diff options
| author | Roger Frank <rfrank@pglaf.org> | 2025-10-15 01:53:20 -0700 |
|---|---|---|
| committer | Roger Frank <rfrank@pglaf.org> | 2025-10-15 01:53:20 -0700 |
| commit | b47c0f57d56de6863dbe5328f86edf316c9ae34a (patch) | |
| tree | 2a06abc882e6a7dcaeb4fea180e61bdb2e55fadd /22635-h | |
Diffstat (limited to '22635-h')
| -rw-r--r-- | 22635-h/22635-h.htm | 2800 | ||||
| -rw-r--r-- | 22635-h/images/colophon.png | bin | 0 -> 9333 bytes |
2 files changed, 2800 insertions, 0 deletions
diff --git a/22635-h/22635-h.htm b/22635-h/22635-h.htm new file mode 100644 index 0000000..9434a56 --- /dev/null +++ b/22635-h/22635-h.htm @@ -0,0 +1,2800 @@ +<!DOCTYPE html PUBLIC "-//W3C//DTD XHTML 1.0 Strict//EN" + "http://www.w3.org/TR/xhtml1/DTD/xhtml1-strict.dtd"> + +<html xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml" lang="de" xml:lang="de"> + <head> + <meta http-equiv="Content-Type" content="text/html;charset=iso-8859-1" /> + <title> + The Project Gutenberg eBook of Die Postgeheimnisse, by Unknown + </title> + <style type="text/css"> +/*<![CDATA[ XML blockout */ +<!-- + body { margin-left: 15%; margin-right: 15%; } + + p { margin-top: .75em; + text-align: justify; + margin-bottom: .75em; + } + + h1, h2 { text-align: center; + clear: both; + } + + h2 { font-weight: normal; letter-spacing: 0.25em; } + .new-h2 { margin-top: 6em; } + + hr { margin-top: 2em; + margin-bottom: 2em; + width: 20em; + height: 1px; + border: 0; + background-color: black; + color: black; + } + + sup { font-size: 0.7em; vertical-align: super; } + sub { font-size: 0.7em; vertical-align: sub; } + + .gesperrt { letter-spacing: 0.25em; } + em.gesperrt { font-weight: normal; font-style: normal; } + em.antiqua { font-style: italic; } + + .center { text-align: center; } + + .figcenter { margin: 8em auto 8em auto; text-align: center; } + + .pagenum { position: absolute; + left: 88%; + font-size: small; + text-align: right; + color: #808080; + } + + ol#toc { list-style-type: decimal; } + ol.toc-sub { list-style-type: lower-alpha; } + ol#toc li, + ol.toc-sub li { padding: 0.25em 0 0.25em 0; text-align: justify; } + ol#toc li { letter-spacing: 0.25em; } + ol#toc ol.toc-sub li { letter-spacing: 0em; } + + .poem { margin-left: 10%; margin-right: 10%; text-align: left; } + .poem br { display: none; } + .poem .stanza { margin: 1em 0em 1em 0em; } + .poem span.i0 { display: block; margin-left: 0em; padding-left: 3em; text-indent: -3em; } + + .tnote { width: 30em; + border: 1px dashed #808080; + background-color: #f6f6f6; + text-align: justify; + padding: 0.5em; + margin: 80px auto 80px auto; + } + // --> + /* XML end ]]>*/ + </style> + </head> +<body> + + +<pre> + +The Project Gutenberg EBook of Die Postgeheimnisse, by Unknown + +This eBook is for the use of anyone anywhere at no cost and with +almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or +re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included +with this eBook or online at www.gutenberg.org + + +Title: Die Postgeheimnisse + oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen + und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß + und Verlust zu vermeiden + +Author: Unknown + +Release Date: September 16, 2007 [EBook #22635] + +Language: German + +Character set encoding: ISO-8859-1 + +*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE POSTGEHEIMNISSE *** + + + + +Produced by Jan-Fabian Humann, Jana Srna and the Online +Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net + + + + + + +</pre> + + +<h1 class="gesperrt" style="margin-top: 80px; line-height: 150%;"><small style="font-size: 80%;">Die</small><br/> +Postgeheimnisse</h1> + +<p class="center gesperrt">oder</p> + +<p class="center" style="line-height: 180%;"><span class="gesperrt"><big style="font-size: 120%;">die hauptsächlichsten Regeln</big><br/> +welche man</span><br/> +<big style="font-size: 150%;">beim Reisen und bei Versendungen</big><br/> +<span class="gesperrt">mit<br/> +<big style="font-size: 120%; letter-spacing: 0.5em;">der Post</big><br/> +beobachten muß<br/> +<big style="font-size: 120%;">um Verdruß und Verlust</big><br/> +zu vermeiden.</span></p> + + +<p class="center gesperrt" style="margin-top: 40px;">Leipzig, 1803.</p> + + + +<div class="new-h2"></div> +<h2>Inhalt.</h2> + + +<ol id="toc"> +<li><a href="#Einleitung">Einleitung. Nützlichkeit des Postwesens.</a> + <ol class="toc-sub"> + <li>Klagen über dasselbe.</li> + <li>Allgemeine Anweisung, Verdrüßlichkeiten dabei zu vermeiden.</li> + </ol></li> +<li><a href="#Vom_Reisen_mit_der_Post">Vom Reisen mit der ordinären Post.</a> + <ol class="toc-sub"> + <li>Von Bezahlung des Passagiergeldes.</li> + <li>Von der Ueberfracht.</li> + <li>— Trinkgeldern.</li> + <li>— der Bagage des Reisenden.</li> + </ol></li> +<li><a href="#Vom_Reisen_mit_Extra-Post">Vom Reisen mit Extrapost.</a> + <ol class="toc-sub"> + <li>Wie viel Extrapostpferde man nehmen müsse.</li> + <li>Von Extrapostwagenkutschen, oder Chaisen &c.</li> + <li>Warum man Wartegeld bezahlen muß.</li> + </ol></li> +<li><a href="#Von_Versendungen_mit_der_Post">Von Versendungen mit der Post.</a> + <ol class="toc-sub"> + <li>Vom Frankiren der Briefe; wo es nöthig und wenn es nicht erforderlich ist.</li> + <li>Ueber den Preis des Briefporto's.</li> + <li>Von der Taxe der doppelten Briefe, der gerichtlichen Schriften, Manuscripte u. dergl.</li> + <li>Von ankommenden Briefen, oder was man beim Empfange der Briefe beobachten muß.</li> + <li>Wie man mit Briefen, welche man nicht einlösen will, zu verfahren hat.</li> + </ol></li> +<li><a href="#Regeln_bei_Versendungen">Regeln bei Versendungen der Gelder und Packete mit der Post.</a> + <ol class="toc-sub"> + <li>Wie man Geld in Briefe, Packete, Beutel, Fäßer u. dergl. einpacken und verwahren müsse.</li> + <li>Vom richtigen Zeichnen der Packete.</li> + <li>Was beim Empfange der Geldbriefe und Packete zu beobachten.</li> + <li>Wie man sich zu verhalten hat, wenn unsre Sachen auf der Post verlohren, oder beschädigt sind.</li> + <li>Ob und wie Briefe verlohren gehen und wie man sie zu suchen habe.</li> + <li>Vom Recommandiren der Briefe.</li> + <li>Was nützt das <em lang="la" xml:lang="la" class="antiqua">Cito</em> auf den Briefen?</li> + <li>Wegen Zurückfordern aufgegebner Briefe.</li> + <li>Von <em lang="fr" xml:lang="fr" class="antiqua">Poste restante</em> Briefen und Sachen.</li> + <li>Ob und wie man Geldvorschüße von der Post erhalten könne.</li> + </ol></li> +<li><a href="#Von_Estaffetten">Von Estaffetten.</a> + <ol class="toc-sub"> + <li>Was ist eine Staffette?</li> + <li>Was hat man beim Abschicken einer Staffette und beim Empfange derselben zu beobachten?</li> + <li>Wie viel eine Staffette kostet.</li> + </ol></li> +<li><a href="#Von_Courieren">Von Courieren.</a> + <ol class="toc-sub"> + <li>Von reitenden und fahrenden Couriers.</li> + <li>Wie schnell ein Courier reiten darf.</li> + <li>Was er bezahlen muß.</li> + </ol></li> +<li><a href="#Vom_sogenannten_Poststationsgelde">Vom Poststationsgelde.</a> + <ol class="toc-sub"> + <li>Warum es bezahlt werden muß.</li> + <li>Wer muß Stationsgeld geben?</li> + <li>Strafe derjenigen, welche eine Station vorbeifahren, ohne Stationsgebühr zu berichtigen.</li> + <li>Von Lohn- und Miethskutschern und ob es wohlfeiler ist, sich derselben statt der Post zu bedienen.</li> + <li>Vom Postzwange.</li> + </ol></li> +</ol> + +<div class="figcenter" style="width: 200px;"> +<img src="images/colophon.png" width="200" height="122" alt="" title="" /> +</div> + + + +<div class="new-h2"></div> +<p><span class='pagenum'><a name="Page_3">[3]</a></span></p> +<h2><a name="Einleitung">Einleitung.</a></h2> + + +<p>Das Postwesen ist gegenwärtig eine so ausgebreitete +und weitgreiffende Anstalt, welche überall ohne +Zweifel die bequemste und wohlfeilste Gelegenheit, +<em class="gesperrt">etwas zu versenden</em> und <em class="gesperrt">Reisen anzustellen</em>, +darbietet, daß nicht leicht ein Mensch, der +mit andern Menschen in Verbindung steht, desselben +entbehren kann, oder sich eines andern Mittels +zu jener Absicht bedienen wird. Es ist unstreitig +eine der nützlichsten Erfindungen und wohlthätigsten +Einrichtungen. Die Post verschaft nicht +nur dem Handel- und Gewerbetreibenden Publiko +täglich Vortheile und giebt vielen tausend Menschen +Unterhalt; sondern sie dienet auch höhern Zwecken +<span class='pagenum'><a name="Page_4">[4]</a></span> +für die ganze Menschheit. Das Postwesen ist, seit +seiner Einrichtung, ein vorzügliches Mittel gewesen, +unsre jetzige Kultur befördern, Wissenschaften +und Aufklärung ausbreiten zu helfen, indem es täglich +den Gelehrten diente, Entdeckungen mitzutheilen +und dem Genius der Humanität den Sieg +vorzubereiten. –</p> + +<p>Dennoch wird diese Anstalt von einem großen +Theile des Publikums, selbst von solchen Leuten, +denen sie täglich Nutzen verschaft, nicht gehörig geschätzt +und geachtet. Wenigstens giebt man sich +nicht überall Mühe genug, die Einrichtungen, welche +im Allgemeinen und in den verschiedenen Ländern +besonders, bei dem Postwesen gemacht sind, +und wodurch dessen Betrieb und Bestand erhalten +wird, kennen zu lernen und zu beobachten. Dagegen +hört man fast <em class="gesperrt">täglich Klagen und Beschwerden +über das Postwesen</em> und über +Postbediente; daher entstehen so viele Verdrüßlichkeiten, +Zänkereien und Streitigkeiten zwischen den +Postofficianten und den Reisenden und denen, welche +mit der Post etwas versenden, oder empfangen. +Aus Unkunde des Postmechanismus entsteht +nicht selten Verdruß und Verlust.</p> + +<p>Ich glaube daher ein nicht unnützes Geschäft +zu übernehmen, wenn ich mich bemühe, hier einige +<span class='pagenum'><a name="Page_5">[5]</a></span> +<em class="gesperrt">Regeln und Nachrichten mitzutheilen, +welche man befolgen muß, um Verdruß +und Verlust bei der Post zu vermeiden</em>. +– Diese Regeln sollen und können jedoch nur allgemein +seyn, und ich kann dabei natürlich nicht +auf die eigenthümlichen Posteinrichtungen irgend eines +Staats, oder eines Orts, besonders Rücksicht +nehmen. Da jedoch die Einrichtungen bei dem +Postwesen, so wie es gegenwärtig in Europa beschaffen +ist, im Wesentlichen große Aehnlichkeit haben; +so wird man sich mit der Befolgung dieser +Anweisungen so ziemlich durch alle Länder, wo Posten +sind und wo man sich derselben bedienen will, +aushelfen können.</p> + +<p>Für Leute, welche von Natur nicht zu Zänkereien +geneigt sind und die sich alles, was man +von ihnen fordert, gefallen lassen und ohne Widerrede +thun und geben, was man verlangt, oder +welche die Gabe besitzen, sich mit andern über vorkommende +Zweifel und Mißverständniße auf eine +leichte Art zu vereinigen, bedarf es dieser Regeln +größtentheils nicht. Allein solcher Menschen giebt +es nicht viel und man kann es nicht fordern, daß +alle, welche mit der Post reisen, oder etwas versenden +und empfangen, bei vorkommenden Zweifeln, +sich, ohne Aufklärung deshalben zu erhalten, +<span class='pagenum'><a name="Page_6">[6]</a></span> +beruhigen sollen, zumal man zugeben muß, daß +sowohl von Seiten der Postofficianten, als von +Seiten der Reisenden und Versender, Irrthümer +veranlaßt und begangen werden können. – Jedoch +muß ich gleich vorläufig, als eine Hauptregel +festsetzen, daß man sich, wie schon Moral und +Lebensklugheit heischen, überall bemühen müsse, +scheinbare Unbilligkeiten zu ertragen und sich zu beruhigen, +wenn man angenehm leben, mithin auch +friedlicher und schiedlicher mit der Post Verkehr haben +will. Denn jede anscheinende Unbilligkeit sogleich +auf der Stelle rächen und ausfechten zu wollen +und über jeden, in diesem Fache uns aufstoßenden +Zweifel augenblicklich von dem Postbedienten +genugthuende Aufklärung zu verlangen, +führt gewöhnlich zu noch größern Unannehmlichkeiten +und Verdrießlichkeiten.</p> + +<p>Statt dessen ist es besser und zweckmäßiger, in +allen solchen Fällen, wo man sich bei der Post beleidigt, +oder bevortheilt glaubt, sich nicht mit den +Officianten in mündliche Discussionen einzulassen, +wenn man nehmlich das Recht nicht offenbar auf +der Seite hat und der Irrthum klar am Tage +liegt, sondern unsre Beschwerden schriftlich aufzusetzen +und sie entweder dem Postdirectorio des Landes, +oder der Regierung selbst zu übergeben. Von +<span class='pagenum'><a name="Page_7">[7]</a></span> +diesen Behörden wird sicherlich Aufklärung des Vorfalls +und Genugthuung erfolgen und mehr kann +man mit Billigkeit nicht verlangen. Es schadet +nichts, wenn eine solche Erklärung, oder Genugthuung, +nicht augenblicklich auf der Stelle gegeben +wird, sondern erst mit der Zeit erfolgt. Man hat +denn doch dadurch schon so viel erlangt, daß man +Verdruß und Aerger vermieden hat, welches für +die Gesundheit und Zufriedenheit kein geringer Gewinn +ist. Die Oberpostämter und Landesregierungen +sind denn doch verbunden, die angebrachten +Beschwerden gehörig zu untersuchen und zu entscheiden, +welches auch von denselben sicher mit +größerm Nachdruck und Erfolge geschieht, als von +einem Individuo durch Zank mit dem Postbedienten. +Falls aber auch auf diesem Wege nichts auszurichten +wäre (wie leider bisweilen der Fall seyn +kann) so bleibt freilich nichts übrig, wenn man +nicht weiter oberrichterliche Hülfe suchen will, als +vorläufig die Beschwerden dem Publikum selbst zur +Beurtheilung und Nachachtung vorzulegen. –</p> + +<p>Ueberhaupt muß man jedoch in allen Fällen, +wo wir Beschwerden gegen die Post zu haben +glauben, bedenken, daß der Postofficiant nach Vorschrift +und Instruction handeln muß und daß er es +nicht leicht wagen werde, gegen Vorschrift und Instruction +<span class='pagenum'><a name="Page_8">[8]</a></span> +zu verfahren und dadurch Brodt und Ehre +aufs Spiel zu setzen.</p> + +<p>Handelt er nach seiner Instruction; so fällt +unsre Beschwerde gegen ihn von selbst weg und +wir müssen es uns schon gefallen lassen, uns nach +den Einrichtungen zu bequemen, welche an diesem +Orte in Absicht des Postwesens gemacht sind, wenn +wir nicht gegen diese selbst zu Felde ziehen können. +Handelt er aber pflichtwidrig; so ist es desto besser, +unsre Beschwerden vor seine Obern zu bringen, als +sich mit ihm in Zänkerei einzulassen. Es ist über +dieß bekannt, daß in den meisten Ländern die Gesetze +in dieser Hinsicht ziemlich bestimmt sind und +daß nicht leicht eine Regierung mit ihren Bedienten +durch die Finger sehen, sondern dem Reisenden +und Correspondenten volle Gerechtigkeit widerfahren +lassen werde. In manchen Ländern wird der +herrschaftliche Bediente, der mit Fremden in Collision +geräth, nur zu strenge behandelt und der +Fremde oft zu sehr begünstigt. –</p> + +<hr/> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_9">[9]</a></span> +Ich will nun <em class="gesperrt">erstlich</em> Regeln vortragen, welche +man <em class="gesperrt">beim Reisen mit der Post</em> beobachten +muß, und alsdann <em class="gesperrt">zweitens</em> Anweisungen, +welche <em class="gesperrt">bei Versendungen und beim Empfange +von Sachen</em> mit der Post anwendbar +sind.</p> + + + +<div class="new-h2"></div> +<p><span class='pagenum'><a name="Page_10">[10]</a></span></p> +<h2><a name="Vom_Reisen_mit_der_Post">Vom Reisen mit der Post.</a></h2> + + +<p>Wenn man mit der <em class="gesperrt">ordinären Post</em> verreisen +will; so wird es nothwendig seyn, sich zu +erkundigen, an welchem Tage und zu welcher Tageszeit +und Stunde die Post nach dem Orte, wohin +man zu reisen gedenkt, abgehet. Dieses wird +man leicht aus dem Kalender oder aus der sogenannten +Posttabelle des Orts oder Landes, erfahren +können. Lächerlich genug ist es, aber der Fall +tritt doch häufig ein, daß es Leute giebt, welche +sich einbilden, daß sobald sie sich im Posthause zu +einer Reise melden, oder einen Brief abgeben, auch +gleich eine Post an den Ort, wohin sie zu reisen, +oder den Brief zu schicken wünschen, abgehe, oder +abgehen müsse. Solche Leute giebt es nicht nur in +den sogenannten niedrigen, sondern auch in den +höhern Ständen. Und daher kann man schon abnehmen, +daß die Einrichtungen des Postwesens +noch nicht so allgemein bekannt sind, als sie es +verdienen und daß die Mühe, sie bekannter zu machen +nicht unnütz, sondern verdienstlich sei. –</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_11">[11]</a></span> +Hat man den Tag der Abreise festgesetzt; so +verfügt man sich nach dem Posthause des Tages, +oder doch wenigstens einige Stunden vorher, und +giebt daselbst dem Postofficianten zu erkennen; daß +man wünsche, nach jenem Orte mit der <em class="gesperrt">ordinären +Post</em> zu reisen, und man bittet um einen +Platz auf dem Wagen mit der Frage: wie viel dafür +bezahlt werden müsse? – Hierauf pflegt dann +von dem Postbedienten die Frage zu geschehen: ob +man <em class="gesperrt">mit</em>, oder <em class="gesperrt">ohne Bagage</em> (mit einem Koffer, +oder Gepäcke u. d. gl. oder ohne dergleichen) +reise? Diese Frage ist deshalben nothwendig, weil +die Passagiertaxe für Personen, welche Koffer, oder +anderes Gepäck, mit sich nehmen, natürlicher Weise +höher ist, als für solche, die ohne Bagage reisen. +So zahlt z. B. auf den Preußischen Posten eine +Person mit Bagage für die Meile 6 gute Groschen, +ohne Bagage nur 4 Ggr. – Hat man sich hierüber +erklärt; so fordert der Postofficiant das Postgeld. +Wenn man nun die Meilenzahl nach dem +Orte, wohin man will, weiß; so wird man leicht +selbst berechnen können, ob seine Forderung richtig, +oder falsch ist. Es ist größtentheils überall gebräuchlich, +daß dieses Postgeld sogleich erlegt werde. +Man thut also wohl, wenn man sich mit Landesmünze +versiehet und zwar in nicht zu kleinen Sorten, +<span class='pagenum'><a name="Page_12">[12]</a></span> +denn der Postbediente ist nicht verbunden, +ausländisches Geld zu nehmen und das Nachzählen +in zu geringen Münzsorten würde ihm zu viel von +seiner äusserst eingeschränkten Zeit rauben. Alsdann +kann man sich erkundigen, den wie vielsten Platz +man auf dem Postwagen bekommen werde und +um welche Zeit man sich zur Abfahrt einfinden +müsse. –</p> + +<p>Bei einigen Postämtern erhält man einen Zettel, +oder Schein, worauf bemerkt ist, daß man +den, oder jenen Platz auf dieser, oder jener Post +bezahlt habe. Wo solche Zetteln nicht gebräuchlich +sind, da werden doch die Reisenden, so wie sie sich +melden, nach der Reihe, angeschrieben und hiernach +wird bei der Abfahrt jedem sein Platz angewiesen. +Die Plätze auf einem Postwagen haben +dadurch vor einander Vorzüge, daß einige hinten, +andre vorn unter dem Verdecke, andere gar außer +dem Verdecke, und noch andre grade auf der Achse, +wo man die Stöße des Wagens am heftigsten empfindet, +sind. Die besten Stellen werden gewöhnlich +in der Mitte seyn. Es wird vergeblich seyn, +einen andern Platz, als den man der Ordnung +nach, wie man sich gemeldet hat, erhalten muß, zu +verlangen, denn die Postbedienten richten sich hierbei +nach der Regel der Mahlmüller, welche sagt: +<span class='pagenum'><a name="Page_13">[13]</a></span> +wer zuerst kömmt, der mahlt zuerst, und sie können +von dieser Ordnung nicht abgehen, weil sie sonst +andern mitreisenden Passagieren Unrecht thun und +diese sich solches nicht gefallen lassen, sondern sich +dagegen beschweren würden. Auch wird es vergeblich +seyn, von dem geforderten Postgelde etwas abziehen +zu wollen, denn der Postofficiant kann davon, +weil es taxmäßig ist und er es nach der Taxe +in Rechnung bringen muß, nichts erlassen.</p> + +<p>Nur in dem Falle, wenn man sogleich gültige +Beweise des Unvermögens, oder Armuth beibringen +könnte, würde man durch bescheidene Vorstellungen +versuchen dürfen, einen Nachlaß an dem +Passagiergelde zu erhalten. Eigentlich kann jedoch +ein solcher Nachlaß von keinem Postofficianten, als +auf besondern Befehl seiner Vorgesetzten, oder des +Landesherrn, noch weniger kann von ihm gänzliche +Postfreiheit ohne besondre Anweisung der Herrschaft +bewilligt werden. Denn bei allen Posten ist +es natürlicher Weise allgemeines Prinzip, daß jeder, +der mit der Post reiset und alles, was mit der +Post versandt wird, bezahlen muß, wovon kein Officiant, +ohne besondre Verfügung seiner Obern, abgehen +darf. Die Postmeister sind nicht Eigenthümer, +sondern nur Verwalter der Posten, mithin +verpflichtet, alle Einkünfte nach der vorgeschriebenen +<span class='pagenum'><a name="Page_14">[14]</a></span> +Taxe zu berechnen. Post- oder Portofreiheit, +oder Befreiung von Bezahlung des Postgeldes kann +nur vom Landesherrn ertheilt werden und erstreckt +sich nie weiter, als in dem Maaße, in welchem sie +ausdrücklich bewilligt ist. Solche Portobefreiung +pflegt nur gewissen Personen wegen ihrer gemeinnützigen +Unternehmungen, oder für bestimmte Geschäfte +ertheilt zu werden.</p> + +<p>Will man auf der Reise mit der ordinären +Post <em class="gesperrt">Bagage</em> mitnehmen; so muß man sich erkundigen, +wie viele Pfunde man frei mit sich führen +dürfe? – Da nun auf einigen Posten einem +Passagiere, der das volle Postgeld bezahlt, 50, auf +andern Posten weniger, auf einigen andern hingegen +mehr, nehmlich etwa 60 bis 70 Pfund freigelassen +werden; so wird jeder Passagier, der die +Schwere seines Koffers, oder seiner Bagage weiß, +selbst ausrechnen können, für wie viel Pfund er +noch besonders bezahlen müsse. Dieses Uebergewicht, +welches ein Reisender auf der ordinären Post, +ausser der bewilligten Pfundezahl, mit sich führt, +heißt in der Postsprache: <em class="gesperrt">Ueberfracht</em> und auch +das dafür zu erlegende Geld selbst wird Ueberfracht +genannt. Fast bei allen Posten wird es jedoch mit +dieser Ueberfracht nicht zum strengsten genommen. +Theils wird auf einige Pfunde, wenn es die Umstände +<span class='pagenum'><a name="Page_15">[15]</a></span> +gestatten, nicht geachtet, theils wird auch die +Ueberfracht selbst bei den meisten Posten nur nach +der geringern Victualien- und Büchertaxe, welche +gewöhnlich <sup>1</sup>/<sub>4</sub> oder <sup>1</sup>/<sub>3</sub> geringer ist, als die Taxe für +andre Waaren, genommen und bezahlt. Wenn +nun ein Passagier die Pfundezahl seiner Ueberfracht +weiß und die Taxe, oder wieviel für 1 Pfund +bis an seinen Bestimmungsort, oder nach der Station, +wohin er das Postgeld zahlt, gegeben werden +muß; so wird er auch leicht selbst berechnen können, +wie viel Ueberfracht er noch bezahlen müsse +und es ist rathsam, solches, sobald es gefordert +wird, ohne Anstand zu erlegen. Der Postbediente +ist verpflichtet, die Bagage der Passagiere wägen zu +lassen und für die Ueberfracht Bezahlung einzufordern +und in Rechnung zu bringen, und da er sowohl, +als der Postwagenmeister, welcher das Wägen +verrichtet, beeidigte Staatsdiener sind, welche +nach ihrer Instruction verfahren müssen; so wird +es vergeblich seyn, wenn ein Passagier von der +Ueberfracht etwas abdingen, oder sie sogar verweigern +wollte. Der Postbediente, welcher hierbei +seine Pflicht vernachlässigt, steht in Gefahr, daß +eine folgende Poststation die Bagage der Passagiere +nachwägt, und er also wenigstens aus seiner +Tasche ersetzen müsse, was er zu wenig berechnet +<span class='pagenum'><a name="Page_16">[16]</a></span> +hat. Das Wägen der Bagage der Passagiere, so +wie überhaupt aller auf dem Postwagen befindlichen +Päckereien, ist schon deshalben nothwendig, weil +die Post nur mit einer bestimmten Pfundezahl +nach Maßgabe der Pferdezahl und nach Beschaffenheit +des Wagens und des Weges, belastet werden +darf.</p> + +<p>Bemerkt ein Passagier, daß ihm zu viel Ueberfracht +abgefordert wird; so kann er darüber +Vorstellungen thun und bitten, daß seine Bagage +in seiner Gegenwart gewogen werde. Will man +sich dazu nicht verstehen; so bleibt dem Passagier +das Mittel offen, seine Bagage auf der folgenden +Poststation, oder an dem Orte, wo er die Post +verläßt, nachwägen zu lassen und daselbst heraus +zu fordern, was er anfangs zu viel bezahlt hat. +Wird ihm dieß auch hier verweigert, dann ist freilich +nichts übrig, als den Vorfall dem Oberpostamte, +oder der Landesregierung schriftlich anzuzeigen, +wobei jedoch, wie sich von selbst versteht, erforderlich +ist, daß man die Bagage in Gegenwart +von Zeugen genau gewogen habe, und man kann +alsdann versichert seyn, daß rechtliche Genugthuung +erfolgen werde.</p> + +<p>Kömmt es endlich zur Abfahrt des Postwagens; +so muß man sich zeitig gehörig eingefunden +<span class='pagenum'><a name="Page_17">[17]</a></span> +haben, damit die Post nicht zu warten brauche, +wobei man sonst Gefahr läuft, daß die Post, wenn +man uns vergeblich erwartet und gesucht hat, abfährt. +In diesem Falle bleibe dem Passagier nichts +übrig, als der Post sogleich nachzueilen, wenn er +noch Hofnung hat, sie einholen zu können, oder +falls dieß nicht mehr möglich wäre, bis zum nächsten +Posttage zu warten, wobei man jedoch Gefahr +läuft, das Passagiergeld noch einmal bezahlen zu +müssen, welches auch nicht unbillig ist, wenn entweder +bei dieser Post ein anderer Reisender abgewiesen +wurde, weil die Plätze schon besetzt waren, +oder weil bei der künftigen ein anderer Passagier +auf unsern Platz angenommen werden konnte. +Denn natürlicher Weise kann auf einen Postwagen +nur eine bestimmte Anzahl Reisender, so viel +nehmlich Platz und Gewicht verstatten, angenommen +werden.</p> + +<p>Ehe man jedoch abfährt, muß man sich noch +mit den sogenannten Postgehülfen und dienstbaren +Geistern, als da sind der Kofferschieber, welcher +unsre Bagage aus unsrer Wohnung nach dem Posthause +geholt hat, und der Wagenmeister, welcher +die Bagage packt, die Sitze auf dem Wagen anweiset +und die Treppe zum Aufsteigen an den Wagen +setzt, abfinden. Wenn man grade nicht weiß, +<span class='pagenum'><a name="Page_18">[18]</a></span> +wie viel man einem solchen Manne geben muß; so +kann man ihm sicher 2 Ggr. bieten und froh seyn, +wenn man damit loskömmt. Gewöhnlich erhält +der Kofferschieber nach Maaßgabe der Entfernung, +woher er die Bagage geholt hat, 2, 3, 4 auch +6 Ggr. der Wagenmeister 2 und der Mann an +der Treppe 1 Ggr. Wo mehrere dieser Chargen in +einer Person vereinigt sind, da steht es um den +Geldbeutel des Reisenden desto besser. Weil bei +den Postämtern einmal Leute gehalten werden, um +die Bagage der Reisenden zur gehörigen Zeit herbei +zu holen und diese Leute von diesem Geschäft leben +müssen: so wird es nicht füglich erlaubt seyn, +die Sachen durch eigene Leute nach der Post zu +schicken, welches auch schon deswegen nicht rathsam +ist, weil man selten den rechten Zeitpunkt +treffen und entweder zu früh oder zu spät damit +kommen würde. Besser ist es also, wenn man +auch hierbei dem einmal eingeführten Gebrauche +folgt, wodurch unsre Bagage zugleich der Aufsicht +dieser Postbediente in Verwahrung gegeben wird, +wenn gleich die Ausgaben dadurch sich etwas vermehren. +– Ueberhaupt will ich jedem Reisenden +den Rath geben, die Reisekosten nicht zu genau +vorher zu bestimmen und festzusetzen. Denn ob +gleich bei den Posten alles seine bestimmte Taxe +<span class='pagenum'><a name="Page_19">[19]</a></span> +hat; so können beim Reisen doch Fälle eintreten, +wo die Nebenausgaben sich nicht vorher genau bestimmen +lassen. Es hieß ja schon lange im Sprichworte:</p> + +<div class="poem"><div class="stanza"> +<span class="i0">Wer mit der Post reiset,<br /></span> +<span class="i0">Muß eines Lastträgers Rücken<br /></span> +<span class="i0">und eines Fürsten Beutel haben,<br /></span> +</div></div> + +<p>weil das Fahren mit der Post nicht nur wegen der +in den meisten Ländern üblichen unbequemen Postwagen +und schlechten Wegen, worauf es gewaltige +Ribben- und Rückenstöße setzt, sehr unbequem, sondern +auch gewöhnlich mit mehr Kosten verknüpft +ist, als man sich einbildet, denn ausser dem taxmäßigen +Passagiergelde, belaufen sich die Ausgaben +an Trinkgeldern für Wagenmeister, Kofferschieber, +Postillons &c. wohl eben so hoch, die Zehrungskosten, +wozu man oft durch die Reisegesellschaft +veranlaßt wird, ungerechnet.</p> + +<p>Jedoch ist die ordinäre Post noch immer die +wohlfeilste Art zu reisen und zugleich mit obiger +Einschränkung die bequemste. Denn schwerlich wird +man auf eine andre Weise, weder mit einem +Miethpferde, noch mit einer Lohnkutsche, die Meile +mit 6 bis 8 Ggr. bestreiten können.</p> + +<p>Vor der Abfahrt ist noch eins zu beobachten +und zwar noch eine wichtige Angelegenheit! Jedem +<span class='pagenum'><a name="Page_20">[20]</a></span> +Passagier ist anzurathen, daß er selbst zusehe, nicht +nur, wohin und wie man seinen Koffer gesetzt und +befestigt habe, sondern auch wo seine übrigen Sachen +auf dem Wagen geblieben sind. – Nach den +gemeinen Rechten sollte zwar die Post für die Sicherheit +der Bagage der Reisenden bei den ordinären +Posten haften, da sie für den Transport, mithin +auch für die Aufsicht bezahlt wird; allein in +den meisten Ländern hat man zu verordnen beliebt, +daß die mit den Posten Reisenden über ihre Bagage +selbst wachen müssen und daß also denselben +im Fall eines Verlustes, nichts vergütet werden +soll, besonders wenn kein Schaffner oder Conducteur +auf dem Postwagen ist, dem die Verwahrung +der Sachen ausdrücklich aufgetragen wird. +Wo eine solche Verordnung ist, da wird ein Passagier, +dem der Koffer vom Postwagen verlohren +geht, entweder ganz vergeblich den Schutz der Gerechtigkeit +anflehen, oder doch das Ende seiner +Klage nicht ohne Verdruß und Schaden erleben. +Anzurathen ist es also dem Reisenden, daß er auf +der Reise so oft, als er kann, sich nach seinen +Sachen umsehe und solche, wo es nöthig scheint +sichern läßt, ja es ist sogar rathsam, daß man +selbst Stricke oder Ketten an die Koffer gebe, um +sie damit befestigen zu lassen. Wird jedoch die +<span class='pagenum'><a name="Page_21">[21]</a></span> +Bagage von Seiten der Post ausdrücklich in Verwahrung +genommen, oder auf deren Veranlassung +auf einen Postbeiwagen gepackt; so kann man mit +allem Fug, wenn etwas verlohren geht, auf Erstattung +des Werths dringen, welche denn auch, +nach gehöriger Untersuchung und Entscheidung, nicht +entstehen kann.</p> + +<p>Kömmt man auf der Reise zu einer andern +Poststation, wo die Pferde gewechselt werden; so +hat man sich mit dem Postillon, der bis dahin +gefahren hat, abzufinden, indem man ihm ein +Trinkgeld reichen muß, welches derselbe mit einem +gewissen Rechte fordert, und welches gewöhnlich +auf eine Station von 2 bis 3 Meilen in 2 Ggr. +besteht. Ausser diesem soll zwar der Postillon zu +seiner Zehrung nichts verlangen, allein es geht gewöhnlich +so rein nicht ab, und die Reisenden werden +nicht immer umhin können, ihm vor einem +Wirthshause, wo er etwa anhält, einen Trunk reichen +zu lassen. In einigen Ländern ist jedoch die +lobenswerthe Einrichtung, daß die Reisenden alle +diese kleinen Nebenausgaben an Trinkgeldern für +Postillions u. dergl. gleich bei dem Postamte taxmäßig +berichtigen können, so daß ihnen auf der +Reise weiter nichts abgefordert werden darf. –</p> + +<p>Auf einer solchen Wechselstation wird es auch +<span class='pagenum'><a name="Page_22">[22]</a></span> +rathsam seyn, sich gleich bei der Ankunft zu erkundigen, +wie lange die Post sich daselbst aufhalten +werde, damit man sich in Absicht der Geschäfte, +welche man an diesem Orte etwa zu verrichten hat, +oder wegen der Ruhe, der man sich überlassen, +oder wegen der Erfrischung, welche man zu sich nehmen +will, darnach einrichten könne, um gegen die Zeit +der Abfahrt wieder gehörig bereit zu seyn.</p> + +<p>Ist man endlich an den Ort der Bestimmung +gekommen; so muß man nicht früher das Posthaus +verlassen, ehe man nicht seinen Koffer und +andere Sachen mitnehmen kann, weil sonst leicht +eine Verwechselung vorgehen, oder ein Fremder sich +unsre Sachen zueignen und mit fortnehmen könnte, +welches lediglich uns zur Last fallen würde. Ausser +dem Koffer noch viele andere kleinen Packete, +Schachteln und dergl. auf der Post bei sich zu führen +ist nicht rathsam, theils weil diese leicht beschädigt +und nicht gut verwahrt werden können, +theils auch weil sie gewöhnlich dem Reisenden selbst +zur Last sind.</p> + + + +<div class="new-h2"></div> +<p><span class='pagenum'><a name="Page_23">[23]</a></span></p> +<h2><a name="Vom_Reisen_mit_Extra-Post">Vom Reisen mit Extra-Post.</a></h2> + + +<p><em class="gesperrt">Extra-Post</em> ist dadurch von <em class="gesperrt">ordinären +Posten</em> verschieden, daß wie letztere immer an gewissen +Tagen und in bestimmter Zeit, es mögen +sich Reisende dazu angefunden haben, oder nicht, +abgehen und ankommen, erstere alsdann nur fährt, +wenn es von Reisenden besonders verlangt wird +und die dabei erforderlichen Kosten von denselben +bezahlt werden. Ordinäre Posten gehen auf Kosten +der Landesherren; sie müssen immer zu der einmal +bestimmten Zeit abgefertigt werden, auch wenn einmal +kein Passagier sich dazu eingefunden hätte, oder +sonst keine Ladung, auch nicht einmal ein Brief, +vorhanden wäre. Die dabei erforderlichen, einmal +festgesetzten Kosten werden aus der Postkasse bestritten. +Extra-Posten gehen aber blos auf Verlangen +und zur Bequemlichkeit einzelner Reisenden. +Die Postkasse hat gewöhnlich davon keine Einkünfte. +Das Extra-Postwesen ist lediglich eine besondere +<span class='pagenum'><a name="Page_24">[24]</a></span> +Polizei-Einrichtung eines Landes, worin +schon ordinäre Posten sind, wodurch Reisende, welche +mit den ordinären Posten nicht reisen wollen +und können, auf eine postmäßige Art, von Station +zu Station, durch die, für ordinäre Posten +bestimmten Pferde und Postillons, unter der Direction +der Postmeister, für ein landesherrlich bestimmtes +Fuhrlohn und für festgesetzte Gebühren, +fortgeschaft werden. Blos zur Bequemlichkeit solcher +Reisenden ist angeordnet, daß die Posthalter, +wenn sich Reisende um Extra-Post melden, anspannen +lassen und sie in bestimmter Zeitfrist von +einer Poststation zur andern bringen lassen müssen. +Solche Reisende haben nun entweder eigene Wagen, +oder in deren Ermangelung müssen die +Posthalter ihnen Wagen für bestimmte Gebühren +leihen.</p> + +<p>Wer mit <em class="gesperrt">Extra-Post</em> reisen will, hat dabei +folgendes zu beobachten. Wenn man die Stunde +der Abreise bestimmt hat; so bestellt man bei dem +Postamte die Anzahl Pferde, welche man bedarf, +und zeiget zugleich an, wohin man zu reisen gedenkt +und daß man entweder einen eigenen Wagen +habe, oder nicht, in welchem letztern Falle man +die Art des Wagen, den man zu haben wünscht, +bestimmen muß. An den meisten Oertern ist es +<span class='pagenum'><a name="Page_25">[25]</a></span> +alsdann gebräuchlich, daß der Postwagenmeister +kömmt, um den Wagen, worin man reisen, nebst +der Bagage, welche man mitnehmen will, zu besehen, +und darnach zu beurtheilen, ob der Wagen +nebst der bestimmten Bagage und der Zahl der +Reisenden durch so viel Pferde, als man bestellt +hat, fortgeschaft werden könne, oder nicht. Denn +in den Extrapost-Ordnungen, oder Reglements, ist +natürlicher Weise bestimmt, wie viel Pferde zu einer +Kutsche, oder Chaise und zu einer gewissen Anzahl +von Personen und Anzahl von Pfunden der +Bagage, genommen werden sollen, damit die Pferde +nicht über Gebühr belästigt werden, sondern die +bestimmten Stunden halten können; denn man muß +so wenig die ordinären, als Extraposten wie +Frachtwagen ansehen und behandeln. Findet nun +der Wagenmeister hierbei nichts zu erinnern; so +schmiert er den Wagen, ordert das Aufpacken der +Bagage an und läßt sich das Fuhrlohn nebst seiner +Gebühr reichen. Wenn man weiß, wie hoch die +Taxe für ein Extrapostpferd auf die Meile ist; +so wird man leicht abnehmen können, ob seine Forderung +richtig, oder falsch ist. Diese Taxe ist nicht +überall und immer gleich, sondern sie wird in den +verschiedenen Ländern von den Landesregierungen +gewöhnlich nach Maaßgabe der Korn- und Fütterungspreise +<span class='pagenum'><a name="Page_26">[26]</a></span> +festgesetzt, und da sie ehemals, bei +niedrigern Preisen, vom Pferde auf die Meile 6–8 Ggr. +betrug; so ist sie hingegen jetzt hier und +da auf 10, 12–14 und mehrere Ggr. erhöhet. +Die Anzeige von der Taxe des Extrapostgeldes und +der Gebühren für Wagenmeister und Postillons ist +gewöhnlich in den Posthäusern öffentlich angeschlagen; +in dessen Ermanglung wird der Reisende +wohlthun, sich deshalben bei den Postmeistern zu +erkundigen. Hat man nicht selbst einen Wagen; +so muß man allerdings für den Wagen, welchen +die Post, oder der Extrapostfahrer, zu unsrer +Reise darleihet, besonders bezahlen, welches gewöhnlich +für eine Chaise auf die Meile 4 Ggr. und +für eine Kutsche 6 Ggr. beträgt; einen ordinären offenen +Wagen erhalten jedoch die Reisenden an vielen +Orten umsonst, indem die Gebühren dafür schon +im Fuhrlohn begriffen sind. Man wird aber auch +nicht immer, besonders an kleinen Oertern Kutschen +und Chaisen antreffen und erhalten können, +sondern sich oft mit offenen Wagen behelfen +müssen.</p> + +<p>Man muß sich so einrichten, daß man pünktlich +zu der Zeit, zu der die Pferde bestellt und vorgespannt +sind, sich einsetzen und abreisen könne, +weil man sonst, wenn man die Pferde warten +<span class='pagenum'><a name="Page_27">[27]</a></span> +läßt, – <em class="gesperrt">Wartegeld</em> bezahlen muß, und zwar, +nachdem es die Postordnung des Orts bestimmt, +1 bis 2 Ggr. auf jedes Pferd für jede Stunde des +Verzugs der Abfahrt.</p> + +<p>Diese Vergütung für das Warten der Postpferde +ist keines Weges unbillig, weil die Postpferde +nicht von der Willkühr und Gemächlichkeit einzelner +Reisenden abhängen dürfen und weil sie jederzeit +Geld verdienen müssen, und sie auch nicht auf andre +Art gebraucht werden, wenigstens ruhen könnten, +wenn sie nicht auf uns warten müßten. Mit noch +größerm Rechte kann diese Vergütung von uns gefordert +werden, wenn wir durch einen auf der Reiseroute +vorausgeschickten Laufzettel die Postpferde auf +eine gewisse Zeit bestellt haben und doch durch eigenes +Verschulden uns verspäten.</p> + +<p>Kömmt man nun mit solcher Extra-Post zu +einer Poststation, wo frische Pferde genommen +werden müssen; so kann man allerdings verlangen, +höchstens binnen einer halben Stunde weiter expedirt +zu werden, allein wenn man die Pferde nicht +vorher durch einen Laufzettel bestellt hat; so wird +man es sich nicht selten gefallen lassen müssen, <sup>3</sup>/<sub>4</sub> +oder eine volle Stunde zu warten. Denn die vorzuspannenden +Pferde müssen doch erst zubereitet, +vielleicht müssen sie erst vom Acker hereingeholt +<span class='pagenum'><a name="Page_28">[28]</a></span> +werden. Man kann nicht verlangen und erwarten, +daß der Postmeister an einem kleinen Orte beständig +eine Menge Pferde aufs ungewisse im Stalle +stehen und auf unsre unangemeldete Ankunft sie schon +bereit habe. Es ist genug, wenn er in diesem +Falle die ihm vorgeschriebene Ordnung beobachtet, +wenn diese den Umständen angemessen ist, welches +leider auch nicht immer ist, weil diejenigen Leute, +welche sich solche Verordnungen entwerfen, selten in der +Lage gewesen sind, die Möglichkeit der Ausführung +derselben selbst versucht und erfahren zu haben.</p> + +<p>Hierüber mit dem Posthalter Zank anzufangen, +würde vergeblich, in manchem Falle sogar unbillig +seyn. Der Reisende thut wohl, wenn er ihn um +möglichst geschwinde Fortschaffung ersucht und da +richtet man gewöhnlich mit freundlichen Worten +mehr aus, als durch Forderung der Strenge, oder +durch Androhung vom Anklagen und Rache. Der +Postmeister kann durch gutes Fahren leicht die Zeit +wieder einbringen lassen, die etwa durch ihn versäumt +wurde. Größtentheils ist es überall Regel, +daß eine Extrapost mit eben so viel Pferden, womit +sie ausfuhr und auf einer Station ankam, weiter +gebracht werden müsse. Weniger Pferde zu +nehmen, hängt also nicht von den Reisenden ab. +Nur da, wo der Weg vorzüglich gut ist, wird eine +<span class='pagenum'><a name="Page_29">[29]</a></span> +verhältnißmäßige Verringerung der Pferdezahl verstattet. +Hingegen müssen auch die mit Extrapost +reisenden, wo schlechtere Wege sind, sich eine Vermehrung +der Pferdezahl auf ihre Kosten gefallen +lassen. Dieses werden sie um so lieber, wenn ein +Postmeister, ausser den bezahlten Pferden, auch +mehr zur Erleichterung seiner Pferde, unentgeldlich +vorspannen läßt. –</p> + +<p>Bei einer Extrapostreise ist man noch mehr +verbunden, auf seine Koffer und Bagage selbst +wachsam zu seyn und sich, in Absicht des Aufpackens, +nicht auf den Postillon, oder Wagenmeister, +zu verlassen. Denn hier gehet alles auf des Reisenden +Kosten und Gefahr. Die Post ist weiter +ihm nichts schuldig, als ihn für die bestimmte Gebühr +in einer bestimmten Zeit von einer Station +zur andern zu schaffen. Sie nimmt von seiner Bagage +weiter keine Notitz, als daß sie für die bezahlten +Pferde nicht zu schwer sei. Bei einem vorfallenden +Verluste wird also die Post nichts ersetzen +und wenn sich der Postillion beim Aufpacken +oder Befestigen der Bagage sollte etwas zu +Schulden kommen lassen, so wird es doch schwer +halten, von dem armen Teufel Erstattung zu erlangen.</p> + +<p>Um den Unannehmlichkeiten, welche durch die +<span class='pagenum'><a name="Page_30">[30]</a></span> +Verschiedenheit des Geldes entstehen, auszuweichen, +thut man wohl, sich mit Münze desjenigen Landes, +in welchem man reiset, zu versehen. Freilich ist es +unangenehm, wenn ein Sachse seine Pistole im +Hannöverschen nur zu 4 Rthlr. 16 Ggr. ausgeben +kann; allein man kann doch nicht verlangen, daß +der Postbediente den Verlust tragen soll, da derselbe +auf Landesmünze angewiesen ist, und deren +Werth in Rechnung und an die Herrschaftliche Kasse +abliefern muß. Will ein Reisender immer erst bei +jeder Post wechseln, sein Geld nach dem Cours +reduciren und darüber mit den Postofficianten abrechnen; +so entstehet dadurch leicht Mißverständniß, +wenigstens Aufenthalt, wobei der Postmann +verdrüßlich werden kann, zumal wenn man ihm +ausländische Münze aufbürdet, welche er an seinem +Orte nicht wieder anbringen kann. Oesterreichische +und Reichs-Kreutzerstücke, Batzen u. dergl. nimmt +man im nördlichen Deutschland nicht gern, auch +nicht mit Agio. Den hierdurch entstehenden Verlust +muß der Reisende tragen und zu seinen übrigen +Reisekosten schlagen. Er mag sich deshalben +über die verschiedenen Münzherren beklagen, welche +sich noch nicht zu einerlei Münzfuß haben vereinigen +wollen. –</p> + + + +<div class="new-h2"></div> +<p><span class='pagenum'><a name="Page_31">[31]</a></span></p> +<h2><a name="Von_Versendungen_mit_der_Post">Von Versendungen mit der Post.</a></h2> + + +<p>Wer <em class="gesperrt">Briefe</em> mit der Post abschickt, welche der +Empfänger postfrei erhalten, wofür derselbe kein +Postgeld (Porto) bezahlen soll, der muß <em class="gesperrt">franco</em>, +oder <em class="gesperrt">frei</em>, oder <em class="gesperrt">postfrei</em>, darauf schreiben +und bei der Aufgabe das ihm dafür abgeforderte +Geld bezahlen.</p> + +<p>Nach der Postsprache heißt überhaupt alles +Geld, welches für Transportirung der Briefe, Gelder, +Packete &c. an Fracht, von dem Absender, oder +von dem Empfänger, bezahlt werden muß: <em class="gesperrt">Porto</em>. +– Zugleich heißen auch solche Briefe, welche +abgeschickt werden, ohne daß dafür am Orte der +Aufgabe Porto bezahlt ist, die also nicht frankirt +sind, sondern wofür erst der Empfänger die Fracht, +oder den Lohn an die Post bezahlen soll: <em class="gesperrt">Portobriefe</em>. +Mithin heißt, einen Brief, oder ein +Packet u. dergl. <em class="gesperrt">Porto abschicken</em>, dafür am +Orte der Absendung nichts bezahlen, sondern die +<span class='pagenum'><a name="Page_32">[32]</a></span> +Erlegung des Porto's dem Empfänger überlassen. +Ein bei der Aufgabe bezahlter Brief heißt ein franko +oder <em class="gesperrt">frankirter Brief</em>.</p> + +<p>Es ist der Post gewöhnlich gleichgültig, ob die +Briefe und Packete von den Absendern franko, +oder porto abgeschickt werden, das heißt: ob das +dafür gebührende Postgeld bei der Aufgabe erlegt +wird, oder ob es erst von dem Empfänger bezahlt +werden soll. Besonders ist dies der Post gleichgültig, +wenn die zu versendenden Briefe und Sachen im +Lande bleiben, oder mit Posten angränzender Länder +weiter geschickt werden, mit welchen die Landesposten +oder das Postamt des Absendungsorts, in +Verbindung und Abrechnung steht. So ist es z. B. +der Preußischen Post völlig einerlei, ob ein von +Memel nach Wesel bestimmter Brief porto, oder +franko aufgegeben wird, ob das Postgeld dafür zu +Memel bezahlt ist, oder erst in Wesel von dem +Empfänger bezahlt werden soll. Eben so verhält es +sich auch bei allen den Posten, welche mit den +Preußischen Posten in Verbindung gesetzt sind, so +daß die eine Post der andern das derselben, von +den verschickten Sachen gebührende Postgeld vergütet. +So kann man z. B. seine Briefe zu Berlin, +oder in jedem andern Orte der preußischen Staaten +nach Rußland, Sachsen und nach vielen andern +<span class='pagenum'><a name="Page_33">[33]</a></span> +Ländern franko, oder porto aufgeben oder absenden, +weil die königliche Postkasse das ihr dafür +gebührende Porto, sowol von den inländischen, als +von jenen ausländischen Postämtern erheben kann +und durch die mit denselben führenden Abrechnungen +vergütet erhält. Gleiche Bewandniß hat es +auch in dieser Hinsicht in andern Staaten und +Reichen. In den österreichischen Staaten, in +Frankreich, Rußland &c. können Briefe von einer +Gränze bis zur andern franko oder porto gehen, +weil die dortigen Posten von den Empfängern das +erhalten können, was die Absender nicht bezahlt +haben.</p> + +<p>Nur da entstehen Ausnahmen von dieser Regel, +wo ausländische Posten mit den inländischen +keine Berechnung haben, – theils wegen der Verschiedenheit +des Geldes, theils auch aus andern politischen +Gründen. Daher kömmt es, daß alle +aus Deutschland nach England bestimmten Briefe +bis ans Meer, oder eigentlich bis an das Packetboot, +welches sie aufnimmt, frankirt werden müssen, +weil von England kein Porto vergütet wird, da, +wie bekannt, kein englisches Geld aus der Insel +versandt werden darf. – So verhält es sich auch +mit dem grösten Theile der österreichischen Staaten. +Die dahin gehenden Briefe müssen bis an die +<span class='pagenum'><a name="Page_34">[34]</a></span> +Gränze frankirt werden, theils weil die österreichischen +Postämter den Ausländern, selbst zum Theil +den deutschen Reichsposten kein Porto vergüten, +theils auch weil das österreichische Geld zu niedrig +im Werthe steht. Daher müssen alle aus Sachsen +und durch Sachsen nach den österreichischen Staaten +gehenden Postgüter bis an die böhmische Gränze +frankirt werden, weil die österreichischen Postämter +den den Sachsen gebührenden Porto-Vorschuß +nur in österreichischem Gelde, welches gegen sächs. +Conventionsmünze verliehrt, vergüten wollen, die +sächsischen Posten aber diesen Verlust nicht übernehmen +können. Selbst mitten in Deutschland findet +diese Unbequemlichkeit für das korrespondirende +Publikum noch Statt. – Bekanntlich bestehet hier, +ausser den Posten der verschiedenen Landesherren +z. B. in den Staaten der Häuser Bayern, Hessen, +Sachsen &c. auch noch ein besonders dem Fürsten +von Thurn und Taxis gehörendes und unter dessen +Direction stehendes Postwesen. Die Vorfahren dieses +Fürstlichen Hauses haben nemlich vor etwa 300 +Jahren angefangen, zuerst in Deutschland Posten +anzulegen und dazu Officianten, welche von ihnen +besoldet und abhängig wurden, angestellt, und weil +man nun damals die Nützlichkeit dieser Anstalten +bald empfand; so wurden ihnen nicht nur die Anlegung +<span class='pagenum'><a name="Page_35">[35]</a></span> +der Posten von den deutschen Fürsten gern +gestattet, sondern sie wurden auch dazu von manchen +Reichsständen eingeladen und dabei unterstützt. +Nachdem sich aber nach jener Zeit Handel und +Wandel in Deutschland mehr gehoben hat und die +Fürsten selbst mehr Aufmerksamkeit auf die Vermehrung +ihrer Einkünfte wandten und die Vergrößerung +ihrer Finanzen beabsichtigten; so wollten +sie auch zum Theil die aus dem Postwesen entspringenden +Aufkünfte dem Fürsten von Thurn und +Taxis nicht allein mehr überlassen, sondern sie legten +nach und nach auf eigene Kosten und Gefahr +in ihren Ländern eigene Posten an, und fingen an, +die taxischen Posten theils mit Gewalt zu vertreiben, +theils einzuschränken, wie schon am Ende des +siebenzehnten und im Anfange des achtzehnten Jahrhunderts +vornehmlich in Oesterreich, nachher in +Brandenburg, Sachsen, Hessen &c. geschehen ist. +Da jedoch nicht alle Fürsten in diesen Maaßregeln +einstimmig waren, sondern manche sich noch immer +die taxischen Posten gefallen ließen und in ihren +Ländern beibehielten; so blieb der Fürst von Thurn +und Taxis im Besitz eines von einem Ende +Deutschland bis zum andern sich erstreckenden Postwesens, +wobei die Officianten ihm <em lang="la" xml:lang="la" class="antiqua">quoad munus +et officium</em> verbindlich sind und wovon die Einkünfte +<span class='pagenum'><a name="Page_36">[36]</a></span> +in seine Kasse fließen. Ohne hier die Rechtmäßigkeit +dieser Anstalt, welche sich auf das Recht +der ersten Anlage, auf langen und verjährten Besitzstand +und endlich auf Kaiserliche Belehnung +gründen soll, zu untersuchen, wollen wir nur anführen, +daß dieses Postwesen um Deutschlands +Kultur, Handel und Gewerbe große Verdienste +hat, und daß es noch jetzt eine der vortheilhaftesten +Anstalten für ganz Deutschland im Allgemeinen ist, +indem es nicht nur unter den, durch Politik, Religion +und verschiedenes Interesse getrennten Staaten +des deutschen Reichs eine gewisse Verbindung +knüpft, welches den Landesposten der einzelnen kleinen +Herrschaften nicht möglich ist, sondern auch +selbst mit auswärtigen Ländern den Verkehr erleichtert, +z. B. mit Frankreich, mit der Schweitz und +Italien, wo gleichfalls zum Theil auch taxische Posten +existiren; kurz es ist eine wahre Nationalanstalt +und in Deutschland die einzige, welche sich +noch erhalten hat. –</p> + +<p>Aus dem Verhältnisse zwischen den Landes- +oder ständischen Posten mit den taxischen Reichsposten, +je nachdem man letztere eingeschränkt hat, die +aber hingegen sich in ihrem Besitzstande behaupten +und Repressalien gebrauchen wollen, ist nun jetzt +für das korrespondirende Publikum in Deutschland +<span class='pagenum'><a name="Page_37">[37]</a></span> +die Unbequemlichkeit entstanden, – daß man an +vielen Orten seine Briefe nicht franco, oder porto +abschicken kann, wie man wünscht, sondern daß +man sie bei der Aufgabe bis nach einem gewissen +Orte, wo sie zur taxischen Post kommen, frankiren +muß, weil die taxischen Posten den Fürstlichen, oder +letztere den ersteren gleichfalls entweder gar kein +Porto vergüten wollen, indem sie solche entweder +nicht für gültig erkennen, oder doch sich auf die in +neuern Zeiten gemachten verschiedenen ständischen +Posttaxen, sich nicht einlassen wollen.</p> + +<p>Hiernach wird man sich also bei Versendungen +von Briefen und Sachen richten müssen, und wenn +man bei der Aufgabe nicht schon weiß, wie man +sich zu verhalten hat; so muß man von den Postofficianten +darüber Erkundigung einziehen und sich +nach dessen Anweisung richten. Man darf in diesen +Fällen nicht befürchten, daß der Postofficiant, +er mag in Reichsständischen, oder Fürstl. taxischen +Diensten stehen, nach Willkühr verfahre, denn +er hat seine Instruction, wornach er sich richten +muß, und er kann auch nicht einen einzigen Brief, +geschweige mehrere, nach einem Orte porto laufen +lassen, wohin frankirt werden muß. So ist es z. B. +eine wahre Unmöglichkeit in verschiedene Theile +der österreichischen Monarchie, da die österreichischen +<span class='pagenum'><a name="Page_38">[38]</a></span> +Posten sowol von den taxischen Reichs- als auch +von andern deutschen fürstlichen Posten gewisser +Maaßen getrennt sind, oder nach Ungarn, Italien, +Spanien, England &c. Briefe ganz porto zu senden. +Sie würden nicht befördert werden können. Diese +Gefahr läuft derjenige, welcher nach solchen Oertern +und Ländern Briefe zur Post giebt, ohne zu +fragen, ob er dafür etwas bezahlen müsse, und der +nicht die Anweisung des Postofficianten abwartet +und befolgt.</p> + +<p>Die zur Post bestimmten Briefe selbst müssen +mit deutlich und leserlich geschriebenen Aufschriften +versehen seyn und wenn es mehrere Oerter gleichen +Namens giebt, so muß das Land, oder die Provinz, +worin der Ort, wohin unser Brief gehen soll, +liegt, beigesetzt werden. Denn da es z. B. mehrere +Frankfurth, Königsberg, Bergen, Burg, Neustadt +&c. giebt, und es uns nicht gleichgültig seyn +kann, ob ein nach Frankfurth am Mayn bestimmter +Brief mit der Post nach Frankfurth an der +Oder, oder ein nach Braunschweig in Niedersachsen +nach Brunswyk in Amerika geschickt +wird; so ist die Beobachtung dieses Umstandes unerläßige +Pflicht und das Irregehen der Briefe +kömmt lediglich auf Rechnung der Correspondenten. +Auf Briefe, welche frankirt seyn sollen, muß der +<span class='pagenum'><a name="Page_39">[39]</a></span> +Absender, oder vielmehr der Schreiber derselben, +selbst mit seiner eigenen Hand franco setzen und +auch den Ort, oder die Station beifügen, wohin er +bezahlen will, weil sonst, wenn solches von einer +fremden Hand geschiehet, oder den Postbedienten +überlassen bleibt, der Empfänger glauben könnte, +daß die Franchise auf der Post eigenmächtig abgeändert +und damit eine Unrichtigkeit begangen sei. +Man thut wohl, wenn man das Wort: franco, +immer unten linker Hand in die Ecke der Addresse +schreibt, weil es gewöhnlich daselbst steht und also +da vornehmlich gesucht wird und am leichtesten in +die Augen fällt. Man hat viele Beispiele, daß +wenn Absender das franco an einen andern Ort +des Couverts und undeutlich schreiben, so daß es +von den Postofficianten nicht bemerkt wurde, sondern +derselbe den Brief porto absandte, darüber mit +den Empfängern bittere Verdrüßlichkeiten entstanden, +wenn diese Porto bezahlen sollten.</p> + +<p>Ueber den <em class="gesperrt">Preis des Briefporto's</em>, oder +der Brieffracht, läßt sich im allgemeinen nichts Bestimmtes +sagen. Er beruhet gröstentheils auf Taxen, +welche vor langer Zeit eingeführt und die im +ganzen ziemlich billig sind, zumal wenn man bedenkt, +daß seit jenen Zeiten die Preise und Kosten +fast aller andern Dinge gestiegen und zum Theil +<span class='pagenum'><a name="Page_40">[40]</a></span> +verdoppelt sind. Nur beim Briefporto ist gröstentheils +seit der ersten Errichtung des Postwesens in +Deutschland keine Erhöhung vorgenommen, wenigstens +nicht bei den Reichsposten. Man kann es +wirklich nicht anders, als sehr wohlfeil finden, wenn +man einen Brief von Hamburg bis Frankfurth am +Mayn für 3 Ggr. und von Leipzig bis Hamburg +für 2 Ggr. senden kann. So ist verhältnißmäßig +überall das Porto bei diesen Posten und auch bei +denen ständischen Posten, welche mit jenen in Verbindung +stehen. Hingegen ist es in einigen Ländern, +z. B. im Mecklenburgischen, Preußischen, Oesterreichischen, +Hessischen &c. in Betracht jenes Verhältnisses +etwas höher. Besonders wurde einstens +im Brandenburgischen zur Zeit der Herstellung der +Academie der Wissenschaften zu Berlin das Porto +für jeden, einzeln zur Post gegebenen Brief, mit +6 Pfennig erhöhet; am theuersten unter allen deutschen +Territorialposten sind jedoch die Mecklenburgischen, +besonders wegen des daselbst eingeführten schweren +Münzfusses; jedoch ist im Ganzen der Unterschied +nicht groß.</p> + +<p>Man kann nicht immer den Grund angeben, +warum ein Brief von einem Orte nach einem näher +liegenden mehr kostet, als nach einem entferntern, +welches doch hier und da der Fall ist. Größtentheils +<span class='pagenum'><a name="Page_41">[41]</a></span> +liegt er in der beibehaltenen alten Reichsposttaxe, +und der höhere Preis rührt gewöhnlich davon +her, wenn Posten in neuern Zeiten angelegt sind, +wobei die Taxe nach dem jetzigen <em lang="la" xml:lang="la" class="antiqua">pretio rerum</em> angeordnet +wurde. Daher kömmt es, daß z. B. ein +Brief von Hannover bis Pyrmont 2 Ggr. und von +Hannover bis Paderborn und Erwitte gleichfalls +nur 2 Ggr. kostet, ohngeachtet letztere Oerter weiter +entfernt liegen, so wie auch ein Brief von Berlin +bis Braunschweig 4 Ggr. und von Berlin bis +Wesel nicht mehr zahlt.</p> + +<p>Es ist vergeblich, über diese Verschiedenheit des +Briefporto's den Postofficianten zur Rede zu stellen, +weil er gewöhnlich keinen Grund davon angeben +kann, als die ihm vorgeschriebene und an seinem +Orte gebräuchliche Taxe. Hiervon abzugehen und +das Porto willkührlich zu bestimmen, wird und +kann sich kein Postofficiant erlauben, denn ein solches +Verfahren würde nicht von langer Dauer und +mit sehr unangenehmen Folgen für ihn verbunden +seyn.</p> + +<p>Daher ist es aber auch nothwendig, das von +dem Postbedienten geforderte Porto ohne Umstände +zu erlegen und es kann wahrlich nicht statt finden, +dabei dingen, oder einen Abzug machen zu wollen. +Jeder an seine Posttaxe schon mechanisch gewöhnte +<span class='pagenum'><a name="Page_42">[42]</a></span> +Postofficiant könnte schon darüber verdrüßlich werden +und uns mit einer schneidenden Antwort abfertigen, +wenn wir ihm weniger Porto böten, als +er verlangt. Er müßte auch sicherlich jeden Pfennig, +den wir ihm kürzten, aus seiner Tasche beilegen +und der Kasse vergüten.</p> + +<p>Bis hierher war die Rede vom <em class="gesperrt">Porto für +einfache Briefe</em>. Weil es aber dünne und +dicke, oder <em class="gesperrt">einfache</em> und <em class="gesperrt">doppelte</em> Briefe giebt, +so ist auch das dafür zu erlegende Porto verschieden. +Als einen <em class="gesperrt">einfachen</em> (simpeln) <em class="gesperrt">Brief</em> sieht +man den an, der nur aus einem Bogen Papier besteht +und überhaupt nicht über ein Loth wiegt. Für +solche einlöthige Briefe wird nur einfaches, oder +das gewöhnliche Porto bezahlt. Wiegen sie aber +mehr; so verändert sich die Taxe. – Hierbei sind +jedoch die Prinzipien nicht einerlei. Die sogenannten +Reichsposten scheinen hierin die wohlfeilsten. +Auf den reitenden Preußischen und einigen andern +ständischen Posten muß für jedes Loth, welches ein +Brief wiegt, das einfache Porto bezahlt werden, z. B. +wenn ein einfacher Brief nach einem gewissen +Orte 2 Ggr. kostet; so kostet er, wenn er 4 Loth +wiegt 4 Ggr. indem man annimmt, daß in einem +solchen vierlöthigen Briefe wirklich 4 Briefe, oder +doch andre Papiere vom besondern Werthe, z. B. +<span class='pagenum'><a name="Page_43">[43]</a></span> +Rechnungen, Wechsel, Assignationen, Quitungen +u. dergl. seyn können. Bei den taxischen Reichsposten +steigt die Erhöhung des Porto für solche +dicke Briefe von 1 bis 3, von 4 bis 7, von 8 bis +11 Loth &c. welches aber auch bei den folgenden +Preußischen Posten der Fall ist und überhaupt wird +hierbei auf den Werth des Inhalts oder der Beischlüße +der Briefe Rücksicht genommen, so daß +das Porto für gedruckte Sachen, Proben u. dergl. +geringer ist. Auf den Englischen Posten hingegen +muß für solche doppelte Briefe drei- und mehrfaches +Porto erlegt werden, ja ein mit einem +Couvert versehener Brief kostet schon doppeltes +Postgeld.</p> + +<p>Auf den mehrsten Posten müssen auch die +<em class="gesperrt">Proceßschriften</em> der Advocaten, Gerichte und +Partheien, desgleichen die <em class="gesperrt">Manuscripte</em> der +Gelehrten und Buchhändler gleichfalls <em class="gesperrt">höheres +Porto</em> tragen. Die sogenannten Posttaxen geben +zwar hiervon keinen Grund an, worauf sie sich +aber überhaupt bei ihren Bestimmungen wenig einlassen; +die Ursache soll jedoch wahrscheinlich darin +liegen, daß gedachte Schriften einen besondern +Werth haben und daher auch von der Post <em class="gesperrt">vorzüglich +verwahrt</em> und in Aufsicht genommen +werden müßten. – Ob solches nun wirklich geschieht, +<span class='pagenum'><a name="Page_44">[44]</a></span> +oder ob der Grund des hohen Porto's für +Klageschriften in der Meynung liegt, daß die Handlungen +der Gerechtigkeit viel Geld kosten müssen, +bleibt noch problematisch. Wenigstens scheint es +billig zu seyn, daß ein mit Makulatur gefüllter +Brief von der Post eben so richtig besorgt werden +müsse, als die Vertheidigungsschrift eines unschuldig +Angeklagten, oder eines dürftigen Supplikantens. +– Die <em class="gesperrt">Manuscripte</em> der Gelehrten müssen +freilich, als die kostbarsten Erzeugnisse des Menschen, +Ausnahmen machen, und es wäre auch wirklich +gewissermaßen wünschenswerth, wenn der verschiedene +Werth derselben, schon zur Erleichterung +der Critik, durch die Post taxirt würde, oder doch +wenigstens schlechte Producte einiger Scribenten dadurch +unterdrückt würden, um die Buchhändler und +das Publikum vor größerm Verlust zu verwahren. +Dieses würde man unter die noch unbekannten +Wohlthaten des Postwesens rechnen können.</p> + +<p>Wegen der Bezahlung des Porto's für solche +dicke oder starke Briefe pflegt sehr oft zwischen den +Correspondenten und den Postofficianten Mißverständniß +zu entstehen, da es manchen befremdet, +wenn mehr, als gewöhnliches Porto gefordert wird, +indem viele glauben, ein Brief sei ein Brief. Solche +Mißverständniße werden immer entstehen, wenn +<span class='pagenum'><a name="Page_45">[45]</a></span> +nicht die Correspondenten sich eine genauere Kenntniß +von den Posttaxen verschaffen und dadurch das +Verfahren der Post beurtheilen lernen. Inzwischen +kann man im Allgemeinen voraussetzen, daß die Postofficianten +nicht so leicht hierbei vorsätzlich unrichtig +verfahren werden, da sie stets befürchten müssen, +daß eine von ihnen begangene Unrichtigkeit sehr +bald zur Sprache kommen werde, denn das Publikum +ist auf die Post sehr wachsam, beobachtet das +Verfahren der Postbedienten größtentheils sehr scharf +und ist geneigt, der Post mehr, als billig ist, zur +Last zu legen.</p> + +<p>Bei <em class="gesperrt">ankommenden Briefen</em> ist etwa +Folgendes zu beobachten. Der Empfänger muß das +auf den Brief vom Postamte gesetzte Postgeld bezahlen +und kann nichts davon abziehen, weil ein +solcher Abzug lediglich der Tasche des Postofficianten +zur Last fallen würde. Denn dieser ist nicht +Herr des Postgeldes, sondern nur Verwalter desselben +und muß es bei Heller und Pfennig berechnen.</p> + +<p>Glaubt man jedoch, daß zu viel Porto angesetzt +sei, welches allerdings aus Uebereilung und +Irrthum bei der Eile, womit die Expeditionen geschehen +müssen, zuweilen der Fall seyn kann; so +darf und muß man auch darüber sich beschweren, +Aufklärung und Schadloshaltung suchen. Am besten +<span class='pagenum'><a name="Page_46">[46]</a></span> +ist, wenn eine solche Beschwerde schriftlich +durch eine an das Postamt gerichtete Anzeige mit +Beifügung des Briefs, als <em lang="la" xml:lang="la" class="antiqua">corpus delicti</em>, geschiehet. +Denn ohne Vorzeigung des Briefs, weshalben +Beschwerde geführt wird, ist der Postbediente +selten im Stande, sogleich auf der Stelle befriedigende +Auskunft zu geben, sondern er wird erst mit +Mühe und Aufopferung von Zeit, welche ihm oft +kostbar ist, den Brief in den Postkarten und Registern +aufsuchen müssen, welches ihm sehr unangenehm +seyn würde, zumal wenn er die Beschwerde +ungegründet findet. Ist aber wirklich zu viel Porto +angesetzt und solches nicht von dem abliefernden, +sondern bei einem vorliegenden Postamte, wo der +Brief aufgegeben wurde, geschehen: so wird der +Brief auf der Route zurück gesendet werden müssen, +damit der Fehler mit Ueberzeugung da verbessert +werden könne, wo er begangen ist. Dieses +wird auch nöthig seyn, wenn ein Francobrief +dennoch mit Porto belegt ist. Es mag nun das +Porto bei der Aufgabe bezahlt und die Ansetzung +des Postgeldes aus Versehen eines Postamtes geschehen, +oder das Wort franco mag, weil es entweder +undeutlich, oder an einer ungewöhnlichen +Stelle des Couverts geschrieben war, von dem +Postofficianten nicht bemerket seyn; so wird in allen +<span class='pagenum'><a name="Page_47">[47]</a></span> +diesen Fällen die Zurücksendung des Briefs geschehen +müssen, damit der Fehler an seinem Orte +verbessert werde. Jedoch kann der Empfänger den +Brief zuvor eröffnen und lesen. Es ist auch hinreichend, +wenn nur das Couvert zurück geschickt +wird. Ist dieses nicht thunlich; so kann der Empfänger +den Brief vor der Zurücksendung wieder +versiegeln und es versteht sich auch von selbst, daß +er seinen Brief mit der nächsten Post frei zurück +erhält.</p> + +<p>Erhält Jemand durch die Post, Briefe, welche +er nicht annehmen und wofür er das Postgeld +nicht geben will; so darf er sie, der Regel nach, +nicht erbrechen, sondern muß sie uneröffnet zurück +geben. Hat er sie erbrochen und gelesen; so hat +er sie sich dadurch zugeeignet und muß also die damit +verbundenen Kosten tragen. Da jedoch heutiges +Tages viele Menschen unschuldiger Weise häufig +mit unverlangten Lotteriebriefen und andern Bettel- +und Brandbriefen, welche man nicht annehmen +kann, heimgesucht werden; so bleibt hierbei +fast kein Mittel übrig, als diese Briefe, wenn man +sie etwa erbrochen hat und nicht annehmen will, +von neuem an den Absender zu couvertiren und +sich das etwa dafür bezahlte Porto von der Post +wieder erstatten zu lassen, wobei man jedoch verbunden +<span class='pagenum'><a name="Page_48">[48]</a></span> +ist, auf dem Couverte selbst zu bemerken, +was die Post dafür ausgelegt hat. Diese Auslage +wird alsdann der Absender nebst dem hinzukommenden +Porto der Post wieder erstatten müssen. +In einigen Fällen ist es auch thunlich, dergleichen +Briefe ohne diese Umstände zurück zu senden.</p> + + + +<div class="new-h2"></div> +<p><span class='pagenum'><a name="Page_49">[49]</a></span></p> +<h2><a name="Regeln_bei_Versendungen">Regeln bei Versendungen der Gelder +und Packete mit der Post.</a></h2> + + +<p>Wenn man nur weniges Geld, als etwa einige +Pistolen oder Thaler, mit der Post versenden will, +so thut man wohl, solches in den Brief selbst zu +legen. Man muß aber das Geld besonders in ein +eigenes Papier wickeln und dieses Packetchen in +dem Briefe mit Lack befestigen. Ueberhaupt muß +man zu solchem Briefe, worin man Geld verschicken +will, starkes Papier nehmen, oder ihn wenigstens +in doppeltes Papier couvertiren, mit gutem +Lack versiegeln und ihn nicht zu klein zusammen +schlagen. Wird das Geld nicht im Briefe mit Lack +befestigt, sondern nur los hineingelegt, so daß es +darin hin und her fällt; so scheuert und sprengt es +leicht das Papier, welches gewöhnlich geschieht, +wenn das Papier dünn ist, wobei es sich denn +oft eräugnet, daß sich nicht nur Geldstücke in die +Falten des Briefs schieben und beim Erbrechen herausfallen, +<span class='pagenum'><a name="Page_50">[50]</a></span> +sondern auch gänzlich verlohren gehen, +worüber dann Verdruß und Verlust entsteht. Die +Post wird sich selten bei solchen Vorfällen zu einem +Ersatze verstehen, weil die Absender verbunden sind, +ihre abzusendenden Briefe und Packete selbst hinlänglich +zu verwahren. Sie hat ihre Pflicht erfüllt, +wenn sie den Brief in eben dem Zustande abliefert, +in welchem er ihr anvertraut wurde. Wo es +jedoch Gebrauch ist, das zu versendende Geld dem +Postbedienten zuzuzählen, ehe es eingepackt wird, +und wo es also in Gegenwart des Postbedienten, +oder von demselben selbst eingepackt wird, da hat +man sich bei eräugnendem Verluste an das empfangende +Postamt zu halten. Bei den mehrsten Posten +wird jedoch das Einpacken den Absendern selbst +überlassen und diese sind verbunden, ihre Sachen +gut verwahrt zur Post zu bringen. Wird also ein +mit Geld beschwerter Brief auf der Reise von dem +Gelde selbst durchgescheuert und zersprengt, oder +springt das Siegel desselben wegen schlechten Lacks +auf; so wird der dadurch entstandene Verlust gröstentheils +dem Absender zur Last fallen. Die Postofficianten +sollten zwar solche schlecht verwahrte +Briefe nicht annehmen: allein solches ist nicht immer +zu verhüten, da man nicht immer im Stande +<span class='pagenum'><a name="Page_51">[51]</a></span> +ist, die Beschaffenheit des Papiers und Lacks gehörig +zu beurtheilen. –</p> + +<p>Bei <em class="gesperrt">Goldversendungen</em> kann man Summen +von 500 Thalern und darüber, auf angezeigte +Art, in den Brief legen. Steigt aber die Summe +über 1000 Rthlr., so thut man besser, das Gold +besonders in einen Beutel oder Packet zu thun. +Ein solcher Beutel muß von starkem und dichten +doppelten Linnen, oder aus Leder gemacht und +gut genähet werden, damit er sich nicht zerscheuere, +oder die Nath aufspringe. Alsdann muß er mit +einem guten Bindfaden zugebunden und mit gutem +Lack versiegelt werden, dergestalt, daß das Siegel +auf die Enden, oder auf den Knoten des Bindfadens +deutlich ausgedrückt werde. Man thut auch +wohl, zwei Siegel darauf zu setzen, auf den Fall, +daß etwa das eine aufspringen oder beschädigt werden +sollte.</p> + +<p>Nimmt man, statt eines Beutels, Papier; so +muß man nicht nur das Geld erst besonders in +Papier rollen und wickeln und auf jeder Rolle die +Summe des Inhalts bemerken, sondern auch zu +dem äussern Umschlage von einer starken und haltbaren +Sorte nehmen und das Packet gleichfalls mit +Bindfaden zuschnüren und an beiden Enden gut +versiegeln. Da man auf blauem, besonders auf +<span class='pagenum'><a name="Page_52">[52]</a></span> +dem sogenannten Zuckerpapier nicht gut lesen kann, +was mit schwarzer Dinte darauf geschrieben ist; so +muß man solches nicht zu diesem Behuf, sondern +starkes weißes Papier nehmen.</p> + +<p>Es ist nicht nöthig, die ganze Addresse oder +Aufschrift des Briefes, auch auf den Beutel oder +das Packet zu setzen (in einigen Fällen kann dieß +sogar schädlich seyn); aber es ist nothwendig, den +Beutel, oder das Packet, mit eben dem Pettschaft, +womit der dazu gehörige Brief versiegelt ist, zu +versiegeln und über dies ein deutliches Zeichen, oder +<em class="gesperrt">Marque</em>, darauf zu machen. Zu diesem Zeichen +nimmt man am besten die Anfangsbuchstaben des +Namens des Empfängers und es ist auch sehr nützlich, +zugleich den Namen des Orts, wohin das +Geld bestimmt ist, beizufügen.</p> + +<p>Ferner muß man nicht nur überhaupt die Aufschrift +des Briefs deutlich schreiben, sondern man +muß vornehmlich nie vergessen, auf derselben, unten +linker Hand, ausdrücklich hinzusetzen: Hierbei, oder, +nebst einem linnenen Beutel oder Packet in Papier, +mit … Thlr. … Ggr. … Pf. gez. <em class="antiqua">A. B. C.</em> +und zugleich die Geldsorte angeben.</p> + +<p>Letzteres ist schon wegen des zu bezahlenden +Postgeldes erforderlich, weil Gold- und Silbermünze +verschieden taxirt wird, indem das Gold, in großen +<span class='pagenum'><a name="Page_53">[53]</a></span> +Summen, nicht so viel Postgeld trägt, als Silbermünze. +Auch wird, wenn das Geld auf der +Post verlohren gehen sollte, es nur in der Münzsorte +wieder ersetzt, in welcher es aufgegeben wurde. +Will man das Postgeld bei der Aufgabe bezahlen; +so muß man nicht unterlassen, franco auf den +Brief zu schreiben, oder falls man nicht ganz hin +frankiren will; so muß man den Namen des Orts, +so weit man bezahlt, bei das franco setzen.</p> + +<p>Bei großen Geldversendungen pflegt man das +Geld in Fäßer zu thun. Allein es ist nothwendig, +das Geld nicht blos in die Fäßer zu schütten, sondern +es in Beuteln verwahrt, in die Fäßer legen, +weil der Fall sehr oft eintritt, daß solche +Geldfäßer, wegen ihrer eigenen Schwere aufspringen +oder zerbrechen, zumal wenn das dazu genommene +Holz schwach und schadhaft ist. Der +durch solches schlechte Einpacken entstandene Schaden +kömmt mit Recht auf Rechnung des Absenders. +Man muß die Geldfäßer auch nicht zu groß +und zu schwer machen, damit ein Mensch sie aufheben +könne. Sind sie schwerer, als 100 Pfund; +so geschieht es leicht, daß die Wagenmeister und +Postillons beim Auf- und Abladen sie fallen lassen +oder hinwerfen müssen, um nicht von denselben gequetscht +zu werden.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_54">[54]</a></span> +Beim <em class="gesperrt">Verschicken von Waaren in Packeten</em> +sind ähnliche Vorsichtsregeln zu beobachten. +Hauptsächlich kömmt es darauf an, die Waaren gut +einzupacken und mit hinlänglicher Emballage zu verwahren, +damit sie gegen Näße geschützt sind und +nicht durchscheuert und zerschabt werden können. +Dieses wird ohnehin in allen Postverordnungen den +Absendern zur Pflicht gemacht und die Post kann +bei der gegenwärtigen Beschaffenheit der mehrsten +Postwagen, nicht alle Packete gegen Näße und +Reiben schützen, zumal da so viele Packete von sehr +verschiedener Gestalt und Beschaffenheit zur Post +gegeben werden, die also nicht immer paßlich gepackt +werden können. Wachstuch, oder Wachslinnen +ist zwar ein gutes Mittel, Waaren einzupacken; da +man aber kein Zeichen darauf machen kann, indem +kein Lack darauf haftet, so ist man genöthigt, noch +eine Enveloppe von Linnen, Papier, oder Matten +darum zu schlagen; oder man müßte sonst auf das +Wachstuch noch besonders einen linnenen Lappen +nähen und auf diesen die Marque setzen, oder solche +mit Oelfarbe bezeichnen. Bei einigen Posten, +z. B. im Preußischen, übernimmt es zwar die Post, +die Packete zu zeichnen und läßt sich dafür, wie +billig, besonders bezahlen; allein es ist besser, wenn +die Absender dies selbst besorgen. Es kann nicht +<span class='pagenum'><a name="Page_55">[55]</a></span> +Statt finden, daß man auf Koffer, oder andre +große Packete, welche man mit der Post versenden +will, die Briefe selbst nagele oder hefte. Nein; die +Briefe und Addressen müssen besonders und los +aufgegeben, und die Koffer, oder Packete mit einem +Zeichen versehen werden. Dieses Zeichen muß man +auch auf den Brief machen und zugleich dabei angeben, +in welche Emballage das Packet geschlagen +ist.</p> + +<p>Beim <em class="gesperrt">Empfange</em> der Geldbriefe und Packete +von der Post hat man gleichfalls gewisse +Vorsichten zu beobachten. Die Ablieferungsart +solcher Sachen von der Post an die Empfänger +ist nicht überall gleich. An einigen Orten werden +die mit den Posten angekommenen Geldbriefe und +Packete den Empfängern ins Haus geschickt. Dieß +ist freilich für die Empfänger ziemlich bequem; allein +es ist gewöhnlich das Unangenehme damit verbunden, +daß der Empfang solcher Sachen mehrern +Personen bekannt werden kann. An andern Orten +müssen dagegen die Empfänger selbst ihre eingelaufenen +Sachen von der Post abholen, nachdem sie +von der Ankunft derselben aus dem Posthause benachrichtigt +sind, oder einen Avis erhalten haben. +Dieser Avis besteht entweder in einem Zettel, worauf +die angekommene Sache und der Name des +<span class='pagenum'><a name="Page_56">[56]</a></span> +Empfängers bemerkt ist, oder es werden die, zu den +angekommenen Packeten gehörenden Briefe den Empfängern +zugestellt, damit diese sich nach der Post +verfügen können, um das Ihrige in Empfang zu +nehmen.</p> + +<p>Man mag nun die Sachen von der Post ins +Haus geschickt erhalten, oder sie selbst aus dem +Posthause abholen müssen; so wird man in jedem +Falle eine Bescheinigung oder Quitung, über die +richtige Ablieferung, wie billig, ausstellen müssen. +Eine solche Bescheinigung muß der Empfänger selbst +aufsetzen, oder doch eigenhändig unterschreiben, oder +denjenigen, welcher sie in seinem Namen schreiben +und Sachen in Empfang nehmen soll, dazu hinlänglich +bevollmächtigen. In einem solchen Scheine +muß nicht nur deutlich angegeben werden, was und +wie viel man erhält; sondern es ist auch nützlich, +anzuführen, von welchem Orte, oder mit welcher +Post es gekommen ist und ob man es franco, oder +porto empfangen habe.</p> + +<p>Da auch an einigen Orten von den, aus dem +Auslande und sonst herein kommenden Sachen und +Waaren Licent, oder Accise und Impost und wie +die Abgaben sonst heißen, gegeben werden muß: so +werden die Empfänger sich auch den, deshalb bestehenden +Gesetzen und Anordnungen, unterwerfen +<span class='pagenum'><a name="Page_57">[57]</a></span> +müssen. Es wird in den meisten Fällen vergeblich +seyn, sich hierüber mit den Postbedienten, oder +Acciseeinnehmern, in Dispüte einzulassen. Man +thut besser, wenn man sich hierbei beeinträchtigt +glaubt, solches schriftlich der Landesregierung, oder +der sonstigen Behörde anzuzeigen, woher alsdann +rechtliche Entscheidung erfolgen wird.</p> + +<p>Eben so muß man sich auch verhalten, wenn +uns <em class="gesperrt">auf der Post etwas beschädigt, oder +gar abhanden gekommen ist</em>. Mündliche +Anzeigen dringen nicht immer gehörig ein und werden +nicht selten von den mit Geschäften überhäuften +Postofficianten kurz abgefertigt, oder gar ausser +Acht gelaßen. Auf schriftliche Anzeige wird aber +gehörige Auskunft gegeben werden müssen. Wird +insonderheit von der Post etwa ein beschädigtes Packet +an uns abgeliefert, so müssen wir uns hüten, +solches anzunehmen. Man muß es, wenn es nur +geschehen kann, der Post zurück geben und derselben +überlassen, sich darüber mit dem Absender, oder +mit demjenigen, welcher die Beschädigung veranlaßte, +abzufinden. Haben wir es aber einmal angenommen, +alsdann werden wir hinterher mit unsern +Klagen wenig oder nichts ausrichten. Ist +man jedoch aus andrer Rücksicht genöthigt, das beschädigte +Packet anzunehmen; so muß man darauf +<span class='pagenum'><a name="Page_58">[58]</a></span> +bestehen, daß die Art und Weise der Beschädigung +auf der Post untersucht, der uns dadurch zuwachsende +Schaden ergründet und der ganze Vorfall +niedergeschrieben werde, damit wir dadurch in Stand +gesetzt werden, die Sache weiter zu verfolgen. +Denn wenn es erwiesen werden kann, daß das +Packet der Post in gutem Stande überliefert wurde, +welches schon dadurch Wahrscheinlichkeit erhält, +daß die Post es annahm, da sie doch schlecht verwahrte +Sachen nicht annehmen soll: so ist die +Post auch verbunden, den durch ihre Schuld entstandenen +Schaden zu tragen, zumal wenn das beschädigte +Packet von solcher Beschaffenheit war, daß +es gegen Beschädigung auf der Post hätte verwahrt +werden können. Um sowol solche Beschädigungen, +als auch den Verlust verlohrner Sachen von der +Post ohne große Weitläuftigkeiten ersetzt zu erhalten, +ist es rathsam, ja nothwendig, den Inhalt +unsrer zur Post zu gebenden Packete und deren Werth +selbst auf dem Briefe anzugeben und uns darüber +bei der Aufgabe einen Schein reichen zu lassen.</p> + +<p>Glaubt man, daß von unsern abgesandten Sachen +auf der Post etwas verlohren gegangen, oder +nicht an den rechten Empfänger gekommen sei; so +ist vorläufig nichts weiter erforderlich, als auf einen +Bogen Papier zu schreiben: daß man an jenem +<span class='pagenum'><a name="Page_59">[59]</a></span> +oder diesem Tage, einen Brief mit so viel Gelde, +oder ein Packet an den oder jenen, nach diesem +oder jenem Orte zur Post geliefert habe, welches, +laut erhaltener Nachricht, nicht angekommen seyn +solle und man also über die Ablieferung befriedigende +Auskunft, oder Ersatz des Werths erwarte. – +Auf eine solche Anzeige wird die Post alsdann +schon selbst sorgen müssen, die Sache zu berichtigen +und die Correspondenten zu befriedigen. –</p> + +<p>Jedoch ist die Furcht, daß auf der Post +<em class="gesperrt">Briefe verlohren gehen</em>, größtentheils ungegründet. +– Man kann sicher annehmen, daß von +einer Million Briefe kaum einer abhanden kömmt. +Man könnte es nicht befremdend finden, wenn mehrere +verlohren würden. Die Post ist eine vielfach +zusammengesetzte, sehr verwickelte Anstalt, die nur +von Menschen betrieben wird; aber wegen eines +verlohrnen oder vermißten Briefs wird gewöhnlich +schon großer und langer Lärm gemacht. Oft sollte +man aber erst fragen, ob der vermißte Brief auch +wirklich zur Post geliefert sei, oder ob sich nicht derselbe, +oder die verlangte Antwort im Hause der +Correspondenten selbst versteckt habe? – In den +meisten Fällen, ja fast immer kann man versichert +seyn, daß der Verlust eines Briefes nicht durch die +Postofficianten veranlaßt wird, da sie zu viele Ursachen +<span class='pagenum'><a name="Page_60">[60]</a></span> +haben, die ihnen anvertrauten Sachen wohl +zu verwahren. – Es kann sich aber eräugnen, daß +Briefe von einem ungewöhnlich kleinen Format sich +in größere, zu welchen sie gepackt und mit welchen +sie vermischt wurden, hinein geschoben haben, oder +daß zwei Briefe mittelst weicher Oblate, oder schlechten +Lacks, womit sie versiegelt waren, an einander +klebten. Den Postbedienten war es verzeihlich, +wenn sie bei der Eile ihres Geschäfts und bei der +Menge der unter Händen habenden Briefe und +Sachen, diesen Zufall nicht entdeckten: aber derjenige, +in dessen Hände ein auf diese Art verirrter +Brief gerieth, war eigentlich schuldig, denselben zurück +zu geben, welches aber nicht immer geschieht. +Man thut also wohl, die Briefe nicht zu klein zu +machen, sie mit gutem Lack zu verwahren, auch sie +nicht eher zur Post zu geben, als bis die Oblate, +womit sie versiegelt wurden, völlig trocken geworden +ist, und sie immer mit einer deutlichen Aufschrift +zu versehen.</p> + +<p>Auf den Preußischen, Sächsischen und vielen +andern Posten kann der Fall, daß ein Brief +abhanden kömmt, noch seltener eintreten, weil hier +jeder Brief besonders in die Postkarte eingeschrieben +wird, nemlich der Name des Empfängers und der +Ort, wohin die Briefe bestimmt sind, nach der +<span class='pagenum'><a name="Page_61">[61]</a></span> +Zahlreihe, welche zugleich auf die Briefe gesetzt +wird. Hier findet es sich also bald, wenn auf einer +Poststation ein Brief vermißt wird, wo man +ihn zu suchen habe, denn man kann jeden Brief +vom Orte seiner Aufgabe an bis zum Orte seiner +Bestimmung nachweisen. Bei den taxischen Reichsposten +wie auch bei den Posten in andern Ländern, +z. B. in England, Frankreich &c. verhält es sich +hiermit anders. Da werden die einfachen Briefe +nicht namentlich angeschrieben, sondern nur gezählt, +alsdann zusammengepackt und fortgeschickt. Mithin +kann hier kein Brief namentlich nachgewiesen werden; +auch kann beim Zählen leicht ein Brief versehen +werden. Das Zählen geschieht ohnehin nicht +grade zur Sicherheit der Briefe, sondern vielmehr +der Berechnung des Postgeldes wegen. Jedoch +kann man aber auch bei diesen Posten die Briefe +zu einer größern, oder vielmehr speciellern <em class="gesperrt">Aufmerksamkeit +empfehlen</em>, indem man sie, der +Postkunstsprache nach <em class="gesperrt">rekommendirt</em>. Man +muß in dieser Hinsicht das Wort <em class="gesperrt">rekommendirt</em> +auf dem Brief schreiben und ausser dem gewöhnlichen +Postgelde, noch etwas besonders, <em lang="la" xml:lang="la" class="antiqua">pro diligentia</em> +bezahlen. Alsdann wird der Brief namentlich +in die Postkarte geschrieben, welches allerdings zur +Sicherheit des Briefs beiträgt. Auf den kurbraunschweigischen +<span class='pagenum'><a name="Page_62">[62]</a></span> +Posten trägt ein solcher rekommandirter +Brief doppeltes Porto. Bei besonders wichtigen +Briefen sorgen die Postämter auch, daß die +Empfänger die Ablieferung derselben bescheinigen +müssen. – Bei Briefen, worin Wechsel, oder andere +Papiere von Werth geschlossen sind, ist es +rathsam, solches und wenn es geschehen kann, den +Werth der Beischlüße auf der Addreße anzugeben. +Der Kürze wegen pflegt man in diesem Falle auch +wohl nur ein <em class="antiqua">NB.</em> auf den Brief zu setzen und die +Postämter sind dann auch so aufmerksam, dieses +<em class="antiqua">NB.</em> in der Postkarte zu bemerken. – Also auf +der Post kann nicht füglich ein Brief verlohren +gehen. Geschieht es, so könnte es eher durch die +Briefträger geschehen. Jedoch diese werden solches +um so mehr verhüten, da sie für die ihnen zur +Bestellung überlieferten Briefe, das Postgeld bezahlen +müssen und auch selbst für jeden abgelieferten +Brief ein Accidenz von dem Empfänger zu erwarten +haben. Am häufigsten gehen Briefe in den +Häusern der Correspondenten selbst und durch die +Unvorsichtigkeit ihrer Boten verlohren, denn es ist +nicht selten, daß Briefe, welche durchs Gesinde zur +Post gebracht werden sollten, auf der Gasse gefunden +wurden. –</p> + +<p>Das <em class="gesperrt">Rekommendiren</em> und <em class="gesperrt">Notabeniren</em> +<span class='pagenum'><a name="Page_63">[63]</a></span> +der Briefe kann also in angezeigter Maaße von einigen +Nutzen seyn. – Hingegen ist das <em lang="la" xml:lang="la" class="antiqua">Cito</em> auf +den Briefen gewöhnlich ohne Nutzen und Wirkung. +Die Postbedienten können keinen Brief von einem +Orte zum andern mit der ordinären Post geschwinder +befördern, als die Post reitet, oder fährt. Die +ordinären Posten werden immer zu ihrer einmal +bestimmten Zeit, so wie es der Zusammenhang des +Postwesens des Orts erfordert und verstattet, abgefertiget; +sie reiten oder fahren in der, nach Maaßgabe +der Entfernung der Oerter und nach Beschaffenheit +der Wege berechneten und festgesetzten Zeit +und Stundenzahl, können also auch nie früher, aber +wegen unvorhergesehener Zufälle bisweilen später +eintreffen; mithin kann es eigentlich nichts nützen, +auf Briefe <em lang="la" xml:lang="la" class="gesperrt antiqua">cito</em> zu schreiben, denn die Post kann +und wird deshalben keine Minute schneller gehen. – +Wünscht jedoch Jemand, daß sein Brief etwas +früher, als gewöhnlich, in die Hände seines Correspondenten +gelange; so muß er auf der Addresse +des Briefs, oder durch ein beigefügtes Promemoria +die Post ersuchen, den Brief am Orte seiner Bestimmung +sogleich nach Ankunft der Post besonders +abgeben zu lassen. Hierdurch wird er bewirken, daß +der Brief nicht erst durch die Hände der Briefträger +gehe und von denselben nach der ihnen gewöhnlichen +<span class='pagenum'><a name="Page_64">[64]</a></span> +Ordnung, wonach sie die angekommenen und +zu bestellenden Briefe jedesmal nach der Reihe abgeben +müssen, sondern sogleich von den Postexpedienten +durch einen besondern Boten dem Empfänger +überliefert wird, wodurch also vielleicht bisweilen +<sup>1</sup>/<sub>4</sub> oder <sup>1</sup>/<sub>2</sub> Stunde Zeit gewonnen wird. – +Wohnt der Empfänger nicht im Orte des distribuirenden +Postamts; so muß der Absender, wenn ihm +an schneller Bestellung des Briefs gelegen ist, solches +ausdrücklich anzeigen und zugleich angeben, auf +welche Art der Brief dem Empfänger zugefördert +werden, und wer davon die Kosten tragen solle. +Denn sonst wird die Post nicht von der einmal +eingeführten Ordnung abgehen und die Briefe nur +auf die gewöhnliche Weise befördern.</p> + +<p>Zur Post gegebene Briefe und Sachen dürfen +eigentlich von den Postbedienten <em class="gesperrt">nicht wieder +zurück gegeben</em> werden. Dieses Gesetz dienet +sowol zum Besten, vornehmlich zur Sicherheit der +Correspondenten selbst, und ist auch der Postökonomie +wegen erforderlich. Man hat nehmlich Beispiele +gehabt, daß einmal auf die Post gelieferte +Briefe von einer andern fremden Person zurück gefordert +sind und damit schädlicher Mißbrauch getrieben +ist. Man hat Beispiele, daß Dienstboten, +Handlungsdiener und andre Subalterne die Briefe +<span class='pagenum'><a name="Page_65">[65]</a></span> +ihrer Herrschaften und Vorgesetzten unter scheinbaren +Vorwänden von der Post zurück genommen +und solche entweder gänzlich untergeschlagen, oder +doch den Inhalt derselben abgeändert, wohl gar +Rechnungen und Wechsel daraus entwendet haben. +Um diesen Unfug zu verhüten, muß es den Postbedienten +stets Regel seyn, nie einen ihnen einmal +zugestellten und anvertrauten Brief wieder aus den +Händen zu geben. Sollte jedoch der Absender selbst +nöthig finden, seinen Brief von der Post noch einmal +wieder zurück zu erhalten; so wird er dieses +nur erreichen können, wenn er selbst darum schriftlich +ersucht, die Addresse des Briefs aufschreibt, das +Pettschaft, mit welchem der Brief versiegelt ist, abdrückt, +oder vorzeigt, und also sich nicht nur als +den wahren Eigenthümer legitimirt, sondern auch +der Post wegen der Zurücklieferung Versicherung +giebt.</p> + +<p>Bisweilen schickt man mit der Post Briefe und +andre Sachen nach einem Orte, woselbst doch der +Empfänger sich noch nicht befindet. Man hat dabei +gewöhnlich die Absicht, daß diese Briefe oder +Sachen daselbst so lange auf der Post bleiben und +aufbewahrt werden sollen, bis der Empfänger gleichfalls +dort angekommen ist und sie in Empfang nehmen +kann. Auf diese Art kann Jemand Briefe +<span class='pagenum'><a name="Page_66">[66]</a></span> +und Sachen an sich selbst addressiren, sie mit der +Post nach einem Orte absenden, um sie dort vorzufinden, +wenn er selbst auf einem andern Wege +angelangt seyn wird. Bisweilen hat man auch nur +die Absicht, solche Briefe und Sachen nicht von +der Post auf die gewöhnliche Weise bestellen zu +lassen, sondern die Empfänger sollen solche von der +Post, gewisser Ursachen wegen, wovon sie von dem +Absender unterrichtet, oder mit demselben überein +gekommen sind, selbst abholen. – In allen diesen +Fällen pflegt man auf solche Briefe die Wörter: +<em lang="fr" xml:lang="fr" class="antiqua">poste restante</em>, oder <em lang="fr" xml:lang="fr" class="antiqua">à la poste restante</em>, d. h. +dieser Brief soll bis zur Abforderung auf der Post +liegen bleiben, zu setzen.</p> + +<p>Die Postämter begünstigen diese Wünsche des +Publikums zu dessen Bequemlichkeit und Nutzen, +gern. Allein es ist dagegen auch billig, daß sie bei +solchen Fällen nicht in Gefahr gesetzt werden. Daher +ist es unumgänglich nöthig, daß die Empfänger +solcher Briefe und Sachen sich jedesmals hinlänglich +zum Empfang legitimiren. Dieses geschiehet, +wenn sie entweder eine Vollmacht, oder doch eine +Anweisung von dem Absender beibringen, oder +wenn sie, falls es fremde und unbekannte Personen +sind, Bürgschaft stellen, und überhaupt die ihnen +in diesen Fällen von der Post gegebenen Anweisungen +<span class='pagenum'><a name="Page_67">[67]</a></span> +befolgen. – Denn die Post ist hauptsächlich +verbunden, nach allen Kräften zu sorgen, +daß die ihr anvertrauten Sachen in die Hände des +rechten Empfängers gelangen.</p> + +<p>Bisweilen wünschen Correspondenten, daß ihnen +auf ihre mit der Post abzusendenden Briefe und +Sachen von den Postbedienten <em class="gesperrt">Vorschüße</em> geleistet +werden. Dieser Fall tritt ein, wenn z. B. ein +Kaufmann oder Faktor, für einen Abwesenden eine +Auslage an sogenannten Spesen u. dergl. gemacht +hat, übrigens aber mit demselben nicht in Rechnung +steht, sich also dieses ausgelegte oder vorgeschossene +Geld von der Post auszahlen läßt, welche +alsdann solches vermittelst des Briefes dem entfernten +Schuldner anrechnet und von demselben wieder +erstatten läßt. Ausser diesen soll es eigentlich nur +Gerichtsobrigkeiten und dergl. Behörden gestattet +seyn, sich solche Vorschüße von der Post auszahlen +und den Schuldigen anrechnen zu lassen; hingegen +soll nicht Jeder, der an Auswärtige Geldforderungen +macht, damit der Post beschwerlich fallen. +Es versteht sich auch von selbst, daß dergleichen +Vorschüße keine beträchtliche Summen ausmachen, +daß sie völlig liquid seyn und daß die Absender, +wenn etwa die Empfänger den Vorschuß der Post +wieder zu erstatten sich weigern, deshalben verbindlich +<span class='pagenum'><a name="Page_68">[68]</a></span> +bleiben und die Post schadlos halten, zumal +die Post keine Gewalt hat, noch anwenden +darf, um dergleichen Gelder beizutreiben. – Dabei +ist es auch billig, daß den Postofficianten gestattet +werde, für die Vorauszahlung solcher Vorschüße +und deren Beitreibung, welches sie auf ihre +Gefahr thun, eine verhältnißmäßige Remuneration +zu nehmen. Eine solche Gebühr pflegt man gewöhnlich +<em lang="la" xml:lang="la" class="antiqua">procura</em> zu nennen. Auch versteht es sich, +daß die Post durch die Verschiedenheit des Werths +des Geldes nichts verliehren darf, sondern daß es +ihr gestattet werden muß, gehöriges Agio zu nehmen, +wenn sie den Verlust in schlechterer Münze +wieder erhält, als sie gezahlt hat.</p> + + + +<div class="new-h2"></div> +<p><span class='pagenum'><a name="Page_69">[69]</a></span></p> +<h2><a name="Von_Estaffetten">Von Estaffetten.</a></h2> + + +<p>Mit den Estaffetten hat es folgende Bewandniß. +Eine Estaffette ist eine ausserordentlich, +oder extraordinär reitende Post, wodurch ein Brief +von einem Orte zum andern postmäßig gebracht +wird. Ordinäre Posten gehen immer nur an gewissen +festgesetzten Tagen und Stunden ab; Estaffetten +können aber zu jeder Zeit abgeschickt werden. +Man nennt auch den Brief selbst, die Depesche, +welche auf diese Art estaffettenmäßig durch die Post +befördert wird, <em class="gesperrt">Estaffette</em>. Die Estaffetten nehmen +den Weg der ordinären reitenden Posten, berühren +also auch die nemlichen Stationen und +wechseln daselbst die Pferde. Wenn nemlich Jemand +von Leipzig einen Brief mit Estaffette nach +Wien schicken will; so muß er diesen Brief, nachdem +auf denselben das Wort <em class="gesperrt">Estaffette</em> geschrieben +ist, zu Leipzig ins Postamt geben und eigentlich +sogleich die Kosten bezahlen, wenn er den Brief +<span class='pagenum'><a name="Page_70">[70]</a></span> +franco abschicken muß. Das Postamt fertigt alsdann +sogleich einen Postillon mit diesem Schreiben +ab und giebt demselben einen Paß mit, worin die +Addreße des Briefes und die Route, welche die +Staffette nehmen soll, bemerkt ist. Der auf diese +Art von Leipzig abgefertigte Postillon reitet bis zur +nächsten Poststation auf der Route nach Wien, liefert +daselbst den Brief nebst dem Passe an den +Postmeister ab und kehrt darauf nach Leipzig zurück. +Von dieser Station wird alsdann sogleich +wieder ein Postillon mit gedachtem Briefe und +Paße zur zweiten geschickt, und so geht es fort von +einer Station zur andern, bis der Brief ins Postamt +zu Wien abgeliefert wird, welches alsdann +denselben an den Empfänger besorgen läßt. – Auf +diese Art gehen alle Staffetten. Daher ist es völlig +unmöglich, mit derselben Staffette, oder mit +demselben Postillon, welcher von einem Orte mit +einer Estaffette abgeschickt wird, eine Antwort zurück +zu erhalten, wie manche irrig glauben. Denn +der von Leipzig abgeschickte Postillon reitet ja nicht +ganz nach Wien und liefert den Brief nicht selbst +an den Empfänger ab, sondern er kehrt, wie alle +übrigen, von seiner Station nach Hause. – Soll +also auf eine Estaffette Antwort erfolgen; so muß +unser Correspondent von seinem Orte gleichfalls +<span class='pagenum'><a name="Page_71">[71]</a></span> +wieder eine Estaffette absenden, welche dann auf +die nemliche Art durch die Poststationen befördert +wird. – Uebrigens ist es gut, auf dem Staffetten-Schreiben +die Zeit und Stunde der Abfertigung +zu bemerken, damit der Empfänger und die +Postämter beurtheilen können, ob etwas dabei versäumt +sei. Jedoch sorgen hierfür die Postämter +schon selbst. Denn in dem Estaffetten-Paße muß +jede Poststation die Zeit der Ankunft und des Abgangs +anzeichnen und da beim Estaffettenreiten gewöhnlich +auf eine Meile nur eine Stunde und +jeder Poststation nur <sup>1</sup>/<sub>4</sub> Stunde zur Expedition verstattet +wird; so kann nicht leicht eine Versäumniß +eintreten, als nur etwa von unvorhergesehenen +ausserordentlichen Zufällen, wenn z. B. ein Postillon +mit seinem Pferde stürzt, oder ihm sonst ein +Unfall begegnet, welches aber auch jedesmal von +den Poststationen im Paße angemerkt werden muß. +Es versteht sich also von selbst, daß man mit einer +Estaffette nur simple Briefe, oder mäßige Packete, +welche der Postillon in seiner Tasche verwahren +kann, aber keine Koffer, Kisten und Kasten verschicken +könne. Will man dergleichen Sachen ausserordentlich +eiligst befördern; so muß man Extrapost +dazu nehmen. –</p> + +<p>Ist die Estaffette von dem Absender nicht frankirt +<span class='pagenum'><a name="Page_72">[72]</a></span> +oder bezahlt; so muß solches der Empfänger +thun und den Betrag der Kosten, welcher ihm angezeigt +wird und worüber ihm allenfalls eine Quitung +ertheilt werden kann, an sein Postamt erlegen, +welches alsdann jeder Poststation, welche +durch die Estaffette berührt wurde, die verdiente +Gebühr zutheilt. Wegen der hierüber zu führenden +Rechnung und wegen der Besorgung der Bezahlung +pflegen sich die Postämter ausser den taxmäßigen +Meilengeldern noch einige Groschen, wie billig, +vergüten zu lassen. Das Meilengeld für eine Staffette +beträgt jetzt in den verschiedenen Ländern, wegen +der hohen Frachtpreise, 12 bis 16 und mehr +Ggr., so wie solches von den verschiedenen Landesregierungen, +nach Ermeßen der Umstände, festgesetzt +wird.</p> + + + +<div class="new-h2"></div> +<p><span class='pagenum'><a name="Page_73">[73]</a></span></p> +<h2><a name="Von_Courieren">Von Courieren.</a></h2> + + +<p>So wie man auf gedachte ausserordentliche Art einen +einzeln Brief, oder Packet, als Estaffette, durch +die Post besorgen lassen kann; so kann man auch +einen Menschen auf ähnliche Weise durch die Post +verschicken. Will Jemand selbst einen Brief von +einem Orte zum andern bringen, oder wird eine +Person abgeschickt, um eine Nachricht mündlich zu +überbringen und bedient sich ein solcher Reisender +der Post; so nennt man ihn einen <em class="gesperrt">Courier</em>. +In Frankreich heißt auch jede reitende Post, oder +jeder Postreiter Courier. – Ein Courier reiset, wie +eine Estaffette und wird auf ähnliche Weise durch +die Post fortgeschaft, von Station zu Station. +Gewöhnlich wird auch das Meilengeld nach der +Estaffettentaxe bezahlt. Wenn ein Courier von Petersburg +nach Paris gehen soll; so kann derselbe +nicht anders seine Reise, als Courier, bewerkstelligen, +als daß er sich zu dieser Absicht, bei dem +<span class='pagenum'><a name="Page_74">[74]</a></span> +Postamte zu St. Petersburg meldet, von demselben +Courierpostpferde begehret und mit denselben zur +nächsten Poststation sich bringen läßt, von da er +alsdann weiter und sodann von Station zu Station +fortgeschaft wird, bis er das Ziel seiner Reise +erreicht hat.</p> + +<p>Jeder Courier sollte eigentlich immer reiten. +Und da ein Courier, der Absicht gemäß, weshalben +er abgeschickt wird, gewöhnlich schnell vorwärts eilen +muß; so wird er sein Pferd nicht immer im +Schritte, sondern vielmehr größtentheils im Trott, +und wo möglich noch schneller gehen lassen, auch +auf den Poststationen, wo Pferde gewechselt werden, +keine Zeit verliehren und sich überhaupt nirgends +aufhalten lassen. Jedoch wird er sich auch +immer, er mag eilen, so sehr er will, nach den +Umständen und nach den deshalben bei der Post +gemachten Einrichtungen, bequemen müssen. Diese +bestehen hauptsächlich darin, daß ein auf einer Poststation +ankommender reitender Courier binnen einer +Viertelstunde, oder in der möglichst kürzesten Zeit +expedirt und jede Meile in einer Stunde, oder wo +möglich in noch weniger Zeit mit ihm zurück gelegt +werden muß. –</p> + +<p>Einen solchen Courier kann der Postmeister +nicht allein reiten lassen; sondern es versteht sich +<span class='pagenum'><a name="Page_75">[75]</a></span> +von selbst, daß ihm ein Postillon mitgegeben werden +muß. Denn keinem Posthalter kann zugemuthet +werden, einem solchen Mann, der gewöhnlich +fremd und unbekannt ist, sein Pferd anzuvertrauen; +auch würde der Courier oft in Gefahr kommen, sich +auf dem Wege zu verirren und immer würde es +mit Beschwerlichkeiten verknüpft seyn, das Pferd +wieder in seine Heimath zurück zu schaffen. Daher +wird dem Courier beständig ein Postillion zugegeben, +welcher in der Postmontur und mit den +Postinsignien vor ihm her reitet, und nach dessen +Anweisung sich der Courier auf dem Wege richten +muß. Ein Courier darf auch einen Mantelsack von +30 bis 40 Pfund bei sich führen und denselben auf +des Postillons Pferd legen; er kann auch verlangen, +daß der Postillon ihn die richtige Straße führe +und ordnungsmäßig reite, aber es ist ihm nicht erlaubt, +auf die Pferde zu schlagen und den Postillon +mit Gewalt und durch unerlaubte Mittel zum +übermäßigen Reiten zu reitzen, noch vor demselben +voraus zu reiten.</p> + +<p>Manche Couriers bedienen sich auch, statt des +Reitpferdes, eines Wagens, besonders wenn sie zugleich +Sachen mit sich führen, welche nicht füglich +auf Pferden fortgebracht werden können, und weil +auch auf weiten Reisen nicht leicht ein Mensch solches +<span class='pagenum'><a name="Page_76">[76]</a></span> +beständig schnelles Reiten aushalten kann. Einige +bringen daher ihre eigenen kleinen Wagen von +dem Orte der Absendung mit; andere wechseln auf +der Tour, ihrer Bequemlichkeit und der Erholung +wegen, mit Reiten und Fahren ab. Beide müssen, +so wie sie ankommen und wie sie wünschen, von +der Post weiter gefördert werden. Wenn nun gleich +ein Courier seinen eigenen Wagen hat, oder er mag +auf einer Poststation, statt des Reitpferdes, einen +Wagen nehmen; so wird er doch nicht, als ein mit +Extrapost Reisender angesehen, sondern er muß Couriermäßig +für die Pferde bezahlen, und für den geliehenen +Wagen, wie sich von selbst versteht, besonders +vergüten. Denn man setzt voraus, daß er, +als Courier, doch noch schneller, als Extrapost fahren +lassen werde, mithin würde von Seiten der +Post eben die ausserordentliche Anstrengung geleistet +werden müssen. Dem vorreitenden, oder fahrenden +Postillon sind auf jede Meile gewöhnlich 4 Ggr. zu +gebilliget. Reitende Couriers pflegen ihre eigene +Sättel mit sich zu führen und es ist ihnen dieß um +so mehr anzurathen, da sie nicht auf allen Poststationen +bequeme Sättel antreffen werden, jedoch +müssen ihre Sättel auch von der Art seyn, daß +solche auf alle Pferde passen und denselben keine +Beschädigungen zufügen. Ein Couriersattel, wodurch +<span class='pagenum'><a name="Page_77">[77]</a></span> +die Pferde gedrückt und verletzt werden, kann +vom Postmeister verworfen werden. Die Depeschen, +oder andere Sachen, welche ein Courier +überbringen soll, muß derselbe selbst verwahren und +er kann keine Klage führen, wenn sie verlohren +gehen, oder beschädigt werden.</p> + + + +<div class="new-h2"></div> +<h2><a name="Vom_sogenannten_Poststationsgelde">Vom sogenannten Poststations- oder Post-Recognitionsgelde.</a></h2> + + +<p>In denjenigen Ländern, wo das Postwesen, sowohl +der ordinären Posten, als auch für Extraposten gehörig +eingerichtet ist, so daß die mit Extrapost Reisenden +immer von einer Station zur andern fortgebracht +werden können, ist es nicht erlaubt, eine +Poststation vorbei, oder um dieselbe weg zu fahren, +ohne die Pferde zu wechseln; sondern man muß auf +jeder, auf unserm Wege berührten Poststation, frische +Pferde nehmen und sich mit denselben zur folgenden +bringen lassen. Der Grund hiervon liegt +darin, daß die Posthalter auf den Stationen verpflichtet +sind, eine gewisse Anzahl Pferde zu unterhalten +und daß sie angewiesen sind, mit diesen +Pferden die Reisenden weiter zu schaffen. Es ist +<span class='pagenum'><a name="Page_78">[78]</a></span> +also auch billig, daß den Posthaltern kein Verdienst, +den sie mit ihren, durch schwere Kosten und Aufwand +zu haltenden Pferden und Postknechten, haben +könnten, – entzogen werde. – Sehr tadelnswerth +ist es daher, wenn Reisende mit ihren fremden +Fuhrleuten den Poststationen vorbei zu fahren +suchen und es sich, als eine Geschicklichkeit zurechnen, +wenn sie es, ohne entdeckt zu werden, gethan +haben. Wie würde das Extrapostwesen bestehen +können, wenn in dieser Hinsicht nicht gewisse Vorschriften +und Einschränkungen für einzelne zum Besten +des Ganzen gemacht würden? – Am Ende +würde es sonst dahin kommen, daß der Staat selbst +auf den Poststationen des Landes eine Anzahl Postpferde +nebst Knechten auf seine Kosten unterhalten +müßte. Hierzu würde sich derselbe jedoch nicht verstehen. +Er dürfte es auch nicht, weil die Kosten +davon den Landeseinwohnern am Ende unbilliger +Weise zur Last fallen würden. – Es bleibt also +nichts übrig, als daß einzelne Reisende sich in +die Ordnung bequemen, wodurch das Extrapostwesen +zum öffentlichen Dienste, oder zur Bequemlichkeit +und zum Vortheil des Ganzen erhalten werden +kann.</p> + +<p>Inzwischen hat es nichts zu bedeuten, daß die +Poststationen von solchen Reisenden, welche mit +<span class='pagenum'><a name="Page_79">[79]</a></span> +Extrapost von einem Orte abgehen, gefährdet werden. +Denn den Posthaltern und deren Knechten +ist es zur Pflicht gemacht, keine Poststation vorüber +zu fahren, sondern die Reisenden jedesmal nur bis +zur nächsten Station und nicht weiter zu bringen, +sie nach dem Posthause auf der Station zu führen +und derselben die weitere Beförderung zu überlassen. +Sollte sich ein Postillon durch die Reisenden verleiten +lassen, sie einer Post vorüber zu fahren, oder +sollte selbst ein Posthalter sich so weit vergessen, +hierin zu willigen; so würde, nach geschehener Entdeckung +des Vorgangs, die gebührende Strafe nicht +ausbleiben.</p> + +<p>Aber alle Reisende nehmen nicht Extrapost, +sondern sie bedienen sich entweder ihrer <em class="gesperrt">eigenen +Equipage</em>, oder sie nehmen <em class="gesperrt">Miethskutscher</em>, +oder <em class="gesperrt">Lohnfuhrleute</em>. Wer mit eigenen Pferden +und Wagen reiset, hat in dieser Hinsicht mit +der Post nichts zu schaffen. Ihm kann und darf +von Seiten der Post kein Hinderniß in den Weg +gelegt, er wird auch hierbei niemals in einigen Anspruch +genommen werden, als daß er etwa auf der +Reise auf der einen oder andern Poststation, wegen +der Qualität seines Fuhrwerks, ob er nemlich +mit eigenen, oder mit gemietheten, oder Lohnpferden +fahre, befragt wird, zumal, wenn es nicht in +<span class='pagenum'><a name="Page_80">[80]</a></span> +die Augen fallen sollte, daß es eigenthümliche Equipage +ist. Um einem solchen Examen enthoben zu +seyn, ist daher einem solchen Reisenden anzurathen, +daß er sich von der Obrigkeit, oder noch besser, von +dem Postamte seines Wohnorts eine Bescheinigung +über das Eigenthum seines Fuhrwerks geben lasse, +welche er bei vorkommenden Nachfragen vorzeigen und +dadurch größere Weitläuftigkeiten vermeiden könne. –</p> + +<p>Wer aber nicht mit Extrapost und mit eigener +Equipage, sondern mit gedungenen, oder <em class="gesperrt">gemietheten +Pferden</em> reiset; muß sich mit der Post, +oder mit allen den Poststationen, welche er auf seinem +Wege berührt, abfinden und das sogenannte, +landesherrlich bestimmte <em class="gesperrt">Stationsgeld</em> erlegen. +Dieses Stationsgeld ist nicht überall gleich, sondern +in den verschiedenen Ländern, wo es eingeführt und +gebräuchlich ist, verschieden. Größtentheils muß +man von jedem Pferde, welches man vor dem +Wagen hat, für jede Meile 6, 8–12 Pfennig +und mehr, oder weniger geben.</p> + +<p>Den Grund zu dieser Abgabe nehmen die Landesregierungen +daher, daß die Miethskutscher und +andere Lohnfuhrleute durch das Fortbringen solcher +Reisenden den Posthaltern einen Verdienst entziehen, +weshalben letztere entschädigt werden müssen. – +Man will jedoch aber auch die Freiheit der Reisenden +<span class='pagenum'><a name="Page_81">[81]</a></span> +nicht einschränken; man will und kann es ihnen +nicht verwehren, statt Extrapost zu nehmen, mit gemietheten +Pferden zu reisen, wenn sie dabei ihren +Vortheil und mehrere Bequemlichkeit zu finden glauben. +Wenn sie also diese vorziehen; so sollen die +Postfuhrleute, welche zum Dienste des reisenden +Publikums immer mit Kosten Pferde unterhalten +müssen, darunter nicht leiden, sondern auf eine billige +Weise gewissermaßen entschädigt werden. –</p> + +<p>Wenn man die Sache aus diesem Gesichtspunkte +betrachtet, so wird man diese Einrichtung +nicht ungerecht und die Abgabe der Stationsgebühr +nicht unbillig finden. Es fällt in die Augen, daß +eine solche geringe Vergütung, als jene wenigen +Pfennige vom Pferde auf die Meile sind, noch bei +weitem keine hinreichende Entschädigung für die Posthalter +seyn könne, gegen den Verdienst, der ihnen +auf diese Weise durch die Miethsfuhrleute genommen +wird. Durch das Stationsgeld sollen sie nur einigermaßen +beruhigt und vielmehr die Miethskutscher +abgehalten werden, Fuhren auf entfernte Oerter zu +übernehmen. – Daher soll auch die Entrichtung +der Stationsgelder eigentlich nicht den Reisenden zur +Last fallen, sondern vielmehr lediglich von den Fuhrleuten +geleistet werden. Diese werden sich freilich +in den meisten Fällen deshalb wieder an den Reisenden +erholen. Daher ist es aber auch nicht immer +wohlfeiler, statt Extrapost, einen Miethskutscher zu +nehmen. – Rechnet der Reisende die zu erlegende +<span class='pagenum'><a name="Page_82">[82]</a></span> +Stationsgebühren und andre Ausgaben, wozu er, +wenn er mit Lohnfuhr reiset, genöthigt wird, welche +aber bei Extrapost nicht statt finden, zu dem Fuhrlohne; +so wird der Unterschied der Kosten nicht groß, +sondern öfter sich gleich seyn, den Verlust der Zeit +nicht einmal zu rechnen, denn es ist doch begreiflich, +daß ein Lohnfuhrmann mit seinen Pferden einen +langen Weg nicht so geschwind zurück legen kann, +als wenn auf jeder Poststation frische Pferde vorgespannt +werden.</p> + +<p>Reiset nun Jemand mit gedungenen Pferden; +so muß er selbst darauf halten, daß der Fuhrmann +keine Poststation vorüberfahre, ohne sich daselbst zu +melden und das Stationsgeld zu berichtigen. Denn +wenn diese Defraudation entdeckt und der Fuhrmann +angehalten würde; so würde der Reisende, wenn er +gleich zu dieser Ungebühr keine Veranlassung gegeben +hätte, sondern solche von dem Fuhrmann allein herrührte, +doch gewissen Unannehmlichkeiten nicht entgehen +können, wenigstens Zeit verliehren müssen. +Die Bestrafung eines auf diese Art betroffenen Fuhrmanns +ist nicht überall gleich. In einigen Ländern +muß derselbe alsdann von jedem Pferde mehrere +Gulden oder Thaler, erlegen; in andern muß er +der vorbeigefahrenen und also lädirten Poststation +das volle Extrapostgeld nach der Taxe bis zur nächsten +Station vergüten, in noch andern muß er sogleich +seine Pferde ausspannen und heimkehren und +der Reisende muß sich gefallen lassen, von diesem +<span class='pagenum'><a name="Page_83">[83]</a></span> +Orte ab sich durch Extrapostpferde weiter bringen zu +lassen. Gewöhnlich sind die Ortsobrigkeiten von den +Landesherren beauftraget, dergleichen Vorfälle nach +den gegebenen Gesetzen zu entscheiden. –</p> + +<p>So wie es also gedachter maaßen nicht erlaubt +ist, die Poststationen vorbei zu reisen, ohne sich +mit denselben gehörig abzufinden; eben so wenig +wird es auch an Oertern, wo ein regelmäßiges Postwesen +ist, gestattet, von fremden auswärtigen Oertern +gemiethete Pferde kommen zu lassen, um mittelst +derselben Reisen zu machen. Ein solches Verfahren +würde den Einwohnern unsers Wohnorts, besonders +den Posthaltern nachtheilig seyn. Es versteht +sich von selbst, daß dieses Verbot nicht gegen +Pferde, welche dem Reisenden eigen gehören, gerichtet +seyn könne, sondern gegen fremde Lohnfuhrleute. +Mit diesen darf man nicht abreisen und über Poststationen +hinaus fahren, ohne sich mit der Post abgefunden +zu haben. Wenn man sich dieser Ordnung +unterwirft und vornehmlich auf den berührten Poststationen +die Gebühren entrichtet; so kann man übrigens +reisen, wohin und mit wem man will. Auch +hat die Post nichts dabei zu erinnern, wenn man +mit gemietheten Pferden, oder mit Lohnkutschern +Reisen nach nahe gelegenen Oertern verrichtet. Die +Abgabe des Stationsgeldes wird nur verlanget, wenn +die Miethskutscher über Poststationen hinausfahren +auf einer Straße, wo Posthaltereien angelegt sind +und zur Beförderung der Reisenden unterhalten werden.</p> + +<p><span class='pagenum'><a name="Page_84">[84]</a></span> +Diese Einrichtungen scheinen zwar mit einigem +Zwange verknüpft zu seyn. Allein in Ländern, wo +sie nicht sind, läßt es sich auch in manchen Fällen +nicht gut reisen. Jeder hat doch nicht eigene Pferde, +oder kann sie auf weite Touren nicht nehmen. Fuhrleute, +welche weite Reisen übernehmen wollen und +können, findet man auch nicht überall. Daher bleibt +doch die Anordnung eines regelmäßigen Extrapostwesens +immer noch ein sehr nützliches und diensames +Surrogat. Und wenn es auf dem bisherigen, noch +zur Zeit einzig möglichen Fuße bestehen soll; so kann +auch die Abgabe der Stationsgelder nicht vermieden +und abgeschaft werden, wie man leicht einsiehet, und +wovon sich einst der würdige Schlözzer zu überzeugen +Gelegenheit hatte.</p> + +<p class="tnote">Anmerkungen zur Transkription:<br/><br/> +Der Text der zur Transkription herangezogenen Ausgabe wurde in Hinblick +auf Unregelmäßigkeiten in der Zeichensetzung und Rechtschreibung dem +Original getreu übertragen. Lediglich einige offensichtliche Druckfehler +wurden korrigiert.</p> + + + + + + + + +<pre> + + + + + +End of the Project Gutenberg EBook of Die Postgeheimnisse, by Unknown + +*** END OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE POSTGEHEIMNISSE *** + +***** This file should be named 22635-h.htm or 22635-h.zip ***** +This and all associated files of various formats will be found in: + http://www.gutenberg.org/2/2/6/3/22635/ + +Produced by Jan-Fabian Humann, Jana Srna and the Online +Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net + + +Updated editions will replace the previous one--the old editions +will be renamed. + +Creating the works from public domain print editions means that no +one owns a United States copyright in these works, so the Foundation +(and you!) can copy and distribute it in the United States without +permission and without paying copyright royalties. Special rules, +set forth in the General Terms of Use part of this license, apply to +copying and distributing Project Gutenberg-tm electronic works to +protect the PROJECT GUTENBERG-tm concept and trademark. Project +Gutenberg is a registered trademark, and may not be used if you +charge for the eBooks, unless you receive specific permission. If you +do not charge anything for copies of this eBook, complying with the +rules is very easy. You may use this eBook for nearly any purpose +such as creation of derivative works, reports, performances and +research. They may be modified and printed and given away--you may do +practically ANYTHING with public domain eBooks. Redistribution is +subject to the trademark license, especially commercial +redistribution. + + + +*** START: FULL LICENSE *** + +THE FULL PROJECT GUTENBERG LICENSE +PLEASE READ THIS BEFORE YOU DISTRIBUTE OR USE THIS WORK + +To protect the Project Gutenberg-tm mission of promoting the free +distribution of electronic works, by using or distributing this work +(or any other work associated in any way with the phrase "Project +Gutenberg"), you agree to comply with all the terms of the Full Project +Gutenberg-tm License (available with this file or online at +http://gutenberg.org/license). + + +Section 1. General Terms of Use and Redistributing Project Gutenberg-tm +electronic works + +1.A. By reading or using any part of this Project Gutenberg-tm +electronic work, you indicate that you have read, understand, agree to +and accept all the terms of this license and intellectual property +(trademark/copyright) agreement. If you do not agree to abide by all +the terms of this agreement, you must cease using and return or destroy +all copies of Project Gutenberg-tm electronic works in your possession. +If you paid a fee for obtaining a copy of or access to a Project +Gutenberg-tm electronic work and you do not agree to be bound by the +terms of this agreement, you may obtain a refund from the person or +entity to whom you paid the fee as set forth in paragraph 1.E.8. + +1.B. "Project Gutenberg" is a registered trademark. It may only be +used on or associated in any way with an electronic work by people who +agree to be bound by the terms of this agreement. There are a few +things that you can do with most Project Gutenberg-tm electronic works +even without complying with the full terms of this agreement. See +paragraph 1.C below. There are a lot of things you can do with Project +Gutenberg-tm electronic works if you follow the terms of this agreement +and help preserve free future access to Project Gutenberg-tm electronic +works. See paragraph 1.E below. + +1.C. The Project Gutenberg Literary Archive Foundation ("the Foundation" +or PGLAF), owns a compilation copyright in the collection of Project +Gutenberg-tm electronic works. Nearly all the individual works in the +collection are in the public domain in the United States. If an +individual work is in the public domain in the United States and you are +located in the United States, we do not claim a right to prevent you from +copying, distributing, performing, displaying or creating derivative +works based on the work as long as all references to Project Gutenberg +are removed. Of course, we hope that you will support the Project +Gutenberg-tm mission of promoting free access to electronic works by +freely sharing Project Gutenberg-tm works in compliance with the terms of +this agreement for keeping the Project Gutenberg-tm name associated with +the work. You can easily comply with the terms of this agreement by +keeping this work in the same format with its attached full Project +Gutenberg-tm License when you share it without charge with others. + +1.D. The copyright laws of the place where you are located also govern +what you can do with this work. Copyright laws in most countries are in +a constant state of change. If you are outside the United States, check +the laws of your country in addition to the terms of this agreement +before downloading, copying, displaying, performing, distributing or +creating derivative works based on this work or any other Project +Gutenberg-tm work. The Foundation makes no representations concerning +the copyright status of any work in any country outside the United +States. + +1.E. Unless you have removed all references to Project Gutenberg: + +1.E.1. The following sentence, with active links to, or other immediate +access to, the full Project Gutenberg-tm License must appear prominently +whenever any copy of a Project Gutenberg-tm work (any work on which the +phrase "Project Gutenberg" appears, or with which the phrase "Project +Gutenberg" is associated) is accessed, displayed, performed, viewed, +copied or distributed: + +This eBook is for the use of anyone anywhere at no cost and with +almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or +re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included +with this eBook or online at www.gutenberg.org + +1.E.2. If an individual Project Gutenberg-tm electronic work is derived +from the public domain (does not contain a notice indicating that it is +posted with permission of the copyright holder), the work can be copied +and distributed to anyone in the United States without paying any fees +or charges. If you are redistributing or providing access to a work +with the phrase "Project Gutenberg" associated with or appearing on the +work, you must comply either with the requirements of paragraphs 1.E.1 +through 1.E.7 or obtain permission for the use of the work and the +Project Gutenberg-tm trademark as set forth in paragraphs 1.E.8 or +1.E.9. + +1.E.3. If an individual Project Gutenberg-tm electronic work is posted +with the permission of the copyright holder, your use and distribution +must comply with both paragraphs 1.E.1 through 1.E.7 and any additional +terms imposed by the copyright holder. Additional terms will be linked +to the Project Gutenberg-tm License for all works posted with the +permission of the copyright holder found at the beginning of this work. + +1.E.4. Do not unlink or detach or remove the full Project Gutenberg-tm +License terms from this work, or any files containing a part of this +work or any other work associated with Project Gutenberg-tm. + +1.E.5. Do not copy, display, perform, distribute or redistribute this +electronic work, or any part of this electronic work, without +prominently displaying the sentence set forth in paragraph 1.E.1 with +active links or immediate access to the full terms of the Project +Gutenberg-tm License. + +1.E.6. You may convert to and distribute this work in any binary, +compressed, marked up, nonproprietary or proprietary form, including any +word processing or hypertext form. However, if you provide access to or +distribute copies of a Project Gutenberg-tm work in a format other than +"Plain Vanilla ASCII" or other format used in the official version +posted on the official Project Gutenberg-tm web site (www.gutenberg.org), +you must, at no additional cost, fee or expense to the user, provide a +copy, a means of exporting a copy, or a means of obtaining a copy upon +request, of the work in its original "Plain Vanilla ASCII" or other +form. Any alternate format must include the full Project Gutenberg-tm +License as specified in paragraph 1.E.1. + +1.E.7. Do not charge a fee for access to, viewing, displaying, +performing, copying or distributing any Project Gutenberg-tm works +unless you comply with paragraph 1.E.8 or 1.E.9. + +1.E.8. You may charge a reasonable fee for copies of or providing +access to or distributing Project Gutenberg-tm electronic works provided +that + +- You pay a royalty fee of 20% of the gross profits you derive from + the use of Project Gutenberg-tm works calculated using the method + you already use to calculate your applicable taxes. The fee is + owed to the owner of the Project Gutenberg-tm trademark, but he + has agreed to donate royalties under this paragraph to the + Project Gutenberg Literary Archive Foundation. Royalty payments + must be paid within 60 days following each date on which you + prepare (or are legally required to prepare) your periodic tax + returns. Royalty payments should be clearly marked as such and + sent to the Project Gutenberg Literary Archive Foundation at the + address specified in Section 4, "Information about donations to + the Project Gutenberg Literary Archive Foundation." + +- You provide a full refund of any money paid by a user who notifies + you in writing (or by e-mail) within 30 days of receipt that s/he + does not agree to the terms of the full Project Gutenberg-tm + License. You must require such a user to return or + destroy all copies of the works possessed in a physical medium + and discontinue all use of and all access to other copies of + Project Gutenberg-tm works. + +- You provide, in accordance with paragraph 1.F.3, a full refund of any + money paid for a work or a replacement copy, if a defect in the + electronic work is discovered and reported to you within 90 days + of receipt of the work. + +- You comply with all other terms of this agreement for free + distribution of Project Gutenberg-tm works. + +1.E.9. If you wish to charge a fee or distribute a Project Gutenberg-tm +electronic work or group of works on different terms than are set +forth in this agreement, you must obtain permission in writing from +both the Project Gutenberg Literary Archive Foundation and Michael +Hart, the owner of the Project Gutenberg-tm trademark. Contact the +Foundation as set forth in Section 3 below. + +1.F. + +1.F.1. Project Gutenberg volunteers and employees expend considerable +effort to identify, do copyright research on, transcribe and proofread +public domain works in creating the Project Gutenberg-tm +collection. Despite these efforts, Project Gutenberg-tm electronic +works, and the medium on which they may be stored, may contain +"Defects," such as, but not limited to, incomplete, inaccurate or +corrupt data, transcription errors, a copyright or other intellectual +property infringement, a defective or damaged disk or other medium, a +computer virus, or computer codes that damage or cannot be read by +your equipment. + +1.F.2. LIMITED WARRANTY, DISCLAIMER OF DAMAGES - Except for the "Right +of Replacement or Refund" described in paragraph 1.F.3, the Project +Gutenberg Literary Archive Foundation, the owner of the Project +Gutenberg-tm trademark, and any other party distributing a Project +Gutenberg-tm electronic work under this agreement, disclaim all +liability to you for damages, costs and expenses, including legal +fees. YOU AGREE THAT YOU HAVE NO REMEDIES FOR NEGLIGENCE, STRICT +LIABILITY, BREACH OF WARRANTY OR BREACH OF CONTRACT EXCEPT THOSE +PROVIDED IN PARAGRAPH F3. YOU AGREE THAT THE FOUNDATION, THE +TRADEMARK OWNER, AND ANY DISTRIBUTOR UNDER THIS AGREEMENT WILL NOT BE +LIABLE TO YOU FOR ACTUAL, DIRECT, INDIRECT, CONSEQUENTIAL, PUNITIVE OR +INCIDENTAL DAMAGES EVEN IF YOU GIVE NOTICE OF THE POSSIBILITY OF SUCH +DAMAGE. + +1.F.3. LIMITED RIGHT OF REPLACEMENT OR REFUND - If you discover a +defect in this electronic work within 90 days of receiving it, you can +receive a refund of the money (if any) you paid for it by sending a +written explanation to the person you received the work from. If you +received the work on a physical medium, you must return the medium with +your written explanation. The person or entity that provided you with +the defective work may elect to provide a replacement copy in lieu of a +refund. If you received the work electronically, the person or entity +providing it to you may choose to give you a second opportunity to +receive the work electronically in lieu of a refund. If the second copy +is also defective, you may demand a refund in writing without further +opportunities to fix the problem. + +1.F.4. Except for the limited right of replacement or refund set forth +in paragraph 1.F.3, this work is provided to you 'AS-IS' WITH NO OTHER +WARRANTIES OF ANY KIND, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO +WARRANTIES OF MERCHANTIBILITY OR FITNESS FOR ANY PURPOSE. + +1.F.5. Some states do not allow disclaimers of certain implied +warranties or the exclusion or limitation of certain types of damages. +If any disclaimer or limitation set forth in this agreement violates the +law of the state applicable to this agreement, the agreement shall be +interpreted to make the maximum disclaimer or limitation permitted by +the applicable state law. The invalidity or unenforceability of any +provision of this agreement shall not void the remaining provisions. + +1.F.6. INDEMNITY - You agree to indemnify and hold the Foundation, the +trademark owner, any agent or employee of the Foundation, anyone +providing copies of Project Gutenberg-tm electronic works in accordance +with this agreement, and any volunteers associated with the production, +promotion and distribution of Project Gutenberg-tm electronic works, +harmless from all liability, costs and expenses, including legal fees, +that arise directly or indirectly from any of the following which you do +or cause to occur: (a) distribution of this or any Project Gutenberg-tm +work, (b) alteration, modification, or additions or deletions to any +Project Gutenberg-tm work, and (c) any Defect you cause. + + +Section 2. Information about the Mission of Project Gutenberg-tm + +Project Gutenberg-tm is synonymous with the free distribution of +electronic works in formats readable by the widest variety of computers +including obsolete, old, middle-aged and new computers. It exists +because of the efforts of hundreds of volunteers and donations from +people in all walks of life. + +Volunteers and financial support to provide volunteers with the +assistance they need, is critical to reaching Project Gutenberg-tm's +goals and ensuring that the Project Gutenberg-tm collection will +remain freely available for generations to come. In 2001, the Project +Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure +and permanent future for Project Gutenberg-tm and future generations. +To learn more about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation +and how your efforts and donations can help, see Sections 3 and 4 +and the Foundation web page at http://www.pglaf.org. + + +Section 3. Information about the Project Gutenberg Literary Archive +Foundation + +The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit +501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the +state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal +Revenue Service. The Foundation's EIN or federal tax identification +number is 64-6221541. Its 501(c)(3) letter is posted at +http://pglaf.org/fundraising. Contributions to the Project Gutenberg +Literary Archive Foundation are tax deductible to the full extent +permitted by U.S. federal laws and your state's laws. + +The Foundation's principal office is located at 4557 Melan Dr. S. +Fairbanks, AK, 99712., but its volunteers and employees are scattered +throughout numerous locations. Its business office is located at +809 North 1500 West, Salt Lake City, UT 84116, (801) 596-1887, email +business@pglaf.org. Email contact links and up to date contact +information can be found at the Foundation's web site and official +page at http://pglaf.org + +For additional contact information: + Dr. Gregory B. Newby + Chief Executive and Director + gbnewby@pglaf.org + + +Section 4. Information about Donations to the Project Gutenberg +Literary Archive Foundation + +Project Gutenberg-tm depends upon and cannot survive without wide +spread public support and donations to carry out its mission of +increasing the number of public domain and licensed works that can be +freely distributed in machine readable form accessible by the widest +array of equipment including outdated equipment. Many small donations +($1 to $5,000) are particularly important to maintaining tax exempt +status with the IRS. + +The Foundation is committed to complying with the laws regulating +charities and charitable donations in all 50 states of the United +States. Compliance requirements are not uniform and it takes a +considerable effort, much paperwork and many fees to meet and keep up +with these requirements. We do not solicit donations in locations +where we have not received written confirmation of compliance. To +SEND DONATIONS or determine the status of compliance for any +particular state visit http://pglaf.org + +While we cannot and do not solicit contributions from states where we +have not met the solicitation requirements, we know of no prohibition +against accepting unsolicited donations from donors in such states who +approach us with offers to donate. + +International donations are gratefully accepted, but we cannot make +any statements concerning tax treatment of donations received from +outside the United States. U.S. laws alone swamp our small staff. + +Please check the Project Gutenberg Web pages for current donation +methods and addresses. Donations are accepted in a number of other +ways including checks, online payments and credit card donations. +To donate, please visit: http://pglaf.org/donate + + +Section 5. General Information About Project Gutenberg-tm electronic +works. + +Professor Michael S. Hart is the originator of the Project Gutenberg-tm +concept of a library of electronic works that could be freely shared +with anyone. For thirty years, he produced and distributed Project +Gutenberg-tm eBooks with only a loose network of volunteer support. + + +Project Gutenberg-tm eBooks are often created from several printed +editions, all of which are confirmed as Public Domain in the U.S. +unless a copyright notice is included. Thus, we do not necessarily +keep eBooks in compliance with any particular paper edition. + + +Most people start at our Web site which has the main PG search facility: + + http://www.gutenberg.org + +This Web site includes information about Project Gutenberg-tm, +including how to make donations to the Project Gutenberg Literary +Archive Foundation, how to help produce our new eBooks, and how to +subscribe to our email newsletter to hear about new eBooks. + + +</pre> + +</body> +</html> diff --git a/22635-h/images/colophon.png b/22635-h/images/colophon.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..90fd367 --- /dev/null +++ b/22635-h/images/colophon.png |
