Charron II. 21. + +Chrysipus I. 37. + +Chrysostomus I. 121. + +Claudius I. 76. + +Clemens IV. I. 216. + +Clemens V. I. 193. + +Clemens VII. I. 285. + +Coesfeld I. 356 Anm., 439. + +Concilium Germanicum I. 128. + +Constantin, K. I. 98, 99. + +Constantinus Africanus I. 140. + +Cordova I. 192. + +Corvey (Annalen v.) I. 137. + + +D. + +Danäus, Lamb. II. 15. + +Darmstadt I. 485 f. + +Dassel, H. v. I. 358, II. 20. + +Delrio I. 336, 343 Anm., 356 Anm., 430, 433, II. 23, 29. + +Demokrit I. 40. + +Dernbach, Balth. v. II. 55. + +Deutschland I. 158 f., 284, 336 f., II. 29, 32 f. + +Diagoras I. 49. + +Dieburg II. 80. + +Diogenes I. 37. + + +E. + +Edelin I. 247. + +Eduard VI. von Engl. I. 519. + +Ehrenberg, B. v. II. 44. + +Ehrenberg E. v. II. 52. + +Elisabeth v. Engl. I. 520. + +Elsass I. 492, II. 97. + +Elvira (Syn.) I. 119. + +Empedokles I. 36. + +England I. 518, II. 146, 227, 262, 336. + +Epikuräer I. 49. + +Erasmus von Rotterdam I. 459. + +Ernst der Fromme von S. G. II. 126. + +Ernst von Baiern, B. II. 60. + +Esslingen I. 401. + +Etrusker I. 52 f. + +Eugen IV. I. 245. + +Euripides I. 46. + +Eymericus I. 22, 280. + + +F. + +Farel I. 433. + +Felix von Bologna I. 135. + +Ferdinand I. K. I. 408. + +Ferdinand II. K. I. 356. + +Ferdinand von Baiern, B. II. 60. + +Fichard II. 19. + +Fischer II. 384 f. + +Finnen (Myth.) I. 20. + +Flade II. 24. + +Flandern I. 492. + +Floralien I. 321. + +Fludd I. 428. + +Forner II. 39. + +Franken I. 127, 128. + +Frankfurt I. 261. + +Frankreich I. 156 f., 207 f., 239 f., 437, 522, II. 261, 314, 331, 334 f. + +Fraticellen und Beghinen I. 228. + +Freisingen, Otto v. I. 183. + +Friedberg I. 391. + +Friedrich II., Kaiser, I. 193, 207, 209. + +Friedrich III. Kaiser, I. 270. + +Friedrich v. d. Pfalz II. 13. + +Friedrich I. v. S. Gotha II. 126. + +Friedrich Wilhelm von Brandenburg II. 225. + +Friedrich I. von Preussen II. 260. + +Friedrich Wilhelm I. v. Preussen II. 266. + +Friedrich Wilhelm II. v. Preussen II. 269 Anm. + +Frölich von Frölichsburg II. 214. + +Fugger, v. II. 305. + +Fulda I. 436, II. 55 f. + + +G. + +Gaar II. 291. + +Galilei II. 228. + +Gallien I. 127. + +Gassendi II. 228. + +Gassner, Jos. II. 305. + +Gassner, And. II. 342 f. + +Gebsattel II. 38. + +Genf I. 499, II. 227. + +Gerbert I. 140, 195 f. + +Germanicus I. 76. + +Gerson I. 240. + +Gervasius I. 183 f. + +Georg Friedrich, Kurf. v. Mainz II. 78. + +Glanvil II. 230. + +Godelmann II. 19. + +Göhausen II. 109. + +Grado (Conc.) I. 260. + +Graser II. 292. + +Gregor VII. I. 136. + +Gregor IX. I. 160 f., 209, 239 Anm. + +Gregor XV. I. 411, II. 207. + +Gregor von Tours, B. I. 113, 114, 115, 126. + +Grevius II. 205. + +Griechen I. 396. + +Griechenland I. 35 f. + +Griech. Kaiserreich I. 139 f. + +Griech.-babyl. Literatur I. 38. + +Grimm, Jak. II. 255. + +Guericke II. 228. + +Gronau II. 260. + +Gury II. 340. + + +H. + +Haas II. 386 f. + +Hadrian VI. I. 285, 515. + +Haen, de II. 306. + +Hamburg I. 261, 490, II. 116. + +Hamburger Stadtrecht I. 206. + +Harley, Ach. v. I. 524. + +Hartpole Lecky II. 398. + +Hebräer I. 25. + +Heidelberg I. 260. + +Heinrich I. v. Engl. I. 137. + +Heinrich VI. v. Engl. I. 518. + +Heinrich VIII. v. Engl. I. 519. + +Heinrich II. v. Frankreich I. 523. + +Heineccius II. 259. + +Hekate I. 63. + +Hellenen I. 17. + +Heliodorus I. 103. + +Heraklit I. 36. + +Hermann II. 260. + +Hesiod I. 40. + +Hessen I. 480 f. + +Hessen-Darmstadt II. 97 f. + +Hessen-Kassel II. 104 f. + +Hexenbulle I. 268 Anm. f., 276 f. + +Hexenhammer I. 269 f., 276, 342, 345 Anm., 352 f., 405. + +Hippokrates I. 47. + +Holland s. Niederlande. + +Holstein II. 130. + +Honorius, K. I. 101. + +Hopkins I. 363, II. 147. + +Horst I. 341, 347. + +Huygens II. 228. + + +I. + +Jakob I. v. Engl. I. 309, 520, II. 27 f. + +Jakob III. v. Schottland I. 522. + +Jarcke II. 365 f., 381. + +Jaquier I. 190, 222, 247. + +Idiosomnambulismus II. 382. + +Innozenz III. I. 209, 212, 215. + +Innozenz IV. I. 213, 215, 216. + +Innozenz VIII. I. 267, II. 88. + +Innozenz VIII. Hexenbulle I. 267 f., 418, 454. + +Institor I. 222, 267, 458. + +Johann, Kurf. v. Trier (v. Baden) II. 33. + +Johann, Kurf. v. Trier (v. d. Leyen) II. 33. + +Johann Schweikart, Kurf. v. Mainz II. 78. + +Johann Philipp, Kurf. v. Mainz II. 80. + +Johann Georg II. v. Bamberg, I. 347, II. 38. + +Johann XXII. P. I. 142, 225, 228, 413 Anm. + +Josephus I. 33. + +Irland I. 232. + +Irmäus I. 88. + +Italien I. 153, 237, 415. + +Julian, K. I. 100. + +Julius, B. v. Würzb. II. 43. + +Julius II., P. I. 285, 515. + +Jülich-Cleve-Berg I. 465. + +Justinian I. I. 165. + + +K. + +Kanon Episcopi I. 130, 222, 288 Anm., II. 360. + +Karl d. Grosse I. 128. + +Karl V. I. 335, 397. + +Karl VIII. v. Frankr. I. 523. + +Karl IX. v. Frankr. I. 523. + +Karl Theodor v. Baiern II. 307. + +Karlomann I. 128. + +Karolinger I. 127. + +Katharer I. 150 f., 167 f. + +Kempten II. 308. + +Kepler II. 131, 228. + +Knorr v. Rosenroth I. 80 Anm. + +Koloman I. 138. + +Köln I. 137, 158, II. 81. + +Konrad v. Marburg I. 158 f., 183, 219. + +Konrad v. Heresbach I. 432, II. 2 f. + +Konstantinopel (Syn.) I. 120. + +Krakau I. 197. + + +L. + +Ladislaus d. H. I. 138. + +Lamberg II. 39, 370 f. + +Languedoc I. 223. + +Langres (Syn.) I. 241. + +Lateranconcil I. 113 Anm., 405. + +Lausanne II. 137. + +Lauterbach I. 340. + +Lavater II. 306. + +Laymann II. 186. + +Lemurien, I. 322. + +Lenormant I. 15 (Anm.) f., 25 f. + +Leo, Kaiser I. 101. + +Leo IV. P. I. 118. + +Leo X. I. 285, 516. + +Leodegar I. 118. + +Lex Salica I. 123 Anm., II. 357. + +Leyser II. 258. + +Limburg, Herzogthum I. 514. + +Lindheim I. 347, 391, 448. + +Logroño (Spanien) I. 290. + +Longobarden I. 123. + +Loos (Loseus) II. 22 f. + +Lothringen I. 377 Anm., II. 129. + +Lübeck I. 401, 491. + +Lübeck (Stadtrecht) I. 206. + +Lucius III. P. I. 207. + +Ludwig VIII. v. Frankr. I. 157. + +Ludwig IX. v. Frankr. I. 158, 258. + +Ludwig XI. v. Frankr. I. 523. + +Ludwig XII. v. Frankr. I. 523. + +Ludwig XIII. v. Frankr. II. 163. + +Ludwig XIV. v. Frankr. II. 226. + +Luther I. 308, 429 f., 435 Anm. + +Luxemburg I. 336. + +Lyon I. 128, 129. + + +M. + +Maffei II. 290. + +Magismus I. 22. + +Magnetismus, thier. II. 381. + +Mainz II. 73 f. + +Mallebranche II. 244, 261. + +Malleus maleficarum, s. Hexenhammer. + +Mantik I. 26 f. + +Marburg I. 347, 402, 483. + +Marcus Aurelius I. 78. + +Mariana I. 195. + +Maria Stuart I. 522. + +Maria Theresia II. 273 f. + +März, A. I. 431, II. 295. + +Mather, Cotton II. 152 f. + +Mather, Increase II. 152 f. + +Maury II. 398. + +Maxentius I. 78. + +Maximilian I. I. 283, 408. + +Maximilian II. I. 408. + +Maximin I. 78. + +Medien I. 22. + +Meister II. 265. + +Melanchthon I. 425. + +Merowinger I. 124. + +Merz, Agn. II. 295. + +Metz I. 338, 463. + +Meyer II. 378. + +Meyfart II. 208. + +Mexiko II. 337. + +Minucius, F. I. 88, 145. + +Molina I. 313. + +Molitoris I. 272 f. + +Mone II. 361 f. + +Montaigne II. 21. + +München II. 128. + +Münster I. 366, II. 59. + +Muratori II. 291. + + +N. + +Narbonne (Syn.) I. 405. + +Nassau II. 113 f. + +Nassau-Dillenburg I. 489. + +Naudé II. 229. + +Navarra I. 290. + +Neidhard, B. v. Bamberg II. 38. + +Neisse II. 129. + +Nero I. 77. + +Neuplatonismus I. 81. + +Neupythagoräer I. 81. + +Nicäa (Concil) I. 129. + +Nider I. 222, 243 f. + +Niederlande I. 261, II. 227, 262, 332. + +Nördlingen I. 469. + +Nordhausen I. 491, II. 118. + + +O. + +Offenburg I. 350 Anm., 356 Anm., 381, II. 122. + +Oldenburg I. 159 f. + +Olevian, Kasp. II. 33. + +Oesterreich I. 493, II. 90 f., 269, 329. + +Oesterreich-Schlesien u. Mähren I. 444. + +Orakel (des Apoll) I. 76. + +Orient (der heidnische) I. 14 f. + +Origines I. 88, 89. + +Orleans I. 151. + +Orleans (Syn.) I. 120. + +Orleans (Jungfrau v.) I. 242. + +Osthanes I. 37. + +Otho, K. I. 77. + +Otto III. I. 140. + +Otto IV. I. 183. + +Oudewater (Hexenwage) I. 397, II. 262. + + +P. + +Paderborn II. 85, + +Paderborn (Syn.) I. 128. + +Palingh II. 227. + +Paracelsus I. 426. + +Paris (Parlament) I. 239. + +Patroclus v. Bourges I. 118. + +Paul IV. I. 406. + +Perger II. 273. + +Perronne II. 339. + +Persien I. 22. + +Perty II. 376, 402. + +Pfalz I. 338. + +Pfalz-Neuburg II. 119. + +Philipp der Schöne I. 169 Anm., 223, 241. + +Philipp der Grossmüthige I. 480. + +Philipp Adolph, Bischof v. Würzburg II. 45. + +Pico von Mirandola I. 424, 426. + +Plinius I. 37, 396. + +Platon I. 51. + +Plotho, v. II. 266. + +Polen II. 264, 327. + +Pommern II. 117. + +Ponzinibius I. 427, 459. + +Prag (Concil) I. 260. + +Preussen II. 260, 264. + +Priscillian I. 148. + +Protagoras I. 49. + +Psellus, Mich. Const. I. 178. + +Pythagoras I. 49. + + +Q. + +Quedlinburg I. 452 Anm. 3. + + +R. + +Ransfeld, B. v. II. 59. + +Raumer, v. II. 381 f. + +Rawlinson I. 15. + +Remigius I. 360 Anm. 1, 378 Anm. 1, II. 25 f., 372. + +Reims (Concil) I. 112 Anm. 5. + +Remond, Fl. de I. 429. + +Remy, N. II. 129. + +Reuchlin I. 424, 426. + +Reuss I. 362 f, II. 374, 398. + +Rheinprovinz II. 333. + +Richard III. v. Engl. I. 518. + +Riga I. 206. + +Römer I. 52 f. + +Rosshirt II. 379. + +Russland II. 338, 339. + + +S. + +Sachsen II. 260. + +Sachsen-Gotha II. 125. + +Sachsenspiegel I. 204. + +Salamanca I. 197. + +Salamanca (Syn.) I. 260. + +Salem (Hexenjagd) II. 152. + +Salisbury, Joh. Bisch. I. 116, 141, 183. + +Salzburg I. 436, 497, II. 85, 273. + +Sargon I. I. 21. + +Savini I. 338. + +Scherr II. 399. + +Schottland II. 145, 150, 263. + +Schrader II. 363. + +Schwabenspiegel I. 205. + +Schwarzenberg, Joh. v. I. 409. + +Schweden II. 261. + +Schweiz I. 262 f., 498, II. 137 f., 315 f., 323 f. + +Scott, Reg. I. 427, II. 18 f. + +Scott, Walter I. 363, 378, 398, II. 145 Anm. 147, 146 Anm. 150. + +Scribonius I. 394. + +Servede I. 433. + +Sicilien II. 328. + +Siebenbürgen II. 134. + +Simon, der Magier I. 72. + +Simon von Montfort I. 157. + +Sixtus IV. I. 115. + +Sokrates I. 48 f. + +Somnambulismus II. 384. + +Spanien I. 235, 437, 517, II. 314. + +Spee, Fried. v. I. 345, 353 Anm. 1, 384, 441, II. 187 f., 395. + +Spina, A. I. 251. + +Spina, Bart. I. 285, 287, 459, 515, II. 14. + +Spizelius II. 250. + +Sprenger I. 222, 267, 458. + +Stade I. 206. + +Stapleton I. 435. + +Starkenburg I. 445. + +Stedinger I. 159 ff. + +Stephan I. v. Ungarn I. 138. + +Sterzinger I. 431, II. 293 f. + +Stolberg II. 119. + +Strassburg I. 158. + +Strassburg (Juristenfakultät) I. 330. + +Strigen, Lamien und Empusen I. 60 f. + +Swieten v. II. 276. + +Sylvester II. I. 140, 165. + + +T. + +Tacitus I. 75. + +Tanner II. 181 f. + +Tartarotti II. 288 f. + +Tatian I. 88, 89. + +Tengler I. 407. + +Tertullian I. 88, 89. + +Thales I. 36. + +Theokrit I. 46. + +Thessalien I. 43. + +Theodorich I. 122. + +Thomas von Aquino I. 142, 180 f., 196 f., 204, 210 Anm. 2, 213. + +Thummius II. 294 f. + +Thomasius II. 294 f. + +Tirol I. 272, 408, 495, II. 92, 331. + +Toledo I. 192, 265, 518. + +Toledo (Syn.) I. 120. + +Torreblanca I. 431, II. 31. + +Toulouse I. 158, 172, 209, 223, 241. + +Tours (Syn.) I. 120. + +Trechsel II. 399. + +Trier I. 36, 169 Anm. II. 33, 376. + +Trithemius I. 49 f. + +Trummer II. 387. + +Tübingen (Juristenfakultät) II. 257. + + +U. + +Ulm I. 460. + +Ungarn I. 138, 497, II. 133, 336. + +Urban IV. I. 216. + +Urfehde I. 400. + +Urgicht I. 403. + +Ursinus, Zach. II. 33. + + +V. + +Valens, Kaiser I. 101, 102, 103. + +Valentinian I. K. I. 100. + +Vallick II. 10 Anm. 10. + +Venedig I. 515. + +Venetus I. 424. + +Vennes (Syn.) I. 120. + +Verden I. 206. + +Verdun I. 125. + +Verona I. 207. + +Vilmar II. 346 f., 388 f. + + +W. + +Waadt I. 500. + +Wächter, v. I. 364 f., 384 f., II. 380, 394 Anm. 378. + +Waldenser I. 156 f., 223, 229, 254, 258, 523. + +Weier (Wierus auch Piscinarius) I. 354 Anm., 338 Anm. 1, 427, + II. 2 f., 374. + +Westphalen I. 137. + +Wigand, B. v. Bamberg II. 38. + +Wirdig, S. I, 428. + +Wormserbad I. 458. + +Württemberg I. 363, 467, II. 96, 131. + +Würzburg I. 436, II. 26, 43, 281. + +Wuttke II. 368 f. + + +X. + +Xerxes I. 23, 35. + +Xenophon I. 23. + + +Z. + +Zeibich II. 260. + +Zoroaster I. 22. + +Zürich II. 144. + +Zwingli I. 435 Anm. + + * * * * * + +Anmerkungen zur Transkription: + +An folgenden Stellen wurde der Originaltext geändert: + + + S. 3: "Aprippa von Nettesheim" geändert in "Agrippa von Nettesheim" + S. 58, Fussnote 73: "ein genommen" geändert in "eingenommen" + S. 115: "Theil genom-" geändert in "Theil genommen" + S. 182: "der ersten Bandes" geändert in "des ersten Bandes" + S. 211, Fussnote 203: "Carpzow" geändert in "Carpzov" + S. 248: "Johannn Reiche" geändert in "Johann Reiche" + S. 252: "im Jahr 1793" geändert in "im Jahr 1703" + S. 301, Fussnote 303: "S. 767 bis 763" geändert in "S. 767 ff." + S. 335: "Ort" eingefügt zwischen "der sich im April 1826 in einem" + und "an der französischen Grenze" + S. 361: "Bachanalien" geändert in "Bacchanalien" + S. 389: im Original fand sich ein doppelter Hinweis zur Fussnote 376: + hinter "Beschwörungsformel" und hinter "Nazarener". + Ich habe den Hinweis hinter "Beschwörungsformel" entfernt. + + In mehreren Fussnoten wurde "Hartpole-Lecky" geändert in + "Hartpole Lecky". + + + + + +End of the Project Gutenberg EBook of Soldan's Geschichte der Hexenprozesse, by +Heinrich Heppe + +*** END OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK SOLDAN'S GESCHICHTE DER HEXENPROZ. *** + +***** This file should be named 25048-8.txt or 25048-8.zip ***** +This and all associated files of various formats will be found in: + https://www.gutenberg.org/2/5/0/4/25048/ + +Produced by Wolfgang Menges, Constanze Hofmann, Juliet +Sutherland and the Online Distributed Proofreading Team +at https://www.pgdp.net + + +Updated editions will replace the previous one--the old editions +will be renamed. + +Creating the works from public domain print editions means that no +one owns a United States copyright in these works, so the Foundation +(and you!) can copy and distribute it in the United States without +permission and without paying copyright royalties. Special rules, +set forth in the General Terms of Use part of this license, apply to +copying and distributing Project Gutenberg-tm electronic works to +protect the PROJECT GUTENBERG-tm concept and trademark. Project +Gutenberg is a registered trademark, and may not be used if you +charge for the eBooks, unless you receive specific permission. If you +do not charge anything for copies of this eBook, complying with the +rules is very easy. You may use this eBook for nearly any purpose +such as creation of derivative works, reports, performances and +research. They may be modified and printed and given away--you may do +practically ANYTHING with public domain eBooks. Redistribution is +subject to the trademark license, especially commercial +redistribution. + + + +*** START: FULL LICENSE *** + +THE FULL PROJECT GUTENBERG LICENSE +PLEASE READ THIS BEFORE YOU DISTRIBUTE OR USE THIS WORK + +To protect the Project Gutenberg-tm mission of promoting the free +distribution of electronic works, by using or distributing this work +(or any other work associated in any way with the phrase "Project +Gutenberg"), you agree to comply with all the terms of the Full Project +Gutenberg-tm License (available with this file or online at +https://gutenberg.org/license). + + +Section 1. General Terms of Use and Redistributing Project Gutenberg-tm +electronic works + +1.A. By reading or using any part of this Project Gutenberg-tm +electronic work, you indicate that you have read, understand, agree to +and accept all the terms of this license and intellectual property +(trademark/copyright) agreement. If you do not agree to abide by all +the terms of this agreement, you must cease using and return or destroy +all copies of Project Gutenberg-tm electronic works in your possession. +If you paid a fee for obtaining a copy of or access to a Project +Gutenberg-tm electronic work and you do not agree to be bound by the +terms of this agreement, you may obtain a refund from the person or +entity to whom you paid the fee as set forth in paragraph 1.E.8. + +1.B. "Project Gutenberg" is a registered trademark. It may only be +used on or associated in any way with an electronic work by people who +agree to be bound by the terms of this agreement. There are a few +things that you can do with most Project Gutenberg-tm electronic works +even without complying with the full terms of this agreement. See +paragraph 1.C below. There are a lot of things you can do with Project +Gutenberg-tm electronic works if you follow the terms of this agreement +and help preserve free future access to Project Gutenberg-tm electronic +works. See paragraph 1.E below. + +1.C. The Project Gutenberg Literary Archive Foundation ("the Foundation" +or PGLAF), owns a compilation copyright in the collection of Project +Gutenberg-tm electronic works. Nearly all the individual works in the +collection are in the public domain in the United States. If an +individual work is in the public domain in the United States and you are +located in the United States, we do not claim a right to prevent you from +copying, distributing, performing, displaying or creating derivative +works based on the work as long as all references to Project Gutenberg +are removed. Of course, we hope that you will support the Project +Gutenberg-tm mission of promoting free access to electronic works by +freely sharing Project Gutenberg-tm works in compliance with the terms of +this agreement for keeping the Project Gutenberg-tm name associated with +the work. You can easily comply with the terms of this agreement by +keeping this work in the same format with its attached full Project +Gutenberg-tm License when you share it without charge with others. + +1.D. The copyright laws of the place where you are located also govern +what you can do with this work. Copyright laws in most countries are in +a constant state of change. If you are outside the United States, check +the laws of your country in addition to the terms of this agreement +before downloading, copying, displaying, performing, distributing or +creating derivative works based on this work or any other Project +Gutenberg-tm work. The Foundation makes no representations concerning +the copyright status of any work in any country outside the United +States. + +1.E. Unless you have removed all references to Project Gutenberg: + +1.E.1. The following sentence, with active links to, or other immediate +access to, the full Project Gutenberg-tm License must appear prominently +whenever any copy of a Project Gutenberg-tm work (any work on which the +phrase "Project Gutenberg" appears, or with which the phrase "Project +Gutenberg" is associated) is accessed, displayed, performed, viewed, +copied or distributed: + +This eBook is for the use of anyone anywhere at no cost and with +almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or +re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included +with this eBook or online at www.gutenberg.org + +1.E.2. If an individual Project Gutenberg-tm electronic work is derived +from the public domain (does not contain a notice indicating that it is +posted with permission of the copyright holder), the work can be copied +and distributed to anyone in the United States without paying any fees +or charges. If you are redistributing or providing access to a work +with the phrase "Project Gutenberg" associated with or appearing on the +work, you must comply either with the requirements of paragraphs 1.E.1 +through 1.E.7 or obtain permission for the use of the work and the +Project Gutenberg-tm trademark as set forth in paragraphs 1.E.8 or +1.E.9. + +1.E.3. If an individual Project Gutenberg-tm electronic work is posted +with the permission of the copyright holder, your use and distribution +must comply with both paragraphs 1.E.1 through 1.E.7 and any additional +terms imposed by the copyright holder. Additional terms will be linked +to the Project Gutenberg-tm License for all works posted with the +permission of the copyright holder found at the beginning of this work. + +1.E.4. Do not unlink or detach or remove the full Project Gutenberg-tm +License terms from this work, or any files containing a part of this +work or any other work associated with Project Gutenberg-tm. + +1.E.5. Do not copy, display, perform, distribute or redistribute this +electronic work, or any part of this electronic work, without +prominently displaying the sentence set forth in paragraph 1.E.1 with +active links or immediate access to the full terms of the Project +Gutenberg-tm License. + +1.E.6. You may convert to and distribute this work in any binary, +compressed, marked up, nonproprietary or proprietary form, including any +word processing or hypertext form. However, if you provide access to or +distribute copies of a Project Gutenberg-tm work in a format other than +"Plain Vanilla ASCII" or other format used in the official version +posted on the official Project Gutenberg-tm web site (www.gutenberg.org), +you must, at no additional cost, fee or expense to the user, provide a +copy, a means of exporting a copy, or a means of obtaining a copy upon +request, of the work in its original "Plain Vanilla ASCII" or other +form. Any alternate format must include the full Project Gutenberg-tm +License as specified in paragraph 1.E.1. + +1.E.7. Do not charge a fee for access to, viewing, displaying, +performing, copying or distributing any Project Gutenberg-tm works +unless you comply with paragraph 1.E.8 or 1.E.9. + +1.E.8. You may charge a reasonable fee for copies of or providing +access to or distributing Project Gutenberg-tm electronic works provided +that + +- You pay a royalty fee of 20% of the gross profits you derive from + the use of Project Gutenberg-tm works calculated using the method + you already use to calculate your applicable taxes. The fee is + owed to the owner of the Project Gutenberg-tm trademark, but he + has agreed to donate royalties under this paragraph to the + Project Gutenberg Literary Archive Foundation. Royalty payments + must be paid within 60 days following each date on which you + prepare (or are legally required to prepare) your periodic tax + returns. Royalty payments should be clearly marked as such and + sent to the Project Gutenberg Literary Archive Foundation at the + address specified in Section 4, "Information about donations to + the Project Gutenberg Literary Archive Foundation." + +- You provide a full refund of any money paid by a user who notifies + you in writing (or by e-mail) within 30 days of receipt that s/he + does not agree to the terms of the full Project Gutenberg-tm + License. You must require such a user to return or + destroy all copies of the works possessed in a physical medium + and discontinue all use of and all access to other copies of + Project Gutenberg-tm works. + +- You provide, in accordance with paragraph 1.F.3, a full refund of any + money paid for a work or a replacement copy, if a defect in the + electronic work is discovered and reported to you within 90 days + of receipt of the work. + +- You comply with all other terms of this agreement for free + distribution of Project Gutenberg-tm works. + +1.E.9. If you wish to charge a fee or distribute a Project Gutenberg-tm +electronic work or group of works on different terms than are set +forth in this agreement, you must obtain permission in writing from +both the Project Gutenberg Literary Archive Foundation and Michael +Hart, the owner of the Project Gutenberg-tm trademark. Contact the +Foundation as set forth in Section 3 below. + +1.F. + +1.F.1. Project Gutenberg volunteers and employees expend considerable +effort to identify, do copyright research on, transcribe and proofread +public domain works in creating the Project Gutenberg-tm +collection. Despite these efforts, Project Gutenberg-tm electronic +works, and the medium on which they may be stored, may contain +"Defects," such as, but not limited to, incomplete, inaccurate or +corrupt data, transcription errors, a copyright or other intellectual +property infringement, a defective or damaged disk or other medium, a +computer virus, or computer codes that damage or cannot be read by +your equipment. + +1.F.2. LIMITED WARRANTY, DISCLAIMER OF DAMAGES - Except for the "Right +of Replacement or Refund" described in paragraph 1.F.3, the Project +Gutenberg Literary Archive Foundation, the owner of the Project +Gutenberg-tm trademark, and any other party distributing a Project +Gutenberg-tm electronic work under this agreement, disclaim all +liability to you for damages, costs and expenses, including legal +fees. YOU AGREE THAT YOU HAVE NO REMEDIES FOR NEGLIGENCE, STRICT +LIABILITY, BREACH OF WARRANTY OR BREACH OF CONTRACT EXCEPT THOSE +PROVIDED IN PARAGRAPH F3. YOU AGREE THAT THE FOUNDATION, THE +TRADEMARK OWNER, AND ANY DISTRIBUTOR UNDER THIS AGREEMENT WILL NOT BE +LIABLE TO YOU FOR ACTUAL, DIRECT, INDIRECT, CONSEQUENTIAL, PUNITIVE OR +INCIDENTAL DAMAGES EVEN IF YOU GIVE NOTICE OF THE POSSIBILITY OF SUCH +DAMAGE. + +1.F.3. LIMITED RIGHT OF REPLACEMENT OR REFUND - If you discover a +defect in this electronic work within 90 days of receiving it, you can +receive a refund of the money (if any) you paid for it by sending a +written explanation to the person you received the work from. If you +received the work on a physical medium, you must return the medium with +your written explanation. The person or entity that provided you with +the defective work may elect to provide a replacement copy in lieu of a +refund. If you received the work electronically, the person or entity +providing it to you may choose to give you a second opportunity to +receive the work electronically in lieu of a refund. If the second copy +is also defective, you may demand a refund in writing without further +opportunities to fix the problem. + +1.F.4. Except for the limited right of replacement or refund set forth +in paragraph 1.F.3, this work is provided to you 'AS-IS' WITH NO OTHER +WARRANTIES OF ANY KIND, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO +WARRANTIES OF MERCHANTIBILITY OR FITNESS FOR ANY PURPOSE. + +1.F.5. Some states do not allow disclaimers of certain implied +warranties or the exclusion or limitation of certain types of damages. +If any disclaimer or limitation set forth in this agreement violates the +law of the state applicable to this agreement, the agreement shall be +interpreted to make the maximum disclaimer or limitation permitted by +the applicable state law. The invalidity or unenforceability of any +provision of this agreement shall not void the remaining provisions. + +1.F.6. INDEMNITY - You agree to indemnify and hold the Foundation, the +trademark owner, any agent or employee of the Foundation, anyone +providing copies of Project Gutenberg-tm electronic works in accordance +with this agreement, and any volunteers associated with the production, +promotion and distribution of Project Gutenberg-tm electronic works, +harmless from all liability, costs and expenses, including legal fees, +that arise directly or indirectly from any of the following which you do +or cause to occur: (a) distribution of this or any Project Gutenberg-tm +work, (b) alteration, modification, or additions or deletions to any +Project Gutenberg-tm work, and (c) any Defect you cause. + + +Section 2. Information about the Mission of Project Gutenberg-tm + +Project Gutenberg-tm is synonymous with the free distribution of +electronic works in formats readable by the widest variety of computers +including obsolete, old, middle-aged and new computers. It exists +because of the efforts of hundreds of volunteers and donations from +people in all walks of life. + +Volunteers and financial support to provide volunteers with the +assistance they need, is critical to reaching Project Gutenberg-tm's +goals and ensuring that the Project Gutenberg-tm collection will +remain freely available for generations to come. In 2001, the Project +Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure +and permanent future for Project Gutenberg-tm and future generations. +To learn more about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation +and how your efforts and donations can help, see Sections 3 and 4 +and the Foundation web page at https://www.pglaf.org. + + +Section 3. Information about the Project Gutenberg Literary Archive +Foundation + +The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit +501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the +state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal +Revenue Service. The Foundation's EIN or federal tax identification +number is 64-6221541. Its 501(c)(3) letter is posted at +https://pglaf.org/fundraising. Contributions to the Project Gutenberg +Literary Archive Foundation are tax deductible to the full extent +permitted by U.S. federal laws and your state's laws. + +The Foundation's principal office is located at 4557 Melan Dr. S. +Fairbanks, AK, 99712., but its volunteers and employees are scattered +throughout numerous locations. Its business office is located at +809 North 1500 West, Salt Lake City, UT 84116, (801) 596-1887, email +business@pglaf.org. Email contact links and up to date contact +information can be found at the Foundation's web site and official +page at https://pglaf.org + +For additional contact information: + Dr. Gregory B. Newby + Chief Executive and Director + gbnewby@pglaf.org + + +Section 4. Information about Donations to the Project Gutenberg +Literary Archive Foundation + +Project Gutenberg-tm depends upon and cannot survive without wide +spread public support and donations to carry out its mission of +increasing the number of public domain and licensed works that can be +freely distributed in machine readable form accessible by the widest +array of equipment including outdated equipment. Many small donations +($1 to $5,000) are particularly important to maintaining tax exempt +status with the IRS. + +The Foundation is committed to complying with the laws regulating +charities and charitable donations in all 50 states of the United +States. Compliance requirements are not uniform and it takes a +considerable effort, much paperwork and many fees to meet and keep up +with these requirements. We do not solicit donations in locations +where we have not received written confirmation of compliance. To +SEND DONATIONS or determine the status of compliance for any +particular state visit https://pglaf.org + +While we cannot and do not solicit contributions from states where we +have not met the solicitation requirements, we know of no prohibition +against accepting unsolicited donations from donors in such states who +approach us with offers to donate. + +International donations are gratefully accepted, but we cannot make +any statements concerning tax treatment of donations received from +outside the United States. U.S. laws alone swamp our small staff. + +Please check the Project Gutenberg Web pages for current donation +methods and addresses. Donations are accepted in a number of other +ways including including checks, online payments and credit card +donations. To donate, please visit: https://pglaf.org/donate + + +Section 5. General Information About Project Gutenberg-tm electronic +works. + +Professor Michael S. Hart was the originator of the Project Gutenberg-tm +concept of a library of electronic works that could be freely shared +with anyone. For thirty years, he produced and distributed Project +Gutenberg-tm eBooks with only a loose network of volunteer support. + + +Project Gutenberg-tm eBooks are often created from several printed +editions, all of which are confirmed as Public Domain in the U.S. +unless a copyright notice is included. Thus, we do not necessarily +keep eBooks in compliance with any particular paper edition. + + +Most people start at our Web site which has the main PG search facility: + + https://www.gutenberg.org + +This Web site includes information about Project Gutenberg-tm, +including how to make donations to the Project Gutenberg Literary +Archive Foundation, how to help produce our new eBooks, and how to +subscribe to our email newsletter to hear about new eBooks. diff --git a/25048-8.zip b/25048-8.zip Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..5624d66 --- /dev/null +++ b/25048-8.zip diff --git a/25048-h.zip b/25048-h.zip Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..d4fc029 --- /dev/null +++ b/25048-h.zip diff --git a/25048-h/25048-h.htm b/25048-h/25048-h.htm new file mode 100644 index 0000000..73b5128 --- /dev/null +++ b/25048-h/25048-h.htm @@ -0,0 +1,17742 @@ +<!DOCTYPE html PUBLIC "-//W3C//DTD XHTML 1.0 Strict//EN" + "http://www.w3.org/TR/xhtml1/DTD/xhtml1-strict.dtd"> + +<html xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"> + <head> + <meta http-equiv="Content-Type" content="text/html;charset=iso-8859-1" /> + <title> + The Project Gutenberg eBook of Soldan's Geschichte der Hexenprozesse, by Heinrich Heppe + </title> + <style type="text/css"> +/*<![CDATA[ XML blockout */ +<!-- + a:link { text-decoration: none; color: #0000C8; } + a:visited { text-decoration: none; color: #0000C8; } + a:hover { text-decoration: underline; } + a:active { text-decoration: underline; } + + body { margin-left: 10%; margin-right: 10%; } + + h1,h2 { text-align: center; clear: both; } + + h1 { line-height: 2em; margin-top: 3em; margin-bottom: 2em; } + + h2 { margin-top: 3em; margin-bottom: 2em; font-weight: normal; letter-spacing: 0.2em; } + + hr { width: 33%; + margin-top: 3em; + margin-bottom: 3em; + margin-left: auto; + margin-right: auto; + clear: both; } + + p { line-height: 1.5em; + margin-top: 1em; + margin-bottom: 1em; + font-weight: normal; + text-align: justify; } + + table { margin-left: auto; margin-right: auto; } + + .big { font-size: 120%; } + + .blockquot { margin-left: 5%; margin-right: 10%; } + + .center { text-align: center; } + + .footnotes { border: dashed 1px; } + .footnote { margin-left: 10%; margin-right: 10%; font-size: 0.9em; } + .footnote .label { position: absolute; right: 84%; text-align: right; } + .fnanchor { font-size: .8em; text-decoration: none; font-style: normal; letter-spacing: 0ex; } + + span.greek { border-bottom: 1px dashed #999; } + + ul.IX { font-size: 90%; list-style-type: none; font-size: inherit; } + .IX li { margin-top: 0; } + + .inhalt { margin-left: 6em; text-indent: -6em; } + + .ins { text-decoration: none; border-bottom: 1px dashed #0000C8; } + + .kapitel { margin-left: 20%; margin-right: 20%; font-size: 120%; font-weight: bold; } + + :lang(el) { font-weight: normal; font-style: italic; } + + .liste { list-style-type: none; margin-top: 0em; margin-left: 2em; text-indent: -2em; } + + .nowrap { white-space: nowrap; margin-top: 1em; margin-bottom: 1em; border-collapse: collapse; } + .nowrap td { padding: 0.2em; border: 0px solid white; } + .nowrap td.b-lt { border-left: 2px solid black; border-top: 2px solid black; } + .nowrap td.b-lb { border-left: 2px solid black; border-bottom: 2px solid black; } + .nowrap td.b-rt { border-right: 2px solid black; border-top: 2px solid black; } + .nowrap td.b-rb { border-right: 2px solid black; border-bottom: 2px solid black; } + + .pagenum { position: absolute; right: 3%; font-size: small; + font-weight: normal; font-style: normal; text-align: right; + text-indent: 0em; letter-spacing: 0ex; } + + .poem { margin-left: 30%; text-align: left; } + .poem br { display: none; } + .poem .stanza { margin: 1em 0em 1em 0em; } + .poem span.i0 { display: block; margin-left: 0em; padding-left: 3em; text-indent: -3em; } + + .ppnote { background-color: #EEE; color: #000; padding: 10px; + font-family: sans-serif; font-size: 90%; border: thin solid #999; + margin: 0px; margin-top: 3em; margin-bottom: 6em; } + + .right { text-align: right; } + + .small { font-size: 80%; } + + .spaced { letter-spacing: 0.2em; padding-left: 0.2em; font-style: normal; } + + .title { text-align: center; font-weight: bold; line-height: 2em; margin-top: 3em; margin-bottom: 2em; } + // --> + /* XML end ]]>*/ + </style> + </head> +<body> + + +<pre> + +Project Gutenberg's Soldan's Geschichte der Hexenprozesse, by Heinrich Heppe + +This eBook is for the use of anyone anywhere at no cost and with +almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or +re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included +with this eBook or online at www.gutenberg.org + + +Title: Soldan's Geschichte der Hexenprozesse + Zweiter Band + +Author: Heinrich Heppe + +Release Date: April 11, 2008 [EBook #25048] + +Language: German + +Character set encoding: ISO-8859-1 + +*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK SOLDAN'S GESCHICHTE DER HEXENPROZ. *** + + + + +Produced by Wolfgang Menges, Constanze Hofmann, Juliet +Sutherland and the Online Distributed Proofreading Team +at https://www.pgdp.net + + + + + + +</pre> + + +<div class="ppnote"> +<p style="font-weight: bold">Anmerkungen zur Transkription:</p> + +<p>Schreibweise und Zeichensetzung des Originaltextes wurden beibehalten, nur offensichtliche Druckfehler wurden +korrigiert.</p> + +<p>Änderungen gegenüber dem Originaltext sind durch eine <span class="ins" title="wie hier">gestrichelte blaue Linie</span> +gekennzeichnet; der ursprüngliche Text erscheint beim Darüberfahren mit dem Mauszeiger.</p> + +<p>Griechische Passagen sind mit einer <span class="greek" title="wie hier">gestrichelten grauen Linie</span> +gekennzeichnet; hier erscheint beim Darüberfahren eine Umschreibung in lateinischen Buchstaben.</p> + +<p>Der Hinweis auf das Namen- und Sachregister wurde zusätzlich ins Inhaltsverzeichnis aufgenommen.</p> +</div> + + + + +<h1> +SOLDAN'S GESCHICHTE<br /> +<span class="small">DER</span><br /> +<span class="big">HEXENPROZESSE.</span> +</h1> + +<p class="center">NEU BEARBEITET</p> + +<p class="center small">VON</p> + +<p class="title">DR. HEINRICH HEPPE.</p> + +<hr style="width: 10%" /> + +<p class="center spaced" >ZWEITER BAND.</p> + +<hr style="width: 10%" /> + +<p class="center">STUTTGART.</p> + +<p class="center">VERLAG DER <span class="spaced">J. G. COTTA'</span><span style="font-size: smaller">SCHEN</span> BUCHHANDLUNG.</p> + +<p class="center">1880.</p> + +<p class="center small">Druck von <span class="spaced">Gebrüder Kröner</span> in Stuttgart.</p> + + + + +<p class="title big spaced" style="margin-top: 6em; margin-bottom: 3em">INHALT.</p> + +<table border="0" style="margin-left: 15%; margin-right: 15%" summary="Inhalt"> + <col style="width:80%;" /> + <col style="width:20%;" /> +<tr><td> </td><td class="right">Seite</td></tr> + +<tr><td><p class="inhalt"><a href="#kap19">Neunzehntes Kapitel</a>: Cornelius Agrippa von Nettesheim. Johann Weier und der durch ihn angeregte Streit. Bodin. Reginald +Scot. Binsfeld. Cornelius Loos. Flade. Remigius. Jakob I. Delrio u. A.</p></td><td class="right">1</td></tr> + +<tr><td><p class="inhalt"><a href="#kap20">Zwanzigstes Kapitel</a>: Die Hexenprozesse in der zweiten Hälfte des sechszehnten und in der ersten Hälfte des siebenzehnten Jahrhunderts +in den geistlichen Fürstenthümern Deutschlands.</p></td><td class="right">32</td></tr> + +<tr><td><p class="inhalt"><a href="#kap21">Einundzwanzigstes Kapitel</a>: Die Hexenprozesse von der zweiten Hälfte +des sechszehnten bis zum Ende des siebenzehnten Jahrhunderts +in den weltlichen Territorien Deutschlands.</p></td><td class="right">87</td></tr> + +<tr><td><p class="inhalt"><a href="#kap22">Zweiundzwanzigstes Kapitel</a>: Die Hexenprozesse von der zweiten Hälfte +des sechszehnten bis zum Ende des siebenzehnten Jahrhunderts ausserhalb Deutschlands.</p></td><td class="right">133</td></tr> + +<tr><td><p class="inhalt"><a href="#kap23">Dreiundzwanzigstes Kapitel</a>: Bekämpfung und Vertheidigung des Glaubens +an Hexerei und der Hexenverfolgung während des siebenzehnten Jahrhunderts in Deutschland.</p></td><td class="right">180</td></tr> + +<tr><td><p class="inhalt"><a href="#kap24">Vierundzwanzigstes Kapitel</a>: Allmähliche Abnahme der Prozesse — Balthasar +Bekker.</p></td><td class="right">223</td></tr> + +<tr><td><p class="inhalt"><a href="#kap25">Fünfundzwanzigstes Kapitel</a>: Christian Thomasius.</p> </td><td class="right">245</td></tr> + +<tr><td><p class="inhalt"><a href="#kap26">Sechsundzwanzigstes Kapitel</a>: Hexenprozesse des achtzehnten Jahrhunderts. +Aufhören der gerichtlichen Verfolgungen.</p></td><td class="right">266</td></tr> + +<tr><td><p class="inhalt"><a href="#kap27">Siebenundzwanzigstes Kapitel</a>: Hexerei und Hexenverfolgung im neunzehnten +Jahrhundert. — Die neuesten Vertreter des Glaubens an Hexerei.</p></td><td class="right">330</td></tr> + +<tr><td><p class="inhalt"><a href="#kap28">Achtundzwanzigstes Kapitel</a>: Schluss.</p></td><td class="right">352</td></tr> + +<tr><td><p class="inhalt"><a href="#Register">Namen- und Sachregister</a>.</p></td><td class="right">403</td></tr> +</table> + +<hr /> + + + + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_1" id="Page_1">[1]</a></span></p> +<h2><a name="kap19" id="kap19"></a>NEUNZEHNTES KAPITEL.</h2> + +<p class="kapitel">Cornelius Agrippa von Nettesheim. Johann +Weier und der durch ihn angeregte Streit. Bodin. +Reginald Scot. Binsfeld. Cornelius Loos. Flade. +Remigius. Jakob I. Delrio u. A.</p> + + +<p>Der erste kühne Held, der es wagte gegen den Dämon, +welcher am Marke der Menschheit nagte, seine Stimme +zu erheben, war <em class="spaced">Cornelius Agrippa von Nettesheim</em>, +Generaladvokat zu Metz<a name="FNanchor_1_1" id="FNanchor_1_1"></a><a href="#Footnote_1_1" class="fnanchor">[1]</a>. In seiner Jugend hatte sich +derselbe viel mit den auf die Magie bezüglichen Schriften +beschäftigt, und war bald zu dem Schlusse gekommen, +dass dieselbe entweder auf Betrug oder auf einer besonderen +Kenntniss der Natur beruhen müsse. Aus diesen +Gedanken ging seine erste Hauptschrift „de incertitudine +et vanitate scientiarum“ hervor, die eine Satire auf den +damaligen Zustand der Wissenschaften enthält. Von hier +aus gelang es ihm auch allmählich sich zu einer von dem +Aberglauben der Zeit unabhängigen Beurtheilung des +Hexenglaubens und der Hexenverfolgung zu erheben. +Gegen beide richtete er seine Schrift „de occulta philosophia“ +<span class='pagenum'><a name="Page_2" id="Page_2">[2]</a></span> +(Paris 1531, Köln 1533). Diese Schrift jedoch +sowie seine geschickte Vertheidigung einer Bäuerin, welche +der Inquisitor Savin verbrennen wollte, machte ihn suspect. +Man sagte ihm nach, dass er selbst mit dem Teufel im +Bunde stehe und Magie treibe, und wegen der letzteren +angeklagt, musste er ein Jahr lang zu Brüssel im Gefängniss +schmachten. Nach seinem Tode erzählte man, er habe +auf seinem Sterbebette einen schwarzen Hund aus seinem +Nacken gezogen, der ein Dämon war, und habe dabei gerufen: +der sei die Ursache seines Verderbens. Es lag ein +furchtbarer Hass auf dem freisinnigen und muthigen Manne. +Doch war sein Auftreten nicht erfolglos geblieben, indem +er wenigstens Einen Schüler hinterliess, der auf den Wegen +des Lehrers weiter zu gehen wagte. Es war dieses der +Leibarzt des Herzogs Wilhelm von Cleve, <em class="spaced">Johann Weier</em><a name="FNanchor_2_2" id="FNanchor_2_2"></a><a href="#Footnote_2_2" class="fnanchor">[2]</a> +(in seinen lateinischen Schriften <em class="spaced">Wierus</em>, auch <em class="spaced">Piscinarius</em> +genannt). — Zu Grave an der Maas (nicht weit +von Cleve) 1515 geboren, hatte sich Weier als vierzehnjähriger +Schüler in Antwerpen an Agrippa von Nettesheim +angeschlossen, dem er auch 1530 nach Bonn gefolgt war, +worauf er seine Studien in Paris fortgesetzt, dann 1537 in +Orleans die medizinische Doktorwürde erlangt und hernach +zur Erweiterung seiner Weltkenntniss Aegypten und andere +Theile des Orients, sowie auch die griechischen Inseln, +namentlich Kandia bereist hatte. Im Jahr 1545 in die +Heimath zurückgekehrt, hatte er sich in Arnheim als Arzt +niedergelassen, wo er wegen der ungewöhnlichen Vielseitigkeit +seiner Bildung die besondere Aufmerksamkeit +<em class="spaced">Konrad von Heresbach's</em> auf sich zog, der 1550 seine +Berufung auf die Stelle eines fürstlichen Leibarztes an dem +Hofe zu Düsseldorf bewirkte. Mit grosser Freude nahm +nun Weier wahr, wie sein Fürst mit den Unglücklichen, +die der Zauberei angeklagt waren, weit vorsichtiger und +milder verfuhr, als man anderwärts that, und nur dann zu +scharfer Strafe griff, wenn er sich überzeugte, dass eigentliche +Giftmischerei im Spiele war. Die Hoffnung, auch +<span class='pagenum'><a name="Page_3" id="Page_3">[3]</a></span> +andern Ländern ein wohlthätiges Licht anzünden zu können, +bestimmte den wackeren Arzt im Jahr 1563 zur Herausgabe +seiner fünf Bücher De praestigiis daemonum et incantationibus +ac veneficiis, — eines Werkes, welches rasch +(1564, 1566, 1568) eine Reihe von Auflagen, 1583 zu Basel +die sechste, erlebte und welches ausserdem auch in deutscher +und französischer Uebersetzung weithin Verbreitung fand<a name="FNanchor_3_3" id="FNanchor_3_3"></a><a href="#Footnote_3_3" class="fnanchor">[3]</a>. +Weier war nach <span class="ins" title="Aprippa">Agrippa</span> von Nettesheim (dessen Andenken +er in dem Buche mit rührender Pietät vertheidigt,) der +erste, der gegen Alles was zum Hexenwahn gehörte und +gegen die ganze Tollheit, Rohheit und Niederträchtigkeit +der Hexenverfolgung mit offenem Visir und mit solcher +Entschiedenheit zu Felde zog, dass alle nachfolgenden +Schriftsteller, die diesen Gegenstand berührten, in ihm entweder +einen Bundesgenossen, oder einen Gegner ersten +Rangs erkannten<a name="FNanchor_4_4" id="FNanchor_4_4"></a><a href="#Footnote_4_4" class="fnanchor">[4]</a>. Zwar hat auch er über die Begriffe +seiner Zeit hinsichtlich der Macht des Teufels sich nicht +ganz erhoben, und es bleibt auch für ihn noch eine Magie, +die durch den Beistand des bösen Geistes wirkt<a name="FNanchor_5_5" id="FNanchor_5_5"></a><a href="#Footnote_5_5" class="fnanchor">[5]</a>; aber +sein Verdienst ist es, dass er die grobsinnlichen Vorstellungen +von den sichtbaren Erscheinungen desselben und seinem +persönlichen Verkehr mit den Menschen bekämpft und +Vieles aus natürlichen Gründen erklärt, was man bisher +dem Teufel zugeschrieben hatte. Seine auctoritätsgläubigen +<span class='pagenum'><a name="Page_4" id="Page_4">[4]</a></span> +Zeitgenossen suchte er auf eine bessere Bahn zu lenken, +indem er ihnen nachwies, wie das neuere Hexenwesen nur +auf der Einbildung beruhe und derjenigen Zauberei gänzlich +fremd sei, welche die Bibel und das römische Recht +mit der Todesstrafe bedrohen. Dabei lag seinem literarischen +Auftreten gegen die Hexenverfolgung ein ganz bestimmtes +religiöses Interesse zum Grunde. Es war ihm +Herzenssache, dem Reiche Gottes, dem Interesse des Glaubens +zu dienen. Das wesentlichste Hinderniss des Glaubens +sah er aber im Aberglauben, in welchem er eine +eigentliche Epidemie seiner Zeit erkannte. <em class="spaced">Darum</em> entwarf +er 1562 bei einer grossen Jagd, die Herzog Wilhelm +hielt, im Schlosse Hambach sein Buch „von den Blendwerken +der Dämonen, von Zauberei und Hexerei“, das er +im folgenden Jahre wie eine Brandfackel in die Nacht +seiner Zeit hinauswarf<a name="FNanchor_6_6" id="FNanchor_6_6"></a><a href="#Footnote_6_6" class="fnanchor">[6]</a>. Geist und Charakter des Buches, +so wie der Zeit selbst, welcher es zum Heilmittel bestimmt +war, werden durch Hervorhebung einzelner Stellen sich +am treuesten kund geben<a name="FNanchor_7_7" id="FNanchor_7_7"></a><a href="#Footnote_7_7" class="fnanchor">[7]</a>.</p> + +<p>„Als aber dieser Gräuel, — heisst es in der Zueignung +an Wilhelm von Cleve, — jetzund von etwas Jahren her +ein wenig gestillet, und ich derhalb gute Hoffnung gefasst +hatte, es würde ohn Zweifel der liebe Gott verleihen +sein Gnad und Kraft, dass er durch die Predigt der gesunden +Lehr gar abgeschafft und aufgehebt würde, so sehe +ich doch wohl von Tag zu Tag je länger je mehr, dass +ihn der leidige Teufel wiederum viel stärker, weder (als) +von je Zeiten her auf die Bahn gebracht hat und täglich +bringt. — Dieweil dann zu solchem gottlosen Wesen der +Mehrtheil Theologi schweigen und durch die Finger sehen; +die verkehrten Meinungen von Ursprung der Krankheiten, +auch gottloser abergläubischer Ableinung derselben die +Medici leiden und gestatten, auch überdas die Erfahrenen +der Rechten, angesehen, dass es ein alt Herkommen und +<span class='pagenum'><a name="Page_5" id="Page_5">[5]</a></span> +derhalb ein ausgesprochene Sach ist, fürüber passieren +lassen, und zu dem Allem Niemand, der aus Erbarmniss +zu den armen Leutlin diesen verworrenen, schädlichen +Handel zu offenbaren oder zum wenigsten zu verbessern +sich unterwinden wölle, gehört wird: so hat mich, Gnädiger +Fürst und Herr, für nützlich und nothwendig angesehen, +die Hand, wie man spricht, an Pflug zu legen, und ob ich +gleich meines Vorhabens nicht in alleweg gewährt, jedoch +Andern, so in Verstand und Urtheil solcher Sachen mir +den Stein weit vorstossen, ein Anlass, ja (wie man pflegt +zu sprechen) die Sporn, diesem Handel fleissiger nachzutrachten +und ihre Meinungen auch zu fällen, zu geben.“</p> + +<p>In der dem Werke vorgedruckten Supplik an Kaiser +und Reich<a name="FNanchor_8_8" id="FNanchor_8_8"></a><a href="#Footnote_8_8" class="fnanchor">[8]</a> wird mit eben so viel Bescheidenheit, als +Freimüthigkeit gesagt: „Bitte demnach fürs Andere Ew. +Majestäten, Durchleuchtigkeiten und Gnaden nicht weniger +dann zuvor aufs Allerdemüthigste, Ew. Majestäten, Durchl. +und Gnaden wöllen sich nicht irr machen lassen den alten +und von vielen Jahren her eingewurzelten Wahn, sondern +vielmehr, wann etwa in Ew. Majest. und Durchl. Herrschaft, +Landen und Gebiet sich zuträgt, dass über solche +teufelische Sachen berathschlagt, Gericht besessen und +Urtheil gefällt soll werden, dass alsdann gedachtem Rath, +so in diesen Büchern gezeigt, nachgesetzt und gefolgt soll +werden: zuvorderst aber und am allermeisten, wann es zu +thun ist um Hexen oder Unholden, mit welchen man's +bisher unrichtig und verworren genug gehalten hat. Auf +solche Weis zweifelt mir gar nicht, werden alle rechtgeschaffenen +Christen des leidigen Satans Betrug und +Täuscherei desto besser merken, und dass er so viel nicht +vermöge, wie bisher dafür gehalten worden, wohl erkennen +<span class='pagenum'><a name="Page_6" id="Page_6">[6]</a></span> +können. Auch wird hinfürder desto weniger unschuldiges +Blut vergossen werden, nach welchem sonst den leidigen +Teufel, als der ein Mörder von Anbeginn an gewest, ohn +Unterlass hüngert und dürstet. Dessgleichen wird auch +gemeiner Landfried, welchem er als der Stifter alles Lärmens +zum Bittersten feind, so leichtlich nicht zerstöret +werden können. So werden sich auch die Regenten und +Obrigkeiten für dem nagenden Wurm des Gewissens desto +weniger zu fürchten haben; und wird endlichen so des +Teufels Gewalt und Reich von Tag zu Tag je länger je +mehr abnehmen, fallen und brechen, dagegen aber das +Reich unsers Herrn Christi je länger je weiter sich ausbreiten.“</p> + +<p>Buch II. Kap. 1. „Also ist nun gewiss und offenbar, +dass vielerlei Schwarzkünstler, auch für dieselben in hebräischer, +griechischer und lateinischer Zungen mancherlei +Namen sind. Aber unsere Teutschen nennen den Handel +kurz und geben ihnen allensammen den einzigen Titel +Zäuberer. Daher kommt es auch, dass alsbald man die +Hexen und Hexenmeister zu Red wird, den allernächsten +die Zäuberer des ägyptischen Königs Pharaonis, deren +Hanthierung aber weit ist vom Hexenwerk gewesen, anzeucht +und auf die Bahn bringt. Derhalben nehm ich kein +Blatt für das Maul, sondern sag's gut rund, dass alle +teutschen Scribenten, welche ich noch gesehen und gelesen +hab, in diesem Argument, wiewohl sie es vornen +her mit herrlichen Titeln schön aufmutzen und allein auf +die heilige Schrift sich berufen, hören lassen, jedoch alle +sammt und sonders des rechten Zwecks verfehlt und an +einen Stock gefahren sind. Und das um so viel mehr, +dieweil ich sehe, dass sie den elenden, arbeitseligen Zaubervetteln, +das Ungewitter und Leibsverletzungen betreffend, +gar zu viel zumessen und sie hiedurch ohn alles Urtheil, +Unterschied und Erbärmde dem Henker an die Hand geben +und im Rauch gen Himmel schicken.“ Weier will nun +unter denen, welche man bisher in <em class="spaced">eine</em> Kategorie zusammenwarf, +drei Klassen unterschieden haben:</p> + +<p>1) „Des Teufels Eidgeschworene, die Magi infames, +<span class='pagenum'><a name="Page_7" id="Page_7">[7]</a></span> +d. i. Zäuberer und Schwarzkünstler, welche wissentlich +und willentlich mit Hülf und Beistand der bösen Geister +allerlei Verblendung und eitel vorschwebende Phantaseien +unseren Augen entgegenwerfen, auch durch ihr Wahrsagen +und Versegnen ihren Nächsten hinters Licht führen +und das edel Studium der Medicin mit ihren teuflischen +Betrügereien beflecken.“ Zwischen Magie und Theurgie +will er keinen Unterschied gelten lassen: „es sind zwei +Paar Hosen eines Tuchs.“</p> + +<p>2) „Hexen sind Weibsbilder, mehrtheils schwache Geschirr, +betagtes Alters, ihrer Sinnen auch nicht aller Dinge +bei ihnen selber, in welcher arbeitseliger elenden Vetteln +Phantasei und Einbildung, wann sie mit einer Melancholei +beladen oder sonst etwa zaghaft sein, der Teufel sich als +ganz subtiler Geist einschleicht und verkreucht, und bildet +ihnen durch seine Verblendung und Täuschereien allerlei +Unglück, Schaden und Verderben anderer Leut so stark +ein, dass sie nicht anders meinen, dann sie haben's gethan, +da sie doch der Sachen allerdings unschuldig sein.“ Anderwärts +sagt er: „Lamiam heisse ich ein solches Weib, +welches mit dem Teufel ein schändliches, grausames oder +imaginirtes Verbündniss aus freiem Willen, oder durch +des Teufels Anreizung, Zwang, Treiben, heftiges Anhalten +um seine Hülf, etzliche böse Ding durch Gedanken, unheilsames +Wünschen, zu begehen und zu vollbringen vermeint, +als dass sie die Luft mit ungewöhnlichem Donner, +Blitz oder Hagel bewegen, ungeheuer Ungewitter erwecken, +die Früchte auf dem Felde verderben oder anderswohin +bringen, unnatürliche Krankheiten der Menschen oder +Viehe zufügen, solche wiederumb heilen und abwenden, +in wenig Stund in fremde Land weit umherschweifen, mit +den bösen Geistern tanzen, sich mit ihnen vermischen, die +Menschen in Thiere verwandeln und sonsten tausenderlei +närrische Dinge zeigen und zu Werk bringen können, wie +dann die Poeten viel Lügen hiervon erdichtet und geschrieben, +dem Sprichwort nach: Pictoribus atque poëtis +quidlibet audendi semper fuit aequa potestas.“</p> + +<p>3) „Veneficae, welche mit angeboten, angestrichen +<span class='pagenum'><a name="Page_8" id="Page_8">[8]</a></span> +oder an Ort und End, da es mit dem Athem angezogen +mag werden, hingelegten Gift beide die Menschen und das +Vieh härtiglich beschädigen und verletzen. — Zwischen +den Zäuberern, Hexen und Giftbereitern, welche doch bisher +in ein Zunft und Gesellschaft gerechnet, ist ein langer, +breiter und dicker Unterscheid.“</p> + +<p>Die Schwarzkünstler und Giftmischer nun will Weier +mit dem Tode bestraft haben; auf die sogenannten Hexen +aber seien die im Pentateuch und im römischen Recht +enthaltenen Strafandrohungen mit Unrecht bezogen worden. +Der Kanon Episcopi breche sogar dem ganzen Hexenglauben +den Stab, indem er denselben für das Erzeugniss +einer kranken Phantasie erkläre. Die Hexenbrände seien +desshalb eine Ungerechtigkeit. „Die wahnwitzigen, vom +bösen Geist gefatzten Mütterlinen, welchen der Dachstuhl +verrückt ist, so doch keine sonderbare Missethat begangen, +hat man ohn alles Erbarmen in tiefe, finstere Thürn geworfen, +für Gericht gestellt, zum Tod verdammt und endlich +in dem Rauch gen Himmel geschickt, aus Ursach, +dass man allein auf ihr blosse Bekanntniss und Bericht +aushin führe, auch nicht genugsam, was zwischen einer +Unholden und einer Giftköcherin Unterschieds sei, erwäge.“ +„Von der Art der Prozesse kommt es, dass solche arme, +geplagte Leut viel lieber einmal im Feuer sterben wollen, +denn so unmenschlicher Weise so vielmal aus einander +gestreckt und unverschuldter Weise geplagt und gemartert +zu werden. Noch wollen's etwan die unbarmherzigen +Leute und Peiniger nicht erkennen, dass oftmals +unschuldig Blut vergossen und durch die grosse Pein hingerichtet +worden. Denn wenn die Armen, wie oftmals +geschieht, von der schweren Tortur ihre leiblichen Kräfte +verlieren und in dem Gefängniss ihr Leben enden, alsdann +wollen die Richter in diesem ihre Entschuldigung fürwenden, +dass sie sagen, die armen gefolterten Leute haben +sich selbst im Gefängniss umbracht, seyen verzweifelt und +der Teufel habe ihnen den Hals gebrochen, damit sie zu +öffentlicher Straf nicht seyen geführet worden.“</p> + +<p>Unwissende Aerzte und intriguante Kleriker sind die +<span class='pagenum'><a name="Page_9" id="Page_9">[9]</a></span> +Hauptbeförderer des Hexenglaubens<a name="FNanchor_9_9" id="FNanchor_9_9"></a><a href="#Footnote_9_9" class="fnanchor">[9]</a>. „Die Münche rühmen +sich der Arznei, deren sie sich aber eben wie ein +Kuh Sackpfeifens verstehen. Sie überreden die unverständigen +Leute, dass eine Krankheit von Zauberern komme. +Hierdurch hängen sie mancher unschuldigen, gottesfürchtigen +Matronen ein solch Schlötterlein an, das weder ihr, +noch ihren Nachkommen der Rhein zu ewigen Zeiten +nimmermehr abwäscht. Denn sie je vermeinen, der Sach +sey nicht genug geschehen, wenn sie allein in Anzeigung +und Entdeckung der Krankheiten Ursprung und Herkommen +ein Puppen schiessen, sondern sie müssen auch die +Unschuldigen verleumden und Verdacht machen, bei leichtgläubigen +Leuten untödtlichen und nimmer ablöschlichen +Neid und Hass anzünden, mit Zank und Hader ganze Nachbarschaften +erfüllen, Freundschaften zertrennen, das Band +der Blutsverwandtschaft auflösen, zu Scharmutz und Streit, +also zu reden, Lärmen schlagen, Kerker und Gefängnisse +zurüsten und aufs allerletzt Todschläg und Blutvergiessen +auf mancherlei Weise anstiften, nicht allein der unschuldigen, +falsch angegebenen und verdachten Weiber, sondern +auch derer, so sich ihren mit einem Wörtlein annehmen +und sie zu vertheidigen unterwinden dürfen. Dass der +Sach aber in Wahrheit also sey, darf ich eigentlich, kein +Blatt für das Maul genommen, bezeugen, und wenn ihnen +schon der Kopf zu tausend Stücken zerspringen sollt. +Denn es erfährt's und rühmt's ihr Prinzipal Beelzebub, dass +diese fleischlichen, oder geistlichen sollt ich sagen, Personen, +so zu seinem Fürnehmen treffliche gute Werkzeug +sind, mehrertheils unter dem Deckmantel der Geistlichkeit +ihren Dienst ihm treulich und unverdrossen leisten: welche +entweder von Gelds oder Ehrgeiz wegen ihre eigenen +und auch anderer Leute Seelen dem Teufel so schändlich +auf den Schwanz binden und hieneben die uralte fast nützliche, +ja nothwendige Kunst der Medicin mit solchem +falschen Wahn des Verhexens in natürlichen Krankheiten +beflecken und besudeln.“</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_10" id="Page_10">[10]</a></span></p> +<p>Von der Art, wie zu Weier's Zeit sich manche Priester +bei der Heilung von Zauberschäden benahmen, zwei Beispiele.</p> + +<p>„Es hat einer aus dieser beschorenen Rott kürzlich +ein erdichtet, erlogen Gespräch in Druck verfertigt, doch +allein in deutscher Zungen (denn vielleicht das Latein um +das liebe Herrlein ziemlich theuer ist gewesen): es sey +nämlich vor etlich Jahren einem Weibe das Bäuchlein dermaassen +aufgegangen, dass Jedermann, sie gehe schwanger, +gänzlich vermeinet habe. Und dieweil sie guter Hoffnung, +sie würde noch vor Fastnacht des Kinds genesen, und aber +solches wider ihre Hoffnung nicht beschehen, habe sie bei +ihm Rath und Hülf gesucht, da habe er ihr einen Trank +eingegeben, dadurch er bei seinem geschworenen Eid zwo +Kannen Kirschenstein, die zum Theil schon angefangen +grünen, zum Theil aber eines Fingers lang aufgeschossen, +von ihr getrieben habe. Es wird dieser Kauz die Anatomica +etwan nicht wohl gestudirt haben; denn dass es +eine lange, breite, dicke Lügen sey, mag ein Jeder dabei +wohl leichtlich abnehmen“<a name="FNanchor_10_10" id="FNanchor_10_10"></a><a href="#Footnote_10_10" class="fnanchor">[10]</a>.</p> + +<p>„Eben dieser Gaukler hat in einer berühmten Stadt +in Geldern, da ich vor Zeiten Stadtarzt gewesen, ein Klosterfräulein, +so mit etwas Krankheit beladen, gänzlich überredet, +sie sey veruntreuet worden, es sey ihr auch durch +kein ander Mittel zu helfen, es werde ihr denn das Amt +der heiligen Mess auf dem Bauch gehalten. Welches als +es ihm zugelassen und vergönnt, ist ihre Sache zehnfältig +böser geworden, denn sie vor nahem nicht mehr denn von +einer natürlichen Krankheit beschwert, hat aber nachmals +nicht anders, denn als ob sie verzaubert wäre, angefangen +zu wüthen, dass es ihm von der Aebtissin oder Priorin oft +verwiesen und unter die Nasen gestossen worden. Aber +es seyn doch diese Zoten wie lahm sie immer wollen, so +hat doch dieser spöttliche Brillenreisser und Merlinschreiber +seine Kunden, die ihm anhangen und ihn, vielleicht dass +<span class='pagenum'><a name="Page_11" id="Page_11">[11]</a></span> +sie mehr Geistlichkeit und Andacht, als aber ist, hinter +ihm suchen (denn er Amts halben ein Pfarrherr ist) gar +hoch achten.“</p> + +<p>Das achtzehnte Kapitel des zweiten Buchs zieht gegen +die unwissenden Aerzte, besonders die anmassenden Jünger +des Paracelsus, zu Felde. Die Chemie aber will Weier +nicht verachten.</p> + +<p>„Darzwischen aber bin ich nicht darwider, dass es +aller ungeschickter Knöpfen, die sich der Arznei unverschämt +und betrüglich rühmen, einige und allgemeine Zuflucht +sei, wenn sie einer Krankheit Ursach und noch viel +minder mit was Mittel ihr zu begegnen sey, nicht wissen +und desshalb aus ihrer Unwissenheit, wie ein Blinder von +der Farben ein Urtheil fällen müssen, dass sie denn allernächsten, +es sey der Mensch verzäubert oder veruntreuet, +fürwenden, wöllen also mit diesem Deckmäntelein ihre Unwissenheit +und Unerfahrniss in Sachen dieser theuren Kunst +verstreichen und verdecken, die Händ wäschen, nach dem +Sprichwort, aufstehen und von dannen gehen, nicht anderst +denn wie das ungehöbelt Geschwärm der Chirurgen oder +Wundärzten, ich hätte schier gesagt der Kälberärzten, +auch thun, welche dem allernächsten, so sie Gangrenam, +Sphacelum, Phagedenam oder andere zornige unheilsame +Geschwer nicht heilen können, S. Quirino, Antonio und +andern Heiligen sie zuschreiben. Welche doch Anfangs +so bös nicht gewesen, sondern durch ihr Salben und +Schmieren, so sie aus keinen gewissen Gründen wissen, +sondern allein aus wenig ungewissen Erfahrnissen muthmassen +und auf des Schleifers Lebkuchen und gerad wohl +hin brauchen, erst so bös worden sind. Aber damit die +Schälk nicht müssen Nachred besorgen, oder etwan, dass +man mit ihnen gar für die Schmitten fahre, gewärtig seyn, +wissen sie sich nit besser denn mit solcher Ausred zu beschönen +und aus der Sach zu schleichen.“</p> + +<p>Die Facta in Betreff der fremdartigen Gegenstände, +die sich zuweilen im menschlichen Körper finden sollen, +wie Haarknäuel, Eisenstücke, Steine, Nadeln, Sand u. dgl. +im Magen und Darmkanal, leugnet Weier nicht, erklärt +<span class='pagenum'><a name="Page_12" id="Page_12">[12]</a></span> +sie aber durch diabolische Besessenheit, nicht durch Behexung.</p> + +<p>Mit Beifall verweilt er bei dem weisen Verfahren seines +Herrn, des Herzogs von Cleve, in Zaubersachen. Ein +Bauer, dessen Kühen die Milch ausblieb, hatte einen Wahrsager +befragt, und dieser des Maiers junge Tochter als +Hexe angegeben. Das Mädchen ward ergriffen, gestand, +was man wollte, und bezeichnete noch sechszehn Weiber +als Mitschuldige. Als nun der Herzog um die Genehmigung +weiterer Schritte angegangen wurde, befahl er, den +Wahrsager zu verhaften, das Mädchen in einen guten Religionsunterricht +zu geben, die sechszehn Weiber aber ungekränkt +zu lassen. „Wollte Gott“ — fährt Weier fort, +„dass alle Obrigkeiten diesem Exempel nachkämen, so +würde nicht so viel unschuldiges Blut dem Teufel zu gefallen +vergossen werden. Aber es ist fürwahr hoch zu +bedauern, dass oftmals der Fürsten Räth, auch andere +Fürgesetzten und Amtleute so ungeschickte Schlingel seyn +(— die es nicht antrifft, verzeihen mir —), dass sie weder +in dieser, noch in einigen andern zweifelhaftigen Sachen +ein recht satt Urtheil fällen können, und derhalben nirgends +anders wohin, denn dass es Blut koste, sehen und +sich richten können.“</p> + +<p>Das Aufsehen, welches Weier's Buch machte, war +daher ungemein, seine wohlthätigen Wirkungen freilich +nur von allzukurzer Dauer. Binnen vierzehn Jahren erschienen +fünf Auflagen, und 1586 besorgte Fuglinus eine +deutsche Uebersetzung<a name="FNanchor_11_11" id="FNanchor_11_11"></a><a href="#Footnote_11_11" class="fnanchor">[11]</a>. Viele Gelehrte, besonders Aerzte, +gaben einen lauten Beifall zu erkennen, der edle <em class="spaced">Cujacius</em> +schätzte das Werk<a name="FNanchor_12_12" id="FNanchor_12_12"></a><a href="#Footnote_12_12" class="fnanchor">[12]</a>, und <em class="spaced">Johann Brentz</em>, Probst zu +<span class='pagenum'><a name="Page_13" id="Page_13">[13]</a></span> +Stuttgart, trat in einen Briefwechsel mit dem Verfasser, +worin er bei grosser Hochachtung vor dessen humanen +Bestrebungen das Ansehen der Strafgesetze dadurch zu +retten suchte, dass er den Hexen, deren Unvermögen +Hagel zu machen er selbst in früheren Predigten behauptet +hatte, wenigstens einen strafbaren <em class="spaced">Conat</em> beimass. Vom +Pfalzgrafen <em class="spaced">Friedrich</em>, dessen theologische Fakultät Anfangs +noch scharf hinter den Hexen her gewesen war<a name="FNanchor_13_13" id="FNanchor_13_13"></a><a href="#Footnote_13_13" class="fnanchor">[13]</a>, +rühmt Weier selbst, dass er bald der Stimme der Vernunft +Gehör gegeben habe; Aehnliches sagt er von der +clevischen Regierung und vom Grafen von Nieuwenar. +Letzterer begnügte sich, eine geständige Angeklagte des +Landes zu verweisen, hauptsächlich aus Rücksicht auf ihre +eigene Sicherheit. Dieses Beispiel fand bald in Worms +und anderwärts Nachahmung. Nehmen wir hierzu noch, +dass man auch in Württemberg um dieselbe Zeit wenigstens +zu grösserer Vorsicht im Verfahren sich bequemte, +eine gründlichere Generalinquisition und deutlichere Indizien +verlangte und, — was als etwas Besonderes hervorgehoben +wird, — zur Folterung niemals anders als auf +gerichtliches Erkenntniss schritt<a name="FNanchor_14_14" id="FNanchor_14_14"></a><a href="#Footnote_14_14" class="fnanchor">[14]</a>: so bleibt kein Zweifel +<span class='pagenum'><a name="Page_14" id="Page_14">[14]</a></span> +daran übrig, dass Weier's Buch dem Hexenprozesse im +deutschen Reiche einen harten Stoss gegeben hat. Er +selbst spricht in seinen späteren Schriften mit Befriedigung +über die Erfolge seines Kampfes; <em class="spaced">Crespet</em> klagt über +die Rückwirkungen desselben auf Frankreich; das glänzendste +Zeugniss aber hat ihm, ohne es zu wollen, der +fanatische <em class="spaced">Bartholomäus de Spina</em> ausgestellt. „Die +Pest des Hexenwesens“, sagt der Magister sacri palatii, — „ist +gegenwärtig so arg, dass neulich in einer Versammlung +Satan, der, wie einige der vom Inquisitor Verhafteten +ausgesagt haben, in Gestalt eines Fürsten erschien, zu den +Hexen sprach: Seid alle getrost; denn es werden nicht +viele Jahre vergehen, so triumphirt ihr über alle Christen, +weil es mit dem Teufel vortrefflich steht durch die Bemühungen +Weier's und seiner Jünger, die sich gegen die +Inquisitoren mit der Behauptung aufwerfen, dass diess alles +nur thörichte Einbildung sei, und so diese gottlosen Apostaten +begünstigen und in ihren Ketzereien indirekt bestärken. +Denn sähen sich nicht die Väter Inquisitoren +gehemmt durch die Bedenklichkeiten dieser Leute, auf +deren Aussprüche oft die Fürsten wie auf die Worte der +Weisen horchen und der Inquisition die schuldige Hülfe +entziehen, so wäre durch den glühenden Eifer besagter +Inquisitoren diese Sekte bereits gänzlich ausgerottet, oder +wenigstens aus dem Gebiete der Christenheit verjagt“<a name="FNanchor_15_15" id="FNanchor_15_15"></a><a href="#Footnote_15_15" class="fnanchor">[15]</a>.</p> + +<p>Satan hatte diessmal auf Weier's Wirksamkeit allzu +kühne Hoffnungen für die Ungestörtheit seiner Verbündeten +gebaut. Der Theorie und der Praxis war von dem +muthigen Arzte allzu derb auf den Fuss getreten worden, +als dass sich nicht beide zum Bunde gegen ihn hätten die +Hand reichen sollen. Kaum hatte man sich daher von +der ersten Ueberraschung etwas erholt, so eröffneten Gesetzgeber, +Richter und Gelehrte aus den vier akademischen +Fakultäten gegen ihn einen dreissigjährigen Krieg, in +welchem nur wenige, obwohl achtungswerthe, Bundesgenossen +ihm zur Seite standen, und an dessen Ende das +<span class='pagenum'><a name="Page_15" id="Page_15">[15]</a></span> +von ihm vertheidigte Gebiet der Vernunft ein erobertes +Land war, in welchem die Barbarei für mehr als ein ganzes +Jahrhundert ihr blutiges Panier aufpflanzen durfte.</p> + +<p>Zuerst begannen ein angeblicher Fürst <em class="spaced">della Scala</em> +und der pseudonyme <em class="spaced">Leo Suavius</em> (eigentlich <em class="spaced">Johannes +Campanus</em>), ein französischer Paracelsist, das Geplänkel; +Weier schrieb gegen sie eine Apologie<a name="FNanchor_16_16" id="FNanchor_16_16"></a><a href="#Footnote_16_16" class="fnanchor">[16]</a> und wies sie mit +siegender Derbheit zurück. Dann trat die schon oben erwähnte +<em class="spaced">kursächsische Kriminalordnung</em> hervor (1572) +und verkündete mit Ueberbietung der Carolina folgende +Strafbestimmung: „So jemands in Vergessung seines christlichen +Glaubens mit dem Teufel ein Verbündniss aufrichtet, +umgehet, oder zu schaffen hat, dass dieselbige Person, ob +sie gleich mit Zauberey niemands Schaden zugefüget, mit +dem Feuer vom Leben zum Tode gerichtet und gestraft +werden soll.“ Man sieht, wie in dem protestantischen Lande +der Fürst als summus episcopus auch das geistliche Moment +vertrat, während die Carolina vom Umgang mit dem +Teufel schweigt und nur eine äussere Rechtsverletzung +mit dem Scheiterhaufen bedroht. In den Motiven zu dieser +Kriminalordnung wird Weier vornehm abgefertigt; er sei +Arzt, nicht Jurist.</p> + +<p>Zunächst trat dann eine theologische Auctorität für den +Hexenglauben und die Hexenverfolgung in die Schranken, +indem der berühmte <em class="spaced">Lambert Danäus</em> — der eigentliche +Vater der reformirten Moraltheologie, als selbstständiger +theologischen Disciplin — 1575 zu Köln seinen Dialog +De veneficis, quos olim sortilegos, nunc autem vulgo sortiarios +vocant, herausgab, worin die im Hexenhammer vorgeschriebene +Auffassung und Verfolgung der Hexerei +(z. B. auch das Abscheeren der Haare vor der Tortur) +vom theologischen Standpunkte aus vollständig gerechtfertigt +ward. Des heidelberger Arztes <em class="spaced">Thomas Erastus</em> +Buch de lamiis et strigibus (1577), in dialogischer Form, +<span class='pagenum'><a name="Page_16" id="Page_16">[16]</a></span> +angefüllt mit dem seit dem Malleus längst Gewohnten und +ohne polemische Taktik, machte jedoch mehr eine Demonstration, +als einen wirklichen Angriff<a name="FNanchor_17_17" id="FNanchor_17_17"></a><a href="#Footnote_17_17" class="fnanchor">[17]</a>.</p> + +<p>Zwei oder drei Jahre später trat der in Frankreich +hoch gefeierte Philosoph <em class="spaced">Jean Bodin</em> (1530, †1596), Heinrich's III. +Günstling, und bereits durch seine staatsphilosophischen +Träumereien bekannt, mit seinem Traité de la +démonomanie des sorciers (Paris, 1580, 4<sup>o</sup>.) hervor<a name="FNanchor_18_18" id="FNanchor_18_18"></a><a href="#Footnote_18_18" class="fnanchor">[18]</a>. Bodin +hatte bei einigen Hexenprozessen als Richter den Vorsitz +geführt und mit unglaublichem Eifer sich in die auf Zauberei +und Hexenwesen bezügliche Literatur vertieft. Dadurch +war es ihm klar geworden, dass im Volksglauben +aller Völker und aller Zeiten die Realität des Hexenwesens +verbürgt sei. Er wusste auch über zahllose Hexenprozesse +und über die Motive der Verurtheilung einer Legion von +Hexen zu berichten, wesshalb in seinen Augen das Auftreten +Weier's nichts anderes als eine auf der lächerlichsten +Selbstüberschätzung beruhende Missachtung einer +jedem vernünftigen Menschen von selbst einleuchtenden +Auctorität und zugleich Gottlosigkeit war. Nicht zwecklos +ist das Buch dem Präsidenten des seit langer Zeit besonneneren +pariser Parlaments in äusserst schmeichelnden +Ausdrücken gewidmet. Ueberall ist man dem Verfasser +zu lau, obgleich er anerkennt, dass unter Heinrich weit +mehr zur Vertilgung der Hexen geschehe, als unter der +vorigen Regierung. Er fordert die Richter auf, aus eigenem +Antriebe einzuschreiten und nicht erst die Schritte +des königlichen Prokurators abzuwarten; ja er will nach +Mailänder Sitte Kasten mit Deckelspalten in den Kirchen +<span class='pagenum'><a name="Page_17" id="Page_17">[17]</a></span> +eingeführt wissen, um die Denunciationen zu erleichtern. +Er zählt fünfzehn einzelne Verbrechen auf, aus welchen +die Zauberei sich zusammensetze, und beweist daraus eine +fünfzehnfache Todeswürdigkeit. Dem Werke hängte Bodin +eine ausführliche Widerlegung Weier's an, um, wie er +sagt, die durch diesen angegriffene Ehre Gottes zu schirmen. +Diese Vertheidigung nun beruht, ausser der Wiederholung +der alten Fabeln und der Berufung auf die Ergebnisse +der neueren Praxis, hauptsächlich auf der boshaften +Taktik, Weier mit dem Doktor Edelin auf gleiche Stufe +zu stellen und zu insinuiren, dass er des verdächtigen +Agrippa Schüler war. Ohne Zweifel hätte es der französische +Philosoph gerne gesehen, wenn sein Gegner auch +Edelin's Ausgang genommen hätte<a name="FNanchor_19_19" id="FNanchor_19_19"></a><a href="#Footnote_19_19" class="fnanchor">[19]</a>. Bodin ist indessen +eine Auctorität geworden, und selbst im Auslande hat man +sich oft auf ihn bezogen<a name="FNanchor_20_20" id="FNanchor_20_20"></a><a href="#Footnote_20_20" class="fnanchor">[20]</a>.</p> + +<p>Wenige Jahre nach Bodin begegnet uns der deutsche, +protestantische Philosoph <em class="spaced">Wilhelm Adolph Scribonius</em>, +Professor zu Marburg, als Parteigänger in dem grossen +Kampfe. Seine zufällige Anwesenheit zu Lemgo, als man +gerade mit einem Weibe die kalte Wasserprobe vornahm, +veranlasste es, dass die Herren vom Rathe, selbst noch +<span class='pagenum'><a name="Page_18" id="Page_18">[18]</a></span> +ungewiss über die Rechtmässigkeit des Geschehenen, den +damals viel geltenden Gelehrten um ein nachträgliches +Gutachten baten. Dieser entwarf in Folge dessen im Jahr +1583 gegen Weier's Einwendungen ein so seichtes Sendschreiben +zur Rechtfertigung des Hexenbades<a name="FNanchor_21_21" id="FNanchor_21_21"></a><a href="#Footnote_21_21" class="fnanchor">[21]</a> und verwickelte +sich in eine so unhaltbare Deduktion über die +spezifische Schwere der Dämonen und ihrer Gehülfen, dass +er sich alsbald von einigen in der Physik festeren Aerzten +nachdrücklichst befehdet sah und dass selbst bei manchen +erklärten Hexenverfolgern jene Probe in Misskredit +brachte<a name="FNanchor_22_22" id="FNanchor_22_22"></a><a href="#Footnote_22_22" class="fnanchor">[22]</a>.</p> + +<p>Einen wuchtigen Schlag führte damals in England ein +Laie, <em class="spaced">Reginald Skot</em>, der als Privatmann zu Smeeth lebte +und 1599 starb, durch Veröffentlichung seiner Schrift <em class="spaced">Discovery +of witchcraft</em> aus<a name="FNanchor_23_23" id="FNanchor_23_23"></a><a href="#Footnote_23_23" class="fnanchor">[23]</a>. Skot deckte in seinem +Buche den Trug des Hexenglaubens mit einer Kühnheit +auf, die vor ihm noch kein Schriftsteller gewagt hatte. +Unerschrockenen Muthes legte er es in beredtester Sprache +dar, mit welcher Grausamkeit die Geständnisse erpresst +und mit welcher Lüderlichkeit die Indizien beschafft würden. +Er zeigte, dass die Gaukeleien, welche man dem +Teufel und den Hexen zuschreibe, nichts als Absurditäten +und Gemeinheiten wären, die auf gar nichts beruhten. +Dabei legte Skot nicht nur an den gesunden Menschenverstand, +sondern auch (sehr geschickt) an das protestantische +Bewusstsein seiner Landsleute Berufung ein, um ihnen +<span class='pagenum'><a name="Page_19" id="Page_19">[19]</a></span> +ein von der katholischen Inquisition aufgestelltes Verfolgungssystem +gehässig erscheinen zu lassen.</p> + +<p>Was die Hexenfeinde des strikten Glaubens am meisten +verdross, war, dass sie in ihrem eigenen Lager eine Spaltung +entstehen sahen. Denn Viele, die an der Befähigung +der Hexen zum Schadenstiften und an der Strafbarkeit +derselben im Allgemeinen festhielten, wollten doch wenigstens +den Luftflug, den Sabbath und den Concubitus nicht +mehr als wirklich gelten lassen. Der gelehrte Frankfurter +Jurist <em class="spaced">Joh. Fichard</em> gestand in seinen „Consilien“ +(z. B. Tom. II. Cons. 113 vom Jahr 1564), dass er die +nächtlichen Teufelstänze und Mahle und die Vermischung +des Teufels mit Frauen für nichts Anderes als für Träumereien +und Täuschungen halte, wegen deren man nicht +auf Feuertodesstrafe erkennen dürfe (wobei er freilich im +Uebrigen ganz vom Hexenglauben befangen erschien, und +auf den Feuertod erkannte, wenn Hexen gestanden, dass +sie durch Erregung von Gewittern oder in anderer Weise +Schaden verursacht hätten). — Noch entschiedener als +Fichard trat der mecklenburgische Jurist <em class="spaced">Joh. Georg +Godelmann</em> auf<a name="FNanchor_24_24" id="FNanchor_24_24"></a><a href="#Footnote_24_24" class="fnanchor">[24]</a>. In Vorlesungen, die er im Jahr 1584 +in Rostock über die Carolina gehalten hatte, und die er +später erweitert unter dem Titel herausgab: Tractatus de +magis veneficis et lamiis deque his recte cognoscendis et +puniendis, sagt er unter Anderem (Lib. III. cap. 11): „Die +Hexen gestehen entweder Mögliches, nämlich dass sie +Menschen und Vieh durch ihre magische Kunst und Zauberei +getödtet haben, und wenn sich dieses so erfindet, so +sind sie nach Art. 109 der Carolina zu verbrennen; oder +sie gestehen <em class="spaced">Unmögliches</em>, z. B. dass sie durch einen +engen Schornstein in die Luft geflogen seien, in Thiere +sich verwandelt, mit dem Teufel sich vermischt haben, +und <em class="spaced">dann</em> sind sie nicht zu strafen, sondern vielmehr mit +Gottes Wort besser zu unterrichten; oder endlich gestehen +sie einen Vertrag mit dem Teufel, in welchem Falle sie +mit einer ausserordentlichen Strafe, z. B. Staupenschlag, +<span class='pagenum'><a name="Page_20" id="Page_20">[20]</a></span> +Verbannung oder Geldstrafe (wenn sie reuig sind,) belegt +werden können. — Diese Strafe soll ihrem Leichtsinn +gelten, weil sie den teuflischen Einflüsterungen nicht standhaft +genug widerstanden, ja sogar denselben zustimmten.“ +— In einem anderen, dem Lib. III. jenes Werkes vorgedruckten +Gutachten von 1587 sagt <em class="spaced">Godelmann</em>: „Was +das Reiten und Fahren der Hexen auf Böcken, Besen, +Gabeln nach dem Blocksberg oder Heuberg zum Wohlleben +und zum Tanz, desgleichen auch die fleischlichen +Vermischungen, so die bösen Geister mit solchen Weibern +vollbringen sollen, anbelangt, achte ich nach meiner Einfalt +dafür, dass es ein lauter Teufelsgespinst, Trügerei und +Phantasie ist. Dergleichen Phantasie ist auch, dass Etliche +glauben, dass die Hexen und Zauberer in Katzen, +Hunde und Wölfe können verwandelt werden. Denn dass +solche Veränderung unmöglich sei, ist bereits in einem +alten Concilio, so zu Ancyra gehalten (Kanon Episcopi!), +geschlossen worden. — Endlich wird auch den Hexen vorgeworfen, +dass sie böse Wetter machen können, so doch +Wettermachen Gottes und keines Menschen Werk ist. — +Derentwegen kann kein Richter Jemanden auf solche +Punkte peinigen, viel weniger tödten, weil derselbigen mit +keinem Wort in der Peinlichen Halsgerichtsordnung gedacht +wird.“</p> + +<p>In demselben Sinne veröffentlichte damals <em class="spaced">Augustin +Lercheimerus</em> 1585 zu Heidelberg ein „Bedenken von +der Zauberey“, welches 1593 auch zu Basel, 1597 zu Speier +neu edirt ward. Lercheimer sagt: „Die Hexen werden in +ihrem Sinn betrogen in Buhlschaft mit dem Satan. Ist +kein natürlich Werk, noch wahre natürliche Lust dabei, +wie sie selbst bekennen. — Denn was kann ein Geist und +ein Leib miteinander schaffen? — Und dass es zu mehrmalen +eine Fantasey und eine Einbildung sei, zeigen die +Hexen damit an, dass sie bekennen, sie seien vom Geiste +beschlafen, da sie bei ihrem Manne im Bette gelegen und +er habs nicht empfunden.“ — Selbst der strenge Ketzerrichter +<em class="spaced">Hard. a Dassell</em> (Verf. des oben erwähnten +Responsum von 1597,) war der Meinung, dass sehr oft die +<span class='pagenum'><a name="Page_21" id="Page_21">[21]</a></span> +Aussagen von Frauen über ihre Hexenfahrten, ihre Buhlerei +mit dem Teufel etc. auf Einbildung und Träumerei beruhten.</p> + +<p>Inzwischen begann in Frankreich eine Denkweise +durchzubrechen, welche sich vor Allem dadurch kennzeichnete, +dass sie von jeder Auctorität und Tradition unabhängig, +principiell Alles, was nur auf dieser Grundlage +ruhte, in Zweifel zog. Der „Philosoph“, der mit dieser +Anschauungsweise zuerst (1588) hervortrat, war der originelle +<em class="spaced">Michel de Montaigne</em>, ein Gelehrter, der seinen +Ruhm weit weniger der Tiefe seines Geistes als der Kühnheit +seiner Skepsis verdankt. Seiner Meinung nach war +von dem, was man über die Hexen und deren Treiben +sagte, gar nichts verbürgt; vielmehr sei anzunehmen, dass +es theilweise mit ganz natürlichen Dingen zugehe, theilweise +auf Sinnentäuschung, beziehungsweise auf Lüge beruhe. +Er meint, es sei weit wahrscheinlicher, dass unsere +Sinne uns täuschen, als dass ein altes Weib auf einem +Besenstiel im Schornstein hinauffahre; und es müsse weit +weniger befremden, wenn Zungen lügen, als wenn Hexen +die angeblichen Thaten ausführten. Darum möge man +den Weibern, wenn sie ihre Nachtfahrten u. dgl. eingestehen +wollten, lieber Niesswurz als Schierling zuerkennen. +C'est mettre, sagt er, ses conjectures à bien haut prix, +que d'en faire cuire un homme tout vif!</p> + +<p>Was nun <em class="spaced">Montaigne</em> in der Form eines Zweifels +ausgesprochen, das wurde von dem gleichzeitigen Skeptiker, +dem Grossvikar <em class="spaced">Pierre Charron</em> zu Paris (†1603) geradezu +geleugnet und bekämpft, und es begann jetzt in +Frankreich eine Weltanschauung herrschend zu werden, +die alles Wunderbare mit Widerwillen betrachtete, die +Alles aus einem natürlichen Zusammenhange erfassen +wollte, und daher in dem Hexenglauben nichts anderes +als Wahn und Trug erkannte.</p> + +<p>Um gegen solche Freigeistereien wenigstens die Hauptbasis +des Hexenprozesses, die Glaubwürdigkeit der Bekenntnisse, +zu retten, schrieb der trierische Suffraganbischof +<em class="spaced">Peter Binsfeld</em> 1589 seinen Traktat de confessionibus +<span class='pagenum'><a name="Page_22" id="Page_22">[22]</a></span> +maleficorum et sagarum und gab denselben zwei +Jahre darauf, besonders zum Gebrauch der baierischen +Gerichte, wo er Beifall gefunden hatte, neu bearbeitet +heraus<a name="FNanchor_25_25" id="FNanchor_25_25"></a><a href="#Footnote_25_25" class="fnanchor">[25]</a>. Die Realität des Pactums wird darin gegen +Weier aus der Versuchungsgeschichte Jesu dargethan; +die Auctorität des Kanons Episcopi aber, als einer von ganz +andern Dingen redenden Stelle, abgewiesen. Kirchenväter, +Scholastiker und die Bekenntnisse der damals im +Trierischen stark verfolgten Hexen liefern die Beweise +für die Wahrheit eben dieser Bekenntnisse. Binsfeld's +Schrift hat in der Praxis Ansehen erlangt, er selbst aber +den traurigen Ruhm, an dem Sturze zweier Ehrenmänner, +die dem blutigen Treiben entgegentraten, mitgewirkt zu haben.</p> + +<p><em class="spaced">Cornelius Callidius Loos</em> (<em class="spaced">Loseus</em>), um 1546 zu +Gouda in Holland geboren (in seinen Schriften sich auch +Cornelius Callidius und Finius nennend), Canonicus in seiner +Vaterstadt, war zwar ein erklärter Gegner des Protestantismus, +der ihn bei Einführung der Reformation von seiner +Stelle vertrieben hatte, aber einer der wenigen Aufgeklärten +des Jahrhunderts, die in der ganzen Hexerei und +ihren Wirkungen nur Trug und Einbildung und in der +Hexenverfolgung eine „neue Alchymie“ erkannten, nach +welcher man „aus Menschenblut Gold und Silber mache“<a name="FNanchor_26_26" id="FNanchor_26_26"></a><a href="#Footnote_26_26" class="fnanchor">[26]</a>. +Im Trierischen, wohin er sich geflüchtet, fand er unter +<span class='pagenum'><a name="Page_23" id="Page_23">[23]</a></span> +dem schwachen Johann VI. alle Gräuel des Hexenprozesses +vor. Schon früher durch einige gelehrte Streitschriften +bekannt, schien er gerade der Mann zu sein, von dem man +eine siegende Widerlegung Weiers erwarten durfte. Als +er jedoch nach einiger Zeit eine Schrift, de vera et falsa +magia betitelt, zu Köln in Druck geben wollte, fand es +sich, dass er darin die Unwissenheit, Tyrannei und Habsucht +der Hexenverfolger aufs Rücksichtsloseste gezüchtigt +hatte. Das Manuscript ward confiscirt, er selbst auf Befehl +des päpstlichen Nuntius im Kloster St. Maximin bei +Trier eingekerkert und zum schimpflichsten Widerruf gezwungen, +den er am 15. März 1592 vor dem Generalvikar +der Diözese Trier, Peter Binsfeld, und dem Abt des Klosters +ablesen und unterzeichnen musste. Die Anführung einiger +Artikel dieses (sechszehn Artikel umfassenden) Widerrufs +wird den Geist seines Wirkens und die Grösse der ihm +angethanen Schmach darthun<a name="FNanchor_27_27" id="FNanchor_27_27"></a><a href="#Footnote_27_27" class="fnanchor">[27]</a>.</p> + +<p>„<em class="spaced">Art.</em> I. Erstens widerrufe, verdamme, verwerfe und +missbillige ich, was ich oft schriftlich und mündlich vor +vielen Personen behauptet und als den Hauptgrundsatz +meines Traktats aufgestellt habe, dass nur Einbildung, +leerer Aberglaube und Erdichtung sei, was man von der +körperlichen Ausfahrt der Hexen schreibt; sowohl weil +diess ganz und gar nach ketzerischer Bosheit riecht, als +auch weil diese Meinung mit dem Aufruhr Hand in Hand +geht und darum nach dem Verbrechen der beleidigten +Majestät schmeckt.</p> + +<p>„<em class="spaced">Art.</em> II. Denn (was ich zweitens widerrufe) ich habe +durch heimlich an gewisse Personen abgesandte Briefe +gegen die Obrigkeit hartnäckig und ohne haltbaren Grund +ausgesprengt, dass die Hexenfahrt unwahr und eingebildet +sei, mit der weiteren Behauptung, dass die armen Weiber +durch die Bitterkeit der Tortur gezwungen werden, zu +gestehen, was sie niemals gethan haben, dass durch hartherzige +Schlächterei unschuldiges Blut vergossen und dass +<span class='pagenum'><a name="Page_24" id="Page_24">[24]</a></span> +mittelst einer neuen Alchymie aus Menschenblut Gold und +Silber hervorgelockt werde.</p> + +<p>„<em class="spaced">Art.</em> III. Durch dieses und Aehnliches, theils durch +Privatunterredungen, theils durch verschiedene Briefe an +beide Obrigkeiten, habe ich die Oberen und Richter bei +den Untergebenen der Tyrannei beschuldigt.</p> + +<p>„<em class="spaced">Art.</em> IV. Und folglich, da der hochwürdigste und +durchlauchtigste Erzbischof und Kurfürst von Trier nicht +nur gestattet, dass in seiner Diözese die Zauberer und +Hexen zur verdienten Strafe gezogen werden, sondern +auch eine Verordnung wegen des Verfahrens und der +Gerichtskosten in Hexensachen erlassen hat, habe ich in +unüberlegter Verwegenheit besagten Kurfürsten stillschweigend +der Tyrannei bezichtigt.</p> + +<p>„<em class="spaced">Art.</em> V. Ausserdem widerrufe und verdamme ich +folgende meine Sätze: dass es keine Zauberer gebe, die +Gott absagen, dem Teufel einen Kult erweisen, mit Hülfe +desselben Wetter machen und Aehnliches ausführen, sondern +dass diess alles Träume seien.“ U. s. w.</p> + +<p>Am Schlusse dieser vor Binsfeld protokollirten Palinodie +erkannte sich Loos, wenn er rückfällig werden sollte, +jeder willkürlichen Bestrafung würdig und wurde sodann +aus dem Lande gejagt. In Brüssel fand er nach einigem +Umherirren eine Freistätte und Anstellung als Vicarius +an einer Kirche. Bald trat er mit seinen Sätzen von +Neuem hervor und büsste dafür als Rückfälliger lange +Zeit im Kerker. Aus demselben entlassen, betrat er nochmals +den alten Weg. Es drohte ihm eben die dritte Anklage, +als der Tod am 3. März 1593 zu Brüssel (nach +anderer Angabe zu Mainz) ihn aller Verfolgung entzog.</p> + +<p>Rascher war es mit dem andern Opfer zu Ende gegangen. +Der Doctor <em class="spaced">Dietrich Flade</em>, kurfürstlicher Rath +und Schultheiss zu Trier, einst auch Rektor der Universität, +war vielleicht eine von jenen obrigkeitlichen Personen, an +welche Loos sich schriftlich und mündlich gewandt hatte<a name="FNanchor_28_28" id="FNanchor_28_28"></a><a href="#Footnote_28_28" class="fnanchor">[28]</a>. +<span class='pagenum'><a name="Page_25" id="Page_25">[25]</a></span> +Wenigstens suchte auch er in seinem praktischen Kreise +dem Unwesen Einhalt zu thun, indem er Alles aufbot, um +die gesammte Hexerei als Chimäre hinzustellen. Doch +mochte er noch so nachdrücklich auf den Kanon Episcopi +sich berufen, gerade dieses machte man zum Indicium gegen +ihn selbst. Wer die Hexen vertheidigte, der war ja +selbst der Hexerei verdächtig. „Ihm trat, sagt Delrio, +Peter Binsfeld tapfer mit einer gelehrten Widerlegung +entgegen und gab seinen Traktat über die Bekenntnisse +der Hexen heraus. Flade wurde verhaftet, gestand endlich +sein Verbrechen und seinen Betrug, wie Edelin, und +wurde lebendig verbrannt. Das gegen ihn geltend gemachte +Indizium gründet sich auf eine offenbare Rechtsvermuthung +u. s. w.“ Mit ihm fielen zwei Bürgermeister, +einige Rathsherren und Schöffen und mehrere Priester. +Die Hinrichtung geschah im Jahre 1589. Flade war ein +reicher Mann gewesen. Eine Summe von 4000 fl., die er +bei der Stadt Trier stehen hatte, wurde auf Befehl des +Kurfürsten an die Pfarrkirchen zu frommen Zwecken vertheilt. +In späteren Prozessen wird sein Name mehrfach +unter den Mitschuldigen beim Hexentanze auf der hetzeroder +Haide genannt<a name="FNanchor_29_29" id="FNanchor_29_29"></a><a href="#Footnote_29_29" class="fnanchor">[29]</a>.</p> + +<p>Gleichzeitig mit Binsfeld wirkte in dem Nachbarlande +Lothringen <em class="spaced">Nikolaus Remigius</em>, herzoglich lothringischer +Geheimerrath und Oberrichter. Aus dem reichen +Schatze seiner Amtserfahrungen stellte er seine Dämonolatrie +zusammen, die zuerst lateinisch und gleich darauf, +ihrer Gemeinnützigkeit halber, auch deutsch erschien<a name="FNanchor_30_30" id="FNanchor_30_30"></a><a href="#Footnote_30_30" class="fnanchor">[30]</a>. +<span class='pagenum'><a name="Page_26" id="Page_26">[26]</a></span> +Sie ist dem Richter ein wahres Arsenal in jeder Verlegenheit +und führt ihn auf den scheinbar verschiedensten +Wegen zu demselben Ziele; es gibt nicht leicht einen +Punkt, für welchen der Verfasser nicht aus irgend einem +nach Namen und Tag bezeichneten Prozessfall einen Beleg +beibrächte. So verficht er zwar die <em class="spaced">leibliche</em> Ausfahrt +der Hexen, lässt aber daneben auch eine <em class="spaced">eingebildete</em>, +obgleich eben so verdammliche bestehen. Die Salbe der +Hexen ist zugleich giftig und unschädlich: <em class="spaced">giftig</em>, sobald +sie die Hexe selbst auch nur in der geringsten Quantität +aufstreicht; <em class="spaced">unschädlich</em>, sobald sie in die Hände des +Gerichts fällt, und wären es ganze Töpfe voll. Das Weib, +dem man ankommen will, ist verdächtig, wenn es <em class="spaced">oft</em>, +und wenn es <em class="spaced">nie</em> in die Kirche geht, wenn sein Leib +<em class="spaced">warm</em>, und wenn er <em class="spaced">kalt</em> ist. Während der sechszehn +Jahre, dass Remigius dem Halsgerichte beiwohnte, sind, +seiner eigenen Angabe zufolge, in Lothringen nicht weniger +als <em class="spaced">achthundert</em> Zauberer zum Tode verurtheilt +worden, eben so viele waren entweder entwichen, oder +hatten durch die Tortur nicht überführt werden können. +Remigius sieht im Ganzen mit Zufriedenheit auf sein +Wirken zurück; doch hat er sich <em class="spaced">eine</em> Schwachheitssünde +vorzuwerfen. Einst hatte er nämlich, dem Mitleiden seiner +Collegen nachgebend, siebenjährige Kinder, die beim +Hexentanze gewesen waren, nur dadurch bestraft, dass er +sie, nackt ausgezogen, dreimal um den Platz, wo ihre +Eltern den Feuertod erlitten hatten, mit Ruthen herumhauen +liess. Seine richterliche Ueberzeugung sagte ihm, +dass auch sie den Tod verdient hatten; denn „ein heylsamer +Eyffer ist allezeit dem schedlichen eusserlichen +Schein der Begnadigung vorzuziehen“<a name="FNanchor_31_31" id="FNanchor_31_31"></a><a href="#Footnote_31_31" class="fnanchor">[31]</a>. In Würzburg +<span class='pagenum'><a name="Page_27" id="Page_27">[27]</a></span> +und Bamberg hat man später diesen heilsamen Eifer zu +wahren gewusst.</p> + +<p>Mit dem Minister Remigius wetteiferte bald ein königlicher +Schriftsteller um den Preis in der Bekämpfung des +satanischen Reiches, kein geringerer als <em class="spaced">Jakob</em> I. von +Schottland und England, jener Fürst, der so stolz war auf +seine Theologie und sein Lateinsprechen. Noch bevor er +den englischen Thron bestieg, hatte er seine <em class="spaced">Dämonologie</em> +geschrieben und den Grundsätzen derselben in seinem +schottischen Reiche Geltung verschafft<a name="FNanchor_32_32" id="FNanchor_32_32"></a><a href="#Footnote_32_32" class="fnanchor">[32]</a>. Ein wahres +Wort hat er in der Vorrede gesprochen, indem er von +Bodin's Dämonomanie versichert, sie sei „majore collecta +studio, quam scripta judicio“; aber die Nachwelt muss von +der königlichen Dämonologie leider dasselbe sagen. — +Jakob unterscheidet zwischen der Magie (auch necromantia) +und dem Veneficium (auch incantatio oder Hexerei). Die +Venefici sind <em class="spaced">Sklaven</em>, die Nekromanten <em class="spaced">Gebieter</em> des +Teufels. Zwar gebieten sie nicht absolut, sondern bedingt, +nicht kraft ihrer Kunst, sondern vermöge eines Vertrags. +Denn um ihnen Leib und Seele abzugewinnen, macht sich +der Teufel verbindlich, in einigen untergeordneten Dingen +ihrem Befehle zu gehorchen. Die kindischen Beschwörungen +zur Heilung, das Nestelknüpfen, die Astrologie +und das Horoskopstellen sind nur das ABC des Teufels, +wodurch er, da diese Dinge ziemlich unschuldig erscheinen, +die Neugierigen in sein Netz lockt. Der hierdurch verführte +gelehrte Magier schreitet bald zum mündlichen oder +schriftlichen Pactum. Der Teufel ist der Affe Gottes; der +Kuss wird ihm auf die Hinterseite gegeben, weil Moses +den Herrn auch nur von hinten sehen konnte. Zwei Arten +der Hexenfahrt müssen angenommen werden: 1) eine leibliche, +wenn die Hexen an nahegelegene Orte theils zu +Fuss oder Pferd, theils mit des Teufels Hülfe durch die +Luft kommen; 2) eine im Geiste, wenn der Ort so entfernt +ist, dass die in einem Moment zu vollendende Reise +<span class='pagenum'><a name="Page_28" id="Page_28">[28]</a></span> +vermöge ihrer Schnelligkeit die Unmöglichkeit des Athemholens +voraussetzen würde. Den Coitus mit den Incuben +und Succuben räumt der König ein, nicht aber die Erzeugung +von Ungeheuern und wirklichen Kindern. Die +Magier sowohl, als die Hexen sollen mit dem Tode bestraft +werden. In einem andern, der Ausbildung seines +Sohns zum Regenten gewidmeten Werke<a name="FNanchor_33_33" id="FNanchor_33_33"></a><a href="#Footnote_33_33" class="fnanchor">[33]</a> stellt Jakob +unter denjenigen Verbrechen, wo die königliche Begnadigung +Sünde wäre, die Zauberei oben an.</p> + +<p>Oft liegt dem König die Wahrheit so nahe vor den +Füssen, dass er gleichsam darüber stolpert, aber sein dämonenaufspürendes +Auge bleibt stets nach den Wolken +gerichtet. So antwortet er auf die Frage: warum in Lappland, +Finnland, den Orkaden und shetländischen Inseln +der dämonische Concubitus häufiger sei, als anderwärts: +„Wo die Unwissenheit der Menschen am dicksten ist, da +ist auch die Unverschämtheit des Teufels am gröbsten.“ +Da, wo er die Wahrnehmung abhandelt, dass es früher +mehr Gespenster gegeben habe, jetzt mehr Hexen, heisst +es: „So ist's uns auch in England gegangen; denn während +der papistischen Finsterniss sah man mehr Gespenster +und Geister, als mit Worten auszudrücken möglich ist; +jetzt sind sie so selten, dass man in einem ganzen Jahrhundert +kaum von einem einzigen Falle hört. Aber damals +waren die Hexereien nicht so häufig als jetzt, wo dieselben +sich allerdings im höchsten Grade vervielfacht haben.“ +Freilich hatte England in den Zeiten des Papismus noch +keinen Jakob I., der die Kunst besass, überall Hexereien +zu entdecken. Bei näherer Prüfung würde der König gefunden +haben, dass er, anstatt zu Gunsten des Papismus +Zeugniss zu geben, der bekanntermaassen sowohl vor, als +nach der Reformation auf dem Continent in der Hexenverfolgung +sich überschwänglich zeigte, sich selbst anzuklagen +hatte, indem er dieses Erbstück des Papismus, ohne +es als solches zu erkennen, blindlings durch Schrift und +Gesetze in alle Adern seiner Völker verbreitete.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_29" id="Page_29">[29]</a></span></p> +<p>Endlich trat der gewaltigste Verfechter des Hexenprozesses, +<em class="spaced">Martin del Rio</em> (<em class="spaced">Delrio</em>) hervor, um den Angriffen +auf denselben ein für allemal ein Ende zu machen. Delrio +war 1551 zu Antwerpen von spanischen Eltern geboren, hatte +zu Paris, Douai und Löwen Philosophie und die Rechte +studirt und in der letzteren Wissenschaft zu Salamanca den +Doktorgrad erlangt<a name="FNanchor_34_34" id="FNanchor_34_34"></a><a href="#Footnote_34_34" class="fnanchor">[34]</a>. In Brabant wurde er dann in rascher +Folge zum Rathe des höchsten Conseils, zum Intendanten +der Armee, zum Vicekanzler und Procureur-Général ernannt. +Während der Bürgerkriege verliess er die Niederlande und +ward Jesuit in Valladolid, kehrte aber bald zurück und +lehrte an verschiedenen Universitäten Philosophie und +Theologie. Er starb 1608 zu Löwen.</p> + +<p>Im Jahre 1599 erschienen seine berühmten Disquisitiones +magicae in sechs Büchern<a name="FNanchor_35_35" id="FNanchor_35_35"></a><a href="#Footnote_35_35" class="fnanchor">[35]</a>. Sie sollten dasjenige leisten, +was man von Loos vergeblich erwartet hatte. Unter allen +Hexenverfolgern ist Delrio unstreitig der gelehrteste und +schlaueste. Stellenweise zeigt er sogar eine gewisse Aufklärung, +Liberalität und Billigkeit. Verschiedene Arten +abergläubischer Heilungen werden von ihm gründlich bekämpft, +um andern, nicht weniger abergläubischen, Platz +zu machen. Charaktere, Sigille, Bilder, Zahlen und Worte +haben ihm zufolge keine natürliche oder magische Fähigkeit, +Krankheiten oder andere Schäden zu entfernen; Amulette +besitzen nur insofern Kraft, als dieselbe etwa in ihrem Stoffe +liegt. Alle Theurgie oder weisse Magie ist unwirklich; die +Dämonen lassen sich vom Menschen nicht zwingen. Diess +alles aber bahnt nur den Weg zu dem Grundsatze, dass jene +Charaktere, Sigille u. s. w. nur willkürlich verabredete +<span class='pagenum'><a name="Page_30" id="Page_30">[30]</a></span> +Zeichen seien, unter welchen der Teufel <em class="spaced">allerdings wirke</em>, +nicht gezwungen, sondern in Folge <em class="spaced">eines Vertrages</em>. +Das Pactum mit dem Teufel, in welchem die Abschwörung +des Christenthums inbegriffen ist, bildet die Grundlage aller +Zauberei; die dämonische Magie zu leugnen, ist ketzerisch. +Sie ist der Inbegriff alles Diabolischen und des Todes +würdig; gegen sie, wie gegen alle andern Uebel, schützen +nur die Heilmittel der katholischen Kirche, wie Segen, +Exorcismen, Kreuze, Reliquien, Agnus Dei u. s. w., deren +Verdienst gepriesen und durch erbauliche Geschichten beglaubigt +wird. Niemand kann in diesen Dingen abergläubischer +sein, als Delrio. In der Lehre von den Zaubergräueln +folgt er ganz seinen Vorgängern, die er nur an +Kenntnissen und dialektischer Gewandtheit übertrifft. Der +Kanon Episcopi wird in einer weitläuftigen Abhandlung +aller Bedeutung beraubt: er handle weder von den Hexen +der neueren Zeit, noch würde er, selbst wenn diess wäre, +denselben irgendwie nützen, da er auch diejenigen Weiber, +welche die Luftfahrt nur in der Einbildung machen, als +Ungläubige (infideles) bezeichne. Die Hexen aber sollen, +auch wenn sie Niemanden beschädigt haben, schon blos +um ihres Teufelsbundes willen getödtet werden. Auch im +Prozesse weiss Delrio sich das Ansehen der Besonnenheit +zu geben, indem er unwesentliche Einzelheiten, die gleichwohl +grossen Anstoss gegeben hatten, wie das Hexenbad +und die Nadelprobe, missbilligt, auch mit schönen Worten +zum Maasshalten in der Tortur räth; dabei bleibt ihm aber, +wie allen Uebrigen, die Zauberei ein crimen exceptum, +wo Alles vom Ermessen des Richters abhängt, und aus +dem den Inquisiten von ihm umgeworfenen Netze ist kein +Entkommen möglich. Völlige Lossprechung, obgleich +rechtlich denkbar, widerräth er; der Richter soll nur von +der Instanz entbinden.</p> + +<p>Wo Gelehrsamkeit und Sophismen nicht mehr ausreichen +wollen, da wird durch vornehmes Naserümpfen, +durch Verdächtigen und Schrecken gewirkt. Die früheren +Gegner seines Systems oder einzelner Sätze desselben, +einen Melanchthon, Alciatus, Agrippa, Weier, Montaigne +<span class='pagenum'><a name="Page_31" id="Page_31">[31]</a></span> +u. A. macht er lächerlich. Ketzer, einseitige Literatoren, +Legisten und Rabulisten müssen schweigen, wo der Jesuit +redet, und dürfen sich weder auf den Kanon Episcopi, +noch auf den gesunden Menschenverstand berufen; wer +keine Hexen glaubt, ist kein Katholik. Seinen künftigen +Gegnern aber hält er erst die Katastrophe eines Edelin, +Loos und Flade vor, und dann fordert er sie auf, seine +Lehre von der Wirklichkeit der Hexenfahrten entweder +zu widerlegen, oder anzunehmen. Dieses geschieht in eben +demselben Kapitel, in welchem das <em class="spaced">Läugnen</em> der Hexengräuel +als Indizium der Zauberei aufgestellt wird. In der +That, von solchem Geschütz vertheidigt, ist Delrio's Werk +ein Bollwerk des Hexenprozesses geworden, und mehrere +Menschenalter sind vergangen, ehe der erste wirksame +Angriff auf dasselbe gewagt wurde. Kaum dass einzelne +Stimmen über das Tumultuarische und die unmässige Barbarei +der Prozessbehandlung sich vernehmlich zu machen +wagten; die Hauptsache blieb unangefochten.</p> + +<p>Kurz nach Delrio schrieb sein Landsmann <em class="spaced">Torreblanca</em> +eine Dämonologie in vier Büchern<a name="FNanchor_36_36" id="FNanchor_36_36"></a><a href="#Footnote_36_36" class="fnanchor">[36]</a>. Sie ist dem Papste +Paul V. gewidmet und hat die Approbation des heiligen +Officiums. Hieraus folgt von selbst der Schluss, dass sie +sich von dem bereits bekannten System nicht entferne<a name="FNanchor_37_37" id="FNanchor_37_37"></a><a href="#Footnote_37_37" class="fnanchor">[37]</a>.</p> + +<hr /> + + + + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_32" id="Page_32">[32]</a></span></p> +<h2><a name="kap20" id="kap20"></a>ZWANZIGSTES KAPITEL.</h2> + +<p class="kapitel">Die Hexenprozesse in der zweiten Hälfte des +sechszehnten und in der ersten Hälfte des siebenzehnten +Jahrhunderts in den geistlichen Fürstenthümern +Deutschlands.</p> + + +<p>In der Zeit, welche unmittelbar auf den Passauer und +Augsburger Religionsfrieden des Reichs folgte, finden wir +alle geistlichen Stiftslande desselben von dem Protestantismus +so durchdrungen, dass in vielen derselben das evangelische +Bekenntniss geradezu herrschend geworden war. +In der Mitte der zweiten Hälfte des sechszehnten Jahrhunderts +beginnt aber in allen geistlichen Fürstenthümern +Deutschlands die hierarchische Reaktion einzutreten. Die +Werkzeuge derselben waren die damals in alle unter geistlicher +Herrschaft stehenden Lande hereingerufenen Jesuiten +— oder die „spanischen Priester“, wie das Volk die Fremdlinge +nannte, — die zunächst durch Errichtung von Volksschulen, +durch gelegentliche Besitzergreifung von Pfarreien +und durch die mannigfachen Mittel der inneren Mission +ihrem Ziele, der Ausrottung des Protestantismus, immer +näher zu kommen suchten. Doch genügten diese friedlichen +Mittel zur Erreichung des Zweckes nicht; es musste +auch mit Gewalt vorgegangen und durchgegriffen, es +musste die Ketzerei durch Ausrottung der Ketzer aus dem +Lande geschafft werden, und das hierbei sich am meisten +<span class='pagenum'><a name="Page_33" id="Page_33">[33]</a></span> +empfehlende und den besten Erfolg versprechende Verfahren +war das der Identifizirung oder Vermengung der +Ketzerei mit der Hexerei.</p> + +<p>Wir fassen daher, um uns diese Vorgänge klar zu +machen, diejenigen geistlichen Fürstenthümer ins Auge, +über welche uns Nachrichten bezüglich der Hexenverfolgung +vorliegen.</p> + +<p>Im geistlichen Kurfürstenthum <em class="spaced">Trier</em> war einst der +Kurfürst-Bischof <em class="spaced">Johann</em> (v. Baden), des Trithemius Freund, +von Innozenz VIII. wiederholt zum Beginne der Hexenverfolgung +aufgefordert und gedrängt worden. Johann +hatte jedoch dieses Ansinnen mit der Erklärung zurückgewiesen, +dass es in seinem Lande keine Hexen gebe, +wesshalb, so lange er lebte, im Kurfürstenthum Trier keinerlei +Hexenverfolgung vorkam. Hernach drang auch hier +die reformatorische Bewegung ein. Trarbach bekannte +sich 1558 ganz entschieden zur Augsburgischen Confession, +und mit Berufung auf ihre angebliche Reichsfreiheit erklärte +sich auch die Stadt Trier für dieselbe. <em class="spaced">Kaspar +Olevian</em>, ein geborener Trierer (der einige Jahre später +[1563] mit Zacharias Ursinus den Heidelberger Katechismus +verfasste), predigte in der Hospitalskirche zu Trier +die evangelische Lehre, und die Rathsherrn und Zünfte +hielten fast sämmtlich zu ihm<a name="FNanchor_38_38" id="FNanchor_38_38"></a><a href="#Footnote_38_38" class="fnanchor">[38]</a>. Kurfürst <em class="spaced">Johann</em> V. +(<em class="spaced">v. d. Leyen</em>), der die Reichsfreiheit der Stadt nicht anerkannte +und dieselbe infolge des Anschlusses der Bürgerschaft +an die Reformation verlassen hatte, musste daher +seine Rückkehr in dieselbe mit Gewalt erzwingen. Wieder +im Besitz der Regierungsgewalt begann nun der Kurfürst +dieselbe alsbald in der wüstesten Weise zu gebrauchen. +Der protestantische Gottesdienst ward ein für allemal untersagt, +Todesurtheile und Landesverweisungen machten bald +die Führer der evangelischen Bewegung für immer unschädlich, +und den Jesuiten, welche der Kurfürst 1560 +<span class='pagenum'><a name="Page_34" id="Page_34">[34]</a></span> +nach Trier berief, wurde das Weitere überlassen. Mit +reichlichster Dotation wurden dieselben von vornherein +bedacht, — um sie in Trier recht heimisch zu machen<a name="FNanchor_39_39" id="FNanchor_39_39"></a><a href="#Footnote_39_39" class="fnanchor">[39]</a>. +Indessen steigerte sich dadurch nur die Unzufriedenheit +und das Misstrauen<a name="FNanchor_40_40" id="FNanchor_40_40"></a><a href="#Footnote_40_40" class="fnanchor">[40]</a>. Politische Streitfragen kamen hinzu; +es drohte ein Aufstand. Koblenz, welches ebenfalls für +sich Reichsunmittelbarkeit in Anspruch nahm, musste 1561 +mit Gewalt zum Gehorsam gebracht werden, und noch +war der Kurfürst mit der Pacifizirung seiner gegen ihn +aufgebrachten Stände beschäftigt, als er 1567 eines plötzlichen +Todes starb. Sein Nachfolger <em class="spaced">Jakob</em> III. (<em class="spaced">v. Elz</em>) +führte gegen die Stadt den sogenannten Bohnenkrieg, der +nur durch kaiserliches Gebot geendigt wurde. Vor dem +nunmehr ernannten Schiedsgerichte führte die Sache der +Stadt der Doktor Kyriander, den die trierischen Geschichtschreiber +als einen schlauen Ketzer bezeichnen, der unter +der Maske einer historischen Deduction die Geistlichen, +Erzbischöfe und Päpste verspottet und verleumdet habe. +Kaiser Rudolph II. unterwarf endlich Trier der Landeshoheit +des Kurfürsten. Als dieser einzog, ritt an der Spitze +des Zuges ein Koch, einen Schaumlöffel von der Länge +eines Spiesses in der Hand haltend. Dreimal umkreiste +er den Marktbrunnen, schäumte denselben ab und spritzte +das Wasser oder den Schaum auf die umstehende Menge, +um symbolisch anzudeuten, dass die Stadt abgeschäumt +werden müsse. „Doch, — bemerkt der trierische Historiograph, +hat man geglaubt, dass diess ohne Genehmigung +des Kurfürsten von Andern angestellt gewesen sei“. Wie +dem auch sein mag, — zum Abschäumen hatte Jakob +weder Zeit noch Gelegenheit; er sah sich bis zu völliger +Erledigung der Angelegenheit einen kaiserlichen Commissär +<span class='pagenum'><a name="Page_35" id="Page_35">[35]</a></span> +zur Seite gestellt und starb wenige Monate nach seinem +Einzuge. Es folgte Johann VI. (1581). Die Gesta Trevirorum +rühmen ihn als einen klugen, frommen und demüthigen +Mann, dessen Aeusseres eher einen Pfarrer, als +einen Kurfürsten verrathen habe. Als die um der Religion +willen zerfallenen Fürsten ihn zum ersten Male auf +dem Reichstage sahen, sollen sie, entzückt von seinem +Benehmen, gesagt haben: „Wenn alle geistlichen Fürsten +wären, wie dieser, so könnten wir uns bei ihrem Rathe +beruhigen.“ Von diesem sanften und demüthigen Manne +erzählt nun der Geschichtschreiber weiter: „In der Stadt +Trier wucherte noch das von Kaspar Olevianus und Andern +gesäete Unkraut der Ketzerei, wovon wir oben im +Leben Johann's V. erzählt haben; es war durch den Krieg +genährt worden, und Jakob hatte es in den wenigen Monaten, +die zwischen dem Kriege und seinem Tode lagen, +nicht ausrotten können. Um nun dasselbe zu vertilgen, +ächtete Johann VI. durch ein Edikt alle diejenigen, welche +nicht binnen einer bestimmten Anzahl von Wochen zur +orthodoxen Lehre zurückkehren würden (doctrinam sanam +non admitterent). Manche bekehrten sich. Johannes Biener, +Goldschmiedmeister, und etliche Andere dagegen wurden +aus der Stadt vertrieben; unter diesen auch des Kaspar +Olevianus Mutter, welche die den Frauen nöthige Heilkunst +verstand, Johannes Steus und Lorenz Streichart, die beiden +Drommeten des Bürgerkriegs, und Mehrere vom gemeinen +Volk. Die Leichname von Coppenstein und Prück durften +nicht innerhalb der Mauern begraben werden; — und so +wurde die Stadt gereinigt. Durch gleiches Edikt und +gleichen Eifer säuberte er auch Koblenz von der Ketzerei. +Dessgleichen verbannte er auf eine ziemlich harte Weise +(duro satis modo) die Juden aus der trierischen Erzdiöcese.“</p> + +<p>Diess geschah in den Jahren 1583 und 1584, und wir +finden nach dieser Zeit im Trierischen allerdings keine +<em class="spaced">Edikte</em> gegen die Protestanten mehr. Wer aber will es +glauben, dass durch einige Verweisungen der bis dahin +so hartnäckige Protestantismus mit Stumpf und Stiel ausgerottet +<span class='pagenum'><a name="Page_36" id="Page_36">[36]</a></span> +worden sei? Zumal in einem Lande, dessen Fürst +durch die Steuern, die er den verarmten, von Freund und +Feind ausgesogenen Unterthanen auferlegte, sich verhasst +machte<a name="FNanchor_41_41" id="FNanchor_41_41"></a><a href="#Footnote_41_41" class="fnanchor">[41]</a> und die Jesuiten im Uebermaasse beschenkte<a name="FNanchor_42_42" id="FNanchor_42_42"></a><a href="#Footnote_42_42" class="fnanchor">[42]</a>. +Den letzteren flossen vom Volke nur sparsame Almosen +zu<a name="FNanchor_43_43" id="FNanchor_43_43"></a><a href="#Footnote_43_43" class="fnanchor">[43]</a>; sie hatten aber den Bau einer prachtvollen Kirche +begonnen. Was half es, die heimlichen Protestanten aufzuspüren, +zu überführen und zu verbannen? Ihr Vermögen +blieb dann gesetzlich den Erben. Das Haus des Kaspar +Olevianus musste der Kurfürst, als er es zum Amthause +machen wollte, käuflich an sich bringen<a name="FNanchor_44_44" id="FNanchor_44_44"></a><a href="#Footnote_44_44" class="fnanchor">[44]</a>; dagegen zog +er wenige Jahre später das Vermögen des wegen Zauberei +verurtheilten Schultheissen Flade ein und schenkte es an +die Kirchen. Die Inquisiten mussten bekennen, dass ihr +Zauberwesen sich von dem Einfalle des protestantischen +Albrecht von Brandenburg herschreibe<a name="FNanchor_45_45" id="FNanchor_45_45"></a><a href="#Footnote_45_45" class="fnanchor">[45]</a>. Gerade seit +jener Zeit waren protestantische Regungen bemerklich +gewesen. Denjenigen, welche gegen die Hexenprozesse +sprachen oder schrieben, traten die Jesuiten entgegen, +welche die Reformation und die Zauberei in so enge +Wechselbeziehung, wie wir oben bei Delrio gesehen haben, +zu bringen verstanden. Zweifeln wir noch, dass die grosse +Hexenverfolgung zu Trier, die im Jahr 1586 ausbrach, +<span class='pagenum'><a name="Page_37" id="Page_37">[37]</a></span> +zum Theil nur Fortsetzung der Verfolgung des Protestantismus +und eines von jenen Mitteln war, welche der Scharfsinn +der Jesuiten ergründet hatte, um die Aufgabe zu +lösen, wesshalb sie ins Land gerufen waren?</p> + +<p>Von Lothar, dem Nachfolger Johann's, sagt der Geschichtschreiber: +„Das Erzbisthum fand er bei seinem Regierungsantritt +in geistlicher Hinsicht ruhig, von keiner +Ketzerei zerrissen, in zeitlicher aber erschöpft, was der +Unfruchtbarkeit der vorhergehenden Jahre zuzuschreiben +ist.“ Woher diese Unfruchtbarkeit rührte, wissen wir bereits +von Linden.</p> + +<p>Die Bemühungen des (uns schon bekannten) Ketzerrichters +Binsfeld hatten es dahin gebracht, dass das Land +einer Wüste glich, und das Vermögen der Begüterten in +die Hände der Gerichtspersonen und des Nachrichters +überging. Es sind daselbst nicht bloss gemeine Leute, +sondern auch Doktoren, Bürgermeister, Kanoniker und +andere Geistliche verbrannt worden. Laut amtlicher Nachrichten +bestiegen aus etwa zwanzig Dörfern in der nächsten +Umgegend der Hauptstadt in kaum sieben Jahren (1587 +bis 1593) dreihundertachtundsechzig Personen den Scheiterhaufen, +von Hinrichtungen in der Stadt selbst ist hierbei +keine Rede<a name="FNanchor_46_46" id="FNanchor_46_46"></a><a href="#Footnote_46_46" class="fnanchor">[46]</a>.</p> + +<p>Die Geschichte anderer katholischer Stifte lässt uns +im Wesentlichen denselben Verlauf der Dinge erkennen, +wie in Trier.</p> + +<p>Auch im Fürstbisthum <em class="spaced">Bamberg</em> hatte die evangelische +Lehre fast in allen Gemeinden Boden gefunden<a name="FNanchor_47_47" id="FNanchor_47_47"></a><a href="#Footnote_47_47" class="fnanchor">[47]</a>. +<span class='pagenum'><a name="Page_38" id="Page_38">[38]</a></span> +Weissenohe, Michelfeld und viele andere Klöster nahmen +die neue Lehre an; der Abt des reichen Klosters Banz +ward mit seinen Benediktinern evangelisch und verheirathete +sich. Schon Bischof <em class="spaced">Wigand</em> (1522–56) musste der neuen +Bewegung nachgeben und sich zu Unterhandlungen verstehen. +Neidhard von Thungen (1591–98) fand bei seinem +Regierungsantritte nur noch zwei katholische Rathsmitglieder +in seiner Hauptstadt, auf dem Lande oft nicht ein +einziges mehr. Fast der ganze Adel war evangelisch, die +Bürgerschaft in Bamberg grösstentheils. Die Domherren +waren lau und sahen durch die Finger, weil ihre nächsten +Verwandten sich offen zur Gegenpartei bekannten. Aber +<em class="spaced">Neidhard</em> war fest entschlossen, den alten Glauben wieder +herzustellen. Er gebot die Landesverweisung der +„Lutheraner“ und bedrohte Alle, welche sich diesem Befehle +widersetzen würden, mit der Confiscation ihrer Güter. +Daher wanderten Viele, ihre Kapitalien mit sich nehmend, +aus dem Lande; andere blieben in der Heimath und verbargen +ihre Gesinnungen. Um der Vertreibungen willen +gerieth aber der Bischof in Streitigkeiten mit Pfalz, Brandenburg, +der fränkischen Ritterschaft, dem Magistrat von +Bamberg und seinem eigenen Domkapitel. Ein Aufruhr +schien zu drohen. Etwas ruhigere Zeiten folgten unter +dem mildthätigen <em class="spaced">Johann Philipp von Gebsattel</em> (1598 +bis 1609). Der Protestantismus war immer noch nicht erstickt. +Darum führte <em class="spaced">Gottfried von Aschhausen</em> (1609–22) die +<em class="spaced">Jesuiten</em> ein und setzte das unvollendete Werk fort, um +es eben so unvollendet seinem Nachfolger zu hinterlassen. +Die protestantischen Fürsten hatten sich bereits im dritten +Jahre seiner Regierung über seine gewaltsame Reaktion +beschwert und Repressalien gedroht. Gegen das Ende +seines Lebens begann der Bischof seine Aufmerksamkeit +den Hexen zuzuwenden. <em class="spaced">Johann Georg</em> II. (<em class="spaced">Fuchs von +Dornheim</em>, von 1622–33) fand das Lutherthum noch +sehr ausgebreitet und machte sogleich Anstalten zur Ausrottung +desselben. Aber er war nicht glücklicher als sein +Vorgänger. Seine siebenundzwanzig Anfrageartikel, die +er desshalb 1624 an die Pfarrer ergehen liess, blieben +<span class='pagenum'><a name="Page_39" id="Page_39">[39]</a></span> +sogar an vielen Orten unbeantwortet. „Der 1625 erneuerte +Krieg machte auch jede weitere Anstalt zur Wiedergeburt +des allgemeinen Katholicismus unwirksam“, — sagt Jäck +in seiner bambergischen Geschichte (Th. II. S. 120). — +War es nun eine jener weiteren Anstalten, oder war es +ein neues Feld, auf welchem sich die Thätigkeit des Bischofs +Raum suchte, — genug, genau im Jahre 1625 beginnt +unter Johann Georg jene lange Reihe von Hexenprozessen, +welche die bambergischen Annalen schändet. +Des Bischofs rechte Hand war hierbei <em class="spaced">Friedrich Forner</em>, +Suffragan von Bamberg, ein unbedingter Jesuitenanhänger +und Todfeind der Ketzer und Zauberer, gegen welche er +auch als Schriftsteller aufgetreten ist<a name="FNanchor_48_48" id="FNanchor_48_48"></a><a href="#Footnote_48_48" class="fnanchor">[48]</a>.</p> + +<p><em class="spaced">G. von Lamberg</em>, welcher aus aktenmässigen Quellen +geschöpft hat<a name="FNanchor_49_49" id="FNanchor_49_49"></a><a href="#Footnote_49_49" class="fnanchor">[49]</a>, bestimmt die Anzahl der von 1625 +bis 1630 allein in den beiden Landgerichten Bamberg und +Zeil anhängig gewesenen Prozesse auf mehr als neunhundert; +und eine im Jahr 1659 mit bischöflicher Genehmigung +zu Bamberg selbst gedruckte Broschüre<a name="FNanchor_50_50" id="FNanchor_50_50"></a><a href="#Footnote_50_50" class="fnanchor">[50]</a> meldet, +<span class='pagenum'><a name="Page_40" id="Page_40">[40]</a></span> +dass der Bischof im Ganzen <em class="spaced">sechshundert</em> habe verbrennen +lassen<a name="FNanchor_51_51" id="FNanchor_51_51"></a><a href="#Footnote_51_51" class="fnanchor">[51]</a>. — Heben wir Einiges aus der letzteren aus:</p> + +<p>„Darauf der Cantzler und Doctor Horn, des Cantzlers +Sohn, sein Weib und zwo Töchter, auch viele vornehme +Herrn und Rathspersonen, die mit dem Bischof über der +Tafel gesessen, sind alle gerichtet und zu Asche verbrandt +worden.</p> + +<p>„Und haben bekennet, dass sich ihrer über die eintausendzweihundert +mit einander verbunden haben, und +wenn ihre Teuffels-Kunst und Zauberei nicht an den Tag +kommen, wollen sie gemacht haben, dass in vier Jahren +kein Wein noch Getreydig im gantzen Lande gerathen +wäre und dadurch viel Menschen und Viehe Hungers sterben +und ein Mensch das ander fressen müssen.</p> + +<p>„Es sind auch etliche katholische Pfaffen darunter gewesen, +die so grosse Zauberei und Teuffels-Kunst getrieben, +dass sie nicht alles zu beschreiben ist, wie sie in ihrer +Pein bekannt, dass sie viel Kinder in Teuffels Nahmen +getaufft haben.</p> + +<p>„Der eine Bürgermeister in der Langen-Gassen und +der ander Bürgermeister Stephan Bawer, die haben bekannt, +dass sie viel schreckliche Wetter und grosse Wunder +gemacht, viel Häuser und Gebäu eingeworffen, und +viel Bäum im Wald und Felde aus der Erde gerissen und +nicht anders vermeint, sie wollten das Wetter und den +Wind so arg machen, dass es den Thurm zu Bamberg +übern Hauffen werffen solt.</p> + +<p>„Die Becken auf dem Markt haben bekannt, wie sie +<span class='pagenum'><a name="Page_41" id="Page_41">[41]</a></span> +viel Menschen haben gesterbet, die Wecke mit ihrer teuffelischen +Salbe geschmieret, dass viel Leute haben müssen +verdorren. Die Bürgermeisterin Lambrech und die dicke +Metzgerin haben bekannt, dass sie den Zaubern die Salbe +gemacht haben, und von einer jeden Hexen wöchentlich +zwey Pfennig bekommen, hat ein Jahr sechshundert Gülden +gemacht.</p> + +<p>„Der Bürgermeister Neidecker hat mit seiner teuffelischen +Gesellschaft bekannt, wie sie die Brunn vergifftet +haben. Wer davon getrunken, hat alsbald die Beul oder +Pestilentz bekommen, und viel Menschen dadurch gesterbet.</p> + +<p>„Es haben auch die Zauberin bekannt, wie ihrer 3000 +die Walpurgis-Nacht bei Würtzburg auf dem Kreydeberg +auf dem Tanz gewesen, hat ein jeder dem Spielmann einen +Kreutzer geben, darmit der Spielmann 40 Gülden zu Lohn +bekommen, und haben auf demselben Tanz sieben Fuder +Wein dem Bischof zu Würtzburg aus dem Keller gestohlen.</p> + +<p>„Es sind etliche Mägdlein von sieben, acht, neun und +zehn Jahren unter diesen Zauberin gewesen, deren zwey +und zwanzig sind hingericht und verbrannt worden, wie +sie denn auch Zetter über die Mütter geschrien, die sie +solche Teuffels-Kunst gelehrt haben, und seynd in dem +Stifft Bamberg über die 600 Zauberin verbrannt worden, +deren noch täglich viel eingelegt und verbrannt werden.“</p> + +<p>Das Verfahren in diesen zum Theil von eignen Commissarien +geleiteten Prozessen war höchst formlos und +grausam; in der Untersuchung und Aburtheilung strotzte +es von Nichtigkeiten. Gewöhnlich wurde die ganze Handlung +<em class="spaced">in ein einziges, unabgesetztes Protokoll zusammmengefasst</em>, +und wenn mehrere Personen zugleich +verurtheilt wurden, so waren sie nicht mit ihren Namen, +sondern mit Nummern bezeichnet. Z. B.</p> + +<p>„Auff Clag, Antwortt, auch alles Gerichtliches vorunndt +anbringen und nottürftiger erfahrung unndt sowohl +güet alls peinlich selbst aigene bekhandtnus unndt aussag, +So desshalb alles nach laut dess Hochwürdigen Unssers +<span class='pagenum'><a name="Page_42" id="Page_42">[42]</a></span> +Gnedigen Fürsten unndt Herrns von Bamberg etc. rechtmessigen +reformation geschehen, Ist endtlich zu recht erkhandt, +dass nachfolgende 8 Personen, deren extrahirte +aussag mit Nris 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 angehöret worden, +wegen mit der Hexerey verübten Uebelthaten, indem +Sie erstlichen Gott den Allmechtigen und dem ganzen +Himmlischen Heer erschröckhlich und unchristlich abgesagt +dem Laidigen Sathan sich mit Laib unndt Seel ergeben, +Auch anders Uebel und Unheil mehr gestifftet, +Sonderlich Nro. 1, 2, 4 unndt 5 wegen ihrer Uebelthaten, +so Sie mit der heiligen Hostien verübt, andern zur abscheü, +so offt sie diesselbe dishonorirt, soviel Zwickh mit glüenden +Zangen gegeben. Nro. 4, weilen sie ihr aigen Kindt +umbbracht, die rechte Handt abgehieben, wie auch Nro. 2, +weilen sie die h. Hostie so vielmahls verunehrt unndt +Nro. 5 in solche Hostie zweymahl gestochen, dass das +Bluet herauss gangen, Jeder auch zuvor die rechte Hand +abgehieben werden,</p> + +<p>Allssdann neben den andern mit feüer lebendig zum +todt hingericht werden sollen. Actum Bamberg den 12: Octobris +anno 1629.</p> + +<p class="right"> +<span style="margin-right: 20%">Richter unndt ganzer Schöpffenstuhl</span><br /> +<span style="margin-right: 25%">daselbsten“<a name="FNanchor_52_52" id="FNanchor_52_52"></a><a href="#Footnote_52_52" class="fnanchor">[52]</a>.</span> +</p> + +<p>Die Beichtväter, gewöhnlich Jesuiten, erstatteten nach +der Exekution dem Commissär Bericht, ob der Verurtheilte +früher gethane Complicenangaben im Momente des Todes +zurückgenommen oder verändert hatte. War dieses nicht, +so schloss der Commissär, dass diesen Angaben um so +mehr Glauben beizumessen sei<a name="FNanchor_53_53" id="FNanchor_53_53"></a><a href="#Footnote_53_53" class="fnanchor">[53]</a>. Eine Verletzung des +Beichtgeheimnisses, die eine direkte Denunciation enthielt, +berichtet v. Lamberg S. 25.</p> + +<p>Die Gelderpressungen waren so arg, dass selbst die +Hinterbliebenen herangezogen wurden. Man raubte, so +lange noch etwas da war; als aber die Verarmung durch +Krieg, Misswachs und Hexenprozess allgemein geworden +<span class='pagenum'><a name="Page_43" id="Page_43">[43]</a></span> +war, rieth sogar das bischöfliche Kabinet zur Einschränkung +des letzteren, weil man nicht mehr wisse, woher die Unkosten +zu bestreiten<a name="FNanchor_54_54" id="FNanchor_54_54"></a><a href="#Footnote_54_54" class="fnanchor">[54]</a>. Zwischendurch hatte sich auch +Kaiser Ferdinand II. durch eingelaufene Beschwerden zum +Einschreiten bewogen gefunden. Es liegen von ihm Schreiben +an den Bischof vor, worin er sich selbst die Ernennung +des Oberrichters vorbehält, das Anfangen des Prozesses +mit Captur und Folter rügt und ganz besonders die +Güterconfiskation nachdrücklich verbietet. „Was aber die +höchst schmutzige Confiskation in diesem Crimine anbelangt, +können wir diese Dero Andacht durchaus nicht und +unter keinerlei Vorwand mehr gestatten“<a name="FNanchor_55_55" id="FNanchor_55_55"></a><a href="#Footnote_55_55" class="fnanchor">[55]</a>. Aus einer +jener Beschwerden ergibt sich, dass man das Vermögen +der Inculpaten unmittelbar nach deren Verhaftung zu consigniren +und dem Fiscus und den Inquirenten pro rata +zuzuschreiben pflegte<a name="FNanchor_56_56" id="FNanchor_56_56"></a><a href="#Footnote_56_56" class="fnanchor">[56]</a>.</p> + +<p>Im Stifte <em class="spaced">Würzburg</em> hatte die Reformation ebenfalls +grosse Fortschritte gemacht<a name="FNanchor_57_57" id="FNanchor_57_57"></a><a href="#Footnote_57_57" class="fnanchor">[57]</a>. Als Bischof <em class="spaced">Julius</em> (von +Mespelbrunn) 1575 zur Regierung kam, fand er den Katholizismus +fast in der Minorität. „Wie es dann dahin +fast kommen gewesen, — heisst es in dieser Beziehung +bei <em class="spaced">Gropp</em><a name="FNanchor_58_58" id="FNanchor_58_58"></a><a href="#Footnote_58_58" class="fnanchor">[58]</a>, — dass nicht allein in dem Lande, sondern +auch bei der Kanzlei die Katholischen von den Unkatholischen +überstimmt und eingethan, die eingekommenen +Klagen, so die katholische Religion betroffen, supprimirt +oder verzucket, denen so widriger Religion, die Stangen +gehalten, — und den Beamten auf dem Land, auch den +bürgerlichen Magistraten und Unterthanen, so sich noch +zur katholischen Religion bekenneten und hielten, deren +gleichwohl wenig, — — sehr verächtlich begegnet wurde.“ +Julius begann, nachdem er der Bildung der Theologen +durch die Stiftung der Universität einen Halt gegeben +<span class='pagenum'><a name="Page_44" id="Page_44">[44]</a></span> +hatte, 1585 eine wirksame Gegenreformation; er selbst zog +predigend im Lande umher und soll in zwei Jahren hunderttausend +Seelen zur katholischen Confession zurückgeführt +haben. Hundertundzwanzig evangelische Prädikanten +wurden vertrieben und die hartnäckigen Laien +ebenfalls zur Auswanderung gezwungen. Viele von den +Reichen, — denn gerade diese waren fast alle protestantisch<a name="FNanchor_59_59" id="FNanchor_59_59"></a><a href="#Footnote_59_59" class="fnanchor">[59]</a>, — +zogen hinweg. Dem Lande wurden hierdurch +bedeutende Summen entzogen und der Bischof überdiess +in Verdriesslichkeiten mit den evangelischen Fürsten verwickelt.</p> + +<p>Mit dem Protestantismus gedachte aber Julius zugleich +auch sein Land von der Hexerei zu säubern, wesshalb er +überall die eifrigste Hexenverfolgung eintreten liess<a name="FNanchor_60_60" id="FNanchor_60_60"></a><a href="#Footnote_60_60" class="fnanchor">[60]</a>. In +dem kleinen Orte Gerolzhofen wurden allein im Jahr 1616 +neunundneunzig Hexen verbrannt.</p> + +<p>Julius starb am 13. September 1617, als das begonnene +Werk der Reinigung des Landes noch unvollendet +war, wesshalb sein Nachfolger, der bisherige Fürstbischof +von Bamberg, <em class="spaced">Johann Gottfried von Aschhausen</em> +(1617–1623) dasselbe rüstig fortsetzte. Schon im ersten +Jahre seiner Regierung liess er in dem neu erbauten Gefängnisse +in der Münze zu Würzburg acht Kammern und +zwei Stuben für Hexen und Unholde einrichten, damit sie +nicht mehr über die Strasse zu den Verhören geschleppt +werden müssten<a name="FNanchor_61_61" id="FNanchor_61_61"></a><a href="#Footnote_61_61" class="fnanchor">[61]</a>. Die grausigste Thätigkeit entfaltete +aber in der Verfolgung der Hexen wie der Evangelischen +sein Nachfolger <em class="spaced">Philipp Adolph von Ehrenberg</em> +(1623–1631). Seinem gegen den Protestantismus gerichteten +Bekehrungseifer stellte sich freilich gleich Anfangs +die fränkische Ritterschaft entgegen, und als er nicht +nachliess, verklagte sie ihn beim Kaiser wegen Verletzung +des Religionsfriedens. Der Kaiser gab dem Bischof Inhibition +(1628) und wiederholte dieselbe im folgenden Jahre, +<span class='pagenum'><a name="Page_45" id="Page_45">[45]</a></span> +als die Beschwerden fortwährten<a name="FNanchor_62_62" id="FNanchor_62_62"></a><a href="#Footnote_62_62" class="fnanchor">[62]</a>. Ehe es indessen zu +diesem letzten kaiserlichen Worte kam, hatte <em class="spaced">Philipp +Adolph</em> seinem Verfolgungseifer eine Richtung gegeben, +deren Rechtmässigkeit weder vom Kaiser, noch von den +Protestanten angefochten wurde. Er betrat 1627 den Weg, +den ihm sein Nachbar zu Bamberg vorgezeichnet hatte, +und betrieb die Hexenverfolgung im Grossen<a name="FNanchor_63_63" id="FNanchor_63_63"></a><a href="#Footnote_63_63" class="fnanchor">[63]</a>. Personen +jeden Alters, Standes und Geschlechts, Einheimische und +Fremde, Geistliche, Rathsherren und Söhne des fränkischen +Adels, Matronen, Jungfrauen und unmündige Kinder +sind in rasch auf einander folgenden „Bränden“ zum Tode +geführt worden, und das Vermögen der Reichen, die auf +diese Weise endeten, ist nicht mehr in's Ausland gegangen<a name="FNanchor_64_64" id="FNanchor_64_64"></a><a href="#Footnote_64_64" class="fnanchor">[64]</a>. +Noch haben wir ein Verzeichniss der Hinrichtungen, die +bis zum Februar 1629 vollzogen wurden. Dasselbe reicht +bis zum neunundzwanzigsten Brande und macht hundertsiebenundfünfzig +Personen aus dieser kurzen Periode namhaft; +in seiner Fortsetzung bis zum zweiundvierzigsten +Brande kannte es der Biograph des Bischofs bei Gropp, +wo sich die Zahl der Opfer auf zweihundertundneunzehn +stellte. Hiermit sind aber ohne Zweifel nur die in der +Stadt Würzburg selbst zum Tode Geführten gemeint; die +Gesammtzahl der Hinrichtungen im Stift unter Philipp +Adolph belief sich laut einer mit bambergischer Censur +gedruckten Nachricht auf <em class="spaced">neunhundert</em>. Die anschaulichste +Widerlegung der nicht ungewöhnlichen Meinung, +als hätte die Verfolgungswuth in Deutschland der Regel +nach nur arme, alte Weiber zu erreichen gewusst, wird +sich aus der wörtlichen Mittheilung der erwähnten Liste +ergeben. Sie reicht von 1627 bis zum Anfange von 1629.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_46" id="Page_46">[46]</a></span></p> + +<p><em class="spaced">„Verzeichniss der Hexen-Leut, so zu Würzburg +mit dem Schwert gerichtet und hernacher +verbrannt worden<a name="FNanchor_65_65" id="FNanchor_65_65"></a><a href="#Footnote_65_65" class="fnanchor">[65]</a>.</em></p> + +<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im ersten Brandt vier Personen.</em></p> +<ul class="liste"> + <li>Die Lieblerin.</li> + <li>Die alte Anckers Wittwe.</li> + <li>Die Gutbrodtin.</li> + <li>Die dicke Höckerin.</li> +</ul> + + +<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im andern Brandt vier Personen.</em></p> +<ul class="liste"> + <li>Die alte Beutlerin.</li> + <li>Zwey fremde Weiber.</li> + <li>Die alte Schenckin.</li> +</ul> + + +<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im dritten Brandt fünf Personen.</em></p> +<ul class="liste"> + <li>Der Tungersleber, ein Spielmann.</li> + <li>Die Kulerin.</li> + <li>Die Stierin, eine Prokuratorin.</li> + <li>Die Bürsten-Binderin.</li> + <li>Die Goldschmidtin.</li> +</ul> + + +<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im vierdten Brandt fünf Personen.</em></p> +<ul class="liste"> + <li>Die Siegmund Glaserin, eine Burgemeisterin.</li> + <li>Die Brickmannin.</li> + <li>Die Schickelte Amfrau [Hebamme]. NB. von der kommt das ganze Unwesen her.</li> + <li>Die alte Rumin.</li> + <li>Ein fremder Mann.</li> +</ul> + + +<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im fünften Brandt acht Personen.</em></p> +<ul class="liste"> + <li>Der Lutz, ein vornehmer Kramer.</li> + <li>Der Rutscher, ein Kramer.</li> + <li>Des Herrn Dom-Propst Vögtin.</li> + <li>Die alte Hof-Seilerin.</li> + <li>Des Jo. Steinbachs Vögtin.</li> + <li>Die Baunachin, eines Raths-Herrn Frau.</li> + <li><span class='pagenum'><a name="Page_47" id="Page_47">[47]</a></span>Die Znickel Babel.</li> + <li>Ein alt Weib.</li> +</ul> + + +<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im sechsten Brandt sechs Personen.</em></p> +<ul class="liste"> + <li>Der Rath-Vogt, Gering genannt.</li> + <li>Die alte Canzlerin.</li> + <li>Die dicke Schneiderin.</li> + <li>Des Herrn Mengerdörfers Köchin.</li> + <li>Ein fremder Mann.</li> + <li>Ein fremd Weib.</li> +</ul> + + +<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im siebenden Brandt sieben Personen.</em></p> +<ul class="liste"> + <li>Ein fremd Mägdlein von zwölf Jahren.</li> + <li>Ein fremder Mann.</li> + <li>Ein fremd Weib.</li> + <li>Ein fremder Schultheiss.</li> + <li>Drey fremde Weiber.</li> + <li>NB. Damahls ist ein Wächter, so theils Herrn ausgelassen, auf dem Markt gerichtet worden.</li> +</ul> + + +<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im achten Brandt sieben Personen.</em></p> +<ul class="liste"> + <li>Der Baunach, ein Raths-Herr, und der dickste Bürger in Würtzburg.</li> + <li>Des Herrn Dom-Propst Vogt.</li> + <li>Ein fremder Mann.</li> + <li>Der Schleipner.</li> + <li>Die Visirerin.</li> + <li>Zwei fremde Weiber.</li> +</ul> + + +<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im neundten Brandt fünf Personen.</em></p> +<ul class="liste"> + <li>Der Wagner Wunth.</li> + <li>Ein fremder Mann.</li> + <li>Der Bentzen Tochter.</li> + <li>Die Bentzin selbst.</li> + <li>Die Eyeringin.</li> +</ul> + + +<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im zehnten Brandt drey Personen.</em></p> +<ul class="liste"> + <li>Der Steinacher, ein gar reicher Mann.</li> + <li>Ein fremd Weib.</li> + <li>Ein fremder Mann.</li> +</ul> + + +<p style="margin-bottom: 0em"><span class='pagenum'><a name="Page_48" id="Page_48">[48]</a></span><em class="spaced">Im eilften Brandt vier Personen.</em></p> +<ul class="liste"> + <li>Der Schwerdt, Vicarius am Dom.</li> + <li>Die Vögtin von Rensacker.</li> + <li>Die Stiecherin.</li> + <li>Der Silberhans, ein Spielmann.</li> +</ul> + + +<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im zwölften Brandt zwey Personen.</em></p> +<ul class="liste"> + <li>Zwey fremde Weiber.</li> +</ul> + + +<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im dreyzehenden Brandt vier Personen.</em></p> +<ul class="liste"> + <li>Der alte Hof-Schmidt.</li> + <li>Ein alt Weib.</li> + <li>Ein klein Mägdlein von neun oder zehn Jahren.</li> + <li>Ein geringeres, ihr Schwesterlein.</li> +</ul> + + +<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im vierzehenden Brandt zwey Personen.</em></p> +<ul class="liste"> + <li>Der erstgemeldten zwey Mägdlein Mutter.</li> + <li>Der Lieblerin Tochter von 24 Jahren.</li> +</ul> + + +<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im fünfzehenden Brandt zwey Personen.</em></p> +<ul class="liste"> + <li>Ein Knab von 12 Jahren, in der ersten Schule.</li> + <li>Eine Metzgerin.</li> +</ul> + + +<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im sechzehenden Brandt sechs Personen.</em></p> +<ul class="liste"> + <li>Ein Edelknab von Ratzenstein, ist Morgens um 6 Uhr + auf dem Cantzley-Hof gerichtet worden und den ganzen + Tag auf der Pahr stehen blieben, dann hernacher den andern + Tag mit den hierbeygeschriebenen verbrannt worden.</li> + <li>Ein Knab von zehn Jahren.</li> + <li>Des obgedachten Raths-Vogt zwo Töchter und seine Magd.</li> + <li>Die dicke Seilerin.</li> +</ul> + + +<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im siebenzehenden Brandt vier Personen.</em></p> +<ul class="liste"> + <li>Der Wirth zum Baumgarten.</li> + <li>Ein Knab von eilf Jahren.</li> + <li>Eine Apotheckerin zum Hirsch, und ihre Tochter.</li> + <li>NB. Eine Harfnerin hat sich selbst erhenket.</li> +</ul> + + +<p style="margin-bottom: 0em"><span class='pagenum'><a name="Page_49" id="Page_49">[49]</a></span> +<em class="spaced">Im achtzehenden Brandt sechs Personen.</em></p> +<ul class="liste"> + <li>Der Batsch, ein Rothgerber.</li> + <li>Ein Knab von zwölf Jahren, noch</li> + <li>Ein Knab von zwölf Jahren.</li> + <li>Des D. Jungen Tochter.</li> + <li>Ein Mägdlein von funfzehn Jahren.</li> + <li>Ein fremd Weib.</li> +</ul> + + +<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im neunzehenden Brandt sechs Personen.</em></p> +<ul class="liste"> + <li>Ein Edelknab von Rotenhan, ist um 6 Uhr auf dem + Cantzley-Hof gerichtet und den andern Tag verbrannt + worden.</li> + <li>Die Secretärin Schellharin, noch</li> + <li>Ein Weib.</li> + <li>Ein Knab von zehn Jahren.</li> + <li>Noch ein Knab von zwölf Jahren.</li> + <li>Die Brüglerin, eine Beckin, ist lebendig verbrannt worden.</li> +</ul> + + +<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im zwanzigsten Brandt sechs Personen.</em></p> +<ul class="liste"> + <li>Das Göbel Babelin, die schönste Jungfrau in Würtzburg.</li> + <li>Ein Student in der fünften Schule, so viel Sprachen + gekont, und ein vortreflicher Musikus vocaliter und instrumentaliter.</li> + <li>Zwey Knaben aus dem neuen Münster von zwölf Jahren.</li> + <li>Der Steppers Babel Tochter.</li> + <li>Die Hüterin auf der Brücken.</li> +</ul> + + +<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im einundzwanzigsten Brandt sechs Personen.</em></p> +<ul class="liste"> + <li>Der Spitalmeister im Dietricher Spital, ein sehr gelehrter Mann.</li> + <li>Der Stoffel Holtzmann.</li> + <li>Ein Knab von vierzehn Jahren.</li> + <li>Des Stolzenbergers Rathsherrn Söhnlein.</li> + <li>Zween Alumni.</li> +</ul> + + +<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im zweiundzwanzigsten Brandt sechs Personen.</em></p> +<ul class="liste"> + <li>Der Stürmer, ein reicher Büttner.</li> + <li>Ein fremder Knab.</li> + <li><span class='pagenum'><a name="Page_50" id="Page_50">[50]</a></span> + Des Stolzenbergers Raths-Herrn grosse Tochter.</li> + <li>Die Stolzenbergerin selbst.</li> + <li>Die Wäscherin im neuen Bau.</li> + <li>Ein fremd Weib.</li> +</ul> + + +<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im dreiundzwanzigsten Brandt neun Personen.</em></p> +<ul class="liste"> + <li>Des David Croten Knab von 12 Jahren, in der andern Schule.</li> + <li>Des Fürsten Kochs zwey Söhnlein, einer von 14 Jahren, der ander von zehn Jahr aus der ersten Schule.</li> + <li>Der Melchior Hammelmann, Vicarius zu Hach.</li> + <li>Der Nicodemus Hirsch, Chor-Herr im neuen Münster.</li> + <li>Der Christophorus Berger, Vicarius im neuen Münster.</li> + <li>Ein Alumnus.</li> + <li>NB. Der Vogt im Brennerbacher Hof und ein Alumnus sind lebendig verbrannt worden.</li> +</ul> + + +<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im vierundzwanzigsten Brandt sieben Personen.</em></p> +<ul class="liste"> + <li>Zween Knaben im Spital.</li> + <li>Ein reicher Bütner.</li> + <li>Der Lorenz Stüber, Vicarius im neuen Münster.</li> + <li>Der Betz, Vicarius im neuen Münster.</li> + <li>Der Lorenz Roth, Vicarius im neuen Münster.</li> + <li>Die Rossleins Martin.</li> +</ul> + + +<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im fünfundzwanzigsten Brandt sechs Personen.</em></p> +<ul class="liste"> + <li>Der Friedrich Basser, Vicarius im Dom Stift.</li> + <li>Der Stab, Vicarius zu Hach.</li> + <li>Der Lambrecht, Chor-Herr im neuen Münster.</li> + <li>Des Gallus Hausen Weib.</li> + <li>Ein fremder Knab.</li> + <li>Die Schelmerey Krämerin.</li> +</ul> + + +<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im sechsundzwanzigsten Brandt sieben Personen.</em></p> +<ul class="liste"> + <li>Der David Hans, Chor-Herr im neuen Münster.</li> + <li>Der Weydenbusch, ein Raths-Herr.</li> + <li>Die Wirthin zum Baumgarten.</li> + <li>Ein alt Weib.</li> + <li>Des Valkenbergers Töchterlein ist heimlich gerichtet und mit der Laden verbrannt worden.</li> + <li><span class='pagenum'><a name="Page_51" id="Page_51">[51]</a></span> + Des Raths-Vogt klein Söhnlein.</li> + <li>Der Herr Wagner, Vicarius im Dom-Stift, ist lebendig verbrannt worden.</li> +</ul> + + +<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im siebenundzwanzigsten Brandt sieben Personen.</em></p> +<ul class="liste"> + <li>Ein Metzger, Kilian Hans genannt.</li> + <li>Der Hüter auf der Brücken.</li> + <li>Ein fremder Knab.</li> + <li>Ein fremd Weib.</li> + <li>Der Hafnerin Sohn, Vicarius zu Hach.</li> + <li>Der Michel Wagner, Vicarius zu Hach.</li> + <li>Der Knor, Vicarius zu Hach.</li> +</ul> + + +<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im achtundzwanzigsten Brandt, nach Lichtmess</em> +anno 1629 <em class="spaced">sechs Personen.</em></p> +<ul class="liste"> + <li>Die Knertzin, eine Metzgerin.</li> + <li>Der D. Schützen Babel.</li> + <li>Ein blind Mägdlein. NB.</li> + <li>Der Schwartz, Chor-Herr zu Hach.</li> + <li>Der Ehling, Vicarius.</li> + <li>Der Bernhard Mark, Vicarius am Dom-Stift, ist lebendig verbrannt worden.</li> +</ul> + + +<p style="margin-bottom: 0em"><em class="spaced">Im neunundzwanzigsten Brandt sieben Personen.</em></p> +<ul class="liste"> + <li>Der Viertel Beck.</li> + <li>Der Klingen Wirth.</li> + <li>Der Vogt zu Mergelsheim.</li> + <li>Die Beckin bei dem Ochsenthor.</li> + <li>Die dicke Edelfrau.</li> + <li>NB. Ein geistlicher Doctor, Meyer genannt, zu Hach, und</li> + <li>Ein Chorherr ist früh um 5 Uhr gerichtet und mit der Bar verbrannt worden.</li> + <li>Ein guter vom Adel, Junker Fleischbaum genannt.</li> + <li>Ein Chor-Herr zum Hach ist auch mit dem Doctor eben um die Stunde heimlich gerichtet und mit der Bar verbrannt worden.</li> + <li>Paulus Vaecker zum Breiten Huet.</li> +</ul> + +<p>Seithero sind noch zwei Brändte gethan worden.</p> + +<p style="margin-left: 2em">Datum, den 16. Febr. 1629.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_52" id="Page_52">[52]</a></span></p> +<p>Bisher aber noch viel unterschiedliche Brände gethan +worden.“</p> + +<p>Unter den Opfern dieser Gräuelzeit war auch ein Blutsverwandter +des Bischofs. Wir entnehmen die Erzählung +von dem Ende desselben dem salbungsreichen Berichte +desjenigen Jesuiten, der als Aufseher, Beichtvater und — +fast als Scherge eine Hauptrolle in der Begebenheit gespielt +hat, und der durch alle Umstände seiner eignen Erzählung +uns die Alternative stellt, in ihm entweder den +hirnlosesten Kopf seines Ordens, oder einen vollendeten +Schurken zu erkennen. Jedenfalls zeigt die Geschichte, +wie weit die an die Spitze der würzburgischen Studienanstalt +gestellten Jesuiten davon entfernt waren, dem Hexenglauben +selbst nur in seinen allergröbsten Verirrungen +entgegen zu treten<a name="FNanchor_66_66" id="FNanchor_66_66"></a><a href="#Footnote_66_66" class="fnanchor">[66]</a>.</p> + +<p><em class="spaced">Ernst von Ehrenberg</em>, Page und Verwandter des +Bischofs, der Letzte seines Namens, war ein schöner, talentvoller, +fleissiger und frommer Knabe. (Flere lubet, +quoties recordor, quam multi innocentes angeli in pessimos +lurcones sint commutati. Tam formosum, tam cautum juvenem +nullus socius perversus, nulla procax puella potuit +seducere, potuit autem stygius insidiator praecipitare!) Eine +alte, vornehme Base, die er zuweilen besuchte, verführte +ihn. Ernst spielte eine Zeitlang den Heuchler, dann liess +er seine Studien liegen, vernachlässigte den Gottesdienst +und beschwerte sich über dessen Langweiligkeit, spielte +und ging den Mädchen nach. Die Hexenrichter erfuhren +endlich von gefolterten Inquisiten den Grund dieses Benehmens. +Ernst hatte sich, gelockt durch die Ränke seiner +Base, dem Teufel ergeben, besuchte die Hexentänze, bezauberte +seine Feinde und verführte seine Freunde. Der +<span class='pagenum'><a name="Page_53" id="Page_53">[53]</a></span> +Bischof beschloss, seinen Verwandten der Zucht der Mönche +zu übergeben. Man stellte dem Beschuldigten vor, dass +der Fürst trotz der vorliegenden Beweise gnädig sein und +ihn nicht am Leben strafen wolle, wenn er gestünde und +sich bussfertig zeigte. Der Knabe gestand erschrocken, +was man forderte, versprach Besserung und wurde den +Jesuiten anvertraut. Diese nahmen ihn in ihr Haus, bewaffneten +ihn gegen die Angriffe des bösen Feindes mit +heiligen Amuleten, Agnus Dei, Wachs, Reliquien und +Weihwasser, unterwarfen ihn angestrengten geistlichen +Uebungen und bewachten ihn Tag und Nacht. Anfangs +zeigte sich der Pflegebefohlene willfährig, aber bald machten +die Väter der Gesellschaft Jesu die Entdeckung, dass +kein Laster in der Welt schwieriger zu heilen sei, als das +der Zauberei. Ernst legte nämlich in der Nacht zuweilen +die Heiligthümer, mit welchen man ihn ausgerüstet hatte, +ab, und dann kam der Teufel und holte ihn zu den Hexentänzen. +Morgens um vier Uhr, wenn die Väter aufstanden +war er gewöhnlich wieder zurück; doch fanden diese auch +zuweilen sein Bette leer und vernahmen ein sonderbares, +verworrenes Getöse. — Auf Befragen erzählte der Knabe +die erlebten Wunderdinge, gelobte weinend Besserung und +liess es doch immer beim Alten. Die Jesuiten gewannen +die Ueberzeugung, dass Ernst stets zwischen Gott und dem +Teufel schwanke (Id toties factum est, ut nulla vera emendatio, +sed ludus et alternatio videretur, qua dies ad Deum, +nox ad diabolum spectabat). Sie verzweifelten daher an +allem Erfolg ihrer pädagogischen Kunst, und da es den +Franziskanern, die einen letzten Versuch machten, nicht +besser ging, so erklärte man dem Bischofe, dass an dem +jungen Sünder Hopfen und Malz verloren sei (Eapropter +significatum est Principi, viros religiosos et doctos existimare, +in adolescente hoc oleum et operam perdi). Jetzt +liess der Bischof vom Gerichte das Todesurtheil sprechen. +Die Jesuiten sollten den Verurtheilten zum Tode bereiten. +Am bestimmten Tage traten diese, — der Erzähler war +unter ihnen, — bei dem Knaben, der nichts ahnte, ein, +redeten ihm in zweideutigen Ausdrücken von einem besseren +<span class='pagenum'><a name="Page_54" id="Page_54">[54]</a></span> +Leben, dem er jetzt entgegen gehe, und lockten ihn +dann auf das Schloss. Hier erinnerte er sich in argloser +Freude aller Plätzchen, die ihm durch seine Kinderspiele +theuer geworden waren, — der Jesuit beschreibt es sehr +rührend, — und merkte noch immer nicht, zu welchem +Gange er abgeholt war. Erst als die Pädagogen ihn in +ein schwarz behangenes Gemach führten, wo ein Schaffot +errichtet war, gingen ihm die Augen auf, und als nun der +Scharfrichter Hand an ihn zu legen begann, erhob er ein +Jammergeschrei, dass selbst die Richter erweicht wurden +und beim Bischofe Fürbitte einlegten. Der Fürst macht +einen letzten Versuch und verheisst durch einen Abgesandten +Verzeihung, wenn Ernst sich aufrichtig bessern +will. Aber der Abgesandte meldet zurück: Alles sei vergebens, +weil der Teufel den Jüngling verhärtet habe, so +dass dieser so frech gewesen zu erklären, er wolle bleiben, +wie er wäre, und wäre er nicht schon so, so würde er's +werden wollen. Da wird der Fürst grimmig und befiehlt, +dass das Recht seinen Lauf habe. Von Neuem schleppt +man den Jüngling in das schwarze Zimmer, zwei Jesuiten +zur Seite, die zur Busse mahnen; er aber bleibt dabei, +dass er keiner Busse bedürfe, jammert um sein Leben, +sucht sich den Händen der Schergen zu entwinden und +gibt den fortgesetzten Vermahnungen der Priester kein +Gehör. Endlich nimmt der Scharfrichter den günstigen +Augenblick wahr und schlägt dem ermatteten Schlachtopfer +den Kopf ab. „Er fiel, — sagt der Jesuit, der diese +Begebenheit überliefert hat, — ohne ein Zeichen des +Schmerzes oder eine andere Aeusserung der Frömmigkeit +zu Boden. Wollte Gott, dass er nicht auch in's ewige +Feuer gefallen wäre!“</p> + +<p>Gropp hat eine dramatisirte Darstellung dieser Geschichte +aufbewahrt, wie sie einst bei einem Schulactus in +Heidelberg aufgeführt worden sein soll<a name="FNanchor_67_67" id="FNanchor_67_67"></a><a href="#Footnote_67_67" class="fnanchor">[67]</a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_55" id="Page_55">[55]</a></span></p> +<p>Wäre <em class="spaced">Philipp Adolph</em> nicht Landesherr gewesen, +er selbst hätte ohne Zweifel bald darauf denselben Weg +gehen müssen, den er seinen einzigen Verwandten gehen +hiess. Denn es kam zuletzt dahin, dass die Angeklagten +den Bischof selbst und seinen Kanzler als Mitschuldige +angaben. Jetzt erst gingen dem Betrogenen die Augen +auf. Er sistirte die Prozesse und stiftete ein wöchentliches, +vierteljährliches und jährliches feierliches Gedächtniss für +die Hingerichteten bei den Augustinern zu Würzburg<a name="FNanchor_68_68" id="FNanchor_68_68"></a><a href="#Footnote_68_68" class="fnanchor">[68]</a>.</p> + +<p>Auch im geistlichen Fürstenthum <em class="spaced">Fulda</em> ging die +Ausrottung der Hexen mit der des Protestantismus Hand +in Hand. Der Fürstabt <em class="spaced">Balthasar von Dernbach</em> musste +allerdings darüber einen Aufstand seiner evangelischen +Stände erleben, infolge dessen das Land unter kaiserliche +Administration kam<a name="FNanchor_69_69" id="FNanchor_69_69"></a><a href="#Footnote_69_69" class="fnanchor">[69]</a>. Kaum aber waren ihm 1579 von +Kaiser Rudolf II. die Einkünfte des Amtes Bieberstein +zum Unterhalte zugewiesen, als er auch einen seiner +Diener, <em class="spaced">Balthasar Nuss</em> („Balzer Noss“) zum Zentgrafen +und Malefizmeister des Amtes ernannte. Als er dann im +Dezember 1602 vom Kaiser die Regierung des Fürstenthums +wieder übertragen erhielt, bestellte er den Nuss +1603 zum Zentgrafen und Malefizmeister des ganzen Landes. +Alsbald trat nun in dem (noch immer vorherrschend +evangelischen) Lande Fulda eine Hexenverfolgung ein, +welche in dem Zeitraum von nur drei Jahren gegen dritthalbhundert +Unglücklichen das Leben kostete<a name="FNanchor_70_70" id="FNanchor_70_70"></a><a href="#Footnote_70_70" class="fnanchor">[70]</a>. Das Gericht, +welches der Abt mit der Ausrottung der Hexen +betraut hatte, war das Stadtgericht zu Fulda, die „Müntz“ +genannt. Dasselbe bestand aus dem Zentgrafen Nuss, +<span class='pagenum'><a name="Page_56" id="Page_56">[56]</a></span> +einigen Beisitzern und den Schöffen; in Wahrheit aber +hatte Nuss die Hexenverfolgung ganz allein in der Hand, +bei welcher sich derselbe über alle Schranken hinwegsetzte. +War ihm eine Person als Hexe oder Zauberer angezeigt +worden, so liess er sie ohne Vorwissen der Schöffen durch +den Stadt- oder Landknecht in ihrem Hause, oder wo er +sie gerade fand, in Haft nehmen und dem Henker zur +Tortur überliefern. Den Hans Werner von Ditges, einen +Mann von 70 Jahren, griff er selbst ohne Anzeige und +ohne allen Grund auf offenem Wege auf, brachte ihn nach +Fulda und liess ihn foltern. Des Steub Hennes Ehefrau +zu Neuhof liess er aus dem Wochenbett hinweg nach +Fulda ins Gefängniss schaffen, peinigen und verbrennen, +was auch den Tod ihres eben geborenen Kindes zur Folge +hatte. Dabei wurde die Tortur von Nuss in der denkbar +unmenschlichsten Weise zur Anwendung gebracht. Viele +Gefolterte starben während der Tortur oder unmittelbar +nach derselben. Töll Glübs Weib von Neuhof wurde +zweimal Nachts verhaftet, das eine Mal alsbald aufgezogen, +und mit einem scharfen, schneidenden Holz, mit brennenden +Fackeln und anderen „bisher unerhörten Tormenten“ so +furchtbar gepeinigt, dass Nuss selbst ihrem Manne +hundert Thaler versprach, wenn er von diesen Torturen +Niemandem etwas sagen würde. Viele Verhaftete machten +im Kerker aus Verzweiflung ihrem Leben selbst ein Ende, +und schliesslich wurden die Gräuel, die Nuss an seinen +Opfern beging, sogar den Schöffen selbst so arg, dass sie +ihn wiederholt vor deren Fortsetzung warnten und sich +von der Hexenverfolgung zurückzuziehen suchten<a name="FNanchor_71_71" id="FNanchor_71_71"></a><a href="#Footnote_71_71" class="fnanchor">[71]</a>. Nuss +<span class='pagenum'><a name="Page_57" id="Page_57">[57]</a></span> +aber suchte nur um so mehr durch summarisches, ganz +formloses Verfahren — seine Prozesse dauerten von der +Verhaftung bis zur Verbrennung oft nur acht bis vierzehn +Tage —, durch Ermarterung von Denunciationen<a name="FNanchor_72_72" id="FNanchor_72_72"></a><a href="#Footnote_72_72" class="fnanchor">[72]</a> — +welche aus jedem Hexenprozess eine ganze Reihe +anderer erwachsen liess, — um so rascher zu dem zu +gelangen, worauf er es mit seiner ganzen Hexenverfolgung +abgesehen hatte, — nämlich zu — Geld, indem ihm für +jede Verurtheilung wie für jede Freisprechung ganz beträchtliche +Summen gezahlt werden mussten. So mussten +z. B. Sebastian Orth zu Fulda für sein Weib 31 Gulden, +Hans Herget daselbst für sein Weib 42 Gulden, Joh. +Keller daselbst für seine Mutter 50 Gulden, Hans Döler +zu Hammelburg für seine Schwiegermutter 80 Gulden, die +Erben der Heinfurterin 80 Gulden und Blasius Bien zu +<span class='pagenum'><a name="Page_58" id="Page_58">[58]</a></span> +Fulda für sein Weib, welches zweimal eingezogen, das erste +Mal freigesprochen, das zweite Mal aber verbrannt war, +91 1/2 Gulden 5 Batzen bezahlen, — wobei die Hauptbeträge +die für Holz, Reisig und Stroh (zum Scheiterhaufen) +und für den vertrunkenen Wein verrechneten +Gelder waren.</p> + +<p>So hauste Nuss im Fulder Lande drei volle, schreckliche +Jahre lang. Ueberall loderten die Feuer der Scheiterhaufen +auf, und nicht selten liess er auf Einem Scheiterhaufen +eine ganze Anzahl von Frauen und Mädchen sterben. +So wurden im Jahre 1604 am 22. Juni <em class="spaced">neun</em>, am 14. Juli +<em class="spaced">neun</em>, am 11. August <em class="spaced">neun</em>, am 9. September <em class="spaced">elf</em>, am +29. September <em class="spaced">zwölf</em>, am 17. Oktober <em class="spaced">zehn</em>, am +12. Dezember <em class="spaced">acht</em>, im Jahre 1605 am 21. Mai <em class="spaced">dreizehn</em>, +am 27. Juni <em class="spaced">zwölf</em>, am 13. Juli <em class="spaced">zwölf</em>, am +22. August <em class="spaced">zwölf</em>, am 25. Oktober <em class="spaced">zehn</em>, am 14. November +<em class="spaced">elf</em>, und im Jahre 1606 am 13. März <em class="spaced">sieben</em> Personen +hingerichtet. — In einem Bericht über die bei den Hexenprozessen +gehabten Einnahmen und Ausgaben führte Nuss +selbst 205 Personen namentlich auf, die er in den Jahren +1603–1605 justifizirt habe, — fast lauter Frauen und +Mädchen (nur einzelne wenige Männer) aus den geringeren +Ständen. Dabei waren aber nicht wenige Hingerichtete +(namentlich alle Hammelburger) unerwähnt geblieben.</p> + +<p>Glücklicher Weise starb der Abt Balthasar, Nussens +Gönner, am 15. März 1606. Bei seinem Nachfolger Johann +Friedrich von Schwalbach liefen alsbald über die Vergewaltigungen +und Schändlichkeiten, die der Zentgraf sich +erlaubt habe, so gravirende Anzeigen und Beschwerden +ein<a name="FNanchor_73_73" id="FNanchor_73_73"></a><a href="#Footnote_73_73" class="fnanchor">[73]</a>, dass dieser nicht umhin konnte, die sofortige Verhaftung +desselben anzuordnen. In den nun eingeleiteten +Untersuchungen kamen die grössten Betrügereien zu Tage. +Nuss suchte sich zu reinigen; allein darüber musste er +<span class='pagenum'><a name="Page_59" id="Page_59">[59]</a></span> +13 Jahre in schrecklicher Haft verbringen und schliesslich +wurde er (1618) öffentlich enthauptet.</p> + +<p>Von besonderem Interesse sind die auf die Hexenverfolgung +bezüglichen Vorkommnisse im Fürstbisthum +<em class="spaced">Münster</em>, indem aus denselben mit besonderer Klarheit +zu ersehen ist, wie sich das Gespenst des Hexenwahns +und der Hexenverfolgung, anfangs noch von Niemandem +gesehen und fast unbekannt, von der Mitte des sechszehnten +Jahrhunderts an allmählich hier und da zeigte +und anfangs nur in vereinzelten Fällen und fast zaghaft, +hernach aber durch das ganze Land hin, seiner Schreckensherrschaft +gewiss, ohne Scheu seine Blutgeissel schwang +und das Mark des Volkes verzehrte<a name="FNanchor_74_74" id="FNanchor_74_74"></a><a href="#Footnote_74_74" class="fnanchor">[74]</a>.</p> + +<p>Hier regierte damals der Fürstbischof <em class="spaced">Bernhard +von Ransfeld</em>, dem ebenso wie seinen Beamten der Gedanke +der Hexenverfolgung fast ganz fremd war. Der +erste Hexenprozess, über welchen wir Nachricht haben, +datirt aus dem Jahre 1565, beziehungsweise 1563. Der Amtsschreiber +zu Stromberg berichtete nämlich unter dem +19. Juli 1565 an den Fürstbischof, dass mehrere Personen +wegen Zauberei anrüchig wären, dieselben wären schon +1563 deshalb gerichtlich eingezogen und peinlich verhört +worden. Sie stellten Alles was man ihnen zur Last lege, +beharrlich in Abrede, allein er „habe ihnen nicht gestattet +sich durch einen Eid zu reinigen“. (Man sieht, dass das +alte Beweisverfahren noch nicht geradezu absolut geworden +war!) Hernach berichtet er an den Landesherrn, dass +er von Malefizien, die die Angeschuldigten Anderen zugefügt +haben sollten, durchaus nichts habe ermitteln können. +Andererseits geben die „weltlichen Räte“ des Fürstbischofs +dem Amtsschreiber bezüglich der Geständnisse der Angeschuldigten +(unter dem 9. November 1565) den Bescheid: +„Weil solche und dergleichen Dinge gewöhnlich aus +einem Afterglauben zu fliessen pflegen, so habt Ihr den +<span class='pagenum'><a name="Page_60" id="Page_60">[60]</a></span> +Prädikanten einige Male zu ihnen zu schicken, dass er sie +mit der H. Schrift von solcher teuflischen Phantasie abzustehen +ermahne“ (!). Auch der Fürstbischof bewies dabei, +dass ihm der Glaube der späteren Zeit an die Malefizien +der Hexen noch ganz fremd war, und dass er darum auch +nicht im Entferntesten an eine Verfolgung der Hexen, wie +sie nach seinem Ableben im Lande zu grassiren begann, +dachte. Das durch die Folter erpresste Geständniss der +Angeklagten genügte ihm darum nicht zur gerichtlichen +Feststellung ihrer Schuld, indem er vielmehr den Nachweis +der Schuld durch äussere Beweisgründe oder durch +rechtsgiltige Zeugen verlangte. Zur Einbringung eines +Strafantrags von Seiten des fiscalischen Anwalts forderte +er ferner den Nachweis, dass die Angeklagten durch ihre +Zauberkünste Anderen Schaden zugefügt hatten; und als +dieser Nachweis nicht erbracht werden konnte, befahl er +die Angeklagten trotz ihres Geständnisses zu entlassen +und sie nur der besonderen Obhut ihres Ortspfarrers zu +empfehlen. Ja schliesslich erhielten der Vogt und der +Untersuchungsrichter sogar (unter dem 25. November 1565) +den landesherrlichen Bescheid, in Zukunft nicht wieder +„solche Leute auf blosse Vermuthung in Haft zu nehmen, +es wäre denn, sie suchten sich davon zu machen und +unterständen sich zu entfliehen“.</p> + +<p>Das Alles wurde aber nach dem Ableben des Fürstbischofs +Bernhard anders. Im Jahre 1585 wurde Herzog +<em class="spaced">Ernst von Baiern</em> zum Fürstbischof von Münster erwählt, +und als dieser 1611 die Regierung niederlegte, trat statt +seiner und nach seinem Tode sein Neffe <em class="spaced">Ferdinand von +Baiern</em> (von 1612–1650) in dieselbe ein. Beide (zugleich +Inhaber vieler anderen bischöflichen Stühle) hatten ihre +kirchliche Bildung von den Jesuiten zu Ingolstadt und +ihre politische Richtung an dem Hofe zu München erhalten. +Beide betrachteten die Ausrottung des Protestantismus +in ihren Diöcesen, von welchem damals der Fortbestand +der katholischen Kirche in denselben bedroht erschien, +als ihre primärste Aufgabe, wozu sie mit Recht vor +Allem die Wiedereinführung katholischer Ordensgesellschaften +<span class='pagenum'><a name="Page_61" id="Page_61">[61]</a></span> +für erforderlich hielten. Daher wurden 1588 die +Jesuiten, 1612 die Kapuziner, 1613 die Franziskaner und +Claristen, 1626 die Minoriten, 1642 die Dominikaner in +Münster domiciliirt. Mit Hülfe dieser Orden und aller +sonstigen geistlichen und weltlichen Gewaltmittel, welche +der geistlichen Landesherrschaft zu Gebote standen, ward +nun die Reinigung des Landes von der Ketzerei — die +der Teufel ins Land gebracht hatte, — eifrigst betrieben. +Wie die Ketzerei der Protestanten so war aber auch die +Zauberei der Hexen das Werk des Teufels, weshalb derselbe +Eifer, der die protestantischen Prediger verjagte +und deren Gemeinden gewaltsam zum Katholizismus +zurückführte<a name="FNanchor_75_75" id="FNanchor_75_75"></a><a href="#Footnote_75_75" class="fnanchor">[75]</a>, sich auch auf die Aufspürung und Verfolgung +der Hexen warf. Bald wurde es geradezu zur +Manie in jedem besonders auffallenden Vergehen einen +Zusammenhang mit Zauberei zu vermuthen, und die Folter +und das neue Beweisverfahren, welches auf Erpressung +des Geständnisses durch die Folter beruhte, gab die Mittel +zur Entdeckung der Zauberei an die Hand.</p> + +<p>Ein Prozess aus dem Jahre 1596 lässt es deutlich +erkennen, wie eben damals im Fürstenthum Münster der +Umschwung erfolgte, aus dem der eigentliche Hexenprozess +und die epidemische Hexenverfolgung hervorging<a name="FNanchor_76_76" id="FNanchor_76_76"></a><a href="#Footnote_76_76" class="fnanchor">[76]</a>.</p> + +<p>Es gab damals nicht Wenige im Lande, welche sich +rühmten im Besitze von Exorcismen zu sein, mittelst deren +sie in allerlei Kräuter eine besondere Heilkraft hineinbringen +könnten, welche diese Kräuter und sonstige angebliche +Geheimmittel verkauften und sich und die Ihrigen +damit ernährten. Einer dieser „Exorcisten“ war ein gewisser +Schneider Hermann Schwechmann, Eigenhöriger +des Gutsbesitzers Rudolf Münnich zu Eickhafen im Amte +Vechta. Derselbe wurde wegen Zauberei anrüchig und +wurde daher in Haft genommen, obschon der Droste zu +<span class='pagenum'><a name="Page_62" id="Page_62">[62]</a></span> +Vechta in seinem Bericht an die „weltlichen Räthe“ zu +Münster ihm nichts anderes zur Last legen konnte als +dass er „den Leuten allerlei Briefe für Zauberei und +sonstige Dinge gegeben, durch die er sie von Gott und +seinem Worte ablenkt und sie ihres Geldes beraubt und +entblösst“. Dabei bemerkte der Drost, dass „dieser Handel +hier im Amte viel im Schwange ist“. Nun nahm sich +allerdings der Gutsherr des Angeklagten in mehrfachen +Gnadengesuchen desselben sehr energisch an, indem er +betheuerte, dass Schwechmann niemals Zauberei getrieben, +Niemandem etwas Böses gethan, sondern in seiner Armuth +sich der Exorcismen, gegen die bisher kein Verbot ergangen +sei, bediene um sich und die Seinigen zu ernähren. +Allein diese Gnadengesuche verfehlten ihren Zweck, indem +die Untersuchung unter der Hand eine ganz andere und +für den Angeklagten höchst bedrohliche Richtung angenommen +hatte. Die Regierung zu Münster wollte dem +weit verbreiteten Handel mit Exorcismen, geweihten +Kräutern und Kerzen ein Ende machen, was am sichersten +dadurch geschah, dass man denselben für Teufelswerk +erklärte. Da nun der vorliegende Fall dazu ganz geeignet +zu sein schien, die Exorcisten und deren geheime Formeln +und Mittel an den Tag zu bringen, so erkannten die +„weltlichen Räthe“ am 28. März 1596 gegen den Verhafteten +auf peinliches Verhör durch Anwendung der Folter. +Alsbald richtete daher der Gutsherr, der von diesem Befehle +Kunde erhielt, am Charfreitag 1596 ein neues +Gnadengesuch an die Regierung, worin er hervorhob, dass +Schwechmann durchaus nichts Anderes verbrochen habe, +als was tagtäglich auch von vielen anderen Personen, und +zwar geistlichen und weltlichen Standes im Stifte geschehe. +Ich höre, stellt er den Räthen vor, „dass gegen +alles Erwarten etliche Ankläger meinem Eigenhörigen +H. Schwechmann nach dem Leben trachten, indem sie über +ihn berichten, er sei von der katholischen Religion, in +welcher die Exorcismen doch bis jetzt nicht verboten, +sondern vielmehr angenommen und in gewissen Fällen +sogar befohlen sind, abgefallen. — Ich mache mir (aber) +<span class='pagenum'><a name="Page_63" id="Page_63">[63]</a></span> +die ungezweifelte Hoffnung, dass er, wenn er auch zu der +Herren Wohlgefallen auf die eine oder andere Weise +examinirt und verhört werden sollte, dennoch für seine +Person als ein frommer christlicher Mensch befunden +werden wird, da er nichts als Gottes Wort und unschädliche +consecrirte Kräuter gegen Verwünschungen zu gebrauchen +pflegt und hiermit auch schon Vielen, denen es +der allmächtige Gott vergönnte, geholfen hat. — Sofern +Ew. Gestrengen — diese Handlungen nicht für christlich +erachten, so können sie dem armen Menschen bei höchster +Strafe verboten werden, und er muss sich dann derselben +für die Zukunft enthalten. Da aber dieses Werk — +von vielen Personen geistlichen und weltlichen Standes in +diesem Stifte noch heutiges Tages fortgeübt und gebraucht +wird, derowegen will ich zu Gott nicht hoffen, dass zuerst +mit meinem Manne das Recht soll gestärkt werden“.</p> + +<p>Allein diese Eingabe des Gutsherrn lief in Münster +ein, als der Verhaftete bereits gefoltert war — und sein +„Geständnis“ abgelegt hatte. Aus dem Protokoll ist deutlich +zu ersehen, an welchen Stellen das „Geständnis“ durch +Suggestivfragen ermartert ist. Nachdem er nämlich zunächst +wegen ganz anderer Vergehen, die man ihm zur Last +gelegt hatte, vernommen war, heisst es plötzlich:</p> + +<p>„Weiteres gefragt, wer ihn <em class="spaced">sothane Künste</em> (NB. von +denen vorher gar keine Rede war) gelehrt, sagt er: Zu +Holte im Gerichte zu Haselünne wohne Einer, der heisse +Morer Johann, der habe ihm die Bücher gegeben und ihn +solche Künste gelehrt.“</p> + +<p>Sodann heisst es weiter:</p> + +<p>„Sagt, er könne den Teufel zwingen mit Gottes Wort, +da er Schaden thue, dass er allda abweichen müsse.“</p> + +<p>„Sagt demnächst, Johann Hagestede sei zu ihm gekommen, +als ihm drei Pferde krank gewesen und habe +ihn um Rat gefragt. Er habe demselben geantwortet: +Er besitze natürliche Kräuter, darüber wolle er Gottes +Wort lesen und sie dann den Pferden eingeben. Werde +es gut oder wiederum besser, so solle er ihm, dem Verstrickten, +einen Reichsthaler und ein Brot geben; wofern +<span class='pagenum'><a name="Page_64" id="Page_64">[64]</a></span> +aber nicht, solle er ihm einen Ortsthaler und ein Brot für +die Kräuter und Arbeit geben. Es sei aber darnach mit +den Pferden besser geworden.“</p> + +<p>„Haverkamp Buschelmann, dem Meier zu Molen, dem +Schulten Johann zum Ossendorp habe er auch mit solchen +Künsten und Kräutern geholfen, nemlich ihren Thieren, +und zwar habe er gebraucht Hugelicia, Repuntia, Rhabarbara +und Hohlwurzeln. Es würden nachfolgende Worte +darüber gesprochen: Exufilus te Deus Pater, exufilus te +Deus Filius, exufilus te Deus Spiritus Sanctus; Benedicat +te Deus, qui coelum creavit. Ipse vos benedicat in nomine +Patris et Filii et Spiritus Sancti. Amen.“ —</p> + +<p>„Sagt, der Teufel werde auch bei Gott und seinen +fünf Wunden, Leiden und Sterben abzuweichen beschworen, +wie er von seinem obgemeldten Meister verstanden und +selber auch versucht und erfahren hätte.“</p> + +<p>„Auch sagt, der Teufel komme vor ihm in Gestalt +einer Drossel; auch müsse er kommen in jeder Gestalt, +so ihm befohlen oder geboten werde. Er könne sprechen, +wie er selbst erfahren.“</p> + +<p>„Auch sagt, die <em class="spaced">so hoch in der Kunst</em> seien, dass +<em class="spaced">ihnen der Teufel</em> allhier auf Erden <em class="spaced">zu dienen gelobt</em>, +die müssten ihm wiederum nach ihrem Absterben mit +ihren Seelen <em class="spaced">dienen</em>. Das habe er auch gelobt (das +letztere die offenbarste Suggestion!).“</p> + +<p>„Diese Nachbeschriebenen sollen auch diese Kunst +gebrauchen und damit umgehen: Der Pastor zu Bostrup“ +u. s. w. u. s. w.</p> + +<p>Zum Schlusse des Protokolls heisst es sodann:</p> + +<p>„Letzlich bekennt er nochmals zum Ueberfluss, dass +er sothanen <em class="spaced">Vertrag mit dem Teufel</em>, wie obgemeldet, +geschlossen, und bekennt Alles, was er gesetzter Massen +bekannt, also wahr zu sein. Er will darauf leben und +sterben und bittet um Gottes willen um Gnade, mit Erbietung +und Angelobung, dass er sothane Künste hinferner +nicht mehr gebrauchen will.“</p> + +<p>Hier war also dem Unglücklichen das Geständnis +eines Vertrags mit dem Teufel suggerirt, wie es den +<span class='pagenum'><a name="Page_65" id="Page_65">[65]</a></span> +Hexenprozessen zum Grunde lag, während derselbe doch +gestanden hatte, dass er seine Mittel <em class="spaced">gegen</em> den Teufel +gebrauche! Auch was derselbe ausserdem über den Teufel +gesagt hatte, passte mit dem Begriff eines Bundes mit dem +Teufel wenig zusammen.</p> + +<p>Die Herrn zu Münster gingen aber auf der einmal +eingeschlagenen Bahn ruhig weiter. Schon am Tage nach +dem Empfange des Protokolls machten sich dieselben in +der Sache schlüssig. Die Exorcismen und Weisungen +Schwechmanns wurden von ihnen kurzer Hand als „<em class="spaced">teuflische +Handlungen</em>“ hingestellt und die Amtleute zu +Vechta wurden angewiesen mit demselben — Anderen +zum abscheulichen Exempel — nach dem Rechte zu verfahren. +Zugleich wurden diese Amtleute aufgefordert, die +in der Nachbarschaft gesessenen Personen geistlichen und +weltlichen Standes, welche nach dem Geständniss Schwechmanns +ebenfalls der Zauberei ergeben wären, in Untersuchung +zu ziehen und, wenn sich die Angabe desselben +bewahrheiten sollte, in gleicher Weise zu bestrafen.</p> + +<p>Hier war also ganz allmählich eine Untersuchung +wegen Wunderdoktorei künstlich so geführt und gedreht +worden, dass sie schliesslich die Unterlagen eines Hexenprozesses +zu Tage zu fördern schien und mit dem grausigen +Ende eines solchen abschloss. Wie sehr es aber +bereits zur Manie geworden war, jede ungewöhnliche +Untersuchung durch das Medium der Folter in einen Hexenprozess +umzuwandeln, ist aus einem Prozess zu ersehen, +der 1615 in der Münsterischen Stadt Ahlen vorkam<a name="FNanchor_77_77" id="FNanchor_77_77"></a><a href="#Footnote_77_77" class="fnanchor">[77]</a>.</p> + +<p>Hier lebte ein gewisser Peter Kleikamp, der, dem +Trunke ergeben und wegen eines ihm schuldgegebenen +Diebstahls (obschon in der dessfalls angestellten Untersuchung +nichts auf ihn gebracht war) flüchtig geworden, +später nach Ahlen wieder zurückgekehrt war, wo er +plötzlich des Versuchs der Sodomiterei und anderer Dinge +angeklagt wurde. Von Zauberei war dabei keine Rede. +<span class='pagenum'><a name="Page_66" id="Page_66">[66]</a></span> +Der Angeklagte wurde vernommen, die ihm nachgesagten +Vergehen konnten jedoch nicht erwiesen werden und +Kleikamp hätte somit wieder in Freiheit gesetzt werden +müssen, wenn es nicht irgendwie möglich war ihn auf +die Folter und dadurch zu Geständnissen zu bringen. Da +fiel es dem Untersuchungsrichter ein, dass Kleikamp einst +von Ahlen geflohen war, und sofort wurde gesagt, er habe +sich durch die Flucht der Untersuchung entziehen wollen. +Da man nun ausserdem ohne Mühe nachweisen konnte, +dass er mit verdächtigen Personen Umgang gepflogen +habe, so hatte man zwei Gründe, welche zur Anwendung +der Folter berechtigten. Allerdings wurde nun ein rechtskundiger +Vertheidiger des Angeklagten zugelassen, der +die gegen denselben aufgestellte Anklageschrift für neidisches +Strassengewäsch und Geplärr erklärte und namentlich +die mangelhafte Glaubwürdigkeit des Hauptzeugen +hervorhob. Allein nichtsdestoweniger wurde von dem +Gerichtshof die peinliche Verfolgung der Sache in Münster +beantragt, infolge dessen am 16. Juni 1615 die Tortur +statt fand.</p> + +<p>Das Protokoll der Tortur fehlt. Kleikamp hatte sich +aber standhaft gehalten und kein „Geständniss“ abgelegt, +wesshalb er „wieder hingesetzt und, damit er während der +Nacht nicht vom bösen Feind gestochen werde, durch die +dazu bestellten Diener bewacht wurde“.</p> + +<p>Was man nun während der Nacht mit ihm anfing, +darüber schweigen die Akten. Am anderen Morgen aber +wurde dem Richtercollegium angezeigt, dass Kleikamp +zum Geständniss willig gemacht sei.</p> + +<p>Von sodomitischen Sünden, um die es sich im Anfange +der Untersuchung gehandelt hatte, ist in dem über das +Geständniss aufgenommenen Protokoll keine Rede. Vielmehr +heisst es Eingangs desselben so:</p> + +<p>„Am folgenden Tage (17. Juni) haben wir — dem +Angeklagten gütlich zugesprochen, um von ihm zu erfahren, +wie es denn mit ihm wäre, ob er ein Zauberer und welchergestalt +er damit umgegangen und von wem er das Zaubern +gelernt.“</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_67" id="Page_67">[67]</a></span></p> +<p>„Darauf er <em class="spaced">gütlich</em> ausgesagt: Er sei seines Alters +44 Jahre. Gestern habe ihn der Teufel unter dem linken +Arm gestochen und nicht haben wollen, dass er bekennen +sollte. Er habe ihn gekniffen bunt und blutig, welches +auch an ihm zu sehen war. <em class="spaced">Er sei ein Zauberer.</em> — +Seine verstorbene Frau — habe ihn vor ungefähr sechszehn +Jahren das Zaubern gelehrt. Auf der Broickhauser +Haide, im Kirchspiel Walstedde, da habe er Gott und +seinen Heiligen entsagt, dem Teufel Glauben, Treue und +Huld gelobt. Bei dieser Verleugnung Gottes sei er dreimal +rückwärts gesprungen. Darauf wäre der Teufel in +der Gestalt eines schwarzen Hundes zu ihm gekrochen. +Der Hund wäre bald wieder verschwunden; statt seiner +aber habe sich ein Weib neben ihn gestellt. Auch ein +Mann sei erschienen, der Buhle seiner verstorbenen Frau. +Derselbe sei mit seiner Frau auf die Seite gegangen, um +mit derselben zu buhlen.“</p> + +<p>„<em class="spaced">Vor zehn Jahren sei er ein Werwolf geworden.</em> +Sein Gehülfe sei damals gewesen der verstorbene +Johann Ossenkamp. (Hier folgt die Angabe verschiedener +Leute, deren Kälber, Ochsen und Schafe er und Ossenkamp +gebissen). — Später, vor fünf Jahren, sei <em class="spaced">Christian +zum Loe</em> sein Gehülfe geworden. (Nun folgt wieder die +Angabe einer ganzen Reihe von Leuten, deren Vieh sie +beide gebissen; dann heisst es weiter:) — Meine Frau ist +auch eine Zaubersche, gehört aber zu einer anderen Rotte. +(Nun folgt die Angabe zahlreicher Genossen.) Wir bildeten +zwei Rotten. In meine Rotte gehörte Heinrich Hoyemann +zu Broickhausen. Unser Hauptmann war Cort Busch; derselbe +hatte einen rothen Kopf. Zu jeder Rotte gehören +sieben, und zwar gehören zu meiner Rotte Grethe Cloeths, +Anna Grone, Anna Jaspers, Toniess zu Kellings Frau, +Christian zum Loe etc. — Ich war ihr <em class="spaced">Trommelschläger</em>. +Unseren Tanz hielten wir auf der Kampfarte. Wir +tanzten auf einer Leine, welche an der Pforte und an der +Mauer befestigt war. Beim Trommelschlagen sass ich auf +der Mauer. Die Trommel wird mit einem Fuchsschwanz +geschlagen und geht: Tup, Tup, Tup, Tup, Tup.“ —</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_68" id="Page_68">[68]</a></span></p> +<p>„Weiterhin bekannte er: Auf der Kampstrasse in Schellings +Hause <em class="spaced">hätten sie sich geschmiert, darauf +wären sie aufgeflogen nach der Mark</em>, in den Weg +nach Mecheln zu, in Suidtholdts Kamp an der Lohelinde +und nach anderen Orten hin. Hier hätten ihnen ihre Buhlen +Kräuter behändigt, welche sie zum Vergiften gebrauchen +sollten. Mit den seinigen habe er nichts ausgerichtet. Nur +im Anfange seiner Lehre habe er von seiner Buhle Kraut +empfangen, mit welchem er einen Hahn, eine Henne und +sich selber ein Schwein vergiftet. <em class="spaced">Sie wären aufgeflogen +als schwarze Raben.</em> — In die andere Rotte +gehörten die Mutter Lomgensche etc.“</p> + +<p>Von den Richtern befragt, woher er diese Rotte und +deren Angehörige kenne, antwortete er: dieselben wären +in Vorsthovels Hause gewesen, als er das bekannte Kopfstück +fortgenommen. (NB. Er meint hier den Diebstahl, +wegen dessen er 1614 angeklagt war); auch habe er solches +von seiner Buhle und von seiner Frau erfahren.</p> + +<p>Nach solchen Angaben musste natürlich von dem Untersuchungsrichter +vor Allem die Richtigkeit derselben genauer +ermittelt und festgestellt werden. Auch wandte sich +das Gericht noch an demselben Tage (17. Juni 1615) an +das benachbarte Gericht von Heessen, in dessen Bezirk +der Angeklagte einen Theil seiner Malefizien verübt haben +wollte, mit dem Ersuchen um genauere Auskunft darüber, +ob die bezeichneten Stücke Vieh zu der von dem Angeklagten +angegebenen Zeit und an den von ihm bezeichneten +Orten, so wie er es angegeben, umgekommen wären. +Die in Ahlen wohnenden Personen, denen Kleikamp Schaden +an Vieh zugefügt haben wollte, wurden daher für die folgenden +Tage zur Zeugenaussage nach Ahlen vorgeladen. +Nun hatten allerdings die Zeugen gar Vieles über mannigfache +Schädigungen zu klagen, die ihnen seit Jahren von +Hexen und Zauberern zugefügt wären, aber nur ganz wenige +gaben diese Unglücksfälle oder Vergehen ungefähr +so an, dass die Zeugenaussagen mit Kleikamps „Geständnissen“ +in Uebereinstimmung gebracht werden konnten.</p> + +<p>Das Zeugenverhör begann am 22. Juni. Zuerst erschien +<span class='pagenum'><a name="Page_69" id="Page_69">[69]</a></span> +der von dem Angeklagten genannte Roer aus dem +alten Kirchspiel Ahlen. Demselben wollte Kleikamp mit +seinem Gefährten vor fünf Jahren ein schwarzbuntes Kalb +todt gebissen haben und zwar so, dass er selbst ihm die +Kehle ausgerissen habe. Roer aber wusste nur zu sagen, +dass ihm vor etwa <em class="spaced">drei</em> Jahren in seinem Gehölz ein rothes +Huhn und ein braunes mit weissen Füssen abhanden gekommen +sei. Ausserdem sei eins seiner Rinder, schwarz +von Farbe, zuerst an den Füssen lahm geworden und bald +darauf gefallen und gestorben. Und dennoch urtheilten die +Richter, dass dieser Fall mit der Aussage des Angeklagten +ganz wohl übereinstimme.</p> + +<p>Aber noch weniger stimmte die Aussage eines andern +Zeugen, Recker, mit dem was der Angeklagte erzählt hatte, +überein. In den Kampe desselben wollte Kleikamp mit +Christian zum Loe, wie ihre Buhlen ihnen befohlen hätten, +ein schwarzbuntes Rind in einen trockenen Graben gedrängt +und darin umgebracht haben. Recker aber erklärte +ganz bestimmt: Vor und nach wäre ihm unzweifelhaft von +Hexen viel Schaden zugefügt worden. So sei ihm im verflossenen +Jahre sein bestes Pferd, ein Ochs und eine Kuh +krepirt. Sie alle hätten das Unglück zuerst in den Beinen +gehabt und wären dann stracks niedergefallen und verendet. +Eine schwarz-bunte Kuh aber sei im letztverflossenen +Jahre nicht ihm, sondern dem Roer in einen Graben +gefallen, die sie indessen <em class="spaced">lebendig</em> wieder herausgezogen +hätten.</p> + +<p>Der Zeuge Brune in der Broickhauser Haide, dem +der Angeklagte als Werwolf ein Schaf gebissen haben +wollte, hatte bis dahin Schafe gar nicht besessen; und der +Zeuge Frie zu Broickhausen wusste sich nicht zu erinnern, +dass ihm oder seinen Vorfahren an einem Kalbe zugefügt +sei, wesshalb er die Aussage des Angeklagten nicht zu +bewahrheiten vermochte.</p> + +<p>Diese Widersprüche zwischen der Selbstanklage Kleikamps +und den Zeugenaussagen machten aber die Richter +nicht im Entferntesten irre, vielmehr gaben dieselben dem +Richterkollegium nur Veranlassung durch künstliche Wendungen +<span class='pagenum'><a name="Page_70" id="Page_70">[70]</a></span> +und Auslegungen der beiderseitigen Aussagen eine +scheinbare Uebereinstimmung zwischen denselben herzustellen, +um so die Selbstanklage des Verhafteten als erwiesen +ansehen und im Prozesse weiter fortfahren zu können.</p> + +<p>Dieser aber erlitt plötzlich eine Störung durch das +Auftreten der von Kleikamp genannten Mitschuldigen. +Derselbe hatte die angeblichen Angehörigen der beiden +Rotten genannt, die mit ihm und seiner Frau an den nächtlichen +Hexentänzen und an der Teufelsbuhlschaft Theil +genommen haben sollten. Diese gehörten nun theilweise +den angesehensten Familien in Ahlen an. Als sich daher +in dem durch diesen Prozess in die grösste Aufregung +versetzten Städtchen — in welchem jetzt Kleikamp von +Jedermann als der entdeckte Urheber alles Unglücks der +letzten Jahre angesehen ward, — die Kunde von diesen +Anschuldigungen verbreitete, säumten die nächsten Angehörigen +der Beschuldigten nicht, dem Gericht alsbald einen +entschiedenen Protest gegen die Depositionen Kleikamps +zu überreichen und nochmalige Vernehmung desselben zu +beantragen. Ausserdem erschien auch Christian zum Loe +vor Gericht und erklärte zu Protokoll, dass er mit Kleikamp +confrontirt zu werden begehre. Daher verfügte das +Gericht nochmaliges Verhör des Angeklagten und Confrontation +desselben mit Christian zum Loe.</p> + +<p>In diesem neuen Verhör wurde dem ersteren sein „Bekenntniss“ +vorgelesen und er dabei befragt, ob er etwas +hinzuzusetzen oder zu widerrufen habe. — Der Unglückliche +wusste, dass ein gänzlicher Widerruf nur eine abermalige +Folterqual zur Folge haben würde; aber es peinigte +ihn der Gedanke, dass er mit dem schwersten Verbrechen, +welches er an seiner Frau begangen, aus der Welt scheiden +sollte. Daher entschloss er sich, seine bezüglich dieser +gethanen Aussagen zu widerrufen; was er auch that. Er +sprach seine Reue darüber aus, dass er seiner Frau Unrecht +gethan, denn dieselbe sei keine Hexe und habe sich +nie mit Zauberei befasst. „Was er aber sonst am 17. Juni +ausgesagt, sei der Wahrheit gemäss, insbesondere auch, +soweit es <em class="spaced">Christian zum Loe</em> betreffe, und er habe es +<span class='pagenum'><a name="Page_71" id="Page_71">[71]</a></span> +ungezwungen und aus freien Stücken gesagt. Er verbleibe +darum bei seinem Bekenntniss und <em class="spaced">er wolle es vor dem +strengen Gerichte Gottes, bei Verlust seiner +ewigen Seligkeit also verantworten</em>“ (!!!).</p> + +<p>Nachdem nun Kleikamp das von ihm aus Verzweiflung — +um Genossen seines Verderbens zu haben, — zusammengebrachte +Lügengewebe abermals anerkannt und +sich selbst so in dasselbe verstrickt hatte, dass er sich +nicht mehr drehen und wenden konnte, ohne vor den +Richtern als der niederträchtigste Lügner und Verleumder +zu erscheinen, fand seine Confrontation mit dem am meisten +von ihm angeschuldigten Christian zum Loe statt, — eine +grausige Scene! „Du bist ein Werwolf, gerade so wie +ich,“ rief ihm Kleikamp entgegen und hielt ihm nun die +ganze, lange Reihe von Malefizien vor, die er gemeinschaftlich +mit ihm verübt haben wollte. Der alte Christian +zum Loe — ein Eingehöriger des Jobst van der Recke +auf dem benachbarten Gute Heessen — war wie niedergedonnert, +denn er sah, wie das Gespenst des Hexenprozesses +bereits auch nach ihm seine Krallen ausstreckte, +um auch ihn zu verderben. Er betheuerte seine Unschuld; +aber Kleikamp blieb bei seiner Aussage.</p> + +<p>Der Prozess ging zu Ende. Die Prozessakten wurden +abschriftlich einem auswärtigen Rechtsgelehrten zur Begutachtung +übersandt, worauf das Verdikt erfolgte, welches +dahin lautete, dass Kleikamp „wegen geständiger Zauberei, +dabei verübter Vergiftung und anderer Unthaten +mit der gesetzlichen Strafe des Feuers vom Leben zum +Tode hingerichtet und zu Asche verbrannt“ werden sollte. +Schliesslich machte der Vertheidiger noch einen Versuch, +wenigstens die Qual des Feuertodes von dem Verurtheilten +abzuwenden. Es stellte dem Gericht daher vor, dass der +Verurtheilte „sich für einen armen Sünder erkenne, der +gegen Gott und Gottes Gebot gehandelt habe. Er trage +dessen Reue und Leid,“ und bitte daher, dass er zur Hinrichtung +mit dem Schwerte möge begnadigt werden. Allein +„Richter und Schöffen“ erklärten, die Bitte des Verurtheilten +nur insofern berücksichtigen zu können, „dass sie +<span class='pagenum'><a name="Page_72" id="Page_72">[72]</a></span> +die Ausführung des ausgesprochenen Urtheils möglichst +beschleunigten.“ — Daher ward Kleikamp schon in den +nächstfolgenden Tagen zu Asche verbrannt.</p> + +<p>Das war das Ergebniss der Anklage eines Einzigen, +die gar nicht auf das Vergehen der Zauberei sondern auf +das der Sodomiterei gerichtet gewesen war.</p> + +<p>Aber eine Drachensaat war es, die aus der Asche des +Gemordeten aufging, — was vor Allem der alte <em class="spaced">Christian +zum Loe</em> erfahren musste<a name="FNanchor_78_78" id="FNanchor_78_78"></a><a href="#Footnote_78_78" class="fnanchor">[78]</a>. Wie besinnungslos war +derselbe von der Confrontation mit Kleikamp nach Hause +zurückgekehrt. Von Verzweiflung getrieben eilte er nach +Lembeck, um sich dort der Wasserprobe zu unterwerfen +und seinen Leumund wieder herzustellen. Allein die Wasserprobe +misslang. Seine Frau schlich sich in Erwartung der +Dinge, die da kommen würden, heimlich von ihm fort. +Er selbst hielt sich aus Furcht vor einer Verhaftung eine +Zeit lang in den benachbarten Gehölzen auf; allein es war +Alles vergebens. Schon unter dem 13. August 1615 lief +bei den Beamten zu Wollbeck ein Bericht des Gografen +zu Ahlen ein, dessen Eingang lautete: „Ew. Gestrengen — +mag ich dienstlich nicht vorenthalten, wasmassen <em class="spaced">ein +Zauberer, Peter Kleikamp genannt, welcher unlängst +Anderen zum abscheulichen Exempel ist +hingerichtet worden</em>, nach der scharfen Frage unterschiedliche, +vornehmlich aber Einen mit Namen <em class="spaced">Christian +zum Loe</em> — des gräulichen Lasters der Zauberei, und +dass derselbe zugleich mit ihm ein Werwolf sein solle +beschuldigt, und dabei angegeben hat, dass derselbe etliche +Thiere mit ihm gebissen habe, wie man solches an den +bezeichneten Orten geschehen zu sein mehreren Theils +erfahren.“ Die Behörden begannen nun über ihn zu verhandeln +und auf ihn zu fahnden, bis endlich am 26. Februar +1616 seine Verhaftung erfolgte. Im Kerker befiel den +Unglücklichen der Wahnsinn, wesshalb die Räthe zu Münster +am 18. April 1616 die alsbaldige Folterung desselben befahlen. +Doch erlöste ihn der Tod aus den Händen seiner +<span class='pagenum'><a name="Page_73" id="Page_73">[73]</a></span> +Peiniger, indem er noch am Abend des 18. April starb. +Das Gutachten des Scharfrichters über das Ableben des +Verhafteten lautete: Der Hals des Verstorbenen sei ganz +schwarz und lasse sich umdrehen; die Brust und die Beine +wären zerkratzt. Er sei schon bei mehreren derartigen +Fällen zur Stelle gewesen und halte dafür, dass der zum +Loe dieses sich nicht selbst gethan, sondern dass ihm der +Teufel dabei geholfen habe.</p> + +<p>Seitdem loderten die Scheiterhaufen, auf denen man +Hexen zu Asche verbrannte, aller Orten im Münsterlande +auf. Denn in allen Städten, in allen Untergerichten wurden +angebliche Hexen massenweise aufgespürt oder zur +Anzeige gebracht und nur in den seltensten Fällen +endete ein Hexenprozess mit (relativer) Freisprechung der +Angeklagten.</p> + +<p>Im Kurfürstenthum <em class="spaced">Mainz</em> hatte man zwar schon vom +Ende des fünfzehnten Jahrhunderts an Hexen und Zauberer +fleissig verbrannt, indessen liegen doch bis über das Jahr +1570 hinaus nur über ganz vereinzelt vorgekommene +Hexenprozesse Berichte vor, und aus dem dabei angewandten +prozessualischen Verfahren ersieht man, dass die +Hexenverfolgung der nächstfolgenden Zeit damals noch +nicht im Gange war<a name="FNanchor_79_79" id="FNanchor_79_79"></a><a href="#Footnote_79_79" class="fnanchor">[79]</a>.</p> + +<p>Im Jahre 1570 wurde Elisabeth, Hans Schmidten Ehefrau, +in dem Orte Altheim der Hexerei verdächtig. Ihre +Nachbarn richteten daher eine Supplik an den Oberamtmann +zu Amorbach, worin sie baten, „wegen dieser Zaubereien +sie gnädig zu bedenken“, infolge dessen die Angeklagte +in den Thurm zu Buchen geworfen und hier an +eine Kette angeschmiedet, in strenger Haft gehalten wurde. +Die Zeugen, welche man am 12. Juni 1570 über sie vernahm, +sagten aus: In jeder Walpurgisnacht sei die Schmidtin, +welche eine Geis geführt, bei dem Vieh auf dem Felde +gewesen und habe mit einer schwarz-weissen Gerte auf +<span class='pagenum'><a name="Page_74" id="Page_74">[74]</a></span> +verschiedenes Vieh geschlagen, welches hernach erkrankt +und zu Grunde gegangen sei. Sie habe ferner, als ein +schweres Unwetter entstanden, gesagt: ihretwegen möge +das Wetter Alles erschlagen; sie habe den ganzen Winter +hindurch auch nur Hotzele und Dürrrüben zu essen gehabt. +— Insbesondere sagte noch der Kuhhirte aus: als das Gewitter +sich entladen, seien ihm die Kühe davon gelaufen, +was seiner Ueberzeugung nach nur durch die anwesende +Schmidt verursacht sei. — Ihrem Bericht über diese Depositionen +fügten Schultheiss und Schöffen noch bei: Dem +Dorfschulzen sei durch die Zauberei der Schmidtin inzwischen +eine Kuh krepirt, auch seien „den Leuten, so die Schmidtin +angezeigt, die Kühe und vier Schweine schwach und +krank geworden“. Auch habe zur grossen Verlegenheit +der Gemeinde der Kuhhirt abgedankt, weil er mit solchen +verhexten Kühen nichts mehr zu schaffen haben wollte, +— „ihm überdies drei zauberische Hasen begegnet seien, +von denen einer einen Bauch gehabt wie eine Geis, und +denen kein Hund habe nachlaufen können“.</p> + +<p>Am 12. Juli befahlen hierauf die „weltlichen Räthe“ +des Kurfürsten, man solle die Schmidtin unaufgezogen +(d. h. ohne Anwendung der Folter) examiniren. Dieses +geschah, die Angeklagte betheuerte aber natürlich ihre +Unschuld.</p> + +<p>Nun blieb die Untersuchung (während die Unglückliche +im Kerker schmachtete) beruhen, bis das Raths-Kollegium +am 12. Juli 1571 verfügte, man solle sie entlassen, +ihr aber einschärfen, dass sie sich in Zukunft fromm +und ehrlich zu halten habe. — Aber dennoch liess der +Schultheiss auf des Amtmanns Befehl, wie es in den Akten +heisst, den mit Reverenz zu vermeldenden Wasenmeister +aus Miltenberg kommen, die Schmidt auf die Folter legen +und dergestalt peinigen, dass ihr Leib zerdehnt, zerrissen, +ihre Hände und Arme verrenkt und zerbrochen wurden. +Sie hielt aber aus, ohne das geforderte Geständniss abzulegen, +und der Prozess endete, nachdem die gemarterte +Schmidtin entlassen war, damit, dass deren Ehemann +gegen die Ankläger seiner Frau bei dem Zentgerichte +<span class='pagenum'><a name="Page_75" id="Page_75">[75]</a></span> +auf Entschädigung klagte, — was freilich keinen Erfolg +hatte.</p> + +<p>Im letzten Dezennium des Jahrhunderts nahm aber die +eigentliche Hexenverfolgung ihren Anfang, indem nicht +mehr Einzelne, sondern ganze Massen von Angeklagten +mit der peinlichen Frage in Untersuchung genommen +wurden. Namentlich scheint von 1593 an im ganzen +Mainzischen Odenwalde überall auf Hexen und Zauberer +Jagd gemacht worden zu sein.</p> + +<p>Furcht und Schrecken herrschte damals unter der +Bevölkerung, weil die unsinnigste Klage hinreichte, um +Jemanden auf die Folter und auf den Scheiterhaufen zu +bringen. In den Untersuchungsakten finden sich umfangreiche +Verzeichnisse von Verdächtigen, Eingezogenen, +Entflohenen etc. Selbst alters- und geistesschwache Personen +finden sich unter den Eingezogenen vor. Eine +grosse Zahl schwangerer Frauen wurde ihren Männern +nur gegen schwere Kaution auf so lange zurückgegeben, +„bis sie ihrer weiblichen Bürde entledigt“ seien. Auf der +Folter wurden nun die tollsten Geständnisse zu Wege gebracht. +Die Frau eines Peter Müller gestand, „sie sei +mit Zauberei behaftet, von dem allmächtigen Gott ab- und +dem Teufel zugefallen“. Eine Katharine Lengenfelder von +Reisenbach schrie auf der Folter, „sie sei des Teufels +und wolle sein bleiben“, riss sich dann von der Folter los, +machte einen rasenden Angriff auf den Scharfrichter, und +stürzte todt nieder, worauf die Leiche verbrannt wurde.</p> + +<p>Dabei befahlen die weltlichen Räthe noch, „man solle +nicht so viele Umstände machen, und vor Allem das Vermögen +einziehen“.</p> + +<p>Eine Margarethe Habeckerin aus Galmbach war entflohen. +Man zog nun ihre Mutter ein, und diese bekannte, +ihre Tochter an einen Teufel verheirathet zu haben. — +Zu Amorbach gab ein Bauer seiner eigenen Mutter vor +Gericht schuld, dass sie das teuflische Hexenwerk treibe.</p> + +<p>Gegen das mörderische Treiben der mainzischen Beamten +reichten damals zwei Edelleute eine Beschwerdeschrift +bei dem Kurfürsten Wolfgang zu Mainz ein, worin +<span class='pagenum'><a name="Page_76" id="Page_76">[76]</a></span> +sie klagten, dass die Beamten des Kurfürsten Nachts in +ritterschaftliche Gebiete eingefallen, fremde Unterthanen +hinweggeschleppt, unschuldige Personen schändlich gemartert +und selbst den Nachlass der hingerichteten Weiber +confiszirt hätten. — Dagegen richtete die Gesammtbürgerschaft +der Stadt Buchen an den Kurfürsten eine Eingabe, +in welcher der Aberglaube der Zeit in wahrhaft schreckhafter +Weise sich kund gab: In der Nacht vom 4. auf +den 5. Juli habe der Thorwart Veit Meffert zwischen +11 und 12 Uhr ein Rumoren von Pfeifen, Trommeln, umhersprengenden +Reitern und ungeschmierten Kutschen +gehört, dass er vor Schrecken ins Horn gestossen; doch +habe er Niemanden von der Bürgerschaft aufwecken können. +Dessgleichen habe der Thorwart in der Vorstadt ein Springen, +Tanzen und Getümmel vernommen, wie wenn alle Häfen +zerschmissen würden, worauf um den Thorthurm herum +ein gräuliches Wetter sammt Platzregen erfolgt, wie aus +Fässern, dessengleichen noch Niemand gesehen. Ein +Bürger, der aus dem Wirthshaus des Hanns Feierabend +gekommen, habe Alles um sich herumtanzen sehen, und +habe eine merkliche Anzahl teuflischen Zaubergesindels +in Menschengestalt, schwarz angethan, auf der Gasse umher +tanzen und springen bemerkt, das sei vom leidigen +Satan wider alles Verbot geistlicher und weltlicher Obrigkeit +mit seinen untergebenen teuflischen Instrumenten zu +keinem anderen Ende gerichtet, denn um sein Reich durch +solche verdammliche Freude zu erheben. Daher „wolle +die liebe, von Gott eingesetzte, und von Gott mit dem +scharfen Verstande wohl begabte Obrigkeit eine heilsame +Strafe gegen die dem leidigen Satan fürsichtig ergebenen +Zauberer verordnen“.</p> + +<p>Alsbald wurden nun wieder, — trotz der Einsprache +des Amtskellers zu Buchen, welcher behauptete, der Bürger, +der die Teufelsgestalten gesehen, müsse offenbar zum Narren +gehalten worden sein, — eine Menge von Zauberern und +Hexen eingezogen, zum Theil unter den unsinnigsten und +lächerlichsten Anschuldigungen. So wurde z. B. eine Frau +beschuldigt, in eine Kuh einen Fiedelbogen hineingezaubert +<span class='pagenum'><a name="Page_77" id="Page_77">[77]</a></span> +zu haben. Eine andere Frau, die im Frohndienst Heu +machen musste und ermüdet mit der Arbeit einhielt, sprach +zu andern Weibern: „wenn nur der Teufel das Heu holte!“ +Da sich nun unglücklicherweise unmittelbar darauf ein +Sturmwind erhob, der das Heu von der Wiese hinwegtrieb, +so war die Frau als wettermachende Hexe erwiesen +und wurde zur peinlichen Frage eingezogen.</p> + +<p>Es war vergeblich, dass die Unglücklichen bei Gott +und allen Heiligen ihre Unschuld betheuerten. Sie wurden +gefoltert, wobei stets in den Akten bemerkt wird, dass sie +sich zwar am Kopfe „gekrauet“, dass aber bei ihnen keine +Thränen geflossen seien. Nicht wenige der Gefolterten +überstanden auch alle Qualen, ohne sich eine Geständniss +abmartern zu lassen. Ueber diesen teuflischen Trotz des +Hexengeschmeisses aufs Höchste erbittert, verfügten daher +die Mainzischen Räthe: „Gegen diejenigen, so in puris +negativis ohne sonderlichen Schmerz beständen und mit +der Sprache nicht losschlagen wollten, solle mit den +Schrauben und Daumeisen angefangen und dann mit den +anderen Instrumentis fortgefahren werden. Sintemalen +aber diese Leute allem Ansehen nach unsichtbare Geister +bei sich hätten und vom bösen Feinde angereizt seien, +sollen geistlicher Leute Mittel gegen diese teuflischen Verführungen +gebraucht werden.“ —</p> + +<p>Ueber das Schicksal der einzelnen Angeschuldigten +erfährt man aus den Akten nur selten etwas Bestimmtes. +Zuweilen wird von dieser und jener Unglücklichen auf +der Aussenseite des betreffenden Aktenheftes ausdrücklich +bemerkt, dass dieselbe hingerichtet worden sei. Im Allgemeinen +fand man jedoch diese Notirung unnöthig, da +ein Hexenprozess nur selten anders als auf dem Scheiterhaufen +oder überhaupt unter der Hand des Scharfrichters +endigte. Ein anderes Mal zeigt der Oberamtmann an, er +habe wieder fünf Hexen verbrennen lassen, (deren Namen +nicht einmal genannt werden,) wofür er von den kurfürstlichen +Räthen belobt wird.</p> + +<p>Während der ganzen ersten Hälfte des siebenzehnten +Jahrhunderts war in Kurmainz die Hexenverfolgung im +<span class='pagenum'><a name="Page_78" id="Page_78">[78]</a></span> +fortwährenden Steigen. Kurfürst <em class="spaced">Johann Schweikart</em> +(1604–1626) brachte in dieselbe zuerst System, indem er, +nachdem er sich von der theologischen und der juristischen +Fakultät seiner Hochschule umständlichst über das fluchwürdige +Wesen und Treiben der Hexen hatte belehren +lassen, eine Untersuchungsordnung für Hexenprozesse mit +achtzehn General- und achtundneunzig Spezialfragen aufsetzen +und allen Gerichten im Lande zuschicken liess. Die +schrecklichste Zeit nahm jedoch mit dem Regierungsantritt +seines Nachfolgers, des Kurfürsten <em class="spaced">Georg Friedrich +(v. Greiffenklau)</em> 1626 ihren Anfang. Als sich derselbe +im genannten Jahre zu Dieburg huldigen liess, erschien +vor ihm eine Deputation der Zentmannschaft und bat ihn +inständig und um Gottes Willen, dass er doch zur Ausrottung +des überhandnehmenden Lasters der Zauberei die +nöthigen peinlichen Untersuchungen befehlen möchte. Dieselbe +Bitte wurde ihm, da es dem Kurfürsten mit der +schärferen Verfolgung der Hexen doch nicht so eilig war, +unter dem 6. Februar 1627 auch schriftlich vorgetragen. +In <em class="spaced">Dieburg</em> stand nämlich damals eine ganze Menge von +Personen im Geruch der Zauberei, und die Masse des +Volks war gegen dieselben mit solcher Wuth erfüllt, dass +selbst die Beamten, welche nicht sofort alle Verdächtigten +in Haft nahmen, sich bedroht sahen. Daher musste zur +Beruhigung der Bürgerschaft endlich wieder ein Hexenprozess +in Scene gesetzt werden. Aus der Menge der +zur Anzeige gebrachten wählte man hierzu eine Frau, +nämlich Martin Padts Witwe, aus, „weil deren Mutter vor +zwanzig Jahren als Hexe verbrannt worden sei“. Am 26. Juni +1627 begann das Verhör, und am 7. Juli wurde die Verhaftete +hingerichtet. Die Padtin hatte aber im Verhör, +in welchem sie wiederholt gefoltert worden war, eine +ganze Anzahl von Mitschuldigen genannt; daher gestaltete +sich aus dieser Einen Inquisition sofort eine ganze Anzahl +anderer Prozesse, von denen jeder einzelne wieder zu neuen +Verfolgungen in <em class="spaced">Dieburg</em>, <em class="spaced">Seligenstadt</em><a name="FNanchor_80_80" id="FNanchor_80_80"></a><a href="#Footnote_80_80" class="fnanchor">[80]</a>, <em class="spaced">Aschaffenburg</em> +<span class='pagenum'><a name="Page_79" id="Page_79">[79]</a></span> +u. s. w. Anlass gab. Aus den massenhaft angestellten +Verhören traten nun auch hier die gewöhnlichen +Angaben der wegen Hexerei Verhafteten hervor. Als +Versammlungsstätten der Hexen wurden der Eichwasen +bei Dieburg, der Humesbühl, der grosse Formel u. s. w. +bezeichnet. Bei der Generalversammlung, die zu Walpurgis +auf dem Eichwasen stattfand, fanden sich oft Tausende, +darunter auch vornehme Leute, aus Darmstadt, +Aschaffenburg, Umstadt, Münster u. s. w. zusammen. Bei +den Gelagen waren die Tische und Stühle gemalt, die +Trinkgeschirre, dem Anschein nach von Gold und Silber, +waren eigentlich Rossköpfe und Schelmenbeine, und was +sich als Krammetsvögel ansah, war in Wirklichkeit eine +Schüssel voll Kröten. Das Brod, welches man auftischte, +musste an einem Sonntag gebacken sein; Salz dagegen +kam bei keiner Gasterei vor. Die Hexen erzählten auch, +sie hätten sich zwar mit den genossenen Speisen gesättigt, +allein, wenn sie nach Hause gekommen, hätten sie sich +hungrig und äusserst matt gefühlt u. s. w. — Alle diese +und ähnliche Geständnisse waren den Verhafteten durch +eine bestialische Anwendung der Folter erpresst<a name="FNanchor_81_81" id="FNanchor_81_81"></a><a href="#Footnote_81_81" class="fnanchor">[81]</a>. Einer +<span class='pagenum'><a name="Page_80" id="Page_80">[80]</a></span> +der Verhafteten, Philipp Krämer aus Dieburg, that im +Verhör die unerhörte Aeusserung, dass die gegen ihn abgelegten +Zeugenaussagen falsch seien und dass das ganze +Hexenwerk nichts als Aberglauben sei. „Wenn dergleichen +Belialszeugnisse auch tausend wären,“ rief er, „so könnten +sie doch alle tausend falsch sein. Denn das wären Leute, +so in ihrer Pein und Marter verzweifelten. Da müsse er +sehen, dass unter Tausenden nicht Einem Recht geschehe. +Es nehme ihn Wunder, dass man solche abergläubische +Sachen glaube. Das seien doch lauter unmögliche Dinge, +und es könne aus keiner Schrift bewiesen werden, dass es +zu glauben sei. Der Teufel verblende die Leute und +nehme frommer Leute Gestalt an.“ — Er wurde dafür +am 6. September 1627 mit dem Schwerte hingerichtet und +sein Leichnam verbrannt. So wurden in Dieburg nach +den vorliegenden Akten im Jahr 1627 überhaupt sechsunddreissig, +— nach einer Aufzeichnung des Pfarrers Laubenheimer +sogar fünfundachtzig — Personen hingerichtet. +Im November 1629 begann hierauf eine neue Untersuchung +gegen einundzwanzig Dieburger Leute. Ganze Familien +sind in jenen Jahren zu Dieburg fast ausgerottet worden. +An andern Orten ging es noch grausiger her. In <em class="spaced">Grosskrotzenburg</em> +und <em class="spaced">Bürgel</em> wurden auf Betreiben des +fanatischen Dechanten zu St. Peter in Mainz gegen dreihundert +Personen wegen Hexerei hingerichtet, in Folge +dessen der Kapitularpräsenzkammer zu Mainz bei tausend +Morgen confiszirter Ländereien zufielen. Das aber war +dem Kurfürsten <em class="spaced">Johann Philipp</em> (von Schönborn, 1647 +bis 1673) doch zu arg, wesshalb derselbe das im Lande +herrschend gewordene ganz formlose Verfahren in der +Hexenverfolgung untersagte und daselbe regelte und einschränkte<a name="FNanchor_82_82" id="FNanchor_82_82"></a><a href="#Footnote_82_82" class="fnanchor">[82]</a>.</p> + +<p>Im Jahr 1657 wurde von der Bürgerschaft der kurmainzischen +Stadt <em class="spaced">Amorbach</em> ein Projekt zur Verbrennung +aller Hexen, welche Fröste gemacht und die Weinernte +zu Grunde gerichtet hätten, entworfen. Zu diesem +<span class='pagenum'><a name="Page_81" id="Page_81">[81]</a></span> +Behufe waren nicht allein die Einwohner von Amorbach +sondern auch die der angrenzenden Aemter aufgeboten, +und der Oberamtmann <em class="spaced">Daniel von Frankenstein</em> wurde +in geradezu stürmischer Weise zu einem gerichtlichen +Einschreiten gegen die Hexerei gedrängt. Allein der +Kurfürst <em class="spaced">Johann Schönborn</em> zu Mainz befahl, man sollte +die bereits Verhafteten ohne Weiteres zu ihren Familien +zurückkehren lassen<a name="FNanchor_83_83" id="FNanchor_83_83"></a><a href="#Footnote_83_83" class="fnanchor">[83]</a>.</p> + +<p>In der Erzdiözese <em class="spaced">Köln</em> (wo der Protestantismus so +tiefe Wurzeln geschlagen hatte) griff die Hexenverfolgung in +der zweiten Hälfte des sechszehnten Jahrhunderts wie ein +rasender Dämon in alle Schichten der Gesellschaft ein. +Kinder und Greise, Geistliche und Laien, Frauen und +Mädchen massenhaft erfassend und zerreissend<a name="FNanchor_84_84" id="FNanchor_84_84"></a><a href="#Footnote_84_84" class="fnanchor">[84]</a>. Man +vergleiche folgende aus dem Salm'schen Archive (leider +ohne Datum) abgedruckten Akten! Der Pfarrer Duren +zu Alfter berichtet an den Grafen Werner von Salm: +„dass ich vorlängst nicht geschrieben, ist daher kommen, +dass mir nichts Sonderliches vorgekommen, allein dass +man zu Bonn stark zu brennen anfange. Jetzo sitzet +eine Reiche (Frau), deren Mann vormals Schöffe zu Bonn +gewesen, Namens Kurzrock, dem die Herberge „zur +Blume“ eigenthümlich zuständig gewesen. Ob er Ihre +Gnaden bekannt gewesen, weiss ich nicht. Dem sei wie +ihm wolle; sie ist eine Hexe und täglich vermeint man, +dass sie justifizirt werden solle, <em class="spaced">welcher ohne Zweifel +noch etliche Dickköpfe</em> (d. h. lutherisch Gesinnte) <em class="spaced">folgen +müssen</em>.“ — Aus einem späteren Briefe desselben +Pfarrers an den Grafen ziehen wir folgende Stelle aus: +„Solche (Opfer des Scheiterhaufens) sind aber mehrertheils +Hexenmeister dieser Art. <em class="spaced">Es geht gewiss die halbe +Stadt drauf.</em> Denn allhier sind schon Professores, Candidati +juris, Pastores, Canonici und Vicarii, Religiosi eingelegt +und verbrannt. Ihre Fürstliche Gnaden haben <em class="spaced">siebzig +<span class='pagenum'><a name="Page_82" id="Page_82">[82]</a></span> +Alumnos</em> (des Priesterseminars), welche folgends Pastores +werden sollten, von welchen quidam insignis musicus, +gestern eingelegt; <em class="spaced">zwei andere hat man aufgesucht, +sind aber ausgerissen</em>. Der Kanzler sammt der Kanzlerin +und des geheimen Secretarii Hausfrau sind schon +fort und gerichtet. Am Abend unserer lieben Frauen +(7. September) ist eine Tochter allhier, so den Namen gehabt, +dass sie die schönste und züchtigste gewesen von der +ganzen Stadt, von neunzehn Jahren, hingerichtet, welche +von dem Bischofe selbst von Kind an auferzogen. Einen +Domherrn mit Namen Rotensahe habe ich sehen enthaupten +und folgends verbrennen sehen, Kinder von +drei bis vier Jahren haben ihren Buhlen (Buhlteufel). +Studenten und Edelknaben von neun, von zehn, von elf, +zwölf, dreizehn, vierzehn Jahren sind hier verbrannt. +Summa, es ist ein solcher Jammer, dass man nicht weiss, +mit was Leuten man conversiren und umgehen soll.“</p> + +<p>Der Vogt zu Hülchrode, Andreas Heffele, berichtet +unter dem 22. Dezember 1590 an den Amtmann Wilhelm +v. Ladolf in dem Salm'schen Städtchen Dyck: „Nächst +dienstnachbarlicher Ehrerbietung thue Ew. Liebden ich +hiermit zu wissen, wie dass Zeiger dieses, der armen gefangenen +Frauen Eidam, genannt Gort, — bei mir gewesen +und gebeten wegen seiner selbst und seinen Geschwägern, +dass man doch ihre Mutter mit dem Schwerte richten und +in die Erde begraben möchte, dagegen sie unserem gnädigen +Herrn 40 Thaler Kölnisch zu unterthänigster Verehrung +geben wollten. — Die allhier Sitzenden habe ich +examiniren, peinigen und aufs Wasser versuchen lassen, +deren zwei ihre Unthaten umständlich bekannt, die dritte +aber halsstarrig geleugnet, jedoch dieselbe wie die anderen +Zwei auf dem Wasser geschwommen.“</p> + +<p>Unter den zahllosen Hexenprozessen, welche damals +und im Anfange des folgenden Jahrhunderts im Kölner +Land und in den unter der geistlichen Jurisdiction Köln +stehenden Territorien geführt wurden, möge es genügen, +Einen hervorzuheben.</p> + +<p>In Köln lebte im Jahr 1627 eine junge schöne Dame +<span class='pagenum'><a name="Page_83" id="Page_83">[83]</a></span> +<em class="spaced">Katharine von Henoth</em><a name="FNanchor_85_85" id="FNanchor_85_85"></a><a href="#Footnote_85_85" class="fnanchor">[85]</a>, Tochter eines kaiserlichen +Postmeisters. Dieselbe leitete das Hauswesen ihres Bruders, +des Propstes und Domherrn Hürtger von Henoth, +und war in den vornehmen Kreisen, die sich mit dem +Hause des Bruders berührten, hoch angesehen. Da geschah +es, dass einige angeblich behexte und vom Teufel +besessene Professschwestern des Klosters zu St. Clara sie +als Hexe verschrieen, infolge dessen sie unter Beihülfe +eines städtischen Ruthenträgers und Gewaltrichters mit +Gewalt aus dem Hause ihres Bruders geholt und ins Gefängniss +geschleppt wurde. Alsbald wurden über sie die +erbärmlichsten Gerüchte in Umlauf gesetzt. In den Gärten, +welche um ihre Wohnung lagen, hatte sich eine auffallende +Menge von Raupen gezeigt, welche Obst und Gemüse +verdarben. Auch bekannten zwei Pfarrer, dass sie an den +geheimsten Theilen ihrer Leiber litten, dass eine Hexe es +ihnen angethan haben müsse, und dass ihnen die Hexe im +Traume wie im wachenden Zustand fortwährend erscheine. +Dass diese Hexe Fräulein v. Henoth sei, stand sehr bald +fest. Sie wurde daher dreimal durch alle Grade hin gefoltert, +„dass die Sonne sie durchscheinen konnte“. Die +grässlichsten Schmerzen waren jedoch nicht im Stande, +der mit zerrissenen Gliedern auf der Folter daliegenden +standhaften jungen Dame das Geständniss zu erpressen, +welches die Richter haben wollten. Sie blieb bei der Betheuerung +ihrer Unschuld. Beinahe wäre auch ihr Bruder +in den Prozess hereingezogen worden. Er hatte alle Ursache, +sich glücklich zu schätzen, dass man ihn unbehelligt +liess, als man die Schwester auf einen Karren lud und +hinaus vor die Stadt zum Scheiterhaufen führte. Die Unglückliche +hatte freilich Freunde, welche auch in der äussersten Noth +nicht von ihr liessen, wesshalb dieselben einen +kaiserlichen Notar gewannen, der sich bereit erklärte, einen +Protest gegen das schreckliche Verfahren aufzusetzen. +<span class='pagenum'><a name="Page_84" id="Page_84">[84]</a></span> +An einer Strassenkreuzung der Stadt, wo altem Herkommen +gemäss der Zug nach dem Richtplatze zu halten +pflegte, standen die Freunde, stand der Notar. Die Verwahrungsurkunde +wurde auf den Wagen gereicht, und der +Unglücklichen eine Feder in die Hand gedrückt, damit sie +unterzeichne. „Seht ihr Leute,“ riefen alsbald die Jesuiten, +welche den Karren zum Richtplatz geleiteten, zu dem +Volke, in welchem sich das Gefühl des Mitleids zu regen +begann, „seht ihr, dass sie eine Hexe ist, denn sie schreibt +mit der linken Hand.“ Wirklich hatte Katharine mit der +Linken die Urkunde unterzeichnet. Jetzt aber, als sie die +Rechtsverwahrung in die Hand des Notars zurückgegeben, +riss sie mit der linken Hand den Verband von der Rechten, +zeigte, wie diese in der Folter zu einer blutigen Masse +verstümmelt war und brach in die Worte aus: „Ja, ich +schreibe mit der Linken, weil die Henkersknechte die +Rechte mir verdarben und zerschmetterten, um mich Unschuldige +zum Geständniss zu zwingen!“ — Grausen und +Entsetzen ergriff das Volk; Entrüstung zeigte sich in der +Menge, in welcher bereits harte Worte gegen die Hexenrichter +laut wurden. Da winkten die Jesuiten, stimmten +einen Psalm an und geleiteten den Karren, der sich wieder +in Bewegung setzte, durch die Stadt zum Scheiterhaufen.</p> + +<p>Dieses geschah in Köln. An anderen geistlichen +Orten ging es nicht besser.</p> + +<p>Zu <em class="spaced">Ellingen</em> (in Franken), einer Landkomthurei des +deutschen Ordens, wurden 1590 in nur acht Monaten fünfundsechszig +Personen wegen Hexerei hingerichtet. — In +dem reichsunmittelbaren Frauenstift <em class="spaced">Quedlinburg</em> wurden +1589 an Einem Tage hundertdreiunddreissig Hexen verbrannt.</p> + +<p>In dem Stiftslande <em class="spaced">Zuckmantel</em>, dem Bischof von +Breslau gehörig, wurden schon 1551 nicht weniger als +acht Henker gehalten, welche, wie das Theatrum Europaeum +(VII. S. 148) erzählt, vollauf zu thun hatten. In +den Jahren 1639 wurden nachweisbar zu Zuckmantel, Freiwaldau, +Niklasdorf, Ziegenhals und Neisse zweihundertzweiundvierzig +Personen wegen Hexerei hingerichtet, und +<span class='pagenum'><a name="Page_85" id="Page_85">[85]</a></span> +im Jahr 1654 starben hier hundertundzwei Personen den +Feuertod, darunter auch zwei Kinder, deren Vater der +Teufel gewesen sein sollte<a name="FNanchor_86_86" id="FNanchor_86_86"></a><a href="#Footnote_86_86" class="fnanchor">[86]</a>.</p> + +<p>In dem Erzstift <em class="spaced">Salzburg</em> kam die Hexenverfolgung +namentlich seit dem Beginn der Protestantenhetze (1588 +unter Wolfgang Dietrich) in Gang. Im Jahr 1679 wurden +hier siebenundneunzig Zauberer und Hexen verbrannt. +Einem damals erschienenen Berichte zufolge sollten die +Salzburger Hexen das einstimmige Bekenntniss abgelegt +haben, dass sie ausser anderen Vergehen allen Heiligen +abgesagt und sich verpflichtet hätten, keine guten Werke +in oder ausser der Kirche zu thun, zum Abendmahl ohne +vorgängige Ohrenbeichte zu gehen und die Hostie zu verunehren. +Sie sollten auch gestanden haben, dass sie oft +die Hostie durchstochen hätten, und dabei aus derselben +Blut hervorzutreten pflege<a name="FNanchor_87_87" id="FNanchor_87_87"></a><a href="#Footnote_87_87" class="fnanchor">[87]</a>.</p> + +<p>Im Stift <em class="spaced">Paderborn</em>, wo die Scheiterhaufen schon +(seit 1585 unter der Regierung des Fürstbischofs Theodor +v. Fürstenberg) lange gelodert hatten<a name="FNanchor_88_88" id="FNanchor_88_88"></a><a href="#Footnote_88_88" class="fnanchor">[88]</a>, rief 1656 ein Jesuit +<em class="spaced">Löper</em>, der den Teufel durch Exorcisirung der von ihm +Besessenen bekämpfen wollte, eine Bewegung ganz eigener +Art hervor. Die Besessenen, etwa hundert an der Zahl, +liefen in den Strassen der Stadt umher und schrieen Zeter +über den Bürgermeister, über die Kapuziner, die Hexen +und Hexenvertheidiger. Auf Betreiben des Kapuziner-Guardians +wurde der Jesuit ausgewiesen, aber der Unfug +war nun einmal im Gange. „Aus mehr als dreissig besessenen +Leuten,“ sagt das Theatrum Europaeum (Th. VII. +S. 1023) „zu Paderborn und Brackel riefen die Teufel unaufhörlich +über Trinike Morings als über eine Zauberin, +welche die Teufel durch Branntwein, Kuchen, Aepfel, +Bier, Fleisch und andere mehr Sachen hätte in die Menschen +getrieben. Ja die Teufel haben auch öffentlich auf +<span class='pagenum'><a name="Page_86" id="Page_86">[86]</a></span> +den Gassen über Etliche als Hexenvertheidiger geschrieen; +und was die Teufel schrieen, das bekannten dann die Hexen +gerichtlich vor den Herrn Commissarien, nämlich dass die +bösen Geister durch Hexerei in so viele Menschen wären +eingetrieben worden.“</p> + +<p>Die einmal in Gang gekommene Bewegung liess sich +jedoch nicht so leicht bewältigen, vielmehr drang dieselbe +bald über ihre anfänglichen Grenzen hinaus.</p> + +<p>Die ungeheuere Erregung der Gemüther, welche die +Hexenverfolgung hervorgerufen, die grässlichen öffentlichen +„Brände“ und die dem Volke dadurch eingeimpfte Furcht +vor der Hexerei, bewirkte es, dass die Seuche nicht nur das +ganze paderborner Land, sondern auch die Grafschaft Rietberg +und andere westphälische Bezirke erfasste, indem +ganze Schaaren von Frauen und Mädchen das Land durchzogen, +sich für vom Teufel besessen erklärten, die seltsamsten +convulsivischen Geberden zeigten, eine Menge von +Personen als Hexen und Hexenmeister verschrieen und +überall Furcht und Schrecken verbreiteten. Da hierdurch +an vielen Orten tumultuarische Auftritte hervorgerufen +wurden, so schritten die Behörden natürlich gegen die +Unruhestifter ein. Viele wurden ausgepeitscht oder gebrandmarkt +und des Landes verwiesen, einzelne auch am +Leben gestraft. In den zahllosen Verhören, welche darüber +angestellt wurden, gestanden es nicht Wenige, dass +sie von bestimmten Personen zur Simulirung der Besessenheit +verführt und in dem dazu erforderlichen Geberdenspiel +unterwiesen worden wären<a name="FNanchor_89_89" id="FNanchor_89_89"></a><a href="#Footnote_89_89" class="fnanchor">[89]</a>. Ihre Bedeutung hatte +aber die ganze Erscheinung darin, dass der Betrug im +Volke massenhaft die bereitwilligsten Werkzeuge finden +konnte.</p> + +<hr /> + + + + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_87" id="Page_87">[87]</a></span></p> +<h2><a name="kap21" id="kap21"></a>EINUNDZWANZIGSTES KAPITEL.</h2> + +<p class="kapitel">Die Hexenprozesse von der zweiten Hälfte des +sechszehnten bis zum Ende des siebenzehnten +Jahrhunderts in den weltlichen Territorien +Deutschlands.</p> + + +<p>Wir haben früher gesehen, dass fast in allen Landen +die Zeit vom Ende des fünfzehnten bis in die zweite Hälfte +des sechszehnten Jahrhunderts die Zeit des eigentlichen +Entstehens der Hexenprozesse war. Denn bis zum Ende +des sechszehnten Jahrhunderts kamen dieselben zumeist — +von einzelnen, namentlich romanischen, Territorien abgesehen, +nur vereinzelt vor. Das Resultat dieser verhältnissmässig +noch sehr moderaten Hexenverfolgung war aber, +dass durch dieselbe 1) die im Hexenhammer enthaltene +Doctrin von der Hexerei dem Volke eingeimpft war, und +dass 2) die Obrigkeiten, die Gerichte, die Geistlichen, indem +sie den Hexenhammer zur Anwendung brachten, sich +mit ihrem Denken selbst in diese Lehre von der Hexerei +einlebten, und, durch ihre ganze Weltanschauung ohnehin +für dieselbe disponirt, sie in ihre Gedankenwelt aufnahmen +und sich an die Verfolgung der Hexerei als des furchtbarsten +Verbrechens, das der Christ begehen könne, gewöhnten. +— Etwa von der Mitte der zweiten Hälfte des +sechszehnten Jahrhunderts an bis gegen das Ende des +siebenzehnten Jahrhunderts sehen wir daher die Hexenverfolgung +<span class='pagenum'><a name="Page_88" id="Page_88">[88]</a></span> +auf ihrer höchsten Höhe, die Drachensaat des +heidnischen Dämonismus, welche Papst <em class="spaced">Innozenz</em> VIII. +aus vollen Händen unter den Völkern des Abendlandes +ausgestreut hatte, war bis zum Anfange jener Periode +aller Orten in üppigster Weise aufgeschossen, und es begann +nun eine Zeit des Schreckens, wie sie die Christenheit +bis dahin noch nie erlebt hatte.</p> + +<p>Werfen wir zunächst einen Blick auf die Herzogthümer +<em class="spaced">Braunschweig-Lüneburg</em> und <em class="spaced">Braunschweig-Wolfenbüttel</em><a name="FNanchor_90_90" id="FNanchor_90_90"></a><a href="#Footnote_90_90" class="fnanchor">[90]</a>. +Schon zum Jahre 1561 heisst es in der +Göttinger Chronik (Th. I. S. 163), der Magistrat von <em class="spaced">Göttingen</em> +sei so sehr mit Hexenprozessen beschäftigt gewesen, +dass fast kein altes Weib vor der peinlichen Frage +und dem Scheiterhaufen sicher war. Herzog Heinrich von +Wolfenbüttel liess 1565 an Einem Tage bei Salzgitter zehn +und bei Lichtenberg sieben Hexen verbrennen, und in den +Jahren 1572 und 1573 kam selbst die Herzogin <em class="spaced">Sidonie</em>, +die Gemahlin des (katholisch gewordenen) Herzogs Erich II. +von Braunschweig-Calenberg (der man Schuld gab, im +Bunde mit dem Teufel und durch Gift die Beseitigung +ihres Gemahls versucht zu haben,) in solche Bedrängniss, +dass sie es für gut fand, zu ihrem Bruder, dem Kurfürsten +August von Sachsen, zu flüchten. Allerdings wurde noch +Herzog <em class="spaced">Julius</em> (†1589) von der Frage beunruhigt, ob +denn die Hexen wirklich die Dinge verrichten könnten, +welche sie nach ihren mit der Folter erpressten Aussagen +gethan haben wollten<a name="FNanchor_91_91" id="FNanchor_91_91"></a><a href="#Footnote_91_91" class="fnanchor">[91]</a>. Allein unter seinem Sohn und +Nachfolger <em class="spaced">Heinrich Julius</em> (der seit 1566 Bischof von +Halberstadt war,) wurde seit 1590 die Hexenverfolgung so +arg, dass bei Wolfenbüttel oft an Einem Tage zehn bis +zwölf Hexen verbrannt wurden, und dass, wie eine gleichzeitige +Chronik berichtet, die Exekutionsstätte, der Ort +vor dem Lechenholze, von wegen der Menge der daselbst +<span class='pagenum'><a name="Page_89" id="Page_89">[89]</a></span> +aufgerichteten Brandpfähle wie ein kleiner Wald anzusehen +war.</p> + +<p>In einer ungedruckten Chronik der Stadt <em class="spaced">Hitzacker</em> +im Fürstenthum <em class="spaced">Lüneburg</em> wird zum Jahr 1610 berichtet<a name="FNanchor_92_92" id="FNanchor_92_92"></a><a href="#Footnote_92_92" class="fnanchor">[92]</a>: +„Anno 1610 wurden etliche Personen in Hitzacker und in +der Nähe der Hexerei und Zauberei beschuldigt, welche +dann auf viele andere mehr bekannten, dass auf zehn Personen +incarcerirt und zum Feuer verdammt worden.“ — +Der damalige <em class="spaced">Pastor</em> zu Hitzacker, Herr Simon Krüger, +schreibt, dass ihm diese Affaire nicht allein grosse Mühe +und Arbeit gemacht, sondern auch tausend Sorgen und +Thränen aus dem Herzen gedrungen. — Es ward geurtheilt, +dass sehr viele dieser Leute <em class="spaced">unschuldig sterben</em> +müssen, und dass der Scharfrichter bei der Wasserprobe +betrüglich gehandelt, damit er nur viel verdienen möchte. +— Die Pfähle, daran dieselben verbrannt, waren a. 1670 +noch häufig auf dem Galgenberge zwischen Marwedel und +Lwau zu sehen. — Man erzählt, dass etliche von den +Pfählen wieder ausgegrünt, welches dann der Regierung +einiges Nachdenken verursacht von solchem Prozess abzustehen +und eine Inquisition wider den Scharfrichter vorzunehmen.</p> + +<p>In <em class="spaced">Kurbrandenburg</em> sehen wir die Hexenverfolgung +bis zur Regierung des grossen Kurfürsten ihren ungestörten +Fortgang nehmen. Unter diesem staatsklugen Fürsten +tritt jedoch eine Wendung zum Besseren ein. Allerdings +dauerten die Prozesse noch immer fort. Aufsehen machte +hier namentlich ein Prozess, der drei Jahre lang gegen +ein 1662 im Dorfe Jagow in der Uckermarck verhaftetes +Weib geführt wurde. Die ganze uckermärkische Ritterschaft +hatte auf den Prozess gedrungen. Endlich erkannte +der brandenburgische Schöffenstuhl auf Tortur. Das Weib +überstand jedoch dieselbe, ohne sich ein Geständniss abmartern +zu lassen. Daher urtheilte ein weiteres Erkenntniss +des Schöffenstuhls, bei der Tortur müsse ihr der Teufel +<span class='pagenum'><a name="Page_90" id="Page_90">[90]</a></span> +Hülfe geleistet haben, und da sich inzwischen in Jagow +allerlei seltsame Dinge zugetragen hatten, so erging ein +Endurtheil der Juristenfakultät zu Frankfurt auf Landesverweisung, +welches der Kurfürst bestätigte. Das Weib +musste Urphede schwören, und wurde dann durch den +Nachrichter unter Zuziehung des Uckermärkischen Hof- und +Landrichters des Landes verwiesen. Seitdem endeten +die Hexenprozesse gewöhnlich mit Verweisung in +das Spinnhaus oder mit Verbannung aus dem Lande. Doch +hatte der einsichtsvolle Monarch viel mit den Vorurtheilen +seiner Patrimonialgerichtsherrn zu kämpfen, welche noch +immer der Hexerei durch Verbrennung der Hexen ein +Ende machen zu müssen glaubten. Daher sah er sich +zum Oefteren genöthigt, gegen deren Verfahren Untersuchung +einzuleiten oder die Urtheile der Gerichte zu +kassiren<a name="FNanchor_93_93" id="FNanchor_93_93"></a><a href="#Footnote_93_93" class="fnanchor">[93]</a>.</p> + +<p>In <em class="spaced">Oesterreich</em> hat, wie <em class="spaced">Abraham a Sancta Clara</em> +erzählt<a name="FNanchor_94_94" id="FNanchor_94_94"></a><a href="#Footnote_94_94" class="fnanchor">[94]</a>, „das werthe Herzogthum <em class="spaced">Steyer</em>“ seit 1674 +durch verruchtes Zaubergeschmeiss unglaublichen Schaden +erlitten, wie es die eigenen Aussagen der Hingerichteten +zu Feldbach, zu Radkersburg, zu Voitsberg, zu Grauwein und +an anderen Orten bezeugten. „Diess Jahr 1688, im Monat +Juni,“ fährt der eifrige Prediger fort, „haben sie einen so +grossen Schauer heruntergeworfen, dass deren etliche +Steine fünf Pfund schwer gewogen, und hat man unweit +der Hauptstadt Gräz gewisse grosse Vögel wahrgenommen, +welche in der Höhe vor diesem grausamen Schauerwetter +geflogen und selbiges hin und her geführt. Einige bekannten, +so nachmals verdienter Massen im Feuer aufgeopfert +worden, wie sie das höchste Gut und die heiligsten +Hostien salva venia in den Sautrog geworfen, selbige mit +einem hölzernen Stössel nach Genügen zerquetscht, dass +auch mehrmalen ihren Gedanken nach das helle Blut hervorgequellt, +dennoch ganz unmenschlich und unbeweglich +in ihrer Bosheit fortgefahren, gedachtes höchstes Geheimniss +<span class='pagenum'><a name="Page_91" id="Page_91">[91]</a></span> +mit unfläthigem Wasser begossen, und nachdem sie es mit +einem alten Besenstiel gerührt, sei alsobald der klare +Himmel verfinstert worden und allerseits, wo es ihnen gefällt, +der häufige Schauer heruntergeprasselt.“ Abraham +a Sancta Clara gibt auch noch andere Mittel an, durch +welche die Hexen nach ihrer eigenen Aussage allerlei +Malefizien zu Wege gebracht hätten. Dabei gesteht er +allerdings, dass „sehr viele Ungewitter, Schauer, Platzregen +kommen von natürlichen Ursachen“, doch bekennt +er es zugleich als seine „wohl gesteifte Meinung“, dass +dermalen durch den Teufel und dessen Hexengesinde solches +Uebel verursacht werde, und solches der gerechte +Gott um unserer Sünden halber zulasse, meistens aber, +weil wir des Satans Namen öfters im Maul und auf der +Zunge haben als den Namen des wahren Gottes. „Ja hätte +ich so viele Groschen, als in diesem Jahrmarkt allhier zu +Grätz, da ich solches schreibe, nur ‚der Teufel hole mich!‘ +gehört wird, sodann wollte ich gar leicht eine grosse +Herrschaft einkaufen.“</p> + +<p>Weiterhin erzählt Abraham a Sancta Clara, dass +„wundersame Aussagen und Erkenntnisse sind ergangen +verwichene Jahre allhier in Steyermark von dem Hexen- und +Zaubergesinde, dass man davon könnte ein grosses +Buch verfassen, nur von Anno 1675 bis in das laufende +Jahr 1688.“ Eine Hexe bekannte, dass sie mehr als achthundertmal +zu ihrem Liebsten, dem Teufel gefahren, „der +in schwarzem Sammet aufgezogen und ausländerisch geredet“, +und wohl gelebt habe. — Eine andere ist mit achtzehn +Personen in Vogelgestalten als Raben und Elstern +ausgeflogen, und als die Braut, welche mit dabei war, vor +lauter Behagen beim Teufelsmahl ausgerufen: „Jesus Maria, +so wohl habe ich nie gelebt!“ sassen sie plötzlich unweit +einer Schinderhütte bei einem verreckten Schimmel. — +Abraham referirt dann noch über die Geständnisse anderer +Hexen und Zauberer und schliesst mit den Worten: „Hundert +und hundert und über hundert dergleichen Begebenheiten +könnten beigebracht werden; wir jedoch geben uns +mit diesen zufrieden.“</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_92" id="Page_92">[92]</a></span></p> +<p>In <em class="spaced">Tirol</em> fasste die Regierung zu Innsbruck im Anfange +des September 1637 den Entschluss, gegen das Hexenwesen +ernstlicher einzuschreiten. Indessen war man sich +doch über die Gesichtspunkte, von denen man dabei auszugehen, +und über die Grundsätze, nach denen man zu +verfahren habe, nicht recht klar, wesshalb die Innsbrucker +Regierung damals den erzfürstlichen Vormundschaftsrath +und Kammerprokurator zu Innsbruck Dr. <em class="spaced">Volpert Mozel</em> +aufforderte, ein Gutachten über das Zauberwesen und über +die Frage zu verfassen, wie es „mit Constituirung der in +Kriminal- und Hexereisachen gefangenen Personen und +ihrer Complices gehalten werden solle.“ Infolge dessen +arbeitete Mozel seine neun Abschnitte umfassende Schrift +„<em class="spaced">Instruction und Conclusiones, mit was Umbstenden +die Hexen-Persohnen constituiert werden +khinnen</em>“ aus. Dieselbe bewegt sich allerdings ganz +und gar auf dem Boden des Hexenhammers, enthält aber +dabei doch mancherlei, wodurch sie sich von der bei den +meisten Gerichten üblichen Praxis und von den Anschauungen +vieler Rechtslehrer zu ihrem Vortheil unterscheidet. +Mozel will z. B., dass der Untersuchungsrichter es nie +versuchen soll, die Angeklagten mit Vertröstung einer +Begnadigung zum Geständniss zu bringen. Haben Inquisiten +die Tortur überstanden ohne ein Geständniss abzulegen, +so sind sie freizugeben. Die Tortur soll nicht zu +lange, wenigstens nicht leicht eine Stunde lang dauern, +und Niemand soll öfter als dreimal gemartert werden. +Ferner soll der Untersuchungsrichter nur die <em class="spaced">nach</em> der +Marter, nicht aber die auf der Folter gemachten Aussagen +protokolliren. Nach den Complices soll der Richter erst +fragen, wenn der Inquisit ein Geständniss abgelegt hat. +Weil aber auf die Aussage einer der Hexerei überführten +Person wenig zu geben ist, so soll der Richter dieselbe +nach gemachter Denunciation noch mit einer „geringen +Marter angreifen“ und sie dabei erinnern, dass sie durch +falsche Angaben sich unzweifelhaft die ewige Verdammniss +zuziehen würden. Sollte dann die gefangene Person +auf der Folter ihre Aussage widerrufen, so habe man derselben +<span class='pagenum'><a name="Page_93" id="Page_93">[93]</a></span> +keinen erheblichen Werth beizulegen. Man sieht, +dass <em class="spaced">Mozel</em> doch einigermaassen bestrebt gewesen ist, +den Forderungen der Vernunft und Humanität wenigstens +hin und wieder zu ihrem Rechte zu verhelfen<a name="FNanchor_95_95" id="FNanchor_95_95"></a><a href="#Footnote_95_95" class="fnanchor">[95]</a>.</p> + +<p>Nach Mozel's Instruktion wurde nun die Hexenverfolgung +im ganzen Lande mit frischem Muthe aufs Neue +in Angriff genommen. Umständliche Hexenprozesse kamen +z. B. im Hochstift Brixen 1643–1644, im Primörthale +1647–1651 vor<a name="FNanchor_96_96" id="FNanchor_96_96"></a><a href="#Footnote_96_96" class="fnanchor">[96]</a>. Unter den Tiroler Hexenprozessen aus +der zweiten Hälfte ist der von Ignaz <em class="spaced">Pfaundler</em> in der +„Neuen Zeitschrift des Ferdinandeums“ 1843 veröffentlichte +bekannt geworden. Dieser weitläufige Prozess wurde in +den Jahren 1679–1680 bei dem Gerichte Lienz im Pusterthale +gegen eine gewisse Emerenziana Pichlerin und deren +vier unmündige Kinder geführt, und endigte mit der Hinrichtung +der Mutter (25. Septbr.) und der beiden ältesten +Kinder von vierzehn und zwölf Jahren (27. Septbr. 1680). +Wie häufig aber solche Prozesse damals in Tirol waren, +ersieht man aus dem Tagebuche des Benefiziaten Lorenz +Paumgartner zu Meran (1664–1681), der in demselben +berichtet, dass er während der kurzen Zeit von fünf Vierteljahren +<em class="spaced">dreizehn</em> wegen Hexerei vom Gericht zu Meran +zum Tode Verurtheilte zur Richtstätte begleitet habe<a name="FNanchor_97_97" id="FNanchor_97_97"></a><a href="#Footnote_97_97" class="fnanchor">[97]</a>.</p> + +<p>Aus dem Archive der Stadt <em class="spaced">Augsburg</em> liegen uns +Nachrichten über die Verfolgung der Hexen vom Jahr +1650 an vor. In grösster Monotonie lautet so ziemlich +ein Urtheil wie das andere. Wir wollen nur zwei derselben +mittheilen. Ein Erkenntniss vom 18. April 1654 +lautet:</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_94" id="Page_94">[94]</a></span></p> +<p>„Der verhassten Anna Schäfflerin von Erlingen sollen +ihrer bekannten Hexerei halber und dass sie nicht allein +der allerheiligsten Dreifaltigkeit, der Mutter Gottes Maria +und allen lieben Heiligen abgesagt, selbe geschändet, geschmäht +und gelästert, wie nicht weniger das hochheilige +Sakrament des Altars zum zweiten Mal mit Füssen getreten +und grausamlich verunehrt, sondern auch mit dem +bösen Geist Unzucht getrieben und sich demselben mit +Leib und Seele auf ewig ergeben, auch die verstorbene +Maria Pihlerin von Haustätten durch Gifteingebung gewaltthätig +ermordet und also selbe ums Leben gebracht, +mit glühenden Zangen zween Griffe in ihren Leib gegeben, +folgens sie mit dem Schwert vom Leben zum Tod gerichtet +und der Körper zu Asche verbrannt werden soll. — +Am 15. April 1666 ward folgendes Urtheil gefällt: Anna +Schwayhoferin, welche sich dem bösen Feind, nachdem +solcher auf dreimaliges Rufen in Mannsgestalt erschienen, +ganz und gar ergeben, ihn für ihren Herrn angenommen +und auf sein Begehren die hochheilige Dreifaltigkeit, die +seligste Mutter Gottes und das ganze himmlische Heer +verleugnet, mehrmals der katholischen Religion entgegen, +ungebeichtet die heil. Communion empfangen und zu drei +unterschiedlichen Malen die heil. Hostie wiederum aus dem +Munde genommen, daheim in ihrer Stube auf den Boden +geworfen, mit Füssen getreten und ganz verrieben, auch +die Stube darauf ausgefegt; nicht weniger mit Hülfe des +bösen Feinds und zauberischer Zusetzung ein Kind ums +Leben gebracht, auch sonst eine Person mit solchen Mitteln +übel zugerichtet, soll solcher verübten schwerer Verbrechen +halber auf einen Wagen gesetzt, zur Richtstatt +ausgeführt, inzwischen aber an beiden Armen mit glühenden +Zangen, und zwar an jedem Arm mit Einem Griff +gerissen. Darauf zwar aus Gnaden, weil sie sich bussfertig +erzeigt, mit dem Schwert und blutiger Hand vom +Leben zum Tod hingerichtet, der todte Körper aber nachmals +zu Asche verbrannt werden, — welches Urtheil auf +einkommende starke Fürbitte um willen ihrer grossen +Leibesschwachheit und hohen Alters noch weiter dahin +<span class='pagenum'><a name="Page_95" id="Page_95">[95]</a></span> +aus Gnaden gemildert worden, dass die zween Griffe mit +glühenden Zangen vermieden geblieben.“ — Das letzte +Erkenntniss, welches wir kennen, ist vom 27. Juli 1694<a name="FNanchor_98_98" id="FNanchor_98_98"></a><a href="#Footnote_98_98" class="fnanchor">[98]</a>.</p> + +<p>In der (damals freisingischen) <em class="spaced">Grafschaft Wardenfels</em> +(in Oberbaiern) war in den Jahren 1589–1592 ein +Hexenprozess anhängig, der damit endigte, dass auf sieben +Malefizrechtstagen achtundvierzig Frauen nach den grausamsten +Torturen zum Feuertode verurtheilt, und theils +lebendig, theils nach vorausgegangener Erwürgung verbrannt +wurden. Wäre die Untersuchung mit dem Eifer, +mit dem sie begonnen war, auch fortgesetzt worden, so +würden, wie der Untersuchungsrichter in seinem Bericht +vom 15. Januar 1592 sehr naiv bemerkt, in der ganzen +Grafschaft wenige Weiber der Tortur und der Verbrennung +entgangen sein. Die Hexenprozessakten bezeugen +vielfältig, dass die Peiniger sich im Angesichte ihrer +Schlachtopfer Nichts abgehen liessen. Ein besonderes Heft +dieses ungeheuerlichen Prozesses hat die Aufschrift: „Hierin +lauter Expensregister, <em class="spaced">was verfressen und versoffen +worden</em>, als die Weiber zu Wardenfels im Schlosse in +Verhaft gelegen und hernach als Hexen verbrannt wurden.“ +<em class="spaced">Hormayr</em>, dem wir diese Mittheilung (S. 332 des Jahrgangs +1831 seines Taschenbuchs für die vaterländische +Geschichte) verdanken, fügt noch hinzu: „Wie weit dieser +Wahnsinn überhaupt in <em class="spaced">Baiern</em> gegangen sei, mögen +auch die Consilia des berühmten Ingolstädter Lehrers +<em class="spaced">Eberhard</em> bewähren, da sogar fürstliche und herzogliche +Personen als Zauberer und Hexen verdächtigt wurden, +und die Frage wegen ihrer Verhaftung, Tortur und Hinrichtung +sehr ernsthaft berathen ward“<a name="FNanchor_99_99" id="FNanchor_99_99"></a><a href="#Footnote_99_99" class="fnanchor">[99]</a>.</p> + +<p>Im <em class="spaced">Breisgau</em>, wo (wie anderwärts) Hexenprozesse +im sechszehnten Jahrhundert nur selten vorgekommen +waren, nahm die eigentliche Hexenverfolgung erst während +des dreissigjährigen Kriegs ihren Anfang. In der Stadt +<span class='pagenum'><a name="Page_96" id="Page_96">[96]</a></span> +<em class="spaced">Offenburg</em> begann dieselbe am Ende des Jahres 1627, +nachdem kurz vorher mehrere Hexen in Ortenberg verbrannt +waren, welche mehrere Offenburgerinnen als Mitschuldige +genannt hatten. Gegen diese schritt man nun +sofort mit der Tortur ein. Die dazu erforderlichen Werkzeuge +schaffte man grossentheils erst jetzt an, namentlich +auch einen Hexenstuhl nach dem Muster des Ortenbergers. +Oft wurde die Tortur vier- bis sechsmal angewendet, und +dadurch beinahe immer ein Geständniss erpresst. Die +Exekution fand immer am dritten oder vierten Tage nach +der Fällung des Urtheils statt, und die Prozesse dauerten +höchstens zwei bis drei Wochen. Am 27. Juni 1628 wurden, +um die Hexenprozesse noch mehr in Zug zu bringen +in Offenburg bekannt gemacht, dass Jeder, der eine Hexe +einbringe, mit einer „Fanggebühr“ von zwei Schilling +belohnt werden sollte; aber schon am 10. Juli sah man +sich genöthigt, diese fluchbringende Einrichtung wieder +aufzuheben. — In einem Zeitraum von nicht völlig vier +Jahren wurden so in Offenburg sechszig Personen als +Hexen hingerichtet<a name="FNanchor_100_100" id="FNanchor_100_100"></a><a href="#Footnote_100_100" class="fnanchor">[100]</a>. — Der Blocksberg des Breisgaus +war der <em class="spaced">Kandel</em>.</p> + +<p>Eine furchtbare Hexenverfolgung erhob sich 1662 in +<em class="spaced">Württemberg</em> von Esslingen, Möhringen und Vaihingen +aus. Die Untersuchung begann hier im Juni 1662 und +gewann, da von jedem Angeklagten die Anzeige von Mitschuldigen +herausgemartert ward, bald eine kolossale Ausdehnung +und dauerte bis zum Jahr 1665 an. Zu Esslingen +richtete man das damals leerstehende Augustinerkloster +zu einem grossartigen Hexengefängniss ein, welches +mit dem Folterthurm durch einen Gang verbunden, und +zu dessen strengster Beaufsichtigung zwanzig Thurmhüter +in Eid und Pflicht genommen waren. Zeugen wurden zu +Hunderten vorgeladen, um sich darüber vernehmen zu +lassen, ob ihnen nicht vor so und so vielen Jahren ein +Kind erkrankt oder ein Stück Vieh gefallen sei etc., und +<span class='pagenum'><a name="Page_97" id="Page_97">[97]</a></span> +der Schrecken, von dem das Land erbebte, liess die Vorgeladenen +Alles bejahen, was man sie fragte<a name="FNanchor_101_101" id="FNanchor_101_101"></a><a href="#Footnote_101_101" class="fnanchor">[101]</a>.</p> + +<p>In <em class="spaced">Elsass</em> werden in dem Malefizprotokoll des einen +Amtes Ballbronn aus den Jahren 1658–1663 dreiundzwanzig +Hinrichtungen von Hexen aufgeführt<a name="FNanchor_102_102" id="FNanchor_102_102"></a><a href="#Footnote_102_102" class="fnanchor">[102]</a>. In der +zur Stadt Strassburg gehörigen Herrschaft Barr nahmen +die Denunziationen wegen angeblicher Hexerei einen so +schreckenerregenden Umfang an, dass der Magistrat der +Stadt sich 1630 veranlasst sah, ein „Mandat wider das +Diffamiren wegen Hexerei“ zu erlassen<a name="FNanchor_103_103" id="FNanchor_103_103"></a><a href="#Footnote_103_103" class="fnanchor">[103]</a>, „weil bald kein +ehrlicher Mensch mehr sicher sein mag.“</p> + +<p>Aus der Landgrafschaft <em class="spaced">Hessen-Darmstadt</em> liegt +nur ein geringes Aktenmaterial zur Geschichte der Hexenprozesse +im siebenzehnten Jahrhundert vor; aber aus dem +Wenigen ist doch zu ersehen, dass die Hexenverfolgung +in allen Landestheilen von Zeit zu Zeit immer von Neuem +ausbrach. In der Niedergrafschaft Katzenellnbogen, welche +1629 unter darmstädtischer Herrschaft stand, wurden in +diesem Jahre sogar auf ausdrückliches Verlangen der Gemeinden +in den einzelnen Kirchspielen Ausschüsse gebildet, +welche die Hexen aufspüren sollten. Doch wurden +hier die Hexenprozesse, soweit es der herrschende Aberglaube +zuliess, noch immer mit einer gewissen Vorsicht +geführt. Während nämlich in den benachbarten nassauischen +Grafschaften die Hexenrichter ohne Weiteres Urtheile +fällten und die Urtheile vollstrecken liessen, ohne +dass eine höhere Instanz davon Notiz nahm, mussten in +Hessen-Darmstadt nicht nur die Akten des Prozesses der +juristischen Fakultät an der Landesuniversität (damals zu +Marburg, nicht in Giessen) zur gutachtlichen Aeusserung +eingesandt, sondern es musste auch hernach noch das gefällte +Urtheil derselben Fakultät zur Prüfung vorgelegt +werden, die dann die Akten mit einer Urkunde zurückschickte, +<span class='pagenum'><a name="Page_98" id="Page_98">[98]</a></span> +worin sie erklärte, dass dieses Urtheil „den Rechten +und uns zugeschickten Akten gemäss“ befunden oder +nicht befunden. Das so unter der Controle der Juristenfakultät +gefällte Urtheil durfte aber nicht eher vollzogen +werden, als bis dasselbe landesherrlich bestätigt war<a name="FNanchor_104_104" id="FNanchor_104_104"></a><a href="#Footnote_104_104" class="fnanchor">[104]</a>. — +Dadurch wurde natürlich die Hexenverfolgung selbst einigermassen +eingedämmt; grausige Hexenprozesse kamen aber +in den Jahren 1631–1633, 1650–1653 und 1661 in der +(in der Wetterau gelegenen) freien Reichsburg <em class="spaced">Lindheim</em> +vor, welche damals unter der ganerbschaftlichen Regierung +eines Hermann von Oynhausen, Landdrosten in braunschweigisch-lüneburgischen +Diensten, eines Hartmann von +Rosenbach, Domdechanten zu Würzburg und einiger anderer +Edelleute stand. Besonders schrecklich war die letzte +Hexenverfolgung in den Jahren 1661–1664. Der v. Oynhausische +Justitiar <em class="spaced">Geiss</em>, ein gemeiner und geldgieriger +Mensch, hatte dem schwachsinnigen Landdrosten v. Oynhausen +im Jahr 1661 vorgestellt, dass es in Lindheim +wieder von Hexen wimmele und dass man doch nicht eher +ruhen dürfe, bis das verfluchte Hexengeschmeiss zur Ehre +der heil. Dreifaltigkeit zu Lindheim und an allen anderen +Orten vom Erdboden vertilgt sei. Die Ganerben gaben +zur Wiederaufnahme der Hexenverfolgung ihre Zustimmung, +Geiss, der sich selbst mehrere gleichgesinnte Bürger +als Blutschöffen erwählte, wurde zum Untersuchungsrichter +ernannt, und alsbald wurden mehrere Personen, die mit +dem Teufel im Bunde stehen sollten, in die Höhlen des +(noch jetzt zu sehenden) Hexenthurms zu Lindheim geschleppt. +Die Verhafteten wurden hier, ohne dass man +irgendwelche Vertheidigung zuliess, durch den Scharfrichter +und Schindersknecht auf die Folter gespannt und +so lange mit den ausgesuchtesten Martern gepeinigt, bis +sie sich selbst als Hexen und Zauberer bekannt hatten. +Der Hebamme zu Lindheim wurde auf diese Weise das +Geständniss abgepresst, das Kind, welches die Ehefrau +<span class='pagenum'><a name="Page_99" id="Page_99">[99]</a></span> +des v. Rosenbachschen Müllers Schüler vor einem Jahre +todt geboren, umgebracht zu haben, obgleich die Schüler, +darüber vernommen, keinem Menschen ein Verschulden +an ihrem Kinde beimass. Auf das Bekenntniss der Hebamme +wurden nun sechs Personen eingezogen, welche auf +der Folter bekennen mussten: sie hätten die Leiche des +Kindes ausgegraben, in Stücke zerhauen, diese in einem +Topfe ausgekocht und daraus eine Hexensalbe bereitet. +Obgleich nun die Leiche des Kindes in Beisein des Vaters, +des Ortspfarrers, des Gevatters Schülers, des Rosenbachschen +Verwalters und zweier Blutschöffen ausgegraben und +unversehrt gefunden wurde, so wurde dennoch beschlossen, +die sechs im Thurme eingesperrten Hexen, weil sie ihr +Vergehen an dem Kinde auf der Folter einmal bekannt +hätten, zu verbrennen und der Müller Schüler wurde unter +Androhung schwerer Strafe bedeutet, von dem Befund der +Ausgrabung nichts zu sagen, bis die Justifizirung der sechs +Hexen erfolgt sei. Als nun die letzteren gebrannt waren, +wurde eine andere Person, die alte Becker-Margreth, eingezogen, +zu welcher einer der Blutschöffen in den Kerker +ging und ihr zuredete, sie sollte sich nur des ihr zur Last +Gelegten schuldig bekennen, dann sollte sie auch kein +Meister und Schindersknecht angreifen, sondern sie sollte +dann alsbald aufs Rathhaus geführt, und wenn man sie +hingethan (d. h. hingerichtet) haben werde, neben dem +Kirchhof beerdigt werden. Die Unglückliche sah, dass +sie verloren war, und fügte sich verzweiflungsvoll in ihr +Geschick, gab nun aber noch vierzehn andere Personen +als Mitschuldige mit dem Bemerken an, diese sollten es +auch erfahren, wie das Hinthun und Brennen schmecke. +Infolge dessen ward nun auch Schülers Ehefrau als der +Hexerei verdächtig eingezogen. Alsbald eilte Schüler +nach Würzburg, um dem Domdechanten von Rosenbach +seine Noth zu klagen und durch ihn das geliebte Weib +zu retten. Bei seiner Rückkehr nach Lindheim erfuhr er +jedoch, dass dasselbe inzwischen in furchtbarster Weise +gefoltert worden sei, und nicht allein sich selbst der Zauberei +schuldig bekannt, sondern auch ihn selbst als Mitschuldigen +<span class='pagenum'><a name="Page_100" id="Page_100">[100]</a></span> +genannt habe. Schüler hatte kaum Zeit, sich +von dem ersten Schrecken, mit dem ihn diese Nachrichten +befielen, zu erholen, als er sich selbst von dem Blutrichter +verhaftet und in den Hexenthurm geworfen sah, wo er in +Ketten und Banden gelegt ward. Am fünften Tage wurde +er mit Werkzeugen, die ganz eigens für ihn herbeigeschafft +waren, gefoltert. Die unerträgliche Pein der Tortur presste +ihm das Geständniss seiner Schuld ab. Doch nahm er +dasselbe alsbald wieder zurück. Daher wurde er sofort +aufs neue und noch schrecklicher torquirt. Abermals trieb +man ihn so zum Geständniss seiner Schuld, das er jedoch +hernach abermals zurücknahm; und schon wollte ihn Geiss +zum drittenmal auf die Folter spannen, als ein Tumult +ausbrach, in welchem Freunde es ihm möglich machten +zu entfliehen. — Während seiner Abwesenheit wurde sein +Weib am 23. Februar 1664 verbrannt.</p> + +<p>Hiermit war aber auch der Anfang vom Ende der +Schreckenstage Lindheims erschienen. Mehrere Weiber +flohen nach Speier und erfüllten die Stadt mit ihrem Wehklagen; +die ganze Gemeinde klagte bei den Ganerben wie +bei dem Reichskammergericht gegen den Justitiar, der gegen +alles göttliche und menschliche Recht lauter Unschuldige +einthürmen, foltern, würgen und brennen lasse, infolge +dessen das Reichskammergericht dem Blutgericht Einhalt +gebot; die Juristenfakultät zu Giessen mahnte zur Mässigung +und Vorsicht. Als daher Matthias Horn einem der Blutschöffen, +der seine Frau zur Folter schleppen wollte, einen +Arm entzweischlug und der Scharfrichter mit seinem Gesindel +vor der Wuth des Volkes sich eiligst durch die +Flucht retten musste, und Andreas Krieger, der verhassteste +unter den Blutschöffen, kaum noch in seinem Hause +Sicherheit fand, sah sich Herr v. Oynhausen endlich (1666) +genöthigt, seinen Justitiar, den er nicht mehr schützen +konnte, zu entlassen. — Nicht weit von Lindheim ist ein +Graben, den das Volk noch heute den Teufelsgraben nennt. +Bei ihm soll der Blutrichter, als er mit dem Pferde über +denselben setzen wollte, vom Pferde gestürzt sein und den +Hals gebrochen haben.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_101" id="Page_101">[101]</a></span></p> +<p>Ein anderer Hexenprozess, der uns in den Originalakten +vorliegt, kam 1672 in dem hessendarmstädtischen +Orte <em class="spaced">Burkhardsfelden</em> im Busecker Thal vor.</p> + +<p>Im Jahre 1672 wurde nämlich Else Schmidt, genannt +die Schul-Else, zu Burkhardsfelden im Busecker-Thale, vor +Gericht gestellt. Dem Anklagelibell des Fiskals zufolge +hatte sie Mäuse gezaubert, einen Knaben zur Hexerei verführt +und in Gegenwart des Teufels umgetauft, Hexentänze +besucht, einen Mann durch Branntwein und eine +Frau durch Sauerkraut zu Tode behext, ein Mädchen bezaubert, +dass ihm die Haare ausfielen, auch Heilungen +durch Lorbeerabsud bewirkt, woraus der Schluss folgte, +dass die behandelten Krankheiten zuvor auch durch ihre +Zauberei erzeugt waren. Mehrere Hexen hatten auf die +Schul-Else ausgesagt, und seit dem letzten Prozesse haftete +übler Ruf auf ihr. Da die Angeklagte leugnete, so wurde +ein Zeugenverhör angestellt und der Fiskal reichte eine +Deductionsschrift ein, die mit Citaten aus Bodin, Binsfeld +und Delrio reichlich ausgestattet ist. In der Refutationsschrift +des Defensors wurden sowohl die Indizien, als die +Qualifikation der Zeugen<a name="FNanchor_105_105" id="FNanchor_105_105"></a><a href="#Footnote_105_105" class="fnanchor">[105]</a> mit löblicher Klarheit bekämpft. +Dennoch verwarf, nachdem das Gericht die defensio pro +avertenda tortura abgeschlagen hatte, die Juristenfakultät +zu Giessen die Einwendungen des Defensors als unerheblich +und erkannte auf die Folter. Die Angeklagte überstand +demgemäss eine zweistündige Marter, ohne das Mindeste +zu bekennen. Hierauf aber erschien der Fiskal mit +neunundvierzig Additionalartikeln, die im Wesentlichen auf +Folgendes hinausliefen: Die Schul-Else habe einst einer +Frau in einem Wecke Zauberei beigebracht, wodurch +deren Knie so aufgeschwollen, dass der Pfarrer auf öffentlicher +Kanzel über solche Uebelthat gepredigt; die Thäterin +habe dann einen Aufschlag von zerriebenem Tabak +und Bienhonig auf die kranke Stelle gelegt, worauf sich +die Geschwulst geöffnet und anderthalb Maass Materie +<span class='pagenum'><a name="Page_102" id="Page_102">[102]</a></span> +und fünf Arten von Ungeziefer, nämlich haarichte Raupen, +Maueresel, Engerlinge, Sommervögel und Schmeissfliegen, +von sich gegeben habe. Auch wird hervorgehoben, dass +bei der neulichen Tortur keine Thräne zu bemerken gewesen, +dass aber der Scharfrichter an der rechten Seite +der Angeklagten ein Stigma entdeckt und beim Hineinstechen +unempfindlich befunden habe. — In der abermaligen +Zeugenvernehmung bestätigte die angeblich Bezauberte +und Geheilte Alles, auch den Punkt von dem +Ungeziefer; der Defensor verwarf sie als Zeugin in eigener +Sache und Todfeindin; die Angeklagte stellte die neuen +Anschuldigungen gleich den früheren in Abrede. In einer +sehr leidenschaftlich gehaltenen Schrift begehrte jetzt der +Fiskal eine geschärftere Tortur; er nannte die Beklagte +einen Höllenbrand, einen Teufelsbraten, der hundertmal +den Scheiterhaufen verdient habe. Von der Juristenfakultät +erging unterdessen, wie der Defensor behauptet, ein lossprechendes +Urtheil puncto repetitionis torturae, von dessen +Existenz der Fiscal jedoch nichts zu wissen vorgab und +von welchem auch das Gerichtsprotokoll nichts erwähnt. +Gewiss ist es, dass man vorerst zur zweiten Tortur nicht +schritt, sondern am 6. Mai 1674, also nach anderthalbjähriger +Gefangenschaft des Weibes, die Nadelprobe vornahm. +Ein von zwei Gerichtsschöffen unterschriebenes +Protokoll bezeugt, dass man unter der rechten Schulter +das Stigma entdeckt, mit zwei Nadeln durchbohrt und ohne +Blut und Empfindung gefunden habe. Hierauf sandte man +die Akten an die <em class="spaced">Mainzer</em> Juristen, welche unterm 15. Juni +1674 ein Responsum abgaben, aus dem wir folgende wesentliche +Punkte ausheben:</p> + +<p>„Wir Senior und übrige Professores etc. befinden — — — +die Acta — — — nicht also beschaffen, dass +mit der vom Herrn Fiskal begehrten zweiten, und zwar +völligen Tortur gegen die peinlich Beklagtin prozedirt +werden könne: und hätte ihrer auch mit der ersten harten +Tortur verschonet und dero Defensional-Articuln keineswegs +verworfen werden sollen, aus folgenden Ursachen: +[Folgen die Gründe]. — Und thut im Uebrigen wenig zur +<span class='pagenum'><a name="Page_103" id="Page_103">[103]</a></span> +Sach, dass die löbl. Juristenfakultät zu Giessen die Beklagtin +Elisabeth zu der ersten Tortur condemnirt habe; +dero rationes decidendi sind nicht apud acta. Und ist +daran Unrecht beschehen, dass dieses arme alte Weib nach +Ausweis des Protokolls — zwo ganze Stund lang mit den +Beinschrauben und an der Folter so überaus hart gepeiniget +worden. Noch unrechter aber ist darin beschehen, +dass der Herr Fiskal, ohnerachtet dass die verba finalia +illius protocolli so viel geben, dass sie Elisabeth nach ausgestandener +solcher erschröcklicher Tortur absolvirt worden +seye (nimirum ab ulteriore tortura), nichts desto weniger +in seiner also intitulirten Confutation und Gegensubmission-Schrift, +wie auch endlichen Gegenschlussschrift die reiterationem +torturae contra istam miserrimam decrepitam mulierem +so stark urgirt hat, gleichsam dieses alte Weib +propter suspicionem hominum quovis modo hingerichtet +und verbrennet werden müsste, sie seye gleich eine Zauberin, +oder nicht. — — — Wie deme, so ist die Sach +nunmehr in so schlechtem Stand, dass sich ohne Bedrückung +und Schaden eines oder des andern Theils, oder gar beeder +Theile kein Temperament ersinnen lässt. — Gut wäre es, +wenn die unschuldig beklagte Elisabeth durch glimpfliche +Mittel dahin bewogen werden könnte, dass sie den Ort +ihrer jetzigen Wohnung verändern und sich anders wohin +begeben thäte, angesehen sie ohne Aergerniss, Widerwillen +und continuirliche Unruhe des Orts Unterthanen +nicht wird wohnen können. Dafern das von ihro, wie zu +besorgen, in Güte nicht zu erhalten, so ist nöthig, dass +die Obrigkeit öffentlich verbiete, dass Niemand bei Vermeidung +wohlempfindlicher Geld- und andern Strafen sich +gelüsten lassen solle, sie Elisabeth und die Ihrigen an +ihren Ehren mit Worten oder Werken anzugreifen, oder +auch von dem wider sie bishero geführten peinlichen Hexenprozess +mit andern Personen etwas zu reden. — Und damit +sie Elisabeth desto leichter bewogen werden möge, ihre +gegen den Herrn Fiskal habende schwere Actionem injuriarum, +item ad expensas litis, damna et interesse fallen +und schwinden zu lassen, so ist rathsam, dass die Obrigkeit +<span class='pagenum'><a name="Page_104" id="Page_104">[104]</a></span> +sie Elisabeth alsbald ihrer Haften erlasse, mit der +Vertröstung, dass man den Herrn Fiskal zu Zahlung der +Prozesskosten anhalten, auch an allen Orten der Buseckischen +Obrigkeit bei hohen Geld- und andern harten Strafen +ernstlich verbieten wolle, dass Niemand sie Elisabeth, oder +auch ihre Kinder an ihren Ehren angreifen solle. — Im +Fall nun die oftgenannte Elisabeth mit diesem Temperament, +wie zu vermuthen, sich befriedigen lassen wird, so +ist der Herr Fiskal einer grossen Gefahr überhoben, im +Widrigen aber secundum jura in periculo durae sententiae, +der Ursachen halben wir diesem unserm Responso keine +sententiam beifügen. Und dass aller obiger Inhalt den kaiserlichen +Rechten gemäss seye, wird mit unserer Fakultät zu +End aufgedrucktem gewöhnlichen Insiegel beurkundet.“</p> + +<p>Hält man dieses Responsum gegen diejenigen, welche +gleichzeitig und später in ähnlichen Sachlagen von andern +katholischen Juristenfakultäten, und selbst von den protestantischen +zu Tübingen, Giessen, Helmstädt u. a. zu ergehen +pflegten, so muss den Mainzer Juristen die Ehre +bleiben, dass sie unter die ersten gehören, welche auf die +Bahn der Humanität einzulenken wussten.</p> + +<p>In der Landgrafschaft <em class="spaced">Hessen-Cassel</em> war im siebenzehnten +Jahrhundert derselbe Aberglaube heimisch, der +damals alle Welt beherrschte. Ein Bettelweib aus Bottendorf, +welches wegen Abfalls von Gott und wegen allerlei +Zauberei (es hatte den Bauern das Vieh behext, Mäuse +gemacht etc.) 1648 hingerichtet war, hatte einen zehnjährigen +Knaben in ihre Zauberkünste eingeweiht und mit +dem Teufel persönlich bekannt gemacht, so dass nun auch +er, wie er selbst gestand, Mäuse machen, Vieh behexen +und sonstiges Teufelszeug verrichten konnte. Die Sache +kam bei der Kanzlei zu Marburg zur Anzeige, welche dem +Pfarrer zu Bottendorf aufgab, des Knaben, der vom Bettelvogt +bereits mit Ruthen gestrichen sei, sich anzunehmen, +ihn seinem Vater zu übergeben und für seine Unterweisung +im Katechismus zu sorgen, damit er womöglich aus den +Stricken des Satans wieder befreit werde. Der Pfarrer +berichtete jedoch hierauf an die Kanzlei, dass es unmöglich +<span class='pagenum'><a name="Page_105" id="Page_105">[105]</a></span> +sei, den Knaben in die Schule zu bringen, indem alle +Leute des Orts erklärt hätten, dass sie, wenn dieser +Teufelsbube in die Schule käme, alle ihre Kinder, um sie +nicht ebenfalls in die Hände des Teufels gerathen zu lassen, +vom Besuche derselben zurückhalten würden.</p> + +<p>Wie in anderen Orten so fürchtete man auch in Hessen-Cassel +das geheime Treiben und die Begegnung des Teufels. +Im Jahr 1672 sagte in Marburg ein Soldat, Joh. +Scharff, vor Gericht aus: er habe von seiner Wirthin Sohn +einen Zirkel geborgt, und als er denselben aufgethan, sei +aus ihm Wasser herausgespritzt. Darauf habe er den +Zirkel ins Wasser geworfen. Alsbald aber sei ihm der +böse Feind erschienen und habe ihn zwingen wollen, den +Zirkel wieder aus dem Wasser zu holen. Er habe es aber +nicht gethan, sondern sich Gott befohlen. Späterhin sei +ihm der Teufel noch einmal erschienen und habe ihn abhalten +wollen, das heil. Abendmahl zu empfangen etc.</p> + +<p>Auch hat der Hexenwahn in Hessen ganz dieselbe +Gestalt, dieselben Merkmale wie anderwärts. Die bösen +Weiber sagen sich von Gott mit den Worten los: „Hier +stehe ich auf dieser Mist, und verleugne den Herrn Jesum +Christ.“ Alsdann kommt der Teufel, lässt das Weib sich +ihm zusagen, tauft es unter dreimaliger unsauberer Begiessung +mit den Worten: „ich taufe dich im Namen des +Teufels“ und fordert es auf, ihm zu Willen zu sein. Unzählige +wüste und einsame Plätze im Lande wurden als +die Malstätten der Hexensabbathe bezeichnet. Da erkieste +sich der vorsitzende Teufel unter den erschienenen Hexen +eine als „Königin“, mit der er den Tanz eröffnete, die +Musik dazu machten Hexenpfeifer, die auf dem Hinteren +von schwarzen Katzen bliesen, Trommler u. s. w. Eine +Anzahl von Hexen diente als „Leuchter“ etc. Am ärgsten +scheint der Hexenwahn im Anfang der zweiten Hälfte des +siebenzehnten Jahrhunderts in Hessen-Cassel grassirt zu +haben. Im Jahr 1669 kam das Gerücht in Umlauf, dass +in dem oberhessischen Dorfe Wohra sich kaum drei Menschen +vorfänden, die nicht der Hexerei ergeben wären, +wesshalb man es in der Umgegend das „Hexendorf“ nannte.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_106" id="Page_106">[106]</a></span></p> +<p>Natürlich war man unter solchen Umständen auch in +Hessen in der Verfolgung der Hexen nicht träge. Die +Verdächtigten wurden eingezogen, „ad bancum geführt“, +wurden „in banco gefragt“ und mussten „güt- und peinlich“ +bekennen. Die Folter wurde zuweilen in entsetzlicher +Weise angewendet. Allein wenn schon die Hexenverfolgung +in Hessen durch das ganze siebenzehnte Jahrhundert +hin dauerte<a name="FNanchor_106_106" id="FNanchor_106_106"></a><a href="#Footnote_106_106" class="fnanchor">[106]</a>, so kamen hier verhältnissmässig doch +bei Weitem nicht so viele Hexenverbrennungen vor als in +anderen Ländern. Auch war das Prozessverfahren immer +ein streng geordnetes. Die Prozessakten mussten von der +juristischen Fakultät zu Marburg geprüft und das Todesurtheil +musste dem Landesherrn zur Bestätigung vorgelegt werden.</p> + +<p>Hatte es sich im Prozess herausgestellt, dass die Verhörte +sich wohl des Lasters der Zauberei im höchsten +Grade verdächtig gemacht, dass ihr dasselbe aber doch +nicht sicher erwiesen werden konnte, so wurde sie zwar +ab instantia entbunden, aber gewöhnlich mit Landesverweisung +unschädlich gemacht oder zu öffentlicher Arbeit +verurtheilt, und so für eine Zeit unter öffentliche Aufsicht +gestellt und auch ein solches Urtheil musste von der juristischen +Fakultät geprüft und bestätigt sein, wenn es +rechtskräftig sein sollte<a name="FNanchor_107_107" id="FNanchor_107_107"></a><a href="#Footnote_107_107" class="fnanchor">[107]</a>. Vor der Entlassung aus dem +<span class='pagenum'><a name="Page_107" id="Page_107">[107]</a></span> +Kerker musste jedoch die Inquisitin Urphede schwören und +geloben, dass sie nicht allein die aufgelaufenen Gerichtskosten +bezahlen, sondern auch wegen der ausgestandenen +Haft und Tortur sich weder an der Landesherrschaft noch +an deren Beamten und Unterthanen rächen wollte.</p> + +<p>Aber auch die Lage der Freigesprochenen war oft, +ja sogar in der Regel, eine überaus traurige. Man hielt +sie im Kerker noch fest, bis die Gerichtskosten bei Heller +und Pfennig bezahlt waren. Die Mutter eines Bürgers +Fröhlich zu Felsberg z. B. war der Zauberei beschuldigt, +zum peinlichen Prozess condemnirt, zwei Jahre im Thurm +„angeschlossen“ in Haft gehalten und gefoltert worden. +Das Gericht selbst bezeugte, dass die Frau die peinliche +Frage zu grosser Verwunderung ausgestanden und nichts +bekannt habe. Daher war die Unglückliche von der Juristenfakultät +zu Marburg 1664 freigesprochen worden. Die +peinlichen Richter wollten sie aber nicht aus ihrer Haft +entlassen, bis ihr Sohn für die Zahlung der (62 Rth. 18 Albus, +d. h. nach dem jetzigen Geldwerth etwa 900 Mark) Bürgschaft +geleistet hätte, worüber der Sohn bei dem Landgrafen +Beschwerde führte.</p> + +<p>In der Volksmeinung war jedes Weib, das einmal in +den Verdacht der Hexerei gekommen war, unehrlich. Als +1695 (also ganz am Ende des siebenzehnten Jahrhunderts) +die Wittwe eines dasigen Schneidermeisters, die als der +Zauberei verdächtig lange Zeit auf dem Schlosse im Hexenthurm +gesessen hatte, vor der Beendigung des mit ihr +angestellten Prozesses gestorben war, musste die (anfangs +sich weigernde) Schneiderzunft daselbst durch Drohungen +gezwungen werden, die Leiche der „Hexe“ zu Grabe zu +tragen. — Wie aber in der ersten Hälfte des Jahrhunderts +ein Theil der Geistlichkeit in dieser Beziehung dachte, ist +aus einem Consistorialprotokoll vom 15. April 1664 zu +ersehen. Im Jahr 1663 war nämlich eine zu Eschwege +<span class='pagenum'><a name="Page_108" id="Page_108">[108]</a></span> +lebende Wittwe (Holzapfel) in den Verdacht der Hexerei +gekommen. Darüber in Haft und Untersuchung genommen, +hatte sie die völlige Grundlosigkeit dieser Beschuldigung +dargethan und war freigesprochen worden. Aber +gleichwohl wollten der Superintendent Hütterodt und dessen +beide Amtsbrüder zu Eschwege die anrüchig Gewordene +nicht zum Abendmahl zulassen. Die Wittwe wendete sich +daher beschwerdeführend an das Consistorium zu Cassel +und dieses gab Hütterodt auf, der Wittwe die Gemeinschaft +des Sakraments nicht zu versagen. Die drei Geistlichen +aber beharrten hartnäckig bei ihrer Weigerung, +indem sie sogar erklärten, sie würden eher ihre Aemter +niederlegen, als der Holzapfel das Sakrament reichen. Da +beschloss indessen das Consistorium durchzugreifen, lud +die Geistlichen vor seine Schranken und zwang dieselben +der Wittwe, „da sie des beschuldigten Lasters der Hexerei +nicht habe überführt werden können“, den Trost des Sakramentsgenusses +zu gewähren.</p> + +<p>Seltsamer Weise kam in Hessen auch der Fall vor, +— wohl der einzige Fall dieser Art, — dass eine <em class="spaced">Jüdin</em> +als Hexe angesehen ward. Die Jüdin Golda nämlich, des +Kaiphas zu Kell im Amte Ulrichstein Tochter und des +Juden Rubens zu Treis a. d. Lumde Ehefrau, hatte im +Jahr 1669 ihr Häuschen zu Treis in der Absicht angesteckt, +um dadurch das ganze Dorf in Asche zu legen. Vor Gericht +gezogen, gestand sie nicht nur diese ihre Absicht, +sondern auch, dass sie ihre Seele dem Teufel verschrieben, +dass sie in ihrer Jugend mit einem Bäckergesellen gebuhlt +habe, dass sie von ihrer Mutter schon im Mutterleibe +verflucht worden sei, und dass sie darum diese wieder +verflucht habe. Sie erklärte, dass sie sich von Gott verstossen +wisse und nicht mehr beten könne, und bat darum +um den Tod, womöglich mit dem Schwerte. — Sie ward +nach Marburg in den Thurm gebracht, hier aber als irrsinnig +erkannt und bald entlassen. — Von einer etwaigen +Teufelsbuhlschaft war in dem Prozess keine Rede.</p> + +<p>Besonders schwunghaft wurde die Hexenverfolgung +in der (seit 1647 zu Hessen-Cassel gehörigen) Grafschaft +<span class='pagenum'><a name="Page_109" id="Page_109">[109]</a></span> +<em class="spaced">Schaumburg</em> betrieben. Hier hatte ein Professor der +Jurisprudenz zu Rinteln, <em class="spaced">Hermann Göhausen</em> aus Brakel +im Lippeschen (†1632) im Jahr 1630 — zu derselben Zeit +wo in Rinteln (1631) der menschenfreundliche <em class="spaced">Friedrich +Spee</em> seine Cautio criminalis (heimlich) drucken liess — +seine Anweisung zur Führung des Hexenprozesses<a name="FNanchor_108_108" id="FNanchor_108_108"></a><a href="#Footnote_108_108" class="fnanchor">[108]</a> herausgegeben, +<em class="spaced">worin er vor unzeitigem Mitleiden warnte</em>. +Nach diesem Codex wurde nun in Rinteln gegen die Hexen +verfahren. Im hessischen Staatsarchiv liegen namentlich +aus der Zeit von 1654 an zahlreiche Hexenprozessakten +vor, die mancherlei Eigenthümliches wahrnehmen lassen. +Die Verhaftung und Verhörung der Verdächtigen ging +von Bürgermeister und Rath aus, welche die Eingezogenen +im Rathhaussaal zu Protokoll vernahmen. Doch ist zu +beachten, dass Bürgermeister und Rath in Hexensachen +nichts thaten, ohne die juristische Fakultät zu Rinteln zu +befragen, so dass diese der eigentliche Hexenrichter war. +War das erste Protokoll, in welchem die Angeklagten jede +Schuld ableugneten, der Fakultät zugeschickt, so verfügte +diese, dass die Verdächtigen zur Folter geführt und hier +nochmals zu einem reuigen Geständniss ihrer Schuld ermahnt +werden sollten. Gewöhnlich appellirten dann dieselben +an die Wasserprobe, welche an der Weser in der +Weise vorgenommen ward, dass man sie zweimal an Händen +und Füssen kreuzweise gebunden und einmal ungebunden +ins Wasser liess. Regelmässig schwammen aber +dabei die Angeklagten oben auf, wesshalb nun die Fakultät +auf Anwendung der scharfen Frage erkannte. Am 21. Aug. +1660 wurde eine Angeklagte auf der Folter <em class="spaced">elfmal</em> aufgezogen +und dabei noch „etliche Male gewippt“. Gewöhnlich +schrieb die Fakultät folgende generellen „Inquisitionales“ +vor, über welche den Unglücklichen Geständnisse +abgefoltert werden sollten: 1) ob sie zaubern könnten; +2) von wem, zu welcher Zeit und an welchem Orte sie es +<span class='pagenum'><a name="Page_110" id="Page_110">[110]</a></span> +gelernt und was sonst dabei vorgegangen; 3) ob sie Menschen +und Vieh mit Bezauberung und Vergiftung Schaden +gethan; 4) wem, an welchem Ort, zu welcher Zeit und mit +was für Mittel; 5) ob sie andere Personen, Männer oder +Weiber kennten und wüssten, so neben ihnen zaubern +könnten, und woher sie solches wüssten. — War nun bezüglich +dieser und der übrigen Spezialfragen den Gefolterten +das gewünschte Geständniss abgepresst, so ordnete +die Fakultät auf Grund des ihr vorgelegten Torturprotokolls +ein peinliches Halsgericht an, welches auf dem Marktplatze +gehalten ward, und von diesem ging es dann entweder +direkt oder nach nochmaliger Einkerkerung der +Verurtheilten zum Scheiterhaufen.</p> + +<p>So wüthete die Hyder der Hexenverfolgung Jahr aus +Jahr ein in allen Gauen Hessens, bis zum Jahr 1673, wo +dieselbe nachzulassen begann.</p> + +<p>Im Jahr 1672 war auf leeres Geschwätz hin die Katharine, +Ehefrau des Opfermanns Lips zu Betziesdorf in +Oberhessen — ein heldenhaftes Weib — in den Hexenthurm +zu Marburg eingesperrt und in grässlicher Weise +torquirt worden<a name="FNanchor_109_109" id="FNanchor_109_109"></a><a href="#Footnote_109_109" class="fnanchor">[109]</a>. Indessen hatte man ebensowenig aus +<span class='pagenum'><a name="Page_111" id="Page_111">[111]</a></span> +derselben ein Geständniss herausmartern als wirkliche Indizien +herbeischaffen können. Sie wurde daher von der +<span class='pagenum'><a name="Page_112" id="Page_112">[112]</a></span> +Instanz entbunden und nach Ausstellung der Urphede +(4. Mai 1672) entlassen. Indessen behielt man die Frau +fortwährend im Auge, und indem man endlich die gewünschten +Indizien gewonnen zu haben glaubte, so wurde +sie im folgenden Jahre wiederum verhaftet und am 4. November +1673 zu Marburg nochmals und noch entsetzlicher +gemartert. Sie wurde viermal aufgezogen, sechzehnmal +wurden die Schrauben so weit geschraubt als es nur möglich +war, und da sie wiederholt in Starrkrampf verfiel, so +wurde ihr wiederholt mit Werkzeugen der Mund aufgebrochen, +damit sie bekennen sollte. Bald betete sie, bald +brüllte sie „wie ein Hund“. Aber grösser noch als die +Bosheit ihrer Peiniger war die Seelenstärke dieses Weibes, +denn sie gestand nichts. In dem Berichte an die Landgräfin +Hedwig Sophie vom 4. November 1673, mit welchem +die fürstlichen Räthe zu Marburg die Einsendung der +Akten einschliesslich des Torturprotokolls begleiteten, bemerkten +dieselben, dass die Frau auf der Folter durch +Zauberei sich müsse unempfindlich gemacht haben, weil +sie sonst die Tortur unmöglich in solcher Weise hätte ertragen +können. Da sah aber doch die Landgräfin ein, +dass sie die Gerichte nicht länger dürfe so fortwüthen +lassen. Allerdings wurde die unglückliche Lips zur Landesverweisung +begnadigt; zugleich aber erliess die Landgräfin +von Kassel aus unter dem 15. November 1673 an +die Kanzlei zu Marburg den Befehl, „das Gericht ernstlich +dahin anzuweisen, dass dasselbe in dergleichen Hexenprozessen +mit sonderbarer Circumspection und Behutsamkeit +verfahre, insonderheit auf blosse Denunziation und +anderen geringen Argwohn, wenn nicht das Corpus delicti +notorie und andere starke und triftige Umstände vorhanden, +nicht so leicht Jemanden zu Haften bringe, weniger +denselben ohne vorhergehende Communikation mit den +Räthen peinlich vorstelle.“</p> + +<p>Von da an verringerte sich die Zahl der jährlich vorkommenden +Hexenprozesse. Doch fand und verfolgte man +hier und da in Hessen noch über das Ende des siebenzehnten +Jahrhunderts hinaus Hexen; allein man verfuhr in +<span class='pagenum'><a name="Page_113" id="Page_113">[113]</a></span> +der Einziehung und Inquisition vorsichtiger und brannte +weniger. Der letzte Hexenprozess, über welchen im hessischen +Staatsarchiv Akten vorliegen, fand in den Jahren +1710 und 1711 statt. Damals war nämlich die Ehefrau +Anna Elisabeth Ham zu Geismar allerlei zauberischer +Tücken beschuldigt worden. Man hatte sie daher in den +Hexenthurm zu Marburg gebracht, verhört und der Fiskal +hatte, da sich die Verhörte keiner Zauberei schuldig bekennen +wollte, Tortur beantragt. Das Gericht ging jedoch +auf den Antrag nicht ein, sondern entband am 13. Mai 1711 +die Angeklagte von der Instanz. In dem Verhör hatte +aber dieselbe auf Befragen noch bekennen müssen, es sei +„wahr und ausser allem Zweifel, dass es wirkliche Hexen +und Zauberer gebe, die nämlich Gott absagen, sich mit +dem Teufel verbinden, durch dessen Hülfe und Unterricht +mit verborgenen Künsten Menschen und Vieh Schaden +zufügen, auch wohl Wunderthaten verrichten.“ — So ging +die Hexen Verfolgung in Hessen zu Ende.</p> + +<p>In <em class="spaced">Nassau</em> wüthete die Hexenverfolgung namentlich +seit 1628. Um hier mit den Unholden recht gründlich +aufzuräumen, bestellte die Landesherrschaft in den Dörfern +Ausschüsse, welche als öffentliche Ankläger alle wegen +Hexerei verdächtig werdenden Personen den im Lande +umherziehenden Hexencommissären zur Anzeige bringen +sollten, woneben den Geistlichen auf einer Landessynode, +welche der Superintendent Weber am 3. November 1630 +zu Idstein hielt, aufgegeben ward, ihre Gemeinden von +der Kanzel herab vor dem gräulichen Laster der Zauberei +zu warnen, — was seitdem namentlich an jedem St. Andreastage +geschah. Und rasch füllten sich alle Kerker +mit Unglücklichen, die als Verbündete und Werkzeuge +des Satans galten. Durch die Folter erfuhr man von ihnen +die Namen von gewissen Stätten, an denen die Hexen und +Zauberer ihre Versammlungen hielten, namentlich die Limburger +Haide zwischen Diez und Limburg, die Herrenwiese +bei Dillenburg, die Klippelshaide und die Altenburg +bei Idstein, die Deissighafer Haide bei der Eiche u. s. w. +Dahin kamen die Hexen und Zauberer auf Ofen- und Mistgabeln +<span class='pagenum'><a name="Page_114" id="Page_114">[114]</a></span> +reitend, oder in einem von vier schwarzen Katzen +gezogenen Wagen fahrend, zusammen, tanzten nach der +Querpfeife, der Trommel, der Trompete, assen und tranken +und buhlten miteinander. Die Seuche des Hexenwahns +hatte bereits alles Volk erfasst, so dass in der ungeheueren +Erregung, welche die Gemüther ergriff, Einzelne sich selbst +für Hexen hielten. Ein Mädchen aus Amdorf, Katharine +Jung, bekannte sich selbst bei ihrem Vater als Hexe, der +sich infolge dessen in seinem Gewissen dazu gedrängt +fühlte, am 1. Mai 1631 die eigene Tochter in Herborn zur +Anzeige zu bringen, wo sie schon am 11. Mai hingerichtet +wurde. Das Prozessverfahren war meist ein sehr summarisches. +Selten dauerte ein Prozess über vierzehn Tage, +indem man mit der Tortur Alles rasch fertig brachte. +Nicht Wenige starben aber in den Kerkerlöchern der +Hexenrichter infolge der erlittenen Tortur oder machten +aus Verzweiflung ihrem Leben selbst ein Ende. Das Eine +wie das Andere war nach allgemein herrschender Annahme +natürlich das Werk des Teufels. So fand man in +Herborn Hans Martin Stein's Wittwe, die wegen Hexerei +in Untersuchung stand und gefoltert war, Tags darauf todt +im Gefängniss. Das konnte aber nicht mit rechten Dingen +zugegangen sein. Erinnerte man sich doch, dass während +der Tortur eine Speckmaus, so gross wie eine Taube, in den +Thurm geflogen war! Ja es legten selbst zwei berühmte +Aerzte zu Herborn bei drei Frauen, die nach überstandener +Tortur entseelt im Kerker vorgefunden waren, das +visum repertum ab, dass die eine weder an den Folgen +der Tortur noch an einer Krankheit gestorben, sondern +dass ihr der Hals umgedreht sei, dass die zweite müsse +Gift genommen haben, und dass sich bei der dritten über +die Todesursache nichts Sicheres sagen lasse. — Eine +Frau von Langenaubach machte in der Nacht vor dem +bereits bestimmten Tage ihrer Exekution ihrem Leben +dadurch ein Ende, dass sie das feuchte Stroh ihres Schmerzenslagers +anzündete, und sich in dem Rauche erstickte. +Dabei aber lebten die Hexenrichter herrlich und in Freuden. +Der Amtskeller zu Camber schrieb am 28. Nov. 1630, +<span class='pagenum'><a name="Page_115" id="Page_115">[115]</a></span> +„dass wenn über die Zauberer Verhör gehalten werde, +Alles auf Kosten der Hexen gehe und man nichts fehlen +lasse, Kost und Wein würden bei dem Wirthe geholt.“</p> + +<p>So ging es im Nassauer Lande vier Jahre lang, von +1629–1632, und in diesen vier Jahren sah man in allen +Theilen des Landes die Scheiterhaufen lodern. Allein in +Dillenburg wurden damals fünfunddreissig, in Driedorf dreissig, +in Herborn sogar neunzig Personen justifizirt. Schliesslich +drohte die Hexenverfolgung sogar Leute, die den hervorragenderen +Ständen angehörten, zu erfassen. So war +der Geheimsekretär Dr. Hön zu Dillenburg, ein Vertrauensmann +des Grafen, der denselben zu den wichtigsten Missionen +gebrauchte, von einer wegen Hexerei in Untersuchung +gezogenen Person zu Eibach angezeigt worden, +dass er als Hexenmeister am Hexensabbath <span class="ins" title="Theil genom-">Theil genommen</span> +und daselbst die üblichen Gräuel begangen habe. Auf +der Limburger Haide sollten die Vornehmen beim Hexentanz +sich oft haben sehen lassen; ja man fand sogar einmal +bei einer notorischen Hexe den silbernen Becher eines +vornehmen Herrn, mit welchem der Wein bei einem solchen +Gelage kredenzt worden sein sollte.</p> + +<p>Vielleicht trug gerade diese Wendung, welche die +Hexenverfolgung nahm, dazu bei, dass dieselbe nach 1632 +überall im Lande nachliess. Doch schon 1638 brach die +Seuche aufs Neue aus, indem damals auf ausdrückliches +Verlangen der Gemeinden aufs Neue Ausschüsse zur Aufspürung +der Hexerei ernannt wurden, namentlich im Lande +<em class="spaced">Siegen</em>. Dem Schultheissen zu Freudenberg wurde ein +Verweis ertheilt, weil er die Denunziationen der öffentlichen +Ankläger unbeachtet gelassen hatte. Bald war daher +keine Frau und kein Mädchen im Lande vor den Fallstricken +der Hexen-Inquisition mehr sicher und die Landesherrschaft +sah sich doch genöthigt, das Treiben derselben +in gewisse Schranken zu verweisen. Der Graf <em class="spaced">Johann +Ludwig</em> zu Hadamar erliess daher unter dem 20. Juli 1639 +an seine Räthe ein Reskript, worin er erklärte, dass allerdings +das Laster der Zauberei bestraft werden müsse, wo +es sich zeige, zugleich aber auch die Räthe ermahnte, +<span class='pagenum'><a name="Page_116" id="Page_116">[116]</a></span> +darauf hinzuarbeiten, „dass keinem Unschuldigen weder an +Ehre, Leib und Seele zu kurz oder mehr geschehe, wie +man gemeiniglich zu thun pflege. Dabei sei grosser Fleiss, +Sorge und Fürsichtigkeit zu gebrauchen, und solches mit +gottesfürchtigen und gelehrten Theologen und Rechtsgelehrten +zu berathschlagen, auch unverdächtige, gottesfürchtige, +verständige Leute zu Commissären zu gebrauchen, +damit die Bosheit gestraft und die Unschuld beschützt +werde.“ Durch dieses Einschreiten des Grafen mag manches +schon bedrohte Leben gerettet worden sein; aber die +in dem nassauischen Staatsarchiv zu Idstein massenhaft +aufbewahrten Akten von Hexenprozessen beweisen, dass +der Dämon der Hexenfurcht und der Hexenverfolgung im +Lande Nassau durch das ganze Jahrhundert hin wüthete<a name="FNanchor_110_110" id="FNanchor_110_110"></a><a href="#Footnote_110_110" class="fnanchor">[110]</a>. +Ein grosser Hexenprozess fand 1676 zu Idstein statt, der +insbesondere wegen des Standes der angeklagten und verurtheilten +„Hexe“ besonderes Aufsehen machte. Der Prozess +betraf nämlich die Gattin des Pfarrers von Hefftrich +bei Idstein, Cäcilie, geb. Wicht. Das Gericht erkannte +auf den Tod durch Feuer, und der Graf Johann VI. von +Nassau-Dillenburg bestätigte am 22. März 1676 das gefällte +Urtheil<a name="FNanchor_111_111" id="FNanchor_111_111"></a><a href="#Footnote_111_111" class="fnanchor">[111]</a>, welches alsbald vollzogen ward.</p> + +<p>In <em class="spaced">Hamburg</em> war im Jahre 1603 (oder 1605) die Aufstellung +eines neuen Stadtrechts erfolgt<a name="FNanchor_112_112" id="FNanchor_112_112"></a><a href="#Footnote_112_112" class="fnanchor">[112]</a>, in welchem es +(IV. 2) hiess: „Die Zauberer und Zauberinnen, die mit verbotenen +Mitteln dem Menschen oder dem Vieh an Leib +und Leben Schaden zufügen, oder auch, die aus bösem +Vorsatz von Gott und seinem heil. Wort vergessentlich +abtreten und mit dem bösen Feinde sonderbare, hochärgerliche +Verbündnisse machen, werden, nach Gelegenheit +ihrer beweislichen Bewirkung, mit Feuer oder mit +dem Schwert am Leben gestraft.“ — Das Gesetz unterscheidet +<span class='pagenum'><a name="Page_117" id="Page_117">[117]</a></span> +also zweierlei Verbrechen, nämlich das der Schädigung +von Menschen und Vieh durch verbotene Zaubermittel +und das des aus bösem Vorsatz (also auch zum +Zwecke der Schädigung) eingegangenen Teufelsbündnisses. +Die Zauberei an sich wird also nicht ausdrücklich bedroht. +Wichtiger aber ist, dass die im älteren Recht ausgesprochene +Ergreifung des Verbrechers auf frischer That +nicht mehr als Merkmal eines strafbaren Verbrechens hingestellt, +sondern der Kriminalbeweis gefordert wird, womit +die Möglichkeit gegeben war, schon das <em class="spaced">Geständniss</em>, +das <em class="spaced">erpresste</em> Geständniss als Beweis geltend zu +machen. Daher kam die Hexenverfolgung in Hamburg +jetzt erst recht in Zug. Doch gelangte dieselbe hier niemals +zu einer solchen Ausdehnung wie anderswo. Im +Jahr 1643 wurde eine „alte Hexe“ Cillie Haubeis hingerichtet. +Es wird von ihr gesagt, dass sie ihren Mann ermordet +habe, dass sie darum viermal mit dem Rade gestossen +und dass alsdann ihr Körper zu Asche verbrannt +worden sei. Dieses war die letzte nachweisbare Hexenverbrennung +in Hamburg, die sich noch damit entschuldigen +lässt, dass hier ein Gattenmord zu sühnen war<a name="FNanchor_113_113" id="FNanchor_113_113"></a><a href="#Footnote_113_113" class="fnanchor">[113]</a>.</p> + +<p>In <em class="spaced">Pommern</em> machte die Prozedur gegen eine adliche +Dame, <em class="spaced">Sidonie von Borck</em>, besonders viel von sich +reden. Dieselbe war allerdings eine unerquickliche, rohe, +ränkesüchtige und noch im siebenundfünfzigsten Lebensjahre +heirathslustige Person, die im Stift Marienfliess, in +welchem sie mit zweiundzwanzig anderen (meist jüngeren) +Klosterschwestern zusammenlebte, allgemein gehasst ward. +Der Klosterhauptmann bezeichnete sie amtlich als „Klosterteufel, +unruhiges Mensch, Schlange.“ Die allgemein Gehasste +war aber bald auch die von Allen Gefürchtete, +indem sie sich <em class="spaced">der Kraft ihres Gebets zur Bestrafung +ihrer Feinde</em> rühmte und dabei allerlei Quacksalberei +trieb und sympathetische Kuren machte. Als nun +eine umherziehende alte Wahrsagerin, die „dicke Wolte +Albrechts“, die man als der Hexerei verdächtig eingezogen +<span class='pagenum'><a name="Page_118" id="Page_118">[118]</a></span> +hatte, auf der Folter sich der Teufelsbuhlschaft +schuldig und auf die Sidonie von Borck als ihre Mitschuldige +bekannt hatte, war das Geschick der letzteren +bereits entschieden. Die Wahrsagerin ward hingerichtet, +die Urgicht derselben gegen Sidonie stand somit unwiderruflich +fest und diese ward als Teufelsbuhlin, welche den +Herzog Philipp II. von Pommern wegen Rechtsversagung +aus Rache „<em class="spaced">zu Tode gebetet</em>“ habe, aus dem Kloster +nach Stettin in die damals schon verödete Oderburg gebracht. +In der nun mit ihr angestellten Inquisition wurden +gerichtsseitig die unsinnigsten Dinge zur Belastung der +Unglücklichen vorgebracht. Sie gestand, dass sie oft den +Psalm 109 bete, aber ohne dabei an bestimmte Personen +im Bösen zu denken. Sie sollte aber auch einen „Sachsenspiegel“ +haben, durch welchen sie mit Hülfe ihres Buhlteufels, +Chim genannt, alles erfahre. Sidonie wusste sich +trefflich zu vertheidigen, indem sie die gegen sie zusammengehäuften +Anschuldigungen als baaren Unsinn erwies; +allein der Schöppenstuhl zu Magdeburg, dem man die umfangreichen +Untersuchungsakten zugeschickt hatte, erkannte +auf Vornahme der scharfen Frage, worauf die +Greisin am 28. Juli 1620 in dem grossen Saale der Oderburg +im Beisein des Schlosshauptmanns, des Schultheissen +und einiger Gerichtspersonen von dem Scharfrichter entkleidet, +auf die Folter gespannt und so lange torquirt ward, +bis sie die gewünschten Geständnisse abgelegt hatte. Von +der Folter herabgenommen erklärte sie, „sie begehre nicht +länger zu leben“, und bat, zum Sterben bereit, den Beistand +des Seelsorgers. Viele benachbarte Fürsten legten +für die Verurtheilte Fürbitte ein, jedoch ohne Erfolg. Am +19. August 1620 ward sie auf dem Rabenstein vor Stettin +erst enthauptet und dann zu Asche verbrannt<a name="FNanchor_114_114" id="FNanchor_114_114"></a><a href="#Footnote_114_114" class="fnanchor">[114]</a>.</p> + +<p>In der Reichsstadt <em class="spaced">Nordhausen</em> war frühzeitig ein +milderes Verfahren gegen Hexen heimisch geworden. Am +8. März 1644 waren zwei derselben mit Ausweisung aus +<span class='pagenum'><a name="Page_119" id="Page_119">[119]</a></span> +der Stadt bestraft worden<a name="FNanchor_115_115" id="FNanchor_115_115"></a><a href="#Footnote_115_115" class="fnanchor">[115]</a>, während in dem benachbarten +<em class="spaced">Stolberg</em> noch am 30. Oktober 1656 eine Hexe enthauptet +und verbrannt, und 1657 zwei Bürgerfrauen, die +von jener angegeben waren, wegen Umgangs mit dem +Teufel etc. ebenfalls auf den Scheiterhaufen gebracht +wurden<a name="FNanchor_116_116" id="FNanchor_116_116"></a><a href="#Footnote_116_116" class="fnanchor">[116]</a>.</p> + +<p>Unter den Prozessen, welche die eigentliche Natur des +Hexenprozesses recht klar aber auch in herzbewegendster +Weise erkennen lassen, verdient eine Verhandlung hervorgehoben +zu werden, die sich 1629 zu <em class="spaced">Pfalz-Neuburg</em> +zutrug<a name="FNanchor_117_117" id="FNanchor_117_117"></a><a href="#Footnote_117_117" class="fnanchor">[117]</a>. Dort lebte die ehrbare und fromme Hausfrau +eines Wirthes Käser, der ehedem die Wirthschaft auf der +Trinkstube zu Eichstätt geführt hatte und späterhin nach +Rennertshofen übergesiedelt war. Die Frau, <em class="spaced">Anna Käserin</em>, +mag an Schwermuth gelitten haben. Ihr Mann, +der sie sehr lieb hatte und während des Prozesses über +sie vernommen wurde, erklärte nämlich zu Protokoll: Er +könne in Wahrheit wohl sagen, dass seine Frau seit sieben +Jahren nie recht fröhlich gewesen. Sie habe zu keiner +Hochzeit oder dergleichen Mahlzeiten und Fröhlichkeiten, +auch wenn er es ihr befohlen, gehen mögen. Sie habe +immer gebetet, gefastet und geweint. Dabei habe sie +fleissig gesponnen und dem Hauswesen abgewartet. Zu +Eichstätt habe sie alle vierzehn Tage oder längstens alle +vier Wochen gebeichtet und communizirt und dann gewöhnlich +einen halben Tag in der Kirche zugebracht. — +Auf diese Frau hatten nun seit 1620 zwölf verhaftete Hexen +und Zauberer bekannt, und die meisten derselben (welche +man verbrannt hatte) waren „auf sie gestorben.“ Infolge +dessen ward sie im Frühling 1629 verhaftet und nach +Neuburg gebracht. Zugleich wurden auf Befehl des Pfalzgrafen +alle Winkel ihres Hauses zu Rennertshofen nach +Büchsen, Gläsern und Ofengabeln durchsucht; man fand +aber nichts. Nun kam der weitere Befehl, die Verhaftete +<span class='pagenum'><a name="Page_120" id="Page_120">[120]</a></span> +an eine Kette zu legen und an der Wand fest zu machen. +Auch sollte zu ihrer Bewachung ihr ein Weib beigegeben +werden. Der Mann der Unglücklichen, der sich damals +im tiefsten Jammer zu Neuburg aufhielt, erhielt den Befehl, +ein Bett für sie bringen zu lassen. Er schrieb daher +an seine gefangene Frau folgenden Brief:</p> + +<p>„Ehrentugendsame, herzlieber Schatz! Weilen ich noch +zu Neuburg und deiner Person halber ein Lieg- und Deckbett +und ein Kissen begehrt wird, also bitte ich meinen +Schatz, sie wölle mich mündlich wissen lassen, ob ichs +allhie oder von Rennertzhoven aus von dem Unsrigen verschaffen +solle. Bitte von Gott, er wolle dir Erkenntniss +deiner Wissenheit geben. Bist du, o mein Schatz, schuldig, +bekenne es, bist du unschuldig, hast eine gnädige Obrigkeit, +derer wir, zuvörderst Gottes Huld, und unser kleine +Kinder zu getrösten. Seye mit deiner und meiner Geduld +dem Schutz Gottes befohlen!“</p> + +<p> +Neuburg den 19. März 1629.<br /> +<span style="margin-left: 8em;">Dein Getreuer, weil ich leb,</span><br /> +<span style="margin-left: 11em;">Georg Keser.</span><br /> +<br /> +„O mein Schatz, sage mit Wenigem,<br /> +wie ich eine Zeitlang die Haushaltung<br /> +anstellen solle; und in höchster Bekümmerniss<br /> +diess.“<br /> +</p> + +<p>An demselben Tage wurde mit der Verhafteten das +erste Verhör angestellt. Daher wurde Meister Jacob, der +Scharfrichter, nach Neuburg verschrieben und ihr bei einem +weiteren Verhör mit Androhung der Tortur an die Seite +gestellt. Als sie auch jetzt noch leugnete, wurde sie am +21. Mai abermals verhört, an die Tortur gestellt und auf +einen Stuhl gesetzt. Die Marterwerkzeuge lagen vor ihren +Augen ausgebreitet. Auch heute leugnete sie, selbst als +ihr der Daumenstock angeschraubt worden. Jetzt nahm +aber der Scharfrichter die schärfere Tortur vor, und nachdem +sie dieselbe eine halbe Viertelstunde ertragen, waren +ihre Glieder und auch ihr Muth gebrochen. Sie gestand +nun den gewöhnlichen Unsinn. So gestand sie z. B., der +<span class='pagenum'><a name="Page_121" id="Page_121">[121]</a></span> +Buhlteufel habe ihr am linken Fusse einen Griff angethan, +aus welchem alsbald Blut geflossen, mit dem sie sich ihm +verschrieben habe. Auch fand der Nachrichter alsbald +den Griff vor, der, wie er sagte, bei Hexen ganz gewöhnlich +vorkomme. Sie sagte auch, dass sie, wenn sie an +einem Erchtag oder Samstag Nachts habe ausfahren wollen, +dann habe sie mit der vom Bösen erhaltenen Salbe ihres +Mannes Rücken bestrichen, so dass dieser vor ihrer Rückkehr +nicht habe erwachen können u. s. w., und gab auch +eine Anzahl Mitschuldiger an. Fortgesetzte Folterungen, +mit denen die Arme in grässlichster Weise gepeinigt ward, +schienen endlich Alles, was man wissen wollte (auch das +Geständniss von Mordthaten), aus ihr herausgepresst zu +haben, wesshalb das Gericht, um sie zum Tode vorzubereiten, +am 13. Juni zwei Geistliche zu ihr schickte. Diesen +aber erklärte die Gemarterte sofort, dass alle ihre Geständnisse +ersonnen und ihr lediglich durch die schreckliche +Folterqual abgepresst wären. Namentlich wären alle +die Leute, die sie als Unholde angegeben, durchaus unschuldig. +Zugleich bat sie die Geistlichen (deren einer +ein Jesuit war), dieses dem Gericht anzuzeigen. Die Geistlichen +thaten dieses, und nun ward die Frau alsbald wieder +so grausigen Martern unterworfen, dass sie nicht nur ihre +früheren „Geständnisse“ wiederholte und bestätigte, sondern +jetzt auch erklärte, sie sei vor dem Teufel niedergekniet, +habe ihn angebetet und gesagt: „Du bist mein +Gott und mein Herr!“ — Vor ihrem letzten Gange aber +sprach sie vor den Richtern die Bitte aus, man möchte +doch sonst Niemanden verbrennen als sie und man möchte +überhaupt „hier im Lande nicht weiter brennen.“ — Am +20. September 1629 ward sodann die Anna Käserin öffentlich +vor der Brücke zu Neuburg enthauptet, ihr Leib dann +bei dem Hochgerichte zu Asche verbrannt und die Asche +ins Wasser geworfen.</p> + +<p>Die Erbärmlichkeit des üblichen Gerichtsverfahrens +ist so ziemlich aus jedem Hexenprozess zu ersehen, dessen +Akten vollständig vorliegen. Den jämmerlichsten Eindruck +macht aber die Haltung des obersten Gerichtshofes des +<span class='pagenum'><a name="Page_122" id="Page_122">[122]</a></span> +heiligen Reichs, wenn dessen Hülfe angerufen ward. Zum +Belege theilen wir folgenden, aus den Originalakten entnommenen +Fall mit<a name="FNanchor_118_118" id="FNanchor_118_118"></a><a href="#Footnote_118_118" class="fnanchor">[118]</a>.</p> + +<p>Im Jahr 1603 hatte eine reiche Bürgersfrau zu <em class="spaced">Offenburg</em>, +Anna Maria Hoffmann, bei der Hochzeitsfeier ihrer +Tochter an die unbemittelten Familien der Stadt Suppe, +Fleisch und Wein ausgetheilt. Eine Wöchnerin, die von +diesen Speisen, wahrscheinlich unmässig, genossen hatte, +war bald nachher krank geworden und zehn Tage darauf +gestorben. Da die Erkrankte selbst ihr Unglück dem Genusse +dieser Speisen beimass, so war schon damals die +Hoffmann in das Geschrei gekommen, mit der Suppe +Zauberei getrieben zu haben, und hatte es lediglich den +klugen Schritten ihres Ehemannes zu verdanken, dass der +Magistrat den aufgekommenen Verdacht für grundlos erklärte. +Als jedoch fünf Jahre später Rudolph's II. Commissarien +der Stadt den Vorwurf allzugrosser Lassheit in +der Hexenverfolgung machten, obgleich man binnen neun +Jahren auf dem kleinen Gebiete vierundzwanzig Personen +justifizirt hatte, kam die Rede auch wieder auf jenes Ereigniss. +Mehrere gefolterte Weiber thaten die Aussage +und sollen darauf gestorben sein, dass sie die Hoffmann +und ihre Tochter oft bei Hexentänzen, Wettermachen, +Bocksfahrten u. dergl. zu Gefährtinnen gehabt hätten. Die +Mutter rettete sich durch eine schleunige Flucht nach +Strassburg; die Tochter aber, an Eberhard Bapst zu Offenburg +verheiratetet, ward im Oktober 1608 verhaftet und +sogleich mit einem von jenen Weibern confrontirt. Glauben +wir den Rathsakten, so ward ihr hier von einem Weibe ins +Gesicht gesagt, dass sie beide an etlichen Orten zusammen +auf dem Sabbath gewesen; nach einer später protokollirten +Versicherung der Bapst jedoch hatte der Stadtschreiber +aus einem Buche die zu bekennenden Ereignisse und Lokalitäten +vorgelesen und das bettlägerige, in Folge der +Tortur kaum der Sprache mächtige Weib nur zur Bestätigung +<span class='pagenum'><a name="Page_123" id="Page_123">[123]</a></span> +des Vorgelesenen aufgefordert. Ohne eine Defension +zu gestatten, schritt man jetzt gegen die neu Verhaftete +mit der Folter vor, und als dieselbe nach dem +ersten Grade, um weiterer Pein zu entgehen, sich selbst +als Hexe und die Mutter als ihre Lehrmeisterin angab, +protokollirte man diese Aussagen als <em class="spaced">gütliche</em> Bekenntnisse. +Eine Supplik der entflohenen Mutter an das Kammergericht +erwirkte indessen unterm 11. Oktober ein Pönalmandat +an die Stadt Offenburg, welches die geschehenen +Schritte kassirte und dem Magistrate aufgab, hinfort nicht +anders als nach den Rechten zu verfahren. Hiergegen +erklärte der Rath, jenes Mandat sei durch falsche Vorstellungen +erschlichen, sandte einige Protokolle ein, die, +obgleich sie den Stempel absoluter Nichtigkeit an sich +tragen, doch die Rechtmässigkeit jenes Verfahrens beweisen +sollen, und fuhr in dem angefangenen Prozesse +fort. Ja er beklagte sich gegen das Kammergericht, dass +es ihn in dem vom Kaiser wiederholt gebotenen Wirken +hindere: „welchermassen die Röm. Kais. Majestät unser +Allergnädigster Herr — — — zu unterschiedlichen Malen +durch derselben deputirte Hochansehnliche Commissarios +allergnädigst mandirt haben, dass — — — bemeldte Stadt +Offenburg bei Höchstgedachter Röm. Kais. Majestät auch +hin und wieder verschreit worden, als sollte dieselbe gleichsam +ein Asylum der zauberischen Weibspersonen seyn.“ +Nach vielfachem Anrufen der Verwandten erfolgte im +Dezember 1609 abermals ein Befehl von Speyer, der Verhafteten +Abschrift der Indizien, Defension und Zutritt der +Angehörigen zu gestatten. Die Mittheilung der Indizien +geschah endlich im Januar 1610; dieselben bestehen, die +Besagungen der hingerichteten Hexen ausgenommen, +sämmtlich aus Dingen, die sich erst <em class="spaced">nach</em> der Verhaftung +und <em class="spaced">nach</em> der Tortur während eines längst kassirten Verfahrens +ergeben hatten, namentlich aus den erfolterten +und dann wieder zurückgenommenen Bekenntnissen der +Verhafteten selbst. Dennoch rechtfertigte in dem Schlussartikel +die Logik des Offenburger Magistrats aus <em class="spaced">allen</em> +diesen Indizien die geschehene Verhaftung und Torquirung +<span class='pagenum'><a name="Page_124" id="Page_124">[124]</a></span> +seiner Inquisitin. Obgleich nun das Kammergericht diese +aus nichtigem Verfahren gewonnenen Anzeigen verwarf, +so liess sich doch der Rath in seinem Gange nicht stören. +Er schnitt der Verhafteten willkürlich die wirksamsten +Vertheidigungsmittel ab, setzte ihren Mann wegen unehrerbietigen +Widerspruchs ins Gefängniss, protestirte gegen +die Strafandrohungen des Kammergerichts und begehrte +sogar die Bestrafung des Gegenadvokaten als Injurianten, +weil dieser mit einer Klarheit, gegen welche keine Rechtfertigung +aufkommen konnte, die Nichtigkeit des ganzen +Handels ans Licht gezogen hatte. Aus dem November +und Dezember 1610 liegen noch zwei dringende Suppliken +wegen höchster Lebensgefahr der Inquisitin bei den Akten; +das Kammergericht gab einen abermaligen Inhibitionsbefehl +bei schwerer Strafe und lud den Rath zur Verantwortung +vor; doch ein Aktenstück vom 25. Febr. 1611 +redet schon von Anna Maria Bapst als einer <em class="spaced">incinerirten</em> +Hexe. Der Prozess spann sich nun vor dem Kammergerichte +fort, nicht wegen der Bestrafung des ungehorsamen +Magistrats, sondern wegen des Kostenpunkts. Ueber +denselben ist noch vom 20. Januar 1612 ein mündlicher, +nicht entscheidender Rezess verzeichnet; dann schliesst +das Protokoll ohne Bescheid folgendermassen:</p> + +<p> +<span style="margin-left: 8em;">Anno 1613. nihil.</span><br /> +<span style="margin-left: 8em;">Anno 1614. Visum 2. Decemb.</span><br /> +<span style="margin-left: 8em;">Reliquis annis nihil.</span><br /> +<span style="margin-left: 8em;">Anno 617. 14. Novemb. 617. Revisum.</span><br /> +<span style="margin-left: 12em;">Expedit. raoe. praeambula.</span><br /> +</p> + +<p>In demselben Städtchen <em class="spaced">Offenburg</em> wurden übrigens +nicht lange nachher in dem kurzen Zeitraum von 1627 +bis 1631 nicht weniger als sechzig Personen als Hexen +hingemordet<a name="FNanchor_119_119" id="FNanchor_119_119"></a><a href="#Footnote_119_119" class="fnanchor">[119]</a>. Noch Grösseres aber leisteten die Hexenrichter +in dem kleinen Ysenburgischen Städtchen <em class="spaced">Büdingen</em>, +wo in den Jahren 1633 und 1634 gerade hundertundvierzehn +Personen wegen Hexerei sterben mussten. +— In der Grafschaft <em class="spaced">Henneberg</em> wurden 1612 zweiundzwanzig +<span class='pagenum'><a name="Page_125" id="Page_125">[125]</a></span> +und überhaupt in dem Zeitraum von 1597–1676 +im Ganzen hundertsiebenundneunzig Hexen verbrannt<a name="FNanchor_120_120" id="FNanchor_120_120"></a><a href="#Footnote_120_120" class="fnanchor">[120]</a>.</p> + +<p>Aus dem Herzogthum <em class="spaced">Sachsen-Gotha</em> liegt ein +Hexenprozess vor<a name="FNanchor_121_121" id="FNanchor_121_121"></a><a href="#Footnote_121_121" class="fnanchor">[121]</a>, der sich im Jahr 1660 abspielte. Das +dabei zur Anwendung gebrachte Verfahren war entsetzlicher +Art. Die Inquisitin wurde, nachdem sie schon längere +Zeit in Haft gesessen, am 4. September Nachts zwei Uhr +in die Torturstube auf dem Erfurter Thurm gebracht. Hier +wurden ihr nicht weniger als dreihundertundein Frageartikel +vorgelegt, die sie sämmtlich verneinend beantwortete. +Daher ward sie morgens um sieben Uhr von +dem Gericht, welches sich entfernte, dem Scharfrichter +übergeben. Von diesem entkleidet und in üblicher Weise +untersucht, wurde sie dann auf die Folter gespannt und +bis Nachmittags zwei Uhr torquirt, ohne dass sie ein Geständniss +ablegte. „Am selbigen Nachmittage wurde daher +mit der Tortur fortgefahren, und obschon der Scharfrichter +die Schnüre so scharf angezogen, dass er selbst +eine Narbe in die Hand bekam, so fühlte sie doch nichts +davon. Als sie hierauf an die Leiter gestellt und an den +ihr an dem Rücken zusammengebundenen Händen aufgezogen +wurde, schrie sie das eine über das andere Mal, sie +sei eine unschuldige Frau, blöckte auch dem Scharfrichter +so in die Ohren, dass er vorgab, es werde ihm ganz +schwindlig davon. Bald darauf aber stellte sie sich, als +ob sie ohnmächtig würde, sagte solches auch, redete ganz +schwächlich und schlief endlich gar ein. Als ihr aber der +Scharfrichter nur an die Beinschrauben, so er ihr an das +rechte Schienbein gelegt, rührte, konnte sie laut genug +schreien. Wie sie nun etzliche Male so eingeschlafen, +sagte der Scharfrichter, er habe dieses bei gar argen +Hexen auch observirt; der böse Feind mache ihnen nur +tiefen Schlaf, dass sie nichts fühlen sollten.“ — Diese Angabe +des Scharfrichters veranlasste nun eine neue Untersuchung +gegen die unglückliche Frau, infolge deren ihr +<span class='pagenum'><a name="Page_126" id="Page_126">[126]</a></span> +abermals die Folter zuerkannt wurde. Ihrem Vertheidiger +gelang es indessen durch rücksichtsloses Aufdecken des +von dem Gerichte angewandten unwürdigen Verfahrens, +die Inquisitin vor einer abermaligen Tortur zu bewahren, +indem der Schöppenstuhl zu Jena sich selbst reformirte +und die Inquisitin absolvirte, jedoch aber „zur Vermeidung +alles Aergernisses“ die „Amtsräumung“ gegen sie erkannte, +welche vonseiten der Regierung noch auf einige andere +Aemter ausgedehnt und aller Suppliken ihres Mannes unerachtet +streng exequirt wurde.</p> + +<p>Gleichwohl zeichnete sich Sachsen-Gotha, welches unter +der Regierung eines <em class="spaced">Ernst des Frommen</em> (1640–1675) +und <em class="spaced">Friedrich des Ersten</em> (1675–1691) durch seine +weisen und vortrefflichen Einrichtungen fast alle deutschen +Lande überragte und ihnen als ein Musterstaat vorleuchtete, +auch in der Hexenverfolgung wenigstens dadurch +aus, dass nicht nur die Anzahl der Hexenprozesse und der +zum Tode verurtheilten Inquisiten weit geringer war als +in den Nachbarländern, sondern dass auch schon seit 1680 +die Verurtheilungen immer seltener wurden, indem man +gar nicht mehr auf Tortur erkannte, sondern nach geschehenem +Verhör und Vernehmung der Zeugen die Inquisiten +ab instantia entband<a name="FNanchor_122_122" id="FNanchor_122_122"></a><a href="#Footnote_122_122" class="fnanchor">[122]</a>.</p> + +<p>Nur in dem am Saum des Thüringer Waldes gelegenen +Amte <em class="spaced">Georgenthal</em> ging es anders her. In diesem +damals kaum viertausend Eingesessene zählenden Amte +wurden 1652–1700 vierundsechzig Hexenprozesse, und +zwar in dem Jahre 1674 allein zwölf, und in den sechs +Jahren 1670–1675 zusammen achtunddreissig Prozesse +geführt. Der Grund davon lag lediglich darin, dass es +sich der damalige Amtsschösser <em class="spaced">Benedikt Leo</em> in den +Kopf gesetzt hatte, um jeden Preis den ganzen Amtsbezirk +von allem Hexenwesen gänzlich zu säubern.</p> + +<p>Natürlich musste hierbei die Folter das Beste thun<a name="FNanchor_123_123" id="FNanchor_123_123"></a><a href="#Footnote_123_123" class="fnanchor">[123]</a>. +<span class='pagenum'><a name="Page_127" id="Page_127">[127]</a></span> +Wie man mittelst derselben Geständnisse erpresste, ist insbesondere +aus dem von dem Amtskommissär Jacobs zu +Gotha (dem wir überhaupt unsere Kunde von den Georgenthaler +<span class='pagenum'><a name="Page_128" id="Page_128">[128]</a></span> +Prozessen verdanken,)<a name="FNanchor_124_124" id="FNanchor_124_124"></a><a href="#Footnote_124_124" class="fnanchor">[124]</a> mitgetheilten Prozess gegen +die achtzigjährige „Sachsen-Ursel“ zu ersehen<a name="FNanchor_125_125" id="FNanchor_125_125"></a><a href="#Footnote_125_125" class="fnanchor">[125]</a>.</p> + +<p>In <em class="spaced">München</em> wurde 1666 ein siebenzigjähriger Greis +mit glühenden Zangen gezwickt und dann verbrannt. Es +<span class='pagenum'><a name="Page_129" id="Page_129">[129]</a></span> +wird von ihm gemeldet, dass er ein Ungewitter machte, +indem er durch die Wolken fuhr, darüber aber nackt zur +Erde niederfiel, wo man sich seiner bemächtigte. Die +Hostie hatte er siebenmal getreten<a name="FNanchor_126_126" id="FNanchor_126_126"></a><a href="#Footnote_126_126" class="fnanchor">[126]</a>.</p> + +<p>In <em class="spaced">Neisse</em> hatte der Magistrat zum Verbrennen der +Hexen einen eigenen Ofen bauen lassen, in welchem im +Jahr 1651 zweiundvierzig Frauen und Mädchen gemordet +wurden<a name="FNanchor_127_127" id="FNanchor_127_127"></a><a href="#Footnote_127_127" class="fnanchor">[127]</a>. Im <em class="spaced">Fürstenthum Neisse</em> sollen im Laufe +von neun Jahren über tausend Hexen hingerichtet worden +sein, darunter Kinder von zwei bis vier Jahren<a name="FNanchor_128_128" id="FNanchor_128_128"></a><a href="#Footnote_128_128" class="fnanchor">[128]</a>.</p> + +<p>In <em class="spaced">Lothringen</em> rühmte sich der Hexenrichter <em class="spaced">Nicolaus +Remy</em> im Jahr 1697, dass er in diesem Lande binnen +fünfzehn Jahren neunhundert Menschen wegen Zauberei +auf den Scheiterhaufen gebracht habe<a name="FNanchor_129_129" id="FNanchor_129_129"></a><a href="#Footnote_129_129" class="fnanchor">[129]</a>.</p> + +<p>Wie es in dem Städtchen <em class="spaced">Coesfeld</em> zuging, können +wir aus einer von Niesert mitgetheilten Deservitenrechnung +des Scharfrichters entnehmen. Es heisst darin unter andern<a name="FNanchor_130_130" id="FNanchor_130_130"></a><a href="#Footnote_130_130" class="fnanchor">[130]</a>:</p> + +<p><em class="spaced">Gertruth Niebers</em> viermal verhort worden baven +uff den Süstern Tornt, <em class="spaced">von jeder Tortur</em> drey Rthlr. +machet 12 Rthlr.</p> + +<p>Den 16 Julii <em class="spaced">Gertruth Niebers</em> des Morgens twischen +3 und 4 Slegen das <em class="spaced">Haupt abgeslagen</em>, davon mich +zukumpt viff Rthlr. Darnach verbrandt worden, daervon +mich oech zukumpt viff Rthlr.</p> + +<p>Den 18 Julij <em class="spaced">Johan Specht</em>, anders Dotgrever, uff +der Valkenbruggen porten verhort, davon mich zukumpt +drei Rthlr.</p> + +<p>Den 19 Julij <em class="spaced">Johan Specht</em> uff der Valkenbrugger +porten verhort worden, davon mich zukumpt drey Rthlr.</p> + +<p>Demselbigen dito <em class="spaced">Greite Pipers</em> uff dem Wachtorn +verhort worden, davon mich zukumpt drey Rthlr.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_130" id="Page_130">[130]</a></span></p> +<p>Den 23 Julij <em class="spaced">Johan Specht</em> under im Süster Torn +verhort, davon mich zukumpt drey Rthlr.</p> + +<p>Den 2. Augusti <em class="spaced">Johan Specht</em> erstlich <em class="spaced">gestrangulerth +uff ein Ledder</em> (auf einer Leiter) davon mich zukumpt +viff Rthlr. Darnach <em class="spaced">verbrandt</em> worden, davon +mich och zukumpt viff Rthlr. U. s. w.</p> + +<p>Es ergibt sich, dass der Scharfrichter in der Regel +von jedem Inquisiten 15 Rthlr. bezog. Die ganze Rechnung +geht vom Julius bis zum Dezember 1631, betrifft +lauter Hexenprozesse zu Coesfeld und beträgt im Ganzen +169 Rthlr.</p> + +<p>Besonders arg wurde in den zahllosen kleinen <em class="spaced">Patrimonialgerichten</em> +gehaust. Ein katholisch gewordener +Herr <em class="spaced">Christoph von Rantzow</em> liess 1686 auf einem +seiner Güter im Holsteinischen an Einem Tage achtzehn +Hexen verbrennen, — wofür er freilich eine Geldstrafe +von 2000 Rthlr. zahlen musste<a name="FNanchor_131_131" id="FNanchor_131_131"></a><a href="#Footnote_131_131" class="fnanchor">[131]</a>.</p> + +<p>So ging durch die Lande ein Wüthen und Morden +der Hexenrichter, dem gegenüber sich kein Mensch mehr +seines Lebens sicher fühlte. Es war — etwa die Landesherrn +ausgenommen — Niemand, der sich nicht sagen +musste, dass auch er vielleicht schon am nächstfolgenden +Tage von der Hexenverfolgung erfasst und in den Abgrund +eines Hexenprozesses hinabgestürzt würde.</p> + +<p>Ein sächsischer Arzt <em class="spaced">Veith Pratzel</em> hatte (um 1660) +zum Oefteren beim fröhlichen Trunk im Scherz davon gesprochen, +dass er, was die Hexen thäten, auch fertig zu +bringen wisse, dass er in Passau sich habe „festmachen“ +lassen<a name="FNanchor_132_132" id="FNanchor_132_132"></a><a href="#Footnote_132_132" class="fnanchor">[132]</a> und hatte einst sogar vor den staunenden Augen +der Anwesenden zwanzig Mäuse (die er bei sich versteckt +hatte) gemacht. Die Folge davon war, dass er allgemein +als Zauberer galt, eingezogen, durch die Folter zum Geständniss +gebracht und verbrannt wurde. Zum Schluss der +Tragödie wurde aber auch noch beschlossen, die beiden +<span class='pagenum'><a name="Page_131" id="Page_131">[131]</a></span> +Kinder des Unglücklichen, welche zweifelsohne schon in +die Hexerei eingeweiht wären, in einer Badewanne sich +zu Tode bluten zu lassen. Das Gericht bezog sich dabei +auf einen Ausspruch des Bodinus, nach welchem alle, die +mit dem Teufel einen Bund schlössen, vor Allem die +Pflicht übernähmen, dem Teufel ihre Kinder, sobald sie +geboren wären, zuzueignen. — Als der unglückliche Vater +vor dem Gange zum Scheiterhaufen noch einmal die Kinder +zu sehen wünschte, ward ihm vom Scharfrichter eröffnet, +dass sie bereits todt wären<a name="FNanchor_133_133" id="FNanchor_133_133"></a><a href="#Footnote_133_133" class="fnanchor">[133]</a>. — Der grosse <em class="spaced">Keppler</em>, +der sich zu wissenschaftlichen Zwecken in Regensburg +aufhielt, musste eiligst nach Wyl im Württembergischen +reisen, um seine Mutter zu retten, die als Hexe hingerichtet +werden sollte<a name="FNanchor_134_134" id="FNanchor_134_134"></a><a href="#Footnote_134_134" class="fnanchor">[134]</a>.</p> + +<p>Ein grausiges inneres Erbeben erfüllte daher damals +die Gemüther von Millionen in Deutschland. Denn zu dem +Schrecken, den die fortwährend jeden Einzelnen bedrohende +Hexenverfolgung hervorrief, kam noch die Angst und Furcht +vor dem geheimen Treiben der Hexen, die hin und wieder +die frappantesten epidemischen Erscheinungen hervorrief. +Zu Calw im Württembergischen wurde im Jahr 1673 namentlich +die Jugend von einer solchen Epidemie erfasst. +Kinder von sieben bis zehn Jahren gaben vor, nächtlicher +Weile auf Gabeln, Böcken, Geisen, Hühnern, Katzen in +Hexenversammlungen entführt zu werden, wo sie die heil. +Dreieinigkeit verleugnen und mitessen und trinken müssten. +„Die armen Kinder selbst sind voll Schrecken und Angst, +besonders in der nächtlichen Finsterniss und Einsamkeit, +beten selbst und flehen zum Theil bisweilen, man solle für +sie beten. Man hat aber durch fleissiges Bewachen und +Hüten der Kinder in vielen Nächten wahrgenommen, dass +wahrhaftig ihr Leib nirgends hinweggeführt wird, sondern +im Bett oder auch im Schooss und in den Armen der +Eltern und wachender Anverwandten liegen bleibt, bei +<span class='pagenum'><a name="Page_132" id="Page_132">[132]</a></span> +einem Schlaf, der bei einigen ganz natürlich scheinet, dass +man sie leicht erwecken kann, bei anderen aber einer +harten Erstarrung ähnlich ist, dabei auch etwa die Glieder +derselben erkalten.“ — Eine aus Juristen und Theologen +zusammengesetzte Commission untersuchte die Sache, und — +verurtheilte eine alte Wittwe mit ihrem Stiefenkel zum +Tode und verwies mehrere andere aus der Stadt, wonach +endlich wieder allmählich sich Alles beruhigte<a name="FNanchor_135_135" id="FNanchor_135_135"></a><a href="#Footnote_135_135" class="fnanchor">[135]</a>.</p> + +<hr /> + + + + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_133" id="Page_133">[133]</a></span></p> +<h2><a name="kap22" id="kap22"></a>ZWEIUNDZWANZIGSTES KAPITEL.</h2> + +<p class="kapitel">Die Hexenprozesse von der zweiten Hälfte des +sechszehnten bis zum Ende des siebenzehnten +Jahrhunderts ausserhalb Deutschlands.</p> + + +<p>In <em class="spaced">Ungarn</em> treten Hexenprozesse erst seit dem zweiten +Jahrzehent des siebenzehnten Jahrhunderts hervor<a name="FNanchor_136_136" id="FNanchor_136_136"></a><a href="#Footnote_136_136" class="fnanchor">[136]</a>. +Es wurde nämlich nach dem Zeugniss des gleichzeitigen +Kronstädter Stadtpfarrers Markus Fuchs in Ungarn um +1615 eine grosse Menge von Hexenmeistern und Hexen +verbrannt, weil sie den Willen gehabt haben sollten, durch +ihre Teufelskünste ganz Ungarn und Siebenbürgen mittelst +Hagelschlags zu verderben. Ueber die Entdeckung des +Vorhabens wird Folgendes berichtet: Ein zehn- bis zwölfjähriges +Mädchen ging mit ihrem Vater in den Weinberg, +und da er über die anhaltende Dürre klagte, so sprach +sie zu ihm, sie könnte, wenn er es wünschen sollte, leicht +Regen, ja auch Hagel machen. Als sie nun der Vater +fragte, woher sie dieses gelernt habe, nannte sie ihre eigene +Mutter als ihre Lehrmeisterin und liess auch augenblicklich +ein schreckliches Unwetter über den elterlichen +Weinberg hereinbrechen, wobei nach dem Wunsche des +Vaters die Grundstücke der Nachbarn ganz verschont +blieben. Der Vater aber zeigte die Sache dem Gericht +<span class='pagenum'><a name="Page_134" id="Page_134">[134]</a></span> +an, infolge dessen Mutter und Tochter in Haft genommen +und, nachdem sie eine Menge Mitschuldiger genannt hatten, +justifizirt wurden. „Die Sache war von höchster Gefährlichkeit,“ +setzt der Berichterstatter hinzu, „weil, wenn man +sie nicht entdeckt hätte, in kurzer Zeit von den Früchten +und Reben in Ungarn und Siebenbürgen nichts übrig geblieben +wäre.“</p> + +<p>Um dieselbe Zeit waren die Hexenprozesse auch in +<em class="spaced">Siebenbürgen</em>, im <em class="spaced">Sachsenlande</em> in Gang gekommen. +Im Allgemeinen war das Gerichtsverfahren in Ungarn (wo +die Hexen ihren Hauptversammlungsort auf dem St. Gerhardsberg +bei Ofen hatten) und in Siebenbürgen dasselbe +wie in Deutschland; doch fehlte es nicht an charakteristischen +Eigenthümlichkeiten. — In Ungarn nannte man die +Hexen (lateinisch): Ligantes, Albae mulieres, Xurguminae, +Bruxae, in Siebenbürgen: Tridler, Truden, Hundsart, zauberischer +Donnerschlag (welcher letzte Ausdruck auf den +heidnischen Donar hinweist). Sie versammelten sich in +Siebenbürgen in einem wüsten Hof, auf einem Berg, Wasen, +im Pfefferland etc. An manchen Orten kamen verschiedene +Gesellschaften von Hexen (Compagnien, eigene +Arten derselben) zusammen, mit Trommel und Geige. Die +letztere führt der „Trudengeiger“, Er sitzt, wie der Spruch +„trudegëger bûmstëger“ beweist, auf einem Baum, auch +wohl auf dem Brunnenschwengel und bewahrt sein Instrument +in einer Nussschale. — Die Hexen können den Menschen +schädigen an Allem, was er hat. Doch ist in den +sächsischen Hexenprozessen selten der Beschädigte der +Ankläger, sondern der Verdächtige wird moralisch gezwungen, +den Prozess selbst anhängig zu machen. Fast +alle Hexenprozesse sind hier in ihrer Entstehung Injurienprozesse +und gestalten sich erst im Verlaufe der Verhandlungen +zu einem peinlichen Rechtsstreit aus. Allgemein +aber gilt noch der germanische Rechtsgrundsatz: „wo kein +Kläger, da kein Richter.“ Der Hexenprozess ist im Sachsenlande +kein Inquisitionsprozess, sondern es herrscht hier +noch im ganzen siebenzehnten und achtzehnten Jahrhundert +das alte Verfahren, so dass hier auch von keinem Fiskal +<span class='pagenum'><a name="Page_135" id="Page_135">[135]</a></span> +die Rede ist. — Zur Klage selbst wurde der Verdächtige +gedrängt entweder durch die vom Pfarrer (wegen ausgesprochenen +Verdachts des Teufelsdienstes) verhängte Excommunikation +oder durch die Nachbarschaft. Hatte Jemand +einen Anderen im Verdacht der Zauberei, so redete +er ihn desshalb vor Zeugen und öffentlich an („du Trud! +du zauberischer Donnerschlag!“), oder er sandte zwei Nachbarn +zu ihm, mit der Aufforderung, den angerichteten +Schaden wieder gut zu machen oder die Kriminalklage zu +gewärtigen. Diese Aufforderung durfte nicht unberücksichtigt +bleiben. Es musste entweder die Versöhnung erfolgen +oder der Beschimpfte musste sein „Recht suchen“. +Geschah keins von beiden, so schloss der Pfarrer den Betreffenden +von der Communion und die Nachbarschaft +schloss ihn von Feuer und Wasser aus, womit ihm alle +bürgerliche Ehre und aller Glaube entzogen war. Scheiterte +die Versöhnung an der Hartnäckigkeit der einen +oder andern Partei, so musste der Beschimpfte vor dem +„sitzenden Gericht“, vor Königs- und Stuhlrichter erscheinen +und gegen seinen Beleidiger einen Injurienprozess anhängig +machen. Dieses geschah an dem von dem Gericht anberaumten +Tage anfangs nur mündlich, im achtzehnten +Jahrhundert auch schriftlich. Die Beschimpfung wurde +von dem Beklagten ganz gewöhnlich eingestanden und der +Beweis angeboten. Nach einer fünfzehntägigen Exmission +wurden die Zeugen von dem Angeklagten vorgeführt, und +nur wenn die zuerst vorgeführten das Verbrechen nur +„scheinbar“ gemacht hatten, wurde eine Frist zur Herbeiführung +neuer Zeugen gestattet. War das Verbrechen +nicht scheinbar gemacht oder war es erwiesen worden, +so wurde alsbald das Urtheil gefällt. — In der Regel +häuften die Zeugen allen Wust des allgemeinen Geredes +und des Aberglaubens auf den unglücklichen Kläger, der +sich nun plötzlich als Angeklagten dastehen sah. — War +dann durch das Verhör dem Verdacht „ein Schein gemacht“, +so war das Gericht in der Sache, weil sie „den +Hals und Bauch anging“, nicht mehr zur Fällung des Urtheils +competent, wesshalb es das ganze bis dahin geführte +<span class='pagenum'><a name="Page_136" id="Page_136">[136]</a></span> +Protokoll „ad majorem causae dilucidationem et discussionem“ +dem „Rath“ als der mit dem Blutbann betrauten Behörde +übersandte, der dann sofort zur Verhaftung und +Haussuchung schritt. Die Gegenstände, die bei der letzteren +als verdächtig auffielen (Scherben, Töpfchen, in denen +sich „Geschmier“ nachweisen liess, ein Strohwisch im Stall, +ein Federwisch u. dgl.) wurden dem Rath übergeben. Da +nun diese Dinge einerseits ohne Weiteres „ein gewisses +specimen Magicae artis“ ergaben und die Beklagten doch +nicht eingestehen wollten, dass sie dieselben zu Zaubereien +gebraucht hätten, und da man andererseits in den Hexenprozessen +nur nach „gichtigem Mund“ d. h. nach dem Geständniss +des Angeklagten verurtheilen konnte, so schritt +man, um dieses zu erhalten, gewöhnlich zu dem Gottesurtheil +der Wasserprobe oder des Hexenbads, — das in +Ungarn schon von den Zeiten des heil. Ladislaus her üblich +war. Diese Wasserprobe ist — Dank der Geschicklichkeit +der siebenbürgischen Scharfrichter! — allemal zum +Nachtheil der Angeschuldigten ausgefallen. Doch hat es +zahlreiche Fälle gegeben, in denen die Probe — gewöhnlich +die „Schwemmung“ genannt — nicht zum Geständniss +führte. In diesem Falle ging's mit der „geschwemmten“ +Person alsbald zur — Folter. Hatte man mit derselben +das gewünschte Geständniss erpresst, dann wurde unter +Mitwirkung aller Glieder des Raths das Urtheil gefällt, +und zwar — da das sächsische Statutarrecht keine speziell +für Hexerei bestimmte Strafe enthielt — nach dem kaiserlichen +Recht, das in diesen Fällen zur Ergänzung des +Landrechts verwendet ward. Im siebenzehnten Jahrhundert +ward in der Regel auf Feuerstrafe, später zum Oefteren +auf Hinrichtung mit dem Schwerte erkannt. Jetzt +erst kam die Geistlichkeit mit dem Prozess in Berührung, +indem ein Geistlicher die Verurtheilten zur Richtstätte begleitete. +Auf derselben angekommen, forderte ein Beamter +die Verurtheilten auf, nochmals die Wahrhaftigkeit und +Freiwilligkeit der gemachten Geständnisse zu bekennen +und die Mitschuldigen anzugeben. Auf diesem Wege +wurde oft eine ganze Reihe von Personen, die sich des +<span class='pagenum'><a name="Page_137" id="Page_137">[137]</a></span> +besten Rufes erfreuten, der Hexerei verdächtig. Zuweilen +geschah es auch, dass wer bei der Wasserprobe oder bei +der Hinrichtung seine Theilnahme für die unglückliche +Hexe etwas allzulaut aussprach, dadurch selbst in Verdacht +kam. So wurde, als man am 26. November 1650 zu Reps +in Siebenbürgen zwei Männer schwemmte, auch ein Dritter +„auf Verdacht probiret.“ Nun ging derselbe zwar im +Wasser unter, aber er wurde doch, „weil er zuvor viel +unnützlich geredet“ nur gegen sichere Bürgschaft (von 80 fl.) +freigegeben<a name="FNanchor_137_137" id="FNanchor_137_137"></a><a href="#Footnote_137_137" class="fnanchor">[137]</a>. —</p> + +<p>Im Umfange der heutigen <em class="spaced">Schweiz</em> hatte sich im +Jurisdictionsgebiet des Bischofs von <em class="spaced">Lausanne</em> der Hexenprozess +aus dem Ketzerprozess so entwickelt, dass hier +die Versammlungen der Hexen durch das ganze sechszehnte +und siebenzehnte Jahrhundert hin ganz ebenso wie +weiland die der Ketzer allgemein mit dem Namen „Sekte“ +bezeichnet wurden. Doch liegen über den Beginn der +Hexenverfolgung erst von 1580 an Nachrichten vor. Damals +kam in dem Neuchateler Val-de-Travers ein Hexenprozess +vor, dem in den Jahren 1581, 1585 und 1586 andere +Prozesse nachfolgten. Doch traten dieselben bis zum +Jahr 1607 immer nur vereinzelt hervor. Erst seit diesem +Jahre kam die Seuche der Hexenverfolgung, immer grausiger +anwachsend, zum Ausbruch<a name="FNanchor_138_138" id="FNanchor_138_138"></a><a href="#Footnote_138_138" class="fnanchor">[138]</a>. Allein in der Grafschaft +Valangin fanden in den Jahren 1607–1667 achtundvierzig +Hexenprozesse statt. Allein im Jahr 1619 wurden +in Valangin zehn Hexen verbrannt. In einem der kleinsten +der neun Gerichtsbezirke des Neuchateler Landes, in Colombier, +verbrannte man in den beiden Jahren 1619 und +1620 dreizehn Hexen und Zauberer. Der Kastellan von +Thielle liess in seinem winzigen Gerichtsbezirk 1647 in +zwei Monaten elf, im November 1665 zehn Hexen verbrennen<a name="FNanchor_139_139" id="FNanchor_139_139"></a><a href="#Footnote_139_139" class="fnanchor">[139]</a>. +Am entsetzlichsten wüthete hier die Hexenverfolgung +<span class='pagenum'><a name="Page_138" id="Page_138">[138]</a></span> +im Jahr 1685<a name="FNanchor_140_140" id="FNanchor_140_140"></a><a href="#Footnote_140_140" class="fnanchor">[140]</a>. Damals wurden in Thielle +auf Befehl des Kastellans am 13. Nov. zwei, am 18. Nov. +drei, am 24. Nov. fünf Zauberer und Hexen verbrannt. — +In anderen Landestheilen mag es indessen nicht viel besser +hergegangen sein.</p> + +<p>Das Prozessverfahren war ein sehr summarisches. Vom +Tage der Einziehung einer Verdächtigten bis zur Vollstreckung +des Urtheils dauerte es in der Regel nur zehn +bis zwölf Tage; dann war Alles vorbei. Die Tortur wurde, +wie es scheint, in der Regel in jedem Prozesse nur Einmal +angewandt, wobei es aber doch an Grausamkeiten +aller Art nicht fehlte. In der Grafschaft Valangin kam +der Fall vor, dass ein Richter eine auch unter den furchtbarsten +Martern ihre Unschuld behauptende Inquisitin, über +diese „Hartnäckigkeit“ aufgebracht, in ihrem Kerkerloch +einmauern liess<a name="FNanchor_141_141" id="FNanchor_141_141"></a><a href="#Footnote_141_141" class="fnanchor">[141]</a>.</p> + +<p>Das Urtheil des Gerichts, welches regelmässig auf +lebendige Verbrennung lautete, musste der obersten Landesbehörde +zu Neuchatel zur Bestätigung vorgelegt werden. +Von dieser wurden die Verurtheilten gewöhnlich zur Erwürgung +auf oder neben dem Scheiterhaufen begnadigt. +— Die Exekutionen — welche in Neuchatel vor der Schlossterrasse +stattfanden — galten als Volksschauspiele, zu +denen regelmässig viele Tausende zusammenströmten. Den +Schluss des ganzen Akts bildete regelmässig eine solenne +Schmauserei<a name="FNanchor_142_142" id="FNanchor_142_142"></a><a href="#Footnote_142_142" class="fnanchor">[142]</a>, an welcher das gesammte Gerichtspersonal +und Andere (z. B. auch der Schulmeister, welcher die +Glocken geläutet hatte,) Theil nahmen. Nur die Henkersknechte +speisten an einem besonderen Tisch.</p> + +<p>Im Kanton <em class="spaced">Bern</em> hatte sich allmählich die Praxis +herausgebildet, dass gegen die „Hexen“ ganz nach den +Regeln des Hexenprozesses verfahren, das über die schuldig +Befundenen gefällte Urtheil jedoch von dem Berner Rath +in eine mildere Strafe umgewandelt wurde. So kamen +<span class='pagenum'><a name="Page_139" id="Page_139">[139]</a></span> +z. B. im Jahr 1651 von zweiundfünfzig Todesurtheilen nur +drei zu strenger Vollziehung.</p> + +<p>In dem genannten Jahre gaben indessen einige im +Waadtlande vorgekommene Fälle zu einer neuen, humaneren +Regelung der Hexenprozesse Anlass<a name="FNanchor_143_143" id="FNanchor_143_143"></a><a href="#Footnote_143_143" class="fnanchor">[143]</a>. Der Kastellan +von Molondin hatte vier Geschwister Petrognet auf +einfache Anzeige hin einkerkern, durch den Henker visitiren +lassen und ihnen, obgleich sich nichts wider sie ergab, +die Kosten für beides abgefordert. Die vier Geschwister +führten darüber in Bern Beschwerde, infolge +dessen der Gerichtsbeamte selbst verhaftet, und da es sich +herausstellte, dass sowohl er als sein Gerichtsherr sich +Ungebührliches erlaubt, beide zum Tragen der Kosten +und zur vollen Entschädigung der Misshandelten verurtheilt +wurden. Aehnlich erkannte der Berner Rath kurz nachher +über Etienne und Françoise Borbosa von Lonay, welche +ihre Unschuld durch standhaftes Ertragen der Folter erwiesen, +die Freilassung und zwar so, dass die Gerichtspersonen +wegen ungebührlichen Gebrauchs der Folter die +Kosten zu tragen hatten. Dieser letztere Fall insbesondere +veranlasste nun den Rath das bestehende prozessualische +Verfahren aufs Neue zum Gegenstande der ernstlichsten +Erwägung zu machen, wobei sich schliesslich zwei +Fragen als die für das ganze Prozessverfahren massgebenden +Gesichtspunkte herausstellten, nämlich 1) ob auf +das am Leibe einer Eingezogenen vorgefundene Stigma +soweit zu fussen wäre, dass auf Grund desselben alle +Marter angewendet werden möchten, und 2) ob eine Anzeige, +dass zwei oder mehrere Personen an hellem Tage +über Hexensachen sich unterhalten und verabredet, zum +Einschreiten einen gültigen Grund abgeben könnte. Beide +Fragen wurden alsbald den verschiedensten wissenschaftlichen +Auctoritäten, namentlich den medizinischen Fakultäten +zu Bern und Basel, der Juristenfakultät und dem Convente +der Stadtgeistlichen zu Bern zur gutachtlichen Aeusserung +<span class='pagenum'><a name="Page_140" id="Page_140">[140]</a></span> +vorgelegt. Die Antworten, welche der Rath auf seine Anfrage +erhielt, lauteten von allen Seiten her verneinend. Namentlich +erklärte sich in diesem Sinne auch der Convent +der Stadtgeistlichen, dem insbesondere die Weisung zugegangen +war, die Fragen theologisch nach der h. Schrift +zu prüfen und sich darüber auszusprechen, „ob nicht auch +in diesen beiden Stücken die arglistige Einmischung und +Verblendung des Satans mit unterlaufen könnte.“ Das +Responsum der Berner Prediger repräsentirt einen Höhegrad +von Intelligenz und Freimüthigkeit, der damals — im +Jahr 1651 — nur selten wahrzunehmen war. Die Prediger +antworteten nämlich nicht allein auf beide Fragen mit dem +entschiedensten Nein, sondern suchten in ihrem Gutachten +auch die socialen und kirchlichen Uebelstände nachzuweisen, +in denen die Krankheit der Hexerei wurzele, und +die Mittel, durch welche sie geheilt werden müsse. Die +Prediger klagten darüber, dass die Bestellung der weltlichen +Aemter mehr nach Gunst als nach Kunst geschehe, +dass deren Inhaber wohl an ihren Eigennutz aber nicht +an die Bestrafung der Laster dächten, und dass sie vorkommende +Streitigkeiten, statt sie in Minne abzuthun, lieber +zu Hass und Rachgier erwachsen liessen, zu deren Befriedigung +dann oft Hülfe bei dem Satan gesucht würde. +Nicht minder schlecht stünde es um den Kirchendienst, +da nicht selten Ein Prediger zwei oder drei Gemeinden versehen +und darob die Unterweisung der Jugend verabsäumen +müsste. Zudem wären die Prediger zum Theil +ungelehrt, untauglich, fahrlässig, mitunter sogar ärgerlich +im Wandel, wodurch dem Satan und dessen Geschworenen +Thor und Thür geöffnet würde. Auch die Schulen, vor +Allem die Dorfschulen, befänden sich im übelsten Zustand. +Bei allem Eifer der Obrigkeit wären doch die Leute gegen +die Schule zu karg, die Eltern gegen ihre Kinder zu +schwach, so dass viele Kinder nicht einmal beten könnten. +Dazu käme die ungetreue Verwaltung der Aemter und +Güter, die übergrosse Toleranz gegen Gaukler, Wahrsager, +Versegner, Hausirer mit Bildern, Kreuzen und +geweihten Wurzeln, Quacksalber, Gespensterbanner und +<span class='pagenum'><a name="Page_141" id="Page_141">[141]</a></span> +Geisterbeschwörer, „deren nicht weit von der Stadt sind +und geduldet werden“, und viel anderes „loses Gesindlein, +welches, wenn es nicht einen Bund hat mit dem Teufel, +so ist es doch nicht weit davon.“ Endlich wird noch als +Grund und Anlass der Hexensünden hervorgehoben die +Unwissenheit des Volkes über Gott und Gottes Wort, der +Unglaube, die Ungeduld unter dem Kreuz, der Geiz, Neid, +die Hoffart und andere Leidenschaften, der Umgang mit +schlechten Personen, die Ausschweifungen in der Jugend, +das gegenseitige Verfluchen und Verwünschen, und „dass +man fleissiger in den Zauberbüchern und anderen brotlosen +Künsten liest als in der Bibel.“ — Als wesentlichstes +Heilmittel gegen das arge Unwesen der Hexerei wird bezeichnet: +die christliche Wachsamkeit. Dieselbe soll sich +so bethätigen, „dass die verdächtigen Personen und Beklagten +mit mitleidigem Ernst erforscht werden, nicht alsbald +mit der peinlichen Tortur durch die Scharfrichter, +welche zu Zeiten blutdürstige Leute sind und mit Künsten +umgehen, dadurch sie einen Teufel mit dem anderen sich +unterstehen zu fahen; sondern durch gelehrte und erfahrene +Männer, die aus Gottes Wort mit ihnen nach einem +eifrigen Gebet reden, ob sie zum freien Bekenntniss ihrer +Missethat und herzlicher Begierde, aus den Klauen des +höllischen Löwen erledigt und hingegen des himmlischen +und seligen Lebens theilhaftig zu werden mögen bewegt +werden.“ Ganz besonders aber dringen die Geistlichen +darauf, dass die Geständnisse der Angeschuldigten auf das +sorgfältigste zu prüfen seien, „ob nämlich das (von ihnen) +Bekannte möglich oder unmöglich den Unholden, oder +ihrem Meister, — item an denen Orten oder Personen oder +Gütern, die geschädigt worden seien, es (wirklich) geschehen +sei oder nicht.“ Ausserdem wird auch verlangt, dass die +Predigten sich nicht in Dunkelheiten der Dogmatik oder +Fragen der Polemik verlieren, sondern dass in apostolischer +Einfalt und der Fassungskraft der Zuhörer gemäss +zu denselben geredet werde, und dass ebenso der Schulunterricht +in einer der Jugend wirklich fruchtbringenden +Weise ertheilt werde.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_142" id="Page_142">[142]</a></span></p> +<p>Dieses war das ernste und weise Wort, welches die +Berner Geistlichkeit dem Rathe übersandte. In demselben +war allerdings ebenso wie in den Gutachten der medizinischen +und juristischen Fakultäten der Glaube an die Möglichkeit +des Teufelsbundes und der Hexerei festgehalten, +aber der bisherige <em class="spaced">Hexenprozess</em> wurde doch in seinen +Grundlagen erschüttert. Unmöglich konnte es daher in +der bisherigen Weise weiter fortgehen, was namentlich +der Berner Rath recht wohl einsah. Zur Berathung eines +neuen Prozessverfahrens wurde alsbald eine Commission +niedergesetzt, welche bedeutet ward, dass einerseits auf +die Vorschläge der Geistlichkeit zur Entfernung öffentlicher +Missstände und zur religiös-sittlichen Hebung des Volks +Bedacht genommen, andrerseits über die Zeichen, ob sie +zur Vornahme der Tortur genugsam seien oder nicht, ein +Vortrag abgefasst und die alte Ordnung revidirt vorgelegt +werde. In der Zwischenzeit gebot man den welschen +Amtleuten (14. November 1651) vorläufig bei Verhaftungen +wegen Hexerei keinerlei Tortur anwenden zu lassen, sondern +in jedem Falle umständlich einzuberichten und den +Bescheid zu gewärtigen, auch auf die Angebungen wegen +gehaltener Gespräche u. dgl., es sei bei Tage oder bei +Nacht, als auf teuflische Illusion keine Rücksicht zu nehmen. +Unter dem 29. Dezember 1651 wurde dann die durchgesehene +und mannigfach verbesserte <em class="spaced">Prozessordnung</em> +veröffentlicht. Nach derselben sollten vage Anzeigen von +Verhafteten, angebliche Abreden zum Bösen gar nicht mehr +in Betracht kommen. Nur in Fällen von besonderer Wahrscheinlichkeit +soll eine Voruntersuchung über die Umstände +der gesprochenen Worte und den Leumund des Betreffenden +stattfinden, ein weiteres Vorgehen dagegen erst auf +obrigkeitlichen Befehl. Betrifft jedoch die übereinstimmende +Anzeige zweier Personen eine begangene Missethat, so sei +mit Verhaftung, Confrontation und Besichtigung einzuschreiten, +zugleich aber die geschehene Thatsache der +Vergiftung von Menschen oder Thieren in sichere Erfahrung +zu bringen. Erst in dem Falle, wenn dieses sich +wirklich ergebe, die Anzeiger überdies beständig bleiben, +<span class='pagenum'><a name="Page_143" id="Page_143">[143]</a></span> +der Leumund nachtheilig laute und der Beklagte dessenungeachtet +kein Bekenntniss ablege, dürfe man zur „ziemlichen“ +Folter schreiten, über deren Ergebniss sodann +wieder berichtet werden solle. Dieselbe wird indessen +auf das Anhängen eines Gewichts von höchstens hundert +Pfund mit nur dreimaligem Aufziehen beschränkt und dabei +wird die gebührliche Rücksichtnahme auf persönliche +Umstände zur Pflicht gemacht.</p> + +<p>Ausserdem übersandte der Berner Rath das Gutachten +des Convents auch der waadtländischen Geistlichkeit zur +berichtlichen Aeusserung zu, die zwar nicht die Unabhängigkeit +und Freiheit des Urtheils besass, durch welche +die Berner hervorragten, dasselbe aber doch im Wesentlichen +billigte.</p> + +<p>Die Frucht aller dieser Verhandlungen trat bald in +mancherlei Weise zu Tage. Sogleich auf die letzte Verordnung +der Regierung hin zeigt sich in den Rathsmanualen +eine auffallend grössere Sorgfalt bei der Prüfung +der eingehenden Prozessverhandlungen, die auch öfters +als ungenau und mangelhaft zurückgewiesen werden. Anstatt +sofort zur Tortur zu schreiten, wird es üblich, dass +zwei Geistliche den stark Verdächtigen zum Bekenntniss +der Wahrheit zu bewegen trachten sollen. Mehrmals +gibt man die Frage zu bedenken, ob nicht Melancholie +d. h. Geisteskrankheit überhaupt sich annehmen lasse. +Gerichte, die leichtfertig und willkürlich vorgingen, erhielten +scharfe Verweise, mussten die Gefangenen augenblicklich +in Freiheit setzen, und zwar, was wohl ihren +allzu raschen Eifer in Etwas dämpfen sollte, ohne Vergütung +der Kosten. Der vorgekommene Fall, dass ein +Angeklagter auf das gefundene Stigma hin grausam gefoltert, +nachher aber kein Stigma mehr an ihm zu entdecken +war, gab den warnenden Beweis, wie leicht man +sich in dieser Sache irren und Unschuldige misshandeln +könne, was zur Aufstellung einer Anzahl darauf bezüglicher +Vorschriften führte. Die Besichtigung sollte demnach +durch Sachverständige am hellen Tage und an einem +hellen Orte geschehen, über das Ergebniss eidlich referirt, +<span class='pagenum'><a name="Page_144" id="Page_144">[144]</a></span> +jedoch nichts protokollirt werden, man habe denn das +Zeichen zum dritten Male geprüft<a name="FNanchor_144_144" id="FNanchor_144_144"></a><a href="#Footnote_144_144" class="fnanchor">[144]</a>. So suchte man wenigstens +im Einzelnen zu bessern, so lange man noch nicht +mit dem Ganzen aufzuräumen wagte.</p> + +<p>Allerdings währten die Prozesse noch geraume Zeit +fort; selbst die Frau des Pfarrers Mader von Kappelen +wurde zu Erlach als Hexe enthauptet, und im Jahr 1665 +kamen im Waadtland noch vierundzwanzig Hinrichtungen +vor. Zu Carouge wurde damals (16. März 1665) sogar ein +eigener Hülfsgeistlicher zur „Hintertreibung des Satans“ +angestellt. Allein mit dem Jahre 1680 verschwinden die +<em class="spaced">Todes</em>urtheile, mit denen man bisher die Hexerei bestraft +hatte, aus den Berner Rathsmanualen gänzlich. Die Hexenverfolgung +dauerte zwar noch eine Weile fort, allein man +erkannte jetzt nur auf Geld- und Freiheitsstrafen.</p> + +<p>Im Kanton <em class="spaced">Zürich</em> wurde zum ersten Mal eine Unholdin +1654 verbrannt, worauf 1660 in Stein vier Hexen +erst mit dem Schwerte hingerichtet und dann verbrannt +wurden, unter ihnen eine fünfundsiebenzigjährige Frau, +die bis dahin im Rufe grosser Frömmigkeit gestanden +hatte. Aus dem Jahr 1666 wird von einem Metzger Kramer +aus Zürich berichtet, dass derselbe, als teuflischer +Künste verdächtig, zur Ermittelung etwaiger Hexenmale +am ganzen Leibe geschoren worden sei<a name="FNanchor_145_145" id="FNanchor_145_145"></a><a href="#Footnote_145_145" class="fnanchor">[145]</a>.</p> + +<p>Unter den <em class="spaced">englischen</em> Prozessen jener Zeit hat der +von Warbois (1593) einige Berühmtheit erlangt, weil er +eine Stiftung veranlasste, nach welcher jährlich ein Studiosus +der Theologie im Collegium der Königin zu Cambridge +gegen eine Belohnung von vierzig Schillingen einen +Vortrag über die Hexerei zu halten hatte. Das Ganze +war durch das Gerede von Kindern angegangen, die halb +aus thörichter Einbildung, halb aus Bosheit von den abgesandten +Geistern eines alten Weibes geplagt zu werden +vorgaben. Die Alte ward verhaftet, zum Geständniss +<span class='pagenum'><a name="Page_145" id="Page_145">[145]</a></span> +gebracht und von den Geschworenen sammt ihrem Ehemanne +und ihrer Tochter, welche indessen jede Schuld +standhaft leugneten, in Huntingdon zum Tode verurtheilt<a name="FNanchor_146_146" id="FNanchor_146_146"></a><a href="#Footnote_146_146" class="fnanchor">[146]</a>.</p> + +<p><em class="spaced">Schottland</em> erlebte seine Gräuelperiode unter +Jakob VI<a name="FNanchor_147_147" id="FNanchor_147_147"></a><a href="#Footnote_147_147" class="fnanchor">[147]</a>. Dieser König schürte mit der reformirten +Geistlichkeit das Feuer um die Wette<a name="FNanchor_148_148" id="FNanchor_148_148"></a><a href="#Footnote_148_148" class="fnanchor">[148]</a>; er selbst bildete +sich ein, um seines Religionseifers willen vom Teufel verfolgt +zu werden, und sein Argwohn traf darum besonders +die schottischen Katholiken als dessen Werkzeuge. — Bei +seiner Rückkehr aus Dänemark (wo er sich vermählt hatte) +war Jakob von gewaltigen Seestürmen bedrängt worden, +die er den Zauberkünsten der Hexen zuschrieb. Daher +ward dieser Sturm der Anlass zu einer ganz entsetzlichen +Hexenverfolgung. Der Argwohn des Königs fiel hauptsächlich +auf einen Dr. Fian, der den Sturm erregt haben +sollte. Derselbe gestand dieses auch auf der Folter, nahm +aber hernach sein Geständniss zurück. Daher wurde derselbe +wiederholt allen nur irgend erdenklichen Martern +unterworfen. Die Knochen der Beine wurden ihm in den +spanischen Stiefeln in einzelne Stücke zerbrochen und +schliesslich wurden dem Unglücklichen (auf Geheiss des +Königs) an allen Fingern die Nägel gespalten, mit einer Kneipzange +ausgerissen und an jeder wunden Stelle wurde ihm +ein eiserner Nagel bis zum Kopfende ins Fleisch eingetrieben. +Aber „der Teufel war so tief in sein Herz eingedrungen, +dass er hartnäckig leugnete, was er vorher eingestanden +hatte“, wesshalb er ohne Geständniss lebendig verbrannt +wurde<a name="FNanchor_149_149" id="FNanchor_149_149"></a><a href="#Footnote_149_149" class="fnanchor">[149]</a>. — Wie in diesem Falle, so wohnte der König +auch sonst den Verhören persönlich bei, liess sich mitunter +von den Verhörten die Melodien vorspielen, mit +<span class='pagenum'><a name="Page_146" id="Page_146">[146]</a></span> +welchen die Teufelsprozessionen begleitet werden, freute +sich, wenn der Teufel französisch von ihm gesagt haben +sollte: „Il est un homme de Dieu“, oder er sei der grösste +Feind, welchen Satan in der Welt habe, — und bedrohte +die Geschworenen mit einer Anklage wegen vorsätzlichen +Irrthums, wenn sie im Verurtheilen nicht eifrig genug +waren.</p> + +<p>Mit Jakob's Ueberzug nach London änderte sich die +Scene seines Wirkens; jetzt kam das übersättigte Schottland +etwas zu Athem, und in England erschien sogleich +ein Gesetz (1603), das die Zauberei ganz im Geiste der +königlichen Dämonologie auffasste und die Zauberer, als +der Felonie schuldig, jedes geistlichen Beistandes für unwürdig +erklärte. Jetzt war nicht mehr die Nachweisung +eines durch Zaubermittel begangenen Verbrechens nöthig; +die Zauberei war nun an sich ein solches<a name="FNanchor_150_150" id="FNanchor_150_150"></a><a href="#Footnote_150_150" class="fnanchor">[150]</a>. Berüchtigt +sind die beiden Prozesse der Lancashire-Hexen in den +Jahren 1613 und 1634, wobei ein boshafter Knabe von +elf Jahren unter der Anleitung seines gewinnsüchtigen +Vaters die Denunziationen machte. Der Betrug wurde +entdeckt, als siebenzehn Weiber schon auf dem Punkte +waren gehängt zu werden<a name="FNanchor_151_151" id="FNanchor_151_151"></a><a href="#Footnote_151_151" class="fnanchor">[151]</a>.</p> + +<p>Unerhörte Dinge durchlebte <em class="spaced">England</em> in der Zeit +seines Bürgerkriegs. Ein gemeiner Mensch, <em class="spaced">Matthias +Hopkins</em> aus Essex, der sich besonderer Kenntnisse +rühmte, durchzog unter dem Titel eines General-Hexenfinders +(Witch-Finder-general) von 1645 an die Grafschaften +Essex, Sussex, Norfolk und Huntingdon<a name="FNanchor_152_152" id="FNanchor_152_152"></a><a href="#Footnote_152_152" class="fnanchor">[152]</a>. Wo ein Magistrat +seine Hülfe, die er geschickt zu empfehlen wusste, +in Anspruch nahm, da suchte er gegen freien Unterhalt, +Vergütung der Reisekosten und bestimmte Diäten die +Hexen des Bezirks auf. Als Mittel hierzu dienten ihm +besonders die Proben mit der Nadel und mit dem kalten +<span class='pagenum'><a name="Page_147" id="Page_147">[147]</a></span> +Wasser. So brachte er Hunderte von Unglücklichen zum +Tode und fanatisirte den Pöbel täglich mehr.</p> + +<p>Unter Anderen fiel auch der Verdacht auf einen fast +achtzigjährigen Greis, einen anglikanischen Geistlichen, +Namens <em class="spaced">Lowes</em>, der fünfzig Jahre lang seines Amtes in +Ehren gewartet hatte. Derselbe wurde mehrere Tage +und Nächte hindurch mit der landesüblichen tortura insomnii +gequält, bis er ganz ohne Besinnung war und als +Geisteskranker erschien. Schliesslich wurde er ins Wasser +geworfen, verurtheilt und gehängt. Die Einen behaupteten, +er habe standhaft bis ans Ende seine Unschuld betheuert, +während Andere (unter ihnen auch Baxter) erzählten, +er habe bekannt, dass er zwei Teufel (imps) besitze, +von denen der eine ihn immer zum Bösen antreibe, +und mit dessen Hülfe er namentlich ein Segelschiff auf +der See vor seinen Augen zum Sinken gebracht habe<a name="FNanchor_153_153" id="FNanchor_153_153"></a><a href="#Footnote_153_153" class="fnanchor">[153]</a>. — +Indessen dauerte das Treiben <em class="spaced">Hopkins</em> nicht lange. Derselbe +hatte eben seinen Besuch der Stadt Houghton in +Huntingdonshire zugedacht, als ein Geistlicher daselbst, +Mr. <em class="spaced">Gaul</em>, gegen das Unwesen sich erhob. Hopkins, der +nun dem Landfrieden nicht mehr traute, schrieb, um die +Stimmung zu erforschen, an mehrere Magistrate des Orts +folgenden Brief, welcher ausser der Feigheit des Menschen +auch beweist, dass selbst ein ungelehrter Hexenverfolger, +der niemals von Edelin und Loos gehört hat, seine Verdächtigungspolitik +versteht. Er schreibt: „Meinen Empfehl +an Eure Herrlichkeit. Ich erhielt heute einen Brief, der +mich nach der Stadt Namens Gross-Houghton beruft, um +nach übelberüchtigten Personen zu forschen, die man Hexen +nennt (obwohl ich höre, dass Euer Pfarrer in Folge seiner +Unwissenheit arg gegen uns ist). Ich gedenke, geliebt +es Gott, um so eher zu kommen, damit ich dessen seltsame +Meinung in Betreff solcher Angelegenheiten vernehme. +In Suffolk habe ich einen Priester gekannt, der +eben so sehr gegen diese Entdeckung von der Kanzel +herab eiferte, jedoch vom Parlament gezwungen wurde, +<span class='pagenum'><a name="Page_148" id="Page_148">[148]</a></span> +an eben derselben Stelle zu widerrufen. Ich wundere +mich sehr, dass solche böse Menschen Verfechter, und noch +dazu unter den Geistlichen, finden, welche täglich Schrecken +und Entsetzen predigen sollten, um die Uebelthäter zu erschüttern. +Ich gedenke Eurer Stadt einen plötzlichen Besuch +abzustatten. Diese Woche komme ich nach Kimbolton, +und es stehen Zehn gegen Eins zu wetten, dass +ich zuerst mich nach Eurer Stadt wende; doch möchte +ich zuvor mit Zuverlässigkeit wissen, ob Eure Stadt viele +Parteinehmer für solches Gesindel zählt, oder ob sie bereit +ist, uns freundlichen Empfang und gute Bewirthung angedeihen +zu lassen, wie andere Orte thaten, in denen ich +war. Wo nicht, so werde ich Euren Bezirk meiden (nicht +als wäre ich zunächst auf mich selbst bedacht), und mich +in solche Gegenden begeben, wo ich nicht nur ohne Controle +handeln und strafen möge, sondern auch Dank und +Belohnung einernte. So verabschiede ich mich ergebenst +und will mich als Euren Diener empfohlen haben.</p> + +<p class="right" style="margin-right: 15%">Matthias Hopkins.“</p> + +<p>Hopkins trieb sein Spiel, bis er sich in seinen eigenen +Netzen fing. Das entrüstete Volk nahm zuletzt mit ihm +selbst die Wasserprobe vor, er schwamm, ward schuldig +erkannt und getödtet; ob mit gerichtlichen Formen, oder +nicht, bleibt zweifelhaft. Butler gedenkt seiner im sechsten +Gesange des Hudibras:</p> + +<div class="poem"><div class="stanza"> +<span class="i0">Has not this present Parliament<br /></span> +<span class="i0">A ledger to the devil sent,<br /></span> +<span class="i0">Fully empovered to treat about<br /></span> +<span class="i0">Finding revolted witches out?<br /></span> +<span class="i0">And has not he within one year<br /></span> +<span class="i0">Hang'd threescore of them in a shire? —<br /></span> +<span class="i0">Who after proved himself a witch,<br /></span> +<span class="i0">And made a rod for his own breech.<br /></span> +</div></div> + +<p>Von einer ähnlichen Hexenjagd, die wenige Jahre +später im nördlichen England vorging, berichtet <em class="spaced">Sykes</em> +in den Local Records. „In den Gemeinderaths-Akten von +Newcastle wird eine Petition in Hexensachen vom 26. März +1649 erwähnt, welche ohne Zweifel von den Einwohnern +<span class='pagenum'><a name="Page_149" id="Page_149">[149]</a></span> +unterzeichnet war und deren Inhalt einen Prozess gegen +alle verdächtigen Personen veranlasste. In Folge derselben +schickte die Obrigkeit zwei Gerichtsdiener nach +Schottland und bot einem Schotten, der sich auf die Nadelprobe +zu verstehen vorgab, wenn er nach Newcastle kommen +und die ihm Vorgeführten untersuchen wollte, ausser +freier Her- und Rückreise zwanzig Schillinge für jede +Person, die als Hexe verurtheilt werden würde. Als die +Gerichtsdiener den Hexenfinder zu Pferde in die Stadt +brachten, liess die Obrigkeit durch die Schelle bekannt +machen, wer gegen irgend ein Weib eine Klage wegen +Hexerei vorzubringen habe, der solle es thun; man wolle +dieselbe sogleich verhaften und untersuchen lassen. Dreissig +Weiber wurden in das Rathhaus gebracht, der Nadelprobe +unterworfen und mehrentheils schuldig befunden. Aus +einem Auszuge aus dem Register der Pfarrkirche zu St. Andrews +in Schottland ersieht man, dass ein Mann und +fünfzehn Weiber zu Newcastle wegen Hexerei hingerichtet +wurden. Als der Hexenfinder in dieser Stadt mit seinem +Geschäfte zu Ende war und seine Gebühren in der Tasche +hatte, begab er sich nach Northumberland, um Weiber zu +untersuchen, und erhielt drei Pfund für das Stück; aber +<em class="spaced">Henry Ogle</em> Esq. bemächtigte sich seiner und forderte +Rechenschaft. Der Mann entwischte nach Schottland, wo +er verhaftet, vor Gericht gestellt und wegen ähnlicher in +diesem Lande verübten Niederträchtigkeiten verurtheilt +wurde. Er gestand am Galgen, dass er über zweihundertundzwanzig +Weiber in beiden Königreichen um den Lohn +von zwanzig Schillingen für den Kopf zum Tode geliefert +habe“<a name="FNanchor_154_154" id="FNanchor_154_154"></a><a href="#Footnote_154_154" class="fnanchor">[154]</a>. — Ganz England war damals von der unheimlichen +Finsterniss des Hexenglaubens umnachtet. Scenen, +wie sie Shakespeare in seinem Macbeth vorführte, wurden +überall als der Wirklichkeit des Hexenwesens entsprechend +angesehen<a name="FNanchor_155_155" id="FNanchor_155_155"></a><a href="#Footnote_155_155" class="fnanchor">[155]</a>. — Der berühmte Verfasser der (etwa 1633 +<span class='pagenum'><a name="Page_150" id="Page_150">[150]</a></span> +erschienenen und den crassesten Aberglauben vertheidigenden) +Religio medici, <em class="spaced">Thomas Browne</em>, der „Vater +des Deismus“ gab 1664 über zwei Weiber in Suffolk sein +Urtheil dahin ab, dass deren Krämpfe und sonstigen Zufälle +zwar natürlich, aber durch den ihnen einwohnenden +Teufel gesteigert wären, was er durch Berufung auf kurz +vorher in Dänemark vorgekommene Fälle erwies. — Die +beiden Unglücklichen waren mit dieser nichtssagenden Erklärung +als Hexen dargethan und wurden 1665 gehängt<a name="FNanchor_156_156" id="FNanchor_156_156"></a><a href="#Footnote_156_156" class="fnanchor">[156]</a>. +— Im Jahr 1682 wurden in Exeter drei Personen wegen +Hexerei hingerichtet<a name="FNanchor_157_157" id="FNanchor_157_157"></a><a href="#Footnote_157_157" class="fnanchor">[157]</a>.</p> + +<p>In <em class="spaced">Schottland</em> hatten die Hexenprozesse namentlich +seit 1603 ihren ununterbrochenen Fortgang gehabt, und +zwar unter der eifrigsten Mitwirkung der reformirten Geistlichkeit, +die freilich die hochverdiente Hüterin der schottischen +Volksfreiheit war, aber auch den Glauben an Teufelsspuk +und Zauberei sorgsam aufrecht hielt. Um zu +Denunziationen zu ermuntern, waren hier in den Kirchen +Kasten mit Deckelspalten aufgestellt, in welche man die +Namen Verdächtiger werfen sollte. Entsetzlicher Art +waren die eigenthümlichen Torturmittel, die man in Schottland +zur Anwendung brachte<a name="FNanchor_158_158" id="FNanchor_158_158"></a><a href="#Footnote_158_158" class="fnanchor">[158]</a>. Um eine hartnäckige +Hexe zu wecken, band man ihr einen eisernen Kappzaum +oder Reif mit vier Zacken, die in den Mund eindrangen, +um das Gesicht, und dieser Kappzaum wurde hinten an +der Mauer in einer solchen Weise befestigt, dass die Unglückliche +sich nicht niederlegen konnte. In dieser Stellung +musste dieselbe oft mehrere Tage und Nächte hindurch +verbleiben, während deren sie von Zeit zu Zeit zu +<span class='pagenum'><a name="Page_151" id="Page_151">[151]</a></span> +Geständnissen aufgefordert wurde. Gleichzeitig wurde +an ihr mit der tief ins Fleisch eindringenden Nadel zur +Ermittelung des Hexenmales experimentirt<a name="FNanchor_159_159" id="FNanchor_159_159"></a><a href="#Footnote_159_159" class="fnanchor">[159]</a>. Ausserdem +wurde die Qual noch dadurch gesteigert, dass man die +Gefolterte den sich einstellenden Durst ertragen liess ohne +ihr einen Schluck Wassers zu gewähren. Es soll vorgekommen +sein, dass Einzelne diese Marter — einschliesslich +der tortura insomniae — fünf, sogar neun Tage und Nächte +hindurch ertragen mussten<a name="FNanchor_160_160" id="FNanchor_160_160"></a><a href="#Footnote_160_160" class="fnanchor">[160]</a>.</p> + +<p>Ausserdem wurde aber ganz besonders „Verstockten“, +welche auf diesem Wege nicht zum Geständniss zu bringen +waren, mit noch ganz anderen Torturmitteln zu Leibe gegangen. +Hören wir, was <em class="spaced">Hartpole Lecky</em><a name="FNanchor_161_161" id="FNanchor_161_161"></a><a href="#Footnote_161_161" class="fnanchor">[161]</a> S. 101 über +dieselben berichtet: „Die drei vorzüglichsten, welche gewöhnlich +zur Anwendung kamen, waren die Pennywinkis, +die spanischen Stiefeln und die Caschielawis. Erstere war +eine Art Daumenschraube, die zweite ein Gehäuse, in +welches das Bein eingesenkt und darin durch Keile zerquetscht +wurde, die man mit einem Hammer hineintrieb, +die dritte eine eiserne Form, die von Zeit zu Zeit über +einer Kohlenpfanne erhitzt und um den Leib gelegt wurde. +Manchmal wurde der Körper des Opfers mit Schwefelfaden +gebrannt. In einem gleichzeitigen Aktenstücke lesen wir von +einem Manne, der achtundvierzig Stunden unter der scharfen +Tortur in den Caschielawis gehalten wurde, und von einem +anderen, der in derselben schrecklichen Maschine elf Tage +und Nächte lang blieb, dem vierzehn Tage lang die Beine +alltäglich in den spanischen Stiefeln gebrochen und der so +gegeisselt wurde, dass ihm die ganze Haut vom Körper +gerissen ward. — Wie viele Geständnisse durch diese +Mittel erpresst wurden, lässt sich nicht mehr ermitteln. +Zwar ist uns eine grosse Anzahl von Zeugenaussagen und +Geständnissen aufbewahrt, allein diese stammen nur von +einem einzigen Gerichte her. Wir wissen, dass (hier) 1662 +<span class='pagenum'><a name="Page_152" id="Page_152">[152]</a></span> +mehr als hundertundfünfzig Personen der Hexerei angeklagt +und dass in diesem Jahre <em class="spaced">vierzehn Untersuchungscommissionen</em> +eingesetzt waren.“ Es kann +also nicht auffallen, wenn ein Reisender gelegentlich bemerkt, +dass er habe 1664 in Leith neun Frauen zusammen +verbrennen sehen oder wie 1678 an einem einzigen +Tage von einem und demselben Gericht neun Frauen verurtheilt +wurden. Ein Graf Mar erzählt, wie einst mehrere +Weiber „mit gellendem Geschrei schon halbverbrannt dem +langsam sie verzehrenden Feuer sich entwanden, einige +Augenblicke mit verzweifelter Kraftanstrengung inmitten +der Zuschauer kämpften, aber bald unter lautem gotteslästerlichem +Angstgeschrei und wilden Unschuldsbetheuerungen +in zuckendem Todeskampfe in die Flammen niedersanken.“<a name="FNanchor_162_162" id="FNanchor_162_162"></a><a href="#Footnote_162_162" class="fnanchor">[162]</a>.</p> + +<p>Gegen das Ende des siebenzehnten Jahrhunderts war +die Pest des Hexenglaubens auch nach <em class="spaced">Nordamerika</em> +von England her eingeschleppt.</p> + +<p>Schon im Jahr 1645 waren im Staate <em class="spaced">Massachusetts</em> +vier Personen der Hexerei angeklagt und hingerichtet +worden. Doch hatte dieses Vorkommniss kein sonderliches +Aufsehen gemacht. Die berüchtigte <em class="spaced">Hexenjagd +von Salem</em> nahm erst später, im unmittelbaren Anschluss +an eine Quäkerverfolgung, ihren Anfang. — Es ist dabei +zu bemerken, dass die Seele derselben zwei hochangesehene +reformirte Geistliche, Vater und Sohn waren, nämlich +<em class="spaced">Increase Mather</em>, der zweiundsechszig Jahre als +Seelsorger an der Nordkirche zu Boston gewirkt hat und +dem Neu-England den ersten Grundstein seiner Unabhängigkeit +verdankt, und vor Allem dessen Sohn <em class="spaced">Cotton +Mather</em>, — wie der Vater ein ernster, gelehrter und +glaubenseifriger Prediger, dessen Name in der englischen +Literatur noch heute mit Auszeichnung genannt wird, +wesshalb seine Dämonomanie noch um so räthselhafter +erscheinen kann.</p> + +<p>Ein anscheinend ganz unbedeutendes Ereigniss, welches +<span class='pagenum'><a name="Page_153" id="Page_153">[153]</a></span> +sich 1688 zu <em class="spaced">Boston</em> zutrug, gab den ersten Anlass zu +dem grausigen Drama.</p> + +<p>Im Hause eines Maurers war Wäsche abhanden gekommen +— der Verdacht fiel auf eine Waschfrau, welche +in der Familie zeitweise Dienste leistete — diese, empört +über die Beschuldigung, liess sich derbe Aeusserungen +gegen ein Töchterchen der Familie entschlüpfen. Als das +Kind nun den andern Tag erkrankte und das Uebel sich +auch seinen Geschwistern mittheilte, kam man auf den +Gedanken, die Waschfrau habe sie behext. Diese, eine +Irländerin und Papistin (keins von beiden sprach zu ihren +Gunsten) wurde verhaftet, verhört, und da sie unzusammenhängend +und nur gebrochen englisch sprach, schliesslich +in der Verzweiflung auch selbst schuldig zu sein vorgab, +verurtheilt und hingerichtet. — Natürlich hatte +dieser Vorgang einen tiefen Eindruck auf das Volk gemacht +und die Verblendung nahm mehr und mehr zu. +<em class="spaced">Cotton Mather</em> wurde als Zeuge zu den Kindern des +Maurers gerufen. Nicht zufrieden mit dem, was sich seinen +Augen hier darbot, nahm er das am meisten von Krämpfen +und eigenthümlichen Zuständen befallene Kind mit nach +Hause, um es ungestört examiniren zu können. Es scheint, +dass das kleine Mädchen mancherlei von den Hexereien, +welche in England und Schottland vorgekommen sein +sollten, gehört und seine Phantasie damit erfüllt hatte. +Die Kleine kam nämlich oft in Gegenwart vieler Personen +in einen eigenthümlichen Zustand, setzte sich rittlings auf +einen Stuhl, trabte, galoppirte u. s. w. Bald schien sie +mit unsichtbaren Wesen zu sprechen, bald diesen zuzuhören. +Sie erzählte Cotton Mather von Versammlungen, +welche Hexen weit entfernt von ihrem Hause gehalten +hätten und bezeichnete Personen, welche sie daselbst gesehen +haben wollte u. s. w. — Der, gelind gesagt, etwas +einfältige Geistliche wurde jetzt durch Alles, was er von +der Patientin herausexaminirte, immer mehr von der Wahrheit +der Hexerei überzeugt und hat sogar über den beregten +Fall ein Buch („Memorable Providences relating to Witchcraft +and Possession.“ Lond. 1689) der Nachwelt hinterlassen.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_154" id="Page_154">[154]</a></span></p> +<p>Ein anderer Geistlicher, <em class="spaced">Paris</em> aus Salem-Village, +welcher seit mehreren Jahren in Unfrieden mit seiner Gemeinde +lebte, war nicht minder von der Sache eingenommen. +Im Februar 1692 wurden einige junge Leute seiner +Familie von eigenthümlichen Zuständen befallen; sie verkrochen +sich unter den Möbeln und in Ecken, sprachen +sonderbar, verrenkten die Glieder und fielen theilweise in +Krämpfe. Der Arzt konnte die Art der Krankheit nicht +erkennen und sprach die Vermuthung aus, dass die Kranken +behext wären. — Nun hatte Paris einen Indianer und dessen +Frau als Dienstboten; — durch diese liess er (wie es in +ihrem Stamm üblich war) einen verzauberten Kuchen +backen und derselbe, einem der Familie gehörenden Hunde +gegeben, sollte es möglich machen, dass die besessenen +Personen erkennen könnten, wer sie behext hätte<a name="FNanchor_163_163" id="FNanchor_163_163"></a><a href="#Footnote_163_163" class="fnanchor">[163]</a>. Das +Resultat war, dass sie die beiden Indianer für schuldig +erklärten und diese, dazu gedrängt, gestanden es auch ein +und wurden ins Gefängniss geworfen.</p> + +<p>Von nun an mehrten sich die Anklagen und am +11. April wurde eine ganze Anzahl der Hexerei beschuldigten +Personen in Salem von einem Gericht, welches aus +sechs Richtern und einigen Geistlichen zusammengesetzt +war, in Untersuchung genommen.</p> + +<p>Die wunderbarsten Geständnisse wurden aus dem +Mund der Besessenen herausgelockt. Sie erzählten von +einem schwarzen Manne von übernatürlicher Grösse, welcher +sie verfolge und dränge, dass sie sich in ein von ihm +hingehaltenes Buch einzeichnen und ihre Seele verschreiben +sollten, — von unheimlichen Zusammenkünften solcher +Personen, die sich bereits dem Teufel verschrieben hätten, +welche mit dem Ausdruck von Hohn und Spott Brod und +Wein genössen und es ihr Sakrament nennten, u. s. w. +Sie erzählten weiter, dass sie auf einem Stock zu den +Versammlungen ritten und dass sie die Absicht hätten, +das Reich Christi zu zerstören und das Reich des Teufels +<span class='pagenum'><a name="Page_155" id="Page_155">[155]</a></span> +aufzurichten und dass dann Alles gut sein würde. — Die +Tollheit ging bald so weit, dass sogar ein vierjähriges +Mädchen als der Hexerei dringend verdächtig gefänglich +eingezogen wurde. Man gab ihm schuld, dass es sich zuweilen +unsichtbar mache, und dass es denen, von welchen +es angesehen werde, durch seinen bösen Blick Unheil +zufüge.</p> + +<p>Als im Mai 1692 Sir <em class="spaced">W. Phipps</em> als Gouverneur nach +Neu-England kam, erschien dieser keineswegs als Friedensherold, +sondern machte durch seine strengen Massregeln +(er befahl u. A., dass die wegen Hexerei verklagten Gefangenen +in Ketten gelegt werden sollten) die Sache noch +ärger. Immer mehr Anklagen wurden laut und die Angeklagten +glaubten sich oft nur dadurch helfen zu können, +dass sie wieder andere Personen beschuldigten, Hexen zu +sein. Hatte man im Anfange nur niedrige und in schlechtem +Rufe stehende Personen angeklagt, so ging man nun +weiter und belastete auch Höherstehende. Wagte Jemand +zu ihren Gunsten zu sprechen, so wurde er ebenfalls der +Hexerei verdächtig. — Am 31. Mai 1692 wurde ein Seekapitän +aus Boston nach Salem gebracht und vor Gericht +gestellt. Er fragte ganz erstaunt seine Ankläger, wie sie +sich nur denken könnten, dass er nach dieser Stadt kommen +möge, um Personen zu schädigen, da er Salem noch +nie zuvor gesehen? Aber er wurde verurtheilt und ins +Gefängniss geworfen; der Beschliesser jedoch scheint ihm +zur Flucht behülflich gewesen zu sein.</p> + +<p>Die Gefängnisse füllten sich immer mehr und manches +Todesurtheil wurde vollstreckt. Die Besessenen nahmen +massenhaft zu und ihre Aussagen, oft ganz barock, wurden +von dem Gericht für Wahrheit hingenommen. Die Besessenen +wollten Besuche von den Hexen erhalten haben, +welche mitten in der Nacht durch das geschlossene Fenster +kamen, sie gleich einem Alp stundenlang drückten, so +dass sie kein Glied rühren und nicht athmen konnten; sie +wollten die Hexen sich bald in ein Schwein, bald in einen +Popanz, bald in andere Gestalt verwandeln gesehen haben. +In den gerichtlichen Verhören behaupteten sie den „schwarzen +<span class='pagenum'><a name="Page_156" id="Page_156">[156]</a></span> +Mann“ neben den Angeklagten stehen zu sehen, um +ihnen die Worte ihrer Vertheidigung ins Ohr zu flüstern +und die Richter waren dabei von der Schuld der Angeklagten +so fest überzeugt, dass sie ihnen sogar den einzigen +ihnen gebliebenen Beweis des Alibi nicht gestatteten.</p> + +<p>Mehrere Hinrichtungen waren bereits vorgekommen, +da standen am 5. August wieder sechs Angeklagte vor +Gericht, von welchen fünf am 19. August hingerichtet +wurden. Unter diesen befand sich ein Geistlicher, <em class="spaced">Mr. +Georg Burroughs</em>, welcher seine Richter mit dem Ausspruche, +dass es weder jemals Hexen, welche einen Bund +mit dem Teufel gemacht, gegeben hätte noch gebe, sehr +erzürnt hatte. Auf dem Richtplatze wendete er sich zu +der umstehenden Menge und sprach zu ihr mit so viel +Gefühl, dass aus manchem Auge Thränen flossen. Da +aber riefen die Ankläger: „Der schwarze Mann steht neben +ihm und diktirt ihm was er sagen soll“ und Dr. Cotton +Mather, der zu Pferde anwesend war, rief der Menge zu, +es sei kein wirklicher Geistlicher, sondern seine Frömmigkeit +sei nur Verstellung und auch hier habe, wie so manchmal, +der Teufel die Gestalt eines Engels des Lichts angenommen. +— Sofort war die Sympathie des Volkes verwischt +und der Henker ging zu seiner Amtsverrichtung +über. — Mit Burroughs wurde u. A. ein früherer Gefängnissbeamter +hingerichtet, welcher, um sein trauriges Geschäft +nicht länger betreiben zu müssen, entflohen, aber +auf der Flucht ergriffen worden war.</p> + +<p>Ein Rechtsgelehrter, welcher sich geweigert, in einem +Hexenprozess zu fungiren, wurde zu Tod gepresst, die +Zunge ihm aus dem Mund gerissen und als er im Todeskampf +lag, wieder mit einem Stock in den Mund hineingedrückt.</p> + +<p>Neunzehn Personen waren nun bereits gehängt worden, +einschliesslich des zu Tode Gequetschten — und die Richter +begannen denn doch, sich zu fragen, wie sie ihr Verfahren +rechtfertigen sollten, wesshalb <em class="spaced">Cotton Mather</em> auf dringenden +Wunsch des Gouverneurs sieben Hexenprozesse +durch die Presse veröffentlichte und dieselben durch Hinweisung +<span class='pagenum'><a name="Page_157" id="Page_157">[157]</a></span> +auf ähnliche in England vorgekommene Fälle zu +rechtfertigen suchte. „<em class="spaced">More Wonders of the invisible +World</em>“, wurde im Oktober herausgegeben. Indessen +war doch durch verschiedene Vorkommnisse im Volk bereits +ein Zweifel an der Wahrheit der Sache entstanden +und, nachdem man den Durst nach Menschenblut gestillt, +stieg man eine Stufe herunter und richtete seine Wuth +auf Thiere. So wurde z. B. ein Hund, den man für besessen +und ein anderer, den man für einen Zauberer hielt, +gehängt.</p> + +<p>Aber die Seuche ging von Salem nach anderen Orten +über. In <em class="spaced">Andover</em> liessen Leute, deren Angehörige krank +waren, von Salem Personen, welche das „Gespenster-Gesicht“ +hatten, kommen, damit sie ihnen sagen sollten, wer +die Kranken behext habe. So begann denn hier dasselbe +Schauspiel wie in Salem und nachdem der Friedensrichter +(<em class="spaced">Dudley Bradstreet</em>) dreissig bis vierzig Personen verhaften +hatte lassen, fühlte er sich doch sehr in seinem +Gemüthe beunruhigt und weigerte sich, weitere Verhaftsbefehle +auszustellen. Darauf aber wurde er selbst als der +Hexerei schuldig angeklagt und musste, als einziges Mittel +seiner Rettung, die Flucht ergreifen.</p> + +<p>Bald darnach wurde ein angesehener Herr aus Boston +angeklagt; dieser jedoch, rasch entschlossen, wusste sich +einen Verhaftsbefehl gegen seine Ankläger zu verschaffen +und berechnete seinen ihm durch Verleumdung zugefügten +Schaden auf tausend Pfund Sterling. — Dieses kühne +Vorgehen richtete viel aus — die Anklagen hörten plötzlich +auf und kamen von dieser Zeit an in Misskredit. Viele, +welche bereits Geständnisse abgelegt hatten, zogen dieselben +wieder zurück und am 3. Januar 1693 wurden an +dem obersten Gerichtshof von Salem von sechsundfünfzig +Anklageschriften dieser Art dreissig einfach bei Seite gelegt, +und von den übrigen sechsundzwanzig, als sie zum +Prozess kamen, nur drei für berechtigt und die betreffenden +Personen für schuldig befunden. Ende Januar wurden +zehn gefangene Personen, welche bereits verurtheilt waren, +frei gelassen.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_158" id="Page_158">[158]</a></span></p> +<p>Im April desselben Jahres wurde der Gouverneur +<em class="spaced">Phipps</em> von seiner Stelle in Neu-England abgerufen und +vor seiner Abreise setzte er alle wegen Hexerei verdächtigen +Gefangenen in Freiheit. Es betrug die Zahl derselben +um diese Zeit hundertundfünfzig, von welchen fünfzig +gestanden hatten, wirklich Hexen zu sein. Weitere zweihundert +waren angeklagt, aber noch nicht gefänglich eingezogen. +— Das Volk befürchtete von dieser Massregel, +welche es für sehr verkehrte Mildthätigkeit hielt, die +schlimmsten Folgen, allein die Hexerei hörte von diesem +Augenblick an auf. Die Leute begannen nachzudenken, +sahen ihren Irrthum ein und beklagten ihn. Vor Allem +richtete sich nun der Unmuth des Volkes auf den Pfarrer +von Salem-Village, Paris, welcher den ersten Anstoss zur +Verfolgung von Hexen gegeben hatte. Obgleich dieser +nun selbst von seinem Unrecht überzeugt war, dieses eingestand +und bitter bereute, so liessen die Leute ihm doch +keine Ruhe, bis er Stadt und Land verliess.</p> + +<p>So erstarb denn nach und nach der Hexenglaube, +wenn auch einzelne Personen nicht ganz davon lassen +wollten. — Einmal allerdings schien er wieder aufleben +zu wollen, indem ein junges Mädchen, <em class="spaced">Margaret Bule</em> +in Boston, in Convulsionen fiel und von acht Gespenstern, +die Personen ihrer Bekanntschaft sein sollten, besucht sein +wollte. <em class="spaced">Cotton Mather</em> suchte sie auf, glaubte sich von +der Wahrheit ihrer Aussage zu überzeugen und leicht +hätte eine neue Flamme auflodern können, wäre ihr nicht +von anderer Seite entgegengearbeitet worden. Ein intelligenter +Kaufmann, <em class="spaced">Calef</em>, von Boston, besuchte nämlich +Margaret Bule ebenfalls und kam dabei zu einem der +Ansicht Cotton Mather's vollständig verschiedenen Resultat. +Von dem Buche Calef's „<em class="spaced">More Wonders of the invisible +World</em>“ erhalten wir wohl die allergenaueste Anschauung +der damaligen Vorgänge in Salem und Andover.</p> + +<p>Seit dieser Zeit hörte man in New-England nichts +mehr von Hexen. Das Volk schämte sich seiner Verirrung +und bereute sie tief. Am 17. Dezember 1696 wurde in +Salem ein grosses Fasten gehalten, wo Gott um Verzeihung +<span class='pagenum'><a name="Page_159" id="Page_159">[159]</a></span> +gebeten und angerufen wurde, solche Vorkommnisse nicht +mehr gestatten zu wollen und die Richter unterzeichneten +eine Schrift, worin sie ihre Reue bekannten und Gott +baten, ihnen und den Ihrigen ihre Schuld nicht anzurechnen. +— Eine tiefe Beschämung hatte sich der verirrten +Seelen bemächtigt.</p> + +<p>Schliesslich sei noch eine wörtliche Erklärung einiger +der Hexerei angeklagten Frauen beigefügt. Sie sagten +aus: „Als die Frau von Joseph Ballard in Andover krank +war, liess dieser — entweder aus eigenem Antrieb oder +durch Andere dazu veranlasst — aus Salem-Village zwei +von den sogenannten besessenen Personen herüberholen +und diess war die Ursache der schrecklichen Trübsal, +welche über uns in Andover kam. Die Augen wurden +uns verbunden und unsere Hände auf die besessenen Personen +gelegt, welche, als wir in ihre Nähe kamen, von +ihren Krämpfen befallen wurden. Dann sagten sie, wir +wären schuldig an ihrem Ungemach, worauf wir infolge +eines Verhaftsbefehles gefangen genommen und nach Salem +gebracht wurden. Obgleich wir uns nun diesem Verbrechen +gegenüber vollständig unschuldig wussten, waren +wir doch Alle über diese Anklage so überaus erstaunt, +erschreckt und verwirrt, dass wir fast den Verstand verloren. +Unsere nächsten Verwandten, welche uns in dieser +schrecklichen Lage sahen und unsere grosse Gefahr kannten, +verleugneten alle Liebe und alles Mitleid und beschworen +uns, dasjenige zu beichten, was wir denn auch +gebeichtet haben; und wahrhaftig, dieses Bekenntniss war +kein anderes, als das, was uns von einigen Herren aufgenöthigt +(suggested) wurde. Sie sagten uns, dass wir Hexen +wären, dass sie es wüssten und dass wir es wüssten und +dass sie wüssten, wir wüssten es — diess Alles machte +uns verwirrt, dass wir schliesslich dachten, wir wären +wirklich Hexen. Unser Verstand, unsere Vernunft, alle +unsere geistigen Fähigkeiten waren uns abhanden gekommen +und wir waren unfähig, unsern Zustand beurtheilen +zu können, und da sie uns mit ihrer Härte über die Massen +unfähig gemacht hatten uns zu vertheidigen, so sagten wir +<span class='pagenum'><a name="Page_160" id="Page_160">[160]</a></span> +Alles und Alles was sie wünschten und das Meiste, was +wir sagten, war in der That eigentlich nur ein Zustimmen +zu dem, was <em class="spaced">sie</em> gesagt hatten.“ — So endete die grausige +<em class="spaced">witchcraft-delusion von Salem</em><a name="FNanchor_164_164" id="FNanchor_164_164"></a><a href="#Footnote_164_164" class="fnanchor">[164]</a>.</p> + +<p>In <em class="spaced">Frankreich</em> verliessen die Parlamente die Bahn +der Besonnenheit, welche ihnen das Lob eines Duarenus +und den Tadel eines Bodin erworben hatte. Das von +Dôle verurtheilte z. B. 1573 Gilles Garnier aus Lyon, der +angeklagt und geständig war, als Wehrwolf mehrere Kinder +in der Umgegend zerrissen zu haben, zum Feuer<a name="FNanchor_165_165" id="FNanchor_165_165"></a><a href="#Footnote_165_165" class="fnanchor">[165]</a>; +das von Paris sprach 1578 ein gleiches Urtheil über den +Wehrwolf Jacques Rollet<a name="FNanchor_166_166" id="FNanchor_166_166"></a><a href="#Footnote_166_166" class="fnanchor">[166]</a> und bestätigte 1582 das Todesurtheil +einer Hexe, welche einem jungen Mädchen den +Teufel in den Leib geschickt hatte<a name="FNanchor_167_167" id="FNanchor_167_167"></a><a href="#Footnote_167_167" class="fnanchor">[167]</a>. Mit der Wirksamkeit +der Gerichte unter <em class="spaced">Heinrich</em> III. ist Bodin überhaupt +zufrieden; doch geschah der Ligue noch bei weitem nicht +genug. Dieser König liess einst einige angebliche Besessene +durch eine Commission untersuchen und dann als +Betrüger einsperren. Man warf ihm darum Begünstigung +der Zauberei vor. Ein kurz vor Clement's That erschienenes +Pamphlet enthielt nicht nur den Vorwurf, dass Heinrich +einige Verurtheilte begnadigt habe, sondern machte +ihn sogar selbst der Zauberei und eines vertrauten Umgangs +mit dem Hofteufel Terragon verdächtig. <em class="spaced">Clement</em> +soll besonders hierdurch zu seinem Meuchelmord bestimmt +<span class='pagenum'><a name="Page_161" id="Page_161">[161]</a></span> +worden sein<a name="FNanchor_168_168" id="FNanchor_168_168"></a><a href="#Footnote_168_168" class="fnanchor">[168]</a>. Eine Deputation der Sechszehner hatte +vor dem goldenen Cruzifixe des Königs zwei Candelaber +aus getriebenem Silber mit Satyrfiguren bemerkt. Hierüber +berichtet ein damals verbreitetes Pamphlet Folgendes<a name="FNanchor_169_169" id="FNanchor_169_169"></a><a href="#Footnote_169_169" class="fnanchor">[169]</a>: +„On a trouvé dernièrement, au bois de Vincennes, +deux Satyres d'argent, de la hauteur de quatre pieds. Ils +étaient au-devant d'une croix d'or, au milieu de laquelle +il y avait enchâssé du bois de la vraie croix de notre +Seigneur Jésus-Christ. Les politiques disent, que c'étaient +des chandeliers. Ce qui fait croire le contraire, c'est que, +dans ces vases, il n'y avait pas d'aiguille qui passât pour +y mettre un cierge ou une petite chandelle; joint qu'ils +tournaient le derrière à la dite vraie croix, et que deux +anges ou deux simples chandeliers y eussent été plus décens +que ces Satyres, estimés par les payens êtres des +dieux des forêts, où l'on tient que les mauvais esprits se +trouvent plûtôt qu'en autres lieux. Ces monstres diaboliques +ont été vus par messieurs de la ville. — Outre ces deux +figures on a trouvé une peau d'enfant, laquelle avait été +corroyée; et sur icelle y avait aussi plusieurs mots de sorcellerie +et divers caractères. — Tout ce qu'il (Henri III.) +allait souvent au bois de Vincennes, n'était que pour entendre +à ses sorcelleries, et non pour prier Dieu.“</p> + +<p>Auch mit den Zeiten <em class="spaced">Heinrich's</em> IV. hätte Bodin's +Eifer zufrieden sein dürfen, wenn sein Buch so weit gereicht +hätte. Dass im Hexenprozesse unter diesem König +eine Pause eingetreten sei, ist eine Unwahrheit; die Berichte +aus Poitou, die Register der Parlamente zu Bordeaux +und Paris und das Zeugniss des Convertiten und +Jesuitenjüngers Florimond de Remond, der sich seiner +Mitwirkung rühmt, beweisen das Gegentheil. „Unsere +<span class='pagenum'><a name="Page_162" id="Page_162">[162]</a></span> +Gefängnisse, — sagt der letztere, — sind voll von Zauberern; +kein Tag vergeht, dass unsere Gerichte sich nicht +mit ihrem Blute färben und dass wir nicht traurig in unsere +Wohnungen zurückkehren, entsetzt über die abscheulichen, +schrecklichen Dinge, die sie bekennen. Und der +Teufel ist ein so guter Meister, dass wir nicht eine so +grosse Anzahl derselben zum Feuer schicken können, dass +nicht aus ihrer Asche sich wiederum neue erzeugen“<a name="FNanchor_170_170" id="FNanchor_170_170"></a><a href="#Footnote_170_170" class="fnanchor">[170]</a>. +Garinet sucht den Grund, warum auch Heinrich IV. diese +Prozesse geschehen liess, hauptsächlich darin, dass er dadurch +den seinem Vorgänger wegen Begünstigung der +Zauberer gemachten Vorwürfen habe entgehen wollen. +Wie dem auch sei, im Jahr 1609 stellten <em class="spaced">Despagnet</em>, +Präsident, und <em class="spaced">De Lancre</em>, Rath des Parlaments zu Bordeaux, +in königlichem Auftrage eine grosse Untersuchung +unter den Basken von Labourd an<a name="FNanchor_171_171" id="FNanchor_171_171"></a><a href="#Footnote_171_171" class="fnanchor">[171]</a>. Es wurden hier +mehr als sechshundert Personen verbrannt, und der abergläubische +De Lancre stellte aus seinen Erfahrungen zwei +Traktate zusammen, die nach Form und Inhalt der Dämonolatrie +des Remigius nahe kommen<a name="FNanchor_172_172" id="FNanchor_172_172"></a><a href="#Footnote_172_172" class="fnanchor">[172]</a>.</p> + +<p>Viele Verfolgte entflohen aus Labourd nach <em class="spaced">Spanien</em> +und veranlassten daselbst die vor der Inquisition von Logroño +verhandelten Prozesse, aus deren Protokollen wir +oben die Beschreibung des Hexensabbaths mitgetheilt +haben<a name="FNanchor_173_173" id="FNanchor_173_173"></a><a href="#Footnote_173_173" class="fnanchor">[173]</a>. Am 7. und 8. November 1610 wurde zu Logroño +ein feierliches Auto da Fé gehalten. Unter zweiundfünfzig +Personen, die bestraft wurden, befanden sich neunundzwanzig +Zauberer. Achtzehn von diesen wurden, weil sie +<span class='pagenum'><a name="Page_163" id="Page_163">[163]</a></span> +im Verhör sich zur Aussöhnung mit der Kirche willfährig +gezeigt hatten, frei gelassen, eilf aber, weil sie leugneten, zur +Uebergabe an den weltlichen Arm verurtheilt. Als Denunzianten +hatte man hierbei verschiedene Kinder gebraucht, +die der Vikar von Vera bei sich schlafen liess und exorzisirte, +die aber dennoch, als der Exorzismus einst versäumt +wurde, von den Hexen auf den Sabbath entführt sein sollten. +— Dieser Prozess veranlasste eine niemals in den Druck +gekommene Eingabe des Humanisten <em class="spaced">Peter de Valencia</em>, +eines Freundes von Arias Montanus, an den Grossinquisitor. +Es wird darin ausser andern Missständen des Hexenprozesses +besonders das Unrecht hervorgehoben, bei der +Zweifelhaftigkeit des Gegenstandes selbst <em class="spaced">Leugnende</em> +zu verurtheilen; eine genaue Instruktion für die Inquisitoren +müsse die Willkür abschneiden. Zwar liest man, +dass der Grossinquisitor diesen Aufsatz mit Verachtung +bei Seite gelegt habe; doch ist es gewiss, dass eine beschränkende +Instruktion für die Provinzialinquisitoren bald +darauf erschien<a name="FNanchor_174_174" id="FNanchor_174_174"></a><a href="#Footnote_174_174" class="fnanchor">[174]</a>.</p> + +<p>Unter <em class="spaced">Ludwig's</em> XIII. Regierung erregten am meisten +Aufsehen die beiden Prozesse gegen die Geistlichen Gaufridy +und Grandier. Der eine derselben fällt in die Periode +von Richelieu's Staatsverwaltung und verlief nicht ohne +Mitwirkung des Kardinals, der in diesem Punkte nicht +über seiner Zeit stand. Letzteres hatte er schon 1618 als +Bischof beurkundet, als er den Gläubigen seiner Diözese +eine Schrift zusandte, die er 1626 wieder auflegen liess, +und in welcher sich unter andern folgende Stelle findet: +„La <i>magie</i> est un art de produire des effets par la puissance +du diable; <i>sorcellerie</i> ou <i>maléficie</i> est un art de nuire aux +hommes par la puissance du diable. Il y a cette différence +entre la magie et la sorcellerie, que la magie a +pour fin principale <i>l'ostentation</i>, se faire admirer; et la sorcellerie +la <i>nuisance</i>“<a name="FNanchor_175_175" id="FNanchor_175_175"></a><a href="#Footnote_175_175" class="fnanchor">[175]</a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_164" id="Page_164">[164]</a></span></p> +<p><em class="spaced">Louis Gaufridy</em><a name="FNanchor_176_176" id="FNanchor_176_176"></a><a href="#Footnote_176_176" class="fnanchor">[176]</a>, Benefiziatpriester an der Kirche +des Accoules zu Marseille, galt, wie eine aus der Feder +seiner Feinde geflossene Geschichtserzählung sagt, für den +frömmsten Mann auf Erden und sah seinen Beichtstuhl +besonders vom weiblichen Geschlechte umdrängt. Plötzlich +hört man von Exorzismen, die der Dominikaner Michael, +Prior von St. Maximin, an einigen Nonnen des Ursulinerinnenklosters +vornimmt. Die Teufel Beelzebub, Asmodeus, +Leviathan u. a. reden aus ihnen, weissagen vom +Antichrist und vom jüngsten Tage und erzählen ganz besonders +vom Priester Gaufridy schreckliche Dinge. Derselbe, +sagen sie, habe sich mit Leib und Seele dem Teufel +verschrieben, um Ansehen und Weibergunst zu erlangen: +er sei König der Zauberer in Hispanien, Frankreich, England, +in der Türkei und in Deutschland, und sein Hauch +bezaubere die Frauen, wenn er dieselben missbrauchen +wolle, unwiderstehlich. So habe er die jüngste unter den +Nonnen, <em class="spaced">Magdalene de la Palud</em>, verführt, zum Hexentanze +mitgenommen und zum Abfalle bewogen; als dieselbe +aber reumüthig ins Kloster zurückgekehrt, habe er +ihr und ihren Gefährtinnen Plageteufel zugesandt, um sie +zu besitzen und zu martern. Nun war zwar in Marseille +die allgemeine Stimme, dass Gaufridy dessen unschuldig +sei und nur aus Missgunst vom Pater Michael verschrieen +werde. Doch kam die Sache vor das Parlament von Aix, +wo Magdalene, nachdem der Präsident ihr das Leben zugesagt, +ein umständliches Bekenntniss über die zauberischen +Schändlichkeiten Gaufridy's ablegte. Dieser ward +verhaftet, von einigen Amtsärzten in Gegenwart des erzbischöflichen +Vikars der Nadelprobe unterworfen und mit +Magdalene, die sich, bei fortdauernden unkeuschen Angriffen +der Teufel, des geistlichen Beistands der Dominikaner +und Kapuziner erfreute, confrontirt. Gaufridy schwur +bei Gott und den Heiligen, dass er falsch angeklagt sei. +<span class='pagenum'><a name="Page_165" id="Page_165">[165]</a></span> +Magdalene bekam indessen neue, noch heftigere Anfälle, +und die Teufel Beelzebub und Verrine bezeugten aus der +Besessenen, dass Gaufridy als Fürst der Zauberer weit +schlimmer gewesen sei, als der Teufel selbst. Hierin fand +das Parlament genugsamen Grund, dem Angeklagten das +Leben abzusprechen; er wurde, um Nennung seiner Complicen +zu erpressen, die man als Hunde und Eulen schaarenweise +um das Gefängniss heulen hörte, gefoltert, dann degradirt +und am 30. April 1611 auf dem Dominikanerplatze +zu Aix lebendig verbrannt. Bald nach seinem Tode erschien +eine umständliche Darstellung dieser Teufelsgeschichten, +wie man sie eher bei einem Cäsarius von Heisterbach, +als im Jahrhundert Ludwig's XIV. suchen würde. +Auch liess man ein angeblich von Gaufridy gethanes Geständniss +drucken, welches der Mercure Français von 1617 +aufnahm. Dasselbe mag das Detaillirteste sein, was wir +aus französischen Prozessen besitzen, und ist nicht nur in +allen Hauptpunkten, sondern auch in den meisten Nebendingen +denen der spanischen, englischen, deutschen, italienischen +und schwedischen Hexen vollkommen gleich. +Bemerkenswerth ist nur, dass im Pactum sowohl bei Gaufridy, +als bei Magdalene de la Palud noch die seltenere +Form des Chirographums mit Blut vorkommt<a name="FNanchor_177_177" id="FNanchor_177_177"></a><a href="#Footnote_177_177" class="fnanchor">[177]</a>.</p> + +<p>Wenden wir uns noch zu einer zweiten Geschichte +von Besessenen, die ebenfalls in einem Ursulinerinnenkloster +spielt<a name="FNanchor_178_178" id="FNanchor_178_178"></a><a href="#Footnote_178_178" class="fnanchor">[178]</a>. Zu Loudun, in der Diözese von Poitiers, +lebte der Priester <em class="spaced">Urbain Grandier</em> im Besitze zweier +Präbenden; er verdankte dieselben nicht Familienverbindungen +in der Stadt selbst, wo er fremd war, sondern der +Protektion der Jesuiten zu Bordeaux, in deren Schule er +sich ausgezeichnet hatte. Grandier war schön, kenntnissreich +und gewandt, aber hochfahrend, sarkastisch und +<span class='pagenum'><a name="Page_166" id="Page_166">[166]</a></span> +wegen seiner Neigung zum weiblichen Geschlechte von +Ehemännern und Vätern gefürchtet. Darum fehlte es ihm +nicht an Neidern und Feinden. Der königliche Prokurator +Trinquant, aufgebracht über die heimliche Niederkunft +seiner Tochter, die ein dumpfes Gerücht mit Grandier in +Verbindung brachte, vereinigte sich mit etlichen seiner +Verwandten, Priestern und Beamten, die zum Theil schon +wegen verlorener Prozesse auf Grandier erbost waren, zum +Sturze desselben. Man beschuldigte ihn vor dem Bischofe +der Gottlosigkeit, vielfacher Unkeuschheit und sogar mitten +in seiner Kirche verübter Nothzucht. Auf öffentlicher +Strasse kam es zu Zänkereien, und Grandier wurde in +seinem Priesterornate durchgeprügelt. Während er nun +in Paris Genugthuung suchte, verordnete der Bischof von +Poitiers, der eines Dienstvergehens wegen in der Hand +des Complottes war, seine Verhaftung (22. Oktober 1629). +Obwohl es an allen Beweisen fehlte, so wurde Grandier +dennoch vom Offizialate zur Busse verurtheilt und der +Ausübung geistlicher Funktionen zu Loudun auf immer für +unfähig erklärt. Er appellirte, und die Sache ward vor den +königlichen Gerichtshof zu Poitiers verwiesen. Es ergab +sich, dass selbst falsche Zeugnisse abgelegt worden waren; +Grandier wurde daher freigesprochen und vom Erzbischof +von Bordeaux, Henri Escoubleau de Sourdis, in seine +Aemter wieder eingesetzt. Die Versetzung verschmähend, +welche ihm der Erzbischof zur Vermeidung weiterer Verdriesslichkeiten +anbot, zog er jedoch mit einem Lorbeerzweige +in der Hand zu Loudun ein, erhob Entschädigungsklagen +gegen seine Feinde und reizte diese bei jeder Gelegenheit +durch ungemessenen Hohn.</p> + +<p>In dieser Stadt war vor wenigen Jahren ein Ursulinerinnenkloster +gestiftet worden; die Nonnen desselben +waren noch arm und wohnten in einem gemietheten Hause, +in welchem sie eine Pension hielten. Doch waren etliche +unter diesen Damen munterer Laune und hatten sich bereits +mehrfach das Vergnügen gemacht, ihre älteren leichtgläubigeren +Schwestern durch Gespenstererscheinungen +zu necken. Jetzt verbreitete sich in der Stadt das Gerücht, +<span class='pagenum'><a name="Page_167" id="Page_167">[167]</a></span> +dass der Pater Mignon, Beichtvater des Klosters, der +schon früher gegen Grandier im Bunde gewesen war, etliche +von bösen Geistern besessene Nonnen fleissig exorzisire. +Die Wahrheit war, dass er dieselben durch mancherlei +Vorspiegelungen vermocht hatte, sich zu einer +höchst ruchlosen Rolle abrichten zu lassen. Als sie die +nöthige Fertigkeit erlangt hatten, lud er einige Magistratspersonen +unter der Anzeige, dass eine der Nonnen von +einem lateinischredenden Teufel besessen sei, zum Augenschein +ein. Kaum bemerkte die Oberin (Domina) die eingeführte +Behörde, so sprang sie unter Zuckungen auf, +grunzte wie ein Schwein, kroch unter das Bett und geberdete +sich auf das Seltsamste. Mignon und seine Gehülfen, +Mönche aus dem von Grandier heftig befehdeten +Carmeliterinnenkloster, ergriffen sie, und ersterer richtete +an den aufschürigen Teufel die Frage: Propter quam causam +ingressus es in corpus hujus virginis? Antwort: Causa +animositatis. Frage: Per quod pactum? Antwort: Per +flores. Frage: Quales? Antwort: Rosas. Frage: Quis +misit? Antwort: Urbanus (dieser Name wurde zögernd +und stockend ausgesprochen). Frage: Dic cognomen! +Antwort: Grandier. Frage: Dic qualitatem! Antwort: Sacerdos. +Frage: Cujus ecclesiae? Antwort: Sancti Petri. +Frage: Quae persona attulit flores? Antwort: Diabolica! — +Hierauf kam die Nonne wieder zu sich selbst und betete. +Mignon aber nahm die beiden Magistratspersonen bei +Seite und machte ihnen bemerklich, dieser Fall habe viele +Aehnlichkeit mit der Sache des zu Aix verbrannten Pfarrers +Gaufridy. Dergleichen Scenen wiederholten sich an +den folgenden Tagen vor einer Schaar von Neugierigen. +In einer derselben entstand das Geschrei, eine Katze sei +durch den Schornstein herabgekommen; man suchte, fand +eine Katze auf dem Betthimmel, brachte sie auf das Bette +der Oberin, und einer der Exorzisten beschwor sie unter +vielfacher Bekreuzung. Manche unter den Umstehenden +wollten indessen in dem Thiere nur eine der wohlbekannten +Klosterkatzen erkennen. Zuletzt verkündete man für +den folgenden Tag die definitive Austreibung der Teufel, +<span class='pagenum'><a name="Page_168" id="Page_168">[168]</a></span> +und als das Gericht zur bestimmten Stunde erschien, um +ein Protokoll darüber aufzunehmen, ward es an der Thüre +mit der Nachricht empfangen, die Sache sei bereits zu Ende.</p> + +<p>Mittlerweile hatte sich <em class="spaced">Grandier</em> beim königlichen +Baillif und beim Bischof von Poitiers über Verleumdung +beklagt; dieser jedoch gab ihm kein Gehör, und als jener +die Exorzismen durch die bisherigen Priester ohne die +Gegenwart des Gerichts verbot, gehorchten weder die +Nonnen, noch die Exorzisten, sondern beriefen sich auf +den Bischof. Bald fing ein zweiter Akt der Besessenheiten +an, und obgleich sich die Teufel mit ihrem Latein und +Weissagen schmachvoll blamirten, so nannten sie doch +Grandier's Namen deutlich genug, um den Mann in immer +ärgeres Geschrei zu bringen. Das Schlimmste für diesen +war, dass auch ein Offizier zu Loudun, der bei Richelieu +etwas vermochte, zu seinen Feinden hielt. Grandier's +Klagen wurden nirgends gehört. Dem plumpen Betruge +arbeitete nur der Baillif entgegen, der mehrmals die Nonnen +so verwirrte, dass die Exorzisten mit Schimpf bestanden. +Doch predigten diese mit Salbung über den Unglauben, +der die Wunder Gottes und die Herrlichkeit der katholischen +Kirche in dem Geschehenen nicht erkennen wolle, +und sie erhielten neuen Muth, als ihnen der Bischof noch +zwei Helfer sandte. Die Sache sollte eben von Neuem +angehen, als der Erzbischof bei einem zufälligen Besuche +in der Nachbarschaft seinen Arzt mit gemessenen Instruktionen +zur Beobachtung nach Loudun schickte. Jetzt hatten +die Besessenheiten auf einmal ein Ende, und der Prälat erliess +auf Grandier's Bitte für den Fall der Wiederkehr +Bestimmungen hinsichtlich der Behandlung der Nonnen, +welche vorerst weder diesen, noch ihren bisherigen Seelenärzten +angenehm sein konnten. (Anfang 1632.)</p> + +<p><em class="spaced">Mignon</em> und die Nonnen lebten bereits in tiefer Verachtung, +letztere auch, weil die Kostgänger ausblieben, +in Dürftigkeit, als der Staatsrath von <em class="spaced">Laubardemont</em>, +eine Kreatur Richelieu's, in Loudun eintraf, um einem +königlichen Befehle zufolge die Schleifung des dasigen +Schlosses zu leiten. Dieser Mann war ein Verwandter der +<span class='pagenum'><a name="Page_169" id="Page_169">[169]</a></span> +Domina und wurde bald in das Interesse der Verschworenen +gezogen. Man vereinigte sich, Grandier als den +Verfasser eines Pasquills<a name="FNanchor_179_179" id="FNanchor_179_179"></a><a href="#Footnote_179_179" class="fnanchor">[179]</a>, das kurz zuvor zu Gunsten der +Königin Mutter gegen Richelieu erschienen war, zu bezeichnen. +Kaum war Laubardemont wieder in Paris, so +begannen die Besessenheiten in noch grösserem Style, als +zuvor; nicht nur sämmtliche Nonnen, sondern auch weltliche +Jungfrauen in der Stadt und Umgegend wurden +heimgesucht, und man verbreitete unter dem Titel: <em class="spaced">la Démonomanie +de Loudun</em> eine Schrift, worin die Einzelheiten +der wunderbaren Ereignisse dargestellt wurden. +Da, gegen das Ende des Jahres, erschien plötzlich Laubardemont +als königlicher ausserordentlicher Untersuchungs-Commissär +für alle früheren und gegenwärtigen Vergehen +Grandier's; seine Vollmachten waren die ausgedehntesten +und schnitten sogar die Appellation ab. Er begann sein +Geschäft mit Grandier's Verhaftung und der Wegnahme +seiner Papiere, unter welchen sich indessen nichts Anstössiges +fand, als eine Abhandlung über den Cölibat. Hiergegen +appellirten die Verwandten, und das pariser Parlament +genehmigte die Appellation, ohne dass darum Laubardemont +in seinem Gange sich hemmen liess. Grandier's +Feinde hatten gewonnenes Spiel: sie waren seine Richter +und Wächter, fungirten als Exorzisten, Experten und +Zeugen.</p> + +<p>Die Zahl der beschwörenden Priester mehrte sich jetzt +von Tag zu Tag. Die Mönche Frankreichs, den Pater +Joseph an der Spitze, verhandelten damals stark den vom +Kapuziner Tranquille aufgestellten Satz, dass der Teufel, +wenn er ordnungsmässig beschworen werde, <em class="spaced">sich gezwungen +sehe, die Wahrheit zu sagen</em>. Dieser Satz +war nicht nur für mancherlei Inquisitionszwecke, sondern +auch wegen seiner Anwendung in der Beweisführung für +angefochtene Kirchendogmen von praktischer Bedeutung. +In der Hoffnung, durch die Besessenen von Loudun die +Frage zur Entscheidung zu bringen, strömten Mönche verschiedener +<span class='pagenum'><a name="Page_170" id="Page_170">[170]</a></span> +Orden dahin zusammen. Auch der Pater Joseph +hatte sich incognito eingefunden; da er aber die Sache +allzu plump angelegt fand, um nicht in der öffentlichen +Meinung zu verunglücken, so zog er sich frühzeitig zurück +und überliess geringeren Geistern die Gefahr der Schande. +Diese konnte nicht ausbleiben, da viele der gleichsam +in Programmen vorherverkündigten Taschenspielerstücke +gänzlich scheiterten. Einst war angesagt, dass am folgenden +Tage der Teufel während der Exorzismen dem +Herrn von Laubardemont den Hut vom Kopfe nehmen +und so lange in der Luft schweben lassen werde, als man +ein Miserere singe. Die Exorzismen wurden bis zum Abend +verlängert, Laubardemont sass etwas abgesondert unter +dem Gewölbe; die angekündigte Scene konnte aber nicht +aufgeführt werden, weil etliche neugierige Zweifler unter +das Kirchendach vorgedrungen waren und daselbst einen +Burschen ertappt hatten, der nur auf die Dämmerung +wartete, um mittelst eines Angelhakens, der an einem +Faden durch ein Loch der Decke hinabgelassen werden +sollte, das diabolische Schweben des Hutes zu bewerkstelligen. +Vornehme Fremde, die gekommen waren, reisten +jetzt murrend und kopfschüttelnd ab. Da erschien der +Bischof von Poitiers persönlich, um gegen den Unglauben +zu predigen, und die Exorzisten verkündigten, dass es eine +Beleidigung Gottes, des Königs und des Kardinals Richelieu +sei, nicht an die Wahrheit der Besessenheiten zu glauben. +„Dieses ist es, — schrieb der Pater Tranquille, — dass +wir sagen können, dieses Unternehmen sei Gottes +Werk, weil es ein Werk des Königs.“ Die überaus schamlosen +Reden und Geberden der Besessenen hatten beim +Volke Unwillen erregt; auch <em class="spaced">davon</em> zu reden wurde durch +öffentlichen Anschlag und durch Verkündigung von der +Kanzel verboten.</p> + +<p>Mittlerweile war <em class="spaced">Grandier</em> verhört, confrontirt und +der Nadelprobe unterworfen worden. Man hatte bei der +letzteren da, wo nach der Aussage der Nonnen das Stigma +sein sollte, das <em class="spaced">runde</em> Ende der Sonde angesetzt, an den +übrigen Körpertheilen dagegen die Spitze bis auf den +<span class='pagenum'><a name="Page_171" id="Page_171">[171]</a></span> +Knochen eingebohrt, um ihn zum Schreien zu bringen. +Falsche Zeugen waren verhört worden, und selbst der +Protokollfälschung hatte man sich nicht geschämt. Grandier's +Dokumente aus den früheren Händeln befanden sich +in Laubardemont's Verwahrung; sein Bruder, ein Parlamentsadvokat, +war durch Verhaftung unschädlich gemacht, +der wackere Baillif mit Frau und Kind selbst der Zauberei +beschuldigt. Was half es, dass jetzt einige der missbrauchten +Nonnen ihre Aussagen widerriefen und unter +Thränen der Reue betheuerten, dass sie nur Werkzeuge +der niederträchtigsten Kabale gewesen? Die Geistlichen +versicherten, dass nur der Teufel aus ihnen rede, und zwar +diessmal nicht die Wahrheit. Eine zahlreiche Commission +trat zusammen, das Endurtheil zu sprechen, dessen Inhalt +nicht zweifelhaft sein konnte. In dieser Noth richtete die +Bürgerschaft von Loudun eine Bittschrift unmittelbar an +den König, stellte ihm die Gefahr vor, die jeder Rechtliche +laufe, wenn das Prinzip durchginge, auf die angeblichen +Aussagen des Teufels ein peinliches Urtheil zu gründen, +und bat um Ueberweisung der Sache an das Parlament +von Paris. Hierauf antwortete die Commission, nicht +der König, mit Cassirung der Supplik, die einer aufwieglerischen +Versammlung „der meisten Einwohner der Stadt, +so der sogenannten reformirten Religion zugethan, und +anderer Handwerksleute“ ihren Ursprung verdanke, verordnete +eine Untersuchung und verbot fernere Schritte der +Art bei schwerer Strafe.</p> + +<p><em class="spaced">Grandier</em> sah sein Ende nahen. Er hatte in dem +ganzen Prozesse nichts zu bekennen gehabt, als die Autorschaft +hinsichtlich des bei ihm gefundenen Traktats gegen +den Cölibat. Sein Benehmen war resignirt, aber die von +ihm eingereichte Vertheidigungsschrift strafte in unverhülltem +Unwillen die Ungerechtigkeit des gegen ihn gerichteten +Verfahrens. Am 18. August 1634 sprach die +Commission folgendes Urtheil: „Wir haben kund gethan +und thun kund, dass besagter Urbain Grandier gebührender +Weise des Lasters der Zauberei und Hexerei und der Besessenheit +der Teufel, die durch sein Verursachen einigen +<span class='pagenum'><a name="Page_172" id="Page_172">[172]</a></span> +Ursulinerinnen aus dieser Stadt Loudun und einigen weltlichen +Personen begegnet, nebst andern hieraus hervorgegangenen +Uebelthaten und Lastern angeklagt und überführt +sei. Zur Abbüssung derselben haben wir diesen +Grandier verdammt und verdammen ihn, mit entblösstem +Haupte, einen Strick um den Hals und eine brennende +Fackel von zwei Pfunden in der Hand, vor der Hauptthüre +von St. Peter auf dem Markte und vor der Kirche +der heiligen Ursula Busse zu thun und daselbst auf den +Knieen Gott, den König und die Gerechtigkeit um Vergebung +zu bitten. Und wenn dieses geschehen ist, so soll +er auf den Platz des heiligen Kreuzes geführt werden und +daselbst an einem Pfahl über einem Scheiterhaufen, welchen +man zu diesem Zwecke aufrichten wird, angebunden, auch +sein Leib lebendig nebst den Bündnissen und zauberischen +Zeichen, die bei den Akten aufgehoben sind, und nebst +dem Buche, das er gegen das uneheliche Leben der +Geistlichen aufgesetzt hat, verbrannt und seine Asche in +die Luft gestreut werden. Wir haben auch kund gethan +und thun hiermit kund, dass alle und jede seine Güter +dem König sollen heimgefallen und confiszirt sein, jedoch +so, dass davon die Summe von hundertundfünfzig Livres +vorausgenommen werde, damit man dafür eine kupferne +Platte ankaufen möge, in welche der Inhalt gegenwärtigen +Urtheils eingegraben und dieselbe alsdann an einem erhabenen +Orte in besagter Ursulinerinnenkirche zu immerwährendem +Gedächtniss aufgehoben werde. Und bevor +man zur Vollstreckung des gegenwärtigen Urtheils schreite, +verordnen wir, dass besagter Grandier wegen Nennung +seiner Mitschuldigen auf die ordentliche und ausserordentliche +Tortur gebracht werde.“</p> + +<p><em class="spaced">Grandier</em> hörte diese Sentenz mit ruhiger Würde, +überstand die Folter mit Ausdauer, obgleich man ihm die +Beine zwischen zwei Brettern in qualvollster Weise zusammenkeilte, +und erklärte, dass er sich nichts vorzuwerfen +habe als einige längst gebüsste Fleischesverirrungen, +die besessenen Nonnen aber in seinem Leben nicht gesehen +habe. Nach der Folter war Laubardemont über +<span class='pagenum'><a name="Page_173" id="Page_173">[173]</a></span> +zwei Stunden bei ihm und suchte ihn zur Unterzeichnung +einer ihm vorgelegten Schrift zu überreden. Grandier +schlug diess standhaft ab. Wahrscheinlich war es ein +solches Bekenntniss, wie dasjenige, welches wir noch von +Gaufridy besitzen, und einige Strafmilderung mochte der +Preis der Selbsterniedrigung sein. Am Abend desselben +Tags wurde das Urtheil vollstreckt, nur dass der Unglückliche +wegen Zerschmetterung seiner Beine nicht, wie der +Buchstabe wollte, auf den Knieen, sondern auf dem Leibe +liegend seine Busse that. Auf dem Scheiterhaufen wollte +er zum Volke reden; die Exorzisten aber schütteten ihm +eine Fluth von Weihwasser ins Gesicht, und als die Wirkung +desselben vorüber war, gaben sie ihm Judasküsse. +Grandier nannte sie selbst so. Wiederholt verlangten sie +Bekenntnisse, und als diese nicht erfolgten, geriethen sie +in so heftigen Zorn, dass sie die vom Propsteirichter zugestandene +Erdrosselung vor dem Anzünden des Holzstosses +zu vereiteln suchten. Sie knüpften in die Schnur, +die dem Scharfrichter übergeben wurde, Knoten, dass sie +nicht zulaufen konnte, und der Pater Lactantius übernahm +selbst das Amt des Henkerknechts, indem er eiligst den +Brand ins Holz warf. Grandier rief: „Deus meus, ad te +vigilo, miserere mei, Deus!“ Seine Stimme wurde von den +Kapuzinern unterdrückt, die abermals den Inhalt ihrer +Weihkessel auf sein Gesicht ausgossen.</p> + +<p>Nach dem Tode des Unglücklichen hörten die Exorzismen +noch immer nicht auf. Wir gedenken indessen +dieselben nicht weiter zu verfolgen. Nur verdient noch +bemerkt zu werden, dass einst die Abendmahlshostie in +dem Munde einer Besessenen blutig erschien und die Teufel, +obgleich mit grossem Widerstreben, für die Transsubstantiation +Zeugniss ablegten. Laubardemont nahm den Reformirten +einen Kirchhof und ein Schulhaus ab, um beides +an die Ursulinerinnen zu schenken, die ausserdem durch +die Geschenke der Gläubigen sich eine sorgenfreie Existenz +gesichert sahen. Der Pater <em class="spaced">Lactantius</em> starb in +Verzweiflung und Raserei; an seiner Stelle übernahm +der Jesuit <em class="spaced">Surin</em> die Exorzismen. Zahlreiche Schriften +<span class='pagenum'><a name="Page_174" id="Page_174">[174]</a></span> +erschienen zur Erbauung des Publikums. Der Gedanke, +das Zeugniss des Teufels für dogmatische und Inquisitionszwecke +zu Ehren zu bringen, rief auch an andern Orten +ganz ähnliche Scenen hervor, unter welchen jedoch einige +sogleich in der Geburt erstickten. So war man eben im +Begriff, die Teufel Beelzebub, Barrabas, Carmin und Gilman +aus dem Leibe eines Mädchens in der Wallfahrtskapelle +U. l. Frauen zu Roquefort, im Gebiet von Avignon, +auszutreiben, als Mazarin, damals päpstlicher Vizelegat, +durch einfache Androhung weltlicher Strafen die Teufel +und ihre Beschwörer auf einmal zur tiefsten Ruhe brachte. +Eine Beschwörung zu Chinon endete mit öffentlichem Skandal, +und Richelieu, der schon bald nach Grandier's Tode +den Exorzisten das bisher bezogene Salar zurückbehalten +hatte, fand es endlich an der Zeit, alle weiteren Wunderthaten +der frommen Väter ernstlich zu verbieten.</p> + +<p>Im achtzehnten Jahrhundert schrieb <em class="spaced">La Menardaye</em> +zur Vertheidigung der Exorzismen von Loudun und veröffentlichte +eine Abschrift derjenigen Urkunde, durch welche +sich Grandier dem Teufel verschrieben haben soll<a name="FNanchor_180_180" id="FNanchor_180_180"></a><a href="#Footnote_180_180" class="fnanchor">[180]</a>. Das +Original, sagt er, werde, mit dem Blute des Zauberers +unterschrieben, in der Hölle aufbewahrt. Neugierige finden +ein Facsimile desselben, so wie des vom Teufel zur Erwiederung +ausgestellten Reverses als Beilage im ersten +Bande von Collin de Plancy's Dictionnaire infernal. Beide +Stücke sollen sich nach der Versicherung des Herausgebers +vor der Revolution in den Archiven von Poitiers +befunden haben.</p> + +<p>In der zweiten Hälfte des siebenzehnten Jahrhunderts +legte der Doctor der Theologie und Pfarrer zu Vibrai, +<em class="spaced">Jean Baptiste Thiers</em>, die Ueberzeugung der gebildeten +Stände Frankreichs von dem Hexenwesen in einem vierbändigen +Traité des superstitions, qui regardent les sacremens +(Paris, 1679) dar, welches Werk 1741 schon die +vierte Auflage erlebte. Doch gehört nur der erste Band +des Werkes, in welchem der Verfasser alle kirchlichen +<span class='pagenum'><a name="Page_175" id="Page_175">[175]</a></span> +Verbote der Zauberei zusammenstellt, und die „schwarze +Magie“ zwar als nichtige Thorheit aber auch als schwerstes +Verbrechen zu erweisen sucht, hierher. Die folgenden +Bände enthalten unter dem Titel des „Aberglaubens“ nichts +anderes, als eine Zusammenstellung derjenigen auf die +sieben Sakramente der katholischen Kirche bezüglichen +Lehren, welche von dieser als Irrlehren verworfen sind.</p> + +<p>Von <em class="spaced">Schweden</em> ist es nicht bekannt, dass es vor dem +dreissigjährigen Kriege oder während desselben Zauberer +verbrannt habe; man weiss sogar, dass Christina und ihre +Generale solche Verfolgungen in den deutschen Landen +hemmten. Aber jetzt, ganz kurz vor der Krise des Uebels, +war es, als hätte das kalte, lutherische Volk dem Aberglauben +den zurückbehaltenen Tribut mit einem Male +nachzahlen sollen. Der Prozess von Mora und Elfdale im +Jahr 1669 ist einer der furchtbarsten, welche die Geschichte +kennt<a name="FNanchor_181_181" id="FNanchor_181_181"></a><a href="#Footnote_181_181" class="fnanchor">[181]</a>. Kinder waren es, die in ihm die Hauptrolle +spielten.</p> + +<p>Bei mehreren Kindern der Kirchspiele Elfdale und +Mora in Dalecarlien zeigten sich auffallende Erscheinungen: +sie fielen in Ohnmachten und Krämpfe und erzählten bald +im gewöhnlichen Zustande, bald in einer Art von Paroxysmus +von einem Orte, den sie Blakulla nannten und wohin +sie von den Hexen mitgenommen worden seien, um dem +daselbst gefeierten Sabbath beizuwohnen. Hierselbst behaupteten +sie zuweilen vom Teufel Schläge erhalten zu +haben, und leiteten von denselben ihre Kränklichkeit ab. +Ein unmässiges Geschrei erhob sich jetzt in ganz Dalecarlien +gegen die Hexen, und vom Hofe ward eine Commission +gesendet, um die Sache zu untersuchen. Dieselbe +verhaftete alsbald eine Menge von Weibern und verhörte +an dreihundert Kinder. Letztere gaben mit mehr oder +weniger Uebereinstimmung ein höchst tolles Bild von den +Gräueln des Hexensabbaths und sagten den mit ihnen +<span class='pagenum'><a name="Page_176" id="Page_176">[176]</a></span> +confrontirten Weibern die seltsamsten Dinge ins Gesicht. +Sie sagten aus, wenn sie den Teufel anriefen, so erscheine +derselbe in der Gestalt des tollen Andreas im grauen Rocke +mit roth und blau gewirkten Strümpfen, mit einem rothen +Barte und mit einem hohen Hute, der mit Schnüren von +mancherlei Farbe verziert sei. Dabei trage er Kniebänder +von bedeutender Länge. Er schmiere die Kinder mit einer +Salbe ein, setze sie auf eins seiner Thiere, und fahre mit +ihnen fluggs gen Blakulla, wo ein Palast stehe, in dessen +Hofe die Thiere, von denen sie hingetragen wären, weideten, +und in dessen Gemächern die opulentesten Gastmähler +und wildesten Ausschweifungen stattfänden. Etliche +der Kinder sprachen auch von einem weissen Engel, der +ihnen verboten habe das zu thun, wozu der Teufel sie anreize, +indem er hinzufüge, dass dieses teuflische Treiben +keinen langen Bestand haben werde. Dieser gute Engel +stellte sich auch bisweilen an den Eingang des Blakullahauses +zwischen die Kinder und die Hexen, die letzteren +zurückweisend, damit die Kinder eintreten könnten. — +Von den Eltern erfuhr die Commission, dass die Kinder +Nachts in den Armen derselben und in den Betten gelegen +hätten, wenn sie am Morgen von ihren nächtlichen Fahrten +erzählten. — Mittelst der Folter machte sich die Commission +den ganzen Sachverhalt klar. Nach ihrem Verdikt +wurden vierundachtzig Erwachsene und fünfzehn Kinder +verbrannt, sechsunddreissig Kinder wurden während eines +Jahres allwöchentlich einmal an den Kirchthüren ausgepeitscht +und zwanzig der Kleinsten nur an drei aufeinander +folgenden Tagen gezüchtigt und siebenundvierzig +andere Personen von der Instanz entbunden.</p> + +<p>Das Bekenntniss der Verurtheilten gibt im Ganzen +das Gewöhnliche von den Hexentänzen, in einzelnen Zügen +nur noch mehr ins Fratzenhafte gezerrt, als anderwärts. +Der Teufel erscheint in höchst bunter, bänderreicher Tracht, +führt die Hexen durch die Luft nach Blakulla und züchtigt +sie, wenn sie nicht wenigstens fünfzehn oder sechszehn +Kinder mitbringen. Um den letzteren einen bequemen +Sitz zu bereiten, verlängern sie den Rücken ihres Bockes +<span class='pagenum'><a name="Page_177" id="Page_177">[177]</a></span> +durch eine in dessen Hintertheil gesteckte Stange. Zu +Blakulla wird in des Teufels Namen getauft, geschmaust, +getanzt und gebuhlt. Der Teufel prügelt oft Hexen und +Kinder, zuweilen ist er gnädig, spielt auf der Harfe, lässt +sich, wenn er krank ist, von den Hexen schröpfen und ist +sogar einmal bei einem solchen Anfalle auf kurze Zeit +gestorben. Er hat auch leibliche Söhne und Töchter zu +Blakulla verheirathet, die aber statt natürlicher Kinder nur +Schlangen, Eidechsen und Kröten erzeugen.</p> + +<p>Dieses Alles protokollirten die Commissarien, sprachen +das Urtheil und kehrten, von dem Danke der Thalmänner +begleitet, nach Hofe zurück. Im Lande betete man sonntäglich +in den Kirchen um ferneren Schutz gegen die +Macht des Teufels; König <em class="spaced">Karl</em> XI. aber äusserte später +gegen den Herzog von Holstein: „seine Richter und Commissarien +hätten auf vorgebrachten eindringlichen Beweis +mehrere Männer, Weiber und Kinder zum Feuertode verurtheilt +und hinrichten lassen; ob aber die eingestandenen +und durch Beweisgründe bestätigten Handlungen wirkliche +Thatsachen oder nur die Wirkung zügelloser Einbildungskraft +gewesen, sei er bis jetzt nicht im Stande zu entscheiden.“</p> + +<p>Da uns ausser den allgemeinen Berichten bei <em class="spaced">Glanvil</em>, +<em class="spaced">Bekker</em> und <em class="spaced">Hauber</em> keine Schriften über dieses +merkwürdige Ereigniss zugänglich gewesen sind, so müssen +wir uns eines bestimmten Urtheils über den eigentlichen +Anfang und Verlauf der Sache begeben. Doch scheint +Walter Scott's Vermuthung, dass der ganze Blakulla-Lärm +von der Verstellung einiger boshaften Buben ausgegangen +sei, für die Erklärung des Ganzen nicht weniger unzulänglich, +als die andere, nach welcher Alles auf Fieberträumen +kranker Kinder und der Leichtgläubigkeit ihrer +Eltern beruht haben soll. Dreihundert Kinder, zum Theil +von sehr zartem Alter, können die Gleichmässigkeit ihrer +detaillirten Bekenntnisse weder aus boshaften Collusionen, +noch aus übereinstimmenden Delirien geschöpft und bewahrt +haben. Hier bleibt die Suggestion — von wem sie +auch gekommen sein mag — die einzig mögliche Vermuthung +<span class='pagenum'><a name="Page_178" id="Page_178">[178]</a></span> +und klagt die Richter und Commissarien nicht +weniger einer sträflichen Verletzung der Rechtsformen, +wie einer über alle Massen gewaltigen Geistesfinsterniss an.</p> + +<p>Aus dem Munde eines reisenden Schweden, der mit +zu Gericht gesessen hatte, berichtet <em class="spaced">Thomasius</em>, dass die +Juristen Anfangs Anstand genommen hatten, auf das Gerede +unmündiger Kinder eine Untersuchung zu gründen; +die Geistlichen aber bestanden darauf, indem sie behaupteten, +dass der heilige Geist, der immer die Ehre Gottes +gegen das Reich des Teufels vertheidige, nicht zugeben +würde, dass die Knaben lögen; denn es heisse im Psalm: +„Aus dem Munde der jungen Kinder und Säuglinge hast +du dir deine Macht zugerichtet, dass du vertilgest den +Feind und die Rachgierigen.“ Erst als schon viele Unschuldige +verbrannt waren, gelang es einem der weltlichen +Assessoren, den Theologen durch eine angestellte Probe +den Beweis zu führen, dass der heilige Geist nicht aus +den Kindern redete. Er versprach nämlich mit Vorwissen +seiner Collegen einem unter den Knaben einen halben +Thaler und bestimmte ihn dadurch, seine Denunziation von +einer ehrbaren Person alsbald auf eine andere überzutragen<a name="FNanchor_182_182" id="FNanchor_182_182"></a><a href="#Footnote_182_182" class="fnanchor">[182]</a>.</p> + +<p>Sollen wir fortfahren in unserer Rundreise? Noch +könnte manche seltsame Geschichte erzählt werden. Es +liesse sich ausser vielem Andern berichten, wie mit Mazarin's +Billigung die Pförtnerin im Kloster zu Louviers +exorzisirt und dann als Buhlerin des Teufels eingemauert +wurde<a name="FNanchor_183_183" id="FNanchor_183_183"></a><a href="#Footnote_183_183" class="fnanchor">[183]</a>; wie die Schweizer im Begriffe waren, +einen Marionettenmann zum Tode zu führen; wie eine +Chambre de la tournelle zu Aix den Naturforscher Jean +Pierre d'Orenson zum Galgen verurtheilte, weil er ein +<span class='pagenum'><a name="Page_179" id="Page_179">[179]</a></span> +Experiment über die Harmonie der Töne an einem Skelet +angestellt hatte; oder wie noch 1670 zu Haye du Puis auf +Anstehen des General-Prokurators an dem Pfarrer von Coignies +die Nadelprobe vorgenommen und das Hexenmal gefunden +wurde. Wir könnten dann weiter durchmustern, +was sich in Dänemark, Preussen, Polen, Ungarn und Italien, +in Spanien und Portugal, ja in Goa und Mexiko begab; +aber wir würden nichts Neues sehen und vor Erreichung +des Ziels ermüden an dem überall wesentlich +gleichen Grundcharakter in Glauben, Verfahren und Strafe, +bei unbedeutenden lokalen Modifikationen. Und diese ermüdende +Wanderung würde nicht einmal mit dem traurigen +Troste enden, dass in jenem Jahrhundert ausser England +irgend eine Nation die unserige in der Anzahl der +Opfer eingeholt oder überboten hätte.</p> + +<p>Wenden wir uns lieber zur Geschichte der allmählichen +Abnahme und Heilung der Seuche!</p> + +<hr /> + + + + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_180" id="Page_180">[180]</a></span></p> +<h2><a name="kap23" id="kap23"></a>DREIUNDZWANZIGSTES KAPITEL.</h2> + +<p class="kapitel">Bekämpfung und Vertheidigung des Glaubens an +Hexerei und der Hexenverfolgung während des +siebenzehnten Jahrhunderts in Deutschland.</p> + +<p class="kapitel spaced" style="font-weight: normal"> +a) Die drei Jesuiten Adam Tanner, Paul +Leymann und Friedrich Spee.</p> + + +<p>Welche Wüste, welche Mördergrube war aus Deutschland, +war aus dem gesammten christlichen Abendlande +geworden! Ueberall, in allen Landen ertönte der Schrei +der Verzweiflung in den Folterkammern und aller Orten +rauchten die Scheiterhaufen, auf denen ein dämonischer +Aberglaube seine Opfer brachte, — Jahr aus Jahr ein! +Und immer von Neuem schleppten Gerichte und juristische +Fakultäten Opfer herbei, deren Glieder auf der Marterbank +mit dem Hexenhammer zerschlagen, deren Leiber +zerrissen und in Flammen geworfen wurden! — War denn +da Niemand, der die Gräuel des Wahnsinns erkannte und +seine Stimme gegen sie zu erheben wagte?</p> + +<p>Allerdings gab es Einzelne, die es einsahen, dass ein +scheusslicher Molochsdienst in der Hexenverfolgung verübt +ward, und die vor demselben warnten; und diese Einzelnen +fanden sich — im <em class="spaced">Jesuitenorden</em> vor! Allein es +war ein schreckliches Zeichen der Zeit, dass nachdem zwei +Ordensmänner an dem System der Hexenverfolgung zu +rütteln gewagt hatten, der Dritte, vor dessen Geistesauge +<span class='pagenum'><a name="Page_181" id="Page_181">[181]</a></span> +sich die Unvernunft und Unmenschlichkeit derselben am +vollständigsten bloslegte, und der es darum nicht lassen +konnte, seine Stimme laut und vernehmlich gegen das +frevelhafte Martern und Morden zu erheben, die Nothwendigkeit +einsah, dieses nur vom dichtesten Versteck aus +zu thun, in welchem kein Mensch ihn vermuthen konnte.</p> + +<p>Der erste Jesuit, der sich der Unglücklichen annahm, +war <em class="spaced">Adam Tanner</em> (<em class="spaced">Thanner</em>), der 1572 zu Innsbruck +geboren, 1617 in den Jesuitenorden eintrat, vierzehn Jahre +lang als Professor der Theologie an der Universität zu +Innsbruck fungirte und am 25. Mai 1632 starb<a name="FNanchor_184_184" id="FNanchor_184_184"></a><a href="#Footnote_184_184" class="fnanchor">[184]</a>. Er hatte +sich ein ungewöhnlich reiches theologisches Wissen angeeignet, +was ihn aber nicht hinderte, sich auch um Naturwissenschaft +und Anderes zu kümmern. Sein Biograph, +der Jesuit <em class="spaced">Fr. X. Kropf</em>, sagt von ihm (Hist. Prov. Soc. +Jesu Germ. super, P. 5): „seine liebste Erholung war der +Wald und der Gesang der Vögel.“ Sein Hauptwerk war +die von ihm 1626 und 1627 zu Ingolstadt auf Kosten des +akademischen Senats in vier Foliobänden herausgegebene +Schrift „Universa Theologia scholastica, speculativa, practica“, +und dieses Werk ist es eben, welches hier in Betracht +kommt.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_182" id="Page_182">[182]</a></span></p> +<p>In der fünften „Disputatio“ <span class="ins" title="der">des</span> ersten Bandes spricht +er nämlich von den Engeln und Dämonen, wobei er allerlei +„Dubia“, namentlich auch die Frage erörtert, „was von +der Versetzung der <em class="spaced">Hexen</em> nach ihren Sammelplätzen zu +halten sei und ob sie wirklich getragen würden“. Indem +er nun dieses für ganz unmöglich erklärt, so äussert er +seine Meinung dahin, dass die Angaben der Weiber, +welche durch den Teufel zu den Hexensabbathen gebracht +sein wollten, in der Regel auf Träumen und Sinnestäuschungen +beruhten. Er bemerkt auch, dass die meisten +dieser Hexen verheirathet seien. Wie wäre es nun möglich, +dass sie so viele Nächte hindurch von ihren Männern +entfernt wären, ohne dass diese es merkten? Doch vielleicht +glaube man, dass der Teufel an die Stelle der +Weiber irgend einen Scheinkörper lege; allein man dürfe +nicht annehmen, dass Gott so leicht und so häufig dem +Teufel eine solche Täuschung und Berückung unschuldiger +Männer gestatte. Viele dieser Weibspersonen, sowohl verheirathete +als unverheirathete, seien auch in ihren Wohnungen +durch Thüren, Fensterbalken und Riegel so wohl +verwahrt, dass sie der Teufel ganz unmöglich entführen +könne, ohne Lärm zu machen. Auf die Geständnisse der +Hexen sei nichts zu geben; denn deren Aussagen ständen +oft miteinander in Widerspruch, und wenn sie behaupteten, +dass sie in Gestalt einer Katze, einer Maus oder eines +Vogels vom Satan hinweggeführt worden seien, so könne +dieses nur als Phantasterei angesehen werden. Die Dämonen +besässen auch nicht die Gewalt, aus sich selbst +(ohne göttliche Zulassung) und durch angebliche Zauberer +Menschen und Thieren zu schaden, ausgenommen den Fall, +dass sie giftige Salben oder sonstige Mittel anwendeten, +welche den Menschen auf natürliche Weise schädlich +wären.</p> + +<p>Im dritten Bande seines Werks und zwar in der vierten +Disputatio (Quaestio 5) handelt Tanner eingehend von dem +Prozesse gegen die crimina excepta, insbesondere gegen +das crimen veneficii. Er verlangt, dass in denselben nach +Vernunft und Billigkeit vorgegangen werde, wesshalb die +<span class='pagenum'><a name="Page_183" id="Page_183">[183]</a></span> +Richter vor Allem darauf achten sollen, dass nicht aus +einem solchen Prozesse auch für Unschuldige Gefahr erwachse. +Denn „wie gross ist die Schmach, wie gross sind +die Qualen, denen Unschuldige ausgesetzt sein können, +wenn sie Jahre lang in Prozesse wegen angeblicher Hexerei +verwickelt sind! Wie gross ist der Schaden, der daraus +für viele, manchmal auch vornehme, Familien erwächst!“</p> + +<p>Ferner müsse es als Grundsatz gelten, dass die wegen +Verdachts der Hexerei Eingezogenen nicht von vornherein +als Schuldige angesehen und behandelt werden dürften, +wesshalb ihnen die Möglichkeit, sich von dem Verdachte +zu reinigen, nothwendig zu geben sei. Die auf der Tortur +erpressten Geständnisse seien ohne allen Werth und jeder +auf dieselben sich gründende Urtheilsspruch sei nichtig +und an sich ungültig.</p> + +<p>Hierauf wendet sich Tanner gegen die von vielen +„Doctores“ vertretene Ansicht, dass, um zur peinlichen +Frage schreiten zu können, die Denunziation Eines oder +mehrer Mitschuldigen genüge. Habe man keine sicheren +Indizien, so dürfe man auf blosse Denunziation hin, und +wenn dieselbe von noch so Vielen ausgehe, Personen, +die sich sonst eines guten Rufes erfreuten, weder martern +noch verurtheilen. Diese Behauptung widerspreche zwar +der Ansicht vieler Rechtsgelehrten und der üblichen Praxis +der Gerichte, allein sie beruhe auf der Vernunft. Denn +entweder seien die Denunzianten wirklich, wie sie von sich +selbst aussagen, Hexen und Zauberer oder sie seien es +nicht. Sind sie es nicht, so lügen sie, indem sie dann +„Mitschuldige“ nicht haben können; sind sie aber wirklich, +wie angenommen wird, Hexen und Zauberer, so sind sie +vermöge der Natur dieses Verbrechens solche Personen, +von denen man anzunehmen hat, dass sie Allen, zumal +unschuldigen Leuten, auf jede Weise, also auch durch eine +Verderben bringende falsche Aussage schaden wollen. +Wie könnte also ihre Aussage von solchem Gewicht sein, +dass sie genüge, um sonst unbescholtene Leute einzukerkern +und mit den schrecklichsten Torturen zu peinigen!</p> + +<p>Um zu beweisen, wie gefährlich und thöricht es sei, +<span class='pagenum'><a name="Page_184" id="Page_184">[184]</a></span> +auf derlei Denunziationen hin die peinliche Frage zu verhängen, +erzählt <em class="spaced">Tanner</em>, es sei ihm von zwei sehr angesehenen +und gelehrten Männern gesagt worden, dass gewisse +Personen, von deren <em class="spaced">Unschuld</em> sie vollkommen +überzeugt gewesen, nur um der ihnen drohenden Tortur +zu entgehen, absichtlich allerlei Dinge ausgesagt hätten, +weil sie geglaubt, dass sie nach denselben auf der Folter +befragt werden würden. Wie leichtfertig bisweilen die +Untersuchung geführt werde, beweise der Fall, der sich +unlängst in einer Stadt am Rhein zugetragen, dass nämlich, +(wie in einem völlig zuverlässigen Bericht an die +juristische Fakultät zu Ingolstadt gemeldet werde) dort, +als die Geständnisse der wegen Hexerei Verurtheilten +öffentlich vorgelesen und unter anderen Verbrechen auch +verschiedene Mordthaten und Verzauberungen, die gewissen +und mit Namen genannten Personen daselbst zugefügt +worden seien, aufgerufen wurden, jene Personen selbst, +die gesund und wohlbehalten zugegen waren, die Falschheit +der vorgelesenen Geständnisse bezeugt haben.</p> + +<p>Weiterhin weist <em class="spaced">Tanner</em> (im strikten Gegensatz zu +<em class="spaced">Delrio</em>) nach, wie nothwendig es sei, dass die Prozessführung +in allen Punkten durch klare Bestimmungen festgestellt +und der Willkür der Richter entzogen werde. +Auch müsse man den wegen Hexerei Angeklagten, die +oft ganz ungebildete, einfältige Personen seien, ordentliche +Vertheidiger geben (was freilich Viele nicht zulassen +wollten!) und bei der Anwendung der Tortur müsse man +das Mass beobachten und Alles vermeiden, wodurch das +Schamgefühl verletzt werde.</p> + +<p>Den Geistlichen macht es Tanner zur Pflicht, wenn +sie sich von der Unschuld Angeklagter überzeugt zu haben +glauben, dieses den Richtern mitzutheilen und dieselben +zu einer Revision der Akten zu veranlassen. Namentlich +aber haben dieselben jedem Verurtheilten einzuschärfen, +dass er, wenn er etwa eine unschuldige Person denunzirt +hat, sub peccato mortali verpflichtet ist, diese falsche Aussage +zu widerrufen.</p> + +<p>In den folgenden Abschnitten erörtert <em class="spaced">Tanner</em> die +<span class='pagenum'><a name="Page_185" id="Page_185">[185]</a></span> +Fragen, auf welche Weise sich der Christ gegen Zaubereien +zu schützen habe, und durch welche Mittel dieselben +zu bekämpfen und auszurotten seien. In ersterer +Beziehung empfiehlt er den Gebrauch <em class="spaced">geistlicher</em> Mittel. +Dämonen, Zauberer und Hexen, sagt er, können ja nur +wenn es „ob bonum finem“, mit göttlicher Zulassung geschehe, +nicht aber aus sich selbst heraus leiblichen Schaden +bringen. Weil darum die ganze Sache von der göttlichen +Vorsehung abhängt, sei das beste Mittel zur Abwehr +zauberischer Anläufe fester Glaube an Gott, Gebet, Fleiss +in der Heiligung, Gebrauch der Sakramente, werkthätige +Liebe. Zur Unterdrückung und Ausrottung der Hexerei +könne aber die Strenge des Gerichtsverfahrens gar nichts +beitragen. Vielmehr müsse man hierzu nach dem Gesetze +der Liebe Christi verfahren. Diejenigen, welche vor ihren +Seelsorgern wegen vorgekommener Ausübung der Zauberei +ihre Reue erklärten, sollte man darum gar nicht dem +weltlichen Richter überantworten. Auch würde es sich in +vielen Fällen sehr empfehlen, bei schon Verurtheilten die +weltliche Strafe in öffentliche Kirchenbusse zu verwandeln. +„Ich zweifle nicht,“ sagt Tanner, „dass durch solche Demüthigung +der Teufel weit mehr verwirrt und ohnmächtig +gemacht werden wird als durch tausend Todesurtheile.“ +Immer wieder kommt Tanner darauf zurück, dass hier +nicht mit leiblichen, sondern mit geistigen und geistlichen +Waffen zu kämpfen sei; und zu diesen geistigen Waffen +rechnet er vor Allem eine gute Erziehung der Jugend +und eine sorgfältige Unterweisung derselben in den Wahrheiten +des Evangeliums.</p> + +<p>Dieses war das ernste und geistesgewaltige Zeugniss, +welches der fromme und aufrichtige Jesuit <em class="spaced">Tanner</em> gegen +den Dämon des Hexenglaubens ablegte, von dem die +abendländische Christenheit unter der menschenmörderischen +Faust der Justiz über ein Jahrhundert lang zerfleischt +wurde. Der ehrliche <em class="spaced">Tanner</em> hat darüber vielfache Verfolgung +und grosses Herzeleid ertragen müssen. Zwei +Inquisitoren, welche seine Aeusserungen über die Hexenverfolgung +gelesen hatten, erklärten laut, sie würden diesen +<span class='pagenum'><a name="Page_186" id="Page_186">[186]</a></span> +Menschen, sobald sie ihn in ihre Gewalt bekämen, sofort +auf die Folter spannen. — Als Tanner gestorben war, +gab es wohl Wenige, die seine Auslassungen über die +Hexenprozesse nicht für Thorheit hielten.</p> + +<p>Unter diesen Wenigen, die anders dachten, war wiederum +ein Jesuit, <em class="spaced">Paul Laymann</em>, der (1575 zu Innsbruck +geboren) in München und Dillingen Professor des kanonischen +Rechts war und am 13. November 1635 zu Konstanz +an der Pest starb<a name="FNanchor_185_185" id="FNanchor_185_185"></a><a href="#Footnote_185_185" class="fnanchor">[185]</a>. Sein Hauptwerk, welches er +hinterlassen hat, ist seine zuerst 1625 in München herausgegebene +Theologia moralis. In derselben wirft er (Lib. III. +de institia Tract. 6, cap. 5) die Frage auf: ob es besser +sei, gegen die Zauberer und Hexen <em class="spaced">vorsichtig</em> und nur +dann einzuschreiten, wenn genügende Indizien vorhanden +seien, oder ob es gerathener sei, wegen der Schwere und +Schädlichkeit dieses Verbrechens auch in <em class="spaced">zweifelhaften</em> +Fällen den Prozess einzuleiten — und entscheidet sich für +die Ansicht, dass man nicht leicht Denunziationen Glauben +zu schenken habe, wenn nicht die betreffende Person überhaupt +verrufen oder der gegen dieselbe rege gewordene +Verdacht durch sichere Indizien begründet worden sei. +Allerdings stehe es geschrieben: Maleficos non patieris +vivere, aber ebenso fest stehe auch das Gesetz: Ne insontem +occidas! Habe man daher bezüglich eines Angeklagten +zu befürchten, dass derselbe ein Zauberer sei, und +falls er nicht justifizirt werde, Gott und den Menschen +Unbilden zufüge, und habe man andererseits zu besorgen, +dass ihm als einem vielleicht fälschlich Angeklagten durch +das Gefängniss und die Tortur ungerechter Weise an Ehre, +Leib und Leben Schaden zugefügt werde, so habe man +das kleinere Uebel zu ertragen, damit nicht ein grösseres +entstehe, welches durch ein höheres Gesetz verboten sei.</p> + +<p>Indessen war die Zeit für die Mahnungen eines Tanner +und Laymann taub. Man marterte und mordete ruhig +weiter, und es schien in Erfüllung gehen zu sollen, worauf +Laymann in seiner Theol. mor. (L. III. Tr. 6, P. 3) hingewiesen +<span class='pagenum'><a name="Page_187" id="Page_187">[187]</a></span> +hatte: „Es ist jetzt soweit gekommen, dass, wenn +solche Prozesse noch länger fortgesetzt werden, ganze +Dörfer, Märkte und Städte veröden, und dass Niemand +mehr sicher sein wird, auch nicht einmal Geistliche und +Priester.“</p> + +<p>Da wurde plötzlich eine neue Stimme laut, welche +noch vernehmlicher, noch gewaltiger als die bisherigen +auf den Wahnsinn der Hexenverfolgung hinwies und vor +fernerer Vergiessung des Blutes Unschuldiger warnte.</p> + +<p>Wir reden von der <em class="spaced">Cautio criminalis</em><a name="FNanchor_186_186" id="FNanchor_186_186"></a><a href="#Footnote_186_186" class="fnanchor">[186]</a>, welche 1631 +zu Rinteln erschien. Der Verfasser dieser Schrift war +kein anderer, als der Jesuit <em class="spaced">Friedrich Spee</em><a name="FNanchor_187_187" id="FNanchor_187_187"></a><a href="#Footnote_187_187" class="fnanchor">[187]</a>, der Sprosse +des adeligen (jetzt gräflichen) Geschlechts der <em class="spaced">Spee von +<span class='pagenum'><a name="Page_188" id="Page_188">[188]</a></span> +Langenfeld</em>. Im Jahre 1591 zu Kaiserswerth im Kölnischen +geboren, war er als neunzehnjähriger Jüngling bei +den Jesuiten zu Trier als Novize eingetreten, von wo er +in das Ordenshaus zu Köln übersiedelte. Hier 1621 unter +die Väter der Gesellschaft aufgenommen, wurde er wegen +seiner ungewöhnlichen Gelehrsamkeit mit der Professur +der Philosophie und Moral betraut, 1624 aber in das Jesuitenkolleg +zu Paderborn versetzt, von wo aus er dem in +die Gemeinden und namentlich in den Adel der Diözese +Paderborn eingedrungenen Protestantismus entgegenarbeiten +sollte. Durch seine Klugheit und sonstige Geschicklichkeit +soll es ihm auch gelungen sein, den grössten Theil +des paderbörner Adels in die katholische Kirche zurückzuführen. +Die grossen Erfolge seiner Missionsarbeit in +Paderborn veranlassten es daher, dass ihn der Orden zu +gleichem Zwecke 1627 nach Bamberg und Würzburg berief. +Hier jedoch, wo eben damals die grausigsten Hexenverfolgungen +im Gange waren, sah sich derselbe alsbald +in einen ganz anderen Beruf hineingestellt, indem er beauftragt +ward, als Beichtvater der zum Tode verurtheilten +Hexen zu fungiren. Diese neue Berufsthätigkeit liess Spee +tief in den Abgrund hineinsehen, der so viele Tausende +verschlang, und bald fiel es ihm wie Schuppen von dem +Auge und es trieb ihn zu kühner, männlicher That. Er +schrieb seine <em class="spaced">Cautio criminalis</em>, eine Warnungsschrift, +die er jedoch erst, nachdem er aus Franken in das Paderbörner +Land zurückgekehrt war, in einer protestantischen +Stadt (Rinteln) drucken zu lassen wagte, — und zwar +anonym. Alle Welt staunte, als sie das für Jedermann +überraschende Buch sah. Schon binnen wenigen Monaten +waren (wie der Verleger Gronäus zu Frankfurt a. M. im +Vorwort der zweiten Ausgabe bemerkt) alle Exemplare +vergriffen. Niemand ahnte, wer der Verfasser sei und +sogar noch vierzehn Jahre nach Spee's Tode war selbst +dem Uebersetzer des Buches die Herkunft desselben noch +unbekannt. Erst durch <em class="spaced">Leibnitz</em>, welcher Spee als +Charakter und Schriftsteller mit Recht sehr hochhielt<a name="FNanchor_188_188" id="FNanchor_188_188"></a><a href="#Footnote_188_188" class="fnanchor">[188]</a>, +<span class='pagenum'><a name="Page_189" id="Page_189">[189]</a></span> +haben wir erfahren, dass derselbe der Verfasser ist<a name="FNanchor_189_189" id="FNanchor_189_189"></a><a href="#Footnote_189_189" class="fnanchor">[189]</a>. — +„Dieser grosse Mann — sagt er von Spee — verwaltete +in Franken das Amt eines Beichtvaters, als im Bambergischen +und Würzburgischen viele Personen wegen Zauberei +verurtheilt und verbrannt wurden. <em class="spaced">Johann Philipp +von Schönborn</em>, später Bischof von Würzburg +und zuletzt Kurfürst von Mainz, lebte damals in Würzburg +als junger Kanonikus und hatte mit Spee eine vertraute +Freundschaft geschlossen. Als nun einst der junge +Mann fragte, warum wohl der ehrwürdige Vater ein graueres +Haupt habe, als seinen Jahren gemäss sei, antwortete +dieser: das rühre von den Hexen her, die er zum Scheiterhaufen +begleitet habe. Hierüber wunderte sich Schönborn, +und Spee löste ihm das Räthsel folgendermassen: +Er habe durch alle Nachforschungen in seiner Stellung +als Beichtvater bei keinem von denjenigen, die er zum +Tode bereitet, etwas gefunden, woraus er sich hätte überzeugen +können, dass ihnen das Verbrechen der Zauberei +mit Recht wäre zur Last gelegt worden. Einfältige Leute +hätten sich auf seine beichtväterlichen Fragen, aus Furcht +vor wiederholter Tortur, anfänglich allerdings für Hexen +ausgegeben, bald aber, als sie sich überzeugten, dass vom +Beichtvater nichts zu besorgen sei, hätten sie Zutrauen +gefasst und aus ganz anderem Tone gesprochen. Unter +Heulen und Schluchzen hätten Alle die Unwissenheit oder +Bosheit der Richter und ihr eigenes Elend bejammert und +noch in ihren letzten Augenblicken Gott zum Zeugen ihrer +Unschuld angerufen. Die häufige Wiederholung solcher +Jammerscenen habe einen so tiefen Eindruck auf ihn gemacht, +<em class="spaced">dass er vor der Zeit grau geworden</em>. Als +Schönborn mit Spee immer vertrauter geworden war, gestand +ihm dieser, dass er der Verfasser der Cautio criminalis +sei. In der Folge wurde Schönborn Bischof und +Reichsfürst, und so oft eine Person der Zauberei bezüchtigt +<span class='pagenum'><a name="Page_190" id="Page_190">[190]</a></span> +wurde, zog er, eingedenk der Worte des ehrwürdigen +Mannes, die Sache vor seine eigene Prüfung und fand die +von jenem ausgesprochenen Warnungen nur allzu begründet. +So hörten in jener Gegend die Menschenbrände auf“<a name="FNanchor_190_190" id="FNanchor_190_190"></a><a href="#Footnote_190_190" class="fnanchor">[190]</a>.</p> + +<p>Aus dem Erwähnten ist leicht abzunehmen, was Spee +mit seiner Schrift bezweckte. Er hatte in der nächsten +Nähe den Hexenprozess in seiner furchtbarsten Uebertreibung +kennen gelernt und wollte dem Unwesen entgegentreten. +Indessen ist es nicht das Prinzip selbst, was +er bekämpft, sondern die Praxis. Er räumt die Existenz +der Hexerei und die Nothwendigkeit eines Verfahrens +gegen dieselbe ein; aber unter seinen Händen schmilzt +der Hexenglaube so sehr zusammen und erhält das Verfahren +eine so vollkommene Umgestaltung, dass bei gewissenhafter +Durchführung seiner Grundsätze Deutschland +schwerlich wieder einen einzigen Hexenbrand gesehen +hätte. Seine scharfe Kritik ergiesst sich über den Aberglauben +und die Gehässigkeit des Pöbels, die Habsucht, +Unwissenheit und geistige Unselbstständigkeit der Richter, +den Leichtsinn der Fürsten, die Beschränktheit und den +Fanatismus der Geistlichen, die Trüglichkeit der sogenannten +Indizien, die Ungewissheit und Fabelhaftigkeit +der angeblichen, theils abgefolterten, theils überlieferten +Thatsachen, die Grausamkeit der Tortur und überhaupt +über die Unregelmässigkeit und Nichtigkeit des ganzen +Verfahrens. Die Hervorhebung einzelner Stellen wird +auch diesen Schriftsteller und seine Zeit am besten charakterisiren.</p> + +<p>„<em class="spaced">Erste Frage.</em> Ob auch in Wahrheit Zauberer, +Hexen und Unholden seien?</p> + +<p>Ja. Dann ob mir zwar nicht unbewusst, dass etliche, +und darunter auch einige katholische Gelehrte, die ich +eben nicht nennen mag, dasselbige in Zweifel gezogen; +obs auch zwar etliche davor halten oder muthmassen +wollen, dass mans in der katholischen Kirchen nicht allzeit +<span class='pagenum'><a name="Page_191" id="Page_191">[191]</a></span> +geglaubt habe, dass die Hexen und Unholden ihre +leiblichen Zusammenkünfte hielten; ob auch wohl endlich +ich selbst, als ich mit unterschiedlichen dieses Lasters +Schuldthätigen in ihren Gefängnissen viel und oft umgegangen +und der Sachen nicht allein fleissig und genau, +sondern fast vorwitzig nachgeforschet, mich nicht ein-, +sondern etlichemal so betreten gefunden, dass ich fast +nicht gewusst, was ich diessfalls glauben sollte. Nichtsdestoweniger +nachdem ich meine hierbei sich ereignende +zweifelhafte und verwirrte Gedanken kürzlich zusammenfasse +und erwäge, so halte ich's gänzlich davor, dass in +der Welt wahrhaftig etliche Zauberer und Unholden seien +und dass dasselbig von Niemandem ohne Leichtfertigkeit +und groben Unverstand geleugnet werden könne. — — +Dass aber deren so viel, oder auch, dass die alle mit einander, +welche bisher unterm Prätext dieses Lasters in die +Luft geflogen, Zauberer oder Hexen seien oder gewesen +sein sollen, das glaube ich nicht, und glauben's auch andere +gottesfürchtige Leute mit mir nicht. Und wird mich +auch Keiner, der nur nicht etwan auf des gemeinen Pöbels +Geschrei oder Ansehen der Personen zuplatzen, sondern +dem Handel mit Witz und Vernunft nachdenken +wird, leichtlich überreden, dass ich dasselbige glauben +soll.“ — —</p> + +<p>„<em class="spaced">Die andere Frage.</em> Ob's in Deutschland mehr +Zauberer, Hexen und Unholden gebe, als anderswo?</p> + +<p>Diese Frage trifft eine Sache an, so ich nicht weiss; +ich will aber für die Langeweile mit einem Worte dasjenige +sagen, was mir vorkommt: <em class="spaced">Man meinet und +hält's einmal davor</em>, dass in Deutschland mehr Zauberer +seien, als anderswo. Ursach ist diese: Es rauchet +ja in Deutschland fast allenthalben. <em class="spaced">Wovon und warum?</em> +Darum, weil man in Arbeit ist, die Zauberer und +Zauberinnen zu verbrennen und auszurotten; ist denn nicht +hieraus klärlich abzunehmen, dass diess Unheil in Deutschland +weit eingerissen sei? Und zwar diess Rösten, Sengen +und Brennen ist eine Zeitlang in unserem lieben Vaterlande +so gross gewesen, dass wir die deutsche Ehre bei +<span class='pagenum'><a name="Page_192" id="Page_192">[192]</a></span> +unsern ausländischen Feinden nicht um ein Geringes verkleinert +und unsern Geruch bei Pharaone stinkend gemacht +haben.“ (Als Ursachen des Wahnes, dass es so +viele Zauberer geben solle, betrachtet Spee: 1) den Aberglauben +des Volks, das sich Hagel, Seuchen etc. nicht aus +natürlichen Ursachen zu erklären wisse, und 2) Missgunst +und Bosheit des Pöbels, welcher Reichthum und Ansehen +Anderer gerne aus verbotenen Künsten herleite.)</p> + +<p><em class="spaced">Aus der achten Frage.</em></p> + +<p>„Weil wir's in der That verspüren, dass, wann man +den Hexenprozess einmal angefangen hat, derselbe etliche +Jahre währt und die Zahl derer, so gestraft werden sollen, +mehr und mehr zunehme, also dass man ganze Dörfer ausbrennet +und doch anders nichts ausgerichtet hat, als dass +die Protocolla mit deren Namen, so von den Hingerichteten +denunziiret und besaget worden, eben so voll seien, +als auch vorhin, dermassen, dass es scheinet, wo man also +eifrig darin fortfahren wollte, des Brennens kein Ende sein +würde, bis das ganze Land verbrennet oder sonsten hingerichtet +wäre: und gleichwie noch niemals einiger Fürst +oder Herr gefunden ist, der nicht gezwungen worden, dem +Hexenprozess ein Ende zu machen, also hat auch noch +keiner das Ende desselbigen, und wie er zum Aufhören +kommen möchte, gefunden, sondern hat dem Brennen ein +Ende machen müssen. Weil nun dies ein schwer und +weit aussehendes Werk ist, sollte man dann nicht allermöglichsten +Fleiss anwenden, damit ja kein Irrthum dabei +einschleichen und nicht die Unschuldigen in diess Unwesen +mit eingeflochten werden möchten? Insonderheit, da es +die Erfahrung bezeuget, dass, wenn nur eine Einzige in's +Spiel geräth, sobalden unzählige Andere mit eingezogen +werden.“ — — —</p> + +<p><em class="spaced">Neunte Frage.</em> §. 6.</p> + +<p>„Dahero mir ohnlängst einer (ein Inquirent) sagte: +‚Ich weiss wohl, dass in diesem Wesen auch einige Unschuldige +mit unterlaufen; aber desshalben mache ich mir +kein Gewissen, sintemal mein Fürst, der doch ein sehr +vorsichtiger, gewissenhafter Herr ist, mich treibt, dass ich +<span class='pagenum'><a name="Page_193" id="Page_193">[193]</a></span> +in diesem Lande fortfahren solle; der wird wohl wissen +und sein Gewissen dabei in Acht nehmen, was er befiehlt; +mir gebührt, dass ich demselbigen nachkomme.‘ — Ist das +nicht (Gott erbarm's!) eine lustige Sache? Fürsten und +Herren legen alle Sorge von sich ab und hängen dieselbe +auf ihre Amtleute und Räthe und deroselben Conscienz +und Gewissen; diese thun dergleichen und werfen's auf +ihrer Herren Gewissen! Der Fürst sagt: Unsere Räthe +mögen sehen, was sie zu thun haben; die Räthe sagen: +Der Fürst möge sehen, dass er's verantworte. Ist das +nicht ein schöner Circul? Welcher aber wird vor Gott +verantworten müssen? Dann weil es jener sehen soll und +dieser soll's sehen, geschieht's, dass es Niemand siehet +oder achtet.“</p> + +<p>Ein anschauliches Gesammtbild des damaligen Hexenprozesses +gibt Spee in der</p> + +<p>„<em class="spaced">Einundfünfzigsten Frage</em>: Nun sage mir +die Summa und kurzen Inhalt des Prozesses im Zaubereilaster, +wie derselbige zu dieser Zeit gemeiniglich geführet +wird.</p> + +<p>§. 1. Das will ich thun. Du musst aber zum Eingange +merken, dass bei uns Teutschen, und insonderheit +(dessen man sich billig schämen sollte) bei den Katholischen, +der Aberglaube, die Missgunst, Lästern, Afterreden, +Schänden, Schmähen und hinterlistiges Ohrenblasen unglaublich +tief eingewurzelt sei, welches weder von der +Obrigkeit nach Gebühr gestraft, noch von der Kanzel der +Nothdurft nach widerlegt und die Leute davor gewarnt +und abgemahnet werden; und eben daher entstehet der +erste Verdacht der Zauberei, daher kommt's, dass alle +Strafen Gottes, so er in seinem heiligen Worte den Ungehorsamen +gedrohet, von Zauberern und Hexen geschehen +sein sollen, da muss weder Gott oder die Natur etwas +mehr gelten, sondern die Hexen müssen alles gethan +haben.</p> + +<p>§. 2. Dahero erfolgt dann, dass Jedermann mit Unvernunft +ruft und schreit: die Obrigkeit soll auf die Zauberer +<span class='pagenum'><a name="Page_194" id="Page_194">[194]</a></span> +und Hexen inquiriren (nämlich deren sie mit ihren +Zungen so viel gemacht haben). Hierauf befiehlt die hohe +Obrigkeit ihren Richtern und Räthen, dass sie gegen diese +beschreite lasterhafte Personen prozediren sollen. Dieselbigen +wissen nun nicht, wo und an wem sie anheben +sollen, weil es ihnen an Anzeigungen und Beweisthum ermangelt +und ihnen gleichwohl ihr Gewissen sagt, dass man +hierinnen nicht unbedachtsam verfahren solle. Inmittelst +kommt der zweite und dritte Befehl von der Obrigkeit, +dass sie fortfahren sollen, und darf sich Herr Omnes vernehmen +lassen, es müsse nicht klar mit den Beamten sein, +dass sie nicht wollten, und dessen dürfen auch wohl die +Obrigkeiten selbst sich von Andern überreden lassen. +Sollte man nun der Obrigkeit hierinnen in etwas widerstreben +und nicht stracks zum Werke greifen, das würde +vorab bei uns Teutschen sehr übel gedeutet werden, angesehen, +dass fast männiglich, auch die Geistlichen, alles +vor recht und gut halten, was den Fürsten und der Herrschaft +gefället, da sie, die Geistlichen, doch nicht wissen, +von was Leuten Fürsten und Herren (ob sie sonst wohl +von Natur sehr gut seien) oft angereizt werden. Also +gehet dann der Herrschaft Wille vor, und macht man den +Anfang des Werkes auf Gerathewohl.</p> + +<p>§. 3. Ziehet aber der Magistrat diese Sache als ein +schwer und gefährlich Werk weiter in Bedenken, so schickt +die Obrigkeit einen Inquisitorem oder Commissarium; ob +dann gleich derselbige aus Unverstand oder erhitztem Gemüthe +der Sachen etwas zu viel thut, so muss dennoch +dasselbige nicht unrecht gethan heissen, sondern dem gibt +man den Namen eines gottseligen Eiferers zu der Gerechtigkeit, +und derselbe gerechte Eifer wird durch die +Hoffnung des guten Genusses oder Salarii so viel mehr +entzündet und unterhalten, sonderlich wann der Commissarius +bedürftig ist und ihm auf jedes Haupt eine gewisse +Summa von Thalern pro salario zugelegt wird und ihm +ausserdem noch frei stehet, von den Bauern ein und andere +Steuer zu fordern. Trägt sich's dann zu, dass etwa +ein besessener oder wahnwitziger Mensch von einer armen +<span class='pagenum'><a name="Page_195" id="Page_195">[195]</a></span> +Gaja ein verdächtiges Wort geredet, oder das heutige +allzu gemeine lügenhaftige Gespräch auf sie fället, so ist +der Anfang gemacht und muss dieselbe herhalten.</p> + +<p>§. 4. Damit es aber nicht scheine, als ob man auf +diess blosse Geschrei und ohne andere Indicia also prozedire, +so ist alsbald ein unfehlbar Indicium vorhanden, und +das aus diesem Fallstrick: Entweder Gaja hat ein böses, +leichtfertiges, oder ein frommes, gottseliges Leben geführt. +Ist <em class="spaced">jenes</em>, so ist's ein grosses Indicium, dann wer böse +ist, kann leicht böser und je länger je weiter verführet +werden; ist <em class="spaced">dieses</em>, so ist's kein geringer Indicium, dann +sagen sie: so pflegen sich die Hexen zu schmücken und +wollen allezeit gerne vor die Frömmsten gehalten sein. +Da ist dann der Befehl, dass man mit der Gaja zu Loch +solle. Und ist stracks wieder ein neues Indicium, abermals +per dilemma: Entweder die Gaja gibt durch die Anlass, +Wort oder Werk zu verstehen, dass sie sich fürchte, +oder gebärdet und erzeigt sich unerschrocken. Spüret +man dann einige Furcht oder Schrecken bei ihr (dann +wer wollte sich nicht entsetzen, der da weiss, wie jämmerlich +sie dero Orts gemartert werden?), so ist's abermal ein +Indicium; dann (sagen sie) das böse Gewissen macht sie +bang. Fürchtet sie sich nicht, sondern trauet ihrer Unschuld, +so ist's wieder ein Indicium; dann (geben sie vor) +das pflegen die Hexen zu thun, dass sie die Unschuldigen +sein wollen, und der Teufel macht sie so muthig. Damit +es aber an mehreren Indizien nicht mangele, so hat der +Inquisitor oder Commissarius seine Jagdhunde zur Hand, +oftmals gottlose, leichtfertige, beschreite Leute, die müssen +dann auf der armen Gaja ganzes Leben, Handel und +Wandel inquiriren, da es dann nicht wohl sein kann, dass +man nicht etwas finden sollte, welches argwöhnische Leute +nicht auf's Aergste auslegen und auf Zauberei deuten +möchten. Sein dann auch vielleicht etliche, so der Gaja +vorhin nicht viel Gutes gegönnt haben, die thun sich alsdann +herfür, bringen quid pro quo, und ruft Jedermann: +die Gaja hat gleichwohl schwere Indicia gegen sich. Darum +muss die Gaja auf die Folterbank (wofern sie anders nicht +<span class='pagenum'><a name="Page_196" id="Page_196">[196]</a></span> +selbigen Tages, da sie gefänglich angenommen, sobald ist +gefoltert worden).</p> + +<p>§. 5. Denn bei diesen Prozessen wird keinem Menschen +ein Advocatus oder auch einige Defension, wie aufrichtig +sie auch immer sein möchte, gestattet; dann da +rufen sie, diess sei ein crimen exceptum, ein solch Laster, das +dem gerichtlichen Prozess nicht unterworfen sei; ja da einer +sich darinnen als Advocatus wollte gebrauchen lassen, oder +der Herrschaft einreden und erinnern, dass sie vorsichtig +verfahren wollte, der ist schon im Verdacht des Lasters +und muss ein Patron und Schutzherr der Hexen heissen, +also dass Aller Mund verstummen und alle Schreibfedern +stumpf sein, dass man weder reden, noch schreiben darf. +Insgemein haben gleichwohl die Inquisitores den Brauch, +damit ihnen nicht nachgesaget werde, als ob sie der Gaja +ihre Defension nicht zugelassen hätten, dass sie dieselbige +vorstellen und sie über die Indicia examiniren (soll man's +anders examiniren heissen). Ob dann gleich die Gaja die +gegen sie vorhandenen Indicia sammt und sonders genugsam +ablehnet, so passet man doch darauf nichts, ja man +schreibt's auch wohl nicht einst an, sondern die Indicia +bleiben nichtsdestoweniger auf ihrem Valor und muss die +obstinata Gaja wieder zu Loch und sich besser bedenken; +denn weil sie sich wohl verantwortet, so ist's ein neu Indicium; +dann, wann diese keine Hexe wäre (sagen sie), +so könnte sie so beredt nicht sein.</p> + +<p>§. 6. Wann sie sich nun über Nacht also bedacht +hat, stellet man sie des folgenden Morgens wieder für, +und da sie bei ihrer gestrigen Antwort bleibet, so lieset +man ihr das decretum torturae für, nicht anders, als ob +sie gestern nichts geantwortet, noch die Indicia im Geringsten +widerleget hätte. Ehe sie aber gefoltert wird, +führet sie der Henker auf eine Seite und besiehet sie allenthalben +an ihrem blossen Leib, ob sie sich etwan durch +zaubersche Kunst unempfindlich gemacht hätte. Damit +ja nichts verborgen bleibe, schneiden und sengen sie ihr +die Haare allenthalben, auch an dem Orte, den man vor +züchtigen Ohren nicht nennen darf, ab und begucken Alles +<span class='pagenum'><a name="Page_197" id="Page_197">[197]</a></span> +auf's Genaueste, haben doch bisher dergleichen noch wenig +gefunden. Und zwar, warum sollten sie solches den Weibern +nicht thun, da sie doch der geistlichen Priester hierinnen +nicht schonen? Und zwar der geistlichen Bischöfe +und Prälaten Inquisitores sein in diesem Fall die besten +Meister, und achtet man die päpstliche Bullam Coenae, so +Päpstl. Heiligkeit gegen die ausgelassen, welche ohne +Ihrer Heiligkeit Spezialbefehl gegen die Geistlichen prozediren, +vor Blitz ohne Donnerschläge, und damit ja fromme +Fürsten und Herren dasselbige nicht erfahren, und also +dergleichen Prozess einen Zaum anwerfen, wissen Inquisitores +dasselbige fein zu verhehlen.</p> + +<p>§. 7. Wann nun die Gaja also gesenget und enthäret +ist, so wird sie gefoltert, dass sie die Wahrheit sage, d. i. +sich schlecht vor eine Zauber'sche bekennen soll. Sie mag +anders sagen, was sie wolle, so ist es nicht wahr und +kann nicht wahr sein. Man foltert sie aber erst auf die +schlechteste Manier, welches du also verstehen musst, als +ob sie gleich zum Schärfsten torquiret wird, so heissts +doch die schlechteste Art in Respekt und Erwägung deren, +die nachfolgen sollen. Bekennet nun die Gaja auf +solche Manier, so geben sie vor, sie habe gutwillig und +ohne Folter bekennet. Wie kann denn ein Fürst oder +Herre vorüber, dass er diejenige Person nicht vor eine +Hexin halten sollte, die so gutwillig und ohne Tortur bekennet +hat, dass sie eine sei? Und macht man sich demnach +keine ferneren Gedanken oder Beschwernung, sondern +man führet sie zum Tode, wie man doch würde gethan +haben, wenn sie schon nichts bekennet hätte, sintemal, +wenn der Anfang des Folterns gemacht ist, so ist +das Spiel gewonnen, sie muss bekennen, sie muss sterben. +Sie bekenne nun, oder bekenne nicht, so gilt's gleich. +Bekennet sie, so ist die Sache klar, und wird sie getödtet, +denn Widerrufen gilt hier nichts; bekennet sie nicht, so +torquiret man sie zum zweiten, dritten und vierten Mal, +denn bei diesem Prozesse gilt, was nur dem Commissario +geliebt, da hat man in diesem excepto crimine nicht zu +sehen, wie lang, wie scharf, wie oftmalig die Folter gebraucht +<span class='pagenum'><a name="Page_198" id="Page_198">[198]</a></span> +werde, hier meinet Niemand, dass man etwas verbrechen +könnte, darvon man hiernächst Rechnung geben +müsse. Verwendet nun etwa die Gaja in der Folter vor +Schmerzen die Augen, oder starrt mit offenen Augen, so +sein's neue Indicia: denn verwendet sie dieselbigen, so +sprechen sie: Sehet, wie schauet sie sich nach ihrem Buhlen +um. Starret sie dann, so hat sie ihn ersehen; wird sie +denn härter gefoltert und will doch nicht bekennen, verstellet +ihre Gebärden wegen der grossen Marter, oder +kommt gar in eine Ohnmacht, so rufen sie: die lachet und +schläft auf der Folter, die hat etwas gebraucht, dass sie +nicht schwatzen kann, die soll man lebendig verbrennen, +wie denn ohnlängsthin Etlichen widerfahren. Und da saget +männiglich und auch die Geistlichen und Beichtväter, die +habe keine Reue gehabt, habe sich nicht bekehret, noch +ihren Buhlen verlassen, sondern demselben Glauben halten +wollen. Begibt sich's denn, dass Eine oder die Andere +auf der Folter stirbt, so sagt man, der Teufel habe ihr +den Hals gebrochen. Derohalben so ist dann Meister +Hans Knüpfauf her, schleppt das Aas hinaus und begräbt's +unter den Galgen.</p> + +<p>§. 8. Kommt aber die Gaja auf der Folter davon +und ist etwan der Richter so nachdenklich, dass er sie +ohne neue Indicia nicht weiter torquiren, auch nicht unbekennet +hinrichten lassen darf, so lässt man sie dennoch +nicht los, sondern legt sie in ein härter Gefängniss, da +sie denn wohl ein ganz Jahr liegen und gleichsam einbeizen +muss, bis sie mürbe werde. Denn hier gilt kein +Purgirens durch die ausgestandene Tortur, wie zwar die +Rechte wollen, sondern sie muss des Lasters einen Weg, +wie den andern schuldig bleiben; denn das wäre den Inquisitoren +eine Schande, dass sie eine Person, so sie einmal +zur Haft gebracht hätten, loslassen sollten. Welchen +sie einmal in's Gefängniss gebracht, der muss schuldig +sein, es geschehe mit Recht oder Unrecht. Immittelst +schickt man ungestüme Priester zu der Gefangenen, welche +ihr oft verdriesslicher sein, als der Henker selbst. Die +plagen denn das arme Mensch so lange und viel, bis sie +<span class='pagenum'><a name="Page_199" id="Page_199">[199]</a></span> +bekennen muss, Gott gebe, sie sei eine Hexe oder nicht, +rufen und schreien, dass, wenn sie nicht bekennen werde, +so könne sie nicht selig oder der heil. Sakramente theilhaftig +werden. Und darum hüten sich die Herren Inquisitores +mit allem Fleiss, dass sie keine solchen Priester +bei diesen Sachen und Prozess gebrauchen, die etwas +sittsam seien, Verstand im Herzen und Zähne im Munde +haben, wie ingleichen, damit ja Niemand bei das Gefängniss +komme, der denen Gefangenen guten Rath mittheile, oder +den Fürsten von dem Handel unterrichte. Denn ihnen ist +vor nichts mehr bange, als dass etwan ihre Unschuld auf +eine oder andere Weise zu Tage kommen möchte.</p> + +<p>§. 9. Mittlerweile also die Gaja im Stankloch sitzet und +von denen, die sie trösten sollten, gequälet wird, so haben +hurtige und geschwinde Richter schöne Griffe und Fundament, +wie sie auf sie neue Indicia zu Wege bringen und +womit sie sie dermassen in's Gesicht überweisen (verstehe +hinter sich), dass sie auch durch der Juristen-Fakultäten +Responsum lebendig verbrennet zu werden schuldig erkennet +werden muss. Etliche lassen die Gajam beschwören +und bannen und setzen sie demnach in ein ander Gefängniss +und lassen sie also noch eins torquiren, ob man +auf solch Exorzisiren und Veränderung des Orts den stummen +Teufel (wie sie meinen) von ihr bringen möchte. Bekennet +sie alsdann noch nicht, so muss sie lebendig verbrennet +werden. Nun möchte ich (weiss Gott!) gerne +wissen, weil sowohl die, so nicht bekennet, als auch welche +bekennet, Hexen sein und sterben müssen, wie doch ein +Mensch, er sei so unschuldig, wie er immer wolle, sich +allhier retten könne, oder wolle? O du elende Gaja! +Worauf hast du doch gehofft? Warum hast du nicht, sobald +du das Gefängniss betreten, gesagt, du wärest des +Lasters schuldig? O du thörichtes Weib! Warum willst +du so oft sterben, da du Anfangs mit <em class="spaced">einem</em> Tode hättest +bezahlen können? Folge meinem Rath und sage stracks +zu, du seiest eine Hexe, und stirb; denn vergebens hoffest +du, los zu werden, solches lässet der Eifer der Gerechtigkeit +bei uns Teutschen nicht zu.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_200" id="Page_200">[200]</a></span></p> +<p>§ 10. So nun eine aus Unleidsamkeit der Marter +fälschlich über sich bekennet, so gehet das Elend erst an, +sintemal hier ist insgemein kein Mittel sich loszuwirken, +sondern die Gaja muss Andere, ob sie schon von ihnen +nichts Böses weiss, anzeigen, und oftmals die, welche ihr +von den Inquisitoren oder Schergen in den Mund gegeben +werden, oder wovon sie wissen, dass sie vorhin ein böses +Geschrei haben, oder vorhin besagt oder im Gefängniss +gewesen und dessen wiederum entlassen seien. Werden +dann diese auch gefoltert, so müssen sie wieder Andere +besagen und die aber Andere, und ist hier also kein Ende +oder Aufhören. Und kommt's auf solche Manier so weit, +dass die Richter entweder den Prozess fallen lassen und +ihre Kunst begeben, oder aber die Ihrigen, ja sich selbst +und alle Leute verbrennen müssen. Denn da fehlet's nicht, +die falschen Besagungen werden sie endlich alle mit einander +treffen, und werden sie auch, wann's nur zum Foltern +mit ihnen kommt, alle schuldig machen. Da kommen +dann deren viele mit in's Spiel, die Anfangs so hart gerufen +und getrieben, dass man brennen und brühen sollte, +und haben die guten Herren im Anfang sich nicht besinnen +können, dass die Reihe auch an sie kommen würde, und +die haben denn ihren gerechten Lohn von Gott, weil sie +uns mit ihren giftigen Zungen so viel Zauberer gemacht +und so viele unschuldige Menschen dem Feuer hingegeben +haben. Doch thun sich nunmehr etliche Verständigere +und Gelehrtere hervor, die, gleichsam aus dem tiefen +Schlafe erwachend, ihre Augen aufthun, den Sachen +besser nachdenken und nicht so unbesonnen ins Tausendste +hineintoben.</p> + +<p>§. 11. Und obwohl die Richter und Commissarii insgesammt +leugnen, dass sie nicht auf die blossen Besagungen +gehen, so ist's doch nichts damit, und ist's droben im Traktat +erwiesen, dass sie damit nur ihren Fürsten und Herren +einen blauen Dunst für die Nase machen; dann die Fama +oder das böse Gerüchte, so sie gemeiniglich bei die Besagung +ziehen, ist allezeit unkräftig und nichtig, weil dieselbe +nimmermehr zu Recht erwiesen wird, und verwundert +<span class='pagenum'><a name="Page_201" id="Page_201">[201]</a></span> +mich's, dass es noch von keinem Richter in Acht genommen +worden, dass dasjenige, was Viele von den zauberischen +Zeichen plaudern, gemeiniglich ein Betrug der +Henker sei. Unterdessen aber und immittelst, dass die +Hexenprozesse noch mit Ernste fortgetrieben und diejenigen, +welche gefoltert werden, aus Unleidsamkeit der Pein auf +Andere und diese wieder auf Andere bekennen müssen, +da kommt's stracks aus, dass diese oder jene besagt seien +(denn so heimlich pflegen's die zu halten, die bei der Folter +adhibiret und gebrauchet werden) und das nicht ohne ihren +Vortheil; denn daraus können sie stracks Indicia ergreifen. +Und das abermals durch diese zweifache Fallthür: denn diejenigen, +welche es vernehmen, dass sie besagt seien (wie +es dann stracks ein offen Gerüchte wird), die nehmen entweder +die Flucht zur Hand, oder halten Fuss beim Male +und warten des Ihrigen. Fliehen sie, so hat sie ihr böses +Gewissen fortgetrieben; bleiben sie aber, so hält sie der +Teufel, dass sie nicht können wegkommen. Gehet aber +Einer zu den Inquisitoren und fragt, ob's wahr sei, dass +er beschwätzt sei, damit er sich bei Zeiten mit seiner rechtmässigen +Defension verantworten möge, so ist's abermal +ein Indicium; denn er weiss sich nicht sicher und fürchtet +sich für seinen eigenen Schatten. Er mache es nun, wie +er wolle, so hat er eine Klette davon, und lässt er dieses +also stille hingehen, so ist's über ein Jahr ein gemein Geschrei, +welches alt und stark genug ist, wann nur etliche +Besagungen dazu kommen, dass man ihn desswegen zur +Folter erkenne, da doch diess Geschrei erst aus der neulichen +Besagung entsprossen ist.</p> + +<p>§. 12. Auf eben die Manier geht's denen, welche etwan +von einem leichtfertigen Buben oder einer leichtfertigen +Pletzen vor einen Zauberer oder Zauber'sche gescholten +werden. Dann entweder er vertheidigt sich mit +Recht, oder lasst's anstehen. Vertheidigt er sich nicht, +so ist er des Lasters schuldig, sonst würde er nicht stille +schweigen: vertheidigt er sich mit Recht, so kommt die +Sache je länger je mehr und weiter aus, und kitzelt sich +hie Einer, dort ein Anderer damit und trägt's also weiter +<span class='pagenum'><a name="Page_202" id="Page_202">[202]</a></span> +fort, bis es endlich allenthalben auskommen, und das ist +denn ein böses Gerüchte, das nimmermehr wieder ausgetilget +werden kann. Und was ist denn leichters, als diejenigen, +welche hierzwischen torquiret und auf ihre Complices +gefragt werden, eben diese anzeigen? Folget demnach +schliesslich dieses (welches man billig mit rother +Tinte anzeichnen sollte), dass, wenn dieser Prozess bei +jetziger Zeit fortgetrieben werden sollte, kein Mensch, was +Geschlechts, Vermögens, Stands, Amts und Würden er +immer sein möge, von diesem Laster oder Verdacht desselben +sicher sein und bleiben würde, wenn er nur so viel +Feinds hat, der ihn in der Zauberei bezüchtigen oder ihn +davor schelten dürfte. Wannenhero ich, ich wende mich +auch, wohin ich immer wolle, einen armseligen Zustand +um mich her sehe, wann diesem Wesen nicht in andere +Wege sollte vorgebauet werden. Ich hab's droben gesagt +und sage es nochmals mit einem Worte, dass dieses +Uebel oder Laster der Zauberei mit Feuer nicht, sondern +auf eine andere Weise, ohne Blutvergiessen, ganz kräftig +ausgetilget werden könne. Aber wer ist's, der solches +zu wissen begehret? Ob ich zwar Willens gewesen, ein +Mehreres hiervon zu schreiben und die Summa oder Auszug +aus dem Grunde auszuführen, so kann ich's vor Herzeleid +nicht thun; vielleicht möchten sich Andere finden, +welche aus Liebe des Vaterlandes solche Mühe auf sich +nehmen. Dieses will ich endlich alle und jede gelehrte, +gottesfürchtige, verständige und billigmässige Urtheiler +und Richter (denn nach den andern frage ich nicht viel) +um des jüngsten Gerichts willen gebeten haben, dass sie +dieses, was in diesem Traktat geschrieben ist, mit sonderbarem +Fleisse lesen und aber lesen und wohl erwägen +wollen. In Wahrheit, alle Obrigkeiten, Fürsten und Herren +stehen in grosser Gefahr ihrer Seligkeit, wofern sie nicht +sehr fleissige Aufsicht bei diesem Handel anwenden. Sie +wollen sich auch nicht verwundern, wenn ich hierinnen +bisweilen etwas hitzig gewesen und mich bisweilen der +Kühnheit gebraucht, sie zu warnen: denn es gebühret mir +nicht, unter derjenigen Zahl gefunden zu werden, welche +<span class='pagenum'><a name="Page_203" id="Page_203">[203]</a></span> +der Prophet verwirft, dass sie stumme Hunde seien, so +nicht bellen können. Sie mögen nun wohl Acht haben +auf sich und ihre Heerde, welche Gott der Allmächtige +dermaleinst von ihrer Hand wieder fordern wird.“ —</p> + +<p>Spee starb zu Trier vier Jahre nach dem Erscheinen +seiner merkwürdigen Schrift, im Jahre 1635. Er hatte sich +aufgeopfert in der Verpflegung verwundeter Franzosen; +eine ansteckende Seuche raffte ihn hin<a name="FNanchor_191_191" id="FNanchor_191_191"></a><a href="#Footnote_191_191" class="fnanchor">[191]</a>.</p> + +<p>Ehre dem redlichen Jesuiten! Aber nicht darum auch +Ehre seinem <em class="spaced">Orden</em>. Es finden sich freilich Bewunderer +der Loyoliten, welche die Verdienstkrone des Einzelnen +der ganzen Gesellschaft auf die Stirne drücken möchten. +<em class="spaced">Jarcke</em> sagt z. B.: „Der Jesuitenorden (denn man kann +füglich annehmen, dass die Schriften von Tanner und Spee +nicht ohne Veranlassung, oder wenigstens nicht ohne ausdrückliche +Genehmigung der Oberen erschienen sind) erklärte +sich zuerst gegen das blutige Unwesen und deckte +schonungslos die Gebrechen der damaligen Strafjustiz auf“<a name="FNanchor_192_192" id="FNanchor_192_192"></a><a href="#Footnote_192_192" class="fnanchor">[192]</a>. +Aber nichts ist unwahrer. Jarcke's Behauptung zeugt von +einer für einen Schriftsteller auf diesem Felde wenig anständigen +Unkunde, wenn nicht von etwas Schlimmerem. +Gibt es denn für Jarcke keinen Johann Weier, Reginald +Scot und Cornelius Loos, die, ohne Jesuiten zu sein, lange +vor Spee die Fahne erhoben hatten? Und ist es ihm unbekannt, +dass dem Werke des Jesuiten Delrio, dem Orakel +der Hexenverfolger, die Approbatio Superiorum deutlich +vorgedruckt ist, ausgestellt vom Pater Manareus kraft der +<span class='pagenum'><a name="Page_204" id="Page_204">[204]</a></span> +vom Ordensgeneral Aquaviva ihm verliehenen Vollmacht? +Spee aber, der Delrio's Fabeleien und Kniffe zum grossen +Theile bekämpft, liess sein Buch <em class="spaced">anonym</em><a name="FNanchor_193_193" id="FNanchor_193_193"></a><a href="#Footnote_193_193" class="fnanchor">[193]</a> und an einem +protestantischen Druckorte erscheinen — er mochte an +Loos und Flade denken, und beging auch bei dieser Anonymität +immer noch ein Wagestück<a name="FNanchor_194_194" id="FNanchor_194_194"></a><a href="#Footnote_194_194" class="fnanchor">[194]</a> — und erst Jahre +lang nach seinem Tode ist es durch seine vertrautesten +Freunde, die <em class="spaced">keine</em> Jesuiten waren, kund geworden, dass +er der Verfasser war. Und was haben die Jesuiten <em class="spaced">nach</em> +Spee gethan, das im Geiste dieses Mannes gewesen wäre? +Schwerlich wird man Surin's Exorzismen zu Loudun, Löper's +Treiben zu Paderborn, oder gar die Leichenpredigt +hierher rechnen mögen, die der Pater Gaar zu Würzburg +1749 der hingerichteten Hexe Maria Renata hielt; und +doch konnte solches öffentliche Auftreten nicht ohne Genehmhaltung +der Oberen geschehen. Doch genug von +Jarcke's unglücklichem Einfalle, die Gesellschaft Jesu unter +die Vorkämpfer der Aufklärung zu stellen. Aus Friedrich +Spee hat der Mensch gesprochen, nicht der Jesuit.</p> + +<p>Dass man, vielleicht um die Priorität für die Protestanten +zu retten, die ihnen durch Weier ohnehin bleibt, +auch den tübingischen Theologen <em class="spaced">Theodor Thummius</em> +als wackeren Bekämpfer der Hexenprozesse gerühmt hat, +ist unrecht. Seine hierher gehörige Schrift<a name="FNanchor_195_195" id="FNanchor_195_195"></a><a href="#Footnote_195_195" class="fnanchor">[195]</a> bezweckt +allerdings zum Theil eine mildere Behandlung der Angeklagten; +aber sie ist so voll vom Glauben an die Gewalt +des Teufels, räumt den Hexenverfolgern im Wesentlichen +so viel ein und verliert sich in so viele scholastische Spitzfindigkeiten, +<span class='pagenum'><a name="Page_205" id="Page_205">[205]</a></span> +dass sie auch da, wo sie zum Guten redet, +ihre Wirksamkeit durch klägliche Befangenheit erstickt. +Mit Spee's Sicherheit, Anschaulichkeit und Wärme hält +Thummius keine Vergleichung aus<a name="FNanchor_196_196" id="FNanchor_196_196"></a><a href="#Footnote_196_196" class="fnanchor">[196]</a>.</p> + +<p>Mit grösserem Rechte ist dagegen den vorgenannten +drei Jesuiten gegenüber auf protestantischer Seite ein +Prediger hervorzuheben, der zwar nicht unmittelbar gegen +die Hexenverfolgung, aber gegen dasjenige Institut aufgetreten +ist, mit dem dieselbe stehen und fallen musste, — +nämlich gegen die Folter. Es war dieses der Prediger +<em class="spaced">Joh. Grevius</em> aus dem Clevischen Orte Büderich gebürtig, +der 1605 Pfarrer zu Arnheim geworden war, aber +als Schüler des Conrad Vorstius und Anhänger des Arminius +die Dogmatik der Dordrechter Synode nicht anerkennen +wollte, wesshalb er seines Amtes entsetzt und des +Landes verwiesen wurde. Er begab sich daher nach Emmerich, +von wo aus er heimlich die Glaubensgenossen in +Kampen zu besuchen und zu erbauen pflegte. Darüber +wurde er jedoch ertappt, in Emmerich verhaftet und zuerst +nach dem Haag, dann nach Amsterdam geführt, wo +er anderthalb Jahre lang in einem entsetzlichen Kerker +schmachten musste. Die Fürsprache treuer Freunde bewirkte +endlich seine Freilassung. Während seiner Kerkerhaft +<span class='pagenum'><a name="Page_206" id="Page_206">[206]</a></span> +hatte aber Grevius sich fast ausschliesslich mit dem +Gedanken beschäftigt, dass eine der grössten Plagen, unter +welchen die Menschheit dermalen zu leiden habe, die +Folter sei. Unmittelbar nach seiner Freilassung (1621) +arbeitete daher Grevius ein sehr ausführliches Werk aus, +worin er nachwies, dass die Folter dem deutschen Rechtsverfahren +von Haus aus fremd, dass sie mit dem Naturrecht +und mit dem Gesetz der christlichen Liebe durchaus unverträglich, +dass sie (wie man namentlich an der englischen +Kriminaljustiz sehen könne) völlig unnütz und entbehrlich +und dass sie durchaus trügerisch und verderblich sei, indem +ermarterten Bekenntnissen kein Werth beigelegt werden +könnte und auf Grund solcher Geständnisse gar oft Unschuldige +in grässlichster Weise gepeinigt, verurtheilt und +hingerichtet würden. Zur Begründung seiner Sätze theilt +Grevius eine ganze Anzahl von (theilweise angebliche Hexen +betreffenden) Prozessfällen mit. — Im Jahr 1622 erschien die +mit grossem Geschick und in gewandter lateinischer Diktion +ausgearbeitete Schrift im Druck, und machte natürlich grosses +Aufsehen; aber wirklichen Erfolg konnte dieselbe erst +nach Ablauf eines Jahrhunderts haben, wo sie aufs Neue +publizirt wurde<a name="FNanchor_197_197" id="FNanchor_197_197"></a><a href="#Footnote_197_197" class="fnanchor">[197]</a>.</p> + +<p>Das erste Land übrigens, in welchem als Frucht der +Bemühungen Spee's die Einstellung der Hexenprozesse +erfolgte, war das Kurfürstenthum <em class="spaced">Mainz</em> unter der Regierung +Johann Philipps von Schönborn (1647–1673). Auch +im Bisthum <em class="spaced">Bamberg</em> legte sich seit 1631 die Wuth der +Hexenverfolgung.</p> + +<p>Die <em class="spaced">römische Curie</em> liess sich natürlich durch alle +diese Vorkommnisse in ihrer Stellung zur Hexenverfolgung +<span class='pagenum'><a name="Page_207" id="Page_207">[207]</a></span> +anfangs nicht im Entferntesten berücken. Noch unter dem +20. März 1623 verfügte <em class="spaced">Gregor</em> XV.: Wer einen Pakt +mit dem Satan eingegangen habe, aus welchem Impotenz +oder Schaden für Thiere oder Feldfrüchte hervorgegangen +sei, der solle von der Inquisition lebenslänglich eingekerkert +werden. Doch konnte schon in diesem Breve des +Papstes ein Einlenken auf andere Bahnen wahrgenommen +werden. Noch bemerkenswerther ist aber die neue Instruktion +zur Führung der Hexenprozesse, welche die +römische Inquisition im Jahr 1657 erliess<a name="FNanchor_198_198" id="FNanchor_198_198"></a><a href="#Footnote_198_198" class="fnanchor">[198]</a>. In derselben +wurde geradezu das Geständniss abgelegt, dass seit langer +Zeit nicht ein einziger Prozess von den Inquisitoren in +correkter Weise geführt worden sei, dass die Hexenrichter +sich durch übermässige Anwendung der Folter und andere +Unregelmässigkeiten arg vergangen hätten und dass noch +täglich sowohl von den Inquisitoren als von den anderen +geistlichen Gerichten die gefährlichsten Irrungen begangen +und auf solche Weise gefährliche Todesurtheile gefällt +würden. Namentlich wurde vor der Anwendung von +Quetschmaschinen in der Tortur gewarnt.</p> + +<p>Wenige Jahre vorher waren zu Rom einige Mönche +zum Tode geführt worden, weil sie den Papst durch +zauberische Wachsbilder zu tödten versucht haben sollten<a name="FNanchor_199_199" id="FNanchor_199_199"></a><a href="#Footnote_199_199" class="fnanchor">[199]</a>. +— Eigentliche Hexenbrände scheinen indessen in Rom +nicht vorgekommen zu sein<a name="FNanchor_200_200" id="FNanchor_200_200"></a><a href="#Footnote_200_200" class="fnanchor">[200]</a>.</p> + + + + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_208" id="Page_208">[208]</a></span></p> +<p class="kapitel spaced" style="font-weight: normal"> +b) die Theologen und die Juristen und juristischen +Fakultäten im siebenzehnten Jahrhundert.</p> + + +<p>Dem Vorgange der erwähnten drei Jesuiten wagten +oder vermochten im siebenzehnten Jahrhundert nur wenige +Theologen zu folgen. Allerdings wirkten die Geistlichen +oft im Geiste christlicher Humanität ermässigend auf die +Hexenverfolgung ein. Der evangelische Professor der +Theologie <em class="spaced">Meyfart</em> zu Erfurt z. B. warnte in einer Schrift +vor dem Missbrauche der Tortur<a name="FNanchor_201_201" id="FNanchor_201_201"></a><a href="#Footnote_201_201" class="fnanchor">[201]</a>, allein der Glaube an +die Wirklichkeit und an die Strafbarkeit der Hexerei stand +doch im Allgemeinen in dieser Zeit ebenso bei den evangelischen +wie bei den katholischen Geistlichen fest. Es +war nichts Unerhörtes, wenn ein evangelischer Prediger +im Gottesdienst von der Kanzel herab seine Gemeindeglieder +vor dem greulichen Verbrechen der Hexerei warnte<a name="FNanchor_202_202" id="FNanchor_202_202"></a><a href="#Footnote_202_202" class="fnanchor">[202]</a>. +Ausserdem suchten einzelne Prediger auch in besonderen +mehr oder weniger ausführlichen Schriften über das Wesen +der Hexerei, das die Seele aller diesem satanischen Treiben +Ergebenen nothwendig der ewigen Verdammniss zuführe, +wissenschaftlich aufzuklären und zu belehren. Ein derartiges +Elaborat wurde z. B. im Jahr 1627 von dem katholischen +Pfarrer <em class="spaced">Franz Agricola</em> zu Sittart im Fürstenthum +Jülich unter dem Titel veröffentlicht: „Gründlicher +Bericht, ob Zauberei die ärgste vnd grewlichste Sünd auff +Erden sey; zum Andern, ob die Zauberer noch Bussthun +vnd selig werden mögen; zum Dritten, ob die hohe Obrigkeit +die Zauberer vnd Hexen am Leibe und Leben zu +straffen schuldig. Mit Ableinung allerley Einreden“ (Würzburg +1627, S. 277 in 12<sup>o</sup>.) — Alle drei auf dem Titel angegebenen +Fragen werden natürlich auf das Entschiedenste +<span class='pagenum'><a name="Page_209" id="Page_209">[209]</a></span> +verneint. An die Spitze der ganzen Ausführung wird +nämlich der im Hexenhammer entwickelte Begriff der +Hexe gestellt.</p> + +<p>Derartige Auslassungen und Kundgebungen der Geistlichen +waren insofern recht vom Uebel, als sie den Glauben +an das Hexenwesen im Volke immer mehr befestigen +halfen und dadurch indirekt das Ihrige zur Fortsetzung +der Hexenverfolgung beitrugen. Weit schlimmer und verderblicher +wirkte jedoch in letzterer Beziehung die Stellung, +welche die Juristen und die juristischen Fakultäten zur +Hexereifrage einnahmen, indem diese durch ihre Auctorität +unmittelbar auf die Hexenverfolgung einwirkten und nicht +allein das Erlöschen derselben verhinderten, sondern auch +deren Fortführung und Steigerung veranlassten.</p> + +<p>Unter den Juristen des siebenzehnten Jahrhunderts +gibt es keinen, der bezüglich aller Fragen des Criminalrechts +dem Leipziger Professor <em class="spaced">Benedikt Carpzov</em> (†1666) +an Auctorität auch nur annähernd gleichkäme. Die Theologen +kennen ihn ebensowohl wie die Juristen. Denn +Carpzov war ein frommer Christ im Stil der lutherischen +Orthodoxie des siebenzehnten Jahrhunderts. Er ging regelmässig +an jedem Sonntag zur Kirche, allmonatlich auch +zur Beichte und zum Empfange des Leibes und Blutes +Jesu Christi und las daheim die Bibel mit unglaublichem +Fleisse, so dass er am Abend seines Lebens von sich +rühmen konnte, dass er die heil. Schrift nunmehr dreiundfünfzigmal +durchgelesen habe. Auch war er ein sehr +ernster, strenger Jurist. Oldenburger rühmt von ihm, dass +er zwanzigtausend Todesurtheile unterzeichnet habe. Selbst +im höchsten Grade auctoritätsgläubig, ist er mit seiner +„Practica nova rerum criminalium Imperialis, Saxonica in +tres partes divisa“ (Viteberg. 1635) für die Juristen seiner +und der nächstfolgenden Zeit zu einer absoluten Auctorität +des Criminalrechts geworden. Diese Anerkennung verdankte +er aber nicht etwa seiner geistigen Bedeutung. +Vielmehr verdankte er dieselbe lediglich dem Umstande, +dass er es verstand, gerade das Starrste im Positiven in +<span class='pagenum'><a name="Page_210" id="Page_210">[210]</a></span> +wissenschaftlicher Form vorzuführen und selbst längst bestehende +Missbräuche durch Berufung auf die Meinung +der Rechtslehrer mit dem Scheine des Regelmässigen zu +bekleiden. Durch ihn gewannen Bestimmungen, die zunächst +nur in der sächsischen Criminalordnung fussen, allgemeinere +Verbreitung, und dass namentlich im Punkte +der Hexerei das sächsische Recht engherziger, härter und +unbarmherziger war, als die Carolina, ist bereits oben erwähnt +worden.</p> + +<p>Was den Glauben an die Hexengreuel anbelangt, so +bekennt sich Carpzov ganz zur striktesten Observanz. +Bodin, Remigius, Jakob I. und Delrio sind seine Gewährsleute. +Weier wird umständlich bekämpft; kaum dass neben +der regelmässigen körperlichen Hexenfahrt ausnahmsweise +— vermuthlich um Luther und Melanchthon nicht geradezu +des Irrthums zu zeihen — auch eine phantastische zugegeben +wird. In den Strafbestimmungen hält Carpzov sich +natürlich an das sächsische Recht, dessen strengere Bestimmungen +er gern in die Carolina hineininterpretiren +möchte<a name="FNanchor_203_203" id="FNanchor_203_203"></a><a href="#Footnote_203_203" class="fnanchor">[203]</a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_211" id="Page_211">[211]</a></span></p> +<p>Auch im Verfahren hat Carpzov nichts Neues aufgestellt; +er suchte nur die sächsische Praxis seiner Zeit durch +Nachweisung ihrer Gesetzmässigkeit und, wo dieses nicht +ging, durch die Auctorität der Rechtslehrer zu schirmen. +Hierdurch bewirkte er freilich eine allgemeinere Anerkennung +für Manches, was bisher bestritten war, und +<em class="spaced">darin</em> besteht hauptsächlich seine Bedeutung für die Fortbildung +des peinlichen Rechts. Bei allen grösseren, die +öffentliche Ruhe störenden Verbrechen betrachtete er den +inquisitorischen Prozess als den ordentlichen<a name="FNanchor_204_204" id="FNanchor_204_204"></a><a href="#Footnote_204_204" class="fnanchor">[204]</a> und fasste +denselben als ein summarisches Verfahren auf<a name="FNanchor_205_205" id="FNanchor_205_205"></a><a href="#Footnote_205_205" class="fnanchor">[205]</a>. Durch +ihn besonders fixirte sich in der Wissenschaft der bisher +schon im geistlichen Gerichtswesen und in der weltlichen +Praxis einheimische Grundsatz, dass bei schwerern und +verborgenen Verbrechen der Richter nicht verbunden sei, +sich an den strengen Gang des ordnungsmässigen Beweisverfahrens +zu halten. Seit den päpstlichen Formeln „simpliciter +et de plano“ und „absque strepitu et figura judicii“ +war die Sache längst dagewesen; ohne sie hätte der Hexenprozess +<span class='pagenum'><a name="Page_212" id="Page_212">[212]</a></span> +niemals eine so furchtbare Ausbreitung gewinnen +können. Kurz vor Carpzov hatte besonders Torreblanca +diese Lehre umständlich vorgetragen. Die Behandlung +der sogenannten crimina excepta war es gerade, wogegen +Spee seinen Hauptangriff gerichtet hatte, und nun bewies +Carpzov wieder, wie z. B. in der Zauberei das corpus delicti +nur in der Vermuthung vorzuliegen brauche und wie +die leichtesten Indizien zur Tortur und endlichen Verurtheilung +ausreichen<a name="FNanchor_206_206" id="FNanchor_206_206"></a><a href="#Footnote_206_206" class="fnanchor">[206]</a>. Carpzov schwamm also ganz mit +<span class='pagenum'><a name="Page_213" id="Page_213">[213]</a></span> +dem Strome, und darum trug ihn der Strom empor, während +der widerstrebende Spee unter den Wellen begraben +und vergessen ward.</p> + +<p>Für die Masse der Juristen war nun Carpzov das Orakel, +von dem man eine absolut sichere und gewisse Wahrheit +empfangen hatte, wesshalb ihm alle blindlings folgten. +Als Zeugen dieser Thatsache wollen wir aus Norddeutschland +nur Einen Rechtslehrer anführen. In <em class="spaced">Hitzig's</em> Annalen +(XXV. S. 309 ff.) wird nämlich ein Auszug aus des +<em class="spaced">Nicolaus v. Beckmann</em> Schrift Idea iuris von 1688 mitgetheilt, +worin sich derselbe S. 426 ff. so ausspricht: „dass +es <em class="spaced">Hexen</em> gibt, und man von ihnen viele wunderliche +Sachen erfährt, ist aus folgenden Argumentis zu entnehmen: +denn 1) ist's wahr, wir verordneten Commissarii +haben es in der That befunden, dass der beschuldigten +Hexen Herzen so sehr verstockt seien, dass sie keine +Thränen vergiessen können, ob sie auch noch so gern +wollten. 2) Haben sie insgesammt gar verwirrte und +verdächtige Gesichter und stellen sich dabei über die +Massen unschuldig und sehr andächtig an. 3) Geben +sie sich bei allem halsstarrigen Verneinen doch in gewissen +Fällen zum Theil selber schuldig, wenn man sie +etwas genauer examinirt, da eine solche selber vor uns +dubitative gesagt, es könnte wohl sein, dass sie mit in +der teuflischen Gesellschaft gewesen etc., allein sie wüsste +es nicht. Wie wir dann auf sothane verdächtige Rede +das geweihte Wasser zu trinken gegeben, da hat sie angefangen +mit den Händen, Füssen und mit dem ganzen +Leibe grausam zu zittern, ist ganz bleich — im Gesicht geworden +und hat den Kopf mit beiden Händen gehalten, +laut rufend: Ach wie ist mir etc. — Wie nun das heil. +Wasser so grosse und wunderbare Kraft und Wirkung +wider den Teufel — verrichtet hat, so hat die arme Person +hierauf selber in Etwas vor uns bekannt, es wäre ihr +<span class='pagenum'><a name="Page_214" id="Page_214">[214]</a></span> +schon viel leichter; sie glaube, der Teufel habe ihr das +Maul verstopft gehabt u. s. w., hat dennoch wenig oder +nichts bekennen wollen, wesshalb wir sie von dem Freimann +besichtigen lassen, der dann freilich allsofort das +Teufelszeichen in unserer Präsenz auf dem Rücken gefunden, +und eine grosse Nadel eines ganzen Fingers lang +über die Hälfte bis auf den Knochen in das Teufelszeichen +hineingestochen, welches die Inquisita nicht empfunden, +ist auch kein Blut daraus gegangen, daher wir billig bewogen +worden, diese und andere mehr denunzirte Personen +rebus sic stantibus durch den Freimann zur Peinbank +zu führen, wo sie dann sämmtlich ihre delicta abominanda +circumstantialissime in der Pein bekannt und +selbige hernach folgenden Tages confirmirt haben.“ u. s. w. +u. s. w.</p> + +<p>Nicht lange hernach trat in Oesterreich unter den Juristen +ein Gelehrter auf, der Innsbrucker Professor <em class="spaced">Joh. +Christoph Frölich von Frölichsburg</em>, den man fast +den österreichischen Carpzov nennen könnte. Im Jahr 1657 +zu Innsbruck geboren, war Frölich nach Beendigung seiner +Studien Advokat, dann Landrichter zu Rattenberg geworden, +worauf er 1695 die Professur der Institutionen, und +1698 die des bürgerlichen und Lehenrechts an der Universität +zu Innsbruck übertragen erhielt. Im Jahr 1706 +wurde er zum wirklichen Rath bei der oberösterreichischen +Regierung und später zum Kanzler ernannt. Er starb im +Mai 1729<a name="FNanchor_207_207" id="FNanchor_207_207"></a><a href="#Footnote_207_207" class="fnanchor">[207]</a>. Frölich galt als einer der gelehrtesten Juristen +des Landes und seinen Schriften wurde eine ungewöhnliche +Auctorität beigelegt. Unter denselben gehört hierher +seine 1696 zu Innsbruck unter dem Titel „<em class="spaced">Nemesis +Romano-Austriaco-Tyrolensis</em> d. i.“ etc. herausgegebene +Anweisung zur Führung des Inquisitionsprozesses, +welche 1714 in neuer Auflage unter dem Titel erschien: +„Joh. Chr. Frölichs de Frölichsburg, der Röm. Kayserl. +Majest. Ober-Oesterreichischer Regiments-Rath zu Innsprugg +<span class='pagenum'><a name="Page_215" id="Page_215">[215]</a></span> +etc. Commentarius in Kayser Carl des Fünfften +und des H. Röm. Reichs Peinliche Hals-Gerichts-Ordnung“ +(zwei Bände in 4<sup>o</sup>.). Im zweiten Theile seines Werks +(Buch I., Tit. 3) handelt der Verf. sehr weitläufig „von +dem Laster Sortilegii, Magiae oder der Zauberey“. Nach +ihm sind Zauberer oder Schwarzkünstler Diejenigen, welche +„wissentlich mit dem Teufel ein Pact begehen, den Teufel +für ihren Gott halten, dessen Hülfe und Rath ansuchen, +und ihn mit unterschiedlichen bekannten und unbekannten +Worten, Brummeln, verwunderlichen Zeichen, Kreisen, +auch Verfluchung, aus dem Abgrund herauf fordern.“ — +„Es gibt allerdings Schriftsteller, welche der Hexen Ausfahrt +und Buhlschaft bezweifeln und sich vermessen zu +behaupten, es sei dieses Alles nur eine Einbildung unglücklicher +Weiber“, welche desshalb nicht zum Scheiterhaufen +zu verurtheilen seien. Allein die „Hexenpatrone“ sind +„durch andere gelehrte Leute, sowohl Theologos als Juristen +fundamentaliter widerlegt“. — Bei einer solchen +Auffassung der Hexerei begreift es sich, dass Frölich sich +für das strengste Verfahren gegen Hexen und Zauberer +ausspricht. Da die Zauberei „eine der erschröcklichsten +Missethaten ist und billich unter die delicta excepta gerechnet +wird, sonderlich unter diejenigen, so einer sehr +schweren Beweisung seynd“, so sind sowohl zur Inquisition +als zur Tortur nur „geringere Anzeigungen“ erforderlich. +Insbesondere muss schon das „gemeine Geschrei“ zur Einleitung +eines Prozesses genügen. Andere Verdachtsgründe, +welche zur Einziehung rechtfertigen, sind: wenn eine Person +von zauberischen Eltern geboren ist, wenn Jemand andere +Leute nicht „redlich“ anschauen kann oder gewisse Zeichen +am Körper trägt. Der Untersuchungsrichter muss ausserhalb +der Tortur auch durch allerlei Vorspiegelungen (von +Begnadigung etc.) die Wahrheit herauszubringen suchen. +Bezüglich der über Hexen und Zauberer zu verhängenden +Strafen lehrt Frölich Folgendes: 1) Jene, welche einen +wirklichen Bund mit dem Teufel aufgerichtet und sich +demselben mit Leib und Leben ergeben haben, sind einfach +zu verbrennen, auch wenn von ihnen Menschen oder +<span class='pagenum'><a name="Page_216" id="Page_216">[216]</a></span> +Vieh kein Schaden zugefügt worden ist<a name="FNanchor_208_208" id="FNanchor_208_208"></a><a href="#Footnote_208_208" class="fnanchor">[208]</a>. 2) Jene, welche +ohne eigentliches Bündniss mit dem Satan Menschen oder +Vieh durch teuflische Zauberkünste einen Schaden zufügen, +sind mit dem Schwerte hinzurichten. Derselben Strafe +verfallen die „Segensprecher, Brunnengräber, Schatzgräber, +Wahrsager und Teufelsbeschwörer“. Die aber ohne dergleichen +Beschwörungen sich unterschiedlicher abergläubischer +Possen bedienen, sind nach Beschaffenheit der +Sache in anderer Weise zu bestrafen, z. B. mit Gefängniss, +Ruthenstreichen, Landesverweisung und „beim einfältigen +Bauernvolk mit einer heilsamen <em class="spaced">Geldbusse</em>, daran sie +am längsten denken“. — Es steht in keines Richters Gewalt, +einen Zauberer oder eine Hexe, wenn sie überführt +sind, von der Strafe des Feuers oder des Schwertes zu +befreien, mögen sie auch von Adel oder sonst von Stand +und Würden sein. Die Feuerstrafe kann jedoch in die +Strafe der Hinrichtung mit dem Schwerte umgewandelt +werden, wenn ein Zauberer oder Hexe wahre Reue und +Busse beurkundet haben, bevor sie wegen ihrer Uebelthaten +zur Verantwortung gezogen wurden. Denn die +nach der Einziehung sich zeigende Reue ist ohne Werth +und verdient keine Beachtung.</p> + +<p>Die Einwendung, dass die tirolische Landesordnung +solche harte Strafen gegen Hexen und Zauberer <em class="spaced">nicht</em> +kennt, sucht Frölich durch die kühne Behauptung zu entkräften, +dass in der Polizeiordnung Ferdinands II. von +1573 bloss jene Zauberei gemeint sei, die nicht mit einem +Teufelsbündniss und Abfall vom christlichen Glauben in +Zusammenhang stehe. Liege aber wirklich ein Pakt mit +dem Teufel vor, so trete eben dieselbe Strafe ein, welche +die Tiroler Landesordnung über die Verleugnung des +christlichen Glaubens verhänge, nämlich: der Tod durch +Feuer und die Confiskation des dritten Theiles alles Vermögens, +welches der Verurtheilte hinterlasse.</p> + +<p>So dachten und redeten die Koryphäen der Rechtswissenschaft +<span class='pagenum'><a name="Page_217" id="Page_217">[217]</a></span> +im siebenzehnten Jahrhundert über die Hexerei +und über die Hexenverfolgung, woraus sich leicht entnehmen +lässt, dass damals die Jurisprudenz überhaupt von +dem Wahn der Hexerei vollständig befangen und geknechtet +war. Bewiesen wird dieses einerseits durch die +Menge der Gutachten, welche im siebenzehnten Jahrhundert +in den Hexenprozesssachen von juristischen Fakultäten +abgegeben und andererseits durch die grosse Zahl von +Dissertationen, worauf hin von juristischen Fakultäten die +juristische Doctor- oder Licentiatenwürde ertheilt wurde.</p> + +<p>Aus der grossen Menge der <em class="spaced">juristischen Gutachten</em> +greifen wir zunächst das Responsum heraus, welches die +juristische (hessen-darmstädtische) Fakultät zu Marburg in +einer Hexenprozesssache unter dem 19. Juli 1631 abgab. +Aus den Akten ersah die Fakultät, dass Angeklagter +H. Sangen aus Biedenkopf „sowohl in- als ausserhalb des +Gerichts ohne einigen Zwang bekannt und gestanden, dass +er Gott abgesagt und sich dem Teufel ergeben, sich auch +mit demselbigen verbunden und in dessen Namen taufen +und einen anderen Namen geben lassen, auch mit dem +Teufel zu verschiedenen Malen Sodomiam begangen, dazu +die hochwürdigen Sakramente schändlich gemissbraucht, +und sonderlich, welches schrecklich zu hören ist, im heil. +Abendmahl das gesegnete Brot iterato in des Teufels +Namen empfangen, auch mit Füssen getreten, und den +gesegneten Wein durch Gebrauch einer süssen, ihm von +dem Teufel gegebenen Wurzel per vomitum von sich gegeben +und ausgewürgt und also von Gott, den er in vielen +Wegen gelästert und geschmähet, allerdings abgefallen“. +— Es könnte nun wohl gefragt werden, ob es nicht möglich +sei, mit Verschiebung der Strafe die Befreiung des +Frevlers aus der Gewalt des Teufels zu versuchen. Allein +die Fakultät erklärt, dass sie dazu nicht rathen könne. +Denn die tägliche Erfahrung beweise es, „dass der Teufel +denen, so er einmal in seine Stricke gebracht, keine Rast +noch Ruhe lässt, dass sie auch lieber todt als lebendig +sein wollen.“ Daher schliesst die Fakultät ihr Gutachten +mit den Worten: „Es will bei diesen Dingen Ernst gebraucht +<span class='pagenum'><a name="Page_218" id="Page_218">[218]</a></span> +sein, dass Gottes Ehre gerettet und dem Teufel +sein Reich zerstört werde“ u. s. w.</p> + +<p>Ausserdem theilen wir aus den Akten der juristischen +Fakultät bezüglich eines im Jahr 1639 zu Arnum im Fürstenthum +Calenberg vorgekommenen Prozesses Folgendes mit<a name="FNanchor_209_209" id="FNanchor_209_209"></a><a href="#Footnote_209_209" class="fnanchor">[209]</a>: +Katharine Holenkamp, verwitwete Lükken, war hier auf +die vagsten Aussagen einiger unbeeidigten Zeugen hin +verhaftet worden. Der Juristenfakultät zu Helmstedt wurde +von den Zeugenaussagen Mittheilung gemacht, und diese +erkannte ohne Weiteres auf Tortur, welche am 12. Sept. +1639 vollzogen ward. Höre man nun weiter! „Sobald +(heisst es in dem Bericht, welchen der Amtmann an die +Juristenfakultät zu Helmstedt einschickte,) der Scharfrichter +ein wenig mit den Beinschrauben angegriffen, hat sie zwar +anfangs Schmerzen gefühlt, dennoch aber nichts bekennen +wollen, bald darauf ein schreckliches und abscheuliches +Gesicht gemacht, dem Gehör nach mit dreien verschiedenen +Zungen, und sonderlich hoch deutsch, geredet, alsbald eingeschlafen +und nachgehends von der Tortur nichts gefühlt, +sich auch also dabei bezeigt, dass sie in Sorgen gestanden, +das Weib wäre gar todt. Dero Ursachen ich dem Nachrichter +befohlen, das Weib gänzlich zu lassen und auf die +Erde niederzulegen. Etwa nach Ablauf einer halben Stunde +ist sie wiederum erwacht und in die Custodie gebracht +worden.“</p> + +<p>Auf diesen Bericht rescribirt die Juristenfakultät zu +Helmstedt unter dem 10. Oktober 1639 an den Amtmann: +„Da Inquisitin sich bei der Tortur ganz wunderlich und +übernatürlich betragen, so solle er sie in ein anderes Gefängniss +bringen und durch den Scharfrichter fleissig besichtigen +lassen, ob etwas Verdächtiges bei ihr zu finden, +dadurch sie ihr Bekenntniss hinterhalten könnte. Auch +habe er sie zu befragen, woher es komme, dass sie wider +alle Vernunft gleichsam mit dreien Zungen geredet, sich +<span class='pagenum'><a name="Page_219" id="Page_219">[219]</a></span> +so ungeberdig bezeigt und nichts bekennen wollen, ferner +auch sie zu richtigem Bekenntniss anzumahnen. Sollte sie +aber also noch nicht richtig zugehen und bei ihrem Leugnen +verharren, dann diessfalls Beschaffenheit nach <em class="spaced">die scharfe +peinliche Frage auch wohl mit anderen Instrumenten, +als wie vorhin gebraucht, ziemlicher +Weise zu repetiren sei</em>.“</p> + +<p>Nach dieser bestialen Weisung der Helmstedter Juristenfakultät +wurde das arme Weib am 26. Novbr. 1639 +abermals auf die Folter gespannt. In dem Torturprotokoll +heisst es: „Verstriktin ist einen Weg wie den anderen +bei ihrem Verleugnen geblieben, und dass sie ein redlich +Weib, auch von nichts Anderem zu sagen wisse, als von +dem lieben Gott; gestalt sie dann immer den Namen des +lieben Gottes im Munde führt, unterdessen aber ihrer +vorigen Art nach <em class="spaced">in der Tortur eingeschlafen</em> (!), ungeachtet +der Scharfrichter sie aufgezogen und <em class="spaced">mit lebendigem +Schwefel beworfen und mit Ruthen +gehauen</em>, welches aber Verstriktin alles nicht geachtet +und sich desswegen nicht einmal bewegt (!), dass auch der +Scharfrichter sich darüber verwundert und gesagt: er hätte +ein solch Weib noch nie vor sich gehabt. — Etwa über +eine halbe Stunde hat der Scharfrichter mit den Beinschrauben +abermals hart angegriffen, da dieselbe dann +überlaut gerufen, sie wäre eine Zauberin, als aber Verstriktin +erlassen und derselben ihre Aussage wieder vorgehalten, +hat sie Alles revociret, wäre unschuldig und +ein ehrlich Weib.“</p> + +<p>Auf diesen Bericht erkannte nun die Juristenfakultät +zu Helmstedt unter dem 17. Decbr. 1639: „dass Verstriktin +gestalten Sachen nach, da vermuthlich, dass ihr muss vom +Teufel sein angethan, dass durch die Pein und Marter +zum andern Mal nichts hat können gebracht werden, und +man sich ihrethalben weiter nichts zu befahren habe, auch +andere Leute dieses Ort nicht ärgern mögen, des Landes +zu verweisen. Von Rechts Wegen.“</p> + +<p>So war es der krasseste Aberglaube, der die juristischen +Fakultäten ihre Erkenntnisse abfassen liess, und mit +<span class='pagenum'><a name="Page_220" id="Page_220">[220]</a></span> +diesem Aberglauben tritt oft zugleich eine Rohheit der +Gesinnung zu Tage, der die Fakultäten zu geradezu rechtswidrigen +Urtheilen verleitete. So erkannte z. B. die Juristen-Fakultät +zu Rinteln unter dem 20. Juni 1653 in einem +Fall, wo nichts als das einfältige Geschwätz eines Kindes, +der Tod eines Hundes und die Erblindung zweier Kühe +vorlag, und wo die Zeugenaussagen ganz verschieden +lauteten, ohne Weiteres auf Anwendung der Tortur<a name="FNanchor_210_210" id="FNanchor_210_210"></a><a href="#Footnote_210_210" class="fnanchor">[210]</a>! — +Innerhalb der juristischen Fakultät zu Helmstedt machte +sich (wie <em class="spaced">Raumer</em> in den Märkischen Forschungen, I. +S. 258 richtig sagt,) ein erster „Fortschritt zum Vernünftigern“ +bemerklich, als dieselbe 1671 bezüglich einer auf +Zauberei angeklagten armen Magd aus einem brandenburgischen +Dorfe erkannte, „dass man sie zuvor zur Beredung +mit einem Geistlichen verstatten solle. Beharre +sie dann noch bei dem Bunde mit dem Teufel, so sei sie +am Leben zu strafen.“</p> + +<p>Mit diesen Gutachten der juristischen Fakultäten stimmt +bezüglich der Auffassung des Hexereiglaubens eine Menge +von Promotionsabhandlungen überein, welche von juristischen +Fakultäten approbirt wurden. Wir heben unter denselben +vier hervor: nämlich 1) die Dissertation des Tübinger +Doctors Christoph Dauer De denuntiatione sagarum +von 1644; 2) das Examen juridicum judicialis lamiarum +confessionis, se ex nefando cum Satana coitu prolem suscepisse +humanam, welche Nicolaus Pütter 1698 vor der +Juristenfakultät zu Rostock vertheidigte; 3) die Disputatio +inauguralis de fallacibus indiciis magiae, quam praeside +Domino H. Bodino — die 22. Oct. 1701 — — eruditorum +disquisitioni submittit Felix Martinus Braehm; 4) der von +einem gewissen Bechmann 1749 in Halle überreichte „Discursus +juridicus de crimine maleficii, von der Zauberei“<a name="FNanchor_211_211" id="FNanchor_211_211"></a><a href="#Footnote_211_211" class="fnanchor">[211]</a>.</p> + +<p>Die erstgenannte Abhandlung enthält eine ziemlich +<span class='pagenum'><a name="Page_221" id="Page_221">[221]</a></span> +allgemein gehaltene Besprechung des Hexenprozesses. +Das Wesen der Hexerei findet der Verfasser in der abnegatio +Dei et religionis, wesshalb sie verfolgt werden +muss. Wer überhaupt „mit verdächtigen Dingen, Geberden, +Worten und Wesen umgeht“, ist als der Zauberei +verdächtig anzusehen. Zu den verdächtigen Dingen gehört +aber vor Allem der Umgang mit der Natur und die +Kenntniss ihrer Kräfte, welches eine „einem Christenmenschen +nicht geziemliche Kenntniss“ ist.</p> + +<p>Ueber den Inhalt der zweiten Abhandlung lässt sich +nicht gut etwas mittheilen, weil in ihr sich nur die obscönsten +Untersuchungen über das Bündniss und den Coitus der +Hexen mit dem Satan vorfinden. Gleichwohl ist sie „Deo, +patriae et parenti“ dedizirt. Veranlasst war die Schrift +übrigens, wie der Verfasser sagt, durch ein vom Spruchkolleg +der Rostocker Fakultät im Oktober 1698 gefälltes +Urtheil. Eine Weibsperson hatte sich das Geständniss +extorquiren lassen, dass sie mit dem Teufel, der in der +Gestalt eines feingekleideten Ritters mit Federbusch zu +ihr gekommen, Unzucht getrieben habe. Auf dieses Geständniss +hatte die Fakultät erkannt, „die Gefangene sei +wegen solcher mit dem Teufel gehabten Gemeinschaft mit +dem Feuer vom Leben zum Tode zu führen.“</p> + +<p>Der Verfasser der dritten Abhandlung, F. M. Brähm, +welcher dieselbe am 22. Oktober 1701 unter dem Vorsitz +des Professors der Jurisprudenz Heinrich Bodin zu Halle +vertheidigte, weist zwar die Unhaltbarkeit der meisten +bisher gültig gewesenen Indizien nach, aber sein Bekenntniss +lautet wörtlich: „Mit Einem Worte, <em class="spaced">es gibt wahrhaftig +Zauberer und Hexen, welche wissentlich +ein Bündniss mit dem Teufel machen und Anderen +schaden thun</em>, aber, wie ich dafür halte, nicht +in so grosser Menge.“</p> + +<p>Die vierte — <em class="spaced">in der Mitte des 18. Jahrhunderts +erschienene</em> — Abhandlung gründet sich ganz und gar +auf die Auctorität — <em class="spaced">Carpzovs</em>.</p> + +<p>Unter den wenigen juristischen Fakultäten, deren Intelligenz +und Urtheil sich über den Aberglauben der Zeit +<span class='pagenum'><a name="Page_222" id="Page_222">[222]</a></span> +erhob, ist insbesondere die <em class="spaced">Strassburger Fakultät</em> zu +nennen<a name="FNanchor_212_212" id="FNanchor_212_212"></a><a href="#Footnote_212_212" class="fnanchor">[212]</a>.</p> + +<hr /> + + + + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_223" id="Page_223">[223]</a></span></p> +<h2><a name="kap24" id="kap24"></a>VIERUNDZWANZIGSTES KAPITEL.</h2> + +<p class="kapitel center">Allmähliche Abnahme der Prozesse — Balthasar +Bekker.</p> + + +<p>Noch wüthete der Hexenwahn und die Hexenverfolgung +unter den Völkern des Abendlandes und raffte +jahraus jahrein Tausende von Opfern dahin, als doch schon +eine ganze Reihe von Erscheinungen zu Tage trat, welche +es erkennen liessen, dass es in der bisherigen Weise mit +dem Brennen der Hexen nicht lange mehr fortgehen könne. +Einzelne Regenten, vorerst zwar noch selbst im Glauben +an Zauberei befangen, aber einsichtsvoll genug, um eine +verheerende Praxis zu verabscheuen, weisen dann den +fessellosen Gerichtsgang in gesetzliche Schranken, aboliren +und begnadigen; ein freies Wort führt an solchen Asylen +fortan nicht mehr zum sicheren Tode; die fortschreitende +philosophische und naturwissenschaftliche Bildung umkreist +jetzt in immer engeren Parallelen die Bollwerke der Finsterniss, +sprengt eine unterminirte Schanze nach der andern, +bis endlich die mündig gewordene Vernunft mit der +blanken Waffe der Wahrheit dem Teufel zu Leibe geht +und ihn sammt seinen Werken und Hexenprozessen, nicht +ohne das Jammergeschrei und den Widerstand derjenigen, +die ohne den Teufel keinen Gott haben, aus seiner letzten +Feste jagt.</p> + +<p>Wir sahen den bambergischen Prozess an der Verarmung +des Landes und an der Erschöpfung der fürstlichen +<span class='pagenum'><a name="Page_224" id="Page_224">[224]</a></span> +Kasse sterben; dann that Schönborn aus menschlicheren +Motiven in Würzburg und Mainz der Hexenverfolgung +Einhalt; hierauf nahm sich ein schwedischer Offizier der +Verfolgten in Osnabrück an, und seine Königin liess in +den neu erworbenen deutschen Landen die Niederschlagung +der anhängigen Prozesse ihre erste Regierungshandlung +sein, wodurch <em class="spaced">zum ersten Male ein deutsches Land +von der Pest der Hexenverfolgung wieder befreit</em> +wurde. Die Königin befahl nämlich durch Reskript +vom 16. Februar 1649 von Stockholm aus, „<em class="spaced">dass alle +fernere Inquisition und Prozess in dem Hexenwesen +aufzuhören habe, die diessfalls allbereits +Captivirten wieder relaxirt und in integrum zu +restituiren seien</em>, — weil diese und dergleichen weitaussehende +Prozesse allerlei Gefährlichkeiten und schädliche +Consequentien mit sich führen und aus denen an anderen +Orten fürgelaufenen Exempeln kundbar und am +Tage ist, dass man sich in dergleichen Sachen je länger +je mehr vertiefet und in einen inextricablen Labyrinth gesetzet“<a name="FNanchor_213_213" id="FNanchor_213_213"></a><a href="#Footnote_213_213" class="fnanchor">[213]</a>. +Freilich finden sich unter Christina's Nachfolgern +auch wieder Hinrichtungen im schwedischen Pommern<a name="FNanchor_214_214" id="FNanchor_214_214"></a><a href="#Footnote_214_214" class="fnanchor">[214]</a>. +Aber es war von grosser Bedeutung, dass in +<em class="spaced">Mecklenburg</em> 1683 ein herzogliches Reskript erschien, +in welchem es auf das Strengste untersagt ward, „dass +hinfüro in den peinlichen Gerichten bei angestelltem scharfem +Verhör der wegen Zauberei inhaftirten und der Tortur +untergebenen Delinquenten so wenig von den zu der peinlichen +Befragung adhibirten Richtern und Beisitzern gefragt +werden sollte, ob reus oder rea auf dem Blocksberg +gewesen und daselbst gegessen, getrunken, getanzet oder +anderes teuflisches Gaukelwerk getrieben und diese oder +jene Person mitgesehen und erkannt habe, noch auch, so +der Gepeinigte von selbst obiges Alles erzählen und für +Wahrheit berichten wollte, desselben Bekenntniss einigen +Glauben beilegen, noch zu Protokoll bringen und des +<span class='pagenum'><a name="Page_225" id="Page_225">[225]</a></span> +Beklagten Namen verzeichnen lassen sollen, zumalen alle +dergleichen denuntiationes ex fonte malo herfliessen und +also billig zu abominiren und zu keinem Grunde rechtschaffener +Beweisung zu legen seien.“</p> + +<p>Ziemlich gleichzeitig (am Ende des siebenzehnten Jahrhunderts) +konnte es die <em class="spaced">Juristenfakultät zu Frankfurt</em> +sogar wagen, dem herrschenden Wahne soweit entgegenzutreten, +dass sie einem Geistlichen, den eine alte +Hexe unter anderem tollen Zeug, das sie erzählte, als +Zauberer angab, das Recht zu einer Injurienklage gegen +den Richter zusprach, weil er den Namen desselben zu +Protokoll genommen hatte<a name="FNanchor_215_215" id="FNanchor_215_215"></a><a href="#Footnote_215_215" class="fnanchor">[215]</a>.</p> + +<p>Die durchschnittliche Stellung, welche gegen das Ende +des siebenzehnten Jahrhunderts wenigstens im protestantischen +Deutschland die öffentliche Meinung und die Rechtspflege +zur Frage der Hexerei und Hexenverfolgung einnahm, +wird übrigens von der „<em class="spaced">Anleitung zu vorsichtiger +Anstellung des Inquisitionsprozesses</em>“ repräsentirt, +welche der grosse Kurfürst <em class="spaced">Friedrich Wilhelm +von Brandenburg</em> (†1688) durch den Professor +<em class="spaced">Joh. Brunnemann</em> zu Frankfurt (lateinisch und deutsch) +aufstellen liess. Allerdings wird der überlieferte Hexenglaube +und der Gedanke, dass die Zauberei ein Laster sei, +gegen welches nothwendig mit der Tortur vorgegangen +werden müsse, festgehalten; allein das Prozessverfahren +wird im Interesse der Humanität mannigfach geordnet +und beschränkt, und zugleich bricht sich die Ueberzeugung +Bahn, dass gar Vielerlei, was man den Hexen nachsage, +und was diese auf der Folter sogar selbst von sich aussagten, +auf Einbildung beruhe.</p> + +<p>In §. 15 wird es ausdrücklich als ein eingeschlichener +und abzustellender Missbrauch bezeichnet, „dass die Leute +so lange torquirt werden, bis sie etwas bekennen, welches +absonderlich bei denen, so der Hexerei beschuldigt worden, +gebräuchlich ist.“ — Nach der hierauf mitgetheilten „Anweisung“ +<span class='pagenum'><a name="Page_226" id="Page_226">[226]</a></span> +soll die Peinigung nicht über eine Stunde dauern, +wesshalb der Richter eine Sanduhr bei sich haben soll, +die er bei dem Beginne der Tortur umzukehren hat. Auch +soll die Tortur wenigstens fünf oder sechs Stunden nach +dem Essen oder des Morgens ganz frühe, oder „was das +Beste ist,“ Nachts vorgenommen werden, damit das Erbrechen +während der Peinigung vermieden werde. Insbesondere +soll, wenn der Inquisit mit einem schweren Gebrechen +behaftet ist, die Tortur nicht an dem Tage, „da +eine Mondverwechselung ist,“ angestellt werden, weil dann +die Krankheiten heftiger hervorzutreten pflegen. Auch +sei es nöthig, dass dem Inquisiten vorher ein Präservativ +von einem verständigen Medico eingegeben und dergestalt +dieses Uebel nach Möglichkeit zurückgehalten werde. +Die Richter sollen die bei der Tortur gebrauchten Instrumente +anmerken, damit diejenigen Rechtsgelehrten, an +welche hernach die Prozessakten zur gutachtlichen Aeusserung +verschickt werden, sicher zu erkennen vermögen, ob +die Peinigung rechtmässig vollzogen, oder ob ein „Exzess“ +dabei vorgekommen sei. Die Hexen sind allerdings zu +fragen, ob sie Menschen oder Vieh Schaden zugefügt +haben, aber man soll sie auch fragen, <em class="spaced">woher sie denn +wüssten, dass der vorgekommene Schaden gerade +durch sie bewirkt sei</em>. — Wenn Hexen Andere +als Mitschuldige angeben, so soll nach Kap. 3, §. 12 nachgeforscht +werden, ob die Denunziation auf gutem Grunde +beruht, oder ob es nur teuflische Verblendung gewesen, +dahin die Beschuldigung einer Zauberin gehöre, so die +Anderen auf dem Blocksberg gesehen haben wollte.</p> + +<p>In <em class="spaced">Frankreich</em> schlug Ludwig XIV. nicht ohne den +Widerspruch des Parlaments zu Rouen 1672 die Untersuchungen +in der Normandie nieder und setzte alle eingezogenen +Hexen in Freiheit<a name="FNanchor_216_216" id="FNanchor_216_216"></a><a href="#Footnote_216_216" class="fnanchor">[216]</a>; und obgleich er selbst wieder +in einem späteren Gesetze die Zauberei unter gewissen +<span class='pagenum'><a name="Page_227" id="Page_227">[227]</a></span> +Voraussetzungen mit der Todesstrafe bedrohte (1682), so +zeigt sich doch schon darin eine Veränderung des alten +Gesichtspunkts, dass hauptsächlich nur von Betrug und +Missbrauch der Sakramente, nicht aber vom Teufelsbunde +und vom Sabbath ausdrücklich die Rede ist<a name="FNanchor_217_217" id="FNanchor_217_217"></a><a href="#Footnote_217_217" class="fnanchor">[217]</a>. Seit 1682 +stockten auch in <em class="spaced">England</em> die gerichtlichen Hinrichtungen<a name="FNanchor_218_218" id="FNanchor_218_218"></a><a href="#Footnote_218_218" class="fnanchor">[218]</a>; +dreissig Jahre früher hatte auch <em class="spaced">Genf</em> seinen +letzten, wiewohl zum Abschiede noch sehr krassen Prozess +gesehen<a name="FNanchor_219_219" id="FNanchor_219_219"></a><a href="#Footnote_219_219" class="fnanchor">[219]</a>. In Holland waren die Gerichte längst verständiger +geworden<a name="FNanchor_220_220" id="FNanchor_220_220"></a><a href="#Footnote_220_220" class="fnanchor">[220]</a>. Hier, wo der gelehrte Arzt und Apotheker +<em class="spaced">Abraham Palingh</em> zu Haarlem (ein Mitglied +der Gemeinde der Mennoniten) 1658 mit einer gelehrten +historischen Beleuchtung des Hexenwesens hervorgetreten +war<a name="FNanchor_221_221" id="FNanchor_221_221"></a><a href="#Footnote_221_221" class="fnanchor">[221]</a>, um die Thorheit und Nichtigkeit desselben zu erweisen, +<span class='pagenum'><a name="Page_228" id="Page_228">[228]</a></span> +suchte namentlich der Gerichtshof von Flandern +durch eine Verordnung vom 31. Juli 1660 den Hexenpozess +durch genauere Regelung des Prozessverfahrens +einzuschränken, wobei namentlich auch bestimmt ward, +dass das Nachsuchen nach dem stigma diabolicum bei angeklagten +Frauen fernerhin nicht mehr durch Scharfrichter, +sondern von unverdächtigen Aerzten geschehen +sollte.</p> + +<p>Mittlerweile ging die allgemeine Geistesbildung ihren +Weg. In der gesammten Naturwissenschaft war kein Heil +gewesen, so lange nicht Experiment und Beobachtung an +die Stelle der Auctorität und des Syllogismus getreten war. +Jetzt aber setzte sich die Erforschung der Materie in ihr +Recht ein, um die Emanzipation des Geistes aus der Gewalt +des Dämonismus vorzubereiten. Was <em class="spaced">Kepler</em>, <em class="spaced">Galilei</em>, +<em class="spaced">Gassendi</em>, <em class="spaced">Harvey</em>, <em class="spaced">Guericke</em>, <em class="spaced">Huygens</em> u. A. +geleistet haben, ist nicht bloss den mathematisch-physikalischen +Wissenschaften, es ist auch der Philosophie und +Humanität überhaupt dem Kulturleben zu Gute gekommen. +Die grossen Geister des Jahrhunderts, <em class="spaced">Hobbes</em>, <em class="spaced">Bacon</em>, +<em class="spaced">des Cartes</em>, <em class="spaced">Spinoza</em>, <em class="spaced">Leibnitz</em> und <em class="spaced">Newton</em>, hoben +die ganze alte Methode der Wissenschaft aus den Angeln +und zündeten ein Licht an, das freilich den blöden Augen +gar mancher Zeitgenossen wehe that, aber den dankbaren +Nachkommen desto wohlthätiger vorgeleuchtet hat. Vor +diesem Lichte ist auch der Aberglauben erblichen. Auf +die in jener Zeit begründeten Fortschritte der Naturkunde +und Philosophie stützt sich wesentlich die spätere Umgestaltung +des Strafrechts. Der empirischen, wie der spekulativen +Schule, so verschieden übrigens in Prinzipien, wie +in Resultaten, gebührt hier gleiches Lob; beide strebten +nach Selbstständigkeit. Sobald einmal der Satz von der +Bewegung der Erde und von der Existenz der Antipoden +feststand, war ein wichtiges Prinzip durchgefochten. Es +musste nun auch ausserhalb der Bibel und der Kirchenväter +<span class='pagenum'><a name="Page_229" id="Page_229">[229]</a></span> +eine legitime Erkenntnissquelle für die Wahrheit +geben. Die Philosophie riss sich los von der Obervormundschaft +der Theologie. Vor der Erkenntniss des Naturgesetzes +wich das Wunder des Aberglaubens und die +Teufelei, vor der eigenen Einsicht die traditionelle Auctorität, +vor einer geistigen Auffassung der Buchstabenkram; +der starke, eifrige Gott der Juden, der da straft +bis ins vierte Glied, machte im Herzen des Theologen demjenigen +Platz, der seine Sonne aufgehen lässt über die +Guten und die Bösen, und der Jurist bat dem Höchsten +die Lästerung ab, die er ihm zugefügt, als er in der Bestrafung +eingebildeter Verbrechen sich vermass, zur Rache +für die beleidigte göttliche Majestät das Schwert zu ziehen.</p> + +<p>Aber wie sich zwischen Tag und Nacht die Dämmerung +um so länger legt, je schiefer sich eine Region +der Sonne zukehrt, so durchdrang auch das geistige Licht +nur langsam und unter steten Kämpfen das mit altgewordenen +Verkehrtheiten überschüttete Europa.</p> + +<p>Der gelehrte <em class="spaced">Gabriel Naudé</em><a name="FNanchor_222_222" id="FNanchor_222_222"></a><a href="#Footnote_222_222" class="fnanchor">[222]</a>, Oberbibliothekar +der Mazarinschen Büchersammlung, an deren Begründung +er einen hervorragenden Antheil hatte, bestritt zwar nicht +in direkter Polemik das System des Zauberglaubens seiner +Zeit, aber er half die geschichtliche Grundlage desselben +untergraben, indem er auf dem Wege der historischen +Kritik diejenigen Männer der Vergangenheit, welche als +Hauptzauberer verschrieen waren, gegen diesen Vorwurf +in Schutz nahm<a name="FNanchor_223_223" id="FNanchor_223_223"></a><a href="#Footnote_223_223" class="fnanchor">[223]</a>. Er zeigte, wie dergleichen durch alberne +Nachbeterei stehend gewordene Anklagen ursprünglich auf +sehr unschuldigen Dingen, oder gar auf beneideten Verdiensten +beruhten. Dichter, Politiker, Philosophen, Mathematiker +und Naturforscher seien Opfer solcher Nachreden +geworden. Seine Apologie verbreitet sich umständlich +und mit guten gelegentlichen Bemerkungen über Zoroaster, +<span class='pagenum'><a name="Page_230" id="Page_230">[230]</a></span> +Orpheus, Pythagoras, Numa Pompilius, Demokritus, Empedokles, +Apollonius, Sokrates, Aristoteles, Plotin, Jamblich, +Geber, Raymund Lullius, Arnold von Villeneuve, Paracelsus, +Agrippa von Nettesheim, Roger Bacon, Trithemius, +Albertus Magnus, Sylvester II., Gregor VII., den König +Salomon, Virgil u. A. — Zufrieden mit der Ehrenrettung +längst Verstorbener, überlässt <em class="spaced">Naudé</em> der Einsicht seiner +Zeitgenossen die Anwendung der von ihm angebahnten +kritischen Methode auf die gegenwärtigen Verhältnisse.</p> + +<p>Wenige Jahre vorher hatte der Hexenglaube einen +ausserordentlich geschickten Anwalt an einem jungen +Geistlichen der anglikanischen Kirche, <em class="spaced">Joseph Glanvil</em> +(1636 †1680) gefunden. — Glanvil<a name="FNanchor_224_224" id="FNanchor_224_224"></a><a href="#Footnote_224_224" class="fnanchor">[224]</a>, ein unabhängiger +Denker, entschiedener Gegner des Aristotelismus und gewandter +Schriftsteller, wurde seiner Zeit von den Einen +als Vertreter kirchlicher Rechtgläubigkeit, von den Anderen +als Organ des modernen Skeptizismus angesehen, +und ebenso verehrt wie gehasst. In Wahrheit gehörte er +zu der kleinen Zahl von Gelehrten des siebenzehnten Jahrhunderts, +welche zwar an der überlieferten Dogmatik festhielten, +aber es doch einsahen, dass die Zeit der Herrschaft +der Auctorität abgelaufen sei, dass der Glaube sich +mit der Bildung der Zeit abfinden, auf die Einwendungen +der Skeptiker eingehen und sich über seine Wahrheit und +Berechtigung wissenschaftlich ausweisen müsse. Um diesem +Bedürfnisse der Zeit zu entsprechen und die (von aller +Auctorität unabhängigen) wissenschaftlichen Grundlagen des +Glaubens nachzuweisen, gab Glanvil 1661 eine Schrift über +„<em class="spaced">die Nichtigkeit des Dogmatisirens</em>“ heraus<a name="FNanchor_225_225" id="FNanchor_225_225"></a><a href="#Footnote_225_225" class="fnanchor">[225]</a>.</p> + +<p>Die Veröffentlichung dieses (viel Aufsehen machenden) +Buches — welches zur Einführung der induktiven Philosophie +in England wesentlich beitrug und eine ganz neue +<span class='pagenum'><a name="Page_231" id="Page_231">[231]</a></span> +Periode der Theologie zu begründen schien, — hatte zunächst +für <em class="spaced">Glanvil</em> den Erfolg, dass er zum ausserordentlichen +Mitglied der Königlichen Societät erwählt wurde, +und die Aufmerksamkeit Vieler auf sich zog. Zugleich +kam aber Glanvil in eine wissenschaftliche Diskussion, +welche ihm die rationelle Begründung des Hexenglaubens +als das nächstliegende Interesse der neueren Theologie +erscheinen liess. Sein Gedanke war der: „Wer das Dasein +von Hexen leugnet, der leugnet auch das Dasein der +Geister, und wer dieses thut, der leugnet auch das Dasein +Gottes. Da nun die Hexerei diejenige Erscheinungsform +der supranaturalen Welt ist, von welcher die Gegenwart, +das Leben der christlichen Völker — nach dem Urtheile +jedes Unbefangenen — am unmittelbarsten berührt wird, +so muss der Glaube an das Supranaturale überhaupt gerade +durch rationelle Begründung des Glaubens an die +Hexerei neu befestigt werden.“</p> + +<p><em class="spaced">Glanvil</em> war mit diesen Gedanken beschäftigt, als er +mit Bestürzung erfuhr, dass die Staatsregierung einem gewissen +Mr. <em class="spaced">Hunt</em>, der als Friedensrichter in Sommerset +mit einem wahrhaft wüthigen Eifer die Aufspürung und +Verfolgung der Hexen betrieb, Einhalt gebot. Er schrieb +daher eine Abhandlung zur Vertheidigung Hunt's und des +Hexenprozesses überhaupt<a name="FNanchor_226_226" id="FNanchor_226_226"></a><a href="#Footnote_226_226" class="fnanchor">[226]</a>. Dieser folgte bald eine zweite, +worin Glanvil eine um jene Zeit vorgefallene Spukgeschichte +von einem gespenstischen Trommler zu Tedworth dem +Publikum als neuen Beweis für seine dämonologischen +Ansichten vorlegte. Er nannte diese Schrift „<em class="spaced">einen +Streich gegen den heutigen Sadducismus</em>“<a name="FNanchor_227_227" id="FNanchor_227_227"></a><a href="#Footnote_227_227" class="fnanchor">[227]</a>. +Aber der Sadducismus in England war unbescheiden genug, +in seinen Zweifeln zu beharren, und als Mr. Glanvil +zu einem zweiten, gewaltigeren Streiche ausholte, erschien +<span class='pagenum'><a name="Page_232" id="Page_232">[232]</a></span> +sogar eine Druckschrift des Arztes <em class="spaced">Webster</em><a name="FNanchor_228_228" id="FNanchor_228_228"></a><a href="#Footnote_228_228" class="fnanchor">[228]</a>, in welcher +dieser in dem kecken Tone eines Weier behauptete, Mr. +Glanvil habe sich durch einen höchst plumpen Betrug +hintergehen lassen, und seine ganze Lehre von der Hexerei +sei eine Albernheit. Der Beleidigte wollte Anfangs hierauf +nicht antworten; bald jedoch entwarf er, durch seine +Freunde bestimmt, den Plan zu einem ausführlicheren +Werke. Er sammelte hierzu bei seinem Freunde Hunt +und anderwärts die „glaubwürdigsten“ Hexengeschichten, +rückte aber so langsam vor, dass er über der Arbeit starb. +Seine Freunde stellten die gesammelten Belege mit den +früheren Abhandlungen und einigen eigenen Zuthaten +zusammen und nannten das Ganze <em class="spaced">Sadducismus +triumphans</em><a name="FNanchor_229_229" id="FNanchor_229_229"></a><a href="#Footnote_229_229" class="fnanchor">[229]</a>. Das Buch erschien 1681, ein Jahr nach +Glanvil's Tode. Von seinen beiden Haupttheilen soll der +erste die Möglichkeit, der zweite die Wirklichkeit der +Hexerei aus der Schrift und Geschichte erweisen. Der +<em class="spaced">Sadducismus triumph.</em> war für Alle, welche am Hexenglauben +festhalten zu müssen glaubten und doch das Gewicht +der gegen denselben laut gewordenen Skepsis zu +begreifen vermochten, ein Trost, der sie aus grosser innerer +Bedrängniss befreite. Denn derselbe war scheinbar +die geistvollste Vertheidigung des Hexenglaubens, die bis +dahin erschienen war, wesshalb nicht allein sehr bald neue +Ausgaben des Buches nöthig wurden, sondern auch eine +ganze Reihe von Schriftstellern, (der Philosoph <em class="spaced">Henry +More</em>, der Dekan von Canterbury, <em class="spaced">Casaubonus</em>, der berühmte +Theolog <em class="spaced">Cudworth</em>) öffentlich für dasselbe eintraten. +— Das Buch Glanvil's wurde auch ins Deutsche +übersetzt. Da diese deutsche Uebersetzung gleichzeitig +mit des Thomasius berühmten Thesen erschien, so nahmen +sie die Gegner des letzteren schon um des Titels willen +mit grossem Beifallsgeschrei auf, und es scheint das Buch +<span class='pagenum'><a name="Page_233" id="Page_233">[233]</a></span> +in Deutschland fast grösseres Aufsehen gemacht zu haben, +als in seinem Vaterlande.</p> + +<p>Dieses Aufsehen kam indessen bei weitem nicht demjenigen +gleich, welches <em class="spaced">Balthasar Bekker's</em> „Bezauberte +Welt“ erregte<a name="FNanchor_230_230" id="FNanchor_230_230"></a><a href="#Footnote_230_230" class="fnanchor">[230]</a>. Ein gründlicheres Werk ist über +diesen Gegenstand nie geschrieben worden. Bekker, reformirter +Pastor zu Amsterdam<a name="FNanchor_231_231" id="FNanchor_231_231"></a><a href="#Footnote_231_231" class="fnanchor">[231]</a>, ein Mann von philosophischem +Scharfblicke, freiem Geiste und theologischer Gelehrsamkeit, +ist der Erste, der die Nichtigkeit des Zauberglaubens +in seiner Totalität erkannte und demzufolge nicht +mehr den einzelnen Erscheinungen desselben, sondern dem +Prinzip selbst den Krieg erklärte. Dieses Prinzip aber +liegt in der Dämonologie, insbesondere in der Lehre vom +Teufel. Bekker führt uns zum ersten Mal die historische +Entwicklung, Verbreitung und Feststellung der dämonologischen +Vorstellungen unter den Christen vor Augen +und stellt hiermit die heidnischen und jüdischen Meinungen +zusammen, welche auf diese Ausbildung eingewirkt haben +können. Im zweiten Buche zeigt er zuerst, wie eine gesunde +Spekulation von der herrschenden Dämonologie +nichts wisse, und betritt dann den exegetischen Weg, um +<span class='pagenum'><a name="Page_234" id="Page_234">[234]</a></span> +dieselbe auf Grund der biblischen Schriften zu prüfen. Es +ergibt sich ihm hierbei, dass viele bisher auf den Teufel +gedeutete Stellen sich gar nicht auf denselben beziehen +und somit die aus denselben gezogenen Folgerungen für +die Dämonologie wegfallen; andere Stellen, die vom Satan +und den Dämonen wirklich reden, erhalten theils durch +eine allegorische, nicht immer ungezwungene Interpretation, +theils durch die Annahme einer weisen Accommodation +von Seiten Jesu und der Apostel ihre Aussöhnung mit den +philosophischen Begriffen der Zeit. Hiernach kommt Bekker +zu dem Ergebnisse, dass die Bibel nur sehr Weniges +und Unvollständiges über die Natur und Macht der Dämonen +lehre, und dass dieses Wenige die herrschenden +Vorstellungen so wenig stütze, dass dieselben mit der +Bibellehre sogar in geradem Widerspruche stehen. Der +Teufel ist ihm nicht jener im Moralischen, wie im Physischen +so mächtige Fürst: der Finsterniss, wie er sich in +der fast in Manichäismus ausgearteten Orthodoxie<a name="FNanchor_232_232" id="FNanchor_232_232"></a><a href="#Footnote_232_232" class="fnanchor">[232]</a> darstellte; +er ist vielmehr ein gefallener, zur Strafe in den +Abgrund hinabgestossener und dort des Gerichts harrender +Geist, ohne Kenntniss des Verborgenen, unfähig einen +Leib anzunehmen, sinnlich wahrnehmbar zu erscheinen und +auf das Leibliche einzuwirken. Seine untergeordneten +Geister sind gleichfalls verdammt und so ohnmächtig, als +er selbst. Vielleicht wird Bekker's Grundansicht aus Folgendem +klar genug hervortreten:</p> + +<p>„Es streitet derhalben,“ sagt er, „gegen alle Vernunft +und Verstand, dass der Teufel oder ein böser Geist, wer +er auch möchte sein, sich selber oder etwas anders in +einem Leibe oder leiblichen Schein zeigen sollte, und es +streitet auch wider das Wesen eines Geistes, (wie oben +gemeldet worden.) Und so dieses vielleicht zu wenig wäre, +so habe man bloss Acht auf diese Ursachen. Kein Geist +wirket anders, als mit seinem Willen, und der Wille bloss +<span class='pagenum'><a name="Page_235" id="Page_235">[235]</a></span> +durch Denken. Wie man es wendet oder kehret, so kann +man es anders nicht begreifen; es kommt allemal wieder +darauf aus. Nun sagt mir eins, wie euer eigener Geist, +d. i. eure Seele, etwa das Geringste an eurem Leibe thut, +so es anders als mit Denken ist. Nachdem ihr wollet, so +reget sich Hand und Fuss, und wie ihr wollet. Aber thut +das einmal an einem andern Leibe, der nicht euer eigen +ist, ohne Mittel eures eignen. Machet mit Denken eins +einen Leib, oder leibliches Gleichniss, oder Schatten auf +der Erden, wo es auch sein mag, oder in der Luft. Wie +will denn das der Teufel thun, der keinen eigenen Leib +hat? Ein guter Engel ist ganz etwas anders; denn der hat +Gottes Gunst und Macht zur Hülfe, ihm einen Leib oder +Leibes Gleichniss in dem, was er aus Befehl der höchsten +Majestät verrichten muss, zu geben. Aber meinen wir, +dass der höchste Richter den verfluchten Feind aus dem +Kerker loslassen und noch darüber allenthalben mit allem, +was ihn gelüstet, fügen wird, um nach seinem Belieben +nichts als Wunder zu thun, mit allemal etwas Neues zu +schaffen und den einen oder andern Lumpenhandel ins +Werk zu setzen, welches er zur Unehre des Schöpfers +und seines liebsten Geschöpfes missbrauchen soll?</p> + +<p>„Aber die Schrift, meint man, lehret uns, dass Gespenster +seien? So das wahr ist, so wird es in dem Lager +der Syrer von Samarien gewesen sein, da es so kräftig +spukete, dass sie alle erschraken, in der Nacht wegliefen +und liessen alles stehen, da es stund. Aber dieses Gespenst +war von dem Teufel nicht, sondern der Herr hatte +hören lassen die Syrer ein Geschrei von Rossen, Wagen +und grosser Heereskraft. Derhalben hatten sie sich aufgemacht +und flohen in der Frühe. II. Kön. VII. 6. 7. Die +Apostel, Leute ohne sonderliche Auferziehung aus dem +geringsten Volk der Juden, die insonderheit zu der Zeit +zum Aberglauben geneigt waren, schienen im Anfang +nicht weiser zu sein, als die Uebrigen. Denn als sie Jesum +um die vierte Nachtwache auf dem Meere gehen sahen, +erschraken sie und sprachen: Es ist ein Gespenst, — und +schrieen für Furcht. Matth. XIV. 26. Da er sich seit dem +<span class='pagenum'><a name="Page_236" id="Page_236">[236]</a></span> +ersten Mal nach seinem Tod unvermuthet ihnen lebendig +erzeigte, da erschraken sie und furchten sich, meinten, sie +sähen einen Geist. Luc. XXIV. 37. Aber Christus, ohne +zu erklären, ob die bösen Geister auch erscheinen (welches +in solchem Fall seine Weise nicht war ....), antwortet auf +die Sache, dass ein Geist nicht Fleisch und Bein habe, +wie sie sähen, dass er habe. Demnach weiss es Schottus +besser, dass ein Geist kalt ist anzurühren (I. Buch XX. +v. 9.). So hätte Jesus nach dem Sagen des Jesuiten besser +geantwortet: Tastet mich an und fühlet mich, dass ich +warm bin und darum auch kein Geist.</p> + +<p>„Was, will ich denn alle Spukerei leugnen? Beinahe. +Von Engeln vermeine ich nicht, wie gesagt ist, ob Jemand +sagen möchte, dass dieselbigen noch nun und dann erscheinen. +Dass man aber so viel Spuks vom Spuken +macht, bin ich wohl geruhig, dass Niemand viel davon +halten soll, dem es an dem Einen und Andern nicht mangelt +von dem, was ich als Ursache solches Aberglaubens in +meiner Untersuchung über die Kometen in dem XXV. +und XXIX. Hauptstücke angewiesen habe. — — — — +Die Unachtsamkeit bei den Werken der Natur und die +Unwissenheit ihrer Kraft und Eigenschaften und das stete +Hörensagen machen, dass wir leichtlich auf eine andere +Ursache denken, als die Wahrheit lehret; und das Vorurtheil, +das man von dem Teufel und den Gespenstern +hat, sowohl gelehrt als ungelehrt, bringet den Menschen +alsbald zum Gespenst. Die Auferziehung der Kinder +stärket diesen Eindruck, dieweil man sie von Jugend auf +durch gemachte Gerüchte erschrecket, sie durch eingebildete +Furcht zu stillen und ferner mit allen solchen +alten Mährlein und altem Weibergeschwätz unterhält. +Denn es kann nicht ausbleiben, oder es gehet nach dem +alten Sprichwort:</p> + +<div class="poem"><div class="stanza"> +<span class="i0">Quo semel est imbuta recens, servabit odorem<br /></span> +<span class="i0">Testa diu ....<br /></span> +</div></div> + +<p>Daher begegnet ihnen das Geringste nicht, das sich im +Anfang von ferne oder im Dunkeln herfürthut, ohne dass +man noch kann merken, was es ist, das man nicht achtet +<span class='pagenum'><a name="Page_237" id="Page_237">[237]</a></span> +ein Gespenst zu sein. Solches war zu sehen an den Aposteln, +welche, wie ich glaube, niemals ein Gespenst gesehen, +aber viel von Gespenst gehört hatten, als sie Jesum bei +der Nacht auf dem Wasser gehen sahen, den sie mannichfaltig +und kurz zuvor gesehen hatten und von ihm +so manches Wunderwerk; dennoch, ohne eins an ihn zu +denken, erschraken sie sehr und sprachen: Es ist ein Gespenst, +— sonder Frage, sonder Zweifel, es wär und +müsste ein Gespenst sein. Matth. XIV. 26.<a name="FNanchor_233_233" id="FNanchor_233_233"></a><a href="#Footnote_233_233" class="fnanchor">[233]</a></p> + +<p>„In Ansehung nun, dass in der ganzen Bibel nichts, +das im Geringsten nach keinem Königreich gleichet und +darauf gedeutet wird, zu finden ist; so wird es ausser +Grund insgemein also gesagt, dass der Satan auch ein +Reich auf Erden habe, das eben so weit, als Gottes eigen +Reich auf Erden sich erstrecket, nicht allein ausser-, sondern +auch innerhalb seiner Kirche, welche das Himmelreich, +das Reich Gottes und Christi genannt wird. Reich +gegen Reich, des Teufels Reich wider Gottes; und ob +das noch zu wenig wäre, Reich in dem Reich: Imperium +in imperio, — und das von feindlicher Macht. Wie kann +Gottes eigen, wie kann Christi Reich bestehen? Ich will +beweisen, dass der Teufel kein Reich, das gegen Gott, +noch unter Gott angestellet, noch wider das Christenthum, +oder davon unterschieden, noch weniger darinnen, weder +in dem Meisten, noch in dem Geringsten hat, noch haben +kann.<a name="FNanchor_234_234" id="FNanchor_234_234"></a><a href="#Footnote_234_234" class="fnanchor">[234]</a></p> + +<p>„Man darf sich auch nicht allzu sehr bekümmern, zu +wissen, was der Teufel zu thun vermag, wenn uns bedünket, +dass etwas über die Natur geschieht; denn so ist +es gewiss, dass er es nicht kann thun. Ich sage, dass es, +allzumal sinnlos fürgegeben wird, wenn etwas Böses geschieht, +das nach unserem Verstande über die Kraft der +Natur geht, dass es ein Werk des Teufels sei. Denn +welchen das dünket, der muss nothwendig glauben, dass +der Teufel etwas thun kann, das natürlicher Weise nicht +<span class='pagenum'><a name="Page_238" id="Page_238">[238]</a></span> +kann geschehen. Siehet Jemand diese Folge nicht, ich +will's ihm alsofort sehen lassen. Alles, was er denken +könnte, das da ist, das muss entweder der Schöpfer selbst, +oder sein Geschöpfe sein. Was ist der Teufel nun? Ein +verdorben Geschöpfe, werdet ihr sagen müssen, diesemnach +ein Theil und ein verdorben Theil der erschaffenen +Natur. Wie kann nun das, was ein Theil der Natur ist, +über die Natur sein? Wer ist über die Natur, denn Gott +allein? Derhalben schliesse ich alsofort schnurgerade wider +die gemeine Meinung: Sobald als man mir sagt, dass etwas +über die Natur geschehen sei, so hat es denn der Teufel +nicht gethan; es ist Gottes eigen Werk. Ein Anderer +sagt: Es ist doch kein natürlich Werk; derhalben muss +es Zauberei sein, — und ein ungewaschener Mund: Da +spielet der Teufel mit; — aber ich: So es kein natürlich +Werk ist, so ist es gewisslich auch keine Zauberei; denn +<em class="spaced">ist</em> Zauberei, die muss, obschon betrüglich, dennoch ganz +und gar natürlich sein, gleichwie ich hoffe, in dem dritten +Buch den Leser sehen zu lassen.<a name="FNanchor_235_235" id="FNanchor_235_235"></a><a href="#Footnote_235_235" class="fnanchor">[235]</a></p> + +<p>„Dieses alles muss von beiden Enden in dem Mittelpunkt +zusammenkommen, dass der christliche Glaube mit +der gemeinen Meinung, dawider ich hier gestritten habe, +nicht bestehen kann. Damit aber will ich dennoch nicht +sagen, dass die christliche Lehre bei denen, die in diesem +irren, bis auf den heutigen Tag nicht, oder nicht genug +befestigt sei. Das Gegentheil fasset den Zweck, dahin ich +ziele; denn damit will ich die Wichtigkeit dieser Streitigkeit +zu erkennen geben, nämlich dass die festen Gründe +des Christenthums und zuvörderst in der protestantischen +Kirche unvermerkt durch diese Meinung unterminirt, und, +so man sie von dieser Seite angreifet, nicht zu erhalten +ist. Also dass wir wohl an der einen Seite bauen, aber +dagegen von einer andern unüberwindliche Werke vor +dem Feind aufwerfen, aus welchen das ganze Gebäu muss +zerstört werden, wo man nicht Vorsehung thut. Ich rede +vom Grund meines Herzens: Ein Atheist bedarf keine +<span class='pagenum'><a name="Page_239" id="Page_239">[239]</a></span> +anderen Waffen, denn diese Meinung, davon ich in diesem +Buche rede, um das ganze Christenthum bis auf den Grund +niederzureissen, und welches wir ihm selbst in die Hände +geben, wenn wir von dem Teufel reden, wie man davon +redet. Dass man solches nicht gemerket hat, kommt meines +Erachtens daher, dass wir schlechthin die Lehre von dem +Gottesdienst mit den Grundreden, womit dieselbige bewiesen +wird, annehmen, ohne sie zu untersuchen, wo die +Kraft des Beweises liegt“<a name="FNanchor_236_236" id="FNanchor_236_236"></a><a href="#Footnote_236_236" class="fnanchor">[236]</a>.</p> + +<p>Im dritten Buche führt Bekker den Satz von der Unkörperlichkeit +und Machtlosigkeit des Teufels in seiner +Anwendung auf die Zauberei und die Besitzungen weiter +aus. Es wird gezeigt, dass die Schrift keinen Bund mit +dem Teufel und eine daraus hervorgehende Zauberei kenne, +dass vielmehr Vernunft und Christenthum solchen gemeinschädlichen +Irrthum verdamme; dass die im mosaischen +Gesetze bezeichneten Zauberer nicht übermenschliches +Wissen und Vermögen besitzen und nicht als Teufelsverbündete +vertilgt werden sollen, sondern als Betrüger, +Götzendiener und Verführer des Volkes. „Der Bund der +Zauberer und der Zauberinnen mit dem Teufel ist nur ein +Gedichte, das in Gottes Wort nicht im Allergeringsten +bekannt ist, ja streitig wider Gottes Bund und Wort, allerdings +unmöglich, das allerungereimteste Geschwätz, das +jemals von den heidnischen Poeten ist erdacht worden, +und dennoch von vielen vornehmen Lehrern in der protestantischen +Kirche vertheidigt, wo nur nicht auch zum +Theil erdacht. Denn ich finde schier keine Papisten, die +von dem Teufel und den Zauberern mehr Wunder schreiben, +als Danaeus, Zanchius und ihres Gleichen thun. +Woraus man sehen mag den kläglichen Zustand der Kirche, +in welcher ein so hässliches, ungestaltes Ungeheuer von +Meinungen nicht allein gelitten, sondern auch geheget und +unterhalten wird“<a name="FNanchor_237_237" id="FNanchor_237_237"></a><a href="#Footnote_237_237" class="fnanchor">[237]</a>.</p> + +<p>Die einzelnen Arten des sich hieran knüpfenden Aberglaubens +<span class='pagenum'><a name="Page_240" id="Page_240">[240]</a></span> +hat Bekker mit einer Schärfe gegeisselt und ihre +verderblichen Einwirkungen auf Religion, Moral, Wissenschaft +und Rechtspflege so dringend hervorgehoben, dass +die Intelligenz wie der Charakter des Mannes in gleich +erfreulichem Lichte erscheint. Derselbe Scharfblick bewährt +sich auch im vierten Buche, wo Bekker mehrere +berühmte Zauber- und Spukgeschichten der nächsten Vergangenheit +einer Analyse unterwirft. Wir ziehen noch +folgende Worte aus dem Schlusse des Werkes an:</p> + +<p>„Es ist demnach wohl zu sehen, dass frei viel Werks +zu thun ist, da so viel noch unterm Haufen liegt, die protestantische +Christenheit zu reinigen und nach der reinen +Satzung des Wortes Gottes und den ersten Gründen der +erneuerten Kirchenbekenntniss zu säubern. Ich will die +Ursache davon sagen, warum diess billig sollte gethan +werden, und welche hierzu am meisten verpflichtet sind +und das meiste Vermögen dazu haben. Solches zu thun +sollte allein genug sein, dass wir des Teufels Werk, oder +vielmehr den Glauben daran, nicht vonnöthen haben; denn +wie reimt sich's jetzt, zu glauben, und dennoch so stark +zu treiben, dass der Glaube von der Seligkeit keinen Nutz +davon zieht, noch die Seligkeit die geringste Rechnung +dabei findet? Es wird aber noch stärker binden, wenn +wir sehen, dass unser Glaube und Gottseligkeit dabei Beschwerung +leiden und denselbigen höchlichst zu kurz geschieht. +— Dass wir die Meinung von der Zauberei, und +was derselben anklebet, gar wohl entbehren können, erscheint +klärlich aus unserer eigenen Erfahrung, weil sie +nirgends mehr gefunden wird, als da man sie zu sein glaubt. +Glaubt sie denn nicht mehr, so wird sie nicht mehr sein. +In dem Papstthum hat man täglich Beschwörungen zu +thun, hier nimmermehr. So viel Besessene sind denn allda +mehr, als hier. Denn sehet, sie sind selbst nöthig, den +Geistlichen Materie zu Miraculn zu geben und zu zeigen, +welche Kraft ihr okus bokus auf den Teufel habe; davon +rauchet ihr Schornstein. Bei uns erkennt man nicht leichtlich +Jemand bezaubert, so da kein Handgucker oder Wahrsager, +noch sogenannte Teufelsjäger sein, gleichwie der +<span class='pagenum'><a name="Page_241" id="Page_241">[241]</a></span> +alte Claes und solch Volk. Alle, die allda kommen, sind +bezaubert, — — — kommen aber dieselben zu Doctoren, +die wissen von keiner Zauberei. — Also siehet man auch, +dass bei uns (in Holland), da bei keinem Richter mehr +auf Zauberei Untersuchung gethan wird, auch Niemand +leichtlich der Zauberei halber wird beschuldigt. Man sieht +hier niemals weder Pferd, noch Kuh, noch Kalb, noch +Schaf, in dem Stall, oder auf der Weide, die von einem +Wehrwolf todtgebissen sind. So das Gras oder Korn nicht +wohl stehet, gibt man niemals den Zauberern dessen Schuld. +— — Aber anderswo, da das Hexenbrennen Statt hat, +wird kein Unglück sich begeben haben, das man nicht +der Zauberei zuschreibet. — Man siehet nun klärlich, dass +ganz keine Zauberei sein würde, so man nicht glaubte, +dass sie sei. Derhalben ist es keine Atheisterei, dieselbe +zu leugnen, weil Gott nicht angehet, dass man von dem +Teufel etwas leugnet. So es Atheisten sind, die solche +Teufelsdinge leugnen, so sind es die Heiden und nächst +ihnen die Papisten am wenigsten; am meisten aber dagegen +die zum reinsten reformirt sind und am wenigsten +von der Zauberei wissen. So es unsern Glauben und +Gottesdienst hindert, wenn man keine Zauberei glaubet, +und ist das Glauben der Zauberei Gottesfurcht: warum +denn länger hier verzogen? warum kehren wir nicht mit +dem Ersten zum Papstthum zurück? Allda spüket es täglich +aus der Hölle und dem Fegfeuer, ja selbst erscheinen +allda wohl die Seelen aus dem Himmel von Jesu und +Maria, von den Aposteln und den Märtyrern. Wenn es +hier einmal spüket, so muss es allemal der Teufel thun, +wie in dem ersten Buche gezeigt ist, dass in solchen Zeiten +und bei solchen Lehrern am meisten von Zauberei, Besessenheit, +Erscheinungen und Beschwörungen der Geister +die Rede ist, allda sie meist von dem heidnischen Aberglauben +Statt und Raum behalten hatte; also siehet man +heute, dass, wo am meisten von dem Papstthum übrig ist, +da redet man auch am meisten von der Zauberei. — Also +kann man denn die Wahrheit des christlichen Glaubens +<span class='pagenum'><a name="Page_242" id="Page_242">[242]</a></span> +vertheidigen und dennoch so viel weiter von dem Glauben +der Zauberei ab sein, so kann man Gott und Christum +näher kennen, wenn man weniger von dem Teufel meint +zu wissen ausser dem, was uns die Schrift davon lehrt. +Das nur zu wissen, ist genug zu wissen, und alles, was +darüber ist, ist nur Thorheit. Es sagen fürnehme Gottesgelehrte +selber, dass wir den ganzen Teufel sollten entbehren +können und nichts desto weniger vollkömmlich zur +Seligkeit wohl unterwiesen sein, so die Schrift uns nicht +lehrete, dass so ein Teufel mit seinen Engeln sei.“</p> + +<p>Die durch Bekker's Werk veranlasste Bewegung war +ausserordentlich. In zwei Monaten waren viertausend +Exemplare desselben verkauft, und fast in allen Sprachen +Europa's erschienen gute und schlechte Uebersetzungen. +Aber die Welt theilte sich zwischen Beifall und Hass. +Ueber die Entbehrlichkeit des Teufels dachte der grössere +Theil der damaligen Theologen anders, als der ehrliche +Bekker. Eine Fluth von Streitschriften ward gegen ihn +losgelassen; Bayle behauptet, dass man dieselben nicht +um hundert Gulden würde anschaffen können. Bald ward +ihm Cartesianismus, bald Missverstehung dieser Philosophie, +bald Misshandlung der Bibel durch gezwungene allegorische +Interpretation, bald gar atheistischer Irrthum vorgeworfen. +Bald waren alle Kirchenräthe — den zu Amsterdam voran, +Klassenconvente und Synoden Hollands mit Bekker beschäftigt. +Fast allgemein war die Bestreitung der hergebrachten +Teufelslehre als Leugnung des wahren Glaubens +an Gott angesehen, wesshalb ihn die Synode zu Alkmaar +im August 1692 seines Amtes entsetzte. An vielen +Orten wurde ihm auch die Theilnahme an der Abendmahlsfeier +verweigert. Indessen vertrat Bekker seine +Ueberzeugung mit männlichem Muth, bis er am 11. Juli +1698 zu Amsterdam starb.</p> + +<p>Hundert Jahre später hat es kaum noch einen namhaften +protestantischen Theologen gegeben, der in dämonologischen +Dingen nicht an Bekker's Resultaten festhielt; +Bekker's Bedeutung für den Umschwung der Theologie +des achtzehnten Jahrhunderts muss daher dankbar erkannt +<span class='pagenum'><a name="Page_243" id="Page_243">[243]</a></span> +werden. Zu derjenigen freieren Kritik der biblischen +Schriften selbst sich zu erheben, welche das Vorhandensein +gewisser, aus den Begriffen der Zeit geschöpfter dämonologischen +Vorstellungen in der Bibel anerkennt, ohne +daraus eine bindende Norm für den Glauben herzuleiten, +— diess war freilich erst einem späteren Zeitalter vorbehalten. +Bekker kannte, um seine sich ihm aufdringende +philosophische Ueberzeugung mit der Bibel zu versöhnen, +keinen andern Weg, als den der üblichen Exegese, und +daher kommt es, dass diese nicht überall eine ungezwungene +ist.</p> + +<p>Auch <em class="spaced">Peter Bayle</em> muss unter den Bekämpfern des +Aberglaubens genannt werden. Schon in seinen Gedanken +über die Kometen (1682) hatte er einige hierher gehörige +Fragen abgehandelt, und mehrere Kapitel in der Réponse +aux questions d'un provincial (1703) sind demselben Gegenstande +gewidmet. Der Hexenglaube war damals in +Frankreich noch sehr mächtig. Mit gewohnter Klarheit +weiss Bayle zu entwickeln, wie z. B. den sogenannten Besessenheiten +entweder absichtlicher Betrug, oder Krankheit +der Seele zu Grunde liegt, oder wie die <em class="spaced">Furcht</em> vor +dem Nestelknüpfen (nouer l'aiguillette) an dem abergläubischen +Menschen wirklich diejenigen Erscheinungen hervorbringen +kann, welche man dem <em class="spaced">Zauber selbst</em> zuschreibt, +und wie diese Erscheinung aufhört, sobald der +Leidende zu dem Glauben kommt, dass der Zauber gehoben +sei.</p> + +<p>Um so mehr setzen Bayle's Ansichten über die Strafwürdigkeit +der Zauberei in Verwunderung<a name="FNanchor_238_238" id="FNanchor_238_238"></a><a href="#Footnote_238_238" class="fnanchor">[238]</a>. Ist es schon +sonderbar, dass dieser Philosoph den <em class="spaced">wirklichen</em> Zauberern, +wenn er gleich von deren Existenz nur hypothetisch +redet, die Todesstrafe zuerkennt, so fällt es noch +mehr auf, wie er gleiche Strafe begehrt für die <em class="spaced">eingebildeten</em> +Zauberer (sorciers imaginaires), d. h. für diejenigen, +welche zwar keinen Vertrag mit dem Teufel wirklich +gemacht haben, aber doch diess gethan zu haben, den +<span class='pagenum'><a name="Page_244" id="Page_244">[244]</a></span> +Sabbath zu besuchen und der Teufelsgesellschaft anzugehören +<em class="spaced">sich einbilden</em>. Bayle will in ihnen den bösen +Willen bestraft haben, vertheidigt in dieser Beziehung die +Hexenrichter gegen die Vorwürfe von Loos und Bekker +und findet sogar von Gaufridy's Verurtheilung ganz in der +Ordnung. Er war in einem grossen Irrthum befangen, +indem er in den abgefolterten Bekenntnissen der Angeklagten +eine subjektive Wahrheit voraussetzte.</p> + +<p>Uebrigens unterscheidet Bayle zwischen den beiden +Fragen: ob die Zauberer Strafe <em class="spaced">verdienen</em>? und ob die +Obrigkeit dieselben peinlich strafen <em class="spaced">solle</em><a name="FNanchor_239_239" id="FNanchor_239_239"></a><a href="#Footnote_239_239" class="fnanchor">[239]</a>? Letzteres +will er, wie schon <em class="spaced">Mallebranche</em> begehrt hatte, eingeschränkt +sehen, damit nicht der Aberglaube und der Reiz, +sich in ein imaginäres Hexenverhältniss einzulassen, gesteigert +werde. So wenig sich nun auch bei Bayle durch +das Ganze ein festes Prinzip hindurchzieht, so ist doch im +Einzelnen viel Treffendes gesagt und insbesondere auch +mancher Missbrauch im Gerichtsverfahren angemessen gerügt. +Was Deutschland anbelangt, so begrüsste Bayle +freudig die ersten wirksamen Lichtstrahlen, welche damals +von Halle aus sich durchzuarbeiten anfingen, und meinte, +dass für dasselbe im Punkte des Hexenglaubens eine Congregation +de propaganda incredulitate in hohem Grade +vonnöthen sei.</p> + +<hr /> + + + + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_245" id="Page_245">[245]</a></span></p> +<h2><a name="kap25" id="kap25"></a>FÜNFUNDZWANZIGSTES KAPITEL.</h2> + +<p class="kapitel center">Christian Thomasius.</p> + + +<p>Der letzte entscheidende Schriftenkampf war einem +Manne vorbehalten, der mit einem durchdringenden Verstande +und einer nicht sowohl in die Tiefe des Geistes, +als aufs Praktische gehenden philosophischen Bildung ein +für alles Gute offenes Herz und einen unerschütterlichen +Muth verband. <em class="spaced">Christian Thomasius</em><a name="FNanchor_240_240" id="FNanchor_240_240"></a><a href="#Footnote_240_240" class="fnanchor">[240]</a>, 1655 in Leipzig +geboren, ist in mannichfacher Beziehung ein Reformator +seiner Zeit geworden; hätte er aber auch nur das <em class="spaced">eine</em> +Verdienst, wesentlich dazu mitgewirkt zu haben, dass, wie +Friedrich II. sagte, die Weiber fortan in Sicherheit alt +werden und sterben könnten<a name="FNanchor_241_241" id="FNanchor_241_241"></a><a href="#Footnote_241_241" class="fnanchor">[241]</a>, so würde schon darum sein +Name unsterblich sein. Freilich stand er hierbei auf den +Schultern seiner Vorgänger und wirkte auf einem Boden, +der schon für die bessere Saat empfänglich war; aber wie +stark der zu bekämpfende Feind noch immer war, erhellt +am deutlichsten aus dem eigenen Leben des Mannes. Schon +hatte Thomasius die Cartesianische Philosophie studirt, +schon eigene philosophische Vorträge gehalten, schon bei +verschiedenen Händeln die Partei des Fortschrittes verfochten, +<span class='pagenum'><a name="Page_246" id="Page_246">[246]</a></span> +und noch immer war er an der Rechtmässigkeit +des Hexenprozesses so wenig irre geworden, dass er einst +als Referent in der Juristenfakultät auf die Torquirung +einer Angeklagten antrug. Es ward ihm die Beschämung, +von seinen Collegen, die in diesem konkreten Falle anders +dachten, überstimmt zu werden, und diess gab ihm den +ersten Anstoss zu tieferer Prüfung des ganzen Gegenstandes +und zur offenen Bestreitung desselben, sobald die +bessere Ueberzeugung gewonnen war. Hören wir seinen +eigenen Bericht über diese Sinnesänderung:</p> + +<p>„Dieser gegenwärtige Casus, — schreibt er über den +zweiundzwanzigsten seiner juristischen Händel, — wurde +auch Anno 1694 in unsere Fakultät geschickt im Monat +September, und war ich damals mit der gemeinen Meinung +von dem Hexenwesen so eingenommen, dass ich dafür +geschworen hätte, die in des Carpzovii Praxi criminali +befindlichen Aussagen der armen gemarterten, oder mit +der Marter doch bedroheten Hexen bewiesen den mit den +armen Leuten pacta machenden und mit den Menschen +buhlenden, auch mit den Hexen Elben zeugenden und sie +durch die Luft auf den Blockersberg führenden Teufel +überflüssig, und könnte kein vernünftiger Mensch an der +Wahrheit dieses Vorgebens zweifeln. Warum? Ich hatte +es so gehöret und gelesen und der Sache nicht ferner +nachgedacht, auch keine grosse Gelegenheit gehabt, der +Sache weiter nachzudenken. Dieses waren die ersten +Hexenakten, die mir Zeitlebens waren unter die Hände +gekommen, und also excerpirte ich dieselben mit desto +grösserem Fleiss und Attention.“</p> + +<p>Es folgt hierauf ein Aktenauszug aus dem Prozesse +einer in der ganz gewöhnlichen, nichtssagenden Weise indizirten +Angeklagten aus Cöslin; dann fährt Thomasius fort:</p> + +<p>„Nachdem ich den bisher erzählten Extrakt ex actis +ad referendum verfertigt, bemühte ich mich zu Ueberlegung +und Abfassung meines voti, des Carpzovii criminalia, +ingleichen den Malleum maleficarum, Torreblancam, +Bodinum, Delrio, und was ich für Autores de magia mehr +in meiner wenigen Bibliothek antraf, zu consuliren, und +<span class='pagenum'><a name="Page_247" id="Page_247">[247]</a></span> +da fiel nun freilich nach dieser Männer ihren Lehren der +Ausschlag dahin, dass die Inquisitin, wo nicht mit der +Schärfe, doch zum wenigsten mit mässiger Pein wegen +der beschuldigten Hexerei anzugreifen wäre. Und dachte +ich dannenhero mit diesem meinem voto in der Fakultät +Ehre einzulegen. Aber meine Herren Collegen waren ganz +anderer Meinung, und musste ich dannenhero das Conclusum +Facultatis auf folgende Art entwerfen:</p> + +<p>„Dass wider Barbaren Labarentzin in Ermangelung +anderer Indizien ferner nichts vorzunehmen, sondern sie ist +nunmehro nach geleisteten Urpheden der gefänglichen Haft +zu erlassen, jedoch seynd diese Acta wohl zu verwahren, +und ist auf ihr Leben und Wandel fleissig Acht zu geben. +Sie ist auch die auf diesen Prozess ergangenen Unkosten +nach vorhergegangener Liquidation und richterlicher Ermässigung +zu erstatten schuldig. V. R. W.</p> + +<p>„Nun verdrosse es mich aber nicht wenig, dass bei +diesem ersten mir unter die Hände gerathenen Hexenprozess +mein votum nicht hatte wollen attendiret werden; +aber dieser Verdruss war nicht sowohl gegen den damaligen +Herrn Ordinarium und meine übrigen Herren Collegen, +als wider mich selbst gerichtet. Denn da ich allbereit in +der Ausarbeitung meiner deutschen Logik gelehret hatte, +dass ein weiser Mann die beiden Haupt-Praejudicia menschlicher +Auctorität und der Uebereilung meiden müsste, verdross +es mich auf mich selbst, dass mein votum auf nichts +als die Auctorität obiger, und zwar offenbar grösstentheils +parteiischer, unvernünftiger Männer und auf deren übereilte +und unzulängliche rationes sich gründete, fürnehmlich +darauf, dass die justifizirte Hexe es der Inquisitin in die +Augen gesagt, dass sie von ihr hexen lernen und umgetauft +worden, auch bei ihrer Aussage bis in ihren Tod +beständig verharret wäre. Ja, es verdross mich noch mehr +auf mich, dass ich, sobald ich die rationes contrarias meiner +Herren Collegen nur hörte, alsbald von deren Wichtigkeit +convinciret wurde und nichts darauf antworten konnte.“</p> + +<p>Versetzen wir uns um sieben Jahre von dieser beschämenden +Lektion weiter, so erblicken wir den bekehrten +<span class='pagenum'><a name="Page_248" id="Page_248">[248]</a></span> +<em class="spaced">Thomasius</em> in vollem Kampfe mit den Hexenverfolgern. +Er hatte mittlerweile <em class="spaced">Weier</em>, die <em class="spaced">Cautio criminalis +van Dale</em> und <em class="spaced">Balthasar Bekker</em> kennen gelernt, war +darüber erstaunt, dass solche Intelligenzen keinen besseren +Erfolg errungen hatten, und gesellte sich ihnen mit raschem +Entschlusse als Bundesgenossen zu. Die „kurzen Lehrsätze +vom Laster der Zauberei“, durch deren Vertheidigung +1701 <em class="spaced"><span class="ins" title="Johannn">Johann</span> Reiche</em> unter Thomasius' Präsidium die +juristische Lizentiatenwürde erlangte, sind eigentlich von +Thomasius selbst verfasst und in der Folge auch unter +dessen eigenem Namen erschienen<a name="FNanchor_242_242" id="FNanchor_242_242"></a><a href="#Footnote_242_242" class="fnanchor">[242]</a>.</p> + +<p>Thomasius wählte sich einen anderen Punkt des Angriffs, +als seine Vorgänger. Unter diesen hatte Weier die +<em class="spaced">Zauberei</em> zugegeben, aber die <em class="spaced">Hexerei</em> und das Teufelsbündniss, +auf welches sich diese gründen soll, geleugnet; +Spee hatte die <em class="spaced">Möglichkeit</em> der Hexerei eingeräumt, +aber durch seine prozessualischen Beschränkungen einen +Weg abzumarken gesucht, auf welchem man in den einzelnen +Fällen niemals zur Ueberzeugung von der <em class="spaced">Wirklichkeit</em> +derselben käme; Bekker hatte, wo nicht den +Teufel selbst, doch dessen Macht und Einfluss auf den +Menschen in Frage gestellt. Weier beging den Fehler +der Inconsequenz, Spee's Buch litt an Prinziplosigkeit, und +Bekker kam mit seinem Prinzip zu frühe, um eine vollständige +Wirkung zu machen. Zwar ist es, wie Thomasius +bemerkt, vollkommen wahr, dass das Bekker'sche +Prinzip bei den Anhängern der damals nicht wenig verbreiteten +Corpuscular- und mechanischen Philosophie vernünftiger +<span class='pagenum'><a name="Page_249" id="Page_249">[249]</a></span> +Weise keinen Anstoss erregen durfte; aber eben +so gewiss ist die Thatsache, dass die Orthodoxen den ehrlichen +Becker und seine Anhänger, die eigentlich nur +<em class="spaced">Adämonisten</em> waren, zu <em class="spaced">Atheisten</em> machten und hiermit +die Einwirkung seiner Lehre auf die Abstellung des +Hexenprozesses wesentlich lähmten.</p> + +<p>Thomasius schlug einen Mittelweg ein. Er begriff, +dass die Theologen den Teufel nicht fallen lassen würden, +ja er selbst glaubte an denselben, schränkte aber die landläufigen +Vorstellungen von dessen Wesen und Wirksamkeit +ein und wusste die Unhaltbarkeit der gangbaren +Hexentheorien vom Standpunkte der historischen Kritik +einleuchtend zu machen. „Ich aber, — sagt er, — der +ich der uralten Geisterphilosophie (philosophiae spirituali) +ergeben bin, glaube nicht allein, sondern verstehe auch +einigermassen, dass der Teufel der Herr der Finsterniss +und der Fürst der Luft, d. i. ein geistliches (geistiges) oder +unsichtbares Wesen sei, welches auf eine geistliche oder +unsichtbare Weise vermittelst der Luft oder auch wässeriger +und irdener Körperchen in den gottlosen Menschen +seine Wirkung hat.“ (§. 7)<a name="FNanchor_243_243" id="FNanchor_243_243"></a><a href="#Footnote_243_243" class="fnanchor">[243]</a>. „Ich leugne aber hinwiederum, +dass Hexen und Zauberer gewisse Verträge mit dem Teufel +aufrichten sollten, und bin vielmehr versichert, dass alles, +was diessfalls geglaubet wird, nichts anders als eine Fabel +sei, so aus dem Juden-, Heiden- und Papstthum zusammengelesen, +durch höchst unbillige Hexenprozesse aber, die +sogar bei den Protestirenden eine Zeithero gebräuchlich +gewesen, bestätigt worden.“ Hierauf werden die von Juristen +und Theologen für die Existenz der Zauberei vorgebrachten +Gründe durchgemustert und ins Absurde geführt. +Für jene muss <em class="spaced">Carpzov</em>, für diese <em class="spaced">Spizelius</em> +herhalten. Es wird nachgewiesen, wie die Bibel und das +römische Recht zwar Wahrsager, Sterndeuter, Giftmischer, +Gaukler, Götzendiener u. dergl. kennen und mit Strafen +bedrohen, keineswegs aber solche Verbrechen, die unter +<span class='pagenum'><a name="Page_250" id="Page_250">[250]</a></span> +den Begriff der auf dem Teufelspaktum beruhenden Zauberei +oder Hexerei fallen. Die jüdisch-römischen Strafbestimmungen +habe man später auf die Hexerei angewendet, +ohne für die Wirklichkeit der letzteren und ihre Congruenz +mit den dort bedroheten Vergehen irgend einen haltbaren +Grund beizubringen. Merkwürdig ist die Schärfe, womit der +blinde Auctoritätsglaube der Juristen gerügt wird. „<em class="spaced">Carpzovius</em> +hätte sich schämen sollen, dass er in einer Sache, +worauf das Hauptwerk der ganzen Frage beruht, nichts +anders vorbringt, als die Zeugnisse der päpstlichen Scribenten +(Bodinus, Remigius, Chirlandus u. a.), die ihre Bücher +theils mit alten Weiber-und Mönchsfratzen, theils mit melancholischer +Leute, theils mit ausgefolterten und ausgemarterten +Aussagungen anzufüllen pflegen, dadurch freilich +die Leute alles dasjenige, warum sie gefragt werden, gestehen +müssen. Gewiss, hätten bisher unsere Rechtsgelehrten +Andere, und vornehmlich die Päpstler, nicht ohne +Verstand abgeschrieben, sondern ein jeder sowohl die +natürlichen, als moralischen Sachen, wovon die Gesetze +disponiren, nach ihrer Natur und Beschaffenheit fein nach +seiner eigenen Vernunft untersucht, so würde unsere Jurisprudenz +auch vorlängst für eine Disziplin von den Gelehrten +sein gehalten worden, die auch zu der wahren +Gelehrsamkeit gehöre. Da aber bis dato noch immer einer +den andern ohne Nachsinnen ausschreibet und sich noch +darzu einbildet, Wunder was er gefunden, wenn er diesen +oder jenen casum, diese oder jene Frage in terminis terminantibus +angetroffen hat, so darf man es denen Gelehrten +nicht verargen, wenn sie bei Nennung eines Juristen +sich von demselben in terminis terminantibus keinen andern +Concept machen, als von einem Zungendrescher und +Legulejo.“ (§. 21.) <em class="spaced">Spizelius</em><a name="FNanchor_244_244" id="FNanchor_244_244"></a><a href="#Footnote_244_244" class="fnanchor">[244]</a> aber, der das Leugnen +der Hexerei für Ketzerei und Atheismus erklärte und sich +auf Thomas Aquinas, Bonaventura und Torquemada berufen +hatte, wird in folgender Weise abgefertigt: „Wenn +<span class='pagenum'><a name="Page_251" id="Page_251">[251]</a></span> +Thomas de Aquino, Bonaventura und Johannes de Turrecremata +noch am Leben wären, würden sie sich nicht +auch der lutherischen Lehre widersetzen? Vermuthlich +aber würde Spizelius sich durch derselben graues Ansehen +nicht bewegen lassen, dass er ihnen Glauben zustellte. +Hierbei sehe ich auch nicht, wie die Meinung derjenigen, +die das Laster der Zauberei nicht für wahr halten, den +Weg zur Atheisterei bahnen solle. Vielmehr halte ich +dafür, dass diejenigen Geistlichen und Prediger, die anstatt +der seligmachenden Lehre auf der Kanzel und in ihren +Schriften lauter alte Weiber-Lehren und abergläubische +Mährlein erzählen, schuldig sind, dass viele Leute, die +noch ein wenig Verstand und etwas von ihren fünf Sinnen +übrig haben und sich gerne von dem Schandfleck des +Aberglaubens reinigen wollen, endlich in die äusserste +Gefahr der Atheisterei verfallen.“ (§. 26.)</p> + +<p>In dem Folgenden weist Thomasius nach, wie man +im Christenthum dazu gekommen sei, den Teufel, der doch +niemals einen Leib angenommen habe und einen solchen +überhaupt nicht annehmen könne, sich in Körpergestalt +und körperlichen Funktionen vorzustellen. Die Kirchenväter, +grossentheils dem platonischen oder dem stoischen +Systeme zugethan, hätten aus diesen und dem Pharisäismus +ihre dämonologischen Vorstellungen gezogen und dieselben +in die Bibel hineingetragen. So hätten sie die verführende +Schlange im Paradiese, die Verbindung der Kinder +Gottes mit den Töchtern der Menschen, den Fall des +Luzifer, die Versuchungsgeschichte Jesu und Anderes auf +ihren persönlichen und körperlichen Teufel gedeutet; die +Scholastiker, obgleich Aristoteliker, hätten diess weiter +ausgebildet, und so sei der Wahn von Teufelspakten, Incuben +und Succuben verbreitet worden und habe sich, begünstigt +vom Klerus, am Ende den Schein zu geben gewusst, +als sei er direkt aus der biblischen Lehre hervorgegangen. +Weil nun aber die Juristen unter theologischen +Einflüssen aufgewachsen, so hätten sie auch in dem justinianeischen +Rechte, obgleich dasselbe von einem Teufelsbunde +nichts wisse, die Zaubervorstellungen ihrer Zeit +<span class='pagenum'><a name="Page_252" id="Page_252">[252]</a></span> +wiederzufinden geglaubt: Melanchthon's Einfluss auf die +Wiederherstellung des Scholastizismus, das Beispiel Augusts +von Sachsen, der eine geschärfte Bestimmung in +seinen Strafcodex aufnahm, und die blinde Nachbeterei +der Rechtslehrer hätten das Uebel auch unter den Protestanten +verbreitet. Uebrigens erkennt der Verfasser an, +dass die Hexenverfolgungen bereits abgenommen haben +und auf den Universitäten durch den Einfluss der Cartesianischen +Philosophie, die jedoch in der Lehre von den +Geistern allzusehr in das andere Extrem gefallen, eine +dankenswerthe Verminderung des Aberglaubens herbeigeführt +sei, welche zu den besten Hoffnungen berechtige. +Eine scharfsinnige Kritik der in der Carolina angeführten +Indizien der Zauberei schliesst das Ganze. —</p> + +<p>Auch gegen Thomasius brauste der Sturm los. Er +hatte die Juristen in Carpzov, die Theologen in Spizelius +beleidigt und dem Teufel, was er ihm mit der einen Hand +gegeben, mit der andern wieder genommen. Schon das +hallische Weihnachtsprogramm von 1701, von <em class="spaced">Buddeus</em> +herausgegeben, suchte die beiden Sätze zu schützen, dass +Jesus vom Satan in leiblicher Gestalt versucht worden, +und dass die verführende Schlange im Paradiese der Teufel +gewesen sei. <em class="spaced">Thomasius</em> wird zwar in dieser Schrift +nicht genannt, auch bezeigten nur Wenige Lust, in offenen +Streitschriften seine Lehrsätze direkt anzugreifen; desto +häufiger aber waren die gelegentlichen Ausfälle und die +verketzernden Deklamationen.</p> + +<p>„Als der berühmte Herr Thomasius, — schreibt einer +seiner Anhänger im Jahr <span class="ins" title="1793">1703</span><a name="FNanchor_245_245" id="FNanchor_245_245"></a><a href="#Footnote_245_245" class="fnanchor">[245]</a>, — sich dem protestantischen +Papstthum und denen Pedanten eifrigst widersetzet, +so hat man ihn für den ärgsten Atheisten, Quaker, Socinianer, +und ich weiss nicht für was, in der ganzen Welt +ausgeschrieen; sogar dass die Meisten noch jetzo seine +<span class='pagenum'><a name="Page_253" id="Page_253">[253]</a></span> +raisonnablen Lehren für seelenschädliche Irrthümer auszugeben +sich nicht scheuen. Sonderlich hat die neulich unter +ihm gehaltene Disputation wider das Laster der Zauberei +von neuem in das Wespennest gestöret, weil die Antistites +regni tenebrarum wohl gesehen, dass hiemit zugleich +viele falsche Einbildungen vom Teufel als ihrem Knecht +Ruprecht vor die Hunde gehen würden. Wie sich aber +bisher Niemand unterfangen, ex professo wider diese Disputation +zu schreiben, so hat doch ein curieuses Membrum +nicht nur etlichemal in seinen Unterredungen von der +magia, sondern auch in einer aparten Scharteke seine unparteiischen +Gedanken von des Herrn Thomasii Lehre in +puncto der Zauberei ausgefertigt, darinnen er die Unzulänglichkeit +derselben zeigen wollen.“</p> + +<p>Dergleichen „curieuse Membra“, deren bald noch +mehrere auftraten<a name="FNanchor_246_246" id="FNanchor_246_246"></a><a href="#Footnote_246_246" class="fnanchor">[246]</a>, zu widerlegen, überliess nun Thomasius +hauptsächlich seinen Schülern; er selbst antwortete +nur gelegentlich<a name="FNanchor_247_247" id="FNanchor_247_247"></a><a href="#Footnote_247_247" class="fnanchor">[247]</a>. Zudem gab <em class="spaced">Johann Reiche</em>, um +das Publikum nach und nach auf den richtigen Standpunkt +zu führen, seine „<em class="spaced">Unterschiedlichen Schriften vom +Unfug des Hexenprozesses</em>“ heraus. Man findet darin +unter Anderem einen Abdruck der Cautio criminalis, einen +Malleus judicum, eine Geschichte der Teufel zu Loudun, +<span class='pagenum'><a name="Page_254" id="Page_254">[254]</a></span> +die Apologie des Naudäus, einen Bericht über den Priester +Gaufridy und verschiedene Aktenabdrücke von Hexenprozessen, +worin Betrügerei und Einfältigkeit die erste +Rolle spielen<a name="FNanchor_248_248" id="FNanchor_248_248"></a><a href="#Footnote_248_248" class="fnanchor">[248]</a>. Später wurden auch unter Thomasius' +Leitung Uebersetzungen der Schriften von <em class="spaced">Webster</em><a name="FNanchor_249_249" id="FNanchor_249_249"></a><a href="#Footnote_249_249" class="fnanchor">[249]</a>, +<em class="spaced">Wagstaff</em><a name="FNanchor_250_250" id="FNanchor_250_250"></a><a href="#Footnote_250_250" class="fnanchor">[250]</a> und <em class="spaced">Hutchinson</em><a name="FNanchor_251_251" id="FNanchor_251_251"></a><a href="#Footnote_251_251" class="fnanchor">[251]</a> besorgt. Thomasius +selbst nahm erst 1712 den Gegenstand wieder auf, indem +er unter seinem Präsidium die bekannte Abhandlung über +den Ursprung und Fortgang des Inquisitionsprozesses gegen +die Hexen öffentlich vertheidigen liess<a name="FNanchor_252_252" id="FNanchor_252_252"></a><a href="#Footnote_252_252" class="fnanchor">[252]</a>. „Es soll hierin +gezeigt werden, — sagt der Verfasser, — dass die gemeine +Meinung von dem Bunde des Teufels mit denen +Hexen und von desselben fleischlicher Vermischung, wie +auch denen Zusammenkünften derer Hexen etc. gar sehr +neu, und der Teufel, welcher nach dieser gemeinen Meinung +ausdrückliche Bündnisse macht, kaum über anderthalb +hundert Jahre alt sei. — Dass ich aber dieser Abhandlung +den Titel von Ursprung und Fortgang des Inquisitionsprozesses +wider die Hexen gegeben, ist dessfalls +geschehen, damit ich unterschiedliche Dinge mit einmal +abthun könnte, das ist: erstlich will ich zeigen, dass die +gemeine und öffentliche Persuasion von obenerwähnten +Thaten des Teufels mit denen Hexen nicht vor dem Inquisitionsprozesse +wider die Hexen rezipirt sei; den Inquisitionsprozess +wider die Hexen aber will ich darthun, dass +<span class='pagenum'><a name="Page_255" id="Page_255">[255]</a></span> +er erst zu Ende des <em class="spaced">fünfzehnten</em> seculi seinen Anfang +genommen habe. Nachmals will ich beweisen, dass diese +öffentliche Persuasion von denen Sachen, die der Teufel +mit den Hexen thun könne, noch viel neuer als der Inquisitionsprozess +wider die Hexen sei und erstlich wo nicht +zu Ende, dennoch nach der Mitte des sechszehnten seculi +von denen Inquisitoribus wider die zauberischen Laster +vertheidiget und fortgepflanzet worden.“ (§. 1 u. 2.)</p> + +<p>Obgleich in den obigen Sätzen, wie in dem weiteren +Verlaufe der Abhandlung, mancherlei Irrthümer enthalten +sind und demgemäss auch die versprochene Beweisführung +nur ungenügend ausfallen konnte, so führte doch das +Schriftchen den im Ganzen richtigen Gedanken durch, dass +der moderne Hexenprozess sich im Schosse der Inquisition +ausgebildet habe, und gab eine Menge von Einzelheiten, +welche die früheren Thesen vom Laster der Zauberei +trefflich erläuterten und stützten<a name="FNanchor_253_253" id="FNanchor_253_253"></a><a href="#Footnote_253_253" class="fnanchor">[253]</a>. Auch über diese Schrift +gab es noch gelegentliches Murren und Schmähen, aber +Niemand wagte mehr eine förmliche Bestreitung<a name="FNanchor_254_254" id="FNanchor_254_254"></a><a href="#Footnote_254_254" class="fnanchor">[254]</a>.</p> + +<p>Um Thomasius in der Würdigung seines Verdienstes +nicht zu viel und nicht zu wenig zu thun, müssen wir ihn +in seiner Stellung zu seiner Zeit betrachten. Als er auftrat, +waren die Hexenbrände schon bei weitem seltener, +als um die Mitte des Jahrhunderts, das Tumultuarische +des Verfahrens war einem an festbestimmte Förmlichkeiten +<span class='pagenum'><a name="Page_256" id="Page_256">[256]</a></span> +gebundenen Prozesse gewichen, eine Menge der früher +als unbezweifelt betrachteten Indizien war in Misskredit +gerathen, und manche der gröbsten Auswüchse des Hexenglaubens +selbst, wie die Leiblichkeit der Blocksbergfahrten, +die Lykanthropie u. dergl. fanden unter den Gebildetern, +wie vor Gericht keinen rechten Glauben mehr. Insofern, +schien es, musste der Bekämpfer des Hexenprozesses leichteres +Spiel haben. Aber gerade die Beschränkung und +förmlichere Gestaltung desselben war, weil sie schon an +sich als eine Art von Reformation erschien, der durchgreifenden +Abstellung des Ganzen für den Augenblick +nicht günstig. Hatte man doch den Verstand gehabt, gar +vieles Unsinnige bei Seite zu werfen; warum hätte man +nicht von der Vernunftmässigkeit des Beibehaltenen überzeugt +sein sollen? Urtheile aus jener Zeit, z. B. Responsa +der Juristenfakultät zu Giessen aus dem Jahr 1700, beweisen, +wie man förmlich und gemässigt sein und dabei +dennoch Hexen zum Scheiterhaufen verurtheilen kann<a name="FNanchor_255_255" id="FNanchor_255_255"></a><a href="#Footnote_255_255" class="fnanchor">[255]</a>. +— So flatterte die Aufklärung ohne Schwerpunkt zwischen +Himmel und Erde.</p> + +<p>Hier durfte also nicht mehr gegen Einzelnes geplänkelt, +sondern es musste das Prinzip angegriffen werden. +Aber der Kampf der fortschreitenden Philosophie mit dem +Dogmatismus der Juristen, theilweise auch der Theologen +war im Ganzen noch lange nicht seiner Entscheidung nahe. +Derjenige Prinzipienangriff also, der auf dem Boden des +Hexenwesens geschah, konnte, obgleich nur ein einzelner +Theil der ganzen Bewegung, nicht von der Operationsbasis +eines bereits anerkannten allgemeinern Prinzips ausgehen, +sondern musste selbstständig sich Bahn brechen. +<em class="spaced">Bekker</em> und <em class="spaced">Thomasius</em> haben dieses versucht: jener +mit gründlicher Kritik und Consequenz, eben darum aber +auch mehr zum Entsetzen, als zur augenblicklichen Ueberzeugung +des in der Macht der Auctoritäten befangenen +Publikums; dieser dadurch, dass er an allen wesentlichen +Consequenzen des Bekker'schen Prinzips festhielt, während +<span class='pagenum'><a name="Page_257" id="Page_257">[257]</a></span> +er in der Aufstellung des Grundsatzes selbst der alten Dämonologie +noch Conzessionen machte. Durch die letzteren +fand er sich mit einem Theile der Theologen ab und milderte +die Schroffheit des Uebergangs. Bekker war ein +schärferer Denker als Thomasius, dieser ein gewandterer +Kämpfer; jener bewaffnete das Angriffsheer, dieser wählte +die einzelnen Truppen aus und führte sie an. Bekker +stellte sich dem ersten, frischen Grimme der Altgläubigen +bloss und unterlag demselben; Thomasius fand sein Publikum +schon vorbereiteter und wirkte unter einem König, +der stolz darauf war, seine neue Universität Halle im +Vordertreffen des grossen Kampfs für Licht und Recht +zu erblicken.</p> + +<p><em class="spaced">Bekker</em> und <em class="spaced">Thomasius</em> waren die Organe des +Geistes einer neuen Zeit, welcher die Völker aus dem +blindesten und blutigsten Auctoritätsglauben aufschreckte. +Ihre Stimme musste gehört werden, weil sie die Ergebnisse +einer fortgeschrittenen philosophischen und naturwissenschaftlichen +Bildung mit den Forderungen der Religion +und Humanität in Einklang brachten. Aber die +Herrschaft über die Geister wusste der Aberglaube noch +immer zu behaupten.</p> + +<p>Im Jahr 1713 kam ein Hexenprozess vor, in welchem +die Tübinger Juristenfakultät ein Gutachten ertheilte. Es +ist ein krasser Inquisitionsprozess mit allen Ingredienzien. +Der junge Sohn eines alten Generals war krank geworden +und die Aerzte hatten seinen Zustand für nicht natürlich +erklärt; auch erinnerte sich der General, in seiner Jugend +öfters vom Alp gedrückt worden zu sein. Diess alles +schrieb man einer alten, armen Frau zu, die man auch +sofort vor Gericht stellte. Die Akten zeigen, dass man +das alte System noch nicht verlernt hatte. Der Teufelsbund, +die Verschreibung mit Blut, die Unzucht, der Hexentanz, +die Schändung der Hostie, die Beschädigung von +Menschen und Thieren — diess alles findet sich hier vor. +<em class="spaced">Michael Grass</em>, der Verfasser des Responsums, kennt +Thomasius' Schriften und missbilligt sie. Nach dem Spruche +<span class='pagenum'><a name="Page_258" id="Page_258">[258]</a></span> +der Fakultät wurde die Inquisitin zum Scheiterhaufen geführt<a name="FNanchor_256_256" id="FNanchor_256_256"></a><a href="#Footnote_256_256" class="fnanchor">[256]</a>.</p> + +<p>Es dauerte aber lange, bis die Gedanken eines <em class="spaced">Thomasius</em> +bei den Rechtsgelehrten und in der Gesetzgebung +zur Geltung kamen. Der Professor der Rechte <em class="spaced">Augustin v. Leyser</em> +(zu Helmstädt und Wittenberg, †1752) +theilt in seinem voluminösen Werk <em class="spaced">Meditationes ad +Pandectas spec.</em> 608, Nr. 19 Folgendes mit: Das Collegium +der Helmstädter Rechtsgelehrten hatte im Monat +Februar 1714 einen frechen und des Raubes beinahe überführten, +selbigen aber leugnenden Dieb zur Folter verurtheilt, +welcher, auf diese geworfen, kein Zeichen von +Empfindung gab und endlich gar sanft eingeschlafen war. +Der so getäuschte Richter schickte die Akten nach Helmstädt +zurück und fragte an, was ferner zu thun sei. Wir +beratheten uns lange und zweifelten, was für ein Gutachten +zu geben sei. Zwar war die Sache nicht neu, sondern +hatte sich oft vorher zugetragen und trägt sich auch +heute hier und da zu. <em class="spaced">Schurigius</em> erzählt in der Spermatologie +Kap. VII. S. 327, dass ein Verbrecher Pillen +verschluckt und nachher sogar in dem sogenannten höchsten +Grade der Tortur, obwohl einigemal selbigem unterworfen, +nichts gestanden habe. Auch lasen wir Verschiedenes, +was <em class="spaced">Damhouderus</em>, <em class="spaced">Carpzov</em>, <em class="spaced">Brunnemann</em> u. A. +an Mitteln angegeben haben, und es erschien unter Allem +das Abscheeren der Haare über dem ganzen Leibe als das +unschuldigste. Einer zwar von unseren Amtsgenossen war +dagegen und wendete ein, dass ein solches Gutachten, das +keineswegs in der gesunden Vernunft gegründet sei, nach +dem Aberwitz alter Weiber schmecke, und der guten Sitte +sowie der Klugheit zuwider sein würde<a name="FNanchor_257_257" id="FNanchor_257_257"></a><a href="#Footnote_257_257" class="fnanchor">[257]</a>. Die tägliche +Erfahrung lehrt jedoch, dass viele Dinge in Gebrauch sind, +deren Ursache nicht angegeben werden kann, und welche +<span class='pagenum'><a name="Page_259" id="Page_259">[259]</a></span> +dennoch einen glücklichen Erfolg haben. Diesem nach +antworteten wir, wie folgt: „dass Inquisit zuförderst durch +Abnehmung der Haare und andere zulässige Mittel, <em class="spaced">welche +die Scharfrichter angeben</em> werden (!) zur Empfindlichkeit +zu bringen, nachgehends die Tortur auf die im vorigen +Urtheil vorgeschriebene Art an ihm wieder von Neuem +anzufangen und zu vollstrecken sei. Von Rechts Wegen.“</p> + +<p>Wir hören hier also die Juristen-Fakultät zu Helmstädt +im Jahr 1714 (mit dem Gutachten der Tübinger Juristen-Fakultät +von 1713 ganz übereinstimmend) sich gutachtlich +so aussprechen, dass sie dabei von dem alten +Aberglauben und von den juristischen Vertretern desselben +aus früherer Zeit vollständig abhängig und beherrscht erscheint. +Daher kann es nicht allzusehr auffallen, wenn +ein Jahrzehent später der Professor der Rechte <em class="spaced">Joh. +Gottlieb Heineccius</em> zu Halle (†1741) in seinen +Elementa iuris civilis secundum ordinum institutionum +(Lib. IV. Tit. 18, §. 1358) schlankweg lehrt: „Zauberer, +welche durch Gemurmel und Zauberformeln Schaden angerichtet +haben, werden mit dem Schwerte hingerichtet, +diejenigen aber, welche ausdrücklich ein Bündniss mit dem +Teufel eingegangen sind, werden lebendig verbrannt.“ +Doch setzt er hinzu: „Der Richter muss aber, wenn in +irgend einer, so gewiss in dieser mit so vielen Irrthümern +der Menge verflochtenen Sache nicht zu leichtgläubig sein“<a name="FNanchor_258_258" id="FNanchor_258_258"></a><a href="#Footnote_258_258" class="fnanchor">[258]</a>. +Derartige Aeusserungen konnte man aus dem Munde von +Auctoritäten der Rechtswissenschaft sogar noch kurz vor +der Mitte des achtzehnten Jahrhunderts hören, bis es endlich +der Direktor der Universität zu Frankfurt a. O. Jos. +Sam. Friedr. <em class="spaced">Böhmer</em> 1758 in seinen Bemerkungen zu +Carpzov's Schriften der Welt verkünden konnte, dass das +Licht der Vernunft obgesiegt habe und der Hexenglaube +der Verachtung preisgegeben sei<a name="FNanchor_259_259" id="FNanchor_259_259"></a><a href="#Footnote_259_259" class="fnanchor">[259]</a>.</p> + +<p>Die Stellung der neueren evangelischen Theologie +zu Teufels- und Hexenglauben entschied sich damals in +<span class='pagenum'><a name="Page_260" id="Page_260">[260]</a></span> +der lebhaften Diskussion, die über die Dämonischen zur +Zeit Christi geführt ward. Noch im achtzehnten Jahrhundert +erschien eine Reihe von Schriften (<em class="spaced">Hermann</em>, de +<span class="greek" title="daimoniphomenois" lang="el">δαιμονιφομένοις</span>, Wittenb. 1738; <em class="spaced">Gronau</em>, de daemoniacis, +Bremen 1743; <em class="spaced">Zeibich</em>, Beweis, dass die Besessenen nicht +natürliche Kranke gewesen, Schleitz, 1776 u. A.), in welchen +der Versuch gemacht wurde, die traditionelle Meinung, +dass die Dämonischen wirklich von Teufeln und Dämonen +Besessene gewesen wären, neu zu stützen, bis <em class="spaced">Semler</em> +in Halle im Jahr 1760 mit seiner epochemachenden Abhandlung +<em class="spaced">De Daemoniacis, quorum in Nov. Test. +fit mentio</em> hervortrat, der die Dämonischen als physisch +Leidende hinstellte, — weil eine andere Auffassung derselben +gar nicht möglich sei — worauf alsbald eine Reihe +von Schriftstellern auftrat (<em class="spaced">Gruner</em>, de daemoniacis, Jena, +1775; <em class="spaced">Farmar</em>, Versuch über die Dämonischen, Bremen, +1776; <em class="spaced">Cäsar</em>, Bedenken von den Besessenen, München, +1790; <em class="spaced">Kirchner</em>, Dämonologie der Hebräer, Erlangen, +1798 <em class="spaced">u. A</em>.), welche den Dämonenglauben aus der Theologie +der Zeit vollständig verscheuchten.</p> + +<p>Die ersten erfreulichen Wirkungen seiner Thätigkeit +sah Thomasius im <em class="spaced">preussischen Staate</em>. Friedrich I. +zog schon 1701 einen märkischen Gerichtsherrn wegen +einer Hinrichtung zur Rechenschaft<a name="FNanchor_260_260" id="FNanchor_260_260"></a><a href="#Footnote_260_260" class="fnanchor">[260]</a> und beschränkte 1706 +die Hexenprozesse in Pommern<a name="FNanchor_261_261" id="FNanchor_261_261"></a><a href="#Footnote_261_261" class="fnanchor">[261]</a>.</p> + +<p><em class="spaced">Sächsische</em> Behörden beschäftigten sich noch 1715 +mit der Frage, ob der unter besonderen Umständen erfolgte +<span class='pagenum'><a name="Page_261" id="Page_261">[261]</a></span> +Tod zweier Bauern, die mit einem Studenten einen +Schatz heben wollten, dem Teufel zuzuschreiben sei oder +nicht. Die Akten wurden zuletzt nach Leipzig geschickt, +wo die theologische, die juristische und die medizinische +Fakultät einstimmig erklärten, dass der Tod auf natürliche +Weise erfolgt sei<a name="FNanchor_262_262" id="FNanchor_262_262"></a><a href="#Footnote_262_262" class="fnanchor">[262]</a>.</p> + +<p>In <em class="spaced">Frankreich</em> hatte es der einsichtsvolle Oratorianer +<em class="spaced">Nicole Malebranche</em> (1638 †1715) seinen Zeitgenossen +von den Prinzipien der Cartesianischen Philosophie aus +klar gemacht, dass neben der Allwirksamkeit Gottes ein +teuflisches Hexenwerk gar nicht zu denken sei. Er hatte +auch darauf hingewiesen, dass seitdem einige Parlamente +die Hexenverbrennungen eingestellt, in deren Bezirken die +Hexen seltener geworden wären, was ihm Veranlassung +gegeben in der allmählichen und allgemeinen Verbreitung +des Hexenglaubens, namentlich der Lykanthropie, die ansteckende +Macht der Einbildungskraft nachzuweisen. Späterhin +fand die Stellung der öffentlichen Meinung in Frankreich +zu den Hexenprozessen in der spöttischen Bemerkung +<em class="spaced">Voltaires</em> Ausdruck, dass, seitdem es in Frankreich Philosophen +gebe, die Hexen zu verschwinden beginnen. Im +Jahr 1672 wies daher <em class="spaced">Colbert</em> die Magistrate an, Klagen +auf Zauberei nicht mehr anzunehmen und verwandelte in +einer Anzahl von Fällen die Todesstrafe in Verbannung. +Allerdings eiferten die Klerikalen theilweise noch immer +für die Ausrottung des Teufelswerks<a name="FNanchor_263_263" id="FNanchor_263_263"></a><a href="#Footnote_263_263" class="fnanchor">[263]</a> und selbst das Parlament +zu Rouen stellte in einer an den König gerichteten +Adresse demselben vor, dass die den Unholden gewährte +Schonung gegen Gottes Wort und gegen alle Ueberlieferungen +der Kirche sei<a name="FNanchor_264_264" id="FNanchor_264_264"></a><a href="#Footnote_264_264" class="fnanchor">[264]</a>. Allein die Verfolgung und +Verbrennung der Hexen wurde doch immer seltener.</p> + +<p><em class="spaced">Schweden</em> — welches im dreissigjährigen Kriege +von Deutschland angesteckt worden war, — war bald nach +dem Prozesse von Mora zur Besonnenheit zurückgekehrt +<span class='pagenum'><a name="Page_262" id="Page_262">[262]</a></span> +und hatte gesetzliche Beschränkungen der Hexenverfolgung +gegeben; die Todesstrafe hob es jedoch erst 1779 +ausdrücklich auf, nachdem sie längst nicht mehr zur Anwendung +gekommen war<a name="FNanchor_265_265" id="FNanchor_265_265"></a><a href="#Footnote_265_265" class="fnanchor">[265]</a>.</p> + +<p><em class="spaced">Holland</em> war von dem Hexenwahn längst frei; dass +seine Stadtwage zu Oudewater noch zuweilen gebraucht +wurde, geschah nur in Folge einer wohlthätigen Accommodation, +welche den Angeklagten des Auslands zu Gute kam.</p> + +<p>In <em class="spaced">England</em> hatte sich zuerst in den literarischen +Arbeiten des Sir <em class="spaced">Thomas Browne</em> das Aufdämmern einer +von dem traditionellen Aberglauben sich abwendenden +Zeit bemerklich gemacht. Derselbe Thomas Browne nämlich, +welcher um 1633 seine Apologie des Aberglaubens +unter dem Titel einer <em class="spaced">Religio medici</em> geschrieben, hatte +schon zwölf oder dreizehn Jahre später eine Schrift über +„<em class="spaced">gemeine und weitverbreitete Irrthümer</em>“<a name="FNanchor_266_266" id="FNanchor_266_266"></a><a href="#Footnote_266_266" class="fnanchor">[266]</a> veröffentlicht, +worin er (wenigstens indirekt) dem Hexenglauben +geradezu allen Boden entzog. Indessen willigte +doch Browne selbst noch 1664 in die Hinrichtung von +Hexen ein, und noch im folgenden Jahrzehent erschien in +England das Volksbewusstsein von dem Glauben an Hexerei +vollständig umnachtet. Namentlich war dieses in <em class="spaced">Schottland</em> +der Fall. Es gab kein protestantisches Volk, das +in dieser Beziehung der katholischen Nation Spaniens so +ähnlich war als das schottische<a name="FNanchor_267_267" id="FNanchor_267_267"></a><a href="#Footnote_267_267" class="fnanchor">[267]</a>. Aber rasch machte +auch hier die Aufklärung des folgenden Jahrhunderts der +Herrschaft des Aberglaubens ein Ende. Im Jahr 1690 +übergab der gefeierte <em class="spaced">Richard Baxter</em> die von dem +gelehrten und glaubenseifrigen Prediger <em class="spaced">Cotton Mather</em> +(†1728) verfasste Geschichte der ältesten Hexenprozesse +in Massachusetts dem englischen Publikum mit dem im +Vorwort ausgesprochenen Bemerken, „der Mensch müsse +<span class='pagenum'><a name="Page_263" id="Page_263">[263]</a></span> +ein sehr verstockter Sadducäer sein, welcher ihr keinen +Glauben schenke“, und im folgenden Jahre 1691 stellte +Baxter zur Rechtfertigung des Glaubens an Zauberei in +einer eigenen Schrift über „<em class="spaced">die Gewissheit der Geisterwelt</em>,“ +eine grandiose Zahl von Berichten über entdeckte +Zauberer und Hexen zusammen. Von da bis zum Jahre +1718 (wo <em class="spaced">Hutchinson</em> sein Buch schrieb,) erschienen in +England nicht weniger als fünfundzwanzig Schriften zur +Vertheidigung des Hexenglaubens; aber dennoch war derselbe +im genannten Jahre vom Glauben fast aller Gebildeten +in England verlassen. — Ein (letzter) Hexenprozess war +gleichwohl noch 1712 gegen eine gewisse Johanna Wenham +in Herfordshire vorgekommen. Allein aus dem ganzen +Verfahren war zu ersehen, dass man zur Hexenverfolgung +nicht mehr den früheren Muth hatte. Der Richter, der +an die Hexerei nicht recht glaubte, hielt sogar eine Ansprache +an die Geschworenen, welche die Entlastung der +Angeklagten bezweckte, und behandelte den Ortspfarrer, +der auf seinen Eid erklärte, dass dieselbe eine Hexe sei, +mit auffallender Missachtung. Nun sprachen allerdings die +Geschworenen über die Angeklagte ihr „Schuldig“ aus; +allein der Richter setzte es doch durch, dass das Urtheil +gemildert ward. — Dieses Vorkommniss hatte einen lebhaften +Schriftenwechsel zur Folge, in welchem die bei dem +Prozesse betheiligt gewesenen Geistlichen feierlichst erklärten, +dass die Verurtheilte eine Hexe sei und dass das +Verfahren des Richters eine Rüge verdiene<a name="FNanchor_268_268" id="FNanchor_268_268"></a><a href="#Footnote_268_268" class="fnanchor">[268]</a>. Allein die +Zeit der Hexenprozesse war doch nunmehr abgelaufen. — +In <em class="spaced">Schottland</em> erfolgte die letzte Hinrichtung im Jahr +1722<a name="FNanchor_269_269" id="FNanchor_269_269"></a><a href="#Footnote_269_269" class="fnanchor">[269]</a>. — Kurz nachher, 1736, wurde das Statut Jakobs I. +durch eine Parlamentsakte förmlich aufgehoben, nachdem +<span class='pagenum'><a name="Page_264" id="Page_264">[264]</a></span> +kurz zuvor der Pöbel noch ein altes Mütterchen in der +Wasserprobe umgebracht hatte<a name="FNanchor_270_270" id="FNanchor_270_270"></a><a href="#Footnote_270_270" class="fnanchor">[270]</a>.</p> + +<p>In <em class="spaced">Polen</em> verbot der Reichstag von 1776 alle Prozesse +auf Zauberei<a name="FNanchor_271_271" id="FNanchor_271_271"></a><a href="#Footnote_271_271" class="fnanchor">[271]</a>.</p> + +<p>Im neunzehnten Jahrhundert war in Europa nur noch +Ein Hexengesetz übrig, nämlich das <em class="spaced">irländische</em> Statut. +Dieses ist erst im Jahr 1821 aufgehoben worden<a name="FNanchor_272_272" id="FNanchor_272_272"></a><a href="#Footnote_272_272" class="fnanchor">[272]</a>.</p> + +<p>Dem Beispiele <em class="spaced">Preussens</em> ahmte auch das übrige +protestantische Deutschland mehr oder weniger bereitwillig +nach. Wer von Bekker und Thomasius nicht gleich Anfangs +überzeugt worden war, der schrie eine Zeitlang, bis +er entweder zu ihrer Fahne überging, oder wenigstens der +immer mächtiger werdenden Stimme der Vernunft gegenüber +verstummte. So starb die alte Generation ab, mit +ihr der Glaube und mit dem Glauben auch die Praxis des +Hexenprozesses, wenn gleich noch der Buchstabe im Strafcodex +blieb. Bis auf die jüngste Zeit herab hat dieser +Buchstabe, als Artikel 109 der Carolina, im gemeinen +deutschen Strafrecht unschädlich fortgelebt, und man sollte +ihn, in Quadratklammern eingefasst, in die neuen Strafbücher +mit hinübernehmen, als ein Denkzeichen, dass für +den Richter einer künftigen Zeit die Aufgabe sich wiederholen +könnte, die der Richter des achtzehnten Jahrhunderts +gelöst hat, nämlich da, wo der Gesetzgeber hinter dem +Geist der Zeit zurückbleibt, den Buchstaben stehen zu +lassen und mit dem Genius der Humanität fortzuschreiten.</p> + +<p>Merkwürdig aber ist's, wie mit der Ausübung auch +die Erinnerung so bald verloren ging. Wo in der Folge +ein gelehrter Jurist über die Zauberei spricht, da kann +man eines gesunden Urtheils, aber selten einer völlig richtigen +Auffassung des Historischen gewiss sein. Die Sache +war schnell zur halbbekannten Antiquität geworden. Schon +<em class="spaced">Böhmer</em>, welcher der Zeit noch so nahe stand, irrt z. B. +<span class='pagenum'><a name="Page_265" id="Page_265">[265]</a></span> +in der Behauptung, dass ein Concubitus des Teufels mit +einem <em class="spaced">Manne</em> nirgends erwähnt werde<a name="FNanchor_273_273" id="FNanchor_273_273"></a><a href="#Footnote_273_273" class="fnanchor">[273]</a>. <em class="spaced">Meister</em>, der +um ein halbes Jahrhundert später schrieb, lässt unter den +wesentlichen Attributen der Zauberer den Tanz auf dem +<em class="spaced">Blocksberge</em> allzusehr hervortreten, — als wenn die +alten Kriminalisten und Prozessakten nicht noch tausend +andere Lokalitäten kennten, — und macht die Hexen zu +Incuben und Succuben, da sie doch nicht solche <em class="spaced">sind</em>, +sondern nur mit denselben <em class="spaced">zu thun haben</em><a name="FNanchor_274_274" id="FNanchor_274_274"></a><a href="#Footnote_274_274" class="fnanchor">[274]</a>.</p> + +<hr /> + + + + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_266" id="Page_266">[266]</a></span></p> +<h2><a name="kap26" id="kap26"></a>SECHSUNDZWANZIGSTES KAPITEL.</h2> + +<p class="kapitel">Hexenprozesse des achtzehnten Jahrhunderts. +Aufhören der gerichtlichen Verfolgungen.</p> + + +<p>Derjenige deutsche Staat, der in der Person seines +Monarchen sich zuerst mit klarer Einsicht in die Tollheit +des Glaubens an Hexerei erhob, um der Hexenverfolgung +ein Ende und die deutsche Nation von dem Fluche des +heidnischen Dämonismus, den einst das Papstthum über +sie gebracht hatte, wieder frei zu machen, war <em class="spaced">Preussen</em><a name="FNanchor_275_275" id="FNanchor_275_275"></a><a href="#Footnote_275_275" class="fnanchor">[275]</a>.</p> + +<p>Kurz nach seiner Thronbesteigung erliess hier nämlich +König <em class="spaced">Friedrich Wilhelm</em> I. unter dem 13. Dezember +1714 ein von dem Minister <em class="spaced">v. Plotho</em> ausgearbeitetes +Mandat, welches das Ende der Hexenverfolgung +zwar nicht sofort herbeiführte, aber doch ankündigte. Der +König erklärte in demselben, dass unter den im Kriminalprozess +überhaupt wahrnehmbaren Missständen einer der +gefährlichsten in den Hexenprozessen hervortrete, indem +hier nicht immer mit der nöthigen Vorsicht verfahren, +sondern oft auf ganz unsichere Indizien hin vorgegangen, +darüber auch gar Mancher ganz unschuldig auf die Folter, +durch diese um Gesundheit und Leben und auf das Land +<span class='pagenum'><a name="Page_267" id="Page_267">[267]</a></span> +eine grosse Blutschuld gebracht werde. Er wolle daher +die Prozesse in Hexensachen verbessern und so einrichten +lassen, dass dergleichen übele Folgen aus denselben nicht +entstehen könnten. Inzwischen aber, bis es dazu gekommen +sein würde, sollten alle Urtheile in Hexensachen, bei +denen es sich um Anwendung der scharfen Frage oder +gar um Verhängung der Todesstrafe handele, ihm selbst +zur Confirmirung vorgelegt werden. Auch wünsche er, +dass ihm die Kriminalkollegien, Fakultäten und Schöffenstühle +ihre Gedanken wegen der Hexenprozesse überhaupt +gutachtlich vorlegen möchten, wobei es ihm zu besonderem, +gnädigsten Gefallen gereichen werde, wenn Jemand +zur Verbesserung des bisherigen Verfahrens etwas beitrage. +Schliesslich wurde befohlen, alle noch vorhandenen +Brandpfähle, an denen Hexen gebrannt worden wären, +sofort zu beseitigen.</p> + +<p>Seitdem hörten zwar in Preussen die Hexenprozesse +nicht sofort auf, aber es konnte doch keine Hexe mehr +verbrannt werden, und der König wollte, dass von Hexen +und Hexenverfolgung in seinem Lande nicht mehr die +Rede sei. Die beiden letzten Hexenprozesse kamen hier +in den Jahren 1721 und 1728 vor. Im erstgenannten Jahre +wurde eine Schuhmachersfrau zu Nauen der Hexerei beschuldigt, +weil sie an eine andere Frau Butter verkauft +hatte, die über Nacht Kuhdreck geworden wäre, worauf +der Magistrat zu Nauen einen Prozess einleitete. Das +Kriminalkollegium erkannte indessen, mit dem corpus delicti +habe es nicht seine volle Richtigkeit, weil es möglich +sei, dass Jemand aus Muthwillen Kuhdreck statt der Butter +hingesetzt habe. Auch seien die nach Art. 32 und 44 der +Carolina zur Anklage auf Zauberei erforderlichen Indizien +nicht vorhanden, so dass also eine Inquisition nicht stattfinden +könne. — Eigenhändig schrieb der König unter +dieses Erkenntniss die Worte: „<em class="spaced">Soll abolirt sein.</em>“ +Zugleich wurde aber dem Magistrat zu Nauen dafür, dass +er den Prozess veranlasst habe, ein Verweis ertheilt, <em class="spaced">weil +der König durchgehends alle Hexenprozesse verboten +habe</em>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_268" id="Page_268">[268]</a></span></p> +<p>Nichtsdestoweniger konnte es in Berlin noch im Jahr +1728 vorkommen, dass ein geistesschwaches oder geisteskrankes +Mädchen von zweiundzwanzig Jahren, welches sich +hatte erhängen wollen, nach Anleitung der in dem Malleus +maleficarum gegebenen Gesichtspunkte in Betrachtung genommen +wurde. Dieselbe hatte ausgesagt, dass sie einst +am Wedding einem Herrn in blauem Rock und gestickter +Weste begegnet sei, der ihr damals Geld geschenkt habe. +Späterhin habe sie ihn an der langen Brücke wieder angetroffen, +vonwo er sie nach dem Wedding geführt habe. +Hier habe ihr der unbekannte Herr eröffnet, dass er der +Teufel sei und habe an sie zugleich das Ansinnen gestellt, +dass sie ein mit drei Buchstaben beschriebenes Billet unterzeichnen +sollte. Hernach habe der Teufel ihr so in die +Finger gedrückt, dass das Blut hervorgetreten sei, und +seitdem verfolge sie der Teufel unablässig. Derselbe sei +auch schuld daran, dass sie sich habe erhängen wollen. +Das mit drei rothen Buchstaben beschriebene Billet zu den +Akten gebend bemerkte sie, dass sie dem Teufel ein anderes, +von ihr mit ihrem eigenen Blute beschriebenes Billet +ausgestellt habe. Bei dem Schreiben habe ihr der Teufel +die Hand geführt. Ein Geistlicher und ein Arzt besuchten +das Mädchen im Gefängniss, wo dasselbe im Gebet oft +entsetzliche Paroxismen bekam. In dem Erkenntniss des +Kriminalkollegiums zu Berlin vom 10. Dezember 1728 +heisst es, es habe das Ansehen, als sei Inquisitin wegen +des Bündnisses mit dem Teufel mit dem Feuer oder doch +mit dem Schwert zu strafen, zumal sie (wie es heisst) darauf +los gehurt habe. Weil sie aber lange Zeit mit schwerer +Noth und Melancholie behaftet gewesen, so könne der +Gedanke des Teufelsbunds möglicherweise auch Effekt +ihrer Schwermüthigkeit sein, zumal die desshalb von ihr +erzählten Umstände unwahrscheinlich, ja ungereimt seien, +so dass man auf Verstandesverrückung schliessen müsse. +Daher könne Inquisitin nicht als eine Person, die sich +wirklich zu ihrer und anderer Leute Schaden dem Teufel +ergeben habe, angesehen und also auch nicht am Leben +bestraft werden. Damit sie aber durch ein liederliches +<span class='pagenum'><a name="Page_269" id="Page_269">[269]</a></span> +Leben und versuchten Selbstmord nicht ferner in des Satans +Wegen sich verstricken könne, sei sie lebenslänglich +in das Spinnhaus zu Spandau zu bringen und zu leidlicher +Arbeit anzuhalten, ihr auch dort leibliche Arznei und geistlicher +Zuspruch zu ertheilen, von Rechtswegen. — Der +König bestätigte dieses Erkenntniss, <em class="spaced">mit welchem die +Geschichte der Hexenprozesse in Preussen zu +Ende ging</em><a name="FNanchor_276_276" id="FNanchor_276_276"></a><a href="#Footnote_276_276" class="fnanchor">[276]</a>.</p> + +<p>Das übrige <em class="spaced">protestantische</em> Deutschland folgte dem +Vorgange Preussens alsbald nach, indem hier in den ersten +Dezennien des Jahrhunderts die Hexenprozesse gänzlich +aufhörten, z. B. in Hessen-Kassel im Jahr 1711.</p> + +<p>Anders aber war es im <em class="spaced">katholischen</em> Deutschland.</p> + +<p>In <em class="spaced">Oesterreich</em> machte die Staatsregierung sogar +noch im Jahr 1707 den Versuch, der erlahmenden und absterbenden +Hexenverfolgung noch einmal auf dem Wege +der Gesetzgebung neues Leben einzuhauchen. Die hierher +gehörigen Paragraphen der peinlichen Gerichtsordnung +<em class="spaced">Joseph's</em> I. für <em class="spaced">Böhmen</em>, <em class="spaced">Mähren</em> und <em class="spaced">Schlesien</em> +athmen noch ganz den Geist des Hexenhammers<a name="FNanchor_277_277" id="FNanchor_277_277"></a><a href="#Footnote_277_277" class="fnanchor">[277]</a>.</p> + +<p>„Art. XIX. §. 3. Die Zauberey (worunter auch Wahrsagen, +Aberglauben, Topfeingraben, Schlösser an Bäume +verschliessen, solche in Brunnen oder Wasser werfen, +Schüssen, Knipfen etc. gezogen werden), ist eine mit ausdrücklich +oder heimlich bedungener Hülff des Teufels +begangene Unthat.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_270" id="Page_270">[270]</a></span></p> +<p>„Auf wahrhaffte Zauberey, sie geschehe mit ausdrücklich- oder +verstandener Verbündnus gegen den bösen Feind, +dardurch denen Leuten, Viehe oder Früchten der Erde +Schaden zugefüget wird, oder auf diejenige, welche neben +Verläugnung des christlichen Glaubens sich dem bösen +Feind ergeben, mit demselben umgangen, oder sich unzüchtig +vermischet, wann sie auch sonsten durch Zauberey +niemand Schaden zugefüget hätten, gehört die Straff des +Feuers, obschon solche, aus erheblichen Ursachen, und +wann Inquisitus oder Inquisita dazu gekommen, jung an +Jahren, einfältig, in der Wahrheit bussfertig, oder der +Schaden nicht so gross, mit vorhergehender Enthaubtung +gelindert, und nur der Cörper verbrennet werden kann; +Hingegen</p> + +<p>Die Wahrsager, aberglaubische Seegen-Sprecher und +Bock-Reiter, welche, ohne ausdrückliche Verbündnus mit +dem bösen Feind, dieses verüben, mögen, nach Erheblichkeit +des Verbrechens zum Schwerdt, jedoch nicht ohne +Unterscheid, sondern nur wann solches durch des bösen +Feindes Hülff wissentlich beschehete, sondern aber zu einer +Extra-Ordinari Straff verurtheilet, oder wann der Schaden +und Umstände nicht gar gross, nach abgelegtem Eyd und +öffentlicher Absagung, derley Unthaten nicht mehr zu verüben, +mit einem gantzen oder halben Schilling belegt, und +zugleich des Lands auf ewig verwiesen, oder, Falls sie +unterthänig wären, oder andere wichtige Ursachen solches +erforderten, mit einem zwey auch drey jährigen opere +publico und eben also diejenigen, welche sich bey derley +bösen und so bekandten Leuten Raths erholen, bestraffet +werden.</p> + +<p>„Und obgleich in vollständiger Zauberey, wegen Grösse +des Lasters kein lindernder Umstand kan erfunden werden, +so seynd doch genugsame Ursachen, warum die Straffe +zu verschärffen seye, besonders wofern zu der Zauberey +annoch eine Gotteslästerliche That, als Missbrauch heiliger +Hostie, oder anderer Gott geheiligten Sachen zugesetzet +wird.“</p> + +<p>Art. XIII. §. 4 werden als Indizien aufgeführt: „Aberglaubische +<span class='pagenum'><a name="Page_271" id="Page_271">[271]</a></span> +Gesundheitsmittel, Schaden, so allzeit in Gegenwart +des Inquisiten beschehen, und niemal in dessen Abwesenheit, +bei ihm oder ihr gefundene verdächtig- oder +verbothene Bücher, Spiegel, Verbündnus mit dem bösen +Feinde, mit ungewöhnlichen Ziffern, oder Zeichen, mit oder +ohne Blut geschriebene Zettel, Todten-Bein, an des Inquisiten +Leib unschmertzhafft befundene Merck-Mahle, und +sonsten zur Zauberey gebräuchliche Sachen, gedrohter und +erfolgter nicht allerdings natürlicher Schaden, übernatürliche +Wissenschafft zukünftiger oder unbegreiflicher Dinge, +von schlechten Leuten angemasste Wahrsagerey, etwas +besonders vor anderen, zum Gleichnuss: Wann ihre Felder +grünen, deren andern dürren, ihr Vieh nutzbar, anderer +verdorben etc. etc. Wann die in Verdacht gekommene +Person, andere Leute die Zauberei zu lehren, sich anerbothen, +Menschlich unbegreiffliche Thaten würcket, in der +Lufft herumfahret, u. s. w.“</p> + +<p>In <em class="spaced">einem</em> wichtigen Punkte hat indessen die Erfahrung +den Gesetzgeber zur Vorsicht bestimmt. Er will „auf +die Aussagung der Complicum allein, sie seye beschaffen, +wie sie immer wolle, wegen so vielfältig unterloffenen Betrugs, +und durch List des Satans angespunnenen Unwahrheit, +nicht alsogleich weder die Tortur vorzunehmen, +weder zur Straffe zu schreiten, zulassen.“ (Art. XIII. §. 29.)</p> + +<p>In den Landen der österreichischen Monarchie hatte +daher die Hexenverfolgung einstweilen noch immer ihren +Fortgang, nur dass die Prozesse und Justifizirungen jetzt +seltener vorkamen als früher. Auch wurde jetzt häufiger +auf Hinrichtung mit dem Schwert als auf lebendige Verbrennung +erkannt. So wurden in den Jahren 1716 und +1717 im Fürstenthum Trient, nicht weit von Roveredo, +zwei Personen, Maria Bertoletti und Domenica Pedrotti +als Hexen mit dem Schwert vom Leben zum Tod geführt, +und ihre Leiber wurden zu Asche verbrannt: Mehrere +Andere würden dasselbe Schicksal gehabt haben, wenn +sie nicht im Kerker gestorben wären. Im Jahr 1728 starb +in einem benachbarten Orte eine Frauensperson, Maddalena +Tedeschi, im Gefängniss, die wegen Hexerei zu lebenslänglicher +<span class='pagenum'><a name="Page_272" id="Page_272">[272]</a></span> +Haft verurtheilt worden war<a name="FNanchor_278_278" id="FNanchor_278_278"></a><a href="#Footnote_278_278" class="fnanchor">[278]</a>. Indessen kamen +damals auch noch Hexenprozesse ganz in altüblicher Weise +vor. Am 23. Juli 1728 wurden zu Szegedin sechs Hexenmeister +(unter denen auch der vorjährige Stadtrichter, ein +Greis von sechsundachtzig Jahren war,) und sieben Hexen, +nach gemachter Wasserprobe (in der sie wie „Pantoffelholz“ +geschwommen haben sollen) und nach geschehener +Wagprobe (in welcher ein grosses, dickes Weib nicht mehr +als anderthalb Loth wog,) auf drei Scheiterhaufen an der +Theis lebendig verbrannt. Nur Eine Frauensperson wurde +vorher geköpft. Unter den hingerichteten Weibern befand +sich auch eine Hebamme, welche über zweitausend Kinder +in des Teufels Namen getauft haben sollte. Ein Schusterjunge, +der über Szegedins Weinberge „grausam starkes“ +Hagelwetter gebracht hatte und durch einen anderen +Jungen verrathen wurde, hatte die Rotte angegeben<a name="FNanchor_279_279" id="FNanchor_279_279"></a><a href="#Footnote_279_279" class="fnanchor">[279]</a>. +Hernach, im Jahr 1730, wurde noch ein dicker Stadtrichter +verbrannt, unter dem Vorwande, dass er nur einige Quentlein +gewogen habe<a name="FNanchor_280_280" id="FNanchor_280_280"></a><a href="#Footnote_280_280" class="fnanchor">[280]</a>. Im Jahr 1739 machte man mit Hexen +um Arad die Wasserprobe, und 1744 wurden in Karpfen +drei Hexen verbrannt<a name="FNanchor_281_281" id="FNanchor_281_281"></a><a href="#Footnote_281_281" class="fnanchor">[281]</a>. Auch noch 1746 kam zu Mühlbach +im Sachsenlande ein Hexenprozess vor, in welchem +drei Glieder Einer Familie verbrannt wurden. Seitdem +hörte die Hexenverfolgung hier auf. Ein schreckliches +Drama spielte sich dagegen in dem benachbarten <em class="spaced">Maros +Vasarheli</em> noch im Jahr 1752 ab. Eine alte Frau, die +Hebamme Farkas, welche der Magistratsdirektor des Orts +der Hexerei angeklagt hatte, wurde nämlich hier, noch +ganz in altüblicher Weise der Wasserprobe unterworfen, +dann, weil man ihre Mitschuldigen erfahren wollte, gefoltert, +und schliesslich hingerichtet<a name="FNanchor_282_282" id="FNanchor_282_282"></a><a href="#Footnote_282_282" class="fnanchor">[282]</a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_273" id="Page_273">[273]</a></span></p> +<p>Erst unter <em class="spaced">Maria Theresia</em> wurde die neue, peinliche +Halsgerichtsordnung von 1707 ausser Wirksamkeit +gesetzt. Bis dahin galt jedoch in Oesterreich und in anderen +katholischen Landen Deutschlands der Glaube an +die Thatsächlichkeit der Hexerei ebenso als kirchlich-orthodox, +wie die Verfolgung der Hexerei als vollkommen +zu Recht bestehend angesehen ward. Allein indem man +prinzipmässig das bisherige Verfahren gegen Zauberer +und Hexen aufrecht hielt, so zeigte es sich doch alsbald, +dass die Herzhaftigkeit, mit der die Gerichte und Obrigkeiten +ehedem auf Tod durch Feuer und Schwert u. dgl. +erkannt hatten, dem jüngeren Geschlechte verloren gegangen +war. Es zeigte sich dieses insbesondere an dem +letzten (oder einem der letzten) Hexenprozesse, der im +geistlichen Fürstenthum <em class="spaced">Salzburg</em> im Jahr 1717 vorkam<a name="FNanchor_283_283" id="FNanchor_283_283"></a><a href="#Footnote_283_283" class="fnanchor">[283]</a>. +Derselbe war durch folgendes Vorkommniss veranlasst: +In den Jahren 1715–1717 wurden im Pflegegerichte +Moosham sehr viele Rinder, Füllen, Schafe, Ziegen, +Schweine, Hirsche und anderes Wild auf der Weide und +in den Wäldern von Wölfen niedergerissen. Zwar stellte +man wiederholt Jagden auf die Wölfe an, aber geschossen +wurde keiner. Diess erregte den Verdacht der durch die +Wölfe geschädigten Gemeinden um so mehr, als gerade +damals der zu Moosham inhaftirte Bäckerlippl aus freiem +Antriebe gestand, dass ihn der mittlerweile verstorbene +Betteltoni mit einer schwarzen Salbe angeschmiert habe, +wodurch er sofort zu einem Wolfe geworden sei. Als +solcher habe er mit Ruepp Gell, vulgo Perger genannt, +und Anderen, die ebenfalls zu Wölfen geworden, zu verschiedenen +Malen Vieh niedergerissen. Auf diese Angabe +hin wurden Perger und dessen Mitschuldige verhaftet +und in die Fronfeste nach Salzburg abgeliefert.</p> + +<p><em class="spaced">Perger</em> (mit dem allein wir uns hier beschäftigen) +leugnete anfangs Alles. Als er aber am 23. Sept. 1717 +<span class='pagenum'><a name="Page_274" id="Page_274">[274]</a></span> +auf die Folter gebracht, ans Seil gebunden und, an den +Füssen mit einem fünfundzwanzigpfündigen Stein beschwert, +in die Höhe gezogen ward, da bekannte er, dass er wie +seine Mitschuldigen sich mit einer schwarzen Salbe angeschmiert, +hierdurch zum Wolf geworden und als solcher +das Vieh hin und wieder niedergerissen habe. Diese Salbe +habe er vom bösen Feind auf der Haide bei Moosham erhalten. +Der habe zu ihm und den Anderen gesagt: „Was +sollt ihr Hunger leiden? Hier habt ihr Salben, dass ihr zu +Wölfen werdet und euch satt fresset, so oft und wie ihr +wollt!“ Darauf habe er sich dem Teufel mit Leib und +Seele ergeben. In einem späteren Verhöre nahm allerdings +Perger sein Geständniss, welches ihm nur durch die +Qual der Tortur abgepresst sei, zurück. Allein kurzer +Hand wurde er vom Scharfrichter wieder auf den Folterstuhl +niedergesetzt, ans Seil gebunden, auf die Leiter gespannt +und eine halbe Stunde lang gemartert, was zur +Folge hatte, dass er seine früheren Geständnisse bestätigte. +Auch den Kameraden Perger's wurden dieselben Geständnisse +abgemartert. Das Urtheil der Richter lautete nun +allerdings auf Verbrennung der Malefikanten; doch hielt +man es für gut, dieselben der Gnade des Erzbischofs von +Salzburg zu empfehlen. Derselbe liess auch Gnade für +Recht ergehen. Am 20. August 1718 erliess daher das +Stadtgericht zu Salzburg an das Untergericht die Weisung: +„Demnach mit Ihrer hochfürstlichen Gnaden gnädigstem +Vorwissen — wir den allhier in puncto <em class="spaced">magiae</em> et <em class="spaced">lycanthrophiae</em> +inliegenden — Perger auf ewig, den vulgo +Schweblhans aber auf acht Jahre lang ad triremes condemnirt +haben, also wird — Euch hiermit anbefohlen, dass +ihr diesen Delinquenten gewisse Religiosen (damit sie in +geistlichen Sachen bis zu deren Auslieferung interim nothdürftig +unterwiesen und <em class="spaced">allenfalls a pacto diaboli +liberiret werden</em>,) zugeben sollet.“ — Am 12. Sept. +1718 musste sodann Perger noch die übliche Urfehde +schwören.</p> + +<p>Erst durch die grosse Tochter Karls VI., die Kaiserin +<em class="spaced">Maria Theresia</em> wurde in Oesterreich dem Unfuge der +<span class='pagenum'><a name="Page_275" id="Page_275">[275]</a></span> +Hexenverfolgung ein Ende gemacht. Schon unmittelbar +nach ihrem Regierungsantritt im Jahr 1740 hob sie die +bestehende Prozessordnung auf, indem sie verfügte, dass +zur Verhinderung alles ferneren Unfuges sämmtliche Hexenprozesse +in allen kaiserlichen Erblanden ihr zur Einsicht +und Entscheidung vorgelegt werden sollten. In Art. 58 +ihrer „peinlichen Gerichtsordnung“ verbot sie auch die +Wasserprobe „nebst allen dergleichen nichtigen und abergläubischen +Zaubergegenmitteln“ auf das Bestimmteste. +Auch erliess sie eine Verordnung, aus der wir ersehen, +dass Träume von gewissen Personen gedeutet und dass +aus den Friedhöfen nicht selten Leichen, als mit der Magia +posthuma behaftet, ausgegraben und verbrannt wurden. +Die Kaiserin sagt nämlich: „Wie zumalen hierunter Aberglauben +und Betrug stecken, wir dergleichen sündliche +Missbräuche nicht gestatten, sondern vielmehr mit den +empfindlichsten Strafen anzusehen gemeint sind: als ist +unser gnädigster Befehl, dass künftig in allen derlei Sachen +ohne Konkurrenz der <em class="spaced">Politici</em> nichts vorgenommen, sondern +allemal, wenn ein solcher Casus eines Gespenstes, +Hexerei, Schatzgräberei oder eines angeblich vom Teufel +Besessenen vorkommen sollte, derselbe der politischen Instanz +sofort angezeigt, mithin von dieser mit Beiziehung +eines vernünftigen Physici die Sache untersucht und eingesehen +werden solle, und was für Betrug darunter verborgen +und wie sodann die Betrüger zu strafen sein +werden.“</p> + +<p>Durch diese weise Verordnung war in Oesterreich zum +ersten Male gegen die Hexenriecherei der Gerichte und +gegen das wüste Dreinfahren derselben ein fester Damm +aufgerichtet, an dem sich die bisher immer noch im Gange +gebliebene Hexenverfolgung ein für allemal brach. Die +Prozesse hörten bald ganz auf. Doch wusste die Kaiserin +recht wohl, dass bei dem in vielen Volksschichten herrschenden +Aberglauben dieselben leicht auch wieder aufleben +könnten, wenn nicht die Macht des Gesetzes sie +niederhalte. Indem sie daher den Strafprozess in Oesterreich +überhaupt vollständig zu reformiren beschloss, so +<span class='pagenum'><a name="Page_276" id="Page_276">[276]</a></span> +trat auf ihren Befehl in Wien eine Hofkommission unter +dem Vorsitze des Vizepräsidenten der Obersten Justizstelle, +Mich. Joh. Graf <em class="spaced">v. Althann</em> zusammen, welche die Aufstellung +eines neuen Strafgesetzbuches berathen sollte. Im +zweiten Theile des neuen Codex sollte auch ein Abschnitt +de Magia eine Stelle finden. Nach längeren Verhandlungen +wurde ein desfallsiger Entwurf, in welchem man +zwar nicht den Hexenglauben aber das ganze bisherige +Gerichtsverfahren gegen die Hexen über Bord warf, vereinbart, +und allerhöchsten Orts zur Prüfung vorgelegt. +Dieser Entwurf wurde nun von der Kaiserin (die sich in +solchen Angelegenheiten gern von ihrem berühmten Leibarzt +<em class="spaced">van Swieten</em> berathen liess) vollständig genehmigt, +und unter dem 5. November 1766 publizirt<a name="FNanchor_284_284" id="FNanchor_284_284"></a><a href="#Footnote_284_284" class="fnanchor">[284]</a>. Alle Gerichtsstellen +und Obrigkeiten der Kaiserlichen Erblande +wurden angewiesen, das neue Statut bis zur Publikation +des in Arbeit befindlichen Strafgesetzbuchs als Gesetz zu +beobachten.</p> + +<p>In demselben erklärt die Kaiserin: „Wir haben gleich +bei Anfang Unserer Regierung auf Bemerkung, dass bei +diesem sogenannten Zauber- oder Hexenprozesse aus ungegründeten +Vorurtheilen viel Unordentliches sich mit einmenge, +in Unseren Erblanden allgemein verordnet, dass +solche vorkommende Prozesse vor Kundmachung eines +Urtheils zu Unserer höchsten Einsicht und Entschliessung +eingeschicket werden sollen; welch' Unsere höchste Verordnung +die heilsame Wirkung hervorgebracht, dass derlei +Inquisitionen mit sorgfältigster Behutsamkeit abgeführet +und in Unserer Regierung bisher kein wahrer Zauberer, +Hexenmeister oder Hexe entdecket worden, sondern derlei +Prozesse allemal auf eine boshafte Betrügerei, oder eine +Dummheit und Wahnwitzigkeit des Inquisiten, oder auf ein +anderes Laster hinausgeloffen seien, und sich mit empfindlicher +Bestrafung des Betrügers oder sonstigen Uebelthäters, +oder mit Einsperrung des Wahnwitzigen geendet haben. +<span class='pagenum'><a name="Page_277" id="Page_277">[277]</a></span> +Gleichwie Wir nun gerechtest beeifert seynd, die Ehre +Gottes nach allen Unseren Kräften aufrecht zu erhalten +und dagegen Alles, was zu derselben Abbruch gereichet, +besonders aber die Unternehmung zauberischer Handlungen +auszurotten, so können Wir keinerdings gestatten, dass die +Anschuldigung dieses Lasters aus eitlem altem Wahne, +blosser Besagung und leeren Argwöhnigkeiten wider Unsere +Unterthanen was Peinliches vorgenommen werde; +sondern Wir wollen, dass gegen Personen, die der Zauberei +oder Hexerei verdächtig werden, allemal aus rechtserheblichen +Inzichten und überhaupt mit Grunde und rechtlichem +Beweise verfahren werden solle, und hierinfalls hauptsächlich +auf folgenden Unterscheid das Augenmerk zu halten +sei: ob die der bezichtigten Person zur Last gehenden +den Anschein einer Zauberei oder Hexerei und dergleichen +auf sich habenden Anmassungen, Handlungen und Unternehmungen +entweder 1) aus einer falschen Verstellung und +Erdichtung und Betruge, oder 2) aus einer Melancholey, +Verwirrung der Sinnen und Wahnwitz, oder aus einer besonderen +Krankheit herrühren, oder 3) ob eine Gottes und +ihres Seelenheils vergessene Person solcher Sachen, die +auf eine Bündniss mit dem Teufel abzielen, sich zwar ihres +Ortes ernsthaft, jedoch ohne Erfolg und Wirkung unterzogen +habe, oder ob endlichen 4) untrügliche Kennzeichen +eines wahren, zauberischen, von teuflischer Zuthuung herkommen +sollenden Unwesens vorhanden zu sein erachtet +werden.“</p> + +<p>Die wahre Zauberei oder Hexerei soll nur da angenommen +werden, „wo die Vermuthung Statt hat, dass eine +erwiesene Unthat, welche nach dem Laufe der Natur von +einem Menschen für sich selbst nicht hat bewerkstelligt +werden können, mit bedungener Zuthuung und Beistand +des Satans aus Verhängniss Gottes geschehen sei.“</p> + +<p>Was die Bestrafung betrifft, so verfügt das Gesetz +für den ersten der oben bezeichneten Fälle angemessene +Leibesstrafe und, sofern der gespielte Betrug das Mittel +zur Ausführung eines Verbrechens gewesen wäre, die auf +dasselbe gesetzte Strafe mit Schärfung; für den zweiten +<span class='pagenum'><a name="Page_278" id="Page_278">[278]</a></span> +die Einweisung in ein Irren- oder Krankenhaus; für den +dritten, je nach den Umständen, entweder die schärfste +Leibesstrafe, oder, wenn bürgerliche Verbrechen oder +Blasphemie konkurriren, geschärfte Todesstrafe bis zum +Scheiterhaufen. „Wenn endlich viertens, — sagt das Gesetz, +— aus einigen unbegreiflichen übernatürlichen Umständen +und Begebnissen ein wahrhaft teuflisches Zauber- und +Hexenwesen gemuthmasset werden müsste, so wollen +Wir in einer so ausserordentlichen Ereignisse Uns selbst +den Entschluss über die Strafart eines dergleichen Uebelthäters +ausdrücklich vorbehalten haben; zu welchem Ende +obgeordnetermassen der ganze Prozess an Uns zu überreichen +ist.“</p> + +<p>Ausserdem verbietet die Verordnung dem Richter alle +Nadel-, Wasser- und andere Proben und bindet die Anwendung +der Tortur an bestimmte Regeln. Der Eingang +enthält einige wohlgemeinte Belehrungen über die Unvernünftigkeit +des Hexenglaubens und leidet nur an dem +historischen Irrthum, „dass die Neigung des einfältig gemeinen +<em class="spaced">Pöbels</em> zu abergläubischen Dingen hierzu den +Grund gelegt habe“.</p> + +<p>Wie König <em class="spaced">Friedrich Wilhelm</em> I. das protestantische +Preussen, so hat also die Kaiserin <em class="spaced">Maria Theresia</em> +das katholische Oesterreich von dem Vampyr der Hexenverfolgung +erlöst. Man hätte nun erwarten können, dass +damit dem Wahn der Hexerei und der Dummheit des +Hexenprozesses im ganzen heiligen, römischen Reiche +deutscher Nation ein Ende gemacht worden wäre. Indessen +war dieses doch in den katholischen Landen des +Reichs nicht überall der Fall.</p> + +<p>In dem jetzigen Donaukreise des Königreichs Württemberg +bestand das (<em class="spaced">Prämonstratenser</em>-) <em class="spaced">Reichsstift +Marchthal</em> (jetzt Standesherrschaft des Fürsten von +Thurn und Taxis). In diesem Stift kam vor dem Oberamt +zu Ober-Marchthal — der Residenz des Fürstabts — noch +in der ersten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts eine +ganze Reihe von Hexenprozessen vor, in denen auf das +Entsetzlichste gefoltert worden ist. Wir besitzen genaue +<span class='pagenum'><a name="Page_279" id="Page_279">[279]</a></span> +Abschriften von Original-Prozessakten<a name="FNanchor_285_285" id="FNanchor_285_285"></a><a href="#Footnote_285_285" class="fnanchor">[285]</a> aus den Jahren +1746 und 1747, die sich auf die Hinrichtung von sechs +angeblichen Hexen (von denen je zwei Mutter und Tochter +waren), die sämmtlich in dem Einen zum Stiftsgebiet gehörigen +(am Federsee gelegenen) Dorfe Alleshausen aufgegriffen +waren, bezogen; ausserdem erhellt aus diesen +Akten, dass nicht lange vorher zwei Schweizerinnen in +Ober-Marchthal verbrannt worden waren. Alle acht Unglückliche +waren durch die Folter zum Geständniss gebracht +worden. Diese Geständnisse waren die gewöhnlichen, +Lossagung von Gott, der Mutter Gottes und allen +Heiligen, Abschliessung eines Bundes mit dem Teufel, +Besuch der Hexensabbathe, Anbetung des Teufels, Verunehrung +der bei der Kommunion heimlich aus dem Munde +genommenen Hostien, die beim Hexentanz zerstampft wurden, +fleischliche Vermischung mit dem Teufel, Verursachung +von Unwetter, Anstiftung von allerlei Malefizien u. s. w. +Das Urtheil lautet auf Strangulirung oder Hinrichtung mit +dem Schwerte durch den Scharfrichter und Verbrennung +der Leichen zu Asche. — Von besonderem Interesse ist die +Urgicht, welche einer Barbara Bingesserin von Alleshausen +abgemartert war. Aus derselben erhellt, dass diese siebenundfünfzigjährige +Frau im Dorfe als Hexe verschrieen +worden war, dass man allerlei Schädigungen, von denen +einzelne Ortsangehörige betroffen worden waren, ihren +Hexenkünsten zugeschrieben und dass sie darum wiederholt +das Oberamtsgericht flehentlichst gebeten hatte, das +ihr zur Last Gelegte zu untersuchen und sie gegen fernere +Verleumdung in Schutz zu nehmen. Statt jedoch diese +Bitte der Verunglimpften zu beachten, hatte das Gericht +dieselbe verhaften und in den Hexenthurm bringen lassen. +Sie sollte sich nun der ihr zur Last gelegten Malefizien +schuldig bekennen. Die Aermste wusste nicht, wie ihr geschah; +aber das Gericht ging ihr alsbald mit der Verbal-Territion +und da diese erfolglos war, auch mit der Real-Territion +<span class='pagenum'><a name="Page_280" id="Page_280">[280]</a></span> +zu Leibe. Doch war auch hiermit nichts aus ihr +herauszubringen. Daher wurde das Weib auf die Folter gespannt +und gemartert, — einmal, zweimal, — ohne dass sie +zum „Geständniss“ zu bringen war, bis sie endlich den ihr im +Kerker beigegebenen Wächtern, von denen sie unablässig +mit der Aufforderung ihre Schuld zu bekennen gepeinigt +ward, zuschrie, „dass sie ein schlimmes Weib sei, dass sie +eine schlimme Hand habe, und dass eben Jedermann, den +sie nur anrühre, einen Schmerz empfinde, krank und elend +werde“. Nunmehr aber, nachdem die Unglückliche so weit +gebracht war, durfte man hoffen, mittelst fortgesetzter +Tortur alle noch wünschenswerthen Geständnisse aus ihr +herauszupressen, damit sie für den Scheiterhaufen reif +werde. Daher heisst es in der Akte weiter: „Endlich und +nach mehrmaliger Tortur, Exorzismos und Benedictiones +hat der allmächtige Gott an dem heil. Weihnachtsabend +ihr steinhartes Herz berührt und erweicht, wo sie dann +ohne ferneren geringsten Zwang aussagt und bekennt +u. s. w.“ Nunmehr folgt dann in der Akte eine Fülle von +Geständnissen. Ihr Teufel, mit dem sie (auch noch im +Hexenthurm) gebuhlt hatte, wurde von ihr „der Tambur“ +genannt. Derselbe hatte, nachdem er sie blutig gegriffen, +sie als „Bärbel“ in sein Buch eingetragen. Sie war unzähligemal +auf dem Hexentanz gewesen, und hatte daselbst +lecker gegessen und getrunken, war aber immer hungrig +nach Hause zurückgekehrt. Der Teufel hatte ihr zum +Oeftern Geld gegeben, das wirkliches Geld war, mit dem +sie ihre Noth lindern konnte; dafür hatte sie aber vor +Allem ihrem eigenen Manne an seinen Kühen und Pferden +fortwährend Schaden zufügen müssen. Sie liess sich auch +zu dem Geständniss treiben, dass sie ihre Tochter „Annele“ +mit zum Hexentanz verführt, dass auch diese mit dem +Teufel gebuhlt, die Hostie zertreten und allerlei Schaden +angerichtet habe, fügte aber hinzu: „Sie habe ihr Kind +mit auf diesen Schelmentanz und Weg genommen, und +wolle es nun auch mit sich in die Ewigkeit nehmen. Es +sei ihr ein liebes Kind gewesen und sei ihr noch lieb bis +auf diese Stunde. Ja, wenn ihr das Kind jetzo unter das +<span class='pagenum'><a name="Page_281" id="Page_281">[281]</a></span> +Gesicht kommen würde, wollte sie ihm sagen: Annele, +wir haben einander allezeit lieb gehabt, jetzo wollen wir +auch miteinander in die Ewigkeit gehen und sehen, dass +wir in den Himmel kommen.“</p> + +<p>Natürlich wurde nun auch die Tochter von dem Gericht +sofort gepackt und mit der Mutter konfrontirt. Es +mag eine herzzerreissende Begegnung gewesen sein. Die +Tochter wusste von dem Allem, womit die Mutter sie belastet +hatte oder belastet haben sollte, gar nichts und die +Mutter — nahm alle ihre Geständnisse wieder zurück. Da +musste die Tortur wiederum helfen und sie half so, dass +die Schuld der Mutter und der Tochter in den Augen des +Oberamtsgerichts nun ganz unzweifelhaft war. — Schliesslich +wurde die Mutter vom Gericht befragt, „warum sie +ihre so vielfältigen schweren Sünden und verübten Missethaten, +wegen welcher sie zum Theil überwiesen gewesen, +nicht gleich anfangs und in Güte einbekannt, sondern sich +lieber so hart habe strecken und schlagen lassen wollen.“ +Sie antwortete: „sie habe nicht bekennen können, der böse +Feind habe es ihr nicht zugelassen, habe ihr viel versprochen +aber nichts gehalten. Sie habe die Schläge und +Streiche alle gar wohl empfunden und sei derentwegen +allerdings elend, krumm und lahm geworden. Der böse +Feind habe ihr nichts nützen oder helfen können, auch sie +an ihren vielen Wunden und Schmerzen nicht geheilt. +Jetzo habe sie Gott in ihrem Herzen und hoffe sammt +ihrem Annele, mit dem man sie schon jetzo heben und +legen müsse, in den Himmel zu kommen.“ —</p> + +<p>Von diesen Prozessen hat man seiner Zeit keine besondere +Notiz genommen; ein anderer aber, der ebenfalls +in einem geistlichen Fürstenthum Deutschlands vorkam, +hat mehr von sich reden gemacht.</p> + +<p>Zu <em class="spaced">Würzburg</em>, in der fürstbischöflichen Residenzstadt, +spielte sich um die Mitte des achtzehnten Jahrhunderts +ein Drama ab, — die Hinrichtung der hochbetagten +Nonne <em class="spaced">Maria Renata</em> im Jahr 1749, — das den Zorn +der Kaiserin Maria Theresia erweckt hat, weil es zu den +Schandflecken in der Geschichte der deutschen Nation gehört. +<span class='pagenum'><a name="Page_282" id="Page_282">[282]</a></span> +Man hat in Würzburg lange Zeit Anstand genommen, +dem Wunsche derer, welche im Interesse der Geschichtswissenschaft +die Prozessakten einzusehen wünschten, +zu entsprechen; und auch die aktenmässige Darstellung +des Vorfalles, welche im Laufe des Jahres 1878 veröffentlicht +wurde, ist unvollständig<a name="FNanchor_286_286" id="FNanchor_286_286"></a><a href="#Footnote_286_286" class="fnanchor">[286]</a>. Es muss angenommen +werden, dass die Folter, deren auch in dieser aktenmässigen +Berichterstattung keine Erwähnung geschieht, dennoch +zur Anwendung gekommen ist. Aber selbst wenn diese +Annahme unbegründet sein sollte, ist das, was im Uebrigen +über den Vorfall nunmehr in glaubhaftester Weise bekannt +geworden ist, so beschaffen, dass die Hinrichtung +der Nonne Maria Renata zu Würzburg in der Mitte des +achtzehnten Jahrhunderts als eines der grausigsten und +schandbarsten Ereignisse in der Geschichte der deutschen +Nation jener Zeit sich kennzeichnet.</p> + +<p>Die Nonne <em class="spaced">Maria Renata Sängerin</em> von Mohan +gehörte seit fünfzig Jahren dem Kloster Unterzell bei +Würzburg an. Geistig nicht unbegabt, war sie in ihrem +neunzehnten Lebensjahr durch den Machtspruch der Eltern +ins Kloster verwiesen worden, wo sie allerdings späterhin +zur Würde einer Subpriorin erhoben ward, aber sich doch +niemals recht heimisch fühlte, vielmehr in sich gekehrt +und abgeschlossen lebte und darum in dem Schwesternkreise +keine Sympathien fand. Sie war schon hochbetagt, +als eine erkrankte alte Nonne dem Probste des Klosters +<span class='pagenum'><a name="Page_283" id="Page_283">[283]</a></span> +auf dem Sterbebette erklärte, das tödtliche Uebel, an +welchem sie leide, sei ihr angethan worden und zwar durch +die Subpriorin Maria Renata, die schon seit langer Zeit +zum grossen Nachtheil der Schwestern allerlei teuflische +Praktiken treibe. Der Probst suchte der Kranken diesen +bösen Argwohn aus dem Sinne zu reden, jedoch ohne Erfolg. +Pflichtschuldigst machte er daher von der ihm gewordenen +Mittheilung Anzeige, infolge dessen ein Pater +Siard und Genossen den Nonnen durch Exorzismen zu +helfen sich bemühten. Dabei ergab es sich denn allerdings, +dass einzelne Nonnen Teufel im Leibe hatten; und diese +Teufel zeigten sich sehr ungeberdig. Da schrie z. B. den +Pater Siard aus dem Leibe einer Nonne Maria Cäcilie, +eines Edelfräuleins von Pistorini, ein Teufel mit den Worten +an: „Du verfluchter weisser Hund, wie plagst und quälst +du mich!“ Der Exorzist kam aber nicht aus der Fassung +und zwang den Dämon seinen Namen anzugeben. „Ich +heiss Navadonesah,“ schrie der Teufel, jede Silbe deutlich +artikulirend, und als der Exorzist den Namen nicht gleich +verstand und nach demselben nochmals fragte, fistulirte +der Unhold: „Du Ochsenkopf hast gewiss Saublasen vor +den Ohren; lass einen Sauschneider kommen, damit er sie +dir abnehme.“ — Gänzlich unfähig, den kirchlichen Beschwörungsformeln +zu widerstehen, mussten sich indessen +die Dämonen dazu herbeilassen, aus den besessenen Nonnen +herauszubekennen, dass sie in diesen allerdings durch die +zauberischen Praktiken der Subpriorin Wohnung erhalten +hätten.</p> + +<p>Die Verdächtigte beging nun einen argen Fehler; sie +behauptete nämlich, die angeblich durch sie in diabolische +Besessenheit gebrachten Schwestern verstellten sich nur +oder wären von unglücklicher Einbildung geplagt, <em class="spaced">indem +es Besessene, Zauberer und Hexen gar nicht +gebe</em>. Nach dem Hexenhammer war die Unglückliche +hiermit als Ketzerin erwiesen, d. h. als eine Person, die +recht wohl mit dem Teufel im Bunde sein konnte, wesshalb +die gegen sie erhobenen Anschuldigungen jetzt um +so grösseres Gewicht hatten. Die greise Subpriorin ward +<span class='pagenum'><a name="Page_284" id="Page_284">[284]</a></span> +daher eines Tages, als sie gerade vom Chor der Kirche +zur Clausur gehen wollte, verhaftet. Hierüber bestürzt, +bat sie um die Erlaubniss, in ihr Zimmer gehen zu dürfen. +Da sie diese Bitte jedoch zweifelsohne nur in der Absicht +aussprach, „ihr darin sich befindliches Zauberwerk auf +Seiten zu räumen,“ so wurde darauf keine Rücksicht genommen. +Hernach, als man ihr Zimmer durchsuchte, fand +man auch „ihren Schmierhafen, ihre Zauberwurzel und +Zauberkräuter, sodann auch einen goldgelben Rock, in +welchem sie zu ihrem gewöhnlichen Hexentanz auszufahren +pflegte.“ Auf fürstbischöflichen Befehl wurde nun die +Verhaftete des geistlichen Habits entkleidet, auf dem Marienberg +eingekerkert und vor eine aus zwei geistlichen Räthen +und zwei Jesuitenpatres zusammengesetzte Inquisitionskommission +gestellt. Die Prozedur begann und bald war +Maria Renata zur Ablegung eines Geständnisses gebracht. +Auf welchem Wege dieses erpresst worden ist, weiss man +freilich auch jetzt noch nicht — unzweifelhaft darum, weil +es durch Anwendung der Folter geschehen ist. Maria +Renata gestand nämlich, dass sie schon als Kind von +sechs bis sieben Jahren durch ein altes Weib, einige Jahre +später durch einen Reiter, und wiederum im elften und +im dreizehnten Jahre durch zwei Offiziere, „so aber vermuthlich +verstellte Teufel gewesen,“ zur Hexerei und Buhlerei +verführt und angeleitet worden, und weil die Hölle +den Namen Maria nicht dulden könne, so habe man ihren +Namen in Erna Renata umgewandelt. Zwölf Jahre alt, +war sie „schon so weit gekommen, dass sie unter dem +unglücklichen Zaubergesindel bei den Zusammenkünften +als eine Ehrendame nahe bei dem Throne des Fürsten +der Finsterniss einen vornehmen Sitz erhielt.“ Etwa neunzehn +Jahre alt wurde Maria Renata wider ihren Willen +in das Kloster Unterzell gebracht, wo sie zur Verdeckung +ihrer Teufelei den Chordienst und alle ihre sonstigen Obliegenheiten +mit ausserordentlicher Pünktlichkeit erfüllte. +Sie gestand auch, dass sie, nachdem sie mit dem Teufel +einen Pakt gemacht und in das Hexenbuch eingetragen +worden sei, von dem Teufel mehrere Hexenzeichen an +<span class='pagenum'><a name="Page_285" id="Page_285">[285]</a></span> +ihrem Leibe erhalten habe, dass sie vermittelst ihrer Hexenschmiere +und in einem gestärkten Röcklein öfters zu den +Hexenversammlungen ausgefahren sei, in denselben öfters +Gott und die Maria abgeschworen, mit dem Teufel wiederholt +Unzucht getrieben; dass sie drei Personen ausserhalb +des Klosters das Hexen gelehrt, die Hexerei mit Lebendigmachen +von Mäusen und Unterhaltung einer redenden +Katze selbst getrieben, durch solche Hexerei nicht nur +den Klosterprobst und den Abt von Oberzell zu schädigen +getrachtet, sondern auch sechs Personen im Kloster, sowie +anderen Leuten ausserhalb desselben mit Verursachung +der Auszehrung, heftiger Gliederschmerzen, Gicht und anderer +Krankheiten wirklichen Schaden zugefügt, ja sogar +in sechs ihrer Mitschwestern den Teufel hineingehext, den +Pater Gregorium zu Kloster Ebrach und den Pater Nicolaum +zu Kloster Ilmstadt in ihrer Vernunft verwirrt und +irrig gemacht, die in der heil. Kommunion empfangenen +heil. Hostien mehrmalen nicht hinuntergeschlungen, sondern +solche in den See, auch zu dreimalen in das geheime +Ort, ja auch einmal mit Nadelstichen in öffentlicher Hexenversammlung +gottesräuberisch misshandelt zu haben<a name="FNanchor_287_287" id="FNanchor_287_287"></a><a href="#Footnote_287_287" class="fnanchor">[287]</a>.</p> + +<p>Auf dieses „Bekenntniss“ hin dekretirten die Inquisitoren +am 23. Mai 1749, dass „Maria Renata um dieser +schweren Verbrechen und Missethaten willen aller christlichen +Freiheiten und Privilegien verlustiget und dem weltlichen +Richter zu extradiren sei, von Rechtswegen,“ jedoch +mit dem Ersuchen, dass man an der armen Sünderin +keine besondere „Gliederstümplings-Strafe“ vornehmen +möge. Das Gericht verurtheilte alsbald die überführte +und geständige Hexe zur Einäscherung bei lebendigem +Leibe, welches Urtheil der Bischof jedoch mit Rücksicht +auf „die zarte Jugend, in welcher Maria Renata zur Hexerei +verführt worden,“ dahin änderte, dass die Hexe enthauptet +und darauf ihr Leichnam verbrannt werden sollte.</p> + +<p>Am 21. Juni 1749, früh Morgens zwischen acht und +<span class='pagenum'><a name="Page_286" id="Page_286">[286]</a></span> +neun Uhr wurde demgemäss die Exekution vollzogen. Nach +der Aussage eines hexengläubigen und teufelsfürchtigen +Augenzeugen bezeigte „die Renata in ihrer Todesstunde +in Allem eine so vollkommene Gelassenheit, dass man +hätte glauben sollen, es könnten unmöglich solche Bosheiten +von ihr verübt worden sein.“ Nachdem sich die +arme Sünderin noch an einer Weinsuppe gelabt, trat sie +von dem Benediktiner Maurus als Beichtvater und von +dem Domprediger und Jesuitenpater Georg Gaar als „Galgenpater“ +begleitet, den Weg zum Schaffot an, welches +„in der mittleren Bastei (von Marienberg) gegen Höchberg +zu“ aufgerichtet war. Zunächst wurde ihr von dem hochfürstlichen +Malefizsekretär im Beisein des Hofschultheissen +und zweier Stadtgerichtsschöffen im Kerker das Urtheil +vorgelesen, dann wurde sie — „angethan mit einem braun, +schwarz getupften kattunenen Kontuschel, einem langen +Rock, weissem Nonnenschurz, weissem Halstuch, unten +eine weisse Nonnenhaube und oben eine schwarztaffente +Matrazenhaube, in Summa eine alte und arme Tetter-Hex,“ +auf einem eigens hierzu angefertigten Stuhle, „weilens sie +zu gehen unvermögend“<a name="FNanchor_288_288" id="FNanchor_288_288"></a><a href="#Footnote_288_288" class="fnanchor">[288]</a> zum Richtplatz getragen, wo +ihr alsbald der Kopf abgeschlagen ward. — Zuschauer +wollten während der Exekution in den Lüften einen Geier +gesehen haben, der nur der verkappte Teufel sein konnte! +Der Leichnam der Hexe wurde sodann durch „Nachtarbeiter“ +von der Festung herab und auf einen am Waldsaum +gen Büttelbrunn zu gelegenen Platz getragen, „wo +vordem auch Hexen verbrannt worden.“ Bevor der daselbst +aufgeschichtete Scheiterhaufen in Brand gesteckt +wurde, um den Leib der todten Hexe zu verzehren, hielt +der Galgenpater und Domprediger <em class="spaced">Georg Gaar</em> von der +Gesellschaft Jesu eine salbungsreiche Rede an die versammelte +Menge<a name="FNanchor_289_289" id="FNanchor_289_289"></a><a href="#Footnote_289_289" class="fnanchor">[289]</a>. Er preist die weise Strenge der +<span class='pagenum'><a name="Page_287" id="Page_287">[287]</a></span> +Gesetze gegen die Zaubergreuel, erzählt Renatens Geschichte +aus den Verhörakten und knüpft erbauliche Betrachtungen +daran, welche zum Text die Worte hatten: +„Maleficos non patieris vivere.“ „Warum aber Gott, — heisst +es unter andern, — zu diesen unseren Zeiten das +so lange verborgene Uebel und getriebene Teufelshandwerk +ans öffentliche Tageslicht habe ausbrechen lassen, +stehet mir zwar nicht zu, hierin die geheimen göttlichen +Rathschlüsse zu erforschen; jedoch bedünket es mich, es +sei geschehen aus folgenden Ursachen: Erstlich wegen +denen Ungläubigen; denn es gibt zu unsern Zeiten solche +Leute, welche weder an Hexen, noch Zauberer, noch an +Teufel, noch an Gott selbsten glauben. Sie seind Atheisten +und vermeinen, es sei keine andere Substanz, als welche +nur körperlich oder leiblich ist, anzutreffen. Diese Ungläubige +müssen aus dermaliger Begebenheit (wann sie +nicht völlig vernunftlos seyn wollen) unwidersprechlich +erkennen, dass auf der Welt sein Hexen und Zauberer, +mithin auch Teufel, von welchen sie ihre Künste erlernen. +Gehet hin, ihr Atheisten, nach Unterzell, um jene Ordenspersonen, +welche Maria Renata bezaubert, anzuhören: was +gilt's, ihr werdet gestehen, dass in diesen Menschen verborgen +sei? Weilen aber das, was verborgen ist, man +weder sehen, noch fühlen oder mit Händen greifen, sondern +nur aus denen Wirkungen merken kann, so muss es +nothwendig ein leibloses und geistliches Wesen sein; folglich +muss es Geister geben; und weilen die einheimischen +Feinde oder Geister in denen Besessenen auf die Kirchenbeschwörungen +gedemüthiget, endlich auch ausgetrieben, +so müssen wir daraus schliessen, dass sie einem weit mächtigeren +Geiste, nämlich Gott, welchen die Kirche anruft, +unterworfen seien. Intelligite insipientes in populo, et +stulti aliquando sapite, Ps. 33. v. 8; merkt es doch, ihr +<span class='pagenum'><a name="Page_288" id="Page_288">[288]</a></span> +Unweisen unter dem Volk, und werdet einmal witzig, ihr +Narren. — Zweitens bedünkt es mich, Gott habe die Zauberei +Mariae Renatae lassen offenbar werden wegen denen +Glaubigen, damit sie reifer, als zeithero sich zu Gemüth +führten, wie nothwendig es uns allen sei, dass wir wider +das zauberische Geschwader, welches grösser ist, als wir +uns etwan einbilden, täglich geistliche Waffen ergreifen: +auch was grosse Obsorg denen Eltern obliege für ihre +Kinder, welche, wenn sie allerhand Gesindel anvertraut, +oder auch von ihren Eltern verfluchet und verwünschet +werden, leicht ins Teufels Hände und Stricke verfallen. +Drittens wegen jenen boshaften Christen, welche durch +ihre Punktirkunst, Zauberspiegel oder sonst aberglaubische +Händel das, was von dem freien Willen Gottes und derer +Menschen allein abhängt, zu wissen beginnen. Die sollen +ihre Augen eröffnen, dann auch sie (obschon sie es nicht +vermuthen) unter die Teufelszunft gehören und nach aller +Schärfe seind abzustrafen. Viertens will Gott durch das +gegenwärtige Spectacul alle Unlauterkeit, welche (wie ich +es aus vielen Geschichten erweisen könnte) zur Zauberei +die nächste Vorbereitung ist, denen Weltkindern verleiden.“</p> + +<p>Dieser würzburger Hexenprozess, weniger merkwürdig +an sich selbst als durch die Zeit, in welche er fällt, veranlasste +eine literarische Fehde über das Hexenwesen, +welche die Macht, die der Hexenglaube noch immer ausübte, +noch schreckhafter erkennen liess als dieser Prozess +selbst.</p> + +<p>Eben damals hatte sich nämlich in Tirol ein Mann +als Gegner der Hexenverfolgung erhoben, den man bisher +nur als tüchtigen humanistischen Gelehrten kennen gelernt +hatte. — <em class="spaced">Girolamo Tartarotti</em><a name="FNanchor_290_290" id="FNanchor_290_290"></a><a href="#Footnote_290_290" class="fnanchor">[290]</a> (den wir meinen) am +2. Januar 1702 zu Roveredo geboren, hatte in Padua und +Verona Theologie und alte Literatur studirt, war dann als +Abbate nach Roveredo zurückgekehrt, wo er späterhin, +<span class='pagenum'><a name="Page_289" id="Page_289">[289]</a></span> +nachdem er längere Zeit in Innsbruck, Rom und Venedig +gelebt hatte, seinen bleibenden Aufenthalt nahm, und zur +Bekämpfung des Hexenglaubens und der Hexenverfolgung +ein umfassendes Werk über die angeblichen nächtlichen +Versammlungen der Hexen veröffentlichte<a name="FNanchor_291_291" id="FNanchor_291_291"></a><a href="#Footnote_291_291" class="fnanchor">[291]</a>. Tartarotti +suchte in seiner Schrift, nachdem er eine ausführliche Abhandlung +über die Geschichte des Aberglaubens vorausgeschickt, +in allerlei Weise die Nichtigkeit der Hexerei +darzuthun. Er sagt z. B. in Buch II.: „Man behauptet, +die Hexen begeben sich mit solcher Schnelligkeit durch +die Lüfte zu ihren Sammelplätzen, dass kein Vogel und +kein Pfeil ihnen nachfolgen könnte. Sie seien im Stande, +eine Strecke von zweihundert Leucas (siebenhundert bis +achthundert italienische Meilen) in vier bis fünf Stunden +zurückzulegen. Wie sollte dieses aber für menschliche +Lungen möglich sein, ohne sich der Gefahr des Erstickens +auszusetzen? Und wenn die Hexen wirklich, wie ebenfalls +behauptet wird, durch die kleinsten Ritze, Thürspalten +u. s. w. ihren Ausgang zu nehmen vermögen, warum benützen +sie diese Fertigkeit nicht im Kerker zu ihrer Befreiung? +Alle ihre Aussagen über ihre nächtlichen Fahrten, +Zusammenkünfte, Tänze, Buhlschaften und Gastereien mit +dem Teufel seien nichts als Phantastereien, was auch aus +den unsinnigen und lächerlichen Umständen erhelle, unter +denen diese Dinge vorkommen sollten, z. B. dass die +Hexen bei ihren Tänzen sich stets nach links bewegen, +dass sie den Teufel adoriren, indem sie ihm den Rücken +zukehren, dass sie rückwärts gekehrt sich demselben nahen, +dass sie, indem sie ihn um etwas bitten, ihre Hände rückwärts +ausstrecken u. dgl. m. Auch könne nachgewiesen +werden (was wohl zu beachten sei), dass die angeblichen +Hexen gerade dann am zahlreichsten sich vermehrten, +<span class='pagenum'><a name="Page_290" id="Page_290">[290]</a></span> +wenn sie am härtesten verfolgt würden. Man möge von +aller Verfolgung abstehen und diejenigen Personen, welche +wirklich als Hexen gelten wollten, als Irrsinnige behandeln; +dann werde es bald keinen Zauberer und keine +Hexe mehr geben. Man habe wohl in der angeblichen +Uebereinstimmung der Aussagen der Gefolterten einen +Beweis für die Wirklichkeit des Hexenwesens finden wollen. +Allein eine durchgehende Uebereinstimmung liege gar nicht +vor. Manche z. B. sagen, sie hätten den Satan in Menschengestalt +gesehen; die Maria Bertoletti, die 1716 bei +Roveredo als Hexe hingerichtet sei, beschreibe ihn als ein +Ungeheuer mit den Hörnern eines Bockes und dem Schweife +einer Schlange. Uebrigens lasse sich die Aehnlichkeit der +Aussagen vieler Hexen leicht dadurch erklären, dass ihnen +die Richter die gleichen Fragen vorzulegen pflegten, deren +Beantwortung dann mittelst der Tortur ganz so, wie es +die Richter verlangten, erpresst werde.“ — Schliesslich +spricht sich Tartarotti über die Gründe aus, die ihn zu +der Annahme berechtigen, dass der Hexenglaube allmählich +ganz aufhören und aus den Köpfen der Menschen für +immer verschwinden werde („e dalla mente degli uomini +prenda un perpetuo esilio“).</p> + +<p>Uebrigens unterschied <em class="spaced">Tartarotti</em> zwischen Hexerei +und Magie, welche letztere er wirklich glaubte und deren +Thatsächlichkeit er aus der Schrift und Tradition zu erweisen +suchte. Tartarotti stand also auf dem Standpunkt Weiers, +was dem greisen <em class="spaced">Francesco Scipione Maffei</em> zu Verona +(1675 †1755) Veranlassung gab, ihm in zwei Schriften<a name="FNanchor_292_292" id="FNanchor_292_292"></a><a href="#Footnote_292_292" class="fnanchor">[292]</a> +<span class='pagenum'><a name="Page_291" id="Page_291">[291]</a></span> +klar zu machen, dass der Glaube an Magie ebenso widersinnig +sei als der an Hexerei, und dass jene mit dieser +stehe und falle.</p> + +<p>Nach dem Erscheinen des Buches, welches überall +das grösste Aufsehen machte, wurde <em class="spaced">Tartarotti</em> von vielen +Seiten her auf das Freudigste begrüsst. Der greise Abbate +<em class="spaced">Ludovico Muratori</em> (†1750), Bibliothekar des Herzogs +von Modena, einer der intelligentesten Gelehrten Italiens +im achtzehnten Jahrhundert, schrieb an Tartarotti mit +Beziehung auf den eben erschienenen Congresso notturno: +„Diese Frage (vom Hexenwesen) ist von Dir mit solcher +Klarheit behandelt worden, dass ich vollkommen überzeugt +bin, kein Anhänger des <em class="spaced">Delrio</em> werde sich je wieder erheben, +um gegen Dich auf den Kampfplatz zu treten. Denn +dem allgemeinen Gelächter würde Der sich aussetzen, der +es noch wagen sollte, die vulgäre Ansicht zu vertheidigen.“</p> + +<p><em class="spaced">Tartarotti</em> mochte auch selbst glauben, dass es nunmehr +mit der Hexenverfolgung aus sei, als er zu seiner +grössten Ueberraschung die Predigt zu Gesicht bekam, +welche der Jesuit <em class="spaced">Georg Gaar</em> bei der Verbrennung der +Nonne Maria Renata zu halten sich nicht gescheut hatte. +Da war also der traditionelle Hexenglaube ganz unverhüllt +aufs Neue feierlichst verkündet worden. Sofort fertigte +er daher eine italienische Uebersetzung der Predigt +Gaars an, und liess dieselbe, mit sehr scharfen Glossen +ausgestattet, in Verona drucken, — womit eine sich durch +viele Jahre hinziehende Fehde ihren Anfang nahm. Der +Pater zu Würzburg, für den der Hexenglaube so fest stand +wie das Evangelium, blieb natürlich die Antwort nicht +schuldig, sondern erwiderte die elf Glossen Tartarotti's mit +einer anscheinend grundgelehrten Replik, in deren Vorwort +er bemerkt, „dass ein bis jetzt in Deutschland ganz +unbekannter Autor, er wisse nicht von welchem Geiste +getrieben, mit einer sehr lahmen Kritik seiner Predigt +hervorgetreten sei, und dadurch nicht nur diese Predigt, +sondern auch <em class="spaced">alle</em> Tribunale Europa's sich nicht gescheut +habe zu verlästern.“ Nun fand allerdings Tartarotti einen +sehr geschickten Vertheidiger an seinem talentvollen Schüler +<span class='pagenum'><a name="Page_292" id="Page_292">[292]</a></span> +<em class="spaced">Jos. Bapt. Graser</em>, Lehrer der Rhetorik am Gymnasium +zu Roveredo<a name="FNanchor_293_293" id="FNanchor_293_293"></a><a href="#Footnote_293_293" class="fnanchor">[293]</a>; allein gleichzeitig sah auch derselbe eine +ganze Reihe blinder Fanatiker die Lanze zum Schutze +des alten Hexenglaubens einlegen. Unter denselben war +der verbissenste und für jede Verständigung unzugänglichste +der Franziskaner-Provinzial und Generaldefinitor <em class="spaced">Benedikt +Bonelli</em> (†1783 zu Trident), der 1751 gegen Tartarotti +eine ausführliche Schrift (Animaversioni critiche sopra +il notturno congresso delle Lammie) zu Venedig erscheinen +liess, worin die Lehre eines <em class="spaced">Delrio</em> in jeder Beziehung +vertreten und auf das hartnäckigste verfochten ward. Tartarotti +und Bonelli wechselten nun noch (bis zum Jahr 1758) +eine ganze Anzahl von Streitschriften; aber die letzte +Schrift des verhassten Hexenfreundes wurde auf Andringen +seiner ergrimmten Gegner zu Trident öffentlich durch den +Henker verbrannt, während er selbst an schwerer Krankheit +darnieder lag. — Tartarotti starb am 16. Mai 1761. —</p> + +<p>Das bisher Erzählte lässt uns einen Einblick in die +Gedankenwelt, welche in den katholisch-geistlichen Fürstenthümern +herrschte, thun, der nicht erfreulich ist; ebensowenig +erfreulich ist aber, was sich zu derselben Zeit +in dem bedeutendsten weltlich-katholischen Fürstenthum +Deutschlands, nämlich im Kurfürstenthum <em class="spaced">Baiern</em>, darbietet. +Hier hatte Kurfürst <em class="spaced">Maximilian Joseph</em> (1745 +bis 1777), von welchem das Volksschulwesen des Landes +eigentlich zuerst begründet, viele Klöster reformirt und +Feiertage abgeschafft worden waren, im Jahr 1759 die +Akademie der Wissenschaften zu München begründet, +deren Druckschriften der Censur der Universität d. h. der +Jesuiten entzogen wurden, und deren Mitglieder es als ihre +Aufgabe betrachteten, dahin zu wirken, „dass die Wissenschaften +von allen Vorurtheilen gereinigt und zu jener +Stufe der Vollkommenheit gebracht werden möchten, wie +sie dieselben in den benachbarten Staaten rühmlichst blühen +sahen.“</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_293" id="Page_293">[293]</a></span></p> +<p>Daher hielt es im Jahr 1766 ein Mitglied der Akademie +für ganz angemessen, bei schicklicher Gelegenheit +in derselben einen Vortrag über die Nichtigkeit des Hexenwesens +zu halten. Es war dieses der Theatinermönch +Don <em class="spaced">Ferdinand Sterzinger</em><a name="FNanchor_294_294" id="FNanchor_294_294"></a><a href="#Footnote_294_294" class="fnanchor">[294]</a>. Am 24. Mai 1721 auf +dem Schlosse Lichtwörth im Unterinnthale, (welches seit +längerer Zeit schon der adeligen Familie der Sterzinger +von Sigmundsried gehörte) geboren, war Sterzinger im +neunzehnten Jahre seines Lebens in den Theatinerorden +eingetreten, hatte sich mit gutem Erfolge namentlich dem +Studium der Geschichte und des kanonischen Rechts gewidmet, +seit 1750 in seinem Orden anfangs zu Prag, dann +zu München als Lehrer der Moral und Philosophie gewirkt +und war von dem Kurfürsten Maximilian Joseph schon bei +der Errichtung der Akademie der Wissenschaften in dieselbe +aufgenommen worden.</p> + +<p>Im Jahr 1766 geschah es nun, dass er als Mitglied +der baierischen Akademie am 13. Oktober als am Namensfeste +ihres fürstlichen Stifters eine Rede hielt, worin +er zu beweisen versuchte, „dass die Hexerei ein ebenso +nichts wirkendes als nichts thätiges Ding sei“<a name="FNanchor_295_295" id="FNanchor_295_295"></a><a href="#Footnote_295_295" class="fnanchor">[295]</a>. Eine +wirklich wissenschaftliche Bedeutung hatte diese Rede +freilich nicht, indem sie nichts enthielt, was nicht schon +von Maffei, dell Osa und anderen gesagt war und am +Schlusse dem vulgären Hexenglauben noch die bedenklichsten +Conzessionen machte. <em class="spaced">Sterzinger</em> resümirte nämlich +am Schlusse seiner Rede: Was also von Vielen für +Hexerei gehalten werde, das seien nichts weiter als ganz +natürliche Zufälle. Daher solle man nicht sogleich mit +Exorzismen und Benediktionen zufahren, sondern die Sache +durch unbefangene und urtheilsfähige Leute, namentlich +<span class='pagenum'><a name="Page_294" id="Page_294">[294]</a></span> +durch Aerzte untersuchen lassen. — Um nun aber nicht +mit dem baierischen Strafrecht in Collision zu kommen, +fuhr der Redner fort: „Ich merke schon, dass einige meiner +werthen Zuhörer denken werden, wie es doch möglich +wäre, dass so viele Hexen durch Feuer und Schwert aus +der Gesellschaft der Menschen seien vertilgt worden, wenn +sie weder die höllischen Geister in den menschlichen Leib +bannen, weder durch Teufelskünste dem Nächsten schaden, +Donner und Hagel erregen, in der Luft herumfahren oder +einen Bund mit dem Satan machen können? <em class="spaced">Allein +verdienen nicht Diejenigen den Tod</em>, welche den +heiligsten Namen der unendlichen Majestät Gottes lästern, +den Teufel anrufen, ihn heidnisch anbeten und von ihm +Hülfe und Beistand verlangen? <em class="spaced">Machen sich nicht diejenigen +des Bluturtheils schuldig</em>, welche, um ihren +bösen Willen zu erfüllen, unschuldige Kinder tödten, die +Leichen der Todten ausgraben, dem Nächsten gröblich zu +schaden suchen und tausend andere Bosheiten ausüben, +wenn auch die Hexerei, wie wir unablässlich behaupten, +in sich selbst ein eitles und leeres Nichts, ein Vorurtheil +und Hirngespinnst verrückter Köpfe ist?“ —</p> + +<p>Ueber den unmittelbaren Eindruck dieses Vortrags +berichtet der Graf <em class="spaced">Joh. Zech</em> in der Gedächtnissrede, die +er als Mitglied der Akademie im Sitzungssaale derselben +zum Andenken an Sterzinger am 22. Februar 1787 hielt: +„Kaum wurde diese Rede, wie gewöhnlich, abgelesen, so +entstanden, wie man in einem schattigen Walde das unversehene +Sausen des Windes in den Gipfeln belaubter +Aeste vernimmt, schon während der Ablesung besondere +Gährungen in den Gemüthern der Zuhörer. Man lispelte +sich sogleich stille, wechselweise Entdeckungen ins Ohr, +ja man glaubte kaum das Herabgelesene verstanden zu +haben. Man eilte nach Hause und spitzte die Federn zu +Widerlegungen etc.“</p> + +<p>So stand es damals um die Intelligenz der Träger der +Wissenschaft in Baiern, wesshalb es nicht Wunder nehmen +kann, dass, nachdem die Kunde von dem Vortrage Sterzinger's +wie ein Lauffeuer durch das ganze Land gegangen +<span class='pagenum'><a name="Page_295" id="Page_295">[295]</a></span> +war, dessen Name alsbald in allen Schichten der Gesellschaft +mit Grimm und Verachtung genannt ward. Er +wurde überall als Frevler am Glauben verschrieen. Auch +traten, nachdem die Rede im Druck erschienen war, aller +Orten literärische Verfechter des Hexenglaubens auf. Zunächst +erschien eine Streitschrift unter dem Titel: „Urtheil +ohne Vorurtheil über die wirkend- und thätige Hexerey, +abgefasset von einem Liebhaber der Wahrheit, 1766. <em class="spaced">Mit +Erlaubnis der Oberen.</em>“ Im Verlaufe des nun beginnenden +Streites zeigte es sich, dass der Verfasser ein +Augustinermönch und Professor der Theologie zu München, +<em class="spaced">Agnellus Merz</em> war. Derselbe entwickelte und verfocht +(also „mit Erlaubnis der Oberen“) in seinem Pamphlet +folgende Lehre: „Unter der heutigen und sogenannten +Hexen- und Zauberkunst verstehen wir nichts Anderes +als ein ausdrückliches oder geheimes Bündniss mit dem +Teufel, kraft dessen man sich demselben gegen die von +ihm versprochenen Vortheile als eigen übergibt. Diese +Vortheile vonseiten der Hexe oder Unholde bestehen hauptsächlich +in folgenden <em class="spaced">Wundern</em>: dass sie an gewissen +Tagen, an bestimmten Orten in einer wollüstigen Zusammenkunft +alle Ergötzlichkeiten mit dem Satan geniessen, +der sie auf Böcken, Besen, Gabeln u. dergl. abzuholen +pfleget oder verbunden ist, dass sie nach ihrem Belieben +zum Schaden eines Landes, einer Gemeinde, eines Bürgers +schädliche Stürme, Ungewitter, Hagel, Regengüsse in der +Luft erregen dürfen; dass sie endlich die erschreckliche +Gewalt haben, des Nächsten Vieh, Kinder oder andere +Leute zu bezaubern oder zu lähmen, ja <em class="spaced">ganze Legionen +der Teufel in den Leib der Unschuldigen hineinzusperren</em>, +und was dergleichen mehr ist. Der Vortheil +hingegen vonseiten des Teufels ist der einzige <em class="spaced">Seelenraub</em>.“ +— Also die Dämonenlehre Delrio's wurde noch im Jahr +1766 offiziell als Lehre des Augustinerordens verkündet!</p> + +<p>Ein zweiter Bestreiter der Rede Sterzinger's erhob +sich in der Person des Benediktiners <em class="spaced">Angelus März</em> im +baierischen Kloster Scheyern, der zu Freysing gegen +ihn eine „Kurze Vertheidigung der Hex- und Zauberey +<span class='pagenum'><a name="Page_296" id="Page_296">[296]</a></span> +wider eine dem heiligen Kreuz zu Scheyrn nachtheilig-akademische +Rede, welche den 13. Oktober 1766 von +P. Don Ferdinand Sterzinger abgelesen worden“, erscheinen +liess. Motive, Geist und Styl des ehrwürdigen Paters +zeigen sich am anschaulichsten im §. 7 seiner Abhandlung, +den wir, weil er überdiess einige interessante Nachrichten +über den damaligen Stand des religiösen Lebens in Baiern +gibt, vollständig einrücken.</p> + +<p>„Die akademische Rede ist nachtheilig dem H. Kreutz +zu Scheyrn. Das ehemal eines durchleuchtigsten, und dermal +Glorwürdigst regierenden Churhauses Bajern uralte +Stammenschloss, dessen eigentlichen Erbauer, ich neulich +entdecket zu haben glaube, nunmehro aber Benediktiner-Kloster +Scheyrn hat allein vor andern Gotteshäusern +Deutschlands die Ehre, sich mit dem grössten und mit +Blut besprengten Particul vom wahren Kreutz Christi zu +rühmen. Wie und auf was Art wir dieses erhalten, ist +allen durch ein gedrucktes Buch unter dem Titel: <em class="spaced">Kreutz +im Kreutz</em> schon bekannt. Nur allein kommet hier zu +erinnern vor, dass sich dessen Verehrung nicht nur mit +grossen Eifer angefangen, sondern auch immerdar mit noch +grösseren fortgesetzet worden. Wie denn ein unsterblicher +Held, und Churfürst in Bajern Maximilian der Zweite, ein +Durchleuchtigster Karl Philipp Churfürst in der Pfalz, ein +Grosser Karl Albert nachmahl Römischer Kayser, Sr. +Durchleucht Eminenz Johann Theodor, und viele andere +Durchleuchtigste Häupter auch bei izigen Zeiten sich persönlich +zu diesen begeben, und mit tiefester Ehrfurcht angebettet +haben. Die Andacht und Vertrauen kamme endlich +so weit, dass man um dessen Verehrern ein Genüge +zu leisten, theils von Messing, theils von Silber kleine gegossene +Kreutzl an dem wahren Partickel anrühren, und +ihnen überlassen musste, welche auch bis auf izige Stunde +als ein, absonderlich wider Hex- und Zauberey, dienendes +Mittel von allen sind erkennet worden, wie aus einem gedrückten, +und den Fremdlingen zu gebenden Zettel erhellet, +dessen Innhalt wir anhero setzen: Die an solchem +hochheiligen Partickel benedicirt, und anberührte Kreutzlein +<span class='pagenum'><a name="Page_297" id="Page_297">[297]</a></span> +(welche sogar die Unkatolischen an vielen Orten wegen +ihrer grossen Kraft hoch schätzen) dienen sonderbar wider +die gefährliche Donner und Schauer-Wetter, dann Zauber- und +Hexereyen - - - -, demmet den bösen Feind in den +besessenen Personen, machet das krank- und bezauberte +Vieh wieder gesund u. s. f. — Hochwürdiger Herr Akademicus! +ist die Hex- und Zauberey ein Fabelwerk, eine +Blödsinnigkeit, ein Vorurtheil schlechtdenkender Seelen, +so sind wir Scheyerische Väter schändliche Betrüger, +Wort- und Maulmacher, wie man zu reden pflegt, gleich +jenen Marktschreyern, welche die hoche Berge, wo sich +ein Kaiser Maximilian verirret hat, auf- und abklettert. +Die Folge ist zu klar, als dass sie einer weiteren Probe +nöthig ist. Da nun dieses nicht nur der Ehre der scheyerischen +Religiosen sehr nahe kommt; sondern auch dem +dasigen Heil. Kreutzpartickel sehr nachtheilig ist, wie darfen +Sie sich wunderen, wenn da und dort eine Probe aus der +Feder geschlichen, der keinen Khylus, oder Milchsaft +machen wird. Nicht nur in Bajern, Schwaben, Böhmen, +Oesterreich, Mähren und Ungarn, sondern auch in Sachsen +und Poln werden die Scheyerisch an dem wahren Partickel +anberührte Kreutzlein absonderlich wider Hex- und Zauberey, +wider gefährliche Schauer, und Donnerwetter theils +andächtig verehret, theils nützlich gebrauchet, also dass +man bei 40,000 derselben nicht selten in einem Jahre hat +ausgetheilet. Wäre aber nichts anders, als leere Einbildung, +histerische Zustände, nächtliche Träume, kein anders, +als nur natürliches, und durch keine Hex- und Zauberey +erregtes Ungewitter zu förchten: wie würde inskünftig +die Andacht und Vertrauen gegen dem Heil. Kreutz +bestehen können, und zwar bei Christen, von welchen man +sagen kann: Nisi signa et prodigia videritis, non creditis. +Was lächerliche Andacht wäre diese? was ungereimtes +Vertrauen?“ U. s. w.</p> + +<p>Zur weiteren Beglaubigung legt der Pater <em class="spaced">März</em> ein +mit priesterlichem Eide bekräftigtes, untersiegeltes und +dreifach unterzeichnetes Instrument bei, in welchem ein +Karmeliter von Abensberg seine Heilung durch ein scheyerisches +<span class='pagenum'><a name="Page_298" id="Page_298">[298]</a></span> +Kreuz erzählt. Das Wunder erfolgte im Jahr 1719, +das Dokument ist von 1738. Der Karmeliter hatte sich, +wie er sagt, plötzlich von einem so starken Zauberwerk +angesteckt gefühlt, dass er Stimme, Sprache und Verstand +verlor. Sein Beichtvater legte ihm ein „an dem wahren +Partikel berührtes Scheyrer Kreuz“ auf das Haupt, gab +ihm auch ein wenig mit diesem Kreuze geweihtes Oel zu +kosten, und der Patient fand sich bald wieder hergestellt, +nachdem er zuvor an drei Tagen nach einander verschiedene +Zauberstücke durch Erbrechen ausgeworfen hatte, +nämlich:</p> + +<table border="0" class="nowrap" style="margin-left: 0%" summary="Zauberstücke"> + <col style="width: 10%;" /> + <col style="width: 0;" /> + <col style="width: 0;" /> + <col style="width: 5%;" /> + <col style="width: 85%;" /> +<tr><td rowspan="7">„Am<br />ersten<br />Tage.</td><td rowspan="3" class="b-rb"> </td><td rowspan="3" class="b-lt"> </td><td>1)</td><td>Einen Partickel eines haarichten Leders.</td></tr> +<tr><td>2)</td><td>Einen Partickel eines versilberten Papiers, welches einen Engelskopf vorstellte.</td></tr> +<tr><td>3)</td><td>Einen Flintenstein (dessen ziemliche Grösse annoch bei uns zu ersehen ist).</td></tr> +<tr><td rowspan="4" class="b-rt"> </td><td rowspan="4" class="b-lb"> </td><td>4)</td><td>Einen halben Kopf eines Hechtes.</td></tr> +<tr><td>5)</td><td>Einen Hufnagel.</td></tr> +<tr><td>6)</td><td>Einen kleinen Zwirn, dessen Farbe nicht zu erkennen.</td></tr> +<tr><td>7)</td><td>Etwelche Partickel eines wächsernen Tachtes [Dochtes].</td></tr> +<tr><td colspan="5"> </td></tr> +<tr><td rowspan="3">Am<br />zweiten<br />Tage.</td><td class="b-rb"> </td><td class="b-lt"> </td><td>1)</td><td>Etwelche S. V. mit einem Faden zusammen gebundene Schweinborste.</td></tr> +<tr><td rowspan="2" class="b-rt"> </td><td rowspan="2" class="b-lb"> </td><td>2)</td><td>Zween Partickeln eines abgenutzten Tuches.“</td></tr> +<tr><td> </td><td>U. s. w.</td></tr> +</table> + +<p>Von den Argumenten des Paters <em class="spaced">Angelus März</em> +für das Dasein der Hexen dürfen wir schweigen; es sind +die längst bekannten<a name="FNanchor_296_296" id="FNanchor_296_296"></a><a href="#Footnote_296_296" class="fnanchor">[296]</a>, nur in der eigenthümlichen Sprache +dieses Schriftstellers vorgetragen. War aber der Pater +kein grosser Gelehrter, so war er doch ein ganz guter +Taktiker. Auf der Rückseite des Titels steht in schwabacher +<span class='pagenum'><a name="Page_299" id="Page_299">[299]</a></span> +Schrift als Motto folgende Stelle aus dem baierischen +Strafcodex: „Böse Gemeinschaft mit dem Teufel, +durch desselben praemeditirt und geflissene Beschwörungen +mit aberglaubischen Ceremonien, oder da man durch zauberische +Mittel jemand an seinem Leben, Leibs- oder Gemüths-Gesundheit, +Vieh, Früchten, Haab und Guth, oder +auf welcherley Weis es immer seyn mag, schaden thut, +wird ohne Unterscheide, ob der Schaden gering, oder gross, +mit dem Schwerdt bestrafft. Maximilianus Josephus utriusque +Bavariae Dux etc. Codicis criminal. Parte prima, +Cap. 8. §. 7. n. 2.“ — In der Vorrede heisst es dann weiter: +„Die Critic, welche den Hochmuth zu einem Vater, und +die Begierde manchen <em class="spaced">Halbkatholischen</em> zu gefallen +für eine Mutter hat, ist wohl ein schlimmes Kind. Der +hocherleuchte Akademicus, will eben jenen, ob schon ein +Ordensmann, weis nicht warum? gefallen: da er andere +entgegen als schlechtdenkende Seelen verachtet, will er +seinen erhabenen Geiste beweisen.“ Die Abhandlung selbst +aber beginnt mit der Frage: Was von jenen zu halten, +welche keine wirkende und thätige Hexerei erkennen? +Und hier steht sogleich im Vordergrunde die Erzählung +von Wilhelm Edelin, der den Tod erlitten habe<a name="FNanchor_297_297" id="FNanchor_297_297"></a><a href="#Footnote_297_297" class="fnanchor">[297]</a>, weil er +als Teufelsgenosse die Wirklichkeit der Hexerei leugnete.</p> + +<p>Ausser den Genannten traten noch verschiedene andere +Kämpfer für den Hexenglauben gegen Sterzinger +auf, z. B. ein junger Jurist <em class="spaced">Joh. Mich. Model</em>, der in +einer Broschüre die „Ausfahrt der Hexen wider den heutigen +Hexenstürmer P. Ferd. Sterzinger“ vertheidigte; dann +ein Benediktiner des Klosters Niederaltrich, P. <em class="spaced">Beda +Schallhammer</em>, der einen dicken Quartband, 30 Bogen +stark, in lateinischer Sprache (Dissertatio de Magia nigra +critico-historico-scripturistico-theologica, Straubing 1769) +zur Vertheidigung des Hexenglaubens gegen Sterzinger +erscheinen liess. — Doch fand Sterzinger in diesem Kampfe +auch Freunde und Vertreter. Unter denselben befand +sich auch sein jüngerer Halbbruder <em class="spaced">Don Joseph Sterzinger</em> +<span class='pagenum'><a name="Page_300" id="Page_300">[300]</a></span> +(†1821 als Bibliothekar zu Palermo), der anonym +die satyrische Schrift „der Hexenprozess, ein Traum, erzählt +von einer unpartheiischen Feder im Jahr 1767“ publizirte. +Am eifrigsten nahm sich jedoch des vielfach Angegriffenen +ein pseudonymer Schriftsteller, der sich „<em class="spaced">F. N. Blocksberger</em>, +Benefiziat zu T.“ nannte, in mehreren Schriften an. +An den <em class="spaced">P. Angelus</em> in Scheyern richtete er ein humoristisches +„Glückwunschschreiben“ (gedruckt zu Straubing 1767), +worin er ihn dazu beglückwünschte, dass er mit so unvergleichlicher +Geschicklichkeit die Hexerei und die Hexenprozesse +vertheidigt und dem bösen Don Sterzinger nach +Gebühr die Leviten gelesen habe, da er letzteren einen +„Abgesandten des Teufels“, einen „theologischen Marktschreier“, +einen „Stiefeltheologen“ etc. hiess<a name="FNanchor_298_298" id="FNanchor_298_298"></a><a href="#Footnote_298_298" class="fnanchor">[298]</a>.</p> + +<p>Sich selbst vertheidigte Sterzinger seinem <em class="spaced">verkappten</em> +Gegner, dem Augustiner Merz, gegenüber in einer +besonderen Schrift<a name="FNanchor_299_299" id="FNanchor_299_299"></a><a href="#Footnote_299_299" class="fnanchor">[299]</a>, und dem <em class="spaced">offenen</em> trat er vor dem +Konsistorium in Freysing entgegen. Vor letzterem erhielt +er im Ganzen weder Recht, noch Unrecht. Zwar meldeten +schon triumphirende Briefe aus Baiern, die Rede des +Akademikers sei zu Freysing verdammt worden und werde +nächstens in Rom als eine „oratio scandalosa und haeretica +ad valvas geschlagen werden“<a name="FNanchor_300_300" id="FNanchor_300_300"></a><a href="#Footnote_300_300" class="fnanchor">[300]</a>. Indessen kam es in +der That nicht so weit. Der Kläger und der Beklagte +erhielten die Auflage, „in dieser Materie eine moderate +Schrift herauszugeben“, und <em class="spaced">Sterzinger</em> leistete dieser +<span class='pagenum'><a name="Page_301" id="Page_301">[301]</a></span> +Forderung Genüge, indem er in der dritten Auflage seiner +begierig gelesenen Rede seine frühere Behauptung, dass +die Hexerei ein Vorurtheil <em class="spaced">schlecht</em> denkender Seelen +sei, dahin abänderte, dass er dieselbe nun zum Vorurtheil +<em class="spaced">seicht</em> denkender Seelen machte. Die beiden Väter <em class="spaced">Merz</em> +und <em class="spaced">März</em> sahen sich übrigens noch verschiedenen sehr +derben Abfertigungen von Anhängern Sterzinger's blossgestellt, +und der Streit, in welchem sich sehr wenig Neues +und Gründliches<a name="FNanchor_301_301" id="FNanchor_301_301"></a><a href="#Footnote_301_301" class="fnanchor">[301]</a>, aber sehr viel gutwillige Halbheit auf +der einen und dummdreiste Anmassung auf der andern +Seite dargelegt hatte, war bald ganz vergessen.</p> + +<p>Uebrigens begegnen wir eben damals in <em class="spaced">Baiern</em> allerlei +Vorkommnissen, welche beweisen, dass der Dämonenglaube +und die Hexenverfolgung hier von jeher ganz besonders +heimisch gewesen war. Denn nicht nur ward hier +noch 1754 ein dreizehnjähriges Mädchen hingerichtet, und +1756 ein vierzehnjähriges Mädchen, weil es mit dem Teufel +Umgang gepflogen, Menschen behext und Wetter gemacht +habe, enthauptet<a name="FNanchor_302_302" id="FNanchor_302_302"></a><a href="#Footnote_302_302" class="fnanchor">[302]</a>, sondern es wurde bei den kurbaierischen +Landgerichten sogar noch im Jahr 1769 eine amtliche +Instruktion zum „<em class="spaced">Malefiz-Inquisitions-Prozess</em>“<a name="FNanchor_303_303" id="FNanchor_303_303"></a><a href="#Footnote_303_303" class="fnanchor">[303]</a> +eingeführt, welche ganz und gar dem Hexenhammer entsprach. +<span class='pagenum'><a name="Page_302" id="Page_302">[302]</a></span> +In demselben werden den Richtern zunächst die +genauesten Belehrungen über das „Laster der Zauberei, +Hexerei oder Schwarzkunst“ gegeben, wobei zwischen +Schwarzkünstlern (magi), eigentlichen Zauberern (praestigiatores), +Segensprechern (incantatores oder exorcistae), +sowie necromanticis, Wahrsagern (haruspices, arioli), Veneficis +und eigentlichen Hexen (sagae, lamiae, striges) oder +Unholden sorgfältig unterschieden wird. — Diese Letztgenannten, +die „Gabelfahrerinnen, Hexen und Hexenmeister +thuen Ungewitter, Riesel, Donner und Blitz in den Lüften +erwecken, trachten nach Menschen und Viehs Untergang, +— besuchen die Zusammenkünfte der Teufel und anderer +Hexen und reiten dahin auf Gabeln, Stecken und Besen, +halten auch beiderlei Geschlechts bei.“</p> + +<p>„Die Schwarzkünstler, Hexen und Zauberer machen +mit dem Teufel einen ordentlichen Pakt, sie verleugnen +die allerheiligste Dreifaltigkeit, den christlichen Glauben, +die seligste Mutter Gottes, die lieben Heiligen, alle Kirchen-Sacramenta, +treten deren Bildniss, das heilige Kreuz, +mit Füssen, lassen sich auf des obersten Teufels Namen +und in aller anderen Teufel Namen umtaufen, schwören +denselben die Treue, beten ihn mit gebogenen Knieen an, +unterschreiben sich mit ihrem eigenen Blut, geloben (sich) +ihm an und gebrauchen ohne Unterlass seinen Beistand, +werden auch von ihm an unterschiedlichen Orten des Leibes +mit verschiedenen Figuren gezeichnet, allwo sie hernach +keine Empfindlichkeit haben, küssen den Teufel von hinten +und vorn, treiben mit demselben (<em class="spaced">wie ich darvor halte</em>) +<em class="spaced">ihrer Einbildung</em><a name="FNanchor_304_304" id="FNanchor_304_304"></a><a href="#Footnote_304_304" class="fnanchor">[304]</a> nach Unzucht und fleischliche Vermischung, +— tragen versteckter Weise die heil. Hostien +mit sich auf die Hexentänze und Convente, haben viele +Jahre aufeinander ihre Teufel als Puller und legen dergleichen, +wenn sie von ihren Ehemännern aus dem Bett +<span class='pagenum'><a name="Page_303" id="Page_303">[303]</a></span> +hinweggefahren, statt ihrer unter menschlicher Gestalt zu +dem Ehemann in das Bett an die Seite.“</p> + +<p>Hierauf wird bezüglich der „Anzeigen dieses allerabscheulichsten +Lasters“ mit Berufung auf die Auctorität +Carpzov's ausgeführt, dass es „in den heimlichen und schwer +zu probirenden Verbrechen <em class="spaced">genug</em>“ sei, dass <em class="spaced">Muthmassungen</em> +vorhanden; denn „<em class="spaced">eine muthmassliche +und aus wichtigem Argwohn entsprungene Probe +ist diessfalls für vollkommen und entscheidend +zu achten</em>.“ Daher hat man zunächst nur nach dem Rufe +der Betreffenden zu fragen und demgemäss gegen sie vorzugehen.</p> + +<p>Bezüglich des Prozessverfahrens ist nun zwar von der +Anwendung der Folter nicht die Rede; dagegen wird eine +Reihe der scheusslichsten Vorschriften des Hexenhammers +wiederholt. Zunächst heisst es nämlich: „Wenn dergleichen +Geschmeiss in Verhaft kommt, ist das Sicherste, der Oberbeamte +befehle, man solle ihnen <em class="spaced">alle Haare abscheeren</em> +und sie durchgehends glatt und eben machen, auch +wegen vielleicht habenden <em class="spaced">Zeichen</em> visitiren, damit sie +nichts Zauberisches mögen bei sich führen oder versteckt +behalten, wie dann auch wohl geschicht, wenn man ihnen +ein anderes <em class="spaced">Malefizhemd</em> — zuwirft.“</p> + +<p>Aus den für den Prozess vorgeschriebenen „Fragestücken“ +ersieht man, dass die Doktrin des Hexenhammers +in Baiern im Jahr 1769 noch vollständig aufrecht erhalten +wurde, und dass die ganze Inquisition auf der nichtswürdigsten +Suggestion beruhte. Am empörendsten sind hierbei +wohl die zum Gebrauche bei Kindern vorgeschriebenen +Fragen. Dieselben sollen zunächst durch freundliche Fragen +gefangen werden: „Wie sie heissen? Ob sie ihre Eltern +lieb haben? Ob sie schon zur Schule gehen? Was sie +für Kameraden haben? Was diese können? Was sie mit +ihnen spielen?“ u. s. w. Dann folgen die Fragen: „Warum +sie dermalen nicht zu Hause bei dem Vater (Mutter), sondern +hier im Amthaus sich befinden? Was sie neulich +da und dort mit diesen getrieben? In wem es bestanden? +Was, wie er es gemacht? Wer es ihm gelehrt? Wann, +<span class='pagenum'><a name="Page_304" id="Page_304">[304]</a></span> +wo, wer dabei gewesen? Wie oft sie es gemacht? — Wie +lange das Wetter gedauert? Wem es vermeint gewesen +und geschadet? Zu wem sie die Mäuse geschickt? Warum? +Wie er ausgeschaut? — Wie oft sie auf dem Tanz gewesen? +Wer sie hingeführt und was sie noch alldort gethan? +Was ihnen dieser und jener, auch der Teufel versprochen?“ +u. s. w.</p> + +<p>Bei Erwachsenen soll sofort gefragt werden: „Ob er +diese oder jene Personen kenne? Ob dieser ein Hexenmeister +sei? Er müsse es wissen, weil er mit ihm Umgang +gepflogen. Was ihm von dem jüngst gewesenen Schauerwetter +bekannt? Wer dieses gemacht? Wo er um diese +und jene Zeit gewesen? Von wem er das Hexen und Zaubern +gelernt? Wie lange er solches treibe? — Was er für +einen Glauben habe? Wie er dieses sagen möge, zumal +er sich ja durch seine teuflischen Künste von Gott abgesondert? +Was er zu seiner Kunst gebrauche? Woher er +die Sachen genommen? Was der Teufel von ihm verlangt? +Solle die Wahrheit sagen. Ob er sich demselben verschrieben? +Auf wie lange und mit was für Umständen? +Ob er Gott verleugnet? Ob er anders getauft und mit was +für einem Namen? — Ob er mit dem Teufel Beischlaf gehabt? +Wie oft und auf was für eine Weise? Wie dieser +geheissen, wie er ausgesehen? Was sie hierbei und nach +der Hand verspürt<a name="FNanchor_305_305" id="FNanchor_305_305"></a><a href="#Footnote_305_305" class="fnanchor">[305]</a>? Zu was Zeit und an welchem Orte +er auf dem Tanz gewesen? Was der Teufel geredet?“ +u. s. w. u. s. w. — Besonders wird es dem Untersuchungsrichter +noch zur Pflicht gemacht „auch auf die Complices +zu inquiriren“.</p> + +<p>Diese (von <em class="spaced">Schuegraf</em> im Archive zu Kelheim aufgefundene +und zuerst bekannt gemachte) Instruktion für +die kurbaierischen Hexenrichter musste, da sie nicht gedruckt +ward<a name="FNanchor_306_306" id="FNanchor_306_306"></a><a href="#Footnote_306_306" class="fnanchor">[306]</a>, von jedem Landgericht abgeschrieben werden. +<span class='pagenum'><a name="Page_305" id="Page_305">[305]</a></span> +Schuegraf macht nun dabei die für die damaligen Kulturverhältnisse +Baierns ganz besonders frappante Mittheilung, +dass man eben damals, gerade um die Jahre 1760–1769 +anfing, die baierischen Pfleggerichte der vier Rentämter +Straubing, Landshut, München und Burghausen zu klassifiziren, +indem man jene, die am meisten Hexen und andere +Verbrecher durch Feuer, Schwert etc. justifizirt hatten, +die strengsten, jene aber, die in ihrer Jahrespraxis eine +geringere Zahl von Hinrichtungen aufzuweisen hatten, nur +<em class="spaced">strenge Halsgerichte</em> zu nennen pflegte<a name="FNanchor_307_307" id="FNanchor_307_307"></a><a href="#Footnote_307_307" class="fnanchor">[307]</a>.</p> + +<p>Grosse Bewegung rief damals in Baiern ein gewaltiger +Teufelsbanner, der Priester <em class="spaced">Joh. Joseph Gassner</em> hervor<a name="FNanchor_308_308" id="FNanchor_308_308"></a><a href="#Footnote_308_308" class="fnanchor">[308]</a>. +Derselbe verkündete, dass die Wirksamkeit des +Teufels jetzt vorzugsweise in der Bewirkung von Krankheiten +hervortrete, wesshalb ein grosser Theil derselben +nicht mit Arzneien, sondern nur mit Beschwörungen und +Exorzismen geheilt werden könnte. Einen mächtigen +Gönner fand Gassner an dem Bischof von Regensburg, +Anton Ignaz Grafen von Fugger, der ihn zu seinem Hofkaplan +und geistlichen Rath ernannte. Da der genannte +Bischof zugleich Propst von Ellwangen war, so begab sich +Gassner dahin und begann hier an Besessenen und anderen +Kranken seine Exorzismen zu experimentiren. Der Zulauf, +den er hier fand, war so gross, dass im Dezember +1774 die Zahl der Hülfesuchenden über 2700 betrug. Um +seine Teufelsbannerei noch mehr in Schwung zu bringen, +veröffentlichte Gassner 1774 ein Schriftchen unter dem +Titel: „Weise, fromm und gesund zu leben, auch ruhig +und gottselig zu sterben oder Nützlicher Unterricht wider +den Teufel zu streiten durch Beantwortung der Fragen: +1) Kann der Teufel dem Leibe der Menschen schaden? +<span class='pagenum'><a name="Page_306" id="Page_306">[306]</a></span> +2) Welchen am meisten? 3) Wie ist zu helfen?“ (Kempten, +1774, 40 S.) Er meint in diesem Schriftchen, dass es drei +Klassen vom Teufel geplagter Menschen gebe, nämlich +circumsessi (angefochtene), obsessi oder maleficiati (verzauberte) +und possessi (besessene). Für alle diese Geplagten +gibt Gassner die Mittel der Heilung an. Vor Allem habe +sich der Betroffene davor zu hüten, dass er die teuflische +Plage und Schädigung für ein natürliches Leiden halte, +indem Niemand die Wirklichkeit der dämonischen Zauberei +leugnen könne, ohne sich „de religione suspectus“ zu +machen. — Im folgenden Jahre zog Gassner nach Regensburg +über und auch hier strömte viel Volks von allen +Seiten (aus der Pfalz, aus Böhmen, Oesterreich und aus +anderen Landen) herbei, um sich durch seine Bannsprüche +von allerlei zauberischen Plagen, Besessenheit und sonstiger +Krankheit heilen zu lassen. Endlich aber ward ihm das +Handwerk gelegt. Der kaiserliche und der kurbaierische +Hof, der Bischof von Costnitz und die Erzbischöfe von +Salzburg und Prag untersagten ihm die fernere Ausübung +seiner Teufelsbannerei. Auch in Rom wurde die Ostentation, +mit der er seine (theilweise von ihm selbst redigirten) +Exorzismen betrieb, gemissbilligt. Nebenbei wurde +viel Staub durch Broschüren, die sich mit dem Teufelsbanner +und Wunderdoktor beschäftigten, aufgewirbelt<a name="FNanchor_309_309" id="FNanchor_309_309"></a><a href="#Footnote_309_309" class="fnanchor">[309]</a>.</p> + +<p>In diesem Federkrieg sprach sich seltsamer Weise +nicht nur der berühmte <em class="spaced">Lavater</em> zu Zürich einigermassen zu +Gunsten Gassner's aus, indem er in diesem zwar keinen Wunderthäter +aber doch einen starken Glaubensmann anerkannte, +— sondern auch der kaiserliche Leibarzt <em class="spaced">Anton von +Haen</em> (der mit seinem Collegen, dem Freiherrn <em class="spaced">van +Swieten</em> als Hauptgegner des Hexenglaubens galt, und +der einst drei angebliche, schon gemarterte und zum Scheiterhaufen +verurtheilte Hexen gerettet hatte,) liess sich bestimmen, +in einer Broschüre<a name="FNanchor_310_310" id="FNanchor_310_310"></a><a href="#Footnote_310_310" class="fnanchor">[310]</a> dem Hexenglauben gewisse +<span class='pagenum'><a name="Page_307" id="Page_307">[307]</a></span> +Conzessionen zu machen. In einer zweiten Broschüre<a name="FNanchor_311_311" id="FNanchor_311_311"></a><a href="#Footnote_311_311" class="fnanchor">[311]</a> +„über die Wunder“ schloss freilich <em class="spaced">Haen</em> seine Untersuchung +damit, dass, da sich die wesentlichen Kennzeichen +des Wunders bei den wunderbaren Heilungen Gassner's +nicht vorfänden, dieser dieselben wohl mit Hülfe des Teufels +verrichtet haben müsste.</p> + +<p>Auch unter der Regierung des Kurfürsten <em class="spaced">Karl Theodor</em> +(1777–1799) dauerte die Herrschaft des Aberglaubens +in Baiern ungestört fort. Fast jedes Kloster hatte seinen +sogenannten <em class="spaced">Hexenpater</em>, bei welchem man sich Rath +und Schutzmittel zu holen pflegte, z. B. Agnus Dei und +Lukaszettel. Eine Bäuerin aus dem Gerichte Pfatter bei +Straubing, deren Kühe keine Milch gaben, fiel in die +Schlingen eines solchen Hexenpaters, des Franziskaners +Benno, der sie im Kloster trunken machte, dann unter +dem Vorwande der Entzauberungszeremonien schändete +und zuletzt zum Todtschlage an der neunzigjährigen Grossmutter +ihres Mannes veranlasste. Als das Gericht nach +langem Zögern die Verhaftung des Buben beschloss, musste +es die Auslieferung desselben durch militärische Exekution +vom Kloster erzwingen, und als derselbe endlich degradirt +und zu lebenslanger Festungsarbeit verurtheilt war, legte +sich Rom ins Mittel und bewirkte Begnadigung, so dass +der Hexenpater mit zehnjähriger Suspension und eben so +langem Klosterarreste durchkam. — „Seht, Leute! — sagt +der Berichterstatter, dem wir diese Nachricht entnehmen, — +so geht's bei uns in Baiern zu; die Pfaffen lachen über +uns und mästen sich von unserm Schweiss. Wär's nicht +eine von den nothwendigsten Neuerungen, dass bei uns +die Bettelmönche, so wie die andern privilegirten Tagediebe +aufgehoben, oder wenigstens ihr Wirkungskreis beschränkt +würde? Aber das ist so ein Wunsch, der keine +Erfüllung kennt, so lange wenigstens nicht kennen wird, +als <em class="spaced">Frank</em> Gewissensrath unsers durchlauchtigsten Karl +Theodor bleibt“<a name="FNanchor_312_312" id="FNanchor_312_312"></a><a href="#Footnote_312_312" class="fnanchor">[312]</a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_308" id="Page_308">[308]</a></span></p> +<p>Im Umfange des heutigen Königreichs Baiern sah +man sogar noch im Jahr 1775 die Tragödie eines Hexenprozesses +vor sich gehen. Dieser Hexenprozess erfolgte +im damaligen <em class="spaced">Stift Kempten</em>, wo derselbe am 6. März +1775 begann und am 11. April 1775 zu Ende ging. Ueber +den Verlauf desselben berichten wir wörtlich nach <em class="spaced">C. Haas</em>, +der denselben (in der Schrift „die Hexenprozesse“ S. 108 ff.) +zum ersten Male (nach den Akten) mitgetheilt hat.</p> + +<p>Eine arme Söldners- und Tagwerkerstochter <em class="spaced">Anna +Maria Schwägelin</em> von Lachen hatte frühe ihre Eltern +verloren und musste sich ihr Brot mit Dienen erwerben. +Im Dienste eines protestantischen Hauses knüpft der Kutscher +des Herrn ein Verhältniss mit ihr an und verspricht ihr +die Ehe unter der Bedingung, dass sie den katholischen +Glauben verlasse und lutherisch werde. Dieses letztere +vollzog die Schwägelin in Memmingen in einem Alter von +etwa 30–36 Jahren (sie wusste im Verhör über ihr Alter +nur zu sagen, dass sie in die dreissig oder nahezu vierzig +Jahre alt sei). Nichtsdestoweniger liess sie der Kutscher +sitzen und heirathete eine Wirthstochter von Berkheim. +Hierüber erregt und zugleich in ihrem Gewissen beunruhigt +beichtete sie die Sache einem Augustinermönche in +Memmingen, der ihr gesagt haben soll: „es sei nunmehr +genug, dass sie es gebeichtet und dass sie eine wahre +Reue dagegen bezeuge, und sie habe nicht nöthig, dass +sie wiederum neuerdings ein Glaubensbekenntniss ablege, +wenn sie nur bei ihrem Vorsatz beharre.“ Bei ihrer Conversion +in der Martinskirche zu Memmingen habe sie die +Schwörfinger aufheben und sagen müssen, dass sie auf dem +<span class='pagenum'><a name="Page_309" id="Page_309">[309]</a></span> +lutherischen Glauben beharren wolle und dass die Mutter +Gottes und die Heiligen ihr nicht helfen können. Die +Mutter Gottes sei nur eine Kindelwäscherin und als ein +anderes Weibsbild gewesen. Die Bilder von denen Heiligen +seien nichts als zum Gedächtniss, keineswegs aber, +dass man diese verehren solle. Gott allein könne ihr helfen, +sonst Niemand. Da aber oben gemeldeter Augustiner in +Memmingen wenige Tage nach der Beichte der Schwägelin +apostasirte, so ward sie wieder unruhig und meinte, sie +sei wohl von diesem Geistlichen nicht richtig absolvirt. +Sie will daher hierauf die Sache einem Kaplan gebeichtet +haben, der ihr jedoch die Absolution mit dem Bemerken +verweigerte, der Fall müsse nach Rom berichtet werden. +Alsbald aber sei der Kaplan auf einen anderen Dienst +gekommen und die Sache sei liegen geblieben.</p> + +<p>Seitdem irrte die Schwägelin von Dienst zu Dienst, +und wurde schliesslich als vagirende und wahrscheinlich +körperlich und geistig leidende Person in das Kempten'sche +Zuchtschloss Langenegg (zwischen Kempten und Immenstadt) +gebracht. Dort ward sie <em class="spaced">einer notorisch geisteskranken +Person</em>, Namens Anna Maria Kuhstaller, für +wöchentlich 42 Kr. in Pflege und Aufsicht gegeben. Ihrer +Aussage nach wurde sie von derselben sehr schlecht gehalten, +elend genährt, oft Tage lang gar nicht, und dabei +vielfach geschlagen und sonst misshandelt. Soviel steht +wenigstens fest, dass sie schliesslich nicht mehr stehen +und gehen und keine Hand mehr erheben konnte. Die +Schwägelin gab dabei an, dass die Kuhstaller sie aus Eifersucht +so arg misshandelt habe, weil diese befürchtet, sie +mache ihr den Zuchtmeister abspännstig. Dagegen erklärte +die Kuhstaller, sie habe der Schwägelin nur zweimal +mit einem Stricke etliche Hiebe gegeben, weil sie +gelogen habe und boshaft gewesen sei. Essen habe sie +ihr richtig und genug gegeben, so gut sie es habe auftreiben +können, was der Zuchtmeister Klingensteiner als +wahr bezeugte.</p> + +<p>In ihrem Unmuthe sagte einmal die Schwägelin, sie +wollte lieber beim Teufel als in solcher Pflege sein. Das +<span class='pagenum'><a name="Page_310" id="Page_310">[310]</a></span> +benutzte die Kuhstaller, um alsbald bei Gericht anzuzeigen: +die Schwägelin habe ihr einbekannt, dass sie mit dem +Teufel Unzucht getrieben und Gott und allen Heiligen +habe absagen und auf jene Weise und Art sich verschwören +müssen, wie es ihr der Teufel vorgehalten habe. Auch +habe sie die Schwägelin manchmal laut lachen und mit +Jemandem sprechen hören, während doch Niemand bei ihr +gewesen sei.</p> + +<p><em class="spaced">Diese Anzeige genügte</em>, weil der Zuchtmeister +sie bestätigte, die unglückliche, ganz gebrechliche Person +„abholungsweise auf der sogen. Bettelfuhr“ am 20. Febr. 1775 +nach Kempten ins Gefängniss schaffen zu lassen. Von da +bis zum 6. März wurde sie nun zunächst durch den Eisenmeister +Klingensteiner beobachtet, der auf Befragen über das +Verhalten der Angeklagten deponirte: In der dritten Nacht +ihrer Anwesenheit im Kerker habe man im Gefängnissofen +ein Geräusch gehört, als ob etwas vom Ofen herabgefallen +wäre. Er selbst freilich habe es nicht gehört, sondern +es sei ihm von einem anderen Gefangenen erzählt +worden. Aber er und seine Schwester hätten gehört, wie +ihre Enten im Stalle geschrieen und hätten deren Unruhe +gesehen, und zwar Nachts zwischen zwei und drei Uhr. +Späterhin habe man nichts mehr gehört. Er, der Eisenmeister, +habe die Schwägelin gefragt, ob sie wisse, warum +sie ins Gefängniss gebracht worden sei. Darauf habe sie +geantwortet: Ja, sie habe gesagt, dass sie Gott und allen +Heiligen abgeschworen und mit dem Teufel Unzucht getrieben; +allein das habe sie zur Kuhstallerin nur aus Furcht +gesagt, weil sie sonst von derselben geschlagen worden +sei. — Diese wollte sie also als Hexe anklagen und hatte +das Geständniss erpresst!</p> + +<p>Klingensteiner's Schwester Maria Anna deponirt: Der +Vorgang mit den Enten habe seine Richtigkeit, indem dieselben +nie so geschrieen wie damals. Uebrigens sei die +Inquisitin „nicht nur an beiden Füssen so eingezogen, dass +diese nicht einmal auf einen Stuhl, sondern immer auf dem +Boden liegen müsse, wie denn auch ihre Hände ziemlich +verdreht“ wären.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_311" id="Page_311">[311]</a></span></p> +<p>Die Voruntersuchung war nun geschlossen und die +Angeklagte ward am 6. März vernommen. Die Personalien +wurden protokollirt, dabei die Erzählung ihres Abfalls +vom katholischen Glauben, ihrer Behandlung seitens der +Kuhstallerin etc., wobei sie erzählte, sie habe der Kuhstallerin +geklagt, dass die Maden ihr die Fersen auffrässen, +sie solle doch machen, dass man ihr diessmal ein Mittel +verschaffe, worauf diese geantwortet, dass ihr Hurenjäger +(womit sie den Zuchtmeister gemeint,) ihr schon etwas +geben werde. Auf ihre Klage über schlechte Kost habe +sie von der Kuhstallerin Schläge bekommen unter Vermelden, +sie habe von der gnädigen Herrschaft Erlaubniss +sie zu züchtigen. Immer darüber berufen, dass sie es mit +dem Teufel zu thun habe, habe sie aus Furcht vor Schlagen +und anderer Misshandlung solches zugegeben und auf Andringen +habe sie zuletzt auch dem Zuchtmeister erzählt, +vor etwa fünf oder sechs Jahren sei der Teufel in Gestalt +eines Jägers ihr in der Harth unweit Memmingen begegnet, +mit dem sie sich damals versündigt habe. Sonst wisse sie +nichts anzugeben.</p> + +<p>Am 8. März erfolgte nun das zweite Verhör. Inquisitin +bleibt dabei, dass sie nur aus Furcht und Angst der +Kuhstallerin und dem Eisenmeister die Geschichte mit dem +Teufel erzählt habe, um Ruhe zu bekommen und weil +letzterer ihr versprochen, ihr dazu behülflich sein zu wollen, +dass sie von Langenegg fortkomme. Trotzdem wurde aber +diese Aussage als Geständniss angesehen und Inquisitin +mit Fragen aller Art so bestürmt, dass sie verwirrt endlich +auf die Suggestionen selbst einging und die lächerliche +Aussage mehr und mehr ausspann, oder vielmehr +sich ausspinnen liess, z. B., dass der Teufel ihr zuletzt +gesagt habe, dass er der Teufel sei. — Hierauf geht das +Verhör auf das Lutherischwerden u. s. w. über, und wird +das Abschwören in der Martinikirche zu Memmingen zum +Abschwören vom Teufel. Zur Unzucht mit dem Teufel, +sagt die Angeklagte, sei es nicht gekommen, und sie könne +es nicht anders sagen, auch wenn sie sterben müsse. — +Auf die Frage, was ihr denn der Teufel versprochen, +<span class='pagenum'><a name="Page_312" id="Page_312">[312]</a></span> +antwortet sie: Der Teufel habe ihr Zeug (allerlei Sachen) +schenken wollen. — Nun wird die Unglückliche immer +von Neuem dazu gedrängt, dass sie gestehen soll, sie habe +mit dem Teufel Unzucht getrieben; allein sie verneint es +stets und bleibt dabei, dass sie ihre Aussage gegen den +Zuchtmeister nur aus Furcht und Angst gethan habe.</p> + +<p>Am folgenden Tage (9. März) wird die Unglückliche +wieder ins Verhör genommen. Dasselbe beginnt wieder +mit Fragen nach dem Lutherischwerden und geht sodann +zur Erörterung ihrer Behandlung in Langenegg über. Inquisitin +bleibt fest bei ihren früheren Aussagen. Auf Befragen +zählt sie eine Reihe von Diensten auf, in denen sie +gestanden, wiederholt, da sie wiederum nach ihrem Abfall +vom Katholizismus und ihrer Unzucht mit dem Teufel +befragt wird, ihre früheren Aussagen, gesteht aber endlich +zu, dass der Teufel mit ihr Unzucht getrieben und +sie mit Aufhebung von zwei Fingern habe schwören lassen, +dass sie alles dasjenige halten wolle, was sie ihm versprochen +habe (nämlich, dass sie ihm dienen wolle). Abermals +wird sie nun aufgefordert zu gestehen, dass sie mit +dem Teufel vollkommene Unzucht getrieben habe, was sie +endlich mit Thränen im Auge und mit dem Bemerken, es +werde sie ja das Leben nicht kosten, abermals bekennt.</p> + +<p>Nun beginnt ein so schamloses Inquiriren nach dem +Detail der Unzucht, dass die Unglückliche nicht weiss, +was sie antworten soll. Sie wird nach Scheusslichkeiten +gefragt, von denen sie noch nie gehört hat; aber der Verhörrichter +ruht nicht, bis er aus ihr herausgepresst, was +er in sie (durch seine Suggestionen) hineingelegt hat. Die +Kuhstallerin, welche nachher verhöret wird, deponirt, dass +sie die Schwägelin einmal habe zum Teufel sagen hören: +es komme Jemand, er solle in ihre Truhe fahren.</p> + +<p>In dem am 10. März fortgesetzten Verhör versichert +Inquisitin sich mit dem Teufel nur Einmal, und zwar auf +der Harth versündigt zu haben. Im Schlafe sei es ihr zwei- oder +dreimal nur so vorgekommen. Sie klagt, „es werde +ihr so wehe und sie könne schier nicht mehr schnaufen; +heute Nacht habe sie gemeint, sie müsse sterben, indem +<span class='pagenum'><a name="Page_313" id="Page_313">[313]</a></span> +es ihr so schwer auf dem Herzen gewesen.“ Hierauf wird +ihr erwidert: „ihr dermaliger Zustand, den sie dato anzeige, +werde wohl ja und allein daher rühren, dieweilen +sie dem Anschein nach bisher kein aufrichtiges Bekenntniss +gethan habe. Sie solle daher ihre Sache aufrichtig +bekennen.“</p> + +<p>Endlich dahin gebracht, dass sie bekennt, der Teufel +habe in jeder Nacht mit ihr Unzucht getrieben, geht sie +nun auf alle Fragen, die sie vorher mit innerem Erbeben +gehört hatte, ein, — so toll sie auch waren, — und beantwortet +sie ganz nach Wunsch des Verhörrichters mit einfachem +Ja. Zumeist betrafen die Fragen schon früher +verhandelte Dinge. Plötzlich aber wird im Verhöre von +etwas ganz Neuem, nämlich von einem <em class="spaced">Pakte</em> mit dem +Teufel gesprochen, den die Angeklagte eingestandener +Massen eingegangen habe. Dieses geschah in der zweihunderteinundzwanzigsten +Frage, in welcher der Richter +dabei auf Frage hundertsechsundsechzig Bezug nahm. Die +Frage hundertsechsundsechzig lautete aber: „Wie lange +es angestanden, dass, nachdem sie lutherisch geworden, +sie hernach Gott und alle Heiligen verleugnet und sich +dem Teufel zugeeignet?“ an welche nun die Suggestivfrage +zweihunderteinundzwanzig angeschlossen ward: „Sie +habe ad interrog. hundertsechsundsechzig gesagt, dass sie +erst in zwei Jahren danach, wie sie lutherisch geworden, +diesen <em class="spaced">Pakt mit dem Teufel</em> gemacht habe.“ Nun folgt +noch eine lange Reihe von Fragen über die mit dem +Teufel getriebene Unzucht (wobei die Angeklagte auf Befragen +angibt, dass derselbe bald als Jäger bald als halberwachsener +Bauersknecht zu ihr gekommen war,) bis man +endlich am 30. März 1775 das crimen laesae majestatis +divinae als constatirt ansehen und das Urtheil gefällt werden +konnte, welches auf „Tod durch das Schwert“ lautete. Das +Urtheil ist unterschrieben von „<em class="spaced">Treichlinger</em>, Hofrath +und Landrichter“ (der die Untersuchung geführt hatte), +„<em class="spaced">Feiger</em>, Hofrath“ und „<em class="spaced">Hofrath Leiner</em>“. Die Bestätigung +des Urtheils ist mit den Worten beigeschrieben: +„Fiat iustitia! <em class="spaced">Honorius</em>, Fürstbischof.“ Ein nachgetragenes +<span class='pagenum'><a name="Page_314" id="Page_314">[314]</a></span> +„Bey-Urthl“ lautet: „Auch ist zu Recht erkannt +worden, dass wer der armen Sünderin Tod rächen oder +hindern würde, in dessen (?) Fusstapfen gestellt werden +solle.“</p> + +<p>So verlief der letzte Hexenprozess auf deutscher Erde +— im Jahr 1775!</p> + +<p>Unter den <em class="spaced">französischen</em> Gerichten war das Parlament +von Bordeaux eines der hartnäckigsten. Es verbrannte +noch 1718 einen Menschen, den es für überführt +erklärte, einen vornehmen Herrn sammt dessen ganzem +Hause durch Nestelknüpfen bezaubert zu haben<a name="FNanchor_313_313" id="FNanchor_313_313"></a><a href="#Footnote_313_313" class="fnanchor">[313]</a>.</p> + +<p>Im Jahr 1731 wurde vor dem Parlament zu Aix der +berüchtigte Prozess zwischen Katharine Cadière und dem +Jesuiten Girard verhandelt. Letzterer war angeklagt, dieses +Mädchen, sein Beichtkind, zur Unzucht gemissbraucht, entführt +und ihre Leibesfrucht abgetrieben zu haben. Die +Verführung und den Abortus sollte der Jesuit durch Zauberkräfte +bewirkt haben. Indessen bewegte sich der ganze +Handel auf einem allzu plattnatürlichen Boden, als dass +die Richter auf solches Beiwerk hätten Rücksicht nehmen +mögen, und der Prozess gehört nur der Rubrik der Anklage, +nicht dem Charakter des ferneren Verlaufes nach +unter die Zauberprozesse. Es waren in dieser Sache mächtige +Interessen im Widerstreit. Der Procureur-General +hatte den Antrag gestellt, dass Katharine Cadière als +ruchlose Betrügerin und falsche Anklägerin gehängt werden +sollte; die Majorität des Parlaments sprach jedoch +dieselbe frei und verurtheilte den Jesuiten zum Scheiterhaufen. +Indessen vereinigte man sich später dahin, ihn +dem geistlichen Gerichte zu übergeben, und dieses sprach +ihn los. Als er sich durch eine Hinterthüre wegschlich, +erkannte ihn der Pöbel und überhäufte ihn mit Schmähungen<a name="FNanchor_314_314" id="FNanchor_314_314"></a><a href="#Footnote_314_314" class="fnanchor">[314]</a>.</p> + +<p><em class="spaced">Spanien</em> endigte seine Hexenverbrennungen 1781 +mit der Hinrichtung eines Weibes zu Sevilla, das des +<span class='pagenum'><a name="Page_315" id="Page_315">[315]</a></span> +Bundes und der Unzucht mit dem Teufel angeklagt war. +Sie hätte, sagt Llorente, dem Tode entgehen können, wenn +sie selbst sich des Verbrechens hätte schuldig erklären +wollen<a name="FNanchor_315_315" id="FNanchor_315_315"></a><a href="#Footnote_315_315" class="fnanchor">[315]</a>. — Noch 1804 wurden verschiedene Personen +wegen Liebeszauber und Wahrsagerei von der Inquisition +eingekerkert.</p> + +<p>Die schrecklichsten Dinge trugen sich aber während +des achtzehnten Jahrhunderts in der katholischen Schweiz zu<a name="FNanchor_316_316" id="FNanchor_316_316"></a><a href="#Footnote_316_316" class="fnanchor">[316]</a>.</p> + +<p>Hier war es am 9. August 1737 geschehen, dass ein +siebenzehnjähriges Mädchen, <em class="spaced">Katharina Kalbacher</em>, in +<em class="spaced">Zug</em> vor dem Hexentribunale erschien, um Geständnisse +abzulegen. Diese von frühester Jugend an verwahrloste +Person hatte vorher eine Besprechung mit den <em class="spaced">Jesuiten</em> +in <em class="spaced">Luzern</em> gehabt, die in ihr eine Besessene erkannt, und +deren Rektor ihr die Weisung ertheilt hatte, zu thun, was +er sie heissen werde, wenn sie von ihrem Stande erledigt +sein wollte. Sie gab nun den gewöhnlichen Unsinn zu +Protokoll, wollte schon als kleines Kind dem Teufel und +der Zauberei ergeben gewesen sein, nannte dabei aber +sechs Personen als Mitschuldige, zu denen sie späterhin, +wahrscheinlich zur Fristung des eigenen Lebens, noch drei +andere Personen hinzufügte, obwohl diese drei Personen +bis dahin in allen peinlichen Verhören mit keiner Silbe +erwähnt worden waren.</p> + +<p>Die Angezeigten wurden nun alsbald vorgeladen und +„in loco torturae“ d. h. in dem unter dem Namen Kaibenthurm +bekannten scheusslichen Arrestlokal der Hexen vernommen<a name="FNanchor_317_317" id="FNanchor_317_317"></a><a href="#Footnote_317_317" class="fnanchor">[317]</a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_316" id="Page_316">[316]</a></span></p> +<p>Im ersten Verhör wiesen dieselben sämmtlich jedes +Wissen von Zauberkünsten und jede Theilnahme an denselben +einfach zurück, obschon ihnen von Anfang an mit +Drohungen sehr ernst zugesetzt wurde. Daher schritt man +alsbald zum <em class="spaced">peinlichen</em> Verhör, zunächst mit der siebenzigjährigen +Lisi Bossard. Diese alte Person wurde also +„gesetzt“, dann „gebunden“ und mit dem „kleinsten Stein +aufgezogen“<a name="FNanchor_318_318" id="FNanchor_318_318"></a><a href="#Footnote_318_318" class="fnanchor">[318]</a>, gab aber hängend „unter erschrecklichem +<span class='pagenum'><a name="Page_317" id="Page_317">[317]</a></span> +Geschrei aber <em class="spaced">ohne Zähren</em>“ auf die Fragen: „ob es +nichts mit dem Teufel gehabt, ob es nichts verderbt, ob +es nichts wissen wolle über das Schlüsselloch, ob es kein +Vieh verderbt“, ein beharrliches „Nein“ zur Antwort, worauf +zu schärferen Torturen vorgegangen wurde, — mit +demselben Erfolg.</p> + +<p>Doch wir sehen hier von der grässlichen Behandlung +der übrigen Angeklagten ab, um nur Eine derselben ins +Auge zu fassen, deren Geschick uns darüber belehren mag, +wie Menschen wirklich Teufel sein können.</p> + +<p>Die Ehefrau <em class="spaced">Anna Gilli</em> war am 12. August 1737, +vierzig Jahre alt, in der vollen Kraft der Gesundheit und +eines abgehärteten, starken Körpers vor ihre Untersuchungsrichter +gebracht worden; und am 29. Januar 1738 ward +sie zerschlagen, zerquetscht, zerfetzt und zerrissen an +Fleisch und Knochen, kaum noch ein menschliches Aussehen +an sich tragend, in der Ecke eines der Löcher im +Kaibenthurm zusammengekauert, todt gefunden.</p> + +<p>Das erste Verhör der Anna Gilli wurde damit eröffnet, +dass man sie das Zeichen des Kreuzes machen, +fünf Vaterunser und Ave Maria sowie den Glauben und +die „offene Schuld“ beten liess, worauf die erste Frage +folgte: „ob sie dem bösen Feinde widersage“, deren Bejahung +sofort zu der Frage benutzt wurde, „ob sie von +demselben etwas angenommen habe“, womit die Quälerei +ihren Anfang nahm. Man hatte bei ihr im Stalle acht +„Steckeln“ gefunden, von denen sie sagte, dass ihr Mann +sie gemacht habe, um sie mit Knöpfen zu versehen, mit +Scheidewasser anzustreichen und zu verkaufen. Allein +das Gericht wollte in ihnen nun einmal die Besenstiele +erkennen, mit denen sie zum Hexensabbath fahre, wesshalb +sie sich des Bundes und der Buhlerei mit dem Teufel +u. s. w. schuldig bekennen sollte. Da sie dieses nicht +that, so wurde alsbald zur Tortur geschritten. Sie wurde +entblösst, mit einem Hexenkleide angethan, „ist ihr dann +<span class='pagenum'><a name="Page_318" id="Page_318">[318]</a></span> +unseres Erlösers Jesu Christi ......<a name="FNanchor_319_319" id="FNanchor_319_319"></a><a href="#Footnote_319_319" class="fnanchor">[319]</a> um den Leib gelegt +und heilige und gesegnete Sachen an den Hals gehängt +worden, wie auch Salz, das an einem Sonntag +gesegnet war — ist auch exorzisirt worden, hat aber hierauf +keine Zähre vergossen. Sind ihr hierauf im Weihwasser +drei Tropfen von einer gesegneten Wachskerze +gegeben, ist ihr hierauf wieder lange Zeit geistlich zugesprochen +worden“, — mit diesen Worten beginnt das +Protokoll des dreizehnten Verhörs, denn <em class="spaced">zwölfmal</em> war +sie bis zum 2. September, wo dieses Verhör stattfand, bereits +gepeinigt worden. Fast in jedem dieser Verhöre +hatte man sie stundenlang die Tortur auf der Folter mit +Anhängung der schwersten Steine ertragen lassen, und +da dieses nichts fruchtete, so waren noch andere Torturmittel +zur Anwendung gebracht. Man hatte sie in die +„Geige“<a name="FNanchor_320_320" id="FNanchor_320_320"></a><a href="#Footnote_320_320" class="fnanchor">[320]</a> gespannt, ihr den „eisernen Kranz“ aufgelegt +und schliesslich war sie „im Namen der allerheiligsten +Dreifaltigkeit“ nach Entblössung ihres Körpers erst auf +dem Rücken, dann auf den Fusssohlen mit Haselstöcken +zerhauen worden. Im vierzehnten Verhör (am 3. Septbr.) +wurden ihr sogar über dreihundert Ruthenstreiche beigebracht<a name="FNanchor_321_321" id="FNanchor_321_321"></a><a href="#Footnote_321_321" class="fnanchor">[321]</a>. +Aber die teuflisch Gequälte blieb standhaft. +Daher liess man sie jetzt bis zum 3. Oktober in ihrem +scheusslichen Behälter in Ruhe. Da aber nahm das Verhör +und die Tortur aufs Neue ihren Anfang. Man hatte +nämlich in ihrem Hause ein Bündelchen mit Habermehl +und ein Büchschen mit einer Salbe vorgefunden und die +<span class='pagenum'><a name="Page_319" id="Page_319">[319]</a></span> +Kalbacherin hatte ausgesagt, dass das angebliche Habermehl +Gift sei, welches die Gilli zum Hagelmachen und +Sterben des Viehes gebrauche. Ebenso hatte sie angegeben, +dass die Gilli mit der Salbe ihre „Steckle“ zum +Ausfahren verwende. Allein obgleich die Gilli sich bereit +erklärte, das Habermehl sofort verzehren zu wollen, wenn +man es ihr nur gebe, und obgleich der „Meister Nachrichter“, +den man beauftragt hatte, mit dem angeblichen +Habermehl an einem Hunde eine Probe zu machen, berichtete, +er habe eine Handvoll davon einem Hund in +einem Stück Fleisch und in Bratwurst beigebracht, dem +es weder geholfen noch geschadet habe, so wurde die +Unglückliche doch nochmals auf die Folter gespannt, und +zwar mit Anhängung aller drei Steine an die Füsse. — +Nach dieser letzten Tortur wurde sie nach Rathserkenntniss +wieder in ihr kaltes Loch gesperrt, und bei etwas Suppe +zu Mittag und etwas Brot zur Nacht bis zum 23. Januar +in Ruhe gelassen. Da wurde sie plötzlich nochmals ins +Verhör geführt. Die zermarterte Frau konnte nicht mehr +gehen. Sie wurde abermals aufgefordert, sich als Hexe +zu bekennen, gab aber keine Antwort, sondern brach lautlos +zusammen. Die Richter hatten dabei noch die Rohheit, +sie zu fragen, wesshalb sie nicht gerade stehen könnte. +Als Antwort sprach sie die Bitte aus, dass man ihr etwas +Wasser geben möchte.</p> + +<p>Am 29. Januar 1738 ward sie endlich todt im Gefängniss +gefunden. Das darüber aufgenommene Visum +repertum theilt mit, „dass nachdem die Läufer besagte +Person todt angetroffen, der Meister Nachrichter bei näherem +Untersuch in einem der zwei hölzernen Gehäuse oder +Keychen der obersten contignatio dieselbe in einer Ecke +auf der rechten Schulter liegend, Hände und Füsse zusammengezogen +und mit einem Skapulier und Rosenkränzchen +am Hals, — auch ohne Merkmale eigenhändiger +Gewaltthätigkeit gefunden; dass hierauf die wohlweisen +und gnädigen Herrn des Stadt- und Amtsraths beschlossen, +weil solche arme Person von den auf sie gewesenen Indizien +durch grosse und vielfältige Pein sich purgirt und +<span class='pagenum'><a name="Page_320" id="Page_320">[320]</a></span> +nichts auf sie gebracht werden können, wollen M. g. Herrn +sie nun als todt nicht für eine Unholdin erkennen noch +traktiren, und um das so viel mehr, da sich aus dem +Viso reperto durchaus zeige, dass diese arme Person nicht +eines gewaltthätigen sich selbst angethanen Todes gestorben +sei, sondern das Skapulier und Rosenkranz am +Halse gefunden worden. Desshalb soll solche heute Nacht +ohne Geläute und Lichter von den Läufern auf den Kirchhof +getragen und in das Bettlerloch herunter gelassen +werden.“</p> + +<p>Ganz ebenso wie mit diesem standhaften, willensstarken +Weibe wurde nun auch mit allen anderen Angeklagten +verfahren. Bei allen dieselben Prozeduren und dieselben +Torturen! Nur mit einigen Worten wollen wir hier noch +das Schicksal des Marx Stadlin von Zug, seiner Frau und +seiner Tochter Euphemia berühren. Diese drei Unglücklichen +waren die von der Kathri Kalbacher ganz nachträglich +am Tage vor ihrer beschlossenen Hinrichtung als +Hexen Denunzirten. Marx Stadlin erlitt unter unsäglichen +Schmerzen alle die Torturen, die wir bei der Gilli erwähnten, +ohne sich ein Geständniss abpressen zu lassen. +Das schreckliche Ende mehrerer dieser sogenannten Hexen +auf dem Richtplatze, das er noch vor seiner Gefangennehmung +mitansehen konnte, mag nicht wenig zu dieser +Standhaftigkeit beigetragen haben. Ebenso ertrug auch +seine Tochter Euphemia alle Martern. Dieses heldenmüthige, +kaum achtzehnjährige Mädchen hat durch seinen starken +Glauben an Gott, durch den Muth, mit dem sie lieber alle +Martern erleiden und das Leben verlieren wollte, als die +Wahrheit verleugnen oder, wie sie sagte, die Seele verlieren, +ihr Leiden wie eine Märtyrerin getragen, und selbst +ihre Richter in einem Grade stutzig gemacht, dass „solche +<em class="spaced">unter der Zeit</em> die h. Regierungshäupter um Rath fragen +zu müssen glaubten, was ferner in der Sache zu thun sei.“ +— Beide wurden schliesslich freigesprochen.</p> + +<p>Weniger stark und fest war Stadlin's Frau, Anna Maria, +geb. Petermann. „Sie wolle lieber sagen, sie sei eine +Hexe, als so gemartert werden, — sie sei jetzt schon halb +<span class='pagenum'><a name="Page_321" id="Page_321">[321]</a></span> +todt.“ Etwa sechsmal widerrief sie ihre Geständnisse, bis +sie schliesslich der fortgesetzten Tortur und Geisselung +erlag und sich als Hexe bekannte.</p> + +<p>Zum Schlusse unserer Berichterstattung über diesen +Prozess theilen wir noch folgende in demselben vorgekommenen +Erkenntnisse mit:</p> + +<p>„Ueber die arme Sünderin <em class="spaced">Elisabeth Bossard</em>, +weilen diese vor vierzig Jahren durch Ableugnung Gottes +und seiner Heiligen, auch wegen begangenen gottesschänderischen +Verunehrung des Hochwürdigsten solche unmenschliche +Verderbungen, nicht minder auch mit Vermischung +mit dem Teufel sich entsetzlich verfehlet, dass +diese arme Person vor dem Thurm hinter sich in ein +Karren gesetzt, dreimal mit feurigen Zangen gerissen, als +zum erstenmal allhier gleich nach Ablesung des Urtheils +an der rechten Hand, das andere Mal am rechten Fuss +gleich vor der Stadt auf der Schanze, und das dritte Mal +gleich innerhalb des Schützenhauses an dem linken Fusse; +hernach mit einem Vierling Pulver am Hals lebendig verbrannt, +und also vom Leben zum Tode hingerichtet werde.“</p> + +<p>„Ebenso soll das <em class="spaced">Margareth</em> zweimal mit feurigen +Zangen gerissen, ebenso ausgeführt und mit einem Vierling +Pulver am Hals an eine Leider gebunden und ins +Feuer gestossen werden.“</p> + +<p>„Das arme Mensch <em class="spaced">Theresia Bossard</em> soll gleich +der anderen zur Stadt hinaus auf den gewohnten Richtplatz +geführt und alldort die rechte Hand abgehauen und +da sie den Strick am Hals und noch lebendig, die Zunge +mit einer feuerigen Zange aus dem Mund gerissen, auch +mit einem Strick an einer Stud erwürgt werden.“</p> + +<p>„Ebenso soll das Anna Maria Bossard ausgeführt, mit +feuerigen Zangen gerissen und verbrannt werden. Dieselben +alle vier sollen zu Pulver und Asche verbrannt, +nochmals die Asche unter das Hochgericht vergraben werden, +damit ferner Niemandem kein Schade geschehen könne.“</p> + +<p><em class="spaced">Anna Maria Petermann</em> wurde an einem Pfahl +erwürgt und vorher mit feurigen Zangen gezwickt.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_322" id="Page_322">[322]</a></span></p> +<p>Weiter heisst es in den Erkenntnissen: „Die Kathri +Kallbacherin soll aus sonderer Gnad, weil solche sich ihrer +zwar grossen Unthaten selbst zu Handen einer hochweisen +Obrigkeit angeklagt, auf dem Karren auf den Richtplatz +geführt und daselbst mit dem Schwerte hingerichtet werden.“</p> + +<p>Noch enthält das Protokoll das Urtheil über sieben +Personen, die auf eben diese grausame Weise als Hexen +hingerichtet wurden. —</p> + +<p>So endete dieser entsetzliche Prozess, der — was wohl +zu beachten ist — in Szene gesetzt wurde, nachdem es +der alten aristokratischen Partei zwei Jahre vorher (1735) +gelungen war, das Regiment des edlen, gerechten und freisinnigen +Landamman Schuhmacher in Zug zu stürzen und +diesen aus dem Lande zu verbannen. Der Prozess war +die Frucht der Coalition der Aristokratie mit der Hierarchie +und war die Siegesfeier derselben.</p> + +<p>Uebrigens war er nicht der letzte Hexenprozess der +Schweiz. In dem zum Königreich Preussen gehörigen +Lande Neufchatel wurde noch im Jahr 1743 — also unter +der Regierung Friedrichs d. G. — von dem Kriminalgericht +zu Motiers ein Zauberer verurtheilt. Derselbe +wurde erst gerädert und dann lebendig verbrannt<a name="FNanchor_322_322" id="FNanchor_322_322"></a><a href="#Footnote_322_322" class="fnanchor">[322]</a>. Das +letzte gerichtliche Opfer des Hexenglaubens während des +achtzehnten Jahrhunderts fiel in der Schweiz im Jahr 1782 +zu <em class="spaced">Glarus</em><a name="FNanchor_323_323" id="FNanchor_323_323"></a><a href="#Footnote_323_323" class="fnanchor">[323]</a>. <em class="spaced">Anna Göldi</em>, Dienstmagd des Arztes +Tschudi, wurde enthauptet, weil sie das Kind ihres Herrn +bezaubert haben sollte, so dass es Stecknadeln, Nägel und +Ziegelsteine vomirte. Dieses Erbrechen hatte begonnen, +als die Beschuldigte bereits seit drei Wochen ausserhalb +Landes gewesen war. Ihr angeblicher Mitschuldiger, ein +angesehener Bürger, erhängte sich voll Verzweiflung über +den Schimpf, den man ihm anthat, im Gefängnisse. Das +in diesem Prozesse hervortretende Parteienspiel der Patrizierfamilien, +<span class='pagenum'><a name="Page_323" id="Page_323">[323]</a></span> +das Benehmen der Aerzte und Theologen, +das Hinzuziehen eines wahrsagenden Viehdoktors, die Entzauberungsprozedur +durch die Angeschuldigte und das von +reformirten Richtern gefällte Todesurtheil selbst geben +einen traurigen Begriff von der damaligen Geistesbildung +des kleinen Freistaates. Die Vorstellungen, die von dem +aufgeklärten Zürich wohlmeinend herüberkamen, hatten +kaum einen andern Erfolg, als dass die glarner Richter +einen Euphemismus erfanden. Sie redeten in ihrem Urtheil +von „ausserordentlicher und unbegreiflicher <em class="spaced">Kunstkraft</em>“ +und von „<em class="spaced">Vergiftung</em>“, wo sie auf <em class="spaced">Zauberei</em> +erkannt haben würden, hätten sie nicht aus Zürich erfahren, +dass ein Hexenprozess ihnen vor aller Welt Schande bringen +müsste<a name="FNanchor_324_324" id="FNanchor_324_324"></a><a href="#Footnote_324_324" class="fnanchor">[324]</a>. Das folgende Aktenstück wird den Charakter +des Ganzen hinlänglich in's Licht stellen<a name="FNanchor_325_325" id="FNanchor_325_325"></a><a href="#Footnote_325_325" class="fnanchor">[325]</a>:</p> + +<p class="center"> +„<em class="spaced">Malefiz-Prozess und Urtheil</em><br /> +über die z. Schwert verurtheilte Anna Göldinn aus<br /> +dem Sennwald, verurtheilt den 6/17 Junii 1782.<br /> +</p> + +<p>Die hier vorgeführte bereits 17 Wochen und 4 Tage +im Arrest gesessene, die meiste Zeit mit Eisen und Banden +gefesselte arme Uebelthäterin mit Namen Anna Göldinn +aus dem Sennwald hat laut gütlich und peinlichem Untersuchen +bekennet, dass sie am Freytag vor der letzten +Külbi allhier zwischen 3 und 4 Uhr Nachmittags aus des +Herrn D. Tschudis Haus hinter den Häusern durch und +über den Giessen hinauf zu dem Schlosser Rudolf Steinmüller, +welcher letzthin in hochobrigkeitlichem Verhaft +unglückhafter Weise sich selbst entleibet hat, expresse +gegangen sey, um von selbem zu begehren, dass er ihr +etwas zum Schaden des Herrn Doktors und Fünfer Richters +Tschudi zweyt ältestem Töchterli Anna Maria, dem +sie übel an sey, geben möchte, in der bekennten äusserst +<span class='pagenum'><a name="Page_324" id="Page_324">[324]</a></span> +bösen Absicht das Kind elend zu machen, oder dass es +zuletzt vielleicht daran sterben müsste, weil sie vorhin von +dem unglücklichen Steinmüller vernommen gehabt habe, +dass wann man mit den Leuten uneins werde, er etwas +zum Verderben der Leute geben könne. Auf welches sie +ein von dem unglücklichen Steinmüller zubereitetes und +von ihm am Sonntag darauf, als an der Kilbi selbst, überbrachtes +verderbliches Leckerli im Beyseyn des Steinmüllers +auf Herrn D. Tschudis Mägdekammer zwischen +3 u. 4 Uhr, als weder Herr D. Tschudi, noch dessen Frau, +noch das älteste Töchterli zu Hause war, unter boswichtigen +Beredungen, dass solches ein Leckerli sey, dem bemelten +Töchterli Anna Maria beigebracht habe, wo ihr der +Steinmüller bey gleich unglücklichem Anlass noch auf der +Mägdekammer, zwaren da das Töchterlein das verderbliche +Leckerli schon genossen gehabt, eröffnet habe, dass +solches würken werde, nämlich es werde Guffen, Eisendrath, +Häftli und dergleichen Zeugs von dem Kinde gehen, +welches auch leider zum Erstaunen auf eine unbegreifliche +Weise geschehen, wodurch das unschuldige Töchterlein +fast 18 Wochen lang auf die jammervollste Weise zugerichtet +lag. Bey solchem unter der betrüglichen Gestalt +eines Leckerlis dem Töchterlein beigebrachten höchst verderblichen +Gezeug liess es die hier stehende Uebelthäterin +nicht bewenden, sondern erfrechte sich aus selbsteignem +bösen Antrieb laut ebenfalls gütlich und peinlich abgelegtem +Geständniss neuerdings in der letzten Woche, da +sie noch bei Herrn D. Tschudi am Dienst stund, wo ihro +nach ihrem Vorgeben damals das Töchterli in der Küchen +die Kappe abgezerret habe, diesem Töchterli in sein mit +Milch auf den Tisch gebrachtes Beckeli zu acht unterschiedlichen +malen und noch über erfolgtes Warnen hin, +jedesmal eine aus dem Brusttuch genommene Guffe, also +zusammen 8 Guffen zu legen, in der bekennten schändlichen +Absicht, damit wann man die Guffen gewahr werde +und mit der Zeit Guffen vom Kind gehen möchten, man +schliesse, dass das Töchterlein solche aus eigner Unvorsichtigkeit +geschluckt habe, und dadurch die erste im Beyseyn +<span class='pagenum'><a name="Page_325" id="Page_325">[325]</a></span> +des Steinmüllers verübte Uebelthat, wegen des beygebrachten +Leckerlis, verdeckt bleibe, von welchen Guffen +zwaren das Töchterli keine empfangen hat, sondern solche +allemal auf dem Tisch entdeckt worden sind.“</p> + +<p>„Laut der unterm 13ten letzt abgewichenen Christmonat +aufgenommenen Besichtigung, da die Uebelthäterin +der Justiz noch nicht eingebracht worden war, ist das gedachte +Töchterli elend, meistens ohne Verstand auf sein +Lager gelegen, die Glieder waren starr, so dass weder +die Arme noch Füsse, noch Kopf konnten gebogen werden, +auch konnte es auf das linke Füsslein nicht stehen, +und hat in Gegenwart der zur Untersuchung verordneten +Ehren-Kommission öfters gichterische Anfälle bekommen.“</p> + +<p>„Nach laut der neuerdings unterm 10. März dis Jahrs +bei dem bemeldten Töchterlein aufgenommenen Besichtigung, +da damalen die arme Uebelthäterin schon im Verhaft +gelegen war, hatte das Töchterlein wiederum in Anwesenheit +der Ehren-Kommission öfters kaum 2 Minuten +dauernde Anfälle von gichterischen Verliehrungen der Sinne +angewandelt, und das linke Füsslein war unveränderlich +mit gebogenem Knie ganz kontrakt gegen den Leib gezogen, +dergestalten, dass solches auch mit Gewalt nicht +konnte ausgestreckt werden, auch beim geringsten Berühren +sich schmerzhaft zeigte. Was in so langer Zeit +das elende Töchterli seinen geliebten Eltern für Mühe, +Kosten, Kreuz und Kummer verursacht hat, ist zum Erstaunen +gross, indem laut eydlichen Zeugnuss der Eltern +und anderer dabey gewesenen Ehrenleute in etlichen Tagen +über 100 Guffen von ungleicher Gattung, 3 Stückli +krummen Eisendrath, 2 gelbe Häftli und 2 Eisennägel aus +dem Mund des Töchterleins unbegreiflicher Weise gegangen +sind. Nachdem dieser armen Uebelthäterin die +jammervollen Umstände des Töchterleins zu Gemüth geführet +worden, hatte sie sich endlich nach vorläufig dreymal +auf dem Rathhause nächtlicher Zeit, als den 11., 12. +u. 14. März, vergeblich gewagten Versuchen erkläret, dass +sie das Kind an dem Ort, wo sie solches verderbt, wiederum +bessern wolle; wo also gleich, den 15. März, nächtlicher +<span class='pagenum'><a name="Page_326" id="Page_326">[326]</a></span> +Zeit man bemeldte Uebelthäterin in H. D. Tschudis +Haus in die Küche, dahin sie zu gehen begehrte, führen +liess, welche durch ihr in dem Untersuch beschriebenes +Betasten, Drucken und Strecken an dem linken verkrümmten +und kontrakten Füssli des Kinds, welches einige Zoll +kürzer, als das rechte Füssli war, und darauf es weder +gehen, noch stehen konnte, mit ihren blossen Händen so +viel bewürkte, dass das Töchterli in Zeit 10 Minuten wieder +auf das verderbte Füssli stehen und damit allein und auch +mit Führen hin und hergehen konnte, wie dann diese Uebelthäterin +das Töchterli an denen noch nachgefolgten zwey +Nächten vermittelst ihrer auch im Untersuch ausführlich +beschriebenen Bemühung wiederum nach allen Theilen +zum grössten Erstaunen auf eine unbegreifliche Weise +gesund hergestellt, so dass nach eydlichem Zeugnuss nach +der Hand 2 Guffen nid sich von dem Töchterli gegangen +sind, welches nun die wesentliche Beschreibung des Verbrechens +samt der Krankheit und Besserung des Töchterleins +ausmachet.“</p> + +<p>„Wann nun hochgedachte M. G. H. und Obere vorbemeldtes +schwere Verbrechen nach seiner Wichtigkeit in +sorgfältige Erwegung gezogen und betrachtet die grosse +Untreue und Bosheit, so die gegenwärtige Uebelthäterin +als Dienstmagd gegen ihres Herrn unschuldiges Töchterlein +verübet, betrachtet die fast 18 Wochen lang unbeschreiblich +füchterliche unerhörte Krankheit und vorbemeldt +beschriebene elende Umstände, welche das Töchterli +zu allgemeinem grössten Erstaunen ausgestanden hat, nebst +der von eben dieser Uebelthäterin bezeigten ausserordentlichen +und unbegreiflichen Kunstkraft mit der einersmaligen +zwar zum Besten des Töchterleins gelungenen plötzlichen +Curirung desselben, und auch betrachtet ihren vorhin +geführten üblen Lebenswandel, darüber zwaren sie, +wegen eines in Unehren heimlich geborenen und unter der +Decke versteckten Kind schon in ihrem Heimat von ihrer +rechtmässigen Obrigkeit aus Gnaden durch die Hand des +Scharfrichters gezüchtigt worden, und hiemit solche in +keine weitere Beurtheilung fallet, wohl aber in traurige +<span class='pagenum'><a name="Page_327" id="Page_327">[327]</a></span> +Beherzigung gezogen worden, wie dass anstatt diese arme +Delinquentin, wegen ihrer grossen Versündigung gegen +ihr Fleisch und Blut sich hätte bessern und bekehren +sollen, sich wiederum eine solche Greuelthat gegen das +Töchterli des H. D. Tschudis ausgeübt hat; derowegen +von hochgemeldten M. G. H. auf ihren Eyd abgeurtheilet +wurde: dass diese arme Uebelthäterin als eine Vergifterin +zu verdienter Bestrafung ihres Verbrechens und Andern +zum eindruckenden Exempel dem Scharfrichter übergeben, +auf die gewohnte Richtstatt geführt, durch das Schwerdt +vom Leben zum Tod hingerichtet und ihr Körper unter +den Galgen begraben werde, auch ihr in hier habendes +Vermögen confiscirt seyn solle. Ob dann jemand wäre, +der jetzt oder hernach des armen Menschen Tod änzte, +äferte oder zu rächen unterstünde, und jemand darum bächte, +hassete, oder schmähte, der oder die solches thäten, sollen +laut unserer Malefiz-Gericht-Ordnung in des armen Menschen +Urthel und Fussstapfen erkannt seyn, und gleichergestalten +über sie gerichtet werden. Actum den 6/17 Juni 1782.</p> + +<p class="right" style="margin-right: 10%"> +Landschreiber Kubli.“<br /> +</p> + +<p>In <em class="spaced">Polen</em>, wo das Uebel arg gewüthet hatte, fand +die preussische Regierung bei der Besitznahme von Posen +noch die Prozesse vor. <em class="spaced">Scholtz</em> gibt hierüber aus Nachrichten, +die er selbst in Händen hatte, folgende Mittheilung: +„Im Jahre 1801 fielen einer Gerichtsperson bei Gelegenheit +einer Gränzkommission in der Nähe eines kleinen +polnischen Städtchens die Reste einiger abgebrannten, in +der Erde steckenden Pfähle in die Augen. Auf Befragen +wurde von einem dicht anwohnenden glaubhaften Manne +darüber zur Auskunft gegeben: dass im Jahre 1793, als +sich eine königliche Kommission zur Besitznahme des ehemaligen +Südpreussens für den neuen Landesherrn in Posen +befand, der polnische Magistrat jenes Städtchens auf erfolgte +Anklage zwei Weiber als Hexen zum Feuertode +verurtheilt habe, weil sie rothe entzündete Augen gehabt +und das Vieh ihres Nachbars beständig krank gewesen sei. +Die Kommission in Posen habe auf erhaltene Kunde davon +sofort ein Verbot gegen die Vollstreckung des Urtheils +<span class='pagenum'><a name="Page_328" id="Page_328">[328]</a></span> +erlassen. Selbiges sei aber zu spät angelangt, indem +die Weiber immittelst bereits verbrannt worden“<a name="FNanchor_326_326" id="FNanchor_326_326"></a><a href="#Footnote_326_326" class="fnanchor">[326]</a>.</p> + +<p>Ohne Zweifel ist dieses der letzte gerichtliche Hexenbrand +gewesen, den Europa im achtzehnten Jahrhundert +gesehen hat. Der Pöbel aber, unfähig zu begreifen, wie +das Recht auf einmal zum Unrecht werden sollte, sah fast +allerwärts nur mit Widerstreben die obrigkeitlichen Schritte +gegen das gefürchtete Hexenvolk aufhören und hat bis auf +die neueste Zeit herab nicht selten zur Selbsthülfe gegriffen. +In <em class="spaced">England</em> erstürmte 1731 eine wüthende Volksmasse +die Sakristei einer Kirche, wohin man ein altes, +schwaches Weib vor ihrer Verfolgung geflüchtet hatte, +und schleifte die Unglückliche im Wasser herum, bis sie +den Geist aufgab. Als derjenige Mensch, der hierbei sich +am gewaltthätigsten benommen hatte, von der Obrigkeit +ergriffen und zum Hängen verurtheilt wurde, wollte der +Pöbel der Exekution nicht beiwohnen, sondern stellte sich +in der Ferne auf und schimpfte auf diejenigen, die einen +ehrlichen Burschen zum Tode verdammten, weil er die +Gemeinde von einer Hexe befreit hätte<a name="FNanchor_327_327" id="FNanchor_327_327"></a><a href="#Footnote_327_327" class="fnanchor">[327]</a>.</p> + +<p>In <em class="spaced">Sicilien</em> kam 1724 die letzte Verbrennung von +Ketzern und Hexen vor. Der „Glaubensakt“, wie man +das Autodafé zu Palermo nannte, betraf eine Nonne und +einen Ordensbruder, welche als Anhänger der Molinistisch-quietistischen +Ketzerei dem Feuer übergeben wurden. Das +Ganze war ein glänzender pomphafter Akt, an welchem +mehrere hundert Personen (die sämmtlich lucullisch bewirthet +wurden) theils amtlich theils als eingeladene Zuschauer +theilnahmen. Bei diesem Akte wurden nun noch +sechsundzwanzig andere Personen gemassregelt („reconciliirt“). +Unter diesen befanden sich zwölf Personen, die +man als Hexen (fattuchiere) und Hexenmeister in Untersuchung +gezogen hatte, sowie ein sechsundsechzigjähriger +Greis, der schon 1721 „wegen Zauberei und Aberglauben“ +<span class='pagenum'><a name="Page_329" id="Page_329">[329]</a></span> +bestraft und jetzt als rückfälliger Sünder abermals in die +Hand der Inquisition gerathen war. Der letztere wurde +zu lebenslänglichem Gefängniss verurtheilt. Alle sechsundzwanzig +aber wurden verurtheilt „zur Schmach (mit +gelben Kleidern angethan und ausgelöschte gelbe Wachskerzen +in der Hand tragend) durch die Strassen der Stadt“ +geführt zu werden. Ausserdem wurde ihnen temporäre +Haft oder Verbannung und den Hexen Peitschenstrafe zuerkannt. +Eine Hexe sollte zweihundert Hiebe erhalten. +Diese Strafe wurde am 7. April, am Tage nach dem Autodafé, +vollstreckt<a name="FNanchor_328_328" id="FNanchor_328_328"></a><a href="#Footnote_328_328" class="fnanchor">[328]</a>.</p> + +<p>Wir bemerken noch zum Schlusse des Kapitels ein +erst kürzlich in Erfahrung gebrachtes Curiosum aus <em class="spaced">Oesterreich</em>. +Dort wurden im Jahre 1739 neue Kriegsartikel +festgestellt, deren §. 25 lautete: „Das höllische Laster der +Hexerei wird mit dem Feuertode bestraft, sowie alle Diejenigen, +die Nachts unter dem Galgen vom Teufel verblendete +Mahlzeiten und Tänze halten, oder Ungewitter, +Donner und Hagel, Würmer und anderes Ungeziefer machen; +worunter Mathematici, Astronomici und Astrologici nicht +verstanden sind.“</p> + +<hr /> + + + + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_330" id="Page_330">[330]</a></span></p> +<h2><a name="kap27" id="kap27"></a>SIEBENUNDZWANZIGSTES KAPITEL.</h2> + +<p class="kapitel">Hexerei und Hexenverfolgung im neunzehnten +Jahrhundert. — Die neuesten Vertreter des +Glaubens an Hexerei.</p> + + +<p>Im Laufe des achtzehnten Jahrhunderts sahen wir in +allen europäischen Staaten einen Prozess, einen kulturgeschichtlichen +Verlauf vor sich gehen, infolge dessen die +Hexenverfolgung, die im Anfange des Jahrhunderts noch +im Gange war, am Ende desselben aufhörte. In diesem +Vorgange stellte sich uns die Thatsache dar, dass im Laufe +des Jahrhunderts die Stellung der Männer der Wissenschaft, +vor Allem der Juristen und der Theologen, überhaupt +der gebildeteren Stände zum Hexenglauben allmählich +eine andere geworden war als ehedem, dass darum +die Strafgesetzgebung sich änderte und dass schliesslich +vor dem Forum des Staates und der Rechtspflege die +Hexerei nur als eine Nichtigkeit galt. Die niederen Volksschichten +waren jedoch von dieser Aenderung, welche in +der Stellung der Obrigkeiten und der Gebildeten zum +Hexenglauben eingetreten war, zunächst nur insofern berührt, +als sie von den Gerichten nicht mehr wegen Hexerei +gequält wurden. Der Hexenwahn selbst, den die Hexenverfolgung +dem niederen Volke eingeimpft hatte, lebte in +demselben einstweilen noch unerschüttert und ungeschwächt +fort, und erst allmählich konnten die finsteren Gedanken +<span class='pagenum'><a name="Page_331" id="Page_331">[331]</a></span> +des Zauberglaubens zurücktreten und schwinden, als die +Volksschule im Volksleben eine Macht zu werden und infolge +dessen es im Denken des Volkes licht zu werden +begann.</p> + +<p>Am längsten erhielt sich der Glaube an Hexerei sowie +die Erinnerung an Folter und Tortur in den katholischen +Ländern<a name="FNanchor_329_329" id="FNanchor_329_329"></a><a href="#Footnote_329_329" class="fnanchor">[329]</a>. In <em class="spaced">Baiern</em> gibt man noch immer alten +Weibern die Schuld, wenn in ihrer Heimath ein Hagelwetter +entsteht, als hätten sie dasselbe durch das Kochen +gewisser Kräuter etc. verursacht; noch immer glauben die +Bäuerinnen, wenn ihre Kühe keine Milch mehr geben, sie +seien behext, und bedienen sich des <em class="spaced">Hexenrauches</em>, +um die Hexe vom heimlichen Besuche des Kuhstalles abzuhalten, +und noch immer führen umherziehende Kartenschlägerinnen +sogen. <em class="spaced">Hexenkarten</em> bei sich (sechsunddreissig +Blätter, welche verschiedene Figuren, Wirthshäuser, +Hanswurste und besonders auf Gabeln reitende +Hexen darstellen)<a name="FNanchor_330_330" id="FNanchor_330_330"></a><a href="#Footnote_330_330" class="fnanchor">[330]</a>.</p> + +<p>In <em class="spaced">Tirol</em> gelten Wetter- und grosse Brandschäden +noch jetzt vielfach als Wirkungen von Dämonen oder als +Tücken, die von Zauberinnen oder auch von Verstorbenen +aus Rache verübt werden. Sturmwolken wird, da man in +denselben einen Dämon vermuthet, die Monstranz entgegengehalten; +entladen sie sich doch, so muss das Volk sehr +sündig sein<a name="FNanchor_331_331" id="FNanchor_331_331"></a><a href="#Footnote_331_331" class="fnanchor">[331]</a>. — In einem Theile von <em class="spaced">Frankreich</em> glauben +<span class='pagenum'><a name="Page_332" id="Page_332">[332]</a></span> +noch heute die Landleute, dass in den Nächten von Weihnachten +bis Epiphanias der Jagdzug des Königs Herodes +die Luft durchzieht. Nähere sich aber hierbei ein Hund +der Meute irgend einem zufällig Vorübergehenden, so sei +dieses für den letzteren ein untrügliches Anzeichen seines +binnen Jahresfrist erfolgenden Todes<a name="FNanchor_332_332" id="FNanchor_332_332"></a><a href="#Footnote_332_332" class="fnanchor">[332]</a>.</p> + +<p>Uebrigens spukt der Hexenglaube auch in protestantischen +Ländern noch in den Köpfen Unzähliger, und ganz +analoge Erscheinungen treten in evangelischen wie in katholischen +Bezirken hervor<a name="FNanchor_333_333" id="FNanchor_333_333"></a><a href="#Footnote_333_333" class="fnanchor">[333]</a>.</p> + +<p>So findet noch jetzt in <em class="spaced">Tirol</em> in der Walpurgisnacht +ein <em class="spaced">Ausbrennen der Hexen</em> statt, d. h. Reissigbündel +werden unter möglichst grossem Lärm auf Stangen gesteckt +und angezündet. Die Burschen laufen mit denselben +durchs Dorf und treiben so die Hexen aus. Ganz ebenso +werden in der <em class="spaced">Oberpfalz</em> die Hexen <em class="spaced">ausgepeitscht</em>, in +<em class="spaced">Franken ausgeblasen</em>. Man glaubt, dass dadurch, dass +die jungen Burschen des Dorfes nach Sonnenuntergang +auf einer benachbarten Anhöhe kreuzweise im Takt mit +Peitschen knallen oder dass Schalmeien geblasen werden, +alle Hexen der Nachbarschaft unschädlich gemacht würden. +— Kommen doch in <em class="spaced">England</em> bei den Quartalsgerichten +noch häufig Bauern zum Verhör, weil sie alte Frauen, die +ihnen an Vieh oder Ernte geschadet haben sollten, misshandelten<a name="FNanchor_334_334" id="FNanchor_334_334"></a><a href="#Footnote_334_334" class="fnanchor">[334]</a>!</p> + +<p>Ueberhaupt sind in allen Landen die Fälle nicht selten, +in denen das Volk von der Schuld gewisser Personen, die +als Hexen bezeichnet werden, überzeugt, das von den Gerichten +als antiquirt betrachtete Strafgesetz selbst zur Anwendung +zu bringen sucht.</p> + +<p>In dem holländischen Orte Deldenerbroek, der in die +reformirte Stadt Delden eingepfarrt ist, kam im Jahr 1822 +<span class='pagenum'><a name="Page_333" id="Page_333">[333]</a></span> +eine Kindbetterin, deren Genesung sich verzögerte, auf den +Gedanken, dass sie von einer Nachbarin behext worden sei. +Die Kranke sprach ihren Verdacht auch aus, und bald +wurde es den Kindern der Verdächtigten auf der Strasse +nachgerufen, dass ihre Mutter eine Hexe sei. Rasch entschloss +sich nun die letztere, durch die Wasserprobe ihre +Unschuld in Beisein der beiderseitigen Verwandten zu erweisen. +Man ging auch auf das Anerbieten ein, und zur +bestimmten Zeit und am bestimmten Orte erschien die +Angeschuldigte, die sich mit Mannesbeinkleidern versehen +hatte, liess sich entkleiden und mit einem unter beiden +Armen befestigten starken Strick vor den Augen der sie +Umstehenden in das Wasser einsenken, wo sie sofort untersank +und somit die Probe glänzend bestand. Dieses geschah +in einer reformirten Gemeinde am 16. März 1823<a name="FNanchor_335_335" id="FNanchor_335_335"></a><a href="#Footnote_335_335" class="fnanchor">[335]</a>.</p> + +<p>Im Jahr 1836 fand im Fischerdorfe Zeinova auf der +Halbinsel Hela eine Art Hexenprozesses statt. Ein Quacksalber +hatte nämlich vorgegeben, dass er einen gewissen +Kranken darum nicht zu heilen vermöge, weil derselbe +von einer alten Frau behext sei. Daher wurde von den +Dorfbewohnern sofort zu der damals noch nicht vergessenen +Wasserprobe geschritten. Die angebliche Hexe +wurde nun leider eine Zeit lang im Wasser von ihren +Kleidern emporgehalten, wesshalb sie in der Todesangst +um Gnade schrie und den Kranken am nächsten Mittag +zu heilen versprach. Die versprochene Heilung konnte +sie aber doch nicht fertig bringen. Daher wurde sie nochmals +ins Wasser geworfen und, da sie auch diessmal nicht +sofort untersank, mit Rudern todtgeschlagen.</p> + +<p>Im Ahrthale (Rheinprovinz) trug sich im Herbst 1866 +Folgendes zu: Eine junge Dame, welche eine Taube bei +sich führte, war auf einem Ausfluge in ein Haus eingetreten +<span class='pagenum'><a name="Page_334" id="Page_334">[334]</a></span> +und hatte sich zur Erfrischung einen Teller voll +Trauben reichen lassen. Sie hatte die Trauben bezahlt +und war dann im schönen Ahrthale weiter gegangen. +Während ihres Aufenthaltes im Hause hatte sich aber ein +Kalb im Stalle an dem Stricke, mit welchem es angebunden +war, erwürgt. Da sich nun die Bauern diesen Unglücksfall +gar nicht erklären konnten, so gaben sie denselben +dem Mädchen schuld, das sich durch die Taube als +Hexe erwiesen habe. Schleunigst machten sie daher dem +Bürgermeister von ihrer Entdeckung Anzeige, der dem +Mädchen auch sofort nachsetzen und es verhaften liess. +Damit aber freilich endete der Fall<a name="FNanchor_336_336" id="FNanchor_336_336"></a><a href="#Footnote_336_336" class="fnanchor">[336]</a>.</p> + +<p>Auffallend häufig sind derartige Gewaltthätigkeiten +während dieses Jahrhunderts in <em class="spaced">Frankreich</em> vorgekommen. +— Im Jahr 1807 wurde von den Einwohnern von +Mayenne ein Bettler wegen Zauberei verbrannt. — Im +Juni 1825 wurde vor dem Assisengericht des Departements +Lot und Garonne folgender seltsame Prozess verhandelt: +„Ein armes altes Weib in der Gemeinde Bournel war +nämlich von einigen Weibern aus derselben Gemeinde, +die in ihren Familien mehrere rasch aufeinander folgende +Todesfälle erlebt hatten oder sich selbst seit einiger Zeit +krank fühlten, beschuldigt worden, diese Unglücksfälle +durch Zauberei bewirkt zu haben. Diese Weiber hatten +jene Unglückliche gegen Ende des vorigen Jahres an einem +Sonntage während der Messe in das Haus einer derselben +geschleppt und von ihr verlangt, den Zauber, mit dem sie +ihre Nachbarn befangen, wieder aufzuheben. So sehr die +Unglückliche ihre Unschuld betheuert hatte, so war dieselbe +doch von jenen zum Feuer verurtheilt und wirklich +in ein dazu angezündetes Feuer geworfen worden. Ihr +Angstgeheul hatte jedoch die Wahnsinnigen bestimmt, ihr +Opfer wieder loszulassen, das sich, mit Wunden bedeckt +und halb todt, nach Hause schleppte und erst nach zwei +Monaten wieder genas. Von den Verbrecherinnen sind +<span class='pagenum'><a name="Page_335" id="Page_335">[335]</a></span> +die zwei schuldigsten zu fünfjähriger Gefängnissstrafe verurtheilt +worden“<a name="FNanchor_337_337" id="FNanchor_337_337"></a><a href="#Footnote_337_337" class="fnanchor">[337]</a>.</p> + +<p>Ein schauerliches Drama spielte sich im Jahr 1850 ab. +Das Civil-Tribunal von Tarbos klagte das Ehepaar Soubervie +an, dass es den Tod der Frau Bedouret veranlasst +habe. Die Ehegatten hatten geglaubt, dieselbe wäre eine +Hexe und erklärten, der Priester hätte ihnen gesagt, sie +wäre die Veranlasserin der schweren Krankheit der Soubervie. +Darum schleppten sie die Bedouret in ein Privatzimmer, +hielten sie über brennendes Stroh und legten ein +rothglühendes Eisen über ihren Mund. Das unglückliche +Weib starb bald unter den furchtbarsten Schmerzen. Die +Soubervies gestanden die That und frohlockten darüber. +In dem Prozesse erhielten sie die bestmöglichen Zeugnisse. +Es wurde dargethan, dass sie lediglich aus Aberglauben +das Verbrechen begangen, und zugleich wurde geltend +gemacht, dass sie dabei den höchsten geistlichen Vorgängern +gefolgt wären. Von den Geschworenen der Gnade +empfohlen, wurden die Soubervies nur zur Zahlung von +25 Franken jährlich an den Mann der Gemordeten und +zu Gefängniss von vier Monaten verurtheilt<a name="FNanchor_338_338" id="FNanchor_338_338"></a><a href="#Footnote_338_338" class="fnanchor">[338]</a>.</p> + +<p>Eine nicht geringere Bestialität wie in den erwähnten +Vorkommnissen zeigte sich in einem Falle, der sich im +April 1826 in einem <span class="ins" title=""Ort" fehlt im Original">Ort</span> an der französischen Grenze auf dem +Gebiete des jetzigen Belgiens zutrug. Am 10. April hatte +sich nämlich eine arme Frau zu dem Müller zu Mosa (einem +bei Huy gelegenen Dorfe) begeben, um Hanf, den man ihr +zu spinnen gegeben hatte, zurückzubringen. Unglücklicher +Weise hatten es sich nun auf die Behauptung einer Kartenschlägerin +hin die Söhne vom Hause in den Kopf gesetzt, +dass diese arme Frau eine Hexe wäre. Dieselben packten +daher die Frau, stellten rasch aus Wellenholz ein grosses +<span class='pagenum'><a name="Page_336" id="Page_336">[336]</a></span> +Feuer her und hingen sie über demselben auf. Auch +würden sie die Unglückliche sicherlich gänzlich verbrannt +haben, wenn nicht ihr Geschrei Nachbarn herbeigerufen +hätte, die sie aus den Händen der Bösewichte befreiten<a name="FNanchor_339_339" id="FNanchor_339_339"></a><a href="#Footnote_339_339" class="fnanchor">[339]</a>.</p> + +<p>Aus <em class="spaced">England</em> ist wenigstens Ein Fall bekannt geworden, +der mit den Vorerwähnten zusammenzustellen ist. +Nach einem Bericht der Times vom 24. Sept. 1863 ist +nämlich damals in der englischen Grafschaft Essex ein +alter Mann als Hexenmeister zu Tode gequält worden.</p> + +<p>Neben diesen Gewaltthätigkeiten, welche sich Einzelne +oder Pöbelmassen gegen vermeintliche Hexen und Zauberer +zu Schulden kommen liessen, sind aber im neunzehnten +Jahrhundert sogar gerichtsseitige Bestrafungen +derselben vorgekommen — ja — <em class="spaced">es sind sogar die +Hexenprozesse wieder aufgelebt</em>.</p> + +<p>Zu Bulkesch in <em class="spaced">Ungarn</em> wurden (nach einer freilich +nicht belegten Angabe) im Jahr 1834 mehrere Zigeuner +und Zigeunerinnen mit zweihundert Stock- oder Ruthenstreichen +bestraft, weil sie mit zauberischen Mitteln ein +Kind umgebracht haben sollten.</p> + +<p>Das Land aber, in welchem das neunzehnte Jahrhundert +— seit dem Jahre 1860 — die eigentlichen Hexenprozesse +hat wieder aufblühen sehen, ist die grosse katholische +Republik <em class="spaced">Mexiko</em><a name="FNanchor_340_340" id="FNanchor_340_340"></a><a href="#Footnote_340_340" class="fnanchor">[340]</a>.</p> + +<p>Zunächst wurde hier 1860, wie Tylor's „Anfänge der +Kultur“ und nach ihm Peschel's Völkerkunde berichten, +zu Comargo eine Hexe verbrannt. Genaueres wissen wir +aber über die Prozedur vom 7. Mai 1874 zu San Juan de +Jacobo (einer von Indianern und Mischlingen bevölkerten +Stadt) im Staate Sinaloa, wo Diega Lugo und ihr Sohn +Geronimo Porres als Zauberer lebendig verbrannt wurden. +<span class='pagenum'><a name="Page_337" id="Page_337">[337]</a></span> +Der offizielle Bericht des Richters J. Moreno vom 10. Mai +1874 über die Exekution schliesst mit den Worten: „Der +Fall war ein sehr trauriger, Herr Präfekt, aber er war +nothwendig, um den Bosheiten Einhalt zu thun, die zu verschiedenen +Zeiten hier vorkamen. Ja trotz der Hinrichtung +wurde mir gestern noch berichtet, dass der Angeklagte +J. M. Mendoza gesagt habe, wir würden früher +oder später noch büssen, was wir gethan. Sie sehen hieraus, +wie wenig diese Leute eingeschüchtert sind; aber ich versäume +inzwischen keine Vorsicht. Die Angeklagten Mendoza +haben aus Furcht sich geflüchtet; — warum fliehen +sie, wenn sie sich nicht schuldig wissen? Denn reine +Wäsche bedarf keiner Seife!“ Dann folgt die republikanische +Schluss- und Grussformel: Libertad e independencia!</p> + +<p>Das interessante Aktenstück ist von <em class="spaced">Friedrich von +Hellwald</em> (in Overzier's „Deutschen Blättern, Organ für +allgemeine Volksbildung“ Nr. 32, Köln, 8. August 1874) +veröffentlicht worden. In der Tagespresse, die einem Bericht +des „New-York-Herald“ aus Mexiko vom 18. Mai +folgte, wurden neben dem genannten Weibe und ihrem +Sohne noch Jose Maria Bonilla und dessen Frau Diega +genannt als schon vor jenen um des gleichen Verbrechens +willen in Jacobo verhaftet, gerichtlich verhört und lebendig +verbrannt, weil, wie es in dem Bericht des dortigen Alcalde +an den Präfekten des Bezirks hiess, erwiesen worden +wäre, dass sie einen gewissen Schneider Zacarias behext +hätten. Die Bundesregierung zu Mexiko schritt zwar dagegen +ein, jedoch zu spät. Ein weiterer Bericht hat das +Gleiche von einem Mädchen gemeldet, das Haare ausgebrochen +hatte, das einem Strohkreuz aus dem Wege gegangen +war und alle Häuser vermieden hatte, an denen +sich ein Hufeisen als Schloss befand. Mit ihr wurde ihr +kleiner Bruder verbrannt. — Auch aus der Stadt Concordia +wurde dann ein ähnlicher Prozess konstatirt. Doch +fehlen uns hier offizielle Urkunden.</p> + +<p>Das wären also von 1860 an wenigstens fünf mexikanische +Hexenprozesse! Ein sechster spielte sich am +<span class='pagenum'><a name="Page_338" id="Page_338">[338]</a></span> +20. August 1877 zu San Jacobo ab, an welchem Tage +daselbst <em class="spaced">fünf</em> Hexen verbrannt wurden. Der Alcalde +Ignacio Castello berichtet darüber an den Distriktspräsidenten: +„— — Der Unterzeichnete hat in Uebereinstimmung +mit der ganzen Bevölkerung befohlen, die Schuldigen +zu verhaften und zu verbrennen. Es lebe die Unabhängigkeit +und Freiheit!“</p> + +<p>Ueber einen Hexenprozess, der in ganz eigenen Formen +auf einem entlegenen Gebiete der alten Welt, nämlich +in <em class="spaced">Kaukasien</em> seit dem Jahre 1874 verlief, brachten die +öffentlichen Blätter im Anfange des Jahres 1878 Nachricht, +indem derselbe damals vor dem Geschworenengericht zu +Jekaterinoda zur Verhandlung gekommen war. Im Jahre +1874 entdeckte nämlich das Weib des Aeltesten im Aul +ihrer Freundin, der Tschass Mertekulow, dass ihr Mann +aufgehört habe, sie zu lieben, und bat dieselbe um Rath, +auf welche Weise sie die Liebe ihres Mannes wieder erwerben +könnte. Die mitleidige Tschass Mertekulow rieth +ihrer Freundin, sich an die Chakalo Chagutschew zu wenden, +welche eine grosse Zauberin sei und auch ihr gewiss +helfen würde. Das that denn auch die Chodshigan Natyrbow +— so hiess die Frau des Aeltesten —, und die +Zauberin gab ihr ein Mittel mit der Anweisung, dasselbe +unter die Speisen ihres Mannes zu mischen. Die Chodshigan +Natyrbow scheute sich jedoch, dieses Mittel bei +ihrem Mann anzuwenden, und entdeckte diesem, was sie +vorhabe. Der Aelteste war empört und erschreckt darüber, +dass in seinem Aul Hexen und Zauberinnen vorkommen, +und beschloss, dieses Uebel auszurotten. Zu diesem Zweck +berief er die angesehensten Leute des Auls zu einer Berathung, +trug denselben die Angelegenheit vor und beantragte, +die Hexe einem strengen Gericht zu unterwerfen. +Vor allen Dingen begaben sich die Richter in die Hütte +der Chakalo Chagutschew und forderten von derselben die +Herausgabe ihres Zauberkrauts. Als diese solchem Verlangen +nicht nachkommen konnte, wurde sie auf den Hof +geführt, mit Ketten an einem Pfahl befestigt und dann in +so naher Entfernung von ihr ein Feuer angemacht, dass +<span class='pagenum'><a name="Page_339" id="Page_339">[339]</a></span> +sie Brandverletzungen davontrug. Da dieses Mittel aber +nicht fruchtete, so wurde die Unglückliche in einen Keller +geschleppt und dort bewacht. Ein Kosak befreite sie aus +diesem Gefängniss nach einiger Zeit. Das war jedoch nur +der Anfang der Verfolgungen gegen alle die Personen, +welche durch irgend eine That den Verdacht erweckt +hatten, dass sie im Besitz übernatürlicher Kräfte seien. +Die Personen wurden durch hoch aufflammendes Feuer +geführt, um ihre Zauberei unschädlich zu machen. Einen +unglücklichen Menschen, welcher als Zauberer bezeichnet +war, hängte man so auf, dass er mit den Fussspitzen den +Erdboden berührte und geisselte ihn dann mit Dornen. +Zum Schluss zwang man ihn noch, zwischen zwei Scheiterhaufen +zu tanzen. Die meisten der Zauberei Verdächtigen +wurden bis zum Einschreiten der Behörden in dumpfen +Kellern gefangen gehalten, und der Untersuchungsrichter +fand erschlagene Hunde, mit deren Lungen man die Verhafteten +gespeist hatte, angeblich, um sie ihrer Zauberkraft +zu berauben<a name="FNanchor_341_341" id="FNanchor_341_341"></a><a href="#Footnote_341_341" class="fnanchor">[341]</a>.</p> + +<p>Zu dem Vorerwähnten könnten noch die zahlreichen +Fälle von Besessenheiten und viele andere Vorkommnisse, +die namentlich in der katholischen Kirche hervorgetreten +sind, hinzugefügt werden, um zu zeigen, welche Macht der +Aberglaube in der katholischen Kirche noch heutigen +Tages ist. Zum Oefteren (z. B. in der Blutschwitzer-Prozedur +zu Zug im Jahr 1849) hat die Polizei von solchen +<span class='pagenum'><a name="Page_340" id="Page_340">[340]</a></span> +die Massen erregenden und vom Klerus darum sehr begünstigten +Erscheinungen Notiz genommen und die Gerichte +haben dann jedesmal die dahinter steckende Betrügerei +und Schwindelei aufgedeckt. Das schlimmste aber +ist, dass in der katholischen Kirche die Wissenschaft und +das Kirchenregiment den heidnischen Dämonismus und +den Glauben an Hexerei auch noch im neunzehnten Jahrhundert +zu vertreten und zu lehren wagen können.</p> + +<p>Der angesehenste und gefeiertste Dogmatiker in der +katholischen Kirche der Gegenwart — einst das Orakel +des Papstes Pius IX. — ist der Professor zu Rom <em class="spaced">Johannes +Perrone</em>, und der anerkannteste Moraltheologe ist +der Seminarprofessor <em class="spaced">Johann Peter Gury</em>. Hören wir +wie beide — Jesuiten — sich über den Hexenglauben aussprechen, +wie sie amtlich lehren!</p> + +<p><em class="spaced">Perrone</em> sagt im fünften Bande seiner Dogmatik<a name="FNanchor_342_342" id="FNanchor_342_342"></a><a href="#Footnote_342_342" class="fnanchor">[342]</a>, +im cap. V. De daemonum cum hominibus commercio, §. 77 +(womit das Kapitel eröffnet wird): Ad haec <em class="spaced">daemonum +cum hominibus commercium</em> revocamus <em class="spaced">omnia eorundem +malorum spirituum molimina</em>, sive ad nocendum +hominibus eosque vexandos sive adeos ad extremum +exitium perducendos; zu jenem gehören vorzugsweise +die Besessenheiten, corporum obsessiones, zu diesem gehören +alle mala, ad quae daemones solent homines impellere, +sive id demum fiat <em class="spaced">pacto</em> qualicunque interpositivo +sive non. Perrone bemerkt, dass allerdings die Möglichkeit +eines Pakts mit dem Satan von einzelnen Katholiken +bestritten werde; allein die communis sententia der +Katholiken, welche nicht ohne Verwegenheit bezweifelt +werden könne (quae absque aliqua temenitatis nota in dubium +revocari nequent), sei die, dass es ein wirkliches +commercium der Bösen mit dem Satan gebe, welches sich +<span class='pagenum'><a name="Page_341" id="Page_341">[341]</a></span> +auf ein pactum stütze, möge dieses nun ein pactum expressum +oder tacitum cum daemone gründen. — Was nun +Perrone unmittelbar hierauf sagt, ist freilich sehr richtig: +<em class="spaced">Data semel daemonum existentia eorumque malefica +indole</em>, quid impedit, quominus ipsi, Deo sic permittente, +pacta ineant cum pessimis hominibus ad eorum +perniciem, ac minibilia operentur?</p> + +<p>Nicht weniger klar spricht sich <em class="spaced">Gury</em> aus, der auf die +Sache sogar noch genauer eingeht. In seinem dickleibigen +Compendium theologiae moralis (Regensburger Ausgabe +von 1868, S. 120) theilt Gury einen besonderen Paragraphen +de magia et maleficio mit. Er unterscheidet hier zwischen +weisser und schwarzer Magie mit den Worten: <em class="spaced">Magia +late sumpta</em> seu magia naturalis vel artificialis, quae +magia alba vocatur, estars mira faciendi, saltem apparenter, +per caussas naturales aut hominis industriam absque +ullo daemonis ministerio. Die eigentliche oder schwarze +Magie wird so definirt: <em class="spaced">Magia stricte dicta</em> est ars +mira faciendi, quae licet non supernaturalia sint, vires +tamen hominis superant et proinde <em class="spaced">ope solius daemonis</em> +explicite vel implicite <em class="spaced">invocati</em> fieri possunt. — Von der +schwarzen Magie im Allgemeinen unterscheidet sich nun +wieder der engere Begriff der Hexerei. Dieselbe wird +mit den Worten definirt: <em class="spaced">Maleficium</em> est ars nocendi +daemonis interventu. Die Hexerei ist aber eine doppelte, +eine Liebes- und eine Gifthexerei. Jene, das <em class="spaced">maleficium +amatorium s. philtrum</em> ist eine ars diabolica, qua lubricus +amor vel odium in aliqua persona erga aliam vehementer +excitatur; dagegen die Hexerei im eigentlichsten +Sinne des Wortes oder das <em class="spaced">maleficium veneficum</em> ist +die ars nocendi proximo variis ope daemonis, v. g. morbis, +hebetudine etc. Die Hexerei wird auch <em class="spaced">sortilegium</em> genannt, +weil durch dieselbe <em class="spaced">sors mala</em> (!) injiciatur iis, +contra quos vindicta operatione diabolica exercetur. Im +kirchlichen Sprachgebrauch bezeichnet man darum auch +die Zauberer und Hexen als <em class="spaced">sortiarii</em> und <em class="spaced">sortiariae</em>.</p> + +<p>Dieses ist die in der katholischen Kirche der Gegenwart +vorgetragene Lehre vom Hexenwesen. Dass aber +<span class='pagenum'><a name="Page_342" id="Page_342">[342]</a></span> +diese Lehre der in der römischen Kurie heimischen und +von derselben vertretenen Doktrin genau entspricht, wird +durch die der römischen Pönitentiarie (d. h. derjenigen +päpstlichen Behörde zu Rom, welche in allen Irregularitäten, +in geheimen Ehehindernissen, Gelübden u. dgl. Dispensationen +und in den dem Papste vorbehaltenen Sündenfällen +Absolution ertheilt,) verliehenen Vollmachten +bewiesen. Unter den Absolutionsfakultäten dieser Behörde +befindet sich nämlich auch unter Anderem die Vollmacht<a name="FNanchor_343_343" id="FNanchor_343_343"></a><a href="#Footnote_343_343" class="fnanchor">[343]</a>, +von Strafen frei zu sprechen, welche verhängt worden sind +„ob <em class="spaced">Daemonis invocationem</em> cum <em class="spaced">pacto donandi +animam</em> eique <em class="spaced">praestitam idololatriam</em> ac superstitiones +haereticales exercitas, — — postquam pactum +cum maledicto Daemone initum expresse revocaverit, — — +<em class="spaced">tradita syngrapha forsan exarata</em> aliisque mediis +superstitionis ad omnia comburenda“ (!).</p> + +<p>Dieser von der katholischen Kirche der Gegenwart +gehegten und gepflegten Lehre vom Teufel und dessen +Dämonen, von der Möglichkeit der Eingehung eines Bundes +mit dem Teufel und einer mit teuflischer Hülfe ausgeübten, +die Menschen an Leib und Seele schädigenden +Hexerei entspricht nun die Magie, welche die katholische +Kirche selbst mittelst ihrer Exorzismen ausübt, um die +Werke des Fürsten der Finsterniss zu zerstören und die +Menschen von diabolischen Plagen zu befreien. In dieser +Beziehung ist nämlich das katholisch-kirchliche Bewusstsein +von dem (unzähligemal ausgesprochenen) Gedanken +getragen: „Wenn das, was man in der Kirche von der +Wirksamkeit des Teufels und der Dämonen lehrt, nur auf +Einbildung oder Täuschung beruhte, so wäre ja die exorzistische +Gewalt der Kirche und der von der Kirche aufgestellte +ordo exorcistarum ganz unnütz; <em class="spaced">wozu wären +dann also die Exorzismen da</em>?“ —</p> + +<p>Fassen wir nur eine einzige in der zweiten Hälfte +dieses Jahrhunderts erschienene Schrift, nämlich den „Modus +invandi afflictos a daemone“ von <em class="spaced">Andreas Gassner</em> +<span class='pagenum'><a name="Page_343" id="Page_343">[343]</a></span> +ins Auge, um uns darüber zu unterrichten, wie gegenwärtig +die katholische Kirche mit ihrer exorzistischen Gewalt +zu dem überlieferten Dämonenglauben steht!</p> + +<p>Diese Schrift<a name="FNanchor_344_344" id="FNanchor_344_344"></a><a href="#Footnote_344_344" class="fnanchor">[344]</a> ist natürlich mit kirchlicher Autorisirung +erschienen. „Mit Gutheissung des hochwürdigen +Ordensgenerals der minderen Brüder d. d. Rom, 28. Januar +1851“ („<em class="spaced">was hiermit ausdrücklich bemerkt +sein will</em>“ — setzt Gassner hinzu) ist im Jahr 1851 in +München von dem Definitor Prov. Pater Franz Xaver +<em class="spaced">Lohbauer</em> das Rituale ecclesiasticum ad usum Clericorum +ord. S. Francisci ref. Prof. Antoniano <em class="spaced">Bavaricae</em> herausgegeben. +Aus diesem Rituale hat Dr. <em class="spaced">Andreas Gassner</em> +zu Salzburg in seinem „Handbuch der Pastoraltheologie“ +einen Auszug geliefert, und ein Separatabdruck +eines einzelnen Abschnittes dieses Handbuchs ist es, den +Gassner in der kleinen Schrift „Modus invandi afflictos a +daemone“, 1869 im Selbstverlag bei Endl und Penker in +Salzburg erscheinen liess.</p> + +<p>Das Büchlein zerfällt in zehn Abschnitte, von denen +der letzte (S. 22–45), der gerade die Hälfte der ganzen +Schrift ausmacht, Vorschriften über die Anwendung der +Beschwörungsformeln enthält. Vorher werden im zweiten +Abschnitt die verschiedenen Gattungen der vom Teufel +Angefallenen zusammengestellt und beleuchtet. Gassner +unterscheidet unter denselben drei Gruppen: die maleficiati, +obsessi und possessi. — Die maleficiati sind entweder an +ihren Leibern oder an ihrem Eigenthum angezaubert und +geschädigt. In ersterer Beziehung ist zu beachten, dass +oft „der Böse in ihrem (der maleficiati) Körper an einem +Gliede eindringt und sie an gewissen Verrichtungen hindert +oder ihnen Schmerzen verursacht.“ Dabei wird noch +hinzugefügt: „Wurden vollends gewisse Gegenstände +durch diabolischen Einfluss in den Körper des diabolisch +Geplagten geschafft, so nennt man dieses maleficium oder +<span class='pagenum'><a name="Page_344" id="Page_344">[344]</a></span> +veneficium, je nachdem es an sich unschädliche oder +schädliche Gegenstände, z. B. Glasscherben, Federn und +dergl. sind.“</p> + +<p>Repräsentiren die maleficiati den untersten und ersten +Grad diabolischer Anfechtung und Schädigung, so bilden +die obsessi oder die „Umsessenen“ den zweiten Grad. Es +sind „solche, in deren Leib ein böser Geist zwar noch nicht +vollends eingedrungen ist, deren Leib er nicht ganz in +Besitz hat, wozu er aber Anstrengungen gemacht, einem +Feinde gleich, der eine Stadt belagert.“</p> + +<p>Der höchste Grad ist endlich der der „Besessenen“, +der possessi oder auch energumeni. So heissen „solche, +in deren Leib ein böser Geist eingedrungen ist und den +er in allen oder doch den meisten Gliedern in Besitz hat, +und verschiedene eigenthümliche Verrichtungen, Bewegungen +und Wirkungen verursacht, oder den natürlichen +Verrichtungen hinderlich entgegentritt.“ — Unter Berufung +auf allerlei übel ausgelegte Bibelstellen werden dann die +Besessenen noch als arreptitii, benatici und pythonici unterschieden. +Ausserdem werden aber auch noch Diejenigen +hierher gerechnet, „deren Häuser oder Gemächer von diabolischen +Erscheinungen geplagt sind“, sowie ferner (und +zwar in lateinischer Diction) Diejenigen, qui Daemoni se +subscripserunt, vel eum in vitro aut alio vase inclusum +detinent, et ab eo, utut vellent, liberari nequeunt, item, +<em class="spaced">qui habent spiritum <i>incubum</i></em> vel <em class="spaced"><i>succubum</i></em> (!) — +Lateinisch führt nämlich der Verf. gewöhnlich das an, was +deutsch zu sagen er sich schämt.</p> + +<p>Im dritten Abschnitt handelt <em class="spaced">Gassner</em> „von den +Zeichen und Mitteln, um zu erkennen, ob Jemand von einem +bösen Geiste geplagt sei oder nicht“. Hierbei werden nun +wieder fünf Klassen von maleficiatis unterschieden: Erwachsene, +Kinder, Verehelichte, Thiere und andere Gegenstände.</p> + +<p>Bei Erwachsenen werden sechs „hinreichende Zeichen +eines maleficii, um den sogen. exorcismus probations vornehmen +zu dürfen“, aufgezählt: 1) wenn der Geplagte vor +Speisen und Getränken, <em class="spaced">welche heimlich benedizirt +<span class='pagenum'><a name="Page_345" id="Page_345">[345]</a></span> +wurden</em>, mehr Abscheu hat, als vor anderen; 2) wenn +er <em class="spaced">in Gegenwart des heil. Sakraments und der +heil. Reliquien</em> ungewöhnliche Furcht oder Schrecken +äussert, nicht hinblicken kann u. dgl.; 3) wenn er die +Leute ohne vorausgegangene Krankheit wie ein toller +Hund anfällt, um sich schlägt, die Heiligen lästert, den +Teufel um Hülfe anruft; 4) <em class="spaced">wenn er Nadeln, Nägel, +Glasscherben u. dergl. erbricht</em>; 5) wenn <em class="spaced">aus seinem +Munde höllischer Gestank</em> oder Schwefel-, +Pech-, Kohlen- und Russgeruch hervorgeht; 6) wenn sich +in seinem Leibe ganz ungewöhnliche Töne, z. B. <em class="spaced">das +Quaken eines Frosches</em> vernehmen lassen.</p> + +<p>Von den behexten Thieren (animalia maleficiata) heisst +es, dass hinsichtlich ihrer proportionaliter <em class="spaced">eadem ferme +signa</em> (!) serviunt; und bei anderen Sachen ist es ein +sicheres signum maleficii, si sine alia caussa non habent +suum effectum naturalem, z. B. si per plures horas flores +lactis non coagulantur in butyrum; — also wenn der +Schmand nicht zu Butter werden will, dann ist die Milch +behext!</p> + +<p>Wir enthalten uns weiterer Mittheilungen aus dem +Buche, in denen nichts anderes als der abergläubische +Dämonismus, wie er einst aus dem Heidenthum in die +christliche Kirche eingedrungen war, unter kirchlicher +Approbation und Auctorisirung auch noch im neunzehnten +Jahrhundert der Kirche gelehrt wird.</p> + +<p>Mit diesen Worten hätten wir die vorstehende Auseinandersetzung +abschliessen können, wenn wir dieselbe +vor dem Jahre 1870 geschrieben hätten. Seitdem aber ist +das Vatikanische Conzil versammelt gewesen, welches das +Dogma von der wesentlichen Infallibilität des Papstes, +wenn derselbe als Lehrer der Kirche in Sachen des christlichen +Glaubens und Lebens auftritt, verkündet hat, und +damit hat der Glaube an das Hexenwesen in der katholischen +Kirche eine ganz neue Bedeutung gewonnen. Wenn +es nämlich irgend eine päpstliche Bulle gibt, die alle +sicheren Zeichen einer päpstlichen Lehrverkündigung an +sich trägt, so ist es die Bulle Innozenz' VIII. vom +<span class='pagenum'><a name="Page_346" id="Page_346">[346]</a></span> +5. Dezember 1484. Diese Bulle ist nämlich veröffentlicht +worden 1) als amtliche Antwort auf die Klagen der Inquisitoren +Sprenger und Institor, dass sie in Deutschland +für ihre Meinung von dem verderblichen Treiben der +Hexen und für ihre Befugniss zur Ausrottung desselben +keinen Glauben und keine Anerkennung gefunden hätten; +und diese Antwort ist von dem Papste 2) mit Berufung +auf seine apostolische Auctorität, und zwar so ertheilt, dass +er dabei 3) eine bestimmte Lehre als apostolische Wahrheit +verkündet.</p> + +<p>Indem daher die Bulle vom 5. Dezember 1484 ganz +unbestreitbar nach dem Vatikanischen Conzil zu den infallibelen +Kundgebungen des Papstthums gehört, in denen +dasselbe ex cathedra zur Kirche geredet hat, so ist nunmehr +als eigentliches Dogma der römisch-katholischen +Kirche die Lehre anzusehen: 1) Es gibt eine Hexerei, +welche eine mit Hülfe des Teufels bewirkte Zauberei zum +Zwecke vielfacher entsetzlicher Schädigung der Menschen +ist; 2) diese Hexerei beruht auf einem mit dem Teufel +abgeschlossenen Bunde; und 3) dieser Bund beruht auf +Abfall vom christlichen Glauben, indem die Zauberer und +Hexen sich von Gott los- und sich dem Teufel zusagen +und dadurch ihres ewigen Seelenheiles verlustig gehen.</p> + +<p>Somit ist jetzt das Wort des Hexenhammers, dass die +Leugnung der Hexerei — Ketzerei sei, in der katholischen +Kirche zur vollen Geltung gekommen. —</p> + +<p>In der evangelischen Kirche hat sich während des +laufenden Jahrhunderts (soviel wir wissen,) nur Eine Stimme +von Bedeutung für den Glauben an die Wirklichkeit der +Hexerei erhoben, nämlich <em class="spaced">August Vilmar</em> zu Marburg.</p> + +<p>Als derselbe im Herbst des Jahres 1855 in das akademische +Lehramt eintrat, that er dieses in der festen Absicht, +in Marburg und von da aus in der hessischen Kirche +eine Theologie zur Geltung zu bringen, in welcher mit +seiner wesentlich hierarchistischen Auffassung der Lehre +vom geistlichen Amt und von der Heilsvermittelung auch +der Glaube an die Gewalt und Wirksamkeit des <em class="spaced">Teufels</em> +die gebührende Anerkennung fänden. Als sein Bekenntniss +<span class='pagenum'><a name="Page_347" id="Page_347">[347]</a></span> +veröffentlichte er damals eine besondere Schrift unter +dem Titel: „<em class="spaced">Die Theologie der Thatsachen</em> wider +die Theologie der Rhetorik“ (Marb. 1856). In derselben +wollte Vilmar zeigen, wie die Theologie behandelt und +vorgetragen werden müsse, damit durch das Studium derselben +wirklich tüchtige Seelsorger herangebildet werden +könnten. Dabei spielt nun die Lehre vom Teufel eine +Hauptrolle. So lesen wir z. B. S. 39: „Es kommt hier +darauf an, wenn man recht lehren und die Seelen recht +behüten will, <em class="spaced">des Teufels Zähnefletschen aus der +Tiefe <i>gesehen</i></em> (mit <em class="spaced">leiblichen</em> Augen gesehen; ich +meine das ganz unfigürlich), und seine Kraft an einer +armen Seele empfunden, <em class="spaced">sein Lästern</em>, insbesondere sein +<em class="spaced">Hohnlachen aus dem Abgrund gehört zu haben</em>. +Wer kann nun hiervon zeugen? Wer kann mit einer solchen +Erfahrung zugleich den Sieg des Gekreuzigten auf +die Lippen und in den Augen als rechter Lehrer an Christi +Statt auftreten? Wer lehrt mit dem Teufel kämpfen? Wer +lehrt sich gegen ihn zu verwahren? ihn zu überwinden? +Davon schweigt die heutige Dogmatik, dieser Thatsachen +gänzlich entleert, durchaus. Und teuflische Versuchungen +im Gebet — wer kennt die noch? Unsere heutige Dogmatik +sowenig wie unsere heutige Ethik weiss mehr etwas +davon, und die künftigen Hirten gehen in diesem, für die +Seelsorge vor fast allen anderen Lehrpunkten der <em class="spaced">Satanalogie</em> +wichtigen und in der Anwendung oft vorkommenden +Erfahrungsstück ganz ununterwiesen <em class="spaced">blank wie +Heiden</em>, von der Universität — in das Amt.“</p> + +<p>In diesem Sinne begann nun <em class="spaced">Vilmar</em> alsbald in Marburg +die Dogmatik und die anderen Disziplinen der systematischen +und der praktischen Theologie vorzutragen. +Seine Vorlesungen über die Dogmatik sind nach seinem +Tode von dem (inzwischen auch verstorbenen) Gymnasialdirektor +Piderit zu Hanau (1874) herausgegeben. In diesen +Vorlesungen lehrt nun Vilmar B. I. S. 312–324 unter dem +Titel „Satanologie. Dämonologie.“ Folgendes:</p> + +<p>Es gibt einen Teufel. Allerdings hat der Rationalismus +seit Semler diesen Satz bestritten. „Es war dieses aber +<span class='pagenum'><a name="Page_348" id="Page_348">[348]</a></span> +eine mehr als kindische Unwissenheit in Beziehung auf +die ersten Elemente der Kulturgeschichte, indem es bei +<em class="spaced">allen</em> Völkern ohne einige Ausnahmen Dämonen, bei den +meisten auch unter einem Haupte gibt.“ Dazu kommen +die bestimmtesten Aussprüche der heil. Schrift. „Neben +diese göttliche Offenbarungen aber stellt sich, denselben +folgend, die christliche Erfahrung aller Zeiten, welche eine +übermenschliche Finsternissmacht aufweist, die in die Seelen +hineinzudringen und das Werk der Erlösung in denselben +zu stören, die Seelen mit Widerwillen und Hass gegen +die Person Christi zu erfüllen sucht, und in den Augenblicken, +wo die Macht des Lichts dennoch hereinbricht, +ein unaussprechliches Entsetzen erzeugt, welche das Wort +Gottes aus den Herzen zu entfernen und besonders in der +Todesstunde sich durch diesen Raub in den Besitz der +Seele zu setzen sucht.“<a name="FNanchor_345_345" id="FNanchor_345_345"></a><a href="#Footnote_345_345" class="fnanchor">[345]</a>. — Der Teufel ist „ein <em class="spaced">kosmisches +geschaffenes Wesen</em>, welches mit seiner persönlichen +Macht nicht allein die ganze Menschenwelt, sondern +auch die Erde selbst umspannt<a name="FNanchor_346_346" id="FNanchor_346_346"></a><a href="#Footnote_346_346" class="fnanchor">[346]</a>, zwar von Gott verworfen +ist, und dereinst definitiv verdammt werden wird, +zur Zeit aber noch in einem gewissen Verhältniss zur +Himmelswelt steht.“</p> + +<p>Der Teufel ist der Versucher der Menschen. „Die +Möglichkeit dieser Versuchung liegt für den Teufel ganz +offenbar darin, dass er zwar nicht etwa Allwissenheit besitzt, +wohl aber <em class="spaced">eine geistige Sündenatmosphäre um +sich hat</em>, in welcher er jede Bewegung merkt, sie sei +wo sie in der Menschenwelt immer sei: wo noch Sünde +vorhanden ist, ist er sensibel für dieselbe (<em class="spaced">riecht er sie</em>), +und ebenso ist er empfindlich für alle die Stellen in der +Menschenwelt, welche von der Sünde befreit sind, und +durch welche somit seine Atmosphäre verengert wird.“ +(S. 321.)</p> + +<p>„Der Teufel hat aber auch <em class="spaced">ein organisirtes Reich</em> +— gegenüber dem <em class="spaced">Reiche Gottes</em>; er hat zu seinen +<span class='pagenum'><a name="Page_349" id="Page_349">[349]</a></span> +Diensten noch eine grosse Schaar ihm affiliirter, verwandter +Geister, <span class="greek" title="daimones" lang="el">δαίμονες</span>, in ihrer Eigenschaft als den Menschen +treibende, besitzende Geister <span class="greek" title="daimonia" lang="el">δαιμόνια</span> genannt. — Durch +diese wirkt der Teufel gleichfalls auf die Menschen, und +zwar nach der unangreifbaren Erzählung der Evangelien +vorzugsweise durch <em class="spaced">körperliche Besitzung</em>, woher +diese Personen auch Besessene heissen. — In den meisten +Fällen ist diese (körperliche) Besessenheit zugleich eine +<em class="spaced">Besessenheit der Seele</em>, schreitet, <em class="spaced">wenn nicht +Mittel angewendet werden, welche dem Teufel +zu widerstehen geeignet sind</em>, in den Gedankenkreis +(<span class="greek" title="nous" lang="el">νούς</span>) über und bemächtigt sich zuletzt des <span class="greek" title="pneuma" lang="el">πνεύμα</span>, +indem sie den Menschen in den Irrsinn, in den Wahnsinn +herabdrückt, so dass die geistigen Mittel alle Anwendbarkeit +verlieren und der Teufel die Seele sich gleichsam +erobert hat. Gänzliche Blindheit hat diese Zustände, welche +noch jetzt überall vorkommen, für Melancholie etc. — gehalten; +wer aber nur Einmal einen Besessenen gesehen +hat, ist nicht einen Augenblick in Zweifel über den Grundunterschied, +welcher zwischen Besessenen und Wahnsinnigen +stattfindet.“ (S. 322–323.)</p> + +<p>Hierauf geht nun Vilmar zur Besprechung der „<em class="spaced">Symptome, +welche die Besessenheit mit Sicherheit +anzeigen</em>“ über. Er sagt hierüber (S. 323–324): „das +allgemeinste Zeichen ist beinahe durchgängig das, dass +die Besessenen wissen, es sei ein <em class="spaced">fremder Geist</em> in ihnen. +<em class="spaced">In den letzten drei Jahrhunderten</em> aber ist es besonders +häufig, dass angeblich der Geist eines verstorbenen +(bösen) Menschen die Besitzung ausübe. Diess ist nichts +als Trug des Teufels<a name="FNanchor_347_347" id="FNanchor_347_347"></a><a href="#Footnote_347_347" class="fnanchor">[347]</a>, aber ungemein täuschend für Unerfahrene. +Sodann ist eins der gewissesten Zeichen das, +dass sie irgend welches heilige Wort, zumal den Namen +Christi, nicht aussprechen, oder wenn sie an signum crucis +als alte Lutheraner oder Katholiken gewöhnt sind, das +Kreuzschlagen entweder nicht vertragen oder wenigstens +nicht selbst vollziehen mögen. Dasselbe gilt meistens +<span class='pagenum'><a name="Page_350" id="Page_350">[350]</a></span> +schon vom Händefalten zum Gebet. Dazu kommen <em class="spaced">Verfluchungen +der Gottesgaben</em> (der Frucht auf dem +Felde) und heiliger Gegenstände (und wären es nur die +Kirchen<em class="spaced">gebäude</em>), sodann <em class="spaced">Lästerungen</em>. Dazu gehören +dann Blicke, Mienen und Töne (Lachen), welche +gehört und gesehen sein wollen, um sie von allen und +jeden, auch den grässlichsten Wahnsinnsäusserungen, zu +unterscheiden, und sofort als Blicke, Züge und Töne aus +einer <em class="spaced">Persönlichkeit der Finsterniss</em> herauskommend +zu erkennen. In vielen, aber bei weitem nicht in allen +Fällen kommt hierzu das Sprechen mit <em class="spaced">doppeltem +Sprachton</em> (den einen führe der Besessene, den anderen +der Besitzende), das Reden oder wenigstens das Verstehen +fremder, nie gelernter Sprachen, Fernwissen, wunderbare +Beweglichkeit der Glieder und Unabhängigkeit des Körpers +von der natürlichen Schwerkraft“<a name="FNanchor_348_348" id="FNanchor_348_348"></a><a href="#Footnote_348_348" class="fnanchor">[348]</a>.</p> + +<p><em class="spaced">Vilmar</em> fährt sodann (S. 324) fort: „Hiermit verwandt +ist denn die Einwirkung des Teufels auf die Natur zum +Schaden des Menschen und <em class="spaced">die Fähigkeit solcher +Menschen, welche sich von Gott lossagen und +dem Teufel sich ergeben, auf die Natur einzuwirken</em>, +nämlich die <em class="spaced">Zauberei</em>, welche nach der Schrift +wie nach der Erfahrung nicht in das Gebiet des Wahnglaubens +verwiesen werden darf.“ —</p> + +<p>So begründet <em class="spaced">Vilmar</em> seine Lehre von der Wirklichkeit +der auf Abfall von Gott und auf einem Bunde +mit dem Teufel beruhenden Hexerei mit seiner monströsen, +in der evangelischen Kirche ganz unerhörten Lehre vom +Teufel. Ueber das Wesen der Hexerei selbst spricht sich +Vilmar ausserdem noch in seiner Dogmatik, B. I. S. 266 +bis 267 aus. Hier sagt nämlich derselbe im Anschluss an +seine Expositionen über die Vorsehung Gottes, über Weissagungen +und Wunder so: „Es gibt auch <em class="spaced">falsche Wunder</em>, +wenn auch in einem verhältnissmässig engen Kreise, +soweit nämlich dieselben der Seligkeitswelt Gottes Dienste +leisten sollen, doch immerhin Wunder, und <em class="spaced">der Mensch +<span class='pagenum'><a name="Page_351" id="Page_351">[351]</a></span> +kann durch unbedingte Selbsthingabe an das +Böse solche Wunder verrichten</em>. Es ist das das +finstere Gebiet der <em class="spaced">Zauberei, welchem wir volle +Realität zusprechen müssen</em>. Von selbst erklärt es +sich, dass diese Art von Wundern wesentlich dahin gerichtet +ist, die Welt der Seligkeit zu stören und zu zerstören, +Unruhe und Verwirrung der Geister anzurichten, +Furcht zu erregen und materiellen Schaden zu thun. Das +Wesen jener Hingebung beruht darin, dass die geistige +Herrschaft über die Natur Gott — abgetrotzt werden soll. +Wir können die Richtung dieser infernalen Kraft dahin +formuliren bezw. beschreiben, dass alles das zur Zauberei +gehört, was darauf ausgeht 1) Gewalt über die Selbstbestimmung +des Menschen (Gewalt über die Geister) zu +erlangen ohne Gottes Wort und ohne Gebet; 2) die Naturkräfte +aufzuregen; 3) die Ferne und die Zukunft zu erkennen, +ohne den Herrn der Zukunft; 4) materiellen Schaden +zu thun ohne Anwendung materieller Mittel. — Die Annahme +dieser Höllenkräfte streitet gegen Gottes Weltregierung +sowenig wie das Böse überhaupt gegen Gottes Weltregierung +streitet. Es ist nur die höhere Potenz des Bösen.“</p> + +<p>Vilmar hat diese seine Lehren vom Herbst 1855 an +bis zu seinem Tode (1868) vor zahlreichen Zuhörern vorgetragen, +die auf seine Worte schwuren, und jetzt im +Dienste der evangelischen Kirche Hessens stehen. Gleichwohl +hat dieselbe keine Früchte getragen, sie hat keine +Hexenverfolgung zum Zwecke der Reinigung der Kirche +von den Werkzeugen des Satans herbeigeführt, — weil +für diesen Wahnsinn nicht mehr die Justiz und die Folter +zur Verfügung stehen.</p> + +<hr /> + + + + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_352" id="Page_352">[352]</a></span></p> +<h2><a name="kap28" id="kap28"></a>ACHTUNDZWANZIGSTES KAPITEL.</h2> + +<p class="kapitel center">Schluss.</p> + + +<p>Hat unsere Darstellung geleistet, was ihre Aufgabe +war, so dürfen wir hoffen, dem Leser das Wesentliche des +Hexenprozesses nicht nur in seiner äusseren Erscheinung, +sondern auch in seiner Entwicklung und seinen Gründen +begreifbar vorgeführt zu haben. Unser Hauptaugenmerk +war, um es wiederholt auszusprechen, dem modernen +Hexenwesen, wie es vom Mittelalter auf die neue Zeit +vererbt wurde, zugewendet, und unser Rückgreifen in das +Alterthum bestimmte sich vorzugsweise nach dem näheren +oder entfernteren Grade der Verwandtschaft, in welchem +sich die einzelnen Elemente, wie die ganze Auffassungsweise +zu demselben ankündigen. Auf eine vollständige +Darstellung der antiken Zauberei hat daher diese Schrift +keinen Anspruch.</p> + +<p>Wir haben die neuere Zauberei in fast allen Ländern +der Christenheit in einer Gleichförmigkeit auftreten sehen, +die sich bis auf die überraschendsten Einzelheiten erstreckt. +Sie hat fast nirgends nationale Hauptunterschiede, ihr +Charakter ist ein universeller. Was aber hat diese Uebereinstimmung +vermittelt? Dass die allgemeine psychologische +Disposition des Menschen zum Glauben an die Wirkung +höherer Mächte hierauf nicht ausreichende Antwort gebe, +ist an sich klar; denn wo liegt die psychologische Nothwendigkeit, +<span class='pagenum'><a name="Page_353" id="Page_353">[353]</a></span> +dass der Zauberglaube überall nur in diesen, +zum Theil so höchst bizarren Formen sich habe entwickeln +müssen? Es muss also ein historischer Grund aufgesucht +werden. Dieser aber wird nicht weniger universell sein +dürfen, als die Wirkung. Er liegt weder in der deutschen, +noch in der nordischen Mythologie, weder in der Vergangenheit +der Celten, noch in der Vorzeit der Slaven +oder Muhammedaner. Alle diese Völker haben ohne Zweifel +ursprünglich ihren nationalen Zauberglauben gehabt, der +sich mit dem späteren allgemeinen verwebte und darin +verschwamm; ihr Glaube hat weder innerhalb der eigenen +Landesgrenzen die nationale Grundform bewahrt, noch die +Vorstellungen der übrigen Völker zu normiren vermocht. +Ja, dieser Glaube der einzelnen Nationen ist in seiner Urgestalt +oft schwer zu erkennen, oder gänzlich zweifelhaft, +weil der Forscher theils aus späteren, möglicherweise schon +modificirten Erscheinungen rückwärts schliessen, theils zu +schriftlichen Quellen seine Zuflucht nehmen muss, bei welchen +aussernationale Einflüsse theils zu vermuthen stehen, +theils wirklich erwiesen sind. So möchte Burkhard von +Worms für die deutsche, Saxo Grammaticus für die nordische +Mythologie mit grosser Vorsicht zu gebrauchen sein.</p> + +<p>Von universeller Bedeutung, wie für Wissenschaft und +Kunst, ist das römisch-griechische Alterthum auch für den +Aberglauben der Völker geworden; nur trat hier noch ein +Zweites hinzu, das Orientalisch-Christliche. Jenes lieferte +im Wesentlichen das Material, dieses die Auffassungsweise. +Bei den Kirchenvätern vermählte sich das Römer- und +Griechenthum mit dem Dämonismus des Morgenlands. +Wohin durch den römischen Eroberer oder den wandernden +Germanen der römische Aberglaube nicht verschleppt +worden war, dahin brachte ihn der römische Kirchenlehrer +und Heidenbekehrer, sei's durch die Polemik dagegen, — +denn er setzte die Gegenstände desselben überall voraus, — +oder durch die Praxis. Mit dem Christenthum kamen +lateinische Sprache und Literatur, Dämonologie, befangene +aber auf den Bildungsgang Einfluss übende Priester zu +<span class='pagenum'><a name="Page_354" id="Page_354">[354]</a></span> +Celten, Germanen und Slaven. Was den Nationen eigenthümlich +gewesen sein mochte, assimilirte sich im Laufe +der Zeit den ihnen zugetragenen mächtigeren Elementen. +Wunder- und Teufelsglaube verschlang die in einigen Jahrhunderten +des Mittelalters hervorkeimende hellere Ansicht. +Selbst das zeitweise erfreuliche Anstreben zur Naturforschung +ward unter diesen Gesichtspunkt gebracht. Die +Dienerin hierarchischer Zwecke, die Inquisition, um Popularität +und Einkommen verlegen, sah sich um nach einem +Musterbilde aller Scheusslichkeit, die sie ihren Opfern +leihen könnte, und unter ihren Händen bildete sich aus +lauter bekannten Stoffen das Verbrechen der Hexerei. +Den Teufel in der Gestalt, wie sie ihn ausgebildet vorfand, +in die Mitte stellend, eignete sie ihm auf der einen +Seite die traditionellen, mit jedem Jahrhundert gestiegenen +Ketzergreuel der christlichen Kirchengeschichte, auf der +anderen aber die Leib und Gut verletzenden, vom alten +Gesetz verpönten Malefizien des römischen Heidenthums, +sammt allem aus den Dichtern bekannten Zauberspuk desselben +zu. Diess alles verband sich zur Hexerei als einem +Ganzen, während die frühere Zeit nur einzelne durch Zauberei +verübte Künste oder Verbrechen gekannt hatte. +Eine blutige Praxis lieferte so schlagende und zahlreiche +Beweise zu der dämonischen Theorie, die man überdiess +der Bibel und dem römischen Rechte anzupassen wusste, +so dass bald jeder Zweifel vor der dreifachen Macht der +Erfahrung, der Auctorität und der Furcht verstummte und +die auf jene Theorie gebauten Prozesse, begünstigt durch +die oben entwickelten Verhältnisse, bis nahe an unsere +Zeit heranreichen konnten. Ohne die römische Literatur, +ohne die eben so eigenthümliche, als weitgreifende Vermittlung +der kirchlichen Auffassungsweise, ohne die mannichfaltigen, +stets sich erneuernden Nebeninteressen der +an der Ausübung Betheiligten wäre die Erscheinung jenes +überall gleichförmigen, nicht mehr nationalen, sondern +europäischen oder vielmehr christenheitlichen Aberglaubens +eben so unbegreiflich, als sie vollkommen erklärlich +wird, sobald man sie als das Resultat jener vereinigten +<span class='pagenum'><a name="Page_355" id="Page_355">[355]</a></span> +Potenzen betrachtet. Wir finden wenigstens in der Hexerei +nicht einen einzigen Hauptzug, der nicht in einer der angedeuteten +Beziehungen, oder in allen zusammen aufginge. +Es führt vielmehr überall ein sachlich, örtlich und zeitlich +lückenloser Weg vom Gewordenen zur Quelle zurück.</p> + +<p>Allerdings ist es versucht worden, das Hexenwesen +der letzten Jahrhunderte in anderer Weise zu erklären. +Einige dieser Versuche wollen das Ganze, andere nur Einzelheiten +erklären; sie wären vielleicht anders gestellt +worden, wenn ihre Urheber nicht zum Theil von irrigen +Voraussetzungen in Bezug auf Umfang, geographische +Verbreitung und Bildungsepochen des Hexenwesens ausgegangen +wären.</p> + +<p><em class="spaced">Jakob Grimm</em> hat in der Mythologie mit gewohnter +Gelehrsamkeit und Combinationsgabe eine treffliche Uebersicht +des deutschen Hexenwesens und scharfsinnige +Forschungen über viele Einzelheiten desselben gegeben. +Er geht von den unbestreitbaren Sätzen aus, dass die +alten Deutschen Zauber und Zauberer kannten (S. 579), +dass das Christenthum den Begriff zauberübender Weiber +als heidnischen vorfand, aber vielfach veränderte (S. 587). +Namentlich rechnet er unter diejenigen Vorstellungen, +welche sich unter den Deutschen <em class="spaced">erst nach der Annahme +des Christenthums</em> erzeugten, den Glauben an +die nächtlichen Hexenfahrten und die damit verbundenen +abscheulichen Begehungen (S. 594). Somit fällt das eigentliche +Hexenwesen gar nicht in das Gebiet der deutschen +Mythologie, und die Aufgabe des Mythologen hätte schon +mit der Erörterung des <em class="spaced">heidnisch</em>-deutschen Zauberwesens +ihre vollständige Lösung erhalten. Aber über +dasselbe ist wenig zu sagen, und wie Grimm überhaupt +seinem Werke die dankenswerthe Ausdehnung gegeben +hat, dass er die Schicksale und Nachwirkungen des Heidnischen +weiter herab verfolgt, so hat er auch hier die einzelnen +Momente des germanischen Heidenthums nachzuweisen +gesucht, welche in das Hexenthum der christlichen +Zeit auslaufen oder demselben Anhaltspunkte geben mochten. +Hierbei verkennt er nun keineswegs die Masse des +<span class='pagenum'><a name="Page_356" id="Page_356">[356]</a></span> +eingedrungenen Undeutschen, weist vielmehr häufig auf +die zahlreichen Analogien gleichzeitiger Erscheinungen +des Auslands und die des klassischen Alterthums hin; aber +im Ganzen spricht er dem germanischen Wesen selbst +immer noch weit mehr Nachwirkungen zu, als wir einräumen +zu dürfen glauben. Dass solche Nachwirkungen, +sowohl alter Zaubervorstellungen selbst, als auch mancher +Einrichtungen, die eine spätere Zeit auf Zauberei umdeuten +mochte, <em class="spaced">im Allgemeinen möglich seien</em>, bestreiten +wir nicht; aber die von Grimm angegebenen sind wenigstens +in der Ausdehnung, wie sie der verehrte Forscher +nimmt, nicht <em class="spaced">wahrscheinlich</em>. Wir müssen etwas mehr +ins Einzelne gehen.</p> + +<p>Grimm glaubt, dass, „bis auf die jüngste Zeit in dem +ganzen Hexenwesen <em class="spaced">ein offenbarer Zusammenhang +mit den Opfern, Volksversammlungen und der +Geisterwelt der alten Deutschen</em> zu erkennen sei.“ +(S. 587.) Um dieses zuvörderst hinsichtlich der Opfer zu +erläutern, verweist er auf jene Stelle der lex Salica, wo, +der gewöhnlichen Erklärung zufolge, von dem Hexenkessel +und dem Kochen der Hexen die Rede ist, erinnert hierauf +an die Heilighaltung des Salzflusses, um welchen sich die +Chatten mit den Hermunduren schlugen, und stellt dann +die Vermuthung auf, dass das Salzbereiten in Kesseln von +Priesterinnen als heiliges Geschäft, vielleicht mit Opfern +und Volksversammlungen, betrieben worden sei. An dieses +Salzsieden nun habe sich die spätere Volksansicht von der +Hexerei angeschlossen. „An gewissen Festtagen stellen +sich die Hexen in dem heiligen Wald, auf dem Berge ein, +wo das Salz sprudelt, Kochgeräthe, Löffel und Gabeln mit +sich führend; Nachts aber glüht ihre Salzpfanne.“ Diesen +Vermuthungen soll zu Statten kommen ein Gedicht aus +dem dreizehnten Jahrhundert, dessen Verfasser ungläubig +von den Hexen sagt:</p> + +<div class="poem"><div class="stanza"> +<span class="i0">Daz ein wîp ein chalp rite,<br /></span> +<span class="i0">Daz wären wunderlîche site,<br /></span> +<span class="i0">ode rit ûf einer dehsen,<br /></span> +<span class="i0">ode ûf einem hûspesem<br /></span> +<span class='pagenum'><a name="Page_357" id="Page_357">[357]</a></span> +<span class="i0"><em class="spaced">nâch salze ze Halle füere</em>;<br /></span> +<span class="i0">ob des al diu welt swüere,<br /></span> +<span class="i0">doch wolde ich sîn nimmer gejehen,<br /></span> +<span class="i0">ich enhet ez mit mînen ougen gesehen,<br /></span> +<span class="i0">wand <em class="spaced">sô würde uns nimmer tiure</em><br /></span> +<span class="i0"><em class="spaced">daz salz von dem ungehiure</em>.<br /></span> +</div></div> + +<p>Wir möchten hiergegen Folgendes einwenden. Der +Hexenkessel der späteren Zeit ist nicht zu bezweifeln, der +in der lex Salica aber ist eben so problematisch, als die +ganze Stelle zur Zeit noch kritisch und exegetisch im +Argen liegt. Das zitirte Gedicht, worin die Hexen nach +Salz zu Halle fahren, enthält unstreitig einen Zug des +Volksglaubens, der von Interesse ist, der aber so vereinzelt +dasteht, dass wir ihm in dem gesammten Hexenwesen +nicht weiter begegnet sind. <em class="spaced">Vielmehr sind die Hexen +sonst überall dem Salze so abgeneigt, dass es +sogar bei ihren Festmahlzeiten regelmässig fehlen +muss.</em> Ich möchte daher hierin nur eine lokale Beziehung +auf die Heimath des Dichters, deren Aberglauben +er bekämpft, erkennen. Wenn nun die Salzbereitung durch +die neueren Hexen im Allgemeinen eben so entschieden +in Abrede gestellt werden muss, als der Salzkessel der +alten im salischen Gesetze zweifelhaft ist, so scheint es, +dass sich auch durch die Annahme des Salzkochens durch +altdeutsche Priesterinnen kein Zusammenhang zwischen +alter und neuer Hexerei herstellen lasse.</p> + +<p>Weiter ist <em class="spaced">Grimm</em> der Ansicht, „dass Zeit und Ort +der Hexenfahrten sich gar nicht anders erklären lassen, +als durch Bezugnahme auf Opfer und Volksversammlungen. +Auf Walpurgis, Johannis und Bartholomäi, wo die Hexen +ihre Hauptfeste feiern, seien auch germanische Opferfeste +und Gerichtstage gewesen. Seine ehrliche Gerichtszeit +hätte das Volk nicht den Hexen eingeräumt, wären diese +nicht in althergebrachtem Besitze gewesen.“ (S. 591.) — +Wir haben nirgends eine Spur davon gefunden, dass die +<em class="spaced">heidnischen</em> Germanen Hexenfahrten an diese bestimmten +Tage gebunden hätten; den <em class="spaced">christlichen</em> aber, welche +diess thaten, musste eine Beziehung der Sache auf ihre +<span class='pagenum'><a name="Page_358" id="Page_358">[358]</a></span> +eigenen Verhältnisse näher liegen, als auf die heidnische +Vergangenheit. Ausser jenen drei Epochen finden sich, +wie oben nachgewiesen ist, auch Ostern, Pfingsten, Weihnachten +und Jakobi. Wir haben hier, Walpurgis ausgenommen, +lauter hohe Kirchenfeste und ausgezeichnete +Heiligentage vor uns; wenn diese das christliche Volk den +Hexen liess, warum nicht noch weit eher seine Gerichtstage, +auch ohne althergebrachten Besitz? Es gehörte gerade +zu den Grundvorstellungen von der Hexerei, wie sie +von den Inquisitoren ausgebildet wurde, dass sie gegen +das Christenthum <em class="spaced">Opposition</em> machte und auf Nachäffung +und Schändung seiner Feste und Ceremonien ausging. +Nur aus dem angenommenen Grundsatze, dass der Teufel +der Affe Gottes sei, glauben wir die Wahl jener Zeiten +für die Hexenfahrten erklären zu müssen, nicht aus den +heidnisch-germanischen Volksgewohnheiten. Ob das Maireiten +überhaupt unter diese letzteren gehöre, scheint noch +sehr zweifelhaft; bei Grimm sind wenigstens keine sehr +alten Belege dafür beigebracht (S. 449, 450). Maifeste im +Allgemeinen gab es auch schon im Alterthum. Ausser +den von Grimm hierüber angezogenen Stellen (S. 452) +dürfte hier gelegentlich noch die Majuma zu erwähnen +sein (Cod. Justin, lib. XI. Tit. 45), worin wir nach Suidas +v. <span class="greek" title="Maioumas" lang="el">Μαιουμάς</span> eine Art von Schifferstechen erkennen müssen, +und welche mit dem von Olaus Magnus beschriebenen +Mairitte der Schweden wenigstens das gemein hat, dass +kämpfende Jünglinge in beiden das Volk belustigten.</p> + +<p>„Noch deutlicher zu, — fährt Grimm fort, — trifft die +Oertlichkeit. Die Hexen fahren an <em class="spaced">lauter</em> Plätze, wo vor +Alters Gericht gehalten wurde oder heilige Opfer geschahen. +Ihre Versammlung findet Statt auf der <em class="spaced">Wiese</em>, +am <em class="spaced">Eichwasen</em>, <em class="spaced">unter der Linde</em>, unter der <em class="spaced">Eiche</em>, +an dem <em class="spaced">Birnbaum</em>, in den Zweigen des Baums sitzt +jener Spielmann, dessen Hülfe sie zum Tanz bedürfen. +Zuweilen tanzen sie auf dem <em class="spaced">peinlichen Richtplatz</em>, +unter dem <em class="spaced">Galgenbaum</em>. Meistens aber werden Berge +als Orte ihrer Zusammenkunft bezeichnet, Hügel (an den +drei <em class="spaced">Büheln</em>, an den drei <em class="spaced">Köpchen</em>) oder die höchsten +<span class='pagenum'><a name="Page_359" id="Page_359">[359]</a></span> +Punkte der Gegend.“ Es werden sodann viele solcher +Berge namentlich aufgeführt. Die Beziehung dieser Hexenlokalitäten +auf Opfer und Gerichtswesen erscheint uns, — +wir müssen es gestehen, — so wenig als die <em class="spaced">einzig mögliche</em>, +dass wir sie vielmehr für eine gezwungene halten +müssen. Wenn die späteren Dämonologen und Prozessakten +berichten, dass die nächtlichen Zusammenkünfte auf +der Wiese, am Eichwasen, am Birnbaum, an den drei +Büheln, auf diesem oder jenem Berge Statt finden, was +nöthigt hierbei an die Opfer- und Gerichtsplätze der deutschen +Vorzeit zu denken? Irgendwo, wenn überhaupt, muss doch +der Ort der Vereinigung sein, und die Richter haben stets +nach demselben gefragt. Da hat man bald auf ganz gleichgiltige +Lokalitäten der nächsten Umgegend, bald, was +mehr im Charakter lag, auf einsame oder schauerliche +Oerter, Haiden, schwer zugängliche Berghöhen u. s. w. +bekannt. Zuweilen treiben auch, worin sich wieder das +christenfeindliche Element zeigt, die Hexen vor den Kirchen, +ja <em class="spaced">in</em> denselben ihr gottloses Wesen. Berge, die +ihre Gegend so beherrschen, wie der Brocken das norddeutsche +Flachland, kamen eben darum wohl auch in ausgebreiteteren +Ruf, als andere, die nicht so vereinzelt stehen. +Deutschland hat viele ausgezeichnete Hexenberge und +ausserdem zahllose untergeordnete, nur in der nächsten +Nachbarschaft genannte Lokalitäten, von welchen an der +geeigneten Stelle bereits mehrere aufgeführt worden sind. +Deutschland unterscheidet sich auch hierin nicht vom Ausland; +auch anderwärts versammeln sich die Hexen auf +Bergen und Haiden, Wiesen und Feldern, unter Bäumen +und heiligen Kreuzen.</p> + +<p>Den Glauben an die <em class="spaced">Hexenfahrten</em> endlich leitet +Grimm ab aus einer Missdeutung der gottesdienstlichen +Zusammenkünfte, welche nach der Einführung des Christenthums +von heimlichen Anhängern der alten Religion fortgesetzt +worden seien. „Wenn auch, — sagt er S. 593, — +der grosse Haufen für die neue Lehre gewonnen war, einzelne +Menschen blieben eine Zeitlang dem alten Glauben +treu, und verrichteten insgeheim ihre heidnischen Gebräuche. +<span class='pagenum'><a name="Page_360" id="Page_360">[360]</a></span> +Von solchen Heidinnin ging nun Kunde und Ueberlieferung +unter den Christen, die Dämonologie des Alterthums mischte +sich hinzu, und aus Wirklichkeit und Einbildung erzeugte +sich die Vorstellung <em class="spaced">nächtlicher Hexenfahrten</em>, bei +welchen alle Greuel der Heidenschaft fortgeübt würden.“ +Es fragt sich hier, ob nicht auch <em class="spaced">unabhängig</em> von den +genannten Zusammenkünften der Heidinnin die Dämonologie +des Alterthums gewirkt haben möge, und zwar ganz, was +ihr hier nur zur Hälfte zugewiesen wird. Nach Grimm +wäre die Vorstellung von den Hexenfahrten immerhin erst +<em class="spaced">unter den Christen erzeugt</em> worden, also ein <em class="spaced">Irrthum +der Christen</em>; der Kanon Episcopi aber verdammt sie +geradezu als einen Rückfall in errorem <i>Paganorum</i>. Somit +haben ihn in seiner damaligen Gestalt, — denn später bildete +er sich wieder anders, — die Christen nur <em class="spaced">übernommen</em>, +nicht <em class="spaced">erzeugt</em>. Aus welchem Heidenthum aber +stammt er? Aus dem <em class="spaced">deutschen</em> gewiss nicht; dieses +kennt keine Nachtfahrten in Masse (s. Grimm Myth. S. 593). +Also doch wohl aus dem <em class="spaced">römischen</em>, wie wir oben nachzuweisen +versucht haben. Dass die deutschen Christen +diesen Aberglauben im eilften Jahrhundert bereits hatten<a name="FNanchor_349_349" id="FNanchor_349_349"></a><a href="#Footnote_349_349" class="fnanchor">[349]</a>, +folgt weniger daraus, dass <em class="spaced">Burkhard</em> hierauf bezügliche +Stellen überhaupt aufgenommen hat, — er gibt oft Ausländisches, — +als aus der deutschen Benennung, welche +er in eine angeblich aus den Beschlüssen des Conzils zu +Agath (Agde in der Languedoc) von 506 entnommenen +Stelle einschiebt: Credidisti, ut aliqua femina sit, quae hoc +facere possit, quod quaedam a diabolo deceptae se affirmant +<span class='pagenum'><a name="Page_361" id="Page_361">[361]</a></span> +necessario et ex praecepto facere debere, id est cum +daemonum turba in similitudinem mulierum transformata, +quam vulgaris superstitio <i>holdam</i> (al. <i>unholdam</i>) vocat, certis +noctibus equitare debere super quasdam bestias, et in eorum +se consortio annumeratam esse (<i>Burchard</i>. Decret. lib. XIX. +cap. 5). Ob übrigens gerade in dieser Stelle Grimm's +Vermuthung, dass eine <em class="spaced">einzelne Gottheit</em> der alten +Deutschen <em class="spaced">Holda</em> geheissen habe, in deren Gefolge man +später die Nachtweiber verwiesen, eine Stütze finde (S. 165. +594.), lassen wir, da es nicht weiter zur Sache gehört, an +seinen Ort gestellt sein. Ist der Text bei Burkhard unverderbt, +so würde das Wort holda (Substantiv oder Adjektiv?) +auf die <em class="spaced">ganze Schaar</em> der nachtfahrenden Dämonen +zu beziehen sein.</p> + +<p>Wenn nun Grimm, dieser gründlichste Kenner des +deutschen Alterthums, der neueren Hexerei nur einen losen +und meist indirekten Zusammenhang mit dem Wesen unserer +heidnischen Vorfahren zuerkennt, und dieser Zusammenhang, +unsern obigen Bemerkungen zufolge, nicht +einmal in dem von diesem Gelehrten angenommenen Masse +erweislich scheint: so werden gewisse viel weiter gehende +Ansichten einiger anderen Gelehrten um so leichter als +unhaltbar hervortreten.</p> + +<p><em class="spaced">Mone</em><a name="FNanchor_350_350" id="FNanchor_350_350"></a><a href="#Footnote_350_350" class="fnanchor">[350]</a> führt das Hexenwesen, und namentlich den +<em class="spaced">Sabbath</em>, auf Hekate und <em class="spaced">die alten <span class="ins" title="Bachanalien">Bacchanalien</span>, die +den Deutschen schon während ihres Aufenthalts +am schwarzen Meere bekannt geworden seien</em>, zurück. +S. 268 sagt er, „das Hexenthum feinde den christlichen +Kult an, nicht als Christenthum, sondern als bestehende +Religion, so wie es <em class="spaced">vor</em> dem Christenthum auch +die heidnische Volksreligion unserer Voreltern anfeindete.“ +Weiter führt er S. 271 Folgendes als feststehende Sätze +auf: „1) Das Hexenwesen war eine für seinen Zweck <em class="spaced">vollständig +organisirte geheime Gesellschaft</em>. 2) Da +der Teufel an der Spitze desselben stand und ein Wesen +ist, das in die Religion gehört, so muss das Hexenwesen +<span class='pagenum'><a name="Page_362" id="Page_362">[362]</a></span> +eine <em class="spaced">religiöse Gesellschaft</em> gewesen sein. 3) Wir +müssen das Hexenwesen, wie es in den Prozessen des +siebenzehnten Jahrhunderts erscheint, nicht als den Anfangs-, +sondern als den Ausgangspunkt betrachten und +seinem Ursprung rückwärts nachspüren, soweit sich geschichtliche +Zeugnisse dafür vorfinden.“</p> + +<p>Mone erkennt also, wenn wir ihn recht verstehen, in +den sogenannten Hexen eine wirkliche, bis ins siebenzehnte +Jahrhundert fortbestehende Gesellschaft, welche eine +organisirte Opposition gegen die jedesmalige Volksreligion +bildete, für sich aber einen vom Pontus mitgebrachten +Hekate- und Bacchuskult bewahrt hatte. <em class="spaced">Wo</em> aber, müssen +wir fragen, hat denn Mone irgend eine historische Spur +davon aufgefunden, dass die heidnische Religion der +Deutschen von einer organisirten Gesellschaft von Bacchusdienern +angefeindet worden wäre? <em class="spaced">Wo</em> ist im Mittelalter +eine Spur von derjenigen Continuität des fraglichen Geheimkults, +welche vorausgesetzt werden müsste, wenn die +deutschen Hexen des sechszehnten und siebenzehnten Jahrhunderts +immer noch die Inhaberinnen des vom schwarzen +Meere mitgebrachten Systems gewesen wären? Was für +eine räthselhafte Gesellschaft ist das, welche die Religionen +anfeindet, weil sie bestehende sind, aber nichtsdestoweniger +eine <em class="spaced">religiöse</em> ist, weil der Teufel an ihrer Spitze steht, +der ein Wesen ist, welches in die Religion gehört? <em class="spaced">Wo</em>durch +mögen die übrigen europäischen Völker, deren +Hexenwesen dem deutschen so ganz gleich ist, ohne dass +ihre Väter am schwarzen Meere sassen, dieselbe Gesellschaft +in sich aufgenommen haben? — Sicherlich ist Mone +zu diesen wunderlichen Ansichten grossentheils desshalb +gekommen, weil er zwischen dem Hexen<em class="spaced">sabbath</em> und +den alten Bacchanalien oder <em class="spaced">Sabazien</em> nicht nur eine +Sach-, sondern auch eine Namensähnlichkeit fand und sich +von dem Gedanken nicht losreissen konnte, an dem von +der Obrigkeit so ernstlich verfolgten Hexenwesen müsse +wenigstens so viel wahr gewesen sein, dass gottlose Versammlungen +Statt gefunden hätten. Darum sucht er das +Licht in den cimmerischen Finsternissen, wo die alten +<span class='pagenum'><a name="Page_363" id="Page_363">[363]</a></span> +Deutschen den Sabazien allerdings, wenn irgendwo, am +nächsten gewesen sein müssen. <em class="spaced">Hekate</em> ist mit Recht +hereingezogen, aber auf unrechtem Wege; die Vorstellungen +von ihr durchdrangen das antike Zauberwesen und +modifizirten somit das neue. Die behauptete Wirklichkeit +der Versammlungen gründet sich auf die Bekenntnisse der +verhörten Hexen. Ueber die Glaubwürdigkeit solcher +Geständnisse ist bereits an der gehörigen Stelle geredet +worden, und wir werden sie unten nochmals berühren<a name="FNanchor_351_351" id="FNanchor_351_351"></a><a href="#Footnote_351_351" class="fnanchor">[351]</a>.</p> + +<p>Abermals aus einem Gottesdienste, aber einem <em class="spaced">slavischen</em>, +finden wir das Hexenthum hergeleitet in einer +kleinen Schrift von <em class="spaced">L. W. Schrader</em>, Archivarius +zu Wittgenstein<a name="FNanchor_352_352" id="FNanchor_352_352"></a><a href="#Footnote_352_352" class="fnanchor">[352]</a>. Slaven bewohnen nach ihm in den +vorchristlichen Zeiten einen grossen Theil Deutschlands +(auch die Mattiaker sind solche), insbesondere die Harzgegend, +wo sie den Melybog oder Czerny Bog, d. h. +schwarzen oder bösen Gott, oder Teufel, und die Frau +Holle verehren. Von den heidnischen Deutschen unterjocht +und in ihrem Kultus gestört, retten sie denselben +auf den schwer zugänglichen Melbogsberg oder Mlbogsberg, +woraus der Deutsche den Namen Blocksberg bildete. +Dort treiben die Hexen, d. h. Priesterinnen der Holda oder +Liebesgöttin, ihr Wesen ungestört und geben auch den +deutschen Jungfrauen, die der unerlaubten Liebe mit den +Slavenjünglingen nachgehen wollen, einen Zufluchtsort. +Da man nicht wusste, wie da auf natürliche Weise hinaufzukommen +sei, so bildete sich im Volke die Vorstellung +von den Luftflügen, die später auf die Christen überging +u. s. w. Das Andenken der slavischen Hexen als Holdapriesterinnen +<span class='pagenum'><a name="Page_364" id="Page_364">[364]</a></span> +hat sich, dem Kundigen wohl erkennbar, in +verschiedenen Orts- und Ländernamen erhalten, z. B. in +Hasserode, Hasselfelde und Hessen, welches letztere namentlich +um Gudensberg slavische Bewohner hatte. — +Diese Resultate gewinnt Herr Schrader durch eine Deduktion, +die sich durch so drollige historische und etymologische +Luftsprünge<a name="FNanchor_353_353" id="FNanchor_353_353"></a><a href="#Footnote_353_353" class="fnanchor">[353]</a> auszeichnet, dass man seinem +Schriftchen nicht mehr Ehre erzeigen kann, als wenn man +es für eine schalkhafte, jedoch zuweilen aus dem Tone +fallende Persiflage gewisser Verirrungen in der heutigen +Geschichts- und Sprachforschung nimmt.</p> + +<p>Zum dritten Male ein Kult der alten Deutschen wird +von <em class="spaced">Jarcke</em> herangezogen<a name="FNanchor_354_354" id="FNanchor_354_354"></a><a href="#Footnote_354_354" class="fnanchor">[354]</a>. Dieser sagt: „Wenn wir die +Gesetze Karls d. G. zur Ausrottung des heidnischen Glaubens +unter den Sachsen, — den indiculus superstitionum, — — — +den gewöhnlichen Zusatz more paganorum etc. +betrachten, und damit in Verbindung bringen, was in den +skandinavischen Sagen über Zauberei und Gewalt des +Menschen sogar über Wind und Wetter gesagt wird: so +dürfte die Behauptung nicht zu gewagt erscheinen, dass +das Zauberwesen und der Zauberglauben im Mittelalter +<em class="spaced">zunächst</em> eine Tradition aus der <em class="spaced">heidnisch-germanischen</em> +Zeit, eine im Volke lebende heidnische Naturkunde +und <em class="spaced">Naturreligion</em> gewesen sei, die auch ihre — freilich +antichristlichen und, vom religiösen Standpunkt aus +betrachtet, dämonischen — Ceremonien und Sakramente +hatte. Die heidnische Naturreligion wurde dann später im +Kampfe mit christlichen Prinzipien und nachdem die christliche +Lehre vom Teufel in das Bewusstsein des Volks +<span class='pagenum'><a name="Page_365" id="Page_365">[365]</a></span> +übergegangen war, zu einer dem Christenthum und allem +Göttlichen feindlichen, und zu einem wahren Teufelsdienste, +indem die alte Naturwissenschaft selbst von denen, die ihre +Geheimnisse kannten und ausübten, als etwas vom Teufel +Ausgehendes angesehen wurde. — — — — Daher die +Erscheinung, dass eine Einweihung in jene Künste zuletzt +wirklich die äussere Form der Ergebung an den Teufel +annahm.“</p> + +<p>Wie Jarcke aus den gegebenen Prämissen die gezogenen +Folgerungen rechtfertigen will, vermögen wir nicht +einzusehen. Es sind hier ganz disparate Dinge zusammengebracht. +— Die fränkischen Kapitularien verbieten an +verschiedenen Stellen heidnischen Götzendienst im Allgemeinen +und Besondern, an andern wieder einzelne Arten +des Zauberglaubens und darauf sich beziehende Handlungen. +Der Indiculus superstitionum insbesondere, der +dem Kapitulare von 743 angehängt ist, erwähnt in dreissig +Rubriken, wozu der Text fehlt, verschiedene Gegenstände, +worüber Beschlüsse gefasst worden zu sein scheinen. Etliche +Artikel handeln vom Götzendienst<a name="FNanchor_355_355" id="FNanchor_355_355"></a><a href="#Footnote_355_355" class="fnanchor">[355]</a>, andere von +Sacrilegien<a name="FNanchor_356_356" id="FNanchor_356_356"></a><a href="#Footnote_356_356" class="fnanchor">[356]</a>, noch andere von verschiedenen Arten des +Aberglaubens, auch des <em class="spaced">christlichen</em><a name="FNanchor_357_357" id="FNanchor_357_357"></a><a href="#Footnote_357_357" class="fnanchor">[357]</a>, fünf Artikel endlich +schlagen in's Gebiet des Magischen ein<a name="FNanchor_358_358" id="FNanchor_358_358"></a><a href="#Footnote_358_358" class="fnanchor">[358]</a>. Nirgends +aber sind Zauberglaube und Zauberübungen in Beziehung +zu einer heidnisch-germanischen Naturreligion gesetzt; ja +es ist noch überhaupt die Frage, ob in <em class="spaced">allen</em> diesen +Punkten ausschliesslich und ursprünglich Germanisches +verboten sei. Mitten unter den Franken lebten ja Romanen. +Phylakterien, Incantationen, Augurien, Sortilegien, herzfressende +<span class='pagenum'><a name="Page_366" id="Page_366">[366]</a></span> +Weiber und Wettermacher (— diess ist's, was +wir im Wesentlichen in den Kapitularien finden —) kannten +schon die Römer; die christlichen Kaiser und ausserdeutsche +Conzilien hatten zum Theil längst verboten, was +hier nur wiederholt wird. Was nun die „heidnische Naturkunde“ +anbelangt, so tritt diese hierin eben so wenig hervor; +denn man wird doch nicht das eingebildete Beherrschen +von Wind und Wetter dahin rechnen wollen. Dass +Naturkundige zuweilen als Zauberer verschrieen worden +sind, ist freilich bekannt genug; man denke aus der heidnischen +Zeit an Apulejus, aus der christlichen an Gerbert, +Constantinus Africanus, Roger Bacon, Raimund Lullus und +viele Andere! Doch diese alle schöpften nicht aus einer +„im Volke lebenden heidnischen Naturkunde,“ sondern erhoben +sich <em class="spaced">über</em> das Volk und waren nicht <em class="spaced">Deutsche</em>. +Aber Jarcke scheint, einer anderen Stelle zufolge, geneigt, +die Hexerei an „das dunkle Gebiet des thierischen Magnetismus“ +anzuknüpfen (S. 431). Hiervon wird weiter unten +die Rede sein. Warum aber mag jene im Volke lebende, +mit Ceremonien und Sakramenten verbundene heidnische +Naturkunde und Naturreligion im Kampfe mit dem Christenthum +zuletzt so sehr das Selbstbewusstsein verloren haben, +dass „die alte Naturwissenschaft selbst von denen, welche +ihre Geheimnisse kannten und ausübten, als etwas vom +Teufel Ausgehendes angesehen wurde?“ Schlimm für jene +Eingeweiheten, sie mochten Recht haben, oder irren! Ob +man überhaupt mit Jarcke annehmen will, „dass eine Einweihung +in jene Künste zuletzt <em class="spaced">wirklich</em> die äussere +Form der Ergebung an den Teufel angenommen habe“, +das wird zunächst von den Begriffen abhangen, die man +sich vom Teufel bildet, und dann von der Glaubwürdigkeit, +welche man den Legenden und Hexenakten beizumessen +geneigt ist. In keinem Fall aber sind die Teufelsbündnisse, +weder die einseitig versuchten, noch die gegenseitig +vollzogenen, noch endlich die eingebildeten, auf +deutschem Boden gewachsen. Der Vicedominus Theophilus, +von dem die älteste Teufelsergebung berichtet wird, +war weder Naturkundiger, noch der deutschen Naturreligion +<span class='pagenum'><a name="Page_367" id="Page_367">[367]</a></span> +ergeben, sondern ein Verehrer der Jungfrau Maria, die +ihn rettete, weil er sie unter allen zuerst wieder versöhnte, +als er sich dem Bösen ergeben hatte. Sodann nehmen +die Teufelsergebungen durch Gerbert und die französischen +Katharer ihren Weg und langen erst mit dem Kusse, den +die Stedinger dem bleichen Manne darbringen, in Deutschland +an. Die Teufelsergebung der französischen <em class="spaced">Hexen</em> +wird erst gegen das Ende des dreizehnten Jahrhunderts, +die der deutschen noch später amtlich ermittelt.</p> + +<p>In seinem „Handbuche des Strafrechts“, welches <em class="spaced">Jarcke</em> +seinen beiden Abhandlungen über die Hexerei nachfolgen +liess, lenkte freilich derselbe, was das Resultat der Darstellung +betrifft, zu einer richtigeren Auffassung der Sache +ein; aber auch hier bleibt Jarcke dabei, dass das Zauberwesen +in Deutschland (II. S. 54) „zuerst als eine heidnische +Naturkunde und Naturverehrung in einer geheimen Tradition +das ganze Mittelalter hindurch fortgelebt, nach und +nach sich mit jüdischem und arabischem Aberglauben vermischt +und ausgebildet und dann gleichsam wie eine moralische +Pest gegen das Ende des Mittelalters, begünstigt +durch die Hussitischen Unruhen, über ganz Deutschland +sich verbreitet zu haben scheine.“ Ausserdem ist aber +gegen <em class="spaced">Jarcke</em> noch dreierlei zu bemerken: 1) irrt derselbe, +wenn er Deutschland als den eigentlichen Sitz der +massenhaften Hexenverfolgungen ansieht; 2) setzt Jarcke +den Anfang der Hexenverfolgungen, den er in das Ende +des sechszehnten Jahrhunderts verlegt, um ein ganzes Jahrhundert +zu spät; und 3) irrt Jarcke, wenn er das Zauberwesen +als eine sich über ganz Deutschland verbreitet +habende Pest bezeichnet. Denn dieses, die Hexerei, wurde +ebenso vom Volke wie von der Geistlichkeit als Gottlosigkeit +und Frevel verdammt. Eine Sekte der Zauberer, +welche einen Teufelskult ausgeübt habe, ist nirgends nachweisbar. +Was sich als eine „Pest“ verbreitete, das war +nicht die Hexerei, sondern die <em class="spaced">Verfolgung</em> derselben. +Vgl. <em class="spaced">v. Wächter</em>, Beiträge zur deutschen Gesch. S. 303 ff.</p> + +<p>Auch die Hypothese des verdienten Historikers <em class="spaced">Heinrich +Schreiber</em>, welche derselbe unter dem Titel „Feen +<span class='pagenum'><a name="Page_368" id="Page_368">[368]</a></span> +und Hexen“ in dem „Taschenbuch für Geschichte und +Alterthum in Süddeutschland“ (Freiburg im Br., 1846) entwickelt, +ist ganz unhaltbar. Schreiber sagt (S. 18–19): +„Die dem Hexenwesen zum Grunde liegenden religiösen +und sozialen Vorstellungen reichen sowohl der Ausdehnung +nach über germanisches und romanisches Gebiet hinaus, +als sind sie dem Inhalte nach in dem romanischen Gebiete +so durchaus national und lebensfrisch, dass sie nur +von der <em class="spaced">ursprünglichen Bevölkerung</em> herrühren konnten, +in der ohnehin die nachmaligen Eroberer sich dem +Wesentlichen nach auflösten und untergingen. Mit Einem +Worte: die dem modernen Hexenwesen zum Grunde liegenden +Vorstellungen weisen sich als ursprünglich <em class="spaced">keltische +aus</em>. — Die <em class="spaced">Kelten</em> besassen dem männlichen +Institute der Druiden zur Seite das weibliche Institut der +<em class="spaced">Feen</em>, und zwar dieses ebenso wie jenes <em class="spaced">in zwei Umgestaltungen</em>.“ +Schreiber erkennt nämlich die Feen +schon im phönizischen Götterglauben, nimmt dann an, dass +dieselben in der Volksvorstellung der Kelten zu guten +Geistern geworden und dann in der Vorstellung der Germanen +und Romanen zu Hexen umgewandelt worden seien. +Nur Schade, dass sich für diese Genealogie und die in +ihr vorkommenden Metamorphosen auch gar nichts Thatsächliches +nachweisen lässt!</p> + +<p>Ganz verfehlt ist die Art und Weise, in welcher +<em class="spaced">Wuttke</em> in der Schrift „der deutsche Volksaberglaube +der Gegenwart“ (2. Aufl. S. 144–145) das Hexenwesen +zu erklären versucht. Er sagt: „Erwägt man, dass wenn +die Volksmeinung jetzt noch an Hexen glaubt, sie ihre +Anschuldigung nur sehr selten gegen sittlich unbescholtene +Personen richtet, sondern meist nur gegen solche, von +denen man sich ihrem ganzen sittlichen Rufe nach auch +schwerer Bosheit wohl versehen kann, ehemalige Buhldirnen, +liederliche, unordentliche, unverträgliche, unfromme, +geheime Bosheit spinnende Weiber, so darf man voraussetzen, +dass <em class="spaced">ein guter Theil</em> der damals angeschuldigten +Hexen auch wirklich sittlich-religiös verkommene, auf +widergöttliches Treiben ausgehende Personen waren, die +<span class='pagenum'><a name="Page_369" id="Page_369">[369]</a></span> +vor Allem die düsteren Seiten des heidnischen Aberglaubens +mit Gier ergriffen und danach trachteten, bösen Zauber +auszuüben.“ — Es möchte schon schwer sein, die Prämisse, +von welcher Wuttke ausgeht, im Leben zu erweisen, namentlich +in den Fällen, wo einzelne Familien von Geschlecht +zu Geschlecht im Verdachte der Hexerei geblieben sind; +und was die frühere Zeit betrifft, so enthalten die Akten +der Hexenprozesse nichts, was die Behauptung Wuttke's +rechtfertigen könnte. — <em class="spaced">Wuttke</em> sagt weiter: „Bei <em class="spaced">allen</em> +damaligen Hexengeschichten ging der Hexenfahrt eine +Einreibung mit einer Hexensalbe voraus und mehrfach ist +von einem Hexentrank die Rede. Die Zusammensetzung +jener ist leider nicht genau bekannt; Bilsenkraut wird +dabei genannt, sehr wahrscheinlich war aber auch Mandragora +und Stechapfel dabei. Der Stechapfel soll erst +durch die Zigeuner, die ihn zu Zaubermitteln gebrauchten +und am Anfange des fünfzehnten Jahrhunderts nach Deutschland +kamen, dahin gelangt sein. — Von dieser Zeit an +beginnt erst die Blüthe des eigentlichen Hexenunwesens. +Die Solaneengifte erzeugen das Gefühl des Fliegens“ etc. +— „Nehmen wir nun an, dass die in böser Magie wohlerfahrenen +Zigeunerweiber ihren deutschen Hexenschwestern +ihre Zauberei mitgetheilt haben, dass durch die heidnischen +Zigeuner die Erinnerungen und die Ueberreste des deutschen +Heidenthums wieder mächtiger angeregt wurden, und dass +nicht nur eine nervenerregende Salbung mit jenen Giften +stattfand, sondern, <em class="spaced">wie es bei den Hexensabbathen +ja nicht zweifelhaft ist</em> (!), bei frevelhaften Zusammenkünften +zu Zauberzwecken auch Rauschmittel, denen Bilsenkraut, +Stechapfel u. dgl. beigemischt war, getrunken wurden, +so würde sich der <em class="spaced">eigene</em> Glaube mancher Hexen an +ihre Luftfahrten und ihre Teufelsgemeinschaft leicht begreifen. +Einzelne solcher selbstgeglaubten Erscheinungen +konnten nun leicht den Glauben an die Wirklichkeit derselben +erzeugen, zumal die heidnischen Ueberlieferungen +sich damit verbanden.“ Man sieht, dass Wuttke in Hexenprozessakten +sich niemals umgesehen hat. Dass allen +<span class='pagenum'><a name="Page_370" id="Page_370">[370]</a></span> +Hexenfahrten eine Einsalbung vorherging, ist eine ganz +willkürliche Behauptung, und so scharf auch die Angeklagten +auf der Folter nach Mitschuldigen und nach denen +gefragt wurden, von welchen sie das Hexen gelernt und +ihre angeblichen Salben erhalten hätten, so werden doch +von den Gepeinigten ebensowenig Zigeunerweiber als +Judenweiber genannt<a name="FNanchor_359_359" id="FNanchor_359_359"></a><a href="#Footnote_359_359" class="fnanchor">[359]</a>.</p> + +<p>Manche haben als Grundlage der Hexerei und der +Hexenverfolgung einen wirklichen, aber falsch aufgefassten +Thatbestand, ein eigentliches corpus delicti, zu erkennen +geglaubt, an welches dann abergläubische Meinungen angeknüpft +worden seien. Dahin gehört z. B. <em class="spaced">Lamberg's</em><a name="FNanchor_360_360" id="FNanchor_360_360"></a><a href="#Footnote_360_360" class="fnanchor">[360]</a> +Vermuthung, dass die sogenannten Hexensabbathe in der +Wirklichkeit nur Zusammenkünfte <em class="spaced">zur Befriedigung +der Wollust</em> gewesen seien, in welchen Landstreicher, +Strassenräuber, Zigeuner, oder auch vornehmere Wüstlinge +ihrer Sicherheit wegen sich als Teufel vermummt +und so ihren Opfern jede Denunziation vor Gericht unmöglich +gemacht hätten<a name="FNanchor_361_361" id="FNanchor_361_361"></a><a href="#Footnote_361_361" class="fnanchor">[361]</a>. Diese Vermuthung wurzelt +ohne Zweifel in dem Bedürfnisse, dem regelmässig in den +Akten wiederkehrenden Bekenntniss einer teuflischen Buhlschaft +irgend einen realen Grund unterzulegen; aber sie +hätte dennoch nicht von einem Gelehrten aufgestellt werden +sollen, der achthundert bambergische Prozesse durchgelesen +hat. Solche Bekenntnisse sind von Individuen, die als +neunjährige Mädchen oder greise Mütterchen die Begierde +eines Wüstlings nicht leicht reizen mochten, eben so gut +abgelegt worden, als von reifen Dirnen; und bei den letzteren +hiesse es wenigstens eine unbegreifliche Dummheit +und Widernatürlichkeit voraussetzen, wenn sie massenweise +<span class='pagenum'><a name="Page_371" id="Page_371">[371]</a></span> +in eine so plumpe Falle gegangen wären. Wie reimt es +sich ferner, dass hier der menschliche Verführer zur <em class="spaced">Teufelsmaske</em> +greift, während, wenn wir die Akten hören, +der Teufel in der Regel wenigstens das erste Mal die +Vorsicht gebraucht, als <em class="spaced">schmucker Kavalier</em> oder doch +sonst in <em class="spaced">menschlicher Gestalt</em> aufzutreten? Was die +Hexen über das Physiologische des teuflischen Concubitus +aussagen, hätte anders ausfallen müssen, wenn sie mit verkappten +Männern zu thun gehabt hätten; eben so das, +was von den Folgen berichtet wird. Die Frucht eines +menschlichen Beischlafes wäre in den meisten Fällen wohl +ein <em class="spaced">Kind</em> gewesen, wovon in der Regel nichts gemeldet +wird, und nicht <em class="spaced">Elben</em>, <em class="spaced">Eidechsen</em> und <em class="spaced">Würmer</em>, von +welchen die Akten voll sind. Und wenn man die Incuben +zu vermummten <em class="spaced">Männern</em> macht, dann müssen folgerichtig +auch die Succuben oder Buhlteufelinnen maskirte <em class="spaced">Weiber</em> +gewesen sein; wäre es nun nicht einfacher gewesen, wenn +beide ohne Maske ihre Unzucht <em class="spaced">unter einander</em> getrieben +hätten, als dass sie gegen dritte Personen die unbequeme +Rolle der Teufel spielten?</p> + +<p>Ans Drollige streift <em class="spaced">v. Lamberg's</em> weiterer Einfall, +dass verkappte <em class="spaced">Getreidewucherer</em> den Zusammenkünften +präsidirt haben möchten. Diess bezieht sich nämlich +auf die von den Hexen ausgeübten Feldverwüstungen. +Aber diese Verwüstungen sind, nach Inhalt der Akten, +durch Gewitter- und Frostmachen vollzogen worden. Welcher +Wucherer hat solche Künste den Hexen beigebracht?</p> + +<p>Ferner hat man die sogenannten Bezauberungen von +Menschen und Vieh durch <em class="spaced">eigentliche Giftmischerei</em> +zu erklären gesucht. Wer will in Abrede stellen, dass +Substanzen, die dem thierischen Organismus schaden, der +Vergangenheit eben so gut bekannt und zugänglich waren, +als der Gegenwart? Aber das Strafrecht war sich auch +eines Unterschieds zwischen Vergiftung und Zauberei bewusst +und setzte auf jene eine andere Strafe, als auf diese. +Wo darum wirkliche Vergiftung vorkam, ist zwar die +Möglichkeit, aber nicht die Wahrscheinlichkeit vorhanden, +dass der unverständige Richter sie für Zauberei nahm; +<span class='pagenum'><a name="Page_372" id="Page_372">[372]</a></span> +wo uns aber in den Hexenakten das Wort <em class="spaced">Gift</em> begegnet, +da ist es in den wenigsten Fällen in der jetzt gebräuchlichen +engeren Bedeutung, sondern fast durchgängig (gleich +dem lateinischen veneficium) als <em class="spaced">Zaubermittel</em> zu fassen. +So kocht eine brandenburgische Hexe „Gift“ aus einer +Kröte, etwas Graberde und Holz von einer Todtenbahre +und schüttet es in einen Thorweg, durch welchen Jemand +kommen soll. Eine andere kocht ein „Vorgift“ aus Asche +und giesst es vor die Thüre einer Edelfrau, damit diese, +wenn sie darüber schritte, kinderlos bliebe; eine dritte +vergräbt „Gift“ im Hofe, um Pferde zu bezaubern; eine +vierte verlähmt Kinder durch einen „giftigen Guss“; eine +fünfte richtet zur Tödtung einen „Gifttrank“ aus Schlangen +zu; eine sechste macht durch ein „gegossenes Gift“, dass +ihr Feind verarmt u. s. w. Vorstehende Beispiele sind +sämmtlich aus den von Herrn v. Raumer mitgetheilten +brandenburgischen Akten entnommen und könnten aus +andern Quellen vielfach vermehrt werden. Wenn nun +zwischendurch vorkommt, dass eine Inquisitin Jemanden +„mit einem grossen Gift vom Leben gebracht“ oder ein +Kind „mit Gift in einem Löffel voll Pappe vergeben habe“, +so sind dieses mindestens zweifelhafte Ausdrücke, die +wegen ihrer Zusammenstellung mit den übrigen eher auf +Zauberei, als auf eigentliche Vergiftung zu deuten sein +möchten. Dass die Hexen im Rufe standen, durch <em class="spaced">gewöhnliche</em> +Nahrungsmittel, die man ihnen abnahm, eine +Krankheit bewirken zu können, ist aus dem Früheren bekannt. +Die als Gift bezeichneten Mittel sind in der Regel +mehr ekelhaft als schädlich; aber dessen ungeachtet wirken +sie, den Akten zufolge, auch wenn sie ausgegossen oder +ausgestreut werden, jedesmal nur auf bestimmte Personen +und für bestimmte Zwecke (<em class="spaced">Remigius</em> Dämonolatrie +Th. II. Cap. 8). Salben und Pulver spielen in dem Hexenapparate +eine grosse Rolle. Sie werden von den Inquisiten +nach Farbe und Bestandtheilen sehr abweichend, in +der Wirkung aber übereinstimmend beschrieben. Diese +Wirksamkeit aber haben die Mittel nicht an sich, sondern +nur in der Hand der Hexe, wie Remigius, der in diesen +<span class='pagenum'><a name="Page_373" id="Page_373">[373]</a></span> +Dingen Vielerfahrene, bemerkt. Dieser Mangel an natürlichem +Zusammenhang zwischen Mittel und Wirkung sollte +schon an sich auf den richtigen Gesichtspunkt leiten. Man +hat die Angeklagten erst gezwungen, zu gestehen, <em class="spaced">dass</em> +sie gezaubert, und dann hat man, wozu der Art. 52 der +Carolina verpflichtet, gefragt, <em class="spaced">womit</em> und <em class="spaced">wie</em> sie gezaubert +haben. Wollte man denselben Weg einschlagen, es +würde sich noch heute mittelst der Folter die Erfindsamkeit +der Hexen auf den Punkt steigern lassen, dass sie +dem Richter Rezepte zu Zaubermitteln vom Donnererregen +herab bis zum Mäusemachen in Protokoll und Urtheil +lieferten, — Mittel freilich, bei welchen die von Remigius +bemerkte Einschränkung gilt. Wie wenig wären wir nun +in der Erklärung des Ganzen gefördert, wenn sich, was +nicht geradezu geleugnet werden kann, erweisen lassen +sollte, dass in einzelnen Fällen ein wirklicher Giftmord +als Zauberei behandelt worden wäre<a name="FNanchor_362_362" id="FNanchor_362_362"></a><a href="#Footnote_362_362" class="fnanchor">[362]</a>! Im Allgemeinen +muss von diesen Hexengiften gelten, was Agobard von +den Mitteln der beneventanischen Zauberer sagt: Ante hos +paucos annos disseminata est quaedam stultitia, cum esset +mortalitas boum, ut dicerent, Grimaldum Ducem Beneventorum +transmisisse homines cum pulveribus, quos spargerent +per campos et montes, prata et fontes, eo quod esset +inimicus christianissimo Imperatori Carolo, et de ipso sparso +pulvere mori boves, propter quam causam multos comprehensos +audivimus et vidimus, et aliquos occisos, plerosque +autem affixos tabulis in flumen projectos et necatos. Et +quod mirum valde est, comprehensi ipsi adversum se dicebant +testimonium, habere se talem pulverem et spargere +...... et neque disciplina, neque tortura, neque ipsa +mors deterrebat illos, ut adversus ipsos falsum dicere non +auderent. Hoc ita ab omnibus credebatur, ut paene pauci +<span class='pagenum'><a name="Page_374" id="Page_374">[374]</a></span> +essent, quibus absurdissimum videretur. <i>Nec rationabiliter +pensabant, unde fieri passet talis pulvis, de quo soli boves morerentur, +non cetera animalia<a name="FNanchor_363_363" id="FNanchor_363_363"></a><a href="#Footnote_363_363" class="fnanchor">[363]</a>.</i> — Es versteht sich von selbst, +dass, wenn wir auch die Giftmorde der Hexen in weitester +Ausdehnung zugeben wollten, damit immer nur ein sehr +kleiner Theil des gesammten Hexenthums erklärt wäre.</p> + +<p>Um den Glauben an die <em class="spaced">objektive Wahrheit</em> der +von Hexen bekannten Handlungen steht es also im Einzelnen, +wie im Ganzen, sehr misslich. Darum haben Manche +jenen wunderbaren Erlebnissen nur eine <em class="spaced">subjektive Existenz +in der Vorstellung der Hexen</em> einräumen zu +müssen geglaubt. Die Hexen sollen sich entweder durch +Krankheit, oder durch künstliche Mittel in einem Zustande +höchster Exaltation befunden haben, in welchem sie das, +was ihre wüste Phantasie ihnen vorgaukelte, für Wirklichkeit +nahmen und als solche, oft sogar ohne Zwang, zu +den Akten brachten. So meinen schon <em class="spaced">Weier</em><a name="FNanchor_364_364" id="FNanchor_364_364"></a><a href="#Footnote_364_364" class="fnanchor">[364]</a> und +<em class="spaced">Bacon von Verulam</em><a name="FNanchor_365_365" id="FNanchor_365_365"></a><a href="#Footnote_365_365" class="fnanchor">[365]</a> und neuerlich <em class="spaced">Rudolf Reuss</em><a name="FNanchor_366_366" id="FNanchor_366_366"></a><a href="#Footnote_366_366" class="fnanchor">[366]</a>, +dass die Hexen mittelst ihrer <em class="spaced">Salbe</em> sich zu jener Thätigkeit +der Einbildungskraft steigern, vermöge deren sie zu +fliegen, in Thiere verwandelt zu sein, oder mit dem Teufel +zu buhlen glauben. Ueber die Bestandtheile dieser Salbe +haben wir theils Nachrichten in den Akten selbst<a name="FNanchor_367_367" id="FNanchor_367_367"></a><a href="#Footnote_367_367" class="fnanchor">[367]</a>, theils +neuere Vermuthungen; jene, wie diese, gehen aus einander. +Bei Weier z. B. finden sich folgende Rezepte: Gesottenes +<span class='pagenum'><a name="Page_375" id="Page_375">[375]</a></span> +Kinderfett, Eleoselinum, Aconitum, Pappelzweige, Russ; +oder: Sium. Acorum vulgare, Pentaphyllon, Fledermausblut, +Solanum somniferum, Oel. <em class="spaced">Cardanus</em> gibt eine andere +Zusammensetzung an. <em class="spaced">Eschenmaier</em> vermuthet, dass +das tollmachende Bilsenkraut eingemischt worden sei, diess +gebe das Gefühl des Fliegens<a name="FNanchor_368_368" id="FNanchor_368_368"></a><a href="#Footnote_368_368" class="fnanchor">[368]</a>. Andere geben ausser +dem Bilsenkraut noch Stechapfel, Tollkirsche und Alraunwurzel +als die Mittel an, mit denen sich die Hexen narkotisirt +hätten. Lassen wir die weitere Untersuchung der +in den Akten bezeichneten grünen, weissen, schwarzen, +blauen und gelben Salben auf sich beruhen, und räumen +wir unbedenklich ein, dass es Substanzen gibt, welche den +Menschen zu betäuben oder in ekstatischen Zustand zu +setzen vermögen. Man löse uns aber folgende Räthsel: +Was hat wohl Tausende von Weibern dazu vermocht, freiwillig +und mit der Aussicht auf Tortur, Scheiterhaufen +und ewige Verdammniss sich Visionen zu bereiten, in +welchen, ihren eignen Aussagen zufolge, weder Behagen, +noch Reichthum, sondern nichts als Schauder, Schmach +und Schmerz zu finden war? Woher rührte die Einbildung +von dem <em class="spaced">ersten</em> Zusammentreffen mit dem Teufel, das +regelmässig dem Sabbathsritte und folglich dem ersten +angeblichen Gebrauch der Salbe <em class="spaced">vorausging</em>? Wenn +gleich eine berauschende Substanz Ekstasen im Allgemeinen +erzeugen kann, gibt es eine solche, die bei allen Personen, +die sie anwenden, nothwendig ganz gleichmässige Visionen, +und zwar immer nur die der bekannten Hexengreuel, hervorbringt? +Wenn ein Weib des Blocksbergrittes sich +schuldig bekannte und zwanzig andere als Complicen angab, +welche dann unter der Folter ebenfalls bekannten, +Salben gebraucht und beim Sabbath sich gegenseitig erkannt +zu haben: sollen dann alle einundzwanzig, oder nur +jene erste in visionärem Zustande gewesen sein? In <em class="spaced">jenem</em> +Falle hätten wir eine undenkbare Complicenschaft der Einbildung, +in <em class="spaced">diesem</em> den Beweis, dass zwanzig Personen +auch ohne gehabte Vision sich schuldig erklären können, +<span class='pagenum'><a name="Page_376" id="Page_376">[376]</a></span> +und dieser Umstand müsste zu der natürlichen Frage führen, +warum, was in zwanzig Fällen zugelassen wird, — +nämlich das Geständniss gegen besseres Wissen, — im +einundzwanzigsten unstatthaft sein solle.</p> + +<p>Neuerdings hat die entgegengesetzte Ansicht einen +ebenso geistreichen als entschiedenen Vertreter in <em class="spaced">Maximilian +Perty</em> gefunden. Derselbe hat in seinem (von +grosser Belesenheit zeugenden) Buche „die mystischen Erscheinungen +der menschlichen Natur“ (Leipzig und Heidelberg +1861) einen besonderen Abschnitt (S. 367–389) der +Erklärung der „Hexerei und des Hexenprozesses“ gewidmet. +Er bestreitet es (S. 374), dass eine jede sogen. Zauberhandlung +entweder auf naturwissenschaftlichem Boden +beruhe oder absolut nicht sei, indem es noch ein Drittes +gebe, welches das eigentlich Wesentliche sei. Die Zauberei +beruhe nämlich auf den magischen Kräften des Menschen, +die nicht der Natursphäre, sondern der geistigen +Welt angehörten. Die Hexerei hatte nach Perty ihre +Realität in der Vision der Hexen. Dieselben fanden nach +ihm in diesen Visionen nicht bloss Schauder, Schmach +und Schmerz — das Gegentheil behaupteten sie nur bei +der Untersuchung, — sondern sie fanden allerdings Vergnügen +dabei, wie der Haschisch- und Opiumesser, der +Tabaksraucher, nur ein bedeutend roheres, mit wilden und +wüsten Phantasieen nach dem Geschmack der Zeit und +der Bildung dieser Leute. — Dass die Aussagen über die +gehabten Feste nach Zeit und Umständen übereinstimmten, +erklärt sich Perty dadurch, dass an den gleichen Abenden +und ohne Zweifel meist auf Verabredung und an seit +Langem gewohnten Tagen z. B. Walpurgis, Johannis und +Bartolomäi, Viele sich durch die narkotische Salbe in Ekstase +versetzten und dass sie in einer wahrhaft magischen +Seelengemeinschaft zusammentrafen. „<em class="spaced">Unzählige haben +dieses gethan, und nur ein Theil davon war so +unglücklich, desshalb inquirirt zu werden.</em> — +(S. 378:) Diese imaginären Zusammenkünfte waren ein +schlaff-wacher visionärer Zustand, in welchen sich die Betreffenden +versetzten und im Geiste mit anderen in gleichem +<span class='pagenum'><a name="Page_377" id="Page_377">[377]</a></span> +Zustande befindlichen sich begegneten. Sehr Geübte konnten +sich durch den blossen Willen in den Hexenschlaf versetzen, +die Allermeisten mussten hierfür eine narkotische +Salbe unter den Armen und an den Geschlechtstheilen +möglichst tief einreiben.“ — Daher urtheilt <em class="spaced">Perty</em> (S. 376): +„Der <em class="spaced">Hexenprozess</em> hatte in der That eine, wenn auch +nur beschränkte <em class="spaced">Berechtigung</em>. Es mochten viele von +den Hexen und Zauberern Freude haben an böser Lust, +und die <em class="spaced">Intention</em>, aus Eigennutz oder Rache Anderen +zu schaden; den Wenigsten wird dieses <em class="spaced">gelungen</em> sein, +und so waren die meisten Verbrechen <em class="spaced">imaginär</em>. Unendlich +Grösseres haben ihre Richter verschuldet. — Was +in der <em class="spaced">Vision</em> und ihrer <em class="spaced">inneren Welt</em> sich begeben, +das nahmen die <em class="spaced">Richter</em> für <em class="spaced">greifbare Realität</em>.“</p> + +<p>Wir geben nun zu, dass wenn der Geist des Menschen +fort und fort unter der Macht und dem Eindrucke gewisser +Vorstellungen steht (wie das siebenzehnte Jahrhundert von +der Vorstellung des Hexenwesens beherrscht war), diese +Vorstellungen zu Hallucinationen führen können, in denen +er selbst das zu erleben glaubt, was er sich vorher nur +gedacht hat, — namentlich wenn der Mensch narkotische +Mittel auf sich einwirken lässt<a name="FNanchor_369_369" id="FNanchor_369_369"></a><a href="#Footnote_369_369" class="fnanchor">[369]</a>; und wir wollen daher +gern zugeben, dass unter den Millionen Hexen, welche +justifizirt worden sind, einzelne sich mit Salben narkotisirt +und den Versuch gemacht haben, Anderen mit dämonischer +Hülfe zu schaden und dass sie darum auch erlebt zu haben +glaubten, was alle Welt den Hexen nachsagte<a name="FNanchor_370_370" id="FNanchor_370_370"></a><a href="#Footnote_370_370" class="fnanchor">[370]</a>. Aber +nur als Ausnahme von der Regel kann dieses angenommen +werden. Der Satz Perty's: „<em class="spaced">Unzählige</em> haben dieses +gethan“ etc. lässt sich aus den Akten der Hexenprozesse +nicht beweisen. Die Hexenprozesse bieten Eine Erscheinung +dar, welche man wohl gern in Perty's Weise erklären +<span class='pagenum'><a name="Page_378" id="Page_378">[378]</a></span> +möchte, nämlich die so häufig vorkommende Thatsache, +dass Hexen bei der Confrontation mit Anderen, die +sie nur, um von der Folter zu kommen, lügenhafter Weise +als Mitschuldige bezeichnet hatten, mit dem Ausdrucke +vollster subjektiver Wahrhaftigkeit diesen ins Gesicht +hinein ihre angeblichen Malefizien vorhalten. Hier zeigt +sich ein psychologisches Phänomen, welches durch die +Folterqual, durch die Seelenangst, durch die Verzweiflung +erzeugt war. Aber die Annahme, dass diese Unglücklichen +im Hexenthurm narkotische Salben gebraucht hätten, ist +doch unzulässig. Die Akten der Hexenprozesse bieten +für Perty's Hypothese keinen Anhaltepunkt, indem dieselben +fast durchweg bei den Verhafteten das Bewusstsein +ihrer Unschuld erkennen lassen und ausserdem constatiren +dieselben die Thatsache, dass sich die Hexenprozesse +überall, wo sie einmal Platz gegriffen hatten, aus +sich selbst heraus fortsetzten und mehrten.</p> + +<p>Dasselbe ist auch gegen Diejenigen geltend zu machen, +welche die Phantasmen der Hexen aus <em class="spaced">Geisteszerrüttung</em> +herleiten wollen. <em class="spaced">Ludwig Meyer</em> (Direktor der +Irrenheilanstalt zu Göttingen) sagt in einem überaus interessanten +Aufsatz über „die Beziehungen der Geisteskranken +zu den Besessenen und Hexen“<a name="FNanchor_371_371" id="FNanchor_371_371"></a><a href="#Footnote_371_371" class="fnanchor">[371]</a>: „Es waren +wieder (wie bei den Besessenen) Geisteskrankheiten, welche +den eigentlichen <em class="spaced">Typus</em> der Hexen darstellten. <em class="spaced">Geisteskranke</em> +bildeten den <em class="spaced">Mittelpunkt</em> der Hexenprozesse +wie der Teufelaustreibungen, nur dass bei jenen unverhältnissmässig +mehr geistig Gesunde in den verderblichen +Kreis hineingezogen wurden.“ Wir können diesen Satz +in der Beschränkung zugeben, dass hier und da die Geisteskrankheit +Einzelner den ersten Anlass zum Beginne einer +Hexenverfolgung gegeben hat; wenn indessen dieser Satz +zum eigentlichen Erklärungsprinzip des Hexenthums erhoben +werden soll, so zeigen sich alsbald unlösbare Schwierigkeiten. +Oder gibt es denn wirklich eine methodische +<span class='pagenum'><a name="Page_379" id="Page_379">[379]</a></span> +Raserei, die in tausend Köpfen den gleichen Weg durch +tausend festbestimmte Einzelheiten nimmt? Gibt es einen +geistigen Rapport der Wahnsinnigen unter einander, so +dass der eine vor Gericht aussagen kann, <em class="spaced">was</em> und <em class="spaced">wann</em> +der andere gerast hat<a name="FNanchor_372_372" id="FNanchor_372_372"></a><a href="#Footnote_372_372" class="fnanchor">[372]</a>? Gibt es eine Politik der Verrücktheit, +welche oft viele Jahre lang den eigenen Irrwahn +schlau verbirgt und ableugnet, um ihn erst unter den +Schmerzen der Tortur für Wahrheit zu geben? Und +warum hat dieser schlaue Irrwahn nur so lange bestanden, +als er zum Scheiterhaufen führte, während er den weit +gemächlicheren Tummelplatz in den heutigen Irrenhäusern +verschmäht?</p> + +<p>Der gelehrte Jurist <em class="spaced">Rosshirt</em> hat in seiner Schrift: +„Geschichte und System des deutschen Strafrechts“, Th. III. +(S. 150 ff.) den Versuch gemacht, die Ausbreitung des +Hexenglaubens hauptsächlich aus dem (angeblichen) „Mangel +eines geordneten <em class="spaced">schriftlichen</em> Kriminalverfahrens“ und +aus einem in jener Zeit ungewohnten Zustand des Geschlechtsverhältnisses +abzuleiten. In letzterer Beziehung +meint er nämlich: „Während im fünfzehnten und im Anfange +des sechszehnten Jahrhunderts ungestört dieser Trieb +sich äusserte, wollte man auf Einmal eine bessere Zucht, +zugleich durch äussere Macht und durch die Gewalt der +Religion einführen. — Die schnelle Umänderung der Weltansicht +in diesem Punkte, das ernste Verlangen nach Moralität +bei Protestanten und Katholiken, trug sichtbar dazu +bei, eine Katastrophe in der Geschichte zu erzeugen, die +bis hierher nicht hat in ihren inneren Gründen entwickelt +werden können. Die unterdrückte Wollust suchte einen +geheimen Ausweg, der Teufel musste helfen, und jede +<span class='pagenum'><a name="Page_380" id="Page_380">[380]</a></span> +Hexerei war jetzt mit Buhlerei verbunden. Diese eigene +Art von Hexenwesen gehört dem sechszehnten und siebenzehnten +Jahrhundert an, war aber zur Zeit der Carolina +noch keineswegs in Blüthe; aber im Laufe der Zeiten war +es der Umgang mit dem buhlenden Teufel, welcher die +Köpfe beider Geschlechter einnahm und als Abfall von +Gott sich darstellte. Die schändlichste Verführung von +Männern an Weibern und umgekehrt, die wilde Lust der +Wüstlinge in bacchanalischen Versammlungen, das Benützen +der mit dem Teufel einmal angefüllten Köpfe zu +der Ueberzeugung, dass der Teufel wirklich eine Rolle +spiele, die Schandthaten aufgeregter alter Weiber und +Kupplerinnen, das feine Gespinnste einer vollkommenen +Hexentheorie, das Gefühl schnöder Lust bei den Angeklagten, +welches diesen die Kraft der Vertheidigung nahm, +die vorgefasste Meinung bornirter Richter, die Bestärkung +der herrschenden Ansicht durch die Geistlichkeit, die Verzweiflung, +welche von vornweg Jeden ergriff, der am +richterlichen Drama eines Hexenprozesses theilnahm, vor +Allem aber, dass noch kein geordnetes schriftliches Verfahren +bestand und damit nicht die Pflicht des Richters, +in perpetuam rei memoriam über die Untersuchung aller +in Betracht kommenden Umstände sich auszuweisen, — +dieses Alles in einem labyrinthisch ineinander führenden +Zusammenhange machte es möglich, dass Tausende, wenn +auch schuldig einer schlechten Lust gefröhnt zu haben, +doch von der Justiz in der That gemordet starben.“</p> + +<p>Was nun den von Rosshirt behaupteten angeblichen +Mangel eines geordneten schriftlichen Prozessverfahrens +betrifft, so hebt <em class="spaced">v. Wächter</em> (Beiträge zur deutschen Geschichte, +S. 92) dagegen hervor, dass doch zu Carpzov's +Zeit der schriftliche Prozess geordnet gewesen und dass +Carpzov dennoch ganze Massen von Hexen zum Scheiterhaufen +verurtheilt habe, während in der Zeit, in welcher +gar keine schriftliche Prozessführung bestand, vor der Mitte +des fünfzehnten Jahrhunderts, am wenigsten Hexen verbrannt +wurden, obwohl damals schon der Hexenglaube +bestand. Sodann bemerkt <em class="spaced">v. Wächter</em> (S. 312) sehr richtig +<span class='pagenum'><a name="Page_381" id="Page_381">[381]</a></span> +Folgendes: „Ganz abgesehen davon, dass die Aufhebung +der <em class="spaced">Frauenhäuser</em> (diess meint doch wohl Rosshirt) +später ist als der herrschende Wahn über die Buhlteufeleien, +ferner davon, dass nach den Geständnissen, die den Angeklagten +erpresst wurden, der angebliche Verführer, +der sie am Ende zum Teufelsbündnisse brachte, bei der +ersten Verführung nicht als Teufel, sondern in menschlicher +Gestalt als Junker, Reitersmann, als stattlicher +Bürger u. s. w. sich ihnen nahte, und sich erst <em class="spaced">nach</em> der +Verführung als Teufel kund gab, also die Teufeleien nicht +das Mittel der Verführung sein konnten, und dass die Unglücklichen +in diesen Verführungen in der Regel nichts +weniger als eine Befriedigung der Wollust gefunden haben +wollen: so finden wir meines Erinnerns bei keinem einzigen +der vielen Hexenprozesse, dass ein solcher angeblicher +oder maskirter Teufel je entdeckt worden wäre (worüber +sich wirklich auch <em class="spaced">v. Lamberg</em> verwundert). Denn die +hingerichteten Zauberer bekannten auf der Folter nie, dass +sie den Teufel gespielt haben, sondern nur wie die Hexen, +dass sie vom Teufel zum Bündnisse verleitet worden seien +und sie dem Teufel <em class="spaced">gedient</em> haben.“</p> + +<p>Endlich ist noch von den Aufschlüssen zu reden, welche +durch die neueren Entdeckungen im Gebiete des <em class="spaced">thierischen +Magnetismus</em> für die Auffassung des Zauberwesens +zu gewinnen seien. Hierauf weisen <em class="spaced">Jarcke</em> und +<em class="spaced">v. Raumer</em> in ihren oben berührten Mittheilungen über +die Hexenprozesse hin. Wir fürchten sehr, die Hereinziehung +des Magnetismus werde statt neuen Lichts nur +alte Finsterniss verbreiten. Sie würde das jedenfalls thun, +wenn die Seherinnen fortfahren sollten, das dämonologische +Kapitel der alten Dogmatik wieder zu Ehren zu bringen. +Haben wir den alten Teufel und die Folter wieder, so ist +auch die Hexerei erklärt, nämlich im Sinne des Malleus. +Doch diess beiläufig; die beiden genannten Gelehrten +nehmen natürlich die Sache nicht von dieser Seite. Aber +in welchem Sinne man sie auch fassen möge, die Ausbeute +wird spärlich sein. Welche Erscheinungen des Magnetismus +sind es, die man mit dem Zauberwesen zusammenbringen +<span class='pagenum'><a name="Page_382" id="Page_382">[382]</a></span> +will? Es ist wahr, dem Magnetismus wird eine +divinatorische Seite beigelegt und der Magie ebenfalls. +Aber der Somnambule hat sein Fernsehen in Raum und +Zeit unmittelbar durch das sogenannte Hellsehen oder +den Allsinn, während die divinatorische Magie nur mittelbar, +mit dem gewöhnlichen Sinnorgan und aus äusseren +Objekten, als Sternen, Spiegeln, Loosen u. s. w. erkennt. +Ekstatische Weissagung wird nur von den Pythien und +Sibyllen des Alterthums, nicht von den Magiern der neueren +Zeit, viel weniger von den Hexen berichtet, in deren +Zauberei überhaupt das divinatorische Element hinter das +apostatische und operative zurücktritt.</p> + +<p>Ferner möchte man wohl in den sogenannten <em class="spaced">magischen</em> +Heilungen eigentlich nur <em class="spaced">magnetische</em> vermuthen +wollen? Mag diess, wenn überhaupt etwas daran ist, den +Theurgen gelten, die sich immer höher gestellt haben; +auf die gemeine Zauberei, die dem Gesetze verfallen war, +passt es nicht. Zwar heilt auch die Hexe, aber nur selten +und nothgedrungen, wenn sie den von ihr selbst angethanen +Schaden wieder abthun muss. Vom Magnetiseur wird indessen +eine ungewöhnliche, energische Glaubenskraft, vom +Magnetisirten wenigstens hingebendes Vertrauen begehrt; +die Hexe aber ist vom Glauben abgefallen und ihr Opfer +ist ohne Sympathie für sie. Auch findet sich nirgends +eine Spur von magnetischem Schlafe solcher Personen, +denen eine Hexerei abgethan ward. Man prügelt die Hexe +durch, oder droht ihr mit dem Gericht; sie schliesst ein +zugeschnapptes Schloss auf, löst die Knoten eines Bandes, +oder erscheint bei dem Kranken, reibt das leidende Glied, +legt Aufschläge auf u. s. w.</p> + +<p>Wir brauchen nicht ausführlicher zu sein, da von +den obigen Gelehrten der Magnetismus nicht speziell auf +diese Heilungen bezogen worden ist. Wohl aber redet +<em class="spaced">v. Raumer</em> von einer krankhaften Exaltation, einem visionären +Zustande der Hexe selbst. Damit wäre also der +sogenannte <em class="spaced">Idiosomnambulismus</em> gemeint, jene krankhafte +Erregung der niederen Seelenthätigkeiten, in welcher +der Mensch das bunte Gewirre seiner Phantasiebilder mit +<span class='pagenum'><a name="Page_383" id="Page_383">[383]</a></span> +einer Lebhaftigkeit schaut, die ihm dasselbe für wirkliche +Erscheinungen gibt. Wir wissen nicht, ob neuere Erfahrungen +darthun, dass noch jetzt manche mit solchen Zuständen +behaftete Menschen einen Teufelsbund zu schliessen, +mit dem Teufel Unzucht zu treiben, Gewitter zu erregen, +Menschen zu verderben und die übrigen Hexengreuel zu +üben glauben; aber wenn diess wäre, so hätten wir hier +immer nur eine eigenthümliche Art der Geisteskrankheiten, +und es müsste von dieser in Bezug auf das Historische +des Hexenwesens dasselbe gelten, was oben vom Irrwahne +im Allgemeinen gesagt wurde. Ja es möchte dieses noch +grössere Schwierigkeiten haben; denn, wenn wir nicht +irren, sollen solche Somnambulen nach dem Erwachen sich +des im Schlafe Erlebten nicht erinnern, die Hexen aber +haben, wenn sie einmal zum Gestehen gebracht waren, +immer sehr genaue Auskunft gegeben.</p> + +<p>Wenn nun <em class="spaced">v. Raumer</em> unter Voraussetzung der „Möglichkeit, +einen jener wunderbaren kranken Zustände mit +einer Art von freiwilligem Entschlusse auf Andere, ohnehin +Disponirte, zu übertragen,“ auch in diesem somnambülen +Hexentreiben etwas Strafbares erkennen und damit +das alte Strafgesetz entschuldigen will, so heisst das die +eigentliche Frage ganz über die Hand spielen. Dieses +Uebertragen des eigenen somnambülen Zustands auf eine +andere Person, — ob sie überhaupt möglich ist, mögen +die Telluristen entscheiden, — würde nichts anders heissen, +als dass eine Person, die schon eine Hexe ist, eine andere, +die es noch nicht ist, zur Hexe macht; nun aber ist es +nicht zunächst das <em class="spaced">Verführen</em> zur Hexerei, was das Gesetz +bestrafte, sondern die Hexerei selbst und das <em class="spaced">Verführtwerden</em> +zu derselben. — Ob man auch die sogenannten +zauberischen Teufelsbesitzungen aus dem Somnambulismus +erklären zu können meint, wissen wir nicht. Dieselben +sollen öfters durch die Bosheit der Zauberer verursacht +worden sein. Die Hexen, heisst es, haben der +leidenden Person einen oder mehrere Teufel auf den Hals +oder in den Leib geschickt, um sie zu plagen. Wir haben +diess in den Prozessen der Oberin Renata und des Pfarrers +<span class='pagenum'><a name="Page_384" id="Page_384">[384]</a></span> +Grandier kennen gelernt. Dann müsste man aber annehmen, +dass nicht die <em class="spaced">bezaubernden</em>, sondern die <em class="spaced">besessenen</em> +Personen im somnambülen Zustande gewesen seien. Wer +aber ausser dem Magnetiseur vermag, der Theorie der +Telluristen zufolge, einen somnambülen Zustand freiwillig +in dem Andern zu erzeugen? Waren Renata und Grandier +Magnetiseurs?</p> + +<p>Auch nachdem wir <em class="spaced">Fischer's</em> Werk über den Somnambulismus +gelesen haben<a name="FNanchor_373_373" id="FNanchor_373_373"></a><a href="#Footnote_373_373" class="fnanchor">[373]</a>, ist uns die Heranziehung +des letzteren für die Erklärung der Zauberei ein Räthsel. +Dieser Gelehrte eröffnet zwar einen eigenen, der Hexerei +gewidmeten Abschnitt mit der Ankündigung, dass erst jetzt +mittelst des neuen, aus der näheren Kenntniss des Somnambulismus +gewonnenen Lichtes ein Endurtheil über den +Hexenprozess mit Grund und Sachkenntniss möglich sei; +in der Ausführung jedoch beschränken sich diese Aufschlüsse +fast lediglich darauf, dass die Hexenfahrten und +der Umgang mit dem Teufel in denjenigen Fällen, wo die +Bekenntnisse als <em class="spaced">freiwillige</em> anzusehen seien, durch +<em class="spaced">Schlafvisionen</em> erklärt werden, aus welchen die Erinnerung +in den wachen Zustand hinüberreichte. Der „empfindungslose +Hexenschlaf“ ist mit Gewalt hereingezogen; +Starrkrämpfe auf der Folter sind bei Hexen nur desshalb +häufiger vorgekommen, als bei Märtyrern und andern +Opfern, weil die Zahl jener Unglücklichen weit grösser +und ihre Pein weit ausgesuchter und langwieriger war. +Statt seinen Satz vom Somnambulismus auch nur an einem +einzigen Beispiele ins Klare zu stellen, gibt Fischer desto +mehr allgemeine Redensarten und bespricht zahlreiche +Fälle, von welchen er am Ende selbst eingesteht, dass sie +mit jener Disposition nichts zu thun haben. Auch er kommt +auf fortgeerbtes germanisches und celtisches Priesterthum, +Unzucht treibende Muckergesellschaften und am Ende sogar, +— was freilich das Natürlichste ist, — auf den Aberglauben, +die fixen Ideen der Richter und die Macht der +<span class='pagenum'><a name="Page_385" id="Page_385">[385]</a></span> +Folter zurück. Merkwürdiger Weise aber sucht Fischer +den Hauptgrund der neueren Hexenprozesse „in der mit +dem fünfzehnten Jahrhundert beginnenden <em class="spaced">Nüchternheit +der europäischen Menschheit</em>, welche erst jüngst in +dem Rationalismus und Liberalismus unserer Tage ihren +Culminationspunkt erreichte.“ Diese nüchterne Verständigkeit +soll in ihrer ersten Entwicklungsstufe die Hexenprozesse +<em class="spaced">gebracht</em>, in ihrer zweiten — als Rationalismus — +den Prozess der Hexen und Gespenster <em class="spaced">niedergeschlagen</em> +haben, und die Aufgabe einer dritten Entwicklungsstufe +wird es sein, das Ausserordentliche und Uebernatürliche, +welches der Rationalismus und Liberalismus schlechtweg +leugnete, zu <em class="spaced">begreifen</em>. Wohlan, wenn der Somnambulismus +in Zukunft einleuchtendere Aufschlüsse bringt, +als er bisher gethan, so werden sie willkommen sein; bis +dahin aber mag er es auch dem nüchternen „Rationalismus“, +der den Prozess der Hexen niederschlagen konnte, +nicht verübeln, wenn er in seiner nüchternen Weise zum +Begreifen desselben vorerst lieber die Geschichte um Rath +fragt, als ein System, das sich bis jetzt weder über seine +Haltbarkeit in sich selbst, noch über seine Beziehung zu +unserem Gegenstande hinlänglich ausgewiesen hat.</p> + +<p>Es ist auch versucht worden, die Hexenverfolgung und +deren enorme zeitliche und räumliche Ausdehnung lediglich +als Erzeugniss der <em class="spaced">Bosheit</em>, des <em class="spaced">Neides</em> und <em class="spaced">Hasses</em> +und der <em class="spaced">Habgier</em> anzusehen und zu erklären. Nun lässt +sich allerdings aus unzähligen Prozessakten nachweisen, +dass diese Motive wirklich nur allzuoft die grausamsten +Verfolgungen herbeigeführt haben, — namentlich die Habgier. +Wurde doch das Vermögen der Verurtheilten ganz +gewöhnlich confiszirt und war doch die Hexenrichterei zu +einem überaus einträglichen Gewerbe geworden! Aber +dennoch reichen jene Motive zur Erklärung der Sache +nicht aus. So wenig Bosheit und Habgier gegenwärtig +Hexenprozesse bewirken können, so wenig würden sie +dieses in früheren Jahrhunderten vermocht haben, wenn +nicht die wirklichen Grundlagen der Hexenverfolgung andere +gewesen wären. Auch sind unzählige Unglückliche +<span class='pagenum'><a name="Page_386" id="Page_386">[386]</a></span> +(arme, heimathlose Leute, kleine Kinder etc.) wegen Hexerei +hingerichtet worden, an deren Hinrichtung weder die Habsucht +noch der Neid ein Interesse nehmen konnte.</p> + +<p>Zwei andere Ansichten verdienen um des Gegensatzes +willen, in welchem sie zu einander stehen, hier hervorgehoben +zu werden. <em class="spaced">Carl Haas</em> äussert sich nämlich (in +der Schrift „die Hexenprozesse, ein kulturhistorischer Versuch +nebst Dokumenten“, Tübingen, 1865) dahin, dass die +Hexerei die Frucht und Folge der vorausgegangenen +Ketzerei und daher auch ganz so wie diese behandelt +worden sei. Er sagt (S. 63), die Geschichte lasse nirgends +Lücke und Leeren, sondern überall nothwendige Uebergänge +erkennen, „Varietäten, aber aus einer und derselben +Gattung“. „So entstand die Hexerei genannter Periode +aus der Ketzerei der ihr unmittelbar vorangehenden Zeit, +und wie die Ketzerei betrieben und behandelt ward, so ihre +Base, wenn nicht Tochter, die Hexerei. Beide entstehen +aus Unglauben, Unklarheit, Hochmuth, Ueberspannung, +sind Wahngeschöpfe, misshandeln und werden misshandelt +und wachsen dabei, bis ihnen mit Kraft und Vernunft entgegengetreten +wird.“ Indem nun <em class="spaced">Haas</em> hervorhebt, dass +anerkanntermassen Deutschland gerade im dreizehnten +Jahrhundert der Boden grober Ketzereien gewesen sei, so +meint er hiermit den „historischen Beweis“ für die Richtigkeit +seiner Hypothese erbracht zu haben (S. 66:) „Ketzerei +und Hexerei gingen nacheinander und auseinander hervor, +waren vor der Tortur da und gehören nicht unter jene +Erscheinung, die man Hysteronproteron nennt. Beide sind +Exzesse: jene in Beziehung auf die gottgeordneten Schranken +höherer Auctorität, diese in Beziehung auf die gottgeordneten +Schranken der menschlichen Natur.“ — In +Wahrheit ist jedoch von <em class="spaced">Haas</em> gar nichts bewiesen. Wohl +aber muss es räthselhaft erscheinen, dass derselbe die +ganze Hexerei (S. 78) „in das Gebiet des Wahns, des Irrthums +und der Täuschung bei den sogenannten Hexen +wie bei deren Richtern und Zeitgenossen“ verweist, und +dabei doch (S. 67) die Meinung äussert: „Es gab und wird +stets Zauberkreise geben, welchen der Mensch nicht ungestraft +<span class='pagenum'><a name="Page_387" id="Page_387">[387]</a></span> +nahen darf, Geister, deren man sich bemächtigen +möchte und deren Herr man nicht werden kann, wie +Goethe's Zauberlehrling.“ —</p> + +<p>Während aber <em class="spaced">Haas</em> die Hexerei und deren Verfolgung +aus der Ketzerei und aus dem Abfall vom Glauben +der Kirche ableiten zu können wähnt, meint <em class="spaced">C. Trummer</em> +dieselbe (Eingangs seiner Schrift<a name="FNanchor_374_374" id="FNanchor_374_374"></a><a href="#Footnote_374_374" class="fnanchor">[374]</a>: „Abriss der Geschichte +des criminellen Zauberglaubens und insbesondere der Hexenverfolgungen“) +aus übereifrigem „Glaubensmuth“ erklären +zu müssen. Er sagt nämlich (S. 98): „Es konnte bei der +mittelalterlichen Auffassung des christlichen Glaubens, der +wir bei ihren Mängeln ihre bedeutenden Vorzüge nicht +absprechen dürfen, kaum fehlen, dass die Ueberzeugung +von der diabolischen Gemeinschaft der Zauberer und Hexen +sich ihrer ebenso als der Gesetzgeber und Richter bemächtigte, +und es kann ebensowenig auffallen, dass bei +diesen der Eifer, sie zu verfolgen, um so grösser war, <em class="spaced">je +grösser ihr religiöser Eifer, ihr Glaubensmuth +selbst blieb. Das Glaubensleben bekam durch +die Reformation neue Nahrung, und so erklärt +es sich auch hieraus, wie in Deutschland, dem +Vaterlande der Glaubensverbesserung, die meisten +Hexenprozesse erst seit dem Ende des sechszehnten +Jahrhunderts, also nach der Reformation, +vorgekommen sind</em> und über ein Jahrhundert gedauert +haben.“ Die in diesen Worten enthaltenen irrigen Angaben +mögen auf sich beruhen; dagegen verdient es hervorgehoben +zu werden, dass Trummer, obschon er in der +angegebenen Weise sich die Ausbreitung der Hexenprozesse +glaubt erklären zu können, doch S. 99 fortfährt: +„Es ist demnächst noch eine merkwürdige Erscheinung +Gegenstand historischer Prüfung gewesen, nämlich die, +dass, nachdem die Hexenprozesse aufgehört haben, selbst +die Möglichkeit derselben ein Räthsel geworden ist, und, +wiewohl die Zeit noch nicht so sehr entfernt liegt, es zu +<span class='pagenum'><a name="Page_388" id="Page_388">[388]</a></span> +den Unbegreiflichkeiten gezählt wird, wie man darauf hat +verfallen können, Teufelsbündnisse zum Gegenstand der +Strafgerechtigkeit zu machen.“ — Man sieht, dass Trummer +selbst nicht glaubt, eine haltbare Erklärung der Sache gegeben +zu haben. —</p> + +<p>Schliesslich sei es uns gestattet, <em class="spaced">August Vilmar's</em> +Auffassung des Hexenwesens mitzutheilen, indem dieselbe +in der evangelischen Theologie ganz einzigartig dasteht, +den Mann selbst aber auf das Vollständigste — namentlich +bezüglich seiner Geschichtsschreibung — kennzeichnet<a name="FNanchor_375_375" id="FNanchor_375_375"></a><a href="#Footnote_375_375" class="fnanchor">[375]</a>.</p> + +<p><em class="spaced">Vilmar</em> theilt in B. III. seines Sammelwerkes „Zur +neuesten Kulturgeschichte Deutschlands“ (Frankf. a. M. 1867) +S. 146–187 eine Abhandlung „vom Hexenwesen“ mit, +worin er für die Hexerei den Charakter voller (nur im +Laufe der Zeit mit allerlei Unwahrem versetzter) Wirklichkeit +in Anspruch nimmt, und es als eine Art von Fortsetzung +des germanischen Heidenthums erklärlich zu machen +sucht. Seiner Meinung nach (S. 151) wurde allgemein +noch im dreizehnten Jahrhundert „das Salzkochen als das +eigentliche und einzige Geschäft der Hexen bei ihren +unheimlichen, nächtlichen Zusammenkünften angesehen.“ +Ueber diesen Gedanken ist schon oben <a href="#Page_356">S. 356</a> das Nöthige +bemerkt. Hören wir aber nun, wie sich Vilmar über Ursprung, +Wesen, Verbreitung und Erlöschen der Hexerei +und der Hexenverfolgung näher ausspricht!</p> + +<p>Er sagt (S. 152 ff.): „So beruht also das Hexenwesen +seinem Ursprunge nach keineswegs auf leeren Einbildungen, +thörichten Träumen und kindischen Mährchen, sondern auf +wirklichen Verhältnissen und handgreiflichen Zuständen, +welche wie die Versammlungstage und Versammlungsplätze +<span class='pagenum'><a name="Page_389" id="Page_389">[389]</a></span> +noch in der Gegenwart vollkommen deutlich erkennbar +sind. Was die Vorfahren als Heiden offen und +treuherzig — gethan hatten, das erschien den christlichen +Nachkommen in der Erinnerung als ein unheimliches, widergöttliches, +zauberisches, zuletzt teuflisches Treiben. +Dazu kam aber, dass das nicht blos und allein <em class="spaced">Erinnerung</em> +an vergangene Dinge, sondern zum Theil fortdauernd +<em class="spaced">Wirklichkeit</em> war, indem immer noch Manche, wenn +auch nur Einzelne, neben ihrem unvollkommenen, unverstandenen +oder unwahren christlichen Bekenntniss her +heimlich bei nächtlicher Weile die nächtlichen Gebräuche +auf den Waldbergen und in den ehemals heiligen Hainen +fortsetzten. Dazu kam ferner, dass gerade Diejenigen, +welche diese Gebräuche fortsetzten, auch manche aus dem +alten Heidenthum ererbten Naturkünste bewahrten, fortpflanzten +und in Anwendung brachten, z. B. die Kenntniss +und den Gebrauch der Heil- und Giftmittel — beides von +jeher vorzugsweise den Frauen eigen, — und dass man +also die Weiber, welche im Besitze dieser Künste (zugleich +auch im Besitze der uralten Beschwörungsformeln) waren, +um dieser ihrer Gefährlichkeit willen doppelt scheute. +Desshalb enthalten auch die ältesten deutschen Gesetze +vorzugsweise nur Strafgebote gegen die heidnischen Giftmischerinnen, +nicht, wie es später der Fall war, gegen +jeden Zauber und gegen jede <span class="ins" title="hier war ein Hinweis zur Fussnote 376">Beschwörungsformel</span>“.</p> + +<p>„Der Kampf gegen das Hexenwesen und die Hexen +ist daher kein anderer als derselbe, welcher heute noch +die Welt bewegt: der Streit zwischen dem Glauben und +dem Unglauben, zwischen dem Bekenntniss Christi und +der Verleugnung Christi, zwischen Liebe zu dem Heiland +und Hass gegen den Nazarener<a name="FNanchor_376_376" id="FNanchor_376_376"></a><a href="#Footnote_376_376" class="fnanchor">[376]</a>. Jahrhunderte lang lag +das Uebergewicht des Glaubens in der Schale der sogen. +höheren Stände; Jahrhunderte lang lag das Uebergewicht +<span class='pagenum'><a name="Page_390" id="Page_390">[390]</a></span> +des Unglaubens und der Verleugnung in der Schale des +gemeinen Volkes, — Jahrhunderte lang bis zu den Zeiten +des dreissigjährigen Kriegs. Damit nahm die Hexenverfolgung +ein Ende; damit nimmt der Unglaube in dem +niederen Volke ein Ende, damit nimmt aber auch der +Glaube und die Vertretung desselben in den höheren +Ständen ein Ende. Die eine Schale sinkt, die andere +steigt.“</p> + +<p>Ganz folgerichtig sagt daher Vilmar (S. 158): „Ein +auf die Spitze getriebener <em class="spaced">christlicher Staat</em>, in welchem +das christliche Bekenntniss eine rein äusserlich-politische +Nothwendigkeit für die Existenz im Staate bildet, +<em class="spaced">führt consequent</em> zum Köpfen der Gottesleugner und +<em class="spaced">zum Verbrennen der Hexen</em>.“ — Nun aber kommt die +eigentliche Erklärung des Ganzen (S. 158–161): „Doch +dauerte es ziemlich lange, ehe es mit dem <em class="spaced">Abfall</em> der +Hexen, der Verleugnung Christi soweit kam. In den wild +gewordenen Zeiten des vierzehnten und besonders des fünfzehnten +Jahrhunderts erscheint <em class="spaced">der unter dem Namen +und der Form der Hexerei stattfindende Abfall +vom Christenthum</em> fast mit Einem Male häufiger oder +wenigstens weit bemerkbarer geworden zu sein als früher. +Möglich, und sogar sehr wahrscheinlich ist es, dass damals +auch in dieser Beziehung eine der geistigen Seuchen +geherrscht hat. Es mag ein allgemeiner krankhafter Reiz +entstanden sein und lange bestanden haben, dem Christenthum +sich zu widersetzen und mit einem gewissen Trotz +in das alte Heidenthum zurückzukehren, soviel von dem +letzteren noch vorhanden war. — Die grösste Wahrscheinlichkeit +gewinnt diese Annahme einer Abfallskrankheit +durch die Erwägung der Thatsache, dass offenbar kein +Jahrhundert mit Ausnahme des unsrigen auch ausserhalb +des Hexenabfalls an schamlosen, frechen und entsetzlichen +Gotteslästerungen, an wildem Trotz gegen Gott, an Missbrauch +der heiligen Worte und heiligen Dinge reicher +gewesen ist als die zweite Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderts, +das sechszehnte und die erste Hälfte des siebenzehnten. +— <em class="spaced">Gegen das Ende des fünfzehnten Jahrhunderts +<span class='pagenum'><a name="Page_391" id="Page_391">[391]</a></span> +nahm dieser Abfall</em> (der Hexen von Gott) +<em class="spaced">in ungewöhnlichem Masse zu</em>, auch nicht blos in +Deutschland, sondern in gleicher Weise in Frankreich und +Italien, — wo er sich dann noch mit besonderen Formen +des dort einheimischen alten (römischen und keltischen) +Heidenthums bekleidete, — und nahm theils <em class="spaced">an und +für sich</em>, theils in der Vorstellung der Menschen, ganz +bestimmte Formen an. Dahin gehört der Bund mit dem +Teufel, die Hurerei mit demselben etc. — Vielleicht zur +<em class="spaced">grösseren Hälfte</em> waren diese Bündnisse, diese Zauberkünste +<em class="spaced">Einbildung</em>, aus der zum Abfall geneigten Zeitrichtung +aufgesogene Einbildung, niemals jedoch Einbildung +eines Einzelnen; <em class="spaced">zur kleineren</em>, indess <em class="spaced">bedeutenderen +Hälfte</em> waren sie (wie die Giftmischerkünste) +<em class="spaced">Wahrheit</em>.“</p> + +<p><em class="spaced">Vilmar</em> fährt nun in dieser seiner Apologie der Bulle +Innozenz' VIII. fort (S. 164 ff.): „Durch die Einführung +eines förmlichen Verfahrens gegen den Abfall und gegen +die Zauberei wurde übrigens <em class="spaced">die geistige Seuche des +Abfalls</em> nichts weniger als geheilt; im Gegentheil <em class="spaced">verstärkte +sich die Neigung zum Widerspruch gegen +das Christenthum, zum Abschwören Christi</em> und +zu den — oft thörichtesten und abgeschmacktesten — vermeintlichen +Zauberkünsten in gewissen Schriften des Volkes +noch um ein Bedeutendes. Je mehr man Hexen verfolgte +und verbrannte, je mehr gab es Hexen, — nicht blos +darum, weil man überall Hexen zu sehen und zu finden +meinte, sondern weil in der That eine unglaubliche und +stets im Wachsen begriffene Menge von Weibern — durch +die herrschende geistige Krankheit angesteckt, — sich mit +Abschwörungen, Siebtreiben, Gaukelsamensäen und Giftmischen +beschäftigte. Zu dem letzteren Verbrechen war +jedoch die Abschwörung Christi die unerlässliche Einleitung +und selbst die bekanntesten Giftmittel, z. B. der Fliegenstein, +wurden von den Giftmischerinnen damaliger Zeit +nicht anders als nach dem förmlichen Eintritt in das Reich +des Teufels angewendet.“ — „Wie weit der freventliche +Kitzel mancher Weiber, besonders hochbejahrter Greisinnen, +<span class='pagenum'><a name="Page_392" id="Page_392">[392]</a></span> +Anderen irgend ein Leid anzuthun, — damals gegangen +ist, lässt sich nicht wiedererzählen, und würde, +wären nicht die unbefangensten und glaubwürdigsten Zeugnisse +vorhanden (!), heutiges Tages völlig unglaublich erscheinen.“</p> + +<p>Mit dieser Versicherung schliesst <em class="spaced">Vilmar</em> seine Ausführung +ab, zu der er am Schlusse der ganzen Abhandlung +S. 186 noch die Bemerkung hinzufügt, dass +neben dem einreissenden Indifferentismus seit etwa 1660 +„<em class="spaced">das zum Siege auch in den unteren Volksschichten +durchgedrungene Christenthum</em> den Hexenprozessen +mit dem Ausgange des siebenzehnten Jahrhunderts +überhaupt ein Ende gemacht“ habe. — Also im +fünfzehnten, sechszehnten und siebenzehnten Jahrhundert +waren die oberen Volksschichten (von denen die Hexenverfolgung +ausging) fromm, und die unteren Volksschichten +waren gottlos; darum wucherte in diesen Jahrhunderten +die auf Abfall von Gott beruhende Hexerei; gegen Ende +des siebenzehnten Jahrhunderts aber wurden die Bürgers- und +Bauersleute fromm, darum hörte die Hexerei und mit +ihr auch (als Consequenz) die Hexenverfolgung auf (!!!).</p> + +<p>Man sieht, dem Kanon Episcopi und den zahlreichen +mit demselben übereinstimmenden Concilbeschlüssen und +Pönitentialvorschriften gegenüber ist <em class="spaced">Vilmar</em> ein — Ketzer; +seinen Standpunkt hat er im Wesentlichen auf der verhängnissvollen +päpstlichen Bulle Summis desiderantes vom +5. Dezember 1484, die in ihm innerhalb der evangelischen +Kirche des neunzehnten Jahrhunderts einen eifrigen Apologeten +gefunden hat. Aber freilich konnte er diese Apologie +nur durch die rücksichtsloseste Entstellung der Geschichte +zu Wege bringen, wobei ihn seine Unkenntniss +der Sache nicht beunruhigte. <em class="spaced">Vilmar</em> versichert allerdings +(S. 172), dass er „etwa hundert Hexenprozesse gelesen“ +habe. Soviel sich aber aus seinen Mittheilungen +über Hexenprozesse (deren Akten er erwähnt, ohne den +Ort anzugeben, wo die betreffenden Prozesse sich abgespielt +haben,) ersieht, hat Vilmar in Wahrheit nur die +Akten der wenigen Hexenprozesse gesehen, welche ehedem +<span class='pagenum'><a name="Page_393" id="Page_393">[393]</a></span> +im Archive des Hofgerichts zu Marburg vorhanden +waren. Hätte Vilmar wirklich die Akten von etwa hundert +Prozessen gesehen, so würden ihm doch wohl die +Augen aufgegangen sein. Er hätte dann z. B. sicherlich +nicht zu schreiben gewagt, was er S. 175 behauptet, dass +für die wegen Hexerei Verdächtigten die Anhängigmachung +eines Injurienprozesses „eins der <em class="spaced">untrüglichsten +Sicherungsmittel</em> gegen die Leib und Leben +bedrohende Fama“ gewesen sei. Denn bei unzähligen +Unglücklichen beginnt ja der mit der Verurtheilung zum +Feuertode endigende Prozess eben damit, dass dieselben +wegen Verunglimpfung bei den Gerichten Schutz suchten! +<em class="spaced">Vilmar</em> hätte sich dann auch nicht zum Apologeten des +Verfahrens bei den Hexenprozessen gegenüber dem in der +Wissenschaft feststehenden Urtheile über dasselbe aufwerfen +können<a name="FNanchor_377_377" id="FNanchor_377_377"></a><a href="#Footnote_377_377" class="fnanchor">[377]</a>; und höchst wahrscheinlich würde ihm +Angesichts der satanischen Prozeduren, durch welche man +— oft aus kindlich frommen Christenseelen — das Geständniss +der Hexerei heraus- oder hineingefoltert hat, der +Glaube an die Wirklichkeit der Hexerei ganz vergangen +sein. <em class="spaced">Vilmar</em> hat sich aber weder in Hexenprozessakten +noch in der auf die Sache bezüglichen Literatur auch nur +im Entferntesten so umgesehen, dass er berechtigt gewesen +wäre, sich über das „Hexenwesen“ öffentlich auszusprechen<a name="FNanchor_378_378" id="FNanchor_378_378"></a><a href="#Footnote_378_378" class="fnanchor">[378]</a>.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_394" id="Page_394">[394]</a></span></p> +<p>Somit lässt uns auch die Annahme einer nur subjektiven +Wahrheit in den Bekenntnissen der Hexen unbefriedigt. +Um die sogenannte <em class="spaced">Freiwilligkeit</em> derselben +zu erklären, gibt man uns eine Welt voll Verrückter oder +Nervenkranker, deren Visionen einander genau in denselben +Punkten begegnen. Das heisst eine plane Sache +zum Räthsel machen. Es ist diess fast ein Seitenstück zu +der künstlichen Erklärung, welche der Pater Aubert über +das Pferdehaar im Hühnerei abgab. Diesem gelehrten +Jesuiten, Professor der Mathematik zu Caen, brachte man +einst ein hartgesottenes Ei, in welchem ein Pferdehaar +sich mehrmals durch das Weisse wand und dann in das +Gelbe ging. „Das Ding kam mir etwas ausserordentlich +vor, — erzählt Aubert; — denn diess Haar muss in die +Milchadern hineingegangen sein und dann in den ductum +thoracium, von dannen in die hohle Ader und dann in das +Herz; und indem es ausging durch den herabgehenden +Ast der Aorta, muss es sich in den Eierstock hineingedrängt +haben.“ Die Wahrheit ist, dass das Haar niemals +in dem Huhn gewesen, sondern durch ein feines, nachher +wieder verklebtes Loch unmittelbar vor dem Sieden in +das Ei geschoben worden war. Aehnlich war jene Freiwilligkeit +der Bekenntnisse, die übrigens nicht einmal in +den Protokollen so häufig gemeldet wird, als Mancher +denkt, <em class="spaced">von aussen hineingebracht</em>. Wenn man dem +Inquisiten mit gezähnten Schrauben die Schienbeine gleich +einem Kuchen zusammengepresst hatte, so liess ja der +Sprachgebrauch vieler Richter dann immer noch ein <em class="spaced">gutwilliges</em> +Bekenntniss zu. So versichert ein glaubwürdiger +Mann, Friedrich Spee. Anderwärts zeigen die Akten +deutlich, wie mancher Angeklagte nur desswegen bereitwillig +<span class='pagenum'><a name="Page_395" id="Page_395">[395]</a></span> +bekannte, um sich die unnützen Schmerzen der Tortur +zu ersparen, oder durch scheinbare Reumüthigkeit statt +des Scheiterhaufens „die Begnadigung des Schwertes“ zu +verdienen.</p> + +<p>Dass die <em class="spaced">Gleichförmigkeit</em> der Bekenntnisse, die +einst für die objektive Wahrheit der Hexengreuel den +Hauptbeweis lieferte, in unsern Augen nicht <em class="spaced">für</em>, sondern +<em class="spaced">gegen</em> die Aufrichtigkeit der Aussagen zeugen muss, ist +klar. Sie erklärt sich, so lange sie sich im Allgemeinen +hält, schon aus der wesentlichen Gleichförmigkeit des +überall verbreiteten Hexenglaubens, sobald sie aber Spezialitäten +concreter Orte, Zeiten, Personen und Handlungen +betrifft, nur aus Suggestion oder Collusion.</p> + +<p>Wenn in dem Vorstehenden den Bekenntnissen der +Angeklagten jede Bedeutung für die Entschuldigung der +Hexenprozesse im <em class="spaced">Grossen</em> abgesprochen wurde, so ist +damit nicht die <em class="spaced">Möglichkeit einzelner</em> Fälle geleugnet, +in welchen ein Geisteskranker sich wirklich von der Wahrheit +seiner Aussagen überzeugt halten mochte. Aber aus +der Möglichkeit folgt noch nicht geradezu die Wahrscheinlichkeit. +<em class="spaced">Möglich</em> wäre es z. B. eben so gut, dass +ein Verrückter sich für einen Wehrwolf hielte, als es gewiss +ist, dass manche Irren auf Glasbeinen zu gehen oder +Vögel im Kopfe zu tragen sich einbilden. Ob nun aber, +wenn irgendwo ein Kind oder Schaf vermisst wurde, gerade +derjenige, welchen das Gericht als Wehrwolf aufgriff +und verbrannte, von seiner eingestandenen Lykanthropie +selbst überzeugt war, diess ist eine andere Frage. Jener +Unglückliche in Westphalen, der einst um dieser Beschuldigung +willen eine fünfzehnmalige Tortur ausstand, +litt gewiss nicht an dieser Monomanie; und so hat sich +uns überhaupt in keinem concreten Falle die Annahme +einer solchen aus den Umständen als nothwendig ergeben.</p> + +<p>Ausser dieser Möglichkeit der Einbildung geben wir auch +noch die Möglichkeit, ja die Wahrscheinlichkeit des Versuchs +in einzelnen Arten der Zauberei zu. Aber auch damit +wird im Wesentlichen nichts geändert.</p> + +<p>Bei dem allgemein herrschenden und ganz feststehenden +<span class='pagenum'><a name="Page_396" id="Page_396">[396]</a></span> +Glauben an die Möglichkeit eines Bundes mit dem Teufel +und einer mit dessen Hülfe zu bewirkenden Zauberei konnte +es allerdings bei einzelnen Unzufriedenen, Verzweifelnden, +Verirrten zu Anrufungen des Teufels und zu Conaten +kommen, mit Hülfe des Teufels irgend Etwas zu bewerkstelligen +und zu erreichen<a name="FNanchor_379_379" id="FNanchor_379_379"></a><a href="#Footnote_379_379" class="fnanchor">[379]</a>. Derartige Vorkommnisse +sind sogar nachweisbar<a name="FNanchor_380_380" id="FNanchor_380_380"></a><a href="#Footnote_380_380" class="fnanchor">[380]</a>. Allein gegenüber der in den +zahllosen Hexenprozessen massenhaft vorliegenden Thatsachen +beweisen diese ganz sporadisch auftretenden Erscheinungen +gar nichts. In den Hexenprozessen, die sich +auf dem Scheiterhaufen abspielten, ist nicht von Conaten +eines Teufelsbündnisses, auch nicht von anderen Verbrechen, +sondern nur von wirklich vollzogenen Teufelsbündnissen, +von wirklichen Vermischungen mit dem Teufel und wirklichen +Zaubereien die Rede, was sich auch leicht begreift. +<span class='pagenum'><a name="Page_397" id="Page_397">[397]</a></span> +Geben wir z. B. zu, dass ein abergläubischer Bösewicht +heimlich ein Wachsbild schmolz, oder mit Nadeln durchstach, +weil er dadurch seinen Feind tödten zu können +meinte. Dieser wirkliche Versuch zog begreiflich, weil +der Erfolg ausbleiben musste, auch keinen Prozess nach +sich und kam nicht in die Akten. Dagegen war die von +einem Sterbenden ausgesprochene oder ihm beigemessene +Ueberzeugung, dass er der Zauberei dieses oder jenes +Feindes unterliege, schon genügend, um den Bezeichneten +in Untersuchung zu ziehen. Wenn dieser nun auf der +Folter sich schuldig erklärte und dann, um die Mittel befragt, +Wachsbilder nannte, so muss dieses Geständniss +entweder in seiner ganzen Ausdehnung vom Versuch und +Erfolg gelten, oder es fällt mit dem Glauben an den Erfolg +auch die Vermuthung des Versuchs weg. Und so in +den übrigen Malefizien. Demnach dürfen wir die <em class="spaced">versuchte</em> +Zauberei gerade in den Hexenprozessen am wenigsten +suchen; diese geben uns, so wie ihr Kern, der +Teufelsbund, eine Chimäre ist, auch nur <em class="spaced">eingebildete +Malefizien</em>.</p> + +<hr /> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_398" id="Page_398">[398]</a></span></p> +<p><em class="spaced">Rudolf Reuss</em> erklärt sich den Umstand, dass +fast überall wohl zehnmal so viele weibliche Hexen als +männliche Zauberer auftreten, so (S. 12):</p> + +<div class="blockquot"><p>L'homme, lorsqu'il se sent dévoré par la soif de la vengeance, +des plaisirs ou de l'or, se croit d'ordinaire capable d'atteindre +grâce à ses propres efforts au but désiré. La femme, au contraire, +faible et sans moyen d'action — surtout dans la société du moyen-âge +se tourne vers une puissance extérieure et invoque son appui +pour satisfaire sa colère ou réaliser ses désirs de bonheur.</p></div> + + +<p><em class="spaced">Hartpole Lecky</em> sagt S. 60:</p> + +<div class="blockquot"><p>„Der Cölibat wurde allgemein als die höchste Form der Tugend +angesehen, und um ihn zu empfehlen, erschöpften die Theologen +alle Quellen ihrer Beredtsamkeit, um die Verworfenheit derjenigen +zu schildern, deren Reize ihn so selten gemacht. Daher +die langen und feuerigen Erörterungen über die beispiellose Bosheit, +Nichtswürdigkeit, Ungläubigkeit, unbesieglich schlechten Neigungen +der Frauen. — Die Frage, warum die ungeheuere Mehrheit +Derer, welche der Zauberei angeklagt wurden, Frauen wären, +hat früh die Aufmerksamkeit erregt und man beantwortet sie gewöhnlich — — +durch die <em class="spaced">angeborene Nichtswürdigkeit +des Geschlechts</em>. Es gab keinen Gegenstand, über den sich +die alten Schriftsteller mit zürnenderer Beredtsamkeit oder mit +zahlreicheren Beispielen ergingen.“</p></div> + + +<p><em class="spaced">Alfred Maury</em> (La magie et l'astrologie S. 73) +sagt mit Bezugnahme auf die Aeusserungen römischer +Schriftsteller:</p> + +<div class="blockquot"> +<p>C'était surtout auprès des femmes, que les Chaldéens avaient +trouvé credit. Le beaux sexe était alors fort curieux. Il n'est +pas de mon sujet de rechercher si les choses ont changé depuis.</p> + +<p>Der Malleus maleficarum beantwortet die Frage: cur magis +foeminae superstitiosae reperiantur? mit Hinweisung auf die angeborene +malitia des weiblichen Geschlechts, die (in Pars I. qu. 6) +sehr eingehend und nach den entschiedensten Beziehungen hin +nachgewiesen wird.</p> +</div> + + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_399" id="Page_399">[399]</a></span></p> +<p><em class="spaced">F. Trechsel</em> (das Hexenwesen im Kanton Bern, +in dem Berner Taschenbuch von 1870) S. 166 sagt:</p> + +<div class="blockquot"><p>„In grösserer Mehrheit ist doch das andere Geschlecht dabei +vertreten, und es lässt sich dieses aus der der weiblichen Natur +anhaftenden Reizbarkeit, der stärkeren Hinneigung zum Geheimnissvollen, +Mystischen, Phantastischen und Excentrischen, aus dem +Bedürfnisse von Schutz und Hülfe, woher nur immer einigermassen +erklären.“</p></div> + + +<p><em class="spaced">Joh. Scherr</em>, Gesch. deutscher Kultur und Sitte +(Leipz. 1854) S. 365:</p> + +<div class="blockquot"><p>„Warum kehrte sich die Verfolgungswuth vornehmlich gegen +das schwächere und schönere Geschlecht? Warum häufte der Hexenprozess +auf das Weib die abscheulichste Lästerung, welche demselben +je widerfahren, — die Lästerung nämlich, Jungfräulichkeit +und eheliche Treue hinzugeben, um dafür die widerliche Umarmung +eines scheusslichen Bockes einzutauschen? — Weil in der Zauberkunst +etwas <em class="spaced">Heimisches</em>, <em class="spaced">Stilles</em>, <em class="spaced">Abgeschlossenes</em> +lag, was sich mit dem männlichen Charakter weniger vertrug, hielt +man von Uralters her die Frauen zauberischer Künste für fähiger +als die Männer.“</p></div> + + +<p>Und doch hat wahrscheinlich keine Klasse von Opfern +Qualen erduldet, die so stark und ohne Linderung waren. +Für sie gab es den wilden Fanatismus nicht, der die Seele +gegen Gefahr kräftigt und den Körper gegen Qualen beinahe +stählt. Für sie gab es keine Zuversicht auf eine +herrliche Ewigkeit, welche den Märtyrer die aufsteigende +Flamme verzückt für den Wagen des Elias ansehen liess, +der die Seele gen Himmel tragen sollte. Für sie gab es +weder den Trost trauernder Freunde, noch das Bewusstsein, +dass ihr Andenken von der Nachwelt werde geehrt +und gefeiert werden. Sie starben allein, gehasst und unbemitleidet. +Sie wurden von der ganzen Menschheit für +die ärgsten Verbrecher gehalten. Ihre eigenen Verwandten +schraken vor ihnen, als den Verworfenen und Verfluchten, +zurück. Der Aberglaube, den sie in der Jugend eingesogen +hatten, mischte sich mit den Täuschungen des +Alters und den Schrecken ihrer Lage, er überredete sie +<span class='pagenum'><a name="Page_400" id="Page_400">[400]</a></span> +gar oft, dass sie wirklich die Leibeigenen des Satans und +jetzt daran wären, ihre Qualen auf Erden für eine Seelenpein +auszutauschen, die ebenso schmerzlich und dazu ewig +sei. Und zu alle Dem haben wir die Schrecken zu erwägen, +welche der Glaube über das Volk im Grossen verbreitet +haben muss, haben wir uns die Angst der Mutter +zu malen, wie sie sich einbildet, dass es in der Macht +einer von ihr beleidigten Person stände, in einem Augenblicke +jeden Gegenstand ihrer Liebe zu vernichten; wir +haben vor Allem den schauerlichen Schatten zu bemerken, +welchen die Furcht vor einer Anklage auf die geschwächten +Kräfte des Alters geworfen, und die Bitterkeit, mit welcher +sie Verlassenheit und Einsamkeit verstärkt haben muss. +Alle diese Leiden waren das Ergebniss eines einzigen +Aberglaubens, welchen der Geist der Aufklärung zerstörte.</p> + +<hr /> + + + + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_401" id="Page_401">[401]</a></span></p> +<p class="kapitel center">Nachträge.</p> + + +<p>Ueber den Dämonismus der katholischen Kirche, der +Kurie in der Gegenwart vgl. <em class="spaced">Buchmann</em>, die unfreie +und freie Kirche S. 226 ff.</p> + +<p><em class="spaced">Buxtorf-Falkeisen</em> sagt in seiner Schrift +„Basler Zauberprozesse aus dem vierzehnten und fünfzehnten +Jahrhundert“ S. VII von dem gegenwärtigen Aberglauben +in der Schweiz:</p> + +<div class="blockquot"><p>„Auch ist im Kriegsvolke die Passauerkunst noch nicht verschwunden, +denn als die Aufgebote zum Sonderbundsfeldzuge einkamen, +liessen sich viele der Einberufenen bei einem alten Manne +durch irgendwelchen Hokuspokus hieb-, stich- und kugelfest machen.“</p></div> + + +<p>Folgendes theilt <em class="spaced">Buxtorf-Falkeisen S. X</em> aus +dem Elsass mit:</p> + +<div class="blockquot"><p>„Der Glaube an Zauberer und Hexen etc. (so wird im Januar +1860 aus Altkirch geschrieben,) ist in unseren Gegenden noch nicht +ganz verschwunden, so dass wir noch hier und da von Personen +hören, die der Teufel zu seinem Wohnsitz auserkoren hat. So +sind im Jahr nach der allgemeinen Ausstellung zwei nervenkranke +Kinder von Illfurth für besessen erklärt worden. Eine Störung +der geistigen und leiblichen Kräfte, momentanes Verschwinden +aller Bewegung und Empfindung hatte sie befallen. Da ward eine +unglückliche, ganz unschuldige Frau des Verbrechens der Hexerei +beschuldigt. Glücklich jedoch, dass sie nicht mehr in der Zeit +der Scheiterhaufen lebte! Die beiden Kinder wurden anfangs von +Aerzten behandelt, dann von einer „Schläferin“ besorgt, ohne dass +die bösen Geister weichen wollten. Die Sache machte immer +grösseres Aufsehen bei den abergläubischen Menschen, deren Zahl +<span class='pagenum'><a name="Page_402" id="Page_402">[402]</a></span> +immer noch gross genug ist. Zuletzt wurden die sogen. Besessenen +einer ganz eigenthümlichen Behandlung in einem Kapuzinerkloster +unterworfen. Noch wichen die Dämonen nicht. Da trat eines +Tages, von der hohen Behörde hingesandt, der Gendarmerie-Brigadier +ins Krankenzimmer, — und siehe was nicht Wissenschaft +und nicht Mönchsgebet vermochten, das gelang dem stattlich galonirten +Querhut. Flugs ward Heilung und das Unwesen gebannt.“</p></div> + + +<p><em class="spaced">M. Perty</em> sagt in der Schrift „der jetzige Spiritualismus +und verwandte Erfahrungen der Vergangenheit und +Gegenwart“ (Leipzig und Heidelberg 1877) S. 229:</p> + +<div class="blockquot"><p>„In Indien kommen auch in neuester Zeit noch Fälle vor, +wo Menschen wegen angeblicher Zauberei gemartert und getödtet +werden, wie 1872 im Lande der Bheels eine alte Frau, die man +im Verdacht hatte, einem Bunniah von Kooshulgurh, Namens Fatta, +Krankheit angezaubert zu haben. Der Bunniah selbst glaubte, diese +Frau Chundoo habe seine Leber verzehrt. Einige Bheels banden sie, +wie sie dieses vermeintlichen Hexen früher sehr allgemein zu thun +pflegten, an den Handgelenken an einen Bananenbaum, und +schwangen sie, um sie zum Geständniss zu bringen, vier Tage hin +und her, bis sie starb, und verbrannten dann die Leiche“<a name="FNanchor_381_381" id="FNanchor_381_381"></a><a href="#Footnote_381_381" class="fnanchor">[381]</a>.</p> +</div> + + +<hr /> + + + + +<p class="kapitel center">Berichtigung.</p> + + +<p>Die Ueberschrift des <em class="spaced">zwölften Kapitels</em>, B. I. S. 407 muss heissen:</p> + +<p>„Die Inquisition im dreizehnten Jahrhundert. Ausbildung des Hexenprozesses +in Frankreich. Hexenprozesse in Irland und Italien.“</p> + +<hr /> + + + + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_403" id="Page_403">[403]</a></span></p> +<h2><a name="Register" id="Register"></a>Namen- und Sachregister.</h2> + +<p class="center" style="letter-spacing: 0.4em"> +<a href="#Index_A"><b>A</b></a> <a href="#Index_B"><b>B</b></a> <a href="#Index_C"><b>C</b></a> +<a href="#Index_D"><b>D</b></a> <a href="#Index_E"><b>E</b></a> <a href="#Index_F"><b>F</b></a> +<a href="#Index_G"><b>G</b></a> <a href="#Index_H"><b>H</b></a> <a href="#Index_I"><b>I/J</b></a> +<a href="#Index_K"><b>K</b></a> <a href="#Index_L"><b>L</b></a> +<a href="#Index_M"><b>M</b></a> <a href="#Index_N"><b>N</b></a> <a href="#Index_O"><b>O</b></a> +<a href="#Index_P"><b>P</b></a> <a href="#Index_Q"><b>Q</b></a> <a href="#Index_R"><b>R</b></a> +<a href="#Index_S"><b>S</b></a> <a href="#Index_T"><b>T</b></a> <a href="#Index_U"><b>U</b></a> +<a href="#Index_V"><b>V</b></a> <a href="#Index_W"><b>W</b></a> <a href="#Index_X"><b>X</b></a> +<a href="#Index_Z"><b>Z</b></a> +</p> + + +<ul class="IX"> +<li><a name="Index_A" id="Index_A"></a><b>A.</b></li> +<li>Abälard I. 183.</li> +<li>Abraham a St. Clara II. <a href="#Page_90">90</a>.</li> +<li>Agde (Syn.) I. 120, II. <a href="#Page_360">360</a>.</li> +<li>Agobart, Erzb. I. 128, 447.</li> +<li>Agricola II. <a href="#Page_208">208</a>.</li> +<li>Agrippa I. 74.</li> +<li>Agrippa v. Nettesheim, I. 338 Anm., 425, 445, 463, 514, II. <a href="#Page_1">1</a> f.</li> +<li>Akkader I. 16 f.</li> +<li>Alanus v. Ryssel I. 154.</li> +<li>Albert v. Baiern, Bisch. I. 270 f.</li> +<li>Albert d. Grosse I. 193, Anm. 195 f.</li> +<li>Albigenser I. 156 f. 223.</li> +<li>Alciatus I. 459, 514.</li> +<li>Alexander IV. I. 216, 220 f.</li> +<li>Alexander VI. I. 284, 216.</li> +<li>Alfons X. I. 193.</li> +<li>Amerika II. <a href="#Page_152">152</a>.</li> +<li>Amolo, Erzb. I. 129.</li> +<li>Amorbach II. <a href="#Page_80">80</a>.</li> +<li>Anaxagoras I. 36.</li> +<li>Ancyra (Syn.) I. 119, 130 f., 289 Anm.</li> +<li>Antonius, h. I. 176 Anm.</li> +<li>Apollonius v. Tyana I. 72, 81, 196.</li> +<li>Apulejus I. 79, 345.</li> +<li>Araber I. 192 f.</li> +<li>Arnobius I. 85.</li> +<li>Aristoteles I. 193.</li> +<li>Arras I. 253 f.</li> +<li>Aschhausen, v. II. <a href="#Page_38">38</a>, <a href="#Page_44">44</a>.</li> +<li>Assurbanhabal I. 16.</li> +<li>Athenagoras I. 88.</li> +<li>Aubert II. <a href="#Page_394">394</a>.</li> +<li>Augsburg II. <a href="#Page_93">93</a>.</li> +<li>Augustinus, Aur. Bisch. I. 95, 96, 97.</li> +<li>Auxerre I. 120, 395 Anm.</li> +<li>Avignon I. 300 Anm.</li> +</ul> + +<ul class="IX"> +<li><a name="Index_B" id="Index_B"></a><b>B.</b></li> +<li>Babylonien I. 21.</li> +<li>Baco I. 193 f. Anm.</li> +<li>Baden I. 341.</li> +<li>Baden-Baden (Landrecht) I. 412.</li> +<li>Baiern I. 122, II. <a href="#Page_95">95</a>, <a href="#Page_292">292</a>, <a href="#Page_307">307</a>, <a href="#Page_331">331</a>.</li> +<li>Bamberg I. 346 Anm., 409, 436, II. <a href="#Page_37">37</a> f.</li> +<li>Bambergensis I. 410.</li> +<li>Bartolo I. 223, 237.</li> +<li>Baxter II. <a href="#Page_262">262</a>.</li> +<li>Bayle II. <a href="#Page_243">243</a>.</li> +<li>Beckmann II. <a href="#Page_213">213</a>.</li> +<li>Bekker, Balth. II. <a href="#Page_223">223</a> f., <a href="#Page_256">256</a>.</li> +<li>Bern I. 243, II. <a href="#Page_139">139</a>.</li> +<li>Bernhard von Clairvaux I. 208.</li> +<li>Bernhard von Como I. 191, 222.</li> +<li>Berquin I. 438.</li> +<li><span class='pagenum'><a name="Page_404" id="Page_404">[404]</a></span>Beza I. 429.</li> +<li>Binsfeld II. <a href="#Page_21">21</a>.</li> +<li>Bodin II. <a href="#Page_16">16</a> f., <a href="#Page_160">160</a>.</li> +<li>Böhmer II. <a href="#Page_259">259</a>, <a href="#Page_264">264</a>.</li> +<li>Borelli II. <a href="#Page_292">292</a>.</li> +<li>Bonifacius VIII. I. 354.</li> +<li>Boston II. <a href="#Page_153">153</a>.</li> +<li>Bordeaux I. 429.</li> +<li>Braga (Syn.) I. 120.</li> +<li>Brandenburg I. 465, II. <a href="#Page_89">89</a>.</li> +<li>Braunschweig II. <a href="#Page_88">88</a>.</li> +<li>Breisgau II. <a href="#Page_95">95</a>.</li> +<li>Bremen I. 206.</li> +<li>Brenz I. 432, II. <a href="#Page_12">12</a>.</li> +<li>Breslau II. <a href="#Page_84">84</a>.</li> +<li>Broussart I. 253.</li> +<li>Brunnemann II. <a href="#Page_225">225</a>.</li> +<li>Buchheim, Joh. Stürtzel v. I. 273.</li> +<li>Burkhard von Worms I. 105, 107, 108, 109, 130 Anm., 131 f.</li> +<li>Buxtorf-Falkeisen II. <a href="#Page_401">401</a>.</li> +<li>Byzanz I. 139.</li> +</ul> + +<ul class="IX"> +<li><a name="Index_C" id="Index_C"></a><b>C.</b></li> +<li>Calvin I. 498.</li> +<li>Carcassonne I. 223 f.</li> +<li>Cardanus I. 426.</li> +<li>Carolina I. 334, 339, 410.</li> +<li>Carpzov I. 336, 340, 353 Anm., 356 Anm., 384, II. <a href="#Page_209">209</a> f.</li> +<li>Cäsarius v. Heisterbach I. 170, 179, 185 f., 203.</li> +<li>Chaldäa I. 21.</li> +<li>Charron II. <a href="#Page_21">21</a>.</li> +<li>Chrysipus I. 37.</li> +<li>Chrysostomus I. 121.</li> +<li>Claudius I. 76.</li> +<li>Clemens IV. I. 216.</li> +<li>Clemens V. I. 193.</li> +<li>Clemens VII. I. 285.</li> +<li>Coesfeld I. 356 Anm., 439.</li> +<li>Concilium Germanicum I. 128.</li> +<li>Constantin, K. I. 98, 99.</li> +<li>Constantinus Africanus I. 140.</li> +<li>Cordova I. 192.</li> +<li>Corvey (Annalen v.) I. 137.</li> +</ul> + +<ul class="IX"> +<li><a name="Index_D" id="Index_D"></a><b>D.</b></li> +<li>Danäus, Lamb. II. <a href="#Page_15">15</a>.</li> +<li>Darmstadt I. 485 f.</li> +<li>Dassel, H. v. I. 358, II. <a href="#Page_20">20</a>.</li> +<li>Delrio I. 336, 343 Anm., 356 Anm., 430, 433, II. <a href="#Page_23">23</a>, <a href="#Page_29">29</a>.</li> +<li>Demokrit I. 40.</li> +<li>Dernbach, Balth. v. II. <a href="#Page_55">55</a>.</li> +<li>Deutschland I. 158 f., 284, 336 f., II. <a href="#Page_29">29</a>, <a href="#Page_32">32</a> f.</li> +<li>Diagoras I. 49.</li> +<li>Dieburg II. <a href="#Page_80">80</a>.</li> +<li>Diogenes I. 37.</li> +</ul> + +<ul class="IX"> +<li><a name="Index_E" id="Index_E"></a><b>E.</b></li> +<li>Edelin I. 247.</li> +<li>Eduard VI. von Engl. I. 519.</li> +<li>Ehrenberg, B. v. II. <a href="#Page_44">44</a>.</li> +<li>Ehrenberg E. v. II. <a href="#Page_52">52</a>.</li> +<li>Elisabeth v. Engl. I. 520.</li> +<li>Elsass I. 492, II. <a href="#Page_97">97</a>.</li> +<li>Elvira (Syn.) I. 119.</li> +<li>Empedokles I. 36.</li> +<li>England I. 518, II. <a href="#Page_146">146</a>, <a href="#Page_227">227</a>, <a href="#Page_262">262</a>, <a href="#Page_336">336</a>.</li> +<li>Epikuräer I. 49.</li> +<li>Erasmus von Rotterdam I. 459.</li> +<li>Ernst der Fromme von S. G. II. <a href="#Page_126">126</a>.</li> +<li>Ernst von Baiern, B. II. <a href="#Page_60">60</a>.</li> +<li>Esslingen I. 401.</li> +<li>Etrusker I. 52 f.</li> +<li>Eugen IV. I. 245.</li> +<li>Euripides I. 46.</li> +<li>Eymericus I. 22, 280.</li> +</ul> + +<ul class="IX"> +<li><a name="Index_F" id="Index_F"></a><b>F.</b></li> +<li>Farel I. 433.</li> +<li>Felix von Bologna I. 135.</li> +<li><span class='pagenum'><a name="Page_405" id="Page_405">[405]</a></span>Ferdinand I. K. I. 408.</li> +<li>Ferdinand II. K. I. 356.</li> +<li>Ferdinand von Baiern, B. II. <a href="#Page_60">60</a>.</li> +<li>Fichard II. <a href="#Page_19">19</a>.</li> +<li>Fischer II. <a href="#Page_384">384</a> f.</li> +<li>Finnen (Myth.) I. 20.</li> +<li>Flade II. <a href="#Page_24">24</a>.</li> +<li>Flandern I. 492.</li> +<li>Floralien I. 321.</li> +<li>Fludd I. 428.</li> +<li>Forner II. <a href="#Page_39">39</a>.</li> +<li>Franken I. 127, 128.</li> +<li>Frankfurt I. 261.</li> +<li>Frankreich I. 156 f., 207 f., 239 f., 437, 522, II. <a href="#Page_261">261</a>, <a href="#Page_314">314</a>, <a href="#Page_331">331</a>, <a href="#Page_334">334</a> f.</li> +<li>Fraticellen und Beghinen I. 228.</li> +<li>Freisingen, Otto v. I. 183.</li> +<li>Friedberg I. 391.</li> +<li>Friedrich II., Kaiser, I. 193, 207, 209.</li> +<li>Friedrich III. Kaiser, I. 270.</li> +<li>Friedrich v. d. Pfalz II. <a href="#Page_13">13</a>.</li> +<li>Friedrich I. v. S. Gotha II. <a href="#Page_126">126</a>.</li> +<li>Friedrich Wilhelm von Brandenburg II. <a href="#Page_225">225</a>.</li> +<li>Friedrich I. von Preussen II. <a href="#Page_260">260</a>.</li> +<li>Friedrich Wilhelm I. v. Preussen II. <a href="#Page_266">266</a>.</li> +<li>Friedrich Wilhelm II. v. Preussen II. <a href="#Page_269">269</a> <a href="#Footnote_276_276">Anm. 276</a></li> +<li>Frölich von Frölichsburg II. <a href="#Page_214">214</a>.</li> +<li>Fugger, v. II. <a href="#Page_305">305</a>.</li> +<li>Fulda I. 436, II. <a href="#Page_55">55</a> f.</li> +</ul> + +<ul class="IX"> +<li><a name="Index_G" id="Index_G"></a><b>G.</b></li> +<li>Gaar II. <a href="#Page_291">291</a>.</li> +<li>Galilei II. <a href="#Page_228">228</a>.</li> +<li>Gallien I. 127.</li> +<li>Gassendi II. <a href="#Page_228">228</a>.</li> +<li>Gassner, Jos. II. <a href="#Page_305">305</a>.</li> +<li>Gassner, And. II. <a href="#Page_342">342</a> f.</li> +<li>Gebsattel II. <a href="#Page_38">38</a>.</li> +<li>Genf I. 499, II. <a href="#Page_227">227</a>.</li> +<li>Gerbert I. 140, 195 f.</li> +<li>Germanicus I. 76.</li> +<li>Gerson I. 240.</li> +<li>Gervasius I. 183 f.</li> +<li>Georg Friedrich, Kurf. v. Mainz II. <a href="#Page_78">78</a>.</li> +<li>Glanvil II. <a href="#Page_230">230</a>.</li> +<li>Godelmann II. <a href="#Page_19">19</a>.</li> +<li>Göhausen II. <a href="#Page_109">109</a>.</li> +<li>Grado (Conc.) I. 260.</li> +<li>Graser II. <a href="#Page_292">292</a>.</li> +<li>Gregor VII. I. 136.</li> +<li>Gregor IX. I. 160 f., 209, 239 Anm.</li> +<li>Gregor XV. I. 411, II. <a href="#Page_207">207</a>.</li> +<li>Gregor von Tours, B. I. 113, 114, 115, 126.</li> +<li>Grevius II. <a href="#Page_205">205</a>.</li> +<li>Griechen I. 396.</li> +<li>Griechenland I. 35 f.</li> +<li>Griech. Kaiserreich I. 139 f.</li> +<li>Griech.-babyl. Literatur I. 38.</li> +<li>Grimm, Jak. II. <a href="#Page_255">255</a>.</li> +<li>Guericke II. <a href="#Page_228">228</a>.</li> +<li>Gronau II. <a href="#Page_260">260</a>.</li> +<li>Gury II. <a href="#Page_340">340</a>.</li> +</ul> + +<ul class="IX"> +<li><a name="Index_H" id="Index_H"></a><b>H.</b></li> +<li>Haas II. <a href="#Page_386">386</a> f.</li> +<li>Hadrian VI. I. 285, 515.</li> +<li>Haen, de II. <a href="#Page_306">306</a>.</li> +<li>Hamburg I. 261, 490, II. <a href="#Page_116">116</a>.</li> +<li>Hamburger Stadtrecht I. 206.</li> +<li>Harley, Ach. v. I. 524.</li> +<li>Hartpole Lecky II. <a href="#Page_398">398</a>.</li> +<li>Hebräer I. 25.</li> +<li>Heidelberg I. 260.</li> +<li>Heinrich I. v. Engl. I. 137.</li> +<li>Heinrich VI. v. Engl. I. 518.</li> +<li>Heinrich VIII. v. Engl. I. 519.</li> +<li>Heinrich II. v. Frankreich I. 523.</li> +<li>Heineccius II. <a href="#Page_259">259</a>.</li> +<li>Hekate I. 63.</li> +<li>Hellenen I. 17.</li> +<li>Heliodorus I. 103.</li> +<li>Heraklit I. 36.</li> +<li>Hermann II. <a href="#Page_260">260</a>.</li> +<li>Hesiod I. 40.</li> +<li><span class='pagenum'><a name="Page_406" id="Page_406">[406]</a></span>Hessen I. 480 f.</li> +<li>Hessen-Darmstadt II. <a href="#Page_97">97</a> f.</li> +<li>Hessen-Kassel II. <a href="#Page_104">104</a> f.</li> +<li>Hexenbulle I. 268 Anm. f., 276 f.</li> +<li><a name="Hexenhammer" id="Hexenhammer"></a>Hexenhammer I. 269 f., 276, 342, 345 Anm., 352 f., 405.</li> +<li>Hippokrates I. 47.</li> +<li>Holland s. <a href="#Niederlande">Niederlande</a>.</li> +<li>Holstein II. <a href="#Page_130">130</a>.</li> +<li>Honorius, K. I. 101.</li> +<li>Hopkins I. 363, II. <a href="#Page_147">147</a>.</li> +<li>Horst I. 341, 347.</li> +<li>Huygens II. <a href="#Page_228">228</a>.</li> +</ul> + +<ul class="IX"> +<li><a name="Index_I" id="Index_I"></a><b>I.</b></li> +<li>Jakob I. v. Engl. I. 309, 520, II. <a href="#Page_27">27</a> f.</li> +<li>Jakob III. v. Schottland I. 522.</li> +<li>Jarcke II. <a href="#Page_365">365</a> f., <a href="#Page_381">381</a>.</li> +<li>Jaquier I. 190, 222, 247.</li> +<li>Idiosomnambulismus II. <a href="#Page_382">382</a>.</li> +<li>Innozenz III. I. 209, 212, 215.</li> +<li>Innozenz IV. I. 213, 215, 216.</li> +<li>Innozenz VIII. I. 267, II. <a href="#Page_88">88</a>.</li> +<li>Innozenz VIII. Hexenbulle I. 267 f., 418, 454.</li> +<li>Institor I. 222, 267, 458.</li> +<li>Johann, Kurf. v. Trier (v. Baden) II. <a href="#Page_33">33</a>.</li> +<li>Johann, Kurf. v. Trier (v. d. Leyen) II. <a href="#Page_33">33</a>.</li> +<li>Johann Schweikart, Kurf. v. Mainz II. <a href="#Page_78">78</a>.</li> +<li>Johann Philipp, Kurf. v. Mainz II. <a href="#Page_80">80</a>.</li> +<li>Johann Georg II. v. Bamberg, I. 347, II. <a href="#Page_38">38</a>.</li> +<li>Johann XXII. P. I. 142, 225, 228, 413 Anm.</li> +<li>Josephus I. 33.</li> +<li>Irland I. 232.</li> +<li>Irmäus I. 88.</li> +<li>Italien I. 153, 237, 415.</li> +<li>Julian, K. I. 100.</li> +<li>Julius, B. v. Würzb. II. <a href="#Page_43">43</a>.</li> +<li>Julius II., P. I. 285, 515.</li> +<li>Jülich-Cleve-Berg I. 465.</li> +<li>Justinian I. I. 165.</li> +</ul> + +<ul class="IX"> +<li><a name="Index_K" id="Index_K"></a><b>K.</b></li> +<li>Kanon Episcopi I. 130, 222, 288 Anm., II. <a href="#Page_360">360</a>.</li> +<li>Karl d. Grosse I. 128.</li> +<li>Karl V. I. 335, 397.</li> +<li>Karl VIII. v. Frankr. I. 523.</li> +<li>Karl IX. v. Frankr. I. 523.</li> +<li>Karl Theodor v. Baiern II. <a href="#Page_307">307</a>.</li> +<li>Karlomann I. 128.</li> +<li>Karolinger I. 127.</li> +<li>Katharer I. 150 f., 167 f.</li> +<li>Kempten II. <a href="#Page_308">308</a>.</li> +<li>Kepler II. <a href="#Page_131">131</a>, <a href="#Page_228">228</a>.</li> +<li>Knorr v. Rosenroth I. 80 Anm.</li> +<li>Koloman I. 138.</li> +<li>Köln I. 137, 158, II. <a href="#Page_81">81</a>.</li> +<li>Konrad v. Marburg I. 158 f., 183, 219.</li> +<li>Konrad v. Heresbach I. 432, II. <a href="#Page_2">2</a> f.</li> +<li>Konstantinopel (Syn.) I. 120.</li> +<li>Krakau I. 197.</li> +</ul> + +<ul class="IX"> +<li><a name="Index_L" id="Index_L"></a><b>L.</b></li> +<li>Ladislaus d. H. I. 138.</li> +<li>Lamberg II. <a href="#Page_39">39</a>, <a href="#Page_370">370</a> f.</li> +<li>Languedoc I. 223.</li> +<li>Langres (Syn.) I. 241.</li> +<li>Lateranconcil I. 113 Anm., 405.</li> +<li>Lausanne II. <a href="#Page_137">137</a>.</li> +<li>Lauterbach I. 340.</li> +<li>Lavater II. <a href="#Page_306">306</a>.</li> +<li>Laymann II. <a href="#Page_186">186</a>.</li> +<li>Lemurien, I. 322.</li> +<li>Lenormant I. 15 (Anm.) f., 25 f.</li> +<li>Leo, Kaiser I. 101.</li> +<li>Leo IV. P. I. 118.</li> +<li>Leo X. I. 285, 516.</li> +<li>Leodegar I. 118.</li> +<li>Lex Salica I. 123 Anm., II. <a href="#Page_357">357</a>.</li> +<li><span class='pagenum'><a name="Page_407" id="Page_407">[407]</a></span>Leyser II. <a href="#Page_258">258</a>.</li> +<li>Limburg, Herzogthum I. 514.</li> +<li>Lindheim I. 347, 391, 448.</li> +<li>Logroño (Spanien) I. 290.</li> +<li>Longobarden I. 123.</li> +<li>Loos (Loseus) II. <a href="#Page_22">22</a> f.</li> +<li>Lothringen I. 377 Anm., II. <a href="#Page_129">129</a>.</li> +<li>Lübeck I. 401, 491.</li> +<li>Lübeck (Stadtrecht) I. 206.</li> +<li>Lucius III. P. I. 207.</li> +<li>Ludwig VIII. v. Frankr. I. 157.</li> +<li>Ludwig IX. v. Frankr. I. 158, 258.</li> +<li>Ludwig XI. v. Frankr. I. 523.</li> +<li>Ludwig XII. v. Frankr. I. 523.</li> +<li>Ludwig XIII. v. Frankr. II. <a href="#Page_163">163</a>.</li> +<li>Ludwig XIV. v. Frankr. II. <a href="#Page_226">226</a>.</li> +<li>Luther I. 308, 429 f., 435 Anm.</li> +<li>Luxemburg I. 336.</li> +<li>Lyon I. 128, 129.</li> +</ul> + +<ul class="IX"> +<li><a name="Index_M" id="Index_M"></a><b>M.</b></li> +<li>Maffei II. <a href="#Page_290">290</a>.</li> +<li>Magismus I. 22.</li> +<li>Magnetismus, thier. II. <a href="#Page_381">381</a>.</li> +<li>Mainz II. <a href="#Page_73">73</a> f.</li> +<li>Mallebranche II. <a href="#Page_244">244</a>, <a href="#Page_261">261</a>.</li> +<li>Malleus maleficarum, s. <a href="#Hexenhammer">Hexenhammer</a>.</li> +<li>Mantik I. 26 f.</li> +<li>Marburg I. 347, 402, 483.</li> +<li>Marcus Aurelius I. 78.</li> +<li>Mariana I. 195.</li> +<li>Maria Stuart I. 522.</li> +<li>Maria Theresia II. <a href="#Page_273">273</a> f.</li> +<li>März, A. I. 431, II. <a href="#Page_295">295</a>.</li> +<li>Mather, Cotton II. <a href="#Page_152">152</a> f.</li> +<li>Mather, Increase II. <a href="#Page_152">152</a> f.</li> +<li>Maury II. <a href="#Page_398">398</a>.</li> +<li>Maxentius I. 78.</li> +<li>Maximilian I. I. 283, 408.</li> +<li>Maximilian II. I. 408.</li> +<li>Maximin I. 78.</li> +<li>Medien I. 22.</li> +<li>Meister II. <a href="#Page_265">265</a>.</li> +<li>Melanchthon I. 425.</li> +<li>Merowinger I. 124.</li> +<li>Merz, Agn. II. <a href="#Page_295">295</a>.</li> +<li>Metz I. 338, 463.</li> +<li>Meyer II. <a href="#Page_378">378</a>.</li> +<li>Meyfart II. <a href="#Page_208">208</a>.</li> +<li>Mexiko II. <a href="#Page_337">337</a>.</li> +<li>Minucius, F. I. 88, 145.</li> +<li>Molina I. 313.</li> +<li>Molitoris I. 272 f.</li> +<li>Mone II. <a href="#Page_361">361</a> f.</li> +<li>Montaigne II. <a href="#Page_21">21</a>.</li> +<li>München II. <a href="#Page_128">128</a>.</li> +<li>Münster I. 366, II. <a href="#Page_59">59</a>.</li> +<li>Muratori II. <a href="#Page_291">291</a>.</li> +</ul> + +<ul class="IX"> +<li><a name="Index_N" id="Index_N"></a><b>N.</b></li> +<li>Narbonne (Syn.) I. 405.</li> +<li>Nassau II. <a href="#Page_113">113</a> f.</li> +<li>Nassau-Dillenburg I. 489.</li> +<li>Naudé II. <a href="#Page_229">229</a>.</li> +<li>Navarra I. 290.</li> +<li>Neidhard, B. v. Bamberg II. <a href="#Page_38">38</a>.</li> +<li>Neisse II. <a href="#Page_129">129</a>.</li> +<li>Nero I. 77.</li> +<li>Neuplatonismus I. 81.</li> +<li>Neupythagoräer I. 81.</li> +<li>Nicäa (Concil) I. 129.</li> +<li>Nider I. 222, 243 f.</li> +<li><a name="Niederlande" id="Niederlande"></a>Niederlande I. 261, II. <a href="#Page_227">227</a>, <a href="#Page_262">262</a>, <a href="#Page_332">332</a>.</li> +<li>Nördlingen I. 469.</li> +<li>Nordhausen I. 491, II. <a href="#Page_118">118</a>.</li> +</ul> + +<ul class="IX"> +<li><a name="Index_O" id="Index_O"></a><b>O.</b></li> +<li>Offenburg I. 350 Anm., 356 Anm., 381, II. <a href="#Page_122">122</a>.</li> +<li>Oldenburg I. 159 f.</li> +<li>Olevian, Kasp. II. <a href="#Page_33">33</a>.</li> +<li>Oesterreich I. 493, II. <a href="#Page_90">90</a> f., <a href="#Page_269">269</a>, <a href="#Page_329">329</a>.</li> +<li>Oesterreich-Schlesien u. Mähren I. 444.</li> +<li>Orakel (des Apoll) I. 76.</li> +<li>Orient (der heidnische) I. 14 f.</li> +<li>Origines I. 88, 89.</li> +<li>Orleans I. 151.</li> +<li>Orleans (Syn.) I. 120.</li> +<li><span class='pagenum'><a name="Page_408" id="Page_408">[408]</a></span>Orleans (Jungfrau v.) I. 242.</li> +<li>Osthanes I. 37.</li> +<li>Otho, K. I. 77.</li> +<li>Otto III. I. 140.</li> +<li>Otto IV. I. 183.</li> +<li>Oudewater (Hexenwage) I. 397, II. <a href="#Page_262">262</a>.</li> +</ul> + +<ul class="IX"> +<li><a name="Index_P" id="Index_P"></a><b>P.</b></li> +<li>Paderborn II. <a href="#Page_85">85</a>,</li> +<li>Paderborn (Syn.) I. 128.</li> +<li>Palingh II. <a href="#Page_227">227</a>.</li> +<li>Paracelsus I. 426.</li> +<li>Paris (Parlament) I. 239.</li> +<li>Patroclus v. Bourges I. 118.</li> +<li>Paul IV. I. 406.</li> +<li>Perger II. <a href="#Page_273">273</a>.</li> +<li>Perronne II. <a href="#Page_339">339</a>.</li> +<li>Persien I. 22.</li> +<li>Perty II. <a href="#Page_376">376</a>, <a href="#Page_402">402</a>.</li> +<li>Pfalz I. 338.</li> +<li>Pfalz-Neuburg II. <a href="#Page_119">119</a>.</li> +<li>Philipp der Schöne I. 169 Anm., 223, 241.</li> +<li>Philipp der Grossmüthige I. 480.</li> +<li>Philipp Adolph, Bischof v. Würzburg II. <a href="#Page_45">45</a>.</li> +<li>Pico von Mirandola I. 424, 426.</li> +<li>Plinius I. 37, 396.</li> +<li>Platon I. 51.</li> +<li>Plotho, v. II. <a href="#Page_266">266</a>.</li> +<li>Polen II. <a href="#Page_264">264</a>, <a href="#Page_327">327</a>.</li> +<li>Pommern II. <a href="#Page_117">117</a>.</li> +<li>Ponzinibius I. 427, 459.</li> +<li>Prag (Concil) I. 260.</li> +<li>Preussen II. <a href="#Page_260">260</a>, <a href="#Page_264">264</a>.</li> +<li>Priscillian I. 148.</li> +<li>Protagoras I. 49.</li> +<li>Psellus, Mich. Const. I. 178.</li> +<li>Pythagoras I. 49.</li> +</ul> + +<ul class="IX"> +<li><a name="Index_Q" id="Index_Q"></a><b>Q.</b></li> +<li>Quedlinburg I. 452 Anm. 3.</li> +</ul> + +<ul class="IX"> +<li><a name="Index_R" id="Index_R"></a><b>R.</b></li> +<li>Ransfeld, B. v. II. <a href="#Page_59">59</a>.</li> +<li>Raumer, v. II. <a href="#Page_381">381</a> f.</li> +<li>Rawlinson I. 15.</li> +<li>Remigius I. 360 Anm. 1, 378 Anm. 1, II. <a href="#Page_25">25</a> f., <a href="#Page_372">372</a>.</li> +<li>Reims (Concil) I. 112 Anm. 5.</li> +<li>Remond, Fl. de I. 429.</li> +<li>Remy, N. II. <a href="#Page_129">129</a>.</li> +<li>Reuchlin I. 424, 426.</li> +<li>Reuss I. 362 f, II. <a href="#Page_374">374</a>, <a href="#Page_398">398</a>.</li> +<li>Rheinprovinz II. <a href="#Page_333">333</a>.</li> +<li>Richard III. v. Engl. I. 518.</li> +<li>Riga I. 206.</li> +<li>Römer I. 52 f.</li> +<li>Rosshirt II. <a href="#Page_379">379</a>.</li> +<li>Russland II. <a href="#Page_338">338</a>, <a href="#Page_339">339</a>.</li> +</ul> + +<ul class="IX"> +<li><a name="Index_S" id="Index_S"></a><b>S.</b></li> +<li>Sachsen II. <a href="#Page_260">260</a>.</li> +<li>Sachsen-Gotha II. <a href="#Page_125">125</a>.</li> +<li>Sachsenspiegel I. 204.</li> +<li>Salamanca I. 197.</li> +<li>Salamanca (Syn.) I. 260.</li> +<li>Salem (Hexenjagd) II. <a href="#Page_152">152</a>.</li> +<li>Salisbury, Joh. Bisch. I. 116, 141, 183.</li> +<li>Salzburg I. 436, 497, II. <a href="#Page_85">85</a>, <a href="#Page_273">273</a>.</li> +<li>Sargon I. I. 21.</li> +<li>Savini I. 338.</li> +<li>Scherr II. <a href="#Page_399">399</a>.</li> +<li>Schottland II. <a href="#Page_145">145</a>, <a href="#Page_150">150</a>, <a href="#Page_263">263</a>.</li> +<li>Schrader II. <a href="#Page_363">363</a>.</li> +<li>Schwabenspiegel I. 205.</li> +<li>Schwarzenberg, Joh. v. I. 409.</li> +<li>Schweden II. <a href="#Page_261">261</a>.</li> +<li>Schweiz I. 262 f., 498, II. <a href="#Page_137">137</a> f., <a href="#Page_315">315</a> f., <a href="#Page_323">323</a> f.</li> +<li>Scott, Reg. I. 427, II. <a href="#Page_18">18</a> f.</li> +<li>Scott, Walter I. 363, 378, 398, II. <a href="#Page_145">145</a> <a href="#Footnote_147_147">Anm. 147</a>, <a href="#Page_146">146</a> <a href="#Footnote_150_150">Anm. 150</a>.</li> +<li>Scribonius I. 394.</li> +<li><span class='pagenum'><a name="Page_409" id="Page_409">[409]</a></span>Servede I. 433.</li> +<li>Sicilien II. <a href="#Page_328">328</a>.</li> +<li>Siebenbürgen II. <a href="#Page_134">134</a>.</li> +<li>Simon, der Magier I. 72.</li> +<li>Simon von Montfort I. 157.</li> +<li>Sixtus IV. I. 115.</li> +<li>Sokrates I. 48 f.</li> +<li>Somnambulismus II. <a href="#Page_384">384</a>.</li> +<li>Spanien I. 235, 437, 517, II. <a href="#Page_314">314</a>.</li> +<li>Spee, Fried. v. I. 345, 353 Anm. 1, 384, 441, II. <a href="#Page_187">187</a> f., <a href="#Page_395">395</a>.</li> +<li>Spina, A. I. 251.</li> +<li>Spina, Bart. I. 285, 287, 459, 515, II. <a href="#Page_14">14</a>.</li> +<li>Spizelius II. <a href="#Page_250">250</a>.</li> +<li>Sprenger I. 222, 267, 458.</li> +<li>Stade I. 206.</li> +<li>Stapleton I. 435.</li> +<li>Starkenburg I. 445.</li> +<li>Stedinger I. 159 ff.</li> +<li>Stephan I. v. Ungarn I. 138.</li> +<li>Sterzinger I. 431, II. <a href="#Page_293">293</a> f.</li> +<li>Stolberg II. <a href="#Page_119">119</a>.</li> +<li>Strassburg I. 158.</li> +<li>Strassburg (Juristenfakultät) I. 330.</li> +<li>Strigen, Lamien und Empusen I. 60 f.</li> +<li>Swieten v. II. <a href="#Page_276">276</a>.</li> +<li>Sylvester II. I. 140, 165.</li> +</ul> + +<ul class="IX"> +<li><a name="Index_T" id="Index_T"></a><b>T.</b></li> +<li>Tacitus I. 75.</li> +<li>Tanner II. <a href="#Page_181">181</a> f.</li> +<li>Tartarotti II. <a href="#Page_288">288</a> f.</li> +<li>Tatian I. 88, 89.</li> +<li>Tengler I. 407.</li> +<li>Tertullian I. 88, 89.</li> +<li>Thales I. 36.</li> +<li>Theokrit I. 46.</li> +<li>Thessalien I. 43.</li> +<li>Theodorich I. 122.</li> +<li>Thomas von Aquino I. 142, 180 f., 196 f., 204, 210 Anm. 2, 213.</li> +<li>Thummius II. <a href="#Page_294">294</a> f.</li> +<li>Thomasius II. <a href="#Page_294">294</a> f.</li> +<li>Tirol I. 272, 408, 495, II. <a href="#Page_92">92</a>, <a href="#Page_331">331</a>.</li> +<li>Toledo I. 192, 265, 518.</li> +<li>Toledo (Syn.) I. 120.</li> +<li>Torreblanca I. 431, II. <a href="#Page_31">31</a>.</li> +<li>Toulouse I. 158, 172, 209, 223, 241.</li> +<li>Tours (Syn.) I. 120.</li> +<li>Trechsel II. <a href="#Page_399">399</a>.</li> +<li>Trier I. 36, 169 Anm. II. <a href="#Page_33">33</a>, <a href="#Page_376">376</a>.</li> +<li>Trithemius I. 49 f.</li> +<li>Trummer II. <a href="#Page_387">387</a>.</li> +<li>Tübingen (Juristenfakultät) II. <a href="#Page_257">257</a>.</li> +</ul> + +<ul class="IX"> +<li><a name="Index_U" id="Index_U"></a><b>U.</b></li> +<li>Ulm I. 460.</li> +<li>Ungarn I. 138, 497, II. <a href="#Page_133">133</a>, <a href="#Page_336">336</a>.</li> +<li>Urban IV. I. 216.</li> +<li>Urfehde I. 400.</li> +<li>Urgicht I. 403.</li> +<li>Ursinus, Zach. II. <a href="#Page_33">33</a>.</li> +</ul> + +<ul class="IX"> +<li><a name="Index_V" id="Index_V"></a><b>V.</b></li> +<li>Valens, Kaiser I. 101, 102, 103.</li> +<li>Valentinian I. K. I. 100.</li> +<li>Vallick II. <a href="#Page_10">10</a> <a href="#Footnote_10_10">Anm. 10</a>.</li> +<li>Venedig I. 515.</li> +<li>Venetus I. 424.</li> +<li>Vennes (Syn.) I. 120.</li> +<li>Verden I. 206.</li> +<li>Verdun I. 125.</li> +<li>Verona I. 207.</li> +<li>Vilmar II. <a href="#Page_346">346</a> f., <a href="#Page_388">388</a> f.</li> +</ul> + +<ul class="IX"> +<li><a name="Index_W" id="Index_W"></a><b>W.</b></li> +<li>Waadt I. 500.</li> +<li>Wächter, v. I. 364 f., 384 f., II. <a href="#Page_380">380</a>, <a href="#Page_394">394</a> <a href="#Footnote_378_378">Anm. 378</a>.</li> +<li>Waldenser I. 156 f., 223, 229, 254, 258, 523.</li> +<li><span class='pagenum'><a name="Page_410" id="Page_410">[410]</a></span>Weier (Wierus auch Piscinarius) I. 354 Anm., 338 Anm. 1, 427, II. <a href="#Page_2">2</a> f., <a href="#Page_374">374</a>.</li> +<li>Westphalen I. 137.</li> +<li>Wigand, B. v. Bamberg II. <a href="#Page_38">38</a>.</li> +<li>Wirdig, S. I, 428.</li> +<li>Wormserbad I. 458.</li> +<li>Württemberg I. 363, 467, II. <a href="#Page_96">96</a>, <a href="#Page_131">131</a>.</li> +<li>Würzburg I. 436, II. <a href="#Page_26">26</a>, <a href="#Page_43">43</a>, <a href="#Page_281">281</a>.</li> +<li>Wuttke II. <a href="#Page_368">368</a> f.</li> +</ul> + +<ul class="IX"> +<li><a name="Index_X" id="Index_X"></a><b>X.</b></li> +<li>Xerxes I. 23, 35.</li> +<li>Xenophon I. 23.</li> +</ul> + +<ul class="IX"> +<li><a name="Index_Z" id="Index_Z"></a><b>Z.</b></li> +<li>Zeibich II. <a href="#Page_260">260</a>.</li> +<li>Zoroaster I. 22.</li> +<li>Zürich II. <a href="#Page_144">144</a>.</li> +<li>Zwingli I. 435 Anm.</li> +</ul> + + + + +<div class="footnotes"> +<p class="title">FUSSNOTEN:</p> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_1_1" id="Footnote_1_1"></a><a href="#FNanchor_1_1"><span class="label">[1]</span></a> <i>W. E. Hartpole Lecky</i>, Gesch. des Ursprungs und Einflusses der Aufklärung +in Europa; übers. von Jolowicz, B. I. S. 69.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_2_2" id="Footnote_2_2"></a><a href="#FNanchor_2_2"><span class="label">[2]</span></a> Vgl. über ihn <i>Sprengel</i>, Gesch. der Arzneikunde, III. S. 275 ff., v. d. Aa.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_3_3" id="Footnote_3_3"></a><a href="#FNanchor_3_3"><span class="label">[3]</span></a> Zu der Ausgabe von 1577 fügte <i>Weier</i> als <em class="spaced">sechstes</em> Buch seiner +Schrift noch eine Abhandlung de lamiis sowie einen seltsamen Excurs über +Pseudomonarchia Daemonum hinzu. Die innere Einrichtung der Hölle schildernd +führt er die Namen von 572 Fürsten derselben auf, deren Unterthanen +er auf 7 405 926 Dämonen schätzt. Es bleibt dahingestellt, wieviel davon er +wirklich geglaubt hat.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_4_4" id="Footnote_4_4"></a><a href="#FNanchor_4_4"><span class="label">[4]</span></a> <i>Jakob Vallick</i>, Pfarrer zu Groessen im Clevischen, wird von Scheltema +(Geschiedenis p. 150) als ein Mann genannt, der schon <em class="spaced">vor</em> Weier den Aberglauben +bekämpft habe. Wer Vallick's Traktat „von Zauberern, Hexen und +Unholden“ (im Theatrum de veneficis S. 54 ff.) kennt, wird den Verfasser +weit eher unter die <em class="spaced">Beförderer</em>, als unter die <em class="spaced">Bestreiter</em> des Hexenglaubens +zählen. Seine Geschichtchen, wie seine Gegenmittelchen sind gleich +abergläubischer Natur.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_5_5" id="Footnote_5_5"></a><a href="#FNanchor_5_5"><span class="label">[5]</span></a> Roger Baco und ähnliche Männer jener Zeit sind in Weier's Augen +eigentliche Zauberer und der strengsten Bestrafung werth.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_6_6" id="Footnote_6_6"></a><a href="#FNanchor_6_6"><span class="label">[6]</span></a> Vgl. <i>A. Wolters</i>, Konrad v. Heresbach, S. 149 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_7_7" id="Footnote_7_7"></a><a href="#FNanchor_7_7"><span class="label">[7]</span></a> Nach der deutschen Uebersetzung von <i>Fuglinus</i>, Frankf. 1587. Die +schroffsten Eigenthümlichkeiten der Orthographie haben wir etwas abgeglättet.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_8_8" id="Footnote_8_8"></a><a href="#FNanchor_8_8"><span class="label">[8]</span></a> Wohlweisslich hatte <i>Weier</i> seine Schrift, bevor er sie unter die Presse +gab, dem Kaiser Ferdinand überreicht, um ein Privilegium gegen den „Nachdruck“ +(contra <em class="spaced">aemulorum</em> fraudes!) zu gewinnen, und dieses war auch +wirklich, und zwar mit dem Bemerken ertheilt worden, „dass das rühmliche +Vorhaben nicht nur gebilligt und gelobt, sondern auch gefördert zu werden +verdiene“.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_9_9" id="Footnote_9_9"></a><a href="#FNanchor_9_9"><span class="label">[9]</span></a> Buch II. Cap. 17.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_10_10" id="Footnote_10_10"></a><a href="#FNanchor_10_10"><span class="label">[10]</span></a> Der Geistliche, von welchem hier die Rede ist, war kein anderer, als +jener Jakob Vallick, welchen Scheltema unverdienter Weise unter den Aufklärern +genannt hat. Vallick erzählt dieselbe Geschichte in seinem oben angeführten +Traktat von Zäuberern, Hexen und Unholden.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_11_11" id="Footnote_11_11"></a><a href="#FNanchor_11_11"><span class="label">[11]</span></a> Die Veröffentlichung des Buches brachte Weier viele böse Tage ein. +Als nämlich Herzog Wilhelm IV. in Trübsinn verfallen war, wurde Weier +teuflischer Zauberkünste angeklagt, durch welche er den Geist des Fürsten +umnachtet hätte. Um sich daher dem schlimmsten Schicksal zu entziehen, floh +er von Düsseldorf. Doch fand er bei dem Grafen von Bentheim in Tecklenburg +Aufnahme und Schutz, und lebte daher hier von 1564 bis zu seinem +Tode 1588, als Arzt und Schriftsteller unablässig thätig.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_12_12" id="Footnote_12_12"></a><a href="#FNanchor_12_12"><span class="label">[12]</span></a> <i>Kaspar Borcholt</i> empfiehlt das Buch dem lüneburgischen Rathe <i>Bartolus +Richius</i> und sagt unter anderm: — — — „Habe ich Euch das Buch +des hochgelahrten Mannes Wieri, welches er vor etlichen Jahren de praestigiis +daemonum, von Zauberei und Vergiftung, so artig und kunstreich, dass es +auch von allen hochgelahrten Leuten in ganzem Burgundia und Belgico wie +ein Heiligthum gehalten wird, geschrieben, zu übersenden verheissen. So oft +als ich meines Praeceptoris, des hochgelahrten ICti Jacobi Cujacii eingedenk +bin, welches dann zu dem oftermal von mir geschieht, muss ich wahrlich mit +ihm bekennen, dass ich kein Buch mit grösserem Lusten, als eben dieses, gelesen +und so viel befunden, wenn unsere der Gesetze Glossatores, wenn sie +gegen diesem Buche verglichen werden, da sie nichts, so oft sie von dieser +Sache zu handeln angefangen, denn Fabelwerk verlassen.“</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_13_13" id="Footnote_13_13"></a><a href="#FNanchor_13_13"><span class="label">[13]</span></a> Bei <i>Fichard</i> Consil. Vol. III. p. 60 findet sich ein Consilium derselben, +in welchem der Malleus als Auctorität gilt. Dasselbe treibt sich blindlings +mit dem „die Zauberer sollst du nicht leben lassen“ und Constantin's +Gesetzen herum und will <em class="spaced">alle</em> Zauberer verbrannt wissen. Weier wird citirt, +aber nicht beachtet, oder nicht verstanden. In ähnlichem Sinne hatte sich +die heidelberger Juristenfakultät geäussert; die Zauberei erschien ihr als ein +ärgeres Verbrechen, als der Fall der Engel und der Sündenfall. (<i>Fichard</i> ibid.)</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_14_14" id="Footnote_14_14"></a><a href="#FNanchor_14_14"><span class="label">[14]</span></a> <i>Fichard</i> Consil. Vol. III. p. 80. In Baden war diess bis dahin noch +nicht gebräuchlich.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_15_15" id="Footnote_15_15"></a><a href="#FNanchor_15_15"><span class="label">[15]</span></a> <i>Delrio</i> Lib. V. sect. 16.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_16_16" id="Footnote_16_16"></a><a href="#FNanchor_16_16"><span class="label">[16]</span></a> Sie ist der deutschen Uebersetzung der Schr. de praestigiis daemonum +von 1586 beigegeben. Der lateinische Titel lautet: Apologia adversus quendam +Paulum Scalichium, qui se principem de Scala vocitat.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_17_17" id="Footnote_17_17"></a><a href="#FNanchor_17_17"><span class="label">[17]</span></a> Das Werk liegt uns in einem Druck vor, welcher den Titel führt: +Repetitio disputationis de lamiis seu strigibus, in qua plene, solide et perspicue +de arte earum, potestate itemque poena disceptatur. Basil. (ohne Jahresangabe). +Das Vorwort ist vom April 1578 datirt. — Auch in Jaquier's Flagellum +haeret. fascinariorum (Frankf., 1581) findet sich die Schrift abgedruckt.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_18_18" id="Footnote_18_18"></a><a href="#FNanchor_18_18"><span class="label">[18]</span></a> Wir gebrauchten die lateinische Ausgabe des Werks, welche den Titel +führt: De magorum daemonomania seu detestando lamiarum ac magorum cum +Satana commercio libri IV. Accessit ejusdem opinionum Joannis Wieri confutatio +non minus docta, quam pia. Francofurti 1603.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_19_19" id="Footnote_19_19"></a><a href="#FNanchor_19_19"><span class="label">[19]</span></a> <i>Bodin</i> hebt schliesslich hervor, dass es durchaus nicht in der Befugniss +der Obrigkeit liege, Diejenigen zu begnadigen, die Gottes Gesetz zum Tode +verurtheile. Ein Fürst, der sich einer solchen Ausschreitung schuldig mache, +beleidige die Majestät Gottes, indem er in der That und Wahrheit das Gesetz +Gottes verwerfe, wodurch er dann Hunger und Seuchen über sein Land bringe. +Ein abschreckendes Beispiel habe Gott an König Karl IX. statuirt. Derselbe +habe den grossen Zauberer Trois-Echelles unter der Bedingung, dass er seine +Mitschuldigen angebe, begnadigt. Darum habe aber den König ein früher Tod +ereilt. Denn das Wort Gottes sage ganz bestimmt, dass Jeder, der einen des +Todes Schuldigen entrinnen lasse, die Strafe auf sich selbst bringe; wie der +Prophet zum König Ahab gesagt habe: er müsse sterben, weil er einen Mann +begnadigt habe, der des Todes schuldig sei. Darum habe man auch noch nie +gehört, dass ein Zauberer begnadigt worden sei etc.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_20_20" id="Footnote_20_20"></a><a href="#FNanchor_20_20"><span class="label">[20]</span></a> So wird er z. B. in buseckischen Prozessen häufig citirt und in einer +Deductionsschrift des Fiscals sogar einmal mit folgenden Worten apostrophirt: +Mi <i>Bodine</i>, si jam adesses et audires tam execrabilia exempla hujus veneficae, +nonne eam condemnares ad rogum constructissimum? Akten von 1673.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_21_21" id="Footnote_21_21"></a><a href="#FNanchor_21_21"><span class="label">[21]</span></a> De Sagarum natura et potestate deque his recte cognoscendis et puniendis, +deque purgatione earum per aquam frigidam epistola. Lemgov. 1583. +Marp. 1588.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_22_22" id="Footnote_22_22"></a><a href="#FNanchor_22_22"><span class="label">[22]</span></a> Gegen Scribonius erschien 1589 zu Frankf.: Examen Epistolae et partis +Physiologiae de examine Sagarum per aquam frigidam a. G. A. Scribonio in +lucem editarum. Accedit in fine Scribonii Epistola, wodurch, da Scribonius +sich vertheidigte, ein Schriftenwechsel hervorgerufen ward, der sich bis in das +Jahr 1591 hinzog.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_23_23" id="Footnote_23_23"></a><a href="#FNanchor_23_23"><span class="label">[23]</span></a> Die Schrift erschien zu London zuerst unter dem angegebenen Titel +1584; später wurde sie öfter unter dem erweiterten Titel: Discovery of +witchcraft proving the common opinions of witches contreating with Devils, +Spirits etc. verlegt.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_24_24" id="Footnote_24_24"></a><a href="#FNanchor_24_24"><span class="label">[24]</span></a> <i>v. Wächter</i>, Beitr. zur deutschen Geschichte, S. 294–295.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_25_25" id="Footnote_25_25"></a><a href="#FNanchor_25_25"><span class="label">[25]</span></a> Das Buch war unter dem Titel veröffentlicht: „Tractatus de confessionibus +maleficorum et sagarum, an et quanta fides iis adhibenta sit“, und führte +das Motto (die Parole der Hexenrichter!): Exod. XXII.: Maleficos non patieris +vivere. Eine spätere Ausgabe (in 8<sup>o</sup>. 795) erschien zu Trier 1596. — +Ausserdem erschienen im sechszehnten Jahrhundert noch eine Reihe kleinerer +Traktate, welche zur Hexenverfolgung weitere Anregung und Anleitung geben +sollten, indem sie namentlich die den Unglücklichen abgefolterten „Geständnisse“ +zu Markte brachten. Eine Anzahl derselben stellte namentlich der Jurist +<i>Abraham Sawr</i> in einer Sammlung zusammen, die er mit sonstigem Zubehör +unter dem Titel veröffentlichte: „Theatrum de veneficis d. i. von Teufelsgespenst, +Zauberern und Giftbereitern, Schwarzkünstlern, Hexen und Unholden +etc.“ Frankf. a. M. 1586 (396 S. in Fol.).</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_26_26" id="Footnote_26_26"></a><a href="#FNanchor_26_26"><span class="label">[26]</span></a> Ueber Loos s. <i>Hauber</i> Bibl. mag. Bd. I. S. 74 ff. <i>Gesta Trevirorum</i> +Vol. III. p. 38. <i>Bayle</i> Réponse aux questions d'un provincial, Chap. 3. — +<i>Scheltema</i>, Geschiedenis, Aanteekeningen, S. 37 ff. — <i>v. d. Aa</i>, Biographisch +Woordenboek der Nederlande, Tom. VIII. s. v.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_27_27" id="Footnote_27_27"></a><a href="#FNanchor_27_27"><span class="label">[27]</span></a> <i>Delrio</i> Lib. V. Append. p. 858 ff. Das Instrument selbst ist lateinisch +abgefasst; wir geben es in deutscher Uebersetzung.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_28_28" id="Footnote_28_28"></a><a href="#FNanchor_28_28"><span class="label">[28]</span></a> Ueber ihn s. <i>Reiffenberg's</i> Historia Societatis Jesu ad Rhenum inferiorem. +Colon. Agripp. 1764, I. p. 241 ff. <i>Gesta Trevirorum</i>, Animadv. ad +Vol. III. p. 18. <i>Delrio</i> Lib. V. sect. 3. <i>Hauber</i>, Bibl. mag. Bd. II. S. 583 ff. +<i>Flade</i> wird der Name in den Gestis Trevir. und in Akten geschrieben; bei +manchen Schriftstellern findet sich „Flaet“ und „Vlaetius“.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_29_29" id="Footnote_29_29"></a><a href="#FNanchor_29_29"><span class="label">[29]</span></a> In einem trierischen Prozesse, der von 1591 bis 1594 dauerte, mitgetheilt +von <i>Liel</i> im Archiv für Rheinische Geschichte von Reisach und Linde, +Th. I. S. 47 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_30_30" id="Footnote_30_30"></a><a href="#FNanchor_30_30"><span class="label">[30]</span></a> Daemonolatriae Libri III., Lugd. 1595 (394 S.). Auf dem Titel ist +angegeben, dass zur Ausarbeitung des Buches die gerichtlichen Aussagen von +ungefähr neunhundert wegen Zauberei innerhalb fünfzehn Jahren in Lothringen +Hingerichteten benützt seien. Dem Buche ist das Motto vorgesetzt: Levit. XX.: +Vir sive mulier, in quibus pythonicus vel divinationis fuerit spiritus, morte +moriatur. Auch erschien dasselbe 1596 und 1598 deutsch unter dem Titel: +Daemonolatria d. i. von Unholden und Zauber Geistern, dess Edlen, Ehrnvesten +und Hochgelarten Herrn <i>Nicolai Remigii</i>, des durchl. Hertzogen in +Lothringen Geheimen Raths und Peinlicher Sachen Cognitoris publici. — Aus +dem Latein in hoch Teutsch übersetzt durch <i>Teucridem Annaeum Privatum</i>. +Franckfurt bei Cratandro Palthenio 1598.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_31_31" id="Footnote_31_31"></a><a href="#FNanchor_31_31"><span class="label">[31]</span></a> Daemonolatr. Th. II. Cap. 2.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_32_32" id="Footnote_32_32"></a><a href="#FNanchor_32_32"><span class="label">[32]</span></a> <i>Jacobi I.</i> Daemonologia in den Opp. ed. Montague. Francof. 1689. +Auch einzeln.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_33_33" id="Footnote_33_33"></a><a href="#FNanchor_33_33"><span class="label">[33]</span></a> <span class="greek" title="Basilikôn dôrôn" lang="el">Βασιλικῶν δώρων</span> lib. II.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_34_34" id="Footnote_34_34"></a><a href="#FNanchor_34_34"><span class="label">[34]</span></a> Ueber Delrio's Lebensschicksale s. <i>Hauber</i>, Bibl. mag. Bd. I. S. 123 ff. +<i>Bayle</i> Réponse aux questions d'un provincial, Chap. 16. Ohne Zweifel war +Martin Delrio der jüngere Bruder desjenigen Ludwig Delrio, der in Alba's +Blutrathe eine Hauptrolle spielte.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_35_35" id="Footnote_35_35"></a><a href="#FNanchor_35_35"><span class="label">[35]</span></a> Dieses Buch, in den folgenden Auflagen (1600, 1606) von dem Verf. +selbst vermehrt, ist sehr häufig (z. B. noch 1679 zu Köln in 4<sup>o</sup>.) gedruckt +worden. Die späteren Ausgaben sind indessen fast durchgängig durch zahllose +Druckfehler entstellt. — Delrio wurde selbst von <em class="spaced">deutschen</em> Behörden +als Auctorität für <em class="spaced">deutsche Rechtsgewohnheiten</em> citirt, wie in dem +Berichte des Magistrats zu Coesfeld an das münster'sche Ministerium. <i>Niesert</i> S. 91.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_36_36" id="Footnote_36_36"></a><a href="#FNanchor_36_36"><span class="label">[36]</span></a> Erste Ausgabe 1615, dann Mainz 1623.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_37_37" id="Footnote_37_37"></a><a href="#FNanchor_37_37"><span class="label">[37]</span></a> Von der gelehrt juristischen Darstellungsweise des Verfassers folgende +Probe: Contractus innominati formula, <i>Do ut facias</i>, de quo in <i>l. Labeo +scribit, l. Juris gentium, D. de pact.</i> apud magos passim recepta, quibus diabolus +permittit, <i>Si te mihi addixeris, ulciscar te, ditabo te etc.</i> ut tradit <i>Petr. +Binsfeld. in confess. malef. praelud. 6</i>. †. Ex quibus praescriptis verbis nascitur +obligatio pura, <i>l. obligatio l. naturalis, §. sed si facio, D. de praescript. +verbis cum aliis per Loriot. de apicib. Jur. tract. 10 ex n. 15</i>. Adversus +hominem videlicet, non tamen adversus daemonem; nam etsi contractus arithmetica +constent proportione et ultro citroque obligationem producant, <i>l. Labeo, +D. de verb. signif.</i> in daemonem tamen cadere non potest obligatio, neque +civilis, neque naturalis, quia non est pura creatura anima et corpore constans, +ut tradunt <i>D. Thom. 2. 2. q<sup>u</sup>. 95, concivis meus Card. Toledo in summa +lib. IV. cap. 15</i>. Neque ex eo homo queri potest; nam qui contrahit, vel +est, vel debet esse non ignarus conditionis ejus, cum quo contrahit, <i>l. pen. D. +ad Macedo. l. qui cum alio, D. de reg. jur. cum vulgatis, etc.</i></p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_38_38" id="Footnote_38_38"></a><a href="#FNanchor_38_38"><span class="label">[38]</span></a> Vgl. <i>Heppe</i>, Urkundliche Beiträge zur Geschichte der Reformation in +Trier im Jahr 1599 in Niedners Zeitschr. für die Kirchengeschichte 1849, +S. 417–444.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_39_39" id="Footnote_39_39"></a><a href="#FNanchor_39_39"><span class="label">[39]</span></a> Hac occassione Joannes Archiepiscopus accersit Treviros Patres Societatis +Jesu, qui se haeresibus opponerent, idque ex consilio reverendi domini +Faë. Gest. Trev. III. p. 20, not. c.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_40_40" id="Footnote_40_40"></a><a href="#FNanchor_40_40"><span class="label">[40]</span></a> Haec cum Archiepiscopus sollicite ageret (es ist von der Einführung +der Jesuiten die Rede), Trevirenses licentia gliscentis haeresis in deteriora prolapsi, +omnia suspecta habere, libertatem quaerere, gravamina praetendere, et +seditionibus plebem praeparare pergebant. Gest. Tr. III. p. 22.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_41_41" id="Footnote_41_41"></a><a href="#FNanchor_41_41"><span class="label">[41]</span></a> Sed exhausta mansit patria, terra nihil proferente et latrone quidquid +reliqui erat depraedante. Nihilominus licet ex praecipuis pro se ipsis indigerent, +tamen in sumtus Archiepiscopi pro ejusdem sustentatione et camerae +suae levamine, quasi in annos singulos, aliquid tributi conferre coacti sunt. +Quae toties repetita necessitas conferendi faciebat praestationem duram et principem +invisum, nulla sui culpa, cum tamen octo vel decem millium florenorum +facile contentaretur. Gest. Tr. III. 51.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_42_42" id="Footnote_42_42"></a><a href="#FNanchor_42_42"><span class="label">[42]</span></a> Fuit patribus Societatis Jesu mire addictus. — Patribus collegium sat +splendidum construxit in sua paupertate et reditus amplos coëmit. Gest. +Trev. III. 51. — Tandem plenus dierum et bonarum cogitationum, largitione +patribus Societatis Jesu profuse facta. — — — — Deo spiritum reddidit +Confluentiae. Ibid. p. 56. In Koblenz hatte er die Cisterciensernonnen und +die regulirten Chorherren zu Niederwerth gezwungen, ihre bisherigen Klostergebäude +zu verlassen, um den Jesuiten Platz zu machen.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_43_43" id="Footnote_43_43"></a><a href="#FNanchor_43_43"><span class="label">[43]</span></a> Gest. Trev. III. 51.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_44_44" id="Footnote_44_44"></a><a href="#FNanchor_44_44"><span class="label">[44]</span></a> Ibid. pag. 52.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_45_45" id="Footnote_45_45"></a><a href="#FNanchor_45_45"><span class="label">[45]</span></a> <i>Delrio</i>, Proloqu. 9.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_46_46" id="Footnote_46_46"></a><a href="#FNanchor_46_46"><span class="label">[46]</span></a> Man lese die kernhafte Darstellung <i>Linden's</i> in den Gest. Trevir. III. +53 f. Vix aliquis eorum, qui accusati sunt, supplicium evasit. — Supplicio +affectorum liberi exulabant, bona publicabantur. Deficiebat arator et vinitor; +hinc sterilitas. Vix putatur saevior pestis aut atrocior hostis peragrasse Trevirensium +fines, quam hic immodicae inquisitionis et persecutionis modus. +Plurima apparebant argumenta, non omnes fuisse noxios. — Durabat haec +persecutio plures annos, et nonnulli, qui justitiae praeerant, gloriabantur in +pluralitate palorum, ad quorum singulos singula humana corpora Vulcano +tradita.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_47_47" id="Footnote_47_47"></a><a href="#FNanchor_47_47"><span class="label">[47]</span></a> <i>Jäck</i>, Gesch. der Provinz Bamberg, 3 Theile, 1809.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_48_48" id="Footnote_48_48"></a><a href="#FNanchor_48_48"><span class="label">[48]</span></a> Man hat von ihm: Panoplia armaturae Dei. Conciones contra omnes +superstitiones et praestigias diaboli. Ingolstad. 1626. Er starb 1630. S. +<i>Gropp</i>. Tom. III. p. VIII.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_49_49" id="Footnote_49_49"></a><a href="#FNanchor_49_49"><span class="label">[49]</span></a> Kriminalverfahren vorzüglich bei Hexenprozessen im ehemaligen Bisthum +Bamberg während der Jahre 1624 bis 1630. Aus aktenmässigen Urkunden +gezogen von <i>G. v. Lamberg</i>. Nürnberg bei Riegel und Wiessner. +Ohne Jahrzahl. (1838?)</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_50_50" id="Footnote_50_50"></a><a href="#FNanchor_50_50"><span class="label">[50]</span></a> Kurtzer und wahrhafftiger Bericht und erschreckliche Zeitung von sechshundert +Hexen, Zauberern und Teufels-Bannern, welche der Bischoff von Bamberg +hat verbrennen lassen, was sie in gütlicher und peinlicher Frage bekannt. +Auch hat der Bischoff im Stifft Würtzburg über die neunhundert +verbrennen lassen. — Und haben etliche hundert Menschen durch ihre Teuffels-Kunst +um das Leben gebracht, auch die lieben Früchte auf dem Feld +durch Reiffen und Frost verderbt, darunter nicht alleine gemeine Personen, +sondern etliche der vornehme Herren, Doctor und Doctors-Weiber, auch etliche +Rathspersonen, alle hingericht und verbrannt worden; welche schreckliche +Thaten bekannt, dass nicht alles zu beschreiben ist, die sie mit ihrer Zauberey +getrieben haben, werdet ihr hierinnen allen Bericht finden. — Mit Bewilligung +des Bischoffs und ganzen Thum-Capitels in Druck gegeben. Gedruckt zu +Bamberg bei Augustin Czinchium, im Jahr 1659. — (Abgedruckt bei Hauber +Bibl. mag. Bd. III. S. 441 ff.)</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_51_51" id="Footnote_51_51"></a><a href="#FNanchor_51_51"><span class="label">[51]</span></a> Durch die Jahrzahl der angeführten Broschüre haben sich <i>Meiners</i> +(Histor. Vergleichung der Sitten des Mittelalters T. III. S. 392), <i>Henke</i> (Grundr. +einer Gesch. des deutschen peinl. Rechts Th. II. S. 255) und Andere verleiten +lassen, die fraglichen sechshundert Hinrichtungen in das sechste Jahrzehnt +des siebenzehnten Jahrhunderts zu setzen. Dass dieselben unter Johann +Georg II. gehören, ergibt sich aus einer Vergleichung der Broschüre mit Lamberg's +Schriftchen; in beiden sind Personen angeführt, deren Identität sich nicht +bezweifeln lässt. Ueberdiess regierte in dem auf dem Titel mitgenannten +Würzburg zwischen 1650 u. 1660 Philipp von Schönborn, von welchem bekannt +ist, dass er die Hexenprozesse einstellte.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_52_52" id="Footnote_52_52"></a><a href="#FNanchor_52_52"><span class="label">[52]</span></a> <i>v. Lamberg</i>, Beilage Lit. S.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_53_53" id="Footnote_53_53"></a><a href="#FNanchor_53_53"><span class="label">[53]</span></a> <i>v. Lamberg</i>, S. 24.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_54_54" id="Footnote_54_54"></a><a href="#FNanchor_54_54"><span class="label">[54]</span></a> <i>v. Lamberg</i>, S. 15.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_55_55" id="Footnote_55_55"></a><a href="#FNanchor_55_55"><span class="label">[55]</span></a> Ebendas. S. 20.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_56_56" id="Footnote_56_56"></a><a href="#FNanchor_56_56"><span class="label">[56]</span></a> Ebendas. S. 17.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_57_57" id="Footnote_57_57"></a><a href="#FNanchor_57_57"><span class="label">[57]</span></a> Vgl. <i>Heppe</i>, die Restauration des Katholizismus in Fulda, auf dem +Eichsfelde und in Würzburg, (Marb. 1850), S. 161 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_58_58" id="Footnote_58_58"></a><a href="#FNanchor_58_58"><span class="label">[58]</span></a> Collect. script. et rer. Wirceburg. Th. III. S. 325.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_59_59" id="Footnote_59_59"></a><a href="#FNanchor_59_59"><span class="label">[59]</span></a> <i>Gropp</i>, Th. III. S. 334.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_60_60" id="Footnote_60_60"></a><a href="#FNanchor_60_60"><span class="label">[60]</span></a> Vgl. <i>Buchinger</i>, Julius Echter von Mespelbrunn, S. 170 ff. u. S. 232 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_61_61" id="Footnote_61_61"></a><a href="#FNanchor_61_61"><span class="label">[61]</span></a> <i>Baldi</i>, die Hexenprozesse in Deutschland, S. 13.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_62_62" id="Footnote_62_62"></a><a href="#FNanchor_62_62"><span class="label">[62]</span></a> <i>Gropp</i>. Th. III. S. 402. <i>Ussermann</i>, Episc. Wirceb. p. 152.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_63_63" id="Footnote_63_63"></a><a href="#FNanchor_63_63"><span class="label">[63]</span></a> <i>Gropp</i>. Th. III. S. 402.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_64_64" id="Footnote_64_64"></a><a href="#FNanchor_64_64"><span class="label">[64]</span></a> Ueber das dortige Confiskationsverfahren (bald 1/5, bald 1/2 des Vermögens, +bald das ganze) s. die von Dr. <i>Scharold</i> mitgetheilte Instruktion, im +Archiv des hist. Vereins f. Unterfranken, VI. 1. S. 128.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_65_65" id="Footnote_65_65"></a><a href="#FNanchor_65_65"><span class="label">[65]</span></a> <i>Hauber</i>, Bibl. mag.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_66_66" id="Footnote_66_66"></a><a href="#FNanchor_66_66"><span class="label">[66]</span></a> Historia tragica adolescentis praenobilis Ernesti ab Ernberg, perniciosa +familiaritate seducti et obstinati in magia, supplicio affecti. Bei <i>Gropp</i> Collect. +Tom. II. p. 287 ff. Die Geschichte des unglücklichen Knaben erschien +wieder in einem würzburgischen Universitätsprogramm 1700 unter dem Titel: +Aucupium innocentiae a stygio aucupe in pietatis et literarum palaestris versanti +juventuti periculose structum et experientia duce ac magistra veritate +detectum.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_67_67" id="Footnote_67_67"></a><a href="#FNanchor_67_67"><span class="label">[67]</span></a> <i>Gropp</i>. Tom. II. p. 291. Der Titel ist: Ernestus veneficus in carcere +et catenis, declamatione scholastica in Universitate Heidelbergensi exhibitus. +Die Personen sind: Ernestus, Diabolus, Cognatus, Confessarius.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_68_68" id="Footnote_68_68"></a><a href="#FNanchor_68_68"><span class="label">[68]</span></a> Anpreisung Sr. Majestät allergnädigsten Landesverordnung, wie es mit +dem Hexenprozesse zu halten sei. 1766. S. 142.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_69_69" id="Footnote_69_69"></a><a href="#FNanchor_69_69"><span class="label">[69]</span></a> Vgl. <i>Heppe</i>, „Die Restauration des Katholizismus etc.“ S. 134 ff. und +„Das evangel. Hammelburg und dessen Untergang durch das Papstthum“ +Wiesbaden, 1862.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_70_70" id="Footnote_70_70"></a><a href="#FNanchor_70_70"><span class="label">[70]</span></a> Eine sehr genaue aktenmässige Darstellung des Treibens dieses Malefizmeisters +im Lande Fulda hat der Domkapitular <i>Malkmus</i> in der Schrift: „Fuldaer +Anekdotenbüchlein“ (Fulda, 1875) S. 101–151 geliefert. Nach derselben +wir hier berichtet.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_71_71" id="Footnote_71_71"></a><a href="#FNanchor_71_71"><span class="label">[71]</span></a> In den Wetzlar'schen Beiträgen zu den Hexenprozessen (von 1847) +wird ein Mandat des Reichskammergerichts vom 27. Juli 1603 gegen den +Zentgrafen und die Schöffen des peinlichen Gerichts in Fulda, welches auf +Anrufen eines verhafteten Weibes verfasst war, mitgetheilt, woraus das Prozessverfahren +des Fuldischen Hexenrichters dargestellt ist. Es heisst nämlich +daselbst: die klagende Hausfrau habe sich von Jugend auf als eine fromme, +unbescholtene, redliche und tugendhafte Person betragen, auch im besten Rufe +gestanden etc. „Das Alles hintangesetzt habt Ihr, Zentgraf, Schöffen und +Richter, sie ohne einigen Grund für eine Hexe — blos unter dem Vorwande +erklärt, weil drei derselben Unthat beschuldigte Weiber sie dafür angesehen +haben sollen; und ohne fernere Erkundigung habt Ihr sie gewaltthätig angreifen, +in ein abscheuliches Gefängniss, in einen Hundestall am Backhause +des Fuldaer Schlosses, einsperren, in grausamer Weise an Händen und Füssen +fesseln lassen und sie genöthigt, durch ein niedriges Loch auf allen Vieren +wie ein Hund zu kriechen, worin sie dann gekrümmt und gebückt, elendiglich +hockend, sich weder regen, bewegen, aufrecht stehen, noch des leidigen Ungeziefers +erwehren kann. — Obwohl nun ausser dem Zeugnisse der drei heillosen +Weiber — nicht die geringsten Indicia der Zauberei gegen sie vorliegen, +und desswegen ihr Ehewirth ihre Unschuld in Rechten darzuthun, +auch eine Caution zu stellen sich erboten und um Erleichterung der Haft +dieser ehrbaren, vermuthlich schwangeren Person und um Zeit zur Defension +gebeten, so habt ihr ihm diese Bitte nicht gewährt, und die Klägerin hat +hiernach nichts Gewisseres zu erwarten, als dass Ihr zu unerträglicher Tortur +forteilen und ihr demnächst einen schmählichen Tod unzweifelhaft anthun +werdet.“ Das Kammergericht erliess hierauf den strengen Befehl, „bei Pön +von 10 Mark löthigen Goldes sofort der Klägerin ein mildes, leidliches Gefängnis +zu geben, ohne erhebliche, in Rechten zugelassene Indizien sie nicht zu +torquiren und den zu ihrer Defension und Verantwortung erforderlichen Zutritt +zu gestatten. Auch habe sich das Gericht über die zur Klage gebrachten +Nullitäten zu verantworten.“</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_72_72" id="Footnote_72_72"></a><a href="#FNanchor_72_72"><span class="label">[72]</span></a> Regelmässig pflegte Nuss, wenn er aus einer Unglücklichen ein Geständniss +herausgepresst hatte, noch zu fragen: „Besinne Dich, ob in der und +der Gasse nicht noch Etliche wohnen, die Zauberei treiben. Zeige mir sie +an und schone sie nicht. Andere haben dich auch nicht geschont. Die +Reichen tanzen so gerne wie die Armen“ u. s. w.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_73_73" id="Footnote_73_73"></a><a href="#FNanchor_73_73"><span class="label">[73]</span></a> Die Kläger beschwerten sich nicht über ungerechte Hinrichtung der +Ihrigen, sondern über das Prozessverfahren und über die Kosten. — <i>Nuss</i> +hatte von den Prozessen in den drei Jahren im Ganzen 5393 Gulden <span class="ins" title="ein genommen">eingenommen</span>.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_74_74" id="Footnote_74_74"></a><a href="#FNanchor_74_74"><span class="label">[74]</span></a> Ueber diese Vorgänge berichten wir hier nach der interessanten Schrift +des Dr. <i>B. Niehues</i> „Zur Geschichte des Hexenglaubens und der Hexenprozesse, +vornehmlich im ehemaligen Fürstbisthum Münster.“ (Münster, 1875.)</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_75_75" id="Footnote_75_75"></a><a href="#FNanchor_75_75"><span class="label">[75]</span></a> Vgl. <i>Niehues</i>, „Zur Gesch. der Gegenreformation im ehemaligen Fürstenthum +Münster“ in der Zeitschr. für preuss. Gesch. und Alterthumskunde, 1874, +Monat November.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_76_76" id="Footnote_76_76"></a><a href="#FNanchor_76_76"><span class="label">[76]</span></a> <i>Niehues</i>, S. 60–77.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_77_77" id="Footnote_77_77"></a><a href="#FNanchor_77_77"><span class="label">[77]</span></a> <i>Niehues</i>, S. 81–97.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_78_78" id="Footnote_78_78"></a><a href="#FNanchor_78_78"><span class="label">[78]</span></a> <i>Niehues</i>, S. 96–109.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_79_79" id="Footnote_79_79"></a><a href="#FNanchor_79_79"><span class="label">[79]</span></a> Das Nachfolgende wird nach <i>Huffschmids</i> Aufsatz „Zur Criminalstatistik +des Odenwalds im sechszehnten und siebenzehnten Jahrh.“ (in der +„Zeitschr. für deutsche Kulturgesch.“ 1878, S. 423–433) mitgetheilt.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_80_80" id="Footnote_80_80"></a><a href="#FNanchor_80_80"><span class="label">[80]</span></a> Ueber die Anfänge der Hexenverfolgung in Seligenstadt (1600) s. <i>Steiner's</i> +Gesch. der Stadt u. ehemaligen Abtei Seligenstadt (Aschaffenburg, 1820) S. 283 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_81_81" id="Footnote_81_81"></a><a href="#FNanchor_81_81"><span class="label">[81]</span></a> Man lese z. B. folgendes Torturprotokoll vom 2. Oktober 1627 (bei +Steiner S. 94): „Weil dieselbe (Verhaftete) nichts gestehen wollte, sondern +auf dem Leugnen halsstarrig bestand, als ist sie auf dem einen Schenkel mit +dem Krebs beschraubt worden. Sie hat aber immerdar gerufen, es geschehe +ihr Unrecht etc. und sich erzeigt, gleichsam sie einigen Schmerz nicht empfinde. +Und ob der Meister auf ein Holz schraubte, auch mit aufgesperrtem Mund +in einen Schlaf gerathen. Und als man ihr Weihwasser in den Mund geschüttet, +hat sie dasselbe jedesmal wieder ausgespieen und abscheuliche Geberden +im Gesicht von sich gegeben. Derentwegen, nachdem sie wieder zu +sich selbst gekommen, dieselbige ausgezogen, geschoren, mit dem Folterhemd +angelegt und auf dem anderen Hemd auch beschraubt worden, wobei sie sich +mit Entschuldigen, Rufen, Schreien, Schlafen wieder wie zuvor geberdet, auch +das Weihwasser abermals ausgespieen. Auf welche beharrliche Halsstarrigkeit +und Verleugnen sie ungefähr ein zwei Vaterunser lang aufgezogen, und mit +ihr ein grosser Stein an beide grosse Zehen gehängt worden. Sie hat aber +wie zuvor einig empfindliches Zeichen nicht von sich gegeben, sondern gleichsam +sie todt wäre, <em class="spaced">sich gestellt</em>, desshalben man sie herabgelassen, und +zur vorigen Custodie, nachdem sie sich wieder erholt, hinführen lassen.“</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_82_82" id="Footnote_82_82"></a><a href="#FNanchor_82_82"><span class="label">[82]</span></a> Nach <i>Steiner</i>, Gesch. der Stadt Dieburg, Darmstadt 1829. S. 68–100.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_83_83" id="Footnote_83_83"></a><a href="#FNanchor_83_83"><span class="label">[83]</span></a> <i>Huffschmid</i>, in der „Zeitschr. für deutsche Kulturgesch.“ 1858, S. 432.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_84_84" id="Footnote_84_84"></a><a href="#FNanchor_84_84"><span class="label">[84]</span></a> Die Mittheilungen hierüber entlehnen wir der (zu dem Sammelwerke +<i>Virchow's</i> und <i>v. Holtzendorf's</i> gehörigen) Abhandlung <i>W. von Waldbrühls</i>: +„Naturforschung und Hexenglaube.“</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_85_85" id="Footnote_85_85"></a><a href="#FNanchor_85_85"><span class="label">[85]</span></a> Ueber das Geschick derselben berichtet ausser <i>v. Waldbrühl</i>(S. 33 +bis 34) auch ein Aufsatz der Kölnischen Zeitung vom 3. Januar 1875, I: +„Melaten und der Galgenberg.“</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_86_86" id="Footnote_86_86"></a><a href="#FNanchor_86_86"><span class="label">[86]</span></a> <i>Roskoff</i>, B. II. S. 312.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_87_87" id="Footnote_87_87"></a><a href="#FNanchor_87_87"><span class="label">[87]</span></a> S. des Salzburger Advokaten <i>Kofler</i> Observationes magicae bei <i>Hauber</i>, +Bibl. mag. Th. III., S. 306 und ausserdem <i>Horst</i>, Dämonomagie, Th. II. +Anhang, S. 349 ff. und <i>Mezger</i>, Histor. Salisburg. Lib. V. cap. 54.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_88_88" id="Footnote_88_88"></a><a href="#FNanchor_88_88"><span class="label">[88]</span></a> <i>G. J. Bessen</i>, Gesch. des Bisthums Paderborn, C. II. S. 88, 98 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_89_89" id="Footnote_89_89"></a><a href="#FNanchor_89_89"><span class="label">[89]</span></a> Vgl. den Aufsatz „Ein Criminalprozess gegen ein besessenes Mädchen“ +in Hitzig's und Schletter's Annalen der Criminalrechtspflege, Leipz. 1854, +S. 267 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_90_90" id="Footnote_90_90"></a><a href="#FNanchor_90_90"><span class="label">[90]</span></a> <i>L. T. Spittler</i>, Gesch. des Fürstenthums Hannover, (Hannov. 1798), +B. I. S. 304–307.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_91_91" id="Footnote_91_91"></a><a href="#FNanchor_91_91"><span class="label">[91]</span></a> <i>Spittler</i>, S. 304: — num (sagae) ea praestare et efficere passent, quae +tormentis ad actae perpetrasse se fatentur.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_92_92" id="Footnote_92_92"></a><a href="#FNanchor_92_92"><span class="label">[92]</span></a> Neues vaterländisches Archiv des Königreichs Hannover von <i>G. H. G. Spiel</i> +und E. Spangenberg, B. II, (Lüneb. 1822), S. 66.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_93_93" id="Footnote_93_93"></a><a href="#FNanchor_93_93"><span class="label">[93]</span></a> v. Raumer, märkische Forschungen, B. I. S. 257 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_94_94" id="Footnote_94_94"></a><a href="#FNanchor_94_94"><span class="label">[94]</span></a> <i>Silberstein</i>, S. 218 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_95_95" id="Footnote_95_95"></a><a href="#FNanchor_95_95"><span class="label">[95]</span></a> Vgl. <i>L. Rapp</i>, die Hexenprozesse und ihre Gegner aus Tirol (Innsbruck, +1874) S. 18–24.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_96_96" id="Footnote_96_96"></a><a href="#FNanchor_96_96"><span class="label">[96]</span></a> In dem interessanten (von <i>Schönherr</i> im „Tiroler Boten“ 1873, +Nr. 181–190 dargestellten) Prozess gegen den Zauberer Matth. Niederjocher +von Schwaz vom Jahr 1650, welcher beschuldigt war, Erze und Bergwerke +„verthan“ (d. h. verzaubert) zu haben, kamen auch ein paar „Glasteufel“ vor +(in Glasgefässe eingeschlossene spiritus familiares oder Dämonen). Einer davon +wurde an zwei Bauern aus dem Zillerthale um hohen Preis verkauft.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_97_97" id="Footnote_97_97"></a><a href="#FNanchor_97_97"><span class="label">[97]</span></a> <i>Rapp.</i> S. 25 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_98_98" id="Footnote_98_98"></a><a href="#FNanchor_98_98"><span class="label">[98]</span></a> <i>C. Haas</i>, „die Hexenprozesse“ (Tüb., 1865) S. 102–108.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_99_99" id="Footnote_99_99"></a><a href="#FNanchor_99_99"><span class="label">[99]</span></a> <i>Bopp</i> in Rotteck's und Welcker's Staatslexikon, B. VII. S. 6.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_100_100" id="Footnote_100_100"></a><a href="#FNanchor_100_100"><span class="label">[100]</span></a> <i>H. Schreiber</i>, die Hexenprozesse zu Freiburg im Breisgau, Offenburg +in der Ortenau und Bräunlingen auf dem Schwarzwald. (Freib. 1836) S. 16 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_101_101" id="Footnote_101_101"></a><a href="#FNanchor_101_101"><span class="label">[101]</span></a> <i>Pfaff</i>, die Hexenprozesse zu Esslingen im sechszehnten und siebenzehnten +Jahrhundert, in der Zeitschr. für die Kulturgesch., 1856, S. 347 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_102_102" id="Footnote_102_102"></a><a href="#FNanchor_102_102"><span class="label">[102]</span></a> <i>R. Reuss</i>, La sorcellerie, S. 198–199.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_103_103" id="Footnote_103_103"></a><a href="#FNanchor_103_103"><span class="label">[103]</span></a> Das Mandat s. abgedruckt bei <i>Reuss</i>, S. 180–181.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_104_104" id="Footnote_104_104"></a><a href="#FNanchor_104_104"><span class="label">[104]</span></a> Nach Akten im Staatsarchiv von <i>Keller</i> in der Schrift: „die Drangsale +des Nassauischen Volkes im dreissigjährigen Kriege“, S. 135 mitgetheilt.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_105_105" id="Footnote_105_105"></a><a href="#FNanchor_105_105"><span class="label">[105]</span></a> Sie waren meistens, wie der Defensor sagt: hujus criminis delatores, +accusatores et sparsores.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_106_106" id="Footnote_106_106"></a><a href="#FNanchor_106_106"><span class="label">[106]</span></a> Ein ziemlich vollständiges Referat über die Verhandlungen und Vorgänge +bei einem 1655 zu Marburg geführten Hexenprozess hat der bekannte +Philosoph <i>Tiedemann</i> in den „Hessischen Beiträgen zur Gelehrsamkeit und +Kunst“, B. II. (Frankf. 1787), S. 577–605 geliefert.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_107_107" id="Footnote_107_107"></a><a href="#FNanchor_107_107"><span class="label">[107]</span></a> +So lautet z. B. das Schlussactum eines Hexenprozesses zu Rotenburg +in Hessen von 1668 so:</p> + +<p class="center">„Urtheil.“</p> + +<p>„In Sachen Fürstl. Hessisch-Rheinfelsischen Fiscalis, peinlichen Amtsanklägers +eines-, entgegen an Else Baldewins, peinliche Beklagte anderen Theils, beschuldigte +Hexerei in actis mit mehreren angezogen, betreffend, wird von uns +peinlichen Richtern und Schöffen des Fürstl. Rheinfels. hohen Halsgerichts zu +Rotenburg allem Vorbringen nach auf vorgehabtem Rath der Rechtsgelehrten +zu Recht erkannt: dass peinlich Beklagte von der ordentlichen Strafe der +Hexerei zwar zu absolviren, jedoch aber wegen verübten Excessus ihr zur +Strafe und den Anderen zum Exempel auf ein Jahr lang ad opus publicum +zu verdammen sei; wie wir dann dieselbe dergestalt, als vorsteht, hiermit +respective absolviren und verdammen, von Rechtswegen.“</p> + +<p>Hierauf folgt die Unterschrift der juristischen Fakultät zu Marburg:</p> + +<p>„Dass dieses Urtheil den uns zugeschickten Akten und Rechten gemäss sei, +bezeugen wir Decanus und anderen Doctores der Juristenfakultät in der Universität +zu Marburg in Urkund unseres hierneben aufgedrückten Fakultätsinsiegels.“</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_108_108" id="Footnote_108_108"></a><a href="#FNanchor_108_108"><span class="label">[108]</span></a> Der Titel des Buches ist: „Processus juridicus contra sagas et veneficos +d. i. rechtlicher Prozess, wie man gegen Unholde und zauberische Personen +verfahren soll, mit erweglichen Exempeln und wunderbaren Geschichten, welche +sich durch Hexerei zugetragen, ausführlich erklärt.“</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_109_109" id="Footnote_109_109"></a><a href="#FNanchor_109_109"><span class="label">[109]</span></a> Wir theilen das (im Staatsarchive zu Marburg aufbewahrte) Protokoll +dieser Tortur diplomatisch genau mit: +</p><p> +„Hieruff ist ihr nochmals das Urthel vorgelessen worden undt errindert +worden, die warheit zu sagen. Sie ist aber bestendig bey dem leugnen blieben, +hatt sich selber hertzhafft undt willig aussgezogen, worauff sie der Scharffrichter +mit den handen angeseilet, hatt wieder abgeseilet, peinlich Beklagtin hatt +geruffen: <em class="spaced">O wehe! O wehe!</em> ist wieder angeseilet, hatt lautt geruffen: <em class="spaced">O wehe! +O wehe! Herr im Himmel, komme zu Hülffe!</em> Die Zähe sindt +angeseilet worden, hatt umb rach geruffen, undt ihr arme brechen ihr. Die +Spanischen Stieffel sindt ihr uff gesetzet, die Schraube uffm rechten Bein ist +zugeschraubet, ihr ist zugeredet worden, die warheit zu sagen. Sie hatt aber +daruff nicht geundtwordtet. Die Schraube uffm lincken Bein auch zugeschraubet. +Sie hat geruffen, <em class="spaced">sie kennte undt wüste nichts</em>, hatt geruffen, +<em class="spaced">sie wüste nichts, hatt umbs jüngste gericht gebetten, +sie wüste ja nichts</em>, hatt sachte in sich geredet, sie wüste undt +kennte nichts. Die lincke Schraube gewendet, peinlich Beklagtin ist uffgezogen, +sie hatt geruffen! <em class="spaced">Du lieber Herr Christ, komme mihr zu +Hülffe!</em> sie kennte und wüste nichts, wan man sie schon gantz todt arbeitete. +Ist hoher uffgezogen, ist stille worden undt hatt gesagt, sie wehre +keine Hexe. Die Schraube uffm rechten Bein zugeschraubet, woruff sie <em class="spaced">O +wehe!</em> geruffen. Es ist ihr zugeredet worden, die warheit zu sagen. Sie +ist aber dabey blieben, das sie nichts wüste, ist wieder niedergesetzet worden, +die Schrauben seindt wieder zugeschraubet, hatt geschrien: <em class="spaced">O wehe! O +wehe!</em> wieder zugeschraubet uffm rechten Bein, ist stille worden und hatt +nichts antwortten wollen, zugeschraubet, hatt laut geruffen, wieder stille +worden undt gesagt, sie kennte und wüste nichts, nochmahls uffgezogen, sie +geruffen: <em class="spaced">O wehe! O wehe!</em> ist aber bald gantz stille worden, ist wieder +niedergesetzt undt gantz stille blieben, die Schrauben uffgeschraubet. Es ist +ihr vielfeltig zugeredet worden, sie ist dabey blieben, dass sie nichts kennte +oder wüste. Die Schrauben hoher undt zugeschraubet, sie lautt geruffen undt +geschrien, <em class="spaced">ihre mutter unter der Erden solle ihr zu Hülff +kommen</em>, ist baldt gantz stille worden undt hatt nichts reden wollen. +Hartter zugeschraubet, woruff sie anfangen zu kreischen undt geruffen, sie +wüste nichts. An beyden Beinen die Schrauben hoher gesetzet, daran geklopfet, +sie geruffen: <em class="spaced">Meine liebste mutter unter der Erden, o +Jesu, komme mihr zu Hülffe!</em> Am lincken Bein zugeschraubet, +sie geruffen und gesagt, sie wehre keine Hexe, das wüste der liebe Gott, es +wehren lautter Lügen, die von ihr geredet worden. Die Schraube am rechten +Bein hartter zugeschraubet, sie anfangen zu ruffen: aber stracks wieder gantz +stille worden. Hieruff ist sie hinausgeführet worden von dem Meister, umb +ihr die Haere vom Kopf zu machen. Daruff er, der Meister, kommen und +referirt, dass er das stigma funden, in welchem er eine nadel über gliedts +tieff gestochen, welches sie nicht gefühlet, auch kein Blut herausgangen. +Nachdem ihr die Haare abgeschoren, ist sie wieder angeseilet worden an +handen und fuessen, abermahls uffgezogen, da sie geklagt undt gesagt, sie +müste nun ihr liebes Brodt heischen, hatt laut geruffen, ist wieder gantz stille +worden, gleich als wan sie schlieffe. Indem fienge sie hartt wieder an zu +reden. Die Schraube am rechten Bein wieder zugeschraubet, da sie lautt geruffen, +die lincke Schraube auch zugeschraubet, wieder geruffen, undt stracks +gantz stille worden, undt ihr das maul zugangen. Am lincken Bein zugeschraubet, +woruff sie gesagt, <em class="spaced">sie wüste von nichts, wan man sie +schon todt machete</em>. Besser zugeschraubet am rechten Bein, sie gekrischen, +endlich gesagt, sie könte nichts sagen, man solte sie uff die Erde +legen undt todt schlagen. Am lincken Bein zugeschraubet, uff die Schrauben +geklopfet, hartter zugeschraubet, nochmahls uffgezogen, endtlich gantz wieder +loes gelassen worden. +</p> +<p class="right"><span style="margin-right: 10%">(gez.) J. Jacob Blanckenheim. (gez.) Friderich Bauod.</span><br /> +<span style="margin-right: 15%">(gez.) J. Hirschfeld, (gez.) M. F. Rang.</span> +</p> +<p> +Meister Christoffel, der Scharffrichter, berichtet, als sie peinlich Beklagtin +die Hare abgeschnitten, habe sie an seinen Sohn begehrt, das man sie doch +nieht so lange henken lassen mochte, wann sie uffgezogen wehre.“</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_110_110" id="Footnote_110_110"></a><a href="#FNanchor_110_110"><span class="label">[110]</span></a> <i>E. F. Keller</i>, die Drangsale des Nassauischen Volkes und der angrenzenden +Nachbarländer in den Zeiten des dreissigjährigen Krieges; Gotha, +1854, S. 132–139.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_111_111" id="Footnote_111_111"></a><a href="#FNanchor_111_111"><span class="label">[111]</span></a> Vgl. <i>Götze's</i> Mittheilung in den Annalen für Nass. Alterthumskunde, +B. XIII. S. 327.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_112_112" id="Footnote_112_112"></a><a href="#FNanchor_112_112"><span class="label">[112]</span></a> <i>Trummer</i>, Vorträge etc. S. 123 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_113_113" id="Footnote_113_113"></a><a href="#FNanchor_113_113"><span class="label">[113]</span></a> <i>Trummer</i>, ebendas. S. 144.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_114_114" id="Footnote_114_114"></a><a href="#FNanchor_114_114"><span class="label">[114]</span></a> <i>F. W. Barthold</i>, Gesch. von Rügen und Pommern, Theil 4, Band 2, +S. 485–500.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_115_115" id="Footnote_115_115"></a><a href="#FNanchor_115_115"><span class="label">[115]</span></a> <i>Förstemann</i>, Kleine Schriften zur Gesch. der Stadt Nordhausen, I. S. 102.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_116_116" id="Footnote_116_116"></a><a href="#FNanchor_116_116"><span class="label">[116]</span></a> <i>Zeitfuchs</i>, Stolbergische K. u. R. Historie, S. 350.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_117_117" id="Footnote_117_117"></a><a href="#FNanchor_117_117"><span class="label">[117]</span></a> <i>J. Baader</i> hat den Prozess in dem Anzeiger des Germanischen Museums, +1876, B. XXIII. S. 259 ff. veröffentlicht.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_118_118" id="Footnote_118_118"></a><a href="#FNanchor_118_118"><span class="label">[118]</span></a> Rubr. Hoffmännin contra Bürgermeister und Rath der Stadt Offenburg, +Mandati poenalis sine clausula de administranda justitia.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_119_119" id="Footnote_119_119"></a><a href="#FNanchor_119_119"><span class="label">[119]</span></a> <i>Schreiber</i>, die Hexenprozesse im Breisgau, S. 22.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_120_120" id="Footnote_120_120"></a><a href="#FNanchor_120_120"><span class="label">[120]</span></a> <i>Schlözer</i>, Staatsanzeiger, B. II, 1831, S. 150.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_121_121" id="Footnote_121_121"></a><a href="#FNanchor_121_121"><span class="label">[121]</span></a> In <i>Hitzig's</i> Annalen, B. 26, S. 101 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_122_122" id="Footnote_122_122"></a><a href="#FNanchor_122_122"><span class="label">[122]</span></a> <i>Hitzig's</i> Annalen, B. XXV. S. 305–306.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_123_123" id="Footnote_123_123"></a><a href="#FNanchor_123_123"><span class="label">[123]</span></a> In Hitzigs Annalen, B. XXVI. wird S. 76 ff. ein von dem Schultheissen +zu Tambach 1674 geführter Hexenprozess mitgetheilt, der durch eine +Besessene veranlasst war, welche der Inquisitin Schuld gegeben hatte, ihr in +einem Stückchen Kuchen den Teufel beigebracht zu haben. Am 15. Januar +1674 begann der Prozess und am 30. März, frühmorgens ging man, zunächst +mit Vorzeigung der Folterwerkzeuge, zur scharfen Frage vor. Allein nach +Beendigung der ersten Tortur lautete die Erklärung der Inquisitin: „sie wäre +zwar eine arme Sünderin, aber keine Hexe“. Daher heisst es in dem Torturprotokoll +weiter: „Hierauf ist sie wieder auf die Leiter gestellt und sind die +Riemen angezogen, ihr auch die Beinschrauben angelegt worden; aber hat +Alles nichts gefruchtet, bis nach zehn Uhr, da sie den Kopf hängen lassen, +die Augen sperrweit aufgemacht, dieselbe verdreht, sich gebäumt, das Maul +verdreht, geschäumt und so abscheulich ausgesehen, dass man sich nicht genug +zu entsetzen und zu fürchten gehabt; worauf, wie sonst öfters wechselsweise +geschehen, der Nachrichter sie herunter gelassen, ihr zugerufen und gebetet: +„Christe du Lamm Gottes etc.“ und andere liebe Passionsgesänge: „O Lamm +Gottes etc.“, ihr auch Wein in den Mund gegeben und auf allerlei Weise gesucht +sie zum Geständniss zu bringen, aber Alles vergebens. Denn sie dagestanden +wie ein Stock. Gegen elf Uhr, da sie ganz wieder zurecht, ist nach +treufleissiger Erinnerung wieder ein Versuch mit ihr gemacht worden; da sie +dann, ehe der Nachrichter sie recht angegriffen, abermals die Augen verkehrt, +das Maul gerümpft und sich so schrecklich gestellt, dass man augenscheinlich +spüren und merken müssen, es gehe mit ihr von rechten Dingen nicht zu, +sondern Satanas habe sein Werk in ihr. — Weil man denn nun bei dieser +ihrer Verzückung nicht anders gemeint, als Satanas habe ihr, weil Kopf und +Alles geschlottert, den Hals gebrochen, oder was noch nicht geschehen, würde +noch geschehen, als hat man sie aus der Stube an ihren Ort gebracht, ob +Gott auf andere Weise und Wege ihre Bekehrung suchen werde, und also ist +sie ohne Geständniss fernerer Tortur entkommen.“ +</p><p> +Unter diesem Protokoll steht geschrieben: Notitur. Als ungefähr eine +Stunde nach der Tortur ich mit der anderen Inquisitin zu thun gehabt im +Nebenstüblein, und man nicht anders gemeint, (als) Wiegandin thäte kein Auge +auf und läge gleichsam in ecstasi, hat sich auf Einmal in ihrem Gefängniss +ein gross Gepolter erregt. Da man nun zugelaufen, hat sich befunden, dass +sie von ihrem Ort, all wo sie ausgestreckt gelegen, hinweg und ausserhalb dem +Thürlein des Gatters, welches doch ziemlich niedrig und schmahl, vorm Ofen +auf einem Klumpen gelegen, da man sie dann mit vieler Mühe wieder an +ihren Ort bringen müssen; alsdann Jedermann davon gehalten, es ginge von +rechten Dingen nicht zu, der Satan müsse sie hinausgerissen, und ihr seinen +Dank, dass sie sich so wohl gehalten, gegeben haben. +</p> +<p class="right"><span style="margin-right: 10%">Joh. Benedikt Leo. (!!!)</span></p> +</div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_124_124" id="Footnote_124_124"></a><a href="#FNanchor_124_124"><span class="label">[124]</span></a> <i>Hitzig's</i> Annalen, B. XXVI. S. 56 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_125_125" id="Footnote_125_125"></a><a href="#FNanchor_125_125"><span class="label">[125]</span></a> Dieselbe wird mit Daumenstöcken, spanischen Stiefeln und Aufziehen +an der Leiter „ein baar Stunden“ gefoltert, leugnet aber hartnäckig eine Hexe +zu sein. Man foltert daher in grässlicher Weise weiter und redet der Gefolterten +beweglich zu. „Hat sie endlich gewehklagt und gesagt: Der Nachrichter +soll sie doch herunter lassen, dem wir aber widersprachen und begehrten, +sie sollte zuvor sagen, wann, wie und wo sie zur Hexerei gekommen. +— <em class="spaced">Ad quod illa</em>: Man sollte sie herunter thun, sie wollte sterben als eine +Hexe und sich verbrennen lassen. — <em class="spaced">Nos</em>: ob sie denn eine Hexe sei? — +<em class="spaced">Illa</em>: Nein, so wahr als sie da stünde, wäre sie keine Hexe. Sie wüsste +nichts und könnte nichts; man möchte mit ihr machen, was man wollte. — +<em class="spaced">Nos</em>: Sie möchte sagen, was sie wollte, so wären so schwere Anzeigen wider +sie da, welche machten, dass man ihr sogleich nicht glauben könnte. — +<em class="spaced">Haec</em> begehrt nochmals, man möge sie herunterthun, die Arme thäten ihr +wehe, man sollte ihr zu trinken geben. — <em class="spaced">Nos</em>: Wenn sie gleich zubekennte, +so sollte sie gleich heruntergelassen und ihr, was sie begehre, gegeben werden. +Ob nicht wahr, dass sie eine Hexe sei? — <em class="spaced">Haec</em>: Sie müsste etwa vom +Teufel heimlich sein verführt worden. — <em class="spaced">Nos</em>: Ob sie denn verführt worden? +wann und wo? — <em class="spaced">Haec</em>: Ja nu, nu, „ich mich erst besinnen.“ Er müsste +im Kohlholz zu ihr gekommen sein, da sie vielleicht nicht gebetet oder sich +Gott nicht befohlen haben würde. — <em class="spaced">Nos</em>: Wann es geschehen? — Haec: +als ihr Mann noch gelebt, müsste Er (der Satan) etwa am Nesselberge zu ihr +gekommen sein, als der Amtsverweser noch da gewesen, müsste er sie am +Nesselberge mit Listen so bekommen und sie in Essen und Trinken verführt +haben. — <em class="spaced">Nos</em>: Es gelte und heisse hier nicht, „<em class="spaced">es müsste, es müsste</em> +u. s. w.“ sondern sie sollte pure antworten: entweder Ja oder Nein. Sie +sollte sagen: ob sie nicht das Hexen gelernt, wo, wie und wann? — Nota: +Weil man an ihr gemerkt, dass sie auf gutem Wege sei, hat man sie von der +Leiter gelassen, sie von Allem ledig gemacht, sie auf einen Stuhl niedergesetzt +und sie zum Geständniss beweglich und umständlich ermahnt. — Haec: sie +wolle es sagen, ja sie sei eine Hexe“ u. s. w. (Hier folgen nun ganz positive +Angaben, wie sie in allen Hexenprozessen vorkommen.) Die Unglückliche +wurde verbrannt, doch vorher wahrscheinlich strangulirt. +</p><p> +Die Kosten der Speisung und Ergetzung der bei der Exekution zugegen +gewesenen Amtspersonen betrugen 5 Mfl. 13 Gr. 3 Pf. (14 Mark 30 Pf.) +Von den dreizehn „Gästen“ wurden nämlich 17 1/2 Maass Wein und 26 Kannen +Bier vertrunken. Zu der Exekution selbst wurden 3 Klafter Holz und +2 Schoss Reissig verbraucht, welche inclusive der Anweisegebühr und des +Fuhrlohns 4 Mfl. 8 Gr. kosteten.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_126_126" id="Footnote_126_126"></a><a href="#FNanchor_126_126"><span class="label">[126]</span></a> Theatrum Europ. Th. X. S. 447.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_127_127" id="Footnote_127_127"></a><a href="#FNanchor_127_127"><span class="label">[127]</span></a> Zeitschr. des Vereins für Gesch. und Alterthumskunde Schlesiens. 1856, +I. S. 119.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_128_128" id="Footnote_128_128"></a><a href="#FNanchor_128_128"><span class="label">[128]</span></a> <i>Roskoff</i>, II. S. 311.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_129_129" id="Footnote_129_129"></a><a href="#FNanchor_129_129"><span class="label">[129]</span></a> <i>Roskoff</i>, II. S. 313.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_130_130" id="Footnote_130_130"></a><a href="#FNanchor_130_130"><span class="label">[130]</span></a> Merkw. Hexenpr. gegen den Kaufmann Köbbing, S. 100.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_131_131" id="Footnote_131_131"></a><a href="#FNanchor_131_131"><span class="label">[131]</span></a> <i>Horst</i>, Dämonomagie, S. 198.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_132_132" id="Footnote_132_132"></a><a href="#FNanchor_132_132"><span class="label">[132]</span></a> Das Festmachen gegen Hieb und Stich nannte man die „Passauische +Kunst.“</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_133_133" id="Footnote_133_133"></a><a href="#FNanchor_133_133"><span class="label">[133]</span></a> Vgl. U—hu—hu! oder Hexen-, Gespenster-, Schatzgräber- und Erscheinungsgeschichten, +Erfurt, 1785–1792, B. 4, S. 26–84.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_134_134" id="Footnote_134_134"></a><a href="#FNanchor_134_134"><span class="label">[134]</span></a> Der Prozess dauerte von 1615–1621. Vgl. darüber <i>v. Breitschwert</i>, +J. Keppler's Leben und Wirken, Stuttg. 1831.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_135_135" id="Footnote_135_135"></a><a href="#FNanchor_135_135"><span class="label">[135]</span></a> <i>Schindler</i>, der Aberglaube des Mittelalters, theilt dieses S. 340 nach +<i>Theophil. Spitzelius</i>, Gebrochene Nacht der Finsterniss, mit.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_136_136" id="Footnote_136_136"></a><a href="#FNanchor_136_136"><span class="label">[136]</span></a> <i>Müller</i>, Gesch. des Hexenglaubens in Siebenbürgen, S. 32.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_137_137" id="Footnote_137_137"></a><a href="#FNanchor_137_137"><span class="label">[137]</span></a> <i>Müller</i>, S. 65–77.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_138_138" id="Footnote_138_138"></a><a href="#FNanchor_138_138"><span class="label">[138]</span></a> Les sorciers dans le pays de Neufchâtel au 15. 16. et 17. siècle (Locle, +1862) und Les procédures de sorcellerie à Neufchâtel par <i>Charles Lardy</i> +(Neufch. 1866).</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_139_139" id="Footnote_139_139"></a><a href="#FNanchor_139_139"><span class="label">[139]</span></a> <i>Lardy</i>, S. 6–7.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_140_140" id="Footnote_140_140"></a><a href="#FNanchor_140_140"><span class="label">[140]</span></a> <i>Lardy</i>, S. 40.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_141_141" id="Footnote_141_141"></a><a href="#FNanchor_141_141"><span class="label">[141]</span></a> Les sorciers dans le pays de Neufchâtel, S. 21.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_142_142" id="Footnote_142_142"></a><a href="#FNanchor_142_142"><span class="label">[142]</span></a> <i>Lardy</i>, S. 36 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_143_143" id="Footnote_143_143"></a><a href="#FNanchor_143_143"><span class="label">[143]</span></a> Das Nächstfolgende ist nach der Abhandlung des Prof. Dr. <i>Trechsel</i> +„das Hexenwesen im Kanton Bern“ (in dem Berner Taschenbuch von 1870) +S. 215 ff. mitgetheilt.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_144_144" id="Footnote_144_144"></a><a href="#FNanchor_144_144"><span class="label">[144]</span></a> Erlass an alle waadtländischen Amtleute vom 3. Dezbr. 1652.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_145_145" id="Footnote_145_145"></a><a href="#FNanchor_145_145"><span class="label">[145]</span></a> <i>Zimmermann</i>, die Züricher Kirche von 1519–1819 (Zürich, 1878) +S. 205–206.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_146_146" id="Footnote_146_146"></a><a href="#FNanchor_146_146"><span class="label">[146]</span></a> <i>Hutchinson</i>, Cap. 7. <i>W. Scott</i>, Br. Th. II. S. 65.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_147_147" id="Footnote_147_147"></a><a href="#FNanchor_147_147"><span class="label">[147]</span></a> <i>W. Scott</i>, Br. üb. Däm. Th. II. S. 158 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_148_148" id="Footnote_148_148"></a><a href="#FNanchor_148_148"><span class="label">[148]</span></a> „Die Priester stellten den Grundsatz auf, dass die Römischkatholischen, +als ihre Hauptfeinde, mit einander dem Teufel, der Messe und den Hexen zugethan +wären, welche ihrer Meinung nach alle drei zu Unheilstiften vergesellschaftet +und natürliche Verbündete sein müssten.“ <i>W. Scott.</i></p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_149_149" id="Footnote_149_149"></a><a href="#FNanchor_149_149"><span class="label">[149]</span></a> Vgl. <i>Pitcairn's</i> Criminal Trials of Scotland, vol. I. P. II. S. 213, 223.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_150_150" id="Footnote_150_150"></a><a href="#FNanchor_150_150"><span class="label">[150]</span></a> <i>W. Scott</i>, Th. II. S. 76 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_151_151" id="Footnote_151_151"></a><a href="#FNanchor_151_151"><span class="label">[151]</span></a> A trial etc. p. 25.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_152_152" id="Footnote_152_152"></a><a href="#FNanchor_152_152"><span class="label">[152]</span></a> Ueber Hopkins s. <i>Hutchinson</i>, Versuch v. d. Hexerei, Cap. IV. <i>Walter +Scott</i>, Br. üb. Dämonol. Th. II. S. 86 ff. und <i>Thomas Wright</i>, Narratives of +Sorcery, T. II. Cap. XXV.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_153_153" id="Footnote_153_153"></a><a href="#FNanchor_153_153"><span class="label">[153]</span></a> <i><span class="ins" title="Hartpole-Lecky">Hartpole Lecky</span></i>, S. 83.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_154_154" id="Footnote_154_154"></a><a href="#FNanchor_154_154"><span class="label">[154]</span></a> A trial etc. S. 25.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_155_155" id="Footnote_155_155"></a><a href="#FNanchor_155_155"><span class="label">[155]</span></a> Ueber die Einwirkung des Hexenglaubens auf die dramatische Literatur +Englands in damaliger Zeit vgl. <i>Thomas Wright</i>, Narratives of Sorcery I. +S. 286 u. 296.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_156_156" id="Footnote_156_156"></a><a href="#FNanchor_156_156"><span class="label">[156]</span></a> Der Oberrichter Sir <i>Matthew Hale</i> ging in seiner Verurtheilung der +beiden Unglücklichen von dem Satze aus, dass die Thatsächlichkeit des Lasters +der Hexerei nicht zu bezweifeln sei, denn dieselbe werde 1) durch die heil. +Schrift und 2) durch den Consensus gentium bestätigt, indem die Weisheit +alter Völker Gesetze gegen die Zauberei aufgestellt habe. Vgl. den Bericht +über den Prozess in A collection of rare and curious tracts relating to witchcraft +(Lond. 1838) und <i>Campbells</i> Lives of the chief-justices, I. S. 565–566.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_157_157" id="Footnote_157_157"></a><a href="#FNanchor_157_157"><span class="label">[157]</span></a> <i>Hutchinson</i>, Historical essay concerning witchcraft, 1720 S. 56–57.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_158_158" id="Footnote_158_158"></a><a href="#FNanchor_158_158"><span class="label">[158]</span></a> <i>Buckle</i>, Gesch. der Civilisation in England (übers. v. Ruge) II. S. 253 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_159_159" id="Footnote_159_159"></a><a href="#FNanchor_159_159"><span class="label">[159]</span></a> <i>Pitcairn</i>, Criminal trials of Scotland, vol I. P. II. S. 50.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_160_160" id="Footnote_160_160"></a><a href="#FNanchor_160_160"><span class="label">[160]</span></a> <i><span class="ins" title="Hartpole-Lecky">Hartpole Lecky</span></i>, S. 101.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_161_161" id="Footnote_161_161"></a><a href="#FNanchor_161_161"><span class="label">[161]</span></a> Nach <i>Dalyell</i>, Darker Superstitions of Scotland, S. 645 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_162_162" id="Footnote_162_162"></a><a href="#FNanchor_162_162"><span class="label">[162]</span></a> <i><span class="ins" title="Hartpole-Lecky">Hartpole Lecky</span></i>, S. 102.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_163_163" id="Footnote_163_163"></a><a href="#FNanchor_163_163"><span class="label">[163]</span></a> Diese räthselhafte Erzählung ist in wörtlicher Uebersetzung aus Th. +Wright entlehnt.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_164_164" id="Footnote_164_164"></a><a href="#FNanchor_164_164"><span class="label">[164]</span></a> <i>Thomas Wright</i>, Narratives of sorcery and magic (Lond. 1851) Vol. II. +Cap. 31; <i>Bancroft</i>, History of the United States, Cap. 19, <i>Hutchinson</i>, S. 95 +bis 119 und <i>Upham</i>, Salem Witchcraft, Boston 1867, vol. II. — Nach <i>Upham</i> +glaubten die Leute in Salem und Umgegend, der Teufel suche die Ausbreitung +des Christenthums zu hindern, wesshalb durch Bekämpfung des Teufels und +der Hexen für das Christenthum und für das Reich Gottes Bahn gebrochen +werden müsse.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_165_165" id="Footnote_165_165"></a><a href="#FNanchor_165_165"><span class="label">[165]</span></a> <i>Garinet</i> p. 129. <i>Bolo</i>, Notice sur l'arrêt du Parlement de Dôle du +18 janvier 1573 etc.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_166_166" id="Footnote_166_166"></a><a href="#FNanchor_166_166"><span class="label">[166]</span></a> <i>De Lancre</i> Arrêts notables de Paris, p. 785.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_167_167" id="Footnote_167_167"></a><a href="#FNanchor_167_167"><span class="label">[167]</span></a> <i>Garinet</i> pag. 139. Weitere Urtheile des pariser Parlaments bei <i>Le +Brun</i> Hist. crit. des pratiques superstitienses, I. 306. <i>Collin de Plancy</i> im +Dict. infernal in verschiedenen Artikeln.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_168_168" id="Footnote_168_168"></a><a href="#FNanchor_168_168"><span class="label">[168]</span></a> <i>Garinet</i> p. 153.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_169_169" id="Footnote_169_169"></a><a href="#FNanchor_169_169"><span class="label">[169]</span></a> Les sorcelleries de Henri de Valois, et les oblations, qu'il faisait au +diable dans le bois de Vincennes. Didier-Millot 1589. S. <i>Garinet</i> p. 294. — +Von dem Buhlteufel Terragon wird gehandelt in: Remontrances à Henri de +Valois, sur les choses terribles, envoyées par un enfant de Paris. 28 janvier +1589. Jacques Grégoire. In-8vo.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_170_170" id="Footnote_170_170"></a><a href="#FNanchor_170_170"><span class="label">[170]</span></a> Diess bezieht sich auf das Jahr 1594. <i>Delrio</i> Lib. V. Append.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_171_171" id="Footnote_171_171"></a><a href="#FNanchor_171_171"><span class="label">[171]</span></a> <i>Le Brun</i>, hist. crit. des prat. superst. Vol. I. p. 308.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_172_172" id="Footnote_172_172"></a><a href="#FNanchor_172_172"><span class="label">[172]</span></a> L'incrédulité et mécréance du sortilége pleinement convaincues Paris +1612, — und Tableau de l'inconstance des mauvais anges et démons. Paris +1612. Beide sind jetzt selten. Eine deutsche Bearbeitung erschien 1630 unter +dem Titel: Wunderbahrliche Geheimnussen der Zauberey etc., gezogen aus +einem weitleufftigen in Frantzösischer Spraach getrucktem Tractat Herrn +<i>Petri de Lancre</i>, Parlamentsherrn zu Bordeaux. (Ohne Druckort.)</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_173_173" id="Footnote_173_173"></a><a href="#FNanchor_173_173"><span class="label">[173]</span></a> <i>De Lancre</i> Cap. 13. <i>Llorente</i>, Gesch. d. span. Inquisition. Th. III. +Cap. 37.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_174_174" id="Footnote_174_174"></a><a href="#FNanchor_174_174"><span class="label">[174]</span></a> <i>Llorente</i> Th. III. Cap. 37. Abschn. 2.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_175_175" id="Footnote_175_175"></a><a href="#FNanchor_175_175"><span class="label">[175]</span></a> <i>Garinet</i>, Hist. de la Magie en France. Pièces justificatives, Nr. IX. +pag. 308.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_176_176" id="Footnote_176_176"></a><a href="#FNanchor_176_176"><span class="label">[176]</span></a> <i>Garinet</i>, Hist. de la Magie en France, p. 180. Trauergeschichte von der +greulichen Zauberey Ludwig Goffredy u. s. w. in <i>Reichens</i> fernerem Unfug +der Zauberey, Halle 1704. S. 553.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_177_177" id="Footnote_177_177"></a><a href="#FNanchor_177_177"><span class="label">[177]</span></a> Bei <i>Hauber</i>, Bibl. mag. Bd. I. S. 457 ff. und 469 ff. ist das Bekenntniss +Gaufridy's, so wie das Urtheil des Parlaments vollständig abgedruckt.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_178_178" id="Footnote_178_178"></a><a href="#FNanchor_178_178"><span class="label">[178]</span></a> Geschichte der Teuffel zu Lodün, in <i>Joh. Reichens</i> fernerem Unfug +der Zauberey. S. 273 ff. — <i>Alexis Willibald</i> hat dieses schreckliche Vorkommniss +in der Form eines historischen Romans bearbeitet: „Urban Grandier +oder die Besessenen von Loudun. 2 Bde. Berl. 1843.“</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_179_179" id="Footnote_179_179"></a><a href="#FNanchor_179_179"><span class="label">[179]</span></a> Betitelt: La cordonnière de Loudun.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_180_180" id="Footnote_180_180"></a><a href="#FNanchor_180_180"><span class="label">[180]</span></a> <i>Garinet</i> p. 236.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_181_181" id="Footnote_181_181"></a><a href="#FNanchor_181_181"><span class="label">[181]</span></a> <i>B. Bekker</i>, bez. Welt. Buch IV. Cap. 29. <i>Horst</i> Z. B. Th. I. S. 212 ff. +<i>Hauber</i>, Bibl. mag. Bd. III. St. 30. <i>W. Scott</i>, Br. üb. Dämonologie, Th. II. +S. 34, und <i>Th. Wright</i>, Narratives of sorcery, Chap. XXIX.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_182_182" id="Footnote_182_182"></a><a href="#FNanchor_182_182"><span class="label">[182]</span></a> <i>Thomasius</i>, Kurze Lehrsätze vom Laster der Zauberei, §. 46.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_183_183" id="Footnote_183_183"></a><a href="#FNanchor_183_183"><span class="label">[183]</span></a> 1643. In der bischöflichen Sentenz heisst es: pour avoir honteusement +prostitué son corps aux diables, aux sorciers et autres personnes, de la +copulation desquelles elle est devenue grosse, et pour avoir conspiré avec sorciers +et magiciens dans leurs assemblées et dans le sabbat au désordre et +ruine générale de tout le monastère, perdition des religieuses et de leurs âmes. +<i>Garinet</i> p. 245.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_184_184" id="Footnote_184_184"></a><a href="#FNanchor_184_184"><span class="label">[184]</span></a> Wir berichten hier nach der lehrreichen Schrift <i>L. Rapp's</i>, „Die Hexenprozesse +und ihre Gegner aus Tirol“ S. 47–70. — <i>Tanner</i> hat im Leben +wegen seiner Antastung des Hexenglaubens viel leiden müssen, und wurde +auch noch im Tode von einem eigenen Geschick verfolgt. Er war auf der +Reise in dem kleinen Orte Unken gestorben. Nach seinem Tode entdeckten +nun die Bewohner des Hauses, in welchem er gestorben war, unter seinem +Nachlass ein Glas, in welchem sich ein grosser, dunkelfarbiger, haariger und +mit Krallen versehener — Teufel zeigte. Der Verstorbene hatte also einen +„Glasteufel“ mit sich geführt und war somit ein Zauberer gewesen, wesshalb +die Leute alsbald in grösster Bestürzung zum Pfarrer eilten, um die Beisetzung +der Leiche in geweihter Erde zu verhindern. Der Pfarrer, der sich infolge +dessen ins Sterbehaus begab, sah jedoch sofort, dass der „Glasteufel“ nichts +anderes als ein Mikroskop war, in welches der Verstorbene eine Mücke gelegt +hatte. Der Pfarrer machte dieses den Leuten klar, indem er vor ihren Augen +das Insekt aus dem Mikroskop herausnahm und ein anderes, eben eingefangenes +hineinlegte, welches sich nun auch vergrössert darstellte. Die Leute sahen +nun ihren Irrthum ein und Tanner's Leiche wurde in der Ortskirche neben +dem Altar beigesetzt. S. <i>Rapp</i>, S. 50–51.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_185_185" id="Footnote_185_185"></a><a href="#FNanchor_185_185"><span class="label">[185]</span></a> <i>Rapp</i>, S. 69–70.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_186_186" id="Footnote_186_186"></a><a href="#FNanchor_186_186"><span class="label">[186]</span></a> Vollständiger Titel: <em class="spaced">Cautio criminalis, seu de processibus +contra sagas liber</em> ad magistratus Germaniae hoc tempore necessarius; +tum autem consiliariis et confessariis principum, inquisitoribus, judicibus, +advocatis, confessariis reorum, concionatoribus ceterisque lectu utilissimus. +Auctore incerto Theologo orthodoxo. Rintelii, typis exscripsit Petrus Lucius, +typogr. Acad. MDCXXXI. — Schon 1632 wurde das Buch von <i>Gronäus</i> in +Frankfurt a. M. neu aufgelegt. Eine dritte Auflage erschien 1695 zu Sulzbach, +die letzte wohl zu Augsburg, 1731. Eine deutsche Uebersetzung im +Auszug wurde 1647 unter dem Titel „Gewissensbuch von Prozessen gegen +die Hexen“ von dem schwedischen Feldprediger <i>J. Seiffert</i> zu Bremen edirt +und 1649 und 1657 neu aufgelegt. Eine vollständige Uebersetzung veranstaltete +der Sekretär und Rath des Grafen Moritz zu Nassau-Katzenellenbogen +<i>Hermann Schmidt</i>. Doch wagte er erst 1648 das schon 1642 abgeschlossene +Manuskript (mit einer an den Grafen Moritz gerichteten Dedikation) der Oeffentlichkeit +zu übergeben, indem er in diesem Jahre in seinem eigenen Herrn +einen zuverlässigen Beschützer gewonnen hatte. Die Uebersetzung erschien +unter dem Titel: „<em class="spaced">Hochnotpeinliche Vorsichtsmassregel +oder Warnungsschrift über die Hexenprozesse</em>, gerichtet +an alle Behörden Deutschlands, an die Fürsten und ihre Räthe, an die Richter +und Advokaten, Beichtiger, Redner und an das ganze Volk.“ Eine andere +Uebersetzung gab <i>Reiche</i> in seinen „Unterschiedlichen Schriften vom Unfug +des Hexenprozesses“ (Halle 1703) heraus. Eine französische Uebersetzung +wurde zu Lyon 1660 veröffentlicht.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_187_187" id="Footnote_187_187"></a><a href="#FNanchor_187_187"><span class="label">[187]</span></a> Vgl. über ihn: <i>Alex. Baldi</i>, Die Hexenprozesse in Deutschland und +ihr hervorragendster Bekämpfer, Würzb. 1874; <i>Hölscher</i>, Friedrich Spee von +Langenfeld, (Düsseldorfer Realschulprogramm von 1871); <i>J. B. M. Diel</i>, +Friedrich v. Spee, eine biograph. und literar-historische Skizze; Freiburg 1872 +und <i>F. J. Micus</i>, Friedrich Spee, in der Zeitschr. des Vereins für Gesch. u. +Alterthumskunde Westfalens, B. XIII. Münster 1852, S. 59–76.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_188_188" id="Footnote_188_188"></a><a href="#FNanchor_188_188"><span class="label">[188]</span></a> Unter den deutschen Schriften Spee's zeichnet Leibnitz das „güldene +Tugendbuch“ besonders aus. — Ueber Spee's Schriften s. <i>Hauber</i>, Bibl. mag. +B. III. S. 1 ff. u. S. 501 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_189_189" id="Footnote_189_189"></a><a href="#FNanchor_189_189"><span class="label">[189]</span></a> <i>Theodicee</i>, Thl. I. §. 96 u. 97.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_190_190" id="Footnote_190_190"></a><a href="#FNanchor_190_190"><span class="label">[190]</span></a> Leibnitz erlebte freilich nicht das Jahr 1749, wo zu Würzburg die +Nonne Maria Renata den Scheiterhaufen bestieg.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_191_191" id="Footnote_191_191"></a><a href="#FNanchor_191_191"><span class="label">[191]</span></a> Hoc anno obiit eximius S. J. Presbyter in Collegio Trevir. Fridericus +Spee. Gallis, per Hispanorum irruptionem in urbem Trev., pluribus laesis +afflictisque tanto charitatis evangelicae praesidio adfuit, ut cum sibi non parceret, +contracta demum lue, aliorum vitae suam moriens impenderit, — 7 Augusti. +In crypta ecclesiae quondam S. J. tumulatus est cum hac inscriptione +simplici: <i>Hic jacet Fridericus Spee</i>. In omne tempus spiritum vere evangelicum +hujus viri, divinum, ut ita loquamur, ejus ingenium, fecundum pectus, +venustatem et dulcedinem suorum carminum quasi specimen et exemplum +memoret grata posteritas. <i>Intaminatis fulget honoribus</i>, dicimus cum Horatio. +Wyttenb. Gest. Trevir. III. p. 80.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_192_192" id="Footnote_192_192"></a><a href="#FNanchor_192_192"><span class="label">[192]</span></a> Beitr. z. Geschichte der Zauberei, in <i>Hitzig's</i> Annalen der Crim. Rechtspflege +B. II. S. 182.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_193_193" id="Footnote_193_193"></a><a href="#FNanchor_193_193"><span class="label">[193]</span></a> <i>Leibnitz</i> Theodicee I. Th. §. 96 u. 97.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_194_194" id="Footnote_194_194"></a><a href="#FNanchor_194_194"><span class="label">[194]</span></a> <i>Masenius</i> (in Continuat. Metrop. Eccles. Trev.) sagt: Liber, quem +(Pater Spee) Cautionem criminalem inscripserat, cum per alienas manus, nondum +per <i>Societatem probatus</i>, lucem subiret, <i>non paucis suum autorem periculis +exposuit</i>. S. Animadvers. ad Gesta Trevir. cap. 101. — Nach den Statuten +des Ordens hatte sich <i>Spee</i>, indem er sein Buch erscheinen liess, ohne +für dasselbe die Approbation der Ordensoberen eingeholt zu haben, einer <em class="spaced">Todsünde</em> +schuldig gemacht.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_195_195" id="Footnote_195_195"></a><a href="#FNanchor_195_195"><span class="label">[195]</span></a> De sagarum impietate, nocendi imbecillitate et poenae gravitate, zuerst +Tübingen 1621, dann 1667.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_196_196" id="Footnote_196_196"></a><a href="#FNanchor_196_196"><span class="label">[196]</span></a> Die Cautio criminalis wurde so schnell vergriffen, dass schon im folgenden +Jahre eine zweite Auflage nöthig war. Der Herausgeber derselben, +Gronäus, bezieht sich für sein Unternehmen auf den ausdrücklichen Wunsch +einiger Glieder des Reichskammergerichts und des Reichshofraths. Späterhin +erschienen noch mehrere Abdrücke und verschiedene Uebersetzungen, und es +ist darum keinem Zweifel unterworfen, dass das Werk Aufsehen gemacht habe. +Um so wunderbarer ist's, dass wir dasselbe von den ersten Kriminalisten des +Jahrhunderts, einem <i>Carpzov</i>, <i>Berlich</i> und <i>Brunnemann</i>, gar nicht erwähnt +finden, und dass auch <i>Thomasius</i>, als er sein erstes Schriftchen über die Zauberei +herausgab, in dem Wahne stand, die Cautio criminalis sei ein ganz neues +Buch, weil er nur von der letzten Ausgabe derselben Kenntniss hatte. Hauber +vermuthet, vielleicht nicht mit Unrecht, dass die ersten Ausgaben von den an +den Pranger gestellten Hexenrichtern möglichst unterdrückt worden seien; +wenigstens waren die Exemplare derselben schon zu seiner Zeit sehr selten +geworden. Bibl. mag. Th. III. S. 10 f. — Zwei ausländische Schriftsteller, +die gegen die Tortur schrieben, <i>Daniel Jonktys</i> in Holland (um 1651) und +<i>Augustin Nicolas</i> in Frankreich (um 1682), kannten das Buch wohl.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_197_197" id="Footnote_197_197"></a><a href="#FNanchor_197_197"><span class="label">[197]</span></a> Dieses geschah im Jahr 1737, wo das Buch zu Wolfenbüttel unter +dem Titel erschien (unter welchem es uns vorliegt): <em class="spaced">Tribunal reformatum</em>, +in quo sanioris et tutioris justitiae via judici christiano in processu +criminali commonstratur, <em class="spaced">reiecta et fugata Tortura</em>, cuius iniquitatem, +multiplicem fallaciam atque illicitum inter Christianos usum libera et +necessaria dissertatione aperuit <i>Joh. Grevius</i>, Clivensis, quam captivus scripsit +in ergastulo Amsterdamensi: ob raritatem, elegantiam et varium usum recusa, +accurante <i>J. G. Pertsch</i>, JCto, Guelpherbyti. 1737 (560 Seiten in 8<sup>o</sup>.)</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_198_198" id="Footnote_198_198"></a><a href="#FNanchor_198_198"><span class="label">[198]</span></a> Instructio pro formandis processibus in caussis strigum, sortilegorum +et maleficorum. Rom. 1657. Dieselbe findet sich am correktesten bei <i>Carena</i>, +de offic. Inquis. im Anhange abgedruckt; ausserdem bei <i>Pignatelli</i> Consultat. +noviss. I. S. 123.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_199_199" id="Footnote_199_199"></a><a href="#FNanchor_199_199"><span class="label">[199]</span></a> Theatr. Europ. III. S. 456.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_200_200" id="Footnote_200_200"></a><a href="#FNanchor_200_200"><span class="label">[200]</span></a> <i>Spedalieri</i> in Analisi dell' esame critico del Signor Nic. Freret, Cap. X. +art. IX. §. 5: In Roma non si è mai bruciato alcuno per accusa di stregoneria, +come più volte è accaduto in Francia. — Ebenso sagt <i>Bergier</i> im Dict. +theol. Art. Inquisition: L'on n'en connoit aucun exemple (einer Hexenverbrennung) +à Rome.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_201_201" id="Footnote_201_201"></a><a href="#FNanchor_201_201"><span class="label">[201]</span></a> <i>Tholuck</i>, das akademische Leben des siebenzehnten Jahrh., II. S. 32.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_202_202" id="Footnote_202_202"></a><a href="#FNanchor_202_202"><span class="label">[202]</span></a> Solche Predigten wurden auch gedruckt. Der lutherische Superintendent +<i>Samson</i> zu Riga z. B. veröffentlichte 1626 einen starken Quartband „auserlesener +und wohlbegründeter Hexenpredigten.“ Eine ähnliche Sammlung ist +von einem Frankfurter Prediger Dr. <i>Wagner</i> vorhanden.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_203_203" id="Footnote_203_203"></a><a href="#FNanchor_203_203"><span class="label">[203]</span></a> <i>Jarcke</i> sagt in seinem „Handbuch des Strafrechts“ Th. II. S. 61, +<i>Carpzov</i> behalte die Bestimmung der Carolina im Auge, dass die Zauberei, +um des Todes würdig zu sein, einen Schaden gestiftet haben müsse. Allein +schon <i>v. Wächter</i> hat (Beitr. zur deutschen Gesch. S. 291) auf das Verkehrte +dieser Angabe hingewiesen. <i>Carpzov</i> sagt nämlich in seiner Practica rerum +criminalium Quaest. 49, Nr. 23 bei der Auslegung des Art. 109 der Peinlichen +Gerichtsordnung: „<em class="spaced">Dieselbe Strafe</em> (nämlich der <em class="spaced">Feuertod</em>) ist auch +Denjenigen aufzuerlegen, welche mit dem Teufel ein Pact schliessen, <em class="spaced">sollten +sie auch Niemandem geschadet</em>, sondern entweder nur teuflischen Zusammenkünften +auf dem Blocksberge beigewohnt oder irgend einen Verkehr +mit dem Teufel gehabt oder auch nur seiner Hülfe vertraut und sonst gar +nichts weiter gewirkt haben.“ — Carpzov geht dann noch weiter, indem er +Nr. 29 bemerkt, die Feuerstrafe sei auch den Zauberern und Hexen zuzufügen, +welche mit dem Teufel concumbirten, wenn sie auch nicht mit ausdrücklichen +Worten sich ihm ergeben oder einen bestimmten Vertrag mit ihm +eingegangen hätten. Zwar werde, fügt er hinzu, von Juristen und Philosophen +darüber gestritten, ob Zauberer und Hexen in Wahrheit und in natürlicher +Weise mit Dämonen, nämlich Männer cum succubis und Weiber cum incubis +Unzucht treiben und ob Hexen und Zauberinnen dadurch schwanger werden +könnten. Viele seien nämlich der Meinung, dass solche daemoniaci concubitus +nur träumerische Illusionen wären, welche auch bei ganz gesitteten Frauen +vorkämen, und sogar Jos. Fichardus sei dieser Ansicht. Allein hier verwechsele +man zwei ganz verschiedene Dinge, die wohl auseinander gehalten werden +müssten, nämlich die Frage, ob Dämonen sich wirklich mit Menschen <em class="spaced">vermischen</em> +und die andere Frage, ob sie mit denselben etwas <em class="spaced">erzeugen</em> könnten. +Hierauf verbreitet sich nun <span class="ins" title="Carpzow">Carpzov</span> allen Ernstes über das semen Diaboli +und über das semen alterius, quo daemon forsan abutitur, und kommt zu +dem Schluss, dass aus einem solchen concubitus unmöglich etwas Rechtes +hervorgehen könne, wobei er sich auf das Geständniss vieler Hexen beruft, +welche zugegeben hätten, dass sie aus der Vermischung mit dem Teufel nur +wurmartige Dinger, „Elben“, „böse Dinger“ geboren, sie dann Menschen in +Arme, Beine oder sonstwohin gezaubert und diesen dadurch Schaden zugefügt +hätten! — So stand der gefeierte Jurist <i>Carpzov</i> zur Sache! Welche Auctorität +er — der orthodoxe lutherische Jurist — dem <em class="spaced">päpstlichen Hexenhammer</em> +zuerkannte, ist in <i>Hitzig's und Demme's</i> Annalen, B. XXV. S. 363, +Anmerk. 89 nachgewiesen.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_204_204" id="Footnote_204_204"></a><a href="#FNanchor_204_204"><span class="label">[204]</span></a> Part. III. Qu. 103. n. 50. Processus inquisitorius an hodie sit remedium +ordinarium. Vgl. Quaest. 107. n. 22.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_205_205" id="Footnote_205_205"></a><a href="#FNanchor_205_205"><span class="label">[205]</span></a> Inquisitorius vero est processus, quando nullo existente accusatore judex +per viam inquisitionis <i>summarie et sublato</i> (quod dicitur) <i>velo, absque longo +litis sufflamine</i> procedit etc. Part. III. Qu. 103. n. 18.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_206_206" id="Footnote_206_206"></a><a href="#FNanchor_206_206"><span class="label">[206]</span></a> Part. III. Quaest. 107. n. 72. wird als erstes Erforderniss des Inquisitionsprozesses +festgestellt, ut ante omnia de ipso facto constet. Qu. 108. +n. 4. 5. wird abermals auf Erhebung des Thatbestands gedrungen, ehe die +Spezialuntersuchung beginnen könne. Qu. 108. n. 26. ist der Grundsatz aufgestellt: +quod delinquenti confesso aut convicto poena mortis irroganda non +sit, antequam de corpore delicti et veritate criminis comissi <i>liquide et certo +per testes vel per evidentiam facti</i> constet. Diess kommt aber den Hexen nicht +zu Gute; denn: limitatur haec regula .... in delictis occultis et difficilis +probationis, ut in haeresi, sortilegio etc., de quorum corpore sufficit constare +per <i>conjecturas</i> et certa indicia; .... quod enim in occultis delictis, et quae +sunt difficilis probationis, praesumtiva et conjecturata probatio habeatur pro +plena et concludenti probatione, generaliter et communiter receptum est. +Qu. 108. n. 33. — Weiter wird Bodin's Satz gebilligt: in hoc super alia +omnia tam turpi, tam horrendo et detestando crimine, in quo tam difficiles +sunt probationes tamque abdita scelera, ut e millenis vix unus merito supplicio +affici possit, <em class="spaced">nil necesse esse, religiose quenquam haerere +regulis procedendi, sed extra ordinem oportere fieri +illius judicium diversa a ceteris criminibus ratione</em>. +Quaest. 122. n. 60. — Nach demselben Grundsatz beantwortet dann <i>Carpzov</i> +auch die Frage nach der Anwendung der Tortur. Im Allgemeinen meint er +(Qu. 125, Nr. 50 ff.), habe der Richter über dieselbe unter gewissenhafter +Erwägung der Art des Verbrechens und der vorliegenden Umstände ganz nach +seinem Ermessen zu entscheiden. Dabei rechtfertigt er aber die Bestimmung +des sächsischen Rechts, dass bei den schwersten Verbrechen die Tortur zum +dritten Male wiederholt werden könne; durch den Grundsatz, dass bei solchen +Verbrechen eben wegen ihres enormen Charakters schärfere Mittel zur Erfindung +der Wahrheit anzuwenden seien, und mit der scheusslichen Bemerkung: +quippe cum et ob atrocitatem criminis quandoque <em class="spaced">iura transgredi liceat</em>. +Dieses wendet er dann namentlich auf die Hexerei an, bei welcher der Richter +auch noch dazu eine <em class="spaced">härtere</em> Tortur verhängen könne, zumal da die Hexen +durch alle möglichen Teufelsmittel sich gegen die Qualen der Tortur zu schützen +wüssten. — Zur Verhängung der zweiten und dritten Tortur sollten freilich +neue Indizien ermittelt werden. Mit welcher Leichtfertigkeit und Grausamkeit +seines Denkens aber <i>Carpzov</i> auch diese Bestimmung zu umgehen und ein fortgesetztes +Foltern der Angeklagten zu rechtfertigen wusste, hat <i>v. Wächter</i> in +den Beitr. zur deutschen Gesch. S. 299 nachgewiesen.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_207_207" id="Footnote_207_207"></a><a href="#FNanchor_207_207"><span class="label">[207]</span></a> Vgl. <i>de Luca</i>, Versuch einer Geschichte der k. k. Leopold-Universität +zu Innsbruck.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_208_208" id="Footnote_208_208"></a><a href="#FNanchor_208_208"><span class="label">[208]</span></a> Bekanntlich hatte die Constitution Gregors XV. vom 20. März 1623 +in diesem Falle die Anwendung der Todesstrafe untersagt.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_209_209" id="Footnote_209_209"></a><a href="#FNanchor_209_209"><span class="label">[209]</span></a> <i>G. E. v. Rüling</i>, Auszüge einiger merkwürdigen Hexenprozesse aus +der Mitte des siebenzehnten Jahrhunderts im Fürstenthum Calenberg geführt. +Göttingen, 1786, S. 16 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_210_210" id="Footnote_210_210"></a><a href="#FNanchor_210_210"><span class="label">[210]</span></a> <i>v. Rüling</i>, Auszüge, S. 63.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_211_211" id="Footnote_211_211"></a><a href="#FNanchor_211_211"><span class="label">[211]</span></a> Vgl. über die Abhandlungen 1, 2 und 4 den Aufsatz „Der Hexenglaube +in der Universitätsaula“ in Robert Prutz' „Deutsches Museum“, 1857 +S. 465 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_212_212" id="Footnote_212_212"></a><a href="#FNanchor_212_212"><span class="label">[212]</span></a> Als z. B. eine Frau in dem württembergischen Orte Deizisau von einem +fremden Bettelweib der Bezauberung ihres Kindes angeklagt war, und, da sie +leugnete, die juristische Fakultät zu Strassburg um ihr Gutachten angegangen +wurde, erklärte dieselbe: Auf die Aussage des Bettelweibes hin könne man +die Frau nicht verhaften. Es wäre gut, wenn man die Leute belehrte, dass +nicht jede Krankheit ein Werk des Teufels sei. Ganz ungereimt auch sei es, +dass der Pöbel sie darum für eine Hexe halte, weil sie in der Kirche beim +Beten nicht wie andere Weiber die Lippen bewege. Ueberdies erfreue sie +sich ja eines guten Rufs, und wenn sie früher sich eine Zeitlang wunderlich +geberdet und gesagt habe, sie wolle sich das Leben nehmen, so sei dieses aus +Melancholie geschehen. Man solle sie daher in Ruhe lassen etc. — In einem +dem Hofgerichte zu Marburg 1659 ertheilten Gutachten empfiehlt es die Strassburger +Juristenfakultät (was bisher unerhört war), die Angeklagte zum Reinigungseid +zuzulassen und von der Tortur abzustehen.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_213_213" id="Footnote_213_213"></a><a href="#FNanchor_213_213"><span class="label">[213]</span></a> <i>Hauber</i>, Bibl. mag. Th. III. S. 250.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_214_214" id="Footnote_214_214"></a><a href="#FNanchor_214_214"><span class="label">[214]</span></a> <i>Balth. Bekker</i>, bezauberte Welt, Buch IV. Cap. 30.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_215_215" id="Footnote_215_215"></a><a href="#FNanchor_215_215"><span class="label">[215]</span></a> <i>v. Wächter</i>, S. 301–02.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_216_216" id="Footnote_216_216"></a><a href="#FNanchor_216_216"><span class="label">[216]</span></a> Das Parlament suchte in seiner Remonstration dem König aus theologischen +und juristischen Gründen die Wirklichkeit der Hexerei und die Nothwendigkeit +der Todesstrafe zu beweisen. <i>Garinet</i> p. 248 und 337.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_217_217" id="Footnote_217_217"></a><a href="#FNanchor_217_217"><span class="label">[217]</span></a> Louis, par la grâce de Dieu etc. — — — savoir faisons, que — — — +nous avons dit, déclaré, ordonné, disons, déclarons et ordonnons par ces présentes, +signées de notre main, ce qui s'ensuit: I. Que toutes personnes se +mêlant de deviner et se disant devins ou devineresses; vuideront incessamment +le royaume, après la publication de notre présente déclaration, à peine de +punition corporelle. II. Défendons toute pratique superstitieuse de fait, par +écrits ou par paroles, soit en abusant des termes de l'écriture sainte, ou des +prières de l'église; soit en disant ou faisant des choses qui n'ont aucun rapport +aux causes naturelles; voulons, que ceux qui se trouveront les avoir enseignées, +ensemble ceux qui les auront mises en usage et qui s'en sont servis +pour quelque fin que ce puisse être, soient punis exemplairement et suivant +l'exigence de cas. III. Et s'il se trouveroit à l'avenir des personnes assez +méchantes, pour ajouter et joindre à la superstition l'impiété et le sacrilége, +sous prétexte d'opération de prétendue magie ou autre prétexte de pareille +qualité, nous voulons, que celles qui s'en trouveront convaincues, soient <i>punies +de mort</i>. Etc. — Man kennt ein Urtheil des pariser Parlaments vom +18. Dez. 1691, worin mehrere Schäfer, welche beschuldigt waren, Viehsterben +herbeigeführt zu haben, bezeichnet sind als „convaincus de superstitions, d'impiétés, +sacriléges, profanations, empoisonnements et maléfices.“ — <i>Le Brun</i> I. +p. 316.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_218_218" id="Footnote_218_218"></a><a href="#FNanchor_218_218"><span class="label">[218]</span></a> <i>Walter Scott</i>, Br. üb. Dämonologie, Th. II. S. 110.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_219_219" id="Footnote_219_219"></a><a href="#FNanchor_219_219"><span class="label">[219]</span></a> <i>Hauber</i>, Bibl. mag. St. XVII.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_220_220" id="Footnote_220_220"></a><a href="#FNanchor_220_220"><span class="label">[220]</span></a> Der letzte gerichtliche Fall in den vereinigten Niederlanden soll nach +<i>Scheltema</i> (S. 262) im Jahr 1610 vorgekommen sein. Dass indessen diese Angabe +unrichtig ist, ist aus <i>Scheltema</i> S. 238–239 selbst zu ersehen.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_221_221" id="Footnote_221_221"></a><a href="#FNanchor_221_221"><span class="label">[221]</span></a> Der Titel der Schrift lautet: Het afgerukt momaangezicht der Tooverye, +daarin het bedrogh der gewaande toovery naakt ontdekt en met gezonde +redenen en exempelen dezer eeuwe aangewezen wordt. S. <i>Scheltema</i>, +S. 281 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_222_222" id="Footnote_222_222"></a><a href="#FNanchor_222_222"><span class="label">[222]</span></a> <i>Bayle</i>, (Pensées diverses, §. 241) nennt ihn: l'homme de France, qui +avait le plus de lecture.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_223_223" id="Footnote_223_223"></a><a href="#FNanchor_223_223"><span class="label">[223]</span></a> Apologie pour tous les grands hommes qui ont été accusés de magie. +Paris 1669.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_224_224" id="Footnote_224_224"></a><a href="#FNanchor_224_224"><span class="label">[224]</span></a> Vgl. über ihn <i>Hauber</i>, Bibl. mag. B. II. S. 682 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_225_225" id="Footnote_225_225"></a><a href="#FNanchor_225_225"><span class="label">[225]</span></a> Das Buch erschien unter dem Titel <em class="spaced">The vanity of dogmatizing</em> +zu London 1661 und 1662. Mit Zusätzen vermehrt gab es der Verf. 1665 +unter dem Titel heraus: <em class="spaced">Scepsis scientifica</em> or Confest ignorance the +way to science. Ein genaues Referat über den Inhalt des Buches s. in <i>Hallam's</i> +Hist. of Liter. V. III. S. 358–362.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_226_226" id="Footnote_226_226"></a><a href="#FNanchor_226_226"><span class="label">[226]</span></a> Some philosophical considerations touching the being of witches and +witchcraft. 1666.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_227_227" id="Footnote_227_227"></a><a href="#FNanchor_227_227"><span class="label">[227]</span></a> Die Schrift erschien nämlich unter dem Titel: <em class="spaced">Blow at modern +Sadducism on Witches and Witchcraft</em> etc. 1666 (1667. 1688).</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_228_228" id="Footnote_228_228"></a><a href="#FNanchor_228_228"><span class="label">[228]</span></a> <em class="spaced">Display of supposed witchcraft</em>. 1673. — Aus dem Englischen +übersetzt, mit einer Vorrede von Thomasius, Halle 1719.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_229_229" id="Footnote_229_229"></a><a href="#FNanchor_229_229"><span class="label">[229]</span></a> <em class="spaced">Sadducismus triumphans</em> or a full and plain evidence concern. +Witches etc. by Dr. <i>Henry More</i>, 1681. — Näheres über den Inhalt der +Schrift s. bei <i>Hartpole Lecky</i>, S. 89 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_230_230" id="Footnote_230_230"></a><a href="#FNanchor_230_230"><span class="label">[230]</span></a> Das erste Buch der Schrift erschien unter dem Titel: <em class="spaced">De betoverde +Wereld</em>, synde een groudig onderzoek van't gemeene, gevoelen, aangaande +de Geesten, derzelver aart, vermogen, bewind en bdrijf alsook hetgeen de +Menschen door derzelver kragt of gemeenschap doen, 1. boek Leeuw. 1691, +8<sup>o</sup>. Die drei nachfolgenden Bücher erschienen bis 1693. Letzter Abdruck: +Deventer, 1739 in 4<sup>o</sup>. In deutscher Uebersetzung wurde das Werk schon +1693 zu Leipzig verbreitet, ausserdem erschien es auch in französischer, +italienischer und spanischer Uebersetzung. — Das Buch war ohne die vorschriftsmässige +kirchliche Censur erschienen, da <i>Bekker</i> als Doctor der Theologie +an dieselbe nicht gebunden zu sein glaubte. Vgl. über Bekker die +Schriften: B. Bekker in Franeker, Gron. 1848; B. Bekker in Amsterdam, +Gron. 1850; <i>v. d. Aa</i>, Biographisch Woordenboek, T. II. S. 88, und ausserdem +die interessanten Mittheilungen <i>Nippold's</i> (S. 83–86) über die ganze +Literatur, welche durch Bekker's Auftreten veranlasst ist, und sich auf dasselbe +bezieht.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_231_231" id="Footnote_231_231"></a><a href="#FNanchor_231_231"><span class="label">[231]</span></a> Sein Vater, Prediger zu Metslawier in Friesland, war von deutscher +Abkunft. Bekker war in seiner Jugend öfters bei seinen Verwandten in Bielefeld +zu Besuch gewesen und hatte daselbst die Hexenverfolgungen in der Nähe +gesehen. <i>Scheltema</i>, S. 286.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_232_232" id="Footnote_232_232"></a><a href="#FNanchor_232_232"><span class="label">[232]</span></a> Vor dem Vorwurfe des Manichäismus schützte man sich indessen, wenn +man den Teufel auch das Ungemessenste wirken liess, durch die Clausel „mit +Gottes Zulassung.“</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_233_233" id="Footnote_233_233"></a><a href="#FNanchor_233_233"><span class="label">[233]</span></a> Bez. Welt, Buch II. Cap. 32. §. 8. 9. 10.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_234_234" id="Footnote_234_234"></a><a href="#FNanchor_234_234"><span class="label">[234]</span></a> Ebendas. Cap. 34. §. 4.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_235_235" id="Footnote_235_235"></a><a href="#FNanchor_235_235"><span class="label">[235]</span></a> Buch II. Cap. 34, §. 17.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_236_236" id="Footnote_236_236"></a><a href="#FNanchor_236_236"><span class="label">[236]</span></a> Buch II. Cap. 35. §. 1.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_237_237" id="Footnote_237_237"></a><a href="#FNanchor_237_237"><span class="label">[237]</span></a> Buch III. Cap. 19. §. 1.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_238_238" id="Footnote_238_238"></a><a href="#FNanchor_238_238"><span class="label">[238]</span></a> Réponse aux questions d'un provincial, Chap. 35.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_239_239" id="Footnote_239_239"></a><a href="#FNanchor_239_239"><span class="label">[239]</span></a> Réponse, Chap. 39.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_240_240" id="Footnote_240_240"></a><a href="#FNanchor_240_240"><span class="label">[240]</span></a> Vgl. <i>Karl Biedermann</i>, Deutschland im 18. Jahrh. Leipz. 1858, B. II. +S. 355–391 und <i>Dernburg</i>, Thomasius und die Stiftung der Universität Halle; +Halle, 1865.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_241_241" id="Footnote_241_241"></a><a href="#FNanchor_241_241"><span class="label">[241]</span></a> Oeuvres, Tom. I. p. 367.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_242_242" id="Footnote_242_242"></a><a href="#FNanchor_242_242"><span class="label">[242]</span></a> Theses inaugurales de crimine magiae, quas in Academia regia Fridericiana +praeside D. <i>Ch. Thomasio</i> — — — solemni eruditorum disquisitioni +submittit M. <i>Joannes Reiche</i>, 12. d. Novembr. 1701. Halae Magdeb. — +Ueber die wahre Auctorschaft s. <i>Hauber</i> Bibl. mag. Bd. II. S. 308 f. — +1704 gab Reiche selbst in seinem „Ferneren Unfug der Zauberei“ eine deutsche +Uebersetzung dieser Thesen unter dem Titel: „Herrn D. <i>Chr. Thomasii</i> kurze +Lehrsätze von dem Laster der Zauberei, nach dem wahren Verstande des lateinischen +Exemplars in's Teutsche übersetzet etc.“ — Eine andere deutsche +Uebersetzung erschien 1706 unter dem Titel: „<i>Christ. Thomasii</i>, Kurtze Lehr-Sätze +von dem Laster der Zauberey, aus dem Lateinischen ins Deutche übersetzet +und mit des Authoris Vertheidigung vermehrt.“</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_243_243" id="Footnote_243_243"></a><a href="#FNanchor_243_243"><span class="label">[243]</span></a> In diesem Sinne spricht sich Thomasius auch siebenzehn Jahre später +aus. S. seine Vorrede zur Uebersetzung des <em class="spaced">Webster</em> S. 37.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_244_244" id="Footnote_244_244"></a><a href="#FNanchor_244_244"><span class="label">[244]</span></a> <i>Theophil Spizelius</i>, ein geborener Steyermärker, Senior des geistlichen +Ministeriums zu Augsburg, †1691.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_245_245" id="Footnote_245_245"></a><a href="#FNanchor_245_245"><span class="label">[245]</span></a> Gründliche Abfertigung der unpartheyischen Gedancken eines ungenandten +Auctoris, die er von der Lehre de crimine magiae des hochberühmten +Herrn D. Christiani Thomasii neulichst herausgegeben, gestellet von <i>Hieronymo +a Sancta Fide</i>. Frankf. 1703.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_246_246" id="Footnote_246_246"></a><a href="#FNanchor_246_246"><span class="label">[246]</span></a> Z. B. <i>Petri Goldschmidt's</i> (Pastors zu Starup) Verworfener Hexen- und +Zauber-Advokat, d. i. wohlgegründete Vernichtung des thörichten Vorhabens +Herrn Christiani Thomasii, J. U. D. et Prof. Halens., und aller derer, welche +durch ihre superklugen Phantasiegrillen dem teufelischen Hexengeschmeiss +das Wort reden wollen, in dem gegen dieselben aus dem unwidersprechlichen +göttlichen Worte und der täglich lehrenden Erfahrung das Gegentheil zur Genüge +angewiesen und bestätigt wird, dass in der That eine teufelische Hexerei +und Zauberei sei und dannenhero eine christliche Obrigkeit gehalten, diese +abgesagten Feinde Gottes, schadenfrohe Menschen- und Viehmörder aus der +christlichen Gemeinde zu schaffen und dieselben zur wohlverdienten Strafe zu +ziehen. 1705.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_247_247" id="Footnote_247_247"></a><a href="#FNanchor_247_247"><span class="label">[247]</span></a> Z. B. in der Erinnerung wegen der künftigen Winterlektionen 1702. +Hier räumt er ein, dass es verborgene Mittel zur Beschädigung von Menschen +und Thieren, auch Krankheiten gebe, die muthmasslich vom Teufel herkommen, +bekämpft jedoch von neuem die sichtbaren Erscheinungen des Teufels +und dessen Verkehr mit den Menschen.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_248_248" id="Footnote_248_248"></a><a href="#FNanchor_248_248"><span class="label">[248]</span></a> Erster Band Halle 1703, zweiter B. 1704.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_249_249" id="Footnote_249_249"></a><a href="#FNanchor_249_249"><span class="label">[249]</span></a> S. oben. Halle 1719.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_250_250" id="Footnote_250_250"></a><a href="#FNanchor_250_250"><span class="label">[250]</span></a> <i>John Wagstaff</i> gründlich ausgeführte Materie von der Hexerei. Deutsch, +Halle 1711.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_251_251" id="Footnote_251_251"></a><a href="#FNanchor_251_251"><span class="label">[251]</span></a> <i>Franz Hutchinson's</i> historischer Versuch von der Hexerei etc. Deutsch +von <i>Th. Arnold</i>, mit einer Vorrede von Thomasius. Leipzig 1726. — Das +Buch hat in Beziehung auf Begebenheiten in England vieles Interessante, sonst +aber viele Ungenauigkeiten und chronologische Verstösse.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_252_252" id="Footnote_252_252"></a><a href="#FNanchor_252_252"><span class="label">[252]</span></a> <em class="spaced">Disputatio juris canonici de origine et progressu processus +inquisitorii contra sagas</em>, quam .... praeside <i>Chr. Thomasio</i> +.... examini subjicit <i>J. P. Ipsen</i>. Hal. 1712. In demselben Jahre besorgte die +Renger'sche Buchhandlung eine Uebersetzung. — Auch von dieser Abhandlung +ist <i>Thomasius</i> selbst der Verfasser. S. seine Vorrede zur Uebersetzung +des Webster, S. 18.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_253_253" id="Footnote_253_253"></a><a href="#FNanchor_253_253"><span class="label">[253]</span></a> Auch gegen den Gebrauch der Folter ist <i>Thomasius</i> aufgetreten, indem +er einen seiner Schüler „über die Nothwendigkeit, die Folter aus den christlichen +Gerichtshöfen zu entfernen“, disputiren liess. Allein mit Unrecht ist +Thomasius als unbedingter Gegner der Folter bezeichnet worden. <i>Biedermann</i> +macht in der Schrift „Deutschland im achtzehnten Jahrhundert“ B. II. S. 382 +auf einen an eben diesen Schüler gerichteten und auf die erwähnte Disputation +bezüglichen Brief aufmerksam (abgedruckt in den Programmata Thomas. p. 576), +worin er zwar dessen Vorhaben nicht missbilligt, aber doch das Bedenken +äussert, dass es nicht rathsam sein dürfte, den Lenkern christlicher Staaten +die Nachahmung der Engländer und anderer Völker in Abschaffung der Folter +schlechthin anzuempfehlen, — weil es zweifelhaft sei, ob nicht, so lange es +noch so viele andere Missstände in der Rechtspflege gebe, die plötzliche Abschaffung +der Folter grössere Nachtheile haben möchte als ihre Beibehaltung.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_254_254" id="Footnote_254_254"></a><a href="#FNanchor_254_254"><span class="label">[254]</span></a> S. Vorrede zum Webster, S. 19.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_255_255" id="Footnote_255_255"></a><a href="#FNanchor_255_255"><span class="label">[255]</span></a> <i>Hertii</i> Consilia et responsa. Francof. 1729.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_256_256" id="Footnote_256_256"></a><a href="#FNanchor_256_256"><span class="label">[256]</span></a> Consilia <i>Michaelis Grassi</i>, in den Consil. Juridicorum Tubingensium. +Tom. V. p. 705 f. ed. 1733.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_257_257" id="Footnote_257_257"></a><a href="#FNanchor_257_257"><span class="label">[257]</span></a> <i>J. A. Scholtz</i>, Ueber den Glauben an Zauberei in den letztverflossenen +vier Jahrhunderten (Breslau, 1830,) S. 115.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_258_258" id="Footnote_258_258"></a><a href="#FNanchor_258_258"><span class="label">[258]</span></a> <i>Scholtz</i>, S. 118.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_259_259" id="Footnote_259_259"></a><a href="#FNanchor_259_259"><span class="label">[259]</span></a> <i>Scholtz</i>, S. 119.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_260_260" id="Footnote_260_260"></a><a href="#FNanchor_260_260"><span class="label">[260]</span></a> Auf den Münchow'schen Gütern in der Uckermark war nämlich ein +fünfzehnjähriges Mädchen wegen fleischlicher Vermischung mit dem Teufel +enthauptet worden, und zwar <em class="spaced">nach einem von der Universität Greifswald +eingeholten Erkenntnisse</em>. Eine Revision der Akten ergab, +dass weder die nöthigen Zeugen verhört, noch die Angeklagte ordnungsmässig +vertheidigt worden war. Nach dem Gutachten des Hoffiskals hätte diese, als +eine mit Melancholie behaftete Person, dem Arzte übergeben werden sollen. +Die Sache blieb übrigens auf sich beruhen, weil der Gutsherr sich damit entschuldigte, +dass er während des Falles gerade abwesend gewesen sei, auch +keine jura verstehe. Märk. Forschungen I, S. 261.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_261_261" id="Footnote_261_261"></a><a href="#FNanchor_261_261"><span class="label">[261]</span></a> Märkische Forschungen, I. S. 264.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_262_262" id="Footnote_262_262"></a><a href="#FNanchor_262_262"><span class="label">[262]</span></a> <i>Thomasius</i> in der Vorrede zu Webster. S. 32.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_263_263" id="Footnote_263_263"></a><a href="#FNanchor_263_263"><span class="label">[263]</span></a> Siehe den folgenden Abschnitt.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_264_264" id="Footnote_264_264"></a><a href="#FNanchor_264_264"><span class="label">[264]</span></a> <i>Garinet</i>, S. 337. 344.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_265_265" id="Footnote_265_265"></a><a href="#FNanchor_265_265"><span class="label">[265]</span></a> <i>Horst</i>, Z. B. Bd. IV. S. 367.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_266_266" id="Footnote_266_266"></a><a href="#FNanchor_266_266"><span class="label">[266]</span></a> Inquiries into vulgar and common errors, 1646 (Works of Sir Th. +Browne, II. S. 163.)</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_267_267" id="Footnote_267_267"></a><a href="#FNanchor_267_267"><span class="label">[267]</span></a> <i>Buckle</i>, Geschichte der Civilisation in England, II. S. 152 ff. und +357 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_268_268" id="Footnote_268_268"></a><a href="#FNanchor_268_268"><span class="label">[268]</span></a> <i><span class="ins" title="Hartpole-Lecky">Hartpole Lecky</span></i>, S. 93–95.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_269_269" id="Footnote_269_269"></a><a href="#FNanchor_269_269"><span class="label">[269]</span></a> So berichtet <i>Hugo Arnots</i> Collection of criminal trials in Scotland +(Edinb. 1785), (auch <i><span class="ins" title="Hartpole-Lecky">Hartpole Lecky</span></i>, S. 105), über den letzten Hexenprozess +in Schottland im Jahr 1722, doch wurde in ihm nicht auf den Feuertod +erkannt. Zum letzten Male waren hier 1697 (sieben) Hexen zum Scheiterhaufen +verurtheilt. Indessen wird nicht berichtet, ob das Urtheil zur Vollziehung +kam.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_270_270" id="Footnote_270_270"></a><a href="#FNanchor_270_270"><span class="label">[270]</span></a> <i>W. Scott</i>, Br. über Däm. Th. II. S. 112. Die Akte selbst ist abgedruckt +bei <i>Hauber</i>, Bibl. mag. Th. II. S. 3.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_271_271" id="Footnote_271_271"></a><a href="#FNanchor_271_271"><span class="label">[271]</span></a> <i>Wachsmuth</i>, Zeitalter der Revolution, I. S. 132.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_272_272" id="Footnote_272_272"></a><a href="#FNanchor_272_272"><span class="label">[272]</span></a> <i><span class="ins" title="Hartpole-Lecky">Hartpole Lecky</span></i>, S. 36, Anmerk.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_273_273" id="Footnote_273_273"></a><a href="#FNanchor_273_273"><span class="label">[273]</span></a> Jus ecclesiasticum Protestantium. Hal. 1733. pag. 469.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_274_274" id="Footnote_274_274"></a><a href="#FNanchor_274_274"><span class="label">[274]</span></a> Principia juris criminalis Germaniae communis. Gotting. 1780. §. 467.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_275_275" id="Footnote_275_275"></a><a href="#FNanchor_275_275"><span class="label">[275]</span></a> <i>v. Raumer</i>, „Aktenmässige Nachrichten von Hexenprozessen in der Mark +Brandenburg“ in den „Märkischen Forschungen“ von 1841, S. 263–265 und +<i>Stenzel</i>, Gesch. von Preussen, B. III. S. 447.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_276_276" id="Footnote_276_276"></a><a href="#FNanchor_276_276"><span class="label">[276]</span></a> Allerdings scheint es hin und wieder den adelichen Gerichtsherrn +schwer geworden zu sein, sich der Hexenverfolgung ganz zu entwöhnen. Selbst +noch König <i>Friedrich Wilhelm II.</i> musste es erleben, dass ein Edelmann zu +Bütow in Pommern ihm eine Eingabe übersandte, worin der gestrenge Herr +über die Bosheit der Zauberer klagte und von einem Knechte erzählte, dem +von drei Weibern der Teufel eingegeben sei. Auch habe ihn ein Bauer bei +einem Hochzeitsmahle, zu welchem er von diesem eingeladen worden sei, mit +einem Spitzglase Branntwein behext, wesshalb er um die Erlaubniss bat, an +diesem wenigstens die Wasser- und Nadelprobe vornehmen zu dürfen. S. <i>Horst</i>, +Zauberbibl. Th. II. S. 403.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_277_277" id="Footnote_277_277"></a><a href="#FNanchor_277_277"><span class="label">[277]</span></a> Der Römischen Kayserl. etc. etc. Majestät Josephi des Ersten Neue +Peinliche Halsgerichts-Ordnung, vor das Königreich Böheim, Marggrafthumb +Mähren, und Hertzogthumb Schlesien. Freyburg 1711. (Publizirt den 16. Juli 1707.)</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_278_278" id="Footnote_278_278"></a><a href="#FNanchor_278_278"><span class="label">[278]</span></a> <i>L. Rapp</i>, Die Hexenprozesse und ihre Gegner aus Tirol, S. 75.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_279_279" id="Footnote_279_279"></a><a href="#FNanchor_279_279"><span class="label">[279]</span></a> <em class="spaced">Wiener Zeitung</em> von 1728, Nro. 68 und <i>F. Müller</i> Beitr. zur Gesch. +des Hexenglaubens und Hexenprozesses in Siebenbürgen. Braunschw. 1854, S. 12.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_280_280" id="Footnote_280_280"></a><a href="#FNanchor_280_280"><span class="label">[280]</span></a> <i>Keysler</i>, Neueste Reisen, Hannover 1751. S. 1284.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_281_281" id="Footnote_281_281"></a><a href="#FNanchor_281_281"><span class="label">[281]</span></a> <i>Schlözer</i>, Krit. Untersuchungen zur Gesch. der Deutschen in Siebenbürgen. +S. 297.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_282_282" id="Footnote_282_282"></a><a href="#FNanchor_282_282"><span class="label">[282]</span></a> <i>F. Müller</i>, Gesch. des Hexenglaubens in Siebenbürgen, S. 50–52.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_283_283" id="Footnote_283_283"></a><a href="#FNanchor_283_283"><span class="label">[283]</span></a> Vergl. den „Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit. Neue Folge. +Organ des germanischen Museums“. Band XXIII. Jahrg. 1876, S. 295 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_284_284" id="Footnote_284_284"></a><a href="#FNanchor_284_284"><span class="label">[284]</span></a> „Sr. Kaiserl.-Königlich-Apostolischen Majestät allergnädigste Landesordnung, +wie es mit dem Hexenprozesse zu halten sei.“ 1766.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_285_285" id="Footnote_285_285"></a><a href="#FNanchor_285_285"><span class="label">[285]</span></a> Wir verdanken die Einsicht in diese Akten der gütigen Mittheilung des +Herrn Prof. Dr. jur. <i>Fuchs</i> zu Marburg, dem die Originale vorlagen.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_286_286" id="Footnote_286_286"></a><a href="#FNanchor_286_286"><span class="label">[286]</span></a> <i>Johannes Scherr</i> hat in seiner neuesten Schrift „<em class="spaced">Hammerschläge +und Historien</em>“ (Zürich, 1878) unter dem Titel „<em class="spaced">die letzte Reichshexe</em>“ +den mit der unglücklichen Nonne Maria Renata angestellten Hexenprozess +nach „authentischen Abschriften“ der Prozessakten mitgetheilt. Diese +Mittheilungen enthalten indessen über das, wodurch die alte Nonne zum „Geständniss“ +gebracht wurde, gar nichts, und sind darum unvollständig. Zu ihrer +Ergänzung dient noch immer der von dem Abte <i>Oswald Loschert</i> nach den +Akten angefertigte und an die Kaiserin Maria Theresia eingesandte Bericht, +der sich in Horst's Zauberbibliothek Th. III. S. 165 unter dem Titel abgedruckt +findet: „Wahrhafte und umständliche Nachricht von dem Zufalle, so das +jungfräuliche Kloster Unterzell, nächst Würzburg, des Prämonstratenserordens, +betroffen. Verfasset im Jahr 1749.“ Wir folgen übrigens hier vorzugsweise +der Darstellung Scherr's.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_287_287" id="Footnote_287_287"></a><a href="#FNanchor_287_287"><span class="label">[287]</span></a> Wie viele Male mag man die Unglückliche gemartert haben, bis man +diese Geständnisse aus ihr herausgepresst hatte!</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_288_288" id="Footnote_288_288"></a><a href="#FNanchor_288_288"><span class="label">[288]</span></a> Wahrscheinlich waren auch dieser Unglücklichen durch die Folter die +Glieder zerrissen worden.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_289_289" id="Footnote_289_289"></a><a href="#FNanchor_289_289"><span class="label">[289]</span></a> Christliche Anred nächst dem Scheiterhaufen, worauf der Leichnam +Mariae Renatae, einer durchs Schwert hingerichteten Zauberin, den 21. Jan. +A. 1749 ausser der Stadt Wirtzburg verbrennet worden, an ein zahlreich versammeltes +Volk gethan, und hernach aus gnädigstem Befehl einer hohen Obrigkeit +in offentlichen Druck gegeben, von P. <i>Georgio Gaar</i>, S. J. — 4. Wirtzburg +in der Hofbuchdruckerei. S. <i>Horst</i> Z. B. Th. II. S. 353 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_290_290" id="Footnote_290_290"></a><a href="#FNanchor_290_290"><span class="label">[290]</span></a> Wir berichten über ihn nach <i>L. Rapp</i>, die Hexenprozesse und ihre +Gegner aus Tirol, S. 71–107.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_291_291" id="Footnote_291_291"></a><a href="#FNanchor_291_291"><span class="label">[291]</span></a> Der Titel lautet: Del congresso notturno delle lammie libri trè. S'aggiungono +due dissertazioni epistolari sopra l'arte magica. Venet. 1750 (460 S. +in 4<sup>o</sup>). — Die Vorrede ist vom 25. Decbr. 1748 datirt. Doch konnte das +Buch erst 1750 erscheinen, weil die Bücherinquisition zu Venedig zwei Jahre +lang den Druck desselben aufhielt.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_292_292" id="Footnote_292_292"></a><a href="#FNanchor_292_292"><span class="label">[292]</span></a> Arte magica dileguata. Lettere del Signor Marchese <i>Maffeé</i> al Padre +Jnnocente Ansaldi dell' ordine dei Predicatori. Seconda edizione in Verona +1750; und Arte magica annichilata. Libri trè. Verona 1754. Gegen die +erstgenannte Schrift richtete <i>Tartarotti</i> seine Apologia del Congresso notturno +delle Lammie (Venez. 1751). Der Hauptinhalt der beiden Schriften Maffei's +ist einige Jahre später von dem deutschen Augustiner <i>Jordan Simon</i> (der sich +<i>Ardoino Ubbidiente dell' Osa</i> nannte,) in der Schrift „<em class="spaced">das grosse Weltbetrügende +Nichts</em> oder die heutige Hexerei und Zauberkunst“ (Frankf. +und Leipzig, 1761, 600 S.; Zweite Aufl. 1766) wiedergegeben. — Simon (oder +Dell' Osa), aus dem Würzburgischen gebürtig, starb 1776 zu Prag als Professor +der Theologie und erzbischöflicher Konsistorialrath, 57 Jahre alt.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_293_293" id="Footnote_293_293"></a><a href="#FNanchor_293_293"><span class="label">[293]</span></a> <i>Graser</i> veröffentlichte eine Vertheidigung der kritischen Glossen <i>Tartarotti's</i> +unter dem Titel: Propugnatio adnotationum criticarum in sermonem +de Maria Renata Saga adversus responsa P. Georgii Gaar J. T. (Venet. 1752).</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_294_294" id="Footnote_294_294"></a><a href="#FNanchor_294_294"><span class="label">[294]</span></a> Ausführlichere Mittheilungen über Sterzinger's Leben und Wirken s. +bei <i>Rapp</i>, die Hexenprozesse und ihre Gegner in Tirol, S. 108–140; doch +werden dieselben bezüglich des in Rede stehenden Punktes von uns mehrfach +ergänzt.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_295_295" id="Footnote_295_295"></a><a href="#FNanchor_295_295"><span class="label">[295]</span></a> Die Rede erschien im Druck unter dem Titel: „Akademische Rede +von dem gemeinen Vorurtheil der wirkenden und thätigen Hexerei, — — +von P. Don Ferdinand Sterzinger, regulirten Priester etc.“ — München, 1766.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_296_296" id="Footnote_296_296"></a><a href="#FNanchor_296_296"><span class="label">[296]</span></a> „Ist es doch nichts Neues, nachdeme alle Proben meines Gegners ein +erfahrner Delrio, ein berühmtester Carpzov Senior und Jurium Professor in +Leipzig samt noch andern schon im vorigen Jahrhundert gründlich widerleget?“ +Vorrede.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_297_297" id="Footnote_297_297"></a><a href="#FNanchor_297_297"><span class="label">[297]</span></a> Bekanntlich wurde Edelin nur zum <em class="spaced">Kerker</em> verurtheilt.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_298_298" id="Footnote_298_298"></a><a href="#FNanchor_298_298"><span class="label">[298]</span></a> Wegen dieser Grobheiten vom bischöflichen Konsistorium zu Freysing +zur Verantwortung gezogen, erklärte <i>März</i>: „Ich konnte anders nicht schreiben, +weil ich glaubte, ein grosser Thurm dürfe nicht einen kleinen Knopf haben.“</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_299_299" id="Footnote_299_299"></a><a href="#FNanchor_299_299"><span class="label">[299]</span></a> Betrügende Zauberkunst und träumende Hexerei, oder Vertheidigung +der akademischen Rede etc. Mit Erlaubniss der Oberen. München 1767. — +Gegen diese Schrift publizirte P. Angelus alsbald seine „Vertheidigung wider +die geschwulstige Vertheidigung der betrügenden Zauberkunst und träumenden +Hexerei, verfasset von einem Liebhaber der Wahrheit“ (1767, ohne Angabe +des Druckorts, 104 S.).</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_300_300" id="Footnote_300_300"></a><a href="#FNanchor_300_300"><span class="label">[300]</span></a> S. Nichtige, ungegründete, eitle, kahle und lächerliche Verantwortung +des <i>H. P. Angelus März</i> über die vom <i>P. Sterzinger</i> bei dem hochfürstlichen +geistlichen Rath in Freysing gestellten Fragen. Vom Moldaustrom 1767. S. 8.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_301_301" id="Footnote_301_301"></a><a href="#FNanchor_301_301"><span class="label">[301]</span></a> Das Geistreichste, was bei dieser Veranlassung geschrieben wurde, ist: +Zweifel eines Bayers über die wirkende Zauberkunst und Hexerei. An dem +Lechstrome 1768. Es werden darin sowohl Sterzinger's Inkonsequenzen, als +die Ungereimtheiten seiner Gegner in skeptischem Tone an's Licht gezogen. — +Den Münchener Streitpunkt verbindet mit einem lobpreisenden Kommentar +der österreichischen Verordnung folgende Schrift: Anpreisung der allergnädigsten +Landesverordnung Ihrer k. k. a. Majestät, wie es mit dem Hexenprozesse +zu halten sei, nebst einer Vorrede, in welcher die kurze Vertheidigung +der Hex- und Zauberei, die Herr Pater Angelus März der akad. Rede +des Herrn P. Sterzinger entgegengesetzet, beantwortet wird von einem Gottesgelehrten. +München 1767. — (Nach einer handschriftlichen Bemerkung in +dem der Hofbibliothek zu Darmstadt gehörigen Exemplare dieser Schrift war +der Verf. der Dr. <i>Jordan Simon</i>, Augustiner zu Erfurt, dann zu Prag.)</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_302_302" id="Footnote_302_302"></a><a href="#FNanchor_302_302"><span class="label">[302]</span></a> <i>Rapp</i>, die Hexenprozesse. S. 112.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_303_303" id="Footnote_303_303"></a><a href="#FNanchor_303_303"><span class="label">[303]</span></a> Das interessante Schriftstück ist von dem Oberlieutenant <i>Schuegraf</i> in +Müller's und Falke's „Zeitschrift für deutsche Kulturgesch.“, 1858, S. <span class="ins" title="767 bis 763">767</span> ff. +im Auszug veröffentlicht worden.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_304_304" id="Footnote_304_304"></a><a href="#FNanchor_304_304"><span class="label">[304]</span></a> Diese (scheinbare) Conzession an die Aufklärung der Zeit ist das Einzige +(ausgenommen die Nichterwähnung der Tortur), wodurch sich die baierische +Malefizordnung aus dem achtzehnten Jahrhundert vom alten Hexenhammer +unterscheidet.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_305_305" id="Footnote_305_305"></a><a href="#FNanchor_305_305"><span class="label">[305]</span></a> Hierbei ist dann auch in herkömmlicher Weise von dem membrum +frigidum und semen frigidum des Teufels die Rede!</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_306_306" id="Footnote_306_306"></a><a href="#FNanchor_306_306"><span class="label">[306]</span></a> Wir wollen annehmen, dass man sich einer Veröffentlichung und Verbreitung +des scheusslichen Machwerks durch den Druck doch <em class="spaced">schämte</em>.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_307_307" id="Footnote_307_307"></a><a href="#FNanchor_307_307"><span class="label">[307]</span></a> Furchtbar scheint das Feuer der Hexenverfolgung in <em class="spaced">Kehlheim</em> gelodert +zu haben, indem es in Baiern üblich wurde, eine Hexe als „Kehlheimer +Basel“ zu bezeichnen. Vgl. <i>Schmeller</i>, Baierisches Wörterbuch, II. 289.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_308_308" id="Footnote_308_308"></a><a href="#FNanchor_308_308"><span class="label">[308]</span></a> Vgl. <i>L. Rapp</i>, die Hexenprozesse und ihre Gegner aus Tirol, S. 130 +bis 133.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_309_309" id="Footnote_309_309"></a><a href="#FNanchor_309_309"><span class="label">[309]</span></a> Vgl. <i>Schröckh's</i> Kirchengesch. seit der Reform. B. VII. S. 330 ff. — +Gassner starb 1779 als Dekan zu Bendorf in der Diözese Regensburg.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_310_310" id="Footnote_310_310"></a><a href="#FNanchor_310_310"><span class="label">[310]</span></a> De magia liber, Venetiis 1775.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_311_311" id="Footnote_311_311"></a><a href="#FNanchor_311_311"><span class="label">[311]</span></a> De miraculis liber, Ven. 1776.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_312_312" id="Footnote_312_312"></a><a href="#FNanchor_312_312"><span class="label">[312]</span></a> Neuester Hexenprozess aus dem aufgeklärten heutigen Jahrhundert, +oder: so dumm liegt mein baierisches Vaterland noch unter dem Joch der +Mönche und des Aberglaubens. Von A. v. M. 1786. — Solche Hexenpatres +waren z. B. der Karmeliter Astery zu Straubing und der Pater Hugo zu +Abensberg. „Ich selbst, — sagt der Verf., — habe von Ersterem einen Zettel +gesehen, worauf er aus eigener Kraft dem Satan, den Hexen und allem Unheil +befiehlt, nie dieses Haus zu betreten u. s. w., — und unterschreibt es +noch dazu mit den sehr merkwürdigen Worten: Ex hoc ego jubeo Fr. Astery +de S. E. E. a M. C. — Wenige Häuser in und um Straubing auf sieben +Stunden in der Nähe sind, wo nicht so ein Zettel an jeder Thür angebracht +ist, und dafür wird bezahlt wenigstens ein Pfund Butter!!“</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_313_313" id="Footnote_313_313"></a><a href="#FNanchor_313_313"><span class="label">[313]</span></a> <i>Garinet</i>, pag. 256.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_314_314" id="Footnote_314_314"></a><a href="#FNanchor_314_314"><span class="label">[314]</span></a> <i>Garinet</i>, pag. 257.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_315_315" id="Footnote_315_315"></a><a href="#FNanchor_315_315"><span class="label">[315]</span></a> <i>Llorente</i>, Gesch. der span. Inquisition. Th. IV. Cap. 46.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_316_316" id="Footnote_316_316"></a><a href="#FNanchor_316_316"><span class="label">[316]</span></a> Wir berichten hier zunächst nach der Schrift: „Der Hexenprozess und +die Blutschwitzer-Prozedur, zwei Fälle aus der Kriminal-Praxis des Kantons +Zug aus den Jahren 1737–1738 und 1849.“ Zug, 1849.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_317_317" id="Footnote_317_317"></a><a href="#FNanchor_317_317"><span class="label">[317]</span></a> Ueber diesen noch jetzt vorhandenen <em class="spaced">Kaibenthurm</em> zu Zug wird in +der vorerwähnten Schrift Folgendes berichtet: +</p><p> +„Durch einen verschlossenen Gang gelangt man von der Strasse in das +Innere des Lokales, und eine feuchte, moderige Luft, die Einem hier entgegenweht, +verkündet das Unheimliche des Ortes, an dem man sich befindet. Nachdem +die Lichter angezündet, wird man eine schwache Treppe hinauf zur eigentlichen +Folterstube geführt. Dieselbe ist mit doppelten Thüren geschlossen. +<em class="spaced">Aus derselben dringt kein Laut, in dieselbe kein Licht.</em> In +der Mitte derselben ist eine Foltermaschine, die wir später beschreiben werden, +links daneben eine Vorrichtung zum spanischen Bock, vor derselben eine erhöhte +Bank für die Richter, rechts davon eine gleiche für die Kanzlei, hinter +ihnen <em class="spaced">das Bild des Gekreuzigten</em> (!!!). An den Wänden links und +rechts stehen Stühle für die Läufer und Henkersknechte. Auch sieht man +eine Art von Luftzug angebracht, indem bei den Exekutionen Wachholderholz +verbrannt ward. Ueberbleibsel verschiedener Folterwerkzeuge, Haselruthen +u. s. w. liegen zerstreut umher. Zum Ueberfluss erzählt der begleitende +„Läufer“ Einem noch die vehmenartige Form und Sprache, die bei Gebrauch +der Folter üblich waren. Ueber und unter diesem Lokale befinden sich je +zwei Gefängnisse, die in diesen dunkelen Räumen freistehend, von Eichenholz +gebaut, so ziemlich einem Schweinstalle ähnlich sehen. Licht fehlt ganz und +Luft kann aus dem äusseren dumpfen Raume nur durch einen einige Zoll +breiten Einschnitt in das eigentliche Gemach dringen. Von Geradestehen oder +Geradeliegen kann keine Rede sein.“ — Zu diesem Bericht wird die Bemerkung +hinzugefügt: „Diese Thürme bilden gegenwärtig noch einen Theil unserer +(Zuger) Staatsgefängnisse“ (!!!).</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_318_318" id="Footnote_318_318"></a><a href="#FNanchor_318_318"><span class="label">[318]</span></a> Dieses Binden und Aufziehen waren die ersten Grade der Folter. Die +Vorrichtungen hierzu sowie mehrere andere Folterwerkzeuge sind jetzt noch +im Folterhause zu sehen. Diese Vorrichtung bestand aus zwei schief aufgestellten +Balken, in deren Mitte ein Rad nach Art der jetzigen Holzaufzüge angebracht +war. Ueber derselben an der Decke ist eine Rolle, über welche ein +Seil auf das Rad herumlief, dessen anderes herunterhängendes Ende mit einem +Haken versehen war. Dem Inquisit wurden nun die Hände verkehrt auf den +Rücken gebunden und in dieselben der Haken eingehängt. Es ist leicht einzusehen, +dass durch das Gewicht des eigenen Körpers die Gelenke des Arms +bis an die Achsel beinahe auseinander zu reissen drohten. — Es war diess +aber noch nicht genug. Je nach dem Grade der Tortur wurden noch drei +Steine angehängt, wovon der erste „<em class="spaced">der kleinste</em>“, der zweite „<em class="spaced">der mittlere</em>“ +und der dritte „<em class="spaced">der grösste</em>“ genannt wurde. Diese Steine sind noch +da und der grösste wiegt circa zwei Centner. Dieselben wurden übrigens in +neuerer Zeit noch bei Gebrauch dieser Folter niemals mehr gebraucht. Es +war nicht selten, dass durch die allgemeine Wirkung derselben der Gefolterte +in einen todähnlichen Zustand gebracht wurde, den die Prozedur das „Entschlafen“ +nennt.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_319_319" id="Footnote_319_319"></a><a href="#FNanchor_319_319"><span class="label">[319]</span></a> Das hier fehlende Wort ist in dem gedruckten Torturprotokoll nicht +angegeben.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_320_320" id="Footnote_320_320"></a><a href="#FNanchor_320_320"><span class="label">[320]</span></a> Ueber dieselbe wissen wir nichts zu berichten.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_321_321" id="Footnote_321_321"></a><a href="#FNanchor_321_321"><span class="label">[321]</span></a> „Zur Applizirung dieser Ruthenstreiche wurde (in Zug) der Inquisit +mittelst einer besonderen Vorrichtung (spanischer Bock genannt) auf dem +Boden der Folterkammer, und durch Stricke, die an den Daumen und Zehen +befestigt und angezogen wurden, auf das Aeusserste ausgestreckt. Jeder dieser +Ruthenhiebe auf diesen so gespannten Rücken warf eine schwarz und blau +unterlaufene Schramme auf, die nach und nach aufsprang und einen bis auf +die Knochen zerfetzten Rücken zurückliess. Man brauchte diese Folter auch +noch in neuerer Zeit; doch hat man nie gewagt, mehr als fünfzig bis achtzig +Streiche auf Einmal geben zu lassen.“</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_322_322" id="Footnote_322_322"></a><a href="#FNanchor_322_322"><span class="label">[322]</span></a> Les procédures de sorcellerie à Neufchâtel par <i>Charles Lardy</i> (Neufchâtel +1866 S. 42).</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_323_323" id="Footnote_323_323"></a><a href="#FNanchor_323_323"><span class="label">[323]</span></a> S. Freundschaftliche und vertrauliche Briefe, den sogenannten sehr berüchtigten +Hexenhandel zu Glarus betreffend. Von <i>H. L. Lehmann</i>. Zürich 1783.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_324_324" id="Footnote_324_324"></a><a href="#FNanchor_324_324"><span class="label">[324]</span></a> Nach Obigem ist zu berichtigen, was <i>H. Schreiber</i> (die Hexenprozesse +in Freiburg etc. S. 43) sagt: dass nämlich das letzte Beispiel von der Hinrichtung +einer Hexe 1780 zu Glarus in der <em class="spaced">katholischen Schweiz</em> gegeben +worden sei. Die Katholiken zu Glarus hatten gar keinen Antheil an dem +Ereignisse.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_325_325" id="Footnote_325_325"></a><a href="#FNanchor_325_325"><span class="label">[325]</span></a> <i>Lehmann</i> a. a. O. Heft II. S. 88 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_326_326" id="Footnote_326_326"></a><a href="#FNanchor_326_326"><span class="label">[326]</span></a> <i>Scholtz</i>, über den Glauben an Zauberei in den letztverflossenen vier +Jahrhunderten. Breslau 1830. S. 120.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_327_327" id="Footnote_327_327"></a><a href="#FNanchor_327_327"><span class="label">[327]</span></a> <i>W. Scott</i>, Briefe üb. Däm. Th. II. S. 113.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_328_328" id="Footnote_328_328"></a><a href="#FNanchor_328_328"><span class="label">[328]</span></a> Eine offizielle Berichterstattung über den „Glaubensakt“ erschien unter +dem Titel: <em class="spaced">L'Atto publico di fede</em> solennemente celebrato nella città di +Palermo à 6. Aprile 1724 dal Tribunale del S. Uffizio di Sicilia. Descritto +dal D. D. <i>Antonino Mongitore</i>, Canonico etc. Palermo 1724. — Vgl. <i>Reusch</i>, +Theol. Literaturbl. 1873, Nr. 3.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_329_329" id="Footnote_329_329"></a><a href="#FNanchor_329_329"><span class="label">[329]</span></a> Noch im Jahr 1809 lebte in Baiern ein alter Mann, der einst wegen +angeblicher Zauberei unschuldig torquirt worden war und alle Marter glücklich +überstanden hatte. Derselbe pflegte bei dem baierischen Rentamte zu +Mitterfels allmonatlich seinen Gnadengehalt in Empfang zu nehmen und dabei +sich noch in den beiden Kanzleien ein Almosen einzusammeln. Neu angestellten +Beamten, welche den Mann zum ersten Male sahen, musste er dann die +verschiedenen Arten der Folterung, die er erlitten, beschreiben, wobei er an +seinen ausgerenkten Händen und Füssen es sehen liess, bis zu welchem Grade +er gemartert worden war. — <i>Schuegraf</i>, der damals als Schreiber bei dem +Amte fungirte, theilt dieses in der Zeitschr. für d. Kulturgesch. 1858, S. 765 +bis 766 mit.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_330_330" id="Footnote_330_330"></a><a href="#FNanchor_330_330"><span class="label">[330]</span></a> <i>Schuegraf</i>, S. 767.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_331_331" id="Footnote_331_331"></a><a href="#FNanchor_331_331"><span class="label">[331]</span></a> <i>Buchmann</i>, S. 324.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_332_332" id="Footnote_332_332"></a><a href="#FNanchor_332_332"><span class="label">[332]</span></a> <i>Lenormant</i>, S. 493.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_333_333" id="Footnote_333_333"></a><a href="#FNanchor_333_333"><span class="label">[333]</span></a> Siehe die zahlreichen Angaben bei <i>Wuttke</i>, „Der deutsche Volksaberglaube +der Gegenwart“ und bezüglich der Schweiz in der Schrift des Pfarrers +<i>Thellung</i> in Biel: „Der Aberglaube nach seinen verschiedenen Erscheinungen“ +(Biel, 1867).</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_334_334" id="Footnote_334_334"></a><a href="#FNanchor_334_334"><span class="label">[334]</span></a> <i>Schwalbe</i>, Ueber Wetteraberglauben (Berl. 1876 S. 5).</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_335_335" id="Footnote_335_335"></a><a href="#FNanchor_335_335"><span class="label">[335]</span></a> Vgl. Oberyssel'sche Zeitung vom Dienstag, 25. März 1823 und <i>Scheltema</i>, +Beil. S. 99–101. — <i>Schindler</i> („Der Aberglaube des Mittelalters“, +S. 305) sagt: „Noch im Jahr 1832 wurde in der Gegend von Danzig eine +Unglückliche hinausgefahren und auf grausame Art ertränkt; und noch 1854 +wurde in meiner Nähe eine alte Frau beerdigt, die im ganzen Dorfe als Hexe +galt, und <em class="spaced">der man desshalb die Leichenbegleitung versagte</em>.“</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_336_336" id="Footnote_336_336"></a><a href="#FNanchor_336_336"><span class="label">[336]</span></a> <i>Waldbrühl</i>, Naturforschung und Hexenglaube, S. 37–38 in Virchow's +und v. Holtzendorff's Vorträgen, Heft 46.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_337_337" id="Footnote_337_337"></a><a href="#FNanchor_337_337"><span class="label">[337]</span></a> <i>Horst</i>, Zauberbibl. B. VI. S. 368. — Das Ereigniss, welches Horst +S. 373 desselben Bandes aus dem Mémorial Bordelais mittheilt, ist offenbar +nicht ein weiteres, sondern das bereits S. 368 erzählte Vorkommniss.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_338_338" id="Footnote_338_338"></a><a href="#FNanchor_338_338"><span class="label">[338]</span></a> <i>Cordier</i>, Légendes des Hautes Pyrénées, Lourdes, 1855, S. 79–88 und +<i><span class="ins" title="Hartpole-Lecky">Hartpole Lecky</span></i>, I. S. 3–4.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_339_339" id="Footnote_339_339"></a><a href="#FNanchor_339_339"><span class="label">[339]</span></a> Dieselben hatten ihr bereits mit einem schneidenden Instrument über +der Brust einen langen Schnitt beigebracht. Die Maréchaussée bemächtigte +sich der Verbrecher. S. <i>Horst</i>, Zauberbibl. B. VI. S. 371.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_340_340" id="Footnote_340_340"></a><a href="#FNanchor_340_340"><span class="label">[340]</span></a> Die Nachrichten über die Hexenverfolgung in Mexiko bis zum Jahr +1874 sind — da uns die Originalquellen nicht zu Gebote standen, aus <i>Nippold</i> +„Die gegenwärtige Wiederbelebung des Hexenglaubens“ S. 11–12 wörtlich +entlehnt.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_341_341" id="Footnote_341_341"></a><a href="#FNanchor_341_341"><span class="label">[341]</span></a> Selbst in der <em class="spaced">allerneuesten</em> Zeit liefert Russland noch derartigen, +fast unglaublichen Stoff. Zeitungen aus dem Februar des Jahres 1879 melden: +„In dem Dorfe Wratschewo des Nowgoroder Gouvernements ist ein Bauernweib +Namens Agrafena Ignatiewa von den Einwohnern des genannten Dorfes +wegen Verdachts der Hexerei lebendig verbrannt worden. Die Aeltesten des +Dorfes liessen Thür und Fenster des Hauses, in welchem die vermeintliche +Hexe wohnte, mit Brettern verschlagen, hierauf Stroh und Holz um das Haus +legen und schliesslich das Haus mit der „Hexe“ verbrennen. Das unglückliche +Opfer der abergläubischen Bauern wurde im buchstäblichen Sinne des +Wortes zu <em class="spaced">Asche</em> verbrannt. Ueber hundert Dorfbewohner, darunter der +<em class="spaced">Ortspope</em>, wohnten diesem schrecklichen Schauspiele bei. So geschehen +im Jahre <em class="spaced">1879</em>.“</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_342_342" id="Footnote_342_342"></a><a href="#FNanchor_342_342"><span class="label">[342]</span></a> <em class="spaced">Praelectiones theologicae</em>, quas in Coll. Rom. S. J. habebat. +Wir benutzen hier die erste Regensburger (überhaupt die einundzwanzigste) +Ausgabe des Werkes, welche 1854 erschien. Der von uns besprochene Abschnitt +de daemonum cum hominibus commercio findet sich daselbst vol. V. +p. 31–54.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_343_343" id="Footnote_343_343"></a><a href="#FNanchor_343_343"><span class="label">[343]</span></a> Vgl. <i>Avanzini</i>, de constitutionibus apostolicae sedis, Romae, 1872. S. 67.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_344_344" id="Footnote_344_344"></a><a href="#FNanchor_344_344"><span class="label">[344]</span></a> Wir berichten hier über dieses Buch nach den sehr ausführlichen Excerpten, +welche <i>F. Nippold</i> seiner Schrift, „Die gegenwärtige Wiederbelebung +des Hexenglaubens“ S. 18–35 aus demselben mitgetheilt hat.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_345_345" id="Footnote_345_345"></a><a href="#FNanchor_345_345"><span class="label">[345]</span></a> Das Alles wollte <i>Vilmar</i> aus seiner „Erfahrung“ wissen!</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_346_346" id="Footnote_346_346"></a><a href="#FNanchor_346_346"><span class="label">[346]</span></a> Sonst wird dieses nur von <em class="spaced">Gott</em> gelehrt!</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_347_347" id="Footnote_347_347"></a><a href="#FNanchor_347_347"><span class="label">[347]</span></a> Es ist uns durchaus unerfindlich, woher Vilmar dieses weiss.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_348_348" id="Footnote_348_348"></a><a href="#FNanchor_348_348"><span class="label">[348]</span></a> Man denke an die Wasserprobe der Hexen!</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_349_349" id="Footnote_349_349"></a><a href="#FNanchor_349_349"><span class="label">[349]</span></a> Der mit dem Kanon Episcopi zum Theil übereinstimmende angebliche +Kanon des Conzils zu Agatha lautet: (<i>Burchard</i>. Decret. lib. X. cap. 29): +Perquirendum, si aliqua femina sit, quae per quaedam maleficia et incantationes +mentes hominum se immutare posse dicat, id est, ut de odio in amorem, +aut de amore in odium convertat, aut bona hominum aut damnet, aut +subripiat. Et si aliqua est, quae se dicat cum daemonum turba, in similitudinem +mulierum transformata, certis noctibus equitare super quasdam bestias, +et in eorum consortio adnumeratam esse; haec talis omnimodis scopis correpta +ex parochia ejiciatur. — Uebrigens ist dieser Kanon nicht von der Synode zu +Agde aufgestellt, sondern ist späteren Ursprungs. S. <i>Hefele</i>, Conziliengesch. +B. II. S. 641.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_350_350" id="Footnote_350_350"></a><a href="#FNanchor_350_350"><span class="label">[350]</span></a> Anzeiger zur Kunde der deutschen Vorzeit, 1839, S. 119 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_351_351" id="Footnote_351_351"></a><a href="#FNanchor_351_351"><span class="label">[351]</span></a> Von den alten Bacchanalien hatte auch schon Cardanus (de rerum +varietate XV. 80) das Hexenwesen abgeleitet, nur dass er das ursprünglich +Wirkliche zuletzt in Einbildung übergehen liess: Haec quidem procul dubio +ab Orgiis antiquis, in quibus mulieres bacchabantur palam, ortum habuerunt. +Deinde metu legis talia prohibentis <i>clam celebrari</i> coepere. Et ubi illud +etiam prohibitum est, <i>vel ipsa cogitatione agere perseverarunt</i>; adeo inveterati +erroris opinio constans est.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_352_352" id="Footnote_352_352"></a><a href="#FNanchor_352_352"><span class="label">[352]</span></a> Die Sage von den Hexen des Brockens und deren Entstehen in vorchristlicher +Zeit durch die Verehrung des Melybogs und der Frau Holle. Quedlinburg +und Leipzig 1839.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_353_353" id="Footnote_353_353"></a><a href="#FNanchor_353_353"><span class="label">[353]</span></a> Man sehe z. B. §. 17, wo das deutsche Wort <em class="spaced">Teufel</em> aus dem <em class="spaced">polnischen</em> +diable hergeleitet und dieses wiederum durch iable (Apfel) mit vorgesetztem +Artikel erklärt wird, indem der <em class="spaced">Apfel</em> die erste Veranlassung zum +<em class="spaced">Bösen</em> gewesen sei, wie auch <i>malum</i> den Apfel und das Böse bedeute.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_354_354" id="Footnote_354_354"></a><a href="#FNanchor_354_354"><span class="label">[354]</span></a> In den Abhandlungen „Ein Hexenprozess aus der Mitte des siebenzehnten +Jahrhunderts, mit einer Nachricht über das Verbrechen der Zauberei“ +(in <i>Hitzig's</i> Annalen der deutschen und ausländ. Kriminalrechtspflege, B. I. +1828, S. 431–456) und „Beitrag zur Gesch. der Zauberei“ (ebendas. B. II. +S. 182–194) und in seinem „Handbuch des Strafrechts“ S. 54 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_355_355" id="Footnote_355_355"></a><a href="#FNanchor_355_355"><span class="label">[355]</span></a> z. B. VIII. de sacris Mercurii et Jovis.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_356_356" id="Footnote_356_356"></a><a href="#FNanchor_356_356"><span class="label">[356]</span></a> z. B. I. de sacrilegio ad sepulchra mortuorum; V. de sacrilegiis per +ecclesias.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_357_357" id="Footnote_357_357"></a><a href="#FNanchor_357_357"><span class="label">[357]</span></a> z. B. XIX. de petendo quod boni vocant Sanctae Mariae; IX. de sacrificio, +quod fit alicui Sanctorum.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_358_358" id="Footnote_358_358"></a><a href="#FNanchor_358_358"><span class="label">[358]</span></a> Nämlich: X. de phylacteriis et ligaturis; XII. de incantationibus; XIII. de +auguriis vel avium vel equorum, vel bovum stercore, vel sternutatione; XIV. de +divinis et sortilegiis; XXX. de eo quod credunt, quia feminae lunam commendent, +quod possint corda hominum tollere juxta paganos.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_359_359" id="Footnote_359_359"></a><a href="#FNanchor_359_359"><span class="label">[359]</span></a> Nur ein einziges Mal, in einem am Ende des siebenzehnten Jahrhunderts +(1687) spielenden Brandenburgischen Hexenprozess sind wir einem auf Verführung +durch eine „Tartar'sche“ (d. h. Zigeunerin) lautenden, auf der Folter +erpressten Geständniss begegnet. S. <i>Raumer</i> in den Märkischen Forschungen, +Berl. 1841, S. 260.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_360_360" id="Footnote_360_360"></a><a href="#FNanchor_360_360"><span class="label">[360]</span></a> Kriminalverfahren bei Hexenpr. im Bisth. Bamberg etc. §. 5.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_361_361" id="Footnote_361_361"></a><a href="#FNanchor_361_361"><span class="label">[361]</span></a> <i>Cardanus</i> (de rerum varietate XV. 80) hatte im Wesentlichen dieselbe +Vermuthung aufgestellt.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_362_362" id="Footnote_362_362"></a><a href="#FNanchor_362_362"><span class="label">[362]</span></a> Wenn, wie diess in einem der von Raumer mitgetheilten Fälle geschieht, +ein Versuch <em class="spaced">durch Rattengift zu tödten</em> mit unter den übrigen +Beschuldigungen gegen eine Person vorgebracht wird, so steht diess <em class="spaced">neben</em> +der Zauberei, nicht <em class="spaced">darin</em>, wie denn anderwärts auch z. B. Diebstahl, Brandstiftung +u. a. daneben vorkommt.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_363_363" id="Footnote_363_363"></a><a href="#FNanchor_363_363"><span class="label">[363]</span></a> <i>Agobardi</i> Liber contra insulsam vulgi opinionem de grandine et tonitruis. +Cap. 16.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_364_364" id="Footnote_364_364"></a><a href="#FNanchor_364_364"><span class="label">[364]</span></a> De praestig. daemon. B. III. Cap. 17.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_365_365" id="Footnote_365_365"></a><a href="#FNanchor_365_365"><span class="label">[365]</span></a> Silva silvarum, Cent. X. p. 501, ed. Amstelod.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_366_366" id="Footnote_366_366"></a><a href="#FNanchor_366_366"><span class="label">[366]</span></a> La sorcellerie au 16. et au 17. siècle, Paris, 1871, S. 130 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_367_367" id="Footnote_367_367"></a><a href="#FNanchor_367_367"><span class="label">[367]</span></a> Z. B. in buseckischen Akten: — „Actum den 29. April. A. 1656 .... +Frage: Woraus dann die Hexensalbe gemacht werde? Resp. Aus den Hostien, +welche sie und alle Hexen beym abendtmahl in der Kirchen auss deme Mundt +genommen, in der handt behalten, dem Teuffel beym Hexen Danz geopffert +und solche nachgehents wieder von Ihme bekommen, den heiligen Wein empfangen +sie in der Kirche in gedancken auch ins Teuffels nahmen. Sie P. Beklagtinn +seye da bevor umb ein Kindt kommen, das habe sie auch dazu gebraucht. +Die scheiden Möllerin, die Butsch, dess Herrn Fraw haben die +Salben helffen kochen.“</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_368_368" id="Footnote_368_368"></a><a href="#FNanchor_368_368"><span class="label">[368]</span></a> Magnet. Archiv III. St. 1.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_369_369" id="Footnote_369_369"></a><a href="#FNanchor_369_369"><span class="label">[369]</span></a> Vgl. die Schrift: Des hallucinations ou histoire raisonnée des apparitions, +des visions, des songes, de l'extase etc. par <i>A. Brierre de Boismont</i> +(Paris, 1845), S. 135.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_370_370" id="Footnote_370_370"></a><a href="#FNanchor_370_370"><span class="label">[370]</span></a> S. die Nachweisungen bei <i>Schindler</i>, der Aberglaube des Mittelalters, +S. 286–287.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_371_371" id="Footnote_371_371"></a><a href="#FNanchor_371_371"><span class="label">[371]</span></a> Abgedruckt in Westermann's Jahrbuch der Illustrirten deutschen Monatshefte, +B. X. S. 258 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_372_372" id="Footnote_372_372"></a><a href="#FNanchor_372_372"><span class="label">[372]</span></a> Diess hat auch der abergläubische <i>Le Loyer</i> eingesehen, nur dass freilich +diese Einsicht ihn desto mehr an der objektiven Wirklichkeit der Hexerei festhalten +liess: Les sorcières sont interrogées séparément et à part, et toutes +concordamment tombent en mesmes confessions, remarquent les circonstances +et dépendances, s'accordent du temps, de l'heure et de la façon sans varier, +comme il serait très-difficile qu'elles ne variassent, s'il y avait de la mélancholie +et fureur en elles. Puis confrontez-les ensemble, elles y persistent. +<i>Le Loyer</i>, Discours et histoires des spectres, visions etc. Paris 1605, p. 136.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_373_373" id="Footnote_373_373"></a><a href="#FNanchor_373_373"><span class="label">[373]</span></a> Es ist erst geschehen, nachdem das Vorhergehende (von Soldan) bereits +niedergeschrieben war.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_374_374" id="Footnote_374_374"></a><a href="#FNanchor_374_374"><span class="label">[374]</span></a> Abgedruckt in dem Sammelwerk: „Vorträge über Tortur, Hexenverfolgung, +Vehmgerichte“ etc. — (Hamburg, 1844 ff.) B. I. S. 97 ff.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_375_375" id="Footnote_375_375"></a><a href="#FNanchor_375_375"><span class="label">[375]</span></a> Bezüglich der Lehre Vilmar's von der Kirche, von den beiden Sakramenten, +von der Absolution, Ordination, Confirmation und Ehe ist dieses schon +unzählige Male nachgewiesen worden. Das Unevangelische seiner Lehrweise +geht aber noch viel weiter. In seiner Dogmatik, B. I. S. 111 z. B. behauptet +er die perspicuitas Scripturae S. nur für das „Lehr- und Hirtenamt“ der Kirche, +nicht für die Christen überhaupt. Die heil. Schrift hat „Deutlichkeit nur für +dieses Amt, welchem dann die Deutlich<em class="spaced">machung</em> für die Individuen der +Gemeinden obliegt.“ So sagt <em class="spaced">Vilmar</em>!</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_376_376" id="Footnote_376_376"></a><a href="#FNanchor_376_376"><span class="label">[376]</span></a> In unzähligen Hexenprozessen, namentlich in den Torturprotokollen ist +es in herzbewegendster Weise zu ersehen, in welcher Stärke der Glaube an +Gott, das Vertrauen zum Erlöser (der sich oft in der Form des Gebets, oft +in lautesten Angstschreien ausspricht) die Herzen der Hexen erfüllte. Die Richter +und Peiniger erscheinen da nicht als die Streiter Christi, sondern als — Teufel!</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_377_377" id="Footnote_377_377"></a><a href="#FNanchor_377_377"><span class="label">[377]</span></a> Er sagt S. 170: „An und für sich ist man nicht berechtigt, diese dem +Gesetze angemessenen Todesurtheile als <em class="spaced">Greuel</em> zu bezeichnen, wie das längst +herkömmlich ist, und auch das <em class="spaced">Gesetz</em> (in der Carolina) <em class="spaced">selbst</em>, wird man +nicht ohne Weiteres einen <em class="spaced">Greuel</em> nennen dürfen. — S. 172: Allerdings bestanden +prozessualische Regeln für die Constatirung eines Gerüchts und so +ganz in den Tag hinein, etwa nach dem Massstabe heutiges Tags umlaufender +Gerüchte, wurde nicht verfahren. Dazu war die Zeit noch viel zu fest und +wenigstens in Sitte und Lebensordnung zu zähe. Im <em class="spaced">heutigen</em> Sinne leichtfertig +nahm man das Gerücht nicht.“ — Mehr kann man nicht verlangen, +wenn der Hexenprozess vertheidigt werden soll.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_378_378" id="Footnote_378_378"></a><a href="#FNanchor_378_378"><span class="label">[378]</span></a> Was soll man z. B. dazu sagen, wenn <i>Vilmar</i> S. 169 erzählt: „So +lange es Hexenprozesse gegeben hat, galt der <em class="spaced">Anklageprozess</em>; erst als +der, in der neuesten Zeit wieder aufgehobene, <em class="spaced">Inquisitionsprozess</em> +eingeführt wurde, nahmen die Hexenprozesse ab und hörten bald ganz auf!“ +Die einzige Stelle der Abhandlung, aus der sich vermuthen lässt, dass Verf. +ein auf den Hexenprozess bezügliches Buch der neueren Literatur in Händen +gehabt hat, ist der dem grossen Rechtslehrer <i>v. Wächter</i> (S. 172) desshalb +gemachte Vorwurf „arger Leichtfertigkeit“, weil dieser gesagt habe, „es +habe, um die Tortur zu erkennen, nur bedurft, dass ein altes Weib triefäugig +gewesen sei, wozu dann leicht noch irgend ein Indizium zu finden +gewesen sei“.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_379_379" id="Footnote_379_379"></a><a href="#FNanchor_379_379"><span class="label">[379]</span></a> Dieses wird auch von <i>A. F. Köppen</i> in seiner trefflichen Abhandlung +(Wigands Vierteljahrschrift, B. II. S. 51) zugegeben, indem er sagt: „Allerdings +ist es höchst wahrscheinlich, dass die Hexerei als das (angebliche) +Modeverbrechen der Zeit, mancherlei wirkliche, d. h. bürgerliche Verbrechen +gleichsam absorbirt habe, dass also bei einzelnen Verbrechen kein bloss eingebildeter, +sondern auch ein reeller Thatbestand vorlag. Einige angebliche +Hexen mögen Kindesmörderinnen, andere Giftmischerinnen gewesen sein, noch +andere durch Quacksalberei und Sudelköcherei u. dgl. reellen Schaden gethan +haben. Indessen ist die Zahl derselben jedenfalls verhältnissmässig nur sehr +gering gewesen; und — was die Hauptsache ist — beweisen, juridisch beweisen +lässt sich das (Dank der Formlosigkeit des Hexenprozesses!) in den +allerwenigsten Fällen, ja vielleicht in keinem einzigen Falle mehr.“</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_380_380" id="Footnote_380_380"></a><a href="#FNanchor_380_380"><span class="label">[380]</span></a> Wir erinnern an den oben B. I. 481 aus Hessen mitgetheilten Fall. +Ausserdem theilt <i>v. Wächter</i> aus einem juristischen Responsum vom Jahre +1647 (bei <i>Nic. Brand</i>, de legitima maleficos et sagas investigandi et convincendi +ratione, P. II. thes. 1) folgendes Vorkommniss mit: Ein preussischer +Soldat wollte sich mit Satans Hülfe unsichtbar, schuss- und hiebfest machen +und glücklich spielen können, wesshalb er dem Teufel sich zu ergeben beschloss. +Er setzte daher eine Schrift auf, in welcher er sich dem Teufel verschrieb +und unterzeichnete dieselbe mit Blut aus seiner Nase. Am Rande der +Schrift sprach er die Bitte aus, dass ihm der Teufel bald einen Gesandten +schicken möchte, von dem er das Nöthige lernen könnte. Diese Schrift wollte +er an einem Samstag Nachts auf einen Kreuzweg tragen, um sie so in die +Hände des Teufels zu bringen. Ehe er aber dieses ausführen konnte, fand +man die Schrift bei ihm, und es wurde ihm daher der Prozess gemacht, der +zu seiner Hinrichtung führte.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_381_381" id="Footnote_381_381"></a><a href="#FNanchor_381_381"><span class="label">[381]</span></a> Nach Pioneer Mail im spiritist. Journal The Medium and Daybreak, +4. Dezember 1874. +</p><p> +Vgl. z. B. die Schrift: „Ueber das Besessensein oder das Dasein und +den Einfluss des bösen Geisterreichs in der alten Zeit“ (Heilbronn, 1833, +S. 116 in 8<sup>o</sup>). — Das Vorwort der Schrift beginnt mit den Worten: „Der +Verfasser dieser Schrift hat seine Ueberzeugung von Dämonen-Besitzungen auf +eigene Anschauung gegründet, und zwei damit geplagte unglückliche Personen +— im Hause seines ihm so theuern Freundes, des Dr. Kerner in Weinsberg, +oft und aufmerksam beobachtet.“ — Der Schlusssatz der Abhandlung lautet +(S. 116): „Ich glaube an gute und böse Geister und an ihren Einfluss bis auf +die neuesten Zeiten. Der Mensch aber kann beiden widerstehen.“</p></div> + +</div> + + + + + + + +<pre> + + + + + +End of the Project Gutenberg EBook of Soldan's Geschichte der Hexenprozesse, by +Heinrich Heppe + +*** END OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK SOLDAN'S GESCHICHTE DER HEXENPROZ. *** + +***** This file should be named 25048-h.htm or 25048-h.zip ***** +This and all associated files of various formats will be found in: + https://www.gutenberg.org/2/5/0/4/25048/ + +Produced by Wolfgang Menges, Constanze Hofmann, Juliet +Sutherland and the Online Distributed Proofreading Team +at https://www.pgdp.net + + +Updated editions will replace the previous one--the old editions +will be renamed. + +Creating the works from public domain print editions means that no +one owns a United States copyright in these works, so the Foundation +(and you!) can copy and distribute it in the United States without +permission and without paying copyright royalties. Special rules, +set forth in the General Terms of Use part of this license, apply to +copying and distributing Project Gutenberg-tm electronic works to +protect the PROJECT GUTENBERG-tm concept and trademark. Project +Gutenberg is a registered trademark, and may not be used if you +charge for the eBooks, unless you receive specific permission. If you +do not charge anything for copies of this eBook, complying with the +rules is very easy. You may use this eBook for nearly any purpose +such as creation of derivative works, reports, performances and +research. They may be modified and printed and given away--you may do +practically ANYTHING with public domain eBooks. Redistribution is +subject to the trademark license, especially commercial +redistribution. + + + +*** START: FULL LICENSE *** + +THE FULL PROJECT GUTENBERG LICENSE +PLEASE READ THIS BEFORE YOU DISTRIBUTE OR USE THIS WORK + +To protect the Project Gutenberg-tm mission of promoting the free +distribution of electronic works, by using or distributing this work +(or any other work associated in any way with the phrase "Project +Gutenberg"), you agree to comply with all the terms of the Full Project +Gutenberg-tm License (available with this file or online at +https://gutenberg.org/license). + + +Section 1. General Terms of Use and Redistributing Project Gutenberg-tm +electronic works + +1.A. By reading or using any part of this Project Gutenberg-tm +electronic work, you indicate that you have read, understand, agree to +and accept all the terms of this license and intellectual property +(trademark/copyright) agreement. If you do not agree to abide by all +the terms of this agreement, you must cease using and return or destroy +all copies of Project Gutenberg-tm electronic works in your possession. +If you paid a fee for obtaining a copy of or access to a Project +Gutenberg-tm electronic work and you do not agree to be bound by the +terms of this agreement, you may obtain a refund from the person or +entity to whom you paid the fee as set forth in paragraph 1.E.8. + +1.B. "Project Gutenberg" is a registered trademark. It may only be +used on or associated in any way with an electronic work by people who +agree to be bound by the terms of this agreement. There are a few +things that you can do with most Project Gutenberg-tm electronic works +even without complying with the full terms of this agreement. See +paragraph 1.C below. There are a lot of things you can do with Project +Gutenberg-tm electronic works if you follow the terms of this agreement +and help preserve free future access to Project Gutenberg-tm electronic +works. See paragraph 1.E below. + +1.C. The Project Gutenberg Literary Archive Foundation ("the Foundation" +or PGLAF), owns a compilation copyright in the collection of Project +Gutenberg-tm electronic works. Nearly all the individual works in the +collection are in the public domain in the United States. If an +individual work is in the public domain in the United States and you are +located in the United States, we do not claim a right to prevent you from +copying, distributing, performing, displaying or creating derivative +works based on the work as long as all references to Project Gutenberg +are removed. Of course, we hope that you will support the Project +Gutenberg-tm mission of promoting free access to electronic works by +freely sharing Project Gutenberg-tm works in compliance with the terms of +this agreement for keeping the Project Gutenberg-tm name associated with +the work. You can easily comply with the terms of this agreement by +keeping this work in the same format with its attached full Project +Gutenberg-tm License when you share it without charge with others. + +1.D. The copyright laws of the place where you are located also govern +what you can do with this work. Copyright laws in most countries are in +a constant state of change. If you are outside the United States, check +the laws of your country in addition to the terms of this agreement +before downloading, copying, displaying, performing, distributing or +creating derivative works based on this work or any other Project +Gutenberg-tm work. The Foundation makes no representations concerning +the copyright status of any work in any country outside the United +States. + +1.E. Unless you have removed all references to Project Gutenberg: + +1.E.1. The following sentence, with active links to, or other immediate +access to, the full Project Gutenberg-tm License must appear prominently +whenever any copy of a Project Gutenberg-tm work (any work on which the +phrase "Project Gutenberg" appears, or with which the phrase "Project +Gutenberg" is associated) is accessed, displayed, performed, viewed, +copied or distributed: + +This eBook is for the use of anyone anywhere at no cost and with +almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or +re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included +with this eBook or online at www.gutenberg.org + +1.E.2. If an individual Project Gutenberg-tm electronic work is derived +from the public domain (does not contain a notice indicating that it is +posted with permission of the copyright holder), the work can be copied +and distributed to anyone in the United States without paying any fees +or charges. If you are redistributing or providing access to a work +with the phrase "Project Gutenberg" associated with or appearing on the +work, you must comply either with the requirements of paragraphs 1.E.1 +through 1.E.7 or obtain permission for the use of the work and the +Project Gutenberg-tm trademark as set forth in paragraphs 1.E.8 or +1.E.9. + +1.E.3. If an individual Project Gutenberg-tm electronic work is posted +with the permission of the copyright holder, your use and distribution +must comply with both paragraphs 1.E.1 through 1.E.7 and any additional +terms imposed by the copyright holder. Additional terms will be linked +to the Project Gutenberg-tm License for all works posted with the +permission of the copyright holder found at the beginning of this work. + +1.E.4. Do not unlink or detach or remove the full Project Gutenberg-tm +License terms from this work, or any files containing a part of this +work or any other work associated with Project Gutenberg-tm. + +1.E.5. Do not copy, display, perform, distribute or redistribute this +electronic work, or any part of this electronic work, without +prominently displaying the sentence set forth in paragraph 1.E.1 with +active links or immediate access to the full terms of the Project +Gutenberg-tm License. + +1.E.6. You may convert to and distribute this work in any binary, +compressed, marked up, nonproprietary or proprietary form, including any +word processing or hypertext form. However, if you provide access to or +distribute copies of a Project Gutenberg-tm work in a format other than +"Plain Vanilla ASCII" or other format used in the official version +posted on the official Project Gutenberg-tm web site (www.gutenberg.org), +you must, at no additional cost, fee or expense to the user, provide a +copy, a means of exporting a copy, or a means of obtaining a copy upon +request, of the work in its original "Plain Vanilla ASCII" or other +form. Any alternate format must include the full Project Gutenberg-tm +License as specified in paragraph 1.E.1. + +1.E.7. Do not charge a fee for access to, viewing, displaying, +performing, copying or distributing any Project Gutenberg-tm works +unless you comply with paragraph 1.E.8 or 1.E.9. + +1.E.8. You may charge a reasonable fee for copies of or providing +access to or distributing Project Gutenberg-tm electronic works provided +that + +- You pay a royalty fee of 20% of the gross profits you derive from + the use of Project Gutenberg-tm works calculated using the method + you already use to calculate your applicable taxes. The fee is + owed to the owner of the Project Gutenberg-tm trademark, but he + has agreed to donate royalties under this paragraph to the + Project Gutenberg Literary Archive Foundation. Royalty payments + must be paid within 60 days following each date on which you + prepare (or are legally required to prepare) your periodic tax + returns. Royalty payments should be clearly marked as such and + sent to the Project Gutenberg Literary Archive Foundation at the + address specified in Section 4, "Information about donations to + the Project Gutenberg Literary Archive Foundation." + +- You provide a full refund of any money paid by a user who notifies + you in writing (or by e-mail) within 30 days of receipt that s/he + does not agree to the terms of the full Project Gutenberg-tm + License. You must require such a user to return or + destroy all copies of the works possessed in a physical medium + and discontinue all use of and all access to other copies of + Project Gutenberg-tm works. + +- You provide, in accordance with paragraph 1.F.3, a full refund of any + money paid for a work or a replacement copy, if a defect in the + electronic work is discovered and reported to you within 90 days + of receipt of the work. + +- You comply with all other terms of this agreement for free + distribution of Project Gutenberg-tm works. + +1.E.9. If you wish to charge a fee or distribute a Project Gutenberg-tm +electronic work or group of works on different terms than are set +forth in this agreement, you must obtain permission in writing from +both the Project Gutenberg Literary Archive Foundation and Michael +Hart, the owner of the Project Gutenberg-tm trademark. Contact the +Foundation as set forth in Section 3 below. + +1.F. + +1.F.1. Project Gutenberg volunteers and employees expend considerable +effort to identify, do copyright research on, transcribe and proofread +public domain works in creating the Project Gutenberg-tm +collection. Despite these efforts, Project Gutenberg-tm electronic +works, and the medium on which they may be stored, may contain +"Defects," such as, but not limited to, incomplete, inaccurate or +corrupt data, transcription errors, a copyright or other intellectual +property infringement, a defective or damaged disk or other medium, a +computer virus, or computer codes that damage or cannot be read by +your equipment. + +1.F.2. LIMITED WARRANTY, DISCLAIMER OF DAMAGES - Except for the "Right +of Replacement or Refund" described in paragraph 1.F.3, the Project +Gutenberg Literary Archive Foundation, the owner of the Project +Gutenberg-tm trademark, and any other party distributing a Project +Gutenberg-tm electronic work under this agreement, disclaim all +liability to you for damages, costs and expenses, including legal +fees. YOU AGREE THAT YOU HAVE NO REMEDIES FOR NEGLIGENCE, STRICT +LIABILITY, BREACH OF WARRANTY OR BREACH OF CONTRACT EXCEPT THOSE +PROVIDED IN PARAGRAPH F3. YOU AGREE THAT THE FOUNDATION, THE +TRADEMARK OWNER, AND ANY DISTRIBUTOR UNDER THIS AGREEMENT WILL NOT BE +LIABLE TO YOU FOR ACTUAL, DIRECT, INDIRECT, CONSEQUENTIAL, PUNITIVE OR +INCIDENTAL DAMAGES EVEN IF YOU GIVE NOTICE OF THE POSSIBILITY OF SUCH +DAMAGE. + +1.F.3. LIMITED RIGHT OF REPLACEMENT OR REFUND - If you discover a +defect in this electronic work within 90 days of receiving it, you can +receive a refund of the money (if any) you paid for it by sending a +written explanation to the person you received the work from. If you +received the work on a physical medium, you must return the medium with +your written explanation. The person or entity that provided you with +the defective work may elect to provide a replacement copy in lieu of a +refund. If you received the work electronically, the person or entity +providing it to you may choose to give you a second opportunity to +receive the work electronically in lieu of a refund. If the second copy +is also defective, you may demand a refund in writing without further +opportunities to fix the problem. + +1.F.4. Except for the limited right of replacement or refund set forth +in paragraph 1.F.3, this work is provided to you 'AS-IS' WITH NO OTHER +WARRANTIES OF ANY KIND, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO +WARRANTIES OF MERCHANTIBILITY OR FITNESS FOR ANY PURPOSE. + +1.F.5. Some states do not allow disclaimers of certain implied +warranties or the exclusion or limitation of certain types of damages. +If any disclaimer or limitation set forth in this agreement violates the +law of the state applicable to this agreement, the agreement shall be +interpreted to make the maximum disclaimer or limitation permitted by +the applicable state law. The invalidity or unenforceability of any +provision of this agreement shall not void the remaining provisions. + +1.F.6. INDEMNITY - You agree to indemnify and hold the Foundation, the +trademark owner, any agent or employee of the Foundation, anyone +providing copies of Project Gutenberg-tm electronic works in accordance +with this agreement, and any volunteers associated with the production, +promotion and distribution of Project Gutenberg-tm electronic works, +harmless from all liability, costs and expenses, including legal fees, +that arise directly or indirectly from any of the following which you do +or cause to occur: (a) distribution of this or any Project Gutenberg-tm +work, (b) alteration, modification, or additions or deletions to any +Project Gutenberg-tm work, and (c) any Defect you cause. + + +Section 2. Information about the Mission of Project Gutenberg-tm + +Project Gutenberg-tm is synonymous with the free distribution of +electronic works in formats readable by the widest variety of computers +including obsolete, old, middle-aged and new computers. It exists +because of the efforts of hundreds of volunteers and donations from +people in all walks of life. + +Volunteers and financial support to provide volunteers with the +assistance they need, is critical to reaching Project Gutenberg-tm's +goals and ensuring that the Project Gutenberg-tm collection will +remain freely available for generations to come. In 2001, the Project +Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure +and permanent future for Project Gutenberg-tm and future generations. +To learn more about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation +and how your efforts and donations can help, see Sections 3 and 4 +and the Foundation web page at https://www.pglaf.org. + + +Section 3. Information about the Project Gutenberg Literary Archive +Foundation + +The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit +501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the +state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal +Revenue Service. The Foundation's EIN or federal tax identification +number is 64-6221541. Its 501(c)(3) letter is posted at +https://pglaf.org/fundraising. Contributions to the Project Gutenberg +Literary Archive Foundation are tax deductible to the full extent +permitted by U.S. federal laws and your state's laws. + +The Foundation's principal office is located at 4557 Melan Dr. S. +Fairbanks, AK, 99712., but its volunteers and employees are scattered +throughout numerous locations. Its business office is located at +809 North 1500 West, Salt Lake City, UT 84116, (801) 596-1887, email +business@pglaf.org. Email contact links and up to date contact +information can be found at the Foundation's web site and official +page at https://pglaf.org + +For additional contact information: + Dr. Gregory B. Newby + Chief Executive and Director + gbnewby@pglaf.org + + +Section 4. Information about Donations to the Project Gutenberg +Literary Archive Foundation + +Project Gutenberg-tm depends upon and cannot survive without wide +spread public support and donations to carry out its mission of +increasing the number of public domain and licensed works that can be +freely distributed in machine readable form accessible by the widest +array of equipment including outdated equipment. Many small donations +($1 to $5,000) are particularly important to maintaining tax exempt +status with the IRS. + +The Foundation is committed to complying with the laws regulating +charities and charitable donations in all 50 states of the United +States. Compliance requirements are not uniform and it takes a +considerable effort, much paperwork and many fees to meet and keep up +with these requirements. We do not solicit donations in locations +where we have not received written confirmation of compliance. To +SEND DONATIONS or determine the status of compliance for any +particular state visit https://pglaf.org + +While we cannot and do not solicit contributions from states where we +have not met the solicitation requirements, we know of no prohibition +against accepting unsolicited donations from donors in such states who +approach us with offers to donate. + +International donations are gratefully accepted, but we cannot make +any statements concerning tax treatment of donations received from +outside the United States. U.S. laws alone swamp our small staff. + +Please check the Project Gutenberg Web pages for current donation +methods and addresses. Donations are accepted in a number of other +ways including including checks, online payments and credit card +donations. To donate, please visit: https://pglaf.org/donate + + +Section 5. General Information About Project Gutenberg-tm electronic +works. + +Professor Michael S. Hart was the originator of the Project Gutenberg-tm +concept of a library of electronic works that could be freely shared +with anyone. For thirty years, he produced and distributed Project +Gutenberg-tm eBooks with only a loose network of volunteer support. + + +Project Gutenberg-tm eBooks are often created from several printed +editions, all of which are confirmed as Public Domain in the U.S. +unless a copyright notice is included. Thus, we do not necessarily +keep eBooks in compliance with any particular paper edition. + + +Most people start at our Web site which has the main PG search facility: + + https://www.gutenberg.org + +This Web site includes information about Project Gutenberg-tm, +including how to make donations to the Project Gutenberg Literary +Archive Foundation, how to help produce our new eBooks, and how to +subscribe to our email newsletter to hear about new eBooks. + + +</pre> + +</body> +</html> diff --git a/25048-page-images/f0001.png b/25048-page-images/f0001.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..3d08ad5 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/f0001.png diff --git a/25048-page-images/f0002.png b/25048-page-images/f0002.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..3a3bb9f --- /dev/null +++ b/25048-page-images/f0002.png diff --git a/25048-page-images/f0003.png b/25048-page-images/f0003.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..9241e8c --- /dev/null +++ b/25048-page-images/f0003.png diff --git a/25048-page-images/p0001.png b/25048-page-images/p0001.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..90f1fc6 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0001.png diff --git a/25048-page-images/p0002.png b/25048-page-images/p0002.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..63faadd --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0002.png diff --git a/25048-page-images/p0003.png b/25048-page-images/p0003.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..8a2f84e --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0003.png diff --git a/25048-page-images/p0004.png b/25048-page-images/p0004.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..d12c727 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0004.png diff --git a/25048-page-images/p0005.png b/25048-page-images/p0005.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..ca06b88 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0005.png diff --git a/25048-page-images/p0006.png b/25048-page-images/p0006.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..118c9a9 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0006.png diff --git a/25048-page-images/p0007.png b/25048-page-images/p0007.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..d6a1ba2 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0007.png diff --git a/25048-page-images/p0008.png b/25048-page-images/p0008.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..d27ceb9 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0008.png diff --git a/25048-page-images/p0009.png b/25048-page-images/p0009.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..1ca5968 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0009.png diff --git a/25048-page-images/p0010.png b/25048-page-images/p0010.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..ce3d625 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0010.png diff --git a/25048-page-images/p0011.png b/25048-page-images/p0011.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..ea75c97 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0011.png diff --git a/25048-page-images/p0012.png b/25048-page-images/p0012.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..52398f9 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0012.png diff --git a/25048-page-images/p0013.png b/25048-page-images/p0013.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..c4162ba --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0013.png diff --git a/25048-page-images/p0014.png b/25048-page-images/p0014.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..6f64fd7 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0014.png diff --git a/25048-page-images/p0015.png b/25048-page-images/p0015.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..eb43629 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0015.png diff --git a/25048-page-images/p0016.png b/25048-page-images/p0016.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..d6d8666 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0016.png diff --git a/25048-page-images/p0017.png b/25048-page-images/p0017.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..005c1ea --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0017.png diff --git a/25048-page-images/p0018.png b/25048-page-images/p0018.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..3eeba3a --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0018.png diff --git a/25048-page-images/p0019.png b/25048-page-images/p0019.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..918047e --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0019.png diff --git a/25048-page-images/p0020.png b/25048-page-images/p0020.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..88435f7 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0020.png diff --git a/25048-page-images/p0021.png b/25048-page-images/p0021.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..743846e --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0021.png diff --git a/25048-page-images/p0022.png b/25048-page-images/p0022.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..bcb78ac --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0022.png diff --git a/25048-page-images/p0023.png b/25048-page-images/p0023.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..441e7ad --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0023.png diff --git a/25048-page-images/p0024.png b/25048-page-images/p0024.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..1c0dccc --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0024.png diff --git a/25048-page-images/p0025.png b/25048-page-images/p0025.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..6b78317 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0025.png diff --git a/25048-page-images/p0026.png b/25048-page-images/p0026.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..ff442a5 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0026.png diff --git a/25048-page-images/p0027.png b/25048-page-images/p0027.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..a586bf2 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0027.png diff --git a/25048-page-images/p0028.png b/25048-page-images/p0028.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..9187d3e --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0028.png diff --git a/25048-page-images/p0029.png b/25048-page-images/p0029.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..1d1c9cb --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0029.png diff --git a/25048-page-images/p0030.png b/25048-page-images/p0030.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..f0aed9f --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0030.png diff --git a/25048-page-images/p0031.png b/25048-page-images/p0031.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..e9a7850 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0031.png diff --git a/25048-page-images/p0032.png b/25048-page-images/p0032.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..6304773 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0032.png diff --git a/25048-page-images/p0033.png b/25048-page-images/p0033.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..800c35f --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0033.png diff --git a/25048-page-images/p0034.png b/25048-page-images/p0034.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..22837f3 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0034.png diff --git a/25048-page-images/p0035.png b/25048-page-images/p0035.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..b049f27 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0035.png diff --git a/25048-page-images/p0036.png b/25048-page-images/p0036.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..f9e244d --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0036.png diff --git a/25048-page-images/p0037.png b/25048-page-images/p0037.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..9c84379 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0037.png diff --git a/25048-page-images/p0038.png b/25048-page-images/p0038.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..a23e47b --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0038.png diff --git a/25048-page-images/p0039.png b/25048-page-images/p0039.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..1c44316 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0039.png diff --git a/25048-page-images/p0040.png b/25048-page-images/p0040.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..bdd03d0 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0040.png diff --git a/25048-page-images/p0041.png b/25048-page-images/p0041.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..dbaf9dd --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0041.png diff --git a/25048-page-images/p0042.png b/25048-page-images/p0042.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..7ff2119 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0042.png diff --git a/25048-page-images/p0043.png b/25048-page-images/p0043.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..3dcc088 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0043.png diff --git a/25048-page-images/p0044.png b/25048-page-images/p0044.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..9a95d26 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0044.png diff --git a/25048-page-images/p0045.png b/25048-page-images/p0045.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..f5ddb48 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0045.png diff --git a/25048-page-images/p0046.png b/25048-page-images/p0046.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..b3d0b43 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0046.png diff --git a/25048-page-images/p0047.png b/25048-page-images/p0047.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..42717e1 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0047.png diff --git a/25048-page-images/p0048.png b/25048-page-images/p0048.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..2a6f5af --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0048.png diff --git a/25048-page-images/p0049.png b/25048-page-images/p0049.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..3d660e1 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0049.png diff --git a/25048-page-images/p0050.png b/25048-page-images/p0050.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..f18f21e --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0050.png diff --git a/25048-page-images/p0051.png b/25048-page-images/p0051.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..2bb69b4 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0051.png diff --git a/25048-page-images/p0052.png b/25048-page-images/p0052.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..d50b293 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0052.png diff --git a/25048-page-images/p0053.png b/25048-page-images/p0053.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..32f23b3 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0053.png diff --git a/25048-page-images/p0054.png b/25048-page-images/p0054.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..7625c30 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0054.png diff --git a/25048-page-images/p0055.png b/25048-page-images/p0055.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..268331c --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0055.png diff --git a/25048-page-images/p0056.png b/25048-page-images/p0056.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..736d363 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0056.png diff --git a/25048-page-images/p0057.png b/25048-page-images/p0057.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..4aa6b1b --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0057.png diff --git a/25048-page-images/p0058.png b/25048-page-images/p0058.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..bd43377 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0058.png diff --git a/25048-page-images/p0059.png b/25048-page-images/p0059.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..a2e07b1 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0059.png diff --git a/25048-page-images/p0060.png b/25048-page-images/p0060.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..11cdc6e --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0060.png diff --git a/25048-page-images/p0061.png b/25048-page-images/p0061.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..a18e727 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0061.png diff --git a/25048-page-images/p0062.png b/25048-page-images/p0062.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..1828a20 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0062.png diff --git a/25048-page-images/p0063.png b/25048-page-images/p0063.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..0c0ef89 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0063.png diff --git a/25048-page-images/p0064.png b/25048-page-images/p0064.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..56b55bf --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0064.png diff --git a/25048-page-images/p0065.png b/25048-page-images/p0065.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..c8e5f00 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0065.png diff --git a/25048-page-images/p0066.png b/25048-page-images/p0066.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..c6a6652 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0066.png diff --git a/25048-page-images/p0067.png b/25048-page-images/p0067.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..ede5646 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0067.png diff --git a/25048-page-images/p0068.png b/25048-page-images/p0068.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..ddde45b --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0068.png diff --git a/25048-page-images/p0069.png b/25048-page-images/p0069.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..a7be875 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0069.png diff --git a/25048-page-images/p0070.png b/25048-page-images/p0070.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..8799805 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0070.png diff --git a/25048-page-images/p0071.png b/25048-page-images/p0071.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..138287f --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0071.png diff --git a/25048-page-images/p0072.png b/25048-page-images/p0072.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..a9689e2 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0072.png diff --git a/25048-page-images/p0073.png b/25048-page-images/p0073.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..f122f9c --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0073.png diff --git a/25048-page-images/p0074.png b/25048-page-images/p0074.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..463bd5f --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0074.png diff --git a/25048-page-images/p0075.png b/25048-page-images/p0075.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..0246d16 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0075.png diff --git a/25048-page-images/p0076.png b/25048-page-images/p0076.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..ff3d864 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0076.png diff --git a/25048-page-images/p0077.png b/25048-page-images/p0077.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..4d56847 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0077.png diff --git a/25048-page-images/p0078.png b/25048-page-images/p0078.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..53469b0 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0078.png diff --git a/25048-page-images/p0079.png b/25048-page-images/p0079.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..fa92b2c --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0079.png diff --git a/25048-page-images/p0080.png b/25048-page-images/p0080.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..d60416f --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0080.png diff --git a/25048-page-images/p0081.png b/25048-page-images/p0081.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..3b65c55 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0081.png diff --git a/25048-page-images/p0082.png b/25048-page-images/p0082.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..7860069 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0082.png diff --git a/25048-page-images/p0083.png b/25048-page-images/p0083.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..7e019ae --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0083.png diff --git a/25048-page-images/p0084.png b/25048-page-images/p0084.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..cfd48e7 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0084.png diff --git a/25048-page-images/p0085.png b/25048-page-images/p0085.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..bea5f64 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0085.png diff --git a/25048-page-images/p0086.png b/25048-page-images/p0086.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..36feb13 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0086.png diff --git a/25048-page-images/p0087.png b/25048-page-images/p0087.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..459784b --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0087.png diff --git a/25048-page-images/p0088.png b/25048-page-images/p0088.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..8ba366a --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0088.png diff --git a/25048-page-images/p0089.png b/25048-page-images/p0089.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..11e4ddf --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0089.png diff --git a/25048-page-images/p0090.png b/25048-page-images/p0090.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..e507aee --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0090.png diff --git a/25048-page-images/p0091.png b/25048-page-images/p0091.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..2a903f0 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0091.png diff --git a/25048-page-images/p0092.png b/25048-page-images/p0092.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..e919f22 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0092.png diff --git a/25048-page-images/p0093.png b/25048-page-images/p0093.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..1174c01 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0093.png diff --git a/25048-page-images/p0094.png b/25048-page-images/p0094.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..4d9864e --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0094.png diff --git a/25048-page-images/p0095.png b/25048-page-images/p0095.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..38e4c19 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0095.png diff --git a/25048-page-images/p0096.png b/25048-page-images/p0096.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..d1a4659 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0096.png diff --git a/25048-page-images/p0097.png b/25048-page-images/p0097.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..e363eac --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0097.png diff --git a/25048-page-images/p0098.png b/25048-page-images/p0098.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..3273c36 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0098.png diff --git a/25048-page-images/p0099.png b/25048-page-images/p0099.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..d2aa938 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0099.png diff --git a/25048-page-images/p0100.png b/25048-page-images/p0100.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..66ee8f7 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0100.png diff --git a/25048-page-images/p0101.png b/25048-page-images/p0101.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..38523a9 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0101.png diff --git a/25048-page-images/p0102.png b/25048-page-images/p0102.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..a7207b2 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0102.png diff --git a/25048-page-images/p0103.png b/25048-page-images/p0103.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..52b56ab --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0103.png diff --git a/25048-page-images/p0104.png b/25048-page-images/p0104.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..7ce040b --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0104.png diff --git a/25048-page-images/p0105.png b/25048-page-images/p0105.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..de991de --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0105.png diff --git a/25048-page-images/p0106.png b/25048-page-images/p0106.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..afb87ed --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0106.png diff --git a/25048-page-images/p0107.png b/25048-page-images/p0107.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..386fb07 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0107.png diff --git a/25048-page-images/p0108.png b/25048-page-images/p0108.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..569e772 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0108.png diff --git a/25048-page-images/p0109.png b/25048-page-images/p0109.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..5d5dc76 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0109.png diff --git a/25048-page-images/p0110.png b/25048-page-images/p0110.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..a72c479 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0110.png diff --git a/25048-page-images/p0111.png b/25048-page-images/p0111.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..30486fb --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0111.png diff --git a/25048-page-images/p0112.png b/25048-page-images/p0112.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..e1084da --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0112.png diff --git a/25048-page-images/p0113.png b/25048-page-images/p0113.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..eab4e4a --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0113.png diff --git a/25048-page-images/p0114.png b/25048-page-images/p0114.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..dfb8cc6 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0114.png diff --git a/25048-page-images/p0115.png b/25048-page-images/p0115.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..187b809 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0115.png diff --git a/25048-page-images/p0116.png b/25048-page-images/p0116.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..e58b33e --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0116.png diff --git a/25048-page-images/p0117.png b/25048-page-images/p0117.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..9df1a23 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0117.png diff --git a/25048-page-images/p0118.png b/25048-page-images/p0118.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..b9b3485 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0118.png diff --git a/25048-page-images/p0119.png b/25048-page-images/p0119.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..5e1dd04 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0119.png diff --git a/25048-page-images/p0120.png b/25048-page-images/p0120.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..d086147 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0120.png diff --git a/25048-page-images/p0121.png b/25048-page-images/p0121.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..01cd318 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0121.png diff --git a/25048-page-images/p0122.png b/25048-page-images/p0122.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..ad2c662 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0122.png diff --git a/25048-page-images/p0123.png b/25048-page-images/p0123.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..ea047c5 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0123.png diff --git a/25048-page-images/p0124.png b/25048-page-images/p0124.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..4cbd667 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0124.png diff --git a/25048-page-images/p0125.png b/25048-page-images/p0125.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..a040e7f --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0125.png diff --git a/25048-page-images/p0126.png b/25048-page-images/p0126.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..d15d222 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0126.png diff --git a/25048-page-images/p0127.png b/25048-page-images/p0127.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..9d71ee5 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0127.png diff --git a/25048-page-images/p0128.png b/25048-page-images/p0128.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..29582d6 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0128.png diff --git a/25048-page-images/p0129.png b/25048-page-images/p0129.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..f5fba29 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0129.png diff --git a/25048-page-images/p0130.png b/25048-page-images/p0130.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..a4a0dc3 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0130.png diff --git a/25048-page-images/p0131.png b/25048-page-images/p0131.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..02ee5c6 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0131.png diff --git a/25048-page-images/p0132.png b/25048-page-images/p0132.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..c59e944 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0132.png diff --git a/25048-page-images/p0133.png b/25048-page-images/p0133.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..0bfa1ae --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0133.png diff --git a/25048-page-images/p0134.png b/25048-page-images/p0134.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..217247a --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0134.png diff --git a/25048-page-images/p0135.png b/25048-page-images/p0135.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..bd46003 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0135.png diff --git a/25048-page-images/p0136.png b/25048-page-images/p0136.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..7402618 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0136.png diff --git a/25048-page-images/p0137.png b/25048-page-images/p0137.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..715ce95 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0137.png diff --git a/25048-page-images/p0138.png b/25048-page-images/p0138.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..6e80250 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0138.png diff --git a/25048-page-images/p0139.png b/25048-page-images/p0139.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..3293a6d --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0139.png diff --git a/25048-page-images/p0140.png b/25048-page-images/p0140.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..2dd5bf5 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0140.png diff --git a/25048-page-images/p0141.png b/25048-page-images/p0141.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..3ccbad8 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0141.png diff --git a/25048-page-images/p0142.png b/25048-page-images/p0142.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..4728eff --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0142.png diff --git a/25048-page-images/p0143.png b/25048-page-images/p0143.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..e760c7b --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0143.png diff --git a/25048-page-images/p0144.png b/25048-page-images/p0144.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..96e23d9 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0144.png diff --git a/25048-page-images/p0145.png b/25048-page-images/p0145.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..c30b998 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0145.png diff --git a/25048-page-images/p0146.png b/25048-page-images/p0146.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..735403f --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0146.png diff --git a/25048-page-images/p0147.png b/25048-page-images/p0147.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..ab54c3a --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0147.png diff --git a/25048-page-images/p0148.png b/25048-page-images/p0148.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..afedf7f --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0148.png diff --git a/25048-page-images/p0149.png b/25048-page-images/p0149.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..cbcb950 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0149.png diff --git a/25048-page-images/p0150.png b/25048-page-images/p0150.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..467fe62 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0150.png diff --git a/25048-page-images/p0151.png b/25048-page-images/p0151.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..8cd1ad1 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0151.png diff --git a/25048-page-images/p0152.png b/25048-page-images/p0152.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..a78b7ae --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0152.png diff --git a/25048-page-images/p0153.png b/25048-page-images/p0153.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..e6ba0e2 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0153.png diff --git a/25048-page-images/p0154.png b/25048-page-images/p0154.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..21fcbe2 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0154.png diff --git a/25048-page-images/p0155.png b/25048-page-images/p0155.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..6da0f08 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0155.png diff --git a/25048-page-images/p0156.png b/25048-page-images/p0156.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..3c51ddf --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0156.png diff --git a/25048-page-images/p0157.png b/25048-page-images/p0157.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..8511d14 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0157.png diff --git a/25048-page-images/p0158.png b/25048-page-images/p0158.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..b7679cc --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0158.png diff --git a/25048-page-images/p0159.png b/25048-page-images/p0159.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..d6791aa --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0159.png diff --git a/25048-page-images/p0160.png b/25048-page-images/p0160.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..97bb5db --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0160.png diff --git a/25048-page-images/p0161.png b/25048-page-images/p0161.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..b5699ff --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0161.png diff --git a/25048-page-images/p0162.png b/25048-page-images/p0162.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..0255299 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0162.png diff --git a/25048-page-images/p0163.png b/25048-page-images/p0163.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..3754a79 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0163.png diff --git a/25048-page-images/p0164.png b/25048-page-images/p0164.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..8fd423b --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0164.png diff --git a/25048-page-images/p0165.png b/25048-page-images/p0165.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..63c3053 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0165.png diff --git a/25048-page-images/p0166.png b/25048-page-images/p0166.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..82f64fe --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0166.png diff --git a/25048-page-images/p0167.png b/25048-page-images/p0167.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..0afd5ec --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0167.png diff --git a/25048-page-images/p0168.png b/25048-page-images/p0168.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..3b1b364 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0168.png diff --git a/25048-page-images/p0169.png b/25048-page-images/p0169.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..37d44c5 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0169.png diff --git a/25048-page-images/p0170.png b/25048-page-images/p0170.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..9a99767 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0170.png diff --git a/25048-page-images/p0171.png b/25048-page-images/p0171.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..125e6b4 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0171.png diff --git a/25048-page-images/p0172.png b/25048-page-images/p0172.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..76d40c5 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0172.png diff --git a/25048-page-images/p0173.png b/25048-page-images/p0173.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..63b3d07 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0173.png diff --git a/25048-page-images/p0174.png b/25048-page-images/p0174.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..10d04a6 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0174.png diff --git a/25048-page-images/p0175.png b/25048-page-images/p0175.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..2b91b07 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0175.png diff --git a/25048-page-images/p0176.png b/25048-page-images/p0176.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..37eae22 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0176.png diff --git a/25048-page-images/p0177.png b/25048-page-images/p0177.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..d417e43 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0177.png diff --git a/25048-page-images/p0178.png b/25048-page-images/p0178.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..378b803 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0178.png diff --git a/25048-page-images/p0179.png b/25048-page-images/p0179.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..f7ed8f7 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0179.png diff --git a/25048-page-images/p0180.png b/25048-page-images/p0180.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..b7c6f12 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0180.png diff --git a/25048-page-images/p0181.png b/25048-page-images/p0181.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..2ae87cd --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0181.png diff --git a/25048-page-images/p0182.png b/25048-page-images/p0182.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..79d1d93 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0182.png diff --git a/25048-page-images/p0183.png b/25048-page-images/p0183.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..d1e67f9 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0183.png diff --git a/25048-page-images/p0184.png b/25048-page-images/p0184.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..91497e7 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0184.png diff --git a/25048-page-images/p0185.png b/25048-page-images/p0185.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..cd68949 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0185.png diff --git a/25048-page-images/p0186.png b/25048-page-images/p0186.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..f40a719 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0186.png diff --git a/25048-page-images/p0187.png b/25048-page-images/p0187.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..bcafdd2 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0187.png diff --git a/25048-page-images/p0188.png b/25048-page-images/p0188.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..72afe75 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0188.png diff --git a/25048-page-images/p0189.png b/25048-page-images/p0189.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..92ba7ac --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0189.png diff --git a/25048-page-images/p0190.png b/25048-page-images/p0190.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..f66440f --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0190.png diff --git a/25048-page-images/p0191.png b/25048-page-images/p0191.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..37268a4 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0191.png diff --git a/25048-page-images/p0192.png b/25048-page-images/p0192.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..cf7439d --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0192.png diff --git a/25048-page-images/p0193.png b/25048-page-images/p0193.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..bd072f5 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0193.png diff --git a/25048-page-images/p0194.png b/25048-page-images/p0194.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..760d84d --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0194.png diff --git a/25048-page-images/p0195.png b/25048-page-images/p0195.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..b7261f6 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0195.png diff --git a/25048-page-images/p0196.png b/25048-page-images/p0196.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..ced364a --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0196.png diff --git a/25048-page-images/p0197.png b/25048-page-images/p0197.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..d926d11 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0197.png diff --git a/25048-page-images/p0198.png b/25048-page-images/p0198.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..91f57a1 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0198.png diff --git a/25048-page-images/p0199.png b/25048-page-images/p0199.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..3ee420c --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0199.png diff --git a/25048-page-images/p0200.png b/25048-page-images/p0200.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..ce6e2c8 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0200.png diff --git a/25048-page-images/p0201.png b/25048-page-images/p0201.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..79856ca --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0201.png diff --git a/25048-page-images/p0202.png b/25048-page-images/p0202.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..e4f1bd6 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0202.png diff --git a/25048-page-images/p0203.png b/25048-page-images/p0203.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..f4de927 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0203.png diff --git a/25048-page-images/p0204.png b/25048-page-images/p0204.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..fa9c188 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0204.png diff --git a/25048-page-images/p0205.png b/25048-page-images/p0205.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..441e9f3 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0205.png diff --git a/25048-page-images/p0206.png b/25048-page-images/p0206.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..15fde11 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0206.png diff --git a/25048-page-images/p0207.png b/25048-page-images/p0207.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..9073955 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0207.png diff --git a/25048-page-images/p0208.png b/25048-page-images/p0208.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..11f4415 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0208.png diff --git a/25048-page-images/p0209.png b/25048-page-images/p0209.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..539c7d8 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0209.png diff --git a/25048-page-images/p0210.png b/25048-page-images/p0210.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..8333ee3 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0210.png diff --git a/25048-page-images/p0211.png b/25048-page-images/p0211.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..26e33f3 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0211.png diff --git a/25048-page-images/p0212.png b/25048-page-images/p0212.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..07ac9a8 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0212.png diff --git a/25048-page-images/p0213.png b/25048-page-images/p0213.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..c0ce531 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0213.png diff --git a/25048-page-images/p0214.png b/25048-page-images/p0214.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..4508dad --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0214.png diff --git a/25048-page-images/p0215.png b/25048-page-images/p0215.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..cd1f6c5 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0215.png diff --git a/25048-page-images/p0216.png b/25048-page-images/p0216.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..bee6715 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0216.png diff --git a/25048-page-images/p0217.png b/25048-page-images/p0217.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..16afa40 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0217.png diff --git a/25048-page-images/p0218.png b/25048-page-images/p0218.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..dace539 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0218.png diff --git a/25048-page-images/p0219.png b/25048-page-images/p0219.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..200effb --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0219.png diff --git a/25048-page-images/p0220.png b/25048-page-images/p0220.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..914b0cf --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0220.png diff --git a/25048-page-images/p0221.png b/25048-page-images/p0221.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..2b945b0 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0221.png diff --git a/25048-page-images/p0222.png b/25048-page-images/p0222.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..5e54cc6 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0222.png diff --git a/25048-page-images/p0223.png b/25048-page-images/p0223.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..c8c38ce --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0223.png diff --git a/25048-page-images/p0224.png b/25048-page-images/p0224.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..f19f4d4 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0224.png diff --git a/25048-page-images/p0225.png b/25048-page-images/p0225.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..6c274eb --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0225.png diff --git a/25048-page-images/p0226.png b/25048-page-images/p0226.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..72a6646 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0226.png diff --git a/25048-page-images/p0227.png b/25048-page-images/p0227.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..185b984 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0227.png diff --git a/25048-page-images/p0228.png b/25048-page-images/p0228.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..7bd86fb --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0228.png diff --git a/25048-page-images/p0229.png b/25048-page-images/p0229.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..b9c249b --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0229.png diff --git a/25048-page-images/p0230.png b/25048-page-images/p0230.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..d0fe79d --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0230.png diff --git a/25048-page-images/p0231.png b/25048-page-images/p0231.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..13c3477 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0231.png diff --git a/25048-page-images/p0232.png b/25048-page-images/p0232.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..e96ada1 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0232.png diff --git a/25048-page-images/p0233.png b/25048-page-images/p0233.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..c7beb4c --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0233.png diff --git a/25048-page-images/p0234.png b/25048-page-images/p0234.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..874a737 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0234.png diff --git a/25048-page-images/p0235.png b/25048-page-images/p0235.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..040d89e --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0235.png diff --git a/25048-page-images/p0236.png b/25048-page-images/p0236.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..79e98eb --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0236.png diff --git a/25048-page-images/p0237.png b/25048-page-images/p0237.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..da8d7bc --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0237.png diff --git a/25048-page-images/p0238.png b/25048-page-images/p0238.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..08fc761 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0238.png diff --git a/25048-page-images/p0239.png b/25048-page-images/p0239.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..463bbb8 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0239.png diff --git a/25048-page-images/p0240.png b/25048-page-images/p0240.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..156e344 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0240.png diff --git a/25048-page-images/p0241.png b/25048-page-images/p0241.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..6018fca --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0241.png diff --git a/25048-page-images/p0242.png b/25048-page-images/p0242.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..021d7d3 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0242.png diff --git a/25048-page-images/p0243.png b/25048-page-images/p0243.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..8947350 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0243.png diff --git a/25048-page-images/p0244.png b/25048-page-images/p0244.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..c351a58 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0244.png diff --git a/25048-page-images/p0245.png b/25048-page-images/p0245.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..e443fcb --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0245.png diff --git a/25048-page-images/p0246.png b/25048-page-images/p0246.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..9a8cf29 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0246.png diff --git a/25048-page-images/p0247.png b/25048-page-images/p0247.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..1a9c0af --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0247.png diff --git a/25048-page-images/p0248.png b/25048-page-images/p0248.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..22a5ba7 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0248.png diff --git a/25048-page-images/p0249.png b/25048-page-images/p0249.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..fe5f0ed --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0249.png diff --git a/25048-page-images/p0250.png b/25048-page-images/p0250.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..7098a01 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0250.png diff --git a/25048-page-images/p0251.png b/25048-page-images/p0251.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..21ba902 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0251.png diff --git a/25048-page-images/p0252.png b/25048-page-images/p0252.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..4f8e9e7 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0252.png diff --git a/25048-page-images/p0253.png b/25048-page-images/p0253.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..56fcc35 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0253.png diff --git a/25048-page-images/p0254.png b/25048-page-images/p0254.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..4eb77ed --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0254.png diff --git a/25048-page-images/p0255.png b/25048-page-images/p0255.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..6184f23 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0255.png diff --git a/25048-page-images/p0256.png b/25048-page-images/p0256.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..bee70c1 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0256.png diff --git a/25048-page-images/p0257.png b/25048-page-images/p0257.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..707a6d8 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0257.png diff --git a/25048-page-images/p0258.png b/25048-page-images/p0258.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..4695531 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0258.png diff --git a/25048-page-images/p0259.png b/25048-page-images/p0259.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..ec669f0 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0259.png diff --git a/25048-page-images/p0260.png b/25048-page-images/p0260.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..75df9a8 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0260.png diff --git a/25048-page-images/p0261.png b/25048-page-images/p0261.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..8c7930c --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0261.png diff --git a/25048-page-images/p0262.png b/25048-page-images/p0262.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..c3d1e49 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0262.png diff --git a/25048-page-images/p0263.png b/25048-page-images/p0263.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..7f831e6 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0263.png diff --git a/25048-page-images/p0264.png b/25048-page-images/p0264.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..2aa4b2c --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0264.png diff --git a/25048-page-images/p0265.png b/25048-page-images/p0265.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..4c2c1bb --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0265.png diff --git a/25048-page-images/p0266.png b/25048-page-images/p0266.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..612d14f --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0266.png diff --git a/25048-page-images/p0267.png b/25048-page-images/p0267.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..b0ffb22 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0267.png diff --git a/25048-page-images/p0268.png b/25048-page-images/p0268.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..5f2aef7 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0268.png diff --git a/25048-page-images/p0269.png b/25048-page-images/p0269.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..fd037ab --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0269.png diff --git a/25048-page-images/p0270.png b/25048-page-images/p0270.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..5f320ef --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0270.png diff --git a/25048-page-images/p0271.png b/25048-page-images/p0271.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..0bcdf26 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0271.png diff --git a/25048-page-images/p0272.png b/25048-page-images/p0272.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..cb0e98f --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0272.png diff --git a/25048-page-images/p0273.png b/25048-page-images/p0273.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..100ef91 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0273.png diff --git a/25048-page-images/p0274.png b/25048-page-images/p0274.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..1cea6f6 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0274.png diff --git a/25048-page-images/p0275.png b/25048-page-images/p0275.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..e532c00 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0275.png diff --git a/25048-page-images/p0276.png b/25048-page-images/p0276.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..485efc8 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0276.png diff --git a/25048-page-images/p0277.png b/25048-page-images/p0277.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..9f7c5d4 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0277.png diff --git a/25048-page-images/p0278.png b/25048-page-images/p0278.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..715e24f --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0278.png diff --git a/25048-page-images/p0279.png b/25048-page-images/p0279.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..c9c1fd5 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0279.png diff --git a/25048-page-images/p0280.png b/25048-page-images/p0280.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..47ce918 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0280.png diff --git a/25048-page-images/p0281.png b/25048-page-images/p0281.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..0896042 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0281.png diff --git a/25048-page-images/p0282.png b/25048-page-images/p0282.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..fa8118a --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0282.png diff --git a/25048-page-images/p0283.png b/25048-page-images/p0283.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..8a6cb84 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0283.png diff --git a/25048-page-images/p0284.png b/25048-page-images/p0284.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..406fda9 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0284.png diff --git a/25048-page-images/p0285.png b/25048-page-images/p0285.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..01cd863 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0285.png diff --git a/25048-page-images/p0286.png b/25048-page-images/p0286.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..0516a9b --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0286.png diff --git a/25048-page-images/p0287.png b/25048-page-images/p0287.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..f967770 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0287.png diff --git a/25048-page-images/p0288.png b/25048-page-images/p0288.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..29f2008 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0288.png diff --git a/25048-page-images/p0289.png b/25048-page-images/p0289.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..049c39f --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0289.png diff --git a/25048-page-images/p0290.png b/25048-page-images/p0290.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..3f50cea --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0290.png diff --git a/25048-page-images/p0291.png b/25048-page-images/p0291.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..57cb91d --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0291.png diff --git a/25048-page-images/p0292.png b/25048-page-images/p0292.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..60f883a --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0292.png diff --git a/25048-page-images/p0293.png b/25048-page-images/p0293.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..a3ef4e4 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0293.png diff --git a/25048-page-images/p0294.png b/25048-page-images/p0294.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..ca120e1 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0294.png diff --git a/25048-page-images/p0295.png b/25048-page-images/p0295.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..7f29983 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0295.png diff --git a/25048-page-images/p0296.png b/25048-page-images/p0296.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..a02ac67 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0296.png diff --git a/25048-page-images/p0297.png b/25048-page-images/p0297.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..e3b9d90 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0297.png diff --git a/25048-page-images/p0298.png b/25048-page-images/p0298.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..324cb4f --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0298.png diff --git a/25048-page-images/p0299.png b/25048-page-images/p0299.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..ade1e92 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0299.png diff --git a/25048-page-images/p0300.png b/25048-page-images/p0300.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..50d7794 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0300.png diff --git a/25048-page-images/p0301.png b/25048-page-images/p0301.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..9af4644 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0301.png diff --git a/25048-page-images/p0302.png b/25048-page-images/p0302.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..6e937cc --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0302.png diff --git a/25048-page-images/p0303.png b/25048-page-images/p0303.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..0ec3a57 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0303.png diff --git a/25048-page-images/p0304.png b/25048-page-images/p0304.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..7bcbc58 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0304.png diff --git a/25048-page-images/p0305.png b/25048-page-images/p0305.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..42e9f63 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0305.png diff --git a/25048-page-images/p0306.png b/25048-page-images/p0306.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..5b7c9c8 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0306.png diff --git a/25048-page-images/p0307.png b/25048-page-images/p0307.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..daa7719 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0307.png diff --git a/25048-page-images/p0308.png b/25048-page-images/p0308.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..a6f7aaa --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0308.png diff --git a/25048-page-images/p0309.png b/25048-page-images/p0309.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..a033f8f --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0309.png diff --git a/25048-page-images/p0310.png b/25048-page-images/p0310.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..16ad32a --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0310.png diff --git a/25048-page-images/p0311.png b/25048-page-images/p0311.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..b40ebd2 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0311.png diff --git a/25048-page-images/p0312.png b/25048-page-images/p0312.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..286328a --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0312.png diff --git a/25048-page-images/p0313.png b/25048-page-images/p0313.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..906c1ad --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0313.png diff --git a/25048-page-images/p0314.png b/25048-page-images/p0314.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..4073cbb --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0314.png diff --git a/25048-page-images/p0315.png b/25048-page-images/p0315.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..c8691e3 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0315.png diff --git a/25048-page-images/p0316.png b/25048-page-images/p0316.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..d376203 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0316.png diff --git a/25048-page-images/p0317.png b/25048-page-images/p0317.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..a116e71 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0317.png diff --git a/25048-page-images/p0318.png b/25048-page-images/p0318.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..f62c02b --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0318.png diff --git a/25048-page-images/p0319.png b/25048-page-images/p0319.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..8b0a779 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0319.png diff --git a/25048-page-images/p0320.png b/25048-page-images/p0320.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..1d8e6c3 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0320.png diff --git a/25048-page-images/p0321.png b/25048-page-images/p0321.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..bb09879 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0321.png diff --git a/25048-page-images/p0322.png b/25048-page-images/p0322.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..21c1123 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0322.png diff --git a/25048-page-images/p0323.png b/25048-page-images/p0323.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..e167ed6 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0323.png diff --git a/25048-page-images/p0324.png b/25048-page-images/p0324.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..bdb99c3 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0324.png diff --git a/25048-page-images/p0325.png b/25048-page-images/p0325.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..97c41c1 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0325.png diff --git a/25048-page-images/p0326.png b/25048-page-images/p0326.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..89d5c6e --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0326.png diff --git a/25048-page-images/p0327.png b/25048-page-images/p0327.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..2bc1b24 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0327.png diff --git a/25048-page-images/p0328.png b/25048-page-images/p0328.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..b57e663 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0328.png diff --git a/25048-page-images/p0329.png b/25048-page-images/p0329.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..452f6e1 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0329.png diff --git a/25048-page-images/p0330.png b/25048-page-images/p0330.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..d5b5415 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0330.png diff --git a/25048-page-images/p0331.png b/25048-page-images/p0331.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..da30189 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0331.png diff --git a/25048-page-images/p0332.png b/25048-page-images/p0332.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..c3aa525 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0332.png diff --git a/25048-page-images/p0333.png b/25048-page-images/p0333.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..1e7f27c --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0333.png diff --git a/25048-page-images/p0334.png b/25048-page-images/p0334.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..70f822b --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0334.png diff --git a/25048-page-images/p0335.png b/25048-page-images/p0335.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..9d1b214 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0335.png diff --git a/25048-page-images/p0336.png b/25048-page-images/p0336.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..70c5719 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0336.png diff --git a/25048-page-images/p0337.png b/25048-page-images/p0337.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..b1d3474 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0337.png diff --git a/25048-page-images/p0338.png b/25048-page-images/p0338.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..162b376 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0338.png diff --git a/25048-page-images/p0339.png b/25048-page-images/p0339.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..422b2f9 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0339.png diff --git a/25048-page-images/p0340.png b/25048-page-images/p0340.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..79c256b --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0340.png diff --git a/25048-page-images/p0341.png b/25048-page-images/p0341.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..4d52f7a --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0341.png diff --git a/25048-page-images/p0342.png b/25048-page-images/p0342.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..8a46a69 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0342.png diff --git a/25048-page-images/p0343.png b/25048-page-images/p0343.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..557d18d --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0343.png diff --git a/25048-page-images/p0344.png b/25048-page-images/p0344.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..fd0ce47 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0344.png diff --git a/25048-page-images/p0345.png b/25048-page-images/p0345.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..9f21789 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0345.png diff --git a/25048-page-images/p0346.png b/25048-page-images/p0346.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..2afcd64 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0346.png diff --git a/25048-page-images/p0347.png b/25048-page-images/p0347.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..09981f4 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0347.png diff --git a/25048-page-images/p0348.png b/25048-page-images/p0348.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..7e05c4d --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0348.png diff --git a/25048-page-images/p0349.png b/25048-page-images/p0349.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..2545ce2 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0349.png diff --git a/25048-page-images/p0350.png b/25048-page-images/p0350.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..bdce4e1 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0350.png diff --git a/25048-page-images/p0351.png b/25048-page-images/p0351.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..2c50f4b --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0351.png diff --git a/25048-page-images/p0352.png b/25048-page-images/p0352.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..675914b --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0352.png diff --git a/25048-page-images/p0353.png b/25048-page-images/p0353.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..4a0bd77 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0353.png diff --git a/25048-page-images/p0354.png b/25048-page-images/p0354.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..5ec23a2 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0354.png diff --git a/25048-page-images/p0355.png b/25048-page-images/p0355.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..ca49472 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0355.png diff --git a/25048-page-images/p0356.png b/25048-page-images/p0356.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..792fe7d --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0356.png diff --git a/25048-page-images/p0357.png b/25048-page-images/p0357.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..f04bb72 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0357.png diff --git a/25048-page-images/p0358.png b/25048-page-images/p0358.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..6316cd1 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0358.png diff --git a/25048-page-images/p0359.png b/25048-page-images/p0359.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..1ec9ffa --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0359.png diff --git a/25048-page-images/p0360.png b/25048-page-images/p0360.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..d9f428c --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0360.png diff --git a/25048-page-images/p0361.png b/25048-page-images/p0361.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..dab2eb9 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0361.png diff --git a/25048-page-images/p0362.png b/25048-page-images/p0362.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..1b4af43 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0362.png diff --git a/25048-page-images/p0363.png b/25048-page-images/p0363.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..70ea207 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0363.png diff --git a/25048-page-images/p0364.png b/25048-page-images/p0364.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..47b528d --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0364.png diff --git a/25048-page-images/p0365.png b/25048-page-images/p0365.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..5d206f7 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0365.png diff --git a/25048-page-images/p0366.png b/25048-page-images/p0366.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..38ec0ac --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0366.png diff --git a/25048-page-images/p0367.png b/25048-page-images/p0367.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..0ca9ecb --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0367.png diff --git a/25048-page-images/p0368.png b/25048-page-images/p0368.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..500e0ff --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0368.png diff --git a/25048-page-images/p0369.png b/25048-page-images/p0369.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..e965b87 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0369.png diff --git a/25048-page-images/p0370.png b/25048-page-images/p0370.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..dcf3521 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0370.png diff --git a/25048-page-images/p0371.png b/25048-page-images/p0371.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..567ea15 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0371.png diff --git a/25048-page-images/p0372.png b/25048-page-images/p0372.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..717dfba --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0372.png diff --git a/25048-page-images/p0373.png b/25048-page-images/p0373.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..ec8c6cd --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0373.png diff --git a/25048-page-images/p0374.png b/25048-page-images/p0374.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..fd3617b --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0374.png diff --git a/25048-page-images/p0375.png b/25048-page-images/p0375.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..d99cdc9 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0375.png diff --git a/25048-page-images/p0376.png b/25048-page-images/p0376.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..b88dfeb --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0376.png diff --git a/25048-page-images/p0377.png b/25048-page-images/p0377.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..e7a4a42 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0377.png diff --git a/25048-page-images/p0378.png b/25048-page-images/p0378.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..911a298 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0378.png diff --git a/25048-page-images/p0379.png b/25048-page-images/p0379.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..ff7b3a9 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0379.png diff --git a/25048-page-images/p0380.png b/25048-page-images/p0380.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..0683f72 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0380.png diff --git a/25048-page-images/p0381.png b/25048-page-images/p0381.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..d7647d3 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0381.png diff --git a/25048-page-images/p0382.png b/25048-page-images/p0382.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..986143c --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0382.png diff --git a/25048-page-images/p0383.png b/25048-page-images/p0383.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..17d4fe5 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0383.png diff --git a/25048-page-images/p0384.png b/25048-page-images/p0384.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..5ec0a31 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0384.png diff --git a/25048-page-images/p0385.png b/25048-page-images/p0385.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..3a18d5d --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0385.png diff --git a/25048-page-images/p0386.png b/25048-page-images/p0386.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..32a7c68 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0386.png diff --git a/25048-page-images/p0387.png b/25048-page-images/p0387.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..b20d4d6 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0387.png diff --git a/25048-page-images/p0388.png b/25048-page-images/p0388.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..3b5d7dc --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0388.png diff --git a/25048-page-images/p0389.png b/25048-page-images/p0389.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..9326684 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0389.png diff --git a/25048-page-images/p0390.png b/25048-page-images/p0390.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..3ff167f --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0390.png diff --git a/25048-page-images/p0391.png b/25048-page-images/p0391.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..a02082f --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0391.png diff --git a/25048-page-images/p0392.png b/25048-page-images/p0392.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..3c86aec --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0392.png diff --git a/25048-page-images/p0393.png b/25048-page-images/p0393.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..08daffa --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0393.png diff --git a/25048-page-images/p0394.png b/25048-page-images/p0394.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..edd8270 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0394.png diff --git a/25048-page-images/p0395.png b/25048-page-images/p0395.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..bafd06c --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0395.png diff --git a/25048-page-images/p0396.png b/25048-page-images/p0396.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..f47b6cc --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0396.png diff --git a/25048-page-images/p0397.png b/25048-page-images/p0397.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..1616711 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0397.png diff --git a/25048-page-images/p0398.png b/25048-page-images/p0398.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..6feb052 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0398.png diff --git a/25048-page-images/p0399.png b/25048-page-images/p0399.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..3d9166b --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0399.png diff --git a/25048-page-images/p0400.png b/25048-page-images/p0400.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..ebe3799 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0400.png diff --git a/25048-page-images/p0401.png b/25048-page-images/p0401.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..5b7fcdd --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0401.png diff --git a/25048-page-images/p0402.png b/25048-page-images/p0402.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..25639c9 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0402.png diff --git a/25048-page-images/p0403.png b/25048-page-images/p0403.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..270e82f --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0403.png diff --git a/25048-page-images/p0404.png b/25048-page-images/p0404.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..e7d0ad5 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0404.png diff --git a/25048-page-images/p0405.png b/25048-page-images/p0405.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..fa7689a --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0405.png diff --git a/25048-page-images/p0406.png b/25048-page-images/p0406.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..76b62ab --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0406.png diff --git a/25048-page-images/p0407.png b/25048-page-images/p0407.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..7f1d91f --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0407.png diff --git a/25048-page-images/p0408.png b/25048-page-images/p0408.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..d6c7c58 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0408.png diff --git a/25048-page-images/p0409.png b/25048-page-images/p0409.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..3e4e6d5 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0409.png diff --git a/25048-page-images/p0410.png b/25048-page-images/p0410.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..e81b027 --- /dev/null +++ b/25048-page-images/p0410.png diff --git a/LICENSE.txt b/LICENSE.txt new file mode 100644 index 0000000..6312041 --- /dev/null +++ b/LICENSE.txt @@ -0,0 +1,11 @@ +This eBook, including all associated images, markup, improvements, +metadata, and any other content or labor, has been confirmed to be +in the PUBLIC DOMAIN IN THE UNITED STATES. + +Procedures for determining public domain status are described in +the "Copyright How-To" at https://www.gutenberg.org. + +No investigation has been made concerning possible copyrights in +jurisdictions other than the United States. Anyone seeking to utilize +this eBook outside of the United States should confirm copyright +status under the laws that apply to them. diff --git a/README.md b/README.md new file mode 100644 index 0000000..ae71271 --- /dev/null +++ b/README.md @@ -0,0 +1,2 @@ +Project Gutenberg (https://www.gutenberg.org) public repository for +eBook #25048 (https://www.gutenberg.org/ebooks/25048) |
