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You may copy it, give it away or +re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included +with this eBook or online at www.gutenberg.org + + +Title: Soldan's Geschichte der Hexenprozesse + Zweiter Band + +Author: Heinrich Heppe + +Release Date: April 11, 2008 [EBook #25048] + +Language: German + +Character set encoding: ISO-8859-1 + +*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK SOLDAN'S GESCHICHTE DER HEXENPROZ. *** + + + + +Produced by Wolfgang Menges, Constanze Hofmann, Juliet +Sutherland and the Online Distributed Proofreading Team +at https://www.pgdp.net + + + + + + Anmerkungen zur Transkription: + + Passagen, die im Originaltext in griechischer Schrift + gehalten sind, werden im vorliegenden Text in lateinischen + Buchstaben, eingeschlossen in "#", wiedergegeben. + + Im Original kursiv gedruckter Text ist hier mit "_", + im Original gesperrt gedruckter Text mit "=" gekennzeichnet. + + Schreibweise und Zeichensetzung des Originaltextes wurden beibehalten, + nur offensichtliche Druckfehler wurden korrigiert. Die korrigierten + Stellen sind am Ende des Textes aufgeführt. + + + + + SOLDAN'S GESCHICHTE + + DER + + HEXENPROZESSE. + + + NEU BEARBEITET + + VON + + DR. HEINRICH HEPPE. + + + ZWEITER BAND. + + + STUTTGART. + + VERLAG DER J. G. COTTA'SCHEN BUCHHANDLUNG. + + 1880. + + + Druck von =Gebrüder Kröner= in Stuttgart. + + + + + INHALT. + + + Seite + + Neunzehntes Kapitel: Cornelius Agrippa von Nettesheim. Johann Weier + und der durch ihn angeregte Streit. Bodin. Reginald + Scot. Binsfeld. Cornelius Loos. Flade. Remigius. Jakob I. + Delrio u. A. 1 + + Zwanzigstes Kapitel: Die Hexenprozesse in der zweiten Hälfte des + sechszehnten und in der ersten Hälfte des siebenzehnten + Jahrhunderts in den geistlichen Fürstenthümern Deutschlands 32 + + Einundzwanzigstes Kapitel: Die Hexenprozesse von der zweiten Hälfte + des sechszehnten bis zum Ende des siebenzehnten Jahrhunderts + in den weltlichen Territorien Deutschlands 87 + + Zweiundzwanzigstes Kapitel: Die Hexenprozesse von der zweiten Hälfte + des sechszehnten bis zum Ende des siebenzehnten Jahrhunderts + ausserhalb Deutschlands 133 + + Dreiundzwanzigstes Kapitel: Bekämpfung und Vertheidigung des Glaubens + an Hexerei und der Hexenverfolgung während des siebenzehnten + Jahrhunderts in Deutschland 180 + + Vierundzwanzigstes Kapitel: Allmähliche Abnahme der Prozesse -- + Balthasar Bekker 223 + + Fünfundzwanzigstes Kapitel: Christian Thomasius 245 + + Sechsundzwanzigstes Kapitel: Hexenprozesse des achtzehnten + Jahrhunderts. Aufhören der gerichtlichen Verfolgungen 266 + + Siebenundzwanzigstes Kapitel: Hexerei und Hexenverfolgung im + neunzehnten Jahrhundert. -- Die neuesten Vertreter des Glaubens + an Hexerei 330 + + Achtundzwanzigstes Kapitel: Schluss 352 + + + + + NEUNZEHNTES KAPITEL. + + Cornelius Agrippa von Nettesheim. Johann Weier und der durch ihn + angeregte Streit. Bodin. Reginald Scot. Binsfeld. Cornelius + Loos. Flade. Remigius. Jakob I. Delrio u. A. + + +Der erste kühne Held, der es wagte gegen den Dämon, welcher am Marke der +Menschheit nagte, seine Stimme zu erheben, war =Cornelius Agrippa von +Nettesheim=, Generaladvokat zu Metz[1]. In seiner Jugend hatte sich +derselbe viel mit den auf die Magie bezüglichen Schriften beschäftigt, und +war bald zu dem Schlusse gekommen, dass dieselbe entweder auf Betrug oder +auf einer besonderen Kenntniss der Natur beruhen müsse. Aus diesen Gedanken +ging seine erste Hauptschrift »de incertitudine et vanitate scientiarum« +hervor, die eine Satire auf den damaligen Zustand der Wissenschaften +enthält. Von hier aus gelang es ihm auch allmählich sich zu einer von dem +Aberglauben der Zeit unabhängigen Beurtheilung des Hexenglaubens und der +Hexenverfolgung zu erheben. Gegen beide richtete er seine Schrift »de +occulta philosophia« (Paris 1531, Köln 1533). Diese Schrift jedoch sowie +seine geschickte Vertheidigung einer Bäuerin, welche der Inquisitor Savin +verbrennen wollte, machte ihn suspect. Man sagte ihm nach, dass er selbst +mit dem Teufel im Bunde stehe und Magie treibe, und wegen der letzteren +angeklagt, musste er ein Jahr lang zu Brüssel im Gefängniss schmachten. +Nach seinem Tode erzählte man, er habe auf seinem Sterbebette einen +schwarzen Hund aus seinem Nacken gezogen, der ein Dämon war, und habe dabei +gerufen: der sei die Ursache seines Verderbens. Es lag ein furchtbarer Hass +auf dem freisinnigen und muthigen Manne. Doch war sein Auftreten nicht +erfolglos geblieben, indem er wenigstens Einen Schüler hinterliess, der auf +den Wegen des Lehrers weiter zu gehen wagte. Es war dieses der Leibarzt des +Herzogs Wilhelm von Cleve, =Johann Weier=[2] (in seinen lateinischen +Schriften =Wierus=, auch =Piscinarius= genannt). -- Zu Grave an der Maas +(nicht weit von Cleve) 1515 geboren, hatte sich Weier als vierzehnjähriger +Schüler in Antwerpen an Agrippa von Nettesheim angeschlossen, dem er auch +1530 nach Bonn gefolgt war, worauf er seine Studien in Paris fortgesetzt, +dann 1537 in Orleans die medizinische Doktorwürde erlangt und hernach zur +Erweiterung seiner Weltkenntniss Aegypten und andere Theile des Orients, +sowie auch die griechischen Inseln, namentlich Kandia bereist hatte. Im +Jahr 1545 in die Heimath zurückgekehrt, hatte er sich in Arnheim als Arzt +niedergelassen, wo er wegen der ungewöhnlichen Vielseitigkeit seiner +Bildung die besondere Aufmerksamkeit =Konrad von Heresbach's= auf sich zog, +der 1550 seine Berufung auf die Stelle eines fürstlichen Leibarztes an dem +Hofe zu Düsseldorf bewirkte. Mit grosser Freude nahm nun Weier wahr, wie +sein Fürst mit den Unglücklichen, die der Zauberei angeklagt waren, weit +vorsichtiger und milder verfuhr, als man anderwärts that, und nur dann zu +scharfer Strafe griff, wenn er sich überzeugte, dass eigentliche +Giftmischerei im Spiele war. Die Hoffnung, auch andern Ländern ein +wohlthätiges Licht anzünden zu können, bestimmte den wackeren Arzt im Jahr +1563 zur Herausgabe seiner fünf Bücher De praestigiis daemonum et +incantationibus ac veneficiis, -- eines Werkes, welches rasch (1564, 1566, +1568) eine Reihe von Auflagen, 1583 zu Basel die sechste, erlebte und +welches ausserdem auch in deutscher und französischer Uebersetzung weithin +Verbreitung fand[3]. Weier war nach Agrippa von Nettesheim (dessen Andenken +er in dem Buche mit rührender Pietät vertheidigt,) der erste, der gegen +Alles was zum Hexenwahn gehörte und gegen die ganze Tollheit, Rohheit und +Niederträchtigkeit der Hexenverfolgung mit offenem Visir und mit solcher +Entschiedenheit zu Felde zog, dass alle nachfolgenden Schriftsteller, die +diesen Gegenstand berührten, in ihm entweder einen Bundesgenossen, oder +einen Gegner ersten Rangs erkannten[4]. Zwar hat auch er über die Begriffe +seiner Zeit hinsichtlich der Macht des Teufels sich nicht ganz erhoben, und +es bleibt auch für ihn noch eine Magie, die durch den Beistand des bösen +Geistes wirkt[5]; aber sein Verdienst ist es, dass er die grobsinnlichen +Vorstellungen von den sichtbaren Erscheinungen desselben und seinem +persönlichen Verkehr mit den Menschen bekämpft und Vieles aus natürlichen +Gründen erklärt, was man bisher dem Teufel zugeschrieben hatte. Seine +auctoritätsgläubigen Zeitgenossen suchte er auf eine bessere Bahn zu +lenken, indem er ihnen nachwies, wie das neuere Hexenwesen nur auf der +Einbildung beruhe und derjenigen Zauberei gänzlich fremd sei, welche die +Bibel und das römische Recht mit der Todesstrafe bedrohen. Dabei lag seinem +literarischen Auftreten gegen die Hexenverfolgung ein ganz bestimmtes +religiöses Interesse zum Grunde. Es war ihm Herzenssache, dem Reiche +Gottes, dem Interesse des Glaubens zu dienen. Das wesentlichste Hinderniss +des Glaubens sah er aber im Aberglauben, in welchem er eine eigentliche +Epidemie seiner Zeit erkannte. =Darum= entwarf er 1562 bei einer grossen +Jagd, die Herzog Wilhelm hielt, im Schlosse Hambach sein Buch »von den +Blendwerken der Dämonen, von Zauberei und Hexerei«, das er im folgenden +Jahre wie eine Brandfackel in die Nacht seiner Zeit hinauswarf[6]. Geist +und Charakter des Buches, so wie der Zeit selbst, welcher es zum Heilmittel +bestimmt war, werden durch Hervorhebung einzelner Stellen sich am treuesten +kund geben[7]. + +»Als aber dieser Gräuel, -- heisst es in der Zueignung an Wilhelm von +Cleve, -- jetzund von etwas Jahren her ein wenig gestillet, und ich derhalb +gute Hoffnung gefasst hatte, es würde ohn Zweifel der liebe Gott verleihen +sein Gnad und Kraft, dass er durch die Predigt der gesunden Lehr gar +abgeschafft und aufgehebt würde, so sehe ich doch wohl von Tag zu Tag je +länger je mehr, dass ihn der leidige Teufel wiederum viel stärker, weder +(als) von je Zeiten her auf die Bahn gebracht hat und täglich bringt. -- +Dieweil dann zu solchem gottlosen Wesen der Mehrtheil Theologi schweigen +und durch die Finger sehen; die verkehrten Meinungen von Ursprung der +Krankheiten, auch gottloser abergläubischer Ableinung derselben die Medici +leiden und gestatten, auch überdas die Erfahrenen der Rechten, angesehen, +dass es ein alt Herkommen und derhalb ein ausgesprochene Sach ist, fürüber +passieren lassen, und zu dem Allem Niemand, der aus Erbarmniss zu den armen +Leutlin diesen verworrenen, schädlichen Handel zu offenbaren oder zum +wenigsten zu verbessern sich unterwinden wölle, gehört wird: so hat mich, +Gnädiger Fürst und Herr, für nützlich und nothwendig angesehen, die Hand, +wie man spricht, an Pflug zu legen, und ob ich gleich meines Vorhabens +nicht in alleweg gewährt, jedoch Andern, so in Verstand und Urtheil solcher +Sachen mir den Stein weit vorstossen, ein Anlass, ja (wie man pflegt zu +sprechen) die Sporn, diesem Handel fleissiger nachzutrachten und ihre +Meinungen auch zu fällen, zu geben.« + +In der dem Werke vorgedruckten Supplik an Kaiser und Reich[8] wird mit eben +so viel Bescheidenheit, als Freimüthigkeit gesagt: »Bitte demnach fürs +Andere Ew. Majestäten, Durchleuchtigkeiten und Gnaden nicht weniger dann +zuvor aufs Allerdemüthigste, Ew. Majestäten, Durchl. und Gnaden wöllen sich +nicht irr machen lassen den alten und von vielen Jahren her eingewurzelten +Wahn, sondern vielmehr, wann etwa in Ew. Majest. und Durchl. Herrschaft, +Landen und Gebiet sich zuträgt, dass über solche teufelische Sachen +berathschlagt, Gericht besessen und Urtheil gefällt soll werden, dass +alsdann gedachtem Rath, so in diesen Büchern gezeigt, nachgesetzt und +gefolgt soll werden: zuvorderst aber und am allermeisten, wann es zu thun +ist um Hexen oder Unholden, mit welchen man's bisher unrichtig und +verworren genug gehalten hat. Auf solche Weis zweifelt mir gar nicht, +werden alle rechtgeschaffenen Christen des leidigen Satans Betrug und +Täuscherei desto besser merken, und dass er so viel nicht vermöge, wie +bisher dafür gehalten worden, wohl erkennen können. Auch wird hinfürder +desto weniger unschuldiges Blut vergossen werden, nach welchem sonst den +leidigen Teufel, als der ein Mörder von Anbeginn an gewest, ohn Unterlass +hüngert und dürstet. Dessgleichen wird auch gemeiner Landfried, welchem er +als der Stifter alles Lärmens zum Bittersten feind, so leichtlich nicht +zerstöret werden können. So werden sich auch die Regenten und Obrigkeiten +für dem nagenden Wurm des Gewissens desto weniger zu fürchten haben; und +wird endlichen so des Teufels Gewalt und Reich von Tag zu Tag je länger je +mehr abnehmen, fallen und brechen, dagegen aber das Reich unsers Herrn +Christi je länger je weiter sich ausbreiten.« + +Buch II. Kap. 1. »Also ist nun gewiss und offenbar, dass vielerlei +Schwarzkünstler, auch für dieselben in hebräischer, griechischer und +lateinischer Zungen mancherlei Namen sind. Aber unsere Teutschen nennen den +Handel kurz und geben ihnen allensammen den einzigen Titel Zäuberer. Daher +kommt es auch, dass alsbald man die Hexen und Hexenmeister zu Red wird, den +allernächsten die Zäuberer des ägyptischen Königs Pharaonis, deren +Hanthierung aber weit ist vom Hexenwerk gewesen, anzeucht und auf die Bahn +bringt. Derhalben nehm ich kein Blatt für das Maul, sondern sag's gut rund, +dass alle teutschen Scribenten, welche ich noch gesehen und gelesen hab, in +diesem Argument, wiewohl sie es vornen her mit herrlichen Titeln schön +aufmutzen und allein auf die heilige Schrift sich berufen, hören lassen, +jedoch alle sammt und sonders des rechten Zwecks verfehlt und an einen +Stock gefahren sind. Und das um so viel mehr, dieweil ich sehe, dass sie +den elenden, arbeitseligen Zaubervetteln, das Ungewitter und +Leibsverletzungen betreffend, gar zu viel zumessen und sie hiedurch ohn +alles Urtheil, Unterschied und Erbärmde dem Henker an die Hand geben und im +Rauch gen Himmel schicken.« Weier will nun unter denen, welche man bisher +in =eine= Kategorie zusammenwarf, drei Klassen unterschieden haben: + +1) »Des Teufels Eidgeschworene, die Magi infames, d. i. Zäuberer und +Schwarzkünstler, welche wissentlich und willentlich mit Hülf und Beistand +der bösen Geister allerlei Verblendung und eitel vorschwebende Phantaseien +unseren Augen entgegenwerfen, auch durch ihr Wahrsagen und Versegnen ihren +Nächsten hinters Licht führen und das edel Studium der Medicin mit ihren +teuflischen Betrügereien beflecken.« Zwischen Magie und Theurgie will er +keinen Unterschied gelten lassen: »es sind zwei Paar Hosen eines Tuchs.« + +2) »Hexen sind Weibsbilder, mehrtheils schwache Geschirr, betagtes Alters, +ihrer Sinnen auch nicht aller Dinge bei ihnen selber, in welcher +arbeitseliger elenden Vetteln Phantasei und Einbildung, wann sie mit einer +Melancholei beladen oder sonst etwa zaghaft sein, der Teufel sich als ganz +subtiler Geist einschleicht und verkreucht, und bildet ihnen durch seine +Verblendung und Täuschereien allerlei Unglück, Schaden und Verderben +anderer Leut so stark ein, dass sie nicht anders meinen, dann sie haben's +gethan, da sie doch der Sachen allerdings unschuldig sein.« Anderwärts sagt +er: »Lamiam heisse ich ein solches Weib, welches mit dem Teufel ein +schändliches, grausames oder imaginirtes Verbündniss aus freiem Willen, +oder durch des Teufels Anreizung, Zwang, Treiben, heftiges Anhalten um +seine Hülf, etzliche böse Ding durch Gedanken, unheilsames Wünschen, zu +begehen und zu vollbringen vermeint, als dass sie die Luft mit +ungewöhnlichem Donner, Blitz oder Hagel bewegen, ungeheuer Ungewitter +erwecken, die Früchte auf dem Felde verderben oder anderswohin bringen, +unnatürliche Krankheiten der Menschen oder Viehe zufügen, solche wiederumb +heilen und abwenden, in wenig Stund in fremde Land weit umherschweifen, mit +den bösen Geistern tanzen, sich mit ihnen vermischen, die Menschen in +Thiere verwandeln und sonsten tausenderlei närrische Dinge zeigen und zu +Werk bringen können, wie dann die Poeten viel Lügen hiervon erdichtet und +geschrieben, dem Sprichwort nach: Pictoribus atque poëtis quidlibet audendi +semper fuit aequa potestas.« + +3) »Veneficae, welche mit angeboten, angestrichen oder an Ort und End, da +es mit dem Athem angezogen mag werden, hingelegten Gift beide die Menschen +und das Vieh härtiglich beschädigen und verletzen. -- Zwischen den +Zäuberern, Hexen und Giftbereitern, welche doch bisher in ein Zunft und +Gesellschaft gerechnet, ist ein langer, breiter und dicker Unterscheid.« + +Die Schwarzkünstler und Giftmischer nun will Weier mit dem Tode bestraft +haben; auf die sogenannten Hexen aber seien die im Pentateuch und im +römischen Recht enthaltenen Strafandrohungen mit Unrecht bezogen worden. +Der Kanon Episcopi breche sogar dem ganzen Hexenglauben den Stab, indem er +denselben für das Erzeugniss einer kranken Phantasie erkläre. Die +Hexenbrände seien desshalb eine Ungerechtigkeit. »Die wahnwitzigen, vom +bösen Geist gefatzten Mütterlinen, welchen der Dachstuhl verrückt ist, so +doch keine sonderbare Missethat begangen, hat man ohn alles Erbarmen in +tiefe, finstere Thürn geworfen, für Gericht gestellt, zum Tod verdammt und +endlich in dem Rauch gen Himmel geschickt, aus Ursach, dass man allein auf +ihr blosse Bekanntniss und Bericht aushin führe, auch nicht genugsam, was +zwischen einer Unholden und einer Giftköcherin Unterschieds sei, erwäge.« +»Von der Art der Prozesse kommt es, dass solche arme, geplagte Leut viel +lieber einmal im Feuer sterben wollen, denn so unmenschlicher Weise so +vielmal aus einander gestreckt und unverschuldter Weise geplagt und +gemartert zu werden. Noch wollen's etwan die unbarmherzigen Leute und +Peiniger nicht erkennen, dass oftmals unschuldig Blut vergossen und durch +die grosse Pein hingerichtet worden. Denn wenn die Armen, wie oftmals +geschieht, von der schweren Tortur ihre leiblichen Kräfte verlieren und in +dem Gefängniss ihr Leben enden, alsdann wollen die Richter in diesem ihre +Entschuldigung fürwenden, dass sie sagen, die armen gefolterten Leute haben +sich selbst im Gefängniss umbracht, seyen verzweifelt und der Teufel habe +ihnen den Hals gebrochen, damit sie zu öffentlicher Straf nicht seyen +geführet worden.« + +Unwissende Aerzte und intriguante Kleriker sind die Hauptbeförderer des +Hexenglaubens[9]. »Die Münche rühmen sich der Arznei, deren sie sich aber +eben wie ein Kuh Sackpfeifens verstehen. Sie überreden die unverständigen +Leute, dass eine Krankheit von Zauberern komme. Hierdurch hängen sie +mancher unschuldigen, gottesfürchtigen Matronen ein solch Schlötterlein an, +das weder ihr, noch ihren Nachkommen der Rhein zu ewigen Zeiten nimmermehr +abwäscht. Denn sie je vermeinen, der Sach sey nicht genug geschehen, wenn +sie allein in Anzeigung und Entdeckung der Krankheiten Ursprung und +Herkommen ein Puppen schiessen, sondern sie müssen auch die Unschuldigen +verleumden und Verdacht machen, bei leichtgläubigen Leuten untödtlichen und +nimmer ablöschlichen Neid und Hass anzünden, mit Zank und Hader ganze +Nachbarschaften erfüllen, Freundschaften zertrennen, das Band der +Blutsverwandtschaft auflösen, zu Scharmutz und Streit, also zu reden, +Lärmen schlagen, Kerker und Gefängnisse zurüsten und aufs allerletzt +Todschläg und Blutvergiessen auf mancherlei Weise anstiften, nicht allein +der unschuldigen, falsch angegebenen und verdachten Weiber, sondern auch +derer, so sich ihren mit einem Wörtlein annehmen und sie zu vertheidigen +unterwinden dürfen. Dass der Sach aber in Wahrheit also sey, darf ich +eigentlich, kein Blatt für das Maul genommen, bezeugen, und wenn ihnen +schon der Kopf zu tausend Stücken zerspringen sollt. Denn es erfährt's und +rühmt's ihr Prinzipal Beelzebub, dass diese fleischlichen, oder geistlichen +sollt ich sagen, Personen, so zu seinem Fürnehmen treffliche gute Werkzeug +sind, mehrertheils unter dem Deckmantel der Geistlichkeit ihren Dienst ihm +treulich und unverdrossen leisten: welche entweder von Gelds oder Ehrgeiz +wegen ihre eigenen und auch anderer Leute Seelen dem Teufel so schändlich +auf den Schwanz binden und hieneben die uralte fast nützliche, ja +nothwendige Kunst der Medicin mit solchem falschen Wahn des Verhexens in +natürlichen Krankheiten beflecken und besudeln.« + +Von der Art, wie zu Weier's Zeit sich manche Priester bei der Heilung von +Zauberschäden benahmen, zwei Beispiele. + +»Es hat einer aus dieser beschorenen Rott kürzlich ein erdichtet, erlogen +Gespräch in Druck verfertigt, doch allein in deutscher Zungen (denn +vielleicht das Latein um das liebe Herrlein ziemlich theuer ist gewesen): +es sey nämlich vor etlich Jahren einem Weibe das Bäuchlein dermaassen +aufgegangen, dass Jedermann, sie gehe schwanger, gänzlich vermeinet habe. +Und dieweil sie guter Hoffnung, sie würde noch vor Fastnacht des Kinds +genesen, und aber solches wider ihre Hoffnung nicht beschehen, habe sie bei +ihm Rath und Hülf gesucht, da habe er ihr einen Trank eingegeben, dadurch +er bei seinem geschworenen Eid zwo Kannen Kirschenstein, die zum Theil +schon angefangen grünen, zum Theil aber eines Fingers lang aufgeschossen, +von ihr getrieben habe. Es wird dieser Kauz die Anatomica etwan nicht wohl +gestudirt haben; denn dass es eine lange, breite, dicke Lügen sey, mag ein +Jeder dabei wohl leichtlich abnehmen«[10]. + +»Eben dieser Gaukler hat in einer berühmten Stadt in Geldern, da ich vor +Zeiten Stadtarzt gewesen, ein Klosterfräulein, so mit etwas Krankheit +beladen, gänzlich überredet, sie sey veruntreuet worden, es sey ihr auch +durch kein ander Mittel zu helfen, es werde ihr denn das Amt der heiligen +Mess auf dem Bauch gehalten. Welches als es ihm zugelassen und vergönnt, +ist ihre Sache zehnfältig böser geworden, denn sie vor nahem nicht mehr +denn von einer natürlichen Krankheit beschwert, hat aber nachmals nicht +anders, denn als ob sie verzaubert wäre, angefangen zu wüthen, dass es ihm +von der Aebtissin oder Priorin oft verwiesen und unter die Nasen gestossen +worden. Aber es seyn doch diese Zoten wie lahm sie immer wollen, so hat +doch dieser spöttliche Brillenreisser und Merlinschreiber seine Kunden, die +ihm anhangen und ihn, vielleicht dass sie mehr Geistlichkeit und Andacht, +als aber ist, hinter ihm suchen (denn er Amts halben ein Pfarrherr ist) gar +hoch achten.« + +Das achtzehnte Kapitel des zweiten Buchs zieht gegen die unwissenden +Aerzte, besonders die anmassenden Jünger des Paracelsus, zu Felde. Die +Chemie aber will Weier nicht verachten. + +»Darzwischen aber bin ich nicht darwider, dass es aller ungeschickter +Knöpfen, die sich der Arznei unverschämt und betrüglich rühmen, einige und +allgemeine Zuflucht sei, wenn sie einer Krankheit Ursach und noch viel +minder mit was Mittel ihr zu begegnen sey, nicht wissen und desshalb aus +ihrer Unwissenheit, wie ein Blinder von der Farben ein Urtheil fällen +müssen, dass sie denn allernächsten, es sey der Mensch verzäubert oder +veruntreuet, fürwenden, wöllen also mit diesem Deckmäntelein ihre +Unwissenheit und Unerfahrniss in Sachen dieser theuren Kunst verstreichen +und verdecken, die Händ wäschen, nach dem Sprichwort, aufstehen und von +dannen gehen, nicht anderst denn wie das ungehöbelt Geschwärm der Chirurgen +oder Wundärzten, ich hätte schier gesagt der Kälberärzten, auch thun, +welche dem allernächsten, so sie Gangrenam, Sphacelum, Phagedenam oder +andere zornige unheilsame Geschwer nicht heilen können, S. Quirino, Antonio +und andern Heiligen sie zuschreiben. Welche doch Anfangs so bös nicht +gewesen, sondern durch ihr Salben und Schmieren, so sie aus keinen gewissen +Gründen wissen, sondern allein aus wenig ungewissen Erfahrnissen muthmassen +und auf des Schleifers Lebkuchen und gerad wohl hin brauchen, erst so bös +worden sind. Aber damit die Schälk nicht müssen Nachred besorgen, oder +etwan, dass man mit ihnen gar für die Schmitten fahre, gewärtig seyn, +wissen sie sich nit besser denn mit solcher Ausred zu beschönen und aus der +Sach zu schleichen.« + +Die Facta in Betreff der fremdartigen Gegenstände, die sich zuweilen im +menschlichen Körper finden sollen, wie Haarknäuel, Eisenstücke, Steine, +Nadeln, Sand u. dgl. im Magen und Darmkanal, leugnet Weier nicht, erklärt +sie aber durch diabolische Besessenheit, nicht durch Behexung. + +Mit Beifall verweilt er bei dem weisen Verfahren seines Herrn, des Herzogs +von Cleve, in Zaubersachen. Ein Bauer, dessen Kühen die Milch ausblieb, +hatte einen Wahrsager befragt, und dieser des Maiers junge Tochter als Hexe +angegeben. Das Mädchen ward ergriffen, gestand, was man wollte, und +bezeichnete noch sechszehn Weiber als Mitschuldige. Als nun der Herzog um +die Genehmigung weiterer Schritte angegangen wurde, befahl er, den +Wahrsager zu verhaften, das Mädchen in einen guten Religionsunterricht zu +geben, die sechszehn Weiber aber ungekränkt zu lassen. »Wollte Gott« -- +fährt Weier fort, »dass alle Obrigkeiten diesem Exempel nachkämen, so würde +nicht so viel unschuldiges Blut dem Teufel zu gefallen vergossen werden. +Aber es ist fürwahr hoch zu bedauern, dass oftmals der Fürsten Räth, auch +andere Fürgesetzten und Amtleute so ungeschickte Schlingel seyn (-- die es +nicht antrifft, verzeihen mir --), dass sie weder in dieser, noch in +einigen andern zweifelhaftigen Sachen ein recht satt Urtheil fällen können, +und derhalben nirgends anders wohin, denn dass es Blut koste, sehen und +sich richten können.« + +Das Aufsehen, welches Weier's Buch machte, war daher ungemein, seine +wohlthätigen Wirkungen freilich nur von allzukurzer Dauer. Binnen vierzehn +Jahren erschienen fünf Auflagen, und 1586 besorgte Fuglinus eine deutsche +Uebersetzung[11]. Viele Gelehrte, besonders Aerzte, gaben einen lauten +Beifall zu erkennen, der edle =Cujacius= schätzte das Werk[12], und =Johann +Brentz=, Probst zu Stuttgart, trat in einen Briefwechsel mit dem +Verfasser, worin er bei grosser Hochachtung vor dessen humanen Bestrebungen +das Ansehen der Strafgesetze dadurch zu retten suchte, dass er den Hexen, +deren Unvermögen Hagel zu machen er selbst in früheren Predigten behauptet +hatte, wenigstens einen strafbaren =Conat= beimass. Vom Pfalzgrafen +=Friedrich=, dessen theologische Fakultät Anfangs noch scharf hinter den +Hexen her gewesen war[13], rühmt Weier selbst, dass er bald der Stimme der +Vernunft Gehör gegeben habe; Aehnliches sagt er von der clevischen +Regierung und vom Grafen von Nieuwenar. Letzterer begnügte sich, eine +geständige Angeklagte des Landes zu verweisen, hauptsächlich aus Rücksicht +auf ihre eigene Sicherheit. Dieses Beispiel fand bald in Worms und +anderwärts Nachahmung. Nehmen wir hierzu noch, dass man auch in Württemberg +um dieselbe Zeit wenigstens zu grösserer Vorsicht im Verfahren sich +bequemte, eine gründlichere Generalinquisition und deutlichere Indizien +verlangte und, -- was als etwas Besonderes hervorgehoben wird, -- zur +Folterung niemals anders als auf gerichtliches Erkenntniss schritt[14]: so +bleibt kein Zweifel daran übrig, dass Weier's Buch dem Hexenprozesse im +deutschen Reiche einen harten Stoss gegeben hat. Er selbst spricht in +seinen späteren Schriften mit Befriedigung über die Erfolge seines Kampfes; +=Crespet= klagt über die Rückwirkungen desselben auf Frankreich; das +glänzendste Zeugniss aber hat ihm, ohne es zu wollen, der fanatische +=Bartholomäus de Spina= ausgestellt. »Die Pest des Hexenwesens«, sagt der +Magister sacri palatii, -- »ist gegenwärtig so arg, dass neulich in einer +Versammlung Satan, der, wie einige der vom Inquisitor Verhafteten ausgesagt +haben, in Gestalt eines Fürsten erschien, zu den Hexen sprach: Seid alle +getrost; denn es werden nicht viele Jahre vergehen, so triumphirt ihr über +alle Christen, weil es mit dem Teufel vortrefflich steht durch die +Bemühungen Weier's und seiner Jünger, die sich gegen die Inquisitoren mit +der Behauptung aufwerfen, dass diess alles nur thörichte Einbildung sei, +und so diese gottlosen Apostaten begünstigen und in ihren Ketzereien +indirekt bestärken. Denn sähen sich nicht die Väter Inquisitoren gehemmt +durch die Bedenklichkeiten dieser Leute, auf deren Aussprüche oft die +Fürsten wie auf die Worte der Weisen horchen und der Inquisition die +schuldige Hülfe entziehen, so wäre durch den glühenden Eifer besagter +Inquisitoren diese Sekte bereits gänzlich ausgerottet, oder wenigstens aus +dem Gebiete der Christenheit verjagt«[15]. + +Satan hatte diessmal auf Weier's Wirksamkeit allzu kühne Hoffnungen für die +Ungestörtheit seiner Verbündeten gebaut. Der Theorie und der Praxis war von +dem muthigen Arzte allzu derb auf den Fuss getreten worden, als dass sich +nicht beide zum Bunde gegen ihn hätten die Hand reichen sollen. Kaum hatte +man sich daher von der ersten Ueberraschung etwas erholt, so eröffneten +Gesetzgeber, Richter und Gelehrte aus den vier akademischen Fakultäten +gegen ihn einen dreissigjährigen Krieg, in welchem nur wenige, obwohl +achtungswerthe, Bundesgenossen ihm zur Seite standen, und an dessen Ende +das von ihm vertheidigte Gebiet der Vernunft ein erobertes Land war, in +welchem die Barbarei für mehr als ein ganzes Jahrhundert ihr blutiges +Panier aufpflanzen durfte. + +Zuerst begannen ein angeblicher Fürst =della Scala= und der pseudonyme =Leo +Suavius= (eigentlich =Johannes Campanus=), ein französischer Paracelsist, +das Geplänkel; Weier schrieb gegen sie eine Apologie[16] und wies sie mit +siegender Derbheit zurück. Dann trat die schon oben erwähnte =kursächsische +Kriminalordnung= hervor (1572) und verkündete mit Ueberbietung der Carolina +folgende Strafbestimmung: »So jemands in Vergessung seines christlichen +Glaubens mit dem Teufel ein Verbündniss aufrichtet, umgehet, oder zu +schaffen hat, dass dieselbige Person, ob sie gleich mit Zauberey niemands +Schaden zugefüget, mit dem Feuer vom Leben zum Tode gerichtet und gestraft +werden soll.« Man sieht, wie in dem protestantischen Lande der Fürst als +summus episcopus auch das geistliche Moment vertrat, während die Carolina +vom Umgang mit dem Teufel schweigt und nur eine äussere Rechtsverletzung +mit dem Scheiterhaufen bedroht. In den Motiven zu dieser Kriminalordnung +wird Weier vornehm abgefertigt; er sei Arzt, nicht Jurist. + +Zunächst trat dann eine theologische Auctorität für den Hexenglauben und +die Hexenverfolgung in die Schranken, indem der berühmte =Lambert +Danäus= -- der eigentliche Vater der reformirten Moraltheologie, als +selbstständiger theologischen Disciplin -- 1575 zu Köln seinen Dialog De +veneficis, quos olim sortilegos, nunc autem vulgo sortiarios vocant, +herausgab, worin die im Hexenhammer vorgeschriebene Auffassung und +Verfolgung der Hexerei (z. B. auch das Abscheeren der Haare vor der Tortur) +vom theologischen Standpunkte aus vollständig gerechtfertigt ward. Des +heidelberger Arztes =Thomas Erastus= Buch de lamiis et strigibus (1577), in +dialogischer Form, angefüllt mit dem seit dem Malleus längst Gewohnten und +ohne polemische Taktik, machte jedoch mehr eine Demonstration, als einen +wirklichen Angriff[17]. + +Zwei oder drei Jahre später trat der in Frankreich hoch gefeierte Philosoph +=Jean Bodin= (1530, [+]1596), Heinrich's III. Günstling, und bereits durch +seine staatsphilosophischen Träumereien bekannt, mit seinem Traité de la +démonomanie des sorciers (Paris, 1580, 4^o.) hervor[18]. Bodin hatte bei +einigen Hexenprozessen als Richter den Vorsitz geführt und mit +unglaublichem Eifer sich in die auf Zauberei und Hexenwesen bezügliche +Literatur vertieft. Dadurch war es ihm klar geworden, dass im Volksglauben +aller Völker und aller Zeiten die Realität des Hexenwesens verbürgt sei. Er +wusste auch über zahllose Hexenprozesse und über die Motive der +Verurtheilung einer Legion von Hexen zu berichten, wesshalb in seinen Augen +das Auftreten Weier's nichts anderes als eine auf der lächerlichsten +Selbstüberschätzung beruhende Missachtung einer jedem vernünftigen Menschen +von selbst einleuchtenden Auctorität und zugleich Gottlosigkeit war. Nicht +zwecklos ist das Buch dem Präsidenten des seit langer Zeit besonneneren +pariser Parlaments in äusserst schmeichelnden Ausdrücken gewidmet. Ueberall +ist man dem Verfasser zu lau, obgleich er anerkennt, dass unter Heinrich +weit mehr zur Vertilgung der Hexen geschehe, als unter der vorigen +Regierung. Er fordert die Richter auf, aus eigenem Antriebe einzuschreiten +und nicht erst die Schritte des königlichen Prokurators abzuwarten; ja er +will nach Mailänder Sitte Kasten mit Deckelspalten in den Kirchen +eingeführt wissen, um die Denunciationen zu erleichtern. Er zählt fünfzehn +einzelne Verbrechen auf, aus welchen die Zauberei sich zusammensetze, und +beweist daraus eine fünfzehnfache Todeswürdigkeit. Dem Werke hängte Bodin +eine ausführliche Widerlegung Weier's an, um, wie er sagt, die durch diesen +angegriffene Ehre Gottes zu schirmen. Diese Vertheidigung nun beruht, +ausser der Wiederholung der alten Fabeln und der Berufung auf die +Ergebnisse der neueren Praxis, hauptsächlich auf der boshaften Taktik, +Weier mit dem Doktor Edelin auf gleiche Stufe zu stellen und zu insinuiren, +dass er des verdächtigen Agrippa Schüler war. Ohne Zweifel hätte es der +französische Philosoph gerne gesehen, wenn sein Gegner auch Edelin's +Ausgang genommen hätte[19]. Bodin ist indessen eine Auctorität geworden, +und selbst im Auslande hat man sich oft auf ihn bezogen[20]. + +Wenige Jahre nach Bodin begegnet uns der deutsche, protestantische +Philosoph =Wilhelm Adolph Scribonius=, Professor zu Marburg, als +Parteigänger in dem grossen Kampfe. Seine zufällige Anwesenheit zu Lemgo, +als man gerade mit einem Weibe die kalte Wasserprobe vornahm, veranlasste +es, dass die Herren vom Rathe, selbst noch ungewiss über die +Rechtmässigkeit des Geschehenen, den damals viel geltenden Gelehrten um ein +nachträgliches Gutachten baten. Dieser entwarf in Folge dessen im Jahr 1583 +gegen Weier's Einwendungen ein so seichtes Sendschreiben zur Rechtfertigung +des Hexenbades[21] und verwickelte sich in eine so unhaltbare Deduktion +über die spezifische Schwere der Dämonen und ihrer Gehülfen, dass er sich +alsbald von einigen in der Physik festeren Aerzten nachdrücklichst befehdet +sah und dass selbst bei manchen erklärten Hexenverfolgern jene Probe in +Misskredit brachte[22]. + +Einen wuchtigen Schlag führte damals in England ein Laie, =Reginald Skot=, +der als Privatmann zu Smeeth lebte und 1599 starb, durch Veröffentlichung +seiner Schrift =Discovery of witchcraft= aus[23]. Skot deckte in seinem +Buche den Trug des Hexenglaubens mit einer Kühnheit auf, die vor ihm noch +kein Schriftsteller gewagt hatte. Unerschrockenen Muthes legte er es in +beredtester Sprache dar, mit welcher Grausamkeit die Geständnisse erpresst +und mit welcher Lüderlichkeit die Indizien beschafft würden. Er zeigte, +dass die Gaukeleien, welche man dem Teufel und den Hexen zuschreibe, nichts +als Absurditäten und Gemeinheiten wären, die auf gar nichts beruhten. Dabei +legte Skot nicht nur an den gesunden Menschenverstand, sondern auch (sehr +geschickt) an das protestantische Bewusstsein seiner Landsleute Berufung +ein, um ihnen ein von der katholischen Inquisition aufgestelltes +Verfolgungssystem gehässig erscheinen zu lassen. + +Was die Hexenfeinde des strikten Glaubens am meisten verdross, war, dass +sie in ihrem eigenen Lager eine Spaltung entstehen sahen. Denn Viele, die +an der Befähigung der Hexen zum Schadenstiften und an der Strafbarkeit +derselben im Allgemeinen festhielten, wollten doch wenigstens den Luftflug, +den Sabbath und den Concubitus nicht mehr als wirklich gelten lassen. Der +gelehrte Frankfurter Jurist =Joh. Fichard= gestand in seinen »Consilien« +(z. B. Tom. II. Cons. 113 vom Jahr 1564), dass er die nächtlichen +Teufelstänze und Mahle und die Vermischung des Teufels mit Frauen für +nichts Anderes als für Träumereien und Täuschungen halte, wegen deren man +nicht auf Feuertodesstrafe erkennen dürfe (wobei er freilich im Uebrigen +ganz vom Hexenglauben befangen erschien, und auf den Feuertod erkannte, +wenn Hexen gestanden, dass sie durch Erregung von Gewittern oder in anderer +Weise Schaden verursacht hätten). -- Noch entschiedener als Fichard trat +der mecklenburgische Jurist =Joh. Georg Godelmann= auf[24]. In Vorlesungen, +die er im Jahr 1584 in Rostock über die Carolina gehalten hatte, und die er +später erweitert unter dem Titel herausgab: Tractatus de magis veneficis et +lamiis deque his recte cognoscendis et puniendis, sagt er unter Anderem +(Lib. III. cap. 11): »Die Hexen gestehen entweder Mögliches, nämlich dass +sie Menschen und Vieh durch ihre magische Kunst und Zauberei getödtet +haben, und wenn sich dieses so erfindet, so sind sie nach Art. 109 der +Carolina zu verbrennen; oder sie gestehen =Unmögliches=, z. B. dass sie +durch einen engen Schornstein in die Luft geflogen seien, in Thiere sich +verwandelt, mit dem Teufel sich vermischt haben, und =dann= sind sie nicht +zu strafen, sondern vielmehr mit Gottes Wort besser zu unterrichten; oder +endlich gestehen sie einen Vertrag mit dem Teufel, in welchem Falle sie mit +einer ausserordentlichen Strafe, z. B. Staupenschlag, Verbannung oder +Geldstrafe (wenn sie reuig sind,) belegt werden können. -- Diese Strafe +soll ihrem Leichtsinn gelten, weil sie den teuflischen Einflüsterungen +nicht standhaft genug widerstanden, ja sogar denselben zustimmten.« -- In +einem anderen, dem Lib. III. jenes Werkes vorgedruckten Gutachten von 1587 +sagt =Godelmann=: »Was das Reiten und Fahren der Hexen auf Böcken, Besen, +Gabeln nach dem Blocksberg oder Heuberg zum Wohlleben und zum Tanz, +desgleichen auch die fleischlichen Vermischungen, so die bösen Geister mit +solchen Weibern vollbringen sollen, anbelangt, achte ich nach meiner +Einfalt dafür, dass es ein lauter Teufelsgespinst, Trügerei und Phantasie +ist. Dergleichen Phantasie ist auch, dass Etliche glauben, dass die Hexen +und Zauberer in Katzen, Hunde und Wölfe können verwandelt werden. Denn dass +solche Veränderung unmöglich sei, ist bereits in einem alten Concilio, so +zu Ancyra gehalten (Kanon Episcopi!), geschlossen worden. -- Endlich wird +auch den Hexen vorgeworfen, dass sie böse Wetter machen können, so doch +Wettermachen Gottes und keines Menschen Werk ist. -- Derentwegen kann kein +Richter Jemanden auf solche Punkte peinigen, viel weniger tödten, weil +derselbigen mit keinem Wort in der Peinlichen Halsgerichtsordnung gedacht +wird.« + +In demselben Sinne veröffentlichte damals =Augustin Lercheimerus= 1585 zu +Heidelberg ein »Bedenken von der Zauberey«, welches 1593 auch zu Basel, +1597 zu Speier neu edirt ward. Lercheimer sagt: »Die Hexen werden in ihrem +Sinn betrogen in Buhlschaft mit dem Satan. Ist kein natürlich Werk, noch +wahre natürliche Lust dabei, wie sie selbst bekennen. -- Denn was kann ein +Geist und ein Leib miteinander schaffen? -- Und dass es zu mehrmalen eine +Fantasey und eine Einbildung sei, zeigen die Hexen damit an, dass sie +bekennen, sie seien vom Geiste beschlafen, da sie bei ihrem Manne im Bette +gelegen und er habs nicht empfunden.« -- Selbst der strenge Ketzerrichter +=Hard. a Dassell= (Verf. des oben erwähnten Responsum von 1597,) war der +Meinung, dass sehr oft die Aussagen von Frauen über ihre Hexenfahrten, +ihre Buhlerei mit dem Teufel etc. auf Einbildung und Träumerei beruhten. + +Inzwischen begann in Frankreich eine Denkweise durchzubrechen, welche sich +vor Allem dadurch kennzeichnete, dass sie von jeder Auctorität und +Tradition unabhängig, principiell Alles, was nur auf dieser Grundlage +ruhte, in Zweifel zog. Der »Philosoph«, der mit dieser Anschauungsweise +zuerst (1588) hervortrat, war der originelle =Michel de Montaigne=, ein +Gelehrter, der seinen Ruhm weit weniger der Tiefe seines Geistes als der +Kühnheit seiner Skepsis verdankt. Seiner Meinung nach war von dem, was man +über die Hexen und deren Treiben sagte, gar nichts verbürgt; vielmehr sei +anzunehmen, dass es theilweise mit ganz natürlichen Dingen zugehe, +theilweise auf Sinnentäuschung, beziehungsweise auf Lüge beruhe. Er meint, +es sei weit wahrscheinlicher, dass unsere Sinne uns täuschen, als dass ein +altes Weib auf einem Besenstiel im Schornstein hinauffahre; und es müsse +weit weniger befremden, wenn Zungen lügen, als wenn Hexen die angeblichen +Thaten ausführten. Darum möge man den Weibern, wenn sie ihre Nachtfahrten +u. dgl. eingestehen wollten, lieber Niesswurz als Schierling zuerkennen. +C'est mettre, sagt er, ses conjectures à bien haut prix, que d'en faire +cuire un homme tout vif! + +Was nun =Montaigne= in der Form eines Zweifels ausgesprochen, das wurde von +dem gleichzeitigen Skeptiker, dem Grossvikar =Pierre Charron= zu Paris +([+]1603) geradezu geleugnet und bekämpft, und es begann jetzt in +Frankreich eine Weltanschauung herrschend zu werden, die alles Wunderbare +mit Widerwillen betrachtete, die Alles aus einem natürlichen Zusammenhange +erfassen wollte, und daher in dem Hexenglauben nichts anderes als Wahn und +Trug erkannte. + +Um gegen solche Freigeistereien wenigstens die Hauptbasis des +Hexenprozesses, die Glaubwürdigkeit der Bekenntnisse, zu retten, schrieb +der trierische Suffraganbischof =Peter Binsfeld= 1589 seinen Traktat de +confessionibus maleficorum et sagarum und gab denselben zwei Jahre darauf, +besonders zum Gebrauch der baierischen Gerichte, wo er Beifall gefunden +hatte, neu bearbeitet heraus[25]. Die Realität des Pactums wird darin gegen +Weier aus der Versuchungsgeschichte Jesu dargethan; die Auctorität des +Kanons Episcopi aber, als einer von ganz andern Dingen redenden Stelle, +abgewiesen. Kirchenväter, Scholastiker und die Bekenntnisse der damals im +Trierischen stark verfolgten Hexen liefern die Beweise für die Wahrheit +eben dieser Bekenntnisse. Binsfeld's Schrift hat in der Praxis Ansehen +erlangt, er selbst aber den traurigen Ruhm, an dem Sturze zweier +Ehrenmänner, die dem blutigen Treiben entgegentraten, mitgewirkt zu haben. + +=Cornelius Callidius Loos= (=Loseus=), um 1546 zu Gouda in Holland geboren +(in seinen Schriften sich auch Cornelius Callidius und Finius nennend), +Canonicus in seiner Vaterstadt, war zwar ein erklärter Gegner des +Protestantismus, der ihn bei Einführung der Reformation von seiner Stelle +vertrieben hatte, aber einer der wenigen Aufgeklärten des Jahrhunderts, die +in der ganzen Hexerei und ihren Wirkungen nur Trug und Einbildung und in +der Hexenverfolgung eine »neue Alchymie« erkannten, nach welcher man »aus +Menschenblut Gold und Silber mache«[26]. Im Trierischen, wohin er sich +geflüchtet, fand er unter dem schwachen Johann VI. alle Gräuel des +Hexenprozesses vor. Schon früher durch einige gelehrte Streitschriften +bekannt, schien er gerade der Mann zu sein, von dem man eine siegende +Widerlegung Weiers erwarten durfte. Als er jedoch nach einiger Zeit eine +Schrift, de vera et falsa magia betitelt, zu Köln in Druck geben wollte, +fand es sich, dass er darin die Unwissenheit, Tyrannei und Habsucht der +Hexenverfolger aufs Rücksichtsloseste gezüchtigt hatte. Das Manuscript ward +confiscirt, er selbst auf Befehl des päpstlichen Nuntius im Kloster +St. Maximin bei Trier eingekerkert und zum schimpflichsten Widerruf +gezwungen, den er am 15. März 1592 vor dem Generalvikar der Diözese Trier, +Peter Binsfeld, und dem Abt des Klosters ablesen und unterzeichnen musste. +Die Anführung einiger Artikel dieses (sechszehn Artikel umfassenden) +Widerrufs wird den Geist seines Wirkens und die Grösse der ihm angethanen +Schmach darthun[27]. + +»=Art.= I. Erstens widerrufe, verdamme, verwerfe und missbillige ich, was +ich oft schriftlich und mündlich vor vielen Personen behauptet und als den +Hauptgrundsatz meines Traktats aufgestellt habe, dass nur Einbildung, +leerer Aberglaube und Erdichtung sei, was man von der körperlichen Ausfahrt +der Hexen schreibt; sowohl weil diess ganz und gar nach ketzerischer +Bosheit riecht, als auch weil diese Meinung mit dem Aufruhr Hand in Hand +geht und darum nach dem Verbrechen der beleidigten Majestät schmeckt. + +»=Art.= II. Denn (was ich zweitens widerrufe) ich habe durch heimlich an +gewisse Personen abgesandte Briefe gegen die Obrigkeit hartnäckig und ohne +haltbaren Grund ausgesprengt, dass die Hexenfahrt unwahr und eingebildet +sei, mit der weiteren Behauptung, dass die armen Weiber durch die +Bitterkeit der Tortur gezwungen werden, zu gestehen, was sie niemals gethan +haben, dass durch hartherzige Schlächterei unschuldiges Blut vergossen und +dass mittelst einer neuen Alchymie aus Menschenblut Gold und Silber +hervorgelockt werde. + +»=Art.= III. Durch dieses und Aehnliches, theils durch Privatunterredungen, +theils durch verschiedene Briefe an beide Obrigkeiten, habe ich die Oberen +und Richter bei den Untergebenen der Tyrannei beschuldigt. + +»=Art.= IV. Und folglich, da der hochwürdigste und durchlauchtigste +Erzbischof und Kurfürst von Trier nicht nur gestattet, dass in seiner +Diözese die Zauberer und Hexen zur verdienten Strafe gezogen werden, +sondern auch eine Verordnung wegen des Verfahrens und der Gerichtskosten in +Hexensachen erlassen hat, habe ich in unüberlegter Verwegenheit besagten +Kurfürsten stillschweigend der Tyrannei bezichtigt. + +»=Art.= V. Ausserdem widerrufe und verdamme ich folgende meine Sätze: dass +es keine Zauberer gebe, die Gott absagen, dem Teufel einen Kult erweisen, +mit Hülfe desselben Wetter machen und Aehnliches ausführen, sondern dass +diess alles Träume seien.« U. s. w. + +Am Schlusse dieser vor Binsfeld protokollirten Palinodie erkannte sich +Loos, wenn er rückfällig werden sollte, jeder willkürlichen Bestrafung +würdig und wurde sodann aus dem Lande gejagt. In Brüssel fand er nach +einigem Umherirren eine Freistätte und Anstellung als Vicarius an einer +Kirche. Bald trat er mit seinen Sätzen von Neuem hervor und büsste dafür +als Rückfälliger lange Zeit im Kerker. Aus demselben entlassen, betrat er +nochmals den alten Weg. Es drohte ihm eben die dritte Anklage, als der Tod +am 3. März 1593 zu Brüssel (nach anderer Angabe zu Mainz) ihn aller +Verfolgung entzog. + +Rascher war es mit dem andern Opfer zu Ende gegangen. Der Doctor =Dietrich +Flade=, kurfürstlicher Rath und Schultheiss zu Trier, einst auch Rektor der +Universität, war vielleicht eine von jenen obrigkeitlichen Personen, an +welche Loos sich schriftlich und mündlich gewandt hatte[28]. Wenigstens +suchte auch er in seinem praktischen Kreise dem Unwesen Einhalt zu thun, +indem er Alles aufbot, um die gesammte Hexerei als Chimäre hinzustellen. +Doch mochte er noch so nachdrücklich auf den Kanon Episcopi sich berufen, +gerade dieses machte man zum Indicium gegen ihn selbst. Wer die Hexen +vertheidigte, der war ja selbst der Hexerei verdächtig. »Ihm trat, sagt +Delrio, Peter Binsfeld tapfer mit einer gelehrten Widerlegung entgegen und +gab seinen Traktat über die Bekenntnisse der Hexen heraus. Flade wurde +verhaftet, gestand endlich sein Verbrechen und seinen Betrug, wie Edelin, +und wurde lebendig verbrannt. Das gegen ihn geltend gemachte Indizium +gründet sich auf eine offenbare Rechtsvermuthung u. s. w.« Mit ihm fielen +zwei Bürgermeister, einige Rathsherren und Schöffen und mehrere Priester. +Die Hinrichtung geschah im Jahre 1589. Flade war ein reicher Mann gewesen. +Eine Summe von 4000 fl., die er bei der Stadt Trier stehen hatte, wurde auf +Befehl des Kurfürsten an die Pfarrkirchen zu frommen Zwecken vertheilt. In +späteren Prozessen wird sein Name mehrfach unter den Mitschuldigen beim +Hexentanze auf der hetzeroder Haide genannt[29]. + +Gleichzeitig mit Binsfeld wirkte in dem Nachbarlande Lothringen =Nikolaus +Remigius=, herzoglich lothringischer Geheimerrath und Oberrichter. Aus dem +reichen Schatze seiner Amtserfahrungen stellte er seine Dämonolatrie +zusammen, die zuerst lateinisch und gleich darauf, ihrer Gemeinnützigkeit +halber, auch deutsch erschien[30]. Sie ist dem Richter ein wahres Arsenal +in jeder Verlegenheit und führt ihn auf den scheinbar verschiedensten Wegen +zu demselben Ziele; es gibt nicht leicht einen Punkt, für welchen der +Verfasser nicht aus irgend einem nach Namen und Tag bezeichneten +Prozessfall einen Beleg beibrächte. So verficht er zwar die =leibliche= +Ausfahrt der Hexen, lässt aber daneben auch eine =eingebildete=, obgleich +eben so verdammliche bestehen. Die Salbe der Hexen ist zugleich giftig und +unschädlich: =giftig=, sobald sie die Hexe selbst auch nur in der +geringsten Quantität aufstreicht; =unschädlich=, sobald sie in die Hände +des Gerichts fällt, und wären es ganze Töpfe voll. Das Weib, dem man +ankommen will, ist verdächtig, wenn es =oft=, und wenn es =nie= in die +Kirche geht, wenn sein Leib =warm=, und wenn er =kalt= ist. Während der +sechszehn Jahre, dass Remigius dem Halsgerichte beiwohnte, sind, seiner +eigenen Angabe zufolge, in Lothringen nicht weniger als =achthundert= +Zauberer zum Tode verurtheilt worden, eben so viele waren entweder +entwichen, oder hatten durch die Tortur nicht überführt werden können. +Remigius sieht im Ganzen mit Zufriedenheit auf sein Wirken zurück; doch hat +er sich =eine= Schwachheitssünde vorzuwerfen. Einst hatte er nämlich, dem +Mitleiden seiner Collegen nachgebend, siebenjährige Kinder, die beim +Hexentanze gewesen waren, nur dadurch bestraft, dass er sie, nackt +ausgezogen, dreimal um den Platz, wo ihre Eltern den Feuertod erlitten +hatten, mit Ruthen herumhauen liess. Seine richterliche Ueberzeugung sagte +ihm, dass auch sie den Tod verdient hatten; denn »ein heylsamer Eyffer ist +allezeit dem schedlichen eusserlichen Schein der Begnadigung +vorzuziehen«[31]. In Würzburg und Bamberg hat man später diesen heilsamen +Eifer zu wahren gewusst. + +Mit dem Minister Remigius wetteiferte bald ein königlicher Schriftsteller +um den Preis in der Bekämpfung des satanischen Reiches, kein geringerer als +=Jakob= I. von Schottland und England, jener Fürst, der so stolz war auf +seine Theologie und sein Lateinsprechen. Noch bevor er den englischen Thron +bestieg, hatte er seine =Dämonologie= geschrieben und den Grundsätzen +derselben in seinem schottischen Reiche Geltung verschafft[32]. Ein wahres +Wort hat er in der Vorrede gesprochen, indem er von Bodin's Dämonomanie +versichert, sie sei »majore collecta studio, quam scripta judicio«; aber +die Nachwelt muss von der königlichen Dämonologie leider dasselbe +sagen. -- Jakob unterscheidet zwischen der Magie (auch necromantia) und dem +Veneficium (auch incantatio oder Hexerei). Die Venefici sind =Sklaven=, die +Nekromanten =Gebieter= des Teufels. Zwar gebieten sie nicht absolut, +sondern bedingt, nicht kraft ihrer Kunst, sondern vermöge eines Vertrags. +Denn um ihnen Leib und Seele abzugewinnen, macht sich der Teufel +verbindlich, in einigen untergeordneten Dingen ihrem Befehle zu gehorchen. +Die kindischen Beschwörungen zur Heilung, das Nestelknüpfen, die Astrologie +und das Horoskopstellen sind nur das ABC des Teufels, wodurch er, da diese +Dinge ziemlich unschuldig erscheinen, die Neugierigen in sein Netz lockt. +Der hierdurch verführte gelehrte Magier schreitet bald zum mündlichen oder +schriftlichen Pactum. Der Teufel ist der Affe Gottes; der Kuss wird ihm auf +die Hinterseite gegeben, weil Moses den Herrn auch nur von hinten sehen +konnte. Zwei Arten der Hexenfahrt müssen angenommen werden: 1) eine +leibliche, wenn die Hexen an nahegelegene Orte theils zu Fuss oder Pferd, +theils mit des Teufels Hülfe durch die Luft kommen; 2) eine im Geiste, wenn +der Ort so entfernt ist, dass die in einem Moment zu vollendende Reise +vermöge ihrer Schnelligkeit die Unmöglichkeit des Athemholens voraussetzen +würde. Den Coitus mit den Incuben und Succuben räumt der König ein, nicht +aber die Erzeugung von Ungeheuern und wirklichen Kindern. Die Magier +sowohl, als die Hexen sollen mit dem Tode bestraft werden. In einem andern, +der Ausbildung seines Sohns zum Regenten gewidmeten Werke[33] stellt Jakob +unter denjenigen Verbrechen, wo die königliche Begnadigung Sünde wäre, die +Zauberei oben an. + +Oft liegt dem König die Wahrheit so nahe vor den Füssen, dass er gleichsam +darüber stolpert, aber sein dämonenaufspürendes Auge bleibt stets nach den +Wolken gerichtet. So antwortet er auf die Frage: warum in Lappland, +Finnland, den Orkaden und shetländischen Inseln der dämonische Concubitus +häufiger sei, als anderwärts: »Wo die Unwissenheit der Menschen am dicksten +ist, da ist auch die Unverschämtheit des Teufels am gröbsten.« Da, wo er +die Wahrnehmung abhandelt, dass es früher mehr Gespenster gegeben habe, +jetzt mehr Hexen, heisst es: »So ist's uns auch in England gegangen; denn +während der papistischen Finsterniss sah man mehr Gespenster und Geister, +als mit Worten auszudrücken möglich ist; jetzt sind sie so selten, dass man +in einem ganzen Jahrhundert kaum von einem einzigen Falle hört. Aber damals +waren die Hexereien nicht so häufig als jetzt, wo dieselben sich allerdings +im höchsten Grade vervielfacht haben.« Freilich hatte England in den Zeiten +des Papismus noch keinen Jakob I., der die Kunst besass, überall Hexereien +zu entdecken. Bei näherer Prüfung würde der König gefunden haben, dass er, +anstatt zu Gunsten des Papismus Zeugniss zu geben, der bekanntermaassen +sowohl vor, als nach der Reformation auf dem Continent in der +Hexenverfolgung sich überschwänglich zeigte, sich selbst anzuklagen hatte, +indem er dieses Erbstück des Papismus, ohne es als solches zu erkennen, +blindlings durch Schrift und Gesetze in alle Adern seiner Völker +verbreitete. + +Endlich trat der gewaltigste Verfechter des Hexenprozesses, =Martin del +Rio= (=Delrio=) hervor, um den Angriffen auf denselben ein für allemal ein +Ende zu machen. Delrio war 1551 zu Antwerpen von spanischen Eltern geboren, +hatte zu Paris, Douai und Löwen Philosophie und die Rechte studirt und in +der letzteren Wissenschaft zu Salamanca den Doktorgrad erlangt[34]. In +Brabant wurde er dann in rascher Folge zum Rathe des höchsten Conseils, zum +Intendanten der Armee, zum Vicekanzler und Procureur-Général ernannt. +Während der Bürgerkriege verliess er die Niederlande und ward Jesuit in +Valladolid, kehrte aber bald zurück und lehrte an verschiedenen +Universitäten Philosophie und Theologie. Er starb 1608 zu Löwen. + +Im Jahre 1599 erschienen seine berühmten Disquisitiones magicae in sechs +Büchern[35]. Sie sollten dasjenige leisten, was man von Loos vergeblich +erwartet hatte. Unter allen Hexenverfolgern ist Delrio unstreitig der +gelehrteste und schlaueste. Stellenweise zeigt er sogar eine gewisse +Aufklärung, Liberalität und Billigkeit. Verschiedene Arten abergläubischer +Heilungen werden von ihm gründlich bekämpft, um andern, nicht weniger +abergläubischen, Platz zu machen. Charaktere, Sigille, Bilder, Zahlen und +Worte haben ihm zufolge keine natürliche oder magische Fähigkeit, +Krankheiten oder andere Schäden zu entfernen; Amulette besitzen nur +insofern Kraft, als dieselbe etwa in ihrem Stoffe liegt. Alle Theurgie oder +weisse Magie ist unwirklich; die Dämonen lassen sich vom Menschen nicht +zwingen. Diess alles aber bahnt nur den Weg zu dem Grundsatze, dass jene +Charaktere, Sigille u. s. w. nur willkürlich verabredete Zeichen seien, +unter welchen der Teufel =allerdings wirke=, nicht gezwungen, sondern in +Folge =eines Vertrages=. Das Pactum mit dem Teufel, in welchem die +Abschwörung des Christenthums inbegriffen ist, bildet die Grundlage aller +Zauberei; die dämonische Magie zu leugnen, ist ketzerisch. Sie ist der +Inbegriff alles Diabolischen und des Todes würdig; gegen sie, wie gegen +alle andern Uebel, schützen nur die Heilmittel der katholischen Kirche, wie +Segen, Exorcismen, Kreuze, Reliquien, Agnus Dei u. s. w., deren Verdienst +gepriesen und durch erbauliche Geschichten beglaubigt wird. Niemand kann in +diesen Dingen abergläubischer sein, als Delrio. In der Lehre von den +Zaubergräueln folgt er ganz seinen Vorgängern, die er nur an Kenntnissen +und dialektischer Gewandtheit übertrifft. Der Kanon Episcopi wird in einer +weitläuftigen Abhandlung aller Bedeutung beraubt: er handle weder von den +Hexen der neueren Zeit, noch würde er, selbst wenn diess wäre, denselben +irgendwie nützen, da er auch diejenigen Weiber, welche die Luftfahrt nur in +der Einbildung machen, als Ungläubige (infideles) bezeichne. Die Hexen aber +sollen, auch wenn sie Niemanden beschädigt haben, schon blos um ihres +Teufelsbundes willen getödtet werden. Auch im Prozesse weiss Delrio sich +das Ansehen der Besonnenheit zu geben, indem er unwesentliche Einzelheiten, +die gleichwohl grossen Anstoss gegeben hatten, wie das Hexenbad und die +Nadelprobe, missbilligt, auch mit schönen Worten zum Maasshalten in der +Tortur räth; dabei bleibt ihm aber, wie allen Uebrigen, die Zauberei ein +crimen exceptum, wo Alles vom Ermessen des Richters abhängt, und aus dem +den Inquisiten von ihm umgeworfenen Netze ist kein Entkommen möglich. +Völlige Lossprechung, obgleich rechtlich denkbar, widerräth er; der Richter +soll nur von der Instanz entbinden. + +Wo Gelehrsamkeit und Sophismen nicht mehr ausreichen wollen, da wird durch +vornehmes Naserümpfen, durch Verdächtigen und Schrecken gewirkt. Die +früheren Gegner seines Systems oder einzelner Sätze desselben, einen +Melanchthon, Alciatus, Agrippa, Weier, Montaigne u. A. macht er +lächerlich. Ketzer, einseitige Literatoren, Legisten und Rabulisten müssen +schweigen, wo der Jesuit redet, und dürfen sich weder auf den Kanon +Episcopi, noch auf den gesunden Menschenverstand berufen; wer keine Hexen +glaubt, ist kein Katholik. Seinen künftigen Gegnern aber hält er erst die +Katastrophe eines Edelin, Loos und Flade vor, und dann fordert er sie auf, +seine Lehre von der Wirklichkeit der Hexenfahrten entweder zu widerlegen, +oder anzunehmen. Dieses geschieht in eben demselben Kapitel, in welchem das +=Läugnen= der Hexengräuel als Indizium der Zauberei aufgestellt wird. In +der That, von solchem Geschütz vertheidigt, ist Delrio's Werk ein Bollwerk +des Hexenprozesses geworden, und mehrere Menschenalter sind vergangen, ehe +der erste wirksame Angriff auf dasselbe gewagt wurde. Kaum dass einzelne +Stimmen über das Tumultuarische und die unmässige Barbarei der +Prozessbehandlung sich vernehmlich zu machen wagten; die Hauptsache blieb +unangefochten. + +Kurz nach Delrio schrieb sein Landsmann =Torreblanca= eine Dämonologie in +vier Büchern[36]. Sie ist dem Papste Paul V. gewidmet und hat die +Approbation des heiligen Officiums. Hieraus folgt von selbst der Schluss, +dass sie sich von dem bereits bekannten System nicht entferne[37]. + + +FUSSNOTEN: + +[1] _W. E. Hartpole Lecky_, Gesch. des Ursprungs und Einflusses der +Aufklärung in Europa; übers. von Jolowicz, B. I. S. 69. + +[2] Vgl. über ihn _Sprengel_, Gesch. der Arzneikunde, III. S. 275 ff., +v. d. Aa. + +[3] Zu der Ausgabe von 1577 fügte _Weier_ als =sechstes= Buch seiner +Schrift noch eine Abhandlung de lamiis sowie einen seltsamen Excurs über +Pseudomonarchia Daemonum hinzu. Die innere Einrichtung der Hölle schildernd +führt er die Namen von 572 Fürsten derselben auf, deren Unterthanen er auf +7 405 926 Dämonen schätzt. Es bleibt dahingestellt, wieviel davon er +wirklich geglaubt hat. + +[4] _Jakob Vallick_, Pfarrer zu Groessen im Clevischen, wird von Scheltema +(Geschiedenis p. 150) als ein Mann genannt, der schon =vor= Weier den +Aberglauben bekämpft habe. Wer Vallick's Traktat »von Zauberern, Hexen und +Unholden« (im Theatrum de veneficis S. 54 ff.) kennt, wird den Verfasser +weit eher unter die =Beförderer=, als unter die =Bestreiter= des +Hexenglaubens zählen. Seine Geschichtchen, wie seine Gegenmittelchen sind +gleich abergläubischer Natur. + +[5] Roger Baco und ähnliche Männer jener Zeit sind in Weier's Augen +eigentliche Zauberer und der strengsten Bestrafung werth. + +[6] Vgl. _A. Wolters_, Konrad v. Heresbach, S. 149 ff. + +[7] Nach der deutschen Uebersetzung von _Fuglinus_, Frankf. 1587. Die +schroffsten Eigenthümlichkeiten der Orthographie haben wir etwas +abgeglättet. + +[8] Wohlweisslich hatte _Weier_ seine Schrift, bevor er sie unter die +Presse gab, dem Kaiser Ferdinand überreicht, um ein Privilegium gegen den +»Nachdruck« (contra =aemulorum= fraudes!) zu gewinnen, und dieses war auch +wirklich, und zwar mit dem Bemerken ertheilt worden, »dass das rühmliche +Vorhaben nicht nur gebilligt und gelobt, sondern auch gefördert zu werden +verdiene«. + +[9] Buch II. Cap. 17. + +[10] Der Geistliche, von welchem hier die Rede ist, war kein anderer, als +jener Jakob Vallick, welchen Scheltema unverdienter Weise unter den +Aufklärern genannt hat. Vallick erzählt dieselbe Geschichte in seinem oben +angeführten Traktat von Zäuberern, Hexen und Unholden. + +[11] Die Veröffentlichung des Buches brachte Weier viele böse Tage ein. Als +nämlich Herzog Wilhelm IV. in Trübsinn verfallen war, wurde Weier +teuflischer Zauberkünste angeklagt, durch welche er den Geist des Fürsten +umnachtet hätte. Um sich daher dem schlimmsten Schicksal zu entziehen, floh +er von Düsseldorf. Doch fand er bei dem Grafen von Bentheim in Tecklenburg +Aufnahme und Schutz, und lebte daher hier von 1564 bis zu seinem Tode 1588, +als Arzt und Schriftsteller unablässig thätig. + +[12] _Kaspar Borcholt_ empfiehlt das Buch dem lüneburgischen Rathe +_Bartolus Richius_ und sagt unter anderm: -- -- -- »Habe ich Euch das Buch +des hochgelahrten Mannes Wieri, welches er vor etlichen Jahren de +praestigiis daemonum, von Zauberei und Vergiftung, so artig und kunstreich, +dass es auch von allen hochgelahrten Leuten in ganzem Burgundia und Belgico +wie ein Heiligthum gehalten wird, geschrieben, zu übersenden verheissen. So +oft als ich meines Praeceptoris, des hochgelahrten ICti Jacobi Cujacii +eingedenk bin, welches dann zu dem oftermal von mir geschieht, muss ich +wahrlich mit ihm bekennen, dass ich kein Buch mit grösserem Lusten, als +eben dieses, gelesen und so viel befunden, wenn unsere der Gesetze +Glossatores, wenn sie gegen diesem Buche verglichen werden, da sie nichts, +so oft sie von dieser Sache zu handeln angefangen, denn Fabelwerk +verlassen.« + +[13] Bei _Fichard_ Consil. Vol. III. p. 60 findet sich ein Consilium +derselben, in welchem der Malleus als Auctorität gilt. Dasselbe treibt sich +blindlings mit dem »die Zauberer sollst du nicht leben lassen« und +Constantin's Gesetzen herum und will =alle= Zauberer verbrannt wissen. +Weier wird citirt, aber nicht beachtet, oder nicht verstanden. In ähnlichem +Sinne hatte sich die heidelberger Juristenfakultät geäussert; die Zauberei +erschien ihr als ein ärgeres Verbrechen, als der Fall der Engel und der +Sündenfall. (_Fichard_ ibid.) + +[14] _Fichard_ Consil. Vol. III. p. 80. In Baden war diess bis dahin noch +nicht gebräuchlich. + +[15] _Delrio_ Lib. V. sect. 16. + +[16] Sie ist der deutschen Uebersetzung der Schr. de praestigiis daemonum +von 1586 beigegeben. Der lateinische Titel lautet: Apologia adversus +quendam Paulum Scalichium, qui se principem de Scala vocitat. + +[17] Das Werk liegt uns in einem Druck vor, welcher den Titel führt: +Repetitio disputationis de lamiis seu strigibus, in qua plene, solide et +perspicue de arte earum, potestate itemque poena disceptatur. Basil. (ohne +Jahresangabe). Das Vorwort ist vom April 1578 datirt. -- Auch in Jaquier's +Flagellum haeret. fascinariorum (Frankf., 1581) findet sich die Schrift +abgedruckt. + +[18] Wir gebrauchten die lateinische Ausgabe des Werks, welche den Titel +führt: De magorum daemonomania seu detestando lamiarum ac magorum cum +Satana commercio libri IV. Accessit ejusdem opinionum Joannis Wieri +confutatio non minus docta, quam pia. Francofurti 1603. + +[19] _Bodin_ hebt schliesslich hervor, dass es durchaus nicht in der +Befugniss der Obrigkeit liege, Diejenigen zu begnadigen, die Gottes Gesetz +zum Tode verurtheile. Ein Fürst, der sich einer solchen Ausschreitung +schuldig mache, beleidige die Majestät Gottes, indem er in der That und +Wahrheit das Gesetz Gottes verwerfe, wodurch er dann Hunger und Seuchen +über sein Land bringe. Ein abschreckendes Beispiel habe Gott an König +Karl IX. statuirt. Derselbe habe den grossen Zauberer Trois-Echelles unter +der Bedingung, dass er seine Mitschuldigen angebe, begnadigt. Darum habe +aber den König ein früher Tod ereilt. Denn das Wort Gottes sage ganz +bestimmt, dass Jeder, der einen des Todes Schuldigen entrinnen lasse, die +Strafe auf sich selbst bringe; wie der Prophet zum König Ahab gesagt habe: +er müsse sterben, weil er einen Mann begnadigt habe, der des Todes schuldig +sei. Darum habe man auch noch nie gehört, dass ein Zauberer begnadigt +worden sei etc. + +[20] So wird er z. B. in buseckischen Prozessen häufig citirt und in einer +Deductionsschrift des Fiscals sogar einmal mit folgenden Worten +apostrophirt: Mi _Bodine_, si jam adesses et audires tam execrabilia +exempla hujus veneficae, nonne eam condemnares ad rogum constructissimum? +Akten von 1673. + +[21] De Sagarum natura et potestate deque his recte cognoscendis et +puniendis, deque purgatione earum per aquam frigidam epistola. +Lemgov. 1583. Marp. 1588. + +[22] Gegen Scribonius erschien 1589 zu Frankf.: Examen Epistolae et partis +Physiologiae de examine Sagarum per aquam frigidam a. G. A. Scribonio in +lucem editarum. Accedit in fine Scribonii Epistola, wodurch, da Scribonius +sich vertheidigte, ein Schriftenwechsel hervorgerufen ward, der sich bis in +das Jahr 1591 hinzog. + +[23] Die Schrift erschien zu London zuerst unter dem angegebenen Titel +1584; später wurde sie öfter unter dem erweiterten Titel: Discovery of +witchcraft proving the common opinions of witches contreating with Devils, +Spirits etc. verlegt. + +[24] _v. Wächter_, Beitr. zur deutschen Geschichte, S. 294-295. + +[25] Das Buch war unter dem Titel veröffentlicht: »Tractatus de +confessionibus maleficorum et sagarum, an et quanta fides iis adhibenta +sit«, und führte das Motto (die Parole der Hexenrichter!): Exod. XXII.: +Maleficos non patieris vivere. Eine spätere Ausgabe (in 8^o. 795) erschien +zu Trier 1596. -- Ausserdem erschienen im sechszehnten Jahrhundert noch +eine Reihe kleinerer Traktate, welche zur Hexenverfolgung weitere Anregung +und Anleitung geben sollten, indem sie namentlich die den Unglücklichen +abgefolterten »Geständnisse« zu Markte brachten. Eine Anzahl derselben +stellte namentlich der Jurist _Abraham Sawr_ in einer Sammlung zusammen, +die er mit sonstigem Zubehör unter dem Titel veröffentlichte: »Theatrum de +veneficis d. i. von Teufelsgespenst, Zauberern und Giftbereitern, +Schwarzkünstlern, Hexen und Unholden etc.« Frankf. a. M. 1586 (396 S. in +Fol.). + +[26] Ueber Loos s. _Hauber_ Bibl. mag. Bd. I. S. 74 ff. _Gesta Trevirorum_ +Vol. III. p. 38. _Bayle_ Réponse aux questions d'un provincial, +Chap. 3. -- _Scheltema_, Geschiedenis, Aanteekeningen, S. 37 ff. -- +_v. d. Aa_, Biographisch Woordenboek der Nederlande, Tom. VIII. s. v. + +[27] _Delrio_ Lib. V. Append. p. 858 ff. Das Instrument selbst ist +lateinisch abgefasst; wir geben es in deutscher Uebersetzung. + +[28] Ueber ihn s. _Reiffenberg's_ Historia Societatis Jesu ad Rhenum +inferiorem. Colon. Agripp. 1764, I. p. 241 ff. _Gesta Trevirorum_, Animadv. +ad Vol. III. p. 18. _Delrio_ Lib. V. sect. 3. _Hauber_, Bibl. mag. Bd. II. +S. 583 ff. _Flade_ wird der Name in den Gestis Trevir. und in Akten +geschrieben; bei manchen Schriftstellern findet sich »Flaet« und +»Vlaetius«. + +[29] In einem trierischen Prozesse, der von 1591 bis 1594 dauerte, +mitgetheilt von _Liel_ im Archiv für Rheinische Geschichte von Reisach und +Linde, Th. I. S. 47 ff. + +[30] Daemonolatriae Libri III., Lugd. 1595 (394 S.). Auf dem Titel ist +angegeben, dass zur Ausarbeitung des Buches die gerichtlichen Aussagen von +ungefähr neunhundert wegen Zauberei innerhalb fünfzehn Jahren in Lothringen +Hingerichteten benützt seien. Dem Buche ist das Motto vorgesetzt: +Levit. XX.: Vir sive mulier, in quibus pythonicus vel divinationis fuerit +spiritus, morte moriatur. Auch erschien dasselbe 1596 und 1598 deutsch +unter dem Titel: Daemonolatria d. i. von Unholden und Zauber Geistern, dess +Edlen, Ehrnvesten und Hochgelarten Herrn _Nicolai Remigii_, des durchl. +Hertzogen in Lothringen Geheimen Raths und Peinlicher Sachen Cognitoris +publici. -- Aus dem Latein in hoch Teutsch übersetzt durch _Teucridem +Annaeum Privatum_. Franckfurt bei Cratandro Palthenio 1598. + +[31] Daemonolatr. Th. II. Cap. 2. + +[32] _Jacobi I._ Daemonologia in den Opp. ed. Montague. Francof. 1689. Auch +einzeln. + +[33] #Basilikôn dôrôn# lib. II. + +[34] Ueber Delrio's Lebensschicksale s. _Hauber_, Bibl. mag. Bd. I. +S. 123 ff. _Bayle_ Réponse aux questions d'un provincial, Chap. 16. Ohne +Zweifel war Martin Delrio der jüngere Bruder desjenigen Ludwig Delrio, der +in Alba's Blutrathe eine Hauptrolle spielte. + +[35] Dieses Buch, in den folgenden Auflagen (1600, 1606) von dem Verf. +selbst vermehrt, ist sehr häufig (z. B. noch 1679 zu Köln in 4^o.) gedruckt +worden. Die späteren Ausgaben sind indessen fast durchgängig durch zahllose +Druckfehler entstellt. -- Delrio wurde selbst von =deutschen= Behörden als +Auctorität für =deutsche Rechtsgewohnheiten= citirt, wie in dem Berichte +des Magistrats zu Coesfeld an das münster'sche Ministerium. _Niesert_ +S. 91. + +[36] Erste Ausgabe 1615, dann Mainz 1623. + +[37] Von der gelehrt juristischen Darstellungsweise des Verfassers folgende +Probe: Contractus innominati formula, _Do ut facias_, de quo in _l. Labeo +scribit, l. Juris gentium, D. de pact._ apud magos passim recepta, quibus +diabolus permittit, _Si te mihi addixeris, ulciscar te, ditabo te etc._ ut +tradit _Petr. Binsfeld. in confess. malef. praelud. 6_. [+]. Ex quibus +praescriptis verbis nascitur obligatio pura, _l. obligatio l. naturalis, §. +sed si facio, D. de praescript. verbis cum aliis per Loriot. de apicib. +Jur. tract. 10 ex n. 15_. Adversus hominem videlicet, non tamen adversus +daemonem; nam etsi contractus arithmetica constent proportione et ultro +citroque obligationem producant, _l. Labeo, D. de verb. signif._ in +daemonem tamen cadere non potest obligatio, neque civilis, neque naturalis, +quia non est pura creatura anima et corpore constans, ut tradunt _D. +Thom. 2. 2. q^u. 95, concivis meus Card. Toledo in summa lib. IV. cap. 15_. +Neque ex eo homo queri potest; nam qui contrahit, vel est, vel debet esse +non ignarus conditionis ejus, cum quo contrahit, _l. pen. D. ad Macedo. l. +qui cum alio, D. de reg. jur. cum vulgatis, etc._ + + + + + ZWANZIGSTES KAPITEL. + + Die Hexenprozesse in der zweiten Hälfte des sechszehnten und in + der ersten Hälfte des siebenzehnten Jahrhunderts in den + geistlichen Fürstenthümern Deutschlands. + + +In der Zeit, welche unmittelbar auf den Passauer und Augsburger +Religionsfrieden des Reichs folgte, finden wir alle geistlichen Stiftslande +desselben von dem Protestantismus so durchdrungen, dass in vielen derselben +das evangelische Bekenntniss geradezu herrschend geworden war. In der Mitte +der zweiten Hälfte des sechszehnten Jahrhunderts beginnt aber in allen +geistlichen Fürstenthümern Deutschlands die hierarchische Reaktion +einzutreten. Die Werkzeuge derselben waren die damals in alle unter +geistlicher Herrschaft stehenden Lande hereingerufenen Jesuiten -- oder die +»spanischen Priester«, wie das Volk die Fremdlinge nannte, -- die zunächst +durch Errichtung von Volksschulen, durch gelegentliche Besitzergreifung von +Pfarreien und durch die mannigfachen Mittel der inneren Mission ihrem +Ziele, der Ausrottung des Protestantismus, immer näher zu kommen suchten. +Doch genügten diese friedlichen Mittel zur Erreichung des Zweckes nicht; es +musste auch mit Gewalt vorgegangen und durchgegriffen, es musste die +Ketzerei durch Ausrottung der Ketzer aus dem Lande geschafft werden, und +das hierbei sich am meisten empfehlende und den besten Erfolg +versprechende Verfahren war das der Identifizirung oder Vermengung der +Ketzerei mit der Hexerei. + +Wir fassen daher, um uns diese Vorgänge klar zu machen, diejenigen +geistlichen Fürstenthümer ins Auge, über welche uns Nachrichten bezüglich +der Hexenverfolgung vorliegen. + +Im geistlichen Kurfürstenthum =Trier= war einst der Kurfürst-Bischof +=Johann= (v. Baden), des Trithemius Freund, von Innozenz VIII. wiederholt +zum Beginne der Hexenverfolgung aufgefordert und gedrängt worden. Johann +hatte jedoch dieses Ansinnen mit der Erklärung zurückgewiesen, dass es in +seinem Lande keine Hexen gebe, wesshalb, so lange er lebte, im +Kurfürstenthum Trier keinerlei Hexenverfolgung vorkam. Hernach drang auch +hier die reformatorische Bewegung ein. Trarbach bekannte sich 1558 ganz +entschieden zur Augsburgischen Confession, und mit Berufung auf ihre +angebliche Reichsfreiheit erklärte sich auch die Stadt Trier für dieselbe. +=Kaspar Olevian=, ein geborener Trierer (der einige Jahre später [1563] mit +Zacharias Ursinus den Heidelberger Katechismus verfasste), predigte in der +Hospitalskirche zu Trier die evangelische Lehre, und die Rathsherrn und +Zünfte hielten fast sämmtlich zu ihm[38]. Kurfürst =Johann= V. +(=v. d. Leyen=), der die Reichsfreiheit der Stadt nicht anerkannte und +dieselbe infolge des Anschlusses der Bürgerschaft an die Reformation +verlassen hatte, musste daher seine Rückkehr in dieselbe mit Gewalt +erzwingen. Wieder im Besitz der Regierungsgewalt begann nun der Kurfürst +dieselbe alsbald in der wüstesten Weise zu gebrauchen. Der protestantische +Gottesdienst ward ein für allemal untersagt, Todesurtheile und +Landesverweisungen machten bald die Führer der evangelischen Bewegung für +immer unschädlich, und den Jesuiten, welche der Kurfürst 1560 nach Trier +berief, wurde das Weitere überlassen. Mit reichlichster Dotation wurden +dieselben von vornherein bedacht, -- um sie in Trier recht heimisch zu +machen[39]. Indessen steigerte sich dadurch nur die Unzufriedenheit und das +Misstrauen[40]. Politische Streitfragen kamen hinzu; es drohte ein +Aufstand. Koblenz, welches ebenfalls für sich Reichsunmittelbarkeit in +Anspruch nahm, musste 1561 mit Gewalt zum Gehorsam gebracht werden, und +noch war der Kurfürst mit der Pacifizirung seiner gegen ihn aufgebrachten +Stände beschäftigt, als er 1567 eines plötzlichen Todes starb. Sein +Nachfolger =Jakob= III. (=v. Elz=) führte gegen die Stadt den sogenannten +Bohnenkrieg, der nur durch kaiserliches Gebot geendigt wurde. Vor dem +nunmehr ernannten Schiedsgerichte führte die Sache der Stadt der Doktor +Kyriander, den die trierischen Geschichtschreiber als einen schlauen Ketzer +bezeichnen, der unter der Maske einer historischen Deduction die +Geistlichen, Erzbischöfe und Päpste verspottet und verleumdet habe. Kaiser +Rudolph II. unterwarf endlich Trier der Landeshoheit des Kurfürsten. Als +dieser einzog, ritt an der Spitze des Zuges ein Koch, einen Schaumlöffel +von der Länge eines Spiesses in der Hand haltend. Dreimal umkreiste er den +Marktbrunnen, schäumte denselben ab und spritzte das Wasser oder den Schaum +auf die umstehende Menge, um symbolisch anzudeuten, dass die Stadt +abgeschäumt werden müsse. »Doch, -- bemerkt der trierische Historiograph, +hat man geglaubt, dass diess ohne Genehmigung des Kurfürsten von Andern +angestellt gewesen sei«. Wie dem auch sein mag, -- zum Abschäumen hatte +Jakob weder Zeit noch Gelegenheit; er sah sich bis zu völliger Erledigung +der Angelegenheit einen kaiserlichen Commissär zur Seite gestellt und +starb wenige Monate nach seinem Einzuge. Es folgte Johann VI. (1581). Die +Gesta Trevirorum rühmen ihn als einen klugen, frommen und demüthigen Mann, +dessen Aeusseres eher einen Pfarrer, als einen Kurfürsten verrathen habe. +Als die um der Religion willen zerfallenen Fürsten ihn zum ersten Male auf +dem Reichstage sahen, sollen sie, entzückt von seinem Benehmen, gesagt +haben: »Wenn alle geistlichen Fürsten wären, wie dieser, so könnten wir uns +bei ihrem Rathe beruhigen.« Von diesem sanften und demüthigen Manne erzählt +nun der Geschichtschreiber weiter: »In der Stadt Trier wucherte noch das +von Kaspar Olevianus und Andern gesäete Unkraut der Ketzerei, wovon wir +oben im Leben Johann's V. erzählt haben; es war durch den Krieg genährt +worden, und Jakob hatte es in den wenigen Monaten, die zwischen dem Kriege +und seinem Tode lagen, nicht ausrotten können. Um nun dasselbe zu +vertilgen, ächtete Johann VI. durch ein Edikt alle diejenigen, welche nicht +binnen einer bestimmten Anzahl von Wochen zur orthodoxen Lehre zurückkehren +würden (doctrinam sanam non admitterent). Manche bekehrten sich. Johannes +Biener, Goldschmiedmeister, und etliche Andere dagegen wurden aus der Stadt +vertrieben; unter diesen auch des Kaspar Olevianus Mutter, welche die den +Frauen nöthige Heilkunst verstand, Johannes Steus und Lorenz Streichart, +die beiden Drommeten des Bürgerkriegs, und Mehrere vom gemeinen Volk. Die +Leichname von Coppenstein und Prück durften nicht innerhalb der Mauern +begraben werden; -- und so wurde die Stadt gereinigt. Durch gleiches Edikt +und gleichen Eifer säuberte er auch Koblenz von der Ketzerei. Dessgleichen +verbannte er auf eine ziemlich harte Weise (duro satis modo) die Juden aus +der trierischen Erzdiöcese.« + +Diess geschah in den Jahren 1583 und 1584, und wir finden nach dieser Zeit +im Trierischen allerdings keine =Edikte= gegen die Protestanten mehr. Wer +aber will es glauben, dass durch einige Verweisungen der bis dahin so +hartnäckige Protestantismus mit Stumpf und Stiel ausgerottet worden sei? +Zumal in einem Lande, dessen Fürst durch die Steuern, die er den verarmten, +von Freund und Feind ausgesogenen Unterthanen auferlegte, sich verhasst +machte[41] und die Jesuiten im Uebermaasse beschenkte[42]. Den letzteren +flossen vom Volke nur sparsame Almosen zu[43]; sie hatten aber den Bau +einer prachtvollen Kirche begonnen. Was half es, die heimlichen +Protestanten aufzuspüren, zu überführen und zu verbannen? Ihr Vermögen +blieb dann gesetzlich den Erben. Das Haus des Kaspar Olevianus musste der +Kurfürst, als er es zum Amthause machen wollte, käuflich an sich +bringen[44]; dagegen zog er wenige Jahre später das Vermögen des wegen +Zauberei verurtheilten Schultheissen Flade ein und schenkte es an die +Kirchen. Die Inquisiten mussten bekennen, dass ihr Zauberwesen sich von dem +Einfalle des protestantischen Albrecht von Brandenburg herschreibe[45]. +Gerade seit jener Zeit waren protestantische Regungen bemerklich gewesen. +Denjenigen, welche gegen die Hexenprozesse sprachen oder schrieben, traten +die Jesuiten entgegen, welche die Reformation und die Zauberei in so enge +Wechselbeziehung, wie wir oben bei Delrio gesehen haben, zu bringen +verstanden. Zweifeln wir noch, dass die grosse Hexenverfolgung zu Trier, +die im Jahr 1586 ausbrach, zum Theil nur Fortsetzung der Verfolgung des +Protestantismus und eines von jenen Mitteln war, welche der Scharfsinn der +Jesuiten ergründet hatte, um die Aufgabe zu lösen, wesshalb sie ins Land +gerufen waren? + +Von Lothar, dem Nachfolger Johann's, sagt der Geschichtschreiber: »Das +Erzbisthum fand er bei seinem Regierungsantritt in geistlicher Hinsicht +ruhig, von keiner Ketzerei zerrissen, in zeitlicher aber erschöpft, was der +Unfruchtbarkeit der vorhergehenden Jahre zuzuschreiben ist.« Woher diese +Unfruchtbarkeit rührte, wissen wir bereits von Linden. + +Die Bemühungen des (uns schon bekannten) Ketzerrichters Binsfeld hatten es +dahin gebracht, dass das Land einer Wüste glich, und das Vermögen der +Begüterten in die Hände der Gerichtspersonen und des Nachrichters überging. +Es sind daselbst nicht bloss gemeine Leute, sondern auch Doktoren, +Bürgermeister, Kanoniker und andere Geistliche verbrannt worden. Laut +amtlicher Nachrichten bestiegen aus etwa zwanzig Dörfern in der nächsten +Umgegend der Hauptstadt in kaum sieben Jahren (1587 bis 1593) +dreihundertachtundsechzig Personen den Scheiterhaufen, von Hinrichtungen in +der Stadt selbst ist hierbei keine Rede[46]. + +Die Geschichte anderer katholischer Stifte lässt uns im Wesentlichen +denselben Verlauf der Dinge erkennen, wie in Trier. + +Auch im Fürstbisthum =Bamberg= hatte die evangelische Lehre fast in allen +Gemeinden Boden gefunden[47]. Weissenohe, Michelfeld und viele andere +Klöster nahmen die neue Lehre an; der Abt des reichen Klosters Banz ward +mit seinen Benediktinern evangelisch und verheirathete sich. Schon Bischof +=Wigand= (1522-56) musste der neuen Bewegung nachgeben und sich zu +Unterhandlungen verstehen. Neidhard von Thungen (1591-98) fand bei seinem +Regierungsantritte nur noch zwei katholische Rathsmitglieder in seiner +Hauptstadt, auf dem Lande oft nicht ein einziges mehr. Fast der ganze Adel +war evangelisch, die Bürgerschaft in Bamberg grösstentheils. Die Domherren +waren lau und sahen durch die Finger, weil ihre nächsten Verwandten sich +offen zur Gegenpartei bekannten. Aber =Neidhard= war fest entschlossen, den +alten Glauben wieder herzustellen. Er gebot die Landesverweisung der +»Lutheraner« und bedrohte Alle, welche sich diesem Befehle widersetzen +würden, mit der Confiscation ihrer Güter. Daher wanderten Viele, ihre +Kapitalien mit sich nehmend, aus dem Lande; andere blieben in der Heimath +und verbargen ihre Gesinnungen. Um der Vertreibungen willen gerieth aber +der Bischof in Streitigkeiten mit Pfalz, Brandenburg, der fränkischen +Ritterschaft, dem Magistrat von Bamberg und seinem eigenen Domkapitel. Ein +Aufruhr schien zu drohen. Etwas ruhigere Zeiten folgten unter dem +mildthätigen =Johann Philipp von Gebsattel= (1598 bis 1609). Der +Protestantismus war immer noch nicht erstickt. Darum führte =Gottfried von +Aschhausen= (1609-22) die =Jesuiten= ein und setzte das unvollendete Werk +fort, um es eben so unvollendet seinem Nachfolger zu hinterlassen. Die +protestantischen Fürsten hatten sich bereits im dritten Jahre seiner +Regierung über seine gewaltsame Reaktion beschwert und Repressalien +gedroht. Gegen das Ende seines Lebens begann der Bischof seine +Aufmerksamkeit den Hexen zuzuwenden. =Johann Georg= II. (=Fuchs von +Dornheim=, von 1622-33) fand das Lutherthum noch sehr ausgebreitet und +machte sogleich Anstalten zur Ausrottung desselben. Aber er war nicht +glücklicher als sein Vorgänger. Seine siebenundzwanzig Anfrageartikel, die +er desshalb 1624 an die Pfarrer ergehen liess, blieben sogar an vielen +Orten unbeantwortet. »Der 1625 erneuerte Krieg machte auch jede weitere +Anstalt zur Wiedergeburt des allgemeinen Katholicismus unwirksam«, -- sagt +Jäck in seiner bambergischen Geschichte (Th. II. S. 120). -- War es nun +eine jener weiteren Anstalten, oder war es ein neues Feld, auf welchem sich +die Thätigkeit des Bischofs Raum suchte, -- genug, genau im Jahre 1625 +beginnt unter Johann Georg jene lange Reihe von Hexenprozessen, welche die +bambergischen Annalen schändet. Des Bischofs rechte Hand war hierbei +=Friedrich Forner=, Suffragan von Bamberg, ein unbedingter Jesuitenanhänger +und Todfeind der Ketzer und Zauberer, gegen welche er auch als +Schriftsteller aufgetreten ist[48]. + +=G. von Lamberg=, welcher aus aktenmässigen Quellen geschöpft hat[49], +bestimmt die Anzahl der von 1625 bis 1630 allein in den beiden +Landgerichten Bamberg und Zeil anhängig gewesenen Prozesse auf mehr als +neunhundert; und eine im Jahr 1659 mit bischöflicher Genehmigung zu Bamberg +selbst gedruckte Broschüre[50] meldet, dass der Bischof im Ganzen +=sechshundert= habe verbrennen lassen[51]. -- Heben wir Einiges aus der +letzteren aus: + +»Darauf der Cantzler und Doctor Horn, des Cantzlers Sohn, sein Weib und zwo +Töchter, auch viele vornehme Herrn und Rathspersonen, die mit dem Bischof +über der Tafel gesessen, sind alle gerichtet und zu Asche verbrandt worden. + +»Und haben bekennet, dass sich ihrer über die eintausendzweihundert mit +einander verbunden haben, und wenn ihre Teuffels-Kunst und Zauberei nicht +an den Tag kommen, wollen sie gemacht haben, dass in vier Jahren kein Wein +noch Getreydig im gantzen Lande gerathen wäre und dadurch viel Menschen und +Viehe Hungers sterben und ein Mensch das ander fressen müssen. + +»Es sind auch etliche katholische Pfaffen darunter gewesen, die so grosse +Zauberei und Teuffels-Kunst getrieben, dass sie nicht alles zu beschreiben +ist, wie sie in ihrer Pein bekannt, dass sie viel Kinder in Teuffels Nahmen +getaufft haben. + +»Der eine Bürgermeister in der Langen-Gassen und der ander Bürgermeister +Stephan Bawer, die haben bekannt, dass sie viel schreckliche Wetter und +grosse Wunder gemacht, viel Häuser und Gebäu eingeworffen, und viel Bäum im +Wald und Felde aus der Erde gerissen und nicht anders vermeint, sie wollten +das Wetter und den Wind so arg machen, dass es den Thurm zu Bamberg übern +Hauffen werffen solt. + +»Die Becken auf dem Markt haben bekannt, wie sie viel Menschen haben +gesterbet, die Wecke mit ihrer teuffelischen Salbe geschmieret, dass viel +Leute haben müssen verdorren. Die Bürgermeisterin Lambrech und die dicke +Metzgerin haben bekannt, dass sie den Zaubern die Salbe gemacht haben, und +von einer jeden Hexen wöchentlich zwey Pfennig bekommen, hat ein Jahr +sechshundert Gülden gemacht. + +»Der Bürgermeister Neidecker hat mit seiner teuffelischen Gesellschaft +bekannt, wie sie die Brunn vergifftet haben. Wer davon getrunken, hat +alsbald die Beul oder Pestilentz bekommen, und viel Menschen dadurch +gesterbet. + +»Es haben auch die Zauberin bekannt, wie ihrer 3000 die Walpurgis-Nacht bei +Würtzburg auf dem Kreydeberg auf dem Tanz gewesen, hat ein jeder dem +Spielmann einen Kreutzer geben, darmit der Spielmann 40 Gülden zu Lohn +bekommen, und haben auf demselben Tanz sieben Fuder Wein dem Bischof zu +Würtzburg aus dem Keller gestohlen. + +»Es sind etliche Mägdlein von sieben, acht, neun und zehn Jahren unter +diesen Zauberin gewesen, deren zwey und zwanzig sind hingericht und +verbrannt worden, wie sie denn auch Zetter über die Mütter geschrien, die +sie solche Teuffels-Kunst gelehrt haben, und seynd in dem Stifft Bamberg +über die 600 Zauberin verbrannt worden, deren noch täglich viel eingelegt +und verbrannt werden.« + +Das Verfahren in diesen zum Theil von eignen Commissarien geleiteten +Prozessen war höchst formlos und grausam; in der Untersuchung und +Aburtheilung strotzte es von Nichtigkeiten. Gewöhnlich wurde die ganze +Handlung =in ein einziges, unabgesetztes Protokoll zusammmengefasst=, und +wenn mehrere Personen zugleich verurtheilt wurden, so waren sie nicht mit +ihren Namen, sondern mit Nummern bezeichnet. Z. B. + +»Auff Clag, Antwortt, auch alles Gerichtliches vorunndt anbringen und +nottürftiger erfahrung unndt sowohl güet alls peinlich selbst aigene +bekhandtnus unndt aussag, So desshalb alles nach laut dess Hochwürdigen +Unssers Gnedigen Fürsten unndt Herrns von Bamberg etc. rechtmessigen +reformation geschehen, Ist endtlich zu recht erkhandt, dass nachfolgende 8 +Personen, deren extrahirte aussag mit Nris 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 +angehöret worden, wegen mit der Hexerey verübten Uebelthaten, indem Sie +erstlichen Gott den Allmechtigen und dem ganzen Himmlischen Heer +erschröckhlich und unchristlich abgesagt dem Laidigen Sathan sich mit Laib +unndt Seel ergeben, Auch anders Uebel und Unheil mehr gestifftet, +Sonderlich Nro. 1, 2, 4 unndt 5 wegen ihrer Uebelthaten, so Sie mit der +heiligen Hostien verübt, andern zur abscheü, so offt sie diesselbe +dishonorirt, soviel Zwickh mit glüenden Zangen gegeben. Nro. 4, weilen sie +ihr aigen Kindt umbbracht, die rechte Handt abgehieben, wie auch Nro. 2, +weilen sie die h. Hostie so vielmahls verunehrt unndt Nro. 5 in solche +Hostie zweymahl gestochen, dass das Bluet herauss gangen, Jeder auch zuvor +die rechte Hand abgehieben werden, + +Allssdann neben den andern mit feüer lebendig zum todt hingericht werden +sollen. Actum Bamberg den 12: Octobris anno 1629. + + Richter unndt ganzer Schöpffenstuhl + daselbsten«[52]. + +Die Beichtväter, gewöhnlich Jesuiten, erstatteten nach der Exekution dem +Commissär Bericht, ob der Verurtheilte früher gethane Complicenangaben im +Momente des Todes zurückgenommen oder verändert hatte. War dieses nicht, so +schloss der Commissär, dass diesen Angaben um so mehr Glauben beizumessen +sei[53]. Eine Verletzung des Beichtgeheimnisses, die eine direkte +Denunciation enthielt, berichtet v. Lamberg S. 25. + +Die Gelderpressungen waren so arg, dass selbst die Hinterbliebenen +herangezogen wurden. Man raubte, so lange noch etwas da war; als aber die +Verarmung durch Krieg, Misswachs und Hexenprozess allgemein geworden war, +rieth sogar das bischöfliche Kabinet zur Einschränkung des letzteren, weil +man nicht mehr wisse, woher die Unkosten zu bestreiten[54]. Zwischendurch +hatte sich auch Kaiser Ferdinand II. durch eingelaufene Beschwerden zum +Einschreiten bewogen gefunden. Es liegen von ihm Schreiben an den Bischof +vor, worin er sich selbst die Ernennung des Oberrichters vorbehält, das +Anfangen des Prozesses mit Captur und Folter rügt und ganz besonders die +Güterconfiskation nachdrücklich verbietet. »Was aber die höchst schmutzige +Confiskation in diesem Crimine anbelangt, können wir diese Dero Andacht +durchaus nicht und unter keinerlei Vorwand mehr gestatten«[55]. Aus einer +jener Beschwerden ergibt sich, dass man das Vermögen der Inculpaten +unmittelbar nach deren Verhaftung zu consigniren und dem Fiscus und den +Inquirenten pro rata zuzuschreiben pflegte[56]. + +Im Stifte =Würzburg= hatte die Reformation ebenfalls grosse Fortschritte +gemacht[57]. Als Bischof =Julius= (von Mespelbrunn) 1575 zur Regierung kam, +fand er den Katholizismus fast in der Minorität. »Wie es dann dahin fast +kommen gewesen, -- heisst es in dieser Beziehung bei =Gropp=[58], -- dass +nicht allein in dem Lande, sondern auch bei der Kanzlei die Katholischen +von den Unkatholischen überstimmt und eingethan, die eingekommenen Klagen, +so die katholische Religion betroffen, supprimirt oder verzucket, denen so +widriger Religion, die Stangen gehalten, -- und den Beamten auf dem Land, +auch den bürgerlichen Magistraten und Unterthanen, so sich noch zur +katholischen Religion bekenneten und hielten, deren gleichwohl wenig, -- -- +sehr verächtlich begegnet wurde.« Julius begann, nachdem er der Bildung der +Theologen durch die Stiftung der Universität einen Halt gegeben hatte, +1585 eine wirksame Gegenreformation; er selbst zog predigend im Lande umher +und soll in zwei Jahren hunderttausend Seelen zur katholischen Confession +zurückgeführt haben. Hundertundzwanzig evangelische Prädikanten wurden +vertrieben und die hartnäckigen Laien ebenfalls zur Auswanderung gezwungen. +Viele von den Reichen, -- denn gerade diese waren fast alle +protestantisch[59], -- zogen hinweg. Dem Lande wurden hierdurch bedeutende +Summen entzogen und der Bischof überdiess in Verdriesslichkeiten mit den +evangelischen Fürsten verwickelt. + +Mit dem Protestantismus gedachte aber Julius zugleich auch sein Land von +der Hexerei zu säubern, wesshalb er überall die eifrigste Hexenverfolgung +eintreten liess[60]. In dem kleinen Orte Gerolzhofen wurden allein im Jahr +1616 neunundneunzig Hexen verbrannt. + +Julius starb am 13. September 1617, als das begonnene Werk der Reinigung +des Landes noch unvollendet war, wesshalb sein Nachfolger, der bisherige +Fürstbischof von Bamberg, =Johann Gottfried von Aschhausen= (1617-1623) +dasselbe rüstig fortsetzte. Schon im ersten Jahre seiner Regierung liess +er in dem neu erbauten Gefängnisse in der Münze zu Würzburg acht Kammern +und zwei Stuben für Hexen und Unholde einrichten, damit sie nicht mehr +über die Strasse zu den Verhören geschleppt werden müssten[61]. Die +grausigste Thätigkeit entfaltete aber in der Verfolgung der Hexen wie +der Evangelischen sein Nachfolger =Philipp Adolph von Ehrenberg= +(1623-1631). Seinem gegen den Protestantismus gerichteten +Bekehrungseifer stellte sich freilich gleich Anfangs die fränkische +Ritterschaft entgegen, und als er nicht nachliess, verklagte sie ihn +beim Kaiser wegen Verletzung des Religionsfriedens. Der Kaiser gab dem +Bischof Inhibition (1628) und wiederholte dieselbe im folgenden Jahre, +als die Beschwerden fortwährten[62]. Ehe es indessen zu diesem letzten +kaiserlichen Worte kam, hatte =Philipp Adolph= seinem Verfolgungseifer +eine Richtung gegeben, deren Rechtmässigkeit weder vom Kaiser, noch von +den Protestanten angefochten wurde. Er betrat 1627 den Weg, den ihm sein +Nachbar zu Bamberg vorgezeichnet hatte, und betrieb die Hexenverfolgung +im Grossen[63]. Personen jeden Alters, Standes und Geschlechts, +Einheimische und Fremde, Geistliche, Rathsherren und Söhne des +fränkischen Adels, Matronen, Jungfrauen und unmündige Kinder sind in +rasch auf einander folgenden »Bränden« zum Tode geführt worden, und das +Vermögen der Reichen, die auf diese Weise endeten, ist nicht mehr in's +Ausland gegangen[64]. Noch haben wir ein Verzeichniss der Hinrichtungen, +die bis zum Februar 1629 vollzogen wurden. Dasselbe reicht bis zum +neunundzwanzigsten Brande und macht hundertsiebenundfünfzig Personen aus +dieser kurzen Periode namhaft; in seiner Fortsetzung bis zum +zweiundvierzigsten Brande kannte es der Biograph des Bischofs bei Gropp, +wo sich die Zahl der Opfer auf zweihundertundneunzehn stellte. Hiermit +sind aber ohne Zweifel nur die in der Stadt Würzburg selbst zum Tode +Geführten gemeint; die Gesammtzahl der Hinrichtungen im Stift unter +Philipp Adolph belief sich laut einer mit bambergischer Censur +gedruckten Nachricht auf =neunhundert=. Die anschaulichste Widerlegung +der nicht ungewöhnlichen Meinung, als hätte die Verfolgungswuth in +Deutschland der Regel nach nur arme, alte Weiber zu erreichen gewusst, +wird sich aus der wörtlichen Mittheilung der erwähnten Liste ergeben. +Sie reicht von 1627 bis zum Anfange von 1629. + +=»Verzeichniss der Hexen-Leut, so zu Würzburg mit dem Schwert gerichtet und +hernacher verbrannt worden[65].= + + =Im ersten Brandt vier Personen.= + + Die Lieblerin. + Die alte Anckers Wittwe. + Die Gutbrodtin. + Die dicke Höckerin. + + + =Im andern Brandt vier Personen.= + + Die alte Beutlerin. + Zwey fremde Weiber. + Die alte Schenckin. + + + =Im dritten Brandt fünf Personen.= + + Der Tungersleber, ein Spielmann. + Die Kulerin. + Die Stierin, eine Prokuratorin. + Die Bürsten-Binderin. + Die Goldschmidtin. + + + =Im vierdten Brandt fünf Personen.= + + Die Siegmund Glaserin, eine Burgemeisterin. + Die Brickmannin. + Die Schickelte Amfrau [Hebamme]. NB. von der kommt das ganze Unwesen her. + Die alte Rumin. + Ein fremder Mann. + + + =Im fünften Brandt acht Personen.= + + Der Lutz, ein vornehmer Kramer. + Der Rutscher, ein Kramer. + Des Herrn Dom-Propst Vögtin. + Die alte Hof-Seilerin. + Des Jo. Steinbachs Vögtin. + Die Baunachin, eines Raths-Herrn Frau. + Die Znickel Babel. + Ein alt Weib. + + + =Im sechsten Brandt sechs Personen.= + + Der Rath-Vogt, Gering genannt. + Die alte Canzlerin. + Die dicke Schneiderin. + Des Herrn Mengerdörfers Köchin. + Ein fremder Mann. + Ein fremd Weib. + + + =Im siebenden Brandt sieben Personen.= + + Ein fremd Mägdlein von zwölf Jahren. + Ein fremder Mann. + Ein fremd Weib. + Ein fremder Schultheiss. + Drey fremde Weiber. + NB. Damahls ist ein Wächter, so theils Herrn ausgelassen, auf dem Markt + gerichtet worden. + + + =Im achten Brandt sieben Personen.= + + Der Baunach, ein Raths-Herr, und der dickste Bürger in Würtzburg. + Des Herrn Dom-Propst Vogt. + Ein fremder Mann. + Der Schleipner. + Die Visirerin. + Zwei fremde Weiber. + + + =Im neundten Brandt fünf Personen.= + + Der Wagner Wunth. + Ein fremder Mann. + Der Bentzen Tochter. + Die Bentzin selbst. + Die Eyeringin. + + + =Im zehnten Brandt drey Personen.= + + Der Steinacher, ein gar reicher Mann. + Ein fremd Weib. + Ein fremder Mann. + + + =Im eilften Brandt vier Personen.= + + Der Schwerdt, Vicarius am Dom. + Die Vögtin von Rensacker. + Die Stiecherin. + Der Silberhans, ein Spielmann. + + + =Im zwölften Brandt zwey Personen.= + + Zwey fremde Weiber. + + + =Im dreyzehenden Brandt vier Personen.= + + Der alte Hof-Schmidt. + Ein alt Weib. + Ein klein Mägdlein von neun oder zehn Jahren. + Ein geringeres, ihr Schwesterlein. + + + =Im vierzehenden Brandt zwey Personen.= + + Der erstgemeldten zwey Mägdlein Mutter. + Der Lieblerin Tochter von 24 Jahren. + + + =Im fünfzehenden Brandt zwey Personen.= + + Ein Knab von 12 Jahren, in der ersten Schule. + Eine Metzgerin. + + + =Im sechzehenden Brandt sechs Personen.= + + Ein Edelknab von Ratzenstein, ist Morgens um 6 Uhr auf dem Cantzley-Hof + gerichtet worden und den ganzen Tag auf der Pahr stehen blieben, dann + hernacher den andern Tag mit den hierbeygeschriebenen verbrannt worden. + Ein Knab von zehn Jahren. + Des obgedachten Raths-Vogt zwo Töchter und seine Magd. + Die dicke Seilerin. + + + =Im siebenzehenden Brandt vier Personen.= + + Der Wirth zum Baumgarten. + Ein Knab von eilf Jahren. + Eine Apotheckerin zum Hirsch, und ihre Tochter. + NB. Eine Harfnerin hat sich selbst erhenket. + + + =Im achtzehenden Brandt sechs Personen.= + + Der Batsch, ein Rothgerber. + Ein Knab von zwölf Jahren, noch + Ein Knab von zwölf Jahren. + Des D. Jungen Tochter. + Ein Mägdlein von funfzehn Jahren. + Ein fremd Weib. + + + =Im neunzehenden Brandt sechs Personen.= + + Ein Edelknab von Rotenhan, ist um 6 Uhr auf dem Cantzley-Hof gerichtet + und den andern Tag verbrannt worden. + Die Secretärin Schellharin, noch + Ein Weib. + Ein Knab von zehn Jahren. + Noch ein Knab von zwölf Jahren. + Die Brüglerin, eine Beckin, ist lebendig verbrannt worden. + + + =Im zwanzigsten Brandt sechs Personen.= + + Das Göbel Babelin, die schönste Jungfrau in Würtzburg. + Ein Student in der fünften Schule, so viel Sprachen gekont, und ein + vortreflicher Musikus vocaliter und instrumentaliter. + Zwey Knaben aus dem neuen Münster von zwölf Jahren. + Der Steppers Babel Tochter. + Die Hüterin auf der Brücken. + + + =Im einundzwanzigsten Brandt sechs Personen.= + + Der Spitalmeister im Dietricher Spital, ein sehr gelehrter Mann. + Der Stoffel Holtzmann. + Ein Knab von vierzehn Jahren. + Des Stolzenbergers Rathsherrn Söhnlein. + Zween Alumni. + + + =Im zweiundzwanzigsten Brandt sechs Personen.= + + Der Stürmer, ein reicher Büttner. + Ein fremder Knab. + Des Stolzenbergers Raths-Herrn grosse Tochter. + Die Stolzenbergerin selbst. + Die Wäscherin im neuen Bau. + Ein fremd Weib. + + + =Im dreiundzwanzigsten Brandt neun Personen.= + + Des David Croten Knab von 12 Jahren, in der andern Schule. + Des Fürsten Kochs zwey Söhnlein, einer von 14 Jahren, der ander von zehn + Jahr aus der ersten Schule. + Der Melchior Hammelmann, Vicarius zu Hach. + Der Nicodemus Hirsch, Chor-Herr im neuen Münster. + Der Christophorus Berger, Vicarius im neuen Münster. + Ein Alumnus. + NB. Der Vogt im Brennerbacher Hof und ein Alumnus sind lebendig verbrannt + worden. + + + =Im vierundzwanzigsten Brandt sieben Personen.= + + Zween Knaben im Spital. + Ein reicher Bütner. + Der Lorenz Stüber, Vicarius im neuen Münster. + Der Betz, Vicarius im neuen Münster. + Der Lorenz Roth, Vicarius im neuen Münster. + Die Rossleins Martin. + + + =Im fünfundzwanzigsten Brandt sechs Personen.= + + Der Friedrich Basser, Vicarius im Dom Stift. + Der Stab, Vicarius zu Hach. + Der Lambrecht, Chor-Herr im neuen Münster. + Des Gallus Hausen Weib. + Ein fremder Knab. + Die Schelmerey Krämerin. + + + =Im sechsundzwanzigsten Brandt sieben Personen.= + + Der David Hans, Chor-Herr im neuen Münster. + Der Weydenbusch, ein Raths-Herr. + Die Wirthin zum Baumgarten. + Ein alt Weib. + Des Valkenbergers Töchterlein ist heimlich gerichtet und mit der Laden + verbrannt worden. + Des Raths-Vogt klein Söhnlein. + Der Herr Wagner, Vicarius im Dom-Stift, ist lebendig verbrannt worden. + + + =Im siebenundzwanzigsten Brandt sieben Personen.= + + Ein Metzger, Kilian Hans genannt. + Der Hüter auf der Brücken. + Ein fremder Knab. + Ein fremd Weib. + Der Hafnerin Sohn, Vicarius zu Hach. + Der Michel Wagner, Vicarius zu Hach. + Der Knor, Vicarius zu Hach. + + + =Im achtundzwanzigsten Brandt, nach Lichtmess= anno 1629 + =sechs Personen.= + + Die Knertzin, eine Metzgerin. + Der D. Schützen Babel. + Ein blind Mägdlein. NB. + Der Schwartz, Chor-Herr zu Hach. + Der Ehling, Vicarius. + Der Bernhard Mark, Vicarius am Dom-Stift, ist lebendig verbrannt worden. + + + =Im neunundzwanzigsten Brandt sieben Personen.= + + Der Viertel Beck. + Der Klingen Wirth. + Der Vogt zu Mergelsheim. + Die Beckin bei dem Ochsenthor. + Die dicke Edelfrau. + NB. Ein geistlicher Doctor, Meyer genannt, zu Hach, und + Ein Chorherr ist früh um 5 Uhr gerichtet und mit der Bar verbrannt + worden. + Ein guter vom Adel, Junker Fleischbaum genannt. + Ein Chor-Herr zum Hach ist auch mit dem Doctor eben um die Stunde + heimlich gerichtet und mit der Bar verbrannt worden. + Paulus Vaecker zum Breiten Huet. + Seithero sind noch zwei Brändte gethan worden. + + Datum, den 16. Febr. 1629. + +Bisher aber noch viel unterschiedliche Brände gethan worden.« + +Unter den Opfern dieser Gräuelzeit war auch ein Blutsverwandter des +Bischofs. Wir entnehmen die Erzählung von dem Ende desselben dem +salbungsreichen Berichte desjenigen Jesuiten, der als Aufseher, Beichtvater +und -- fast als Scherge eine Hauptrolle in der Begebenheit gespielt hat, +und der durch alle Umstände seiner eignen Erzählung uns die Alternative +stellt, in ihm entweder den hirnlosesten Kopf seines Ordens, oder einen +vollendeten Schurken zu erkennen. Jedenfalls zeigt die Geschichte, wie weit +die an die Spitze der würzburgischen Studienanstalt gestellten Jesuiten +davon entfernt waren, dem Hexenglauben selbst nur in seinen allergröbsten +Verirrungen entgegen zu treten[66]. + +=Ernst von Ehrenberg=, Page und Verwandter des Bischofs, der Letzte seines +Namens, war ein schöner, talentvoller, fleissiger und frommer Knabe. (Flere +lubet, quoties recordor, quam multi innocentes angeli in pessimos lurcones +sint commutati. Tam formosum, tam cautum juvenem nullus socius perversus, +nulla procax puella potuit seducere, potuit autem stygius insidiator +praecipitare!) Eine alte, vornehme Base, die er zuweilen besuchte, +verführte ihn. Ernst spielte eine Zeitlang den Heuchler, dann liess er +seine Studien liegen, vernachlässigte den Gottesdienst und beschwerte sich +über dessen Langweiligkeit, spielte und ging den Mädchen nach. Die +Hexenrichter erfuhren endlich von gefolterten Inquisiten den Grund dieses +Benehmens. Ernst hatte sich, gelockt durch die Ränke seiner Base, dem +Teufel ergeben, besuchte die Hexentänze, bezauberte seine Feinde und +verführte seine Freunde. Der Bischof beschloss, seinen Verwandten der +Zucht der Mönche zu übergeben. Man stellte dem Beschuldigten vor, dass der +Fürst trotz der vorliegenden Beweise gnädig sein und ihn nicht am Leben +strafen wolle, wenn er gestünde und sich bussfertig zeigte. Der Knabe +gestand erschrocken, was man forderte, versprach Besserung und wurde den +Jesuiten anvertraut. Diese nahmen ihn in ihr Haus, bewaffneten ihn gegen +die Angriffe des bösen Feindes mit heiligen Amuleten, Agnus Dei, Wachs, +Reliquien und Weihwasser, unterwarfen ihn angestrengten geistlichen +Uebungen und bewachten ihn Tag und Nacht. Anfangs zeigte sich der +Pflegebefohlene willfährig, aber bald machten die Väter der Gesellschaft +Jesu die Entdeckung, dass kein Laster in der Welt schwieriger zu heilen +sei, als das der Zauberei. Ernst legte nämlich in der Nacht zuweilen die +Heiligthümer, mit welchen man ihn ausgerüstet hatte, ab, und dann kam der +Teufel und holte ihn zu den Hexentänzen. Morgens um vier Uhr, wenn die +Väter aufstanden war er gewöhnlich wieder zurück; doch fanden diese auch +zuweilen sein Bette leer und vernahmen ein sonderbares, verworrenes +Getöse. -- Auf Befragen erzählte der Knabe die erlebten Wunderdinge, +gelobte weinend Besserung und liess es doch immer beim Alten. Die Jesuiten +gewannen die Ueberzeugung, dass Ernst stets zwischen Gott und dem Teufel +schwanke (Id toties factum est, ut nulla vera emendatio, sed ludus et +alternatio videretur, qua dies ad Deum, nox ad diabolum spectabat). Sie +verzweifelten daher an allem Erfolg ihrer pädagogischen Kunst, und da es +den Franziskanern, die einen letzten Versuch machten, nicht besser ging, so +erklärte man dem Bischofe, dass an dem jungen Sünder Hopfen und Malz +verloren sei (Eapropter significatum est Principi, viros religiosos et +doctos existimare, in adolescente hoc oleum et operam perdi). Jetzt liess +der Bischof vom Gerichte das Todesurtheil sprechen. Die Jesuiten sollten +den Verurtheilten zum Tode bereiten. Am bestimmten Tage traten diese, -- +der Erzähler war unter ihnen, -- bei dem Knaben, der nichts ahnte, ein, +redeten ihm in zweideutigen Ausdrücken von einem besseren Leben, dem er +jetzt entgegen gehe, und lockten ihn dann auf das Schloss. Hier erinnerte +er sich in argloser Freude aller Plätzchen, die ihm durch seine +Kinderspiele theuer geworden waren, -- der Jesuit beschreibt es sehr +rührend, -- und merkte noch immer nicht, zu welchem Gange er abgeholt war. +Erst als die Pädagogen ihn in ein schwarz behangenes Gemach führten, wo ein +Schaffot errichtet war, gingen ihm die Augen auf, und als nun der +Scharfrichter Hand an ihn zu legen begann, erhob er ein Jammergeschrei, +dass selbst die Richter erweicht wurden und beim Bischofe Fürbitte +einlegten. Der Fürst macht einen letzten Versuch und verheisst durch einen +Abgesandten Verzeihung, wenn Ernst sich aufrichtig bessern will. Aber der +Abgesandte meldet zurück: Alles sei vergebens, weil der Teufel den Jüngling +verhärtet habe, so dass dieser so frech gewesen zu erklären, er wolle +bleiben, wie er wäre, und wäre er nicht schon so, so würde er's werden +wollen. Da wird der Fürst grimmig und befiehlt, dass das Recht seinen Lauf +habe. Von Neuem schleppt man den Jüngling in das schwarze Zimmer, zwei +Jesuiten zur Seite, die zur Busse mahnen; er aber bleibt dabei, dass er +keiner Busse bedürfe, jammert um sein Leben, sucht sich den Händen der +Schergen zu entwinden und gibt den fortgesetzten Vermahnungen der Priester +kein Gehör. Endlich nimmt der Scharfrichter den günstigen Augenblick wahr +und schlägt dem ermatteten Schlachtopfer den Kopf ab. »Er fiel, -- sagt der +Jesuit, der diese Begebenheit überliefert hat, -- ohne ein Zeichen des +Schmerzes oder eine andere Aeusserung der Frömmigkeit zu Boden. Wollte +Gott, dass er nicht auch in's ewige Feuer gefallen wäre!« + +Gropp hat eine dramatisirte Darstellung dieser Geschichte aufbewahrt, wie +sie einst bei einem Schulactus in Heidelberg aufgeführt worden sein +soll[67]. + +Wäre =Philipp Adolph= nicht Landesherr gewesen, er selbst hätte ohne +Zweifel bald darauf denselben Weg gehen müssen, den er seinen einzigen +Verwandten gehen hiess. Denn es kam zuletzt dahin, dass die Angeklagten den +Bischof selbst und seinen Kanzler als Mitschuldige angaben. Jetzt erst +gingen dem Betrogenen die Augen auf. Er sistirte die Prozesse und stiftete +ein wöchentliches, vierteljährliches und jährliches feierliches Gedächtniss +für die Hingerichteten bei den Augustinern zu Würzburg[68]. + +Auch im geistlichen Fürstenthum =Fulda= ging die Ausrottung der Hexen mit +der des Protestantismus Hand in Hand. Der Fürstabt =Balthasar von Dernbach= +musste allerdings darüber einen Aufstand seiner evangelischen Stände +erleben, infolge dessen das Land unter kaiserliche Administration kam[69]. +Kaum aber waren ihm 1579 von Kaiser Rudolf II. die Einkünfte des Amtes +Bieberstein zum Unterhalte zugewiesen, als er auch einen seiner Diener, +=Balthasar Nuss= (»Balzer Noss«) zum Zentgrafen und Malefizmeister des +Amtes ernannte. Als er dann im Dezember 1602 vom Kaiser die Regierung des +Fürstenthums wieder übertragen erhielt, bestellte er den Nuss 1603 zum +Zentgrafen und Malefizmeister des ganzen Landes. Alsbald trat nun in dem +(noch immer vorherrschend evangelischen) Lande Fulda eine Hexenverfolgung +ein, welche in dem Zeitraum von nur drei Jahren gegen dritthalbhundert +Unglücklichen das Leben kostete[70]. Das Gericht, welches der Abt mit der +Ausrottung der Hexen betraut hatte, war das Stadtgericht zu Fulda, die +»Müntz« genannt. Dasselbe bestand aus dem Zentgrafen Nuss, einigen +Beisitzern und den Schöffen; in Wahrheit aber hatte Nuss die +Hexenverfolgung ganz allein in der Hand, bei welcher sich derselbe über +alle Schranken hinwegsetzte. War ihm eine Person als Hexe oder Zauberer +angezeigt worden, so liess er sie ohne Vorwissen der Schöffen durch den +Stadt- oder Landknecht in ihrem Hause, oder wo er sie gerade fand, in Haft +nehmen und dem Henker zur Tortur überliefern. Den Hans Werner von Ditges, +einen Mann von 70 Jahren, griff er selbst ohne Anzeige und ohne allen Grund +auf offenem Wege auf, brachte ihn nach Fulda und liess ihn foltern. Des +Steub Hennes Ehefrau zu Neuhof liess er aus dem Wochenbett hinweg nach +Fulda ins Gefängniss schaffen, peinigen und verbrennen, was auch den Tod +ihres eben geborenen Kindes zur Folge hatte. Dabei wurde die Tortur von +Nuss in der denkbar unmenschlichsten Weise zur Anwendung gebracht. Viele +Gefolterte starben während der Tortur oder unmittelbar nach derselben. Töll +Glübs Weib von Neuhof wurde zweimal Nachts verhaftet, das eine Mal alsbald +aufgezogen, und mit einem scharfen, schneidenden Holz, mit brennenden +Fackeln und anderen »bisher unerhörten Tormenten« so furchtbar gepeinigt, +dass Nuss selbst ihrem Manne hundert Thaler versprach, wenn er von diesen +Torturen Niemandem etwas sagen würde. Viele Verhaftete machten im Kerker +aus Verzweiflung ihrem Leben selbst ein Ende, und schliesslich wurden die +Gräuel, die Nuss an seinen Opfern beging, sogar den Schöffen selbst so arg, +dass sie ihn wiederholt vor deren Fortsetzung warnten und sich von der +Hexenverfolgung zurückzuziehen suchten[71]. Nuss aber suchte nur um so +mehr durch summarisches, ganz formloses Verfahren -- seine Prozesse +dauerten von der Verhaftung bis zur Verbrennung oft nur acht bis vierzehn +Tage --, durch Ermarterung von Denunciationen[72] -- welche aus jedem +Hexenprozess eine ganze Reihe anderer erwachsen liess, -- um so rascher zu +dem zu gelangen, worauf er es mit seiner ganzen Hexenverfolgung abgesehen +hatte, -- nämlich zu -- Geld, indem ihm für jede Verurtheilung wie für jede +Freisprechung ganz beträchtliche Summen gezahlt werden mussten. So mussten +z. B. Sebastian Orth zu Fulda für sein Weib 31 Gulden, Hans Herget daselbst +für sein Weib 42 Gulden, Joh. Keller daselbst für seine Mutter 50 Gulden, +Hans Döler zu Hammelburg für seine Schwiegermutter 80 Gulden, die Erben der +Heinfurterin 80 Gulden und Blasius Bien zu Fulda für sein Weib, welches +zweimal eingezogen, das erste Mal freigesprochen, das zweite Mal aber +verbrannt war, 91 1/2 Gulden 5 Batzen bezahlen, -- wobei die Hauptbeträge +die für Holz, Reisig und Stroh (zum Scheiterhaufen) und für den +vertrunkenen Wein verrechneten Gelder waren. + +So hauste Nuss im Fulder Lande drei volle, schreckliche Jahre lang. +Ueberall loderten die Feuer der Scheiterhaufen auf, und nicht selten liess +er auf Einem Scheiterhaufen eine ganze Anzahl von Frauen und Mädchen +sterben. So wurden im Jahre 1604 am 22. Juni =neun=, am 14. Juli =neun=, am +11. August =neun=, am 9. September =elf=, am 29. September =zwölf=, am +17. Oktober =zehn=, am 12. Dezember =acht=, im Jahre 1605 am 21. Mai +=dreizehn=, am 27. Juni =zwölf=, am 13. Juli =zwölf=, am 22. August +=zwölf=, am 25. Oktober =zehn=, am 14. November =elf=, und im Jahre 1606 am +13. März =sieben= Personen hingerichtet. -- In einem Bericht über die bei +den Hexenprozessen gehabten Einnahmen und Ausgaben führte Nuss selbst +205 Personen namentlich auf, die er in den Jahren 1603-1605 justifizirt +habe, -- fast lauter Frauen und Mädchen (nur einzelne wenige Männer) aus +den geringeren Ständen. Dabei waren aber nicht wenige Hingerichtete +(namentlich alle Hammelburger) unerwähnt geblieben. + +Glücklicher Weise starb der Abt Balthasar, Nussens Gönner, am 15. März +1606. Bei seinem Nachfolger Johann Friedrich von Schwalbach liefen alsbald +über die Vergewaltigungen und Schändlichkeiten, die der Zentgraf sich +erlaubt habe, so gravirende Anzeigen und Beschwerden ein[73], dass dieser +nicht umhin konnte, die sofortige Verhaftung desselben anzuordnen. In den +nun eingeleiteten Untersuchungen kamen die grössten Betrügereien zu Tage. +Nuss suchte sich zu reinigen; allein darüber musste er 13 Jahre in +schrecklicher Haft verbringen und schliesslich wurde er (1618) öffentlich +enthauptet. + +Von besonderem Interesse sind die auf die Hexenverfolgung bezüglichen +Vorkommnisse im Fürstbisthum =Münster=, indem aus denselben mit besonderer +Klarheit zu ersehen ist, wie sich das Gespenst des Hexenwahns und der +Hexenverfolgung, anfangs noch von Niemandem gesehen und fast unbekannt, von +der Mitte des sechszehnten Jahrhunderts an allmählich hier und da zeigte +und anfangs nur in vereinzelten Fällen und fast zaghaft, hernach aber durch +das ganze Land hin, seiner Schreckensherrschaft gewiss, ohne Scheu seine +Blutgeissel schwang und das Mark des Volkes verzehrte[74]. + +Hier regierte damals der Fürstbischof =Bernhard von Ransfeld=, dem ebenso +wie seinen Beamten der Gedanke der Hexenverfolgung fast ganz fremd war. Der +erste Hexenprozess, über welchen wir Nachricht haben, datirt aus dem Jahre +1565, beziehungsweise 1563. Der Amtsschreiber zu Stromberg berichtete +nämlich unter dem 19. Juli 1565 an den Fürstbischof, dass mehrere Personen +wegen Zauberei anrüchig wären, dieselben wären schon 1563 deshalb +gerichtlich eingezogen und peinlich verhört worden. Sie stellten Alles was +man ihnen zur Last lege, beharrlich in Abrede, allein er »habe ihnen nicht +gestattet sich durch einen Eid zu reinigen«. (Man sieht, dass das alte +Beweisverfahren noch nicht geradezu absolut geworden war!) Hernach +berichtet er an den Landesherrn, dass er von Malefizien, die die +Angeschuldigten Anderen zugefügt haben sollten, durchaus nichts habe +ermitteln können. Andererseits geben die »weltlichen Räte« des +Fürstbischofs dem Amtsschreiber bezüglich der Geständnisse der +Angeschuldigten (unter dem 9. November 1565) den Bescheid: »Weil solche und +dergleichen Dinge gewöhnlich aus einem Afterglauben zu fliessen pflegen, so +habt Ihr den Prädikanten einige Male zu ihnen zu schicken, dass er sie mit +der H. Schrift von solcher teuflischen Phantasie abzustehen ermahne« (!). +Auch der Fürstbischof bewies dabei, dass ihm der Glaube der späteren Zeit +an die Malefizien der Hexen noch ganz fremd war, und dass er darum auch +nicht im Entferntesten an eine Verfolgung der Hexen, wie sie nach seinem +Ableben im Lande zu grassiren begann, dachte. Das durch die Folter +erpresste Geständniss der Angeklagten genügte ihm darum nicht zur +gerichtlichen Feststellung ihrer Schuld, indem er vielmehr den Nachweis der +Schuld durch äussere Beweisgründe oder durch rechtsgiltige Zeugen +verlangte. Zur Einbringung eines Strafantrags von Seiten des fiscalischen +Anwalts forderte er ferner den Nachweis, dass die Angeklagten durch ihre +Zauberkünste Anderen Schaden zugefügt hatten; und als dieser Nachweis nicht +erbracht werden konnte, befahl er die Angeklagten trotz ihres Geständnisses +zu entlassen und sie nur der besonderen Obhut ihres Ortspfarrers zu +empfehlen. Ja schliesslich erhielten der Vogt und der Untersuchungsrichter +sogar (unter dem 25. November 1565) den landesherrlichen Bescheid, in +Zukunft nicht wieder »solche Leute auf blosse Vermuthung in Haft zu nehmen, +es wäre denn, sie suchten sich davon zu machen und unterständen sich zu +entfliehen«. + +Das Alles wurde aber nach dem Ableben des Fürstbischofs Bernhard anders. Im +Jahre 1585 wurde Herzog =Ernst von Baiern= zum Fürstbischof von Münster +erwählt, und als dieser 1611 die Regierung niederlegte, trat statt seiner +und nach seinem Tode sein Neffe =Ferdinand von Baiern= (von 1612-1650) in +dieselbe ein. Beide (zugleich Inhaber vieler anderen bischöflichen Stühle) +hatten ihre kirchliche Bildung von den Jesuiten zu Ingolstadt und ihre +politische Richtung an dem Hofe zu München erhalten. Beide betrachteten die +Ausrottung des Protestantismus in ihren Diöcesen, von welchem damals der +Fortbestand der katholischen Kirche in denselben bedroht erschien, als ihre +primärste Aufgabe, wozu sie mit Recht vor Allem die Wiedereinführung +katholischer Ordensgesellschaften für erforderlich hielten. Daher wurden +1588 die Jesuiten, 1612 die Kapuziner, 1613 die Franziskaner und Claristen, +1626 die Minoriten, 1642 die Dominikaner in Münster domiciliirt. Mit Hülfe +dieser Orden und aller sonstigen geistlichen und weltlichen Gewaltmittel, +welche der geistlichen Landesherrschaft zu Gebote standen, ward nun die +Reinigung des Landes von der Ketzerei -- die der Teufel ins Land gebracht +hatte, -- eifrigst betrieben. Wie die Ketzerei der Protestanten so war aber +auch die Zauberei der Hexen das Werk des Teufels, weshalb derselbe Eifer, +der die protestantischen Prediger verjagte und deren Gemeinden gewaltsam +zum Katholizismus zurückführte[75], sich auch auf die Aufspürung und +Verfolgung der Hexen warf. Bald wurde es geradezu zur Manie in jedem +besonders auffallenden Vergehen einen Zusammenhang mit Zauberei zu +vermuthen, und die Folter und das neue Beweisverfahren, welches auf +Erpressung des Geständnisses durch die Folter beruhte, gab die Mittel zur +Entdeckung der Zauberei an die Hand. + +Ein Prozess aus dem Jahre 1596 lässt es deutlich erkennen, wie eben damals +im Fürstenthum Münster der Umschwung erfolgte, aus dem der eigentliche +Hexenprozess und die epidemische Hexenverfolgung hervorging[76]. + +Es gab damals nicht Wenige im Lande, welche sich rühmten im Besitze von +Exorcismen zu sein, mittelst deren sie in allerlei Kräuter eine besondere +Heilkraft hineinbringen könnten, welche diese Kräuter und sonstige +angebliche Geheimmittel verkauften und sich und die Ihrigen damit +ernährten. Einer dieser »Exorcisten« war ein gewisser Schneider Hermann +Schwechmann, Eigenhöriger des Gutsbesitzers Rudolf Münnich zu Eickhafen im +Amte Vechta. Derselbe wurde wegen Zauberei anrüchig und wurde daher in Haft +genommen, obschon der Droste zu Vechta in seinem Bericht an die +»weltlichen Räthe« zu Münster ihm nichts anderes zur Last legen konnte als +dass er »den Leuten allerlei Briefe für Zauberei und sonstige Dinge +gegeben, durch die er sie von Gott und seinem Worte ablenkt und sie ihres +Geldes beraubt und entblösst«. Dabei bemerkte der Drost, dass »dieser +Handel hier im Amte viel im Schwange ist«. Nun nahm sich allerdings der +Gutsherr des Angeklagten in mehrfachen Gnadengesuchen desselben sehr +energisch an, indem er betheuerte, dass Schwechmann niemals Zauberei +getrieben, Niemandem etwas Böses gethan, sondern in seiner Armuth sich der +Exorcismen, gegen die bisher kein Verbot ergangen sei, bediene um sich und +die Seinigen zu ernähren. Allein diese Gnadengesuche verfehlten ihren +Zweck, indem die Untersuchung unter der Hand eine ganz andere und für den +Angeklagten höchst bedrohliche Richtung angenommen hatte. Die Regierung zu +Münster wollte dem weit verbreiteten Handel mit Exorcismen, geweihten +Kräutern und Kerzen ein Ende machen, was am sichersten dadurch geschah, +dass man denselben für Teufelswerk erklärte. Da nun der vorliegende Fall +dazu ganz geeignet zu sein schien, die Exorcisten und deren geheime Formeln +und Mittel an den Tag zu bringen, so erkannten die »weltlichen Räthe« am +28. März 1596 gegen den Verhafteten auf peinliches Verhör durch Anwendung +der Folter. Alsbald richtete daher der Gutsherr, der von diesem Befehle +Kunde erhielt, am Charfreitag 1596 ein neues Gnadengesuch an die Regierung, +worin er hervorhob, dass Schwechmann durchaus nichts Anderes verbrochen +habe, als was tagtäglich auch von vielen anderen Personen, und zwar +geistlichen und weltlichen Standes im Stifte geschehe. Ich höre, stellt er +den Räthen vor, »dass gegen alles Erwarten etliche Ankläger meinem +Eigenhörigen H. Schwechmann nach dem Leben trachten, indem sie über ihn +berichten, er sei von der katholischen Religion, in welcher die Exorcismen +doch bis jetzt nicht verboten, sondern vielmehr angenommen und in gewissen +Fällen sogar befohlen sind, abgefallen. -- Ich mache mir (aber) die +ungezweifelte Hoffnung, dass er, wenn er auch zu der Herren Wohlgefallen +auf die eine oder andere Weise examinirt und verhört werden sollte, dennoch +für seine Person als ein frommer christlicher Mensch befunden werden wird, +da er nichts als Gottes Wort und unschädliche consecrirte Kräuter gegen +Verwünschungen zu gebrauchen pflegt und hiermit auch schon Vielen, denen es +der allmächtige Gott vergönnte, geholfen hat. -- Sofern Ew. Gestrengen -- +diese Handlungen nicht für christlich erachten, so können sie dem armen +Menschen bei höchster Strafe verboten werden, und er muss sich dann +derselben für die Zukunft enthalten. Da aber dieses Werk -- von vielen +Personen geistlichen und weltlichen Standes in diesem Stifte noch heutiges +Tages fortgeübt und gebraucht wird, derowegen will ich zu Gott nicht +hoffen, dass zuerst mit meinem Manne das Recht soll gestärkt werden«. + +Allein diese Eingabe des Gutsherrn lief in Münster ein, als der Verhaftete +bereits gefoltert war -- und sein »Geständnis« abgelegt hatte. Aus dem +Protokoll ist deutlich zu ersehen, an welchen Stellen das »Geständnis« +durch Suggestivfragen ermartert ist. Nachdem er nämlich zunächst wegen ganz +anderer Vergehen, die man ihm zur Last gelegt hatte, vernommen war, heisst +es plötzlich: + +»Weiteres gefragt, wer ihn =sothane Künste= (NB. von denen vorher gar keine +Rede war) gelehrt, sagt er: Zu Holte im Gerichte zu Haselünne wohne Einer, +der heisse Morer Johann, der habe ihm die Bücher gegeben und ihn solche +Künste gelehrt.« + +Sodann heisst es weiter: + +»Sagt, er könne den Teufel zwingen mit Gottes Wort, da er Schaden thue, +dass er allda abweichen müsse.« + +»Sagt demnächst, Johann Hagestede sei zu ihm gekommen, als ihm drei Pferde +krank gewesen und habe ihn um Rat gefragt. Er habe demselben geantwortet: +Er besitze natürliche Kräuter, darüber wolle er Gottes Wort lesen und sie +dann den Pferden eingeben. Werde es gut oder wiederum besser, so solle er +ihm, dem Verstrickten, einen Reichsthaler und ein Brot geben; wofern aber +nicht, solle er ihm einen Ortsthaler und ein Brot für die Kräuter und +Arbeit geben. Es sei aber darnach mit den Pferden besser geworden.« + +»Haverkamp Buschelmann, dem Meier zu Molen, dem Schulten Johann zum +Ossendorp habe er auch mit solchen Künsten und Kräutern geholfen, nemlich +ihren Thieren, und zwar habe er gebraucht Hugelicia, Repuntia, Rhabarbara +und Hohlwurzeln. Es würden nachfolgende Worte darüber gesprochen: Exufilus +te Deus Pater, exufilus te Deus Filius, exufilus te Deus Spiritus Sanctus; +Benedicat te Deus, qui coelum creavit. Ipse vos benedicat in nomine Patris +et Filii et Spiritus Sancti. Amen.« -- + +»Sagt, der Teufel werde auch bei Gott und seinen fünf Wunden, Leiden und +Sterben abzuweichen beschworen, wie er von seinem obgemeldten Meister +verstanden und selber auch versucht und erfahren hätte.« + +»Auch sagt, der Teufel komme vor ihm in Gestalt einer Drossel; auch müsse +er kommen in jeder Gestalt, so ihm befohlen oder geboten werde. Er könne +sprechen, wie er selbst erfahren.« + +»Auch sagt, die =so hoch in der Kunst= seien, dass =ihnen der Teufel= +allhier auf Erden =zu dienen gelobt=, die müssten ihm wiederum nach ihrem +Absterben mit ihren Seelen =dienen=. Das habe er auch gelobt (das letztere +die offenbarste Suggestion!).« + +»Diese Nachbeschriebenen sollen auch diese Kunst gebrauchen und damit +umgehen: Der Pastor zu Bostrup« u. s. w. u. s. w. + +Zum Schlusse des Protokolls heisst es sodann: + +»Letzlich bekennt er nochmals zum Ueberfluss, dass er sothanen =Vertrag mit +dem Teufel=, wie obgemeldet, geschlossen, und bekennt Alles, was er +gesetzter Massen bekannt, also wahr zu sein. Er will darauf leben und +sterben und bittet um Gottes willen um Gnade, mit Erbietung und Angelobung, +dass er sothane Künste hinferner nicht mehr gebrauchen will.« + +Hier war also dem Unglücklichen das Geständnis eines Vertrags mit dem +Teufel suggerirt, wie es den Hexenprozessen zum Grunde lag, während +derselbe doch gestanden hatte, dass er seine Mittel =gegen= den Teufel +gebrauche! Auch was derselbe ausserdem über den Teufel gesagt hatte, passte +mit dem Begriff eines Bundes mit dem Teufel wenig zusammen. + +Die Herrn zu Münster gingen aber auf der einmal eingeschlagenen Bahn ruhig +weiter. Schon am Tage nach dem Empfange des Protokolls machten sich +dieselben in der Sache schlüssig. Die Exorcismen und Weisungen Schwechmanns +wurden von ihnen kurzer Hand als »=teuflische Handlungen=« hingestellt und +die Amtleute zu Vechta wurden angewiesen mit demselben -- Anderen zum +abscheulichen Exempel -- nach dem Rechte zu verfahren. Zugleich wurden +diese Amtleute aufgefordert, die in der Nachbarschaft gesessenen Personen +geistlichen und weltlichen Standes, welche nach dem Geständniss +Schwechmanns ebenfalls der Zauberei ergeben wären, in Untersuchung zu +ziehen und, wenn sich die Angabe desselben bewahrheiten sollte, in gleicher +Weise zu bestrafen. + +Hier war also ganz allmählich eine Untersuchung wegen Wunderdoktorei +künstlich so geführt und gedreht worden, dass sie schliesslich die +Unterlagen eines Hexenprozesses zu Tage zu fördern schien und mit dem +grausigen Ende eines solchen abschloss. Wie sehr es aber bereits zur Manie +geworden war, jede ungewöhnliche Untersuchung durch das Medium der Folter +in einen Hexenprozess umzuwandeln, ist aus einem Prozess zu ersehen, der +1615 in der Münsterischen Stadt Ahlen vorkam[77]. + +Hier lebte ein gewisser Peter Kleikamp, der, dem Trunke ergeben und wegen +eines ihm schuldgegebenen Diebstahls (obschon in der dessfalls angestellten +Untersuchung nichts auf ihn gebracht war) flüchtig geworden, später nach +Ahlen wieder zurückgekehrt war, wo er plötzlich des Versuchs der +Sodomiterei und anderer Dinge angeklagt wurde. Von Zauberei war dabei keine +Rede. Der Angeklagte wurde vernommen, die ihm nachgesagten Vergehen +konnten jedoch nicht erwiesen werden und Kleikamp hätte somit wieder in +Freiheit gesetzt werden müssen, wenn es nicht irgendwie möglich war ihn auf +die Folter und dadurch zu Geständnissen zu bringen. Da fiel es dem +Untersuchungsrichter ein, dass Kleikamp einst von Ahlen geflohen war, und +sofort wurde gesagt, er habe sich durch die Flucht der Untersuchung +entziehen wollen. Da man nun ausserdem ohne Mühe nachweisen konnte, dass er +mit verdächtigen Personen Umgang gepflogen habe, so hatte man zwei Gründe, +welche zur Anwendung der Folter berechtigten. Allerdings wurde nun ein +rechtskundiger Vertheidiger des Angeklagten zugelassen, der die gegen +denselben aufgestellte Anklageschrift für neidisches Strassengewäsch und +Geplärr erklärte und namentlich die mangelhafte Glaubwürdigkeit des +Hauptzeugen hervorhob. Allein nichtsdestoweniger wurde von dem Gerichtshof +die peinliche Verfolgung der Sache in Münster beantragt, infolge dessen am +16. Juni 1615 die Tortur statt fand. + +Das Protokoll der Tortur fehlt. Kleikamp hatte sich aber standhaft gehalten +und kein »Geständniss« abgelegt, wesshalb er »wieder hingesetzt und, damit +er während der Nacht nicht vom bösen Feind gestochen werde, durch die dazu +bestellten Diener bewacht wurde«. + +Was man nun während der Nacht mit ihm anfing, darüber schweigen die Akten. +Am anderen Morgen aber wurde dem Richtercollegium angezeigt, dass Kleikamp +zum Geständniss willig gemacht sei. + +Von sodomitischen Sünden, um die es sich im Anfange der Untersuchung +gehandelt hatte, ist in dem über das Geständniss aufgenommenen Protokoll +keine Rede. Vielmehr heisst es Eingangs desselben so: + +»Am folgenden Tage (17. Juni) haben wir -- dem Angeklagten gütlich +zugesprochen, um von ihm zu erfahren, wie es denn mit ihm wäre, ob er ein +Zauberer und welchergestalt er damit umgegangen und von wem er das Zaubern +gelernt.« + +»Darauf er =gütlich= ausgesagt: Er sei seines Alters 44 Jahre. Gestern habe +ihn der Teufel unter dem linken Arm gestochen und nicht haben wollen, dass +er bekennen sollte. Er habe ihn gekniffen bunt und blutig, welches auch an +ihm zu sehen war. =Er sei ein Zauberer.= -- Seine verstorbene Frau -- habe +ihn vor ungefähr sechszehn Jahren das Zaubern gelehrt. Auf der Broickhauser +Haide, im Kirchspiel Walstedde, da habe er Gott und seinen Heiligen +entsagt, dem Teufel Glauben, Treue und Huld gelobt. Bei dieser Verleugnung +Gottes sei er dreimal rückwärts gesprungen. Darauf wäre der Teufel in der +Gestalt eines schwarzen Hundes zu ihm gekrochen. Der Hund wäre bald wieder +verschwunden; statt seiner aber habe sich ein Weib neben ihn gestellt. Auch +ein Mann sei erschienen, der Buhle seiner verstorbenen Frau. Derselbe sei +mit seiner Frau auf die Seite gegangen, um mit derselben zu buhlen.« + +»=Vor zehn Jahren sei er ein Werwolf geworden.= Sein Gehülfe sei damals +gewesen der verstorbene Johann Ossenkamp. (Hier folgt die Angabe +verschiedener Leute, deren Kälber, Ochsen und Schafe er und Ossenkamp +gebissen). -- Später, vor fünf Jahren, sei =Christian zum Loe= sein Gehülfe +geworden. (Nun folgt wieder die Angabe einer ganzen Reihe von Leuten, deren +Vieh sie beide gebissen; dann heisst es weiter:) -- Meine Frau ist auch +eine Zaubersche, gehört aber zu einer anderen Rotte. (Nun folgt die Angabe +zahlreicher Genossen.) Wir bildeten zwei Rotten. In meine Rotte gehörte +Heinrich Hoyemann zu Broickhausen. Unser Hauptmann war Cort Busch; derselbe +hatte einen rothen Kopf. Zu jeder Rotte gehören sieben, und zwar gehören zu +meiner Rotte Grethe Cloeths, Anna Grone, Anna Jaspers, Toniess zu Kellings +Frau, Christian zum Loe etc. -- Ich war ihr =Trommelschläger=. Unseren Tanz +hielten wir auf der Kampfarte. Wir tanzten auf einer Leine, welche an der +Pforte und an der Mauer befestigt war. Beim Trommelschlagen sass ich auf +der Mauer. Die Trommel wird mit einem Fuchsschwanz geschlagen und geht: +Tup, Tup, Tup, Tup, Tup.« -- + +»Weiterhin bekannte er: Auf der Kampstrasse in Schellings Hause =hätten sie +sich geschmiert, darauf wären sie aufgeflogen nach der Mark=, in den Weg +nach Mecheln zu, in Suidtholdts Kamp an der Lohelinde und nach anderen +Orten hin. Hier hätten ihnen ihre Buhlen Kräuter behändigt, welche sie zum +Vergiften gebrauchen sollten. Mit den seinigen habe er nichts ausgerichtet. +Nur im Anfange seiner Lehre habe er von seiner Buhle Kraut empfangen, mit +welchem er einen Hahn, eine Henne und sich selber ein Schwein vergiftet. +=Sie wären aufgeflogen als schwarze Raben.= -- In die andere Rotte gehörten +die Mutter Lomgensche etc.« + +Von den Richtern befragt, woher er diese Rotte und deren Angehörige kenne, +antwortete er: dieselben wären in Vorsthovels Hause gewesen, als er das +bekannte Kopfstück fortgenommen. (NB. Er meint hier den Diebstahl, wegen +dessen er 1614 angeklagt war); auch habe er solches von seiner Buhle und +von seiner Frau erfahren. + +Nach solchen Angaben musste natürlich von dem Untersuchungsrichter vor +Allem die Richtigkeit derselben genauer ermittelt und festgestellt werden. +Auch wandte sich das Gericht noch an demselben Tage (17. Juni 1615) an das +benachbarte Gericht von Heessen, in dessen Bezirk der Angeklagte einen +Theil seiner Malefizien verübt haben wollte, mit dem Ersuchen um genauere +Auskunft darüber, ob die bezeichneten Stücke Vieh zu der von dem +Angeklagten angegebenen Zeit und an den von ihm bezeichneten Orten, so wie +er es angegeben, umgekommen wären. Die in Ahlen wohnenden Personen, denen +Kleikamp Schaden an Vieh zugefügt haben wollte, wurden daher für die +folgenden Tage zur Zeugenaussage nach Ahlen vorgeladen. Nun hatten +allerdings die Zeugen gar Vieles über mannigfache Schädigungen zu klagen, +die ihnen seit Jahren von Hexen und Zauberern zugefügt wären, aber nur ganz +wenige gaben diese Unglücksfälle oder Vergehen ungefähr so an, dass die +Zeugenaussagen mit Kleikamps »Geständnissen« in Uebereinstimmung gebracht +werden konnten. + +Das Zeugenverhör begann am 22. Juni. Zuerst erschien der von dem +Angeklagten genannte Roer aus dem alten Kirchspiel Ahlen. Demselben wollte +Kleikamp mit seinem Gefährten vor fünf Jahren ein schwarzbuntes Kalb todt +gebissen haben und zwar so, dass er selbst ihm die Kehle ausgerissen habe. +Roer aber wusste nur zu sagen, dass ihm vor etwa =drei= Jahren in seinem +Gehölz ein rothes Huhn und ein braunes mit weissen Füssen abhanden gekommen +sei. Ausserdem sei eins seiner Rinder, schwarz von Farbe, zuerst an den +Füssen lahm geworden und bald darauf gefallen und gestorben. Und dennoch +urtheilten die Richter, dass dieser Fall mit der Aussage des Angeklagten +ganz wohl übereinstimme. + +Aber noch weniger stimmte die Aussage eines andern Zeugen, Recker, mit dem +was der Angeklagte erzählt hatte, überein. In den Kampe desselben wollte +Kleikamp mit Christian zum Loe, wie ihre Buhlen ihnen befohlen hätten, ein +schwarzbuntes Rind in einen trockenen Graben gedrängt und darin umgebracht +haben. Recker aber erklärte ganz bestimmt: Vor und nach wäre ihm +unzweifelhaft von Hexen viel Schaden zugefügt worden. So sei ihm im +verflossenen Jahre sein bestes Pferd, ein Ochs und eine Kuh krepirt. Sie +alle hätten das Unglück zuerst in den Beinen gehabt und wären dann stracks +niedergefallen und verendet. Eine schwarz-bunte Kuh aber sei im +letztverflossenen Jahre nicht ihm, sondern dem Roer in einen Graben +gefallen, die sie indessen =lebendig= wieder herausgezogen hätten. + +Der Zeuge Brune in der Broickhauser Haide, dem der Angeklagte als Werwolf +ein Schaf gebissen haben wollte, hatte bis dahin Schafe gar nicht besessen; +und der Zeuge Frie zu Broickhausen wusste sich nicht zu erinnern, dass ihm +oder seinen Vorfahren an einem Kalbe zugefügt sei, wesshalb er die Aussage +des Angeklagten nicht zu bewahrheiten vermochte. + +Diese Widersprüche zwischen der Selbstanklage Kleikamps und den +Zeugenaussagen machten aber die Richter nicht im Entferntesten irre, +vielmehr gaben dieselben dem Richterkollegium nur Veranlassung durch +künstliche Wendungen und Auslegungen der beiderseitigen Aussagen eine +scheinbare Uebereinstimmung zwischen denselben herzustellen, um so die +Selbstanklage des Verhafteten als erwiesen ansehen und im Prozesse weiter +fortfahren zu können. + +Dieser aber erlitt plötzlich eine Störung durch das Auftreten der von +Kleikamp genannten Mitschuldigen. Derselbe hatte die angeblichen +Angehörigen der beiden Rotten genannt, die mit ihm und seiner Frau an den +nächtlichen Hexentänzen und an der Teufelsbuhlschaft Theil genommen haben +sollten. Diese gehörten nun theilweise den angesehensten Familien in Ahlen +an. Als sich daher in dem durch diesen Prozess in die grösste Aufregung +versetzten Städtchen -- in welchem jetzt Kleikamp von Jedermann als der +entdeckte Urheber alles Unglücks der letzten Jahre angesehen ward, -- die +Kunde von diesen Anschuldigungen verbreitete, säumten die nächsten +Angehörigen der Beschuldigten nicht, dem Gericht alsbald einen +entschiedenen Protest gegen die Depositionen Kleikamps zu überreichen und +nochmalige Vernehmung desselben zu beantragen. Ausserdem erschien auch +Christian zum Loe vor Gericht und erklärte zu Protokoll, dass er mit +Kleikamp confrontirt zu werden begehre. Daher verfügte das Gericht +nochmaliges Verhör des Angeklagten und Confrontation desselben mit +Christian zum Loe. + +In diesem neuen Verhör wurde dem ersteren sein »Bekenntniss« vorgelesen und +er dabei befragt, ob er etwas hinzuzusetzen oder zu widerrufen habe. -- Der +Unglückliche wusste, dass ein gänzlicher Widerruf nur eine abermalige +Folterqual zur Folge haben würde; aber es peinigte ihn der Gedanke, dass er +mit dem schwersten Verbrechen, welches er an seiner Frau begangen, aus der +Welt scheiden sollte. Daher entschloss er sich, seine bezüglich dieser +gethanen Aussagen zu widerrufen; was er auch that. Er sprach seine Reue +darüber aus, dass er seiner Frau Unrecht gethan, denn dieselbe sei keine +Hexe und habe sich nie mit Zauberei befasst. »Was er aber sonst am 17. Juni +ausgesagt, sei der Wahrheit gemäss, insbesondere auch, soweit es =Christian +zum Loe= betreffe, und er habe es ungezwungen und aus freien Stücken +gesagt. Er verbleibe darum bei seinem Bekenntniss und =er wolle es vor dem +strengen Gerichte Gottes, bei Verlust seiner ewigen Seligkeit also +verantworten=« (!!!). + +Nachdem nun Kleikamp das von ihm aus Verzweiflung -- um Genossen seines +Verderbens zu haben, -- zusammengebrachte Lügengewebe abermals anerkannt +und sich selbst so in dasselbe verstrickt hatte, dass er sich nicht mehr +drehen und wenden konnte, ohne vor den Richtern als der niederträchtigste +Lügner und Verleumder zu erscheinen, fand seine Confrontation mit dem am +meisten von ihm angeschuldigten Christian zum Loe statt, -- eine grausige +Scene! »Du bist ein Werwolf, gerade so wie ich,« rief ihm Kleikamp entgegen +und hielt ihm nun die ganze, lange Reihe von Malefizien vor, die er +gemeinschaftlich mit ihm verübt haben wollte. Der alte Christian zum Loe -- +ein Eingehöriger des Jobst van der Recke auf dem benachbarten Gute +Heessen -- war wie niedergedonnert, denn er sah, wie das Gespenst des +Hexenprozesses bereits auch nach ihm seine Krallen ausstreckte, um auch ihn +zu verderben. Er betheuerte seine Unschuld; aber Kleikamp blieb bei seiner +Aussage. + +Der Prozess ging zu Ende. Die Prozessakten wurden abschriftlich einem +auswärtigen Rechtsgelehrten zur Begutachtung übersandt, worauf das Verdikt +erfolgte, welches dahin lautete, dass Kleikamp »wegen geständiger Zauberei, +dabei verübter Vergiftung und anderer Unthaten mit der gesetzlichen Strafe +des Feuers vom Leben zum Tode hingerichtet und zu Asche verbrannt« werden +sollte. Schliesslich machte der Vertheidiger noch einen Versuch, wenigstens +die Qual des Feuertodes von dem Verurtheilten abzuwenden. Es stellte dem +Gericht daher vor, dass der Verurtheilte »sich für einen armen Sünder +erkenne, der gegen Gott und Gottes Gebot gehandelt habe. Er trage dessen +Reue und Leid,« und bitte daher, dass er zur Hinrichtung mit dem Schwerte +möge begnadigt werden. Allein »Richter und Schöffen« erklärten, die Bitte +des Verurtheilten nur insofern berücksichtigen zu können, »dass sie die +Ausführung des ausgesprochenen Urtheils möglichst beschleunigten.« -- Daher +ward Kleikamp schon in den nächstfolgenden Tagen zu Asche verbrannt. + +Das war das Ergebniss der Anklage eines Einzigen, die gar nicht auf das +Vergehen der Zauberei sondern auf das der Sodomiterei gerichtet gewesen +war. + +Aber eine Drachensaat war es, die aus der Asche des Gemordeten aufging, -- +was vor Allem der alte =Christian zum Loe= erfahren musste[78]. Wie +besinnungslos war derselbe von der Confrontation mit Kleikamp nach Hause +zurückgekehrt. Von Verzweiflung getrieben eilte er nach Lembeck, um sich +dort der Wasserprobe zu unterwerfen und seinen Leumund wieder herzustellen. +Allein die Wasserprobe misslang. Seine Frau schlich sich in Erwartung der +Dinge, die da kommen würden, heimlich von ihm fort. Er selbst hielt sich +aus Furcht vor einer Verhaftung eine Zeit lang in den benachbarten Gehölzen +auf; allein es war Alles vergebens. Schon unter dem 13. August 1615 lief +bei den Beamten zu Wollbeck ein Bericht des Gografen zu Ahlen ein, dessen +Eingang lautete: »Ew. Gestrengen -- mag ich dienstlich nicht vorenthalten, +wasmassen =ein Zauberer, Peter Kleikamp genannt, welcher unlängst Anderen +zum abscheulichen Exempel ist hingerichtet worden=, nach der scharfen Frage +unterschiedliche, vornehmlich aber Einen mit Namen =Christian zum Loe= -- +des gräulichen Lasters der Zauberei, und dass derselbe zugleich mit ihm ein +Werwolf sein solle beschuldigt, und dabei angegeben hat, dass derselbe +etliche Thiere mit ihm gebissen habe, wie man solches an den bezeichneten +Orten geschehen zu sein mehreren Theils erfahren.« Die Behörden begannen +nun über ihn zu verhandeln und auf ihn zu fahnden, bis endlich am +26. Februar 1616 seine Verhaftung erfolgte. Im Kerker befiel den +Unglücklichen der Wahnsinn, wesshalb die Räthe zu Münster am 18. April 1616 +die alsbaldige Folterung desselben befahlen. Doch erlöste ihn der Tod aus +den Händen seiner Peiniger, indem er noch am Abend des 18. April starb. +Das Gutachten des Scharfrichters über das Ableben des Verhafteten lautete: +Der Hals des Verstorbenen sei ganz schwarz und lasse sich umdrehen; die +Brust und die Beine wären zerkratzt. Er sei schon bei mehreren derartigen +Fällen zur Stelle gewesen und halte dafür, dass der zum Loe dieses sich +nicht selbst gethan, sondern dass ihm der Teufel dabei geholfen habe. + +Seitdem loderten die Scheiterhaufen, auf denen man Hexen zu Asche +verbrannte, aller Orten im Münsterlande auf. Denn in allen Städten, in +allen Untergerichten wurden angebliche Hexen massenweise aufgespürt oder +zur Anzeige gebracht und nur in den seltensten Fällen endete ein +Hexenprozess mit (relativer) Freisprechung der Angeklagten. + +Im Kurfürstenthum =Mainz= hatte man zwar schon vom Ende des fünfzehnten +Jahrhunderts an Hexen und Zauberer fleissig verbrannt, indessen liegen doch +bis über das Jahr 1570 hinaus nur über ganz vereinzelt vorgekommene +Hexenprozesse Berichte vor, und aus dem dabei angewandten prozessualischen +Verfahren ersieht man, dass die Hexenverfolgung der nächstfolgenden Zeit +damals noch nicht im Gange war[79]. + +Im Jahre 1570 wurde Elisabeth, Hans Schmidten Ehefrau, in dem Orte Altheim +der Hexerei verdächtig. Ihre Nachbarn richteten daher eine Supplik an den +Oberamtmann zu Amorbach, worin sie baten, »wegen dieser Zaubereien sie +gnädig zu bedenken«, infolge dessen die Angeklagte in den Thurm zu Buchen +geworfen und hier an eine Kette angeschmiedet, in strenger Haft gehalten +wurde. Die Zeugen, welche man am 12. Juni 1570 über sie vernahm, sagten +aus: In jeder Walpurgisnacht sei die Schmidtin, welche eine Geis geführt, +bei dem Vieh auf dem Felde gewesen und habe mit einer schwarz-weissen Gerte +auf verschiedenes Vieh geschlagen, welches hernach erkrankt und zu Grunde +gegangen sei. Sie habe ferner, als ein schweres Unwetter entstanden, +gesagt: ihretwegen möge das Wetter Alles erschlagen; sie habe den ganzen +Winter hindurch auch nur Hotzele und Dürrrüben zu essen gehabt. +-- Insbesondere sagte noch der Kuhhirte aus: als das Gewitter sich +entladen, seien ihm die Kühe davon gelaufen, was seiner Ueberzeugung nach +nur durch die anwesende Schmidt verursacht sei. -- Ihrem Bericht über diese +Depositionen fügten Schultheiss und Schöffen noch bei: Dem Dorfschulzen sei +durch die Zauberei der Schmidtin inzwischen eine Kuh krepirt, auch seien +»den Leuten, so die Schmidtin angezeigt, die Kühe und vier Schweine schwach +und krank geworden«. Auch habe zur grossen Verlegenheit der Gemeinde der +Kuhhirt abgedankt, weil er mit solchen verhexten Kühen nichts mehr zu +schaffen haben wollte, -- »ihm überdies drei zauberische Hasen begegnet +seien, von denen einer einen Bauch gehabt wie eine Geis, und denen kein +Hund habe nachlaufen können«. + +Am 12. Juli befahlen hierauf die »weltlichen Räthe« des Kurfürsten, man +solle die Schmidtin unaufgezogen (d. h. ohne Anwendung der Folter) +examiniren. Dieses geschah, die Angeklagte betheuerte aber natürlich ihre +Unschuld. + +Nun blieb die Untersuchung (während die Unglückliche im Kerker schmachtete) +beruhen, bis das Raths-Kollegium am 12. Juli 1571 verfügte, man solle sie +entlassen, ihr aber einschärfen, dass sie sich in Zukunft fromm und ehrlich +zu halten habe. -- Aber dennoch liess der Schultheiss auf des Amtmanns +Befehl, wie es in den Akten heisst, den mit Reverenz zu vermeldenden +Wasenmeister aus Miltenberg kommen, die Schmidt auf die Folter legen und +dergestalt peinigen, dass ihr Leib zerdehnt, zerrissen, ihre Hände und Arme +verrenkt und zerbrochen wurden. Sie hielt aber aus, ohne das geforderte +Geständniss abzulegen, und der Prozess endete, nachdem die gemarterte +Schmidtin entlassen war, damit, dass deren Ehemann gegen die Ankläger +seiner Frau bei dem Zentgerichte auf Entschädigung klagte, -- was freilich +keinen Erfolg hatte. + +Im letzten Dezennium des Jahrhunderts nahm aber die eigentliche +Hexenverfolgung ihren Anfang, indem nicht mehr Einzelne, sondern ganze +Massen von Angeklagten mit der peinlichen Frage in Untersuchung genommen +wurden. Namentlich scheint von 1593 an im ganzen Mainzischen Odenwalde +überall auf Hexen und Zauberer Jagd gemacht worden zu sein. + +Furcht und Schrecken herrschte damals unter der Bevölkerung, weil die +unsinnigste Klage hinreichte, um Jemanden auf die Folter und auf den +Scheiterhaufen zu bringen. In den Untersuchungsakten finden sich +umfangreiche Verzeichnisse von Verdächtigen, Eingezogenen, Entflohenen etc. +Selbst alters- und geistesschwache Personen finden sich unter den +Eingezogenen vor. Eine grosse Zahl schwangerer Frauen wurde ihren Männern +nur gegen schwere Kaution auf so lange zurückgegeben, »bis sie ihrer +weiblichen Bürde entledigt« seien. Auf der Folter wurden nun die tollsten +Geständnisse zu Wege gebracht. Die Frau eines Peter Müller gestand, »sie +sei mit Zauberei behaftet, von dem allmächtigen Gott ab- und dem Teufel +zugefallen«. Eine Katharine Lengenfelder von Reisenbach schrie auf der +Folter, »sie sei des Teufels und wolle sein bleiben«, riss sich dann von +der Folter los, machte einen rasenden Angriff auf den Scharfrichter, und +stürzte todt nieder, worauf die Leiche verbrannt wurde. + +Dabei befahlen die weltlichen Räthe noch, »man solle nicht so viele +Umstände machen, und vor Allem das Vermögen einziehen«. + +Eine Margarethe Habeckerin aus Galmbach war entflohen. Man zog nun ihre +Mutter ein, und diese bekannte, ihre Tochter an einen Teufel verheirathet +zu haben. -- Zu Amorbach gab ein Bauer seiner eigenen Mutter vor Gericht +schuld, dass sie das teuflische Hexenwerk treibe. + +Gegen das mörderische Treiben der mainzischen Beamten reichten damals zwei +Edelleute eine Beschwerdeschrift bei dem Kurfürsten Wolfgang zu Mainz ein, +worin sie klagten, dass die Beamten des Kurfürsten Nachts in +ritterschaftliche Gebiete eingefallen, fremde Unterthanen hinweggeschleppt, +unschuldige Personen schändlich gemartert und selbst den Nachlass der +hingerichteten Weiber confiszirt hätten. -- Dagegen richtete die +Gesammtbürgerschaft der Stadt Buchen an den Kurfürsten eine Eingabe, in +welcher der Aberglaube der Zeit in wahrhaft schreckhafter Weise sich kund +gab: In der Nacht vom 4. auf den 5. Juli habe der Thorwart Veit Meffert +zwischen 11 und 12 Uhr ein Rumoren von Pfeifen, Trommeln, umhersprengenden +Reitern und ungeschmierten Kutschen gehört, dass er vor Schrecken ins Horn +gestossen; doch habe er Niemanden von der Bürgerschaft aufwecken können. +Dessgleichen habe der Thorwart in der Vorstadt ein Springen, Tanzen und +Getümmel vernommen, wie wenn alle Häfen zerschmissen würden, worauf um den +Thorthurm herum ein gräuliches Wetter sammt Platzregen erfolgt, wie aus +Fässern, dessengleichen noch Niemand gesehen. Ein Bürger, der aus dem +Wirthshaus des Hanns Feierabend gekommen, habe Alles um sich herumtanzen +sehen, und habe eine merkliche Anzahl teuflischen Zaubergesindels in +Menschengestalt, schwarz angethan, auf der Gasse umher tanzen und springen +bemerkt, das sei vom leidigen Satan wider alles Verbot geistlicher und +weltlicher Obrigkeit mit seinen untergebenen teuflischen Instrumenten zu +keinem anderen Ende gerichtet, denn um sein Reich durch solche verdammliche +Freude zu erheben. Daher »wolle die liebe, von Gott eingesetzte, und von +Gott mit dem scharfen Verstande wohl begabte Obrigkeit eine heilsame Strafe +gegen die dem leidigen Satan fürsichtig ergebenen Zauberer verordnen«. + +Alsbald wurden nun wieder, -- trotz der Einsprache des Amtskellers zu +Buchen, welcher behauptete, der Bürger, der die Teufelsgestalten gesehen, +müsse offenbar zum Narren gehalten worden sein, -- eine Menge von Zauberern +und Hexen eingezogen, zum Theil unter den unsinnigsten und lächerlichsten +Anschuldigungen. So wurde z. B. eine Frau beschuldigt, in eine Kuh einen +Fiedelbogen hineingezaubert zu haben. Eine andere Frau, die im Frohndienst +Heu machen musste und ermüdet mit der Arbeit einhielt, sprach zu andern +Weibern: »wenn nur der Teufel das Heu holte!« Da sich nun +unglücklicherweise unmittelbar darauf ein Sturmwind erhob, der das Heu von +der Wiese hinwegtrieb, so war die Frau als wettermachende Hexe erwiesen und +wurde zur peinlichen Frage eingezogen. + +Es war vergeblich, dass die Unglücklichen bei Gott und allen Heiligen ihre +Unschuld betheuerten. Sie wurden gefoltert, wobei stets in den Akten +bemerkt wird, dass sie sich zwar am Kopfe »gekrauet«, dass aber bei ihnen +keine Thränen geflossen seien. Nicht wenige der Gefolterten überstanden +auch alle Qualen, ohne sich eine Geständniss abmartern zu lassen. Ueber +diesen teuflischen Trotz des Hexengeschmeisses aufs Höchste erbittert, +verfügten daher die Mainzischen Räthe: »Gegen diejenigen, so in puris +negativis ohne sonderlichen Schmerz beständen und mit der Sprache nicht +losschlagen wollten, solle mit den Schrauben und Daumeisen angefangen und +dann mit den anderen Instrumentis fortgefahren werden. Sintemalen aber +diese Leute allem Ansehen nach unsichtbare Geister bei sich hätten und vom +bösen Feinde angereizt seien, sollen geistlicher Leute Mittel gegen diese +teuflischen Verführungen gebraucht werden.« -- + +Ueber das Schicksal der einzelnen Angeschuldigten erfährt man aus den Akten +nur selten etwas Bestimmtes. Zuweilen wird von dieser und jener +Unglücklichen auf der Aussenseite des betreffenden Aktenheftes ausdrücklich +bemerkt, dass dieselbe hingerichtet worden sei. Im Allgemeinen fand man +jedoch diese Notirung unnöthig, da ein Hexenprozess nur selten anders als +auf dem Scheiterhaufen oder überhaupt unter der Hand des Scharfrichters +endigte. Ein anderes Mal zeigt der Oberamtmann an, er habe wieder fünf +Hexen verbrennen lassen, (deren Namen nicht einmal genannt werden,) wofür +er von den kurfürstlichen Räthen belobt wird. + +Während der ganzen ersten Hälfte des siebenzehnten Jahrhunderts war in +Kurmainz die Hexenverfolgung im fortwährenden Steigen. Kurfürst =Johann +Schweikart= (1604-1626) brachte in dieselbe zuerst System, indem er, +nachdem er sich von der theologischen und der juristischen Fakultät seiner +Hochschule umständlichst über das fluchwürdige Wesen und Treiben der Hexen +hatte belehren lassen, eine Untersuchungsordnung für Hexenprozesse mit +achtzehn General- und achtundneunzig Spezialfragen aufsetzen und allen +Gerichten im Lande zuschicken liess. Die schrecklichste Zeit nahm jedoch +mit dem Regierungsantritt seines Nachfolgers, des Kurfürsten =Georg +Friedrich (v. Greiffenklau)= 1626 ihren Anfang. Als sich derselbe im +genannten Jahre zu Dieburg huldigen liess, erschien vor ihm eine Deputation +der Zentmannschaft und bat ihn inständig und um Gottes Willen, dass er doch +zur Ausrottung des überhandnehmenden Lasters der Zauberei die nöthigen +peinlichen Untersuchungen befehlen möchte. Dieselbe Bitte wurde ihm, da es +dem Kurfürsten mit der schärferen Verfolgung der Hexen doch nicht so eilig +war, unter dem 6. Februar 1627 auch schriftlich vorgetragen. In =Dieburg= +stand nämlich damals eine ganze Menge von Personen im Geruch der Zauberei, +und die Masse des Volks war gegen dieselben mit solcher Wuth erfüllt, dass +selbst die Beamten, welche nicht sofort alle Verdächtigten in Haft nahmen, +sich bedroht sahen. Daher musste zur Beruhigung der Bürgerschaft endlich +wieder ein Hexenprozess in Scene gesetzt werden. Aus der Menge der zur +Anzeige gebrachten wählte man hierzu eine Frau, nämlich Martin Padts Witwe, +aus, »weil deren Mutter vor zwanzig Jahren als Hexe verbrannt worden sei«. +Am 26. Juni 1627 begann das Verhör, und am 7. Juli wurde die Verhaftete +hingerichtet. Die Padtin hatte aber im Verhör, in welchem sie wiederholt +gefoltert worden war, eine ganze Anzahl von Mitschuldigen genannt; daher +gestaltete sich aus dieser Einen Inquisition sofort eine ganze Anzahl +anderer Prozesse, von denen jeder einzelne wieder zu neuen Verfolgungen in +=Dieburg=, =Seligenstadt=[80], =Aschaffenburg= u. s. w. Anlass gab. Aus +den massenhaft angestellten Verhören traten nun auch hier die gewöhnlichen +Angaben der wegen Hexerei Verhafteten hervor. Als Versammlungsstätten der +Hexen wurden der Eichwasen bei Dieburg, der Humesbühl, der grosse Formel +u. s. w. bezeichnet. Bei der Generalversammlung, die zu Walpurgis auf dem +Eichwasen stattfand, fanden sich oft Tausende, darunter auch vornehme +Leute, aus Darmstadt, Aschaffenburg, Umstadt, Münster u. s. w. zusammen. +Bei den Gelagen waren die Tische und Stühle gemalt, die Trinkgeschirre, dem +Anschein nach von Gold und Silber, waren eigentlich Rossköpfe und +Schelmenbeine, und was sich als Krammetsvögel ansah, war in Wirklichkeit +eine Schüssel voll Kröten. Das Brod, welches man auftischte, musste an +einem Sonntag gebacken sein; Salz dagegen kam bei keiner Gasterei vor. Die +Hexen erzählten auch, sie hätten sich zwar mit den genossenen Speisen +gesättigt, allein, wenn sie nach Hause gekommen, hätten sie sich hungrig +und äusserst matt gefühlt u. s. w. -- Alle diese und ähnliche Geständnisse +waren den Verhafteten durch eine bestialische Anwendung der Folter +erpresst[81]. Einer der Verhafteten, Philipp Krämer aus Dieburg, that im +Verhör die unerhörte Aeusserung, dass die gegen ihn abgelegten +Zeugenaussagen falsch seien und dass das ganze Hexenwerk nichts als +Aberglauben sei. »Wenn dergleichen Belialszeugnisse auch tausend wären,« +rief er, »so könnten sie doch alle tausend falsch sein. Denn das wären +Leute, so in ihrer Pein und Marter verzweifelten. Da müsse er sehen, dass +unter Tausenden nicht Einem Recht geschehe. Es nehme ihn Wunder, dass man +solche abergläubische Sachen glaube. Das seien doch lauter unmögliche +Dinge, und es könne aus keiner Schrift bewiesen werden, dass es zu glauben +sei. Der Teufel verblende die Leute und nehme frommer Leute Gestalt an.« -- +Er wurde dafür am 6. September 1627 mit dem Schwerte hingerichtet und sein +Leichnam verbrannt. So wurden in Dieburg nach den vorliegenden Akten im +Jahr 1627 überhaupt sechsunddreissig, -- nach einer Aufzeichnung des +Pfarrers Laubenheimer sogar fünfundachtzig -- Personen hingerichtet. Im +November 1629 begann hierauf eine neue Untersuchung gegen einundzwanzig +Dieburger Leute. Ganze Familien sind in jenen Jahren zu Dieburg fast +ausgerottet worden. An andern Orten ging es noch grausiger her. In +=Grosskrotzenburg= und =Bürgel= wurden auf Betreiben des fanatischen +Dechanten zu St. Peter in Mainz gegen dreihundert Personen wegen Hexerei +hingerichtet, in Folge dessen der Kapitularpräsenzkammer zu Mainz bei +tausend Morgen confiszirter Ländereien zufielen. Das aber war dem +Kurfürsten =Johann Philipp= (von Schönborn, 1647 bis 1673) doch zu arg, +wesshalb derselbe das im Lande herrschend gewordene ganz formlose Verfahren +in der Hexenverfolgung untersagte und daselbe regelte und einschränkte[82]. + +Im Jahr 1657 wurde von der Bürgerschaft der kurmainzischen Stadt =Amorbach= +ein Projekt zur Verbrennung aller Hexen, welche Fröste gemacht und die +Weinernte zu Grunde gerichtet hätten, entworfen. Zu diesem Behufe waren +nicht allein die Einwohner von Amorbach sondern auch die der angrenzenden +Aemter aufgeboten, und der Oberamtmann =Daniel von Frankenstein= wurde in +geradezu stürmischer Weise zu einem gerichtlichen Einschreiten gegen die +Hexerei gedrängt. Allein der Kurfürst =Johann Schönborn= zu Mainz befahl, +man sollte die bereits Verhafteten ohne Weiteres zu ihren Familien +zurückkehren lassen[83]. + +In der Erzdiözese =Köln= (wo der Protestantismus so tiefe Wurzeln +geschlagen hatte) griff die Hexenverfolgung in der zweiten Hälfte des +sechszehnten Jahrhunderts wie ein rasender Dämon in alle Schichten der +Gesellschaft ein. Kinder und Greise, Geistliche und Laien, Frauen und +Mädchen massenhaft erfassend und zerreissend[84]. Man vergleiche folgende +aus dem Salm'schen Archive (leider ohne Datum) abgedruckten Akten! Der +Pfarrer Duren zu Alfter berichtet an den Grafen Werner von Salm: »dass ich +vorlängst nicht geschrieben, ist daher kommen, dass mir nichts Sonderliches +vorgekommen, allein dass man zu Bonn stark zu brennen anfange. Jetzo sitzet +eine Reiche (Frau), deren Mann vormals Schöffe zu Bonn gewesen, Namens +Kurzrock, dem die Herberge »zur Blume« eigenthümlich zuständig gewesen. Ob +er Ihre Gnaden bekannt gewesen, weiss ich nicht. Dem sei wie ihm wolle; sie +ist eine Hexe und täglich vermeint man, dass sie justifizirt werden solle, +=welcher ohne Zweifel noch etliche Dickköpfe= (d. h. lutherisch Gesinnte) +=folgen müssen=.« -- Aus einem späteren Briefe desselben Pfarrers an den +Grafen ziehen wir folgende Stelle aus: »Solche (Opfer des Scheiterhaufens) +sind aber mehrertheils Hexenmeister dieser Art. =Es geht gewiss die halbe +Stadt drauf.= Denn allhier sind schon Professores, Candidati juris, +Pastores, Canonici und Vicarii, Religiosi eingelegt und verbrannt. Ihre +Fürstliche Gnaden haben =siebzig Alumnos= (des Priesterseminars), welche +folgends Pastores werden sollten, von welchen quidam insignis musicus, +gestern eingelegt; =zwei andere hat man aufgesucht, sind aber ausgerissen=. +Der Kanzler sammt der Kanzlerin und des geheimen Secretarii Hausfrau sind +schon fort und gerichtet. Am Abend unserer lieben Frauen (7. September) ist +eine Tochter allhier, so den Namen gehabt, dass sie die schönste und +züchtigste gewesen von der ganzen Stadt, von neunzehn Jahren, hingerichtet, +welche von dem Bischofe selbst von Kind an auferzogen. Einen Domherrn mit +Namen Rotensahe habe ich sehen enthaupten und folgends verbrennen sehen, +Kinder von drei bis vier Jahren haben ihren Buhlen (Buhlteufel). Studenten +und Edelknaben von neun, von zehn, von elf, zwölf, dreizehn, vierzehn +Jahren sind hier verbrannt. Summa, es ist ein solcher Jammer, dass man +nicht weiss, mit was Leuten man conversiren und umgehen soll.« + +Der Vogt zu Hülchrode, Andreas Heffele, berichtet unter dem 22. Dezember +1590 an den Amtmann Wilhelm v. Ladolf in dem Salm'schen Städtchen Dyck: +»Nächst dienstnachbarlicher Ehrerbietung thue Ew. Liebden ich hiermit zu +wissen, wie dass Zeiger dieses, der armen gefangenen Frauen Eidam, genannt +Gort, -- bei mir gewesen und gebeten wegen seiner selbst und seinen +Geschwägern, dass man doch ihre Mutter mit dem Schwerte richten und in die +Erde begraben möchte, dagegen sie unserem gnädigen Herrn 40 Thaler Kölnisch +zu unterthänigster Verehrung geben wollten. -- Die allhier Sitzenden habe +ich examiniren, peinigen und aufs Wasser versuchen lassen, deren zwei ihre +Unthaten umständlich bekannt, die dritte aber halsstarrig geleugnet, jedoch +dieselbe wie die anderen Zwei auf dem Wasser geschwommen.« + +Unter den zahllosen Hexenprozessen, welche damals und im Anfange des +folgenden Jahrhunderts im Kölner Land und in den unter der geistlichen +Jurisdiction Köln stehenden Territorien geführt wurden, möge es genügen, +Einen hervorzuheben. + +In Köln lebte im Jahr 1627 eine junge schöne Dame =Katharine von +Henoth=[85], Tochter eines kaiserlichen Postmeisters. Dieselbe leitete das +Hauswesen ihres Bruders, des Propstes und Domherrn Hürtger von Henoth, und +war in den vornehmen Kreisen, die sich mit dem Hause des Bruders berührten, +hoch angesehen. Da geschah es, dass einige angeblich behexte und vom Teufel +besessene Professschwestern des Klosters zu St. Clara sie als Hexe +verschrieen, infolge dessen sie unter Beihülfe eines städtischen +Ruthenträgers und Gewaltrichters mit Gewalt aus dem Hause ihres Bruders +geholt und ins Gefängniss geschleppt wurde. Alsbald wurden über sie die +erbärmlichsten Gerüchte in Umlauf gesetzt. In den Gärten, welche um ihre +Wohnung lagen, hatte sich eine auffallende Menge von Raupen gezeigt, welche +Obst und Gemüse verdarben. Auch bekannten zwei Pfarrer, dass sie an den +geheimsten Theilen ihrer Leiber litten, dass eine Hexe es ihnen angethan +haben müsse, und dass ihnen die Hexe im Traume wie im wachenden Zustand +fortwährend erscheine. Dass diese Hexe Fräulein v. Henoth sei, stand sehr +bald fest. Sie wurde daher dreimal durch alle Grade hin gefoltert, »dass +die Sonne sie durchscheinen konnte«. Die grässlichsten Schmerzen waren +jedoch nicht im Stande, der mit zerrissenen Gliedern auf der Folter +daliegenden standhaften jungen Dame das Geständniss zu erpressen, welches +die Richter haben wollten. Sie blieb bei der Betheuerung ihrer Unschuld. +Beinahe wäre auch ihr Bruder in den Prozess hereingezogen worden. Er hatte +alle Ursache, sich glücklich zu schätzen, dass man ihn unbehelligt liess, +als man die Schwester auf einen Karren lud und hinaus vor die Stadt zum +Scheiterhaufen führte. Die Unglückliche hatte freilich Freunde, welche auch +in der äussersten Noth nicht von ihr liessen, wesshalb dieselben einen +kaiserlichen Notar gewannen, der sich bereit erklärte, einen Protest gegen +das schreckliche Verfahren aufzusetzen. An einer Strassenkreuzung der +Stadt, wo altem Herkommen gemäss der Zug nach dem Richtplatze zu halten +pflegte, standen die Freunde, stand der Notar. Die Verwahrungsurkunde wurde +auf den Wagen gereicht, und der Unglücklichen eine Feder in die Hand +gedrückt, damit sie unterzeichne. »Seht ihr Leute,« riefen alsbald die +Jesuiten, welche den Karren zum Richtplatz geleiteten, zu dem Volke, in +welchem sich das Gefühl des Mitleids zu regen begann, »seht ihr, dass sie +eine Hexe ist, denn sie schreibt mit der linken Hand.« Wirklich hatte +Katharine mit der Linken die Urkunde unterzeichnet. Jetzt aber, als sie die +Rechtsverwahrung in die Hand des Notars zurückgegeben, riss sie mit der +linken Hand den Verband von der Rechten, zeigte, wie diese in der Folter zu +einer blutigen Masse verstümmelt war und brach in die Worte aus: »Ja, ich +schreibe mit der Linken, weil die Henkersknechte die Rechte mir verdarben +und zerschmetterten, um mich Unschuldige zum Geständniss zu zwingen!« -- +Grausen und Entsetzen ergriff das Volk; Entrüstung zeigte sich in der +Menge, in welcher bereits harte Worte gegen die Hexenrichter laut wurden. +Da winkten die Jesuiten, stimmten einen Psalm an und geleiteten den Karren, +der sich wieder in Bewegung setzte, durch die Stadt zum Scheiterhaufen. + +Dieses geschah in Köln. An anderen geistlichen Orten ging es nicht besser. + +Zu =Ellingen= (in Franken), einer Landkomthurei des deutschen Ordens, +wurden 1590 in nur acht Monaten fünfundsechszig Personen wegen Hexerei +hingerichtet. -- In dem reichsunmittelbaren Frauenstift =Quedlinburg= +wurden 1589 an Einem Tage hundertdreiunddreissig Hexen verbrannt. + +In dem Stiftslande =Zuckmantel=, dem Bischof von Breslau gehörig, wurden +schon 1551 nicht weniger als acht Henker gehalten, welche, wie das Theatrum +Europaeum (VII. S. 148) erzählt, vollauf zu thun hatten. In den Jahren 1639 +wurden nachweisbar zu Zuckmantel, Freiwaldau, Niklasdorf, Ziegenhals und +Neisse zweihundertzweiundvierzig Personen wegen Hexerei hingerichtet, und +im Jahr 1654 starben hier hundertundzwei Personen den Feuertod, darunter +auch zwei Kinder, deren Vater der Teufel gewesen sein sollte[86]. + +In dem Erzstift =Salzburg= kam die Hexenverfolgung namentlich seit dem +Beginn der Protestantenhetze (1588 unter Wolfgang Dietrich) in Gang. Im +Jahr 1679 wurden hier siebenundneunzig Zauberer und Hexen verbrannt. Einem +damals erschienenen Berichte zufolge sollten die Salzburger Hexen das +einstimmige Bekenntniss abgelegt haben, dass sie ausser anderen Vergehen +allen Heiligen abgesagt und sich verpflichtet hätten, keine guten Werke in +oder ausser der Kirche zu thun, zum Abendmahl ohne vorgängige Ohrenbeichte +zu gehen und die Hostie zu verunehren. Sie sollten auch gestanden haben, +dass sie oft die Hostie durchstochen hätten, und dabei aus derselben Blut +hervorzutreten pflege[87]. + +Im Stift =Paderborn=, wo die Scheiterhaufen schon (seit 1585 unter der +Regierung des Fürstbischofs Theodor v. Fürstenberg) lange gelodert +hatten[88], rief 1656 ein Jesuit =Löper=, der den Teufel durch Exorcisirung +der von ihm Besessenen bekämpfen wollte, eine Bewegung ganz eigener Art +hervor. Die Besessenen, etwa hundert an der Zahl, liefen in den Strassen +der Stadt umher und schrieen Zeter über den Bürgermeister, über die +Kapuziner, die Hexen und Hexenvertheidiger. Auf Betreiben des +Kapuziner-Guardians wurde der Jesuit ausgewiesen, aber der Unfug war nun +einmal im Gange. »Aus mehr als dreissig besessenen Leuten,« sagt das +Theatrum Europaeum (Th. VII. S. 1023) »zu Paderborn und Brackel riefen die +Teufel unaufhörlich über Trinike Morings als über eine Zauberin, welche die +Teufel durch Branntwein, Kuchen, Aepfel, Bier, Fleisch und andere mehr +Sachen hätte in die Menschen getrieben. Ja die Teufel haben auch öffentlich +auf den Gassen über Etliche als Hexenvertheidiger geschrieen; und was die +Teufel schrieen, das bekannten dann die Hexen gerichtlich vor den Herrn +Commissarien, nämlich dass die bösen Geister durch Hexerei in so viele +Menschen wären eingetrieben worden.« + +Die einmal in Gang gekommene Bewegung liess sich jedoch nicht so leicht +bewältigen, vielmehr drang dieselbe bald über ihre anfänglichen Grenzen +hinaus. + +Die ungeheuere Erregung der Gemüther, welche die Hexenverfolgung +hervorgerufen, die grässlichen öffentlichen »Brände« und die dem Volke +dadurch eingeimpfte Furcht vor der Hexerei, bewirkte es, dass die Seuche +nicht nur das ganze paderborner Land, sondern auch die Grafschaft Rietberg +und andere westphälische Bezirke erfasste, indem ganze Schaaren von Frauen +und Mädchen das Land durchzogen, sich für vom Teufel besessen erklärten, +die seltsamsten convulsivischen Geberden zeigten, eine Menge von Personen +als Hexen und Hexenmeister verschrieen und überall Furcht und Schrecken +verbreiteten. Da hierdurch an vielen Orten tumultuarische Auftritte +hervorgerufen wurden, so schritten die Behörden natürlich gegen die +Unruhestifter ein. Viele wurden ausgepeitscht oder gebrandmarkt und des +Landes verwiesen, einzelne auch am Leben gestraft. In den zahllosen +Verhören, welche darüber angestellt wurden, gestanden es nicht Wenige, dass +sie von bestimmten Personen zur Simulirung der Besessenheit verführt und in +dem dazu erforderlichen Geberdenspiel unterwiesen worden wären[89]. Ihre +Bedeutung hatte aber die ganze Erscheinung darin, dass der Betrug im Volke +massenhaft die bereitwilligsten Werkzeuge finden konnte. + + +FUSSNOTEN: + +[38] Vgl. _Heppe_, Urkundliche Beiträge zur Geschichte der Reformation in +Trier im Jahr 1599 in Niedners Zeitschr. für die Kirchengeschichte 1849, +S. 417-444. + +[39] Hac occassione Joannes Archiepiscopus accersit Treviros Patres +Societatis Jesu, qui se haeresibus opponerent, idque ex consilio reverendi +domini Faë. Gest. Trev. III. p. 20, not. c. + +[40] Haec cum Archiepiscopus sollicite ageret (es ist von der Einführung +der Jesuiten die Rede), Trevirenses licentia gliscentis haeresis in +deteriora prolapsi, omnia suspecta habere, libertatem quaerere, gravamina +praetendere, et seditionibus plebem praeparare pergebant. Gest. Tr. III. +p. 22. + +[41] Sed exhausta mansit patria, terra nihil proferente et latrone quidquid +reliqui erat depraedante. Nihilominus licet ex praecipuis pro se ipsis +indigerent, tamen in sumtus Archiepiscopi pro ejusdem sustentatione et +camerae suae levamine, quasi in annos singulos, aliquid tributi conferre +coacti sunt. Quae toties repetita necessitas conferendi faciebat +praestationem duram et principem invisum, nulla sui culpa, cum tamen octo +vel decem millium florenorum facile contentaretur. Gest. Tr. III. 51. + +[42] Fuit patribus Societatis Jesu mire addictus. -- Patribus collegium sat +splendidum construxit in sua paupertate et reditus amplos coëmit. Gest. +Trev. III. 51. -- Tandem plenus dierum et bonarum cogitationum, largitione +patribus Societatis Jesu profuse facta. -- -- -- -- Deo spiritum reddidit +Confluentiae. Ibid. p. 56. In Koblenz hatte er die Cisterciensernonnen und +die regulirten Chorherren zu Niederwerth gezwungen, ihre bisherigen +Klostergebäude zu verlassen, um den Jesuiten Platz zu machen. + +[43] Gest. Trev. III. 51. + +[44] Ibid. pag. 52. + +[45] _Delrio_, Proloqu. 9. + +[46] Man lese die kernhafte Darstellung _Linden's_ in den Gest. +Trevir. III. 53 f. Vix aliquis eorum, qui accusati sunt, supplicium +evasit. -- Supplicio affectorum liberi exulabant, bona publicabantur. +Deficiebat arator et vinitor; hinc sterilitas. Vix putatur saevior pestis +aut atrocior hostis peragrasse Trevirensium fines, quam hic immodicae +inquisitionis et persecutionis modus. Plurima apparebant argumenta, non +omnes fuisse noxios. -- Durabat haec persecutio plures annos, et nonnulli, +qui justitiae praeerant, gloriabantur in pluralitate palorum, ad quorum +singulos singula humana corpora Vulcano tradita. + +[47] _Jäck_, Gesch. der Provinz Bamberg, 3 Theile, 1809. + +[48] Man hat von ihm: Panoplia armaturae Dei. Conciones contra omnes +superstitiones et praestigias diaboli. Ingolstad. 1626. Er starb 1630. S. +_Gropp_. Tom. III. p. VIII. + +[49] Kriminalverfahren vorzüglich bei Hexenprozessen im ehemaligen Bisthum +Bamberg während der Jahre 1624 bis 1630. Aus aktenmässigen Urkunden gezogen +von _G. v. Lamberg_. Nürnberg bei Riegel und Wiessner. Ohne Jahrzahl. +(1838?) + +[50] Kurtzer und wahrhafftiger Bericht und erschreckliche Zeitung von +sechshundert Hexen, Zauberern und Teufels-Bannern, welche der Bischoff von +Bamberg hat verbrennen lassen, was sie in gütlicher und peinlicher Frage +bekannt. Auch hat der Bischoff im Stifft Würtzburg über die neunhundert +verbrennen lassen. -- Und haben etliche hundert Menschen durch ihre +Teuffels-Kunst um das Leben gebracht, auch die lieben Früchte auf dem Feld +durch Reiffen und Frost verderbt, darunter nicht alleine gemeine Personen, +sondern etliche der vornehme Herren, Doctor und Doctors-Weiber, auch +etliche Rathspersonen, alle hingericht und verbrannt worden; welche +schreckliche Thaten bekannt, dass nicht alles zu beschreiben ist, die sie +mit ihrer Zauberey getrieben haben, werdet ihr hierinnen allen Bericht +finden. -- Mit Bewilligung des Bischoffs und ganzen Thum-Capitels in Druck +gegeben. Gedruckt zu Bamberg bei Augustin Czinchium, im Jahr 1659. -- +(Abgedruckt bei Hauber Bibl. mag. Bd. III. S. 441 ff.) + +[51] Durch die Jahrzahl der angeführten Broschüre haben sich _Meiners_ +(Histor. Vergleichung der Sitten des Mittelalters T. III. S. 392), _Henke_ +(Grundr. einer Gesch. des deutschen peinl. Rechts Th. II. S. 255) und +Andere verleiten lassen, die fraglichen sechshundert Hinrichtungen in das +sechste Jahrzehnt des siebenzehnten Jahrhunderts zu setzen. Dass dieselben +unter Johann Georg II. gehören, ergibt sich aus einer Vergleichung der +Broschüre mit Lamberg's Schriftchen; in beiden sind Personen angeführt, +deren Identität sich nicht bezweifeln lässt. Ueberdiess regierte in dem auf +dem Titel mitgenannten Würzburg zwischen 1650 u. 1660 Philipp von +Schönborn, von welchem bekannt ist, dass er die Hexenprozesse einstellte. + +[52] _v. Lamberg_, Beilage Lit. S. + +[53] _v. Lamberg_, S. 24. + +[54] _v. Lamberg_, S. 15. + +[55] Ebendas. S. 20. + +[56] Ebendas. S. 17. + +[57] Vgl. _Heppe_, die Restauration des Katholizismus in Fulda, auf dem +Eichsfelde und in Würzburg, (Marb. 1850), S. 161 ff. + +[58] Collect. script. et rer. Wirceburg. Th. III. S. 325. + +[59] _Gropp_, Th. III. S. 334. + +[60] Vgl. _Buchinger_, Julius Echter von Mespelbrunn, S. 170 ff. u. +S. 232 ff. + +[61] _Baldi_, die Hexenprozesse in Deutschland, S. 13. + +[62] _Gropp_. Th. III. S. 402. _Ussermann_, Episc. Wirceb. p. 152. + +[63] _Gropp_. Th. III. S. 402. + +[64] Ueber das dortige Confiskationsverfahren (bald 1/5, bald 1/2 des +Vermögens, bald das ganze) s. die von Dr. _Scharold_ mitgetheilte +Instruktion, im Archiv des hist. Vereins f. Unterfranken, VI. 1. S. 128. + +[65] _Hauber_, Bibl. mag. + +[66] Historia tragica adolescentis praenobilis Ernesti ab Ernberg, +perniciosa familiaritate seducti et obstinati in magia, supplicio affecti. +Bei _Gropp_ Collect. Tom. II. p. 287 ff. Die Geschichte des unglücklichen +Knaben erschien wieder in einem würzburgischen Universitätsprogramm 1700 +unter dem Titel: Aucupium innocentiae a stygio aucupe in pietatis et +literarum palaestris versanti juventuti periculose structum et experientia +duce ac magistra veritate detectum. + +[67] _Gropp_. Tom. II. p. 291. Der Titel ist: Ernestus veneficus in carcere +et catenis, declamatione scholastica in Universitate Heidelbergensi +exhibitus. Die Personen sind: Ernestus, Diabolus, Cognatus, Confessarius. + +[68] Anpreisung Sr. Majestät allergnädigsten Landesverordnung, wie es mit +dem Hexenprozesse zu halten sei. 1766. S. 142. + +[69] Vgl. _Heppe_, »Die Restauration des Katholizismus etc.« S. 134 ff. und +»Das evangel. Hammelburg und dessen Untergang durch das Papstthum« +Wiesbaden, 1862. + +[70] Eine sehr genaue aktenmässige Darstellung des Treibens dieses +Malefizmeisters im Lande Fulda hat der Domkapitular _Malkmus_ in der +Schrift: »Fuldaer Anekdotenbüchlein« (Fulda, 1875) S. 101-151 geliefert. +Nach derselben wir hier berichtet. + +[71] In den Wetzlar'schen Beiträgen zu den Hexenprozessen (von 1847) wird +ein Mandat des Reichskammergerichts vom 27. Juli 1603 gegen den Zentgrafen +und die Schöffen des peinlichen Gerichts in Fulda, welches auf Anrufen +eines verhafteten Weibes verfasst war, mitgetheilt, woraus das +Prozessverfahren des Fuldischen Hexenrichters dargestellt ist. Es heisst +nämlich daselbst: die klagende Hausfrau habe sich von Jugend auf als eine +fromme, unbescholtene, redliche und tugendhafte Person betragen, auch im +besten Rufe gestanden etc. »Das Alles hintangesetzt habt Ihr, Zentgraf, +Schöffen und Richter, sie ohne einigen Grund für eine Hexe -- blos unter +dem Vorwande erklärt, weil drei derselben Unthat beschuldigte Weiber sie +dafür angesehen haben sollen; und ohne fernere Erkundigung habt Ihr sie +gewaltthätig angreifen, in ein abscheuliches Gefängniss, in einen +Hundestall am Backhause des Fuldaer Schlosses, einsperren, in grausamer +Weise an Händen und Füssen fesseln lassen und sie genöthigt, durch ein +niedriges Loch auf allen Vieren wie ein Hund zu kriechen, worin sie dann +gekrümmt und gebückt, elendiglich hockend, sich weder regen, bewegen, +aufrecht stehen, noch des leidigen Ungeziefers erwehren kann. -- Obwohl nun +ausser dem Zeugnisse der drei heillosen Weiber -- nicht die geringsten +Indicia der Zauberei gegen sie vorliegen, und desswegen ihr Ehewirth ihre +Unschuld in Rechten darzuthun, auch eine Caution zu stellen sich erboten +und um Erleichterung der Haft dieser ehrbaren, vermuthlich schwangeren +Person und um Zeit zur Defension gebeten, so habt ihr ihm diese Bitte nicht +gewährt, und die Klägerin hat hiernach nichts Gewisseres zu erwarten, als +dass Ihr zu unerträglicher Tortur forteilen und ihr demnächst einen +schmählichen Tod unzweifelhaft anthun werdet.« Das Kammergericht erliess +hierauf den strengen Befehl, »bei Pön von 10 Mark löthigen Goldes sofort +der Klägerin ein mildes, leidliches Gefängnis zu geben, ohne erhebliche, in +Rechten zugelassene Indizien sie nicht zu torquiren und den zu ihrer +Defension und Verantwortung erforderlichen Zutritt zu gestatten. Auch habe +sich das Gericht über die zur Klage gebrachten Nullitäten zu verantworten.« + +[72] Regelmässig pflegte Nuss, wenn er aus einer Unglücklichen ein +Geständniss herausgepresst hatte, noch zu fragen: »Besinne Dich, ob in der +und der Gasse nicht noch Etliche wohnen, die Zauberei treiben. Zeige mir +sie an und schone sie nicht. Andere haben dich auch nicht geschont. Die +Reichen tanzen so gerne wie die Armen« u. s. w. + +[73] Die Kläger beschwerten sich nicht über ungerechte Hinrichtung der +Ihrigen, sondern über das Prozessverfahren und über die Kosten. -- _Nuss_ +hatte von den Prozessen in den drei Jahren im Ganzen 5393 Gulden +eingenommen. + +[74] Ueber diese Vorgänge berichten wir hier nach der interessanten Schrift +des Dr. _B. Niehues_ »Zur Geschichte des Hexenglaubens und der +Hexenprozesse, vornehmlich im ehemaligen Fürstbisthum Münster.« (Münster, +1875.) + +[75] Vgl. _Niehues_, »Zur Gesch. der Gegenreformation im ehemaligen +Fürstenthum Münster« in der Zeitschr. für preuss. Gesch. und +Alterthumskunde, 1874, Monat November. + +[76] _Niehues_, S. 60-77. + +[77] _Niehues_, S. 81-97. + +[78] _Niehues_, S. 96-109. + +[79] Das Nachfolgende wird nach _Huffschmids_ Aufsatz »Zur +Criminalstatistik des Odenwalds im sechszehnten und siebenzehnten Jahrh.« +(in der »Zeitschr. für deutsche Kulturgesch.« 1878, S. 423-433) +mitgetheilt. + +[80] Ueber die Anfänge der Hexenverfolgung in Seligenstadt (1600) s. +_Steiner's_ Gesch. der Stadt u. ehemaligen Abtei Seligenstadt +(Aschaffenburg, 1820) S. 283 ff. + +[81] Man lese z. B. folgendes Torturprotokoll vom 2. Oktober 1627 (bei +Steiner S. 94): »Weil dieselbe (Verhaftete) nichts gestehen wollte, sondern +auf dem Leugnen halsstarrig bestand, als ist sie auf dem einen Schenkel mit +dem Krebs beschraubt worden. Sie hat aber immerdar gerufen, es geschehe ihr +Unrecht etc. und sich erzeigt, gleichsam sie einigen Schmerz nicht +empfinde. Und ob der Meister auf ein Holz schraubte, auch mit aufgesperrtem +Mund in einen Schlaf gerathen. Und als man ihr Weihwasser in den Mund +geschüttet, hat sie dasselbe jedesmal wieder ausgespieen und abscheuliche +Geberden im Gesicht von sich gegeben. Derentwegen, nachdem sie wieder zu +sich selbst gekommen, dieselbige ausgezogen, geschoren, mit dem Folterhemd +angelegt und auf dem anderen Hemd auch beschraubt worden, wobei sie sich +mit Entschuldigen, Rufen, Schreien, Schlafen wieder wie zuvor geberdet, +auch das Weihwasser abermals ausgespieen. Auf welche beharrliche +Halsstarrigkeit und Verleugnen sie ungefähr ein zwei Vaterunser lang +aufgezogen, und mit ihr ein grosser Stein an beide grosse Zehen gehängt +worden. Sie hat aber wie zuvor einig empfindliches Zeichen nicht von sich +gegeben, sondern gleichsam sie todt wäre, =sich gestellt=, desshalben man +sie herabgelassen, und zur vorigen Custodie, nachdem sie sich wieder +erholt, hinführen lassen.« + +[82] Nach _Steiner_, Gesch. der Stadt Dieburg, Darmstadt 1829. S. 68-100. + +[83] _Huffschmid_, in der »Zeitschr. für deutsche Kulturgesch.« 1858, +S. 432. + +[84] Die Mittheilungen hierüber entlehnen wir der (zu dem Sammelwerke +_Virchow's_ und _v. Holtzendorf's_ gehörigen) Abhandlung _W. von +Waldbrühls_: »Naturforschung und Hexenglaube.« + +[85] Ueber das Geschick derselben berichtet ausser _v. Waldbrühl_(S. 33 bis +34) auch ein Aufsatz der Kölnischen Zeitung vom 3. Januar 1875, I: »Melaten +und der Galgenberg.« + +[86] _Roskoff_, B. II. S. 312. + +[87] S. des Salzburger Advokaten _Kofler_ Observationes magicae bei +_Hauber_, Bibl. mag. Th. III., S. 306 und ausserdem _Horst_, Dämonomagie, +Th. II. Anhang, S. 349 ff. und _Mezger_, Histor. Salisburg. Lib. V. +cap. 54. + +[88] _G. J. Bessen_, Gesch. des Bisthums Paderborn, C. II. S. 88, 98 ff. + +[89] Vgl. den Aufsatz »Ein Criminalprozess gegen ein besessenes Mädchen« in +Hitzig's und Schletter's Annalen der Criminalrechtspflege, Leipz. 1854, +S. 267 ff. + + + + + EINUNDZWANZIGSTES KAPITEL. + + Die Hexenprozesse von der zweiten Hälfte des sechszehnten bis + zum Ende des siebenzehnten Jahrhunderts in den weltlichen + Territorien Deutschlands. + + +Wir haben früher gesehen, dass fast in allen Landen die Zeit vom Ende des +fünfzehnten bis in die zweite Hälfte des sechszehnten Jahrhunderts die Zeit +des eigentlichen Entstehens der Hexenprozesse war. Denn bis zum Ende des +sechszehnten Jahrhunderts kamen dieselben zumeist -- von einzelnen, +namentlich romanischen, Territorien abgesehen, nur vereinzelt vor. Das +Resultat dieser verhältnissmässig noch sehr moderaten Hexenverfolgung war +aber, dass durch dieselbe 1) die im Hexenhammer enthaltene Doctrin von der +Hexerei dem Volke eingeimpft war, und dass 2) die Obrigkeiten, die +Gerichte, die Geistlichen, indem sie den Hexenhammer zur Anwendung +brachten, sich mit ihrem Denken selbst in diese Lehre von der Hexerei +einlebten, und, durch ihre ganze Weltanschauung ohnehin für dieselbe +disponirt, sie in ihre Gedankenwelt aufnahmen und sich an die Verfolgung +der Hexerei als des furchtbarsten Verbrechens, das der Christ begehen +könne, gewöhnten. -- Etwa von der Mitte der zweiten Hälfte des sechszehnten +Jahrhunderts an bis gegen das Ende des siebenzehnten Jahrhunderts sehen wir +daher die Hexenverfolgung auf ihrer höchsten Höhe, die Drachensaat des +heidnischen Dämonismus, welche Papst =Innozenz= VIII. aus vollen Händen +unter den Völkern des Abendlandes ausgestreut hatte, war bis zum Anfange +jener Periode aller Orten in üppigster Weise aufgeschossen, und es begann +nun eine Zeit des Schreckens, wie sie die Christenheit bis dahin noch nie +erlebt hatte. + +Werfen wir zunächst einen Blick auf die Herzogthümer +=Braunschweig-Lüneburg= und =Braunschweig-Wolfenbüttel=[90]. Schon zum +Jahre 1561 heisst es in der Göttinger Chronik (Th. I. S. 163), der +Magistrat von =Göttingen= sei so sehr mit Hexenprozessen beschäftigt +gewesen, dass fast kein altes Weib vor der peinlichen Frage und dem +Scheiterhaufen sicher war. Herzog Heinrich von Wolfenbüttel liess 1565 an +Einem Tage bei Salzgitter zehn und bei Lichtenberg sieben Hexen verbrennen, +und in den Jahren 1572 und 1573 kam selbst die Herzogin =Sidonie=, die +Gemahlin des (katholisch gewordenen) Herzogs Erich II. von +Braunschweig-Calenberg (der man Schuld gab, im Bunde mit dem Teufel und +durch Gift die Beseitigung ihres Gemahls versucht zu haben,) in solche +Bedrängniss, dass sie es für gut fand, zu ihrem Bruder, dem Kurfürsten +August von Sachsen, zu flüchten. Allerdings wurde noch Herzog =Julius= +([+]1589) von der Frage beunruhigt, ob denn die Hexen wirklich die Dinge +verrichten könnten, welche sie nach ihren mit der Folter erpressten +Aussagen gethan haben wollten[91]. Allein unter seinem Sohn und Nachfolger +=Heinrich Julius= (der seit 1566 Bischof von Halberstadt war,) wurde seit +1590 die Hexenverfolgung so arg, dass bei Wolfenbüttel oft an Einem Tage +zehn bis zwölf Hexen verbrannt wurden, und dass, wie eine gleichzeitige +Chronik berichtet, die Exekutionsstätte, der Ort vor dem Lechenholze, von +wegen der Menge der daselbst aufgerichteten Brandpfähle wie ein kleiner +Wald anzusehen war. + +In einer ungedruckten Chronik der Stadt =Hitzacker= im Fürstenthum +=Lüneburg= wird zum Jahr 1610 berichtet[92]: »Anno 1610 wurden etliche +Personen in Hitzacker und in der Nähe der Hexerei und Zauberei beschuldigt, +welche dann auf viele andere mehr bekannten, dass auf zehn Personen +incarcerirt und zum Feuer verdammt worden.« -- Der damalige =Pastor= zu +Hitzacker, Herr Simon Krüger, schreibt, dass ihm diese Affaire nicht allein +grosse Mühe und Arbeit gemacht, sondern auch tausend Sorgen und Thränen aus +dem Herzen gedrungen. -- Es ward geurtheilt, dass sehr viele dieser Leute +=unschuldig sterben= müssen, und dass der Scharfrichter bei der Wasserprobe +betrüglich gehandelt, damit er nur viel verdienen möchte. -- Die Pfähle, +daran dieselben verbrannt, waren a. 1670 noch häufig auf dem Galgenberge +zwischen Marwedel und Lwau zu sehen. -- Man erzählt, dass etliche von den +Pfählen wieder ausgegrünt, welches dann der Regierung einiges Nachdenken +verursacht von solchem Prozess abzustehen und eine Inquisition wider den +Scharfrichter vorzunehmen. + +In =Kurbrandenburg= sehen wir die Hexenverfolgung bis zur Regierung des +grossen Kurfürsten ihren ungestörten Fortgang nehmen. Unter diesem +staatsklugen Fürsten tritt jedoch eine Wendung zum Besseren ein. Allerdings +dauerten die Prozesse noch immer fort. Aufsehen machte hier namentlich ein +Prozess, der drei Jahre lang gegen ein 1662 im Dorfe Jagow in der +Uckermarck verhaftetes Weib geführt wurde. Die ganze uckermärkische +Ritterschaft hatte auf den Prozess gedrungen. Endlich erkannte der +brandenburgische Schöffenstuhl auf Tortur. Das Weib überstand jedoch +dieselbe, ohne sich ein Geständniss abmartern zu lassen. Daher urtheilte +ein weiteres Erkenntniss des Schöffenstuhls, bei der Tortur müsse ihr der +Teufel Hülfe geleistet haben, und da sich inzwischen in Jagow allerlei +seltsame Dinge zugetragen hatten, so erging ein Endurtheil der +Juristenfakultät zu Frankfurt auf Landesverweisung, welches der Kurfürst +bestätigte. Das Weib musste Urphede schwören, und wurde dann durch den +Nachrichter unter Zuziehung des Uckermärkischen Hof- und Landrichters des +Landes verwiesen. Seitdem endeten die Hexenprozesse gewöhnlich mit +Verweisung in das Spinnhaus oder mit Verbannung aus dem Lande. Doch hatte +der einsichtsvolle Monarch viel mit den Vorurtheilen seiner +Patrimonialgerichtsherrn zu kämpfen, welche noch immer der Hexerei durch +Verbrennung der Hexen ein Ende machen zu müssen glaubten. Daher sah er sich +zum Oefteren genöthigt, gegen deren Verfahren Untersuchung einzuleiten oder +die Urtheile der Gerichte zu kassiren[93]. + +In =Oesterreich= hat, wie =Abraham a Sancta Clara= erzählt[94], »das werthe +Herzogthum =Steyer=« seit 1674 durch verruchtes Zaubergeschmeiss +unglaublichen Schaden erlitten, wie es die eigenen Aussagen der +Hingerichteten zu Feldbach, zu Radkersburg, zu Voitsberg, zu Grauwein und +an anderen Orten bezeugten. »Diess Jahr 1688, im Monat Juni,« fährt der +eifrige Prediger fort, »haben sie einen so grossen Schauer +heruntergeworfen, dass deren etliche Steine fünf Pfund schwer gewogen, und +hat man unweit der Hauptstadt Gräz gewisse grosse Vögel wahrgenommen, +welche in der Höhe vor diesem grausamen Schauerwetter geflogen und selbiges +hin und her geführt. Einige bekannten, so nachmals verdienter Massen im +Feuer aufgeopfert worden, wie sie das höchste Gut und die heiligsten +Hostien salva venia in den Sautrog geworfen, selbige mit einem hölzernen +Stössel nach Genügen zerquetscht, dass auch mehrmalen ihren Gedanken nach +das helle Blut hervorgequellt, dennoch ganz unmenschlich und unbeweglich in +ihrer Bosheit fortgefahren, gedachtes höchstes Geheimniss mit unfläthigem +Wasser begossen, und nachdem sie es mit einem alten Besenstiel gerührt, sei +alsobald der klare Himmel verfinstert worden und allerseits, wo es ihnen +gefällt, der häufige Schauer heruntergeprasselt.« Abraham a Sancta Clara +gibt auch noch andere Mittel an, durch welche die Hexen nach ihrer eigenen +Aussage allerlei Malefizien zu Wege gebracht hätten. Dabei gesteht er +allerdings, dass »sehr viele Ungewitter, Schauer, Platzregen kommen von +natürlichen Ursachen«, doch bekennt er es zugleich als seine »wohl +gesteifte Meinung«, dass dermalen durch den Teufel und dessen Hexengesinde +solches Uebel verursacht werde, und solches der gerechte Gott um unserer +Sünden halber zulasse, meistens aber, weil wir des Satans Namen öfters im +Maul und auf der Zunge haben als den Namen des wahren Gottes. »Ja hätte ich +so viele Groschen, als in diesem Jahrmarkt allhier zu Grätz, da ich solches +schreibe, nur 'der Teufel hole mich!' gehört wird, sodann wollte ich gar +leicht eine grosse Herrschaft einkaufen.« + +Weiterhin erzählt Abraham a Sancta Clara, dass »wundersame Aussagen und +Erkenntnisse sind ergangen verwichene Jahre allhier in Steyermark von dem +Hexen- und Zaubergesinde, dass man davon könnte ein grosses Buch verfassen, +nur von Anno 1675 bis in das laufende Jahr 1688.« Eine Hexe bekannte, dass +sie mehr als achthundertmal zu ihrem Liebsten, dem Teufel gefahren, »der in +schwarzem Sammet aufgezogen und ausländerisch geredet«, und wohl gelebt +habe. -- Eine andere ist mit achtzehn Personen in Vogelgestalten als Raben +und Elstern ausgeflogen, und als die Braut, welche mit dabei war, vor +lauter Behagen beim Teufelsmahl ausgerufen: »Jesus Maria, so wohl habe ich +nie gelebt!« sassen sie plötzlich unweit einer Schinderhütte bei einem +verreckten Schimmel. -- Abraham referirt dann noch über die Geständnisse +anderer Hexen und Zauberer und schliesst mit den Worten: »Hundert und +hundert und über hundert dergleichen Begebenheiten könnten beigebracht +werden; wir jedoch geben uns mit diesen zufrieden.« + +In =Tirol= fasste die Regierung zu Innsbruck im Anfange des September 1637 +den Entschluss, gegen das Hexenwesen ernstlicher einzuschreiten. Indessen +war man sich doch über die Gesichtspunkte, von denen man dabei auszugehen, +und über die Grundsätze, nach denen man zu verfahren habe, nicht recht +klar, wesshalb die Innsbrucker Regierung damals den erzfürstlichen +Vormundschaftsrath und Kammerprokurator zu Innsbruck Dr. =Volpert Mozel= +aufforderte, ein Gutachten über das Zauberwesen und über die Frage zu +verfassen, wie es »mit Constituirung der in Kriminal- und Hexereisachen +gefangenen Personen und ihrer Complices gehalten werden solle.« Infolge +dessen arbeitete Mozel seine neun Abschnitte umfassende Schrift +»=Instruction und Conclusiones, mit was Umbstenden die Hexen-Persohnen +constituiert werden khinnen=« aus. Dieselbe bewegt sich allerdings ganz und +gar auf dem Boden des Hexenhammers, enthält aber dabei doch mancherlei, +wodurch sie sich von der bei den meisten Gerichten üblichen Praxis und von +den Anschauungen vieler Rechtslehrer zu ihrem Vortheil unterscheidet. Mozel +will z. B., dass der Untersuchungsrichter es nie versuchen soll, die +Angeklagten mit Vertröstung einer Begnadigung zum Geständniss zu bringen. +Haben Inquisiten die Tortur überstanden ohne ein Geständniss abzulegen, so +sind sie freizugeben. Die Tortur soll nicht zu lange, wenigstens nicht +leicht eine Stunde lang dauern, und Niemand soll öfter als dreimal +gemartert werden. Ferner soll der Untersuchungsrichter nur die =nach= der +Marter, nicht aber die auf der Folter gemachten Aussagen protokolliren. +Nach den Complices soll der Richter erst fragen, wenn der Inquisit ein +Geständniss abgelegt hat. Weil aber auf die Aussage einer der Hexerei +überführten Person wenig zu geben ist, so soll der Richter dieselbe nach +gemachter Denunciation noch mit einer »geringen Marter angreifen« und sie +dabei erinnern, dass sie durch falsche Angaben sich unzweifelhaft die ewige +Verdammniss zuziehen würden. Sollte dann die gefangene Person auf der +Folter ihre Aussage widerrufen, so habe man derselben keinen erheblichen +Werth beizulegen. Man sieht, dass =Mozel= doch einigermaassen bestrebt +gewesen ist, den Forderungen der Vernunft und Humanität wenigstens hin und +wieder zu ihrem Rechte zu verhelfen[95]. + +Nach Mozel's Instruktion wurde nun die Hexenverfolgung im ganzen Lande mit +frischem Muthe aufs Neue in Angriff genommen. Umständliche Hexenprozesse +kamen z. B. im Hochstift Brixen 1643-1644, im Primörthale 1647-1651 +vor[96]. Unter den Tiroler Hexenprozessen aus der zweiten Hälfte ist der +von Ignaz =Pfaundler= in der »Neuen Zeitschrift des Ferdinandeums« 1843 +veröffentlichte bekannt geworden. Dieser weitläufige Prozess wurde in den +Jahren 1679-1680 bei dem Gerichte Lienz im Pusterthale gegen eine gewisse +Emerenziana Pichlerin und deren vier unmündige Kinder geführt, und endigte +mit der Hinrichtung der Mutter (25. Septbr.) und der beiden ältesten Kinder +von vierzehn und zwölf Jahren (27. Septbr. 1680). Wie häufig aber solche +Prozesse damals in Tirol waren, ersieht man aus dem Tagebuche des +Benefiziaten Lorenz Paumgartner zu Meran (1664-1681), der in demselben +berichtet, dass er während der kurzen Zeit von fünf Vierteljahren +=dreizehn= wegen Hexerei vom Gericht zu Meran zum Tode Verurtheilte zur +Richtstätte begleitet habe[97]. + +Aus dem Archive der Stadt =Augsburg= liegen uns Nachrichten über die +Verfolgung der Hexen vom Jahr 1650 an vor. In grösster Monotonie lautet so +ziemlich ein Urtheil wie das andere. Wir wollen nur zwei derselben +mittheilen. Ein Erkenntniss vom 18. April 1654 lautet: + +»Der verhassten Anna Schäfflerin von Erlingen sollen ihrer bekannten +Hexerei halber und dass sie nicht allein der allerheiligsten +Dreifaltigkeit, der Mutter Gottes Maria und allen lieben Heiligen abgesagt, +selbe geschändet, geschmäht und gelästert, wie nicht weniger das +hochheilige Sakrament des Altars zum zweiten Mal mit Füssen getreten und +grausamlich verunehrt, sondern auch mit dem bösen Geist Unzucht getrieben +und sich demselben mit Leib und Seele auf ewig ergeben, auch die +verstorbene Maria Pihlerin von Haustätten durch Gifteingebung gewaltthätig +ermordet und also selbe ums Leben gebracht, mit glühenden Zangen zween +Griffe in ihren Leib gegeben, folgens sie mit dem Schwert vom Leben zum Tod +gerichtet und der Körper zu Asche verbrannt werden soll. -- Am 15. April +1666 ward folgendes Urtheil gefällt: Anna Schwayhoferin, welche sich dem +bösen Feind, nachdem solcher auf dreimaliges Rufen in Mannsgestalt +erschienen, ganz und gar ergeben, ihn für ihren Herrn angenommen und auf +sein Begehren die hochheilige Dreifaltigkeit, die seligste Mutter Gottes +und das ganze himmlische Heer verleugnet, mehrmals der katholischen +Religion entgegen, ungebeichtet die heil. Communion empfangen und zu drei +unterschiedlichen Malen die heil. Hostie wiederum aus dem Munde genommen, +daheim in ihrer Stube auf den Boden geworfen, mit Füssen getreten und ganz +verrieben, auch die Stube darauf ausgefegt; nicht weniger mit Hülfe des +bösen Feinds und zauberischer Zusetzung ein Kind ums Leben gebracht, auch +sonst eine Person mit solchen Mitteln übel zugerichtet, soll solcher +verübten schwerer Verbrechen halber auf einen Wagen gesetzt, zur Richtstatt +ausgeführt, inzwischen aber an beiden Armen mit glühenden Zangen, und zwar +an jedem Arm mit Einem Griff gerissen. Darauf zwar aus Gnaden, weil sie +sich bussfertig erzeigt, mit dem Schwert und blutiger Hand vom Leben zum +Tod hingerichtet, der todte Körper aber nachmals zu Asche verbrannt +werden, -- welches Urtheil auf einkommende starke Fürbitte um willen ihrer +grossen Leibesschwachheit und hohen Alters noch weiter dahin aus Gnaden +gemildert worden, dass die zween Griffe mit glühenden Zangen vermieden +geblieben.« -- Das letzte Erkenntniss, welches wir kennen, ist vom 27. Juli +1694[98]. + +In der (damals freisingischen) =Grafschaft Wardenfels= (in Oberbaiern) war +in den Jahren 1589-1592 ein Hexenprozess anhängig, der damit endigte, dass +auf sieben Malefizrechtstagen achtundvierzig Frauen nach den grausamsten +Torturen zum Feuertode verurtheilt, und theils lebendig, theils nach +vorausgegangener Erwürgung verbrannt wurden. Wäre die Untersuchung mit dem +Eifer, mit dem sie begonnen war, auch fortgesetzt worden, so würden, wie +der Untersuchungsrichter in seinem Bericht vom 15. Januar 1592 sehr naiv +bemerkt, in der ganzen Grafschaft wenige Weiber der Tortur und der +Verbrennung entgangen sein. Die Hexenprozessakten bezeugen vielfältig, dass +die Peiniger sich im Angesichte ihrer Schlachtopfer Nichts abgehen liessen. +Ein besonderes Heft dieses ungeheuerlichen Prozesses hat die Aufschrift: +»Hierin lauter Expensregister, =was verfressen und versoffen worden=, als +die Weiber zu Wardenfels im Schlosse in Verhaft gelegen und hernach als +Hexen verbrannt wurden.« =Hormayr=, dem wir diese Mittheilung (S. 332 des +Jahrgangs 1831 seines Taschenbuchs für die vaterländische Geschichte) +verdanken, fügt noch hinzu: »Wie weit dieser Wahnsinn überhaupt in =Baiern= +gegangen sei, mögen auch die Consilia des berühmten Ingolstädter Lehrers +=Eberhard= bewähren, da sogar fürstliche und herzogliche Personen als +Zauberer und Hexen verdächtigt wurden, und die Frage wegen ihrer +Verhaftung, Tortur und Hinrichtung sehr ernsthaft berathen ward«[99]. + +Im =Breisgau=, wo (wie anderwärts) Hexenprozesse im sechszehnten +Jahrhundert nur selten vorgekommen waren, nahm die eigentliche +Hexenverfolgung erst während des dreissigjährigen Kriegs ihren Anfang. In +der Stadt =Offenburg= begann dieselbe am Ende des Jahres 1627, nachdem +kurz vorher mehrere Hexen in Ortenberg verbrannt waren, welche mehrere +Offenburgerinnen als Mitschuldige genannt hatten. Gegen diese schritt man +nun sofort mit der Tortur ein. Die dazu erforderlichen Werkzeuge schaffte +man grossentheils erst jetzt an, namentlich auch einen Hexenstuhl nach dem +Muster des Ortenbergers. Oft wurde die Tortur vier- bis sechsmal +angewendet, und dadurch beinahe immer ein Geständniss erpresst. Die +Exekution fand immer am dritten oder vierten Tage nach der Fällung des +Urtheils statt, und die Prozesse dauerten höchstens zwei bis drei Wochen. +Am 27. Juni 1628 wurden, um die Hexenprozesse noch mehr in Zug zu bringen +in Offenburg bekannt gemacht, dass Jeder, der eine Hexe einbringe, mit +einer »Fanggebühr« von zwei Schilling belohnt werden sollte; aber schon am +10. Juli sah man sich genöthigt, diese fluchbringende Einrichtung wieder +aufzuheben. -- In einem Zeitraum von nicht völlig vier Jahren wurden so in +Offenburg sechszig Personen als Hexen hingerichtet[100]. -- Der Blocksberg +des Breisgaus war der =Kandel=. + +Eine furchtbare Hexenverfolgung erhob sich 1662 in =Württemberg= von +Esslingen, Möhringen und Vaihingen aus. Die Untersuchung begann hier im +Juni 1662 und gewann, da von jedem Angeklagten die Anzeige von +Mitschuldigen herausgemartert ward, bald eine kolossale Ausdehnung und +dauerte bis zum Jahr 1665 an. Zu Esslingen richtete man das damals +leerstehende Augustinerkloster zu einem grossartigen Hexengefängniss ein, +welches mit dem Folterthurm durch einen Gang verbunden, und zu dessen +strengster Beaufsichtigung zwanzig Thurmhüter in Eid und Pflicht genommen +waren. Zeugen wurden zu Hunderten vorgeladen, um sich darüber vernehmen zu +lassen, ob ihnen nicht vor so und so vielen Jahren ein Kind erkrankt oder +ein Stück Vieh gefallen sei etc., und der Schrecken, von dem das Land +erbebte, liess die Vorgeladenen Alles bejahen, was man sie fragte[101]. + +In =Elsass= werden in dem Malefizprotokoll des einen Amtes Ballbronn aus +den Jahren 1658-1663 dreiundzwanzig Hinrichtungen von Hexen +aufgeführt[102]. In der zur Stadt Strassburg gehörigen Herrschaft Barr +nahmen die Denunziationen wegen angeblicher Hexerei einen so +schreckenerregenden Umfang an, dass der Magistrat der Stadt sich 1630 +veranlasst sah, ein »Mandat wider das Diffamiren wegen Hexerei« zu +erlassen[103], »weil bald kein ehrlicher Mensch mehr sicher sein mag.« + +Aus der Landgrafschaft =Hessen-Darmstadt= liegt nur ein geringes +Aktenmaterial zur Geschichte der Hexenprozesse im siebenzehnten Jahrhundert +vor; aber aus dem Wenigen ist doch zu ersehen, dass die Hexenverfolgung in +allen Landestheilen von Zeit zu Zeit immer von Neuem ausbrach. In der +Niedergrafschaft Katzenellnbogen, welche 1629 unter darmstädtischer +Herrschaft stand, wurden in diesem Jahre sogar auf ausdrückliches Verlangen +der Gemeinden in den einzelnen Kirchspielen Ausschüsse gebildet, welche die +Hexen aufspüren sollten. Doch wurden hier die Hexenprozesse, soweit es der +herrschende Aberglaube zuliess, noch immer mit einer gewissen Vorsicht +geführt. Während nämlich in den benachbarten nassauischen Grafschaften die +Hexenrichter ohne Weiteres Urtheile fällten und die Urtheile vollstrecken +liessen, ohne dass eine höhere Instanz davon Notiz nahm, mussten in +Hessen-Darmstadt nicht nur die Akten des Prozesses der juristischen +Fakultät an der Landesuniversität (damals zu Marburg, nicht in Giessen) zur +gutachtlichen Aeusserung eingesandt, sondern es musste auch hernach noch +das gefällte Urtheil derselben Fakultät zur Prüfung vorgelegt werden, die +dann die Akten mit einer Urkunde zurückschickte, worin sie erklärte, dass +dieses Urtheil »den Rechten und uns zugeschickten Akten gemäss« befunden +oder nicht befunden. Das so unter der Controle der Juristenfakultät +gefällte Urtheil durfte aber nicht eher vollzogen werden, als bis dasselbe +landesherrlich bestätigt war[104]. -- Dadurch wurde natürlich die +Hexenverfolgung selbst einigermassen eingedämmt; grausige Hexenprozesse +kamen aber in den Jahren 1631-1633, 1650-1653 und 1661 in der (in der +Wetterau gelegenen) freien Reichsburg =Lindheim= vor, welche damals unter +der ganerbschaftlichen Regierung eines Hermann von Oynhausen, Landdrosten +in braunschweigisch-lüneburgischen Diensten, eines Hartmann von Rosenbach, +Domdechanten zu Würzburg und einiger anderer Edelleute stand. Besonders +schrecklich war die letzte Hexenverfolgung in den Jahren 1661-1664. Der +v. Oynhausische Justitiar =Geiss=, ein gemeiner und geldgieriger Mensch, +hatte dem schwachsinnigen Landdrosten v. Oynhausen im Jahr 1661 +vorgestellt, dass es in Lindheim wieder von Hexen wimmele und dass man doch +nicht eher ruhen dürfe, bis das verfluchte Hexengeschmeiss zur Ehre der +heil. Dreifaltigkeit zu Lindheim und an allen anderen Orten vom Erdboden +vertilgt sei. Die Ganerben gaben zur Wiederaufnahme der Hexenverfolgung +ihre Zustimmung, Geiss, der sich selbst mehrere gleichgesinnte Bürger als +Blutschöffen erwählte, wurde zum Untersuchungsrichter ernannt, und alsbald +wurden mehrere Personen, die mit dem Teufel im Bunde stehen sollten, in die +Höhlen des (noch jetzt zu sehenden) Hexenthurms zu Lindheim geschleppt. Die +Verhafteten wurden hier, ohne dass man irgendwelche Vertheidigung zuliess, +durch den Scharfrichter und Schindersknecht auf die Folter gespannt und so +lange mit den ausgesuchtesten Martern gepeinigt, bis sie sich selbst als +Hexen und Zauberer bekannt hatten. Der Hebamme zu Lindheim wurde auf diese +Weise das Geständniss abgepresst, das Kind, welches die Ehefrau des +v. Rosenbachschen Müllers Schüler vor einem Jahre todt geboren, umgebracht +zu haben, obgleich die Schüler, darüber vernommen, keinem Menschen ein +Verschulden an ihrem Kinde beimass. Auf das Bekenntniss der Hebamme wurden +nun sechs Personen eingezogen, welche auf der Folter bekennen mussten: sie +hätten die Leiche des Kindes ausgegraben, in Stücke zerhauen, diese in +einem Topfe ausgekocht und daraus eine Hexensalbe bereitet. Obgleich nun +die Leiche des Kindes in Beisein des Vaters, des Ortspfarrers, des +Gevatters Schülers, des Rosenbachschen Verwalters und zweier Blutschöffen +ausgegraben und unversehrt gefunden wurde, so wurde dennoch beschlossen, +die sechs im Thurme eingesperrten Hexen, weil sie ihr Vergehen an dem Kinde +auf der Folter einmal bekannt hätten, zu verbrennen und der Müller Schüler +wurde unter Androhung schwerer Strafe bedeutet, von dem Befund der +Ausgrabung nichts zu sagen, bis die Justifizirung der sechs Hexen erfolgt +sei. Als nun die letzteren gebrannt waren, wurde eine andere Person, die +alte Becker-Margreth, eingezogen, zu welcher einer der Blutschöffen in den +Kerker ging und ihr zuredete, sie sollte sich nur des ihr zur Last Gelegten +schuldig bekennen, dann sollte sie auch kein Meister und Schindersknecht +angreifen, sondern sie sollte dann alsbald aufs Rathhaus geführt, und wenn +man sie hingethan (d. h. hingerichtet) haben werde, neben dem Kirchhof +beerdigt werden. Die Unglückliche sah, dass sie verloren war, und fügte +sich verzweiflungsvoll in ihr Geschick, gab nun aber noch vierzehn andere +Personen als Mitschuldige mit dem Bemerken an, diese sollten es auch +erfahren, wie das Hinthun und Brennen schmecke. Infolge dessen ward nun +auch Schülers Ehefrau als der Hexerei verdächtig eingezogen. Alsbald eilte +Schüler nach Würzburg, um dem Domdechanten von Rosenbach seine Noth zu +klagen und durch ihn das geliebte Weib zu retten. Bei seiner Rückkehr nach +Lindheim erfuhr er jedoch, dass dasselbe inzwischen in furchtbarster Weise +gefoltert worden sei, und nicht allein sich selbst der Zauberei schuldig +bekannt, sondern auch ihn selbst als Mitschuldigen genannt habe. Schüler +hatte kaum Zeit, sich von dem ersten Schrecken, mit dem ihn diese +Nachrichten befielen, zu erholen, als er sich selbst von dem Blutrichter +verhaftet und in den Hexenthurm geworfen sah, wo er in Ketten und Banden +gelegt ward. Am fünften Tage wurde er mit Werkzeugen, die ganz eigens für +ihn herbeigeschafft waren, gefoltert. Die unerträgliche Pein der Tortur +presste ihm das Geständniss seiner Schuld ab. Doch nahm er dasselbe alsbald +wieder zurück. Daher wurde er sofort aufs neue und noch schrecklicher +torquirt. Abermals trieb man ihn so zum Geständniss seiner Schuld, das er +jedoch hernach abermals zurücknahm; und schon wollte ihn Geiss zum +drittenmal auf die Folter spannen, als ein Tumult ausbrach, in welchem +Freunde es ihm möglich machten zu entfliehen. -- Während seiner Abwesenheit +wurde sein Weib am 23. Februar 1664 verbrannt. + +Hiermit war aber auch der Anfang vom Ende der Schreckenstage Lindheims +erschienen. Mehrere Weiber flohen nach Speier und erfüllten die Stadt mit +ihrem Wehklagen; die ganze Gemeinde klagte bei den Ganerben wie bei dem +Reichskammergericht gegen den Justitiar, der gegen alles göttliche und +menschliche Recht lauter Unschuldige einthürmen, foltern, würgen und +brennen lasse, infolge dessen das Reichskammergericht dem Blutgericht +Einhalt gebot; die Juristenfakultät zu Giessen mahnte zur Mässigung und +Vorsicht. Als daher Matthias Horn einem der Blutschöffen, der seine Frau +zur Folter schleppen wollte, einen Arm entzweischlug und der Scharfrichter +mit seinem Gesindel vor der Wuth des Volkes sich eiligst durch die Flucht +retten musste, und Andreas Krieger, der verhassteste unter den +Blutschöffen, kaum noch in seinem Hause Sicherheit fand, sah sich Herr +v. Oynhausen endlich (1666) genöthigt, seinen Justitiar, den er nicht mehr +schützen konnte, zu entlassen. -- Nicht weit von Lindheim ist ein Graben, +den das Volk noch heute den Teufelsgraben nennt. Bei ihm soll der +Blutrichter, als er mit dem Pferde über denselben setzen wollte, vom Pferde +gestürzt sein und den Hals gebrochen haben. + +Ein anderer Hexenprozess, der uns in den Originalakten vorliegt, kam 1672 +in dem hessendarmstädtischen Orte =Burkhardsfelden= im Busecker Thal vor. + +Im Jahre 1672 wurde nämlich Else Schmidt, genannt die Schul-Else, zu +Burkhardsfelden im Busecker-Thale, vor Gericht gestellt. Dem Anklagelibell +des Fiskals zufolge hatte sie Mäuse gezaubert, einen Knaben zur Hexerei +verführt und in Gegenwart des Teufels umgetauft, Hexentänze besucht, einen +Mann durch Branntwein und eine Frau durch Sauerkraut zu Tode behext, ein +Mädchen bezaubert, dass ihm die Haare ausfielen, auch Heilungen durch +Lorbeerabsud bewirkt, woraus der Schluss folgte, dass die behandelten +Krankheiten zuvor auch durch ihre Zauberei erzeugt waren. Mehrere Hexen +hatten auf die Schul-Else ausgesagt, und seit dem letzten Prozesse haftete +übler Ruf auf ihr. Da die Angeklagte leugnete, so wurde ein Zeugenverhör +angestellt und der Fiskal reichte eine Deductionsschrift ein, die mit +Citaten aus Bodin, Binsfeld und Delrio reichlich ausgestattet ist. In der +Refutationsschrift des Defensors wurden sowohl die Indizien, als die +Qualifikation der Zeugen[105] mit löblicher Klarheit bekämpft. Dennoch +verwarf, nachdem das Gericht die defensio pro avertenda tortura +abgeschlagen hatte, die Juristenfakultät zu Giessen die Einwendungen des +Defensors als unerheblich und erkannte auf die Folter. Die Angeklagte +überstand demgemäss eine zweistündige Marter, ohne das Mindeste zu +bekennen. Hierauf aber erschien der Fiskal mit neunundvierzig +Additionalartikeln, die im Wesentlichen auf Folgendes hinausliefen: Die +Schul-Else habe einst einer Frau in einem Wecke Zauberei beigebracht, +wodurch deren Knie so aufgeschwollen, dass der Pfarrer auf öffentlicher +Kanzel über solche Uebelthat gepredigt; die Thäterin habe dann einen +Aufschlag von zerriebenem Tabak und Bienhonig auf die kranke Stelle gelegt, +worauf sich die Geschwulst geöffnet und anderthalb Maass Materie und fünf +Arten von Ungeziefer, nämlich haarichte Raupen, Maueresel, Engerlinge, +Sommervögel und Schmeissfliegen, von sich gegeben habe. Auch wird +hervorgehoben, dass bei der neulichen Tortur keine Thräne zu bemerken +gewesen, dass aber der Scharfrichter an der rechten Seite der Angeklagten +ein Stigma entdeckt und beim Hineinstechen unempfindlich befunden habe. -- +In der abermaligen Zeugenvernehmung bestätigte die angeblich Bezauberte und +Geheilte Alles, auch den Punkt von dem Ungeziefer; der Defensor verwarf sie +als Zeugin in eigener Sache und Todfeindin; die Angeklagte stellte die +neuen Anschuldigungen gleich den früheren in Abrede. In einer sehr +leidenschaftlich gehaltenen Schrift begehrte jetzt der Fiskal eine +geschärftere Tortur; er nannte die Beklagte einen Höllenbrand, einen +Teufelsbraten, der hundertmal den Scheiterhaufen verdient habe. Von der +Juristenfakultät erging unterdessen, wie der Defensor behauptet, ein +lossprechendes Urtheil puncto repetitionis torturae, von dessen Existenz +der Fiscal jedoch nichts zu wissen vorgab und von welchem auch das +Gerichtsprotokoll nichts erwähnt. Gewiss ist es, dass man vorerst zur +zweiten Tortur nicht schritt, sondern am 6. Mai 1674, also nach +anderthalbjähriger Gefangenschaft des Weibes, die Nadelprobe vornahm. Ein +von zwei Gerichtsschöffen unterschriebenes Protokoll bezeugt, dass man +unter der rechten Schulter das Stigma entdeckt, mit zwei Nadeln durchbohrt +und ohne Blut und Empfindung gefunden habe. Hierauf sandte man die Akten an +die =Mainzer= Juristen, welche unterm 15. Juni 1674 ein Responsum abgaben, +aus dem wir folgende wesentliche Punkte ausheben: + +»Wir Senior und übrige Professores etc. befinden -- -- -- die Acta -- -- -- +nicht also beschaffen, dass mit der vom Herrn Fiskal begehrten zweiten, und +zwar völligen Tortur gegen die peinlich Beklagtin prozedirt werden könne: +und hätte ihrer auch mit der ersten harten Tortur verschonet und dero +Defensional-Articuln keineswegs verworfen werden sollen, aus folgenden +Ursachen: [Folgen die Gründe]. -- Und thut im Uebrigen wenig zur Sach, +dass die löbl. Juristenfakultät zu Giessen die Beklagtin Elisabeth zu der +ersten Tortur condemnirt habe; dero rationes decidendi sind nicht apud +acta. Und ist daran Unrecht beschehen, dass dieses arme alte Weib nach +Ausweis des Protokolls -- zwo ganze Stund lang mit den Beinschrauben und an +der Folter so überaus hart gepeiniget worden. Noch unrechter aber ist darin +beschehen, dass der Herr Fiskal, ohnerachtet dass die verba finalia illius +protocolli so viel geben, dass sie Elisabeth nach ausgestandener solcher +erschröcklicher Tortur absolvirt worden seye (nimirum ab ulteriore +tortura), nichts desto weniger in seiner also intitulirten Confutation und +Gegensubmission-Schrift, wie auch endlichen Gegenschlussschrift die +reiterationem torturae contra istam miserrimam decrepitam mulierem so stark +urgirt hat, gleichsam dieses alte Weib propter suspicionem hominum quovis +modo hingerichtet und verbrennet werden müsste, sie seye gleich eine +Zauberin, oder nicht. -- -- -- Wie deme, so ist die Sach nunmehr in so +schlechtem Stand, dass sich ohne Bedrückung und Schaden eines oder des +andern Theils, oder gar beeder Theile kein Temperament ersinnen lässt. -- +Gut wäre es, wenn die unschuldig beklagte Elisabeth durch glimpfliche +Mittel dahin bewogen werden könnte, dass sie den Ort ihrer jetzigen Wohnung +verändern und sich anders wohin begeben thäte, angesehen sie ohne +Aergerniss, Widerwillen und continuirliche Unruhe des Orts Unterthanen +nicht wird wohnen können. Dafern das von ihro, wie zu besorgen, in Güte +nicht zu erhalten, so ist nöthig, dass die Obrigkeit öffentlich verbiete, +dass Niemand bei Vermeidung wohlempfindlicher Geld- und andern Strafen sich +gelüsten lassen solle, sie Elisabeth und die Ihrigen an ihren Ehren mit +Worten oder Werken anzugreifen, oder auch von dem wider sie bishero +geführten peinlichen Hexenprozess mit andern Personen etwas zu reden. -- +Und damit sie Elisabeth desto leichter bewogen werden möge, ihre gegen den +Herrn Fiskal habende schwere Actionem injuriarum, item ad expensas litis, +damna et interesse fallen und schwinden zu lassen, so ist rathsam, dass die +Obrigkeit sie Elisabeth alsbald ihrer Haften erlasse, mit der Vertröstung, +dass man den Herrn Fiskal zu Zahlung der Prozesskosten anhalten, auch an +allen Orten der Buseckischen Obrigkeit bei hohen Geld- und andern harten +Strafen ernstlich verbieten wolle, dass Niemand sie Elisabeth, oder auch +ihre Kinder an ihren Ehren angreifen solle. -- Im Fall nun die oftgenannte +Elisabeth mit diesem Temperament, wie zu vermuthen, sich befriedigen lassen +wird, so ist der Herr Fiskal einer grossen Gefahr überhoben, im Widrigen +aber secundum jura in periculo durae sententiae, der Ursachen halben wir +diesem unserm Responso keine sententiam beifügen. Und dass aller obiger +Inhalt den kaiserlichen Rechten gemäss seye, wird mit unserer Fakultät zu +End aufgedrucktem gewöhnlichen Insiegel beurkundet.« + +Hält man dieses Responsum gegen diejenigen, welche gleichzeitig und später +in ähnlichen Sachlagen von andern katholischen Juristenfakultäten, und +selbst von den protestantischen zu Tübingen, Giessen, Helmstädt u. a. zu +ergehen pflegten, so muss den Mainzer Juristen die Ehre bleiben, dass sie +unter die ersten gehören, welche auf die Bahn der Humanität einzulenken +wussten. + +In der Landgrafschaft =Hessen-Cassel= war im siebenzehnten Jahrhundert +derselbe Aberglaube heimisch, der damals alle Welt beherrschte. Ein +Bettelweib aus Bottendorf, welches wegen Abfalls von Gott und wegen +allerlei Zauberei (es hatte den Bauern das Vieh behext, Mäuse gemacht etc.) +1648 hingerichtet war, hatte einen zehnjährigen Knaben in ihre Zauberkünste +eingeweiht und mit dem Teufel persönlich bekannt gemacht, so dass nun auch +er, wie er selbst gestand, Mäuse machen, Vieh behexen und sonstiges +Teufelszeug verrichten konnte. Die Sache kam bei der Kanzlei zu Marburg zur +Anzeige, welche dem Pfarrer zu Bottendorf aufgab, des Knaben, der vom +Bettelvogt bereits mit Ruthen gestrichen sei, sich anzunehmen, ihn seinem +Vater zu übergeben und für seine Unterweisung im Katechismus zu sorgen, +damit er womöglich aus den Stricken des Satans wieder befreit werde. Der +Pfarrer berichtete jedoch hierauf an die Kanzlei, dass es unmöglich sei, +den Knaben in die Schule zu bringen, indem alle Leute des Orts erklärt +hätten, dass sie, wenn dieser Teufelsbube in die Schule käme, alle ihre +Kinder, um sie nicht ebenfalls in die Hände des Teufels gerathen zu lassen, +vom Besuche derselben zurückhalten würden. + +Wie in anderen Orten so fürchtete man auch in Hessen-Cassel das geheime +Treiben und die Begegnung des Teufels. Im Jahr 1672 sagte in Marburg ein +Soldat, Joh. Scharff, vor Gericht aus: er habe von seiner Wirthin Sohn +einen Zirkel geborgt, und als er denselben aufgethan, sei aus ihm Wasser +herausgespritzt. Darauf habe er den Zirkel ins Wasser geworfen. Alsbald +aber sei ihm der böse Feind erschienen und habe ihn zwingen wollen, den +Zirkel wieder aus dem Wasser zu holen. Er habe es aber nicht gethan, +sondern sich Gott befohlen. Späterhin sei ihm der Teufel noch einmal +erschienen und habe ihn abhalten wollen, das heil. Abendmahl zu empfangen +etc. + +Auch hat der Hexenwahn in Hessen ganz dieselbe Gestalt, dieselben Merkmale +wie anderwärts. Die bösen Weiber sagen sich von Gott mit den Worten los: +»Hier stehe ich auf dieser Mist, und verleugne den Herrn Jesum Christ.« +Alsdann kommt der Teufel, lässt das Weib sich ihm zusagen, tauft es unter +dreimaliger unsauberer Begiessung mit den Worten: »ich taufe dich im Namen +des Teufels« und fordert es auf, ihm zu Willen zu sein. Unzählige wüste und +einsame Plätze im Lande wurden als die Malstätten der Hexensabbathe +bezeichnet. Da erkieste sich der vorsitzende Teufel unter den erschienenen +Hexen eine als »Königin«, mit der er den Tanz eröffnete, die Musik dazu +machten Hexenpfeifer, die auf dem Hinteren von schwarzen Katzen bliesen, +Trommler u. s. w. Eine Anzahl von Hexen diente als »Leuchter« etc. Am +ärgsten scheint der Hexenwahn im Anfang der zweiten Hälfte des +siebenzehnten Jahrhunderts in Hessen-Cassel grassirt zu haben. Im Jahr 1669 +kam das Gerücht in Umlauf, dass in dem oberhessischen Dorfe Wohra sich kaum +drei Menschen vorfänden, die nicht der Hexerei ergeben wären, wesshalb man +es in der Umgegend das »Hexendorf« nannte. + +Natürlich war man unter solchen Umständen auch in Hessen in der Verfolgung +der Hexen nicht träge. Die Verdächtigten wurden eingezogen, »ad bancum +geführt«, wurden »in banco gefragt« und mussten »güt- und peinlich« +bekennen. Die Folter wurde zuweilen in entsetzlicher Weise angewendet. +Allein wenn schon die Hexenverfolgung in Hessen durch das ganze +siebenzehnte Jahrhundert hin dauerte[106], so kamen hier verhältnissmässig +doch bei Weitem nicht so viele Hexenverbrennungen vor als in anderen +Ländern. Auch war das Prozessverfahren immer ein streng geordnetes. Die +Prozessakten mussten von der juristischen Fakultät zu Marburg geprüft und +das Todesurtheil musste dem Landesherrn zur Bestätigung vorgelegt werden. + +Hatte es sich im Prozess herausgestellt, dass die Verhörte sich wohl des +Lasters der Zauberei im höchsten Grade verdächtig gemacht, dass ihr +dasselbe aber doch nicht sicher erwiesen werden konnte, so wurde sie zwar +ab instantia entbunden, aber gewöhnlich mit Landesverweisung unschädlich +gemacht oder zu öffentlicher Arbeit verurtheilt, und so für eine Zeit unter +öffentliche Aufsicht gestellt und auch ein solches Urtheil musste von der +juristischen Fakultät geprüft und bestätigt sein, wenn es rechtskräftig +sein sollte[107]. Vor der Entlassung aus dem Kerker musste jedoch die +Inquisitin Urphede schwören und geloben, dass sie nicht allein die +aufgelaufenen Gerichtskosten bezahlen, sondern auch wegen der +ausgestandenen Haft und Tortur sich weder an der Landesherrschaft noch an +deren Beamten und Unterthanen rächen wollte. + +Aber auch die Lage der Freigesprochenen war oft, ja sogar in der Regel, +eine überaus traurige. Man hielt sie im Kerker noch fest, bis die +Gerichtskosten bei Heller und Pfennig bezahlt waren. Die Mutter eines +Bürgers Fröhlich zu Felsberg z. B. war der Zauberei beschuldigt, zum +peinlichen Prozess condemnirt, zwei Jahre im Thurm »angeschlossen« in Haft +gehalten und gefoltert worden. Das Gericht selbst bezeugte, dass die Frau +die peinliche Frage zu grosser Verwunderung ausgestanden und nichts bekannt +habe. Daher war die Unglückliche von der Juristenfakultät zu Marburg 1664 +freigesprochen worden. Die peinlichen Richter wollten sie aber nicht aus +ihrer Haft entlassen, bis ihr Sohn für die Zahlung der (62 Rth. 18 Albus, +d. h. nach dem jetzigen Geldwerth etwa 900 Mark) Bürgschaft geleistet +hätte, worüber der Sohn bei dem Landgrafen Beschwerde führte. + +In der Volksmeinung war jedes Weib, das einmal in den Verdacht der Hexerei +gekommen war, unehrlich. Als 1695 (also ganz am Ende des siebenzehnten +Jahrhunderts) die Wittwe eines dasigen Schneidermeisters, die als der +Zauberei verdächtig lange Zeit auf dem Schlosse im Hexenthurm gesessen +hatte, vor der Beendigung des mit ihr angestellten Prozesses gestorben war, +musste die (anfangs sich weigernde) Schneiderzunft daselbst durch Drohungen +gezwungen werden, die Leiche der »Hexe« zu Grabe zu tragen. -- Wie aber in +der ersten Hälfte des Jahrhunderts ein Theil der Geistlichkeit in dieser +Beziehung dachte, ist aus einem Consistorialprotokoll vom 15. April 1664 zu +ersehen. Im Jahr 1663 war nämlich eine zu Eschwege lebende Wittwe +(Holzapfel) in den Verdacht der Hexerei gekommen. Darüber in Haft und +Untersuchung genommen, hatte sie die völlige Grundlosigkeit dieser +Beschuldigung dargethan und war freigesprochen worden. Aber gleichwohl +wollten der Superintendent Hütterodt und dessen beide Amtsbrüder zu +Eschwege die anrüchig Gewordene nicht zum Abendmahl zulassen. Die Wittwe +wendete sich daher beschwerdeführend an das Consistorium zu Cassel und +dieses gab Hütterodt auf, der Wittwe die Gemeinschaft des Sakraments nicht +zu versagen. Die drei Geistlichen aber beharrten hartnäckig bei ihrer +Weigerung, indem sie sogar erklärten, sie würden eher ihre Aemter +niederlegen, als der Holzapfel das Sakrament reichen. Da beschloss indessen +das Consistorium durchzugreifen, lud die Geistlichen vor seine Schranken +und zwang dieselben der Wittwe, »da sie des beschuldigten Lasters der +Hexerei nicht habe überführt werden können«, den Trost des +Sakramentsgenusses zu gewähren. + +Seltsamer Weise kam in Hessen auch der Fall vor, -- wohl der einzige Fall +dieser Art, -- dass eine =Jüdin= als Hexe angesehen ward. Die Jüdin Golda +nämlich, des Kaiphas zu Kell im Amte Ulrichstein Tochter und des Juden +Rubens zu Treis a. d. Lumde Ehefrau, hatte im Jahr 1669 ihr Häuschen zu +Treis in der Absicht angesteckt, um dadurch das ganze Dorf in Asche zu +legen. Vor Gericht gezogen, gestand sie nicht nur diese ihre Absicht, +sondern auch, dass sie ihre Seele dem Teufel verschrieben, dass sie in +ihrer Jugend mit einem Bäckergesellen gebuhlt habe, dass sie von ihrer +Mutter schon im Mutterleibe verflucht worden sei, und dass sie darum diese +wieder verflucht habe. Sie erklärte, dass sie sich von Gott verstossen +wisse und nicht mehr beten könne, und bat darum um den Tod, womöglich mit +dem Schwerte. -- Sie ward nach Marburg in den Thurm gebracht, hier aber als +irrsinnig erkannt und bald entlassen. -- Von einer etwaigen +Teufelsbuhlschaft war in dem Prozess keine Rede. + +Besonders schwunghaft wurde die Hexenverfolgung in der (seit 1647 zu +Hessen-Cassel gehörigen) Grafschaft =Schaumburg= betrieben. Hier hatte ein +Professor der Jurisprudenz zu Rinteln, =Hermann Göhausen= aus Brakel im +Lippeschen ([+]1632) im Jahr 1630 -- zu derselben Zeit wo in Rinteln (1631) +der menschenfreundliche =Friedrich Spee= seine Cautio criminalis (heimlich) +drucken liess -- seine Anweisung zur Führung des Hexenprozesses[108] +herausgegeben, =worin er vor unzeitigem Mitleiden warnte=. Nach diesem +Codex wurde nun in Rinteln gegen die Hexen verfahren. Im hessischen +Staatsarchiv liegen namentlich aus der Zeit von 1654 an zahlreiche +Hexenprozessakten vor, die mancherlei Eigenthümliches wahrnehmen lassen. +Die Verhaftung und Verhörung der Verdächtigen ging von Bürgermeister und +Rath aus, welche die Eingezogenen im Rathhaussaal zu Protokoll vernahmen. +Doch ist zu beachten, dass Bürgermeister und Rath in Hexensachen nichts +thaten, ohne die juristische Fakultät zu Rinteln zu befragen, so dass diese +der eigentliche Hexenrichter war. War das erste Protokoll, in welchem die +Angeklagten jede Schuld ableugneten, der Fakultät zugeschickt, so verfügte +diese, dass die Verdächtigen zur Folter geführt und hier nochmals zu einem +reuigen Geständniss ihrer Schuld ermahnt werden sollten. Gewöhnlich +appellirten dann dieselben an die Wasserprobe, welche an der Weser in der +Weise vorgenommen ward, dass man sie zweimal an Händen und Füssen +kreuzweise gebunden und einmal ungebunden ins Wasser liess. Regelmässig +schwammen aber dabei die Angeklagten oben auf, wesshalb nun die Fakultät +auf Anwendung der scharfen Frage erkannte. Am 21. Aug. 1660 wurde eine +Angeklagte auf der Folter =elfmal= aufgezogen und dabei noch »etliche Male +gewippt«. Gewöhnlich schrieb die Fakultät folgende generellen +»Inquisitionales« vor, über welche den Unglücklichen Geständnisse +abgefoltert werden sollten: 1) ob sie zaubern könnten; 2) von wem, zu +welcher Zeit und an welchem Orte sie es gelernt und was sonst dabei +vorgegangen; 3) ob sie Menschen und Vieh mit Bezauberung und Vergiftung +Schaden gethan; 4) wem, an welchem Ort, zu welcher Zeit und mit was für +Mittel; 5) ob sie andere Personen, Männer oder Weiber kennten und wüssten, +so neben ihnen zaubern könnten, und woher sie solches wüssten. -- War nun +bezüglich dieser und der übrigen Spezialfragen den Gefolterten das +gewünschte Geständniss abgepresst, so ordnete die Fakultät auf Grund des +ihr vorgelegten Torturprotokolls ein peinliches Halsgericht an, welches auf +dem Marktplatze gehalten ward, und von diesem ging es dann entweder direkt +oder nach nochmaliger Einkerkerung der Verurtheilten zum Scheiterhaufen. + +So wüthete die Hyder der Hexenverfolgung Jahr aus Jahr ein in allen Gauen +Hessens, bis zum Jahr 1673, wo dieselbe nachzulassen begann. + +Im Jahr 1672 war auf leeres Geschwätz hin die Katharine, Ehefrau des +Opfermanns Lips zu Betziesdorf in Oberhessen -- ein heldenhaftes Weib -- in +den Hexenthurm zu Marburg eingesperrt und in grässlicher Weise torquirt +worden[109]. Indessen hatte man ebensowenig aus derselben ein Geständniss +herausmartern als wirkliche Indizien herbeischaffen können. Sie wurde daher +von der Instanz entbunden und nach Ausstellung der Urphede (4. Mai 1672) +entlassen. Indessen behielt man die Frau fortwährend im Auge, und indem man +endlich die gewünschten Indizien gewonnen zu haben glaubte, so wurde sie im +folgenden Jahre wiederum verhaftet und am 4. November 1673 zu Marburg +nochmals und noch entsetzlicher gemartert. Sie wurde viermal aufgezogen, +sechzehnmal wurden die Schrauben so weit geschraubt als es nur möglich war, +und da sie wiederholt in Starrkrampf verfiel, so wurde ihr wiederholt mit +Werkzeugen der Mund aufgebrochen, damit sie bekennen sollte. Bald betete +sie, bald brüllte sie »wie ein Hund«. Aber grösser noch als die Bosheit +ihrer Peiniger war die Seelenstärke dieses Weibes, denn sie gestand nichts. +In dem Berichte an die Landgräfin Hedwig Sophie vom 4. November 1673, mit +welchem die fürstlichen Räthe zu Marburg die Einsendung der Akten +einschliesslich des Torturprotokolls begleiteten, bemerkten dieselben, dass +die Frau auf der Folter durch Zauberei sich müsse unempfindlich gemacht +haben, weil sie sonst die Tortur unmöglich in solcher Weise hätte ertragen +können. Da sah aber doch die Landgräfin ein, dass sie die Gerichte nicht +länger dürfe so fortwüthen lassen. Allerdings wurde die unglückliche Lips +zur Landesverweisung begnadigt; zugleich aber erliess die Landgräfin von +Kassel aus unter dem 15. November 1673 an die Kanzlei zu Marburg den +Befehl, »das Gericht ernstlich dahin anzuweisen, dass dasselbe in +dergleichen Hexenprozessen mit sonderbarer Circumspection und Behutsamkeit +verfahre, insonderheit auf blosse Denunziation und anderen geringen +Argwohn, wenn nicht das Corpus delicti notorie und andere starke und +triftige Umstände vorhanden, nicht so leicht Jemanden zu Haften bringe, +weniger denselben ohne vorhergehende Communikation mit den Räthen peinlich +vorstelle.« + +Von da an verringerte sich die Zahl der jährlich vorkommenden +Hexenprozesse. Doch fand und verfolgte man hier und da in Hessen noch über +das Ende des siebenzehnten Jahrhunderts hinaus Hexen; allein man verfuhr +in der Einziehung und Inquisition vorsichtiger und brannte weniger. Der +letzte Hexenprozess, über welchen im hessischen Staatsarchiv Akten +vorliegen, fand in den Jahren 1710 und 1711 statt. Damals war nämlich die +Ehefrau Anna Elisabeth Ham zu Geismar allerlei zauberischer Tücken +beschuldigt worden. Man hatte sie daher in den Hexenthurm zu Marburg +gebracht, verhört und der Fiskal hatte, da sich die Verhörte keiner +Zauberei schuldig bekennen wollte, Tortur beantragt. Das Gericht ging +jedoch auf den Antrag nicht ein, sondern entband am 13. Mai 1711 die +Angeklagte von der Instanz. In dem Verhör hatte aber dieselbe auf Befragen +noch bekennen müssen, es sei »wahr und ausser allem Zweifel, dass es +wirkliche Hexen und Zauberer gebe, die nämlich Gott absagen, sich mit dem +Teufel verbinden, durch dessen Hülfe und Unterricht mit verborgenen Künsten +Menschen und Vieh Schaden zufügen, auch wohl Wunderthaten verrichten.« -- +So ging die Hexen Verfolgung in Hessen zu Ende. + +In =Nassau= wüthete die Hexenverfolgung namentlich seit 1628. Um hier mit +den Unholden recht gründlich aufzuräumen, bestellte die Landesherrschaft in +den Dörfern Ausschüsse, welche als öffentliche Ankläger alle wegen Hexerei +verdächtig werdenden Personen den im Lande umherziehenden Hexencommissären +zur Anzeige bringen sollten, woneben den Geistlichen auf einer +Landessynode, welche der Superintendent Weber am 3. November 1630 zu +Idstein hielt, aufgegeben ward, ihre Gemeinden von der Kanzel herab vor dem +gräulichen Laster der Zauberei zu warnen, -- was seitdem namentlich an +jedem St. Andreastage geschah. Und rasch füllten sich alle Kerker mit +Unglücklichen, die als Verbündete und Werkzeuge des Satans galten. Durch +die Folter erfuhr man von ihnen die Namen von gewissen Stätten, an denen +die Hexen und Zauberer ihre Versammlungen hielten, namentlich die Limburger +Haide zwischen Diez und Limburg, die Herrenwiese bei Dillenburg, die +Klippelshaide und die Altenburg bei Idstein, die Deissighafer Haide bei der +Eiche u. s. w. Dahin kamen die Hexen und Zauberer auf Ofen- und Mistgabeln +reitend, oder in einem von vier schwarzen Katzen gezogenen Wagen fahrend, +zusammen, tanzten nach der Querpfeife, der Trommel, der Trompete, assen und +tranken und buhlten miteinander. Die Seuche des Hexenwahns hatte bereits +alles Volk erfasst, so dass in der ungeheueren Erregung, welche die +Gemüther ergriff, Einzelne sich selbst für Hexen hielten. Ein Mädchen aus +Amdorf, Katharine Jung, bekannte sich selbst bei ihrem Vater als Hexe, der +sich infolge dessen in seinem Gewissen dazu gedrängt fühlte, am 1. Mai 1631 +die eigene Tochter in Herborn zur Anzeige zu bringen, wo sie schon am +11. Mai hingerichtet wurde. Das Prozessverfahren war meist ein sehr +summarisches. Selten dauerte ein Prozess über vierzehn Tage, indem man mit +der Tortur Alles rasch fertig brachte. Nicht Wenige starben aber in den +Kerkerlöchern der Hexenrichter infolge der erlittenen Tortur oder machten +aus Verzweiflung ihrem Leben selbst ein Ende. Das Eine wie das Andere war +nach allgemein herrschender Annahme natürlich das Werk des Teufels. So fand +man in Herborn Hans Martin Stein's Wittwe, die wegen Hexerei in +Untersuchung stand und gefoltert war, Tags darauf todt im Gefängniss. Das +konnte aber nicht mit rechten Dingen zugegangen sein. Erinnerte man sich +doch, dass während der Tortur eine Speckmaus, so gross wie eine Taube, in +den Thurm geflogen war! Ja es legten selbst zwei berühmte Aerzte zu Herborn +bei drei Frauen, die nach überstandener Tortur entseelt im Kerker +vorgefunden waren, das visum repertum ab, dass die eine weder an den Folgen +der Tortur noch an einer Krankheit gestorben, sondern dass ihr der Hals +umgedreht sei, dass die zweite müsse Gift genommen haben, und dass sich bei +der dritten über die Todesursache nichts Sicheres sagen lasse. -- Eine Frau +von Langenaubach machte in der Nacht vor dem bereits bestimmten Tage ihrer +Exekution ihrem Leben dadurch ein Ende, dass sie das feuchte Stroh ihres +Schmerzenslagers anzündete, und sich in dem Rauche erstickte. Dabei aber +lebten die Hexenrichter herrlich und in Freuden. Der Amtskeller zu Camber +schrieb am 28. Nov. 1630, »dass wenn über die Zauberer Verhör gehalten +werde, Alles auf Kosten der Hexen gehe und man nichts fehlen lasse, Kost +und Wein würden bei dem Wirthe geholt.« + +So ging es im Nassauer Lande vier Jahre lang, von 1629-1632, und in diesen +vier Jahren sah man in allen Theilen des Landes die Scheiterhaufen lodern. +Allein in Dillenburg wurden damals fünfunddreissig, in Driedorf dreissig, +in Herborn sogar neunzig Personen justifizirt. Schliesslich drohte die +Hexenverfolgung sogar Leute, die den hervorragenderen Ständen angehörten, +zu erfassen. So war der Geheimsekretär Dr. Hön zu Dillenburg, ein +Vertrauensmann des Grafen, der denselben zu den wichtigsten Missionen +gebrauchte, von einer wegen Hexerei in Untersuchung gezogenen Person zu +Eibach angezeigt worden, dass er als Hexenmeister am Hexensabbath Theil +genommen und daselbst die üblichen Gräuel begangen habe. Auf der Limburger +Haide sollten die Vornehmen beim Hexentanz sich oft haben sehen lassen; ja +man fand sogar einmal bei einer notorischen Hexe den silbernen Becher eines +vornehmen Herrn, mit welchem der Wein bei einem solchen Gelage kredenzt +worden sein sollte. + +Vielleicht trug gerade diese Wendung, welche die Hexenverfolgung nahm, dazu +bei, dass dieselbe nach 1632 überall im Lande nachliess. Doch schon 1638 +brach die Seuche aufs Neue aus, indem damals auf ausdrückliches Verlangen +der Gemeinden aufs Neue Ausschüsse zur Aufspürung der Hexerei ernannt +wurden, namentlich im Lande =Siegen=. Dem Schultheissen zu Freudenberg +wurde ein Verweis ertheilt, weil er die Denunziationen der öffentlichen +Ankläger unbeachtet gelassen hatte. Bald war daher keine Frau und kein +Mädchen im Lande vor den Fallstricken der Hexen-Inquisition mehr sicher und +die Landesherrschaft sah sich doch genöthigt, das Treiben derselben in +gewisse Schranken zu verweisen. Der Graf =Johann Ludwig= zu Hadamar erliess +daher unter dem 20. Juli 1639 an seine Räthe ein Reskript, worin er +erklärte, dass allerdings das Laster der Zauberei bestraft werden müsse, wo +es sich zeige, zugleich aber auch die Räthe ermahnte, darauf +hinzuarbeiten, »dass keinem Unschuldigen weder an Ehre, Leib und Seele zu +kurz oder mehr geschehe, wie man gemeiniglich zu thun pflege. Dabei sei +grosser Fleiss, Sorge und Fürsichtigkeit zu gebrauchen, und solches mit +gottesfürchtigen und gelehrten Theologen und Rechtsgelehrten zu +berathschlagen, auch unverdächtige, gottesfürchtige, verständige Leute zu +Commissären zu gebrauchen, damit die Bosheit gestraft und die Unschuld +beschützt werde.« Durch dieses Einschreiten des Grafen mag manches schon +bedrohte Leben gerettet worden sein; aber die in dem nassauischen +Staatsarchiv zu Idstein massenhaft aufbewahrten Akten von Hexenprozessen +beweisen, dass der Dämon der Hexenfurcht und der Hexenverfolgung im Lande +Nassau durch das ganze Jahrhundert hin wüthete[110]. Ein grosser +Hexenprozess fand 1676 zu Idstein statt, der insbesondere wegen des Standes +der angeklagten und verurtheilten »Hexe« besonderes Aufsehen machte. Der +Prozess betraf nämlich die Gattin des Pfarrers von Hefftrich bei Idstein, +Cäcilie, geb. Wicht. Das Gericht erkannte auf den Tod durch Feuer, und der +Graf Johann VI. von Nassau-Dillenburg bestätigte am 22. März 1676 das +gefällte Urtheil[111], welches alsbald vollzogen ward. + +In =Hamburg= war im Jahre 1603 (oder 1605) die Aufstellung eines neuen +Stadtrechts erfolgt[112], in welchem es (IV. 2) hiess: »Die Zauberer und +Zauberinnen, die mit verbotenen Mitteln dem Menschen oder dem Vieh an Leib +und Leben Schaden zufügen, oder auch, die aus bösem Vorsatz von Gott und +seinem heil. Wort vergessentlich abtreten und mit dem bösen Feinde +sonderbare, hochärgerliche Verbündnisse machen, werden, nach Gelegenheit +ihrer beweislichen Bewirkung, mit Feuer oder mit dem Schwert am Leben +gestraft.« -- Das Gesetz unterscheidet also zweierlei Verbrechen, nämlich +das der Schädigung von Menschen und Vieh durch verbotene Zaubermittel und +das des aus bösem Vorsatz (also auch zum Zwecke der Schädigung) +eingegangenen Teufelsbündnisses. Die Zauberei an sich wird also nicht +ausdrücklich bedroht. Wichtiger aber ist, dass die im älteren Recht +ausgesprochene Ergreifung des Verbrechers auf frischer That nicht mehr als +Merkmal eines strafbaren Verbrechens hingestellt, sondern der +Kriminalbeweis gefordert wird, womit die Möglichkeit gegeben war, schon das +=Geständniss=, das =erpresste= Geständniss als Beweis geltend zu machen. +Daher kam die Hexenverfolgung in Hamburg jetzt erst recht in Zug. Doch +gelangte dieselbe hier niemals zu einer solchen Ausdehnung wie anderswo. Im +Jahr 1643 wurde eine »alte Hexe« Cillie Haubeis hingerichtet. Es wird von +ihr gesagt, dass sie ihren Mann ermordet habe, dass sie darum viermal mit +dem Rade gestossen und dass alsdann ihr Körper zu Asche verbrannt worden +sei. Dieses war die letzte nachweisbare Hexenverbrennung in Hamburg, die +sich noch damit entschuldigen lässt, dass hier ein Gattenmord zu sühnen +war[113]. + +In =Pommern= machte die Prozedur gegen eine adliche Dame, =Sidonie von +Borck=, besonders viel von sich reden. Dieselbe war allerdings eine +unerquickliche, rohe, ränkesüchtige und noch im siebenundfünfzigsten +Lebensjahre heirathslustige Person, die im Stift Marienfliess, in welchem +sie mit zweiundzwanzig anderen (meist jüngeren) Klosterschwestern +zusammenlebte, allgemein gehasst ward. Der Klosterhauptmann bezeichnete sie +amtlich als »Klosterteufel, unruhiges Mensch, Schlange.« Die allgemein +Gehasste war aber bald auch die von Allen Gefürchtete, indem sie sich =der +Kraft ihres Gebets zur Bestrafung ihrer Feinde= rühmte und dabei allerlei +Quacksalberei trieb und sympathetische Kuren machte. Als nun eine +umherziehende alte Wahrsagerin, die »dicke Wolte Albrechts«, die man als +der Hexerei verdächtig eingezogen hatte, auf der Folter sich der +Teufelsbuhlschaft schuldig und auf die Sidonie von Borck als ihre +Mitschuldige bekannt hatte, war das Geschick der letzteren bereits +entschieden. Die Wahrsagerin ward hingerichtet, die Urgicht derselben gegen +Sidonie stand somit unwiderruflich fest und diese ward als Teufelsbuhlin, +welche den Herzog Philipp II. von Pommern wegen Rechtsversagung aus Rache +»=zu Tode gebetet=« habe, aus dem Kloster nach Stettin in die damals schon +verödete Oderburg gebracht. In der nun mit ihr angestellten Inquisition +wurden gerichtsseitig die unsinnigsten Dinge zur Belastung der +Unglücklichen vorgebracht. Sie gestand, dass sie oft den Psalm 109 bete, +aber ohne dabei an bestimmte Personen im Bösen zu denken. Sie sollte aber +auch einen »Sachsenspiegel« haben, durch welchen sie mit Hülfe ihres +Buhlteufels, Chim genannt, alles erfahre. Sidonie wusste sich trefflich zu +vertheidigen, indem sie die gegen sie zusammengehäuften Anschuldigungen als +baaren Unsinn erwies; allein der Schöppenstuhl zu Magdeburg, dem man die +umfangreichen Untersuchungsakten zugeschickt hatte, erkannte auf Vornahme +der scharfen Frage, worauf die Greisin am 28. Juli 1620 in dem grossen +Saale der Oderburg im Beisein des Schlosshauptmanns, des Schultheissen und +einiger Gerichtspersonen von dem Scharfrichter entkleidet, auf die Folter +gespannt und so lange torquirt ward, bis sie die gewünschten Geständnisse +abgelegt hatte. Von der Folter herabgenommen erklärte sie, »sie begehre +nicht länger zu leben«, und bat, zum Sterben bereit, den Beistand des +Seelsorgers. Viele benachbarte Fürsten legten für die Verurtheilte Fürbitte +ein, jedoch ohne Erfolg. Am 19. August 1620 ward sie auf dem Rabenstein vor +Stettin erst enthauptet und dann zu Asche verbrannt[114]. + +In der Reichsstadt =Nordhausen= war frühzeitig ein milderes Verfahren gegen +Hexen heimisch geworden. Am 8. März 1644 waren zwei derselben mit +Ausweisung aus der Stadt bestraft worden[115], während in dem benachbarten +=Stolberg= noch am 30. Oktober 1656 eine Hexe enthauptet und verbrannt, und +1657 zwei Bürgerfrauen, die von jener angegeben waren, wegen Umgangs mit +dem Teufel etc. ebenfalls auf den Scheiterhaufen gebracht wurden[116]. + +Unter den Prozessen, welche die eigentliche Natur des Hexenprozesses recht +klar aber auch in herzbewegendster Weise erkennen lassen, verdient eine +Verhandlung hervorgehoben zu werden, die sich 1629 zu =Pfalz-Neuburg= +zutrug[117]. Dort lebte die ehrbare und fromme Hausfrau eines Wirthes +Käser, der ehedem die Wirthschaft auf der Trinkstube zu Eichstätt geführt +hatte und späterhin nach Rennertshofen übergesiedelt war. Die Frau, =Anna +Käserin=, mag an Schwermuth gelitten haben. Ihr Mann, der sie sehr lieb +hatte und während des Prozesses über sie vernommen wurde, erklärte nämlich +zu Protokoll: Er könne in Wahrheit wohl sagen, dass seine Frau seit sieben +Jahren nie recht fröhlich gewesen. Sie habe zu keiner Hochzeit oder +dergleichen Mahlzeiten und Fröhlichkeiten, auch wenn er es ihr befohlen, +gehen mögen. Sie habe immer gebetet, gefastet und geweint. Dabei habe sie +fleissig gesponnen und dem Hauswesen abgewartet. Zu Eichstätt habe sie alle +vierzehn Tage oder längstens alle vier Wochen gebeichtet und communizirt +und dann gewöhnlich einen halben Tag in der Kirche zugebracht. -- Auf diese +Frau hatten nun seit 1620 zwölf verhaftete Hexen und Zauberer bekannt, und +die meisten derselben (welche man verbrannt hatte) waren »auf sie +gestorben.« Infolge dessen ward sie im Frühling 1629 verhaftet und nach +Neuburg gebracht. Zugleich wurden auf Befehl des Pfalzgrafen alle Winkel +ihres Hauses zu Rennertshofen nach Büchsen, Gläsern und Ofengabeln +durchsucht; man fand aber nichts. Nun kam der weitere Befehl, die +Verhaftete an eine Kette zu legen und an der Wand fest zu machen. Auch +sollte zu ihrer Bewachung ihr ein Weib beigegeben werden. Der Mann der +Unglücklichen, der sich damals im tiefsten Jammer zu Neuburg aufhielt, +erhielt den Befehl, ein Bett für sie bringen zu lassen. Er schrieb daher an +seine gefangene Frau folgenden Brief: + +»Ehrentugendsame, herzlieber Schatz! Weilen ich noch zu Neuburg und deiner +Person halber ein Lieg- und Deckbett und ein Kissen begehrt wird, also +bitte ich meinen Schatz, sie wölle mich mündlich wissen lassen, ob ichs +allhie oder von Rennertzhoven aus von dem Unsrigen verschaffen solle. Bitte +von Gott, er wolle dir Erkenntniss deiner Wissenheit geben. Bist du, o mein +Schatz, schuldig, bekenne es, bist du unschuldig, hast eine gnädige +Obrigkeit, derer wir, zuvörderst Gottes Huld, und unser kleine Kinder zu +getrösten. Seye mit deiner und meiner Geduld dem Schutz Gottes befohlen!« + + Neuburg den 19. März 1629. + Dein Getreuer, weil ich leb, + Georg Keser. + + »O mein Schatz, sage mit Wenigem, + wie ich eine Zeitlang die Haushaltung + anstellen solle; und in höchster Bekümmerniss + diess.« + +An demselben Tage wurde mit der Verhafteten das erste Verhör angestellt. +Daher wurde Meister Jacob, der Scharfrichter, nach Neuburg verschrieben und +ihr bei einem weiteren Verhör mit Androhung der Tortur an die Seite +gestellt. Als sie auch jetzt noch leugnete, wurde sie am 21. Mai abermals +verhört, an die Tortur gestellt und auf einen Stuhl gesetzt. Die +Marterwerkzeuge lagen vor ihren Augen ausgebreitet. Auch heute leugnete +sie, selbst als ihr der Daumenstock angeschraubt worden. Jetzt nahm aber +der Scharfrichter die schärfere Tortur vor, und nachdem sie dieselbe eine +halbe Viertelstunde ertragen, waren ihre Glieder und auch ihr Muth +gebrochen. Sie gestand nun den gewöhnlichen Unsinn. So gestand sie z. B., +der Buhlteufel habe ihr am linken Fusse einen Griff angethan, aus welchem +alsbald Blut geflossen, mit dem sie sich ihm verschrieben habe. Auch fand +der Nachrichter alsbald den Griff vor, der, wie er sagte, bei Hexen ganz +gewöhnlich vorkomme. Sie sagte auch, dass sie, wenn sie an einem Erchtag +oder Samstag Nachts habe ausfahren wollen, dann habe sie mit der vom Bösen +erhaltenen Salbe ihres Mannes Rücken bestrichen, so dass dieser vor ihrer +Rückkehr nicht habe erwachen können u. s. w., und gab auch eine Anzahl +Mitschuldiger an. Fortgesetzte Folterungen, mit denen die Arme in +grässlichster Weise gepeinigt ward, schienen endlich Alles, was man wissen +wollte (auch das Geständniss von Mordthaten), aus ihr herausgepresst zu +haben, wesshalb das Gericht, um sie zum Tode vorzubereiten, am 13. Juni +zwei Geistliche zu ihr schickte. Diesen aber erklärte die Gemarterte +sofort, dass alle ihre Geständnisse ersonnen und ihr lediglich durch die +schreckliche Folterqual abgepresst wären. Namentlich wären alle die Leute, +die sie als Unholde angegeben, durchaus unschuldig. Zugleich bat sie die +Geistlichen (deren einer ein Jesuit war), dieses dem Gericht anzuzeigen. +Die Geistlichen thaten dieses, und nun ward die Frau alsbald wieder so +grausigen Martern unterworfen, dass sie nicht nur ihre früheren +»Geständnisse« wiederholte und bestätigte, sondern jetzt auch erklärte, sie +sei vor dem Teufel niedergekniet, habe ihn angebetet und gesagt: »Du bist +mein Gott und mein Herr!« -- Vor ihrem letzten Gange aber sprach sie vor +den Richtern die Bitte aus, man möchte doch sonst Niemanden verbrennen als +sie und man möchte überhaupt »hier im Lande nicht weiter brennen.« -- Am +20. September 1629 ward sodann die Anna Käserin öffentlich vor der Brücke +zu Neuburg enthauptet, ihr Leib dann bei dem Hochgerichte zu Asche +verbrannt und die Asche ins Wasser geworfen. + +Die Erbärmlichkeit des üblichen Gerichtsverfahrens ist so ziemlich aus +jedem Hexenprozess zu ersehen, dessen Akten vollständig vorliegen. Den +jämmerlichsten Eindruck macht aber die Haltung des obersten Gerichtshofes +des heiligen Reichs, wenn dessen Hülfe angerufen ward. Zum Belege theilen +wir folgenden, aus den Originalakten entnommenen Fall mit[118]. + +Im Jahr 1603 hatte eine reiche Bürgersfrau zu =Offenburg=, Anna Maria +Hoffmann, bei der Hochzeitsfeier ihrer Tochter an die unbemittelten +Familien der Stadt Suppe, Fleisch und Wein ausgetheilt. Eine Wöchnerin, die +von diesen Speisen, wahrscheinlich unmässig, genossen hatte, war bald +nachher krank geworden und zehn Tage darauf gestorben. Da die Erkrankte +selbst ihr Unglück dem Genusse dieser Speisen beimass, so war schon damals +die Hoffmann in das Geschrei gekommen, mit der Suppe Zauberei getrieben zu +haben, und hatte es lediglich den klugen Schritten ihres Ehemannes zu +verdanken, dass der Magistrat den aufgekommenen Verdacht für grundlos +erklärte. Als jedoch fünf Jahre später Rudolph's II. Commissarien der Stadt +den Vorwurf allzugrosser Lassheit in der Hexenverfolgung machten, obgleich +man binnen neun Jahren auf dem kleinen Gebiete vierundzwanzig Personen +justifizirt hatte, kam die Rede auch wieder auf jenes Ereigniss. Mehrere +gefolterte Weiber thaten die Aussage und sollen darauf gestorben sein, dass +sie die Hoffmann und ihre Tochter oft bei Hexentänzen, Wettermachen, +Bocksfahrten u. dergl. zu Gefährtinnen gehabt hätten. Die Mutter rettete +sich durch eine schleunige Flucht nach Strassburg; die Tochter aber, an +Eberhard Bapst zu Offenburg verheiratetet, ward im Oktober 1608 verhaftet +und sogleich mit einem von jenen Weibern confrontirt. Glauben wir den +Rathsakten, so ward ihr hier von einem Weibe ins Gesicht gesagt, dass sie +beide an etlichen Orten zusammen auf dem Sabbath gewesen; nach einer später +protokollirten Versicherung der Bapst jedoch hatte der Stadtschreiber aus +einem Buche die zu bekennenden Ereignisse und Lokalitäten vorgelesen und +das bettlägerige, in Folge der Tortur kaum der Sprache mächtige Weib nur +zur Bestätigung des Vorgelesenen aufgefordert. Ohne eine Defension zu +gestatten, schritt man jetzt gegen die neu Verhaftete mit der Folter vor, +und als dieselbe nach dem ersten Grade, um weiterer Pein zu entgehen, sich +selbst als Hexe und die Mutter als ihre Lehrmeisterin angab, protokollirte +man diese Aussagen als =gütliche= Bekenntnisse. Eine Supplik der +entflohenen Mutter an das Kammergericht erwirkte indessen unterm +11. Oktober ein Pönalmandat an die Stadt Offenburg, welches die geschehenen +Schritte kassirte und dem Magistrate aufgab, hinfort nicht anders als nach +den Rechten zu verfahren. Hiergegen erklärte der Rath, jenes Mandat sei +durch falsche Vorstellungen erschlichen, sandte einige Protokolle ein, die, +obgleich sie den Stempel absoluter Nichtigkeit an sich tragen, doch die +Rechtmässigkeit jenes Verfahrens beweisen sollen, und fuhr in dem +angefangenen Prozesse fort. Ja er beklagte sich gegen das Kammergericht, +dass es ihn in dem vom Kaiser wiederholt gebotenen Wirken hindere: +»welchermassen die Röm. Kais. Majestät unser Allergnädigster Herr -- -- -- +zu unterschiedlichen Malen durch derselben deputirte Hochansehnliche +Commissarios allergnädigst mandirt haben, dass -- -- -- bemeldte Stadt +Offenburg bei Höchstgedachter Röm. Kais. Majestät auch hin und wieder +verschreit worden, als sollte dieselbe gleichsam ein Asylum der +zauberischen Weibspersonen seyn.« Nach vielfachem Anrufen der Verwandten +erfolgte im Dezember 1609 abermals ein Befehl von Speyer, der Verhafteten +Abschrift der Indizien, Defension und Zutritt der Angehörigen zu gestatten. +Die Mittheilung der Indizien geschah endlich im Januar 1610; dieselben +bestehen, die Besagungen der hingerichteten Hexen ausgenommen, sämmtlich +aus Dingen, die sich erst =nach= der Verhaftung und =nach= der Tortur +während eines längst kassirten Verfahrens ergeben hatten, namentlich aus +den erfolterten und dann wieder zurückgenommenen Bekenntnissen der +Verhafteten selbst. Dennoch rechtfertigte in dem Schlussartikel die Logik +des Offenburger Magistrats aus =allen= diesen Indizien die geschehene +Verhaftung und Torquirung seiner Inquisitin. Obgleich nun das +Kammergericht diese aus nichtigem Verfahren gewonnenen Anzeigen verwarf, so +liess sich doch der Rath in seinem Gange nicht stören. Er schnitt der +Verhafteten willkürlich die wirksamsten Vertheidigungsmittel ab, setzte +ihren Mann wegen unehrerbietigen Widerspruchs ins Gefängniss, protestirte +gegen die Strafandrohungen des Kammergerichts und begehrte sogar die +Bestrafung des Gegenadvokaten als Injurianten, weil dieser mit einer +Klarheit, gegen welche keine Rechtfertigung aufkommen konnte, die +Nichtigkeit des ganzen Handels ans Licht gezogen hatte. Aus dem November +und Dezember 1610 liegen noch zwei dringende Suppliken wegen höchster +Lebensgefahr der Inquisitin bei den Akten; das Kammergericht gab einen +abermaligen Inhibitionsbefehl bei schwerer Strafe und lud den Rath zur +Verantwortung vor; doch ein Aktenstück vom 25. Febr. 1611 redet schon von +Anna Maria Bapst als einer =incinerirten= Hexe. Der Prozess spann sich nun +vor dem Kammergerichte fort, nicht wegen der Bestrafung des ungehorsamen +Magistrats, sondern wegen des Kostenpunkts. Ueber denselben ist noch vom +20. Januar 1612 ein mündlicher, nicht entscheidender Rezess verzeichnet; +dann schliesst das Protokoll ohne Bescheid folgendermassen: + + Anno 1613. nihil. + Anno 1614. Visum 2. Decemb. + Reliquis annis nihil. + Anno 617. 14. Novemb. 617. Revisum. + Expedit. raoe. praeambula. + +In demselben Städtchen =Offenburg= wurden übrigens nicht lange nachher in +dem kurzen Zeitraum von 1627 bis 1631 nicht weniger als sechzig Personen +als Hexen hingemordet[119]. Noch Grösseres aber leisteten die Hexenrichter +in dem kleinen Ysenburgischen Städtchen =Büdingen=, wo in den Jahren 1633 +und 1634 gerade hundertundvierzehn Personen wegen Hexerei sterben mussten. +-- In der Grafschaft =Henneberg= wurden 1612 zweiundzwanzig und überhaupt +in dem Zeitraum von 1597-1676 im Ganzen hundertsiebenundneunzig Hexen +verbrannt[120]. + +Aus dem Herzogthum =Sachsen-Gotha= liegt ein Hexenprozess vor[121], der +sich im Jahr 1660 abspielte. Das dabei zur Anwendung gebrachte Verfahren +war entsetzlicher Art. Die Inquisitin wurde, nachdem sie schon längere Zeit +in Haft gesessen, am 4. September Nachts zwei Uhr in die Torturstube auf +dem Erfurter Thurm gebracht. Hier wurden ihr nicht weniger als +dreihundertundein Frageartikel vorgelegt, die sie sämmtlich verneinend +beantwortete. Daher ward sie morgens um sieben Uhr von dem Gericht, welches +sich entfernte, dem Scharfrichter übergeben. Von diesem entkleidet und in +üblicher Weise untersucht, wurde sie dann auf die Folter gespannt und bis +Nachmittags zwei Uhr torquirt, ohne dass sie ein Geständniss ablegte. »Am +selbigen Nachmittage wurde daher mit der Tortur fortgefahren, und obschon +der Scharfrichter die Schnüre so scharf angezogen, dass er selbst eine +Narbe in die Hand bekam, so fühlte sie doch nichts davon. Als sie hierauf +an die Leiter gestellt und an den ihr an dem Rücken zusammengebundenen +Händen aufgezogen wurde, schrie sie das eine über das andere Mal, sie sei +eine unschuldige Frau, blöckte auch dem Scharfrichter so in die Ohren, dass +er vorgab, es werde ihm ganz schwindlig davon. Bald darauf aber stellte sie +sich, als ob sie ohnmächtig würde, sagte solches auch, redete ganz +schwächlich und schlief endlich gar ein. Als ihr aber der Scharfrichter nur +an die Beinschrauben, so er ihr an das rechte Schienbein gelegt, rührte, +konnte sie laut genug schreien. Wie sie nun etzliche Male so eingeschlafen, +sagte der Scharfrichter, er habe dieses bei gar argen Hexen auch observirt; +der böse Feind mache ihnen nur tiefen Schlaf, dass sie nichts fühlen +sollten.« -- Diese Angabe des Scharfrichters veranlasste nun eine neue +Untersuchung gegen die unglückliche Frau, infolge deren ihr abermals die +Folter zuerkannt wurde. Ihrem Vertheidiger gelang es indessen durch +rücksichtsloses Aufdecken des von dem Gerichte angewandten unwürdigen +Verfahrens, die Inquisitin vor einer abermaligen Tortur zu bewahren, indem +der Schöppenstuhl zu Jena sich selbst reformirte und die Inquisitin +absolvirte, jedoch aber »zur Vermeidung alles Aergernisses« die +»Amtsräumung« gegen sie erkannte, welche vonseiten der Regierung noch auf +einige andere Aemter ausgedehnt und aller Suppliken ihres Mannes unerachtet +streng exequirt wurde. + +Gleichwohl zeichnete sich Sachsen-Gotha, welches unter der Regierung eines +=Ernst des Frommen= (1640-1675) und =Friedrich des Ersten= (1675-1691) +durch seine weisen und vortrefflichen Einrichtungen fast alle deutschen +Lande überragte und ihnen als ein Musterstaat vorleuchtete, auch in der +Hexenverfolgung wenigstens dadurch aus, dass nicht nur die Anzahl der +Hexenprozesse und der zum Tode verurtheilten Inquisiten weit geringer war +als in den Nachbarländern, sondern dass auch schon seit 1680 die +Verurtheilungen immer seltener wurden, indem man gar nicht mehr auf Tortur +erkannte, sondern nach geschehenem Verhör und Vernehmung der Zeugen die +Inquisiten ab instantia entband[122]. + +Nur in dem am Saum des Thüringer Waldes gelegenen Amte =Georgenthal= ging +es anders her. In diesem damals kaum viertausend Eingesessene zählenden +Amte wurden 1652-1700 vierundsechzig Hexenprozesse, und zwar in dem Jahre +1674 allein zwölf, und in den sechs Jahren 1670-1675 zusammen +achtunddreissig Prozesse geführt. Der Grund davon lag lediglich darin, dass +es sich der damalige Amtsschösser =Benedikt Leo= in den Kopf gesetzt hatte, +um jeden Preis den ganzen Amtsbezirk von allem Hexenwesen gänzlich zu +säubern. + +Natürlich musste hierbei die Folter das Beste thun[123]. Wie man mittelst +derselben Geständnisse erpresste, ist insbesondere aus dem von dem +Amtskommissär Jacobs zu Gotha (dem wir überhaupt unsere Kunde von den +Georgenthaler Prozessen verdanken,)[124] mitgetheilten Prozess gegen die +achtzigjährige »Sachsen-Ursel« zu ersehen[125]. + +In =München= wurde 1666 ein siebenzigjähriger Greis mit glühenden Zangen +gezwickt und dann verbrannt. Es wird von ihm gemeldet, dass er ein +Ungewitter machte, indem er durch die Wolken fuhr, darüber aber nackt zur +Erde niederfiel, wo man sich seiner bemächtigte. Die Hostie hatte er +siebenmal getreten[126]. + +In =Neisse= hatte der Magistrat zum Verbrennen der Hexen einen eigenen Ofen +bauen lassen, in welchem im Jahr 1651 zweiundvierzig Frauen und Mädchen +gemordet wurden[127]. Im =Fürstenthum Neisse= sollen im Laufe von neun +Jahren über tausend Hexen hingerichtet worden sein, darunter Kinder von +zwei bis vier Jahren[128]. + +In =Lothringen= rühmte sich der Hexenrichter =Nicolaus Remy= im Jahr 1697, +dass er in diesem Lande binnen fünfzehn Jahren neunhundert Menschen wegen +Zauberei auf den Scheiterhaufen gebracht habe[129]. + +Wie es in dem Städtchen =Coesfeld= zuging, können wir aus einer von Niesert +mitgetheilten Deservitenrechnung des Scharfrichters entnehmen. Es heisst +darin unter andern[130]: + +=Gertruth Niebers= viermal verhort worden baven uff den Süstern Tornt, =von +jeder Tortur= drey Rthlr. machet 12 Rthlr. + +Den 16 Julii =Gertruth Niebers= des Morgens twischen 3 und 4 Slegen das +=Haupt abgeslagen=, davon mich zukumpt viff Rthlr. Darnach verbrandt +worden, daervon mich oech zukumpt viff Rthlr. + +Den 18 Julij =Johan Specht=, anders Dotgrever, uff der Valkenbruggen porten +verhort, davon mich zukumpt drei Rthlr. + +Den 19 Julij =Johan Specht= uff der Valkenbrugger porten verhort worden, +davon mich zukumpt drey Rthlr. + +Demselbigen dito =Greite Pipers= uff dem Wachtorn verhort worden, davon +mich zukumpt drey Rthlr. + +Den 23 Julij =Johan Specht= under im Süster Torn verhort, davon mich +zukumpt drey Rthlr. + +Den 2. Augusti =Johan Specht= erstlich =gestrangulerth uff ein Ledder= (auf +einer Leiter) davon mich zukumpt viff Rthlr. Darnach =verbrandt= worden, +davon mich och zukumpt viff Rthlr. U. s. w. + +Es ergibt sich, dass der Scharfrichter in der Regel von jedem Inquisiten +15 Rthlr. bezog. Die ganze Rechnung geht vom Julius bis zum Dezember 1631, +betrifft lauter Hexenprozesse zu Coesfeld und beträgt im Ganzen 169 Rthlr. + +Besonders arg wurde in den zahllosen kleinen =Patrimonialgerichten= +gehaust. Ein katholisch gewordener Herr =Christoph von Rantzow= liess 1686 +auf einem seiner Güter im Holsteinischen an Einem Tage achtzehn Hexen +verbrennen, -- wofür er freilich eine Geldstrafe von 2000 Rthlr. zahlen +musste[131]. + +So ging durch die Lande ein Wüthen und Morden der Hexenrichter, dem +gegenüber sich kein Mensch mehr seines Lebens sicher fühlte. Es war -- etwa +die Landesherrn ausgenommen -- Niemand, der sich nicht sagen musste, dass +auch er vielleicht schon am nächstfolgenden Tage von der Hexenverfolgung +erfasst und in den Abgrund eines Hexenprozesses hinabgestürzt würde. + +Ein sächsischer Arzt =Veith Pratzel= hatte (um 1660) zum Oefteren beim +fröhlichen Trunk im Scherz davon gesprochen, dass er, was die Hexen thäten, +auch fertig zu bringen wisse, dass er in Passau sich habe »festmachen« +lassen[132] und hatte einst sogar vor den staunenden Augen der Anwesenden +zwanzig Mäuse (die er bei sich versteckt hatte) gemacht. Die Folge davon +war, dass er allgemein als Zauberer galt, eingezogen, durch die Folter zum +Geständniss gebracht und verbrannt wurde. Zum Schluss der Tragödie wurde +aber auch noch beschlossen, die beiden Kinder des Unglücklichen, welche +zweifelsohne schon in die Hexerei eingeweiht wären, in einer Badewanne sich +zu Tode bluten zu lassen. Das Gericht bezog sich dabei auf einen Ausspruch +des Bodinus, nach welchem alle, die mit dem Teufel einen Bund schlössen, +vor Allem die Pflicht übernähmen, dem Teufel ihre Kinder, sobald sie +geboren wären, zuzueignen. -- Als der unglückliche Vater vor dem Gange zum +Scheiterhaufen noch einmal die Kinder zu sehen wünschte, ward ihm vom +Scharfrichter eröffnet, dass sie bereits todt wären[133]. -- Der grosse +=Keppler=, der sich zu wissenschaftlichen Zwecken in Regensburg aufhielt, +musste eiligst nach Wyl im Württembergischen reisen, um seine Mutter zu +retten, die als Hexe hingerichtet werden sollte[134]. + +Ein grausiges inneres Erbeben erfüllte daher damals die Gemüther von +Millionen in Deutschland. Denn zu dem Schrecken, den die fortwährend jeden +Einzelnen bedrohende Hexenverfolgung hervorrief, kam noch die Angst und +Furcht vor dem geheimen Treiben der Hexen, die hin und wieder die +frappantesten epidemischen Erscheinungen hervorrief. Zu Calw im +Württembergischen wurde im Jahr 1673 namentlich die Jugend von einer +solchen Epidemie erfasst. Kinder von sieben bis zehn Jahren gaben vor, +nächtlicher Weile auf Gabeln, Böcken, Geisen, Hühnern, Katzen in +Hexenversammlungen entführt zu werden, wo sie die heil. Dreieinigkeit +verleugnen und mitessen und trinken müssten. »Die armen Kinder selbst sind +voll Schrecken und Angst, besonders in der nächtlichen Finsterniss und +Einsamkeit, beten selbst und flehen zum Theil bisweilen, man solle für sie +beten. Man hat aber durch fleissiges Bewachen und Hüten der Kinder in +vielen Nächten wahrgenommen, dass wahrhaftig ihr Leib nirgends +hinweggeführt wird, sondern im Bett oder auch im Schooss und in den Armen +der Eltern und wachender Anverwandten liegen bleibt, bei einem Schlaf, der +bei einigen ganz natürlich scheinet, dass man sie leicht erwecken kann, bei +anderen aber einer harten Erstarrung ähnlich ist, dabei auch etwa die +Glieder derselben erkalten.« -- Eine aus Juristen und Theologen +zusammengesetzte Commission untersuchte die Sache, und -- verurtheilte eine +alte Wittwe mit ihrem Stiefenkel zum Tode und verwies mehrere andere aus +der Stadt, wonach endlich wieder allmählich sich Alles beruhigte[135]. + + +FUSSNOTEN: + +[90] _L. T. Spittler_, Gesch. des Fürstenthums Hannover, (Hannov. 1798), +B. I. S. 304-307. + +[91] _Spittler_, S. 304: -- num (sagae) ea praestare et efficere passent, +quae tormentis ad actae perpetrasse se fatentur. + +[92] Neues vaterländisches Archiv des Königreichs Hannover von _G. H. G. +Spiel_ und E. Spangenberg, B. II, (Lüneb. 1822), S. 66. + +[93] v. Raumer, märkische Forschungen, B. I. S. 257 ff. + +[94] _Silberstein_, S. 218 ff. + +[95] Vgl. _L. Rapp_, die Hexenprozesse und ihre Gegner aus Tirol +(Innsbruck, 1874) S. 18-24. + +[96] In dem interessanten (von _Schönherr_ im »Tiroler Boten« 1873, +Nr. 181-190 dargestellten) Prozess gegen den Zauberer Matth. Niederjocher +von Schwaz vom Jahr 1650, welcher beschuldigt war, Erze und Bergwerke +»verthan« (d. h. verzaubert) zu haben, kamen auch ein paar »Glasteufel« vor +(in Glasgefässe eingeschlossene spiritus familiares oder Dämonen). Einer +davon wurde an zwei Bauern aus dem Zillerthale um hohen Preis verkauft. + +[97] _Rapp._ S. 25 ff. + +[98] _C. Haas_, »die Hexenprozesse« (Tüb., 1865) S. 102-108. + +[99] _Bopp_ in Rotteck's und Welcker's Staatslexikon, B. VII. S. 6. + +[100] _H. Schreiber_, die Hexenprozesse zu Freiburg im Breisgau, Offenburg +in der Ortenau und Bräunlingen auf dem Schwarzwald. (Freib. 1836) S. 16 ff. + +[101] _Pfaff_, die Hexenprozesse zu Esslingen im sechszehnten und +siebenzehnten Jahrhundert, in der Zeitschr. für die Kulturgesch., 1856, +S. 347 ff. + +[102] _R. Reuss_, La sorcellerie, S. 198-199. + +[103] Das Mandat s. abgedruckt bei _Reuss_, S. 180-181. + +[104] Nach Akten im Staatsarchiv von _Keller_ in der Schrift: »die +Drangsale des Nassauischen Volkes im dreissigjährigen Kriege«, S. 135 +mitgetheilt. + +[105] Sie waren meistens, wie der Defensor sagt: hujus criminis delatores, +accusatores et sparsores. + +[106] Ein ziemlich vollständiges Referat über die Verhandlungen und +Vorgänge bei einem 1655 zu Marburg geführten Hexenprozess hat der bekannte +Philosoph _Tiedemann_ in den »Hessischen Beiträgen zur Gelehrsamkeit und +Kunst«, B. II. (Frankf. 1787), S. 577-605 geliefert. + +[107] So lautet z. B. das Schlussactum eines Hexenprozesses zu Rotenburg in +Hessen von 1668 so: + + »Urtheil.« + +»In Sachen Fürstl. Hessisch-Rheinfelsischen Fiscalis, peinlichen +Amtsanklägers eines-, entgegen an Else Baldewins, peinliche Beklagte +anderen Theils, beschuldigte Hexerei in actis mit mehreren angezogen, +betreffend, wird von uns peinlichen Richtern und Schöffen des Fürstl. +Rheinfels. hohen Halsgerichts zu Rotenburg allem Vorbringen nach auf +vorgehabtem Rath der Rechtsgelehrten zu Recht erkannt: dass peinlich +Beklagte von der ordentlichen Strafe der Hexerei zwar zu absolviren, jedoch +aber wegen verübten Excessus ihr zur Strafe und den Anderen zum Exempel auf +ein Jahr lang ad opus publicum zu verdammen sei; wie wir dann dieselbe +dergestalt, als vorsteht, hiermit respective absolviren und verdammen, von +Rechtswegen.« + +Hierauf folgt die Unterschrift der juristischen Fakultät zu Marburg: + +»Dass dieses Urtheil den uns zugeschickten Akten und Rechten gemäss sei, +bezeugen wir Decanus und anderen Doctores der Juristenfakultät in der +Universität zu Marburg in Urkund unseres hierneben aufgedrückten +Fakultätsinsiegels.« + +[108] Der Titel des Buches ist: »Processus juridicus contra sagas et +veneficos d. i. rechtlicher Prozess, wie man gegen Unholde und zauberische +Personen verfahren soll, mit erweglichen Exempeln und wunderbaren +Geschichten, welche sich durch Hexerei zugetragen, ausführlich erklärt.« + +[109] Wir theilen das (im Staatsarchive zu Marburg aufbewahrte) Protokoll +dieser Tortur diplomatisch genau mit: + +»Hieruff ist ihr nochmals das Urthel vorgelessen worden undt errindert +worden, die warheit zu sagen. Sie ist aber bestendig bey dem leugnen +blieben, hatt sich selber hertzhafft undt willig aussgezogen, worauff sie +der Scharffrichter mit den handen angeseilet, hatt wieder abgeseilet, +peinlich Beklagtin hatt geruffen: =O wehe! O wehe!= ist wieder angeseilet, +hatt lautt geruffen: =O wehe! O wehe! Herr im Himmel, komme zu Hülffe!= Die +Zähe sindt angeseilet worden, hatt umb rach geruffen, undt ihr arme brechen +ihr. Die Spanischen Stieffel sindt ihr uff gesetzet, die Schraube uffm +rechten Bein ist zugeschraubet, ihr ist zugeredet worden, die warheit zu +sagen. Sie hatt aber daruff nicht geundtwordtet. Die Schraube uffm lincken +Bein auch zugeschraubet. Sie hat geruffen, =sie kennte undt wüste nichts=, +hatt geruffen, =sie wüste nichts, hatt umbs jüngste gericht gebetten, sie +wüste ja nichts=, hatt sachte in sich geredet, sie wüste undt kennte +nichts. Die lincke Schraube gewendet, peinlich Beklagtin ist uffgezogen, +sie hatt geruffen! =Du lieber Herr Christ, komme mihr zu Hülffe!= sie +kennte und wüste nichts, wan man sie schon gantz todt arbeitete. Ist hoher +uffgezogen, ist stille worden undt hatt gesagt, sie wehre keine Hexe. Die +Schraube uffm rechten Bein zugeschraubet, woruff sie =O wehe!= geruffen. Es +ist ihr zugeredet worden, die warheit zu sagen. Sie ist aber dabey blieben, +das sie nichts wüste, ist wieder niedergesetzet worden, die Schrauben +seindt wieder zugeschraubet, hatt geschrien: =O wehe! O wehe!= wieder +zugeschraubet uffm rechten Bein, ist stille worden und hatt nichts +antwortten wollen, zugeschraubet, hatt laut geruffen, wieder stille worden +undt gesagt, sie kennte und wüste nichts, nochmahls uffgezogen, sie +geruffen: =O wehe! O wehe!= ist aber bald gantz stille worden, ist wieder +niedergesetzt undt gantz stille blieben, die Schrauben uffgeschraubet. Es +ist ihr vielfeltig zugeredet worden, sie ist dabey blieben, dass sie nichts +kennte oder wüste. Die Schrauben hoher undt zugeschraubet, sie lautt +geruffen undt geschrien, =ihre mutter unter der Erden solle ihr zu Hülff +kommen=, ist baldt gantz stille worden undt hatt nichts reden wollen. +Hartter zugeschraubet, woruff sie anfangen zu kreischen undt geruffen, sie +wüste nichts. An beyden Beinen die Schrauben hoher gesetzet, daran +geklopfet, sie geruffen: =Meine liebste mutter unter der Erden, o Jesu, +komme mihr zu Hülffe!= Am lincken Bein zugeschraubet, sie geruffen und +gesagt, sie wehre keine Hexe, das wüste der liebe Gott, es wehren lautter +Lügen, die von ihr geredet worden. Die Schraube am rechten Bein hartter +zugeschraubet, sie anfangen zu ruffen: aber stracks wieder gantz stille +worden. Hieruff ist sie hinausgeführet worden von dem Meister, umb ihr die +Haere vom Kopf zu machen. Daruff er, der Meister, kommen und referirt, dass +er das stigma funden, in welchem er eine nadel über gliedts tieff +gestochen, welches sie nicht gefühlet, auch kein Blut herausgangen. Nachdem +ihr die Haare abgeschoren, ist sie wieder angeseilet worden an handen und +fuessen, abermahls uffgezogen, da sie geklagt undt gesagt, sie müste nun +ihr liebes Brodt heischen, hatt laut geruffen, ist wieder gantz stille +worden, gleich als wan sie schlieffe. Indem fienge sie hartt wieder an zu +reden. Die Schraube am rechten Bein wieder zugeschraubet, da sie lautt +geruffen, die lincke Schraube auch zugeschraubet, wieder geruffen, undt +stracks gantz stille worden, undt ihr das maul zugangen. Am lincken Bein +zugeschraubet, woruff sie gesagt, =sie wüste von nichts, wan man sie schon +todt machete=. Besser zugeschraubet am rechten Bein, sie gekrischen, +endlich gesagt, sie könte nichts sagen, man solte sie uff die Erde legen +undt todt schlagen. Am lincken Bein zugeschraubet, uff die Schrauben +geklopfet, hartter zugeschraubet, nochmahls uffgezogen, endtlich gantz +wieder loes gelassen worden. + + (gez.) J. Jacob Blanckenheim. (gez.) Friderich Bauod. + (gez.) J. Hirschfeld, (gez.) M. F. Rang. + +Meister Christoffel, der Scharffrichter, berichtet, als sie peinlich +Beklagtin die Hare abgeschnitten, habe sie an seinen Sohn begehrt, das man +sie doch nieht so lange henken lassen mochte, wann sie uffgezogen wehre.« + +[110] _E. F. Keller_, die Drangsale des Nassauischen Volkes und der +angrenzenden Nachbarländer in den Zeiten des dreissigjährigen Krieges; +Gotha, 1854, S. 132-139. + +[111] Vgl. _Götze's_ Mittheilung in den Annalen für Nass. Alterthumskunde, +B. XIII. S. 327. + +[112] _Trummer_, Vorträge etc. S. 123 ff. + +[113] _Trummer_, ebendas. S. 144. + +[114] _F. W. Barthold_, Gesch. von Rügen und Pommern, Theil 4, Band 2, +S. 485-500. + +[115] _Förstemann_, Kleine Schriften zur Gesch. der Stadt Nordhausen, I. +S. 102. + +[116] _Zeitfuchs_, Stolbergische K. u. R. Historie, S. 350. + +[117] _J. Baader_ hat den Prozess in dem Anzeiger des Germanischen Museums, +1876, B. XXIII. S. 259 ff. veröffentlicht. + +[118] Rubr. Hoffmännin contra Bürgermeister und Rath der Stadt Offenburg, +Mandati poenalis sine clausula de administranda justitia. + +[119] _Schreiber_, die Hexenprozesse im Breisgau, S. 22. + +[120] _Schlözer_, Staatsanzeiger, B. II, 1831, S. 150. + +[121] In _Hitzig's_ Annalen, B. 26, S. 101 ff. + +[122] _Hitzig's_ Annalen, B. XXV. S. 305-306. + +[123] In Hitzigs Annalen, B. XXVI. wird S. 76 ff. ein von dem Schultheissen +zu Tambach 1674 geführter Hexenprozess mitgetheilt, der durch eine +Besessene veranlasst war, welche der Inquisitin Schuld gegeben hatte, ihr +in einem Stückchen Kuchen den Teufel beigebracht zu haben. Am 15. Januar +1674 begann der Prozess und am 30. März, frühmorgens ging man, zunächst mit +Vorzeigung der Folterwerkzeuge, zur scharfen Frage vor. Allein nach +Beendigung der ersten Tortur lautete die Erklärung der Inquisitin: »sie +wäre zwar eine arme Sünderin, aber keine Hexe«. Daher heisst es in dem +Torturprotokoll weiter: »Hierauf ist sie wieder auf die Leiter gestellt und +sind die Riemen angezogen, ihr auch die Beinschrauben angelegt worden; aber +hat Alles nichts gefruchtet, bis nach zehn Uhr, da sie den Kopf hängen +lassen, die Augen sperrweit aufgemacht, dieselbe verdreht, sich gebäumt, +das Maul verdreht, geschäumt und so abscheulich ausgesehen, dass man sich +nicht genug zu entsetzen und zu fürchten gehabt; worauf, wie sonst öfters +wechselsweise geschehen, der Nachrichter sie herunter gelassen, ihr +zugerufen und gebetet: »Christe du Lamm Gottes etc.« und andere liebe +Passionsgesänge: »O Lamm Gottes etc.«, ihr auch Wein in den Mund gegeben +und auf allerlei Weise gesucht sie zum Geständniss zu bringen, aber Alles +vergebens. Denn sie dagestanden wie ein Stock. Gegen elf Uhr, da sie ganz +wieder zurecht, ist nach treufleissiger Erinnerung wieder ein Versuch mit +ihr gemacht worden; da sie dann, ehe der Nachrichter sie recht angegriffen, +abermals die Augen verkehrt, das Maul gerümpft und sich so schrecklich +gestellt, dass man augenscheinlich spüren und merken müssen, es gehe mit +ihr von rechten Dingen nicht zu, sondern Satanas habe sein Werk in ihr. -- +Weil man denn nun bei dieser ihrer Verzückung nicht anders gemeint, als +Satanas habe ihr, weil Kopf und Alles geschlottert, den Hals gebrochen, +oder was noch nicht geschehen, würde noch geschehen, als hat man sie aus +der Stube an ihren Ort gebracht, ob Gott auf andere Weise und Wege ihre +Bekehrung suchen werde, und also ist sie ohne Geständniss fernerer Tortur +entkommen.« + +Unter diesem Protokoll steht geschrieben: Notitur. Als ungefähr eine Stunde +nach der Tortur ich mit der anderen Inquisitin zu thun gehabt im +Nebenstüblein, und man nicht anders gemeint, (als) Wiegandin thäte kein +Auge auf und läge gleichsam in ecstasi, hat sich auf Einmal in ihrem +Gefängniss ein gross Gepolter erregt. Da man nun zugelaufen, hat sich +befunden, dass sie von ihrem Ort, all wo sie ausgestreckt gelegen, hinweg +und ausserhalb dem Thürlein des Gatters, welches doch ziemlich niedrig und +schmahl, vorm Ofen auf einem Klumpen gelegen, da man sie dann mit vieler +Mühe wieder an ihren Ort bringen müssen; alsdann Jedermann davon gehalten, +es ginge von rechten Dingen nicht zu, der Satan müsse sie hinausgerissen, +und ihr seinen Dank, dass sie sich so wohl gehalten, gegeben haben. + + Joh. Benedikt Leo. (!!!) + +[124] _Hitzig's_ Annalen, B. XXVI. S. 56 ff. + +[125] Dieselbe wird mit Daumenstöcken, spanischen Stiefeln und Aufziehen an +der Leiter »ein baar Stunden« gefoltert, leugnet aber hartnäckig eine Hexe +zu sein. Man foltert daher in grässlicher Weise weiter und redet der +Gefolterten beweglich zu. »Hat sie endlich gewehklagt und gesagt: Der +Nachrichter soll sie doch herunter lassen, dem wir aber widersprachen und +begehrten, sie sollte zuvor sagen, wann, wie und wo sie zur Hexerei +gekommen. -- =Ad quod illa=: Man sollte sie herunter thun, sie wollte +sterben als eine Hexe und sich verbrennen lassen. -- =Nos=: ob sie denn +eine Hexe sei? -- =Illa=: Nein, so wahr als sie da stünde, wäre sie keine +Hexe. Sie wüsste nichts und könnte nichts; man möchte mit ihr machen, was +man wollte. -- =Nos=: Sie möchte sagen, was sie wollte, so wären so schwere +Anzeigen wider sie da, welche machten, dass man ihr sogleich nicht glauben +könnte. -- =Haec= begehrt nochmals, man möge sie herunterthun, die Arme +thäten ihr wehe, man sollte ihr zu trinken geben. -- =Nos=: Wenn sie gleich +zubekennte, so sollte sie gleich heruntergelassen und ihr, was sie begehre, +gegeben werden. Ob nicht wahr, dass sie eine Hexe sei? -- =Haec=: Sie +müsste etwa vom Teufel heimlich sein verführt worden. -- =Nos=: Ob sie denn +verführt worden? wann und wo? -- =Haec=: Ja nu, nu, »ich mich erst +besinnen.« Er müsste im Kohlholz zu ihr gekommen sein, da sie vielleicht +nicht gebetet oder sich Gott nicht befohlen haben würde. -- =Nos=: Wann es +geschehen? -- Haec: als ihr Mann noch gelebt, müsste Er (der Satan) etwa am +Nesselberge zu ihr gekommen sein, als der Amtsverweser noch da gewesen, +müsste er sie am Nesselberge mit Listen so bekommen und sie in Essen und +Trinken verführt haben. -- =Nos=: Es gelte und heisse hier nicht, »=es +müsste, es müsste= u. s. w.« sondern sie sollte pure antworten: entweder Ja +oder Nein. Sie sollte sagen: ob sie nicht das Hexen gelernt, wo, wie und +wann? -- Nota: Weil man an ihr gemerkt, dass sie auf gutem Wege sei, hat +man sie von der Leiter gelassen, sie von Allem ledig gemacht, sie auf einen +Stuhl niedergesetzt und sie zum Geständniss beweglich und umständlich +ermahnt. -- Haec: sie wolle es sagen, ja sie sei eine Hexe« u. s. w. (Hier +folgen nun ganz positive Angaben, wie sie in allen Hexenprozessen +vorkommen.) Die Unglückliche wurde verbrannt, doch vorher wahrscheinlich +strangulirt. + +Die Kosten der Speisung und Ergetzung der bei der Exekution zugegen +gewesenen Amtspersonen betrugen 5 Mfl. 13 Gr. 3 Pf. (14 Mark 30 Pf.) Von +den dreizehn »Gästen« wurden nämlich 17 1/2 Maass Wein und 26 Kannen Bier +vertrunken. Zu der Exekution selbst wurden 3 Klafter Holz und 2 Schoss +Reissig verbraucht, welche inclusive der Anweisegebühr und des Fuhrlohns +4 Mfl. 8 Gr. kosteten. + +[126] Theatrum Europ. Th. X. S. 447. + +[127] Zeitschr. des Vereins für Gesch. und Alterthumskunde Schlesiens. +1856, I. S. 119. + +[128] _Roskoff_, II. S. 311. + +[129] _Roskoff_, II. S. 313. + +[130] Merkw. Hexenpr. gegen den Kaufmann Köbbing, S. 100. + +[131] _Horst_, Dämonomagie, S. 198. + +[132] Das Festmachen gegen Hieb und Stich nannte man die »Passauische +Kunst.« + +[133] Vgl. U -- hu -- hu! oder Hexen-, Gespenster-, Schatzgräber- und +Erscheinungsgeschichten, Erfurt, 1785-1792, B. 4, S. 26-84. + +[134] Der Prozess dauerte von 1615-1621. Vgl. darüber _v. Breitschwert_, J. +Keppler's Leben und Wirken, Stuttg. 1831. + +[135] _Schindler_, der Aberglaube des Mittelalters, theilt dieses S. 340 +nach _Theophil. Spitzelius_, Gebrochene Nacht der Finsterniss, mit. + + + + + ZWEIUNDZWANZIGSTES KAPITEL. + + Die Hexenprozesse von der zweiten Hälfte des sechszehnten bis + zum Ende des siebenzehnten Jahrhunderts ausserhalb Deutschlands. + + +In =Ungarn= treten Hexenprozesse erst seit dem zweiten Jahrzehent des +siebenzehnten Jahrhunderts hervor[136]. Es wurde nämlich nach dem Zeugniss +des gleichzeitigen Kronstädter Stadtpfarrers Markus Fuchs in Ungarn um 1615 +eine grosse Menge von Hexenmeistern und Hexen verbrannt, weil sie den +Willen gehabt haben sollten, durch ihre Teufelskünste ganz Ungarn und +Siebenbürgen mittelst Hagelschlags zu verderben. Ueber die Entdeckung des +Vorhabens wird Folgendes berichtet: Ein zehn- bis zwölfjähriges Mädchen +ging mit ihrem Vater in den Weinberg, und da er über die anhaltende Dürre +klagte, so sprach sie zu ihm, sie könnte, wenn er es wünschen sollte, +leicht Regen, ja auch Hagel machen. Als sie nun der Vater fragte, woher sie +dieses gelernt habe, nannte sie ihre eigene Mutter als ihre Lehrmeisterin +und liess auch augenblicklich ein schreckliches Unwetter über den +elterlichen Weinberg hereinbrechen, wobei nach dem Wunsche des Vaters die +Grundstücke der Nachbarn ganz verschont blieben. Der Vater aber zeigte die +Sache dem Gericht an, infolge dessen Mutter und Tochter in Haft genommen +und, nachdem sie eine Menge Mitschuldiger genannt hatten, justifizirt +wurden. »Die Sache war von höchster Gefährlichkeit,« setzt der +Berichterstatter hinzu, »weil, wenn man sie nicht entdeckt hätte, in kurzer +Zeit von den Früchten und Reben in Ungarn und Siebenbürgen nichts übrig +geblieben wäre.« + +Um dieselbe Zeit waren die Hexenprozesse auch in =Siebenbürgen=, im +=Sachsenlande= in Gang gekommen. Im Allgemeinen war das Gerichtsverfahren +in Ungarn (wo die Hexen ihren Hauptversammlungsort auf dem St. Gerhardsberg +bei Ofen hatten) und in Siebenbürgen dasselbe wie in Deutschland; doch +fehlte es nicht an charakteristischen Eigenthümlichkeiten. -- In Ungarn +nannte man die Hexen (lateinisch): Ligantes, Albae mulieres, Xurguminae, +Bruxae, in Siebenbürgen: Tridler, Truden, Hundsart, zauberischer +Donnerschlag (welcher letzte Ausdruck auf den heidnischen Donar hinweist). +Sie versammelten sich in Siebenbürgen in einem wüsten Hof, auf einem Berg, +Wasen, im Pfefferland etc. An manchen Orten kamen verschiedene +Gesellschaften von Hexen (Compagnien, eigene Arten derselben) zusammen, mit +Trommel und Geige. Die letztere führt der »Trudengeiger«. Er sitzt, wie der +Spruch »trudegëger bûmstëger« beweist, auf einem Baum, auch wohl auf dem +Brunnenschwengel und bewahrt sein Instrument in einer Nussschale. -- Die +Hexen können den Menschen schädigen an Allem, was er hat. Doch ist in den +sächsischen Hexenprozessen selten der Beschädigte der Ankläger, sondern der +Verdächtige wird moralisch gezwungen, den Prozess selbst anhängig zu +machen. Fast alle Hexenprozesse sind hier in ihrer Entstehung +Injurienprozesse und gestalten sich erst im Verlaufe der Verhandlungen zu +einem peinlichen Rechtsstreit aus. Allgemein aber gilt noch der germanische +Rechtsgrundsatz: »wo kein Kläger, da kein Richter.« Der Hexenprozess ist im +Sachsenlande kein Inquisitionsprozess, sondern es herrscht hier noch im +ganzen siebenzehnten und achtzehnten Jahrhundert das alte Verfahren, so +dass hier auch von keinem Fiskal die Rede ist. -- Zur Klage selbst wurde +der Verdächtige gedrängt entweder durch die vom Pfarrer (wegen +ausgesprochenen Verdachts des Teufelsdienstes) verhängte Excommunikation +oder durch die Nachbarschaft. Hatte Jemand einen Anderen im Verdacht der +Zauberei, so redete er ihn desshalb vor Zeugen und öffentlich an (»du Trud! +du zauberischer Donnerschlag!«), oder er sandte zwei Nachbarn zu ihm, mit +der Aufforderung, den angerichteten Schaden wieder gut zu machen oder die +Kriminalklage zu gewärtigen. Diese Aufforderung durfte nicht +unberücksichtigt bleiben. Es musste entweder die Versöhnung erfolgen oder +der Beschimpfte musste sein »Recht suchen«. Geschah keins von beiden, so +schloss der Pfarrer den Betreffenden von der Communion und die +Nachbarschaft schloss ihn von Feuer und Wasser aus, womit ihm alle +bürgerliche Ehre und aller Glaube entzogen war. Scheiterte die Versöhnung +an der Hartnäckigkeit der einen oder andern Partei, so musste der +Beschimpfte vor dem »sitzenden Gericht«, vor Königs- und Stuhlrichter +erscheinen und gegen seinen Beleidiger einen Injurienprozess anhängig +machen. Dieses geschah an dem von dem Gericht anberaumten Tage anfangs nur +mündlich, im achtzehnten Jahrhundert auch schriftlich. Die Beschimpfung +wurde von dem Beklagten ganz gewöhnlich eingestanden und der Beweis +angeboten. Nach einer fünfzehntägigen Exmission wurden die Zeugen von dem +Angeklagten vorgeführt, und nur wenn die zuerst vorgeführten das Verbrechen +nur »scheinbar« gemacht hatten, wurde eine Frist zur Herbeiführung neuer +Zeugen gestattet. War das Verbrechen nicht scheinbar gemacht oder war es +erwiesen worden, so wurde alsbald das Urtheil gefällt. -- In der Regel +häuften die Zeugen allen Wust des allgemeinen Geredes und des Aberglaubens +auf den unglücklichen Kläger, der sich nun plötzlich als Angeklagten +dastehen sah. -- War dann durch das Verhör dem Verdacht »ein Schein +gemacht«, so war das Gericht in der Sache, weil sie »den Hals und Bauch +anging«, nicht mehr zur Fällung des Urtheils competent, wesshalb es das +ganze bis dahin geführte Protokoll »ad majorem causae dilucidationem et +discussionem« dem »Rath« als der mit dem Blutbann betrauten Behörde +übersandte, der dann sofort zur Verhaftung und Haussuchung schritt. Die +Gegenstände, die bei der letzteren als verdächtig auffielen (Scherben, +Töpfchen, in denen sich »Geschmier« nachweisen liess, ein Strohwisch im +Stall, ein Federwisch u. dgl.) wurden dem Rath übergeben. Da nun diese +Dinge einerseits ohne Weiteres »ein gewisses specimen Magicae artis« +ergaben und die Beklagten doch nicht eingestehen wollten, dass sie +dieselben zu Zaubereien gebraucht hätten, und da man andererseits in den +Hexenprozessen nur nach »gichtigem Mund« d. h. nach dem Geständniss des +Angeklagten verurtheilen konnte, so schritt man, um dieses zu erhalten, +gewöhnlich zu dem Gottesurtheil der Wasserprobe oder des Hexenbads, -- das +in Ungarn schon von den Zeiten des heil. Ladislaus her üblich war. Diese +Wasserprobe ist -- Dank der Geschicklichkeit der siebenbürgischen +Scharfrichter! -- allemal zum Nachtheil der Angeschuldigten ausgefallen. +Doch hat es zahlreiche Fälle gegeben, in denen die Probe -- gewöhnlich die +»Schwemmung« genannt -- nicht zum Geständniss führte. In diesem Falle +ging's mit der »geschwemmten« Person alsbald zur -- Folter. Hatte man mit +derselben das gewünschte Geständniss erpresst, dann wurde unter Mitwirkung +aller Glieder des Raths das Urtheil gefällt, und zwar -- da das sächsische +Statutarrecht keine speziell für Hexerei bestimmte Strafe enthielt -- nach +dem kaiserlichen Recht, das in diesen Fällen zur Ergänzung des Landrechts +verwendet ward. Im siebenzehnten Jahrhundert ward in der Regel auf +Feuerstrafe, später zum Oefteren auf Hinrichtung mit dem Schwerte erkannt. +Jetzt erst kam die Geistlichkeit mit dem Prozess in Berührung, indem ein +Geistlicher die Verurtheilten zur Richtstätte begleitete. Auf derselben +angekommen, forderte ein Beamter die Verurtheilten auf, nochmals die +Wahrhaftigkeit und Freiwilligkeit der gemachten Geständnisse zu bekennen +und die Mitschuldigen anzugeben. Auf diesem Wege wurde oft eine ganze Reihe +von Personen, die sich des besten Rufes erfreuten, der Hexerei verdächtig. +Zuweilen geschah es auch, dass wer bei der Wasserprobe oder bei der +Hinrichtung seine Theilnahme für die unglückliche Hexe etwas allzulaut +aussprach, dadurch selbst in Verdacht kam. So wurde, als man am +26. November 1650 zu Reps in Siebenbürgen zwei Männer schwemmte, auch ein +Dritter »auf Verdacht probiret.« Nun ging derselbe zwar im Wasser unter, +aber er wurde doch, »weil er zuvor viel unnützlich geredet« nur gegen +sichere Bürgschaft (von 80 fl.) freigegeben[137]. -- + +Im Umfange der heutigen =Schweiz= hatte sich im Jurisdictionsgebiet des +Bischofs von =Lausanne= der Hexenprozess aus dem Ketzerprozess so +entwickelt, dass hier die Versammlungen der Hexen durch das ganze +sechszehnte und siebenzehnte Jahrhundert hin ganz ebenso wie weiland die +der Ketzer allgemein mit dem Namen »Sekte« bezeichnet wurden. Doch liegen +über den Beginn der Hexenverfolgung erst von 1580 an Nachrichten vor. +Damals kam in dem Neuchateler Val-de-Travers ein Hexenprozess vor, dem in +den Jahren 1581, 1585 und 1586 andere Prozesse nachfolgten. Doch traten +dieselben bis zum Jahr 1607 immer nur vereinzelt hervor. Erst seit diesem +Jahre kam die Seuche der Hexenverfolgung, immer grausiger anwachsend, zum +Ausbruch[138]. Allein in der Grafschaft Valangin fanden in den Jahren +1607-1667 achtundvierzig Hexenprozesse statt. Allein im Jahr 1619 wurden in +Valangin zehn Hexen verbrannt. In einem der kleinsten der neun +Gerichtsbezirke des Neuchateler Landes, in Colombier, verbrannte man in den +beiden Jahren 1619 und 1620 dreizehn Hexen und Zauberer. Der Kastellan von +Thielle liess in seinem winzigen Gerichtsbezirk 1647 in zwei Monaten elf, +im November 1665 zehn Hexen verbrennen[139]. Am entsetzlichsten wüthete +hier die Hexenverfolgung im Jahr 1685[140]. Damals wurden in Thielle auf +Befehl des Kastellans am 13. Nov. zwei, am 18. Nov. drei, am 24. Nov. fünf +Zauberer und Hexen verbrannt. -- In anderen Landestheilen mag es indessen +nicht viel besser hergegangen sein. + +Das Prozessverfahren war ein sehr summarisches. Vom Tage der Einziehung +einer Verdächtigten bis zur Vollstreckung des Urtheils dauerte es in der +Regel nur zehn bis zwölf Tage; dann war Alles vorbei. Die Tortur wurde, wie +es scheint, in der Regel in jedem Prozesse nur Einmal angewandt, wobei es +aber doch an Grausamkeiten aller Art nicht fehlte. In der Grafschaft +Valangin kam der Fall vor, dass ein Richter eine auch unter den +furchtbarsten Martern ihre Unschuld behauptende Inquisitin, über diese +»Hartnäckigkeit« aufgebracht, in ihrem Kerkerloch einmauern liess[141]. + +Das Urtheil des Gerichts, welches regelmässig auf lebendige Verbrennung +lautete, musste der obersten Landesbehörde zu Neuchatel zur Bestätigung +vorgelegt werden. Von dieser wurden die Verurtheilten gewöhnlich zur +Erwürgung auf oder neben dem Scheiterhaufen begnadigt. -- Die +Exekutionen -- welche in Neuchatel vor der Schlossterrasse stattfanden -- +galten als Volksschauspiele, zu denen regelmässig viele Tausende +zusammenströmten. Den Schluss des ganzen Akts bildete regelmässig eine +solenne Schmauserei[142], an welcher das gesammte Gerichtspersonal und +Andere (z. B. auch der Schulmeister, welcher die Glocken geläutet hatte,) +Theil nahmen. Nur die Henkersknechte speisten an einem besonderen Tisch. + +Im Kanton =Bern= hatte sich allmählich die Praxis herausgebildet, dass +gegen die »Hexen« ganz nach den Regeln des Hexenprozesses verfahren, das +über die schuldig Befundenen gefällte Urtheil jedoch von dem Berner Rath in +eine mildere Strafe umgewandelt wurde. So kamen z. B. im Jahr 1651 von +zweiundfünfzig Todesurtheilen nur drei zu strenger Vollziehung. + +In dem genannten Jahre gaben indessen einige im Waadtlande vorgekommene +Fälle zu einer neuen, humaneren Regelung der Hexenprozesse Anlass[143]. Der +Kastellan von Molondin hatte vier Geschwister Petrognet auf einfache +Anzeige hin einkerkern, durch den Henker visitiren lassen und ihnen, +obgleich sich nichts wider sie ergab, die Kosten für beides abgefordert. +Die vier Geschwister führten darüber in Bern Beschwerde, infolge dessen der +Gerichtsbeamte selbst verhaftet, und da es sich herausstellte, dass sowohl +er als sein Gerichtsherr sich Ungebührliches erlaubt, beide zum Tragen der +Kosten und zur vollen Entschädigung der Misshandelten verurtheilt wurden. +Aehnlich erkannte der Berner Rath kurz nachher über Etienne und Françoise +Borbosa von Lonay, welche ihre Unschuld durch standhaftes Ertragen der +Folter erwiesen, die Freilassung und zwar so, dass die Gerichtspersonen +wegen ungebührlichen Gebrauchs der Folter die Kosten zu tragen hatten. +Dieser letztere Fall insbesondere veranlasste nun den Rath das bestehende +prozessualische Verfahren aufs Neue zum Gegenstande der ernstlichsten +Erwägung zu machen, wobei sich schliesslich zwei Fragen als die für das +ganze Prozessverfahren massgebenden Gesichtspunkte herausstellten, nämlich +1) ob auf das am Leibe einer Eingezogenen vorgefundene Stigma soweit zu +fussen wäre, dass auf Grund desselben alle Marter angewendet werden +möchten, und 2) ob eine Anzeige, dass zwei oder mehrere Personen an hellem +Tage über Hexensachen sich unterhalten und verabredet, zum Einschreiten +einen gültigen Grund abgeben könnte. Beide Fragen wurden alsbald den +verschiedensten wissenschaftlichen Auctoritäten, namentlich den +medizinischen Fakultäten zu Bern und Basel, der Juristenfakultät und dem +Convente der Stadtgeistlichen zu Bern zur gutachtlichen Aeusserung +vorgelegt. Die Antworten, welche der Rath auf seine Anfrage erhielt, +lauteten von allen Seiten her verneinend. Namentlich erklärte sich in +diesem Sinne auch der Convent der Stadtgeistlichen, dem insbesondere die +Weisung zugegangen war, die Fragen theologisch nach der h. Schrift zu +prüfen und sich darüber auszusprechen, »ob nicht auch in diesen beiden +Stücken die arglistige Einmischung und Verblendung des Satans mit +unterlaufen könnte.« Das Responsum der Berner Prediger repräsentirt einen +Höhegrad von Intelligenz und Freimüthigkeit, der damals -- im Jahr 1651 -- +nur selten wahrzunehmen war. Die Prediger antworteten nämlich nicht allein +auf beide Fragen mit dem entschiedensten Nein, sondern suchten in ihrem +Gutachten auch die socialen und kirchlichen Uebelstände nachzuweisen, in +denen die Krankheit der Hexerei wurzele, und die Mittel, durch welche sie +geheilt werden müsse. Die Prediger klagten darüber, dass die Bestellung der +weltlichen Aemter mehr nach Gunst als nach Kunst geschehe, dass deren +Inhaber wohl an ihren Eigennutz aber nicht an die Bestrafung der Laster +dächten, und dass sie vorkommende Streitigkeiten, statt sie in Minne +abzuthun, lieber zu Hass und Rachgier erwachsen liessen, zu deren +Befriedigung dann oft Hülfe bei dem Satan gesucht würde. Nicht minder +schlecht stünde es um den Kirchendienst, da nicht selten Ein Prediger zwei +oder drei Gemeinden versehen und darob die Unterweisung der Jugend +verabsäumen müsste. Zudem wären die Prediger zum Theil ungelehrt, +untauglich, fahrlässig, mitunter sogar ärgerlich im Wandel, wodurch dem +Satan und dessen Geschworenen Thor und Thür geöffnet würde. Auch die +Schulen, vor Allem die Dorfschulen, befänden sich im übelsten Zustand. Bei +allem Eifer der Obrigkeit wären doch die Leute gegen die Schule zu karg, +die Eltern gegen ihre Kinder zu schwach, so dass viele Kinder nicht einmal +beten könnten. Dazu käme die ungetreue Verwaltung der Aemter und Güter, die +übergrosse Toleranz gegen Gaukler, Wahrsager, Versegner, Hausirer mit +Bildern, Kreuzen und geweihten Wurzeln, Quacksalber, Gespensterbanner und +Geisterbeschwörer, »deren nicht weit von der Stadt sind und geduldet +werden«, und viel anderes »loses Gesindlein, welches, wenn es nicht einen +Bund hat mit dem Teufel, so ist es doch nicht weit davon.« Endlich wird +noch als Grund und Anlass der Hexensünden hervorgehoben die Unwissenheit +des Volkes über Gott und Gottes Wort, der Unglaube, die Ungeduld unter dem +Kreuz, der Geiz, Neid, die Hoffart und andere Leidenschaften, der Umgang +mit schlechten Personen, die Ausschweifungen in der Jugend, das +gegenseitige Verfluchen und Verwünschen, und »dass man fleissiger in den +Zauberbüchern und anderen brotlosen Künsten liest als in der Bibel.« -- Als +wesentlichstes Heilmittel gegen das arge Unwesen der Hexerei wird +bezeichnet: die christliche Wachsamkeit. Dieselbe soll sich so bethätigen, +»dass die verdächtigen Personen und Beklagten mit mitleidigem Ernst +erforscht werden, nicht alsbald mit der peinlichen Tortur durch die +Scharfrichter, welche zu Zeiten blutdürstige Leute sind und mit Künsten +umgehen, dadurch sie einen Teufel mit dem anderen sich unterstehen zu +fahen; sondern durch gelehrte und erfahrene Männer, die aus Gottes Wort mit +ihnen nach einem eifrigen Gebet reden, ob sie zum freien Bekenntniss ihrer +Missethat und herzlicher Begierde, aus den Klauen des höllischen Löwen +erledigt und hingegen des himmlischen und seligen Lebens theilhaftig zu +werden mögen bewegt werden.« Ganz besonders aber dringen die Geistlichen +darauf, dass die Geständnisse der Angeschuldigten auf das sorgfältigste zu +prüfen seien, »ob nämlich das (von ihnen) Bekannte möglich oder unmöglich +den Unholden, oder ihrem Meister, -- item an denen Orten oder Personen oder +Gütern, die geschädigt worden seien, es (wirklich) geschehen sei oder +nicht.« Ausserdem wird auch verlangt, dass die Predigten sich nicht in +Dunkelheiten der Dogmatik oder Fragen der Polemik verlieren, sondern dass +in apostolischer Einfalt und der Fassungskraft der Zuhörer gemäss zu +denselben geredet werde, und dass ebenso der Schulunterricht in einer der +Jugend wirklich fruchtbringenden Weise ertheilt werde. + +Dieses war das ernste und weise Wort, welches die Berner Geistlichkeit dem +Rathe übersandte. In demselben war allerdings ebenso wie in den Gutachten +der medizinischen und juristischen Fakultäten der Glaube an die Möglichkeit +des Teufelsbundes und der Hexerei festgehalten, aber der bisherige +=Hexenprozess= wurde doch in seinen Grundlagen erschüttert. Unmöglich +konnte es daher in der bisherigen Weise weiter fortgehen, was namentlich +der Berner Rath recht wohl einsah. Zur Berathung eines neuen +Prozessverfahrens wurde alsbald eine Commission niedergesetzt, welche +bedeutet ward, dass einerseits auf die Vorschläge der Geistlichkeit zur +Entfernung öffentlicher Missstände und zur religiös-sittlichen Hebung des +Volks Bedacht genommen, andrerseits über die Zeichen, ob sie zur Vornahme +der Tortur genugsam seien oder nicht, ein Vortrag abgefasst und die alte +Ordnung revidirt vorgelegt werde. In der Zwischenzeit gebot man den +welschen Amtleuten (14. November 1651) vorläufig bei Verhaftungen wegen +Hexerei keinerlei Tortur anwenden zu lassen, sondern in jedem Falle +umständlich einzuberichten und den Bescheid zu gewärtigen, auch auf die +Angebungen wegen gehaltener Gespräche u. dgl., es sei bei Tage oder bei +Nacht, als auf teuflische Illusion keine Rücksicht zu nehmen. Unter dem +29. Dezember 1651 wurde dann die durchgesehene und mannigfach verbesserte +=Prozessordnung= veröffentlicht. Nach derselben sollten vage Anzeigen von +Verhafteten, angebliche Abreden zum Bösen gar nicht mehr in Betracht +kommen. Nur in Fällen von besonderer Wahrscheinlichkeit soll eine +Voruntersuchung über die Umstände der gesprochenen Worte und den Leumund +des Betreffenden stattfinden, ein weiteres Vorgehen dagegen erst auf +obrigkeitlichen Befehl. Betrifft jedoch die übereinstimmende Anzeige zweier +Personen eine begangene Missethat, so sei mit Verhaftung, Confrontation und +Besichtigung einzuschreiten, zugleich aber die geschehene Thatsache der +Vergiftung von Menschen oder Thieren in sichere Erfahrung zu bringen. Erst +in dem Falle, wenn dieses sich wirklich ergebe, die Anzeiger überdies +beständig bleiben, der Leumund nachtheilig laute und der Beklagte +dessenungeachtet kein Bekenntniss ablege, dürfe man zur »ziemlichen« Folter +schreiten, über deren Ergebniss sodann wieder berichtet werden solle. +Dieselbe wird indessen auf das Anhängen eines Gewichts von höchstens +hundert Pfund mit nur dreimaligem Aufziehen beschränkt und dabei wird die +gebührliche Rücksichtnahme auf persönliche Umstände zur Pflicht gemacht. + +Ausserdem übersandte der Berner Rath das Gutachten des Convents auch der +waadtländischen Geistlichkeit zur berichtlichen Aeusserung zu, die zwar +nicht die Unabhängigkeit und Freiheit des Urtheils besass, durch welche die +Berner hervorragten, dasselbe aber doch im Wesentlichen billigte. + +Die Frucht aller dieser Verhandlungen trat bald in mancherlei Weise zu +Tage. Sogleich auf die letzte Verordnung der Regierung hin zeigt sich in +den Rathsmanualen eine auffallend grössere Sorgfalt bei der Prüfung der +eingehenden Prozessverhandlungen, die auch öfters als ungenau und +mangelhaft zurückgewiesen werden. Anstatt sofort zur Tortur zu schreiten, +wird es üblich, dass zwei Geistliche den stark Verdächtigen zum Bekenntniss +der Wahrheit zu bewegen trachten sollen. Mehrmals gibt man die Frage zu +bedenken, ob nicht Melancholie d. h. Geisteskrankheit überhaupt sich +annehmen lasse. Gerichte, die leichtfertig und willkürlich vorgingen, +erhielten scharfe Verweise, mussten die Gefangenen augenblicklich in +Freiheit setzen, und zwar, was wohl ihren allzu raschen Eifer in Etwas +dämpfen sollte, ohne Vergütung der Kosten. Der vorgekommene Fall, dass ein +Angeklagter auf das gefundene Stigma hin grausam gefoltert, nachher aber +kein Stigma mehr an ihm zu entdecken war, gab den warnenden Beweis, wie +leicht man sich in dieser Sache irren und Unschuldige misshandeln könne, +was zur Aufstellung einer Anzahl darauf bezüglicher Vorschriften führte. +Die Besichtigung sollte demnach durch Sachverständige am hellen Tage und an +einem hellen Orte geschehen, über das Ergebniss eidlich referirt, jedoch +nichts protokollirt werden, man habe denn das Zeichen zum dritten Male +geprüft[144]. So suchte man wenigstens im Einzelnen zu bessern, so lange +man noch nicht mit dem Ganzen aufzuräumen wagte. + +Allerdings währten die Prozesse noch geraume Zeit fort; selbst die Frau des +Pfarrers Mader von Kappelen wurde zu Erlach als Hexe enthauptet, und im +Jahr 1665 kamen im Waadtland noch vierundzwanzig Hinrichtungen vor. Zu +Carouge wurde damals (16. März 1665) sogar ein eigener Hülfsgeistlicher zur +»Hintertreibung des Satans« angestellt. Allein mit dem Jahre 1680 +verschwinden die =Todes=urtheile, mit denen man bisher die Hexerei bestraft +hatte, aus den Berner Rathsmanualen gänzlich. Die Hexenverfolgung dauerte +zwar noch eine Weile fort, allein man erkannte jetzt nur auf Geld- und +Freiheitsstrafen. + +Im Kanton =Zürich= wurde zum ersten Mal eine Unholdin 1654 verbrannt, +worauf 1660 in Stein vier Hexen erst mit dem Schwerte hingerichtet und dann +verbrannt wurden, unter ihnen eine fünfundsiebenzigjährige Frau, die bis +dahin im Rufe grosser Frömmigkeit gestanden hatte. Aus dem Jahr 1666 wird +von einem Metzger Kramer aus Zürich berichtet, dass derselbe, als +teuflischer Künste verdächtig, zur Ermittelung etwaiger Hexenmale am ganzen +Leibe geschoren worden sei[145]. + +Unter den =englischen= Prozessen jener Zeit hat der von Warbois (1593) +einige Berühmtheit erlangt, weil er eine Stiftung veranlasste, nach welcher +jährlich ein Studiosus der Theologie im Collegium der Königin zu Cambridge +gegen eine Belohnung von vierzig Schillingen einen Vortrag über die Hexerei +zu halten hatte. Das Ganze war durch das Gerede von Kindern angegangen, die +halb aus thörichter Einbildung, halb aus Bosheit von den abgesandten +Geistern eines alten Weibes geplagt zu werden vorgaben. Die Alte ward +verhaftet, zum Geständniss gebracht und von den Geschworenen sammt ihrem +Ehemanne und ihrer Tochter, welche indessen jede Schuld standhaft +leugneten, in Huntingdon zum Tode verurtheilt[146]. + +=Schottland= erlebte seine Gräuelperiode unter Jakob VI[147]. Dieser König +schürte mit der reformirten Geistlichkeit das Feuer um die Wette[148]; er +selbst bildete sich ein, um seines Religionseifers willen vom Teufel +verfolgt zu werden, und sein Argwohn traf darum besonders die schottischen +Katholiken als dessen Werkzeuge. -- Bei seiner Rückkehr aus Dänemark (wo er +sich vermählt hatte) war Jakob von gewaltigen Seestürmen bedrängt worden, +die er den Zauberkünsten der Hexen zuschrieb. Daher ward dieser Sturm der +Anlass zu einer ganz entsetzlichen Hexenverfolgung. Der Argwohn des Königs +fiel hauptsächlich auf einen Dr. Fian, der den Sturm erregt haben sollte. +Derselbe gestand dieses auch auf der Folter, nahm aber hernach sein +Geständniss zurück. Daher wurde derselbe wiederholt allen nur irgend +erdenklichen Martern unterworfen. Die Knochen der Beine wurden ihm in den +spanischen Stiefeln in einzelne Stücke zerbrochen und schliesslich wurden +dem Unglücklichen (auf Geheiss des Königs) an allen Fingern die Nägel +gespalten, mit einer Kneipzange ausgerissen und an jeder wunden Stelle +wurde ihm ein eiserner Nagel bis zum Kopfende ins Fleisch eingetrieben. +Aber »der Teufel war so tief in sein Herz eingedrungen, dass er hartnäckig +leugnete, was er vorher eingestanden hatte«, wesshalb er ohne Geständniss +lebendig verbrannt wurde[149]. -- Wie in diesem Falle, so wohnte der König +auch sonst den Verhören persönlich bei, liess sich mitunter von den +Verhörten die Melodien vorspielen, mit welchen die Teufelsprozessionen +begleitet werden, freute sich, wenn der Teufel französisch von ihm gesagt +haben sollte: »Il est un homme de Dieu«, oder er sei der grösste Feind, +welchen Satan in der Welt habe, -- und bedrohte die Geschworenen mit einer +Anklage wegen vorsätzlichen Irrthums, wenn sie im Verurtheilen nicht eifrig +genug waren. + +Mit Jakob's Ueberzug nach London änderte sich die Scene seines Wirkens; +jetzt kam das übersättigte Schottland etwas zu Athem, und in England +erschien sogleich ein Gesetz (1603), das die Zauberei ganz im Geiste der +königlichen Dämonologie auffasste und die Zauberer, als der Felonie +schuldig, jedes geistlichen Beistandes für unwürdig erklärte. Jetzt war +nicht mehr die Nachweisung eines durch Zaubermittel begangenen Verbrechens +nöthig; die Zauberei war nun an sich ein solches[150]. Berüchtigt sind die +beiden Prozesse der Lancashire-Hexen in den Jahren 1613 und 1634, wobei ein +boshafter Knabe von elf Jahren unter der Anleitung seines gewinnsüchtigen +Vaters die Denunziationen machte. Der Betrug wurde entdeckt, als siebenzehn +Weiber schon auf dem Punkte waren gehängt zu werden[151]. + +Unerhörte Dinge durchlebte =England= in der Zeit seines Bürgerkriegs. Ein +gemeiner Mensch, =Matthias Hopkins= aus Essex, der sich besonderer +Kenntnisse rühmte, durchzog unter dem Titel eines General-Hexenfinders +(Witch-Finder-general) von 1645 an die Grafschaften Essex, Sussex, Norfolk +und Huntingdon[152]. Wo ein Magistrat seine Hülfe, die er geschickt zu +empfehlen wusste, in Anspruch nahm, da suchte er gegen freien Unterhalt, +Vergütung der Reisekosten und bestimmte Diäten die Hexen des Bezirks auf. +Als Mittel hierzu dienten ihm besonders die Proben mit der Nadel und mit +dem kalten Wasser. So brachte er Hunderte von Unglücklichen zum Tode und +fanatisirte den Pöbel täglich mehr. + +Unter Anderen fiel auch der Verdacht auf einen fast achtzigjährigen Greis, +einen anglikanischen Geistlichen, Namens =Lowes=, der fünfzig Jahre lang +seines Amtes in Ehren gewartet hatte. Derselbe wurde mehrere Tage und +Nächte hindurch mit der landesüblichen tortura insomnii gequält, bis er +ganz ohne Besinnung war und als Geisteskranker erschien. Schliesslich wurde +er ins Wasser geworfen, verurtheilt und gehängt. Die Einen behaupteten, er +habe standhaft bis ans Ende seine Unschuld betheuert, während Andere (unter +ihnen auch Baxter) erzählten, er habe bekannt, dass er zwei Teufel (imps) +besitze, von denen der eine ihn immer zum Bösen antreibe, und mit dessen +Hülfe er namentlich ein Segelschiff auf der See vor seinen Augen zum Sinken +gebracht habe[153]. -- Indessen dauerte das Treiben =Hopkins= nicht lange. +Derselbe hatte eben seinen Besuch der Stadt Houghton in Huntingdonshire +zugedacht, als ein Geistlicher daselbst, Mr. =Gaul=, gegen das Unwesen sich +erhob. Hopkins, der nun dem Landfrieden nicht mehr traute, schrieb, um die +Stimmung zu erforschen, an mehrere Magistrate des Orts folgenden Brief, +welcher ausser der Feigheit des Menschen auch beweist, dass selbst ein +ungelehrter Hexenverfolger, der niemals von Edelin und Loos gehört hat, +seine Verdächtigungspolitik versteht. Er schreibt: »Meinen Empfehl an Eure +Herrlichkeit. Ich erhielt heute einen Brief, der mich nach der Stadt Namens +Gross-Houghton beruft, um nach übelberüchtigten Personen zu forschen, die +man Hexen nennt (obwohl ich höre, dass Euer Pfarrer in Folge seiner +Unwissenheit arg gegen uns ist). Ich gedenke, geliebt es Gott, um so eher +zu kommen, damit ich dessen seltsame Meinung in Betreff solcher +Angelegenheiten vernehme. In Suffolk habe ich einen Priester gekannt, der +eben so sehr gegen diese Entdeckung von der Kanzel herab eiferte, jedoch +vom Parlament gezwungen wurde, an eben derselben Stelle zu widerrufen. Ich +wundere mich sehr, dass solche böse Menschen Verfechter, und noch dazu +unter den Geistlichen, finden, welche täglich Schrecken und Entsetzen +predigen sollten, um die Uebelthäter zu erschüttern. Ich gedenke Eurer +Stadt einen plötzlichen Besuch abzustatten. Diese Woche komme ich nach +Kimbolton, und es stehen Zehn gegen Eins zu wetten, dass ich zuerst mich +nach Eurer Stadt wende; doch möchte ich zuvor mit Zuverlässigkeit wissen, +ob Eure Stadt viele Parteinehmer für solches Gesindel zählt, oder ob sie +bereit ist, uns freundlichen Empfang und gute Bewirthung angedeihen zu +lassen, wie andere Orte thaten, in denen ich war. Wo nicht, so werde ich +Euren Bezirk meiden (nicht als wäre ich zunächst auf mich selbst bedacht), +und mich in solche Gegenden begeben, wo ich nicht nur ohne Controle handeln +und strafen möge, sondern auch Dank und Belohnung einernte. So verabschiede +ich mich ergebenst und will mich als Euren Diener empfohlen haben. + + Matthias Hopkins.« + +Hopkins trieb sein Spiel, bis er sich in seinen eigenen Netzen fing. Das +entrüstete Volk nahm zuletzt mit ihm selbst die Wasserprobe vor, er +schwamm, ward schuldig erkannt und getödtet; ob mit gerichtlichen Formen, +oder nicht, bleibt zweifelhaft. Butler gedenkt seiner im sechsten Gesange +des Hudibras: + + Has not this present Parliament + A ledger to the devil sent, + Fully empovered to treat about + Finding revolted witches out? + And has not he within one year + Hang'd threescore of them in a shire? -- + Who after proved himself a witch, + And made a rod for his own breech. + +Von einer ähnlichen Hexenjagd, die wenige Jahre später im nördlichen +England vorging, berichtet =Sykes= in den Local Records. »In den +Gemeinderaths-Akten von Newcastle wird eine Petition in Hexensachen vom +26. März 1649 erwähnt, welche ohne Zweifel von den Einwohnern +unterzeichnet war und deren Inhalt einen Prozess gegen alle verdächtigen +Personen veranlasste. In Folge derselben schickte die Obrigkeit zwei +Gerichtsdiener nach Schottland und bot einem Schotten, der sich auf die +Nadelprobe zu verstehen vorgab, wenn er nach Newcastle kommen und die ihm +Vorgeführten untersuchen wollte, ausser freier Her- und Rückreise zwanzig +Schillinge für jede Person, die als Hexe verurtheilt werden würde. Als die +Gerichtsdiener den Hexenfinder zu Pferde in die Stadt brachten, liess die +Obrigkeit durch die Schelle bekannt machen, wer gegen irgend ein Weib eine +Klage wegen Hexerei vorzubringen habe, der solle es thun; man wolle +dieselbe sogleich verhaften und untersuchen lassen. Dreissig Weiber wurden +in das Rathhaus gebracht, der Nadelprobe unterworfen und mehrentheils +schuldig befunden. Aus einem Auszuge aus dem Register der Pfarrkirche zu +St. Andrews in Schottland ersieht man, dass ein Mann und fünfzehn Weiber zu +Newcastle wegen Hexerei hingerichtet wurden. Als der Hexenfinder in dieser +Stadt mit seinem Geschäfte zu Ende war und seine Gebühren in der Tasche +hatte, begab er sich nach Northumberland, um Weiber zu untersuchen, und +erhielt drei Pfund für das Stück; aber =Henry Ogle= Esq. bemächtigte sich +seiner und forderte Rechenschaft. Der Mann entwischte nach Schottland, wo +er verhaftet, vor Gericht gestellt und wegen ähnlicher in diesem Lande +verübten Niederträchtigkeiten verurtheilt wurde. Er gestand am Galgen, dass +er über zweihundertundzwanzig Weiber in beiden Königreichen um den Lohn von +zwanzig Schillingen für den Kopf zum Tode geliefert habe«[154]. -- Ganz +England war damals von der unheimlichen Finsterniss des Hexenglaubens +umnachtet. Scenen, wie sie Shakespeare in seinem Macbeth vorführte, wurden +überall als der Wirklichkeit des Hexenwesens entsprechend +angesehen[155]. -- Der berühmte Verfasser der (etwa 1633 erschienenen und +den crassesten Aberglauben vertheidigenden) Religio medici, =Thomas +Browne=, der »Vater des Deismus« gab 1664 über zwei Weiber in Suffolk sein +Urtheil dahin ab, dass deren Krämpfe und sonstigen Zufälle zwar natürlich, +aber durch den ihnen einwohnenden Teufel gesteigert wären, was er durch +Berufung auf kurz vorher in Dänemark vorgekommene Fälle erwies. -- Die +beiden Unglücklichen waren mit dieser nichtssagenden Erklärung als Hexen +dargethan und wurden 1665 gehängt[156]. -- Im Jahr 1682 wurden in Exeter +drei Personen wegen Hexerei hingerichtet[157]. + +In =Schottland= hatten die Hexenprozesse namentlich seit 1603 ihren +ununterbrochenen Fortgang gehabt, und zwar unter der eifrigsten Mitwirkung +der reformirten Geistlichkeit, die freilich die hochverdiente Hüterin der +schottischen Volksfreiheit war, aber auch den Glauben an Teufelsspuk und +Zauberei sorgsam aufrecht hielt. Um zu Denunziationen zu ermuntern, waren +hier in den Kirchen Kasten mit Deckelspalten aufgestellt, in welche man die +Namen Verdächtiger werfen sollte. Entsetzlicher Art waren die +eigenthümlichen Torturmittel, die man in Schottland zur Anwendung +brachte[158]. Um eine hartnäckige Hexe zu wecken, band man ihr einen +eisernen Kappzaum oder Reif mit vier Zacken, die in den Mund eindrangen, um +das Gesicht, und dieser Kappzaum wurde hinten an der Mauer in einer solchen +Weise befestigt, dass die Unglückliche sich nicht niederlegen konnte. In +dieser Stellung musste dieselbe oft mehrere Tage und Nächte hindurch +verbleiben, während deren sie von Zeit zu Zeit zu Geständnissen +aufgefordert wurde. Gleichzeitig wurde an ihr mit der tief ins Fleisch +eindringenden Nadel zur Ermittelung des Hexenmales experimentirt[159]. +Ausserdem wurde die Qual noch dadurch gesteigert, dass man die Gefolterte +den sich einstellenden Durst ertragen liess ohne ihr einen Schluck Wassers +zu gewähren. Es soll vorgekommen sein, dass Einzelne diese Marter -- +einschliesslich der tortura insomniae -- fünf, sogar neun Tage und Nächte +hindurch ertragen mussten[160]. + +Ausserdem wurde aber ganz besonders »Verstockten«, welche auf diesem Wege +nicht zum Geständniss zu bringen waren, mit noch ganz anderen Torturmitteln +zu Leibe gegangen. Hören wir, was =Hartpole Lecky=[161] S. 101 über +dieselben berichtet: »Die drei vorzüglichsten, welche gewöhnlich zur +Anwendung kamen, waren die Pennywinkis, die spanischen Stiefeln und die +Caschielawis. Erstere war eine Art Daumenschraube, die zweite ein Gehäuse, +in welches das Bein eingesenkt und darin durch Keile zerquetscht wurde, die +man mit einem Hammer hineintrieb, die dritte eine eiserne Form, die von +Zeit zu Zeit über einer Kohlenpfanne erhitzt und um den Leib gelegt wurde. +Manchmal wurde der Körper des Opfers mit Schwefelfaden gebrannt. In einem +gleichzeitigen Aktenstücke lesen wir von einem Manne, der achtundvierzig +Stunden unter der scharfen Tortur in den Caschielawis gehalten wurde, und +von einem anderen, der in derselben schrecklichen Maschine elf Tage und +Nächte lang blieb, dem vierzehn Tage lang die Beine alltäglich in den +spanischen Stiefeln gebrochen und der so gegeisselt wurde, dass ihm die +ganze Haut vom Körper gerissen ward. -- Wie viele Geständnisse durch diese +Mittel erpresst wurden, lässt sich nicht mehr ermitteln. Zwar ist uns eine +grosse Anzahl von Zeugenaussagen und Geständnissen aufbewahrt, allein diese +stammen nur von einem einzigen Gerichte her. Wir wissen, dass (hier) 1662 +mehr als hundertundfünfzig Personen der Hexerei angeklagt und dass in +diesem Jahre =vierzehn Untersuchungscommissionen= eingesetzt waren.« Es +kann also nicht auffallen, wenn ein Reisender gelegentlich bemerkt, dass er +habe 1664 in Leith neun Frauen zusammen verbrennen sehen oder wie 1678 an +einem einzigen Tage von einem und demselben Gericht neun Frauen verurtheilt +wurden. Ein Graf Mar erzählt, wie einst mehrere Weiber »mit gellendem +Geschrei schon halbverbrannt dem langsam sie verzehrenden Feuer sich +entwanden, einige Augenblicke mit verzweifelter Kraftanstrengung inmitten +der Zuschauer kämpften, aber bald unter lautem gotteslästerlichem +Angstgeschrei und wilden Unschuldsbetheuerungen in zuckendem Todeskampfe in +die Flammen niedersanken.«[162]. + +Gegen das Ende des siebenzehnten Jahrhunderts war die Pest des +Hexenglaubens auch nach =Nordamerika= von England her eingeschleppt. + +Schon im Jahr 1645 waren im Staate =Massachusetts= vier Personen der +Hexerei angeklagt und hingerichtet worden. Doch hatte dieses Vorkommniss +kein sonderliches Aufsehen gemacht. Die berüchtigte =Hexenjagd von Salem= +nahm erst später, im unmittelbaren Anschluss an eine Quäkerverfolgung, +ihren Anfang. -- Es ist dabei zu bemerken, dass die Seele derselben zwei +hochangesehene reformirte Geistliche, Vater und Sohn waren, nämlich +=Increase Mather=, der zweiundsechszig Jahre als Seelsorger an der +Nordkirche zu Boston gewirkt hat und dem Neu-England den ersten Grundstein +seiner Unabhängigkeit verdankt, und vor Allem dessen Sohn =Cotton +Mather=, -- wie der Vater ein ernster, gelehrter und glaubenseifriger +Prediger, dessen Name in der englischen Literatur noch heute mit +Auszeichnung genannt wird, wesshalb seine Dämonomanie noch um so +räthselhafter erscheinen kann. + +Ein anscheinend ganz unbedeutendes Ereigniss, welches sich 1688 zu +=Boston= zutrug, gab den ersten Anlass zu dem grausigen Drama. + +Im Hause eines Maurers war Wäsche abhanden gekommen -- der Verdacht fiel +auf eine Waschfrau, welche in der Familie zeitweise Dienste leistete -- +diese, empört über die Beschuldigung, liess sich derbe Aeusserungen gegen +ein Töchterchen der Familie entschlüpfen. Als das Kind nun den andern Tag +erkrankte und das Uebel sich auch seinen Geschwistern mittheilte, kam man +auf den Gedanken, die Waschfrau habe sie behext. Diese, eine Irländerin und +Papistin (keins von beiden sprach zu ihren Gunsten) wurde verhaftet, +verhört, und da sie unzusammenhängend und nur gebrochen englisch sprach, +schliesslich in der Verzweiflung auch selbst schuldig zu sein vorgab, +verurtheilt und hingerichtet. -- Natürlich hatte dieser Vorgang einen +tiefen Eindruck auf das Volk gemacht und die Verblendung nahm mehr und mehr +zu. =Cotton Mather= wurde als Zeuge zu den Kindern des Maurers gerufen. +Nicht zufrieden mit dem, was sich seinen Augen hier darbot, nahm er das am +meisten von Krämpfen und eigenthümlichen Zuständen befallene Kind mit nach +Hause, um es ungestört examiniren zu können. Es scheint, dass das kleine +Mädchen mancherlei von den Hexereien, welche in England und Schottland +vorgekommen sein sollten, gehört und seine Phantasie damit erfüllt hatte. +Die Kleine kam nämlich oft in Gegenwart vieler Personen in einen +eigenthümlichen Zustand, setzte sich rittlings auf einen Stuhl, trabte, +galoppirte u. s. w. Bald schien sie mit unsichtbaren Wesen zu sprechen, +bald diesen zuzuhören. Sie erzählte Cotton Mather von Versammlungen, welche +Hexen weit entfernt von ihrem Hause gehalten hätten und bezeichnete +Personen, welche sie daselbst gesehen haben wollte u. s. w. -- Der, gelind +gesagt, etwas einfältige Geistliche wurde jetzt durch Alles, was er von der +Patientin herausexaminirte, immer mehr von der Wahrheit der Hexerei +überzeugt und hat sogar über den beregten Fall ein Buch (»Memorable +Providences relating to Witchcraft and Possession.« Lond. 1689) der +Nachwelt hinterlassen. + +Ein anderer Geistlicher, =Paris= aus Salem-Village, welcher seit mehreren +Jahren in Unfrieden mit seiner Gemeinde lebte, war nicht minder von der +Sache eingenommen. Im Februar 1692 wurden einige junge Leute seiner Familie +von eigenthümlichen Zuständen befallen; sie verkrochen sich unter den +Möbeln und in Ecken, sprachen sonderbar, verrenkten die Glieder und fielen +theilweise in Krämpfe. Der Arzt konnte die Art der Krankheit nicht erkennen +und sprach die Vermuthung aus, dass die Kranken behext wären. -- Nun hatte +Paris einen Indianer und dessen Frau als Dienstboten; -- durch diese liess +er (wie es in ihrem Stamm üblich war) einen verzauberten Kuchen backen und +derselbe, einem der Familie gehörenden Hunde gegeben, sollte es möglich +machen, dass die besessenen Personen erkennen könnten, wer sie behext +hätte[163]. Das Resultat war, dass sie die beiden Indianer für schuldig +erklärten und diese, dazu gedrängt, gestanden es auch ein und wurden ins +Gefängniss geworfen. + +Von nun an mehrten sich die Anklagen und am 11. April wurde eine ganze +Anzahl der Hexerei beschuldigten Personen in Salem von einem Gericht, +welches aus sechs Richtern und einigen Geistlichen zusammengesetzt war, in +Untersuchung genommen. + +Die wunderbarsten Geständnisse wurden aus dem Mund der Besessenen +herausgelockt. Sie erzählten von einem schwarzen Manne von übernatürlicher +Grösse, welcher sie verfolge und dränge, dass sie sich in ein von ihm +hingehaltenes Buch einzeichnen und ihre Seele verschreiben sollten, -- von +unheimlichen Zusammenkünften solcher Personen, die sich bereits dem Teufel +verschrieben hätten, welche mit dem Ausdruck von Hohn und Spott Brod und +Wein genössen und es ihr Sakrament nennten, u. s. w. Sie erzählten weiter, +dass sie auf einem Stock zu den Versammlungen ritten und dass sie die +Absicht hätten, das Reich Christi zu zerstören und das Reich des Teufels +aufzurichten und dass dann Alles gut sein würde. -- Die Tollheit ging bald +so weit, dass sogar ein vierjähriges Mädchen als der Hexerei dringend +verdächtig gefänglich eingezogen wurde. Man gab ihm schuld, dass es sich +zuweilen unsichtbar mache, und dass es denen, von welchen es angesehen +werde, durch seinen bösen Blick Unheil zufüge. + +Als im Mai 1692 Sir =W. Phipps= als Gouverneur nach Neu-England kam, +erschien dieser keineswegs als Friedensherold, sondern machte durch seine +strengen Massregeln (er befahl u. A., dass die wegen Hexerei verklagten +Gefangenen in Ketten gelegt werden sollten) die Sache noch ärger. Immer +mehr Anklagen wurden laut und die Angeklagten glaubten sich oft nur dadurch +helfen zu können, dass sie wieder andere Personen beschuldigten, Hexen zu +sein. Hatte man im Anfange nur niedrige und in schlechtem Rufe stehende +Personen angeklagt, so ging man nun weiter und belastete auch +Höherstehende. Wagte Jemand zu ihren Gunsten zu sprechen, so wurde er +ebenfalls der Hexerei verdächtig. -- Am 31. Mai 1692 wurde ein Seekapitän +aus Boston nach Salem gebracht und vor Gericht gestellt. Er fragte ganz +erstaunt seine Ankläger, wie sie sich nur denken könnten, dass er nach +dieser Stadt kommen möge, um Personen zu schädigen, da er Salem noch nie +zuvor gesehen? Aber er wurde verurtheilt und ins Gefängniss geworfen; der +Beschliesser jedoch scheint ihm zur Flucht behülflich gewesen zu sein. + +Die Gefängnisse füllten sich immer mehr und manches Todesurtheil wurde +vollstreckt. Die Besessenen nahmen massenhaft zu und ihre Aussagen, oft +ganz barock, wurden von dem Gericht für Wahrheit hingenommen. Die +Besessenen wollten Besuche von den Hexen erhalten haben, welche mitten in +der Nacht durch das geschlossene Fenster kamen, sie gleich einem Alp +stundenlang drückten, so dass sie kein Glied rühren und nicht athmen +konnten; sie wollten die Hexen sich bald in ein Schwein, bald in einen +Popanz, bald in andere Gestalt verwandeln gesehen haben. In den +gerichtlichen Verhören behaupteten sie den »schwarzen Mann« neben den +Angeklagten stehen zu sehen, um ihnen die Worte ihrer Vertheidigung ins Ohr +zu flüstern und die Richter waren dabei von der Schuld der Angeklagten so +fest überzeugt, dass sie ihnen sogar den einzigen ihnen gebliebenen Beweis +des Alibi nicht gestatteten. + +Mehrere Hinrichtungen waren bereits vorgekommen, da standen am 5. August +wieder sechs Angeklagte vor Gericht, von welchen fünf am 19. August +hingerichtet wurden. Unter diesen befand sich ein Geistlicher, =Mr. Georg +Burroughs=, welcher seine Richter mit dem Ausspruche, dass es weder jemals +Hexen, welche einen Bund mit dem Teufel gemacht, gegeben hätte noch gebe, +sehr erzürnt hatte. Auf dem Richtplatze wendete er sich zu der umstehenden +Menge und sprach zu ihr mit so viel Gefühl, dass aus manchem Auge Thränen +flossen. Da aber riefen die Ankläger: »Der schwarze Mann steht neben ihm +und diktirt ihm was er sagen soll« und Dr. Cotton Mather, der zu Pferde +anwesend war, rief der Menge zu, es sei kein wirklicher Geistlicher, +sondern seine Frömmigkeit sei nur Verstellung und auch hier habe, wie so +manchmal, der Teufel die Gestalt eines Engels des Lichts angenommen. +-- Sofort war die Sympathie des Volkes verwischt und der Henker ging zu +seiner Amtsverrichtung über. -- Mit Burroughs wurde u. A. ein früherer +Gefängnissbeamter hingerichtet, welcher, um sein trauriges Geschäft nicht +länger betreiben zu müssen, entflohen, aber auf der Flucht ergriffen worden +war. + +Ein Rechtsgelehrter, welcher sich geweigert, in einem Hexenprozess zu +fungiren, wurde zu Tod gepresst, die Zunge ihm aus dem Mund gerissen und +als er im Todeskampf lag, wieder mit einem Stock in den Mund +hineingedrückt. + +Neunzehn Personen waren nun bereits gehängt worden, einschliesslich des zu +Tode Gequetschten -- und die Richter begannen denn doch, sich zu fragen, +wie sie ihr Verfahren rechtfertigen sollten, wesshalb =Cotton Mather= auf +dringenden Wunsch des Gouverneurs sieben Hexenprozesse durch die Presse +veröffentlichte und dieselben durch Hinweisung auf ähnliche in England +vorgekommene Fälle zu rechtfertigen suchte. »=More Wonders of the invisible +World=«, wurde im Oktober herausgegeben. Indessen war doch durch +verschiedene Vorkommnisse im Volk bereits ein Zweifel an der Wahrheit der +Sache entstanden und, nachdem man den Durst nach Menschenblut gestillt, +stieg man eine Stufe herunter und richtete seine Wuth auf Thiere. So wurde +z. B. ein Hund, den man für besessen und ein anderer, den man für einen +Zauberer hielt, gehängt. + +Aber die Seuche ging von Salem nach anderen Orten über. In =Andover= +liessen Leute, deren Angehörige krank waren, von Salem Personen, welche das +»Gespenster-Gesicht« hatten, kommen, damit sie ihnen sagen sollten, wer die +Kranken behext habe. So begann denn hier dasselbe Schauspiel wie in Salem +und nachdem der Friedensrichter (=Dudley Bradstreet=) dreissig bis vierzig +Personen verhaften hatte lassen, fühlte er sich doch sehr in seinem Gemüthe +beunruhigt und weigerte sich, weitere Verhaftsbefehle auszustellen. Darauf +aber wurde er selbst als der Hexerei schuldig angeklagt und musste, als +einziges Mittel seiner Rettung, die Flucht ergreifen. + +Bald darnach wurde ein angesehener Herr aus Boston angeklagt; dieser +jedoch, rasch entschlossen, wusste sich einen Verhaftsbefehl gegen seine +Ankläger zu verschaffen und berechnete seinen ihm durch Verleumdung +zugefügten Schaden auf tausend Pfund Sterling. -- Dieses kühne Vorgehen +richtete viel aus -- die Anklagen hörten plötzlich auf und kamen von dieser +Zeit an in Misskredit. Viele, welche bereits Geständnisse abgelegt hatten, +zogen dieselben wieder zurück und am 3. Januar 1693 wurden an dem obersten +Gerichtshof von Salem von sechsundfünfzig Anklageschriften dieser Art +dreissig einfach bei Seite gelegt, und von den übrigen sechsundzwanzig, als +sie zum Prozess kamen, nur drei für berechtigt und die betreffenden +Personen für schuldig befunden. Ende Januar wurden zehn gefangene Personen, +welche bereits verurtheilt waren, frei gelassen. + +Im April desselben Jahres wurde der Gouverneur =Phipps= von seiner Stelle +in Neu-England abgerufen und vor seiner Abreise setzte er alle wegen +Hexerei verdächtigen Gefangenen in Freiheit. Es betrug die Zahl derselben +um diese Zeit hundertundfünfzig, von welchen fünfzig gestanden hatten, +wirklich Hexen zu sein. Weitere zweihundert waren angeklagt, aber noch +nicht gefänglich eingezogen. -- Das Volk befürchtete von dieser Massregel, +welche es für sehr verkehrte Mildthätigkeit hielt, die schlimmsten Folgen, +allein die Hexerei hörte von diesem Augenblick an auf. Die Leute begannen +nachzudenken, sahen ihren Irrthum ein und beklagten ihn. Vor Allem richtete +sich nun der Unmuth des Volkes auf den Pfarrer von Salem-Village, Paris, +welcher den ersten Anstoss zur Verfolgung von Hexen gegeben hatte. Obgleich +dieser nun selbst von seinem Unrecht überzeugt war, dieses eingestand und +bitter bereute, so liessen die Leute ihm doch keine Ruhe, bis er Stadt und +Land verliess. + +So erstarb denn nach und nach der Hexenglaube, wenn auch einzelne Personen +nicht ganz davon lassen wollten. -- Einmal allerdings schien er wieder +aufleben zu wollen, indem ein junges Mädchen, =Margaret Bule= in Boston, in +Convulsionen fiel und von acht Gespenstern, die Personen ihrer +Bekanntschaft sein sollten, besucht sein wollte. =Cotton Mather= suchte sie +auf, glaubte sich von der Wahrheit ihrer Aussage zu überzeugen und leicht +hätte eine neue Flamme auflodern können, wäre ihr nicht von anderer Seite +entgegengearbeitet worden. Ein intelligenter Kaufmann, =Calef=, von Boston, +besuchte nämlich Margaret Bule ebenfalls und kam dabei zu einem der Ansicht +Cotton Mather's vollständig verschiedenen Resultat. Von dem Buche Calef's +»=More Wonders of the invisible World=« erhalten wir wohl die +allergenaueste Anschauung der damaligen Vorgänge in Salem und Andover. + +Seit dieser Zeit hörte man in New-England nichts mehr von Hexen. Das Volk +schämte sich seiner Verirrung und bereute sie tief. Am 17. Dezember 1696 +wurde in Salem ein grosses Fasten gehalten, wo Gott um Verzeihung gebeten +und angerufen wurde, solche Vorkommnisse nicht mehr gestatten zu wollen und +die Richter unterzeichneten eine Schrift, worin sie ihre Reue bekannten und +Gott baten, ihnen und den Ihrigen ihre Schuld nicht anzurechnen. -- Eine +tiefe Beschämung hatte sich der verirrten Seelen bemächtigt. + +Schliesslich sei noch eine wörtliche Erklärung einiger der Hexerei +angeklagten Frauen beigefügt. Sie sagten aus: »Als die Frau von Joseph +Ballard in Andover krank war, liess dieser -- entweder aus eigenem Antrieb +oder durch Andere dazu veranlasst -- aus Salem-Village zwei von den +sogenannten besessenen Personen herüberholen und diess war die Ursache der +schrecklichen Trübsal, welche über uns in Andover kam. Die Augen wurden uns +verbunden und unsere Hände auf die besessenen Personen gelegt, welche, als +wir in ihre Nähe kamen, von ihren Krämpfen befallen wurden. Dann sagten +sie, wir wären schuldig an ihrem Ungemach, worauf wir infolge eines +Verhaftsbefehles gefangen genommen und nach Salem gebracht wurden. Obgleich +wir uns nun diesem Verbrechen gegenüber vollständig unschuldig wussten, +waren wir doch Alle über diese Anklage so überaus erstaunt, erschreckt und +verwirrt, dass wir fast den Verstand verloren. Unsere nächsten Verwandten, +welche uns in dieser schrecklichen Lage sahen und unsere grosse Gefahr +kannten, verleugneten alle Liebe und alles Mitleid und beschworen uns, +dasjenige zu beichten, was wir denn auch gebeichtet haben; und wahrhaftig, +dieses Bekenntniss war kein anderes, als das, was uns von einigen Herren +aufgenöthigt (suggested) wurde. Sie sagten uns, dass wir Hexen wären, dass +sie es wüssten und dass wir es wüssten und dass sie wüssten, wir wüssten +es -- diess Alles machte uns verwirrt, dass wir schliesslich dachten, wir +wären wirklich Hexen. Unser Verstand, unsere Vernunft, alle unsere +geistigen Fähigkeiten waren uns abhanden gekommen und wir waren unfähig, +unsern Zustand beurtheilen zu können, und da sie uns mit ihrer Härte über +die Massen unfähig gemacht hatten uns zu vertheidigen, so sagten wir Alles +und Alles was sie wünschten und das Meiste, was wir sagten, war in der That +eigentlich nur ein Zustimmen zu dem, was =sie= gesagt hatten.« -- So endete +die grausige =witchcraft-delusion von Salem=[164]. + +In =Frankreich= verliessen die Parlamente die Bahn der Besonnenheit, welche +ihnen das Lob eines Duarenus und den Tadel eines Bodin erworben hatte. Das +von Dôle verurtheilte z. B. 1573 Gilles Garnier aus Lyon, der angeklagt und +geständig war, als Wehrwolf mehrere Kinder in der Umgegend zerrissen zu +haben, zum Feuer[165]; das von Paris sprach 1578 ein gleiches Urtheil über +den Wehrwolf Jacques Rollet[166] und bestätigte 1582 das Todesurtheil einer +Hexe, welche einem jungen Mädchen den Teufel in den Leib geschickt +hatte[167]. Mit der Wirksamkeit der Gerichte unter =Heinrich= III. ist +Bodin überhaupt zufrieden; doch geschah der Ligue noch bei weitem nicht +genug. Dieser König liess einst einige angebliche Besessene durch eine +Commission untersuchen und dann als Betrüger einsperren. Man warf ihm darum +Begünstigung der Zauberei vor. Ein kurz vor Clement's That erschienenes +Pamphlet enthielt nicht nur den Vorwurf, dass Heinrich einige Verurtheilte +begnadigt habe, sondern machte ihn sogar selbst der Zauberei und eines +vertrauten Umgangs mit dem Hofteufel Terragon verdächtig. =Clement= soll +besonders hierdurch zu seinem Meuchelmord bestimmt worden sein[168]. Eine +Deputation der Sechszehner hatte vor dem goldenen Cruzifixe des Königs zwei +Candelaber aus getriebenem Silber mit Satyrfiguren bemerkt. Hierüber +berichtet ein damals verbreitetes Pamphlet Folgendes[169]: »On a trouvé +dernièrement, au bois de Vincennes, deux Satyres d'argent, de la hauteur de +quatre pieds. Ils étaient au-devant d'une croix d'or, au milieu de laquelle +il y avait enchâssé du bois de la vraie croix de notre Seigneur +Jésus-Christ. Les politiques disent, que c'étaient des chandeliers. Ce qui +fait croire le contraire, c'est que, dans ces vases, il n'y avait pas +d'aiguille qui passât pour y mettre un cierge ou une petite chandelle; +joint qu'ils tournaient le derrière à la dite vraie croix, et que deux +anges ou deux simples chandeliers y eussent été plus décens que ces +Satyres, estimés par les payens êtres des dieux des forêts, où l'on tient +que les mauvais esprits se trouvent plûtôt qu'en autres lieux. Ces monstres +diaboliques ont été vus par messieurs de la ville. -- Outre ces deux +figures on a trouvé une peau d'enfant, laquelle avait été corroyée; et sur +icelle y avait aussi plusieurs mots de sorcellerie et divers caractères. -- +Tout ce qu'il (Henri III.) allait souvent au bois de Vincennes, n'était que +pour entendre à ses sorcelleries, et non pour prier Dieu.« + +Auch mit den Zeiten =Heinrich's= IV. hätte Bodin's Eifer zufrieden sein +dürfen, wenn sein Buch so weit gereicht hätte. Dass im Hexenprozesse unter +diesem König eine Pause eingetreten sei, ist eine Unwahrheit; die Berichte +aus Poitou, die Register der Parlamente zu Bordeaux und Paris und das +Zeugniss des Convertiten und Jesuitenjüngers Florimond de Remond, der sich +seiner Mitwirkung rühmt, beweisen das Gegentheil. »Unsere Gefängnisse, -- +sagt der letztere, -- sind voll von Zauberern; kein Tag vergeht, dass +unsere Gerichte sich nicht mit ihrem Blute färben und dass wir nicht +traurig in unsere Wohnungen zurückkehren, entsetzt über die abscheulichen, +schrecklichen Dinge, die sie bekennen. Und der Teufel ist ein so guter +Meister, dass wir nicht eine so grosse Anzahl derselben zum Feuer schicken +können, dass nicht aus ihrer Asche sich wiederum neue erzeugen«[170]. +Garinet sucht den Grund, warum auch Heinrich IV. diese Prozesse geschehen +liess, hauptsächlich darin, dass er dadurch den seinem Vorgänger wegen +Begünstigung der Zauberer gemachten Vorwürfen habe entgehen wollen. Wie dem +auch sei, im Jahr 1609 stellten =Despagnet=, Präsident, und =De Lancre=, +Rath des Parlaments zu Bordeaux, in königlichem Auftrage eine grosse +Untersuchung unter den Basken von Labourd an[171]. Es wurden hier mehr als +sechshundert Personen verbrannt, und der abergläubische De Lancre stellte +aus seinen Erfahrungen zwei Traktate zusammen, die nach Form und Inhalt der +Dämonolatrie des Remigius nahe kommen[172]. + +Viele Verfolgte entflohen aus Labourd nach =Spanien= und veranlassten +daselbst die vor der Inquisition von Logroño verhandelten Prozesse, aus +deren Protokollen wir oben die Beschreibung des Hexensabbaths mitgetheilt +haben[173]. Am 7. und 8. November 1610 wurde zu Logroño ein feierliches +Auto da Fé gehalten. Unter zweiundfünfzig Personen, die bestraft wurden, +befanden sich neunundzwanzig Zauberer. Achtzehn von diesen wurden, weil sie +im Verhör sich zur Aussöhnung mit der Kirche willfährig gezeigt hatten, +frei gelassen, eilf aber, weil sie leugneten, zur Uebergabe an den +weltlichen Arm verurtheilt. Als Denunzianten hatte man hierbei verschiedene +Kinder gebraucht, die der Vikar von Vera bei sich schlafen liess und +exorzisirte, die aber dennoch, als der Exorzismus einst versäumt wurde, von +den Hexen auf den Sabbath entführt sein sollten. -- Dieser Prozess +veranlasste eine niemals in den Druck gekommene Eingabe des Humanisten +=Peter de Valencia=, eines Freundes von Arias Montanus, an den +Grossinquisitor. Es wird darin ausser andern Missständen des Hexenprozesses +besonders das Unrecht hervorgehoben, bei der Zweifelhaftigkeit des +Gegenstandes selbst =Leugnende= zu verurtheilen; eine genaue Instruktion +für die Inquisitoren müsse die Willkür abschneiden. Zwar liest man, dass +der Grossinquisitor diesen Aufsatz mit Verachtung bei Seite gelegt habe; +doch ist es gewiss, dass eine beschränkende Instruktion für die +Provinzialinquisitoren bald darauf erschien[174]. + +Unter =Ludwig's= XIII. Regierung erregten am meisten Aufsehen die beiden +Prozesse gegen die Geistlichen Gaufridy und Grandier. Der eine derselben +fällt in die Periode von Richelieu's Staatsverwaltung und verlief nicht +ohne Mitwirkung des Kardinals, der in diesem Punkte nicht über seiner Zeit +stand. Letzteres hatte er schon 1618 als Bischof beurkundet, als er den +Gläubigen seiner Diözese eine Schrift zusandte, die er 1626 wieder auflegen +liess, und in welcher sich unter andern folgende Stelle findet: »La _magie_ +est un art de produire des effets par la puissance du diable; _sorcellerie_ +ou _maléficie_ est un art de nuire aux hommes par la puissance du diable. +Il y a cette différence entre la magie et la sorcellerie, que la magie a +pour fin principale _l'ostentation_, se faire admirer; et la sorcellerie la +_nuisance_«[175]. + +=Louis Gaufridy=[176], Benefiziatpriester an der Kirche des Accoules zu +Marseille, galt, wie eine aus der Feder seiner Feinde geflossene +Geschichtserzählung sagt, für den frömmsten Mann auf Erden und sah seinen +Beichtstuhl besonders vom weiblichen Geschlechte umdrängt. Plötzlich hört +man von Exorzismen, die der Dominikaner Michael, Prior von St. Maximin, an +einigen Nonnen des Ursulinerinnenklosters vornimmt. Die Teufel Beelzebub, +Asmodeus, Leviathan u. a. reden aus ihnen, weissagen vom Antichrist und vom +jüngsten Tage und erzählen ganz besonders vom Priester Gaufridy +schreckliche Dinge. Derselbe, sagen sie, habe sich mit Leib und Seele dem +Teufel verschrieben, um Ansehen und Weibergunst zu erlangen: er sei König +der Zauberer in Hispanien, Frankreich, England, in der Türkei und in +Deutschland, und sein Hauch bezaubere die Frauen, wenn er dieselben +missbrauchen wolle, unwiderstehlich. So habe er die jüngste unter den +Nonnen, =Magdalene de la Palud=, verführt, zum Hexentanze mitgenommen und +zum Abfalle bewogen; als dieselbe aber reumüthig ins Kloster zurückgekehrt, +habe er ihr und ihren Gefährtinnen Plageteufel zugesandt, um sie zu +besitzen und zu martern. Nun war zwar in Marseille die allgemeine Stimme, +dass Gaufridy dessen unschuldig sei und nur aus Missgunst vom Pater Michael +verschrieen werde. Doch kam die Sache vor das Parlament von Aix, wo +Magdalene, nachdem der Präsident ihr das Leben zugesagt, ein umständliches +Bekenntniss über die zauberischen Schändlichkeiten Gaufridy's ablegte. +Dieser ward verhaftet, von einigen Amtsärzten in Gegenwart des +erzbischöflichen Vikars der Nadelprobe unterworfen und mit Magdalene, die +sich, bei fortdauernden unkeuschen Angriffen der Teufel, des geistlichen +Beistands der Dominikaner und Kapuziner erfreute, confrontirt. Gaufridy +schwur bei Gott und den Heiligen, dass er falsch angeklagt sei. Magdalene +bekam indessen neue, noch heftigere Anfälle, und die Teufel Beelzebub und +Verrine bezeugten aus der Besessenen, dass Gaufridy als Fürst der Zauberer +weit schlimmer gewesen sei, als der Teufel selbst. Hierin fand das +Parlament genugsamen Grund, dem Angeklagten das Leben abzusprechen; er +wurde, um Nennung seiner Complicen zu erpressen, die man als Hunde und +Eulen schaarenweise um das Gefängniss heulen hörte, gefoltert, dann +degradirt und am 30. April 1611 auf dem Dominikanerplatze zu Aix lebendig +verbrannt. Bald nach seinem Tode erschien eine umständliche Darstellung +dieser Teufelsgeschichten, wie man sie eher bei einem Cäsarius von +Heisterbach, als im Jahrhundert Ludwig's XIV. suchen würde. Auch liess man +ein angeblich von Gaufridy gethanes Geständniss drucken, welches der +Mercure Français von 1617 aufnahm. Dasselbe mag das Detaillirteste sein, +was wir aus französischen Prozessen besitzen, und ist nicht nur in allen +Hauptpunkten, sondern auch in den meisten Nebendingen denen der spanischen, +englischen, deutschen, italienischen und schwedischen Hexen vollkommen +gleich. Bemerkenswerth ist nur, dass im Pactum sowohl bei Gaufridy, als bei +Magdalene de la Palud noch die seltenere Form des Chirographums mit Blut +vorkommt[177]. + +Wenden wir uns noch zu einer zweiten Geschichte von Besessenen, die +ebenfalls in einem Ursulinerinnenkloster spielt[178]. Zu Loudun, in der +Diözese von Poitiers, lebte der Priester =Urbain Grandier= im Besitze +zweier Präbenden; er verdankte dieselben nicht Familienverbindungen in der +Stadt selbst, wo er fremd war, sondern der Protektion der Jesuiten zu +Bordeaux, in deren Schule er sich ausgezeichnet hatte. Grandier war schön, +kenntnissreich und gewandt, aber hochfahrend, sarkastisch und wegen seiner +Neigung zum weiblichen Geschlechte von Ehemännern und Vätern gefürchtet. +Darum fehlte es ihm nicht an Neidern und Feinden. Der königliche Prokurator +Trinquant, aufgebracht über die heimliche Niederkunft seiner Tochter, die +ein dumpfes Gerücht mit Grandier in Verbindung brachte, vereinigte sich mit +etlichen seiner Verwandten, Priestern und Beamten, die zum Theil schon +wegen verlorener Prozesse auf Grandier erbost waren, zum Sturze desselben. +Man beschuldigte ihn vor dem Bischofe der Gottlosigkeit, vielfacher +Unkeuschheit und sogar mitten in seiner Kirche verübter Nothzucht. Auf +öffentlicher Strasse kam es zu Zänkereien, und Grandier wurde in seinem +Priesterornate durchgeprügelt. Während er nun in Paris Genugthuung suchte, +verordnete der Bischof von Poitiers, der eines Dienstvergehens wegen in der +Hand des Complottes war, seine Verhaftung (22. Oktober 1629). Obwohl es an +allen Beweisen fehlte, so wurde Grandier dennoch vom Offizialate zur Busse +verurtheilt und der Ausübung geistlicher Funktionen zu Loudun auf immer für +unfähig erklärt. Er appellirte, und die Sache ward vor den königlichen +Gerichtshof zu Poitiers verwiesen. Es ergab sich, dass selbst falsche +Zeugnisse abgelegt worden waren; Grandier wurde daher freigesprochen und +vom Erzbischof von Bordeaux, Henri Escoubleau de Sourdis, in seine Aemter +wieder eingesetzt. Die Versetzung verschmähend, welche ihm der Erzbischof +zur Vermeidung weiterer Verdriesslichkeiten anbot, zog er jedoch mit einem +Lorbeerzweige in der Hand zu Loudun ein, erhob Entschädigungsklagen gegen +seine Feinde und reizte diese bei jeder Gelegenheit durch ungemessenen +Hohn. + +In dieser Stadt war vor wenigen Jahren ein Ursulinerinnenkloster gestiftet +worden; die Nonnen desselben waren noch arm und wohnten in einem +gemietheten Hause, in welchem sie eine Pension hielten. Doch waren etliche +unter diesen Damen munterer Laune und hatten sich bereits mehrfach das +Vergnügen gemacht, ihre älteren leichtgläubigeren Schwestern durch +Gespenstererscheinungen zu necken. Jetzt verbreitete sich in der Stadt das +Gerücht, dass der Pater Mignon, Beichtvater des Klosters, der schon früher +gegen Grandier im Bunde gewesen war, etliche von bösen Geistern besessene +Nonnen fleissig exorzisire. Die Wahrheit war, dass er dieselben durch +mancherlei Vorspiegelungen vermocht hatte, sich zu einer höchst ruchlosen +Rolle abrichten zu lassen. Als sie die nöthige Fertigkeit erlangt hatten, +lud er einige Magistratspersonen unter der Anzeige, dass eine der Nonnen +von einem lateinischredenden Teufel besessen sei, zum Augenschein ein. Kaum +bemerkte die Oberin (Domina) die eingeführte Behörde, so sprang sie unter +Zuckungen auf, grunzte wie ein Schwein, kroch unter das Bett und geberdete +sich auf das Seltsamste. Mignon und seine Gehülfen, Mönche aus dem von +Grandier heftig befehdeten Carmeliterinnenkloster, ergriffen sie, und +ersterer richtete an den aufschürigen Teufel die Frage: Propter quam causam +ingressus es in corpus hujus virginis? Antwort: Causa animositatis. Frage: +Per quod pactum? Antwort: Per flores. Frage: Quales? Antwort: Rosas. Frage: +Quis misit? Antwort: Urbanus (dieser Name wurde zögernd und stockend +ausgesprochen). Frage: Dic cognomen! Antwort: Grandier. Frage: Dic +qualitatem! Antwort: Sacerdos. Frage: Cujus ecclesiae? Antwort: Sancti +Petri. Frage: Quae persona attulit flores? Antwort: Diabolica! -- Hierauf +kam die Nonne wieder zu sich selbst und betete. Mignon aber nahm die beiden +Magistratspersonen bei Seite und machte ihnen bemerklich, dieser Fall habe +viele Aehnlichkeit mit der Sache des zu Aix verbrannten Pfarrers Gaufridy. +Dergleichen Scenen wiederholten sich an den folgenden Tagen vor einer +Schaar von Neugierigen. In einer derselben entstand das Geschrei, eine +Katze sei durch den Schornstein herabgekommen; man suchte, fand eine Katze +auf dem Betthimmel, brachte sie auf das Bette der Oberin, und einer der +Exorzisten beschwor sie unter vielfacher Bekreuzung. Manche unter den +Umstehenden wollten indessen in dem Thiere nur eine der wohlbekannten +Klosterkatzen erkennen. Zuletzt verkündete man für den folgenden Tag die +definitive Austreibung der Teufel, und als das Gericht zur bestimmten +Stunde erschien, um ein Protokoll darüber aufzunehmen, ward es an der Thüre +mit der Nachricht empfangen, die Sache sei bereits zu Ende. + +Mittlerweile hatte sich =Grandier= beim königlichen Baillif und beim +Bischof von Poitiers über Verleumdung beklagt; dieser jedoch gab ihm kein +Gehör, und als jener die Exorzismen durch die bisherigen Priester ohne die +Gegenwart des Gerichts verbot, gehorchten weder die Nonnen, noch die +Exorzisten, sondern beriefen sich auf den Bischof. Bald fing ein zweiter +Akt der Besessenheiten an, und obgleich sich die Teufel mit ihrem Latein +und Weissagen schmachvoll blamirten, so nannten sie doch Grandier's Namen +deutlich genug, um den Mann in immer ärgeres Geschrei zu bringen. Das +Schlimmste für diesen war, dass auch ein Offizier zu Loudun, der bei +Richelieu etwas vermochte, zu seinen Feinden hielt. Grandier's Klagen +wurden nirgends gehört. Dem plumpen Betruge arbeitete nur der Baillif +entgegen, der mehrmals die Nonnen so verwirrte, dass die Exorzisten mit +Schimpf bestanden. Doch predigten diese mit Salbung über den Unglauben, der +die Wunder Gottes und die Herrlichkeit der katholischen Kirche in dem +Geschehenen nicht erkennen wolle, und sie erhielten neuen Muth, als ihnen +der Bischof noch zwei Helfer sandte. Die Sache sollte eben von Neuem +angehen, als der Erzbischof bei einem zufälligen Besuche in der +Nachbarschaft seinen Arzt mit gemessenen Instruktionen zur Beobachtung nach +Loudun schickte. Jetzt hatten die Besessenheiten auf einmal ein Ende, und +der Prälat erliess auf Grandier's Bitte für den Fall der Wiederkehr +Bestimmungen hinsichtlich der Behandlung der Nonnen, welche vorerst weder +diesen, noch ihren bisherigen Seelenärzten angenehm sein konnten. (Anfang +1632.) + +=Mignon= und die Nonnen lebten bereits in tiefer Verachtung, letztere auch, +weil die Kostgänger ausblieben, in Dürftigkeit, als der Staatsrath von +=Laubardemont=, eine Kreatur Richelieu's, in Loudun eintraf, um einem +königlichen Befehle zufolge die Schleifung des dasigen Schlosses zu leiten. +Dieser Mann war ein Verwandter der Domina und wurde bald in das Interesse +der Verschworenen gezogen. Man vereinigte sich, Grandier als den Verfasser +eines Pasquills[179], das kurz zuvor zu Gunsten der Königin Mutter gegen +Richelieu erschienen war, zu bezeichnen. Kaum war Laubardemont wieder in +Paris, so begannen die Besessenheiten in noch grösserem Style, als zuvor; +nicht nur sämmtliche Nonnen, sondern auch weltliche Jungfrauen in der Stadt +und Umgegend wurden heimgesucht, und man verbreitete unter dem Titel: =la +Démonomanie de Loudun= eine Schrift, worin die Einzelheiten der wunderbaren +Ereignisse dargestellt wurden. Da, gegen das Ende des Jahres, erschien +plötzlich Laubardemont als königlicher ausserordentlicher +Untersuchungs-Commissär für alle früheren und gegenwärtigen Vergehen +Grandier's; seine Vollmachten waren die ausgedehntesten und schnitten sogar +die Appellation ab. Er begann sein Geschäft mit Grandier's Verhaftung und +der Wegnahme seiner Papiere, unter welchen sich indessen nichts Anstössiges +fand, als eine Abhandlung über den Cölibat. Hiergegen appellirten die +Verwandten, und das pariser Parlament genehmigte die Appellation, ohne dass +darum Laubardemont in seinem Gange sich hemmen liess. Grandier's Feinde +hatten gewonnenes Spiel: sie waren seine Richter und Wächter, fungirten als +Exorzisten, Experten und Zeugen. + +Die Zahl der beschwörenden Priester mehrte sich jetzt von Tag zu Tag. Die +Mönche Frankreichs, den Pater Joseph an der Spitze, verhandelten damals +stark den vom Kapuziner Tranquille aufgestellten Satz, dass der Teufel, +wenn er ordnungsmässig beschworen werde, =sich gezwungen sehe, die Wahrheit +zu sagen=. Dieser Satz war nicht nur für mancherlei Inquisitionszwecke, +sondern auch wegen seiner Anwendung in der Beweisführung für angefochtene +Kirchendogmen von praktischer Bedeutung. In der Hoffnung, durch die +Besessenen von Loudun die Frage zur Entscheidung zu bringen, strömten +Mönche verschiedener Orden dahin zusammen. Auch der Pater Joseph hatte +sich incognito eingefunden; da er aber die Sache allzu plump angelegt fand, +um nicht in der öffentlichen Meinung zu verunglücken, so zog er sich +frühzeitig zurück und überliess geringeren Geistern die Gefahr der Schande. +Diese konnte nicht ausbleiben, da viele der gleichsam in Programmen +vorherverkündigten Taschenspielerstücke gänzlich scheiterten. Einst war +angesagt, dass am folgenden Tage der Teufel während der Exorzismen dem +Herrn von Laubardemont den Hut vom Kopfe nehmen und so lange in der Luft +schweben lassen werde, als man ein Miserere singe. Die Exorzismen wurden +bis zum Abend verlängert, Laubardemont sass etwas abgesondert unter dem +Gewölbe; die angekündigte Scene konnte aber nicht aufgeführt werden, weil +etliche neugierige Zweifler unter das Kirchendach vorgedrungen waren und +daselbst einen Burschen ertappt hatten, der nur auf die Dämmerung wartete, +um mittelst eines Angelhakens, der an einem Faden durch ein Loch der Decke +hinabgelassen werden sollte, das diabolische Schweben des Hutes zu +bewerkstelligen. Vornehme Fremde, die gekommen waren, reisten jetzt murrend +und kopfschüttelnd ab. Da erschien der Bischof von Poitiers persönlich, um +gegen den Unglauben zu predigen, und die Exorzisten verkündigten, dass es +eine Beleidigung Gottes, des Königs und des Kardinals Richelieu sei, nicht +an die Wahrheit der Besessenheiten zu glauben. »Dieses ist es, -- schrieb +der Pater Tranquille, -- dass wir sagen können, dieses Unternehmen sei +Gottes Werk, weil es ein Werk des Königs.« Die überaus schamlosen Reden und +Geberden der Besessenen hatten beim Volke Unwillen erregt; auch =davon= zu +reden wurde durch öffentlichen Anschlag und durch Verkündigung von der +Kanzel verboten. + +Mittlerweile war =Grandier= verhört, confrontirt und der Nadelprobe +unterworfen worden. Man hatte bei der letzteren da, wo nach der Aussage der +Nonnen das Stigma sein sollte, das =runde= Ende der Sonde angesetzt, an den +übrigen Körpertheilen dagegen die Spitze bis auf den Knochen eingebohrt, +um ihn zum Schreien zu bringen. Falsche Zeugen waren verhört worden, und +selbst der Protokollfälschung hatte man sich nicht geschämt. Grandier's +Dokumente aus den früheren Händeln befanden sich in Laubardemont's +Verwahrung; sein Bruder, ein Parlamentsadvokat, war durch Verhaftung +unschädlich gemacht, der wackere Baillif mit Frau und Kind selbst der +Zauberei beschuldigt. Was half es, dass jetzt einige der missbrauchten +Nonnen ihre Aussagen widerriefen und unter Thränen der Reue betheuerten, +dass sie nur Werkzeuge der niederträchtigsten Kabale gewesen? Die +Geistlichen versicherten, dass nur der Teufel aus ihnen rede, und zwar +diessmal nicht die Wahrheit. Eine zahlreiche Commission trat zusammen, das +Endurtheil zu sprechen, dessen Inhalt nicht zweifelhaft sein konnte. In +dieser Noth richtete die Bürgerschaft von Loudun eine Bittschrift +unmittelbar an den König, stellte ihm die Gefahr vor, die jeder Rechtliche +laufe, wenn das Prinzip durchginge, auf die angeblichen Aussagen des +Teufels ein peinliches Urtheil zu gründen, und bat um Ueberweisung der +Sache an das Parlament von Paris. Hierauf antwortete die Commission, nicht +der König, mit Cassirung der Supplik, die einer aufwieglerischen +Versammlung »der meisten Einwohner der Stadt, so der sogenannten +reformirten Religion zugethan, und anderer Handwerksleute« ihren Ursprung +verdanke, verordnete eine Untersuchung und verbot fernere Schritte der Art +bei schwerer Strafe. + +=Grandier= sah sein Ende nahen. Er hatte in dem ganzen Prozesse nichts zu +bekennen gehabt, als die Autorschaft hinsichtlich des bei ihm gefundenen +Traktats gegen den Cölibat. Sein Benehmen war resignirt, aber die von ihm +eingereichte Vertheidigungsschrift strafte in unverhülltem Unwillen die +Ungerechtigkeit des gegen ihn gerichteten Verfahrens. Am 18. August 1634 +sprach die Commission folgendes Urtheil: »Wir haben kund gethan und thun +kund, dass besagter Urbain Grandier gebührender Weise des Lasters der +Zauberei und Hexerei und der Besessenheit der Teufel, die durch sein +Verursachen einigen Ursulinerinnen aus dieser Stadt Loudun und einigen +weltlichen Personen begegnet, nebst andern hieraus hervorgegangenen +Uebelthaten und Lastern angeklagt und überführt sei. Zur Abbüssung +derselben haben wir diesen Grandier verdammt und verdammen ihn, mit +entblösstem Haupte, einen Strick um den Hals und eine brennende Fackel von +zwei Pfunden in der Hand, vor der Hauptthüre von St. Peter auf dem Markte +und vor der Kirche der heiligen Ursula Busse zu thun und daselbst auf den +Knieen Gott, den König und die Gerechtigkeit um Vergebung zu bitten. Und +wenn dieses geschehen ist, so soll er auf den Platz des heiligen Kreuzes +geführt werden und daselbst an einem Pfahl über einem Scheiterhaufen, +welchen man zu diesem Zwecke aufrichten wird, angebunden, auch sein Leib +lebendig nebst den Bündnissen und zauberischen Zeichen, die bei den Akten +aufgehoben sind, und nebst dem Buche, das er gegen das uneheliche Leben der +Geistlichen aufgesetzt hat, verbrannt und seine Asche in die Luft gestreut +werden. Wir haben auch kund gethan und thun hiermit kund, dass alle und +jede seine Güter dem König sollen heimgefallen und confiszirt sein, jedoch +so, dass davon die Summe von hundertundfünfzig Livres vorausgenommen werde, +damit man dafür eine kupferne Platte ankaufen möge, in welche der Inhalt +gegenwärtigen Urtheils eingegraben und dieselbe alsdann an einem erhabenen +Orte in besagter Ursulinerinnenkirche zu immerwährendem Gedächtniss +aufgehoben werde. Und bevor man zur Vollstreckung des gegenwärtigen +Urtheils schreite, verordnen wir, dass besagter Grandier wegen Nennung +seiner Mitschuldigen auf die ordentliche und ausserordentliche Tortur +gebracht werde.« + +=Grandier= hörte diese Sentenz mit ruhiger Würde, überstand die Folter mit +Ausdauer, obgleich man ihm die Beine zwischen zwei Brettern in qualvollster +Weise zusammenkeilte, und erklärte, dass er sich nichts vorzuwerfen habe +als einige längst gebüsste Fleischesverirrungen, die besessenen Nonnen aber +in seinem Leben nicht gesehen habe. Nach der Folter war Laubardemont über +zwei Stunden bei ihm und suchte ihn zur Unterzeichnung einer ihm +vorgelegten Schrift zu überreden. Grandier schlug diess standhaft ab. +Wahrscheinlich war es ein solches Bekenntniss, wie dasjenige, welches wir +noch von Gaufridy besitzen, und einige Strafmilderung mochte der Preis der +Selbsterniedrigung sein. Am Abend desselben Tags wurde das Urtheil +vollstreckt, nur dass der Unglückliche wegen Zerschmetterung seiner Beine +nicht, wie der Buchstabe wollte, auf den Knieen, sondern auf dem Leibe +liegend seine Busse that. Auf dem Scheiterhaufen wollte er zum Volke reden; +die Exorzisten aber schütteten ihm eine Fluth von Weihwasser ins Gesicht, +und als die Wirkung desselben vorüber war, gaben sie ihm Judasküsse. +Grandier nannte sie selbst so. Wiederholt verlangten sie Bekenntnisse, und +als diese nicht erfolgten, geriethen sie in so heftigen Zorn, dass sie die +vom Propsteirichter zugestandene Erdrosselung vor dem Anzünden des +Holzstosses zu vereiteln suchten. Sie knüpften in die Schnur, die dem +Scharfrichter übergeben wurde, Knoten, dass sie nicht zulaufen konnte, und +der Pater Lactantius übernahm selbst das Amt des Henkerknechts, indem er +eiligst den Brand ins Holz warf. Grandier rief: »Deus meus, ad te vigilo, +miserere mei, Deus!« Seine Stimme wurde von den Kapuzinern unterdrückt, die +abermals den Inhalt ihrer Weihkessel auf sein Gesicht ausgossen. + +Nach dem Tode des Unglücklichen hörten die Exorzismen noch immer nicht auf. +Wir gedenken indessen dieselben nicht weiter zu verfolgen. Nur verdient +noch bemerkt zu werden, dass einst die Abendmahlshostie in dem Munde einer +Besessenen blutig erschien und die Teufel, obgleich mit grossem +Widerstreben, für die Transsubstantiation Zeugniss ablegten. Laubardemont +nahm den Reformirten einen Kirchhof und ein Schulhaus ab, um beides an die +Ursulinerinnen zu schenken, die ausserdem durch die Geschenke der Gläubigen +sich eine sorgenfreie Existenz gesichert sahen. Der Pater =Lactantius= +starb in Verzweiflung und Raserei; an seiner Stelle übernahm der Jesuit +=Surin= die Exorzismen. Zahlreiche Schriften erschienen zur Erbauung des +Publikums. Der Gedanke, das Zeugniss des Teufels für dogmatische und +Inquisitionszwecke zu Ehren zu bringen, rief auch an andern Orten ganz +ähnliche Scenen hervor, unter welchen jedoch einige sogleich in der Geburt +erstickten. So war man eben im Begriff, die Teufel Beelzebub, Barrabas, +Carmin und Gilman aus dem Leibe eines Mädchens in der Wallfahrtskapelle +U. l. Frauen zu Roquefort, im Gebiet von Avignon, auszutreiben, als +Mazarin, damals päpstlicher Vizelegat, durch einfache Androhung weltlicher +Strafen die Teufel und ihre Beschwörer auf einmal zur tiefsten Ruhe +brachte. Eine Beschwörung zu Chinon endete mit öffentlichem Skandal, und +Richelieu, der schon bald nach Grandier's Tode den Exorzisten das bisher +bezogene Salar zurückbehalten hatte, fand es endlich an der Zeit, alle +weiteren Wunderthaten der frommen Väter ernstlich zu verbieten. + +Im achtzehnten Jahrhundert schrieb =La Menardaye= zur Vertheidigung der +Exorzismen von Loudun und veröffentlichte eine Abschrift derjenigen +Urkunde, durch welche sich Grandier dem Teufel verschrieben haben +soll[180]. Das Original, sagt er, werde, mit dem Blute des Zauberers +unterschrieben, in der Hölle aufbewahrt. Neugierige finden ein Facsimile +desselben, so wie des vom Teufel zur Erwiederung ausgestellten Reverses als +Beilage im ersten Bande von Collin de Plancy's Dictionnaire infernal. Beide +Stücke sollen sich nach der Versicherung des Herausgebers vor der +Revolution in den Archiven von Poitiers befunden haben. + +In der zweiten Hälfte des siebenzehnten Jahrhunderts legte der Doctor der +Theologie und Pfarrer zu Vibrai, =Jean Baptiste Thiers=, die Ueberzeugung +der gebildeten Stände Frankreichs von dem Hexenwesen in einem vierbändigen +Traité des superstitions, qui regardent les sacremens (Paris, 1679) dar, +welches Werk 1741 schon die vierte Auflage erlebte. Doch gehört nur der +erste Band des Werkes, in welchem der Verfasser alle kirchlichen Verbote +der Zauberei zusammenstellt, und die »schwarze Magie« zwar als nichtige +Thorheit aber auch als schwerstes Verbrechen zu erweisen sucht, hierher. +Die folgenden Bände enthalten unter dem Titel des »Aberglaubens« nichts +anderes, als eine Zusammenstellung derjenigen auf die sieben Sakramente der +katholischen Kirche bezüglichen Lehren, welche von dieser als Irrlehren +verworfen sind. + +Von =Schweden= ist es nicht bekannt, dass es vor dem dreissigjährigen +Kriege oder während desselben Zauberer verbrannt habe; man weiss sogar, +dass Christina und ihre Generale solche Verfolgungen in den deutschen +Landen hemmten. Aber jetzt, ganz kurz vor der Krise des Uebels, war es, als +hätte das kalte, lutherische Volk dem Aberglauben den zurückbehaltenen +Tribut mit einem Male nachzahlen sollen. Der Prozess von Mora und Elfdale +im Jahr 1669 ist einer der furchtbarsten, welche die Geschichte kennt[181]. +Kinder waren es, die in ihm die Hauptrolle spielten. + +Bei mehreren Kindern der Kirchspiele Elfdale und Mora in Dalecarlien +zeigten sich auffallende Erscheinungen: sie fielen in Ohnmachten und +Krämpfe und erzählten bald im gewöhnlichen Zustande, bald in einer Art von +Paroxysmus von einem Orte, den sie Blakulla nannten und wohin sie von den +Hexen mitgenommen worden seien, um dem daselbst gefeierten Sabbath +beizuwohnen. Hierselbst behaupteten sie zuweilen vom Teufel Schläge +erhalten zu haben, und leiteten von denselben ihre Kränklichkeit ab. Ein +unmässiges Geschrei erhob sich jetzt in ganz Dalecarlien gegen die Hexen, +und vom Hofe ward eine Commission gesendet, um die Sache zu untersuchen. +Dieselbe verhaftete alsbald eine Menge von Weibern und verhörte an +dreihundert Kinder. Letztere gaben mit mehr oder weniger Uebereinstimmung +ein höchst tolles Bild von den Gräueln des Hexensabbaths und sagten den mit +ihnen confrontirten Weibern die seltsamsten Dinge ins Gesicht. Sie sagten +aus, wenn sie den Teufel anriefen, so erscheine derselbe in der Gestalt des +tollen Andreas im grauen Rocke mit roth und blau gewirkten Strümpfen, mit +einem rothen Barte und mit einem hohen Hute, der mit Schnüren von +mancherlei Farbe verziert sei. Dabei trage er Kniebänder von bedeutender +Länge. Er schmiere die Kinder mit einer Salbe ein, setze sie auf eins +seiner Thiere, und fahre mit ihnen fluggs gen Blakulla, wo ein Palast +stehe, in dessen Hofe die Thiere, von denen sie hingetragen wären, +weideten, und in dessen Gemächern die opulentesten Gastmähler und wildesten +Ausschweifungen stattfänden. Etliche der Kinder sprachen auch von einem +weissen Engel, der ihnen verboten habe das zu thun, wozu der Teufel sie +anreize, indem er hinzufüge, dass dieses teuflische Treiben keinen langen +Bestand haben werde. Dieser gute Engel stellte sich auch bisweilen an den +Eingang des Blakullahauses zwischen die Kinder und die Hexen, die letzteren +zurückweisend, damit die Kinder eintreten könnten. -- Von den Eltern erfuhr +die Commission, dass die Kinder Nachts in den Armen derselben und in den +Betten gelegen hätten, wenn sie am Morgen von ihren nächtlichen Fahrten +erzählten. -- Mittelst der Folter machte sich die Commission den ganzen +Sachverhalt klar. Nach ihrem Verdikt wurden vierundachtzig Erwachsene und +fünfzehn Kinder verbrannt, sechsunddreissig Kinder wurden während eines +Jahres allwöchentlich einmal an den Kirchthüren ausgepeitscht und zwanzig +der Kleinsten nur an drei aufeinander folgenden Tagen gezüchtigt und +siebenundvierzig andere Personen von der Instanz entbunden. + +Das Bekenntniss der Verurtheilten gibt im Ganzen das Gewöhnliche von den +Hexentänzen, in einzelnen Zügen nur noch mehr ins Fratzenhafte gezerrt, als +anderwärts. Der Teufel erscheint in höchst bunter, bänderreicher Tracht, +führt die Hexen durch die Luft nach Blakulla und züchtigt sie, wenn sie +nicht wenigstens fünfzehn oder sechszehn Kinder mitbringen. Um den +letzteren einen bequemen Sitz zu bereiten, verlängern sie den Rücken ihres +Bockes durch eine in dessen Hintertheil gesteckte Stange. Zu Blakulla wird +in des Teufels Namen getauft, geschmaust, getanzt und gebuhlt. Der Teufel +prügelt oft Hexen und Kinder, zuweilen ist er gnädig, spielt auf der Harfe, +lässt sich, wenn er krank ist, von den Hexen schröpfen und ist sogar einmal +bei einem solchen Anfalle auf kurze Zeit gestorben. Er hat auch leibliche +Söhne und Töchter zu Blakulla verheirathet, die aber statt natürlicher +Kinder nur Schlangen, Eidechsen und Kröten erzeugen. + +Dieses Alles protokollirten die Commissarien, sprachen das Urtheil und +kehrten, von dem Danke der Thalmänner begleitet, nach Hofe zurück. Im Lande +betete man sonntäglich in den Kirchen um ferneren Schutz gegen die Macht +des Teufels; König =Karl= XI. aber äusserte später gegen den Herzog von +Holstein: »seine Richter und Commissarien hätten auf vorgebrachten +eindringlichen Beweis mehrere Männer, Weiber und Kinder zum Feuertode +verurtheilt und hinrichten lassen; ob aber die eingestandenen und durch +Beweisgründe bestätigten Handlungen wirkliche Thatsachen oder nur die +Wirkung zügelloser Einbildungskraft gewesen, sei er bis jetzt nicht im +Stande zu entscheiden.« + +Da uns ausser den allgemeinen Berichten bei =Glanvil=, =Bekker= und +=Hauber= keine Schriften über dieses merkwürdige Ereigniss zugänglich +gewesen sind, so müssen wir uns eines bestimmten Urtheils über den +eigentlichen Anfang und Verlauf der Sache begeben. Doch scheint Walter +Scott's Vermuthung, dass der ganze Blakulla-Lärm von der Verstellung +einiger boshaften Buben ausgegangen sei, für die Erklärung des Ganzen nicht +weniger unzulänglich, als die andere, nach welcher Alles auf Fieberträumen +kranker Kinder und der Leichtgläubigkeit ihrer Eltern beruht haben soll. +Dreihundert Kinder, zum Theil von sehr zartem Alter, können die +Gleichmässigkeit ihrer detaillirten Bekenntnisse weder aus boshaften +Collusionen, noch aus übereinstimmenden Delirien geschöpft und bewahrt +haben. Hier bleibt die Suggestion -- von wem sie auch gekommen sein mag -- +die einzig mögliche Vermuthung und klagt die Richter und Commissarien +nicht weniger einer sträflichen Verletzung der Rechtsformen, wie einer über +alle Massen gewaltigen Geistesfinsterniss an. + +Aus dem Munde eines reisenden Schweden, der mit zu Gericht gesessen hatte, +berichtet =Thomasius=, dass die Juristen Anfangs Anstand genommen hatten, +auf das Gerede unmündiger Kinder eine Untersuchung zu gründen; die +Geistlichen aber bestanden darauf, indem sie behaupteten, dass der heilige +Geist, der immer die Ehre Gottes gegen das Reich des Teufels vertheidige, +nicht zugeben würde, dass die Knaben lögen; denn es heisse im Psalm: »Aus +dem Munde der jungen Kinder und Säuglinge hast du dir deine Macht +zugerichtet, dass du vertilgest den Feind und die Rachgierigen.« Erst als +schon viele Unschuldige verbrannt waren, gelang es einem der weltlichen +Assessoren, den Theologen durch eine angestellte Probe den Beweis zu +führen, dass der heilige Geist nicht aus den Kindern redete. Er versprach +nämlich mit Vorwissen seiner Collegen einem unter den Knaben einen halben +Thaler und bestimmte ihn dadurch, seine Denunziation von einer ehrbaren +Person alsbald auf eine andere überzutragen[182]. + +Sollen wir fortfahren in unserer Rundreise? Noch könnte manche seltsame +Geschichte erzählt werden. Es liesse sich ausser vielem Andern berichten, +wie mit Mazarin's Billigung die Pförtnerin im Kloster zu Louviers +exorzisirt und dann als Buhlerin des Teufels eingemauert wurde[183]; wie +die Schweizer im Begriffe waren, einen Marionettenmann zum Tode zu führen; +wie eine Chambre de la tournelle zu Aix den Naturforscher Jean Pierre +d'Orenson zum Galgen verurtheilte, weil er ein Experiment über die +Harmonie der Töne an einem Skelet angestellt hatte; oder wie noch 1670 zu +Haye du Puis auf Anstehen des General-Prokurators an dem Pfarrer von +Coignies die Nadelprobe vorgenommen und das Hexenmal gefunden wurde. Wir +könnten dann weiter durchmustern, was sich in Dänemark, Preussen, Polen, +Ungarn und Italien, in Spanien und Portugal, ja in Goa und Mexiko begab; +aber wir würden nichts Neues sehen und vor Erreichung des Ziels ermüden an +dem überall wesentlich gleichen Grundcharakter in Glauben, Verfahren und +Strafe, bei unbedeutenden lokalen Modifikationen. Und diese ermüdende +Wanderung würde nicht einmal mit dem traurigen Troste enden, dass in jenem +Jahrhundert ausser England irgend eine Nation die unserige in der Anzahl +der Opfer eingeholt oder überboten hätte. + +Wenden wir uns lieber zur Geschichte der allmählichen Abnahme und Heilung +der Seuche! + + +FUSSNOTEN: + +[136] _Müller_, Gesch. des Hexenglaubens in Siebenbürgen, S. 32. + +[137] _Müller_, S. 65-77. + +[138] Les sorciers dans le pays de Neufchâtel au 15. 16. et 17. siècle +(Locle, 1862) und Les procédures de sorcellerie à Neufchâtel par _Charles +Lardy_ (Neufch. 1866). + +[139] _Lardy_, S. 6-7. + +[140] _Lardy_, S. 40. + +[141] Les sorciers dans le pays de Neufchâtel, S. 21. + +[142] _Lardy_, S. 36 ff. + +[143] Das Nächstfolgende ist nach der Abhandlung des Prof. Dr. _Trechsel_ +»das Hexenwesen im Kanton Bern« (in dem Berner Taschenbuch von 1870) +S. 215 ff. mitgetheilt. + +[144] Erlass an alle waadtländischen Amtleute vom 3. Dezbr. 1652. + +[145] _Zimmermann_, die Züricher Kirche von 1519-1819 (Zürich, 1878) +S. 205-206. + +[146] _Hutchinson_, Cap. 7. _W. Scott_, Br. Th. II. S. 65. + +[147] _W. Scott_, Br. üb. Däm. Th. II. S. 158 ff. + +[148] »Die Priester stellten den Grundsatz auf, dass die +Römischkatholischen, als ihre Hauptfeinde, mit einander dem Teufel, der +Messe und den Hexen zugethan wären, welche ihrer Meinung nach alle drei zu +Unheilstiften vergesellschaftet und natürliche Verbündete sein müssten.« +_W. Scott._ + +[149] Vgl. _Pitcairn's_ Criminal Trials of Scotland, vol. I. P. II. S. 213, +223. + +[150] _W. Scott_, Th. II. S. 76 ff. + +[151] A trial etc. p. 25. + +[152] Ueber Hopkins s. _Hutchinson_, Versuch v. d. Hexerei, Cap. IV. +_Walter Scott_, Br. üb. Dämonol. Th. II. S. 86 ff. und _Thomas Wright_, +Narratives of Sorcery, T. II. Cap. XXV. + +[153] _Hartpole Lecky_, S. 83. + +[154] A trial etc. S. 25. + +[155] Ueber die Einwirkung des Hexenglaubens auf die dramatische Literatur +Englands in damaliger Zeit vgl. _Thomas Wright_, Narratives of Sorcery I. +S. 286 u. 296. + +[156] Der Oberrichter Sir _Matthew Hale_ ging in seiner Verurtheilung der +beiden Unglücklichen von dem Satze aus, dass die Thatsächlichkeit des +Lasters der Hexerei nicht zu bezweifeln sei, denn dieselbe werde 1) durch +die heil. Schrift und 2) durch den Consensus gentium bestätigt, indem die +Weisheit alter Völker Gesetze gegen die Zauberei aufgestellt habe. Vgl. den +Bericht über den Prozess in A collection of rare and curious tracts +relating to witchcraft (Lond. 1838) und _Campbells_ Lives of the +chief-justices, I. S. 565-566. + +[157] _Hutchinson_, Historical essay concerning witchcraft, 1720 S. 56-57. + +[158] _Buckle_, Gesch. der Civilisation in England (übers. v. Ruge) II. +S. 253 ff. + +[159] _Pitcairn_, Criminal trials of Scotland, vol I. P. II. S. 50. + +[160] _Hartpole Lecky_, S. 101. + +[161] Nach _Dalyell_, Darker Superstitions of Scotland, S. 645 ff. + +[162] _Hartpole Lecky_, S. 102. + +[163] Diese räthselhafte Erzählung ist in wörtlicher Uebersetzung aus Th. +Wright entlehnt. + +[164] _Thomas Wright_, Narratives of sorcery and magic (Lond. 1851) +Vol. II. Cap. 31; _Bancroft_, History of the United States, Cap. 19, +_Hutchinson_, S. 95 bis 119 und _Upham_, Salem Witchcraft, Boston 1867, +vol. II. -- Nach _Upham_ glaubten die Leute in Salem und Umgegend, der +Teufel suche die Ausbreitung des Christenthums zu hindern, wesshalb durch +Bekämpfung des Teufels und der Hexen für das Christenthum und für das Reich +Gottes Bahn gebrochen werden müsse. + +[165] _Garinet_ p. 129. _Bolo_, Notice sur l'arrêt du Parlement de Dôle du +18 janvier 1573 etc. + +[166] _De Lancre_ Arrêts notables de Paris, p. 785. + +[167] _Garinet_ pag. 139. Weitere Urtheile des pariser Parlaments bei _Le +Brun_ Hist. crit. des pratiques superstitienses, I. 306. _Collin de Plancy_ +im Dict. infernal in verschiedenen Artikeln. + +[168] _Garinet_ p. 153. + +[169] Les sorcelleries de Henri de Valois, et les oblations, qu'il faisait +au diable dans le bois de Vincennes. Didier-Millot 1589. S. _Garinet_ +p. 294. -- Von dem Buhlteufel Terragon wird gehandelt in: Remontrances à +Henri de Valois, sur les choses terribles, envoyées par un enfant de Paris. +28 janvier 1589. Jacques Grégoire. In-8vo. + +[170] Diess bezieht sich auf das Jahr 1594. _Delrio_ Lib. V. Append. + +[171] _Le Brun_, hist. crit. des prat. superst. Vol. I. p. 308. + +[172] L'incrédulité et mécréance du sortilége pleinement convaincues Paris +1612, -- und Tableau de l'inconstance des mauvais anges et démons. Paris +1612. Beide sind jetzt selten. Eine deutsche Bearbeitung erschien 1630 +unter dem Titel: Wunderbahrliche Geheimnussen der Zauberey etc., gezogen +aus einem weitleufftigen in Frantzösischer Spraach getrucktem Tractat Herrn +_Petri de Lancre_, Parlamentsherrn zu Bordeaux. (Ohne Druckort.) + +[173] _De Lancre_ Cap. 13. _Llorente_, Gesch. d. span. Inquisition. +Th. III. Cap. 37. + +[174] _Llorente_ Th. III. Cap. 37. Abschn. 2. + +[175] _Garinet_, Hist. de la Magie en France. Pièces justificatives, +Nr. IX. pag. 308. + +[176] _Garinet_, Hist. de la Magie en France, p. 180. Trauergeschichte von +der greulichen Zauberey Ludwig Goffredy u. s. w. in _Reichens_ fernerem +Unfug der Zauberey, Halle 1704. S. 553. + +[177] Bei _Hauber_, Bibl. mag. Bd. I. S. 457 ff. und 469 ff. ist das +Bekenntniss Gaufridy's, so wie das Urtheil des Parlaments vollständig +abgedruckt. + +[178] Geschichte der Teuffel zu Lodün, in _Joh. Reichens_ fernerem Unfug +der Zauberey. S. 273 ff. -- _Alexis Willibald_ hat dieses schreckliche +Vorkommniss in der Form eines historischen Romans bearbeitet: »Urban +Grandier oder die Besessenen von Loudun. 2 Bde. Berl. 1843.« + +[179] Betitelt: La cordonnière de Loudun. + +[180] _Garinet_ p. 236. + +[181] _B. Bekker_, bez. Welt. Buch IV. Cap. 29. _Horst_ Z. B. Th. I. +S. 212 ff. _Hauber_, Bibl. mag. Bd. III. St. 30. _W. Scott_, Br. üb. +Dämonologie, Th. II. S. 34, und _Th. Wright_, Narratives of sorcery, +Chap. XXIX. + +[182] _Thomasius_, Kurze Lehrsätze vom Laster der Zauberei, §. 46. + +[183] 1643. In der bischöflichen Sentenz heisst es: pour avoir honteusement +prostitué son corps aux diables, aux sorciers et autres personnes, de la +copulation desquelles elle est devenue grosse, et pour avoir conspiré avec +sorciers et magiciens dans leurs assemblées et dans le sabbat au désordre +et ruine générale de tout le monastère, perdition des religieuses et de +leurs âmes. _Garinet_ p. 245. + + + + + DREIUNDZWANZIGSTES KAPITEL. + + Bekämpfung und Vertheidigung des Glaubens an Hexerei und der + Hexenverfolgung während des siebenzehnten Jahrhunderts in Deutschland. + + a) =Die drei Jesuiten Adam Tanner, Paul Leymann und Friedrich Spee.= + + +Welche Wüste, welche Mördergrube war aus Deutschland, war aus dem gesammten +christlichen Abendlande geworden! Ueberall, in allen Landen ertönte der +Schrei der Verzweiflung in den Folterkammern und aller Orten rauchten die +Scheiterhaufen, auf denen ein dämonischer Aberglaube seine Opfer +brachte, -- Jahr aus Jahr ein! Und immer von Neuem schleppten Gerichte und +juristische Fakultäten Opfer herbei, deren Glieder auf der Marterbank mit +dem Hexenhammer zerschlagen, deren Leiber zerrissen und in Flammen geworfen +wurden! -- War denn da Niemand, der die Gräuel des Wahnsinns erkannte und +seine Stimme gegen sie zu erheben wagte? + +Allerdings gab es Einzelne, die es einsahen, dass ein scheusslicher +Molochsdienst in der Hexenverfolgung verübt ward, und die vor demselben +warnten; und diese Einzelnen fanden sich -- im =Jesuitenorden= vor! Allein +es war ein schreckliches Zeichen der Zeit, dass nachdem zwei Ordensmänner +an dem System der Hexenverfolgung zu rütteln gewagt hatten, der Dritte, vor +dessen Geistesauge sich die Unvernunft und Unmenschlichkeit derselben am +vollständigsten bloslegte, und der es darum nicht lassen konnte, seine +Stimme laut und vernehmlich gegen das frevelhafte Martern und Morden zu +erheben, die Nothwendigkeit einsah, dieses nur vom dichtesten Versteck aus +zu thun, in welchem kein Mensch ihn vermuthen konnte. + +Der erste Jesuit, der sich der Unglücklichen annahm, war =Adam Tanner= +(=Thanner=), der 1572 zu Innsbruck geboren, 1617 in den Jesuitenorden +eintrat, vierzehn Jahre lang als Professor der Theologie an der Universität +zu Innsbruck fungirte und am 25. Mai 1632 starb[184]. Er hatte sich ein +ungewöhnlich reiches theologisches Wissen angeeignet, was ihn aber nicht +hinderte, sich auch um Naturwissenschaft und Anderes zu kümmern. Sein +Biograph, der Jesuit =Fr. X. Kropf=, sagt von ihm (Hist. Prov. Soc. Jesu +Germ. super, P. 5): »seine liebste Erholung war der Wald und der Gesang der +Vögel.« Sein Hauptwerk war die von ihm 1626 und 1627 zu Ingolstadt auf +Kosten des akademischen Senats in vier Foliobänden herausgegebene Schrift +»Universa Theologia scholastica, speculativa, practica«, und dieses Werk +ist es eben, welches hier in Betracht kommt. + +In der fünften »Disputatio« des ersten Bandes spricht er nämlich von den +Engeln und Dämonen, wobei er allerlei »Dubia«, namentlich auch die Frage +erörtert, »was von der Versetzung der =Hexen= nach ihren Sammelplätzen zu +halten sei und ob sie wirklich getragen würden«. Indem er nun dieses für +ganz unmöglich erklärt, so äussert er seine Meinung dahin, dass die Angaben +der Weiber, welche durch den Teufel zu den Hexensabbathen gebracht sein +wollten, in der Regel auf Träumen und Sinnestäuschungen beruhten. Er +bemerkt auch, dass die meisten dieser Hexen verheirathet seien. Wie wäre es +nun möglich, dass sie so viele Nächte hindurch von ihren Männern entfernt +wären, ohne dass diese es merkten? Doch vielleicht glaube man, dass der +Teufel an die Stelle der Weiber irgend einen Scheinkörper lege; allein man +dürfe nicht annehmen, dass Gott so leicht und so häufig dem Teufel eine +solche Täuschung und Berückung unschuldiger Männer gestatte. Viele dieser +Weibspersonen, sowohl verheirathete als unverheirathete, seien auch in +ihren Wohnungen durch Thüren, Fensterbalken und Riegel so wohl verwahrt, +dass sie der Teufel ganz unmöglich entführen könne, ohne Lärm zu machen. +Auf die Geständnisse der Hexen sei nichts zu geben; denn deren Aussagen +ständen oft miteinander in Widerspruch, und wenn sie behaupteten, dass sie +in Gestalt einer Katze, einer Maus oder eines Vogels vom Satan +hinweggeführt worden seien, so könne dieses nur als Phantasterei angesehen +werden. Die Dämonen besässen auch nicht die Gewalt, aus sich selbst (ohne +göttliche Zulassung) und durch angebliche Zauberer Menschen und Thieren zu +schaden, ausgenommen den Fall, dass sie giftige Salben oder sonstige Mittel +anwendeten, welche den Menschen auf natürliche Weise schädlich wären. + +Im dritten Bande seines Werks und zwar in der vierten Disputatio +(Quaestio 5) handelt Tanner eingehend von dem Prozesse gegen die crimina +excepta, insbesondere gegen das crimen veneficii. Er verlangt, dass in +denselben nach Vernunft und Billigkeit vorgegangen werde, wesshalb die +Richter vor Allem darauf achten sollen, dass nicht aus einem solchen +Prozesse auch für Unschuldige Gefahr erwachse. Denn »wie gross ist die +Schmach, wie gross sind die Qualen, denen Unschuldige ausgesetzt sein +können, wenn sie Jahre lang in Prozesse wegen angeblicher Hexerei +verwickelt sind! Wie gross ist der Schaden, der daraus für viele, manchmal +auch vornehme, Familien erwächst!« + +Ferner müsse es als Grundsatz gelten, dass die wegen Verdachts der Hexerei +Eingezogenen nicht von vornherein als Schuldige angesehen und behandelt +werden dürften, wesshalb ihnen die Möglichkeit, sich von dem Verdachte zu +reinigen, nothwendig zu geben sei. Die auf der Tortur erpressten +Geständnisse seien ohne allen Werth und jeder auf dieselben sich gründende +Urtheilsspruch sei nichtig und an sich ungültig. + +Hierauf wendet sich Tanner gegen die von vielen »Doctores« vertretene +Ansicht, dass, um zur peinlichen Frage schreiten zu können, die +Denunziation Eines oder mehrer Mitschuldigen genüge. Habe man keine +sicheren Indizien, so dürfe man auf blosse Denunziation hin, und wenn +dieselbe von noch so Vielen ausgehe, Personen, die sich sonst eines guten +Rufes erfreuten, weder martern noch verurtheilen. Diese Behauptung +widerspreche zwar der Ansicht vieler Rechtsgelehrten und der üblichen +Praxis der Gerichte, allein sie beruhe auf der Vernunft. Denn entweder +seien die Denunzianten wirklich, wie sie von sich selbst aussagen, Hexen +und Zauberer oder sie seien es nicht. Sind sie es nicht, so lügen sie, +indem sie dann »Mitschuldige« nicht haben können; sind sie aber wirklich, +wie angenommen wird, Hexen und Zauberer, so sind sie vermöge der Natur +dieses Verbrechens solche Personen, von denen man anzunehmen hat, dass sie +Allen, zumal unschuldigen Leuten, auf jede Weise, also auch durch eine +Verderben bringende falsche Aussage schaden wollen. Wie könnte also ihre +Aussage von solchem Gewicht sein, dass sie genüge, um sonst unbescholtene +Leute einzukerkern und mit den schrecklichsten Torturen zu peinigen! + +Um zu beweisen, wie gefährlich und thöricht es sei, auf derlei +Denunziationen hin die peinliche Frage zu verhängen, erzählt =Tanner=, es +sei ihm von zwei sehr angesehenen und gelehrten Männern gesagt worden, dass +gewisse Personen, von deren =Unschuld= sie vollkommen überzeugt gewesen, +nur um der ihnen drohenden Tortur zu entgehen, absichtlich allerlei Dinge +ausgesagt hätten, weil sie geglaubt, dass sie nach denselben auf der Folter +befragt werden würden. Wie leichtfertig bisweilen die Untersuchung geführt +werde, beweise der Fall, der sich unlängst in einer Stadt am Rhein +zugetragen, dass nämlich, (wie in einem völlig zuverlässigen Bericht an die +juristische Fakultät zu Ingolstadt gemeldet werde) dort, als die +Geständnisse der wegen Hexerei Verurtheilten öffentlich vorgelesen und +unter anderen Verbrechen auch verschiedene Mordthaten und Verzauberungen, +die gewissen und mit Namen genannten Personen daselbst zugefügt worden +seien, aufgerufen wurden, jene Personen selbst, die gesund und wohlbehalten +zugegen waren, die Falschheit der vorgelesenen Geständnisse bezeugt haben. + +Weiterhin weist =Tanner= (im strikten Gegensatz zu =Delrio=) nach, wie +nothwendig es sei, dass die Prozessführung in allen Punkten durch klare +Bestimmungen festgestellt und der Willkür der Richter entzogen werde. Auch +müsse man den wegen Hexerei Angeklagten, die oft ganz ungebildete, +einfältige Personen seien, ordentliche Vertheidiger geben (was freilich +Viele nicht zulassen wollten!) und bei der Anwendung der Tortur müsse man +das Mass beobachten und Alles vermeiden, wodurch das Schamgefühl verletzt +werde. + +Den Geistlichen macht es Tanner zur Pflicht, wenn sie sich von der Unschuld +Angeklagter überzeugt zu haben glauben, dieses den Richtern mitzutheilen +und dieselben zu einer Revision der Akten zu veranlassen. Namentlich aber +haben dieselben jedem Verurtheilten einzuschärfen, dass er, wenn er etwa +eine unschuldige Person denunzirt hat, sub peccato mortali verpflichtet +ist, diese falsche Aussage zu widerrufen. + +In den folgenden Abschnitten erörtert =Tanner= die Fragen, auf welche +Weise sich der Christ gegen Zaubereien zu schützen habe, und durch welche +Mittel dieselben zu bekämpfen und auszurotten seien. In ersterer Beziehung +empfiehlt er den Gebrauch =geistlicher= Mittel. Dämonen, Zauberer und +Hexen, sagt er, können ja nur wenn es »ob bonum finem«, mit göttlicher +Zulassung geschehe, nicht aber aus sich selbst heraus leiblichen Schaden +bringen. Weil darum die ganze Sache von der göttlichen Vorsehung abhängt, +sei das beste Mittel zur Abwehr zauberischer Anläufe fester Glaube an Gott, +Gebet, Fleiss in der Heiligung, Gebrauch der Sakramente, werkthätige Liebe. +Zur Unterdrückung und Ausrottung der Hexerei könne aber die Strenge des +Gerichtsverfahrens gar nichts beitragen. Vielmehr müsse man hierzu nach dem +Gesetze der Liebe Christi verfahren. Diejenigen, welche vor ihren +Seelsorgern wegen vorgekommener Ausübung der Zauberei ihre Reue erklärten, +sollte man darum gar nicht dem weltlichen Richter überantworten. Auch würde +es sich in vielen Fällen sehr empfehlen, bei schon Verurtheilten die +weltliche Strafe in öffentliche Kirchenbusse zu verwandeln. »Ich zweifle +nicht,« sagt Tanner, »dass durch solche Demüthigung der Teufel weit mehr +verwirrt und ohnmächtig gemacht werden wird als durch tausend +Todesurtheile.« Immer wieder kommt Tanner darauf zurück, dass hier nicht +mit leiblichen, sondern mit geistigen und geistlichen Waffen zu kämpfen +sei; und zu diesen geistigen Waffen rechnet er vor Allem eine gute +Erziehung der Jugend und eine sorgfältige Unterweisung derselben in den +Wahrheiten des Evangeliums. + +Dieses war das ernste und geistesgewaltige Zeugniss, welches der fromme und +aufrichtige Jesuit =Tanner= gegen den Dämon des Hexenglaubens ablegte, von +dem die abendländische Christenheit unter der menschenmörderischen Faust +der Justiz über ein Jahrhundert lang zerfleischt wurde. Der ehrliche +=Tanner= hat darüber vielfache Verfolgung und grosses Herzeleid ertragen +müssen. Zwei Inquisitoren, welche seine Aeusserungen über die +Hexenverfolgung gelesen hatten, erklärten laut, sie würden diesen +Menschen, sobald sie ihn in ihre Gewalt bekämen, sofort auf die Folter +spannen. -- Als Tanner gestorben war, gab es wohl Wenige, die seine +Auslassungen über die Hexenprozesse nicht für Thorheit hielten. + +Unter diesen Wenigen, die anders dachten, war wiederum ein Jesuit, =Paul +Laymann=, der (1575 zu Innsbruck geboren) in München und Dillingen +Professor des kanonischen Rechts war und am 13. November 1635 zu Konstanz +an der Pest starb[185]. Sein Hauptwerk, welches er hinterlassen hat, ist +seine zuerst 1625 in München herausgegebene Theologia moralis. In derselben +wirft er (Lib. III. de institia Tract. 6, cap. 5) die Frage auf: ob es +besser sei, gegen die Zauberer und Hexen =vorsichtig= und nur dann +einzuschreiten, wenn genügende Indizien vorhanden seien, oder ob es +gerathener sei, wegen der Schwere und Schädlichkeit dieses Verbrechens auch +in =zweifelhaften= Fällen den Prozess einzuleiten -- und entscheidet sich +für die Ansicht, dass man nicht leicht Denunziationen Glauben zu schenken +habe, wenn nicht die betreffende Person überhaupt verrufen oder der gegen +dieselbe rege gewordene Verdacht durch sichere Indizien begründet worden +sei. Allerdings stehe es geschrieben: Maleficos non patieris vivere, aber +ebenso fest stehe auch das Gesetz: Ne insontem occidas! Habe man daher +bezüglich eines Angeklagten zu befürchten, dass derselbe ein Zauberer sei, +und falls er nicht justifizirt werde, Gott und den Menschen Unbilden +zufüge, und habe man andererseits zu besorgen, dass ihm als einem +vielleicht fälschlich Angeklagten durch das Gefängniss und die Tortur +ungerechter Weise an Ehre, Leib und Leben Schaden zugefügt werde, so habe +man das kleinere Uebel zu ertragen, damit nicht ein grösseres entstehe, +welches durch ein höheres Gesetz verboten sei. + +Indessen war die Zeit für die Mahnungen eines Tanner und Laymann taub. Man +marterte und mordete ruhig weiter, und es schien in Erfüllung gehen zu +sollen, worauf Laymann in seiner Theol. mor. (L. III. Tr. 6, P. 3) +hingewiesen hatte: »Es ist jetzt soweit gekommen, dass, wenn solche +Prozesse noch länger fortgesetzt werden, ganze Dörfer, Märkte und Städte +veröden, und dass Niemand mehr sicher sein wird, auch nicht einmal +Geistliche und Priester.« + +Da wurde plötzlich eine neue Stimme laut, welche noch vernehmlicher, noch +gewaltiger als die bisherigen auf den Wahnsinn der Hexenverfolgung hinwies +und vor fernerer Vergiessung des Blutes Unschuldiger warnte. + +Wir reden von der =Cautio criminalis=[186], welche 1631 zu Rinteln +erschien. Der Verfasser dieser Schrift war kein anderer, als der Jesuit +=Friedrich Spee=[187], der Sprosse des adeligen (jetzt gräflichen) +Geschlechts der =Spee von Langenfeld=. Im Jahre 1591 zu Kaiserswerth im +Kölnischen geboren, war er als neunzehnjähriger Jüngling bei den Jesuiten +zu Trier als Novize eingetreten, von wo er in das Ordenshaus zu Köln +übersiedelte. Hier 1621 unter die Väter der Gesellschaft aufgenommen, wurde +er wegen seiner ungewöhnlichen Gelehrsamkeit mit der Professur der +Philosophie und Moral betraut, 1624 aber in das Jesuitenkolleg zu Paderborn +versetzt, von wo aus er dem in die Gemeinden und namentlich in den Adel der +Diözese Paderborn eingedrungenen Protestantismus entgegenarbeiten sollte. +Durch seine Klugheit und sonstige Geschicklichkeit soll es ihm auch +gelungen sein, den grössten Theil des paderbörner Adels in die katholische +Kirche zurückzuführen. Die grossen Erfolge seiner Missionsarbeit in +Paderborn veranlassten es daher, dass ihn der Orden zu gleichem Zwecke 1627 +nach Bamberg und Würzburg berief. Hier jedoch, wo eben damals die +grausigsten Hexenverfolgungen im Gange waren, sah sich derselbe alsbald in +einen ganz anderen Beruf hineingestellt, indem er beauftragt ward, als +Beichtvater der zum Tode verurtheilten Hexen zu fungiren. Diese neue +Berufsthätigkeit liess Spee tief in den Abgrund hineinsehen, der so viele +Tausende verschlang, und bald fiel es ihm wie Schuppen von dem Auge und es +trieb ihn zu kühner, männlicher That. Er schrieb seine =Cautio criminalis=, +eine Warnungsschrift, die er jedoch erst, nachdem er aus Franken in das +Paderbörner Land zurückgekehrt war, in einer protestantischen Stadt +(Rinteln) drucken zu lassen wagte, -- und zwar anonym. Alle Welt staunte, +als sie das für Jedermann überraschende Buch sah. Schon binnen wenigen +Monaten waren (wie der Verleger Gronäus zu Frankfurt a. M. im Vorwort der +zweiten Ausgabe bemerkt) alle Exemplare vergriffen. Niemand ahnte, wer der +Verfasser sei und sogar noch vierzehn Jahre nach Spee's Tode war selbst dem +Uebersetzer des Buches die Herkunft desselben noch unbekannt. Erst durch +=Leibnitz=, welcher Spee als Charakter und Schriftsteller mit Recht sehr +hochhielt[188], haben wir erfahren, dass derselbe der Verfasser +ist[189]. -- »Dieser grosse Mann -- sagt er von Spee -- verwaltete in +Franken das Amt eines Beichtvaters, als im Bambergischen und Würzburgischen +viele Personen wegen Zauberei verurtheilt und verbrannt wurden. =Johann +Philipp von Schönborn=, später Bischof von Würzburg und zuletzt Kurfürst +von Mainz, lebte damals in Würzburg als junger Kanonikus und hatte mit Spee +eine vertraute Freundschaft geschlossen. Als nun einst der junge Mann +fragte, warum wohl der ehrwürdige Vater ein graueres Haupt habe, als seinen +Jahren gemäss sei, antwortete dieser: das rühre von den Hexen her, die er +zum Scheiterhaufen begleitet habe. Hierüber wunderte sich Schönborn, und +Spee löste ihm das Räthsel folgendermassen: Er habe durch alle +Nachforschungen in seiner Stellung als Beichtvater bei keinem von +denjenigen, die er zum Tode bereitet, etwas gefunden, woraus er sich hätte +überzeugen können, dass ihnen das Verbrechen der Zauberei mit Recht wäre +zur Last gelegt worden. Einfältige Leute hätten sich auf seine +beichtväterlichen Fragen, aus Furcht vor wiederholter Tortur, anfänglich +allerdings für Hexen ausgegeben, bald aber, als sie sich überzeugten, dass +vom Beichtvater nichts zu besorgen sei, hätten sie Zutrauen gefasst und aus +ganz anderem Tone gesprochen. Unter Heulen und Schluchzen hätten Alle die +Unwissenheit oder Bosheit der Richter und ihr eigenes Elend bejammert und +noch in ihren letzten Augenblicken Gott zum Zeugen ihrer Unschuld +angerufen. Die häufige Wiederholung solcher Jammerscenen habe einen so +tiefen Eindruck auf ihn gemacht, =dass er vor der Zeit grau geworden=. Als +Schönborn mit Spee immer vertrauter geworden war, gestand ihm dieser, dass +er der Verfasser der Cautio criminalis sei. In der Folge wurde Schönborn +Bischof und Reichsfürst, und so oft eine Person der Zauberei bezüchtigt +wurde, zog er, eingedenk der Worte des ehrwürdigen Mannes, die Sache vor +seine eigene Prüfung und fand die von jenem ausgesprochenen Warnungen nur +allzu begründet. So hörten in jener Gegend die Menschenbrände auf«[190]. + +Aus dem Erwähnten ist leicht abzunehmen, was Spee mit seiner Schrift +bezweckte. Er hatte in der nächsten Nähe den Hexenprozess in seiner +furchtbarsten Uebertreibung kennen gelernt und wollte dem Unwesen +entgegentreten. Indessen ist es nicht das Prinzip selbst, was er bekämpft, +sondern die Praxis. Er räumt die Existenz der Hexerei und die +Nothwendigkeit eines Verfahrens gegen dieselbe ein; aber unter seinen +Händen schmilzt der Hexenglaube so sehr zusammen und erhält das Verfahren +eine so vollkommene Umgestaltung, dass bei gewissenhafter Durchführung +seiner Grundsätze Deutschland schwerlich wieder einen einzigen Hexenbrand +gesehen hätte. Seine scharfe Kritik ergiesst sich über den Aberglauben und +die Gehässigkeit des Pöbels, die Habsucht, Unwissenheit und geistige +Unselbstständigkeit der Richter, den Leichtsinn der Fürsten, die +Beschränktheit und den Fanatismus der Geistlichen, die Trüglichkeit der +sogenannten Indizien, die Ungewissheit und Fabelhaftigkeit der angeblichen, +theils abgefolterten, theils überlieferten Thatsachen, die Grausamkeit der +Tortur und überhaupt über die Unregelmässigkeit und Nichtigkeit des ganzen +Verfahrens. Die Hervorhebung einzelner Stellen wird auch diesen +Schriftsteller und seine Zeit am besten charakterisiren. + +»=Erste Frage.= Ob auch in Wahrheit Zauberer, Hexen und Unholden seien? + +Ja. Dann ob mir zwar nicht unbewusst, dass etliche, und darunter auch +einige katholische Gelehrte, die ich eben nicht nennen mag, dasselbige in +Zweifel gezogen; obs auch zwar etliche davor halten oder muthmassen wollen, +dass mans in der katholischen Kirchen nicht allzeit geglaubt habe, dass +die Hexen und Unholden ihre leiblichen Zusammenkünfte hielten; ob auch wohl +endlich ich selbst, als ich mit unterschiedlichen dieses Lasters +Schuldthätigen in ihren Gefängnissen viel und oft umgegangen und der Sachen +nicht allein fleissig und genau, sondern fast vorwitzig nachgeforschet, +mich nicht ein-, sondern etlichemal so betreten gefunden, dass ich fast +nicht gewusst, was ich diessfalls glauben sollte. Nichtsdestoweniger +nachdem ich meine hierbei sich ereignende zweifelhafte und verwirrte +Gedanken kürzlich zusammenfasse und erwäge, so halte ich's gänzlich davor, +dass in der Welt wahrhaftig etliche Zauberer und Unholden seien und dass +dasselbig von Niemandem ohne Leichtfertigkeit und groben Unverstand +geleugnet werden könne. -- -- Dass aber deren so viel, oder auch, dass die +alle mit einander, welche bisher unterm Prätext dieses Lasters in die Luft +geflogen, Zauberer oder Hexen seien oder gewesen sein sollen, das glaube +ich nicht, und glauben's auch andere gottesfürchtige Leute mit mir nicht. +Und wird mich auch Keiner, der nur nicht etwan auf des gemeinen Pöbels +Geschrei oder Ansehen der Personen zuplatzen, sondern dem Handel mit Witz +und Vernunft nachdenken wird, leichtlich überreden, dass ich dasselbige +glauben soll.« -- -- + +»=Die andere Frage.= Ob's in Deutschland mehr Zauberer, Hexen und Unholden +gebe, als anderswo? + +Diese Frage trifft eine Sache an, so ich nicht weiss; ich will aber für die +Langeweile mit einem Worte dasjenige sagen, was mir vorkommt: =Man meinet +und hält's einmal davor=, dass in Deutschland mehr Zauberer seien, als +anderswo. Ursach ist diese: Es rauchet ja in Deutschland fast allenthalben. +=Wovon und warum?= Darum, weil man in Arbeit ist, die Zauberer und +Zauberinnen zu verbrennen und auszurotten; ist denn nicht hieraus klärlich +abzunehmen, dass diess Unheil in Deutschland weit eingerissen sei? Und zwar +diess Rösten, Sengen und Brennen ist eine Zeitlang in unserem lieben +Vaterlande so gross gewesen, dass wir die deutsche Ehre bei unsern +ausländischen Feinden nicht um ein Geringes verkleinert und unsern Geruch +bei Pharaone stinkend gemacht haben.« (Als Ursachen des Wahnes, dass es so +viele Zauberer geben solle, betrachtet Spee: 1) den Aberglauben des Volks, +das sich Hagel, Seuchen etc. nicht aus natürlichen Ursachen zu erklären +wisse, und 2) Missgunst und Bosheit des Pöbels, welcher Reichthum und +Ansehen Anderer gerne aus verbotenen Künsten herleite.) + +=Aus der achten Frage.= + +»Weil wir's in der That verspüren, dass, wann man den Hexenprozess einmal +angefangen hat, derselbe etliche Jahre währt und die Zahl derer, so +gestraft werden sollen, mehr und mehr zunehme, also dass man ganze Dörfer +ausbrennet und doch anders nichts ausgerichtet hat, als dass die Protocolla +mit deren Namen, so von den Hingerichteten denunziiret und besaget worden, +eben so voll seien, als auch vorhin, dermassen, dass es scheinet, wo man +also eifrig darin fortfahren wollte, des Brennens kein Ende sein würde, bis +das ganze Land verbrennet oder sonsten hingerichtet wäre: und gleichwie +noch niemals einiger Fürst oder Herr gefunden ist, der nicht gezwungen +worden, dem Hexenprozess ein Ende zu machen, also hat auch noch keiner das +Ende desselbigen, und wie er zum Aufhören kommen möchte, gefunden, sondern +hat dem Brennen ein Ende machen müssen. Weil nun dies ein schwer und weit +aussehendes Werk ist, sollte man dann nicht allermöglichsten Fleiss +anwenden, damit ja kein Irrthum dabei einschleichen und nicht die +Unschuldigen in diess Unwesen mit eingeflochten werden möchten? +Insonderheit, da es die Erfahrung bezeuget, dass, wenn nur eine Einzige +in's Spiel geräth, sobalden unzählige Andere mit eingezogen +werden.« -- -- -- + +=Neunte Frage.= §. 6. + +»Dahero mir ohnlängst einer (ein Inquirent) sagte: 'Ich weiss wohl, dass in +diesem Wesen auch einige Unschuldige mit unterlaufen; aber desshalben mache +ich mir kein Gewissen, sintemal mein Fürst, der doch ein sehr vorsichtiger, +gewissenhafter Herr ist, mich treibt, dass ich in diesem Lande fortfahren +solle; der wird wohl wissen und sein Gewissen dabei in Acht nehmen, was er +befiehlt; mir gebührt, dass ich demselbigen nachkomme.' -- Ist das nicht +(Gott erbarm's!) eine lustige Sache? Fürsten und Herren legen alle Sorge +von sich ab und hängen dieselbe auf ihre Amtleute und Räthe und deroselben +Conscienz und Gewissen; diese thun dergleichen und werfen's auf ihrer +Herren Gewissen! Der Fürst sagt: Unsere Räthe mögen sehen, was sie zu thun +haben; die Räthe sagen: Der Fürst möge sehen, dass er's verantworte. Ist +das nicht ein schöner Circul? Welcher aber wird vor Gott verantworten +müssen? Dann weil es jener sehen soll und dieser soll's sehen, geschieht's, +dass es Niemand siehet oder achtet.« + +Ein anschauliches Gesammtbild des damaligen Hexenprozesses gibt Spee in der + +»=Einundfünfzigsten Frage=: Nun sage mir die Summa und kurzen Inhalt des +Prozesses im Zaubereilaster, wie derselbige zu dieser Zeit gemeiniglich +geführet wird. + +§. 1. Das will ich thun. Du musst aber zum Eingange merken, dass bei uns +Teutschen, und insonderheit (dessen man sich billig schämen sollte) bei den +Katholischen, der Aberglaube, die Missgunst, Lästern, Afterreden, Schänden, +Schmähen und hinterlistiges Ohrenblasen unglaublich tief eingewurzelt sei, +welches weder von der Obrigkeit nach Gebühr gestraft, noch von der Kanzel +der Nothdurft nach widerlegt und die Leute davor gewarnt und abgemahnet +werden; und eben daher entstehet der erste Verdacht der Zauberei, daher +kommt's, dass alle Strafen Gottes, so er in seinem heiligen Worte den +Ungehorsamen gedrohet, von Zauberern und Hexen geschehen sein sollen, da +muss weder Gott oder die Natur etwas mehr gelten, sondern die Hexen müssen +alles gethan haben. + +§. 2. Dahero erfolgt dann, dass Jedermann mit Unvernunft ruft und schreit: +die Obrigkeit soll auf die Zauberer und Hexen inquiriren (nämlich deren +sie mit ihren Zungen so viel gemacht haben). Hierauf befiehlt die hohe +Obrigkeit ihren Richtern und Räthen, dass sie gegen diese beschreite +lasterhafte Personen prozediren sollen. Dieselbigen wissen nun nicht, wo +und an wem sie anheben sollen, weil es ihnen an Anzeigungen und Beweisthum +ermangelt und ihnen gleichwohl ihr Gewissen sagt, dass man hierinnen nicht +unbedachtsam verfahren solle. Inmittelst kommt der zweite und dritte Befehl +von der Obrigkeit, dass sie fortfahren sollen, und darf sich Herr Omnes +vernehmen lassen, es müsse nicht klar mit den Beamten sein, dass sie nicht +wollten, und dessen dürfen auch wohl die Obrigkeiten selbst sich von Andern +überreden lassen. Sollte man nun der Obrigkeit hierinnen in etwas +widerstreben und nicht stracks zum Werke greifen, das würde vorab bei uns +Teutschen sehr übel gedeutet werden, angesehen, dass fast männiglich, auch +die Geistlichen, alles vor recht und gut halten, was den Fürsten und der +Herrschaft gefället, da sie, die Geistlichen, doch nicht wissen, von was +Leuten Fürsten und Herren (ob sie sonst wohl von Natur sehr gut seien) oft +angereizt werden. Also gehet dann der Herrschaft Wille vor, und macht man +den Anfang des Werkes auf Gerathewohl. + +§. 3. Ziehet aber der Magistrat diese Sache als ein schwer und gefährlich +Werk weiter in Bedenken, so schickt die Obrigkeit einen Inquisitorem oder +Commissarium; ob dann gleich derselbige aus Unverstand oder erhitztem +Gemüthe der Sachen etwas zu viel thut, so muss dennoch dasselbige nicht +unrecht gethan heissen, sondern dem gibt man den Namen eines gottseligen +Eiferers zu der Gerechtigkeit, und derselbe gerechte Eifer wird durch die +Hoffnung des guten Genusses oder Salarii so viel mehr entzündet und +unterhalten, sonderlich wann der Commissarius bedürftig ist und ihm auf +jedes Haupt eine gewisse Summa von Thalern pro salario zugelegt wird und +ihm ausserdem noch frei stehet, von den Bauern ein und andere Steuer zu +fordern. Trägt sich's dann zu, dass etwa ein besessener oder wahnwitziger +Mensch von einer armen Gaja ein verdächtiges Wort geredet, oder das +heutige allzu gemeine lügenhaftige Gespräch auf sie fället, so ist der +Anfang gemacht und muss dieselbe herhalten. + +§. 4. Damit es aber nicht scheine, als ob man auf diess blosse Geschrei und +ohne andere Indicia also prozedire, so ist alsbald ein unfehlbar Indicium +vorhanden, und das aus diesem Fallstrick: Entweder Gaja hat ein böses, +leichtfertiges, oder ein frommes, gottseliges Leben geführt. Ist =jenes=, +so ist's ein grosses Indicium, dann wer böse ist, kann leicht böser und je +länger je weiter verführet werden; ist =dieses=, so ist's kein geringer +Indicium, dann sagen sie: so pflegen sich die Hexen zu schmücken und wollen +allezeit gerne vor die Frömmsten gehalten sein. Da ist dann der Befehl, +dass man mit der Gaja zu Loch solle. Und ist stracks wieder ein neues +Indicium, abermals per dilemma: Entweder die Gaja gibt durch die Anlass, +Wort oder Werk zu verstehen, dass sie sich fürchte, oder gebärdet und +erzeigt sich unerschrocken. Spüret man dann einige Furcht oder Schrecken +bei ihr (dann wer wollte sich nicht entsetzen, der da weiss, wie jämmerlich +sie dero Orts gemartert werden?), so ist's abermal ein Indicium; dann +(sagen sie) das böse Gewissen macht sie bang. Fürchtet sie sich nicht, +sondern trauet ihrer Unschuld, so ist's wieder ein Indicium; dann (geben +sie vor) das pflegen die Hexen zu thun, dass sie die Unschuldigen sein +wollen, und der Teufel macht sie so muthig. Damit es aber an mehreren +Indizien nicht mangele, so hat der Inquisitor oder Commissarius seine +Jagdhunde zur Hand, oftmals gottlose, leichtfertige, beschreite Leute, die +müssen dann auf der armen Gaja ganzes Leben, Handel und Wandel inquiriren, +da es dann nicht wohl sein kann, dass man nicht etwas finden sollte, +welches argwöhnische Leute nicht auf's Aergste auslegen und auf Zauberei +deuten möchten. Sein dann auch vielleicht etliche, so der Gaja vorhin nicht +viel Gutes gegönnt haben, die thun sich alsdann herfür, bringen quid pro +quo, und ruft Jedermann: die Gaja hat gleichwohl schwere Indicia gegen +sich. Darum muss die Gaja auf die Folterbank (wofern sie anders nicht +selbigen Tages, da sie gefänglich angenommen, sobald ist gefoltert worden). + +§. 5. Denn bei diesen Prozessen wird keinem Menschen ein Advocatus oder +auch einige Defension, wie aufrichtig sie auch immer sein möchte, +gestattet; dann da rufen sie, diess sei ein crimen exceptum, ein solch +Laster, das dem gerichtlichen Prozess nicht unterworfen sei; ja da einer +sich darinnen als Advocatus wollte gebrauchen lassen, oder der Herrschaft +einreden und erinnern, dass sie vorsichtig verfahren wollte, der ist schon +im Verdacht des Lasters und muss ein Patron und Schutzherr der Hexen +heissen, also dass Aller Mund verstummen und alle Schreibfedern stumpf +sein, dass man weder reden, noch schreiben darf. Insgemein haben gleichwohl +die Inquisitores den Brauch, damit ihnen nicht nachgesaget werde, als ob +sie der Gaja ihre Defension nicht zugelassen hätten, dass sie dieselbige +vorstellen und sie über die Indicia examiniren (soll man's anders +examiniren heissen). Ob dann gleich die Gaja die gegen sie vorhandenen +Indicia sammt und sonders genugsam ablehnet, so passet man doch darauf +nichts, ja man schreibt's auch wohl nicht einst an, sondern die Indicia +bleiben nichtsdestoweniger auf ihrem Valor und muss die obstinata Gaja +wieder zu Loch und sich besser bedenken; denn weil sie sich wohl +verantwortet, so ist's ein neu Indicium; dann, wann diese keine Hexe wäre +(sagen sie), so könnte sie so beredt nicht sein. + +§. 6. Wann sie sich nun über Nacht also bedacht hat, stellet man sie des +folgenden Morgens wieder für, und da sie bei ihrer gestrigen Antwort +bleibet, so lieset man ihr das decretum torturae für, nicht anders, als ob +sie gestern nichts geantwortet, noch die Indicia im Geringsten widerleget +hätte. Ehe sie aber gefoltert wird, führet sie der Henker auf eine Seite +und besiehet sie allenthalben an ihrem blossen Leib, ob sie sich etwan +durch zaubersche Kunst unempfindlich gemacht hätte. Damit ja nichts +verborgen bleibe, schneiden und sengen sie ihr die Haare allenthalben, auch +an dem Orte, den man vor züchtigen Ohren nicht nennen darf, ab und begucken +Alles auf's Genaueste, haben doch bisher dergleichen noch wenig gefunden. +Und zwar, warum sollten sie solches den Weibern nicht thun, da sie doch der +geistlichen Priester hierinnen nicht schonen? Und zwar der geistlichen +Bischöfe und Prälaten Inquisitores sein in diesem Fall die besten Meister, +und achtet man die päpstliche Bullam Coenae, so Päpstl. Heiligkeit gegen +die ausgelassen, welche ohne Ihrer Heiligkeit Spezialbefehl gegen die +Geistlichen prozediren, vor Blitz ohne Donnerschläge, und damit ja fromme +Fürsten und Herren dasselbige nicht erfahren, und also dergleichen Prozess +einen Zaum anwerfen, wissen Inquisitores dasselbige fein zu verhehlen. + +§. 7. Wann nun die Gaja also gesenget und enthäret ist, so wird sie +gefoltert, dass sie die Wahrheit sage, d. i. sich schlecht vor eine +Zauber'sche bekennen soll. Sie mag anders sagen, was sie wolle, so ist es +nicht wahr und kann nicht wahr sein. Man foltert sie aber erst auf die +schlechteste Manier, welches du also verstehen musst, als ob sie gleich zum +Schärfsten torquiret wird, so heissts doch die schlechteste Art in Respekt +und Erwägung deren, die nachfolgen sollen. Bekennet nun die Gaja auf solche +Manier, so geben sie vor, sie habe gutwillig und ohne Folter bekennet. Wie +kann denn ein Fürst oder Herre vorüber, dass er diejenige Person nicht vor +eine Hexin halten sollte, die so gutwillig und ohne Tortur bekennet hat, +dass sie eine sei? Und macht man sich demnach keine ferneren Gedanken oder +Beschwernung, sondern man führet sie zum Tode, wie man doch würde gethan +haben, wenn sie schon nichts bekennet hätte, sintemal, wenn der Anfang des +Folterns gemacht ist, so ist das Spiel gewonnen, sie muss bekennen, sie +muss sterben. Sie bekenne nun, oder bekenne nicht, so gilt's gleich. +Bekennet sie, so ist die Sache klar, und wird sie getödtet, denn Widerrufen +gilt hier nichts; bekennet sie nicht, so torquiret man sie zum zweiten, +dritten und vierten Mal, denn bei diesem Prozesse gilt, was nur dem +Commissario geliebt, da hat man in diesem excepto crimine nicht zu sehen, +wie lang, wie scharf, wie oftmalig die Folter gebraucht werde, hier meinet +Niemand, dass man etwas verbrechen könnte, darvon man hiernächst Rechnung +geben müsse. Verwendet nun etwa die Gaja in der Folter vor Schmerzen die +Augen, oder starrt mit offenen Augen, so sein's neue Indicia: denn +verwendet sie dieselbigen, so sprechen sie: Sehet, wie schauet sie sich +nach ihrem Buhlen um. Starret sie dann, so hat sie ihn ersehen; wird sie +denn härter gefoltert und will doch nicht bekennen, verstellet ihre +Gebärden wegen der grossen Marter, oder kommt gar in eine Ohnmacht, so +rufen sie: die lachet und schläft auf der Folter, die hat etwas gebraucht, +dass sie nicht schwatzen kann, die soll man lebendig verbrennen, wie denn +ohnlängsthin Etlichen widerfahren. Und da saget männiglich und auch die +Geistlichen und Beichtväter, die habe keine Reue gehabt, habe sich nicht +bekehret, noch ihren Buhlen verlassen, sondern demselben Glauben halten +wollen. Begibt sich's denn, dass Eine oder die Andere auf der Folter +stirbt, so sagt man, der Teufel habe ihr den Hals gebrochen. Derohalben so +ist dann Meister Hans Knüpfauf her, schleppt das Aas hinaus und begräbt's +unter den Galgen. + +§. 8. Kommt aber die Gaja auf der Folter davon und ist etwan der Richter so +nachdenklich, dass er sie ohne neue Indicia nicht weiter torquiren, auch +nicht unbekennet hinrichten lassen darf, so lässt man sie dennoch nicht +los, sondern legt sie in ein härter Gefängniss, da sie denn wohl ein ganz +Jahr liegen und gleichsam einbeizen muss, bis sie mürbe werde. Denn hier +gilt kein Purgirens durch die ausgestandene Tortur, wie zwar die Rechte +wollen, sondern sie muss des Lasters einen Weg, wie den andern schuldig +bleiben; denn das wäre den Inquisitoren eine Schande, dass sie eine Person, +so sie einmal zur Haft gebracht hätten, loslassen sollten. Welchen sie +einmal in's Gefängniss gebracht, der muss schuldig sein, es geschehe mit +Recht oder Unrecht. Immittelst schickt man ungestüme Priester zu der +Gefangenen, welche ihr oft verdriesslicher sein, als der Henker selbst. Die +plagen denn das arme Mensch so lange und viel, bis sie bekennen muss, Gott +gebe, sie sei eine Hexe oder nicht, rufen und schreien, dass, wenn sie +nicht bekennen werde, so könne sie nicht selig oder der heil. Sakramente +theilhaftig werden. Und darum hüten sich die Herren Inquisitores mit allem +Fleiss, dass sie keine solchen Priester bei diesen Sachen und Prozess +gebrauchen, die etwas sittsam seien, Verstand im Herzen und Zähne im Munde +haben, wie ingleichen, damit ja Niemand bei das Gefängniss komme, der denen +Gefangenen guten Rath mittheile, oder den Fürsten von dem Handel +unterrichte. Denn ihnen ist vor nichts mehr bange, als dass etwan ihre +Unschuld auf eine oder andere Weise zu Tage kommen möchte. + +§. 9. Mittlerweile also die Gaja im Stankloch sitzet und von denen, die sie +trösten sollten, gequälet wird, so haben hurtige und geschwinde Richter +schöne Griffe und Fundament, wie sie auf sie neue Indicia zu Wege bringen +und womit sie sie dermassen in's Gesicht überweisen (verstehe hinter sich), +dass sie auch durch der Juristen-Fakultäten Responsum lebendig verbrennet +zu werden schuldig erkennet werden muss. Etliche lassen die Gajam +beschwören und bannen und setzen sie demnach in ein ander Gefängniss und +lassen sie also noch eins torquiren, ob man auf solch Exorzisiren und +Veränderung des Orts den stummen Teufel (wie sie meinen) von ihr bringen +möchte. Bekennet sie alsdann noch nicht, so muss sie lebendig verbrennet +werden. Nun möchte ich (weiss Gott!) gerne wissen, weil sowohl die, so +nicht bekennet, als auch welche bekennet, Hexen sein und sterben müssen, +wie doch ein Mensch, er sei so unschuldig, wie er immer wolle, sich allhier +retten könne, oder wolle? O du elende Gaja! Worauf hast du doch gehofft? +Warum hast du nicht, sobald du das Gefängniss betreten, gesagt, du wärest +des Lasters schuldig? O du thörichtes Weib! Warum willst du so oft sterben, +da du Anfangs mit =einem= Tode hättest bezahlen können? Folge meinem Rath +und sage stracks zu, du seiest eine Hexe, und stirb; denn vergebens hoffest +du, los zu werden, solches lässet der Eifer der Gerechtigkeit bei uns +Teutschen nicht zu. + +§ 10. So nun eine aus Unleidsamkeit der Marter fälschlich über sich +bekennet, so gehet das Elend erst an, sintemal hier ist insgemein kein +Mittel sich loszuwirken, sondern die Gaja muss Andere, ob sie schon von +ihnen nichts Böses weiss, anzeigen, und oftmals die, welche ihr von den +Inquisitoren oder Schergen in den Mund gegeben werden, oder wovon sie +wissen, dass sie vorhin ein böses Geschrei haben, oder vorhin besagt oder +im Gefängniss gewesen und dessen wiederum entlassen seien. Werden dann +diese auch gefoltert, so müssen sie wieder Andere besagen und die aber +Andere, und ist hier also kein Ende oder Aufhören. Und kommt's auf solche +Manier so weit, dass die Richter entweder den Prozess fallen lassen und +ihre Kunst begeben, oder aber die Ihrigen, ja sich selbst und alle Leute +verbrennen müssen. Denn da fehlet's nicht, die falschen Besagungen werden +sie endlich alle mit einander treffen, und werden sie auch, wann's nur zum +Foltern mit ihnen kommt, alle schuldig machen. Da kommen dann deren viele +mit in's Spiel, die Anfangs so hart gerufen und getrieben, dass man brennen +und brühen sollte, und haben die guten Herren im Anfang sich nicht besinnen +können, dass die Reihe auch an sie kommen würde, und die haben denn ihren +gerechten Lohn von Gott, weil sie uns mit ihren giftigen Zungen so viel +Zauberer gemacht und so viele unschuldige Menschen dem Feuer hingegeben +haben. Doch thun sich nunmehr etliche Verständigere und Gelehrtere hervor, +die, gleichsam aus dem tiefen Schlafe erwachend, ihre Augen aufthun, den +Sachen besser nachdenken und nicht so unbesonnen ins Tausendste +hineintoben. + +§. 11. Und obwohl die Richter und Commissarii insgesammt leugnen, dass sie +nicht auf die blossen Besagungen gehen, so ist's doch nichts damit, und +ist's droben im Traktat erwiesen, dass sie damit nur ihren Fürsten und +Herren einen blauen Dunst für die Nase machen; dann die Fama oder das böse +Gerüchte, so sie gemeiniglich bei die Besagung ziehen, ist allezeit +unkräftig und nichtig, weil dieselbe nimmermehr zu Recht erwiesen wird, und +verwundert mich's, dass es noch von keinem Richter in Acht genommen +worden, dass dasjenige, was Viele von den zauberischen Zeichen plaudern, +gemeiniglich ein Betrug der Henker sei. Unterdessen aber und immittelst, +dass die Hexenprozesse noch mit Ernste fortgetrieben und diejenigen, welche +gefoltert werden, aus Unleidsamkeit der Pein auf Andere und diese wieder +auf Andere bekennen müssen, da kommt's stracks aus, dass diese oder jene +besagt seien (denn so heimlich pflegen's die zu halten, die bei der Folter +adhibiret und gebrauchet werden) und das nicht ohne ihren Vortheil; denn +daraus können sie stracks Indicia ergreifen. Und das abermals durch diese +zweifache Fallthür: denn diejenigen, welche es vernehmen, dass sie besagt +seien (wie es dann stracks ein offen Gerüchte wird), die nehmen entweder +die Flucht zur Hand, oder halten Fuss beim Male und warten des Ihrigen. +Fliehen sie, so hat sie ihr böses Gewissen fortgetrieben; bleiben sie aber, +so hält sie der Teufel, dass sie nicht können wegkommen. Gehet aber Einer +zu den Inquisitoren und fragt, ob's wahr sei, dass er beschwätzt sei, damit +er sich bei Zeiten mit seiner rechtmässigen Defension verantworten möge, so +ist's abermal ein Indicium; denn er weiss sich nicht sicher und fürchtet +sich für seinen eigenen Schatten. Er mache es nun, wie er wolle, so hat er +eine Klette davon, und lässt er dieses also stille hingehen, so ist's über +ein Jahr ein gemein Geschrei, welches alt und stark genug ist, wann nur +etliche Besagungen dazu kommen, dass man ihn desswegen zur Folter erkenne, +da doch diess Geschrei erst aus der neulichen Besagung entsprossen ist. + +§. 12. Auf eben die Manier geht's denen, welche etwan von einem +leichtfertigen Buben oder einer leichtfertigen Pletzen vor einen Zauberer +oder Zauber'sche gescholten werden. Dann entweder er vertheidigt sich mit +Recht, oder lasst's anstehen. Vertheidigt er sich nicht, so ist er des +Lasters schuldig, sonst würde er nicht stille schweigen: vertheidigt er +sich mit Recht, so kommt die Sache je länger je mehr und weiter aus, und +kitzelt sich hie Einer, dort ein Anderer damit und trägt's also weiter +fort, bis es endlich allenthalben auskommen, und das ist denn ein böses +Gerüchte, das nimmermehr wieder ausgetilget werden kann. Und was ist denn +leichters, als diejenigen, welche hierzwischen torquiret und auf ihre +Complices gefragt werden, eben diese anzeigen? Folget demnach schliesslich +dieses (welches man billig mit rother Tinte anzeichnen sollte), dass, wenn +dieser Prozess bei jetziger Zeit fortgetrieben werden sollte, kein Mensch, +was Geschlechts, Vermögens, Stands, Amts und Würden er immer sein möge, von +diesem Laster oder Verdacht desselben sicher sein und bleiben würde, wenn +er nur so viel Feinds hat, der ihn in der Zauberei bezüchtigen oder ihn +davor schelten dürfte. Wannenhero ich, ich wende mich auch, wohin ich immer +wolle, einen armseligen Zustand um mich her sehe, wann diesem Wesen nicht +in andere Wege sollte vorgebauet werden. Ich hab's droben gesagt und sage +es nochmals mit einem Worte, dass dieses Uebel oder Laster der Zauberei mit +Feuer nicht, sondern auf eine andere Weise, ohne Blutvergiessen, ganz +kräftig ausgetilget werden könne. Aber wer ist's, der solches zu wissen +begehret? Ob ich zwar Willens gewesen, ein Mehreres hiervon zu schreiben +und die Summa oder Auszug aus dem Grunde auszuführen, so kann ich's vor +Herzeleid nicht thun; vielleicht möchten sich Andere finden, welche aus +Liebe des Vaterlandes solche Mühe auf sich nehmen. Dieses will ich endlich +alle und jede gelehrte, gottesfürchtige, verständige und billigmässige +Urtheiler und Richter (denn nach den andern frage ich nicht viel) um des +jüngsten Gerichts willen gebeten haben, dass sie dieses, was in diesem +Traktat geschrieben ist, mit sonderbarem Fleisse lesen und aber lesen und +wohl erwägen wollen. In Wahrheit, alle Obrigkeiten, Fürsten und Herren +stehen in grosser Gefahr ihrer Seligkeit, wofern sie nicht sehr fleissige +Aufsicht bei diesem Handel anwenden. Sie wollen sich auch nicht verwundern, +wenn ich hierinnen bisweilen etwas hitzig gewesen und mich bisweilen der +Kühnheit gebraucht, sie zu warnen: denn es gebühret mir nicht, unter +derjenigen Zahl gefunden zu werden, welche der Prophet verwirft, dass sie +stumme Hunde seien, so nicht bellen können. Sie mögen nun wohl Acht haben +auf sich und ihre Heerde, welche Gott der Allmächtige dermaleinst von ihrer +Hand wieder fordern wird.« -- + +Spee starb zu Trier vier Jahre nach dem Erscheinen seiner merkwürdigen +Schrift, im Jahre 1635. Er hatte sich aufgeopfert in der Verpflegung +verwundeter Franzosen; eine ansteckende Seuche raffte ihn hin[191]. + +Ehre dem redlichen Jesuiten! Aber nicht darum auch Ehre seinem =Orden=. Es +finden sich freilich Bewunderer der Loyoliten, welche die Verdienstkrone +des Einzelnen der ganzen Gesellschaft auf die Stirne drücken möchten. +=Jarcke= sagt z. B.: »Der Jesuitenorden (denn man kann füglich annehmen, +dass die Schriften von Tanner und Spee nicht ohne Veranlassung, oder +wenigstens nicht ohne ausdrückliche Genehmigung der Oberen erschienen sind) +erklärte sich zuerst gegen das blutige Unwesen und deckte schonungslos die +Gebrechen der damaligen Strafjustiz auf«[192]. Aber nichts ist unwahrer. +Jarcke's Behauptung zeugt von einer für einen Schriftsteller auf diesem +Felde wenig anständigen Unkunde, wenn nicht von etwas Schlimmerem. Gibt es +denn für Jarcke keinen Johann Weier, Reginald Scot und Cornelius Loos, die, +ohne Jesuiten zu sein, lange vor Spee die Fahne erhoben hatten? Und ist es +ihm unbekannt, dass dem Werke des Jesuiten Delrio, dem Orakel der +Hexenverfolger, die Approbatio Superiorum deutlich vorgedruckt ist, +ausgestellt vom Pater Manareus kraft der vom Ordensgeneral Aquaviva ihm +verliehenen Vollmacht? Spee aber, der Delrio's Fabeleien und Kniffe zum +grossen Theile bekämpft, liess sein Buch =anonym=[193] und an einem +protestantischen Druckorte erscheinen -- er mochte an Loos und Flade +denken, und beging auch bei dieser Anonymität immer noch ein +Wagestück[194] -- und erst Jahre lang nach seinem Tode ist es durch seine +vertrautesten Freunde, die =keine= Jesuiten waren, kund geworden, dass er +der Verfasser war. Und was haben die Jesuiten =nach= Spee gethan, das im +Geiste dieses Mannes gewesen wäre? Schwerlich wird man Surin's Exorzismen +zu Loudun, Löper's Treiben zu Paderborn, oder gar die Leichenpredigt +hierher rechnen mögen, die der Pater Gaar zu Würzburg 1749 der +hingerichteten Hexe Maria Renata hielt; und doch konnte solches öffentliche +Auftreten nicht ohne Genehmhaltung der Oberen geschehen. Doch genug von +Jarcke's unglücklichem Einfalle, die Gesellschaft Jesu unter die Vorkämpfer +der Aufklärung zu stellen. Aus Friedrich Spee hat der Mensch gesprochen, +nicht der Jesuit. + +Dass man, vielleicht um die Priorität für die Protestanten zu retten, die +ihnen durch Weier ohnehin bleibt, auch den tübingischen Theologen =Theodor +Thummius= als wackeren Bekämpfer der Hexenprozesse gerühmt hat, ist +unrecht. Seine hierher gehörige Schrift[195] bezweckt allerdings zum Theil +eine mildere Behandlung der Angeklagten; aber sie ist so voll vom Glauben +an die Gewalt des Teufels, räumt den Hexenverfolgern im Wesentlichen so +viel ein und verliert sich in so viele scholastische Spitzfindigkeiten, +dass sie auch da, wo sie zum Guten redet, ihre Wirksamkeit durch klägliche +Befangenheit erstickt. Mit Spee's Sicherheit, Anschaulichkeit und Wärme +hält Thummius keine Vergleichung aus[196]. + +Mit grösserem Rechte ist dagegen den vorgenannten drei Jesuiten gegenüber +auf protestantischer Seite ein Prediger hervorzuheben, der zwar nicht +unmittelbar gegen die Hexenverfolgung, aber gegen dasjenige Institut +aufgetreten ist, mit dem dieselbe stehen und fallen musste, -- nämlich +gegen die Folter. Es war dieses der Prediger =Joh. Grevius= aus dem +Clevischen Orte Büderich gebürtig, der 1605 Pfarrer zu Arnheim geworden +war, aber als Schüler des Conrad Vorstius und Anhänger des Arminius die +Dogmatik der Dordrechter Synode nicht anerkennen wollte, wesshalb er seines +Amtes entsetzt und des Landes verwiesen wurde. Er begab sich daher nach +Emmerich, von wo aus er heimlich die Glaubensgenossen in Kampen zu besuchen +und zu erbauen pflegte. Darüber wurde er jedoch ertappt, in Emmerich +verhaftet und zuerst nach dem Haag, dann nach Amsterdam geführt, wo er +anderthalb Jahre lang in einem entsetzlichen Kerker schmachten musste. Die +Fürsprache treuer Freunde bewirkte endlich seine Freilassung. Während +seiner Kerkerhaft hatte aber Grevius sich fast ausschliesslich mit dem +Gedanken beschäftigt, dass eine der grössten Plagen, unter welchen die +Menschheit dermalen zu leiden habe, die Folter sei. Unmittelbar nach seiner +Freilassung (1621) arbeitete daher Grevius ein sehr ausführliches Werk aus, +worin er nachwies, dass die Folter dem deutschen Rechtsverfahren von Haus +aus fremd, dass sie mit dem Naturrecht und mit dem Gesetz der christlichen +Liebe durchaus unverträglich, dass sie (wie man namentlich an der +englischen Kriminaljustiz sehen könne) völlig unnütz und entbehrlich und +dass sie durchaus trügerisch und verderblich sei, indem ermarterten +Bekenntnissen kein Werth beigelegt werden könnte und auf Grund solcher +Geständnisse gar oft Unschuldige in grässlichster Weise gepeinigt, +verurtheilt und hingerichtet würden. Zur Begründung seiner Sätze theilt +Grevius eine ganze Anzahl von (theilweise angebliche Hexen betreffenden) +Prozessfällen mit. -- Im Jahr 1622 erschien die mit grossem Geschick und in +gewandter lateinischer Diktion ausgearbeitete Schrift im Druck, und machte +natürlich grosses Aufsehen; aber wirklichen Erfolg konnte dieselbe erst +nach Ablauf eines Jahrhunderts haben, wo sie aufs Neue publizirt +wurde[197]. + +Das erste Land übrigens, in welchem als Frucht der Bemühungen Spee's die +Einstellung der Hexenprozesse erfolgte, war das Kurfürstenthum =Mainz= +unter der Regierung Johann Philipps von Schönborn (1647-1673). Auch im +Bisthum =Bamberg= legte sich seit 1631 die Wuth der Hexenverfolgung. + +Die =römische Curie= liess sich natürlich durch alle diese Vorkommnisse in +ihrer Stellung zur Hexenverfolgung anfangs nicht im Entferntesten +berücken. Noch unter dem 20. März 1623 verfügte =Gregor= XV.: Wer einen +Pakt mit dem Satan eingegangen habe, aus welchem Impotenz oder Schaden für +Thiere oder Feldfrüchte hervorgegangen sei, der solle von der Inquisition +lebenslänglich eingekerkert werden. Doch konnte schon in diesem Breve des +Papstes ein Einlenken auf andere Bahnen wahrgenommen werden. Noch +bemerkenswerther ist aber die neue Instruktion zur Führung der +Hexenprozesse, welche die römische Inquisition im Jahr 1657 erliess[198]. +In derselben wurde geradezu das Geständniss abgelegt, dass seit langer Zeit +nicht ein einziger Prozess von den Inquisitoren in correkter Weise geführt +worden sei, dass die Hexenrichter sich durch übermässige Anwendung der +Folter und andere Unregelmässigkeiten arg vergangen hätten und dass noch +täglich sowohl von den Inquisitoren als von den anderen geistlichen +Gerichten die gefährlichsten Irrungen begangen und auf solche Weise +gefährliche Todesurtheile gefällt würden. Namentlich wurde vor der +Anwendung von Quetschmaschinen in der Tortur gewarnt. + +Wenige Jahre vorher waren zu Rom einige Mönche zum Tode geführt worden, +weil sie den Papst durch zauberische Wachsbilder zu tödten versucht haben +sollten[199]. -- Eigentliche Hexenbrände scheinen indessen in Rom nicht +vorgekommen zu sein[200]. + + + b) =die Theologen und die Juristen und juristischen Fakultäten + im siebenzehnten Jahrhundert.= + +Dem Vorgange der erwähnten drei Jesuiten wagten oder vermochten im +siebenzehnten Jahrhundert nur wenige Theologen zu folgen. Allerdings +wirkten die Geistlichen oft im Geiste christlicher Humanität ermässigend +auf die Hexenverfolgung ein. Der evangelische Professor der Theologie +=Meyfart= zu Erfurt z. B. warnte in einer Schrift vor dem Missbrauche der +Tortur[201], allein der Glaube an die Wirklichkeit und an die Strafbarkeit +der Hexerei stand doch im Allgemeinen in dieser Zeit ebenso bei den +evangelischen wie bei den katholischen Geistlichen fest. Es war nichts +Unerhörtes, wenn ein evangelischer Prediger im Gottesdienst von der Kanzel +herab seine Gemeindeglieder vor dem greulichen Verbrechen der Hexerei +warnte[202]. Ausserdem suchten einzelne Prediger auch in besonderen mehr +oder weniger ausführlichen Schriften über das Wesen der Hexerei, das die +Seele aller diesem satanischen Treiben Ergebenen nothwendig der ewigen +Verdammniss zuführe, wissenschaftlich aufzuklären und zu belehren. Ein +derartiges Elaborat wurde z. B. im Jahr 1627 von dem katholischen Pfarrer +=Franz Agricola= zu Sittart im Fürstenthum Jülich unter dem Titel +veröffentlicht: »Gründlicher Bericht, ob Zauberei die ärgste vnd +grewlichste Sünd auff Erden sey; zum Andern, ob die Zauberer noch Bussthun +vnd selig werden mögen; zum Dritten, ob die hohe Obrigkeit die Zauberer vnd +Hexen am Leibe und Leben zu straffen schuldig. Mit Ableinung allerley +Einreden« (Würzburg 1627, S. 277 in 12^o.) -- Alle drei auf dem Titel +angegebenen Fragen werden natürlich auf das Entschiedenste verneint. An +die Spitze der ganzen Ausführung wird nämlich der im Hexenhammer +entwickelte Begriff der Hexe gestellt. + +Derartige Auslassungen und Kundgebungen der Geistlichen waren insofern +recht vom Uebel, als sie den Glauben an das Hexenwesen im Volke immer mehr +befestigen halfen und dadurch indirekt das Ihrige zur Fortsetzung der +Hexenverfolgung beitrugen. Weit schlimmer und verderblicher wirkte jedoch +in letzterer Beziehung die Stellung, welche die Juristen und die +juristischen Fakultäten zur Hexereifrage einnahmen, indem diese durch ihre +Auctorität unmittelbar auf die Hexenverfolgung einwirkten und nicht allein +das Erlöschen derselben verhinderten, sondern auch deren Fortführung und +Steigerung veranlassten. + +Unter den Juristen des siebenzehnten Jahrhunderts gibt es keinen, der +bezüglich aller Fragen des Criminalrechts dem Leipziger Professor =Benedikt +Carpzov= ([+]1666) an Auctorität auch nur annähernd gleichkäme. Die +Theologen kennen ihn ebensowohl wie die Juristen. Denn Carpzov war ein +frommer Christ im Stil der lutherischen Orthodoxie des siebenzehnten +Jahrhunderts. Er ging regelmässig an jedem Sonntag zur Kirche, allmonatlich +auch zur Beichte und zum Empfange des Leibes und Blutes Jesu Christi und +las daheim die Bibel mit unglaublichem Fleisse, so dass er am Abend seines +Lebens von sich rühmen konnte, dass er die heil. Schrift nunmehr +dreiundfünfzigmal durchgelesen habe. Auch war er ein sehr ernster, strenger +Jurist. Oldenburger rühmt von ihm, dass er zwanzigtausend Todesurtheile +unterzeichnet habe. Selbst im höchsten Grade auctoritätsgläubig, ist er mit +seiner »Practica nova rerum criminalium Imperialis, Saxonica in tres partes +divisa« (Viteberg. 1635) für die Juristen seiner und der nächstfolgenden +Zeit zu einer absoluten Auctorität des Criminalrechts geworden. Diese +Anerkennung verdankte er aber nicht etwa seiner geistigen Bedeutung. +Vielmehr verdankte er dieselbe lediglich dem Umstande, dass er es verstand, +gerade das Starrste im Positiven in wissenschaftlicher Form vorzuführen +und selbst längst bestehende Missbräuche durch Berufung auf die Meinung der +Rechtslehrer mit dem Scheine des Regelmässigen zu bekleiden. Durch ihn +gewannen Bestimmungen, die zunächst nur in der sächsischen Criminalordnung +fussen, allgemeinere Verbreitung, und dass namentlich im Punkte der Hexerei +das sächsische Recht engherziger, härter und unbarmherziger war, als die +Carolina, ist bereits oben erwähnt worden. + +Was den Glauben an die Hexengreuel anbelangt, so bekennt sich Carpzov ganz +zur striktesten Observanz. Bodin, Remigius, Jakob I. und Delrio sind seine +Gewährsleute. Weier wird umständlich bekämpft; kaum dass neben der +regelmässigen körperlichen Hexenfahrt ausnahmsweise -- vermuthlich um +Luther und Melanchthon nicht geradezu des Irrthums zu zeihen -- auch eine +phantastische zugegeben wird. In den Strafbestimmungen hält Carpzov sich +natürlich an das sächsische Recht, dessen strengere Bestimmungen er gern in +die Carolina hineininterpretiren möchte[203]. + +Auch im Verfahren hat Carpzov nichts Neues aufgestellt; er suchte nur die +sächsische Praxis seiner Zeit durch Nachweisung ihrer Gesetzmässigkeit und, +wo dieses nicht ging, durch die Auctorität der Rechtslehrer zu schirmen. +Hierdurch bewirkte er freilich eine allgemeinere Anerkennung für Manches, +was bisher bestritten war, und =darin= besteht hauptsächlich seine +Bedeutung für die Fortbildung des peinlichen Rechts. Bei allen grösseren, +die öffentliche Ruhe störenden Verbrechen betrachtete er den +inquisitorischen Prozess als den ordentlichen[204] und fasste denselben als +ein summarisches Verfahren auf[205]. Durch ihn besonders fixirte sich in +der Wissenschaft der bisher schon im geistlichen Gerichtswesen und in der +weltlichen Praxis einheimische Grundsatz, dass bei schwerern und +verborgenen Verbrechen der Richter nicht verbunden sei, sich an den +strengen Gang des ordnungsmässigen Beweisverfahrens zu halten. Seit den +päpstlichen Formeln »simpliciter et de plano« und »absque strepitu et +figura judicii« war die Sache längst dagewesen; ohne sie hätte der +Hexenprozess niemals eine so furchtbare Ausbreitung gewinnen können. Kurz +vor Carpzov hatte besonders Torreblanca diese Lehre umständlich +vorgetragen. Die Behandlung der sogenannten crimina excepta war es gerade, +wogegen Spee seinen Hauptangriff gerichtet hatte, und nun bewies Carpzov +wieder, wie z. B. in der Zauberei das corpus delicti nur in der Vermuthung +vorzuliegen brauche und wie die leichtesten Indizien zur Tortur und +endlichen Verurtheilung ausreichen[206]. Carpzov schwamm also ganz mit dem +Strome, und darum trug ihn der Strom empor, während der widerstrebende Spee +unter den Wellen begraben und vergessen ward. + +Für die Masse der Juristen war nun Carpzov das Orakel, von dem man eine +absolut sichere und gewisse Wahrheit empfangen hatte, wesshalb ihm alle +blindlings folgten. Als Zeugen dieser Thatsache wollen wir aus +Norddeutschland nur Einen Rechtslehrer anführen. In =Hitzig's= Annalen +(XXV. S. 309 ff.) wird nämlich ein Auszug aus des =Nicolaus v. Beckmann= +Schrift Idea iuris von 1688 mitgetheilt, worin sich derselbe S. 426 ff. so +ausspricht: »dass es =Hexen= gibt, und man von ihnen viele wunderliche +Sachen erfährt, ist aus folgenden Argumentis zu entnehmen: denn 1) ist's +wahr, wir verordneten Commissarii haben es in der That befunden, dass der +beschuldigten Hexen Herzen so sehr verstockt seien, dass sie keine Thränen +vergiessen können, ob sie auch noch so gern wollten. 2) Haben sie +insgesammt gar verwirrte und verdächtige Gesichter und stellen sich dabei +über die Massen unschuldig und sehr andächtig an. 3) Geben sie sich bei +allem halsstarrigen Verneinen doch in gewissen Fällen zum Theil selber +schuldig, wenn man sie etwas genauer examinirt, da eine solche selber vor +uns dubitative gesagt, es könnte wohl sein, dass sie mit in der teuflischen +Gesellschaft gewesen etc., allein sie wüsste es nicht. Wie wir dann auf +sothane verdächtige Rede das geweihte Wasser zu trinken gegeben, da hat sie +angefangen mit den Händen, Füssen und mit dem ganzen Leibe grausam zu +zittern, ist ganz bleich -- im Gesicht geworden und hat den Kopf mit beiden +Händen gehalten, laut rufend: Ach wie ist mir etc. -- Wie nun das heil. +Wasser so grosse und wunderbare Kraft und Wirkung wider den Teufel -- +verrichtet hat, so hat die arme Person hierauf selber in Etwas vor uns +bekannt, es wäre ihr schon viel leichter; sie glaube, der Teufel habe ihr +das Maul verstopft gehabt u. s. w., hat dennoch wenig oder nichts bekennen +wollen, wesshalb wir sie von dem Freimann besichtigen lassen, der dann +freilich allsofort das Teufelszeichen in unserer Präsenz auf dem Rücken +gefunden, und eine grosse Nadel eines ganzen Fingers lang über die Hälfte +bis auf den Knochen in das Teufelszeichen hineingestochen, welches die +Inquisita nicht empfunden, ist auch kein Blut daraus gegangen, daher wir +billig bewogen worden, diese und andere mehr denunzirte Personen rebus sic +stantibus durch den Freimann zur Peinbank zu führen, wo sie dann sämmtlich +ihre delicta abominanda circumstantialissime in der Pein bekannt und +selbige hernach folgenden Tages confirmirt haben.« u. s. w. u. s. w. + +Nicht lange hernach trat in Oesterreich unter den Juristen ein Gelehrter +auf, der Innsbrucker Professor =Joh. Christoph Frölich von +Frölichsburg=, den man fast den österreichischen Carpzov nennen könnte. +Im Jahr 1657 zu Innsbruck geboren, war Frölich nach Beendigung seiner +Studien Advokat, dann Landrichter zu Rattenberg geworden, worauf er 1695 +die Professur der Institutionen, und 1698 die des bürgerlichen und +Lehenrechts an der Universität zu Innsbruck übertragen erhielt. Im Jahr +1706 wurde er zum wirklichen Rath bei der oberösterreichischen Regierung +und später zum Kanzler ernannt. Er starb im Mai 1729[207]. Frölich galt +als einer der gelehrtesten Juristen des Landes und seinen Schriften +wurde eine ungewöhnliche Auctorität beigelegt. Unter denselben gehört +hierher seine 1696 zu Innsbruck unter dem Titel »=Nemesis +Romano-Austriaco-Tyrolensis= d. i.« etc. herausgegebene Anweisung zur +Führung des Inquisitionsprozesses, welche 1714 in neuer Auflage unter +dem Titel erschien: »Joh. Chr. Frölichs de Frölichsburg, der Röm. +Kayserl. Majest. Ober-Oesterreichischer Regiments-Rath zu Innsprugg +etc. Commentarius in Kayser Carl des Fünfften und des H. Röm. Reichs +Peinliche Hals-Gerichts-Ordnung« (zwei Bände in 4^o.). Im zweiten Theile +seines Werks (Buch I., Tit. 3) handelt der Verf. sehr weitläufig »von +dem Laster Sortilegii, Magiae oder der Zauberey«. Nach ihm sind Zauberer +oder Schwarzkünstler Diejenigen, welche »wissentlich mit dem Teufel ein +Pact begehen, den Teufel für ihren Gott halten, dessen Hülfe und Rath +ansuchen, und ihn mit unterschiedlichen bekannten und unbekannten +Worten, Brummeln, verwunderlichen Zeichen, Kreisen, auch Verfluchung, +aus dem Abgrund herauf fordern.« -- »Es gibt allerdings Schriftsteller, +welche der Hexen Ausfahrt und Buhlschaft bezweifeln und sich vermessen +zu behaupten, es sei dieses Alles nur eine Einbildung unglücklicher +Weiber«, welche desshalb nicht zum Scheiterhaufen zu verurtheilen seien. +Allein die »Hexenpatrone« sind »durch andere gelehrte Leute, sowohl +Theologos als Juristen fundamentaliter widerlegt«. -- Bei einer solchen +Auffassung der Hexerei begreift es sich, dass Frölich sich für das +strengste Verfahren gegen Hexen und Zauberer ausspricht. Da die Zauberei +»eine der erschröcklichsten Missethaten ist und billich unter die +delicta excepta gerechnet wird, sonderlich unter diejenigen, so einer +sehr schweren Beweisung seynd«, so sind sowohl zur Inquisition als zur +Tortur nur »geringere Anzeigungen« erforderlich. Insbesondere muss schon +das »gemeine Geschrei« zur Einleitung eines Prozesses genügen. Andere +Verdachtsgründe, welche zur Einziehung rechtfertigen, sind: wenn eine +Person von zauberischen Eltern geboren ist, wenn Jemand andere Leute +nicht »redlich« anschauen kann oder gewisse Zeichen am Körper trägt. Der +Untersuchungsrichter muss ausserhalb der Tortur auch durch allerlei +Vorspiegelungen (von Begnadigung etc.) die Wahrheit herauszubringen +suchen. Bezüglich der über Hexen und Zauberer zu verhängenden Strafen +lehrt Frölich Folgendes: 1) Jene, welche einen wirklichen Bund mit dem +Teufel aufgerichtet und sich demselben mit Leib und Leben ergeben haben, +sind einfach zu verbrennen, auch wenn von ihnen Menschen oder Vieh kein +Schaden zugefügt worden ist[208]. 2) Jene, welche ohne eigentliches +Bündniss mit dem Satan Menschen oder Vieh durch teuflische Zauberkünste +einen Schaden zufügen, sind mit dem Schwerte hinzurichten. Derselben +Strafe verfallen die »Segensprecher, Brunnengräber, Schatzgräber, +Wahrsager und Teufelsbeschwörer«. Die aber ohne dergleichen +Beschwörungen sich unterschiedlicher abergläubischer Possen bedienen, +sind nach Beschaffenheit der Sache in anderer Weise zu bestrafen, z. B. +mit Gefängniss, Ruthenstreichen, Landesverweisung und »beim einfältigen +Bauernvolk mit einer heilsamen =Geldbusse=, daran sie am längsten +denken«. -- Es steht in keines Richters Gewalt, einen Zauberer oder eine +Hexe, wenn sie überführt sind, von der Strafe des Feuers oder des +Schwertes zu befreien, mögen sie auch von Adel oder sonst von Stand und +Würden sein. Die Feuerstrafe kann jedoch in die Strafe der Hinrichtung +mit dem Schwerte umgewandelt werden, wenn ein Zauberer oder Hexe wahre +Reue und Busse beurkundet haben, bevor sie wegen ihrer Uebelthaten zur +Verantwortung gezogen wurden. Denn die nach der Einziehung sich zeigende +Reue ist ohne Werth und verdient keine Beachtung. + +Die Einwendung, dass die tirolische Landesordnung solche harte Strafen +gegen Hexen und Zauberer =nicht= kennt, sucht Frölich durch die kühne +Behauptung zu entkräften, dass in der Polizeiordnung Ferdinands II. von +1573 bloss jene Zauberei gemeint sei, die nicht mit einem Teufelsbündniss +und Abfall vom christlichen Glauben in Zusammenhang stehe. Liege aber +wirklich ein Pakt mit dem Teufel vor, so trete eben dieselbe Strafe ein, +welche die Tiroler Landesordnung über die Verleugnung des christlichen +Glaubens verhänge, nämlich: der Tod durch Feuer und die Confiskation des +dritten Theiles alles Vermögens, welches der Verurtheilte hinterlasse. + +So dachten und redeten die Koryphäen der Rechtswissenschaft im +siebenzehnten Jahrhundert über die Hexerei und über die Hexenverfolgung, +woraus sich leicht entnehmen lässt, dass damals die Jurisprudenz überhaupt +von dem Wahn der Hexerei vollständig befangen und geknechtet war. Bewiesen +wird dieses einerseits durch die Menge der Gutachten, welche im +siebenzehnten Jahrhundert in den Hexenprozesssachen von juristischen +Fakultäten abgegeben und andererseits durch die grosse Zahl von +Dissertationen, worauf hin von juristischen Fakultäten die juristische +Doctor- oder Licentiatenwürde ertheilt wurde. + +Aus der grossen Menge der =juristischen Gutachten= greifen wir zunächst das +Responsum heraus, welches die juristische (hessen-darmstädtische) Fakultät +zu Marburg in einer Hexenprozesssache unter dem 19. Juli 1631 abgab. Aus +den Akten ersah die Fakultät, dass Angeklagter H. Sangen aus Biedenkopf +»sowohl in- als ausserhalb des Gerichts ohne einigen Zwang bekannt und +gestanden, dass er Gott abgesagt und sich dem Teufel ergeben, sich auch mit +demselbigen verbunden und in dessen Namen taufen und einen anderen Namen +geben lassen, auch mit dem Teufel zu verschiedenen Malen Sodomiam begangen, +dazu die hochwürdigen Sakramente schändlich gemissbraucht, und sonderlich, +welches schrecklich zu hören ist, im heil. Abendmahl das gesegnete Brot +iterato in des Teufels Namen empfangen, auch mit Füssen getreten, und den +gesegneten Wein durch Gebrauch einer süssen, ihm von dem Teufel gegebenen +Wurzel per vomitum von sich gegeben und ausgewürgt und also von Gott, den +er in vielen Wegen gelästert und geschmähet, allerdings abgefallen«. -- Es +könnte nun wohl gefragt werden, ob es nicht möglich sei, mit Verschiebung +der Strafe die Befreiung des Frevlers aus der Gewalt des Teufels zu +versuchen. Allein die Fakultät erklärt, dass sie dazu nicht rathen könne. +Denn die tägliche Erfahrung beweise es, »dass der Teufel denen, so er +einmal in seine Stricke gebracht, keine Rast noch Ruhe lässt, dass sie auch +lieber todt als lebendig sein wollen.« Daher schliesst die Fakultät ihr +Gutachten mit den Worten: »Es will bei diesen Dingen Ernst gebraucht sein, +dass Gottes Ehre gerettet und dem Teufel sein Reich zerstört +werde« u. s. w. + +Ausserdem theilen wir aus den Akten der juristischen Fakultät bezüglich +eines im Jahr 1639 zu Arnum im Fürstenthum Calenberg vorgekommenen +Prozesses Folgendes mit[209]: Katharine Holenkamp, verwitwete Lükken, war +hier auf die vagsten Aussagen einiger unbeeidigten Zeugen hin verhaftet +worden. Der Juristenfakultät zu Helmstedt wurde von den Zeugenaussagen +Mittheilung gemacht, und diese erkannte ohne Weiteres auf Tortur, welche am +12. Sept. 1639 vollzogen ward. Höre man nun weiter! »Sobald (heisst es in +dem Bericht, welchen der Amtmann an die Juristenfakultät zu Helmstedt +einschickte,) der Scharfrichter ein wenig mit den Beinschrauben +angegriffen, hat sie zwar anfangs Schmerzen gefühlt, dennoch aber nichts +bekennen wollen, bald darauf ein schreckliches und abscheuliches Gesicht +gemacht, dem Gehör nach mit dreien verschiedenen Zungen, und sonderlich +hoch deutsch, geredet, alsbald eingeschlafen und nachgehends von der Tortur +nichts gefühlt, sich auch also dabei bezeigt, dass sie in Sorgen gestanden, +das Weib wäre gar todt. Dero Ursachen ich dem Nachrichter befohlen, das +Weib gänzlich zu lassen und auf die Erde niederzulegen. Etwa nach Ablauf +einer halben Stunde ist sie wiederum erwacht und in die Custodie gebracht +worden.« + +Auf diesen Bericht rescribirt die Juristenfakultät zu Helmstedt unter dem +10. Oktober 1639 an den Amtmann: »Da Inquisitin sich bei der Tortur ganz +wunderlich und übernatürlich betragen, so solle er sie in ein anderes +Gefängniss bringen und durch den Scharfrichter fleissig besichtigen lassen, +ob etwas Verdächtiges bei ihr zu finden, dadurch sie ihr Bekenntniss +hinterhalten könnte. Auch habe er sie zu befragen, woher es komme, dass sie +wider alle Vernunft gleichsam mit dreien Zungen geredet, sich so +ungeberdig bezeigt und nichts bekennen wollen, ferner auch sie zu richtigem +Bekenntniss anzumahnen. Sollte sie aber also noch nicht richtig zugehen und +bei ihrem Leugnen verharren, dann diessfalls Beschaffenheit nach =die +scharfe peinliche Frage auch wohl mit anderen Instrumenten, als wie vorhin +gebraucht, ziemlicher Weise zu repetiren sei=.« + +Nach dieser bestialen Weisung der Helmstedter Juristenfakultät wurde das +arme Weib am 26. Novbr. 1639 abermals auf die Folter gespannt. In dem +Torturprotokoll heisst es: »Verstriktin ist einen Weg wie den anderen bei +ihrem Verleugnen geblieben, und dass sie ein redlich Weib, auch von nichts +Anderem zu sagen wisse, als von dem lieben Gott; gestalt sie dann immer den +Namen des lieben Gottes im Munde führt, unterdessen aber ihrer vorigen Art +nach =in der Tortur eingeschlafen= (!), ungeachtet der Scharfrichter sie +aufgezogen und =mit lebendigem Schwefel beworfen und mit Ruthen gehauen=, +welches aber Verstriktin alles nicht geachtet und sich desswegen nicht +einmal bewegt (!), dass auch der Scharfrichter sich darüber verwundert und +gesagt: er hätte ein solch Weib noch nie vor sich gehabt. -- Etwa über eine +halbe Stunde hat der Scharfrichter mit den Beinschrauben abermals hart +angegriffen, da dieselbe dann überlaut gerufen, sie wäre eine Zauberin, als +aber Verstriktin erlassen und derselben ihre Aussage wieder vorgehalten, +hat sie Alles revociret, wäre unschuldig und ein ehrlich Weib.« + +Auf diesen Bericht erkannte nun die Juristenfakultät zu Helmstedt unter dem +17. Decbr. 1639: »dass Verstriktin gestalten Sachen nach, da vermuthlich, +dass ihr muss vom Teufel sein angethan, dass durch die Pein und Marter zum +andern Mal nichts hat können gebracht werden, und man sich ihrethalben +weiter nichts zu befahren habe, auch andere Leute dieses Ort nicht ärgern +mögen, des Landes zu verweisen. Von Rechts Wegen.« + +So war es der krasseste Aberglaube, der die juristischen Fakultäten ihre +Erkenntnisse abfassen liess, und mit diesem Aberglauben tritt oft +zugleich eine Rohheit der Gesinnung zu Tage, der die Fakultäten zu +geradezu rechtswidrigen Urtheilen verleitete. So erkannte z. B. die +Juristen-Fakultät zu Rinteln unter dem 20. Juni 1653 in einem Fall, wo +nichts als das einfältige Geschwätz eines Kindes, der Tod eines Hundes +und die Erblindung zweier Kühe vorlag, und wo die Zeugenaussagen ganz +verschieden lauteten, ohne Weiteres auf Anwendung der Tortur[210]! -- +Innerhalb der juristischen Fakultät zu Helmstedt machte sich (wie +=Raumer= in den Märkischen Forschungen, I. S. 258 richtig sagt,) ein +erster »Fortschritt zum Vernünftigern« bemerklich, als dieselbe 1671 +bezüglich einer auf Zauberei angeklagten armen Magd aus einem +brandenburgischen Dorfe erkannte, »dass man sie zuvor zur Beredung mit +einem Geistlichen verstatten solle. Beharre sie dann noch bei dem Bunde +mit dem Teufel, so sei sie am Leben zu strafen.« + +Mit diesen Gutachten der juristischen Fakultäten stimmt bezüglich der +Auffassung des Hexereiglaubens eine Menge von Promotionsabhandlungen +überein, welche von juristischen Fakultäten approbirt wurden. Wir heben +unter denselben vier hervor: nämlich 1) die Dissertation des Tübinger +Doctors Christoph Dauer De denuntiatione sagarum von 1644; 2) das Examen +juridicum judicialis lamiarum confessionis, se ex nefando cum Satana coitu +prolem suscepisse humanam, welche Nicolaus Pütter 1698 vor der +Juristenfakultät zu Rostock vertheidigte; 3) die Disputatio inauguralis de +fallacibus indiciis magiae, quam praeside Domino H. Bodino -- die 22. Oct. +1701 -- -- eruditorum disquisitioni submittit Felix Martinus Braehm; 4) der +von einem gewissen Bechmann 1749 in Halle überreichte »Discursus juridicus +de crimine maleficii, von der Zauberei«[211]. + +Die erstgenannte Abhandlung enthält eine ziemlich allgemein gehaltene +Besprechung des Hexenprozesses. Das Wesen der Hexerei findet der Verfasser +in der abnegatio Dei et religionis, wesshalb sie verfolgt werden muss. Wer +überhaupt »mit verdächtigen Dingen, Geberden, Worten und Wesen umgeht«, ist +als der Zauberei verdächtig anzusehen. Zu den verdächtigen Dingen gehört +aber vor Allem der Umgang mit der Natur und die Kenntniss ihrer Kräfte, +welches eine »einem Christenmenschen nicht geziemliche Kenntniss« ist. + +Ueber den Inhalt der zweiten Abhandlung lässt sich nicht gut etwas +mittheilen, weil in ihr sich nur die obscönsten Untersuchungen über das +Bündniss und den Coitus der Hexen mit dem Satan vorfinden. Gleichwohl ist +sie »Deo, patriae et parenti« dedizirt. Veranlasst war die Schrift +übrigens, wie der Verfasser sagt, durch ein vom Spruchkolleg der Rostocker +Fakultät im Oktober 1698 gefälltes Urtheil. Eine Weibsperson hatte sich das +Geständniss extorquiren lassen, dass sie mit dem Teufel, der in der Gestalt +eines feingekleideten Ritters mit Federbusch zu ihr gekommen, Unzucht +getrieben habe. Auf dieses Geständniss hatte die Fakultät erkannt, »die +Gefangene sei wegen solcher mit dem Teufel gehabten Gemeinschaft mit dem +Feuer vom Leben zum Tode zu führen.« + +Der Verfasser der dritten Abhandlung, F. M. Brähm, welcher dieselbe am +22. Oktober 1701 unter dem Vorsitz des Professors der Jurisprudenz Heinrich +Bodin zu Halle vertheidigte, weist zwar die Unhaltbarkeit der meisten +bisher gültig gewesenen Indizien nach, aber sein Bekenntniss lautet +wörtlich: »Mit Einem Worte, =es gibt wahrhaftig Zauberer und Hexen, welche +wissentlich ein Bündniss mit dem Teufel machen und Anderen schaden thun=, +aber, wie ich dafür halte, nicht in so grosser Menge.« + +Die vierte -- =in der Mitte des 18. Jahrhunderts erschienene= -- Abhandlung +gründet sich ganz und gar auf die Auctorität -- =Carpzovs=. + +Unter den wenigen juristischen Fakultäten, deren Intelligenz und Urtheil +sich über den Aberglauben der Zeit erhob, ist insbesondere die +=Strassburger Fakultät= zu nennen[212]. + + +FUSSNOTEN: + +[184] Wir berichten hier nach der lehrreichen Schrift _L. Rapp's_, »Die +Hexenprozesse und ihre Gegner aus Tirol« S. 47-70. -- _Tanner_ hat im Leben +wegen seiner Antastung des Hexenglaubens viel leiden müssen, und wurde auch +noch im Tode von einem eigenen Geschick verfolgt. Er war auf der Reise in +dem kleinen Orte Unken gestorben. Nach seinem Tode entdeckten nun die +Bewohner des Hauses, in welchem er gestorben war, unter seinem Nachlass ein +Glas, in welchem sich ein grosser, dunkelfarbiger, haariger und mit Krallen +versehener -- Teufel zeigte. Der Verstorbene hatte also einen »Glasteufel« +mit sich geführt und war somit ein Zauberer gewesen, wesshalb die Leute +alsbald in grösster Bestürzung zum Pfarrer eilten, um die Beisetzung der +Leiche in geweihter Erde zu verhindern. Der Pfarrer, der sich infolge +dessen ins Sterbehaus begab, sah jedoch sofort, dass der »Glasteufel« +nichts anderes als ein Mikroskop war, in welches der Verstorbene eine Mücke +gelegt hatte. Der Pfarrer machte dieses den Leuten klar, indem er vor ihren +Augen das Insekt aus dem Mikroskop herausnahm und ein anderes, eben +eingefangenes hineinlegte, welches sich nun auch vergrössert darstellte. +Die Leute sahen nun ihren Irrthum ein und Tanner's Leiche wurde in der +Ortskirche neben dem Altar beigesetzt. S. _Rapp_, S. 50-51. + +[185] _Rapp_, S. 69-70. + +[186] Vollständiger Titel: =Cautio criminalis, seu de processibus contra +sagas liber= ad magistratus Germaniae hoc tempore necessarius; tum autem +consiliariis et confessariis principum, inquisitoribus, judicibus, +advocatis, confessariis reorum, concionatoribus ceterisque lectu +utilissimus. Auctore incerto Theologo orthodoxo. Rintelii, typis exscripsit +Petrus Lucius, typogr. Acad. MDCXXXI. -- Schon 1632 wurde das Buch von +_Gronäus_ in Frankfurt a. M. neu aufgelegt. Eine dritte Auflage erschien +1695 zu Sulzbach, die letzte wohl zu Augsburg, 1731. Eine deutsche +Uebersetzung im Auszug wurde 1647 unter dem Titel »Gewissensbuch von +Prozessen gegen die Hexen« von dem schwedischen Feldprediger _J. Seiffert_ +zu Bremen edirt und 1649 und 1657 neu aufgelegt. Eine vollständige +Uebersetzung veranstaltete der Sekretär und Rath des Grafen Moritz zu +Nassau-Katzenellenbogen _Hermann Schmidt_. Doch wagte er erst 1648 das +schon 1642 abgeschlossene Manuskript (mit einer an den Grafen Moritz +gerichteten Dedikation) der Oeffentlichkeit zu übergeben, indem er in +diesem Jahre in seinem eigenen Herrn einen zuverlässigen Beschützer +gewonnen hatte. Die Uebersetzung erschien unter dem Titel: +»=Hochnotpeinliche Vorsichtsmassregel oder Warnungsschrift über die +Hexenprozesse=, gerichtet an alle Behörden Deutschlands, an die Fürsten und +ihre Räthe, an die Richter und Advokaten, Beichtiger, Redner und an das +ganze Volk.« Eine andere Uebersetzung gab _Reiche_ in seinen +»Unterschiedlichen Schriften vom Unfug des Hexenprozesses« (Halle 1703) +heraus. Eine französische Uebersetzung wurde zu Lyon 1660 veröffentlicht. + +[187] Vgl. über ihn: _Alex. Baldi_, Die Hexenprozesse in Deutschland und +ihr hervorragendster Bekämpfer, Würzb. 1874; _Hölscher_, Friedrich Spee von +Langenfeld, (Düsseldorfer Realschulprogramm von 1871); _J. B. M. Diel_, +Friedrich v. Spee, eine biograph. und literar-historische Skizze; Freiburg +1872 und _F. J. Micus_, Friedrich Spee, in der Zeitschr. des Vereins für +Gesch. u. Alterthumskunde Westfalens, B. XIII. Münster 1852, S. 59-76. + +[188] Unter den deutschen Schriften Spee's zeichnet Leibnitz das »güldene +Tugendbuch« besonders aus. -- Ueber Spee's Schriften s. _Hauber_, Bibl. +mag. B. III. S. 1 ff. u. S. 501 ff. + +[189] _Theodicee_, Thl. I. §. 96 u. 97. + +[190] Leibnitz erlebte freilich nicht das Jahr 1749, wo zu Würzburg die +Nonne Maria Renata den Scheiterhaufen bestieg. + +[191] Hoc anno obiit eximius S. J. Presbyter in Collegio Trevir. Fridericus +Spee. Gallis, per Hispanorum irruptionem in urbem Trev., pluribus laesis +afflictisque tanto charitatis evangelicae praesidio adfuit, ut cum sibi non +parceret, contracta demum lue, aliorum vitae suam moriens impenderit, -- 7 +Augusti. In crypta ecclesiae quondam S. J. tumulatus est cum hac +inscriptione simplici: _Hic jacet Fridericus Spee_. In omne tempus spiritum +vere evangelicum hujus viri, divinum, ut ita loquamur, ejus ingenium, +fecundum pectus, venustatem et dulcedinem suorum carminum quasi specimen et +exemplum memoret grata posteritas. _Intaminatis fulget honoribus_, dicimus +cum Horatio. Wyttenb. Gest. Trevir. III. p. 80. + +[192] Beitr. z. Geschichte der Zauberei, in _Hitzig's_ Annalen der Crim. +Rechtspflege B. II. S. 182. + +[193] _Leibnitz_ Theodicee I. Th. §. 96 u. 97. + +[194] _Masenius_ (in Continuat. Metrop. Eccles. Trev.) sagt: Liber, quem +(Pater Spee) Cautionem criminalem inscripserat, cum per alienas manus, +nondum per _Societatem probatus_, lucem subiret, _non paucis suum autorem +periculis exposuit_. S. Animadvers. ad Gesta Trevir. cap. 101. -- Nach den +Statuten des Ordens hatte sich _Spee_, indem er sein Buch erscheinen liess, +ohne für dasselbe die Approbation der Ordensoberen eingeholt zu haben, +einer =Todsünde= schuldig gemacht. + +[195] De sagarum impietate, nocendi imbecillitate et poenae gravitate, +zuerst Tübingen 1621, dann 1667. + +[196] Die Cautio criminalis wurde so schnell vergriffen, dass schon im +folgenden Jahre eine zweite Auflage nöthig war. Der Herausgeber derselben, +Gronäus, bezieht sich für sein Unternehmen auf den ausdrücklichen Wunsch +einiger Glieder des Reichskammergerichts und des Reichshofraths. Späterhin +erschienen noch mehrere Abdrücke und verschiedene Uebersetzungen, und es +ist darum keinem Zweifel unterworfen, dass das Werk Aufsehen gemacht habe. +Um so wunderbarer ist's, dass wir dasselbe von den ersten Kriminalisten des +Jahrhunderts, einem _Carpzov_, _Berlich_ und _Brunnemann_, gar nicht +erwähnt finden, und dass auch _Thomasius_, als er sein erstes Schriftchen +über die Zauberei herausgab, in dem Wahne stand, die Cautio criminalis sei +ein ganz neues Buch, weil er nur von der letzten Ausgabe derselben +Kenntniss hatte. Hauber vermuthet, vielleicht nicht mit Unrecht, dass die +ersten Ausgaben von den an den Pranger gestellten Hexenrichtern möglichst +unterdrückt worden seien; wenigstens waren die Exemplare derselben schon zu +seiner Zeit sehr selten geworden. Bibl. mag. Th. III. S. 10 f. -- Zwei +ausländische Schriftsteller, die gegen die Tortur schrieben, _Daniel +Jonktys_ in Holland (um 1651) und _Augustin Nicolas_ in Frankreich (um +1682), kannten das Buch wohl. + +[197] Dieses geschah im Jahr 1737, wo das Buch zu Wolfenbüttel unter dem +Titel erschien (unter welchem es uns vorliegt): =Tribunal reformatum=, in +quo sanioris et tutioris justitiae via judici christiano in processu +criminali commonstratur, =reiecta et fugata Tortura=, cuius iniquitatem, +multiplicem fallaciam atque illicitum inter Christianos usum libera et +necessaria dissertatione aperuit _Joh. Grevius_, Clivensis, quam captivus +scripsit in ergastulo Amsterdamensi: ob raritatem, elegantiam et varium +usum recusa, accurante _J. G. Pertsch_, JCto, Guelpherbyti. 1737 +(560 Seiten in 8^o.) + +[198] Instructio pro formandis processibus in caussis strigum, sortilegorum +et maleficorum. Rom. 1657. Dieselbe findet sich am correktesten bei +_Carena_, de offic. Inquis. im Anhange abgedruckt; ausserdem bei +_Pignatelli_ Consultat. noviss. I. S. 123. + +[199] Theatr. Europ. III. S. 456. + +[200] _Spedalieri_ in Analisi dell' esame critico del Signor Nic. Freret, +Cap. X. art. IX. §. 5: In Roma non si è mai bruciato alcuno per accusa di +stregoneria, come più volte è accaduto in Francia. -- Ebenso sagt _Bergier_ +im Dict. theol. Art. Inquisition: L'on n'en connoit aucun exemple (einer +Hexenverbrennung) à Rome. + +[201] _Tholuck_, das akademische Leben des siebenzehnten Jahrh., II. S. 32. + +[202] Solche Predigten wurden auch gedruckt. Der lutherische Superintendent +_Samson_ zu Riga z. B. veröffentlichte 1626 einen starken Quartband +»auserlesener und wohlbegründeter Hexenpredigten.« Eine ähnliche Sammlung +ist von einem Frankfurter Prediger Dr. _Wagner_ vorhanden. + +[203] _Jarcke_ sagt in seinem »Handbuch des Strafrechts« Th. II. S. 61, +_Carpzov_ behalte die Bestimmung der Carolina im Auge, dass die Zauberei, +um des Todes würdig zu sein, einen Schaden gestiftet haben müsse. Allein +schon _v. Wächter_ hat (Beitr. zur deutschen Gesch. S. 291) auf das +Verkehrte dieser Angabe hingewiesen. _Carpzov_ sagt nämlich in seiner +Practica rerum criminalium Quaest. 49, Nr. 23 bei der Auslegung des +Art. 109 der Peinlichen Gerichtsordnung: »=Dieselbe Strafe= (nämlich der +=Feuertod=) ist auch Denjenigen aufzuerlegen, welche mit dem Teufel ein +Pact schliessen, =sollten sie auch Niemandem geschadet=, sondern entweder +nur teuflischen Zusammenkünften auf dem Blocksberge beigewohnt oder irgend +einen Verkehr mit dem Teufel gehabt oder auch nur seiner Hülfe vertraut und +sonst gar nichts weiter gewirkt haben.« -- Carpzov geht dann noch weiter, +indem er Nr. 29 bemerkt, die Feuerstrafe sei auch den Zauberern und Hexen +zuzufügen, welche mit dem Teufel concumbirten, wenn sie auch nicht mit +ausdrücklichen Worten sich ihm ergeben oder einen bestimmten Vertrag mit +ihm eingegangen hätten. Zwar werde, fügt er hinzu, von Juristen und +Philosophen darüber gestritten, ob Zauberer und Hexen in Wahrheit und in +natürlicher Weise mit Dämonen, nämlich Männer cum succubis und Weiber cum +incubis Unzucht treiben und ob Hexen und Zauberinnen dadurch schwanger +werden könnten. Viele seien nämlich der Meinung, dass solche daemoniaci +concubitus nur träumerische Illusionen wären, welche auch bei ganz +gesitteten Frauen vorkämen, und sogar Jos. Fichardus sei dieser Ansicht. +Allein hier verwechsele man zwei ganz verschiedene Dinge, die wohl +auseinander gehalten werden müssten, nämlich die Frage, ob Dämonen sich +wirklich mit Menschen =vermischen= und die andere Frage, ob sie mit +denselben etwas =erzeugen= könnten. Hierauf verbreitet sich nun Carpzov +allen Ernstes über das semen Diaboli und über das semen alterius, quo +daemon forsan abutitur, und kommt zu dem Schluss, dass aus einem solchen +concubitus unmöglich etwas Rechtes hervorgehen könne, wobei er sich auf das +Geständniss vieler Hexen beruft, welche zugegeben hätten, dass sie aus der +Vermischung mit dem Teufel nur wurmartige Dinger, »Elben«, »böse Dinger« +geboren, sie dann Menschen in Arme, Beine oder sonstwohin gezaubert und +diesen dadurch Schaden zugefügt hätten! -- So stand der gefeierte Jurist +_Carpzov_ zur Sache! Welche Auctorität er -- der orthodoxe lutherische +Jurist -- dem =päpstlichen Hexenhammer= zuerkannte, ist in _Hitzig's und +Demme's_ Annalen, B. XXV. S. 363, Anmerk. 89 nachgewiesen. + +[204] Part. III. Qu. 103. n. 50. Processus inquisitorius an hodie sit +remedium ordinarium. Vgl. Quaest. 107. n. 22. + +[205] Inquisitorius vero est processus, quando nullo existente accusatore +judex per viam inquisitionis _summarie et sublato_ (quod dicitur) _velo, +absque longo litis sufflamine_ procedit etc. Part. III. Qu. 103. n. 18. + +[206] Part. III. Quaest. 107. n. 72. wird als erstes Erforderniss des +Inquisitionsprozesses festgestellt, ut ante omnia de ipso facto constet. +Qu. 108. n. 4. 5. wird abermals auf Erhebung des Thatbestands gedrungen, +ehe die Spezialuntersuchung beginnen könne. Qu. 108. n. 26. ist der +Grundsatz aufgestellt: quod delinquenti confesso aut convicto poena mortis +irroganda non sit, antequam de corpore delicti et veritate criminis comissi +_liquide et certo per testes vel per evidentiam facti_ constet. Diess kommt +aber den Hexen nicht zu Gute; denn: limitatur haec regula .... in delictis +occultis et difficilis probationis, ut in haeresi, sortilegio etc., de +quorum corpore sufficit constare per _conjecturas_ et certa indicia; .... +quod enim in occultis delictis, et quae sunt difficilis probationis, +praesumtiva et conjecturata probatio habeatur pro plena et concludenti +probatione, generaliter et communiter receptum est. Qu. 108. n. 33. -- +Weiter wird Bodin's Satz gebilligt: in hoc super alia omnia tam turpi, tam +horrendo et detestando crimine, in quo tam difficiles sunt probationes +tamque abdita scelera, ut e millenis vix unus merito supplicio affici +possit, =nil necesse esse, religiose quenquam haerere regulis procedendi, +sed extra ordinem oportere fieri illius judicium diversa a ceteris +criminibus ratione=. Quaest. 122. n. 60. -- Nach demselben Grundsatz +beantwortet dann _Carpzov_ auch die Frage nach der Anwendung der Tortur. Im +Allgemeinen meint er (Qu. 125, Nr. 50 ff.), habe der Richter über dieselbe +unter gewissenhafter Erwägung der Art des Verbrechens und der vorliegenden +Umstände ganz nach seinem Ermessen zu entscheiden. Dabei rechtfertigt er +aber die Bestimmung des sächsischen Rechts, dass bei den schwersten +Verbrechen die Tortur zum dritten Male wiederholt werden könne; durch den +Grundsatz, dass bei solchen Verbrechen eben wegen ihres enormen Charakters +schärfere Mittel zur Erfindung der Wahrheit anzuwenden seien, und mit der +scheusslichen Bemerkung: quippe cum et ob atrocitatem criminis quandoque +=iura transgredi liceat=. Dieses wendet er dann namentlich auf die Hexerei +an, bei welcher der Richter auch noch dazu eine =härtere= Tortur verhängen +könne, zumal da die Hexen durch alle möglichen Teufelsmittel sich gegen die +Qualen der Tortur zu schützen wüssten. -- Zur Verhängung der zweiten und +dritten Tortur sollten freilich neue Indizien ermittelt werden. Mit welcher +Leichtfertigkeit und Grausamkeit seines Denkens aber _Carpzov_ auch diese +Bestimmung zu umgehen und ein fortgesetztes Foltern der Angeklagten zu +rechtfertigen wusste, hat _v. Wächter_ in den Beitr. zur deutschen Gesch. +S. 299 nachgewiesen. + +[207] Vgl. _de Luca_, Versuch einer Geschichte der k. k. +Leopold-Universität zu Innsbruck. + +[208] Bekanntlich hatte die Constitution Gregors XV. vom 20. März 1623 in +diesem Falle die Anwendung der Todesstrafe untersagt. + +[209] _G. E. v. Rüling_, Auszüge einiger merkwürdigen Hexenprozesse aus der +Mitte des siebenzehnten Jahrhunderts im Fürstenthum Calenberg geführt. +Göttingen, 1786, S. 16 ff. + +[210] _v. Rüling_, Auszüge, S. 63. + +[211] Vgl. über die Abhandlungen 1, 2 und 4 den Aufsatz »Der Hexenglaube in +der Universitätsaula« in Robert Prutz' »Deutsches Museum«, 1857 S. 465 ff. + +[212] Als z. B. eine Frau in dem württembergischen Orte Deizisau von einem +fremden Bettelweib der Bezauberung ihres Kindes angeklagt war, und, da sie +leugnete, die juristische Fakultät zu Strassburg um ihr Gutachten +angegangen wurde, erklärte dieselbe: Auf die Aussage des Bettelweibes hin +könne man die Frau nicht verhaften. Es wäre gut, wenn man die Leute +belehrte, dass nicht jede Krankheit ein Werk des Teufels sei. Ganz +ungereimt auch sei es, dass der Pöbel sie darum für eine Hexe halte, weil +sie in der Kirche beim Beten nicht wie andere Weiber die Lippen bewege. +Ueberdies erfreue sie sich ja eines guten Rufs, und wenn sie früher sich +eine Zeitlang wunderlich geberdet und gesagt habe, sie wolle sich das Leben +nehmen, so sei dieses aus Melancholie geschehen. Man solle sie daher in +Ruhe lassen etc. -- In einem dem Hofgerichte zu Marburg 1659 ertheilten +Gutachten empfiehlt es die Strassburger Juristenfakultät (was bisher +unerhört war), die Angeklagte zum Reinigungseid zuzulassen und von der +Tortur abzustehen. + + + + + VIERUNDZWANZIGSTES KAPITEL. + + Allmähliche Abnahme der Prozesse -- Balthasar Bekker. + + +Noch wüthete der Hexenwahn und die Hexenverfolgung unter den Völkern des +Abendlandes und raffte jahraus jahrein Tausende von Opfern dahin, als doch +schon eine ganze Reihe von Erscheinungen zu Tage trat, welche es erkennen +liessen, dass es in der bisherigen Weise mit dem Brennen der Hexen nicht +lange mehr fortgehen könne. Einzelne Regenten, vorerst zwar noch selbst im +Glauben an Zauberei befangen, aber einsichtsvoll genug, um eine verheerende +Praxis zu verabscheuen, weisen dann den fessellosen Gerichtsgang in +gesetzliche Schranken, aboliren und begnadigen; ein freies Wort führt an +solchen Asylen fortan nicht mehr zum sicheren Tode; die fortschreitende +philosophische und naturwissenschaftliche Bildung umkreist jetzt in immer +engeren Parallelen die Bollwerke der Finsterniss, sprengt eine unterminirte +Schanze nach der andern, bis endlich die mündig gewordene Vernunft mit der +blanken Waffe der Wahrheit dem Teufel zu Leibe geht und ihn sammt seinen +Werken und Hexenprozessen, nicht ohne das Jammergeschrei und den Widerstand +derjenigen, die ohne den Teufel keinen Gott haben, aus seiner letzten Feste +jagt. + +Wir sahen den bambergischen Prozess an der Verarmung des Landes und an der +Erschöpfung der fürstlichen Kasse sterben; dann that Schönborn aus +menschlicheren Motiven in Würzburg und Mainz der Hexenverfolgung Einhalt; +hierauf nahm sich ein schwedischer Offizier der Verfolgten in Osnabrück an, +und seine Königin liess in den neu erworbenen deutschen Landen die +Niederschlagung der anhängigen Prozesse ihre erste Regierungshandlung sein, +wodurch =zum ersten Male ein deutsches Land von der Pest der +Hexenverfolgung wieder befreit= wurde. Die Königin befahl nämlich durch +Reskript vom 16. Februar 1649 von Stockholm aus, »=dass alle fernere +Inquisition und Prozess in dem Hexenwesen aufzuhören habe, die diessfalls +allbereits Captivirten wieder relaxirt und in integrum zu restituiren +seien=, -- weil diese und dergleichen weitaussehende Prozesse allerlei +Gefährlichkeiten und schädliche Consequentien mit sich führen und aus denen +an anderen Orten fürgelaufenen Exempeln kundbar und am Tage ist, dass man +sich in dergleichen Sachen je länger je mehr vertiefet und in einen +inextricablen Labyrinth gesetzet«[213]. Freilich finden sich unter +Christina's Nachfolgern auch wieder Hinrichtungen im schwedischen +Pommern[214]. Aber es war von grosser Bedeutung, dass in =Mecklenburg= 1683 +ein herzogliches Reskript erschien, in welchem es auf das Strengste +untersagt ward, »dass hinfüro in den peinlichen Gerichten bei angestelltem +scharfem Verhör der wegen Zauberei inhaftirten und der Tortur untergebenen +Delinquenten so wenig von den zu der peinlichen Befragung adhibirten +Richtern und Beisitzern gefragt werden sollte, ob reus oder rea auf dem +Blocksberg gewesen und daselbst gegessen, getrunken, getanzet oder anderes +teuflisches Gaukelwerk getrieben und diese oder jene Person mitgesehen und +erkannt habe, noch auch, so der Gepeinigte von selbst obiges Alles erzählen +und für Wahrheit berichten wollte, desselben Bekenntniss einigen Glauben +beilegen, noch zu Protokoll bringen und des Beklagten Namen verzeichnen +lassen sollen, zumalen alle dergleichen denuntiationes ex fonte malo +herfliessen und also billig zu abominiren und zu keinem Grunde +rechtschaffener Beweisung zu legen seien.« + +Ziemlich gleichzeitig (am Ende des siebenzehnten Jahrhunderts) konnte es +die =Juristenfakultät zu Frankfurt= sogar wagen, dem herrschenden Wahne +soweit entgegenzutreten, dass sie einem Geistlichen, den eine alte Hexe +unter anderem tollen Zeug, das sie erzählte, als Zauberer angab, das Recht +zu einer Injurienklage gegen den Richter zusprach, weil er den Namen +desselben zu Protokoll genommen hatte[215]. + +Die durchschnittliche Stellung, welche gegen das Ende des siebenzehnten +Jahrhunderts wenigstens im protestantischen Deutschland die öffentliche +Meinung und die Rechtspflege zur Frage der Hexerei und Hexenverfolgung +einnahm, wird übrigens von der »=Anleitung zu vorsichtiger Anstellung des +Inquisitionsprozesses=« repräsentirt, welche der grosse Kurfürst =Friedrich +Wilhelm von Brandenburg= ([+]1688) durch den Professor =Joh. Brunnemann= zu +Frankfurt (lateinisch und deutsch) aufstellen liess. Allerdings wird der +überlieferte Hexenglaube und der Gedanke, dass die Zauberei ein Laster sei, +gegen welches nothwendig mit der Tortur vorgegangen werden müsse, +festgehalten; allein das Prozessverfahren wird im Interesse der Humanität +mannigfach geordnet und beschränkt, und zugleich bricht sich die +Ueberzeugung Bahn, dass gar Vielerlei, was man den Hexen nachsage, und was +diese auf der Folter sogar selbst von sich aussagten, auf Einbildung +beruhe. + +In §. 15 wird es ausdrücklich als ein eingeschlichener und abzustellender +Missbrauch bezeichnet, »dass die Leute so lange torquirt werden, bis sie +etwas bekennen, welches absonderlich bei denen, so der Hexerei beschuldigt +worden, gebräuchlich ist.« -- Nach der hierauf mitgetheilten »Anweisung« +soll die Peinigung nicht über eine Stunde dauern, wesshalb der Richter eine +Sanduhr bei sich haben soll, die er bei dem Beginne der Tortur umzukehren +hat. Auch soll die Tortur wenigstens fünf oder sechs Stunden nach dem Essen +oder des Morgens ganz frühe, oder »was das Beste ist,« Nachts vorgenommen +werden, damit das Erbrechen während der Peinigung vermieden werde. +Insbesondere soll, wenn der Inquisit mit einem schweren Gebrechen behaftet +ist, die Tortur nicht an dem Tage, »da eine Mondverwechselung ist,« +angestellt werden, weil dann die Krankheiten heftiger hervorzutreten +pflegen. Auch sei es nöthig, dass dem Inquisiten vorher ein Präservativ von +einem verständigen Medico eingegeben und dergestalt dieses Uebel nach +Möglichkeit zurückgehalten werde. Die Richter sollen die bei der Tortur +gebrauchten Instrumente anmerken, damit diejenigen Rechtsgelehrten, an +welche hernach die Prozessakten zur gutachtlichen Aeusserung verschickt +werden, sicher zu erkennen vermögen, ob die Peinigung rechtmässig +vollzogen, oder ob ein »Exzess« dabei vorgekommen sei. Die Hexen sind +allerdings zu fragen, ob sie Menschen oder Vieh Schaden zugefügt haben, +aber man soll sie auch fragen, =woher sie denn wüssten, dass der +vorgekommene Schaden gerade durch sie bewirkt sei=. -- Wenn Hexen Andere +als Mitschuldige angeben, so soll nach Kap. 3, §. 12 nachgeforscht werden, +ob die Denunziation auf gutem Grunde beruht, oder ob es nur teuflische +Verblendung gewesen, dahin die Beschuldigung einer Zauberin gehöre, so die +Anderen auf dem Blocksberg gesehen haben wollte. + +In =Frankreich= schlug Ludwig XIV. nicht ohne den Widerspruch des +Parlaments zu Rouen 1672 die Untersuchungen in der Normandie nieder und +setzte alle eingezogenen Hexen in Freiheit[216]; und obgleich er selbst +wieder in einem späteren Gesetze die Zauberei unter gewissen +Voraussetzungen mit der Todesstrafe bedrohte (1682), so zeigt sich doch +schon darin eine Veränderung des alten Gesichtspunkts, dass hauptsächlich +nur von Betrug und Missbrauch der Sakramente, nicht aber vom Teufelsbunde +und vom Sabbath ausdrücklich die Rede ist[217]. Seit 1682 stockten auch in +=England= die gerichtlichen Hinrichtungen[218]; dreissig Jahre früher hatte +auch =Genf= seinen letzten, wiewohl zum Abschiede noch sehr krassen Prozess +gesehen[219]. In Holland waren die Gerichte längst verständiger +geworden[220]. Hier, wo der gelehrte Arzt und Apotheker =Abraham Palingh= +zu Haarlem (ein Mitglied der Gemeinde der Mennoniten) 1658 mit einer +gelehrten historischen Beleuchtung des Hexenwesens hervorgetreten war[221], +um die Thorheit und Nichtigkeit desselben zu erweisen, suchte namentlich +der Gerichtshof von Flandern durch eine Verordnung vom 31. Juli 1660 den +Hexenpozess durch genauere Regelung des Prozessverfahrens einzuschränken, +wobei namentlich auch bestimmt ward, dass das Nachsuchen nach dem stigma +diabolicum bei angeklagten Frauen fernerhin nicht mehr durch Scharfrichter, +sondern von unverdächtigen Aerzten geschehen sollte. + +Mittlerweile ging die allgemeine Geistesbildung ihren Weg. In der gesammten +Naturwissenschaft war kein Heil gewesen, so lange nicht Experiment und +Beobachtung an die Stelle der Auctorität und des Syllogismus getreten war. +Jetzt aber setzte sich die Erforschung der Materie in ihr Recht ein, um die +Emanzipation des Geistes aus der Gewalt des Dämonismus vorzubereiten. Was +=Kepler=, =Galilei=, =Gassendi=, =Harvey=, =Guericke=, =Huygens= u. A. +geleistet haben, ist nicht bloss den mathematisch-physikalischen +Wissenschaften, es ist auch der Philosophie und Humanität überhaupt dem +Kulturleben zu Gute gekommen. Die grossen Geister des Jahrhunderts, +=Hobbes=, =Bacon=, =des Cartes=, =Spinoza=, =Leibnitz= und =Newton=, hoben +die ganze alte Methode der Wissenschaft aus den Angeln und zündeten ein +Licht an, das freilich den blöden Augen gar mancher Zeitgenossen wehe that, +aber den dankbaren Nachkommen desto wohlthätiger vorgeleuchtet hat. Vor +diesem Lichte ist auch der Aberglauben erblichen. Auf die in jener Zeit +begründeten Fortschritte der Naturkunde und Philosophie stützt sich +wesentlich die spätere Umgestaltung des Strafrechts. Der empirischen, wie +der spekulativen Schule, so verschieden übrigens in Prinzipien, wie in +Resultaten, gebührt hier gleiches Lob; beide strebten nach +Selbstständigkeit. Sobald einmal der Satz von der Bewegung der Erde und von +der Existenz der Antipoden feststand, war ein wichtiges Prinzip +durchgefochten. Es musste nun auch ausserhalb der Bibel und der +Kirchenväter eine legitime Erkenntnissquelle für die Wahrheit geben. Die +Philosophie riss sich los von der Obervormundschaft der Theologie. Vor der +Erkenntniss des Naturgesetzes wich das Wunder des Aberglaubens und die +Teufelei, vor der eigenen Einsicht die traditionelle Auctorität, vor einer +geistigen Auffassung der Buchstabenkram; der starke, eifrige Gott der +Juden, der da straft bis ins vierte Glied, machte im Herzen des Theologen +demjenigen Platz, der seine Sonne aufgehen lässt über die Guten und die +Bösen, und der Jurist bat dem Höchsten die Lästerung ab, die er ihm +zugefügt, als er in der Bestrafung eingebildeter Verbrechen sich vermass, +zur Rache für die beleidigte göttliche Majestät das Schwert zu ziehen. + +Aber wie sich zwischen Tag und Nacht die Dämmerung um so länger legt, je +schiefer sich eine Region der Sonne zukehrt, so durchdrang auch das +geistige Licht nur langsam und unter steten Kämpfen das mit altgewordenen +Verkehrtheiten überschüttete Europa. + +Der gelehrte =Gabriel Naudé=[222], Oberbibliothekar der Mazarinschen +Büchersammlung, an deren Begründung er einen hervorragenden Antheil hatte, +bestritt zwar nicht in direkter Polemik das System des Zauberglaubens +seiner Zeit, aber er half die geschichtliche Grundlage desselben +untergraben, indem er auf dem Wege der historischen Kritik diejenigen +Männer der Vergangenheit, welche als Hauptzauberer verschrieen waren, gegen +diesen Vorwurf in Schutz nahm[223]. Er zeigte, wie dergleichen durch +alberne Nachbeterei stehend gewordene Anklagen ursprünglich auf sehr +unschuldigen Dingen, oder gar auf beneideten Verdiensten beruhten. Dichter, +Politiker, Philosophen, Mathematiker und Naturforscher seien Opfer solcher +Nachreden geworden. Seine Apologie verbreitet sich umständlich und mit +guten gelegentlichen Bemerkungen über Zoroaster, Orpheus, Pythagoras, Numa +Pompilius, Demokritus, Empedokles, Apollonius, Sokrates, Aristoteles, +Plotin, Jamblich, Geber, Raymund Lullius, Arnold von Villeneuve, +Paracelsus, Agrippa von Nettesheim, Roger Bacon, Trithemius, Albertus +Magnus, Sylvester II., Gregor VII., den König Salomon, Virgil u. A. -- +Zufrieden mit der Ehrenrettung längst Verstorbener, überlässt =Naudé= der +Einsicht seiner Zeitgenossen die Anwendung der von ihm angebahnten +kritischen Methode auf die gegenwärtigen Verhältnisse. + +Wenige Jahre vorher hatte der Hexenglaube einen ausserordentlich +geschickten Anwalt an einem jungen Geistlichen der anglikanischen Kirche, +=Joseph Glanvil= (1636 [+]1680) gefunden. -- Glanvil[224], ein unabhängiger +Denker, entschiedener Gegner des Aristotelismus und gewandter +Schriftsteller, wurde seiner Zeit von den Einen als Vertreter kirchlicher +Rechtgläubigkeit, von den Anderen als Organ des modernen Skeptizismus +angesehen, und ebenso verehrt wie gehasst. In Wahrheit gehörte er zu der +kleinen Zahl von Gelehrten des siebenzehnten Jahrhunderts, welche zwar an +der überlieferten Dogmatik festhielten, aber es doch einsahen, dass die +Zeit der Herrschaft der Auctorität abgelaufen sei, dass der Glaube sich mit +der Bildung der Zeit abfinden, auf die Einwendungen der Skeptiker eingehen +und sich über seine Wahrheit und Berechtigung wissenschaftlich ausweisen +müsse. Um diesem Bedürfnisse der Zeit zu entsprechen und die (von aller +Auctorität unabhängigen) wissenschaftlichen Grundlagen des Glaubens +nachzuweisen, gab Glanvil 1661 eine Schrift über »=die Nichtigkeit des +Dogmatisirens=« heraus[225]. + +Die Veröffentlichung dieses (viel Aufsehen machenden) Buches -- welches zur +Einführung der induktiven Philosophie in England wesentlich beitrug und +eine ganz neue Periode der Theologie zu begründen schien, -- hatte +zunächst für =Glanvil= den Erfolg, dass er zum ausserordentlichen Mitglied +der Königlichen Societät erwählt wurde, und die Aufmerksamkeit Vieler auf +sich zog. Zugleich kam aber Glanvil in eine wissenschaftliche Diskussion, +welche ihm die rationelle Begründung des Hexenglaubens als das +nächstliegende Interesse der neueren Theologie erscheinen liess. Sein +Gedanke war der: »Wer das Dasein von Hexen leugnet, der leugnet auch das +Dasein der Geister, und wer dieses thut, der leugnet auch das Dasein +Gottes. Da nun die Hexerei diejenige Erscheinungsform der supranaturalen +Welt ist, von welcher die Gegenwart, das Leben der christlichen Völker -- +nach dem Urtheile jedes Unbefangenen -- am unmittelbarsten berührt wird, so +muss der Glaube an das Supranaturale überhaupt gerade durch rationelle +Begründung des Glaubens an die Hexerei neu befestigt werden.« + +=Glanvil= war mit diesen Gedanken beschäftigt, als er mit Bestürzung +erfuhr, dass die Staatsregierung einem gewissen Mr. =Hunt=, der als +Friedensrichter in Sommerset mit einem wahrhaft wüthigen Eifer die +Aufspürung und Verfolgung der Hexen betrieb, Einhalt gebot. Er schrieb +daher eine Abhandlung zur Vertheidigung Hunt's und des Hexenprozesses +überhaupt[226]. Dieser folgte bald eine zweite, worin Glanvil eine um jene +Zeit vorgefallene Spukgeschichte von einem gespenstischen Trommler zu +Tedworth dem Publikum als neuen Beweis für seine dämonologischen Ansichten +vorlegte. Er nannte diese Schrift »=einen Streich gegen den heutigen +Sadducismus=«[227]. Aber der Sadducismus in England war unbescheiden genug, +in seinen Zweifeln zu beharren, und als Mr. Glanvil zu einem zweiten, +gewaltigeren Streiche ausholte, erschien sogar eine Druckschrift des +Arztes =Webster=[228], in welcher dieser in dem kecken Tone eines Weier +behauptete, Mr. Glanvil habe sich durch einen höchst plumpen Betrug +hintergehen lassen, und seine ganze Lehre von der Hexerei sei eine +Albernheit. Der Beleidigte wollte Anfangs hierauf nicht antworten; bald +jedoch entwarf er, durch seine Freunde bestimmt, den Plan zu einem +ausführlicheren Werke. Er sammelte hierzu bei seinem Freunde Hunt und +anderwärts die »glaubwürdigsten« Hexengeschichten, rückte aber so langsam +vor, dass er über der Arbeit starb. Seine Freunde stellten die gesammelten +Belege mit den früheren Abhandlungen und einigen eigenen Zuthaten zusammen +und nannten das Ganze =Sadducismus triumphans=[229]. Das Buch erschien +1681, ein Jahr nach Glanvil's Tode. Von seinen beiden Haupttheilen soll der +erste die Möglichkeit, der zweite die Wirklichkeit der Hexerei aus der +Schrift und Geschichte erweisen. Der =Sadducismus triumph.= war für Alle, +welche am Hexenglauben festhalten zu müssen glaubten und doch das Gewicht +der gegen denselben laut gewordenen Skepsis zu begreifen vermochten, ein +Trost, der sie aus grosser innerer Bedrängniss befreite. Denn derselbe war +scheinbar die geistvollste Vertheidigung des Hexenglaubens, die bis dahin +erschienen war, wesshalb nicht allein sehr bald neue Ausgaben des Buches +nöthig wurden, sondern auch eine ganze Reihe von Schriftstellern, (der +Philosoph =Henry More=, der Dekan von Canterbury, =Casaubonus=, der +berühmte Theolog =Cudworth=) öffentlich für dasselbe eintraten. -- Das Buch +Glanvil's wurde auch ins Deutsche übersetzt. Da diese deutsche Uebersetzung +gleichzeitig mit des Thomasius berühmten Thesen erschien, so nahmen sie die +Gegner des letzteren schon um des Titels willen mit grossem +Beifallsgeschrei auf, und es scheint das Buch in Deutschland fast +grösseres Aufsehen gemacht zu haben, als in seinem Vaterlande. + +Dieses Aufsehen kam indessen bei weitem nicht demjenigen gleich, welches +=Balthasar Bekker's= »Bezauberte Welt« erregte[230]. Ein gründlicheres Werk +ist über diesen Gegenstand nie geschrieben worden. Bekker, reformirter +Pastor zu Amsterdam[231], ein Mann von philosophischem Scharfblicke, freiem +Geiste und theologischer Gelehrsamkeit, ist der Erste, der die Nichtigkeit +des Zauberglaubens in seiner Totalität erkannte und demzufolge nicht mehr +den einzelnen Erscheinungen desselben, sondern dem Prinzip selbst den Krieg +erklärte. Dieses Prinzip aber liegt in der Dämonologie, insbesondere in der +Lehre vom Teufel. Bekker führt uns zum ersten Mal die historische +Entwicklung, Verbreitung und Feststellung der dämonologischen Vorstellungen +unter den Christen vor Augen und stellt hiermit die heidnischen und +jüdischen Meinungen zusammen, welche auf diese Ausbildung eingewirkt haben +können. Im zweiten Buche zeigt er zuerst, wie eine gesunde Spekulation von +der herrschenden Dämonologie nichts wisse, und betritt dann den +exegetischen Weg, um dieselbe auf Grund der biblischen Schriften zu +prüfen. Es ergibt sich ihm hierbei, dass viele bisher auf den Teufel +gedeutete Stellen sich gar nicht auf denselben beziehen und somit die aus +denselben gezogenen Folgerungen für die Dämonologie wegfallen; andere +Stellen, die vom Satan und den Dämonen wirklich reden, erhalten theils +durch eine allegorische, nicht immer ungezwungene Interpretation, theils +durch die Annahme einer weisen Accommodation von Seiten Jesu und der +Apostel ihre Aussöhnung mit den philosophischen Begriffen der Zeit. +Hiernach kommt Bekker zu dem Ergebnisse, dass die Bibel nur sehr Weniges +und Unvollständiges über die Natur und Macht der Dämonen lehre, und dass +dieses Wenige die herrschenden Vorstellungen so wenig stütze, dass +dieselben mit der Bibellehre sogar in geradem Widerspruche stehen. Der +Teufel ist ihm nicht jener im Moralischen, wie im Physischen so mächtige +Fürst: der Finsterniss, wie er sich in der fast in Manichäismus +ausgearteten Orthodoxie[232] darstellte; er ist vielmehr ein gefallener, +zur Strafe in den Abgrund hinabgestossener und dort des Gerichts harrender +Geist, ohne Kenntniss des Verborgenen, unfähig einen Leib anzunehmen, +sinnlich wahrnehmbar zu erscheinen und auf das Leibliche einzuwirken. Seine +untergeordneten Geister sind gleichfalls verdammt und so ohnmächtig, als er +selbst. Vielleicht wird Bekker's Grundansicht aus Folgendem klar genug +hervortreten: + +»Es streitet derhalben,« sagt er, »gegen alle Vernunft und Verstand, dass +der Teufel oder ein böser Geist, wer er auch möchte sein, sich selber oder +etwas anders in einem Leibe oder leiblichen Schein zeigen sollte, und es +streitet auch wider das Wesen eines Geistes, (wie oben gemeldet worden.) +Und so dieses vielleicht zu wenig wäre, so habe man bloss Acht auf diese +Ursachen. Kein Geist wirket anders, als mit seinem Willen, und der Wille +bloss durch Denken. Wie man es wendet oder kehret, so kann man es anders +nicht begreifen; es kommt allemal wieder darauf aus. Nun sagt mir eins, wie +euer eigener Geist, d. i. eure Seele, etwa das Geringste an eurem Leibe +thut, so es anders als mit Denken ist. Nachdem ihr wollet, so reget sich +Hand und Fuss, und wie ihr wollet. Aber thut das einmal an einem andern +Leibe, der nicht euer eigen ist, ohne Mittel eures eignen. Machet mit +Denken eins einen Leib, oder leibliches Gleichniss, oder Schatten auf der +Erden, wo es auch sein mag, oder in der Luft. Wie will denn das der Teufel +thun, der keinen eigenen Leib hat? Ein guter Engel ist ganz etwas anders; +denn der hat Gottes Gunst und Macht zur Hülfe, ihm einen Leib oder Leibes +Gleichniss in dem, was er aus Befehl der höchsten Majestät verrichten muss, +zu geben. Aber meinen wir, dass der höchste Richter den verfluchten Feind +aus dem Kerker loslassen und noch darüber allenthalben mit allem, was ihn +gelüstet, fügen wird, um nach seinem Belieben nichts als Wunder zu thun, +mit allemal etwas Neues zu schaffen und den einen oder andern Lumpenhandel +ins Werk zu setzen, welches er zur Unehre des Schöpfers und seines liebsten +Geschöpfes missbrauchen soll? + +»Aber die Schrift, meint man, lehret uns, dass Gespenster seien? So das +wahr ist, so wird es in dem Lager der Syrer von Samarien gewesen sein, da +es so kräftig spukete, dass sie alle erschraken, in der Nacht wegliefen und +liessen alles stehen, da es stund. Aber dieses Gespenst war von dem Teufel +nicht, sondern der Herr hatte hören lassen die Syrer ein Geschrei von +Rossen, Wagen und grosser Heereskraft. Derhalben hatten sie sich aufgemacht +und flohen in der Frühe. II. Kön. VII. 6. 7. Die Apostel, Leute ohne +sonderliche Auferziehung aus dem geringsten Volk der Juden, die +insonderheit zu der Zeit zum Aberglauben geneigt waren, schienen im Anfang +nicht weiser zu sein, als die Uebrigen. Denn als sie Jesum um die vierte +Nachtwache auf dem Meere gehen sahen, erschraken sie und sprachen: Es ist +ein Gespenst, -- und schrieen für Furcht. Matth. XIV. 26. Da er sich seit +dem ersten Mal nach seinem Tod unvermuthet ihnen lebendig erzeigte, da +erschraken sie und furchten sich, meinten, sie sähen einen Geist. Luc. +XXIV. 37. Aber Christus, ohne zu erklären, ob die bösen Geister auch +erscheinen (welches in solchem Fall seine Weise nicht war ....), antwortet +auf die Sache, dass ein Geist nicht Fleisch und Bein habe, wie sie sähen, +dass er habe. Demnach weiss es Schottus besser, dass ein Geist kalt ist +anzurühren (I. Buch XX. v. 9.). So hätte Jesus nach dem Sagen des Jesuiten +besser geantwortet: Tastet mich an und fühlet mich, dass ich warm bin und +darum auch kein Geist. + +»Was, will ich denn alle Spukerei leugnen? Beinahe. Von Engeln vermeine ich +nicht, wie gesagt ist, ob Jemand sagen möchte, dass dieselbigen noch nun +und dann erscheinen. Dass man aber so viel Spuks vom Spuken macht, bin ich +wohl geruhig, dass Niemand viel davon halten soll, dem es an dem Einen und +Andern nicht mangelt von dem, was ich als Ursache solches Aberglaubens in +meiner Untersuchung über die Kometen in dem XXV. und XXIX. Hauptstücke +angewiesen habe. -- -- -- -- Die Unachtsamkeit bei den Werken der Natur und +die Unwissenheit ihrer Kraft und Eigenschaften und das stete Hörensagen +machen, dass wir leichtlich auf eine andere Ursache denken, als die +Wahrheit lehret; und das Vorurtheil, das man von dem Teufel und den +Gespenstern hat, sowohl gelehrt als ungelehrt, bringet den Menschen alsbald +zum Gespenst. Die Auferziehung der Kinder stärket diesen Eindruck, dieweil +man sie von Jugend auf durch gemachte Gerüchte erschrecket, sie durch +eingebildete Furcht zu stillen und ferner mit allen solchen alten Mährlein +und altem Weibergeschwätz unterhält. Denn es kann nicht ausbleiben, oder es +gehet nach dem alten Sprichwort: + + Quo semel est imbuta recens, servabit odorem + Testa diu .... + +Daher begegnet ihnen das Geringste nicht, das sich im Anfang von ferne oder +im Dunkeln herfürthut, ohne dass man noch kann merken, was es ist, das man +nicht achtet ein Gespenst zu sein. Solches war zu sehen an den Aposteln, +welche, wie ich glaube, niemals ein Gespenst gesehen, aber viel von +Gespenst gehört hatten, als sie Jesum bei der Nacht auf dem Wasser gehen +sahen, den sie mannichfaltig und kurz zuvor gesehen hatten und von ihm so +manches Wunderwerk; dennoch, ohne eins an ihn zu denken, erschraken sie +sehr und sprachen: Es ist ein Gespenst, -- sonder Frage, sonder Zweifel, es +wär und müsste ein Gespenst sein. Matth. XIV. 26.[233] + +»In Ansehung nun, dass in der ganzen Bibel nichts, das im Geringsten nach +keinem Königreich gleichet und darauf gedeutet wird, zu finden ist; so wird +es ausser Grund insgemein also gesagt, dass der Satan auch ein Reich auf +Erden habe, das eben so weit, als Gottes eigen Reich auf Erden sich +erstrecket, nicht allein ausser-, sondern auch innerhalb seiner Kirche, +welche das Himmelreich, das Reich Gottes und Christi genannt wird. Reich +gegen Reich, des Teufels Reich wider Gottes; und ob das noch zu wenig wäre, +Reich in dem Reich: Imperium in imperio, -- und das von feindlicher Macht. +Wie kann Gottes eigen, wie kann Christi Reich bestehen? Ich will beweisen, +dass der Teufel kein Reich, das gegen Gott, noch unter Gott angestellet, +noch wider das Christenthum, oder davon unterschieden, noch weniger +darinnen, weder in dem Meisten, noch in dem Geringsten hat, noch haben +kann.[234] + +»Man darf sich auch nicht allzu sehr bekümmern, zu wissen, was der Teufel +zu thun vermag, wenn uns bedünket, dass etwas über die Natur geschieht; +denn so ist es gewiss, dass er es nicht kann thun. Ich sage, dass es, +allzumal sinnlos fürgegeben wird, wenn etwas Böses geschieht, das nach +unserem Verstande über die Kraft der Natur geht, dass es ein Werk des +Teufels sei. Denn welchen das dünket, der muss nothwendig glauben, dass der +Teufel etwas thun kann, das natürlicher Weise nicht kann geschehen. Siehet +Jemand diese Folge nicht, ich will's ihm alsofort sehen lassen. Alles, was +er denken könnte, das da ist, das muss entweder der Schöpfer selbst, oder +sein Geschöpfe sein. Was ist der Teufel nun? Ein verdorben Geschöpfe, +werdet ihr sagen müssen, diesemnach ein Theil und ein verdorben Theil der +erschaffenen Natur. Wie kann nun das, was ein Theil der Natur ist, über die +Natur sein? Wer ist über die Natur, denn Gott allein? Derhalben schliesse +ich alsofort schnurgerade wider die gemeine Meinung: Sobald als man mir +sagt, dass etwas über die Natur geschehen sei, so hat es denn der Teufel +nicht gethan; es ist Gottes eigen Werk. Ein Anderer sagt: Es ist doch kein +natürlich Werk; derhalben muss es Zauberei sein, -- und ein ungewaschener +Mund: Da spielet der Teufel mit; -- aber ich: So es kein natürlich Werk +ist, so ist es gewisslich auch keine Zauberei; denn =ist= Zauberei, die +muss, obschon betrüglich, dennoch ganz und gar natürlich sein, gleichwie +ich hoffe, in dem dritten Buch den Leser sehen zu lassen.[235] + +»Dieses alles muss von beiden Enden in dem Mittelpunkt zusammenkommen, dass +der christliche Glaube mit der gemeinen Meinung, dawider ich hier +gestritten habe, nicht bestehen kann. Damit aber will ich dennoch nicht +sagen, dass die christliche Lehre bei denen, die in diesem irren, bis auf +den heutigen Tag nicht, oder nicht genug befestigt sei. Das Gegentheil +fasset den Zweck, dahin ich ziele; denn damit will ich die Wichtigkeit +dieser Streitigkeit zu erkennen geben, nämlich dass die festen Gründe des +Christenthums und zuvörderst in der protestantischen Kirche unvermerkt +durch diese Meinung unterminirt, und, so man sie von dieser Seite +angreifet, nicht zu erhalten ist. Also dass wir wohl an der einen Seite +bauen, aber dagegen von einer andern unüberwindliche Werke vor dem Feind +aufwerfen, aus welchen das ganze Gebäu muss zerstört werden, wo man nicht +Vorsehung thut. Ich rede vom Grund meines Herzens: Ein Atheist bedarf keine +anderen Waffen, denn diese Meinung, davon ich in diesem Buche rede, um das +ganze Christenthum bis auf den Grund niederzureissen, und welches wir ihm +selbst in die Hände geben, wenn wir von dem Teufel reden, wie man davon +redet. Dass man solches nicht gemerket hat, kommt meines Erachtens daher, +dass wir schlechthin die Lehre von dem Gottesdienst mit den Grundreden, +womit dieselbige bewiesen wird, annehmen, ohne sie zu untersuchen, wo die +Kraft des Beweises liegt«[236]. + +Im dritten Buche führt Bekker den Satz von der Unkörperlichkeit und +Machtlosigkeit des Teufels in seiner Anwendung auf die Zauberei und die +Besitzungen weiter aus. Es wird gezeigt, dass die Schrift keinen Bund mit +dem Teufel und eine daraus hervorgehende Zauberei kenne, dass vielmehr +Vernunft und Christenthum solchen gemeinschädlichen Irrthum verdamme; dass +die im mosaischen Gesetze bezeichneten Zauberer nicht übermenschliches +Wissen und Vermögen besitzen und nicht als Teufelsverbündete vertilgt +werden sollen, sondern als Betrüger, Götzendiener und Verführer des Volkes. +»Der Bund der Zauberer und der Zauberinnen mit dem Teufel ist nur ein +Gedichte, das in Gottes Wort nicht im Allergeringsten bekannt ist, ja +streitig wider Gottes Bund und Wort, allerdings unmöglich, das +allerungereimteste Geschwätz, das jemals von den heidnischen Poeten ist +erdacht worden, und dennoch von vielen vornehmen Lehrern in der +protestantischen Kirche vertheidigt, wo nur nicht auch zum Theil erdacht. +Denn ich finde schier keine Papisten, die von dem Teufel und den Zauberern +mehr Wunder schreiben, als Danaeus, Zanchius und ihres Gleichen thun. +Woraus man sehen mag den kläglichen Zustand der Kirche, in welcher ein so +hässliches, ungestaltes Ungeheuer von Meinungen nicht allein gelitten, +sondern auch geheget und unterhalten wird«[237]. + +Die einzelnen Arten des sich hieran knüpfenden Aberglaubens hat Bekker mit +einer Schärfe gegeisselt und ihre verderblichen Einwirkungen auf Religion, +Moral, Wissenschaft und Rechtspflege so dringend hervorgehoben, dass die +Intelligenz wie der Charakter des Mannes in gleich erfreulichem Lichte +erscheint. Derselbe Scharfblick bewährt sich auch im vierten Buche, wo +Bekker mehrere berühmte Zauber- und Spukgeschichten der nächsten +Vergangenheit einer Analyse unterwirft. Wir ziehen noch folgende Worte aus +dem Schlusse des Werkes an: + +»Es ist demnach wohl zu sehen, dass frei viel Werks zu thun ist, da so viel +noch unterm Haufen liegt, die protestantische Christenheit zu reinigen und +nach der reinen Satzung des Wortes Gottes und den ersten Gründen der +erneuerten Kirchenbekenntniss zu säubern. Ich will die Ursache davon sagen, +warum diess billig sollte gethan werden, und welche hierzu am meisten +verpflichtet sind und das meiste Vermögen dazu haben. Solches zu thun +sollte allein genug sein, dass wir des Teufels Werk, oder vielmehr den +Glauben daran, nicht vonnöthen haben; denn wie reimt sich's jetzt, zu +glauben, und dennoch so stark zu treiben, dass der Glaube von der Seligkeit +keinen Nutz davon zieht, noch die Seligkeit die geringste Rechnung dabei +findet? Es wird aber noch stärker binden, wenn wir sehen, dass unser Glaube +und Gottseligkeit dabei Beschwerung leiden und denselbigen höchlichst zu +kurz geschieht. -- Dass wir die Meinung von der Zauberei, und was derselben +anklebet, gar wohl entbehren können, erscheint klärlich aus unserer eigenen +Erfahrung, weil sie nirgends mehr gefunden wird, als da man sie zu sein +glaubt. Glaubt sie denn nicht mehr, so wird sie nicht mehr sein. In dem +Papstthum hat man täglich Beschwörungen zu thun, hier nimmermehr. So viel +Besessene sind denn allda mehr, als hier. Denn sehet, sie sind selbst +nöthig, den Geistlichen Materie zu Miraculn zu geben und zu zeigen, welche +Kraft ihr okus bokus auf den Teufel habe; davon rauchet ihr Schornstein. +Bei uns erkennt man nicht leichtlich Jemand bezaubert, so da kein +Handgucker oder Wahrsager, noch sogenannte Teufelsjäger sein, gleichwie +der alte Claes und solch Volk. Alle, die allda kommen, sind +bezaubert, -- -- -- kommen aber dieselben zu Doctoren, die wissen von +keiner Zauberei. -- Also siehet man auch, dass bei uns (in Holland), da bei +keinem Richter mehr auf Zauberei Untersuchung gethan wird, auch Niemand +leichtlich der Zauberei halber wird beschuldigt. Man sieht hier niemals +weder Pferd, noch Kuh, noch Kalb, noch Schaf, in dem Stall, oder auf der +Weide, die von einem Wehrwolf todtgebissen sind. So das Gras oder Korn +nicht wohl stehet, gibt man niemals den Zauberern dessen Schuld. -- -- Aber +anderswo, da das Hexenbrennen Statt hat, wird kein Unglück sich begeben +haben, das man nicht der Zauberei zuschreibet. -- Man siehet nun klärlich, +dass ganz keine Zauberei sein würde, so man nicht glaubte, dass sie sei. +Derhalben ist es keine Atheisterei, dieselbe zu leugnen, weil Gott nicht +angehet, dass man von dem Teufel etwas leugnet. So es Atheisten sind, die +solche Teufelsdinge leugnen, so sind es die Heiden und nächst ihnen die +Papisten am wenigsten; am meisten aber dagegen die zum reinsten reformirt +sind und am wenigsten von der Zauberei wissen. So es unsern Glauben und +Gottesdienst hindert, wenn man keine Zauberei glaubet, und ist das Glauben +der Zauberei Gottesfurcht: warum denn länger hier verzogen? warum kehren +wir nicht mit dem Ersten zum Papstthum zurück? Allda spüket es täglich aus +der Hölle und dem Fegfeuer, ja selbst erscheinen allda wohl die Seelen aus +dem Himmel von Jesu und Maria, von den Aposteln und den Märtyrern. Wenn es +hier einmal spüket, so muss es allemal der Teufel thun, wie in dem ersten +Buche gezeigt ist, dass in solchen Zeiten und bei solchen Lehrern am +meisten von Zauberei, Besessenheit, Erscheinungen und Beschwörungen der +Geister die Rede ist, allda sie meist von dem heidnischen Aberglauben Statt +und Raum behalten hatte; also siehet man heute, dass, wo am meisten von dem +Papstthum übrig ist, da redet man auch am meisten von der Zauberei. -- Also +kann man denn die Wahrheit des christlichen Glaubens vertheidigen und +dennoch so viel weiter von dem Glauben der Zauberei ab sein, so kann man +Gott und Christum näher kennen, wenn man weniger von dem Teufel meint zu +wissen ausser dem, was uns die Schrift davon lehrt. Das nur zu wissen, ist +genug zu wissen, und alles, was darüber ist, ist nur Thorheit. Es sagen +fürnehme Gottesgelehrte selber, dass wir den ganzen Teufel sollten +entbehren können und nichts desto weniger vollkömmlich zur Seligkeit wohl +unterwiesen sein, so die Schrift uns nicht lehrete, dass so ein Teufel mit +seinen Engeln sei.« + +Die durch Bekker's Werk veranlasste Bewegung war ausserordentlich. In zwei +Monaten waren viertausend Exemplare desselben verkauft, und fast in allen +Sprachen Europa's erschienen gute und schlechte Uebersetzungen. Aber die +Welt theilte sich zwischen Beifall und Hass. Ueber die Entbehrlichkeit des +Teufels dachte der grössere Theil der damaligen Theologen anders, als der +ehrliche Bekker. Eine Fluth von Streitschriften ward gegen ihn losgelassen; +Bayle behauptet, dass man dieselben nicht um hundert Gulden würde +anschaffen können. Bald ward ihm Cartesianismus, bald Missverstehung dieser +Philosophie, bald Misshandlung der Bibel durch gezwungene allegorische +Interpretation, bald gar atheistischer Irrthum vorgeworfen. Bald waren alle +Kirchenräthe -- den zu Amsterdam voran, Klassenconvente und Synoden +Hollands mit Bekker beschäftigt. Fast allgemein war die Bestreitung der +hergebrachten Teufelslehre als Leugnung des wahren Glaubens an Gott +angesehen, wesshalb ihn die Synode zu Alkmaar im August 1692 seines Amtes +entsetzte. An vielen Orten wurde ihm auch die Theilnahme an der +Abendmahlsfeier verweigert. Indessen vertrat Bekker seine Ueberzeugung mit +männlichem Muth, bis er am 11. Juli 1698 zu Amsterdam starb. + +Hundert Jahre später hat es kaum noch einen namhaften protestantischen +Theologen gegeben, der in dämonologischen Dingen nicht an Bekker's +Resultaten festhielt; Bekker's Bedeutung für den Umschwung der Theologie +des achtzehnten Jahrhunderts muss daher dankbar erkannt werden. Zu +derjenigen freieren Kritik der biblischen Schriften selbst sich zu erheben, +welche das Vorhandensein gewisser, aus den Begriffen der Zeit geschöpfter +dämonologischen Vorstellungen in der Bibel anerkennt, ohne daraus eine +bindende Norm für den Glauben herzuleiten, -- diess war freilich erst einem +späteren Zeitalter vorbehalten. Bekker kannte, um seine sich ihm +aufdringende philosophische Ueberzeugung mit der Bibel zu versöhnen, keinen +andern Weg, als den der üblichen Exegese, und daher kommt es, dass diese +nicht überall eine ungezwungene ist. + +Auch =Peter Bayle= muss unter den Bekämpfern des Aberglaubens genannt +werden. Schon in seinen Gedanken über die Kometen (1682) hatte er einige +hierher gehörige Fragen abgehandelt, und mehrere Kapitel in der Réponse aux +questions d'un provincial (1703) sind demselben Gegenstande gewidmet. Der +Hexenglaube war damals in Frankreich noch sehr mächtig. Mit gewohnter +Klarheit weiss Bayle zu entwickeln, wie z. B. den sogenannten +Besessenheiten entweder absichtlicher Betrug, oder Krankheit der Seele zu +Grunde liegt, oder wie die =Furcht= vor dem Nestelknüpfen (nouer +l'aiguillette) an dem abergläubischen Menschen wirklich diejenigen +Erscheinungen hervorbringen kann, welche man dem =Zauber selbst= +zuschreibt, und wie diese Erscheinung aufhört, sobald der Leidende zu dem +Glauben kommt, dass der Zauber gehoben sei. + +Um so mehr setzen Bayle's Ansichten über die Strafwürdigkeit der Zauberei +in Verwunderung[238]. Ist es schon sonderbar, dass dieser Philosoph den +=wirklichen= Zauberern, wenn er gleich von deren Existenz nur hypothetisch +redet, die Todesstrafe zuerkennt, so fällt es noch mehr auf, wie er gleiche +Strafe begehrt für die =eingebildeten= Zauberer (sorciers imaginaires), +d. h. für diejenigen, welche zwar keinen Vertrag mit dem Teufel wirklich +gemacht haben, aber doch diess gethan zu haben, den Sabbath zu besuchen +und der Teufelsgesellschaft anzugehören =sich einbilden=. Bayle will in +ihnen den bösen Willen bestraft haben, vertheidigt in dieser Beziehung die +Hexenrichter gegen die Vorwürfe von Loos und Bekker und findet sogar von +Gaufridy's Verurtheilung ganz in der Ordnung. Er war in einem grossen +Irrthum befangen, indem er in den abgefolterten Bekenntnissen der +Angeklagten eine subjektive Wahrheit voraussetzte. + +Uebrigens unterscheidet Bayle zwischen den beiden Fragen: ob die Zauberer +Strafe =verdienen=? und ob die Obrigkeit dieselben peinlich strafen +=solle=[239]? Letzteres will er, wie schon =Mallebranche= begehrt hatte, +eingeschränkt sehen, damit nicht der Aberglaube und der Reiz, sich in ein +imaginäres Hexenverhältniss einzulassen, gesteigert werde. So wenig sich +nun auch bei Bayle durch das Ganze ein festes Prinzip hindurchzieht, so ist +doch im Einzelnen viel Treffendes gesagt und insbesondere auch mancher +Missbrauch im Gerichtsverfahren angemessen gerügt. Was Deutschland +anbelangt, so begrüsste Bayle freudig die ersten wirksamen Lichtstrahlen, +welche damals von Halle aus sich durchzuarbeiten anfingen, und meinte, dass +für dasselbe im Punkte des Hexenglaubens eine Congregation de propaganda +incredulitate in hohem Grade vonnöthen sei. + + +FUSSNOTEN: + +[213] _Hauber_, Bibl. mag. Th. III. S. 250. + +[214] _Balth. Bekker_, bezauberte Welt, Buch IV. Cap. 30. + +[215] _v. Wächter_, S. 301-02. + +[216] Das Parlament suchte in seiner Remonstration dem König aus +theologischen und juristischen Gründen die Wirklichkeit der Hexerei und die +Nothwendigkeit der Todesstrafe zu beweisen. _Garinet_ p. 248 und 337. + +[217] Louis, par la grâce de Dieu etc. -- -- -- savoir faisons, +que -- -- -- nous avons dit, déclaré, ordonné, disons, déclarons et +ordonnons par ces présentes, signées de notre main, ce qui s'ensuit: I. Que +toutes personnes se mêlant de deviner et se disant devins ou devineresses; +vuideront incessamment le royaume, après la publication de notre présente +déclaration, à peine de punition corporelle. II. Défendons toute pratique +superstitieuse de fait, par écrits ou par paroles, soit en abusant des +termes de l'écriture sainte, ou des prières de l'église; soit en disant ou +faisant des choses qui n'ont aucun rapport aux causes naturelles; voulons, +que ceux qui se trouveront les avoir enseignées, ensemble ceux qui les +auront mises en usage et qui s'en sont servis pour quelque fin que ce +puisse être, soient punis exemplairement et suivant l'exigence de cas. +III. Et s'il se trouveroit à l'avenir des personnes assez méchantes, pour +ajouter et joindre à la superstition l'impiété et le sacrilége, sous +prétexte d'opération de prétendue magie ou autre prétexte de pareille +qualité, nous voulons, que celles qui s'en trouveront convaincues, soient +_punies de mort_. Etc. -- Man kennt ein Urtheil des pariser Parlaments vom +18. Dez. 1691, worin mehrere Schäfer, welche beschuldigt waren, Viehsterben +herbeigeführt zu haben, bezeichnet sind als »convaincus de superstitions, +d'impiétés, sacriléges, profanations, empoisonnements et maléfices.« -- _Le +Brun_ I. p. 316. + +[218] _Walter Scott_, Br. üb. Dämonologie, Th. II. S. 110. + +[219] _Hauber_, Bibl. mag. St. XVII. + +[220] Der letzte gerichtliche Fall in den vereinigten Niederlanden soll +nach _Scheltema_ (S. 262) im Jahr 1610 vorgekommen sein. Dass indessen +diese Angabe unrichtig ist, ist aus _Scheltema_ S. 238-239 selbst zu +ersehen. + +[221] Der Titel der Schrift lautet: Het afgerukt momaangezicht der +Tooverye, daarin het bedrogh der gewaande toovery naakt ontdekt en met +gezonde redenen en exempelen dezer eeuwe aangewezen wordt. S. _Scheltema_, +S. 281 ff. + +[222] _Bayle_, (Pensées diverses, §. 241) nennt ihn: l'homme de France, qui +avait le plus de lecture. + +[223] Apologie pour tous les grands hommes qui ont été accusés de magie. +Paris 1669. + +[224] Vgl. über ihn _Hauber_, Bibl. mag. B. II. S. 682 ff. + +[225] Das Buch erschien unter dem Titel =The vanity of dogmatizing= zu +London 1661 und 1662. Mit Zusätzen vermehrt gab es der Verf. 1665 unter dem +Titel heraus: =Scepsis scientifica= or Confest ignorance the way to +science. Ein genaues Referat über den Inhalt des Buches s. in _Hallam's_ +Hist. of Liter. V. III. S. 358-362. + +[226] Some philosophical considerations touching the being of witches and +witchcraft. 1666. + +[227] Die Schrift erschien nämlich unter dem Titel: =Blow at modern +Sadducism on Witches and Witchcraft= etc. 1666 (1667. 1688). + +[228] =Display of supposed witchcraft=. 1673. -- Aus dem Englischen +übersetzt, mit einer Vorrede von Thomasius, Halle 1719. + +[229] =Sadducismus triumphans= or a full and plain evidence concern. +Witches etc. by Dr. _Henry More_, 1681. -- Näheres über den Inhalt der +Schrift s. bei _Hartpole Lecky_, S. 89 ff. + +[230] Das erste Buch der Schrift erschien unter dem Titel: =De betoverde +Wereld=, synde een groudig onderzoek van't gemeene, gevoelen, aangaande de +Geesten, derzelver aart, vermogen, bewind en bdrijf alsook hetgeen de +Menschen door derzelver kragt of gemeenschap doen, 1. boek Leeuw. 1691, +8^o. Die drei nachfolgenden Bücher erschienen bis 1693. Letzter Abdruck: +Deventer, 1739 in 4^o. In deutscher Uebersetzung wurde das Werk schon 1693 +zu Leipzig verbreitet, ausserdem erschien es auch in französischer, +italienischer und spanischer Uebersetzung. -- Das Buch war ohne die +vorschriftsmässige kirchliche Censur erschienen, da _Bekker_ als Doctor der +Theologie an dieselbe nicht gebunden zu sein glaubte. Vgl. über Bekker die +Schriften: B. Bekker in Franeker, Gron. 1848; B. Bekker in Amsterdam, Gron. +1850; _v. d. Aa_, Biographisch Woordenboek, T. II. S. 88, und ausserdem die +interessanten Mittheilungen _Nippold's_ (S. 83-86) über die ganze +Literatur, welche durch Bekker's Auftreten veranlasst ist, und sich auf +dasselbe bezieht. + +[231] Sein Vater, Prediger zu Metslawier in Friesland, war von deutscher +Abkunft. Bekker war in seiner Jugend öfters bei seinen Verwandten in +Bielefeld zu Besuch gewesen und hatte daselbst die Hexenverfolgungen in der +Nähe gesehen. _Scheltema_, S. 286. + +[232] Vor dem Vorwurfe des Manichäismus schützte man sich indessen, wenn +man den Teufel auch das Ungemessenste wirken liess, durch die Clausel »mit +Gottes Zulassung.« + +[233] Bez. Welt, Buch II. Cap. 32. §. 8. 9. 10. + +[234] Ebendas. Cap. 34. §. 4. + +[235] Buch II. Cap. 34, §. 17. + +[236] Buch II. Cap. 35. §. 1. + +[237] Buch III. Cap. 19. §. 1. + +[238] Réponse aux questions d'un provincial, Chap. 35. + +[239] Réponse, Chap. 39. + + + + + FÜNFUNDZWANZIGSTES KAPITEL. + + Christian Thomasius. + + +Der letzte entscheidende Schriftenkampf war einem Manne vorbehalten, der +mit einem durchdringenden Verstande und einer nicht sowohl in die Tiefe des +Geistes, als aufs Praktische gehenden philosophischen Bildung ein für alles +Gute offenes Herz und einen unerschütterlichen Muth verband. =Christian +Thomasius=[240], 1655 in Leipzig geboren, ist in mannichfacher Beziehung +ein Reformator seiner Zeit geworden; hätte er aber auch nur das =eine= +Verdienst, wesentlich dazu mitgewirkt zu haben, dass, wie Friedrich II. +sagte, die Weiber fortan in Sicherheit alt werden und sterben könnten[241], +so würde schon darum sein Name unsterblich sein. Freilich stand er hierbei +auf den Schultern seiner Vorgänger und wirkte auf einem Boden, der schon +für die bessere Saat empfänglich war; aber wie stark der zu bekämpfende +Feind noch immer war, erhellt am deutlichsten aus dem eigenen Leben des +Mannes. Schon hatte Thomasius die Cartesianische Philosophie studirt, schon +eigene philosophische Vorträge gehalten, schon bei verschiedenen Händeln +die Partei des Fortschrittes verfochten, und noch immer war er an der +Rechtmässigkeit des Hexenprozesses so wenig irre geworden, dass er einst +als Referent in der Juristenfakultät auf die Torquirung einer Angeklagten +antrug. Es ward ihm die Beschämung, von seinen Collegen, die in diesem +konkreten Falle anders dachten, überstimmt zu werden, und diess gab ihm den +ersten Anstoss zu tieferer Prüfung des ganzen Gegenstandes und zur offenen +Bestreitung desselben, sobald die bessere Ueberzeugung gewonnen war. Hören +wir seinen eigenen Bericht über diese Sinnesänderung: + +»Dieser gegenwärtige Casus, -- schreibt er über den zweiundzwanzigsten +seiner juristischen Händel, -- wurde auch Anno 1694 in unsere Fakultät +geschickt im Monat September, und war ich damals mit der gemeinen Meinung +von dem Hexenwesen so eingenommen, dass ich dafür geschworen hätte, die in +des Carpzovii Praxi criminali befindlichen Aussagen der armen gemarterten, +oder mit der Marter doch bedroheten Hexen bewiesen den mit den armen Leuten +pacta machenden und mit den Menschen buhlenden, auch mit den Hexen Elben +zeugenden und sie durch die Luft auf den Blockersberg führenden Teufel +überflüssig, und könnte kein vernünftiger Mensch an der Wahrheit dieses +Vorgebens zweifeln. Warum? Ich hatte es so gehöret und gelesen und der +Sache nicht ferner nachgedacht, auch keine grosse Gelegenheit gehabt, der +Sache weiter nachzudenken. Dieses waren die ersten Hexenakten, die mir +Zeitlebens waren unter die Hände gekommen, und also excerpirte ich +dieselben mit desto grösserem Fleiss und Attention.« + +Es folgt hierauf ein Aktenauszug aus dem Prozesse einer in der ganz +gewöhnlichen, nichtssagenden Weise indizirten Angeklagten aus Cöslin; dann +fährt Thomasius fort: + +»Nachdem ich den bisher erzählten Extrakt ex actis ad referendum +verfertigt, bemühte ich mich zu Ueberlegung und Abfassung meines voti, des +Carpzovii criminalia, ingleichen den Malleum maleficarum, Torreblancam, +Bodinum, Delrio, und was ich für Autores de magia mehr in meiner wenigen +Bibliothek antraf, zu consuliren, und da fiel nun freilich nach dieser +Männer ihren Lehren der Ausschlag dahin, dass die Inquisitin, wo nicht mit +der Schärfe, doch zum wenigsten mit mässiger Pein wegen der beschuldigten +Hexerei anzugreifen wäre. Und dachte ich dannenhero mit diesem meinem voto +in der Fakultät Ehre einzulegen. Aber meine Herren Collegen waren ganz +anderer Meinung, und musste ich dannenhero das Conclusum Facultatis auf +folgende Art entwerfen: + +»Dass wider Barbaren Labarentzin in Ermangelung anderer Indizien ferner +nichts vorzunehmen, sondern sie ist nunmehro nach geleisteten Urpheden der +gefänglichen Haft zu erlassen, jedoch seynd diese Acta wohl zu verwahren, +und ist auf ihr Leben und Wandel fleissig Acht zu geben. Sie ist auch die +auf diesen Prozess ergangenen Unkosten nach vorhergegangener Liquidation +und richterlicher Ermässigung zu erstatten schuldig. V. R. W. + +»Nun verdrosse es mich aber nicht wenig, dass bei diesem ersten mir unter +die Hände gerathenen Hexenprozess mein votum nicht hatte wollen attendiret +werden; aber dieser Verdruss war nicht sowohl gegen den damaligen Herrn +Ordinarium und meine übrigen Herren Collegen, als wider mich selbst +gerichtet. Denn da ich allbereit in der Ausarbeitung meiner deutschen Logik +gelehret hatte, dass ein weiser Mann die beiden Haupt-Praejudicia +menschlicher Auctorität und der Uebereilung meiden müsste, verdross es mich +auf mich selbst, dass mein votum auf nichts als die Auctorität obiger, und +zwar offenbar grösstentheils parteiischer, unvernünftiger Männer und auf +deren übereilte und unzulängliche rationes sich gründete, fürnehmlich +darauf, dass die justifizirte Hexe es der Inquisitin in die Augen gesagt, +dass sie von ihr hexen lernen und umgetauft worden, auch bei ihrer Aussage +bis in ihren Tod beständig verharret wäre. Ja, es verdross mich noch mehr +auf mich, dass ich, sobald ich die rationes contrarias meiner Herren +Collegen nur hörte, alsbald von deren Wichtigkeit convinciret wurde und +nichts darauf antworten konnte.« + +Versetzen wir uns um sieben Jahre von dieser beschämenden Lektion weiter, +so erblicken wir den bekehrten =Thomasius= in vollem Kampfe mit den +Hexenverfolgern. Er hatte mittlerweile =Weier=, die =Cautio criminalis van +Dale= und =Balthasar Bekker= kennen gelernt, war darüber erstaunt, dass +solche Intelligenzen keinen besseren Erfolg errungen hatten, und gesellte +sich ihnen mit raschem Entschlusse als Bundesgenossen zu. Die »kurzen +Lehrsätze vom Laster der Zauberei«, durch deren Vertheidigung 1701 =Johann +Reiche= unter Thomasius' Präsidium die juristische Lizentiatenwürde +erlangte, sind eigentlich von Thomasius selbst verfasst und in der Folge +auch unter dessen eigenem Namen erschienen[242]. + +Thomasius wählte sich einen anderen Punkt des Angriffs, als seine +Vorgänger. Unter diesen hatte Weier die =Zauberei= zugegeben, aber die +=Hexerei= und das Teufelsbündniss, auf welches sich diese gründen soll, +geleugnet; Spee hatte die =Möglichkeit= der Hexerei eingeräumt, aber durch +seine prozessualischen Beschränkungen einen Weg abzumarken gesucht, auf +welchem man in den einzelnen Fällen niemals zur Ueberzeugung von der +=Wirklichkeit= derselben käme; Bekker hatte, wo nicht den Teufel selbst, +doch dessen Macht und Einfluss auf den Menschen in Frage gestellt. Weier +beging den Fehler der Inconsequenz, Spee's Buch litt an Prinziplosigkeit, +und Bekker kam mit seinem Prinzip zu frühe, um eine vollständige Wirkung zu +machen. Zwar ist es, wie Thomasius bemerkt, vollkommen wahr, dass das +Bekker'sche Prinzip bei den Anhängern der damals nicht wenig verbreiteten +Corpuscular- und mechanischen Philosophie vernünftiger Weise keinen +Anstoss erregen durfte; aber eben so gewiss ist die Thatsache, dass die +Orthodoxen den ehrlichen Becker und seine Anhänger, die eigentlich nur +=Adämonisten= waren, zu =Atheisten= machten und hiermit die Einwirkung +seiner Lehre auf die Abstellung des Hexenprozesses wesentlich lähmten. + +Thomasius schlug einen Mittelweg ein. Er begriff, dass die Theologen den +Teufel nicht fallen lassen würden, ja er selbst glaubte an denselben, +schränkte aber die landläufigen Vorstellungen von dessen Wesen und +Wirksamkeit ein und wusste die Unhaltbarkeit der gangbaren Hexentheorien +vom Standpunkte der historischen Kritik einleuchtend zu machen. »Ich aber, +-- sagt er, -- der ich der uralten Geisterphilosophie (philosophiae +spirituali) ergeben bin, glaube nicht allein, sondern verstehe auch +einigermassen, dass der Teufel der Herr der Finsterniss und der Fürst der +Luft, d. i. ein geistliches (geistiges) oder unsichtbares Wesen sei, +welches auf eine geistliche oder unsichtbare Weise vermittelst der Luft +oder auch wässeriger und irdener Körperchen in den gottlosen Menschen seine +Wirkung hat.« (§. 7)[243]. »Ich leugne aber hinwiederum, dass Hexen und +Zauberer gewisse Verträge mit dem Teufel aufrichten sollten, und bin +vielmehr versichert, dass alles, was diessfalls geglaubet wird, nichts +anders als eine Fabel sei, so aus dem Juden-, Heiden- und Papstthum +zusammengelesen, durch höchst unbillige Hexenprozesse aber, die sogar bei +den Protestirenden eine Zeithero gebräuchlich gewesen, bestätigt worden.« +Hierauf werden die von Juristen und Theologen für die Existenz der Zauberei +vorgebrachten Gründe durchgemustert und ins Absurde geführt. Für jene muss +=Carpzov=, für diese =Spizelius= herhalten. Es wird nachgewiesen, wie die +Bibel und das römische Recht zwar Wahrsager, Sterndeuter, Giftmischer, +Gaukler, Götzendiener u. dergl. kennen und mit Strafen bedrohen, keineswegs +aber solche Verbrechen, die unter den Begriff der auf dem Teufelspaktum +beruhenden Zauberei oder Hexerei fallen. Die jüdisch-römischen +Strafbestimmungen habe man später auf die Hexerei angewendet, ohne für die +Wirklichkeit der letzteren und ihre Congruenz mit den dort bedroheten +Vergehen irgend einen haltbaren Grund beizubringen. Merkwürdig ist die +Schärfe, womit der blinde Auctoritätsglaube der Juristen gerügt wird. +»=Carpzovius= hätte sich schämen sollen, dass er in einer Sache, worauf das +Hauptwerk der ganzen Frage beruht, nichts anders vorbringt, als die +Zeugnisse der päpstlichen Scribenten (Bodinus, Remigius, Chirlandus u. a.), +die ihre Bücher theils mit alten Weiber-und Mönchsfratzen, theils mit +melancholischer Leute, theils mit ausgefolterten und ausgemarterten +Aussagungen anzufüllen pflegen, dadurch freilich die Leute alles dasjenige, +warum sie gefragt werden, gestehen müssen. Gewiss, hätten bisher unsere +Rechtsgelehrten Andere, und vornehmlich die Päpstler, nicht ohne Verstand +abgeschrieben, sondern ein jeder sowohl die natürlichen, als moralischen +Sachen, wovon die Gesetze disponiren, nach ihrer Natur und Beschaffenheit +fein nach seiner eigenen Vernunft untersucht, so würde unsere Jurisprudenz +auch vorlängst für eine Disziplin von den Gelehrten sein gehalten worden, +die auch zu der wahren Gelehrsamkeit gehöre. Da aber bis dato noch immer +einer den andern ohne Nachsinnen ausschreibet und sich noch darzu +einbildet, Wunder was er gefunden, wenn er diesen oder jenen casum, diese +oder jene Frage in terminis terminantibus angetroffen hat, so darf man es +denen Gelehrten nicht verargen, wenn sie bei Nennung eines Juristen sich +von demselben in terminis terminantibus keinen andern Concept machen, als +von einem Zungendrescher und Legulejo.« (§. 21.) =Spizelius=[244] aber, der +das Leugnen der Hexerei für Ketzerei und Atheismus erklärte und sich auf +Thomas Aquinas, Bonaventura und Torquemada berufen hatte, wird in folgender +Weise abgefertigt: »Wenn Thomas de Aquino, Bonaventura und Johannes de +Turrecremata noch am Leben wären, würden sie sich nicht auch der +lutherischen Lehre widersetzen? Vermuthlich aber würde Spizelius sich durch +derselben graues Ansehen nicht bewegen lassen, dass er ihnen Glauben +zustellte. Hierbei sehe ich auch nicht, wie die Meinung derjenigen, die das +Laster der Zauberei nicht für wahr halten, den Weg zur Atheisterei bahnen +solle. Vielmehr halte ich dafür, dass diejenigen Geistlichen und Prediger, +die anstatt der seligmachenden Lehre auf der Kanzel und in ihren Schriften +lauter alte Weiber-Lehren und abergläubische Mährlein erzählen, schuldig +sind, dass viele Leute, die noch ein wenig Verstand und etwas von ihren +fünf Sinnen übrig haben und sich gerne von dem Schandfleck des Aberglaubens +reinigen wollen, endlich in die äusserste Gefahr der Atheisterei +verfallen.« (§. 26.) + +In dem Folgenden weist Thomasius nach, wie man im Christenthum dazu +gekommen sei, den Teufel, der doch niemals einen Leib angenommen habe und +einen solchen überhaupt nicht annehmen könne, sich in Körpergestalt und +körperlichen Funktionen vorzustellen. Die Kirchenväter, grossentheils dem +platonischen oder dem stoischen Systeme zugethan, hätten aus diesen und dem +Pharisäismus ihre dämonologischen Vorstellungen gezogen und dieselben in +die Bibel hineingetragen. So hätten sie die verführende Schlange im +Paradiese, die Verbindung der Kinder Gottes mit den Töchtern der Menschen, +den Fall des Luzifer, die Versuchungsgeschichte Jesu und Anderes auf ihren +persönlichen und körperlichen Teufel gedeutet; die Scholastiker, obgleich +Aristoteliker, hätten diess weiter ausgebildet, und so sei der Wahn von +Teufelspakten, Incuben und Succuben verbreitet worden und habe sich, +begünstigt vom Klerus, am Ende den Schein zu geben gewusst, als sei er +direkt aus der biblischen Lehre hervorgegangen. Weil nun aber die Juristen +unter theologischen Einflüssen aufgewachsen, so hätten sie auch in dem +justinianeischen Rechte, obgleich dasselbe von einem Teufelsbunde nichts +wisse, die Zaubervorstellungen ihrer Zeit wiederzufinden geglaubt: +Melanchthon's Einfluss auf die Wiederherstellung des Scholastizismus, das +Beispiel Augusts von Sachsen, der eine geschärfte Bestimmung in seinen +Strafcodex aufnahm, und die blinde Nachbeterei der Rechtslehrer hätten das +Uebel auch unter den Protestanten verbreitet. Uebrigens erkennt der +Verfasser an, dass die Hexenverfolgungen bereits abgenommen haben und auf +den Universitäten durch den Einfluss der Cartesianischen Philosophie, die +jedoch in der Lehre von den Geistern allzusehr in das andere Extrem +gefallen, eine dankenswerthe Verminderung des Aberglaubens herbeigeführt +sei, welche zu den besten Hoffnungen berechtige. Eine scharfsinnige Kritik +der in der Carolina angeführten Indizien der Zauberei schliesst das +Ganze. -- + +Auch gegen Thomasius brauste der Sturm los. Er hatte die Juristen in +Carpzov, die Theologen in Spizelius beleidigt und dem Teufel, was er ihm +mit der einen Hand gegeben, mit der andern wieder genommen. Schon das +hallische Weihnachtsprogramm von 1701, von =Buddeus= herausgegeben, suchte +die beiden Sätze zu schützen, dass Jesus vom Satan in leiblicher Gestalt +versucht worden, und dass die verführende Schlange im Paradiese der Teufel +gewesen sei. =Thomasius= wird zwar in dieser Schrift nicht genannt, auch +bezeigten nur Wenige Lust, in offenen Streitschriften seine Lehrsätze +direkt anzugreifen; desto häufiger aber waren die gelegentlichen Ausfälle +und die verketzernden Deklamationen. + +»Als der berühmte Herr Thomasius, -- schreibt einer seiner Anhänger im Jahr +1703[245], -- sich dem protestantischen Papstthum und denen Pedanten +eifrigst widersetzet, so hat man ihn für den ärgsten Atheisten, Quaker, +Socinianer, und ich weiss nicht für was, in der ganzen Welt ausgeschrieen; +sogar dass die Meisten noch jetzo seine raisonnablen Lehren für +seelenschädliche Irrthümer auszugeben sich nicht scheuen. Sonderlich hat +die neulich unter ihm gehaltene Disputation wider das Laster der Zauberei +von neuem in das Wespennest gestöret, weil die Antistites regni tenebrarum +wohl gesehen, dass hiemit zugleich viele falsche Einbildungen vom Teufel +als ihrem Knecht Ruprecht vor die Hunde gehen würden. Wie sich aber bisher +Niemand unterfangen, ex professo wider diese Disputation zu schreiben, so +hat doch ein curieuses Membrum nicht nur etlichemal in seinen Unterredungen +von der magia, sondern auch in einer aparten Scharteke seine unparteiischen +Gedanken von des Herrn Thomasii Lehre in puncto der Zauberei ausgefertigt, +darinnen er die Unzulänglichkeit derselben zeigen wollen.« + +Dergleichen »curieuse Membra«, deren bald noch mehrere auftraten[246], zu +widerlegen, überliess nun Thomasius hauptsächlich seinen Schülern; er +selbst antwortete nur gelegentlich[247]. Zudem gab =Johann Reiche=, um das +Publikum nach und nach auf den richtigen Standpunkt zu führen, seine +»=Unterschiedlichen Schriften vom Unfug des Hexenprozesses=« heraus. Man +findet darin unter Anderem einen Abdruck der Cautio criminalis, einen +Malleus judicum, eine Geschichte der Teufel zu Loudun, die Apologie des +Naudäus, einen Bericht über den Priester Gaufridy und verschiedene +Aktenabdrücke von Hexenprozessen, worin Betrügerei und Einfältigkeit die +erste Rolle spielen[248]. Später wurden auch unter Thomasius' Leitung +Uebersetzungen der Schriften von =Webster=[249], =Wagstaff=[250] und +=Hutchinson=[251] besorgt. Thomasius selbst nahm erst 1712 den Gegenstand +wieder auf, indem er unter seinem Präsidium die bekannte Abhandlung über +den Ursprung und Fortgang des Inquisitionsprozesses gegen die Hexen +öffentlich vertheidigen liess[252]. »Es soll hierin gezeigt werden, -- sagt +der Verfasser, -- dass die gemeine Meinung von dem Bunde des Teufels mit +denen Hexen und von desselben fleischlicher Vermischung, wie auch denen +Zusammenkünften derer Hexen etc. gar sehr neu, und der Teufel, welcher nach +dieser gemeinen Meinung ausdrückliche Bündnisse macht, kaum über anderthalb +hundert Jahre alt sei. -- Dass ich aber dieser Abhandlung den Titel von +Ursprung und Fortgang des Inquisitionsprozesses wider die Hexen gegeben, +ist dessfalls geschehen, damit ich unterschiedliche Dinge mit einmal abthun +könnte, das ist: erstlich will ich zeigen, dass die gemeine und öffentliche +Persuasion von obenerwähnten Thaten des Teufels mit denen Hexen nicht vor +dem Inquisitionsprozesse wider die Hexen rezipirt sei; den +Inquisitionsprozess wider die Hexen aber will ich darthun, dass er erst zu +Ende des =fünfzehnten= seculi seinen Anfang genommen habe. Nachmals will +ich beweisen, dass diese öffentliche Persuasion von denen Sachen, die der +Teufel mit den Hexen thun könne, noch viel neuer als der +Inquisitionsprozess wider die Hexen sei und erstlich wo nicht zu Ende, +dennoch nach der Mitte des sechszehnten seculi von denen Inquisitoribus +wider die zauberischen Laster vertheidiget und fortgepflanzet worden.« +(§. 1 u. 2.) + +Obgleich in den obigen Sätzen, wie in dem weiteren Verlaufe der Abhandlung, +mancherlei Irrthümer enthalten sind und demgemäss auch die versprochene +Beweisführung nur ungenügend ausfallen konnte, so führte doch das +Schriftchen den im Ganzen richtigen Gedanken durch, dass der moderne +Hexenprozess sich im Schosse der Inquisition ausgebildet habe, und gab eine +Menge von Einzelheiten, welche die früheren Thesen vom Laster der Zauberei +trefflich erläuterten und stützten[253]. Auch über diese Schrift gab es +noch gelegentliches Murren und Schmähen, aber Niemand wagte mehr eine +förmliche Bestreitung[254]. + +Um Thomasius in der Würdigung seines Verdienstes nicht zu viel und nicht zu +wenig zu thun, müssen wir ihn in seiner Stellung zu seiner Zeit betrachten. +Als er auftrat, waren die Hexenbrände schon bei weitem seltener, als um die +Mitte des Jahrhunderts, das Tumultuarische des Verfahrens war einem an +festbestimmte Förmlichkeiten gebundenen Prozesse gewichen, eine Menge der +früher als unbezweifelt betrachteten Indizien war in Misskredit gerathen, +und manche der gröbsten Auswüchse des Hexenglaubens selbst, wie die +Leiblichkeit der Blocksbergfahrten, die Lykanthropie u. dergl. fanden unter +den Gebildetern, wie vor Gericht keinen rechten Glauben mehr. Insofern, +schien es, musste der Bekämpfer des Hexenprozesses leichteres Spiel haben. +Aber gerade die Beschränkung und förmlichere Gestaltung desselben war, weil +sie schon an sich als eine Art von Reformation erschien, der +durchgreifenden Abstellung des Ganzen für den Augenblick nicht günstig. +Hatte man doch den Verstand gehabt, gar vieles Unsinnige bei Seite zu +werfen; warum hätte man nicht von der Vernunftmässigkeit des Beibehaltenen +überzeugt sein sollen? Urtheile aus jener Zeit, z. B. Responsa der +Juristenfakultät zu Giessen aus dem Jahr 1700, beweisen, wie man förmlich +und gemässigt sein und dabei dennoch Hexen zum Scheiterhaufen verurtheilen +kann[255]. -- So flatterte die Aufklärung ohne Schwerpunkt zwischen Himmel +und Erde. + +Hier durfte also nicht mehr gegen Einzelnes geplänkelt, sondern es musste +das Prinzip angegriffen werden. Aber der Kampf der fortschreitenden +Philosophie mit dem Dogmatismus der Juristen, theilweise auch der Theologen +war im Ganzen noch lange nicht seiner Entscheidung nahe. Derjenige +Prinzipienangriff also, der auf dem Boden des Hexenwesens geschah, konnte, +obgleich nur ein einzelner Theil der ganzen Bewegung, nicht von der +Operationsbasis eines bereits anerkannten allgemeinern Prinzips ausgehen, +sondern musste selbstständig sich Bahn brechen. =Bekker= und =Thomasius= +haben dieses versucht: jener mit gründlicher Kritik und Consequenz, eben +darum aber auch mehr zum Entsetzen, als zur augenblicklichen Ueberzeugung +des in der Macht der Auctoritäten befangenen Publikums; dieser dadurch, +dass er an allen wesentlichen Consequenzen des Bekker'schen Prinzips +festhielt, während er in der Aufstellung des Grundsatzes selbst der alten +Dämonologie noch Conzessionen machte. Durch die letzteren fand er sich mit +einem Theile der Theologen ab und milderte die Schroffheit des Uebergangs. +Bekker war ein schärferer Denker als Thomasius, dieser ein gewandterer +Kämpfer; jener bewaffnete das Angriffsheer, dieser wählte die einzelnen +Truppen aus und führte sie an. Bekker stellte sich dem ersten, frischen +Grimme der Altgläubigen bloss und unterlag demselben; Thomasius fand sein +Publikum schon vorbereiteter und wirkte unter einem König, der stolz darauf +war, seine neue Universität Halle im Vordertreffen des grossen Kampfs für +Licht und Recht zu erblicken. + +=Bekker= und =Thomasius= waren die Organe des Geistes einer neuen Zeit, +welcher die Völker aus dem blindesten und blutigsten Auctoritätsglauben +aufschreckte. Ihre Stimme musste gehört werden, weil sie die Ergebnisse +einer fortgeschrittenen philosophischen und naturwissenschaftlichen Bildung +mit den Forderungen der Religion und Humanität in Einklang brachten. Aber +die Herrschaft über die Geister wusste der Aberglaube noch immer zu +behaupten. + +Im Jahr 1713 kam ein Hexenprozess vor, in welchem die Tübinger +Juristenfakultät ein Gutachten ertheilte. Es ist ein krasser +Inquisitionsprozess mit allen Ingredienzien. Der junge Sohn eines alten +Generals war krank geworden und die Aerzte hatten seinen Zustand für nicht +natürlich erklärt; auch erinnerte sich der General, in seiner Jugend öfters +vom Alp gedrückt worden zu sein. Diess alles schrieb man einer alten, armen +Frau zu, die man auch sofort vor Gericht stellte. Die Akten zeigen, dass +man das alte System noch nicht verlernt hatte. Der Teufelsbund, die +Verschreibung mit Blut, die Unzucht, der Hexentanz, die Schändung der +Hostie, die Beschädigung von Menschen und Thieren -- diess alles findet +sich hier vor. =Michael Grass=, der Verfasser des Responsums, kennt +Thomasius' Schriften und missbilligt sie. Nach dem Spruche der Fakultät +wurde die Inquisitin zum Scheiterhaufen geführt[256]. + +Es dauerte aber lange, bis die Gedanken eines =Thomasius= bei den +Rechtsgelehrten und in der Gesetzgebung zur Geltung kamen. Der Professor +der Rechte =Augustin v. Leyser= (zu Helmstädt und Wittenberg, [+]1752) +theilt in seinem voluminösen Werk =Meditationes ad Pandectas spec.= 608, +Nr. 19 Folgendes mit: Das Collegium der Helmstädter Rechtsgelehrten hatte +im Monat Februar 1714 einen frechen und des Raubes beinahe überführten, +selbigen aber leugnenden Dieb zur Folter verurtheilt, welcher, auf diese +geworfen, kein Zeichen von Empfindung gab und endlich gar sanft +eingeschlafen war. Der so getäuschte Richter schickte die Akten nach +Helmstädt zurück und fragte an, was ferner zu thun sei. Wir beratheten uns +lange und zweifelten, was für ein Gutachten zu geben sei. Zwar war die +Sache nicht neu, sondern hatte sich oft vorher zugetragen und trägt sich +auch heute hier und da zu. =Schurigius= erzählt in der Spermatologie +Kap. VII. S. 327, dass ein Verbrecher Pillen verschluckt und nachher sogar +in dem sogenannten höchsten Grade der Tortur, obwohl einigemal selbigem +unterworfen, nichts gestanden habe. Auch lasen wir Verschiedenes, was +=Damhouderus=, =Carpzov=, =Brunnemann= u. A. an Mitteln angegeben haben, +und es erschien unter Allem das Abscheeren der Haare über dem ganzen Leibe +als das unschuldigste. Einer zwar von unseren Amtsgenossen war dagegen und +wendete ein, dass ein solches Gutachten, das keineswegs in der gesunden +Vernunft gegründet sei, nach dem Aberwitz alter Weiber schmecke, und der +guten Sitte sowie der Klugheit zuwider sein würde[257]. Die tägliche +Erfahrung lehrt jedoch, dass viele Dinge in Gebrauch sind, deren Ursache +nicht angegeben werden kann, und welche dennoch einen glücklichen Erfolg +haben. Diesem nach antworteten wir, wie folgt: »dass Inquisit zuförderst +durch Abnehmung der Haare und andere zulässige Mittel, =welche die +Scharfrichter angeben= werden (!) zur Empfindlichkeit zu bringen, +nachgehends die Tortur auf die im vorigen Urtheil vorgeschriebene Art an +ihm wieder von Neuem anzufangen und zu vollstrecken sei. Von Rechts Wegen.« + +Wir hören hier also die Juristen-Fakultät zu Helmstädt im Jahr 1714 (mit +dem Gutachten der Tübinger Juristen-Fakultät von 1713 ganz übereinstimmend) +sich gutachtlich so aussprechen, dass sie dabei von dem alten Aberglauben +und von den juristischen Vertretern desselben aus früherer Zeit vollständig +abhängig und beherrscht erscheint. Daher kann es nicht allzusehr auffallen, +wenn ein Jahrzehent später der Professor der Rechte =Joh. Gottlieb +Heineccius= zu Halle ([+]1741) in seinen Elementa iuris civilis secundum +ordinum institutionum (Lib. IV. Tit. 18, §. 1358) schlankweg lehrt: +»Zauberer, welche durch Gemurmel und Zauberformeln Schaden angerichtet +haben, werden mit dem Schwerte hingerichtet, diejenigen aber, welche +ausdrücklich ein Bündniss mit dem Teufel eingegangen sind, werden lebendig +verbrannt.« Doch setzt er hinzu: »Der Richter muss aber, wenn in irgend +einer, so gewiss in dieser mit so vielen Irrthümern der Menge verflochtenen +Sache nicht zu leichtgläubig sein«[258]. Derartige Aeusserungen konnte man +aus dem Munde von Auctoritäten der Rechtswissenschaft sogar noch kurz vor +der Mitte des achtzehnten Jahrhunderts hören, bis es endlich der Direktor +der Universität zu Frankfurt a. O. Jos. Sam. Friedr. =Böhmer= 1758 in +seinen Bemerkungen zu Carpzov's Schriften der Welt verkünden konnte, dass +das Licht der Vernunft obgesiegt habe und der Hexenglaube der Verachtung +preisgegeben sei[259]. + +Die Stellung der neueren evangelischen Theologie zu Teufels- und +Hexenglauben entschied sich damals in der lebhaften Diskussion, die über +die Dämonischen zur Zeit Christi geführt ward. Noch im achtzehnten +Jahrhundert erschien eine Reihe von Schriften (=Hermann=, de +#daimoniphomenois#, Wittenb. 1738; =Gronau=, de daemoniacis, Bremen 1743; +=Zeibich=, Beweis, dass die Besessenen nicht natürliche Kranke gewesen, +Schleitz, 1776 u. A.), in welchen der Versuch gemacht wurde, die +traditionelle Meinung, dass die Dämonischen wirklich von Teufeln und +Dämonen Besessene gewesen wären, neu zu stützen, bis =Semler= in Halle im +Jahr 1760 mit seiner epochemachenden Abhandlung =De Daemoniacis, quorum in +Nov. Test. fit mentio= hervortrat, der die Dämonischen als physisch +Leidende hinstellte, -- weil eine andere Auffassung derselben gar nicht +möglich sei -- worauf alsbald eine Reihe von Schriftstellern auftrat +(=Gruner=, de daemoniacis, Jena, 1775; =Farmar=, Versuch über die +Dämonischen, Bremen, 1776; =Cäsar=, Bedenken von den Besessenen, München, +1790; =Kirchner=, Dämonologie der Hebräer, Erlangen, 1798 =u. A=.), welche +den Dämonenglauben aus der Theologie der Zeit vollständig verscheuchten. + +Die ersten erfreulichen Wirkungen seiner Thätigkeit sah Thomasius im +=preussischen Staate=. Friedrich I. zog schon 1701 einen märkischen +Gerichtsherrn wegen einer Hinrichtung zur Rechenschaft[260] und beschränkte +1706 die Hexenprozesse in Pommern[261]. + +=Sächsische= Behörden beschäftigten sich noch 1715 mit der Frage, ob der +unter besonderen Umständen erfolgte Tod zweier Bauern, die mit einem +Studenten einen Schatz heben wollten, dem Teufel zuzuschreiben sei oder +nicht. Die Akten wurden zuletzt nach Leipzig geschickt, wo die +theologische, die juristische und die medizinische Fakultät einstimmig +erklärten, dass der Tod auf natürliche Weise erfolgt sei[262]. + +In =Frankreich= hatte es der einsichtsvolle Oratorianer =Nicole +Malebranche= (1638 [+]1715) seinen Zeitgenossen von den Prinzipien der +Cartesianischen Philosophie aus klar gemacht, dass neben der Allwirksamkeit +Gottes ein teuflisches Hexenwerk gar nicht zu denken sei. Er hatte auch +darauf hingewiesen, dass seitdem einige Parlamente die Hexenverbrennungen +eingestellt, in deren Bezirken die Hexen seltener geworden wären, was ihm +Veranlassung gegeben in der allmählichen und allgemeinen Verbreitung des +Hexenglaubens, namentlich der Lykanthropie, die ansteckende Macht der +Einbildungskraft nachzuweisen. Späterhin fand die Stellung der öffentlichen +Meinung in Frankreich zu den Hexenprozessen in der spöttischen Bemerkung +=Voltaires= Ausdruck, dass, seitdem es in Frankreich Philosophen gebe, die +Hexen zu verschwinden beginnen. Im Jahr 1672 wies daher =Colbert= die +Magistrate an, Klagen auf Zauberei nicht mehr anzunehmen und verwandelte in +einer Anzahl von Fällen die Todesstrafe in Verbannung. Allerdings eiferten +die Klerikalen theilweise noch immer für die Ausrottung des +Teufelswerks[263] und selbst das Parlament zu Rouen stellte in einer an den +König gerichteten Adresse demselben vor, dass die den Unholden gewährte +Schonung gegen Gottes Wort und gegen alle Ueberlieferungen der Kirche +sei[264]. Allein die Verfolgung und Verbrennung der Hexen wurde doch immer +seltener. + +=Schweden= -- welches im dreissigjährigen Kriege von Deutschland angesteckt +worden war, -- war bald nach dem Prozesse von Mora zur Besonnenheit +zurückgekehrt und hatte gesetzliche Beschränkungen der Hexenverfolgung +gegeben; die Todesstrafe hob es jedoch erst 1779 ausdrücklich auf, nachdem +sie längst nicht mehr zur Anwendung gekommen war[265]. + +=Holland= war von dem Hexenwahn längst frei; dass seine Stadtwage zu +Oudewater noch zuweilen gebraucht wurde, geschah nur in Folge einer +wohlthätigen Accommodation, welche den Angeklagten des Auslands zu Gute +kam. + +In =England= hatte sich zuerst in den literarischen Arbeiten des Sir +=Thomas Browne= das Aufdämmern einer von dem traditionellen Aberglauben +sich abwendenden Zeit bemerklich gemacht. Derselbe Thomas Browne nämlich, +welcher um 1633 seine Apologie des Aberglaubens unter dem Titel einer +=Religio medici= geschrieben, hatte schon zwölf oder dreizehn Jahre später +eine Schrift über »=gemeine und weitverbreitete Irrthümer=«[266] +veröffentlicht, worin er (wenigstens indirekt) dem Hexenglauben geradezu +allen Boden entzog. Indessen willigte doch Browne selbst noch 1664 in die +Hinrichtung von Hexen ein, und noch im folgenden Jahrzehent erschien in +England das Volksbewusstsein von dem Glauben an Hexerei vollständig +umnachtet. Namentlich war dieses in =Schottland= der Fall. Es gab kein +protestantisches Volk, das in dieser Beziehung der katholischen Nation +Spaniens so ähnlich war als das schottische[267]. Aber rasch machte auch +hier die Aufklärung des folgenden Jahrhunderts der Herrschaft des +Aberglaubens ein Ende. Im Jahr 1690 übergab der gefeierte =Richard Baxter= +die von dem gelehrten und glaubenseifrigen Prediger =Cotton Mather= +([+]1728) verfasste Geschichte der ältesten Hexenprozesse in Massachusetts +dem englischen Publikum mit dem im Vorwort ausgesprochenen Bemerken, »der +Mensch müsse ein sehr verstockter Sadducäer sein, welcher ihr keinen +Glauben schenke«, und im folgenden Jahre 1691 stellte Baxter zur +Rechtfertigung des Glaubens an Zauberei in einer eigenen Schrift über »=die +Gewissheit der Geisterwelt=,« eine grandiose Zahl von Berichten über +entdeckte Zauberer und Hexen zusammen. Von da bis zum Jahre 1718 (wo +=Hutchinson= sein Buch schrieb,) erschienen in England nicht weniger als +fünfundzwanzig Schriften zur Vertheidigung des Hexenglaubens; aber dennoch +war derselbe im genannten Jahre vom Glauben fast aller Gebildeten in +England verlassen. -- Ein (letzter) Hexenprozess war gleichwohl noch 1712 +gegen eine gewisse Johanna Wenham in Herfordshire vorgekommen. Allein aus +dem ganzen Verfahren war zu ersehen, dass man zur Hexenverfolgung nicht +mehr den früheren Muth hatte. Der Richter, der an die Hexerei nicht recht +glaubte, hielt sogar eine Ansprache an die Geschworenen, welche die +Entlastung der Angeklagten bezweckte, und behandelte den Ortspfarrer, der +auf seinen Eid erklärte, dass dieselbe eine Hexe sei, mit auffallender +Missachtung. Nun sprachen allerdings die Geschworenen über die Angeklagte +ihr »Schuldig« aus; allein der Richter setzte es doch durch, dass das +Urtheil gemildert ward. -- Dieses Vorkommniss hatte einen lebhaften +Schriftenwechsel zur Folge, in welchem die bei dem Prozesse betheiligt +gewesenen Geistlichen feierlichst erklärten, dass die Verurtheilte eine +Hexe sei und dass das Verfahren des Richters eine Rüge verdiene[268]. +Allein die Zeit der Hexenprozesse war doch nunmehr abgelaufen. -- In +=Schottland= erfolgte die letzte Hinrichtung im Jahr 1722[269]. -- Kurz +nachher, 1736, wurde das Statut Jakobs I. durch eine Parlamentsakte +förmlich aufgehoben, nachdem kurz zuvor der Pöbel noch ein altes +Mütterchen in der Wasserprobe umgebracht hatte[270]. + +In =Polen= verbot der Reichstag von 1776 alle Prozesse auf Zauberei[271]. + +Im neunzehnten Jahrhundert war in Europa nur noch Ein Hexengesetz übrig, +nämlich das =irländische= Statut. Dieses ist erst im Jahr 1821 aufgehoben +worden[272]. + +Dem Beispiele =Preussens= ahmte auch das übrige protestantische Deutschland +mehr oder weniger bereitwillig nach. Wer von Bekker und Thomasius nicht +gleich Anfangs überzeugt worden war, der schrie eine Zeitlang, bis er +entweder zu ihrer Fahne überging, oder wenigstens der immer mächtiger +werdenden Stimme der Vernunft gegenüber verstummte. So starb die alte +Generation ab, mit ihr der Glaube und mit dem Glauben auch die Praxis des +Hexenprozesses, wenn gleich noch der Buchstabe im Strafcodex blieb. Bis auf +die jüngste Zeit herab hat dieser Buchstabe, als Artikel 109 der Carolina, +im gemeinen deutschen Strafrecht unschädlich fortgelebt, und man sollte +ihn, in Quadratklammern eingefasst, in die neuen Strafbücher mit +hinübernehmen, als ein Denkzeichen, dass für den Richter einer künftigen +Zeit die Aufgabe sich wiederholen könnte, die der Richter des achtzehnten +Jahrhunderts gelöst hat, nämlich da, wo der Gesetzgeber hinter dem Geist +der Zeit zurückbleibt, den Buchstaben stehen zu lassen und mit dem Genius +der Humanität fortzuschreiten. + +Merkwürdig aber ist's, wie mit der Ausübung auch die Erinnerung so bald +verloren ging. Wo in der Folge ein gelehrter Jurist über die Zauberei +spricht, da kann man eines gesunden Urtheils, aber selten einer völlig +richtigen Auffassung des Historischen gewiss sein. Die Sache war schnell +zur halbbekannten Antiquität geworden. Schon =Böhmer=, welcher der Zeit +noch so nahe stand, irrt z. B. in der Behauptung, dass ein Concubitus des +Teufels mit einem =Manne= nirgends erwähnt werde[273]. =Meister=, der um +ein halbes Jahrhundert später schrieb, lässt unter den wesentlichen +Attributen der Zauberer den Tanz auf dem =Blocksberge= allzusehr +hervortreten, -- als wenn die alten Kriminalisten und Prozessakten nicht +noch tausend andere Lokalitäten kennten, -- und macht die Hexen zu Incuben +und Succuben, da sie doch nicht solche =sind=, sondern nur mit denselben +=zu thun haben=[274]. + + +FUSSNOTEN: + +[240] Vgl. _Karl Biedermann_, Deutschland im 18. Jahrh. Leipz. 1858, B. II. +S. 355-391 und _Dernburg_, Thomasius und die Stiftung der Universität +Halle; Halle, 1865. + +[241] Oeuvres, Tom. I. p. 367. + +[242] Theses inaugurales de crimine magiae, quas in Academia regia +Fridericiana praeside D. _Ch. Thomasio_ -- -- -- solemni eruditorum +disquisitioni submittit M. _Joannes Reiche_, 12. d. Novembr. 1701. Halae +Magdeb. -- Ueber die wahre Auctorschaft s. _Hauber_ Bibl. mag. Bd. II. +S. 308 f. -- 1704 gab Reiche selbst in seinem »Ferneren Unfug der Zauberei« +eine deutsche Uebersetzung dieser Thesen unter dem Titel: »Herrn D. _Chr. +Thomasii_ kurze Lehrsätze von dem Laster der Zauberei, nach dem wahren +Verstande des lateinischen Exemplars in's Teutsche übersetzet etc.« -- Eine +andere deutsche Uebersetzung erschien 1706 unter dem Titel: »_Christ. +Thomasii_, Kurtze Lehr-Sätze von dem Laster der Zauberey, aus dem +Lateinischen ins Deutche übersetzet und mit des Authoris Vertheidigung +vermehrt.« + +[243] In diesem Sinne spricht sich Thomasius auch siebenzehn Jahre später +aus. S. seine Vorrede zur Uebersetzung des =Webster= S. 37. + +[244] _Theophil Spizelius_, ein geborener Steyermärker, Senior des +geistlichen Ministeriums zu Augsburg, [+]1691. + +[245] Gründliche Abfertigung der unpartheyischen Gedancken eines +ungenandten Auctoris, die er von der Lehre de crimine magiae des +hochberühmten Herrn D. Christiani Thomasii neulichst herausgegeben, +gestellet von _Hieronymo a Sancta Fide_. Frankf. 1703. + +[246] Z. B. _Petri Goldschmidt's_ (Pastors zu Starup) Verworfener Hexen- +und Zauber-Advokat, d. i. wohlgegründete Vernichtung des thörichten +Vorhabens Herrn Christiani Thomasii, J. U. D. et Prof. Halens., und aller +derer, welche durch ihre superklugen Phantasiegrillen dem teufelischen +Hexengeschmeiss das Wort reden wollen, in dem gegen dieselben aus dem +unwidersprechlichen göttlichen Worte und der täglich lehrenden Erfahrung +das Gegentheil zur Genüge angewiesen und bestätigt wird, dass in der That +eine teufelische Hexerei und Zauberei sei und dannenhero eine christliche +Obrigkeit gehalten, diese abgesagten Feinde Gottes, schadenfrohe Menschen- +und Viehmörder aus der christlichen Gemeinde zu schaffen und dieselben zur +wohlverdienten Strafe zu ziehen. 1705. + +[247] Z. B. in der Erinnerung wegen der künftigen Winterlektionen 1702. +Hier räumt er ein, dass es verborgene Mittel zur Beschädigung von Menschen +und Thieren, auch Krankheiten gebe, die muthmasslich vom Teufel herkommen, +bekämpft jedoch von neuem die sichtbaren Erscheinungen des Teufels und +dessen Verkehr mit den Menschen. + +[248] Erster Band Halle 1703, zweiter B. 1704. + +[249] S. oben. Halle 1719. + +[250] _John Wagstaff_ gründlich ausgeführte Materie von der Hexerei. +Deutsch, Halle 1711. + +[251] _Franz Hutchinson's_ historischer Versuch von der Hexerei etc. +Deutsch von _Th. Arnold_, mit einer Vorrede von Thomasius. Leipzig 1726. -- +Das Buch hat in Beziehung auf Begebenheiten in England vieles Interessante, +sonst aber viele Ungenauigkeiten und chronologische Verstösse. + +[252] =Disputatio juris canonici de origine et progressu processus +inquisitorii contra sagas=, quam .... praeside _Chr. Thomasio_ .... examini +subjicit _J. P. Ipsen_. Hal. 1712. In demselben Jahre besorgte die +Renger'sche Buchhandlung eine Uebersetzung. -- Auch von dieser Abhandlung +ist _Thomasius_ selbst der Verfasser. S. seine Vorrede zur Uebersetzung des +Webster, S. 18. + +[253] Auch gegen den Gebrauch der Folter ist _Thomasius_ aufgetreten, indem +er einen seiner Schüler »über die Nothwendigkeit, die Folter aus den +christlichen Gerichtshöfen zu entfernen«, disputiren liess. Allein mit +Unrecht ist Thomasius als unbedingter Gegner der Folter bezeichnet worden. +_Biedermann_ macht in der Schrift »Deutschland im achtzehnten Jahrhundert« +B. II. S. 382 auf einen an eben diesen Schüler gerichteten und auf die +erwähnte Disputation bezüglichen Brief aufmerksam (abgedruckt in den +Programmata Thomas. p. 576), worin er zwar dessen Vorhaben nicht +missbilligt, aber doch das Bedenken äussert, dass es nicht rathsam sein +dürfte, den Lenkern christlicher Staaten die Nachahmung der Engländer und +anderer Völker in Abschaffung der Folter schlechthin anzuempfehlen, -- weil +es zweifelhaft sei, ob nicht, so lange es noch so viele andere Missstände +in der Rechtspflege gebe, die plötzliche Abschaffung der Folter grössere +Nachtheile haben möchte als ihre Beibehaltung. + +[254] S. Vorrede zum Webster, S. 19. + +[255] _Hertii_ Consilia et responsa. Francof. 1729. + +[256] Consilia _Michaelis Grassi_, in den Consil. Juridicorum Tubingensium. +Tom. V. p. 705 f. ed. 1733. + +[257] _J. A. Scholtz_, Ueber den Glauben an Zauberei in den +letztverflossenen vier Jahrhunderten (Breslau, 1830,) S. 115. + +[258] _Scholtz_, S. 118. + +[259] _Scholtz_, S. 119. + +[260] Auf den Münchow'schen Gütern in der Uckermark war nämlich ein +fünfzehnjähriges Mädchen wegen fleischlicher Vermischung mit dem Teufel +enthauptet worden, und zwar =nach einem von der Universität Greifswald +eingeholten Erkenntnisse=. Eine Revision der Akten ergab, dass weder die +nöthigen Zeugen verhört, noch die Angeklagte ordnungsmässig vertheidigt +worden war. Nach dem Gutachten des Hoffiskals hätte diese, als eine mit +Melancholie behaftete Person, dem Arzte übergeben werden sollen. Die Sache +blieb übrigens auf sich beruhen, weil der Gutsherr sich damit +entschuldigte, dass er während des Falles gerade abwesend gewesen sei, auch +keine jura verstehe. Märk. Forschungen I, S. 261. + +[261] Märkische Forschungen, I. S. 264. + +[262] _Thomasius_ in der Vorrede zu Webster. S. 32. + +[263] Siehe den folgenden Abschnitt. + +[264] _Garinet_, S. 337. 344. + +[265] _Horst_, Z. B. Bd. IV. S. 367. + +[266] Inquiries into vulgar and common errors, 1646 (Works of Sir Th. +Browne, II. S. 163.) + +[267] _Buckle_, Geschichte der Civilisation in England, II. S. 152 ff. und +357 ff. + +[268] _Hartpole Lecky_, S. 93-95. + +[269] So berichtet _Hugo Arnots_ Collection of criminal trials in Scotland +(Edinb. 1785), (auch _Hartpole Lecky_, S. 105), über den letzten +Hexenprozess in Schottland im Jahr 1722, doch wurde in ihm nicht auf den +Feuertod erkannt. Zum letzten Male waren hier 1697 (sieben) Hexen zum +Scheiterhaufen verurtheilt. Indessen wird nicht berichtet, ob das Urtheil +zur Vollziehung kam. + +[270] _W. Scott_, Br. über Däm. Th. II. S. 112. Die Akte selbst ist +abgedruckt bei _Hauber_, Bibl. mag. Th. II. S. 3. + +[271] _Wachsmuth_, Zeitalter der Revolution, I. S. 132. + +[272] _Hartpole Lecky_, S. 36, Anmerk. + +[273] Jus ecclesiasticum Protestantium. Hal. 1733. pag. 469. + +[274] Principia juris criminalis Germaniae communis. Gotting. 1780. §. 467. + + + + + SECHSUNDZWANZIGSTES KAPITEL. + + Hexenprozesse des achtzehnten Jahrhunderts. Aufhören der + gerichtlichen Verfolgungen. + + +Derjenige deutsche Staat, der in der Person seines Monarchen sich zuerst +mit klarer Einsicht in die Tollheit des Glaubens an Hexerei erhob, um der +Hexenverfolgung ein Ende und die deutsche Nation von dem Fluche des +heidnischen Dämonismus, den einst das Papstthum über sie gebracht hatte, +wieder frei zu machen, war =Preussen=[275]. + +Kurz nach seiner Thronbesteigung erliess hier nämlich König =Friedrich +Wilhelm= I. unter dem 13. Dezember 1714 ein von dem Minister =v. Plotho= +ausgearbeitetes Mandat, welches das Ende der Hexenverfolgung zwar nicht +sofort herbeiführte, aber doch ankündigte. Der König erklärte in demselben, +dass unter den im Kriminalprozess überhaupt wahrnehmbaren Missständen einer +der gefährlichsten in den Hexenprozessen hervortrete, indem hier nicht +immer mit der nöthigen Vorsicht verfahren, sondern oft auf ganz unsichere +Indizien hin vorgegangen, darüber auch gar Mancher ganz unschuldig auf die +Folter, durch diese um Gesundheit und Leben und auf das Land eine grosse +Blutschuld gebracht werde. Er wolle daher die Prozesse in Hexensachen +verbessern und so einrichten lassen, dass dergleichen übele Folgen aus +denselben nicht entstehen könnten. Inzwischen aber, bis es dazu gekommen +sein würde, sollten alle Urtheile in Hexensachen, bei denen es sich um +Anwendung der scharfen Frage oder gar um Verhängung der Todesstrafe +handele, ihm selbst zur Confirmirung vorgelegt werden. Auch wünsche er, +dass ihm die Kriminalkollegien, Fakultäten und Schöffenstühle ihre Gedanken +wegen der Hexenprozesse überhaupt gutachtlich vorlegen möchten, wobei es +ihm zu besonderem, gnädigsten Gefallen gereichen werde, wenn Jemand zur +Verbesserung des bisherigen Verfahrens etwas beitrage. Schliesslich wurde +befohlen, alle noch vorhandenen Brandpfähle, an denen Hexen gebrannt worden +wären, sofort zu beseitigen. + +Seitdem hörten zwar in Preussen die Hexenprozesse nicht sofort auf, aber es +konnte doch keine Hexe mehr verbrannt werden, und der König wollte, dass +von Hexen und Hexenverfolgung in seinem Lande nicht mehr die Rede sei. Die +beiden letzten Hexenprozesse kamen hier in den Jahren 1721 und 1728 vor. Im +erstgenannten Jahre wurde eine Schuhmachersfrau zu Nauen der Hexerei +beschuldigt, weil sie an eine andere Frau Butter verkauft hatte, die über +Nacht Kuhdreck geworden wäre, worauf der Magistrat zu Nauen einen Prozess +einleitete. Das Kriminalkollegium erkannte indessen, mit dem corpus delicti +habe es nicht seine volle Richtigkeit, weil es möglich sei, dass Jemand aus +Muthwillen Kuhdreck statt der Butter hingesetzt habe. Auch seien die nach +Art. 32 und 44 der Carolina zur Anklage auf Zauberei erforderlichen +Indizien nicht vorhanden, so dass also eine Inquisition nicht stattfinden +könne. -- Eigenhändig schrieb der König unter dieses Erkenntniss die Worte: +»=Soll abolirt sein.=« Zugleich wurde aber dem Magistrat zu Nauen dafür, +dass er den Prozess veranlasst habe, ein Verweis ertheilt, =weil der König +durchgehends alle Hexenprozesse verboten habe=. + +Nichtsdestoweniger konnte es in Berlin noch im Jahr 1728 vorkommen, dass +ein geistesschwaches oder geisteskrankes Mädchen von zweiundzwanzig Jahren, +welches sich hatte erhängen wollen, nach Anleitung der in dem Malleus +maleficarum gegebenen Gesichtspunkte in Betrachtung genommen wurde. +Dieselbe hatte ausgesagt, dass sie einst am Wedding einem Herrn in blauem +Rock und gestickter Weste begegnet sei, der ihr damals Geld geschenkt habe. +Späterhin habe sie ihn an der langen Brücke wieder angetroffen, vonwo er +sie nach dem Wedding geführt habe. Hier habe ihr der unbekannte Herr +eröffnet, dass er der Teufel sei und habe an sie zugleich das Ansinnen +gestellt, dass sie ein mit drei Buchstaben beschriebenes Billet +unterzeichnen sollte. Hernach habe der Teufel ihr so in die Finger +gedrückt, dass das Blut hervorgetreten sei, und seitdem verfolge sie der +Teufel unablässig. Derselbe sei auch schuld daran, dass sie sich habe +erhängen wollen. Das mit drei rothen Buchstaben beschriebene Billet zu den +Akten gebend bemerkte sie, dass sie dem Teufel ein anderes, von ihr mit +ihrem eigenen Blute beschriebenes Billet ausgestellt habe. Bei dem +Schreiben habe ihr der Teufel die Hand geführt. Ein Geistlicher und ein +Arzt besuchten das Mädchen im Gefängniss, wo dasselbe im Gebet oft +entsetzliche Paroxismen bekam. In dem Erkenntniss des Kriminalkollegiums zu +Berlin vom 10. Dezember 1728 heisst es, es habe das Ansehen, als sei +Inquisitin wegen des Bündnisses mit dem Teufel mit dem Feuer oder doch mit +dem Schwert zu strafen, zumal sie (wie es heisst) darauf los gehurt habe. +Weil sie aber lange Zeit mit schwerer Noth und Melancholie behaftet +gewesen, so könne der Gedanke des Teufelsbunds möglicherweise auch Effekt +ihrer Schwermüthigkeit sein, zumal die desshalb von ihr erzählten Umstände +unwahrscheinlich, ja ungereimt seien, so dass man auf Verstandesverrückung +schliessen müsse. Daher könne Inquisitin nicht als eine Person, die sich +wirklich zu ihrer und anderer Leute Schaden dem Teufel ergeben habe, +angesehen und also auch nicht am Leben bestraft werden. Damit sie aber +durch ein liederliches Leben und versuchten Selbstmord nicht ferner in des +Satans Wegen sich verstricken könne, sei sie lebenslänglich in das +Spinnhaus zu Spandau zu bringen und zu leidlicher Arbeit anzuhalten, ihr +auch dort leibliche Arznei und geistlicher Zuspruch zu ertheilen, von +Rechtswegen. -- Der König bestätigte dieses Erkenntniss, =mit welchem die +Geschichte der Hexenprozesse in Preussen zu Ende ging=[276]. + +Das übrige =protestantische= Deutschland folgte dem Vorgange Preussens +alsbald nach, indem hier in den ersten Dezennien des Jahrhunderts die +Hexenprozesse gänzlich aufhörten, z. B. in Hessen-Kassel im Jahr 1711. + +Anders aber war es im =katholischen= Deutschland. + +In =Oesterreich= machte die Staatsregierung sogar noch im Jahr 1707 den +Versuch, der erlahmenden und absterbenden Hexenverfolgung noch einmal auf +dem Wege der Gesetzgebung neues Leben einzuhauchen. Die hierher gehörigen +Paragraphen der peinlichen Gerichtsordnung =Joseph's= I. für =Böhmen=, +=Mähren= und =Schlesien= athmen noch ganz den Geist des Hexenhammers[277]. + +»Art. XIX. §. 3. Die Zauberey (worunter auch Wahrsagen, Aberglauben, +Topfeingraben, Schlösser an Bäume verschliessen, solche in Brunnen oder +Wasser werfen, Schüssen, Knipfen etc. gezogen werden), ist eine mit +ausdrücklich oder heimlich bedungener Hülff des Teufels begangene Unthat. + +»Auf wahrhaffte Zauberey, sie geschehe mit ausdrücklich- oder verstandener +Verbündnus gegen den bösen Feind, dardurch denen Leuten, Viehe oder +Früchten der Erde Schaden zugefüget wird, oder auf diejenige, welche neben +Verläugnung des christlichen Glaubens sich dem bösen Feind ergeben, mit +demselben umgangen, oder sich unzüchtig vermischet, wann sie auch sonsten +durch Zauberey niemand Schaden zugefüget hätten, gehört die Straff des +Feuers, obschon solche, aus erheblichen Ursachen, und wann Inquisitus oder +Inquisita dazu gekommen, jung an Jahren, einfältig, in der Wahrheit +bussfertig, oder der Schaden nicht so gross, mit vorhergehender Enthaubtung +gelindert, und nur der Cörper verbrennet werden kann; Hingegen + +Die Wahrsager, aberglaubische Seegen-Sprecher und Bock-Reiter, welche, ohne +ausdrückliche Verbündnus mit dem bösen Feind, dieses verüben, mögen, nach +Erheblichkeit des Verbrechens zum Schwerdt, jedoch nicht ohne Unterscheid, +sondern nur wann solches durch des bösen Feindes Hülff wissentlich +beschehete, sondern aber zu einer Extra-Ordinari Straff verurtheilet, oder +wann der Schaden und Umstände nicht gar gross, nach abgelegtem Eyd und +öffentlicher Absagung, derley Unthaten nicht mehr zu verüben, mit einem +gantzen oder halben Schilling belegt, und zugleich des Lands auf ewig +verwiesen, oder, Falls sie unterthänig wären, oder andere wichtige Ursachen +solches erforderten, mit einem zwey auch drey jährigen opere publico und +eben also diejenigen, welche sich bey derley bösen und so bekandten Leuten +Raths erholen, bestraffet werden. + +»Und obgleich in vollständiger Zauberey, wegen Grösse des Lasters kein +lindernder Umstand kan erfunden werden, so seynd doch genugsame Ursachen, +warum die Straffe zu verschärffen seye, besonders wofern zu der Zauberey +annoch eine Gotteslästerliche That, als Missbrauch heiliger Hostie, oder +anderer Gott geheiligten Sachen zugesetzet wird.« + +Art. XIII. §. 4 werden als Indizien aufgeführt: »Aberglaubische +Gesundheitsmittel, Schaden, so allzeit in Gegenwart des Inquisiten +beschehen, und niemal in dessen Abwesenheit, bei ihm oder ihr gefundene +verdächtig- oder verbothene Bücher, Spiegel, Verbündnus mit dem bösen +Feinde, mit ungewöhnlichen Ziffern, oder Zeichen, mit oder ohne Blut +geschriebene Zettel, Todten-Bein, an des Inquisiten Leib unschmertzhafft +befundene Merck-Mahle, und sonsten zur Zauberey gebräuchliche Sachen, +gedrohter und erfolgter nicht allerdings natürlicher Schaden, +übernatürliche Wissenschafft zukünftiger oder unbegreiflicher Dinge, von +schlechten Leuten angemasste Wahrsagerey, etwas besonders vor anderen, zum +Gleichnuss: Wann ihre Felder grünen, deren andern dürren, ihr Vieh nutzbar, +anderer verdorben etc. etc. Wann die in Verdacht gekommene Person, andere +Leute die Zauberei zu lehren, sich anerbothen, Menschlich unbegreiffliche +Thaten würcket, in der Lufft herumfahret, u. s. w.« + +In =einem= wichtigen Punkte hat indessen die Erfahrung den Gesetzgeber zur +Vorsicht bestimmt. Er will »auf die Aussagung der Complicum allein, sie +seye beschaffen, wie sie immer wolle, wegen so vielfältig unterloffenen +Betrugs, und durch List des Satans angespunnenen Unwahrheit, nicht +alsogleich weder die Tortur vorzunehmen, weder zur Straffe zu schreiten, +zulassen.« (Art. XIII. §. 29.) + +In den Landen der österreichischen Monarchie hatte daher die +Hexenverfolgung einstweilen noch immer ihren Fortgang, nur dass die +Prozesse und Justifizirungen jetzt seltener vorkamen als früher. Auch wurde +jetzt häufiger auf Hinrichtung mit dem Schwert als auf lebendige +Verbrennung erkannt. So wurden in den Jahren 1716 und 1717 im Fürstenthum +Trient, nicht weit von Roveredo, zwei Personen, Maria Bertoletti und +Domenica Pedrotti als Hexen mit dem Schwert vom Leben zum Tod geführt, und +ihre Leiber wurden zu Asche verbrannt: Mehrere Andere würden dasselbe +Schicksal gehabt haben, wenn sie nicht im Kerker gestorben wären. Im Jahr +1728 starb in einem benachbarten Orte eine Frauensperson, Maddalena +Tedeschi, im Gefängniss, die wegen Hexerei zu lebenslänglicher Haft +verurtheilt worden war[278]. Indessen kamen damals auch noch Hexenprozesse +ganz in altüblicher Weise vor. Am 23. Juli 1728 wurden zu Szegedin sechs +Hexenmeister (unter denen auch der vorjährige Stadtrichter, ein Greis von +sechsundachtzig Jahren war,) und sieben Hexen, nach gemachter Wasserprobe +(in der sie wie »Pantoffelholz« geschwommen haben sollen) und nach +geschehener Wagprobe (in welcher ein grosses, dickes Weib nicht mehr als +anderthalb Loth wog,) auf drei Scheiterhaufen an der Theis lebendig +verbrannt. Nur Eine Frauensperson wurde vorher geköpft. Unter den +hingerichteten Weibern befand sich auch eine Hebamme, welche über +zweitausend Kinder in des Teufels Namen getauft haben sollte. Ein +Schusterjunge, der über Szegedins Weinberge »grausam starkes« Hagelwetter +gebracht hatte und durch einen anderen Jungen verrathen wurde, hatte die +Rotte angegeben[279]. Hernach, im Jahr 1730, wurde noch ein dicker +Stadtrichter verbrannt, unter dem Vorwande, dass er nur einige Quentlein +gewogen habe[280]. Im Jahr 1739 machte man mit Hexen um Arad die +Wasserprobe, und 1744 wurden in Karpfen drei Hexen verbrannt[281]. Auch +noch 1746 kam zu Mühlbach im Sachsenlande ein Hexenprozess vor, in welchem +drei Glieder Einer Familie verbrannt wurden. Seitdem hörte die +Hexenverfolgung hier auf. Ein schreckliches Drama spielte sich dagegen in +dem benachbarten =Maros Vasarheli= noch im Jahr 1752 ab. Eine alte Frau, +die Hebamme Farkas, welche der Magistratsdirektor des Orts der Hexerei +angeklagt hatte, wurde nämlich hier, noch ganz in altüblicher Weise der +Wasserprobe unterworfen, dann, weil man ihre Mitschuldigen erfahren wollte, +gefoltert, und schliesslich hingerichtet[282]. + +Erst unter =Maria Theresia= wurde die neue, peinliche Halsgerichtsordnung +von 1707 ausser Wirksamkeit gesetzt. Bis dahin galt jedoch in Oesterreich +und in anderen katholischen Landen Deutschlands der Glaube an die +Thatsächlichkeit der Hexerei ebenso als kirchlich-orthodox, wie die +Verfolgung der Hexerei als vollkommen zu Recht bestehend angesehen ward. +Allein indem man prinzipmässig das bisherige Verfahren gegen Zauberer und +Hexen aufrecht hielt, so zeigte es sich doch alsbald, dass die +Herzhaftigkeit, mit der die Gerichte und Obrigkeiten ehedem auf Tod durch +Feuer und Schwert u. dgl. erkannt hatten, dem jüngeren Geschlechte verloren +gegangen war. Es zeigte sich dieses insbesondere an dem letzten (oder einem +der letzten) Hexenprozesse, der im geistlichen Fürstenthum =Salzburg= im +Jahr 1717 vorkam[283]. Derselbe war durch folgendes Vorkommniss veranlasst: +In den Jahren 1715-1717 wurden im Pflegegerichte Moosham sehr viele Rinder, +Füllen, Schafe, Ziegen, Schweine, Hirsche und anderes Wild auf der Weide +und in den Wäldern von Wölfen niedergerissen. Zwar stellte man wiederholt +Jagden auf die Wölfe an, aber geschossen wurde keiner. Diess erregte den +Verdacht der durch die Wölfe geschädigten Gemeinden um so mehr, als gerade +damals der zu Moosham inhaftirte Bäckerlippl aus freiem Antriebe gestand, +dass ihn der mittlerweile verstorbene Betteltoni mit einer schwarzen Salbe +angeschmiert habe, wodurch er sofort zu einem Wolfe geworden sei. Als +solcher habe er mit Ruepp Gell, vulgo Perger genannt, und Anderen, die +ebenfalls zu Wölfen geworden, zu verschiedenen Malen Vieh niedergerissen. +Auf diese Angabe hin wurden Perger und dessen Mitschuldige verhaftet und in +die Fronfeste nach Salzburg abgeliefert. + +=Perger= (mit dem allein wir uns hier beschäftigen) leugnete anfangs Alles. +Als er aber am 23. Sept. 1717 auf die Folter gebracht, ans Seil gebunden +und, an den Füssen mit einem fünfundzwanzigpfündigen Stein beschwert, in +die Höhe gezogen ward, da bekannte er, dass er wie seine Mitschuldigen sich +mit einer schwarzen Salbe angeschmiert, hierdurch zum Wolf geworden und als +solcher das Vieh hin und wieder niedergerissen habe. Diese Salbe habe er +vom bösen Feind auf der Haide bei Moosham erhalten. Der habe zu ihm und den +Anderen gesagt: »Was sollt ihr Hunger leiden? Hier habt ihr Salben, dass +ihr zu Wölfen werdet und euch satt fresset, so oft und wie ihr wollt!« +Darauf habe er sich dem Teufel mit Leib und Seele ergeben. In einem +späteren Verhöre nahm allerdings Perger sein Geständniss, welches ihm nur +durch die Qual der Tortur abgepresst sei, zurück. Allein kurzer Hand wurde +er vom Scharfrichter wieder auf den Folterstuhl niedergesetzt, ans Seil +gebunden, auf die Leiter gespannt und eine halbe Stunde lang gemartert, was +zur Folge hatte, dass er seine früheren Geständnisse bestätigte. Auch den +Kameraden Perger's wurden dieselben Geständnisse abgemartert. Das Urtheil +der Richter lautete nun allerdings auf Verbrennung der Malefikanten; doch +hielt man es für gut, dieselben der Gnade des Erzbischofs von Salzburg zu +empfehlen. Derselbe liess auch Gnade für Recht ergehen. Am 20. August 1718 +erliess daher das Stadtgericht zu Salzburg an das Untergericht die Weisung: +»Demnach mit Ihrer hochfürstlichen Gnaden gnädigstem Vorwissen -- wir den +allhier in puncto =magiae= et =lycanthrophiae= inliegenden -- Perger auf +ewig, den vulgo Schweblhans aber auf acht Jahre lang ad triremes condemnirt +haben, also wird -- Euch hiermit anbefohlen, dass ihr diesen Delinquenten +gewisse Religiosen (damit sie in geistlichen Sachen bis zu deren +Auslieferung interim nothdürftig unterwiesen und =allenfalls a pacto +diaboli liberiret werden=,) zugeben sollet.« -- Am 12. Sept. 1718 musste +sodann Perger noch die übliche Urfehde schwören. + +Erst durch die grosse Tochter Karls VI., die Kaiserin =Maria Theresia= +wurde in Oesterreich dem Unfuge der Hexenverfolgung ein Ende gemacht. +Schon unmittelbar nach ihrem Regierungsantritt im Jahr 1740 hob sie die +bestehende Prozessordnung auf, indem sie verfügte, dass zur Verhinderung +alles ferneren Unfuges sämmtliche Hexenprozesse in allen kaiserlichen +Erblanden ihr zur Einsicht und Entscheidung vorgelegt werden sollten. In +Art. 58 ihrer »peinlichen Gerichtsordnung« verbot sie auch die Wasserprobe +»nebst allen dergleichen nichtigen und abergläubischen Zaubergegenmitteln« +auf das Bestimmteste. Auch erliess sie eine Verordnung, aus der wir +ersehen, dass Träume von gewissen Personen gedeutet und dass aus den +Friedhöfen nicht selten Leichen, als mit der Magia posthuma behaftet, +ausgegraben und verbrannt wurden. Die Kaiserin sagt nämlich: »Wie zumalen +hierunter Aberglauben und Betrug stecken, wir dergleichen sündliche +Missbräuche nicht gestatten, sondern vielmehr mit den empfindlichsten +Strafen anzusehen gemeint sind: als ist unser gnädigster Befehl, dass +künftig in allen derlei Sachen ohne Konkurrenz der =Politici= nichts +vorgenommen, sondern allemal, wenn ein solcher Casus eines Gespenstes, +Hexerei, Schatzgräberei oder eines angeblich vom Teufel Besessenen +vorkommen sollte, derselbe der politischen Instanz sofort angezeigt, mithin +von dieser mit Beiziehung eines vernünftigen Physici die Sache untersucht +und eingesehen werden solle, und was für Betrug darunter verborgen und wie +sodann die Betrüger zu strafen sein werden.« + +Durch diese weise Verordnung war in Oesterreich zum ersten Male gegen die +Hexenriecherei der Gerichte und gegen das wüste Dreinfahren derselben ein +fester Damm aufgerichtet, an dem sich die bisher immer noch im Gange +gebliebene Hexenverfolgung ein für allemal brach. Die Prozesse hörten bald +ganz auf. Doch wusste die Kaiserin recht wohl, dass bei dem in vielen +Volksschichten herrschenden Aberglauben dieselben leicht auch wieder +aufleben könnten, wenn nicht die Macht des Gesetzes sie niederhalte. Indem +sie daher den Strafprozess in Oesterreich überhaupt vollständig zu +reformiren beschloss, so trat auf ihren Befehl in Wien eine Hofkommission +unter dem Vorsitze des Vizepräsidenten der Obersten Justizstelle, Mich. +Joh. Graf =v. Althann= zusammen, welche die Aufstellung eines neuen +Strafgesetzbuches berathen sollte. Im zweiten Theile des neuen Codex sollte +auch ein Abschnitt de Magia eine Stelle finden. Nach längeren Verhandlungen +wurde ein desfallsiger Entwurf, in welchem man zwar nicht den Hexenglauben +aber das ganze bisherige Gerichtsverfahren gegen die Hexen über Bord warf, +vereinbart, und allerhöchsten Orts zur Prüfung vorgelegt. Dieser Entwurf +wurde nun von der Kaiserin (die sich in solchen Angelegenheiten gern von +ihrem berühmten Leibarzt =van Swieten= berathen liess) vollständig +genehmigt, und unter dem 5. November 1766 publizirt[284]. Alle +Gerichtsstellen und Obrigkeiten der Kaiserlichen Erblande wurden +angewiesen, das neue Statut bis zur Publikation des in Arbeit befindlichen +Strafgesetzbuchs als Gesetz zu beobachten. + +In demselben erklärt die Kaiserin: »Wir haben gleich bei Anfang Unserer +Regierung auf Bemerkung, dass bei diesem sogenannten Zauber- oder +Hexenprozesse aus ungegründeten Vorurtheilen viel Unordentliches sich mit +einmenge, in Unseren Erblanden allgemein verordnet, dass solche vorkommende +Prozesse vor Kundmachung eines Urtheils zu Unserer höchsten Einsicht und +Entschliessung eingeschicket werden sollen; welch' Unsere höchste +Verordnung die heilsame Wirkung hervorgebracht, dass derlei Inquisitionen +mit sorgfältigster Behutsamkeit abgeführet und in Unserer Regierung bisher +kein wahrer Zauberer, Hexenmeister oder Hexe entdecket worden, sondern +derlei Prozesse allemal auf eine boshafte Betrügerei, oder eine Dummheit +und Wahnwitzigkeit des Inquisiten, oder auf ein anderes Laster +hinausgeloffen seien, und sich mit empfindlicher Bestrafung des Betrügers +oder sonstigen Uebelthäters, oder mit Einsperrung des Wahnwitzigen geendet +haben. Gleichwie Wir nun gerechtest beeifert seynd, die Ehre Gottes nach +allen Unseren Kräften aufrecht zu erhalten und dagegen Alles, was zu +derselben Abbruch gereichet, besonders aber die Unternehmung zauberischer +Handlungen auszurotten, so können Wir keinerdings gestatten, dass die +Anschuldigung dieses Lasters aus eitlem altem Wahne, blosser Besagung und +leeren Argwöhnigkeiten wider Unsere Unterthanen was Peinliches vorgenommen +werde; sondern Wir wollen, dass gegen Personen, die der Zauberei oder +Hexerei verdächtig werden, allemal aus rechtserheblichen Inzichten und +überhaupt mit Grunde und rechtlichem Beweise verfahren werden solle, und +hierinfalls hauptsächlich auf folgenden Unterscheid das Augenmerk zu halten +sei: ob die der bezichtigten Person zur Last gehenden den Anschein einer +Zauberei oder Hexerei und dergleichen auf sich habenden Anmassungen, +Handlungen und Unternehmungen entweder 1) aus einer falschen Verstellung +und Erdichtung und Betruge, oder 2) aus einer Melancholey, Verwirrung der +Sinnen und Wahnwitz, oder aus einer besonderen Krankheit herrühren, oder +3) ob eine Gottes und ihres Seelenheils vergessene Person solcher Sachen, +die auf eine Bündniss mit dem Teufel abzielen, sich zwar ihres Ortes +ernsthaft, jedoch ohne Erfolg und Wirkung unterzogen habe, oder ob +endlichen 4) untrügliche Kennzeichen eines wahren, zauberischen, von +teuflischer Zuthuung herkommen sollenden Unwesens vorhanden zu sein +erachtet werden.« + +Die wahre Zauberei oder Hexerei soll nur da angenommen werden, »wo die +Vermuthung Statt hat, dass eine erwiesene Unthat, welche nach dem Laufe der +Natur von einem Menschen für sich selbst nicht hat bewerkstelligt werden +können, mit bedungener Zuthuung und Beistand des Satans aus Verhängniss +Gottes geschehen sei.« + +Was die Bestrafung betrifft, so verfügt das Gesetz für den ersten der oben +bezeichneten Fälle angemessene Leibesstrafe und, sofern der gespielte +Betrug das Mittel zur Ausführung eines Verbrechens gewesen wäre, die auf +dasselbe gesetzte Strafe mit Schärfung; für den zweiten die Einweisung in +ein Irren- oder Krankenhaus; für den dritten, je nach den Umständen, +entweder die schärfste Leibesstrafe, oder, wenn bürgerliche Verbrechen oder +Blasphemie konkurriren, geschärfte Todesstrafe bis zum Scheiterhaufen. +»Wenn endlich viertens, -- sagt das Gesetz, -- aus einigen unbegreiflichen +übernatürlichen Umständen und Begebnissen ein wahrhaft teuflisches Zauber- +und Hexenwesen gemuthmasset werden müsste, so wollen Wir in einer so +ausserordentlichen Ereignisse Uns selbst den Entschluss über die Strafart +eines dergleichen Uebelthäters ausdrücklich vorbehalten haben; zu welchem +Ende obgeordnetermassen der ganze Prozess an Uns zu überreichen ist.« + +Ausserdem verbietet die Verordnung dem Richter alle Nadel-, Wasser- und +andere Proben und bindet die Anwendung der Tortur an bestimmte Regeln. Der +Eingang enthält einige wohlgemeinte Belehrungen über die Unvernünftigkeit +des Hexenglaubens und leidet nur an dem historischen Irrthum, »dass die +Neigung des einfältig gemeinen =Pöbels= zu abergläubischen Dingen hierzu +den Grund gelegt habe«. + +Wie König =Friedrich Wilhelm= I. das protestantische Preussen, so hat also +die Kaiserin =Maria Theresia= das katholische Oesterreich von dem Vampyr +der Hexenverfolgung erlöst. Man hätte nun erwarten können, dass damit dem +Wahn der Hexerei und der Dummheit des Hexenprozesses im ganzen heiligen, +römischen Reiche deutscher Nation ein Ende gemacht worden wäre. Indessen +war dieses doch in den katholischen Landen des Reichs nicht überall der +Fall. + +In dem jetzigen Donaukreise des Königreichs Württemberg bestand das +(=Prämonstratenser=-) =Reichsstift Marchthal= (jetzt Standesherrschaft des +Fürsten von Thurn und Taxis). In diesem Stift kam vor dem Oberamt zu +Ober-Marchthal -- der Residenz des Fürstabts -- noch in der ersten Hälfte +des achtzehnten Jahrhunderts eine ganze Reihe von Hexenprozessen vor, in +denen auf das Entsetzlichste gefoltert worden ist. Wir besitzen genaue +Abschriften von Original-Prozessakten[285] aus den Jahren 1746 und 1747, +die sich auf die Hinrichtung von sechs angeblichen Hexen (von denen je zwei +Mutter und Tochter waren), die sämmtlich in dem Einen zum Stiftsgebiet +gehörigen (am Federsee gelegenen) Dorfe Alleshausen aufgegriffen waren, +bezogen; ausserdem erhellt aus diesen Akten, dass nicht lange vorher zwei +Schweizerinnen in Ober-Marchthal verbrannt worden waren. Alle acht +Unglückliche waren durch die Folter zum Geständniss gebracht worden. Diese +Geständnisse waren die gewöhnlichen, Lossagung von Gott, der Mutter Gottes +und allen Heiligen, Abschliessung eines Bundes mit dem Teufel, Besuch der +Hexensabbathe, Anbetung des Teufels, Verunehrung der bei der Kommunion +heimlich aus dem Munde genommenen Hostien, die beim Hexentanz zerstampft +wurden, fleischliche Vermischung mit dem Teufel, Verursachung von Unwetter, +Anstiftung von allerlei Malefizien u. s. w. Das Urtheil lautet auf +Strangulirung oder Hinrichtung mit dem Schwerte durch den Scharfrichter und +Verbrennung der Leichen zu Asche. -- Von besonderem Interesse ist die +Urgicht, welche einer Barbara Bingesserin von Alleshausen abgemartert war. +Aus derselben erhellt, dass diese siebenundfünfzigjährige Frau im Dorfe als +Hexe verschrieen worden war, dass man allerlei Schädigungen, von denen +einzelne Ortsangehörige betroffen worden waren, ihren Hexenkünsten +zugeschrieben und dass sie darum wiederholt das Oberamtsgericht +flehentlichst gebeten hatte, das ihr zur Last Gelegte zu untersuchen und +sie gegen fernere Verleumdung in Schutz zu nehmen. Statt jedoch diese Bitte +der Verunglimpften zu beachten, hatte das Gericht dieselbe verhaften und in +den Hexenthurm bringen lassen. Sie sollte sich nun der ihr zur Last +gelegten Malefizien schuldig bekennen. Die Aermste wusste nicht, wie ihr +geschah; aber das Gericht ging ihr alsbald mit der Verbal-Territion und da +diese erfolglos war, auch mit der Real-Territion zu Leibe. Doch war auch +hiermit nichts aus ihr herauszubringen. Daher wurde das Weib auf die Folter +gespannt und gemartert, -- einmal, zweimal, -- ohne dass sie zum +»Geständniss« zu bringen war, bis sie endlich den ihr im Kerker +beigegebenen Wächtern, von denen sie unablässig mit der Aufforderung ihre +Schuld zu bekennen gepeinigt ward, zuschrie, »dass sie ein schlimmes Weib +sei, dass sie eine schlimme Hand habe, und dass eben Jedermann, den sie nur +anrühre, einen Schmerz empfinde, krank und elend werde«. Nunmehr aber, +nachdem die Unglückliche so weit gebracht war, durfte man hoffen, mittelst +fortgesetzter Tortur alle noch wünschenswerthen Geständnisse aus ihr +herauszupressen, damit sie für den Scheiterhaufen reif werde. Daher heisst +es in der Akte weiter: »Endlich und nach mehrmaliger Tortur, Exorzismos und +Benedictiones hat der allmächtige Gott an dem heil. Weihnachtsabend ihr +steinhartes Herz berührt und erweicht, wo sie dann ohne ferneren geringsten +Zwang aussagt und bekennt u. s. w.« Nunmehr folgt dann in der Akte eine +Fülle von Geständnissen. Ihr Teufel, mit dem sie (auch noch im Hexenthurm) +gebuhlt hatte, wurde von ihr »der Tambur« genannt. Derselbe hatte, nachdem +er sie blutig gegriffen, sie als »Bärbel« in sein Buch eingetragen. Sie war +unzähligemal auf dem Hexentanz gewesen, und hatte daselbst lecker gegessen +und getrunken, war aber immer hungrig nach Hause zurückgekehrt. Der Teufel +hatte ihr zum Oeftern Geld gegeben, das wirkliches Geld war, mit dem sie +ihre Noth lindern konnte; dafür hatte sie aber vor Allem ihrem eigenen +Manne an seinen Kühen und Pferden fortwährend Schaden zufügen müssen. Sie +liess sich auch zu dem Geständniss treiben, dass sie ihre Tochter »Annele« +mit zum Hexentanz verführt, dass auch diese mit dem Teufel gebuhlt, die +Hostie zertreten und allerlei Schaden angerichtet habe, fügte aber hinzu: +»Sie habe ihr Kind mit auf diesen Schelmentanz und Weg genommen, und wolle +es nun auch mit sich in die Ewigkeit nehmen. Es sei ihr ein liebes Kind +gewesen und sei ihr noch lieb bis auf diese Stunde. Ja, wenn ihr das Kind +jetzo unter das Gesicht kommen würde, wollte sie ihm sagen: Annele, wir +haben einander allezeit lieb gehabt, jetzo wollen wir auch miteinander in +die Ewigkeit gehen und sehen, dass wir in den Himmel kommen.« + +Natürlich wurde nun auch die Tochter von dem Gericht sofort gepackt und mit +der Mutter konfrontirt. Es mag eine herzzerreissende Begegnung gewesen +sein. Die Tochter wusste von dem Allem, womit die Mutter sie belastet hatte +oder belastet haben sollte, gar nichts und die Mutter -- nahm alle ihre +Geständnisse wieder zurück. Da musste die Tortur wiederum helfen und sie +half so, dass die Schuld der Mutter und der Tochter in den Augen des +Oberamtsgerichts nun ganz unzweifelhaft war. -- Schliesslich wurde die +Mutter vom Gericht befragt, »warum sie ihre so vielfältigen schweren Sünden +und verübten Missethaten, wegen welcher sie zum Theil überwiesen gewesen, +nicht gleich anfangs und in Güte einbekannt, sondern sich lieber so hart +habe strecken und schlagen lassen wollen.« Sie antwortete: »sie habe nicht +bekennen können, der böse Feind habe es ihr nicht zugelassen, habe ihr viel +versprochen aber nichts gehalten. Sie habe die Schläge und Streiche alle +gar wohl empfunden und sei derentwegen allerdings elend, krumm und lahm +geworden. Der böse Feind habe ihr nichts nützen oder helfen können, auch +sie an ihren vielen Wunden und Schmerzen nicht geheilt. Jetzo habe sie Gott +in ihrem Herzen und hoffe sammt ihrem Annele, mit dem man sie schon jetzo +heben und legen müsse, in den Himmel zu kommen.« -- + +Von diesen Prozessen hat man seiner Zeit keine besondere Notiz genommen; +ein anderer aber, der ebenfalls in einem geistlichen Fürstenthum +Deutschlands vorkam, hat mehr von sich reden gemacht. + +Zu =Würzburg=, in der fürstbischöflichen Residenzstadt, spielte sich um die +Mitte des achtzehnten Jahrhunderts ein Drama ab, -- die Hinrichtung der +hochbetagten Nonne =Maria Renata= im Jahr 1749, -- das den Zorn der +Kaiserin Maria Theresia erweckt hat, weil es zu den Schandflecken in der +Geschichte der deutschen Nation gehört. Man hat in Würzburg lange Zeit +Anstand genommen, dem Wunsche derer, welche im Interesse der +Geschichtswissenschaft die Prozessakten einzusehen wünschten, zu +entsprechen; und auch die aktenmässige Darstellung des Vorfalles, welche im +Laufe des Jahres 1878 veröffentlicht wurde, ist unvollständig[286]. Es muss +angenommen werden, dass die Folter, deren auch in dieser aktenmässigen +Berichterstattung keine Erwähnung geschieht, dennoch zur Anwendung gekommen +ist. Aber selbst wenn diese Annahme unbegründet sein sollte, ist das, was +im Uebrigen über den Vorfall nunmehr in glaubhaftester Weise bekannt +geworden ist, so beschaffen, dass die Hinrichtung der Nonne Maria Renata zu +Würzburg in der Mitte des achtzehnten Jahrhunderts als eines der +grausigsten und schandbarsten Ereignisse in der Geschichte der deutschen +Nation jener Zeit sich kennzeichnet. + +Die Nonne =Maria Renata Sängerin= von Mohan gehörte seit fünfzig Jahren dem +Kloster Unterzell bei Würzburg an. Geistig nicht unbegabt, war sie in ihrem +neunzehnten Lebensjahr durch den Machtspruch der Eltern ins Kloster +verwiesen worden, wo sie allerdings späterhin zur Würde einer Subpriorin +erhoben ward, aber sich doch niemals recht heimisch fühlte, vielmehr in +sich gekehrt und abgeschlossen lebte und darum in dem Schwesternkreise +keine Sympathien fand. Sie war schon hochbetagt, als eine erkrankte alte +Nonne dem Probste des Klosters auf dem Sterbebette erklärte, das tödtliche +Uebel, an welchem sie leide, sei ihr angethan worden und zwar durch die +Subpriorin Maria Renata, die schon seit langer Zeit zum grossen Nachtheil +der Schwestern allerlei teuflische Praktiken treibe. Der Probst suchte der +Kranken diesen bösen Argwohn aus dem Sinne zu reden, jedoch ohne Erfolg. +Pflichtschuldigst machte er daher von der ihm gewordenen Mittheilung +Anzeige, infolge dessen ein Pater Siard und Genossen den Nonnen durch +Exorzismen zu helfen sich bemühten. Dabei ergab es sich denn allerdings, +dass einzelne Nonnen Teufel im Leibe hatten; und diese Teufel zeigten sich +sehr ungeberdig. Da schrie z. B. den Pater Siard aus dem Leibe einer Nonne +Maria Cäcilie, eines Edelfräuleins von Pistorini, ein Teufel mit den Worten +an: »Du verfluchter weisser Hund, wie plagst und quälst du mich!« Der +Exorzist kam aber nicht aus der Fassung und zwang den Dämon seinen Namen +anzugeben. »Ich heiss Navadonesah,« schrie der Teufel, jede Silbe deutlich +artikulirend, und als der Exorzist den Namen nicht gleich verstand und nach +demselben nochmals fragte, fistulirte der Unhold: »Du Ochsenkopf hast +gewiss Saublasen vor den Ohren; lass einen Sauschneider kommen, damit er +sie dir abnehme.« -- Gänzlich unfähig, den kirchlichen Beschwörungsformeln +zu widerstehen, mussten sich indessen die Dämonen dazu herbeilassen, aus +den besessenen Nonnen herauszubekennen, dass sie in diesen allerdings durch +die zauberischen Praktiken der Subpriorin Wohnung erhalten hätten. + +Die Verdächtigte beging nun einen argen Fehler; sie behauptete nämlich, die +angeblich durch sie in diabolische Besessenheit gebrachten Schwestern +verstellten sich nur oder wären von unglücklicher Einbildung geplagt, +=indem es Besessene, Zauberer und Hexen gar nicht gebe=. Nach dem +Hexenhammer war die Unglückliche hiermit als Ketzerin erwiesen, d. h. als +eine Person, die recht wohl mit dem Teufel im Bunde sein konnte, wesshalb +die gegen sie erhobenen Anschuldigungen jetzt um so grösseres Gewicht +hatten. Die greise Subpriorin ward daher eines Tages, als sie gerade vom +Chor der Kirche zur Clausur gehen wollte, verhaftet. Hierüber bestürzt, bat +sie um die Erlaubniss, in ihr Zimmer gehen zu dürfen. Da sie diese Bitte +jedoch zweifelsohne nur in der Absicht aussprach, »ihr darin sich +befindliches Zauberwerk auf Seiten zu räumen,« so wurde darauf keine +Rücksicht genommen. Hernach, als man ihr Zimmer durchsuchte, fand man auch +»ihren Schmierhafen, ihre Zauberwurzel und Zauberkräuter, sodann auch einen +goldgelben Rock, in welchem sie zu ihrem gewöhnlichen Hexentanz auszufahren +pflegte.« Auf fürstbischöflichen Befehl wurde nun die Verhaftete des +geistlichen Habits entkleidet, auf dem Marienberg eingekerkert und vor eine +aus zwei geistlichen Räthen und zwei Jesuitenpatres zusammengesetzte +Inquisitionskommission gestellt. Die Prozedur begann und bald war Maria +Renata zur Ablegung eines Geständnisses gebracht. Auf welchem Wege dieses +erpresst worden ist, weiss man freilich auch jetzt noch nicht -- +unzweifelhaft darum, weil es durch Anwendung der Folter geschehen ist. +Maria Renata gestand nämlich, dass sie schon als Kind von sechs bis sieben +Jahren durch ein altes Weib, einige Jahre später durch einen Reiter, und +wiederum im elften und im dreizehnten Jahre durch zwei Offiziere, »so aber +vermuthlich verstellte Teufel gewesen,« zur Hexerei und Buhlerei verführt +und angeleitet worden, und weil die Hölle den Namen Maria nicht dulden +könne, so habe man ihren Namen in Erna Renata umgewandelt. Zwölf Jahre alt, +war sie »schon so weit gekommen, dass sie unter dem unglücklichen +Zaubergesindel bei den Zusammenkünften als eine Ehrendame nahe bei dem +Throne des Fürsten der Finsterniss einen vornehmen Sitz erhielt.« Etwa +neunzehn Jahre alt wurde Maria Renata wider ihren Willen in das Kloster +Unterzell gebracht, wo sie zur Verdeckung ihrer Teufelei den Chordienst und +alle ihre sonstigen Obliegenheiten mit ausserordentlicher Pünktlichkeit +erfüllte. Sie gestand auch, dass sie, nachdem sie mit dem Teufel einen Pakt +gemacht und in das Hexenbuch eingetragen worden sei, von dem Teufel mehrere +Hexenzeichen an ihrem Leibe erhalten habe, dass sie vermittelst ihrer +Hexenschmiere und in einem gestärkten Röcklein öfters zu den +Hexenversammlungen ausgefahren sei, in denselben öfters Gott und die Maria +abgeschworen, mit dem Teufel wiederholt Unzucht getrieben; dass sie drei +Personen ausserhalb des Klosters das Hexen gelehrt, die Hexerei mit +Lebendigmachen von Mäusen und Unterhaltung einer redenden Katze selbst +getrieben, durch solche Hexerei nicht nur den Klosterprobst und den Abt von +Oberzell zu schädigen getrachtet, sondern auch sechs Personen im Kloster, +sowie anderen Leuten ausserhalb desselben mit Verursachung der Auszehrung, +heftiger Gliederschmerzen, Gicht und anderer Krankheiten wirklichen Schaden +zugefügt, ja sogar in sechs ihrer Mitschwestern den Teufel hineingehext, +den Pater Gregorium zu Kloster Ebrach und den Pater Nicolaum zu Kloster +Ilmstadt in ihrer Vernunft verwirrt und irrig gemacht, die in der heil. +Kommunion empfangenen heil. Hostien mehrmalen nicht hinuntergeschlungen, +sondern solche in den See, auch zu dreimalen in das geheime Ort, ja auch +einmal mit Nadelstichen in öffentlicher Hexenversammlung gottesräuberisch +misshandelt zu haben[287]. + +Auf dieses »Bekenntniss« hin dekretirten die Inquisitoren am 23. Mai 1749, +dass »Maria Renata um dieser schweren Verbrechen und Missethaten willen +aller christlichen Freiheiten und Privilegien verlustiget und dem +weltlichen Richter zu extradiren sei, von Rechtswegen,« jedoch mit dem +Ersuchen, dass man an der armen Sünderin keine besondere +»Gliederstümplings-Strafe« vornehmen möge. Das Gericht verurtheilte alsbald +die überführte und geständige Hexe zur Einäscherung bei lebendigem Leibe, +welches Urtheil der Bischof jedoch mit Rücksicht auf »die zarte Jugend, in +welcher Maria Renata zur Hexerei verführt worden,« dahin änderte, dass die +Hexe enthauptet und darauf ihr Leichnam verbrannt werden sollte. + +Am 21. Juni 1749, früh Morgens zwischen acht und neun Uhr wurde demgemäss +die Exekution vollzogen. Nach der Aussage eines hexengläubigen und +teufelsfürchtigen Augenzeugen bezeigte »die Renata in ihrer Todesstunde in +Allem eine so vollkommene Gelassenheit, dass man hätte glauben sollen, es +könnten unmöglich solche Bosheiten von ihr verübt worden sein.« Nachdem +sich die arme Sünderin noch an einer Weinsuppe gelabt, trat sie von dem +Benediktiner Maurus als Beichtvater und von dem Domprediger und +Jesuitenpater Georg Gaar als »Galgenpater« begleitet, den Weg zum Schaffot +an, welches »in der mittleren Bastei (von Marienberg) gegen Höchberg zu« +aufgerichtet war. Zunächst wurde ihr von dem hochfürstlichen +Malefizsekretär im Beisein des Hofschultheissen und zweier +Stadtgerichtsschöffen im Kerker das Urtheil vorgelesen, dann wurde sie -- +»angethan mit einem braun, schwarz getupften kattunenen Kontuschel, einem +langen Rock, weissem Nonnenschurz, weissem Halstuch, unten eine weisse +Nonnenhaube und oben eine schwarztaffente Matrazenhaube, in Summa eine alte +und arme Tetter-Hex,« auf einem eigens hierzu angefertigten Stuhle, +»weilens sie zu gehen unvermögend«[288] zum Richtplatz getragen, wo ihr +alsbald der Kopf abgeschlagen ward. -- Zuschauer wollten während der +Exekution in den Lüften einen Geier gesehen haben, der nur der verkappte +Teufel sein konnte! Der Leichnam der Hexe wurde sodann durch +»Nachtarbeiter« von der Festung herab und auf einen am Waldsaum gen +Büttelbrunn zu gelegenen Platz getragen, »wo vordem auch Hexen verbrannt +worden.« Bevor der daselbst aufgeschichtete Scheiterhaufen in Brand +gesteckt wurde, um den Leib der todten Hexe zu verzehren, hielt der +Galgenpater und Domprediger =Georg Gaar= von der Gesellschaft Jesu eine +salbungsreiche Rede an die versammelte Menge[289]. Er preist die weise +Strenge der Gesetze gegen die Zaubergreuel, erzählt Renatens Geschichte +aus den Verhörakten und knüpft erbauliche Betrachtungen daran, welche zum +Text die Worte hatten: »Maleficos non patieris vivere.« »Warum aber +Gott, -- heisst es unter andern, -- zu diesen unseren Zeiten das so lange +verborgene Uebel und getriebene Teufelshandwerk ans öffentliche Tageslicht +habe ausbrechen lassen, stehet mir zwar nicht zu, hierin die geheimen +göttlichen Rathschlüsse zu erforschen; jedoch bedünket es mich, es sei +geschehen aus folgenden Ursachen: Erstlich wegen denen Ungläubigen; denn es +gibt zu unsern Zeiten solche Leute, welche weder an Hexen, noch Zauberer, +noch an Teufel, noch an Gott selbsten glauben. Sie seind Atheisten und +vermeinen, es sei keine andere Substanz, als welche nur körperlich oder +leiblich ist, anzutreffen. Diese Ungläubige müssen aus dermaliger +Begebenheit (wann sie nicht völlig vernunftlos seyn wollen) +unwidersprechlich erkennen, dass auf der Welt sein Hexen und Zauberer, +mithin auch Teufel, von welchen sie ihre Künste erlernen. Gehet hin, ihr +Atheisten, nach Unterzell, um jene Ordenspersonen, welche Maria Renata +bezaubert, anzuhören: was gilt's, ihr werdet gestehen, dass in diesen +Menschen verborgen sei? Weilen aber das, was verborgen ist, man weder +sehen, noch fühlen oder mit Händen greifen, sondern nur aus denen Wirkungen +merken kann, so muss es nothwendig ein leibloses und geistliches Wesen +sein; folglich muss es Geister geben; und weilen die einheimischen Feinde +oder Geister in denen Besessenen auf die Kirchenbeschwörungen gedemüthiget, +endlich auch ausgetrieben, so müssen wir daraus schliessen, dass sie einem +weit mächtigeren Geiste, nämlich Gott, welchen die Kirche anruft, +unterworfen seien. Intelligite insipientes in populo, et stulti aliquando +sapite, Ps. 33. v. 8; merkt es doch, ihr Unweisen unter dem Volk, und +werdet einmal witzig, ihr Narren. -- Zweitens bedünkt es mich, Gott habe +die Zauberei Mariae Renatae lassen offenbar werden wegen denen Glaubigen, +damit sie reifer, als zeithero sich zu Gemüth führten, wie nothwendig es +uns allen sei, dass wir wider das zauberische Geschwader, welches grösser +ist, als wir uns etwan einbilden, täglich geistliche Waffen ergreifen: auch +was grosse Obsorg denen Eltern obliege für ihre Kinder, welche, wenn sie +allerhand Gesindel anvertraut, oder auch von ihren Eltern verfluchet und +verwünschet werden, leicht ins Teufels Hände und Stricke verfallen. +Drittens wegen jenen boshaften Christen, welche durch ihre Punktirkunst, +Zauberspiegel oder sonst aberglaubische Händel das, was von dem freien +Willen Gottes und derer Menschen allein abhängt, zu wissen beginnen. Die +sollen ihre Augen eröffnen, dann auch sie (obschon sie es nicht vermuthen) +unter die Teufelszunft gehören und nach aller Schärfe seind abzustrafen. +Viertens will Gott durch das gegenwärtige Spectacul alle Unlauterkeit, +welche (wie ich es aus vielen Geschichten erweisen könnte) zur Zauberei die +nächste Vorbereitung ist, denen Weltkindern verleiden.« + +Dieser würzburger Hexenprozess, weniger merkwürdig an sich selbst als durch +die Zeit, in welche er fällt, veranlasste eine literarische Fehde über das +Hexenwesen, welche die Macht, die der Hexenglaube noch immer ausübte, noch +schreckhafter erkennen liess als dieser Prozess selbst. + +Eben damals hatte sich nämlich in Tirol ein Mann als Gegner der +Hexenverfolgung erhoben, den man bisher nur als tüchtigen humanistischen +Gelehrten kennen gelernt hatte. -- =Girolamo Tartarotti=[290] (den wir +meinen) am 2. Januar 1702 zu Roveredo geboren, hatte in Padua und Verona +Theologie und alte Literatur studirt, war dann als Abbate nach Roveredo +zurückgekehrt, wo er späterhin, nachdem er längere Zeit in Innsbruck, Rom +und Venedig gelebt hatte, seinen bleibenden Aufenthalt nahm, und zur +Bekämpfung des Hexenglaubens und der Hexenverfolgung ein umfassendes Werk +über die angeblichen nächtlichen Versammlungen der Hexen +veröffentlichte[291]. Tartarotti suchte in seiner Schrift, nachdem er eine +ausführliche Abhandlung über die Geschichte des Aberglaubens +vorausgeschickt, in allerlei Weise die Nichtigkeit der Hexerei darzuthun. +Er sagt z. B. in Buch II.: »Man behauptet, die Hexen begeben sich mit +solcher Schnelligkeit durch die Lüfte zu ihren Sammelplätzen, dass kein +Vogel und kein Pfeil ihnen nachfolgen könnte. Sie seien im Stande, eine +Strecke von zweihundert Leucas (siebenhundert bis achthundert italienische +Meilen) in vier bis fünf Stunden zurückzulegen. Wie sollte dieses aber für +menschliche Lungen möglich sein, ohne sich der Gefahr des Erstickens +auszusetzen? Und wenn die Hexen wirklich, wie ebenfalls behauptet wird, +durch die kleinsten Ritze, Thürspalten u. s. w. ihren Ausgang zu nehmen +vermögen, warum benützen sie diese Fertigkeit nicht im Kerker zu ihrer +Befreiung? Alle ihre Aussagen über ihre nächtlichen Fahrten, +Zusammenkünfte, Tänze, Buhlschaften und Gastereien mit dem Teufel seien +nichts als Phantastereien, was auch aus den unsinnigen und lächerlichen +Umständen erhelle, unter denen diese Dinge vorkommen sollten, z. B. dass +die Hexen bei ihren Tänzen sich stets nach links bewegen, dass sie den +Teufel adoriren, indem sie ihm den Rücken zukehren, dass sie rückwärts +gekehrt sich demselben nahen, dass sie, indem sie ihn um etwas bitten, ihre +Hände rückwärts ausstrecken u. dgl. m. Auch könne nachgewiesen werden (was +wohl zu beachten sei), dass die angeblichen Hexen gerade dann am +zahlreichsten sich vermehrten, wenn sie am härtesten verfolgt würden. Man +möge von aller Verfolgung abstehen und diejenigen Personen, welche wirklich +als Hexen gelten wollten, als Irrsinnige behandeln; dann werde es bald +keinen Zauberer und keine Hexe mehr geben. Man habe wohl in der angeblichen +Uebereinstimmung der Aussagen der Gefolterten einen Beweis für die +Wirklichkeit des Hexenwesens finden wollen. Allein eine durchgehende +Uebereinstimmung liege gar nicht vor. Manche z. B. sagen, sie hätten den +Satan in Menschengestalt gesehen; die Maria Bertoletti, die 1716 bei +Roveredo als Hexe hingerichtet sei, beschreibe ihn als ein Ungeheuer mit +den Hörnern eines Bockes und dem Schweife einer Schlange. Uebrigens lasse +sich die Aehnlichkeit der Aussagen vieler Hexen leicht dadurch erklären, +dass ihnen die Richter die gleichen Fragen vorzulegen pflegten, deren +Beantwortung dann mittelst der Tortur ganz so, wie es die Richter +verlangten, erpresst werde.« -- Schliesslich spricht sich Tartarotti über +die Gründe aus, die ihn zu der Annahme berechtigen, dass der Hexenglaube +allmählich ganz aufhören und aus den Köpfen der Menschen für immer +verschwinden werde (»e dalla mente degli uomini prenda un perpetuo +esilio«). + +Uebrigens unterschied =Tartarotti= zwischen Hexerei und Magie, welche +letztere er wirklich glaubte und deren Thatsächlichkeit er aus der Schrift +und Tradition zu erweisen suchte. Tartarotti stand also auf dem Standpunkt +Weiers, was dem greisen =Francesco Scipione Maffei= zu Verona (1675 +[+]1755) Veranlassung gab, ihm in zwei Schriften[292] klar zu machen, dass +der Glaube an Magie ebenso widersinnig sei als der an Hexerei, und dass +jene mit dieser stehe und falle. + +Nach dem Erscheinen des Buches, welches überall das grösste Aufsehen +machte, wurde =Tartarotti= von vielen Seiten her auf das Freudigste +begrüsst. Der greise Abbate =Ludovico Muratori= ([+]1750), Bibliothekar des +Herzogs von Modena, einer der intelligentesten Gelehrten Italiens im +achtzehnten Jahrhundert, schrieb an Tartarotti mit Beziehung auf den eben +erschienenen Congresso notturno: »Diese Frage (vom Hexenwesen) ist von Dir +mit solcher Klarheit behandelt worden, dass ich vollkommen überzeugt bin, +kein Anhänger des =Delrio= werde sich je wieder erheben, um gegen Dich auf +den Kampfplatz zu treten. Denn dem allgemeinen Gelächter würde Der sich +aussetzen, der es noch wagen sollte, die vulgäre Ansicht zu vertheidigen.« + +=Tartarotti= mochte auch selbst glauben, dass es nunmehr mit der +Hexenverfolgung aus sei, als er zu seiner grössten Ueberraschung die +Predigt zu Gesicht bekam, welche der Jesuit =Georg Gaar= bei der +Verbrennung der Nonne Maria Renata zu halten sich nicht gescheut hatte. Da +war also der traditionelle Hexenglaube ganz unverhüllt aufs Neue +feierlichst verkündet worden. Sofort fertigte er daher eine italienische +Uebersetzung der Predigt Gaars an, und liess dieselbe, mit sehr scharfen +Glossen ausgestattet, in Verona drucken, -- womit eine sich durch viele +Jahre hinziehende Fehde ihren Anfang nahm. Der Pater zu Würzburg, für den +der Hexenglaube so fest stand wie das Evangelium, blieb natürlich die +Antwort nicht schuldig, sondern erwiderte die elf Glossen Tartarotti's mit +einer anscheinend grundgelehrten Replik, in deren Vorwort er bemerkt, »dass +ein bis jetzt in Deutschland ganz unbekannter Autor, er wisse nicht von +welchem Geiste getrieben, mit einer sehr lahmen Kritik seiner Predigt +hervorgetreten sei, und dadurch nicht nur diese Predigt, sondern auch +=alle= Tribunale Europa's sich nicht gescheut habe zu verlästern.« Nun fand +allerdings Tartarotti einen sehr geschickten Vertheidiger an seinem +talentvollen Schüler =Jos. Bapt. Graser=, Lehrer der Rhetorik am Gymnasium +zu Roveredo[293]; allein gleichzeitig sah auch derselbe eine ganze Reihe +blinder Fanatiker die Lanze zum Schutze des alten Hexenglaubens einlegen. +Unter denselben war der verbissenste und für jede Verständigung +unzugänglichste der Franziskaner-Provinzial und Generaldefinitor =Benedikt +Bonelli= ([+]1783 zu Trident), der 1751 gegen Tartarotti eine ausführliche +Schrift (Animaversioni critiche sopra il notturno congresso delle Lammie) +zu Venedig erscheinen liess, worin die Lehre eines =Delrio= in jeder +Beziehung vertreten und auf das hartnäckigste verfochten ward. Tartarotti +und Bonelli wechselten nun noch (bis zum Jahr 1758) eine ganze Anzahl von +Streitschriften; aber die letzte Schrift des verhassten Hexenfreundes wurde +auf Andringen seiner ergrimmten Gegner zu Trident öffentlich durch den +Henker verbrannt, während er selbst an schwerer Krankheit darnieder lag. -- +Tartarotti starb am 16. Mai 1761. -- + +Das bisher Erzählte lässt uns einen Einblick in die Gedankenwelt, welche in +den katholisch-geistlichen Fürstenthümern herrschte, thun, der nicht +erfreulich ist; ebensowenig erfreulich ist aber, was sich zu derselben Zeit +in dem bedeutendsten weltlich-katholischen Fürstenthum Deutschlands, +nämlich im Kurfürstenthum =Baiern=, darbietet. Hier hatte Kurfürst +=Maximilian Joseph= (1745 bis 1777), von welchem das Volksschulwesen des +Landes eigentlich zuerst begründet, viele Klöster reformirt und Feiertage +abgeschafft worden waren, im Jahr 1759 die Akademie der Wissenschaften zu +München begründet, deren Druckschriften der Censur der Universität d. h. +der Jesuiten entzogen wurden, und deren Mitglieder es als ihre Aufgabe +betrachteten, dahin zu wirken, »dass die Wissenschaften von allen +Vorurtheilen gereinigt und zu jener Stufe der Vollkommenheit gebracht +werden möchten, wie sie dieselben in den benachbarten Staaten rühmlichst +blühen sahen.« + +Daher hielt es im Jahr 1766 ein Mitglied der Akademie für ganz angemessen, +bei schicklicher Gelegenheit in derselben einen Vortrag über die +Nichtigkeit des Hexenwesens zu halten. Es war dieses der Theatinermönch Don +=Ferdinand Sterzinger=[294]. Am 24. Mai 1721 auf dem Schlosse Lichtwörth im +Unterinnthale, (welches seit längerer Zeit schon der adeligen Familie der +Sterzinger von Sigmundsried gehörte) geboren, war Sterzinger im neunzehnten +Jahre seines Lebens in den Theatinerorden eingetreten, hatte sich mit gutem +Erfolge namentlich dem Studium der Geschichte und des kanonischen Rechts +gewidmet, seit 1750 in seinem Orden anfangs zu Prag, dann zu München als +Lehrer der Moral und Philosophie gewirkt und war von dem Kurfürsten +Maximilian Joseph schon bei der Errichtung der Akademie der Wissenschaften +in dieselbe aufgenommen worden. + +Im Jahr 1766 geschah es nun, dass er als Mitglied der baierischen Akademie +am 13. Oktober als am Namensfeste ihres fürstlichen Stifters eine Rede +hielt, worin er zu beweisen versuchte, »dass die Hexerei ein ebenso nichts +wirkendes als nichts thätiges Ding sei«[295]. Eine wirklich +wissenschaftliche Bedeutung hatte diese Rede freilich nicht, indem sie +nichts enthielt, was nicht schon von Maffei, dell Osa und anderen gesagt +war und am Schlusse dem vulgären Hexenglauben noch die bedenklichsten +Conzessionen machte. =Sterzinger= resümirte nämlich am Schlusse seiner +Rede: Was also von Vielen für Hexerei gehalten werde, das seien nichts +weiter als ganz natürliche Zufälle. Daher solle man nicht sogleich mit +Exorzismen und Benediktionen zufahren, sondern die Sache durch unbefangene +und urtheilsfähige Leute, namentlich durch Aerzte untersuchen lassen. -- +Um nun aber nicht mit dem baierischen Strafrecht in Collision zu kommen, +fuhr der Redner fort: »Ich merke schon, dass einige meiner werthen Zuhörer +denken werden, wie es doch möglich wäre, dass so viele Hexen durch Feuer +und Schwert aus der Gesellschaft der Menschen seien vertilgt worden, wenn +sie weder die höllischen Geister in den menschlichen Leib bannen, weder +durch Teufelskünste dem Nächsten schaden, Donner und Hagel erregen, in der +Luft herumfahren oder einen Bund mit dem Satan machen können? =Allein +verdienen nicht Diejenigen den Tod=, welche den heiligsten Namen der +unendlichen Majestät Gottes lästern, den Teufel anrufen, ihn heidnisch +anbeten und von ihm Hülfe und Beistand verlangen? =Machen sich nicht +diejenigen des Bluturtheils schuldig=, welche, um ihren bösen Willen zu +erfüllen, unschuldige Kinder tödten, die Leichen der Todten ausgraben, dem +Nächsten gröblich zu schaden suchen und tausend andere Bosheiten ausüben, +wenn auch die Hexerei, wie wir unablässlich behaupten, in sich selbst ein +eitles und leeres Nichts, ein Vorurtheil und Hirngespinnst verrückter Köpfe +ist?« -- + +Ueber den unmittelbaren Eindruck dieses Vortrags berichtet der Graf =Joh. +Zech= in der Gedächtnissrede, die er als Mitglied der Akademie im +Sitzungssaale derselben zum Andenken an Sterzinger am 22. Februar 1787 +hielt: »Kaum wurde diese Rede, wie gewöhnlich, abgelesen, so entstanden, +wie man in einem schattigen Walde das unversehene Sausen des Windes in den +Gipfeln belaubter Aeste vernimmt, schon während der Ablesung besondere +Gährungen in den Gemüthern der Zuhörer. Man lispelte sich sogleich stille, +wechselweise Entdeckungen ins Ohr, ja man glaubte kaum das Herabgelesene +verstanden zu haben. Man eilte nach Hause und spitzte die Federn zu +Widerlegungen etc.« + +So stand es damals um die Intelligenz der Träger der Wissenschaft in +Baiern, wesshalb es nicht Wunder nehmen kann, dass, nachdem die Kunde von +dem Vortrage Sterzinger's wie ein Lauffeuer durch das ganze Land gegangen +war, dessen Name alsbald in allen Schichten der Gesellschaft mit Grimm und +Verachtung genannt ward. Er wurde überall als Frevler am Glauben +verschrieen. Auch traten, nachdem die Rede im Druck erschienen war, aller +Orten literärische Verfechter des Hexenglaubens auf. Zunächst erschien eine +Streitschrift unter dem Titel: »Urtheil ohne Vorurtheil über die wirkend- +und thätige Hexerey, abgefasset von einem Liebhaber der Wahrheit, 1766. +=Mit Erlaubnis der Oberen.=« Im Verlaufe des nun beginnenden Streites +zeigte es sich, dass der Verfasser ein Augustinermönch und Professor der +Theologie zu München, =Agnellus Merz= war. Derselbe entwickelte und +verfocht (also »mit Erlaubnis der Oberen«) in seinem Pamphlet folgende +Lehre: »Unter der heutigen und sogenannten Hexen- und Zauberkunst verstehen +wir nichts Anderes als ein ausdrückliches oder geheimes Bündniss mit dem +Teufel, kraft dessen man sich demselben gegen die von ihm versprochenen +Vortheile als eigen übergibt. Diese Vortheile vonseiten der Hexe oder +Unholde bestehen hauptsächlich in folgenden =Wundern=: dass sie an gewissen +Tagen, an bestimmten Orten in einer wollüstigen Zusammenkunft alle +Ergötzlichkeiten mit dem Satan geniessen, der sie auf Böcken, Besen, Gabeln +u. dergl. abzuholen pfleget oder verbunden ist, dass sie nach ihrem +Belieben zum Schaden eines Landes, einer Gemeinde, eines Bürgers schädliche +Stürme, Ungewitter, Hagel, Regengüsse in der Luft erregen dürfen; dass sie +endlich die erschreckliche Gewalt haben, des Nächsten Vieh, Kinder oder +andere Leute zu bezaubern oder zu lähmen, ja =ganze Legionen der Teufel in +den Leib der Unschuldigen hineinzusperren=, und was dergleichen mehr ist. +Der Vortheil hingegen vonseiten des Teufels ist der einzige =Seelenraub=.« +-- Also die Dämonenlehre Delrio's wurde noch im Jahr 1766 offiziell als +Lehre des Augustinerordens verkündet! + +Ein zweiter Bestreiter der Rede Sterzinger's erhob sich in der Person des +Benediktiners =Angelus März= im baierischen Kloster Scheyern, der zu +Freysing gegen ihn eine »Kurze Vertheidigung der Hex- und Zauberey wider +eine dem heiligen Kreuz zu Scheyrn nachtheilig-akademische Rede, welche den +13. Oktober 1766 von P. Don Ferdinand Sterzinger abgelesen worden«, +erscheinen liess. Motive, Geist und Styl des ehrwürdigen Paters zeigen sich +am anschaulichsten im §. 7 seiner Abhandlung, den wir, weil er überdiess +einige interessante Nachrichten über den damaligen Stand des religiösen +Lebens in Baiern gibt, vollständig einrücken. + +»Die akademische Rede ist nachtheilig dem H. Kreutz zu Scheyrn. Das ehemal +eines durchleuchtigsten, und dermal Glorwürdigst regierenden Churhauses +Bajern uralte Stammenschloss, dessen eigentlichen Erbauer, ich neulich +entdecket zu haben glaube, nunmehro aber Benediktiner-Kloster Scheyrn hat +allein vor andern Gotteshäusern Deutschlands die Ehre, sich mit dem +grössten und mit Blut besprengten Particul vom wahren Kreutz Christi zu +rühmen. Wie und auf was Art wir dieses erhalten, ist allen durch ein +gedrucktes Buch unter dem Titel: =Kreutz im Kreutz= schon bekannt. Nur +allein kommet hier zu erinnern vor, dass sich dessen Verehrung nicht nur +mit grossen Eifer angefangen, sondern auch immerdar mit noch grösseren +fortgesetzet worden. Wie denn ein unsterblicher Held, und Churfürst in +Bajern Maximilian der Zweite, ein Durchleuchtigster Karl Philipp Churfürst +in der Pfalz, ein Grosser Karl Albert nachmahl Römischer Kayser, Sr. +Durchleucht Eminenz Johann Theodor, und viele andere Durchleuchtigste +Häupter auch bei izigen Zeiten sich persönlich zu diesen begeben, und mit +tiefester Ehrfurcht angebettet haben. Die Andacht und Vertrauen kamme +endlich so weit, dass man um dessen Verehrern ein Genüge zu leisten, theils +von Messing, theils von Silber kleine gegossene Kreutzl an dem wahren +Partickel anrühren, und ihnen überlassen musste, welche auch bis auf izige +Stunde als ein, absonderlich wider Hex- und Zauberey, dienendes Mittel von +allen sind erkennet worden, wie aus einem gedrückten, und den Fremdlingen +zu gebenden Zettel erhellet, dessen Innhalt wir anhero setzen: Die an +solchem hochheiligen Partickel benedicirt, und anberührte Kreutzlein +(welche sogar die Unkatolischen an vielen Orten wegen ihrer grossen Kraft +hoch schätzen) dienen sonderbar wider die gefährliche Donner und +Schauer-Wetter, dann Zauber- und Hexereyen - - - -, demmet den bösen Feind +in den besessenen Personen, machet das krank- und bezauberte Vieh wieder +gesund u. s. f. -- Hochwürdiger Herr Akademicus! ist die Hex- und Zauberey +ein Fabelwerk, eine Blödsinnigkeit, ein Vorurtheil schlechtdenkender +Seelen, so sind wir Scheyerische Väter schändliche Betrüger, Wort- und +Maulmacher, wie man zu reden pflegt, gleich jenen Marktschreyern, welche +die hoche Berge, wo sich ein Kaiser Maximilian verirret hat, auf- und +abklettert. Die Folge ist zu klar, als dass sie einer weiteren Probe nöthig +ist. Da nun dieses nicht nur der Ehre der scheyerischen Religiosen sehr +nahe kommt; sondern auch dem dasigen Heil. Kreutzpartickel sehr nachtheilig +ist, wie darfen Sie sich wunderen, wenn da und dort eine Probe aus der +Feder geschlichen, der keinen Khylus, oder Milchsaft machen wird. Nicht nur +in Bajern, Schwaben, Böhmen, Oesterreich, Mähren und Ungarn, sondern auch +in Sachsen und Poln werden die Scheyerisch an dem wahren Partickel +anberührte Kreutzlein absonderlich wider Hex- und Zauberey, wider +gefährliche Schauer, und Donnerwetter theils andächtig verehret, theils +nützlich gebrauchet, also dass man bei 40,000 derselben nicht selten in +einem Jahre hat ausgetheilet. Wäre aber nichts anders, als leere +Einbildung, histerische Zustände, nächtliche Träume, kein anders, als nur +natürliches, und durch keine Hex- und Zauberey erregtes Ungewitter zu +förchten: wie würde inskünftig die Andacht und Vertrauen gegen dem Heil. +Kreutz bestehen können, und zwar bei Christen, von welchen man sagen kann: +Nisi signa et prodigia videritis, non creditis. Was lächerliche Andacht +wäre diese? was ungereimtes Vertrauen?« U. s. w. + +Zur weiteren Beglaubigung legt der Pater =März= ein mit priesterlichem Eide +bekräftigtes, untersiegeltes und dreifach unterzeichnetes Instrument bei, +in welchem ein Karmeliter von Abensberg seine Heilung durch ein +scheyerisches Kreuz erzählt. Das Wunder erfolgte im Jahr 1719, das +Dokument ist von 1738. Der Karmeliter hatte sich, wie er sagt, plötzlich +von einem so starken Zauberwerk angesteckt gefühlt, dass er Stimme, Sprache +und Verstand verlor. Sein Beichtvater legte ihm ein »an dem wahren Partikel +berührtes Scheyrer Kreuz« auf das Haupt, gab ihm auch ein wenig mit diesem +Kreuze geweihtes Oel zu kosten, und der Patient fand sich bald wieder +hergestellt, nachdem er zuvor an drei Tagen nach einander verschiedene +Zauberstücke durch Erbrechen ausgeworfen hatte, nämlich: + + { 1) Einen Partickel eines haarichten Leders. + { + { 2) Einen Partickel eines versilberten Papiers, + { welches einen Engelskopf vorstellte. + { + { 3) Einen Flintenstein (dessen ziemliche Grösse + »Am { annoch bei uns zu ersehen ist). + ersten { + Tage. { 4) Einen halben Kopf eines Hechtes. + { + { 5) Einen Hufnagel. + { + { 6) Einen kleinen Zwirn, dessen Farbe nicht zu + { erkennen. + { + { 7) Etwelche Partickel eines wächsernen Tachtes + { [Dochtes]. + + + { 1) Etwelche S. V. mit einem Faden zusammen + Am { gebundene Schweinborste. + zweiten { + Tage. { 2) Zween Partickeln eines abgenutzten Tuches.« + { U. s. w. + +Von den Argumenten des Paters =Angelus März= für das Dasein der Hexen +dürfen wir schweigen; es sind die längst bekannten[296], nur in der +eigenthümlichen Sprache dieses Schriftstellers vorgetragen. War aber der +Pater kein grosser Gelehrter, so war er doch ein ganz guter Taktiker. Auf +der Rückseite des Titels steht in schwabacher Schrift als Motto folgende +Stelle aus dem baierischen Strafcodex: »Böse Gemeinschaft mit dem Teufel, +durch desselben praemeditirt und geflissene Beschwörungen mit +aberglaubischen Ceremonien, oder da man durch zauberische Mittel jemand an +seinem Leben, Leibs- oder Gemüths-Gesundheit, Vieh, Früchten, Haab und +Guth, oder auf welcherley Weis es immer seyn mag, schaden thut, wird ohne +Unterscheide, ob der Schaden gering, oder gross, mit dem Schwerdt +bestrafft. Maximilianus Josephus utriusque Bavariae Dux etc. Codicis +criminal. Parte prima, Cap. 8. §. 7. n. 2.« -- In der Vorrede heisst es +dann weiter: »Die Critic, welche den Hochmuth zu einem Vater, und die +Begierde manchen =Halbkatholischen= zu gefallen für eine Mutter hat, ist +wohl ein schlimmes Kind. Der hocherleuchte Akademicus, will eben jenen, ob +schon ein Ordensmann, weis nicht warum? gefallen: da er andere entgegen als +schlechtdenkende Seelen verachtet, will er seinen erhabenen Geiste +beweisen.« Die Abhandlung selbst aber beginnt mit der Frage: Was von jenen +zu halten, welche keine wirkende und thätige Hexerei erkennen? Und hier +steht sogleich im Vordergrunde die Erzählung von Wilhelm Edelin, der den +Tod erlitten habe[297], weil er als Teufelsgenosse die Wirklichkeit der +Hexerei leugnete. + +Ausser den Genannten traten noch verschiedene andere Kämpfer für den +Hexenglauben gegen Sterzinger auf, z. B. ein junger Jurist =Joh. Mich. +Model=, der in einer Broschüre die »Ausfahrt der Hexen wider den heutigen +Hexenstürmer P. Ferd. Sterzinger« vertheidigte; dann ein Benediktiner des +Klosters Niederaltrich, P. =Beda Schallhammer=, der einen dicken Quartband, +30 Bogen stark, in lateinischer Sprache (Dissertatio de Magia nigra +critico-historico-scripturistico-theologica, Straubing 1769) zur +Vertheidigung des Hexenglaubens gegen Sterzinger erscheinen liess. -- Doch +fand Sterzinger in diesem Kampfe auch Freunde und Vertreter. Unter +denselben befand sich auch sein jüngerer Halbbruder =Don Joseph +Sterzinger= ([+]1821 als Bibliothekar zu Palermo), der anonym die +satyrische Schrift »der Hexenprozess, ein Traum, erzählt von einer +unpartheiischen Feder im Jahr 1767« publizirte. Am eifrigsten nahm sich +jedoch des vielfach Angegriffenen ein pseudonymer Schriftsteller, der sich +»=F. N. Blocksberger=, Benefiziat zu T.« nannte, in mehreren Schriften an. +An den =P. Angelus= in Scheyern richtete er ein humoristisches +»Glückwunschschreiben« (gedruckt zu Straubing 1767), worin er ihn dazu +beglückwünschte, dass er mit so unvergleichlicher Geschicklichkeit die +Hexerei und die Hexenprozesse vertheidigt und dem bösen Don Sterzinger nach +Gebühr die Leviten gelesen habe, da er letzteren einen »Abgesandten des +Teufels«, einen »theologischen Marktschreier«, einen »Stiefeltheologen« +etc. hiess[298]. + +Sich selbst vertheidigte Sterzinger seinem =verkappten= Gegner, dem +Augustiner Merz, gegenüber in einer besonderen Schrift[299], und dem +=offenen= trat er vor dem Konsistorium in Freysing entgegen. Vor letzterem +erhielt er im Ganzen weder Recht, noch Unrecht. Zwar meldeten schon +triumphirende Briefe aus Baiern, die Rede des Akademikers sei zu Freysing +verdammt worden und werde nächstens in Rom als eine »oratio scandalosa und +haeretica ad valvas geschlagen werden«[300]. Indessen kam es in der That +nicht so weit. Der Kläger und der Beklagte erhielten die Auflage, »in +dieser Materie eine moderate Schrift herauszugeben«, und =Sterzinger= +leistete dieser Forderung Genüge, indem er in der dritten Auflage seiner +begierig gelesenen Rede seine frühere Behauptung, dass die Hexerei ein +Vorurtheil =schlecht= denkender Seelen sei, dahin abänderte, dass er +dieselbe nun zum Vorurtheil =seicht= denkender Seelen machte. Die beiden +Väter =Merz= und =März= sahen sich übrigens noch verschiedenen sehr derben +Abfertigungen von Anhängern Sterzinger's blossgestellt, und der Streit, in +welchem sich sehr wenig Neues und Gründliches[301], aber sehr viel +gutwillige Halbheit auf der einen und dummdreiste Anmassung auf der andern +Seite dargelegt hatte, war bald ganz vergessen. + +Uebrigens begegnen wir eben damals in =Baiern= allerlei Vorkommnissen, +welche beweisen, dass der Dämonenglaube und die Hexenverfolgung hier von +jeher ganz besonders heimisch gewesen war. Denn nicht nur ward hier noch +1754 ein dreizehnjähriges Mädchen hingerichtet, und 1756 ein +vierzehnjähriges Mädchen, weil es mit dem Teufel Umgang gepflogen, Menschen +behext und Wetter gemacht habe, enthauptet[302], sondern es wurde bei den +kurbaierischen Landgerichten sogar noch im Jahr 1769 eine amtliche +Instruktion zum »=Malefiz-Inquisitions-Prozess=«[303] eingeführt, welche +ganz und gar dem Hexenhammer entsprach. In demselben werden den Richtern +zunächst die genauesten Belehrungen über das »Laster der Zauberei, Hexerei +oder Schwarzkunst« gegeben, wobei zwischen Schwarzkünstlern (magi), +eigentlichen Zauberern (praestigiatores), Segensprechern (incantatores oder +exorcistae), sowie necromanticis, Wahrsagern (haruspices, arioli), +Veneficis und eigentlichen Hexen (sagae, lamiae, striges) oder Unholden +sorgfältig unterschieden wird. -- Diese Letztgenannten, die +»Gabelfahrerinnen, Hexen und Hexenmeister thuen Ungewitter, Riesel, Donner +und Blitz in den Lüften erwecken, trachten nach Menschen und Viehs +Untergang, -- besuchen die Zusammenkünfte der Teufel und anderer Hexen und +reiten dahin auf Gabeln, Stecken und Besen, halten auch beiderlei +Geschlechts bei.« + +»Die Schwarzkünstler, Hexen und Zauberer machen mit dem Teufel einen +ordentlichen Pakt, sie verleugnen die allerheiligste Dreifaltigkeit, den +christlichen Glauben, die seligste Mutter Gottes, die lieben Heiligen, alle +Kirchen-Sacramenta, treten deren Bildniss, das heilige Kreuz, mit Füssen, +lassen sich auf des obersten Teufels Namen und in aller anderen Teufel +Namen umtaufen, schwören denselben die Treue, beten ihn mit gebogenen +Knieen an, unterschreiben sich mit ihrem eigenen Blut, geloben (sich) ihm +an und gebrauchen ohne Unterlass seinen Beistand, werden auch von ihm an +unterschiedlichen Orten des Leibes mit verschiedenen Figuren gezeichnet, +allwo sie hernach keine Empfindlichkeit haben, küssen den Teufel von hinten +und vorn, treiben mit demselben (=wie ich darvor halte=) =ihrer +Einbildung=[304] nach Unzucht und fleischliche Vermischung, -- tragen +versteckter Weise die heil. Hostien mit sich auf die Hexentänze und +Convente, haben viele Jahre aufeinander ihre Teufel als Puller und legen +dergleichen, wenn sie von ihren Ehemännern aus dem Bett hinweggefahren, +statt ihrer unter menschlicher Gestalt zu dem Ehemann in das Bett an die +Seite.« + +Hierauf wird bezüglich der »Anzeigen dieses allerabscheulichsten Lasters« +mit Berufung auf die Auctorität Carpzov's ausgeführt, dass es »in den +heimlichen und schwer zu probirenden Verbrechen =genug=« sei, dass +=Muthmassungen= vorhanden; denn »=eine muthmassliche und aus wichtigem +Argwohn entsprungene Probe ist diessfalls für vollkommen und entscheidend +zu achten=.« Daher hat man zunächst nur nach dem Rufe der Betreffenden zu +fragen und demgemäss gegen sie vorzugehen. + +Bezüglich des Prozessverfahrens ist nun zwar von der Anwendung der Folter +nicht die Rede; dagegen wird eine Reihe der scheusslichsten Vorschriften +des Hexenhammers wiederholt. Zunächst heisst es nämlich: »Wenn dergleichen +Geschmeiss in Verhaft kommt, ist das Sicherste, der Oberbeamte befehle, man +solle ihnen =alle Haare abscheeren= und sie durchgehends glatt und eben +machen, auch wegen vielleicht habenden =Zeichen= visitiren, damit sie +nichts Zauberisches mögen bei sich führen oder versteckt behalten, wie dann +auch wohl geschicht, wenn man ihnen ein anderes =Malefizhemd= -- zuwirft.« + +Aus den für den Prozess vorgeschriebenen »Fragestücken« ersieht man, dass +die Doktrin des Hexenhammers in Baiern im Jahr 1769 noch vollständig +aufrecht erhalten wurde, und dass die ganze Inquisition auf der +nichtswürdigsten Suggestion beruhte. Am empörendsten sind hierbei wohl die +zum Gebrauche bei Kindern vorgeschriebenen Fragen. Dieselben sollen +zunächst durch freundliche Fragen gefangen werden: »Wie sie heissen? Ob sie +ihre Eltern lieb haben? Ob sie schon zur Schule gehen? Was sie für +Kameraden haben? Was diese können? Was sie mit ihnen spielen?« u. s. w. +Dann folgen die Fragen: »Warum sie dermalen nicht zu Hause bei dem Vater +(Mutter), sondern hier im Amthaus sich befinden? Was sie neulich da und +dort mit diesen getrieben? In wem es bestanden? Was, wie er es gemacht? Wer +es ihm gelehrt? Wann, wo, wer dabei gewesen? Wie oft sie es gemacht? -- +Wie lange das Wetter gedauert? Wem es vermeint gewesen und geschadet? Zu +wem sie die Mäuse geschickt? Warum? Wie er ausgeschaut? -- Wie oft sie auf +dem Tanz gewesen? Wer sie hingeführt und was sie noch alldort gethan? Was +ihnen dieser und jener, auch der Teufel versprochen?« u. s. w. + +Bei Erwachsenen soll sofort gefragt werden: »Ob er diese oder jene Personen +kenne? Ob dieser ein Hexenmeister sei? Er müsse es wissen, weil er mit ihm +Umgang gepflogen. Was ihm von dem jüngst gewesenen Schauerwetter bekannt? +Wer dieses gemacht? Wo er um diese und jene Zeit gewesen? Von wem er das +Hexen und Zaubern gelernt? Wie lange er solches treibe? -- Was er für einen +Glauben habe? Wie er dieses sagen möge, zumal er sich ja durch seine +teuflischen Künste von Gott abgesondert? Was er zu seiner Kunst gebrauche? +Woher er die Sachen genommen? Was der Teufel von ihm verlangt? Solle die +Wahrheit sagen. Ob er sich demselben verschrieben? Auf wie lange und mit +was für Umständen? Ob er Gott verleugnet? Ob er anders getauft und mit was +für einem Namen? -- Ob er mit dem Teufel Beischlaf gehabt? Wie oft und auf +was für eine Weise? Wie dieser geheissen, wie er ausgesehen? Was sie +hierbei und nach der Hand verspürt[305]? Zu was Zeit und an welchem Orte er +auf dem Tanz gewesen? Was der Teufel geredet?« u. s. w. u. s. w. -- +Besonders wird es dem Untersuchungsrichter noch zur Pflicht gemacht »auch +auf die Complices zu inquiriren«. + +Diese (von =Schuegraf= im Archive zu Kelheim aufgefundene und zuerst +bekannt gemachte) Instruktion für die kurbaierischen Hexenrichter musste, +da sie nicht gedruckt ward[306], von jedem Landgericht abgeschrieben +werden. Schuegraf macht nun dabei die für die damaligen Kulturverhältnisse +Baierns ganz besonders frappante Mittheilung, dass man eben damals, gerade +um die Jahre 1760-1769 anfing, die baierischen Pfleggerichte der vier +Rentämter Straubing, Landshut, München und Burghausen zu klassifiziren, +indem man jene, die am meisten Hexen und andere Verbrecher durch Feuer, +Schwert etc. justifizirt hatten, die strengsten, jene aber, die in ihrer +Jahrespraxis eine geringere Zahl von Hinrichtungen aufzuweisen hatten, nur +=strenge Halsgerichte= zu nennen pflegte[307]. + +Grosse Bewegung rief damals in Baiern ein gewaltiger Teufelsbanner, der +Priester =Joh. Joseph Gassner= hervor[308]. Derselbe verkündete, dass die +Wirksamkeit des Teufels jetzt vorzugsweise in der Bewirkung von Krankheiten +hervortrete, wesshalb ein grosser Theil derselben nicht mit Arzneien, +sondern nur mit Beschwörungen und Exorzismen geheilt werden könnte. Einen +mächtigen Gönner fand Gassner an dem Bischof von Regensburg, Anton Ignaz +Grafen von Fugger, der ihn zu seinem Hofkaplan und geistlichen Rath +ernannte. Da der genannte Bischof zugleich Propst von Ellwangen war, so +begab sich Gassner dahin und begann hier an Besessenen und anderen Kranken +seine Exorzismen zu experimentiren. Der Zulauf, den er hier fand, war so +gross, dass im Dezember 1774 die Zahl der Hülfesuchenden über 2700 betrug. +Um seine Teufelsbannerei noch mehr in Schwung zu bringen, veröffentlichte +Gassner 1774 ein Schriftchen unter dem Titel: »Weise, fromm und gesund zu +leben, auch ruhig und gottselig zu sterben oder Nützlicher Unterricht wider +den Teufel zu streiten durch Beantwortung der Fragen: 1) Kann der Teufel +dem Leibe der Menschen schaden? 2) Welchen am meisten? 3) Wie ist zu +helfen?« (Kempten, 1774, 40 S.) Er meint in diesem Schriftchen, dass es +drei Klassen vom Teufel geplagter Menschen gebe, nämlich circumsessi +(angefochtene), obsessi oder maleficiati (verzauberte) und possessi +(besessene). Für alle diese Geplagten gibt Gassner die Mittel der Heilung +an. Vor Allem habe sich der Betroffene davor zu hüten, dass er die +teuflische Plage und Schädigung für ein natürliches Leiden halte, indem +Niemand die Wirklichkeit der dämonischen Zauberei leugnen könne, ohne sich +»de religione suspectus« zu machen. -- Im folgenden Jahre zog Gassner nach +Regensburg über und auch hier strömte viel Volks von allen Seiten (aus der +Pfalz, aus Böhmen, Oesterreich und aus anderen Landen) herbei, um sich +durch seine Bannsprüche von allerlei zauberischen Plagen, Besessenheit und +sonstiger Krankheit heilen zu lassen. Endlich aber ward ihm das Handwerk +gelegt. Der kaiserliche und der kurbaierische Hof, der Bischof von Costnitz +und die Erzbischöfe von Salzburg und Prag untersagten ihm die fernere +Ausübung seiner Teufelsbannerei. Auch in Rom wurde die Ostentation, mit der +er seine (theilweise von ihm selbst redigirten) Exorzismen betrieb, +gemissbilligt. Nebenbei wurde viel Staub durch Broschüren, die sich mit dem +Teufelsbanner und Wunderdoktor beschäftigten, aufgewirbelt[309]. + +In diesem Federkrieg sprach sich seltsamer Weise nicht nur der berühmte +=Lavater= zu Zürich einigermassen zu Gunsten Gassner's aus, indem er in +diesem zwar keinen Wunderthäter aber doch einen starken Glaubensmann +anerkannte, -- sondern auch der kaiserliche Leibarzt =Anton von Haen= (der +mit seinem Collegen, dem Freiherrn =van Swieten= als Hauptgegner des +Hexenglaubens galt, und der einst drei angebliche, schon gemarterte und zum +Scheiterhaufen verurtheilte Hexen gerettet hatte,) liess sich bestimmen, in +einer Broschüre[310] dem Hexenglauben gewisse Conzessionen zu machen. In +einer zweiten Broschüre[311] »über die Wunder« schloss freilich =Haen= +seine Untersuchung damit, dass, da sich die wesentlichen Kennzeichen des +Wunders bei den wunderbaren Heilungen Gassner's nicht vorfänden, dieser +dieselben wohl mit Hülfe des Teufels verrichtet haben müsste. + +Auch unter der Regierung des Kurfürsten =Karl Theodor= (1777-1799) dauerte +die Herrschaft des Aberglaubens in Baiern ungestört fort. Fast jedes +Kloster hatte seinen sogenannten =Hexenpater=, bei welchem man sich Rath +und Schutzmittel zu holen pflegte, z. B. Agnus Dei und Lukaszettel. Eine +Bäuerin aus dem Gerichte Pfatter bei Straubing, deren Kühe keine Milch +gaben, fiel in die Schlingen eines solchen Hexenpaters, des Franziskaners +Benno, der sie im Kloster trunken machte, dann unter dem Vorwande der +Entzauberungszeremonien schändete und zuletzt zum Todtschlage an der +neunzigjährigen Grossmutter ihres Mannes veranlasste. Als das Gericht nach +langem Zögern die Verhaftung des Buben beschloss, musste es die +Auslieferung desselben durch militärische Exekution vom Kloster erzwingen, +und als derselbe endlich degradirt und zu lebenslanger Festungsarbeit +verurtheilt war, legte sich Rom ins Mittel und bewirkte Begnadigung, so +dass der Hexenpater mit zehnjähriger Suspension und eben so langem +Klosterarreste durchkam. -- »Seht, Leute! -- sagt der Berichterstatter, dem +wir diese Nachricht entnehmen, -- so geht's bei uns in Baiern zu; die +Pfaffen lachen über uns und mästen sich von unserm Schweiss. Wär's nicht +eine von den nothwendigsten Neuerungen, dass bei uns die Bettelmönche, so +wie die andern privilegirten Tagediebe aufgehoben, oder wenigstens ihr +Wirkungskreis beschränkt würde? Aber das ist so ein Wunsch, der keine +Erfüllung kennt, so lange wenigstens nicht kennen wird, als =Frank= +Gewissensrath unsers durchlauchtigsten Karl Theodor bleibt«[312]. + +Im Umfange des heutigen Königreichs Baiern sah man sogar noch im Jahr 1775 +die Tragödie eines Hexenprozesses vor sich gehen. Dieser Hexenprozess +erfolgte im damaligen =Stift Kempten=, wo derselbe am 6. März 1775 begann +und am 11. April 1775 zu Ende ging. Ueber den Verlauf desselben berichten +wir wörtlich nach =C. Haas=, der denselben (in der Schrift »die +Hexenprozesse« S. 108 ff.) zum ersten Male (nach den Akten) mitgetheilt +hat. + +Eine arme Söldners- und Tagwerkerstochter =Anna Maria Schwägelin= von +Lachen hatte frühe ihre Eltern verloren und musste sich ihr Brot mit Dienen +erwerben. Im Dienste eines protestantischen Hauses knüpft der Kutscher des +Herrn ein Verhältniss mit ihr an und verspricht ihr die Ehe unter der +Bedingung, dass sie den katholischen Glauben verlasse und lutherisch werde. +Dieses letztere vollzog die Schwägelin in Memmingen in einem Alter von etwa +30-36 Jahren (sie wusste im Verhör über ihr Alter nur zu sagen, dass sie in +die dreissig oder nahezu vierzig Jahre alt sei). Nichtsdestoweniger liess +sie der Kutscher sitzen und heirathete eine Wirthstochter von Berkheim. +Hierüber erregt und zugleich in ihrem Gewissen beunruhigt beichtete sie die +Sache einem Augustinermönche in Memmingen, der ihr gesagt haben soll: »es +sei nunmehr genug, dass sie es gebeichtet und dass sie eine wahre Reue +dagegen bezeuge, und sie habe nicht nöthig, dass sie wiederum neuerdings +ein Glaubensbekenntniss ablege, wenn sie nur bei ihrem Vorsatz beharre.« +Bei ihrer Conversion in der Martinskirche zu Memmingen habe sie die +Schwörfinger aufheben und sagen müssen, dass sie auf dem lutherischen +Glauben beharren wolle und dass die Mutter Gottes und die Heiligen ihr +nicht helfen können. Die Mutter Gottes sei nur eine Kindelwäscherin und als +ein anderes Weibsbild gewesen. Die Bilder von denen Heiligen seien nichts +als zum Gedächtniss, keineswegs aber, dass man diese verehren solle. Gott +allein könne ihr helfen, sonst Niemand. Da aber oben gemeldeter Augustiner +in Memmingen wenige Tage nach der Beichte der Schwägelin apostasirte, so +ward sie wieder unruhig und meinte, sie sei wohl von diesem Geistlichen +nicht richtig absolvirt. Sie will daher hierauf die Sache einem Kaplan +gebeichtet haben, der ihr jedoch die Absolution mit dem Bemerken +verweigerte, der Fall müsse nach Rom berichtet werden. Alsbald aber sei der +Kaplan auf einen anderen Dienst gekommen und die Sache sei liegen +geblieben. + +Seitdem irrte die Schwägelin von Dienst zu Dienst, und wurde schliesslich +als vagirende und wahrscheinlich körperlich und geistig leidende Person in +das Kempten'sche Zuchtschloss Langenegg (zwischen Kempten und Immenstadt) +gebracht. Dort ward sie =einer notorisch geisteskranken Person=, Namens +Anna Maria Kuhstaller, für wöchentlich 42 Kr. in Pflege und Aufsicht +gegeben. Ihrer Aussage nach wurde sie von derselben sehr schlecht gehalten, +elend genährt, oft Tage lang gar nicht, und dabei vielfach geschlagen und +sonst misshandelt. Soviel steht wenigstens fest, dass sie schliesslich +nicht mehr stehen und gehen und keine Hand mehr erheben konnte. Die +Schwägelin gab dabei an, dass die Kuhstaller sie aus Eifersucht so arg +misshandelt habe, weil diese befürchtet, sie mache ihr den Zuchtmeister +abspännstig. Dagegen erklärte die Kuhstaller, sie habe der Schwägelin nur +zweimal mit einem Stricke etliche Hiebe gegeben, weil sie gelogen habe und +boshaft gewesen sei. Essen habe sie ihr richtig und genug gegeben, so gut +sie es habe auftreiben können, was der Zuchtmeister Klingensteiner als wahr +bezeugte. + +In ihrem Unmuthe sagte einmal die Schwägelin, sie wollte lieber beim Teufel +als in solcher Pflege sein. Das benutzte die Kuhstaller, um alsbald bei +Gericht anzuzeigen: die Schwägelin habe ihr einbekannt, dass sie mit dem +Teufel Unzucht getrieben und Gott und allen Heiligen habe absagen und auf +jene Weise und Art sich verschwören müssen, wie es ihr der Teufel +vorgehalten habe. Auch habe sie die Schwägelin manchmal laut lachen und mit +Jemandem sprechen hören, während doch Niemand bei ihr gewesen sei. + +=Diese Anzeige genügte=, weil der Zuchtmeister sie bestätigte, die +unglückliche, ganz gebrechliche Person »abholungsweise auf der sogen. +Bettelfuhr« am 20. Febr. 1775 nach Kempten ins Gefängniss schaffen zu +lassen. Von da bis zum 6. März wurde sie nun zunächst durch den +Eisenmeister Klingensteiner beobachtet, der auf Befragen über das Verhalten +der Angeklagten deponirte: In der dritten Nacht ihrer Anwesenheit im Kerker +habe man im Gefängnissofen ein Geräusch gehört, als ob etwas vom Ofen +herabgefallen wäre. Er selbst freilich habe es nicht gehört, sondern es sei +ihm von einem anderen Gefangenen erzählt worden. Aber er und seine +Schwester hätten gehört, wie ihre Enten im Stalle geschrieen und hätten +deren Unruhe gesehen, und zwar Nachts zwischen zwei und drei Uhr. Späterhin +habe man nichts mehr gehört. Er, der Eisenmeister, habe die Schwägelin +gefragt, ob sie wisse, warum sie ins Gefängniss gebracht worden sei. Darauf +habe sie geantwortet: Ja, sie habe gesagt, dass sie Gott und allen Heiligen +abgeschworen und mit dem Teufel Unzucht getrieben; allein das habe sie zur +Kuhstallerin nur aus Furcht gesagt, weil sie sonst von derselben geschlagen +worden sei. -- Diese wollte sie also als Hexe anklagen und hatte das +Geständniss erpresst! + +Klingensteiner's Schwester Maria Anna deponirt: Der Vorgang mit den Enten +habe seine Richtigkeit, indem dieselben nie so geschrieen wie damals. +Uebrigens sei die Inquisitin »nicht nur an beiden Füssen so eingezogen, +dass diese nicht einmal auf einen Stuhl, sondern immer auf dem Boden liegen +müsse, wie denn auch ihre Hände ziemlich verdreht« wären. + +Die Voruntersuchung war nun geschlossen und die Angeklagte ward am 6. März +vernommen. Die Personalien wurden protokollirt, dabei die Erzählung ihres +Abfalls vom katholischen Glauben, ihrer Behandlung seitens der Kuhstallerin +etc., wobei sie erzählte, sie habe der Kuhstallerin geklagt, dass die Maden +ihr die Fersen auffrässen, sie solle doch machen, dass man ihr diessmal ein +Mittel verschaffe, worauf diese geantwortet, dass ihr Hurenjäger (womit sie +den Zuchtmeister gemeint,) ihr schon etwas geben werde. Auf ihre Klage über +schlechte Kost habe sie von der Kuhstallerin Schläge bekommen unter +Vermelden, sie habe von der gnädigen Herrschaft Erlaubniss sie zu +züchtigen. Immer darüber berufen, dass sie es mit dem Teufel zu thun habe, +habe sie aus Furcht vor Schlagen und anderer Misshandlung solches zugegeben +und auf Andringen habe sie zuletzt auch dem Zuchtmeister erzählt, vor etwa +fünf oder sechs Jahren sei der Teufel in Gestalt eines Jägers ihr in der +Harth unweit Memmingen begegnet, mit dem sie sich damals versündigt habe. +Sonst wisse sie nichts anzugeben. + +Am 8. März erfolgte nun das zweite Verhör. Inquisitin bleibt dabei, dass +sie nur aus Furcht und Angst der Kuhstallerin und dem Eisenmeister die +Geschichte mit dem Teufel erzählt habe, um Ruhe zu bekommen und weil +letzterer ihr versprochen, ihr dazu behülflich sein zu wollen, dass sie von +Langenegg fortkomme. Trotzdem wurde aber diese Aussage als Geständniss +angesehen und Inquisitin mit Fragen aller Art so bestürmt, dass sie +verwirrt endlich auf die Suggestionen selbst einging und die lächerliche +Aussage mehr und mehr ausspann, oder vielmehr sich ausspinnen liess, z. B., +dass der Teufel ihr zuletzt gesagt habe, dass er der Teufel sei. -- Hierauf +geht das Verhör auf das Lutherischwerden u. s. w. über, und wird das +Abschwören in der Martinikirche zu Memmingen zum Abschwören vom Teufel. Zur +Unzucht mit dem Teufel, sagt die Angeklagte, sei es nicht gekommen, und sie +könne es nicht anders sagen, auch wenn sie sterben müsse. -- Auf die Frage, +was ihr denn der Teufel versprochen, antwortet sie: Der Teufel habe ihr +Zeug (allerlei Sachen) schenken wollen. -- Nun wird die Unglückliche immer +von Neuem dazu gedrängt, dass sie gestehen soll, sie habe mit dem Teufel +Unzucht getrieben; allein sie verneint es stets und bleibt dabei, dass sie +ihre Aussage gegen den Zuchtmeister nur aus Furcht und Angst gethan habe. + +Am folgenden Tage (9. März) wird die Unglückliche wieder ins Verhör +genommen. Dasselbe beginnt wieder mit Fragen nach dem Lutherischwerden und +geht sodann zur Erörterung ihrer Behandlung in Langenegg über. Inquisitin +bleibt fest bei ihren früheren Aussagen. Auf Befragen zählt sie eine Reihe +von Diensten auf, in denen sie gestanden, wiederholt, da sie wiederum nach +ihrem Abfall vom Katholizismus und ihrer Unzucht mit dem Teufel befragt +wird, ihre früheren Aussagen, gesteht aber endlich zu, dass der Teufel mit +ihr Unzucht getrieben und sie mit Aufhebung von zwei Fingern habe schwören +lassen, dass sie alles dasjenige halten wolle, was sie ihm versprochen habe +(nämlich, dass sie ihm dienen wolle). Abermals wird sie nun aufgefordert zu +gestehen, dass sie mit dem Teufel vollkommene Unzucht getrieben habe, was +sie endlich mit Thränen im Auge und mit dem Bemerken, es werde sie ja das +Leben nicht kosten, abermals bekennt. + +Nun beginnt ein so schamloses Inquiriren nach dem Detail der Unzucht, dass +die Unglückliche nicht weiss, was sie antworten soll. Sie wird nach +Scheusslichkeiten gefragt, von denen sie noch nie gehört hat; aber der +Verhörrichter ruht nicht, bis er aus ihr herausgepresst, was er in sie +(durch seine Suggestionen) hineingelegt hat. Die Kuhstallerin, welche +nachher verhöret wird, deponirt, dass sie die Schwägelin einmal habe zum +Teufel sagen hören: es komme Jemand, er solle in ihre Truhe fahren. + +In dem am 10. März fortgesetzten Verhör versichert Inquisitin sich mit dem +Teufel nur Einmal, und zwar auf der Harth versündigt zu haben. Im Schlafe +sei es ihr zwei- oder dreimal nur so vorgekommen. Sie klagt, »es werde ihr +so wehe und sie könne schier nicht mehr schnaufen; heute Nacht habe sie +gemeint, sie müsse sterben, indem es ihr so schwer auf dem Herzen +gewesen.« Hierauf wird ihr erwidert: »ihr dermaliger Zustand, den sie dato +anzeige, werde wohl ja und allein daher rühren, dieweilen sie dem Anschein +nach bisher kein aufrichtiges Bekenntniss gethan habe. Sie solle daher ihre +Sache aufrichtig bekennen.« + +Endlich dahin gebracht, dass sie bekennt, der Teufel habe in jeder Nacht +mit ihr Unzucht getrieben, geht sie nun auf alle Fragen, die sie vorher mit +innerem Erbeben gehört hatte, ein, -- so toll sie auch waren, -- und +beantwortet sie ganz nach Wunsch des Verhörrichters mit einfachem Ja. +Zumeist betrafen die Fragen schon früher verhandelte Dinge. Plötzlich aber +wird im Verhöre von etwas ganz Neuem, nämlich von einem =Pakte= mit dem +Teufel gesprochen, den die Angeklagte eingestandener Massen eingegangen +habe. Dieses geschah in der zweihunderteinundzwanzigsten Frage, in welcher +der Richter dabei auf Frage hundertsechsundsechzig Bezug nahm. Die Frage +hundertsechsundsechzig lautete aber: »Wie lange es angestanden, dass, +nachdem sie lutherisch geworden, sie hernach Gott und alle Heiligen +verleugnet und sich dem Teufel zugeeignet?« an welche nun die +Suggestivfrage zweihunderteinundzwanzig angeschlossen ward: »Sie habe ad +interrog. hundertsechsundsechzig gesagt, dass sie erst in zwei Jahren +danach, wie sie lutherisch geworden, diesen =Pakt mit dem Teufel= gemacht +habe.« Nun folgt noch eine lange Reihe von Fragen über die mit dem Teufel +getriebene Unzucht (wobei die Angeklagte auf Befragen angibt, dass derselbe +bald als Jäger bald als halberwachsener Bauersknecht zu ihr gekommen war,) +bis man endlich am 30. März 1775 das crimen laesae majestatis divinae als +constatirt ansehen und das Urtheil gefällt werden konnte, welches auf »Tod +durch das Schwert« lautete. Das Urtheil ist unterschrieben von +»=Treichlinger=, Hofrath und Landrichter« (der die Untersuchung geführt +hatte), »=Feiger=, Hofrath« und »=Hofrath Leiner=«. Die Bestätigung des +Urtheils ist mit den Worten beigeschrieben: »Fiat iustitia! =Honorius=, +Fürstbischof.« Ein nachgetragenes »Bey-Urthl« lautet: »Auch ist zu Recht +erkannt worden, dass wer der armen Sünderin Tod rächen oder hindern würde, +in dessen (?) Fusstapfen gestellt werden solle.« + +So verlief der letzte Hexenprozess auf deutscher Erde -- im Jahr 1775! + +Unter den =französischen= Gerichten war das Parlament von Bordeaux eines +der hartnäckigsten. Es verbrannte noch 1718 einen Menschen, den es für +überführt erklärte, einen vornehmen Herrn sammt dessen ganzem Hause durch +Nestelknüpfen bezaubert zu haben[313]. + +Im Jahr 1731 wurde vor dem Parlament zu Aix der berüchtigte Prozess +zwischen Katharine Cadière und dem Jesuiten Girard verhandelt. Letzterer +war angeklagt, dieses Mädchen, sein Beichtkind, zur Unzucht gemissbraucht, +entführt und ihre Leibesfrucht abgetrieben zu haben. Die Verführung und den +Abortus sollte der Jesuit durch Zauberkräfte bewirkt haben. Indessen +bewegte sich der ganze Handel auf einem allzu plattnatürlichen Boden, als +dass die Richter auf solches Beiwerk hätten Rücksicht nehmen mögen, und der +Prozess gehört nur der Rubrik der Anklage, nicht dem Charakter des ferneren +Verlaufes nach unter die Zauberprozesse. Es waren in dieser Sache mächtige +Interessen im Widerstreit. Der Procureur-General hatte den Antrag gestellt, +dass Katharine Cadière als ruchlose Betrügerin und falsche Anklägerin +gehängt werden sollte; die Majorität des Parlaments sprach jedoch dieselbe +frei und verurtheilte den Jesuiten zum Scheiterhaufen. Indessen vereinigte +man sich später dahin, ihn dem geistlichen Gerichte zu übergeben, und +dieses sprach ihn los. Als er sich durch eine Hinterthüre wegschlich, +erkannte ihn der Pöbel und überhäufte ihn mit Schmähungen[314]. + +=Spanien= endigte seine Hexenverbrennungen 1781 mit der Hinrichtung eines +Weibes zu Sevilla, das des Bundes und der Unzucht mit dem Teufel angeklagt +war. Sie hätte, sagt Llorente, dem Tode entgehen können, wenn sie selbst +sich des Verbrechens hätte schuldig erklären wollen[315]. -- Noch 1804 +wurden verschiedene Personen wegen Liebeszauber und Wahrsagerei von der +Inquisition eingekerkert. + +Die schrecklichsten Dinge trugen sich aber während des achtzehnten +Jahrhunderts in der katholischen Schweiz zu[316]. + +Hier war es am 9. August 1737 geschehen, dass ein siebenzehnjähriges +Mädchen, =Katharina Kalbacher=, in =Zug= vor dem Hexentribunale erschien, +um Geständnisse abzulegen. Diese von frühester Jugend an verwahrloste +Person hatte vorher eine Besprechung mit den =Jesuiten= in =Luzern= gehabt, +die in ihr eine Besessene erkannt, und deren Rektor ihr die Weisung +ertheilt hatte, zu thun, was er sie heissen werde, wenn sie von ihrem +Stande erledigt sein wollte. Sie gab nun den gewöhnlichen Unsinn zu +Protokoll, wollte schon als kleines Kind dem Teufel und der Zauberei +ergeben gewesen sein, nannte dabei aber sechs Personen als Mitschuldige, zu +denen sie späterhin, wahrscheinlich zur Fristung des eigenen Lebens, noch +drei andere Personen hinzufügte, obwohl diese drei Personen bis dahin in +allen peinlichen Verhören mit keiner Silbe erwähnt worden waren. + +Die Angezeigten wurden nun alsbald vorgeladen und »in loco torturae« d. h. +in dem unter dem Namen Kaibenthurm bekannten scheusslichen Arrestlokal der +Hexen vernommen[317]. + +Im ersten Verhör wiesen dieselben sämmtlich jedes Wissen von Zauberkünsten +und jede Theilnahme an denselben einfach zurück, obschon ihnen von Anfang +an mit Drohungen sehr ernst zugesetzt wurde. Daher schritt man alsbald zum +=peinlichen= Verhör, zunächst mit der siebenzigjährigen Lisi Bossard. Diese +alte Person wurde also »gesetzt«, dann »gebunden« und mit dem »kleinsten +Stein aufgezogen«[318], gab aber hängend »unter erschrecklichem Geschrei +aber =ohne Zähren=« auf die Fragen: »ob es nichts mit dem Teufel gehabt, ob +es nichts verderbt, ob es nichts wissen wolle über das Schlüsselloch, ob es +kein Vieh verderbt«, ein beharrliches »Nein« zur Antwort, worauf zu +schärferen Torturen vorgegangen wurde, -- mit demselben Erfolg. + +Doch wir sehen hier von der grässlichen Behandlung der übrigen Angeklagten +ab, um nur Eine derselben ins Auge zu fassen, deren Geschick uns darüber +belehren mag, wie Menschen wirklich Teufel sein können. + +Die Ehefrau =Anna Gilli= war am 12. August 1737, vierzig Jahre alt, in der +vollen Kraft der Gesundheit und eines abgehärteten, starken Körpers vor +ihre Untersuchungsrichter gebracht worden; und am 29. Januar 1738 ward sie +zerschlagen, zerquetscht, zerfetzt und zerrissen an Fleisch und Knochen, +kaum noch ein menschliches Aussehen an sich tragend, in der Ecke eines der +Löcher im Kaibenthurm zusammengekauert, todt gefunden. + +Das erste Verhör der Anna Gilli wurde damit eröffnet, dass man sie das +Zeichen des Kreuzes machen, fünf Vaterunser und Ave Maria sowie den Glauben +und die »offene Schuld« beten liess, worauf die erste Frage folgte: »ob sie +dem bösen Feinde widersage«, deren Bejahung sofort zu der Frage benutzt +wurde, »ob sie von demselben etwas angenommen habe«, womit die Quälerei +ihren Anfang nahm. Man hatte bei ihr im Stalle acht »Steckeln« gefunden, +von denen sie sagte, dass ihr Mann sie gemacht habe, um sie mit Knöpfen zu +versehen, mit Scheidewasser anzustreichen und zu verkaufen. Allein das +Gericht wollte in ihnen nun einmal die Besenstiele erkennen, mit denen sie +zum Hexensabbath fahre, wesshalb sie sich des Bundes und der Buhlerei mit +dem Teufel u. s. w. schuldig bekennen sollte. Da sie dieses nicht that, so +wurde alsbald zur Tortur geschritten. Sie wurde entblösst, mit einem +Hexenkleide angethan, »ist ihr dann unseres Erlösers Jesu +Christi ......[319] um den Leib gelegt und heilige und gesegnete Sachen an +den Hals gehängt worden, wie auch Salz, das an einem Sonntag gesegnet +war -- ist auch exorzisirt worden, hat aber hierauf keine Zähre vergossen. +Sind ihr hierauf im Weihwasser drei Tropfen von einer gesegneten Wachskerze +gegeben, ist ihr hierauf wieder lange Zeit geistlich zugesprochen +worden«, -- mit diesen Worten beginnt das Protokoll des dreizehnten +Verhörs, denn =zwölfmal= war sie bis zum 2. September, wo dieses Verhör +stattfand, bereits gepeinigt worden. Fast in jedem dieser Verhöre hatte man +sie stundenlang die Tortur auf der Folter mit Anhängung der schwersten +Steine ertragen lassen, und da dieses nichts fruchtete, so waren noch +andere Torturmittel zur Anwendung gebracht. Man hatte sie in die +»Geige«[320] gespannt, ihr den »eisernen Kranz« aufgelegt und schliesslich +war sie »im Namen der allerheiligsten Dreifaltigkeit« nach Entblössung +ihres Körpers erst auf dem Rücken, dann auf den Fusssohlen mit Haselstöcken +zerhauen worden. Im vierzehnten Verhör (am 3. Septbr.) wurden ihr sogar +über dreihundert Ruthenstreiche beigebracht[321]. Aber die teuflisch +Gequälte blieb standhaft. Daher liess man sie jetzt bis zum 3. Oktober in +ihrem scheusslichen Behälter in Ruhe. Da aber nahm das Verhör und die +Tortur aufs Neue ihren Anfang. Man hatte nämlich in ihrem Hause ein +Bündelchen mit Habermehl und ein Büchschen mit einer Salbe vorgefunden und +die Kalbacherin hatte ausgesagt, dass das angebliche Habermehl Gift sei, +welches die Gilli zum Hagelmachen und Sterben des Viehes gebrauche. Ebenso +hatte sie angegeben, dass die Gilli mit der Salbe ihre »Steckle« zum +Ausfahren verwende. Allein obgleich die Gilli sich bereit erklärte, das +Habermehl sofort verzehren zu wollen, wenn man es ihr nur gebe, und +obgleich der »Meister Nachrichter«, den man beauftragt hatte, mit dem +angeblichen Habermehl an einem Hunde eine Probe zu machen, berichtete, er +habe eine Handvoll davon einem Hund in einem Stück Fleisch und in Bratwurst +beigebracht, dem es weder geholfen noch geschadet habe, so wurde die +Unglückliche doch nochmals auf die Folter gespannt, und zwar mit Anhängung +aller drei Steine an die Füsse. -- Nach dieser letzten Tortur wurde sie +nach Rathserkenntniss wieder in ihr kaltes Loch gesperrt, und bei etwas +Suppe zu Mittag und etwas Brot zur Nacht bis zum 23. Januar in Ruhe +gelassen. Da wurde sie plötzlich nochmals ins Verhör geführt. Die +zermarterte Frau konnte nicht mehr gehen. Sie wurde abermals aufgefordert, +sich als Hexe zu bekennen, gab aber keine Antwort, sondern brach lautlos +zusammen. Die Richter hatten dabei noch die Rohheit, sie zu fragen, +wesshalb sie nicht gerade stehen könnte. Als Antwort sprach sie die Bitte +aus, dass man ihr etwas Wasser geben möchte. + +Am 29. Januar 1738 ward sie endlich todt im Gefängniss gefunden. Das +darüber aufgenommene Visum repertum theilt mit, »dass nachdem die Läufer +besagte Person todt angetroffen, der Meister Nachrichter bei näherem +Untersuch in einem der zwei hölzernen Gehäuse oder Keychen der obersten +contignatio dieselbe in einer Ecke auf der rechten Schulter liegend, Hände +und Füsse zusammengezogen und mit einem Skapulier und Rosenkränzchen am +Hals, -- auch ohne Merkmale eigenhändiger Gewaltthätigkeit gefunden; dass +hierauf die wohlweisen und gnädigen Herrn des Stadt- und Amtsraths +beschlossen, weil solche arme Person von den auf sie gewesenen Indizien +durch grosse und vielfältige Pein sich purgirt und nichts auf sie gebracht +werden können, wollen M. g. Herrn sie nun als todt nicht für eine Unholdin +erkennen noch traktiren, und um das so viel mehr, da sich aus dem Viso +reperto durchaus zeige, dass diese arme Person nicht eines gewaltthätigen +sich selbst angethanen Todes gestorben sei, sondern das Skapulier und +Rosenkranz am Halse gefunden worden. Desshalb soll solche heute Nacht ohne +Geläute und Lichter von den Läufern auf den Kirchhof getragen und in das +Bettlerloch herunter gelassen werden.« + +Ganz ebenso wie mit diesem standhaften, willensstarken Weibe wurde nun auch +mit allen anderen Angeklagten verfahren. Bei allen dieselben Prozeduren und +dieselben Torturen! Nur mit einigen Worten wollen wir hier noch das +Schicksal des Marx Stadlin von Zug, seiner Frau und seiner Tochter Euphemia +berühren. Diese drei Unglücklichen waren die von der Kathri Kalbacher ganz +nachträglich am Tage vor ihrer beschlossenen Hinrichtung als Hexen +Denunzirten. Marx Stadlin erlitt unter unsäglichen Schmerzen alle die +Torturen, die wir bei der Gilli erwähnten, ohne sich ein Geständniss +abpressen zu lassen. Das schreckliche Ende mehrerer dieser sogenannten +Hexen auf dem Richtplatze, das er noch vor seiner Gefangennehmung +mitansehen konnte, mag nicht wenig zu dieser Standhaftigkeit beigetragen +haben. Ebenso ertrug auch seine Tochter Euphemia alle Martern. Dieses +heldenmüthige, kaum achtzehnjährige Mädchen hat durch seinen starken +Glauben an Gott, durch den Muth, mit dem sie lieber alle Martern erleiden +und das Leben verlieren wollte, als die Wahrheit verleugnen oder, wie sie +sagte, die Seele verlieren, ihr Leiden wie eine Märtyrerin getragen, und +selbst ihre Richter in einem Grade stutzig gemacht, dass »solche =unter der +Zeit= die h. Regierungshäupter um Rath fragen zu müssen glaubten, was +ferner in der Sache zu thun sei.« -- Beide wurden schliesslich +freigesprochen. + +Weniger stark und fest war Stadlin's Frau, Anna Maria, geb. Petermann. »Sie +wolle lieber sagen, sie sei eine Hexe, als so gemartert werden, -- sie sei +jetzt schon halb todt.« Etwa sechsmal widerrief sie ihre Geständnisse, bis +sie schliesslich der fortgesetzten Tortur und Geisselung erlag und sich als +Hexe bekannte. + +Zum Schlusse unserer Berichterstattung über diesen Prozess theilen wir noch +folgende in demselben vorgekommenen Erkenntnisse mit: + +»Ueber die arme Sünderin =Elisabeth Bossard=, weilen diese vor vierzig +Jahren durch Ableugnung Gottes und seiner Heiligen, auch wegen begangenen +gottesschänderischen Verunehrung des Hochwürdigsten solche unmenschliche +Verderbungen, nicht minder auch mit Vermischung mit dem Teufel sich +entsetzlich verfehlet, dass diese arme Person vor dem Thurm hinter sich in +ein Karren gesetzt, dreimal mit feurigen Zangen gerissen, als zum erstenmal +allhier gleich nach Ablesung des Urtheils an der rechten Hand, das andere +Mal am rechten Fuss gleich vor der Stadt auf der Schanze, und das dritte +Mal gleich innerhalb des Schützenhauses an dem linken Fusse; hernach mit +einem Vierling Pulver am Hals lebendig verbrannt, und also vom Leben zum +Tode hingerichtet werde.« + +»Ebenso soll das =Margareth= zweimal mit feurigen Zangen gerissen, ebenso +ausgeführt und mit einem Vierling Pulver am Hals an eine Leider gebunden +und ins Feuer gestossen werden.« + +»Das arme Mensch =Theresia Bossard= soll gleich der anderen zur Stadt +hinaus auf den gewohnten Richtplatz geführt und alldort die rechte Hand +abgehauen und da sie den Strick am Hals und noch lebendig, die Zunge mit +einer feuerigen Zange aus dem Mund gerissen, auch mit einem Strick an einer +Stud erwürgt werden.« + +»Ebenso soll das Anna Maria Bossard ausgeführt, mit feuerigen Zangen +gerissen und verbrannt werden. Dieselben alle vier sollen zu Pulver und +Asche verbrannt, nochmals die Asche unter das Hochgericht vergraben werden, +damit ferner Niemandem kein Schade geschehen könne.« + +=Anna Maria Petermann= wurde an einem Pfahl erwürgt und vorher mit feurigen +Zangen gezwickt. + +Weiter heisst es in den Erkenntnissen: »Die Kathri Kallbacherin soll aus +sonderer Gnad, weil solche sich ihrer zwar grossen Unthaten selbst zu +Handen einer hochweisen Obrigkeit angeklagt, auf dem Karren auf den +Richtplatz geführt und daselbst mit dem Schwerte hingerichtet werden.« + +Noch enthält das Protokoll das Urtheil über sieben Personen, die auf eben +diese grausame Weise als Hexen hingerichtet wurden. -- + +So endete dieser entsetzliche Prozess, der -- was wohl zu beachten ist -- +in Szene gesetzt wurde, nachdem es der alten aristokratischen Partei zwei +Jahre vorher (1735) gelungen war, das Regiment des edlen, gerechten und +freisinnigen Landamman Schuhmacher in Zug zu stürzen und diesen aus dem +Lande zu verbannen. Der Prozess war die Frucht der Coalition der +Aristokratie mit der Hierarchie und war die Siegesfeier derselben. + +Uebrigens war er nicht der letzte Hexenprozess der Schweiz. In dem zum +Königreich Preussen gehörigen Lande Neufchatel wurde noch im Jahr 1743 -- +also unter der Regierung Friedrichs d. G. -- von dem Kriminalgericht zu +Motiers ein Zauberer verurtheilt. Derselbe wurde erst gerädert und dann +lebendig verbrannt[322]. Das letzte gerichtliche Opfer des Hexenglaubens +während des achtzehnten Jahrhunderts fiel in der Schweiz im Jahr 1782 zu +=Glarus=[323]. =Anna Göldi=, Dienstmagd des Arztes Tschudi, wurde +enthauptet, weil sie das Kind ihres Herrn bezaubert haben sollte, so dass +es Stecknadeln, Nägel und Ziegelsteine vomirte. Dieses Erbrechen hatte +begonnen, als die Beschuldigte bereits seit drei Wochen ausserhalb Landes +gewesen war. Ihr angeblicher Mitschuldiger, ein angesehener Bürger, +erhängte sich voll Verzweiflung über den Schimpf, den man ihm anthat, im +Gefängnisse. Das in diesem Prozesse hervortretende Parteienspiel der +Patrizierfamilien, das Benehmen der Aerzte und Theologen, das Hinzuziehen +eines wahrsagenden Viehdoktors, die Entzauberungsprozedur durch die +Angeschuldigte und das von reformirten Richtern gefällte Todesurtheil +selbst geben einen traurigen Begriff von der damaligen Geistesbildung des +kleinen Freistaates. Die Vorstellungen, die von dem aufgeklärten Zürich +wohlmeinend herüberkamen, hatten kaum einen andern Erfolg, als dass die +glarner Richter einen Euphemismus erfanden. Sie redeten in ihrem Urtheil +von »ausserordentlicher und unbegreiflicher =Kunstkraft=« und von +»=Vergiftung=«, wo sie auf =Zauberei= erkannt haben würden, hätten sie +nicht aus Zürich erfahren, dass ein Hexenprozess ihnen vor aller Welt +Schande bringen müsste[324]. Das folgende Aktenstück wird den Charakter des +Ganzen hinlänglich in's Licht stellen[325]: + + »=Malefiz-Prozess und Urtheil= + über die z. Schwert verurtheilte Anna Göldinn aus + dem Sennwald, verurtheilt den 6/17 Junii 1782. + +Die hier vorgeführte bereits 17 Wochen und 4 Tage im Arrest gesessene, die +meiste Zeit mit Eisen und Banden gefesselte arme Uebelthäterin mit Namen +Anna Göldinn aus dem Sennwald hat laut gütlich und peinlichem Untersuchen +bekennet, dass sie am Freytag vor der letzten Külbi allhier zwischen 3 und +4 Uhr Nachmittags aus des Herrn D. Tschudis Haus hinter den Häusern durch +und über den Giessen hinauf zu dem Schlosser Rudolf Steinmüller, welcher +letzthin in hochobrigkeitlichem Verhaft unglückhafter Weise sich selbst +entleibet hat, expresse gegangen sey, um von selbem zu begehren, dass er +ihr etwas zum Schaden des Herrn Doktors und Fünfer Richters Tschudi zweyt +ältestem Töchterli Anna Maria, dem sie übel an sey, geben möchte, in der +bekennten äusserst bösen Absicht das Kind elend zu machen, oder dass es +zuletzt vielleicht daran sterben müsste, weil sie vorhin von dem +unglücklichen Steinmüller vernommen gehabt habe, dass wann man mit den +Leuten uneins werde, er etwas zum Verderben der Leute geben könne. Auf +welches sie ein von dem unglücklichen Steinmüller zubereitetes und von ihm +am Sonntag darauf, als an der Kilbi selbst, überbrachtes verderbliches +Leckerli im Beyseyn des Steinmüllers auf Herrn D. Tschudis Mägdekammer +zwischen 3 u. 4 Uhr, als weder Herr D. Tschudi, noch dessen Frau, noch das +älteste Töchterli zu Hause war, unter boswichtigen Beredungen, dass solches +ein Leckerli sey, dem bemelten Töchterli Anna Maria beigebracht habe, wo +ihr der Steinmüller bey gleich unglücklichem Anlass noch auf der +Mägdekammer, zwaren da das Töchterlein das verderbliche Leckerli schon +genossen gehabt, eröffnet habe, dass solches würken werde, nämlich es werde +Guffen, Eisendrath, Häftli und dergleichen Zeugs von dem Kinde gehen, +welches auch leider zum Erstaunen auf eine unbegreifliche Weise geschehen, +wodurch das unschuldige Töchterlein fast 18 Wochen lang auf die +jammervollste Weise zugerichtet lag. Bey solchem unter der betrüglichen +Gestalt eines Leckerlis dem Töchterlein beigebrachten höchst verderblichen +Gezeug liess es die hier stehende Uebelthäterin nicht bewenden, sondern +erfrechte sich aus selbsteignem bösen Antrieb laut ebenfalls gütlich und +peinlich abgelegtem Geständniss neuerdings in der letzten Woche, da sie +noch bei Herrn D. Tschudi am Dienst stund, wo ihro nach ihrem Vorgeben +damals das Töchterli in der Küchen die Kappe abgezerret habe, diesem +Töchterli in sein mit Milch auf den Tisch gebrachtes Beckeli zu acht +unterschiedlichen malen und noch über erfolgtes Warnen hin, jedesmal eine +aus dem Brusttuch genommene Guffe, also zusammen 8 Guffen zu legen, in der +bekennten schändlichen Absicht, damit wann man die Guffen gewahr werde und +mit der Zeit Guffen vom Kind gehen möchten, man schliesse, dass das +Töchterlein solche aus eigner Unvorsichtigkeit geschluckt habe, und dadurch +die erste im Beyseyn des Steinmüllers verübte Uebelthat, wegen des +beygebrachten Leckerlis, verdeckt bleibe, von welchen Guffen zwaren das +Töchterli keine empfangen hat, sondern solche allemal auf dem Tisch +entdeckt worden sind.« + +»Laut der unterm 13ten letzt abgewichenen Christmonat aufgenommenen +Besichtigung, da die Uebelthäterin der Justiz noch nicht eingebracht worden +war, ist das gedachte Töchterli elend, meistens ohne Verstand auf sein +Lager gelegen, die Glieder waren starr, so dass weder die Arme noch Füsse, +noch Kopf konnten gebogen werden, auch konnte es auf das linke Füsslein +nicht stehen, und hat in Gegenwart der zur Untersuchung verordneten +Ehren-Kommission öfters gichterische Anfälle bekommen.« + +»Nach laut der neuerdings unterm 10. März dis Jahrs bei dem bemeldten +Töchterlein aufgenommenen Besichtigung, da damalen die arme Uebelthäterin +schon im Verhaft gelegen war, hatte das Töchterlein wiederum in Anwesenheit +der Ehren-Kommission öfters kaum 2 Minuten dauernde Anfälle von +gichterischen Verliehrungen der Sinne angewandelt, und das linke Füsslein +war unveränderlich mit gebogenem Knie ganz kontrakt gegen den Leib gezogen, +dergestalten, dass solches auch mit Gewalt nicht konnte ausgestreckt +werden, auch beim geringsten Berühren sich schmerzhaft zeigte. Was in so +langer Zeit das elende Töchterli seinen geliebten Eltern für Mühe, Kosten, +Kreuz und Kummer verursacht hat, ist zum Erstaunen gross, indem laut +eydlichen Zeugnuss der Eltern und anderer dabey gewesenen Ehrenleute in +etlichen Tagen über 100 Guffen von ungleicher Gattung, 3 Stückli krummen +Eisendrath, 2 gelbe Häftli und 2 Eisennägel aus dem Mund des Töchterleins +unbegreiflicher Weise gegangen sind. Nachdem dieser armen Uebelthäterin die +jammervollen Umstände des Töchterleins zu Gemüth geführet worden, hatte sie +sich endlich nach vorläufig dreymal auf dem Rathhause nächtlicher Zeit, als +den 11., 12. u. 14. März, vergeblich gewagten Versuchen erkläret, dass sie +das Kind an dem Ort, wo sie solches verderbt, wiederum bessern wolle; wo +also gleich, den 15. März, nächtlicher Zeit man bemeldte Uebelthäterin in +H. D. Tschudis Haus in die Küche, dahin sie zu gehen begehrte, führen +liess, welche durch ihr in dem Untersuch beschriebenes Betasten, Drucken +und Strecken an dem linken verkrümmten und kontrakten Füssli des Kinds, +welches einige Zoll kürzer, als das rechte Füssli war, und darauf es weder +gehen, noch stehen konnte, mit ihren blossen Händen so viel bewürkte, dass +das Töchterli in Zeit 10 Minuten wieder auf das verderbte Füssli stehen und +damit allein und auch mit Führen hin und hergehen konnte, wie dann diese +Uebelthäterin das Töchterli an denen noch nachgefolgten zwey Nächten +vermittelst ihrer auch im Untersuch ausführlich beschriebenen Bemühung +wiederum nach allen Theilen zum grössten Erstaunen auf eine unbegreifliche +Weise gesund hergestellt, so dass nach eydlichem Zeugnuss nach der Hand +2 Guffen nid sich von dem Töchterli gegangen sind, welches nun die +wesentliche Beschreibung des Verbrechens samt der Krankheit und Besserung +des Töchterleins ausmachet.« + +»Wann nun hochgedachte M. G. H. und Obere vorbemeldtes schwere Verbrechen +nach seiner Wichtigkeit in sorgfältige Erwegung gezogen und betrachtet die +grosse Untreue und Bosheit, so die gegenwärtige Uebelthäterin als +Dienstmagd gegen ihres Herrn unschuldiges Töchterlein verübet, betrachtet +die fast 18 Wochen lang unbeschreiblich füchterliche unerhörte Krankheit +und vorbemeldt beschriebene elende Umstände, welche das Töchterli zu +allgemeinem grössten Erstaunen ausgestanden hat, nebst der von eben dieser +Uebelthäterin bezeigten ausserordentlichen und unbegreiflichen Kunstkraft +mit der einersmaligen zwar zum Besten des Töchterleins gelungenen +plötzlichen Curirung desselben, und auch betrachtet ihren vorhin geführten +üblen Lebenswandel, darüber zwaren sie, wegen eines in Unehren heimlich +geborenen und unter der Decke versteckten Kind schon in ihrem Heimat von +ihrer rechtmässigen Obrigkeit aus Gnaden durch die Hand des Scharfrichters +gezüchtigt worden, und hiemit solche in keine weitere Beurtheilung fallet, +wohl aber in traurige Beherzigung gezogen worden, wie dass anstatt diese +arme Delinquentin, wegen ihrer grossen Versündigung gegen ihr Fleisch und +Blut sich hätte bessern und bekehren sollen, sich wiederum eine solche +Greuelthat gegen das Töchterli des H. D. Tschudis ausgeübt hat; derowegen +von hochgemeldten M. G. H. auf ihren Eyd abgeurtheilet wurde: dass diese +arme Uebelthäterin als eine Vergifterin zu verdienter Bestrafung ihres +Verbrechens und Andern zum eindruckenden Exempel dem Scharfrichter +übergeben, auf die gewohnte Richtstatt geführt, durch das Schwerdt vom +Leben zum Tod hingerichtet und ihr Körper unter den Galgen begraben werde, +auch ihr in hier habendes Vermögen confiscirt seyn solle. Ob dann jemand +wäre, der jetzt oder hernach des armen Menschen Tod änzte, äferte oder zu +rächen unterstünde, und jemand darum bächte, hassete, oder schmähte, der +oder die solches thäten, sollen laut unserer Malefiz-Gericht-Ordnung in des +armen Menschen Urthel und Fussstapfen erkannt seyn, und gleichergestalten +über sie gerichtet werden. Actum den 6/17 Juni 1782. + + Landschreiber Kubli.« + +In =Polen=, wo das Uebel arg gewüthet hatte, fand die preussische Regierung +bei der Besitznahme von Posen noch die Prozesse vor. =Scholtz= gibt +hierüber aus Nachrichten, die er selbst in Händen hatte, folgende +Mittheilung: »Im Jahre 1801 fielen einer Gerichtsperson bei Gelegenheit +einer Gränzkommission in der Nähe eines kleinen polnischen Städtchens die +Reste einiger abgebrannten, in der Erde steckenden Pfähle in die Augen. Auf +Befragen wurde von einem dicht anwohnenden glaubhaften Manne darüber zur +Auskunft gegeben: dass im Jahre 1793, als sich eine königliche Kommission +zur Besitznahme des ehemaligen Südpreussens für den neuen Landesherrn in +Posen befand, der polnische Magistrat jenes Städtchens auf erfolgte Anklage +zwei Weiber als Hexen zum Feuertode verurtheilt habe, weil sie rothe +entzündete Augen gehabt und das Vieh ihres Nachbars beständig krank gewesen +sei. Die Kommission in Posen habe auf erhaltene Kunde davon sofort ein +Verbot gegen die Vollstreckung des Urtheils erlassen. Selbiges sei aber zu +spät angelangt, indem die Weiber immittelst bereits verbrannt worden«[326]. + +Ohne Zweifel ist dieses der letzte gerichtliche Hexenbrand gewesen, den +Europa im achtzehnten Jahrhundert gesehen hat. Der Pöbel aber, unfähig zu +begreifen, wie das Recht auf einmal zum Unrecht werden sollte, sah fast +allerwärts nur mit Widerstreben die obrigkeitlichen Schritte gegen das +gefürchtete Hexenvolk aufhören und hat bis auf die neueste Zeit herab nicht +selten zur Selbsthülfe gegriffen. In =England= erstürmte 1731 eine wüthende +Volksmasse die Sakristei einer Kirche, wohin man ein altes, schwaches Weib +vor ihrer Verfolgung geflüchtet hatte, und schleifte die Unglückliche im +Wasser herum, bis sie den Geist aufgab. Als derjenige Mensch, der hierbei +sich am gewaltthätigsten benommen hatte, von der Obrigkeit ergriffen und +zum Hängen verurtheilt wurde, wollte der Pöbel der Exekution nicht +beiwohnen, sondern stellte sich in der Ferne auf und schimpfte auf +diejenigen, die einen ehrlichen Burschen zum Tode verdammten, weil er die +Gemeinde von einer Hexe befreit hätte[327]. + +In =Sicilien= kam 1724 die letzte Verbrennung von Ketzern und Hexen +vor. Der »Glaubensakt«, wie man das Autodafé zu Palermo nannte, +betraf eine Nonne und einen Ordensbruder, welche als Anhänger der +Molinistisch-quietistischen Ketzerei dem Feuer übergeben wurden. +Das Ganze war ein glänzender pomphafter Akt, an welchem mehrere +hundert Personen (die sämmtlich lucullisch bewirthet wurden) theils +amtlich theils als eingeladene Zuschauer theilnahmen. Bei diesem +Akte wurden nun noch sechsundzwanzig andere Personen gemassregelt +(»reconciliirt«). Unter diesen befanden sich zwölf Personen, die +man als Hexen (fattuchiere) und Hexenmeister in Untersuchung +gezogen hatte, sowie ein sechsundsechzigjähriger Greis, der schon +1721 »wegen Zauberei und Aberglauben« bestraft und jetzt als +rückfälliger Sünder abermals in die Hand der Inquisition gerathen +war. Der letztere wurde zu lebenslänglichem Gefängniss verurtheilt. +Alle sechsundzwanzig aber wurden verurtheilt »zur Schmach (mit +gelben Kleidern angethan und ausgelöschte gelbe Wachskerzen in der +Hand tragend) durch die Strassen der Stadt« geführt zu werden. +Ausserdem wurde ihnen temporäre Haft oder Verbannung und den Hexen +Peitschenstrafe zuerkannt. Eine Hexe sollte zweihundert Hiebe +erhalten. Diese Strafe wurde am 7. April, am Tage nach dem +Autodafé, vollstreckt[328]. + +Wir bemerken noch zum Schlusse des Kapitels ein erst kürzlich in Erfahrung +gebrachtes Curiosum aus =Oesterreich=. Dort wurden im Jahre 1739 neue +Kriegsartikel festgestellt, deren §. 25 lautete: »Das höllische Laster der +Hexerei wird mit dem Feuertode bestraft, sowie alle Diejenigen, die Nachts +unter dem Galgen vom Teufel verblendete Mahlzeiten und Tänze halten, oder +Ungewitter, Donner und Hagel, Würmer und anderes Ungeziefer machen; +worunter Mathematici, Astronomici und Astrologici nicht verstanden sind.« + + +FUSSNOTEN: + +[275] _v. Raumer_, »Aktenmässige Nachrichten von Hexenprozessen in der Mark +Brandenburg« in den »Märkischen Forschungen« von 1841, S. 263-265 und +_Stenzel_, Gesch. von Preussen, B. III. S. 447. + +[276] Allerdings scheint es hin und wieder den adelichen Gerichtsherrn +schwer geworden zu sein, sich der Hexenverfolgung ganz zu entwöhnen. Selbst +noch König _Friedrich Wilhelm II._ musste es erleben, dass ein Edelmann zu +Bütow in Pommern ihm eine Eingabe übersandte, worin der gestrenge Herr über +die Bosheit der Zauberer klagte und von einem Knechte erzählte, dem von +drei Weibern der Teufel eingegeben sei. Auch habe ihn ein Bauer bei einem +Hochzeitsmahle, zu welchem er von diesem eingeladen worden sei, mit einem +Spitzglase Branntwein behext, wesshalb er um die Erlaubniss bat, an diesem +wenigstens die Wasser-und Nadelprobe vornehmen zu dürfen. S. _Horst_, +Zauberbibl. Th. II. S. 403. + +[277] Der Römischen Kayserl. etc. etc. Majestät Josephi des Ersten Neue +Peinliche Halsgerichts-Ordnung, vor das Königreich Böheim, Marggrafthumb +Mähren, und Hertzogthumb Schlesien. Freyburg 1711. (Publizirt den 16. Juli +1707.) + +[278] _L. Rapp_, Die Hexenprozesse und ihre Gegner aus Tirol, S. 75. + +[279] =Wiener Zeitung= von 1728, Nro. 68 und _F. Müller_ Beitr. zur Gesch. +des Hexenglaubens und Hexenprozesses in Siebenbürgen. Braunschw. 1854, +S. 12. + +[280] _Keysler_, Neueste Reisen, Hannover 1751. S. 1284. + +[281] _Schlözer_, Krit. Untersuchungen zur Gesch. der Deutschen in +Siebenbürgen. S. 297. + +[282] _F. Müller_, Gesch. des Hexenglaubens in Siebenbürgen, S. 50-52. + +[283] Vergl. den »Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit. Neue Folge. +Organ des germanischen Museums«. Band XXIII. Jahrg. 1876, S. 295 ff. + +[284] »Sr. Kaiserl.-Königlich-Apostolischen Majestät allergnädigste +Landesordnung, wie es mit dem Hexenprozesse zu halten sei.« 1766. + +[285] Wir verdanken die Einsicht in diese Akten der gütigen Mittheilung des +Herrn Prof. Dr. jur. _Fuchs_ zu Marburg, dem die Originale vorlagen. + +[286] _Johannes Scherr_ hat in seiner neuesten Schrift »=Hammerschläge und +Historien=« (Zürich, 1878) unter dem Titel »=die letzte Reichshexe=« den +mit der unglücklichen Nonne Maria Renata angestellten Hexenprozess nach +»authentischen Abschriften« der Prozessakten mitgetheilt. Diese +Mittheilungen enthalten indessen über das, wodurch die alte Nonne zum +»Geständniss« gebracht wurde, gar nichts, und sind darum unvollständig. Zu +ihrer Ergänzung dient noch immer der von dem Abte _Oswald Loschert_ nach +den Akten angefertigte und an die Kaiserin Maria Theresia eingesandte +Bericht, der sich in Horst's Zauberbibliothek Th. III. S. 165 unter dem +Titel abgedruckt findet: »Wahrhafte und umständliche Nachricht von dem +Zufalle, so das jungfräuliche Kloster Unterzell, nächst Würzburg, des +Prämonstratenserordens, betroffen. Verfasset im Jahr 1749.« Wir folgen +übrigens hier vorzugsweise der Darstellung Scherr's. + +[287] Wie viele Male mag man die Unglückliche gemartert haben, bis man +diese Geständnisse aus ihr herausgepresst hatte! + +[288] Wahrscheinlich waren auch dieser Unglücklichen durch die Folter die +Glieder zerrissen worden. + +[289] Christliche Anred nächst dem Scheiterhaufen, worauf der Leichnam +Mariae Renatae, einer durchs Schwert hingerichteten Zauberin, den 21. Jan. +A. 1749 ausser der Stadt Wirtzburg verbrennet worden, an ein zahlreich +versammeltes Volk gethan, und hernach aus gnädigstem Befehl einer hohen +Obrigkeit in offentlichen Druck gegeben, von P. _Georgio Gaar_, S. J. -- 4. +Wirtzburg in der Hofbuchdruckerei. S. _Horst_ Z. B. Th. II. S. 353 ff. + +[290] Wir berichten über ihn nach _L. Rapp_, die Hexenprozesse und ihre +Gegner aus Tirol, S. 71-107. + +[291] Der Titel lautet: Del congresso notturno delle lammie libri trè. +S'aggiungono due dissertazioni epistolari sopra l'arte magica. Venet. 1750 +(460 S. in 4^o). -- Die Vorrede ist vom 25. Decbr. 1748 datirt. Doch konnte +das Buch erst 1750 erscheinen, weil die Bücherinquisition zu Venedig zwei +Jahre lang den Druck desselben aufhielt. + +[292] Arte magica dileguata. Lettere del Signor Marchese _Maffeé_ al Padre +Jnnocente Ansaldi dell' ordine dei Predicatori. Seconda edizione in Verona +1750; und Arte magica annichilata. Libri trè. Verona 1754. Gegen die +erstgenannte Schrift richtete _Tartarotti_ seine Apologia del Congresso +notturno delle Lammie (Venez. 1751). Der Hauptinhalt der beiden Schriften +Maffei's ist einige Jahre später von dem deutschen Augustiner _Jordan +Simon_ (der sich _Ardoino Ubbidiente dell' Osa_ nannte,) in der Schrift +»=das grosse Weltbetrügende Nichts= oder die heutige Hexerei und +Zauberkunst« (Frankf. und Leipzig, 1761, 600 S.; Zweite Aufl. 1766) +wiedergegeben. -- Simon (oder Dell' Osa), aus dem Würzburgischen gebürtig, +starb 1776 zu Prag als Professor der Theologie und erzbischöflicher +Konsistorialrath, 57 Jahre alt. + +[293] _Graser_ veröffentlichte eine Vertheidigung der kritischen Glossen +_Tartarotti's_ unter dem Titel: Propugnatio adnotationum criticarum in +sermonem de Maria Renata Saga adversus responsa P. Georgii Gaar J. T. +(Venet. 1752). + +[294] Ausführlichere Mittheilungen über Sterzinger's Leben und Wirken s. +bei _Rapp_, die Hexenprozesse und ihre Gegner in Tirol, S. 108-140; doch +werden dieselben bezüglich des in Rede stehenden Punktes von uns mehrfach +ergänzt. + +[295] Die Rede erschien im Druck unter dem Titel: »Akademische Rede von dem +gemeinen Vorurtheil der wirkenden und thätigen Hexerei, -- -- von P. Don +Ferdinand Sterzinger, regulirten Priester etc.« -- München, 1766. + +[296] »Ist es doch nichts Neues, nachdeme alle Proben meines Gegners ein +erfahrner Delrio, ein berühmtester Carpzov Senior und Jurium Professor in +Leipzig samt noch andern schon im vorigen Jahrhundert gründlich +widerleget?« Vorrede. + +[297] Bekanntlich wurde Edelin nur zum =Kerker= verurtheilt. + +[298] Wegen dieser Grobheiten vom bischöflichen Konsistorium zu Freysing +zur Verantwortung gezogen, erklärte _März_: »Ich konnte anders nicht +schreiben, weil ich glaubte, ein grosser Thurm dürfe nicht einen kleinen +Knopf haben.« + +[299] Betrügende Zauberkunst und träumende Hexerei, oder Vertheidigung der +akademischen Rede etc. Mit Erlaubniss der Oberen. München 1767. -- Gegen +diese Schrift publizirte P. Angelus alsbald seine »Vertheidigung wider die +geschwulstige Vertheidigung der betrügenden Zauberkunst und träumenden +Hexerei, verfasset von einem Liebhaber der Wahrheit« (1767, ohne Angabe des +Druckorts, 104 S.). + +[300] S. Nichtige, ungegründete, eitle, kahle und lächerliche Verantwortung +des _H. P. Angelus März_ über die vom _P. Sterzinger_ bei dem +hochfürstlichen geistlichen Rath in Freysing gestellten Fragen. Vom +Moldaustrom 1767. S. 8. + +[301] Das Geistreichste, was bei dieser Veranlassung geschrieben wurde, +ist: Zweifel eines Bayers über die wirkende Zauberkunst und Hexerei. An dem +Lechstrome 1768. Es werden darin sowohl Sterzinger's Inkonsequenzen, als +die Ungereimtheiten seiner Gegner in skeptischem Tone an's Licht +gezogen. -- Den Münchener Streitpunkt verbindet mit einem lobpreisenden +Kommentar der österreichischen Verordnung folgende Schrift: Anpreisung der +allergnädigsten Landesverordnung Ihrer k. k. a. Majestät, wie es mit dem +Hexenprozesse zu halten sei, nebst einer Vorrede, in welcher die kurze +Vertheidigung der Hex- und Zauberei, die Herr Pater Angelus März der akad. +Rede des Herrn P. Sterzinger entgegengesetzet, beantwortet wird von einem +Gottesgelehrten. München 1767. -- (Nach einer handschriftlichen Bemerkung +in dem der Hofbibliothek zu Darmstadt gehörigen Exemplare dieser Schrift +war der Verf. der Dr. _Jordan Simon_, Augustiner zu Erfurt, dann zu Prag.) + +[302] _Rapp_, die Hexenprozesse. S. 112. + +[303] Das interessante Schriftstück ist von dem Oberlieutenant _Schuegraf_ +in Müller's und Falke's »Zeitschrift für deutsche Kulturgesch.«, 1858, +S. 767 ff. im Auszug veröffentlicht worden. + +[304] Diese (scheinbare) Conzession an die Aufklärung der Zeit ist das +Einzige (ausgenommen die Nichterwähnung der Tortur), wodurch sich die +baierische Malefizordnung aus dem achtzehnten Jahrhundert vom alten +Hexenhammer unterscheidet. + +[305] Hierbei ist dann auch in herkömmlicher Weise von dem membrum frigidum +und semen frigidum des Teufels die Rede! + +[306] Wir wollen annehmen, dass man sich einer Veröffentlichung und +Verbreitung des scheusslichen Machwerks durch den Druck doch =schämte=. + +[307] Furchtbar scheint das Feuer der Hexenverfolgung in =Kehlheim= +gelodert zu haben, indem es in Baiern üblich wurde, eine Hexe als +»Kehlheimer Basel« zu bezeichnen. Vgl. _Schmeller_, Baierisches Wörterbuch, +II. 289. + +[308] Vgl. _L. Rapp_, die Hexenprozesse und ihre Gegner aus Tirol, S. 130 +bis 133. + +[309] Vgl. _Schröckh's_ Kirchengesch. seit der Reform. B. VII. +S. 330 ff. -- Gassner starb 1779 als Dekan zu Bendorf in der Diözese +Regensburg. + +[310] De magia liber, Venetiis 1775. + +[311] De miraculis liber, Ven. 1776. + +[312] Neuester Hexenprozess aus dem aufgeklärten heutigen Jahrhundert, +oder: so dumm liegt mein baierisches Vaterland noch unter dem Joch der +Mönche und des Aberglaubens. Von A. v. M. 1786. -- Solche Hexenpatres waren +z. B. der Karmeliter Astery zu Straubing und der Pater Hugo zu Abensberg. +»Ich selbst, -- sagt der Verf., -- habe von Ersterem einen Zettel gesehen, +worauf er aus eigener Kraft dem Satan, den Hexen und allem Unheil befiehlt, +nie dieses Haus zu betreten u. s. w., -- und unterschreibt es noch dazu mit +den sehr merkwürdigen Worten: Ex hoc ego jubeo Fr. Astery de S. E. E. a M. +C. -- Wenige Häuser in und um Straubing auf sieben Stunden in der Nähe +sind, wo nicht so ein Zettel an jeder Thür angebracht ist, und dafür wird +bezahlt wenigstens ein Pfund Butter!!« + +[313] _Garinet_, pag. 256. + +[314] _Garinet_, pag. 257. + +[315] _Llorente_, Gesch. der span. Inquisition. Th. IV. Cap. 46. + +[316] Wir berichten hier zunächst nach der Schrift: »Der Hexenprozess und +die Blutschwitzer-Prozedur, zwei Fälle aus der Kriminal-Praxis des Kantons +Zug aus den Jahren 1737-1738 und 1849.« Zug, 1849. + +[317] Ueber diesen noch jetzt vorhandenen =Kaibenthurm= zu Zug wird in der +vorerwähnten Schrift Folgendes berichtet: + +»Durch einen verschlossenen Gang gelangt man von der Strasse in das Innere +des Lokales, und eine feuchte, moderige Luft, die Einem hier entgegenweht, +verkündet das Unheimliche des Ortes, an dem man sich befindet. Nachdem die +Lichter angezündet, wird man eine schwache Treppe hinauf zur eigentlichen +Folterstube geführt. Dieselbe ist mit doppelten Thüren geschlossen. =Aus +derselben dringt kein Laut, in dieselbe kein Licht.= In der Mitte derselben +ist eine Foltermaschine, die wir später beschreiben werden, links daneben +eine Vorrichtung zum spanischen Bock, vor derselben eine erhöhte Bank für +die Richter, rechts davon eine gleiche für die Kanzlei, hinter ihnen =das +Bild des Gekreuzigten= (!!!). An den Wänden links und rechts stehen Stühle +für die Läufer und Henkersknechte. Auch sieht man eine Art von Luftzug +angebracht, indem bei den Exekutionen Wachholderholz verbrannt ward. +Ueberbleibsel verschiedener Folterwerkzeuge, Haselruthen u. s. w. liegen +zerstreut umher. Zum Ueberfluss erzählt der begleitende »Läufer« Einem noch +die vehmenartige Form und Sprache, die bei Gebrauch der Folter üblich +waren. Ueber und unter diesem Lokale befinden sich je zwei Gefängnisse, die +in diesen dunkelen Räumen freistehend, von Eichenholz gebaut, so ziemlich +einem Schweinstalle ähnlich sehen. Licht fehlt ganz und Luft kann aus dem +äusseren dumpfen Raume nur durch einen einige Zoll breiten Einschnitt in +das eigentliche Gemach dringen. Von Geradestehen oder Geradeliegen kann +keine Rede sein.« -- Zu diesem Bericht wird die Bemerkung hinzugefügt: +»Diese Thürme bilden gegenwärtig noch einen Theil unserer (Zuger) +Staatsgefängnisse« (!!!). + +[318] Dieses Binden und Aufziehen waren die ersten Grade der Folter. Die +Vorrichtungen hierzu sowie mehrere andere Folterwerkzeuge sind jetzt noch +im Folterhause zu sehen. Diese Vorrichtung bestand aus zwei schief +aufgestellten Balken, in deren Mitte ein Rad nach Art der jetzigen +Holzaufzüge angebracht war. Ueber derselben an der Decke ist eine Rolle, +über welche ein Seil auf das Rad herumlief, dessen anderes +herunterhängendes Ende mit einem Haken versehen war. Dem Inquisit wurden +nun die Hände verkehrt auf den Rücken gebunden und in dieselben der Haken +eingehängt. Es ist leicht einzusehen, dass durch das Gewicht des eigenen +Körpers die Gelenke des Arms bis an die Achsel beinahe auseinander zu +reissen drohten. -- Es war diess aber noch nicht genug. Je nach dem Grade +der Tortur wurden noch drei Steine angehängt, wovon der erste »=der +kleinste=«, der zweite »=der mittlere=« und der dritte »=der grösste=« +genannt wurde. Diese Steine sind noch da und der grösste wiegt circa zwei +Centner. Dieselben wurden übrigens in neuerer Zeit noch bei Gebrauch dieser +Folter niemals mehr gebraucht. Es war nicht selten, dass durch die +allgemeine Wirkung derselben der Gefolterte in einen todähnlichen Zustand +gebracht wurde, den die Prozedur das »Entschlafen« nennt. + +[319] Das hier fehlende Wort ist in dem gedruckten Torturprotokoll nicht +angegeben. + +[320] Ueber dieselbe wissen wir nichts zu berichten. + +[321] »Zur Applizirung dieser Ruthenstreiche wurde (in Zug) der Inquisit +mittelst einer besonderen Vorrichtung (spanischer Bock genannt) auf dem +Boden der Folterkammer, und durch Stricke, die an den Daumen und Zehen +befestigt und angezogen wurden, auf das Aeusserste ausgestreckt. Jeder +dieser Ruthenhiebe auf diesen so gespannten Rücken warf eine schwarz und +blau unterlaufene Schramme auf, die nach und nach aufsprang und einen bis +auf die Knochen zerfetzten Rücken zurückliess. Man brauchte diese Folter +auch noch in neuerer Zeit; doch hat man nie gewagt, mehr als fünfzig bis +achtzig Streiche auf Einmal geben zu lassen.« + +[322] Les procédures de sorcellerie à Neufchâtel par _Charles Lardy_ +(Neufchâtel 1866 S. 42). + +[323] S. Freundschaftliche und vertrauliche Briefe, den sogenannten sehr +berüchtigten Hexenhandel zu Glarus betreffend. Von _H. L. Lehmann_. Zürich +1783. + +[324] Nach Obigem ist zu berichtigen, was _H. Schreiber_ (die Hexenprozesse +in Freiburg etc. S. 43) sagt: dass nämlich das letzte Beispiel von der +Hinrichtung einer Hexe 1780 zu Glarus in der =katholischen Schweiz= gegeben +worden sei. Die Katholiken zu Glarus hatten gar keinen Antheil an dem +Ereignisse. + +[325] _Lehmann_ a. a. O. Heft II. S. 88 ff. + +[326] _Scholtz_, über den Glauben an Zauberei in den letztverflossenen vier +Jahrhunderten. Breslau 1830. S. 120. + +[327] _W. Scott_, Briefe üb. Däm. Th. II. S. 113. + +[328] Eine offizielle Berichterstattung über den »Glaubensakt« erschien +unter dem Titel: =L'Atto publico di fede= solennemente celebrato nella +città di Palermo à 6. Aprile 1724 dal Tribunale del S. Uffizio di Sicilia. +Descritto dal D. D. _Antonino Mongitore_, Canonico etc. Palermo 1724. -- +Vgl. _Reusch_, Theol. Literaturbl. 1873, Nr. 3. + + + + + SIEBENUNDZWANZIGSTES KAPITEL. + + Hexerei und Hexenverfolgung im neunzehnten Jahrhundert. -- Die neuesten + Vertreter des Glaubens an Hexerei. + + +Im Laufe des achtzehnten Jahrhunderts sahen wir in allen europäischen +Staaten einen Prozess, einen kulturgeschichtlichen Verlauf vor sich gehen, +infolge dessen die Hexenverfolgung, die im Anfange des Jahrhunderts noch im +Gange war, am Ende desselben aufhörte. In diesem Vorgange stellte sich uns +die Thatsache dar, dass im Laufe des Jahrhunderts die Stellung der Männer +der Wissenschaft, vor Allem der Juristen und der Theologen, überhaupt der +gebildeteren Stände zum Hexenglauben allmählich eine andere geworden war +als ehedem, dass darum die Strafgesetzgebung sich änderte und dass +schliesslich vor dem Forum des Staates und der Rechtspflege die Hexerei nur +als eine Nichtigkeit galt. Die niederen Volksschichten waren jedoch von +dieser Aenderung, welche in der Stellung der Obrigkeiten und der Gebildeten +zum Hexenglauben eingetreten war, zunächst nur insofern berührt, als sie +von den Gerichten nicht mehr wegen Hexerei gequält wurden. Der Hexenwahn +selbst, den die Hexenverfolgung dem niederen Volke eingeimpft hatte, lebte +in demselben einstweilen noch unerschüttert und ungeschwächt fort, und erst +allmählich konnten die finsteren Gedanken des Zauberglaubens zurücktreten +und schwinden, als die Volksschule im Volksleben eine Macht zu werden und +infolge dessen es im Denken des Volkes licht zu werden begann. + +Am längsten erhielt sich der Glaube an Hexerei sowie die Erinnerung an +Folter und Tortur in den katholischen Ländern[329]. In =Baiern= gibt man +noch immer alten Weibern die Schuld, wenn in ihrer Heimath ein Hagelwetter +entsteht, als hätten sie dasselbe durch das Kochen gewisser Kräuter etc. +verursacht; noch immer glauben die Bäuerinnen, wenn ihre Kühe keine Milch +mehr geben, sie seien behext, und bedienen sich des =Hexenrauches=, um die +Hexe vom heimlichen Besuche des Kuhstalles abzuhalten, und noch immer +führen umherziehende Kartenschlägerinnen sogen. =Hexenkarten= bei sich +(sechsunddreissig Blätter, welche verschiedene Figuren, Wirthshäuser, +Hanswurste und besonders auf Gabeln reitende Hexen darstellen)[330]. + +In =Tirol= gelten Wetter- und grosse Brandschäden noch jetzt vielfach als +Wirkungen von Dämonen oder als Tücken, die von Zauberinnen oder auch von +Verstorbenen aus Rache verübt werden. Sturmwolken wird, da man in denselben +einen Dämon vermuthet, die Monstranz entgegengehalten; entladen sie sich +doch, so muss das Volk sehr sündig sein[331]. -- In einem Theile von +=Frankreich= glauben noch heute die Landleute, dass in den Nächten von +Weihnachten bis Epiphanias der Jagdzug des Königs Herodes die Luft +durchzieht. Nähere sich aber hierbei ein Hund der Meute irgend einem +zufällig Vorübergehenden, so sei dieses für den letzteren ein untrügliches +Anzeichen seines binnen Jahresfrist erfolgenden Todes[332]. + +Uebrigens spukt der Hexenglaube auch in protestantischen Ländern noch in +den Köpfen Unzähliger, und ganz analoge Erscheinungen treten in +evangelischen wie in katholischen Bezirken hervor[333]. + +So findet noch jetzt in =Tirol= in der Walpurgisnacht ein =Ausbrennen der +Hexen= statt, d. h. Reissigbündel werden unter möglichst grossem Lärm auf +Stangen gesteckt und angezündet. Die Burschen laufen mit denselben durchs +Dorf und treiben so die Hexen aus. Ganz ebenso werden in der =Oberpfalz= +die Hexen =ausgepeitscht=, in =Franken ausgeblasen=. Man glaubt, dass +dadurch, dass die jungen Burschen des Dorfes nach Sonnenuntergang auf einer +benachbarten Anhöhe kreuzweise im Takt mit Peitschen knallen oder dass +Schalmeien geblasen werden, alle Hexen der Nachbarschaft unschädlich +gemacht würden. -- Kommen doch in =England= bei den Quartalsgerichten noch +häufig Bauern zum Verhör, weil sie alte Frauen, die ihnen an Vieh oder +Ernte geschadet haben sollten, misshandelten[334]! + +Ueberhaupt sind in allen Landen die Fälle nicht selten, in denen das Volk +von der Schuld gewisser Personen, die als Hexen bezeichnet werden, +überzeugt, das von den Gerichten als antiquirt betrachtete Strafgesetz +selbst zur Anwendung zu bringen sucht. + +In dem holländischen Orte Deldenerbroek, der in die reformirte Stadt Delden +eingepfarrt ist, kam im Jahr 1822 eine Kindbetterin, deren Genesung sich +verzögerte, auf den Gedanken, dass sie von einer Nachbarin behext worden +sei. Die Kranke sprach ihren Verdacht auch aus, und bald wurde es den +Kindern der Verdächtigten auf der Strasse nachgerufen, dass ihre Mutter +eine Hexe sei. Rasch entschloss sich nun die letztere, durch die +Wasserprobe ihre Unschuld in Beisein der beiderseitigen Verwandten zu +erweisen. Man ging auch auf das Anerbieten ein, und zur bestimmten Zeit und +am bestimmten Orte erschien die Angeschuldigte, die sich mit +Mannesbeinkleidern versehen hatte, liess sich entkleiden und mit einem +unter beiden Armen befestigten starken Strick vor den Augen der sie +Umstehenden in das Wasser einsenken, wo sie sofort untersank und somit die +Probe glänzend bestand. Dieses geschah in einer reformirten Gemeinde am +16. März 1823[335]. + +Im Jahr 1836 fand im Fischerdorfe Zeinova auf der Halbinsel Hela eine Art +Hexenprozesses statt. Ein Quacksalber hatte nämlich vorgegeben, dass er +einen gewissen Kranken darum nicht zu heilen vermöge, weil derselbe von +einer alten Frau behext sei. Daher wurde von den Dorfbewohnern sofort zu +der damals noch nicht vergessenen Wasserprobe geschritten. Die angebliche +Hexe wurde nun leider eine Zeit lang im Wasser von ihren Kleidern +emporgehalten, wesshalb sie in der Todesangst um Gnade schrie und den +Kranken am nächsten Mittag zu heilen versprach. Die versprochene Heilung +konnte sie aber doch nicht fertig bringen. Daher wurde sie nochmals ins +Wasser geworfen und, da sie auch diessmal nicht sofort untersank, mit +Rudern todtgeschlagen. + +Im Ahrthale (Rheinprovinz) trug sich im Herbst 1866 Folgendes zu: Eine +junge Dame, welche eine Taube bei sich führte, war auf einem Ausfluge in +ein Haus eingetreten und hatte sich zur Erfrischung einen Teller voll +Trauben reichen lassen. Sie hatte die Trauben bezahlt und war dann im +schönen Ahrthale weiter gegangen. Während ihres Aufenthaltes im Hause hatte +sich aber ein Kalb im Stalle an dem Stricke, mit welchem es angebunden war, +erwürgt. Da sich nun die Bauern diesen Unglücksfall gar nicht erklären +konnten, so gaben sie denselben dem Mädchen schuld, das sich durch die +Taube als Hexe erwiesen habe. Schleunigst machten sie daher dem +Bürgermeister von ihrer Entdeckung Anzeige, der dem Mädchen auch sofort +nachsetzen und es verhaften liess. Damit aber freilich endete der +Fall[336]. + +Auffallend häufig sind derartige Gewaltthätigkeiten während dieses +Jahrhunderts in =Frankreich= vorgekommen. -- Im Jahr 1807 wurde von den +Einwohnern von Mayenne ein Bettler wegen Zauberei verbrannt. -- Im Juni +1825 wurde vor dem Assisengericht des Departements Lot und Garonne +folgender seltsame Prozess verhandelt: »Ein armes altes Weib in der +Gemeinde Bournel war nämlich von einigen Weibern aus derselben Gemeinde, +die in ihren Familien mehrere rasch aufeinander folgende Todesfälle erlebt +hatten oder sich selbst seit einiger Zeit krank fühlten, beschuldigt +worden, diese Unglücksfälle durch Zauberei bewirkt zu haben. Diese Weiber +hatten jene Unglückliche gegen Ende des vorigen Jahres an einem Sonntage +während der Messe in das Haus einer derselben geschleppt und von ihr +verlangt, den Zauber, mit dem sie ihre Nachbarn befangen, wieder +aufzuheben. So sehr die Unglückliche ihre Unschuld betheuert hatte, so war +dieselbe doch von jenen zum Feuer verurtheilt und wirklich in ein dazu +angezündetes Feuer geworfen worden. Ihr Angstgeheul hatte jedoch die +Wahnsinnigen bestimmt, ihr Opfer wieder loszulassen, das sich, mit Wunden +bedeckt und halb todt, nach Hause schleppte und erst nach zwei Monaten +wieder genas. Von den Verbrecherinnen sind die zwei schuldigsten zu +fünfjähriger Gefängnissstrafe verurtheilt worden«[337]. + +Ein schauerliches Drama spielte sich im Jahr 1850 ab. Das Civil-Tribunal +von Tarbos klagte das Ehepaar Soubervie an, dass es den Tod der Frau +Bedouret veranlasst habe. Die Ehegatten hatten geglaubt, dieselbe wäre eine +Hexe und erklärten, der Priester hätte ihnen gesagt, sie wäre die +Veranlasserin der schweren Krankheit der Soubervie. Darum schleppten sie +die Bedouret in ein Privatzimmer, hielten sie über brennendes Stroh und +legten ein rothglühendes Eisen über ihren Mund. Das unglückliche Weib starb +bald unter den furchtbarsten Schmerzen. Die Soubervies gestanden die That +und frohlockten darüber. In dem Prozesse erhielten sie die bestmöglichen +Zeugnisse. Es wurde dargethan, dass sie lediglich aus Aberglauben das +Verbrechen begangen, und zugleich wurde geltend gemacht, dass sie dabei den +höchsten geistlichen Vorgängern gefolgt wären. Von den Geschworenen der +Gnade empfohlen, wurden die Soubervies nur zur Zahlung von 25 Franken +jährlich an den Mann der Gemordeten und zu Gefängniss von vier Monaten +verurtheilt[338]. + +Eine nicht geringere Bestialität wie in den erwähnten Vorkommnissen zeigte +sich in einem Falle, der sich im April 1826 in einem Ort an der +französischen Grenze auf dem Gebiete des jetzigen Belgiens zutrug. Am +10. April hatte sich nämlich eine arme Frau zu dem Müller zu Mosa (einem +bei Huy gelegenen Dorfe) begeben, um Hanf, den man ihr zu spinnen gegeben +hatte, zurückzubringen. Unglücklicher Weise hatten es sich nun auf die +Behauptung einer Kartenschlägerin hin die Söhne vom Hause in den Kopf +gesetzt, dass diese arme Frau eine Hexe wäre. Dieselben packten daher die +Frau, stellten rasch aus Wellenholz ein grosses Feuer her und hingen sie +über demselben auf. Auch würden sie die Unglückliche sicherlich gänzlich +verbrannt haben, wenn nicht ihr Geschrei Nachbarn herbeigerufen hätte, die +sie aus den Händen der Bösewichte befreiten[339]. + +Aus =England= ist wenigstens Ein Fall bekannt geworden, der mit den +Vorerwähnten zusammenzustellen ist. Nach einem Bericht der Times vom +24. Sept. 1863 ist nämlich damals in der englischen Grafschaft Essex ein +alter Mann als Hexenmeister zu Tode gequält worden. + +Neben diesen Gewaltthätigkeiten, welche sich Einzelne oder Pöbelmassen +gegen vermeintliche Hexen und Zauberer zu Schulden kommen liessen, sind +aber im neunzehnten Jahrhundert sogar gerichtsseitige Bestrafungen +derselben vorgekommen -- ja -- =es sind sogar die Hexenprozesse wieder +aufgelebt=. + +Zu Bulkesch in =Ungarn= wurden (nach einer freilich nicht belegten Angabe) +im Jahr 1834 mehrere Zigeuner und Zigeunerinnen mit zweihundert Stock- oder +Ruthenstreichen bestraft, weil sie mit zauberischen Mitteln ein Kind +umgebracht haben sollten. + +Das Land aber, in welchem das neunzehnte Jahrhundert -- seit dem Jahre +1860 -- die eigentlichen Hexenprozesse hat wieder aufblühen sehen, ist die +grosse katholische Republik =Mexiko=[340]. + +Zunächst wurde hier 1860, wie Tylor's »Anfänge der Kultur« und nach ihm +Peschel's Völkerkunde berichten, zu Comargo eine Hexe verbrannt. Genaueres +wissen wir aber über die Prozedur vom 7. Mai 1874 zu San Juan de Jacobo +(einer von Indianern und Mischlingen bevölkerten Stadt) im Staate Sinaloa, +wo Diega Lugo und ihr Sohn Geronimo Porres als Zauberer lebendig verbrannt +wurden. Der offizielle Bericht des Richters J. Moreno vom 10. Mai 1874 +über die Exekution schliesst mit den Worten: »Der Fall war ein sehr +trauriger, Herr Präfekt, aber er war nothwendig, um den Bosheiten Einhalt +zu thun, die zu verschiedenen Zeiten hier vorkamen. Ja trotz der +Hinrichtung wurde mir gestern noch berichtet, dass der Angeklagte J. M. +Mendoza gesagt habe, wir würden früher oder später noch büssen, was wir +gethan. Sie sehen hieraus, wie wenig diese Leute eingeschüchtert sind; aber +ich versäume inzwischen keine Vorsicht. Die Angeklagten Mendoza haben aus +Furcht sich geflüchtet; -- warum fliehen sie, wenn sie sich nicht schuldig +wissen? Denn reine Wäsche bedarf keiner Seife!« Dann folgt die +republikanische Schluss- und Grussformel: Libertad e independencia! + +Das interessante Aktenstück ist von =Friedrich von Hellwald= (in Overzier's +»Deutschen Blättern, Organ für allgemeine Volksbildung« Nr. 32, Köln, +8. August 1874) veröffentlicht worden. In der Tagespresse, die einem +Bericht des »New-York-Herald« aus Mexiko vom 18. Mai folgte, wurden neben +dem genannten Weibe und ihrem Sohne noch Jose Maria Bonilla und dessen Frau +Diega genannt als schon vor jenen um des gleichen Verbrechens willen in +Jacobo verhaftet, gerichtlich verhört und lebendig verbrannt, weil, wie es +in dem Bericht des dortigen Alcalde an den Präfekten des Bezirks hiess, +erwiesen worden wäre, dass sie einen gewissen Schneider Zacarias behext +hätten. Die Bundesregierung zu Mexiko schritt zwar dagegen ein, jedoch zu +spät. Ein weiterer Bericht hat das Gleiche von einem Mädchen gemeldet, das +Haare ausgebrochen hatte, das einem Strohkreuz aus dem Wege gegangen war +und alle Häuser vermieden hatte, an denen sich ein Hufeisen als Schloss +befand. Mit ihr wurde ihr kleiner Bruder verbrannt. -- Auch aus der Stadt +Concordia wurde dann ein ähnlicher Prozess konstatirt. Doch fehlen uns hier +offizielle Urkunden. + +Das wären also von 1860 an wenigstens fünf mexikanische Hexenprozesse! Ein +sechster spielte sich am 20. August 1877 zu San Jacobo ab, an welchem Tage +daselbst =fünf= Hexen verbrannt wurden. Der Alcalde Ignacio Castello +berichtet darüber an den Distriktspräsidenten: »-- -- Der Unterzeichnete +hat in Uebereinstimmung mit der ganzen Bevölkerung befohlen, die Schuldigen +zu verhaften und zu verbrennen. Es lebe die Unabhängigkeit und Freiheit!« + +Ueber einen Hexenprozess, der in ganz eigenen Formen auf einem entlegenen +Gebiete der alten Welt, nämlich in =Kaukasien= seit dem Jahre 1874 verlief, +brachten die öffentlichen Blätter im Anfange des Jahres 1878 Nachricht, +indem derselbe damals vor dem Geschworenengericht zu Jekaterinoda zur +Verhandlung gekommen war. Im Jahre 1874 entdeckte nämlich das Weib des +Aeltesten im Aul ihrer Freundin, der Tschass Mertekulow, dass ihr Mann +aufgehört habe, sie zu lieben, und bat dieselbe um Rath, auf welche Weise +sie die Liebe ihres Mannes wieder erwerben könnte. Die mitleidige Tschass +Mertekulow rieth ihrer Freundin, sich an die Chakalo Chagutschew zu wenden, +welche eine grosse Zauberin sei und auch ihr gewiss helfen würde. Das that +denn auch die Chodshigan Natyrbow -- so hiess die Frau des Aeltesten --, +und die Zauberin gab ihr ein Mittel mit der Anweisung, dasselbe unter die +Speisen ihres Mannes zu mischen. Die Chodshigan Natyrbow scheute sich +jedoch, dieses Mittel bei ihrem Mann anzuwenden, und entdeckte diesem, was +sie vorhabe. Der Aelteste war empört und erschreckt darüber, dass in seinem +Aul Hexen und Zauberinnen vorkommen, und beschloss, dieses Uebel +auszurotten. Zu diesem Zweck berief er die angesehensten Leute des Auls zu +einer Berathung, trug denselben die Angelegenheit vor und beantragte, die +Hexe einem strengen Gericht zu unterwerfen. Vor allen Dingen begaben sich +die Richter in die Hütte der Chakalo Chagutschew und forderten von +derselben die Herausgabe ihres Zauberkrauts. Als diese solchem Verlangen +nicht nachkommen konnte, wurde sie auf den Hof geführt, mit Ketten an einem +Pfahl befestigt und dann in so naher Entfernung von ihr ein Feuer +angemacht, dass sie Brandverletzungen davontrug. Da dieses Mittel aber +nicht fruchtete, so wurde die Unglückliche in einen Keller geschleppt und +dort bewacht. Ein Kosak befreite sie aus diesem Gefängniss nach einiger +Zeit. Das war jedoch nur der Anfang der Verfolgungen gegen alle die +Personen, welche durch irgend eine That den Verdacht erweckt hatten, dass +sie im Besitz übernatürlicher Kräfte seien. Die Personen wurden durch hoch +aufflammendes Feuer geführt, um ihre Zauberei unschädlich zu machen. Einen +unglücklichen Menschen, welcher als Zauberer bezeichnet war, hängte man so +auf, dass er mit den Fussspitzen den Erdboden berührte und geisselte ihn +dann mit Dornen. Zum Schluss zwang man ihn noch, zwischen zwei +Scheiterhaufen zu tanzen. Die meisten der Zauberei Verdächtigen wurden bis +zum Einschreiten der Behörden in dumpfen Kellern gefangen gehalten, und der +Untersuchungsrichter fand erschlagene Hunde, mit deren Lungen man die +Verhafteten gespeist hatte, angeblich, um sie ihrer Zauberkraft zu +berauben[341]. + +Zu dem Vorerwähnten könnten noch die zahlreichen Fälle von Besessenheiten +und viele andere Vorkommnisse, die namentlich in der katholischen Kirche +hervorgetreten sind, hinzugefügt werden, um zu zeigen, welche Macht der +Aberglaube in der katholischen Kirche noch heutigen Tages ist. Zum Oefteren +(z. B. in der Blutschwitzer-Prozedur zu Zug im Jahr 1849) hat die Polizei +von solchen die Massen erregenden und vom Klerus darum sehr begünstigten +Erscheinungen Notiz genommen und die Gerichte haben dann jedesmal die +dahinter steckende Betrügerei und Schwindelei aufgedeckt. Das schlimmste +aber ist, dass in der katholischen Kirche die Wissenschaft und das +Kirchenregiment den heidnischen Dämonismus und den Glauben an Hexerei auch +noch im neunzehnten Jahrhundert zu vertreten und zu lehren wagen können. + +Der angesehenste und gefeiertste Dogmatiker in der katholischen Kirche der +Gegenwart -- einst das Orakel des Papstes Pius IX. -- ist der Professor zu +Rom =Johannes Perrone=, und der anerkannteste Moraltheologe ist der +Seminarprofessor =Johann Peter Gury=. Hören wir wie beide -- Jesuiten -- +sich über den Hexenglauben aussprechen, wie sie amtlich lehren! + +=Perrone= sagt im fünften Bande seiner Dogmatik[342], im cap. V. De +daemonum cum hominibus commercio, §. 77 (womit das Kapitel eröffnet wird): +Ad haec =daemonum cum hominibus commercium= revocamus =omnia eorundem +malorum spirituum molimina=, sive ad nocendum hominibus eosque vexandos +sive adeos ad extremum exitium perducendos; zu jenem gehören vorzugsweise +die Besessenheiten, corporum obsessiones, zu diesem gehören alle mala, ad +quae daemones solent homines impellere, sive id demum fiat =pacto= +qualicunque interpositivo sive non. Perrone bemerkt, dass allerdings die +Möglichkeit eines Pakts mit dem Satan von einzelnen Katholiken bestritten +werde; allein die communis sententia der Katholiken, welche nicht ohne +Verwegenheit bezweifelt werden könne (quae absque aliqua temenitatis nota +in dubium revocari nequent), sei die, dass es ein wirkliches commercium der +Bösen mit dem Satan gebe, welches sich auf ein pactum stütze, möge dieses +nun ein pactum expressum oder tacitum cum daemone gründen. -- Was nun +Perrone unmittelbar hierauf sagt, ist freilich sehr richtig: =Data semel +daemonum existentia eorumque malefica indole=, quid impedit, quominus ipsi, +Deo sic permittente, pacta ineant cum pessimis hominibus ad eorum +perniciem, ac minibilia operentur? + +Nicht weniger klar spricht sich =Gury= aus, der auf die Sache sogar noch +genauer eingeht. In seinem dickleibigen Compendium theologiae moralis +(Regensburger Ausgabe von 1868, S. 120) theilt Gury einen besonderen +Paragraphen de magia et maleficio mit. Er unterscheidet hier zwischen +weisser und schwarzer Magie mit den Worten: =Magia late sumpta= seu magia +naturalis vel artificialis, quae magia alba vocatur, estars mira faciendi, +saltem apparenter, per caussas naturales aut hominis industriam absque ullo +daemonis ministerio. Die eigentliche oder schwarze Magie wird so definirt: +=Magia stricte dicta= est ars mira faciendi, quae licet non supernaturalia +sint, vires tamen hominis superant et proinde =ope solius daemonis= +explicite vel implicite =invocati= fieri possunt. -- Von der schwarzen +Magie im Allgemeinen unterscheidet sich nun wieder der engere Begriff der +Hexerei. Dieselbe wird mit den Worten definirt: =Maleficium= est ars +nocendi daemonis interventu. Die Hexerei ist aber eine doppelte, eine +Liebes- und eine Gifthexerei. Jene, das =maleficium amatorium s. philtrum= +ist eine ars diabolica, qua lubricus amor vel odium in aliqua persona erga +aliam vehementer excitatur; dagegen die Hexerei im eigentlichsten Sinne des +Wortes oder das =maleficium veneficum= ist die ars nocendi proximo variis +ope daemonis, v. g. morbis, hebetudine etc. Die Hexerei wird auch +=sortilegium= genannt, weil durch dieselbe =sors mala= (!) injiciatur iis, +contra quos vindicta operatione diabolica exercetur. Im kirchlichen +Sprachgebrauch bezeichnet man darum auch die Zauberer und Hexen als +=sortiarii= und =sortiariae=. + +Dieses ist die in der katholischen Kirche der Gegenwart vorgetragene +Lehre vom Hexenwesen. Dass aber diese Lehre der in der römischen Kurie +heimischen und von derselben vertretenen Doktrin genau entspricht, wird +durch die der römischen Pönitentiarie (d. h. derjenigen päpstlichen +Behörde zu Rom, welche in allen Irregularitäten, in geheimen +Ehehindernissen, Gelübden u. dgl. Dispensationen und in den dem Papste +vorbehaltenen Sündenfällen Absolution ertheilt,) verliehenen Vollmachten +bewiesen. Unter den Absolutionsfakultäten dieser Behörde befindet sich +nämlich auch unter Anderem die Vollmacht[343], von Strafen frei zu +sprechen, welche verhängt worden sind »ob =Daemonis invocationem= cum +=pacto donandi animam= eique =praestitam idololatriam= ac superstitiones +haereticales exercitas, -- -- postquam pactum cum maledicto Daemone +initum expresse revocaverit, -- -- =tradita syngrapha forsan exarata= +aliisque mediis superstitionis ad omnia comburenda« (!). + +Dieser von der katholischen Kirche der Gegenwart gehegten und gepflegten +Lehre vom Teufel und dessen Dämonen, von der Möglichkeit der Eingehung +eines Bundes mit dem Teufel und einer mit teuflischer Hülfe ausgeübten, die +Menschen an Leib und Seele schädigenden Hexerei entspricht nun die Magie, +welche die katholische Kirche selbst mittelst ihrer Exorzismen ausübt, um +die Werke des Fürsten der Finsterniss zu zerstören und die Menschen von +diabolischen Plagen zu befreien. In dieser Beziehung ist nämlich das +katholisch-kirchliche Bewusstsein von dem (unzähligemal ausgesprochenen) +Gedanken getragen: »Wenn das, was man in der Kirche von der Wirksamkeit des +Teufels und der Dämonen lehrt, nur auf Einbildung oder Täuschung beruhte, +so wäre ja die exorzistische Gewalt der Kirche und der von der Kirche +aufgestellte ordo exorcistarum ganz unnütz; =wozu wären dann also die +Exorzismen da=?« -- + +Fassen wir nur eine einzige in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts +erschienene Schrift, nämlich den »Modus invandi afflictos a daemone« von +=Andreas Gassner= ins Auge, um uns darüber zu unterrichten, wie +gegenwärtig die katholische Kirche mit ihrer exorzistischen Gewalt zu dem +überlieferten Dämonenglauben steht! + +Diese Schrift[344] ist natürlich mit kirchlicher Autorisirung erschienen. +»Mit Gutheissung des hochwürdigen Ordensgenerals der minderen Brüder d. d. +Rom, 28. Januar 1851« (»=was hiermit ausdrücklich bemerkt sein will=« -- +setzt Gassner hinzu) ist im Jahr 1851 in München von dem Definitor Prov. +Pater Franz Xaver =Lohbauer= das Rituale ecclesiasticum ad usum Clericorum +ord. S. Francisci ref. Prof. Antoniano =Bavaricae= herausgegeben. Aus +diesem Rituale hat Dr. =Andreas Gassner= zu Salzburg in seinem »Handbuch +der Pastoraltheologie« einen Auszug geliefert, und ein Separatabdruck eines +einzelnen Abschnittes dieses Handbuchs ist es, den Gassner in der kleinen +Schrift »Modus invandi afflictos a daemone«, 1869 im Selbstverlag bei Endl +und Penker in Salzburg erscheinen liess. + +Das Büchlein zerfällt in zehn Abschnitte, von denen der letzte (S. 22-45), +der gerade die Hälfte der ganzen Schrift ausmacht, Vorschriften über die +Anwendung der Beschwörungsformeln enthält. Vorher werden im zweiten +Abschnitt die verschiedenen Gattungen der vom Teufel Angefallenen +zusammengestellt und beleuchtet. Gassner unterscheidet unter denselben drei +Gruppen: die maleficiati, obsessi und possessi. -- Die maleficiati sind +entweder an ihren Leibern oder an ihrem Eigenthum angezaubert und +geschädigt. In ersterer Beziehung ist zu beachten, dass oft »der Böse in +ihrem (der maleficiati) Körper an einem Gliede eindringt und sie an +gewissen Verrichtungen hindert oder ihnen Schmerzen verursacht.« Dabei wird +noch hinzugefügt: »Wurden vollends gewisse Gegenstände durch diabolischen +Einfluss in den Körper des diabolisch Geplagten geschafft, so nennt man +dieses maleficium oder veneficium, je nachdem es an sich unschädliche oder +schädliche Gegenstände, z. B. Glasscherben, Federn und dergl. sind.« + +Repräsentiren die maleficiati den untersten und ersten Grad diabolischer +Anfechtung und Schädigung, so bilden die obsessi oder die »Umsessenen« den +zweiten Grad. Es sind »solche, in deren Leib ein böser Geist zwar noch +nicht vollends eingedrungen ist, deren Leib er nicht ganz in Besitz hat, +wozu er aber Anstrengungen gemacht, einem Feinde gleich, der eine Stadt +belagert.« + +Der höchste Grad ist endlich der der »Besessenen«, der possessi oder auch +energumeni. So heissen »solche, in deren Leib ein böser Geist eingedrungen +ist und den er in allen oder doch den meisten Gliedern in Besitz hat, und +verschiedene eigenthümliche Verrichtungen, Bewegungen und Wirkungen +verursacht, oder den natürlichen Verrichtungen hinderlich +entgegentritt.« -- Unter Berufung auf allerlei übel ausgelegte Bibelstellen +werden dann die Besessenen noch als arreptitii, benatici und pythonici +unterschieden. Ausserdem werden aber auch noch Diejenigen hierher +gerechnet, »deren Häuser oder Gemächer von diabolischen Erscheinungen +geplagt sind«, sowie ferner (und zwar in lateinischer Diction) Diejenigen, +qui Daemoni se subscripserunt, vel eum in vitro aut alio vase inclusum +detinent, et ab eo, utut vellent, liberari nequeunt, item, =qui habent +spiritum _incubum_= vel =_succubum_= (!) -- Lateinisch führt nämlich der +Verf. gewöhnlich das an, was deutsch zu sagen er sich schämt. + +Im dritten Abschnitt handelt =Gassner= »von den Zeichen und Mitteln, um zu +erkennen, ob Jemand von einem bösen Geiste geplagt sei oder nicht«. Hierbei +werden nun wieder fünf Klassen von maleficiatis unterschieden: Erwachsene, +Kinder, Verehelichte, Thiere und andere Gegenstände. + +Bei Erwachsenen werden sechs »hinreichende Zeichen eines maleficii, um den +sogen. exorcismus probations vornehmen zu dürfen«, aufgezählt: 1) wenn der +Geplagte vor Speisen und Getränken, =welche heimlich benedizirt wurden=, +mehr Abscheu hat, als vor anderen; 2) wenn er =in Gegenwart des heil. +Sakraments und der heil. Reliquien= ungewöhnliche Furcht oder Schrecken +äussert, nicht hinblicken kann u. dgl.; 3) wenn er die Leute ohne +vorausgegangene Krankheit wie ein toller Hund anfällt, um sich schlägt, die +Heiligen lästert, den Teufel um Hülfe anruft; 4) =wenn er Nadeln, Nägel, +Glasscherben u. dergl. erbricht=; 5) wenn =aus seinem Munde höllischer +Gestank= oder Schwefel-, Pech-, Kohlen- und Russgeruch hervorgeht; 6) wenn +sich in seinem Leibe ganz ungewöhnliche Töne, z. B. =das Quaken eines +Frosches= vernehmen lassen. + +Von den behexten Thieren (animalia maleficiata) heisst es, dass +hinsichtlich ihrer proportionaliter =eadem ferme signa= (!) serviunt; und +bei anderen Sachen ist es ein sicheres signum maleficii, si sine alia +caussa non habent suum effectum naturalem, z. B. si per plures horas flores +lactis non coagulantur in butyrum; -- also wenn der Schmand nicht zu Butter +werden will, dann ist die Milch behext! + +Wir enthalten uns weiterer Mittheilungen aus dem Buche, in denen nichts +anderes als der abergläubische Dämonismus, wie er einst aus dem Heidenthum +in die christliche Kirche eingedrungen war, unter kirchlicher Approbation +und Auctorisirung auch noch im neunzehnten Jahrhundert der Kirche gelehrt +wird. + +Mit diesen Worten hätten wir die vorstehende Auseinandersetzung +abschliessen können, wenn wir dieselbe vor dem Jahre 1870 geschrieben +hätten. Seitdem aber ist das Vatikanische Conzil versammelt gewesen, +welches das Dogma von der wesentlichen Infallibilität des Papstes, wenn +derselbe als Lehrer der Kirche in Sachen des christlichen Glaubens und +Lebens auftritt, verkündet hat, und damit hat der Glaube an das Hexenwesen +in der katholischen Kirche eine ganz neue Bedeutung gewonnen. Wenn es +nämlich irgend eine päpstliche Bulle gibt, die alle sicheren Zeichen einer +päpstlichen Lehrverkündigung an sich trägt, so ist es die Bulle +Innozenz' VIII. vom 5. Dezember 1484. Diese Bulle ist nämlich +veröffentlicht worden 1) als amtliche Antwort auf die Klagen der +Inquisitoren Sprenger und Institor, dass sie in Deutschland für ihre +Meinung von dem verderblichen Treiben der Hexen und für ihre Befugniss zur +Ausrottung desselben keinen Glauben und keine Anerkennung gefunden hätten; +und diese Antwort ist von dem Papste 2) mit Berufung auf seine apostolische +Auctorität, und zwar so ertheilt, dass er dabei 3) eine bestimmte Lehre als +apostolische Wahrheit verkündet. + +Indem daher die Bulle vom 5. Dezember 1484 ganz unbestreitbar nach dem +Vatikanischen Conzil zu den infallibelen Kundgebungen des Papstthums +gehört, in denen dasselbe ex cathedra zur Kirche geredet hat, so ist +nunmehr als eigentliches Dogma der römisch-katholischen Kirche die Lehre +anzusehen: 1) Es gibt eine Hexerei, welche eine mit Hülfe des Teufels +bewirkte Zauberei zum Zwecke vielfacher entsetzlicher Schädigung der +Menschen ist; 2) diese Hexerei beruht auf einem mit dem Teufel +abgeschlossenen Bunde; und 3) dieser Bund beruht auf Abfall vom +christlichen Glauben, indem die Zauberer und Hexen sich von Gott los- und +sich dem Teufel zusagen und dadurch ihres ewigen Seelenheiles verlustig +gehen. + +Somit ist jetzt das Wort des Hexenhammers, dass die Leugnung der Hexerei -- +Ketzerei sei, in der katholischen Kirche zur vollen Geltung gekommen. -- + +In der evangelischen Kirche hat sich während des laufenden Jahrhunderts +(soviel wir wissen,) nur Eine Stimme von Bedeutung für den Glauben an die +Wirklichkeit der Hexerei erhoben, nämlich =August Vilmar= zu Marburg. + +Als derselbe im Herbst des Jahres 1855 in das akademische Lehramt eintrat, +that er dieses in der festen Absicht, in Marburg und von da aus in der +hessischen Kirche eine Theologie zur Geltung zu bringen, in welcher mit +seiner wesentlich hierarchistischen Auffassung der Lehre vom geistlichen +Amt und von der Heilsvermittelung auch der Glaube an die Gewalt und +Wirksamkeit des =Teufels= die gebührende Anerkennung fänden. Als sein +Bekenntniss veröffentlichte er damals eine besondere Schrift unter dem +Titel: »=Die Theologie der Thatsachen= wider die Theologie der Rhetorik« +(Marb. 1856). In derselben wollte Vilmar zeigen, wie die Theologie +behandelt und vorgetragen werden müsse, damit durch das Studium derselben +wirklich tüchtige Seelsorger herangebildet werden könnten. Dabei spielt nun +die Lehre vom Teufel eine Hauptrolle. So lesen wir z. B. S. 39: »Es kommt +hier darauf an, wenn man recht lehren und die Seelen recht behüten will, +=des Teufels Zähnefletschen aus der Tiefe _gesehen_= (mit =leiblichen= +Augen gesehen; ich meine das ganz unfigürlich), und seine Kraft an einer +armen Seele empfunden, =sein Lästern=, insbesondere sein =Hohnlachen aus +dem Abgrund gehört zu haben=. Wer kann nun hiervon zeugen? Wer kann mit +einer solchen Erfahrung zugleich den Sieg des Gekreuzigten auf die Lippen +und in den Augen als rechter Lehrer an Christi Statt auftreten? Wer lehrt +mit dem Teufel kämpfen? Wer lehrt sich gegen ihn zu verwahren? ihn zu +überwinden? Davon schweigt die heutige Dogmatik, dieser Thatsachen gänzlich +entleert, durchaus. Und teuflische Versuchungen im Gebet -- wer kennt die +noch? Unsere heutige Dogmatik sowenig wie unsere heutige Ethik weiss mehr +etwas davon, und die künftigen Hirten gehen in diesem, für die Seelsorge +vor fast allen anderen Lehrpunkten der =Satanalogie= wichtigen und in der +Anwendung oft vorkommenden Erfahrungsstück ganz ununterwiesen =blank wie +Heiden=, von der Universität -- in das Amt.« + +In diesem Sinne begann nun =Vilmar= alsbald in Marburg die Dogmatik und die +anderen Disziplinen der systematischen und der praktischen Theologie +vorzutragen. Seine Vorlesungen über die Dogmatik sind nach seinem Tode von +dem (inzwischen auch verstorbenen) Gymnasialdirektor Piderit zu Hanau +(1874) herausgegeben. In diesen Vorlesungen lehrt nun Vilmar B. I. +S. 312-324 unter dem Titel »Satanologie. Dämonologie.« Folgendes: + +Es gibt einen Teufel. Allerdings hat der Rationalismus seit Semler diesen +Satz bestritten. »Es war dieses aber eine mehr als kindische Unwissenheit +in Beziehung auf die ersten Elemente der Kulturgeschichte, indem es bei +=allen= Völkern ohne einige Ausnahmen Dämonen, bei den meisten auch unter +einem Haupte gibt.« Dazu kommen die bestimmtesten Aussprüche der heil. +Schrift. »Neben diese göttliche Offenbarungen aber stellt sich, denselben +folgend, die christliche Erfahrung aller Zeiten, welche eine +übermenschliche Finsternissmacht aufweist, die in die Seelen +hineinzudringen und das Werk der Erlösung in denselben zu stören, die +Seelen mit Widerwillen und Hass gegen die Person Christi zu erfüllen sucht, +und in den Augenblicken, wo die Macht des Lichts dennoch hereinbricht, ein +unaussprechliches Entsetzen erzeugt, welche das Wort Gottes aus den Herzen +zu entfernen und besonders in der Todesstunde sich durch diesen Raub in den +Besitz der Seele zu setzen sucht.«[345]. -- Der Teufel ist »ein =kosmisches +geschaffenes Wesen=, welches mit seiner persönlichen Macht nicht allein die +ganze Menschenwelt, sondern auch die Erde selbst umspannt[346], zwar von +Gott verworfen ist, und dereinst definitiv verdammt werden wird, zur Zeit +aber noch in einem gewissen Verhältniss zur Himmelswelt steht.« + +Der Teufel ist der Versucher der Menschen. »Die Möglichkeit dieser +Versuchung liegt für den Teufel ganz offenbar darin, dass er zwar nicht +etwa Allwissenheit besitzt, wohl aber =eine geistige Sündenatmosphäre um +sich hat=, in welcher er jede Bewegung merkt, sie sei wo sie in der +Menschenwelt immer sei: wo noch Sünde vorhanden ist, ist er sensibel für +dieselbe (=riecht er sie=), und ebenso ist er empfindlich für alle die +Stellen in der Menschenwelt, welche von der Sünde befreit sind, und durch +welche somit seine Atmosphäre verengert wird.« (S. 321.) + +»Der Teufel hat aber auch =ein organisirtes Reich= -- gegenüber dem =Reiche +Gottes=; er hat zu seinen Diensten noch eine grosse Schaar ihm +affiliirter, verwandter Geister, #daimones#, in ihrer Eigenschaft als den +Menschen treibende, besitzende Geister #daimonia# genannt. -- Durch diese +wirkt der Teufel gleichfalls auf die Menschen, und zwar nach der +unangreifbaren Erzählung der Evangelien vorzugsweise durch =körperliche +Besitzung=, woher diese Personen auch Besessene heissen. -- In den meisten +Fällen ist diese (körperliche) Besessenheit zugleich eine =Besessenheit der +Seele=, schreitet, =wenn nicht Mittel angewendet werden, welche dem Teufel +zu widerstehen geeignet sind=, in den Gedankenkreis (#nous#) über und +bemächtigt sich zuletzt des #pneuma#, indem sie den Menschen in den +Irrsinn, in den Wahnsinn herabdrückt, so dass die geistigen Mittel alle +Anwendbarkeit verlieren und der Teufel die Seele sich gleichsam erobert +hat. Gänzliche Blindheit hat diese Zustände, welche noch jetzt überall +vorkommen, für Melancholie etc. -- gehalten; wer aber nur Einmal einen +Besessenen gesehen hat, ist nicht einen Augenblick in Zweifel über den +Grundunterschied, welcher zwischen Besessenen und Wahnsinnigen +stattfindet.« (S. 322-323.) + +Hierauf geht nun Vilmar zur Besprechung der »=Symptome, welche die +Besessenheit mit Sicherheit anzeigen=« über. Er sagt hierüber (S. 323-324): +»das allgemeinste Zeichen ist beinahe durchgängig das, dass die Besessenen +wissen, es sei ein =fremder Geist= in ihnen. =In den letzten drei +Jahrhunderten= aber ist es besonders häufig, dass angeblich der Geist eines +verstorbenen (bösen) Menschen die Besitzung ausübe. Diess ist nichts als +Trug des Teufels[347], aber ungemein täuschend für Unerfahrene. Sodann ist +eins der gewissesten Zeichen das, dass sie irgend welches heilige Wort, +zumal den Namen Christi, nicht aussprechen, oder wenn sie an signum crucis +als alte Lutheraner oder Katholiken gewöhnt sind, das Kreuzschlagen +entweder nicht vertragen oder wenigstens nicht selbst vollziehen mögen. +Dasselbe gilt meistens schon vom Händefalten zum Gebet. Dazu kommen +=Verfluchungen der Gottesgaben= (der Frucht auf dem Felde) und heiliger +Gegenstände (und wären es nur die Kirchen=gebäude=), sodann =Lästerungen=. +Dazu gehören dann Blicke, Mienen und Töne (Lachen), welche gehört und +gesehen sein wollen, um sie von allen und jeden, auch den grässlichsten +Wahnsinnsäusserungen, zu unterscheiden, und sofort als Blicke, Züge und +Töne aus einer =Persönlichkeit der Finsterniss= herauskommend zu erkennen. +In vielen, aber bei weitem nicht in allen Fällen kommt hierzu das Sprechen +mit =doppeltem Sprachton= (den einen führe der Besessene, den anderen der +Besitzende), das Reden oder wenigstens das Verstehen fremder, nie gelernter +Sprachen, Fernwissen, wunderbare Beweglichkeit der Glieder und +Unabhängigkeit des Körpers von der natürlichen Schwerkraft«[348]. + +=Vilmar= fährt sodann (S. 324) fort: »Hiermit verwandt ist denn die +Einwirkung des Teufels auf die Natur zum Schaden des Menschen und =die +Fähigkeit solcher Menschen, welche sich von Gott lossagen und dem Teufel +sich ergeben, auf die Natur einzuwirken=, nämlich die =Zauberei=, welche +nach der Schrift wie nach der Erfahrung nicht in das Gebiet des +Wahnglaubens verwiesen werden darf.« -- + +So begründet =Vilmar= seine Lehre von der Wirklichkeit der auf Abfall von +Gott und auf einem Bunde mit dem Teufel beruhenden Hexerei mit seiner +monströsen, in der evangelischen Kirche ganz unerhörten Lehre vom Teufel. +Ueber das Wesen der Hexerei selbst spricht sich Vilmar ausserdem noch in +seiner Dogmatik, B. I. S. 266 bis 267 aus. Hier sagt nämlich derselbe im +Anschluss an seine Expositionen über die Vorsehung Gottes, über +Weissagungen und Wunder so: »Es gibt auch =falsche Wunder=, wenn auch in +einem verhältnissmässig engen Kreise, soweit nämlich dieselben der +Seligkeitswelt Gottes Dienste leisten sollen, doch immerhin Wunder, und +=der Mensch kann durch unbedingte Selbsthingabe an das Böse solche Wunder +verrichten=. Es ist das das finstere Gebiet der =Zauberei, welchem wir +volle Realität zusprechen müssen=. Von selbst erklärt es sich, dass diese +Art von Wundern wesentlich dahin gerichtet ist, die Welt der Seligkeit zu +stören und zu zerstören, Unruhe und Verwirrung der Geister anzurichten, +Furcht zu erregen und materiellen Schaden zu thun. Das Wesen jener +Hingebung beruht darin, dass die geistige Herrschaft über die Natur Gott -- +abgetrotzt werden soll. Wir können die Richtung dieser infernalen Kraft +dahin formuliren bezw. beschreiben, dass alles das zur Zauberei gehört, was +darauf ausgeht 1) Gewalt über die Selbstbestimmung des Menschen (Gewalt +über die Geister) zu erlangen ohne Gottes Wort und ohne Gebet; 2) die +Naturkräfte aufzuregen; 3) die Ferne und die Zukunft zu erkennen, ohne den +Herrn der Zukunft; 4) materiellen Schaden zu thun ohne Anwendung +materieller Mittel. -- Die Annahme dieser Höllenkräfte streitet gegen +Gottes Weltregierung sowenig wie das Böse überhaupt gegen Gottes +Weltregierung streitet. Es ist nur die höhere Potenz des Bösen.« + +Vilmar hat diese seine Lehren vom Herbst 1855 an bis zu seinem Tode (1868) +vor zahlreichen Zuhörern vorgetragen, die auf seine Worte schwuren, und +jetzt im Dienste der evangelischen Kirche Hessens stehen. Gleichwohl hat +dieselbe keine Früchte getragen, sie hat keine Hexenverfolgung zum Zwecke +der Reinigung der Kirche von den Werkzeugen des Satans herbeigeführt, -- +weil für diesen Wahnsinn nicht mehr die Justiz und die Folter zur Verfügung +stehen. + + +FUSSNOTEN: + +[329] Noch im Jahr 1809 lebte in Baiern ein alter Mann, der einst wegen +angeblicher Zauberei unschuldig torquirt worden war und alle Marter +glücklich überstanden hatte. Derselbe pflegte bei dem baierischen Rentamte +zu Mitterfels allmonatlich seinen Gnadengehalt in Empfang zu nehmen und +dabei sich noch in den beiden Kanzleien ein Almosen einzusammeln. Neu +angestellten Beamten, welche den Mann zum ersten Male sahen, musste er dann +die verschiedenen Arten der Folterung, die er erlitten, beschreiben, wobei +er an seinen ausgerenkten Händen und Füssen es sehen liess, bis zu welchem +Grade er gemartert worden war. -- _Schuegraf_, der damals als Schreiber bei +dem Amte fungirte, theilt dieses in der Zeitschr. für d. Kulturgesch. 1858, +S. 765 bis 766 mit. + +[330] _Schuegraf_, S. 767. + +[331] _Buchmann_, S. 324. + +[332] _Lenormant_, S. 493. + +[333] Siehe die zahlreichen Angaben bei _Wuttke_, »Der deutsche +Volksaberglaube der Gegenwart« und bezüglich der Schweiz in der Schrift des +Pfarrers _Thellung_ in Biel: »Der Aberglaube nach seinen verschiedenen +Erscheinungen« (Biel, 1867). + +[334] _Schwalbe_, Ueber Wetteraberglauben (Berl. 1876 S. 5). + +[335] Vgl. Oberyssel'sche Zeitung vom Dienstag, 25. März 1823 und +_Scheltema_, Beil. S. 99-101. -- _Schindler_ (»Der Aberglaube des +Mittelalters«, S. 305) sagt: »Noch im Jahr 1832 wurde in der Gegend von +Danzig eine Unglückliche hinausgefahren und auf grausame Art ertränkt; und +noch 1854 wurde in meiner Nähe eine alte Frau beerdigt, die im ganzen Dorfe +als Hexe galt, und =der man desshalb die Leichenbegleitung versagte=.« + +[336] _Waldbrühl_, Naturforschung und Hexenglaube, S. 37-38 in Virchow's +und v. Holtzendorff's Vorträgen, Heft 46. + +[337] _Horst_, Zauberbibl. B. VI. S. 368. -- Das Ereigniss, welches Horst +S. 373 desselben Bandes aus dem Mémorial Bordelais mittheilt, ist offenbar +nicht ein weiteres, sondern das bereits S. 368 erzählte Vorkommniss. + +[338] _Cordier_, Légendes des Hautes Pyrénées, Lourdes, 1855, S. 79-88 und +_Hartpole Lecky_, I. S. 3-4. + +[339] Dieselben hatten ihr bereits mit einem schneidenden Instrument über +der Brust einen langen Schnitt beigebracht. Die Maréchaussée bemächtigte +sich der Verbrecher. S. _Horst_, Zauberbibl. B. VI. S. 371. + +[340] Die Nachrichten über die Hexenverfolgung in Mexiko bis zum Jahr 1874 +sind -- da uns die Originalquellen nicht zu Gebote standen, aus _Nippold_ +»Die gegenwärtige Wiederbelebung des Hexenglaubens« S. 11-12 wörtlich +entlehnt. + +[341] Selbst in der =allerneuesten= Zeit liefert Russland noch derartigen, +fast unglaublichen Stoff. Zeitungen aus dem Februar des Jahres 1879 melden: +»In dem Dorfe Wratschewo des Nowgoroder Gouvernements ist ein Bauernweib +Namens Agrafena Ignatiewa von den Einwohnern des genannten Dorfes wegen +Verdachts der Hexerei lebendig verbrannt worden. Die Aeltesten des Dorfes +liessen Thür und Fenster des Hauses, in welchem die vermeintliche Hexe +wohnte, mit Brettern verschlagen, hierauf Stroh und Holz um das Haus legen +und schliesslich das Haus mit der »Hexe« verbrennen. Das unglückliche Opfer +der abergläubischen Bauern wurde im buchstäblichen Sinne des Wortes zu +=Asche= verbrannt. Ueber hundert Dorfbewohner, darunter der =Ortspope=, +wohnten diesem schrecklichen Schauspiele bei. So geschehen im Jahre +=1879=.« + +[342] =Praelectiones theologicae=, quas in Coll. Rom. S. J. habebat. Wir +benutzen hier die erste Regensburger (überhaupt die einundzwanzigste) +Ausgabe des Werkes, welche 1854 erschien. Der von uns besprochene Abschnitt +de daemonum cum hominibus commercio findet sich daselbst vol. V. p. 31-54. + +[343] Vgl. _Avanzini_, de constitutionibus apostolicae sedis, Romae, 1872. +S. 67. + +[344] Wir berichten hier über dieses Buch nach den sehr ausführlichen +Excerpten, welche _F. Nippold_ seiner Schrift, »Die gegenwärtige +Wiederbelebung des Hexenglaubens« S. 18-35 aus demselben mitgetheilt hat. + +[345] Das Alles wollte _Vilmar_ aus seiner »Erfahrung« wissen! + +[346] Sonst wird dieses nur von =Gott= gelehrt! + +[347] Es ist uns durchaus unerfindlich, woher Vilmar dieses weiss. + +[348] Man denke an die Wasserprobe der Hexen! + + + + + ACHTUNDZWANZIGSTES KAPITEL. + + Schluss. + + +Hat unsere Darstellung geleistet, was ihre Aufgabe war, so dürfen wir +hoffen, dem Leser das Wesentliche des Hexenprozesses nicht nur in seiner +äusseren Erscheinung, sondern auch in seiner Entwicklung und seinen Gründen +begreifbar vorgeführt zu haben. Unser Hauptaugenmerk war, um es wiederholt +auszusprechen, dem modernen Hexenwesen, wie es vom Mittelalter auf die neue +Zeit vererbt wurde, zugewendet, und unser Rückgreifen in das Alterthum +bestimmte sich vorzugsweise nach dem näheren oder entfernteren Grade der +Verwandtschaft, in welchem sich die einzelnen Elemente, wie die ganze +Auffassungsweise zu demselben ankündigen. Auf eine vollständige Darstellung +der antiken Zauberei hat daher diese Schrift keinen Anspruch. + +Wir haben die neuere Zauberei in fast allen Ländern der Christenheit in +einer Gleichförmigkeit auftreten sehen, die sich bis auf die +überraschendsten Einzelheiten erstreckt. Sie hat fast nirgends nationale +Hauptunterschiede, ihr Charakter ist ein universeller. Was aber hat diese +Uebereinstimmung vermittelt? Dass die allgemeine psychologische Disposition +des Menschen zum Glauben an die Wirkung höherer Mächte hierauf nicht +ausreichende Antwort gebe, ist an sich klar; denn wo liegt die +psychologische Nothwendigkeit, dass der Zauberglaube überall nur in +diesen, zum Theil so höchst bizarren Formen sich habe entwickeln müssen? Es +muss also ein historischer Grund aufgesucht werden. Dieser aber wird nicht +weniger universell sein dürfen, als die Wirkung. Er liegt weder in der +deutschen, noch in der nordischen Mythologie, weder in der Vergangenheit +der Celten, noch in der Vorzeit der Slaven oder Muhammedaner. Alle diese +Völker haben ohne Zweifel ursprünglich ihren nationalen Zauberglauben +gehabt, der sich mit dem späteren allgemeinen verwebte und darin +verschwamm; ihr Glaube hat weder innerhalb der eigenen Landesgrenzen die +nationale Grundform bewahrt, noch die Vorstellungen der übrigen Völker zu +normiren vermocht. Ja, dieser Glaube der einzelnen Nationen ist in seiner +Urgestalt oft schwer zu erkennen, oder gänzlich zweifelhaft, weil der +Forscher theils aus späteren, möglicherweise schon modificirten +Erscheinungen rückwärts schliessen, theils zu schriftlichen Quellen seine +Zuflucht nehmen muss, bei welchen aussernationale Einflüsse theils zu +vermuthen stehen, theils wirklich erwiesen sind. So möchte Burkhard von +Worms für die deutsche, Saxo Grammaticus für die nordische Mythologie mit +grosser Vorsicht zu gebrauchen sein. + +Von universeller Bedeutung, wie für Wissenschaft und Kunst, ist das +römisch-griechische Alterthum auch für den Aberglauben der Völker geworden; +nur trat hier noch ein Zweites hinzu, das Orientalisch-Christliche. Jenes +lieferte im Wesentlichen das Material, dieses die Auffassungsweise. Bei den +Kirchenvätern vermählte sich das Römer- und Griechenthum mit dem Dämonismus +des Morgenlands. Wohin durch den römischen Eroberer oder den wandernden +Germanen der römische Aberglaube nicht verschleppt worden war, dahin +brachte ihn der römische Kirchenlehrer und Heidenbekehrer, sei's durch die +Polemik dagegen, -- denn er setzte die Gegenstände desselben überall +voraus, -- oder durch die Praxis. Mit dem Christenthum kamen lateinische +Sprache und Literatur, Dämonologie, befangene aber auf den Bildungsgang +Einfluss übende Priester zu Celten, Germanen und Slaven. Was den Nationen +eigenthümlich gewesen sein mochte, assimilirte sich im Laufe der Zeit den +ihnen zugetragenen mächtigeren Elementen. Wunder- und Teufelsglaube +verschlang die in einigen Jahrhunderten des Mittelalters hervorkeimende +hellere Ansicht. Selbst das zeitweise erfreuliche Anstreben zur +Naturforschung ward unter diesen Gesichtspunkt gebracht. Die Dienerin +hierarchischer Zwecke, die Inquisition, um Popularität und Einkommen +verlegen, sah sich um nach einem Musterbilde aller Scheusslichkeit, die sie +ihren Opfern leihen könnte, und unter ihren Händen bildete sich aus lauter +bekannten Stoffen das Verbrechen der Hexerei. Den Teufel in der Gestalt, +wie sie ihn ausgebildet vorfand, in die Mitte stellend, eignete sie ihm auf +der einen Seite die traditionellen, mit jedem Jahrhundert gestiegenen +Ketzergreuel der christlichen Kirchengeschichte, auf der anderen aber die +Leib und Gut verletzenden, vom alten Gesetz verpönten Malefizien des +römischen Heidenthums, sammt allem aus den Dichtern bekannten Zauberspuk +desselben zu. Diess alles verband sich zur Hexerei als einem Ganzen, +während die frühere Zeit nur einzelne durch Zauberei verübte Künste oder +Verbrechen gekannt hatte. Eine blutige Praxis lieferte so schlagende und +zahlreiche Beweise zu der dämonischen Theorie, die man überdiess der Bibel +und dem römischen Rechte anzupassen wusste, so dass bald jeder Zweifel vor +der dreifachen Macht der Erfahrung, der Auctorität und der Furcht +verstummte und die auf jene Theorie gebauten Prozesse, begünstigt durch die +oben entwickelten Verhältnisse, bis nahe an unsere Zeit heranreichen +konnten. Ohne die römische Literatur, ohne die eben so eigenthümliche, als +weitgreifende Vermittlung der kirchlichen Auffassungsweise, ohne die +mannichfaltigen, stets sich erneuernden Nebeninteressen der an der Ausübung +Betheiligten wäre die Erscheinung jenes überall gleichförmigen, nicht mehr +nationalen, sondern europäischen oder vielmehr christenheitlichen +Aberglaubens eben so unbegreiflich, als sie vollkommen erklärlich wird, +sobald man sie als das Resultat jener vereinigten Potenzen betrachtet. Wir +finden wenigstens in der Hexerei nicht einen einzigen Hauptzug, der nicht +in einer der angedeuteten Beziehungen, oder in allen zusammen aufginge. Es +führt vielmehr überall ein sachlich, örtlich und zeitlich lückenloser Weg +vom Gewordenen zur Quelle zurück. + +Allerdings ist es versucht worden, das Hexenwesen der letzten Jahrhunderte +in anderer Weise zu erklären. Einige dieser Versuche wollen das Ganze, +andere nur Einzelheiten erklären; sie wären vielleicht anders gestellt +worden, wenn ihre Urheber nicht zum Theil von irrigen Voraussetzungen in +Bezug auf Umfang, geographische Verbreitung und Bildungsepochen des +Hexenwesens ausgegangen wären. + +=Jakob Grimm= hat in der Mythologie mit gewohnter Gelehrsamkeit und +Combinationsgabe eine treffliche Uebersicht des deutschen Hexenwesens und +scharfsinnige Forschungen über viele Einzelheiten desselben gegeben. Er +geht von den unbestreitbaren Sätzen aus, dass die alten Deutschen Zauber +und Zauberer kannten (S. 579), dass das Christenthum den Begriff +zauberübender Weiber als heidnischen vorfand, aber vielfach veränderte +(S. 587). Namentlich rechnet er unter diejenigen Vorstellungen, welche sich +unter den Deutschen =erst nach der Annahme des Christenthums= erzeugten, +den Glauben an die nächtlichen Hexenfahrten und die damit verbundenen +abscheulichen Begehungen (S. 594). Somit fällt das eigentliche Hexenwesen +gar nicht in das Gebiet der deutschen Mythologie, und die Aufgabe des +Mythologen hätte schon mit der Erörterung des =heidnisch=-deutschen +Zauberwesens ihre vollständige Lösung erhalten. Aber über dasselbe ist +wenig zu sagen, und wie Grimm überhaupt seinem Werke die dankenswerthe +Ausdehnung gegeben hat, dass er die Schicksale und Nachwirkungen des +Heidnischen weiter herab verfolgt, so hat er auch hier die einzelnen +Momente des germanischen Heidenthums nachzuweisen gesucht, welche in das +Hexenthum der christlichen Zeit auslaufen oder demselben Anhaltspunkte +geben mochten. Hierbei verkennt er nun keineswegs die Masse des +eingedrungenen Undeutschen, weist vielmehr häufig auf die zahlreichen +Analogien gleichzeitiger Erscheinungen des Auslands und die des klassischen +Alterthums hin; aber im Ganzen spricht er dem germanischen Wesen selbst +immer noch weit mehr Nachwirkungen zu, als wir einräumen zu dürfen glauben. +Dass solche Nachwirkungen, sowohl alter Zaubervorstellungen selbst, als +auch mancher Einrichtungen, die eine spätere Zeit auf Zauberei umdeuten +mochte, =im Allgemeinen möglich seien=, bestreiten wir nicht; aber die von +Grimm angegebenen sind wenigstens in der Ausdehnung, wie sie der verehrte +Forscher nimmt, nicht =wahrscheinlich=. Wir müssen etwas mehr ins Einzelne +gehen. + +Grimm glaubt, dass, »bis auf die jüngste Zeit in dem ganzen Hexenwesen =ein +offenbarer Zusammenhang mit den Opfern, Volksversammlungen und der +Geisterwelt der alten Deutschen= zu erkennen sei.« (S. 587.) Um dieses +zuvörderst hinsichtlich der Opfer zu erläutern, verweist er auf jene Stelle +der lex Salica, wo, der gewöhnlichen Erklärung zufolge, von dem Hexenkessel +und dem Kochen der Hexen die Rede ist, erinnert hierauf an die +Heilighaltung des Salzflusses, um welchen sich die Chatten mit den +Hermunduren schlugen, und stellt dann die Vermuthung auf, dass das +Salzbereiten in Kesseln von Priesterinnen als heiliges Geschäft, vielleicht +mit Opfern und Volksversammlungen, betrieben worden sei. An dieses +Salzsieden nun habe sich die spätere Volksansicht von der Hexerei +angeschlossen. »An gewissen Festtagen stellen sich die Hexen in dem +heiligen Wald, auf dem Berge ein, wo das Salz sprudelt, Kochgeräthe, Löffel +und Gabeln mit sich führend; Nachts aber glüht ihre Salzpfanne.« Diesen +Vermuthungen soll zu Statten kommen ein Gedicht aus dem dreizehnten +Jahrhundert, dessen Verfasser ungläubig von den Hexen sagt: + + Daz ein wîp ein chalp rite, + Daz wären wunderlîche site, + ode rit ûf einer dehsen, + ode ûf einem hûspesem + =nâch salze ze Halle füere=; + ob des al diu welt swüere, + doch wolde ich sîn nimmer gejehen, + ich enhet ez mit mînen ougen gesehen, + wand =sô würde uns nimmer tiure + daz salz von dem ungehiure=. + +Wir möchten hiergegen Folgendes einwenden. Der Hexenkessel der späteren +Zeit ist nicht zu bezweifeln, der in der lex Salica aber ist eben so +problematisch, als die ganze Stelle zur Zeit noch kritisch und exegetisch +im Argen liegt. Das zitirte Gedicht, worin die Hexen nach Salz zu Halle +fahren, enthält unstreitig einen Zug des Volksglaubens, der von Interesse +ist, der aber so vereinzelt dasteht, dass wir ihm in dem gesammten +Hexenwesen nicht weiter begegnet sind. =Vielmehr sind die Hexen sonst +überall dem Salze so abgeneigt, dass es sogar bei ihren Festmahlzeiten +regelmässig fehlen muss.= Ich möchte daher hierin nur eine lokale Beziehung +auf die Heimath des Dichters, deren Aberglauben er bekämpft, erkennen. Wenn +nun die Salzbereitung durch die neueren Hexen im Allgemeinen eben so +entschieden in Abrede gestellt werden muss, als der Salzkessel der alten im +salischen Gesetze zweifelhaft ist, so scheint es, dass sich auch durch die +Annahme des Salzkochens durch altdeutsche Priesterinnen kein Zusammenhang +zwischen alter und neuer Hexerei herstellen lasse. + +Weiter ist =Grimm= der Ansicht, »dass Zeit und Ort der Hexenfahrten sich +gar nicht anders erklären lassen, als durch Bezugnahme auf Opfer und +Volksversammlungen. Auf Walpurgis, Johannis und Bartholomäi, wo die Hexen +ihre Hauptfeste feiern, seien auch germanische Opferfeste und Gerichtstage +gewesen. Seine ehrliche Gerichtszeit hätte das Volk nicht den Hexen +eingeräumt, wären diese nicht in althergebrachtem Besitze gewesen.« +(S. 591.) -- Wir haben nirgends eine Spur davon gefunden, dass die +=heidnischen= Germanen Hexenfahrten an diese bestimmten Tage gebunden +hätten; den =christlichen= aber, welche diess thaten, musste eine Beziehung +der Sache auf ihre eigenen Verhältnisse näher liegen, als auf die +heidnische Vergangenheit. Ausser jenen drei Epochen finden sich, wie oben +nachgewiesen ist, auch Ostern, Pfingsten, Weihnachten und Jakobi. Wir haben +hier, Walpurgis ausgenommen, lauter hohe Kirchenfeste und ausgezeichnete +Heiligentage vor uns; wenn diese das christliche Volk den Hexen liess, +warum nicht noch weit eher seine Gerichtstage, auch ohne althergebrachten +Besitz? Es gehörte gerade zu den Grundvorstellungen von der Hexerei, wie +sie von den Inquisitoren ausgebildet wurde, dass sie gegen das Christenthum +=Opposition= machte und auf Nachäffung und Schändung seiner Feste und +Ceremonien ausging. Nur aus dem angenommenen Grundsatze, dass der Teufel +der Affe Gottes sei, glauben wir die Wahl jener Zeiten für die Hexenfahrten +erklären zu müssen, nicht aus den heidnisch-germanischen Volksgewohnheiten. +Ob das Maireiten überhaupt unter diese letzteren gehöre, scheint noch sehr +zweifelhaft; bei Grimm sind wenigstens keine sehr alten Belege dafür +beigebracht (S. 449, 450). Maifeste im Allgemeinen gab es auch schon im +Alterthum. Ausser den von Grimm hierüber angezogenen Stellen (S. 452) +dürfte hier gelegentlich noch die Majuma zu erwähnen sein (Cod. Justin, +lib. XI. Tit. 45), worin wir nach Suidas v. #Maioumas# eine Art von +Schifferstechen erkennen müssen, und welche mit dem von Olaus Magnus +beschriebenen Mairitte der Schweden wenigstens das gemein hat, dass +kämpfende Jünglinge in beiden das Volk belustigten. + +»Noch deutlicher zu, -- fährt Grimm fort, -- trifft die Oertlichkeit. Die +Hexen fahren an =lauter= Plätze, wo vor Alters Gericht gehalten wurde oder +heilige Opfer geschahen. Ihre Versammlung findet Statt auf der =Wiese=, am +=Eichwasen=, =unter der Linde=, unter der =Eiche=, an dem =Birnbaum=, in +den Zweigen des Baums sitzt jener Spielmann, dessen Hülfe sie zum Tanz +bedürfen. Zuweilen tanzen sie auf dem =peinlichen Richtplatz=, unter dem +=Galgenbaum=. Meistens aber werden Berge als Orte ihrer Zusammenkunft +bezeichnet, Hügel (an den drei =Büheln=, an den drei =Köpchen=) oder die +höchsten Punkte der Gegend.« Es werden sodann viele solcher Berge +namentlich aufgeführt. Die Beziehung dieser Hexenlokalitäten auf Opfer und +Gerichtswesen erscheint uns, -- wir müssen es gestehen, -- so wenig als die +=einzig mögliche=, dass wir sie vielmehr für eine gezwungene halten müssen. +Wenn die späteren Dämonologen und Prozessakten berichten, dass die +nächtlichen Zusammenkünfte auf der Wiese, am Eichwasen, am Birnbaum, an den +drei Büheln, auf diesem oder jenem Berge Statt finden, was nöthigt hierbei +an die Opfer- und Gerichtsplätze der deutschen Vorzeit zu denken? Irgendwo, +wenn überhaupt, muss doch der Ort der Vereinigung sein, und die Richter +haben stets nach demselben gefragt. Da hat man bald auf ganz gleichgiltige +Lokalitäten der nächsten Umgegend, bald, was mehr im Charakter lag, auf +einsame oder schauerliche Oerter, Haiden, schwer zugängliche Berghöhen +u. s. w. bekannt. Zuweilen treiben auch, worin sich wieder das +christenfeindliche Element zeigt, die Hexen vor den Kirchen, ja =in= +denselben ihr gottloses Wesen. Berge, die ihre Gegend so beherrschen, wie +der Brocken das norddeutsche Flachland, kamen eben darum wohl auch in +ausgebreiteteren Ruf, als andere, die nicht so vereinzelt stehen. +Deutschland hat viele ausgezeichnete Hexenberge und ausserdem zahllose +untergeordnete, nur in der nächsten Nachbarschaft genannte Lokalitäten, von +welchen an der geeigneten Stelle bereits mehrere aufgeführt worden sind. +Deutschland unterscheidet sich auch hierin nicht vom Ausland; auch +anderwärts versammeln sich die Hexen auf Bergen und Haiden, Wiesen und +Feldern, unter Bäumen und heiligen Kreuzen. + +Den Glauben an die =Hexenfahrten= endlich leitet Grimm ab aus einer +Missdeutung der gottesdienstlichen Zusammenkünfte, welche nach der +Einführung des Christenthums von heimlichen Anhängern der alten Religion +fortgesetzt worden seien. »Wenn auch, -- sagt er S. 593, -- der grosse +Haufen für die neue Lehre gewonnen war, einzelne Menschen blieben eine +Zeitlang dem alten Glauben treu, und verrichteten insgeheim ihre +heidnischen Gebräuche. Von solchen Heidinnin ging nun Kunde und +Ueberlieferung unter den Christen, die Dämonologie des Alterthums mischte +sich hinzu, und aus Wirklichkeit und Einbildung erzeugte sich die +Vorstellung =nächtlicher Hexenfahrten=, bei welchen alle Greuel der +Heidenschaft fortgeübt würden.« Es fragt sich hier, ob nicht auch +=unabhängig= von den genannten Zusammenkünften der Heidinnin die +Dämonologie des Alterthums gewirkt haben möge, und zwar ganz, was ihr hier +nur zur Hälfte zugewiesen wird. Nach Grimm wäre die Vorstellung von den +Hexenfahrten immerhin erst =unter den Christen erzeugt= worden, also ein +=Irrthum der Christen=; der Kanon Episcopi aber verdammt sie geradezu als +einen Rückfall in errorem _Paganorum_. Somit haben ihn in seiner damaligen +Gestalt, -- denn später bildete er sich wieder anders, -- die Christen nur +=übernommen=, nicht =erzeugt=. Aus welchem Heidenthum aber stammt er? Aus +dem =deutschen= gewiss nicht; dieses kennt keine Nachtfahrten in Masse (s. +Grimm Myth. S. 593). Also doch wohl aus dem =römischen=, wie wir oben +nachzuweisen versucht haben. Dass die deutschen Christen diesen Aberglauben +im eilften Jahrhundert bereits hatten[349], folgt weniger daraus, dass +=Burkhard= hierauf bezügliche Stellen überhaupt aufgenommen hat, -- er gibt +oft Ausländisches, -- als aus der deutschen Benennung, welche er in eine +angeblich aus den Beschlüssen des Conzils zu Agath (Agde in der Languedoc) +von 506 entnommenen Stelle einschiebt: Credidisti, ut aliqua femina sit, +quae hoc facere possit, quod quaedam a diabolo deceptae se affirmant +necessario et ex praecepto facere debere, id est cum daemonum turba in +similitudinem mulierum transformata, quam vulgaris superstitio _holdam_ +(al. _unholdam_) vocat, certis noctibus equitare debere super quasdam +bestias, et in eorum se consortio annumeratam esse (_Burchard_. Decret. +lib. XIX. cap. 5). Ob übrigens gerade in dieser Stelle Grimm's Vermuthung, +dass eine =einzelne Gottheit= der alten Deutschen =Holda= geheissen habe, +in deren Gefolge man später die Nachtweiber verwiesen, eine Stütze finde +(S. 165. 594.), lassen wir, da es nicht weiter zur Sache gehört, an seinen +Ort gestellt sein. Ist der Text bei Burkhard unverderbt, so würde das Wort +holda (Substantiv oder Adjektiv?) auf die =ganze Schaar= der nachtfahrenden +Dämonen zu beziehen sein. + +Wenn nun Grimm, dieser gründlichste Kenner des deutschen Alterthums, der +neueren Hexerei nur einen losen und meist indirekten Zusammenhang mit dem +Wesen unserer heidnischen Vorfahren zuerkennt, und dieser Zusammenhang, +unsern obigen Bemerkungen zufolge, nicht einmal in dem von diesem Gelehrten +angenommenen Masse erweislich scheint: so werden gewisse viel weiter +gehende Ansichten einiger anderen Gelehrten um so leichter als unhaltbar +hervortreten. + +=Mone=[350] führt das Hexenwesen, und namentlich den =Sabbath=, auf Hekate +und =die alten Bacchanalien, die den Deutschen schon während ihres +Aufenthalts am schwarzen Meere bekannt geworden seien=, zurück. S. 268 sagt +er, »das Hexenthum feinde den christlichen Kult an, nicht als Christenthum, +sondern als bestehende Religion, so wie es =vor= dem Christenthum auch die +heidnische Volksreligion unserer Voreltern anfeindete.« Weiter führt er +S. 271 Folgendes als feststehende Sätze auf: »1) Das Hexenwesen war eine +für seinen Zweck =vollständig organisirte geheime Gesellschaft=. 2) Da der +Teufel an der Spitze desselben stand und ein Wesen ist, das in die Religion +gehört, so muss das Hexenwesen eine =religiöse Gesellschaft= gewesen sein. +3) Wir müssen das Hexenwesen, wie es in den Prozessen des siebenzehnten +Jahrhunderts erscheint, nicht als den Anfangs-, sondern als den +Ausgangspunkt betrachten und seinem Ursprung rückwärts nachspüren, soweit +sich geschichtliche Zeugnisse dafür vorfinden.« + +Mone erkennt also, wenn wir ihn recht verstehen, in den sogenannten Hexen +eine wirkliche, bis ins siebenzehnte Jahrhundert fortbestehende +Gesellschaft, welche eine organisirte Opposition gegen die jedesmalige +Volksreligion bildete, für sich aber einen vom Pontus mitgebrachten Hekate- +und Bacchuskult bewahrt hatte. =Wo= aber, müssen wir fragen, hat denn Mone +irgend eine historische Spur davon aufgefunden, dass die heidnische +Religion der Deutschen von einer organisirten Gesellschaft von +Bacchusdienern angefeindet worden wäre? =Wo= ist im Mittelalter eine Spur +von derjenigen Continuität des fraglichen Geheimkults, welche vorausgesetzt +werden müsste, wenn die deutschen Hexen des sechszehnten und siebenzehnten +Jahrhunderts immer noch die Inhaberinnen des vom schwarzen Meere +mitgebrachten Systems gewesen wären? Was für eine räthselhafte Gesellschaft +ist das, welche die Religionen anfeindet, weil sie bestehende sind, aber +nichtsdestoweniger eine =religiöse= ist, weil der Teufel an ihrer Spitze +steht, der ein Wesen ist, welches in die Religion gehört? =Wo=durch mögen +die übrigen europäischen Völker, deren Hexenwesen dem deutschen so ganz +gleich ist, ohne dass ihre Väter am schwarzen Meere sassen, dieselbe +Gesellschaft in sich aufgenommen haben? -- Sicherlich ist Mone zu diesen +wunderlichen Ansichten grossentheils desshalb gekommen, weil er zwischen +dem Hexen=sabbath= und den alten Bacchanalien oder =Sabazien= nicht nur +eine Sach-, sondern auch eine Namensähnlichkeit fand und sich von dem +Gedanken nicht losreissen konnte, an dem von der Obrigkeit so ernstlich +verfolgten Hexenwesen müsse wenigstens so viel wahr gewesen sein, dass +gottlose Versammlungen Statt gefunden hätten. Darum sucht er das Licht in +den cimmerischen Finsternissen, wo die alten Deutschen den Sabazien +allerdings, wenn irgendwo, am nächsten gewesen sein müssen. =Hekate= ist +mit Recht hereingezogen, aber auf unrechtem Wege; die Vorstellungen von ihr +durchdrangen das antike Zauberwesen und modifizirten somit das neue. Die +behauptete Wirklichkeit der Versammlungen gründet sich auf die Bekenntnisse +der verhörten Hexen. Ueber die Glaubwürdigkeit solcher Geständnisse ist +bereits an der gehörigen Stelle geredet worden, und wir werden sie unten +nochmals berühren[351]. + +Abermals aus einem Gottesdienste, aber einem =slavischen=, finden wir das +Hexenthum hergeleitet in einer kleinen Schrift von =L. W. Schrader=, +Archivarius zu Wittgenstein[352]. Slaven bewohnen nach ihm in den +vorchristlichen Zeiten einen grossen Theil Deutschlands (auch die Mattiaker +sind solche), insbesondere die Harzgegend, wo sie den Melybog oder Czerny +Bog, d. h. schwarzen oder bösen Gott, oder Teufel, und die Frau Holle +verehren. Von den heidnischen Deutschen unterjocht und in ihrem Kultus +gestört, retten sie denselben auf den schwer zugänglichen Melbogsberg oder +Mlbogsberg, woraus der Deutsche den Namen Blocksberg bildete. Dort treiben +die Hexen, d. h. Priesterinnen der Holda oder Liebesgöttin, ihr Wesen +ungestört und geben auch den deutschen Jungfrauen, die der unerlaubten +Liebe mit den Slavenjünglingen nachgehen wollen, einen Zufluchtsort. Da man +nicht wusste, wie da auf natürliche Weise hinaufzukommen sei, so bildete +sich im Volke die Vorstellung von den Luftflügen, die später auf die +Christen überging u. s. w. Das Andenken der slavischen Hexen als +Holdapriesterinnen hat sich, dem Kundigen wohl erkennbar, in verschiedenen +Orts- und Ländernamen erhalten, z. B. in Hasserode, Hasselfelde und Hessen, +welches letztere namentlich um Gudensberg slavische Bewohner hatte. -- +Diese Resultate gewinnt Herr Schrader durch eine Deduktion, die sich durch +so drollige historische und etymologische Luftsprünge[353] auszeichnet, +dass man seinem Schriftchen nicht mehr Ehre erzeigen kann, als wenn man es +für eine schalkhafte, jedoch zuweilen aus dem Tone fallende Persiflage +gewisser Verirrungen in der heutigen Geschichts- und Sprachforschung nimmt. + +Zum dritten Male ein Kult der alten Deutschen wird von =Jarcke= +herangezogen[354]. Dieser sagt: »Wenn wir die Gesetze Karls d. G. zur +Ausrottung des heidnischen Glaubens unter den Sachsen, -- den indiculus +superstitionum, -- -- -- den gewöhnlichen Zusatz more paganorum etc. +betrachten, und damit in Verbindung bringen, was in den skandinavischen +Sagen über Zauberei und Gewalt des Menschen sogar über Wind und Wetter +gesagt wird: so dürfte die Behauptung nicht zu gewagt erscheinen, dass das +Zauberwesen und der Zauberglauben im Mittelalter =zunächst= eine Tradition +aus der =heidnisch-germanischen= Zeit, eine im Volke lebende heidnische +Naturkunde und =Naturreligion= gewesen sei, die auch ihre -- freilich +antichristlichen und, vom religiösen Standpunkt aus betrachtet, +dämonischen -- Ceremonien und Sakramente hatte. Die heidnische +Naturreligion wurde dann später im Kampfe mit christlichen Prinzipien und +nachdem die christliche Lehre vom Teufel in das Bewusstsein des Volks +übergegangen war, zu einer dem Christenthum und allem Göttlichen +feindlichen, und zu einem wahren Teufelsdienste, indem die alte +Naturwissenschaft selbst von denen, die ihre Geheimnisse kannten und +ausübten, als etwas vom Teufel Ausgehendes angesehen wurde. -- -- -- -- +Daher die Erscheinung, dass eine Einweihung in jene Künste zuletzt wirklich +die äussere Form der Ergebung an den Teufel annahm.« + +Wie Jarcke aus den gegebenen Prämissen die gezogenen Folgerungen +rechtfertigen will, vermögen wir nicht einzusehen. Es sind hier ganz +disparate Dinge zusammengebracht. -- Die fränkischen Kapitularien verbieten +an verschiedenen Stellen heidnischen Götzendienst im Allgemeinen und +Besondern, an andern wieder einzelne Arten des Zauberglaubens und darauf +sich beziehende Handlungen. Der Indiculus superstitionum insbesondere, der +dem Kapitulare von 743 angehängt ist, erwähnt in dreissig Rubriken, wozu +der Text fehlt, verschiedene Gegenstände, worüber Beschlüsse gefasst worden +zu sein scheinen. Etliche Artikel handeln vom Götzendienst[355], andere von +Sacrilegien[356], noch andere von verschiedenen Arten des Aberglaubens, +auch des =christlichen=[357], fünf Artikel endlich schlagen in's Gebiet des +Magischen ein[358]. Nirgends aber sind Zauberglaube und Zauberübungen in +Beziehung zu einer heidnisch-germanischen Naturreligion gesetzt; ja es ist +noch überhaupt die Frage, ob in =allen= diesen Punkten ausschliesslich und +ursprünglich Germanisches verboten sei. Mitten unter den Franken lebten ja +Romanen. Phylakterien, Incantationen, Augurien, Sortilegien, herzfressende +Weiber und Wettermacher (-- diess ist's, was wir im Wesentlichen in den +Kapitularien finden --) kannten schon die Römer; die christlichen Kaiser +und ausserdeutsche Conzilien hatten zum Theil längst verboten, was hier nur +wiederholt wird. Was nun die »heidnische Naturkunde« anbelangt, so tritt +diese hierin eben so wenig hervor; denn man wird doch nicht das +eingebildete Beherrschen von Wind und Wetter dahin rechnen wollen. Dass +Naturkundige zuweilen als Zauberer verschrieen worden sind, ist freilich +bekannt genug; man denke aus der heidnischen Zeit an Apulejus, aus der +christlichen an Gerbert, Constantinus Africanus, Roger Bacon, Raimund +Lullus und viele Andere! Doch diese alle schöpften nicht aus einer »im +Volke lebenden heidnischen Naturkunde,« sondern erhoben sich =über= das +Volk und waren nicht =Deutsche=. Aber Jarcke scheint, einer anderen Stelle +zufolge, geneigt, die Hexerei an »das dunkle Gebiet des thierischen +Magnetismus« anzuknüpfen (S. 431). Hiervon wird weiter unten die Rede sein. +Warum aber mag jene im Volke lebende, mit Ceremonien und Sakramenten +verbundene heidnische Naturkunde und Naturreligion im Kampfe mit dem +Christenthum zuletzt so sehr das Selbstbewusstsein verloren haben, dass +»die alte Naturwissenschaft selbst von denen, welche ihre Geheimnisse +kannten und ausübten, als etwas vom Teufel Ausgehendes angesehen wurde?« +Schlimm für jene Eingeweiheten, sie mochten Recht haben, oder irren! Ob man +überhaupt mit Jarcke annehmen will, »dass eine Einweihung in jene Künste +zuletzt =wirklich= die äussere Form der Ergebung an den Teufel angenommen +habe«, das wird zunächst von den Begriffen abhangen, die man sich vom +Teufel bildet, und dann von der Glaubwürdigkeit, welche man den Legenden +und Hexenakten beizumessen geneigt ist. In keinem Fall aber sind die +Teufelsbündnisse, weder die einseitig versuchten, noch die gegenseitig +vollzogenen, noch endlich die eingebildeten, auf deutschem Boden gewachsen. +Der Vicedominus Theophilus, von dem die älteste Teufelsergebung berichtet +wird, war weder Naturkundiger, noch der deutschen Naturreligion ergeben, +sondern ein Verehrer der Jungfrau Maria, die ihn rettete, weil er sie unter +allen zuerst wieder versöhnte, als er sich dem Bösen ergeben hatte. Sodann +nehmen die Teufelsergebungen durch Gerbert und die französischen Katharer +ihren Weg und langen erst mit dem Kusse, den die Stedinger dem bleichen +Manne darbringen, in Deutschland an. Die Teufelsergebung der französischen +=Hexen= wird erst gegen das Ende des dreizehnten Jahrhunderts, die der +deutschen noch später amtlich ermittelt. + +In seinem »Handbuche des Strafrechts«, welches =Jarcke= seinen beiden +Abhandlungen über die Hexerei nachfolgen liess, lenkte freilich derselbe, +was das Resultat der Darstellung betrifft, zu einer richtigeren Auffassung +der Sache ein; aber auch hier bleibt Jarcke dabei, dass das Zauberwesen in +Deutschland (II. S. 54) »zuerst als eine heidnische Naturkunde und +Naturverehrung in einer geheimen Tradition das ganze Mittelalter hindurch +fortgelebt, nach und nach sich mit jüdischem und arabischem Aberglauben +vermischt und ausgebildet und dann gleichsam wie eine moralische Pest gegen +das Ende des Mittelalters, begünstigt durch die Hussitischen Unruhen, über +ganz Deutschland sich verbreitet zu haben scheine.« Ausserdem ist aber +gegen =Jarcke= noch dreierlei zu bemerken: 1) irrt derselbe, wenn er +Deutschland als den eigentlichen Sitz der massenhaften Hexenverfolgungen +ansieht; 2) setzt Jarcke den Anfang der Hexenverfolgungen, den er in das +Ende des sechszehnten Jahrhunderts verlegt, um ein ganzes Jahrhundert zu +spät; und 3) irrt Jarcke, wenn er das Zauberwesen als eine sich über ganz +Deutschland verbreitet habende Pest bezeichnet. Denn dieses, die Hexerei, +wurde ebenso vom Volke wie von der Geistlichkeit als Gottlosigkeit und +Frevel verdammt. Eine Sekte der Zauberer, welche einen Teufelskult ausgeübt +habe, ist nirgends nachweisbar. Was sich als eine »Pest« verbreitete, das +war nicht die Hexerei, sondern die =Verfolgung= derselben. Vgl. +=v. Wächter=, Beiträge zur deutschen Gesch. S. 303 ff. + +Auch die Hypothese des verdienten Historikers =Heinrich Schreiber=, welche +derselbe unter dem Titel »Feen und Hexen« in dem »Taschenbuch für +Geschichte und Alterthum in Süddeutschland« (Freiburg im Br., 1846) +entwickelt, ist ganz unhaltbar. Schreiber sagt (S. 18-19): »Die dem +Hexenwesen zum Grunde liegenden religiösen und sozialen Vorstellungen +reichen sowohl der Ausdehnung nach über germanisches und romanisches Gebiet +hinaus, als sind sie dem Inhalte nach in dem romanischen Gebiete so +durchaus national und lebensfrisch, dass sie nur von der =ursprünglichen +Bevölkerung= herrühren konnten, in der ohnehin die nachmaligen Eroberer +sich dem Wesentlichen nach auflösten und untergingen. Mit Einem Worte: die +dem modernen Hexenwesen zum Grunde liegenden Vorstellungen weisen sich als +ursprünglich =keltische aus=. -- Die =Kelten= besassen dem männlichen +Institute der Druiden zur Seite das weibliche Institut der =Feen=, und zwar +dieses ebenso wie jenes =in zwei Umgestaltungen=.« Schreiber erkennt +nämlich die Feen schon im phönizischen Götterglauben, nimmt dann an, dass +dieselben in der Volksvorstellung der Kelten zu guten Geistern geworden und +dann in der Vorstellung der Germanen und Romanen zu Hexen umgewandelt +worden seien. Nur Schade, dass sich für diese Genealogie und die in ihr +vorkommenden Metamorphosen auch gar nichts Thatsächliches nachweisen lässt! + +Ganz verfehlt ist die Art und Weise, in welcher =Wuttke= in der Schrift +»der deutsche Volksaberglaube der Gegenwart« (2. Aufl. S. 144-145) das +Hexenwesen zu erklären versucht. Er sagt: »Erwägt man, dass wenn die +Volksmeinung jetzt noch an Hexen glaubt, sie ihre Anschuldigung nur sehr +selten gegen sittlich unbescholtene Personen richtet, sondern meist nur +gegen solche, von denen man sich ihrem ganzen sittlichen Rufe nach auch +schwerer Bosheit wohl versehen kann, ehemalige Buhldirnen, liederliche, +unordentliche, unverträgliche, unfromme, geheime Bosheit spinnende Weiber, +so darf man voraussetzen, dass =ein guter Theil= der damals angeschuldigten +Hexen auch wirklich sittlich-religiös verkommene, auf widergöttliches +Treiben ausgehende Personen waren, die vor Allem die düsteren Seiten des +heidnischen Aberglaubens mit Gier ergriffen und danach trachteten, bösen +Zauber auszuüben.« -- Es möchte schon schwer sein, die Prämisse, von +welcher Wuttke ausgeht, im Leben zu erweisen, namentlich in den Fällen, wo +einzelne Familien von Geschlecht zu Geschlecht im Verdachte der Hexerei +geblieben sind; und was die frühere Zeit betrifft, so enthalten die Akten +der Hexenprozesse nichts, was die Behauptung Wuttke's rechtfertigen +könnte. -- =Wuttke= sagt weiter: »Bei =allen= damaligen Hexengeschichten +ging der Hexenfahrt eine Einreibung mit einer Hexensalbe voraus und +mehrfach ist von einem Hexentrank die Rede. Die Zusammensetzung jener ist +leider nicht genau bekannt; Bilsenkraut wird dabei genannt, sehr +wahrscheinlich war aber auch Mandragora und Stechapfel dabei. Der +Stechapfel soll erst durch die Zigeuner, die ihn zu Zaubermitteln +gebrauchten und am Anfange des fünfzehnten Jahrhunderts nach Deutschland +kamen, dahin gelangt sein. -- Von dieser Zeit an beginnt erst die Blüthe +des eigentlichen Hexenunwesens. Die Solaneengifte erzeugen das Gefühl des +Fliegens« etc. -- »Nehmen wir nun an, dass die in böser Magie +wohlerfahrenen Zigeunerweiber ihren deutschen Hexenschwestern ihre Zauberei +mitgetheilt haben, dass durch die heidnischen Zigeuner die Erinnerungen und +die Ueberreste des deutschen Heidenthums wieder mächtiger angeregt wurden, +und dass nicht nur eine nervenerregende Salbung mit jenen Giften stattfand, +sondern, =wie es bei den Hexensabbathen ja nicht zweifelhaft ist= (!), bei +frevelhaften Zusammenkünften zu Zauberzwecken auch Rauschmittel, denen +Bilsenkraut, Stechapfel u. dgl. beigemischt war, getrunken wurden, so würde +sich der =eigene= Glaube mancher Hexen an ihre Luftfahrten und ihre +Teufelsgemeinschaft leicht begreifen. Einzelne solcher selbstgeglaubten +Erscheinungen konnten nun leicht den Glauben an die Wirklichkeit derselben +erzeugen, zumal die heidnischen Ueberlieferungen sich damit verbanden.« Man +sieht, dass Wuttke in Hexenprozessakten sich niemals umgesehen hat. Dass +allen Hexenfahrten eine Einsalbung vorherging, ist eine ganz willkürliche +Behauptung, und so scharf auch die Angeklagten auf der Folter nach +Mitschuldigen und nach denen gefragt wurden, von welchen sie das Hexen +gelernt und ihre angeblichen Salben erhalten hätten, so werden doch von den +Gepeinigten ebensowenig Zigeunerweiber als Judenweiber genannt[359]. + +Manche haben als Grundlage der Hexerei und der Hexenverfolgung einen +wirklichen, aber falsch aufgefassten Thatbestand, ein eigentliches corpus +delicti, zu erkennen geglaubt, an welches dann abergläubische Meinungen +angeknüpft worden seien. Dahin gehört z. B. =Lamberg's=[360] Vermuthung, +dass die sogenannten Hexensabbathe in der Wirklichkeit nur Zusammenkünfte +=zur Befriedigung der Wollust= gewesen seien, in welchen Landstreicher, +Strassenräuber, Zigeuner, oder auch vornehmere Wüstlinge ihrer Sicherheit +wegen sich als Teufel vermummt und so ihren Opfern jede Denunziation vor +Gericht unmöglich gemacht hätten[361]. Diese Vermuthung wurzelt ohne +Zweifel in dem Bedürfnisse, dem regelmässig in den Akten wiederkehrenden +Bekenntniss einer teuflischen Buhlschaft irgend einen realen Grund +unterzulegen; aber sie hätte dennoch nicht von einem Gelehrten aufgestellt +werden sollen, der achthundert bambergische Prozesse durchgelesen hat. +Solche Bekenntnisse sind von Individuen, die als neunjährige Mädchen oder +greise Mütterchen die Begierde eines Wüstlings nicht leicht reizen mochten, +eben so gut abgelegt worden, als von reifen Dirnen; und bei den letzteren +hiesse es wenigstens eine unbegreifliche Dummheit und Widernatürlichkeit +voraussetzen, wenn sie massenweise in eine so plumpe Falle gegangen wären. +Wie reimt es sich ferner, dass hier der menschliche Verführer zur +=Teufelsmaske= greift, während, wenn wir die Akten hören, der Teufel in der +Regel wenigstens das erste Mal die Vorsicht gebraucht, als =schmucker +Kavalier= oder doch sonst in =menschlicher Gestalt= aufzutreten? Was die +Hexen über das Physiologische des teuflischen Concubitus aussagen, hätte +anders ausfallen müssen, wenn sie mit verkappten Männern zu thun gehabt +hätten; eben so das, was von den Folgen berichtet wird. Die Frucht eines +menschlichen Beischlafes wäre in den meisten Fällen wohl ein =Kind= +gewesen, wovon in der Regel nichts gemeldet wird, und nicht =Elben=, +=Eidechsen= und =Würmer=, von welchen die Akten voll sind. Und wenn man die +Incuben zu vermummten =Männern= macht, dann müssen folgerichtig auch die +Succuben oder Buhlteufelinnen maskirte =Weiber= gewesen sein; wäre es nun +nicht einfacher gewesen, wenn beide ohne Maske ihre Unzucht =unter +einander= getrieben hätten, als dass sie gegen dritte Personen die +unbequeme Rolle der Teufel spielten? + +Ans Drollige streift =v. Lamberg's= weiterer Einfall, dass verkappte +=Getreidewucherer= den Zusammenkünften präsidirt haben möchten. Diess +bezieht sich nämlich auf die von den Hexen ausgeübten Feldverwüstungen. +Aber diese Verwüstungen sind, nach Inhalt der Akten, durch Gewitter- und +Frostmachen vollzogen worden. Welcher Wucherer hat solche Künste den Hexen +beigebracht? + +Ferner hat man die sogenannten Bezauberungen von Menschen und Vieh durch +=eigentliche Giftmischerei= zu erklären gesucht. Wer will in Abrede +stellen, dass Substanzen, die dem thierischen Organismus schaden, der +Vergangenheit eben so gut bekannt und zugänglich waren, als der Gegenwart? +Aber das Strafrecht war sich auch eines Unterschieds zwischen Vergiftung +und Zauberei bewusst und setzte auf jene eine andere Strafe, als auf diese. +Wo darum wirkliche Vergiftung vorkam, ist zwar die Möglichkeit, aber nicht +die Wahrscheinlichkeit vorhanden, dass der unverständige Richter sie für +Zauberei nahm; wo uns aber in den Hexenakten das Wort =Gift= begegnet, da +ist es in den wenigsten Fällen in der jetzt gebräuchlichen engeren +Bedeutung, sondern fast durchgängig (gleich dem lateinischen veneficium) +als =Zaubermittel= zu fassen. So kocht eine brandenburgische Hexe »Gift« +aus einer Kröte, etwas Graberde und Holz von einer Todtenbahre und schüttet +es in einen Thorweg, durch welchen Jemand kommen soll. Eine andere kocht +ein »Vorgift« aus Asche und giesst es vor die Thüre einer Edelfrau, damit +diese, wenn sie darüber schritte, kinderlos bliebe; eine dritte vergräbt +»Gift« im Hofe, um Pferde zu bezaubern; eine vierte verlähmt Kinder durch +einen »giftigen Guss«; eine fünfte richtet zur Tödtung einen »Gifttrank« +aus Schlangen zu; eine sechste macht durch ein »gegossenes Gift«, dass ihr +Feind verarmt u. s. w. Vorstehende Beispiele sind sämmtlich aus den von +Herrn v. Raumer mitgetheilten brandenburgischen Akten entnommen und könnten +aus andern Quellen vielfach vermehrt werden. Wenn nun zwischendurch +vorkommt, dass eine Inquisitin Jemanden »mit einem grossen Gift vom Leben +gebracht« oder ein Kind »mit Gift in einem Löffel voll Pappe vergeben +habe«, so sind dieses mindestens zweifelhafte Ausdrücke, die wegen ihrer +Zusammenstellung mit den übrigen eher auf Zauberei, als auf eigentliche +Vergiftung zu deuten sein möchten. Dass die Hexen im Rufe standen, durch +=gewöhnliche= Nahrungsmittel, die man ihnen abnahm, eine Krankheit bewirken +zu können, ist aus dem Früheren bekannt. Die als Gift bezeichneten Mittel +sind in der Regel mehr ekelhaft als schädlich; aber dessen ungeachtet +wirken sie, den Akten zufolge, auch wenn sie ausgegossen oder ausgestreut +werden, jedesmal nur auf bestimmte Personen und für bestimmte Zwecke +(=Remigius= Dämonolatrie Th. II. Cap. 8). Salben und Pulver spielen in dem +Hexenapparate eine grosse Rolle. Sie werden von den Inquisiten nach Farbe +und Bestandtheilen sehr abweichend, in der Wirkung aber übereinstimmend +beschrieben. Diese Wirksamkeit aber haben die Mittel nicht an sich, sondern +nur in der Hand der Hexe, wie Remigius, der in diesen Dingen +Vielerfahrene, bemerkt. Dieser Mangel an natürlichem Zusammenhang zwischen +Mittel und Wirkung sollte schon an sich auf den richtigen Gesichtspunkt +leiten. Man hat die Angeklagten erst gezwungen, zu gestehen, =dass= sie +gezaubert, und dann hat man, wozu der Art. 52 der Carolina verpflichtet, +gefragt, =womit= und =wie= sie gezaubert haben. Wollte man denselben Weg +einschlagen, es würde sich noch heute mittelst der Folter die Erfindsamkeit +der Hexen auf den Punkt steigern lassen, dass sie dem Richter Rezepte zu +Zaubermitteln vom Donnererregen herab bis zum Mäusemachen in Protokoll und +Urtheil lieferten, -- Mittel freilich, bei welchen die von Remigius +bemerkte Einschränkung gilt. Wie wenig wären wir nun in der Erklärung des +Ganzen gefördert, wenn sich, was nicht geradezu geleugnet werden kann, +erweisen lassen sollte, dass in einzelnen Fällen ein wirklicher Giftmord +als Zauberei behandelt worden wäre[362]! Im Allgemeinen muss von diesen +Hexengiften gelten, was Agobard von den Mitteln der beneventanischen +Zauberer sagt: Ante hos paucos annos disseminata est quaedam stultitia, cum +esset mortalitas boum, ut dicerent, Grimaldum Ducem Beneventorum +transmisisse homines cum pulveribus, quos spargerent per campos et montes, +prata et fontes, eo quod esset inimicus christianissimo Imperatori Carolo, +et de ipso sparso pulvere mori boves, propter quam causam multos +comprehensos audivimus et vidimus, et aliquos occisos, plerosque autem +affixos tabulis in flumen projectos et necatos. Et quod mirum valde est, +comprehensi ipsi adversum se dicebant testimonium, habere se talem pulverem +et spargere ...... et neque disciplina, neque tortura, neque ipsa mors +deterrebat illos, ut adversus ipsos falsum dicere non auderent. Hoc ita ab +omnibus credebatur, ut paene pauci essent, quibus absurdissimum videretur. +_Nec rationabiliter pensabant, unde fieri passet talis pulvis, de quo soli +boves morerentur, non cetera animalia[363]._ -- Es versteht sich von +selbst, dass, wenn wir auch die Giftmorde der Hexen in weitester Ausdehnung +zugeben wollten, damit immer nur ein sehr kleiner Theil des gesammten +Hexenthums erklärt wäre. + +Um den Glauben an die =objektive Wahrheit= der von Hexen bekannten +Handlungen steht es also im Einzelnen, wie im Ganzen, sehr misslich. Darum +haben Manche jenen wunderbaren Erlebnissen nur eine =subjektive Existenz in +der Vorstellung der Hexen= einräumen zu müssen geglaubt. Die Hexen sollen +sich entweder durch Krankheit, oder durch künstliche Mittel in einem +Zustande höchster Exaltation befunden haben, in welchem sie das, was ihre +wüste Phantasie ihnen vorgaukelte, für Wirklichkeit nahmen und als solche, +oft sogar ohne Zwang, zu den Akten brachten. So meinen schon =Weier=[364] +und =Bacon von Verulam=[365] und neuerlich =Rudolf Reuss=[366], dass die +Hexen mittelst ihrer =Salbe= sich zu jener Thätigkeit der Einbildungskraft +steigern, vermöge deren sie zu fliegen, in Thiere verwandelt zu sein, oder +mit dem Teufel zu buhlen glauben. Ueber die Bestandtheile dieser Salbe +haben wir theils Nachrichten in den Akten selbst[367], theils neuere +Vermuthungen; jene, wie diese, gehen aus einander. Bei Weier z. B. finden +sich folgende Rezepte: Gesottenes Kinderfett, Eleoselinum, Aconitum, +Pappelzweige, Russ; oder: Sium. Acorum vulgare, Pentaphyllon, +Fledermausblut, Solanum somniferum, Oel. =Cardanus= gibt eine andere +Zusammensetzung an. =Eschenmaier= vermuthet, dass das tollmachende +Bilsenkraut eingemischt worden sei, diess gebe das Gefühl des +Fliegens[368]. Andere geben ausser dem Bilsenkraut noch Stechapfel, +Tollkirsche und Alraunwurzel als die Mittel an, mit denen sich die Hexen +narkotisirt hätten. Lassen wir die weitere Untersuchung der in den Akten +bezeichneten grünen, weissen, schwarzen, blauen und gelben Salben auf sich +beruhen, und räumen wir unbedenklich ein, dass es Substanzen gibt, welche +den Menschen zu betäuben oder in ekstatischen Zustand zu setzen vermögen. +Man löse uns aber folgende Räthsel: Was hat wohl Tausende von Weibern dazu +vermocht, freiwillig und mit der Aussicht auf Tortur, Scheiterhaufen und +ewige Verdammniss sich Visionen zu bereiten, in welchen, ihren eignen +Aussagen zufolge, weder Behagen, noch Reichthum, sondern nichts als +Schauder, Schmach und Schmerz zu finden war? Woher rührte die Einbildung +von dem =ersten= Zusammentreffen mit dem Teufel, das regelmässig dem +Sabbathsritte und folglich dem ersten angeblichen Gebrauch der Salbe +=vorausging=? Wenn gleich eine berauschende Substanz Ekstasen im +Allgemeinen erzeugen kann, gibt es eine solche, die bei allen Personen, die +sie anwenden, nothwendig ganz gleichmässige Visionen, und zwar immer nur +die der bekannten Hexengreuel, hervorbringt? Wenn ein Weib des +Blocksbergrittes sich schuldig bekannte und zwanzig andere als Complicen +angab, welche dann unter der Folter ebenfalls bekannten, Salben gebraucht +und beim Sabbath sich gegenseitig erkannt zu haben: sollen dann alle +einundzwanzig, oder nur jene erste in visionärem Zustande gewesen sein? In +=jenem= Falle hätten wir eine undenkbare Complicenschaft der Einbildung, in +=diesem= den Beweis, dass zwanzig Personen auch ohne gehabte Vision sich +schuldig erklären können, und dieser Umstand müsste zu der natürlichen +Frage führen, warum, was in zwanzig Fällen zugelassen wird, -- nämlich das +Geständniss gegen besseres Wissen, -- im einundzwanzigsten unstatthaft sein +solle. + +Neuerdings hat die entgegengesetzte Ansicht einen ebenso geistreichen als +entschiedenen Vertreter in =Maximilian Perty= gefunden. Derselbe hat in +seinem (von grosser Belesenheit zeugenden) Buche »die mystischen +Erscheinungen der menschlichen Natur« (Leipzig und Heidelberg 1861) einen +besonderen Abschnitt (S. 367-389) der Erklärung der »Hexerei und des +Hexenprozesses« gewidmet. Er bestreitet es (S. 374), dass eine jede sogen. +Zauberhandlung entweder auf naturwissenschaftlichem Boden beruhe oder +absolut nicht sei, indem es noch ein Drittes gebe, welches das eigentlich +Wesentliche sei. Die Zauberei beruhe nämlich auf den magischen Kräften des +Menschen, die nicht der Natursphäre, sondern der geistigen Welt angehörten. +Die Hexerei hatte nach Perty ihre Realität in der Vision der Hexen. +Dieselben fanden nach ihm in diesen Visionen nicht bloss Schauder, Schmach +und Schmerz -- das Gegentheil behaupteten sie nur bei der Untersuchung, -- +sondern sie fanden allerdings Vergnügen dabei, wie der Haschisch- und +Opiumesser, der Tabaksraucher, nur ein bedeutend roheres, mit wilden und +wüsten Phantasieen nach dem Geschmack der Zeit und der Bildung dieser +Leute. -- Dass die Aussagen über die gehabten Feste nach Zeit und Umständen +übereinstimmten, erklärt sich Perty dadurch, dass an den gleichen Abenden +und ohne Zweifel meist auf Verabredung und an seit Langem gewohnten Tagen +z. B. Walpurgis, Johannis und Bartolomäi, Viele sich durch die narkotische +Salbe in Ekstase versetzten und dass sie in einer wahrhaft magischen +Seelengemeinschaft zusammentrafen. »=Unzählige haben dieses gethan, und nur +ein Theil davon war so unglücklich, desshalb inquirirt zu +werden.= -- (S. 378:) Diese imaginären Zusammenkünfte waren ein +schlaff-wacher visionärer Zustand, in welchen sich die Betreffenden +versetzten und im Geiste mit anderen in gleichem Zustande befindlichen +sich begegneten. Sehr Geübte konnten sich durch den blossen Willen in den +Hexenschlaf versetzen, die Allermeisten mussten hierfür eine narkotische +Salbe unter den Armen und an den Geschlechtstheilen möglichst tief +einreiben.« -- Daher urtheilt =Perty= (S. 376): »Der =Hexenprozess= hatte +in der That eine, wenn auch nur beschränkte =Berechtigung=. Es mochten +viele von den Hexen und Zauberern Freude haben an böser Lust, und die +=Intention=, aus Eigennutz oder Rache Anderen zu schaden; den Wenigsten +wird dieses =gelungen= sein, und so waren die meisten Verbrechen +=imaginär=. Unendlich Grösseres haben ihre Richter verschuldet. -- Was in +der =Vision= und ihrer =inneren Welt= sich begeben, das nahmen die +=Richter= für =greifbare Realität=.« + +Wir geben nun zu, dass wenn der Geist des Menschen fort und fort unter der +Macht und dem Eindrucke gewisser Vorstellungen steht (wie das siebenzehnte +Jahrhundert von der Vorstellung des Hexenwesens beherrscht war), diese +Vorstellungen zu Hallucinationen führen können, in denen er selbst das zu +erleben glaubt, was er sich vorher nur gedacht hat, -- namentlich wenn der +Mensch narkotische Mittel auf sich einwirken lässt[369]; und wir wollen +daher gern zugeben, dass unter den Millionen Hexen, welche justifizirt +worden sind, einzelne sich mit Salben narkotisirt und den Versuch gemacht +haben, Anderen mit dämonischer Hülfe zu schaden und dass sie darum auch +erlebt zu haben glaubten, was alle Welt den Hexen nachsagte[370]. Aber nur +als Ausnahme von der Regel kann dieses angenommen werden. Der Satz Perty's: +»=Unzählige= haben dieses gethan« etc. lässt sich aus den Akten der +Hexenprozesse nicht beweisen. Die Hexenprozesse bieten Eine Erscheinung +dar, welche man wohl gern in Perty's Weise erklären möchte, nämlich die so +häufig vorkommende Thatsache, dass Hexen bei der Confrontation mit Anderen, +die sie nur, um von der Folter zu kommen, lügenhafter Weise als +Mitschuldige bezeichnet hatten, mit dem Ausdrucke vollster subjektiver +Wahrhaftigkeit diesen ins Gesicht hinein ihre angeblichen Malefizien +vorhalten. Hier zeigt sich ein psychologisches Phänomen, welches durch die +Folterqual, durch die Seelenangst, durch die Verzweiflung erzeugt war. Aber +die Annahme, dass diese Unglücklichen im Hexenthurm narkotische Salben +gebraucht hätten, ist doch unzulässig. Die Akten der Hexenprozesse bieten +für Perty's Hypothese keinen Anhaltepunkt, indem dieselben fast durchweg +bei den Verhafteten das Bewusstsein ihrer Unschuld erkennen lassen und +ausserdem constatiren dieselben die Thatsache, dass sich die Hexenprozesse +überall, wo sie einmal Platz gegriffen hatten, aus sich selbst heraus +fortsetzten und mehrten. + +Dasselbe ist auch gegen Diejenigen geltend zu machen, welche die Phantasmen +der Hexen aus =Geisteszerrüttung= herleiten wollen. =Ludwig Meyer= +(Direktor der Irrenheilanstalt zu Göttingen) sagt in einem überaus +interessanten Aufsatz über »die Beziehungen der Geisteskranken zu den +Besessenen und Hexen«[371]: »Es waren wieder (wie bei den Besessenen) +Geisteskrankheiten, welche den eigentlichen =Typus= der Hexen darstellten. +=Geisteskranke= bildeten den =Mittelpunkt= der Hexenprozesse wie der +Teufelaustreibungen, nur dass bei jenen unverhältnissmässig mehr geistig +Gesunde in den verderblichen Kreis hineingezogen wurden.« Wir können diesen +Satz in der Beschränkung zugeben, dass hier und da die Geisteskrankheit +Einzelner den ersten Anlass zum Beginne einer Hexenverfolgung gegeben hat; +wenn indessen dieser Satz zum eigentlichen Erklärungsprinzip des Hexenthums +erhoben werden soll, so zeigen sich alsbald unlösbare Schwierigkeiten. Oder +gibt es denn wirklich eine methodische Raserei, die in tausend Köpfen den +gleichen Weg durch tausend festbestimmte Einzelheiten nimmt? Gibt es einen +geistigen Rapport der Wahnsinnigen unter einander, so dass der eine vor +Gericht aussagen kann, =was= und =wann= der andere gerast hat[372]? Gibt es +eine Politik der Verrücktheit, welche oft viele Jahre lang den eigenen +Irrwahn schlau verbirgt und ableugnet, um ihn erst unter den Schmerzen der +Tortur für Wahrheit zu geben? Und warum hat dieser schlaue Irrwahn nur so +lange bestanden, als er zum Scheiterhaufen führte, während er den weit +gemächlicheren Tummelplatz in den heutigen Irrenhäusern verschmäht? + +Der gelehrte Jurist =Rosshirt= hat in seiner Schrift: »Geschichte +und System des deutschen Strafrechts«, Th. III. (S. 150 ff.) den +Versuch gemacht, die Ausbreitung des Hexenglaubens hauptsächlich aus +dem (angeblichen) »Mangel eines geordneten =schriftlichen= +Kriminalverfahrens« und aus einem in jener Zeit ungewohnten Zustand +des Geschlechtsverhältnisses abzuleiten. In letzterer Beziehung +meint er nämlich: »Während im fünfzehnten und im Anfange des +sechszehnten Jahrhunderts ungestört dieser Trieb sich äusserte, +wollte man auf Einmal eine bessere Zucht, zugleich durch äussere +Macht und durch die Gewalt der Religion einführen. -- Die schnelle +Umänderung der Weltansicht in diesem Punkte, das ernste Verlangen +nach Moralität bei Protestanten und Katholiken, trug sichtbar dazu +bei, eine Katastrophe in der Geschichte zu erzeugen, die bis hierher +nicht hat in ihren inneren Gründen entwickelt werden können. Die +unterdrückte Wollust suchte einen geheimen Ausweg, der Teufel musste +helfen, und jede Hexerei war jetzt mit Buhlerei verbunden. Diese +eigene Art von Hexenwesen gehört dem sechszehnten und siebenzehnten +Jahrhundert an, war aber zur Zeit der Carolina noch keineswegs in +Blüthe; aber im Laufe der Zeiten war es der Umgang mit dem buhlenden +Teufel, welcher die Köpfe beider Geschlechter einnahm und als Abfall +von Gott sich darstellte. Die schändlichste Verführung von Männern +an Weibern und umgekehrt, die wilde Lust der Wüstlinge in +bacchanalischen Versammlungen, das Benützen der mit dem Teufel +einmal angefüllten Köpfe zu der Ueberzeugung, dass der Teufel +wirklich eine Rolle spiele, die Schandthaten aufgeregter alter +Weiber und Kupplerinnen, das feine Gespinnste einer vollkommenen +Hexentheorie, das Gefühl schnöder Lust bei den Angeklagten, welches +diesen die Kraft der Vertheidigung nahm, die vorgefasste Meinung +bornirter Richter, die Bestärkung der herrschenden Ansicht durch die +Geistlichkeit, die Verzweiflung, welche von vornweg Jeden ergriff, +der am richterlichen Drama eines Hexenprozesses theilnahm, vor Allem +aber, dass noch kein geordnetes schriftliches Verfahren bestand und +damit nicht die Pflicht des Richters, in perpetuam rei memoriam über +die Untersuchung aller in Betracht kommenden Umstände sich +auszuweisen, -- dieses Alles in einem labyrinthisch ineinander +führenden Zusammenhange machte es möglich, dass Tausende, wenn auch +schuldig einer schlechten Lust gefröhnt zu haben, doch von der +Justiz in der That gemordet starben.« + +Was nun den von Rosshirt behaupteten angeblichen Mangel eines geordneten +schriftlichen Prozessverfahrens betrifft, so hebt =v. Wächter= (Beiträge +zur deutschen Geschichte, S. 92) dagegen hervor, dass doch zu Carpzov's +Zeit der schriftliche Prozess geordnet gewesen und dass Carpzov dennoch +ganze Massen von Hexen zum Scheiterhaufen verurtheilt habe, während in der +Zeit, in welcher gar keine schriftliche Prozessführung bestand, vor der +Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts, am wenigsten Hexen verbrannt wurden, +obwohl damals schon der Hexenglaube bestand. Sodann bemerkt =v. Wächter= +(S. 312) sehr richtig Folgendes: »Ganz abgesehen davon, dass die Aufhebung +der =Frauenhäuser= (diess meint doch wohl Rosshirt) später ist als der +herrschende Wahn über die Buhlteufeleien, ferner davon, dass nach den +Geständnissen, die den Angeklagten erpresst wurden, der angebliche +Verführer, der sie am Ende zum Teufelsbündnisse brachte, bei der ersten +Verführung nicht als Teufel, sondern in menschlicher Gestalt als Junker, +Reitersmann, als stattlicher Bürger u. s. w. sich ihnen nahte, und sich +erst =nach= der Verführung als Teufel kund gab, also die Teufeleien nicht +das Mittel der Verführung sein konnten, und dass die Unglücklichen in +diesen Verführungen in der Regel nichts weniger als eine Befriedigung der +Wollust gefunden haben wollen: so finden wir meines Erinnerns bei keinem +einzigen der vielen Hexenprozesse, dass ein solcher angeblicher oder +maskirter Teufel je entdeckt worden wäre (worüber sich wirklich auch +=v. Lamberg= verwundert). Denn die hingerichteten Zauberer bekannten auf +der Folter nie, dass sie den Teufel gespielt haben, sondern nur wie die +Hexen, dass sie vom Teufel zum Bündnisse verleitet worden seien und sie dem +Teufel =gedient= haben.« + +Endlich ist noch von den Aufschlüssen zu reden, welche durch die neueren +Entdeckungen im Gebiete des =thierischen Magnetismus= für die Auffassung +des Zauberwesens zu gewinnen seien. Hierauf weisen =Jarcke= und =v. Raumer= +in ihren oben berührten Mittheilungen über die Hexenprozesse hin. Wir +fürchten sehr, die Hereinziehung des Magnetismus werde statt neuen Lichts +nur alte Finsterniss verbreiten. Sie würde das jedenfalls thun, wenn die +Seherinnen fortfahren sollten, das dämonologische Kapitel der alten +Dogmatik wieder zu Ehren zu bringen. Haben wir den alten Teufel und die +Folter wieder, so ist auch die Hexerei erklärt, nämlich im Sinne des +Malleus. Doch diess beiläufig; die beiden genannten Gelehrten nehmen +natürlich die Sache nicht von dieser Seite. Aber in welchem Sinne man sie +auch fassen möge, die Ausbeute wird spärlich sein. Welche Erscheinungen des +Magnetismus sind es, die man mit dem Zauberwesen zusammenbringen will? Es +ist wahr, dem Magnetismus wird eine divinatorische Seite beigelegt und der +Magie ebenfalls. Aber der Somnambule hat sein Fernsehen in Raum und Zeit +unmittelbar durch das sogenannte Hellsehen oder den Allsinn, während die +divinatorische Magie nur mittelbar, mit dem gewöhnlichen Sinnorgan und aus +äusseren Objekten, als Sternen, Spiegeln, Loosen u. s. w. erkennt. +Ekstatische Weissagung wird nur von den Pythien und Sibyllen des +Alterthums, nicht von den Magiern der neueren Zeit, viel weniger von den +Hexen berichtet, in deren Zauberei überhaupt das divinatorische Element +hinter das apostatische und operative zurücktritt. + +Ferner möchte man wohl in den sogenannten =magischen= Heilungen eigentlich +nur =magnetische= vermuthen wollen? Mag diess, wenn überhaupt etwas daran +ist, den Theurgen gelten, die sich immer höher gestellt haben; auf die +gemeine Zauberei, die dem Gesetze verfallen war, passt es nicht. Zwar heilt +auch die Hexe, aber nur selten und nothgedrungen, wenn sie den von ihr +selbst angethanen Schaden wieder abthun muss. Vom Magnetiseur wird indessen +eine ungewöhnliche, energische Glaubenskraft, vom Magnetisirten wenigstens +hingebendes Vertrauen begehrt; die Hexe aber ist vom Glauben abgefallen und +ihr Opfer ist ohne Sympathie für sie. Auch findet sich nirgends eine Spur +von magnetischem Schlafe solcher Personen, denen eine Hexerei abgethan +ward. Man prügelt die Hexe durch, oder droht ihr mit dem Gericht; sie +schliesst ein zugeschnapptes Schloss auf, löst die Knoten eines Bandes, +oder erscheint bei dem Kranken, reibt das leidende Glied, legt Aufschläge +auf u. s. w. + +Wir brauchen nicht ausführlicher zu sein, da von den obigen Gelehrten der +Magnetismus nicht speziell auf diese Heilungen bezogen worden ist. Wohl +aber redet =v. Raumer= von einer krankhaften Exaltation, einem visionären +Zustande der Hexe selbst. Damit wäre also der sogenannte +=Idiosomnambulismus= gemeint, jene krankhafte Erregung der niederen +Seelenthätigkeiten, in welcher der Mensch das bunte Gewirre seiner +Phantasiebilder mit einer Lebhaftigkeit schaut, die ihm dasselbe für +wirkliche Erscheinungen gibt. Wir wissen nicht, ob neuere Erfahrungen +darthun, dass noch jetzt manche mit solchen Zuständen behaftete Menschen +einen Teufelsbund zu schliessen, mit dem Teufel Unzucht zu treiben, +Gewitter zu erregen, Menschen zu verderben und die übrigen Hexengreuel zu +üben glauben; aber wenn diess wäre, so hätten wir hier immer nur eine +eigenthümliche Art der Geisteskrankheiten, und es müsste von dieser in +Bezug auf das Historische des Hexenwesens dasselbe gelten, was oben vom +Irrwahne im Allgemeinen gesagt wurde. Ja es möchte dieses noch grössere +Schwierigkeiten haben; denn, wenn wir nicht irren, sollen solche +Somnambulen nach dem Erwachen sich des im Schlafe Erlebten nicht erinnern, +die Hexen aber haben, wenn sie einmal zum Gestehen gebracht waren, immer +sehr genaue Auskunft gegeben. + +Wenn nun =v. Raumer= unter Voraussetzung der »Möglichkeit, einen jener +wunderbaren kranken Zustände mit einer Art von freiwilligem Entschlusse auf +Andere, ohnehin Disponirte, zu übertragen,« auch in diesem somnambülen +Hexentreiben etwas Strafbares erkennen und damit das alte Strafgesetz +entschuldigen will, so heisst das die eigentliche Frage ganz über die Hand +spielen. Dieses Uebertragen des eigenen somnambülen Zustands auf eine +andere Person, -- ob sie überhaupt möglich ist, mögen die Telluristen +entscheiden, -- würde nichts anders heissen, als dass eine Person, die +schon eine Hexe ist, eine andere, die es noch nicht ist, zur Hexe macht; +nun aber ist es nicht zunächst das =Verführen= zur Hexerei, was das Gesetz +bestrafte, sondern die Hexerei selbst und das =Verführtwerden= zu +derselben. -- Ob man auch die sogenannten zauberischen Teufelsbesitzungen +aus dem Somnambulismus erklären zu können meint, wissen wir nicht. +Dieselben sollen öfters durch die Bosheit der Zauberer verursacht worden +sein. Die Hexen, heisst es, haben der leidenden Person einen oder mehrere +Teufel auf den Hals oder in den Leib geschickt, um sie zu plagen. Wir haben +diess in den Prozessen der Oberin Renata und des Pfarrers Grandier kennen +gelernt. Dann müsste man aber annehmen, dass nicht die =bezaubernden=, +sondern die =besessenen= Personen im somnambülen Zustande gewesen seien. +Wer aber ausser dem Magnetiseur vermag, der Theorie der Telluristen +zufolge, einen somnambülen Zustand freiwillig in dem Andern zu erzeugen? +Waren Renata und Grandier Magnetiseurs? + +Auch nachdem wir =Fischer's= Werk über den Somnambulismus gelesen +haben[373], ist uns die Heranziehung des letzteren für die Erklärung der +Zauberei ein Räthsel. Dieser Gelehrte eröffnet zwar einen eigenen, der +Hexerei gewidmeten Abschnitt mit der Ankündigung, dass erst jetzt mittelst +des neuen, aus der näheren Kenntniss des Somnambulismus gewonnenen Lichtes +ein Endurtheil über den Hexenprozess mit Grund und Sachkenntniss möglich +sei; in der Ausführung jedoch beschränken sich diese Aufschlüsse fast +lediglich darauf, dass die Hexenfahrten und der Umgang mit dem Teufel in +denjenigen Fällen, wo die Bekenntnisse als =freiwillige= anzusehen seien, +durch =Schlafvisionen= erklärt werden, aus welchen die Erinnerung in den +wachen Zustand hinüberreichte. Der »empfindungslose Hexenschlaf« ist mit +Gewalt hereingezogen; Starrkrämpfe auf der Folter sind bei Hexen nur +desshalb häufiger vorgekommen, als bei Märtyrern und andern Opfern, weil +die Zahl jener Unglücklichen weit grösser und ihre Pein weit ausgesuchter +und langwieriger war. Statt seinen Satz vom Somnambulismus auch nur an +einem einzigen Beispiele ins Klare zu stellen, gibt Fischer desto mehr +allgemeine Redensarten und bespricht zahlreiche Fälle, von welchen er am +Ende selbst eingesteht, dass sie mit jener Disposition nichts zu thun +haben. Auch er kommt auf fortgeerbtes germanisches und celtisches +Priesterthum, Unzucht treibende Muckergesellschaften und am Ende sogar, +-- was freilich das Natürlichste ist, -- auf den Aberglauben, die fixen +Ideen der Richter und die Macht der Folter zurück. Merkwürdiger Weise aber +sucht Fischer den Hauptgrund der neueren Hexenprozesse »in der mit dem +fünfzehnten Jahrhundert beginnenden =Nüchternheit der europäischen +Menschheit=, welche erst jüngst in dem Rationalismus und Liberalismus +unserer Tage ihren Culminationspunkt erreichte.« Diese nüchterne +Verständigkeit soll in ihrer ersten Entwicklungsstufe die Hexenprozesse +=gebracht=, in ihrer zweiten -- als Rationalismus -- den Prozess der Hexen +und Gespenster =niedergeschlagen= haben, und die Aufgabe einer dritten +Entwicklungsstufe wird es sein, das Ausserordentliche und Uebernatürliche, +welches der Rationalismus und Liberalismus schlechtweg leugnete, zu +=begreifen=. Wohlan, wenn der Somnambulismus in Zukunft einleuchtendere +Aufschlüsse bringt, als er bisher gethan, so werden sie willkommen sein; +bis dahin aber mag er es auch dem nüchternen »Rationalismus«, der den +Prozess der Hexen niederschlagen konnte, nicht verübeln, wenn er in seiner +nüchternen Weise zum Begreifen desselben vorerst lieber die Geschichte um +Rath fragt, als ein System, das sich bis jetzt weder über seine Haltbarkeit +in sich selbst, noch über seine Beziehung zu unserem Gegenstande +hinlänglich ausgewiesen hat. + +Es ist auch versucht worden, die Hexenverfolgung und deren enorme zeitliche +und räumliche Ausdehnung lediglich als Erzeugniss der =Bosheit=, des +=Neides= und =Hasses= und der =Habgier= anzusehen und zu erklären. Nun +lässt sich allerdings aus unzähligen Prozessakten nachweisen, dass diese +Motive wirklich nur allzuoft die grausamsten Verfolgungen herbeigeführt +haben, -- namentlich die Habgier. Wurde doch das Vermögen der Verurtheilten +ganz gewöhnlich confiszirt und war doch die Hexenrichterei zu einem überaus +einträglichen Gewerbe geworden! Aber dennoch reichen jene Motive zur +Erklärung der Sache nicht aus. So wenig Bosheit und Habgier gegenwärtig +Hexenprozesse bewirken können, so wenig würden sie dieses in früheren +Jahrhunderten vermocht haben, wenn nicht die wirklichen Grundlagen der +Hexenverfolgung andere gewesen wären. Auch sind unzählige Unglückliche +(arme, heimathlose Leute, kleine Kinder etc.) wegen Hexerei hingerichtet +worden, an deren Hinrichtung weder die Habsucht noch der Neid ein Interesse +nehmen konnte. + +Zwei andere Ansichten verdienen um des Gegensatzes willen, in welchem sie +zu einander stehen, hier hervorgehoben zu werden. =Carl Haas= äussert sich +nämlich (in der Schrift »die Hexenprozesse, ein kulturhistorischer Versuch +nebst Dokumenten«, Tübingen, 1865) dahin, dass die Hexerei die Frucht und +Folge der vorausgegangenen Ketzerei und daher auch ganz so wie diese +behandelt worden sei. Er sagt (S. 63), die Geschichte lasse nirgends Lücke +und Leeren, sondern überall nothwendige Uebergänge erkennen, »Varietäten, +aber aus einer und derselben Gattung«. »So entstand die Hexerei genannter +Periode aus der Ketzerei der ihr unmittelbar vorangehenden Zeit, und wie +die Ketzerei betrieben und behandelt ward, so ihre Base, wenn nicht +Tochter, die Hexerei. Beide entstehen aus Unglauben, Unklarheit, Hochmuth, +Ueberspannung, sind Wahngeschöpfe, misshandeln und werden misshandelt und +wachsen dabei, bis ihnen mit Kraft und Vernunft entgegengetreten wird.« +Indem nun =Haas= hervorhebt, dass anerkanntermassen Deutschland gerade im +dreizehnten Jahrhundert der Boden grober Ketzereien gewesen sei, so meint +er hiermit den »historischen Beweis« für die Richtigkeit seiner Hypothese +erbracht zu haben (S. 66:) »Ketzerei und Hexerei gingen nacheinander und +auseinander hervor, waren vor der Tortur da und gehören nicht unter jene +Erscheinung, die man Hysteronproteron nennt. Beide sind Exzesse: jene in +Beziehung auf die gottgeordneten Schranken höherer Auctorität, diese in +Beziehung auf die gottgeordneten Schranken der menschlichen Natur.« -- In +Wahrheit ist jedoch von =Haas= gar nichts bewiesen. Wohl aber muss es +räthselhaft erscheinen, dass derselbe die ganze Hexerei (S. 78) »in das +Gebiet des Wahns, des Irrthums und der Täuschung bei den sogenannten Hexen +wie bei deren Richtern und Zeitgenossen« verweist, und dabei doch (S. 67) +die Meinung äussert: »Es gab und wird stets Zauberkreise geben, welchen der +Mensch nicht ungestraft nahen darf, Geister, deren man sich bemächtigen +möchte und deren Herr man nicht werden kann, wie Goethe's +Zauberlehrling.« -- + +Während aber =Haas= die Hexerei und deren Verfolgung aus der Ketzerei und +aus dem Abfall vom Glauben der Kirche ableiten zu können wähnt, meint =C. +Trummer= dieselbe (Eingangs seiner Schrift[374]: »Abriss der Geschichte des +criminellen Zauberglaubens und insbesondere der Hexenverfolgungen«) aus +übereifrigem »Glaubensmuth« erklären zu müssen. Er sagt nämlich (S. 98): +»Es konnte bei der mittelalterlichen Auffassung des christlichen Glaubens, +der wir bei ihren Mängeln ihre bedeutenden Vorzüge nicht absprechen dürfen, +kaum fehlen, dass die Ueberzeugung von der diabolischen Gemeinschaft der +Zauberer und Hexen sich ihrer ebenso als der Gesetzgeber und Richter +bemächtigte, und es kann ebensowenig auffallen, dass bei diesen der Eifer, +sie zu verfolgen, um so grösser war, =je grösser ihr religiöser Eifer, ihr +Glaubensmuth selbst blieb. Das Glaubensleben bekam durch die Reformation +neue Nahrung, und so erklärt es sich auch hieraus, wie in Deutschland, dem +Vaterlande der Glaubensverbesserung, die meisten Hexenprozesse erst seit +dem Ende des sechszehnten Jahrhunderts, also nach der Reformation, +vorgekommen sind= und über ein Jahrhundert gedauert haben.« Die in diesen +Worten enthaltenen irrigen Angaben mögen auf sich beruhen; dagegen verdient +es hervorgehoben zu werden, dass Trummer, obschon er in der angegebenen +Weise sich die Ausbreitung der Hexenprozesse glaubt erklären zu können, +doch S. 99 fortfährt: »Es ist demnächst noch eine merkwürdige Erscheinung +Gegenstand historischer Prüfung gewesen, nämlich die, dass, nachdem die +Hexenprozesse aufgehört haben, selbst die Möglichkeit derselben ein Räthsel +geworden ist, und, wiewohl die Zeit noch nicht so sehr entfernt liegt, es +zu den Unbegreiflichkeiten gezählt wird, wie man darauf hat verfallen +können, Teufelsbündnisse zum Gegenstand der Strafgerechtigkeit zu +machen.« -- Man sieht, dass Trummer selbst nicht glaubt, eine haltbare +Erklärung der Sache gegeben zu haben. -- + +Schliesslich sei es uns gestattet, =August Vilmar's= Auffassung des +Hexenwesens mitzutheilen, indem dieselbe in der evangelischen Theologie +ganz einzigartig dasteht, den Mann selbst aber auf das Vollständigste -- +namentlich bezüglich seiner Geschichtsschreibung -- kennzeichnet[375]. + +=Vilmar= theilt in B. III. seines Sammelwerkes »Zur neuesten +Kulturgeschichte Deutschlands« (Frankf. a. M. 1867) S. 146-187 eine +Abhandlung »vom Hexenwesen« mit, worin er für die Hexerei den Charakter +voller (nur im Laufe der Zeit mit allerlei Unwahrem versetzter) +Wirklichkeit in Anspruch nimmt, und es als eine Art von Fortsetzung des +germanischen Heidenthums erklärlich zu machen sucht. Seiner Meinung nach +(S. 151) wurde allgemein noch im dreizehnten Jahrhundert »das Salzkochen +als das eigentliche und einzige Geschäft der Hexen bei ihren unheimlichen, +nächtlichen Zusammenkünften angesehen.« Ueber diesen Gedanken ist schon +oben S. 356 das Nöthige bemerkt. Hören wir aber nun, wie sich Vilmar über +Ursprung, Wesen, Verbreitung und Erlöschen der Hexerei und der +Hexenverfolgung näher ausspricht! + +Er sagt (S. 152 ff.): »So beruht also das Hexenwesen seinem Ursprunge nach +keineswegs auf leeren Einbildungen, thörichten Träumen und kindischen +Mährchen, sondern auf wirklichen Verhältnissen und handgreiflichen +Zuständen, welche wie die Versammlungstage und Versammlungsplätze noch in +der Gegenwart vollkommen deutlich erkennbar sind. Was die Vorfahren als +Heiden offen und treuherzig -- gethan hatten, das erschien den christlichen +Nachkommen in der Erinnerung als ein unheimliches, widergöttliches, +zauberisches, zuletzt teuflisches Treiben. Dazu kam aber, dass das nicht +blos und allein =Erinnerung= an vergangene Dinge, sondern zum Theil +fortdauernd =Wirklichkeit= war, indem immer noch Manche, wenn auch nur +Einzelne, neben ihrem unvollkommenen, unverstandenen oder unwahren +christlichen Bekenntniss her heimlich bei nächtlicher Weile die nächtlichen +Gebräuche auf den Waldbergen und in den ehemals heiligen Hainen +fortsetzten. Dazu kam ferner, dass gerade Diejenigen, welche diese +Gebräuche fortsetzten, auch manche aus dem alten Heidenthum ererbten +Naturkünste bewahrten, fortpflanzten und in Anwendung brachten, z. B. die +Kenntniss und den Gebrauch der Heil- und Giftmittel -- beides von jeher +vorzugsweise den Frauen eigen, -- und dass man also die Weiber, welche im +Besitze dieser Künste (zugleich auch im Besitze der uralten +Beschwörungsformeln) waren, um dieser ihrer Gefährlichkeit willen doppelt +scheute. Desshalb enthalten auch die ältesten deutschen Gesetze +vorzugsweise nur Strafgebote gegen die heidnischen Giftmischerinnen, nicht, +wie es später der Fall war, gegen jeden Zauber und gegen jede +Beschwörungsformel«. + +»Der Kampf gegen das Hexenwesen und die Hexen ist daher kein anderer als +derselbe, welcher heute noch die Welt bewegt: der Streit zwischen dem +Glauben und dem Unglauben, zwischen dem Bekenntniss Christi und der +Verleugnung Christi, zwischen Liebe zu dem Heiland und Hass gegen den +Nazarener[376]. Jahrhunderte lang lag das Uebergewicht des Glaubens in der +Schale der sogen. höheren Stände; Jahrhunderte lang lag das Uebergewicht +des Unglaubens und der Verleugnung in der Schale des gemeinen Volkes, -- +Jahrhunderte lang bis zu den Zeiten des dreissigjährigen Kriegs. Damit nahm +die Hexenverfolgung ein Ende; damit nimmt der Unglaube in dem niederen +Volke ein Ende, damit nimmt aber auch der Glaube und die Vertretung +desselben in den höheren Ständen ein Ende. Die eine Schale sinkt, die +andere steigt.« + +Ganz folgerichtig sagt daher Vilmar (S. 158): »Ein auf die Spitze +getriebener =christlicher Staat=, in welchem das christliche Bekenntniss +eine rein äusserlich-politische Nothwendigkeit für die Existenz im Staate +bildet, =führt consequent= zum Köpfen der Gottesleugner und =zum Verbrennen +der Hexen=.« -- Nun aber kommt die eigentliche Erklärung des Ganzen +(S. 158-161): »Doch dauerte es ziemlich lange, ehe es mit dem =Abfall= der +Hexen, der Verleugnung Christi soweit kam. In den wild gewordenen Zeiten +des vierzehnten und besonders des fünfzehnten Jahrhunderts erscheint =der +unter dem Namen und der Form der Hexerei stattfindende Abfall vom +Christenthum= fast mit Einem Male häufiger oder wenigstens weit bemerkbarer +geworden zu sein als früher. Möglich, und sogar sehr wahrscheinlich ist es, +dass damals auch in dieser Beziehung eine der geistigen Seuchen geherrscht +hat. Es mag ein allgemeiner krankhafter Reiz entstanden sein und lange +bestanden haben, dem Christenthum sich zu widersetzen und mit einem +gewissen Trotz in das alte Heidenthum zurückzukehren, soviel von dem +letzteren noch vorhanden war. -- Die grösste Wahrscheinlichkeit gewinnt +diese Annahme einer Abfallskrankheit durch die Erwägung der Thatsache, dass +offenbar kein Jahrhundert mit Ausnahme des unsrigen auch ausserhalb des +Hexenabfalls an schamlosen, frechen und entsetzlichen Gotteslästerungen, an +wildem Trotz gegen Gott, an Missbrauch der heiligen Worte und heiligen +Dinge reicher gewesen ist als die zweite Hälfte des fünfzehnten +Jahrhunderts, das sechszehnte und die erste Hälfte des siebenzehnten. +-- =Gegen das Ende des fünfzehnten Jahrhunderts nahm dieser Abfall= (der +Hexen von Gott) =in ungewöhnlichem Masse zu=, auch nicht blos in +Deutschland, sondern in gleicher Weise in Frankreich und Italien, -- wo er +sich dann noch mit besonderen Formen des dort einheimischen alten +(römischen und keltischen) Heidenthums bekleidete, -- und nahm theils =an +und für sich=, theils in der Vorstellung der Menschen, ganz bestimmte +Formen an. Dahin gehört der Bund mit dem Teufel, die Hurerei mit demselben +etc. -- Vielleicht zur =grösseren Hälfte= waren diese Bündnisse, diese +Zauberkünste =Einbildung=, aus der zum Abfall geneigten Zeitrichtung +aufgesogene Einbildung, niemals jedoch Einbildung eines Einzelnen; =zur +kleineren=, indess =bedeutenderen Hälfte= waren sie (wie die +Giftmischerkünste) =Wahrheit=.« + +=Vilmar= fährt nun in dieser seiner Apologie der Bulle Innozenz' VIII. fort +(S. 164 ff.): »Durch die Einführung eines förmlichen Verfahrens gegen den +Abfall und gegen die Zauberei wurde übrigens =die geistige Seuche des +Abfalls= nichts weniger als geheilt; im Gegentheil =verstärkte sich die +Neigung zum Widerspruch gegen das Christenthum, zum Abschwören Christi= und +zu den -- oft thörichtesten und abgeschmacktesten -- vermeintlichen +Zauberkünsten in gewissen Schriften des Volkes noch um ein Bedeutendes. Je +mehr man Hexen verfolgte und verbrannte, je mehr gab es Hexen, -- nicht +blos darum, weil man überall Hexen zu sehen und zu finden meinte, sondern +weil in der That eine unglaubliche und stets im Wachsen begriffene Menge +von Weibern -- durch die herrschende geistige Krankheit angesteckt, -- sich +mit Abschwörungen, Siebtreiben, Gaukelsamensäen und Giftmischen +beschäftigte. Zu dem letzteren Verbrechen war jedoch die Abschwörung +Christi die unerlässliche Einleitung und selbst die bekanntesten +Giftmittel, z. B. der Fliegenstein, wurden von den Giftmischerinnen +damaliger Zeit nicht anders als nach dem förmlichen Eintritt in das Reich +des Teufels angewendet.« -- »Wie weit der freventliche Kitzel mancher +Weiber, besonders hochbejahrter Greisinnen, Anderen irgend ein Leid +anzuthun, -- damals gegangen ist, lässt sich nicht wiedererzählen, und +würde, wären nicht die unbefangensten und glaubwürdigsten Zeugnisse +vorhanden (!), heutiges Tages völlig unglaublich erscheinen.« + +Mit dieser Versicherung schliesst =Vilmar= seine Ausführung ab, zu der er +am Schlusse der ganzen Abhandlung S. 186 noch die Bemerkung hinzufügt, dass +neben dem einreissenden Indifferentismus seit etwa 1660 »=das zum Siege +auch in den unteren Volksschichten durchgedrungene Christenthum= den +Hexenprozessen mit dem Ausgange des siebenzehnten Jahrhunderts überhaupt +ein Ende gemacht« habe. -- Also im fünfzehnten, sechszehnten und +siebenzehnten Jahrhundert waren die oberen Volksschichten (von denen die +Hexenverfolgung ausging) fromm, und die unteren Volksschichten waren +gottlos; darum wucherte in diesen Jahrhunderten die auf Abfall von Gott +beruhende Hexerei; gegen Ende des siebenzehnten Jahrhunderts aber wurden +die Bürgers- und Bauersleute fromm, darum hörte die Hexerei und mit ihr +auch (als Consequenz) die Hexenverfolgung auf (!!!). + +Man sieht, dem Kanon Episcopi und den zahlreichen mit demselben +übereinstimmenden Concilbeschlüssen und Pönitentialvorschriften gegenüber +ist =Vilmar= ein -- Ketzer; seinen Standpunkt hat er im Wesentlichen auf +der verhängnissvollen päpstlichen Bulle Summis desiderantes vom 5. Dezember +1484, die in ihm innerhalb der evangelischen Kirche des neunzehnten +Jahrhunderts einen eifrigen Apologeten gefunden hat. Aber freilich konnte +er diese Apologie nur durch die rücksichtsloseste Entstellung der +Geschichte zu Wege bringen, wobei ihn seine Unkenntniss der Sache nicht +beunruhigte. =Vilmar= versichert allerdings (S. 172), dass er »etwa hundert +Hexenprozesse gelesen« habe. Soviel sich aber aus seinen Mittheilungen über +Hexenprozesse (deren Akten er erwähnt, ohne den Ort anzugeben, wo die +betreffenden Prozesse sich abgespielt haben,) ersieht, hat Vilmar in +Wahrheit nur die Akten der wenigen Hexenprozesse gesehen, welche ehedem im +Archive des Hofgerichts zu Marburg vorhanden waren. Hätte Vilmar wirklich +die Akten von etwa hundert Prozessen gesehen, so würden ihm doch wohl die +Augen aufgegangen sein. Er hätte dann z. B. sicherlich nicht zu schreiben +gewagt, was er S. 175 behauptet, dass für die wegen Hexerei Verdächtigten +die Anhängigmachung eines Injurienprozesses »eins der =untrüglichsten +Sicherungsmittel= gegen die Leib und Leben bedrohende Fama« gewesen sei. +Denn bei unzähligen Unglücklichen beginnt ja der mit der Verurtheilung zum +Feuertode endigende Prozess eben damit, dass dieselben wegen Verunglimpfung +bei den Gerichten Schutz suchten! =Vilmar= hätte sich dann auch nicht zum +Apologeten des Verfahrens bei den Hexenprozessen gegenüber dem in der +Wissenschaft feststehenden Urtheile über dasselbe aufwerfen können[377]; +und höchst wahrscheinlich würde ihm Angesichts der satanischen Prozeduren, +durch welche man -- oft aus kindlich frommen Christenseelen -- das +Geständniss der Hexerei heraus- oder hineingefoltert hat, der Glaube an die +Wirklichkeit der Hexerei ganz vergangen sein. =Vilmar= hat sich aber weder +in Hexenprozessakten noch in der auf die Sache bezüglichen Literatur auch +nur im Entferntesten so umgesehen, dass er berechtigt gewesen wäre, sich +über das »Hexenwesen« öffentlich auszusprechen[378]. + +Somit lässt uns auch die Annahme einer nur subjektiven Wahrheit in den +Bekenntnissen der Hexen unbefriedigt. Um die sogenannte =Freiwilligkeit= +derselben zu erklären, gibt man uns eine Welt voll Verrückter oder +Nervenkranker, deren Visionen einander genau in denselben Punkten begegnen. +Das heisst eine plane Sache zum Räthsel machen. Es ist diess fast ein +Seitenstück zu der künstlichen Erklärung, welche der Pater Aubert über das +Pferdehaar im Hühnerei abgab. Diesem gelehrten Jesuiten, Professor der +Mathematik zu Caen, brachte man einst ein hartgesottenes Ei, in welchem ein +Pferdehaar sich mehrmals durch das Weisse wand und dann in das Gelbe ging. +»Das Ding kam mir etwas ausserordentlich vor, -- erzählt Aubert; -- denn +diess Haar muss in die Milchadern hineingegangen sein und dann in den +ductum thoracium, von dannen in die hohle Ader und dann in das Herz; und +indem es ausging durch den herabgehenden Ast der Aorta, muss es sich in den +Eierstock hineingedrängt haben.« Die Wahrheit ist, dass das Haar niemals in +dem Huhn gewesen, sondern durch ein feines, nachher wieder verklebtes Loch +unmittelbar vor dem Sieden in das Ei geschoben worden war. Aehnlich war +jene Freiwilligkeit der Bekenntnisse, die übrigens nicht einmal in den +Protokollen so häufig gemeldet wird, als Mancher denkt, =von aussen +hineingebracht=. Wenn man dem Inquisiten mit gezähnten Schrauben die +Schienbeine gleich einem Kuchen zusammengepresst hatte, so liess ja der +Sprachgebrauch vieler Richter dann immer noch ein =gutwilliges= Bekenntniss +zu. So versichert ein glaubwürdiger Mann, Friedrich Spee. Anderwärts zeigen +die Akten deutlich, wie mancher Angeklagte nur desswegen bereitwillig +bekannte, um sich die unnützen Schmerzen der Tortur zu ersparen, oder durch +scheinbare Reumüthigkeit statt des Scheiterhaufens »die Begnadigung des +Schwertes« zu verdienen. + +Dass die =Gleichförmigkeit= der Bekenntnisse, die einst für die objektive +Wahrheit der Hexengreuel den Hauptbeweis lieferte, in unsern Augen nicht +=für=, sondern =gegen= die Aufrichtigkeit der Aussagen zeugen muss, ist +klar. Sie erklärt sich, so lange sie sich im Allgemeinen hält, schon aus +der wesentlichen Gleichförmigkeit des überall verbreiteten Hexenglaubens, +sobald sie aber Spezialitäten concreter Orte, Zeiten, Personen und +Handlungen betrifft, nur aus Suggestion oder Collusion. + +Wenn in dem Vorstehenden den Bekenntnissen der Angeklagten jede Bedeutung +für die Entschuldigung der Hexenprozesse im =Grossen= abgesprochen wurde, +so ist damit nicht die =Möglichkeit einzelner= Fälle geleugnet, in welchen +ein Geisteskranker sich wirklich von der Wahrheit seiner Aussagen überzeugt +halten mochte. Aber aus der Möglichkeit folgt noch nicht geradezu die +Wahrscheinlichkeit. =Möglich= wäre es z. B. eben so gut, dass ein +Verrückter sich für einen Wehrwolf hielte, als es gewiss ist, dass manche +Irren auf Glasbeinen zu gehen oder Vögel im Kopfe zu tragen sich einbilden. +Ob nun aber, wenn irgendwo ein Kind oder Schaf vermisst wurde, gerade +derjenige, welchen das Gericht als Wehrwolf aufgriff und verbrannte, von +seiner eingestandenen Lykanthropie selbst überzeugt war, diess ist eine +andere Frage. Jener Unglückliche in Westphalen, der einst um dieser +Beschuldigung willen eine fünfzehnmalige Tortur ausstand, litt gewiss nicht +an dieser Monomanie; und so hat sich uns überhaupt in keinem concreten +Falle die Annahme einer solchen aus den Umständen als nothwendig ergeben. + +Ausser dieser Möglichkeit der Einbildung geben wir auch noch die +Möglichkeit, ja die Wahrscheinlichkeit des Versuchs in einzelnen Arten der +Zauberei zu. Aber auch damit wird im Wesentlichen nichts geändert. + +Bei dem allgemein herrschenden und ganz feststehenden Glauben an die +Möglichkeit eines Bundes mit dem Teufel und einer mit dessen Hülfe zu +bewirkenden Zauberei konnte es allerdings bei einzelnen Unzufriedenen, +Verzweifelnden, Verirrten zu Anrufungen des Teufels und zu Conaten kommen, +mit Hülfe des Teufels irgend Etwas zu bewerkstelligen und zu +erreichen[379]. Derartige Vorkommnisse sind sogar nachweisbar[380]. Allein +gegenüber der in den zahllosen Hexenprozessen massenhaft vorliegenden +Thatsachen beweisen diese ganz sporadisch auftretenden Erscheinungen gar +nichts. In den Hexenprozessen, die sich auf dem Scheiterhaufen abspielten, +ist nicht von Conaten eines Teufelsbündnisses, auch nicht von anderen +Verbrechen, sondern nur von wirklich vollzogenen Teufelsbündnissen, von +wirklichen Vermischungen mit dem Teufel und wirklichen Zaubereien die Rede, +was sich auch leicht begreift. Geben wir z. B. zu, dass ein +abergläubischer Bösewicht heimlich ein Wachsbild schmolz, oder mit Nadeln +durchstach, weil er dadurch seinen Feind tödten zu können meinte. Dieser +wirkliche Versuch zog begreiflich, weil der Erfolg ausbleiben musste, auch +keinen Prozess nach sich und kam nicht in die Akten. Dagegen war die von +einem Sterbenden ausgesprochene oder ihm beigemessene Ueberzeugung, dass er +der Zauberei dieses oder jenes Feindes unterliege, schon genügend, um den +Bezeichneten in Untersuchung zu ziehen. Wenn dieser nun auf der Folter sich +schuldig erklärte und dann, um die Mittel befragt, Wachsbilder nannte, so +muss dieses Geständniss entweder in seiner ganzen Ausdehnung vom Versuch +und Erfolg gelten, oder es fällt mit dem Glauben an den Erfolg auch die +Vermuthung des Versuchs weg. Und so in den übrigen Malefizien. Demnach +dürfen wir die =versuchte= Zauberei gerade in den Hexenprozessen am +wenigsten suchen; diese geben uns, so wie ihr Kern, der Teufelsbund, eine +Chimäre ist, auch nur =eingebildete Malefizien=. + + * * * * * + +=Rudolf Reuss= erklärt sich den Umstand, dass fast überall wohl zehnmal so +viele weibliche Hexen als männliche Zauberer auftreten, so (S. 12): + + L'homme, lorsqu'il se sent dévoré par la soif de la vengeance, + des plaisirs ou de l'or, se croit d'ordinaire capable + d'atteindre grâce à ses propres efforts au but désiré. La femme, + au contraire, faible et sans moyen d'action -- surtout dans la + société du moyen-âge se tourne vers une puissance extérieure et + invoque son appui pour satisfaire sa colère ou réaliser ses + désirs de bonheur. + +=Hartpole Lecky= sagt S. 60: + + »Der Cölibat wurde allgemein als die höchste Form der Tugend + angesehen, und um ihn zu empfehlen, erschöpften die Theologen + alle Quellen ihrer Beredtsamkeit, um die Verworfenheit + derjenigen zu schildern, deren Reize ihn so selten gemacht. + Daher die langen und feuerigen Erörterungen über die + beispiellose Bosheit, Nichtswürdigkeit, Ungläubigkeit, + unbesieglich schlechten Neigungen der Frauen. -- Die Frage, + warum die ungeheuere Mehrheit Derer, welche der Zauberei + angeklagt wurden, Frauen wären, hat früh die Aufmerksamkeit + erregt und man beantwortet sie gewöhnlich -- -- durch die + =angeborene Nichtswürdigkeit des Geschlechts=. Es gab keinen + Gegenstand, über den sich die alten Schriftsteller mit + zürnenderer Beredtsamkeit oder mit zahlreicheren Beispielen + ergingen.« + +=Alfred Maury= (La magie et l'astrologie S. 73) sagt mit Bezugnahme auf die +Aeusserungen römischer Schriftsteller: + + C'était surtout auprès des femmes, que les Chaldéens avaient + trouvé credit. Le beaux sexe était alors fort curieux. Il n'est + pas de mon sujet de rechercher si les choses ont changé depuis. + + Der Malleus maleficarum beantwortet die Frage: cur magis + foeminae superstitiosae reperiantur? mit Hinweisung auf die + angeborene malitia des weiblichen Geschlechts, die (in Pars I. + qu. 6) sehr eingehend und nach den entschiedensten Beziehungen + hin nachgewiesen wird. + +=F. Trechsel= (das Hexenwesen im Kanton Bern, in dem Berner Taschenbuch von +1870) S. 166 sagt: + + »In grösserer Mehrheit ist doch das andere Geschlecht dabei + vertreten, und es lässt sich dieses aus der der weiblichen Natur + anhaftenden Reizbarkeit, der stärkeren Hinneigung zum + Geheimnissvollen, Mystischen, Phantastischen und Excentrischen, + aus dem Bedürfnisse von Schutz und Hülfe, woher nur immer + einigermassen erklären.« + +=Joh. Scherr=, Gesch. deutscher Kultur und Sitte (Leipz. 1854) S. 365: + + »Warum kehrte sich die Verfolgungswuth vornehmlich gegen das + schwächere und schönere Geschlecht? Warum häufte der + Hexenprozess auf das Weib die abscheulichste Lästerung, welche + demselben je widerfahren, -- die Lästerung nämlich, + Jungfräulichkeit und eheliche Treue hinzugeben, um dafür die + widerliche Umarmung eines scheusslichen Bockes einzutauschen? -- + Weil in der Zauberkunst etwas =Heimisches=, =Stilles=, + =Abgeschlossenes= lag, was sich mit dem männlichen Charakter + weniger vertrug, hielt man von Uralters her die Frauen + zauberischer Künste für fähiger als die Männer.« + +Und doch hat wahrscheinlich keine Klasse von Opfern Qualen erduldet, die so +stark und ohne Linderung waren. Für sie gab es den wilden Fanatismus nicht, +der die Seele gegen Gefahr kräftigt und den Körper gegen Qualen beinahe +stählt. Für sie gab es keine Zuversicht auf eine herrliche Ewigkeit, welche +den Märtyrer die aufsteigende Flamme verzückt für den Wagen des Elias +ansehen liess, der die Seele gen Himmel tragen sollte. Für sie gab es weder +den Trost trauernder Freunde, noch das Bewusstsein, dass ihr Andenken von +der Nachwelt werde geehrt und gefeiert werden. Sie starben allein, gehasst +und unbemitleidet. Sie wurden von der ganzen Menschheit für die ärgsten +Verbrecher gehalten. Ihre eigenen Verwandten schraken vor ihnen, als den +Verworfenen und Verfluchten, zurück. Der Aberglaube, den sie in der Jugend +eingesogen hatten, mischte sich mit den Täuschungen des Alters und den +Schrecken ihrer Lage, er überredete sie gar oft, dass sie wirklich die +Leibeigenen des Satans und jetzt daran wären, ihre Qualen auf Erden für +eine Seelenpein auszutauschen, die ebenso schmerzlich und dazu ewig sei. +Und zu alle Dem haben wir die Schrecken zu erwägen, welche der Glaube über +das Volk im Grossen verbreitet haben muss, haben wir uns die Angst der +Mutter zu malen, wie sie sich einbildet, dass es in der Macht einer von ihr +beleidigten Person stände, in einem Augenblicke jeden Gegenstand ihrer +Liebe zu vernichten; wir haben vor Allem den schauerlichen Schatten zu +bemerken, welchen die Furcht vor einer Anklage auf die geschwächten Kräfte +des Alters geworfen, und die Bitterkeit, mit welcher sie Verlassenheit und +Einsamkeit verstärkt haben muss. Alle diese Leiden waren das Ergebniss +eines einzigen Aberglaubens, welchen der Geist der Aufklärung zerstörte. + + +FUSSNOTEN: + +[349] Der mit dem Kanon Episcopi zum Theil übereinstimmende angebliche +Kanon des Conzils zu Agatha lautet: (_Burchard_. Decret. lib. X. cap. 29): +Perquirendum, si aliqua femina sit, quae per quaedam maleficia et +incantationes mentes hominum se immutare posse dicat, id est, ut de odio in +amorem, aut de amore in odium convertat, aut bona hominum aut damnet, aut +subripiat. Et si aliqua est, quae se dicat cum daemonum turba, in +similitudinem mulierum transformata, certis noctibus equitare super quasdam +bestias, et in eorum consortio adnumeratam esse; haec talis omnimodis +scopis correpta ex parochia ejiciatur. -- Uebrigens ist dieser Kanon nicht +von der Synode zu Agde aufgestellt, sondern ist späteren Ursprungs. +S. _Hefele_, Conziliengesch. B. II. S. 641. + +[350] Anzeiger zur Kunde der deutschen Vorzeit, 1839, S. 119 ff. + +[351] Von den alten Bacchanalien hatte auch schon Cardanus (de rerum +varietate XV. 80) das Hexenwesen abgeleitet, nur dass er das ursprünglich +Wirkliche zuletzt in Einbildung übergehen liess: Haec quidem procul dubio +ab Orgiis antiquis, in quibus mulieres bacchabantur palam, ortum habuerunt. +Deinde metu legis talia prohibentis _clam celebrari_ coepere. Et ubi illud +etiam prohibitum est, _vel ipsa cogitatione agere perseverarunt_; adeo +inveterati erroris opinio constans est. + +[352] Die Sage von den Hexen des Brockens und deren Entstehen in +vorchristlicher Zeit durch die Verehrung des Melybogs und der Frau Holle. +Quedlinburg und Leipzig 1839. + +[353] Man sehe z. B. §. 17, wo das deutsche Wort =Teufel= aus dem +=polnischen= diable hergeleitet und dieses wiederum durch iable (Apfel) mit +vorgesetztem Artikel erklärt wird, indem der =Apfel= die erste Veranlassung +zum =Bösen= gewesen sei, wie auch _malum_ den Apfel und das Böse bedeute. + +[354] In den Abhandlungen »Ein Hexenprozess aus der Mitte des siebenzehnten +Jahrhunderts, mit einer Nachricht über das Verbrechen der Zauberei« (in +_Hitzig's_ Annalen der deutschen und ausländ. Kriminalrechtspflege, B. I. +1828, S. 431-456) und »Beitrag zur Gesch. der Zauberei« (ebendas. B. II. +S. 182-194) und in seinem »Handbuch des Strafrechts« S. 54 ff. + +[355] z. B. VIII. de sacris Mercurii et Jovis. + +[356] z. B. I. de sacrilegio ad sepulchra mortuorum; V. de sacrilegiis per +ecclesias. + +[357] z. B. XIX. de petendo quod boni vocant Sanctae Mariae; IX. de +sacrificio, quod fit alicui Sanctorum. + +[358] Nämlich: X. de phylacteriis et ligaturis; XII. de incantationibus; +XIII. de auguriis vel avium vel equorum, vel bovum stercore, vel +sternutatione; XIV. de divinis et sortilegiis; XXX. de eo quod credunt, +quia feminae lunam commendent, quod possint corda hominum tollere juxta +paganos. + +[359] Nur ein einziges Mal, in einem am Ende des siebenzehnten Jahrhunderts +(1687) spielenden Brandenburgischen Hexenprozess sind wir einem auf +Verführung durch eine »Tartar'sche« (d. h. Zigeunerin) lautenden, auf der +Folter erpressten Geständniss begegnet. S. _Raumer_ in den Märkischen +Forschungen, Berl. 1841, S. 260. + +[360] Kriminalverfahren bei Hexenpr. im Bisth. Bamberg etc. §. 5. + +[361] _Cardanus_ (de rerum varietate XV. 80) hatte im Wesentlichen dieselbe +Vermuthung aufgestellt. + +[362] Wenn, wie diess in einem der von Raumer mitgetheilten Fälle +geschieht, ein Versuch =durch Rattengift zu tödten= mit unter den übrigen +Beschuldigungen gegen eine Person vorgebracht wird, so steht diess =neben= +der Zauberei, nicht =darin=, wie denn anderwärts auch z. B. Diebstahl, +Brandstiftung u. a. daneben vorkommt. + +[363] _Agobardi_ Liber contra insulsam vulgi opinionem de grandine et +tonitruis. Cap. 16. + +[364] De praestig. daemon. B. III. Cap. 17. + +[365] Silva silvarum, Cent. X. p. 501, ed. Amstelod. + +[366] La sorcellerie au 16. et au 17. siècle, Paris, 1871, S. 130 ff. + +[367] Z. B. in buseckischen Akten: -- »Actum den 29. April. A. 1656 .... +Frage: Woraus dann die Hexensalbe gemacht werde? Resp. Aus den Hostien, +welche sie und alle Hexen beym abendtmahl in der Kirchen auss deme Mundt +genommen, in der handt behalten, dem Teuffel beym Hexen Danz geopffert und +solche nachgehents wieder von Ihme bekommen, den heiligen Wein empfangen +sie in der Kirche in gedancken auch ins Teuffels nahmen. Sie P. Beklagtinn +seye da bevor umb ein Kindt kommen, das habe sie auch dazu gebraucht. Die +scheiden Möllerin, die Butsch, dess Herrn Fraw haben die Salben helffen +kochen.« + +[368] Magnet. Archiv III. St. 1. + +[369] Vgl. die Schrift: Des hallucinations ou histoire raisonnée des +apparitions, des visions, des songes, de l'extase etc. par _A. Brierre de +Boismont_ (Paris, 1845), S. 135. + +[370] S. die Nachweisungen bei _Schindler_, der Aberglaube des +Mittelalters, S. 286-287. + +[371] Abgedruckt in Westermann's Jahrbuch der Illustrirten deutschen +Monatshefte, B. X. S. 258 ff. + +[372] Diess hat auch der abergläubische _Le Loyer_ eingesehen, nur dass +freilich diese Einsicht ihn desto mehr an der objektiven Wirklichkeit der +Hexerei festhalten liess: Les sorcières sont interrogées séparément et à +part, et toutes concordamment tombent en mesmes confessions, remarquent les +circonstances et dépendances, s'accordent du temps, de l'heure et de la +façon sans varier, comme il serait très-difficile qu'elles ne variassent, +s'il y avait de la mélancholie et fureur en elles. Puis confrontez-les +ensemble, elles y persistent. _Le Loyer_, Discours et histoires des +spectres, visions etc. Paris 1605, p. 136. + +[373] Es ist erst geschehen, nachdem das Vorhergehende (von Soldan) bereits +niedergeschrieben war. + +[374] Abgedruckt in dem Sammelwerk: »Vorträge über Tortur, Hexenverfolgung, +Vehmgerichte« etc. -- (Hamburg, 1844 ff.) B. I. S. 97 ff. + +[375] Bezüglich der Lehre Vilmar's von der Kirche, von den beiden +Sakramenten, von der Absolution, Ordination, Confirmation und Ehe ist +dieses schon unzählige Male nachgewiesen worden. Das Unevangelische seiner +Lehrweise geht aber noch viel weiter. In seiner Dogmatik, B. I. S. 111 +z. B. behauptet er die perspicuitas Scripturae S. nur für das »Lehr- und +Hirtenamt« der Kirche, nicht für die Christen überhaupt. Die heil. Schrift +hat »Deutlichkeit nur für dieses Amt, welchem dann die Deutlich=machung= +für die Individuen der Gemeinden obliegt.« So sagt =Vilmar=! + +[376] In unzähligen Hexenprozessen, namentlich in den Torturprotokollen ist +es in herzbewegendster Weise zu ersehen, in welcher Stärke der Glaube an +Gott, das Vertrauen zum Erlöser (der sich oft in der Form des Gebets, oft +in lautesten Angstschreien ausspricht) die Herzen der Hexen erfüllte. Die +Richter und Peiniger erscheinen da nicht als die Streiter Christi, sondern +als -- Teufel! + +[377] Er sagt S. 170: »An und für sich ist man nicht berechtigt, diese dem +Gesetze angemessenen Todesurtheile als =Greuel= zu bezeichnen, wie das +längst herkömmlich ist, und auch das =Gesetz= (in der Carolina) =selbst=, +wird man nicht ohne Weiteres einen =Greuel= nennen dürfen. -- S. 172: +Allerdings bestanden prozessualische Regeln für die Constatirung eines +Gerüchts und so ganz in den Tag hinein, etwa nach dem Massstabe heutiges +Tags umlaufender Gerüchte, wurde nicht verfahren. Dazu war die Zeit noch +viel zu fest und wenigstens in Sitte und Lebensordnung zu zähe. Im +=heutigen= Sinne leichtfertig nahm man das Gerücht nicht.« -- Mehr kann man +nicht verlangen, wenn der Hexenprozess vertheidigt werden soll. + +[378] Was soll man z. B. dazu sagen, wenn _Vilmar_ S. 169 erzählt: »So +lange es Hexenprozesse gegeben hat, galt der =Anklageprozess=; erst als +der, in der neuesten Zeit wieder aufgehobene, =Inquisitionsprozess= +eingeführt wurde, nahmen die Hexenprozesse ab und hörten bald ganz auf!« +Die einzige Stelle der Abhandlung, aus der sich vermuthen lässt, dass Verf. +ein auf den Hexenprozess bezügliches Buch der neueren Literatur in Händen +gehabt hat, ist der dem grossen Rechtslehrer _v. Wächter_ (S. 172) desshalb +gemachte Vorwurf »arger Leichtfertigkeit«, weil dieser gesagt habe, »es +habe, um die Tortur zu erkennen, nur bedurft, dass ein altes Weib +triefäugig gewesen sei, wozu dann leicht noch irgend ein Indizium zu finden +gewesen sei«. + +[379] Dieses wird auch von _A. F. Köppen_ in seiner trefflichen Abhandlung +(Wigands Vierteljahrschrift, B. II. S. 51) zugegeben, indem er sagt: +»Allerdings ist es höchst wahrscheinlich, dass die Hexerei als das +(angebliche) Modeverbrechen der Zeit, mancherlei wirkliche, d. h. +bürgerliche Verbrechen gleichsam absorbirt habe, dass also bei einzelnen +Verbrechen kein bloss eingebildeter, sondern auch ein reeller Thatbestand +vorlag. Einige angebliche Hexen mögen Kindesmörderinnen, andere +Giftmischerinnen gewesen sein, noch andere durch Quacksalberei und +Sudelköcherei u. dgl. reellen Schaden gethan haben. Indessen ist die Zahl +derselben jedenfalls verhältnissmässig nur sehr gering gewesen; und -- was +die Hauptsache ist -- beweisen, juridisch beweisen lässt sich das (Dank der +Formlosigkeit des Hexenprozesses!) in den allerwenigsten Fällen, ja +vielleicht in keinem einzigen Falle mehr.« + +[380] Wir erinnern an den oben B. I. 481 aus Hessen mitgetheilten Fall. +Ausserdem theilt _v. Wächter_ aus einem juristischen Responsum vom Jahre +1647 (bei _Nic. Brand_, de legitima maleficos et sagas investigandi et +convincendi ratione, P. II. thes. 1) folgendes Vorkommniss mit: Ein +preussischer Soldat wollte sich mit Satans Hülfe unsichtbar, schuss- und +hiebfest machen und glücklich spielen können, wesshalb er dem Teufel sich +zu ergeben beschloss. Er setzte daher eine Schrift auf, in welcher er sich +dem Teufel verschrieb und unterzeichnete dieselbe mit Blut aus seiner Nase. +Am Rande der Schrift sprach er die Bitte aus, dass ihm der Teufel bald +einen Gesandten schicken möchte, von dem er das Nöthige lernen könnte. +Diese Schrift wollte er an einem Samstag Nachts auf einen Kreuzweg tragen, +um sie so in die Hände des Teufels zu bringen. Ehe er aber dieses ausführen +konnte, fand man die Schrift bei ihm, und es wurde ihm daher der Prozess +gemacht, der zu seiner Hinrichtung führte. + + + + +Nachträge. + + +Ueber den Dämonismus der katholischen Kirche, der Kurie in der Gegenwart +vgl. =Buchmann=, die unfreie und freie Kirche S. 226 ff. + +=Buxtorf-Falkeisen= sagt in seiner Schrift »Basler Zauberprozesse aus dem +vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert« S. VII von dem gegenwärtigen +Aberglauben in der Schweiz: + + »Auch ist im Kriegsvolke die Passauerkunst noch nicht + verschwunden, denn als die Aufgebote zum Sonderbundsfeldzuge + einkamen, liessen sich viele der Einberufenen bei einem alten + Manne durch irgendwelchen Hokuspokus hieb-, stich- und kugelfest + machen.« + +Folgendes theilt =Buxtorf-Falkeisen S. X= aus dem Elsass mit: + + »Der Glaube an Zauberer und Hexen etc. (so wird im Januar 1860 + aus Altkirch geschrieben,) ist in unseren Gegenden noch nicht + ganz verschwunden, so dass wir noch hier und da von Personen + hören, die der Teufel zu seinem Wohnsitz auserkoren hat. So sind + im Jahr nach der allgemeinen Ausstellung zwei nervenkranke + Kinder von Illfurth für besessen erklärt worden. Eine Störung + der geistigen und leiblichen Kräfte, momentanes Verschwinden + aller Bewegung und Empfindung hatte sie befallen. Da ward eine + unglückliche, ganz unschuldige Frau des Verbrechens der Hexerei + beschuldigt. Glücklich jedoch, dass sie nicht mehr in der Zeit + der Scheiterhaufen lebte! Die beiden Kinder wurden anfangs von + Aerzten behandelt, dann von einer »Schläferin« besorgt, ohne + dass die bösen Geister weichen wollten. Die Sache machte immer + grösseres Aufsehen bei den abergläubischen Menschen, deren Zahl + immer noch gross genug ist. Zuletzt wurden die sogen. + Besessenen einer ganz eigenthümlichen Behandlung in einem + Kapuzinerkloster unterworfen. Noch wichen die Dämonen nicht. Da + trat eines Tages, von der hohen Behörde hingesandt, der + Gendarmerie-Brigadier ins Krankenzimmer, -- und siehe was nicht + Wissenschaft und nicht Mönchsgebet vermochten, das gelang dem + stattlich galonirten Querhut. Flugs ward Heilung und das Unwesen + gebannt.« + +=M. Perty= sagt in der Schrift »der jetzige Spiritualismus und verwandte +Erfahrungen der Vergangenheit und Gegenwart« (Leipzig und Heidelberg 1877) +S. 229: + + »In Indien kommen auch in neuester Zeit noch Fälle vor, wo + Menschen wegen angeblicher Zauberei gemartert und getödtet + werden, wie 1872 im Lande der Bheels eine alte Frau, die man im + Verdacht hatte, einem Bunniah von Kooshulgurh, Namens Fatta, + Krankheit angezaubert zu haben. Der Bunniah selbst glaubte, + diese Frau Chundoo habe seine Leber verzehrt. Einige Bheels + banden sie, wie sie dieses vermeintlichen Hexen früher sehr + allgemein zu thun pflegten, an den Handgelenken an einen + Bananenbaum, und schwangen sie, um sie zum Geständniss zu + bringen, vier Tage hin und her, bis sie starb, und verbrannten + dann die Leiche«[381]. + + +FUSSNOTEN: + +[381] Nach Pioneer Mail im spiritist. Journal The Medium and Daybreak, +4. Dezember 1874. + +Vgl. z. B. die Schrift: »Ueber das Besessensein oder das Dasein und den +Einfluss des bösen Geisterreichs in der alten Zeit« (Heilbronn, 1833, +S. 116 in 8^o). -- Das Vorwort der Schrift beginnt mit den Worten: »Der +Verfasser dieser Schrift hat seine Ueberzeugung von Dämonen-Besitzungen auf +eigene Anschauung gegründet, und zwei damit geplagte unglückliche Personen +-- im Hause seines ihm so theuern Freundes, des Dr. Kerner in Weinsberg, +oft und aufmerksam beobachtet.« -- Der Schlusssatz der Abhandlung lautet +(S. 116): »Ich glaube an gute und böse Geister und an ihren Einfluss bis +auf die neuesten Zeiten. Der Mensch aber kann beiden widerstehen.« + + + + +Berichtigung. + + +Die Ueberschrift des =zwölften Kapitels=, B. I. S. 407 muss heissen: + +»Die Inquisition im dreizehnten Jahrhundert. Ausbildung des Hexenprozesses +in Frankreich. Hexenprozesse in Irland und Italien.« + + + + +Namen- und Sachregister. + + +A. + +Abälard I. 183. + +Abraham a St. Clara II. 90. + +Agde (Syn.) I. 120, II. 360. + +Agobart, Erzb. I. 128, 447. + +Agricola II. 208. + +Agrippa I. 74. + +Agrippa v. Nettesheim, I. 338 Anm., 425, 445, 463, 514, II. 1 f. + +Akkader I. 16 f. + +Alanus v. Ryssel I. 154. + +Albert v. Baiern, Bisch. I. 270 f. + +Albert d. Grosse I. 193, Anm. 195 f. + +Albigenser I. 156 f. 223. + +Alciatus I. 459, 514. + +Alexander IV. I. 216, 220 f. + +Alexander VI. I. 284, 216. + +Alfons X. I. 193. + +Amerika II. 152. + +Amolo, Erzb. I. 129. + +Amorbach II. 80. + +Anaxagoras I. 36. + +Ancyra (Syn.) I. 119, 130 f., 289 Anm. + +Antonius, h. I. 176 Anm. + +Apollonius v. Tyana I. 72, 81, 196. + +Apulejus I. 79, 345. + +Araber I. 192 f. + +Arnobius I. 85. + +Aristoteles I. 193. + +Arras I. 253 f. + +Aschhausen, v. II. 38, 44. + +Assurbanhabal I. 16. + +Athenagoras I. 88. + +Aubert II. 394. + +Augsburg II. 93. + +Augustinus, Aur. Bisch. I. 95, 96, 97. + +Auxerre I. 120, 395 Anm. + +Avignon I. 300 Anm. + + +B. + +Babylonien I. 21. + +Baco I. 193 f. Anm. + +Baden I. 341. + +Baden-Baden (Landrecht) I. 412. + +Baiern I. 122, II. 95, 292, 307, 331. + +Bamberg I. 346 Anm., 409, 436, II. 37 f. + +Bambergensis I. 410. + +Bartolo I. 223, 237. + +Baxter II. 262. + +Bayle II. 243. + +Beckmann II. 213. + +Bekker, Balth. II. 223 f., 256. + +Bern I. 243, II. 139. + +Bernhard von Clairvaux I. 208. + +Bernhard von Como I. 191, 222. + +Berquin I. 438. + +Beza I. 429. + +Binsfeld II. 21. + +Bodin II. 16 f., 160. + +Böhmer II. 259, 264. + +Borelli II. 292. + +Bonifacius VIII. I. 354. + +Boston II. 153. + +Bordeaux I. 429. + +Braga (Syn.) I. 120. + +Brandenburg I. 465, II. 89. + +Braunschweig II. 88. + +Breisgau II. 95. + +Bremen I. 206. + +Brenz I. 432, II. 12. + +Breslau II. 84. + +Broussart I. 253. + +Brunnemann II. 225. + +Buchheim, Joh. Stürtzel v. I. 273. + +Burkhard von Worms I. 105, 107, 108, 109, 130 Anm., 131 f. + +Buxtorf-Falkeisen II. 401. + +Byzanz I. 139. + + +C. + +Calvin I. 498. + +Carcassonne I. 223 f. + +Cardanus I. 426. + +Carolina I. 334, 339, 410. + +Carpzov I. 336, 340, 353 Anm., 356 Anm., 384, II. 209 f. + +Cäsarius v. Heisterbach I. 170, 179, 185 f., 203. + +Chaldäa I. 21. + +Charron II. 21. + +Chrysipus I. 37. + +Chrysostomus I. 121. + +Claudius I. 76. + +Clemens IV. I. 216. + +Clemens V. I. 193. + +Clemens VII. I. 285. + +Coesfeld I. 356 Anm., 439. + +Concilium Germanicum I. 128. + +Constantin, K. I. 98, 99. + +Constantinus Africanus I. 140. + +Cordova I. 192. + +Corvey (Annalen v.) I. 137. + + +D. + +Danäus, Lamb. II. 15. + +Darmstadt I. 485 f. + +Dassel, H. v. I. 358, II. 20. + +Delrio I. 336, 343 Anm., 356 Anm., 430, 433, II. 23, 29. + +Demokrit I. 40. + +Dernbach, Balth. v. II. 55. + +Deutschland I. 158 f., 284, 336 f., II. 29, 32 f. + +Diagoras I. 49. + +Dieburg II. 80. + +Diogenes I. 37. + + +E. + +Edelin I. 247. + +Eduard VI. von Engl. I. 519. + +Ehrenberg, B. v. II. 44. + +Ehrenberg E. v. II. 52. + +Elisabeth v. Engl. I. 520. + +Elsass I. 492, II. 97. + +Elvira (Syn.) I. 119. + +Empedokles I. 36. + +England I. 518, II. 146, 227, 262, 336. + +Epikuräer I. 49. + +Erasmus von Rotterdam I. 459. + +Ernst der Fromme von S. G. II. 126. + +Ernst von Baiern, B. II. 60. + +Esslingen I. 401. + +Etrusker I. 52 f. + +Eugen IV. I. 245. + +Euripides I. 46. + +Eymericus I. 22, 280. + + +F. + +Farel I. 433. + +Felix von Bologna I. 135. + +Ferdinand I. K. I. 408. + +Ferdinand II. K. I. 356. + +Ferdinand von Baiern, B. II. 60. + +Fichard II. 19. + +Fischer II. 384 f. + +Finnen (Myth.) I. 20. + +Flade II. 24. + +Flandern I. 492. + +Floralien I. 321. + +Fludd I. 428. + +Forner II. 39. + +Franken I. 127, 128. + +Frankfurt I. 261. + +Frankreich I. 156 f., 207 f., 239 f., 437, 522, II. 261, 314, 331, 334 f. + +Fraticellen und Beghinen I. 228. + +Freisingen, Otto v. I. 183. + +Friedberg I. 391. + +Friedrich II., Kaiser, I. 193, 207, 209. + +Friedrich III. Kaiser, I. 270. + +Friedrich v. d. Pfalz II. 13. + +Friedrich I. v. S. Gotha II. 126. + +Friedrich Wilhelm von Brandenburg II. 225. + +Friedrich I. von Preussen II. 260. + +Friedrich Wilhelm I. v. Preussen II. 266. + +Friedrich Wilhelm II. v. Preussen II. 269 Anm. + +Frölich von Frölichsburg II. 214. + +Fugger, v. II. 305. + +Fulda I. 436, II. 55 f. + + +G. + +Gaar II. 291. + +Galilei II. 228. + +Gallien I. 127. + +Gassendi II. 228. + +Gassner, Jos. II. 305. + +Gassner, And. II. 342 f. + +Gebsattel II. 38. + +Genf I. 499, II. 227. + +Gerbert I. 140, 195 f. + +Germanicus I. 76. + +Gerson I. 240. + +Gervasius I. 183 f. + +Georg Friedrich, Kurf. v. Mainz II. 78. + +Glanvil II. 230. + +Godelmann II. 19. + +Göhausen II. 109. + +Grado (Conc.) I. 260. + +Graser II. 292. + +Gregor VII. I. 136. + +Gregor IX. I. 160 f., 209, 239 Anm. + +Gregor XV. I. 411, II. 207. + +Gregor von Tours, B. I. 113, 114, 115, 126. + +Grevius II. 205. + +Griechen I. 396. + +Griechenland I. 35 f. + +Griech. Kaiserreich I. 139 f. + +Griech.-babyl. Literatur I. 38. + +Grimm, Jak. II. 255. + +Guericke II. 228. + +Gronau II. 260. + +Gury II. 340. + + +H. + +Haas II. 386 f. + +Hadrian VI. I. 285, 515. + +Haen, de II. 306. + +Hamburg I. 261, 490, II. 116. + +Hamburger Stadtrecht I. 206. + +Harley, Ach. v. I. 524. + +Hartpole Lecky II. 398. + +Hebräer I. 25. + +Heidelberg I. 260. + +Heinrich I. v. Engl. I. 137. + +Heinrich VI. v. Engl. I. 518. + +Heinrich VIII. v. Engl. I. 519. + +Heinrich II. v. Frankreich I. 523. + +Heineccius II. 259. + +Hekate I. 63. + +Hellenen I. 17. + +Heliodorus I. 103. + +Heraklit I. 36. + +Hermann II. 260. + +Hesiod I. 40. + +Hessen I. 480 f. + +Hessen-Darmstadt II. 97 f. + +Hessen-Kassel II. 104 f. + +Hexenbulle I. 268 Anm. f., 276 f. + +Hexenhammer I. 269 f., 276, 342, 345 Anm., 352 f., 405. + +Hippokrates I. 47. + +Holland s. Niederlande. + +Holstein II. 130. + +Honorius, K. I. 101. + +Hopkins I. 363, II. 147. + +Horst I. 341, 347. + +Huygens II. 228. + + +I. + +Jakob I. v. Engl. I. 309, 520, II. 27 f. + +Jakob III. v. Schottland I. 522. + +Jarcke II. 365 f., 381. + +Jaquier I. 190, 222, 247. + +Idiosomnambulismus II. 382. + +Innozenz III. I. 209, 212, 215. + +Innozenz IV. I. 213, 215, 216. + +Innozenz VIII. I. 267, II. 88. + +Innozenz VIII. Hexenbulle I. 267 f., 418, 454. + +Institor I. 222, 267, 458. + +Johann, Kurf. v. Trier (v. Baden) II. 33. + +Johann, Kurf. v. Trier (v. d. Leyen) II. 33. + +Johann Schweikart, Kurf. v. Mainz II. 78. + +Johann Philipp, Kurf. v. Mainz II. 80. + +Johann Georg II. v. Bamberg, I. 347, II. 38. + +Johann XXII. P. I. 142, 225, 228, 413 Anm. + +Josephus I. 33. + +Irland I. 232. + +Irmäus I. 88. + +Italien I. 153, 237, 415. + +Julian, K. I. 100. + +Julius, B. v. Würzb. II. 43. + +Julius II., P. I. 285, 515. + +Jülich-Cleve-Berg I. 465. + +Justinian I. I. 165. + + +K. + +Kanon Episcopi I. 130, 222, 288 Anm., II. 360. + +Karl d. Grosse I. 128. + +Karl V. I. 335, 397. + +Karl VIII. v. Frankr. I. 523. + +Karl IX. v. Frankr. I. 523. + +Karl Theodor v. Baiern II. 307. + +Karlomann I. 128. + +Karolinger I. 127. + +Katharer I. 150 f., 167 f. + +Kempten II. 308. + +Kepler II. 131, 228. + +Knorr v. Rosenroth I. 80 Anm. + +Koloman I. 138. + +Köln I. 137, 158, II. 81. + +Konrad v. Marburg I. 158 f., 183, 219. + +Konrad v. Heresbach I. 432, II. 2 f. + +Konstantinopel (Syn.) I. 120. + +Krakau I. 197. + + +L. + +Ladislaus d. H. I. 138. + +Lamberg II. 39, 370 f. + +Languedoc I. 223. + +Langres (Syn.) I. 241. + +Lateranconcil I. 113 Anm., 405. + +Lausanne II. 137. + +Lauterbach I. 340. + +Lavater II. 306. + +Laymann II. 186. + +Lemurien, I. 322. + +Lenormant I. 15 (Anm.) f., 25 f. + +Leo, Kaiser I. 101. + +Leo IV. P. I. 118. + +Leo X. I. 285, 516. + +Leodegar I. 118. + +Lex Salica I. 123 Anm., II. 357. + +Leyser II. 258. + +Limburg, Herzogthum I. 514. + +Lindheim I. 347, 391, 448. + +Logroño (Spanien) I. 290. + +Longobarden I. 123. + +Loos (Loseus) II. 22 f. + +Lothringen I. 377 Anm., II. 129. + +Lübeck I. 401, 491. + +Lübeck (Stadtrecht) I. 206. + +Lucius III. P. I. 207. + +Ludwig VIII. v. Frankr. I. 157. + +Ludwig IX. v. Frankr. I. 158, 258. + +Ludwig XI. v. Frankr. I. 523. + +Ludwig XII. v. Frankr. I. 523. + +Ludwig XIII. v. Frankr. II. 163. + +Ludwig XIV. v. Frankr. II. 226. + +Luther I. 308, 429 f., 435 Anm. + +Luxemburg I. 336. + +Lyon I. 128, 129. + + +M. + +Maffei II. 290. + +Magismus I. 22. + +Magnetismus, thier. II. 381. + +Mainz II. 73 f. + +Mallebranche II. 244, 261. + +Malleus maleficarum, s. Hexenhammer. + +Mantik I. 26 f. + +Marburg I. 347, 402, 483. + +Marcus Aurelius I. 78. + +Mariana I. 195. + +Maria Stuart I. 522. + +Maria Theresia II. 273 f. + +März, A. I. 431, II. 295. + +Mather, Cotton II. 152 f. + +Mather, Increase II. 152 f. + +Maury II. 398. + +Maxentius I. 78. + +Maximilian I. I. 283, 408. + +Maximilian II. I. 408. + +Maximin I. 78. + +Medien I. 22. + +Meister II. 265. + +Melanchthon I. 425. + +Merowinger I. 124. + +Merz, Agn. II. 295. + +Metz I. 338, 463. + +Meyer II. 378. + +Meyfart II. 208. + +Mexiko II. 337. + +Minucius, F. I. 88, 145. + +Molina I. 313. + +Molitoris I. 272 f. + +Mone II. 361 f. + +Montaigne II. 21. + +München II. 128. + +Münster I. 366, II. 59. + +Muratori II. 291. + + +N. + +Narbonne (Syn.) I. 405. + +Nassau II. 113 f. + +Nassau-Dillenburg I. 489. + +Naudé II. 229. + +Navarra I. 290. + +Neidhard, B. v. Bamberg II. 38. + +Neisse II. 129. + +Nero I. 77. + +Neuplatonismus I. 81. + +Neupythagoräer I. 81. + +Nicäa (Concil) I. 129. + +Nider I. 222, 243 f. + +Niederlande I. 261, II. 227, 262, 332. + +Nördlingen I. 469. + +Nordhausen I. 491, II. 118. + + +O. + +Offenburg I. 350 Anm., 356 Anm., 381, II. 122. + +Oldenburg I. 159 f. + +Olevian, Kasp. II. 33. + +Oesterreich I. 493, II. 90 f., 269, 329. + +Oesterreich-Schlesien u. Mähren I. 444. + +Orakel (des Apoll) I. 76. + +Orient (der heidnische) I. 14 f. + +Origines I. 88, 89. + +Orleans I. 151. + +Orleans (Syn.) I. 120. + +Orleans (Jungfrau v.) I. 242. + +Osthanes I. 37. + +Otho, K. I. 77. + +Otto III. I. 140. + +Otto IV. I. 183. + +Oudewater (Hexenwage) I. 397, II. 262. + + +P. + +Paderborn II. 85, + +Paderborn (Syn.) I. 128. + +Palingh II. 227. + +Paracelsus I. 426. + +Paris (Parlament) I. 239. + +Patroclus v. Bourges I. 118. + +Paul IV. I. 406. + +Perger II. 273. + +Perronne II. 339. + +Persien I. 22. + +Perty II. 376, 402. + +Pfalz I. 338. + +Pfalz-Neuburg II. 119. + +Philipp der Schöne I. 169 Anm., 223, 241. + +Philipp der Grossmüthige I. 480. + +Philipp Adolph, Bischof v. Würzburg II. 45. + +Pico von Mirandola I. 424, 426. + +Plinius I. 37, 396. + +Platon I. 51. + +Plotho, v. II. 266. + +Polen II. 264, 327. + +Pommern II. 117. + +Ponzinibius I. 427, 459. + +Prag (Concil) I. 260. + +Preussen II. 260, 264. + +Priscillian I. 148. + +Protagoras I. 49. + +Psellus, Mich. Const. I. 178. + +Pythagoras I. 49. + + +Q. + +Quedlinburg I. 452 Anm. 3. + + +R. + +Ransfeld, B. v. II. 59. + +Raumer, v. II. 381 f. + +Rawlinson I. 15. + +Remigius I. 360 Anm. 1, 378 Anm. 1, II. 25 f., 372. + +Reims (Concil) I. 112 Anm. 5. + +Remond, Fl. de I. 429. + +Remy, N. II. 129. + +Reuchlin I. 424, 426. + +Reuss I. 362 f, II. 374, 398. + +Rheinprovinz II. 333. + +Richard III. v. Engl. I. 518. + +Riga I. 206. + +Römer I. 52 f. + +Rosshirt II. 379. + +Russland II. 338, 339. + + +S. + +Sachsen II. 260. + +Sachsen-Gotha II. 125. + +Sachsenspiegel I. 204. + +Salamanca I. 197. + +Salamanca (Syn.) I. 260. + +Salem (Hexenjagd) II. 152. + +Salisbury, Joh. Bisch. I. 116, 141, 183. + +Salzburg I. 436, 497, II. 85, 273. + +Sargon I. I. 21. + +Savini I. 338. + +Scherr II. 399. + +Schottland II. 145, 150, 263. + +Schrader II. 363. + +Schwabenspiegel I. 205. + +Schwarzenberg, Joh. v. I. 409. + +Schweden II. 261. + +Schweiz I. 262 f., 498, II. 137 f., 315 f., 323 f. + +Scott, Reg. I. 427, II. 18 f. + +Scott, Walter I. 363, 378, 398, II. 145 Anm. 147, 146 Anm. 150. + +Scribonius I. 394. + +Servede I. 433. + +Sicilien II. 328. + +Siebenbürgen II. 134. + +Simon, der Magier I. 72. + +Simon von Montfort I. 157. + +Sixtus IV. I. 115. + +Sokrates I. 48 f. + +Somnambulismus II. 384. + +Spanien I. 235, 437, 517, II. 314. + +Spee, Fried. v. I. 345, 353 Anm. 1, 384, 441, II. 187 f., 395. + +Spina, A. I. 251. + +Spina, Bart. I. 285, 287, 459, 515, II. 14. + +Spizelius II. 250. + +Sprenger I. 222, 267, 458. + +Stade I. 206. + +Stapleton I. 435. + +Starkenburg I. 445. + +Stedinger I. 159 ff. + +Stephan I. v. Ungarn I. 138. + +Sterzinger I. 431, II. 293 f. + +Stolberg II. 119. + +Strassburg I. 158. + +Strassburg (Juristenfakultät) I. 330. + +Strigen, Lamien und Empusen I. 60 f. + +Swieten v. II. 276. + +Sylvester II. I. 140, 165. + + +T. + +Tacitus I. 75. + +Tanner II. 181 f. + +Tartarotti II. 288 f. + +Tatian I. 88, 89. + +Tengler I. 407. + +Tertullian I. 88, 89. + +Thales I. 36. + +Theokrit I. 46. + +Thessalien I. 43. + +Theodorich I. 122. + +Thomas von Aquino I. 142, 180 f., 196 f., 204, 210 Anm. 2, 213. + +Thummius II. 294 f. + +Thomasius II. 294 f. + +Tirol I. 272, 408, 495, II. 92, 331. + +Toledo I. 192, 265, 518. + +Toledo (Syn.) I. 120. + +Torreblanca I. 431, II. 31. + +Toulouse I. 158, 172, 209, 223, 241. + +Tours (Syn.) I. 120. + +Trechsel II. 399. + +Trier I. 36, 169 Anm. II. 33, 376. + +Trithemius I. 49 f. + +Trummer II. 387. + +Tübingen (Juristenfakultät) II. 257. + + +U. + +Ulm I. 460. + +Ungarn I. 138, 497, II. 133, 336. + +Urban IV. I. 216. + +Urfehde I. 400. + +Urgicht I. 403. + +Ursinus, Zach. II. 33. + + +V. + +Valens, Kaiser I. 101, 102, 103. + +Valentinian I. K. I. 100. + +Vallick II. 10 Anm. 10. + +Venedig I. 515. + +Venetus I. 424. + +Vennes (Syn.) I. 120. + +Verden I. 206. + +Verdun I. 125. + +Verona I. 207. + +Vilmar II. 346 f., 388 f. + + +W. + +Waadt I. 500. + +Wächter, v. I. 364 f., 384 f., II. 380, 394 Anm. 378. + +Waldenser I. 156 f., 223, 229, 254, 258, 523. + +Weier (Wierus auch Piscinarius) I. 354 Anm., 338 Anm. 1, 427, + II. 2 f., 374. + +Westphalen I. 137. + +Wigand, B. v. Bamberg II. 38. + +Wirdig, S. I, 428. + +Wormserbad I. 458. + +Württemberg I. 363, 467, II. 96, 131. + +Würzburg I. 436, II. 26, 43, 281. + +Wuttke II. 368 f. + + +X. + +Xerxes I. 23, 35. + +Xenophon I. 23. + + +Z. + +Zeibich II. 260. + +Zoroaster I. 22. + +Zürich II. 144. + +Zwingli I. 435 Anm. + + * * * * * + +Anmerkungen zur Transkription: + +An folgenden Stellen wurde der Originaltext geändert: + + + S. 3: "Aprippa von Nettesheim" geändert in "Agrippa von Nettesheim" + S. 58, Fussnote 73: "ein genommen" geändert in "eingenommen" + S. 115: "Theil genom-" geändert in "Theil genommen" + S. 182: "der ersten Bandes" geändert in "des ersten Bandes" + S. 211, Fussnote 203: "Carpzow" geändert in "Carpzov" + S. 248: "Johannn Reiche" geändert in "Johann Reiche" + S. 252: "im Jahr 1793" geändert in "im Jahr 1703" + S. 301, Fussnote 303: "S. 767 bis 763" geändert in "S. 767 ff." + S. 335: "Ort" eingefügt zwischen "der sich im April 1826 in einem" + und "an der französischen Grenze" + S. 361: "Bachanalien" geändert in "Bacchanalien" + S. 389: im Original fand sich ein doppelter Hinweis zur Fussnote 376: + hinter "Beschwörungsformel" und hinter "Nazarener". + Ich habe den Hinweis hinter "Beschwörungsformel" entfernt. + + In mehreren Fussnoten wurde "Hartpole-Lecky" geändert in + "Hartpole Lecky". + + + + + +End of the Project Gutenberg EBook of Soldan's Geschichte der Hexenprozesse, by +Heinrich Heppe + +*** END OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK SOLDAN'S GESCHICHTE DER HEXENPROZ. *** + +***** This file should be named 25048-8.txt or 25048-8.zip ***** +This and all associated files of various formats will be found in: + https://www.gutenberg.org/2/5/0/4/25048/ + +Produced by Wolfgang Menges, Constanze Hofmann, Juliet +Sutherland and the Online Distributed Proofreading Team +at https://www.pgdp.net + + +Updated editions will replace the previous one--the old editions +will be renamed. + +Creating the works from public domain print editions means that no +one owns a United States copyright in these works, so the Foundation +(and you!) can copy and distribute it in the United States without +permission and without paying copyright royalties. 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