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+Project Gutenberg's Soldan's Geschichte der Hexenprozesse, by Heinrich Heppe
+
+This eBook is for the use of anyone anywhere at no cost and with
+almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or
+re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included
+with this eBook or online at www.gutenberg.org
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+
+Title: Soldan's Geschichte der Hexenprozesse
+ Zweiter Band
+
+Author: Heinrich Heppe
+
+Release Date: April 11, 2008 [EBook #25048]
+
+Language: German
+
+Character set encoding: ISO-8859-1
+
+*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK SOLDAN'S GESCHICHTE DER HEXENPROZ. ***
+
+
+
+
+Produced by Wolfgang Menges, Constanze Hofmann, Juliet
+Sutherland and the Online Distributed Proofreading Team
+at https://www.pgdp.net
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+
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+
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+ Anmerkungen zur Transkription:
+
+ Passagen, die im Originaltext in griechischer Schrift
+ gehalten sind, werden im vorliegenden Text in lateinischen
+ Buchstaben, eingeschlossen in "#", wiedergegeben.
+
+ Im Original kursiv gedruckter Text ist hier mit "_",
+ im Original gesperrt gedruckter Text mit "=" gekennzeichnet.
+
+ Schreibweise und Zeichensetzung des Originaltextes wurden beibehalten,
+ nur offensichtliche Druckfehler wurden korrigiert. Die korrigierten
+ Stellen sind am Ende des Textes aufgeführt.
+
+
+
+
+ SOLDAN'S GESCHICHTE
+
+ DER
+
+ HEXENPROZESSE.
+
+
+ NEU BEARBEITET
+
+ VON
+
+ DR. HEINRICH HEPPE.
+
+
+ ZWEITER BAND.
+
+
+ STUTTGART.
+
+ VERLAG DER J. G. COTTA'SCHEN BUCHHANDLUNG.
+
+ 1880.
+
+
+ Druck von =Gebrüder Kröner= in Stuttgart.
+
+
+
+
+ INHALT.
+
+
+ Seite
+
+ Neunzehntes Kapitel: Cornelius Agrippa von Nettesheim. Johann Weier
+ und der durch ihn angeregte Streit. Bodin. Reginald
+ Scot. Binsfeld. Cornelius Loos. Flade. Remigius. Jakob I.
+ Delrio u. A. 1
+
+ Zwanzigstes Kapitel: Die Hexenprozesse in der zweiten Hälfte des
+ sechszehnten und in der ersten Hälfte des siebenzehnten
+ Jahrhunderts in den geistlichen Fürstenthümern Deutschlands 32
+
+ Einundzwanzigstes Kapitel: Die Hexenprozesse von der zweiten Hälfte
+ des sechszehnten bis zum Ende des siebenzehnten Jahrhunderts
+ in den weltlichen Territorien Deutschlands 87
+
+ Zweiundzwanzigstes Kapitel: Die Hexenprozesse von der zweiten Hälfte
+ des sechszehnten bis zum Ende des siebenzehnten Jahrhunderts
+ ausserhalb Deutschlands 133
+
+ Dreiundzwanzigstes Kapitel: Bekämpfung und Vertheidigung des Glaubens
+ an Hexerei und der Hexenverfolgung während des siebenzehnten
+ Jahrhunderts in Deutschland 180
+
+ Vierundzwanzigstes Kapitel: Allmähliche Abnahme der Prozesse --
+ Balthasar Bekker 223
+
+ Fünfundzwanzigstes Kapitel: Christian Thomasius 245
+
+ Sechsundzwanzigstes Kapitel: Hexenprozesse des achtzehnten
+ Jahrhunderts. Aufhören der gerichtlichen Verfolgungen 266
+
+ Siebenundzwanzigstes Kapitel: Hexerei und Hexenverfolgung im
+ neunzehnten Jahrhundert. -- Die neuesten Vertreter des Glaubens
+ an Hexerei 330
+
+ Achtundzwanzigstes Kapitel: Schluss 352
+
+
+
+
+ NEUNZEHNTES KAPITEL.
+
+ Cornelius Agrippa von Nettesheim. Johann Weier und der durch ihn
+ angeregte Streit. Bodin. Reginald Scot. Binsfeld. Cornelius
+ Loos. Flade. Remigius. Jakob I. Delrio u. A.
+
+
+Der erste kühne Held, der es wagte gegen den Dämon, welcher am Marke der
+Menschheit nagte, seine Stimme zu erheben, war =Cornelius Agrippa von
+Nettesheim=, Generaladvokat zu Metz[1]. In seiner Jugend hatte sich
+derselbe viel mit den auf die Magie bezüglichen Schriften beschäftigt, und
+war bald zu dem Schlusse gekommen, dass dieselbe entweder auf Betrug oder
+auf einer besonderen Kenntniss der Natur beruhen müsse. Aus diesen Gedanken
+ging seine erste Hauptschrift »de incertitudine et vanitate scientiarum«
+hervor, die eine Satire auf den damaligen Zustand der Wissenschaften
+enthält. Von hier aus gelang es ihm auch allmählich sich zu einer von dem
+Aberglauben der Zeit unabhängigen Beurtheilung des Hexenglaubens und der
+Hexenverfolgung zu erheben. Gegen beide richtete er seine Schrift »de
+occulta philosophia« (Paris 1531, Köln 1533). Diese Schrift jedoch sowie
+seine geschickte Vertheidigung einer Bäuerin, welche der Inquisitor Savin
+verbrennen wollte, machte ihn suspect. Man sagte ihm nach, dass er selbst
+mit dem Teufel im Bunde stehe und Magie treibe, und wegen der letzteren
+angeklagt, musste er ein Jahr lang zu Brüssel im Gefängniss schmachten.
+Nach seinem Tode erzählte man, er habe auf seinem Sterbebette einen
+schwarzen Hund aus seinem Nacken gezogen, der ein Dämon war, und habe dabei
+gerufen: der sei die Ursache seines Verderbens. Es lag ein furchtbarer Hass
+auf dem freisinnigen und muthigen Manne. Doch war sein Auftreten nicht
+erfolglos geblieben, indem er wenigstens Einen Schüler hinterliess, der auf
+den Wegen des Lehrers weiter zu gehen wagte. Es war dieses der Leibarzt des
+Herzogs Wilhelm von Cleve, =Johann Weier=[2] (in seinen lateinischen
+Schriften =Wierus=, auch =Piscinarius= genannt). -- Zu Grave an der Maas
+(nicht weit von Cleve) 1515 geboren, hatte sich Weier als vierzehnjähriger
+Schüler in Antwerpen an Agrippa von Nettesheim angeschlossen, dem er auch
+1530 nach Bonn gefolgt war, worauf er seine Studien in Paris fortgesetzt,
+dann 1537 in Orleans die medizinische Doktorwürde erlangt und hernach zur
+Erweiterung seiner Weltkenntniss Aegypten und andere Theile des Orients,
+sowie auch die griechischen Inseln, namentlich Kandia bereist hatte. Im
+Jahr 1545 in die Heimath zurückgekehrt, hatte er sich in Arnheim als Arzt
+niedergelassen, wo er wegen der ungewöhnlichen Vielseitigkeit seiner
+Bildung die besondere Aufmerksamkeit =Konrad von Heresbach's= auf sich zog,
+der 1550 seine Berufung auf die Stelle eines fürstlichen Leibarztes an dem
+Hofe zu Düsseldorf bewirkte. Mit grosser Freude nahm nun Weier wahr, wie
+sein Fürst mit den Unglücklichen, die der Zauberei angeklagt waren, weit
+vorsichtiger und milder verfuhr, als man anderwärts that, und nur dann zu
+scharfer Strafe griff, wenn er sich überzeugte, dass eigentliche
+Giftmischerei im Spiele war. Die Hoffnung, auch andern Ländern ein
+wohlthätiges Licht anzünden zu können, bestimmte den wackeren Arzt im Jahr
+1563 zur Herausgabe seiner fünf Bücher De praestigiis daemonum et
+incantationibus ac veneficiis, -- eines Werkes, welches rasch (1564, 1566,
+1568) eine Reihe von Auflagen, 1583 zu Basel die sechste, erlebte und
+welches ausserdem auch in deutscher und französischer Uebersetzung weithin
+Verbreitung fand[3]. Weier war nach Agrippa von Nettesheim (dessen Andenken
+er in dem Buche mit rührender Pietät vertheidigt,) der erste, der gegen
+Alles was zum Hexenwahn gehörte und gegen die ganze Tollheit, Rohheit und
+Niederträchtigkeit der Hexenverfolgung mit offenem Visir und mit solcher
+Entschiedenheit zu Felde zog, dass alle nachfolgenden Schriftsteller, die
+diesen Gegenstand berührten, in ihm entweder einen Bundesgenossen, oder
+einen Gegner ersten Rangs erkannten[4]. Zwar hat auch er über die Begriffe
+seiner Zeit hinsichtlich der Macht des Teufels sich nicht ganz erhoben, und
+es bleibt auch für ihn noch eine Magie, die durch den Beistand des bösen
+Geistes wirkt[5]; aber sein Verdienst ist es, dass er die grobsinnlichen
+Vorstellungen von den sichtbaren Erscheinungen desselben und seinem
+persönlichen Verkehr mit den Menschen bekämpft und Vieles aus natürlichen
+Gründen erklärt, was man bisher dem Teufel zugeschrieben hatte. Seine
+auctoritätsgläubigen Zeitgenossen suchte er auf eine bessere Bahn zu
+lenken, indem er ihnen nachwies, wie das neuere Hexenwesen nur auf der
+Einbildung beruhe und derjenigen Zauberei gänzlich fremd sei, welche die
+Bibel und das römische Recht mit der Todesstrafe bedrohen. Dabei lag seinem
+literarischen Auftreten gegen die Hexenverfolgung ein ganz bestimmtes
+religiöses Interesse zum Grunde. Es war ihm Herzenssache, dem Reiche
+Gottes, dem Interesse des Glaubens zu dienen. Das wesentlichste Hinderniss
+des Glaubens sah er aber im Aberglauben, in welchem er eine eigentliche
+Epidemie seiner Zeit erkannte. =Darum= entwarf er 1562 bei einer grossen
+Jagd, die Herzog Wilhelm hielt, im Schlosse Hambach sein Buch »von den
+Blendwerken der Dämonen, von Zauberei und Hexerei«, das er im folgenden
+Jahre wie eine Brandfackel in die Nacht seiner Zeit hinauswarf[6]. Geist
+und Charakter des Buches, so wie der Zeit selbst, welcher es zum Heilmittel
+bestimmt war, werden durch Hervorhebung einzelner Stellen sich am treuesten
+kund geben[7].
+
+»Als aber dieser Gräuel, -- heisst es in der Zueignung an Wilhelm von
+Cleve, -- jetzund von etwas Jahren her ein wenig gestillet, und ich derhalb
+gute Hoffnung gefasst hatte, es würde ohn Zweifel der liebe Gott verleihen
+sein Gnad und Kraft, dass er durch die Predigt der gesunden Lehr gar
+abgeschafft und aufgehebt würde, so sehe ich doch wohl von Tag zu Tag je
+länger je mehr, dass ihn der leidige Teufel wiederum viel stärker, weder
+(als) von je Zeiten her auf die Bahn gebracht hat und täglich bringt. --
+Dieweil dann zu solchem gottlosen Wesen der Mehrtheil Theologi schweigen
+und durch die Finger sehen; die verkehrten Meinungen von Ursprung der
+Krankheiten, auch gottloser abergläubischer Ableinung derselben die Medici
+leiden und gestatten, auch überdas die Erfahrenen der Rechten, angesehen,
+dass es ein alt Herkommen und derhalb ein ausgesprochene Sach ist, fürüber
+passieren lassen, und zu dem Allem Niemand, der aus Erbarmniss zu den armen
+Leutlin diesen verworrenen, schädlichen Handel zu offenbaren oder zum
+wenigsten zu verbessern sich unterwinden wölle, gehört wird: so hat mich,
+Gnädiger Fürst und Herr, für nützlich und nothwendig angesehen, die Hand,
+wie man spricht, an Pflug zu legen, und ob ich gleich meines Vorhabens
+nicht in alleweg gewährt, jedoch Andern, so in Verstand und Urtheil solcher
+Sachen mir den Stein weit vorstossen, ein Anlass, ja (wie man pflegt zu
+sprechen) die Sporn, diesem Handel fleissiger nachzutrachten und ihre
+Meinungen auch zu fällen, zu geben.«
+
+In der dem Werke vorgedruckten Supplik an Kaiser und Reich[8] wird mit eben
+so viel Bescheidenheit, als Freimüthigkeit gesagt: »Bitte demnach fürs
+Andere Ew. Majestäten, Durchleuchtigkeiten und Gnaden nicht weniger dann
+zuvor aufs Allerdemüthigste, Ew. Majestäten, Durchl. und Gnaden wöllen sich
+nicht irr machen lassen den alten und von vielen Jahren her eingewurzelten
+Wahn, sondern vielmehr, wann etwa in Ew. Majest. und Durchl. Herrschaft,
+Landen und Gebiet sich zuträgt, dass über solche teufelische Sachen
+berathschlagt, Gericht besessen und Urtheil gefällt soll werden, dass
+alsdann gedachtem Rath, so in diesen Büchern gezeigt, nachgesetzt und
+gefolgt soll werden: zuvorderst aber und am allermeisten, wann es zu thun
+ist um Hexen oder Unholden, mit welchen man's bisher unrichtig und
+verworren genug gehalten hat. Auf solche Weis zweifelt mir gar nicht,
+werden alle rechtgeschaffenen Christen des leidigen Satans Betrug und
+Täuscherei desto besser merken, und dass er so viel nicht vermöge, wie
+bisher dafür gehalten worden, wohl erkennen können. Auch wird hinfürder
+desto weniger unschuldiges Blut vergossen werden, nach welchem sonst den
+leidigen Teufel, als der ein Mörder von Anbeginn an gewest, ohn Unterlass
+hüngert und dürstet. Dessgleichen wird auch gemeiner Landfried, welchem er
+als der Stifter alles Lärmens zum Bittersten feind, so leichtlich nicht
+zerstöret werden können. So werden sich auch die Regenten und Obrigkeiten
+für dem nagenden Wurm des Gewissens desto weniger zu fürchten haben; und
+wird endlichen so des Teufels Gewalt und Reich von Tag zu Tag je länger je
+mehr abnehmen, fallen und brechen, dagegen aber das Reich unsers Herrn
+Christi je länger je weiter sich ausbreiten.«
+
+Buch II. Kap. 1. »Also ist nun gewiss und offenbar, dass vielerlei
+Schwarzkünstler, auch für dieselben in hebräischer, griechischer und
+lateinischer Zungen mancherlei Namen sind. Aber unsere Teutschen nennen den
+Handel kurz und geben ihnen allensammen den einzigen Titel Zäuberer. Daher
+kommt es auch, dass alsbald man die Hexen und Hexenmeister zu Red wird, den
+allernächsten die Zäuberer des ägyptischen Königs Pharaonis, deren
+Hanthierung aber weit ist vom Hexenwerk gewesen, anzeucht und auf die Bahn
+bringt. Derhalben nehm ich kein Blatt für das Maul, sondern sag's gut rund,
+dass alle teutschen Scribenten, welche ich noch gesehen und gelesen hab, in
+diesem Argument, wiewohl sie es vornen her mit herrlichen Titeln schön
+aufmutzen und allein auf die heilige Schrift sich berufen, hören lassen,
+jedoch alle sammt und sonders des rechten Zwecks verfehlt und an einen
+Stock gefahren sind. Und das um so viel mehr, dieweil ich sehe, dass sie
+den elenden, arbeitseligen Zaubervetteln, das Ungewitter und
+Leibsverletzungen betreffend, gar zu viel zumessen und sie hiedurch ohn
+alles Urtheil, Unterschied und Erbärmde dem Henker an die Hand geben und im
+Rauch gen Himmel schicken.« Weier will nun unter denen, welche man bisher
+in =eine= Kategorie zusammenwarf, drei Klassen unterschieden haben:
+
+1) »Des Teufels Eidgeschworene, die Magi infames, d. i. Zäuberer und
+Schwarzkünstler, welche wissentlich und willentlich mit Hülf und Beistand
+der bösen Geister allerlei Verblendung und eitel vorschwebende Phantaseien
+unseren Augen entgegenwerfen, auch durch ihr Wahrsagen und Versegnen ihren
+Nächsten hinters Licht führen und das edel Studium der Medicin mit ihren
+teuflischen Betrügereien beflecken.« Zwischen Magie und Theurgie will er
+keinen Unterschied gelten lassen: »es sind zwei Paar Hosen eines Tuchs.«
+
+2) »Hexen sind Weibsbilder, mehrtheils schwache Geschirr, betagtes Alters,
+ihrer Sinnen auch nicht aller Dinge bei ihnen selber, in welcher
+arbeitseliger elenden Vetteln Phantasei und Einbildung, wann sie mit einer
+Melancholei beladen oder sonst etwa zaghaft sein, der Teufel sich als ganz
+subtiler Geist einschleicht und verkreucht, und bildet ihnen durch seine
+Verblendung und Täuschereien allerlei Unglück, Schaden und Verderben
+anderer Leut so stark ein, dass sie nicht anders meinen, dann sie haben's
+gethan, da sie doch der Sachen allerdings unschuldig sein.« Anderwärts sagt
+er: »Lamiam heisse ich ein solches Weib, welches mit dem Teufel ein
+schändliches, grausames oder imaginirtes Verbündniss aus freiem Willen,
+oder durch des Teufels Anreizung, Zwang, Treiben, heftiges Anhalten um
+seine Hülf, etzliche böse Ding durch Gedanken, unheilsames Wünschen, zu
+begehen und zu vollbringen vermeint, als dass sie die Luft mit
+ungewöhnlichem Donner, Blitz oder Hagel bewegen, ungeheuer Ungewitter
+erwecken, die Früchte auf dem Felde verderben oder anderswohin bringen,
+unnatürliche Krankheiten der Menschen oder Viehe zufügen, solche wiederumb
+heilen und abwenden, in wenig Stund in fremde Land weit umherschweifen, mit
+den bösen Geistern tanzen, sich mit ihnen vermischen, die Menschen in
+Thiere verwandeln und sonsten tausenderlei närrische Dinge zeigen und zu
+Werk bringen können, wie dann die Poeten viel Lügen hiervon erdichtet und
+geschrieben, dem Sprichwort nach: Pictoribus atque poëtis quidlibet audendi
+semper fuit aequa potestas.«
+
+3) »Veneficae, welche mit angeboten, angestrichen oder an Ort und End, da
+es mit dem Athem angezogen mag werden, hingelegten Gift beide die Menschen
+und das Vieh härtiglich beschädigen und verletzen. -- Zwischen den
+Zäuberern, Hexen und Giftbereitern, welche doch bisher in ein Zunft und
+Gesellschaft gerechnet, ist ein langer, breiter und dicker Unterscheid.«
+
+Die Schwarzkünstler und Giftmischer nun will Weier mit dem Tode bestraft
+haben; auf die sogenannten Hexen aber seien die im Pentateuch und im
+römischen Recht enthaltenen Strafandrohungen mit Unrecht bezogen worden.
+Der Kanon Episcopi breche sogar dem ganzen Hexenglauben den Stab, indem er
+denselben für das Erzeugniss einer kranken Phantasie erkläre. Die
+Hexenbrände seien desshalb eine Ungerechtigkeit. »Die wahnwitzigen, vom
+bösen Geist gefatzten Mütterlinen, welchen der Dachstuhl verrückt ist, so
+doch keine sonderbare Missethat begangen, hat man ohn alles Erbarmen in
+tiefe, finstere Thürn geworfen, für Gericht gestellt, zum Tod verdammt und
+endlich in dem Rauch gen Himmel geschickt, aus Ursach, dass man allein auf
+ihr blosse Bekanntniss und Bericht aushin führe, auch nicht genugsam, was
+zwischen einer Unholden und einer Giftköcherin Unterschieds sei, erwäge.«
+»Von der Art der Prozesse kommt es, dass solche arme, geplagte Leut viel
+lieber einmal im Feuer sterben wollen, denn so unmenschlicher Weise so
+vielmal aus einander gestreckt und unverschuldter Weise geplagt und
+gemartert zu werden. Noch wollen's etwan die unbarmherzigen Leute und
+Peiniger nicht erkennen, dass oftmals unschuldig Blut vergossen und durch
+die grosse Pein hingerichtet worden. Denn wenn die Armen, wie oftmals
+geschieht, von der schweren Tortur ihre leiblichen Kräfte verlieren und in
+dem Gefängniss ihr Leben enden, alsdann wollen die Richter in diesem ihre
+Entschuldigung fürwenden, dass sie sagen, die armen gefolterten Leute haben
+sich selbst im Gefängniss umbracht, seyen verzweifelt und der Teufel habe
+ihnen den Hals gebrochen, damit sie zu öffentlicher Straf nicht seyen
+geführet worden.«
+
+Unwissende Aerzte und intriguante Kleriker sind die Hauptbeförderer des
+Hexenglaubens[9]. »Die Münche rühmen sich der Arznei, deren sie sich aber
+eben wie ein Kuh Sackpfeifens verstehen. Sie überreden die unverständigen
+Leute, dass eine Krankheit von Zauberern komme. Hierdurch hängen sie
+mancher unschuldigen, gottesfürchtigen Matronen ein solch Schlötterlein an,
+das weder ihr, noch ihren Nachkommen der Rhein zu ewigen Zeiten nimmermehr
+abwäscht. Denn sie je vermeinen, der Sach sey nicht genug geschehen, wenn
+sie allein in Anzeigung und Entdeckung der Krankheiten Ursprung und
+Herkommen ein Puppen schiessen, sondern sie müssen auch die Unschuldigen
+verleumden und Verdacht machen, bei leichtgläubigen Leuten untödtlichen und
+nimmer ablöschlichen Neid und Hass anzünden, mit Zank und Hader ganze
+Nachbarschaften erfüllen, Freundschaften zertrennen, das Band der
+Blutsverwandtschaft auflösen, zu Scharmutz und Streit, also zu reden,
+Lärmen schlagen, Kerker und Gefängnisse zurüsten und aufs allerletzt
+Todschläg und Blutvergiessen auf mancherlei Weise anstiften, nicht allein
+der unschuldigen, falsch angegebenen und verdachten Weiber, sondern auch
+derer, so sich ihren mit einem Wörtlein annehmen und sie zu vertheidigen
+unterwinden dürfen. Dass der Sach aber in Wahrheit also sey, darf ich
+eigentlich, kein Blatt für das Maul genommen, bezeugen, und wenn ihnen
+schon der Kopf zu tausend Stücken zerspringen sollt. Denn es erfährt's und
+rühmt's ihr Prinzipal Beelzebub, dass diese fleischlichen, oder geistlichen
+sollt ich sagen, Personen, so zu seinem Fürnehmen treffliche gute Werkzeug
+sind, mehrertheils unter dem Deckmantel der Geistlichkeit ihren Dienst ihm
+treulich und unverdrossen leisten: welche entweder von Gelds oder Ehrgeiz
+wegen ihre eigenen und auch anderer Leute Seelen dem Teufel so schändlich
+auf den Schwanz binden und hieneben die uralte fast nützliche, ja
+nothwendige Kunst der Medicin mit solchem falschen Wahn des Verhexens in
+natürlichen Krankheiten beflecken und besudeln.«
+
+Von der Art, wie zu Weier's Zeit sich manche Priester bei der Heilung von
+Zauberschäden benahmen, zwei Beispiele.
+
+»Es hat einer aus dieser beschorenen Rott kürzlich ein erdichtet, erlogen
+Gespräch in Druck verfertigt, doch allein in deutscher Zungen (denn
+vielleicht das Latein um das liebe Herrlein ziemlich theuer ist gewesen):
+es sey nämlich vor etlich Jahren einem Weibe das Bäuchlein dermaassen
+aufgegangen, dass Jedermann, sie gehe schwanger, gänzlich vermeinet habe.
+Und dieweil sie guter Hoffnung, sie würde noch vor Fastnacht des Kinds
+genesen, und aber solches wider ihre Hoffnung nicht beschehen, habe sie bei
+ihm Rath und Hülf gesucht, da habe er ihr einen Trank eingegeben, dadurch
+er bei seinem geschworenen Eid zwo Kannen Kirschenstein, die zum Theil
+schon angefangen grünen, zum Theil aber eines Fingers lang aufgeschossen,
+von ihr getrieben habe. Es wird dieser Kauz die Anatomica etwan nicht wohl
+gestudirt haben; denn dass es eine lange, breite, dicke Lügen sey, mag ein
+Jeder dabei wohl leichtlich abnehmen«[10].
+
+»Eben dieser Gaukler hat in einer berühmten Stadt in Geldern, da ich vor
+Zeiten Stadtarzt gewesen, ein Klosterfräulein, so mit etwas Krankheit
+beladen, gänzlich überredet, sie sey veruntreuet worden, es sey ihr auch
+durch kein ander Mittel zu helfen, es werde ihr denn das Amt der heiligen
+Mess auf dem Bauch gehalten. Welches als es ihm zugelassen und vergönnt,
+ist ihre Sache zehnfältig böser geworden, denn sie vor nahem nicht mehr
+denn von einer natürlichen Krankheit beschwert, hat aber nachmals nicht
+anders, denn als ob sie verzaubert wäre, angefangen zu wüthen, dass es ihm
+von der Aebtissin oder Priorin oft verwiesen und unter die Nasen gestossen
+worden. Aber es seyn doch diese Zoten wie lahm sie immer wollen, so hat
+doch dieser spöttliche Brillenreisser und Merlinschreiber seine Kunden, die
+ihm anhangen und ihn, vielleicht dass sie mehr Geistlichkeit und Andacht,
+als aber ist, hinter ihm suchen (denn er Amts halben ein Pfarrherr ist) gar
+hoch achten.«
+
+Das achtzehnte Kapitel des zweiten Buchs zieht gegen die unwissenden
+Aerzte, besonders die anmassenden Jünger des Paracelsus, zu Felde. Die
+Chemie aber will Weier nicht verachten.
+
+»Darzwischen aber bin ich nicht darwider, dass es aller ungeschickter
+Knöpfen, die sich der Arznei unverschämt und betrüglich rühmen, einige und
+allgemeine Zuflucht sei, wenn sie einer Krankheit Ursach und noch viel
+minder mit was Mittel ihr zu begegnen sey, nicht wissen und desshalb aus
+ihrer Unwissenheit, wie ein Blinder von der Farben ein Urtheil fällen
+müssen, dass sie denn allernächsten, es sey der Mensch verzäubert oder
+veruntreuet, fürwenden, wöllen also mit diesem Deckmäntelein ihre
+Unwissenheit und Unerfahrniss in Sachen dieser theuren Kunst verstreichen
+und verdecken, die Händ wäschen, nach dem Sprichwort, aufstehen und von
+dannen gehen, nicht anderst denn wie das ungehöbelt Geschwärm der Chirurgen
+oder Wundärzten, ich hätte schier gesagt der Kälberärzten, auch thun,
+welche dem allernächsten, so sie Gangrenam, Sphacelum, Phagedenam oder
+andere zornige unheilsame Geschwer nicht heilen können, S. Quirino, Antonio
+und andern Heiligen sie zuschreiben. Welche doch Anfangs so bös nicht
+gewesen, sondern durch ihr Salben und Schmieren, so sie aus keinen gewissen
+Gründen wissen, sondern allein aus wenig ungewissen Erfahrnissen muthmassen
+und auf des Schleifers Lebkuchen und gerad wohl hin brauchen, erst so bös
+worden sind. Aber damit die Schälk nicht müssen Nachred besorgen, oder
+etwan, dass man mit ihnen gar für die Schmitten fahre, gewärtig seyn,
+wissen sie sich nit besser denn mit solcher Ausred zu beschönen und aus der
+Sach zu schleichen.«
+
+Die Facta in Betreff der fremdartigen Gegenstände, die sich zuweilen im
+menschlichen Körper finden sollen, wie Haarknäuel, Eisenstücke, Steine,
+Nadeln, Sand u. dgl. im Magen und Darmkanal, leugnet Weier nicht, erklärt
+sie aber durch diabolische Besessenheit, nicht durch Behexung.
+
+Mit Beifall verweilt er bei dem weisen Verfahren seines Herrn, des Herzogs
+von Cleve, in Zaubersachen. Ein Bauer, dessen Kühen die Milch ausblieb,
+hatte einen Wahrsager befragt, und dieser des Maiers junge Tochter als Hexe
+angegeben. Das Mädchen ward ergriffen, gestand, was man wollte, und
+bezeichnete noch sechszehn Weiber als Mitschuldige. Als nun der Herzog um
+die Genehmigung weiterer Schritte angegangen wurde, befahl er, den
+Wahrsager zu verhaften, das Mädchen in einen guten Religionsunterricht zu
+geben, die sechszehn Weiber aber ungekränkt zu lassen. »Wollte Gott« --
+fährt Weier fort, »dass alle Obrigkeiten diesem Exempel nachkämen, so würde
+nicht so viel unschuldiges Blut dem Teufel zu gefallen vergossen werden.
+Aber es ist fürwahr hoch zu bedauern, dass oftmals der Fürsten Räth, auch
+andere Fürgesetzten und Amtleute so ungeschickte Schlingel seyn (-- die es
+nicht antrifft, verzeihen mir --), dass sie weder in dieser, noch in
+einigen andern zweifelhaftigen Sachen ein recht satt Urtheil fällen können,
+und derhalben nirgends anders wohin, denn dass es Blut koste, sehen und
+sich richten können.«
+
+Das Aufsehen, welches Weier's Buch machte, war daher ungemein, seine
+wohlthätigen Wirkungen freilich nur von allzukurzer Dauer. Binnen vierzehn
+Jahren erschienen fünf Auflagen, und 1586 besorgte Fuglinus eine deutsche
+Uebersetzung[11]. Viele Gelehrte, besonders Aerzte, gaben einen lauten
+Beifall zu erkennen, der edle =Cujacius= schätzte das Werk[12], und =Johann
+Brentz=, Probst zu Stuttgart, trat in einen Briefwechsel mit dem
+Verfasser, worin er bei grosser Hochachtung vor dessen humanen Bestrebungen
+das Ansehen der Strafgesetze dadurch zu retten suchte, dass er den Hexen,
+deren Unvermögen Hagel zu machen er selbst in früheren Predigten behauptet
+hatte, wenigstens einen strafbaren =Conat= beimass. Vom Pfalzgrafen
+=Friedrich=, dessen theologische Fakultät Anfangs noch scharf hinter den
+Hexen her gewesen war[13], rühmt Weier selbst, dass er bald der Stimme der
+Vernunft Gehör gegeben habe; Aehnliches sagt er von der clevischen
+Regierung und vom Grafen von Nieuwenar. Letzterer begnügte sich, eine
+geständige Angeklagte des Landes zu verweisen, hauptsächlich aus Rücksicht
+auf ihre eigene Sicherheit. Dieses Beispiel fand bald in Worms und
+anderwärts Nachahmung. Nehmen wir hierzu noch, dass man auch in Württemberg
+um dieselbe Zeit wenigstens zu grösserer Vorsicht im Verfahren sich
+bequemte, eine gründlichere Generalinquisition und deutlichere Indizien
+verlangte und, -- was als etwas Besonderes hervorgehoben wird, -- zur
+Folterung niemals anders als auf gerichtliches Erkenntniss schritt[14]: so
+bleibt kein Zweifel daran übrig, dass Weier's Buch dem Hexenprozesse im
+deutschen Reiche einen harten Stoss gegeben hat. Er selbst spricht in
+seinen späteren Schriften mit Befriedigung über die Erfolge seines Kampfes;
+=Crespet= klagt über die Rückwirkungen desselben auf Frankreich; das
+glänzendste Zeugniss aber hat ihm, ohne es zu wollen, der fanatische
+=Bartholomäus de Spina= ausgestellt. »Die Pest des Hexenwesens«, sagt der
+Magister sacri palatii, -- »ist gegenwärtig so arg, dass neulich in einer
+Versammlung Satan, der, wie einige der vom Inquisitor Verhafteten ausgesagt
+haben, in Gestalt eines Fürsten erschien, zu den Hexen sprach: Seid alle
+getrost; denn es werden nicht viele Jahre vergehen, so triumphirt ihr über
+alle Christen, weil es mit dem Teufel vortrefflich steht durch die
+Bemühungen Weier's und seiner Jünger, die sich gegen die Inquisitoren mit
+der Behauptung aufwerfen, dass diess alles nur thörichte Einbildung sei,
+und so diese gottlosen Apostaten begünstigen und in ihren Ketzereien
+indirekt bestärken. Denn sähen sich nicht die Väter Inquisitoren gehemmt
+durch die Bedenklichkeiten dieser Leute, auf deren Aussprüche oft die
+Fürsten wie auf die Worte der Weisen horchen und der Inquisition die
+schuldige Hülfe entziehen, so wäre durch den glühenden Eifer besagter
+Inquisitoren diese Sekte bereits gänzlich ausgerottet, oder wenigstens aus
+dem Gebiete der Christenheit verjagt«[15].
+
+Satan hatte diessmal auf Weier's Wirksamkeit allzu kühne Hoffnungen für die
+Ungestörtheit seiner Verbündeten gebaut. Der Theorie und der Praxis war von
+dem muthigen Arzte allzu derb auf den Fuss getreten worden, als dass sich
+nicht beide zum Bunde gegen ihn hätten die Hand reichen sollen. Kaum hatte
+man sich daher von der ersten Ueberraschung etwas erholt, so eröffneten
+Gesetzgeber, Richter und Gelehrte aus den vier akademischen Fakultäten
+gegen ihn einen dreissigjährigen Krieg, in welchem nur wenige, obwohl
+achtungswerthe, Bundesgenossen ihm zur Seite standen, und an dessen Ende
+das von ihm vertheidigte Gebiet der Vernunft ein erobertes Land war, in
+welchem die Barbarei für mehr als ein ganzes Jahrhundert ihr blutiges
+Panier aufpflanzen durfte.
+
+Zuerst begannen ein angeblicher Fürst =della Scala= und der pseudonyme =Leo
+Suavius= (eigentlich =Johannes Campanus=), ein französischer Paracelsist,
+das Geplänkel; Weier schrieb gegen sie eine Apologie[16] und wies sie mit
+siegender Derbheit zurück. Dann trat die schon oben erwähnte =kursächsische
+Kriminalordnung= hervor (1572) und verkündete mit Ueberbietung der Carolina
+folgende Strafbestimmung: »So jemands in Vergessung seines christlichen
+Glaubens mit dem Teufel ein Verbündniss aufrichtet, umgehet, oder zu
+schaffen hat, dass dieselbige Person, ob sie gleich mit Zauberey niemands
+Schaden zugefüget, mit dem Feuer vom Leben zum Tode gerichtet und gestraft
+werden soll.« Man sieht, wie in dem protestantischen Lande der Fürst als
+summus episcopus auch das geistliche Moment vertrat, während die Carolina
+vom Umgang mit dem Teufel schweigt und nur eine äussere Rechtsverletzung
+mit dem Scheiterhaufen bedroht. In den Motiven zu dieser Kriminalordnung
+wird Weier vornehm abgefertigt; er sei Arzt, nicht Jurist.
+
+Zunächst trat dann eine theologische Auctorität für den Hexenglauben und
+die Hexenverfolgung in die Schranken, indem der berühmte =Lambert
+Danäus= -- der eigentliche Vater der reformirten Moraltheologie, als
+selbstständiger theologischen Disciplin -- 1575 zu Köln seinen Dialog De
+veneficis, quos olim sortilegos, nunc autem vulgo sortiarios vocant,
+herausgab, worin die im Hexenhammer vorgeschriebene Auffassung und
+Verfolgung der Hexerei (z. B. auch das Abscheeren der Haare vor der Tortur)
+vom theologischen Standpunkte aus vollständig gerechtfertigt ward. Des
+heidelberger Arztes =Thomas Erastus= Buch de lamiis et strigibus (1577), in
+dialogischer Form, angefüllt mit dem seit dem Malleus längst Gewohnten und
+ohne polemische Taktik, machte jedoch mehr eine Demonstration, als einen
+wirklichen Angriff[17].
+
+Zwei oder drei Jahre später trat der in Frankreich hoch gefeierte Philosoph
+=Jean Bodin= (1530, [+]1596), Heinrich's III. Günstling, und bereits durch
+seine staatsphilosophischen Träumereien bekannt, mit seinem Traité de la
+démonomanie des sorciers (Paris, 1580, 4^o.) hervor[18]. Bodin hatte bei
+einigen Hexenprozessen als Richter den Vorsitz geführt und mit
+unglaublichem Eifer sich in die auf Zauberei und Hexenwesen bezügliche
+Literatur vertieft. Dadurch war es ihm klar geworden, dass im Volksglauben
+aller Völker und aller Zeiten die Realität des Hexenwesens verbürgt sei. Er
+wusste auch über zahllose Hexenprozesse und über die Motive der
+Verurtheilung einer Legion von Hexen zu berichten, wesshalb in seinen Augen
+das Auftreten Weier's nichts anderes als eine auf der lächerlichsten
+Selbstüberschätzung beruhende Missachtung einer jedem vernünftigen Menschen
+von selbst einleuchtenden Auctorität und zugleich Gottlosigkeit war. Nicht
+zwecklos ist das Buch dem Präsidenten des seit langer Zeit besonneneren
+pariser Parlaments in äusserst schmeichelnden Ausdrücken gewidmet. Ueberall
+ist man dem Verfasser zu lau, obgleich er anerkennt, dass unter Heinrich
+weit mehr zur Vertilgung der Hexen geschehe, als unter der vorigen
+Regierung. Er fordert die Richter auf, aus eigenem Antriebe einzuschreiten
+und nicht erst die Schritte des königlichen Prokurators abzuwarten; ja er
+will nach Mailänder Sitte Kasten mit Deckelspalten in den Kirchen
+eingeführt wissen, um die Denunciationen zu erleichtern. Er zählt fünfzehn
+einzelne Verbrechen auf, aus welchen die Zauberei sich zusammensetze, und
+beweist daraus eine fünfzehnfache Todeswürdigkeit. Dem Werke hängte Bodin
+eine ausführliche Widerlegung Weier's an, um, wie er sagt, die durch diesen
+angegriffene Ehre Gottes zu schirmen. Diese Vertheidigung nun beruht,
+ausser der Wiederholung der alten Fabeln und der Berufung auf die
+Ergebnisse der neueren Praxis, hauptsächlich auf der boshaften Taktik,
+Weier mit dem Doktor Edelin auf gleiche Stufe zu stellen und zu insinuiren,
+dass er des verdächtigen Agrippa Schüler war. Ohne Zweifel hätte es der
+französische Philosoph gerne gesehen, wenn sein Gegner auch Edelin's
+Ausgang genommen hätte[19]. Bodin ist indessen eine Auctorität geworden,
+und selbst im Auslande hat man sich oft auf ihn bezogen[20].
+
+Wenige Jahre nach Bodin begegnet uns der deutsche, protestantische
+Philosoph =Wilhelm Adolph Scribonius=, Professor zu Marburg, als
+Parteigänger in dem grossen Kampfe. Seine zufällige Anwesenheit zu Lemgo,
+als man gerade mit einem Weibe die kalte Wasserprobe vornahm, veranlasste
+es, dass die Herren vom Rathe, selbst noch ungewiss über die
+Rechtmässigkeit des Geschehenen, den damals viel geltenden Gelehrten um ein
+nachträgliches Gutachten baten. Dieser entwarf in Folge dessen im Jahr 1583
+gegen Weier's Einwendungen ein so seichtes Sendschreiben zur Rechtfertigung
+des Hexenbades[21] und verwickelte sich in eine so unhaltbare Deduktion
+über die spezifische Schwere der Dämonen und ihrer Gehülfen, dass er sich
+alsbald von einigen in der Physik festeren Aerzten nachdrücklichst befehdet
+sah und dass selbst bei manchen erklärten Hexenverfolgern jene Probe in
+Misskredit brachte[22].
+
+Einen wuchtigen Schlag führte damals in England ein Laie, =Reginald Skot=,
+der als Privatmann zu Smeeth lebte und 1599 starb, durch Veröffentlichung
+seiner Schrift =Discovery of witchcraft= aus[23]. Skot deckte in seinem
+Buche den Trug des Hexenglaubens mit einer Kühnheit auf, die vor ihm noch
+kein Schriftsteller gewagt hatte. Unerschrockenen Muthes legte er es in
+beredtester Sprache dar, mit welcher Grausamkeit die Geständnisse erpresst
+und mit welcher Lüderlichkeit die Indizien beschafft würden. Er zeigte,
+dass die Gaukeleien, welche man dem Teufel und den Hexen zuschreibe, nichts
+als Absurditäten und Gemeinheiten wären, die auf gar nichts beruhten. Dabei
+legte Skot nicht nur an den gesunden Menschenverstand, sondern auch (sehr
+geschickt) an das protestantische Bewusstsein seiner Landsleute Berufung
+ein, um ihnen ein von der katholischen Inquisition aufgestelltes
+Verfolgungssystem gehässig erscheinen zu lassen.
+
+Was die Hexenfeinde des strikten Glaubens am meisten verdross, war, dass
+sie in ihrem eigenen Lager eine Spaltung entstehen sahen. Denn Viele, die
+an der Befähigung der Hexen zum Schadenstiften und an der Strafbarkeit
+derselben im Allgemeinen festhielten, wollten doch wenigstens den Luftflug,
+den Sabbath und den Concubitus nicht mehr als wirklich gelten lassen. Der
+gelehrte Frankfurter Jurist =Joh. Fichard= gestand in seinen »Consilien«
+(z. B. Tom. II. Cons. 113 vom Jahr 1564), dass er die nächtlichen
+Teufelstänze und Mahle und die Vermischung des Teufels mit Frauen für
+nichts Anderes als für Träumereien und Täuschungen halte, wegen deren man
+nicht auf Feuertodesstrafe erkennen dürfe (wobei er freilich im Uebrigen
+ganz vom Hexenglauben befangen erschien, und auf den Feuertod erkannte,
+wenn Hexen gestanden, dass sie durch Erregung von Gewittern oder in anderer
+Weise Schaden verursacht hätten). -- Noch entschiedener als Fichard trat
+der mecklenburgische Jurist =Joh. Georg Godelmann= auf[24]. In Vorlesungen,
+die er im Jahr 1584 in Rostock über die Carolina gehalten hatte, und die er
+später erweitert unter dem Titel herausgab: Tractatus de magis veneficis et
+lamiis deque his recte cognoscendis et puniendis, sagt er unter Anderem
+(Lib. III. cap. 11): »Die Hexen gestehen entweder Mögliches, nämlich dass
+sie Menschen und Vieh durch ihre magische Kunst und Zauberei getödtet
+haben, und wenn sich dieses so erfindet, so sind sie nach Art. 109 der
+Carolina zu verbrennen; oder sie gestehen =Unmögliches=, z. B. dass sie
+durch einen engen Schornstein in die Luft geflogen seien, in Thiere sich
+verwandelt, mit dem Teufel sich vermischt haben, und =dann= sind sie nicht
+zu strafen, sondern vielmehr mit Gottes Wort besser zu unterrichten; oder
+endlich gestehen sie einen Vertrag mit dem Teufel, in welchem Falle sie mit
+einer ausserordentlichen Strafe, z. B. Staupenschlag, Verbannung oder
+Geldstrafe (wenn sie reuig sind,) belegt werden können. -- Diese Strafe
+soll ihrem Leichtsinn gelten, weil sie den teuflischen Einflüsterungen
+nicht standhaft genug widerstanden, ja sogar denselben zustimmten.« -- In
+einem anderen, dem Lib. III. jenes Werkes vorgedruckten Gutachten von 1587
+sagt =Godelmann=: »Was das Reiten und Fahren der Hexen auf Böcken, Besen,
+Gabeln nach dem Blocksberg oder Heuberg zum Wohlleben und zum Tanz,
+desgleichen auch die fleischlichen Vermischungen, so die bösen Geister mit
+solchen Weibern vollbringen sollen, anbelangt, achte ich nach meiner
+Einfalt dafür, dass es ein lauter Teufelsgespinst, Trügerei und Phantasie
+ist. Dergleichen Phantasie ist auch, dass Etliche glauben, dass die Hexen
+und Zauberer in Katzen, Hunde und Wölfe können verwandelt werden. Denn dass
+solche Veränderung unmöglich sei, ist bereits in einem alten Concilio, so
+zu Ancyra gehalten (Kanon Episcopi!), geschlossen worden. -- Endlich wird
+auch den Hexen vorgeworfen, dass sie böse Wetter machen können, so doch
+Wettermachen Gottes und keines Menschen Werk ist. -- Derentwegen kann kein
+Richter Jemanden auf solche Punkte peinigen, viel weniger tödten, weil
+derselbigen mit keinem Wort in der Peinlichen Halsgerichtsordnung gedacht
+wird.«
+
+In demselben Sinne veröffentlichte damals =Augustin Lercheimerus= 1585 zu
+Heidelberg ein »Bedenken von der Zauberey«, welches 1593 auch zu Basel,
+1597 zu Speier neu edirt ward. Lercheimer sagt: »Die Hexen werden in ihrem
+Sinn betrogen in Buhlschaft mit dem Satan. Ist kein natürlich Werk, noch
+wahre natürliche Lust dabei, wie sie selbst bekennen. -- Denn was kann ein
+Geist und ein Leib miteinander schaffen? -- Und dass es zu mehrmalen eine
+Fantasey und eine Einbildung sei, zeigen die Hexen damit an, dass sie
+bekennen, sie seien vom Geiste beschlafen, da sie bei ihrem Manne im Bette
+gelegen und er habs nicht empfunden.« -- Selbst der strenge Ketzerrichter
+=Hard. a Dassell= (Verf. des oben erwähnten Responsum von 1597,) war der
+Meinung, dass sehr oft die Aussagen von Frauen über ihre Hexenfahrten,
+ihre Buhlerei mit dem Teufel etc. auf Einbildung und Träumerei beruhten.
+
+Inzwischen begann in Frankreich eine Denkweise durchzubrechen, welche sich
+vor Allem dadurch kennzeichnete, dass sie von jeder Auctorität und
+Tradition unabhängig, principiell Alles, was nur auf dieser Grundlage
+ruhte, in Zweifel zog. Der »Philosoph«, der mit dieser Anschauungsweise
+zuerst (1588) hervortrat, war der originelle =Michel de Montaigne=, ein
+Gelehrter, der seinen Ruhm weit weniger der Tiefe seines Geistes als der
+Kühnheit seiner Skepsis verdankt. Seiner Meinung nach war von dem, was man
+über die Hexen und deren Treiben sagte, gar nichts verbürgt; vielmehr sei
+anzunehmen, dass es theilweise mit ganz natürlichen Dingen zugehe,
+theilweise auf Sinnentäuschung, beziehungsweise auf Lüge beruhe. Er meint,
+es sei weit wahrscheinlicher, dass unsere Sinne uns täuschen, als dass ein
+altes Weib auf einem Besenstiel im Schornstein hinauffahre; und es müsse
+weit weniger befremden, wenn Zungen lügen, als wenn Hexen die angeblichen
+Thaten ausführten. Darum möge man den Weibern, wenn sie ihre Nachtfahrten
+u. dgl. eingestehen wollten, lieber Niesswurz als Schierling zuerkennen.
+C'est mettre, sagt er, ses conjectures à bien haut prix, que d'en faire
+cuire un homme tout vif!
+
+Was nun =Montaigne= in der Form eines Zweifels ausgesprochen, das wurde von
+dem gleichzeitigen Skeptiker, dem Grossvikar =Pierre Charron= zu Paris
+([+]1603) geradezu geleugnet und bekämpft, und es begann jetzt in
+Frankreich eine Weltanschauung herrschend zu werden, die alles Wunderbare
+mit Widerwillen betrachtete, die Alles aus einem natürlichen Zusammenhange
+erfassen wollte, und daher in dem Hexenglauben nichts anderes als Wahn und
+Trug erkannte.
+
+Um gegen solche Freigeistereien wenigstens die Hauptbasis des
+Hexenprozesses, die Glaubwürdigkeit der Bekenntnisse, zu retten, schrieb
+der trierische Suffraganbischof =Peter Binsfeld= 1589 seinen Traktat de
+confessionibus maleficorum et sagarum und gab denselben zwei Jahre darauf,
+besonders zum Gebrauch der baierischen Gerichte, wo er Beifall gefunden
+hatte, neu bearbeitet heraus[25]. Die Realität des Pactums wird darin gegen
+Weier aus der Versuchungsgeschichte Jesu dargethan; die Auctorität des
+Kanons Episcopi aber, als einer von ganz andern Dingen redenden Stelle,
+abgewiesen. Kirchenväter, Scholastiker und die Bekenntnisse der damals im
+Trierischen stark verfolgten Hexen liefern die Beweise für die Wahrheit
+eben dieser Bekenntnisse. Binsfeld's Schrift hat in der Praxis Ansehen
+erlangt, er selbst aber den traurigen Ruhm, an dem Sturze zweier
+Ehrenmänner, die dem blutigen Treiben entgegentraten, mitgewirkt zu haben.
+
+=Cornelius Callidius Loos= (=Loseus=), um 1546 zu Gouda in Holland geboren
+(in seinen Schriften sich auch Cornelius Callidius und Finius nennend),
+Canonicus in seiner Vaterstadt, war zwar ein erklärter Gegner des
+Protestantismus, der ihn bei Einführung der Reformation von seiner Stelle
+vertrieben hatte, aber einer der wenigen Aufgeklärten des Jahrhunderts, die
+in der ganzen Hexerei und ihren Wirkungen nur Trug und Einbildung und in
+der Hexenverfolgung eine »neue Alchymie« erkannten, nach welcher man »aus
+Menschenblut Gold und Silber mache«[26]. Im Trierischen, wohin er sich
+geflüchtet, fand er unter dem schwachen Johann VI. alle Gräuel des
+Hexenprozesses vor. Schon früher durch einige gelehrte Streitschriften
+bekannt, schien er gerade der Mann zu sein, von dem man eine siegende
+Widerlegung Weiers erwarten durfte. Als er jedoch nach einiger Zeit eine
+Schrift, de vera et falsa magia betitelt, zu Köln in Druck geben wollte,
+fand es sich, dass er darin die Unwissenheit, Tyrannei und Habsucht der
+Hexenverfolger aufs Rücksichtsloseste gezüchtigt hatte. Das Manuscript ward
+confiscirt, er selbst auf Befehl des päpstlichen Nuntius im Kloster
+St. Maximin bei Trier eingekerkert und zum schimpflichsten Widerruf
+gezwungen, den er am 15. März 1592 vor dem Generalvikar der Diözese Trier,
+Peter Binsfeld, und dem Abt des Klosters ablesen und unterzeichnen musste.
+Die Anführung einiger Artikel dieses (sechszehn Artikel umfassenden)
+Widerrufs wird den Geist seines Wirkens und die Grösse der ihm angethanen
+Schmach darthun[27].
+
+»=Art.= I. Erstens widerrufe, verdamme, verwerfe und missbillige ich, was
+ich oft schriftlich und mündlich vor vielen Personen behauptet und als den
+Hauptgrundsatz meines Traktats aufgestellt habe, dass nur Einbildung,
+leerer Aberglaube und Erdichtung sei, was man von der körperlichen Ausfahrt
+der Hexen schreibt; sowohl weil diess ganz und gar nach ketzerischer
+Bosheit riecht, als auch weil diese Meinung mit dem Aufruhr Hand in Hand
+geht und darum nach dem Verbrechen der beleidigten Majestät schmeckt.
+
+»=Art.= II. Denn (was ich zweitens widerrufe) ich habe durch heimlich an
+gewisse Personen abgesandte Briefe gegen die Obrigkeit hartnäckig und ohne
+haltbaren Grund ausgesprengt, dass die Hexenfahrt unwahr und eingebildet
+sei, mit der weiteren Behauptung, dass die armen Weiber durch die
+Bitterkeit der Tortur gezwungen werden, zu gestehen, was sie niemals gethan
+haben, dass durch hartherzige Schlächterei unschuldiges Blut vergossen und
+dass mittelst einer neuen Alchymie aus Menschenblut Gold und Silber
+hervorgelockt werde.
+
+»=Art.= III. Durch dieses und Aehnliches, theils durch Privatunterredungen,
+theils durch verschiedene Briefe an beide Obrigkeiten, habe ich die Oberen
+und Richter bei den Untergebenen der Tyrannei beschuldigt.
+
+»=Art.= IV. Und folglich, da der hochwürdigste und durchlauchtigste
+Erzbischof und Kurfürst von Trier nicht nur gestattet, dass in seiner
+Diözese die Zauberer und Hexen zur verdienten Strafe gezogen werden,
+sondern auch eine Verordnung wegen des Verfahrens und der Gerichtskosten in
+Hexensachen erlassen hat, habe ich in unüberlegter Verwegenheit besagten
+Kurfürsten stillschweigend der Tyrannei bezichtigt.
+
+»=Art.= V. Ausserdem widerrufe und verdamme ich folgende meine Sätze: dass
+es keine Zauberer gebe, die Gott absagen, dem Teufel einen Kult erweisen,
+mit Hülfe desselben Wetter machen und Aehnliches ausführen, sondern dass
+diess alles Träume seien.« U. s. w.
+
+Am Schlusse dieser vor Binsfeld protokollirten Palinodie erkannte sich
+Loos, wenn er rückfällig werden sollte, jeder willkürlichen Bestrafung
+würdig und wurde sodann aus dem Lande gejagt. In Brüssel fand er nach
+einigem Umherirren eine Freistätte und Anstellung als Vicarius an einer
+Kirche. Bald trat er mit seinen Sätzen von Neuem hervor und büsste dafür
+als Rückfälliger lange Zeit im Kerker. Aus demselben entlassen, betrat er
+nochmals den alten Weg. Es drohte ihm eben die dritte Anklage, als der Tod
+am 3. März 1593 zu Brüssel (nach anderer Angabe zu Mainz) ihn aller
+Verfolgung entzog.
+
+Rascher war es mit dem andern Opfer zu Ende gegangen. Der Doctor =Dietrich
+Flade=, kurfürstlicher Rath und Schultheiss zu Trier, einst auch Rektor der
+Universität, war vielleicht eine von jenen obrigkeitlichen Personen, an
+welche Loos sich schriftlich und mündlich gewandt hatte[28]. Wenigstens
+suchte auch er in seinem praktischen Kreise dem Unwesen Einhalt zu thun,
+indem er Alles aufbot, um die gesammte Hexerei als Chimäre hinzustellen.
+Doch mochte er noch so nachdrücklich auf den Kanon Episcopi sich berufen,
+gerade dieses machte man zum Indicium gegen ihn selbst. Wer die Hexen
+vertheidigte, der war ja selbst der Hexerei verdächtig. »Ihm trat, sagt
+Delrio, Peter Binsfeld tapfer mit einer gelehrten Widerlegung entgegen und
+gab seinen Traktat über die Bekenntnisse der Hexen heraus. Flade wurde
+verhaftet, gestand endlich sein Verbrechen und seinen Betrug, wie Edelin,
+und wurde lebendig verbrannt. Das gegen ihn geltend gemachte Indizium
+gründet sich auf eine offenbare Rechtsvermuthung u. s. w.« Mit ihm fielen
+zwei Bürgermeister, einige Rathsherren und Schöffen und mehrere Priester.
+Die Hinrichtung geschah im Jahre 1589. Flade war ein reicher Mann gewesen.
+Eine Summe von 4000 fl., die er bei der Stadt Trier stehen hatte, wurde auf
+Befehl des Kurfürsten an die Pfarrkirchen zu frommen Zwecken vertheilt. In
+späteren Prozessen wird sein Name mehrfach unter den Mitschuldigen beim
+Hexentanze auf der hetzeroder Haide genannt[29].
+
+Gleichzeitig mit Binsfeld wirkte in dem Nachbarlande Lothringen =Nikolaus
+Remigius=, herzoglich lothringischer Geheimerrath und Oberrichter. Aus dem
+reichen Schatze seiner Amtserfahrungen stellte er seine Dämonolatrie
+zusammen, die zuerst lateinisch und gleich darauf, ihrer Gemeinnützigkeit
+halber, auch deutsch erschien[30]. Sie ist dem Richter ein wahres Arsenal
+in jeder Verlegenheit und führt ihn auf den scheinbar verschiedensten Wegen
+zu demselben Ziele; es gibt nicht leicht einen Punkt, für welchen der
+Verfasser nicht aus irgend einem nach Namen und Tag bezeichneten
+Prozessfall einen Beleg beibrächte. So verficht er zwar die =leibliche=
+Ausfahrt der Hexen, lässt aber daneben auch eine =eingebildete=, obgleich
+eben so verdammliche bestehen. Die Salbe der Hexen ist zugleich giftig und
+unschädlich: =giftig=, sobald sie die Hexe selbst auch nur in der
+geringsten Quantität aufstreicht; =unschädlich=, sobald sie in die Hände
+des Gerichts fällt, und wären es ganze Töpfe voll. Das Weib, dem man
+ankommen will, ist verdächtig, wenn es =oft=, und wenn es =nie= in die
+Kirche geht, wenn sein Leib =warm=, und wenn er =kalt= ist. Während der
+sechszehn Jahre, dass Remigius dem Halsgerichte beiwohnte, sind, seiner
+eigenen Angabe zufolge, in Lothringen nicht weniger als =achthundert=
+Zauberer zum Tode verurtheilt worden, eben so viele waren entweder
+entwichen, oder hatten durch die Tortur nicht überführt werden können.
+Remigius sieht im Ganzen mit Zufriedenheit auf sein Wirken zurück; doch hat
+er sich =eine= Schwachheitssünde vorzuwerfen. Einst hatte er nämlich, dem
+Mitleiden seiner Collegen nachgebend, siebenjährige Kinder, die beim
+Hexentanze gewesen waren, nur dadurch bestraft, dass er sie, nackt
+ausgezogen, dreimal um den Platz, wo ihre Eltern den Feuertod erlitten
+hatten, mit Ruthen herumhauen liess. Seine richterliche Ueberzeugung sagte
+ihm, dass auch sie den Tod verdient hatten; denn »ein heylsamer Eyffer ist
+allezeit dem schedlichen eusserlichen Schein der Begnadigung
+vorzuziehen«[31]. In Würzburg und Bamberg hat man später diesen heilsamen
+Eifer zu wahren gewusst.
+
+Mit dem Minister Remigius wetteiferte bald ein königlicher Schriftsteller
+um den Preis in der Bekämpfung des satanischen Reiches, kein geringerer als
+=Jakob= I. von Schottland und England, jener Fürst, der so stolz war auf
+seine Theologie und sein Lateinsprechen. Noch bevor er den englischen Thron
+bestieg, hatte er seine =Dämonologie= geschrieben und den Grundsätzen
+derselben in seinem schottischen Reiche Geltung verschafft[32]. Ein wahres
+Wort hat er in der Vorrede gesprochen, indem er von Bodin's Dämonomanie
+versichert, sie sei »majore collecta studio, quam scripta judicio«; aber
+die Nachwelt muss von der königlichen Dämonologie leider dasselbe
+sagen. -- Jakob unterscheidet zwischen der Magie (auch necromantia) und dem
+Veneficium (auch incantatio oder Hexerei). Die Venefici sind =Sklaven=, die
+Nekromanten =Gebieter= des Teufels. Zwar gebieten sie nicht absolut,
+sondern bedingt, nicht kraft ihrer Kunst, sondern vermöge eines Vertrags.
+Denn um ihnen Leib und Seele abzugewinnen, macht sich der Teufel
+verbindlich, in einigen untergeordneten Dingen ihrem Befehle zu gehorchen.
+Die kindischen Beschwörungen zur Heilung, das Nestelknüpfen, die Astrologie
+und das Horoskopstellen sind nur das ABC des Teufels, wodurch er, da diese
+Dinge ziemlich unschuldig erscheinen, die Neugierigen in sein Netz lockt.
+Der hierdurch verführte gelehrte Magier schreitet bald zum mündlichen oder
+schriftlichen Pactum. Der Teufel ist der Affe Gottes; der Kuss wird ihm auf
+die Hinterseite gegeben, weil Moses den Herrn auch nur von hinten sehen
+konnte. Zwei Arten der Hexenfahrt müssen angenommen werden: 1) eine
+leibliche, wenn die Hexen an nahegelegene Orte theils zu Fuss oder Pferd,
+theils mit des Teufels Hülfe durch die Luft kommen; 2) eine im Geiste, wenn
+der Ort so entfernt ist, dass die in einem Moment zu vollendende Reise
+vermöge ihrer Schnelligkeit die Unmöglichkeit des Athemholens voraussetzen
+würde. Den Coitus mit den Incuben und Succuben räumt der König ein, nicht
+aber die Erzeugung von Ungeheuern und wirklichen Kindern. Die Magier
+sowohl, als die Hexen sollen mit dem Tode bestraft werden. In einem andern,
+der Ausbildung seines Sohns zum Regenten gewidmeten Werke[33] stellt Jakob
+unter denjenigen Verbrechen, wo die königliche Begnadigung Sünde wäre, die
+Zauberei oben an.
+
+Oft liegt dem König die Wahrheit so nahe vor den Füssen, dass er gleichsam
+darüber stolpert, aber sein dämonenaufspürendes Auge bleibt stets nach den
+Wolken gerichtet. So antwortet er auf die Frage: warum in Lappland,
+Finnland, den Orkaden und shetländischen Inseln der dämonische Concubitus
+häufiger sei, als anderwärts: »Wo die Unwissenheit der Menschen am dicksten
+ist, da ist auch die Unverschämtheit des Teufels am gröbsten.« Da, wo er
+die Wahrnehmung abhandelt, dass es früher mehr Gespenster gegeben habe,
+jetzt mehr Hexen, heisst es: »So ist's uns auch in England gegangen; denn
+während der papistischen Finsterniss sah man mehr Gespenster und Geister,
+als mit Worten auszudrücken möglich ist; jetzt sind sie so selten, dass man
+in einem ganzen Jahrhundert kaum von einem einzigen Falle hört. Aber damals
+waren die Hexereien nicht so häufig als jetzt, wo dieselben sich allerdings
+im höchsten Grade vervielfacht haben.« Freilich hatte England in den Zeiten
+des Papismus noch keinen Jakob I., der die Kunst besass, überall Hexereien
+zu entdecken. Bei näherer Prüfung würde der König gefunden haben, dass er,
+anstatt zu Gunsten des Papismus Zeugniss zu geben, der bekanntermaassen
+sowohl vor, als nach der Reformation auf dem Continent in der
+Hexenverfolgung sich überschwänglich zeigte, sich selbst anzuklagen hatte,
+indem er dieses Erbstück des Papismus, ohne es als solches zu erkennen,
+blindlings durch Schrift und Gesetze in alle Adern seiner Völker
+verbreitete.
+
+Endlich trat der gewaltigste Verfechter des Hexenprozesses, =Martin del
+Rio= (=Delrio=) hervor, um den Angriffen auf denselben ein für allemal ein
+Ende zu machen. Delrio war 1551 zu Antwerpen von spanischen Eltern geboren,
+hatte zu Paris, Douai und Löwen Philosophie und die Rechte studirt und in
+der letzteren Wissenschaft zu Salamanca den Doktorgrad erlangt[34]. In
+Brabant wurde er dann in rascher Folge zum Rathe des höchsten Conseils, zum
+Intendanten der Armee, zum Vicekanzler und Procureur-Général ernannt.
+Während der Bürgerkriege verliess er die Niederlande und ward Jesuit in
+Valladolid, kehrte aber bald zurück und lehrte an verschiedenen
+Universitäten Philosophie und Theologie. Er starb 1608 zu Löwen.
+
+Im Jahre 1599 erschienen seine berühmten Disquisitiones magicae in sechs
+Büchern[35]. Sie sollten dasjenige leisten, was man von Loos vergeblich
+erwartet hatte. Unter allen Hexenverfolgern ist Delrio unstreitig der
+gelehrteste und schlaueste. Stellenweise zeigt er sogar eine gewisse
+Aufklärung, Liberalität und Billigkeit. Verschiedene Arten abergläubischer
+Heilungen werden von ihm gründlich bekämpft, um andern, nicht weniger
+abergläubischen, Platz zu machen. Charaktere, Sigille, Bilder, Zahlen und
+Worte haben ihm zufolge keine natürliche oder magische Fähigkeit,
+Krankheiten oder andere Schäden zu entfernen; Amulette besitzen nur
+insofern Kraft, als dieselbe etwa in ihrem Stoffe liegt. Alle Theurgie oder
+weisse Magie ist unwirklich; die Dämonen lassen sich vom Menschen nicht
+zwingen. Diess alles aber bahnt nur den Weg zu dem Grundsatze, dass jene
+Charaktere, Sigille u. s. w. nur willkürlich verabredete Zeichen seien,
+unter welchen der Teufel =allerdings wirke=, nicht gezwungen, sondern in
+Folge =eines Vertrages=. Das Pactum mit dem Teufel, in welchem die
+Abschwörung des Christenthums inbegriffen ist, bildet die Grundlage aller
+Zauberei; die dämonische Magie zu leugnen, ist ketzerisch. Sie ist der
+Inbegriff alles Diabolischen und des Todes würdig; gegen sie, wie gegen
+alle andern Uebel, schützen nur die Heilmittel der katholischen Kirche, wie
+Segen, Exorcismen, Kreuze, Reliquien, Agnus Dei u. s. w., deren Verdienst
+gepriesen und durch erbauliche Geschichten beglaubigt wird. Niemand kann in
+diesen Dingen abergläubischer sein, als Delrio. In der Lehre von den
+Zaubergräueln folgt er ganz seinen Vorgängern, die er nur an Kenntnissen
+und dialektischer Gewandtheit übertrifft. Der Kanon Episcopi wird in einer
+weitläuftigen Abhandlung aller Bedeutung beraubt: er handle weder von den
+Hexen der neueren Zeit, noch würde er, selbst wenn diess wäre, denselben
+irgendwie nützen, da er auch diejenigen Weiber, welche die Luftfahrt nur in
+der Einbildung machen, als Ungläubige (infideles) bezeichne. Die Hexen aber
+sollen, auch wenn sie Niemanden beschädigt haben, schon blos um ihres
+Teufelsbundes willen getödtet werden. Auch im Prozesse weiss Delrio sich
+das Ansehen der Besonnenheit zu geben, indem er unwesentliche Einzelheiten,
+die gleichwohl grossen Anstoss gegeben hatten, wie das Hexenbad und die
+Nadelprobe, missbilligt, auch mit schönen Worten zum Maasshalten in der
+Tortur räth; dabei bleibt ihm aber, wie allen Uebrigen, die Zauberei ein
+crimen exceptum, wo Alles vom Ermessen des Richters abhängt, und aus dem
+den Inquisiten von ihm umgeworfenen Netze ist kein Entkommen möglich.
+Völlige Lossprechung, obgleich rechtlich denkbar, widerräth er; der Richter
+soll nur von der Instanz entbinden.
+
+Wo Gelehrsamkeit und Sophismen nicht mehr ausreichen wollen, da wird durch
+vornehmes Naserümpfen, durch Verdächtigen und Schrecken gewirkt. Die
+früheren Gegner seines Systems oder einzelner Sätze desselben, einen
+Melanchthon, Alciatus, Agrippa, Weier, Montaigne u. A. macht er
+lächerlich. Ketzer, einseitige Literatoren, Legisten und Rabulisten müssen
+schweigen, wo der Jesuit redet, und dürfen sich weder auf den Kanon
+Episcopi, noch auf den gesunden Menschenverstand berufen; wer keine Hexen
+glaubt, ist kein Katholik. Seinen künftigen Gegnern aber hält er erst die
+Katastrophe eines Edelin, Loos und Flade vor, und dann fordert er sie auf,
+seine Lehre von der Wirklichkeit der Hexenfahrten entweder zu widerlegen,
+oder anzunehmen. Dieses geschieht in eben demselben Kapitel, in welchem das
+=Läugnen= der Hexengräuel als Indizium der Zauberei aufgestellt wird. In
+der That, von solchem Geschütz vertheidigt, ist Delrio's Werk ein Bollwerk
+des Hexenprozesses geworden, und mehrere Menschenalter sind vergangen, ehe
+der erste wirksame Angriff auf dasselbe gewagt wurde. Kaum dass einzelne
+Stimmen über das Tumultuarische und die unmässige Barbarei der
+Prozessbehandlung sich vernehmlich zu machen wagten; die Hauptsache blieb
+unangefochten.
+
+Kurz nach Delrio schrieb sein Landsmann =Torreblanca= eine Dämonologie in
+vier Büchern[36]. Sie ist dem Papste Paul V. gewidmet und hat die
+Approbation des heiligen Officiums. Hieraus folgt von selbst der Schluss,
+dass sie sich von dem bereits bekannten System nicht entferne[37].
+
+
+FUSSNOTEN:
+
+[1] _W. E. Hartpole Lecky_, Gesch. des Ursprungs und Einflusses der
+Aufklärung in Europa; übers. von Jolowicz, B. I. S. 69.
+
+[2] Vgl. über ihn _Sprengel_, Gesch. der Arzneikunde, III. S. 275 ff.,
+v. d. Aa.
+
+[3] Zu der Ausgabe von 1577 fügte _Weier_ als =sechstes= Buch seiner
+Schrift noch eine Abhandlung de lamiis sowie einen seltsamen Excurs über
+Pseudomonarchia Daemonum hinzu. Die innere Einrichtung der Hölle schildernd
+führt er die Namen von 572 Fürsten derselben auf, deren Unterthanen er auf
+7 405 926 Dämonen schätzt. Es bleibt dahingestellt, wieviel davon er
+wirklich geglaubt hat.
+
+[4] _Jakob Vallick_, Pfarrer zu Groessen im Clevischen, wird von Scheltema
+(Geschiedenis p. 150) als ein Mann genannt, der schon =vor= Weier den
+Aberglauben bekämpft habe. Wer Vallick's Traktat »von Zauberern, Hexen und
+Unholden« (im Theatrum de veneficis S. 54 ff.) kennt, wird den Verfasser
+weit eher unter die =Beförderer=, als unter die =Bestreiter= des
+Hexenglaubens zählen. Seine Geschichtchen, wie seine Gegenmittelchen sind
+gleich abergläubischer Natur.
+
+[5] Roger Baco und ähnliche Männer jener Zeit sind in Weier's Augen
+eigentliche Zauberer und der strengsten Bestrafung werth.
+
+[6] Vgl. _A. Wolters_, Konrad v. Heresbach, S. 149 ff.
+
+[7] Nach der deutschen Uebersetzung von _Fuglinus_, Frankf. 1587. Die
+schroffsten Eigenthümlichkeiten der Orthographie haben wir etwas
+abgeglättet.
+
+[8] Wohlweisslich hatte _Weier_ seine Schrift, bevor er sie unter die
+Presse gab, dem Kaiser Ferdinand überreicht, um ein Privilegium gegen den
+»Nachdruck« (contra =aemulorum= fraudes!) zu gewinnen, und dieses war auch
+wirklich, und zwar mit dem Bemerken ertheilt worden, »dass das rühmliche
+Vorhaben nicht nur gebilligt und gelobt, sondern auch gefördert zu werden
+verdiene«.
+
+[9] Buch II. Cap. 17.
+
+[10] Der Geistliche, von welchem hier die Rede ist, war kein anderer, als
+jener Jakob Vallick, welchen Scheltema unverdienter Weise unter den
+Aufklärern genannt hat. Vallick erzählt dieselbe Geschichte in seinem oben
+angeführten Traktat von Zäuberern, Hexen und Unholden.
+
+[11] Die Veröffentlichung des Buches brachte Weier viele böse Tage ein. Als
+nämlich Herzog Wilhelm IV. in Trübsinn verfallen war, wurde Weier
+teuflischer Zauberkünste angeklagt, durch welche er den Geist des Fürsten
+umnachtet hätte. Um sich daher dem schlimmsten Schicksal zu entziehen, floh
+er von Düsseldorf. Doch fand er bei dem Grafen von Bentheim in Tecklenburg
+Aufnahme und Schutz, und lebte daher hier von 1564 bis zu seinem Tode 1588,
+als Arzt und Schriftsteller unablässig thätig.
+
+[12] _Kaspar Borcholt_ empfiehlt das Buch dem lüneburgischen Rathe
+_Bartolus Richius_ und sagt unter anderm: -- -- -- »Habe ich Euch das Buch
+des hochgelahrten Mannes Wieri, welches er vor etlichen Jahren de
+praestigiis daemonum, von Zauberei und Vergiftung, so artig und kunstreich,
+dass es auch von allen hochgelahrten Leuten in ganzem Burgundia und Belgico
+wie ein Heiligthum gehalten wird, geschrieben, zu übersenden verheissen. So
+oft als ich meines Praeceptoris, des hochgelahrten ICti Jacobi Cujacii
+eingedenk bin, welches dann zu dem oftermal von mir geschieht, muss ich
+wahrlich mit ihm bekennen, dass ich kein Buch mit grösserem Lusten, als
+eben dieses, gelesen und so viel befunden, wenn unsere der Gesetze
+Glossatores, wenn sie gegen diesem Buche verglichen werden, da sie nichts,
+so oft sie von dieser Sache zu handeln angefangen, denn Fabelwerk
+verlassen.«
+
+[13] Bei _Fichard_ Consil. Vol. III. p. 60 findet sich ein Consilium
+derselben, in welchem der Malleus als Auctorität gilt. Dasselbe treibt sich
+blindlings mit dem »die Zauberer sollst du nicht leben lassen« und
+Constantin's Gesetzen herum und will =alle= Zauberer verbrannt wissen.
+Weier wird citirt, aber nicht beachtet, oder nicht verstanden. In ähnlichem
+Sinne hatte sich die heidelberger Juristenfakultät geäussert; die Zauberei
+erschien ihr als ein ärgeres Verbrechen, als der Fall der Engel und der
+Sündenfall. (_Fichard_ ibid.)
+
+[14] _Fichard_ Consil. Vol. III. p. 80. In Baden war diess bis dahin noch
+nicht gebräuchlich.
+
+[15] _Delrio_ Lib. V. sect. 16.
+
+[16] Sie ist der deutschen Uebersetzung der Schr. de praestigiis daemonum
+von 1586 beigegeben. Der lateinische Titel lautet: Apologia adversus
+quendam Paulum Scalichium, qui se principem de Scala vocitat.
+
+[17] Das Werk liegt uns in einem Druck vor, welcher den Titel führt:
+Repetitio disputationis de lamiis seu strigibus, in qua plene, solide et
+perspicue de arte earum, potestate itemque poena disceptatur. Basil. (ohne
+Jahresangabe). Das Vorwort ist vom April 1578 datirt. -- Auch in Jaquier's
+Flagellum haeret. fascinariorum (Frankf., 1581) findet sich die Schrift
+abgedruckt.
+
+[18] Wir gebrauchten die lateinische Ausgabe des Werks, welche den Titel
+führt: De magorum daemonomania seu detestando lamiarum ac magorum cum
+Satana commercio libri IV. Accessit ejusdem opinionum Joannis Wieri
+confutatio non minus docta, quam pia. Francofurti 1603.
+
+[19] _Bodin_ hebt schliesslich hervor, dass es durchaus nicht in der
+Befugniss der Obrigkeit liege, Diejenigen zu begnadigen, die Gottes Gesetz
+zum Tode verurtheile. Ein Fürst, der sich einer solchen Ausschreitung
+schuldig mache, beleidige die Majestät Gottes, indem er in der That und
+Wahrheit das Gesetz Gottes verwerfe, wodurch er dann Hunger und Seuchen
+über sein Land bringe. Ein abschreckendes Beispiel habe Gott an König
+Karl IX. statuirt. Derselbe habe den grossen Zauberer Trois-Echelles unter
+der Bedingung, dass er seine Mitschuldigen angebe, begnadigt. Darum habe
+aber den König ein früher Tod ereilt. Denn das Wort Gottes sage ganz
+bestimmt, dass Jeder, der einen des Todes Schuldigen entrinnen lasse, die
+Strafe auf sich selbst bringe; wie der Prophet zum König Ahab gesagt habe:
+er müsse sterben, weil er einen Mann begnadigt habe, der des Todes schuldig
+sei. Darum habe man auch noch nie gehört, dass ein Zauberer begnadigt
+worden sei etc.
+
+[20] So wird er z. B. in buseckischen Prozessen häufig citirt und in einer
+Deductionsschrift des Fiscals sogar einmal mit folgenden Worten
+apostrophirt: Mi _Bodine_, si jam adesses et audires tam execrabilia
+exempla hujus veneficae, nonne eam condemnares ad rogum constructissimum?
+Akten von 1673.
+
+[21] De Sagarum natura et potestate deque his recte cognoscendis et
+puniendis, deque purgatione earum per aquam frigidam epistola.
+Lemgov. 1583. Marp. 1588.
+
+[22] Gegen Scribonius erschien 1589 zu Frankf.: Examen Epistolae et partis
+Physiologiae de examine Sagarum per aquam frigidam a. G. A. Scribonio in
+lucem editarum. Accedit in fine Scribonii Epistola, wodurch, da Scribonius
+sich vertheidigte, ein Schriftenwechsel hervorgerufen ward, der sich bis in
+das Jahr 1591 hinzog.
+
+[23] Die Schrift erschien zu London zuerst unter dem angegebenen Titel
+1584; später wurde sie öfter unter dem erweiterten Titel: Discovery of
+witchcraft proving the common opinions of witches contreating with Devils,
+Spirits etc. verlegt.
+
+[24] _v. Wächter_, Beitr. zur deutschen Geschichte, S. 294-295.
+
+[25] Das Buch war unter dem Titel veröffentlicht: »Tractatus de
+confessionibus maleficorum et sagarum, an et quanta fides iis adhibenta
+sit«, und führte das Motto (die Parole der Hexenrichter!): Exod. XXII.:
+Maleficos non patieris vivere. Eine spätere Ausgabe (in 8^o. 795) erschien
+zu Trier 1596. -- Ausserdem erschienen im sechszehnten Jahrhundert noch
+eine Reihe kleinerer Traktate, welche zur Hexenverfolgung weitere Anregung
+und Anleitung geben sollten, indem sie namentlich die den Unglücklichen
+abgefolterten »Geständnisse« zu Markte brachten. Eine Anzahl derselben
+stellte namentlich der Jurist _Abraham Sawr_ in einer Sammlung zusammen,
+die er mit sonstigem Zubehör unter dem Titel veröffentlichte: »Theatrum de
+veneficis d. i. von Teufelsgespenst, Zauberern und Giftbereitern,
+Schwarzkünstlern, Hexen und Unholden etc.« Frankf. a. M. 1586 (396 S. in
+Fol.).
+
+[26] Ueber Loos s. _Hauber_ Bibl. mag. Bd. I. S. 74 ff. _Gesta Trevirorum_
+Vol. III. p. 38. _Bayle_ Réponse aux questions d'un provincial,
+Chap. 3. -- _Scheltema_, Geschiedenis, Aanteekeningen, S. 37 ff. --
+_v. d. Aa_, Biographisch Woordenboek der Nederlande, Tom. VIII. s. v.
+
+[27] _Delrio_ Lib. V. Append. p. 858 ff. Das Instrument selbst ist
+lateinisch abgefasst; wir geben es in deutscher Uebersetzung.
+
+[28] Ueber ihn s. _Reiffenberg's_ Historia Societatis Jesu ad Rhenum
+inferiorem. Colon. Agripp. 1764, I. p. 241 ff. _Gesta Trevirorum_, Animadv.
+ad Vol. III. p. 18. _Delrio_ Lib. V. sect. 3. _Hauber_, Bibl. mag. Bd. II.
+S. 583 ff. _Flade_ wird der Name in den Gestis Trevir. und in Akten
+geschrieben; bei manchen Schriftstellern findet sich »Flaet« und
+»Vlaetius«.
+
+[29] In einem trierischen Prozesse, der von 1591 bis 1594 dauerte,
+mitgetheilt von _Liel_ im Archiv für Rheinische Geschichte von Reisach und
+Linde, Th. I. S. 47 ff.
+
+[30] Daemonolatriae Libri III., Lugd. 1595 (394 S.). Auf dem Titel ist
+angegeben, dass zur Ausarbeitung des Buches die gerichtlichen Aussagen von
+ungefähr neunhundert wegen Zauberei innerhalb fünfzehn Jahren in Lothringen
+Hingerichteten benützt seien. Dem Buche ist das Motto vorgesetzt:
+Levit. XX.: Vir sive mulier, in quibus pythonicus vel divinationis fuerit
+spiritus, morte moriatur. Auch erschien dasselbe 1596 und 1598 deutsch
+unter dem Titel: Daemonolatria d. i. von Unholden und Zauber Geistern, dess
+Edlen, Ehrnvesten und Hochgelarten Herrn _Nicolai Remigii_, des durchl.
+Hertzogen in Lothringen Geheimen Raths und Peinlicher Sachen Cognitoris
+publici. -- Aus dem Latein in hoch Teutsch übersetzt durch _Teucridem
+Annaeum Privatum_. Franckfurt bei Cratandro Palthenio 1598.
+
+[31] Daemonolatr. Th. II. Cap. 2.
+
+[32] _Jacobi I._ Daemonologia in den Opp. ed. Montague. Francof. 1689. Auch
+einzeln.
+
+[33] #Basilikôn dôrôn# lib. II.
+
+[34] Ueber Delrio's Lebensschicksale s. _Hauber_, Bibl. mag. Bd. I.
+S. 123 ff. _Bayle_ Réponse aux questions d'un provincial, Chap. 16. Ohne
+Zweifel war Martin Delrio der jüngere Bruder desjenigen Ludwig Delrio, der
+in Alba's Blutrathe eine Hauptrolle spielte.
+
+[35] Dieses Buch, in den folgenden Auflagen (1600, 1606) von dem Verf.
+selbst vermehrt, ist sehr häufig (z. B. noch 1679 zu Köln in 4^o.) gedruckt
+worden. Die späteren Ausgaben sind indessen fast durchgängig durch zahllose
+Druckfehler entstellt. -- Delrio wurde selbst von =deutschen= Behörden als
+Auctorität für =deutsche Rechtsgewohnheiten= citirt, wie in dem Berichte
+des Magistrats zu Coesfeld an das münster'sche Ministerium. _Niesert_
+S. 91.
+
+[36] Erste Ausgabe 1615, dann Mainz 1623.
+
+[37] Von der gelehrt juristischen Darstellungsweise des Verfassers folgende
+Probe: Contractus innominati formula, _Do ut facias_, de quo in _l. Labeo
+scribit, l. Juris gentium, D. de pact._ apud magos passim recepta, quibus
+diabolus permittit, _Si te mihi addixeris, ulciscar te, ditabo te etc._ ut
+tradit _Petr. Binsfeld. in confess. malef. praelud. 6_. [+]. Ex quibus
+praescriptis verbis nascitur obligatio pura, _l. obligatio l. naturalis, §.
+sed si facio, D. de praescript. verbis cum aliis per Loriot. de apicib.
+Jur. tract. 10 ex n. 15_. Adversus hominem videlicet, non tamen adversus
+daemonem; nam etsi contractus arithmetica constent proportione et ultro
+citroque obligationem producant, _l. Labeo, D. de verb. signif._ in
+daemonem tamen cadere non potest obligatio, neque civilis, neque naturalis,
+quia non est pura creatura anima et corpore constans, ut tradunt _D.
+Thom. 2. 2. q^u. 95, concivis meus Card. Toledo in summa lib. IV. cap. 15_.
+Neque ex eo homo queri potest; nam qui contrahit, vel est, vel debet esse
+non ignarus conditionis ejus, cum quo contrahit, _l. pen. D. ad Macedo. l.
+qui cum alio, D. de reg. jur. cum vulgatis, etc._
+
+
+
+
+ ZWANZIGSTES KAPITEL.
+
+ Die Hexenprozesse in der zweiten Hälfte des sechszehnten und in
+ der ersten Hälfte des siebenzehnten Jahrhunderts in den
+ geistlichen Fürstenthümern Deutschlands.
+
+
+In der Zeit, welche unmittelbar auf den Passauer und Augsburger
+Religionsfrieden des Reichs folgte, finden wir alle geistlichen Stiftslande
+desselben von dem Protestantismus so durchdrungen, dass in vielen derselben
+das evangelische Bekenntniss geradezu herrschend geworden war. In der Mitte
+der zweiten Hälfte des sechszehnten Jahrhunderts beginnt aber in allen
+geistlichen Fürstenthümern Deutschlands die hierarchische Reaktion
+einzutreten. Die Werkzeuge derselben waren die damals in alle unter
+geistlicher Herrschaft stehenden Lande hereingerufenen Jesuiten -- oder die
+»spanischen Priester«, wie das Volk die Fremdlinge nannte, -- die zunächst
+durch Errichtung von Volksschulen, durch gelegentliche Besitzergreifung von
+Pfarreien und durch die mannigfachen Mittel der inneren Mission ihrem
+Ziele, der Ausrottung des Protestantismus, immer näher zu kommen suchten.
+Doch genügten diese friedlichen Mittel zur Erreichung des Zweckes nicht; es
+musste auch mit Gewalt vorgegangen und durchgegriffen, es musste die
+Ketzerei durch Ausrottung der Ketzer aus dem Lande geschafft werden, und
+das hierbei sich am meisten empfehlende und den besten Erfolg
+versprechende Verfahren war das der Identifizirung oder Vermengung der
+Ketzerei mit der Hexerei.
+
+Wir fassen daher, um uns diese Vorgänge klar zu machen, diejenigen
+geistlichen Fürstenthümer ins Auge, über welche uns Nachrichten bezüglich
+der Hexenverfolgung vorliegen.
+
+Im geistlichen Kurfürstenthum =Trier= war einst der Kurfürst-Bischof
+=Johann= (v. Baden), des Trithemius Freund, von Innozenz VIII. wiederholt
+zum Beginne der Hexenverfolgung aufgefordert und gedrängt worden. Johann
+hatte jedoch dieses Ansinnen mit der Erklärung zurückgewiesen, dass es in
+seinem Lande keine Hexen gebe, wesshalb, so lange er lebte, im
+Kurfürstenthum Trier keinerlei Hexenverfolgung vorkam. Hernach drang auch
+hier die reformatorische Bewegung ein. Trarbach bekannte sich 1558 ganz
+entschieden zur Augsburgischen Confession, und mit Berufung auf ihre
+angebliche Reichsfreiheit erklärte sich auch die Stadt Trier für dieselbe.
+=Kaspar Olevian=, ein geborener Trierer (der einige Jahre später [1563] mit
+Zacharias Ursinus den Heidelberger Katechismus verfasste), predigte in der
+Hospitalskirche zu Trier die evangelische Lehre, und die Rathsherrn und
+Zünfte hielten fast sämmtlich zu ihm[38]. Kurfürst =Johann= V.
+(=v. d. Leyen=), der die Reichsfreiheit der Stadt nicht anerkannte und
+dieselbe infolge des Anschlusses der Bürgerschaft an die Reformation
+verlassen hatte, musste daher seine Rückkehr in dieselbe mit Gewalt
+erzwingen. Wieder im Besitz der Regierungsgewalt begann nun der Kurfürst
+dieselbe alsbald in der wüstesten Weise zu gebrauchen. Der protestantische
+Gottesdienst ward ein für allemal untersagt, Todesurtheile und
+Landesverweisungen machten bald die Führer der evangelischen Bewegung für
+immer unschädlich, und den Jesuiten, welche der Kurfürst 1560 nach Trier
+berief, wurde das Weitere überlassen. Mit reichlichster Dotation wurden
+dieselben von vornherein bedacht, -- um sie in Trier recht heimisch zu
+machen[39]. Indessen steigerte sich dadurch nur die Unzufriedenheit und das
+Misstrauen[40]. Politische Streitfragen kamen hinzu; es drohte ein
+Aufstand. Koblenz, welches ebenfalls für sich Reichsunmittelbarkeit in
+Anspruch nahm, musste 1561 mit Gewalt zum Gehorsam gebracht werden, und
+noch war der Kurfürst mit der Pacifizirung seiner gegen ihn aufgebrachten
+Stände beschäftigt, als er 1567 eines plötzlichen Todes starb. Sein
+Nachfolger =Jakob= III. (=v. Elz=) führte gegen die Stadt den sogenannten
+Bohnenkrieg, der nur durch kaiserliches Gebot geendigt wurde. Vor dem
+nunmehr ernannten Schiedsgerichte führte die Sache der Stadt der Doktor
+Kyriander, den die trierischen Geschichtschreiber als einen schlauen Ketzer
+bezeichnen, der unter der Maske einer historischen Deduction die
+Geistlichen, Erzbischöfe und Päpste verspottet und verleumdet habe. Kaiser
+Rudolph II. unterwarf endlich Trier der Landeshoheit des Kurfürsten. Als
+dieser einzog, ritt an der Spitze des Zuges ein Koch, einen Schaumlöffel
+von der Länge eines Spiesses in der Hand haltend. Dreimal umkreiste er den
+Marktbrunnen, schäumte denselben ab und spritzte das Wasser oder den Schaum
+auf die umstehende Menge, um symbolisch anzudeuten, dass die Stadt
+abgeschäumt werden müsse. »Doch, -- bemerkt der trierische Historiograph,
+hat man geglaubt, dass diess ohne Genehmigung des Kurfürsten von Andern
+angestellt gewesen sei«. Wie dem auch sein mag, -- zum Abschäumen hatte
+Jakob weder Zeit noch Gelegenheit; er sah sich bis zu völliger Erledigung
+der Angelegenheit einen kaiserlichen Commissär zur Seite gestellt und
+starb wenige Monate nach seinem Einzuge. Es folgte Johann VI. (1581). Die
+Gesta Trevirorum rühmen ihn als einen klugen, frommen und demüthigen Mann,
+dessen Aeusseres eher einen Pfarrer, als einen Kurfürsten verrathen habe.
+Als die um der Religion willen zerfallenen Fürsten ihn zum ersten Male auf
+dem Reichstage sahen, sollen sie, entzückt von seinem Benehmen, gesagt
+haben: »Wenn alle geistlichen Fürsten wären, wie dieser, so könnten wir uns
+bei ihrem Rathe beruhigen.« Von diesem sanften und demüthigen Manne erzählt
+nun der Geschichtschreiber weiter: »In der Stadt Trier wucherte noch das
+von Kaspar Olevianus und Andern gesäete Unkraut der Ketzerei, wovon wir
+oben im Leben Johann's V. erzählt haben; es war durch den Krieg genährt
+worden, und Jakob hatte es in den wenigen Monaten, die zwischen dem Kriege
+und seinem Tode lagen, nicht ausrotten können. Um nun dasselbe zu
+vertilgen, ächtete Johann VI. durch ein Edikt alle diejenigen, welche nicht
+binnen einer bestimmten Anzahl von Wochen zur orthodoxen Lehre zurückkehren
+würden (doctrinam sanam non admitterent). Manche bekehrten sich. Johannes
+Biener, Goldschmiedmeister, und etliche Andere dagegen wurden aus der Stadt
+vertrieben; unter diesen auch des Kaspar Olevianus Mutter, welche die den
+Frauen nöthige Heilkunst verstand, Johannes Steus und Lorenz Streichart,
+die beiden Drommeten des Bürgerkriegs, und Mehrere vom gemeinen Volk. Die
+Leichname von Coppenstein und Prück durften nicht innerhalb der Mauern
+begraben werden; -- und so wurde die Stadt gereinigt. Durch gleiches Edikt
+und gleichen Eifer säuberte er auch Koblenz von der Ketzerei. Dessgleichen
+verbannte er auf eine ziemlich harte Weise (duro satis modo) die Juden aus
+der trierischen Erzdiöcese.«
+
+Diess geschah in den Jahren 1583 und 1584, und wir finden nach dieser Zeit
+im Trierischen allerdings keine =Edikte= gegen die Protestanten mehr. Wer
+aber will es glauben, dass durch einige Verweisungen der bis dahin so
+hartnäckige Protestantismus mit Stumpf und Stiel ausgerottet worden sei?
+Zumal in einem Lande, dessen Fürst durch die Steuern, die er den verarmten,
+von Freund und Feind ausgesogenen Unterthanen auferlegte, sich verhasst
+machte[41] und die Jesuiten im Uebermaasse beschenkte[42]. Den letzteren
+flossen vom Volke nur sparsame Almosen zu[43]; sie hatten aber den Bau
+einer prachtvollen Kirche begonnen. Was half es, die heimlichen
+Protestanten aufzuspüren, zu überführen und zu verbannen? Ihr Vermögen
+blieb dann gesetzlich den Erben. Das Haus des Kaspar Olevianus musste der
+Kurfürst, als er es zum Amthause machen wollte, käuflich an sich
+bringen[44]; dagegen zog er wenige Jahre später das Vermögen des wegen
+Zauberei verurtheilten Schultheissen Flade ein und schenkte es an die
+Kirchen. Die Inquisiten mussten bekennen, dass ihr Zauberwesen sich von dem
+Einfalle des protestantischen Albrecht von Brandenburg herschreibe[45].
+Gerade seit jener Zeit waren protestantische Regungen bemerklich gewesen.
+Denjenigen, welche gegen die Hexenprozesse sprachen oder schrieben, traten
+die Jesuiten entgegen, welche die Reformation und die Zauberei in so enge
+Wechselbeziehung, wie wir oben bei Delrio gesehen haben, zu bringen
+verstanden. Zweifeln wir noch, dass die grosse Hexenverfolgung zu Trier,
+die im Jahr 1586 ausbrach, zum Theil nur Fortsetzung der Verfolgung des
+Protestantismus und eines von jenen Mitteln war, welche der Scharfsinn der
+Jesuiten ergründet hatte, um die Aufgabe zu lösen, wesshalb sie ins Land
+gerufen waren?
+
+Von Lothar, dem Nachfolger Johann's, sagt der Geschichtschreiber: »Das
+Erzbisthum fand er bei seinem Regierungsantritt in geistlicher Hinsicht
+ruhig, von keiner Ketzerei zerrissen, in zeitlicher aber erschöpft, was der
+Unfruchtbarkeit der vorhergehenden Jahre zuzuschreiben ist.« Woher diese
+Unfruchtbarkeit rührte, wissen wir bereits von Linden.
+
+Die Bemühungen des (uns schon bekannten) Ketzerrichters Binsfeld hatten es
+dahin gebracht, dass das Land einer Wüste glich, und das Vermögen der
+Begüterten in die Hände der Gerichtspersonen und des Nachrichters überging.
+Es sind daselbst nicht bloss gemeine Leute, sondern auch Doktoren,
+Bürgermeister, Kanoniker und andere Geistliche verbrannt worden. Laut
+amtlicher Nachrichten bestiegen aus etwa zwanzig Dörfern in der nächsten
+Umgegend der Hauptstadt in kaum sieben Jahren (1587 bis 1593)
+dreihundertachtundsechzig Personen den Scheiterhaufen, von Hinrichtungen in
+der Stadt selbst ist hierbei keine Rede[46].
+
+Die Geschichte anderer katholischer Stifte lässt uns im Wesentlichen
+denselben Verlauf der Dinge erkennen, wie in Trier.
+
+Auch im Fürstbisthum =Bamberg= hatte die evangelische Lehre fast in allen
+Gemeinden Boden gefunden[47]. Weissenohe, Michelfeld und viele andere
+Klöster nahmen die neue Lehre an; der Abt des reichen Klosters Banz ward
+mit seinen Benediktinern evangelisch und verheirathete sich. Schon Bischof
+=Wigand= (1522-56) musste der neuen Bewegung nachgeben und sich zu
+Unterhandlungen verstehen. Neidhard von Thungen (1591-98) fand bei seinem
+Regierungsantritte nur noch zwei katholische Rathsmitglieder in seiner
+Hauptstadt, auf dem Lande oft nicht ein einziges mehr. Fast der ganze Adel
+war evangelisch, die Bürgerschaft in Bamberg grösstentheils. Die Domherren
+waren lau und sahen durch die Finger, weil ihre nächsten Verwandten sich
+offen zur Gegenpartei bekannten. Aber =Neidhard= war fest entschlossen, den
+alten Glauben wieder herzustellen. Er gebot die Landesverweisung der
+»Lutheraner« und bedrohte Alle, welche sich diesem Befehle widersetzen
+würden, mit der Confiscation ihrer Güter. Daher wanderten Viele, ihre
+Kapitalien mit sich nehmend, aus dem Lande; andere blieben in der Heimath
+und verbargen ihre Gesinnungen. Um der Vertreibungen willen gerieth aber
+der Bischof in Streitigkeiten mit Pfalz, Brandenburg, der fränkischen
+Ritterschaft, dem Magistrat von Bamberg und seinem eigenen Domkapitel. Ein
+Aufruhr schien zu drohen. Etwas ruhigere Zeiten folgten unter dem
+mildthätigen =Johann Philipp von Gebsattel= (1598 bis 1609). Der
+Protestantismus war immer noch nicht erstickt. Darum führte =Gottfried von
+Aschhausen= (1609-22) die =Jesuiten= ein und setzte das unvollendete Werk
+fort, um es eben so unvollendet seinem Nachfolger zu hinterlassen. Die
+protestantischen Fürsten hatten sich bereits im dritten Jahre seiner
+Regierung über seine gewaltsame Reaktion beschwert und Repressalien
+gedroht. Gegen das Ende seines Lebens begann der Bischof seine
+Aufmerksamkeit den Hexen zuzuwenden. =Johann Georg= II. (=Fuchs von
+Dornheim=, von 1622-33) fand das Lutherthum noch sehr ausgebreitet und
+machte sogleich Anstalten zur Ausrottung desselben. Aber er war nicht
+glücklicher als sein Vorgänger. Seine siebenundzwanzig Anfrageartikel, die
+er desshalb 1624 an die Pfarrer ergehen liess, blieben sogar an vielen
+Orten unbeantwortet. »Der 1625 erneuerte Krieg machte auch jede weitere
+Anstalt zur Wiedergeburt des allgemeinen Katholicismus unwirksam«, -- sagt
+Jäck in seiner bambergischen Geschichte (Th. II. S. 120). -- War es nun
+eine jener weiteren Anstalten, oder war es ein neues Feld, auf welchem sich
+die Thätigkeit des Bischofs Raum suchte, -- genug, genau im Jahre 1625
+beginnt unter Johann Georg jene lange Reihe von Hexenprozessen, welche die
+bambergischen Annalen schändet. Des Bischofs rechte Hand war hierbei
+=Friedrich Forner=, Suffragan von Bamberg, ein unbedingter Jesuitenanhänger
+und Todfeind der Ketzer und Zauberer, gegen welche er auch als
+Schriftsteller aufgetreten ist[48].
+
+=G. von Lamberg=, welcher aus aktenmässigen Quellen geschöpft hat[49],
+bestimmt die Anzahl der von 1625 bis 1630 allein in den beiden
+Landgerichten Bamberg und Zeil anhängig gewesenen Prozesse auf mehr als
+neunhundert; und eine im Jahr 1659 mit bischöflicher Genehmigung zu Bamberg
+selbst gedruckte Broschüre[50] meldet, dass der Bischof im Ganzen
+=sechshundert= habe verbrennen lassen[51]. -- Heben wir Einiges aus der
+letzteren aus:
+
+»Darauf der Cantzler und Doctor Horn, des Cantzlers Sohn, sein Weib und zwo
+Töchter, auch viele vornehme Herrn und Rathspersonen, die mit dem Bischof
+über der Tafel gesessen, sind alle gerichtet und zu Asche verbrandt worden.
+
+»Und haben bekennet, dass sich ihrer über die eintausendzweihundert mit
+einander verbunden haben, und wenn ihre Teuffels-Kunst und Zauberei nicht
+an den Tag kommen, wollen sie gemacht haben, dass in vier Jahren kein Wein
+noch Getreydig im gantzen Lande gerathen wäre und dadurch viel Menschen und
+Viehe Hungers sterben und ein Mensch das ander fressen müssen.
+
+»Es sind auch etliche katholische Pfaffen darunter gewesen, die so grosse
+Zauberei und Teuffels-Kunst getrieben, dass sie nicht alles zu beschreiben
+ist, wie sie in ihrer Pein bekannt, dass sie viel Kinder in Teuffels Nahmen
+getaufft haben.
+
+»Der eine Bürgermeister in der Langen-Gassen und der ander Bürgermeister
+Stephan Bawer, die haben bekannt, dass sie viel schreckliche Wetter und
+grosse Wunder gemacht, viel Häuser und Gebäu eingeworffen, und viel Bäum im
+Wald und Felde aus der Erde gerissen und nicht anders vermeint, sie wollten
+das Wetter und den Wind so arg machen, dass es den Thurm zu Bamberg übern
+Hauffen werffen solt.
+
+»Die Becken auf dem Markt haben bekannt, wie sie viel Menschen haben
+gesterbet, die Wecke mit ihrer teuffelischen Salbe geschmieret, dass viel
+Leute haben müssen verdorren. Die Bürgermeisterin Lambrech und die dicke
+Metzgerin haben bekannt, dass sie den Zaubern die Salbe gemacht haben, und
+von einer jeden Hexen wöchentlich zwey Pfennig bekommen, hat ein Jahr
+sechshundert Gülden gemacht.
+
+»Der Bürgermeister Neidecker hat mit seiner teuffelischen Gesellschaft
+bekannt, wie sie die Brunn vergifftet haben. Wer davon getrunken, hat
+alsbald die Beul oder Pestilentz bekommen, und viel Menschen dadurch
+gesterbet.
+
+»Es haben auch die Zauberin bekannt, wie ihrer 3000 die Walpurgis-Nacht bei
+Würtzburg auf dem Kreydeberg auf dem Tanz gewesen, hat ein jeder dem
+Spielmann einen Kreutzer geben, darmit der Spielmann 40 Gülden zu Lohn
+bekommen, und haben auf demselben Tanz sieben Fuder Wein dem Bischof zu
+Würtzburg aus dem Keller gestohlen.
+
+»Es sind etliche Mägdlein von sieben, acht, neun und zehn Jahren unter
+diesen Zauberin gewesen, deren zwey und zwanzig sind hingericht und
+verbrannt worden, wie sie denn auch Zetter über die Mütter geschrien, die
+sie solche Teuffels-Kunst gelehrt haben, und seynd in dem Stifft Bamberg
+über die 600 Zauberin verbrannt worden, deren noch täglich viel eingelegt
+und verbrannt werden.«
+
+Das Verfahren in diesen zum Theil von eignen Commissarien geleiteten
+Prozessen war höchst formlos und grausam; in der Untersuchung und
+Aburtheilung strotzte es von Nichtigkeiten. Gewöhnlich wurde die ganze
+Handlung =in ein einziges, unabgesetztes Protokoll zusammmengefasst=, und
+wenn mehrere Personen zugleich verurtheilt wurden, so waren sie nicht mit
+ihren Namen, sondern mit Nummern bezeichnet. Z. B.
+
+»Auff Clag, Antwortt, auch alles Gerichtliches vorunndt anbringen und
+nottürftiger erfahrung unndt sowohl güet alls peinlich selbst aigene
+bekhandtnus unndt aussag, So desshalb alles nach laut dess Hochwürdigen
+Unssers Gnedigen Fürsten unndt Herrns von Bamberg etc. rechtmessigen
+reformation geschehen, Ist endtlich zu recht erkhandt, dass nachfolgende 8
+Personen, deren extrahirte aussag mit Nris 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8
+angehöret worden, wegen mit der Hexerey verübten Uebelthaten, indem Sie
+erstlichen Gott den Allmechtigen und dem ganzen Himmlischen Heer
+erschröckhlich und unchristlich abgesagt dem Laidigen Sathan sich mit Laib
+unndt Seel ergeben, Auch anders Uebel und Unheil mehr gestifftet,
+Sonderlich Nro. 1, 2, 4 unndt 5 wegen ihrer Uebelthaten, so Sie mit der
+heiligen Hostien verübt, andern zur abscheü, so offt sie diesselbe
+dishonorirt, soviel Zwickh mit glüenden Zangen gegeben. Nro. 4, weilen sie
+ihr aigen Kindt umbbracht, die rechte Handt abgehieben, wie auch Nro. 2,
+weilen sie die h. Hostie so vielmahls verunehrt unndt Nro. 5 in solche
+Hostie zweymahl gestochen, dass das Bluet herauss gangen, Jeder auch zuvor
+die rechte Hand abgehieben werden,
+
+Allssdann neben den andern mit feüer lebendig zum todt hingericht werden
+sollen. Actum Bamberg den 12: Octobris anno 1629.
+
+ Richter unndt ganzer Schöpffenstuhl
+ daselbsten«[52].
+
+Die Beichtväter, gewöhnlich Jesuiten, erstatteten nach der Exekution dem
+Commissär Bericht, ob der Verurtheilte früher gethane Complicenangaben im
+Momente des Todes zurückgenommen oder verändert hatte. War dieses nicht, so
+schloss der Commissär, dass diesen Angaben um so mehr Glauben beizumessen
+sei[53]. Eine Verletzung des Beichtgeheimnisses, die eine direkte
+Denunciation enthielt, berichtet v. Lamberg S. 25.
+
+Die Gelderpressungen waren so arg, dass selbst die Hinterbliebenen
+herangezogen wurden. Man raubte, so lange noch etwas da war; als aber die
+Verarmung durch Krieg, Misswachs und Hexenprozess allgemein geworden war,
+rieth sogar das bischöfliche Kabinet zur Einschränkung des letzteren, weil
+man nicht mehr wisse, woher die Unkosten zu bestreiten[54]. Zwischendurch
+hatte sich auch Kaiser Ferdinand II. durch eingelaufene Beschwerden zum
+Einschreiten bewogen gefunden. Es liegen von ihm Schreiben an den Bischof
+vor, worin er sich selbst die Ernennung des Oberrichters vorbehält, das
+Anfangen des Prozesses mit Captur und Folter rügt und ganz besonders die
+Güterconfiskation nachdrücklich verbietet. »Was aber die höchst schmutzige
+Confiskation in diesem Crimine anbelangt, können wir diese Dero Andacht
+durchaus nicht und unter keinerlei Vorwand mehr gestatten«[55]. Aus einer
+jener Beschwerden ergibt sich, dass man das Vermögen der Inculpaten
+unmittelbar nach deren Verhaftung zu consigniren und dem Fiscus und den
+Inquirenten pro rata zuzuschreiben pflegte[56].
+
+Im Stifte =Würzburg= hatte die Reformation ebenfalls grosse Fortschritte
+gemacht[57]. Als Bischof =Julius= (von Mespelbrunn) 1575 zur Regierung kam,
+fand er den Katholizismus fast in der Minorität. »Wie es dann dahin fast
+kommen gewesen, -- heisst es in dieser Beziehung bei =Gropp=[58], -- dass
+nicht allein in dem Lande, sondern auch bei der Kanzlei die Katholischen
+von den Unkatholischen überstimmt und eingethan, die eingekommenen Klagen,
+so die katholische Religion betroffen, supprimirt oder verzucket, denen so
+widriger Religion, die Stangen gehalten, -- und den Beamten auf dem Land,
+auch den bürgerlichen Magistraten und Unterthanen, so sich noch zur
+katholischen Religion bekenneten und hielten, deren gleichwohl wenig, -- --
+sehr verächtlich begegnet wurde.« Julius begann, nachdem er der Bildung der
+Theologen durch die Stiftung der Universität einen Halt gegeben hatte,
+1585 eine wirksame Gegenreformation; er selbst zog predigend im Lande umher
+und soll in zwei Jahren hunderttausend Seelen zur katholischen Confession
+zurückgeführt haben. Hundertundzwanzig evangelische Prädikanten wurden
+vertrieben und die hartnäckigen Laien ebenfalls zur Auswanderung gezwungen.
+Viele von den Reichen, -- denn gerade diese waren fast alle
+protestantisch[59], -- zogen hinweg. Dem Lande wurden hierdurch bedeutende
+Summen entzogen und der Bischof überdiess in Verdriesslichkeiten mit den
+evangelischen Fürsten verwickelt.
+
+Mit dem Protestantismus gedachte aber Julius zugleich auch sein Land von
+der Hexerei zu säubern, wesshalb er überall die eifrigste Hexenverfolgung
+eintreten liess[60]. In dem kleinen Orte Gerolzhofen wurden allein im Jahr
+1616 neunundneunzig Hexen verbrannt.
+
+Julius starb am 13. September 1617, als das begonnene Werk der Reinigung
+des Landes noch unvollendet war, wesshalb sein Nachfolger, der bisherige
+Fürstbischof von Bamberg, =Johann Gottfried von Aschhausen= (1617-1623)
+dasselbe rüstig fortsetzte. Schon im ersten Jahre seiner Regierung liess
+er in dem neu erbauten Gefängnisse in der Münze zu Würzburg acht Kammern
+und zwei Stuben für Hexen und Unholde einrichten, damit sie nicht mehr
+über die Strasse zu den Verhören geschleppt werden müssten[61]. Die
+grausigste Thätigkeit entfaltete aber in der Verfolgung der Hexen wie
+der Evangelischen sein Nachfolger =Philipp Adolph von Ehrenberg=
+(1623-1631). Seinem gegen den Protestantismus gerichteten
+Bekehrungseifer stellte sich freilich gleich Anfangs die fränkische
+Ritterschaft entgegen, und als er nicht nachliess, verklagte sie ihn
+beim Kaiser wegen Verletzung des Religionsfriedens. Der Kaiser gab dem
+Bischof Inhibition (1628) und wiederholte dieselbe im folgenden Jahre,
+als die Beschwerden fortwährten[62]. Ehe es indessen zu diesem letzten
+kaiserlichen Worte kam, hatte =Philipp Adolph= seinem Verfolgungseifer
+eine Richtung gegeben, deren Rechtmässigkeit weder vom Kaiser, noch von
+den Protestanten angefochten wurde. Er betrat 1627 den Weg, den ihm sein
+Nachbar zu Bamberg vorgezeichnet hatte, und betrieb die Hexenverfolgung
+im Grossen[63]. Personen jeden Alters, Standes und Geschlechts,
+Einheimische und Fremde, Geistliche, Rathsherren und Söhne des
+fränkischen Adels, Matronen, Jungfrauen und unmündige Kinder sind in
+rasch auf einander folgenden »Bränden« zum Tode geführt worden, und das
+Vermögen der Reichen, die auf diese Weise endeten, ist nicht mehr in's
+Ausland gegangen[64]. Noch haben wir ein Verzeichniss der Hinrichtungen,
+die bis zum Februar 1629 vollzogen wurden. Dasselbe reicht bis zum
+neunundzwanzigsten Brande und macht hundertsiebenundfünfzig Personen aus
+dieser kurzen Periode namhaft; in seiner Fortsetzung bis zum
+zweiundvierzigsten Brande kannte es der Biograph des Bischofs bei Gropp,
+wo sich die Zahl der Opfer auf zweihundertundneunzehn stellte. Hiermit
+sind aber ohne Zweifel nur die in der Stadt Würzburg selbst zum Tode
+Geführten gemeint; die Gesammtzahl der Hinrichtungen im Stift unter
+Philipp Adolph belief sich laut einer mit bambergischer Censur
+gedruckten Nachricht auf =neunhundert=. Die anschaulichste Widerlegung
+der nicht ungewöhnlichen Meinung, als hätte die Verfolgungswuth in
+Deutschland der Regel nach nur arme, alte Weiber zu erreichen gewusst,
+wird sich aus der wörtlichen Mittheilung der erwähnten Liste ergeben.
+Sie reicht von 1627 bis zum Anfange von 1629.
+
+=»Verzeichniss der Hexen-Leut, so zu Würzburg mit dem Schwert gerichtet und
+hernacher verbrannt worden[65].=
+
+ =Im ersten Brandt vier Personen.=
+
+ Die Lieblerin.
+ Die alte Anckers Wittwe.
+ Die Gutbrodtin.
+ Die dicke Höckerin.
+
+
+ =Im andern Brandt vier Personen.=
+
+ Die alte Beutlerin.
+ Zwey fremde Weiber.
+ Die alte Schenckin.
+
+
+ =Im dritten Brandt fünf Personen.=
+
+ Der Tungersleber, ein Spielmann.
+ Die Kulerin.
+ Die Stierin, eine Prokuratorin.
+ Die Bürsten-Binderin.
+ Die Goldschmidtin.
+
+
+ =Im vierdten Brandt fünf Personen.=
+
+ Die Siegmund Glaserin, eine Burgemeisterin.
+ Die Brickmannin.
+ Die Schickelte Amfrau [Hebamme]. NB. von der kommt das ganze Unwesen her.
+ Die alte Rumin.
+ Ein fremder Mann.
+
+
+ =Im fünften Brandt acht Personen.=
+
+ Der Lutz, ein vornehmer Kramer.
+ Der Rutscher, ein Kramer.
+ Des Herrn Dom-Propst Vögtin.
+ Die alte Hof-Seilerin.
+ Des Jo. Steinbachs Vögtin.
+ Die Baunachin, eines Raths-Herrn Frau.
+ Die Znickel Babel.
+ Ein alt Weib.
+
+
+ =Im sechsten Brandt sechs Personen.=
+
+ Der Rath-Vogt, Gering genannt.
+ Die alte Canzlerin.
+ Die dicke Schneiderin.
+ Des Herrn Mengerdörfers Köchin.
+ Ein fremder Mann.
+ Ein fremd Weib.
+
+
+ =Im siebenden Brandt sieben Personen.=
+
+ Ein fremd Mägdlein von zwölf Jahren.
+ Ein fremder Mann.
+ Ein fremd Weib.
+ Ein fremder Schultheiss.
+ Drey fremde Weiber.
+ NB. Damahls ist ein Wächter, so theils Herrn ausgelassen, auf dem Markt
+ gerichtet worden.
+
+
+ =Im achten Brandt sieben Personen.=
+
+ Der Baunach, ein Raths-Herr, und der dickste Bürger in Würtzburg.
+ Des Herrn Dom-Propst Vogt.
+ Ein fremder Mann.
+ Der Schleipner.
+ Die Visirerin.
+ Zwei fremde Weiber.
+
+
+ =Im neundten Brandt fünf Personen.=
+
+ Der Wagner Wunth.
+ Ein fremder Mann.
+ Der Bentzen Tochter.
+ Die Bentzin selbst.
+ Die Eyeringin.
+
+
+ =Im zehnten Brandt drey Personen.=
+
+ Der Steinacher, ein gar reicher Mann.
+ Ein fremd Weib.
+ Ein fremder Mann.
+
+
+ =Im eilften Brandt vier Personen.=
+
+ Der Schwerdt, Vicarius am Dom.
+ Die Vögtin von Rensacker.
+ Die Stiecherin.
+ Der Silberhans, ein Spielmann.
+
+
+ =Im zwölften Brandt zwey Personen.=
+
+ Zwey fremde Weiber.
+
+
+ =Im dreyzehenden Brandt vier Personen.=
+
+ Der alte Hof-Schmidt.
+ Ein alt Weib.
+ Ein klein Mägdlein von neun oder zehn Jahren.
+ Ein geringeres, ihr Schwesterlein.
+
+
+ =Im vierzehenden Brandt zwey Personen.=
+
+ Der erstgemeldten zwey Mägdlein Mutter.
+ Der Lieblerin Tochter von 24 Jahren.
+
+
+ =Im fünfzehenden Brandt zwey Personen.=
+
+ Ein Knab von 12 Jahren, in der ersten Schule.
+ Eine Metzgerin.
+
+
+ =Im sechzehenden Brandt sechs Personen.=
+
+ Ein Edelknab von Ratzenstein, ist Morgens um 6 Uhr auf dem Cantzley-Hof
+ gerichtet worden und den ganzen Tag auf der Pahr stehen blieben, dann
+ hernacher den andern Tag mit den hierbeygeschriebenen verbrannt worden.
+ Ein Knab von zehn Jahren.
+ Des obgedachten Raths-Vogt zwo Töchter und seine Magd.
+ Die dicke Seilerin.
+
+
+ =Im siebenzehenden Brandt vier Personen.=
+
+ Der Wirth zum Baumgarten.
+ Ein Knab von eilf Jahren.
+ Eine Apotheckerin zum Hirsch, und ihre Tochter.
+ NB. Eine Harfnerin hat sich selbst erhenket.
+
+
+ =Im achtzehenden Brandt sechs Personen.=
+
+ Der Batsch, ein Rothgerber.
+ Ein Knab von zwölf Jahren, noch
+ Ein Knab von zwölf Jahren.
+ Des D. Jungen Tochter.
+ Ein Mägdlein von funfzehn Jahren.
+ Ein fremd Weib.
+
+
+ =Im neunzehenden Brandt sechs Personen.=
+
+ Ein Edelknab von Rotenhan, ist um 6 Uhr auf dem Cantzley-Hof gerichtet
+ und den andern Tag verbrannt worden.
+ Die Secretärin Schellharin, noch
+ Ein Weib.
+ Ein Knab von zehn Jahren.
+ Noch ein Knab von zwölf Jahren.
+ Die Brüglerin, eine Beckin, ist lebendig verbrannt worden.
+
+
+ =Im zwanzigsten Brandt sechs Personen.=
+
+ Das Göbel Babelin, die schönste Jungfrau in Würtzburg.
+ Ein Student in der fünften Schule, so viel Sprachen gekont, und ein
+ vortreflicher Musikus vocaliter und instrumentaliter.
+ Zwey Knaben aus dem neuen Münster von zwölf Jahren.
+ Der Steppers Babel Tochter.
+ Die Hüterin auf der Brücken.
+
+
+ =Im einundzwanzigsten Brandt sechs Personen.=
+
+ Der Spitalmeister im Dietricher Spital, ein sehr gelehrter Mann.
+ Der Stoffel Holtzmann.
+ Ein Knab von vierzehn Jahren.
+ Des Stolzenbergers Rathsherrn Söhnlein.
+ Zween Alumni.
+
+
+ =Im zweiundzwanzigsten Brandt sechs Personen.=
+
+ Der Stürmer, ein reicher Büttner.
+ Ein fremder Knab.
+ Des Stolzenbergers Raths-Herrn grosse Tochter.
+ Die Stolzenbergerin selbst.
+ Die Wäscherin im neuen Bau.
+ Ein fremd Weib.
+
+
+ =Im dreiundzwanzigsten Brandt neun Personen.=
+
+ Des David Croten Knab von 12 Jahren, in der andern Schule.
+ Des Fürsten Kochs zwey Söhnlein, einer von 14 Jahren, der ander von zehn
+ Jahr aus der ersten Schule.
+ Der Melchior Hammelmann, Vicarius zu Hach.
+ Der Nicodemus Hirsch, Chor-Herr im neuen Münster.
+ Der Christophorus Berger, Vicarius im neuen Münster.
+ Ein Alumnus.
+ NB. Der Vogt im Brennerbacher Hof und ein Alumnus sind lebendig verbrannt
+ worden.
+
+
+ =Im vierundzwanzigsten Brandt sieben Personen.=
+
+ Zween Knaben im Spital.
+ Ein reicher Bütner.
+ Der Lorenz Stüber, Vicarius im neuen Münster.
+ Der Betz, Vicarius im neuen Münster.
+ Der Lorenz Roth, Vicarius im neuen Münster.
+ Die Rossleins Martin.
+
+
+ =Im fünfundzwanzigsten Brandt sechs Personen.=
+
+ Der Friedrich Basser, Vicarius im Dom Stift.
+ Der Stab, Vicarius zu Hach.
+ Der Lambrecht, Chor-Herr im neuen Münster.
+ Des Gallus Hausen Weib.
+ Ein fremder Knab.
+ Die Schelmerey Krämerin.
+
+
+ =Im sechsundzwanzigsten Brandt sieben Personen.=
+
+ Der David Hans, Chor-Herr im neuen Münster.
+ Der Weydenbusch, ein Raths-Herr.
+ Die Wirthin zum Baumgarten.
+ Ein alt Weib.
+ Des Valkenbergers Töchterlein ist heimlich gerichtet und mit der Laden
+ verbrannt worden.
+ Des Raths-Vogt klein Söhnlein.
+ Der Herr Wagner, Vicarius im Dom-Stift, ist lebendig verbrannt worden.
+
+
+ =Im siebenundzwanzigsten Brandt sieben Personen.=
+
+ Ein Metzger, Kilian Hans genannt.
+ Der Hüter auf der Brücken.
+ Ein fremder Knab.
+ Ein fremd Weib.
+ Der Hafnerin Sohn, Vicarius zu Hach.
+ Der Michel Wagner, Vicarius zu Hach.
+ Der Knor, Vicarius zu Hach.
+
+
+ =Im achtundzwanzigsten Brandt, nach Lichtmess= anno 1629
+ =sechs Personen.=
+
+ Die Knertzin, eine Metzgerin.
+ Der D. Schützen Babel.
+ Ein blind Mägdlein. NB.
+ Der Schwartz, Chor-Herr zu Hach.
+ Der Ehling, Vicarius.
+ Der Bernhard Mark, Vicarius am Dom-Stift, ist lebendig verbrannt worden.
+
+
+ =Im neunundzwanzigsten Brandt sieben Personen.=
+
+ Der Viertel Beck.
+ Der Klingen Wirth.
+ Der Vogt zu Mergelsheim.
+ Die Beckin bei dem Ochsenthor.
+ Die dicke Edelfrau.
+ NB. Ein geistlicher Doctor, Meyer genannt, zu Hach, und
+ Ein Chorherr ist früh um 5 Uhr gerichtet und mit der Bar verbrannt
+ worden.
+ Ein guter vom Adel, Junker Fleischbaum genannt.
+ Ein Chor-Herr zum Hach ist auch mit dem Doctor eben um die Stunde
+ heimlich gerichtet und mit der Bar verbrannt worden.
+ Paulus Vaecker zum Breiten Huet.
+ Seithero sind noch zwei Brändte gethan worden.
+
+ Datum, den 16. Febr. 1629.
+
+Bisher aber noch viel unterschiedliche Brände gethan worden.«
+
+Unter den Opfern dieser Gräuelzeit war auch ein Blutsverwandter des
+Bischofs. Wir entnehmen die Erzählung von dem Ende desselben dem
+salbungsreichen Berichte desjenigen Jesuiten, der als Aufseher, Beichtvater
+und -- fast als Scherge eine Hauptrolle in der Begebenheit gespielt hat,
+und der durch alle Umstände seiner eignen Erzählung uns die Alternative
+stellt, in ihm entweder den hirnlosesten Kopf seines Ordens, oder einen
+vollendeten Schurken zu erkennen. Jedenfalls zeigt die Geschichte, wie weit
+die an die Spitze der würzburgischen Studienanstalt gestellten Jesuiten
+davon entfernt waren, dem Hexenglauben selbst nur in seinen allergröbsten
+Verirrungen entgegen zu treten[66].
+
+=Ernst von Ehrenberg=, Page und Verwandter des Bischofs, der Letzte seines
+Namens, war ein schöner, talentvoller, fleissiger und frommer Knabe. (Flere
+lubet, quoties recordor, quam multi innocentes angeli in pessimos lurcones
+sint commutati. Tam formosum, tam cautum juvenem nullus socius perversus,
+nulla procax puella potuit seducere, potuit autem stygius insidiator
+praecipitare!) Eine alte, vornehme Base, die er zuweilen besuchte,
+verführte ihn. Ernst spielte eine Zeitlang den Heuchler, dann liess er
+seine Studien liegen, vernachlässigte den Gottesdienst und beschwerte sich
+über dessen Langweiligkeit, spielte und ging den Mädchen nach. Die
+Hexenrichter erfuhren endlich von gefolterten Inquisiten den Grund dieses
+Benehmens. Ernst hatte sich, gelockt durch die Ränke seiner Base, dem
+Teufel ergeben, besuchte die Hexentänze, bezauberte seine Feinde und
+verführte seine Freunde. Der Bischof beschloss, seinen Verwandten der
+Zucht der Mönche zu übergeben. Man stellte dem Beschuldigten vor, dass der
+Fürst trotz der vorliegenden Beweise gnädig sein und ihn nicht am Leben
+strafen wolle, wenn er gestünde und sich bussfertig zeigte. Der Knabe
+gestand erschrocken, was man forderte, versprach Besserung und wurde den
+Jesuiten anvertraut. Diese nahmen ihn in ihr Haus, bewaffneten ihn gegen
+die Angriffe des bösen Feindes mit heiligen Amuleten, Agnus Dei, Wachs,
+Reliquien und Weihwasser, unterwarfen ihn angestrengten geistlichen
+Uebungen und bewachten ihn Tag und Nacht. Anfangs zeigte sich der
+Pflegebefohlene willfährig, aber bald machten die Väter der Gesellschaft
+Jesu die Entdeckung, dass kein Laster in der Welt schwieriger zu heilen
+sei, als das der Zauberei. Ernst legte nämlich in der Nacht zuweilen die
+Heiligthümer, mit welchen man ihn ausgerüstet hatte, ab, und dann kam der
+Teufel und holte ihn zu den Hexentänzen. Morgens um vier Uhr, wenn die
+Väter aufstanden war er gewöhnlich wieder zurück; doch fanden diese auch
+zuweilen sein Bette leer und vernahmen ein sonderbares, verworrenes
+Getöse. -- Auf Befragen erzählte der Knabe die erlebten Wunderdinge,
+gelobte weinend Besserung und liess es doch immer beim Alten. Die Jesuiten
+gewannen die Ueberzeugung, dass Ernst stets zwischen Gott und dem Teufel
+schwanke (Id toties factum est, ut nulla vera emendatio, sed ludus et
+alternatio videretur, qua dies ad Deum, nox ad diabolum spectabat). Sie
+verzweifelten daher an allem Erfolg ihrer pädagogischen Kunst, und da es
+den Franziskanern, die einen letzten Versuch machten, nicht besser ging, so
+erklärte man dem Bischofe, dass an dem jungen Sünder Hopfen und Malz
+verloren sei (Eapropter significatum est Principi, viros religiosos et
+doctos existimare, in adolescente hoc oleum et operam perdi). Jetzt liess
+der Bischof vom Gerichte das Todesurtheil sprechen. Die Jesuiten sollten
+den Verurtheilten zum Tode bereiten. Am bestimmten Tage traten diese, --
+der Erzähler war unter ihnen, -- bei dem Knaben, der nichts ahnte, ein,
+redeten ihm in zweideutigen Ausdrücken von einem besseren Leben, dem er
+jetzt entgegen gehe, und lockten ihn dann auf das Schloss. Hier erinnerte
+er sich in argloser Freude aller Plätzchen, die ihm durch seine
+Kinderspiele theuer geworden waren, -- der Jesuit beschreibt es sehr
+rührend, -- und merkte noch immer nicht, zu welchem Gange er abgeholt war.
+Erst als die Pädagogen ihn in ein schwarz behangenes Gemach führten, wo ein
+Schaffot errichtet war, gingen ihm die Augen auf, und als nun der
+Scharfrichter Hand an ihn zu legen begann, erhob er ein Jammergeschrei,
+dass selbst die Richter erweicht wurden und beim Bischofe Fürbitte
+einlegten. Der Fürst macht einen letzten Versuch und verheisst durch einen
+Abgesandten Verzeihung, wenn Ernst sich aufrichtig bessern will. Aber der
+Abgesandte meldet zurück: Alles sei vergebens, weil der Teufel den Jüngling
+verhärtet habe, so dass dieser so frech gewesen zu erklären, er wolle
+bleiben, wie er wäre, und wäre er nicht schon so, so würde er's werden
+wollen. Da wird der Fürst grimmig und befiehlt, dass das Recht seinen Lauf
+habe. Von Neuem schleppt man den Jüngling in das schwarze Zimmer, zwei
+Jesuiten zur Seite, die zur Busse mahnen; er aber bleibt dabei, dass er
+keiner Busse bedürfe, jammert um sein Leben, sucht sich den Händen der
+Schergen zu entwinden und gibt den fortgesetzten Vermahnungen der Priester
+kein Gehör. Endlich nimmt der Scharfrichter den günstigen Augenblick wahr
+und schlägt dem ermatteten Schlachtopfer den Kopf ab. »Er fiel, -- sagt der
+Jesuit, der diese Begebenheit überliefert hat, -- ohne ein Zeichen des
+Schmerzes oder eine andere Aeusserung der Frömmigkeit zu Boden. Wollte
+Gott, dass er nicht auch in's ewige Feuer gefallen wäre!«
+
+Gropp hat eine dramatisirte Darstellung dieser Geschichte aufbewahrt, wie
+sie einst bei einem Schulactus in Heidelberg aufgeführt worden sein
+soll[67].
+
+Wäre =Philipp Adolph= nicht Landesherr gewesen, er selbst hätte ohne
+Zweifel bald darauf denselben Weg gehen müssen, den er seinen einzigen
+Verwandten gehen hiess. Denn es kam zuletzt dahin, dass die Angeklagten den
+Bischof selbst und seinen Kanzler als Mitschuldige angaben. Jetzt erst
+gingen dem Betrogenen die Augen auf. Er sistirte die Prozesse und stiftete
+ein wöchentliches, vierteljährliches und jährliches feierliches Gedächtniss
+für die Hingerichteten bei den Augustinern zu Würzburg[68].
+
+Auch im geistlichen Fürstenthum =Fulda= ging die Ausrottung der Hexen mit
+der des Protestantismus Hand in Hand. Der Fürstabt =Balthasar von Dernbach=
+musste allerdings darüber einen Aufstand seiner evangelischen Stände
+erleben, infolge dessen das Land unter kaiserliche Administration kam[69].
+Kaum aber waren ihm 1579 von Kaiser Rudolf II. die Einkünfte des Amtes
+Bieberstein zum Unterhalte zugewiesen, als er auch einen seiner Diener,
+=Balthasar Nuss= (»Balzer Noss«) zum Zentgrafen und Malefizmeister des
+Amtes ernannte. Als er dann im Dezember 1602 vom Kaiser die Regierung des
+Fürstenthums wieder übertragen erhielt, bestellte er den Nuss 1603 zum
+Zentgrafen und Malefizmeister des ganzen Landes. Alsbald trat nun in dem
+(noch immer vorherrschend evangelischen) Lande Fulda eine Hexenverfolgung
+ein, welche in dem Zeitraum von nur drei Jahren gegen dritthalbhundert
+Unglücklichen das Leben kostete[70]. Das Gericht, welches der Abt mit der
+Ausrottung der Hexen betraut hatte, war das Stadtgericht zu Fulda, die
+»Müntz« genannt. Dasselbe bestand aus dem Zentgrafen Nuss, einigen
+Beisitzern und den Schöffen; in Wahrheit aber hatte Nuss die
+Hexenverfolgung ganz allein in der Hand, bei welcher sich derselbe über
+alle Schranken hinwegsetzte. War ihm eine Person als Hexe oder Zauberer
+angezeigt worden, so liess er sie ohne Vorwissen der Schöffen durch den
+Stadt- oder Landknecht in ihrem Hause, oder wo er sie gerade fand, in Haft
+nehmen und dem Henker zur Tortur überliefern. Den Hans Werner von Ditges,
+einen Mann von 70 Jahren, griff er selbst ohne Anzeige und ohne allen Grund
+auf offenem Wege auf, brachte ihn nach Fulda und liess ihn foltern. Des
+Steub Hennes Ehefrau zu Neuhof liess er aus dem Wochenbett hinweg nach
+Fulda ins Gefängniss schaffen, peinigen und verbrennen, was auch den Tod
+ihres eben geborenen Kindes zur Folge hatte. Dabei wurde die Tortur von
+Nuss in der denkbar unmenschlichsten Weise zur Anwendung gebracht. Viele
+Gefolterte starben während der Tortur oder unmittelbar nach derselben. Töll
+Glübs Weib von Neuhof wurde zweimal Nachts verhaftet, das eine Mal alsbald
+aufgezogen, und mit einem scharfen, schneidenden Holz, mit brennenden
+Fackeln und anderen »bisher unerhörten Tormenten« so furchtbar gepeinigt,
+dass Nuss selbst ihrem Manne hundert Thaler versprach, wenn er von diesen
+Torturen Niemandem etwas sagen würde. Viele Verhaftete machten im Kerker
+aus Verzweiflung ihrem Leben selbst ein Ende, und schliesslich wurden die
+Gräuel, die Nuss an seinen Opfern beging, sogar den Schöffen selbst so arg,
+dass sie ihn wiederholt vor deren Fortsetzung warnten und sich von der
+Hexenverfolgung zurückzuziehen suchten[71]. Nuss aber suchte nur um so
+mehr durch summarisches, ganz formloses Verfahren -- seine Prozesse
+dauerten von der Verhaftung bis zur Verbrennung oft nur acht bis vierzehn
+Tage --, durch Ermarterung von Denunciationen[72] -- welche aus jedem
+Hexenprozess eine ganze Reihe anderer erwachsen liess, -- um so rascher zu
+dem zu gelangen, worauf er es mit seiner ganzen Hexenverfolgung abgesehen
+hatte, -- nämlich zu -- Geld, indem ihm für jede Verurtheilung wie für jede
+Freisprechung ganz beträchtliche Summen gezahlt werden mussten. So mussten
+z. B. Sebastian Orth zu Fulda für sein Weib 31 Gulden, Hans Herget daselbst
+für sein Weib 42 Gulden, Joh. Keller daselbst für seine Mutter 50 Gulden,
+Hans Döler zu Hammelburg für seine Schwiegermutter 80 Gulden, die Erben der
+Heinfurterin 80 Gulden und Blasius Bien zu Fulda für sein Weib, welches
+zweimal eingezogen, das erste Mal freigesprochen, das zweite Mal aber
+verbrannt war, 91 1/2 Gulden 5 Batzen bezahlen, -- wobei die Hauptbeträge
+die für Holz, Reisig und Stroh (zum Scheiterhaufen) und für den
+vertrunkenen Wein verrechneten Gelder waren.
+
+So hauste Nuss im Fulder Lande drei volle, schreckliche Jahre lang.
+Ueberall loderten die Feuer der Scheiterhaufen auf, und nicht selten liess
+er auf Einem Scheiterhaufen eine ganze Anzahl von Frauen und Mädchen
+sterben. So wurden im Jahre 1604 am 22. Juni =neun=, am 14. Juli =neun=, am
+11. August =neun=, am 9. September =elf=, am 29. September =zwölf=, am
+17. Oktober =zehn=, am 12. Dezember =acht=, im Jahre 1605 am 21. Mai
+=dreizehn=, am 27. Juni =zwölf=, am 13. Juli =zwölf=, am 22. August
+=zwölf=, am 25. Oktober =zehn=, am 14. November =elf=, und im Jahre 1606 am
+13. März =sieben= Personen hingerichtet. -- In einem Bericht über die bei
+den Hexenprozessen gehabten Einnahmen und Ausgaben führte Nuss selbst
+205 Personen namentlich auf, die er in den Jahren 1603-1605 justifizirt
+habe, -- fast lauter Frauen und Mädchen (nur einzelne wenige Männer) aus
+den geringeren Ständen. Dabei waren aber nicht wenige Hingerichtete
+(namentlich alle Hammelburger) unerwähnt geblieben.
+
+Glücklicher Weise starb der Abt Balthasar, Nussens Gönner, am 15. März
+1606. Bei seinem Nachfolger Johann Friedrich von Schwalbach liefen alsbald
+über die Vergewaltigungen und Schändlichkeiten, die der Zentgraf sich
+erlaubt habe, so gravirende Anzeigen und Beschwerden ein[73], dass dieser
+nicht umhin konnte, die sofortige Verhaftung desselben anzuordnen. In den
+nun eingeleiteten Untersuchungen kamen die grössten Betrügereien zu Tage.
+Nuss suchte sich zu reinigen; allein darüber musste er 13 Jahre in
+schrecklicher Haft verbringen und schliesslich wurde er (1618) öffentlich
+enthauptet.
+
+Von besonderem Interesse sind die auf die Hexenverfolgung bezüglichen
+Vorkommnisse im Fürstbisthum =Münster=, indem aus denselben mit besonderer
+Klarheit zu ersehen ist, wie sich das Gespenst des Hexenwahns und der
+Hexenverfolgung, anfangs noch von Niemandem gesehen und fast unbekannt, von
+der Mitte des sechszehnten Jahrhunderts an allmählich hier und da zeigte
+und anfangs nur in vereinzelten Fällen und fast zaghaft, hernach aber durch
+das ganze Land hin, seiner Schreckensherrschaft gewiss, ohne Scheu seine
+Blutgeissel schwang und das Mark des Volkes verzehrte[74].
+
+Hier regierte damals der Fürstbischof =Bernhard von Ransfeld=, dem ebenso
+wie seinen Beamten der Gedanke der Hexenverfolgung fast ganz fremd war. Der
+erste Hexenprozess, über welchen wir Nachricht haben, datirt aus dem Jahre
+1565, beziehungsweise 1563. Der Amtsschreiber zu Stromberg berichtete
+nämlich unter dem 19. Juli 1565 an den Fürstbischof, dass mehrere Personen
+wegen Zauberei anrüchig wären, dieselben wären schon 1563 deshalb
+gerichtlich eingezogen und peinlich verhört worden. Sie stellten Alles was
+man ihnen zur Last lege, beharrlich in Abrede, allein er »habe ihnen nicht
+gestattet sich durch einen Eid zu reinigen«. (Man sieht, dass das alte
+Beweisverfahren noch nicht geradezu absolut geworden war!) Hernach
+berichtet er an den Landesherrn, dass er von Malefizien, die die
+Angeschuldigten Anderen zugefügt haben sollten, durchaus nichts habe
+ermitteln können. Andererseits geben die »weltlichen Räte« des
+Fürstbischofs dem Amtsschreiber bezüglich der Geständnisse der
+Angeschuldigten (unter dem 9. November 1565) den Bescheid: »Weil solche und
+dergleichen Dinge gewöhnlich aus einem Afterglauben zu fliessen pflegen, so
+habt Ihr den Prädikanten einige Male zu ihnen zu schicken, dass er sie mit
+der H. Schrift von solcher teuflischen Phantasie abzustehen ermahne« (!).
+Auch der Fürstbischof bewies dabei, dass ihm der Glaube der späteren Zeit
+an die Malefizien der Hexen noch ganz fremd war, und dass er darum auch
+nicht im Entferntesten an eine Verfolgung der Hexen, wie sie nach seinem
+Ableben im Lande zu grassiren begann, dachte. Das durch die Folter
+erpresste Geständniss der Angeklagten genügte ihm darum nicht zur
+gerichtlichen Feststellung ihrer Schuld, indem er vielmehr den Nachweis der
+Schuld durch äussere Beweisgründe oder durch rechtsgiltige Zeugen
+verlangte. Zur Einbringung eines Strafantrags von Seiten des fiscalischen
+Anwalts forderte er ferner den Nachweis, dass die Angeklagten durch ihre
+Zauberkünste Anderen Schaden zugefügt hatten; und als dieser Nachweis nicht
+erbracht werden konnte, befahl er die Angeklagten trotz ihres Geständnisses
+zu entlassen und sie nur der besonderen Obhut ihres Ortspfarrers zu
+empfehlen. Ja schliesslich erhielten der Vogt und der Untersuchungsrichter
+sogar (unter dem 25. November 1565) den landesherrlichen Bescheid, in
+Zukunft nicht wieder »solche Leute auf blosse Vermuthung in Haft zu nehmen,
+es wäre denn, sie suchten sich davon zu machen und unterständen sich zu
+entfliehen«.
+
+Das Alles wurde aber nach dem Ableben des Fürstbischofs Bernhard anders. Im
+Jahre 1585 wurde Herzog =Ernst von Baiern= zum Fürstbischof von Münster
+erwählt, und als dieser 1611 die Regierung niederlegte, trat statt seiner
+und nach seinem Tode sein Neffe =Ferdinand von Baiern= (von 1612-1650) in
+dieselbe ein. Beide (zugleich Inhaber vieler anderen bischöflichen Stühle)
+hatten ihre kirchliche Bildung von den Jesuiten zu Ingolstadt und ihre
+politische Richtung an dem Hofe zu München erhalten. Beide betrachteten die
+Ausrottung des Protestantismus in ihren Diöcesen, von welchem damals der
+Fortbestand der katholischen Kirche in denselben bedroht erschien, als ihre
+primärste Aufgabe, wozu sie mit Recht vor Allem die Wiedereinführung
+katholischer Ordensgesellschaften für erforderlich hielten. Daher wurden
+1588 die Jesuiten, 1612 die Kapuziner, 1613 die Franziskaner und Claristen,
+1626 die Minoriten, 1642 die Dominikaner in Münster domiciliirt. Mit Hülfe
+dieser Orden und aller sonstigen geistlichen und weltlichen Gewaltmittel,
+welche der geistlichen Landesherrschaft zu Gebote standen, ward nun die
+Reinigung des Landes von der Ketzerei -- die der Teufel ins Land gebracht
+hatte, -- eifrigst betrieben. Wie die Ketzerei der Protestanten so war aber
+auch die Zauberei der Hexen das Werk des Teufels, weshalb derselbe Eifer,
+der die protestantischen Prediger verjagte und deren Gemeinden gewaltsam
+zum Katholizismus zurückführte[75], sich auch auf die Aufspürung und
+Verfolgung der Hexen warf. Bald wurde es geradezu zur Manie in jedem
+besonders auffallenden Vergehen einen Zusammenhang mit Zauberei zu
+vermuthen, und die Folter und das neue Beweisverfahren, welches auf
+Erpressung des Geständnisses durch die Folter beruhte, gab die Mittel zur
+Entdeckung der Zauberei an die Hand.
+
+Ein Prozess aus dem Jahre 1596 lässt es deutlich erkennen, wie eben damals
+im Fürstenthum Münster der Umschwung erfolgte, aus dem der eigentliche
+Hexenprozess und die epidemische Hexenverfolgung hervorging[76].
+
+Es gab damals nicht Wenige im Lande, welche sich rühmten im Besitze von
+Exorcismen zu sein, mittelst deren sie in allerlei Kräuter eine besondere
+Heilkraft hineinbringen könnten, welche diese Kräuter und sonstige
+angebliche Geheimmittel verkauften und sich und die Ihrigen damit
+ernährten. Einer dieser »Exorcisten« war ein gewisser Schneider Hermann
+Schwechmann, Eigenhöriger des Gutsbesitzers Rudolf Münnich zu Eickhafen im
+Amte Vechta. Derselbe wurde wegen Zauberei anrüchig und wurde daher in Haft
+genommen, obschon der Droste zu Vechta in seinem Bericht an die
+»weltlichen Räthe« zu Münster ihm nichts anderes zur Last legen konnte als
+dass er »den Leuten allerlei Briefe für Zauberei und sonstige Dinge
+gegeben, durch die er sie von Gott und seinem Worte ablenkt und sie ihres
+Geldes beraubt und entblösst«. Dabei bemerkte der Drost, dass »dieser
+Handel hier im Amte viel im Schwange ist«. Nun nahm sich allerdings der
+Gutsherr des Angeklagten in mehrfachen Gnadengesuchen desselben sehr
+energisch an, indem er betheuerte, dass Schwechmann niemals Zauberei
+getrieben, Niemandem etwas Böses gethan, sondern in seiner Armuth sich der
+Exorcismen, gegen die bisher kein Verbot ergangen sei, bediene um sich und
+die Seinigen zu ernähren. Allein diese Gnadengesuche verfehlten ihren
+Zweck, indem die Untersuchung unter der Hand eine ganz andere und für den
+Angeklagten höchst bedrohliche Richtung angenommen hatte. Die Regierung zu
+Münster wollte dem weit verbreiteten Handel mit Exorcismen, geweihten
+Kräutern und Kerzen ein Ende machen, was am sichersten dadurch geschah,
+dass man denselben für Teufelswerk erklärte. Da nun der vorliegende Fall
+dazu ganz geeignet zu sein schien, die Exorcisten und deren geheime Formeln
+und Mittel an den Tag zu bringen, so erkannten die »weltlichen Räthe« am
+28. März 1596 gegen den Verhafteten auf peinliches Verhör durch Anwendung
+der Folter. Alsbald richtete daher der Gutsherr, der von diesem Befehle
+Kunde erhielt, am Charfreitag 1596 ein neues Gnadengesuch an die Regierung,
+worin er hervorhob, dass Schwechmann durchaus nichts Anderes verbrochen
+habe, als was tagtäglich auch von vielen anderen Personen, und zwar
+geistlichen und weltlichen Standes im Stifte geschehe. Ich höre, stellt er
+den Räthen vor, »dass gegen alles Erwarten etliche Ankläger meinem
+Eigenhörigen H. Schwechmann nach dem Leben trachten, indem sie über ihn
+berichten, er sei von der katholischen Religion, in welcher die Exorcismen
+doch bis jetzt nicht verboten, sondern vielmehr angenommen und in gewissen
+Fällen sogar befohlen sind, abgefallen. -- Ich mache mir (aber) die
+ungezweifelte Hoffnung, dass er, wenn er auch zu der Herren Wohlgefallen
+auf die eine oder andere Weise examinirt und verhört werden sollte, dennoch
+für seine Person als ein frommer christlicher Mensch befunden werden wird,
+da er nichts als Gottes Wort und unschädliche consecrirte Kräuter gegen
+Verwünschungen zu gebrauchen pflegt und hiermit auch schon Vielen, denen es
+der allmächtige Gott vergönnte, geholfen hat. -- Sofern Ew. Gestrengen --
+diese Handlungen nicht für christlich erachten, so können sie dem armen
+Menschen bei höchster Strafe verboten werden, und er muss sich dann
+derselben für die Zukunft enthalten. Da aber dieses Werk -- von vielen
+Personen geistlichen und weltlichen Standes in diesem Stifte noch heutiges
+Tages fortgeübt und gebraucht wird, derowegen will ich zu Gott nicht
+hoffen, dass zuerst mit meinem Manne das Recht soll gestärkt werden«.
+
+Allein diese Eingabe des Gutsherrn lief in Münster ein, als der Verhaftete
+bereits gefoltert war -- und sein »Geständnis« abgelegt hatte. Aus dem
+Protokoll ist deutlich zu ersehen, an welchen Stellen das »Geständnis«
+durch Suggestivfragen ermartert ist. Nachdem er nämlich zunächst wegen ganz
+anderer Vergehen, die man ihm zur Last gelegt hatte, vernommen war, heisst
+es plötzlich:
+
+»Weiteres gefragt, wer ihn =sothane Künste= (NB. von denen vorher gar keine
+Rede war) gelehrt, sagt er: Zu Holte im Gerichte zu Haselünne wohne Einer,
+der heisse Morer Johann, der habe ihm die Bücher gegeben und ihn solche
+Künste gelehrt.«
+
+Sodann heisst es weiter:
+
+»Sagt, er könne den Teufel zwingen mit Gottes Wort, da er Schaden thue,
+dass er allda abweichen müsse.«
+
+»Sagt demnächst, Johann Hagestede sei zu ihm gekommen, als ihm drei Pferde
+krank gewesen und habe ihn um Rat gefragt. Er habe demselben geantwortet:
+Er besitze natürliche Kräuter, darüber wolle er Gottes Wort lesen und sie
+dann den Pferden eingeben. Werde es gut oder wiederum besser, so solle er
+ihm, dem Verstrickten, einen Reichsthaler und ein Brot geben; wofern aber
+nicht, solle er ihm einen Ortsthaler und ein Brot für die Kräuter und
+Arbeit geben. Es sei aber darnach mit den Pferden besser geworden.«
+
+»Haverkamp Buschelmann, dem Meier zu Molen, dem Schulten Johann zum
+Ossendorp habe er auch mit solchen Künsten und Kräutern geholfen, nemlich
+ihren Thieren, und zwar habe er gebraucht Hugelicia, Repuntia, Rhabarbara
+und Hohlwurzeln. Es würden nachfolgende Worte darüber gesprochen: Exufilus
+te Deus Pater, exufilus te Deus Filius, exufilus te Deus Spiritus Sanctus;
+Benedicat te Deus, qui coelum creavit. Ipse vos benedicat in nomine Patris
+et Filii et Spiritus Sancti. Amen.« --
+
+»Sagt, der Teufel werde auch bei Gott und seinen fünf Wunden, Leiden und
+Sterben abzuweichen beschworen, wie er von seinem obgemeldten Meister
+verstanden und selber auch versucht und erfahren hätte.«
+
+»Auch sagt, der Teufel komme vor ihm in Gestalt einer Drossel; auch müsse
+er kommen in jeder Gestalt, so ihm befohlen oder geboten werde. Er könne
+sprechen, wie er selbst erfahren.«
+
+»Auch sagt, die =so hoch in der Kunst= seien, dass =ihnen der Teufel=
+allhier auf Erden =zu dienen gelobt=, die müssten ihm wiederum nach ihrem
+Absterben mit ihren Seelen =dienen=. Das habe er auch gelobt (das letztere
+die offenbarste Suggestion!).«
+
+»Diese Nachbeschriebenen sollen auch diese Kunst gebrauchen und damit
+umgehen: Der Pastor zu Bostrup« u. s. w. u. s. w.
+
+Zum Schlusse des Protokolls heisst es sodann:
+
+»Letzlich bekennt er nochmals zum Ueberfluss, dass er sothanen =Vertrag mit
+dem Teufel=, wie obgemeldet, geschlossen, und bekennt Alles, was er
+gesetzter Massen bekannt, also wahr zu sein. Er will darauf leben und
+sterben und bittet um Gottes willen um Gnade, mit Erbietung und Angelobung,
+dass er sothane Künste hinferner nicht mehr gebrauchen will.«
+
+Hier war also dem Unglücklichen das Geständnis eines Vertrags mit dem
+Teufel suggerirt, wie es den Hexenprozessen zum Grunde lag, während
+derselbe doch gestanden hatte, dass er seine Mittel =gegen= den Teufel
+gebrauche! Auch was derselbe ausserdem über den Teufel gesagt hatte, passte
+mit dem Begriff eines Bundes mit dem Teufel wenig zusammen.
+
+Die Herrn zu Münster gingen aber auf der einmal eingeschlagenen Bahn ruhig
+weiter. Schon am Tage nach dem Empfange des Protokolls machten sich
+dieselben in der Sache schlüssig. Die Exorcismen und Weisungen Schwechmanns
+wurden von ihnen kurzer Hand als »=teuflische Handlungen=« hingestellt und
+die Amtleute zu Vechta wurden angewiesen mit demselben -- Anderen zum
+abscheulichen Exempel -- nach dem Rechte zu verfahren. Zugleich wurden
+diese Amtleute aufgefordert, die in der Nachbarschaft gesessenen Personen
+geistlichen und weltlichen Standes, welche nach dem Geständniss
+Schwechmanns ebenfalls der Zauberei ergeben wären, in Untersuchung zu
+ziehen und, wenn sich die Angabe desselben bewahrheiten sollte, in gleicher
+Weise zu bestrafen.
+
+Hier war also ganz allmählich eine Untersuchung wegen Wunderdoktorei
+künstlich so geführt und gedreht worden, dass sie schliesslich die
+Unterlagen eines Hexenprozesses zu Tage zu fördern schien und mit dem
+grausigen Ende eines solchen abschloss. Wie sehr es aber bereits zur Manie
+geworden war, jede ungewöhnliche Untersuchung durch das Medium der Folter
+in einen Hexenprozess umzuwandeln, ist aus einem Prozess zu ersehen, der
+1615 in der Münsterischen Stadt Ahlen vorkam[77].
+
+Hier lebte ein gewisser Peter Kleikamp, der, dem Trunke ergeben und wegen
+eines ihm schuldgegebenen Diebstahls (obschon in der dessfalls angestellten
+Untersuchung nichts auf ihn gebracht war) flüchtig geworden, später nach
+Ahlen wieder zurückgekehrt war, wo er plötzlich des Versuchs der
+Sodomiterei und anderer Dinge angeklagt wurde. Von Zauberei war dabei keine
+Rede. Der Angeklagte wurde vernommen, die ihm nachgesagten Vergehen
+konnten jedoch nicht erwiesen werden und Kleikamp hätte somit wieder in
+Freiheit gesetzt werden müssen, wenn es nicht irgendwie möglich war ihn auf
+die Folter und dadurch zu Geständnissen zu bringen. Da fiel es dem
+Untersuchungsrichter ein, dass Kleikamp einst von Ahlen geflohen war, und
+sofort wurde gesagt, er habe sich durch die Flucht der Untersuchung
+entziehen wollen. Da man nun ausserdem ohne Mühe nachweisen konnte, dass er
+mit verdächtigen Personen Umgang gepflogen habe, so hatte man zwei Gründe,
+welche zur Anwendung der Folter berechtigten. Allerdings wurde nun ein
+rechtskundiger Vertheidiger des Angeklagten zugelassen, der die gegen
+denselben aufgestellte Anklageschrift für neidisches Strassengewäsch und
+Geplärr erklärte und namentlich die mangelhafte Glaubwürdigkeit des
+Hauptzeugen hervorhob. Allein nichtsdestoweniger wurde von dem Gerichtshof
+die peinliche Verfolgung der Sache in Münster beantragt, infolge dessen am
+16. Juni 1615 die Tortur statt fand.
+
+Das Protokoll der Tortur fehlt. Kleikamp hatte sich aber standhaft gehalten
+und kein »Geständniss« abgelegt, wesshalb er »wieder hingesetzt und, damit
+er während der Nacht nicht vom bösen Feind gestochen werde, durch die dazu
+bestellten Diener bewacht wurde«.
+
+Was man nun während der Nacht mit ihm anfing, darüber schweigen die Akten.
+Am anderen Morgen aber wurde dem Richtercollegium angezeigt, dass Kleikamp
+zum Geständniss willig gemacht sei.
+
+Von sodomitischen Sünden, um die es sich im Anfange der Untersuchung
+gehandelt hatte, ist in dem über das Geständniss aufgenommenen Protokoll
+keine Rede. Vielmehr heisst es Eingangs desselben so:
+
+»Am folgenden Tage (17. Juni) haben wir -- dem Angeklagten gütlich
+zugesprochen, um von ihm zu erfahren, wie es denn mit ihm wäre, ob er ein
+Zauberer und welchergestalt er damit umgegangen und von wem er das Zaubern
+gelernt.«
+
+»Darauf er =gütlich= ausgesagt: Er sei seines Alters 44 Jahre. Gestern habe
+ihn der Teufel unter dem linken Arm gestochen und nicht haben wollen, dass
+er bekennen sollte. Er habe ihn gekniffen bunt und blutig, welches auch an
+ihm zu sehen war. =Er sei ein Zauberer.= -- Seine verstorbene Frau -- habe
+ihn vor ungefähr sechszehn Jahren das Zaubern gelehrt. Auf der Broickhauser
+Haide, im Kirchspiel Walstedde, da habe er Gott und seinen Heiligen
+entsagt, dem Teufel Glauben, Treue und Huld gelobt. Bei dieser Verleugnung
+Gottes sei er dreimal rückwärts gesprungen. Darauf wäre der Teufel in der
+Gestalt eines schwarzen Hundes zu ihm gekrochen. Der Hund wäre bald wieder
+verschwunden; statt seiner aber habe sich ein Weib neben ihn gestellt. Auch
+ein Mann sei erschienen, der Buhle seiner verstorbenen Frau. Derselbe sei
+mit seiner Frau auf die Seite gegangen, um mit derselben zu buhlen.«
+
+»=Vor zehn Jahren sei er ein Werwolf geworden.= Sein Gehülfe sei damals
+gewesen der verstorbene Johann Ossenkamp. (Hier folgt die Angabe
+verschiedener Leute, deren Kälber, Ochsen und Schafe er und Ossenkamp
+gebissen). -- Später, vor fünf Jahren, sei =Christian zum Loe= sein Gehülfe
+geworden. (Nun folgt wieder die Angabe einer ganzen Reihe von Leuten, deren
+Vieh sie beide gebissen; dann heisst es weiter:) -- Meine Frau ist auch
+eine Zaubersche, gehört aber zu einer anderen Rotte. (Nun folgt die Angabe
+zahlreicher Genossen.) Wir bildeten zwei Rotten. In meine Rotte gehörte
+Heinrich Hoyemann zu Broickhausen. Unser Hauptmann war Cort Busch; derselbe
+hatte einen rothen Kopf. Zu jeder Rotte gehören sieben, und zwar gehören zu
+meiner Rotte Grethe Cloeths, Anna Grone, Anna Jaspers, Toniess zu Kellings
+Frau, Christian zum Loe etc. -- Ich war ihr =Trommelschläger=. Unseren Tanz
+hielten wir auf der Kampfarte. Wir tanzten auf einer Leine, welche an der
+Pforte und an der Mauer befestigt war. Beim Trommelschlagen sass ich auf
+der Mauer. Die Trommel wird mit einem Fuchsschwanz geschlagen und geht:
+Tup, Tup, Tup, Tup, Tup.« --
+
+»Weiterhin bekannte er: Auf der Kampstrasse in Schellings Hause =hätten sie
+sich geschmiert, darauf wären sie aufgeflogen nach der Mark=, in den Weg
+nach Mecheln zu, in Suidtholdts Kamp an der Lohelinde und nach anderen
+Orten hin. Hier hätten ihnen ihre Buhlen Kräuter behändigt, welche sie zum
+Vergiften gebrauchen sollten. Mit den seinigen habe er nichts ausgerichtet.
+Nur im Anfange seiner Lehre habe er von seiner Buhle Kraut empfangen, mit
+welchem er einen Hahn, eine Henne und sich selber ein Schwein vergiftet.
+=Sie wären aufgeflogen als schwarze Raben.= -- In die andere Rotte gehörten
+die Mutter Lomgensche etc.«
+
+Von den Richtern befragt, woher er diese Rotte und deren Angehörige kenne,
+antwortete er: dieselben wären in Vorsthovels Hause gewesen, als er das
+bekannte Kopfstück fortgenommen. (NB. Er meint hier den Diebstahl, wegen
+dessen er 1614 angeklagt war); auch habe er solches von seiner Buhle und
+von seiner Frau erfahren.
+
+Nach solchen Angaben musste natürlich von dem Untersuchungsrichter vor
+Allem die Richtigkeit derselben genauer ermittelt und festgestellt werden.
+Auch wandte sich das Gericht noch an demselben Tage (17. Juni 1615) an das
+benachbarte Gericht von Heessen, in dessen Bezirk der Angeklagte einen
+Theil seiner Malefizien verübt haben wollte, mit dem Ersuchen um genauere
+Auskunft darüber, ob die bezeichneten Stücke Vieh zu der von dem
+Angeklagten angegebenen Zeit und an den von ihm bezeichneten Orten, so wie
+er es angegeben, umgekommen wären. Die in Ahlen wohnenden Personen, denen
+Kleikamp Schaden an Vieh zugefügt haben wollte, wurden daher für die
+folgenden Tage zur Zeugenaussage nach Ahlen vorgeladen. Nun hatten
+allerdings die Zeugen gar Vieles über mannigfache Schädigungen zu klagen,
+die ihnen seit Jahren von Hexen und Zauberern zugefügt wären, aber nur ganz
+wenige gaben diese Unglücksfälle oder Vergehen ungefähr so an, dass die
+Zeugenaussagen mit Kleikamps »Geständnissen« in Uebereinstimmung gebracht
+werden konnten.
+
+Das Zeugenverhör begann am 22. Juni. Zuerst erschien der von dem
+Angeklagten genannte Roer aus dem alten Kirchspiel Ahlen. Demselben wollte
+Kleikamp mit seinem Gefährten vor fünf Jahren ein schwarzbuntes Kalb todt
+gebissen haben und zwar so, dass er selbst ihm die Kehle ausgerissen habe.
+Roer aber wusste nur zu sagen, dass ihm vor etwa =drei= Jahren in seinem
+Gehölz ein rothes Huhn und ein braunes mit weissen Füssen abhanden gekommen
+sei. Ausserdem sei eins seiner Rinder, schwarz von Farbe, zuerst an den
+Füssen lahm geworden und bald darauf gefallen und gestorben. Und dennoch
+urtheilten die Richter, dass dieser Fall mit der Aussage des Angeklagten
+ganz wohl übereinstimme.
+
+Aber noch weniger stimmte die Aussage eines andern Zeugen, Recker, mit dem
+was der Angeklagte erzählt hatte, überein. In den Kampe desselben wollte
+Kleikamp mit Christian zum Loe, wie ihre Buhlen ihnen befohlen hätten, ein
+schwarzbuntes Rind in einen trockenen Graben gedrängt und darin umgebracht
+haben. Recker aber erklärte ganz bestimmt: Vor und nach wäre ihm
+unzweifelhaft von Hexen viel Schaden zugefügt worden. So sei ihm im
+verflossenen Jahre sein bestes Pferd, ein Ochs und eine Kuh krepirt. Sie
+alle hätten das Unglück zuerst in den Beinen gehabt und wären dann stracks
+niedergefallen und verendet. Eine schwarz-bunte Kuh aber sei im
+letztverflossenen Jahre nicht ihm, sondern dem Roer in einen Graben
+gefallen, die sie indessen =lebendig= wieder herausgezogen hätten.
+
+Der Zeuge Brune in der Broickhauser Haide, dem der Angeklagte als Werwolf
+ein Schaf gebissen haben wollte, hatte bis dahin Schafe gar nicht besessen;
+und der Zeuge Frie zu Broickhausen wusste sich nicht zu erinnern, dass ihm
+oder seinen Vorfahren an einem Kalbe zugefügt sei, wesshalb er die Aussage
+des Angeklagten nicht zu bewahrheiten vermochte.
+
+Diese Widersprüche zwischen der Selbstanklage Kleikamps und den
+Zeugenaussagen machten aber die Richter nicht im Entferntesten irre,
+vielmehr gaben dieselben dem Richterkollegium nur Veranlassung durch
+künstliche Wendungen und Auslegungen der beiderseitigen Aussagen eine
+scheinbare Uebereinstimmung zwischen denselben herzustellen, um so die
+Selbstanklage des Verhafteten als erwiesen ansehen und im Prozesse weiter
+fortfahren zu können.
+
+Dieser aber erlitt plötzlich eine Störung durch das Auftreten der von
+Kleikamp genannten Mitschuldigen. Derselbe hatte die angeblichen
+Angehörigen der beiden Rotten genannt, die mit ihm und seiner Frau an den
+nächtlichen Hexentänzen und an der Teufelsbuhlschaft Theil genommen haben
+sollten. Diese gehörten nun theilweise den angesehensten Familien in Ahlen
+an. Als sich daher in dem durch diesen Prozess in die grösste Aufregung
+versetzten Städtchen -- in welchem jetzt Kleikamp von Jedermann als der
+entdeckte Urheber alles Unglücks der letzten Jahre angesehen ward, -- die
+Kunde von diesen Anschuldigungen verbreitete, säumten die nächsten
+Angehörigen der Beschuldigten nicht, dem Gericht alsbald einen
+entschiedenen Protest gegen die Depositionen Kleikamps zu überreichen und
+nochmalige Vernehmung desselben zu beantragen. Ausserdem erschien auch
+Christian zum Loe vor Gericht und erklärte zu Protokoll, dass er mit
+Kleikamp confrontirt zu werden begehre. Daher verfügte das Gericht
+nochmaliges Verhör des Angeklagten und Confrontation desselben mit
+Christian zum Loe.
+
+In diesem neuen Verhör wurde dem ersteren sein »Bekenntniss« vorgelesen und
+er dabei befragt, ob er etwas hinzuzusetzen oder zu widerrufen habe. -- Der
+Unglückliche wusste, dass ein gänzlicher Widerruf nur eine abermalige
+Folterqual zur Folge haben würde; aber es peinigte ihn der Gedanke, dass er
+mit dem schwersten Verbrechen, welches er an seiner Frau begangen, aus der
+Welt scheiden sollte. Daher entschloss er sich, seine bezüglich dieser
+gethanen Aussagen zu widerrufen; was er auch that. Er sprach seine Reue
+darüber aus, dass er seiner Frau Unrecht gethan, denn dieselbe sei keine
+Hexe und habe sich nie mit Zauberei befasst. »Was er aber sonst am 17. Juni
+ausgesagt, sei der Wahrheit gemäss, insbesondere auch, soweit es =Christian
+zum Loe= betreffe, und er habe es ungezwungen und aus freien Stücken
+gesagt. Er verbleibe darum bei seinem Bekenntniss und =er wolle es vor dem
+strengen Gerichte Gottes, bei Verlust seiner ewigen Seligkeit also
+verantworten=« (!!!).
+
+Nachdem nun Kleikamp das von ihm aus Verzweiflung -- um Genossen seines
+Verderbens zu haben, -- zusammengebrachte Lügengewebe abermals anerkannt
+und sich selbst so in dasselbe verstrickt hatte, dass er sich nicht mehr
+drehen und wenden konnte, ohne vor den Richtern als der niederträchtigste
+Lügner und Verleumder zu erscheinen, fand seine Confrontation mit dem am
+meisten von ihm angeschuldigten Christian zum Loe statt, -- eine grausige
+Scene! »Du bist ein Werwolf, gerade so wie ich,« rief ihm Kleikamp entgegen
+und hielt ihm nun die ganze, lange Reihe von Malefizien vor, die er
+gemeinschaftlich mit ihm verübt haben wollte. Der alte Christian zum Loe --
+ein Eingehöriger des Jobst van der Recke auf dem benachbarten Gute
+Heessen -- war wie niedergedonnert, denn er sah, wie das Gespenst des
+Hexenprozesses bereits auch nach ihm seine Krallen ausstreckte, um auch ihn
+zu verderben. Er betheuerte seine Unschuld; aber Kleikamp blieb bei seiner
+Aussage.
+
+Der Prozess ging zu Ende. Die Prozessakten wurden abschriftlich einem
+auswärtigen Rechtsgelehrten zur Begutachtung übersandt, worauf das Verdikt
+erfolgte, welches dahin lautete, dass Kleikamp »wegen geständiger Zauberei,
+dabei verübter Vergiftung und anderer Unthaten mit der gesetzlichen Strafe
+des Feuers vom Leben zum Tode hingerichtet und zu Asche verbrannt« werden
+sollte. Schliesslich machte der Vertheidiger noch einen Versuch, wenigstens
+die Qual des Feuertodes von dem Verurtheilten abzuwenden. Es stellte dem
+Gericht daher vor, dass der Verurtheilte »sich für einen armen Sünder
+erkenne, der gegen Gott und Gottes Gebot gehandelt habe. Er trage dessen
+Reue und Leid,« und bitte daher, dass er zur Hinrichtung mit dem Schwerte
+möge begnadigt werden. Allein »Richter und Schöffen« erklärten, die Bitte
+des Verurtheilten nur insofern berücksichtigen zu können, »dass sie die
+Ausführung des ausgesprochenen Urtheils möglichst beschleunigten.« -- Daher
+ward Kleikamp schon in den nächstfolgenden Tagen zu Asche verbrannt.
+
+Das war das Ergebniss der Anklage eines Einzigen, die gar nicht auf das
+Vergehen der Zauberei sondern auf das der Sodomiterei gerichtet gewesen
+war.
+
+Aber eine Drachensaat war es, die aus der Asche des Gemordeten aufging, --
+was vor Allem der alte =Christian zum Loe= erfahren musste[78]. Wie
+besinnungslos war derselbe von der Confrontation mit Kleikamp nach Hause
+zurückgekehrt. Von Verzweiflung getrieben eilte er nach Lembeck, um sich
+dort der Wasserprobe zu unterwerfen und seinen Leumund wieder herzustellen.
+Allein die Wasserprobe misslang. Seine Frau schlich sich in Erwartung der
+Dinge, die da kommen würden, heimlich von ihm fort. Er selbst hielt sich
+aus Furcht vor einer Verhaftung eine Zeit lang in den benachbarten Gehölzen
+auf; allein es war Alles vergebens. Schon unter dem 13. August 1615 lief
+bei den Beamten zu Wollbeck ein Bericht des Gografen zu Ahlen ein, dessen
+Eingang lautete: »Ew. Gestrengen -- mag ich dienstlich nicht vorenthalten,
+wasmassen =ein Zauberer, Peter Kleikamp genannt, welcher unlängst Anderen
+zum abscheulichen Exempel ist hingerichtet worden=, nach der scharfen Frage
+unterschiedliche, vornehmlich aber Einen mit Namen =Christian zum Loe= --
+des gräulichen Lasters der Zauberei, und dass derselbe zugleich mit ihm ein
+Werwolf sein solle beschuldigt, und dabei angegeben hat, dass derselbe
+etliche Thiere mit ihm gebissen habe, wie man solches an den bezeichneten
+Orten geschehen zu sein mehreren Theils erfahren.« Die Behörden begannen
+nun über ihn zu verhandeln und auf ihn zu fahnden, bis endlich am
+26. Februar 1616 seine Verhaftung erfolgte. Im Kerker befiel den
+Unglücklichen der Wahnsinn, wesshalb die Räthe zu Münster am 18. April 1616
+die alsbaldige Folterung desselben befahlen. Doch erlöste ihn der Tod aus
+den Händen seiner Peiniger, indem er noch am Abend des 18. April starb.
+Das Gutachten des Scharfrichters über das Ableben des Verhafteten lautete:
+Der Hals des Verstorbenen sei ganz schwarz und lasse sich umdrehen; die
+Brust und die Beine wären zerkratzt. Er sei schon bei mehreren derartigen
+Fällen zur Stelle gewesen und halte dafür, dass der zum Loe dieses sich
+nicht selbst gethan, sondern dass ihm der Teufel dabei geholfen habe.
+
+Seitdem loderten die Scheiterhaufen, auf denen man Hexen zu Asche
+verbrannte, aller Orten im Münsterlande auf. Denn in allen Städten, in
+allen Untergerichten wurden angebliche Hexen massenweise aufgespürt oder
+zur Anzeige gebracht und nur in den seltensten Fällen endete ein
+Hexenprozess mit (relativer) Freisprechung der Angeklagten.
+
+Im Kurfürstenthum =Mainz= hatte man zwar schon vom Ende des fünfzehnten
+Jahrhunderts an Hexen und Zauberer fleissig verbrannt, indessen liegen doch
+bis über das Jahr 1570 hinaus nur über ganz vereinzelt vorgekommene
+Hexenprozesse Berichte vor, und aus dem dabei angewandten prozessualischen
+Verfahren ersieht man, dass die Hexenverfolgung der nächstfolgenden Zeit
+damals noch nicht im Gange war[79].
+
+Im Jahre 1570 wurde Elisabeth, Hans Schmidten Ehefrau, in dem Orte Altheim
+der Hexerei verdächtig. Ihre Nachbarn richteten daher eine Supplik an den
+Oberamtmann zu Amorbach, worin sie baten, »wegen dieser Zaubereien sie
+gnädig zu bedenken«, infolge dessen die Angeklagte in den Thurm zu Buchen
+geworfen und hier an eine Kette angeschmiedet, in strenger Haft gehalten
+wurde. Die Zeugen, welche man am 12. Juni 1570 über sie vernahm, sagten
+aus: In jeder Walpurgisnacht sei die Schmidtin, welche eine Geis geführt,
+bei dem Vieh auf dem Felde gewesen und habe mit einer schwarz-weissen Gerte
+auf verschiedenes Vieh geschlagen, welches hernach erkrankt und zu Grunde
+gegangen sei. Sie habe ferner, als ein schweres Unwetter entstanden,
+gesagt: ihretwegen möge das Wetter Alles erschlagen; sie habe den ganzen
+Winter hindurch auch nur Hotzele und Dürrrüben zu essen gehabt.
+-- Insbesondere sagte noch der Kuhhirte aus: als das Gewitter sich
+entladen, seien ihm die Kühe davon gelaufen, was seiner Ueberzeugung nach
+nur durch die anwesende Schmidt verursacht sei. -- Ihrem Bericht über diese
+Depositionen fügten Schultheiss und Schöffen noch bei: Dem Dorfschulzen sei
+durch die Zauberei der Schmidtin inzwischen eine Kuh krepirt, auch seien
+»den Leuten, so die Schmidtin angezeigt, die Kühe und vier Schweine schwach
+und krank geworden«. Auch habe zur grossen Verlegenheit der Gemeinde der
+Kuhhirt abgedankt, weil er mit solchen verhexten Kühen nichts mehr zu
+schaffen haben wollte, -- »ihm überdies drei zauberische Hasen begegnet
+seien, von denen einer einen Bauch gehabt wie eine Geis, und denen kein
+Hund habe nachlaufen können«.
+
+Am 12. Juli befahlen hierauf die »weltlichen Räthe« des Kurfürsten, man
+solle die Schmidtin unaufgezogen (d. h. ohne Anwendung der Folter)
+examiniren. Dieses geschah, die Angeklagte betheuerte aber natürlich ihre
+Unschuld.
+
+Nun blieb die Untersuchung (während die Unglückliche im Kerker schmachtete)
+beruhen, bis das Raths-Kollegium am 12. Juli 1571 verfügte, man solle sie
+entlassen, ihr aber einschärfen, dass sie sich in Zukunft fromm und ehrlich
+zu halten habe. -- Aber dennoch liess der Schultheiss auf des Amtmanns
+Befehl, wie es in den Akten heisst, den mit Reverenz zu vermeldenden
+Wasenmeister aus Miltenberg kommen, die Schmidt auf die Folter legen und
+dergestalt peinigen, dass ihr Leib zerdehnt, zerrissen, ihre Hände und Arme
+verrenkt und zerbrochen wurden. Sie hielt aber aus, ohne das geforderte
+Geständniss abzulegen, und der Prozess endete, nachdem die gemarterte
+Schmidtin entlassen war, damit, dass deren Ehemann gegen die Ankläger
+seiner Frau bei dem Zentgerichte auf Entschädigung klagte, -- was freilich
+keinen Erfolg hatte.
+
+Im letzten Dezennium des Jahrhunderts nahm aber die eigentliche
+Hexenverfolgung ihren Anfang, indem nicht mehr Einzelne, sondern ganze
+Massen von Angeklagten mit der peinlichen Frage in Untersuchung genommen
+wurden. Namentlich scheint von 1593 an im ganzen Mainzischen Odenwalde
+überall auf Hexen und Zauberer Jagd gemacht worden zu sein.
+
+Furcht und Schrecken herrschte damals unter der Bevölkerung, weil die
+unsinnigste Klage hinreichte, um Jemanden auf die Folter und auf den
+Scheiterhaufen zu bringen. In den Untersuchungsakten finden sich
+umfangreiche Verzeichnisse von Verdächtigen, Eingezogenen, Entflohenen etc.
+Selbst alters- und geistesschwache Personen finden sich unter den
+Eingezogenen vor. Eine grosse Zahl schwangerer Frauen wurde ihren Männern
+nur gegen schwere Kaution auf so lange zurückgegeben, »bis sie ihrer
+weiblichen Bürde entledigt« seien. Auf der Folter wurden nun die tollsten
+Geständnisse zu Wege gebracht. Die Frau eines Peter Müller gestand, »sie
+sei mit Zauberei behaftet, von dem allmächtigen Gott ab- und dem Teufel
+zugefallen«. Eine Katharine Lengenfelder von Reisenbach schrie auf der
+Folter, »sie sei des Teufels und wolle sein bleiben«, riss sich dann von
+der Folter los, machte einen rasenden Angriff auf den Scharfrichter, und
+stürzte todt nieder, worauf die Leiche verbrannt wurde.
+
+Dabei befahlen die weltlichen Räthe noch, »man solle nicht so viele
+Umstände machen, und vor Allem das Vermögen einziehen«.
+
+Eine Margarethe Habeckerin aus Galmbach war entflohen. Man zog nun ihre
+Mutter ein, und diese bekannte, ihre Tochter an einen Teufel verheirathet
+zu haben. -- Zu Amorbach gab ein Bauer seiner eigenen Mutter vor Gericht
+schuld, dass sie das teuflische Hexenwerk treibe.
+
+Gegen das mörderische Treiben der mainzischen Beamten reichten damals zwei
+Edelleute eine Beschwerdeschrift bei dem Kurfürsten Wolfgang zu Mainz ein,
+worin sie klagten, dass die Beamten des Kurfürsten Nachts in
+ritterschaftliche Gebiete eingefallen, fremde Unterthanen hinweggeschleppt,
+unschuldige Personen schändlich gemartert und selbst den Nachlass der
+hingerichteten Weiber confiszirt hätten. -- Dagegen richtete die
+Gesammtbürgerschaft der Stadt Buchen an den Kurfürsten eine Eingabe, in
+welcher der Aberglaube der Zeit in wahrhaft schreckhafter Weise sich kund
+gab: In der Nacht vom 4. auf den 5. Juli habe der Thorwart Veit Meffert
+zwischen 11 und 12 Uhr ein Rumoren von Pfeifen, Trommeln, umhersprengenden
+Reitern und ungeschmierten Kutschen gehört, dass er vor Schrecken ins Horn
+gestossen; doch habe er Niemanden von der Bürgerschaft aufwecken können.
+Dessgleichen habe der Thorwart in der Vorstadt ein Springen, Tanzen und
+Getümmel vernommen, wie wenn alle Häfen zerschmissen würden, worauf um den
+Thorthurm herum ein gräuliches Wetter sammt Platzregen erfolgt, wie aus
+Fässern, dessengleichen noch Niemand gesehen. Ein Bürger, der aus dem
+Wirthshaus des Hanns Feierabend gekommen, habe Alles um sich herumtanzen
+sehen, und habe eine merkliche Anzahl teuflischen Zaubergesindels in
+Menschengestalt, schwarz angethan, auf der Gasse umher tanzen und springen
+bemerkt, das sei vom leidigen Satan wider alles Verbot geistlicher und
+weltlicher Obrigkeit mit seinen untergebenen teuflischen Instrumenten zu
+keinem anderen Ende gerichtet, denn um sein Reich durch solche verdammliche
+Freude zu erheben. Daher »wolle die liebe, von Gott eingesetzte, und von
+Gott mit dem scharfen Verstande wohl begabte Obrigkeit eine heilsame Strafe
+gegen die dem leidigen Satan fürsichtig ergebenen Zauberer verordnen«.
+
+Alsbald wurden nun wieder, -- trotz der Einsprache des Amtskellers zu
+Buchen, welcher behauptete, der Bürger, der die Teufelsgestalten gesehen,
+müsse offenbar zum Narren gehalten worden sein, -- eine Menge von Zauberern
+und Hexen eingezogen, zum Theil unter den unsinnigsten und lächerlichsten
+Anschuldigungen. So wurde z. B. eine Frau beschuldigt, in eine Kuh einen
+Fiedelbogen hineingezaubert zu haben. Eine andere Frau, die im Frohndienst
+Heu machen musste und ermüdet mit der Arbeit einhielt, sprach zu andern
+Weibern: »wenn nur der Teufel das Heu holte!« Da sich nun
+unglücklicherweise unmittelbar darauf ein Sturmwind erhob, der das Heu von
+der Wiese hinwegtrieb, so war die Frau als wettermachende Hexe erwiesen und
+wurde zur peinlichen Frage eingezogen.
+
+Es war vergeblich, dass die Unglücklichen bei Gott und allen Heiligen ihre
+Unschuld betheuerten. Sie wurden gefoltert, wobei stets in den Akten
+bemerkt wird, dass sie sich zwar am Kopfe »gekrauet«, dass aber bei ihnen
+keine Thränen geflossen seien. Nicht wenige der Gefolterten überstanden
+auch alle Qualen, ohne sich eine Geständniss abmartern zu lassen. Ueber
+diesen teuflischen Trotz des Hexengeschmeisses aufs Höchste erbittert,
+verfügten daher die Mainzischen Räthe: »Gegen diejenigen, so in puris
+negativis ohne sonderlichen Schmerz beständen und mit der Sprache nicht
+losschlagen wollten, solle mit den Schrauben und Daumeisen angefangen und
+dann mit den anderen Instrumentis fortgefahren werden. Sintemalen aber
+diese Leute allem Ansehen nach unsichtbare Geister bei sich hätten und vom
+bösen Feinde angereizt seien, sollen geistlicher Leute Mittel gegen diese
+teuflischen Verführungen gebraucht werden.« --
+
+Ueber das Schicksal der einzelnen Angeschuldigten erfährt man aus den Akten
+nur selten etwas Bestimmtes. Zuweilen wird von dieser und jener
+Unglücklichen auf der Aussenseite des betreffenden Aktenheftes ausdrücklich
+bemerkt, dass dieselbe hingerichtet worden sei. Im Allgemeinen fand man
+jedoch diese Notirung unnöthig, da ein Hexenprozess nur selten anders als
+auf dem Scheiterhaufen oder überhaupt unter der Hand des Scharfrichters
+endigte. Ein anderes Mal zeigt der Oberamtmann an, er habe wieder fünf
+Hexen verbrennen lassen, (deren Namen nicht einmal genannt werden,) wofür
+er von den kurfürstlichen Räthen belobt wird.
+
+Während der ganzen ersten Hälfte des siebenzehnten Jahrhunderts war in
+Kurmainz die Hexenverfolgung im fortwährenden Steigen. Kurfürst =Johann
+Schweikart= (1604-1626) brachte in dieselbe zuerst System, indem er,
+nachdem er sich von der theologischen und der juristischen Fakultät seiner
+Hochschule umständlichst über das fluchwürdige Wesen und Treiben der Hexen
+hatte belehren lassen, eine Untersuchungsordnung für Hexenprozesse mit
+achtzehn General- und achtundneunzig Spezialfragen aufsetzen und allen
+Gerichten im Lande zuschicken liess. Die schrecklichste Zeit nahm jedoch
+mit dem Regierungsantritt seines Nachfolgers, des Kurfürsten =Georg
+Friedrich (v. Greiffenklau)= 1626 ihren Anfang. Als sich derselbe im
+genannten Jahre zu Dieburg huldigen liess, erschien vor ihm eine Deputation
+der Zentmannschaft und bat ihn inständig und um Gottes Willen, dass er doch
+zur Ausrottung des überhandnehmenden Lasters der Zauberei die nöthigen
+peinlichen Untersuchungen befehlen möchte. Dieselbe Bitte wurde ihm, da es
+dem Kurfürsten mit der schärferen Verfolgung der Hexen doch nicht so eilig
+war, unter dem 6. Februar 1627 auch schriftlich vorgetragen. In =Dieburg=
+stand nämlich damals eine ganze Menge von Personen im Geruch der Zauberei,
+und die Masse des Volks war gegen dieselben mit solcher Wuth erfüllt, dass
+selbst die Beamten, welche nicht sofort alle Verdächtigten in Haft nahmen,
+sich bedroht sahen. Daher musste zur Beruhigung der Bürgerschaft endlich
+wieder ein Hexenprozess in Scene gesetzt werden. Aus der Menge der zur
+Anzeige gebrachten wählte man hierzu eine Frau, nämlich Martin Padts Witwe,
+aus, »weil deren Mutter vor zwanzig Jahren als Hexe verbrannt worden sei«.
+Am 26. Juni 1627 begann das Verhör, und am 7. Juli wurde die Verhaftete
+hingerichtet. Die Padtin hatte aber im Verhör, in welchem sie wiederholt
+gefoltert worden war, eine ganze Anzahl von Mitschuldigen genannt; daher
+gestaltete sich aus dieser Einen Inquisition sofort eine ganze Anzahl
+anderer Prozesse, von denen jeder einzelne wieder zu neuen Verfolgungen in
+=Dieburg=, =Seligenstadt=[80], =Aschaffenburg= u. s. w. Anlass gab. Aus
+den massenhaft angestellten Verhören traten nun auch hier die gewöhnlichen
+Angaben der wegen Hexerei Verhafteten hervor. Als Versammlungsstätten der
+Hexen wurden der Eichwasen bei Dieburg, der Humesbühl, der grosse Formel
+u. s. w. bezeichnet. Bei der Generalversammlung, die zu Walpurgis auf dem
+Eichwasen stattfand, fanden sich oft Tausende, darunter auch vornehme
+Leute, aus Darmstadt, Aschaffenburg, Umstadt, Münster u. s. w. zusammen.
+Bei den Gelagen waren die Tische und Stühle gemalt, die Trinkgeschirre, dem
+Anschein nach von Gold und Silber, waren eigentlich Rossköpfe und
+Schelmenbeine, und was sich als Krammetsvögel ansah, war in Wirklichkeit
+eine Schüssel voll Kröten. Das Brod, welches man auftischte, musste an
+einem Sonntag gebacken sein; Salz dagegen kam bei keiner Gasterei vor. Die
+Hexen erzählten auch, sie hätten sich zwar mit den genossenen Speisen
+gesättigt, allein, wenn sie nach Hause gekommen, hätten sie sich hungrig
+und äusserst matt gefühlt u. s. w. -- Alle diese und ähnliche Geständnisse
+waren den Verhafteten durch eine bestialische Anwendung der Folter
+erpresst[81]. Einer der Verhafteten, Philipp Krämer aus Dieburg, that im
+Verhör die unerhörte Aeusserung, dass die gegen ihn abgelegten
+Zeugenaussagen falsch seien und dass das ganze Hexenwerk nichts als
+Aberglauben sei. »Wenn dergleichen Belialszeugnisse auch tausend wären,«
+rief er, »so könnten sie doch alle tausend falsch sein. Denn das wären
+Leute, so in ihrer Pein und Marter verzweifelten. Da müsse er sehen, dass
+unter Tausenden nicht Einem Recht geschehe. Es nehme ihn Wunder, dass man
+solche abergläubische Sachen glaube. Das seien doch lauter unmögliche
+Dinge, und es könne aus keiner Schrift bewiesen werden, dass es zu glauben
+sei. Der Teufel verblende die Leute und nehme frommer Leute Gestalt an.« --
+Er wurde dafür am 6. September 1627 mit dem Schwerte hingerichtet und sein
+Leichnam verbrannt. So wurden in Dieburg nach den vorliegenden Akten im
+Jahr 1627 überhaupt sechsunddreissig, -- nach einer Aufzeichnung des
+Pfarrers Laubenheimer sogar fünfundachtzig -- Personen hingerichtet. Im
+November 1629 begann hierauf eine neue Untersuchung gegen einundzwanzig
+Dieburger Leute. Ganze Familien sind in jenen Jahren zu Dieburg fast
+ausgerottet worden. An andern Orten ging es noch grausiger her. In
+=Grosskrotzenburg= und =Bürgel= wurden auf Betreiben des fanatischen
+Dechanten zu St. Peter in Mainz gegen dreihundert Personen wegen Hexerei
+hingerichtet, in Folge dessen der Kapitularpräsenzkammer zu Mainz bei
+tausend Morgen confiszirter Ländereien zufielen. Das aber war dem
+Kurfürsten =Johann Philipp= (von Schönborn, 1647 bis 1673) doch zu arg,
+wesshalb derselbe das im Lande herrschend gewordene ganz formlose Verfahren
+in der Hexenverfolgung untersagte und daselbe regelte und einschränkte[82].
+
+Im Jahr 1657 wurde von der Bürgerschaft der kurmainzischen Stadt =Amorbach=
+ein Projekt zur Verbrennung aller Hexen, welche Fröste gemacht und die
+Weinernte zu Grunde gerichtet hätten, entworfen. Zu diesem Behufe waren
+nicht allein die Einwohner von Amorbach sondern auch die der angrenzenden
+Aemter aufgeboten, und der Oberamtmann =Daniel von Frankenstein= wurde in
+geradezu stürmischer Weise zu einem gerichtlichen Einschreiten gegen die
+Hexerei gedrängt. Allein der Kurfürst =Johann Schönborn= zu Mainz befahl,
+man sollte die bereits Verhafteten ohne Weiteres zu ihren Familien
+zurückkehren lassen[83].
+
+In der Erzdiözese =Köln= (wo der Protestantismus so tiefe Wurzeln
+geschlagen hatte) griff die Hexenverfolgung in der zweiten Hälfte des
+sechszehnten Jahrhunderts wie ein rasender Dämon in alle Schichten der
+Gesellschaft ein. Kinder und Greise, Geistliche und Laien, Frauen und
+Mädchen massenhaft erfassend und zerreissend[84]. Man vergleiche folgende
+aus dem Salm'schen Archive (leider ohne Datum) abgedruckten Akten! Der
+Pfarrer Duren zu Alfter berichtet an den Grafen Werner von Salm: »dass ich
+vorlängst nicht geschrieben, ist daher kommen, dass mir nichts Sonderliches
+vorgekommen, allein dass man zu Bonn stark zu brennen anfange. Jetzo sitzet
+eine Reiche (Frau), deren Mann vormals Schöffe zu Bonn gewesen, Namens
+Kurzrock, dem die Herberge »zur Blume« eigenthümlich zuständig gewesen. Ob
+er Ihre Gnaden bekannt gewesen, weiss ich nicht. Dem sei wie ihm wolle; sie
+ist eine Hexe und täglich vermeint man, dass sie justifizirt werden solle,
+=welcher ohne Zweifel noch etliche Dickköpfe= (d. h. lutherisch Gesinnte)
+=folgen müssen=.« -- Aus einem späteren Briefe desselben Pfarrers an den
+Grafen ziehen wir folgende Stelle aus: »Solche (Opfer des Scheiterhaufens)
+sind aber mehrertheils Hexenmeister dieser Art. =Es geht gewiss die halbe
+Stadt drauf.= Denn allhier sind schon Professores, Candidati juris,
+Pastores, Canonici und Vicarii, Religiosi eingelegt und verbrannt. Ihre
+Fürstliche Gnaden haben =siebzig Alumnos= (des Priesterseminars), welche
+folgends Pastores werden sollten, von welchen quidam insignis musicus,
+gestern eingelegt; =zwei andere hat man aufgesucht, sind aber ausgerissen=.
+Der Kanzler sammt der Kanzlerin und des geheimen Secretarii Hausfrau sind
+schon fort und gerichtet. Am Abend unserer lieben Frauen (7. September) ist
+eine Tochter allhier, so den Namen gehabt, dass sie die schönste und
+züchtigste gewesen von der ganzen Stadt, von neunzehn Jahren, hingerichtet,
+welche von dem Bischofe selbst von Kind an auferzogen. Einen Domherrn mit
+Namen Rotensahe habe ich sehen enthaupten und folgends verbrennen sehen,
+Kinder von drei bis vier Jahren haben ihren Buhlen (Buhlteufel). Studenten
+und Edelknaben von neun, von zehn, von elf, zwölf, dreizehn, vierzehn
+Jahren sind hier verbrannt. Summa, es ist ein solcher Jammer, dass man
+nicht weiss, mit was Leuten man conversiren und umgehen soll.«
+
+Der Vogt zu Hülchrode, Andreas Heffele, berichtet unter dem 22. Dezember
+1590 an den Amtmann Wilhelm v. Ladolf in dem Salm'schen Städtchen Dyck:
+»Nächst dienstnachbarlicher Ehrerbietung thue Ew. Liebden ich hiermit zu
+wissen, wie dass Zeiger dieses, der armen gefangenen Frauen Eidam, genannt
+Gort, -- bei mir gewesen und gebeten wegen seiner selbst und seinen
+Geschwägern, dass man doch ihre Mutter mit dem Schwerte richten und in die
+Erde begraben möchte, dagegen sie unserem gnädigen Herrn 40 Thaler Kölnisch
+zu unterthänigster Verehrung geben wollten. -- Die allhier Sitzenden habe
+ich examiniren, peinigen und aufs Wasser versuchen lassen, deren zwei ihre
+Unthaten umständlich bekannt, die dritte aber halsstarrig geleugnet, jedoch
+dieselbe wie die anderen Zwei auf dem Wasser geschwommen.«
+
+Unter den zahllosen Hexenprozessen, welche damals und im Anfange des
+folgenden Jahrhunderts im Kölner Land und in den unter der geistlichen
+Jurisdiction Köln stehenden Territorien geführt wurden, möge es genügen,
+Einen hervorzuheben.
+
+In Köln lebte im Jahr 1627 eine junge schöne Dame =Katharine von
+Henoth=[85], Tochter eines kaiserlichen Postmeisters. Dieselbe leitete das
+Hauswesen ihres Bruders, des Propstes und Domherrn Hürtger von Henoth, und
+war in den vornehmen Kreisen, die sich mit dem Hause des Bruders berührten,
+hoch angesehen. Da geschah es, dass einige angeblich behexte und vom Teufel
+besessene Professschwestern des Klosters zu St. Clara sie als Hexe
+verschrieen, infolge dessen sie unter Beihülfe eines städtischen
+Ruthenträgers und Gewaltrichters mit Gewalt aus dem Hause ihres Bruders
+geholt und ins Gefängniss geschleppt wurde. Alsbald wurden über sie die
+erbärmlichsten Gerüchte in Umlauf gesetzt. In den Gärten, welche um ihre
+Wohnung lagen, hatte sich eine auffallende Menge von Raupen gezeigt, welche
+Obst und Gemüse verdarben. Auch bekannten zwei Pfarrer, dass sie an den
+geheimsten Theilen ihrer Leiber litten, dass eine Hexe es ihnen angethan
+haben müsse, und dass ihnen die Hexe im Traume wie im wachenden Zustand
+fortwährend erscheine. Dass diese Hexe Fräulein v. Henoth sei, stand sehr
+bald fest. Sie wurde daher dreimal durch alle Grade hin gefoltert, »dass
+die Sonne sie durchscheinen konnte«. Die grässlichsten Schmerzen waren
+jedoch nicht im Stande, der mit zerrissenen Gliedern auf der Folter
+daliegenden standhaften jungen Dame das Geständniss zu erpressen, welches
+die Richter haben wollten. Sie blieb bei der Betheuerung ihrer Unschuld.
+Beinahe wäre auch ihr Bruder in den Prozess hereingezogen worden. Er hatte
+alle Ursache, sich glücklich zu schätzen, dass man ihn unbehelligt liess,
+als man die Schwester auf einen Karren lud und hinaus vor die Stadt zum
+Scheiterhaufen führte. Die Unglückliche hatte freilich Freunde, welche auch
+in der äussersten Noth nicht von ihr liessen, wesshalb dieselben einen
+kaiserlichen Notar gewannen, der sich bereit erklärte, einen Protest gegen
+das schreckliche Verfahren aufzusetzen. An einer Strassenkreuzung der
+Stadt, wo altem Herkommen gemäss der Zug nach dem Richtplatze zu halten
+pflegte, standen die Freunde, stand der Notar. Die Verwahrungsurkunde wurde
+auf den Wagen gereicht, und der Unglücklichen eine Feder in die Hand
+gedrückt, damit sie unterzeichne. »Seht ihr Leute,« riefen alsbald die
+Jesuiten, welche den Karren zum Richtplatz geleiteten, zu dem Volke, in
+welchem sich das Gefühl des Mitleids zu regen begann, »seht ihr, dass sie
+eine Hexe ist, denn sie schreibt mit der linken Hand.« Wirklich hatte
+Katharine mit der Linken die Urkunde unterzeichnet. Jetzt aber, als sie die
+Rechtsverwahrung in die Hand des Notars zurückgegeben, riss sie mit der
+linken Hand den Verband von der Rechten, zeigte, wie diese in der Folter zu
+einer blutigen Masse verstümmelt war und brach in die Worte aus: »Ja, ich
+schreibe mit der Linken, weil die Henkersknechte die Rechte mir verdarben
+und zerschmetterten, um mich Unschuldige zum Geständniss zu zwingen!« --
+Grausen und Entsetzen ergriff das Volk; Entrüstung zeigte sich in der
+Menge, in welcher bereits harte Worte gegen die Hexenrichter laut wurden.
+Da winkten die Jesuiten, stimmten einen Psalm an und geleiteten den Karren,
+der sich wieder in Bewegung setzte, durch die Stadt zum Scheiterhaufen.
+
+Dieses geschah in Köln. An anderen geistlichen Orten ging es nicht besser.
+
+Zu =Ellingen= (in Franken), einer Landkomthurei des deutschen Ordens,
+wurden 1590 in nur acht Monaten fünfundsechszig Personen wegen Hexerei
+hingerichtet. -- In dem reichsunmittelbaren Frauenstift =Quedlinburg=
+wurden 1589 an Einem Tage hundertdreiunddreissig Hexen verbrannt.
+
+In dem Stiftslande =Zuckmantel=, dem Bischof von Breslau gehörig, wurden
+schon 1551 nicht weniger als acht Henker gehalten, welche, wie das Theatrum
+Europaeum (VII. S. 148) erzählt, vollauf zu thun hatten. In den Jahren 1639
+wurden nachweisbar zu Zuckmantel, Freiwaldau, Niklasdorf, Ziegenhals und
+Neisse zweihundertzweiundvierzig Personen wegen Hexerei hingerichtet, und
+im Jahr 1654 starben hier hundertundzwei Personen den Feuertod, darunter
+auch zwei Kinder, deren Vater der Teufel gewesen sein sollte[86].
+
+In dem Erzstift =Salzburg= kam die Hexenverfolgung namentlich seit dem
+Beginn der Protestantenhetze (1588 unter Wolfgang Dietrich) in Gang. Im
+Jahr 1679 wurden hier siebenundneunzig Zauberer und Hexen verbrannt. Einem
+damals erschienenen Berichte zufolge sollten die Salzburger Hexen das
+einstimmige Bekenntniss abgelegt haben, dass sie ausser anderen Vergehen
+allen Heiligen abgesagt und sich verpflichtet hätten, keine guten Werke in
+oder ausser der Kirche zu thun, zum Abendmahl ohne vorgängige Ohrenbeichte
+zu gehen und die Hostie zu verunehren. Sie sollten auch gestanden haben,
+dass sie oft die Hostie durchstochen hätten, und dabei aus derselben Blut
+hervorzutreten pflege[87].
+
+Im Stift =Paderborn=, wo die Scheiterhaufen schon (seit 1585 unter der
+Regierung des Fürstbischofs Theodor v. Fürstenberg) lange gelodert
+hatten[88], rief 1656 ein Jesuit =Löper=, der den Teufel durch Exorcisirung
+der von ihm Besessenen bekämpfen wollte, eine Bewegung ganz eigener Art
+hervor. Die Besessenen, etwa hundert an der Zahl, liefen in den Strassen
+der Stadt umher und schrieen Zeter über den Bürgermeister, über die
+Kapuziner, die Hexen und Hexenvertheidiger. Auf Betreiben des
+Kapuziner-Guardians wurde der Jesuit ausgewiesen, aber der Unfug war nun
+einmal im Gange. »Aus mehr als dreissig besessenen Leuten,« sagt das
+Theatrum Europaeum (Th. VII. S. 1023) »zu Paderborn und Brackel riefen die
+Teufel unaufhörlich über Trinike Morings als über eine Zauberin, welche die
+Teufel durch Branntwein, Kuchen, Aepfel, Bier, Fleisch und andere mehr
+Sachen hätte in die Menschen getrieben. Ja die Teufel haben auch öffentlich
+auf den Gassen über Etliche als Hexenvertheidiger geschrieen; und was die
+Teufel schrieen, das bekannten dann die Hexen gerichtlich vor den Herrn
+Commissarien, nämlich dass die bösen Geister durch Hexerei in so viele
+Menschen wären eingetrieben worden.«
+
+Die einmal in Gang gekommene Bewegung liess sich jedoch nicht so leicht
+bewältigen, vielmehr drang dieselbe bald über ihre anfänglichen Grenzen
+hinaus.
+
+Die ungeheuere Erregung der Gemüther, welche die Hexenverfolgung
+hervorgerufen, die grässlichen öffentlichen »Brände« und die dem Volke
+dadurch eingeimpfte Furcht vor der Hexerei, bewirkte es, dass die Seuche
+nicht nur das ganze paderborner Land, sondern auch die Grafschaft Rietberg
+und andere westphälische Bezirke erfasste, indem ganze Schaaren von Frauen
+und Mädchen das Land durchzogen, sich für vom Teufel besessen erklärten,
+die seltsamsten convulsivischen Geberden zeigten, eine Menge von Personen
+als Hexen und Hexenmeister verschrieen und überall Furcht und Schrecken
+verbreiteten. Da hierdurch an vielen Orten tumultuarische Auftritte
+hervorgerufen wurden, so schritten die Behörden natürlich gegen die
+Unruhestifter ein. Viele wurden ausgepeitscht oder gebrandmarkt und des
+Landes verwiesen, einzelne auch am Leben gestraft. In den zahllosen
+Verhören, welche darüber angestellt wurden, gestanden es nicht Wenige, dass
+sie von bestimmten Personen zur Simulirung der Besessenheit verführt und in
+dem dazu erforderlichen Geberdenspiel unterwiesen worden wären[89]. Ihre
+Bedeutung hatte aber die ganze Erscheinung darin, dass der Betrug im Volke
+massenhaft die bereitwilligsten Werkzeuge finden konnte.
+
+
+FUSSNOTEN:
+
+[38] Vgl. _Heppe_, Urkundliche Beiträge zur Geschichte der Reformation in
+Trier im Jahr 1599 in Niedners Zeitschr. für die Kirchengeschichte 1849,
+S. 417-444.
+
+[39] Hac occassione Joannes Archiepiscopus accersit Treviros Patres
+Societatis Jesu, qui se haeresibus opponerent, idque ex consilio reverendi
+domini Faë. Gest. Trev. III. p. 20, not. c.
+
+[40] Haec cum Archiepiscopus sollicite ageret (es ist von der Einführung
+der Jesuiten die Rede), Trevirenses licentia gliscentis haeresis in
+deteriora prolapsi, omnia suspecta habere, libertatem quaerere, gravamina
+praetendere, et seditionibus plebem praeparare pergebant. Gest. Tr. III.
+p. 22.
+
+[41] Sed exhausta mansit patria, terra nihil proferente et latrone quidquid
+reliqui erat depraedante. Nihilominus licet ex praecipuis pro se ipsis
+indigerent, tamen in sumtus Archiepiscopi pro ejusdem sustentatione et
+camerae suae levamine, quasi in annos singulos, aliquid tributi conferre
+coacti sunt. Quae toties repetita necessitas conferendi faciebat
+praestationem duram et principem invisum, nulla sui culpa, cum tamen octo
+vel decem millium florenorum facile contentaretur. Gest. Tr. III. 51.
+
+[42] Fuit patribus Societatis Jesu mire addictus. -- Patribus collegium sat
+splendidum construxit in sua paupertate et reditus amplos coëmit. Gest.
+Trev. III. 51. -- Tandem plenus dierum et bonarum cogitationum, largitione
+patribus Societatis Jesu profuse facta. -- -- -- -- Deo spiritum reddidit
+Confluentiae. Ibid. p. 56. In Koblenz hatte er die Cisterciensernonnen und
+die regulirten Chorherren zu Niederwerth gezwungen, ihre bisherigen
+Klostergebäude zu verlassen, um den Jesuiten Platz zu machen.
+
+[43] Gest. Trev. III. 51.
+
+[44] Ibid. pag. 52.
+
+[45] _Delrio_, Proloqu. 9.
+
+[46] Man lese die kernhafte Darstellung _Linden's_ in den Gest.
+Trevir. III. 53 f. Vix aliquis eorum, qui accusati sunt, supplicium
+evasit. -- Supplicio affectorum liberi exulabant, bona publicabantur.
+Deficiebat arator et vinitor; hinc sterilitas. Vix putatur saevior pestis
+aut atrocior hostis peragrasse Trevirensium fines, quam hic immodicae
+inquisitionis et persecutionis modus. Plurima apparebant argumenta, non
+omnes fuisse noxios. -- Durabat haec persecutio plures annos, et nonnulli,
+qui justitiae praeerant, gloriabantur in pluralitate palorum, ad quorum
+singulos singula humana corpora Vulcano tradita.
+
+[47] _Jäck_, Gesch. der Provinz Bamberg, 3 Theile, 1809.
+
+[48] Man hat von ihm: Panoplia armaturae Dei. Conciones contra omnes
+superstitiones et praestigias diaboli. Ingolstad. 1626. Er starb 1630. S.
+_Gropp_. Tom. III. p. VIII.
+
+[49] Kriminalverfahren vorzüglich bei Hexenprozessen im ehemaligen Bisthum
+Bamberg während der Jahre 1624 bis 1630. Aus aktenmässigen Urkunden gezogen
+von _G. v. Lamberg_. Nürnberg bei Riegel und Wiessner. Ohne Jahrzahl.
+(1838?)
+
+[50] Kurtzer und wahrhafftiger Bericht und erschreckliche Zeitung von
+sechshundert Hexen, Zauberern und Teufels-Bannern, welche der Bischoff von
+Bamberg hat verbrennen lassen, was sie in gütlicher und peinlicher Frage
+bekannt. Auch hat der Bischoff im Stifft Würtzburg über die neunhundert
+verbrennen lassen. -- Und haben etliche hundert Menschen durch ihre
+Teuffels-Kunst um das Leben gebracht, auch die lieben Früchte auf dem Feld
+durch Reiffen und Frost verderbt, darunter nicht alleine gemeine Personen,
+sondern etliche der vornehme Herren, Doctor und Doctors-Weiber, auch
+etliche Rathspersonen, alle hingericht und verbrannt worden; welche
+schreckliche Thaten bekannt, dass nicht alles zu beschreiben ist, die sie
+mit ihrer Zauberey getrieben haben, werdet ihr hierinnen allen Bericht
+finden. -- Mit Bewilligung des Bischoffs und ganzen Thum-Capitels in Druck
+gegeben. Gedruckt zu Bamberg bei Augustin Czinchium, im Jahr 1659. --
+(Abgedruckt bei Hauber Bibl. mag. Bd. III. S. 441 ff.)
+
+[51] Durch die Jahrzahl der angeführten Broschüre haben sich _Meiners_
+(Histor. Vergleichung der Sitten des Mittelalters T. III. S. 392), _Henke_
+(Grundr. einer Gesch. des deutschen peinl. Rechts Th. II. S. 255) und
+Andere verleiten lassen, die fraglichen sechshundert Hinrichtungen in das
+sechste Jahrzehnt des siebenzehnten Jahrhunderts zu setzen. Dass dieselben
+unter Johann Georg II. gehören, ergibt sich aus einer Vergleichung der
+Broschüre mit Lamberg's Schriftchen; in beiden sind Personen angeführt,
+deren Identität sich nicht bezweifeln lässt. Ueberdiess regierte in dem auf
+dem Titel mitgenannten Würzburg zwischen 1650 u. 1660 Philipp von
+Schönborn, von welchem bekannt ist, dass er die Hexenprozesse einstellte.
+
+[52] _v. Lamberg_, Beilage Lit. S.
+
+[53] _v. Lamberg_, S. 24.
+
+[54] _v. Lamberg_, S. 15.
+
+[55] Ebendas. S. 20.
+
+[56] Ebendas. S. 17.
+
+[57] Vgl. _Heppe_, die Restauration des Katholizismus in Fulda, auf dem
+Eichsfelde und in Würzburg, (Marb. 1850), S. 161 ff.
+
+[58] Collect. script. et rer. Wirceburg. Th. III. S. 325.
+
+[59] _Gropp_, Th. III. S. 334.
+
+[60] Vgl. _Buchinger_, Julius Echter von Mespelbrunn, S. 170 ff. u.
+S. 232 ff.
+
+[61] _Baldi_, die Hexenprozesse in Deutschland, S. 13.
+
+[62] _Gropp_. Th. III. S. 402. _Ussermann_, Episc. Wirceb. p. 152.
+
+[63] _Gropp_. Th. III. S. 402.
+
+[64] Ueber das dortige Confiskationsverfahren (bald 1/5, bald 1/2 des
+Vermögens, bald das ganze) s. die von Dr. _Scharold_ mitgetheilte
+Instruktion, im Archiv des hist. Vereins f. Unterfranken, VI. 1. S. 128.
+
+[65] _Hauber_, Bibl. mag.
+
+[66] Historia tragica adolescentis praenobilis Ernesti ab Ernberg,
+perniciosa familiaritate seducti et obstinati in magia, supplicio affecti.
+Bei _Gropp_ Collect. Tom. II. p. 287 ff. Die Geschichte des unglücklichen
+Knaben erschien wieder in einem würzburgischen Universitätsprogramm 1700
+unter dem Titel: Aucupium innocentiae a stygio aucupe in pietatis et
+literarum palaestris versanti juventuti periculose structum et experientia
+duce ac magistra veritate detectum.
+
+[67] _Gropp_. Tom. II. p. 291. Der Titel ist: Ernestus veneficus in carcere
+et catenis, declamatione scholastica in Universitate Heidelbergensi
+exhibitus. Die Personen sind: Ernestus, Diabolus, Cognatus, Confessarius.
+
+[68] Anpreisung Sr. Majestät allergnädigsten Landesverordnung, wie es mit
+dem Hexenprozesse zu halten sei. 1766. S. 142.
+
+[69] Vgl. _Heppe_, »Die Restauration des Katholizismus etc.« S. 134 ff. und
+»Das evangel. Hammelburg und dessen Untergang durch das Papstthum«
+Wiesbaden, 1862.
+
+[70] Eine sehr genaue aktenmässige Darstellung des Treibens dieses
+Malefizmeisters im Lande Fulda hat der Domkapitular _Malkmus_ in der
+Schrift: »Fuldaer Anekdotenbüchlein« (Fulda, 1875) S. 101-151 geliefert.
+Nach derselben wir hier berichtet.
+
+[71] In den Wetzlar'schen Beiträgen zu den Hexenprozessen (von 1847) wird
+ein Mandat des Reichskammergerichts vom 27. Juli 1603 gegen den Zentgrafen
+und die Schöffen des peinlichen Gerichts in Fulda, welches auf Anrufen
+eines verhafteten Weibes verfasst war, mitgetheilt, woraus das
+Prozessverfahren des Fuldischen Hexenrichters dargestellt ist. Es heisst
+nämlich daselbst: die klagende Hausfrau habe sich von Jugend auf als eine
+fromme, unbescholtene, redliche und tugendhafte Person betragen, auch im
+besten Rufe gestanden etc. »Das Alles hintangesetzt habt Ihr, Zentgraf,
+Schöffen und Richter, sie ohne einigen Grund für eine Hexe -- blos unter
+dem Vorwande erklärt, weil drei derselben Unthat beschuldigte Weiber sie
+dafür angesehen haben sollen; und ohne fernere Erkundigung habt Ihr sie
+gewaltthätig angreifen, in ein abscheuliches Gefängniss, in einen
+Hundestall am Backhause des Fuldaer Schlosses, einsperren, in grausamer
+Weise an Händen und Füssen fesseln lassen und sie genöthigt, durch ein
+niedriges Loch auf allen Vieren wie ein Hund zu kriechen, worin sie dann
+gekrümmt und gebückt, elendiglich hockend, sich weder regen, bewegen,
+aufrecht stehen, noch des leidigen Ungeziefers erwehren kann. -- Obwohl nun
+ausser dem Zeugnisse der drei heillosen Weiber -- nicht die geringsten
+Indicia der Zauberei gegen sie vorliegen, und desswegen ihr Ehewirth ihre
+Unschuld in Rechten darzuthun, auch eine Caution zu stellen sich erboten
+und um Erleichterung der Haft dieser ehrbaren, vermuthlich schwangeren
+Person und um Zeit zur Defension gebeten, so habt ihr ihm diese Bitte nicht
+gewährt, und die Klägerin hat hiernach nichts Gewisseres zu erwarten, als
+dass Ihr zu unerträglicher Tortur forteilen und ihr demnächst einen
+schmählichen Tod unzweifelhaft anthun werdet.« Das Kammergericht erliess
+hierauf den strengen Befehl, »bei Pön von 10 Mark löthigen Goldes sofort
+der Klägerin ein mildes, leidliches Gefängnis zu geben, ohne erhebliche, in
+Rechten zugelassene Indizien sie nicht zu torquiren und den zu ihrer
+Defension und Verantwortung erforderlichen Zutritt zu gestatten. Auch habe
+sich das Gericht über die zur Klage gebrachten Nullitäten zu verantworten.«
+
+[72] Regelmässig pflegte Nuss, wenn er aus einer Unglücklichen ein
+Geständniss herausgepresst hatte, noch zu fragen: »Besinne Dich, ob in der
+und der Gasse nicht noch Etliche wohnen, die Zauberei treiben. Zeige mir
+sie an und schone sie nicht. Andere haben dich auch nicht geschont. Die
+Reichen tanzen so gerne wie die Armen« u. s. w.
+
+[73] Die Kläger beschwerten sich nicht über ungerechte Hinrichtung der
+Ihrigen, sondern über das Prozessverfahren und über die Kosten. -- _Nuss_
+hatte von den Prozessen in den drei Jahren im Ganzen 5393 Gulden
+eingenommen.
+
+[74] Ueber diese Vorgänge berichten wir hier nach der interessanten Schrift
+des Dr. _B. Niehues_ »Zur Geschichte des Hexenglaubens und der
+Hexenprozesse, vornehmlich im ehemaligen Fürstbisthum Münster.« (Münster,
+1875.)
+
+[75] Vgl. _Niehues_, »Zur Gesch. der Gegenreformation im ehemaligen
+Fürstenthum Münster« in der Zeitschr. für preuss. Gesch. und
+Alterthumskunde, 1874, Monat November.
+
+[76] _Niehues_, S. 60-77.
+
+[77] _Niehues_, S. 81-97.
+
+[78] _Niehues_, S. 96-109.
+
+[79] Das Nachfolgende wird nach _Huffschmids_ Aufsatz »Zur
+Criminalstatistik des Odenwalds im sechszehnten und siebenzehnten Jahrh.«
+(in der »Zeitschr. für deutsche Kulturgesch.« 1878, S. 423-433)
+mitgetheilt.
+
+[80] Ueber die Anfänge der Hexenverfolgung in Seligenstadt (1600) s.
+_Steiner's_ Gesch. der Stadt u. ehemaligen Abtei Seligenstadt
+(Aschaffenburg, 1820) S. 283 ff.
+
+[81] Man lese z. B. folgendes Torturprotokoll vom 2. Oktober 1627 (bei
+Steiner S. 94): »Weil dieselbe (Verhaftete) nichts gestehen wollte, sondern
+auf dem Leugnen halsstarrig bestand, als ist sie auf dem einen Schenkel mit
+dem Krebs beschraubt worden. Sie hat aber immerdar gerufen, es geschehe ihr
+Unrecht etc. und sich erzeigt, gleichsam sie einigen Schmerz nicht
+empfinde. Und ob der Meister auf ein Holz schraubte, auch mit aufgesperrtem
+Mund in einen Schlaf gerathen. Und als man ihr Weihwasser in den Mund
+geschüttet, hat sie dasselbe jedesmal wieder ausgespieen und abscheuliche
+Geberden im Gesicht von sich gegeben. Derentwegen, nachdem sie wieder zu
+sich selbst gekommen, dieselbige ausgezogen, geschoren, mit dem Folterhemd
+angelegt und auf dem anderen Hemd auch beschraubt worden, wobei sie sich
+mit Entschuldigen, Rufen, Schreien, Schlafen wieder wie zuvor geberdet,
+auch das Weihwasser abermals ausgespieen. Auf welche beharrliche
+Halsstarrigkeit und Verleugnen sie ungefähr ein zwei Vaterunser lang
+aufgezogen, und mit ihr ein grosser Stein an beide grosse Zehen gehängt
+worden. Sie hat aber wie zuvor einig empfindliches Zeichen nicht von sich
+gegeben, sondern gleichsam sie todt wäre, =sich gestellt=, desshalben man
+sie herabgelassen, und zur vorigen Custodie, nachdem sie sich wieder
+erholt, hinführen lassen.«
+
+[82] Nach _Steiner_, Gesch. der Stadt Dieburg, Darmstadt 1829. S. 68-100.
+
+[83] _Huffschmid_, in der »Zeitschr. für deutsche Kulturgesch.« 1858,
+S. 432.
+
+[84] Die Mittheilungen hierüber entlehnen wir der (zu dem Sammelwerke
+_Virchow's_ und _v. Holtzendorf's_ gehörigen) Abhandlung _W. von
+Waldbrühls_: »Naturforschung und Hexenglaube.«
+
+[85] Ueber das Geschick derselben berichtet ausser _v. Waldbrühl_(S. 33 bis
+34) auch ein Aufsatz der Kölnischen Zeitung vom 3. Januar 1875, I: »Melaten
+und der Galgenberg.«
+
+[86] _Roskoff_, B. II. S. 312.
+
+[87] S. des Salzburger Advokaten _Kofler_ Observationes magicae bei
+_Hauber_, Bibl. mag. Th. III., S. 306 und ausserdem _Horst_, Dämonomagie,
+Th. II. Anhang, S. 349 ff. und _Mezger_, Histor. Salisburg. Lib. V.
+cap. 54.
+
+[88] _G. J. Bessen_, Gesch. des Bisthums Paderborn, C. II. S. 88, 98 ff.
+
+[89] Vgl. den Aufsatz »Ein Criminalprozess gegen ein besessenes Mädchen« in
+Hitzig's und Schletter's Annalen der Criminalrechtspflege, Leipz. 1854,
+S. 267 ff.
+
+
+
+
+ EINUNDZWANZIGSTES KAPITEL.
+
+ Die Hexenprozesse von der zweiten Hälfte des sechszehnten bis
+ zum Ende des siebenzehnten Jahrhunderts in den weltlichen
+ Territorien Deutschlands.
+
+
+Wir haben früher gesehen, dass fast in allen Landen die Zeit vom Ende des
+fünfzehnten bis in die zweite Hälfte des sechszehnten Jahrhunderts die Zeit
+des eigentlichen Entstehens der Hexenprozesse war. Denn bis zum Ende des
+sechszehnten Jahrhunderts kamen dieselben zumeist -- von einzelnen,
+namentlich romanischen, Territorien abgesehen, nur vereinzelt vor. Das
+Resultat dieser verhältnissmässig noch sehr moderaten Hexenverfolgung war
+aber, dass durch dieselbe 1) die im Hexenhammer enthaltene Doctrin von der
+Hexerei dem Volke eingeimpft war, und dass 2) die Obrigkeiten, die
+Gerichte, die Geistlichen, indem sie den Hexenhammer zur Anwendung
+brachten, sich mit ihrem Denken selbst in diese Lehre von der Hexerei
+einlebten, und, durch ihre ganze Weltanschauung ohnehin für dieselbe
+disponirt, sie in ihre Gedankenwelt aufnahmen und sich an die Verfolgung
+der Hexerei als des furchtbarsten Verbrechens, das der Christ begehen
+könne, gewöhnten. -- Etwa von der Mitte der zweiten Hälfte des sechszehnten
+Jahrhunderts an bis gegen das Ende des siebenzehnten Jahrhunderts sehen wir
+daher die Hexenverfolgung auf ihrer höchsten Höhe, die Drachensaat des
+heidnischen Dämonismus, welche Papst =Innozenz= VIII. aus vollen Händen
+unter den Völkern des Abendlandes ausgestreut hatte, war bis zum Anfange
+jener Periode aller Orten in üppigster Weise aufgeschossen, und es begann
+nun eine Zeit des Schreckens, wie sie die Christenheit bis dahin noch nie
+erlebt hatte.
+
+Werfen wir zunächst einen Blick auf die Herzogthümer
+=Braunschweig-Lüneburg= und =Braunschweig-Wolfenbüttel=[90]. Schon zum
+Jahre 1561 heisst es in der Göttinger Chronik (Th. I. S. 163), der
+Magistrat von =Göttingen= sei so sehr mit Hexenprozessen beschäftigt
+gewesen, dass fast kein altes Weib vor der peinlichen Frage und dem
+Scheiterhaufen sicher war. Herzog Heinrich von Wolfenbüttel liess 1565 an
+Einem Tage bei Salzgitter zehn und bei Lichtenberg sieben Hexen verbrennen,
+und in den Jahren 1572 und 1573 kam selbst die Herzogin =Sidonie=, die
+Gemahlin des (katholisch gewordenen) Herzogs Erich II. von
+Braunschweig-Calenberg (der man Schuld gab, im Bunde mit dem Teufel und
+durch Gift die Beseitigung ihres Gemahls versucht zu haben,) in solche
+Bedrängniss, dass sie es für gut fand, zu ihrem Bruder, dem Kurfürsten
+August von Sachsen, zu flüchten. Allerdings wurde noch Herzog =Julius=
+([+]1589) von der Frage beunruhigt, ob denn die Hexen wirklich die Dinge
+verrichten könnten, welche sie nach ihren mit der Folter erpressten
+Aussagen gethan haben wollten[91]. Allein unter seinem Sohn und Nachfolger
+=Heinrich Julius= (der seit 1566 Bischof von Halberstadt war,) wurde seit
+1590 die Hexenverfolgung so arg, dass bei Wolfenbüttel oft an Einem Tage
+zehn bis zwölf Hexen verbrannt wurden, und dass, wie eine gleichzeitige
+Chronik berichtet, die Exekutionsstätte, der Ort vor dem Lechenholze, von
+wegen der Menge der daselbst aufgerichteten Brandpfähle wie ein kleiner
+Wald anzusehen war.
+
+In einer ungedruckten Chronik der Stadt =Hitzacker= im Fürstenthum
+=Lüneburg= wird zum Jahr 1610 berichtet[92]: »Anno 1610 wurden etliche
+Personen in Hitzacker und in der Nähe der Hexerei und Zauberei beschuldigt,
+welche dann auf viele andere mehr bekannten, dass auf zehn Personen
+incarcerirt und zum Feuer verdammt worden.« -- Der damalige =Pastor= zu
+Hitzacker, Herr Simon Krüger, schreibt, dass ihm diese Affaire nicht allein
+grosse Mühe und Arbeit gemacht, sondern auch tausend Sorgen und Thränen aus
+dem Herzen gedrungen. -- Es ward geurtheilt, dass sehr viele dieser Leute
+=unschuldig sterben= müssen, und dass der Scharfrichter bei der Wasserprobe
+betrüglich gehandelt, damit er nur viel verdienen möchte. -- Die Pfähle,
+daran dieselben verbrannt, waren a. 1670 noch häufig auf dem Galgenberge
+zwischen Marwedel und Lwau zu sehen. -- Man erzählt, dass etliche von den
+Pfählen wieder ausgegrünt, welches dann der Regierung einiges Nachdenken
+verursacht von solchem Prozess abzustehen und eine Inquisition wider den
+Scharfrichter vorzunehmen.
+
+In =Kurbrandenburg= sehen wir die Hexenverfolgung bis zur Regierung des
+grossen Kurfürsten ihren ungestörten Fortgang nehmen. Unter diesem
+staatsklugen Fürsten tritt jedoch eine Wendung zum Besseren ein. Allerdings
+dauerten die Prozesse noch immer fort. Aufsehen machte hier namentlich ein
+Prozess, der drei Jahre lang gegen ein 1662 im Dorfe Jagow in der
+Uckermarck verhaftetes Weib geführt wurde. Die ganze uckermärkische
+Ritterschaft hatte auf den Prozess gedrungen. Endlich erkannte der
+brandenburgische Schöffenstuhl auf Tortur. Das Weib überstand jedoch
+dieselbe, ohne sich ein Geständniss abmartern zu lassen. Daher urtheilte
+ein weiteres Erkenntniss des Schöffenstuhls, bei der Tortur müsse ihr der
+Teufel Hülfe geleistet haben, und da sich inzwischen in Jagow allerlei
+seltsame Dinge zugetragen hatten, so erging ein Endurtheil der
+Juristenfakultät zu Frankfurt auf Landesverweisung, welches der Kurfürst
+bestätigte. Das Weib musste Urphede schwören, und wurde dann durch den
+Nachrichter unter Zuziehung des Uckermärkischen Hof- und Landrichters des
+Landes verwiesen. Seitdem endeten die Hexenprozesse gewöhnlich mit
+Verweisung in das Spinnhaus oder mit Verbannung aus dem Lande. Doch hatte
+der einsichtsvolle Monarch viel mit den Vorurtheilen seiner
+Patrimonialgerichtsherrn zu kämpfen, welche noch immer der Hexerei durch
+Verbrennung der Hexen ein Ende machen zu müssen glaubten. Daher sah er sich
+zum Oefteren genöthigt, gegen deren Verfahren Untersuchung einzuleiten oder
+die Urtheile der Gerichte zu kassiren[93].
+
+In =Oesterreich= hat, wie =Abraham a Sancta Clara= erzählt[94], »das werthe
+Herzogthum =Steyer=« seit 1674 durch verruchtes Zaubergeschmeiss
+unglaublichen Schaden erlitten, wie es die eigenen Aussagen der
+Hingerichteten zu Feldbach, zu Radkersburg, zu Voitsberg, zu Grauwein und
+an anderen Orten bezeugten. »Diess Jahr 1688, im Monat Juni,« fährt der
+eifrige Prediger fort, »haben sie einen so grossen Schauer
+heruntergeworfen, dass deren etliche Steine fünf Pfund schwer gewogen, und
+hat man unweit der Hauptstadt Gräz gewisse grosse Vögel wahrgenommen,
+welche in der Höhe vor diesem grausamen Schauerwetter geflogen und selbiges
+hin und her geführt. Einige bekannten, so nachmals verdienter Massen im
+Feuer aufgeopfert worden, wie sie das höchste Gut und die heiligsten
+Hostien salva venia in den Sautrog geworfen, selbige mit einem hölzernen
+Stössel nach Genügen zerquetscht, dass auch mehrmalen ihren Gedanken nach
+das helle Blut hervorgequellt, dennoch ganz unmenschlich und unbeweglich in
+ihrer Bosheit fortgefahren, gedachtes höchstes Geheimniss mit unfläthigem
+Wasser begossen, und nachdem sie es mit einem alten Besenstiel gerührt, sei
+alsobald der klare Himmel verfinstert worden und allerseits, wo es ihnen
+gefällt, der häufige Schauer heruntergeprasselt.« Abraham a Sancta Clara
+gibt auch noch andere Mittel an, durch welche die Hexen nach ihrer eigenen
+Aussage allerlei Malefizien zu Wege gebracht hätten. Dabei gesteht er
+allerdings, dass »sehr viele Ungewitter, Schauer, Platzregen kommen von
+natürlichen Ursachen«, doch bekennt er es zugleich als seine »wohl
+gesteifte Meinung«, dass dermalen durch den Teufel und dessen Hexengesinde
+solches Uebel verursacht werde, und solches der gerechte Gott um unserer
+Sünden halber zulasse, meistens aber, weil wir des Satans Namen öfters im
+Maul und auf der Zunge haben als den Namen des wahren Gottes. »Ja hätte ich
+so viele Groschen, als in diesem Jahrmarkt allhier zu Grätz, da ich solches
+schreibe, nur 'der Teufel hole mich!' gehört wird, sodann wollte ich gar
+leicht eine grosse Herrschaft einkaufen.«
+
+Weiterhin erzählt Abraham a Sancta Clara, dass »wundersame Aussagen und
+Erkenntnisse sind ergangen verwichene Jahre allhier in Steyermark von dem
+Hexen- und Zaubergesinde, dass man davon könnte ein grosses Buch verfassen,
+nur von Anno 1675 bis in das laufende Jahr 1688.« Eine Hexe bekannte, dass
+sie mehr als achthundertmal zu ihrem Liebsten, dem Teufel gefahren, »der in
+schwarzem Sammet aufgezogen und ausländerisch geredet«, und wohl gelebt
+habe. -- Eine andere ist mit achtzehn Personen in Vogelgestalten als Raben
+und Elstern ausgeflogen, und als die Braut, welche mit dabei war, vor
+lauter Behagen beim Teufelsmahl ausgerufen: »Jesus Maria, so wohl habe ich
+nie gelebt!« sassen sie plötzlich unweit einer Schinderhütte bei einem
+verreckten Schimmel. -- Abraham referirt dann noch über die Geständnisse
+anderer Hexen und Zauberer und schliesst mit den Worten: »Hundert und
+hundert und über hundert dergleichen Begebenheiten könnten beigebracht
+werden; wir jedoch geben uns mit diesen zufrieden.«
+
+In =Tirol= fasste die Regierung zu Innsbruck im Anfange des September 1637
+den Entschluss, gegen das Hexenwesen ernstlicher einzuschreiten. Indessen
+war man sich doch über die Gesichtspunkte, von denen man dabei auszugehen,
+und über die Grundsätze, nach denen man zu verfahren habe, nicht recht
+klar, wesshalb die Innsbrucker Regierung damals den erzfürstlichen
+Vormundschaftsrath und Kammerprokurator zu Innsbruck Dr. =Volpert Mozel=
+aufforderte, ein Gutachten über das Zauberwesen und über die Frage zu
+verfassen, wie es »mit Constituirung der in Kriminal- und Hexereisachen
+gefangenen Personen und ihrer Complices gehalten werden solle.« Infolge
+dessen arbeitete Mozel seine neun Abschnitte umfassende Schrift
+»=Instruction und Conclusiones, mit was Umbstenden die Hexen-Persohnen
+constituiert werden khinnen=« aus. Dieselbe bewegt sich allerdings ganz und
+gar auf dem Boden des Hexenhammers, enthält aber dabei doch mancherlei,
+wodurch sie sich von der bei den meisten Gerichten üblichen Praxis und von
+den Anschauungen vieler Rechtslehrer zu ihrem Vortheil unterscheidet. Mozel
+will z. B., dass der Untersuchungsrichter es nie versuchen soll, die
+Angeklagten mit Vertröstung einer Begnadigung zum Geständniss zu bringen.
+Haben Inquisiten die Tortur überstanden ohne ein Geständniss abzulegen, so
+sind sie freizugeben. Die Tortur soll nicht zu lange, wenigstens nicht
+leicht eine Stunde lang dauern, und Niemand soll öfter als dreimal
+gemartert werden. Ferner soll der Untersuchungsrichter nur die =nach= der
+Marter, nicht aber die auf der Folter gemachten Aussagen protokolliren.
+Nach den Complices soll der Richter erst fragen, wenn der Inquisit ein
+Geständniss abgelegt hat. Weil aber auf die Aussage einer der Hexerei
+überführten Person wenig zu geben ist, so soll der Richter dieselbe nach
+gemachter Denunciation noch mit einer »geringen Marter angreifen« und sie
+dabei erinnern, dass sie durch falsche Angaben sich unzweifelhaft die ewige
+Verdammniss zuziehen würden. Sollte dann die gefangene Person auf der
+Folter ihre Aussage widerrufen, so habe man derselben keinen erheblichen
+Werth beizulegen. Man sieht, dass =Mozel= doch einigermaassen bestrebt
+gewesen ist, den Forderungen der Vernunft und Humanität wenigstens hin und
+wieder zu ihrem Rechte zu verhelfen[95].
+
+Nach Mozel's Instruktion wurde nun die Hexenverfolgung im ganzen Lande mit
+frischem Muthe aufs Neue in Angriff genommen. Umständliche Hexenprozesse
+kamen z. B. im Hochstift Brixen 1643-1644, im Primörthale 1647-1651
+vor[96]. Unter den Tiroler Hexenprozessen aus der zweiten Hälfte ist der
+von Ignaz =Pfaundler= in der »Neuen Zeitschrift des Ferdinandeums« 1843
+veröffentlichte bekannt geworden. Dieser weitläufige Prozess wurde in den
+Jahren 1679-1680 bei dem Gerichte Lienz im Pusterthale gegen eine gewisse
+Emerenziana Pichlerin und deren vier unmündige Kinder geführt, und endigte
+mit der Hinrichtung der Mutter (25. Septbr.) und der beiden ältesten Kinder
+von vierzehn und zwölf Jahren (27. Septbr. 1680). Wie häufig aber solche
+Prozesse damals in Tirol waren, ersieht man aus dem Tagebuche des
+Benefiziaten Lorenz Paumgartner zu Meran (1664-1681), der in demselben
+berichtet, dass er während der kurzen Zeit von fünf Vierteljahren
+=dreizehn= wegen Hexerei vom Gericht zu Meran zum Tode Verurtheilte zur
+Richtstätte begleitet habe[97].
+
+Aus dem Archive der Stadt =Augsburg= liegen uns Nachrichten über die
+Verfolgung der Hexen vom Jahr 1650 an vor. In grösster Monotonie lautet so
+ziemlich ein Urtheil wie das andere. Wir wollen nur zwei derselben
+mittheilen. Ein Erkenntniss vom 18. April 1654 lautet:
+
+»Der verhassten Anna Schäfflerin von Erlingen sollen ihrer bekannten
+Hexerei halber und dass sie nicht allein der allerheiligsten
+Dreifaltigkeit, der Mutter Gottes Maria und allen lieben Heiligen abgesagt,
+selbe geschändet, geschmäht und gelästert, wie nicht weniger das
+hochheilige Sakrament des Altars zum zweiten Mal mit Füssen getreten und
+grausamlich verunehrt, sondern auch mit dem bösen Geist Unzucht getrieben
+und sich demselben mit Leib und Seele auf ewig ergeben, auch die
+verstorbene Maria Pihlerin von Haustätten durch Gifteingebung gewaltthätig
+ermordet und also selbe ums Leben gebracht, mit glühenden Zangen zween
+Griffe in ihren Leib gegeben, folgens sie mit dem Schwert vom Leben zum Tod
+gerichtet und der Körper zu Asche verbrannt werden soll. -- Am 15. April
+1666 ward folgendes Urtheil gefällt: Anna Schwayhoferin, welche sich dem
+bösen Feind, nachdem solcher auf dreimaliges Rufen in Mannsgestalt
+erschienen, ganz und gar ergeben, ihn für ihren Herrn angenommen und auf
+sein Begehren die hochheilige Dreifaltigkeit, die seligste Mutter Gottes
+und das ganze himmlische Heer verleugnet, mehrmals der katholischen
+Religion entgegen, ungebeichtet die heil. Communion empfangen und zu drei
+unterschiedlichen Malen die heil. Hostie wiederum aus dem Munde genommen,
+daheim in ihrer Stube auf den Boden geworfen, mit Füssen getreten und ganz
+verrieben, auch die Stube darauf ausgefegt; nicht weniger mit Hülfe des
+bösen Feinds und zauberischer Zusetzung ein Kind ums Leben gebracht, auch
+sonst eine Person mit solchen Mitteln übel zugerichtet, soll solcher
+verübten schwerer Verbrechen halber auf einen Wagen gesetzt, zur Richtstatt
+ausgeführt, inzwischen aber an beiden Armen mit glühenden Zangen, und zwar
+an jedem Arm mit Einem Griff gerissen. Darauf zwar aus Gnaden, weil sie
+sich bussfertig erzeigt, mit dem Schwert und blutiger Hand vom Leben zum
+Tod hingerichtet, der todte Körper aber nachmals zu Asche verbrannt
+werden, -- welches Urtheil auf einkommende starke Fürbitte um willen ihrer
+grossen Leibesschwachheit und hohen Alters noch weiter dahin aus Gnaden
+gemildert worden, dass die zween Griffe mit glühenden Zangen vermieden
+geblieben.« -- Das letzte Erkenntniss, welches wir kennen, ist vom 27. Juli
+1694[98].
+
+In der (damals freisingischen) =Grafschaft Wardenfels= (in Oberbaiern) war
+in den Jahren 1589-1592 ein Hexenprozess anhängig, der damit endigte, dass
+auf sieben Malefizrechtstagen achtundvierzig Frauen nach den grausamsten
+Torturen zum Feuertode verurtheilt, und theils lebendig, theils nach
+vorausgegangener Erwürgung verbrannt wurden. Wäre die Untersuchung mit dem
+Eifer, mit dem sie begonnen war, auch fortgesetzt worden, so würden, wie
+der Untersuchungsrichter in seinem Bericht vom 15. Januar 1592 sehr naiv
+bemerkt, in der ganzen Grafschaft wenige Weiber der Tortur und der
+Verbrennung entgangen sein. Die Hexenprozessakten bezeugen vielfältig, dass
+die Peiniger sich im Angesichte ihrer Schlachtopfer Nichts abgehen liessen.
+Ein besonderes Heft dieses ungeheuerlichen Prozesses hat die Aufschrift:
+»Hierin lauter Expensregister, =was verfressen und versoffen worden=, als
+die Weiber zu Wardenfels im Schlosse in Verhaft gelegen und hernach als
+Hexen verbrannt wurden.« =Hormayr=, dem wir diese Mittheilung (S. 332 des
+Jahrgangs 1831 seines Taschenbuchs für die vaterländische Geschichte)
+verdanken, fügt noch hinzu: »Wie weit dieser Wahnsinn überhaupt in =Baiern=
+gegangen sei, mögen auch die Consilia des berühmten Ingolstädter Lehrers
+=Eberhard= bewähren, da sogar fürstliche und herzogliche Personen als
+Zauberer und Hexen verdächtigt wurden, und die Frage wegen ihrer
+Verhaftung, Tortur und Hinrichtung sehr ernsthaft berathen ward«[99].
+
+Im =Breisgau=, wo (wie anderwärts) Hexenprozesse im sechszehnten
+Jahrhundert nur selten vorgekommen waren, nahm die eigentliche
+Hexenverfolgung erst während des dreissigjährigen Kriegs ihren Anfang. In
+der Stadt =Offenburg= begann dieselbe am Ende des Jahres 1627, nachdem
+kurz vorher mehrere Hexen in Ortenberg verbrannt waren, welche mehrere
+Offenburgerinnen als Mitschuldige genannt hatten. Gegen diese schritt man
+nun sofort mit der Tortur ein. Die dazu erforderlichen Werkzeuge schaffte
+man grossentheils erst jetzt an, namentlich auch einen Hexenstuhl nach dem
+Muster des Ortenbergers. Oft wurde die Tortur vier- bis sechsmal
+angewendet, und dadurch beinahe immer ein Geständniss erpresst. Die
+Exekution fand immer am dritten oder vierten Tage nach der Fällung des
+Urtheils statt, und die Prozesse dauerten höchstens zwei bis drei Wochen.
+Am 27. Juni 1628 wurden, um die Hexenprozesse noch mehr in Zug zu bringen
+in Offenburg bekannt gemacht, dass Jeder, der eine Hexe einbringe, mit
+einer »Fanggebühr« von zwei Schilling belohnt werden sollte; aber schon am
+10. Juli sah man sich genöthigt, diese fluchbringende Einrichtung wieder
+aufzuheben. -- In einem Zeitraum von nicht völlig vier Jahren wurden so in
+Offenburg sechszig Personen als Hexen hingerichtet[100]. -- Der Blocksberg
+des Breisgaus war der =Kandel=.
+
+Eine furchtbare Hexenverfolgung erhob sich 1662 in =Württemberg= von
+Esslingen, Möhringen und Vaihingen aus. Die Untersuchung begann hier im
+Juni 1662 und gewann, da von jedem Angeklagten die Anzeige von
+Mitschuldigen herausgemartert ward, bald eine kolossale Ausdehnung und
+dauerte bis zum Jahr 1665 an. Zu Esslingen richtete man das damals
+leerstehende Augustinerkloster zu einem grossartigen Hexengefängniss ein,
+welches mit dem Folterthurm durch einen Gang verbunden, und zu dessen
+strengster Beaufsichtigung zwanzig Thurmhüter in Eid und Pflicht genommen
+waren. Zeugen wurden zu Hunderten vorgeladen, um sich darüber vernehmen zu
+lassen, ob ihnen nicht vor so und so vielen Jahren ein Kind erkrankt oder
+ein Stück Vieh gefallen sei etc., und der Schrecken, von dem das Land
+erbebte, liess die Vorgeladenen Alles bejahen, was man sie fragte[101].
+
+In =Elsass= werden in dem Malefizprotokoll des einen Amtes Ballbronn aus
+den Jahren 1658-1663 dreiundzwanzig Hinrichtungen von Hexen
+aufgeführt[102]. In der zur Stadt Strassburg gehörigen Herrschaft Barr
+nahmen die Denunziationen wegen angeblicher Hexerei einen so
+schreckenerregenden Umfang an, dass der Magistrat der Stadt sich 1630
+veranlasst sah, ein »Mandat wider das Diffamiren wegen Hexerei« zu
+erlassen[103], »weil bald kein ehrlicher Mensch mehr sicher sein mag.«
+
+Aus der Landgrafschaft =Hessen-Darmstadt= liegt nur ein geringes
+Aktenmaterial zur Geschichte der Hexenprozesse im siebenzehnten Jahrhundert
+vor; aber aus dem Wenigen ist doch zu ersehen, dass die Hexenverfolgung in
+allen Landestheilen von Zeit zu Zeit immer von Neuem ausbrach. In der
+Niedergrafschaft Katzenellnbogen, welche 1629 unter darmstädtischer
+Herrschaft stand, wurden in diesem Jahre sogar auf ausdrückliches Verlangen
+der Gemeinden in den einzelnen Kirchspielen Ausschüsse gebildet, welche die
+Hexen aufspüren sollten. Doch wurden hier die Hexenprozesse, soweit es der
+herrschende Aberglaube zuliess, noch immer mit einer gewissen Vorsicht
+geführt. Während nämlich in den benachbarten nassauischen Grafschaften die
+Hexenrichter ohne Weiteres Urtheile fällten und die Urtheile vollstrecken
+liessen, ohne dass eine höhere Instanz davon Notiz nahm, mussten in
+Hessen-Darmstadt nicht nur die Akten des Prozesses der juristischen
+Fakultät an der Landesuniversität (damals zu Marburg, nicht in Giessen) zur
+gutachtlichen Aeusserung eingesandt, sondern es musste auch hernach noch
+das gefällte Urtheil derselben Fakultät zur Prüfung vorgelegt werden, die
+dann die Akten mit einer Urkunde zurückschickte, worin sie erklärte, dass
+dieses Urtheil »den Rechten und uns zugeschickten Akten gemäss« befunden
+oder nicht befunden. Das so unter der Controle der Juristenfakultät
+gefällte Urtheil durfte aber nicht eher vollzogen werden, als bis dasselbe
+landesherrlich bestätigt war[104]. -- Dadurch wurde natürlich die
+Hexenverfolgung selbst einigermassen eingedämmt; grausige Hexenprozesse
+kamen aber in den Jahren 1631-1633, 1650-1653 und 1661 in der (in der
+Wetterau gelegenen) freien Reichsburg =Lindheim= vor, welche damals unter
+der ganerbschaftlichen Regierung eines Hermann von Oynhausen, Landdrosten
+in braunschweigisch-lüneburgischen Diensten, eines Hartmann von Rosenbach,
+Domdechanten zu Würzburg und einiger anderer Edelleute stand. Besonders
+schrecklich war die letzte Hexenverfolgung in den Jahren 1661-1664. Der
+v. Oynhausische Justitiar =Geiss=, ein gemeiner und geldgieriger Mensch,
+hatte dem schwachsinnigen Landdrosten v. Oynhausen im Jahr 1661
+vorgestellt, dass es in Lindheim wieder von Hexen wimmele und dass man doch
+nicht eher ruhen dürfe, bis das verfluchte Hexengeschmeiss zur Ehre der
+heil. Dreifaltigkeit zu Lindheim und an allen anderen Orten vom Erdboden
+vertilgt sei. Die Ganerben gaben zur Wiederaufnahme der Hexenverfolgung
+ihre Zustimmung, Geiss, der sich selbst mehrere gleichgesinnte Bürger als
+Blutschöffen erwählte, wurde zum Untersuchungsrichter ernannt, und alsbald
+wurden mehrere Personen, die mit dem Teufel im Bunde stehen sollten, in die
+Höhlen des (noch jetzt zu sehenden) Hexenthurms zu Lindheim geschleppt. Die
+Verhafteten wurden hier, ohne dass man irgendwelche Vertheidigung zuliess,
+durch den Scharfrichter und Schindersknecht auf die Folter gespannt und so
+lange mit den ausgesuchtesten Martern gepeinigt, bis sie sich selbst als
+Hexen und Zauberer bekannt hatten. Der Hebamme zu Lindheim wurde auf diese
+Weise das Geständniss abgepresst, das Kind, welches die Ehefrau des
+v. Rosenbachschen Müllers Schüler vor einem Jahre todt geboren, umgebracht
+zu haben, obgleich die Schüler, darüber vernommen, keinem Menschen ein
+Verschulden an ihrem Kinde beimass. Auf das Bekenntniss der Hebamme wurden
+nun sechs Personen eingezogen, welche auf der Folter bekennen mussten: sie
+hätten die Leiche des Kindes ausgegraben, in Stücke zerhauen, diese in
+einem Topfe ausgekocht und daraus eine Hexensalbe bereitet. Obgleich nun
+die Leiche des Kindes in Beisein des Vaters, des Ortspfarrers, des
+Gevatters Schülers, des Rosenbachschen Verwalters und zweier Blutschöffen
+ausgegraben und unversehrt gefunden wurde, so wurde dennoch beschlossen,
+die sechs im Thurme eingesperrten Hexen, weil sie ihr Vergehen an dem Kinde
+auf der Folter einmal bekannt hätten, zu verbrennen und der Müller Schüler
+wurde unter Androhung schwerer Strafe bedeutet, von dem Befund der
+Ausgrabung nichts zu sagen, bis die Justifizirung der sechs Hexen erfolgt
+sei. Als nun die letzteren gebrannt waren, wurde eine andere Person, die
+alte Becker-Margreth, eingezogen, zu welcher einer der Blutschöffen in den
+Kerker ging und ihr zuredete, sie sollte sich nur des ihr zur Last Gelegten
+schuldig bekennen, dann sollte sie auch kein Meister und Schindersknecht
+angreifen, sondern sie sollte dann alsbald aufs Rathhaus geführt, und wenn
+man sie hingethan (d. h. hingerichtet) haben werde, neben dem Kirchhof
+beerdigt werden. Die Unglückliche sah, dass sie verloren war, und fügte
+sich verzweiflungsvoll in ihr Geschick, gab nun aber noch vierzehn andere
+Personen als Mitschuldige mit dem Bemerken an, diese sollten es auch
+erfahren, wie das Hinthun und Brennen schmecke. Infolge dessen ward nun
+auch Schülers Ehefrau als der Hexerei verdächtig eingezogen. Alsbald eilte
+Schüler nach Würzburg, um dem Domdechanten von Rosenbach seine Noth zu
+klagen und durch ihn das geliebte Weib zu retten. Bei seiner Rückkehr nach
+Lindheim erfuhr er jedoch, dass dasselbe inzwischen in furchtbarster Weise
+gefoltert worden sei, und nicht allein sich selbst der Zauberei schuldig
+bekannt, sondern auch ihn selbst als Mitschuldigen genannt habe. Schüler
+hatte kaum Zeit, sich von dem ersten Schrecken, mit dem ihn diese
+Nachrichten befielen, zu erholen, als er sich selbst von dem Blutrichter
+verhaftet und in den Hexenthurm geworfen sah, wo er in Ketten und Banden
+gelegt ward. Am fünften Tage wurde er mit Werkzeugen, die ganz eigens für
+ihn herbeigeschafft waren, gefoltert. Die unerträgliche Pein der Tortur
+presste ihm das Geständniss seiner Schuld ab. Doch nahm er dasselbe alsbald
+wieder zurück. Daher wurde er sofort aufs neue und noch schrecklicher
+torquirt. Abermals trieb man ihn so zum Geständniss seiner Schuld, das er
+jedoch hernach abermals zurücknahm; und schon wollte ihn Geiss zum
+drittenmal auf die Folter spannen, als ein Tumult ausbrach, in welchem
+Freunde es ihm möglich machten zu entfliehen. -- Während seiner Abwesenheit
+wurde sein Weib am 23. Februar 1664 verbrannt.
+
+Hiermit war aber auch der Anfang vom Ende der Schreckenstage Lindheims
+erschienen. Mehrere Weiber flohen nach Speier und erfüllten die Stadt mit
+ihrem Wehklagen; die ganze Gemeinde klagte bei den Ganerben wie bei dem
+Reichskammergericht gegen den Justitiar, der gegen alles göttliche und
+menschliche Recht lauter Unschuldige einthürmen, foltern, würgen und
+brennen lasse, infolge dessen das Reichskammergericht dem Blutgericht
+Einhalt gebot; die Juristenfakultät zu Giessen mahnte zur Mässigung und
+Vorsicht. Als daher Matthias Horn einem der Blutschöffen, der seine Frau
+zur Folter schleppen wollte, einen Arm entzweischlug und der Scharfrichter
+mit seinem Gesindel vor der Wuth des Volkes sich eiligst durch die Flucht
+retten musste, und Andreas Krieger, der verhassteste unter den
+Blutschöffen, kaum noch in seinem Hause Sicherheit fand, sah sich Herr
+v. Oynhausen endlich (1666) genöthigt, seinen Justitiar, den er nicht mehr
+schützen konnte, zu entlassen. -- Nicht weit von Lindheim ist ein Graben,
+den das Volk noch heute den Teufelsgraben nennt. Bei ihm soll der
+Blutrichter, als er mit dem Pferde über denselben setzen wollte, vom Pferde
+gestürzt sein und den Hals gebrochen haben.
+
+Ein anderer Hexenprozess, der uns in den Originalakten vorliegt, kam 1672
+in dem hessendarmstädtischen Orte =Burkhardsfelden= im Busecker Thal vor.
+
+Im Jahre 1672 wurde nämlich Else Schmidt, genannt die Schul-Else, zu
+Burkhardsfelden im Busecker-Thale, vor Gericht gestellt. Dem Anklagelibell
+des Fiskals zufolge hatte sie Mäuse gezaubert, einen Knaben zur Hexerei
+verführt und in Gegenwart des Teufels umgetauft, Hexentänze besucht, einen
+Mann durch Branntwein und eine Frau durch Sauerkraut zu Tode behext, ein
+Mädchen bezaubert, dass ihm die Haare ausfielen, auch Heilungen durch
+Lorbeerabsud bewirkt, woraus der Schluss folgte, dass die behandelten
+Krankheiten zuvor auch durch ihre Zauberei erzeugt waren. Mehrere Hexen
+hatten auf die Schul-Else ausgesagt, und seit dem letzten Prozesse haftete
+übler Ruf auf ihr. Da die Angeklagte leugnete, so wurde ein Zeugenverhör
+angestellt und der Fiskal reichte eine Deductionsschrift ein, die mit
+Citaten aus Bodin, Binsfeld und Delrio reichlich ausgestattet ist. In der
+Refutationsschrift des Defensors wurden sowohl die Indizien, als die
+Qualifikation der Zeugen[105] mit löblicher Klarheit bekämpft. Dennoch
+verwarf, nachdem das Gericht die defensio pro avertenda tortura
+abgeschlagen hatte, die Juristenfakultät zu Giessen die Einwendungen des
+Defensors als unerheblich und erkannte auf die Folter. Die Angeklagte
+überstand demgemäss eine zweistündige Marter, ohne das Mindeste zu
+bekennen. Hierauf aber erschien der Fiskal mit neunundvierzig
+Additionalartikeln, die im Wesentlichen auf Folgendes hinausliefen: Die
+Schul-Else habe einst einer Frau in einem Wecke Zauberei beigebracht,
+wodurch deren Knie so aufgeschwollen, dass der Pfarrer auf öffentlicher
+Kanzel über solche Uebelthat gepredigt; die Thäterin habe dann einen
+Aufschlag von zerriebenem Tabak und Bienhonig auf die kranke Stelle gelegt,
+worauf sich die Geschwulst geöffnet und anderthalb Maass Materie und fünf
+Arten von Ungeziefer, nämlich haarichte Raupen, Maueresel, Engerlinge,
+Sommervögel und Schmeissfliegen, von sich gegeben habe. Auch wird
+hervorgehoben, dass bei der neulichen Tortur keine Thräne zu bemerken
+gewesen, dass aber der Scharfrichter an der rechten Seite der Angeklagten
+ein Stigma entdeckt und beim Hineinstechen unempfindlich befunden habe. --
+In der abermaligen Zeugenvernehmung bestätigte die angeblich Bezauberte und
+Geheilte Alles, auch den Punkt von dem Ungeziefer; der Defensor verwarf sie
+als Zeugin in eigener Sache und Todfeindin; die Angeklagte stellte die
+neuen Anschuldigungen gleich den früheren in Abrede. In einer sehr
+leidenschaftlich gehaltenen Schrift begehrte jetzt der Fiskal eine
+geschärftere Tortur; er nannte die Beklagte einen Höllenbrand, einen
+Teufelsbraten, der hundertmal den Scheiterhaufen verdient habe. Von der
+Juristenfakultät erging unterdessen, wie der Defensor behauptet, ein
+lossprechendes Urtheil puncto repetitionis torturae, von dessen Existenz
+der Fiscal jedoch nichts zu wissen vorgab und von welchem auch das
+Gerichtsprotokoll nichts erwähnt. Gewiss ist es, dass man vorerst zur
+zweiten Tortur nicht schritt, sondern am 6. Mai 1674, also nach
+anderthalbjähriger Gefangenschaft des Weibes, die Nadelprobe vornahm. Ein
+von zwei Gerichtsschöffen unterschriebenes Protokoll bezeugt, dass man
+unter der rechten Schulter das Stigma entdeckt, mit zwei Nadeln durchbohrt
+und ohne Blut und Empfindung gefunden habe. Hierauf sandte man die Akten an
+die =Mainzer= Juristen, welche unterm 15. Juni 1674 ein Responsum abgaben,
+aus dem wir folgende wesentliche Punkte ausheben:
+
+»Wir Senior und übrige Professores etc. befinden -- -- -- die Acta -- -- --
+nicht also beschaffen, dass mit der vom Herrn Fiskal begehrten zweiten, und
+zwar völligen Tortur gegen die peinlich Beklagtin prozedirt werden könne:
+und hätte ihrer auch mit der ersten harten Tortur verschonet und dero
+Defensional-Articuln keineswegs verworfen werden sollen, aus folgenden
+Ursachen: [Folgen die Gründe]. -- Und thut im Uebrigen wenig zur Sach,
+dass die löbl. Juristenfakultät zu Giessen die Beklagtin Elisabeth zu der
+ersten Tortur condemnirt habe; dero rationes decidendi sind nicht apud
+acta. Und ist daran Unrecht beschehen, dass dieses arme alte Weib nach
+Ausweis des Protokolls -- zwo ganze Stund lang mit den Beinschrauben und an
+der Folter so überaus hart gepeiniget worden. Noch unrechter aber ist darin
+beschehen, dass der Herr Fiskal, ohnerachtet dass die verba finalia illius
+protocolli so viel geben, dass sie Elisabeth nach ausgestandener solcher
+erschröcklicher Tortur absolvirt worden seye (nimirum ab ulteriore
+tortura), nichts desto weniger in seiner also intitulirten Confutation und
+Gegensubmission-Schrift, wie auch endlichen Gegenschlussschrift die
+reiterationem torturae contra istam miserrimam decrepitam mulierem so stark
+urgirt hat, gleichsam dieses alte Weib propter suspicionem hominum quovis
+modo hingerichtet und verbrennet werden müsste, sie seye gleich eine
+Zauberin, oder nicht. -- -- -- Wie deme, so ist die Sach nunmehr in so
+schlechtem Stand, dass sich ohne Bedrückung und Schaden eines oder des
+andern Theils, oder gar beeder Theile kein Temperament ersinnen lässt. --
+Gut wäre es, wenn die unschuldig beklagte Elisabeth durch glimpfliche
+Mittel dahin bewogen werden könnte, dass sie den Ort ihrer jetzigen Wohnung
+verändern und sich anders wohin begeben thäte, angesehen sie ohne
+Aergerniss, Widerwillen und continuirliche Unruhe des Orts Unterthanen
+nicht wird wohnen können. Dafern das von ihro, wie zu besorgen, in Güte
+nicht zu erhalten, so ist nöthig, dass die Obrigkeit öffentlich verbiete,
+dass Niemand bei Vermeidung wohlempfindlicher Geld- und andern Strafen sich
+gelüsten lassen solle, sie Elisabeth und die Ihrigen an ihren Ehren mit
+Worten oder Werken anzugreifen, oder auch von dem wider sie bishero
+geführten peinlichen Hexenprozess mit andern Personen etwas zu reden. --
+Und damit sie Elisabeth desto leichter bewogen werden möge, ihre gegen den
+Herrn Fiskal habende schwere Actionem injuriarum, item ad expensas litis,
+damna et interesse fallen und schwinden zu lassen, so ist rathsam, dass die
+Obrigkeit sie Elisabeth alsbald ihrer Haften erlasse, mit der Vertröstung,
+dass man den Herrn Fiskal zu Zahlung der Prozesskosten anhalten, auch an
+allen Orten der Buseckischen Obrigkeit bei hohen Geld- und andern harten
+Strafen ernstlich verbieten wolle, dass Niemand sie Elisabeth, oder auch
+ihre Kinder an ihren Ehren angreifen solle. -- Im Fall nun die oftgenannte
+Elisabeth mit diesem Temperament, wie zu vermuthen, sich befriedigen lassen
+wird, so ist der Herr Fiskal einer grossen Gefahr überhoben, im Widrigen
+aber secundum jura in periculo durae sententiae, der Ursachen halben wir
+diesem unserm Responso keine sententiam beifügen. Und dass aller obiger
+Inhalt den kaiserlichen Rechten gemäss seye, wird mit unserer Fakultät zu
+End aufgedrucktem gewöhnlichen Insiegel beurkundet.«
+
+Hält man dieses Responsum gegen diejenigen, welche gleichzeitig und später
+in ähnlichen Sachlagen von andern katholischen Juristenfakultäten, und
+selbst von den protestantischen zu Tübingen, Giessen, Helmstädt u. a. zu
+ergehen pflegten, so muss den Mainzer Juristen die Ehre bleiben, dass sie
+unter die ersten gehören, welche auf die Bahn der Humanität einzulenken
+wussten.
+
+In der Landgrafschaft =Hessen-Cassel= war im siebenzehnten Jahrhundert
+derselbe Aberglaube heimisch, der damals alle Welt beherrschte. Ein
+Bettelweib aus Bottendorf, welches wegen Abfalls von Gott und wegen
+allerlei Zauberei (es hatte den Bauern das Vieh behext, Mäuse gemacht etc.)
+1648 hingerichtet war, hatte einen zehnjährigen Knaben in ihre Zauberkünste
+eingeweiht und mit dem Teufel persönlich bekannt gemacht, so dass nun auch
+er, wie er selbst gestand, Mäuse machen, Vieh behexen und sonstiges
+Teufelszeug verrichten konnte. Die Sache kam bei der Kanzlei zu Marburg zur
+Anzeige, welche dem Pfarrer zu Bottendorf aufgab, des Knaben, der vom
+Bettelvogt bereits mit Ruthen gestrichen sei, sich anzunehmen, ihn seinem
+Vater zu übergeben und für seine Unterweisung im Katechismus zu sorgen,
+damit er womöglich aus den Stricken des Satans wieder befreit werde. Der
+Pfarrer berichtete jedoch hierauf an die Kanzlei, dass es unmöglich sei,
+den Knaben in die Schule zu bringen, indem alle Leute des Orts erklärt
+hätten, dass sie, wenn dieser Teufelsbube in die Schule käme, alle ihre
+Kinder, um sie nicht ebenfalls in die Hände des Teufels gerathen zu lassen,
+vom Besuche derselben zurückhalten würden.
+
+Wie in anderen Orten so fürchtete man auch in Hessen-Cassel das geheime
+Treiben und die Begegnung des Teufels. Im Jahr 1672 sagte in Marburg ein
+Soldat, Joh. Scharff, vor Gericht aus: er habe von seiner Wirthin Sohn
+einen Zirkel geborgt, und als er denselben aufgethan, sei aus ihm Wasser
+herausgespritzt. Darauf habe er den Zirkel ins Wasser geworfen. Alsbald
+aber sei ihm der böse Feind erschienen und habe ihn zwingen wollen, den
+Zirkel wieder aus dem Wasser zu holen. Er habe es aber nicht gethan,
+sondern sich Gott befohlen. Späterhin sei ihm der Teufel noch einmal
+erschienen und habe ihn abhalten wollen, das heil. Abendmahl zu empfangen
+etc.
+
+Auch hat der Hexenwahn in Hessen ganz dieselbe Gestalt, dieselben Merkmale
+wie anderwärts. Die bösen Weiber sagen sich von Gott mit den Worten los:
+»Hier stehe ich auf dieser Mist, und verleugne den Herrn Jesum Christ.«
+Alsdann kommt der Teufel, lässt das Weib sich ihm zusagen, tauft es unter
+dreimaliger unsauberer Begiessung mit den Worten: »ich taufe dich im Namen
+des Teufels« und fordert es auf, ihm zu Willen zu sein. Unzählige wüste und
+einsame Plätze im Lande wurden als die Malstätten der Hexensabbathe
+bezeichnet. Da erkieste sich der vorsitzende Teufel unter den erschienenen
+Hexen eine als »Königin«, mit der er den Tanz eröffnete, die Musik dazu
+machten Hexenpfeifer, die auf dem Hinteren von schwarzen Katzen bliesen,
+Trommler u. s. w. Eine Anzahl von Hexen diente als »Leuchter« etc. Am
+ärgsten scheint der Hexenwahn im Anfang der zweiten Hälfte des
+siebenzehnten Jahrhunderts in Hessen-Cassel grassirt zu haben. Im Jahr 1669
+kam das Gerücht in Umlauf, dass in dem oberhessischen Dorfe Wohra sich kaum
+drei Menschen vorfänden, die nicht der Hexerei ergeben wären, wesshalb man
+es in der Umgegend das »Hexendorf« nannte.
+
+Natürlich war man unter solchen Umständen auch in Hessen in der Verfolgung
+der Hexen nicht träge. Die Verdächtigten wurden eingezogen, »ad bancum
+geführt«, wurden »in banco gefragt« und mussten »güt- und peinlich«
+bekennen. Die Folter wurde zuweilen in entsetzlicher Weise angewendet.
+Allein wenn schon die Hexenverfolgung in Hessen durch das ganze
+siebenzehnte Jahrhundert hin dauerte[106], so kamen hier verhältnissmässig
+doch bei Weitem nicht so viele Hexenverbrennungen vor als in anderen
+Ländern. Auch war das Prozessverfahren immer ein streng geordnetes. Die
+Prozessakten mussten von der juristischen Fakultät zu Marburg geprüft und
+das Todesurtheil musste dem Landesherrn zur Bestätigung vorgelegt werden.
+
+Hatte es sich im Prozess herausgestellt, dass die Verhörte sich wohl des
+Lasters der Zauberei im höchsten Grade verdächtig gemacht, dass ihr
+dasselbe aber doch nicht sicher erwiesen werden konnte, so wurde sie zwar
+ab instantia entbunden, aber gewöhnlich mit Landesverweisung unschädlich
+gemacht oder zu öffentlicher Arbeit verurtheilt, und so für eine Zeit unter
+öffentliche Aufsicht gestellt und auch ein solches Urtheil musste von der
+juristischen Fakultät geprüft und bestätigt sein, wenn es rechtskräftig
+sein sollte[107]. Vor der Entlassung aus dem Kerker musste jedoch die
+Inquisitin Urphede schwören und geloben, dass sie nicht allein die
+aufgelaufenen Gerichtskosten bezahlen, sondern auch wegen der
+ausgestandenen Haft und Tortur sich weder an der Landesherrschaft noch an
+deren Beamten und Unterthanen rächen wollte.
+
+Aber auch die Lage der Freigesprochenen war oft, ja sogar in der Regel,
+eine überaus traurige. Man hielt sie im Kerker noch fest, bis die
+Gerichtskosten bei Heller und Pfennig bezahlt waren. Die Mutter eines
+Bürgers Fröhlich zu Felsberg z. B. war der Zauberei beschuldigt, zum
+peinlichen Prozess condemnirt, zwei Jahre im Thurm »angeschlossen« in Haft
+gehalten und gefoltert worden. Das Gericht selbst bezeugte, dass die Frau
+die peinliche Frage zu grosser Verwunderung ausgestanden und nichts bekannt
+habe. Daher war die Unglückliche von der Juristenfakultät zu Marburg 1664
+freigesprochen worden. Die peinlichen Richter wollten sie aber nicht aus
+ihrer Haft entlassen, bis ihr Sohn für die Zahlung der (62 Rth. 18 Albus,
+d. h. nach dem jetzigen Geldwerth etwa 900 Mark) Bürgschaft geleistet
+hätte, worüber der Sohn bei dem Landgrafen Beschwerde führte.
+
+In der Volksmeinung war jedes Weib, das einmal in den Verdacht der Hexerei
+gekommen war, unehrlich. Als 1695 (also ganz am Ende des siebenzehnten
+Jahrhunderts) die Wittwe eines dasigen Schneidermeisters, die als der
+Zauberei verdächtig lange Zeit auf dem Schlosse im Hexenthurm gesessen
+hatte, vor der Beendigung des mit ihr angestellten Prozesses gestorben war,
+musste die (anfangs sich weigernde) Schneiderzunft daselbst durch Drohungen
+gezwungen werden, die Leiche der »Hexe« zu Grabe zu tragen. -- Wie aber in
+der ersten Hälfte des Jahrhunderts ein Theil der Geistlichkeit in dieser
+Beziehung dachte, ist aus einem Consistorialprotokoll vom 15. April 1664 zu
+ersehen. Im Jahr 1663 war nämlich eine zu Eschwege lebende Wittwe
+(Holzapfel) in den Verdacht der Hexerei gekommen. Darüber in Haft und
+Untersuchung genommen, hatte sie die völlige Grundlosigkeit dieser
+Beschuldigung dargethan und war freigesprochen worden. Aber gleichwohl
+wollten der Superintendent Hütterodt und dessen beide Amtsbrüder zu
+Eschwege die anrüchig Gewordene nicht zum Abendmahl zulassen. Die Wittwe
+wendete sich daher beschwerdeführend an das Consistorium zu Cassel und
+dieses gab Hütterodt auf, der Wittwe die Gemeinschaft des Sakraments nicht
+zu versagen. Die drei Geistlichen aber beharrten hartnäckig bei ihrer
+Weigerung, indem sie sogar erklärten, sie würden eher ihre Aemter
+niederlegen, als der Holzapfel das Sakrament reichen. Da beschloss indessen
+das Consistorium durchzugreifen, lud die Geistlichen vor seine Schranken
+und zwang dieselben der Wittwe, »da sie des beschuldigten Lasters der
+Hexerei nicht habe überführt werden können«, den Trost des
+Sakramentsgenusses zu gewähren.
+
+Seltsamer Weise kam in Hessen auch der Fall vor, -- wohl der einzige Fall
+dieser Art, -- dass eine =Jüdin= als Hexe angesehen ward. Die Jüdin Golda
+nämlich, des Kaiphas zu Kell im Amte Ulrichstein Tochter und des Juden
+Rubens zu Treis a. d. Lumde Ehefrau, hatte im Jahr 1669 ihr Häuschen zu
+Treis in der Absicht angesteckt, um dadurch das ganze Dorf in Asche zu
+legen. Vor Gericht gezogen, gestand sie nicht nur diese ihre Absicht,
+sondern auch, dass sie ihre Seele dem Teufel verschrieben, dass sie in
+ihrer Jugend mit einem Bäckergesellen gebuhlt habe, dass sie von ihrer
+Mutter schon im Mutterleibe verflucht worden sei, und dass sie darum diese
+wieder verflucht habe. Sie erklärte, dass sie sich von Gott verstossen
+wisse und nicht mehr beten könne, und bat darum um den Tod, womöglich mit
+dem Schwerte. -- Sie ward nach Marburg in den Thurm gebracht, hier aber als
+irrsinnig erkannt und bald entlassen. -- Von einer etwaigen
+Teufelsbuhlschaft war in dem Prozess keine Rede.
+
+Besonders schwunghaft wurde die Hexenverfolgung in der (seit 1647 zu
+Hessen-Cassel gehörigen) Grafschaft =Schaumburg= betrieben. Hier hatte ein
+Professor der Jurisprudenz zu Rinteln, =Hermann Göhausen= aus Brakel im
+Lippeschen ([+]1632) im Jahr 1630 -- zu derselben Zeit wo in Rinteln (1631)
+der menschenfreundliche =Friedrich Spee= seine Cautio criminalis (heimlich)
+drucken liess -- seine Anweisung zur Führung des Hexenprozesses[108]
+herausgegeben, =worin er vor unzeitigem Mitleiden warnte=. Nach diesem
+Codex wurde nun in Rinteln gegen die Hexen verfahren. Im hessischen
+Staatsarchiv liegen namentlich aus der Zeit von 1654 an zahlreiche
+Hexenprozessakten vor, die mancherlei Eigenthümliches wahrnehmen lassen.
+Die Verhaftung und Verhörung der Verdächtigen ging von Bürgermeister und
+Rath aus, welche die Eingezogenen im Rathhaussaal zu Protokoll vernahmen.
+Doch ist zu beachten, dass Bürgermeister und Rath in Hexensachen nichts
+thaten, ohne die juristische Fakultät zu Rinteln zu befragen, so dass diese
+der eigentliche Hexenrichter war. War das erste Protokoll, in welchem die
+Angeklagten jede Schuld ableugneten, der Fakultät zugeschickt, so verfügte
+diese, dass die Verdächtigen zur Folter geführt und hier nochmals zu einem
+reuigen Geständniss ihrer Schuld ermahnt werden sollten. Gewöhnlich
+appellirten dann dieselben an die Wasserprobe, welche an der Weser in der
+Weise vorgenommen ward, dass man sie zweimal an Händen und Füssen
+kreuzweise gebunden und einmal ungebunden ins Wasser liess. Regelmässig
+schwammen aber dabei die Angeklagten oben auf, wesshalb nun die Fakultät
+auf Anwendung der scharfen Frage erkannte. Am 21. Aug. 1660 wurde eine
+Angeklagte auf der Folter =elfmal= aufgezogen und dabei noch »etliche Male
+gewippt«. Gewöhnlich schrieb die Fakultät folgende generellen
+»Inquisitionales« vor, über welche den Unglücklichen Geständnisse
+abgefoltert werden sollten: 1) ob sie zaubern könnten; 2) von wem, zu
+welcher Zeit und an welchem Orte sie es gelernt und was sonst dabei
+vorgegangen; 3) ob sie Menschen und Vieh mit Bezauberung und Vergiftung
+Schaden gethan; 4) wem, an welchem Ort, zu welcher Zeit und mit was für
+Mittel; 5) ob sie andere Personen, Männer oder Weiber kennten und wüssten,
+so neben ihnen zaubern könnten, und woher sie solches wüssten. -- War nun
+bezüglich dieser und der übrigen Spezialfragen den Gefolterten das
+gewünschte Geständniss abgepresst, so ordnete die Fakultät auf Grund des
+ihr vorgelegten Torturprotokolls ein peinliches Halsgericht an, welches auf
+dem Marktplatze gehalten ward, und von diesem ging es dann entweder direkt
+oder nach nochmaliger Einkerkerung der Verurtheilten zum Scheiterhaufen.
+
+So wüthete die Hyder der Hexenverfolgung Jahr aus Jahr ein in allen Gauen
+Hessens, bis zum Jahr 1673, wo dieselbe nachzulassen begann.
+
+Im Jahr 1672 war auf leeres Geschwätz hin die Katharine, Ehefrau des
+Opfermanns Lips zu Betziesdorf in Oberhessen -- ein heldenhaftes Weib -- in
+den Hexenthurm zu Marburg eingesperrt und in grässlicher Weise torquirt
+worden[109]. Indessen hatte man ebensowenig aus derselben ein Geständniss
+herausmartern als wirkliche Indizien herbeischaffen können. Sie wurde daher
+von der Instanz entbunden und nach Ausstellung der Urphede (4. Mai 1672)
+entlassen. Indessen behielt man die Frau fortwährend im Auge, und indem man
+endlich die gewünschten Indizien gewonnen zu haben glaubte, so wurde sie im
+folgenden Jahre wiederum verhaftet und am 4. November 1673 zu Marburg
+nochmals und noch entsetzlicher gemartert. Sie wurde viermal aufgezogen,
+sechzehnmal wurden die Schrauben so weit geschraubt als es nur möglich war,
+und da sie wiederholt in Starrkrampf verfiel, so wurde ihr wiederholt mit
+Werkzeugen der Mund aufgebrochen, damit sie bekennen sollte. Bald betete
+sie, bald brüllte sie »wie ein Hund«. Aber grösser noch als die Bosheit
+ihrer Peiniger war die Seelenstärke dieses Weibes, denn sie gestand nichts.
+In dem Berichte an die Landgräfin Hedwig Sophie vom 4. November 1673, mit
+welchem die fürstlichen Räthe zu Marburg die Einsendung der Akten
+einschliesslich des Torturprotokolls begleiteten, bemerkten dieselben, dass
+die Frau auf der Folter durch Zauberei sich müsse unempfindlich gemacht
+haben, weil sie sonst die Tortur unmöglich in solcher Weise hätte ertragen
+können. Da sah aber doch die Landgräfin ein, dass sie die Gerichte nicht
+länger dürfe so fortwüthen lassen. Allerdings wurde die unglückliche Lips
+zur Landesverweisung begnadigt; zugleich aber erliess die Landgräfin von
+Kassel aus unter dem 15. November 1673 an die Kanzlei zu Marburg den
+Befehl, »das Gericht ernstlich dahin anzuweisen, dass dasselbe in
+dergleichen Hexenprozessen mit sonderbarer Circumspection und Behutsamkeit
+verfahre, insonderheit auf blosse Denunziation und anderen geringen
+Argwohn, wenn nicht das Corpus delicti notorie und andere starke und
+triftige Umstände vorhanden, nicht so leicht Jemanden zu Haften bringe,
+weniger denselben ohne vorhergehende Communikation mit den Räthen peinlich
+vorstelle.«
+
+Von da an verringerte sich die Zahl der jährlich vorkommenden
+Hexenprozesse. Doch fand und verfolgte man hier und da in Hessen noch über
+das Ende des siebenzehnten Jahrhunderts hinaus Hexen; allein man verfuhr
+in der Einziehung und Inquisition vorsichtiger und brannte weniger. Der
+letzte Hexenprozess, über welchen im hessischen Staatsarchiv Akten
+vorliegen, fand in den Jahren 1710 und 1711 statt. Damals war nämlich die
+Ehefrau Anna Elisabeth Ham zu Geismar allerlei zauberischer Tücken
+beschuldigt worden. Man hatte sie daher in den Hexenthurm zu Marburg
+gebracht, verhört und der Fiskal hatte, da sich die Verhörte keiner
+Zauberei schuldig bekennen wollte, Tortur beantragt. Das Gericht ging
+jedoch auf den Antrag nicht ein, sondern entband am 13. Mai 1711 die
+Angeklagte von der Instanz. In dem Verhör hatte aber dieselbe auf Befragen
+noch bekennen müssen, es sei »wahr und ausser allem Zweifel, dass es
+wirkliche Hexen und Zauberer gebe, die nämlich Gott absagen, sich mit dem
+Teufel verbinden, durch dessen Hülfe und Unterricht mit verborgenen Künsten
+Menschen und Vieh Schaden zufügen, auch wohl Wunderthaten verrichten.« --
+So ging die Hexen Verfolgung in Hessen zu Ende.
+
+In =Nassau= wüthete die Hexenverfolgung namentlich seit 1628. Um hier mit
+den Unholden recht gründlich aufzuräumen, bestellte die Landesherrschaft in
+den Dörfern Ausschüsse, welche als öffentliche Ankläger alle wegen Hexerei
+verdächtig werdenden Personen den im Lande umherziehenden Hexencommissären
+zur Anzeige bringen sollten, woneben den Geistlichen auf einer
+Landessynode, welche der Superintendent Weber am 3. November 1630 zu
+Idstein hielt, aufgegeben ward, ihre Gemeinden von der Kanzel herab vor dem
+gräulichen Laster der Zauberei zu warnen, -- was seitdem namentlich an
+jedem St. Andreastage geschah. Und rasch füllten sich alle Kerker mit
+Unglücklichen, die als Verbündete und Werkzeuge des Satans galten. Durch
+die Folter erfuhr man von ihnen die Namen von gewissen Stätten, an denen
+die Hexen und Zauberer ihre Versammlungen hielten, namentlich die Limburger
+Haide zwischen Diez und Limburg, die Herrenwiese bei Dillenburg, die
+Klippelshaide und die Altenburg bei Idstein, die Deissighafer Haide bei der
+Eiche u. s. w. Dahin kamen die Hexen und Zauberer auf Ofen- und Mistgabeln
+reitend, oder in einem von vier schwarzen Katzen gezogenen Wagen fahrend,
+zusammen, tanzten nach der Querpfeife, der Trommel, der Trompete, assen und
+tranken und buhlten miteinander. Die Seuche des Hexenwahns hatte bereits
+alles Volk erfasst, so dass in der ungeheueren Erregung, welche die
+Gemüther ergriff, Einzelne sich selbst für Hexen hielten. Ein Mädchen aus
+Amdorf, Katharine Jung, bekannte sich selbst bei ihrem Vater als Hexe, der
+sich infolge dessen in seinem Gewissen dazu gedrängt fühlte, am 1. Mai 1631
+die eigene Tochter in Herborn zur Anzeige zu bringen, wo sie schon am
+11. Mai hingerichtet wurde. Das Prozessverfahren war meist ein sehr
+summarisches. Selten dauerte ein Prozess über vierzehn Tage, indem man mit
+der Tortur Alles rasch fertig brachte. Nicht Wenige starben aber in den
+Kerkerlöchern der Hexenrichter infolge der erlittenen Tortur oder machten
+aus Verzweiflung ihrem Leben selbst ein Ende. Das Eine wie das Andere war
+nach allgemein herrschender Annahme natürlich das Werk des Teufels. So fand
+man in Herborn Hans Martin Stein's Wittwe, die wegen Hexerei in
+Untersuchung stand und gefoltert war, Tags darauf todt im Gefängniss. Das
+konnte aber nicht mit rechten Dingen zugegangen sein. Erinnerte man sich
+doch, dass während der Tortur eine Speckmaus, so gross wie eine Taube, in
+den Thurm geflogen war! Ja es legten selbst zwei berühmte Aerzte zu Herborn
+bei drei Frauen, die nach überstandener Tortur entseelt im Kerker
+vorgefunden waren, das visum repertum ab, dass die eine weder an den Folgen
+der Tortur noch an einer Krankheit gestorben, sondern dass ihr der Hals
+umgedreht sei, dass die zweite müsse Gift genommen haben, und dass sich bei
+der dritten über die Todesursache nichts Sicheres sagen lasse. -- Eine Frau
+von Langenaubach machte in der Nacht vor dem bereits bestimmten Tage ihrer
+Exekution ihrem Leben dadurch ein Ende, dass sie das feuchte Stroh ihres
+Schmerzenslagers anzündete, und sich in dem Rauche erstickte. Dabei aber
+lebten die Hexenrichter herrlich und in Freuden. Der Amtskeller zu Camber
+schrieb am 28. Nov. 1630, »dass wenn über die Zauberer Verhör gehalten
+werde, Alles auf Kosten der Hexen gehe und man nichts fehlen lasse, Kost
+und Wein würden bei dem Wirthe geholt.«
+
+So ging es im Nassauer Lande vier Jahre lang, von 1629-1632, und in diesen
+vier Jahren sah man in allen Theilen des Landes die Scheiterhaufen lodern.
+Allein in Dillenburg wurden damals fünfunddreissig, in Driedorf dreissig,
+in Herborn sogar neunzig Personen justifizirt. Schliesslich drohte die
+Hexenverfolgung sogar Leute, die den hervorragenderen Ständen angehörten,
+zu erfassen. So war der Geheimsekretär Dr. Hön zu Dillenburg, ein
+Vertrauensmann des Grafen, der denselben zu den wichtigsten Missionen
+gebrauchte, von einer wegen Hexerei in Untersuchung gezogenen Person zu
+Eibach angezeigt worden, dass er als Hexenmeister am Hexensabbath Theil
+genommen und daselbst die üblichen Gräuel begangen habe. Auf der Limburger
+Haide sollten die Vornehmen beim Hexentanz sich oft haben sehen lassen; ja
+man fand sogar einmal bei einer notorischen Hexe den silbernen Becher eines
+vornehmen Herrn, mit welchem der Wein bei einem solchen Gelage kredenzt
+worden sein sollte.
+
+Vielleicht trug gerade diese Wendung, welche die Hexenverfolgung nahm, dazu
+bei, dass dieselbe nach 1632 überall im Lande nachliess. Doch schon 1638
+brach die Seuche aufs Neue aus, indem damals auf ausdrückliches Verlangen
+der Gemeinden aufs Neue Ausschüsse zur Aufspürung der Hexerei ernannt
+wurden, namentlich im Lande =Siegen=. Dem Schultheissen zu Freudenberg
+wurde ein Verweis ertheilt, weil er die Denunziationen der öffentlichen
+Ankläger unbeachtet gelassen hatte. Bald war daher keine Frau und kein
+Mädchen im Lande vor den Fallstricken der Hexen-Inquisition mehr sicher und
+die Landesherrschaft sah sich doch genöthigt, das Treiben derselben in
+gewisse Schranken zu verweisen. Der Graf =Johann Ludwig= zu Hadamar erliess
+daher unter dem 20. Juli 1639 an seine Räthe ein Reskript, worin er
+erklärte, dass allerdings das Laster der Zauberei bestraft werden müsse, wo
+es sich zeige, zugleich aber auch die Räthe ermahnte, darauf
+hinzuarbeiten, »dass keinem Unschuldigen weder an Ehre, Leib und Seele zu
+kurz oder mehr geschehe, wie man gemeiniglich zu thun pflege. Dabei sei
+grosser Fleiss, Sorge und Fürsichtigkeit zu gebrauchen, und solches mit
+gottesfürchtigen und gelehrten Theologen und Rechtsgelehrten zu
+berathschlagen, auch unverdächtige, gottesfürchtige, verständige Leute zu
+Commissären zu gebrauchen, damit die Bosheit gestraft und die Unschuld
+beschützt werde.« Durch dieses Einschreiten des Grafen mag manches schon
+bedrohte Leben gerettet worden sein; aber die in dem nassauischen
+Staatsarchiv zu Idstein massenhaft aufbewahrten Akten von Hexenprozessen
+beweisen, dass der Dämon der Hexenfurcht und der Hexenverfolgung im Lande
+Nassau durch das ganze Jahrhundert hin wüthete[110]. Ein grosser
+Hexenprozess fand 1676 zu Idstein statt, der insbesondere wegen des Standes
+der angeklagten und verurtheilten »Hexe« besonderes Aufsehen machte. Der
+Prozess betraf nämlich die Gattin des Pfarrers von Hefftrich bei Idstein,
+Cäcilie, geb. Wicht. Das Gericht erkannte auf den Tod durch Feuer, und der
+Graf Johann VI. von Nassau-Dillenburg bestätigte am 22. März 1676 das
+gefällte Urtheil[111], welches alsbald vollzogen ward.
+
+In =Hamburg= war im Jahre 1603 (oder 1605) die Aufstellung eines neuen
+Stadtrechts erfolgt[112], in welchem es (IV. 2) hiess: »Die Zauberer und
+Zauberinnen, die mit verbotenen Mitteln dem Menschen oder dem Vieh an Leib
+und Leben Schaden zufügen, oder auch, die aus bösem Vorsatz von Gott und
+seinem heil. Wort vergessentlich abtreten und mit dem bösen Feinde
+sonderbare, hochärgerliche Verbündnisse machen, werden, nach Gelegenheit
+ihrer beweislichen Bewirkung, mit Feuer oder mit dem Schwert am Leben
+gestraft.« -- Das Gesetz unterscheidet also zweierlei Verbrechen, nämlich
+das der Schädigung von Menschen und Vieh durch verbotene Zaubermittel und
+das des aus bösem Vorsatz (also auch zum Zwecke der Schädigung)
+eingegangenen Teufelsbündnisses. Die Zauberei an sich wird also nicht
+ausdrücklich bedroht. Wichtiger aber ist, dass die im älteren Recht
+ausgesprochene Ergreifung des Verbrechers auf frischer That nicht mehr als
+Merkmal eines strafbaren Verbrechens hingestellt, sondern der
+Kriminalbeweis gefordert wird, womit die Möglichkeit gegeben war, schon das
+=Geständniss=, das =erpresste= Geständniss als Beweis geltend zu machen.
+Daher kam die Hexenverfolgung in Hamburg jetzt erst recht in Zug. Doch
+gelangte dieselbe hier niemals zu einer solchen Ausdehnung wie anderswo. Im
+Jahr 1643 wurde eine »alte Hexe« Cillie Haubeis hingerichtet. Es wird von
+ihr gesagt, dass sie ihren Mann ermordet habe, dass sie darum viermal mit
+dem Rade gestossen und dass alsdann ihr Körper zu Asche verbrannt worden
+sei. Dieses war die letzte nachweisbare Hexenverbrennung in Hamburg, die
+sich noch damit entschuldigen lässt, dass hier ein Gattenmord zu sühnen
+war[113].
+
+In =Pommern= machte die Prozedur gegen eine adliche Dame, =Sidonie von
+Borck=, besonders viel von sich reden. Dieselbe war allerdings eine
+unerquickliche, rohe, ränkesüchtige und noch im siebenundfünfzigsten
+Lebensjahre heirathslustige Person, die im Stift Marienfliess, in welchem
+sie mit zweiundzwanzig anderen (meist jüngeren) Klosterschwestern
+zusammenlebte, allgemein gehasst ward. Der Klosterhauptmann bezeichnete sie
+amtlich als »Klosterteufel, unruhiges Mensch, Schlange.« Die allgemein
+Gehasste war aber bald auch die von Allen Gefürchtete, indem sie sich =der
+Kraft ihres Gebets zur Bestrafung ihrer Feinde= rühmte und dabei allerlei
+Quacksalberei trieb und sympathetische Kuren machte. Als nun eine
+umherziehende alte Wahrsagerin, die »dicke Wolte Albrechts«, die man als
+der Hexerei verdächtig eingezogen hatte, auf der Folter sich der
+Teufelsbuhlschaft schuldig und auf die Sidonie von Borck als ihre
+Mitschuldige bekannt hatte, war das Geschick der letzteren bereits
+entschieden. Die Wahrsagerin ward hingerichtet, die Urgicht derselben gegen
+Sidonie stand somit unwiderruflich fest und diese ward als Teufelsbuhlin,
+welche den Herzog Philipp II. von Pommern wegen Rechtsversagung aus Rache
+»=zu Tode gebetet=« habe, aus dem Kloster nach Stettin in die damals schon
+verödete Oderburg gebracht. In der nun mit ihr angestellten Inquisition
+wurden gerichtsseitig die unsinnigsten Dinge zur Belastung der
+Unglücklichen vorgebracht. Sie gestand, dass sie oft den Psalm 109 bete,
+aber ohne dabei an bestimmte Personen im Bösen zu denken. Sie sollte aber
+auch einen »Sachsenspiegel« haben, durch welchen sie mit Hülfe ihres
+Buhlteufels, Chim genannt, alles erfahre. Sidonie wusste sich trefflich zu
+vertheidigen, indem sie die gegen sie zusammengehäuften Anschuldigungen als
+baaren Unsinn erwies; allein der Schöppenstuhl zu Magdeburg, dem man die
+umfangreichen Untersuchungsakten zugeschickt hatte, erkannte auf Vornahme
+der scharfen Frage, worauf die Greisin am 28. Juli 1620 in dem grossen
+Saale der Oderburg im Beisein des Schlosshauptmanns, des Schultheissen und
+einiger Gerichtspersonen von dem Scharfrichter entkleidet, auf die Folter
+gespannt und so lange torquirt ward, bis sie die gewünschten Geständnisse
+abgelegt hatte. Von der Folter herabgenommen erklärte sie, »sie begehre
+nicht länger zu leben«, und bat, zum Sterben bereit, den Beistand des
+Seelsorgers. Viele benachbarte Fürsten legten für die Verurtheilte Fürbitte
+ein, jedoch ohne Erfolg. Am 19. August 1620 ward sie auf dem Rabenstein vor
+Stettin erst enthauptet und dann zu Asche verbrannt[114].
+
+In der Reichsstadt =Nordhausen= war frühzeitig ein milderes Verfahren gegen
+Hexen heimisch geworden. Am 8. März 1644 waren zwei derselben mit
+Ausweisung aus der Stadt bestraft worden[115], während in dem benachbarten
+=Stolberg= noch am 30. Oktober 1656 eine Hexe enthauptet und verbrannt, und
+1657 zwei Bürgerfrauen, die von jener angegeben waren, wegen Umgangs mit
+dem Teufel etc. ebenfalls auf den Scheiterhaufen gebracht wurden[116].
+
+Unter den Prozessen, welche die eigentliche Natur des Hexenprozesses recht
+klar aber auch in herzbewegendster Weise erkennen lassen, verdient eine
+Verhandlung hervorgehoben zu werden, die sich 1629 zu =Pfalz-Neuburg=
+zutrug[117]. Dort lebte die ehrbare und fromme Hausfrau eines Wirthes
+Käser, der ehedem die Wirthschaft auf der Trinkstube zu Eichstätt geführt
+hatte und späterhin nach Rennertshofen übergesiedelt war. Die Frau, =Anna
+Käserin=, mag an Schwermuth gelitten haben. Ihr Mann, der sie sehr lieb
+hatte und während des Prozesses über sie vernommen wurde, erklärte nämlich
+zu Protokoll: Er könne in Wahrheit wohl sagen, dass seine Frau seit sieben
+Jahren nie recht fröhlich gewesen. Sie habe zu keiner Hochzeit oder
+dergleichen Mahlzeiten und Fröhlichkeiten, auch wenn er es ihr befohlen,
+gehen mögen. Sie habe immer gebetet, gefastet und geweint. Dabei habe sie
+fleissig gesponnen und dem Hauswesen abgewartet. Zu Eichstätt habe sie alle
+vierzehn Tage oder längstens alle vier Wochen gebeichtet und communizirt
+und dann gewöhnlich einen halben Tag in der Kirche zugebracht. -- Auf diese
+Frau hatten nun seit 1620 zwölf verhaftete Hexen und Zauberer bekannt, und
+die meisten derselben (welche man verbrannt hatte) waren »auf sie
+gestorben.« Infolge dessen ward sie im Frühling 1629 verhaftet und nach
+Neuburg gebracht. Zugleich wurden auf Befehl des Pfalzgrafen alle Winkel
+ihres Hauses zu Rennertshofen nach Büchsen, Gläsern und Ofengabeln
+durchsucht; man fand aber nichts. Nun kam der weitere Befehl, die
+Verhaftete an eine Kette zu legen und an der Wand fest zu machen. Auch
+sollte zu ihrer Bewachung ihr ein Weib beigegeben werden. Der Mann der
+Unglücklichen, der sich damals im tiefsten Jammer zu Neuburg aufhielt,
+erhielt den Befehl, ein Bett für sie bringen zu lassen. Er schrieb daher an
+seine gefangene Frau folgenden Brief:
+
+»Ehrentugendsame, herzlieber Schatz! Weilen ich noch zu Neuburg und deiner
+Person halber ein Lieg- und Deckbett und ein Kissen begehrt wird, also
+bitte ich meinen Schatz, sie wölle mich mündlich wissen lassen, ob ichs
+allhie oder von Rennertzhoven aus von dem Unsrigen verschaffen solle. Bitte
+von Gott, er wolle dir Erkenntniss deiner Wissenheit geben. Bist du, o mein
+Schatz, schuldig, bekenne es, bist du unschuldig, hast eine gnädige
+Obrigkeit, derer wir, zuvörderst Gottes Huld, und unser kleine Kinder zu
+getrösten. Seye mit deiner und meiner Geduld dem Schutz Gottes befohlen!«
+
+ Neuburg den 19. März 1629.
+ Dein Getreuer, weil ich leb,
+ Georg Keser.
+
+ »O mein Schatz, sage mit Wenigem,
+ wie ich eine Zeitlang die Haushaltung
+ anstellen solle; und in höchster Bekümmerniss
+ diess.«
+
+An demselben Tage wurde mit der Verhafteten das erste Verhör angestellt.
+Daher wurde Meister Jacob, der Scharfrichter, nach Neuburg verschrieben und
+ihr bei einem weiteren Verhör mit Androhung der Tortur an die Seite
+gestellt. Als sie auch jetzt noch leugnete, wurde sie am 21. Mai abermals
+verhört, an die Tortur gestellt und auf einen Stuhl gesetzt. Die
+Marterwerkzeuge lagen vor ihren Augen ausgebreitet. Auch heute leugnete
+sie, selbst als ihr der Daumenstock angeschraubt worden. Jetzt nahm aber
+der Scharfrichter die schärfere Tortur vor, und nachdem sie dieselbe eine
+halbe Viertelstunde ertragen, waren ihre Glieder und auch ihr Muth
+gebrochen. Sie gestand nun den gewöhnlichen Unsinn. So gestand sie z. B.,
+der Buhlteufel habe ihr am linken Fusse einen Griff angethan, aus welchem
+alsbald Blut geflossen, mit dem sie sich ihm verschrieben habe. Auch fand
+der Nachrichter alsbald den Griff vor, der, wie er sagte, bei Hexen ganz
+gewöhnlich vorkomme. Sie sagte auch, dass sie, wenn sie an einem Erchtag
+oder Samstag Nachts habe ausfahren wollen, dann habe sie mit der vom Bösen
+erhaltenen Salbe ihres Mannes Rücken bestrichen, so dass dieser vor ihrer
+Rückkehr nicht habe erwachen können u. s. w., und gab auch eine Anzahl
+Mitschuldiger an. Fortgesetzte Folterungen, mit denen die Arme in
+grässlichster Weise gepeinigt ward, schienen endlich Alles, was man wissen
+wollte (auch das Geständniss von Mordthaten), aus ihr herausgepresst zu
+haben, wesshalb das Gericht, um sie zum Tode vorzubereiten, am 13. Juni
+zwei Geistliche zu ihr schickte. Diesen aber erklärte die Gemarterte
+sofort, dass alle ihre Geständnisse ersonnen und ihr lediglich durch die
+schreckliche Folterqual abgepresst wären. Namentlich wären alle die Leute,
+die sie als Unholde angegeben, durchaus unschuldig. Zugleich bat sie die
+Geistlichen (deren einer ein Jesuit war), dieses dem Gericht anzuzeigen.
+Die Geistlichen thaten dieses, und nun ward die Frau alsbald wieder so
+grausigen Martern unterworfen, dass sie nicht nur ihre früheren
+»Geständnisse« wiederholte und bestätigte, sondern jetzt auch erklärte, sie
+sei vor dem Teufel niedergekniet, habe ihn angebetet und gesagt: »Du bist
+mein Gott und mein Herr!« -- Vor ihrem letzten Gange aber sprach sie vor
+den Richtern die Bitte aus, man möchte doch sonst Niemanden verbrennen als
+sie und man möchte überhaupt »hier im Lande nicht weiter brennen.« -- Am
+20. September 1629 ward sodann die Anna Käserin öffentlich vor der Brücke
+zu Neuburg enthauptet, ihr Leib dann bei dem Hochgerichte zu Asche
+verbrannt und die Asche ins Wasser geworfen.
+
+Die Erbärmlichkeit des üblichen Gerichtsverfahrens ist so ziemlich aus
+jedem Hexenprozess zu ersehen, dessen Akten vollständig vorliegen. Den
+jämmerlichsten Eindruck macht aber die Haltung des obersten Gerichtshofes
+des heiligen Reichs, wenn dessen Hülfe angerufen ward. Zum Belege theilen
+wir folgenden, aus den Originalakten entnommenen Fall mit[118].
+
+Im Jahr 1603 hatte eine reiche Bürgersfrau zu =Offenburg=, Anna Maria
+Hoffmann, bei der Hochzeitsfeier ihrer Tochter an die unbemittelten
+Familien der Stadt Suppe, Fleisch und Wein ausgetheilt. Eine Wöchnerin, die
+von diesen Speisen, wahrscheinlich unmässig, genossen hatte, war bald
+nachher krank geworden und zehn Tage darauf gestorben. Da die Erkrankte
+selbst ihr Unglück dem Genusse dieser Speisen beimass, so war schon damals
+die Hoffmann in das Geschrei gekommen, mit der Suppe Zauberei getrieben zu
+haben, und hatte es lediglich den klugen Schritten ihres Ehemannes zu
+verdanken, dass der Magistrat den aufgekommenen Verdacht für grundlos
+erklärte. Als jedoch fünf Jahre später Rudolph's II. Commissarien der Stadt
+den Vorwurf allzugrosser Lassheit in der Hexenverfolgung machten, obgleich
+man binnen neun Jahren auf dem kleinen Gebiete vierundzwanzig Personen
+justifizirt hatte, kam die Rede auch wieder auf jenes Ereigniss. Mehrere
+gefolterte Weiber thaten die Aussage und sollen darauf gestorben sein, dass
+sie die Hoffmann und ihre Tochter oft bei Hexentänzen, Wettermachen,
+Bocksfahrten u. dergl. zu Gefährtinnen gehabt hätten. Die Mutter rettete
+sich durch eine schleunige Flucht nach Strassburg; die Tochter aber, an
+Eberhard Bapst zu Offenburg verheiratetet, ward im Oktober 1608 verhaftet
+und sogleich mit einem von jenen Weibern confrontirt. Glauben wir den
+Rathsakten, so ward ihr hier von einem Weibe ins Gesicht gesagt, dass sie
+beide an etlichen Orten zusammen auf dem Sabbath gewesen; nach einer später
+protokollirten Versicherung der Bapst jedoch hatte der Stadtschreiber aus
+einem Buche die zu bekennenden Ereignisse und Lokalitäten vorgelesen und
+das bettlägerige, in Folge der Tortur kaum der Sprache mächtige Weib nur
+zur Bestätigung des Vorgelesenen aufgefordert. Ohne eine Defension zu
+gestatten, schritt man jetzt gegen die neu Verhaftete mit der Folter vor,
+und als dieselbe nach dem ersten Grade, um weiterer Pein zu entgehen, sich
+selbst als Hexe und die Mutter als ihre Lehrmeisterin angab, protokollirte
+man diese Aussagen als =gütliche= Bekenntnisse. Eine Supplik der
+entflohenen Mutter an das Kammergericht erwirkte indessen unterm
+11. Oktober ein Pönalmandat an die Stadt Offenburg, welches die geschehenen
+Schritte kassirte und dem Magistrate aufgab, hinfort nicht anders als nach
+den Rechten zu verfahren. Hiergegen erklärte der Rath, jenes Mandat sei
+durch falsche Vorstellungen erschlichen, sandte einige Protokolle ein, die,
+obgleich sie den Stempel absoluter Nichtigkeit an sich tragen, doch die
+Rechtmässigkeit jenes Verfahrens beweisen sollen, und fuhr in dem
+angefangenen Prozesse fort. Ja er beklagte sich gegen das Kammergericht,
+dass es ihn in dem vom Kaiser wiederholt gebotenen Wirken hindere:
+»welchermassen die Röm. Kais. Majestät unser Allergnädigster Herr -- -- --
+zu unterschiedlichen Malen durch derselben deputirte Hochansehnliche
+Commissarios allergnädigst mandirt haben, dass -- -- -- bemeldte Stadt
+Offenburg bei Höchstgedachter Röm. Kais. Majestät auch hin und wieder
+verschreit worden, als sollte dieselbe gleichsam ein Asylum der
+zauberischen Weibspersonen seyn.« Nach vielfachem Anrufen der Verwandten
+erfolgte im Dezember 1609 abermals ein Befehl von Speyer, der Verhafteten
+Abschrift der Indizien, Defension und Zutritt der Angehörigen zu gestatten.
+Die Mittheilung der Indizien geschah endlich im Januar 1610; dieselben
+bestehen, die Besagungen der hingerichteten Hexen ausgenommen, sämmtlich
+aus Dingen, die sich erst =nach= der Verhaftung und =nach= der Tortur
+während eines längst kassirten Verfahrens ergeben hatten, namentlich aus
+den erfolterten und dann wieder zurückgenommenen Bekenntnissen der
+Verhafteten selbst. Dennoch rechtfertigte in dem Schlussartikel die Logik
+des Offenburger Magistrats aus =allen= diesen Indizien die geschehene
+Verhaftung und Torquirung seiner Inquisitin. Obgleich nun das
+Kammergericht diese aus nichtigem Verfahren gewonnenen Anzeigen verwarf, so
+liess sich doch der Rath in seinem Gange nicht stören. Er schnitt der
+Verhafteten willkürlich die wirksamsten Vertheidigungsmittel ab, setzte
+ihren Mann wegen unehrerbietigen Widerspruchs ins Gefängniss, protestirte
+gegen die Strafandrohungen des Kammergerichts und begehrte sogar die
+Bestrafung des Gegenadvokaten als Injurianten, weil dieser mit einer
+Klarheit, gegen welche keine Rechtfertigung aufkommen konnte, die
+Nichtigkeit des ganzen Handels ans Licht gezogen hatte. Aus dem November
+und Dezember 1610 liegen noch zwei dringende Suppliken wegen höchster
+Lebensgefahr der Inquisitin bei den Akten; das Kammergericht gab einen
+abermaligen Inhibitionsbefehl bei schwerer Strafe und lud den Rath zur
+Verantwortung vor; doch ein Aktenstück vom 25. Febr. 1611 redet schon von
+Anna Maria Bapst als einer =incinerirten= Hexe. Der Prozess spann sich nun
+vor dem Kammergerichte fort, nicht wegen der Bestrafung des ungehorsamen
+Magistrats, sondern wegen des Kostenpunkts. Ueber denselben ist noch vom
+20. Januar 1612 ein mündlicher, nicht entscheidender Rezess verzeichnet;
+dann schliesst das Protokoll ohne Bescheid folgendermassen:
+
+ Anno 1613. nihil.
+ Anno 1614. Visum 2. Decemb.
+ Reliquis annis nihil.
+ Anno 617. 14. Novemb. 617. Revisum.
+ Expedit. raoe. praeambula.
+
+In demselben Städtchen =Offenburg= wurden übrigens nicht lange nachher in
+dem kurzen Zeitraum von 1627 bis 1631 nicht weniger als sechzig Personen
+als Hexen hingemordet[119]. Noch Grösseres aber leisteten die Hexenrichter
+in dem kleinen Ysenburgischen Städtchen =Büdingen=, wo in den Jahren 1633
+und 1634 gerade hundertundvierzehn Personen wegen Hexerei sterben mussten.
+-- In der Grafschaft =Henneberg= wurden 1612 zweiundzwanzig und überhaupt
+in dem Zeitraum von 1597-1676 im Ganzen hundertsiebenundneunzig Hexen
+verbrannt[120].
+
+Aus dem Herzogthum =Sachsen-Gotha= liegt ein Hexenprozess vor[121], der
+sich im Jahr 1660 abspielte. Das dabei zur Anwendung gebrachte Verfahren
+war entsetzlicher Art. Die Inquisitin wurde, nachdem sie schon längere Zeit
+in Haft gesessen, am 4. September Nachts zwei Uhr in die Torturstube auf
+dem Erfurter Thurm gebracht. Hier wurden ihr nicht weniger als
+dreihundertundein Frageartikel vorgelegt, die sie sämmtlich verneinend
+beantwortete. Daher ward sie morgens um sieben Uhr von dem Gericht, welches
+sich entfernte, dem Scharfrichter übergeben. Von diesem entkleidet und in
+üblicher Weise untersucht, wurde sie dann auf die Folter gespannt und bis
+Nachmittags zwei Uhr torquirt, ohne dass sie ein Geständniss ablegte. »Am
+selbigen Nachmittage wurde daher mit der Tortur fortgefahren, und obschon
+der Scharfrichter die Schnüre so scharf angezogen, dass er selbst eine
+Narbe in die Hand bekam, so fühlte sie doch nichts davon. Als sie hierauf
+an die Leiter gestellt und an den ihr an dem Rücken zusammengebundenen
+Händen aufgezogen wurde, schrie sie das eine über das andere Mal, sie sei
+eine unschuldige Frau, blöckte auch dem Scharfrichter so in die Ohren, dass
+er vorgab, es werde ihm ganz schwindlig davon. Bald darauf aber stellte sie
+sich, als ob sie ohnmächtig würde, sagte solches auch, redete ganz
+schwächlich und schlief endlich gar ein. Als ihr aber der Scharfrichter nur
+an die Beinschrauben, so er ihr an das rechte Schienbein gelegt, rührte,
+konnte sie laut genug schreien. Wie sie nun etzliche Male so eingeschlafen,
+sagte der Scharfrichter, er habe dieses bei gar argen Hexen auch observirt;
+der böse Feind mache ihnen nur tiefen Schlaf, dass sie nichts fühlen
+sollten.« -- Diese Angabe des Scharfrichters veranlasste nun eine neue
+Untersuchung gegen die unglückliche Frau, infolge deren ihr abermals die
+Folter zuerkannt wurde. Ihrem Vertheidiger gelang es indessen durch
+rücksichtsloses Aufdecken des von dem Gerichte angewandten unwürdigen
+Verfahrens, die Inquisitin vor einer abermaligen Tortur zu bewahren, indem
+der Schöppenstuhl zu Jena sich selbst reformirte und die Inquisitin
+absolvirte, jedoch aber »zur Vermeidung alles Aergernisses« die
+»Amtsräumung« gegen sie erkannte, welche vonseiten der Regierung noch auf
+einige andere Aemter ausgedehnt und aller Suppliken ihres Mannes unerachtet
+streng exequirt wurde.
+
+Gleichwohl zeichnete sich Sachsen-Gotha, welches unter der Regierung eines
+=Ernst des Frommen= (1640-1675) und =Friedrich des Ersten= (1675-1691)
+durch seine weisen und vortrefflichen Einrichtungen fast alle deutschen
+Lande überragte und ihnen als ein Musterstaat vorleuchtete, auch in der
+Hexenverfolgung wenigstens dadurch aus, dass nicht nur die Anzahl der
+Hexenprozesse und der zum Tode verurtheilten Inquisiten weit geringer war
+als in den Nachbarländern, sondern dass auch schon seit 1680 die
+Verurtheilungen immer seltener wurden, indem man gar nicht mehr auf Tortur
+erkannte, sondern nach geschehenem Verhör und Vernehmung der Zeugen die
+Inquisiten ab instantia entband[122].
+
+Nur in dem am Saum des Thüringer Waldes gelegenen Amte =Georgenthal= ging
+es anders her. In diesem damals kaum viertausend Eingesessene zählenden
+Amte wurden 1652-1700 vierundsechzig Hexenprozesse, und zwar in dem Jahre
+1674 allein zwölf, und in den sechs Jahren 1670-1675 zusammen
+achtunddreissig Prozesse geführt. Der Grund davon lag lediglich darin, dass
+es sich der damalige Amtsschösser =Benedikt Leo= in den Kopf gesetzt hatte,
+um jeden Preis den ganzen Amtsbezirk von allem Hexenwesen gänzlich zu
+säubern.
+
+Natürlich musste hierbei die Folter das Beste thun[123]. Wie man mittelst
+derselben Geständnisse erpresste, ist insbesondere aus dem von dem
+Amtskommissär Jacobs zu Gotha (dem wir überhaupt unsere Kunde von den
+Georgenthaler Prozessen verdanken,)[124] mitgetheilten Prozess gegen die
+achtzigjährige »Sachsen-Ursel« zu ersehen[125].
+
+In =München= wurde 1666 ein siebenzigjähriger Greis mit glühenden Zangen
+gezwickt und dann verbrannt. Es wird von ihm gemeldet, dass er ein
+Ungewitter machte, indem er durch die Wolken fuhr, darüber aber nackt zur
+Erde niederfiel, wo man sich seiner bemächtigte. Die Hostie hatte er
+siebenmal getreten[126].
+
+In =Neisse= hatte der Magistrat zum Verbrennen der Hexen einen eigenen Ofen
+bauen lassen, in welchem im Jahr 1651 zweiundvierzig Frauen und Mädchen
+gemordet wurden[127]. Im =Fürstenthum Neisse= sollen im Laufe von neun
+Jahren über tausend Hexen hingerichtet worden sein, darunter Kinder von
+zwei bis vier Jahren[128].
+
+In =Lothringen= rühmte sich der Hexenrichter =Nicolaus Remy= im Jahr 1697,
+dass er in diesem Lande binnen fünfzehn Jahren neunhundert Menschen wegen
+Zauberei auf den Scheiterhaufen gebracht habe[129].
+
+Wie es in dem Städtchen =Coesfeld= zuging, können wir aus einer von Niesert
+mitgetheilten Deservitenrechnung des Scharfrichters entnehmen. Es heisst
+darin unter andern[130]:
+
+=Gertruth Niebers= viermal verhort worden baven uff den Süstern Tornt, =von
+jeder Tortur= drey Rthlr. machet 12 Rthlr.
+
+Den 16 Julii =Gertruth Niebers= des Morgens twischen 3 und 4 Slegen das
+=Haupt abgeslagen=, davon mich zukumpt viff Rthlr. Darnach verbrandt
+worden, daervon mich oech zukumpt viff Rthlr.
+
+Den 18 Julij =Johan Specht=, anders Dotgrever, uff der Valkenbruggen porten
+verhort, davon mich zukumpt drei Rthlr.
+
+Den 19 Julij =Johan Specht= uff der Valkenbrugger porten verhort worden,
+davon mich zukumpt drey Rthlr.
+
+Demselbigen dito =Greite Pipers= uff dem Wachtorn verhort worden, davon
+mich zukumpt drey Rthlr.
+
+Den 23 Julij =Johan Specht= under im Süster Torn verhort, davon mich
+zukumpt drey Rthlr.
+
+Den 2. Augusti =Johan Specht= erstlich =gestrangulerth uff ein Ledder= (auf
+einer Leiter) davon mich zukumpt viff Rthlr. Darnach =verbrandt= worden,
+davon mich och zukumpt viff Rthlr. U. s. w.
+
+Es ergibt sich, dass der Scharfrichter in der Regel von jedem Inquisiten
+15 Rthlr. bezog. Die ganze Rechnung geht vom Julius bis zum Dezember 1631,
+betrifft lauter Hexenprozesse zu Coesfeld und beträgt im Ganzen 169 Rthlr.
+
+Besonders arg wurde in den zahllosen kleinen =Patrimonialgerichten=
+gehaust. Ein katholisch gewordener Herr =Christoph von Rantzow= liess 1686
+auf einem seiner Güter im Holsteinischen an Einem Tage achtzehn Hexen
+verbrennen, -- wofür er freilich eine Geldstrafe von 2000 Rthlr. zahlen
+musste[131].
+
+So ging durch die Lande ein Wüthen und Morden der Hexenrichter, dem
+gegenüber sich kein Mensch mehr seines Lebens sicher fühlte. Es war -- etwa
+die Landesherrn ausgenommen -- Niemand, der sich nicht sagen musste, dass
+auch er vielleicht schon am nächstfolgenden Tage von der Hexenverfolgung
+erfasst und in den Abgrund eines Hexenprozesses hinabgestürzt würde.
+
+Ein sächsischer Arzt =Veith Pratzel= hatte (um 1660) zum Oefteren beim
+fröhlichen Trunk im Scherz davon gesprochen, dass er, was die Hexen thäten,
+auch fertig zu bringen wisse, dass er in Passau sich habe »festmachen«
+lassen[132] und hatte einst sogar vor den staunenden Augen der Anwesenden
+zwanzig Mäuse (die er bei sich versteckt hatte) gemacht. Die Folge davon
+war, dass er allgemein als Zauberer galt, eingezogen, durch die Folter zum
+Geständniss gebracht und verbrannt wurde. Zum Schluss der Tragödie wurde
+aber auch noch beschlossen, die beiden Kinder des Unglücklichen, welche
+zweifelsohne schon in die Hexerei eingeweiht wären, in einer Badewanne sich
+zu Tode bluten zu lassen. Das Gericht bezog sich dabei auf einen Ausspruch
+des Bodinus, nach welchem alle, die mit dem Teufel einen Bund schlössen,
+vor Allem die Pflicht übernähmen, dem Teufel ihre Kinder, sobald sie
+geboren wären, zuzueignen. -- Als der unglückliche Vater vor dem Gange zum
+Scheiterhaufen noch einmal die Kinder zu sehen wünschte, ward ihm vom
+Scharfrichter eröffnet, dass sie bereits todt wären[133]. -- Der grosse
+=Keppler=, der sich zu wissenschaftlichen Zwecken in Regensburg aufhielt,
+musste eiligst nach Wyl im Württembergischen reisen, um seine Mutter zu
+retten, die als Hexe hingerichtet werden sollte[134].
+
+Ein grausiges inneres Erbeben erfüllte daher damals die Gemüther von
+Millionen in Deutschland. Denn zu dem Schrecken, den die fortwährend jeden
+Einzelnen bedrohende Hexenverfolgung hervorrief, kam noch die Angst und
+Furcht vor dem geheimen Treiben der Hexen, die hin und wieder die
+frappantesten epidemischen Erscheinungen hervorrief. Zu Calw im
+Württembergischen wurde im Jahr 1673 namentlich die Jugend von einer
+solchen Epidemie erfasst. Kinder von sieben bis zehn Jahren gaben vor,
+nächtlicher Weile auf Gabeln, Böcken, Geisen, Hühnern, Katzen in
+Hexenversammlungen entführt zu werden, wo sie die heil. Dreieinigkeit
+verleugnen und mitessen und trinken müssten. »Die armen Kinder selbst sind
+voll Schrecken und Angst, besonders in der nächtlichen Finsterniss und
+Einsamkeit, beten selbst und flehen zum Theil bisweilen, man solle für sie
+beten. Man hat aber durch fleissiges Bewachen und Hüten der Kinder in
+vielen Nächten wahrgenommen, dass wahrhaftig ihr Leib nirgends
+hinweggeführt wird, sondern im Bett oder auch im Schooss und in den Armen
+der Eltern und wachender Anverwandten liegen bleibt, bei einem Schlaf, der
+bei einigen ganz natürlich scheinet, dass man sie leicht erwecken kann, bei
+anderen aber einer harten Erstarrung ähnlich ist, dabei auch etwa die
+Glieder derselben erkalten.« -- Eine aus Juristen und Theologen
+zusammengesetzte Commission untersuchte die Sache, und -- verurtheilte eine
+alte Wittwe mit ihrem Stiefenkel zum Tode und verwies mehrere andere aus
+der Stadt, wonach endlich wieder allmählich sich Alles beruhigte[135].
+
+
+FUSSNOTEN:
+
+[90] _L. T. Spittler_, Gesch. des Fürstenthums Hannover, (Hannov. 1798),
+B. I. S. 304-307.
+
+[91] _Spittler_, S. 304: -- num (sagae) ea praestare et efficere passent,
+quae tormentis ad actae perpetrasse se fatentur.
+
+[92] Neues vaterländisches Archiv des Königreichs Hannover von _G. H. G.
+Spiel_ und E. Spangenberg, B. II, (Lüneb. 1822), S. 66.
+
+[93] v. Raumer, märkische Forschungen, B. I. S. 257 ff.
+
+[94] _Silberstein_, S. 218 ff.
+
+[95] Vgl. _L. Rapp_, die Hexenprozesse und ihre Gegner aus Tirol
+(Innsbruck, 1874) S. 18-24.
+
+[96] In dem interessanten (von _Schönherr_ im »Tiroler Boten« 1873,
+Nr. 181-190 dargestellten) Prozess gegen den Zauberer Matth. Niederjocher
+von Schwaz vom Jahr 1650, welcher beschuldigt war, Erze und Bergwerke
+»verthan« (d. h. verzaubert) zu haben, kamen auch ein paar »Glasteufel« vor
+(in Glasgefässe eingeschlossene spiritus familiares oder Dämonen). Einer
+davon wurde an zwei Bauern aus dem Zillerthale um hohen Preis verkauft.
+
+[97] _Rapp._ S. 25 ff.
+
+[98] _C. Haas_, »die Hexenprozesse« (Tüb., 1865) S. 102-108.
+
+[99] _Bopp_ in Rotteck's und Welcker's Staatslexikon, B. VII. S. 6.
+
+[100] _H. Schreiber_, die Hexenprozesse zu Freiburg im Breisgau, Offenburg
+in der Ortenau und Bräunlingen auf dem Schwarzwald. (Freib. 1836) S. 16 ff.
+
+[101] _Pfaff_, die Hexenprozesse zu Esslingen im sechszehnten und
+siebenzehnten Jahrhundert, in der Zeitschr. für die Kulturgesch., 1856,
+S. 347 ff.
+
+[102] _R. Reuss_, La sorcellerie, S. 198-199.
+
+[103] Das Mandat s. abgedruckt bei _Reuss_, S. 180-181.
+
+[104] Nach Akten im Staatsarchiv von _Keller_ in der Schrift: »die
+Drangsale des Nassauischen Volkes im dreissigjährigen Kriege«, S. 135
+mitgetheilt.
+
+[105] Sie waren meistens, wie der Defensor sagt: hujus criminis delatores,
+accusatores et sparsores.
+
+[106] Ein ziemlich vollständiges Referat über die Verhandlungen und
+Vorgänge bei einem 1655 zu Marburg geführten Hexenprozess hat der bekannte
+Philosoph _Tiedemann_ in den »Hessischen Beiträgen zur Gelehrsamkeit und
+Kunst«, B. II. (Frankf. 1787), S. 577-605 geliefert.
+
+[107] So lautet z. B. das Schlussactum eines Hexenprozesses zu Rotenburg in
+Hessen von 1668 so:
+
+ »Urtheil.«
+
+»In Sachen Fürstl. Hessisch-Rheinfelsischen Fiscalis, peinlichen
+Amtsanklägers eines-, entgegen an Else Baldewins, peinliche Beklagte
+anderen Theils, beschuldigte Hexerei in actis mit mehreren angezogen,
+betreffend, wird von uns peinlichen Richtern und Schöffen des Fürstl.
+Rheinfels. hohen Halsgerichts zu Rotenburg allem Vorbringen nach auf
+vorgehabtem Rath der Rechtsgelehrten zu Recht erkannt: dass peinlich
+Beklagte von der ordentlichen Strafe der Hexerei zwar zu absolviren, jedoch
+aber wegen verübten Excessus ihr zur Strafe und den Anderen zum Exempel auf
+ein Jahr lang ad opus publicum zu verdammen sei; wie wir dann dieselbe
+dergestalt, als vorsteht, hiermit respective absolviren und verdammen, von
+Rechtswegen.«
+
+Hierauf folgt die Unterschrift der juristischen Fakultät zu Marburg:
+
+»Dass dieses Urtheil den uns zugeschickten Akten und Rechten gemäss sei,
+bezeugen wir Decanus und anderen Doctores der Juristenfakultät in der
+Universität zu Marburg in Urkund unseres hierneben aufgedrückten
+Fakultätsinsiegels.«
+
+[108] Der Titel des Buches ist: »Processus juridicus contra sagas et
+veneficos d. i. rechtlicher Prozess, wie man gegen Unholde und zauberische
+Personen verfahren soll, mit erweglichen Exempeln und wunderbaren
+Geschichten, welche sich durch Hexerei zugetragen, ausführlich erklärt.«
+
+[109] Wir theilen das (im Staatsarchive zu Marburg aufbewahrte) Protokoll
+dieser Tortur diplomatisch genau mit:
+
+»Hieruff ist ihr nochmals das Urthel vorgelessen worden undt errindert
+worden, die warheit zu sagen. Sie ist aber bestendig bey dem leugnen
+blieben, hatt sich selber hertzhafft undt willig aussgezogen, worauff sie
+der Scharffrichter mit den handen angeseilet, hatt wieder abgeseilet,
+peinlich Beklagtin hatt geruffen: =O wehe! O wehe!= ist wieder angeseilet,
+hatt lautt geruffen: =O wehe! O wehe! Herr im Himmel, komme zu Hülffe!= Die
+Zähe sindt angeseilet worden, hatt umb rach geruffen, undt ihr arme brechen
+ihr. Die Spanischen Stieffel sindt ihr uff gesetzet, die Schraube uffm
+rechten Bein ist zugeschraubet, ihr ist zugeredet worden, die warheit zu
+sagen. Sie hatt aber daruff nicht geundtwordtet. Die Schraube uffm lincken
+Bein auch zugeschraubet. Sie hat geruffen, =sie kennte undt wüste nichts=,
+hatt geruffen, =sie wüste nichts, hatt umbs jüngste gericht gebetten, sie
+wüste ja nichts=, hatt sachte in sich geredet, sie wüste undt kennte
+nichts. Die lincke Schraube gewendet, peinlich Beklagtin ist uffgezogen,
+sie hatt geruffen! =Du lieber Herr Christ, komme mihr zu Hülffe!= sie
+kennte und wüste nichts, wan man sie schon gantz todt arbeitete. Ist hoher
+uffgezogen, ist stille worden undt hatt gesagt, sie wehre keine Hexe. Die
+Schraube uffm rechten Bein zugeschraubet, woruff sie =O wehe!= geruffen. Es
+ist ihr zugeredet worden, die warheit zu sagen. Sie ist aber dabey blieben,
+das sie nichts wüste, ist wieder niedergesetzet worden, die Schrauben
+seindt wieder zugeschraubet, hatt geschrien: =O wehe! O wehe!= wieder
+zugeschraubet uffm rechten Bein, ist stille worden und hatt nichts
+antwortten wollen, zugeschraubet, hatt laut geruffen, wieder stille worden
+undt gesagt, sie kennte und wüste nichts, nochmahls uffgezogen, sie
+geruffen: =O wehe! O wehe!= ist aber bald gantz stille worden, ist wieder
+niedergesetzt undt gantz stille blieben, die Schrauben uffgeschraubet. Es
+ist ihr vielfeltig zugeredet worden, sie ist dabey blieben, dass sie nichts
+kennte oder wüste. Die Schrauben hoher undt zugeschraubet, sie lautt
+geruffen undt geschrien, =ihre mutter unter der Erden solle ihr zu Hülff
+kommen=, ist baldt gantz stille worden undt hatt nichts reden wollen.
+Hartter zugeschraubet, woruff sie anfangen zu kreischen undt geruffen, sie
+wüste nichts. An beyden Beinen die Schrauben hoher gesetzet, daran
+geklopfet, sie geruffen: =Meine liebste mutter unter der Erden, o Jesu,
+komme mihr zu Hülffe!= Am lincken Bein zugeschraubet, sie geruffen und
+gesagt, sie wehre keine Hexe, das wüste der liebe Gott, es wehren lautter
+Lügen, die von ihr geredet worden. Die Schraube am rechten Bein hartter
+zugeschraubet, sie anfangen zu ruffen: aber stracks wieder gantz stille
+worden. Hieruff ist sie hinausgeführet worden von dem Meister, umb ihr die
+Haere vom Kopf zu machen. Daruff er, der Meister, kommen und referirt, dass
+er das stigma funden, in welchem er eine nadel über gliedts tieff
+gestochen, welches sie nicht gefühlet, auch kein Blut herausgangen. Nachdem
+ihr die Haare abgeschoren, ist sie wieder angeseilet worden an handen und
+fuessen, abermahls uffgezogen, da sie geklagt undt gesagt, sie müste nun
+ihr liebes Brodt heischen, hatt laut geruffen, ist wieder gantz stille
+worden, gleich als wan sie schlieffe. Indem fienge sie hartt wieder an zu
+reden. Die Schraube am rechten Bein wieder zugeschraubet, da sie lautt
+geruffen, die lincke Schraube auch zugeschraubet, wieder geruffen, undt
+stracks gantz stille worden, undt ihr das maul zugangen. Am lincken Bein
+zugeschraubet, woruff sie gesagt, =sie wüste von nichts, wan man sie schon
+todt machete=. Besser zugeschraubet am rechten Bein, sie gekrischen,
+endlich gesagt, sie könte nichts sagen, man solte sie uff die Erde legen
+undt todt schlagen. Am lincken Bein zugeschraubet, uff die Schrauben
+geklopfet, hartter zugeschraubet, nochmahls uffgezogen, endtlich gantz
+wieder loes gelassen worden.
+
+ (gez.) J. Jacob Blanckenheim. (gez.) Friderich Bauod.
+ (gez.) J. Hirschfeld, (gez.) M. F. Rang.
+
+Meister Christoffel, der Scharffrichter, berichtet, als sie peinlich
+Beklagtin die Hare abgeschnitten, habe sie an seinen Sohn begehrt, das man
+sie doch nieht so lange henken lassen mochte, wann sie uffgezogen wehre.«
+
+[110] _E. F. Keller_, die Drangsale des Nassauischen Volkes und der
+angrenzenden Nachbarländer in den Zeiten des dreissigjährigen Krieges;
+Gotha, 1854, S. 132-139.
+
+[111] Vgl. _Götze's_ Mittheilung in den Annalen für Nass. Alterthumskunde,
+B. XIII. S. 327.
+
+[112] _Trummer_, Vorträge etc. S. 123 ff.
+
+[113] _Trummer_, ebendas. S. 144.
+
+[114] _F. W. Barthold_, Gesch. von Rügen und Pommern, Theil 4, Band 2,
+S. 485-500.
+
+[115] _Förstemann_, Kleine Schriften zur Gesch. der Stadt Nordhausen, I.
+S. 102.
+
+[116] _Zeitfuchs_, Stolbergische K. u. R. Historie, S. 350.
+
+[117] _J. Baader_ hat den Prozess in dem Anzeiger des Germanischen Museums,
+1876, B. XXIII. S. 259 ff. veröffentlicht.
+
+[118] Rubr. Hoffmännin contra Bürgermeister und Rath der Stadt Offenburg,
+Mandati poenalis sine clausula de administranda justitia.
+
+[119] _Schreiber_, die Hexenprozesse im Breisgau, S. 22.
+
+[120] _Schlözer_, Staatsanzeiger, B. II, 1831, S. 150.
+
+[121] In _Hitzig's_ Annalen, B. 26, S. 101 ff.
+
+[122] _Hitzig's_ Annalen, B. XXV. S. 305-306.
+
+[123] In Hitzigs Annalen, B. XXVI. wird S. 76 ff. ein von dem Schultheissen
+zu Tambach 1674 geführter Hexenprozess mitgetheilt, der durch eine
+Besessene veranlasst war, welche der Inquisitin Schuld gegeben hatte, ihr
+in einem Stückchen Kuchen den Teufel beigebracht zu haben. Am 15. Januar
+1674 begann der Prozess und am 30. März, frühmorgens ging man, zunächst mit
+Vorzeigung der Folterwerkzeuge, zur scharfen Frage vor. Allein nach
+Beendigung der ersten Tortur lautete die Erklärung der Inquisitin: »sie
+wäre zwar eine arme Sünderin, aber keine Hexe«. Daher heisst es in dem
+Torturprotokoll weiter: »Hierauf ist sie wieder auf die Leiter gestellt und
+sind die Riemen angezogen, ihr auch die Beinschrauben angelegt worden; aber
+hat Alles nichts gefruchtet, bis nach zehn Uhr, da sie den Kopf hängen
+lassen, die Augen sperrweit aufgemacht, dieselbe verdreht, sich gebäumt,
+das Maul verdreht, geschäumt und so abscheulich ausgesehen, dass man sich
+nicht genug zu entsetzen und zu fürchten gehabt; worauf, wie sonst öfters
+wechselsweise geschehen, der Nachrichter sie herunter gelassen, ihr
+zugerufen und gebetet: »Christe du Lamm Gottes etc.« und andere liebe
+Passionsgesänge: »O Lamm Gottes etc.«, ihr auch Wein in den Mund gegeben
+und auf allerlei Weise gesucht sie zum Geständniss zu bringen, aber Alles
+vergebens. Denn sie dagestanden wie ein Stock. Gegen elf Uhr, da sie ganz
+wieder zurecht, ist nach treufleissiger Erinnerung wieder ein Versuch mit
+ihr gemacht worden; da sie dann, ehe der Nachrichter sie recht angegriffen,
+abermals die Augen verkehrt, das Maul gerümpft und sich so schrecklich
+gestellt, dass man augenscheinlich spüren und merken müssen, es gehe mit
+ihr von rechten Dingen nicht zu, sondern Satanas habe sein Werk in ihr. --
+Weil man denn nun bei dieser ihrer Verzückung nicht anders gemeint, als
+Satanas habe ihr, weil Kopf und Alles geschlottert, den Hals gebrochen,
+oder was noch nicht geschehen, würde noch geschehen, als hat man sie aus
+der Stube an ihren Ort gebracht, ob Gott auf andere Weise und Wege ihre
+Bekehrung suchen werde, und also ist sie ohne Geständniss fernerer Tortur
+entkommen.«
+
+Unter diesem Protokoll steht geschrieben: Notitur. Als ungefähr eine Stunde
+nach der Tortur ich mit der anderen Inquisitin zu thun gehabt im
+Nebenstüblein, und man nicht anders gemeint, (als) Wiegandin thäte kein
+Auge auf und läge gleichsam in ecstasi, hat sich auf Einmal in ihrem
+Gefängniss ein gross Gepolter erregt. Da man nun zugelaufen, hat sich
+befunden, dass sie von ihrem Ort, all wo sie ausgestreckt gelegen, hinweg
+und ausserhalb dem Thürlein des Gatters, welches doch ziemlich niedrig und
+schmahl, vorm Ofen auf einem Klumpen gelegen, da man sie dann mit vieler
+Mühe wieder an ihren Ort bringen müssen; alsdann Jedermann davon gehalten,
+es ginge von rechten Dingen nicht zu, der Satan müsse sie hinausgerissen,
+und ihr seinen Dank, dass sie sich so wohl gehalten, gegeben haben.
+
+ Joh. Benedikt Leo. (!!!)
+
+[124] _Hitzig's_ Annalen, B. XXVI. S. 56 ff.
+
+[125] Dieselbe wird mit Daumenstöcken, spanischen Stiefeln und Aufziehen an
+der Leiter »ein baar Stunden« gefoltert, leugnet aber hartnäckig eine Hexe
+zu sein. Man foltert daher in grässlicher Weise weiter und redet der
+Gefolterten beweglich zu. »Hat sie endlich gewehklagt und gesagt: Der
+Nachrichter soll sie doch herunter lassen, dem wir aber widersprachen und
+begehrten, sie sollte zuvor sagen, wann, wie und wo sie zur Hexerei
+gekommen. -- =Ad quod illa=: Man sollte sie herunter thun, sie wollte
+sterben als eine Hexe und sich verbrennen lassen. -- =Nos=: ob sie denn
+eine Hexe sei? -- =Illa=: Nein, so wahr als sie da stünde, wäre sie keine
+Hexe. Sie wüsste nichts und könnte nichts; man möchte mit ihr machen, was
+man wollte. -- =Nos=: Sie möchte sagen, was sie wollte, so wären so schwere
+Anzeigen wider sie da, welche machten, dass man ihr sogleich nicht glauben
+könnte. -- =Haec= begehrt nochmals, man möge sie herunterthun, die Arme
+thäten ihr wehe, man sollte ihr zu trinken geben. -- =Nos=: Wenn sie gleich
+zubekennte, so sollte sie gleich heruntergelassen und ihr, was sie begehre,
+gegeben werden. Ob nicht wahr, dass sie eine Hexe sei? -- =Haec=: Sie
+müsste etwa vom Teufel heimlich sein verführt worden. -- =Nos=: Ob sie denn
+verführt worden? wann und wo? -- =Haec=: Ja nu, nu, »ich mich erst
+besinnen.« Er müsste im Kohlholz zu ihr gekommen sein, da sie vielleicht
+nicht gebetet oder sich Gott nicht befohlen haben würde. -- =Nos=: Wann es
+geschehen? -- Haec: als ihr Mann noch gelebt, müsste Er (der Satan) etwa am
+Nesselberge zu ihr gekommen sein, als der Amtsverweser noch da gewesen,
+müsste er sie am Nesselberge mit Listen so bekommen und sie in Essen und
+Trinken verführt haben. -- =Nos=: Es gelte und heisse hier nicht, »=es
+müsste, es müsste= u. s. w.« sondern sie sollte pure antworten: entweder Ja
+oder Nein. Sie sollte sagen: ob sie nicht das Hexen gelernt, wo, wie und
+wann? -- Nota: Weil man an ihr gemerkt, dass sie auf gutem Wege sei, hat
+man sie von der Leiter gelassen, sie von Allem ledig gemacht, sie auf einen
+Stuhl niedergesetzt und sie zum Geständniss beweglich und umständlich
+ermahnt. -- Haec: sie wolle es sagen, ja sie sei eine Hexe« u. s. w. (Hier
+folgen nun ganz positive Angaben, wie sie in allen Hexenprozessen
+vorkommen.) Die Unglückliche wurde verbrannt, doch vorher wahrscheinlich
+strangulirt.
+
+Die Kosten der Speisung und Ergetzung der bei der Exekution zugegen
+gewesenen Amtspersonen betrugen 5 Mfl. 13 Gr. 3 Pf. (14 Mark 30 Pf.) Von
+den dreizehn »Gästen« wurden nämlich 17 1/2 Maass Wein und 26 Kannen Bier
+vertrunken. Zu der Exekution selbst wurden 3 Klafter Holz und 2 Schoss
+Reissig verbraucht, welche inclusive der Anweisegebühr und des Fuhrlohns
+4 Mfl. 8 Gr. kosteten.
+
+[126] Theatrum Europ. Th. X. S. 447.
+
+[127] Zeitschr. des Vereins für Gesch. und Alterthumskunde Schlesiens.
+1856, I. S. 119.
+
+[128] _Roskoff_, II. S. 311.
+
+[129] _Roskoff_, II. S. 313.
+
+[130] Merkw. Hexenpr. gegen den Kaufmann Köbbing, S. 100.
+
+[131] _Horst_, Dämonomagie, S. 198.
+
+[132] Das Festmachen gegen Hieb und Stich nannte man die »Passauische
+Kunst.«
+
+[133] Vgl. U -- hu -- hu! oder Hexen-, Gespenster-, Schatzgräber- und
+Erscheinungsgeschichten, Erfurt, 1785-1792, B. 4, S. 26-84.
+
+[134] Der Prozess dauerte von 1615-1621. Vgl. darüber _v. Breitschwert_, J.
+Keppler's Leben und Wirken, Stuttg. 1831.
+
+[135] _Schindler_, der Aberglaube des Mittelalters, theilt dieses S. 340
+nach _Theophil. Spitzelius_, Gebrochene Nacht der Finsterniss, mit.
+
+
+
+
+ ZWEIUNDZWANZIGSTES KAPITEL.
+
+ Die Hexenprozesse von der zweiten Hälfte des sechszehnten bis
+ zum Ende des siebenzehnten Jahrhunderts ausserhalb Deutschlands.
+
+
+In =Ungarn= treten Hexenprozesse erst seit dem zweiten Jahrzehent des
+siebenzehnten Jahrhunderts hervor[136]. Es wurde nämlich nach dem Zeugniss
+des gleichzeitigen Kronstädter Stadtpfarrers Markus Fuchs in Ungarn um 1615
+eine grosse Menge von Hexenmeistern und Hexen verbrannt, weil sie den
+Willen gehabt haben sollten, durch ihre Teufelskünste ganz Ungarn und
+Siebenbürgen mittelst Hagelschlags zu verderben. Ueber die Entdeckung des
+Vorhabens wird Folgendes berichtet: Ein zehn- bis zwölfjähriges Mädchen
+ging mit ihrem Vater in den Weinberg, und da er über die anhaltende Dürre
+klagte, so sprach sie zu ihm, sie könnte, wenn er es wünschen sollte,
+leicht Regen, ja auch Hagel machen. Als sie nun der Vater fragte, woher sie
+dieses gelernt habe, nannte sie ihre eigene Mutter als ihre Lehrmeisterin
+und liess auch augenblicklich ein schreckliches Unwetter über den
+elterlichen Weinberg hereinbrechen, wobei nach dem Wunsche des Vaters die
+Grundstücke der Nachbarn ganz verschont blieben. Der Vater aber zeigte die
+Sache dem Gericht an, infolge dessen Mutter und Tochter in Haft genommen
+und, nachdem sie eine Menge Mitschuldiger genannt hatten, justifizirt
+wurden. »Die Sache war von höchster Gefährlichkeit,« setzt der
+Berichterstatter hinzu, »weil, wenn man sie nicht entdeckt hätte, in kurzer
+Zeit von den Früchten und Reben in Ungarn und Siebenbürgen nichts übrig
+geblieben wäre.«
+
+Um dieselbe Zeit waren die Hexenprozesse auch in =Siebenbürgen=, im
+=Sachsenlande= in Gang gekommen. Im Allgemeinen war das Gerichtsverfahren
+in Ungarn (wo die Hexen ihren Hauptversammlungsort auf dem St. Gerhardsberg
+bei Ofen hatten) und in Siebenbürgen dasselbe wie in Deutschland; doch
+fehlte es nicht an charakteristischen Eigenthümlichkeiten. -- In Ungarn
+nannte man die Hexen (lateinisch): Ligantes, Albae mulieres, Xurguminae,
+Bruxae, in Siebenbürgen: Tridler, Truden, Hundsart, zauberischer
+Donnerschlag (welcher letzte Ausdruck auf den heidnischen Donar hinweist).
+Sie versammelten sich in Siebenbürgen in einem wüsten Hof, auf einem Berg,
+Wasen, im Pfefferland etc. An manchen Orten kamen verschiedene
+Gesellschaften von Hexen (Compagnien, eigene Arten derselben) zusammen, mit
+Trommel und Geige. Die letztere führt der »Trudengeiger«. Er sitzt, wie der
+Spruch »trudegëger bûmstëger« beweist, auf einem Baum, auch wohl auf dem
+Brunnenschwengel und bewahrt sein Instrument in einer Nussschale. -- Die
+Hexen können den Menschen schädigen an Allem, was er hat. Doch ist in den
+sächsischen Hexenprozessen selten der Beschädigte der Ankläger, sondern der
+Verdächtige wird moralisch gezwungen, den Prozess selbst anhängig zu
+machen. Fast alle Hexenprozesse sind hier in ihrer Entstehung
+Injurienprozesse und gestalten sich erst im Verlaufe der Verhandlungen zu
+einem peinlichen Rechtsstreit aus. Allgemein aber gilt noch der germanische
+Rechtsgrundsatz: »wo kein Kläger, da kein Richter.« Der Hexenprozess ist im
+Sachsenlande kein Inquisitionsprozess, sondern es herrscht hier noch im
+ganzen siebenzehnten und achtzehnten Jahrhundert das alte Verfahren, so
+dass hier auch von keinem Fiskal die Rede ist. -- Zur Klage selbst wurde
+der Verdächtige gedrängt entweder durch die vom Pfarrer (wegen
+ausgesprochenen Verdachts des Teufelsdienstes) verhängte Excommunikation
+oder durch die Nachbarschaft. Hatte Jemand einen Anderen im Verdacht der
+Zauberei, so redete er ihn desshalb vor Zeugen und öffentlich an (»du Trud!
+du zauberischer Donnerschlag!«), oder er sandte zwei Nachbarn zu ihm, mit
+der Aufforderung, den angerichteten Schaden wieder gut zu machen oder die
+Kriminalklage zu gewärtigen. Diese Aufforderung durfte nicht
+unberücksichtigt bleiben. Es musste entweder die Versöhnung erfolgen oder
+der Beschimpfte musste sein »Recht suchen«. Geschah keins von beiden, so
+schloss der Pfarrer den Betreffenden von der Communion und die
+Nachbarschaft schloss ihn von Feuer und Wasser aus, womit ihm alle
+bürgerliche Ehre und aller Glaube entzogen war. Scheiterte die Versöhnung
+an der Hartnäckigkeit der einen oder andern Partei, so musste der
+Beschimpfte vor dem »sitzenden Gericht«, vor Königs- und Stuhlrichter
+erscheinen und gegen seinen Beleidiger einen Injurienprozess anhängig
+machen. Dieses geschah an dem von dem Gericht anberaumten Tage anfangs nur
+mündlich, im achtzehnten Jahrhundert auch schriftlich. Die Beschimpfung
+wurde von dem Beklagten ganz gewöhnlich eingestanden und der Beweis
+angeboten. Nach einer fünfzehntägigen Exmission wurden die Zeugen von dem
+Angeklagten vorgeführt, und nur wenn die zuerst vorgeführten das Verbrechen
+nur »scheinbar« gemacht hatten, wurde eine Frist zur Herbeiführung neuer
+Zeugen gestattet. War das Verbrechen nicht scheinbar gemacht oder war es
+erwiesen worden, so wurde alsbald das Urtheil gefällt. -- In der Regel
+häuften die Zeugen allen Wust des allgemeinen Geredes und des Aberglaubens
+auf den unglücklichen Kläger, der sich nun plötzlich als Angeklagten
+dastehen sah. -- War dann durch das Verhör dem Verdacht »ein Schein
+gemacht«, so war das Gericht in der Sache, weil sie »den Hals und Bauch
+anging«, nicht mehr zur Fällung des Urtheils competent, wesshalb es das
+ganze bis dahin geführte Protokoll »ad majorem causae dilucidationem et
+discussionem« dem »Rath« als der mit dem Blutbann betrauten Behörde
+übersandte, der dann sofort zur Verhaftung und Haussuchung schritt. Die
+Gegenstände, die bei der letzteren als verdächtig auffielen (Scherben,
+Töpfchen, in denen sich »Geschmier« nachweisen liess, ein Strohwisch im
+Stall, ein Federwisch u. dgl.) wurden dem Rath übergeben. Da nun diese
+Dinge einerseits ohne Weiteres »ein gewisses specimen Magicae artis«
+ergaben und die Beklagten doch nicht eingestehen wollten, dass sie
+dieselben zu Zaubereien gebraucht hätten, und da man andererseits in den
+Hexenprozessen nur nach »gichtigem Mund« d. h. nach dem Geständniss des
+Angeklagten verurtheilen konnte, so schritt man, um dieses zu erhalten,
+gewöhnlich zu dem Gottesurtheil der Wasserprobe oder des Hexenbads, -- das
+in Ungarn schon von den Zeiten des heil. Ladislaus her üblich war. Diese
+Wasserprobe ist -- Dank der Geschicklichkeit der siebenbürgischen
+Scharfrichter! -- allemal zum Nachtheil der Angeschuldigten ausgefallen.
+Doch hat es zahlreiche Fälle gegeben, in denen die Probe -- gewöhnlich die
+»Schwemmung« genannt -- nicht zum Geständniss führte. In diesem Falle
+ging's mit der »geschwemmten« Person alsbald zur -- Folter. Hatte man mit
+derselben das gewünschte Geständniss erpresst, dann wurde unter Mitwirkung
+aller Glieder des Raths das Urtheil gefällt, und zwar -- da das sächsische
+Statutarrecht keine speziell für Hexerei bestimmte Strafe enthielt -- nach
+dem kaiserlichen Recht, das in diesen Fällen zur Ergänzung des Landrechts
+verwendet ward. Im siebenzehnten Jahrhundert ward in der Regel auf
+Feuerstrafe, später zum Oefteren auf Hinrichtung mit dem Schwerte erkannt.
+Jetzt erst kam die Geistlichkeit mit dem Prozess in Berührung, indem ein
+Geistlicher die Verurtheilten zur Richtstätte begleitete. Auf derselben
+angekommen, forderte ein Beamter die Verurtheilten auf, nochmals die
+Wahrhaftigkeit und Freiwilligkeit der gemachten Geständnisse zu bekennen
+und die Mitschuldigen anzugeben. Auf diesem Wege wurde oft eine ganze Reihe
+von Personen, die sich des besten Rufes erfreuten, der Hexerei verdächtig.
+Zuweilen geschah es auch, dass wer bei der Wasserprobe oder bei der
+Hinrichtung seine Theilnahme für die unglückliche Hexe etwas allzulaut
+aussprach, dadurch selbst in Verdacht kam. So wurde, als man am
+26. November 1650 zu Reps in Siebenbürgen zwei Männer schwemmte, auch ein
+Dritter »auf Verdacht probiret.« Nun ging derselbe zwar im Wasser unter,
+aber er wurde doch, »weil er zuvor viel unnützlich geredet« nur gegen
+sichere Bürgschaft (von 80 fl.) freigegeben[137]. --
+
+Im Umfange der heutigen =Schweiz= hatte sich im Jurisdictionsgebiet des
+Bischofs von =Lausanne= der Hexenprozess aus dem Ketzerprozess so
+entwickelt, dass hier die Versammlungen der Hexen durch das ganze
+sechszehnte und siebenzehnte Jahrhundert hin ganz ebenso wie weiland die
+der Ketzer allgemein mit dem Namen »Sekte« bezeichnet wurden. Doch liegen
+über den Beginn der Hexenverfolgung erst von 1580 an Nachrichten vor.
+Damals kam in dem Neuchateler Val-de-Travers ein Hexenprozess vor, dem in
+den Jahren 1581, 1585 und 1586 andere Prozesse nachfolgten. Doch traten
+dieselben bis zum Jahr 1607 immer nur vereinzelt hervor. Erst seit diesem
+Jahre kam die Seuche der Hexenverfolgung, immer grausiger anwachsend, zum
+Ausbruch[138]. Allein in der Grafschaft Valangin fanden in den Jahren
+1607-1667 achtundvierzig Hexenprozesse statt. Allein im Jahr 1619 wurden in
+Valangin zehn Hexen verbrannt. In einem der kleinsten der neun
+Gerichtsbezirke des Neuchateler Landes, in Colombier, verbrannte man in den
+beiden Jahren 1619 und 1620 dreizehn Hexen und Zauberer. Der Kastellan von
+Thielle liess in seinem winzigen Gerichtsbezirk 1647 in zwei Monaten elf,
+im November 1665 zehn Hexen verbrennen[139]. Am entsetzlichsten wüthete
+hier die Hexenverfolgung im Jahr 1685[140]. Damals wurden in Thielle auf
+Befehl des Kastellans am 13. Nov. zwei, am 18. Nov. drei, am 24. Nov. fünf
+Zauberer und Hexen verbrannt. -- In anderen Landestheilen mag es indessen
+nicht viel besser hergegangen sein.
+
+Das Prozessverfahren war ein sehr summarisches. Vom Tage der Einziehung
+einer Verdächtigten bis zur Vollstreckung des Urtheils dauerte es in der
+Regel nur zehn bis zwölf Tage; dann war Alles vorbei. Die Tortur wurde, wie
+es scheint, in der Regel in jedem Prozesse nur Einmal angewandt, wobei es
+aber doch an Grausamkeiten aller Art nicht fehlte. In der Grafschaft
+Valangin kam der Fall vor, dass ein Richter eine auch unter den
+furchtbarsten Martern ihre Unschuld behauptende Inquisitin, über diese
+»Hartnäckigkeit« aufgebracht, in ihrem Kerkerloch einmauern liess[141].
+
+Das Urtheil des Gerichts, welches regelmässig auf lebendige Verbrennung
+lautete, musste der obersten Landesbehörde zu Neuchatel zur Bestätigung
+vorgelegt werden. Von dieser wurden die Verurtheilten gewöhnlich zur
+Erwürgung auf oder neben dem Scheiterhaufen begnadigt. -- Die
+Exekutionen -- welche in Neuchatel vor der Schlossterrasse stattfanden --
+galten als Volksschauspiele, zu denen regelmässig viele Tausende
+zusammenströmten. Den Schluss des ganzen Akts bildete regelmässig eine
+solenne Schmauserei[142], an welcher das gesammte Gerichtspersonal und
+Andere (z. B. auch der Schulmeister, welcher die Glocken geläutet hatte,)
+Theil nahmen. Nur die Henkersknechte speisten an einem besonderen Tisch.
+
+Im Kanton =Bern= hatte sich allmählich die Praxis herausgebildet, dass
+gegen die »Hexen« ganz nach den Regeln des Hexenprozesses verfahren, das
+über die schuldig Befundenen gefällte Urtheil jedoch von dem Berner Rath in
+eine mildere Strafe umgewandelt wurde. So kamen z. B. im Jahr 1651 von
+zweiundfünfzig Todesurtheilen nur drei zu strenger Vollziehung.
+
+In dem genannten Jahre gaben indessen einige im Waadtlande vorgekommene
+Fälle zu einer neuen, humaneren Regelung der Hexenprozesse Anlass[143]. Der
+Kastellan von Molondin hatte vier Geschwister Petrognet auf einfache
+Anzeige hin einkerkern, durch den Henker visitiren lassen und ihnen,
+obgleich sich nichts wider sie ergab, die Kosten für beides abgefordert.
+Die vier Geschwister führten darüber in Bern Beschwerde, infolge dessen der
+Gerichtsbeamte selbst verhaftet, und da es sich herausstellte, dass sowohl
+er als sein Gerichtsherr sich Ungebührliches erlaubt, beide zum Tragen der
+Kosten und zur vollen Entschädigung der Misshandelten verurtheilt wurden.
+Aehnlich erkannte der Berner Rath kurz nachher über Etienne und Françoise
+Borbosa von Lonay, welche ihre Unschuld durch standhaftes Ertragen der
+Folter erwiesen, die Freilassung und zwar so, dass die Gerichtspersonen
+wegen ungebührlichen Gebrauchs der Folter die Kosten zu tragen hatten.
+Dieser letztere Fall insbesondere veranlasste nun den Rath das bestehende
+prozessualische Verfahren aufs Neue zum Gegenstande der ernstlichsten
+Erwägung zu machen, wobei sich schliesslich zwei Fragen als die für das
+ganze Prozessverfahren massgebenden Gesichtspunkte herausstellten, nämlich
+1) ob auf das am Leibe einer Eingezogenen vorgefundene Stigma soweit zu
+fussen wäre, dass auf Grund desselben alle Marter angewendet werden
+möchten, und 2) ob eine Anzeige, dass zwei oder mehrere Personen an hellem
+Tage über Hexensachen sich unterhalten und verabredet, zum Einschreiten
+einen gültigen Grund abgeben könnte. Beide Fragen wurden alsbald den
+verschiedensten wissenschaftlichen Auctoritäten, namentlich den
+medizinischen Fakultäten zu Bern und Basel, der Juristenfakultät und dem
+Convente der Stadtgeistlichen zu Bern zur gutachtlichen Aeusserung
+vorgelegt. Die Antworten, welche der Rath auf seine Anfrage erhielt,
+lauteten von allen Seiten her verneinend. Namentlich erklärte sich in
+diesem Sinne auch der Convent der Stadtgeistlichen, dem insbesondere die
+Weisung zugegangen war, die Fragen theologisch nach der h. Schrift zu
+prüfen und sich darüber auszusprechen, »ob nicht auch in diesen beiden
+Stücken die arglistige Einmischung und Verblendung des Satans mit
+unterlaufen könnte.« Das Responsum der Berner Prediger repräsentirt einen
+Höhegrad von Intelligenz und Freimüthigkeit, der damals -- im Jahr 1651 --
+nur selten wahrzunehmen war. Die Prediger antworteten nämlich nicht allein
+auf beide Fragen mit dem entschiedensten Nein, sondern suchten in ihrem
+Gutachten auch die socialen und kirchlichen Uebelstände nachzuweisen, in
+denen die Krankheit der Hexerei wurzele, und die Mittel, durch welche sie
+geheilt werden müsse. Die Prediger klagten darüber, dass die Bestellung der
+weltlichen Aemter mehr nach Gunst als nach Kunst geschehe, dass deren
+Inhaber wohl an ihren Eigennutz aber nicht an die Bestrafung der Laster
+dächten, und dass sie vorkommende Streitigkeiten, statt sie in Minne
+abzuthun, lieber zu Hass und Rachgier erwachsen liessen, zu deren
+Befriedigung dann oft Hülfe bei dem Satan gesucht würde. Nicht minder
+schlecht stünde es um den Kirchendienst, da nicht selten Ein Prediger zwei
+oder drei Gemeinden versehen und darob die Unterweisung der Jugend
+verabsäumen müsste. Zudem wären die Prediger zum Theil ungelehrt,
+untauglich, fahrlässig, mitunter sogar ärgerlich im Wandel, wodurch dem
+Satan und dessen Geschworenen Thor und Thür geöffnet würde. Auch die
+Schulen, vor Allem die Dorfschulen, befänden sich im übelsten Zustand. Bei
+allem Eifer der Obrigkeit wären doch die Leute gegen die Schule zu karg,
+die Eltern gegen ihre Kinder zu schwach, so dass viele Kinder nicht einmal
+beten könnten. Dazu käme die ungetreue Verwaltung der Aemter und Güter, die
+übergrosse Toleranz gegen Gaukler, Wahrsager, Versegner, Hausirer mit
+Bildern, Kreuzen und geweihten Wurzeln, Quacksalber, Gespensterbanner und
+Geisterbeschwörer, »deren nicht weit von der Stadt sind und geduldet
+werden«, und viel anderes »loses Gesindlein, welches, wenn es nicht einen
+Bund hat mit dem Teufel, so ist es doch nicht weit davon.« Endlich wird
+noch als Grund und Anlass der Hexensünden hervorgehoben die Unwissenheit
+des Volkes über Gott und Gottes Wort, der Unglaube, die Ungeduld unter dem
+Kreuz, der Geiz, Neid, die Hoffart und andere Leidenschaften, der Umgang
+mit schlechten Personen, die Ausschweifungen in der Jugend, das
+gegenseitige Verfluchen und Verwünschen, und »dass man fleissiger in den
+Zauberbüchern und anderen brotlosen Künsten liest als in der Bibel.« -- Als
+wesentlichstes Heilmittel gegen das arge Unwesen der Hexerei wird
+bezeichnet: die christliche Wachsamkeit. Dieselbe soll sich so bethätigen,
+»dass die verdächtigen Personen und Beklagten mit mitleidigem Ernst
+erforscht werden, nicht alsbald mit der peinlichen Tortur durch die
+Scharfrichter, welche zu Zeiten blutdürstige Leute sind und mit Künsten
+umgehen, dadurch sie einen Teufel mit dem anderen sich unterstehen zu
+fahen; sondern durch gelehrte und erfahrene Männer, die aus Gottes Wort mit
+ihnen nach einem eifrigen Gebet reden, ob sie zum freien Bekenntniss ihrer
+Missethat und herzlicher Begierde, aus den Klauen des höllischen Löwen
+erledigt und hingegen des himmlischen und seligen Lebens theilhaftig zu
+werden mögen bewegt werden.« Ganz besonders aber dringen die Geistlichen
+darauf, dass die Geständnisse der Angeschuldigten auf das sorgfältigste zu
+prüfen seien, »ob nämlich das (von ihnen) Bekannte möglich oder unmöglich
+den Unholden, oder ihrem Meister, -- item an denen Orten oder Personen oder
+Gütern, die geschädigt worden seien, es (wirklich) geschehen sei oder
+nicht.« Ausserdem wird auch verlangt, dass die Predigten sich nicht in
+Dunkelheiten der Dogmatik oder Fragen der Polemik verlieren, sondern dass
+in apostolischer Einfalt und der Fassungskraft der Zuhörer gemäss zu
+denselben geredet werde, und dass ebenso der Schulunterricht in einer der
+Jugend wirklich fruchtbringenden Weise ertheilt werde.
+
+Dieses war das ernste und weise Wort, welches die Berner Geistlichkeit dem
+Rathe übersandte. In demselben war allerdings ebenso wie in den Gutachten
+der medizinischen und juristischen Fakultäten der Glaube an die Möglichkeit
+des Teufelsbundes und der Hexerei festgehalten, aber der bisherige
+=Hexenprozess= wurde doch in seinen Grundlagen erschüttert. Unmöglich
+konnte es daher in der bisherigen Weise weiter fortgehen, was namentlich
+der Berner Rath recht wohl einsah. Zur Berathung eines neuen
+Prozessverfahrens wurde alsbald eine Commission niedergesetzt, welche
+bedeutet ward, dass einerseits auf die Vorschläge der Geistlichkeit zur
+Entfernung öffentlicher Missstände und zur religiös-sittlichen Hebung des
+Volks Bedacht genommen, andrerseits über die Zeichen, ob sie zur Vornahme
+der Tortur genugsam seien oder nicht, ein Vortrag abgefasst und die alte
+Ordnung revidirt vorgelegt werde. In der Zwischenzeit gebot man den
+welschen Amtleuten (14. November 1651) vorläufig bei Verhaftungen wegen
+Hexerei keinerlei Tortur anwenden zu lassen, sondern in jedem Falle
+umständlich einzuberichten und den Bescheid zu gewärtigen, auch auf die
+Angebungen wegen gehaltener Gespräche u. dgl., es sei bei Tage oder bei
+Nacht, als auf teuflische Illusion keine Rücksicht zu nehmen. Unter dem
+29. Dezember 1651 wurde dann die durchgesehene und mannigfach verbesserte
+=Prozessordnung= veröffentlicht. Nach derselben sollten vage Anzeigen von
+Verhafteten, angebliche Abreden zum Bösen gar nicht mehr in Betracht
+kommen. Nur in Fällen von besonderer Wahrscheinlichkeit soll eine
+Voruntersuchung über die Umstände der gesprochenen Worte und den Leumund
+des Betreffenden stattfinden, ein weiteres Vorgehen dagegen erst auf
+obrigkeitlichen Befehl. Betrifft jedoch die übereinstimmende Anzeige zweier
+Personen eine begangene Missethat, so sei mit Verhaftung, Confrontation und
+Besichtigung einzuschreiten, zugleich aber die geschehene Thatsache der
+Vergiftung von Menschen oder Thieren in sichere Erfahrung zu bringen. Erst
+in dem Falle, wenn dieses sich wirklich ergebe, die Anzeiger überdies
+beständig bleiben, der Leumund nachtheilig laute und der Beklagte
+dessenungeachtet kein Bekenntniss ablege, dürfe man zur »ziemlichen« Folter
+schreiten, über deren Ergebniss sodann wieder berichtet werden solle.
+Dieselbe wird indessen auf das Anhängen eines Gewichts von höchstens
+hundert Pfund mit nur dreimaligem Aufziehen beschränkt und dabei wird die
+gebührliche Rücksichtnahme auf persönliche Umstände zur Pflicht gemacht.
+
+Ausserdem übersandte der Berner Rath das Gutachten des Convents auch der
+waadtländischen Geistlichkeit zur berichtlichen Aeusserung zu, die zwar
+nicht die Unabhängigkeit und Freiheit des Urtheils besass, durch welche die
+Berner hervorragten, dasselbe aber doch im Wesentlichen billigte.
+
+Die Frucht aller dieser Verhandlungen trat bald in mancherlei Weise zu
+Tage. Sogleich auf die letzte Verordnung der Regierung hin zeigt sich in
+den Rathsmanualen eine auffallend grössere Sorgfalt bei der Prüfung der
+eingehenden Prozessverhandlungen, die auch öfters als ungenau und
+mangelhaft zurückgewiesen werden. Anstatt sofort zur Tortur zu schreiten,
+wird es üblich, dass zwei Geistliche den stark Verdächtigen zum Bekenntniss
+der Wahrheit zu bewegen trachten sollen. Mehrmals gibt man die Frage zu
+bedenken, ob nicht Melancholie d. h. Geisteskrankheit überhaupt sich
+annehmen lasse. Gerichte, die leichtfertig und willkürlich vorgingen,
+erhielten scharfe Verweise, mussten die Gefangenen augenblicklich in
+Freiheit setzen, und zwar, was wohl ihren allzu raschen Eifer in Etwas
+dämpfen sollte, ohne Vergütung der Kosten. Der vorgekommene Fall, dass ein
+Angeklagter auf das gefundene Stigma hin grausam gefoltert, nachher aber
+kein Stigma mehr an ihm zu entdecken war, gab den warnenden Beweis, wie
+leicht man sich in dieser Sache irren und Unschuldige misshandeln könne,
+was zur Aufstellung einer Anzahl darauf bezüglicher Vorschriften führte.
+Die Besichtigung sollte demnach durch Sachverständige am hellen Tage und an
+einem hellen Orte geschehen, über das Ergebniss eidlich referirt, jedoch
+nichts protokollirt werden, man habe denn das Zeichen zum dritten Male
+geprüft[144]. So suchte man wenigstens im Einzelnen zu bessern, so lange
+man noch nicht mit dem Ganzen aufzuräumen wagte.
+
+Allerdings währten die Prozesse noch geraume Zeit fort; selbst die Frau des
+Pfarrers Mader von Kappelen wurde zu Erlach als Hexe enthauptet, und im
+Jahr 1665 kamen im Waadtland noch vierundzwanzig Hinrichtungen vor. Zu
+Carouge wurde damals (16. März 1665) sogar ein eigener Hülfsgeistlicher zur
+»Hintertreibung des Satans« angestellt. Allein mit dem Jahre 1680
+verschwinden die =Todes=urtheile, mit denen man bisher die Hexerei bestraft
+hatte, aus den Berner Rathsmanualen gänzlich. Die Hexenverfolgung dauerte
+zwar noch eine Weile fort, allein man erkannte jetzt nur auf Geld- und
+Freiheitsstrafen.
+
+Im Kanton =Zürich= wurde zum ersten Mal eine Unholdin 1654 verbrannt,
+worauf 1660 in Stein vier Hexen erst mit dem Schwerte hingerichtet und dann
+verbrannt wurden, unter ihnen eine fünfundsiebenzigjährige Frau, die bis
+dahin im Rufe grosser Frömmigkeit gestanden hatte. Aus dem Jahr 1666 wird
+von einem Metzger Kramer aus Zürich berichtet, dass derselbe, als
+teuflischer Künste verdächtig, zur Ermittelung etwaiger Hexenmale am ganzen
+Leibe geschoren worden sei[145].
+
+Unter den =englischen= Prozessen jener Zeit hat der von Warbois (1593)
+einige Berühmtheit erlangt, weil er eine Stiftung veranlasste, nach welcher
+jährlich ein Studiosus der Theologie im Collegium der Königin zu Cambridge
+gegen eine Belohnung von vierzig Schillingen einen Vortrag über die Hexerei
+zu halten hatte. Das Ganze war durch das Gerede von Kindern angegangen, die
+halb aus thörichter Einbildung, halb aus Bosheit von den abgesandten
+Geistern eines alten Weibes geplagt zu werden vorgaben. Die Alte ward
+verhaftet, zum Geständniss gebracht und von den Geschworenen sammt ihrem
+Ehemanne und ihrer Tochter, welche indessen jede Schuld standhaft
+leugneten, in Huntingdon zum Tode verurtheilt[146].
+
+=Schottland= erlebte seine Gräuelperiode unter Jakob VI[147]. Dieser König
+schürte mit der reformirten Geistlichkeit das Feuer um die Wette[148]; er
+selbst bildete sich ein, um seines Religionseifers willen vom Teufel
+verfolgt zu werden, und sein Argwohn traf darum besonders die schottischen
+Katholiken als dessen Werkzeuge. -- Bei seiner Rückkehr aus Dänemark (wo er
+sich vermählt hatte) war Jakob von gewaltigen Seestürmen bedrängt worden,
+die er den Zauberkünsten der Hexen zuschrieb. Daher ward dieser Sturm der
+Anlass zu einer ganz entsetzlichen Hexenverfolgung. Der Argwohn des Königs
+fiel hauptsächlich auf einen Dr. Fian, der den Sturm erregt haben sollte.
+Derselbe gestand dieses auch auf der Folter, nahm aber hernach sein
+Geständniss zurück. Daher wurde derselbe wiederholt allen nur irgend
+erdenklichen Martern unterworfen. Die Knochen der Beine wurden ihm in den
+spanischen Stiefeln in einzelne Stücke zerbrochen und schliesslich wurden
+dem Unglücklichen (auf Geheiss des Königs) an allen Fingern die Nägel
+gespalten, mit einer Kneipzange ausgerissen und an jeder wunden Stelle
+wurde ihm ein eiserner Nagel bis zum Kopfende ins Fleisch eingetrieben.
+Aber »der Teufel war so tief in sein Herz eingedrungen, dass er hartnäckig
+leugnete, was er vorher eingestanden hatte«, wesshalb er ohne Geständniss
+lebendig verbrannt wurde[149]. -- Wie in diesem Falle, so wohnte der König
+auch sonst den Verhören persönlich bei, liess sich mitunter von den
+Verhörten die Melodien vorspielen, mit welchen die Teufelsprozessionen
+begleitet werden, freute sich, wenn der Teufel französisch von ihm gesagt
+haben sollte: »Il est un homme de Dieu«, oder er sei der grösste Feind,
+welchen Satan in der Welt habe, -- und bedrohte die Geschworenen mit einer
+Anklage wegen vorsätzlichen Irrthums, wenn sie im Verurtheilen nicht eifrig
+genug waren.
+
+Mit Jakob's Ueberzug nach London änderte sich die Scene seines Wirkens;
+jetzt kam das übersättigte Schottland etwas zu Athem, und in England
+erschien sogleich ein Gesetz (1603), das die Zauberei ganz im Geiste der
+königlichen Dämonologie auffasste und die Zauberer, als der Felonie
+schuldig, jedes geistlichen Beistandes für unwürdig erklärte. Jetzt war
+nicht mehr die Nachweisung eines durch Zaubermittel begangenen Verbrechens
+nöthig; die Zauberei war nun an sich ein solches[150]. Berüchtigt sind die
+beiden Prozesse der Lancashire-Hexen in den Jahren 1613 und 1634, wobei ein
+boshafter Knabe von elf Jahren unter der Anleitung seines gewinnsüchtigen
+Vaters die Denunziationen machte. Der Betrug wurde entdeckt, als siebenzehn
+Weiber schon auf dem Punkte waren gehängt zu werden[151].
+
+Unerhörte Dinge durchlebte =England= in der Zeit seines Bürgerkriegs. Ein
+gemeiner Mensch, =Matthias Hopkins= aus Essex, der sich besonderer
+Kenntnisse rühmte, durchzog unter dem Titel eines General-Hexenfinders
+(Witch-Finder-general) von 1645 an die Grafschaften Essex, Sussex, Norfolk
+und Huntingdon[152]. Wo ein Magistrat seine Hülfe, die er geschickt zu
+empfehlen wusste, in Anspruch nahm, da suchte er gegen freien Unterhalt,
+Vergütung der Reisekosten und bestimmte Diäten die Hexen des Bezirks auf.
+Als Mittel hierzu dienten ihm besonders die Proben mit der Nadel und mit
+dem kalten Wasser. So brachte er Hunderte von Unglücklichen zum Tode und
+fanatisirte den Pöbel täglich mehr.
+
+Unter Anderen fiel auch der Verdacht auf einen fast achtzigjährigen Greis,
+einen anglikanischen Geistlichen, Namens =Lowes=, der fünfzig Jahre lang
+seines Amtes in Ehren gewartet hatte. Derselbe wurde mehrere Tage und
+Nächte hindurch mit der landesüblichen tortura insomnii gequält, bis er
+ganz ohne Besinnung war und als Geisteskranker erschien. Schliesslich wurde
+er ins Wasser geworfen, verurtheilt und gehängt. Die Einen behaupteten, er
+habe standhaft bis ans Ende seine Unschuld betheuert, während Andere (unter
+ihnen auch Baxter) erzählten, er habe bekannt, dass er zwei Teufel (imps)
+besitze, von denen der eine ihn immer zum Bösen antreibe, und mit dessen
+Hülfe er namentlich ein Segelschiff auf der See vor seinen Augen zum Sinken
+gebracht habe[153]. -- Indessen dauerte das Treiben =Hopkins= nicht lange.
+Derselbe hatte eben seinen Besuch der Stadt Houghton in Huntingdonshire
+zugedacht, als ein Geistlicher daselbst, Mr. =Gaul=, gegen das Unwesen sich
+erhob. Hopkins, der nun dem Landfrieden nicht mehr traute, schrieb, um die
+Stimmung zu erforschen, an mehrere Magistrate des Orts folgenden Brief,
+welcher ausser der Feigheit des Menschen auch beweist, dass selbst ein
+ungelehrter Hexenverfolger, der niemals von Edelin und Loos gehört hat,
+seine Verdächtigungspolitik versteht. Er schreibt: »Meinen Empfehl an Eure
+Herrlichkeit. Ich erhielt heute einen Brief, der mich nach der Stadt Namens
+Gross-Houghton beruft, um nach übelberüchtigten Personen zu forschen, die
+man Hexen nennt (obwohl ich höre, dass Euer Pfarrer in Folge seiner
+Unwissenheit arg gegen uns ist). Ich gedenke, geliebt es Gott, um so eher
+zu kommen, damit ich dessen seltsame Meinung in Betreff solcher
+Angelegenheiten vernehme. In Suffolk habe ich einen Priester gekannt, der
+eben so sehr gegen diese Entdeckung von der Kanzel herab eiferte, jedoch
+vom Parlament gezwungen wurde, an eben derselben Stelle zu widerrufen. Ich
+wundere mich sehr, dass solche böse Menschen Verfechter, und noch dazu
+unter den Geistlichen, finden, welche täglich Schrecken und Entsetzen
+predigen sollten, um die Uebelthäter zu erschüttern. Ich gedenke Eurer
+Stadt einen plötzlichen Besuch abzustatten. Diese Woche komme ich nach
+Kimbolton, und es stehen Zehn gegen Eins zu wetten, dass ich zuerst mich
+nach Eurer Stadt wende; doch möchte ich zuvor mit Zuverlässigkeit wissen,
+ob Eure Stadt viele Parteinehmer für solches Gesindel zählt, oder ob sie
+bereit ist, uns freundlichen Empfang und gute Bewirthung angedeihen zu
+lassen, wie andere Orte thaten, in denen ich war. Wo nicht, so werde ich
+Euren Bezirk meiden (nicht als wäre ich zunächst auf mich selbst bedacht),
+und mich in solche Gegenden begeben, wo ich nicht nur ohne Controle handeln
+und strafen möge, sondern auch Dank und Belohnung einernte. So verabschiede
+ich mich ergebenst und will mich als Euren Diener empfohlen haben.
+
+ Matthias Hopkins.«
+
+Hopkins trieb sein Spiel, bis er sich in seinen eigenen Netzen fing. Das
+entrüstete Volk nahm zuletzt mit ihm selbst die Wasserprobe vor, er
+schwamm, ward schuldig erkannt und getödtet; ob mit gerichtlichen Formen,
+oder nicht, bleibt zweifelhaft. Butler gedenkt seiner im sechsten Gesange
+des Hudibras:
+
+ Has not this present Parliament
+ A ledger to the devil sent,
+ Fully empovered to treat about
+ Finding revolted witches out?
+ And has not he within one year
+ Hang'd threescore of them in a shire? --
+ Who after proved himself a witch,
+ And made a rod for his own breech.
+
+Von einer ähnlichen Hexenjagd, die wenige Jahre später im nördlichen
+England vorging, berichtet =Sykes= in den Local Records. »In den
+Gemeinderaths-Akten von Newcastle wird eine Petition in Hexensachen vom
+26. März 1649 erwähnt, welche ohne Zweifel von den Einwohnern
+unterzeichnet war und deren Inhalt einen Prozess gegen alle verdächtigen
+Personen veranlasste. In Folge derselben schickte die Obrigkeit zwei
+Gerichtsdiener nach Schottland und bot einem Schotten, der sich auf die
+Nadelprobe zu verstehen vorgab, wenn er nach Newcastle kommen und die ihm
+Vorgeführten untersuchen wollte, ausser freier Her- und Rückreise zwanzig
+Schillinge für jede Person, die als Hexe verurtheilt werden würde. Als die
+Gerichtsdiener den Hexenfinder zu Pferde in die Stadt brachten, liess die
+Obrigkeit durch die Schelle bekannt machen, wer gegen irgend ein Weib eine
+Klage wegen Hexerei vorzubringen habe, der solle es thun; man wolle
+dieselbe sogleich verhaften und untersuchen lassen. Dreissig Weiber wurden
+in das Rathhaus gebracht, der Nadelprobe unterworfen und mehrentheils
+schuldig befunden. Aus einem Auszuge aus dem Register der Pfarrkirche zu
+St. Andrews in Schottland ersieht man, dass ein Mann und fünfzehn Weiber zu
+Newcastle wegen Hexerei hingerichtet wurden. Als der Hexenfinder in dieser
+Stadt mit seinem Geschäfte zu Ende war und seine Gebühren in der Tasche
+hatte, begab er sich nach Northumberland, um Weiber zu untersuchen, und
+erhielt drei Pfund für das Stück; aber =Henry Ogle= Esq. bemächtigte sich
+seiner und forderte Rechenschaft. Der Mann entwischte nach Schottland, wo
+er verhaftet, vor Gericht gestellt und wegen ähnlicher in diesem Lande
+verübten Niederträchtigkeiten verurtheilt wurde. Er gestand am Galgen, dass
+er über zweihundertundzwanzig Weiber in beiden Königreichen um den Lohn von
+zwanzig Schillingen für den Kopf zum Tode geliefert habe«[154]. -- Ganz
+England war damals von der unheimlichen Finsterniss des Hexenglaubens
+umnachtet. Scenen, wie sie Shakespeare in seinem Macbeth vorführte, wurden
+überall als der Wirklichkeit des Hexenwesens entsprechend
+angesehen[155]. -- Der berühmte Verfasser der (etwa 1633 erschienenen und
+den crassesten Aberglauben vertheidigenden) Religio medici, =Thomas
+Browne=, der »Vater des Deismus« gab 1664 über zwei Weiber in Suffolk sein
+Urtheil dahin ab, dass deren Krämpfe und sonstigen Zufälle zwar natürlich,
+aber durch den ihnen einwohnenden Teufel gesteigert wären, was er durch
+Berufung auf kurz vorher in Dänemark vorgekommene Fälle erwies. -- Die
+beiden Unglücklichen waren mit dieser nichtssagenden Erklärung als Hexen
+dargethan und wurden 1665 gehängt[156]. -- Im Jahr 1682 wurden in Exeter
+drei Personen wegen Hexerei hingerichtet[157].
+
+In =Schottland= hatten die Hexenprozesse namentlich seit 1603 ihren
+ununterbrochenen Fortgang gehabt, und zwar unter der eifrigsten Mitwirkung
+der reformirten Geistlichkeit, die freilich die hochverdiente Hüterin der
+schottischen Volksfreiheit war, aber auch den Glauben an Teufelsspuk und
+Zauberei sorgsam aufrecht hielt. Um zu Denunziationen zu ermuntern, waren
+hier in den Kirchen Kasten mit Deckelspalten aufgestellt, in welche man die
+Namen Verdächtiger werfen sollte. Entsetzlicher Art waren die
+eigenthümlichen Torturmittel, die man in Schottland zur Anwendung
+brachte[158]. Um eine hartnäckige Hexe zu wecken, band man ihr einen
+eisernen Kappzaum oder Reif mit vier Zacken, die in den Mund eindrangen, um
+das Gesicht, und dieser Kappzaum wurde hinten an der Mauer in einer solchen
+Weise befestigt, dass die Unglückliche sich nicht niederlegen konnte. In
+dieser Stellung musste dieselbe oft mehrere Tage und Nächte hindurch
+verbleiben, während deren sie von Zeit zu Zeit zu Geständnissen
+aufgefordert wurde. Gleichzeitig wurde an ihr mit der tief ins Fleisch
+eindringenden Nadel zur Ermittelung des Hexenmales experimentirt[159].
+Ausserdem wurde die Qual noch dadurch gesteigert, dass man die Gefolterte
+den sich einstellenden Durst ertragen liess ohne ihr einen Schluck Wassers
+zu gewähren. Es soll vorgekommen sein, dass Einzelne diese Marter --
+einschliesslich der tortura insomniae -- fünf, sogar neun Tage und Nächte
+hindurch ertragen mussten[160].
+
+Ausserdem wurde aber ganz besonders »Verstockten«, welche auf diesem Wege
+nicht zum Geständniss zu bringen waren, mit noch ganz anderen Torturmitteln
+zu Leibe gegangen. Hören wir, was =Hartpole Lecky=[161] S. 101 über
+dieselben berichtet: »Die drei vorzüglichsten, welche gewöhnlich zur
+Anwendung kamen, waren die Pennywinkis, die spanischen Stiefeln und die
+Caschielawis. Erstere war eine Art Daumenschraube, die zweite ein Gehäuse,
+in welches das Bein eingesenkt und darin durch Keile zerquetscht wurde, die
+man mit einem Hammer hineintrieb, die dritte eine eiserne Form, die von
+Zeit zu Zeit über einer Kohlenpfanne erhitzt und um den Leib gelegt wurde.
+Manchmal wurde der Körper des Opfers mit Schwefelfaden gebrannt. In einem
+gleichzeitigen Aktenstücke lesen wir von einem Manne, der achtundvierzig
+Stunden unter der scharfen Tortur in den Caschielawis gehalten wurde, und
+von einem anderen, der in derselben schrecklichen Maschine elf Tage und
+Nächte lang blieb, dem vierzehn Tage lang die Beine alltäglich in den
+spanischen Stiefeln gebrochen und der so gegeisselt wurde, dass ihm die
+ganze Haut vom Körper gerissen ward. -- Wie viele Geständnisse durch diese
+Mittel erpresst wurden, lässt sich nicht mehr ermitteln. Zwar ist uns eine
+grosse Anzahl von Zeugenaussagen und Geständnissen aufbewahrt, allein diese
+stammen nur von einem einzigen Gerichte her. Wir wissen, dass (hier) 1662
+mehr als hundertundfünfzig Personen der Hexerei angeklagt und dass in
+diesem Jahre =vierzehn Untersuchungscommissionen= eingesetzt waren.« Es
+kann also nicht auffallen, wenn ein Reisender gelegentlich bemerkt, dass er
+habe 1664 in Leith neun Frauen zusammen verbrennen sehen oder wie 1678 an
+einem einzigen Tage von einem und demselben Gericht neun Frauen verurtheilt
+wurden. Ein Graf Mar erzählt, wie einst mehrere Weiber »mit gellendem
+Geschrei schon halbverbrannt dem langsam sie verzehrenden Feuer sich
+entwanden, einige Augenblicke mit verzweifelter Kraftanstrengung inmitten
+der Zuschauer kämpften, aber bald unter lautem gotteslästerlichem
+Angstgeschrei und wilden Unschuldsbetheuerungen in zuckendem Todeskampfe in
+die Flammen niedersanken.«[162].
+
+Gegen das Ende des siebenzehnten Jahrhunderts war die Pest des
+Hexenglaubens auch nach =Nordamerika= von England her eingeschleppt.
+
+Schon im Jahr 1645 waren im Staate =Massachusetts= vier Personen der
+Hexerei angeklagt und hingerichtet worden. Doch hatte dieses Vorkommniss
+kein sonderliches Aufsehen gemacht. Die berüchtigte =Hexenjagd von Salem=
+nahm erst später, im unmittelbaren Anschluss an eine Quäkerverfolgung,
+ihren Anfang. -- Es ist dabei zu bemerken, dass die Seele derselben zwei
+hochangesehene reformirte Geistliche, Vater und Sohn waren, nämlich
+=Increase Mather=, der zweiundsechszig Jahre als Seelsorger an der
+Nordkirche zu Boston gewirkt hat und dem Neu-England den ersten Grundstein
+seiner Unabhängigkeit verdankt, und vor Allem dessen Sohn =Cotton
+Mather=, -- wie der Vater ein ernster, gelehrter und glaubenseifriger
+Prediger, dessen Name in der englischen Literatur noch heute mit
+Auszeichnung genannt wird, wesshalb seine Dämonomanie noch um so
+räthselhafter erscheinen kann.
+
+Ein anscheinend ganz unbedeutendes Ereigniss, welches sich 1688 zu
+=Boston= zutrug, gab den ersten Anlass zu dem grausigen Drama.
+
+Im Hause eines Maurers war Wäsche abhanden gekommen -- der Verdacht fiel
+auf eine Waschfrau, welche in der Familie zeitweise Dienste leistete --
+diese, empört über die Beschuldigung, liess sich derbe Aeusserungen gegen
+ein Töchterchen der Familie entschlüpfen. Als das Kind nun den andern Tag
+erkrankte und das Uebel sich auch seinen Geschwistern mittheilte, kam man
+auf den Gedanken, die Waschfrau habe sie behext. Diese, eine Irländerin und
+Papistin (keins von beiden sprach zu ihren Gunsten) wurde verhaftet,
+verhört, und da sie unzusammenhängend und nur gebrochen englisch sprach,
+schliesslich in der Verzweiflung auch selbst schuldig zu sein vorgab,
+verurtheilt und hingerichtet. -- Natürlich hatte dieser Vorgang einen
+tiefen Eindruck auf das Volk gemacht und die Verblendung nahm mehr und mehr
+zu. =Cotton Mather= wurde als Zeuge zu den Kindern des Maurers gerufen.
+Nicht zufrieden mit dem, was sich seinen Augen hier darbot, nahm er das am
+meisten von Krämpfen und eigenthümlichen Zuständen befallene Kind mit nach
+Hause, um es ungestört examiniren zu können. Es scheint, dass das kleine
+Mädchen mancherlei von den Hexereien, welche in England und Schottland
+vorgekommen sein sollten, gehört und seine Phantasie damit erfüllt hatte.
+Die Kleine kam nämlich oft in Gegenwart vieler Personen in einen
+eigenthümlichen Zustand, setzte sich rittlings auf einen Stuhl, trabte,
+galoppirte u. s. w. Bald schien sie mit unsichtbaren Wesen zu sprechen,
+bald diesen zuzuhören. Sie erzählte Cotton Mather von Versammlungen, welche
+Hexen weit entfernt von ihrem Hause gehalten hätten und bezeichnete
+Personen, welche sie daselbst gesehen haben wollte u. s. w. -- Der, gelind
+gesagt, etwas einfältige Geistliche wurde jetzt durch Alles, was er von der
+Patientin herausexaminirte, immer mehr von der Wahrheit der Hexerei
+überzeugt und hat sogar über den beregten Fall ein Buch (»Memorable
+Providences relating to Witchcraft and Possession.« Lond. 1689) der
+Nachwelt hinterlassen.
+
+Ein anderer Geistlicher, =Paris= aus Salem-Village, welcher seit mehreren
+Jahren in Unfrieden mit seiner Gemeinde lebte, war nicht minder von der
+Sache eingenommen. Im Februar 1692 wurden einige junge Leute seiner Familie
+von eigenthümlichen Zuständen befallen; sie verkrochen sich unter den
+Möbeln und in Ecken, sprachen sonderbar, verrenkten die Glieder und fielen
+theilweise in Krämpfe. Der Arzt konnte die Art der Krankheit nicht erkennen
+und sprach die Vermuthung aus, dass die Kranken behext wären. -- Nun hatte
+Paris einen Indianer und dessen Frau als Dienstboten; -- durch diese liess
+er (wie es in ihrem Stamm üblich war) einen verzauberten Kuchen backen und
+derselbe, einem der Familie gehörenden Hunde gegeben, sollte es möglich
+machen, dass die besessenen Personen erkennen könnten, wer sie behext
+hätte[163]. Das Resultat war, dass sie die beiden Indianer für schuldig
+erklärten und diese, dazu gedrängt, gestanden es auch ein und wurden ins
+Gefängniss geworfen.
+
+Von nun an mehrten sich die Anklagen und am 11. April wurde eine ganze
+Anzahl der Hexerei beschuldigten Personen in Salem von einem Gericht,
+welches aus sechs Richtern und einigen Geistlichen zusammengesetzt war, in
+Untersuchung genommen.
+
+Die wunderbarsten Geständnisse wurden aus dem Mund der Besessenen
+herausgelockt. Sie erzählten von einem schwarzen Manne von übernatürlicher
+Grösse, welcher sie verfolge und dränge, dass sie sich in ein von ihm
+hingehaltenes Buch einzeichnen und ihre Seele verschreiben sollten, -- von
+unheimlichen Zusammenkünften solcher Personen, die sich bereits dem Teufel
+verschrieben hätten, welche mit dem Ausdruck von Hohn und Spott Brod und
+Wein genössen und es ihr Sakrament nennten, u. s. w. Sie erzählten weiter,
+dass sie auf einem Stock zu den Versammlungen ritten und dass sie die
+Absicht hätten, das Reich Christi zu zerstören und das Reich des Teufels
+aufzurichten und dass dann Alles gut sein würde. -- Die Tollheit ging bald
+so weit, dass sogar ein vierjähriges Mädchen als der Hexerei dringend
+verdächtig gefänglich eingezogen wurde. Man gab ihm schuld, dass es sich
+zuweilen unsichtbar mache, und dass es denen, von welchen es angesehen
+werde, durch seinen bösen Blick Unheil zufüge.
+
+Als im Mai 1692 Sir =W. Phipps= als Gouverneur nach Neu-England kam,
+erschien dieser keineswegs als Friedensherold, sondern machte durch seine
+strengen Massregeln (er befahl u. A., dass die wegen Hexerei verklagten
+Gefangenen in Ketten gelegt werden sollten) die Sache noch ärger. Immer
+mehr Anklagen wurden laut und die Angeklagten glaubten sich oft nur dadurch
+helfen zu können, dass sie wieder andere Personen beschuldigten, Hexen zu
+sein. Hatte man im Anfange nur niedrige und in schlechtem Rufe stehende
+Personen angeklagt, so ging man nun weiter und belastete auch
+Höherstehende. Wagte Jemand zu ihren Gunsten zu sprechen, so wurde er
+ebenfalls der Hexerei verdächtig. -- Am 31. Mai 1692 wurde ein Seekapitän
+aus Boston nach Salem gebracht und vor Gericht gestellt. Er fragte ganz
+erstaunt seine Ankläger, wie sie sich nur denken könnten, dass er nach
+dieser Stadt kommen möge, um Personen zu schädigen, da er Salem noch nie
+zuvor gesehen? Aber er wurde verurtheilt und ins Gefängniss geworfen; der
+Beschliesser jedoch scheint ihm zur Flucht behülflich gewesen zu sein.
+
+Die Gefängnisse füllten sich immer mehr und manches Todesurtheil wurde
+vollstreckt. Die Besessenen nahmen massenhaft zu und ihre Aussagen, oft
+ganz barock, wurden von dem Gericht für Wahrheit hingenommen. Die
+Besessenen wollten Besuche von den Hexen erhalten haben, welche mitten in
+der Nacht durch das geschlossene Fenster kamen, sie gleich einem Alp
+stundenlang drückten, so dass sie kein Glied rühren und nicht athmen
+konnten; sie wollten die Hexen sich bald in ein Schwein, bald in einen
+Popanz, bald in andere Gestalt verwandeln gesehen haben. In den
+gerichtlichen Verhören behaupteten sie den »schwarzen Mann« neben den
+Angeklagten stehen zu sehen, um ihnen die Worte ihrer Vertheidigung ins Ohr
+zu flüstern und die Richter waren dabei von der Schuld der Angeklagten so
+fest überzeugt, dass sie ihnen sogar den einzigen ihnen gebliebenen Beweis
+des Alibi nicht gestatteten.
+
+Mehrere Hinrichtungen waren bereits vorgekommen, da standen am 5. August
+wieder sechs Angeklagte vor Gericht, von welchen fünf am 19. August
+hingerichtet wurden. Unter diesen befand sich ein Geistlicher, =Mr. Georg
+Burroughs=, welcher seine Richter mit dem Ausspruche, dass es weder jemals
+Hexen, welche einen Bund mit dem Teufel gemacht, gegeben hätte noch gebe,
+sehr erzürnt hatte. Auf dem Richtplatze wendete er sich zu der umstehenden
+Menge und sprach zu ihr mit so viel Gefühl, dass aus manchem Auge Thränen
+flossen. Da aber riefen die Ankläger: »Der schwarze Mann steht neben ihm
+und diktirt ihm was er sagen soll« und Dr. Cotton Mather, der zu Pferde
+anwesend war, rief der Menge zu, es sei kein wirklicher Geistlicher,
+sondern seine Frömmigkeit sei nur Verstellung und auch hier habe, wie so
+manchmal, der Teufel die Gestalt eines Engels des Lichts angenommen.
+-- Sofort war die Sympathie des Volkes verwischt und der Henker ging zu
+seiner Amtsverrichtung über. -- Mit Burroughs wurde u. A. ein früherer
+Gefängnissbeamter hingerichtet, welcher, um sein trauriges Geschäft nicht
+länger betreiben zu müssen, entflohen, aber auf der Flucht ergriffen worden
+war.
+
+Ein Rechtsgelehrter, welcher sich geweigert, in einem Hexenprozess zu
+fungiren, wurde zu Tod gepresst, die Zunge ihm aus dem Mund gerissen und
+als er im Todeskampf lag, wieder mit einem Stock in den Mund
+hineingedrückt.
+
+Neunzehn Personen waren nun bereits gehängt worden, einschliesslich des zu
+Tode Gequetschten -- und die Richter begannen denn doch, sich zu fragen,
+wie sie ihr Verfahren rechtfertigen sollten, wesshalb =Cotton Mather= auf
+dringenden Wunsch des Gouverneurs sieben Hexenprozesse durch die Presse
+veröffentlichte und dieselben durch Hinweisung auf ähnliche in England
+vorgekommene Fälle zu rechtfertigen suchte. »=More Wonders of the invisible
+World=«, wurde im Oktober herausgegeben. Indessen war doch durch
+verschiedene Vorkommnisse im Volk bereits ein Zweifel an der Wahrheit der
+Sache entstanden und, nachdem man den Durst nach Menschenblut gestillt,
+stieg man eine Stufe herunter und richtete seine Wuth auf Thiere. So wurde
+z. B. ein Hund, den man für besessen und ein anderer, den man für einen
+Zauberer hielt, gehängt.
+
+Aber die Seuche ging von Salem nach anderen Orten über. In =Andover=
+liessen Leute, deren Angehörige krank waren, von Salem Personen, welche das
+»Gespenster-Gesicht« hatten, kommen, damit sie ihnen sagen sollten, wer die
+Kranken behext habe. So begann denn hier dasselbe Schauspiel wie in Salem
+und nachdem der Friedensrichter (=Dudley Bradstreet=) dreissig bis vierzig
+Personen verhaften hatte lassen, fühlte er sich doch sehr in seinem Gemüthe
+beunruhigt und weigerte sich, weitere Verhaftsbefehle auszustellen. Darauf
+aber wurde er selbst als der Hexerei schuldig angeklagt und musste, als
+einziges Mittel seiner Rettung, die Flucht ergreifen.
+
+Bald darnach wurde ein angesehener Herr aus Boston angeklagt; dieser
+jedoch, rasch entschlossen, wusste sich einen Verhaftsbefehl gegen seine
+Ankläger zu verschaffen und berechnete seinen ihm durch Verleumdung
+zugefügten Schaden auf tausend Pfund Sterling. -- Dieses kühne Vorgehen
+richtete viel aus -- die Anklagen hörten plötzlich auf und kamen von dieser
+Zeit an in Misskredit. Viele, welche bereits Geständnisse abgelegt hatten,
+zogen dieselben wieder zurück und am 3. Januar 1693 wurden an dem obersten
+Gerichtshof von Salem von sechsundfünfzig Anklageschriften dieser Art
+dreissig einfach bei Seite gelegt, und von den übrigen sechsundzwanzig, als
+sie zum Prozess kamen, nur drei für berechtigt und die betreffenden
+Personen für schuldig befunden. Ende Januar wurden zehn gefangene Personen,
+welche bereits verurtheilt waren, frei gelassen.
+
+Im April desselben Jahres wurde der Gouverneur =Phipps= von seiner Stelle
+in Neu-England abgerufen und vor seiner Abreise setzte er alle wegen
+Hexerei verdächtigen Gefangenen in Freiheit. Es betrug die Zahl derselben
+um diese Zeit hundertundfünfzig, von welchen fünfzig gestanden hatten,
+wirklich Hexen zu sein. Weitere zweihundert waren angeklagt, aber noch
+nicht gefänglich eingezogen. -- Das Volk befürchtete von dieser Massregel,
+welche es für sehr verkehrte Mildthätigkeit hielt, die schlimmsten Folgen,
+allein die Hexerei hörte von diesem Augenblick an auf. Die Leute begannen
+nachzudenken, sahen ihren Irrthum ein und beklagten ihn. Vor Allem richtete
+sich nun der Unmuth des Volkes auf den Pfarrer von Salem-Village, Paris,
+welcher den ersten Anstoss zur Verfolgung von Hexen gegeben hatte. Obgleich
+dieser nun selbst von seinem Unrecht überzeugt war, dieses eingestand und
+bitter bereute, so liessen die Leute ihm doch keine Ruhe, bis er Stadt und
+Land verliess.
+
+So erstarb denn nach und nach der Hexenglaube, wenn auch einzelne Personen
+nicht ganz davon lassen wollten. -- Einmal allerdings schien er wieder
+aufleben zu wollen, indem ein junges Mädchen, =Margaret Bule= in Boston, in
+Convulsionen fiel und von acht Gespenstern, die Personen ihrer
+Bekanntschaft sein sollten, besucht sein wollte. =Cotton Mather= suchte sie
+auf, glaubte sich von der Wahrheit ihrer Aussage zu überzeugen und leicht
+hätte eine neue Flamme auflodern können, wäre ihr nicht von anderer Seite
+entgegengearbeitet worden. Ein intelligenter Kaufmann, =Calef=, von Boston,
+besuchte nämlich Margaret Bule ebenfalls und kam dabei zu einem der Ansicht
+Cotton Mather's vollständig verschiedenen Resultat. Von dem Buche Calef's
+»=More Wonders of the invisible World=« erhalten wir wohl die
+allergenaueste Anschauung der damaligen Vorgänge in Salem und Andover.
+
+Seit dieser Zeit hörte man in New-England nichts mehr von Hexen. Das Volk
+schämte sich seiner Verirrung und bereute sie tief. Am 17. Dezember 1696
+wurde in Salem ein grosses Fasten gehalten, wo Gott um Verzeihung gebeten
+und angerufen wurde, solche Vorkommnisse nicht mehr gestatten zu wollen und
+die Richter unterzeichneten eine Schrift, worin sie ihre Reue bekannten und
+Gott baten, ihnen und den Ihrigen ihre Schuld nicht anzurechnen. -- Eine
+tiefe Beschämung hatte sich der verirrten Seelen bemächtigt.
+
+Schliesslich sei noch eine wörtliche Erklärung einiger der Hexerei
+angeklagten Frauen beigefügt. Sie sagten aus: »Als die Frau von Joseph
+Ballard in Andover krank war, liess dieser -- entweder aus eigenem Antrieb
+oder durch Andere dazu veranlasst -- aus Salem-Village zwei von den
+sogenannten besessenen Personen herüberholen und diess war die Ursache der
+schrecklichen Trübsal, welche über uns in Andover kam. Die Augen wurden uns
+verbunden und unsere Hände auf die besessenen Personen gelegt, welche, als
+wir in ihre Nähe kamen, von ihren Krämpfen befallen wurden. Dann sagten
+sie, wir wären schuldig an ihrem Ungemach, worauf wir infolge eines
+Verhaftsbefehles gefangen genommen und nach Salem gebracht wurden. Obgleich
+wir uns nun diesem Verbrechen gegenüber vollständig unschuldig wussten,
+waren wir doch Alle über diese Anklage so überaus erstaunt, erschreckt und
+verwirrt, dass wir fast den Verstand verloren. Unsere nächsten Verwandten,
+welche uns in dieser schrecklichen Lage sahen und unsere grosse Gefahr
+kannten, verleugneten alle Liebe und alles Mitleid und beschworen uns,
+dasjenige zu beichten, was wir denn auch gebeichtet haben; und wahrhaftig,
+dieses Bekenntniss war kein anderes, als das, was uns von einigen Herren
+aufgenöthigt (suggested) wurde. Sie sagten uns, dass wir Hexen wären, dass
+sie es wüssten und dass wir es wüssten und dass sie wüssten, wir wüssten
+es -- diess Alles machte uns verwirrt, dass wir schliesslich dachten, wir
+wären wirklich Hexen. Unser Verstand, unsere Vernunft, alle unsere
+geistigen Fähigkeiten waren uns abhanden gekommen und wir waren unfähig,
+unsern Zustand beurtheilen zu können, und da sie uns mit ihrer Härte über
+die Massen unfähig gemacht hatten uns zu vertheidigen, so sagten wir Alles
+und Alles was sie wünschten und das Meiste, was wir sagten, war in der That
+eigentlich nur ein Zustimmen zu dem, was =sie= gesagt hatten.« -- So endete
+die grausige =witchcraft-delusion von Salem=[164].
+
+In =Frankreich= verliessen die Parlamente die Bahn der Besonnenheit, welche
+ihnen das Lob eines Duarenus und den Tadel eines Bodin erworben hatte. Das
+von Dôle verurtheilte z. B. 1573 Gilles Garnier aus Lyon, der angeklagt und
+geständig war, als Wehrwolf mehrere Kinder in der Umgegend zerrissen zu
+haben, zum Feuer[165]; das von Paris sprach 1578 ein gleiches Urtheil über
+den Wehrwolf Jacques Rollet[166] und bestätigte 1582 das Todesurtheil einer
+Hexe, welche einem jungen Mädchen den Teufel in den Leib geschickt
+hatte[167]. Mit der Wirksamkeit der Gerichte unter =Heinrich= III. ist
+Bodin überhaupt zufrieden; doch geschah der Ligue noch bei weitem nicht
+genug. Dieser König liess einst einige angebliche Besessene durch eine
+Commission untersuchen und dann als Betrüger einsperren. Man warf ihm darum
+Begünstigung der Zauberei vor. Ein kurz vor Clement's That erschienenes
+Pamphlet enthielt nicht nur den Vorwurf, dass Heinrich einige Verurtheilte
+begnadigt habe, sondern machte ihn sogar selbst der Zauberei und eines
+vertrauten Umgangs mit dem Hofteufel Terragon verdächtig. =Clement= soll
+besonders hierdurch zu seinem Meuchelmord bestimmt worden sein[168]. Eine
+Deputation der Sechszehner hatte vor dem goldenen Cruzifixe des Königs zwei
+Candelaber aus getriebenem Silber mit Satyrfiguren bemerkt. Hierüber
+berichtet ein damals verbreitetes Pamphlet Folgendes[169]: »On a trouvé
+dernièrement, au bois de Vincennes, deux Satyres d'argent, de la hauteur de
+quatre pieds. Ils étaient au-devant d'une croix d'or, au milieu de laquelle
+il y avait enchâssé du bois de la vraie croix de notre Seigneur
+Jésus-Christ. Les politiques disent, que c'étaient des chandeliers. Ce qui
+fait croire le contraire, c'est que, dans ces vases, il n'y avait pas
+d'aiguille qui passât pour y mettre un cierge ou une petite chandelle;
+joint qu'ils tournaient le derrière à la dite vraie croix, et que deux
+anges ou deux simples chandeliers y eussent été plus décens que ces
+Satyres, estimés par les payens êtres des dieux des forêts, où l'on tient
+que les mauvais esprits se trouvent plûtôt qu'en autres lieux. Ces monstres
+diaboliques ont été vus par messieurs de la ville. -- Outre ces deux
+figures on a trouvé une peau d'enfant, laquelle avait été corroyée; et sur
+icelle y avait aussi plusieurs mots de sorcellerie et divers caractères. --
+Tout ce qu'il (Henri III.) allait souvent au bois de Vincennes, n'était que
+pour entendre à ses sorcelleries, et non pour prier Dieu.«
+
+Auch mit den Zeiten =Heinrich's= IV. hätte Bodin's Eifer zufrieden sein
+dürfen, wenn sein Buch so weit gereicht hätte. Dass im Hexenprozesse unter
+diesem König eine Pause eingetreten sei, ist eine Unwahrheit; die Berichte
+aus Poitou, die Register der Parlamente zu Bordeaux und Paris und das
+Zeugniss des Convertiten und Jesuitenjüngers Florimond de Remond, der sich
+seiner Mitwirkung rühmt, beweisen das Gegentheil. »Unsere Gefängnisse, --
+sagt der letztere, -- sind voll von Zauberern; kein Tag vergeht, dass
+unsere Gerichte sich nicht mit ihrem Blute färben und dass wir nicht
+traurig in unsere Wohnungen zurückkehren, entsetzt über die abscheulichen,
+schrecklichen Dinge, die sie bekennen. Und der Teufel ist ein so guter
+Meister, dass wir nicht eine so grosse Anzahl derselben zum Feuer schicken
+können, dass nicht aus ihrer Asche sich wiederum neue erzeugen«[170].
+Garinet sucht den Grund, warum auch Heinrich IV. diese Prozesse geschehen
+liess, hauptsächlich darin, dass er dadurch den seinem Vorgänger wegen
+Begünstigung der Zauberer gemachten Vorwürfen habe entgehen wollen. Wie dem
+auch sei, im Jahr 1609 stellten =Despagnet=, Präsident, und =De Lancre=,
+Rath des Parlaments zu Bordeaux, in königlichem Auftrage eine grosse
+Untersuchung unter den Basken von Labourd an[171]. Es wurden hier mehr als
+sechshundert Personen verbrannt, und der abergläubische De Lancre stellte
+aus seinen Erfahrungen zwei Traktate zusammen, die nach Form und Inhalt der
+Dämonolatrie des Remigius nahe kommen[172].
+
+Viele Verfolgte entflohen aus Labourd nach =Spanien= und veranlassten
+daselbst die vor der Inquisition von Logroño verhandelten Prozesse, aus
+deren Protokollen wir oben die Beschreibung des Hexensabbaths mitgetheilt
+haben[173]. Am 7. und 8. November 1610 wurde zu Logroño ein feierliches
+Auto da Fé gehalten. Unter zweiundfünfzig Personen, die bestraft wurden,
+befanden sich neunundzwanzig Zauberer. Achtzehn von diesen wurden, weil sie
+im Verhör sich zur Aussöhnung mit der Kirche willfährig gezeigt hatten,
+frei gelassen, eilf aber, weil sie leugneten, zur Uebergabe an den
+weltlichen Arm verurtheilt. Als Denunzianten hatte man hierbei verschiedene
+Kinder gebraucht, die der Vikar von Vera bei sich schlafen liess und
+exorzisirte, die aber dennoch, als der Exorzismus einst versäumt wurde, von
+den Hexen auf den Sabbath entführt sein sollten. -- Dieser Prozess
+veranlasste eine niemals in den Druck gekommene Eingabe des Humanisten
+=Peter de Valencia=, eines Freundes von Arias Montanus, an den
+Grossinquisitor. Es wird darin ausser andern Missständen des Hexenprozesses
+besonders das Unrecht hervorgehoben, bei der Zweifelhaftigkeit des
+Gegenstandes selbst =Leugnende= zu verurtheilen; eine genaue Instruktion
+für die Inquisitoren müsse die Willkür abschneiden. Zwar liest man, dass
+der Grossinquisitor diesen Aufsatz mit Verachtung bei Seite gelegt habe;
+doch ist es gewiss, dass eine beschränkende Instruktion für die
+Provinzialinquisitoren bald darauf erschien[174].
+
+Unter =Ludwig's= XIII. Regierung erregten am meisten Aufsehen die beiden
+Prozesse gegen die Geistlichen Gaufridy und Grandier. Der eine derselben
+fällt in die Periode von Richelieu's Staatsverwaltung und verlief nicht
+ohne Mitwirkung des Kardinals, der in diesem Punkte nicht über seiner Zeit
+stand. Letzteres hatte er schon 1618 als Bischof beurkundet, als er den
+Gläubigen seiner Diözese eine Schrift zusandte, die er 1626 wieder auflegen
+liess, und in welcher sich unter andern folgende Stelle findet: »La _magie_
+est un art de produire des effets par la puissance du diable; _sorcellerie_
+ou _maléficie_ est un art de nuire aux hommes par la puissance du diable.
+Il y a cette différence entre la magie et la sorcellerie, que la magie a
+pour fin principale _l'ostentation_, se faire admirer; et la sorcellerie la
+_nuisance_«[175].
+
+=Louis Gaufridy=[176], Benefiziatpriester an der Kirche des Accoules zu
+Marseille, galt, wie eine aus der Feder seiner Feinde geflossene
+Geschichtserzählung sagt, für den frömmsten Mann auf Erden und sah seinen
+Beichtstuhl besonders vom weiblichen Geschlechte umdrängt. Plötzlich hört
+man von Exorzismen, die der Dominikaner Michael, Prior von St. Maximin, an
+einigen Nonnen des Ursulinerinnenklosters vornimmt. Die Teufel Beelzebub,
+Asmodeus, Leviathan u. a. reden aus ihnen, weissagen vom Antichrist und vom
+jüngsten Tage und erzählen ganz besonders vom Priester Gaufridy
+schreckliche Dinge. Derselbe, sagen sie, habe sich mit Leib und Seele dem
+Teufel verschrieben, um Ansehen und Weibergunst zu erlangen: er sei König
+der Zauberer in Hispanien, Frankreich, England, in der Türkei und in
+Deutschland, und sein Hauch bezaubere die Frauen, wenn er dieselben
+missbrauchen wolle, unwiderstehlich. So habe er die jüngste unter den
+Nonnen, =Magdalene de la Palud=, verführt, zum Hexentanze mitgenommen und
+zum Abfalle bewogen; als dieselbe aber reumüthig ins Kloster zurückgekehrt,
+habe er ihr und ihren Gefährtinnen Plageteufel zugesandt, um sie zu
+besitzen und zu martern. Nun war zwar in Marseille die allgemeine Stimme,
+dass Gaufridy dessen unschuldig sei und nur aus Missgunst vom Pater Michael
+verschrieen werde. Doch kam die Sache vor das Parlament von Aix, wo
+Magdalene, nachdem der Präsident ihr das Leben zugesagt, ein umständliches
+Bekenntniss über die zauberischen Schändlichkeiten Gaufridy's ablegte.
+Dieser ward verhaftet, von einigen Amtsärzten in Gegenwart des
+erzbischöflichen Vikars der Nadelprobe unterworfen und mit Magdalene, die
+sich, bei fortdauernden unkeuschen Angriffen der Teufel, des geistlichen
+Beistands der Dominikaner und Kapuziner erfreute, confrontirt. Gaufridy
+schwur bei Gott und den Heiligen, dass er falsch angeklagt sei. Magdalene
+bekam indessen neue, noch heftigere Anfälle, und die Teufel Beelzebub und
+Verrine bezeugten aus der Besessenen, dass Gaufridy als Fürst der Zauberer
+weit schlimmer gewesen sei, als der Teufel selbst. Hierin fand das
+Parlament genugsamen Grund, dem Angeklagten das Leben abzusprechen; er
+wurde, um Nennung seiner Complicen zu erpressen, die man als Hunde und
+Eulen schaarenweise um das Gefängniss heulen hörte, gefoltert, dann
+degradirt und am 30. April 1611 auf dem Dominikanerplatze zu Aix lebendig
+verbrannt. Bald nach seinem Tode erschien eine umständliche Darstellung
+dieser Teufelsgeschichten, wie man sie eher bei einem Cäsarius von
+Heisterbach, als im Jahrhundert Ludwig's XIV. suchen würde. Auch liess man
+ein angeblich von Gaufridy gethanes Geständniss drucken, welches der
+Mercure Français von 1617 aufnahm. Dasselbe mag das Detaillirteste sein,
+was wir aus französischen Prozessen besitzen, und ist nicht nur in allen
+Hauptpunkten, sondern auch in den meisten Nebendingen denen der spanischen,
+englischen, deutschen, italienischen und schwedischen Hexen vollkommen
+gleich. Bemerkenswerth ist nur, dass im Pactum sowohl bei Gaufridy, als bei
+Magdalene de la Palud noch die seltenere Form des Chirographums mit Blut
+vorkommt[177].
+
+Wenden wir uns noch zu einer zweiten Geschichte von Besessenen, die
+ebenfalls in einem Ursulinerinnenkloster spielt[178]. Zu Loudun, in der
+Diözese von Poitiers, lebte der Priester =Urbain Grandier= im Besitze
+zweier Präbenden; er verdankte dieselben nicht Familienverbindungen in der
+Stadt selbst, wo er fremd war, sondern der Protektion der Jesuiten zu
+Bordeaux, in deren Schule er sich ausgezeichnet hatte. Grandier war schön,
+kenntnissreich und gewandt, aber hochfahrend, sarkastisch und wegen seiner
+Neigung zum weiblichen Geschlechte von Ehemännern und Vätern gefürchtet.
+Darum fehlte es ihm nicht an Neidern und Feinden. Der königliche Prokurator
+Trinquant, aufgebracht über die heimliche Niederkunft seiner Tochter, die
+ein dumpfes Gerücht mit Grandier in Verbindung brachte, vereinigte sich mit
+etlichen seiner Verwandten, Priestern und Beamten, die zum Theil schon
+wegen verlorener Prozesse auf Grandier erbost waren, zum Sturze desselben.
+Man beschuldigte ihn vor dem Bischofe der Gottlosigkeit, vielfacher
+Unkeuschheit und sogar mitten in seiner Kirche verübter Nothzucht. Auf
+öffentlicher Strasse kam es zu Zänkereien, und Grandier wurde in seinem
+Priesterornate durchgeprügelt. Während er nun in Paris Genugthuung suchte,
+verordnete der Bischof von Poitiers, der eines Dienstvergehens wegen in der
+Hand des Complottes war, seine Verhaftung (22. Oktober 1629). Obwohl es an
+allen Beweisen fehlte, so wurde Grandier dennoch vom Offizialate zur Busse
+verurtheilt und der Ausübung geistlicher Funktionen zu Loudun auf immer für
+unfähig erklärt. Er appellirte, und die Sache ward vor den königlichen
+Gerichtshof zu Poitiers verwiesen. Es ergab sich, dass selbst falsche
+Zeugnisse abgelegt worden waren; Grandier wurde daher freigesprochen und
+vom Erzbischof von Bordeaux, Henri Escoubleau de Sourdis, in seine Aemter
+wieder eingesetzt. Die Versetzung verschmähend, welche ihm der Erzbischof
+zur Vermeidung weiterer Verdriesslichkeiten anbot, zog er jedoch mit einem
+Lorbeerzweige in der Hand zu Loudun ein, erhob Entschädigungsklagen gegen
+seine Feinde und reizte diese bei jeder Gelegenheit durch ungemessenen
+Hohn.
+
+In dieser Stadt war vor wenigen Jahren ein Ursulinerinnenkloster gestiftet
+worden; die Nonnen desselben waren noch arm und wohnten in einem
+gemietheten Hause, in welchem sie eine Pension hielten. Doch waren etliche
+unter diesen Damen munterer Laune und hatten sich bereits mehrfach das
+Vergnügen gemacht, ihre älteren leichtgläubigeren Schwestern durch
+Gespenstererscheinungen zu necken. Jetzt verbreitete sich in der Stadt das
+Gerücht, dass der Pater Mignon, Beichtvater des Klosters, der schon früher
+gegen Grandier im Bunde gewesen war, etliche von bösen Geistern besessene
+Nonnen fleissig exorzisire. Die Wahrheit war, dass er dieselben durch
+mancherlei Vorspiegelungen vermocht hatte, sich zu einer höchst ruchlosen
+Rolle abrichten zu lassen. Als sie die nöthige Fertigkeit erlangt hatten,
+lud er einige Magistratspersonen unter der Anzeige, dass eine der Nonnen
+von einem lateinischredenden Teufel besessen sei, zum Augenschein ein. Kaum
+bemerkte die Oberin (Domina) die eingeführte Behörde, so sprang sie unter
+Zuckungen auf, grunzte wie ein Schwein, kroch unter das Bett und geberdete
+sich auf das Seltsamste. Mignon und seine Gehülfen, Mönche aus dem von
+Grandier heftig befehdeten Carmeliterinnenkloster, ergriffen sie, und
+ersterer richtete an den aufschürigen Teufel die Frage: Propter quam causam
+ingressus es in corpus hujus virginis? Antwort: Causa animositatis. Frage:
+Per quod pactum? Antwort: Per flores. Frage: Quales? Antwort: Rosas. Frage:
+Quis misit? Antwort: Urbanus (dieser Name wurde zögernd und stockend
+ausgesprochen). Frage: Dic cognomen! Antwort: Grandier. Frage: Dic
+qualitatem! Antwort: Sacerdos. Frage: Cujus ecclesiae? Antwort: Sancti
+Petri. Frage: Quae persona attulit flores? Antwort: Diabolica! -- Hierauf
+kam die Nonne wieder zu sich selbst und betete. Mignon aber nahm die beiden
+Magistratspersonen bei Seite und machte ihnen bemerklich, dieser Fall habe
+viele Aehnlichkeit mit der Sache des zu Aix verbrannten Pfarrers Gaufridy.
+Dergleichen Scenen wiederholten sich an den folgenden Tagen vor einer
+Schaar von Neugierigen. In einer derselben entstand das Geschrei, eine
+Katze sei durch den Schornstein herabgekommen; man suchte, fand eine Katze
+auf dem Betthimmel, brachte sie auf das Bette der Oberin, und einer der
+Exorzisten beschwor sie unter vielfacher Bekreuzung. Manche unter den
+Umstehenden wollten indessen in dem Thiere nur eine der wohlbekannten
+Klosterkatzen erkennen. Zuletzt verkündete man für den folgenden Tag die
+definitive Austreibung der Teufel, und als das Gericht zur bestimmten
+Stunde erschien, um ein Protokoll darüber aufzunehmen, ward es an der Thüre
+mit der Nachricht empfangen, die Sache sei bereits zu Ende.
+
+Mittlerweile hatte sich =Grandier= beim königlichen Baillif und beim
+Bischof von Poitiers über Verleumdung beklagt; dieser jedoch gab ihm kein
+Gehör, und als jener die Exorzismen durch die bisherigen Priester ohne die
+Gegenwart des Gerichts verbot, gehorchten weder die Nonnen, noch die
+Exorzisten, sondern beriefen sich auf den Bischof. Bald fing ein zweiter
+Akt der Besessenheiten an, und obgleich sich die Teufel mit ihrem Latein
+und Weissagen schmachvoll blamirten, so nannten sie doch Grandier's Namen
+deutlich genug, um den Mann in immer ärgeres Geschrei zu bringen. Das
+Schlimmste für diesen war, dass auch ein Offizier zu Loudun, der bei
+Richelieu etwas vermochte, zu seinen Feinden hielt. Grandier's Klagen
+wurden nirgends gehört. Dem plumpen Betruge arbeitete nur der Baillif
+entgegen, der mehrmals die Nonnen so verwirrte, dass die Exorzisten mit
+Schimpf bestanden. Doch predigten diese mit Salbung über den Unglauben, der
+die Wunder Gottes und die Herrlichkeit der katholischen Kirche in dem
+Geschehenen nicht erkennen wolle, und sie erhielten neuen Muth, als ihnen
+der Bischof noch zwei Helfer sandte. Die Sache sollte eben von Neuem
+angehen, als der Erzbischof bei einem zufälligen Besuche in der
+Nachbarschaft seinen Arzt mit gemessenen Instruktionen zur Beobachtung nach
+Loudun schickte. Jetzt hatten die Besessenheiten auf einmal ein Ende, und
+der Prälat erliess auf Grandier's Bitte für den Fall der Wiederkehr
+Bestimmungen hinsichtlich der Behandlung der Nonnen, welche vorerst weder
+diesen, noch ihren bisherigen Seelenärzten angenehm sein konnten. (Anfang
+1632.)
+
+=Mignon= und die Nonnen lebten bereits in tiefer Verachtung, letztere auch,
+weil die Kostgänger ausblieben, in Dürftigkeit, als der Staatsrath von
+=Laubardemont=, eine Kreatur Richelieu's, in Loudun eintraf, um einem
+königlichen Befehle zufolge die Schleifung des dasigen Schlosses zu leiten.
+Dieser Mann war ein Verwandter der Domina und wurde bald in das Interesse
+der Verschworenen gezogen. Man vereinigte sich, Grandier als den Verfasser
+eines Pasquills[179], das kurz zuvor zu Gunsten der Königin Mutter gegen
+Richelieu erschienen war, zu bezeichnen. Kaum war Laubardemont wieder in
+Paris, so begannen die Besessenheiten in noch grösserem Style, als zuvor;
+nicht nur sämmtliche Nonnen, sondern auch weltliche Jungfrauen in der Stadt
+und Umgegend wurden heimgesucht, und man verbreitete unter dem Titel: =la
+Démonomanie de Loudun= eine Schrift, worin die Einzelheiten der wunderbaren
+Ereignisse dargestellt wurden. Da, gegen das Ende des Jahres, erschien
+plötzlich Laubardemont als königlicher ausserordentlicher
+Untersuchungs-Commissär für alle früheren und gegenwärtigen Vergehen
+Grandier's; seine Vollmachten waren die ausgedehntesten und schnitten sogar
+die Appellation ab. Er begann sein Geschäft mit Grandier's Verhaftung und
+der Wegnahme seiner Papiere, unter welchen sich indessen nichts Anstössiges
+fand, als eine Abhandlung über den Cölibat. Hiergegen appellirten die
+Verwandten, und das pariser Parlament genehmigte die Appellation, ohne dass
+darum Laubardemont in seinem Gange sich hemmen liess. Grandier's Feinde
+hatten gewonnenes Spiel: sie waren seine Richter und Wächter, fungirten als
+Exorzisten, Experten und Zeugen.
+
+Die Zahl der beschwörenden Priester mehrte sich jetzt von Tag zu Tag. Die
+Mönche Frankreichs, den Pater Joseph an der Spitze, verhandelten damals
+stark den vom Kapuziner Tranquille aufgestellten Satz, dass der Teufel,
+wenn er ordnungsmässig beschworen werde, =sich gezwungen sehe, die Wahrheit
+zu sagen=. Dieser Satz war nicht nur für mancherlei Inquisitionszwecke,
+sondern auch wegen seiner Anwendung in der Beweisführung für angefochtene
+Kirchendogmen von praktischer Bedeutung. In der Hoffnung, durch die
+Besessenen von Loudun die Frage zur Entscheidung zu bringen, strömten
+Mönche verschiedener Orden dahin zusammen. Auch der Pater Joseph hatte
+sich incognito eingefunden; da er aber die Sache allzu plump angelegt fand,
+um nicht in der öffentlichen Meinung zu verunglücken, so zog er sich
+frühzeitig zurück und überliess geringeren Geistern die Gefahr der Schande.
+Diese konnte nicht ausbleiben, da viele der gleichsam in Programmen
+vorherverkündigten Taschenspielerstücke gänzlich scheiterten. Einst war
+angesagt, dass am folgenden Tage der Teufel während der Exorzismen dem
+Herrn von Laubardemont den Hut vom Kopfe nehmen und so lange in der Luft
+schweben lassen werde, als man ein Miserere singe. Die Exorzismen wurden
+bis zum Abend verlängert, Laubardemont sass etwas abgesondert unter dem
+Gewölbe; die angekündigte Scene konnte aber nicht aufgeführt werden, weil
+etliche neugierige Zweifler unter das Kirchendach vorgedrungen waren und
+daselbst einen Burschen ertappt hatten, der nur auf die Dämmerung wartete,
+um mittelst eines Angelhakens, der an einem Faden durch ein Loch der Decke
+hinabgelassen werden sollte, das diabolische Schweben des Hutes zu
+bewerkstelligen. Vornehme Fremde, die gekommen waren, reisten jetzt murrend
+und kopfschüttelnd ab. Da erschien der Bischof von Poitiers persönlich, um
+gegen den Unglauben zu predigen, und die Exorzisten verkündigten, dass es
+eine Beleidigung Gottes, des Königs und des Kardinals Richelieu sei, nicht
+an die Wahrheit der Besessenheiten zu glauben. »Dieses ist es, -- schrieb
+der Pater Tranquille, -- dass wir sagen können, dieses Unternehmen sei
+Gottes Werk, weil es ein Werk des Königs.« Die überaus schamlosen Reden und
+Geberden der Besessenen hatten beim Volke Unwillen erregt; auch =davon= zu
+reden wurde durch öffentlichen Anschlag und durch Verkündigung von der
+Kanzel verboten.
+
+Mittlerweile war =Grandier= verhört, confrontirt und der Nadelprobe
+unterworfen worden. Man hatte bei der letzteren da, wo nach der Aussage der
+Nonnen das Stigma sein sollte, das =runde= Ende der Sonde angesetzt, an den
+übrigen Körpertheilen dagegen die Spitze bis auf den Knochen eingebohrt,
+um ihn zum Schreien zu bringen. Falsche Zeugen waren verhört worden, und
+selbst der Protokollfälschung hatte man sich nicht geschämt. Grandier's
+Dokumente aus den früheren Händeln befanden sich in Laubardemont's
+Verwahrung; sein Bruder, ein Parlamentsadvokat, war durch Verhaftung
+unschädlich gemacht, der wackere Baillif mit Frau und Kind selbst der
+Zauberei beschuldigt. Was half es, dass jetzt einige der missbrauchten
+Nonnen ihre Aussagen widerriefen und unter Thränen der Reue betheuerten,
+dass sie nur Werkzeuge der niederträchtigsten Kabale gewesen? Die
+Geistlichen versicherten, dass nur der Teufel aus ihnen rede, und zwar
+diessmal nicht die Wahrheit. Eine zahlreiche Commission trat zusammen, das
+Endurtheil zu sprechen, dessen Inhalt nicht zweifelhaft sein konnte. In
+dieser Noth richtete die Bürgerschaft von Loudun eine Bittschrift
+unmittelbar an den König, stellte ihm die Gefahr vor, die jeder Rechtliche
+laufe, wenn das Prinzip durchginge, auf die angeblichen Aussagen des
+Teufels ein peinliches Urtheil zu gründen, und bat um Ueberweisung der
+Sache an das Parlament von Paris. Hierauf antwortete die Commission, nicht
+der König, mit Cassirung der Supplik, die einer aufwieglerischen
+Versammlung »der meisten Einwohner der Stadt, so der sogenannten
+reformirten Religion zugethan, und anderer Handwerksleute« ihren Ursprung
+verdanke, verordnete eine Untersuchung und verbot fernere Schritte der Art
+bei schwerer Strafe.
+
+=Grandier= sah sein Ende nahen. Er hatte in dem ganzen Prozesse nichts zu
+bekennen gehabt, als die Autorschaft hinsichtlich des bei ihm gefundenen
+Traktats gegen den Cölibat. Sein Benehmen war resignirt, aber die von ihm
+eingereichte Vertheidigungsschrift strafte in unverhülltem Unwillen die
+Ungerechtigkeit des gegen ihn gerichteten Verfahrens. Am 18. August 1634
+sprach die Commission folgendes Urtheil: »Wir haben kund gethan und thun
+kund, dass besagter Urbain Grandier gebührender Weise des Lasters der
+Zauberei und Hexerei und der Besessenheit der Teufel, die durch sein
+Verursachen einigen Ursulinerinnen aus dieser Stadt Loudun und einigen
+weltlichen Personen begegnet, nebst andern hieraus hervorgegangenen
+Uebelthaten und Lastern angeklagt und überführt sei. Zur Abbüssung
+derselben haben wir diesen Grandier verdammt und verdammen ihn, mit
+entblösstem Haupte, einen Strick um den Hals und eine brennende Fackel von
+zwei Pfunden in der Hand, vor der Hauptthüre von St. Peter auf dem Markte
+und vor der Kirche der heiligen Ursula Busse zu thun und daselbst auf den
+Knieen Gott, den König und die Gerechtigkeit um Vergebung zu bitten. Und
+wenn dieses geschehen ist, so soll er auf den Platz des heiligen Kreuzes
+geführt werden und daselbst an einem Pfahl über einem Scheiterhaufen,
+welchen man zu diesem Zwecke aufrichten wird, angebunden, auch sein Leib
+lebendig nebst den Bündnissen und zauberischen Zeichen, die bei den Akten
+aufgehoben sind, und nebst dem Buche, das er gegen das uneheliche Leben der
+Geistlichen aufgesetzt hat, verbrannt und seine Asche in die Luft gestreut
+werden. Wir haben auch kund gethan und thun hiermit kund, dass alle und
+jede seine Güter dem König sollen heimgefallen und confiszirt sein, jedoch
+so, dass davon die Summe von hundertundfünfzig Livres vorausgenommen werde,
+damit man dafür eine kupferne Platte ankaufen möge, in welche der Inhalt
+gegenwärtigen Urtheils eingegraben und dieselbe alsdann an einem erhabenen
+Orte in besagter Ursulinerinnenkirche zu immerwährendem Gedächtniss
+aufgehoben werde. Und bevor man zur Vollstreckung des gegenwärtigen
+Urtheils schreite, verordnen wir, dass besagter Grandier wegen Nennung
+seiner Mitschuldigen auf die ordentliche und ausserordentliche Tortur
+gebracht werde.«
+
+=Grandier= hörte diese Sentenz mit ruhiger Würde, überstand die Folter mit
+Ausdauer, obgleich man ihm die Beine zwischen zwei Brettern in qualvollster
+Weise zusammenkeilte, und erklärte, dass er sich nichts vorzuwerfen habe
+als einige längst gebüsste Fleischesverirrungen, die besessenen Nonnen aber
+in seinem Leben nicht gesehen habe. Nach der Folter war Laubardemont über
+zwei Stunden bei ihm und suchte ihn zur Unterzeichnung einer ihm
+vorgelegten Schrift zu überreden. Grandier schlug diess standhaft ab.
+Wahrscheinlich war es ein solches Bekenntniss, wie dasjenige, welches wir
+noch von Gaufridy besitzen, und einige Strafmilderung mochte der Preis der
+Selbsterniedrigung sein. Am Abend desselben Tags wurde das Urtheil
+vollstreckt, nur dass der Unglückliche wegen Zerschmetterung seiner Beine
+nicht, wie der Buchstabe wollte, auf den Knieen, sondern auf dem Leibe
+liegend seine Busse that. Auf dem Scheiterhaufen wollte er zum Volke reden;
+die Exorzisten aber schütteten ihm eine Fluth von Weihwasser ins Gesicht,
+und als die Wirkung desselben vorüber war, gaben sie ihm Judasküsse.
+Grandier nannte sie selbst so. Wiederholt verlangten sie Bekenntnisse, und
+als diese nicht erfolgten, geriethen sie in so heftigen Zorn, dass sie die
+vom Propsteirichter zugestandene Erdrosselung vor dem Anzünden des
+Holzstosses zu vereiteln suchten. Sie knüpften in die Schnur, die dem
+Scharfrichter übergeben wurde, Knoten, dass sie nicht zulaufen konnte, und
+der Pater Lactantius übernahm selbst das Amt des Henkerknechts, indem er
+eiligst den Brand ins Holz warf. Grandier rief: »Deus meus, ad te vigilo,
+miserere mei, Deus!« Seine Stimme wurde von den Kapuzinern unterdrückt, die
+abermals den Inhalt ihrer Weihkessel auf sein Gesicht ausgossen.
+
+Nach dem Tode des Unglücklichen hörten die Exorzismen noch immer nicht auf.
+Wir gedenken indessen dieselben nicht weiter zu verfolgen. Nur verdient
+noch bemerkt zu werden, dass einst die Abendmahlshostie in dem Munde einer
+Besessenen blutig erschien und die Teufel, obgleich mit grossem
+Widerstreben, für die Transsubstantiation Zeugniss ablegten. Laubardemont
+nahm den Reformirten einen Kirchhof und ein Schulhaus ab, um beides an die
+Ursulinerinnen zu schenken, die ausserdem durch die Geschenke der Gläubigen
+sich eine sorgenfreie Existenz gesichert sahen. Der Pater =Lactantius=
+starb in Verzweiflung und Raserei; an seiner Stelle übernahm der Jesuit
+=Surin= die Exorzismen. Zahlreiche Schriften erschienen zur Erbauung des
+Publikums. Der Gedanke, das Zeugniss des Teufels für dogmatische und
+Inquisitionszwecke zu Ehren zu bringen, rief auch an andern Orten ganz
+ähnliche Scenen hervor, unter welchen jedoch einige sogleich in der Geburt
+erstickten. So war man eben im Begriff, die Teufel Beelzebub, Barrabas,
+Carmin und Gilman aus dem Leibe eines Mädchens in der Wallfahrtskapelle
+U. l. Frauen zu Roquefort, im Gebiet von Avignon, auszutreiben, als
+Mazarin, damals päpstlicher Vizelegat, durch einfache Androhung weltlicher
+Strafen die Teufel und ihre Beschwörer auf einmal zur tiefsten Ruhe
+brachte. Eine Beschwörung zu Chinon endete mit öffentlichem Skandal, und
+Richelieu, der schon bald nach Grandier's Tode den Exorzisten das bisher
+bezogene Salar zurückbehalten hatte, fand es endlich an der Zeit, alle
+weiteren Wunderthaten der frommen Väter ernstlich zu verbieten.
+
+Im achtzehnten Jahrhundert schrieb =La Menardaye= zur Vertheidigung der
+Exorzismen von Loudun und veröffentlichte eine Abschrift derjenigen
+Urkunde, durch welche sich Grandier dem Teufel verschrieben haben
+soll[180]. Das Original, sagt er, werde, mit dem Blute des Zauberers
+unterschrieben, in der Hölle aufbewahrt. Neugierige finden ein Facsimile
+desselben, so wie des vom Teufel zur Erwiederung ausgestellten Reverses als
+Beilage im ersten Bande von Collin de Plancy's Dictionnaire infernal. Beide
+Stücke sollen sich nach der Versicherung des Herausgebers vor der
+Revolution in den Archiven von Poitiers befunden haben.
+
+In der zweiten Hälfte des siebenzehnten Jahrhunderts legte der Doctor der
+Theologie und Pfarrer zu Vibrai, =Jean Baptiste Thiers=, die Ueberzeugung
+der gebildeten Stände Frankreichs von dem Hexenwesen in einem vierbändigen
+Traité des superstitions, qui regardent les sacremens (Paris, 1679) dar,
+welches Werk 1741 schon die vierte Auflage erlebte. Doch gehört nur der
+erste Band des Werkes, in welchem der Verfasser alle kirchlichen Verbote
+der Zauberei zusammenstellt, und die »schwarze Magie« zwar als nichtige
+Thorheit aber auch als schwerstes Verbrechen zu erweisen sucht, hierher.
+Die folgenden Bände enthalten unter dem Titel des »Aberglaubens« nichts
+anderes, als eine Zusammenstellung derjenigen auf die sieben Sakramente der
+katholischen Kirche bezüglichen Lehren, welche von dieser als Irrlehren
+verworfen sind.
+
+Von =Schweden= ist es nicht bekannt, dass es vor dem dreissigjährigen
+Kriege oder während desselben Zauberer verbrannt habe; man weiss sogar,
+dass Christina und ihre Generale solche Verfolgungen in den deutschen
+Landen hemmten. Aber jetzt, ganz kurz vor der Krise des Uebels, war es, als
+hätte das kalte, lutherische Volk dem Aberglauben den zurückbehaltenen
+Tribut mit einem Male nachzahlen sollen. Der Prozess von Mora und Elfdale
+im Jahr 1669 ist einer der furchtbarsten, welche die Geschichte kennt[181].
+Kinder waren es, die in ihm die Hauptrolle spielten.
+
+Bei mehreren Kindern der Kirchspiele Elfdale und Mora in Dalecarlien
+zeigten sich auffallende Erscheinungen: sie fielen in Ohnmachten und
+Krämpfe und erzählten bald im gewöhnlichen Zustande, bald in einer Art von
+Paroxysmus von einem Orte, den sie Blakulla nannten und wohin sie von den
+Hexen mitgenommen worden seien, um dem daselbst gefeierten Sabbath
+beizuwohnen. Hierselbst behaupteten sie zuweilen vom Teufel Schläge
+erhalten zu haben, und leiteten von denselben ihre Kränklichkeit ab. Ein
+unmässiges Geschrei erhob sich jetzt in ganz Dalecarlien gegen die Hexen,
+und vom Hofe ward eine Commission gesendet, um die Sache zu untersuchen.
+Dieselbe verhaftete alsbald eine Menge von Weibern und verhörte an
+dreihundert Kinder. Letztere gaben mit mehr oder weniger Uebereinstimmung
+ein höchst tolles Bild von den Gräueln des Hexensabbaths und sagten den mit
+ihnen confrontirten Weibern die seltsamsten Dinge ins Gesicht. Sie sagten
+aus, wenn sie den Teufel anriefen, so erscheine derselbe in der Gestalt des
+tollen Andreas im grauen Rocke mit roth und blau gewirkten Strümpfen, mit
+einem rothen Barte und mit einem hohen Hute, der mit Schnüren von
+mancherlei Farbe verziert sei. Dabei trage er Kniebänder von bedeutender
+Länge. Er schmiere die Kinder mit einer Salbe ein, setze sie auf eins
+seiner Thiere, und fahre mit ihnen fluggs gen Blakulla, wo ein Palast
+stehe, in dessen Hofe die Thiere, von denen sie hingetragen wären,
+weideten, und in dessen Gemächern die opulentesten Gastmähler und wildesten
+Ausschweifungen stattfänden. Etliche der Kinder sprachen auch von einem
+weissen Engel, der ihnen verboten habe das zu thun, wozu der Teufel sie
+anreize, indem er hinzufüge, dass dieses teuflische Treiben keinen langen
+Bestand haben werde. Dieser gute Engel stellte sich auch bisweilen an den
+Eingang des Blakullahauses zwischen die Kinder und die Hexen, die letzteren
+zurückweisend, damit die Kinder eintreten könnten. -- Von den Eltern erfuhr
+die Commission, dass die Kinder Nachts in den Armen derselben und in den
+Betten gelegen hätten, wenn sie am Morgen von ihren nächtlichen Fahrten
+erzählten. -- Mittelst der Folter machte sich die Commission den ganzen
+Sachverhalt klar. Nach ihrem Verdikt wurden vierundachtzig Erwachsene und
+fünfzehn Kinder verbrannt, sechsunddreissig Kinder wurden während eines
+Jahres allwöchentlich einmal an den Kirchthüren ausgepeitscht und zwanzig
+der Kleinsten nur an drei aufeinander folgenden Tagen gezüchtigt und
+siebenundvierzig andere Personen von der Instanz entbunden.
+
+Das Bekenntniss der Verurtheilten gibt im Ganzen das Gewöhnliche von den
+Hexentänzen, in einzelnen Zügen nur noch mehr ins Fratzenhafte gezerrt, als
+anderwärts. Der Teufel erscheint in höchst bunter, bänderreicher Tracht,
+führt die Hexen durch die Luft nach Blakulla und züchtigt sie, wenn sie
+nicht wenigstens fünfzehn oder sechszehn Kinder mitbringen. Um den
+letzteren einen bequemen Sitz zu bereiten, verlängern sie den Rücken ihres
+Bockes durch eine in dessen Hintertheil gesteckte Stange. Zu Blakulla wird
+in des Teufels Namen getauft, geschmaust, getanzt und gebuhlt. Der Teufel
+prügelt oft Hexen und Kinder, zuweilen ist er gnädig, spielt auf der Harfe,
+lässt sich, wenn er krank ist, von den Hexen schröpfen und ist sogar einmal
+bei einem solchen Anfalle auf kurze Zeit gestorben. Er hat auch leibliche
+Söhne und Töchter zu Blakulla verheirathet, die aber statt natürlicher
+Kinder nur Schlangen, Eidechsen und Kröten erzeugen.
+
+Dieses Alles protokollirten die Commissarien, sprachen das Urtheil und
+kehrten, von dem Danke der Thalmänner begleitet, nach Hofe zurück. Im Lande
+betete man sonntäglich in den Kirchen um ferneren Schutz gegen die Macht
+des Teufels; König =Karl= XI. aber äusserte später gegen den Herzog von
+Holstein: »seine Richter und Commissarien hätten auf vorgebrachten
+eindringlichen Beweis mehrere Männer, Weiber und Kinder zum Feuertode
+verurtheilt und hinrichten lassen; ob aber die eingestandenen und durch
+Beweisgründe bestätigten Handlungen wirkliche Thatsachen oder nur die
+Wirkung zügelloser Einbildungskraft gewesen, sei er bis jetzt nicht im
+Stande zu entscheiden.«
+
+Da uns ausser den allgemeinen Berichten bei =Glanvil=, =Bekker= und
+=Hauber= keine Schriften über dieses merkwürdige Ereigniss zugänglich
+gewesen sind, so müssen wir uns eines bestimmten Urtheils über den
+eigentlichen Anfang und Verlauf der Sache begeben. Doch scheint Walter
+Scott's Vermuthung, dass der ganze Blakulla-Lärm von der Verstellung
+einiger boshaften Buben ausgegangen sei, für die Erklärung des Ganzen nicht
+weniger unzulänglich, als die andere, nach welcher Alles auf Fieberträumen
+kranker Kinder und der Leichtgläubigkeit ihrer Eltern beruht haben soll.
+Dreihundert Kinder, zum Theil von sehr zartem Alter, können die
+Gleichmässigkeit ihrer detaillirten Bekenntnisse weder aus boshaften
+Collusionen, noch aus übereinstimmenden Delirien geschöpft und bewahrt
+haben. Hier bleibt die Suggestion -- von wem sie auch gekommen sein mag --
+die einzig mögliche Vermuthung und klagt die Richter und Commissarien
+nicht weniger einer sträflichen Verletzung der Rechtsformen, wie einer über
+alle Massen gewaltigen Geistesfinsterniss an.
+
+Aus dem Munde eines reisenden Schweden, der mit zu Gericht gesessen hatte,
+berichtet =Thomasius=, dass die Juristen Anfangs Anstand genommen hatten,
+auf das Gerede unmündiger Kinder eine Untersuchung zu gründen; die
+Geistlichen aber bestanden darauf, indem sie behaupteten, dass der heilige
+Geist, der immer die Ehre Gottes gegen das Reich des Teufels vertheidige,
+nicht zugeben würde, dass die Knaben lögen; denn es heisse im Psalm: »Aus
+dem Munde der jungen Kinder und Säuglinge hast du dir deine Macht
+zugerichtet, dass du vertilgest den Feind und die Rachgierigen.« Erst als
+schon viele Unschuldige verbrannt waren, gelang es einem der weltlichen
+Assessoren, den Theologen durch eine angestellte Probe den Beweis zu
+führen, dass der heilige Geist nicht aus den Kindern redete. Er versprach
+nämlich mit Vorwissen seiner Collegen einem unter den Knaben einen halben
+Thaler und bestimmte ihn dadurch, seine Denunziation von einer ehrbaren
+Person alsbald auf eine andere überzutragen[182].
+
+Sollen wir fortfahren in unserer Rundreise? Noch könnte manche seltsame
+Geschichte erzählt werden. Es liesse sich ausser vielem Andern berichten,
+wie mit Mazarin's Billigung die Pförtnerin im Kloster zu Louviers
+exorzisirt und dann als Buhlerin des Teufels eingemauert wurde[183]; wie
+die Schweizer im Begriffe waren, einen Marionettenmann zum Tode zu führen;
+wie eine Chambre de la tournelle zu Aix den Naturforscher Jean Pierre
+d'Orenson zum Galgen verurtheilte, weil er ein Experiment über die
+Harmonie der Töne an einem Skelet angestellt hatte; oder wie noch 1670 zu
+Haye du Puis auf Anstehen des General-Prokurators an dem Pfarrer von
+Coignies die Nadelprobe vorgenommen und das Hexenmal gefunden wurde. Wir
+könnten dann weiter durchmustern, was sich in Dänemark, Preussen, Polen,
+Ungarn und Italien, in Spanien und Portugal, ja in Goa und Mexiko begab;
+aber wir würden nichts Neues sehen und vor Erreichung des Ziels ermüden an
+dem überall wesentlich gleichen Grundcharakter in Glauben, Verfahren und
+Strafe, bei unbedeutenden lokalen Modifikationen. Und diese ermüdende
+Wanderung würde nicht einmal mit dem traurigen Troste enden, dass in jenem
+Jahrhundert ausser England irgend eine Nation die unserige in der Anzahl
+der Opfer eingeholt oder überboten hätte.
+
+Wenden wir uns lieber zur Geschichte der allmählichen Abnahme und Heilung
+der Seuche!
+
+
+FUSSNOTEN:
+
+[136] _Müller_, Gesch. des Hexenglaubens in Siebenbürgen, S. 32.
+
+[137] _Müller_, S. 65-77.
+
+[138] Les sorciers dans le pays de Neufchâtel au 15. 16. et 17. siècle
+(Locle, 1862) und Les procédures de sorcellerie à Neufchâtel par _Charles
+Lardy_ (Neufch. 1866).
+
+[139] _Lardy_, S. 6-7.
+
+[140] _Lardy_, S. 40.
+
+[141] Les sorciers dans le pays de Neufchâtel, S. 21.
+
+[142] _Lardy_, S. 36 ff.
+
+[143] Das Nächstfolgende ist nach der Abhandlung des Prof. Dr. _Trechsel_
+»das Hexenwesen im Kanton Bern« (in dem Berner Taschenbuch von 1870)
+S. 215 ff. mitgetheilt.
+
+[144] Erlass an alle waadtländischen Amtleute vom 3. Dezbr. 1652.
+
+[145] _Zimmermann_, die Züricher Kirche von 1519-1819 (Zürich, 1878)
+S. 205-206.
+
+[146] _Hutchinson_, Cap. 7. _W. Scott_, Br. Th. II. S. 65.
+
+[147] _W. Scott_, Br. üb. Däm. Th. II. S. 158 ff.
+
+[148] »Die Priester stellten den Grundsatz auf, dass die
+Römischkatholischen, als ihre Hauptfeinde, mit einander dem Teufel, der
+Messe und den Hexen zugethan wären, welche ihrer Meinung nach alle drei zu
+Unheilstiften vergesellschaftet und natürliche Verbündete sein müssten.«
+_W. Scott._
+
+[149] Vgl. _Pitcairn's_ Criminal Trials of Scotland, vol. I. P. II. S. 213,
+223.
+
+[150] _W. Scott_, Th. II. S. 76 ff.
+
+[151] A trial etc. p. 25.
+
+[152] Ueber Hopkins s. _Hutchinson_, Versuch v. d. Hexerei, Cap. IV.
+_Walter Scott_, Br. üb. Dämonol. Th. II. S. 86 ff. und _Thomas Wright_,
+Narratives of Sorcery, T. II. Cap. XXV.
+
+[153] _Hartpole Lecky_, S. 83.
+
+[154] A trial etc. S. 25.
+
+[155] Ueber die Einwirkung des Hexenglaubens auf die dramatische Literatur
+Englands in damaliger Zeit vgl. _Thomas Wright_, Narratives of Sorcery I.
+S. 286 u. 296.
+
+[156] Der Oberrichter Sir _Matthew Hale_ ging in seiner Verurtheilung der
+beiden Unglücklichen von dem Satze aus, dass die Thatsächlichkeit des
+Lasters der Hexerei nicht zu bezweifeln sei, denn dieselbe werde 1) durch
+die heil. Schrift und 2) durch den Consensus gentium bestätigt, indem die
+Weisheit alter Völker Gesetze gegen die Zauberei aufgestellt habe. Vgl. den
+Bericht über den Prozess in A collection of rare and curious tracts
+relating to witchcraft (Lond. 1838) und _Campbells_ Lives of the
+chief-justices, I. S. 565-566.
+
+[157] _Hutchinson_, Historical essay concerning witchcraft, 1720 S. 56-57.
+
+[158] _Buckle_, Gesch. der Civilisation in England (übers. v. Ruge) II.
+S. 253 ff.
+
+[159] _Pitcairn_, Criminal trials of Scotland, vol I. P. II. S. 50.
+
+[160] _Hartpole Lecky_, S. 101.
+
+[161] Nach _Dalyell_, Darker Superstitions of Scotland, S. 645 ff.
+
+[162] _Hartpole Lecky_, S. 102.
+
+[163] Diese räthselhafte Erzählung ist in wörtlicher Uebersetzung aus Th.
+Wright entlehnt.
+
+[164] _Thomas Wright_, Narratives of sorcery and magic (Lond. 1851)
+Vol. II. Cap. 31; _Bancroft_, History of the United States, Cap. 19,
+_Hutchinson_, S. 95 bis 119 und _Upham_, Salem Witchcraft, Boston 1867,
+vol. II. -- Nach _Upham_ glaubten die Leute in Salem und Umgegend, der
+Teufel suche die Ausbreitung des Christenthums zu hindern, wesshalb durch
+Bekämpfung des Teufels und der Hexen für das Christenthum und für das Reich
+Gottes Bahn gebrochen werden müsse.
+
+[165] _Garinet_ p. 129. _Bolo_, Notice sur l'arrêt du Parlement de Dôle du
+18 janvier 1573 etc.
+
+[166] _De Lancre_ Arrêts notables de Paris, p. 785.
+
+[167] _Garinet_ pag. 139. Weitere Urtheile des pariser Parlaments bei _Le
+Brun_ Hist. crit. des pratiques superstitienses, I. 306. _Collin de Plancy_
+im Dict. infernal in verschiedenen Artikeln.
+
+[168] _Garinet_ p. 153.
+
+[169] Les sorcelleries de Henri de Valois, et les oblations, qu'il faisait
+au diable dans le bois de Vincennes. Didier-Millot 1589. S. _Garinet_
+p. 294. -- Von dem Buhlteufel Terragon wird gehandelt in: Remontrances à
+Henri de Valois, sur les choses terribles, envoyées par un enfant de Paris.
+28 janvier 1589. Jacques Grégoire. In-8vo.
+
+[170] Diess bezieht sich auf das Jahr 1594. _Delrio_ Lib. V. Append.
+
+[171] _Le Brun_, hist. crit. des prat. superst. Vol. I. p. 308.
+
+[172] L'incrédulité et mécréance du sortilége pleinement convaincues Paris
+1612, -- und Tableau de l'inconstance des mauvais anges et démons. Paris
+1612. Beide sind jetzt selten. Eine deutsche Bearbeitung erschien 1630
+unter dem Titel: Wunderbahrliche Geheimnussen der Zauberey etc., gezogen
+aus einem weitleufftigen in Frantzösischer Spraach getrucktem Tractat Herrn
+_Petri de Lancre_, Parlamentsherrn zu Bordeaux. (Ohne Druckort.)
+
+[173] _De Lancre_ Cap. 13. _Llorente_, Gesch. d. span. Inquisition.
+Th. III. Cap. 37.
+
+[174] _Llorente_ Th. III. Cap. 37. Abschn. 2.
+
+[175] _Garinet_, Hist. de la Magie en France. Pièces justificatives,
+Nr. IX. pag. 308.
+
+[176] _Garinet_, Hist. de la Magie en France, p. 180. Trauergeschichte von
+der greulichen Zauberey Ludwig Goffredy u. s. w. in _Reichens_ fernerem
+Unfug der Zauberey, Halle 1704. S. 553.
+
+[177] Bei _Hauber_, Bibl. mag. Bd. I. S. 457 ff. und 469 ff. ist das
+Bekenntniss Gaufridy's, so wie das Urtheil des Parlaments vollständig
+abgedruckt.
+
+[178] Geschichte der Teuffel zu Lodün, in _Joh. Reichens_ fernerem Unfug
+der Zauberey. S. 273 ff. -- _Alexis Willibald_ hat dieses schreckliche
+Vorkommniss in der Form eines historischen Romans bearbeitet: »Urban
+Grandier oder die Besessenen von Loudun. 2 Bde. Berl. 1843.«
+
+[179] Betitelt: La cordonnière de Loudun.
+
+[180] _Garinet_ p. 236.
+
+[181] _B. Bekker_, bez. Welt. Buch IV. Cap. 29. _Horst_ Z. B. Th. I.
+S. 212 ff. _Hauber_, Bibl. mag. Bd. III. St. 30. _W. Scott_, Br. üb.
+Dämonologie, Th. II. S. 34, und _Th. Wright_, Narratives of sorcery,
+Chap. XXIX.
+
+[182] _Thomasius_, Kurze Lehrsätze vom Laster der Zauberei, §. 46.
+
+[183] 1643. In der bischöflichen Sentenz heisst es: pour avoir honteusement
+prostitué son corps aux diables, aux sorciers et autres personnes, de la
+copulation desquelles elle est devenue grosse, et pour avoir conspiré avec
+sorciers et magiciens dans leurs assemblées et dans le sabbat au désordre
+et ruine générale de tout le monastère, perdition des religieuses et de
+leurs âmes. _Garinet_ p. 245.
+
+
+
+
+ DREIUNDZWANZIGSTES KAPITEL.
+
+ Bekämpfung und Vertheidigung des Glaubens an Hexerei und der
+ Hexenverfolgung während des siebenzehnten Jahrhunderts in Deutschland.
+
+ a) =Die drei Jesuiten Adam Tanner, Paul Leymann und Friedrich Spee.=
+
+
+Welche Wüste, welche Mördergrube war aus Deutschland, war aus dem gesammten
+christlichen Abendlande geworden! Ueberall, in allen Landen ertönte der
+Schrei der Verzweiflung in den Folterkammern und aller Orten rauchten die
+Scheiterhaufen, auf denen ein dämonischer Aberglaube seine Opfer
+brachte, -- Jahr aus Jahr ein! Und immer von Neuem schleppten Gerichte und
+juristische Fakultäten Opfer herbei, deren Glieder auf der Marterbank mit
+dem Hexenhammer zerschlagen, deren Leiber zerrissen und in Flammen geworfen
+wurden! -- War denn da Niemand, der die Gräuel des Wahnsinns erkannte und
+seine Stimme gegen sie zu erheben wagte?
+
+Allerdings gab es Einzelne, die es einsahen, dass ein scheusslicher
+Molochsdienst in der Hexenverfolgung verübt ward, und die vor demselben
+warnten; und diese Einzelnen fanden sich -- im =Jesuitenorden= vor! Allein
+es war ein schreckliches Zeichen der Zeit, dass nachdem zwei Ordensmänner
+an dem System der Hexenverfolgung zu rütteln gewagt hatten, der Dritte, vor
+dessen Geistesauge sich die Unvernunft und Unmenschlichkeit derselben am
+vollständigsten bloslegte, und der es darum nicht lassen konnte, seine
+Stimme laut und vernehmlich gegen das frevelhafte Martern und Morden zu
+erheben, die Nothwendigkeit einsah, dieses nur vom dichtesten Versteck aus
+zu thun, in welchem kein Mensch ihn vermuthen konnte.
+
+Der erste Jesuit, der sich der Unglücklichen annahm, war =Adam Tanner=
+(=Thanner=), der 1572 zu Innsbruck geboren, 1617 in den Jesuitenorden
+eintrat, vierzehn Jahre lang als Professor der Theologie an der Universität
+zu Innsbruck fungirte und am 25. Mai 1632 starb[184]. Er hatte sich ein
+ungewöhnlich reiches theologisches Wissen angeeignet, was ihn aber nicht
+hinderte, sich auch um Naturwissenschaft und Anderes zu kümmern. Sein
+Biograph, der Jesuit =Fr. X. Kropf=, sagt von ihm (Hist. Prov. Soc. Jesu
+Germ. super, P. 5): »seine liebste Erholung war der Wald und der Gesang der
+Vögel.« Sein Hauptwerk war die von ihm 1626 und 1627 zu Ingolstadt auf
+Kosten des akademischen Senats in vier Foliobänden herausgegebene Schrift
+»Universa Theologia scholastica, speculativa, practica«, und dieses Werk
+ist es eben, welches hier in Betracht kommt.
+
+In der fünften »Disputatio« des ersten Bandes spricht er nämlich von den
+Engeln und Dämonen, wobei er allerlei »Dubia«, namentlich auch die Frage
+erörtert, »was von der Versetzung der =Hexen= nach ihren Sammelplätzen zu
+halten sei und ob sie wirklich getragen würden«. Indem er nun dieses für
+ganz unmöglich erklärt, so äussert er seine Meinung dahin, dass die Angaben
+der Weiber, welche durch den Teufel zu den Hexensabbathen gebracht sein
+wollten, in der Regel auf Träumen und Sinnestäuschungen beruhten. Er
+bemerkt auch, dass die meisten dieser Hexen verheirathet seien. Wie wäre es
+nun möglich, dass sie so viele Nächte hindurch von ihren Männern entfernt
+wären, ohne dass diese es merkten? Doch vielleicht glaube man, dass der
+Teufel an die Stelle der Weiber irgend einen Scheinkörper lege; allein man
+dürfe nicht annehmen, dass Gott so leicht und so häufig dem Teufel eine
+solche Täuschung und Berückung unschuldiger Männer gestatte. Viele dieser
+Weibspersonen, sowohl verheirathete als unverheirathete, seien auch in
+ihren Wohnungen durch Thüren, Fensterbalken und Riegel so wohl verwahrt,
+dass sie der Teufel ganz unmöglich entführen könne, ohne Lärm zu machen.
+Auf die Geständnisse der Hexen sei nichts zu geben; denn deren Aussagen
+ständen oft miteinander in Widerspruch, und wenn sie behaupteten, dass sie
+in Gestalt einer Katze, einer Maus oder eines Vogels vom Satan
+hinweggeführt worden seien, so könne dieses nur als Phantasterei angesehen
+werden. Die Dämonen besässen auch nicht die Gewalt, aus sich selbst (ohne
+göttliche Zulassung) und durch angebliche Zauberer Menschen und Thieren zu
+schaden, ausgenommen den Fall, dass sie giftige Salben oder sonstige Mittel
+anwendeten, welche den Menschen auf natürliche Weise schädlich wären.
+
+Im dritten Bande seines Werks und zwar in der vierten Disputatio
+(Quaestio 5) handelt Tanner eingehend von dem Prozesse gegen die crimina
+excepta, insbesondere gegen das crimen veneficii. Er verlangt, dass in
+denselben nach Vernunft und Billigkeit vorgegangen werde, wesshalb die
+Richter vor Allem darauf achten sollen, dass nicht aus einem solchen
+Prozesse auch für Unschuldige Gefahr erwachse. Denn »wie gross ist die
+Schmach, wie gross sind die Qualen, denen Unschuldige ausgesetzt sein
+können, wenn sie Jahre lang in Prozesse wegen angeblicher Hexerei
+verwickelt sind! Wie gross ist der Schaden, der daraus für viele, manchmal
+auch vornehme, Familien erwächst!«
+
+Ferner müsse es als Grundsatz gelten, dass die wegen Verdachts der Hexerei
+Eingezogenen nicht von vornherein als Schuldige angesehen und behandelt
+werden dürften, wesshalb ihnen die Möglichkeit, sich von dem Verdachte zu
+reinigen, nothwendig zu geben sei. Die auf der Tortur erpressten
+Geständnisse seien ohne allen Werth und jeder auf dieselben sich gründende
+Urtheilsspruch sei nichtig und an sich ungültig.
+
+Hierauf wendet sich Tanner gegen die von vielen »Doctores« vertretene
+Ansicht, dass, um zur peinlichen Frage schreiten zu können, die
+Denunziation Eines oder mehrer Mitschuldigen genüge. Habe man keine
+sicheren Indizien, so dürfe man auf blosse Denunziation hin, und wenn
+dieselbe von noch so Vielen ausgehe, Personen, die sich sonst eines guten
+Rufes erfreuten, weder martern noch verurtheilen. Diese Behauptung
+widerspreche zwar der Ansicht vieler Rechtsgelehrten und der üblichen
+Praxis der Gerichte, allein sie beruhe auf der Vernunft. Denn entweder
+seien die Denunzianten wirklich, wie sie von sich selbst aussagen, Hexen
+und Zauberer oder sie seien es nicht. Sind sie es nicht, so lügen sie,
+indem sie dann »Mitschuldige« nicht haben können; sind sie aber wirklich,
+wie angenommen wird, Hexen und Zauberer, so sind sie vermöge der Natur
+dieses Verbrechens solche Personen, von denen man anzunehmen hat, dass sie
+Allen, zumal unschuldigen Leuten, auf jede Weise, also auch durch eine
+Verderben bringende falsche Aussage schaden wollen. Wie könnte also ihre
+Aussage von solchem Gewicht sein, dass sie genüge, um sonst unbescholtene
+Leute einzukerkern und mit den schrecklichsten Torturen zu peinigen!
+
+Um zu beweisen, wie gefährlich und thöricht es sei, auf derlei
+Denunziationen hin die peinliche Frage zu verhängen, erzählt =Tanner=, es
+sei ihm von zwei sehr angesehenen und gelehrten Männern gesagt worden, dass
+gewisse Personen, von deren =Unschuld= sie vollkommen überzeugt gewesen,
+nur um der ihnen drohenden Tortur zu entgehen, absichtlich allerlei Dinge
+ausgesagt hätten, weil sie geglaubt, dass sie nach denselben auf der Folter
+befragt werden würden. Wie leichtfertig bisweilen die Untersuchung geführt
+werde, beweise der Fall, der sich unlängst in einer Stadt am Rhein
+zugetragen, dass nämlich, (wie in einem völlig zuverlässigen Bericht an die
+juristische Fakultät zu Ingolstadt gemeldet werde) dort, als die
+Geständnisse der wegen Hexerei Verurtheilten öffentlich vorgelesen und
+unter anderen Verbrechen auch verschiedene Mordthaten und Verzauberungen,
+die gewissen und mit Namen genannten Personen daselbst zugefügt worden
+seien, aufgerufen wurden, jene Personen selbst, die gesund und wohlbehalten
+zugegen waren, die Falschheit der vorgelesenen Geständnisse bezeugt haben.
+
+Weiterhin weist =Tanner= (im strikten Gegensatz zu =Delrio=) nach, wie
+nothwendig es sei, dass die Prozessführung in allen Punkten durch klare
+Bestimmungen festgestellt und der Willkür der Richter entzogen werde. Auch
+müsse man den wegen Hexerei Angeklagten, die oft ganz ungebildete,
+einfältige Personen seien, ordentliche Vertheidiger geben (was freilich
+Viele nicht zulassen wollten!) und bei der Anwendung der Tortur müsse man
+das Mass beobachten und Alles vermeiden, wodurch das Schamgefühl verletzt
+werde.
+
+Den Geistlichen macht es Tanner zur Pflicht, wenn sie sich von der Unschuld
+Angeklagter überzeugt zu haben glauben, dieses den Richtern mitzutheilen
+und dieselben zu einer Revision der Akten zu veranlassen. Namentlich aber
+haben dieselben jedem Verurtheilten einzuschärfen, dass er, wenn er etwa
+eine unschuldige Person denunzirt hat, sub peccato mortali verpflichtet
+ist, diese falsche Aussage zu widerrufen.
+
+In den folgenden Abschnitten erörtert =Tanner= die Fragen, auf welche
+Weise sich der Christ gegen Zaubereien zu schützen habe, und durch welche
+Mittel dieselben zu bekämpfen und auszurotten seien. In ersterer Beziehung
+empfiehlt er den Gebrauch =geistlicher= Mittel. Dämonen, Zauberer und
+Hexen, sagt er, können ja nur wenn es »ob bonum finem«, mit göttlicher
+Zulassung geschehe, nicht aber aus sich selbst heraus leiblichen Schaden
+bringen. Weil darum die ganze Sache von der göttlichen Vorsehung abhängt,
+sei das beste Mittel zur Abwehr zauberischer Anläufe fester Glaube an Gott,
+Gebet, Fleiss in der Heiligung, Gebrauch der Sakramente, werkthätige Liebe.
+Zur Unterdrückung und Ausrottung der Hexerei könne aber die Strenge des
+Gerichtsverfahrens gar nichts beitragen. Vielmehr müsse man hierzu nach dem
+Gesetze der Liebe Christi verfahren. Diejenigen, welche vor ihren
+Seelsorgern wegen vorgekommener Ausübung der Zauberei ihre Reue erklärten,
+sollte man darum gar nicht dem weltlichen Richter überantworten. Auch würde
+es sich in vielen Fällen sehr empfehlen, bei schon Verurtheilten die
+weltliche Strafe in öffentliche Kirchenbusse zu verwandeln. »Ich zweifle
+nicht,« sagt Tanner, »dass durch solche Demüthigung der Teufel weit mehr
+verwirrt und ohnmächtig gemacht werden wird als durch tausend
+Todesurtheile.« Immer wieder kommt Tanner darauf zurück, dass hier nicht
+mit leiblichen, sondern mit geistigen und geistlichen Waffen zu kämpfen
+sei; und zu diesen geistigen Waffen rechnet er vor Allem eine gute
+Erziehung der Jugend und eine sorgfältige Unterweisung derselben in den
+Wahrheiten des Evangeliums.
+
+Dieses war das ernste und geistesgewaltige Zeugniss, welches der fromme und
+aufrichtige Jesuit =Tanner= gegen den Dämon des Hexenglaubens ablegte, von
+dem die abendländische Christenheit unter der menschenmörderischen Faust
+der Justiz über ein Jahrhundert lang zerfleischt wurde. Der ehrliche
+=Tanner= hat darüber vielfache Verfolgung und grosses Herzeleid ertragen
+müssen. Zwei Inquisitoren, welche seine Aeusserungen über die
+Hexenverfolgung gelesen hatten, erklärten laut, sie würden diesen
+Menschen, sobald sie ihn in ihre Gewalt bekämen, sofort auf die Folter
+spannen. -- Als Tanner gestorben war, gab es wohl Wenige, die seine
+Auslassungen über die Hexenprozesse nicht für Thorheit hielten.
+
+Unter diesen Wenigen, die anders dachten, war wiederum ein Jesuit, =Paul
+Laymann=, der (1575 zu Innsbruck geboren) in München und Dillingen
+Professor des kanonischen Rechts war und am 13. November 1635 zu Konstanz
+an der Pest starb[185]. Sein Hauptwerk, welches er hinterlassen hat, ist
+seine zuerst 1625 in München herausgegebene Theologia moralis. In derselben
+wirft er (Lib. III. de institia Tract. 6, cap. 5) die Frage auf: ob es
+besser sei, gegen die Zauberer und Hexen =vorsichtig= und nur dann
+einzuschreiten, wenn genügende Indizien vorhanden seien, oder ob es
+gerathener sei, wegen der Schwere und Schädlichkeit dieses Verbrechens auch
+in =zweifelhaften= Fällen den Prozess einzuleiten -- und entscheidet sich
+für die Ansicht, dass man nicht leicht Denunziationen Glauben zu schenken
+habe, wenn nicht die betreffende Person überhaupt verrufen oder der gegen
+dieselbe rege gewordene Verdacht durch sichere Indizien begründet worden
+sei. Allerdings stehe es geschrieben: Maleficos non patieris vivere, aber
+ebenso fest stehe auch das Gesetz: Ne insontem occidas! Habe man daher
+bezüglich eines Angeklagten zu befürchten, dass derselbe ein Zauberer sei,
+und falls er nicht justifizirt werde, Gott und den Menschen Unbilden
+zufüge, und habe man andererseits zu besorgen, dass ihm als einem
+vielleicht fälschlich Angeklagten durch das Gefängniss und die Tortur
+ungerechter Weise an Ehre, Leib und Leben Schaden zugefügt werde, so habe
+man das kleinere Uebel zu ertragen, damit nicht ein grösseres entstehe,
+welches durch ein höheres Gesetz verboten sei.
+
+Indessen war die Zeit für die Mahnungen eines Tanner und Laymann taub. Man
+marterte und mordete ruhig weiter, und es schien in Erfüllung gehen zu
+sollen, worauf Laymann in seiner Theol. mor. (L. III. Tr. 6, P. 3)
+hingewiesen hatte: »Es ist jetzt soweit gekommen, dass, wenn solche
+Prozesse noch länger fortgesetzt werden, ganze Dörfer, Märkte und Städte
+veröden, und dass Niemand mehr sicher sein wird, auch nicht einmal
+Geistliche und Priester.«
+
+Da wurde plötzlich eine neue Stimme laut, welche noch vernehmlicher, noch
+gewaltiger als die bisherigen auf den Wahnsinn der Hexenverfolgung hinwies
+und vor fernerer Vergiessung des Blutes Unschuldiger warnte.
+
+Wir reden von der =Cautio criminalis=[186], welche 1631 zu Rinteln
+erschien. Der Verfasser dieser Schrift war kein anderer, als der Jesuit
+=Friedrich Spee=[187], der Sprosse des adeligen (jetzt gräflichen)
+Geschlechts der =Spee von Langenfeld=. Im Jahre 1591 zu Kaiserswerth im
+Kölnischen geboren, war er als neunzehnjähriger Jüngling bei den Jesuiten
+zu Trier als Novize eingetreten, von wo er in das Ordenshaus zu Köln
+übersiedelte. Hier 1621 unter die Väter der Gesellschaft aufgenommen, wurde
+er wegen seiner ungewöhnlichen Gelehrsamkeit mit der Professur der
+Philosophie und Moral betraut, 1624 aber in das Jesuitenkolleg zu Paderborn
+versetzt, von wo aus er dem in die Gemeinden und namentlich in den Adel der
+Diözese Paderborn eingedrungenen Protestantismus entgegenarbeiten sollte.
+Durch seine Klugheit und sonstige Geschicklichkeit soll es ihm auch
+gelungen sein, den grössten Theil des paderbörner Adels in die katholische
+Kirche zurückzuführen. Die grossen Erfolge seiner Missionsarbeit in
+Paderborn veranlassten es daher, dass ihn der Orden zu gleichem Zwecke 1627
+nach Bamberg und Würzburg berief. Hier jedoch, wo eben damals die
+grausigsten Hexenverfolgungen im Gange waren, sah sich derselbe alsbald in
+einen ganz anderen Beruf hineingestellt, indem er beauftragt ward, als
+Beichtvater der zum Tode verurtheilten Hexen zu fungiren. Diese neue
+Berufsthätigkeit liess Spee tief in den Abgrund hineinsehen, der so viele
+Tausende verschlang, und bald fiel es ihm wie Schuppen von dem Auge und es
+trieb ihn zu kühner, männlicher That. Er schrieb seine =Cautio criminalis=,
+eine Warnungsschrift, die er jedoch erst, nachdem er aus Franken in das
+Paderbörner Land zurückgekehrt war, in einer protestantischen Stadt
+(Rinteln) drucken zu lassen wagte, -- und zwar anonym. Alle Welt staunte,
+als sie das für Jedermann überraschende Buch sah. Schon binnen wenigen
+Monaten waren (wie der Verleger Gronäus zu Frankfurt a. M. im Vorwort der
+zweiten Ausgabe bemerkt) alle Exemplare vergriffen. Niemand ahnte, wer der
+Verfasser sei und sogar noch vierzehn Jahre nach Spee's Tode war selbst dem
+Uebersetzer des Buches die Herkunft desselben noch unbekannt. Erst durch
+=Leibnitz=, welcher Spee als Charakter und Schriftsteller mit Recht sehr
+hochhielt[188], haben wir erfahren, dass derselbe der Verfasser
+ist[189]. -- »Dieser grosse Mann -- sagt er von Spee -- verwaltete in
+Franken das Amt eines Beichtvaters, als im Bambergischen und Würzburgischen
+viele Personen wegen Zauberei verurtheilt und verbrannt wurden. =Johann
+Philipp von Schönborn=, später Bischof von Würzburg und zuletzt Kurfürst
+von Mainz, lebte damals in Würzburg als junger Kanonikus und hatte mit Spee
+eine vertraute Freundschaft geschlossen. Als nun einst der junge Mann
+fragte, warum wohl der ehrwürdige Vater ein graueres Haupt habe, als seinen
+Jahren gemäss sei, antwortete dieser: das rühre von den Hexen her, die er
+zum Scheiterhaufen begleitet habe. Hierüber wunderte sich Schönborn, und
+Spee löste ihm das Räthsel folgendermassen: Er habe durch alle
+Nachforschungen in seiner Stellung als Beichtvater bei keinem von
+denjenigen, die er zum Tode bereitet, etwas gefunden, woraus er sich hätte
+überzeugen können, dass ihnen das Verbrechen der Zauberei mit Recht wäre
+zur Last gelegt worden. Einfältige Leute hätten sich auf seine
+beichtväterlichen Fragen, aus Furcht vor wiederholter Tortur, anfänglich
+allerdings für Hexen ausgegeben, bald aber, als sie sich überzeugten, dass
+vom Beichtvater nichts zu besorgen sei, hätten sie Zutrauen gefasst und aus
+ganz anderem Tone gesprochen. Unter Heulen und Schluchzen hätten Alle die
+Unwissenheit oder Bosheit der Richter und ihr eigenes Elend bejammert und
+noch in ihren letzten Augenblicken Gott zum Zeugen ihrer Unschuld
+angerufen. Die häufige Wiederholung solcher Jammerscenen habe einen so
+tiefen Eindruck auf ihn gemacht, =dass er vor der Zeit grau geworden=. Als
+Schönborn mit Spee immer vertrauter geworden war, gestand ihm dieser, dass
+er der Verfasser der Cautio criminalis sei. In der Folge wurde Schönborn
+Bischof und Reichsfürst, und so oft eine Person der Zauberei bezüchtigt
+wurde, zog er, eingedenk der Worte des ehrwürdigen Mannes, die Sache vor
+seine eigene Prüfung und fand die von jenem ausgesprochenen Warnungen nur
+allzu begründet. So hörten in jener Gegend die Menschenbrände auf«[190].
+
+Aus dem Erwähnten ist leicht abzunehmen, was Spee mit seiner Schrift
+bezweckte. Er hatte in der nächsten Nähe den Hexenprozess in seiner
+furchtbarsten Uebertreibung kennen gelernt und wollte dem Unwesen
+entgegentreten. Indessen ist es nicht das Prinzip selbst, was er bekämpft,
+sondern die Praxis. Er räumt die Existenz der Hexerei und die
+Nothwendigkeit eines Verfahrens gegen dieselbe ein; aber unter seinen
+Händen schmilzt der Hexenglaube so sehr zusammen und erhält das Verfahren
+eine so vollkommene Umgestaltung, dass bei gewissenhafter Durchführung
+seiner Grundsätze Deutschland schwerlich wieder einen einzigen Hexenbrand
+gesehen hätte. Seine scharfe Kritik ergiesst sich über den Aberglauben und
+die Gehässigkeit des Pöbels, die Habsucht, Unwissenheit und geistige
+Unselbstständigkeit der Richter, den Leichtsinn der Fürsten, die
+Beschränktheit und den Fanatismus der Geistlichen, die Trüglichkeit der
+sogenannten Indizien, die Ungewissheit und Fabelhaftigkeit der angeblichen,
+theils abgefolterten, theils überlieferten Thatsachen, die Grausamkeit der
+Tortur und überhaupt über die Unregelmässigkeit und Nichtigkeit des ganzen
+Verfahrens. Die Hervorhebung einzelner Stellen wird auch diesen
+Schriftsteller und seine Zeit am besten charakterisiren.
+
+»=Erste Frage.= Ob auch in Wahrheit Zauberer, Hexen und Unholden seien?
+
+Ja. Dann ob mir zwar nicht unbewusst, dass etliche, und darunter auch
+einige katholische Gelehrte, die ich eben nicht nennen mag, dasselbige in
+Zweifel gezogen; obs auch zwar etliche davor halten oder muthmassen wollen,
+dass mans in der katholischen Kirchen nicht allzeit geglaubt habe, dass
+die Hexen und Unholden ihre leiblichen Zusammenkünfte hielten; ob auch wohl
+endlich ich selbst, als ich mit unterschiedlichen dieses Lasters
+Schuldthätigen in ihren Gefängnissen viel und oft umgegangen und der Sachen
+nicht allein fleissig und genau, sondern fast vorwitzig nachgeforschet,
+mich nicht ein-, sondern etlichemal so betreten gefunden, dass ich fast
+nicht gewusst, was ich diessfalls glauben sollte. Nichtsdestoweniger
+nachdem ich meine hierbei sich ereignende zweifelhafte und verwirrte
+Gedanken kürzlich zusammenfasse und erwäge, so halte ich's gänzlich davor,
+dass in der Welt wahrhaftig etliche Zauberer und Unholden seien und dass
+dasselbig von Niemandem ohne Leichtfertigkeit und groben Unverstand
+geleugnet werden könne. -- -- Dass aber deren so viel, oder auch, dass die
+alle mit einander, welche bisher unterm Prätext dieses Lasters in die Luft
+geflogen, Zauberer oder Hexen seien oder gewesen sein sollen, das glaube
+ich nicht, und glauben's auch andere gottesfürchtige Leute mit mir nicht.
+Und wird mich auch Keiner, der nur nicht etwan auf des gemeinen Pöbels
+Geschrei oder Ansehen der Personen zuplatzen, sondern dem Handel mit Witz
+und Vernunft nachdenken wird, leichtlich überreden, dass ich dasselbige
+glauben soll.« -- --
+
+»=Die andere Frage.= Ob's in Deutschland mehr Zauberer, Hexen und Unholden
+gebe, als anderswo?
+
+Diese Frage trifft eine Sache an, so ich nicht weiss; ich will aber für die
+Langeweile mit einem Worte dasjenige sagen, was mir vorkommt: =Man meinet
+und hält's einmal davor=, dass in Deutschland mehr Zauberer seien, als
+anderswo. Ursach ist diese: Es rauchet ja in Deutschland fast allenthalben.
+=Wovon und warum?= Darum, weil man in Arbeit ist, die Zauberer und
+Zauberinnen zu verbrennen und auszurotten; ist denn nicht hieraus klärlich
+abzunehmen, dass diess Unheil in Deutschland weit eingerissen sei? Und zwar
+diess Rösten, Sengen und Brennen ist eine Zeitlang in unserem lieben
+Vaterlande so gross gewesen, dass wir die deutsche Ehre bei unsern
+ausländischen Feinden nicht um ein Geringes verkleinert und unsern Geruch
+bei Pharaone stinkend gemacht haben.« (Als Ursachen des Wahnes, dass es so
+viele Zauberer geben solle, betrachtet Spee: 1) den Aberglauben des Volks,
+das sich Hagel, Seuchen etc. nicht aus natürlichen Ursachen zu erklären
+wisse, und 2) Missgunst und Bosheit des Pöbels, welcher Reichthum und
+Ansehen Anderer gerne aus verbotenen Künsten herleite.)
+
+=Aus der achten Frage.=
+
+»Weil wir's in der That verspüren, dass, wann man den Hexenprozess einmal
+angefangen hat, derselbe etliche Jahre währt und die Zahl derer, so
+gestraft werden sollen, mehr und mehr zunehme, also dass man ganze Dörfer
+ausbrennet und doch anders nichts ausgerichtet hat, als dass die Protocolla
+mit deren Namen, so von den Hingerichteten denunziiret und besaget worden,
+eben so voll seien, als auch vorhin, dermassen, dass es scheinet, wo man
+also eifrig darin fortfahren wollte, des Brennens kein Ende sein würde, bis
+das ganze Land verbrennet oder sonsten hingerichtet wäre: und gleichwie
+noch niemals einiger Fürst oder Herr gefunden ist, der nicht gezwungen
+worden, dem Hexenprozess ein Ende zu machen, also hat auch noch keiner das
+Ende desselbigen, und wie er zum Aufhören kommen möchte, gefunden, sondern
+hat dem Brennen ein Ende machen müssen. Weil nun dies ein schwer und weit
+aussehendes Werk ist, sollte man dann nicht allermöglichsten Fleiss
+anwenden, damit ja kein Irrthum dabei einschleichen und nicht die
+Unschuldigen in diess Unwesen mit eingeflochten werden möchten?
+Insonderheit, da es die Erfahrung bezeuget, dass, wenn nur eine Einzige
+in's Spiel geräth, sobalden unzählige Andere mit eingezogen
+werden.« -- -- --
+
+=Neunte Frage.= §. 6.
+
+»Dahero mir ohnlängst einer (ein Inquirent) sagte: 'Ich weiss wohl, dass in
+diesem Wesen auch einige Unschuldige mit unterlaufen; aber desshalben mache
+ich mir kein Gewissen, sintemal mein Fürst, der doch ein sehr vorsichtiger,
+gewissenhafter Herr ist, mich treibt, dass ich in diesem Lande fortfahren
+solle; der wird wohl wissen und sein Gewissen dabei in Acht nehmen, was er
+befiehlt; mir gebührt, dass ich demselbigen nachkomme.' -- Ist das nicht
+(Gott erbarm's!) eine lustige Sache? Fürsten und Herren legen alle Sorge
+von sich ab und hängen dieselbe auf ihre Amtleute und Räthe und deroselben
+Conscienz und Gewissen; diese thun dergleichen und werfen's auf ihrer
+Herren Gewissen! Der Fürst sagt: Unsere Räthe mögen sehen, was sie zu thun
+haben; die Räthe sagen: Der Fürst möge sehen, dass er's verantworte. Ist
+das nicht ein schöner Circul? Welcher aber wird vor Gott verantworten
+müssen? Dann weil es jener sehen soll und dieser soll's sehen, geschieht's,
+dass es Niemand siehet oder achtet.«
+
+Ein anschauliches Gesammtbild des damaligen Hexenprozesses gibt Spee in der
+
+»=Einundfünfzigsten Frage=: Nun sage mir die Summa und kurzen Inhalt des
+Prozesses im Zaubereilaster, wie derselbige zu dieser Zeit gemeiniglich
+geführet wird.
+
+§. 1. Das will ich thun. Du musst aber zum Eingange merken, dass bei uns
+Teutschen, und insonderheit (dessen man sich billig schämen sollte) bei den
+Katholischen, der Aberglaube, die Missgunst, Lästern, Afterreden, Schänden,
+Schmähen und hinterlistiges Ohrenblasen unglaublich tief eingewurzelt sei,
+welches weder von der Obrigkeit nach Gebühr gestraft, noch von der Kanzel
+der Nothdurft nach widerlegt und die Leute davor gewarnt und abgemahnet
+werden; und eben daher entstehet der erste Verdacht der Zauberei, daher
+kommt's, dass alle Strafen Gottes, so er in seinem heiligen Worte den
+Ungehorsamen gedrohet, von Zauberern und Hexen geschehen sein sollen, da
+muss weder Gott oder die Natur etwas mehr gelten, sondern die Hexen müssen
+alles gethan haben.
+
+§. 2. Dahero erfolgt dann, dass Jedermann mit Unvernunft ruft und schreit:
+die Obrigkeit soll auf die Zauberer und Hexen inquiriren (nämlich deren
+sie mit ihren Zungen so viel gemacht haben). Hierauf befiehlt die hohe
+Obrigkeit ihren Richtern und Räthen, dass sie gegen diese beschreite
+lasterhafte Personen prozediren sollen. Dieselbigen wissen nun nicht, wo
+und an wem sie anheben sollen, weil es ihnen an Anzeigungen und Beweisthum
+ermangelt und ihnen gleichwohl ihr Gewissen sagt, dass man hierinnen nicht
+unbedachtsam verfahren solle. Inmittelst kommt der zweite und dritte Befehl
+von der Obrigkeit, dass sie fortfahren sollen, und darf sich Herr Omnes
+vernehmen lassen, es müsse nicht klar mit den Beamten sein, dass sie nicht
+wollten, und dessen dürfen auch wohl die Obrigkeiten selbst sich von Andern
+überreden lassen. Sollte man nun der Obrigkeit hierinnen in etwas
+widerstreben und nicht stracks zum Werke greifen, das würde vorab bei uns
+Teutschen sehr übel gedeutet werden, angesehen, dass fast männiglich, auch
+die Geistlichen, alles vor recht und gut halten, was den Fürsten und der
+Herrschaft gefället, da sie, die Geistlichen, doch nicht wissen, von was
+Leuten Fürsten und Herren (ob sie sonst wohl von Natur sehr gut seien) oft
+angereizt werden. Also gehet dann der Herrschaft Wille vor, und macht man
+den Anfang des Werkes auf Gerathewohl.
+
+§. 3. Ziehet aber der Magistrat diese Sache als ein schwer und gefährlich
+Werk weiter in Bedenken, so schickt die Obrigkeit einen Inquisitorem oder
+Commissarium; ob dann gleich derselbige aus Unverstand oder erhitztem
+Gemüthe der Sachen etwas zu viel thut, so muss dennoch dasselbige nicht
+unrecht gethan heissen, sondern dem gibt man den Namen eines gottseligen
+Eiferers zu der Gerechtigkeit, und derselbe gerechte Eifer wird durch die
+Hoffnung des guten Genusses oder Salarii so viel mehr entzündet und
+unterhalten, sonderlich wann der Commissarius bedürftig ist und ihm auf
+jedes Haupt eine gewisse Summa von Thalern pro salario zugelegt wird und
+ihm ausserdem noch frei stehet, von den Bauern ein und andere Steuer zu
+fordern. Trägt sich's dann zu, dass etwa ein besessener oder wahnwitziger
+Mensch von einer armen Gaja ein verdächtiges Wort geredet, oder das
+heutige allzu gemeine lügenhaftige Gespräch auf sie fället, so ist der
+Anfang gemacht und muss dieselbe herhalten.
+
+§. 4. Damit es aber nicht scheine, als ob man auf diess blosse Geschrei und
+ohne andere Indicia also prozedire, so ist alsbald ein unfehlbar Indicium
+vorhanden, und das aus diesem Fallstrick: Entweder Gaja hat ein böses,
+leichtfertiges, oder ein frommes, gottseliges Leben geführt. Ist =jenes=,
+so ist's ein grosses Indicium, dann wer böse ist, kann leicht böser und je
+länger je weiter verführet werden; ist =dieses=, so ist's kein geringer
+Indicium, dann sagen sie: so pflegen sich die Hexen zu schmücken und wollen
+allezeit gerne vor die Frömmsten gehalten sein. Da ist dann der Befehl,
+dass man mit der Gaja zu Loch solle. Und ist stracks wieder ein neues
+Indicium, abermals per dilemma: Entweder die Gaja gibt durch die Anlass,
+Wort oder Werk zu verstehen, dass sie sich fürchte, oder gebärdet und
+erzeigt sich unerschrocken. Spüret man dann einige Furcht oder Schrecken
+bei ihr (dann wer wollte sich nicht entsetzen, der da weiss, wie jämmerlich
+sie dero Orts gemartert werden?), so ist's abermal ein Indicium; dann
+(sagen sie) das böse Gewissen macht sie bang. Fürchtet sie sich nicht,
+sondern trauet ihrer Unschuld, so ist's wieder ein Indicium; dann (geben
+sie vor) das pflegen die Hexen zu thun, dass sie die Unschuldigen sein
+wollen, und der Teufel macht sie so muthig. Damit es aber an mehreren
+Indizien nicht mangele, so hat der Inquisitor oder Commissarius seine
+Jagdhunde zur Hand, oftmals gottlose, leichtfertige, beschreite Leute, die
+müssen dann auf der armen Gaja ganzes Leben, Handel und Wandel inquiriren,
+da es dann nicht wohl sein kann, dass man nicht etwas finden sollte,
+welches argwöhnische Leute nicht auf's Aergste auslegen und auf Zauberei
+deuten möchten. Sein dann auch vielleicht etliche, so der Gaja vorhin nicht
+viel Gutes gegönnt haben, die thun sich alsdann herfür, bringen quid pro
+quo, und ruft Jedermann: die Gaja hat gleichwohl schwere Indicia gegen
+sich. Darum muss die Gaja auf die Folterbank (wofern sie anders nicht
+selbigen Tages, da sie gefänglich angenommen, sobald ist gefoltert worden).
+
+§. 5. Denn bei diesen Prozessen wird keinem Menschen ein Advocatus oder
+auch einige Defension, wie aufrichtig sie auch immer sein möchte,
+gestattet; dann da rufen sie, diess sei ein crimen exceptum, ein solch
+Laster, das dem gerichtlichen Prozess nicht unterworfen sei; ja da einer
+sich darinnen als Advocatus wollte gebrauchen lassen, oder der Herrschaft
+einreden und erinnern, dass sie vorsichtig verfahren wollte, der ist schon
+im Verdacht des Lasters und muss ein Patron und Schutzherr der Hexen
+heissen, also dass Aller Mund verstummen und alle Schreibfedern stumpf
+sein, dass man weder reden, noch schreiben darf. Insgemein haben gleichwohl
+die Inquisitores den Brauch, damit ihnen nicht nachgesaget werde, als ob
+sie der Gaja ihre Defension nicht zugelassen hätten, dass sie dieselbige
+vorstellen und sie über die Indicia examiniren (soll man's anders
+examiniren heissen). Ob dann gleich die Gaja die gegen sie vorhandenen
+Indicia sammt und sonders genugsam ablehnet, so passet man doch darauf
+nichts, ja man schreibt's auch wohl nicht einst an, sondern die Indicia
+bleiben nichtsdestoweniger auf ihrem Valor und muss die obstinata Gaja
+wieder zu Loch und sich besser bedenken; denn weil sie sich wohl
+verantwortet, so ist's ein neu Indicium; dann, wann diese keine Hexe wäre
+(sagen sie), so könnte sie so beredt nicht sein.
+
+§. 6. Wann sie sich nun über Nacht also bedacht hat, stellet man sie des
+folgenden Morgens wieder für, und da sie bei ihrer gestrigen Antwort
+bleibet, so lieset man ihr das decretum torturae für, nicht anders, als ob
+sie gestern nichts geantwortet, noch die Indicia im Geringsten widerleget
+hätte. Ehe sie aber gefoltert wird, führet sie der Henker auf eine Seite
+und besiehet sie allenthalben an ihrem blossen Leib, ob sie sich etwan
+durch zaubersche Kunst unempfindlich gemacht hätte. Damit ja nichts
+verborgen bleibe, schneiden und sengen sie ihr die Haare allenthalben, auch
+an dem Orte, den man vor züchtigen Ohren nicht nennen darf, ab und begucken
+Alles auf's Genaueste, haben doch bisher dergleichen noch wenig gefunden.
+Und zwar, warum sollten sie solches den Weibern nicht thun, da sie doch der
+geistlichen Priester hierinnen nicht schonen? Und zwar der geistlichen
+Bischöfe und Prälaten Inquisitores sein in diesem Fall die besten Meister,
+und achtet man die päpstliche Bullam Coenae, so Päpstl. Heiligkeit gegen
+die ausgelassen, welche ohne Ihrer Heiligkeit Spezialbefehl gegen die
+Geistlichen prozediren, vor Blitz ohne Donnerschläge, und damit ja fromme
+Fürsten und Herren dasselbige nicht erfahren, und also dergleichen Prozess
+einen Zaum anwerfen, wissen Inquisitores dasselbige fein zu verhehlen.
+
+§. 7. Wann nun die Gaja also gesenget und enthäret ist, so wird sie
+gefoltert, dass sie die Wahrheit sage, d. i. sich schlecht vor eine
+Zauber'sche bekennen soll. Sie mag anders sagen, was sie wolle, so ist es
+nicht wahr und kann nicht wahr sein. Man foltert sie aber erst auf die
+schlechteste Manier, welches du also verstehen musst, als ob sie gleich zum
+Schärfsten torquiret wird, so heissts doch die schlechteste Art in Respekt
+und Erwägung deren, die nachfolgen sollen. Bekennet nun die Gaja auf solche
+Manier, so geben sie vor, sie habe gutwillig und ohne Folter bekennet. Wie
+kann denn ein Fürst oder Herre vorüber, dass er diejenige Person nicht vor
+eine Hexin halten sollte, die so gutwillig und ohne Tortur bekennet hat,
+dass sie eine sei? Und macht man sich demnach keine ferneren Gedanken oder
+Beschwernung, sondern man führet sie zum Tode, wie man doch würde gethan
+haben, wenn sie schon nichts bekennet hätte, sintemal, wenn der Anfang des
+Folterns gemacht ist, so ist das Spiel gewonnen, sie muss bekennen, sie
+muss sterben. Sie bekenne nun, oder bekenne nicht, so gilt's gleich.
+Bekennet sie, so ist die Sache klar, und wird sie getödtet, denn Widerrufen
+gilt hier nichts; bekennet sie nicht, so torquiret man sie zum zweiten,
+dritten und vierten Mal, denn bei diesem Prozesse gilt, was nur dem
+Commissario geliebt, da hat man in diesem excepto crimine nicht zu sehen,
+wie lang, wie scharf, wie oftmalig die Folter gebraucht werde, hier meinet
+Niemand, dass man etwas verbrechen könnte, darvon man hiernächst Rechnung
+geben müsse. Verwendet nun etwa die Gaja in der Folter vor Schmerzen die
+Augen, oder starrt mit offenen Augen, so sein's neue Indicia: denn
+verwendet sie dieselbigen, so sprechen sie: Sehet, wie schauet sie sich
+nach ihrem Buhlen um. Starret sie dann, so hat sie ihn ersehen; wird sie
+denn härter gefoltert und will doch nicht bekennen, verstellet ihre
+Gebärden wegen der grossen Marter, oder kommt gar in eine Ohnmacht, so
+rufen sie: die lachet und schläft auf der Folter, die hat etwas gebraucht,
+dass sie nicht schwatzen kann, die soll man lebendig verbrennen, wie denn
+ohnlängsthin Etlichen widerfahren. Und da saget männiglich und auch die
+Geistlichen und Beichtväter, die habe keine Reue gehabt, habe sich nicht
+bekehret, noch ihren Buhlen verlassen, sondern demselben Glauben halten
+wollen. Begibt sich's denn, dass Eine oder die Andere auf der Folter
+stirbt, so sagt man, der Teufel habe ihr den Hals gebrochen. Derohalben so
+ist dann Meister Hans Knüpfauf her, schleppt das Aas hinaus und begräbt's
+unter den Galgen.
+
+§. 8. Kommt aber die Gaja auf der Folter davon und ist etwan der Richter so
+nachdenklich, dass er sie ohne neue Indicia nicht weiter torquiren, auch
+nicht unbekennet hinrichten lassen darf, so lässt man sie dennoch nicht
+los, sondern legt sie in ein härter Gefängniss, da sie denn wohl ein ganz
+Jahr liegen und gleichsam einbeizen muss, bis sie mürbe werde. Denn hier
+gilt kein Purgirens durch die ausgestandene Tortur, wie zwar die Rechte
+wollen, sondern sie muss des Lasters einen Weg, wie den andern schuldig
+bleiben; denn das wäre den Inquisitoren eine Schande, dass sie eine Person,
+so sie einmal zur Haft gebracht hätten, loslassen sollten. Welchen sie
+einmal in's Gefängniss gebracht, der muss schuldig sein, es geschehe mit
+Recht oder Unrecht. Immittelst schickt man ungestüme Priester zu der
+Gefangenen, welche ihr oft verdriesslicher sein, als der Henker selbst. Die
+plagen denn das arme Mensch so lange und viel, bis sie bekennen muss, Gott
+gebe, sie sei eine Hexe oder nicht, rufen und schreien, dass, wenn sie
+nicht bekennen werde, so könne sie nicht selig oder der heil. Sakramente
+theilhaftig werden. Und darum hüten sich die Herren Inquisitores mit allem
+Fleiss, dass sie keine solchen Priester bei diesen Sachen und Prozess
+gebrauchen, die etwas sittsam seien, Verstand im Herzen und Zähne im Munde
+haben, wie ingleichen, damit ja Niemand bei das Gefängniss komme, der denen
+Gefangenen guten Rath mittheile, oder den Fürsten von dem Handel
+unterrichte. Denn ihnen ist vor nichts mehr bange, als dass etwan ihre
+Unschuld auf eine oder andere Weise zu Tage kommen möchte.
+
+§. 9. Mittlerweile also die Gaja im Stankloch sitzet und von denen, die sie
+trösten sollten, gequälet wird, so haben hurtige und geschwinde Richter
+schöne Griffe und Fundament, wie sie auf sie neue Indicia zu Wege bringen
+und womit sie sie dermassen in's Gesicht überweisen (verstehe hinter sich),
+dass sie auch durch der Juristen-Fakultäten Responsum lebendig verbrennet
+zu werden schuldig erkennet werden muss. Etliche lassen die Gajam
+beschwören und bannen und setzen sie demnach in ein ander Gefängniss und
+lassen sie also noch eins torquiren, ob man auf solch Exorzisiren und
+Veränderung des Orts den stummen Teufel (wie sie meinen) von ihr bringen
+möchte. Bekennet sie alsdann noch nicht, so muss sie lebendig verbrennet
+werden. Nun möchte ich (weiss Gott!) gerne wissen, weil sowohl die, so
+nicht bekennet, als auch welche bekennet, Hexen sein und sterben müssen,
+wie doch ein Mensch, er sei so unschuldig, wie er immer wolle, sich allhier
+retten könne, oder wolle? O du elende Gaja! Worauf hast du doch gehofft?
+Warum hast du nicht, sobald du das Gefängniss betreten, gesagt, du wärest
+des Lasters schuldig? O du thörichtes Weib! Warum willst du so oft sterben,
+da du Anfangs mit =einem= Tode hättest bezahlen können? Folge meinem Rath
+und sage stracks zu, du seiest eine Hexe, und stirb; denn vergebens hoffest
+du, los zu werden, solches lässet der Eifer der Gerechtigkeit bei uns
+Teutschen nicht zu.
+
+§ 10. So nun eine aus Unleidsamkeit der Marter fälschlich über sich
+bekennet, so gehet das Elend erst an, sintemal hier ist insgemein kein
+Mittel sich loszuwirken, sondern die Gaja muss Andere, ob sie schon von
+ihnen nichts Böses weiss, anzeigen, und oftmals die, welche ihr von den
+Inquisitoren oder Schergen in den Mund gegeben werden, oder wovon sie
+wissen, dass sie vorhin ein böses Geschrei haben, oder vorhin besagt oder
+im Gefängniss gewesen und dessen wiederum entlassen seien. Werden dann
+diese auch gefoltert, so müssen sie wieder Andere besagen und die aber
+Andere, und ist hier also kein Ende oder Aufhören. Und kommt's auf solche
+Manier so weit, dass die Richter entweder den Prozess fallen lassen und
+ihre Kunst begeben, oder aber die Ihrigen, ja sich selbst und alle Leute
+verbrennen müssen. Denn da fehlet's nicht, die falschen Besagungen werden
+sie endlich alle mit einander treffen, und werden sie auch, wann's nur zum
+Foltern mit ihnen kommt, alle schuldig machen. Da kommen dann deren viele
+mit in's Spiel, die Anfangs so hart gerufen und getrieben, dass man brennen
+und brühen sollte, und haben die guten Herren im Anfang sich nicht besinnen
+können, dass die Reihe auch an sie kommen würde, und die haben denn ihren
+gerechten Lohn von Gott, weil sie uns mit ihren giftigen Zungen so viel
+Zauberer gemacht und so viele unschuldige Menschen dem Feuer hingegeben
+haben. Doch thun sich nunmehr etliche Verständigere und Gelehrtere hervor,
+die, gleichsam aus dem tiefen Schlafe erwachend, ihre Augen aufthun, den
+Sachen besser nachdenken und nicht so unbesonnen ins Tausendste
+hineintoben.
+
+§. 11. Und obwohl die Richter und Commissarii insgesammt leugnen, dass sie
+nicht auf die blossen Besagungen gehen, so ist's doch nichts damit, und
+ist's droben im Traktat erwiesen, dass sie damit nur ihren Fürsten und
+Herren einen blauen Dunst für die Nase machen; dann die Fama oder das böse
+Gerüchte, so sie gemeiniglich bei die Besagung ziehen, ist allezeit
+unkräftig und nichtig, weil dieselbe nimmermehr zu Recht erwiesen wird, und
+verwundert mich's, dass es noch von keinem Richter in Acht genommen
+worden, dass dasjenige, was Viele von den zauberischen Zeichen plaudern,
+gemeiniglich ein Betrug der Henker sei. Unterdessen aber und immittelst,
+dass die Hexenprozesse noch mit Ernste fortgetrieben und diejenigen, welche
+gefoltert werden, aus Unleidsamkeit der Pein auf Andere und diese wieder
+auf Andere bekennen müssen, da kommt's stracks aus, dass diese oder jene
+besagt seien (denn so heimlich pflegen's die zu halten, die bei der Folter
+adhibiret und gebrauchet werden) und das nicht ohne ihren Vortheil; denn
+daraus können sie stracks Indicia ergreifen. Und das abermals durch diese
+zweifache Fallthür: denn diejenigen, welche es vernehmen, dass sie besagt
+seien (wie es dann stracks ein offen Gerüchte wird), die nehmen entweder
+die Flucht zur Hand, oder halten Fuss beim Male und warten des Ihrigen.
+Fliehen sie, so hat sie ihr böses Gewissen fortgetrieben; bleiben sie aber,
+so hält sie der Teufel, dass sie nicht können wegkommen. Gehet aber Einer
+zu den Inquisitoren und fragt, ob's wahr sei, dass er beschwätzt sei, damit
+er sich bei Zeiten mit seiner rechtmässigen Defension verantworten möge, so
+ist's abermal ein Indicium; denn er weiss sich nicht sicher und fürchtet
+sich für seinen eigenen Schatten. Er mache es nun, wie er wolle, so hat er
+eine Klette davon, und lässt er dieses also stille hingehen, so ist's über
+ein Jahr ein gemein Geschrei, welches alt und stark genug ist, wann nur
+etliche Besagungen dazu kommen, dass man ihn desswegen zur Folter erkenne,
+da doch diess Geschrei erst aus der neulichen Besagung entsprossen ist.
+
+§. 12. Auf eben die Manier geht's denen, welche etwan von einem
+leichtfertigen Buben oder einer leichtfertigen Pletzen vor einen Zauberer
+oder Zauber'sche gescholten werden. Dann entweder er vertheidigt sich mit
+Recht, oder lasst's anstehen. Vertheidigt er sich nicht, so ist er des
+Lasters schuldig, sonst würde er nicht stille schweigen: vertheidigt er
+sich mit Recht, so kommt die Sache je länger je mehr und weiter aus, und
+kitzelt sich hie Einer, dort ein Anderer damit und trägt's also weiter
+fort, bis es endlich allenthalben auskommen, und das ist denn ein böses
+Gerüchte, das nimmermehr wieder ausgetilget werden kann. Und was ist denn
+leichters, als diejenigen, welche hierzwischen torquiret und auf ihre
+Complices gefragt werden, eben diese anzeigen? Folget demnach schliesslich
+dieses (welches man billig mit rother Tinte anzeichnen sollte), dass, wenn
+dieser Prozess bei jetziger Zeit fortgetrieben werden sollte, kein Mensch,
+was Geschlechts, Vermögens, Stands, Amts und Würden er immer sein möge, von
+diesem Laster oder Verdacht desselben sicher sein und bleiben würde, wenn
+er nur so viel Feinds hat, der ihn in der Zauberei bezüchtigen oder ihn
+davor schelten dürfte. Wannenhero ich, ich wende mich auch, wohin ich immer
+wolle, einen armseligen Zustand um mich her sehe, wann diesem Wesen nicht
+in andere Wege sollte vorgebauet werden. Ich hab's droben gesagt und sage
+es nochmals mit einem Worte, dass dieses Uebel oder Laster der Zauberei mit
+Feuer nicht, sondern auf eine andere Weise, ohne Blutvergiessen, ganz
+kräftig ausgetilget werden könne. Aber wer ist's, der solches zu wissen
+begehret? Ob ich zwar Willens gewesen, ein Mehreres hiervon zu schreiben
+und die Summa oder Auszug aus dem Grunde auszuführen, so kann ich's vor
+Herzeleid nicht thun; vielleicht möchten sich Andere finden, welche aus
+Liebe des Vaterlandes solche Mühe auf sich nehmen. Dieses will ich endlich
+alle und jede gelehrte, gottesfürchtige, verständige und billigmässige
+Urtheiler und Richter (denn nach den andern frage ich nicht viel) um des
+jüngsten Gerichts willen gebeten haben, dass sie dieses, was in diesem
+Traktat geschrieben ist, mit sonderbarem Fleisse lesen und aber lesen und
+wohl erwägen wollen. In Wahrheit, alle Obrigkeiten, Fürsten und Herren
+stehen in grosser Gefahr ihrer Seligkeit, wofern sie nicht sehr fleissige
+Aufsicht bei diesem Handel anwenden. Sie wollen sich auch nicht verwundern,
+wenn ich hierinnen bisweilen etwas hitzig gewesen und mich bisweilen der
+Kühnheit gebraucht, sie zu warnen: denn es gebühret mir nicht, unter
+derjenigen Zahl gefunden zu werden, welche der Prophet verwirft, dass sie
+stumme Hunde seien, so nicht bellen können. Sie mögen nun wohl Acht haben
+auf sich und ihre Heerde, welche Gott der Allmächtige dermaleinst von ihrer
+Hand wieder fordern wird.« --
+
+Spee starb zu Trier vier Jahre nach dem Erscheinen seiner merkwürdigen
+Schrift, im Jahre 1635. Er hatte sich aufgeopfert in der Verpflegung
+verwundeter Franzosen; eine ansteckende Seuche raffte ihn hin[191].
+
+Ehre dem redlichen Jesuiten! Aber nicht darum auch Ehre seinem =Orden=. Es
+finden sich freilich Bewunderer der Loyoliten, welche die Verdienstkrone
+des Einzelnen der ganzen Gesellschaft auf die Stirne drücken möchten.
+=Jarcke= sagt z. B.: »Der Jesuitenorden (denn man kann füglich annehmen,
+dass die Schriften von Tanner und Spee nicht ohne Veranlassung, oder
+wenigstens nicht ohne ausdrückliche Genehmigung der Oberen erschienen sind)
+erklärte sich zuerst gegen das blutige Unwesen und deckte schonungslos die
+Gebrechen der damaligen Strafjustiz auf«[192]. Aber nichts ist unwahrer.
+Jarcke's Behauptung zeugt von einer für einen Schriftsteller auf diesem
+Felde wenig anständigen Unkunde, wenn nicht von etwas Schlimmerem. Gibt es
+denn für Jarcke keinen Johann Weier, Reginald Scot und Cornelius Loos, die,
+ohne Jesuiten zu sein, lange vor Spee die Fahne erhoben hatten? Und ist es
+ihm unbekannt, dass dem Werke des Jesuiten Delrio, dem Orakel der
+Hexenverfolger, die Approbatio Superiorum deutlich vorgedruckt ist,
+ausgestellt vom Pater Manareus kraft der vom Ordensgeneral Aquaviva ihm
+verliehenen Vollmacht? Spee aber, der Delrio's Fabeleien und Kniffe zum
+grossen Theile bekämpft, liess sein Buch =anonym=[193] und an einem
+protestantischen Druckorte erscheinen -- er mochte an Loos und Flade
+denken, und beging auch bei dieser Anonymität immer noch ein
+Wagestück[194] -- und erst Jahre lang nach seinem Tode ist es durch seine
+vertrautesten Freunde, die =keine= Jesuiten waren, kund geworden, dass er
+der Verfasser war. Und was haben die Jesuiten =nach= Spee gethan, das im
+Geiste dieses Mannes gewesen wäre? Schwerlich wird man Surin's Exorzismen
+zu Loudun, Löper's Treiben zu Paderborn, oder gar die Leichenpredigt
+hierher rechnen mögen, die der Pater Gaar zu Würzburg 1749 der
+hingerichteten Hexe Maria Renata hielt; und doch konnte solches öffentliche
+Auftreten nicht ohne Genehmhaltung der Oberen geschehen. Doch genug von
+Jarcke's unglücklichem Einfalle, die Gesellschaft Jesu unter die Vorkämpfer
+der Aufklärung zu stellen. Aus Friedrich Spee hat der Mensch gesprochen,
+nicht der Jesuit.
+
+Dass man, vielleicht um die Priorität für die Protestanten zu retten, die
+ihnen durch Weier ohnehin bleibt, auch den tübingischen Theologen =Theodor
+Thummius= als wackeren Bekämpfer der Hexenprozesse gerühmt hat, ist
+unrecht. Seine hierher gehörige Schrift[195] bezweckt allerdings zum Theil
+eine mildere Behandlung der Angeklagten; aber sie ist so voll vom Glauben
+an die Gewalt des Teufels, räumt den Hexenverfolgern im Wesentlichen so
+viel ein und verliert sich in so viele scholastische Spitzfindigkeiten,
+dass sie auch da, wo sie zum Guten redet, ihre Wirksamkeit durch klägliche
+Befangenheit erstickt. Mit Spee's Sicherheit, Anschaulichkeit und Wärme
+hält Thummius keine Vergleichung aus[196].
+
+Mit grösserem Rechte ist dagegen den vorgenannten drei Jesuiten gegenüber
+auf protestantischer Seite ein Prediger hervorzuheben, der zwar nicht
+unmittelbar gegen die Hexenverfolgung, aber gegen dasjenige Institut
+aufgetreten ist, mit dem dieselbe stehen und fallen musste, -- nämlich
+gegen die Folter. Es war dieses der Prediger =Joh. Grevius= aus dem
+Clevischen Orte Büderich gebürtig, der 1605 Pfarrer zu Arnheim geworden
+war, aber als Schüler des Conrad Vorstius und Anhänger des Arminius die
+Dogmatik der Dordrechter Synode nicht anerkennen wollte, wesshalb er seines
+Amtes entsetzt und des Landes verwiesen wurde. Er begab sich daher nach
+Emmerich, von wo aus er heimlich die Glaubensgenossen in Kampen zu besuchen
+und zu erbauen pflegte. Darüber wurde er jedoch ertappt, in Emmerich
+verhaftet und zuerst nach dem Haag, dann nach Amsterdam geführt, wo er
+anderthalb Jahre lang in einem entsetzlichen Kerker schmachten musste. Die
+Fürsprache treuer Freunde bewirkte endlich seine Freilassung. Während
+seiner Kerkerhaft hatte aber Grevius sich fast ausschliesslich mit dem
+Gedanken beschäftigt, dass eine der grössten Plagen, unter welchen die
+Menschheit dermalen zu leiden habe, die Folter sei. Unmittelbar nach seiner
+Freilassung (1621) arbeitete daher Grevius ein sehr ausführliches Werk aus,
+worin er nachwies, dass die Folter dem deutschen Rechtsverfahren von Haus
+aus fremd, dass sie mit dem Naturrecht und mit dem Gesetz der christlichen
+Liebe durchaus unverträglich, dass sie (wie man namentlich an der
+englischen Kriminaljustiz sehen könne) völlig unnütz und entbehrlich und
+dass sie durchaus trügerisch und verderblich sei, indem ermarterten
+Bekenntnissen kein Werth beigelegt werden könnte und auf Grund solcher
+Geständnisse gar oft Unschuldige in grässlichster Weise gepeinigt,
+verurtheilt und hingerichtet würden. Zur Begründung seiner Sätze theilt
+Grevius eine ganze Anzahl von (theilweise angebliche Hexen betreffenden)
+Prozessfällen mit. -- Im Jahr 1622 erschien die mit grossem Geschick und in
+gewandter lateinischer Diktion ausgearbeitete Schrift im Druck, und machte
+natürlich grosses Aufsehen; aber wirklichen Erfolg konnte dieselbe erst
+nach Ablauf eines Jahrhunderts haben, wo sie aufs Neue publizirt
+wurde[197].
+
+Das erste Land übrigens, in welchem als Frucht der Bemühungen Spee's die
+Einstellung der Hexenprozesse erfolgte, war das Kurfürstenthum =Mainz=
+unter der Regierung Johann Philipps von Schönborn (1647-1673). Auch im
+Bisthum =Bamberg= legte sich seit 1631 die Wuth der Hexenverfolgung.
+
+Die =römische Curie= liess sich natürlich durch alle diese Vorkommnisse in
+ihrer Stellung zur Hexenverfolgung anfangs nicht im Entferntesten
+berücken. Noch unter dem 20. März 1623 verfügte =Gregor= XV.: Wer einen
+Pakt mit dem Satan eingegangen habe, aus welchem Impotenz oder Schaden für
+Thiere oder Feldfrüchte hervorgegangen sei, der solle von der Inquisition
+lebenslänglich eingekerkert werden. Doch konnte schon in diesem Breve des
+Papstes ein Einlenken auf andere Bahnen wahrgenommen werden. Noch
+bemerkenswerther ist aber die neue Instruktion zur Führung der
+Hexenprozesse, welche die römische Inquisition im Jahr 1657 erliess[198].
+In derselben wurde geradezu das Geständniss abgelegt, dass seit langer Zeit
+nicht ein einziger Prozess von den Inquisitoren in correkter Weise geführt
+worden sei, dass die Hexenrichter sich durch übermässige Anwendung der
+Folter und andere Unregelmässigkeiten arg vergangen hätten und dass noch
+täglich sowohl von den Inquisitoren als von den anderen geistlichen
+Gerichten die gefährlichsten Irrungen begangen und auf solche Weise
+gefährliche Todesurtheile gefällt würden. Namentlich wurde vor der
+Anwendung von Quetschmaschinen in der Tortur gewarnt.
+
+Wenige Jahre vorher waren zu Rom einige Mönche zum Tode geführt worden,
+weil sie den Papst durch zauberische Wachsbilder zu tödten versucht haben
+sollten[199]. -- Eigentliche Hexenbrände scheinen indessen in Rom nicht
+vorgekommen zu sein[200].
+
+
+ b) =die Theologen und die Juristen und juristischen Fakultäten
+ im siebenzehnten Jahrhundert.=
+
+Dem Vorgange der erwähnten drei Jesuiten wagten oder vermochten im
+siebenzehnten Jahrhundert nur wenige Theologen zu folgen. Allerdings
+wirkten die Geistlichen oft im Geiste christlicher Humanität ermässigend
+auf die Hexenverfolgung ein. Der evangelische Professor der Theologie
+=Meyfart= zu Erfurt z. B. warnte in einer Schrift vor dem Missbrauche der
+Tortur[201], allein der Glaube an die Wirklichkeit und an die Strafbarkeit
+der Hexerei stand doch im Allgemeinen in dieser Zeit ebenso bei den
+evangelischen wie bei den katholischen Geistlichen fest. Es war nichts
+Unerhörtes, wenn ein evangelischer Prediger im Gottesdienst von der Kanzel
+herab seine Gemeindeglieder vor dem greulichen Verbrechen der Hexerei
+warnte[202]. Ausserdem suchten einzelne Prediger auch in besonderen mehr
+oder weniger ausführlichen Schriften über das Wesen der Hexerei, das die
+Seele aller diesem satanischen Treiben Ergebenen nothwendig der ewigen
+Verdammniss zuführe, wissenschaftlich aufzuklären und zu belehren. Ein
+derartiges Elaborat wurde z. B. im Jahr 1627 von dem katholischen Pfarrer
+=Franz Agricola= zu Sittart im Fürstenthum Jülich unter dem Titel
+veröffentlicht: »Gründlicher Bericht, ob Zauberei die ärgste vnd
+grewlichste Sünd auff Erden sey; zum Andern, ob die Zauberer noch Bussthun
+vnd selig werden mögen; zum Dritten, ob die hohe Obrigkeit die Zauberer vnd
+Hexen am Leibe und Leben zu straffen schuldig. Mit Ableinung allerley
+Einreden« (Würzburg 1627, S. 277 in 12^o.) -- Alle drei auf dem Titel
+angegebenen Fragen werden natürlich auf das Entschiedenste verneint. An
+die Spitze der ganzen Ausführung wird nämlich der im Hexenhammer
+entwickelte Begriff der Hexe gestellt.
+
+Derartige Auslassungen und Kundgebungen der Geistlichen waren insofern
+recht vom Uebel, als sie den Glauben an das Hexenwesen im Volke immer mehr
+befestigen halfen und dadurch indirekt das Ihrige zur Fortsetzung der
+Hexenverfolgung beitrugen. Weit schlimmer und verderblicher wirkte jedoch
+in letzterer Beziehung die Stellung, welche die Juristen und die
+juristischen Fakultäten zur Hexereifrage einnahmen, indem diese durch ihre
+Auctorität unmittelbar auf die Hexenverfolgung einwirkten und nicht allein
+das Erlöschen derselben verhinderten, sondern auch deren Fortführung und
+Steigerung veranlassten.
+
+Unter den Juristen des siebenzehnten Jahrhunderts gibt es keinen, der
+bezüglich aller Fragen des Criminalrechts dem Leipziger Professor =Benedikt
+Carpzov= ([+]1666) an Auctorität auch nur annähernd gleichkäme. Die
+Theologen kennen ihn ebensowohl wie die Juristen. Denn Carpzov war ein
+frommer Christ im Stil der lutherischen Orthodoxie des siebenzehnten
+Jahrhunderts. Er ging regelmässig an jedem Sonntag zur Kirche, allmonatlich
+auch zur Beichte und zum Empfange des Leibes und Blutes Jesu Christi und
+las daheim die Bibel mit unglaublichem Fleisse, so dass er am Abend seines
+Lebens von sich rühmen konnte, dass er die heil. Schrift nunmehr
+dreiundfünfzigmal durchgelesen habe. Auch war er ein sehr ernster, strenger
+Jurist. Oldenburger rühmt von ihm, dass er zwanzigtausend Todesurtheile
+unterzeichnet habe. Selbst im höchsten Grade auctoritätsgläubig, ist er mit
+seiner »Practica nova rerum criminalium Imperialis, Saxonica in tres partes
+divisa« (Viteberg. 1635) für die Juristen seiner und der nächstfolgenden
+Zeit zu einer absoluten Auctorität des Criminalrechts geworden. Diese
+Anerkennung verdankte er aber nicht etwa seiner geistigen Bedeutung.
+Vielmehr verdankte er dieselbe lediglich dem Umstande, dass er es verstand,
+gerade das Starrste im Positiven in wissenschaftlicher Form vorzuführen
+und selbst längst bestehende Missbräuche durch Berufung auf die Meinung der
+Rechtslehrer mit dem Scheine des Regelmässigen zu bekleiden. Durch ihn
+gewannen Bestimmungen, die zunächst nur in der sächsischen Criminalordnung
+fussen, allgemeinere Verbreitung, und dass namentlich im Punkte der Hexerei
+das sächsische Recht engherziger, härter und unbarmherziger war, als die
+Carolina, ist bereits oben erwähnt worden.
+
+Was den Glauben an die Hexengreuel anbelangt, so bekennt sich Carpzov ganz
+zur striktesten Observanz. Bodin, Remigius, Jakob I. und Delrio sind seine
+Gewährsleute. Weier wird umständlich bekämpft; kaum dass neben der
+regelmässigen körperlichen Hexenfahrt ausnahmsweise -- vermuthlich um
+Luther und Melanchthon nicht geradezu des Irrthums zu zeihen -- auch eine
+phantastische zugegeben wird. In den Strafbestimmungen hält Carpzov sich
+natürlich an das sächsische Recht, dessen strengere Bestimmungen er gern in
+die Carolina hineininterpretiren möchte[203].
+
+Auch im Verfahren hat Carpzov nichts Neues aufgestellt; er suchte nur die
+sächsische Praxis seiner Zeit durch Nachweisung ihrer Gesetzmässigkeit und,
+wo dieses nicht ging, durch die Auctorität der Rechtslehrer zu schirmen.
+Hierdurch bewirkte er freilich eine allgemeinere Anerkennung für Manches,
+was bisher bestritten war, und =darin= besteht hauptsächlich seine
+Bedeutung für die Fortbildung des peinlichen Rechts. Bei allen grösseren,
+die öffentliche Ruhe störenden Verbrechen betrachtete er den
+inquisitorischen Prozess als den ordentlichen[204] und fasste denselben als
+ein summarisches Verfahren auf[205]. Durch ihn besonders fixirte sich in
+der Wissenschaft der bisher schon im geistlichen Gerichtswesen und in der
+weltlichen Praxis einheimische Grundsatz, dass bei schwerern und
+verborgenen Verbrechen der Richter nicht verbunden sei, sich an den
+strengen Gang des ordnungsmässigen Beweisverfahrens zu halten. Seit den
+päpstlichen Formeln »simpliciter et de plano« und »absque strepitu et
+figura judicii« war die Sache längst dagewesen; ohne sie hätte der
+Hexenprozess niemals eine so furchtbare Ausbreitung gewinnen können. Kurz
+vor Carpzov hatte besonders Torreblanca diese Lehre umständlich
+vorgetragen. Die Behandlung der sogenannten crimina excepta war es gerade,
+wogegen Spee seinen Hauptangriff gerichtet hatte, und nun bewies Carpzov
+wieder, wie z. B. in der Zauberei das corpus delicti nur in der Vermuthung
+vorzuliegen brauche und wie die leichtesten Indizien zur Tortur und
+endlichen Verurtheilung ausreichen[206]. Carpzov schwamm also ganz mit dem
+Strome, und darum trug ihn der Strom empor, während der widerstrebende Spee
+unter den Wellen begraben und vergessen ward.
+
+Für die Masse der Juristen war nun Carpzov das Orakel, von dem man eine
+absolut sichere und gewisse Wahrheit empfangen hatte, wesshalb ihm alle
+blindlings folgten. Als Zeugen dieser Thatsache wollen wir aus
+Norddeutschland nur Einen Rechtslehrer anführen. In =Hitzig's= Annalen
+(XXV. S. 309 ff.) wird nämlich ein Auszug aus des =Nicolaus v. Beckmann=
+Schrift Idea iuris von 1688 mitgetheilt, worin sich derselbe S. 426 ff. so
+ausspricht: »dass es =Hexen= gibt, und man von ihnen viele wunderliche
+Sachen erfährt, ist aus folgenden Argumentis zu entnehmen: denn 1) ist's
+wahr, wir verordneten Commissarii haben es in der That befunden, dass der
+beschuldigten Hexen Herzen so sehr verstockt seien, dass sie keine Thränen
+vergiessen können, ob sie auch noch so gern wollten. 2) Haben sie
+insgesammt gar verwirrte und verdächtige Gesichter und stellen sich dabei
+über die Massen unschuldig und sehr andächtig an. 3) Geben sie sich bei
+allem halsstarrigen Verneinen doch in gewissen Fällen zum Theil selber
+schuldig, wenn man sie etwas genauer examinirt, da eine solche selber vor
+uns dubitative gesagt, es könnte wohl sein, dass sie mit in der teuflischen
+Gesellschaft gewesen etc., allein sie wüsste es nicht. Wie wir dann auf
+sothane verdächtige Rede das geweihte Wasser zu trinken gegeben, da hat sie
+angefangen mit den Händen, Füssen und mit dem ganzen Leibe grausam zu
+zittern, ist ganz bleich -- im Gesicht geworden und hat den Kopf mit beiden
+Händen gehalten, laut rufend: Ach wie ist mir etc. -- Wie nun das heil.
+Wasser so grosse und wunderbare Kraft und Wirkung wider den Teufel --
+verrichtet hat, so hat die arme Person hierauf selber in Etwas vor uns
+bekannt, es wäre ihr schon viel leichter; sie glaube, der Teufel habe ihr
+das Maul verstopft gehabt u. s. w., hat dennoch wenig oder nichts bekennen
+wollen, wesshalb wir sie von dem Freimann besichtigen lassen, der dann
+freilich allsofort das Teufelszeichen in unserer Präsenz auf dem Rücken
+gefunden, und eine grosse Nadel eines ganzen Fingers lang über die Hälfte
+bis auf den Knochen in das Teufelszeichen hineingestochen, welches die
+Inquisita nicht empfunden, ist auch kein Blut daraus gegangen, daher wir
+billig bewogen worden, diese und andere mehr denunzirte Personen rebus sic
+stantibus durch den Freimann zur Peinbank zu führen, wo sie dann sämmtlich
+ihre delicta abominanda circumstantialissime in der Pein bekannt und
+selbige hernach folgenden Tages confirmirt haben.« u. s. w. u. s. w.
+
+Nicht lange hernach trat in Oesterreich unter den Juristen ein Gelehrter
+auf, der Innsbrucker Professor =Joh. Christoph Frölich von
+Frölichsburg=, den man fast den österreichischen Carpzov nennen könnte.
+Im Jahr 1657 zu Innsbruck geboren, war Frölich nach Beendigung seiner
+Studien Advokat, dann Landrichter zu Rattenberg geworden, worauf er 1695
+die Professur der Institutionen, und 1698 die des bürgerlichen und
+Lehenrechts an der Universität zu Innsbruck übertragen erhielt. Im Jahr
+1706 wurde er zum wirklichen Rath bei der oberösterreichischen Regierung
+und später zum Kanzler ernannt. Er starb im Mai 1729[207]. Frölich galt
+als einer der gelehrtesten Juristen des Landes und seinen Schriften
+wurde eine ungewöhnliche Auctorität beigelegt. Unter denselben gehört
+hierher seine 1696 zu Innsbruck unter dem Titel »=Nemesis
+Romano-Austriaco-Tyrolensis= d. i.« etc. herausgegebene Anweisung zur
+Führung des Inquisitionsprozesses, welche 1714 in neuer Auflage unter
+dem Titel erschien: »Joh. Chr. Frölichs de Frölichsburg, der Röm.
+Kayserl. Majest. Ober-Oesterreichischer Regiments-Rath zu Innsprugg
+etc. Commentarius in Kayser Carl des Fünfften und des H. Röm. Reichs
+Peinliche Hals-Gerichts-Ordnung« (zwei Bände in 4^o.). Im zweiten Theile
+seines Werks (Buch I., Tit. 3) handelt der Verf. sehr weitläufig »von
+dem Laster Sortilegii, Magiae oder der Zauberey«. Nach ihm sind Zauberer
+oder Schwarzkünstler Diejenigen, welche »wissentlich mit dem Teufel ein
+Pact begehen, den Teufel für ihren Gott halten, dessen Hülfe und Rath
+ansuchen, und ihn mit unterschiedlichen bekannten und unbekannten
+Worten, Brummeln, verwunderlichen Zeichen, Kreisen, auch Verfluchung,
+aus dem Abgrund herauf fordern.« -- »Es gibt allerdings Schriftsteller,
+welche der Hexen Ausfahrt und Buhlschaft bezweifeln und sich vermessen
+zu behaupten, es sei dieses Alles nur eine Einbildung unglücklicher
+Weiber«, welche desshalb nicht zum Scheiterhaufen zu verurtheilen seien.
+Allein die »Hexenpatrone« sind »durch andere gelehrte Leute, sowohl
+Theologos als Juristen fundamentaliter widerlegt«. -- Bei einer solchen
+Auffassung der Hexerei begreift es sich, dass Frölich sich für das
+strengste Verfahren gegen Hexen und Zauberer ausspricht. Da die Zauberei
+»eine der erschröcklichsten Missethaten ist und billich unter die
+delicta excepta gerechnet wird, sonderlich unter diejenigen, so einer
+sehr schweren Beweisung seynd«, so sind sowohl zur Inquisition als zur
+Tortur nur »geringere Anzeigungen« erforderlich. Insbesondere muss schon
+das »gemeine Geschrei« zur Einleitung eines Prozesses genügen. Andere
+Verdachtsgründe, welche zur Einziehung rechtfertigen, sind: wenn eine
+Person von zauberischen Eltern geboren ist, wenn Jemand andere Leute
+nicht »redlich« anschauen kann oder gewisse Zeichen am Körper trägt. Der
+Untersuchungsrichter muss ausserhalb der Tortur auch durch allerlei
+Vorspiegelungen (von Begnadigung etc.) die Wahrheit herauszubringen
+suchen. Bezüglich der über Hexen und Zauberer zu verhängenden Strafen
+lehrt Frölich Folgendes: 1) Jene, welche einen wirklichen Bund mit dem
+Teufel aufgerichtet und sich demselben mit Leib und Leben ergeben haben,
+sind einfach zu verbrennen, auch wenn von ihnen Menschen oder Vieh kein
+Schaden zugefügt worden ist[208]. 2) Jene, welche ohne eigentliches
+Bündniss mit dem Satan Menschen oder Vieh durch teuflische Zauberkünste
+einen Schaden zufügen, sind mit dem Schwerte hinzurichten. Derselben
+Strafe verfallen die »Segensprecher, Brunnengräber, Schatzgräber,
+Wahrsager und Teufelsbeschwörer«. Die aber ohne dergleichen
+Beschwörungen sich unterschiedlicher abergläubischer Possen bedienen,
+sind nach Beschaffenheit der Sache in anderer Weise zu bestrafen, z. B.
+mit Gefängniss, Ruthenstreichen, Landesverweisung und »beim einfältigen
+Bauernvolk mit einer heilsamen =Geldbusse=, daran sie am längsten
+denken«. -- Es steht in keines Richters Gewalt, einen Zauberer oder eine
+Hexe, wenn sie überführt sind, von der Strafe des Feuers oder des
+Schwertes zu befreien, mögen sie auch von Adel oder sonst von Stand und
+Würden sein. Die Feuerstrafe kann jedoch in die Strafe der Hinrichtung
+mit dem Schwerte umgewandelt werden, wenn ein Zauberer oder Hexe wahre
+Reue und Busse beurkundet haben, bevor sie wegen ihrer Uebelthaten zur
+Verantwortung gezogen wurden. Denn die nach der Einziehung sich zeigende
+Reue ist ohne Werth und verdient keine Beachtung.
+
+Die Einwendung, dass die tirolische Landesordnung solche harte Strafen
+gegen Hexen und Zauberer =nicht= kennt, sucht Frölich durch die kühne
+Behauptung zu entkräften, dass in der Polizeiordnung Ferdinands II. von
+1573 bloss jene Zauberei gemeint sei, die nicht mit einem Teufelsbündniss
+und Abfall vom christlichen Glauben in Zusammenhang stehe. Liege aber
+wirklich ein Pakt mit dem Teufel vor, so trete eben dieselbe Strafe ein,
+welche die Tiroler Landesordnung über die Verleugnung des christlichen
+Glaubens verhänge, nämlich: der Tod durch Feuer und die Confiskation des
+dritten Theiles alles Vermögens, welches der Verurtheilte hinterlasse.
+
+So dachten und redeten die Koryphäen der Rechtswissenschaft im
+siebenzehnten Jahrhundert über die Hexerei und über die Hexenverfolgung,
+woraus sich leicht entnehmen lässt, dass damals die Jurisprudenz überhaupt
+von dem Wahn der Hexerei vollständig befangen und geknechtet war. Bewiesen
+wird dieses einerseits durch die Menge der Gutachten, welche im
+siebenzehnten Jahrhundert in den Hexenprozesssachen von juristischen
+Fakultäten abgegeben und andererseits durch die grosse Zahl von
+Dissertationen, worauf hin von juristischen Fakultäten die juristische
+Doctor- oder Licentiatenwürde ertheilt wurde.
+
+Aus der grossen Menge der =juristischen Gutachten= greifen wir zunächst das
+Responsum heraus, welches die juristische (hessen-darmstädtische) Fakultät
+zu Marburg in einer Hexenprozesssache unter dem 19. Juli 1631 abgab. Aus
+den Akten ersah die Fakultät, dass Angeklagter H. Sangen aus Biedenkopf
+»sowohl in- als ausserhalb des Gerichts ohne einigen Zwang bekannt und
+gestanden, dass er Gott abgesagt und sich dem Teufel ergeben, sich auch mit
+demselbigen verbunden und in dessen Namen taufen und einen anderen Namen
+geben lassen, auch mit dem Teufel zu verschiedenen Malen Sodomiam begangen,
+dazu die hochwürdigen Sakramente schändlich gemissbraucht, und sonderlich,
+welches schrecklich zu hören ist, im heil. Abendmahl das gesegnete Brot
+iterato in des Teufels Namen empfangen, auch mit Füssen getreten, und den
+gesegneten Wein durch Gebrauch einer süssen, ihm von dem Teufel gegebenen
+Wurzel per vomitum von sich gegeben und ausgewürgt und also von Gott, den
+er in vielen Wegen gelästert und geschmähet, allerdings abgefallen«. -- Es
+könnte nun wohl gefragt werden, ob es nicht möglich sei, mit Verschiebung
+der Strafe die Befreiung des Frevlers aus der Gewalt des Teufels zu
+versuchen. Allein die Fakultät erklärt, dass sie dazu nicht rathen könne.
+Denn die tägliche Erfahrung beweise es, »dass der Teufel denen, so er
+einmal in seine Stricke gebracht, keine Rast noch Ruhe lässt, dass sie auch
+lieber todt als lebendig sein wollen.« Daher schliesst die Fakultät ihr
+Gutachten mit den Worten: »Es will bei diesen Dingen Ernst gebraucht sein,
+dass Gottes Ehre gerettet und dem Teufel sein Reich zerstört
+werde« u. s. w.
+
+Ausserdem theilen wir aus den Akten der juristischen Fakultät bezüglich
+eines im Jahr 1639 zu Arnum im Fürstenthum Calenberg vorgekommenen
+Prozesses Folgendes mit[209]: Katharine Holenkamp, verwitwete Lükken, war
+hier auf die vagsten Aussagen einiger unbeeidigten Zeugen hin verhaftet
+worden. Der Juristenfakultät zu Helmstedt wurde von den Zeugenaussagen
+Mittheilung gemacht, und diese erkannte ohne Weiteres auf Tortur, welche am
+12. Sept. 1639 vollzogen ward. Höre man nun weiter! »Sobald (heisst es in
+dem Bericht, welchen der Amtmann an die Juristenfakultät zu Helmstedt
+einschickte,) der Scharfrichter ein wenig mit den Beinschrauben
+angegriffen, hat sie zwar anfangs Schmerzen gefühlt, dennoch aber nichts
+bekennen wollen, bald darauf ein schreckliches und abscheuliches Gesicht
+gemacht, dem Gehör nach mit dreien verschiedenen Zungen, und sonderlich
+hoch deutsch, geredet, alsbald eingeschlafen und nachgehends von der Tortur
+nichts gefühlt, sich auch also dabei bezeigt, dass sie in Sorgen gestanden,
+das Weib wäre gar todt. Dero Ursachen ich dem Nachrichter befohlen, das
+Weib gänzlich zu lassen und auf die Erde niederzulegen. Etwa nach Ablauf
+einer halben Stunde ist sie wiederum erwacht und in die Custodie gebracht
+worden.«
+
+Auf diesen Bericht rescribirt die Juristenfakultät zu Helmstedt unter dem
+10. Oktober 1639 an den Amtmann: »Da Inquisitin sich bei der Tortur ganz
+wunderlich und übernatürlich betragen, so solle er sie in ein anderes
+Gefängniss bringen und durch den Scharfrichter fleissig besichtigen lassen,
+ob etwas Verdächtiges bei ihr zu finden, dadurch sie ihr Bekenntniss
+hinterhalten könnte. Auch habe er sie zu befragen, woher es komme, dass sie
+wider alle Vernunft gleichsam mit dreien Zungen geredet, sich so
+ungeberdig bezeigt und nichts bekennen wollen, ferner auch sie zu richtigem
+Bekenntniss anzumahnen. Sollte sie aber also noch nicht richtig zugehen und
+bei ihrem Leugnen verharren, dann diessfalls Beschaffenheit nach =die
+scharfe peinliche Frage auch wohl mit anderen Instrumenten, als wie vorhin
+gebraucht, ziemlicher Weise zu repetiren sei=.«
+
+Nach dieser bestialen Weisung der Helmstedter Juristenfakultät wurde das
+arme Weib am 26. Novbr. 1639 abermals auf die Folter gespannt. In dem
+Torturprotokoll heisst es: »Verstriktin ist einen Weg wie den anderen bei
+ihrem Verleugnen geblieben, und dass sie ein redlich Weib, auch von nichts
+Anderem zu sagen wisse, als von dem lieben Gott; gestalt sie dann immer den
+Namen des lieben Gottes im Munde führt, unterdessen aber ihrer vorigen Art
+nach =in der Tortur eingeschlafen= (!), ungeachtet der Scharfrichter sie
+aufgezogen und =mit lebendigem Schwefel beworfen und mit Ruthen gehauen=,
+welches aber Verstriktin alles nicht geachtet und sich desswegen nicht
+einmal bewegt (!), dass auch der Scharfrichter sich darüber verwundert und
+gesagt: er hätte ein solch Weib noch nie vor sich gehabt. -- Etwa über eine
+halbe Stunde hat der Scharfrichter mit den Beinschrauben abermals hart
+angegriffen, da dieselbe dann überlaut gerufen, sie wäre eine Zauberin, als
+aber Verstriktin erlassen und derselben ihre Aussage wieder vorgehalten,
+hat sie Alles revociret, wäre unschuldig und ein ehrlich Weib.«
+
+Auf diesen Bericht erkannte nun die Juristenfakultät zu Helmstedt unter dem
+17. Decbr. 1639: »dass Verstriktin gestalten Sachen nach, da vermuthlich,
+dass ihr muss vom Teufel sein angethan, dass durch die Pein und Marter zum
+andern Mal nichts hat können gebracht werden, und man sich ihrethalben
+weiter nichts zu befahren habe, auch andere Leute dieses Ort nicht ärgern
+mögen, des Landes zu verweisen. Von Rechts Wegen.«
+
+So war es der krasseste Aberglaube, der die juristischen Fakultäten ihre
+Erkenntnisse abfassen liess, und mit diesem Aberglauben tritt oft
+zugleich eine Rohheit der Gesinnung zu Tage, der die Fakultäten zu
+geradezu rechtswidrigen Urtheilen verleitete. So erkannte z. B. die
+Juristen-Fakultät zu Rinteln unter dem 20. Juni 1653 in einem Fall, wo
+nichts als das einfältige Geschwätz eines Kindes, der Tod eines Hundes
+und die Erblindung zweier Kühe vorlag, und wo die Zeugenaussagen ganz
+verschieden lauteten, ohne Weiteres auf Anwendung der Tortur[210]! --
+Innerhalb der juristischen Fakultät zu Helmstedt machte sich (wie
+=Raumer= in den Märkischen Forschungen, I. S. 258 richtig sagt,) ein
+erster »Fortschritt zum Vernünftigern« bemerklich, als dieselbe 1671
+bezüglich einer auf Zauberei angeklagten armen Magd aus einem
+brandenburgischen Dorfe erkannte, »dass man sie zuvor zur Beredung mit
+einem Geistlichen verstatten solle. Beharre sie dann noch bei dem Bunde
+mit dem Teufel, so sei sie am Leben zu strafen.«
+
+Mit diesen Gutachten der juristischen Fakultäten stimmt bezüglich der
+Auffassung des Hexereiglaubens eine Menge von Promotionsabhandlungen
+überein, welche von juristischen Fakultäten approbirt wurden. Wir heben
+unter denselben vier hervor: nämlich 1) die Dissertation des Tübinger
+Doctors Christoph Dauer De denuntiatione sagarum von 1644; 2) das Examen
+juridicum judicialis lamiarum confessionis, se ex nefando cum Satana coitu
+prolem suscepisse humanam, welche Nicolaus Pütter 1698 vor der
+Juristenfakultät zu Rostock vertheidigte; 3) die Disputatio inauguralis de
+fallacibus indiciis magiae, quam praeside Domino H. Bodino -- die 22. Oct.
+1701 -- -- eruditorum disquisitioni submittit Felix Martinus Braehm; 4) der
+von einem gewissen Bechmann 1749 in Halle überreichte »Discursus juridicus
+de crimine maleficii, von der Zauberei«[211].
+
+Die erstgenannte Abhandlung enthält eine ziemlich allgemein gehaltene
+Besprechung des Hexenprozesses. Das Wesen der Hexerei findet der Verfasser
+in der abnegatio Dei et religionis, wesshalb sie verfolgt werden muss. Wer
+überhaupt »mit verdächtigen Dingen, Geberden, Worten und Wesen umgeht«, ist
+als der Zauberei verdächtig anzusehen. Zu den verdächtigen Dingen gehört
+aber vor Allem der Umgang mit der Natur und die Kenntniss ihrer Kräfte,
+welches eine »einem Christenmenschen nicht geziemliche Kenntniss« ist.
+
+Ueber den Inhalt der zweiten Abhandlung lässt sich nicht gut etwas
+mittheilen, weil in ihr sich nur die obscönsten Untersuchungen über das
+Bündniss und den Coitus der Hexen mit dem Satan vorfinden. Gleichwohl ist
+sie »Deo, patriae et parenti« dedizirt. Veranlasst war die Schrift
+übrigens, wie der Verfasser sagt, durch ein vom Spruchkolleg der Rostocker
+Fakultät im Oktober 1698 gefälltes Urtheil. Eine Weibsperson hatte sich das
+Geständniss extorquiren lassen, dass sie mit dem Teufel, der in der Gestalt
+eines feingekleideten Ritters mit Federbusch zu ihr gekommen, Unzucht
+getrieben habe. Auf dieses Geständniss hatte die Fakultät erkannt, »die
+Gefangene sei wegen solcher mit dem Teufel gehabten Gemeinschaft mit dem
+Feuer vom Leben zum Tode zu führen.«
+
+Der Verfasser der dritten Abhandlung, F. M. Brähm, welcher dieselbe am
+22. Oktober 1701 unter dem Vorsitz des Professors der Jurisprudenz Heinrich
+Bodin zu Halle vertheidigte, weist zwar die Unhaltbarkeit der meisten
+bisher gültig gewesenen Indizien nach, aber sein Bekenntniss lautet
+wörtlich: »Mit Einem Worte, =es gibt wahrhaftig Zauberer und Hexen, welche
+wissentlich ein Bündniss mit dem Teufel machen und Anderen schaden thun=,
+aber, wie ich dafür halte, nicht in so grosser Menge.«
+
+Die vierte -- =in der Mitte des 18. Jahrhunderts erschienene= -- Abhandlung
+gründet sich ganz und gar auf die Auctorität -- =Carpzovs=.
+
+Unter den wenigen juristischen Fakultäten, deren Intelligenz und Urtheil
+sich über den Aberglauben der Zeit erhob, ist insbesondere die
+=Strassburger Fakultät= zu nennen[212].
+
+
+FUSSNOTEN:
+
+[184] Wir berichten hier nach der lehrreichen Schrift _L. Rapp's_, »Die
+Hexenprozesse und ihre Gegner aus Tirol« S. 47-70. -- _Tanner_ hat im Leben
+wegen seiner Antastung des Hexenglaubens viel leiden müssen, und wurde auch
+noch im Tode von einem eigenen Geschick verfolgt. Er war auf der Reise in
+dem kleinen Orte Unken gestorben. Nach seinem Tode entdeckten nun die
+Bewohner des Hauses, in welchem er gestorben war, unter seinem Nachlass ein
+Glas, in welchem sich ein grosser, dunkelfarbiger, haariger und mit Krallen
+versehener -- Teufel zeigte. Der Verstorbene hatte also einen »Glasteufel«
+mit sich geführt und war somit ein Zauberer gewesen, wesshalb die Leute
+alsbald in grösster Bestürzung zum Pfarrer eilten, um die Beisetzung der
+Leiche in geweihter Erde zu verhindern. Der Pfarrer, der sich infolge
+dessen ins Sterbehaus begab, sah jedoch sofort, dass der »Glasteufel«
+nichts anderes als ein Mikroskop war, in welches der Verstorbene eine Mücke
+gelegt hatte. Der Pfarrer machte dieses den Leuten klar, indem er vor ihren
+Augen das Insekt aus dem Mikroskop herausnahm und ein anderes, eben
+eingefangenes hineinlegte, welches sich nun auch vergrössert darstellte.
+Die Leute sahen nun ihren Irrthum ein und Tanner's Leiche wurde in der
+Ortskirche neben dem Altar beigesetzt. S. _Rapp_, S. 50-51.
+
+[185] _Rapp_, S. 69-70.
+
+[186] Vollständiger Titel: =Cautio criminalis, seu de processibus contra
+sagas liber= ad magistratus Germaniae hoc tempore necessarius; tum autem
+consiliariis et confessariis principum, inquisitoribus, judicibus,
+advocatis, confessariis reorum, concionatoribus ceterisque lectu
+utilissimus. Auctore incerto Theologo orthodoxo. Rintelii, typis exscripsit
+Petrus Lucius, typogr. Acad. MDCXXXI. -- Schon 1632 wurde das Buch von
+_Gronäus_ in Frankfurt a. M. neu aufgelegt. Eine dritte Auflage erschien
+1695 zu Sulzbach, die letzte wohl zu Augsburg, 1731. Eine deutsche
+Uebersetzung im Auszug wurde 1647 unter dem Titel »Gewissensbuch von
+Prozessen gegen die Hexen« von dem schwedischen Feldprediger _J. Seiffert_
+zu Bremen edirt und 1649 und 1657 neu aufgelegt. Eine vollständige
+Uebersetzung veranstaltete der Sekretär und Rath des Grafen Moritz zu
+Nassau-Katzenellenbogen _Hermann Schmidt_. Doch wagte er erst 1648 das
+schon 1642 abgeschlossene Manuskript (mit einer an den Grafen Moritz
+gerichteten Dedikation) der Oeffentlichkeit zu übergeben, indem er in
+diesem Jahre in seinem eigenen Herrn einen zuverlässigen Beschützer
+gewonnen hatte. Die Uebersetzung erschien unter dem Titel:
+»=Hochnotpeinliche Vorsichtsmassregel oder Warnungsschrift über die
+Hexenprozesse=, gerichtet an alle Behörden Deutschlands, an die Fürsten und
+ihre Räthe, an die Richter und Advokaten, Beichtiger, Redner und an das
+ganze Volk.« Eine andere Uebersetzung gab _Reiche_ in seinen
+»Unterschiedlichen Schriften vom Unfug des Hexenprozesses« (Halle 1703)
+heraus. Eine französische Uebersetzung wurde zu Lyon 1660 veröffentlicht.
+
+[187] Vgl. über ihn: _Alex. Baldi_, Die Hexenprozesse in Deutschland und
+ihr hervorragendster Bekämpfer, Würzb. 1874; _Hölscher_, Friedrich Spee von
+Langenfeld, (Düsseldorfer Realschulprogramm von 1871); _J. B. M. Diel_,
+Friedrich v. Spee, eine biograph. und literar-historische Skizze; Freiburg
+1872 und _F. J. Micus_, Friedrich Spee, in der Zeitschr. des Vereins für
+Gesch. u. Alterthumskunde Westfalens, B. XIII. Münster 1852, S. 59-76.
+
+[188] Unter den deutschen Schriften Spee's zeichnet Leibnitz das »güldene
+Tugendbuch« besonders aus. -- Ueber Spee's Schriften s. _Hauber_, Bibl.
+mag. B. III. S. 1 ff. u. S. 501 ff.
+
+[189] _Theodicee_, Thl. I. §. 96 u. 97.
+
+[190] Leibnitz erlebte freilich nicht das Jahr 1749, wo zu Würzburg die
+Nonne Maria Renata den Scheiterhaufen bestieg.
+
+[191] Hoc anno obiit eximius S. J. Presbyter in Collegio Trevir. Fridericus
+Spee. Gallis, per Hispanorum irruptionem in urbem Trev., pluribus laesis
+afflictisque tanto charitatis evangelicae praesidio adfuit, ut cum sibi non
+parceret, contracta demum lue, aliorum vitae suam moriens impenderit, -- 7
+Augusti. In crypta ecclesiae quondam S. J. tumulatus est cum hac
+inscriptione simplici: _Hic jacet Fridericus Spee_. In omne tempus spiritum
+vere evangelicum hujus viri, divinum, ut ita loquamur, ejus ingenium,
+fecundum pectus, venustatem et dulcedinem suorum carminum quasi specimen et
+exemplum memoret grata posteritas. _Intaminatis fulget honoribus_, dicimus
+cum Horatio. Wyttenb. Gest. Trevir. III. p. 80.
+
+[192] Beitr. z. Geschichte der Zauberei, in _Hitzig's_ Annalen der Crim.
+Rechtspflege B. II. S. 182.
+
+[193] _Leibnitz_ Theodicee I. Th. §. 96 u. 97.
+
+[194] _Masenius_ (in Continuat. Metrop. Eccles. Trev.) sagt: Liber, quem
+(Pater Spee) Cautionem criminalem inscripserat, cum per alienas manus,
+nondum per _Societatem probatus_, lucem subiret, _non paucis suum autorem
+periculis exposuit_. S. Animadvers. ad Gesta Trevir. cap. 101. -- Nach den
+Statuten des Ordens hatte sich _Spee_, indem er sein Buch erscheinen liess,
+ohne für dasselbe die Approbation der Ordensoberen eingeholt zu haben,
+einer =Todsünde= schuldig gemacht.
+
+[195] De sagarum impietate, nocendi imbecillitate et poenae gravitate,
+zuerst Tübingen 1621, dann 1667.
+
+[196] Die Cautio criminalis wurde so schnell vergriffen, dass schon im
+folgenden Jahre eine zweite Auflage nöthig war. Der Herausgeber derselben,
+Gronäus, bezieht sich für sein Unternehmen auf den ausdrücklichen Wunsch
+einiger Glieder des Reichskammergerichts und des Reichshofraths. Späterhin
+erschienen noch mehrere Abdrücke und verschiedene Uebersetzungen, und es
+ist darum keinem Zweifel unterworfen, dass das Werk Aufsehen gemacht habe.
+Um so wunderbarer ist's, dass wir dasselbe von den ersten Kriminalisten des
+Jahrhunderts, einem _Carpzov_, _Berlich_ und _Brunnemann_, gar nicht
+erwähnt finden, und dass auch _Thomasius_, als er sein erstes Schriftchen
+über die Zauberei herausgab, in dem Wahne stand, die Cautio criminalis sei
+ein ganz neues Buch, weil er nur von der letzten Ausgabe derselben
+Kenntniss hatte. Hauber vermuthet, vielleicht nicht mit Unrecht, dass die
+ersten Ausgaben von den an den Pranger gestellten Hexenrichtern möglichst
+unterdrückt worden seien; wenigstens waren die Exemplare derselben schon zu
+seiner Zeit sehr selten geworden. Bibl. mag. Th. III. S. 10 f. -- Zwei
+ausländische Schriftsteller, die gegen die Tortur schrieben, _Daniel
+Jonktys_ in Holland (um 1651) und _Augustin Nicolas_ in Frankreich (um
+1682), kannten das Buch wohl.
+
+[197] Dieses geschah im Jahr 1737, wo das Buch zu Wolfenbüttel unter dem
+Titel erschien (unter welchem es uns vorliegt): =Tribunal reformatum=, in
+quo sanioris et tutioris justitiae via judici christiano in processu
+criminali commonstratur, =reiecta et fugata Tortura=, cuius iniquitatem,
+multiplicem fallaciam atque illicitum inter Christianos usum libera et
+necessaria dissertatione aperuit _Joh. Grevius_, Clivensis, quam captivus
+scripsit in ergastulo Amsterdamensi: ob raritatem, elegantiam et varium
+usum recusa, accurante _J. G. Pertsch_, JCto, Guelpherbyti. 1737
+(560 Seiten in 8^o.)
+
+[198] Instructio pro formandis processibus in caussis strigum, sortilegorum
+et maleficorum. Rom. 1657. Dieselbe findet sich am correktesten bei
+_Carena_, de offic. Inquis. im Anhange abgedruckt; ausserdem bei
+_Pignatelli_ Consultat. noviss. I. S. 123.
+
+[199] Theatr. Europ. III. S. 456.
+
+[200] _Spedalieri_ in Analisi dell' esame critico del Signor Nic. Freret,
+Cap. X. art. IX. §. 5: In Roma non si è mai bruciato alcuno per accusa di
+stregoneria, come più volte è accaduto in Francia. -- Ebenso sagt _Bergier_
+im Dict. theol. Art. Inquisition: L'on n'en connoit aucun exemple (einer
+Hexenverbrennung) à Rome.
+
+[201] _Tholuck_, das akademische Leben des siebenzehnten Jahrh., II. S. 32.
+
+[202] Solche Predigten wurden auch gedruckt. Der lutherische Superintendent
+_Samson_ zu Riga z. B. veröffentlichte 1626 einen starken Quartband
+»auserlesener und wohlbegründeter Hexenpredigten.« Eine ähnliche Sammlung
+ist von einem Frankfurter Prediger Dr. _Wagner_ vorhanden.
+
+[203] _Jarcke_ sagt in seinem »Handbuch des Strafrechts« Th. II. S. 61,
+_Carpzov_ behalte die Bestimmung der Carolina im Auge, dass die Zauberei,
+um des Todes würdig zu sein, einen Schaden gestiftet haben müsse. Allein
+schon _v. Wächter_ hat (Beitr. zur deutschen Gesch. S. 291) auf das
+Verkehrte dieser Angabe hingewiesen. _Carpzov_ sagt nämlich in seiner
+Practica rerum criminalium Quaest. 49, Nr. 23 bei der Auslegung des
+Art. 109 der Peinlichen Gerichtsordnung: »=Dieselbe Strafe= (nämlich der
+=Feuertod=) ist auch Denjenigen aufzuerlegen, welche mit dem Teufel ein
+Pact schliessen, =sollten sie auch Niemandem geschadet=, sondern entweder
+nur teuflischen Zusammenkünften auf dem Blocksberge beigewohnt oder irgend
+einen Verkehr mit dem Teufel gehabt oder auch nur seiner Hülfe vertraut und
+sonst gar nichts weiter gewirkt haben.« -- Carpzov geht dann noch weiter,
+indem er Nr. 29 bemerkt, die Feuerstrafe sei auch den Zauberern und Hexen
+zuzufügen, welche mit dem Teufel concumbirten, wenn sie auch nicht mit
+ausdrücklichen Worten sich ihm ergeben oder einen bestimmten Vertrag mit
+ihm eingegangen hätten. Zwar werde, fügt er hinzu, von Juristen und
+Philosophen darüber gestritten, ob Zauberer und Hexen in Wahrheit und in
+natürlicher Weise mit Dämonen, nämlich Männer cum succubis und Weiber cum
+incubis Unzucht treiben und ob Hexen und Zauberinnen dadurch schwanger
+werden könnten. Viele seien nämlich der Meinung, dass solche daemoniaci
+concubitus nur träumerische Illusionen wären, welche auch bei ganz
+gesitteten Frauen vorkämen, und sogar Jos. Fichardus sei dieser Ansicht.
+Allein hier verwechsele man zwei ganz verschiedene Dinge, die wohl
+auseinander gehalten werden müssten, nämlich die Frage, ob Dämonen sich
+wirklich mit Menschen =vermischen= und die andere Frage, ob sie mit
+denselben etwas =erzeugen= könnten. Hierauf verbreitet sich nun Carpzov
+allen Ernstes über das semen Diaboli und über das semen alterius, quo
+daemon forsan abutitur, und kommt zu dem Schluss, dass aus einem solchen
+concubitus unmöglich etwas Rechtes hervorgehen könne, wobei er sich auf das
+Geständniss vieler Hexen beruft, welche zugegeben hätten, dass sie aus der
+Vermischung mit dem Teufel nur wurmartige Dinger, »Elben«, »böse Dinger«
+geboren, sie dann Menschen in Arme, Beine oder sonstwohin gezaubert und
+diesen dadurch Schaden zugefügt hätten! -- So stand der gefeierte Jurist
+_Carpzov_ zur Sache! Welche Auctorität er -- der orthodoxe lutherische
+Jurist -- dem =päpstlichen Hexenhammer= zuerkannte, ist in _Hitzig's und
+Demme's_ Annalen, B. XXV. S. 363, Anmerk. 89 nachgewiesen.
+
+[204] Part. III. Qu. 103. n. 50. Processus inquisitorius an hodie sit
+remedium ordinarium. Vgl. Quaest. 107. n. 22.
+
+[205] Inquisitorius vero est processus, quando nullo existente accusatore
+judex per viam inquisitionis _summarie et sublato_ (quod dicitur) _velo,
+absque longo litis sufflamine_ procedit etc. Part. III. Qu. 103. n. 18.
+
+[206] Part. III. Quaest. 107. n. 72. wird als erstes Erforderniss des
+Inquisitionsprozesses festgestellt, ut ante omnia de ipso facto constet.
+Qu. 108. n. 4. 5. wird abermals auf Erhebung des Thatbestands gedrungen,
+ehe die Spezialuntersuchung beginnen könne. Qu. 108. n. 26. ist der
+Grundsatz aufgestellt: quod delinquenti confesso aut convicto poena mortis
+irroganda non sit, antequam de corpore delicti et veritate criminis comissi
+_liquide et certo per testes vel per evidentiam facti_ constet. Diess kommt
+aber den Hexen nicht zu Gute; denn: limitatur haec regula .... in delictis
+occultis et difficilis probationis, ut in haeresi, sortilegio etc., de
+quorum corpore sufficit constare per _conjecturas_ et certa indicia; ....
+quod enim in occultis delictis, et quae sunt difficilis probationis,
+praesumtiva et conjecturata probatio habeatur pro plena et concludenti
+probatione, generaliter et communiter receptum est. Qu. 108. n. 33. --
+Weiter wird Bodin's Satz gebilligt: in hoc super alia omnia tam turpi, tam
+horrendo et detestando crimine, in quo tam difficiles sunt probationes
+tamque abdita scelera, ut e millenis vix unus merito supplicio affici
+possit, =nil necesse esse, religiose quenquam haerere regulis procedendi,
+sed extra ordinem oportere fieri illius judicium diversa a ceteris
+criminibus ratione=. Quaest. 122. n. 60. -- Nach demselben Grundsatz
+beantwortet dann _Carpzov_ auch die Frage nach der Anwendung der Tortur. Im
+Allgemeinen meint er (Qu. 125, Nr. 50 ff.), habe der Richter über dieselbe
+unter gewissenhafter Erwägung der Art des Verbrechens und der vorliegenden
+Umstände ganz nach seinem Ermessen zu entscheiden. Dabei rechtfertigt er
+aber die Bestimmung des sächsischen Rechts, dass bei den schwersten
+Verbrechen die Tortur zum dritten Male wiederholt werden könne; durch den
+Grundsatz, dass bei solchen Verbrechen eben wegen ihres enormen Charakters
+schärfere Mittel zur Erfindung der Wahrheit anzuwenden seien, und mit der
+scheusslichen Bemerkung: quippe cum et ob atrocitatem criminis quandoque
+=iura transgredi liceat=. Dieses wendet er dann namentlich auf die Hexerei
+an, bei welcher der Richter auch noch dazu eine =härtere= Tortur verhängen
+könne, zumal da die Hexen durch alle möglichen Teufelsmittel sich gegen die
+Qualen der Tortur zu schützen wüssten. -- Zur Verhängung der zweiten und
+dritten Tortur sollten freilich neue Indizien ermittelt werden. Mit welcher
+Leichtfertigkeit und Grausamkeit seines Denkens aber _Carpzov_ auch diese
+Bestimmung zu umgehen und ein fortgesetztes Foltern der Angeklagten zu
+rechtfertigen wusste, hat _v. Wächter_ in den Beitr. zur deutschen Gesch.
+S. 299 nachgewiesen.
+
+[207] Vgl. _de Luca_, Versuch einer Geschichte der k. k.
+Leopold-Universität zu Innsbruck.
+
+[208] Bekanntlich hatte die Constitution Gregors XV. vom 20. März 1623 in
+diesem Falle die Anwendung der Todesstrafe untersagt.
+
+[209] _G. E. v. Rüling_, Auszüge einiger merkwürdigen Hexenprozesse aus der
+Mitte des siebenzehnten Jahrhunderts im Fürstenthum Calenberg geführt.
+Göttingen, 1786, S. 16 ff.
+
+[210] _v. Rüling_, Auszüge, S. 63.
+
+[211] Vgl. über die Abhandlungen 1, 2 und 4 den Aufsatz »Der Hexenglaube in
+der Universitätsaula« in Robert Prutz' »Deutsches Museum«, 1857 S. 465 ff.
+
+[212] Als z. B. eine Frau in dem württembergischen Orte Deizisau von einem
+fremden Bettelweib der Bezauberung ihres Kindes angeklagt war, und, da sie
+leugnete, die juristische Fakultät zu Strassburg um ihr Gutachten
+angegangen wurde, erklärte dieselbe: Auf die Aussage des Bettelweibes hin
+könne man die Frau nicht verhaften. Es wäre gut, wenn man die Leute
+belehrte, dass nicht jede Krankheit ein Werk des Teufels sei. Ganz
+ungereimt auch sei es, dass der Pöbel sie darum für eine Hexe halte, weil
+sie in der Kirche beim Beten nicht wie andere Weiber die Lippen bewege.
+Ueberdies erfreue sie sich ja eines guten Rufs, und wenn sie früher sich
+eine Zeitlang wunderlich geberdet und gesagt habe, sie wolle sich das Leben
+nehmen, so sei dieses aus Melancholie geschehen. Man solle sie daher in
+Ruhe lassen etc. -- In einem dem Hofgerichte zu Marburg 1659 ertheilten
+Gutachten empfiehlt es die Strassburger Juristenfakultät (was bisher
+unerhört war), die Angeklagte zum Reinigungseid zuzulassen und von der
+Tortur abzustehen.
+
+
+
+
+ VIERUNDZWANZIGSTES KAPITEL.
+
+ Allmähliche Abnahme der Prozesse -- Balthasar Bekker.
+
+
+Noch wüthete der Hexenwahn und die Hexenverfolgung unter den Völkern des
+Abendlandes und raffte jahraus jahrein Tausende von Opfern dahin, als doch
+schon eine ganze Reihe von Erscheinungen zu Tage trat, welche es erkennen
+liessen, dass es in der bisherigen Weise mit dem Brennen der Hexen nicht
+lange mehr fortgehen könne. Einzelne Regenten, vorerst zwar noch selbst im
+Glauben an Zauberei befangen, aber einsichtsvoll genug, um eine verheerende
+Praxis zu verabscheuen, weisen dann den fessellosen Gerichtsgang in
+gesetzliche Schranken, aboliren und begnadigen; ein freies Wort führt an
+solchen Asylen fortan nicht mehr zum sicheren Tode; die fortschreitende
+philosophische und naturwissenschaftliche Bildung umkreist jetzt in immer
+engeren Parallelen die Bollwerke der Finsterniss, sprengt eine unterminirte
+Schanze nach der andern, bis endlich die mündig gewordene Vernunft mit der
+blanken Waffe der Wahrheit dem Teufel zu Leibe geht und ihn sammt seinen
+Werken und Hexenprozessen, nicht ohne das Jammergeschrei und den Widerstand
+derjenigen, die ohne den Teufel keinen Gott haben, aus seiner letzten Feste
+jagt.
+
+Wir sahen den bambergischen Prozess an der Verarmung des Landes und an der
+Erschöpfung der fürstlichen Kasse sterben; dann that Schönborn aus
+menschlicheren Motiven in Würzburg und Mainz der Hexenverfolgung Einhalt;
+hierauf nahm sich ein schwedischer Offizier der Verfolgten in Osnabrück an,
+und seine Königin liess in den neu erworbenen deutschen Landen die
+Niederschlagung der anhängigen Prozesse ihre erste Regierungshandlung sein,
+wodurch =zum ersten Male ein deutsches Land von der Pest der
+Hexenverfolgung wieder befreit= wurde. Die Königin befahl nämlich durch
+Reskript vom 16. Februar 1649 von Stockholm aus, »=dass alle fernere
+Inquisition und Prozess in dem Hexenwesen aufzuhören habe, die diessfalls
+allbereits Captivirten wieder relaxirt und in integrum zu restituiren
+seien=, -- weil diese und dergleichen weitaussehende Prozesse allerlei
+Gefährlichkeiten und schädliche Consequentien mit sich führen und aus denen
+an anderen Orten fürgelaufenen Exempeln kundbar und am Tage ist, dass man
+sich in dergleichen Sachen je länger je mehr vertiefet und in einen
+inextricablen Labyrinth gesetzet«[213]. Freilich finden sich unter
+Christina's Nachfolgern auch wieder Hinrichtungen im schwedischen
+Pommern[214]. Aber es war von grosser Bedeutung, dass in =Mecklenburg= 1683
+ein herzogliches Reskript erschien, in welchem es auf das Strengste
+untersagt ward, »dass hinfüro in den peinlichen Gerichten bei angestelltem
+scharfem Verhör der wegen Zauberei inhaftirten und der Tortur untergebenen
+Delinquenten so wenig von den zu der peinlichen Befragung adhibirten
+Richtern und Beisitzern gefragt werden sollte, ob reus oder rea auf dem
+Blocksberg gewesen und daselbst gegessen, getrunken, getanzet oder anderes
+teuflisches Gaukelwerk getrieben und diese oder jene Person mitgesehen und
+erkannt habe, noch auch, so der Gepeinigte von selbst obiges Alles erzählen
+und für Wahrheit berichten wollte, desselben Bekenntniss einigen Glauben
+beilegen, noch zu Protokoll bringen und des Beklagten Namen verzeichnen
+lassen sollen, zumalen alle dergleichen denuntiationes ex fonte malo
+herfliessen und also billig zu abominiren und zu keinem Grunde
+rechtschaffener Beweisung zu legen seien.«
+
+Ziemlich gleichzeitig (am Ende des siebenzehnten Jahrhunderts) konnte es
+die =Juristenfakultät zu Frankfurt= sogar wagen, dem herrschenden Wahne
+soweit entgegenzutreten, dass sie einem Geistlichen, den eine alte Hexe
+unter anderem tollen Zeug, das sie erzählte, als Zauberer angab, das Recht
+zu einer Injurienklage gegen den Richter zusprach, weil er den Namen
+desselben zu Protokoll genommen hatte[215].
+
+Die durchschnittliche Stellung, welche gegen das Ende des siebenzehnten
+Jahrhunderts wenigstens im protestantischen Deutschland die öffentliche
+Meinung und die Rechtspflege zur Frage der Hexerei und Hexenverfolgung
+einnahm, wird übrigens von der »=Anleitung zu vorsichtiger Anstellung des
+Inquisitionsprozesses=« repräsentirt, welche der grosse Kurfürst =Friedrich
+Wilhelm von Brandenburg= ([+]1688) durch den Professor =Joh. Brunnemann= zu
+Frankfurt (lateinisch und deutsch) aufstellen liess. Allerdings wird der
+überlieferte Hexenglaube und der Gedanke, dass die Zauberei ein Laster sei,
+gegen welches nothwendig mit der Tortur vorgegangen werden müsse,
+festgehalten; allein das Prozessverfahren wird im Interesse der Humanität
+mannigfach geordnet und beschränkt, und zugleich bricht sich die
+Ueberzeugung Bahn, dass gar Vielerlei, was man den Hexen nachsage, und was
+diese auf der Folter sogar selbst von sich aussagten, auf Einbildung
+beruhe.
+
+In §. 15 wird es ausdrücklich als ein eingeschlichener und abzustellender
+Missbrauch bezeichnet, »dass die Leute so lange torquirt werden, bis sie
+etwas bekennen, welches absonderlich bei denen, so der Hexerei beschuldigt
+worden, gebräuchlich ist.« -- Nach der hierauf mitgetheilten »Anweisung«
+soll die Peinigung nicht über eine Stunde dauern, wesshalb der Richter eine
+Sanduhr bei sich haben soll, die er bei dem Beginne der Tortur umzukehren
+hat. Auch soll die Tortur wenigstens fünf oder sechs Stunden nach dem Essen
+oder des Morgens ganz frühe, oder »was das Beste ist,« Nachts vorgenommen
+werden, damit das Erbrechen während der Peinigung vermieden werde.
+Insbesondere soll, wenn der Inquisit mit einem schweren Gebrechen behaftet
+ist, die Tortur nicht an dem Tage, »da eine Mondverwechselung ist,«
+angestellt werden, weil dann die Krankheiten heftiger hervorzutreten
+pflegen. Auch sei es nöthig, dass dem Inquisiten vorher ein Präservativ von
+einem verständigen Medico eingegeben und dergestalt dieses Uebel nach
+Möglichkeit zurückgehalten werde. Die Richter sollen die bei der Tortur
+gebrauchten Instrumente anmerken, damit diejenigen Rechtsgelehrten, an
+welche hernach die Prozessakten zur gutachtlichen Aeusserung verschickt
+werden, sicher zu erkennen vermögen, ob die Peinigung rechtmässig
+vollzogen, oder ob ein »Exzess« dabei vorgekommen sei. Die Hexen sind
+allerdings zu fragen, ob sie Menschen oder Vieh Schaden zugefügt haben,
+aber man soll sie auch fragen, =woher sie denn wüssten, dass der
+vorgekommene Schaden gerade durch sie bewirkt sei=. -- Wenn Hexen Andere
+als Mitschuldige angeben, so soll nach Kap. 3, §. 12 nachgeforscht werden,
+ob die Denunziation auf gutem Grunde beruht, oder ob es nur teuflische
+Verblendung gewesen, dahin die Beschuldigung einer Zauberin gehöre, so die
+Anderen auf dem Blocksberg gesehen haben wollte.
+
+In =Frankreich= schlug Ludwig XIV. nicht ohne den Widerspruch des
+Parlaments zu Rouen 1672 die Untersuchungen in der Normandie nieder und
+setzte alle eingezogenen Hexen in Freiheit[216]; und obgleich er selbst
+wieder in einem späteren Gesetze die Zauberei unter gewissen
+Voraussetzungen mit der Todesstrafe bedrohte (1682), so zeigt sich doch
+schon darin eine Veränderung des alten Gesichtspunkts, dass hauptsächlich
+nur von Betrug und Missbrauch der Sakramente, nicht aber vom Teufelsbunde
+und vom Sabbath ausdrücklich die Rede ist[217]. Seit 1682 stockten auch in
+=England= die gerichtlichen Hinrichtungen[218]; dreissig Jahre früher hatte
+auch =Genf= seinen letzten, wiewohl zum Abschiede noch sehr krassen Prozess
+gesehen[219]. In Holland waren die Gerichte längst verständiger
+geworden[220]. Hier, wo der gelehrte Arzt und Apotheker =Abraham Palingh=
+zu Haarlem (ein Mitglied der Gemeinde der Mennoniten) 1658 mit einer
+gelehrten historischen Beleuchtung des Hexenwesens hervorgetreten war[221],
+um die Thorheit und Nichtigkeit desselben zu erweisen, suchte namentlich
+der Gerichtshof von Flandern durch eine Verordnung vom 31. Juli 1660 den
+Hexenpozess durch genauere Regelung des Prozessverfahrens einzuschränken,
+wobei namentlich auch bestimmt ward, dass das Nachsuchen nach dem stigma
+diabolicum bei angeklagten Frauen fernerhin nicht mehr durch Scharfrichter,
+sondern von unverdächtigen Aerzten geschehen sollte.
+
+Mittlerweile ging die allgemeine Geistesbildung ihren Weg. In der gesammten
+Naturwissenschaft war kein Heil gewesen, so lange nicht Experiment und
+Beobachtung an die Stelle der Auctorität und des Syllogismus getreten war.
+Jetzt aber setzte sich die Erforschung der Materie in ihr Recht ein, um die
+Emanzipation des Geistes aus der Gewalt des Dämonismus vorzubereiten. Was
+=Kepler=, =Galilei=, =Gassendi=, =Harvey=, =Guericke=, =Huygens= u. A.
+geleistet haben, ist nicht bloss den mathematisch-physikalischen
+Wissenschaften, es ist auch der Philosophie und Humanität überhaupt dem
+Kulturleben zu Gute gekommen. Die grossen Geister des Jahrhunderts,
+=Hobbes=, =Bacon=, =des Cartes=, =Spinoza=, =Leibnitz= und =Newton=, hoben
+die ganze alte Methode der Wissenschaft aus den Angeln und zündeten ein
+Licht an, das freilich den blöden Augen gar mancher Zeitgenossen wehe that,
+aber den dankbaren Nachkommen desto wohlthätiger vorgeleuchtet hat. Vor
+diesem Lichte ist auch der Aberglauben erblichen. Auf die in jener Zeit
+begründeten Fortschritte der Naturkunde und Philosophie stützt sich
+wesentlich die spätere Umgestaltung des Strafrechts. Der empirischen, wie
+der spekulativen Schule, so verschieden übrigens in Prinzipien, wie in
+Resultaten, gebührt hier gleiches Lob; beide strebten nach
+Selbstständigkeit. Sobald einmal der Satz von der Bewegung der Erde und von
+der Existenz der Antipoden feststand, war ein wichtiges Prinzip
+durchgefochten. Es musste nun auch ausserhalb der Bibel und der
+Kirchenväter eine legitime Erkenntnissquelle für die Wahrheit geben. Die
+Philosophie riss sich los von der Obervormundschaft der Theologie. Vor der
+Erkenntniss des Naturgesetzes wich das Wunder des Aberglaubens und die
+Teufelei, vor der eigenen Einsicht die traditionelle Auctorität, vor einer
+geistigen Auffassung der Buchstabenkram; der starke, eifrige Gott der
+Juden, der da straft bis ins vierte Glied, machte im Herzen des Theologen
+demjenigen Platz, der seine Sonne aufgehen lässt über die Guten und die
+Bösen, und der Jurist bat dem Höchsten die Lästerung ab, die er ihm
+zugefügt, als er in der Bestrafung eingebildeter Verbrechen sich vermass,
+zur Rache für die beleidigte göttliche Majestät das Schwert zu ziehen.
+
+Aber wie sich zwischen Tag und Nacht die Dämmerung um so länger legt, je
+schiefer sich eine Region der Sonne zukehrt, so durchdrang auch das
+geistige Licht nur langsam und unter steten Kämpfen das mit altgewordenen
+Verkehrtheiten überschüttete Europa.
+
+Der gelehrte =Gabriel Naudé=[222], Oberbibliothekar der Mazarinschen
+Büchersammlung, an deren Begründung er einen hervorragenden Antheil hatte,
+bestritt zwar nicht in direkter Polemik das System des Zauberglaubens
+seiner Zeit, aber er half die geschichtliche Grundlage desselben
+untergraben, indem er auf dem Wege der historischen Kritik diejenigen
+Männer der Vergangenheit, welche als Hauptzauberer verschrieen waren, gegen
+diesen Vorwurf in Schutz nahm[223]. Er zeigte, wie dergleichen durch
+alberne Nachbeterei stehend gewordene Anklagen ursprünglich auf sehr
+unschuldigen Dingen, oder gar auf beneideten Verdiensten beruhten. Dichter,
+Politiker, Philosophen, Mathematiker und Naturforscher seien Opfer solcher
+Nachreden geworden. Seine Apologie verbreitet sich umständlich und mit
+guten gelegentlichen Bemerkungen über Zoroaster, Orpheus, Pythagoras, Numa
+Pompilius, Demokritus, Empedokles, Apollonius, Sokrates, Aristoteles,
+Plotin, Jamblich, Geber, Raymund Lullius, Arnold von Villeneuve,
+Paracelsus, Agrippa von Nettesheim, Roger Bacon, Trithemius, Albertus
+Magnus, Sylvester II., Gregor VII., den König Salomon, Virgil u. A. --
+Zufrieden mit der Ehrenrettung längst Verstorbener, überlässt =Naudé= der
+Einsicht seiner Zeitgenossen die Anwendung der von ihm angebahnten
+kritischen Methode auf die gegenwärtigen Verhältnisse.
+
+Wenige Jahre vorher hatte der Hexenglaube einen ausserordentlich
+geschickten Anwalt an einem jungen Geistlichen der anglikanischen Kirche,
+=Joseph Glanvil= (1636 [+]1680) gefunden. -- Glanvil[224], ein unabhängiger
+Denker, entschiedener Gegner des Aristotelismus und gewandter
+Schriftsteller, wurde seiner Zeit von den Einen als Vertreter kirchlicher
+Rechtgläubigkeit, von den Anderen als Organ des modernen Skeptizismus
+angesehen, und ebenso verehrt wie gehasst. In Wahrheit gehörte er zu der
+kleinen Zahl von Gelehrten des siebenzehnten Jahrhunderts, welche zwar an
+der überlieferten Dogmatik festhielten, aber es doch einsahen, dass die
+Zeit der Herrschaft der Auctorität abgelaufen sei, dass der Glaube sich mit
+der Bildung der Zeit abfinden, auf die Einwendungen der Skeptiker eingehen
+und sich über seine Wahrheit und Berechtigung wissenschaftlich ausweisen
+müsse. Um diesem Bedürfnisse der Zeit zu entsprechen und die (von aller
+Auctorität unabhängigen) wissenschaftlichen Grundlagen des Glaubens
+nachzuweisen, gab Glanvil 1661 eine Schrift über »=die Nichtigkeit des
+Dogmatisirens=« heraus[225].
+
+Die Veröffentlichung dieses (viel Aufsehen machenden) Buches -- welches zur
+Einführung der induktiven Philosophie in England wesentlich beitrug und
+eine ganz neue Periode der Theologie zu begründen schien, -- hatte
+zunächst für =Glanvil= den Erfolg, dass er zum ausserordentlichen Mitglied
+der Königlichen Societät erwählt wurde, und die Aufmerksamkeit Vieler auf
+sich zog. Zugleich kam aber Glanvil in eine wissenschaftliche Diskussion,
+welche ihm die rationelle Begründung des Hexenglaubens als das
+nächstliegende Interesse der neueren Theologie erscheinen liess. Sein
+Gedanke war der: »Wer das Dasein von Hexen leugnet, der leugnet auch das
+Dasein der Geister, und wer dieses thut, der leugnet auch das Dasein
+Gottes. Da nun die Hexerei diejenige Erscheinungsform der supranaturalen
+Welt ist, von welcher die Gegenwart, das Leben der christlichen Völker --
+nach dem Urtheile jedes Unbefangenen -- am unmittelbarsten berührt wird, so
+muss der Glaube an das Supranaturale überhaupt gerade durch rationelle
+Begründung des Glaubens an die Hexerei neu befestigt werden.«
+
+=Glanvil= war mit diesen Gedanken beschäftigt, als er mit Bestürzung
+erfuhr, dass die Staatsregierung einem gewissen Mr. =Hunt=, der als
+Friedensrichter in Sommerset mit einem wahrhaft wüthigen Eifer die
+Aufspürung und Verfolgung der Hexen betrieb, Einhalt gebot. Er schrieb
+daher eine Abhandlung zur Vertheidigung Hunt's und des Hexenprozesses
+überhaupt[226]. Dieser folgte bald eine zweite, worin Glanvil eine um jene
+Zeit vorgefallene Spukgeschichte von einem gespenstischen Trommler zu
+Tedworth dem Publikum als neuen Beweis für seine dämonologischen Ansichten
+vorlegte. Er nannte diese Schrift »=einen Streich gegen den heutigen
+Sadducismus=«[227]. Aber der Sadducismus in England war unbescheiden genug,
+in seinen Zweifeln zu beharren, und als Mr. Glanvil zu einem zweiten,
+gewaltigeren Streiche ausholte, erschien sogar eine Druckschrift des
+Arztes =Webster=[228], in welcher dieser in dem kecken Tone eines Weier
+behauptete, Mr. Glanvil habe sich durch einen höchst plumpen Betrug
+hintergehen lassen, und seine ganze Lehre von der Hexerei sei eine
+Albernheit. Der Beleidigte wollte Anfangs hierauf nicht antworten; bald
+jedoch entwarf er, durch seine Freunde bestimmt, den Plan zu einem
+ausführlicheren Werke. Er sammelte hierzu bei seinem Freunde Hunt und
+anderwärts die »glaubwürdigsten« Hexengeschichten, rückte aber so langsam
+vor, dass er über der Arbeit starb. Seine Freunde stellten die gesammelten
+Belege mit den früheren Abhandlungen und einigen eigenen Zuthaten zusammen
+und nannten das Ganze =Sadducismus triumphans=[229]. Das Buch erschien
+1681, ein Jahr nach Glanvil's Tode. Von seinen beiden Haupttheilen soll der
+erste die Möglichkeit, der zweite die Wirklichkeit der Hexerei aus der
+Schrift und Geschichte erweisen. Der =Sadducismus triumph.= war für Alle,
+welche am Hexenglauben festhalten zu müssen glaubten und doch das Gewicht
+der gegen denselben laut gewordenen Skepsis zu begreifen vermochten, ein
+Trost, der sie aus grosser innerer Bedrängniss befreite. Denn derselbe war
+scheinbar die geistvollste Vertheidigung des Hexenglaubens, die bis dahin
+erschienen war, wesshalb nicht allein sehr bald neue Ausgaben des Buches
+nöthig wurden, sondern auch eine ganze Reihe von Schriftstellern, (der
+Philosoph =Henry More=, der Dekan von Canterbury, =Casaubonus=, der
+berühmte Theolog =Cudworth=) öffentlich für dasselbe eintraten. -- Das Buch
+Glanvil's wurde auch ins Deutsche übersetzt. Da diese deutsche Uebersetzung
+gleichzeitig mit des Thomasius berühmten Thesen erschien, so nahmen sie die
+Gegner des letzteren schon um des Titels willen mit grossem
+Beifallsgeschrei auf, und es scheint das Buch in Deutschland fast
+grösseres Aufsehen gemacht zu haben, als in seinem Vaterlande.
+
+Dieses Aufsehen kam indessen bei weitem nicht demjenigen gleich, welches
+=Balthasar Bekker's= »Bezauberte Welt« erregte[230]. Ein gründlicheres Werk
+ist über diesen Gegenstand nie geschrieben worden. Bekker, reformirter
+Pastor zu Amsterdam[231], ein Mann von philosophischem Scharfblicke, freiem
+Geiste und theologischer Gelehrsamkeit, ist der Erste, der die Nichtigkeit
+des Zauberglaubens in seiner Totalität erkannte und demzufolge nicht mehr
+den einzelnen Erscheinungen desselben, sondern dem Prinzip selbst den Krieg
+erklärte. Dieses Prinzip aber liegt in der Dämonologie, insbesondere in der
+Lehre vom Teufel. Bekker führt uns zum ersten Mal die historische
+Entwicklung, Verbreitung und Feststellung der dämonologischen Vorstellungen
+unter den Christen vor Augen und stellt hiermit die heidnischen und
+jüdischen Meinungen zusammen, welche auf diese Ausbildung eingewirkt haben
+können. Im zweiten Buche zeigt er zuerst, wie eine gesunde Spekulation von
+der herrschenden Dämonologie nichts wisse, und betritt dann den
+exegetischen Weg, um dieselbe auf Grund der biblischen Schriften zu
+prüfen. Es ergibt sich ihm hierbei, dass viele bisher auf den Teufel
+gedeutete Stellen sich gar nicht auf denselben beziehen und somit die aus
+denselben gezogenen Folgerungen für die Dämonologie wegfallen; andere
+Stellen, die vom Satan und den Dämonen wirklich reden, erhalten theils
+durch eine allegorische, nicht immer ungezwungene Interpretation, theils
+durch die Annahme einer weisen Accommodation von Seiten Jesu und der
+Apostel ihre Aussöhnung mit den philosophischen Begriffen der Zeit.
+Hiernach kommt Bekker zu dem Ergebnisse, dass die Bibel nur sehr Weniges
+und Unvollständiges über die Natur und Macht der Dämonen lehre, und dass
+dieses Wenige die herrschenden Vorstellungen so wenig stütze, dass
+dieselben mit der Bibellehre sogar in geradem Widerspruche stehen. Der
+Teufel ist ihm nicht jener im Moralischen, wie im Physischen so mächtige
+Fürst: der Finsterniss, wie er sich in der fast in Manichäismus
+ausgearteten Orthodoxie[232] darstellte; er ist vielmehr ein gefallener,
+zur Strafe in den Abgrund hinabgestossener und dort des Gerichts harrender
+Geist, ohne Kenntniss des Verborgenen, unfähig einen Leib anzunehmen,
+sinnlich wahrnehmbar zu erscheinen und auf das Leibliche einzuwirken. Seine
+untergeordneten Geister sind gleichfalls verdammt und so ohnmächtig, als er
+selbst. Vielleicht wird Bekker's Grundansicht aus Folgendem klar genug
+hervortreten:
+
+»Es streitet derhalben,« sagt er, »gegen alle Vernunft und Verstand, dass
+der Teufel oder ein böser Geist, wer er auch möchte sein, sich selber oder
+etwas anders in einem Leibe oder leiblichen Schein zeigen sollte, und es
+streitet auch wider das Wesen eines Geistes, (wie oben gemeldet worden.)
+Und so dieses vielleicht zu wenig wäre, so habe man bloss Acht auf diese
+Ursachen. Kein Geist wirket anders, als mit seinem Willen, und der Wille
+bloss durch Denken. Wie man es wendet oder kehret, so kann man es anders
+nicht begreifen; es kommt allemal wieder darauf aus. Nun sagt mir eins, wie
+euer eigener Geist, d. i. eure Seele, etwa das Geringste an eurem Leibe
+thut, so es anders als mit Denken ist. Nachdem ihr wollet, so reget sich
+Hand und Fuss, und wie ihr wollet. Aber thut das einmal an einem andern
+Leibe, der nicht euer eigen ist, ohne Mittel eures eignen. Machet mit
+Denken eins einen Leib, oder leibliches Gleichniss, oder Schatten auf der
+Erden, wo es auch sein mag, oder in der Luft. Wie will denn das der Teufel
+thun, der keinen eigenen Leib hat? Ein guter Engel ist ganz etwas anders;
+denn der hat Gottes Gunst und Macht zur Hülfe, ihm einen Leib oder Leibes
+Gleichniss in dem, was er aus Befehl der höchsten Majestät verrichten muss,
+zu geben. Aber meinen wir, dass der höchste Richter den verfluchten Feind
+aus dem Kerker loslassen und noch darüber allenthalben mit allem, was ihn
+gelüstet, fügen wird, um nach seinem Belieben nichts als Wunder zu thun,
+mit allemal etwas Neues zu schaffen und den einen oder andern Lumpenhandel
+ins Werk zu setzen, welches er zur Unehre des Schöpfers und seines liebsten
+Geschöpfes missbrauchen soll?
+
+»Aber die Schrift, meint man, lehret uns, dass Gespenster seien? So das
+wahr ist, so wird es in dem Lager der Syrer von Samarien gewesen sein, da
+es so kräftig spukete, dass sie alle erschraken, in der Nacht wegliefen und
+liessen alles stehen, da es stund. Aber dieses Gespenst war von dem Teufel
+nicht, sondern der Herr hatte hören lassen die Syrer ein Geschrei von
+Rossen, Wagen und grosser Heereskraft. Derhalben hatten sie sich aufgemacht
+und flohen in der Frühe. II. Kön. VII. 6. 7. Die Apostel, Leute ohne
+sonderliche Auferziehung aus dem geringsten Volk der Juden, die
+insonderheit zu der Zeit zum Aberglauben geneigt waren, schienen im Anfang
+nicht weiser zu sein, als die Uebrigen. Denn als sie Jesum um die vierte
+Nachtwache auf dem Meere gehen sahen, erschraken sie und sprachen: Es ist
+ein Gespenst, -- und schrieen für Furcht. Matth. XIV. 26. Da er sich seit
+dem ersten Mal nach seinem Tod unvermuthet ihnen lebendig erzeigte, da
+erschraken sie und furchten sich, meinten, sie sähen einen Geist. Luc.
+XXIV. 37. Aber Christus, ohne zu erklären, ob die bösen Geister auch
+erscheinen (welches in solchem Fall seine Weise nicht war ....), antwortet
+auf die Sache, dass ein Geist nicht Fleisch und Bein habe, wie sie sähen,
+dass er habe. Demnach weiss es Schottus besser, dass ein Geist kalt ist
+anzurühren (I. Buch XX. v. 9.). So hätte Jesus nach dem Sagen des Jesuiten
+besser geantwortet: Tastet mich an und fühlet mich, dass ich warm bin und
+darum auch kein Geist.
+
+»Was, will ich denn alle Spukerei leugnen? Beinahe. Von Engeln vermeine ich
+nicht, wie gesagt ist, ob Jemand sagen möchte, dass dieselbigen noch nun
+und dann erscheinen. Dass man aber so viel Spuks vom Spuken macht, bin ich
+wohl geruhig, dass Niemand viel davon halten soll, dem es an dem Einen und
+Andern nicht mangelt von dem, was ich als Ursache solches Aberglaubens in
+meiner Untersuchung über die Kometen in dem XXV. und XXIX. Hauptstücke
+angewiesen habe. -- -- -- -- Die Unachtsamkeit bei den Werken der Natur und
+die Unwissenheit ihrer Kraft und Eigenschaften und das stete Hörensagen
+machen, dass wir leichtlich auf eine andere Ursache denken, als die
+Wahrheit lehret; und das Vorurtheil, das man von dem Teufel und den
+Gespenstern hat, sowohl gelehrt als ungelehrt, bringet den Menschen alsbald
+zum Gespenst. Die Auferziehung der Kinder stärket diesen Eindruck, dieweil
+man sie von Jugend auf durch gemachte Gerüchte erschrecket, sie durch
+eingebildete Furcht zu stillen und ferner mit allen solchen alten Mährlein
+und altem Weibergeschwätz unterhält. Denn es kann nicht ausbleiben, oder es
+gehet nach dem alten Sprichwort:
+
+ Quo semel est imbuta recens, servabit odorem
+ Testa diu ....
+
+Daher begegnet ihnen das Geringste nicht, das sich im Anfang von ferne oder
+im Dunkeln herfürthut, ohne dass man noch kann merken, was es ist, das man
+nicht achtet ein Gespenst zu sein. Solches war zu sehen an den Aposteln,
+welche, wie ich glaube, niemals ein Gespenst gesehen, aber viel von
+Gespenst gehört hatten, als sie Jesum bei der Nacht auf dem Wasser gehen
+sahen, den sie mannichfaltig und kurz zuvor gesehen hatten und von ihm so
+manches Wunderwerk; dennoch, ohne eins an ihn zu denken, erschraken sie
+sehr und sprachen: Es ist ein Gespenst, -- sonder Frage, sonder Zweifel, es
+wär und müsste ein Gespenst sein. Matth. XIV. 26.[233]
+
+»In Ansehung nun, dass in der ganzen Bibel nichts, das im Geringsten nach
+keinem Königreich gleichet und darauf gedeutet wird, zu finden ist; so wird
+es ausser Grund insgemein also gesagt, dass der Satan auch ein Reich auf
+Erden habe, das eben so weit, als Gottes eigen Reich auf Erden sich
+erstrecket, nicht allein ausser-, sondern auch innerhalb seiner Kirche,
+welche das Himmelreich, das Reich Gottes und Christi genannt wird. Reich
+gegen Reich, des Teufels Reich wider Gottes; und ob das noch zu wenig wäre,
+Reich in dem Reich: Imperium in imperio, -- und das von feindlicher Macht.
+Wie kann Gottes eigen, wie kann Christi Reich bestehen? Ich will beweisen,
+dass der Teufel kein Reich, das gegen Gott, noch unter Gott angestellet,
+noch wider das Christenthum, oder davon unterschieden, noch weniger
+darinnen, weder in dem Meisten, noch in dem Geringsten hat, noch haben
+kann.[234]
+
+»Man darf sich auch nicht allzu sehr bekümmern, zu wissen, was der Teufel
+zu thun vermag, wenn uns bedünket, dass etwas über die Natur geschieht;
+denn so ist es gewiss, dass er es nicht kann thun. Ich sage, dass es,
+allzumal sinnlos fürgegeben wird, wenn etwas Böses geschieht, das nach
+unserem Verstande über die Kraft der Natur geht, dass es ein Werk des
+Teufels sei. Denn welchen das dünket, der muss nothwendig glauben, dass der
+Teufel etwas thun kann, das natürlicher Weise nicht kann geschehen. Siehet
+Jemand diese Folge nicht, ich will's ihm alsofort sehen lassen. Alles, was
+er denken könnte, das da ist, das muss entweder der Schöpfer selbst, oder
+sein Geschöpfe sein. Was ist der Teufel nun? Ein verdorben Geschöpfe,
+werdet ihr sagen müssen, diesemnach ein Theil und ein verdorben Theil der
+erschaffenen Natur. Wie kann nun das, was ein Theil der Natur ist, über die
+Natur sein? Wer ist über die Natur, denn Gott allein? Derhalben schliesse
+ich alsofort schnurgerade wider die gemeine Meinung: Sobald als man mir
+sagt, dass etwas über die Natur geschehen sei, so hat es denn der Teufel
+nicht gethan; es ist Gottes eigen Werk. Ein Anderer sagt: Es ist doch kein
+natürlich Werk; derhalben muss es Zauberei sein, -- und ein ungewaschener
+Mund: Da spielet der Teufel mit; -- aber ich: So es kein natürlich Werk
+ist, so ist es gewisslich auch keine Zauberei; denn =ist= Zauberei, die
+muss, obschon betrüglich, dennoch ganz und gar natürlich sein, gleichwie
+ich hoffe, in dem dritten Buch den Leser sehen zu lassen.[235]
+
+»Dieses alles muss von beiden Enden in dem Mittelpunkt zusammenkommen, dass
+der christliche Glaube mit der gemeinen Meinung, dawider ich hier
+gestritten habe, nicht bestehen kann. Damit aber will ich dennoch nicht
+sagen, dass die christliche Lehre bei denen, die in diesem irren, bis auf
+den heutigen Tag nicht, oder nicht genug befestigt sei. Das Gegentheil
+fasset den Zweck, dahin ich ziele; denn damit will ich die Wichtigkeit
+dieser Streitigkeit zu erkennen geben, nämlich dass die festen Gründe des
+Christenthums und zuvörderst in der protestantischen Kirche unvermerkt
+durch diese Meinung unterminirt, und, so man sie von dieser Seite
+angreifet, nicht zu erhalten ist. Also dass wir wohl an der einen Seite
+bauen, aber dagegen von einer andern unüberwindliche Werke vor dem Feind
+aufwerfen, aus welchen das ganze Gebäu muss zerstört werden, wo man nicht
+Vorsehung thut. Ich rede vom Grund meines Herzens: Ein Atheist bedarf keine
+anderen Waffen, denn diese Meinung, davon ich in diesem Buche rede, um das
+ganze Christenthum bis auf den Grund niederzureissen, und welches wir ihm
+selbst in die Hände geben, wenn wir von dem Teufel reden, wie man davon
+redet. Dass man solches nicht gemerket hat, kommt meines Erachtens daher,
+dass wir schlechthin die Lehre von dem Gottesdienst mit den Grundreden,
+womit dieselbige bewiesen wird, annehmen, ohne sie zu untersuchen, wo die
+Kraft des Beweises liegt«[236].
+
+Im dritten Buche führt Bekker den Satz von der Unkörperlichkeit und
+Machtlosigkeit des Teufels in seiner Anwendung auf die Zauberei und die
+Besitzungen weiter aus. Es wird gezeigt, dass die Schrift keinen Bund mit
+dem Teufel und eine daraus hervorgehende Zauberei kenne, dass vielmehr
+Vernunft und Christenthum solchen gemeinschädlichen Irrthum verdamme; dass
+die im mosaischen Gesetze bezeichneten Zauberer nicht übermenschliches
+Wissen und Vermögen besitzen und nicht als Teufelsverbündete vertilgt
+werden sollen, sondern als Betrüger, Götzendiener und Verführer des Volkes.
+»Der Bund der Zauberer und der Zauberinnen mit dem Teufel ist nur ein
+Gedichte, das in Gottes Wort nicht im Allergeringsten bekannt ist, ja
+streitig wider Gottes Bund und Wort, allerdings unmöglich, das
+allerungereimteste Geschwätz, das jemals von den heidnischen Poeten ist
+erdacht worden, und dennoch von vielen vornehmen Lehrern in der
+protestantischen Kirche vertheidigt, wo nur nicht auch zum Theil erdacht.
+Denn ich finde schier keine Papisten, die von dem Teufel und den Zauberern
+mehr Wunder schreiben, als Danaeus, Zanchius und ihres Gleichen thun.
+Woraus man sehen mag den kläglichen Zustand der Kirche, in welcher ein so
+hässliches, ungestaltes Ungeheuer von Meinungen nicht allein gelitten,
+sondern auch geheget und unterhalten wird«[237].
+
+Die einzelnen Arten des sich hieran knüpfenden Aberglaubens hat Bekker mit
+einer Schärfe gegeisselt und ihre verderblichen Einwirkungen auf Religion,
+Moral, Wissenschaft und Rechtspflege so dringend hervorgehoben, dass die
+Intelligenz wie der Charakter des Mannes in gleich erfreulichem Lichte
+erscheint. Derselbe Scharfblick bewährt sich auch im vierten Buche, wo
+Bekker mehrere berühmte Zauber- und Spukgeschichten der nächsten
+Vergangenheit einer Analyse unterwirft. Wir ziehen noch folgende Worte aus
+dem Schlusse des Werkes an:
+
+»Es ist demnach wohl zu sehen, dass frei viel Werks zu thun ist, da so viel
+noch unterm Haufen liegt, die protestantische Christenheit zu reinigen und
+nach der reinen Satzung des Wortes Gottes und den ersten Gründen der
+erneuerten Kirchenbekenntniss zu säubern. Ich will die Ursache davon sagen,
+warum diess billig sollte gethan werden, und welche hierzu am meisten
+verpflichtet sind und das meiste Vermögen dazu haben. Solches zu thun
+sollte allein genug sein, dass wir des Teufels Werk, oder vielmehr den
+Glauben daran, nicht vonnöthen haben; denn wie reimt sich's jetzt, zu
+glauben, und dennoch so stark zu treiben, dass der Glaube von der Seligkeit
+keinen Nutz davon zieht, noch die Seligkeit die geringste Rechnung dabei
+findet? Es wird aber noch stärker binden, wenn wir sehen, dass unser Glaube
+und Gottseligkeit dabei Beschwerung leiden und denselbigen höchlichst zu
+kurz geschieht. -- Dass wir die Meinung von der Zauberei, und was derselben
+anklebet, gar wohl entbehren können, erscheint klärlich aus unserer eigenen
+Erfahrung, weil sie nirgends mehr gefunden wird, als da man sie zu sein
+glaubt. Glaubt sie denn nicht mehr, so wird sie nicht mehr sein. In dem
+Papstthum hat man täglich Beschwörungen zu thun, hier nimmermehr. So viel
+Besessene sind denn allda mehr, als hier. Denn sehet, sie sind selbst
+nöthig, den Geistlichen Materie zu Miraculn zu geben und zu zeigen, welche
+Kraft ihr okus bokus auf den Teufel habe; davon rauchet ihr Schornstein.
+Bei uns erkennt man nicht leichtlich Jemand bezaubert, so da kein
+Handgucker oder Wahrsager, noch sogenannte Teufelsjäger sein, gleichwie
+der alte Claes und solch Volk. Alle, die allda kommen, sind
+bezaubert, -- -- -- kommen aber dieselben zu Doctoren, die wissen von
+keiner Zauberei. -- Also siehet man auch, dass bei uns (in Holland), da bei
+keinem Richter mehr auf Zauberei Untersuchung gethan wird, auch Niemand
+leichtlich der Zauberei halber wird beschuldigt. Man sieht hier niemals
+weder Pferd, noch Kuh, noch Kalb, noch Schaf, in dem Stall, oder auf der
+Weide, die von einem Wehrwolf todtgebissen sind. So das Gras oder Korn
+nicht wohl stehet, gibt man niemals den Zauberern dessen Schuld. -- -- Aber
+anderswo, da das Hexenbrennen Statt hat, wird kein Unglück sich begeben
+haben, das man nicht der Zauberei zuschreibet. -- Man siehet nun klärlich,
+dass ganz keine Zauberei sein würde, so man nicht glaubte, dass sie sei.
+Derhalben ist es keine Atheisterei, dieselbe zu leugnen, weil Gott nicht
+angehet, dass man von dem Teufel etwas leugnet. So es Atheisten sind, die
+solche Teufelsdinge leugnen, so sind es die Heiden und nächst ihnen die
+Papisten am wenigsten; am meisten aber dagegen die zum reinsten reformirt
+sind und am wenigsten von der Zauberei wissen. So es unsern Glauben und
+Gottesdienst hindert, wenn man keine Zauberei glaubet, und ist das Glauben
+der Zauberei Gottesfurcht: warum denn länger hier verzogen? warum kehren
+wir nicht mit dem Ersten zum Papstthum zurück? Allda spüket es täglich aus
+der Hölle und dem Fegfeuer, ja selbst erscheinen allda wohl die Seelen aus
+dem Himmel von Jesu und Maria, von den Aposteln und den Märtyrern. Wenn es
+hier einmal spüket, so muss es allemal der Teufel thun, wie in dem ersten
+Buche gezeigt ist, dass in solchen Zeiten und bei solchen Lehrern am
+meisten von Zauberei, Besessenheit, Erscheinungen und Beschwörungen der
+Geister die Rede ist, allda sie meist von dem heidnischen Aberglauben Statt
+und Raum behalten hatte; also siehet man heute, dass, wo am meisten von dem
+Papstthum übrig ist, da redet man auch am meisten von der Zauberei. -- Also
+kann man denn die Wahrheit des christlichen Glaubens vertheidigen und
+dennoch so viel weiter von dem Glauben der Zauberei ab sein, so kann man
+Gott und Christum näher kennen, wenn man weniger von dem Teufel meint zu
+wissen ausser dem, was uns die Schrift davon lehrt. Das nur zu wissen, ist
+genug zu wissen, und alles, was darüber ist, ist nur Thorheit. Es sagen
+fürnehme Gottesgelehrte selber, dass wir den ganzen Teufel sollten
+entbehren können und nichts desto weniger vollkömmlich zur Seligkeit wohl
+unterwiesen sein, so die Schrift uns nicht lehrete, dass so ein Teufel mit
+seinen Engeln sei.«
+
+Die durch Bekker's Werk veranlasste Bewegung war ausserordentlich. In zwei
+Monaten waren viertausend Exemplare desselben verkauft, und fast in allen
+Sprachen Europa's erschienen gute und schlechte Uebersetzungen. Aber die
+Welt theilte sich zwischen Beifall und Hass. Ueber die Entbehrlichkeit des
+Teufels dachte der grössere Theil der damaligen Theologen anders, als der
+ehrliche Bekker. Eine Fluth von Streitschriften ward gegen ihn losgelassen;
+Bayle behauptet, dass man dieselben nicht um hundert Gulden würde
+anschaffen können. Bald ward ihm Cartesianismus, bald Missverstehung dieser
+Philosophie, bald Misshandlung der Bibel durch gezwungene allegorische
+Interpretation, bald gar atheistischer Irrthum vorgeworfen. Bald waren alle
+Kirchenräthe -- den zu Amsterdam voran, Klassenconvente und Synoden
+Hollands mit Bekker beschäftigt. Fast allgemein war die Bestreitung der
+hergebrachten Teufelslehre als Leugnung des wahren Glaubens an Gott
+angesehen, wesshalb ihn die Synode zu Alkmaar im August 1692 seines Amtes
+entsetzte. An vielen Orten wurde ihm auch die Theilnahme an der
+Abendmahlsfeier verweigert. Indessen vertrat Bekker seine Ueberzeugung mit
+männlichem Muth, bis er am 11. Juli 1698 zu Amsterdam starb.
+
+Hundert Jahre später hat es kaum noch einen namhaften protestantischen
+Theologen gegeben, der in dämonologischen Dingen nicht an Bekker's
+Resultaten festhielt; Bekker's Bedeutung für den Umschwung der Theologie
+des achtzehnten Jahrhunderts muss daher dankbar erkannt werden. Zu
+derjenigen freieren Kritik der biblischen Schriften selbst sich zu erheben,
+welche das Vorhandensein gewisser, aus den Begriffen der Zeit geschöpfter
+dämonologischen Vorstellungen in der Bibel anerkennt, ohne daraus eine
+bindende Norm für den Glauben herzuleiten, -- diess war freilich erst einem
+späteren Zeitalter vorbehalten. Bekker kannte, um seine sich ihm
+aufdringende philosophische Ueberzeugung mit der Bibel zu versöhnen, keinen
+andern Weg, als den der üblichen Exegese, und daher kommt es, dass diese
+nicht überall eine ungezwungene ist.
+
+Auch =Peter Bayle= muss unter den Bekämpfern des Aberglaubens genannt
+werden. Schon in seinen Gedanken über die Kometen (1682) hatte er einige
+hierher gehörige Fragen abgehandelt, und mehrere Kapitel in der Réponse aux
+questions d'un provincial (1703) sind demselben Gegenstande gewidmet. Der
+Hexenglaube war damals in Frankreich noch sehr mächtig. Mit gewohnter
+Klarheit weiss Bayle zu entwickeln, wie z. B. den sogenannten
+Besessenheiten entweder absichtlicher Betrug, oder Krankheit der Seele zu
+Grunde liegt, oder wie die =Furcht= vor dem Nestelknüpfen (nouer
+l'aiguillette) an dem abergläubischen Menschen wirklich diejenigen
+Erscheinungen hervorbringen kann, welche man dem =Zauber selbst=
+zuschreibt, und wie diese Erscheinung aufhört, sobald der Leidende zu dem
+Glauben kommt, dass der Zauber gehoben sei.
+
+Um so mehr setzen Bayle's Ansichten über die Strafwürdigkeit der Zauberei
+in Verwunderung[238]. Ist es schon sonderbar, dass dieser Philosoph den
+=wirklichen= Zauberern, wenn er gleich von deren Existenz nur hypothetisch
+redet, die Todesstrafe zuerkennt, so fällt es noch mehr auf, wie er gleiche
+Strafe begehrt für die =eingebildeten= Zauberer (sorciers imaginaires),
+d. h. für diejenigen, welche zwar keinen Vertrag mit dem Teufel wirklich
+gemacht haben, aber doch diess gethan zu haben, den Sabbath zu besuchen
+und der Teufelsgesellschaft anzugehören =sich einbilden=. Bayle will in
+ihnen den bösen Willen bestraft haben, vertheidigt in dieser Beziehung die
+Hexenrichter gegen die Vorwürfe von Loos und Bekker und findet sogar von
+Gaufridy's Verurtheilung ganz in der Ordnung. Er war in einem grossen
+Irrthum befangen, indem er in den abgefolterten Bekenntnissen der
+Angeklagten eine subjektive Wahrheit voraussetzte.
+
+Uebrigens unterscheidet Bayle zwischen den beiden Fragen: ob die Zauberer
+Strafe =verdienen=? und ob die Obrigkeit dieselben peinlich strafen
+=solle=[239]? Letzteres will er, wie schon =Mallebranche= begehrt hatte,
+eingeschränkt sehen, damit nicht der Aberglaube und der Reiz, sich in ein
+imaginäres Hexenverhältniss einzulassen, gesteigert werde. So wenig sich
+nun auch bei Bayle durch das Ganze ein festes Prinzip hindurchzieht, so ist
+doch im Einzelnen viel Treffendes gesagt und insbesondere auch mancher
+Missbrauch im Gerichtsverfahren angemessen gerügt. Was Deutschland
+anbelangt, so begrüsste Bayle freudig die ersten wirksamen Lichtstrahlen,
+welche damals von Halle aus sich durchzuarbeiten anfingen, und meinte, dass
+für dasselbe im Punkte des Hexenglaubens eine Congregation de propaganda
+incredulitate in hohem Grade vonnöthen sei.
+
+
+FUSSNOTEN:
+
+[213] _Hauber_, Bibl. mag. Th. III. S. 250.
+
+[214] _Balth. Bekker_, bezauberte Welt, Buch IV. Cap. 30.
+
+[215] _v. Wächter_, S. 301-02.
+
+[216] Das Parlament suchte in seiner Remonstration dem König aus
+theologischen und juristischen Gründen die Wirklichkeit der Hexerei und die
+Nothwendigkeit der Todesstrafe zu beweisen. _Garinet_ p. 248 und 337.
+
+[217] Louis, par la grâce de Dieu etc. -- -- -- savoir faisons,
+que -- -- -- nous avons dit, déclaré, ordonné, disons, déclarons et
+ordonnons par ces présentes, signées de notre main, ce qui s'ensuit: I. Que
+toutes personnes se mêlant de deviner et se disant devins ou devineresses;
+vuideront incessamment le royaume, après la publication de notre présente
+déclaration, à peine de punition corporelle. II. Défendons toute pratique
+superstitieuse de fait, par écrits ou par paroles, soit en abusant des
+termes de l'écriture sainte, ou des prières de l'église; soit en disant ou
+faisant des choses qui n'ont aucun rapport aux causes naturelles; voulons,
+que ceux qui se trouveront les avoir enseignées, ensemble ceux qui les
+auront mises en usage et qui s'en sont servis pour quelque fin que ce
+puisse être, soient punis exemplairement et suivant l'exigence de cas.
+III. Et s'il se trouveroit à l'avenir des personnes assez méchantes, pour
+ajouter et joindre à la superstition l'impiété et le sacrilége, sous
+prétexte d'opération de prétendue magie ou autre prétexte de pareille
+qualité, nous voulons, que celles qui s'en trouveront convaincues, soient
+_punies de mort_. Etc. -- Man kennt ein Urtheil des pariser Parlaments vom
+18. Dez. 1691, worin mehrere Schäfer, welche beschuldigt waren, Viehsterben
+herbeigeführt zu haben, bezeichnet sind als »convaincus de superstitions,
+d'impiétés, sacriléges, profanations, empoisonnements et maléfices.« -- _Le
+Brun_ I. p. 316.
+
+[218] _Walter Scott_, Br. üb. Dämonologie, Th. II. S. 110.
+
+[219] _Hauber_, Bibl. mag. St. XVII.
+
+[220] Der letzte gerichtliche Fall in den vereinigten Niederlanden soll
+nach _Scheltema_ (S. 262) im Jahr 1610 vorgekommen sein. Dass indessen
+diese Angabe unrichtig ist, ist aus _Scheltema_ S. 238-239 selbst zu
+ersehen.
+
+[221] Der Titel der Schrift lautet: Het afgerukt momaangezicht der
+Tooverye, daarin het bedrogh der gewaande toovery naakt ontdekt en met
+gezonde redenen en exempelen dezer eeuwe aangewezen wordt. S. _Scheltema_,
+S. 281 ff.
+
+[222] _Bayle_, (Pensées diverses, §. 241) nennt ihn: l'homme de France, qui
+avait le plus de lecture.
+
+[223] Apologie pour tous les grands hommes qui ont été accusés de magie.
+Paris 1669.
+
+[224] Vgl. über ihn _Hauber_, Bibl. mag. B. II. S. 682 ff.
+
+[225] Das Buch erschien unter dem Titel =The vanity of dogmatizing= zu
+London 1661 und 1662. Mit Zusätzen vermehrt gab es der Verf. 1665 unter dem
+Titel heraus: =Scepsis scientifica= or Confest ignorance the way to
+science. Ein genaues Referat über den Inhalt des Buches s. in _Hallam's_
+Hist. of Liter. V. III. S. 358-362.
+
+[226] Some philosophical considerations touching the being of witches and
+witchcraft. 1666.
+
+[227] Die Schrift erschien nämlich unter dem Titel: =Blow at modern
+Sadducism on Witches and Witchcraft= etc. 1666 (1667. 1688).
+
+[228] =Display of supposed witchcraft=. 1673. -- Aus dem Englischen
+übersetzt, mit einer Vorrede von Thomasius, Halle 1719.
+
+[229] =Sadducismus triumphans= or a full and plain evidence concern.
+Witches etc. by Dr. _Henry More_, 1681. -- Näheres über den Inhalt der
+Schrift s. bei _Hartpole Lecky_, S. 89 ff.
+
+[230] Das erste Buch der Schrift erschien unter dem Titel: =De betoverde
+Wereld=, synde een groudig onderzoek van't gemeene, gevoelen, aangaande de
+Geesten, derzelver aart, vermogen, bewind en bdrijf alsook hetgeen de
+Menschen door derzelver kragt of gemeenschap doen, 1. boek Leeuw. 1691,
+8^o. Die drei nachfolgenden Bücher erschienen bis 1693. Letzter Abdruck:
+Deventer, 1739 in 4^o. In deutscher Uebersetzung wurde das Werk schon 1693
+zu Leipzig verbreitet, ausserdem erschien es auch in französischer,
+italienischer und spanischer Uebersetzung. -- Das Buch war ohne die
+vorschriftsmässige kirchliche Censur erschienen, da _Bekker_ als Doctor der
+Theologie an dieselbe nicht gebunden zu sein glaubte. Vgl. über Bekker die
+Schriften: B. Bekker in Franeker, Gron. 1848; B. Bekker in Amsterdam, Gron.
+1850; _v. d. Aa_, Biographisch Woordenboek, T. II. S. 88, und ausserdem die
+interessanten Mittheilungen _Nippold's_ (S. 83-86) über die ganze
+Literatur, welche durch Bekker's Auftreten veranlasst ist, und sich auf
+dasselbe bezieht.
+
+[231] Sein Vater, Prediger zu Metslawier in Friesland, war von deutscher
+Abkunft. Bekker war in seiner Jugend öfters bei seinen Verwandten in
+Bielefeld zu Besuch gewesen und hatte daselbst die Hexenverfolgungen in der
+Nähe gesehen. _Scheltema_, S. 286.
+
+[232] Vor dem Vorwurfe des Manichäismus schützte man sich indessen, wenn
+man den Teufel auch das Ungemessenste wirken liess, durch die Clausel »mit
+Gottes Zulassung.«
+
+[233] Bez. Welt, Buch II. Cap. 32. §. 8. 9. 10.
+
+[234] Ebendas. Cap. 34. §. 4.
+
+[235] Buch II. Cap. 34, §. 17.
+
+[236] Buch II. Cap. 35. §. 1.
+
+[237] Buch III. Cap. 19. §. 1.
+
+[238] Réponse aux questions d'un provincial, Chap. 35.
+
+[239] Réponse, Chap. 39.
+
+
+
+
+ FÜNFUNDZWANZIGSTES KAPITEL.
+
+ Christian Thomasius.
+
+
+Der letzte entscheidende Schriftenkampf war einem Manne vorbehalten, der
+mit einem durchdringenden Verstande und einer nicht sowohl in die Tiefe des
+Geistes, als aufs Praktische gehenden philosophischen Bildung ein für alles
+Gute offenes Herz und einen unerschütterlichen Muth verband. =Christian
+Thomasius=[240], 1655 in Leipzig geboren, ist in mannichfacher Beziehung
+ein Reformator seiner Zeit geworden; hätte er aber auch nur das =eine=
+Verdienst, wesentlich dazu mitgewirkt zu haben, dass, wie Friedrich II.
+sagte, die Weiber fortan in Sicherheit alt werden und sterben könnten[241],
+so würde schon darum sein Name unsterblich sein. Freilich stand er hierbei
+auf den Schultern seiner Vorgänger und wirkte auf einem Boden, der schon
+für die bessere Saat empfänglich war; aber wie stark der zu bekämpfende
+Feind noch immer war, erhellt am deutlichsten aus dem eigenen Leben des
+Mannes. Schon hatte Thomasius die Cartesianische Philosophie studirt, schon
+eigene philosophische Vorträge gehalten, schon bei verschiedenen Händeln
+die Partei des Fortschrittes verfochten, und noch immer war er an der
+Rechtmässigkeit des Hexenprozesses so wenig irre geworden, dass er einst
+als Referent in der Juristenfakultät auf die Torquirung einer Angeklagten
+antrug. Es ward ihm die Beschämung, von seinen Collegen, die in diesem
+konkreten Falle anders dachten, überstimmt zu werden, und diess gab ihm den
+ersten Anstoss zu tieferer Prüfung des ganzen Gegenstandes und zur offenen
+Bestreitung desselben, sobald die bessere Ueberzeugung gewonnen war. Hören
+wir seinen eigenen Bericht über diese Sinnesänderung:
+
+»Dieser gegenwärtige Casus, -- schreibt er über den zweiundzwanzigsten
+seiner juristischen Händel, -- wurde auch Anno 1694 in unsere Fakultät
+geschickt im Monat September, und war ich damals mit der gemeinen Meinung
+von dem Hexenwesen so eingenommen, dass ich dafür geschworen hätte, die in
+des Carpzovii Praxi criminali befindlichen Aussagen der armen gemarterten,
+oder mit der Marter doch bedroheten Hexen bewiesen den mit den armen Leuten
+pacta machenden und mit den Menschen buhlenden, auch mit den Hexen Elben
+zeugenden und sie durch die Luft auf den Blockersberg führenden Teufel
+überflüssig, und könnte kein vernünftiger Mensch an der Wahrheit dieses
+Vorgebens zweifeln. Warum? Ich hatte es so gehöret und gelesen und der
+Sache nicht ferner nachgedacht, auch keine grosse Gelegenheit gehabt, der
+Sache weiter nachzudenken. Dieses waren die ersten Hexenakten, die mir
+Zeitlebens waren unter die Hände gekommen, und also excerpirte ich
+dieselben mit desto grösserem Fleiss und Attention.«
+
+Es folgt hierauf ein Aktenauszug aus dem Prozesse einer in der ganz
+gewöhnlichen, nichtssagenden Weise indizirten Angeklagten aus Cöslin; dann
+fährt Thomasius fort:
+
+»Nachdem ich den bisher erzählten Extrakt ex actis ad referendum
+verfertigt, bemühte ich mich zu Ueberlegung und Abfassung meines voti, des
+Carpzovii criminalia, ingleichen den Malleum maleficarum, Torreblancam,
+Bodinum, Delrio, und was ich für Autores de magia mehr in meiner wenigen
+Bibliothek antraf, zu consuliren, und da fiel nun freilich nach dieser
+Männer ihren Lehren der Ausschlag dahin, dass die Inquisitin, wo nicht mit
+der Schärfe, doch zum wenigsten mit mässiger Pein wegen der beschuldigten
+Hexerei anzugreifen wäre. Und dachte ich dannenhero mit diesem meinem voto
+in der Fakultät Ehre einzulegen. Aber meine Herren Collegen waren ganz
+anderer Meinung, und musste ich dannenhero das Conclusum Facultatis auf
+folgende Art entwerfen:
+
+»Dass wider Barbaren Labarentzin in Ermangelung anderer Indizien ferner
+nichts vorzunehmen, sondern sie ist nunmehro nach geleisteten Urpheden der
+gefänglichen Haft zu erlassen, jedoch seynd diese Acta wohl zu verwahren,
+und ist auf ihr Leben und Wandel fleissig Acht zu geben. Sie ist auch die
+auf diesen Prozess ergangenen Unkosten nach vorhergegangener Liquidation
+und richterlicher Ermässigung zu erstatten schuldig. V. R. W.
+
+»Nun verdrosse es mich aber nicht wenig, dass bei diesem ersten mir unter
+die Hände gerathenen Hexenprozess mein votum nicht hatte wollen attendiret
+werden; aber dieser Verdruss war nicht sowohl gegen den damaligen Herrn
+Ordinarium und meine übrigen Herren Collegen, als wider mich selbst
+gerichtet. Denn da ich allbereit in der Ausarbeitung meiner deutschen Logik
+gelehret hatte, dass ein weiser Mann die beiden Haupt-Praejudicia
+menschlicher Auctorität und der Uebereilung meiden müsste, verdross es mich
+auf mich selbst, dass mein votum auf nichts als die Auctorität obiger, und
+zwar offenbar grösstentheils parteiischer, unvernünftiger Männer und auf
+deren übereilte und unzulängliche rationes sich gründete, fürnehmlich
+darauf, dass die justifizirte Hexe es der Inquisitin in die Augen gesagt,
+dass sie von ihr hexen lernen und umgetauft worden, auch bei ihrer Aussage
+bis in ihren Tod beständig verharret wäre. Ja, es verdross mich noch mehr
+auf mich, dass ich, sobald ich die rationes contrarias meiner Herren
+Collegen nur hörte, alsbald von deren Wichtigkeit convinciret wurde und
+nichts darauf antworten konnte.«
+
+Versetzen wir uns um sieben Jahre von dieser beschämenden Lektion weiter,
+so erblicken wir den bekehrten =Thomasius= in vollem Kampfe mit den
+Hexenverfolgern. Er hatte mittlerweile =Weier=, die =Cautio criminalis van
+Dale= und =Balthasar Bekker= kennen gelernt, war darüber erstaunt, dass
+solche Intelligenzen keinen besseren Erfolg errungen hatten, und gesellte
+sich ihnen mit raschem Entschlusse als Bundesgenossen zu. Die »kurzen
+Lehrsätze vom Laster der Zauberei«, durch deren Vertheidigung 1701 =Johann
+Reiche= unter Thomasius' Präsidium die juristische Lizentiatenwürde
+erlangte, sind eigentlich von Thomasius selbst verfasst und in der Folge
+auch unter dessen eigenem Namen erschienen[242].
+
+Thomasius wählte sich einen anderen Punkt des Angriffs, als seine
+Vorgänger. Unter diesen hatte Weier die =Zauberei= zugegeben, aber die
+=Hexerei= und das Teufelsbündniss, auf welches sich diese gründen soll,
+geleugnet; Spee hatte die =Möglichkeit= der Hexerei eingeräumt, aber durch
+seine prozessualischen Beschränkungen einen Weg abzumarken gesucht, auf
+welchem man in den einzelnen Fällen niemals zur Ueberzeugung von der
+=Wirklichkeit= derselben käme; Bekker hatte, wo nicht den Teufel selbst,
+doch dessen Macht und Einfluss auf den Menschen in Frage gestellt. Weier
+beging den Fehler der Inconsequenz, Spee's Buch litt an Prinziplosigkeit,
+und Bekker kam mit seinem Prinzip zu frühe, um eine vollständige Wirkung zu
+machen. Zwar ist es, wie Thomasius bemerkt, vollkommen wahr, dass das
+Bekker'sche Prinzip bei den Anhängern der damals nicht wenig verbreiteten
+Corpuscular- und mechanischen Philosophie vernünftiger Weise keinen
+Anstoss erregen durfte; aber eben so gewiss ist die Thatsache, dass die
+Orthodoxen den ehrlichen Becker und seine Anhänger, die eigentlich nur
+=Adämonisten= waren, zu =Atheisten= machten und hiermit die Einwirkung
+seiner Lehre auf die Abstellung des Hexenprozesses wesentlich lähmten.
+
+Thomasius schlug einen Mittelweg ein. Er begriff, dass die Theologen den
+Teufel nicht fallen lassen würden, ja er selbst glaubte an denselben,
+schränkte aber die landläufigen Vorstellungen von dessen Wesen und
+Wirksamkeit ein und wusste die Unhaltbarkeit der gangbaren Hexentheorien
+vom Standpunkte der historischen Kritik einleuchtend zu machen. »Ich aber,
+-- sagt er, -- der ich der uralten Geisterphilosophie (philosophiae
+spirituali) ergeben bin, glaube nicht allein, sondern verstehe auch
+einigermassen, dass der Teufel der Herr der Finsterniss und der Fürst der
+Luft, d. i. ein geistliches (geistiges) oder unsichtbares Wesen sei,
+welches auf eine geistliche oder unsichtbare Weise vermittelst der Luft
+oder auch wässeriger und irdener Körperchen in den gottlosen Menschen seine
+Wirkung hat.« (§. 7)[243]. »Ich leugne aber hinwiederum, dass Hexen und
+Zauberer gewisse Verträge mit dem Teufel aufrichten sollten, und bin
+vielmehr versichert, dass alles, was diessfalls geglaubet wird, nichts
+anders als eine Fabel sei, so aus dem Juden-, Heiden- und Papstthum
+zusammengelesen, durch höchst unbillige Hexenprozesse aber, die sogar bei
+den Protestirenden eine Zeithero gebräuchlich gewesen, bestätigt worden.«
+Hierauf werden die von Juristen und Theologen für die Existenz der Zauberei
+vorgebrachten Gründe durchgemustert und ins Absurde geführt. Für jene muss
+=Carpzov=, für diese =Spizelius= herhalten. Es wird nachgewiesen, wie die
+Bibel und das römische Recht zwar Wahrsager, Sterndeuter, Giftmischer,
+Gaukler, Götzendiener u. dergl. kennen und mit Strafen bedrohen, keineswegs
+aber solche Verbrechen, die unter den Begriff der auf dem Teufelspaktum
+beruhenden Zauberei oder Hexerei fallen. Die jüdisch-römischen
+Strafbestimmungen habe man später auf die Hexerei angewendet, ohne für die
+Wirklichkeit der letzteren und ihre Congruenz mit den dort bedroheten
+Vergehen irgend einen haltbaren Grund beizubringen. Merkwürdig ist die
+Schärfe, womit der blinde Auctoritätsglaube der Juristen gerügt wird.
+»=Carpzovius= hätte sich schämen sollen, dass er in einer Sache, worauf das
+Hauptwerk der ganzen Frage beruht, nichts anders vorbringt, als die
+Zeugnisse der päpstlichen Scribenten (Bodinus, Remigius, Chirlandus u. a.),
+die ihre Bücher theils mit alten Weiber-und Mönchsfratzen, theils mit
+melancholischer Leute, theils mit ausgefolterten und ausgemarterten
+Aussagungen anzufüllen pflegen, dadurch freilich die Leute alles dasjenige,
+warum sie gefragt werden, gestehen müssen. Gewiss, hätten bisher unsere
+Rechtsgelehrten Andere, und vornehmlich die Päpstler, nicht ohne Verstand
+abgeschrieben, sondern ein jeder sowohl die natürlichen, als moralischen
+Sachen, wovon die Gesetze disponiren, nach ihrer Natur und Beschaffenheit
+fein nach seiner eigenen Vernunft untersucht, so würde unsere Jurisprudenz
+auch vorlängst für eine Disziplin von den Gelehrten sein gehalten worden,
+die auch zu der wahren Gelehrsamkeit gehöre. Da aber bis dato noch immer
+einer den andern ohne Nachsinnen ausschreibet und sich noch darzu
+einbildet, Wunder was er gefunden, wenn er diesen oder jenen casum, diese
+oder jene Frage in terminis terminantibus angetroffen hat, so darf man es
+denen Gelehrten nicht verargen, wenn sie bei Nennung eines Juristen sich
+von demselben in terminis terminantibus keinen andern Concept machen, als
+von einem Zungendrescher und Legulejo.« (§. 21.) =Spizelius=[244] aber, der
+das Leugnen der Hexerei für Ketzerei und Atheismus erklärte und sich auf
+Thomas Aquinas, Bonaventura und Torquemada berufen hatte, wird in folgender
+Weise abgefertigt: »Wenn Thomas de Aquino, Bonaventura und Johannes de
+Turrecremata noch am Leben wären, würden sie sich nicht auch der
+lutherischen Lehre widersetzen? Vermuthlich aber würde Spizelius sich durch
+derselben graues Ansehen nicht bewegen lassen, dass er ihnen Glauben
+zustellte. Hierbei sehe ich auch nicht, wie die Meinung derjenigen, die das
+Laster der Zauberei nicht für wahr halten, den Weg zur Atheisterei bahnen
+solle. Vielmehr halte ich dafür, dass diejenigen Geistlichen und Prediger,
+die anstatt der seligmachenden Lehre auf der Kanzel und in ihren Schriften
+lauter alte Weiber-Lehren und abergläubische Mährlein erzählen, schuldig
+sind, dass viele Leute, die noch ein wenig Verstand und etwas von ihren
+fünf Sinnen übrig haben und sich gerne von dem Schandfleck des Aberglaubens
+reinigen wollen, endlich in die äusserste Gefahr der Atheisterei
+verfallen.« (§. 26.)
+
+In dem Folgenden weist Thomasius nach, wie man im Christenthum dazu
+gekommen sei, den Teufel, der doch niemals einen Leib angenommen habe und
+einen solchen überhaupt nicht annehmen könne, sich in Körpergestalt und
+körperlichen Funktionen vorzustellen. Die Kirchenväter, grossentheils dem
+platonischen oder dem stoischen Systeme zugethan, hätten aus diesen und dem
+Pharisäismus ihre dämonologischen Vorstellungen gezogen und dieselben in
+die Bibel hineingetragen. So hätten sie die verführende Schlange im
+Paradiese, die Verbindung der Kinder Gottes mit den Töchtern der Menschen,
+den Fall des Luzifer, die Versuchungsgeschichte Jesu und Anderes auf ihren
+persönlichen und körperlichen Teufel gedeutet; die Scholastiker, obgleich
+Aristoteliker, hätten diess weiter ausgebildet, und so sei der Wahn von
+Teufelspakten, Incuben und Succuben verbreitet worden und habe sich,
+begünstigt vom Klerus, am Ende den Schein zu geben gewusst, als sei er
+direkt aus der biblischen Lehre hervorgegangen. Weil nun aber die Juristen
+unter theologischen Einflüssen aufgewachsen, so hätten sie auch in dem
+justinianeischen Rechte, obgleich dasselbe von einem Teufelsbunde nichts
+wisse, die Zaubervorstellungen ihrer Zeit wiederzufinden geglaubt:
+Melanchthon's Einfluss auf die Wiederherstellung des Scholastizismus, das
+Beispiel Augusts von Sachsen, der eine geschärfte Bestimmung in seinen
+Strafcodex aufnahm, und die blinde Nachbeterei der Rechtslehrer hätten das
+Uebel auch unter den Protestanten verbreitet. Uebrigens erkennt der
+Verfasser an, dass die Hexenverfolgungen bereits abgenommen haben und auf
+den Universitäten durch den Einfluss der Cartesianischen Philosophie, die
+jedoch in der Lehre von den Geistern allzusehr in das andere Extrem
+gefallen, eine dankenswerthe Verminderung des Aberglaubens herbeigeführt
+sei, welche zu den besten Hoffnungen berechtige. Eine scharfsinnige Kritik
+der in der Carolina angeführten Indizien der Zauberei schliesst das
+Ganze. --
+
+Auch gegen Thomasius brauste der Sturm los. Er hatte die Juristen in
+Carpzov, die Theologen in Spizelius beleidigt und dem Teufel, was er ihm
+mit der einen Hand gegeben, mit der andern wieder genommen. Schon das
+hallische Weihnachtsprogramm von 1701, von =Buddeus= herausgegeben, suchte
+die beiden Sätze zu schützen, dass Jesus vom Satan in leiblicher Gestalt
+versucht worden, und dass die verführende Schlange im Paradiese der Teufel
+gewesen sei. =Thomasius= wird zwar in dieser Schrift nicht genannt, auch
+bezeigten nur Wenige Lust, in offenen Streitschriften seine Lehrsätze
+direkt anzugreifen; desto häufiger aber waren die gelegentlichen Ausfälle
+und die verketzernden Deklamationen.
+
+»Als der berühmte Herr Thomasius, -- schreibt einer seiner Anhänger im Jahr
+1703[245], -- sich dem protestantischen Papstthum und denen Pedanten
+eifrigst widersetzet, so hat man ihn für den ärgsten Atheisten, Quaker,
+Socinianer, und ich weiss nicht für was, in der ganzen Welt ausgeschrieen;
+sogar dass die Meisten noch jetzo seine raisonnablen Lehren für
+seelenschädliche Irrthümer auszugeben sich nicht scheuen. Sonderlich hat
+die neulich unter ihm gehaltene Disputation wider das Laster der Zauberei
+von neuem in das Wespennest gestöret, weil die Antistites regni tenebrarum
+wohl gesehen, dass hiemit zugleich viele falsche Einbildungen vom Teufel
+als ihrem Knecht Ruprecht vor die Hunde gehen würden. Wie sich aber bisher
+Niemand unterfangen, ex professo wider diese Disputation zu schreiben, so
+hat doch ein curieuses Membrum nicht nur etlichemal in seinen Unterredungen
+von der magia, sondern auch in einer aparten Scharteke seine unparteiischen
+Gedanken von des Herrn Thomasii Lehre in puncto der Zauberei ausgefertigt,
+darinnen er die Unzulänglichkeit derselben zeigen wollen.«
+
+Dergleichen »curieuse Membra«, deren bald noch mehrere auftraten[246], zu
+widerlegen, überliess nun Thomasius hauptsächlich seinen Schülern; er
+selbst antwortete nur gelegentlich[247]. Zudem gab =Johann Reiche=, um das
+Publikum nach und nach auf den richtigen Standpunkt zu führen, seine
+»=Unterschiedlichen Schriften vom Unfug des Hexenprozesses=« heraus. Man
+findet darin unter Anderem einen Abdruck der Cautio criminalis, einen
+Malleus judicum, eine Geschichte der Teufel zu Loudun, die Apologie des
+Naudäus, einen Bericht über den Priester Gaufridy und verschiedene
+Aktenabdrücke von Hexenprozessen, worin Betrügerei und Einfältigkeit die
+erste Rolle spielen[248]. Später wurden auch unter Thomasius' Leitung
+Uebersetzungen der Schriften von =Webster=[249], =Wagstaff=[250] und
+=Hutchinson=[251] besorgt. Thomasius selbst nahm erst 1712 den Gegenstand
+wieder auf, indem er unter seinem Präsidium die bekannte Abhandlung über
+den Ursprung und Fortgang des Inquisitionsprozesses gegen die Hexen
+öffentlich vertheidigen liess[252]. »Es soll hierin gezeigt werden, -- sagt
+der Verfasser, -- dass die gemeine Meinung von dem Bunde des Teufels mit
+denen Hexen und von desselben fleischlicher Vermischung, wie auch denen
+Zusammenkünften derer Hexen etc. gar sehr neu, und der Teufel, welcher nach
+dieser gemeinen Meinung ausdrückliche Bündnisse macht, kaum über anderthalb
+hundert Jahre alt sei. -- Dass ich aber dieser Abhandlung den Titel von
+Ursprung und Fortgang des Inquisitionsprozesses wider die Hexen gegeben,
+ist dessfalls geschehen, damit ich unterschiedliche Dinge mit einmal abthun
+könnte, das ist: erstlich will ich zeigen, dass die gemeine und öffentliche
+Persuasion von obenerwähnten Thaten des Teufels mit denen Hexen nicht vor
+dem Inquisitionsprozesse wider die Hexen rezipirt sei; den
+Inquisitionsprozess wider die Hexen aber will ich darthun, dass er erst zu
+Ende des =fünfzehnten= seculi seinen Anfang genommen habe. Nachmals will
+ich beweisen, dass diese öffentliche Persuasion von denen Sachen, die der
+Teufel mit den Hexen thun könne, noch viel neuer als der
+Inquisitionsprozess wider die Hexen sei und erstlich wo nicht zu Ende,
+dennoch nach der Mitte des sechszehnten seculi von denen Inquisitoribus
+wider die zauberischen Laster vertheidiget und fortgepflanzet worden.«
+(§. 1 u. 2.)
+
+Obgleich in den obigen Sätzen, wie in dem weiteren Verlaufe der Abhandlung,
+mancherlei Irrthümer enthalten sind und demgemäss auch die versprochene
+Beweisführung nur ungenügend ausfallen konnte, so führte doch das
+Schriftchen den im Ganzen richtigen Gedanken durch, dass der moderne
+Hexenprozess sich im Schosse der Inquisition ausgebildet habe, und gab eine
+Menge von Einzelheiten, welche die früheren Thesen vom Laster der Zauberei
+trefflich erläuterten und stützten[253]. Auch über diese Schrift gab es
+noch gelegentliches Murren und Schmähen, aber Niemand wagte mehr eine
+förmliche Bestreitung[254].
+
+Um Thomasius in der Würdigung seines Verdienstes nicht zu viel und nicht zu
+wenig zu thun, müssen wir ihn in seiner Stellung zu seiner Zeit betrachten.
+Als er auftrat, waren die Hexenbrände schon bei weitem seltener, als um die
+Mitte des Jahrhunderts, das Tumultuarische des Verfahrens war einem an
+festbestimmte Förmlichkeiten gebundenen Prozesse gewichen, eine Menge der
+früher als unbezweifelt betrachteten Indizien war in Misskredit gerathen,
+und manche der gröbsten Auswüchse des Hexenglaubens selbst, wie die
+Leiblichkeit der Blocksbergfahrten, die Lykanthropie u. dergl. fanden unter
+den Gebildetern, wie vor Gericht keinen rechten Glauben mehr. Insofern,
+schien es, musste der Bekämpfer des Hexenprozesses leichteres Spiel haben.
+Aber gerade die Beschränkung und förmlichere Gestaltung desselben war, weil
+sie schon an sich als eine Art von Reformation erschien, der
+durchgreifenden Abstellung des Ganzen für den Augenblick nicht günstig.
+Hatte man doch den Verstand gehabt, gar vieles Unsinnige bei Seite zu
+werfen; warum hätte man nicht von der Vernunftmässigkeit des Beibehaltenen
+überzeugt sein sollen? Urtheile aus jener Zeit, z. B. Responsa der
+Juristenfakultät zu Giessen aus dem Jahr 1700, beweisen, wie man förmlich
+und gemässigt sein und dabei dennoch Hexen zum Scheiterhaufen verurtheilen
+kann[255]. -- So flatterte die Aufklärung ohne Schwerpunkt zwischen Himmel
+und Erde.
+
+Hier durfte also nicht mehr gegen Einzelnes geplänkelt, sondern es musste
+das Prinzip angegriffen werden. Aber der Kampf der fortschreitenden
+Philosophie mit dem Dogmatismus der Juristen, theilweise auch der Theologen
+war im Ganzen noch lange nicht seiner Entscheidung nahe. Derjenige
+Prinzipienangriff also, der auf dem Boden des Hexenwesens geschah, konnte,
+obgleich nur ein einzelner Theil der ganzen Bewegung, nicht von der
+Operationsbasis eines bereits anerkannten allgemeinern Prinzips ausgehen,
+sondern musste selbstständig sich Bahn brechen. =Bekker= und =Thomasius=
+haben dieses versucht: jener mit gründlicher Kritik und Consequenz, eben
+darum aber auch mehr zum Entsetzen, als zur augenblicklichen Ueberzeugung
+des in der Macht der Auctoritäten befangenen Publikums; dieser dadurch,
+dass er an allen wesentlichen Consequenzen des Bekker'schen Prinzips
+festhielt, während er in der Aufstellung des Grundsatzes selbst der alten
+Dämonologie noch Conzessionen machte. Durch die letzteren fand er sich mit
+einem Theile der Theologen ab und milderte die Schroffheit des Uebergangs.
+Bekker war ein schärferer Denker als Thomasius, dieser ein gewandterer
+Kämpfer; jener bewaffnete das Angriffsheer, dieser wählte die einzelnen
+Truppen aus und führte sie an. Bekker stellte sich dem ersten, frischen
+Grimme der Altgläubigen bloss und unterlag demselben; Thomasius fand sein
+Publikum schon vorbereiteter und wirkte unter einem König, der stolz darauf
+war, seine neue Universität Halle im Vordertreffen des grossen Kampfs für
+Licht und Recht zu erblicken.
+
+=Bekker= und =Thomasius= waren die Organe des Geistes einer neuen Zeit,
+welcher die Völker aus dem blindesten und blutigsten Auctoritätsglauben
+aufschreckte. Ihre Stimme musste gehört werden, weil sie die Ergebnisse
+einer fortgeschrittenen philosophischen und naturwissenschaftlichen Bildung
+mit den Forderungen der Religion und Humanität in Einklang brachten. Aber
+die Herrschaft über die Geister wusste der Aberglaube noch immer zu
+behaupten.
+
+Im Jahr 1713 kam ein Hexenprozess vor, in welchem die Tübinger
+Juristenfakultät ein Gutachten ertheilte. Es ist ein krasser
+Inquisitionsprozess mit allen Ingredienzien. Der junge Sohn eines alten
+Generals war krank geworden und die Aerzte hatten seinen Zustand für nicht
+natürlich erklärt; auch erinnerte sich der General, in seiner Jugend öfters
+vom Alp gedrückt worden zu sein. Diess alles schrieb man einer alten, armen
+Frau zu, die man auch sofort vor Gericht stellte. Die Akten zeigen, dass
+man das alte System noch nicht verlernt hatte. Der Teufelsbund, die
+Verschreibung mit Blut, die Unzucht, der Hexentanz, die Schändung der
+Hostie, die Beschädigung von Menschen und Thieren -- diess alles findet
+sich hier vor. =Michael Grass=, der Verfasser des Responsums, kennt
+Thomasius' Schriften und missbilligt sie. Nach dem Spruche der Fakultät
+wurde die Inquisitin zum Scheiterhaufen geführt[256].
+
+Es dauerte aber lange, bis die Gedanken eines =Thomasius= bei den
+Rechtsgelehrten und in der Gesetzgebung zur Geltung kamen. Der Professor
+der Rechte =Augustin v. Leyser= (zu Helmstädt und Wittenberg, [+]1752)
+theilt in seinem voluminösen Werk =Meditationes ad Pandectas spec.= 608,
+Nr. 19 Folgendes mit: Das Collegium der Helmstädter Rechtsgelehrten hatte
+im Monat Februar 1714 einen frechen und des Raubes beinahe überführten,
+selbigen aber leugnenden Dieb zur Folter verurtheilt, welcher, auf diese
+geworfen, kein Zeichen von Empfindung gab und endlich gar sanft
+eingeschlafen war. Der so getäuschte Richter schickte die Akten nach
+Helmstädt zurück und fragte an, was ferner zu thun sei. Wir beratheten uns
+lange und zweifelten, was für ein Gutachten zu geben sei. Zwar war die
+Sache nicht neu, sondern hatte sich oft vorher zugetragen und trägt sich
+auch heute hier und da zu. =Schurigius= erzählt in der Spermatologie
+Kap. VII. S. 327, dass ein Verbrecher Pillen verschluckt und nachher sogar
+in dem sogenannten höchsten Grade der Tortur, obwohl einigemal selbigem
+unterworfen, nichts gestanden habe. Auch lasen wir Verschiedenes, was
+=Damhouderus=, =Carpzov=, =Brunnemann= u. A. an Mitteln angegeben haben,
+und es erschien unter Allem das Abscheeren der Haare über dem ganzen Leibe
+als das unschuldigste. Einer zwar von unseren Amtsgenossen war dagegen und
+wendete ein, dass ein solches Gutachten, das keineswegs in der gesunden
+Vernunft gegründet sei, nach dem Aberwitz alter Weiber schmecke, und der
+guten Sitte sowie der Klugheit zuwider sein würde[257]. Die tägliche
+Erfahrung lehrt jedoch, dass viele Dinge in Gebrauch sind, deren Ursache
+nicht angegeben werden kann, und welche dennoch einen glücklichen Erfolg
+haben. Diesem nach antworteten wir, wie folgt: »dass Inquisit zuförderst
+durch Abnehmung der Haare und andere zulässige Mittel, =welche die
+Scharfrichter angeben= werden (!) zur Empfindlichkeit zu bringen,
+nachgehends die Tortur auf die im vorigen Urtheil vorgeschriebene Art an
+ihm wieder von Neuem anzufangen und zu vollstrecken sei. Von Rechts Wegen.«
+
+Wir hören hier also die Juristen-Fakultät zu Helmstädt im Jahr 1714 (mit
+dem Gutachten der Tübinger Juristen-Fakultät von 1713 ganz übereinstimmend)
+sich gutachtlich so aussprechen, dass sie dabei von dem alten Aberglauben
+und von den juristischen Vertretern desselben aus früherer Zeit vollständig
+abhängig und beherrscht erscheint. Daher kann es nicht allzusehr auffallen,
+wenn ein Jahrzehent später der Professor der Rechte =Joh. Gottlieb
+Heineccius= zu Halle ([+]1741) in seinen Elementa iuris civilis secundum
+ordinum institutionum (Lib. IV. Tit. 18, §. 1358) schlankweg lehrt:
+»Zauberer, welche durch Gemurmel und Zauberformeln Schaden angerichtet
+haben, werden mit dem Schwerte hingerichtet, diejenigen aber, welche
+ausdrücklich ein Bündniss mit dem Teufel eingegangen sind, werden lebendig
+verbrannt.« Doch setzt er hinzu: »Der Richter muss aber, wenn in irgend
+einer, so gewiss in dieser mit so vielen Irrthümern der Menge verflochtenen
+Sache nicht zu leichtgläubig sein«[258]. Derartige Aeusserungen konnte man
+aus dem Munde von Auctoritäten der Rechtswissenschaft sogar noch kurz vor
+der Mitte des achtzehnten Jahrhunderts hören, bis es endlich der Direktor
+der Universität zu Frankfurt a. O. Jos. Sam. Friedr. =Böhmer= 1758 in
+seinen Bemerkungen zu Carpzov's Schriften der Welt verkünden konnte, dass
+das Licht der Vernunft obgesiegt habe und der Hexenglaube der Verachtung
+preisgegeben sei[259].
+
+Die Stellung der neueren evangelischen Theologie zu Teufels- und
+Hexenglauben entschied sich damals in der lebhaften Diskussion, die über
+die Dämonischen zur Zeit Christi geführt ward. Noch im achtzehnten
+Jahrhundert erschien eine Reihe von Schriften (=Hermann=, de
+#daimoniphomenois#, Wittenb. 1738; =Gronau=, de daemoniacis, Bremen 1743;
+=Zeibich=, Beweis, dass die Besessenen nicht natürliche Kranke gewesen,
+Schleitz, 1776 u. A.), in welchen der Versuch gemacht wurde, die
+traditionelle Meinung, dass die Dämonischen wirklich von Teufeln und
+Dämonen Besessene gewesen wären, neu zu stützen, bis =Semler= in Halle im
+Jahr 1760 mit seiner epochemachenden Abhandlung =De Daemoniacis, quorum in
+Nov. Test. fit mentio= hervortrat, der die Dämonischen als physisch
+Leidende hinstellte, -- weil eine andere Auffassung derselben gar nicht
+möglich sei -- worauf alsbald eine Reihe von Schriftstellern auftrat
+(=Gruner=, de daemoniacis, Jena, 1775; =Farmar=, Versuch über die
+Dämonischen, Bremen, 1776; =Cäsar=, Bedenken von den Besessenen, München,
+1790; =Kirchner=, Dämonologie der Hebräer, Erlangen, 1798 =u. A=.), welche
+den Dämonenglauben aus der Theologie der Zeit vollständig verscheuchten.
+
+Die ersten erfreulichen Wirkungen seiner Thätigkeit sah Thomasius im
+=preussischen Staate=. Friedrich I. zog schon 1701 einen märkischen
+Gerichtsherrn wegen einer Hinrichtung zur Rechenschaft[260] und beschränkte
+1706 die Hexenprozesse in Pommern[261].
+
+=Sächsische= Behörden beschäftigten sich noch 1715 mit der Frage, ob der
+unter besonderen Umständen erfolgte Tod zweier Bauern, die mit einem
+Studenten einen Schatz heben wollten, dem Teufel zuzuschreiben sei oder
+nicht. Die Akten wurden zuletzt nach Leipzig geschickt, wo die
+theologische, die juristische und die medizinische Fakultät einstimmig
+erklärten, dass der Tod auf natürliche Weise erfolgt sei[262].
+
+In =Frankreich= hatte es der einsichtsvolle Oratorianer =Nicole
+Malebranche= (1638 [+]1715) seinen Zeitgenossen von den Prinzipien der
+Cartesianischen Philosophie aus klar gemacht, dass neben der Allwirksamkeit
+Gottes ein teuflisches Hexenwerk gar nicht zu denken sei. Er hatte auch
+darauf hingewiesen, dass seitdem einige Parlamente die Hexenverbrennungen
+eingestellt, in deren Bezirken die Hexen seltener geworden wären, was ihm
+Veranlassung gegeben in der allmählichen und allgemeinen Verbreitung des
+Hexenglaubens, namentlich der Lykanthropie, die ansteckende Macht der
+Einbildungskraft nachzuweisen. Späterhin fand die Stellung der öffentlichen
+Meinung in Frankreich zu den Hexenprozessen in der spöttischen Bemerkung
+=Voltaires= Ausdruck, dass, seitdem es in Frankreich Philosophen gebe, die
+Hexen zu verschwinden beginnen. Im Jahr 1672 wies daher =Colbert= die
+Magistrate an, Klagen auf Zauberei nicht mehr anzunehmen und verwandelte in
+einer Anzahl von Fällen die Todesstrafe in Verbannung. Allerdings eiferten
+die Klerikalen theilweise noch immer für die Ausrottung des
+Teufelswerks[263] und selbst das Parlament zu Rouen stellte in einer an den
+König gerichteten Adresse demselben vor, dass die den Unholden gewährte
+Schonung gegen Gottes Wort und gegen alle Ueberlieferungen der Kirche
+sei[264]. Allein die Verfolgung und Verbrennung der Hexen wurde doch immer
+seltener.
+
+=Schweden= -- welches im dreissigjährigen Kriege von Deutschland angesteckt
+worden war, -- war bald nach dem Prozesse von Mora zur Besonnenheit
+zurückgekehrt und hatte gesetzliche Beschränkungen der Hexenverfolgung
+gegeben; die Todesstrafe hob es jedoch erst 1779 ausdrücklich auf, nachdem
+sie längst nicht mehr zur Anwendung gekommen war[265].
+
+=Holland= war von dem Hexenwahn längst frei; dass seine Stadtwage zu
+Oudewater noch zuweilen gebraucht wurde, geschah nur in Folge einer
+wohlthätigen Accommodation, welche den Angeklagten des Auslands zu Gute
+kam.
+
+In =England= hatte sich zuerst in den literarischen Arbeiten des Sir
+=Thomas Browne= das Aufdämmern einer von dem traditionellen Aberglauben
+sich abwendenden Zeit bemerklich gemacht. Derselbe Thomas Browne nämlich,
+welcher um 1633 seine Apologie des Aberglaubens unter dem Titel einer
+=Religio medici= geschrieben, hatte schon zwölf oder dreizehn Jahre später
+eine Schrift über »=gemeine und weitverbreitete Irrthümer=«[266]
+veröffentlicht, worin er (wenigstens indirekt) dem Hexenglauben geradezu
+allen Boden entzog. Indessen willigte doch Browne selbst noch 1664 in die
+Hinrichtung von Hexen ein, und noch im folgenden Jahrzehent erschien in
+England das Volksbewusstsein von dem Glauben an Hexerei vollständig
+umnachtet. Namentlich war dieses in =Schottland= der Fall. Es gab kein
+protestantisches Volk, das in dieser Beziehung der katholischen Nation
+Spaniens so ähnlich war als das schottische[267]. Aber rasch machte auch
+hier die Aufklärung des folgenden Jahrhunderts der Herrschaft des
+Aberglaubens ein Ende. Im Jahr 1690 übergab der gefeierte =Richard Baxter=
+die von dem gelehrten und glaubenseifrigen Prediger =Cotton Mather=
+([+]1728) verfasste Geschichte der ältesten Hexenprozesse in Massachusetts
+dem englischen Publikum mit dem im Vorwort ausgesprochenen Bemerken, »der
+Mensch müsse ein sehr verstockter Sadducäer sein, welcher ihr keinen
+Glauben schenke«, und im folgenden Jahre 1691 stellte Baxter zur
+Rechtfertigung des Glaubens an Zauberei in einer eigenen Schrift über »=die
+Gewissheit der Geisterwelt=,« eine grandiose Zahl von Berichten über
+entdeckte Zauberer und Hexen zusammen. Von da bis zum Jahre 1718 (wo
+=Hutchinson= sein Buch schrieb,) erschienen in England nicht weniger als
+fünfundzwanzig Schriften zur Vertheidigung des Hexenglaubens; aber dennoch
+war derselbe im genannten Jahre vom Glauben fast aller Gebildeten in
+England verlassen. -- Ein (letzter) Hexenprozess war gleichwohl noch 1712
+gegen eine gewisse Johanna Wenham in Herfordshire vorgekommen. Allein aus
+dem ganzen Verfahren war zu ersehen, dass man zur Hexenverfolgung nicht
+mehr den früheren Muth hatte. Der Richter, der an die Hexerei nicht recht
+glaubte, hielt sogar eine Ansprache an die Geschworenen, welche die
+Entlastung der Angeklagten bezweckte, und behandelte den Ortspfarrer, der
+auf seinen Eid erklärte, dass dieselbe eine Hexe sei, mit auffallender
+Missachtung. Nun sprachen allerdings die Geschworenen über die Angeklagte
+ihr »Schuldig« aus; allein der Richter setzte es doch durch, dass das
+Urtheil gemildert ward. -- Dieses Vorkommniss hatte einen lebhaften
+Schriftenwechsel zur Folge, in welchem die bei dem Prozesse betheiligt
+gewesenen Geistlichen feierlichst erklärten, dass die Verurtheilte eine
+Hexe sei und dass das Verfahren des Richters eine Rüge verdiene[268].
+Allein die Zeit der Hexenprozesse war doch nunmehr abgelaufen. -- In
+=Schottland= erfolgte die letzte Hinrichtung im Jahr 1722[269]. -- Kurz
+nachher, 1736, wurde das Statut Jakobs I. durch eine Parlamentsakte
+förmlich aufgehoben, nachdem kurz zuvor der Pöbel noch ein altes
+Mütterchen in der Wasserprobe umgebracht hatte[270].
+
+In =Polen= verbot der Reichstag von 1776 alle Prozesse auf Zauberei[271].
+
+Im neunzehnten Jahrhundert war in Europa nur noch Ein Hexengesetz übrig,
+nämlich das =irländische= Statut. Dieses ist erst im Jahr 1821 aufgehoben
+worden[272].
+
+Dem Beispiele =Preussens= ahmte auch das übrige protestantische Deutschland
+mehr oder weniger bereitwillig nach. Wer von Bekker und Thomasius nicht
+gleich Anfangs überzeugt worden war, der schrie eine Zeitlang, bis er
+entweder zu ihrer Fahne überging, oder wenigstens der immer mächtiger
+werdenden Stimme der Vernunft gegenüber verstummte. So starb die alte
+Generation ab, mit ihr der Glaube und mit dem Glauben auch die Praxis des
+Hexenprozesses, wenn gleich noch der Buchstabe im Strafcodex blieb. Bis auf
+die jüngste Zeit herab hat dieser Buchstabe, als Artikel 109 der Carolina,
+im gemeinen deutschen Strafrecht unschädlich fortgelebt, und man sollte
+ihn, in Quadratklammern eingefasst, in die neuen Strafbücher mit
+hinübernehmen, als ein Denkzeichen, dass für den Richter einer künftigen
+Zeit die Aufgabe sich wiederholen könnte, die der Richter des achtzehnten
+Jahrhunderts gelöst hat, nämlich da, wo der Gesetzgeber hinter dem Geist
+der Zeit zurückbleibt, den Buchstaben stehen zu lassen und mit dem Genius
+der Humanität fortzuschreiten.
+
+Merkwürdig aber ist's, wie mit der Ausübung auch die Erinnerung so bald
+verloren ging. Wo in der Folge ein gelehrter Jurist über die Zauberei
+spricht, da kann man eines gesunden Urtheils, aber selten einer völlig
+richtigen Auffassung des Historischen gewiss sein. Die Sache war schnell
+zur halbbekannten Antiquität geworden. Schon =Böhmer=, welcher der Zeit
+noch so nahe stand, irrt z. B. in der Behauptung, dass ein Concubitus des
+Teufels mit einem =Manne= nirgends erwähnt werde[273]. =Meister=, der um
+ein halbes Jahrhundert später schrieb, lässt unter den wesentlichen
+Attributen der Zauberer den Tanz auf dem =Blocksberge= allzusehr
+hervortreten, -- als wenn die alten Kriminalisten und Prozessakten nicht
+noch tausend andere Lokalitäten kennten, -- und macht die Hexen zu Incuben
+und Succuben, da sie doch nicht solche =sind=, sondern nur mit denselben
+=zu thun haben=[274].
+
+
+FUSSNOTEN:
+
+[240] Vgl. _Karl Biedermann_, Deutschland im 18. Jahrh. Leipz. 1858, B. II.
+S. 355-391 und _Dernburg_, Thomasius und die Stiftung der Universität
+Halle; Halle, 1865.
+
+[241] Oeuvres, Tom. I. p. 367.
+
+[242] Theses inaugurales de crimine magiae, quas in Academia regia
+Fridericiana praeside D. _Ch. Thomasio_ -- -- -- solemni eruditorum
+disquisitioni submittit M. _Joannes Reiche_, 12. d. Novembr. 1701. Halae
+Magdeb. -- Ueber die wahre Auctorschaft s. _Hauber_ Bibl. mag. Bd. II.
+S. 308 f. -- 1704 gab Reiche selbst in seinem »Ferneren Unfug der Zauberei«
+eine deutsche Uebersetzung dieser Thesen unter dem Titel: »Herrn D. _Chr.
+Thomasii_ kurze Lehrsätze von dem Laster der Zauberei, nach dem wahren
+Verstande des lateinischen Exemplars in's Teutsche übersetzet etc.« -- Eine
+andere deutsche Uebersetzung erschien 1706 unter dem Titel: »_Christ.
+Thomasii_, Kurtze Lehr-Sätze von dem Laster der Zauberey, aus dem
+Lateinischen ins Deutche übersetzet und mit des Authoris Vertheidigung
+vermehrt.«
+
+[243] In diesem Sinne spricht sich Thomasius auch siebenzehn Jahre später
+aus. S. seine Vorrede zur Uebersetzung des =Webster= S. 37.
+
+[244] _Theophil Spizelius_, ein geborener Steyermärker, Senior des
+geistlichen Ministeriums zu Augsburg, [+]1691.
+
+[245] Gründliche Abfertigung der unpartheyischen Gedancken eines
+ungenandten Auctoris, die er von der Lehre de crimine magiae des
+hochberühmten Herrn D. Christiani Thomasii neulichst herausgegeben,
+gestellet von _Hieronymo a Sancta Fide_. Frankf. 1703.
+
+[246] Z. B. _Petri Goldschmidt's_ (Pastors zu Starup) Verworfener Hexen-
+und Zauber-Advokat, d. i. wohlgegründete Vernichtung des thörichten
+Vorhabens Herrn Christiani Thomasii, J. U. D. et Prof. Halens., und aller
+derer, welche durch ihre superklugen Phantasiegrillen dem teufelischen
+Hexengeschmeiss das Wort reden wollen, in dem gegen dieselben aus dem
+unwidersprechlichen göttlichen Worte und der täglich lehrenden Erfahrung
+das Gegentheil zur Genüge angewiesen und bestätigt wird, dass in der That
+eine teufelische Hexerei und Zauberei sei und dannenhero eine christliche
+Obrigkeit gehalten, diese abgesagten Feinde Gottes, schadenfrohe Menschen-
+und Viehmörder aus der christlichen Gemeinde zu schaffen und dieselben zur
+wohlverdienten Strafe zu ziehen. 1705.
+
+[247] Z. B. in der Erinnerung wegen der künftigen Winterlektionen 1702.
+Hier räumt er ein, dass es verborgene Mittel zur Beschädigung von Menschen
+und Thieren, auch Krankheiten gebe, die muthmasslich vom Teufel herkommen,
+bekämpft jedoch von neuem die sichtbaren Erscheinungen des Teufels und
+dessen Verkehr mit den Menschen.
+
+[248] Erster Band Halle 1703, zweiter B. 1704.
+
+[249] S. oben. Halle 1719.
+
+[250] _John Wagstaff_ gründlich ausgeführte Materie von der Hexerei.
+Deutsch, Halle 1711.
+
+[251] _Franz Hutchinson's_ historischer Versuch von der Hexerei etc.
+Deutsch von _Th. Arnold_, mit einer Vorrede von Thomasius. Leipzig 1726. --
+Das Buch hat in Beziehung auf Begebenheiten in England vieles Interessante,
+sonst aber viele Ungenauigkeiten und chronologische Verstösse.
+
+[252] =Disputatio juris canonici de origine et progressu processus
+inquisitorii contra sagas=, quam .... praeside _Chr. Thomasio_ .... examini
+subjicit _J. P. Ipsen_. Hal. 1712. In demselben Jahre besorgte die
+Renger'sche Buchhandlung eine Uebersetzung. -- Auch von dieser Abhandlung
+ist _Thomasius_ selbst der Verfasser. S. seine Vorrede zur Uebersetzung des
+Webster, S. 18.
+
+[253] Auch gegen den Gebrauch der Folter ist _Thomasius_ aufgetreten, indem
+er einen seiner Schüler »über die Nothwendigkeit, die Folter aus den
+christlichen Gerichtshöfen zu entfernen«, disputiren liess. Allein mit
+Unrecht ist Thomasius als unbedingter Gegner der Folter bezeichnet worden.
+_Biedermann_ macht in der Schrift »Deutschland im achtzehnten Jahrhundert«
+B. II. S. 382 auf einen an eben diesen Schüler gerichteten und auf die
+erwähnte Disputation bezüglichen Brief aufmerksam (abgedruckt in den
+Programmata Thomas. p. 576), worin er zwar dessen Vorhaben nicht
+missbilligt, aber doch das Bedenken äussert, dass es nicht rathsam sein
+dürfte, den Lenkern christlicher Staaten die Nachahmung der Engländer und
+anderer Völker in Abschaffung der Folter schlechthin anzuempfehlen, -- weil
+es zweifelhaft sei, ob nicht, so lange es noch so viele andere Missstände
+in der Rechtspflege gebe, die plötzliche Abschaffung der Folter grössere
+Nachtheile haben möchte als ihre Beibehaltung.
+
+[254] S. Vorrede zum Webster, S. 19.
+
+[255] _Hertii_ Consilia et responsa. Francof. 1729.
+
+[256] Consilia _Michaelis Grassi_, in den Consil. Juridicorum Tubingensium.
+Tom. V. p. 705 f. ed. 1733.
+
+[257] _J. A. Scholtz_, Ueber den Glauben an Zauberei in den
+letztverflossenen vier Jahrhunderten (Breslau, 1830,) S. 115.
+
+[258] _Scholtz_, S. 118.
+
+[259] _Scholtz_, S. 119.
+
+[260] Auf den Münchow'schen Gütern in der Uckermark war nämlich ein
+fünfzehnjähriges Mädchen wegen fleischlicher Vermischung mit dem Teufel
+enthauptet worden, und zwar =nach einem von der Universität Greifswald
+eingeholten Erkenntnisse=. Eine Revision der Akten ergab, dass weder die
+nöthigen Zeugen verhört, noch die Angeklagte ordnungsmässig vertheidigt
+worden war. Nach dem Gutachten des Hoffiskals hätte diese, als eine mit
+Melancholie behaftete Person, dem Arzte übergeben werden sollen. Die Sache
+blieb übrigens auf sich beruhen, weil der Gutsherr sich damit
+entschuldigte, dass er während des Falles gerade abwesend gewesen sei, auch
+keine jura verstehe. Märk. Forschungen I, S. 261.
+
+[261] Märkische Forschungen, I. S. 264.
+
+[262] _Thomasius_ in der Vorrede zu Webster. S. 32.
+
+[263] Siehe den folgenden Abschnitt.
+
+[264] _Garinet_, S. 337. 344.
+
+[265] _Horst_, Z. B. Bd. IV. S. 367.
+
+[266] Inquiries into vulgar and common errors, 1646 (Works of Sir Th.
+Browne, II. S. 163.)
+
+[267] _Buckle_, Geschichte der Civilisation in England, II. S. 152 ff. und
+357 ff.
+
+[268] _Hartpole Lecky_, S. 93-95.
+
+[269] So berichtet _Hugo Arnots_ Collection of criminal trials in Scotland
+(Edinb. 1785), (auch _Hartpole Lecky_, S. 105), über den letzten
+Hexenprozess in Schottland im Jahr 1722, doch wurde in ihm nicht auf den
+Feuertod erkannt. Zum letzten Male waren hier 1697 (sieben) Hexen zum
+Scheiterhaufen verurtheilt. Indessen wird nicht berichtet, ob das Urtheil
+zur Vollziehung kam.
+
+[270] _W. Scott_, Br. über Däm. Th. II. S. 112. Die Akte selbst ist
+abgedruckt bei _Hauber_, Bibl. mag. Th. II. S. 3.
+
+[271] _Wachsmuth_, Zeitalter der Revolution, I. S. 132.
+
+[272] _Hartpole Lecky_, S. 36, Anmerk.
+
+[273] Jus ecclesiasticum Protestantium. Hal. 1733. pag. 469.
+
+[274] Principia juris criminalis Germaniae communis. Gotting. 1780. §. 467.
+
+
+
+
+ SECHSUNDZWANZIGSTES KAPITEL.
+
+ Hexenprozesse des achtzehnten Jahrhunderts. Aufhören der
+ gerichtlichen Verfolgungen.
+
+
+Derjenige deutsche Staat, der in der Person seines Monarchen sich zuerst
+mit klarer Einsicht in die Tollheit des Glaubens an Hexerei erhob, um der
+Hexenverfolgung ein Ende und die deutsche Nation von dem Fluche des
+heidnischen Dämonismus, den einst das Papstthum über sie gebracht hatte,
+wieder frei zu machen, war =Preussen=[275].
+
+Kurz nach seiner Thronbesteigung erliess hier nämlich König =Friedrich
+Wilhelm= I. unter dem 13. Dezember 1714 ein von dem Minister =v. Plotho=
+ausgearbeitetes Mandat, welches das Ende der Hexenverfolgung zwar nicht
+sofort herbeiführte, aber doch ankündigte. Der König erklärte in demselben,
+dass unter den im Kriminalprozess überhaupt wahrnehmbaren Missständen einer
+der gefährlichsten in den Hexenprozessen hervortrete, indem hier nicht
+immer mit der nöthigen Vorsicht verfahren, sondern oft auf ganz unsichere
+Indizien hin vorgegangen, darüber auch gar Mancher ganz unschuldig auf die
+Folter, durch diese um Gesundheit und Leben und auf das Land eine grosse
+Blutschuld gebracht werde. Er wolle daher die Prozesse in Hexensachen
+verbessern und so einrichten lassen, dass dergleichen übele Folgen aus
+denselben nicht entstehen könnten. Inzwischen aber, bis es dazu gekommen
+sein würde, sollten alle Urtheile in Hexensachen, bei denen es sich um
+Anwendung der scharfen Frage oder gar um Verhängung der Todesstrafe
+handele, ihm selbst zur Confirmirung vorgelegt werden. Auch wünsche er,
+dass ihm die Kriminalkollegien, Fakultäten und Schöffenstühle ihre Gedanken
+wegen der Hexenprozesse überhaupt gutachtlich vorlegen möchten, wobei es
+ihm zu besonderem, gnädigsten Gefallen gereichen werde, wenn Jemand zur
+Verbesserung des bisherigen Verfahrens etwas beitrage. Schliesslich wurde
+befohlen, alle noch vorhandenen Brandpfähle, an denen Hexen gebrannt worden
+wären, sofort zu beseitigen.
+
+Seitdem hörten zwar in Preussen die Hexenprozesse nicht sofort auf, aber es
+konnte doch keine Hexe mehr verbrannt werden, und der König wollte, dass
+von Hexen und Hexenverfolgung in seinem Lande nicht mehr die Rede sei. Die
+beiden letzten Hexenprozesse kamen hier in den Jahren 1721 und 1728 vor. Im
+erstgenannten Jahre wurde eine Schuhmachersfrau zu Nauen der Hexerei
+beschuldigt, weil sie an eine andere Frau Butter verkauft hatte, die über
+Nacht Kuhdreck geworden wäre, worauf der Magistrat zu Nauen einen Prozess
+einleitete. Das Kriminalkollegium erkannte indessen, mit dem corpus delicti
+habe es nicht seine volle Richtigkeit, weil es möglich sei, dass Jemand aus
+Muthwillen Kuhdreck statt der Butter hingesetzt habe. Auch seien die nach
+Art. 32 und 44 der Carolina zur Anklage auf Zauberei erforderlichen
+Indizien nicht vorhanden, so dass also eine Inquisition nicht stattfinden
+könne. -- Eigenhändig schrieb der König unter dieses Erkenntniss die Worte:
+»=Soll abolirt sein.=« Zugleich wurde aber dem Magistrat zu Nauen dafür,
+dass er den Prozess veranlasst habe, ein Verweis ertheilt, =weil der König
+durchgehends alle Hexenprozesse verboten habe=.
+
+Nichtsdestoweniger konnte es in Berlin noch im Jahr 1728 vorkommen, dass
+ein geistesschwaches oder geisteskrankes Mädchen von zweiundzwanzig Jahren,
+welches sich hatte erhängen wollen, nach Anleitung der in dem Malleus
+maleficarum gegebenen Gesichtspunkte in Betrachtung genommen wurde.
+Dieselbe hatte ausgesagt, dass sie einst am Wedding einem Herrn in blauem
+Rock und gestickter Weste begegnet sei, der ihr damals Geld geschenkt habe.
+Späterhin habe sie ihn an der langen Brücke wieder angetroffen, vonwo er
+sie nach dem Wedding geführt habe. Hier habe ihr der unbekannte Herr
+eröffnet, dass er der Teufel sei und habe an sie zugleich das Ansinnen
+gestellt, dass sie ein mit drei Buchstaben beschriebenes Billet
+unterzeichnen sollte. Hernach habe der Teufel ihr so in die Finger
+gedrückt, dass das Blut hervorgetreten sei, und seitdem verfolge sie der
+Teufel unablässig. Derselbe sei auch schuld daran, dass sie sich habe
+erhängen wollen. Das mit drei rothen Buchstaben beschriebene Billet zu den
+Akten gebend bemerkte sie, dass sie dem Teufel ein anderes, von ihr mit
+ihrem eigenen Blute beschriebenes Billet ausgestellt habe. Bei dem
+Schreiben habe ihr der Teufel die Hand geführt. Ein Geistlicher und ein
+Arzt besuchten das Mädchen im Gefängniss, wo dasselbe im Gebet oft
+entsetzliche Paroxismen bekam. In dem Erkenntniss des Kriminalkollegiums zu
+Berlin vom 10. Dezember 1728 heisst es, es habe das Ansehen, als sei
+Inquisitin wegen des Bündnisses mit dem Teufel mit dem Feuer oder doch mit
+dem Schwert zu strafen, zumal sie (wie es heisst) darauf los gehurt habe.
+Weil sie aber lange Zeit mit schwerer Noth und Melancholie behaftet
+gewesen, so könne der Gedanke des Teufelsbunds möglicherweise auch Effekt
+ihrer Schwermüthigkeit sein, zumal die desshalb von ihr erzählten Umstände
+unwahrscheinlich, ja ungereimt seien, so dass man auf Verstandesverrückung
+schliessen müsse. Daher könne Inquisitin nicht als eine Person, die sich
+wirklich zu ihrer und anderer Leute Schaden dem Teufel ergeben habe,
+angesehen und also auch nicht am Leben bestraft werden. Damit sie aber
+durch ein liederliches Leben und versuchten Selbstmord nicht ferner in des
+Satans Wegen sich verstricken könne, sei sie lebenslänglich in das
+Spinnhaus zu Spandau zu bringen und zu leidlicher Arbeit anzuhalten, ihr
+auch dort leibliche Arznei und geistlicher Zuspruch zu ertheilen, von
+Rechtswegen. -- Der König bestätigte dieses Erkenntniss, =mit welchem die
+Geschichte der Hexenprozesse in Preussen zu Ende ging=[276].
+
+Das übrige =protestantische= Deutschland folgte dem Vorgange Preussens
+alsbald nach, indem hier in den ersten Dezennien des Jahrhunderts die
+Hexenprozesse gänzlich aufhörten, z. B. in Hessen-Kassel im Jahr 1711.
+
+Anders aber war es im =katholischen= Deutschland.
+
+In =Oesterreich= machte die Staatsregierung sogar noch im Jahr 1707 den
+Versuch, der erlahmenden und absterbenden Hexenverfolgung noch einmal auf
+dem Wege der Gesetzgebung neues Leben einzuhauchen. Die hierher gehörigen
+Paragraphen der peinlichen Gerichtsordnung =Joseph's= I. für =Böhmen=,
+=Mähren= und =Schlesien= athmen noch ganz den Geist des Hexenhammers[277].
+
+»Art. XIX. §. 3. Die Zauberey (worunter auch Wahrsagen, Aberglauben,
+Topfeingraben, Schlösser an Bäume verschliessen, solche in Brunnen oder
+Wasser werfen, Schüssen, Knipfen etc. gezogen werden), ist eine mit
+ausdrücklich oder heimlich bedungener Hülff des Teufels begangene Unthat.
+
+»Auf wahrhaffte Zauberey, sie geschehe mit ausdrücklich- oder verstandener
+Verbündnus gegen den bösen Feind, dardurch denen Leuten, Viehe oder
+Früchten der Erde Schaden zugefüget wird, oder auf diejenige, welche neben
+Verläugnung des christlichen Glaubens sich dem bösen Feind ergeben, mit
+demselben umgangen, oder sich unzüchtig vermischet, wann sie auch sonsten
+durch Zauberey niemand Schaden zugefüget hätten, gehört die Straff des
+Feuers, obschon solche, aus erheblichen Ursachen, und wann Inquisitus oder
+Inquisita dazu gekommen, jung an Jahren, einfältig, in der Wahrheit
+bussfertig, oder der Schaden nicht so gross, mit vorhergehender Enthaubtung
+gelindert, und nur der Cörper verbrennet werden kann; Hingegen
+
+Die Wahrsager, aberglaubische Seegen-Sprecher und Bock-Reiter, welche, ohne
+ausdrückliche Verbündnus mit dem bösen Feind, dieses verüben, mögen, nach
+Erheblichkeit des Verbrechens zum Schwerdt, jedoch nicht ohne Unterscheid,
+sondern nur wann solches durch des bösen Feindes Hülff wissentlich
+beschehete, sondern aber zu einer Extra-Ordinari Straff verurtheilet, oder
+wann der Schaden und Umstände nicht gar gross, nach abgelegtem Eyd und
+öffentlicher Absagung, derley Unthaten nicht mehr zu verüben, mit einem
+gantzen oder halben Schilling belegt, und zugleich des Lands auf ewig
+verwiesen, oder, Falls sie unterthänig wären, oder andere wichtige Ursachen
+solches erforderten, mit einem zwey auch drey jährigen opere publico und
+eben also diejenigen, welche sich bey derley bösen und so bekandten Leuten
+Raths erholen, bestraffet werden.
+
+»Und obgleich in vollständiger Zauberey, wegen Grösse des Lasters kein
+lindernder Umstand kan erfunden werden, so seynd doch genugsame Ursachen,
+warum die Straffe zu verschärffen seye, besonders wofern zu der Zauberey
+annoch eine Gotteslästerliche That, als Missbrauch heiliger Hostie, oder
+anderer Gott geheiligten Sachen zugesetzet wird.«
+
+Art. XIII. §. 4 werden als Indizien aufgeführt: »Aberglaubische
+Gesundheitsmittel, Schaden, so allzeit in Gegenwart des Inquisiten
+beschehen, und niemal in dessen Abwesenheit, bei ihm oder ihr gefundene
+verdächtig- oder verbothene Bücher, Spiegel, Verbündnus mit dem bösen
+Feinde, mit ungewöhnlichen Ziffern, oder Zeichen, mit oder ohne Blut
+geschriebene Zettel, Todten-Bein, an des Inquisiten Leib unschmertzhafft
+befundene Merck-Mahle, und sonsten zur Zauberey gebräuchliche Sachen,
+gedrohter und erfolgter nicht allerdings natürlicher Schaden,
+übernatürliche Wissenschafft zukünftiger oder unbegreiflicher Dinge, von
+schlechten Leuten angemasste Wahrsagerey, etwas besonders vor anderen, zum
+Gleichnuss: Wann ihre Felder grünen, deren andern dürren, ihr Vieh nutzbar,
+anderer verdorben etc. etc. Wann die in Verdacht gekommene Person, andere
+Leute die Zauberei zu lehren, sich anerbothen, Menschlich unbegreiffliche
+Thaten würcket, in der Lufft herumfahret, u. s. w.«
+
+In =einem= wichtigen Punkte hat indessen die Erfahrung den Gesetzgeber zur
+Vorsicht bestimmt. Er will »auf die Aussagung der Complicum allein, sie
+seye beschaffen, wie sie immer wolle, wegen so vielfältig unterloffenen
+Betrugs, und durch List des Satans angespunnenen Unwahrheit, nicht
+alsogleich weder die Tortur vorzunehmen, weder zur Straffe zu schreiten,
+zulassen.« (Art. XIII. §. 29.)
+
+In den Landen der österreichischen Monarchie hatte daher die
+Hexenverfolgung einstweilen noch immer ihren Fortgang, nur dass die
+Prozesse und Justifizirungen jetzt seltener vorkamen als früher. Auch wurde
+jetzt häufiger auf Hinrichtung mit dem Schwert als auf lebendige
+Verbrennung erkannt. So wurden in den Jahren 1716 und 1717 im Fürstenthum
+Trient, nicht weit von Roveredo, zwei Personen, Maria Bertoletti und
+Domenica Pedrotti als Hexen mit dem Schwert vom Leben zum Tod geführt, und
+ihre Leiber wurden zu Asche verbrannt: Mehrere Andere würden dasselbe
+Schicksal gehabt haben, wenn sie nicht im Kerker gestorben wären. Im Jahr
+1728 starb in einem benachbarten Orte eine Frauensperson, Maddalena
+Tedeschi, im Gefängniss, die wegen Hexerei zu lebenslänglicher Haft
+verurtheilt worden war[278]. Indessen kamen damals auch noch Hexenprozesse
+ganz in altüblicher Weise vor. Am 23. Juli 1728 wurden zu Szegedin sechs
+Hexenmeister (unter denen auch der vorjährige Stadtrichter, ein Greis von
+sechsundachtzig Jahren war,) und sieben Hexen, nach gemachter Wasserprobe
+(in der sie wie »Pantoffelholz« geschwommen haben sollen) und nach
+geschehener Wagprobe (in welcher ein grosses, dickes Weib nicht mehr als
+anderthalb Loth wog,) auf drei Scheiterhaufen an der Theis lebendig
+verbrannt. Nur Eine Frauensperson wurde vorher geköpft. Unter den
+hingerichteten Weibern befand sich auch eine Hebamme, welche über
+zweitausend Kinder in des Teufels Namen getauft haben sollte. Ein
+Schusterjunge, der über Szegedins Weinberge »grausam starkes« Hagelwetter
+gebracht hatte und durch einen anderen Jungen verrathen wurde, hatte die
+Rotte angegeben[279]. Hernach, im Jahr 1730, wurde noch ein dicker
+Stadtrichter verbrannt, unter dem Vorwande, dass er nur einige Quentlein
+gewogen habe[280]. Im Jahr 1739 machte man mit Hexen um Arad die
+Wasserprobe, und 1744 wurden in Karpfen drei Hexen verbrannt[281]. Auch
+noch 1746 kam zu Mühlbach im Sachsenlande ein Hexenprozess vor, in welchem
+drei Glieder Einer Familie verbrannt wurden. Seitdem hörte die
+Hexenverfolgung hier auf. Ein schreckliches Drama spielte sich dagegen in
+dem benachbarten =Maros Vasarheli= noch im Jahr 1752 ab. Eine alte Frau,
+die Hebamme Farkas, welche der Magistratsdirektor des Orts der Hexerei
+angeklagt hatte, wurde nämlich hier, noch ganz in altüblicher Weise der
+Wasserprobe unterworfen, dann, weil man ihre Mitschuldigen erfahren wollte,
+gefoltert, und schliesslich hingerichtet[282].
+
+Erst unter =Maria Theresia= wurde die neue, peinliche Halsgerichtsordnung
+von 1707 ausser Wirksamkeit gesetzt. Bis dahin galt jedoch in Oesterreich
+und in anderen katholischen Landen Deutschlands der Glaube an die
+Thatsächlichkeit der Hexerei ebenso als kirchlich-orthodox, wie die
+Verfolgung der Hexerei als vollkommen zu Recht bestehend angesehen ward.
+Allein indem man prinzipmässig das bisherige Verfahren gegen Zauberer und
+Hexen aufrecht hielt, so zeigte es sich doch alsbald, dass die
+Herzhaftigkeit, mit der die Gerichte und Obrigkeiten ehedem auf Tod durch
+Feuer und Schwert u. dgl. erkannt hatten, dem jüngeren Geschlechte verloren
+gegangen war. Es zeigte sich dieses insbesondere an dem letzten (oder einem
+der letzten) Hexenprozesse, der im geistlichen Fürstenthum =Salzburg= im
+Jahr 1717 vorkam[283]. Derselbe war durch folgendes Vorkommniss veranlasst:
+In den Jahren 1715-1717 wurden im Pflegegerichte Moosham sehr viele Rinder,
+Füllen, Schafe, Ziegen, Schweine, Hirsche und anderes Wild auf der Weide
+und in den Wäldern von Wölfen niedergerissen. Zwar stellte man wiederholt
+Jagden auf die Wölfe an, aber geschossen wurde keiner. Diess erregte den
+Verdacht der durch die Wölfe geschädigten Gemeinden um so mehr, als gerade
+damals der zu Moosham inhaftirte Bäckerlippl aus freiem Antriebe gestand,
+dass ihn der mittlerweile verstorbene Betteltoni mit einer schwarzen Salbe
+angeschmiert habe, wodurch er sofort zu einem Wolfe geworden sei. Als
+solcher habe er mit Ruepp Gell, vulgo Perger genannt, und Anderen, die
+ebenfalls zu Wölfen geworden, zu verschiedenen Malen Vieh niedergerissen.
+Auf diese Angabe hin wurden Perger und dessen Mitschuldige verhaftet und in
+die Fronfeste nach Salzburg abgeliefert.
+
+=Perger= (mit dem allein wir uns hier beschäftigen) leugnete anfangs Alles.
+Als er aber am 23. Sept. 1717 auf die Folter gebracht, ans Seil gebunden
+und, an den Füssen mit einem fünfundzwanzigpfündigen Stein beschwert, in
+die Höhe gezogen ward, da bekannte er, dass er wie seine Mitschuldigen sich
+mit einer schwarzen Salbe angeschmiert, hierdurch zum Wolf geworden und als
+solcher das Vieh hin und wieder niedergerissen habe. Diese Salbe habe er
+vom bösen Feind auf der Haide bei Moosham erhalten. Der habe zu ihm und den
+Anderen gesagt: »Was sollt ihr Hunger leiden? Hier habt ihr Salben, dass
+ihr zu Wölfen werdet und euch satt fresset, so oft und wie ihr wollt!«
+Darauf habe er sich dem Teufel mit Leib und Seele ergeben. In einem
+späteren Verhöre nahm allerdings Perger sein Geständniss, welches ihm nur
+durch die Qual der Tortur abgepresst sei, zurück. Allein kurzer Hand wurde
+er vom Scharfrichter wieder auf den Folterstuhl niedergesetzt, ans Seil
+gebunden, auf die Leiter gespannt und eine halbe Stunde lang gemartert, was
+zur Folge hatte, dass er seine früheren Geständnisse bestätigte. Auch den
+Kameraden Perger's wurden dieselben Geständnisse abgemartert. Das Urtheil
+der Richter lautete nun allerdings auf Verbrennung der Malefikanten; doch
+hielt man es für gut, dieselben der Gnade des Erzbischofs von Salzburg zu
+empfehlen. Derselbe liess auch Gnade für Recht ergehen. Am 20. August 1718
+erliess daher das Stadtgericht zu Salzburg an das Untergericht die Weisung:
+»Demnach mit Ihrer hochfürstlichen Gnaden gnädigstem Vorwissen -- wir den
+allhier in puncto =magiae= et =lycanthrophiae= inliegenden -- Perger auf
+ewig, den vulgo Schweblhans aber auf acht Jahre lang ad triremes condemnirt
+haben, also wird -- Euch hiermit anbefohlen, dass ihr diesen Delinquenten
+gewisse Religiosen (damit sie in geistlichen Sachen bis zu deren
+Auslieferung interim nothdürftig unterwiesen und =allenfalls a pacto
+diaboli liberiret werden=,) zugeben sollet.« -- Am 12. Sept. 1718 musste
+sodann Perger noch die übliche Urfehde schwören.
+
+Erst durch die grosse Tochter Karls VI., die Kaiserin =Maria Theresia=
+wurde in Oesterreich dem Unfuge der Hexenverfolgung ein Ende gemacht.
+Schon unmittelbar nach ihrem Regierungsantritt im Jahr 1740 hob sie die
+bestehende Prozessordnung auf, indem sie verfügte, dass zur Verhinderung
+alles ferneren Unfuges sämmtliche Hexenprozesse in allen kaiserlichen
+Erblanden ihr zur Einsicht und Entscheidung vorgelegt werden sollten. In
+Art. 58 ihrer »peinlichen Gerichtsordnung« verbot sie auch die Wasserprobe
+»nebst allen dergleichen nichtigen und abergläubischen Zaubergegenmitteln«
+auf das Bestimmteste. Auch erliess sie eine Verordnung, aus der wir
+ersehen, dass Träume von gewissen Personen gedeutet und dass aus den
+Friedhöfen nicht selten Leichen, als mit der Magia posthuma behaftet,
+ausgegraben und verbrannt wurden. Die Kaiserin sagt nämlich: »Wie zumalen
+hierunter Aberglauben und Betrug stecken, wir dergleichen sündliche
+Missbräuche nicht gestatten, sondern vielmehr mit den empfindlichsten
+Strafen anzusehen gemeint sind: als ist unser gnädigster Befehl, dass
+künftig in allen derlei Sachen ohne Konkurrenz der =Politici= nichts
+vorgenommen, sondern allemal, wenn ein solcher Casus eines Gespenstes,
+Hexerei, Schatzgräberei oder eines angeblich vom Teufel Besessenen
+vorkommen sollte, derselbe der politischen Instanz sofort angezeigt, mithin
+von dieser mit Beiziehung eines vernünftigen Physici die Sache untersucht
+und eingesehen werden solle, und was für Betrug darunter verborgen und wie
+sodann die Betrüger zu strafen sein werden.«
+
+Durch diese weise Verordnung war in Oesterreich zum ersten Male gegen die
+Hexenriecherei der Gerichte und gegen das wüste Dreinfahren derselben ein
+fester Damm aufgerichtet, an dem sich die bisher immer noch im Gange
+gebliebene Hexenverfolgung ein für allemal brach. Die Prozesse hörten bald
+ganz auf. Doch wusste die Kaiserin recht wohl, dass bei dem in vielen
+Volksschichten herrschenden Aberglauben dieselben leicht auch wieder
+aufleben könnten, wenn nicht die Macht des Gesetzes sie niederhalte. Indem
+sie daher den Strafprozess in Oesterreich überhaupt vollständig zu
+reformiren beschloss, so trat auf ihren Befehl in Wien eine Hofkommission
+unter dem Vorsitze des Vizepräsidenten der Obersten Justizstelle, Mich.
+Joh. Graf =v. Althann= zusammen, welche die Aufstellung eines neuen
+Strafgesetzbuches berathen sollte. Im zweiten Theile des neuen Codex sollte
+auch ein Abschnitt de Magia eine Stelle finden. Nach längeren Verhandlungen
+wurde ein desfallsiger Entwurf, in welchem man zwar nicht den Hexenglauben
+aber das ganze bisherige Gerichtsverfahren gegen die Hexen über Bord warf,
+vereinbart, und allerhöchsten Orts zur Prüfung vorgelegt. Dieser Entwurf
+wurde nun von der Kaiserin (die sich in solchen Angelegenheiten gern von
+ihrem berühmten Leibarzt =van Swieten= berathen liess) vollständig
+genehmigt, und unter dem 5. November 1766 publizirt[284]. Alle
+Gerichtsstellen und Obrigkeiten der Kaiserlichen Erblande wurden
+angewiesen, das neue Statut bis zur Publikation des in Arbeit befindlichen
+Strafgesetzbuchs als Gesetz zu beobachten.
+
+In demselben erklärt die Kaiserin: »Wir haben gleich bei Anfang Unserer
+Regierung auf Bemerkung, dass bei diesem sogenannten Zauber- oder
+Hexenprozesse aus ungegründeten Vorurtheilen viel Unordentliches sich mit
+einmenge, in Unseren Erblanden allgemein verordnet, dass solche vorkommende
+Prozesse vor Kundmachung eines Urtheils zu Unserer höchsten Einsicht und
+Entschliessung eingeschicket werden sollen; welch' Unsere höchste
+Verordnung die heilsame Wirkung hervorgebracht, dass derlei Inquisitionen
+mit sorgfältigster Behutsamkeit abgeführet und in Unserer Regierung bisher
+kein wahrer Zauberer, Hexenmeister oder Hexe entdecket worden, sondern
+derlei Prozesse allemal auf eine boshafte Betrügerei, oder eine Dummheit
+und Wahnwitzigkeit des Inquisiten, oder auf ein anderes Laster
+hinausgeloffen seien, und sich mit empfindlicher Bestrafung des Betrügers
+oder sonstigen Uebelthäters, oder mit Einsperrung des Wahnwitzigen geendet
+haben. Gleichwie Wir nun gerechtest beeifert seynd, die Ehre Gottes nach
+allen Unseren Kräften aufrecht zu erhalten und dagegen Alles, was zu
+derselben Abbruch gereichet, besonders aber die Unternehmung zauberischer
+Handlungen auszurotten, so können Wir keinerdings gestatten, dass die
+Anschuldigung dieses Lasters aus eitlem altem Wahne, blosser Besagung und
+leeren Argwöhnigkeiten wider Unsere Unterthanen was Peinliches vorgenommen
+werde; sondern Wir wollen, dass gegen Personen, die der Zauberei oder
+Hexerei verdächtig werden, allemal aus rechtserheblichen Inzichten und
+überhaupt mit Grunde und rechtlichem Beweise verfahren werden solle, und
+hierinfalls hauptsächlich auf folgenden Unterscheid das Augenmerk zu halten
+sei: ob die der bezichtigten Person zur Last gehenden den Anschein einer
+Zauberei oder Hexerei und dergleichen auf sich habenden Anmassungen,
+Handlungen und Unternehmungen entweder 1) aus einer falschen Verstellung
+und Erdichtung und Betruge, oder 2) aus einer Melancholey, Verwirrung der
+Sinnen und Wahnwitz, oder aus einer besonderen Krankheit herrühren, oder
+3) ob eine Gottes und ihres Seelenheils vergessene Person solcher Sachen,
+die auf eine Bündniss mit dem Teufel abzielen, sich zwar ihres Ortes
+ernsthaft, jedoch ohne Erfolg und Wirkung unterzogen habe, oder ob
+endlichen 4) untrügliche Kennzeichen eines wahren, zauberischen, von
+teuflischer Zuthuung herkommen sollenden Unwesens vorhanden zu sein
+erachtet werden.«
+
+Die wahre Zauberei oder Hexerei soll nur da angenommen werden, »wo die
+Vermuthung Statt hat, dass eine erwiesene Unthat, welche nach dem Laufe der
+Natur von einem Menschen für sich selbst nicht hat bewerkstelligt werden
+können, mit bedungener Zuthuung und Beistand des Satans aus Verhängniss
+Gottes geschehen sei.«
+
+Was die Bestrafung betrifft, so verfügt das Gesetz für den ersten der oben
+bezeichneten Fälle angemessene Leibesstrafe und, sofern der gespielte
+Betrug das Mittel zur Ausführung eines Verbrechens gewesen wäre, die auf
+dasselbe gesetzte Strafe mit Schärfung; für den zweiten die Einweisung in
+ein Irren- oder Krankenhaus; für den dritten, je nach den Umständen,
+entweder die schärfste Leibesstrafe, oder, wenn bürgerliche Verbrechen oder
+Blasphemie konkurriren, geschärfte Todesstrafe bis zum Scheiterhaufen.
+»Wenn endlich viertens, -- sagt das Gesetz, -- aus einigen unbegreiflichen
+übernatürlichen Umständen und Begebnissen ein wahrhaft teuflisches Zauber-
+und Hexenwesen gemuthmasset werden müsste, so wollen Wir in einer so
+ausserordentlichen Ereignisse Uns selbst den Entschluss über die Strafart
+eines dergleichen Uebelthäters ausdrücklich vorbehalten haben; zu welchem
+Ende obgeordnetermassen der ganze Prozess an Uns zu überreichen ist.«
+
+Ausserdem verbietet die Verordnung dem Richter alle Nadel-, Wasser- und
+andere Proben und bindet die Anwendung der Tortur an bestimmte Regeln. Der
+Eingang enthält einige wohlgemeinte Belehrungen über die Unvernünftigkeit
+des Hexenglaubens und leidet nur an dem historischen Irrthum, »dass die
+Neigung des einfältig gemeinen =Pöbels= zu abergläubischen Dingen hierzu
+den Grund gelegt habe«.
+
+Wie König =Friedrich Wilhelm= I. das protestantische Preussen, so hat also
+die Kaiserin =Maria Theresia= das katholische Oesterreich von dem Vampyr
+der Hexenverfolgung erlöst. Man hätte nun erwarten können, dass damit dem
+Wahn der Hexerei und der Dummheit des Hexenprozesses im ganzen heiligen,
+römischen Reiche deutscher Nation ein Ende gemacht worden wäre. Indessen
+war dieses doch in den katholischen Landen des Reichs nicht überall der
+Fall.
+
+In dem jetzigen Donaukreise des Königreichs Württemberg bestand das
+(=Prämonstratenser=-) =Reichsstift Marchthal= (jetzt Standesherrschaft des
+Fürsten von Thurn und Taxis). In diesem Stift kam vor dem Oberamt zu
+Ober-Marchthal -- der Residenz des Fürstabts -- noch in der ersten Hälfte
+des achtzehnten Jahrhunderts eine ganze Reihe von Hexenprozessen vor, in
+denen auf das Entsetzlichste gefoltert worden ist. Wir besitzen genaue
+Abschriften von Original-Prozessakten[285] aus den Jahren 1746 und 1747,
+die sich auf die Hinrichtung von sechs angeblichen Hexen (von denen je zwei
+Mutter und Tochter waren), die sämmtlich in dem Einen zum Stiftsgebiet
+gehörigen (am Federsee gelegenen) Dorfe Alleshausen aufgegriffen waren,
+bezogen; ausserdem erhellt aus diesen Akten, dass nicht lange vorher zwei
+Schweizerinnen in Ober-Marchthal verbrannt worden waren. Alle acht
+Unglückliche waren durch die Folter zum Geständniss gebracht worden. Diese
+Geständnisse waren die gewöhnlichen, Lossagung von Gott, der Mutter Gottes
+und allen Heiligen, Abschliessung eines Bundes mit dem Teufel, Besuch der
+Hexensabbathe, Anbetung des Teufels, Verunehrung der bei der Kommunion
+heimlich aus dem Munde genommenen Hostien, die beim Hexentanz zerstampft
+wurden, fleischliche Vermischung mit dem Teufel, Verursachung von Unwetter,
+Anstiftung von allerlei Malefizien u. s. w. Das Urtheil lautet auf
+Strangulirung oder Hinrichtung mit dem Schwerte durch den Scharfrichter und
+Verbrennung der Leichen zu Asche. -- Von besonderem Interesse ist die
+Urgicht, welche einer Barbara Bingesserin von Alleshausen abgemartert war.
+Aus derselben erhellt, dass diese siebenundfünfzigjährige Frau im Dorfe als
+Hexe verschrieen worden war, dass man allerlei Schädigungen, von denen
+einzelne Ortsangehörige betroffen worden waren, ihren Hexenkünsten
+zugeschrieben und dass sie darum wiederholt das Oberamtsgericht
+flehentlichst gebeten hatte, das ihr zur Last Gelegte zu untersuchen und
+sie gegen fernere Verleumdung in Schutz zu nehmen. Statt jedoch diese Bitte
+der Verunglimpften zu beachten, hatte das Gericht dieselbe verhaften und in
+den Hexenthurm bringen lassen. Sie sollte sich nun der ihr zur Last
+gelegten Malefizien schuldig bekennen. Die Aermste wusste nicht, wie ihr
+geschah; aber das Gericht ging ihr alsbald mit der Verbal-Territion und da
+diese erfolglos war, auch mit der Real-Territion zu Leibe. Doch war auch
+hiermit nichts aus ihr herauszubringen. Daher wurde das Weib auf die Folter
+gespannt und gemartert, -- einmal, zweimal, -- ohne dass sie zum
+»Geständniss« zu bringen war, bis sie endlich den ihr im Kerker
+beigegebenen Wächtern, von denen sie unablässig mit der Aufforderung ihre
+Schuld zu bekennen gepeinigt ward, zuschrie, »dass sie ein schlimmes Weib
+sei, dass sie eine schlimme Hand habe, und dass eben Jedermann, den sie nur
+anrühre, einen Schmerz empfinde, krank und elend werde«. Nunmehr aber,
+nachdem die Unglückliche so weit gebracht war, durfte man hoffen, mittelst
+fortgesetzter Tortur alle noch wünschenswerthen Geständnisse aus ihr
+herauszupressen, damit sie für den Scheiterhaufen reif werde. Daher heisst
+es in der Akte weiter: »Endlich und nach mehrmaliger Tortur, Exorzismos und
+Benedictiones hat der allmächtige Gott an dem heil. Weihnachtsabend ihr
+steinhartes Herz berührt und erweicht, wo sie dann ohne ferneren geringsten
+Zwang aussagt und bekennt u. s. w.« Nunmehr folgt dann in der Akte eine
+Fülle von Geständnissen. Ihr Teufel, mit dem sie (auch noch im Hexenthurm)
+gebuhlt hatte, wurde von ihr »der Tambur« genannt. Derselbe hatte, nachdem
+er sie blutig gegriffen, sie als »Bärbel« in sein Buch eingetragen. Sie war
+unzähligemal auf dem Hexentanz gewesen, und hatte daselbst lecker gegessen
+und getrunken, war aber immer hungrig nach Hause zurückgekehrt. Der Teufel
+hatte ihr zum Oeftern Geld gegeben, das wirkliches Geld war, mit dem sie
+ihre Noth lindern konnte; dafür hatte sie aber vor Allem ihrem eigenen
+Manne an seinen Kühen und Pferden fortwährend Schaden zufügen müssen. Sie
+liess sich auch zu dem Geständniss treiben, dass sie ihre Tochter »Annele«
+mit zum Hexentanz verführt, dass auch diese mit dem Teufel gebuhlt, die
+Hostie zertreten und allerlei Schaden angerichtet habe, fügte aber hinzu:
+»Sie habe ihr Kind mit auf diesen Schelmentanz und Weg genommen, und wolle
+es nun auch mit sich in die Ewigkeit nehmen. Es sei ihr ein liebes Kind
+gewesen und sei ihr noch lieb bis auf diese Stunde. Ja, wenn ihr das Kind
+jetzo unter das Gesicht kommen würde, wollte sie ihm sagen: Annele, wir
+haben einander allezeit lieb gehabt, jetzo wollen wir auch miteinander in
+die Ewigkeit gehen und sehen, dass wir in den Himmel kommen.«
+
+Natürlich wurde nun auch die Tochter von dem Gericht sofort gepackt und mit
+der Mutter konfrontirt. Es mag eine herzzerreissende Begegnung gewesen
+sein. Die Tochter wusste von dem Allem, womit die Mutter sie belastet hatte
+oder belastet haben sollte, gar nichts und die Mutter -- nahm alle ihre
+Geständnisse wieder zurück. Da musste die Tortur wiederum helfen und sie
+half so, dass die Schuld der Mutter und der Tochter in den Augen des
+Oberamtsgerichts nun ganz unzweifelhaft war. -- Schliesslich wurde die
+Mutter vom Gericht befragt, »warum sie ihre so vielfältigen schweren Sünden
+und verübten Missethaten, wegen welcher sie zum Theil überwiesen gewesen,
+nicht gleich anfangs und in Güte einbekannt, sondern sich lieber so hart
+habe strecken und schlagen lassen wollen.« Sie antwortete: »sie habe nicht
+bekennen können, der böse Feind habe es ihr nicht zugelassen, habe ihr viel
+versprochen aber nichts gehalten. Sie habe die Schläge und Streiche alle
+gar wohl empfunden und sei derentwegen allerdings elend, krumm und lahm
+geworden. Der böse Feind habe ihr nichts nützen oder helfen können, auch
+sie an ihren vielen Wunden und Schmerzen nicht geheilt. Jetzo habe sie Gott
+in ihrem Herzen und hoffe sammt ihrem Annele, mit dem man sie schon jetzo
+heben und legen müsse, in den Himmel zu kommen.« --
+
+Von diesen Prozessen hat man seiner Zeit keine besondere Notiz genommen;
+ein anderer aber, der ebenfalls in einem geistlichen Fürstenthum
+Deutschlands vorkam, hat mehr von sich reden gemacht.
+
+Zu =Würzburg=, in der fürstbischöflichen Residenzstadt, spielte sich um die
+Mitte des achtzehnten Jahrhunderts ein Drama ab, -- die Hinrichtung der
+hochbetagten Nonne =Maria Renata= im Jahr 1749, -- das den Zorn der
+Kaiserin Maria Theresia erweckt hat, weil es zu den Schandflecken in der
+Geschichte der deutschen Nation gehört. Man hat in Würzburg lange Zeit
+Anstand genommen, dem Wunsche derer, welche im Interesse der
+Geschichtswissenschaft die Prozessakten einzusehen wünschten, zu
+entsprechen; und auch die aktenmässige Darstellung des Vorfalles, welche im
+Laufe des Jahres 1878 veröffentlicht wurde, ist unvollständig[286]. Es muss
+angenommen werden, dass die Folter, deren auch in dieser aktenmässigen
+Berichterstattung keine Erwähnung geschieht, dennoch zur Anwendung gekommen
+ist. Aber selbst wenn diese Annahme unbegründet sein sollte, ist das, was
+im Uebrigen über den Vorfall nunmehr in glaubhaftester Weise bekannt
+geworden ist, so beschaffen, dass die Hinrichtung der Nonne Maria Renata zu
+Würzburg in der Mitte des achtzehnten Jahrhunderts als eines der
+grausigsten und schandbarsten Ereignisse in der Geschichte der deutschen
+Nation jener Zeit sich kennzeichnet.
+
+Die Nonne =Maria Renata Sängerin= von Mohan gehörte seit fünfzig Jahren dem
+Kloster Unterzell bei Würzburg an. Geistig nicht unbegabt, war sie in ihrem
+neunzehnten Lebensjahr durch den Machtspruch der Eltern ins Kloster
+verwiesen worden, wo sie allerdings späterhin zur Würde einer Subpriorin
+erhoben ward, aber sich doch niemals recht heimisch fühlte, vielmehr in
+sich gekehrt und abgeschlossen lebte und darum in dem Schwesternkreise
+keine Sympathien fand. Sie war schon hochbetagt, als eine erkrankte alte
+Nonne dem Probste des Klosters auf dem Sterbebette erklärte, das tödtliche
+Uebel, an welchem sie leide, sei ihr angethan worden und zwar durch die
+Subpriorin Maria Renata, die schon seit langer Zeit zum grossen Nachtheil
+der Schwestern allerlei teuflische Praktiken treibe. Der Probst suchte der
+Kranken diesen bösen Argwohn aus dem Sinne zu reden, jedoch ohne Erfolg.
+Pflichtschuldigst machte er daher von der ihm gewordenen Mittheilung
+Anzeige, infolge dessen ein Pater Siard und Genossen den Nonnen durch
+Exorzismen zu helfen sich bemühten. Dabei ergab es sich denn allerdings,
+dass einzelne Nonnen Teufel im Leibe hatten; und diese Teufel zeigten sich
+sehr ungeberdig. Da schrie z. B. den Pater Siard aus dem Leibe einer Nonne
+Maria Cäcilie, eines Edelfräuleins von Pistorini, ein Teufel mit den Worten
+an: »Du verfluchter weisser Hund, wie plagst und quälst du mich!« Der
+Exorzist kam aber nicht aus der Fassung und zwang den Dämon seinen Namen
+anzugeben. »Ich heiss Navadonesah,« schrie der Teufel, jede Silbe deutlich
+artikulirend, und als der Exorzist den Namen nicht gleich verstand und nach
+demselben nochmals fragte, fistulirte der Unhold: »Du Ochsenkopf hast
+gewiss Saublasen vor den Ohren; lass einen Sauschneider kommen, damit er
+sie dir abnehme.« -- Gänzlich unfähig, den kirchlichen Beschwörungsformeln
+zu widerstehen, mussten sich indessen die Dämonen dazu herbeilassen, aus
+den besessenen Nonnen herauszubekennen, dass sie in diesen allerdings durch
+die zauberischen Praktiken der Subpriorin Wohnung erhalten hätten.
+
+Die Verdächtigte beging nun einen argen Fehler; sie behauptete nämlich, die
+angeblich durch sie in diabolische Besessenheit gebrachten Schwestern
+verstellten sich nur oder wären von unglücklicher Einbildung geplagt,
+=indem es Besessene, Zauberer und Hexen gar nicht gebe=. Nach dem
+Hexenhammer war die Unglückliche hiermit als Ketzerin erwiesen, d. h. als
+eine Person, die recht wohl mit dem Teufel im Bunde sein konnte, wesshalb
+die gegen sie erhobenen Anschuldigungen jetzt um so grösseres Gewicht
+hatten. Die greise Subpriorin ward daher eines Tages, als sie gerade vom
+Chor der Kirche zur Clausur gehen wollte, verhaftet. Hierüber bestürzt, bat
+sie um die Erlaubniss, in ihr Zimmer gehen zu dürfen. Da sie diese Bitte
+jedoch zweifelsohne nur in der Absicht aussprach, »ihr darin sich
+befindliches Zauberwerk auf Seiten zu räumen,« so wurde darauf keine
+Rücksicht genommen. Hernach, als man ihr Zimmer durchsuchte, fand man auch
+»ihren Schmierhafen, ihre Zauberwurzel und Zauberkräuter, sodann auch einen
+goldgelben Rock, in welchem sie zu ihrem gewöhnlichen Hexentanz auszufahren
+pflegte.« Auf fürstbischöflichen Befehl wurde nun die Verhaftete des
+geistlichen Habits entkleidet, auf dem Marienberg eingekerkert und vor eine
+aus zwei geistlichen Räthen und zwei Jesuitenpatres zusammengesetzte
+Inquisitionskommission gestellt. Die Prozedur begann und bald war Maria
+Renata zur Ablegung eines Geständnisses gebracht. Auf welchem Wege dieses
+erpresst worden ist, weiss man freilich auch jetzt noch nicht --
+unzweifelhaft darum, weil es durch Anwendung der Folter geschehen ist.
+Maria Renata gestand nämlich, dass sie schon als Kind von sechs bis sieben
+Jahren durch ein altes Weib, einige Jahre später durch einen Reiter, und
+wiederum im elften und im dreizehnten Jahre durch zwei Offiziere, »so aber
+vermuthlich verstellte Teufel gewesen,« zur Hexerei und Buhlerei verführt
+und angeleitet worden, und weil die Hölle den Namen Maria nicht dulden
+könne, so habe man ihren Namen in Erna Renata umgewandelt. Zwölf Jahre alt,
+war sie »schon so weit gekommen, dass sie unter dem unglücklichen
+Zaubergesindel bei den Zusammenkünften als eine Ehrendame nahe bei dem
+Throne des Fürsten der Finsterniss einen vornehmen Sitz erhielt.« Etwa
+neunzehn Jahre alt wurde Maria Renata wider ihren Willen in das Kloster
+Unterzell gebracht, wo sie zur Verdeckung ihrer Teufelei den Chordienst und
+alle ihre sonstigen Obliegenheiten mit ausserordentlicher Pünktlichkeit
+erfüllte. Sie gestand auch, dass sie, nachdem sie mit dem Teufel einen Pakt
+gemacht und in das Hexenbuch eingetragen worden sei, von dem Teufel mehrere
+Hexenzeichen an ihrem Leibe erhalten habe, dass sie vermittelst ihrer
+Hexenschmiere und in einem gestärkten Röcklein öfters zu den
+Hexenversammlungen ausgefahren sei, in denselben öfters Gott und die Maria
+abgeschworen, mit dem Teufel wiederholt Unzucht getrieben; dass sie drei
+Personen ausserhalb des Klosters das Hexen gelehrt, die Hexerei mit
+Lebendigmachen von Mäusen und Unterhaltung einer redenden Katze selbst
+getrieben, durch solche Hexerei nicht nur den Klosterprobst und den Abt von
+Oberzell zu schädigen getrachtet, sondern auch sechs Personen im Kloster,
+sowie anderen Leuten ausserhalb desselben mit Verursachung der Auszehrung,
+heftiger Gliederschmerzen, Gicht und anderer Krankheiten wirklichen Schaden
+zugefügt, ja sogar in sechs ihrer Mitschwestern den Teufel hineingehext,
+den Pater Gregorium zu Kloster Ebrach und den Pater Nicolaum zu Kloster
+Ilmstadt in ihrer Vernunft verwirrt und irrig gemacht, die in der heil.
+Kommunion empfangenen heil. Hostien mehrmalen nicht hinuntergeschlungen,
+sondern solche in den See, auch zu dreimalen in das geheime Ort, ja auch
+einmal mit Nadelstichen in öffentlicher Hexenversammlung gottesräuberisch
+misshandelt zu haben[287].
+
+Auf dieses »Bekenntniss« hin dekretirten die Inquisitoren am 23. Mai 1749,
+dass »Maria Renata um dieser schweren Verbrechen und Missethaten willen
+aller christlichen Freiheiten und Privilegien verlustiget und dem
+weltlichen Richter zu extradiren sei, von Rechtswegen,« jedoch mit dem
+Ersuchen, dass man an der armen Sünderin keine besondere
+»Gliederstümplings-Strafe« vornehmen möge. Das Gericht verurtheilte alsbald
+die überführte und geständige Hexe zur Einäscherung bei lebendigem Leibe,
+welches Urtheil der Bischof jedoch mit Rücksicht auf »die zarte Jugend, in
+welcher Maria Renata zur Hexerei verführt worden,« dahin änderte, dass die
+Hexe enthauptet und darauf ihr Leichnam verbrannt werden sollte.
+
+Am 21. Juni 1749, früh Morgens zwischen acht und neun Uhr wurde demgemäss
+die Exekution vollzogen. Nach der Aussage eines hexengläubigen und
+teufelsfürchtigen Augenzeugen bezeigte »die Renata in ihrer Todesstunde in
+Allem eine so vollkommene Gelassenheit, dass man hätte glauben sollen, es
+könnten unmöglich solche Bosheiten von ihr verübt worden sein.« Nachdem
+sich die arme Sünderin noch an einer Weinsuppe gelabt, trat sie von dem
+Benediktiner Maurus als Beichtvater und von dem Domprediger und
+Jesuitenpater Georg Gaar als »Galgenpater« begleitet, den Weg zum Schaffot
+an, welches »in der mittleren Bastei (von Marienberg) gegen Höchberg zu«
+aufgerichtet war. Zunächst wurde ihr von dem hochfürstlichen
+Malefizsekretär im Beisein des Hofschultheissen und zweier
+Stadtgerichtsschöffen im Kerker das Urtheil vorgelesen, dann wurde sie --
+»angethan mit einem braun, schwarz getupften kattunenen Kontuschel, einem
+langen Rock, weissem Nonnenschurz, weissem Halstuch, unten eine weisse
+Nonnenhaube und oben eine schwarztaffente Matrazenhaube, in Summa eine alte
+und arme Tetter-Hex,« auf einem eigens hierzu angefertigten Stuhle,
+»weilens sie zu gehen unvermögend«[288] zum Richtplatz getragen, wo ihr
+alsbald der Kopf abgeschlagen ward. -- Zuschauer wollten während der
+Exekution in den Lüften einen Geier gesehen haben, der nur der verkappte
+Teufel sein konnte! Der Leichnam der Hexe wurde sodann durch
+»Nachtarbeiter« von der Festung herab und auf einen am Waldsaum gen
+Büttelbrunn zu gelegenen Platz getragen, »wo vordem auch Hexen verbrannt
+worden.« Bevor der daselbst aufgeschichtete Scheiterhaufen in Brand
+gesteckt wurde, um den Leib der todten Hexe zu verzehren, hielt der
+Galgenpater und Domprediger =Georg Gaar= von der Gesellschaft Jesu eine
+salbungsreiche Rede an die versammelte Menge[289]. Er preist die weise
+Strenge der Gesetze gegen die Zaubergreuel, erzählt Renatens Geschichte
+aus den Verhörakten und knüpft erbauliche Betrachtungen daran, welche zum
+Text die Worte hatten: »Maleficos non patieris vivere.« »Warum aber
+Gott, -- heisst es unter andern, -- zu diesen unseren Zeiten das so lange
+verborgene Uebel und getriebene Teufelshandwerk ans öffentliche Tageslicht
+habe ausbrechen lassen, stehet mir zwar nicht zu, hierin die geheimen
+göttlichen Rathschlüsse zu erforschen; jedoch bedünket es mich, es sei
+geschehen aus folgenden Ursachen: Erstlich wegen denen Ungläubigen; denn es
+gibt zu unsern Zeiten solche Leute, welche weder an Hexen, noch Zauberer,
+noch an Teufel, noch an Gott selbsten glauben. Sie seind Atheisten und
+vermeinen, es sei keine andere Substanz, als welche nur körperlich oder
+leiblich ist, anzutreffen. Diese Ungläubige müssen aus dermaliger
+Begebenheit (wann sie nicht völlig vernunftlos seyn wollen)
+unwidersprechlich erkennen, dass auf der Welt sein Hexen und Zauberer,
+mithin auch Teufel, von welchen sie ihre Künste erlernen. Gehet hin, ihr
+Atheisten, nach Unterzell, um jene Ordenspersonen, welche Maria Renata
+bezaubert, anzuhören: was gilt's, ihr werdet gestehen, dass in diesen
+Menschen verborgen sei? Weilen aber das, was verborgen ist, man weder
+sehen, noch fühlen oder mit Händen greifen, sondern nur aus denen Wirkungen
+merken kann, so muss es nothwendig ein leibloses und geistliches Wesen
+sein; folglich muss es Geister geben; und weilen die einheimischen Feinde
+oder Geister in denen Besessenen auf die Kirchenbeschwörungen gedemüthiget,
+endlich auch ausgetrieben, so müssen wir daraus schliessen, dass sie einem
+weit mächtigeren Geiste, nämlich Gott, welchen die Kirche anruft,
+unterworfen seien. Intelligite insipientes in populo, et stulti aliquando
+sapite, Ps. 33. v. 8; merkt es doch, ihr Unweisen unter dem Volk, und
+werdet einmal witzig, ihr Narren. -- Zweitens bedünkt es mich, Gott habe
+die Zauberei Mariae Renatae lassen offenbar werden wegen denen Glaubigen,
+damit sie reifer, als zeithero sich zu Gemüth führten, wie nothwendig es
+uns allen sei, dass wir wider das zauberische Geschwader, welches grösser
+ist, als wir uns etwan einbilden, täglich geistliche Waffen ergreifen: auch
+was grosse Obsorg denen Eltern obliege für ihre Kinder, welche, wenn sie
+allerhand Gesindel anvertraut, oder auch von ihren Eltern verfluchet und
+verwünschet werden, leicht ins Teufels Hände und Stricke verfallen.
+Drittens wegen jenen boshaften Christen, welche durch ihre Punktirkunst,
+Zauberspiegel oder sonst aberglaubische Händel das, was von dem freien
+Willen Gottes und derer Menschen allein abhängt, zu wissen beginnen. Die
+sollen ihre Augen eröffnen, dann auch sie (obschon sie es nicht vermuthen)
+unter die Teufelszunft gehören und nach aller Schärfe seind abzustrafen.
+Viertens will Gott durch das gegenwärtige Spectacul alle Unlauterkeit,
+welche (wie ich es aus vielen Geschichten erweisen könnte) zur Zauberei die
+nächste Vorbereitung ist, denen Weltkindern verleiden.«
+
+Dieser würzburger Hexenprozess, weniger merkwürdig an sich selbst als durch
+die Zeit, in welche er fällt, veranlasste eine literarische Fehde über das
+Hexenwesen, welche die Macht, die der Hexenglaube noch immer ausübte, noch
+schreckhafter erkennen liess als dieser Prozess selbst.
+
+Eben damals hatte sich nämlich in Tirol ein Mann als Gegner der
+Hexenverfolgung erhoben, den man bisher nur als tüchtigen humanistischen
+Gelehrten kennen gelernt hatte. -- =Girolamo Tartarotti=[290] (den wir
+meinen) am 2. Januar 1702 zu Roveredo geboren, hatte in Padua und Verona
+Theologie und alte Literatur studirt, war dann als Abbate nach Roveredo
+zurückgekehrt, wo er späterhin, nachdem er längere Zeit in Innsbruck, Rom
+und Venedig gelebt hatte, seinen bleibenden Aufenthalt nahm, und zur
+Bekämpfung des Hexenglaubens und der Hexenverfolgung ein umfassendes Werk
+über die angeblichen nächtlichen Versammlungen der Hexen
+veröffentlichte[291]. Tartarotti suchte in seiner Schrift, nachdem er eine
+ausführliche Abhandlung über die Geschichte des Aberglaubens
+vorausgeschickt, in allerlei Weise die Nichtigkeit der Hexerei darzuthun.
+Er sagt z. B. in Buch II.: »Man behauptet, die Hexen begeben sich mit
+solcher Schnelligkeit durch die Lüfte zu ihren Sammelplätzen, dass kein
+Vogel und kein Pfeil ihnen nachfolgen könnte. Sie seien im Stande, eine
+Strecke von zweihundert Leucas (siebenhundert bis achthundert italienische
+Meilen) in vier bis fünf Stunden zurückzulegen. Wie sollte dieses aber für
+menschliche Lungen möglich sein, ohne sich der Gefahr des Erstickens
+auszusetzen? Und wenn die Hexen wirklich, wie ebenfalls behauptet wird,
+durch die kleinsten Ritze, Thürspalten u. s. w. ihren Ausgang zu nehmen
+vermögen, warum benützen sie diese Fertigkeit nicht im Kerker zu ihrer
+Befreiung? Alle ihre Aussagen über ihre nächtlichen Fahrten,
+Zusammenkünfte, Tänze, Buhlschaften und Gastereien mit dem Teufel seien
+nichts als Phantastereien, was auch aus den unsinnigen und lächerlichen
+Umständen erhelle, unter denen diese Dinge vorkommen sollten, z. B. dass
+die Hexen bei ihren Tänzen sich stets nach links bewegen, dass sie den
+Teufel adoriren, indem sie ihm den Rücken zukehren, dass sie rückwärts
+gekehrt sich demselben nahen, dass sie, indem sie ihn um etwas bitten, ihre
+Hände rückwärts ausstrecken u. dgl. m. Auch könne nachgewiesen werden (was
+wohl zu beachten sei), dass die angeblichen Hexen gerade dann am
+zahlreichsten sich vermehrten, wenn sie am härtesten verfolgt würden. Man
+möge von aller Verfolgung abstehen und diejenigen Personen, welche wirklich
+als Hexen gelten wollten, als Irrsinnige behandeln; dann werde es bald
+keinen Zauberer und keine Hexe mehr geben. Man habe wohl in der angeblichen
+Uebereinstimmung der Aussagen der Gefolterten einen Beweis für die
+Wirklichkeit des Hexenwesens finden wollen. Allein eine durchgehende
+Uebereinstimmung liege gar nicht vor. Manche z. B. sagen, sie hätten den
+Satan in Menschengestalt gesehen; die Maria Bertoletti, die 1716 bei
+Roveredo als Hexe hingerichtet sei, beschreibe ihn als ein Ungeheuer mit
+den Hörnern eines Bockes und dem Schweife einer Schlange. Uebrigens lasse
+sich die Aehnlichkeit der Aussagen vieler Hexen leicht dadurch erklären,
+dass ihnen die Richter die gleichen Fragen vorzulegen pflegten, deren
+Beantwortung dann mittelst der Tortur ganz so, wie es die Richter
+verlangten, erpresst werde.« -- Schliesslich spricht sich Tartarotti über
+die Gründe aus, die ihn zu der Annahme berechtigen, dass der Hexenglaube
+allmählich ganz aufhören und aus den Köpfen der Menschen für immer
+verschwinden werde (»e dalla mente degli uomini prenda un perpetuo
+esilio«).
+
+Uebrigens unterschied =Tartarotti= zwischen Hexerei und Magie, welche
+letztere er wirklich glaubte und deren Thatsächlichkeit er aus der Schrift
+und Tradition zu erweisen suchte. Tartarotti stand also auf dem Standpunkt
+Weiers, was dem greisen =Francesco Scipione Maffei= zu Verona (1675
+[+]1755) Veranlassung gab, ihm in zwei Schriften[292] klar zu machen, dass
+der Glaube an Magie ebenso widersinnig sei als der an Hexerei, und dass
+jene mit dieser stehe und falle.
+
+Nach dem Erscheinen des Buches, welches überall das grösste Aufsehen
+machte, wurde =Tartarotti= von vielen Seiten her auf das Freudigste
+begrüsst. Der greise Abbate =Ludovico Muratori= ([+]1750), Bibliothekar des
+Herzogs von Modena, einer der intelligentesten Gelehrten Italiens im
+achtzehnten Jahrhundert, schrieb an Tartarotti mit Beziehung auf den eben
+erschienenen Congresso notturno: »Diese Frage (vom Hexenwesen) ist von Dir
+mit solcher Klarheit behandelt worden, dass ich vollkommen überzeugt bin,
+kein Anhänger des =Delrio= werde sich je wieder erheben, um gegen Dich auf
+den Kampfplatz zu treten. Denn dem allgemeinen Gelächter würde Der sich
+aussetzen, der es noch wagen sollte, die vulgäre Ansicht zu vertheidigen.«
+
+=Tartarotti= mochte auch selbst glauben, dass es nunmehr mit der
+Hexenverfolgung aus sei, als er zu seiner grössten Ueberraschung die
+Predigt zu Gesicht bekam, welche der Jesuit =Georg Gaar= bei der
+Verbrennung der Nonne Maria Renata zu halten sich nicht gescheut hatte. Da
+war also der traditionelle Hexenglaube ganz unverhüllt aufs Neue
+feierlichst verkündet worden. Sofort fertigte er daher eine italienische
+Uebersetzung der Predigt Gaars an, und liess dieselbe, mit sehr scharfen
+Glossen ausgestattet, in Verona drucken, -- womit eine sich durch viele
+Jahre hinziehende Fehde ihren Anfang nahm. Der Pater zu Würzburg, für den
+der Hexenglaube so fest stand wie das Evangelium, blieb natürlich die
+Antwort nicht schuldig, sondern erwiderte die elf Glossen Tartarotti's mit
+einer anscheinend grundgelehrten Replik, in deren Vorwort er bemerkt, »dass
+ein bis jetzt in Deutschland ganz unbekannter Autor, er wisse nicht von
+welchem Geiste getrieben, mit einer sehr lahmen Kritik seiner Predigt
+hervorgetreten sei, und dadurch nicht nur diese Predigt, sondern auch
+=alle= Tribunale Europa's sich nicht gescheut habe zu verlästern.« Nun fand
+allerdings Tartarotti einen sehr geschickten Vertheidiger an seinem
+talentvollen Schüler =Jos. Bapt. Graser=, Lehrer der Rhetorik am Gymnasium
+zu Roveredo[293]; allein gleichzeitig sah auch derselbe eine ganze Reihe
+blinder Fanatiker die Lanze zum Schutze des alten Hexenglaubens einlegen.
+Unter denselben war der verbissenste und für jede Verständigung
+unzugänglichste der Franziskaner-Provinzial und Generaldefinitor =Benedikt
+Bonelli= ([+]1783 zu Trident), der 1751 gegen Tartarotti eine ausführliche
+Schrift (Animaversioni critiche sopra il notturno congresso delle Lammie)
+zu Venedig erscheinen liess, worin die Lehre eines =Delrio= in jeder
+Beziehung vertreten und auf das hartnäckigste verfochten ward. Tartarotti
+und Bonelli wechselten nun noch (bis zum Jahr 1758) eine ganze Anzahl von
+Streitschriften; aber die letzte Schrift des verhassten Hexenfreundes wurde
+auf Andringen seiner ergrimmten Gegner zu Trident öffentlich durch den
+Henker verbrannt, während er selbst an schwerer Krankheit darnieder lag. --
+Tartarotti starb am 16. Mai 1761. --
+
+Das bisher Erzählte lässt uns einen Einblick in die Gedankenwelt, welche in
+den katholisch-geistlichen Fürstenthümern herrschte, thun, der nicht
+erfreulich ist; ebensowenig erfreulich ist aber, was sich zu derselben Zeit
+in dem bedeutendsten weltlich-katholischen Fürstenthum Deutschlands,
+nämlich im Kurfürstenthum =Baiern=, darbietet. Hier hatte Kurfürst
+=Maximilian Joseph= (1745 bis 1777), von welchem das Volksschulwesen des
+Landes eigentlich zuerst begründet, viele Klöster reformirt und Feiertage
+abgeschafft worden waren, im Jahr 1759 die Akademie der Wissenschaften zu
+München begründet, deren Druckschriften der Censur der Universität d. h.
+der Jesuiten entzogen wurden, und deren Mitglieder es als ihre Aufgabe
+betrachteten, dahin zu wirken, »dass die Wissenschaften von allen
+Vorurtheilen gereinigt und zu jener Stufe der Vollkommenheit gebracht
+werden möchten, wie sie dieselben in den benachbarten Staaten rühmlichst
+blühen sahen.«
+
+Daher hielt es im Jahr 1766 ein Mitglied der Akademie für ganz angemessen,
+bei schicklicher Gelegenheit in derselben einen Vortrag über die
+Nichtigkeit des Hexenwesens zu halten. Es war dieses der Theatinermönch Don
+=Ferdinand Sterzinger=[294]. Am 24. Mai 1721 auf dem Schlosse Lichtwörth im
+Unterinnthale, (welches seit längerer Zeit schon der adeligen Familie der
+Sterzinger von Sigmundsried gehörte) geboren, war Sterzinger im neunzehnten
+Jahre seines Lebens in den Theatinerorden eingetreten, hatte sich mit gutem
+Erfolge namentlich dem Studium der Geschichte und des kanonischen Rechts
+gewidmet, seit 1750 in seinem Orden anfangs zu Prag, dann zu München als
+Lehrer der Moral und Philosophie gewirkt und war von dem Kurfürsten
+Maximilian Joseph schon bei der Errichtung der Akademie der Wissenschaften
+in dieselbe aufgenommen worden.
+
+Im Jahr 1766 geschah es nun, dass er als Mitglied der baierischen Akademie
+am 13. Oktober als am Namensfeste ihres fürstlichen Stifters eine Rede
+hielt, worin er zu beweisen versuchte, »dass die Hexerei ein ebenso nichts
+wirkendes als nichts thätiges Ding sei«[295]. Eine wirklich
+wissenschaftliche Bedeutung hatte diese Rede freilich nicht, indem sie
+nichts enthielt, was nicht schon von Maffei, dell Osa und anderen gesagt
+war und am Schlusse dem vulgären Hexenglauben noch die bedenklichsten
+Conzessionen machte. =Sterzinger= resümirte nämlich am Schlusse seiner
+Rede: Was also von Vielen für Hexerei gehalten werde, das seien nichts
+weiter als ganz natürliche Zufälle. Daher solle man nicht sogleich mit
+Exorzismen und Benediktionen zufahren, sondern die Sache durch unbefangene
+und urtheilsfähige Leute, namentlich durch Aerzte untersuchen lassen. --
+Um nun aber nicht mit dem baierischen Strafrecht in Collision zu kommen,
+fuhr der Redner fort: »Ich merke schon, dass einige meiner werthen Zuhörer
+denken werden, wie es doch möglich wäre, dass so viele Hexen durch Feuer
+und Schwert aus der Gesellschaft der Menschen seien vertilgt worden, wenn
+sie weder die höllischen Geister in den menschlichen Leib bannen, weder
+durch Teufelskünste dem Nächsten schaden, Donner und Hagel erregen, in der
+Luft herumfahren oder einen Bund mit dem Satan machen können? =Allein
+verdienen nicht Diejenigen den Tod=, welche den heiligsten Namen der
+unendlichen Majestät Gottes lästern, den Teufel anrufen, ihn heidnisch
+anbeten und von ihm Hülfe und Beistand verlangen? =Machen sich nicht
+diejenigen des Bluturtheils schuldig=, welche, um ihren bösen Willen zu
+erfüllen, unschuldige Kinder tödten, die Leichen der Todten ausgraben, dem
+Nächsten gröblich zu schaden suchen und tausend andere Bosheiten ausüben,
+wenn auch die Hexerei, wie wir unablässlich behaupten, in sich selbst ein
+eitles und leeres Nichts, ein Vorurtheil und Hirngespinnst verrückter Köpfe
+ist?« --
+
+Ueber den unmittelbaren Eindruck dieses Vortrags berichtet der Graf =Joh.
+Zech= in der Gedächtnissrede, die er als Mitglied der Akademie im
+Sitzungssaale derselben zum Andenken an Sterzinger am 22. Februar 1787
+hielt: »Kaum wurde diese Rede, wie gewöhnlich, abgelesen, so entstanden,
+wie man in einem schattigen Walde das unversehene Sausen des Windes in den
+Gipfeln belaubter Aeste vernimmt, schon während der Ablesung besondere
+Gährungen in den Gemüthern der Zuhörer. Man lispelte sich sogleich stille,
+wechselweise Entdeckungen ins Ohr, ja man glaubte kaum das Herabgelesene
+verstanden zu haben. Man eilte nach Hause und spitzte die Federn zu
+Widerlegungen etc.«
+
+So stand es damals um die Intelligenz der Träger der Wissenschaft in
+Baiern, wesshalb es nicht Wunder nehmen kann, dass, nachdem die Kunde von
+dem Vortrage Sterzinger's wie ein Lauffeuer durch das ganze Land gegangen
+war, dessen Name alsbald in allen Schichten der Gesellschaft mit Grimm und
+Verachtung genannt ward. Er wurde überall als Frevler am Glauben
+verschrieen. Auch traten, nachdem die Rede im Druck erschienen war, aller
+Orten literärische Verfechter des Hexenglaubens auf. Zunächst erschien eine
+Streitschrift unter dem Titel: »Urtheil ohne Vorurtheil über die wirkend-
+und thätige Hexerey, abgefasset von einem Liebhaber der Wahrheit, 1766.
+=Mit Erlaubnis der Oberen.=« Im Verlaufe des nun beginnenden Streites
+zeigte es sich, dass der Verfasser ein Augustinermönch und Professor der
+Theologie zu München, =Agnellus Merz= war. Derselbe entwickelte und
+verfocht (also »mit Erlaubnis der Oberen«) in seinem Pamphlet folgende
+Lehre: »Unter der heutigen und sogenannten Hexen- und Zauberkunst verstehen
+wir nichts Anderes als ein ausdrückliches oder geheimes Bündniss mit dem
+Teufel, kraft dessen man sich demselben gegen die von ihm versprochenen
+Vortheile als eigen übergibt. Diese Vortheile vonseiten der Hexe oder
+Unholde bestehen hauptsächlich in folgenden =Wundern=: dass sie an gewissen
+Tagen, an bestimmten Orten in einer wollüstigen Zusammenkunft alle
+Ergötzlichkeiten mit dem Satan geniessen, der sie auf Böcken, Besen, Gabeln
+u. dergl. abzuholen pfleget oder verbunden ist, dass sie nach ihrem
+Belieben zum Schaden eines Landes, einer Gemeinde, eines Bürgers schädliche
+Stürme, Ungewitter, Hagel, Regengüsse in der Luft erregen dürfen; dass sie
+endlich die erschreckliche Gewalt haben, des Nächsten Vieh, Kinder oder
+andere Leute zu bezaubern oder zu lähmen, ja =ganze Legionen der Teufel in
+den Leib der Unschuldigen hineinzusperren=, und was dergleichen mehr ist.
+Der Vortheil hingegen vonseiten des Teufels ist der einzige =Seelenraub=.«
+-- Also die Dämonenlehre Delrio's wurde noch im Jahr 1766 offiziell als
+Lehre des Augustinerordens verkündet!
+
+Ein zweiter Bestreiter der Rede Sterzinger's erhob sich in der Person des
+Benediktiners =Angelus März= im baierischen Kloster Scheyern, der zu
+Freysing gegen ihn eine »Kurze Vertheidigung der Hex- und Zauberey wider
+eine dem heiligen Kreuz zu Scheyrn nachtheilig-akademische Rede, welche den
+13. Oktober 1766 von P. Don Ferdinand Sterzinger abgelesen worden«,
+erscheinen liess. Motive, Geist und Styl des ehrwürdigen Paters zeigen sich
+am anschaulichsten im §. 7 seiner Abhandlung, den wir, weil er überdiess
+einige interessante Nachrichten über den damaligen Stand des religiösen
+Lebens in Baiern gibt, vollständig einrücken.
+
+»Die akademische Rede ist nachtheilig dem H. Kreutz zu Scheyrn. Das ehemal
+eines durchleuchtigsten, und dermal Glorwürdigst regierenden Churhauses
+Bajern uralte Stammenschloss, dessen eigentlichen Erbauer, ich neulich
+entdecket zu haben glaube, nunmehro aber Benediktiner-Kloster Scheyrn hat
+allein vor andern Gotteshäusern Deutschlands die Ehre, sich mit dem
+grössten und mit Blut besprengten Particul vom wahren Kreutz Christi zu
+rühmen. Wie und auf was Art wir dieses erhalten, ist allen durch ein
+gedrucktes Buch unter dem Titel: =Kreutz im Kreutz= schon bekannt. Nur
+allein kommet hier zu erinnern vor, dass sich dessen Verehrung nicht nur
+mit grossen Eifer angefangen, sondern auch immerdar mit noch grösseren
+fortgesetzet worden. Wie denn ein unsterblicher Held, und Churfürst in
+Bajern Maximilian der Zweite, ein Durchleuchtigster Karl Philipp Churfürst
+in der Pfalz, ein Grosser Karl Albert nachmahl Römischer Kayser, Sr.
+Durchleucht Eminenz Johann Theodor, und viele andere Durchleuchtigste
+Häupter auch bei izigen Zeiten sich persönlich zu diesen begeben, und mit
+tiefester Ehrfurcht angebettet haben. Die Andacht und Vertrauen kamme
+endlich so weit, dass man um dessen Verehrern ein Genüge zu leisten, theils
+von Messing, theils von Silber kleine gegossene Kreutzl an dem wahren
+Partickel anrühren, und ihnen überlassen musste, welche auch bis auf izige
+Stunde als ein, absonderlich wider Hex- und Zauberey, dienendes Mittel von
+allen sind erkennet worden, wie aus einem gedrückten, und den Fremdlingen
+zu gebenden Zettel erhellet, dessen Innhalt wir anhero setzen: Die an
+solchem hochheiligen Partickel benedicirt, und anberührte Kreutzlein
+(welche sogar die Unkatolischen an vielen Orten wegen ihrer grossen Kraft
+hoch schätzen) dienen sonderbar wider die gefährliche Donner und
+Schauer-Wetter, dann Zauber- und Hexereyen - - - -, demmet den bösen Feind
+in den besessenen Personen, machet das krank- und bezauberte Vieh wieder
+gesund u. s. f. -- Hochwürdiger Herr Akademicus! ist die Hex- und Zauberey
+ein Fabelwerk, eine Blödsinnigkeit, ein Vorurtheil schlechtdenkender
+Seelen, so sind wir Scheyerische Väter schändliche Betrüger, Wort- und
+Maulmacher, wie man zu reden pflegt, gleich jenen Marktschreyern, welche
+die hoche Berge, wo sich ein Kaiser Maximilian verirret hat, auf- und
+abklettert. Die Folge ist zu klar, als dass sie einer weiteren Probe nöthig
+ist. Da nun dieses nicht nur der Ehre der scheyerischen Religiosen sehr
+nahe kommt; sondern auch dem dasigen Heil. Kreutzpartickel sehr nachtheilig
+ist, wie darfen Sie sich wunderen, wenn da und dort eine Probe aus der
+Feder geschlichen, der keinen Khylus, oder Milchsaft machen wird. Nicht nur
+in Bajern, Schwaben, Böhmen, Oesterreich, Mähren und Ungarn, sondern auch
+in Sachsen und Poln werden die Scheyerisch an dem wahren Partickel
+anberührte Kreutzlein absonderlich wider Hex- und Zauberey, wider
+gefährliche Schauer, und Donnerwetter theils andächtig verehret, theils
+nützlich gebrauchet, also dass man bei 40,000 derselben nicht selten in
+einem Jahre hat ausgetheilet. Wäre aber nichts anders, als leere
+Einbildung, histerische Zustände, nächtliche Träume, kein anders, als nur
+natürliches, und durch keine Hex- und Zauberey erregtes Ungewitter zu
+förchten: wie würde inskünftig die Andacht und Vertrauen gegen dem Heil.
+Kreutz bestehen können, und zwar bei Christen, von welchen man sagen kann:
+Nisi signa et prodigia videritis, non creditis. Was lächerliche Andacht
+wäre diese? was ungereimtes Vertrauen?« U. s. w.
+
+Zur weiteren Beglaubigung legt der Pater =März= ein mit priesterlichem Eide
+bekräftigtes, untersiegeltes und dreifach unterzeichnetes Instrument bei,
+in welchem ein Karmeliter von Abensberg seine Heilung durch ein
+scheyerisches Kreuz erzählt. Das Wunder erfolgte im Jahr 1719, das
+Dokument ist von 1738. Der Karmeliter hatte sich, wie er sagt, plötzlich
+von einem so starken Zauberwerk angesteckt gefühlt, dass er Stimme, Sprache
+und Verstand verlor. Sein Beichtvater legte ihm ein »an dem wahren Partikel
+berührtes Scheyrer Kreuz« auf das Haupt, gab ihm auch ein wenig mit diesem
+Kreuze geweihtes Oel zu kosten, und der Patient fand sich bald wieder
+hergestellt, nachdem er zuvor an drei Tagen nach einander verschiedene
+Zauberstücke durch Erbrechen ausgeworfen hatte, nämlich:
+
+ { 1) Einen Partickel eines haarichten Leders.
+ {
+ { 2) Einen Partickel eines versilberten Papiers,
+ { welches einen Engelskopf vorstellte.
+ {
+ { 3) Einen Flintenstein (dessen ziemliche Grösse
+ »Am { annoch bei uns zu ersehen ist).
+ ersten {
+ Tage. { 4) Einen halben Kopf eines Hechtes.
+ {
+ { 5) Einen Hufnagel.
+ {
+ { 6) Einen kleinen Zwirn, dessen Farbe nicht zu
+ { erkennen.
+ {
+ { 7) Etwelche Partickel eines wächsernen Tachtes
+ { [Dochtes].
+
+
+ { 1) Etwelche S. V. mit einem Faden zusammen
+ Am { gebundene Schweinborste.
+ zweiten {
+ Tage. { 2) Zween Partickeln eines abgenutzten Tuches.«
+ { U. s. w.
+
+Von den Argumenten des Paters =Angelus März= für das Dasein der Hexen
+dürfen wir schweigen; es sind die längst bekannten[296], nur in der
+eigenthümlichen Sprache dieses Schriftstellers vorgetragen. War aber der
+Pater kein grosser Gelehrter, so war er doch ein ganz guter Taktiker. Auf
+der Rückseite des Titels steht in schwabacher Schrift als Motto folgende
+Stelle aus dem baierischen Strafcodex: »Böse Gemeinschaft mit dem Teufel,
+durch desselben praemeditirt und geflissene Beschwörungen mit
+aberglaubischen Ceremonien, oder da man durch zauberische Mittel jemand an
+seinem Leben, Leibs- oder Gemüths-Gesundheit, Vieh, Früchten, Haab und
+Guth, oder auf welcherley Weis es immer seyn mag, schaden thut, wird ohne
+Unterscheide, ob der Schaden gering, oder gross, mit dem Schwerdt
+bestrafft. Maximilianus Josephus utriusque Bavariae Dux etc. Codicis
+criminal. Parte prima, Cap. 8. §. 7. n. 2.« -- In der Vorrede heisst es
+dann weiter: »Die Critic, welche den Hochmuth zu einem Vater, und die
+Begierde manchen =Halbkatholischen= zu gefallen für eine Mutter hat, ist
+wohl ein schlimmes Kind. Der hocherleuchte Akademicus, will eben jenen, ob
+schon ein Ordensmann, weis nicht warum? gefallen: da er andere entgegen als
+schlechtdenkende Seelen verachtet, will er seinen erhabenen Geiste
+beweisen.« Die Abhandlung selbst aber beginnt mit der Frage: Was von jenen
+zu halten, welche keine wirkende und thätige Hexerei erkennen? Und hier
+steht sogleich im Vordergrunde die Erzählung von Wilhelm Edelin, der den
+Tod erlitten habe[297], weil er als Teufelsgenosse die Wirklichkeit der
+Hexerei leugnete.
+
+Ausser den Genannten traten noch verschiedene andere Kämpfer für den
+Hexenglauben gegen Sterzinger auf, z. B. ein junger Jurist =Joh. Mich.
+Model=, der in einer Broschüre die »Ausfahrt der Hexen wider den heutigen
+Hexenstürmer P. Ferd. Sterzinger« vertheidigte; dann ein Benediktiner des
+Klosters Niederaltrich, P. =Beda Schallhammer=, der einen dicken Quartband,
+30 Bogen stark, in lateinischer Sprache (Dissertatio de Magia nigra
+critico-historico-scripturistico-theologica, Straubing 1769) zur
+Vertheidigung des Hexenglaubens gegen Sterzinger erscheinen liess. -- Doch
+fand Sterzinger in diesem Kampfe auch Freunde und Vertreter. Unter
+denselben befand sich auch sein jüngerer Halbbruder =Don Joseph
+Sterzinger= ([+]1821 als Bibliothekar zu Palermo), der anonym die
+satyrische Schrift »der Hexenprozess, ein Traum, erzählt von einer
+unpartheiischen Feder im Jahr 1767« publizirte. Am eifrigsten nahm sich
+jedoch des vielfach Angegriffenen ein pseudonymer Schriftsteller, der sich
+»=F. N. Blocksberger=, Benefiziat zu T.« nannte, in mehreren Schriften an.
+An den =P. Angelus= in Scheyern richtete er ein humoristisches
+»Glückwunschschreiben« (gedruckt zu Straubing 1767), worin er ihn dazu
+beglückwünschte, dass er mit so unvergleichlicher Geschicklichkeit die
+Hexerei und die Hexenprozesse vertheidigt und dem bösen Don Sterzinger nach
+Gebühr die Leviten gelesen habe, da er letzteren einen »Abgesandten des
+Teufels«, einen »theologischen Marktschreier«, einen »Stiefeltheologen«
+etc. hiess[298].
+
+Sich selbst vertheidigte Sterzinger seinem =verkappten= Gegner, dem
+Augustiner Merz, gegenüber in einer besonderen Schrift[299], und dem
+=offenen= trat er vor dem Konsistorium in Freysing entgegen. Vor letzterem
+erhielt er im Ganzen weder Recht, noch Unrecht. Zwar meldeten schon
+triumphirende Briefe aus Baiern, die Rede des Akademikers sei zu Freysing
+verdammt worden und werde nächstens in Rom als eine »oratio scandalosa und
+haeretica ad valvas geschlagen werden«[300]. Indessen kam es in der That
+nicht so weit. Der Kläger und der Beklagte erhielten die Auflage, »in
+dieser Materie eine moderate Schrift herauszugeben«, und =Sterzinger=
+leistete dieser Forderung Genüge, indem er in der dritten Auflage seiner
+begierig gelesenen Rede seine frühere Behauptung, dass die Hexerei ein
+Vorurtheil =schlecht= denkender Seelen sei, dahin abänderte, dass er
+dieselbe nun zum Vorurtheil =seicht= denkender Seelen machte. Die beiden
+Väter =Merz= und =März= sahen sich übrigens noch verschiedenen sehr derben
+Abfertigungen von Anhängern Sterzinger's blossgestellt, und der Streit, in
+welchem sich sehr wenig Neues und Gründliches[301], aber sehr viel
+gutwillige Halbheit auf der einen und dummdreiste Anmassung auf der andern
+Seite dargelegt hatte, war bald ganz vergessen.
+
+Uebrigens begegnen wir eben damals in =Baiern= allerlei Vorkommnissen,
+welche beweisen, dass der Dämonenglaube und die Hexenverfolgung hier von
+jeher ganz besonders heimisch gewesen war. Denn nicht nur ward hier noch
+1754 ein dreizehnjähriges Mädchen hingerichtet, und 1756 ein
+vierzehnjähriges Mädchen, weil es mit dem Teufel Umgang gepflogen, Menschen
+behext und Wetter gemacht habe, enthauptet[302], sondern es wurde bei den
+kurbaierischen Landgerichten sogar noch im Jahr 1769 eine amtliche
+Instruktion zum »=Malefiz-Inquisitions-Prozess=«[303] eingeführt, welche
+ganz und gar dem Hexenhammer entsprach. In demselben werden den Richtern
+zunächst die genauesten Belehrungen über das »Laster der Zauberei, Hexerei
+oder Schwarzkunst« gegeben, wobei zwischen Schwarzkünstlern (magi),
+eigentlichen Zauberern (praestigiatores), Segensprechern (incantatores oder
+exorcistae), sowie necromanticis, Wahrsagern (haruspices, arioli),
+Veneficis und eigentlichen Hexen (sagae, lamiae, striges) oder Unholden
+sorgfältig unterschieden wird. -- Diese Letztgenannten, die
+»Gabelfahrerinnen, Hexen und Hexenmeister thuen Ungewitter, Riesel, Donner
+und Blitz in den Lüften erwecken, trachten nach Menschen und Viehs
+Untergang, -- besuchen die Zusammenkünfte der Teufel und anderer Hexen und
+reiten dahin auf Gabeln, Stecken und Besen, halten auch beiderlei
+Geschlechts bei.«
+
+»Die Schwarzkünstler, Hexen und Zauberer machen mit dem Teufel einen
+ordentlichen Pakt, sie verleugnen die allerheiligste Dreifaltigkeit, den
+christlichen Glauben, die seligste Mutter Gottes, die lieben Heiligen, alle
+Kirchen-Sacramenta, treten deren Bildniss, das heilige Kreuz, mit Füssen,
+lassen sich auf des obersten Teufels Namen und in aller anderen Teufel
+Namen umtaufen, schwören denselben die Treue, beten ihn mit gebogenen
+Knieen an, unterschreiben sich mit ihrem eigenen Blut, geloben (sich) ihm
+an und gebrauchen ohne Unterlass seinen Beistand, werden auch von ihm an
+unterschiedlichen Orten des Leibes mit verschiedenen Figuren gezeichnet,
+allwo sie hernach keine Empfindlichkeit haben, küssen den Teufel von hinten
+und vorn, treiben mit demselben (=wie ich darvor halte=) =ihrer
+Einbildung=[304] nach Unzucht und fleischliche Vermischung, -- tragen
+versteckter Weise die heil. Hostien mit sich auf die Hexentänze und
+Convente, haben viele Jahre aufeinander ihre Teufel als Puller und legen
+dergleichen, wenn sie von ihren Ehemännern aus dem Bett hinweggefahren,
+statt ihrer unter menschlicher Gestalt zu dem Ehemann in das Bett an die
+Seite.«
+
+Hierauf wird bezüglich der »Anzeigen dieses allerabscheulichsten Lasters«
+mit Berufung auf die Auctorität Carpzov's ausgeführt, dass es »in den
+heimlichen und schwer zu probirenden Verbrechen =genug=« sei, dass
+=Muthmassungen= vorhanden; denn »=eine muthmassliche und aus wichtigem
+Argwohn entsprungene Probe ist diessfalls für vollkommen und entscheidend
+zu achten=.« Daher hat man zunächst nur nach dem Rufe der Betreffenden zu
+fragen und demgemäss gegen sie vorzugehen.
+
+Bezüglich des Prozessverfahrens ist nun zwar von der Anwendung der Folter
+nicht die Rede; dagegen wird eine Reihe der scheusslichsten Vorschriften
+des Hexenhammers wiederholt. Zunächst heisst es nämlich: »Wenn dergleichen
+Geschmeiss in Verhaft kommt, ist das Sicherste, der Oberbeamte befehle, man
+solle ihnen =alle Haare abscheeren= und sie durchgehends glatt und eben
+machen, auch wegen vielleicht habenden =Zeichen= visitiren, damit sie
+nichts Zauberisches mögen bei sich führen oder versteckt behalten, wie dann
+auch wohl geschicht, wenn man ihnen ein anderes =Malefizhemd= -- zuwirft.«
+
+Aus den für den Prozess vorgeschriebenen »Fragestücken« ersieht man, dass
+die Doktrin des Hexenhammers in Baiern im Jahr 1769 noch vollständig
+aufrecht erhalten wurde, und dass die ganze Inquisition auf der
+nichtswürdigsten Suggestion beruhte. Am empörendsten sind hierbei wohl die
+zum Gebrauche bei Kindern vorgeschriebenen Fragen. Dieselben sollen
+zunächst durch freundliche Fragen gefangen werden: »Wie sie heissen? Ob sie
+ihre Eltern lieb haben? Ob sie schon zur Schule gehen? Was sie für
+Kameraden haben? Was diese können? Was sie mit ihnen spielen?« u. s. w.
+Dann folgen die Fragen: »Warum sie dermalen nicht zu Hause bei dem Vater
+(Mutter), sondern hier im Amthaus sich befinden? Was sie neulich da und
+dort mit diesen getrieben? In wem es bestanden? Was, wie er es gemacht? Wer
+es ihm gelehrt? Wann, wo, wer dabei gewesen? Wie oft sie es gemacht? --
+Wie lange das Wetter gedauert? Wem es vermeint gewesen und geschadet? Zu
+wem sie die Mäuse geschickt? Warum? Wie er ausgeschaut? -- Wie oft sie auf
+dem Tanz gewesen? Wer sie hingeführt und was sie noch alldort gethan? Was
+ihnen dieser und jener, auch der Teufel versprochen?« u. s. w.
+
+Bei Erwachsenen soll sofort gefragt werden: »Ob er diese oder jene Personen
+kenne? Ob dieser ein Hexenmeister sei? Er müsse es wissen, weil er mit ihm
+Umgang gepflogen. Was ihm von dem jüngst gewesenen Schauerwetter bekannt?
+Wer dieses gemacht? Wo er um diese und jene Zeit gewesen? Von wem er das
+Hexen und Zaubern gelernt? Wie lange er solches treibe? -- Was er für einen
+Glauben habe? Wie er dieses sagen möge, zumal er sich ja durch seine
+teuflischen Künste von Gott abgesondert? Was er zu seiner Kunst gebrauche?
+Woher er die Sachen genommen? Was der Teufel von ihm verlangt? Solle die
+Wahrheit sagen. Ob er sich demselben verschrieben? Auf wie lange und mit
+was für Umständen? Ob er Gott verleugnet? Ob er anders getauft und mit was
+für einem Namen? -- Ob er mit dem Teufel Beischlaf gehabt? Wie oft und auf
+was für eine Weise? Wie dieser geheissen, wie er ausgesehen? Was sie
+hierbei und nach der Hand verspürt[305]? Zu was Zeit und an welchem Orte er
+auf dem Tanz gewesen? Was der Teufel geredet?« u. s. w. u. s. w. --
+Besonders wird es dem Untersuchungsrichter noch zur Pflicht gemacht »auch
+auf die Complices zu inquiriren«.
+
+Diese (von =Schuegraf= im Archive zu Kelheim aufgefundene und zuerst
+bekannt gemachte) Instruktion für die kurbaierischen Hexenrichter musste,
+da sie nicht gedruckt ward[306], von jedem Landgericht abgeschrieben
+werden. Schuegraf macht nun dabei die für die damaligen Kulturverhältnisse
+Baierns ganz besonders frappante Mittheilung, dass man eben damals, gerade
+um die Jahre 1760-1769 anfing, die baierischen Pfleggerichte der vier
+Rentämter Straubing, Landshut, München und Burghausen zu klassifiziren,
+indem man jene, die am meisten Hexen und andere Verbrecher durch Feuer,
+Schwert etc. justifizirt hatten, die strengsten, jene aber, die in ihrer
+Jahrespraxis eine geringere Zahl von Hinrichtungen aufzuweisen hatten, nur
+=strenge Halsgerichte= zu nennen pflegte[307].
+
+Grosse Bewegung rief damals in Baiern ein gewaltiger Teufelsbanner, der
+Priester =Joh. Joseph Gassner= hervor[308]. Derselbe verkündete, dass die
+Wirksamkeit des Teufels jetzt vorzugsweise in der Bewirkung von Krankheiten
+hervortrete, wesshalb ein grosser Theil derselben nicht mit Arzneien,
+sondern nur mit Beschwörungen und Exorzismen geheilt werden könnte. Einen
+mächtigen Gönner fand Gassner an dem Bischof von Regensburg, Anton Ignaz
+Grafen von Fugger, der ihn zu seinem Hofkaplan und geistlichen Rath
+ernannte. Da der genannte Bischof zugleich Propst von Ellwangen war, so
+begab sich Gassner dahin und begann hier an Besessenen und anderen Kranken
+seine Exorzismen zu experimentiren. Der Zulauf, den er hier fand, war so
+gross, dass im Dezember 1774 die Zahl der Hülfesuchenden über 2700 betrug.
+Um seine Teufelsbannerei noch mehr in Schwung zu bringen, veröffentlichte
+Gassner 1774 ein Schriftchen unter dem Titel: »Weise, fromm und gesund zu
+leben, auch ruhig und gottselig zu sterben oder Nützlicher Unterricht wider
+den Teufel zu streiten durch Beantwortung der Fragen: 1) Kann der Teufel
+dem Leibe der Menschen schaden? 2) Welchen am meisten? 3) Wie ist zu
+helfen?« (Kempten, 1774, 40 S.) Er meint in diesem Schriftchen, dass es
+drei Klassen vom Teufel geplagter Menschen gebe, nämlich circumsessi
+(angefochtene), obsessi oder maleficiati (verzauberte) und possessi
+(besessene). Für alle diese Geplagten gibt Gassner die Mittel der Heilung
+an. Vor Allem habe sich der Betroffene davor zu hüten, dass er die
+teuflische Plage und Schädigung für ein natürliches Leiden halte, indem
+Niemand die Wirklichkeit der dämonischen Zauberei leugnen könne, ohne sich
+»de religione suspectus« zu machen. -- Im folgenden Jahre zog Gassner nach
+Regensburg über und auch hier strömte viel Volks von allen Seiten (aus der
+Pfalz, aus Böhmen, Oesterreich und aus anderen Landen) herbei, um sich
+durch seine Bannsprüche von allerlei zauberischen Plagen, Besessenheit und
+sonstiger Krankheit heilen zu lassen. Endlich aber ward ihm das Handwerk
+gelegt. Der kaiserliche und der kurbaierische Hof, der Bischof von Costnitz
+und die Erzbischöfe von Salzburg und Prag untersagten ihm die fernere
+Ausübung seiner Teufelsbannerei. Auch in Rom wurde die Ostentation, mit der
+er seine (theilweise von ihm selbst redigirten) Exorzismen betrieb,
+gemissbilligt. Nebenbei wurde viel Staub durch Broschüren, die sich mit dem
+Teufelsbanner und Wunderdoktor beschäftigten, aufgewirbelt[309].
+
+In diesem Federkrieg sprach sich seltsamer Weise nicht nur der berühmte
+=Lavater= zu Zürich einigermassen zu Gunsten Gassner's aus, indem er in
+diesem zwar keinen Wunderthäter aber doch einen starken Glaubensmann
+anerkannte, -- sondern auch der kaiserliche Leibarzt =Anton von Haen= (der
+mit seinem Collegen, dem Freiherrn =van Swieten= als Hauptgegner des
+Hexenglaubens galt, und der einst drei angebliche, schon gemarterte und zum
+Scheiterhaufen verurtheilte Hexen gerettet hatte,) liess sich bestimmen, in
+einer Broschüre[310] dem Hexenglauben gewisse Conzessionen zu machen. In
+einer zweiten Broschüre[311] »über die Wunder« schloss freilich =Haen=
+seine Untersuchung damit, dass, da sich die wesentlichen Kennzeichen des
+Wunders bei den wunderbaren Heilungen Gassner's nicht vorfänden, dieser
+dieselben wohl mit Hülfe des Teufels verrichtet haben müsste.
+
+Auch unter der Regierung des Kurfürsten =Karl Theodor= (1777-1799) dauerte
+die Herrschaft des Aberglaubens in Baiern ungestört fort. Fast jedes
+Kloster hatte seinen sogenannten =Hexenpater=, bei welchem man sich Rath
+und Schutzmittel zu holen pflegte, z. B. Agnus Dei und Lukaszettel. Eine
+Bäuerin aus dem Gerichte Pfatter bei Straubing, deren Kühe keine Milch
+gaben, fiel in die Schlingen eines solchen Hexenpaters, des Franziskaners
+Benno, der sie im Kloster trunken machte, dann unter dem Vorwande der
+Entzauberungszeremonien schändete und zuletzt zum Todtschlage an der
+neunzigjährigen Grossmutter ihres Mannes veranlasste. Als das Gericht nach
+langem Zögern die Verhaftung des Buben beschloss, musste es die
+Auslieferung desselben durch militärische Exekution vom Kloster erzwingen,
+und als derselbe endlich degradirt und zu lebenslanger Festungsarbeit
+verurtheilt war, legte sich Rom ins Mittel und bewirkte Begnadigung, so
+dass der Hexenpater mit zehnjähriger Suspension und eben so langem
+Klosterarreste durchkam. -- »Seht, Leute! -- sagt der Berichterstatter, dem
+wir diese Nachricht entnehmen, -- so geht's bei uns in Baiern zu; die
+Pfaffen lachen über uns und mästen sich von unserm Schweiss. Wär's nicht
+eine von den nothwendigsten Neuerungen, dass bei uns die Bettelmönche, so
+wie die andern privilegirten Tagediebe aufgehoben, oder wenigstens ihr
+Wirkungskreis beschränkt würde? Aber das ist so ein Wunsch, der keine
+Erfüllung kennt, so lange wenigstens nicht kennen wird, als =Frank=
+Gewissensrath unsers durchlauchtigsten Karl Theodor bleibt«[312].
+
+Im Umfange des heutigen Königreichs Baiern sah man sogar noch im Jahr 1775
+die Tragödie eines Hexenprozesses vor sich gehen. Dieser Hexenprozess
+erfolgte im damaligen =Stift Kempten=, wo derselbe am 6. März 1775 begann
+und am 11. April 1775 zu Ende ging. Ueber den Verlauf desselben berichten
+wir wörtlich nach =C. Haas=, der denselben (in der Schrift »die
+Hexenprozesse« S. 108 ff.) zum ersten Male (nach den Akten) mitgetheilt
+hat.
+
+Eine arme Söldners- und Tagwerkerstochter =Anna Maria Schwägelin= von
+Lachen hatte frühe ihre Eltern verloren und musste sich ihr Brot mit Dienen
+erwerben. Im Dienste eines protestantischen Hauses knüpft der Kutscher des
+Herrn ein Verhältniss mit ihr an und verspricht ihr die Ehe unter der
+Bedingung, dass sie den katholischen Glauben verlasse und lutherisch werde.
+Dieses letztere vollzog die Schwägelin in Memmingen in einem Alter von etwa
+30-36 Jahren (sie wusste im Verhör über ihr Alter nur zu sagen, dass sie in
+die dreissig oder nahezu vierzig Jahre alt sei). Nichtsdestoweniger liess
+sie der Kutscher sitzen und heirathete eine Wirthstochter von Berkheim.
+Hierüber erregt und zugleich in ihrem Gewissen beunruhigt beichtete sie die
+Sache einem Augustinermönche in Memmingen, der ihr gesagt haben soll: »es
+sei nunmehr genug, dass sie es gebeichtet und dass sie eine wahre Reue
+dagegen bezeuge, und sie habe nicht nöthig, dass sie wiederum neuerdings
+ein Glaubensbekenntniss ablege, wenn sie nur bei ihrem Vorsatz beharre.«
+Bei ihrer Conversion in der Martinskirche zu Memmingen habe sie die
+Schwörfinger aufheben und sagen müssen, dass sie auf dem lutherischen
+Glauben beharren wolle und dass die Mutter Gottes und die Heiligen ihr
+nicht helfen können. Die Mutter Gottes sei nur eine Kindelwäscherin und als
+ein anderes Weibsbild gewesen. Die Bilder von denen Heiligen seien nichts
+als zum Gedächtniss, keineswegs aber, dass man diese verehren solle. Gott
+allein könne ihr helfen, sonst Niemand. Da aber oben gemeldeter Augustiner
+in Memmingen wenige Tage nach der Beichte der Schwägelin apostasirte, so
+ward sie wieder unruhig und meinte, sie sei wohl von diesem Geistlichen
+nicht richtig absolvirt. Sie will daher hierauf die Sache einem Kaplan
+gebeichtet haben, der ihr jedoch die Absolution mit dem Bemerken
+verweigerte, der Fall müsse nach Rom berichtet werden. Alsbald aber sei der
+Kaplan auf einen anderen Dienst gekommen und die Sache sei liegen
+geblieben.
+
+Seitdem irrte die Schwägelin von Dienst zu Dienst, und wurde schliesslich
+als vagirende und wahrscheinlich körperlich und geistig leidende Person in
+das Kempten'sche Zuchtschloss Langenegg (zwischen Kempten und Immenstadt)
+gebracht. Dort ward sie =einer notorisch geisteskranken Person=, Namens
+Anna Maria Kuhstaller, für wöchentlich 42 Kr. in Pflege und Aufsicht
+gegeben. Ihrer Aussage nach wurde sie von derselben sehr schlecht gehalten,
+elend genährt, oft Tage lang gar nicht, und dabei vielfach geschlagen und
+sonst misshandelt. Soviel steht wenigstens fest, dass sie schliesslich
+nicht mehr stehen und gehen und keine Hand mehr erheben konnte. Die
+Schwägelin gab dabei an, dass die Kuhstaller sie aus Eifersucht so arg
+misshandelt habe, weil diese befürchtet, sie mache ihr den Zuchtmeister
+abspännstig. Dagegen erklärte die Kuhstaller, sie habe der Schwägelin nur
+zweimal mit einem Stricke etliche Hiebe gegeben, weil sie gelogen habe und
+boshaft gewesen sei. Essen habe sie ihr richtig und genug gegeben, so gut
+sie es habe auftreiben können, was der Zuchtmeister Klingensteiner als wahr
+bezeugte.
+
+In ihrem Unmuthe sagte einmal die Schwägelin, sie wollte lieber beim Teufel
+als in solcher Pflege sein. Das benutzte die Kuhstaller, um alsbald bei
+Gericht anzuzeigen: die Schwägelin habe ihr einbekannt, dass sie mit dem
+Teufel Unzucht getrieben und Gott und allen Heiligen habe absagen und auf
+jene Weise und Art sich verschwören müssen, wie es ihr der Teufel
+vorgehalten habe. Auch habe sie die Schwägelin manchmal laut lachen und mit
+Jemandem sprechen hören, während doch Niemand bei ihr gewesen sei.
+
+=Diese Anzeige genügte=, weil der Zuchtmeister sie bestätigte, die
+unglückliche, ganz gebrechliche Person »abholungsweise auf der sogen.
+Bettelfuhr« am 20. Febr. 1775 nach Kempten ins Gefängniss schaffen zu
+lassen. Von da bis zum 6. März wurde sie nun zunächst durch den
+Eisenmeister Klingensteiner beobachtet, der auf Befragen über das Verhalten
+der Angeklagten deponirte: In der dritten Nacht ihrer Anwesenheit im Kerker
+habe man im Gefängnissofen ein Geräusch gehört, als ob etwas vom Ofen
+herabgefallen wäre. Er selbst freilich habe es nicht gehört, sondern es sei
+ihm von einem anderen Gefangenen erzählt worden. Aber er und seine
+Schwester hätten gehört, wie ihre Enten im Stalle geschrieen und hätten
+deren Unruhe gesehen, und zwar Nachts zwischen zwei und drei Uhr. Späterhin
+habe man nichts mehr gehört. Er, der Eisenmeister, habe die Schwägelin
+gefragt, ob sie wisse, warum sie ins Gefängniss gebracht worden sei. Darauf
+habe sie geantwortet: Ja, sie habe gesagt, dass sie Gott und allen Heiligen
+abgeschworen und mit dem Teufel Unzucht getrieben; allein das habe sie zur
+Kuhstallerin nur aus Furcht gesagt, weil sie sonst von derselben geschlagen
+worden sei. -- Diese wollte sie also als Hexe anklagen und hatte das
+Geständniss erpresst!
+
+Klingensteiner's Schwester Maria Anna deponirt: Der Vorgang mit den Enten
+habe seine Richtigkeit, indem dieselben nie so geschrieen wie damals.
+Uebrigens sei die Inquisitin »nicht nur an beiden Füssen so eingezogen,
+dass diese nicht einmal auf einen Stuhl, sondern immer auf dem Boden liegen
+müsse, wie denn auch ihre Hände ziemlich verdreht« wären.
+
+Die Voruntersuchung war nun geschlossen und die Angeklagte ward am 6. März
+vernommen. Die Personalien wurden protokollirt, dabei die Erzählung ihres
+Abfalls vom katholischen Glauben, ihrer Behandlung seitens der Kuhstallerin
+etc., wobei sie erzählte, sie habe der Kuhstallerin geklagt, dass die Maden
+ihr die Fersen auffrässen, sie solle doch machen, dass man ihr diessmal ein
+Mittel verschaffe, worauf diese geantwortet, dass ihr Hurenjäger (womit sie
+den Zuchtmeister gemeint,) ihr schon etwas geben werde. Auf ihre Klage über
+schlechte Kost habe sie von der Kuhstallerin Schläge bekommen unter
+Vermelden, sie habe von der gnädigen Herrschaft Erlaubniss sie zu
+züchtigen. Immer darüber berufen, dass sie es mit dem Teufel zu thun habe,
+habe sie aus Furcht vor Schlagen und anderer Misshandlung solches zugegeben
+und auf Andringen habe sie zuletzt auch dem Zuchtmeister erzählt, vor etwa
+fünf oder sechs Jahren sei der Teufel in Gestalt eines Jägers ihr in der
+Harth unweit Memmingen begegnet, mit dem sie sich damals versündigt habe.
+Sonst wisse sie nichts anzugeben.
+
+Am 8. März erfolgte nun das zweite Verhör. Inquisitin bleibt dabei, dass
+sie nur aus Furcht und Angst der Kuhstallerin und dem Eisenmeister die
+Geschichte mit dem Teufel erzählt habe, um Ruhe zu bekommen und weil
+letzterer ihr versprochen, ihr dazu behülflich sein zu wollen, dass sie von
+Langenegg fortkomme. Trotzdem wurde aber diese Aussage als Geständniss
+angesehen und Inquisitin mit Fragen aller Art so bestürmt, dass sie
+verwirrt endlich auf die Suggestionen selbst einging und die lächerliche
+Aussage mehr und mehr ausspann, oder vielmehr sich ausspinnen liess, z. B.,
+dass der Teufel ihr zuletzt gesagt habe, dass er der Teufel sei. -- Hierauf
+geht das Verhör auf das Lutherischwerden u. s. w. über, und wird das
+Abschwören in der Martinikirche zu Memmingen zum Abschwören vom Teufel. Zur
+Unzucht mit dem Teufel, sagt die Angeklagte, sei es nicht gekommen, und sie
+könne es nicht anders sagen, auch wenn sie sterben müsse. -- Auf die Frage,
+was ihr denn der Teufel versprochen, antwortet sie: Der Teufel habe ihr
+Zeug (allerlei Sachen) schenken wollen. -- Nun wird die Unglückliche immer
+von Neuem dazu gedrängt, dass sie gestehen soll, sie habe mit dem Teufel
+Unzucht getrieben; allein sie verneint es stets und bleibt dabei, dass sie
+ihre Aussage gegen den Zuchtmeister nur aus Furcht und Angst gethan habe.
+
+Am folgenden Tage (9. März) wird die Unglückliche wieder ins Verhör
+genommen. Dasselbe beginnt wieder mit Fragen nach dem Lutherischwerden und
+geht sodann zur Erörterung ihrer Behandlung in Langenegg über. Inquisitin
+bleibt fest bei ihren früheren Aussagen. Auf Befragen zählt sie eine Reihe
+von Diensten auf, in denen sie gestanden, wiederholt, da sie wiederum nach
+ihrem Abfall vom Katholizismus und ihrer Unzucht mit dem Teufel befragt
+wird, ihre früheren Aussagen, gesteht aber endlich zu, dass der Teufel mit
+ihr Unzucht getrieben und sie mit Aufhebung von zwei Fingern habe schwören
+lassen, dass sie alles dasjenige halten wolle, was sie ihm versprochen habe
+(nämlich, dass sie ihm dienen wolle). Abermals wird sie nun aufgefordert zu
+gestehen, dass sie mit dem Teufel vollkommene Unzucht getrieben habe, was
+sie endlich mit Thränen im Auge und mit dem Bemerken, es werde sie ja das
+Leben nicht kosten, abermals bekennt.
+
+Nun beginnt ein so schamloses Inquiriren nach dem Detail der Unzucht, dass
+die Unglückliche nicht weiss, was sie antworten soll. Sie wird nach
+Scheusslichkeiten gefragt, von denen sie noch nie gehört hat; aber der
+Verhörrichter ruht nicht, bis er aus ihr herausgepresst, was er in sie
+(durch seine Suggestionen) hineingelegt hat. Die Kuhstallerin, welche
+nachher verhöret wird, deponirt, dass sie die Schwägelin einmal habe zum
+Teufel sagen hören: es komme Jemand, er solle in ihre Truhe fahren.
+
+In dem am 10. März fortgesetzten Verhör versichert Inquisitin sich mit dem
+Teufel nur Einmal, und zwar auf der Harth versündigt zu haben. Im Schlafe
+sei es ihr zwei- oder dreimal nur so vorgekommen. Sie klagt, »es werde ihr
+so wehe und sie könne schier nicht mehr schnaufen; heute Nacht habe sie
+gemeint, sie müsse sterben, indem es ihr so schwer auf dem Herzen
+gewesen.« Hierauf wird ihr erwidert: »ihr dermaliger Zustand, den sie dato
+anzeige, werde wohl ja und allein daher rühren, dieweilen sie dem Anschein
+nach bisher kein aufrichtiges Bekenntniss gethan habe. Sie solle daher ihre
+Sache aufrichtig bekennen.«
+
+Endlich dahin gebracht, dass sie bekennt, der Teufel habe in jeder Nacht
+mit ihr Unzucht getrieben, geht sie nun auf alle Fragen, die sie vorher mit
+innerem Erbeben gehört hatte, ein, -- so toll sie auch waren, -- und
+beantwortet sie ganz nach Wunsch des Verhörrichters mit einfachem Ja.
+Zumeist betrafen die Fragen schon früher verhandelte Dinge. Plötzlich aber
+wird im Verhöre von etwas ganz Neuem, nämlich von einem =Pakte= mit dem
+Teufel gesprochen, den die Angeklagte eingestandener Massen eingegangen
+habe. Dieses geschah in der zweihunderteinundzwanzigsten Frage, in welcher
+der Richter dabei auf Frage hundertsechsundsechzig Bezug nahm. Die Frage
+hundertsechsundsechzig lautete aber: »Wie lange es angestanden, dass,
+nachdem sie lutherisch geworden, sie hernach Gott und alle Heiligen
+verleugnet und sich dem Teufel zugeeignet?« an welche nun die
+Suggestivfrage zweihunderteinundzwanzig angeschlossen ward: »Sie habe ad
+interrog. hundertsechsundsechzig gesagt, dass sie erst in zwei Jahren
+danach, wie sie lutherisch geworden, diesen =Pakt mit dem Teufel= gemacht
+habe.« Nun folgt noch eine lange Reihe von Fragen über die mit dem Teufel
+getriebene Unzucht (wobei die Angeklagte auf Befragen angibt, dass derselbe
+bald als Jäger bald als halberwachsener Bauersknecht zu ihr gekommen war,)
+bis man endlich am 30. März 1775 das crimen laesae majestatis divinae als
+constatirt ansehen und das Urtheil gefällt werden konnte, welches auf »Tod
+durch das Schwert« lautete. Das Urtheil ist unterschrieben von
+»=Treichlinger=, Hofrath und Landrichter« (der die Untersuchung geführt
+hatte), »=Feiger=, Hofrath« und »=Hofrath Leiner=«. Die Bestätigung des
+Urtheils ist mit den Worten beigeschrieben: »Fiat iustitia! =Honorius=,
+Fürstbischof.« Ein nachgetragenes »Bey-Urthl« lautet: »Auch ist zu Recht
+erkannt worden, dass wer der armen Sünderin Tod rächen oder hindern würde,
+in dessen (?) Fusstapfen gestellt werden solle.«
+
+So verlief der letzte Hexenprozess auf deutscher Erde -- im Jahr 1775!
+
+Unter den =französischen= Gerichten war das Parlament von Bordeaux eines
+der hartnäckigsten. Es verbrannte noch 1718 einen Menschen, den es für
+überführt erklärte, einen vornehmen Herrn sammt dessen ganzem Hause durch
+Nestelknüpfen bezaubert zu haben[313].
+
+Im Jahr 1731 wurde vor dem Parlament zu Aix der berüchtigte Prozess
+zwischen Katharine Cadière und dem Jesuiten Girard verhandelt. Letzterer
+war angeklagt, dieses Mädchen, sein Beichtkind, zur Unzucht gemissbraucht,
+entführt und ihre Leibesfrucht abgetrieben zu haben. Die Verführung und den
+Abortus sollte der Jesuit durch Zauberkräfte bewirkt haben. Indessen
+bewegte sich der ganze Handel auf einem allzu plattnatürlichen Boden, als
+dass die Richter auf solches Beiwerk hätten Rücksicht nehmen mögen, und der
+Prozess gehört nur der Rubrik der Anklage, nicht dem Charakter des ferneren
+Verlaufes nach unter die Zauberprozesse. Es waren in dieser Sache mächtige
+Interessen im Widerstreit. Der Procureur-General hatte den Antrag gestellt,
+dass Katharine Cadière als ruchlose Betrügerin und falsche Anklägerin
+gehängt werden sollte; die Majorität des Parlaments sprach jedoch dieselbe
+frei und verurtheilte den Jesuiten zum Scheiterhaufen. Indessen vereinigte
+man sich später dahin, ihn dem geistlichen Gerichte zu übergeben, und
+dieses sprach ihn los. Als er sich durch eine Hinterthüre wegschlich,
+erkannte ihn der Pöbel und überhäufte ihn mit Schmähungen[314].
+
+=Spanien= endigte seine Hexenverbrennungen 1781 mit der Hinrichtung eines
+Weibes zu Sevilla, das des Bundes und der Unzucht mit dem Teufel angeklagt
+war. Sie hätte, sagt Llorente, dem Tode entgehen können, wenn sie selbst
+sich des Verbrechens hätte schuldig erklären wollen[315]. -- Noch 1804
+wurden verschiedene Personen wegen Liebeszauber und Wahrsagerei von der
+Inquisition eingekerkert.
+
+Die schrecklichsten Dinge trugen sich aber während des achtzehnten
+Jahrhunderts in der katholischen Schweiz zu[316].
+
+Hier war es am 9. August 1737 geschehen, dass ein siebenzehnjähriges
+Mädchen, =Katharina Kalbacher=, in =Zug= vor dem Hexentribunale erschien,
+um Geständnisse abzulegen. Diese von frühester Jugend an verwahrloste
+Person hatte vorher eine Besprechung mit den =Jesuiten= in =Luzern= gehabt,
+die in ihr eine Besessene erkannt, und deren Rektor ihr die Weisung
+ertheilt hatte, zu thun, was er sie heissen werde, wenn sie von ihrem
+Stande erledigt sein wollte. Sie gab nun den gewöhnlichen Unsinn zu
+Protokoll, wollte schon als kleines Kind dem Teufel und der Zauberei
+ergeben gewesen sein, nannte dabei aber sechs Personen als Mitschuldige, zu
+denen sie späterhin, wahrscheinlich zur Fristung des eigenen Lebens, noch
+drei andere Personen hinzufügte, obwohl diese drei Personen bis dahin in
+allen peinlichen Verhören mit keiner Silbe erwähnt worden waren.
+
+Die Angezeigten wurden nun alsbald vorgeladen und »in loco torturae« d. h.
+in dem unter dem Namen Kaibenthurm bekannten scheusslichen Arrestlokal der
+Hexen vernommen[317].
+
+Im ersten Verhör wiesen dieselben sämmtlich jedes Wissen von Zauberkünsten
+und jede Theilnahme an denselben einfach zurück, obschon ihnen von Anfang
+an mit Drohungen sehr ernst zugesetzt wurde. Daher schritt man alsbald zum
+=peinlichen= Verhör, zunächst mit der siebenzigjährigen Lisi Bossard. Diese
+alte Person wurde also »gesetzt«, dann »gebunden« und mit dem »kleinsten
+Stein aufgezogen«[318], gab aber hängend »unter erschrecklichem Geschrei
+aber =ohne Zähren=« auf die Fragen: »ob es nichts mit dem Teufel gehabt, ob
+es nichts verderbt, ob es nichts wissen wolle über das Schlüsselloch, ob es
+kein Vieh verderbt«, ein beharrliches »Nein« zur Antwort, worauf zu
+schärferen Torturen vorgegangen wurde, -- mit demselben Erfolg.
+
+Doch wir sehen hier von der grässlichen Behandlung der übrigen Angeklagten
+ab, um nur Eine derselben ins Auge zu fassen, deren Geschick uns darüber
+belehren mag, wie Menschen wirklich Teufel sein können.
+
+Die Ehefrau =Anna Gilli= war am 12. August 1737, vierzig Jahre alt, in der
+vollen Kraft der Gesundheit und eines abgehärteten, starken Körpers vor
+ihre Untersuchungsrichter gebracht worden; und am 29. Januar 1738 ward sie
+zerschlagen, zerquetscht, zerfetzt und zerrissen an Fleisch und Knochen,
+kaum noch ein menschliches Aussehen an sich tragend, in der Ecke eines der
+Löcher im Kaibenthurm zusammengekauert, todt gefunden.
+
+Das erste Verhör der Anna Gilli wurde damit eröffnet, dass man sie das
+Zeichen des Kreuzes machen, fünf Vaterunser und Ave Maria sowie den Glauben
+und die »offene Schuld« beten liess, worauf die erste Frage folgte: »ob sie
+dem bösen Feinde widersage«, deren Bejahung sofort zu der Frage benutzt
+wurde, »ob sie von demselben etwas angenommen habe«, womit die Quälerei
+ihren Anfang nahm. Man hatte bei ihr im Stalle acht »Steckeln« gefunden,
+von denen sie sagte, dass ihr Mann sie gemacht habe, um sie mit Knöpfen zu
+versehen, mit Scheidewasser anzustreichen und zu verkaufen. Allein das
+Gericht wollte in ihnen nun einmal die Besenstiele erkennen, mit denen sie
+zum Hexensabbath fahre, wesshalb sie sich des Bundes und der Buhlerei mit
+dem Teufel u. s. w. schuldig bekennen sollte. Da sie dieses nicht that, so
+wurde alsbald zur Tortur geschritten. Sie wurde entblösst, mit einem
+Hexenkleide angethan, »ist ihr dann unseres Erlösers Jesu
+Christi ......[319] um den Leib gelegt und heilige und gesegnete Sachen an
+den Hals gehängt worden, wie auch Salz, das an einem Sonntag gesegnet
+war -- ist auch exorzisirt worden, hat aber hierauf keine Zähre vergossen.
+Sind ihr hierauf im Weihwasser drei Tropfen von einer gesegneten Wachskerze
+gegeben, ist ihr hierauf wieder lange Zeit geistlich zugesprochen
+worden«, -- mit diesen Worten beginnt das Protokoll des dreizehnten
+Verhörs, denn =zwölfmal= war sie bis zum 2. September, wo dieses Verhör
+stattfand, bereits gepeinigt worden. Fast in jedem dieser Verhöre hatte man
+sie stundenlang die Tortur auf der Folter mit Anhängung der schwersten
+Steine ertragen lassen, und da dieses nichts fruchtete, so waren noch
+andere Torturmittel zur Anwendung gebracht. Man hatte sie in die
+»Geige«[320] gespannt, ihr den »eisernen Kranz« aufgelegt und schliesslich
+war sie »im Namen der allerheiligsten Dreifaltigkeit« nach Entblössung
+ihres Körpers erst auf dem Rücken, dann auf den Fusssohlen mit Haselstöcken
+zerhauen worden. Im vierzehnten Verhör (am 3. Septbr.) wurden ihr sogar
+über dreihundert Ruthenstreiche beigebracht[321]. Aber die teuflisch
+Gequälte blieb standhaft. Daher liess man sie jetzt bis zum 3. Oktober in
+ihrem scheusslichen Behälter in Ruhe. Da aber nahm das Verhör und die
+Tortur aufs Neue ihren Anfang. Man hatte nämlich in ihrem Hause ein
+Bündelchen mit Habermehl und ein Büchschen mit einer Salbe vorgefunden und
+die Kalbacherin hatte ausgesagt, dass das angebliche Habermehl Gift sei,
+welches die Gilli zum Hagelmachen und Sterben des Viehes gebrauche. Ebenso
+hatte sie angegeben, dass die Gilli mit der Salbe ihre »Steckle« zum
+Ausfahren verwende. Allein obgleich die Gilli sich bereit erklärte, das
+Habermehl sofort verzehren zu wollen, wenn man es ihr nur gebe, und
+obgleich der »Meister Nachrichter«, den man beauftragt hatte, mit dem
+angeblichen Habermehl an einem Hunde eine Probe zu machen, berichtete, er
+habe eine Handvoll davon einem Hund in einem Stück Fleisch und in Bratwurst
+beigebracht, dem es weder geholfen noch geschadet habe, so wurde die
+Unglückliche doch nochmals auf die Folter gespannt, und zwar mit Anhängung
+aller drei Steine an die Füsse. -- Nach dieser letzten Tortur wurde sie
+nach Rathserkenntniss wieder in ihr kaltes Loch gesperrt, und bei etwas
+Suppe zu Mittag und etwas Brot zur Nacht bis zum 23. Januar in Ruhe
+gelassen. Da wurde sie plötzlich nochmals ins Verhör geführt. Die
+zermarterte Frau konnte nicht mehr gehen. Sie wurde abermals aufgefordert,
+sich als Hexe zu bekennen, gab aber keine Antwort, sondern brach lautlos
+zusammen. Die Richter hatten dabei noch die Rohheit, sie zu fragen,
+wesshalb sie nicht gerade stehen könnte. Als Antwort sprach sie die Bitte
+aus, dass man ihr etwas Wasser geben möchte.
+
+Am 29. Januar 1738 ward sie endlich todt im Gefängniss gefunden. Das
+darüber aufgenommene Visum repertum theilt mit, »dass nachdem die Läufer
+besagte Person todt angetroffen, der Meister Nachrichter bei näherem
+Untersuch in einem der zwei hölzernen Gehäuse oder Keychen der obersten
+contignatio dieselbe in einer Ecke auf der rechten Schulter liegend, Hände
+und Füsse zusammengezogen und mit einem Skapulier und Rosenkränzchen am
+Hals, -- auch ohne Merkmale eigenhändiger Gewaltthätigkeit gefunden; dass
+hierauf die wohlweisen und gnädigen Herrn des Stadt- und Amtsraths
+beschlossen, weil solche arme Person von den auf sie gewesenen Indizien
+durch grosse und vielfältige Pein sich purgirt und nichts auf sie gebracht
+werden können, wollen M. g. Herrn sie nun als todt nicht für eine Unholdin
+erkennen noch traktiren, und um das so viel mehr, da sich aus dem Viso
+reperto durchaus zeige, dass diese arme Person nicht eines gewaltthätigen
+sich selbst angethanen Todes gestorben sei, sondern das Skapulier und
+Rosenkranz am Halse gefunden worden. Desshalb soll solche heute Nacht ohne
+Geläute und Lichter von den Läufern auf den Kirchhof getragen und in das
+Bettlerloch herunter gelassen werden.«
+
+Ganz ebenso wie mit diesem standhaften, willensstarken Weibe wurde nun auch
+mit allen anderen Angeklagten verfahren. Bei allen dieselben Prozeduren und
+dieselben Torturen! Nur mit einigen Worten wollen wir hier noch das
+Schicksal des Marx Stadlin von Zug, seiner Frau und seiner Tochter Euphemia
+berühren. Diese drei Unglücklichen waren die von der Kathri Kalbacher ganz
+nachträglich am Tage vor ihrer beschlossenen Hinrichtung als Hexen
+Denunzirten. Marx Stadlin erlitt unter unsäglichen Schmerzen alle die
+Torturen, die wir bei der Gilli erwähnten, ohne sich ein Geständniss
+abpressen zu lassen. Das schreckliche Ende mehrerer dieser sogenannten
+Hexen auf dem Richtplatze, das er noch vor seiner Gefangennehmung
+mitansehen konnte, mag nicht wenig zu dieser Standhaftigkeit beigetragen
+haben. Ebenso ertrug auch seine Tochter Euphemia alle Martern. Dieses
+heldenmüthige, kaum achtzehnjährige Mädchen hat durch seinen starken
+Glauben an Gott, durch den Muth, mit dem sie lieber alle Martern erleiden
+und das Leben verlieren wollte, als die Wahrheit verleugnen oder, wie sie
+sagte, die Seele verlieren, ihr Leiden wie eine Märtyrerin getragen, und
+selbst ihre Richter in einem Grade stutzig gemacht, dass »solche =unter der
+Zeit= die h. Regierungshäupter um Rath fragen zu müssen glaubten, was
+ferner in der Sache zu thun sei.« -- Beide wurden schliesslich
+freigesprochen.
+
+Weniger stark und fest war Stadlin's Frau, Anna Maria, geb. Petermann. »Sie
+wolle lieber sagen, sie sei eine Hexe, als so gemartert werden, -- sie sei
+jetzt schon halb todt.« Etwa sechsmal widerrief sie ihre Geständnisse, bis
+sie schliesslich der fortgesetzten Tortur und Geisselung erlag und sich als
+Hexe bekannte.
+
+Zum Schlusse unserer Berichterstattung über diesen Prozess theilen wir noch
+folgende in demselben vorgekommenen Erkenntnisse mit:
+
+»Ueber die arme Sünderin =Elisabeth Bossard=, weilen diese vor vierzig
+Jahren durch Ableugnung Gottes und seiner Heiligen, auch wegen begangenen
+gottesschänderischen Verunehrung des Hochwürdigsten solche unmenschliche
+Verderbungen, nicht minder auch mit Vermischung mit dem Teufel sich
+entsetzlich verfehlet, dass diese arme Person vor dem Thurm hinter sich in
+ein Karren gesetzt, dreimal mit feurigen Zangen gerissen, als zum erstenmal
+allhier gleich nach Ablesung des Urtheils an der rechten Hand, das andere
+Mal am rechten Fuss gleich vor der Stadt auf der Schanze, und das dritte
+Mal gleich innerhalb des Schützenhauses an dem linken Fusse; hernach mit
+einem Vierling Pulver am Hals lebendig verbrannt, und also vom Leben zum
+Tode hingerichtet werde.«
+
+»Ebenso soll das =Margareth= zweimal mit feurigen Zangen gerissen, ebenso
+ausgeführt und mit einem Vierling Pulver am Hals an eine Leider gebunden
+und ins Feuer gestossen werden.«
+
+»Das arme Mensch =Theresia Bossard= soll gleich der anderen zur Stadt
+hinaus auf den gewohnten Richtplatz geführt und alldort die rechte Hand
+abgehauen und da sie den Strick am Hals und noch lebendig, die Zunge mit
+einer feuerigen Zange aus dem Mund gerissen, auch mit einem Strick an einer
+Stud erwürgt werden.«
+
+»Ebenso soll das Anna Maria Bossard ausgeführt, mit feuerigen Zangen
+gerissen und verbrannt werden. Dieselben alle vier sollen zu Pulver und
+Asche verbrannt, nochmals die Asche unter das Hochgericht vergraben werden,
+damit ferner Niemandem kein Schade geschehen könne.«
+
+=Anna Maria Petermann= wurde an einem Pfahl erwürgt und vorher mit feurigen
+Zangen gezwickt.
+
+Weiter heisst es in den Erkenntnissen: »Die Kathri Kallbacherin soll aus
+sonderer Gnad, weil solche sich ihrer zwar grossen Unthaten selbst zu
+Handen einer hochweisen Obrigkeit angeklagt, auf dem Karren auf den
+Richtplatz geführt und daselbst mit dem Schwerte hingerichtet werden.«
+
+Noch enthält das Protokoll das Urtheil über sieben Personen, die auf eben
+diese grausame Weise als Hexen hingerichtet wurden. --
+
+So endete dieser entsetzliche Prozess, der -- was wohl zu beachten ist --
+in Szene gesetzt wurde, nachdem es der alten aristokratischen Partei zwei
+Jahre vorher (1735) gelungen war, das Regiment des edlen, gerechten und
+freisinnigen Landamman Schuhmacher in Zug zu stürzen und diesen aus dem
+Lande zu verbannen. Der Prozess war die Frucht der Coalition der
+Aristokratie mit der Hierarchie und war die Siegesfeier derselben.
+
+Uebrigens war er nicht der letzte Hexenprozess der Schweiz. In dem zum
+Königreich Preussen gehörigen Lande Neufchatel wurde noch im Jahr 1743 --
+also unter der Regierung Friedrichs d. G. -- von dem Kriminalgericht zu
+Motiers ein Zauberer verurtheilt. Derselbe wurde erst gerädert und dann
+lebendig verbrannt[322]. Das letzte gerichtliche Opfer des Hexenglaubens
+während des achtzehnten Jahrhunderts fiel in der Schweiz im Jahr 1782 zu
+=Glarus=[323]. =Anna Göldi=, Dienstmagd des Arztes Tschudi, wurde
+enthauptet, weil sie das Kind ihres Herrn bezaubert haben sollte, so dass
+es Stecknadeln, Nägel und Ziegelsteine vomirte. Dieses Erbrechen hatte
+begonnen, als die Beschuldigte bereits seit drei Wochen ausserhalb Landes
+gewesen war. Ihr angeblicher Mitschuldiger, ein angesehener Bürger,
+erhängte sich voll Verzweiflung über den Schimpf, den man ihm anthat, im
+Gefängnisse. Das in diesem Prozesse hervortretende Parteienspiel der
+Patrizierfamilien, das Benehmen der Aerzte und Theologen, das Hinzuziehen
+eines wahrsagenden Viehdoktors, die Entzauberungsprozedur durch die
+Angeschuldigte und das von reformirten Richtern gefällte Todesurtheil
+selbst geben einen traurigen Begriff von der damaligen Geistesbildung des
+kleinen Freistaates. Die Vorstellungen, die von dem aufgeklärten Zürich
+wohlmeinend herüberkamen, hatten kaum einen andern Erfolg, als dass die
+glarner Richter einen Euphemismus erfanden. Sie redeten in ihrem Urtheil
+von »ausserordentlicher und unbegreiflicher =Kunstkraft=« und von
+»=Vergiftung=«, wo sie auf =Zauberei= erkannt haben würden, hätten sie
+nicht aus Zürich erfahren, dass ein Hexenprozess ihnen vor aller Welt
+Schande bringen müsste[324]. Das folgende Aktenstück wird den Charakter des
+Ganzen hinlänglich in's Licht stellen[325]:
+
+ »=Malefiz-Prozess und Urtheil=
+ über die z. Schwert verurtheilte Anna Göldinn aus
+ dem Sennwald, verurtheilt den 6/17 Junii 1782.
+
+Die hier vorgeführte bereits 17 Wochen und 4 Tage im Arrest gesessene, die
+meiste Zeit mit Eisen und Banden gefesselte arme Uebelthäterin mit Namen
+Anna Göldinn aus dem Sennwald hat laut gütlich und peinlichem Untersuchen
+bekennet, dass sie am Freytag vor der letzten Külbi allhier zwischen 3 und
+4 Uhr Nachmittags aus des Herrn D. Tschudis Haus hinter den Häusern durch
+und über den Giessen hinauf zu dem Schlosser Rudolf Steinmüller, welcher
+letzthin in hochobrigkeitlichem Verhaft unglückhafter Weise sich selbst
+entleibet hat, expresse gegangen sey, um von selbem zu begehren, dass er
+ihr etwas zum Schaden des Herrn Doktors und Fünfer Richters Tschudi zweyt
+ältestem Töchterli Anna Maria, dem sie übel an sey, geben möchte, in der
+bekennten äusserst bösen Absicht das Kind elend zu machen, oder dass es
+zuletzt vielleicht daran sterben müsste, weil sie vorhin von dem
+unglücklichen Steinmüller vernommen gehabt habe, dass wann man mit den
+Leuten uneins werde, er etwas zum Verderben der Leute geben könne. Auf
+welches sie ein von dem unglücklichen Steinmüller zubereitetes und von ihm
+am Sonntag darauf, als an der Kilbi selbst, überbrachtes verderbliches
+Leckerli im Beyseyn des Steinmüllers auf Herrn D. Tschudis Mägdekammer
+zwischen 3 u. 4 Uhr, als weder Herr D. Tschudi, noch dessen Frau, noch das
+älteste Töchterli zu Hause war, unter boswichtigen Beredungen, dass solches
+ein Leckerli sey, dem bemelten Töchterli Anna Maria beigebracht habe, wo
+ihr der Steinmüller bey gleich unglücklichem Anlass noch auf der
+Mägdekammer, zwaren da das Töchterlein das verderbliche Leckerli schon
+genossen gehabt, eröffnet habe, dass solches würken werde, nämlich es werde
+Guffen, Eisendrath, Häftli und dergleichen Zeugs von dem Kinde gehen,
+welches auch leider zum Erstaunen auf eine unbegreifliche Weise geschehen,
+wodurch das unschuldige Töchterlein fast 18 Wochen lang auf die
+jammervollste Weise zugerichtet lag. Bey solchem unter der betrüglichen
+Gestalt eines Leckerlis dem Töchterlein beigebrachten höchst verderblichen
+Gezeug liess es die hier stehende Uebelthäterin nicht bewenden, sondern
+erfrechte sich aus selbsteignem bösen Antrieb laut ebenfalls gütlich und
+peinlich abgelegtem Geständniss neuerdings in der letzten Woche, da sie
+noch bei Herrn D. Tschudi am Dienst stund, wo ihro nach ihrem Vorgeben
+damals das Töchterli in der Küchen die Kappe abgezerret habe, diesem
+Töchterli in sein mit Milch auf den Tisch gebrachtes Beckeli zu acht
+unterschiedlichen malen und noch über erfolgtes Warnen hin, jedesmal eine
+aus dem Brusttuch genommene Guffe, also zusammen 8 Guffen zu legen, in der
+bekennten schändlichen Absicht, damit wann man die Guffen gewahr werde und
+mit der Zeit Guffen vom Kind gehen möchten, man schliesse, dass das
+Töchterlein solche aus eigner Unvorsichtigkeit geschluckt habe, und dadurch
+die erste im Beyseyn des Steinmüllers verübte Uebelthat, wegen des
+beygebrachten Leckerlis, verdeckt bleibe, von welchen Guffen zwaren das
+Töchterli keine empfangen hat, sondern solche allemal auf dem Tisch
+entdeckt worden sind.«
+
+»Laut der unterm 13ten letzt abgewichenen Christmonat aufgenommenen
+Besichtigung, da die Uebelthäterin der Justiz noch nicht eingebracht worden
+war, ist das gedachte Töchterli elend, meistens ohne Verstand auf sein
+Lager gelegen, die Glieder waren starr, so dass weder die Arme noch Füsse,
+noch Kopf konnten gebogen werden, auch konnte es auf das linke Füsslein
+nicht stehen, und hat in Gegenwart der zur Untersuchung verordneten
+Ehren-Kommission öfters gichterische Anfälle bekommen.«
+
+»Nach laut der neuerdings unterm 10. März dis Jahrs bei dem bemeldten
+Töchterlein aufgenommenen Besichtigung, da damalen die arme Uebelthäterin
+schon im Verhaft gelegen war, hatte das Töchterlein wiederum in Anwesenheit
+der Ehren-Kommission öfters kaum 2 Minuten dauernde Anfälle von
+gichterischen Verliehrungen der Sinne angewandelt, und das linke Füsslein
+war unveränderlich mit gebogenem Knie ganz kontrakt gegen den Leib gezogen,
+dergestalten, dass solches auch mit Gewalt nicht konnte ausgestreckt
+werden, auch beim geringsten Berühren sich schmerzhaft zeigte. Was in so
+langer Zeit das elende Töchterli seinen geliebten Eltern für Mühe, Kosten,
+Kreuz und Kummer verursacht hat, ist zum Erstaunen gross, indem laut
+eydlichen Zeugnuss der Eltern und anderer dabey gewesenen Ehrenleute in
+etlichen Tagen über 100 Guffen von ungleicher Gattung, 3 Stückli krummen
+Eisendrath, 2 gelbe Häftli und 2 Eisennägel aus dem Mund des Töchterleins
+unbegreiflicher Weise gegangen sind. Nachdem dieser armen Uebelthäterin die
+jammervollen Umstände des Töchterleins zu Gemüth geführet worden, hatte sie
+sich endlich nach vorläufig dreymal auf dem Rathhause nächtlicher Zeit, als
+den 11., 12. u. 14. März, vergeblich gewagten Versuchen erkläret, dass sie
+das Kind an dem Ort, wo sie solches verderbt, wiederum bessern wolle; wo
+also gleich, den 15. März, nächtlicher Zeit man bemeldte Uebelthäterin in
+H. D. Tschudis Haus in die Küche, dahin sie zu gehen begehrte, führen
+liess, welche durch ihr in dem Untersuch beschriebenes Betasten, Drucken
+und Strecken an dem linken verkrümmten und kontrakten Füssli des Kinds,
+welches einige Zoll kürzer, als das rechte Füssli war, und darauf es weder
+gehen, noch stehen konnte, mit ihren blossen Händen so viel bewürkte, dass
+das Töchterli in Zeit 10 Minuten wieder auf das verderbte Füssli stehen und
+damit allein und auch mit Führen hin und hergehen konnte, wie dann diese
+Uebelthäterin das Töchterli an denen noch nachgefolgten zwey Nächten
+vermittelst ihrer auch im Untersuch ausführlich beschriebenen Bemühung
+wiederum nach allen Theilen zum grössten Erstaunen auf eine unbegreifliche
+Weise gesund hergestellt, so dass nach eydlichem Zeugnuss nach der Hand
+2 Guffen nid sich von dem Töchterli gegangen sind, welches nun die
+wesentliche Beschreibung des Verbrechens samt der Krankheit und Besserung
+des Töchterleins ausmachet.«
+
+»Wann nun hochgedachte M. G. H. und Obere vorbemeldtes schwere Verbrechen
+nach seiner Wichtigkeit in sorgfältige Erwegung gezogen und betrachtet die
+grosse Untreue und Bosheit, so die gegenwärtige Uebelthäterin als
+Dienstmagd gegen ihres Herrn unschuldiges Töchterlein verübet, betrachtet
+die fast 18 Wochen lang unbeschreiblich füchterliche unerhörte Krankheit
+und vorbemeldt beschriebene elende Umstände, welche das Töchterli zu
+allgemeinem grössten Erstaunen ausgestanden hat, nebst der von eben dieser
+Uebelthäterin bezeigten ausserordentlichen und unbegreiflichen Kunstkraft
+mit der einersmaligen zwar zum Besten des Töchterleins gelungenen
+plötzlichen Curirung desselben, und auch betrachtet ihren vorhin geführten
+üblen Lebenswandel, darüber zwaren sie, wegen eines in Unehren heimlich
+geborenen und unter der Decke versteckten Kind schon in ihrem Heimat von
+ihrer rechtmässigen Obrigkeit aus Gnaden durch die Hand des Scharfrichters
+gezüchtigt worden, und hiemit solche in keine weitere Beurtheilung fallet,
+wohl aber in traurige Beherzigung gezogen worden, wie dass anstatt diese
+arme Delinquentin, wegen ihrer grossen Versündigung gegen ihr Fleisch und
+Blut sich hätte bessern und bekehren sollen, sich wiederum eine solche
+Greuelthat gegen das Töchterli des H. D. Tschudis ausgeübt hat; derowegen
+von hochgemeldten M. G. H. auf ihren Eyd abgeurtheilet wurde: dass diese
+arme Uebelthäterin als eine Vergifterin zu verdienter Bestrafung ihres
+Verbrechens und Andern zum eindruckenden Exempel dem Scharfrichter
+übergeben, auf die gewohnte Richtstatt geführt, durch das Schwerdt vom
+Leben zum Tod hingerichtet und ihr Körper unter den Galgen begraben werde,
+auch ihr in hier habendes Vermögen confiscirt seyn solle. Ob dann jemand
+wäre, der jetzt oder hernach des armen Menschen Tod änzte, äferte oder zu
+rächen unterstünde, und jemand darum bächte, hassete, oder schmähte, der
+oder die solches thäten, sollen laut unserer Malefiz-Gericht-Ordnung in des
+armen Menschen Urthel und Fussstapfen erkannt seyn, und gleichergestalten
+über sie gerichtet werden. Actum den 6/17 Juni 1782.
+
+ Landschreiber Kubli.«
+
+In =Polen=, wo das Uebel arg gewüthet hatte, fand die preussische Regierung
+bei der Besitznahme von Posen noch die Prozesse vor. =Scholtz= gibt
+hierüber aus Nachrichten, die er selbst in Händen hatte, folgende
+Mittheilung: »Im Jahre 1801 fielen einer Gerichtsperson bei Gelegenheit
+einer Gränzkommission in der Nähe eines kleinen polnischen Städtchens die
+Reste einiger abgebrannten, in der Erde steckenden Pfähle in die Augen. Auf
+Befragen wurde von einem dicht anwohnenden glaubhaften Manne darüber zur
+Auskunft gegeben: dass im Jahre 1793, als sich eine königliche Kommission
+zur Besitznahme des ehemaligen Südpreussens für den neuen Landesherrn in
+Posen befand, der polnische Magistrat jenes Städtchens auf erfolgte Anklage
+zwei Weiber als Hexen zum Feuertode verurtheilt habe, weil sie rothe
+entzündete Augen gehabt und das Vieh ihres Nachbars beständig krank gewesen
+sei. Die Kommission in Posen habe auf erhaltene Kunde davon sofort ein
+Verbot gegen die Vollstreckung des Urtheils erlassen. Selbiges sei aber zu
+spät angelangt, indem die Weiber immittelst bereits verbrannt worden«[326].
+
+Ohne Zweifel ist dieses der letzte gerichtliche Hexenbrand gewesen, den
+Europa im achtzehnten Jahrhundert gesehen hat. Der Pöbel aber, unfähig zu
+begreifen, wie das Recht auf einmal zum Unrecht werden sollte, sah fast
+allerwärts nur mit Widerstreben die obrigkeitlichen Schritte gegen das
+gefürchtete Hexenvolk aufhören und hat bis auf die neueste Zeit herab nicht
+selten zur Selbsthülfe gegriffen. In =England= erstürmte 1731 eine wüthende
+Volksmasse die Sakristei einer Kirche, wohin man ein altes, schwaches Weib
+vor ihrer Verfolgung geflüchtet hatte, und schleifte die Unglückliche im
+Wasser herum, bis sie den Geist aufgab. Als derjenige Mensch, der hierbei
+sich am gewaltthätigsten benommen hatte, von der Obrigkeit ergriffen und
+zum Hängen verurtheilt wurde, wollte der Pöbel der Exekution nicht
+beiwohnen, sondern stellte sich in der Ferne auf und schimpfte auf
+diejenigen, die einen ehrlichen Burschen zum Tode verdammten, weil er die
+Gemeinde von einer Hexe befreit hätte[327].
+
+In =Sicilien= kam 1724 die letzte Verbrennung von Ketzern und Hexen
+vor. Der »Glaubensakt«, wie man das Autodafé zu Palermo nannte,
+betraf eine Nonne und einen Ordensbruder, welche als Anhänger der
+Molinistisch-quietistischen Ketzerei dem Feuer übergeben wurden.
+Das Ganze war ein glänzender pomphafter Akt, an welchem mehrere
+hundert Personen (die sämmtlich lucullisch bewirthet wurden) theils
+amtlich theils als eingeladene Zuschauer theilnahmen. Bei diesem
+Akte wurden nun noch sechsundzwanzig andere Personen gemassregelt
+(»reconciliirt«). Unter diesen befanden sich zwölf Personen, die
+man als Hexen (fattuchiere) und Hexenmeister in Untersuchung
+gezogen hatte, sowie ein sechsundsechzigjähriger Greis, der schon
+1721 »wegen Zauberei und Aberglauben« bestraft und jetzt als
+rückfälliger Sünder abermals in die Hand der Inquisition gerathen
+war. Der letztere wurde zu lebenslänglichem Gefängniss verurtheilt.
+Alle sechsundzwanzig aber wurden verurtheilt »zur Schmach (mit
+gelben Kleidern angethan und ausgelöschte gelbe Wachskerzen in der
+Hand tragend) durch die Strassen der Stadt« geführt zu werden.
+Ausserdem wurde ihnen temporäre Haft oder Verbannung und den Hexen
+Peitschenstrafe zuerkannt. Eine Hexe sollte zweihundert Hiebe
+erhalten. Diese Strafe wurde am 7. April, am Tage nach dem
+Autodafé, vollstreckt[328].
+
+Wir bemerken noch zum Schlusse des Kapitels ein erst kürzlich in Erfahrung
+gebrachtes Curiosum aus =Oesterreich=. Dort wurden im Jahre 1739 neue
+Kriegsartikel festgestellt, deren §. 25 lautete: »Das höllische Laster der
+Hexerei wird mit dem Feuertode bestraft, sowie alle Diejenigen, die Nachts
+unter dem Galgen vom Teufel verblendete Mahlzeiten und Tänze halten, oder
+Ungewitter, Donner und Hagel, Würmer und anderes Ungeziefer machen;
+worunter Mathematici, Astronomici und Astrologici nicht verstanden sind.«
+
+
+FUSSNOTEN:
+
+[275] _v. Raumer_, »Aktenmässige Nachrichten von Hexenprozessen in der Mark
+Brandenburg« in den »Märkischen Forschungen« von 1841, S. 263-265 und
+_Stenzel_, Gesch. von Preussen, B. III. S. 447.
+
+[276] Allerdings scheint es hin und wieder den adelichen Gerichtsherrn
+schwer geworden zu sein, sich der Hexenverfolgung ganz zu entwöhnen. Selbst
+noch König _Friedrich Wilhelm II._ musste es erleben, dass ein Edelmann zu
+Bütow in Pommern ihm eine Eingabe übersandte, worin der gestrenge Herr über
+die Bosheit der Zauberer klagte und von einem Knechte erzählte, dem von
+drei Weibern der Teufel eingegeben sei. Auch habe ihn ein Bauer bei einem
+Hochzeitsmahle, zu welchem er von diesem eingeladen worden sei, mit einem
+Spitzglase Branntwein behext, wesshalb er um die Erlaubniss bat, an diesem
+wenigstens die Wasser-und Nadelprobe vornehmen zu dürfen. S. _Horst_,
+Zauberbibl. Th. II. S. 403.
+
+[277] Der Römischen Kayserl. etc. etc. Majestät Josephi des Ersten Neue
+Peinliche Halsgerichts-Ordnung, vor das Königreich Böheim, Marggrafthumb
+Mähren, und Hertzogthumb Schlesien. Freyburg 1711. (Publizirt den 16. Juli
+1707.)
+
+[278] _L. Rapp_, Die Hexenprozesse und ihre Gegner aus Tirol, S. 75.
+
+[279] =Wiener Zeitung= von 1728, Nro. 68 und _F. Müller_ Beitr. zur Gesch.
+des Hexenglaubens und Hexenprozesses in Siebenbürgen. Braunschw. 1854,
+S. 12.
+
+[280] _Keysler_, Neueste Reisen, Hannover 1751. S. 1284.
+
+[281] _Schlözer_, Krit. Untersuchungen zur Gesch. der Deutschen in
+Siebenbürgen. S. 297.
+
+[282] _F. Müller_, Gesch. des Hexenglaubens in Siebenbürgen, S. 50-52.
+
+[283] Vergl. den »Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit. Neue Folge.
+Organ des germanischen Museums«. Band XXIII. Jahrg. 1876, S. 295 ff.
+
+[284] »Sr. Kaiserl.-Königlich-Apostolischen Majestät allergnädigste
+Landesordnung, wie es mit dem Hexenprozesse zu halten sei.« 1766.
+
+[285] Wir verdanken die Einsicht in diese Akten der gütigen Mittheilung des
+Herrn Prof. Dr. jur. _Fuchs_ zu Marburg, dem die Originale vorlagen.
+
+[286] _Johannes Scherr_ hat in seiner neuesten Schrift »=Hammerschläge und
+Historien=« (Zürich, 1878) unter dem Titel »=die letzte Reichshexe=« den
+mit der unglücklichen Nonne Maria Renata angestellten Hexenprozess nach
+»authentischen Abschriften« der Prozessakten mitgetheilt. Diese
+Mittheilungen enthalten indessen über das, wodurch die alte Nonne zum
+»Geständniss« gebracht wurde, gar nichts, und sind darum unvollständig. Zu
+ihrer Ergänzung dient noch immer der von dem Abte _Oswald Loschert_ nach
+den Akten angefertigte und an die Kaiserin Maria Theresia eingesandte
+Bericht, der sich in Horst's Zauberbibliothek Th. III. S. 165 unter dem
+Titel abgedruckt findet: »Wahrhafte und umständliche Nachricht von dem
+Zufalle, so das jungfräuliche Kloster Unterzell, nächst Würzburg, des
+Prämonstratenserordens, betroffen. Verfasset im Jahr 1749.« Wir folgen
+übrigens hier vorzugsweise der Darstellung Scherr's.
+
+[287] Wie viele Male mag man die Unglückliche gemartert haben, bis man
+diese Geständnisse aus ihr herausgepresst hatte!
+
+[288] Wahrscheinlich waren auch dieser Unglücklichen durch die Folter die
+Glieder zerrissen worden.
+
+[289] Christliche Anred nächst dem Scheiterhaufen, worauf der Leichnam
+Mariae Renatae, einer durchs Schwert hingerichteten Zauberin, den 21. Jan.
+A. 1749 ausser der Stadt Wirtzburg verbrennet worden, an ein zahlreich
+versammeltes Volk gethan, und hernach aus gnädigstem Befehl einer hohen
+Obrigkeit in offentlichen Druck gegeben, von P. _Georgio Gaar_, S. J. -- 4.
+Wirtzburg in der Hofbuchdruckerei. S. _Horst_ Z. B. Th. II. S. 353 ff.
+
+[290] Wir berichten über ihn nach _L. Rapp_, die Hexenprozesse und ihre
+Gegner aus Tirol, S. 71-107.
+
+[291] Der Titel lautet: Del congresso notturno delle lammie libri trè.
+S'aggiungono due dissertazioni epistolari sopra l'arte magica. Venet. 1750
+(460 S. in 4^o). -- Die Vorrede ist vom 25. Decbr. 1748 datirt. Doch konnte
+das Buch erst 1750 erscheinen, weil die Bücherinquisition zu Venedig zwei
+Jahre lang den Druck desselben aufhielt.
+
+[292] Arte magica dileguata. Lettere del Signor Marchese _Maffeé_ al Padre
+Jnnocente Ansaldi dell' ordine dei Predicatori. Seconda edizione in Verona
+1750; und Arte magica annichilata. Libri trè. Verona 1754. Gegen die
+erstgenannte Schrift richtete _Tartarotti_ seine Apologia del Congresso
+notturno delle Lammie (Venez. 1751). Der Hauptinhalt der beiden Schriften
+Maffei's ist einige Jahre später von dem deutschen Augustiner _Jordan
+Simon_ (der sich _Ardoino Ubbidiente dell' Osa_ nannte,) in der Schrift
+»=das grosse Weltbetrügende Nichts= oder die heutige Hexerei und
+Zauberkunst« (Frankf. und Leipzig, 1761, 600 S.; Zweite Aufl. 1766)
+wiedergegeben. -- Simon (oder Dell' Osa), aus dem Würzburgischen gebürtig,
+starb 1776 zu Prag als Professor der Theologie und erzbischöflicher
+Konsistorialrath, 57 Jahre alt.
+
+[293] _Graser_ veröffentlichte eine Vertheidigung der kritischen Glossen
+_Tartarotti's_ unter dem Titel: Propugnatio adnotationum criticarum in
+sermonem de Maria Renata Saga adversus responsa P. Georgii Gaar J. T.
+(Venet. 1752).
+
+[294] Ausführlichere Mittheilungen über Sterzinger's Leben und Wirken s.
+bei _Rapp_, die Hexenprozesse und ihre Gegner in Tirol, S. 108-140; doch
+werden dieselben bezüglich des in Rede stehenden Punktes von uns mehrfach
+ergänzt.
+
+[295] Die Rede erschien im Druck unter dem Titel: »Akademische Rede von dem
+gemeinen Vorurtheil der wirkenden und thätigen Hexerei, -- -- von P. Don
+Ferdinand Sterzinger, regulirten Priester etc.« -- München, 1766.
+
+[296] »Ist es doch nichts Neues, nachdeme alle Proben meines Gegners ein
+erfahrner Delrio, ein berühmtester Carpzov Senior und Jurium Professor in
+Leipzig samt noch andern schon im vorigen Jahrhundert gründlich
+widerleget?« Vorrede.
+
+[297] Bekanntlich wurde Edelin nur zum =Kerker= verurtheilt.
+
+[298] Wegen dieser Grobheiten vom bischöflichen Konsistorium zu Freysing
+zur Verantwortung gezogen, erklärte _März_: »Ich konnte anders nicht
+schreiben, weil ich glaubte, ein grosser Thurm dürfe nicht einen kleinen
+Knopf haben.«
+
+[299] Betrügende Zauberkunst und träumende Hexerei, oder Vertheidigung der
+akademischen Rede etc. Mit Erlaubniss der Oberen. München 1767. -- Gegen
+diese Schrift publizirte P. Angelus alsbald seine »Vertheidigung wider die
+geschwulstige Vertheidigung der betrügenden Zauberkunst und träumenden
+Hexerei, verfasset von einem Liebhaber der Wahrheit« (1767, ohne Angabe des
+Druckorts, 104 S.).
+
+[300] S. Nichtige, ungegründete, eitle, kahle und lächerliche Verantwortung
+des _H. P. Angelus März_ über die vom _P. Sterzinger_ bei dem
+hochfürstlichen geistlichen Rath in Freysing gestellten Fragen. Vom
+Moldaustrom 1767. S. 8.
+
+[301] Das Geistreichste, was bei dieser Veranlassung geschrieben wurde,
+ist: Zweifel eines Bayers über die wirkende Zauberkunst und Hexerei. An dem
+Lechstrome 1768. Es werden darin sowohl Sterzinger's Inkonsequenzen, als
+die Ungereimtheiten seiner Gegner in skeptischem Tone an's Licht
+gezogen. -- Den Münchener Streitpunkt verbindet mit einem lobpreisenden
+Kommentar der österreichischen Verordnung folgende Schrift: Anpreisung der
+allergnädigsten Landesverordnung Ihrer k. k. a. Majestät, wie es mit dem
+Hexenprozesse zu halten sei, nebst einer Vorrede, in welcher die kurze
+Vertheidigung der Hex- und Zauberei, die Herr Pater Angelus März der akad.
+Rede des Herrn P. Sterzinger entgegengesetzet, beantwortet wird von einem
+Gottesgelehrten. München 1767. -- (Nach einer handschriftlichen Bemerkung
+in dem der Hofbibliothek zu Darmstadt gehörigen Exemplare dieser Schrift
+war der Verf. der Dr. _Jordan Simon_, Augustiner zu Erfurt, dann zu Prag.)
+
+[302] _Rapp_, die Hexenprozesse. S. 112.
+
+[303] Das interessante Schriftstück ist von dem Oberlieutenant _Schuegraf_
+in Müller's und Falke's »Zeitschrift für deutsche Kulturgesch.«, 1858,
+S. 767 ff. im Auszug veröffentlicht worden.
+
+[304] Diese (scheinbare) Conzession an die Aufklärung der Zeit ist das
+Einzige (ausgenommen die Nichterwähnung der Tortur), wodurch sich die
+baierische Malefizordnung aus dem achtzehnten Jahrhundert vom alten
+Hexenhammer unterscheidet.
+
+[305] Hierbei ist dann auch in herkömmlicher Weise von dem membrum frigidum
+und semen frigidum des Teufels die Rede!
+
+[306] Wir wollen annehmen, dass man sich einer Veröffentlichung und
+Verbreitung des scheusslichen Machwerks durch den Druck doch =schämte=.
+
+[307] Furchtbar scheint das Feuer der Hexenverfolgung in =Kehlheim=
+gelodert zu haben, indem es in Baiern üblich wurde, eine Hexe als
+»Kehlheimer Basel« zu bezeichnen. Vgl. _Schmeller_, Baierisches Wörterbuch,
+II. 289.
+
+[308] Vgl. _L. Rapp_, die Hexenprozesse und ihre Gegner aus Tirol, S. 130
+bis 133.
+
+[309] Vgl. _Schröckh's_ Kirchengesch. seit der Reform. B. VII.
+S. 330 ff. -- Gassner starb 1779 als Dekan zu Bendorf in der Diözese
+Regensburg.
+
+[310] De magia liber, Venetiis 1775.
+
+[311] De miraculis liber, Ven. 1776.
+
+[312] Neuester Hexenprozess aus dem aufgeklärten heutigen Jahrhundert,
+oder: so dumm liegt mein baierisches Vaterland noch unter dem Joch der
+Mönche und des Aberglaubens. Von A. v. M. 1786. -- Solche Hexenpatres waren
+z. B. der Karmeliter Astery zu Straubing und der Pater Hugo zu Abensberg.
+»Ich selbst, -- sagt der Verf., -- habe von Ersterem einen Zettel gesehen,
+worauf er aus eigener Kraft dem Satan, den Hexen und allem Unheil befiehlt,
+nie dieses Haus zu betreten u. s. w., -- und unterschreibt es noch dazu mit
+den sehr merkwürdigen Worten: Ex hoc ego jubeo Fr. Astery de S. E. E. a M.
+C. -- Wenige Häuser in und um Straubing auf sieben Stunden in der Nähe
+sind, wo nicht so ein Zettel an jeder Thür angebracht ist, und dafür wird
+bezahlt wenigstens ein Pfund Butter!!«
+
+[313] _Garinet_, pag. 256.
+
+[314] _Garinet_, pag. 257.
+
+[315] _Llorente_, Gesch. der span. Inquisition. Th. IV. Cap. 46.
+
+[316] Wir berichten hier zunächst nach der Schrift: »Der Hexenprozess und
+die Blutschwitzer-Prozedur, zwei Fälle aus der Kriminal-Praxis des Kantons
+Zug aus den Jahren 1737-1738 und 1849.« Zug, 1849.
+
+[317] Ueber diesen noch jetzt vorhandenen =Kaibenthurm= zu Zug wird in der
+vorerwähnten Schrift Folgendes berichtet:
+
+»Durch einen verschlossenen Gang gelangt man von der Strasse in das Innere
+des Lokales, und eine feuchte, moderige Luft, die Einem hier entgegenweht,
+verkündet das Unheimliche des Ortes, an dem man sich befindet. Nachdem die
+Lichter angezündet, wird man eine schwache Treppe hinauf zur eigentlichen
+Folterstube geführt. Dieselbe ist mit doppelten Thüren geschlossen. =Aus
+derselben dringt kein Laut, in dieselbe kein Licht.= In der Mitte derselben
+ist eine Foltermaschine, die wir später beschreiben werden, links daneben
+eine Vorrichtung zum spanischen Bock, vor derselben eine erhöhte Bank für
+die Richter, rechts davon eine gleiche für die Kanzlei, hinter ihnen =das
+Bild des Gekreuzigten= (!!!). An den Wänden links und rechts stehen Stühle
+für die Läufer und Henkersknechte. Auch sieht man eine Art von Luftzug
+angebracht, indem bei den Exekutionen Wachholderholz verbrannt ward.
+Ueberbleibsel verschiedener Folterwerkzeuge, Haselruthen u. s. w. liegen
+zerstreut umher. Zum Ueberfluss erzählt der begleitende »Läufer« Einem noch
+die vehmenartige Form und Sprache, die bei Gebrauch der Folter üblich
+waren. Ueber und unter diesem Lokale befinden sich je zwei Gefängnisse, die
+in diesen dunkelen Räumen freistehend, von Eichenholz gebaut, so ziemlich
+einem Schweinstalle ähnlich sehen. Licht fehlt ganz und Luft kann aus dem
+äusseren dumpfen Raume nur durch einen einige Zoll breiten Einschnitt in
+das eigentliche Gemach dringen. Von Geradestehen oder Geradeliegen kann
+keine Rede sein.« -- Zu diesem Bericht wird die Bemerkung hinzugefügt:
+»Diese Thürme bilden gegenwärtig noch einen Theil unserer (Zuger)
+Staatsgefängnisse« (!!!).
+
+[318] Dieses Binden und Aufziehen waren die ersten Grade der Folter. Die
+Vorrichtungen hierzu sowie mehrere andere Folterwerkzeuge sind jetzt noch
+im Folterhause zu sehen. Diese Vorrichtung bestand aus zwei schief
+aufgestellten Balken, in deren Mitte ein Rad nach Art der jetzigen
+Holzaufzüge angebracht war. Ueber derselben an der Decke ist eine Rolle,
+über welche ein Seil auf das Rad herumlief, dessen anderes
+herunterhängendes Ende mit einem Haken versehen war. Dem Inquisit wurden
+nun die Hände verkehrt auf den Rücken gebunden und in dieselben der Haken
+eingehängt. Es ist leicht einzusehen, dass durch das Gewicht des eigenen
+Körpers die Gelenke des Arms bis an die Achsel beinahe auseinander zu
+reissen drohten. -- Es war diess aber noch nicht genug. Je nach dem Grade
+der Tortur wurden noch drei Steine angehängt, wovon der erste »=der
+kleinste=«, der zweite »=der mittlere=« und der dritte »=der grösste=«
+genannt wurde. Diese Steine sind noch da und der grösste wiegt circa zwei
+Centner. Dieselben wurden übrigens in neuerer Zeit noch bei Gebrauch dieser
+Folter niemals mehr gebraucht. Es war nicht selten, dass durch die
+allgemeine Wirkung derselben der Gefolterte in einen todähnlichen Zustand
+gebracht wurde, den die Prozedur das »Entschlafen« nennt.
+
+[319] Das hier fehlende Wort ist in dem gedruckten Torturprotokoll nicht
+angegeben.
+
+[320] Ueber dieselbe wissen wir nichts zu berichten.
+
+[321] »Zur Applizirung dieser Ruthenstreiche wurde (in Zug) der Inquisit
+mittelst einer besonderen Vorrichtung (spanischer Bock genannt) auf dem
+Boden der Folterkammer, und durch Stricke, die an den Daumen und Zehen
+befestigt und angezogen wurden, auf das Aeusserste ausgestreckt. Jeder
+dieser Ruthenhiebe auf diesen so gespannten Rücken warf eine schwarz und
+blau unterlaufene Schramme auf, die nach und nach aufsprang und einen bis
+auf die Knochen zerfetzten Rücken zurückliess. Man brauchte diese Folter
+auch noch in neuerer Zeit; doch hat man nie gewagt, mehr als fünfzig bis
+achtzig Streiche auf Einmal geben zu lassen.«
+
+[322] Les procédures de sorcellerie à Neufchâtel par _Charles Lardy_
+(Neufchâtel 1866 S. 42).
+
+[323] S. Freundschaftliche und vertrauliche Briefe, den sogenannten sehr
+berüchtigten Hexenhandel zu Glarus betreffend. Von _H. L. Lehmann_. Zürich
+1783.
+
+[324] Nach Obigem ist zu berichtigen, was _H. Schreiber_ (die Hexenprozesse
+in Freiburg etc. S. 43) sagt: dass nämlich das letzte Beispiel von der
+Hinrichtung einer Hexe 1780 zu Glarus in der =katholischen Schweiz= gegeben
+worden sei. Die Katholiken zu Glarus hatten gar keinen Antheil an dem
+Ereignisse.
+
+[325] _Lehmann_ a. a. O. Heft II. S. 88 ff.
+
+[326] _Scholtz_, über den Glauben an Zauberei in den letztverflossenen vier
+Jahrhunderten. Breslau 1830. S. 120.
+
+[327] _W. Scott_, Briefe üb. Däm. Th. II. S. 113.
+
+[328] Eine offizielle Berichterstattung über den »Glaubensakt« erschien
+unter dem Titel: =L'Atto publico di fede= solennemente celebrato nella
+città di Palermo à 6. Aprile 1724 dal Tribunale del S. Uffizio di Sicilia.
+Descritto dal D. D. _Antonino Mongitore_, Canonico etc. Palermo 1724. --
+Vgl. _Reusch_, Theol. Literaturbl. 1873, Nr. 3.
+
+
+
+
+ SIEBENUNDZWANZIGSTES KAPITEL.
+
+ Hexerei und Hexenverfolgung im neunzehnten Jahrhundert. -- Die neuesten
+ Vertreter des Glaubens an Hexerei.
+
+
+Im Laufe des achtzehnten Jahrhunderts sahen wir in allen europäischen
+Staaten einen Prozess, einen kulturgeschichtlichen Verlauf vor sich gehen,
+infolge dessen die Hexenverfolgung, die im Anfange des Jahrhunderts noch im
+Gange war, am Ende desselben aufhörte. In diesem Vorgange stellte sich uns
+die Thatsache dar, dass im Laufe des Jahrhunderts die Stellung der Männer
+der Wissenschaft, vor Allem der Juristen und der Theologen, überhaupt der
+gebildeteren Stände zum Hexenglauben allmählich eine andere geworden war
+als ehedem, dass darum die Strafgesetzgebung sich änderte und dass
+schliesslich vor dem Forum des Staates und der Rechtspflege die Hexerei nur
+als eine Nichtigkeit galt. Die niederen Volksschichten waren jedoch von
+dieser Aenderung, welche in der Stellung der Obrigkeiten und der Gebildeten
+zum Hexenglauben eingetreten war, zunächst nur insofern berührt, als sie
+von den Gerichten nicht mehr wegen Hexerei gequält wurden. Der Hexenwahn
+selbst, den die Hexenverfolgung dem niederen Volke eingeimpft hatte, lebte
+in demselben einstweilen noch unerschüttert und ungeschwächt fort, und erst
+allmählich konnten die finsteren Gedanken des Zauberglaubens zurücktreten
+und schwinden, als die Volksschule im Volksleben eine Macht zu werden und
+infolge dessen es im Denken des Volkes licht zu werden begann.
+
+Am längsten erhielt sich der Glaube an Hexerei sowie die Erinnerung an
+Folter und Tortur in den katholischen Ländern[329]. In =Baiern= gibt man
+noch immer alten Weibern die Schuld, wenn in ihrer Heimath ein Hagelwetter
+entsteht, als hätten sie dasselbe durch das Kochen gewisser Kräuter etc.
+verursacht; noch immer glauben die Bäuerinnen, wenn ihre Kühe keine Milch
+mehr geben, sie seien behext, und bedienen sich des =Hexenrauches=, um die
+Hexe vom heimlichen Besuche des Kuhstalles abzuhalten, und noch immer
+führen umherziehende Kartenschlägerinnen sogen. =Hexenkarten= bei sich
+(sechsunddreissig Blätter, welche verschiedene Figuren, Wirthshäuser,
+Hanswurste und besonders auf Gabeln reitende Hexen darstellen)[330].
+
+In =Tirol= gelten Wetter- und grosse Brandschäden noch jetzt vielfach als
+Wirkungen von Dämonen oder als Tücken, die von Zauberinnen oder auch von
+Verstorbenen aus Rache verübt werden. Sturmwolken wird, da man in denselben
+einen Dämon vermuthet, die Monstranz entgegengehalten; entladen sie sich
+doch, so muss das Volk sehr sündig sein[331]. -- In einem Theile von
+=Frankreich= glauben noch heute die Landleute, dass in den Nächten von
+Weihnachten bis Epiphanias der Jagdzug des Königs Herodes die Luft
+durchzieht. Nähere sich aber hierbei ein Hund der Meute irgend einem
+zufällig Vorübergehenden, so sei dieses für den letzteren ein untrügliches
+Anzeichen seines binnen Jahresfrist erfolgenden Todes[332].
+
+Uebrigens spukt der Hexenglaube auch in protestantischen Ländern noch in
+den Köpfen Unzähliger, und ganz analoge Erscheinungen treten in
+evangelischen wie in katholischen Bezirken hervor[333].
+
+So findet noch jetzt in =Tirol= in der Walpurgisnacht ein =Ausbrennen der
+Hexen= statt, d. h. Reissigbündel werden unter möglichst grossem Lärm auf
+Stangen gesteckt und angezündet. Die Burschen laufen mit denselben durchs
+Dorf und treiben so die Hexen aus. Ganz ebenso werden in der =Oberpfalz=
+die Hexen =ausgepeitscht=, in =Franken ausgeblasen=. Man glaubt, dass
+dadurch, dass die jungen Burschen des Dorfes nach Sonnenuntergang auf einer
+benachbarten Anhöhe kreuzweise im Takt mit Peitschen knallen oder dass
+Schalmeien geblasen werden, alle Hexen der Nachbarschaft unschädlich
+gemacht würden. -- Kommen doch in =England= bei den Quartalsgerichten noch
+häufig Bauern zum Verhör, weil sie alte Frauen, die ihnen an Vieh oder
+Ernte geschadet haben sollten, misshandelten[334]!
+
+Ueberhaupt sind in allen Landen die Fälle nicht selten, in denen das Volk
+von der Schuld gewisser Personen, die als Hexen bezeichnet werden,
+überzeugt, das von den Gerichten als antiquirt betrachtete Strafgesetz
+selbst zur Anwendung zu bringen sucht.
+
+In dem holländischen Orte Deldenerbroek, der in die reformirte Stadt Delden
+eingepfarrt ist, kam im Jahr 1822 eine Kindbetterin, deren Genesung sich
+verzögerte, auf den Gedanken, dass sie von einer Nachbarin behext worden
+sei. Die Kranke sprach ihren Verdacht auch aus, und bald wurde es den
+Kindern der Verdächtigten auf der Strasse nachgerufen, dass ihre Mutter
+eine Hexe sei. Rasch entschloss sich nun die letztere, durch die
+Wasserprobe ihre Unschuld in Beisein der beiderseitigen Verwandten zu
+erweisen. Man ging auch auf das Anerbieten ein, und zur bestimmten Zeit und
+am bestimmten Orte erschien die Angeschuldigte, die sich mit
+Mannesbeinkleidern versehen hatte, liess sich entkleiden und mit einem
+unter beiden Armen befestigten starken Strick vor den Augen der sie
+Umstehenden in das Wasser einsenken, wo sie sofort untersank und somit die
+Probe glänzend bestand. Dieses geschah in einer reformirten Gemeinde am
+16. März 1823[335].
+
+Im Jahr 1836 fand im Fischerdorfe Zeinova auf der Halbinsel Hela eine Art
+Hexenprozesses statt. Ein Quacksalber hatte nämlich vorgegeben, dass er
+einen gewissen Kranken darum nicht zu heilen vermöge, weil derselbe von
+einer alten Frau behext sei. Daher wurde von den Dorfbewohnern sofort zu
+der damals noch nicht vergessenen Wasserprobe geschritten. Die angebliche
+Hexe wurde nun leider eine Zeit lang im Wasser von ihren Kleidern
+emporgehalten, wesshalb sie in der Todesangst um Gnade schrie und den
+Kranken am nächsten Mittag zu heilen versprach. Die versprochene Heilung
+konnte sie aber doch nicht fertig bringen. Daher wurde sie nochmals ins
+Wasser geworfen und, da sie auch diessmal nicht sofort untersank, mit
+Rudern todtgeschlagen.
+
+Im Ahrthale (Rheinprovinz) trug sich im Herbst 1866 Folgendes zu: Eine
+junge Dame, welche eine Taube bei sich führte, war auf einem Ausfluge in
+ein Haus eingetreten und hatte sich zur Erfrischung einen Teller voll
+Trauben reichen lassen. Sie hatte die Trauben bezahlt und war dann im
+schönen Ahrthale weiter gegangen. Während ihres Aufenthaltes im Hause hatte
+sich aber ein Kalb im Stalle an dem Stricke, mit welchem es angebunden war,
+erwürgt. Da sich nun die Bauern diesen Unglücksfall gar nicht erklären
+konnten, so gaben sie denselben dem Mädchen schuld, das sich durch die
+Taube als Hexe erwiesen habe. Schleunigst machten sie daher dem
+Bürgermeister von ihrer Entdeckung Anzeige, der dem Mädchen auch sofort
+nachsetzen und es verhaften liess. Damit aber freilich endete der
+Fall[336].
+
+Auffallend häufig sind derartige Gewaltthätigkeiten während dieses
+Jahrhunderts in =Frankreich= vorgekommen. -- Im Jahr 1807 wurde von den
+Einwohnern von Mayenne ein Bettler wegen Zauberei verbrannt. -- Im Juni
+1825 wurde vor dem Assisengericht des Departements Lot und Garonne
+folgender seltsame Prozess verhandelt: »Ein armes altes Weib in der
+Gemeinde Bournel war nämlich von einigen Weibern aus derselben Gemeinde,
+die in ihren Familien mehrere rasch aufeinander folgende Todesfälle erlebt
+hatten oder sich selbst seit einiger Zeit krank fühlten, beschuldigt
+worden, diese Unglücksfälle durch Zauberei bewirkt zu haben. Diese Weiber
+hatten jene Unglückliche gegen Ende des vorigen Jahres an einem Sonntage
+während der Messe in das Haus einer derselben geschleppt und von ihr
+verlangt, den Zauber, mit dem sie ihre Nachbarn befangen, wieder
+aufzuheben. So sehr die Unglückliche ihre Unschuld betheuert hatte, so war
+dieselbe doch von jenen zum Feuer verurtheilt und wirklich in ein dazu
+angezündetes Feuer geworfen worden. Ihr Angstgeheul hatte jedoch die
+Wahnsinnigen bestimmt, ihr Opfer wieder loszulassen, das sich, mit Wunden
+bedeckt und halb todt, nach Hause schleppte und erst nach zwei Monaten
+wieder genas. Von den Verbrecherinnen sind die zwei schuldigsten zu
+fünfjähriger Gefängnissstrafe verurtheilt worden«[337].
+
+Ein schauerliches Drama spielte sich im Jahr 1850 ab. Das Civil-Tribunal
+von Tarbos klagte das Ehepaar Soubervie an, dass es den Tod der Frau
+Bedouret veranlasst habe. Die Ehegatten hatten geglaubt, dieselbe wäre eine
+Hexe und erklärten, der Priester hätte ihnen gesagt, sie wäre die
+Veranlasserin der schweren Krankheit der Soubervie. Darum schleppten sie
+die Bedouret in ein Privatzimmer, hielten sie über brennendes Stroh und
+legten ein rothglühendes Eisen über ihren Mund. Das unglückliche Weib starb
+bald unter den furchtbarsten Schmerzen. Die Soubervies gestanden die That
+und frohlockten darüber. In dem Prozesse erhielten sie die bestmöglichen
+Zeugnisse. Es wurde dargethan, dass sie lediglich aus Aberglauben das
+Verbrechen begangen, und zugleich wurde geltend gemacht, dass sie dabei den
+höchsten geistlichen Vorgängern gefolgt wären. Von den Geschworenen der
+Gnade empfohlen, wurden die Soubervies nur zur Zahlung von 25 Franken
+jährlich an den Mann der Gemordeten und zu Gefängniss von vier Monaten
+verurtheilt[338].
+
+Eine nicht geringere Bestialität wie in den erwähnten Vorkommnissen zeigte
+sich in einem Falle, der sich im April 1826 in einem Ort an der
+französischen Grenze auf dem Gebiete des jetzigen Belgiens zutrug. Am
+10. April hatte sich nämlich eine arme Frau zu dem Müller zu Mosa (einem
+bei Huy gelegenen Dorfe) begeben, um Hanf, den man ihr zu spinnen gegeben
+hatte, zurückzubringen. Unglücklicher Weise hatten es sich nun auf die
+Behauptung einer Kartenschlägerin hin die Söhne vom Hause in den Kopf
+gesetzt, dass diese arme Frau eine Hexe wäre. Dieselben packten daher die
+Frau, stellten rasch aus Wellenholz ein grosses Feuer her und hingen sie
+über demselben auf. Auch würden sie die Unglückliche sicherlich gänzlich
+verbrannt haben, wenn nicht ihr Geschrei Nachbarn herbeigerufen hätte, die
+sie aus den Händen der Bösewichte befreiten[339].
+
+Aus =England= ist wenigstens Ein Fall bekannt geworden, der mit den
+Vorerwähnten zusammenzustellen ist. Nach einem Bericht der Times vom
+24. Sept. 1863 ist nämlich damals in der englischen Grafschaft Essex ein
+alter Mann als Hexenmeister zu Tode gequält worden.
+
+Neben diesen Gewaltthätigkeiten, welche sich Einzelne oder Pöbelmassen
+gegen vermeintliche Hexen und Zauberer zu Schulden kommen liessen, sind
+aber im neunzehnten Jahrhundert sogar gerichtsseitige Bestrafungen
+derselben vorgekommen -- ja -- =es sind sogar die Hexenprozesse wieder
+aufgelebt=.
+
+Zu Bulkesch in =Ungarn= wurden (nach einer freilich nicht belegten Angabe)
+im Jahr 1834 mehrere Zigeuner und Zigeunerinnen mit zweihundert Stock- oder
+Ruthenstreichen bestraft, weil sie mit zauberischen Mitteln ein Kind
+umgebracht haben sollten.
+
+Das Land aber, in welchem das neunzehnte Jahrhundert -- seit dem Jahre
+1860 -- die eigentlichen Hexenprozesse hat wieder aufblühen sehen, ist die
+grosse katholische Republik =Mexiko=[340].
+
+Zunächst wurde hier 1860, wie Tylor's »Anfänge der Kultur« und nach ihm
+Peschel's Völkerkunde berichten, zu Comargo eine Hexe verbrannt. Genaueres
+wissen wir aber über die Prozedur vom 7. Mai 1874 zu San Juan de Jacobo
+(einer von Indianern und Mischlingen bevölkerten Stadt) im Staate Sinaloa,
+wo Diega Lugo und ihr Sohn Geronimo Porres als Zauberer lebendig verbrannt
+wurden. Der offizielle Bericht des Richters J. Moreno vom 10. Mai 1874
+über die Exekution schliesst mit den Worten: »Der Fall war ein sehr
+trauriger, Herr Präfekt, aber er war nothwendig, um den Bosheiten Einhalt
+zu thun, die zu verschiedenen Zeiten hier vorkamen. Ja trotz der
+Hinrichtung wurde mir gestern noch berichtet, dass der Angeklagte J. M.
+Mendoza gesagt habe, wir würden früher oder später noch büssen, was wir
+gethan. Sie sehen hieraus, wie wenig diese Leute eingeschüchtert sind; aber
+ich versäume inzwischen keine Vorsicht. Die Angeklagten Mendoza haben aus
+Furcht sich geflüchtet; -- warum fliehen sie, wenn sie sich nicht schuldig
+wissen? Denn reine Wäsche bedarf keiner Seife!« Dann folgt die
+republikanische Schluss- und Grussformel: Libertad e independencia!
+
+Das interessante Aktenstück ist von =Friedrich von Hellwald= (in Overzier's
+»Deutschen Blättern, Organ für allgemeine Volksbildung« Nr. 32, Köln,
+8. August 1874) veröffentlicht worden. In der Tagespresse, die einem
+Bericht des »New-York-Herald« aus Mexiko vom 18. Mai folgte, wurden neben
+dem genannten Weibe und ihrem Sohne noch Jose Maria Bonilla und dessen Frau
+Diega genannt als schon vor jenen um des gleichen Verbrechens willen in
+Jacobo verhaftet, gerichtlich verhört und lebendig verbrannt, weil, wie es
+in dem Bericht des dortigen Alcalde an den Präfekten des Bezirks hiess,
+erwiesen worden wäre, dass sie einen gewissen Schneider Zacarias behext
+hätten. Die Bundesregierung zu Mexiko schritt zwar dagegen ein, jedoch zu
+spät. Ein weiterer Bericht hat das Gleiche von einem Mädchen gemeldet, das
+Haare ausgebrochen hatte, das einem Strohkreuz aus dem Wege gegangen war
+und alle Häuser vermieden hatte, an denen sich ein Hufeisen als Schloss
+befand. Mit ihr wurde ihr kleiner Bruder verbrannt. -- Auch aus der Stadt
+Concordia wurde dann ein ähnlicher Prozess konstatirt. Doch fehlen uns hier
+offizielle Urkunden.
+
+Das wären also von 1860 an wenigstens fünf mexikanische Hexenprozesse! Ein
+sechster spielte sich am 20. August 1877 zu San Jacobo ab, an welchem Tage
+daselbst =fünf= Hexen verbrannt wurden. Der Alcalde Ignacio Castello
+berichtet darüber an den Distriktspräsidenten: »-- -- Der Unterzeichnete
+hat in Uebereinstimmung mit der ganzen Bevölkerung befohlen, die Schuldigen
+zu verhaften und zu verbrennen. Es lebe die Unabhängigkeit und Freiheit!«
+
+Ueber einen Hexenprozess, der in ganz eigenen Formen auf einem entlegenen
+Gebiete der alten Welt, nämlich in =Kaukasien= seit dem Jahre 1874 verlief,
+brachten die öffentlichen Blätter im Anfange des Jahres 1878 Nachricht,
+indem derselbe damals vor dem Geschworenengericht zu Jekaterinoda zur
+Verhandlung gekommen war. Im Jahre 1874 entdeckte nämlich das Weib des
+Aeltesten im Aul ihrer Freundin, der Tschass Mertekulow, dass ihr Mann
+aufgehört habe, sie zu lieben, und bat dieselbe um Rath, auf welche Weise
+sie die Liebe ihres Mannes wieder erwerben könnte. Die mitleidige Tschass
+Mertekulow rieth ihrer Freundin, sich an die Chakalo Chagutschew zu wenden,
+welche eine grosse Zauberin sei und auch ihr gewiss helfen würde. Das that
+denn auch die Chodshigan Natyrbow -- so hiess die Frau des Aeltesten --,
+und die Zauberin gab ihr ein Mittel mit der Anweisung, dasselbe unter die
+Speisen ihres Mannes zu mischen. Die Chodshigan Natyrbow scheute sich
+jedoch, dieses Mittel bei ihrem Mann anzuwenden, und entdeckte diesem, was
+sie vorhabe. Der Aelteste war empört und erschreckt darüber, dass in seinem
+Aul Hexen und Zauberinnen vorkommen, und beschloss, dieses Uebel
+auszurotten. Zu diesem Zweck berief er die angesehensten Leute des Auls zu
+einer Berathung, trug denselben die Angelegenheit vor und beantragte, die
+Hexe einem strengen Gericht zu unterwerfen. Vor allen Dingen begaben sich
+die Richter in die Hütte der Chakalo Chagutschew und forderten von
+derselben die Herausgabe ihres Zauberkrauts. Als diese solchem Verlangen
+nicht nachkommen konnte, wurde sie auf den Hof geführt, mit Ketten an einem
+Pfahl befestigt und dann in so naher Entfernung von ihr ein Feuer
+angemacht, dass sie Brandverletzungen davontrug. Da dieses Mittel aber
+nicht fruchtete, so wurde die Unglückliche in einen Keller geschleppt und
+dort bewacht. Ein Kosak befreite sie aus diesem Gefängniss nach einiger
+Zeit. Das war jedoch nur der Anfang der Verfolgungen gegen alle die
+Personen, welche durch irgend eine That den Verdacht erweckt hatten, dass
+sie im Besitz übernatürlicher Kräfte seien. Die Personen wurden durch hoch
+aufflammendes Feuer geführt, um ihre Zauberei unschädlich zu machen. Einen
+unglücklichen Menschen, welcher als Zauberer bezeichnet war, hängte man so
+auf, dass er mit den Fussspitzen den Erdboden berührte und geisselte ihn
+dann mit Dornen. Zum Schluss zwang man ihn noch, zwischen zwei
+Scheiterhaufen zu tanzen. Die meisten der Zauberei Verdächtigen wurden bis
+zum Einschreiten der Behörden in dumpfen Kellern gefangen gehalten, und der
+Untersuchungsrichter fand erschlagene Hunde, mit deren Lungen man die
+Verhafteten gespeist hatte, angeblich, um sie ihrer Zauberkraft zu
+berauben[341].
+
+Zu dem Vorerwähnten könnten noch die zahlreichen Fälle von Besessenheiten
+und viele andere Vorkommnisse, die namentlich in der katholischen Kirche
+hervorgetreten sind, hinzugefügt werden, um zu zeigen, welche Macht der
+Aberglaube in der katholischen Kirche noch heutigen Tages ist. Zum Oefteren
+(z. B. in der Blutschwitzer-Prozedur zu Zug im Jahr 1849) hat die Polizei
+von solchen die Massen erregenden und vom Klerus darum sehr begünstigten
+Erscheinungen Notiz genommen und die Gerichte haben dann jedesmal die
+dahinter steckende Betrügerei und Schwindelei aufgedeckt. Das schlimmste
+aber ist, dass in der katholischen Kirche die Wissenschaft und das
+Kirchenregiment den heidnischen Dämonismus und den Glauben an Hexerei auch
+noch im neunzehnten Jahrhundert zu vertreten und zu lehren wagen können.
+
+Der angesehenste und gefeiertste Dogmatiker in der katholischen Kirche der
+Gegenwart -- einst das Orakel des Papstes Pius IX. -- ist der Professor zu
+Rom =Johannes Perrone=, und der anerkannteste Moraltheologe ist der
+Seminarprofessor =Johann Peter Gury=. Hören wir wie beide -- Jesuiten --
+sich über den Hexenglauben aussprechen, wie sie amtlich lehren!
+
+=Perrone= sagt im fünften Bande seiner Dogmatik[342], im cap. V. De
+daemonum cum hominibus commercio, §. 77 (womit das Kapitel eröffnet wird):
+Ad haec =daemonum cum hominibus commercium= revocamus =omnia eorundem
+malorum spirituum molimina=, sive ad nocendum hominibus eosque vexandos
+sive adeos ad extremum exitium perducendos; zu jenem gehören vorzugsweise
+die Besessenheiten, corporum obsessiones, zu diesem gehören alle mala, ad
+quae daemones solent homines impellere, sive id demum fiat =pacto=
+qualicunque interpositivo sive non. Perrone bemerkt, dass allerdings die
+Möglichkeit eines Pakts mit dem Satan von einzelnen Katholiken bestritten
+werde; allein die communis sententia der Katholiken, welche nicht ohne
+Verwegenheit bezweifelt werden könne (quae absque aliqua temenitatis nota
+in dubium revocari nequent), sei die, dass es ein wirkliches commercium der
+Bösen mit dem Satan gebe, welches sich auf ein pactum stütze, möge dieses
+nun ein pactum expressum oder tacitum cum daemone gründen. -- Was nun
+Perrone unmittelbar hierauf sagt, ist freilich sehr richtig: =Data semel
+daemonum existentia eorumque malefica indole=, quid impedit, quominus ipsi,
+Deo sic permittente, pacta ineant cum pessimis hominibus ad eorum
+perniciem, ac minibilia operentur?
+
+Nicht weniger klar spricht sich =Gury= aus, der auf die Sache sogar noch
+genauer eingeht. In seinem dickleibigen Compendium theologiae moralis
+(Regensburger Ausgabe von 1868, S. 120) theilt Gury einen besonderen
+Paragraphen de magia et maleficio mit. Er unterscheidet hier zwischen
+weisser und schwarzer Magie mit den Worten: =Magia late sumpta= seu magia
+naturalis vel artificialis, quae magia alba vocatur, estars mira faciendi,
+saltem apparenter, per caussas naturales aut hominis industriam absque ullo
+daemonis ministerio. Die eigentliche oder schwarze Magie wird so definirt:
+=Magia stricte dicta= est ars mira faciendi, quae licet non supernaturalia
+sint, vires tamen hominis superant et proinde =ope solius daemonis=
+explicite vel implicite =invocati= fieri possunt. -- Von der schwarzen
+Magie im Allgemeinen unterscheidet sich nun wieder der engere Begriff der
+Hexerei. Dieselbe wird mit den Worten definirt: =Maleficium= est ars
+nocendi daemonis interventu. Die Hexerei ist aber eine doppelte, eine
+Liebes- und eine Gifthexerei. Jene, das =maleficium amatorium s. philtrum=
+ist eine ars diabolica, qua lubricus amor vel odium in aliqua persona erga
+aliam vehementer excitatur; dagegen die Hexerei im eigentlichsten Sinne des
+Wortes oder das =maleficium veneficum= ist die ars nocendi proximo variis
+ope daemonis, v. g. morbis, hebetudine etc. Die Hexerei wird auch
+=sortilegium= genannt, weil durch dieselbe =sors mala= (!) injiciatur iis,
+contra quos vindicta operatione diabolica exercetur. Im kirchlichen
+Sprachgebrauch bezeichnet man darum auch die Zauberer und Hexen als
+=sortiarii= und =sortiariae=.
+
+Dieses ist die in der katholischen Kirche der Gegenwart vorgetragene
+Lehre vom Hexenwesen. Dass aber diese Lehre der in der römischen Kurie
+heimischen und von derselben vertretenen Doktrin genau entspricht, wird
+durch die der römischen Pönitentiarie (d. h. derjenigen päpstlichen
+Behörde zu Rom, welche in allen Irregularitäten, in geheimen
+Ehehindernissen, Gelübden u. dgl. Dispensationen und in den dem Papste
+vorbehaltenen Sündenfällen Absolution ertheilt,) verliehenen Vollmachten
+bewiesen. Unter den Absolutionsfakultäten dieser Behörde befindet sich
+nämlich auch unter Anderem die Vollmacht[343], von Strafen frei zu
+sprechen, welche verhängt worden sind »ob =Daemonis invocationem= cum
+=pacto donandi animam= eique =praestitam idololatriam= ac superstitiones
+haereticales exercitas, -- -- postquam pactum cum maledicto Daemone
+initum expresse revocaverit, -- -- =tradita syngrapha forsan exarata=
+aliisque mediis superstitionis ad omnia comburenda« (!).
+
+Dieser von der katholischen Kirche der Gegenwart gehegten und gepflegten
+Lehre vom Teufel und dessen Dämonen, von der Möglichkeit der Eingehung
+eines Bundes mit dem Teufel und einer mit teuflischer Hülfe ausgeübten, die
+Menschen an Leib und Seele schädigenden Hexerei entspricht nun die Magie,
+welche die katholische Kirche selbst mittelst ihrer Exorzismen ausübt, um
+die Werke des Fürsten der Finsterniss zu zerstören und die Menschen von
+diabolischen Plagen zu befreien. In dieser Beziehung ist nämlich das
+katholisch-kirchliche Bewusstsein von dem (unzähligemal ausgesprochenen)
+Gedanken getragen: »Wenn das, was man in der Kirche von der Wirksamkeit des
+Teufels und der Dämonen lehrt, nur auf Einbildung oder Täuschung beruhte,
+so wäre ja die exorzistische Gewalt der Kirche und der von der Kirche
+aufgestellte ordo exorcistarum ganz unnütz; =wozu wären dann also die
+Exorzismen da=?« --
+
+Fassen wir nur eine einzige in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts
+erschienene Schrift, nämlich den »Modus invandi afflictos a daemone« von
+=Andreas Gassner= ins Auge, um uns darüber zu unterrichten, wie
+gegenwärtig die katholische Kirche mit ihrer exorzistischen Gewalt zu dem
+überlieferten Dämonenglauben steht!
+
+Diese Schrift[344] ist natürlich mit kirchlicher Autorisirung erschienen.
+»Mit Gutheissung des hochwürdigen Ordensgenerals der minderen Brüder d. d.
+Rom, 28. Januar 1851« (»=was hiermit ausdrücklich bemerkt sein will=« --
+setzt Gassner hinzu) ist im Jahr 1851 in München von dem Definitor Prov.
+Pater Franz Xaver =Lohbauer= das Rituale ecclesiasticum ad usum Clericorum
+ord. S. Francisci ref. Prof. Antoniano =Bavaricae= herausgegeben. Aus
+diesem Rituale hat Dr. =Andreas Gassner= zu Salzburg in seinem »Handbuch
+der Pastoraltheologie« einen Auszug geliefert, und ein Separatabdruck eines
+einzelnen Abschnittes dieses Handbuchs ist es, den Gassner in der kleinen
+Schrift »Modus invandi afflictos a daemone«, 1869 im Selbstverlag bei Endl
+und Penker in Salzburg erscheinen liess.
+
+Das Büchlein zerfällt in zehn Abschnitte, von denen der letzte (S. 22-45),
+der gerade die Hälfte der ganzen Schrift ausmacht, Vorschriften über die
+Anwendung der Beschwörungsformeln enthält. Vorher werden im zweiten
+Abschnitt die verschiedenen Gattungen der vom Teufel Angefallenen
+zusammengestellt und beleuchtet. Gassner unterscheidet unter denselben drei
+Gruppen: die maleficiati, obsessi und possessi. -- Die maleficiati sind
+entweder an ihren Leibern oder an ihrem Eigenthum angezaubert und
+geschädigt. In ersterer Beziehung ist zu beachten, dass oft »der Böse in
+ihrem (der maleficiati) Körper an einem Gliede eindringt und sie an
+gewissen Verrichtungen hindert oder ihnen Schmerzen verursacht.« Dabei wird
+noch hinzugefügt: »Wurden vollends gewisse Gegenstände durch diabolischen
+Einfluss in den Körper des diabolisch Geplagten geschafft, so nennt man
+dieses maleficium oder veneficium, je nachdem es an sich unschädliche oder
+schädliche Gegenstände, z. B. Glasscherben, Federn und dergl. sind.«
+
+Repräsentiren die maleficiati den untersten und ersten Grad diabolischer
+Anfechtung und Schädigung, so bilden die obsessi oder die »Umsessenen« den
+zweiten Grad. Es sind »solche, in deren Leib ein böser Geist zwar noch
+nicht vollends eingedrungen ist, deren Leib er nicht ganz in Besitz hat,
+wozu er aber Anstrengungen gemacht, einem Feinde gleich, der eine Stadt
+belagert.«
+
+Der höchste Grad ist endlich der der »Besessenen«, der possessi oder auch
+energumeni. So heissen »solche, in deren Leib ein böser Geist eingedrungen
+ist und den er in allen oder doch den meisten Gliedern in Besitz hat, und
+verschiedene eigenthümliche Verrichtungen, Bewegungen und Wirkungen
+verursacht, oder den natürlichen Verrichtungen hinderlich
+entgegentritt.« -- Unter Berufung auf allerlei übel ausgelegte Bibelstellen
+werden dann die Besessenen noch als arreptitii, benatici und pythonici
+unterschieden. Ausserdem werden aber auch noch Diejenigen hierher
+gerechnet, »deren Häuser oder Gemächer von diabolischen Erscheinungen
+geplagt sind«, sowie ferner (und zwar in lateinischer Diction) Diejenigen,
+qui Daemoni se subscripserunt, vel eum in vitro aut alio vase inclusum
+detinent, et ab eo, utut vellent, liberari nequeunt, item, =qui habent
+spiritum _incubum_= vel =_succubum_= (!) -- Lateinisch führt nämlich der
+Verf. gewöhnlich das an, was deutsch zu sagen er sich schämt.
+
+Im dritten Abschnitt handelt =Gassner= »von den Zeichen und Mitteln, um zu
+erkennen, ob Jemand von einem bösen Geiste geplagt sei oder nicht«. Hierbei
+werden nun wieder fünf Klassen von maleficiatis unterschieden: Erwachsene,
+Kinder, Verehelichte, Thiere und andere Gegenstände.
+
+Bei Erwachsenen werden sechs »hinreichende Zeichen eines maleficii, um den
+sogen. exorcismus probations vornehmen zu dürfen«, aufgezählt: 1) wenn der
+Geplagte vor Speisen und Getränken, =welche heimlich benedizirt wurden=,
+mehr Abscheu hat, als vor anderen; 2) wenn er =in Gegenwart des heil.
+Sakraments und der heil. Reliquien= ungewöhnliche Furcht oder Schrecken
+äussert, nicht hinblicken kann u. dgl.; 3) wenn er die Leute ohne
+vorausgegangene Krankheit wie ein toller Hund anfällt, um sich schlägt, die
+Heiligen lästert, den Teufel um Hülfe anruft; 4) =wenn er Nadeln, Nägel,
+Glasscherben u. dergl. erbricht=; 5) wenn =aus seinem Munde höllischer
+Gestank= oder Schwefel-, Pech-, Kohlen- und Russgeruch hervorgeht; 6) wenn
+sich in seinem Leibe ganz ungewöhnliche Töne, z. B. =das Quaken eines
+Frosches= vernehmen lassen.
+
+Von den behexten Thieren (animalia maleficiata) heisst es, dass
+hinsichtlich ihrer proportionaliter =eadem ferme signa= (!) serviunt; und
+bei anderen Sachen ist es ein sicheres signum maleficii, si sine alia
+caussa non habent suum effectum naturalem, z. B. si per plures horas flores
+lactis non coagulantur in butyrum; -- also wenn der Schmand nicht zu Butter
+werden will, dann ist die Milch behext!
+
+Wir enthalten uns weiterer Mittheilungen aus dem Buche, in denen nichts
+anderes als der abergläubische Dämonismus, wie er einst aus dem Heidenthum
+in die christliche Kirche eingedrungen war, unter kirchlicher Approbation
+und Auctorisirung auch noch im neunzehnten Jahrhundert der Kirche gelehrt
+wird.
+
+Mit diesen Worten hätten wir die vorstehende Auseinandersetzung
+abschliessen können, wenn wir dieselbe vor dem Jahre 1870 geschrieben
+hätten. Seitdem aber ist das Vatikanische Conzil versammelt gewesen,
+welches das Dogma von der wesentlichen Infallibilität des Papstes, wenn
+derselbe als Lehrer der Kirche in Sachen des christlichen Glaubens und
+Lebens auftritt, verkündet hat, und damit hat der Glaube an das Hexenwesen
+in der katholischen Kirche eine ganz neue Bedeutung gewonnen. Wenn es
+nämlich irgend eine päpstliche Bulle gibt, die alle sicheren Zeichen einer
+päpstlichen Lehrverkündigung an sich trägt, so ist es die Bulle
+Innozenz' VIII. vom 5. Dezember 1484. Diese Bulle ist nämlich
+veröffentlicht worden 1) als amtliche Antwort auf die Klagen der
+Inquisitoren Sprenger und Institor, dass sie in Deutschland für ihre
+Meinung von dem verderblichen Treiben der Hexen und für ihre Befugniss zur
+Ausrottung desselben keinen Glauben und keine Anerkennung gefunden hätten;
+und diese Antwort ist von dem Papste 2) mit Berufung auf seine apostolische
+Auctorität, und zwar so ertheilt, dass er dabei 3) eine bestimmte Lehre als
+apostolische Wahrheit verkündet.
+
+Indem daher die Bulle vom 5. Dezember 1484 ganz unbestreitbar nach dem
+Vatikanischen Conzil zu den infallibelen Kundgebungen des Papstthums
+gehört, in denen dasselbe ex cathedra zur Kirche geredet hat, so ist
+nunmehr als eigentliches Dogma der römisch-katholischen Kirche die Lehre
+anzusehen: 1) Es gibt eine Hexerei, welche eine mit Hülfe des Teufels
+bewirkte Zauberei zum Zwecke vielfacher entsetzlicher Schädigung der
+Menschen ist; 2) diese Hexerei beruht auf einem mit dem Teufel
+abgeschlossenen Bunde; und 3) dieser Bund beruht auf Abfall vom
+christlichen Glauben, indem die Zauberer und Hexen sich von Gott los- und
+sich dem Teufel zusagen und dadurch ihres ewigen Seelenheiles verlustig
+gehen.
+
+Somit ist jetzt das Wort des Hexenhammers, dass die Leugnung der Hexerei --
+Ketzerei sei, in der katholischen Kirche zur vollen Geltung gekommen. --
+
+In der evangelischen Kirche hat sich während des laufenden Jahrhunderts
+(soviel wir wissen,) nur Eine Stimme von Bedeutung für den Glauben an die
+Wirklichkeit der Hexerei erhoben, nämlich =August Vilmar= zu Marburg.
+
+Als derselbe im Herbst des Jahres 1855 in das akademische Lehramt eintrat,
+that er dieses in der festen Absicht, in Marburg und von da aus in der
+hessischen Kirche eine Theologie zur Geltung zu bringen, in welcher mit
+seiner wesentlich hierarchistischen Auffassung der Lehre vom geistlichen
+Amt und von der Heilsvermittelung auch der Glaube an die Gewalt und
+Wirksamkeit des =Teufels= die gebührende Anerkennung fänden. Als sein
+Bekenntniss veröffentlichte er damals eine besondere Schrift unter dem
+Titel: »=Die Theologie der Thatsachen= wider die Theologie der Rhetorik«
+(Marb. 1856). In derselben wollte Vilmar zeigen, wie die Theologie
+behandelt und vorgetragen werden müsse, damit durch das Studium derselben
+wirklich tüchtige Seelsorger herangebildet werden könnten. Dabei spielt nun
+die Lehre vom Teufel eine Hauptrolle. So lesen wir z. B. S. 39: »Es kommt
+hier darauf an, wenn man recht lehren und die Seelen recht behüten will,
+=des Teufels Zähnefletschen aus der Tiefe _gesehen_= (mit =leiblichen=
+Augen gesehen; ich meine das ganz unfigürlich), und seine Kraft an einer
+armen Seele empfunden, =sein Lästern=, insbesondere sein =Hohnlachen aus
+dem Abgrund gehört zu haben=. Wer kann nun hiervon zeugen? Wer kann mit
+einer solchen Erfahrung zugleich den Sieg des Gekreuzigten auf die Lippen
+und in den Augen als rechter Lehrer an Christi Statt auftreten? Wer lehrt
+mit dem Teufel kämpfen? Wer lehrt sich gegen ihn zu verwahren? ihn zu
+überwinden? Davon schweigt die heutige Dogmatik, dieser Thatsachen gänzlich
+entleert, durchaus. Und teuflische Versuchungen im Gebet -- wer kennt die
+noch? Unsere heutige Dogmatik sowenig wie unsere heutige Ethik weiss mehr
+etwas davon, und die künftigen Hirten gehen in diesem, für die Seelsorge
+vor fast allen anderen Lehrpunkten der =Satanalogie= wichtigen und in der
+Anwendung oft vorkommenden Erfahrungsstück ganz ununterwiesen =blank wie
+Heiden=, von der Universität -- in das Amt.«
+
+In diesem Sinne begann nun =Vilmar= alsbald in Marburg die Dogmatik und die
+anderen Disziplinen der systematischen und der praktischen Theologie
+vorzutragen. Seine Vorlesungen über die Dogmatik sind nach seinem Tode von
+dem (inzwischen auch verstorbenen) Gymnasialdirektor Piderit zu Hanau
+(1874) herausgegeben. In diesen Vorlesungen lehrt nun Vilmar B. I.
+S. 312-324 unter dem Titel »Satanologie. Dämonologie.« Folgendes:
+
+Es gibt einen Teufel. Allerdings hat der Rationalismus seit Semler diesen
+Satz bestritten. »Es war dieses aber eine mehr als kindische Unwissenheit
+in Beziehung auf die ersten Elemente der Kulturgeschichte, indem es bei
+=allen= Völkern ohne einige Ausnahmen Dämonen, bei den meisten auch unter
+einem Haupte gibt.« Dazu kommen die bestimmtesten Aussprüche der heil.
+Schrift. »Neben diese göttliche Offenbarungen aber stellt sich, denselben
+folgend, die christliche Erfahrung aller Zeiten, welche eine
+übermenschliche Finsternissmacht aufweist, die in die Seelen
+hineinzudringen und das Werk der Erlösung in denselben zu stören, die
+Seelen mit Widerwillen und Hass gegen die Person Christi zu erfüllen sucht,
+und in den Augenblicken, wo die Macht des Lichts dennoch hereinbricht, ein
+unaussprechliches Entsetzen erzeugt, welche das Wort Gottes aus den Herzen
+zu entfernen und besonders in der Todesstunde sich durch diesen Raub in den
+Besitz der Seele zu setzen sucht.«[345]. -- Der Teufel ist »ein =kosmisches
+geschaffenes Wesen=, welches mit seiner persönlichen Macht nicht allein die
+ganze Menschenwelt, sondern auch die Erde selbst umspannt[346], zwar von
+Gott verworfen ist, und dereinst definitiv verdammt werden wird, zur Zeit
+aber noch in einem gewissen Verhältniss zur Himmelswelt steht.«
+
+Der Teufel ist der Versucher der Menschen. »Die Möglichkeit dieser
+Versuchung liegt für den Teufel ganz offenbar darin, dass er zwar nicht
+etwa Allwissenheit besitzt, wohl aber =eine geistige Sündenatmosphäre um
+sich hat=, in welcher er jede Bewegung merkt, sie sei wo sie in der
+Menschenwelt immer sei: wo noch Sünde vorhanden ist, ist er sensibel für
+dieselbe (=riecht er sie=), und ebenso ist er empfindlich für alle die
+Stellen in der Menschenwelt, welche von der Sünde befreit sind, und durch
+welche somit seine Atmosphäre verengert wird.« (S. 321.)
+
+»Der Teufel hat aber auch =ein organisirtes Reich= -- gegenüber dem =Reiche
+Gottes=; er hat zu seinen Diensten noch eine grosse Schaar ihm
+affiliirter, verwandter Geister, #daimones#, in ihrer Eigenschaft als den
+Menschen treibende, besitzende Geister #daimonia# genannt. -- Durch diese
+wirkt der Teufel gleichfalls auf die Menschen, und zwar nach der
+unangreifbaren Erzählung der Evangelien vorzugsweise durch =körperliche
+Besitzung=, woher diese Personen auch Besessene heissen. -- In den meisten
+Fällen ist diese (körperliche) Besessenheit zugleich eine =Besessenheit der
+Seele=, schreitet, =wenn nicht Mittel angewendet werden, welche dem Teufel
+zu widerstehen geeignet sind=, in den Gedankenkreis (#nous#) über und
+bemächtigt sich zuletzt des #pneuma#, indem sie den Menschen in den
+Irrsinn, in den Wahnsinn herabdrückt, so dass die geistigen Mittel alle
+Anwendbarkeit verlieren und der Teufel die Seele sich gleichsam erobert
+hat. Gänzliche Blindheit hat diese Zustände, welche noch jetzt überall
+vorkommen, für Melancholie etc. -- gehalten; wer aber nur Einmal einen
+Besessenen gesehen hat, ist nicht einen Augenblick in Zweifel über den
+Grundunterschied, welcher zwischen Besessenen und Wahnsinnigen
+stattfindet.« (S. 322-323.)
+
+Hierauf geht nun Vilmar zur Besprechung der »=Symptome, welche die
+Besessenheit mit Sicherheit anzeigen=« über. Er sagt hierüber (S. 323-324):
+»das allgemeinste Zeichen ist beinahe durchgängig das, dass die Besessenen
+wissen, es sei ein =fremder Geist= in ihnen. =In den letzten drei
+Jahrhunderten= aber ist es besonders häufig, dass angeblich der Geist eines
+verstorbenen (bösen) Menschen die Besitzung ausübe. Diess ist nichts als
+Trug des Teufels[347], aber ungemein täuschend für Unerfahrene. Sodann ist
+eins der gewissesten Zeichen das, dass sie irgend welches heilige Wort,
+zumal den Namen Christi, nicht aussprechen, oder wenn sie an signum crucis
+als alte Lutheraner oder Katholiken gewöhnt sind, das Kreuzschlagen
+entweder nicht vertragen oder wenigstens nicht selbst vollziehen mögen.
+Dasselbe gilt meistens schon vom Händefalten zum Gebet. Dazu kommen
+=Verfluchungen der Gottesgaben= (der Frucht auf dem Felde) und heiliger
+Gegenstände (und wären es nur die Kirchen=gebäude=), sodann =Lästerungen=.
+Dazu gehören dann Blicke, Mienen und Töne (Lachen), welche gehört und
+gesehen sein wollen, um sie von allen und jeden, auch den grässlichsten
+Wahnsinnsäusserungen, zu unterscheiden, und sofort als Blicke, Züge und
+Töne aus einer =Persönlichkeit der Finsterniss= herauskommend zu erkennen.
+In vielen, aber bei weitem nicht in allen Fällen kommt hierzu das Sprechen
+mit =doppeltem Sprachton= (den einen führe der Besessene, den anderen der
+Besitzende), das Reden oder wenigstens das Verstehen fremder, nie gelernter
+Sprachen, Fernwissen, wunderbare Beweglichkeit der Glieder und
+Unabhängigkeit des Körpers von der natürlichen Schwerkraft«[348].
+
+=Vilmar= fährt sodann (S. 324) fort: »Hiermit verwandt ist denn die
+Einwirkung des Teufels auf die Natur zum Schaden des Menschen und =die
+Fähigkeit solcher Menschen, welche sich von Gott lossagen und dem Teufel
+sich ergeben, auf die Natur einzuwirken=, nämlich die =Zauberei=, welche
+nach der Schrift wie nach der Erfahrung nicht in das Gebiet des
+Wahnglaubens verwiesen werden darf.« --
+
+So begründet =Vilmar= seine Lehre von der Wirklichkeit der auf Abfall von
+Gott und auf einem Bunde mit dem Teufel beruhenden Hexerei mit seiner
+monströsen, in der evangelischen Kirche ganz unerhörten Lehre vom Teufel.
+Ueber das Wesen der Hexerei selbst spricht sich Vilmar ausserdem noch in
+seiner Dogmatik, B. I. S. 266 bis 267 aus. Hier sagt nämlich derselbe im
+Anschluss an seine Expositionen über die Vorsehung Gottes, über
+Weissagungen und Wunder so: »Es gibt auch =falsche Wunder=, wenn auch in
+einem verhältnissmässig engen Kreise, soweit nämlich dieselben der
+Seligkeitswelt Gottes Dienste leisten sollen, doch immerhin Wunder, und
+=der Mensch kann durch unbedingte Selbsthingabe an das Böse solche Wunder
+verrichten=. Es ist das das finstere Gebiet der =Zauberei, welchem wir
+volle Realität zusprechen müssen=. Von selbst erklärt es sich, dass diese
+Art von Wundern wesentlich dahin gerichtet ist, die Welt der Seligkeit zu
+stören und zu zerstören, Unruhe und Verwirrung der Geister anzurichten,
+Furcht zu erregen und materiellen Schaden zu thun. Das Wesen jener
+Hingebung beruht darin, dass die geistige Herrschaft über die Natur Gott --
+abgetrotzt werden soll. Wir können die Richtung dieser infernalen Kraft
+dahin formuliren bezw. beschreiben, dass alles das zur Zauberei gehört, was
+darauf ausgeht 1) Gewalt über die Selbstbestimmung des Menschen (Gewalt
+über die Geister) zu erlangen ohne Gottes Wort und ohne Gebet; 2) die
+Naturkräfte aufzuregen; 3) die Ferne und die Zukunft zu erkennen, ohne den
+Herrn der Zukunft; 4) materiellen Schaden zu thun ohne Anwendung
+materieller Mittel. -- Die Annahme dieser Höllenkräfte streitet gegen
+Gottes Weltregierung sowenig wie das Böse überhaupt gegen Gottes
+Weltregierung streitet. Es ist nur die höhere Potenz des Bösen.«
+
+Vilmar hat diese seine Lehren vom Herbst 1855 an bis zu seinem Tode (1868)
+vor zahlreichen Zuhörern vorgetragen, die auf seine Worte schwuren, und
+jetzt im Dienste der evangelischen Kirche Hessens stehen. Gleichwohl hat
+dieselbe keine Früchte getragen, sie hat keine Hexenverfolgung zum Zwecke
+der Reinigung der Kirche von den Werkzeugen des Satans herbeigeführt, --
+weil für diesen Wahnsinn nicht mehr die Justiz und die Folter zur Verfügung
+stehen.
+
+
+FUSSNOTEN:
+
+[329] Noch im Jahr 1809 lebte in Baiern ein alter Mann, der einst wegen
+angeblicher Zauberei unschuldig torquirt worden war und alle Marter
+glücklich überstanden hatte. Derselbe pflegte bei dem baierischen Rentamte
+zu Mitterfels allmonatlich seinen Gnadengehalt in Empfang zu nehmen und
+dabei sich noch in den beiden Kanzleien ein Almosen einzusammeln. Neu
+angestellten Beamten, welche den Mann zum ersten Male sahen, musste er dann
+die verschiedenen Arten der Folterung, die er erlitten, beschreiben, wobei
+er an seinen ausgerenkten Händen und Füssen es sehen liess, bis zu welchem
+Grade er gemartert worden war. -- _Schuegraf_, der damals als Schreiber bei
+dem Amte fungirte, theilt dieses in der Zeitschr. für d. Kulturgesch. 1858,
+S. 765 bis 766 mit.
+
+[330] _Schuegraf_, S. 767.
+
+[331] _Buchmann_, S. 324.
+
+[332] _Lenormant_, S. 493.
+
+[333] Siehe die zahlreichen Angaben bei _Wuttke_, »Der deutsche
+Volksaberglaube der Gegenwart« und bezüglich der Schweiz in der Schrift des
+Pfarrers _Thellung_ in Biel: »Der Aberglaube nach seinen verschiedenen
+Erscheinungen« (Biel, 1867).
+
+[334] _Schwalbe_, Ueber Wetteraberglauben (Berl. 1876 S. 5).
+
+[335] Vgl. Oberyssel'sche Zeitung vom Dienstag, 25. März 1823 und
+_Scheltema_, Beil. S. 99-101. -- _Schindler_ (»Der Aberglaube des
+Mittelalters«, S. 305) sagt: »Noch im Jahr 1832 wurde in der Gegend von
+Danzig eine Unglückliche hinausgefahren und auf grausame Art ertränkt; und
+noch 1854 wurde in meiner Nähe eine alte Frau beerdigt, die im ganzen Dorfe
+als Hexe galt, und =der man desshalb die Leichenbegleitung versagte=.«
+
+[336] _Waldbrühl_, Naturforschung und Hexenglaube, S. 37-38 in Virchow's
+und v. Holtzendorff's Vorträgen, Heft 46.
+
+[337] _Horst_, Zauberbibl. B. VI. S. 368. -- Das Ereigniss, welches Horst
+S. 373 desselben Bandes aus dem Mémorial Bordelais mittheilt, ist offenbar
+nicht ein weiteres, sondern das bereits S. 368 erzählte Vorkommniss.
+
+[338] _Cordier_, Légendes des Hautes Pyrénées, Lourdes, 1855, S. 79-88 und
+_Hartpole Lecky_, I. S. 3-4.
+
+[339] Dieselben hatten ihr bereits mit einem schneidenden Instrument über
+der Brust einen langen Schnitt beigebracht. Die Maréchaussée bemächtigte
+sich der Verbrecher. S. _Horst_, Zauberbibl. B. VI. S. 371.
+
+[340] Die Nachrichten über die Hexenverfolgung in Mexiko bis zum Jahr 1874
+sind -- da uns die Originalquellen nicht zu Gebote standen, aus _Nippold_
+»Die gegenwärtige Wiederbelebung des Hexenglaubens« S. 11-12 wörtlich
+entlehnt.
+
+[341] Selbst in der =allerneuesten= Zeit liefert Russland noch derartigen,
+fast unglaublichen Stoff. Zeitungen aus dem Februar des Jahres 1879 melden:
+»In dem Dorfe Wratschewo des Nowgoroder Gouvernements ist ein Bauernweib
+Namens Agrafena Ignatiewa von den Einwohnern des genannten Dorfes wegen
+Verdachts der Hexerei lebendig verbrannt worden. Die Aeltesten des Dorfes
+liessen Thür und Fenster des Hauses, in welchem die vermeintliche Hexe
+wohnte, mit Brettern verschlagen, hierauf Stroh und Holz um das Haus legen
+und schliesslich das Haus mit der »Hexe« verbrennen. Das unglückliche Opfer
+der abergläubischen Bauern wurde im buchstäblichen Sinne des Wortes zu
+=Asche= verbrannt. Ueber hundert Dorfbewohner, darunter der =Ortspope=,
+wohnten diesem schrecklichen Schauspiele bei. So geschehen im Jahre
+=1879=.«
+
+[342] =Praelectiones theologicae=, quas in Coll. Rom. S. J. habebat. Wir
+benutzen hier die erste Regensburger (überhaupt die einundzwanzigste)
+Ausgabe des Werkes, welche 1854 erschien. Der von uns besprochene Abschnitt
+de daemonum cum hominibus commercio findet sich daselbst vol. V. p. 31-54.
+
+[343] Vgl. _Avanzini_, de constitutionibus apostolicae sedis, Romae, 1872.
+S. 67.
+
+[344] Wir berichten hier über dieses Buch nach den sehr ausführlichen
+Excerpten, welche _F. Nippold_ seiner Schrift, »Die gegenwärtige
+Wiederbelebung des Hexenglaubens« S. 18-35 aus demselben mitgetheilt hat.
+
+[345] Das Alles wollte _Vilmar_ aus seiner »Erfahrung« wissen!
+
+[346] Sonst wird dieses nur von =Gott= gelehrt!
+
+[347] Es ist uns durchaus unerfindlich, woher Vilmar dieses weiss.
+
+[348] Man denke an die Wasserprobe der Hexen!
+
+
+
+
+ ACHTUNDZWANZIGSTES KAPITEL.
+
+ Schluss.
+
+
+Hat unsere Darstellung geleistet, was ihre Aufgabe war, so dürfen wir
+hoffen, dem Leser das Wesentliche des Hexenprozesses nicht nur in seiner
+äusseren Erscheinung, sondern auch in seiner Entwicklung und seinen Gründen
+begreifbar vorgeführt zu haben. Unser Hauptaugenmerk war, um es wiederholt
+auszusprechen, dem modernen Hexenwesen, wie es vom Mittelalter auf die neue
+Zeit vererbt wurde, zugewendet, und unser Rückgreifen in das Alterthum
+bestimmte sich vorzugsweise nach dem näheren oder entfernteren Grade der
+Verwandtschaft, in welchem sich die einzelnen Elemente, wie die ganze
+Auffassungsweise zu demselben ankündigen. Auf eine vollständige Darstellung
+der antiken Zauberei hat daher diese Schrift keinen Anspruch.
+
+Wir haben die neuere Zauberei in fast allen Ländern der Christenheit in
+einer Gleichförmigkeit auftreten sehen, die sich bis auf die
+überraschendsten Einzelheiten erstreckt. Sie hat fast nirgends nationale
+Hauptunterschiede, ihr Charakter ist ein universeller. Was aber hat diese
+Uebereinstimmung vermittelt? Dass die allgemeine psychologische Disposition
+des Menschen zum Glauben an die Wirkung höherer Mächte hierauf nicht
+ausreichende Antwort gebe, ist an sich klar; denn wo liegt die
+psychologische Nothwendigkeit, dass der Zauberglaube überall nur in
+diesen, zum Theil so höchst bizarren Formen sich habe entwickeln müssen? Es
+muss also ein historischer Grund aufgesucht werden. Dieser aber wird nicht
+weniger universell sein dürfen, als die Wirkung. Er liegt weder in der
+deutschen, noch in der nordischen Mythologie, weder in der Vergangenheit
+der Celten, noch in der Vorzeit der Slaven oder Muhammedaner. Alle diese
+Völker haben ohne Zweifel ursprünglich ihren nationalen Zauberglauben
+gehabt, der sich mit dem späteren allgemeinen verwebte und darin
+verschwamm; ihr Glaube hat weder innerhalb der eigenen Landesgrenzen die
+nationale Grundform bewahrt, noch die Vorstellungen der übrigen Völker zu
+normiren vermocht. Ja, dieser Glaube der einzelnen Nationen ist in seiner
+Urgestalt oft schwer zu erkennen, oder gänzlich zweifelhaft, weil der
+Forscher theils aus späteren, möglicherweise schon modificirten
+Erscheinungen rückwärts schliessen, theils zu schriftlichen Quellen seine
+Zuflucht nehmen muss, bei welchen aussernationale Einflüsse theils zu
+vermuthen stehen, theils wirklich erwiesen sind. So möchte Burkhard von
+Worms für die deutsche, Saxo Grammaticus für die nordische Mythologie mit
+grosser Vorsicht zu gebrauchen sein.
+
+Von universeller Bedeutung, wie für Wissenschaft und Kunst, ist das
+römisch-griechische Alterthum auch für den Aberglauben der Völker geworden;
+nur trat hier noch ein Zweites hinzu, das Orientalisch-Christliche. Jenes
+lieferte im Wesentlichen das Material, dieses die Auffassungsweise. Bei den
+Kirchenvätern vermählte sich das Römer- und Griechenthum mit dem Dämonismus
+des Morgenlands. Wohin durch den römischen Eroberer oder den wandernden
+Germanen der römische Aberglaube nicht verschleppt worden war, dahin
+brachte ihn der römische Kirchenlehrer und Heidenbekehrer, sei's durch die
+Polemik dagegen, -- denn er setzte die Gegenstände desselben überall
+voraus, -- oder durch die Praxis. Mit dem Christenthum kamen lateinische
+Sprache und Literatur, Dämonologie, befangene aber auf den Bildungsgang
+Einfluss übende Priester zu Celten, Germanen und Slaven. Was den Nationen
+eigenthümlich gewesen sein mochte, assimilirte sich im Laufe der Zeit den
+ihnen zugetragenen mächtigeren Elementen. Wunder- und Teufelsglaube
+verschlang die in einigen Jahrhunderten des Mittelalters hervorkeimende
+hellere Ansicht. Selbst das zeitweise erfreuliche Anstreben zur
+Naturforschung ward unter diesen Gesichtspunkt gebracht. Die Dienerin
+hierarchischer Zwecke, die Inquisition, um Popularität und Einkommen
+verlegen, sah sich um nach einem Musterbilde aller Scheusslichkeit, die sie
+ihren Opfern leihen könnte, und unter ihren Händen bildete sich aus lauter
+bekannten Stoffen das Verbrechen der Hexerei. Den Teufel in der Gestalt,
+wie sie ihn ausgebildet vorfand, in die Mitte stellend, eignete sie ihm auf
+der einen Seite die traditionellen, mit jedem Jahrhundert gestiegenen
+Ketzergreuel der christlichen Kirchengeschichte, auf der anderen aber die
+Leib und Gut verletzenden, vom alten Gesetz verpönten Malefizien des
+römischen Heidenthums, sammt allem aus den Dichtern bekannten Zauberspuk
+desselben zu. Diess alles verband sich zur Hexerei als einem Ganzen,
+während die frühere Zeit nur einzelne durch Zauberei verübte Künste oder
+Verbrechen gekannt hatte. Eine blutige Praxis lieferte so schlagende und
+zahlreiche Beweise zu der dämonischen Theorie, die man überdiess der Bibel
+und dem römischen Rechte anzupassen wusste, so dass bald jeder Zweifel vor
+der dreifachen Macht der Erfahrung, der Auctorität und der Furcht
+verstummte und die auf jene Theorie gebauten Prozesse, begünstigt durch die
+oben entwickelten Verhältnisse, bis nahe an unsere Zeit heranreichen
+konnten. Ohne die römische Literatur, ohne die eben so eigenthümliche, als
+weitgreifende Vermittlung der kirchlichen Auffassungsweise, ohne die
+mannichfaltigen, stets sich erneuernden Nebeninteressen der an der Ausübung
+Betheiligten wäre die Erscheinung jenes überall gleichförmigen, nicht mehr
+nationalen, sondern europäischen oder vielmehr christenheitlichen
+Aberglaubens eben so unbegreiflich, als sie vollkommen erklärlich wird,
+sobald man sie als das Resultat jener vereinigten Potenzen betrachtet. Wir
+finden wenigstens in der Hexerei nicht einen einzigen Hauptzug, der nicht
+in einer der angedeuteten Beziehungen, oder in allen zusammen aufginge. Es
+führt vielmehr überall ein sachlich, örtlich und zeitlich lückenloser Weg
+vom Gewordenen zur Quelle zurück.
+
+Allerdings ist es versucht worden, das Hexenwesen der letzten Jahrhunderte
+in anderer Weise zu erklären. Einige dieser Versuche wollen das Ganze,
+andere nur Einzelheiten erklären; sie wären vielleicht anders gestellt
+worden, wenn ihre Urheber nicht zum Theil von irrigen Voraussetzungen in
+Bezug auf Umfang, geographische Verbreitung und Bildungsepochen des
+Hexenwesens ausgegangen wären.
+
+=Jakob Grimm= hat in der Mythologie mit gewohnter Gelehrsamkeit und
+Combinationsgabe eine treffliche Uebersicht des deutschen Hexenwesens und
+scharfsinnige Forschungen über viele Einzelheiten desselben gegeben. Er
+geht von den unbestreitbaren Sätzen aus, dass die alten Deutschen Zauber
+und Zauberer kannten (S. 579), dass das Christenthum den Begriff
+zauberübender Weiber als heidnischen vorfand, aber vielfach veränderte
+(S. 587). Namentlich rechnet er unter diejenigen Vorstellungen, welche sich
+unter den Deutschen =erst nach der Annahme des Christenthums= erzeugten,
+den Glauben an die nächtlichen Hexenfahrten und die damit verbundenen
+abscheulichen Begehungen (S. 594). Somit fällt das eigentliche Hexenwesen
+gar nicht in das Gebiet der deutschen Mythologie, und die Aufgabe des
+Mythologen hätte schon mit der Erörterung des =heidnisch=-deutschen
+Zauberwesens ihre vollständige Lösung erhalten. Aber über dasselbe ist
+wenig zu sagen, und wie Grimm überhaupt seinem Werke die dankenswerthe
+Ausdehnung gegeben hat, dass er die Schicksale und Nachwirkungen des
+Heidnischen weiter herab verfolgt, so hat er auch hier die einzelnen
+Momente des germanischen Heidenthums nachzuweisen gesucht, welche in das
+Hexenthum der christlichen Zeit auslaufen oder demselben Anhaltspunkte
+geben mochten. Hierbei verkennt er nun keineswegs die Masse des
+eingedrungenen Undeutschen, weist vielmehr häufig auf die zahlreichen
+Analogien gleichzeitiger Erscheinungen des Auslands und die des klassischen
+Alterthums hin; aber im Ganzen spricht er dem germanischen Wesen selbst
+immer noch weit mehr Nachwirkungen zu, als wir einräumen zu dürfen glauben.
+Dass solche Nachwirkungen, sowohl alter Zaubervorstellungen selbst, als
+auch mancher Einrichtungen, die eine spätere Zeit auf Zauberei umdeuten
+mochte, =im Allgemeinen möglich seien=, bestreiten wir nicht; aber die von
+Grimm angegebenen sind wenigstens in der Ausdehnung, wie sie der verehrte
+Forscher nimmt, nicht =wahrscheinlich=. Wir müssen etwas mehr ins Einzelne
+gehen.
+
+Grimm glaubt, dass, »bis auf die jüngste Zeit in dem ganzen Hexenwesen =ein
+offenbarer Zusammenhang mit den Opfern, Volksversammlungen und der
+Geisterwelt der alten Deutschen= zu erkennen sei.« (S. 587.) Um dieses
+zuvörderst hinsichtlich der Opfer zu erläutern, verweist er auf jene Stelle
+der lex Salica, wo, der gewöhnlichen Erklärung zufolge, von dem Hexenkessel
+und dem Kochen der Hexen die Rede ist, erinnert hierauf an die
+Heilighaltung des Salzflusses, um welchen sich die Chatten mit den
+Hermunduren schlugen, und stellt dann die Vermuthung auf, dass das
+Salzbereiten in Kesseln von Priesterinnen als heiliges Geschäft, vielleicht
+mit Opfern und Volksversammlungen, betrieben worden sei. An dieses
+Salzsieden nun habe sich die spätere Volksansicht von der Hexerei
+angeschlossen. »An gewissen Festtagen stellen sich die Hexen in dem
+heiligen Wald, auf dem Berge ein, wo das Salz sprudelt, Kochgeräthe, Löffel
+und Gabeln mit sich führend; Nachts aber glüht ihre Salzpfanne.« Diesen
+Vermuthungen soll zu Statten kommen ein Gedicht aus dem dreizehnten
+Jahrhundert, dessen Verfasser ungläubig von den Hexen sagt:
+
+ Daz ein wîp ein chalp rite,
+ Daz wären wunderlîche site,
+ ode rit ûf einer dehsen,
+ ode ûf einem hûspesem
+ =nâch salze ze Halle füere=;
+ ob des al diu welt swüere,
+ doch wolde ich sîn nimmer gejehen,
+ ich enhet ez mit mînen ougen gesehen,
+ wand =sô würde uns nimmer tiure
+ daz salz von dem ungehiure=.
+
+Wir möchten hiergegen Folgendes einwenden. Der Hexenkessel der späteren
+Zeit ist nicht zu bezweifeln, der in der lex Salica aber ist eben so
+problematisch, als die ganze Stelle zur Zeit noch kritisch und exegetisch
+im Argen liegt. Das zitirte Gedicht, worin die Hexen nach Salz zu Halle
+fahren, enthält unstreitig einen Zug des Volksglaubens, der von Interesse
+ist, der aber so vereinzelt dasteht, dass wir ihm in dem gesammten
+Hexenwesen nicht weiter begegnet sind. =Vielmehr sind die Hexen sonst
+überall dem Salze so abgeneigt, dass es sogar bei ihren Festmahlzeiten
+regelmässig fehlen muss.= Ich möchte daher hierin nur eine lokale Beziehung
+auf die Heimath des Dichters, deren Aberglauben er bekämpft, erkennen. Wenn
+nun die Salzbereitung durch die neueren Hexen im Allgemeinen eben so
+entschieden in Abrede gestellt werden muss, als der Salzkessel der alten im
+salischen Gesetze zweifelhaft ist, so scheint es, dass sich auch durch die
+Annahme des Salzkochens durch altdeutsche Priesterinnen kein Zusammenhang
+zwischen alter und neuer Hexerei herstellen lasse.
+
+Weiter ist =Grimm= der Ansicht, »dass Zeit und Ort der Hexenfahrten sich
+gar nicht anders erklären lassen, als durch Bezugnahme auf Opfer und
+Volksversammlungen. Auf Walpurgis, Johannis und Bartholomäi, wo die Hexen
+ihre Hauptfeste feiern, seien auch germanische Opferfeste und Gerichtstage
+gewesen. Seine ehrliche Gerichtszeit hätte das Volk nicht den Hexen
+eingeräumt, wären diese nicht in althergebrachtem Besitze gewesen.«
+(S. 591.) -- Wir haben nirgends eine Spur davon gefunden, dass die
+=heidnischen= Germanen Hexenfahrten an diese bestimmten Tage gebunden
+hätten; den =christlichen= aber, welche diess thaten, musste eine Beziehung
+der Sache auf ihre eigenen Verhältnisse näher liegen, als auf die
+heidnische Vergangenheit. Ausser jenen drei Epochen finden sich, wie oben
+nachgewiesen ist, auch Ostern, Pfingsten, Weihnachten und Jakobi. Wir haben
+hier, Walpurgis ausgenommen, lauter hohe Kirchenfeste und ausgezeichnete
+Heiligentage vor uns; wenn diese das christliche Volk den Hexen liess,
+warum nicht noch weit eher seine Gerichtstage, auch ohne althergebrachten
+Besitz? Es gehörte gerade zu den Grundvorstellungen von der Hexerei, wie
+sie von den Inquisitoren ausgebildet wurde, dass sie gegen das Christenthum
+=Opposition= machte und auf Nachäffung und Schändung seiner Feste und
+Ceremonien ausging. Nur aus dem angenommenen Grundsatze, dass der Teufel
+der Affe Gottes sei, glauben wir die Wahl jener Zeiten für die Hexenfahrten
+erklären zu müssen, nicht aus den heidnisch-germanischen Volksgewohnheiten.
+Ob das Maireiten überhaupt unter diese letzteren gehöre, scheint noch sehr
+zweifelhaft; bei Grimm sind wenigstens keine sehr alten Belege dafür
+beigebracht (S. 449, 450). Maifeste im Allgemeinen gab es auch schon im
+Alterthum. Ausser den von Grimm hierüber angezogenen Stellen (S. 452)
+dürfte hier gelegentlich noch die Majuma zu erwähnen sein (Cod. Justin,
+lib. XI. Tit. 45), worin wir nach Suidas v. #Maioumas# eine Art von
+Schifferstechen erkennen müssen, und welche mit dem von Olaus Magnus
+beschriebenen Mairitte der Schweden wenigstens das gemein hat, dass
+kämpfende Jünglinge in beiden das Volk belustigten.
+
+»Noch deutlicher zu, -- fährt Grimm fort, -- trifft die Oertlichkeit. Die
+Hexen fahren an =lauter= Plätze, wo vor Alters Gericht gehalten wurde oder
+heilige Opfer geschahen. Ihre Versammlung findet Statt auf der =Wiese=, am
+=Eichwasen=, =unter der Linde=, unter der =Eiche=, an dem =Birnbaum=, in
+den Zweigen des Baums sitzt jener Spielmann, dessen Hülfe sie zum Tanz
+bedürfen. Zuweilen tanzen sie auf dem =peinlichen Richtplatz=, unter dem
+=Galgenbaum=. Meistens aber werden Berge als Orte ihrer Zusammenkunft
+bezeichnet, Hügel (an den drei =Büheln=, an den drei =Köpchen=) oder die
+höchsten Punkte der Gegend.« Es werden sodann viele solcher Berge
+namentlich aufgeführt. Die Beziehung dieser Hexenlokalitäten auf Opfer und
+Gerichtswesen erscheint uns, -- wir müssen es gestehen, -- so wenig als die
+=einzig mögliche=, dass wir sie vielmehr für eine gezwungene halten müssen.
+Wenn die späteren Dämonologen und Prozessakten berichten, dass die
+nächtlichen Zusammenkünfte auf der Wiese, am Eichwasen, am Birnbaum, an den
+drei Büheln, auf diesem oder jenem Berge Statt finden, was nöthigt hierbei
+an die Opfer- und Gerichtsplätze der deutschen Vorzeit zu denken? Irgendwo,
+wenn überhaupt, muss doch der Ort der Vereinigung sein, und die Richter
+haben stets nach demselben gefragt. Da hat man bald auf ganz gleichgiltige
+Lokalitäten der nächsten Umgegend, bald, was mehr im Charakter lag, auf
+einsame oder schauerliche Oerter, Haiden, schwer zugängliche Berghöhen
+u. s. w. bekannt. Zuweilen treiben auch, worin sich wieder das
+christenfeindliche Element zeigt, die Hexen vor den Kirchen, ja =in=
+denselben ihr gottloses Wesen. Berge, die ihre Gegend so beherrschen, wie
+der Brocken das norddeutsche Flachland, kamen eben darum wohl auch in
+ausgebreiteteren Ruf, als andere, die nicht so vereinzelt stehen.
+Deutschland hat viele ausgezeichnete Hexenberge und ausserdem zahllose
+untergeordnete, nur in der nächsten Nachbarschaft genannte Lokalitäten, von
+welchen an der geeigneten Stelle bereits mehrere aufgeführt worden sind.
+Deutschland unterscheidet sich auch hierin nicht vom Ausland; auch
+anderwärts versammeln sich die Hexen auf Bergen und Haiden, Wiesen und
+Feldern, unter Bäumen und heiligen Kreuzen.
+
+Den Glauben an die =Hexenfahrten= endlich leitet Grimm ab aus einer
+Missdeutung der gottesdienstlichen Zusammenkünfte, welche nach der
+Einführung des Christenthums von heimlichen Anhängern der alten Religion
+fortgesetzt worden seien. »Wenn auch, -- sagt er S. 593, -- der grosse
+Haufen für die neue Lehre gewonnen war, einzelne Menschen blieben eine
+Zeitlang dem alten Glauben treu, und verrichteten insgeheim ihre
+heidnischen Gebräuche. Von solchen Heidinnin ging nun Kunde und
+Ueberlieferung unter den Christen, die Dämonologie des Alterthums mischte
+sich hinzu, und aus Wirklichkeit und Einbildung erzeugte sich die
+Vorstellung =nächtlicher Hexenfahrten=, bei welchen alle Greuel der
+Heidenschaft fortgeübt würden.« Es fragt sich hier, ob nicht auch
+=unabhängig= von den genannten Zusammenkünften der Heidinnin die
+Dämonologie des Alterthums gewirkt haben möge, und zwar ganz, was ihr hier
+nur zur Hälfte zugewiesen wird. Nach Grimm wäre die Vorstellung von den
+Hexenfahrten immerhin erst =unter den Christen erzeugt= worden, also ein
+=Irrthum der Christen=; der Kanon Episcopi aber verdammt sie geradezu als
+einen Rückfall in errorem _Paganorum_. Somit haben ihn in seiner damaligen
+Gestalt, -- denn später bildete er sich wieder anders, -- die Christen nur
+=übernommen=, nicht =erzeugt=. Aus welchem Heidenthum aber stammt er? Aus
+dem =deutschen= gewiss nicht; dieses kennt keine Nachtfahrten in Masse (s.
+Grimm Myth. S. 593). Also doch wohl aus dem =römischen=, wie wir oben
+nachzuweisen versucht haben. Dass die deutschen Christen diesen Aberglauben
+im eilften Jahrhundert bereits hatten[349], folgt weniger daraus, dass
+=Burkhard= hierauf bezügliche Stellen überhaupt aufgenommen hat, -- er gibt
+oft Ausländisches, -- als aus der deutschen Benennung, welche er in eine
+angeblich aus den Beschlüssen des Conzils zu Agath (Agde in der Languedoc)
+von 506 entnommenen Stelle einschiebt: Credidisti, ut aliqua femina sit,
+quae hoc facere possit, quod quaedam a diabolo deceptae se affirmant
+necessario et ex praecepto facere debere, id est cum daemonum turba in
+similitudinem mulierum transformata, quam vulgaris superstitio _holdam_
+(al. _unholdam_) vocat, certis noctibus equitare debere super quasdam
+bestias, et in eorum se consortio annumeratam esse (_Burchard_. Decret.
+lib. XIX. cap. 5). Ob übrigens gerade in dieser Stelle Grimm's Vermuthung,
+dass eine =einzelne Gottheit= der alten Deutschen =Holda= geheissen habe,
+in deren Gefolge man später die Nachtweiber verwiesen, eine Stütze finde
+(S. 165. 594.), lassen wir, da es nicht weiter zur Sache gehört, an seinen
+Ort gestellt sein. Ist der Text bei Burkhard unverderbt, so würde das Wort
+holda (Substantiv oder Adjektiv?) auf die =ganze Schaar= der nachtfahrenden
+Dämonen zu beziehen sein.
+
+Wenn nun Grimm, dieser gründlichste Kenner des deutschen Alterthums, der
+neueren Hexerei nur einen losen und meist indirekten Zusammenhang mit dem
+Wesen unserer heidnischen Vorfahren zuerkennt, und dieser Zusammenhang,
+unsern obigen Bemerkungen zufolge, nicht einmal in dem von diesem Gelehrten
+angenommenen Masse erweislich scheint: so werden gewisse viel weiter
+gehende Ansichten einiger anderen Gelehrten um so leichter als unhaltbar
+hervortreten.
+
+=Mone=[350] führt das Hexenwesen, und namentlich den =Sabbath=, auf Hekate
+und =die alten Bacchanalien, die den Deutschen schon während ihres
+Aufenthalts am schwarzen Meere bekannt geworden seien=, zurück. S. 268 sagt
+er, »das Hexenthum feinde den christlichen Kult an, nicht als Christenthum,
+sondern als bestehende Religion, so wie es =vor= dem Christenthum auch die
+heidnische Volksreligion unserer Voreltern anfeindete.« Weiter führt er
+S. 271 Folgendes als feststehende Sätze auf: »1) Das Hexenwesen war eine
+für seinen Zweck =vollständig organisirte geheime Gesellschaft=. 2) Da der
+Teufel an der Spitze desselben stand und ein Wesen ist, das in die Religion
+gehört, so muss das Hexenwesen eine =religiöse Gesellschaft= gewesen sein.
+3) Wir müssen das Hexenwesen, wie es in den Prozessen des siebenzehnten
+Jahrhunderts erscheint, nicht als den Anfangs-, sondern als den
+Ausgangspunkt betrachten und seinem Ursprung rückwärts nachspüren, soweit
+sich geschichtliche Zeugnisse dafür vorfinden.«
+
+Mone erkennt also, wenn wir ihn recht verstehen, in den sogenannten Hexen
+eine wirkliche, bis ins siebenzehnte Jahrhundert fortbestehende
+Gesellschaft, welche eine organisirte Opposition gegen die jedesmalige
+Volksreligion bildete, für sich aber einen vom Pontus mitgebrachten Hekate-
+und Bacchuskult bewahrt hatte. =Wo= aber, müssen wir fragen, hat denn Mone
+irgend eine historische Spur davon aufgefunden, dass die heidnische
+Religion der Deutschen von einer organisirten Gesellschaft von
+Bacchusdienern angefeindet worden wäre? =Wo= ist im Mittelalter eine Spur
+von derjenigen Continuität des fraglichen Geheimkults, welche vorausgesetzt
+werden müsste, wenn die deutschen Hexen des sechszehnten und siebenzehnten
+Jahrhunderts immer noch die Inhaberinnen des vom schwarzen Meere
+mitgebrachten Systems gewesen wären? Was für eine räthselhafte Gesellschaft
+ist das, welche die Religionen anfeindet, weil sie bestehende sind, aber
+nichtsdestoweniger eine =religiöse= ist, weil der Teufel an ihrer Spitze
+steht, der ein Wesen ist, welches in die Religion gehört? =Wo=durch mögen
+die übrigen europäischen Völker, deren Hexenwesen dem deutschen so ganz
+gleich ist, ohne dass ihre Väter am schwarzen Meere sassen, dieselbe
+Gesellschaft in sich aufgenommen haben? -- Sicherlich ist Mone zu diesen
+wunderlichen Ansichten grossentheils desshalb gekommen, weil er zwischen
+dem Hexen=sabbath= und den alten Bacchanalien oder =Sabazien= nicht nur
+eine Sach-, sondern auch eine Namensähnlichkeit fand und sich von dem
+Gedanken nicht losreissen konnte, an dem von der Obrigkeit so ernstlich
+verfolgten Hexenwesen müsse wenigstens so viel wahr gewesen sein, dass
+gottlose Versammlungen Statt gefunden hätten. Darum sucht er das Licht in
+den cimmerischen Finsternissen, wo die alten Deutschen den Sabazien
+allerdings, wenn irgendwo, am nächsten gewesen sein müssen. =Hekate= ist
+mit Recht hereingezogen, aber auf unrechtem Wege; die Vorstellungen von ihr
+durchdrangen das antike Zauberwesen und modifizirten somit das neue. Die
+behauptete Wirklichkeit der Versammlungen gründet sich auf die Bekenntnisse
+der verhörten Hexen. Ueber die Glaubwürdigkeit solcher Geständnisse ist
+bereits an der gehörigen Stelle geredet worden, und wir werden sie unten
+nochmals berühren[351].
+
+Abermals aus einem Gottesdienste, aber einem =slavischen=, finden wir das
+Hexenthum hergeleitet in einer kleinen Schrift von =L. W. Schrader=,
+Archivarius zu Wittgenstein[352]. Slaven bewohnen nach ihm in den
+vorchristlichen Zeiten einen grossen Theil Deutschlands (auch die Mattiaker
+sind solche), insbesondere die Harzgegend, wo sie den Melybog oder Czerny
+Bog, d. h. schwarzen oder bösen Gott, oder Teufel, und die Frau Holle
+verehren. Von den heidnischen Deutschen unterjocht und in ihrem Kultus
+gestört, retten sie denselben auf den schwer zugänglichen Melbogsberg oder
+Mlbogsberg, woraus der Deutsche den Namen Blocksberg bildete. Dort treiben
+die Hexen, d. h. Priesterinnen der Holda oder Liebesgöttin, ihr Wesen
+ungestört und geben auch den deutschen Jungfrauen, die der unerlaubten
+Liebe mit den Slavenjünglingen nachgehen wollen, einen Zufluchtsort. Da man
+nicht wusste, wie da auf natürliche Weise hinaufzukommen sei, so bildete
+sich im Volke die Vorstellung von den Luftflügen, die später auf die
+Christen überging u. s. w. Das Andenken der slavischen Hexen als
+Holdapriesterinnen hat sich, dem Kundigen wohl erkennbar, in verschiedenen
+Orts- und Ländernamen erhalten, z. B. in Hasserode, Hasselfelde und Hessen,
+welches letztere namentlich um Gudensberg slavische Bewohner hatte. --
+Diese Resultate gewinnt Herr Schrader durch eine Deduktion, die sich durch
+so drollige historische und etymologische Luftsprünge[353] auszeichnet,
+dass man seinem Schriftchen nicht mehr Ehre erzeigen kann, als wenn man es
+für eine schalkhafte, jedoch zuweilen aus dem Tone fallende Persiflage
+gewisser Verirrungen in der heutigen Geschichts- und Sprachforschung nimmt.
+
+Zum dritten Male ein Kult der alten Deutschen wird von =Jarcke=
+herangezogen[354]. Dieser sagt: »Wenn wir die Gesetze Karls d. G. zur
+Ausrottung des heidnischen Glaubens unter den Sachsen, -- den indiculus
+superstitionum, -- -- -- den gewöhnlichen Zusatz more paganorum etc.
+betrachten, und damit in Verbindung bringen, was in den skandinavischen
+Sagen über Zauberei und Gewalt des Menschen sogar über Wind und Wetter
+gesagt wird: so dürfte die Behauptung nicht zu gewagt erscheinen, dass das
+Zauberwesen und der Zauberglauben im Mittelalter =zunächst= eine Tradition
+aus der =heidnisch-germanischen= Zeit, eine im Volke lebende heidnische
+Naturkunde und =Naturreligion= gewesen sei, die auch ihre -- freilich
+antichristlichen und, vom religiösen Standpunkt aus betrachtet,
+dämonischen -- Ceremonien und Sakramente hatte. Die heidnische
+Naturreligion wurde dann später im Kampfe mit christlichen Prinzipien und
+nachdem die christliche Lehre vom Teufel in das Bewusstsein des Volks
+übergegangen war, zu einer dem Christenthum und allem Göttlichen
+feindlichen, und zu einem wahren Teufelsdienste, indem die alte
+Naturwissenschaft selbst von denen, die ihre Geheimnisse kannten und
+ausübten, als etwas vom Teufel Ausgehendes angesehen wurde. -- -- -- --
+Daher die Erscheinung, dass eine Einweihung in jene Künste zuletzt wirklich
+die äussere Form der Ergebung an den Teufel annahm.«
+
+Wie Jarcke aus den gegebenen Prämissen die gezogenen Folgerungen
+rechtfertigen will, vermögen wir nicht einzusehen. Es sind hier ganz
+disparate Dinge zusammengebracht. -- Die fränkischen Kapitularien verbieten
+an verschiedenen Stellen heidnischen Götzendienst im Allgemeinen und
+Besondern, an andern wieder einzelne Arten des Zauberglaubens und darauf
+sich beziehende Handlungen. Der Indiculus superstitionum insbesondere, der
+dem Kapitulare von 743 angehängt ist, erwähnt in dreissig Rubriken, wozu
+der Text fehlt, verschiedene Gegenstände, worüber Beschlüsse gefasst worden
+zu sein scheinen. Etliche Artikel handeln vom Götzendienst[355], andere von
+Sacrilegien[356], noch andere von verschiedenen Arten des Aberglaubens,
+auch des =christlichen=[357], fünf Artikel endlich schlagen in's Gebiet des
+Magischen ein[358]. Nirgends aber sind Zauberglaube und Zauberübungen in
+Beziehung zu einer heidnisch-germanischen Naturreligion gesetzt; ja es ist
+noch überhaupt die Frage, ob in =allen= diesen Punkten ausschliesslich und
+ursprünglich Germanisches verboten sei. Mitten unter den Franken lebten ja
+Romanen. Phylakterien, Incantationen, Augurien, Sortilegien, herzfressende
+Weiber und Wettermacher (-- diess ist's, was wir im Wesentlichen in den
+Kapitularien finden --) kannten schon die Römer; die christlichen Kaiser
+und ausserdeutsche Conzilien hatten zum Theil längst verboten, was hier nur
+wiederholt wird. Was nun die »heidnische Naturkunde« anbelangt, so tritt
+diese hierin eben so wenig hervor; denn man wird doch nicht das
+eingebildete Beherrschen von Wind und Wetter dahin rechnen wollen. Dass
+Naturkundige zuweilen als Zauberer verschrieen worden sind, ist freilich
+bekannt genug; man denke aus der heidnischen Zeit an Apulejus, aus der
+christlichen an Gerbert, Constantinus Africanus, Roger Bacon, Raimund
+Lullus und viele Andere! Doch diese alle schöpften nicht aus einer »im
+Volke lebenden heidnischen Naturkunde,« sondern erhoben sich =über= das
+Volk und waren nicht =Deutsche=. Aber Jarcke scheint, einer anderen Stelle
+zufolge, geneigt, die Hexerei an »das dunkle Gebiet des thierischen
+Magnetismus« anzuknüpfen (S. 431). Hiervon wird weiter unten die Rede sein.
+Warum aber mag jene im Volke lebende, mit Ceremonien und Sakramenten
+verbundene heidnische Naturkunde und Naturreligion im Kampfe mit dem
+Christenthum zuletzt so sehr das Selbstbewusstsein verloren haben, dass
+»die alte Naturwissenschaft selbst von denen, welche ihre Geheimnisse
+kannten und ausübten, als etwas vom Teufel Ausgehendes angesehen wurde?«
+Schlimm für jene Eingeweiheten, sie mochten Recht haben, oder irren! Ob man
+überhaupt mit Jarcke annehmen will, »dass eine Einweihung in jene Künste
+zuletzt =wirklich= die äussere Form der Ergebung an den Teufel angenommen
+habe«, das wird zunächst von den Begriffen abhangen, die man sich vom
+Teufel bildet, und dann von der Glaubwürdigkeit, welche man den Legenden
+und Hexenakten beizumessen geneigt ist. In keinem Fall aber sind die
+Teufelsbündnisse, weder die einseitig versuchten, noch die gegenseitig
+vollzogenen, noch endlich die eingebildeten, auf deutschem Boden gewachsen.
+Der Vicedominus Theophilus, von dem die älteste Teufelsergebung berichtet
+wird, war weder Naturkundiger, noch der deutschen Naturreligion ergeben,
+sondern ein Verehrer der Jungfrau Maria, die ihn rettete, weil er sie unter
+allen zuerst wieder versöhnte, als er sich dem Bösen ergeben hatte. Sodann
+nehmen die Teufelsergebungen durch Gerbert und die französischen Katharer
+ihren Weg und langen erst mit dem Kusse, den die Stedinger dem bleichen
+Manne darbringen, in Deutschland an. Die Teufelsergebung der französischen
+=Hexen= wird erst gegen das Ende des dreizehnten Jahrhunderts, die der
+deutschen noch später amtlich ermittelt.
+
+In seinem »Handbuche des Strafrechts«, welches =Jarcke= seinen beiden
+Abhandlungen über die Hexerei nachfolgen liess, lenkte freilich derselbe,
+was das Resultat der Darstellung betrifft, zu einer richtigeren Auffassung
+der Sache ein; aber auch hier bleibt Jarcke dabei, dass das Zauberwesen in
+Deutschland (II. S. 54) »zuerst als eine heidnische Naturkunde und
+Naturverehrung in einer geheimen Tradition das ganze Mittelalter hindurch
+fortgelebt, nach und nach sich mit jüdischem und arabischem Aberglauben
+vermischt und ausgebildet und dann gleichsam wie eine moralische Pest gegen
+das Ende des Mittelalters, begünstigt durch die Hussitischen Unruhen, über
+ganz Deutschland sich verbreitet zu haben scheine.« Ausserdem ist aber
+gegen =Jarcke= noch dreierlei zu bemerken: 1) irrt derselbe, wenn er
+Deutschland als den eigentlichen Sitz der massenhaften Hexenverfolgungen
+ansieht; 2) setzt Jarcke den Anfang der Hexenverfolgungen, den er in das
+Ende des sechszehnten Jahrhunderts verlegt, um ein ganzes Jahrhundert zu
+spät; und 3) irrt Jarcke, wenn er das Zauberwesen als eine sich über ganz
+Deutschland verbreitet habende Pest bezeichnet. Denn dieses, die Hexerei,
+wurde ebenso vom Volke wie von der Geistlichkeit als Gottlosigkeit und
+Frevel verdammt. Eine Sekte der Zauberer, welche einen Teufelskult ausgeübt
+habe, ist nirgends nachweisbar. Was sich als eine »Pest« verbreitete, das
+war nicht die Hexerei, sondern die =Verfolgung= derselben. Vgl.
+=v. Wächter=, Beiträge zur deutschen Gesch. S. 303 ff.
+
+Auch die Hypothese des verdienten Historikers =Heinrich Schreiber=, welche
+derselbe unter dem Titel »Feen und Hexen« in dem »Taschenbuch für
+Geschichte und Alterthum in Süddeutschland« (Freiburg im Br., 1846)
+entwickelt, ist ganz unhaltbar. Schreiber sagt (S. 18-19): »Die dem
+Hexenwesen zum Grunde liegenden religiösen und sozialen Vorstellungen
+reichen sowohl der Ausdehnung nach über germanisches und romanisches Gebiet
+hinaus, als sind sie dem Inhalte nach in dem romanischen Gebiete so
+durchaus national und lebensfrisch, dass sie nur von der =ursprünglichen
+Bevölkerung= herrühren konnten, in der ohnehin die nachmaligen Eroberer
+sich dem Wesentlichen nach auflösten und untergingen. Mit Einem Worte: die
+dem modernen Hexenwesen zum Grunde liegenden Vorstellungen weisen sich als
+ursprünglich =keltische aus=. -- Die =Kelten= besassen dem männlichen
+Institute der Druiden zur Seite das weibliche Institut der =Feen=, und zwar
+dieses ebenso wie jenes =in zwei Umgestaltungen=.« Schreiber erkennt
+nämlich die Feen schon im phönizischen Götterglauben, nimmt dann an, dass
+dieselben in der Volksvorstellung der Kelten zu guten Geistern geworden und
+dann in der Vorstellung der Germanen und Romanen zu Hexen umgewandelt
+worden seien. Nur Schade, dass sich für diese Genealogie und die in ihr
+vorkommenden Metamorphosen auch gar nichts Thatsächliches nachweisen lässt!
+
+Ganz verfehlt ist die Art und Weise, in welcher =Wuttke= in der Schrift
+»der deutsche Volksaberglaube der Gegenwart« (2. Aufl. S. 144-145) das
+Hexenwesen zu erklären versucht. Er sagt: »Erwägt man, dass wenn die
+Volksmeinung jetzt noch an Hexen glaubt, sie ihre Anschuldigung nur sehr
+selten gegen sittlich unbescholtene Personen richtet, sondern meist nur
+gegen solche, von denen man sich ihrem ganzen sittlichen Rufe nach auch
+schwerer Bosheit wohl versehen kann, ehemalige Buhldirnen, liederliche,
+unordentliche, unverträgliche, unfromme, geheime Bosheit spinnende Weiber,
+so darf man voraussetzen, dass =ein guter Theil= der damals angeschuldigten
+Hexen auch wirklich sittlich-religiös verkommene, auf widergöttliches
+Treiben ausgehende Personen waren, die vor Allem die düsteren Seiten des
+heidnischen Aberglaubens mit Gier ergriffen und danach trachteten, bösen
+Zauber auszuüben.« -- Es möchte schon schwer sein, die Prämisse, von
+welcher Wuttke ausgeht, im Leben zu erweisen, namentlich in den Fällen, wo
+einzelne Familien von Geschlecht zu Geschlecht im Verdachte der Hexerei
+geblieben sind; und was die frühere Zeit betrifft, so enthalten die Akten
+der Hexenprozesse nichts, was die Behauptung Wuttke's rechtfertigen
+könnte. -- =Wuttke= sagt weiter: »Bei =allen= damaligen Hexengeschichten
+ging der Hexenfahrt eine Einreibung mit einer Hexensalbe voraus und
+mehrfach ist von einem Hexentrank die Rede. Die Zusammensetzung jener ist
+leider nicht genau bekannt; Bilsenkraut wird dabei genannt, sehr
+wahrscheinlich war aber auch Mandragora und Stechapfel dabei. Der
+Stechapfel soll erst durch die Zigeuner, die ihn zu Zaubermitteln
+gebrauchten und am Anfange des fünfzehnten Jahrhunderts nach Deutschland
+kamen, dahin gelangt sein. -- Von dieser Zeit an beginnt erst die Blüthe
+des eigentlichen Hexenunwesens. Die Solaneengifte erzeugen das Gefühl des
+Fliegens« etc. -- »Nehmen wir nun an, dass die in böser Magie
+wohlerfahrenen Zigeunerweiber ihren deutschen Hexenschwestern ihre Zauberei
+mitgetheilt haben, dass durch die heidnischen Zigeuner die Erinnerungen und
+die Ueberreste des deutschen Heidenthums wieder mächtiger angeregt wurden,
+und dass nicht nur eine nervenerregende Salbung mit jenen Giften stattfand,
+sondern, =wie es bei den Hexensabbathen ja nicht zweifelhaft ist= (!), bei
+frevelhaften Zusammenkünften zu Zauberzwecken auch Rauschmittel, denen
+Bilsenkraut, Stechapfel u. dgl. beigemischt war, getrunken wurden, so würde
+sich der =eigene= Glaube mancher Hexen an ihre Luftfahrten und ihre
+Teufelsgemeinschaft leicht begreifen. Einzelne solcher selbstgeglaubten
+Erscheinungen konnten nun leicht den Glauben an die Wirklichkeit derselben
+erzeugen, zumal die heidnischen Ueberlieferungen sich damit verbanden.« Man
+sieht, dass Wuttke in Hexenprozessakten sich niemals umgesehen hat. Dass
+allen Hexenfahrten eine Einsalbung vorherging, ist eine ganz willkürliche
+Behauptung, und so scharf auch die Angeklagten auf der Folter nach
+Mitschuldigen und nach denen gefragt wurden, von welchen sie das Hexen
+gelernt und ihre angeblichen Salben erhalten hätten, so werden doch von den
+Gepeinigten ebensowenig Zigeunerweiber als Judenweiber genannt[359].
+
+Manche haben als Grundlage der Hexerei und der Hexenverfolgung einen
+wirklichen, aber falsch aufgefassten Thatbestand, ein eigentliches corpus
+delicti, zu erkennen geglaubt, an welches dann abergläubische Meinungen
+angeknüpft worden seien. Dahin gehört z. B. =Lamberg's=[360] Vermuthung,
+dass die sogenannten Hexensabbathe in der Wirklichkeit nur Zusammenkünfte
+=zur Befriedigung der Wollust= gewesen seien, in welchen Landstreicher,
+Strassenräuber, Zigeuner, oder auch vornehmere Wüstlinge ihrer Sicherheit
+wegen sich als Teufel vermummt und so ihren Opfern jede Denunziation vor
+Gericht unmöglich gemacht hätten[361]. Diese Vermuthung wurzelt ohne
+Zweifel in dem Bedürfnisse, dem regelmässig in den Akten wiederkehrenden
+Bekenntniss einer teuflischen Buhlschaft irgend einen realen Grund
+unterzulegen; aber sie hätte dennoch nicht von einem Gelehrten aufgestellt
+werden sollen, der achthundert bambergische Prozesse durchgelesen hat.
+Solche Bekenntnisse sind von Individuen, die als neunjährige Mädchen oder
+greise Mütterchen die Begierde eines Wüstlings nicht leicht reizen mochten,
+eben so gut abgelegt worden, als von reifen Dirnen; und bei den letzteren
+hiesse es wenigstens eine unbegreifliche Dummheit und Widernatürlichkeit
+voraussetzen, wenn sie massenweise in eine so plumpe Falle gegangen wären.
+Wie reimt es sich ferner, dass hier der menschliche Verführer zur
+=Teufelsmaske= greift, während, wenn wir die Akten hören, der Teufel in der
+Regel wenigstens das erste Mal die Vorsicht gebraucht, als =schmucker
+Kavalier= oder doch sonst in =menschlicher Gestalt= aufzutreten? Was die
+Hexen über das Physiologische des teuflischen Concubitus aussagen, hätte
+anders ausfallen müssen, wenn sie mit verkappten Männern zu thun gehabt
+hätten; eben so das, was von den Folgen berichtet wird. Die Frucht eines
+menschlichen Beischlafes wäre in den meisten Fällen wohl ein =Kind=
+gewesen, wovon in der Regel nichts gemeldet wird, und nicht =Elben=,
+=Eidechsen= und =Würmer=, von welchen die Akten voll sind. Und wenn man die
+Incuben zu vermummten =Männern= macht, dann müssen folgerichtig auch die
+Succuben oder Buhlteufelinnen maskirte =Weiber= gewesen sein; wäre es nun
+nicht einfacher gewesen, wenn beide ohne Maske ihre Unzucht =unter
+einander= getrieben hätten, als dass sie gegen dritte Personen die
+unbequeme Rolle der Teufel spielten?
+
+Ans Drollige streift =v. Lamberg's= weiterer Einfall, dass verkappte
+=Getreidewucherer= den Zusammenkünften präsidirt haben möchten. Diess
+bezieht sich nämlich auf die von den Hexen ausgeübten Feldverwüstungen.
+Aber diese Verwüstungen sind, nach Inhalt der Akten, durch Gewitter- und
+Frostmachen vollzogen worden. Welcher Wucherer hat solche Künste den Hexen
+beigebracht?
+
+Ferner hat man die sogenannten Bezauberungen von Menschen und Vieh durch
+=eigentliche Giftmischerei= zu erklären gesucht. Wer will in Abrede
+stellen, dass Substanzen, die dem thierischen Organismus schaden, der
+Vergangenheit eben so gut bekannt und zugänglich waren, als der Gegenwart?
+Aber das Strafrecht war sich auch eines Unterschieds zwischen Vergiftung
+und Zauberei bewusst und setzte auf jene eine andere Strafe, als auf diese.
+Wo darum wirkliche Vergiftung vorkam, ist zwar die Möglichkeit, aber nicht
+die Wahrscheinlichkeit vorhanden, dass der unverständige Richter sie für
+Zauberei nahm; wo uns aber in den Hexenakten das Wort =Gift= begegnet, da
+ist es in den wenigsten Fällen in der jetzt gebräuchlichen engeren
+Bedeutung, sondern fast durchgängig (gleich dem lateinischen veneficium)
+als =Zaubermittel= zu fassen. So kocht eine brandenburgische Hexe »Gift«
+aus einer Kröte, etwas Graberde und Holz von einer Todtenbahre und schüttet
+es in einen Thorweg, durch welchen Jemand kommen soll. Eine andere kocht
+ein »Vorgift« aus Asche und giesst es vor die Thüre einer Edelfrau, damit
+diese, wenn sie darüber schritte, kinderlos bliebe; eine dritte vergräbt
+»Gift« im Hofe, um Pferde zu bezaubern; eine vierte verlähmt Kinder durch
+einen »giftigen Guss«; eine fünfte richtet zur Tödtung einen »Gifttrank«
+aus Schlangen zu; eine sechste macht durch ein »gegossenes Gift«, dass ihr
+Feind verarmt u. s. w. Vorstehende Beispiele sind sämmtlich aus den von
+Herrn v. Raumer mitgetheilten brandenburgischen Akten entnommen und könnten
+aus andern Quellen vielfach vermehrt werden. Wenn nun zwischendurch
+vorkommt, dass eine Inquisitin Jemanden »mit einem grossen Gift vom Leben
+gebracht« oder ein Kind »mit Gift in einem Löffel voll Pappe vergeben
+habe«, so sind dieses mindestens zweifelhafte Ausdrücke, die wegen ihrer
+Zusammenstellung mit den übrigen eher auf Zauberei, als auf eigentliche
+Vergiftung zu deuten sein möchten. Dass die Hexen im Rufe standen, durch
+=gewöhnliche= Nahrungsmittel, die man ihnen abnahm, eine Krankheit bewirken
+zu können, ist aus dem Früheren bekannt. Die als Gift bezeichneten Mittel
+sind in der Regel mehr ekelhaft als schädlich; aber dessen ungeachtet
+wirken sie, den Akten zufolge, auch wenn sie ausgegossen oder ausgestreut
+werden, jedesmal nur auf bestimmte Personen und für bestimmte Zwecke
+(=Remigius= Dämonolatrie Th. II. Cap. 8). Salben und Pulver spielen in dem
+Hexenapparate eine grosse Rolle. Sie werden von den Inquisiten nach Farbe
+und Bestandtheilen sehr abweichend, in der Wirkung aber übereinstimmend
+beschrieben. Diese Wirksamkeit aber haben die Mittel nicht an sich, sondern
+nur in der Hand der Hexe, wie Remigius, der in diesen Dingen
+Vielerfahrene, bemerkt. Dieser Mangel an natürlichem Zusammenhang zwischen
+Mittel und Wirkung sollte schon an sich auf den richtigen Gesichtspunkt
+leiten. Man hat die Angeklagten erst gezwungen, zu gestehen, =dass= sie
+gezaubert, und dann hat man, wozu der Art. 52 der Carolina verpflichtet,
+gefragt, =womit= und =wie= sie gezaubert haben. Wollte man denselben Weg
+einschlagen, es würde sich noch heute mittelst der Folter die Erfindsamkeit
+der Hexen auf den Punkt steigern lassen, dass sie dem Richter Rezepte zu
+Zaubermitteln vom Donnererregen herab bis zum Mäusemachen in Protokoll und
+Urtheil lieferten, -- Mittel freilich, bei welchen die von Remigius
+bemerkte Einschränkung gilt. Wie wenig wären wir nun in der Erklärung des
+Ganzen gefördert, wenn sich, was nicht geradezu geleugnet werden kann,
+erweisen lassen sollte, dass in einzelnen Fällen ein wirklicher Giftmord
+als Zauberei behandelt worden wäre[362]! Im Allgemeinen muss von diesen
+Hexengiften gelten, was Agobard von den Mitteln der beneventanischen
+Zauberer sagt: Ante hos paucos annos disseminata est quaedam stultitia, cum
+esset mortalitas boum, ut dicerent, Grimaldum Ducem Beneventorum
+transmisisse homines cum pulveribus, quos spargerent per campos et montes,
+prata et fontes, eo quod esset inimicus christianissimo Imperatori Carolo,
+et de ipso sparso pulvere mori boves, propter quam causam multos
+comprehensos audivimus et vidimus, et aliquos occisos, plerosque autem
+affixos tabulis in flumen projectos et necatos. Et quod mirum valde est,
+comprehensi ipsi adversum se dicebant testimonium, habere se talem pulverem
+et spargere ...... et neque disciplina, neque tortura, neque ipsa mors
+deterrebat illos, ut adversus ipsos falsum dicere non auderent. Hoc ita ab
+omnibus credebatur, ut paene pauci essent, quibus absurdissimum videretur.
+_Nec rationabiliter pensabant, unde fieri passet talis pulvis, de quo soli
+boves morerentur, non cetera animalia[363]._ -- Es versteht sich von
+selbst, dass, wenn wir auch die Giftmorde der Hexen in weitester Ausdehnung
+zugeben wollten, damit immer nur ein sehr kleiner Theil des gesammten
+Hexenthums erklärt wäre.
+
+Um den Glauben an die =objektive Wahrheit= der von Hexen bekannten
+Handlungen steht es also im Einzelnen, wie im Ganzen, sehr misslich. Darum
+haben Manche jenen wunderbaren Erlebnissen nur eine =subjektive Existenz in
+der Vorstellung der Hexen= einräumen zu müssen geglaubt. Die Hexen sollen
+sich entweder durch Krankheit, oder durch künstliche Mittel in einem
+Zustande höchster Exaltation befunden haben, in welchem sie das, was ihre
+wüste Phantasie ihnen vorgaukelte, für Wirklichkeit nahmen und als solche,
+oft sogar ohne Zwang, zu den Akten brachten. So meinen schon =Weier=[364]
+und =Bacon von Verulam=[365] und neuerlich =Rudolf Reuss=[366], dass die
+Hexen mittelst ihrer =Salbe= sich zu jener Thätigkeit der Einbildungskraft
+steigern, vermöge deren sie zu fliegen, in Thiere verwandelt zu sein, oder
+mit dem Teufel zu buhlen glauben. Ueber die Bestandtheile dieser Salbe
+haben wir theils Nachrichten in den Akten selbst[367], theils neuere
+Vermuthungen; jene, wie diese, gehen aus einander. Bei Weier z. B. finden
+sich folgende Rezepte: Gesottenes Kinderfett, Eleoselinum, Aconitum,
+Pappelzweige, Russ; oder: Sium. Acorum vulgare, Pentaphyllon,
+Fledermausblut, Solanum somniferum, Oel. =Cardanus= gibt eine andere
+Zusammensetzung an. =Eschenmaier= vermuthet, dass das tollmachende
+Bilsenkraut eingemischt worden sei, diess gebe das Gefühl des
+Fliegens[368]. Andere geben ausser dem Bilsenkraut noch Stechapfel,
+Tollkirsche und Alraunwurzel als die Mittel an, mit denen sich die Hexen
+narkotisirt hätten. Lassen wir die weitere Untersuchung der in den Akten
+bezeichneten grünen, weissen, schwarzen, blauen und gelben Salben auf sich
+beruhen, und räumen wir unbedenklich ein, dass es Substanzen gibt, welche
+den Menschen zu betäuben oder in ekstatischen Zustand zu setzen vermögen.
+Man löse uns aber folgende Räthsel: Was hat wohl Tausende von Weibern dazu
+vermocht, freiwillig und mit der Aussicht auf Tortur, Scheiterhaufen und
+ewige Verdammniss sich Visionen zu bereiten, in welchen, ihren eignen
+Aussagen zufolge, weder Behagen, noch Reichthum, sondern nichts als
+Schauder, Schmach und Schmerz zu finden war? Woher rührte die Einbildung
+von dem =ersten= Zusammentreffen mit dem Teufel, das regelmässig dem
+Sabbathsritte und folglich dem ersten angeblichen Gebrauch der Salbe
+=vorausging=? Wenn gleich eine berauschende Substanz Ekstasen im
+Allgemeinen erzeugen kann, gibt es eine solche, die bei allen Personen, die
+sie anwenden, nothwendig ganz gleichmässige Visionen, und zwar immer nur
+die der bekannten Hexengreuel, hervorbringt? Wenn ein Weib des
+Blocksbergrittes sich schuldig bekannte und zwanzig andere als Complicen
+angab, welche dann unter der Folter ebenfalls bekannten, Salben gebraucht
+und beim Sabbath sich gegenseitig erkannt zu haben: sollen dann alle
+einundzwanzig, oder nur jene erste in visionärem Zustande gewesen sein? In
+=jenem= Falle hätten wir eine undenkbare Complicenschaft der Einbildung, in
+=diesem= den Beweis, dass zwanzig Personen auch ohne gehabte Vision sich
+schuldig erklären können, und dieser Umstand müsste zu der natürlichen
+Frage führen, warum, was in zwanzig Fällen zugelassen wird, -- nämlich das
+Geständniss gegen besseres Wissen, -- im einundzwanzigsten unstatthaft sein
+solle.
+
+Neuerdings hat die entgegengesetzte Ansicht einen ebenso geistreichen als
+entschiedenen Vertreter in =Maximilian Perty= gefunden. Derselbe hat in
+seinem (von grosser Belesenheit zeugenden) Buche »die mystischen
+Erscheinungen der menschlichen Natur« (Leipzig und Heidelberg 1861) einen
+besonderen Abschnitt (S. 367-389) der Erklärung der »Hexerei und des
+Hexenprozesses« gewidmet. Er bestreitet es (S. 374), dass eine jede sogen.
+Zauberhandlung entweder auf naturwissenschaftlichem Boden beruhe oder
+absolut nicht sei, indem es noch ein Drittes gebe, welches das eigentlich
+Wesentliche sei. Die Zauberei beruhe nämlich auf den magischen Kräften des
+Menschen, die nicht der Natursphäre, sondern der geistigen Welt angehörten.
+Die Hexerei hatte nach Perty ihre Realität in der Vision der Hexen.
+Dieselben fanden nach ihm in diesen Visionen nicht bloss Schauder, Schmach
+und Schmerz -- das Gegentheil behaupteten sie nur bei der Untersuchung, --
+sondern sie fanden allerdings Vergnügen dabei, wie der Haschisch- und
+Opiumesser, der Tabaksraucher, nur ein bedeutend roheres, mit wilden und
+wüsten Phantasieen nach dem Geschmack der Zeit und der Bildung dieser
+Leute. -- Dass die Aussagen über die gehabten Feste nach Zeit und Umständen
+übereinstimmten, erklärt sich Perty dadurch, dass an den gleichen Abenden
+und ohne Zweifel meist auf Verabredung und an seit Langem gewohnten Tagen
+z. B. Walpurgis, Johannis und Bartolomäi, Viele sich durch die narkotische
+Salbe in Ekstase versetzten und dass sie in einer wahrhaft magischen
+Seelengemeinschaft zusammentrafen. »=Unzählige haben dieses gethan, und nur
+ein Theil davon war so unglücklich, desshalb inquirirt zu
+werden.= -- (S. 378:) Diese imaginären Zusammenkünfte waren ein
+schlaff-wacher visionärer Zustand, in welchen sich die Betreffenden
+versetzten und im Geiste mit anderen in gleichem Zustande befindlichen
+sich begegneten. Sehr Geübte konnten sich durch den blossen Willen in den
+Hexenschlaf versetzen, die Allermeisten mussten hierfür eine narkotische
+Salbe unter den Armen und an den Geschlechtstheilen möglichst tief
+einreiben.« -- Daher urtheilt =Perty= (S. 376): »Der =Hexenprozess= hatte
+in der That eine, wenn auch nur beschränkte =Berechtigung=. Es mochten
+viele von den Hexen und Zauberern Freude haben an böser Lust, und die
+=Intention=, aus Eigennutz oder Rache Anderen zu schaden; den Wenigsten
+wird dieses =gelungen= sein, und so waren die meisten Verbrechen
+=imaginär=. Unendlich Grösseres haben ihre Richter verschuldet. -- Was in
+der =Vision= und ihrer =inneren Welt= sich begeben, das nahmen die
+=Richter= für =greifbare Realität=.«
+
+Wir geben nun zu, dass wenn der Geist des Menschen fort und fort unter der
+Macht und dem Eindrucke gewisser Vorstellungen steht (wie das siebenzehnte
+Jahrhundert von der Vorstellung des Hexenwesens beherrscht war), diese
+Vorstellungen zu Hallucinationen führen können, in denen er selbst das zu
+erleben glaubt, was er sich vorher nur gedacht hat, -- namentlich wenn der
+Mensch narkotische Mittel auf sich einwirken lässt[369]; und wir wollen
+daher gern zugeben, dass unter den Millionen Hexen, welche justifizirt
+worden sind, einzelne sich mit Salben narkotisirt und den Versuch gemacht
+haben, Anderen mit dämonischer Hülfe zu schaden und dass sie darum auch
+erlebt zu haben glaubten, was alle Welt den Hexen nachsagte[370]. Aber nur
+als Ausnahme von der Regel kann dieses angenommen werden. Der Satz Perty's:
+»=Unzählige= haben dieses gethan« etc. lässt sich aus den Akten der
+Hexenprozesse nicht beweisen. Die Hexenprozesse bieten Eine Erscheinung
+dar, welche man wohl gern in Perty's Weise erklären möchte, nämlich die so
+häufig vorkommende Thatsache, dass Hexen bei der Confrontation mit Anderen,
+die sie nur, um von der Folter zu kommen, lügenhafter Weise als
+Mitschuldige bezeichnet hatten, mit dem Ausdrucke vollster subjektiver
+Wahrhaftigkeit diesen ins Gesicht hinein ihre angeblichen Malefizien
+vorhalten. Hier zeigt sich ein psychologisches Phänomen, welches durch die
+Folterqual, durch die Seelenangst, durch die Verzweiflung erzeugt war. Aber
+die Annahme, dass diese Unglücklichen im Hexenthurm narkotische Salben
+gebraucht hätten, ist doch unzulässig. Die Akten der Hexenprozesse bieten
+für Perty's Hypothese keinen Anhaltepunkt, indem dieselben fast durchweg
+bei den Verhafteten das Bewusstsein ihrer Unschuld erkennen lassen und
+ausserdem constatiren dieselben die Thatsache, dass sich die Hexenprozesse
+überall, wo sie einmal Platz gegriffen hatten, aus sich selbst heraus
+fortsetzten und mehrten.
+
+Dasselbe ist auch gegen Diejenigen geltend zu machen, welche die Phantasmen
+der Hexen aus =Geisteszerrüttung= herleiten wollen. =Ludwig Meyer=
+(Direktor der Irrenheilanstalt zu Göttingen) sagt in einem überaus
+interessanten Aufsatz über »die Beziehungen der Geisteskranken zu den
+Besessenen und Hexen«[371]: »Es waren wieder (wie bei den Besessenen)
+Geisteskrankheiten, welche den eigentlichen =Typus= der Hexen darstellten.
+=Geisteskranke= bildeten den =Mittelpunkt= der Hexenprozesse wie der
+Teufelaustreibungen, nur dass bei jenen unverhältnissmässig mehr geistig
+Gesunde in den verderblichen Kreis hineingezogen wurden.« Wir können diesen
+Satz in der Beschränkung zugeben, dass hier und da die Geisteskrankheit
+Einzelner den ersten Anlass zum Beginne einer Hexenverfolgung gegeben hat;
+wenn indessen dieser Satz zum eigentlichen Erklärungsprinzip des Hexenthums
+erhoben werden soll, so zeigen sich alsbald unlösbare Schwierigkeiten. Oder
+gibt es denn wirklich eine methodische Raserei, die in tausend Köpfen den
+gleichen Weg durch tausend festbestimmte Einzelheiten nimmt? Gibt es einen
+geistigen Rapport der Wahnsinnigen unter einander, so dass der eine vor
+Gericht aussagen kann, =was= und =wann= der andere gerast hat[372]? Gibt es
+eine Politik der Verrücktheit, welche oft viele Jahre lang den eigenen
+Irrwahn schlau verbirgt und ableugnet, um ihn erst unter den Schmerzen der
+Tortur für Wahrheit zu geben? Und warum hat dieser schlaue Irrwahn nur so
+lange bestanden, als er zum Scheiterhaufen führte, während er den weit
+gemächlicheren Tummelplatz in den heutigen Irrenhäusern verschmäht?
+
+Der gelehrte Jurist =Rosshirt= hat in seiner Schrift: »Geschichte
+und System des deutschen Strafrechts«, Th. III. (S. 150 ff.) den
+Versuch gemacht, die Ausbreitung des Hexenglaubens hauptsächlich aus
+dem (angeblichen) »Mangel eines geordneten =schriftlichen=
+Kriminalverfahrens« und aus einem in jener Zeit ungewohnten Zustand
+des Geschlechtsverhältnisses abzuleiten. In letzterer Beziehung
+meint er nämlich: »Während im fünfzehnten und im Anfange des
+sechszehnten Jahrhunderts ungestört dieser Trieb sich äusserte,
+wollte man auf Einmal eine bessere Zucht, zugleich durch äussere
+Macht und durch die Gewalt der Religion einführen. -- Die schnelle
+Umänderung der Weltansicht in diesem Punkte, das ernste Verlangen
+nach Moralität bei Protestanten und Katholiken, trug sichtbar dazu
+bei, eine Katastrophe in der Geschichte zu erzeugen, die bis hierher
+nicht hat in ihren inneren Gründen entwickelt werden können. Die
+unterdrückte Wollust suchte einen geheimen Ausweg, der Teufel musste
+helfen, und jede Hexerei war jetzt mit Buhlerei verbunden. Diese
+eigene Art von Hexenwesen gehört dem sechszehnten und siebenzehnten
+Jahrhundert an, war aber zur Zeit der Carolina noch keineswegs in
+Blüthe; aber im Laufe der Zeiten war es der Umgang mit dem buhlenden
+Teufel, welcher die Köpfe beider Geschlechter einnahm und als Abfall
+von Gott sich darstellte. Die schändlichste Verführung von Männern
+an Weibern und umgekehrt, die wilde Lust der Wüstlinge in
+bacchanalischen Versammlungen, das Benützen der mit dem Teufel
+einmal angefüllten Köpfe zu der Ueberzeugung, dass der Teufel
+wirklich eine Rolle spiele, die Schandthaten aufgeregter alter
+Weiber und Kupplerinnen, das feine Gespinnste einer vollkommenen
+Hexentheorie, das Gefühl schnöder Lust bei den Angeklagten, welches
+diesen die Kraft der Vertheidigung nahm, die vorgefasste Meinung
+bornirter Richter, die Bestärkung der herrschenden Ansicht durch die
+Geistlichkeit, die Verzweiflung, welche von vornweg Jeden ergriff,
+der am richterlichen Drama eines Hexenprozesses theilnahm, vor Allem
+aber, dass noch kein geordnetes schriftliches Verfahren bestand und
+damit nicht die Pflicht des Richters, in perpetuam rei memoriam über
+die Untersuchung aller in Betracht kommenden Umstände sich
+auszuweisen, -- dieses Alles in einem labyrinthisch ineinander
+führenden Zusammenhange machte es möglich, dass Tausende, wenn auch
+schuldig einer schlechten Lust gefröhnt zu haben, doch von der
+Justiz in der That gemordet starben.«
+
+Was nun den von Rosshirt behaupteten angeblichen Mangel eines geordneten
+schriftlichen Prozessverfahrens betrifft, so hebt =v. Wächter= (Beiträge
+zur deutschen Geschichte, S. 92) dagegen hervor, dass doch zu Carpzov's
+Zeit der schriftliche Prozess geordnet gewesen und dass Carpzov dennoch
+ganze Massen von Hexen zum Scheiterhaufen verurtheilt habe, während in der
+Zeit, in welcher gar keine schriftliche Prozessführung bestand, vor der
+Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts, am wenigsten Hexen verbrannt wurden,
+obwohl damals schon der Hexenglaube bestand. Sodann bemerkt =v. Wächter=
+(S. 312) sehr richtig Folgendes: »Ganz abgesehen davon, dass die Aufhebung
+der =Frauenhäuser= (diess meint doch wohl Rosshirt) später ist als der
+herrschende Wahn über die Buhlteufeleien, ferner davon, dass nach den
+Geständnissen, die den Angeklagten erpresst wurden, der angebliche
+Verführer, der sie am Ende zum Teufelsbündnisse brachte, bei der ersten
+Verführung nicht als Teufel, sondern in menschlicher Gestalt als Junker,
+Reitersmann, als stattlicher Bürger u. s. w. sich ihnen nahte, und sich
+erst =nach= der Verführung als Teufel kund gab, also die Teufeleien nicht
+das Mittel der Verführung sein konnten, und dass die Unglücklichen in
+diesen Verführungen in der Regel nichts weniger als eine Befriedigung der
+Wollust gefunden haben wollen: so finden wir meines Erinnerns bei keinem
+einzigen der vielen Hexenprozesse, dass ein solcher angeblicher oder
+maskirter Teufel je entdeckt worden wäre (worüber sich wirklich auch
+=v. Lamberg= verwundert). Denn die hingerichteten Zauberer bekannten auf
+der Folter nie, dass sie den Teufel gespielt haben, sondern nur wie die
+Hexen, dass sie vom Teufel zum Bündnisse verleitet worden seien und sie dem
+Teufel =gedient= haben.«
+
+Endlich ist noch von den Aufschlüssen zu reden, welche durch die neueren
+Entdeckungen im Gebiete des =thierischen Magnetismus= für die Auffassung
+des Zauberwesens zu gewinnen seien. Hierauf weisen =Jarcke= und =v. Raumer=
+in ihren oben berührten Mittheilungen über die Hexenprozesse hin. Wir
+fürchten sehr, die Hereinziehung des Magnetismus werde statt neuen Lichts
+nur alte Finsterniss verbreiten. Sie würde das jedenfalls thun, wenn die
+Seherinnen fortfahren sollten, das dämonologische Kapitel der alten
+Dogmatik wieder zu Ehren zu bringen. Haben wir den alten Teufel und die
+Folter wieder, so ist auch die Hexerei erklärt, nämlich im Sinne des
+Malleus. Doch diess beiläufig; die beiden genannten Gelehrten nehmen
+natürlich die Sache nicht von dieser Seite. Aber in welchem Sinne man sie
+auch fassen möge, die Ausbeute wird spärlich sein. Welche Erscheinungen des
+Magnetismus sind es, die man mit dem Zauberwesen zusammenbringen will? Es
+ist wahr, dem Magnetismus wird eine divinatorische Seite beigelegt und der
+Magie ebenfalls. Aber der Somnambule hat sein Fernsehen in Raum und Zeit
+unmittelbar durch das sogenannte Hellsehen oder den Allsinn, während die
+divinatorische Magie nur mittelbar, mit dem gewöhnlichen Sinnorgan und aus
+äusseren Objekten, als Sternen, Spiegeln, Loosen u. s. w. erkennt.
+Ekstatische Weissagung wird nur von den Pythien und Sibyllen des
+Alterthums, nicht von den Magiern der neueren Zeit, viel weniger von den
+Hexen berichtet, in deren Zauberei überhaupt das divinatorische Element
+hinter das apostatische und operative zurücktritt.
+
+Ferner möchte man wohl in den sogenannten =magischen= Heilungen eigentlich
+nur =magnetische= vermuthen wollen? Mag diess, wenn überhaupt etwas daran
+ist, den Theurgen gelten, die sich immer höher gestellt haben; auf die
+gemeine Zauberei, die dem Gesetze verfallen war, passt es nicht. Zwar heilt
+auch die Hexe, aber nur selten und nothgedrungen, wenn sie den von ihr
+selbst angethanen Schaden wieder abthun muss. Vom Magnetiseur wird indessen
+eine ungewöhnliche, energische Glaubenskraft, vom Magnetisirten wenigstens
+hingebendes Vertrauen begehrt; die Hexe aber ist vom Glauben abgefallen und
+ihr Opfer ist ohne Sympathie für sie. Auch findet sich nirgends eine Spur
+von magnetischem Schlafe solcher Personen, denen eine Hexerei abgethan
+ward. Man prügelt die Hexe durch, oder droht ihr mit dem Gericht; sie
+schliesst ein zugeschnapptes Schloss auf, löst die Knoten eines Bandes,
+oder erscheint bei dem Kranken, reibt das leidende Glied, legt Aufschläge
+auf u. s. w.
+
+Wir brauchen nicht ausführlicher zu sein, da von den obigen Gelehrten der
+Magnetismus nicht speziell auf diese Heilungen bezogen worden ist. Wohl
+aber redet =v. Raumer= von einer krankhaften Exaltation, einem visionären
+Zustande der Hexe selbst. Damit wäre also der sogenannte
+=Idiosomnambulismus= gemeint, jene krankhafte Erregung der niederen
+Seelenthätigkeiten, in welcher der Mensch das bunte Gewirre seiner
+Phantasiebilder mit einer Lebhaftigkeit schaut, die ihm dasselbe für
+wirkliche Erscheinungen gibt. Wir wissen nicht, ob neuere Erfahrungen
+darthun, dass noch jetzt manche mit solchen Zuständen behaftete Menschen
+einen Teufelsbund zu schliessen, mit dem Teufel Unzucht zu treiben,
+Gewitter zu erregen, Menschen zu verderben und die übrigen Hexengreuel zu
+üben glauben; aber wenn diess wäre, so hätten wir hier immer nur eine
+eigenthümliche Art der Geisteskrankheiten, und es müsste von dieser in
+Bezug auf das Historische des Hexenwesens dasselbe gelten, was oben vom
+Irrwahne im Allgemeinen gesagt wurde. Ja es möchte dieses noch grössere
+Schwierigkeiten haben; denn, wenn wir nicht irren, sollen solche
+Somnambulen nach dem Erwachen sich des im Schlafe Erlebten nicht erinnern,
+die Hexen aber haben, wenn sie einmal zum Gestehen gebracht waren, immer
+sehr genaue Auskunft gegeben.
+
+Wenn nun =v. Raumer= unter Voraussetzung der »Möglichkeit, einen jener
+wunderbaren kranken Zustände mit einer Art von freiwilligem Entschlusse auf
+Andere, ohnehin Disponirte, zu übertragen,« auch in diesem somnambülen
+Hexentreiben etwas Strafbares erkennen und damit das alte Strafgesetz
+entschuldigen will, so heisst das die eigentliche Frage ganz über die Hand
+spielen. Dieses Uebertragen des eigenen somnambülen Zustands auf eine
+andere Person, -- ob sie überhaupt möglich ist, mögen die Telluristen
+entscheiden, -- würde nichts anders heissen, als dass eine Person, die
+schon eine Hexe ist, eine andere, die es noch nicht ist, zur Hexe macht;
+nun aber ist es nicht zunächst das =Verführen= zur Hexerei, was das Gesetz
+bestrafte, sondern die Hexerei selbst und das =Verführtwerden= zu
+derselben. -- Ob man auch die sogenannten zauberischen Teufelsbesitzungen
+aus dem Somnambulismus erklären zu können meint, wissen wir nicht.
+Dieselben sollen öfters durch die Bosheit der Zauberer verursacht worden
+sein. Die Hexen, heisst es, haben der leidenden Person einen oder mehrere
+Teufel auf den Hals oder in den Leib geschickt, um sie zu plagen. Wir haben
+diess in den Prozessen der Oberin Renata und des Pfarrers Grandier kennen
+gelernt. Dann müsste man aber annehmen, dass nicht die =bezaubernden=,
+sondern die =besessenen= Personen im somnambülen Zustande gewesen seien.
+Wer aber ausser dem Magnetiseur vermag, der Theorie der Telluristen
+zufolge, einen somnambülen Zustand freiwillig in dem Andern zu erzeugen?
+Waren Renata und Grandier Magnetiseurs?
+
+Auch nachdem wir =Fischer's= Werk über den Somnambulismus gelesen
+haben[373], ist uns die Heranziehung des letzteren für die Erklärung der
+Zauberei ein Räthsel. Dieser Gelehrte eröffnet zwar einen eigenen, der
+Hexerei gewidmeten Abschnitt mit der Ankündigung, dass erst jetzt mittelst
+des neuen, aus der näheren Kenntniss des Somnambulismus gewonnenen Lichtes
+ein Endurtheil über den Hexenprozess mit Grund und Sachkenntniss möglich
+sei; in der Ausführung jedoch beschränken sich diese Aufschlüsse fast
+lediglich darauf, dass die Hexenfahrten und der Umgang mit dem Teufel in
+denjenigen Fällen, wo die Bekenntnisse als =freiwillige= anzusehen seien,
+durch =Schlafvisionen= erklärt werden, aus welchen die Erinnerung in den
+wachen Zustand hinüberreichte. Der »empfindungslose Hexenschlaf« ist mit
+Gewalt hereingezogen; Starrkrämpfe auf der Folter sind bei Hexen nur
+desshalb häufiger vorgekommen, als bei Märtyrern und andern Opfern, weil
+die Zahl jener Unglücklichen weit grösser und ihre Pein weit ausgesuchter
+und langwieriger war. Statt seinen Satz vom Somnambulismus auch nur an
+einem einzigen Beispiele ins Klare zu stellen, gibt Fischer desto mehr
+allgemeine Redensarten und bespricht zahlreiche Fälle, von welchen er am
+Ende selbst eingesteht, dass sie mit jener Disposition nichts zu thun
+haben. Auch er kommt auf fortgeerbtes germanisches und celtisches
+Priesterthum, Unzucht treibende Muckergesellschaften und am Ende sogar,
+-- was freilich das Natürlichste ist, -- auf den Aberglauben, die fixen
+Ideen der Richter und die Macht der Folter zurück. Merkwürdiger Weise aber
+sucht Fischer den Hauptgrund der neueren Hexenprozesse »in der mit dem
+fünfzehnten Jahrhundert beginnenden =Nüchternheit der europäischen
+Menschheit=, welche erst jüngst in dem Rationalismus und Liberalismus
+unserer Tage ihren Culminationspunkt erreichte.« Diese nüchterne
+Verständigkeit soll in ihrer ersten Entwicklungsstufe die Hexenprozesse
+=gebracht=, in ihrer zweiten -- als Rationalismus -- den Prozess der Hexen
+und Gespenster =niedergeschlagen= haben, und die Aufgabe einer dritten
+Entwicklungsstufe wird es sein, das Ausserordentliche und Uebernatürliche,
+welches der Rationalismus und Liberalismus schlechtweg leugnete, zu
+=begreifen=. Wohlan, wenn der Somnambulismus in Zukunft einleuchtendere
+Aufschlüsse bringt, als er bisher gethan, so werden sie willkommen sein;
+bis dahin aber mag er es auch dem nüchternen »Rationalismus«, der den
+Prozess der Hexen niederschlagen konnte, nicht verübeln, wenn er in seiner
+nüchternen Weise zum Begreifen desselben vorerst lieber die Geschichte um
+Rath fragt, als ein System, das sich bis jetzt weder über seine Haltbarkeit
+in sich selbst, noch über seine Beziehung zu unserem Gegenstande
+hinlänglich ausgewiesen hat.
+
+Es ist auch versucht worden, die Hexenverfolgung und deren enorme zeitliche
+und räumliche Ausdehnung lediglich als Erzeugniss der =Bosheit=, des
+=Neides= und =Hasses= und der =Habgier= anzusehen und zu erklären. Nun
+lässt sich allerdings aus unzähligen Prozessakten nachweisen, dass diese
+Motive wirklich nur allzuoft die grausamsten Verfolgungen herbeigeführt
+haben, -- namentlich die Habgier. Wurde doch das Vermögen der Verurtheilten
+ganz gewöhnlich confiszirt und war doch die Hexenrichterei zu einem überaus
+einträglichen Gewerbe geworden! Aber dennoch reichen jene Motive zur
+Erklärung der Sache nicht aus. So wenig Bosheit und Habgier gegenwärtig
+Hexenprozesse bewirken können, so wenig würden sie dieses in früheren
+Jahrhunderten vermocht haben, wenn nicht die wirklichen Grundlagen der
+Hexenverfolgung andere gewesen wären. Auch sind unzählige Unglückliche
+(arme, heimathlose Leute, kleine Kinder etc.) wegen Hexerei hingerichtet
+worden, an deren Hinrichtung weder die Habsucht noch der Neid ein Interesse
+nehmen konnte.
+
+Zwei andere Ansichten verdienen um des Gegensatzes willen, in welchem sie
+zu einander stehen, hier hervorgehoben zu werden. =Carl Haas= äussert sich
+nämlich (in der Schrift »die Hexenprozesse, ein kulturhistorischer Versuch
+nebst Dokumenten«, Tübingen, 1865) dahin, dass die Hexerei die Frucht und
+Folge der vorausgegangenen Ketzerei und daher auch ganz so wie diese
+behandelt worden sei. Er sagt (S. 63), die Geschichte lasse nirgends Lücke
+und Leeren, sondern überall nothwendige Uebergänge erkennen, »Varietäten,
+aber aus einer und derselben Gattung«. »So entstand die Hexerei genannter
+Periode aus der Ketzerei der ihr unmittelbar vorangehenden Zeit, und wie
+die Ketzerei betrieben und behandelt ward, so ihre Base, wenn nicht
+Tochter, die Hexerei. Beide entstehen aus Unglauben, Unklarheit, Hochmuth,
+Ueberspannung, sind Wahngeschöpfe, misshandeln und werden misshandelt und
+wachsen dabei, bis ihnen mit Kraft und Vernunft entgegengetreten wird.«
+Indem nun =Haas= hervorhebt, dass anerkanntermassen Deutschland gerade im
+dreizehnten Jahrhundert der Boden grober Ketzereien gewesen sei, so meint
+er hiermit den »historischen Beweis« für die Richtigkeit seiner Hypothese
+erbracht zu haben (S. 66:) »Ketzerei und Hexerei gingen nacheinander und
+auseinander hervor, waren vor der Tortur da und gehören nicht unter jene
+Erscheinung, die man Hysteronproteron nennt. Beide sind Exzesse: jene in
+Beziehung auf die gottgeordneten Schranken höherer Auctorität, diese in
+Beziehung auf die gottgeordneten Schranken der menschlichen Natur.« -- In
+Wahrheit ist jedoch von =Haas= gar nichts bewiesen. Wohl aber muss es
+räthselhaft erscheinen, dass derselbe die ganze Hexerei (S. 78) »in das
+Gebiet des Wahns, des Irrthums und der Täuschung bei den sogenannten Hexen
+wie bei deren Richtern und Zeitgenossen« verweist, und dabei doch (S. 67)
+die Meinung äussert: »Es gab und wird stets Zauberkreise geben, welchen der
+Mensch nicht ungestraft nahen darf, Geister, deren man sich bemächtigen
+möchte und deren Herr man nicht werden kann, wie Goethe's
+Zauberlehrling.« --
+
+Während aber =Haas= die Hexerei und deren Verfolgung aus der Ketzerei und
+aus dem Abfall vom Glauben der Kirche ableiten zu können wähnt, meint =C.
+Trummer= dieselbe (Eingangs seiner Schrift[374]: »Abriss der Geschichte des
+criminellen Zauberglaubens und insbesondere der Hexenverfolgungen«) aus
+übereifrigem »Glaubensmuth« erklären zu müssen. Er sagt nämlich (S. 98):
+»Es konnte bei der mittelalterlichen Auffassung des christlichen Glaubens,
+der wir bei ihren Mängeln ihre bedeutenden Vorzüge nicht absprechen dürfen,
+kaum fehlen, dass die Ueberzeugung von der diabolischen Gemeinschaft der
+Zauberer und Hexen sich ihrer ebenso als der Gesetzgeber und Richter
+bemächtigte, und es kann ebensowenig auffallen, dass bei diesen der Eifer,
+sie zu verfolgen, um so grösser war, =je grösser ihr religiöser Eifer, ihr
+Glaubensmuth selbst blieb. Das Glaubensleben bekam durch die Reformation
+neue Nahrung, und so erklärt es sich auch hieraus, wie in Deutschland, dem
+Vaterlande der Glaubensverbesserung, die meisten Hexenprozesse erst seit
+dem Ende des sechszehnten Jahrhunderts, also nach der Reformation,
+vorgekommen sind= und über ein Jahrhundert gedauert haben.« Die in diesen
+Worten enthaltenen irrigen Angaben mögen auf sich beruhen; dagegen verdient
+es hervorgehoben zu werden, dass Trummer, obschon er in der angegebenen
+Weise sich die Ausbreitung der Hexenprozesse glaubt erklären zu können,
+doch S. 99 fortfährt: »Es ist demnächst noch eine merkwürdige Erscheinung
+Gegenstand historischer Prüfung gewesen, nämlich die, dass, nachdem die
+Hexenprozesse aufgehört haben, selbst die Möglichkeit derselben ein Räthsel
+geworden ist, und, wiewohl die Zeit noch nicht so sehr entfernt liegt, es
+zu den Unbegreiflichkeiten gezählt wird, wie man darauf hat verfallen
+können, Teufelsbündnisse zum Gegenstand der Strafgerechtigkeit zu
+machen.« -- Man sieht, dass Trummer selbst nicht glaubt, eine haltbare
+Erklärung der Sache gegeben zu haben. --
+
+Schliesslich sei es uns gestattet, =August Vilmar's= Auffassung des
+Hexenwesens mitzutheilen, indem dieselbe in der evangelischen Theologie
+ganz einzigartig dasteht, den Mann selbst aber auf das Vollständigste --
+namentlich bezüglich seiner Geschichtsschreibung -- kennzeichnet[375].
+
+=Vilmar= theilt in B. III. seines Sammelwerkes »Zur neuesten
+Kulturgeschichte Deutschlands« (Frankf. a. M. 1867) S. 146-187 eine
+Abhandlung »vom Hexenwesen« mit, worin er für die Hexerei den Charakter
+voller (nur im Laufe der Zeit mit allerlei Unwahrem versetzter)
+Wirklichkeit in Anspruch nimmt, und es als eine Art von Fortsetzung des
+germanischen Heidenthums erklärlich zu machen sucht. Seiner Meinung nach
+(S. 151) wurde allgemein noch im dreizehnten Jahrhundert »das Salzkochen
+als das eigentliche und einzige Geschäft der Hexen bei ihren unheimlichen,
+nächtlichen Zusammenkünften angesehen.« Ueber diesen Gedanken ist schon
+oben S. 356 das Nöthige bemerkt. Hören wir aber nun, wie sich Vilmar über
+Ursprung, Wesen, Verbreitung und Erlöschen der Hexerei und der
+Hexenverfolgung näher ausspricht!
+
+Er sagt (S. 152 ff.): »So beruht also das Hexenwesen seinem Ursprunge nach
+keineswegs auf leeren Einbildungen, thörichten Träumen und kindischen
+Mährchen, sondern auf wirklichen Verhältnissen und handgreiflichen
+Zuständen, welche wie die Versammlungstage und Versammlungsplätze noch in
+der Gegenwart vollkommen deutlich erkennbar sind. Was die Vorfahren als
+Heiden offen und treuherzig -- gethan hatten, das erschien den christlichen
+Nachkommen in der Erinnerung als ein unheimliches, widergöttliches,
+zauberisches, zuletzt teuflisches Treiben. Dazu kam aber, dass das nicht
+blos und allein =Erinnerung= an vergangene Dinge, sondern zum Theil
+fortdauernd =Wirklichkeit= war, indem immer noch Manche, wenn auch nur
+Einzelne, neben ihrem unvollkommenen, unverstandenen oder unwahren
+christlichen Bekenntniss her heimlich bei nächtlicher Weile die nächtlichen
+Gebräuche auf den Waldbergen und in den ehemals heiligen Hainen
+fortsetzten. Dazu kam ferner, dass gerade Diejenigen, welche diese
+Gebräuche fortsetzten, auch manche aus dem alten Heidenthum ererbten
+Naturkünste bewahrten, fortpflanzten und in Anwendung brachten, z. B. die
+Kenntniss und den Gebrauch der Heil- und Giftmittel -- beides von jeher
+vorzugsweise den Frauen eigen, -- und dass man also die Weiber, welche im
+Besitze dieser Künste (zugleich auch im Besitze der uralten
+Beschwörungsformeln) waren, um dieser ihrer Gefährlichkeit willen doppelt
+scheute. Desshalb enthalten auch die ältesten deutschen Gesetze
+vorzugsweise nur Strafgebote gegen die heidnischen Giftmischerinnen, nicht,
+wie es später der Fall war, gegen jeden Zauber und gegen jede
+Beschwörungsformel«.
+
+»Der Kampf gegen das Hexenwesen und die Hexen ist daher kein anderer als
+derselbe, welcher heute noch die Welt bewegt: der Streit zwischen dem
+Glauben und dem Unglauben, zwischen dem Bekenntniss Christi und der
+Verleugnung Christi, zwischen Liebe zu dem Heiland und Hass gegen den
+Nazarener[376]. Jahrhunderte lang lag das Uebergewicht des Glaubens in der
+Schale der sogen. höheren Stände; Jahrhunderte lang lag das Uebergewicht
+des Unglaubens und der Verleugnung in der Schale des gemeinen Volkes, --
+Jahrhunderte lang bis zu den Zeiten des dreissigjährigen Kriegs. Damit nahm
+die Hexenverfolgung ein Ende; damit nimmt der Unglaube in dem niederen
+Volke ein Ende, damit nimmt aber auch der Glaube und die Vertretung
+desselben in den höheren Ständen ein Ende. Die eine Schale sinkt, die
+andere steigt.«
+
+Ganz folgerichtig sagt daher Vilmar (S. 158): »Ein auf die Spitze
+getriebener =christlicher Staat=, in welchem das christliche Bekenntniss
+eine rein äusserlich-politische Nothwendigkeit für die Existenz im Staate
+bildet, =führt consequent= zum Köpfen der Gottesleugner und =zum Verbrennen
+der Hexen=.« -- Nun aber kommt die eigentliche Erklärung des Ganzen
+(S. 158-161): »Doch dauerte es ziemlich lange, ehe es mit dem =Abfall= der
+Hexen, der Verleugnung Christi soweit kam. In den wild gewordenen Zeiten
+des vierzehnten und besonders des fünfzehnten Jahrhunderts erscheint =der
+unter dem Namen und der Form der Hexerei stattfindende Abfall vom
+Christenthum= fast mit Einem Male häufiger oder wenigstens weit bemerkbarer
+geworden zu sein als früher. Möglich, und sogar sehr wahrscheinlich ist es,
+dass damals auch in dieser Beziehung eine der geistigen Seuchen geherrscht
+hat. Es mag ein allgemeiner krankhafter Reiz entstanden sein und lange
+bestanden haben, dem Christenthum sich zu widersetzen und mit einem
+gewissen Trotz in das alte Heidenthum zurückzukehren, soviel von dem
+letzteren noch vorhanden war. -- Die grösste Wahrscheinlichkeit gewinnt
+diese Annahme einer Abfallskrankheit durch die Erwägung der Thatsache, dass
+offenbar kein Jahrhundert mit Ausnahme des unsrigen auch ausserhalb des
+Hexenabfalls an schamlosen, frechen und entsetzlichen Gotteslästerungen, an
+wildem Trotz gegen Gott, an Missbrauch der heiligen Worte und heiligen
+Dinge reicher gewesen ist als die zweite Hälfte des fünfzehnten
+Jahrhunderts, das sechszehnte und die erste Hälfte des siebenzehnten.
+-- =Gegen das Ende des fünfzehnten Jahrhunderts nahm dieser Abfall= (der
+Hexen von Gott) =in ungewöhnlichem Masse zu=, auch nicht blos in
+Deutschland, sondern in gleicher Weise in Frankreich und Italien, -- wo er
+sich dann noch mit besonderen Formen des dort einheimischen alten
+(römischen und keltischen) Heidenthums bekleidete, -- und nahm theils =an
+und für sich=, theils in der Vorstellung der Menschen, ganz bestimmte
+Formen an. Dahin gehört der Bund mit dem Teufel, die Hurerei mit demselben
+etc. -- Vielleicht zur =grösseren Hälfte= waren diese Bündnisse, diese
+Zauberkünste =Einbildung=, aus der zum Abfall geneigten Zeitrichtung
+aufgesogene Einbildung, niemals jedoch Einbildung eines Einzelnen; =zur
+kleineren=, indess =bedeutenderen Hälfte= waren sie (wie die
+Giftmischerkünste) =Wahrheit=.«
+
+=Vilmar= fährt nun in dieser seiner Apologie der Bulle Innozenz' VIII. fort
+(S. 164 ff.): »Durch die Einführung eines förmlichen Verfahrens gegen den
+Abfall und gegen die Zauberei wurde übrigens =die geistige Seuche des
+Abfalls= nichts weniger als geheilt; im Gegentheil =verstärkte sich die
+Neigung zum Widerspruch gegen das Christenthum, zum Abschwören Christi= und
+zu den -- oft thörichtesten und abgeschmacktesten -- vermeintlichen
+Zauberkünsten in gewissen Schriften des Volkes noch um ein Bedeutendes. Je
+mehr man Hexen verfolgte und verbrannte, je mehr gab es Hexen, -- nicht
+blos darum, weil man überall Hexen zu sehen und zu finden meinte, sondern
+weil in der That eine unglaubliche und stets im Wachsen begriffene Menge
+von Weibern -- durch die herrschende geistige Krankheit angesteckt, -- sich
+mit Abschwörungen, Siebtreiben, Gaukelsamensäen und Giftmischen
+beschäftigte. Zu dem letzteren Verbrechen war jedoch die Abschwörung
+Christi die unerlässliche Einleitung und selbst die bekanntesten
+Giftmittel, z. B. der Fliegenstein, wurden von den Giftmischerinnen
+damaliger Zeit nicht anders als nach dem förmlichen Eintritt in das Reich
+des Teufels angewendet.« -- »Wie weit der freventliche Kitzel mancher
+Weiber, besonders hochbejahrter Greisinnen, Anderen irgend ein Leid
+anzuthun, -- damals gegangen ist, lässt sich nicht wiedererzählen, und
+würde, wären nicht die unbefangensten und glaubwürdigsten Zeugnisse
+vorhanden (!), heutiges Tages völlig unglaublich erscheinen.«
+
+Mit dieser Versicherung schliesst =Vilmar= seine Ausführung ab, zu der er
+am Schlusse der ganzen Abhandlung S. 186 noch die Bemerkung hinzufügt, dass
+neben dem einreissenden Indifferentismus seit etwa 1660 »=das zum Siege
+auch in den unteren Volksschichten durchgedrungene Christenthum= den
+Hexenprozessen mit dem Ausgange des siebenzehnten Jahrhunderts überhaupt
+ein Ende gemacht« habe. -- Also im fünfzehnten, sechszehnten und
+siebenzehnten Jahrhundert waren die oberen Volksschichten (von denen die
+Hexenverfolgung ausging) fromm, und die unteren Volksschichten waren
+gottlos; darum wucherte in diesen Jahrhunderten die auf Abfall von Gott
+beruhende Hexerei; gegen Ende des siebenzehnten Jahrhunderts aber wurden
+die Bürgers- und Bauersleute fromm, darum hörte die Hexerei und mit ihr
+auch (als Consequenz) die Hexenverfolgung auf (!!!).
+
+Man sieht, dem Kanon Episcopi und den zahlreichen mit demselben
+übereinstimmenden Concilbeschlüssen und Pönitentialvorschriften gegenüber
+ist =Vilmar= ein -- Ketzer; seinen Standpunkt hat er im Wesentlichen auf
+der verhängnissvollen päpstlichen Bulle Summis desiderantes vom 5. Dezember
+1484, die in ihm innerhalb der evangelischen Kirche des neunzehnten
+Jahrhunderts einen eifrigen Apologeten gefunden hat. Aber freilich konnte
+er diese Apologie nur durch die rücksichtsloseste Entstellung der
+Geschichte zu Wege bringen, wobei ihn seine Unkenntniss der Sache nicht
+beunruhigte. =Vilmar= versichert allerdings (S. 172), dass er »etwa hundert
+Hexenprozesse gelesen« habe. Soviel sich aber aus seinen Mittheilungen über
+Hexenprozesse (deren Akten er erwähnt, ohne den Ort anzugeben, wo die
+betreffenden Prozesse sich abgespielt haben,) ersieht, hat Vilmar in
+Wahrheit nur die Akten der wenigen Hexenprozesse gesehen, welche ehedem im
+Archive des Hofgerichts zu Marburg vorhanden waren. Hätte Vilmar wirklich
+die Akten von etwa hundert Prozessen gesehen, so würden ihm doch wohl die
+Augen aufgegangen sein. Er hätte dann z. B. sicherlich nicht zu schreiben
+gewagt, was er S. 175 behauptet, dass für die wegen Hexerei Verdächtigten
+die Anhängigmachung eines Injurienprozesses »eins der =untrüglichsten
+Sicherungsmittel= gegen die Leib und Leben bedrohende Fama« gewesen sei.
+Denn bei unzähligen Unglücklichen beginnt ja der mit der Verurtheilung zum
+Feuertode endigende Prozess eben damit, dass dieselben wegen Verunglimpfung
+bei den Gerichten Schutz suchten! =Vilmar= hätte sich dann auch nicht zum
+Apologeten des Verfahrens bei den Hexenprozessen gegenüber dem in der
+Wissenschaft feststehenden Urtheile über dasselbe aufwerfen können[377];
+und höchst wahrscheinlich würde ihm Angesichts der satanischen Prozeduren,
+durch welche man -- oft aus kindlich frommen Christenseelen -- das
+Geständniss der Hexerei heraus- oder hineingefoltert hat, der Glaube an die
+Wirklichkeit der Hexerei ganz vergangen sein. =Vilmar= hat sich aber weder
+in Hexenprozessakten noch in der auf die Sache bezüglichen Literatur auch
+nur im Entferntesten so umgesehen, dass er berechtigt gewesen wäre, sich
+über das »Hexenwesen« öffentlich auszusprechen[378].
+
+Somit lässt uns auch die Annahme einer nur subjektiven Wahrheit in den
+Bekenntnissen der Hexen unbefriedigt. Um die sogenannte =Freiwilligkeit=
+derselben zu erklären, gibt man uns eine Welt voll Verrückter oder
+Nervenkranker, deren Visionen einander genau in denselben Punkten begegnen.
+Das heisst eine plane Sache zum Räthsel machen. Es ist diess fast ein
+Seitenstück zu der künstlichen Erklärung, welche der Pater Aubert über das
+Pferdehaar im Hühnerei abgab. Diesem gelehrten Jesuiten, Professor der
+Mathematik zu Caen, brachte man einst ein hartgesottenes Ei, in welchem ein
+Pferdehaar sich mehrmals durch das Weisse wand und dann in das Gelbe ging.
+»Das Ding kam mir etwas ausserordentlich vor, -- erzählt Aubert; -- denn
+diess Haar muss in die Milchadern hineingegangen sein und dann in den
+ductum thoracium, von dannen in die hohle Ader und dann in das Herz; und
+indem es ausging durch den herabgehenden Ast der Aorta, muss es sich in den
+Eierstock hineingedrängt haben.« Die Wahrheit ist, dass das Haar niemals in
+dem Huhn gewesen, sondern durch ein feines, nachher wieder verklebtes Loch
+unmittelbar vor dem Sieden in das Ei geschoben worden war. Aehnlich war
+jene Freiwilligkeit der Bekenntnisse, die übrigens nicht einmal in den
+Protokollen so häufig gemeldet wird, als Mancher denkt, =von aussen
+hineingebracht=. Wenn man dem Inquisiten mit gezähnten Schrauben die
+Schienbeine gleich einem Kuchen zusammengepresst hatte, so liess ja der
+Sprachgebrauch vieler Richter dann immer noch ein =gutwilliges= Bekenntniss
+zu. So versichert ein glaubwürdiger Mann, Friedrich Spee. Anderwärts zeigen
+die Akten deutlich, wie mancher Angeklagte nur desswegen bereitwillig
+bekannte, um sich die unnützen Schmerzen der Tortur zu ersparen, oder durch
+scheinbare Reumüthigkeit statt des Scheiterhaufens »die Begnadigung des
+Schwertes« zu verdienen.
+
+Dass die =Gleichförmigkeit= der Bekenntnisse, die einst für die objektive
+Wahrheit der Hexengreuel den Hauptbeweis lieferte, in unsern Augen nicht
+=für=, sondern =gegen= die Aufrichtigkeit der Aussagen zeugen muss, ist
+klar. Sie erklärt sich, so lange sie sich im Allgemeinen hält, schon aus
+der wesentlichen Gleichförmigkeit des überall verbreiteten Hexenglaubens,
+sobald sie aber Spezialitäten concreter Orte, Zeiten, Personen und
+Handlungen betrifft, nur aus Suggestion oder Collusion.
+
+Wenn in dem Vorstehenden den Bekenntnissen der Angeklagten jede Bedeutung
+für die Entschuldigung der Hexenprozesse im =Grossen= abgesprochen wurde,
+so ist damit nicht die =Möglichkeit einzelner= Fälle geleugnet, in welchen
+ein Geisteskranker sich wirklich von der Wahrheit seiner Aussagen überzeugt
+halten mochte. Aber aus der Möglichkeit folgt noch nicht geradezu die
+Wahrscheinlichkeit. =Möglich= wäre es z. B. eben so gut, dass ein
+Verrückter sich für einen Wehrwolf hielte, als es gewiss ist, dass manche
+Irren auf Glasbeinen zu gehen oder Vögel im Kopfe zu tragen sich einbilden.
+Ob nun aber, wenn irgendwo ein Kind oder Schaf vermisst wurde, gerade
+derjenige, welchen das Gericht als Wehrwolf aufgriff und verbrannte, von
+seiner eingestandenen Lykanthropie selbst überzeugt war, diess ist eine
+andere Frage. Jener Unglückliche in Westphalen, der einst um dieser
+Beschuldigung willen eine fünfzehnmalige Tortur ausstand, litt gewiss nicht
+an dieser Monomanie; und so hat sich uns überhaupt in keinem concreten
+Falle die Annahme einer solchen aus den Umständen als nothwendig ergeben.
+
+Ausser dieser Möglichkeit der Einbildung geben wir auch noch die
+Möglichkeit, ja die Wahrscheinlichkeit des Versuchs in einzelnen Arten der
+Zauberei zu. Aber auch damit wird im Wesentlichen nichts geändert.
+
+Bei dem allgemein herrschenden und ganz feststehenden Glauben an die
+Möglichkeit eines Bundes mit dem Teufel und einer mit dessen Hülfe zu
+bewirkenden Zauberei konnte es allerdings bei einzelnen Unzufriedenen,
+Verzweifelnden, Verirrten zu Anrufungen des Teufels und zu Conaten kommen,
+mit Hülfe des Teufels irgend Etwas zu bewerkstelligen und zu
+erreichen[379]. Derartige Vorkommnisse sind sogar nachweisbar[380]. Allein
+gegenüber der in den zahllosen Hexenprozessen massenhaft vorliegenden
+Thatsachen beweisen diese ganz sporadisch auftretenden Erscheinungen gar
+nichts. In den Hexenprozessen, die sich auf dem Scheiterhaufen abspielten,
+ist nicht von Conaten eines Teufelsbündnisses, auch nicht von anderen
+Verbrechen, sondern nur von wirklich vollzogenen Teufelsbündnissen, von
+wirklichen Vermischungen mit dem Teufel und wirklichen Zaubereien die Rede,
+was sich auch leicht begreift. Geben wir z. B. zu, dass ein
+abergläubischer Bösewicht heimlich ein Wachsbild schmolz, oder mit Nadeln
+durchstach, weil er dadurch seinen Feind tödten zu können meinte. Dieser
+wirkliche Versuch zog begreiflich, weil der Erfolg ausbleiben musste, auch
+keinen Prozess nach sich und kam nicht in die Akten. Dagegen war die von
+einem Sterbenden ausgesprochene oder ihm beigemessene Ueberzeugung, dass er
+der Zauberei dieses oder jenes Feindes unterliege, schon genügend, um den
+Bezeichneten in Untersuchung zu ziehen. Wenn dieser nun auf der Folter sich
+schuldig erklärte und dann, um die Mittel befragt, Wachsbilder nannte, so
+muss dieses Geständniss entweder in seiner ganzen Ausdehnung vom Versuch
+und Erfolg gelten, oder es fällt mit dem Glauben an den Erfolg auch die
+Vermuthung des Versuchs weg. Und so in den übrigen Malefizien. Demnach
+dürfen wir die =versuchte= Zauberei gerade in den Hexenprozessen am
+wenigsten suchen; diese geben uns, so wie ihr Kern, der Teufelsbund, eine
+Chimäre ist, auch nur =eingebildete Malefizien=.
+
+ * * * * *
+
+=Rudolf Reuss= erklärt sich den Umstand, dass fast überall wohl zehnmal so
+viele weibliche Hexen als männliche Zauberer auftreten, so (S. 12):
+
+ L'homme, lorsqu'il se sent dévoré par la soif de la vengeance,
+ des plaisirs ou de l'or, se croit d'ordinaire capable
+ d'atteindre grâce à ses propres efforts au but désiré. La femme,
+ au contraire, faible et sans moyen d'action -- surtout dans la
+ société du moyen-âge se tourne vers une puissance extérieure et
+ invoque son appui pour satisfaire sa colère ou réaliser ses
+ désirs de bonheur.
+
+=Hartpole Lecky= sagt S. 60:
+
+ »Der Cölibat wurde allgemein als die höchste Form der Tugend
+ angesehen, und um ihn zu empfehlen, erschöpften die Theologen
+ alle Quellen ihrer Beredtsamkeit, um die Verworfenheit
+ derjenigen zu schildern, deren Reize ihn so selten gemacht.
+ Daher die langen und feuerigen Erörterungen über die
+ beispiellose Bosheit, Nichtswürdigkeit, Ungläubigkeit,
+ unbesieglich schlechten Neigungen der Frauen. -- Die Frage,
+ warum die ungeheuere Mehrheit Derer, welche der Zauberei
+ angeklagt wurden, Frauen wären, hat früh die Aufmerksamkeit
+ erregt und man beantwortet sie gewöhnlich -- -- durch die
+ =angeborene Nichtswürdigkeit des Geschlechts=. Es gab keinen
+ Gegenstand, über den sich die alten Schriftsteller mit
+ zürnenderer Beredtsamkeit oder mit zahlreicheren Beispielen
+ ergingen.«
+
+=Alfred Maury= (La magie et l'astrologie S. 73) sagt mit Bezugnahme auf die
+Aeusserungen römischer Schriftsteller:
+
+ C'était surtout auprès des femmes, que les Chaldéens avaient
+ trouvé credit. Le beaux sexe était alors fort curieux. Il n'est
+ pas de mon sujet de rechercher si les choses ont changé depuis.
+
+ Der Malleus maleficarum beantwortet die Frage: cur magis
+ foeminae superstitiosae reperiantur? mit Hinweisung auf die
+ angeborene malitia des weiblichen Geschlechts, die (in Pars I.
+ qu. 6) sehr eingehend und nach den entschiedensten Beziehungen
+ hin nachgewiesen wird.
+
+=F. Trechsel= (das Hexenwesen im Kanton Bern, in dem Berner Taschenbuch von
+1870) S. 166 sagt:
+
+ »In grösserer Mehrheit ist doch das andere Geschlecht dabei
+ vertreten, und es lässt sich dieses aus der der weiblichen Natur
+ anhaftenden Reizbarkeit, der stärkeren Hinneigung zum
+ Geheimnissvollen, Mystischen, Phantastischen und Excentrischen,
+ aus dem Bedürfnisse von Schutz und Hülfe, woher nur immer
+ einigermassen erklären.«
+
+=Joh. Scherr=, Gesch. deutscher Kultur und Sitte (Leipz. 1854) S. 365:
+
+ »Warum kehrte sich die Verfolgungswuth vornehmlich gegen das
+ schwächere und schönere Geschlecht? Warum häufte der
+ Hexenprozess auf das Weib die abscheulichste Lästerung, welche
+ demselben je widerfahren, -- die Lästerung nämlich,
+ Jungfräulichkeit und eheliche Treue hinzugeben, um dafür die
+ widerliche Umarmung eines scheusslichen Bockes einzutauschen? --
+ Weil in der Zauberkunst etwas =Heimisches=, =Stilles=,
+ =Abgeschlossenes= lag, was sich mit dem männlichen Charakter
+ weniger vertrug, hielt man von Uralters her die Frauen
+ zauberischer Künste für fähiger als die Männer.«
+
+Und doch hat wahrscheinlich keine Klasse von Opfern Qualen erduldet, die so
+stark und ohne Linderung waren. Für sie gab es den wilden Fanatismus nicht,
+der die Seele gegen Gefahr kräftigt und den Körper gegen Qualen beinahe
+stählt. Für sie gab es keine Zuversicht auf eine herrliche Ewigkeit, welche
+den Märtyrer die aufsteigende Flamme verzückt für den Wagen des Elias
+ansehen liess, der die Seele gen Himmel tragen sollte. Für sie gab es weder
+den Trost trauernder Freunde, noch das Bewusstsein, dass ihr Andenken von
+der Nachwelt werde geehrt und gefeiert werden. Sie starben allein, gehasst
+und unbemitleidet. Sie wurden von der ganzen Menschheit für die ärgsten
+Verbrecher gehalten. Ihre eigenen Verwandten schraken vor ihnen, als den
+Verworfenen und Verfluchten, zurück. Der Aberglaube, den sie in der Jugend
+eingesogen hatten, mischte sich mit den Täuschungen des Alters und den
+Schrecken ihrer Lage, er überredete sie gar oft, dass sie wirklich die
+Leibeigenen des Satans und jetzt daran wären, ihre Qualen auf Erden für
+eine Seelenpein auszutauschen, die ebenso schmerzlich und dazu ewig sei.
+Und zu alle Dem haben wir die Schrecken zu erwägen, welche der Glaube über
+das Volk im Grossen verbreitet haben muss, haben wir uns die Angst der
+Mutter zu malen, wie sie sich einbildet, dass es in der Macht einer von ihr
+beleidigten Person stände, in einem Augenblicke jeden Gegenstand ihrer
+Liebe zu vernichten; wir haben vor Allem den schauerlichen Schatten zu
+bemerken, welchen die Furcht vor einer Anklage auf die geschwächten Kräfte
+des Alters geworfen, und die Bitterkeit, mit welcher sie Verlassenheit und
+Einsamkeit verstärkt haben muss. Alle diese Leiden waren das Ergebniss
+eines einzigen Aberglaubens, welchen der Geist der Aufklärung zerstörte.
+
+
+FUSSNOTEN:
+
+[349] Der mit dem Kanon Episcopi zum Theil übereinstimmende angebliche
+Kanon des Conzils zu Agatha lautet: (_Burchard_. Decret. lib. X. cap. 29):
+Perquirendum, si aliqua femina sit, quae per quaedam maleficia et
+incantationes mentes hominum se immutare posse dicat, id est, ut de odio in
+amorem, aut de amore in odium convertat, aut bona hominum aut damnet, aut
+subripiat. Et si aliqua est, quae se dicat cum daemonum turba, in
+similitudinem mulierum transformata, certis noctibus equitare super quasdam
+bestias, et in eorum consortio adnumeratam esse; haec talis omnimodis
+scopis correpta ex parochia ejiciatur. -- Uebrigens ist dieser Kanon nicht
+von der Synode zu Agde aufgestellt, sondern ist späteren Ursprungs.
+S. _Hefele_, Conziliengesch. B. II. S. 641.
+
+[350] Anzeiger zur Kunde der deutschen Vorzeit, 1839, S. 119 ff.
+
+[351] Von den alten Bacchanalien hatte auch schon Cardanus (de rerum
+varietate XV. 80) das Hexenwesen abgeleitet, nur dass er das ursprünglich
+Wirkliche zuletzt in Einbildung übergehen liess: Haec quidem procul dubio
+ab Orgiis antiquis, in quibus mulieres bacchabantur palam, ortum habuerunt.
+Deinde metu legis talia prohibentis _clam celebrari_ coepere. Et ubi illud
+etiam prohibitum est, _vel ipsa cogitatione agere perseverarunt_; adeo
+inveterati erroris opinio constans est.
+
+[352] Die Sage von den Hexen des Brockens und deren Entstehen in
+vorchristlicher Zeit durch die Verehrung des Melybogs und der Frau Holle.
+Quedlinburg und Leipzig 1839.
+
+[353] Man sehe z. B. §. 17, wo das deutsche Wort =Teufel= aus dem
+=polnischen= diable hergeleitet und dieses wiederum durch iable (Apfel) mit
+vorgesetztem Artikel erklärt wird, indem der =Apfel= die erste Veranlassung
+zum =Bösen= gewesen sei, wie auch _malum_ den Apfel und das Böse bedeute.
+
+[354] In den Abhandlungen »Ein Hexenprozess aus der Mitte des siebenzehnten
+Jahrhunderts, mit einer Nachricht über das Verbrechen der Zauberei« (in
+_Hitzig's_ Annalen der deutschen und ausländ. Kriminalrechtspflege, B. I.
+1828, S. 431-456) und »Beitrag zur Gesch. der Zauberei« (ebendas. B. II.
+S. 182-194) und in seinem »Handbuch des Strafrechts« S. 54 ff.
+
+[355] z. B. VIII. de sacris Mercurii et Jovis.
+
+[356] z. B. I. de sacrilegio ad sepulchra mortuorum; V. de sacrilegiis per
+ecclesias.
+
+[357] z. B. XIX. de petendo quod boni vocant Sanctae Mariae; IX. de
+sacrificio, quod fit alicui Sanctorum.
+
+[358] Nämlich: X. de phylacteriis et ligaturis; XII. de incantationibus;
+XIII. de auguriis vel avium vel equorum, vel bovum stercore, vel
+sternutatione; XIV. de divinis et sortilegiis; XXX. de eo quod credunt,
+quia feminae lunam commendent, quod possint corda hominum tollere juxta
+paganos.
+
+[359] Nur ein einziges Mal, in einem am Ende des siebenzehnten Jahrhunderts
+(1687) spielenden Brandenburgischen Hexenprozess sind wir einem auf
+Verführung durch eine »Tartar'sche« (d. h. Zigeunerin) lautenden, auf der
+Folter erpressten Geständniss begegnet. S. _Raumer_ in den Märkischen
+Forschungen, Berl. 1841, S. 260.
+
+[360] Kriminalverfahren bei Hexenpr. im Bisth. Bamberg etc. §. 5.
+
+[361] _Cardanus_ (de rerum varietate XV. 80) hatte im Wesentlichen dieselbe
+Vermuthung aufgestellt.
+
+[362] Wenn, wie diess in einem der von Raumer mitgetheilten Fälle
+geschieht, ein Versuch =durch Rattengift zu tödten= mit unter den übrigen
+Beschuldigungen gegen eine Person vorgebracht wird, so steht diess =neben=
+der Zauberei, nicht =darin=, wie denn anderwärts auch z. B. Diebstahl,
+Brandstiftung u. a. daneben vorkommt.
+
+[363] _Agobardi_ Liber contra insulsam vulgi opinionem de grandine et
+tonitruis. Cap. 16.
+
+[364] De praestig. daemon. B. III. Cap. 17.
+
+[365] Silva silvarum, Cent. X. p. 501, ed. Amstelod.
+
+[366] La sorcellerie au 16. et au 17. siècle, Paris, 1871, S. 130 ff.
+
+[367] Z. B. in buseckischen Akten: -- »Actum den 29. April. A. 1656 ....
+Frage: Woraus dann die Hexensalbe gemacht werde? Resp. Aus den Hostien,
+welche sie und alle Hexen beym abendtmahl in der Kirchen auss deme Mundt
+genommen, in der handt behalten, dem Teuffel beym Hexen Danz geopffert und
+solche nachgehents wieder von Ihme bekommen, den heiligen Wein empfangen
+sie in der Kirche in gedancken auch ins Teuffels nahmen. Sie P. Beklagtinn
+seye da bevor umb ein Kindt kommen, das habe sie auch dazu gebraucht. Die
+scheiden Möllerin, die Butsch, dess Herrn Fraw haben die Salben helffen
+kochen.«
+
+[368] Magnet. Archiv III. St. 1.
+
+[369] Vgl. die Schrift: Des hallucinations ou histoire raisonnée des
+apparitions, des visions, des songes, de l'extase etc. par _A. Brierre de
+Boismont_ (Paris, 1845), S. 135.
+
+[370] S. die Nachweisungen bei _Schindler_, der Aberglaube des
+Mittelalters, S. 286-287.
+
+[371] Abgedruckt in Westermann's Jahrbuch der Illustrirten deutschen
+Monatshefte, B. X. S. 258 ff.
+
+[372] Diess hat auch der abergläubische _Le Loyer_ eingesehen, nur dass
+freilich diese Einsicht ihn desto mehr an der objektiven Wirklichkeit der
+Hexerei festhalten liess: Les sorcières sont interrogées séparément et à
+part, et toutes concordamment tombent en mesmes confessions, remarquent les
+circonstances et dépendances, s'accordent du temps, de l'heure et de la
+façon sans varier, comme il serait très-difficile qu'elles ne variassent,
+s'il y avait de la mélancholie et fureur en elles. Puis confrontez-les
+ensemble, elles y persistent. _Le Loyer_, Discours et histoires des
+spectres, visions etc. Paris 1605, p. 136.
+
+[373] Es ist erst geschehen, nachdem das Vorhergehende (von Soldan) bereits
+niedergeschrieben war.
+
+[374] Abgedruckt in dem Sammelwerk: »Vorträge über Tortur, Hexenverfolgung,
+Vehmgerichte« etc. -- (Hamburg, 1844 ff.) B. I. S. 97 ff.
+
+[375] Bezüglich der Lehre Vilmar's von der Kirche, von den beiden
+Sakramenten, von der Absolution, Ordination, Confirmation und Ehe ist
+dieses schon unzählige Male nachgewiesen worden. Das Unevangelische seiner
+Lehrweise geht aber noch viel weiter. In seiner Dogmatik, B. I. S. 111
+z. B. behauptet er die perspicuitas Scripturae S. nur für das »Lehr- und
+Hirtenamt« der Kirche, nicht für die Christen überhaupt. Die heil. Schrift
+hat »Deutlichkeit nur für dieses Amt, welchem dann die Deutlich=machung=
+für die Individuen der Gemeinden obliegt.« So sagt =Vilmar=!
+
+[376] In unzähligen Hexenprozessen, namentlich in den Torturprotokollen ist
+es in herzbewegendster Weise zu ersehen, in welcher Stärke der Glaube an
+Gott, das Vertrauen zum Erlöser (der sich oft in der Form des Gebets, oft
+in lautesten Angstschreien ausspricht) die Herzen der Hexen erfüllte. Die
+Richter und Peiniger erscheinen da nicht als die Streiter Christi, sondern
+als -- Teufel!
+
+[377] Er sagt S. 170: »An und für sich ist man nicht berechtigt, diese dem
+Gesetze angemessenen Todesurtheile als =Greuel= zu bezeichnen, wie das
+längst herkömmlich ist, und auch das =Gesetz= (in der Carolina) =selbst=,
+wird man nicht ohne Weiteres einen =Greuel= nennen dürfen. -- S. 172:
+Allerdings bestanden prozessualische Regeln für die Constatirung eines
+Gerüchts und so ganz in den Tag hinein, etwa nach dem Massstabe heutiges
+Tags umlaufender Gerüchte, wurde nicht verfahren. Dazu war die Zeit noch
+viel zu fest und wenigstens in Sitte und Lebensordnung zu zähe. Im
+=heutigen= Sinne leichtfertig nahm man das Gerücht nicht.« -- Mehr kann man
+nicht verlangen, wenn der Hexenprozess vertheidigt werden soll.
+
+[378] Was soll man z. B. dazu sagen, wenn _Vilmar_ S. 169 erzählt: »So
+lange es Hexenprozesse gegeben hat, galt der =Anklageprozess=; erst als
+der, in der neuesten Zeit wieder aufgehobene, =Inquisitionsprozess=
+eingeführt wurde, nahmen die Hexenprozesse ab und hörten bald ganz auf!«
+Die einzige Stelle der Abhandlung, aus der sich vermuthen lässt, dass Verf.
+ein auf den Hexenprozess bezügliches Buch der neueren Literatur in Händen
+gehabt hat, ist der dem grossen Rechtslehrer _v. Wächter_ (S. 172) desshalb
+gemachte Vorwurf »arger Leichtfertigkeit«, weil dieser gesagt habe, »es
+habe, um die Tortur zu erkennen, nur bedurft, dass ein altes Weib
+triefäugig gewesen sei, wozu dann leicht noch irgend ein Indizium zu finden
+gewesen sei«.
+
+[379] Dieses wird auch von _A. F. Köppen_ in seiner trefflichen Abhandlung
+(Wigands Vierteljahrschrift, B. II. S. 51) zugegeben, indem er sagt:
+»Allerdings ist es höchst wahrscheinlich, dass die Hexerei als das
+(angebliche) Modeverbrechen der Zeit, mancherlei wirkliche, d. h.
+bürgerliche Verbrechen gleichsam absorbirt habe, dass also bei einzelnen
+Verbrechen kein bloss eingebildeter, sondern auch ein reeller Thatbestand
+vorlag. Einige angebliche Hexen mögen Kindesmörderinnen, andere
+Giftmischerinnen gewesen sein, noch andere durch Quacksalberei und
+Sudelköcherei u. dgl. reellen Schaden gethan haben. Indessen ist die Zahl
+derselben jedenfalls verhältnissmässig nur sehr gering gewesen; und -- was
+die Hauptsache ist -- beweisen, juridisch beweisen lässt sich das (Dank der
+Formlosigkeit des Hexenprozesses!) in den allerwenigsten Fällen, ja
+vielleicht in keinem einzigen Falle mehr.«
+
+[380] Wir erinnern an den oben B. I. 481 aus Hessen mitgetheilten Fall.
+Ausserdem theilt _v. Wächter_ aus einem juristischen Responsum vom Jahre
+1647 (bei _Nic. Brand_, de legitima maleficos et sagas investigandi et
+convincendi ratione, P. II. thes. 1) folgendes Vorkommniss mit: Ein
+preussischer Soldat wollte sich mit Satans Hülfe unsichtbar, schuss- und
+hiebfest machen und glücklich spielen können, wesshalb er dem Teufel sich
+zu ergeben beschloss. Er setzte daher eine Schrift auf, in welcher er sich
+dem Teufel verschrieb und unterzeichnete dieselbe mit Blut aus seiner Nase.
+Am Rande der Schrift sprach er die Bitte aus, dass ihm der Teufel bald
+einen Gesandten schicken möchte, von dem er das Nöthige lernen könnte.
+Diese Schrift wollte er an einem Samstag Nachts auf einen Kreuzweg tragen,
+um sie so in die Hände des Teufels zu bringen. Ehe er aber dieses ausführen
+konnte, fand man die Schrift bei ihm, und es wurde ihm daher der Prozess
+gemacht, der zu seiner Hinrichtung führte.
+
+
+
+
+Nachträge.
+
+
+Ueber den Dämonismus der katholischen Kirche, der Kurie in der Gegenwart
+vgl. =Buchmann=, die unfreie und freie Kirche S. 226 ff.
+
+=Buxtorf-Falkeisen= sagt in seiner Schrift »Basler Zauberprozesse aus dem
+vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert« S. VII von dem gegenwärtigen
+Aberglauben in der Schweiz:
+
+ »Auch ist im Kriegsvolke die Passauerkunst noch nicht
+ verschwunden, denn als die Aufgebote zum Sonderbundsfeldzuge
+ einkamen, liessen sich viele der Einberufenen bei einem alten
+ Manne durch irgendwelchen Hokuspokus hieb-, stich- und kugelfest
+ machen.«
+
+Folgendes theilt =Buxtorf-Falkeisen S. X= aus dem Elsass mit:
+
+ »Der Glaube an Zauberer und Hexen etc. (so wird im Januar 1860
+ aus Altkirch geschrieben,) ist in unseren Gegenden noch nicht
+ ganz verschwunden, so dass wir noch hier und da von Personen
+ hören, die der Teufel zu seinem Wohnsitz auserkoren hat. So sind
+ im Jahr nach der allgemeinen Ausstellung zwei nervenkranke
+ Kinder von Illfurth für besessen erklärt worden. Eine Störung
+ der geistigen und leiblichen Kräfte, momentanes Verschwinden
+ aller Bewegung und Empfindung hatte sie befallen. Da ward eine
+ unglückliche, ganz unschuldige Frau des Verbrechens der Hexerei
+ beschuldigt. Glücklich jedoch, dass sie nicht mehr in der Zeit
+ der Scheiterhaufen lebte! Die beiden Kinder wurden anfangs von
+ Aerzten behandelt, dann von einer »Schläferin« besorgt, ohne
+ dass die bösen Geister weichen wollten. Die Sache machte immer
+ grösseres Aufsehen bei den abergläubischen Menschen, deren Zahl
+ immer noch gross genug ist. Zuletzt wurden die sogen.
+ Besessenen einer ganz eigenthümlichen Behandlung in einem
+ Kapuzinerkloster unterworfen. Noch wichen die Dämonen nicht. Da
+ trat eines Tages, von der hohen Behörde hingesandt, der
+ Gendarmerie-Brigadier ins Krankenzimmer, -- und siehe was nicht
+ Wissenschaft und nicht Mönchsgebet vermochten, das gelang dem
+ stattlich galonirten Querhut. Flugs ward Heilung und das Unwesen
+ gebannt.«
+
+=M. Perty= sagt in der Schrift »der jetzige Spiritualismus und verwandte
+Erfahrungen der Vergangenheit und Gegenwart« (Leipzig und Heidelberg 1877)
+S. 229:
+
+ »In Indien kommen auch in neuester Zeit noch Fälle vor, wo
+ Menschen wegen angeblicher Zauberei gemartert und getödtet
+ werden, wie 1872 im Lande der Bheels eine alte Frau, die man im
+ Verdacht hatte, einem Bunniah von Kooshulgurh, Namens Fatta,
+ Krankheit angezaubert zu haben. Der Bunniah selbst glaubte,
+ diese Frau Chundoo habe seine Leber verzehrt. Einige Bheels
+ banden sie, wie sie dieses vermeintlichen Hexen früher sehr
+ allgemein zu thun pflegten, an den Handgelenken an einen
+ Bananenbaum, und schwangen sie, um sie zum Geständniss zu
+ bringen, vier Tage hin und her, bis sie starb, und verbrannten
+ dann die Leiche«[381].
+
+
+FUSSNOTEN:
+
+[381] Nach Pioneer Mail im spiritist. Journal The Medium and Daybreak,
+4. Dezember 1874.
+
+Vgl. z. B. die Schrift: »Ueber das Besessensein oder das Dasein und den
+Einfluss des bösen Geisterreichs in der alten Zeit« (Heilbronn, 1833,
+S. 116 in 8^o). -- Das Vorwort der Schrift beginnt mit den Worten: »Der
+Verfasser dieser Schrift hat seine Ueberzeugung von Dämonen-Besitzungen auf
+eigene Anschauung gegründet, und zwei damit geplagte unglückliche Personen
+-- im Hause seines ihm so theuern Freundes, des Dr. Kerner in Weinsberg,
+oft und aufmerksam beobachtet.« -- Der Schlusssatz der Abhandlung lautet
+(S. 116): »Ich glaube an gute und böse Geister und an ihren Einfluss bis
+auf die neuesten Zeiten. Der Mensch aber kann beiden widerstehen.«
+
+
+
+
+Berichtigung.
+
+
+Die Ueberschrift des =zwölften Kapitels=, B. I. S. 407 muss heissen:
+
+»Die Inquisition im dreizehnten Jahrhundert. Ausbildung des Hexenprozesses
+in Frankreich. Hexenprozesse in Irland und Italien.«
+
+
+
+
+Namen- und Sachregister.
+
+
+A.
+
+Abälard I. 183.
+
+Abraham a St. Clara II. 90.
+
+Agde (Syn.) I. 120, II. 360.
+
+Agobart, Erzb. I. 128, 447.
+
+Agricola II. 208.
+
+Agrippa I. 74.
+
+Agrippa v. Nettesheim, I. 338 Anm., 425, 445, 463, 514, II. 1 f.
+
+Akkader I. 16 f.
+
+Alanus v. Ryssel I. 154.
+
+Albert v. Baiern, Bisch. I. 270 f.
+
+Albert d. Grosse I. 193, Anm. 195 f.
+
+Albigenser I. 156 f. 223.
+
+Alciatus I. 459, 514.
+
+Alexander IV. I. 216, 220 f.
+
+Alexander VI. I. 284, 216.
+
+Alfons X. I. 193.
+
+Amerika II. 152.
+
+Amolo, Erzb. I. 129.
+
+Amorbach II. 80.
+
+Anaxagoras I. 36.
+
+Ancyra (Syn.) I. 119, 130 f., 289 Anm.
+
+Antonius, h. I. 176 Anm.
+
+Apollonius v. Tyana I. 72, 81, 196.
+
+Apulejus I. 79, 345.
+
+Araber I. 192 f.
+
+Arnobius I. 85.
+
+Aristoteles I. 193.
+
+Arras I. 253 f.
+
+Aschhausen, v. II. 38, 44.
+
+Assurbanhabal I. 16.
+
+Athenagoras I. 88.
+
+Aubert II. 394.
+
+Augsburg II. 93.
+
+Augustinus, Aur. Bisch. I. 95, 96, 97.
+
+Auxerre I. 120, 395 Anm.
+
+Avignon I. 300 Anm.
+
+
+B.
+
+Babylonien I. 21.
+
+Baco I. 193 f. Anm.
+
+Baden I. 341.
+
+Baden-Baden (Landrecht) I. 412.
+
+Baiern I. 122, II. 95, 292, 307, 331.
+
+Bamberg I. 346 Anm., 409, 436, II. 37 f.
+
+Bambergensis I. 410.
+
+Bartolo I. 223, 237.
+
+Baxter II. 262.
+
+Bayle II. 243.
+
+Beckmann II. 213.
+
+Bekker, Balth. II. 223 f., 256.
+
+Bern I. 243, II. 139.
+
+Bernhard von Clairvaux I. 208.
+
+Bernhard von Como I. 191, 222.
+
+Berquin I. 438.
+
+Beza I. 429.
+
+Binsfeld II. 21.
+
+Bodin II. 16 f., 160.
+
+Böhmer II. 259, 264.
+
+Borelli II. 292.
+
+Bonifacius VIII. I. 354.
+
+Boston II. 153.
+
+Bordeaux I. 429.
+
+Braga (Syn.) I. 120.
+
+Brandenburg I. 465, II. 89.
+
+Braunschweig II. 88.
+
+Breisgau II. 95.
+
+Bremen I. 206.
+
+Brenz I. 432, II. 12.
+
+Breslau II. 84.
+
+Broussart I. 253.
+
+Brunnemann II. 225.
+
+Buchheim, Joh. Stürtzel v. I. 273.
+
+Burkhard von Worms I. 105, 107, 108, 109, 130 Anm., 131 f.
+
+Buxtorf-Falkeisen II. 401.
+
+Byzanz I. 139.
+
+
+C.
+
+Calvin I. 498.
+
+Carcassonne I. 223 f.
+
+Cardanus I. 426.
+
+Carolina I. 334, 339, 410.
+
+Carpzov I. 336, 340, 353 Anm., 356 Anm., 384, II. 209 f.
+
+Cäsarius v. Heisterbach I. 170, 179, 185 f., 203.
+
+Chaldäa I. 21.
+
+Charron II. 21.
+
+Chrysipus I. 37.
+
+Chrysostomus I. 121.
+
+Claudius I. 76.
+
+Clemens IV. I. 216.
+
+Clemens V. I. 193.
+
+Clemens VII. I. 285.
+
+Coesfeld I. 356 Anm., 439.
+
+Concilium Germanicum I. 128.
+
+Constantin, K. I. 98, 99.
+
+Constantinus Africanus I. 140.
+
+Cordova I. 192.
+
+Corvey (Annalen v.) I. 137.
+
+
+D.
+
+Danäus, Lamb. II. 15.
+
+Darmstadt I. 485 f.
+
+Dassel, H. v. I. 358, II. 20.
+
+Delrio I. 336, 343 Anm., 356 Anm., 430, 433, II. 23, 29.
+
+Demokrit I. 40.
+
+Dernbach, Balth. v. II. 55.
+
+Deutschland I. 158 f., 284, 336 f., II. 29, 32 f.
+
+Diagoras I. 49.
+
+Dieburg II. 80.
+
+Diogenes I. 37.
+
+
+E.
+
+Edelin I. 247.
+
+Eduard VI. von Engl. I. 519.
+
+Ehrenberg, B. v. II. 44.
+
+Ehrenberg E. v. II. 52.
+
+Elisabeth v. Engl. I. 520.
+
+Elsass I. 492, II. 97.
+
+Elvira (Syn.) I. 119.
+
+Empedokles I. 36.
+
+England I. 518, II. 146, 227, 262, 336.
+
+Epikuräer I. 49.
+
+Erasmus von Rotterdam I. 459.
+
+Ernst der Fromme von S. G. II. 126.
+
+Ernst von Baiern, B. II. 60.
+
+Esslingen I. 401.
+
+Etrusker I. 52 f.
+
+Eugen IV. I. 245.
+
+Euripides I. 46.
+
+Eymericus I. 22, 280.
+
+
+F.
+
+Farel I. 433.
+
+Felix von Bologna I. 135.
+
+Ferdinand I. K. I. 408.
+
+Ferdinand II. K. I. 356.
+
+Ferdinand von Baiern, B. II. 60.
+
+Fichard II. 19.
+
+Fischer II. 384 f.
+
+Finnen (Myth.) I. 20.
+
+Flade II. 24.
+
+Flandern I. 492.
+
+Floralien I. 321.
+
+Fludd I. 428.
+
+Forner II. 39.
+
+Franken I. 127, 128.
+
+Frankfurt I. 261.
+
+Frankreich I. 156 f., 207 f., 239 f., 437, 522, II. 261, 314, 331, 334 f.
+
+Fraticellen und Beghinen I. 228.
+
+Freisingen, Otto v. I. 183.
+
+Friedberg I. 391.
+
+Friedrich II., Kaiser, I. 193, 207, 209.
+
+Friedrich III. Kaiser, I. 270.
+
+Friedrich v. d. Pfalz II. 13.
+
+Friedrich I. v. S. Gotha II. 126.
+
+Friedrich Wilhelm von Brandenburg II. 225.
+
+Friedrich I. von Preussen II. 260.
+
+Friedrich Wilhelm I. v. Preussen II. 266.
+
+Friedrich Wilhelm II. v. Preussen II. 269 Anm.
+
+Frölich von Frölichsburg II. 214.
+
+Fugger, v. II. 305.
+
+Fulda I. 436, II. 55 f.
+
+
+G.
+
+Gaar II. 291.
+
+Galilei II. 228.
+
+Gallien I. 127.
+
+Gassendi II. 228.
+
+Gassner, Jos. II. 305.
+
+Gassner, And. II. 342 f.
+
+Gebsattel II. 38.
+
+Genf I. 499, II. 227.
+
+Gerbert I. 140, 195 f.
+
+Germanicus I. 76.
+
+Gerson I. 240.
+
+Gervasius I. 183 f.
+
+Georg Friedrich, Kurf. v. Mainz II. 78.
+
+Glanvil II. 230.
+
+Godelmann II. 19.
+
+Göhausen II. 109.
+
+Grado (Conc.) I. 260.
+
+Graser II. 292.
+
+Gregor VII. I. 136.
+
+Gregor IX. I. 160 f., 209, 239 Anm.
+
+Gregor XV. I. 411, II. 207.
+
+Gregor von Tours, B. I. 113, 114, 115, 126.
+
+Grevius II. 205.
+
+Griechen I. 396.
+
+Griechenland I. 35 f.
+
+Griech. Kaiserreich I. 139 f.
+
+Griech.-babyl. Literatur I. 38.
+
+Grimm, Jak. II. 255.
+
+Guericke II. 228.
+
+Gronau II. 260.
+
+Gury II. 340.
+
+
+H.
+
+Haas II. 386 f.
+
+Hadrian VI. I. 285, 515.
+
+Haen, de II. 306.
+
+Hamburg I. 261, 490, II. 116.
+
+Hamburger Stadtrecht I. 206.
+
+Harley, Ach. v. I. 524.
+
+Hartpole Lecky II. 398.
+
+Hebräer I. 25.
+
+Heidelberg I. 260.
+
+Heinrich I. v. Engl. I. 137.
+
+Heinrich VI. v. Engl. I. 518.
+
+Heinrich VIII. v. Engl. I. 519.
+
+Heinrich II. v. Frankreich I. 523.
+
+Heineccius II. 259.
+
+Hekate I. 63.
+
+Hellenen I. 17.
+
+Heliodorus I. 103.
+
+Heraklit I. 36.
+
+Hermann II. 260.
+
+Hesiod I. 40.
+
+Hessen I. 480 f.
+
+Hessen-Darmstadt II. 97 f.
+
+Hessen-Kassel II. 104 f.
+
+Hexenbulle I. 268 Anm. f., 276 f.
+
+Hexenhammer I. 269 f., 276, 342, 345 Anm., 352 f., 405.
+
+Hippokrates I. 47.
+
+Holland s. Niederlande.
+
+Holstein II. 130.
+
+Honorius, K. I. 101.
+
+Hopkins I. 363, II. 147.
+
+Horst I. 341, 347.
+
+Huygens II. 228.
+
+
+I.
+
+Jakob I. v. Engl. I. 309, 520, II. 27 f.
+
+Jakob III. v. Schottland I. 522.
+
+Jarcke II. 365 f., 381.
+
+Jaquier I. 190, 222, 247.
+
+Idiosomnambulismus II. 382.
+
+Innozenz III. I. 209, 212, 215.
+
+Innozenz IV. I. 213, 215, 216.
+
+Innozenz VIII. I. 267, II. 88.
+
+Innozenz VIII. Hexenbulle I. 267 f., 418, 454.
+
+Institor I. 222, 267, 458.
+
+Johann, Kurf. v. Trier (v. Baden) II. 33.
+
+Johann, Kurf. v. Trier (v. d. Leyen) II. 33.
+
+Johann Schweikart, Kurf. v. Mainz II. 78.
+
+Johann Philipp, Kurf. v. Mainz II. 80.
+
+Johann Georg II. v. Bamberg, I. 347, II. 38.
+
+Johann XXII. P. I. 142, 225, 228, 413 Anm.
+
+Josephus I. 33.
+
+Irland I. 232.
+
+Irmäus I. 88.
+
+Italien I. 153, 237, 415.
+
+Julian, K. I. 100.
+
+Julius, B. v. Würzb. II. 43.
+
+Julius II., P. I. 285, 515.
+
+Jülich-Cleve-Berg I. 465.
+
+Justinian I. I. 165.
+
+
+K.
+
+Kanon Episcopi I. 130, 222, 288 Anm., II. 360.
+
+Karl d. Grosse I. 128.
+
+Karl V. I. 335, 397.
+
+Karl VIII. v. Frankr. I. 523.
+
+Karl IX. v. Frankr. I. 523.
+
+Karl Theodor v. Baiern II. 307.
+
+Karlomann I. 128.
+
+Karolinger I. 127.
+
+Katharer I. 150 f., 167 f.
+
+Kempten II. 308.
+
+Kepler II. 131, 228.
+
+Knorr v. Rosenroth I. 80 Anm.
+
+Koloman I. 138.
+
+Köln I. 137, 158, II. 81.
+
+Konrad v. Marburg I. 158 f., 183, 219.
+
+Konrad v. Heresbach I. 432, II. 2 f.
+
+Konstantinopel (Syn.) I. 120.
+
+Krakau I. 197.
+
+
+L.
+
+Ladislaus d. H. I. 138.
+
+Lamberg II. 39, 370 f.
+
+Languedoc I. 223.
+
+Langres (Syn.) I. 241.
+
+Lateranconcil I. 113 Anm., 405.
+
+Lausanne II. 137.
+
+Lauterbach I. 340.
+
+Lavater II. 306.
+
+Laymann II. 186.
+
+Lemurien, I. 322.
+
+Lenormant I. 15 (Anm.) f., 25 f.
+
+Leo, Kaiser I. 101.
+
+Leo IV. P. I. 118.
+
+Leo X. I. 285, 516.
+
+Leodegar I. 118.
+
+Lex Salica I. 123 Anm., II. 357.
+
+Leyser II. 258.
+
+Limburg, Herzogthum I. 514.
+
+Lindheim I. 347, 391, 448.
+
+Logroño (Spanien) I. 290.
+
+Longobarden I. 123.
+
+Loos (Loseus) II. 22 f.
+
+Lothringen I. 377 Anm., II. 129.
+
+Lübeck I. 401, 491.
+
+Lübeck (Stadtrecht) I. 206.
+
+Lucius III. P. I. 207.
+
+Ludwig VIII. v. Frankr. I. 157.
+
+Ludwig IX. v. Frankr. I. 158, 258.
+
+Ludwig XI. v. Frankr. I. 523.
+
+Ludwig XII. v. Frankr. I. 523.
+
+Ludwig XIII. v. Frankr. II. 163.
+
+Ludwig XIV. v. Frankr. II. 226.
+
+Luther I. 308, 429 f., 435 Anm.
+
+Luxemburg I. 336.
+
+Lyon I. 128, 129.
+
+
+M.
+
+Maffei II. 290.
+
+Magismus I. 22.
+
+Magnetismus, thier. II. 381.
+
+Mainz II. 73 f.
+
+Mallebranche II. 244, 261.
+
+Malleus maleficarum, s. Hexenhammer.
+
+Mantik I. 26 f.
+
+Marburg I. 347, 402, 483.
+
+Marcus Aurelius I. 78.
+
+Mariana I. 195.
+
+Maria Stuart I. 522.
+
+Maria Theresia II. 273 f.
+
+März, A. I. 431, II. 295.
+
+Mather, Cotton II. 152 f.
+
+Mather, Increase II. 152 f.
+
+Maury II. 398.
+
+Maxentius I. 78.
+
+Maximilian I. I. 283, 408.
+
+Maximilian II. I. 408.
+
+Maximin I. 78.
+
+Medien I. 22.
+
+Meister II. 265.
+
+Melanchthon I. 425.
+
+Merowinger I. 124.
+
+Merz, Agn. II. 295.
+
+Metz I. 338, 463.
+
+Meyer II. 378.
+
+Meyfart II. 208.
+
+Mexiko II. 337.
+
+Minucius, F. I. 88, 145.
+
+Molina I. 313.
+
+Molitoris I. 272 f.
+
+Mone II. 361 f.
+
+Montaigne II. 21.
+
+München II. 128.
+
+Münster I. 366, II. 59.
+
+Muratori II. 291.
+
+
+N.
+
+Narbonne (Syn.) I. 405.
+
+Nassau II. 113 f.
+
+Nassau-Dillenburg I. 489.
+
+Naudé II. 229.
+
+Navarra I. 290.
+
+Neidhard, B. v. Bamberg II. 38.
+
+Neisse II. 129.
+
+Nero I. 77.
+
+Neuplatonismus I. 81.
+
+Neupythagoräer I. 81.
+
+Nicäa (Concil) I. 129.
+
+Nider I. 222, 243 f.
+
+Niederlande I. 261, II. 227, 262, 332.
+
+Nördlingen I. 469.
+
+Nordhausen I. 491, II. 118.
+
+
+O.
+
+Offenburg I. 350 Anm., 356 Anm., 381, II. 122.
+
+Oldenburg I. 159 f.
+
+Olevian, Kasp. II. 33.
+
+Oesterreich I. 493, II. 90 f., 269, 329.
+
+Oesterreich-Schlesien u. Mähren I. 444.
+
+Orakel (des Apoll) I. 76.
+
+Orient (der heidnische) I. 14 f.
+
+Origines I. 88, 89.
+
+Orleans I. 151.
+
+Orleans (Syn.) I. 120.
+
+Orleans (Jungfrau v.) I. 242.
+
+Osthanes I. 37.
+
+Otho, K. I. 77.
+
+Otto III. I. 140.
+
+Otto IV. I. 183.
+
+Oudewater (Hexenwage) I. 397, II. 262.
+
+
+P.
+
+Paderborn II. 85,
+
+Paderborn (Syn.) I. 128.
+
+Palingh II. 227.
+
+Paracelsus I. 426.
+
+Paris (Parlament) I. 239.
+
+Patroclus v. Bourges I. 118.
+
+Paul IV. I. 406.
+
+Perger II. 273.
+
+Perronne II. 339.
+
+Persien I. 22.
+
+Perty II. 376, 402.
+
+Pfalz I. 338.
+
+Pfalz-Neuburg II. 119.
+
+Philipp der Schöne I. 169 Anm., 223, 241.
+
+Philipp der Grossmüthige I. 480.
+
+Philipp Adolph, Bischof v. Würzburg II. 45.
+
+Pico von Mirandola I. 424, 426.
+
+Plinius I. 37, 396.
+
+Platon I. 51.
+
+Plotho, v. II. 266.
+
+Polen II. 264, 327.
+
+Pommern II. 117.
+
+Ponzinibius I. 427, 459.
+
+Prag (Concil) I. 260.
+
+Preussen II. 260, 264.
+
+Priscillian I. 148.
+
+Protagoras I. 49.
+
+Psellus, Mich. Const. I. 178.
+
+Pythagoras I. 49.
+
+
+Q.
+
+Quedlinburg I. 452 Anm. 3.
+
+
+R.
+
+Ransfeld, B. v. II. 59.
+
+Raumer, v. II. 381 f.
+
+Rawlinson I. 15.
+
+Remigius I. 360 Anm. 1, 378 Anm. 1, II. 25 f., 372.
+
+Reims (Concil) I. 112 Anm. 5.
+
+Remond, Fl. de I. 429.
+
+Remy, N. II. 129.
+
+Reuchlin I. 424, 426.
+
+Reuss I. 362 f, II. 374, 398.
+
+Rheinprovinz II. 333.
+
+Richard III. v. Engl. I. 518.
+
+Riga I. 206.
+
+Römer I. 52 f.
+
+Rosshirt II. 379.
+
+Russland II. 338, 339.
+
+
+S.
+
+Sachsen II. 260.
+
+Sachsen-Gotha II. 125.
+
+Sachsenspiegel I. 204.
+
+Salamanca I. 197.
+
+Salamanca (Syn.) I. 260.
+
+Salem (Hexenjagd) II. 152.
+
+Salisbury, Joh. Bisch. I. 116, 141, 183.
+
+Salzburg I. 436, 497, II. 85, 273.
+
+Sargon I. I. 21.
+
+Savini I. 338.
+
+Scherr II. 399.
+
+Schottland II. 145, 150, 263.
+
+Schrader II. 363.
+
+Schwabenspiegel I. 205.
+
+Schwarzenberg, Joh. v. I. 409.
+
+Schweden II. 261.
+
+Schweiz I. 262 f., 498, II. 137 f., 315 f., 323 f.
+
+Scott, Reg. I. 427, II. 18 f.
+
+Scott, Walter I. 363, 378, 398, II. 145 Anm. 147, 146 Anm. 150.
+
+Scribonius I. 394.
+
+Servede I. 433.
+
+Sicilien II. 328.
+
+Siebenbürgen II. 134.
+
+Simon, der Magier I. 72.
+
+Simon von Montfort I. 157.
+
+Sixtus IV. I. 115.
+
+Sokrates I. 48 f.
+
+Somnambulismus II. 384.
+
+Spanien I. 235, 437, 517, II. 314.
+
+Spee, Fried. v. I. 345, 353 Anm. 1, 384, 441, II. 187 f., 395.
+
+Spina, A. I. 251.
+
+Spina, Bart. I. 285, 287, 459, 515, II. 14.
+
+Spizelius II. 250.
+
+Sprenger I. 222, 267, 458.
+
+Stade I. 206.
+
+Stapleton I. 435.
+
+Starkenburg I. 445.
+
+Stedinger I. 159 ff.
+
+Stephan I. v. Ungarn I. 138.
+
+Sterzinger I. 431, II. 293 f.
+
+Stolberg II. 119.
+
+Strassburg I. 158.
+
+Strassburg (Juristenfakultät) I. 330.
+
+Strigen, Lamien und Empusen I. 60 f.
+
+Swieten v. II. 276.
+
+Sylvester II. I. 140, 165.
+
+
+T.
+
+Tacitus I. 75.
+
+Tanner II. 181 f.
+
+Tartarotti II. 288 f.
+
+Tatian I. 88, 89.
+
+Tengler I. 407.
+
+Tertullian I. 88, 89.
+
+Thales I. 36.
+
+Theokrit I. 46.
+
+Thessalien I. 43.
+
+Theodorich I. 122.
+
+Thomas von Aquino I. 142, 180 f., 196 f., 204, 210 Anm. 2, 213.
+
+Thummius II. 294 f.
+
+Thomasius II. 294 f.
+
+Tirol I. 272, 408, 495, II. 92, 331.
+
+Toledo I. 192, 265, 518.
+
+Toledo (Syn.) I. 120.
+
+Torreblanca I. 431, II. 31.
+
+Toulouse I. 158, 172, 209, 223, 241.
+
+Tours (Syn.) I. 120.
+
+Trechsel II. 399.
+
+Trier I. 36, 169 Anm. II. 33, 376.
+
+Trithemius I. 49 f.
+
+Trummer II. 387.
+
+Tübingen (Juristenfakultät) II. 257.
+
+
+U.
+
+Ulm I. 460.
+
+Ungarn I. 138, 497, II. 133, 336.
+
+Urban IV. I. 216.
+
+Urfehde I. 400.
+
+Urgicht I. 403.
+
+Ursinus, Zach. II. 33.
+
+
+V.
+
+Valens, Kaiser I. 101, 102, 103.
+
+Valentinian I. K. I. 100.
+
+Vallick II. 10 Anm. 10.
+
+Venedig I. 515.
+
+Venetus I. 424.
+
+Vennes (Syn.) I. 120.
+
+Verden I. 206.
+
+Verdun I. 125.
+
+Verona I. 207.
+
+Vilmar II. 346 f., 388 f.
+
+
+W.
+
+Waadt I. 500.
+
+Wächter, v. I. 364 f., 384 f., II. 380, 394 Anm. 378.
+
+Waldenser I. 156 f., 223, 229, 254, 258, 523.
+
+Weier (Wierus auch Piscinarius) I. 354 Anm., 338 Anm. 1, 427,
+ II. 2 f., 374.
+
+Westphalen I. 137.
+
+Wigand, B. v. Bamberg II. 38.
+
+Wirdig, S. I, 428.
+
+Wormserbad I. 458.
+
+Württemberg I. 363, 467, II. 96, 131.
+
+Würzburg I. 436, II. 26, 43, 281.
+
+Wuttke II. 368 f.
+
+
+X.
+
+Xerxes I. 23, 35.
+
+Xenophon I. 23.
+
+
+Z.
+
+Zeibich II. 260.
+
+Zoroaster I. 22.
+
+Zürich II. 144.
+
+Zwingli I. 435 Anm.
+
+ * * * * *
+
+Anmerkungen zur Transkription:
+
+An folgenden Stellen wurde der Originaltext geändert:
+
+
+ S. 3: "Aprippa von Nettesheim" geändert in "Agrippa von Nettesheim"
+ S. 58, Fussnote 73: "ein genommen" geändert in "eingenommen"
+ S. 115: "Theil genom-" geändert in "Theil genommen"
+ S. 182: "der ersten Bandes" geändert in "des ersten Bandes"
+ S. 211, Fussnote 203: "Carpzow" geändert in "Carpzov"
+ S. 248: "Johannn Reiche" geändert in "Johann Reiche"
+ S. 252: "im Jahr 1793" geändert in "im Jahr 1703"
+ S. 301, Fussnote 303: "S. 767 bis 763" geändert in "S. 767 ff."
+ S. 335: "Ort" eingefügt zwischen "der sich im April 1826 in einem"
+ und "an der französischen Grenze"
+ S. 361: "Bachanalien" geändert in "Bacchanalien"
+ S. 389: im Original fand sich ein doppelter Hinweis zur Fussnote 376:
+ hinter "Beschwörungsformel" und hinter "Nazarener".
+ Ich habe den Hinweis hinter "Beschwörungsformel" entfernt.
+
+ In mehreren Fussnoten wurde "Hartpole-Lecky" geändert in
+ "Hartpole Lecky".
+
+
+
+
+
+End of the Project Gutenberg EBook of Soldan's Geschichte der Hexenprozesse, by
+Heinrich Heppe
+
+*** END OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK SOLDAN'S GESCHICHTE DER HEXENPROZ. ***
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+Section 2. Information about the Mission of Project Gutenberg-tm
+
+Project Gutenberg-tm is synonymous with the free distribution of
+electronic works in formats readable by the widest variety of computers
+including obsolete, old, middle-aged and new computers. It exists
+because of the efforts of hundreds of volunteers and donations from
+people in all walks of life.
+
+Volunteers and financial support to provide volunteers with the
+assistance they need, is critical to reaching Project Gutenberg-tm's
+goals and ensuring that the Project Gutenberg-tm collection will
+remain freely available for generations to come. In 2001, the Project
+Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure
+and permanent future for Project Gutenberg-tm and future generations.
+To learn more about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation
+and how your efforts and donations can help, see Sections 3 and 4
+and the Foundation web page at https://www.pglaf.org.
+
+
+Section 3. Information about the Project Gutenberg Literary Archive
+Foundation
+
+The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit
+501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the
+state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal
+Revenue Service. The Foundation's EIN or federal tax identification
+number is 64-6221541. Its 501(c)(3) letter is posted at
+https://pglaf.org/fundraising. Contributions to the Project Gutenberg
+Literary Archive Foundation are tax deductible to the full extent
+permitted by U.S. federal laws and your state's laws.
+
+The Foundation's principal office is located at 4557 Melan Dr. S.
+Fairbanks, AK, 99712., but its volunteers and employees are scattered
+throughout numerous locations. Its business office is located at
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+business@pglaf.org. Email contact links and up to date contact
+information can be found at the Foundation's web site and official
+page at https://pglaf.org
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+ gbnewby@pglaf.org
+
+
+Section 4. Information about Donations to the Project Gutenberg
+Literary Archive Foundation
+
+Project Gutenberg-tm depends upon and cannot survive without wide
+spread public support and donations to carry out its mission of
+increasing the number of public domain and licensed works that can be
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+array of equipment including outdated equipment. Many small donations
+($1 to $5,000) are particularly important to maintaining tax exempt
+status with the IRS.
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+have not met the solicitation requirements, we know of no prohibition
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+methods and addresses. Donations are accepted in a number of other
+ways including including checks, online payments and credit card
+donations. To donate, please visit: https://pglaf.org/donate
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+
+Section 5. General Information About Project Gutenberg-tm electronic
+works.
+
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+concept of a library of electronic works that could be freely shared
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+including how to make donations to the Project Gutenberg Literary
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