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authorRoger Frank <rfrank@pglaf.org>2025-10-15 01:53:20 -0700
committerRoger Frank <rfrank@pglaf.org>2025-10-15 01:53:20 -0700
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+ The Project Gutenberg eBook of Die Postgeheimnisse, by Unknown
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+<pre>
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+The Project Gutenberg EBook of Die Postgeheimnisse, by Unknown
+
+This eBook is for the use of anyone anywhere at no cost and with
+almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or
+re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included
+with this eBook or online at www.gutenberg.org
+
+
+Title: Die Postgeheimnisse
+ oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen
+ und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß
+ und Verlust zu vermeiden
+
+Author: Unknown
+
+Release Date: September 16, 2007 [EBook #22635]
+
+Language: German
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+Character set encoding: ISO-8859-1
+
+*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE POSTGEHEIMNISSE ***
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+Produced by Jan-Fabian Humann, Jana Srna and the Online
+Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net
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+<h1 class="gesperrt" style="margin-top: 80px; line-height: 150%;"><small style="font-size: 80%;">Die</small><br/>
+Postgeheimnisse</h1>
+
+<p class="center gesperrt">oder</p>
+
+<p class="center" style="line-height: 180%;"><span class="gesperrt"><big style="font-size: 120%;">die haupts&auml;chlichsten Regeln</big><br/>
+welche man</span><br/>
+<big style="font-size: 150%;">beim Reisen und bei Versendungen</big><br/>
+<span class="gesperrt">mit<br/>
+<big style="font-size: 120%; letter-spacing: 0.5em;">der Post</big><br/>
+beobachten mu&szlig;<br/>
+<big style="font-size: 120%;">um Verdru&szlig; und Verlust</big><br/>
+zu vermeiden.</span></p>
+
+
+<p class="center gesperrt" style="margin-top: 40px;">Leipzig, 1803.</p>
+
+
+
+<div class="new-h2"></div>
+<h2>Inhalt.</h2>
+
+
+<ol id="toc">
+<li><a href="#Einleitung">Einleitung. N&uuml;tzlichkeit des Postwesens.</a>
+ <ol class="toc-sub">
+ <li>Klagen &uuml;ber dasselbe.</li>
+ <li>Allgemeine Anweisung, Verdr&uuml;&szlig;lichkeiten dabei zu vermeiden.</li>
+ </ol></li>
+<li><a href="#Vom_Reisen_mit_der_Post">Vom Reisen mit der ordin&auml;ren Post.</a>
+ <ol class="toc-sub">
+ <li>Von Bezahlung des Passagiergeldes.</li>
+ <li>Von der Ueberfracht.</li>
+ <li>&mdash; Trinkgeldern.</li>
+ <li>&mdash; der Bagage des Reisenden.</li>
+ </ol></li>
+<li><a href="#Vom_Reisen_mit_Extra-Post">Vom Reisen mit Extrapost.</a>
+ <ol class="toc-sub">
+ <li>Wie viel Extrapostpferde man nehmen m&uuml;sse.</li>
+ <li>Von Extrapostwagenkutschen, oder Chaisen &amp;c.</li>
+ <li>Warum man Wartegeld bezahlen mu&szlig;.</li>
+ </ol></li>
+<li><a href="#Von_Versendungen_mit_der_Post">Von Versendungen mit der Post.</a>
+ <ol class="toc-sub">
+ <li>Vom Frankiren der Briefe; wo es n&ouml;thig und wenn es nicht erforderlich ist.</li>
+ <li>Ueber den Preis des Briefporto's.</li>
+ <li>Von der Taxe der doppelten Briefe, der gerichtlichen Schriften, Manuscripte u.&nbsp;dergl.</li>
+ <li>Von ankommenden Briefen, oder was man beim Empfange der Briefe beobachten mu&szlig;.</li>
+ <li>Wie man mit Briefen, welche man nicht einl&ouml;sen will, zu verfahren hat.</li>
+ </ol></li>
+<li><a href="#Regeln_bei_Versendungen">Regeln bei Versendungen der Gelder und Packete mit der Post.</a>
+ <ol class="toc-sub">
+ <li>Wie man Geld in Briefe, Packete, Beutel, F&auml;&szlig;er u.&nbsp;dergl. einpacken und verwahren m&uuml;sse.</li>
+ <li>Vom richtigen Zeichnen der Packete.</li>
+ <li>Was beim Empfange der Geldbriefe und Packete zu beobachten.</li>
+ <li>Wie man sich zu verhalten hat, wenn unsre Sachen auf der Post verlohren, oder besch&auml;digt sind.</li>
+ <li>Ob und wie Briefe verlohren gehen und wie man sie zu suchen habe.</li>
+ <li>Vom Recommandiren der Briefe.</li>
+ <li>Was n&uuml;tzt das <em lang="la" xml:lang="la" class="antiqua">Cito</em> auf den Briefen?</li>
+ <li>Wegen Zur&uuml;ckfordern aufgegebner Briefe.</li>
+ <li>Von <em lang="fr" xml:lang="fr" class="antiqua">Poste restante</em> Briefen und Sachen.</li>
+ <li>Ob und wie man Geldvorsch&uuml;&szlig;e von der Post erhalten k&ouml;nne.</li>
+ </ol></li>
+<li><a href="#Von_Estaffetten">Von Estaffetten.</a>
+ <ol class="toc-sub">
+ <li>Was ist eine Staffette?</li>
+ <li>Was hat man beim Abschicken einer Staffette und beim Empfange derselben zu beobachten?</li>
+ <li>Wie viel eine Staffette kostet.</li>
+ </ol></li>
+<li><a href="#Von_Courieren">Von Courieren.</a>
+ <ol class="toc-sub">
+ <li>Von reitenden und fahrenden Couriers.</li>
+ <li>Wie schnell ein Courier reiten darf.</li>
+ <li>Was er bezahlen mu&szlig;.</li>
+ </ol></li>
+<li><a href="#Vom_sogenannten_Poststationsgelde">Vom Poststationsgelde.</a>
+ <ol class="toc-sub">
+ <li>Warum es bezahlt werden mu&szlig;.</li>
+ <li>Wer mu&szlig; Stationsgeld geben?</li>
+ <li>Strafe derjenigen, welche eine Station vorbeifahren, ohne Stationsgeb&uuml;hr zu berichtigen.</li>
+ <li>Von Lohn- und Miethskutschern und ob es wohlfeiler ist, sich derselben statt der Post zu bedienen.</li>
+ <li>Vom Postzwange.</li>
+ </ol></li>
+</ol>
+
+<div class="figcenter" style="width: 200px;">
+<img src="images/colophon.png" width="200" height="122" alt="" title="" />
+</div>
+
+
+
+<div class="new-h2"></div>
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_3">[3]</a></span></p>
+<h2><a name="Einleitung">Einleitung.</a></h2>
+
+
+<p>Das Postwesen ist gegenw&auml;rtig eine so ausgebreitete
+und weitgreiffende Anstalt, welche &uuml;berall ohne
+Zweifel die bequemste und wohlfeilste Gelegenheit,
+<em class="gesperrt">etwas zu versenden</em> und <em class="gesperrt">Reisen anzustellen</em>,
+darbietet, da&szlig; nicht leicht ein Mensch, der
+mit andern Menschen in Verbindung steht, desselben
+entbehren kann, oder sich eines andern Mittels
+zu jener Absicht bedienen wird. Es ist unstreitig
+eine der n&uuml;tzlichsten Erfindungen und wohlth&auml;tigsten
+Einrichtungen. Die Post verschaft nicht
+nur dem Handel- und Gewerbetreibenden Publiko
+t&auml;glich Vortheile und giebt vielen tausend Menschen
+Unterhalt; sondern sie dienet auch h&ouml;hern Zwecken
+<span class='pagenum'><a name="Page_4">[4]</a></span>
+f&uuml;r die ganze Menschheit. Das Postwesen ist, seit
+seiner Einrichtung, ein vorz&uuml;gliches Mittel gewesen,
+unsre jetzige Kultur bef&ouml;rdern, Wissenschaften
+und Aufkl&auml;rung ausbreiten zu helfen, indem es t&auml;glich
+den Gelehrten diente, Entdeckungen mitzutheilen
+und dem Genius der Humanit&auml;t den Sieg
+vorzubereiten. &ndash;</p>
+
+<p>Dennoch wird diese Anstalt von einem gro&szlig;en
+Theile des Publikums, selbst von solchen Leuten,
+denen sie t&auml;glich Nutzen verschaft, nicht geh&ouml;rig gesch&auml;tzt
+und geachtet. Wenigstens giebt man sich
+nicht &uuml;berall M&uuml;he genug, die Einrichtungen, welche
+im Allgemeinen und in den verschiedenen L&auml;ndern
+besonders, bei dem Postwesen gemacht sind,
+und wodurch dessen Betrieb und Bestand erhalten
+wird, kennen zu lernen und zu beobachten. Dagegen
+h&ouml;rt man fast <em class="gesperrt">t&auml;glich Klagen und Beschwerden
+&uuml;ber das Postwesen</em> und &uuml;ber
+Postbediente; daher entstehen so viele Verdr&uuml;&szlig;lichkeiten,
+Z&auml;nkereien und Streitigkeiten zwischen den
+Postofficianten und den Reisenden und denen, welche
+mit der Post etwas versenden, oder empfangen.
+Aus Unkunde des Postmechanismus entsteht
+nicht selten Verdru&szlig; und Verlust.</p>
+
+<p>Ich glaube daher ein nicht unn&uuml;tzes Gesch&auml;ft
+zu &uuml;bernehmen, wenn ich mich bem&uuml;he, hier einige
+<span class='pagenum'><a name="Page_5">[5]</a></span>
+<em class="gesperrt">Regeln und Nachrichten mitzutheilen,
+welche man befolgen mu&szlig;, um Verdru&szlig;
+und Verlust bei der Post zu vermeiden</em>.
+&ndash; Diese Regeln sollen und k&ouml;nnen jedoch nur allgemein
+seyn, und ich kann dabei nat&uuml;rlich nicht
+auf die eigenth&uuml;mlichen Posteinrichtungen irgend eines
+Staats, oder eines Orts, besonders R&uuml;cksicht
+nehmen. Da jedoch die Einrichtungen bei dem
+Postwesen, so wie es gegenw&auml;rtig in Europa beschaffen
+ist, im Wesentlichen gro&szlig;e Aehnlichkeit haben;
+so wird man sich mit der Befolgung dieser
+Anweisungen so ziemlich durch alle L&auml;nder, wo Posten
+sind und wo man sich derselben bedienen will,
+aushelfen k&ouml;nnen.</p>
+
+<p>F&uuml;r Leute, welche von Natur nicht zu Z&auml;nkereien
+geneigt sind und die sich alles, was man
+von ihnen fordert, gefallen lassen und ohne Widerrede
+thun und geben, was man verlangt, oder
+welche die Gabe besitzen, sich mit andern &uuml;ber vorkommende
+Zweifel und Mi&szlig;verst&auml;ndni&szlig;e auf eine
+leichte Art zu vereinigen, bedarf es dieser Regeln
+gr&ouml;&szlig;tentheils nicht. Allein solcher Menschen giebt
+es nicht viel und man kann es nicht fordern, da&szlig;
+alle, welche mit der Post reisen, oder etwas versenden
+und empfangen, bei vorkommenden Zweifeln,
+sich, ohne Aufkl&auml;rung deshalben zu erhalten,
+<span class='pagenum'><a name="Page_6">[6]</a></span>
+beruhigen sollen, zumal man zugeben mu&szlig;, da&szlig;
+sowohl von Seiten der Postofficianten, als von
+Seiten der Reisenden und Versender, Irrth&uuml;mer
+veranla&szlig;t und begangen werden k&ouml;nnen. &ndash; Jedoch
+mu&szlig; ich gleich vorl&auml;ufig, als eine Hauptregel
+festsetzen, da&szlig; man sich, wie schon Moral und
+Lebensklugheit heischen, &uuml;berall bem&uuml;hen m&uuml;sse,
+scheinbare Unbilligkeiten zu ertragen und sich zu beruhigen,
+wenn man angenehm leben, mithin auch
+friedlicher und schiedlicher mit der Post Verkehr haben
+will. Denn jede anscheinende Unbilligkeit sogleich
+auf der Stelle r&auml;chen und ausfechten zu wollen
+und &uuml;ber jeden, in diesem Fache uns aufsto&szlig;enden
+Zweifel augenblicklich von dem Postbedienten
+genugthuende Aufkl&auml;rung zu verlangen,
+f&uuml;hrt gew&ouml;hnlich zu noch gr&ouml;&szlig;ern Unannehmlichkeiten
+und Verdrie&szlig;lichkeiten.</p>
+
+<p>Statt dessen ist es besser und zweckm&auml;&szlig;iger, in
+allen solchen F&auml;llen, wo man sich bei der Post beleidigt,
+oder bevortheilt glaubt, sich nicht mit den
+Officianten in m&uuml;ndliche Discussionen einzulassen,
+wenn man nehmlich das Recht nicht offenbar auf
+der Seite hat und der Irrthum klar am Tage
+liegt, sondern unsre Beschwerden schriftlich aufzusetzen
+und sie entweder dem Postdirectorio des Landes,
+oder der Regierung selbst zu &uuml;bergeben. Von
+<span class='pagenum'><a name="Page_7">[7]</a></span>
+diesen Beh&ouml;rden wird sicherlich Aufkl&auml;rung des Vorfalls
+und Genugthuung erfolgen und mehr kann
+man mit Billigkeit nicht verlangen. Es schadet
+nichts, wenn eine solche Erkl&auml;rung, oder Genugthuung,
+nicht augenblicklich auf der Stelle gegeben
+wird, sondern erst mit der Zeit erfolgt. Man hat
+denn doch dadurch schon so viel erlangt, da&szlig; man
+Verdru&szlig; und Aerger vermieden hat, welches f&uuml;r
+die Gesundheit und Zufriedenheit kein geringer Gewinn
+ist. Die Oberpost&auml;mter und Landesregierungen
+sind denn doch verbunden, die angebrachten
+Beschwerden geh&ouml;rig zu untersuchen und zu entscheiden,
+welches auch von denselben sicher mit
+gr&ouml;&szlig;erm Nachdruck und Erfolge geschieht, als von
+einem Individuo durch Zank mit dem Postbedienten.
+Falls aber auch auf diesem Wege nichts auszurichten
+w&auml;re (wie leider bisweilen der Fall seyn
+kann) so bleibt freilich nichts &uuml;brig, wenn man
+nicht weiter oberrichterliche H&uuml;lfe suchen will, als
+vorl&auml;ufig die Beschwerden dem Publikum selbst zur
+Beurtheilung und Nachachtung vorzulegen. &ndash;</p>
+
+<p>Ueberhaupt mu&szlig; man jedoch in allen F&auml;llen,
+wo wir Beschwerden gegen die Post zu haben
+glauben, bedenken, da&szlig; der Postofficiant nach Vorschrift
+und Instruction handeln mu&szlig; und da&szlig; er es
+nicht leicht wagen werde, gegen Vorschrift und Instruction
+<span class='pagenum'><a name="Page_8">[8]</a></span>
+zu verfahren und dadurch Brodt und Ehre
+aufs Spiel zu setzen.</p>
+
+<p>Handelt er nach seiner Instruction; so f&auml;llt
+unsre Beschwerde gegen ihn von selbst weg und
+wir m&uuml;ssen es uns schon gefallen lassen, uns nach
+den Einrichtungen zu bequemen, welche an diesem
+Orte in Absicht des Postwesens gemacht sind, wenn
+wir nicht gegen diese selbst zu Felde ziehen k&ouml;nnen.
+Handelt er aber pflichtwidrig; so ist es desto besser,
+unsre Beschwerden vor seine Obern zu bringen, als
+sich mit ihm in Z&auml;nkerei einzulassen. Es ist &uuml;ber
+die&szlig; bekannt, da&szlig; in den meisten L&auml;ndern die Gesetze
+in dieser Hinsicht ziemlich bestimmt sind und
+da&szlig; nicht leicht eine Regierung mit ihren Bedienten
+durch die Finger sehen, sondern dem Reisenden
+und Correspondenten volle Gerechtigkeit widerfahren
+lassen werde. In manchen L&auml;ndern wird der
+herrschaftliche Bediente, der mit Fremden in Collision
+ger&auml;th, nur zu strenge behandelt und der
+Fremde oft zu sehr beg&uuml;nstigt. &ndash;</p>
+
+<hr/>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_9">[9]</a></span>
+Ich will nun <em class="gesperrt">erstlich</em> Regeln vortragen, welche
+man <em class="gesperrt">beim Reisen mit der Post</em> beobachten
+mu&szlig;, und alsdann <em class="gesperrt">zweitens</em> Anweisungen,
+welche <em class="gesperrt">bei Versendungen und beim Empfange
+von Sachen</em> mit der Post anwendbar
+sind.</p>
+
+
+
+<div class="new-h2"></div>
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_10">[10]</a></span></p>
+<h2><a name="Vom_Reisen_mit_der_Post">Vom Reisen mit der Post.</a></h2>
+
+
+<p>Wenn man mit der <em class="gesperrt">ordin&auml;ren Post</em> verreisen
+will; so wird es nothwendig seyn, sich zu
+erkundigen, an welchem Tage und zu welcher Tageszeit
+und Stunde die Post nach dem Orte, wohin
+man zu reisen gedenkt, abgehet. Dieses wird
+man leicht aus dem Kalender oder aus der sogenannten
+Posttabelle des Orts oder Landes, erfahren
+k&ouml;nnen. L&auml;cherlich genug ist es, aber der Fall
+tritt doch h&auml;ufig ein, da&szlig; es Leute giebt, welche
+sich einbilden, da&szlig; sobald sie sich im Posthause zu
+einer Reise melden, oder einen Brief abgeben, auch
+gleich eine Post an den Ort, wohin sie zu reisen,
+oder den Brief zu schicken w&uuml;nschen, abgehe, oder
+abgehen m&uuml;sse. Solche Leute giebt es nicht nur in
+den sogenannten niedrigen, sondern auch in den
+h&ouml;hern St&auml;nden. Und daher kann man schon abnehmen,
+da&szlig; die Einrichtungen des Postwesens
+noch nicht so allgemein bekannt sind, als sie es
+verdienen und da&szlig; die M&uuml;he, sie bekannter zu machen
+nicht unn&uuml;tz, sondern verdienstlich sei. &ndash;</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_11">[11]</a></span>
+Hat man den Tag der Abreise festgesetzt; so
+verf&uuml;gt man sich nach dem Posthause des Tages,
+oder doch wenigstens einige Stunden vorher, und
+giebt daselbst dem Postofficianten zu erkennen; da&szlig;
+man w&uuml;nsche, nach jenem Orte mit der <em class="gesperrt">ordin&auml;ren
+Post</em> zu reisen, und man bittet um einen
+Platz auf dem Wagen mit der Frage: wie viel daf&uuml;r
+bezahlt werden m&uuml;sse? &ndash; Hierauf pflegt dann
+von dem Postbedienten die Frage zu geschehen: ob
+man <em class="gesperrt">mit</em>, oder <em class="gesperrt">ohne Bagage</em> (mit einem Koffer,
+oder Gep&auml;cke u.&nbsp;d.&nbsp;gl. oder ohne dergleichen)
+reise? Diese Frage ist deshalben nothwendig, weil
+die Passagiertaxe f&uuml;r Personen, welche Koffer, oder
+anderes Gep&auml;ck, mit sich nehmen, nat&uuml;rlicher Weise
+h&ouml;her ist, als f&uuml;r solche, die ohne Bagage reisen.
+So zahlt z.&nbsp;B. auf den Preu&szlig;ischen Posten eine
+Person mit Bagage f&uuml;r die Meile 6 gute Groschen,
+ohne Bagage nur 4 Ggr. &ndash; Hat man sich hier&uuml;ber
+erkl&auml;rt; so fordert der Postofficiant das Postgeld.
+Wenn man nun die Meilenzahl nach dem
+Orte, wohin man will, wei&szlig;; so wird man leicht
+selbst berechnen k&ouml;nnen, ob seine Forderung richtig,
+oder falsch ist. Es ist gr&ouml;&szlig;tentheils &uuml;berall gebr&auml;uchlich,
+da&szlig; dieses Postgeld sogleich erlegt werde.
+Man thut also wohl, wenn man sich mit Landesm&uuml;nze
+versiehet und zwar in nicht zu kleinen Sorten,
+<span class='pagenum'><a name="Page_12">[12]</a></span>
+denn der Postbediente ist nicht verbunden,
+ausl&auml;ndisches Geld zu nehmen und das Nachz&auml;hlen
+in zu geringen M&uuml;nzsorten w&uuml;rde ihm zu viel von
+seiner &auml;usserst eingeschr&auml;nkten Zeit rauben. Alsdann
+kann man sich erkundigen, den wie vielsten Platz
+man auf dem Postwagen bekommen werde und
+um welche Zeit man sich zur Abfahrt einfinden
+m&uuml;sse. &ndash;</p>
+
+<p>Bei einigen Post&auml;mtern erh&auml;lt man einen Zettel,
+oder Schein, worauf bemerkt ist, da&szlig; man
+den, oder jenen Platz auf dieser, oder jener Post
+bezahlt habe. Wo solche Zetteln nicht gebr&auml;uchlich
+sind, da werden doch die Reisenden, so wie sie sich
+melden, nach der Reihe, angeschrieben und hiernach
+wird bei der Abfahrt jedem sein Platz angewiesen.
+Die Pl&auml;tze auf einem Postwagen haben
+dadurch vor einander Vorz&uuml;ge, da&szlig; einige hinten,
+andre vorn unter dem Verdecke, andere gar au&szlig;er
+dem Verdecke, und noch andre grade auf der Achse,
+wo man die St&ouml;&szlig;e des Wagens am heftigsten empfindet,
+sind. Die besten Stellen werden gew&ouml;hnlich
+in der Mitte seyn. Es wird vergeblich seyn,
+einen andern Platz, als den man der Ordnung
+nach, wie man sich gemeldet hat, erhalten mu&szlig;, zu
+verlangen, denn die Postbedienten richten sich hierbei
+nach der Regel der Mahlm&uuml;ller, welche sagt:
+<span class='pagenum'><a name="Page_13">[13]</a></span>
+wer zuerst k&ouml;mmt, der mahlt zuerst, und sie k&ouml;nnen
+von dieser Ordnung nicht abgehen, weil sie sonst
+andern mitreisenden Passagieren Unrecht thun und
+diese sich solches nicht gefallen lassen, sondern sich
+dagegen beschweren w&uuml;rden. Auch wird es vergeblich
+seyn, von dem geforderten Postgelde etwas abziehen
+zu wollen, denn der Postofficiant kann davon,
+weil es taxm&auml;&szlig;ig ist und er es nach der Taxe
+in Rechnung bringen mu&szlig;, nichts erlassen.</p>
+
+<p>Nur in dem Falle, wenn man sogleich g&uuml;ltige
+Beweise des Unverm&ouml;gens, oder Armuth beibringen
+k&ouml;nnte, w&uuml;rde man durch bescheidene Vorstellungen
+versuchen d&uuml;rfen, einen Nachla&szlig; an dem
+Passagiergelde zu erhalten. Eigentlich kann jedoch
+ein solcher Nachla&szlig; von keinem Postofficianten, als
+auf besondern Befehl seiner Vorgesetzten, oder des
+Landesherrn, noch weniger kann von ihm g&auml;nzliche
+Postfreiheit ohne besondre Anweisung der Herrschaft
+bewilligt werden. Denn bei allen Posten ist
+es nat&uuml;rlicher Weise allgemeines Prinzip, da&szlig; jeder,
+der mit der Post reiset und alles, was mit der
+Post versandt wird, bezahlen mu&szlig;, wovon kein Officiant,
+ohne besondre Verf&uuml;gung seiner Obern, abgehen
+darf. Die Postmeister sind nicht Eigenth&uuml;mer,
+sondern nur Verwalter der Posten, mithin
+verpflichtet, alle Eink&uuml;nfte nach der vorgeschriebenen
+<span class='pagenum'><a name="Page_14">[14]</a></span>
+Taxe zu berechnen. Post- oder Portofreiheit,
+oder Befreiung von Bezahlung des Postgeldes kann
+nur vom Landesherrn ertheilt werden und erstreckt
+sich nie weiter, als in dem Maa&szlig;e, in welchem sie
+ausdr&uuml;cklich bewilligt ist. Solche Portobefreiung
+pflegt nur gewissen Personen wegen ihrer gemeinn&uuml;tzigen
+Unternehmungen, oder f&uuml;r bestimmte Gesch&auml;fte
+ertheilt zu werden.</p>
+
+<p>Will man auf der Reise mit der ordin&auml;ren
+Post <em class="gesperrt">Bagage</em> mitnehmen; so mu&szlig; man sich erkundigen,
+wie viele Pfunde man frei mit sich f&uuml;hren
+d&uuml;rfe? &ndash; Da nun auf einigen Posten einem
+Passagiere, der das volle Postgeld bezahlt, 50, auf
+andern Posten weniger, auf einigen andern hingegen
+mehr, nehmlich etwa 60 bis 70 Pfund freigelassen
+werden; so wird jeder Passagier, der die
+Schwere seines Koffers, oder seiner Bagage wei&szlig;,
+selbst ausrechnen k&ouml;nnen, f&uuml;r wie viel Pfund er
+noch besonders bezahlen m&uuml;sse. Dieses Uebergewicht,
+welches ein Reisender auf der ordin&auml;ren Post,
+ausser der bewilligten Pfundezahl, mit sich f&uuml;hrt,
+hei&szlig;t in der Postsprache: <em class="gesperrt">Ueberfracht</em> und auch
+das daf&uuml;r zu erlegende Geld selbst wird Ueberfracht
+genannt. Fast bei allen Posten wird es jedoch mit
+dieser Ueberfracht nicht zum strengsten genommen.
+Theils wird auf einige Pfunde, wenn es die Umst&auml;nde
+<span class='pagenum'><a name="Page_15">[15]</a></span>
+gestatten, nicht geachtet, theils wird auch die
+Ueberfracht selbst bei den meisten Posten nur nach
+der geringern Victualien- und B&uuml;chertaxe, welche
+gew&ouml;hnlich <sup>1</sup>/<sub>4</sub> oder <sup>1</sup>/<sub>3</sub> geringer ist, als die Taxe f&uuml;r
+andre Waaren, genommen und bezahlt. Wenn
+nun ein Passagier die Pfundezahl seiner Ueberfracht
+wei&szlig; und die Taxe, oder wieviel f&uuml;r 1 Pfund
+bis an seinen Bestimmungsort, oder nach der Station,
+wohin er das Postgeld zahlt, gegeben werden
+mu&szlig;; so wird er auch leicht selbst berechnen k&ouml;nnen,
+wie viel Ueberfracht er noch bezahlen m&uuml;sse
+und es ist rathsam, solches, sobald es gefordert
+wird, ohne Anstand zu erlegen. Der Postbediente
+ist verpflichtet, die Bagage der Passagiere w&auml;gen zu
+lassen und f&uuml;r die Ueberfracht Bezahlung einzufordern
+und in Rechnung zu bringen, und da er sowohl,
+als der Postwagenmeister, welcher das W&auml;gen
+verrichtet, beeidigte Staatsdiener sind, welche
+nach ihrer Instruction verfahren m&uuml;ssen; so wird
+es vergeblich seyn, wenn ein Passagier von der
+Ueberfracht etwas abdingen, oder sie sogar verweigern
+wollte. Der Postbediente, welcher hierbei
+seine Pflicht vernachl&auml;ssigt, steht in Gefahr, da&szlig;
+eine folgende Poststation die Bagage der Passagiere
+nachw&auml;gt, und er also wenigstens aus seiner
+Tasche ersetzen m&uuml;sse, was er zu wenig berechnet
+<span class='pagenum'><a name="Page_16">[16]</a></span>
+hat. Das W&auml;gen der Bagage der Passagiere, so
+wie &uuml;berhaupt aller auf dem Postwagen befindlichen
+P&auml;ckereien, ist schon deshalben nothwendig, weil
+die Post nur mit einer bestimmten Pfundezahl
+nach Ma&szlig;gabe der Pferdezahl und nach Beschaffenheit
+des Wagens und des Weges, belastet werden
+darf.</p>
+
+<p>Bemerkt ein Passagier, da&szlig; ihm zu viel Ueberfracht
+abgefordert wird; so kann er dar&uuml;ber
+Vorstellungen thun und bitten, da&szlig; seine Bagage
+in seiner Gegenwart gewogen werde. Will man
+sich dazu nicht verstehen; so bleibt dem Passagier
+das Mittel offen, seine Bagage auf der folgenden
+Poststation, oder an dem Orte, wo er die Post
+verl&auml;&szlig;t, nachw&auml;gen zu lassen und daselbst heraus
+zu fordern, was er anfangs zu viel bezahlt hat.
+Wird ihm die&szlig; auch hier verweigert, dann ist freilich
+nichts &uuml;brig, als den Vorfall dem Oberpostamte,
+oder der Landesregierung schriftlich anzuzeigen,
+wobei jedoch, wie sich von selbst versteht, erforderlich
+ist, da&szlig; man die Bagage in Gegenwart
+von Zeugen genau gewogen habe, und man kann
+alsdann versichert seyn, da&szlig; rechtliche Genugthuung
+erfolgen werde.</p>
+
+<p>K&ouml;mmt es endlich zur Abfahrt des Postwagens;
+so mu&szlig; man sich zeitig geh&ouml;rig eingefunden
+<span class='pagenum'><a name="Page_17">[17]</a></span>
+haben, damit die Post nicht zu warten brauche,
+wobei man sonst Gefahr l&auml;uft, da&szlig; die Post, wenn
+man uns vergeblich erwartet und gesucht hat, abf&auml;hrt.
+In diesem Falle bleibe dem Passagier nichts
+&uuml;brig, als der Post sogleich nachzueilen, wenn er
+noch Hofnung hat, sie einholen zu k&ouml;nnen, oder
+falls die&szlig; nicht mehr m&ouml;glich w&auml;re, bis zum n&auml;chsten
+Posttage zu warten, wobei man jedoch Gefahr
+l&auml;uft, das Passagiergeld noch einmal bezahlen zu
+m&uuml;ssen, welches auch nicht unbillig ist, wenn entweder
+bei dieser Post ein anderer Reisender abgewiesen
+wurde, weil die Pl&auml;tze schon besetzt waren,
+oder weil bei der k&uuml;nftigen ein anderer Passagier
+auf unsern Platz angenommen werden konnte.
+Denn nat&uuml;rlicher Weise kann auf einen Postwagen
+nur eine bestimmte Anzahl Reisender, so viel
+nehmlich Platz und Gewicht verstatten, angenommen
+werden.</p>
+
+<p>Ehe man jedoch abf&auml;hrt, mu&szlig; man sich noch
+mit den sogenannten Postgeh&uuml;lfen und dienstbaren
+Geistern, als da sind der Kofferschieber, welcher
+unsre Bagage aus unsrer Wohnung nach dem Posthause
+geholt hat, und der Wagenmeister, welcher
+die Bagage packt, die Sitze auf dem Wagen anweiset
+und die Treppe zum Aufsteigen an den Wagen
+setzt, abfinden. Wenn man grade nicht wei&szlig;,
+<span class='pagenum'><a name="Page_18">[18]</a></span>
+wie viel man einem solchen Manne geben mu&szlig;; so
+kann man ihm sicher 2 Ggr. bieten und froh seyn,
+wenn man damit losk&ouml;mmt. Gew&ouml;hnlich erh&auml;lt
+der Kofferschieber nach Maa&szlig;gabe der Entfernung,
+woher er die Bagage geholt hat, 2, 3, 4 auch
+6 Ggr. der Wagenmeister 2 und der Mann an
+der Treppe 1 Ggr. Wo mehrere dieser Chargen in
+einer Person vereinigt sind, da steht es um den
+Geldbeutel des Reisenden desto besser. Weil bei
+den Post&auml;mtern einmal Leute gehalten werden, um
+die Bagage der Reisenden zur geh&ouml;rigen Zeit herbei
+zu holen und diese Leute von diesem Gesch&auml;ft leben
+m&uuml;ssen: so wird es nicht f&uuml;glich erlaubt seyn,
+die Sachen durch eigene Leute nach der Post zu
+schicken, welches auch schon deswegen nicht rathsam
+ist, weil man selten den rechten Zeitpunkt
+treffen und entweder zu fr&uuml;h oder zu sp&auml;t damit
+kommen w&uuml;rde. Besser ist es also, wenn man
+auch hierbei dem einmal eingef&uuml;hrten Gebrauche
+folgt, wodurch unsre Bagage zugleich der Aufsicht
+dieser Postbediente in Verwahrung gegeben wird,
+wenn gleich die Ausgaben dadurch sich etwas vermehren.
+&ndash; Ueberhaupt will ich jedem Reisenden
+den Rath geben, die Reisekosten nicht zu genau
+vorher zu bestimmen und festzusetzen. Denn ob
+gleich bei den Posten alles seine bestimmte Taxe
+<span class='pagenum'><a name="Page_19">[19]</a></span>
+hat; so k&ouml;nnen beim Reisen doch F&auml;lle eintreten,
+wo die Nebenausgaben sich nicht vorher genau bestimmen
+lassen. Es hie&szlig; ja schon lange im Sprichworte:</p>
+
+<div class="poem"><div class="stanza">
+<span class="i0">Wer mit der Post reiset,<br /></span>
+<span class="i0">Mu&szlig; eines Lasttr&auml;gers R&uuml;cken<br /></span>
+<span class="i0">und eines F&uuml;rsten Beutel haben,<br /></span>
+</div></div>
+
+<p>weil das Fahren mit der Post nicht nur wegen der
+in den meisten L&auml;ndern &uuml;blichen unbequemen Postwagen
+und schlechten Wegen, worauf es gewaltige
+Ribben- und R&uuml;ckenst&ouml;&szlig;e setzt, sehr unbequem, sondern
+auch gew&ouml;hnlich mit mehr Kosten verkn&uuml;pft
+ist, als man sich einbildet, denn ausser dem taxm&auml;&szlig;igen
+Passagiergelde, belaufen sich die Ausgaben
+an Trinkgeldern f&uuml;r Wagenmeister, Kofferschieber,
+Postillons &amp;c. wohl eben so hoch, die Zehrungskosten,
+wozu man oft durch die Reisegesellschaft
+veranla&szlig;t wird, ungerechnet.</p>
+
+<p>Jedoch ist die ordin&auml;re Post noch immer die
+wohlfeilste Art zu reisen und zugleich mit obiger
+Einschr&auml;nkung die bequemste. Denn schwerlich wird
+man auf eine andre Weise, weder mit einem
+Miethpferde, noch mit einer Lohnkutsche, die Meile
+mit 6 bis 8 Ggr. bestreiten k&ouml;nnen.</p>
+
+<p>Vor der Abfahrt ist noch eins zu beobachten
+und zwar noch eine wichtige Angelegenheit! Jedem
+<span class='pagenum'><a name="Page_20">[20]</a></span>
+Passagier ist anzurathen, da&szlig; er selbst zusehe, nicht
+nur, wohin und wie man seinen Koffer gesetzt und
+befestigt habe, sondern auch wo seine &uuml;brigen Sachen
+auf dem Wagen geblieben sind. &ndash; Nach den
+gemeinen Rechten sollte zwar die Post f&uuml;r die Sicherheit
+der Bagage der Reisenden bei den ordin&auml;ren
+Posten haften, da sie f&uuml;r den Transport, mithin
+auch f&uuml;r die Aufsicht bezahlt wird; allein in
+den meisten L&auml;ndern hat man zu verordnen beliebt,
+da&szlig; die mit den Posten Reisenden &uuml;ber ihre Bagage
+selbst wachen m&uuml;ssen und da&szlig; also denselben
+im Fall eines Verlustes, nichts verg&uuml;tet werden
+soll, besonders wenn kein Schaffner oder Conducteur
+auf dem Postwagen ist, dem die Verwahrung
+der Sachen ausdr&uuml;cklich aufgetragen wird.
+Wo eine solche Verordnung ist, da wird ein Passagier,
+dem der Koffer vom Postwagen verlohren
+geht, entweder ganz vergeblich den Schutz der Gerechtigkeit
+anflehen, oder doch das Ende seiner
+Klage nicht ohne Verdru&szlig; und Schaden erleben.
+Anzurathen ist es also dem Reisenden, da&szlig; er auf
+der Reise so oft, als er kann, sich nach seinen
+Sachen umsehe und solche, wo es n&ouml;thig scheint
+sichern l&auml;&szlig;t, ja es ist sogar rathsam, da&szlig; man
+selbst Stricke oder Ketten an die Koffer gebe, um
+sie damit befestigen zu lassen. Wird jedoch die
+<span class='pagenum'><a name="Page_21">[21]</a></span>
+Bagage von Seiten der Post ausdr&uuml;cklich in Verwahrung
+genommen, oder auf deren Veranlassung
+auf einen Postbeiwagen gepackt; so kann man mit
+allem Fug, wenn etwas verlohren geht, auf Erstattung
+des Werths dringen, welche denn auch,
+nach geh&ouml;riger Untersuchung und Entscheidung, nicht
+entstehen kann.</p>
+
+<p>K&ouml;mmt man auf der Reise zu einer andern
+Poststation, wo die Pferde gewechselt werden; so
+hat man sich mit dem Postillon, der bis dahin
+gefahren hat, abzufinden, indem man ihm ein
+Trinkgeld reichen mu&szlig;, welches derselbe mit einem
+gewissen Rechte fordert, und welches gew&ouml;hnlich
+auf eine Station von 2 bis 3 Meilen in 2 Ggr.
+besteht. Ausser diesem soll zwar der Postillon zu
+seiner Zehrung nichts verlangen, allein es geht gew&ouml;hnlich
+so rein nicht ab, und die Reisenden werden
+nicht immer umhin k&ouml;nnen, ihm vor einem
+Wirthshause, wo er etwa anh&auml;lt, einen Trunk reichen
+zu lassen. In einigen L&auml;ndern ist jedoch die
+lobenswerthe Einrichtung, da&szlig; die Reisenden alle
+diese kleinen Nebenausgaben an Trinkgeldern f&uuml;r
+Postillions u.&nbsp;dergl. gleich bei dem Postamte taxm&auml;&szlig;ig
+berichtigen k&ouml;nnen, so da&szlig; ihnen auf der
+Reise weiter nichts abgefordert werden darf. &ndash;</p>
+
+<p>Auf einer solchen Wechselstation wird es auch
+<span class='pagenum'><a name="Page_22">[22]</a></span>
+rathsam seyn, sich gleich bei der Ankunft zu erkundigen,
+wie lange die Post sich daselbst aufhalten
+werde, damit man sich in Absicht der Gesch&auml;fte,
+welche man an diesem Orte etwa zu verrichten hat,
+oder wegen der Ruhe, der man sich &uuml;berlassen,
+oder wegen der Erfrischung, welche man zu sich nehmen
+will, darnach einrichten k&ouml;nne, um gegen die Zeit
+der Abfahrt wieder geh&ouml;rig bereit zu seyn.</p>
+
+<p>Ist man endlich an den Ort der Bestimmung
+gekommen; so mu&szlig; man nicht fr&uuml;her das Posthaus
+verlassen, ehe man nicht seinen Koffer und
+andere Sachen mitnehmen kann, weil sonst leicht
+eine Verwechselung vorgehen, oder ein Fremder sich
+unsre Sachen zueignen und mit fortnehmen k&ouml;nnte,
+welches lediglich uns zur Last fallen w&uuml;rde. Ausser
+dem Koffer noch viele andere kleinen Packete,
+Schachteln und dergl. auf der Post bei sich zu f&uuml;hren
+ist nicht rathsam, theils weil diese leicht besch&auml;digt
+und nicht gut verwahrt werden k&ouml;nnen,
+theils auch weil sie gew&ouml;hnlich dem Reisenden selbst
+zur Last sind.</p>
+
+
+
+<div class="new-h2"></div>
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_23">[23]</a></span></p>
+<h2><a name="Vom_Reisen_mit_Extra-Post">Vom Reisen mit Extra-Post.</a></h2>
+
+
+<p><em class="gesperrt">Extra-Post</em> ist dadurch von <em class="gesperrt">ordin&auml;ren
+Posten</em> verschieden, da&szlig; wie letztere immer an gewissen
+Tagen und in bestimmter Zeit, es m&ouml;gen
+sich Reisende dazu angefunden haben, oder nicht,
+abgehen und ankommen, erstere alsdann nur f&auml;hrt,
+wenn es von Reisenden besonders verlangt wird
+und die dabei erforderlichen Kosten von denselben
+bezahlt werden. Ordin&auml;re Posten gehen auf Kosten
+der Landesherren; sie m&uuml;ssen immer zu der einmal
+bestimmten Zeit abgefertigt werden, auch wenn einmal
+kein Passagier sich dazu eingefunden h&auml;tte, oder
+sonst keine Ladung, auch nicht einmal ein Brief,
+vorhanden w&auml;re. Die dabei erforderlichen, einmal
+festgesetzten Kosten werden aus der Postkasse bestritten.
+Extra-Posten gehen aber blos auf Verlangen
+und zur Bequemlichkeit einzelner Reisenden.
+Die Postkasse hat gew&ouml;hnlich davon keine Eink&uuml;nfte.
+Das Extra-Postwesen ist lediglich eine besondere
+<span class='pagenum'><a name="Page_24">[24]</a></span>
+Polizei-Einrichtung eines Landes, worin
+schon ordin&auml;re Posten sind, wodurch Reisende, welche
+mit den ordin&auml;ren Posten nicht reisen wollen
+und k&ouml;nnen, auf eine postm&auml;&szlig;ige Art, von Station
+zu Station, durch die, f&uuml;r ordin&auml;re Posten
+bestimmten Pferde und Postillons, unter der Direction
+der Postmeister, f&uuml;r ein landesherrlich bestimmtes
+Fuhrlohn und f&uuml;r festgesetzte Geb&uuml;hren,
+fortgeschaft werden. Blos zur Bequemlichkeit solcher
+Reisenden ist angeordnet, da&szlig; die Posthalter,
+wenn sich Reisende um Extra-Post melden, anspannen
+lassen und sie in bestimmter Zeitfrist von
+einer Poststation zur andern bringen lassen m&uuml;ssen.
+Solche Reisende haben nun entweder eigene Wagen,
+oder in deren Ermangelung m&uuml;ssen die
+Posthalter ihnen Wagen f&uuml;r bestimmte Geb&uuml;hren
+leihen.</p>
+
+<p>Wer mit <em class="gesperrt">Extra-Post</em> reisen will, hat dabei
+folgendes zu beobachten. Wenn man die Stunde
+der Abreise bestimmt hat; so bestellt man bei dem
+Postamte die Anzahl Pferde, welche man bedarf,
+und zeiget zugleich an, wohin man zu reisen gedenkt
+und da&szlig; man entweder einen eigenen Wagen
+habe, oder nicht, in welchem letztern Falle man
+die Art des Wagen, den man zu haben w&uuml;nscht,
+bestimmen mu&szlig;. An den meisten Oertern ist es
+<span class='pagenum'><a name="Page_25">[25]</a></span>
+alsdann gebr&auml;uchlich, da&szlig; der Postwagenmeister
+k&ouml;mmt, um den Wagen, worin man reisen, nebst
+der Bagage, welche man mitnehmen will, zu besehen,
+und darnach zu beurtheilen, ob der Wagen
+nebst der bestimmten Bagage und der Zahl der
+Reisenden durch so viel Pferde, als man bestellt
+hat, fortgeschaft werden k&ouml;nne, oder nicht. Denn
+in den Extrapost-Ordnungen, oder Reglements, ist
+nat&uuml;rlicher Weise bestimmt, wie viel Pferde zu einer
+Kutsche, oder Chaise und zu einer gewissen Anzahl
+von Personen und Anzahl von Pfunden der
+Bagage, genommen werden sollen, damit die Pferde
+nicht &uuml;ber Geb&uuml;hr bel&auml;stigt werden, sondern die
+bestimmten Stunden halten k&ouml;nnen; denn man mu&szlig;
+so wenig die ordin&auml;ren, als Extraposten wie
+Frachtwagen ansehen und behandeln. Findet nun
+der Wagenmeister hierbei nichts zu erinnern; so
+schmiert er den Wagen, ordert das Aufpacken der
+Bagage an und l&auml;&szlig;t sich das Fuhrlohn nebst seiner
+Geb&uuml;hr reichen. Wenn man wei&szlig;, wie hoch die
+Taxe f&uuml;r ein Extrapostpferd auf die Meile ist;
+so wird man leicht abnehmen k&ouml;nnen, ob seine Forderung
+richtig, oder falsch ist. Diese Taxe ist nicht
+&uuml;berall und immer gleich, sondern sie wird in den
+verschiedenen L&auml;ndern von den Landesregierungen
+gew&ouml;hnlich nach Maa&szlig;gabe der Korn- und F&uuml;tterungspreise
+<span class='pagenum'><a name="Page_26">[26]</a></span>
+festgesetzt, und da sie ehemals, bei
+niedrigern Preisen, vom Pferde auf die Meile 6&ndash;8 Ggr.
+betrug; so ist sie hingegen jetzt hier und
+da auf 10, 12&ndash;14 und mehrere Ggr. erh&ouml;het.
+Die Anzeige von der Taxe des Extrapostgeldes und
+der Geb&uuml;hren f&uuml;r Wagenmeister und Postillons ist
+gew&ouml;hnlich in den Posth&auml;usern &ouml;ffentlich angeschlagen;
+in dessen Ermanglung wird der Reisende
+wohlthun, sich deshalben bei den Postmeistern zu
+erkundigen. Hat man nicht selbst einen Wagen;
+so mu&szlig; man allerdings f&uuml;r den Wagen, welchen
+die Post, oder der Extrapostfahrer, zu unsrer
+Reise darleihet, besonders bezahlen, welches gew&ouml;hnlich
+f&uuml;r eine Chaise auf die Meile 4 Ggr. und
+f&uuml;r eine Kutsche 6 Ggr. betr&auml;gt; einen ordin&auml;ren offenen
+Wagen erhalten jedoch die Reisenden an vielen
+Orten umsonst, indem die Geb&uuml;hren daf&uuml;r schon
+im Fuhrlohn begriffen sind. Man wird aber auch
+nicht immer, besonders an kleinen Oertern Kutschen
+und Chaisen antreffen und erhalten k&ouml;nnen,
+sondern sich oft mit offenen Wagen behelfen
+m&uuml;ssen.</p>
+
+<p>Man mu&szlig; sich so einrichten, da&szlig; man p&uuml;nktlich
+zu der Zeit, zu der die Pferde bestellt und vorgespannt
+sind, sich einsetzen und abreisen k&ouml;nne,
+weil man sonst, wenn man die Pferde warten
+<span class='pagenum'><a name="Page_27">[27]</a></span>
+l&auml;&szlig;t, &ndash; <em class="gesperrt">Wartegeld</em> bezahlen mu&szlig;, und zwar,
+nachdem es die Postordnung des Orts bestimmt,
+1 bis 2 Ggr. auf jedes Pferd f&uuml;r jede Stunde des
+Verzugs der Abfahrt.</p>
+
+<p>Diese Verg&uuml;tung f&uuml;r das Warten der Postpferde
+ist keines Weges unbillig, weil die Postpferde
+nicht von der Willk&uuml;hr und Gem&auml;chlichkeit einzelner
+Reisenden abh&auml;ngen d&uuml;rfen und weil sie jederzeit
+Geld verdienen m&uuml;ssen, und sie auch nicht auf andre
+Art gebraucht werden, wenigstens ruhen k&ouml;nnten,
+wenn sie nicht auf uns warten m&uuml;&szlig;ten. Mit noch
+gr&ouml;&szlig;erm Rechte kann diese Verg&uuml;tung von uns gefordert
+werden, wenn wir durch einen auf der Reiseroute
+vorausgeschickten Laufzettel die Postpferde auf
+eine gewisse Zeit bestellt haben und doch durch eigenes
+Verschulden uns versp&auml;ten.</p>
+
+<p>K&ouml;mmt man nun mit solcher Extra-Post zu
+einer Poststation, wo frische Pferde genommen
+werden m&uuml;ssen; so kann man allerdings verlangen,
+h&ouml;chstens binnen einer halben Stunde weiter expedirt
+zu werden, allein wenn man die Pferde nicht
+vorher durch einen Laufzettel bestellt hat; so wird
+man es sich nicht selten gefallen lassen m&uuml;ssen, <sup>3</sup>/<sub>4</sub>
+oder eine volle Stunde zu warten. Denn die vorzuspannenden
+Pferde m&uuml;ssen doch erst zubereitet,
+vielleicht m&uuml;ssen sie erst vom Acker hereingeholt
+<span class='pagenum'><a name="Page_28">[28]</a></span>
+werden. Man kann nicht verlangen und erwarten,
+da&szlig; der Postmeister an einem kleinen Orte best&auml;ndig
+eine Menge Pferde aufs ungewisse im Stalle
+stehen und auf unsre unangemeldete Ankunft sie schon
+bereit habe. Es ist genug, wenn er in diesem
+Falle die ihm vorgeschriebene Ordnung beobachtet,
+wenn diese den Umst&auml;nden angemessen ist, welches
+leider auch nicht immer ist, weil diejenigen Leute,
+welche sich solche Verordnungen entwerfen, selten in der
+Lage gewesen sind, die M&ouml;glichkeit der Ausf&uuml;hrung
+derselben selbst versucht und erfahren zu haben.</p>
+
+<p>Hier&uuml;ber mit dem Posthalter Zank anzufangen,
+w&uuml;rde vergeblich, in manchem Falle sogar unbillig
+seyn. Der Reisende thut wohl, wenn er ihn um
+m&ouml;glichst geschwinde Fortschaffung ersucht und da
+richtet man gew&ouml;hnlich mit freundlichen Worten
+mehr aus, als durch Forderung der Strenge, oder
+durch Androhung vom Anklagen und Rache. Der
+Postmeister kann durch gutes Fahren leicht die Zeit
+wieder einbringen lassen, die etwa durch ihn vers&auml;umt
+wurde. Gr&ouml;&szlig;tentheils ist es &uuml;berall Regel,
+da&szlig; eine Extrapost mit eben so viel Pferden, womit
+sie ausfuhr und auf einer Station ankam, weiter
+gebracht werden m&uuml;sse. Weniger Pferde zu
+nehmen, h&auml;ngt also nicht von den Reisenden ab.
+Nur da, wo der Weg vorz&uuml;glich gut ist, wird eine
+<span class='pagenum'><a name="Page_29">[29]</a></span>
+verh&auml;ltni&szlig;m&auml;&szlig;ige Verringerung der Pferdezahl verstattet.
+Hingegen m&uuml;ssen auch die mit Extrapost
+reisenden, wo schlechtere Wege sind, sich eine Vermehrung
+der Pferdezahl auf ihre Kosten gefallen
+lassen. Dieses werden sie um so lieber, wenn ein
+Postmeister, ausser den bezahlten Pferden, auch
+mehr zur Erleichterung seiner Pferde, unentgeldlich
+vorspannen l&auml;&szlig;t. &ndash;</p>
+
+<p>Bei einer Extrapostreise ist man noch mehr
+verbunden, auf seine Koffer und Bagage selbst
+wachsam zu seyn und sich, in Absicht des Aufpackens,
+nicht auf den Postillon, oder Wagenmeister,
+zu verlassen. Denn hier gehet alles auf des Reisenden
+Kosten und Gefahr. Die Post ist weiter
+ihm nichts schuldig, als ihn f&uuml;r die bestimmte Geb&uuml;hr
+in einer bestimmten Zeit von einer Station
+zur andern zu schaffen. Sie nimmt von seiner Bagage
+weiter keine Notitz, als da&szlig; sie f&uuml;r die bezahlten
+Pferde nicht zu schwer sei. Bei einem vorfallenden
+Verluste wird also die Post nichts ersetzen
+und wenn sich der Postillion beim Aufpacken
+oder Befestigen der Bagage sollte etwas zu
+Schulden kommen lassen, so wird es doch schwer
+halten, von dem armen Teufel Erstattung zu erlangen.</p>
+
+<p>Um den Unannehmlichkeiten, welche durch die
+<span class='pagenum'><a name="Page_30">[30]</a></span>
+Verschiedenheit des Geldes entstehen, auszuweichen,
+thut man wohl, sich mit M&uuml;nze desjenigen Landes,
+in welchem man reiset, zu versehen. Freilich ist es
+unangenehm, wenn ein Sachse seine Pistole im
+Hann&ouml;verschen nur zu 4 Rthlr. 16 Ggr. ausgeben
+kann; allein man kann doch nicht verlangen, da&szlig;
+der Postbediente den Verlust tragen soll, da derselbe
+auf Landesm&uuml;nze angewiesen ist, und deren
+Werth in Rechnung und an die Herrschaftliche Kasse
+abliefern mu&szlig;. Will ein Reisender immer erst bei
+jeder Post wechseln, sein Geld nach dem Cours
+reduciren und dar&uuml;ber mit den Postofficianten abrechnen;
+so entstehet dadurch leicht Mi&szlig;verst&auml;ndni&szlig;,
+wenigstens Aufenthalt, wobei der Postmann
+verdr&uuml;&szlig;lich werden kann, zumal wenn man ihm
+ausl&auml;ndische M&uuml;nze aufb&uuml;rdet, welche er an seinem
+Orte nicht wieder anbringen kann. Oesterreichische
+und Reichs-Kreutzerst&uuml;cke, Batzen u.&nbsp;dergl. nimmt
+man im n&ouml;rdlichen Deutschland nicht gern, auch
+nicht mit Agio. Den hierdurch entstehenden Verlust
+mu&szlig; der Reisende tragen und zu seinen &uuml;brigen
+Reisekosten schlagen. Er mag sich deshalben
+&uuml;ber die verschiedenen M&uuml;nzherren beklagen, welche
+sich noch nicht zu einerlei M&uuml;nzfu&szlig; haben vereinigen
+wollen. &ndash;</p>
+
+
+
+<div class="new-h2"></div>
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_31">[31]</a></span></p>
+<h2><a name="Von_Versendungen_mit_der_Post">Von Versendungen mit der Post.</a></h2>
+
+
+<p>Wer <em class="gesperrt">Briefe</em> mit der Post abschickt, welche der
+Empf&auml;nger postfrei erhalten, wof&uuml;r derselbe kein
+Postgeld (Porto) bezahlen soll, der mu&szlig; <em class="gesperrt">franco</em>,
+oder <em class="gesperrt">frei</em>, oder <em class="gesperrt">postfrei</em>, darauf schreiben
+und bei der Aufgabe das ihm daf&uuml;r abgeforderte
+Geld bezahlen.</p>
+
+<p>Nach der Postsprache hei&szlig;t &uuml;berhaupt alles
+Geld, welches f&uuml;r Transportirung der Briefe, Gelder,
+Packete &amp;c. an Fracht, von dem Absender, oder
+von dem Empf&auml;nger, bezahlt werden mu&szlig;: <em class="gesperrt">Porto</em>.
+&ndash; Zugleich hei&szlig;en auch solche Briefe, welche
+abgeschickt werden, ohne da&szlig; daf&uuml;r am Orte der
+Aufgabe Porto bezahlt ist, die also nicht frankirt
+sind, sondern wof&uuml;r erst der Empf&auml;nger die Fracht,
+oder den Lohn an die Post bezahlen soll: <em class="gesperrt">Portobriefe</em>.
+Mithin hei&szlig;t, einen Brief, oder ein
+Packet u.&nbsp;dergl. <em class="gesperrt">Porto abschicken</em>, daf&uuml;r am
+Orte der Absendung nichts bezahlen, sondern die
+<span class='pagenum'><a name="Page_32">[32]</a></span>
+Erlegung des Porto's dem Empf&auml;nger &uuml;berlassen.
+Ein bei der Aufgabe bezahlter Brief hei&szlig;t ein franko
+oder <em class="gesperrt">frankirter Brief</em>.</p>
+
+<p>Es ist der Post gew&ouml;hnlich gleichg&uuml;ltig, ob die
+Briefe und Packete von den Absendern franko,
+oder porto abgeschickt werden, das hei&szlig;t: ob das
+daf&uuml;r geb&uuml;hrende Postgeld bei der Aufgabe erlegt
+wird, oder ob es erst von dem Empf&auml;nger bezahlt
+werden soll. Besonders ist dies der Post gleichg&uuml;ltig,
+wenn die zu versendenden Briefe und Sachen im
+Lande bleiben, oder mit Posten angr&auml;nzender L&auml;nder
+weiter geschickt werden, mit welchen die Landesposten
+oder das Postamt des Absendungsorts, in
+Verbindung und Abrechnung steht. So ist es z.&nbsp;B.
+der Preu&szlig;ischen Post v&ouml;llig einerlei, ob ein von
+Memel nach Wesel bestimmter Brief porto, oder
+franko aufgegeben wird, ob das Postgeld daf&uuml;r zu
+Memel bezahlt ist, oder erst in Wesel von dem
+Empf&auml;nger bezahlt werden soll. Eben so verh&auml;lt es
+sich auch bei allen den Posten, welche mit den
+Preu&szlig;ischen Posten in Verbindung gesetzt sind, so
+da&szlig; die eine Post der andern das derselben, von
+den verschickten Sachen geb&uuml;hrende Postgeld verg&uuml;tet.
+So kann man z.&nbsp;B. seine Briefe zu Berlin,
+oder in jedem andern Orte der preu&szlig;ischen Staaten
+nach Ru&szlig;land, Sachsen und nach vielen andern
+<span class='pagenum'><a name="Page_33">[33]</a></span>
+L&auml;ndern franko, oder porto aufgeben oder absenden,
+weil die k&ouml;nigliche Postkasse das ihr daf&uuml;r
+geb&uuml;hrende Porto, sowol von den inl&auml;ndischen, als
+von jenen ausl&auml;ndischen Post&auml;mtern erheben kann
+und durch die mit denselben f&uuml;hrenden Abrechnungen
+verg&uuml;tet erh&auml;lt. Gleiche Bewandni&szlig; hat es
+auch in dieser Hinsicht in andern Staaten und
+Reichen. In den &ouml;sterreichischen Staaten, in
+Frankreich, Ru&szlig;land &amp;c. k&ouml;nnen Briefe von einer
+Gr&auml;nze bis zur andern franko oder porto gehen,
+weil die dortigen Posten von den Empf&auml;ngern das
+erhalten k&ouml;nnen, was die Absender nicht bezahlt
+haben.</p>
+
+<p>Nur da entstehen Ausnahmen von dieser Regel,
+wo ausl&auml;ndische Posten mit den inl&auml;ndischen
+keine Berechnung haben, &ndash; theils wegen der Verschiedenheit
+des Geldes, theils auch aus andern politischen
+Gr&uuml;nden. Daher k&ouml;mmt es, da&szlig; alle
+aus Deutschland nach England bestimmten Briefe
+bis ans Meer, oder eigentlich bis an das Packetboot,
+welches sie aufnimmt, frankirt werden m&uuml;ssen,
+weil von England kein Porto verg&uuml;tet wird, da,
+wie bekannt, kein englisches Geld aus der Insel
+versandt werden darf. &ndash; So verh&auml;lt es sich auch
+mit dem gr&ouml;sten Theile der &ouml;sterreichischen Staaten.
+Die dahin gehenden Briefe m&uuml;ssen bis an die
+<span class='pagenum'><a name="Page_34">[34]</a></span>
+Gr&auml;nze frankirt werden, theils weil die &ouml;sterreichischen
+Post&auml;mter den Ausl&auml;ndern, selbst zum Theil
+den deutschen Reichsposten kein Porto verg&uuml;ten,
+theils auch weil das &ouml;sterreichische Geld zu niedrig
+im Werthe steht. Daher m&uuml;ssen alle aus Sachsen
+und durch Sachsen nach den &ouml;sterreichischen Staaten
+gehenden Postg&uuml;ter bis an die b&ouml;hmische Gr&auml;nze
+frankirt werden, weil die &ouml;sterreichischen Post&auml;mter
+den den Sachsen geb&uuml;hrenden Porto-Vorschu&szlig;
+nur in &ouml;sterreichischem Gelde, welches gegen s&auml;chs.
+Conventionsm&uuml;nze verliehrt, verg&uuml;ten wollen, die
+s&auml;chsischen Posten aber diesen Verlust nicht &uuml;bernehmen
+k&ouml;nnen. Selbst mitten in Deutschland findet
+diese Unbequemlichkeit f&uuml;r das korrespondirende
+Publikum noch Statt. &ndash; Bekanntlich bestehet hier,
+ausser den Posten der verschiedenen Landesherren
+z.&nbsp;B. in den Staaten der H&auml;user Bayern, Hessen,
+Sachsen &amp;c. auch noch ein besonders dem F&uuml;rsten
+von Thurn und Taxis geh&ouml;rendes und unter dessen
+Direction stehendes Postwesen. Die Vorfahren dieses
+F&uuml;rstlichen Hauses haben nemlich vor etwa 300
+Jahren angefangen, zuerst in Deutschland Posten
+anzulegen und dazu Officianten, welche von ihnen
+besoldet und abh&auml;ngig wurden, angestellt, und weil
+man nun damals die N&uuml;tzlichkeit dieser Anstalten
+bald empfand; so wurden ihnen nicht nur die Anlegung
+<span class='pagenum'><a name="Page_35">[35]</a></span>
+der Posten von den deutschen F&uuml;rsten gern
+gestattet, sondern sie wurden auch dazu von manchen
+Reichsst&auml;nden eingeladen und dabei unterst&uuml;tzt.
+Nachdem sich aber nach jener Zeit Handel und
+Wandel in Deutschland mehr gehoben hat und die
+F&uuml;rsten selbst mehr Aufmerksamkeit auf die Vermehrung
+ihrer Eink&uuml;nfte wandten und die Vergr&ouml;&szlig;erung
+ihrer Finanzen beabsichtigten; so wollten
+sie auch zum Theil die aus dem Postwesen entspringenden
+Aufk&uuml;nfte dem F&uuml;rsten von Thurn und
+Taxis nicht allein mehr &uuml;berlassen, sondern sie legten
+nach und nach auf eigene Kosten und Gefahr
+in ihren L&auml;ndern eigene Posten an, und fingen an,
+die taxischen Posten theils mit Gewalt zu vertreiben,
+theils einzuschr&auml;nken, wie schon am Ende des
+siebenzehnten und im Anfange des achtzehnten Jahrhunderts
+vornehmlich in Oesterreich, nachher in
+Brandenburg, Sachsen, Hessen &amp;c. geschehen ist.
+Da jedoch nicht alle F&uuml;rsten in diesen Maa&szlig;regeln
+einstimmig waren, sondern manche sich noch immer
+die taxischen Posten gefallen lie&szlig;en und in ihren
+L&auml;ndern beibehielten; so blieb der F&uuml;rst von Thurn
+und Taxis im Besitz eines von einem Ende
+Deutschland bis zum andern sich erstreckenden Postwesens,
+wobei die Officianten ihm <em lang="la" xml:lang="la" class="antiqua">quoad munus
+et officium</em> verbindlich sind und wovon die Eink&uuml;nfte
+<span class='pagenum'><a name="Page_36">[36]</a></span>
+in seine Kasse flie&szlig;en. Ohne hier die Rechtm&auml;&szlig;igkeit
+dieser Anstalt, welche sich auf das Recht
+der ersten Anlage, auf langen und verj&auml;hrten Besitzstand
+und endlich auf Kaiserliche Belehnung
+gr&uuml;nden soll, zu untersuchen, wollen wir nur anf&uuml;hren,
+da&szlig; dieses Postwesen um Deutschlands
+Kultur, Handel und Gewerbe gro&szlig;e Verdienste
+hat, und da&szlig; es noch jetzt eine der vortheilhaftesten
+Anstalten f&uuml;r ganz Deutschland im Allgemeinen ist,
+indem es nicht nur unter den, durch Politik, Religion
+und verschiedenes Interesse getrennten Staaten
+des deutschen Reichs eine gewisse Verbindung
+kn&uuml;pft, welches den Landesposten der einzelnen kleinen
+Herrschaften nicht m&ouml;glich ist, sondern auch
+selbst mit ausw&auml;rtigen L&auml;ndern den Verkehr erleichtert,
+z.&nbsp;B. mit Frankreich, mit der Schweitz und
+Italien, wo gleichfalls zum Theil auch taxische Posten
+existiren; kurz es ist eine wahre Nationalanstalt
+und in Deutschland die einzige, welche sich
+noch erhalten hat. &ndash;</p>
+
+<p>Aus dem Verh&auml;ltnisse zwischen den Landes-
+oder st&auml;ndischen Posten mit den taxischen Reichsposten,
+je nachdem man letztere eingeschr&auml;nkt hat, die
+aber hingegen sich in ihrem Besitzstande behaupten
+und Repressalien gebrauchen wollen, ist nun jetzt
+f&uuml;r das korrespondirende Publikum in Deutschland
+<span class='pagenum'><a name="Page_37">[37]</a></span>
+die Unbequemlichkeit entstanden, &ndash; da&szlig; man an
+vielen Orten seine Briefe nicht franco, oder porto
+abschicken kann, wie man w&uuml;nscht, sondern da&szlig;
+man sie bei der Aufgabe bis nach einem gewissen
+Orte, wo sie zur taxischen Post kommen, frankiren
+mu&szlig;, weil die taxischen Posten den F&uuml;rstlichen, oder
+letztere den ersteren gleichfalls entweder gar kein
+Porto verg&uuml;ten wollen, indem sie solche entweder
+nicht f&uuml;r g&uuml;ltig erkennen, oder doch sich auf die in
+neuern Zeiten gemachten verschiedenen st&auml;ndischen
+Posttaxen, sich nicht einlassen wollen.</p>
+
+<p>Hiernach wird man sich also bei Versendungen
+von Briefen und Sachen richten m&uuml;ssen, und wenn
+man bei der Aufgabe nicht schon wei&szlig;, wie man
+sich zu verhalten hat; so mu&szlig; man von den Postofficianten
+dar&uuml;ber Erkundigung einziehen und sich
+nach dessen Anweisung richten. Man darf in diesen
+F&auml;llen nicht bef&uuml;rchten, da&szlig; der Postofficiant,
+er mag in Reichsst&auml;ndischen, oder F&uuml;rstl. taxischen
+Diensten stehen, nach Willk&uuml;hr verfahre, denn
+er hat seine Instruction, wornach er sich richten
+mu&szlig;, und er kann auch nicht einen einzigen Brief,
+geschweige mehrere, nach einem Orte porto laufen
+lassen, wohin frankirt werden mu&szlig;. So ist es z.&nbsp;B.
+eine wahre Unm&ouml;glichkeit in verschiedene Theile
+der &ouml;sterreichischen Monarchie, da die &ouml;sterreichischen
+<span class='pagenum'><a name="Page_38">[38]</a></span>
+Posten sowol von den taxischen Reichs- als auch
+von andern deutschen f&uuml;rstlichen Posten gewisser
+Maa&szlig;en getrennt sind, oder nach Ungarn, Italien,
+Spanien, England &amp;c. Briefe ganz porto zu senden.
+Sie w&uuml;rden nicht bef&ouml;rdert werden k&ouml;nnen. Diese
+Gefahr l&auml;uft derjenige, welcher nach solchen Oertern
+und L&auml;ndern Briefe zur Post giebt, ohne zu
+fragen, ob er daf&uuml;r etwas bezahlen m&uuml;sse, und der
+nicht die Anweisung des Postofficianten abwartet
+und befolgt.</p>
+
+<p>Die zur Post bestimmten Briefe selbst m&uuml;ssen
+mit deutlich und leserlich geschriebenen Aufschriften
+versehen seyn und wenn es mehrere Oerter gleichen
+Namens giebt, so mu&szlig; das Land, oder die Provinz,
+worin der Ort, wohin unser Brief gehen soll,
+liegt, beigesetzt werden. Denn da es z.&nbsp;B. mehrere
+Frankfurth, K&ouml;nigsberg, Bergen, Burg, Neustadt
+&amp;c. giebt, und es uns nicht gleichg&uuml;ltig seyn
+kann, ob ein nach Frankfurth am Mayn bestimmter
+Brief mit der Post nach Frankfurth an der
+Oder, oder ein nach Braunschweig in Niedersachsen
+nach Brunswyk in Amerika geschickt
+wird; so ist die Beobachtung dieses Umstandes unerl&auml;&szlig;ige
+Pflicht und das Irregehen der Briefe
+k&ouml;mmt lediglich auf Rechnung der Correspondenten.
+Auf Briefe, welche frankirt seyn sollen, mu&szlig; der
+<span class='pagenum'><a name="Page_39">[39]</a></span>
+Absender, oder vielmehr der Schreiber derselben,
+selbst mit seiner eigenen Hand franco setzen und
+auch den Ort, oder die Station beif&uuml;gen, wohin er
+bezahlen will, weil sonst, wenn solches von einer
+fremden Hand geschiehet, oder den Postbedienten
+&uuml;berlassen bleibt, der Empf&auml;nger glauben k&ouml;nnte,
+da&szlig; die Franchise auf der Post eigenm&auml;chtig abge&auml;ndert
+und damit eine Unrichtigkeit begangen sei.
+Man thut wohl, wenn man das Wort: franco,
+immer unten linker Hand in die Ecke der Addresse
+schreibt, weil es gew&ouml;hnlich daselbst steht und also
+da vornehmlich gesucht wird und am leichtesten in
+die Augen f&auml;llt. Man hat viele Beispiele, da&szlig;
+wenn Absender das franco an einen andern Ort
+des Couverts und undeutlich schreiben, so da&szlig; es
+von den Postofficianten nicht bemerkt wurde, sondern
+derselbe den Brief porto absandte, dar&uuml;ber mit
+den Empf&auml;ngern bittere Verdr&uuml;&szlig;lichkeiten entstanden,
+wenn diese Porto bezahlen sollten.</p>
+
+<p>Ueber den <em class="gesperrt">Preis des Briefporto's</em>, oder
+der Brieffracht, l&auml;&szlig;t sich im allgemeinen nichts Bestimmtes
+sagen. Er beruhet gr&ouml;stentheils auf Taxen,
+welche vor langer Zeit eingef&uuml;hrt und die im
+ganzen ziemlich billig sind, zumal wenn man bedenkt,
+da&szlig; seit jenen Zeiten die Preise und Kosten
+fast aller andern Dinge gestiegen und zum Theil
+<span class='pagenum'><a name="Page_40">[40]</a></span>
+verdoppelt sind. Nur beim Briefporto ist gr&ouml;stentheils
+seit der ersten Errichtung des Postwesens in
+Deutschland keine Erh&ouml;hung vorgenommen, wenigstens
+nicht bei den Reichsposten. Man kann es
+wirklich nicht anders, als sehr wohlfeil finden, wenn
+man einen Brief von Hamburg bis Frankfurth am
+Mayn f&uuml;r 3 Ggr. und von Leipzig bis Hamburg
+f&uuml;r 2 Ggr. senden kann. So ist verh&auml;ltni&szlig;m&auml;&szlig;ig
+&uuml;berall das Porto bei diesen Posten und auch bei
+denen st&auml;ndischen Posten, welche mit jenen in Verbindung
+stehen. Hingegen ist es in einigen L&auml;ndern,
+z.&nbsp;B. im Mecklenburgischen, Preu&szlig;ischen, Oesterreichischen,
+Hessischen &amp;c. in Betracht jenes Verh&auml;ltnisses
+etwas h&ouml;her. Besonders wurde einstens
+im Brandenburgischen zur Zeit der Herstellung der
+Academie der Wissenschaften zu Berlin das Porto
+f&uuml;r jeden, einzeln zur Post gegebenen Brief, mit
+6 Pfennig erh&ouml;het; am theuersten unter allen deutschen
+Territorialposten sind jedoch die Mecklenburgischen,
+besonders wegen des daselbst eingef&uuml;hrten schweren
+M&uuml;nzfusses; jedoch ist im Ganzen der Unterschied
+nicht gro&szlig;.</p>
+
+<p>Man kann nicht immer den Grund angeben,
+warum ein Brief von einem Orte nach einem n&auml;her
+liegenden mehr kostet, als nach einem entferntern,
+welches doch hier und da der Fall ist. Gr&ouml;&szlig;tentheils
+<span class='pagenum'><a name="Page_41">[41]</a></span>
+liegt er in der beibehaltenen alten Reichsposttaxe,
+und der h&ouml;here Preis r&uuml;hrt gew&ouml;hnlich davon
+her, wenn Posten in neuern Zeiten angelegt sind,
+wobei die Taxe nach dem jetzigen <em lang="la" xml:lang="la" class="antiqua">pretio rerum</em> angeordnet
+wurde. Daher k&ouml;mmt es, da&szlig; z.&nbsp;B. ein
+Brief von Hannover bis Pyrmont 2 Ggr. und von
+Hannover bis Paderborn und Erwitte gleichfalls
+nur 2 Ggr. kostet, ohngeachtet letztere Oerter weiter
+entfernt liegen, so wie auch ein Brief von Berlin
+bis Braunschweig 4 Ggr. und von Berlin bis
+Wesel nicht mehr zahlt.</p>
+
+<p>Es ist vergeblich, &uuml;ber diese Verschiedenheit des
+Briefporto's den Postofficianten zur Rede zu stellen,
+weil er gew&ouml;hnlich keinen Grund davon angeben
+kann, als die ihm vorgeschriebene und an seinem
+Orte gebr&auml;uchliche Taxe. Hiervon abzugehen und
+das Porto willk&uuml;hrlich zu bestimmen, wird und
+kann sich kein Postofficiant erlauben, denn ein solches
+Verfahren w&uuml;rde nicht von langer Dauer und
+mit sehr unangenehmen Folgen f&uuml;r ihn verbunden
+seyn.</p>
+
+<p>Daher ist es aber auch nothwendig, das von
+dem Postbedienten geforderte Porto ohne Umst&auml;nde
+zu erlegen und es kann wahrlich nicht statt finden,
+dabei dingen, oder einen Abzug machen zu wollen.
+Jeder an seine Posttaxe schon mechanisch gew&ouml;hnte
+<span class='pagenum'><a name="Page_42">[42]</a></span>
+Postofficiant k&ouml;nnte schon dar&uuml;ber verdr&uuml;&szlig;lich werden
+und uns mit einer schneidenden Antwort abfertigen,
+wenn wir ihm weniger Porto b&ouml;ten, als
+er verlangt. Er m&uuml;&szlig;te auch sicherlich jeden Pfennig,
+den wir ihm k&uuml;rzten, aus seiner Tasche beilegen
+und der Kasse verg&uuml;ten.</p>
+
+<p>Bis hierher war die Rede vom <em class="gesperrt">Porto f&uuml;r
+einfache Briefe</em>. Weil es aber d&uuml;nne und
+dicke, oder <em class="gesperrt">einfache</em> und <em class="gesperrt">doppelte</em> Briefe giebt,
+so ist auch das daf&uuml;r zu erlegende Porto verschieden.
+Als einen <em class="gesperrt">einfachen</em> (simpeln) <em class="gesperrt">Brief</em> sieht
+man den an, der nur aus einem Bogen Papier besteht
+und &uuml;berhaupt nicht &uuml;ber ein Loth wiegt. F&uuml;r
+solche einl&ouml;thige Briefe wird nur einfaches, oder
+das gew&ouml;hnliche Porto bezahlt. Wiegen sie aber
+mehr; so ver&auml;ndert sich die Taxe. &ndash; Hierbei sind
+jedoch die Prinzipien nicht einerlei. Die sogenannten
+Reichsposten scheinen hierin die wohlfeilsten.
+Auf den reitenden Preu&szlig;ischen und einigen andern
+st&auml;ndischen Posten mu&szlig; f&uuml;r jedes Loth, welches ein
+Brief wiegt, das einfache Porto bezahlt werden, z.&nbsp;B.
+wenn ein einfacher Brief nach einem gewissen
+Orte 2 Ggr. kostet; so kostet er, wenn er 4 Loth
+wiegt 4 Ggr. indem man annimmt, da&szlig; in einem
+solchen vierl&ouml;thigen Briefe wirklich 4 Briefe, oder
+doch andre Papiere vom besondern Werthe, z.&nbsp;B.
+<span class='pagenum'><a name="Page_43">[43]</a></span>
+Rechnungen, Wechsel, Assignationen, Quitungen
+u.&nbsp;dergl. seyn k&ouml;nnen. Bei den taxischen Reichsposten
+steigt die Erh&ouml;hung des Porto f&uuml;r solche
+dicke Briefe von 1 bis 3, von 4 bis 7, von 8 bis
+11 Loth &amp;c. welches aber auch bei den folgenden
+Preu&szlig;ischen Posten der Fall ist und &uuml;berhaupt wird
+hierbei auf den Werth des Inhalts oder der Beischl&uuml;&szlig;e
+der Briefe R&uuml;cksicht genommen, so da&szlig;
+das Porto f&uuml;r gedruckte Sachen, Proben u.&nbsp;dergl.
+geringer ist. Auf den Englischen Posten hingegen
+mu&szlig; f&uuml;r solche doppelte Briefe drei- und mehrfaches
+Porto erlegt werden, ja ein mit einem
+Couvert versehener Brief kostet schon doppeltes
+Postgeld.</p>
+
+<p>Auf den mehrsten Posten m&uuml;ssen auch die
+<em class="gesperrt">Proce&szlig;schriften</em> der Advocaten, Gerichte und
+Partheien, desgleichen die <em class="gesperrt">Manuscripte</em> der
+Gelehrten und Buchh&auml;ndler gleichfalls <em class="gesperrt">h&ouml;heres
+Porto</em> tragen. Die sogenannten Posttaxen geben
+zwar hiervon keinen Grund an, worauf sie sich
+aber &uuml;berhaupt bei ihren Bestimmungen wenig einlassen;
+die Ursache soll jedoch wahrscheinlich darin
+liegen, da&szlig; gedachte Schriften einen besondern
+Werth haben und daher auch von der Post <em class="gesperrt">vorz&uuml;glich
+verwahrt</em> und in Aufsicht genommen
+werden m&uuml;&szlig;ten. &ndash; Ob solches nun wirklich geschieht,
+<span class='pagenum'><a name="Page_44">[44]</a></span>
+oder ob der Grund des hohen Porto's f&uuml;r
+Klageschriften in der Meynung liegt, da&szlig; die Handlungen
+der Gerechtigkeit viel Geld kosten m&uuml;ssen,
+bleibt noch problematisch. Wenigstens scheint es
+billig zu seyn, da&szlig; ein mit Makulatur gef&uuml;llter
+Brief von der Post eben so richtig besorgt werden
+m&uuml;sse, als die Vertheidigungsschrift eines unschuldig
+Angeklagten, oder eines d&uuml;rftigen Supplikantens.
+&ndash; Die <em class="gesperrt">Manuscripte</em> der Gelehrten m&uuml;ssen
+freilich, als die kostbarsten Erzeugnisse des Menschen,
+Ausnahmen machen, und es w&auml;re auch wirklich
+gewisserma&szlig;en w&uuml;nschenswerth, wenn der verschiedene
+Werth derselben, schon zur Erleichterung
+der Critik, durch die Post taxirt w&uuml;rde, oder doch
+wenigstens schlechte Producte einiger Scribenten dadurch
+unterdr&uuml;ckt w&uuml;rden, um die Buchh&auml;ndler und
+das Publikum vor gr&ouml;&szlig;erm Verlust zu verwahren.
+Dieses w&uuml;rde man unter die noch unbekannten
+Wohlthaten des Postwesens rechnen k&ouml;nnen.</p>
+
+<p>Wegen der Bezahlung des Porto's f&uuml;r solche
+dicke oder starke Briefe pflegt sehr oft zwischen den
+Correspondenten und den Postofficianten Mi&szlig;verst&auml;ndni&szlig;
+zu entstehen, da es manchen befremdet,
+wenn mehr, als gew&ouml;hnliches Porto gefordert wird,
+indem viele glauben, ein Brief sei ein Brief. Solche
+Mi&szlig;verst&auml;ndni&szlig;e werden immer entstehen, wenn
+<span class='pagenum'><a name="Page_45">[45]</a></span>
+nicht die Correspondenten sich eine genauere Kenntni&szlig;
+von den Posttaxen verschaffen und dadurch das
+Verfahren der Post beurtheilen lernen. Inzwischen
+kann man im Allgemeinen voraussetzen, da&szlig; die Postofficianten
+nicht so leicht hierbei vors&auml;tzlich unrichtig
+verfahren werden, da sie stets bef&uuml;rchten m&uuml;ssen,
+da&szlig; eine von ihnen begangene Unrichtigkeit sehr
+bald zur Sprache kommen werde, denn das Publikum
+ist auf die Post sehr wachsam, beobachtet das
+Verfahren der Postbedienten gr&ouml;&szlig;tentheils sehr scharf
+und ist geneigt, der Post mehr, als billig ist, zur
+Last zu legen.</p>
+
+<p>Bei <em class="gesperrt">ankommenden Briefen</em> ist etwa
+Folgendes zu beobachten. Der Empf&auml;nger mu&szlig; das
+auf den Brief vom Postamte gesetzte Postgeld bezahlen
+und kann nichts davon abziehen, weil ein
+solcher Abzug lediglich der Tasche des Postofficianten
+zur Last fallen w&uuml;rde. Denn dieser ist nicht
+Herr des Postgeldes, sondern nur Verwalter desselben
+und mu&szlig; es bei Heller und Pfennig berechnen.</p>
+
+<p>Glaubt man jedoch, da&szlig; zu viel Porto angesetzt
+sei, welches allerdings aus Uebereilung und
+Irrthum bei der Eile, womit die Expeditionen geschehen
+m&uuml;ssen, zuweilen der Fall seyn kann; so
+darf und mu&szlig; man auch dar&uuml;ber sich beschweren,
+Aufkl&auml;rung und Schadloshaltung suchen. Am besten
+<span class='pagenum'><a name="Page_46">[46]</a></span>
+ist, wenn eine solche Beschwerde schriftlich
+durch eine an das Postamt gerichtete Anzeige mit
+Beif&uuml;gung des Briefs, als <em lang="la" xml:lang="la" class="antiqua">corpus delicti</em>, geschiehet.
+Denn ohne Vorzeigung des Briefs, weshalben
+Beschwerde gef&uuml;hrt wird, ist der Postbediente
+selten im Stande, sogleich auf der Stelle befriedigende
+Auskunft zu geben, sondern er wird erst mit
+M&uuml;he und Aufopferung von Zeit, welche ihm oft
+kostbar ist, den Brief in den Postkarten und Registern
+aufsuchen m&uuml;ssen, welches ihm sehr unangenehm
+seyn w&uuml;rde, zumal wenn er die Beschwerde
+ungegr&uuml;ndet findet. Ist aber wirklich zu viel Porto
+angesetzt und solches nicht von dem abliefernden,
+sondern bei einem vorliegenden Postamte, wo der
+Brief aufgegeben wurde, geschehen: so wird der
+Brief auf der Route zur&uuml;ck gesendet werden m&uuml;ssen,
+damit der Fehler mit Ueberzeugung da verbessert
+werden k&ouml;nne, wo er begangen ist. Dieses
+wird auch n&ouml;thig seyn, wenn ein Francobrief
+dennoch mit Porto belegt ist. Es mag nun das
+Porto bei der Aufgabe bezahlt und die Ansetzung
+des Postgeldes aus Versehen eines Postamtes geschehen,
+oder das Wort franco mag, weil es entweder
+undeutlich, oder an einer ungew&ouml;hnlichen
+Stelle des Couverts geschrieben war, von dem
+Postofficianten nicht bemerket seyn; so wird in allen
+<span class='pagenum'><a name="Page_47">[47]</a></span>
+diesen F&auml;llen die Zur&uuml;cksendung des Briefs geschehen
+m&uuml;ssen, damit der Fehler an seinem Orte
+verbessert werde. Jedoch kann der Empf&auml;nger den
+Brief zuvor er&ouml;ffnen und lesen. Es ist auch hinreichend,
+wenn nur das Couvert zur&uuml;ck geschickt
+wird. Ist dieses nicht thunlich; so kann der Empf&auml;nger
+den Brief vor der Zur&uuml;cksendung wieder
+versiegeln und es versteht sich auch von selbst, da&szlig;
+er seinen Brief mit der n&auml;chsten Post frei zur&uuml;ck
+erh&auml;lt.</p>
+
+<p>Erh&auml;lt Jemand durch die Post, Briefe, welche
+er nicht annehmen und wof&uuml;r er das Postgeld
+nicht geben will; so darf er sie, der Regel nach,
+nicht erbrechen, sondern mu&szlig; sie uner&ouml;ffnet zur&uuml;ck
+geben. Hat er sie erbrochen und gelesen; so hat
+er sie sich dadurch zugeeignet und mu&szlig; also die damit
+verbundenen Kosten tragen. Da jedoch heutiges
+Tages viele Menschen unschuldiger Weise h&auml;ufig
+mit unverlangten Lotteriebriefen und andern Bettel-
+und Brandbriefen, welche man nicht annehmen
+kann, heimgesucht werden; so bleibt hierbei
+fast kein Mittel &uuml;brig, als diese Briefe, wenn man
+sie etwa erbrochen hat und nicht annehmen will,
+von neuem an den Absender zu couvertiren und
+sich das etwa daf&uuml;r bezahlte Porto von der Post
+wieder erstatten zu lassen, wobei man jedoch verbunden
+<span class='pagenum'><a name="Page_48">[48]</a></span>
+ist, auf dem Couverte selbst zu bemerken,
+was die Post daf&uuml;r ausgelegt hat. Diese Auslage
+wird alsdann der Absender nebst dem hinzukommenden
+Porto der Post wieder erstatten m&uuml;ssen.
+In einigen F&auml;llen ist es auch thunlich, dergleichen
+Briefe ohne diese Umst&auml;nde zur&uuml;ck zu senden.</p>
+
+
+
+<div class="new-h2"></div>
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_49">[49]</a></span></p>
+<h2><a name="Regeln_bei_Versendungen">Regeln bei Versendungen der Gelder
+und Packete mit der Post.</a></h2>
+
+
+<p>Wenn man nur weniges Geld, als etwa einige
+Pistolen oder Thaler, mit der Post versenden will,
+so thut man wohl, solches in den Brief selbst zu
+legen. Man mu&szlig; aber das Geld besonders in ein
+eigenes Papier wickeln und dieses Packetchen in
+dem Briefe mit Lack befestigen. Ueberhaupt mu&szlig;
+man zu solchem Briefe, worin man Geld verschicken
+will, starkes Papier nehmen, oder ihn wenigstens
+in doppeltes Papier couvertiren, mit gutem
+Lack versiegeln und ihn nicht zu klein zusammen
+schlagen. Wird das Geld nicht im Briefe mit Lack
+befestigt, sondern nur los hineingelegt, so da&szlig; es
+darin hin und her f&auml;llt; so scheuert und sprengt es
+leicht das Papier, welches gew&ouml;hnlich geschieht,
+wenn das Papier d&uuml;nn ist, wobei es sich denn
+oft er&auml;ugnet, da&szlig; sich nicht nur Geldst&uuml;cke in die
+Falten des Briefs schieben und beim Erbrechen herausfallen,
+<span class='pagenum'><a name="Page_50">[50]</a></span>
+sondern auch g&auml;nzlich verlohren gehen,
+wor&uuml;ber dann Verdru&szlig; und Verlust entsteht. Die
+Post wird sich selten bei solchen Vorf&auml;llen zu einem
+Ersatze verstehen, weil die Absender verbunden sind,
+ihre abzusendenden Briefe und Packete selbst hinl&auml;nglich
+zu verwahren. Sie hat ihre Pflicht erf&uuml;llt,
+wenn sie den Brief in eben dem Zustande abliefert,
+in welchem er ihr anvertraut wurde. Wo es
+jedoch Gebrauch ist, das zu versendende Geld dem
+Postbedienten zuzuz&auml;hlen, ehe es eingepackt wird,
+und wo es also in Gegenwart des Postbedienten,
+oder von demselben selbst eingepackt wird, da hat
+man sich bei er&auml;ugnendem Verluste an das empfangende
+Postamt zu halten. Bei den mehrsten Posten
+wird jedoch das Einpacken den Absendern selbst
+&uuml;berlassen und diese sind verbunden, ihre Sachen
+gut verwahrt zur Post zu bringen. Wird also ein
+mit Geld beschwerter Brief auf der Reise von dem
+Gelde selbst durchgescheuert und zersprengt, oder
+springt das Siegel desselben wegen schlechten Lacks
+auf; so wird der dadurch entstandene Verlust gr&ouml;stentheils
+dem Absender zur Last fallen. Die Postofficianten
+sollten zwar solche schlecht verwahrte
+Briefe nicht annehmen: allein solches ist nicht immer
+zu verh&uuml;ten, da man nicht immer im Stande
+<span class='pagenum'><a name="Page_51">[51]</a></span>
+ist, die Beschaffenheit des Papiers und Lacks geh&ouml;rig
+zu beurtheilen. &ndash;</p>
+
+<p>Bei <em class="gesperrt">Goldversendungen</em> kann man Summen
+von 500 Thalern und dar&uuml;ber, auf angezeigte
+Art, in den Brief legen. Steigt aber die Summe
+&uuml;ber 1000 Rthlr., so thut man besser, das Gold
+besonders in einen Beutel oder Packet zu thun.
+Ein solcher Beutel mu&szlig; von starkem und dichten
+doppelten Linnen, oder aus Leder gemacht und
+gut gen&auml;het werden, damit er sich nicht zerscheuere,
+oder die Nath aufspringe. Alsdann mu&szlig; er mit
+einem guten Bindfaden zugebunden und mit gutem
+Lack versiegelt werden, dergestalt, da&szlig; das Siegel
+auf die Enden, oder auf den Knoten des Bindfadens
+deutlich ausgedr&uuml;ckt werde. Man thut auch
+wohl, zwei Siegel darauf zu setzen, auf den Fall,
+da&szlig; etwa das eine aufspringen oder besch&auml;digt werden
+sollte.</p>
+
+<p>Nimmt man, statt eines Beutels, Papier; so
+mu&szlig; man nicht nur das Geld erst besonders in
+Papier rollen und wickeln und auf jeder Rolle die
+Summe des Inhalts bemerken, sondern auch zu
+dem &auml;ussern Umschlage von einer starken und haltbaren
+Sorte nehmen und das Packet gleichfalls mit
+Bindfaden zuschn&uuml;ren und an beiden Enden gut
+versiegeln. Da man auf blauem, besonders auf
+<span class='pagenum'><a name="Page_52">[52]</a></span>
+dem sogenannten Zuckerpapier nicht gut lesen kann,
+was mit schwarzer Dinte darauf geschrieben ist; so
+mu&szlig; man solches nicht zu diesem Behuf, sondern
+starkes wei&szlig;es Papier nehmen.</p>
+
+<p>Es ist nicht n&ouml;thig, die ganze Addresse oder
+Aufschrift des Briefes, auch auf den Beutel oder
+das Packet zu setzen (in einigen F&auml;llen kann die&szlig;
+sogar sch&auml;dlich seyn); aber es ist nothwendig, den
+Beutel, oder das Packet, mit eben dem Pettschaft,
+womit der dazu geh&ouml;rige Brief versiegelt ist, zu
+versiegeln und &uuml;ber dies ein deutliches Zeichen, oder
+<em class="gesperrt">Marque</em>, darauf zu machen. Zu diesem Zeichen
+nimmt man am besten die Anfangsbuchstaben des
+Namens des Empf&auml;ngers und es ist auch sehr n&uuml;tzlich,
+zugleich den Namen des Orts, wohin das
+Geld bestimmt ist, beizuf&uuml;gen.</p>
+
+<p>Ferner mu&szlig; man nicht nur &uuml;berhaupt die Aufschrift
+des Briefs deutlich schreiben, sondern man
+mu&szlig; vornehmlich nie vergessen, auf derselben, unten
+linker Hand, ausdr&uuml;cklich hinzusetzen: Hierbei, oder,
+nebst einem linnenen Beutel oder Packet in Papier,
+mit &hellip;&nbsp;Thlr. &hellip;&nbsp;Ggr. &hellip;&nbsp;Pf. gez.&nbsp;<em class="antiqua">A.&nbsp;B.&nbsp;C.</em>
+und zugleich die Geldsorte angeben.</p>
+
+<p>Letzteres ist schon wegen des zu bezahlenden
+Postgeldes erforderlich, weil Gold- und Silberm&uuml;nze
+verschieden taxirt wird, indem das Gold, in gro&szlig;en
+<span class='pagenum'><a name="Page_53">[53]</a></span>
+Summen, nicht so viel Postgeld tr&auml;gt, als Silberm&uuml;nze.
+Auch wird, wenn das Geld auf der
+Post verlohren gehen sollte, es nur in der M&uuml;nzsorte
+wieder ersetzt, in welcher es aufgegeben wurde.
+Will man das Postgeld bei der Aufgabe bezahlen;
+so mu&szlig; man nicht unterlassen, franco auf den
+Brief zu schreiben, oder falls man nicht ganz hin
+frankiren will; so mu&szlig; man den Namen des Orts,
+so weit man bezahlt, bei das franco setzen.</p>
+
+<p>Bei gro&szlig;en Geldversendungen pflegt man das
+Geld in F&auml;&szlig;er zu thun. Allein es ist nothwendig,
+das Geld nicht blos in die F&auml;&szlig;er zu sch&uuml;tten, sondern
+es in Beuteln verwahrt, in die F&auml;&szlig;er legen,
+weil der Fall sehr oft eintritt, da&szlig; solche
+Geldf&auml;&szlig;er, wegen ihrer eigenen Schwere aufspringen
+oder zerbrechen, zumal wenn das dazu genommene
+Holz schwach und schadhaft ist. Der
+durch solches schlechte Einpacken entstandene Schaden
+k&ouml;mmt mit Recht auf Rechnung des Absenders.
+Man mu&szlig; die Geldf&auml;&szlig;er auch nicht zu gro&szlig;
+und zu schwer machen, damit ein Mensch sie aufheben
+k&ouml;nne. Sind sie schwerer, als 100 Pfund;
+so geschieht es leicht, da&szlig; die Wagenmeister und
+Postillons beim Auf- und Abladen sie fallen lassen
+oder hinwerfen m&uuml;ssen, um nicht von denselben gequetscht
+zu werden.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_54">[54]</a></span>
+Beim <em class="gesperrt">Verschicken von Waaren in Packeten</em>
+sind &auml;hnliche Vorsichtsregeln zu beobachten.
+Haupts&auml;chlich k&ouml;mmt es darauf an, die Waaren gut
+einzupacken und mit hinl&auml;nglicher Emballage zu verwahren,
+damit sie gegen N&auml;&szlig;e gesch&uuml;tzt sind und
+nicht durchscheuert und zerschabt werden k&ouml;nnen.
+Dieses wird ohnehin in allen Postverordnungen den
+Absendern zur Pflicht gemacht und die Post kann
+bei der gegenw&auml;rtigen Beschaffenheit der mehrsten
+Postwagen, nicht alle Packete gegen N&auml;&szlig;e und
+Reiben sch&uuml;tzen, zumal da so viele Packete von sehr
+verschiedener Gestalt und Beschaffenheit zur Post
+gegeben werden, die also nicht immer pa&szlig;lich gepackt
+werden k&ouml;nnen. Wachstuch, oder Wachslinnen
+ist zwar ein gutes Mittel, Waaren einzupacken; da
+man aber kein Zeichen darauf machen kann, indem
+kein Lack darauf haftet, so ist man gen&ouml;thigt, noch
+eine Enveloppe von Linnen, Papier, oder Matten
+darum zu schlagen; oder man m&uuml;&szlig;te sonst auf das
+Wachstuch noch besonders einen linnenen Lappen
+n&auml;hen und auf diesen die Marque setzen, oder solche
+mit Oelfarbe bezeichnen. Bei einigen Posten,
+z.&nbsp;B. im Preu&szlig;ischen, &uuml;bernimmt es zwar die Post,
+die Packete zu zeichnen und l&auml;&szlig;t sich daf&uuml;r, wie
+billig, besonders bezahlen; allein es ist besser, wenn
+die Absender dies selbst besorgen. Es kann nicht
+<span class='pagenum'><a name="Page_55">[55]</a></span>
+Statt finden, da&szlig; man auf Koffer, oder andre
+gro&szlig;e Packete, welche man mit der Post versenden
+will, die Briefe selbst nagele oder hefte. Nein; die
+Briefe und Addressen m&uuml;ssen besonders und los
+aufgegeben, und die Koffer, oder Packete mit einem
+Zeichen versehen werden. Dieses Zeichen mu&szlig; man
+auch auf den Brief machen und zugleich dabei angeben,
+in welche Emballage das Packet geschlagen
+ist.</p>
+
+<p>Beim <em class="gesperrt">Empfange</em> der Geldbriefe und Packete
+von der Post hat man gleichfalls gewisse
+Vorsichten zu beobachten. Die Ablieferungsart
+solcher Sachen von der Post an die Empf&auml;nger
+ist nicht &uuml;berall gleich. An einigen Orten werden
+die mit den Posten angekommenen Geldbriefe und
+Packete den Empf&auml;ngern ins Haus geschickt. Die&szlig;
+ist freilich f&uuml;r die Empf&auml;nger ziemlich bequem; allein
+es ist gew&ouml;hnlich das Unangenehme damit verbunden,
+da&szlig; der Empfang solcher Sachen mehrern
+Personen bekannt werden kann. An andern Orten
+m&uuml;ssen dagegen die Empf&auml;nger selbst ihre eingelaufenen
+Sachen von der Post abholen, nachdem sie
+von der Ankunft derselben aus dem Posthause benachrichtigt
+sind, oder einen Avis erhalten haben.
+Dieser Avis besteht entweder in einem Zettel, worauf
+die angekommene Sache und der Name des
+<span class='pagenum'><a name="Page_56">[56]</a></span>
+Empf&auml;ngers bemerkt ist, oder es werden die, zu den
+angekommenen Packeten geh&ouml;renden Briefe den Empf&auml;ngern
+zugestellt, damit diese sich nach der Post
+verf&uuml;gen k&ouml;nnen, um das Ihrige in Empfang zu
+nehmen.</p>
+
+<p>Man mag nun die Sachen von der Post ins
+Haus geschickt erhalten, oder sie selbst aus dem
+Posthause abholen m&uuml;ssen; so wird man in jedem
+Falle eine Bescheinigung oder Quitung, &uuml;ber die
+richtige Ablieferung, wie billig, ausstellen m&uuml;ssen.
+Eine solche Bescheinigung mu&szlig; der Empf&auml;nger selbst
+aufsetzen, oder doch eigenh&auml;ndig unterschreiben, oder
+denjenigen, welcher sie in seinem Namen schreiben
+und Sachen in Empfang nehmen soll, dazu hinl&auml;nglich
+bevollm&auml;chtigen. In einem solchen Scheine
+mu&szlig; nicht nur deutlich angegeben werden, was und
+wie viel man erh&auml;lt; sondern es ist auch n&uuml;tzlich,
+anzuf&uuml;hren, von welchem Orte, oder mit welcher
+Post es gekommen ist und ob man es franco, oder
+porto empfangen habe.</p>
+
+<p>Da auch an einigen Orten von den, aus dem
+Auslande und sonst herein kommenden Sachen und
+Waaren Licent, oder Accise und Impost und wie
+die Abgaben sonst hei&szlig;en, gegeben werden mu&szlig;: so
+werden die Empf&auml;nger sich auch den, deshalb bestehenden
+Gesetzen und Anordnungen, unterwerfen
+<span class='pagenum'><a name="Page_57">[57]</a></span>
+m&uuml;ssen. Es wird in den meisten F&auml;llen vergeblich
+seyn, sich hier&uuml;ber mit den Postbedienten, oder
+Acciseeinnehmern, in Disp&uuml;te einzulassen. Man
+thut besser, wenn man sich hierbei beeintr&auml;chtigt
+glaubt, solches schriftlich der Landesregierung, oder
+der sonstigen Beh&ouml;rde anzuzeigen, woher alsdann
+rechtliche Entscheidung erfolgen wird.</p>
+
+<p>Eben so mu&szlig; man sich auch verhalten, wenn
+uns <em class="gesperrt">auf der Post etwas besch&auml;digt, oder
+gar abhanden gekommen ist</em>. M&uuml;ndliche
+Anzeigen dringen nicht immer geh&ouml;rig ein und werden
+nicht selten von den mit Gesch&auml;ften &uuml;berh&auml;uften
+Postofficianten kurz abgefertigt, oder gar ausser
+Acht gela&szlig;en. Auf schriftliche Anzeige wird aber
+geh&ouml;rige Auskunft gegeben werden m&uuml;ssen. Wird
+insonderheit von der Post etwa ein besch&auml;digtes Packet
+an uns abgeliefert, so m&uuml;ssen wir uns h&uuml;ten,
+solches anzunehmen. Man mu&szlig; es, wenn es nur
+geschehen kann, der Post zur&uuml;ck geben und derselben
+&uuml;berlassen, sich dar&uuml;ber mit dem Absender, oder
+mit demjenigen, welcher die Besch&auml;digung veranla&szlig;te,
+abzufinden. Haben wir es aber einmal angenommen,
+alsdann werden wir hinterher mit unsern
+Klagen wenig oder nichts ausrichten. Ist
+man jedoch aus andrer R&uuml;cksicht gen&ouml;thigt, das besch&auml;digte
+Packet anzunehmen; so mu&szlig; man darauf
+<span class='pagenum'><a name="Page_58">[58]</a></span>
+bestehen, da&szlig; die Art und Weise der Besch&auml;digung
+auf der Post untersucht, der uns dadurch zuwachsende
+Schaden ergr&uuml;ndet und der ganze Vorfall
+niedergeschrieben werde, damit wir dadurch in Stand
+gesetzt werden, die Sache weiter zu verfolgen.
+Denn wenn es erwiesen werden kann, da&szlig; das
+Packet der Post in gutem Stande &uuml;berliefert wurde,
+welches schon dadurch Wahrscheinlichkeit erh&auml;lt,
+da&szlig; die Post es annahm, da sie doch schlecht verwahrte
+Sachen nicht annehmen soll: so ist die
+Post auch verbunden, den durch ihre Schuld entstandenen
+Schaden zu tragen, zumal wenn das besch&auml;digte
+Packet von solcher Beschaffenheit war, da&szlig;
+es gegen Besch&auml;digung auf der Post h&auml;tte verwahrt
+werden k&ouml;nnen. Um sowol solche Besch&auml;digungen,
+als auch den Verlust verlohrner Sachen von der
+Post ohne gro&szlig;e Weitl&auml;uftigkeiten ersetzt zu erhalten,
+ist es rathsam, ja nothwendig, den Inhalt
+unsrer zur Post zu gebenden Packete und deren Werth
+selbst auf dem Briefe anzugeben und uns dar&uuml;ber
+bei der Aufgabe einen Schein reichen zu lassen.</p>
+
+<p>Glaubt man, da&szlig; von unsern abgesandten Sachen
+auf der Post etwas verlohren gegangen, oder
+nicht an den rechten Empf&auml;nger gekommen sei; so
+ist vorl&auml;ufig nichts weiter erforderlich, als auf einen
+Bogen Papier zu schreiben: da&szlig; man an jenem
+<span class='pagenum'><a name="Page_59">[59]</a></span>
+oder diesem Tage, einen Brief mit so viel Gelde,
+oder ein Packet an den oder jenen, nach diesem
+oder jenem Orte zur Post geliefert habe, welches,
+laut erhaltener Nachricht, nicht angekommen seyn
+solle und man also &uuml;ber die Ablieferung befriedigende
+Auskunft, oder Ersatz des Werths erwarte. &ndash;
+Auf eine solche Anzeige wird die Post alsdann
+schon selbst sorgen m&uuml;ssen, die Sache zu berichtigen
+und die Correspondenten zu befriedigen. &ndash;</p>
+
+<p>Jedoch ist die Furcht, da&szlig; auf der Post
+<em class="gesperrt">Briefe verlohren gehen</em>, gr&ouml;&szlig;tentheils ungegr&uuml;ndet.
+&ndash; Man kann sicher annehmen, da&szlig; von
+einer Million Briefe kaum einer abhanden k&ouml;mmt.
+Man k&ouml;nnte es nicht befremdend finden, wenn mehrere
+verlohren w&uuml;rden. Die Post ist eine vielfach
+zusammengesetzte, sehr verwickelte Anstalt, die nur
+von Menschen betrieben wird; aber wegen eines
+verlohrnen oder vermi&szlig;ten Briefs wird gew&ouml;hnlich
+schon gro&szlig;er und langer L&auml;rm gemacht. Oft sollte
+man aber erst fragen, ob der vermi&szlig;te Brief auch
+wirklich zur Post geliefert sei, oder ob sich nicht derselbe,
+oder die verlangte Antwort im Hause der
+Correspondenten selbst versteckt habe? &ndash; In den
+meisten F&auml;llen, ja fast immer kann man versichert
+seyn, da&szlig; der Verlust eines Briefes nicht durch die
+Postofficianten veranla&szlig;t wird, da sie zu viele Ursachen
+<span class='pagenum'><a name="Page_60">[60]</a></span>
+haben, die ihnen anvertrauten Sachen wohl
+zu verwahren. &ndash; Es kann sich aber er&auml;ugnen, da&szlig;
+Briefe von einem ungew&ouml;hnlich kleinen Format sich
+in gr&ouml;&szlig;ere, zu welchen sie gepackt und mit welchen
+sie vermischt wurden, hinein geschoben haben, oder
+da&szlig; zwei Briefe mittelst weicher Oblate, oder schlechten
+Lacks, womit sie versiegelt waren, an einander
+klebten. Den Postbedienten war es verzeihlich,
+wenn sie bei der Eile ihres Gesch&auml;fts und bei der
+Menge der unter H&auml;nden habenden Briefe und
+Sachen, diesen Zufall nicht entdeckten: aber derjenige,
+in dessen H&auml;nde ein auf diese Art verirrter
+Brief gerieth, war eigentlich schuldig, denselben zur&uuml;ck
+zu geben, welches aber nicht immer geschieht.
+Man thut also wohl, die Briefe nicht zu klein zu
+machen, sie mit gutem Lack zu verwahren, auch sie
+nicht eher zur Post zu geben, als bis die Oblate,
+womit sie versiegelt wurden, v&ouml;llig trocken geworden
+ist, und sie immer mit einer deutlichen Aufschrift
+zu versehen.</p>
+
+<p>Auf den Preu&szlig;ischen, S&auml;chsischen und vielen
+andern Posten kann der Fall, da&szlig; ein Brief
+abhanden k&ouml;mmt, noch seltener eintreten, weil hier
+jeder Brief besonders in die Postkarte eingeschrieben
+wird, nemlich der Name des Empf&auml;ngers und der
+Ort, wohin die Briefe bestimmt sind, nach der
+<span class='pagenum'><a name="Page_61">[61]</a></span>
+Zahlreihe, welche zugleich auf die Briefe gesetzt
+wird. Hier findet es sich also bald, wenn auf einer
+Poststation ein Brief vermi&szlig;t wird, wo man
+ihn zu suchen habe, denn man kann jeden Brief
+vom Orte seiner Aufgabe an bis zum Orte seiner
+Bestimmung nachweisen. Bei den taxischen Reichsposten
+wie auch bei den Posten in andern L&auml;ndern,
+z.&nbsp;B. in England, Frankreich &amp;c. verh&auml;lt es sich
+hiermit anders. Da werden die einfachen Briefe
+nicht namentlich angeschrieben, sondern nur gez&auml;hlt,
+alsdann zusammengepackt und fortgeschickt. Mithin
+kann hier kein Brief namentlich nachgewiesen werden;
+auch kann beim Z&auml;hlen leicht ein Brief versehen
+werden. Das Z&auml;hlen geschieht ohnehin nicht
+grade zur Sicherheit der Briefe, sondern vielmehr
+der Berechnung des Postgeldes wegen. Jedoch
+kann man aber auch bei diesen Posten die Briefe
+zu einer gr&ouml;&szlig;ern, oder vielmehr speciellern <em class="gesperrt">Aufmerksamkeit
+empfehlen</em>, indem man sie, der
+Postkunstsprache nach <em class="gesperrt">rekommendirt</em>. Man
+mu&szlig; in dieser Hinsicht das Wort <em class="gesperrt">rekommendirt</em>
+auf dem Brief schreiben und ausser dem gew&ouml;hnlichen
+Postgelde, noch etwas besonders, <em lang="la" xml:lang="la" class="antiqua">pro diligentia</em>
+bezahlen. Alsdann wird der Brief namentlich
+in die Postkarte geschrieben, welches allerdings zur
+Sicherheit des Briefs beitr&auml;gt. Auf den kurbraunschweigischen
+<span class='pagenum'><a name="Page_62">[62]</a></span>
+Posten tr&auml;gt ein solcher rekommandirter
+Brief doppeltes Porto. Bei besonders wichtigen
+Briefen sorgen die Post&auml;mter auch, da&szlig; die
+Empf&auml;nger die Ablieferung derselben bescheinigen
+m&uuml;ssen. &ndash; Bei Briefen, worin Wechsel, oder andere
+Papiere von Werth geschlossen sind, ist es
+rathsam, solches und wenn es geschehen kann, den
+Werth der Beischl&uuml;&szlig;e auf der Addre&szlig;e anzugeben.
+Der K&uuml;rze wegen pflegt man in diesem Falle auch
+wohl nur ein <em class="antiqua">NB.</em> auf den Brief zu setzen und die
+Post&auml;mter sind dann auch so aufmerksam, dieses
+<em class="antiqua">NB.</em> in der Postkarte zu bemerken. &ndash; Also auf
+der Post kann nicht f&uuml;glich ein Brief verlohren
+gehen. Geschieht es, so k&ouml;nnte es eher durch die
+Brieftr&auml;ger geschehen. Jedoch diese werden solches
+um so mehr verh&uuml;ten, da sie f&uuml;r die ihnen zur
+Bestellung &uuml;berlieferten Briefe, das Postgeld bezahlen
+m&uuml;ssen und auch selbst f&uuml;r jeden abgelieferten
+Brief ein Accidenz von dem Empf&auml;nger zu erwarten
+haben. Am h&auml;ufigsten gehen Briefe in den
+H&auml;usern der Correspondenten selbst und durch die
+Unvorsichtigkeit ihrer Boten verlohren, denn es ist
+nicht selten, da&szlig; Briefe, welche durchs Gesinde zur
+Post gebracht werden sollten, auf der Gasse gefunden
+wurden. &ndash;</p>
+
+<p>Das <em class="gesperrt">Rekommendiren</em> und <em class="gesperrt">Notabeniren</em>
+<span class='pagenum'><a name="Page_63">[63]</a></span>
+der Briefe kann also in angezeigter Maa&szlig;e von einigen
+Nutzen seyn. &ndash; Hingegen ist das <em lang="la" xml:lang="la" class="antiqua">Cito</em> auf
+den Briefen gew&ouml;hnlich ohne Nutzen und Wirkung.
+Die Postbedienten k&ouml;nnen keinen Brief von einem
+Orte zum andern mit der ordin&auml;ren Post geschwinder
+bef&ouml;rdern, als die Post reitet, oder f&auml;hrt. Die
+ordin&auml;ren Posten werden immer zu ihrer einmal
+bestimmten Zeit, so wie es der Zusammenhang des
+Postwesens des Orts erfordert und verstattet, abgefertiget;
+sie reiten oder fahren in der, nach Maa&szlig;gabe
+der Entfernung der Oerter und nach Beschaffenheit
+der Wege berechneten und festgesetzten Zeit
+und Stundenzahl, k&ouml;nnen also auch nie fr&uuml;her, aber
+wegen unvorhergesehener Zuf&auml;lle bisweilen sp&auml;ter
+eintreffen; mithin kann es eigentlich nichts n&uuml;tzen,
+auf Briefe <em lang="la" xml:lang="la" class="gesperrt antiqua">cito</em> zu schreiben, denn die Post kann
+und wird deshalben keine Minute schneller gehen. &ndash;
+W&uuml;nscht jedoch Jemand, da&szlig; sein Brief etwas
+fr&uuml;her, als gew&ouml;hnlich, in die H&auml;nde seines Correspondenten
+gelange; so mu&szlig; er auf der Addresse
+des Briefs, oder durch ein beigef&uuml;gtes Promemoria
+die Post ersuchen, den Brief am Orte seiner Bestimmung
+sogleich nach Ankunft der Post besonders
+abgeben zu lassen. Hierdurch wird er bewirken, da&szlig;
+der Brief nicht erst durch die H&auml;nde der Brieftr&auml;ger
+gehe und von denselben nach der ihnen gew&ouml;hnlichen
+<span class='pagenum'><a name="Page_64">[64]</a></span>
+Ordnung, wonach sie die angekommenen und
+zu bestellenden Briefe jedesmal nach der Reihe abgeben
+m&uuml;ssen, sondern sogleich von den Postexpedienten
+durch einen besondern Boten dem Empf&auml;nger
+&uuml;berliefert wird, wodurch also vielleicht bisweilen
+<sup>1</sup>/<sub>4</sub> oder <sup>1</sup>/<sub>2</sub> Stunde Zeit gewonnen wird. &ndash;
+Wohnt der Empf&auml;nger nicht im Orte des distribuirenden
+Postamts; so mu&szlig; der Absender, wenn ihm
+an schneller Bestellung des Briefs gelegen ist, solches
+ausdr&uuml;cklich anzeigen und zugleich angeben, auf
+welche Art der Brief dem Empf&auml;nger zugef&ouml;rdert
+werden, und wer davon die Kosten tragen solle.
+Denn sonst wird die Post nicht von der einmal
+eingef&uuml;hrten Ordnung abgehen und die Briefe nur
+auf die gew&ouml;hnliche Weise bef&ouml;rdern.</p>
+
+<p>Zur Post gegebene Briefe und Sachen d&uuml;rfen
+eigentlich von den Postbedienten <em class="gesperrt">nicht wieder
+zur&uuml;ck gegeben</em> werden. Dieses Gesetz dienet
+sowol zum Besten, vornehmlich zur Sicherheit der
+Correspondenten selbst, und ist auch der Post&ouml;konomie
+wegen erforderlich. Man hat nehmlich Beispiele
+gehabt, da&szlig; einmal auf die Post gelieferte
+Briefe von einer andern fremden Person zur&uuml;ck gefordert
+sind und damit sch&auml;dlicher Mi&szlig;brauch getrieben
+ist. Man hat Beispiele, da&szlig; Dienstboten,
+Handlungsdiener und andre Subalterne die Briefe
+<span class='pagenum'><a name="Page_65">[65]</a></span>
+ihrer Herrschaften und Vorgesetzten unter scheinbaren
+Vorw&auml;nden von der Post zur&uuml;ck genommen
+und solche entweder g&auml;nzlich untergeschlagen, oder
+doch den Inhalt derselben abge&auml;ndert, wohl gar
+Rechnungen und Wechsel daraus entwendet haben.
+Um diesen Unfug zu verh&uuml;ten, mu&szlig; es den Postbedienten
+stets Regel seyn, nie einen ihnen einmal
+zugestellten und anvertrauten Brief wieder aus den
+H&auml;nden zu geben. Sollte jedoch der Absender selbst
+n&ouml;thig finden, seinen Brief von der Post noch einmal
+wieder zur&uuml;ck zu erhalten; so wird er dieses
+nur erreichen k&ouml;nnen, wenn er selbst darum schriftlich
+ersucht, die Addresse des Briefs aufschreibt, das
+Pettschaft, mit welchem der Brief versiegelt ist, abdr&uuml;ckt,
+oder vorzeigt, und also sich nicht nur als
+den wahren Eigenth&uuml;mer legitimirt, sondern auch
+der Post wegen der Zur&uuml;cklieferung Versicherung
+giebt.</p>
+
+<p>Bisweilen schickt man mit der Post Briefe und
+andre Sachen nach einem Orte, woselbst doch der
+Empf&auml;nger sich noch nicht befindet. Man hat dabei
+gew&ouml;hnlich die Absicht, da&szlig; diese Briefe oder
+Sachen daselbst so lange auf der Post bleiben und
+aufbewahrt werden sollen, bis der Empf&auml;nger gleichfalls
+dort angekommen ist und sie in Empfang nehmen
+kann. Auf diese Art kann Jemand Briefe
+<span class='pagenum'><a name="Page_66">[66]</a></span>
+und Sachen an sich selbst addressiren, sie mit der
+Post nach einem Orte absenden, um sie dort vorzufinden,
+wenn er selbst auf einem andern Wege
+angelangt seyn wird. Bisweilen hat man auch nur
+die Absicht, solche Briefe und Sachen nicht von
+der Post auf die gew&ouml;hnliche Weise bestellen zu
+lassen, sondern die Empf&auml;nger sollen solche von der
+Post, gewisser Ursachen wegen, wovon sie von dem
+Absender unterrichtet, oder mit demselben &uuml;berein
+gekommen sind, selbst abholen. &ndash; In allen diesen
+F&auml;llen pflegt man auf solche Briefe die W&ouml;rter:
+<em lang="fr" xml:lang="fr" class="antiqua">poste restante</em>, oder <em lang="fr" xml:lang="fr" class="antiqua">&agrave; la poste restante</em>, d.&nbsp;h.
+dieser Brief soll bis zur Abforderung auf der Post
+liegen bleiben, zu setzen.</p>
+
+<p>Die Post&auml;mter beg&uuml;nstigen diese W&uuml;nsche des
+Publikums zu dessen Bequemlichkeit und Nutzen,
+gern. Allein es ist dagegen auch billig, da&szlig; sie bei
+solchen F&auml;llen nicht in Gefahr gesetzt werden. Daher
+ist es unumg&auml;nglich n&ouml;thig, da&szlig; die Empf&auml;nger
+solcher Briefe und Sachen sich jedesmals hinl&auml;nglich
+zum Empfang legitimiren. Dieses geschiehet,
+wenn sie entweder eine Vollmacht, oder doch eine
+Anweisung von dem Absender beibringen, oder
+wenn sie, falls es fremde und unbekannte Personen
+sind, B&uuml;rgschaft stellen, und &uuml;berhaupt die ihnen
+in diesen F&auml;llen von der Post gegebenen Anweisungen
+<span class='pagenum'><a name="Page_67">[67]</a></span>
+befolgen. &ndash; Denn die Post ist haupts&auml;chlich
+verbunden, nach allen Kr&auml;ften zu sorgen,
+da&szlig; die ihr anvertrauten Sachen in die H&auml;nde des
+rechten Empf&auml;ngers gelangen.</p>
+
+<p>Bisweilen w&uuml;nschen Correspondenten, da&szlig; ihnen
+auf ihre mit der Post abzusendenden Briefe und
+Sachen von den Postbedienten <em class="gesperrt">Vorsch&uuml;&szlig;e</em> geleistet
+werden. Dieser Fall tritt ein, wenn z.&nbsp;B. ein
+Kaufmann oder Faktor, f&uuml;r einen Abwesenden eine
+Auslage an sogenannten Spesen u.&nbsp;dergl. gemacht
+hat, &uuml;brigens aber mit demselben nicht in Rechnung
+steht, sich also dieses ausgelegte oder vorgeschossene
+Geld von der Post auszahlen l&auml;&szlig;t, welche
+alsdann solches vermittelst des Briefes dem entfernten
+Schuldner anrechnet und von demselben wieder
+erstatten l&auml;&szlig;t. Ausser diesen soll es eigentlich nur
+Gerichtsobrigkeiten und dergl. Beh&ouml;rden gestattet
+seyn, sich solche Vorsch&uuml;&szlig;e von der Post auszahlen
+und den Schuldigen anrechnen zu lassen; hingegen
+soll nicht Jeder, der an Ausw&auml;rtige Geldforderungen
+macht, damit der Post beschwerlich fallen.
+Es versteht sich auch von selbst, da&szlig; dergleichen
+Vorsch&uuml;&szlig;e keine betr&auml;chtliche Summen ausmachen,
+da&szlig; sie v&ouml;llig liquid seyn und da&szlig; die Absender,
+wenn etwa die Empf&auml;nger den Vorschu&szlig; der Post
+wieder zu erstatten sich weigern, deshalben verbindlich
+<span class='pagenum'><a name="Page_68">[68]</a></span>
+bleiben und die Post schadlos halten, zumal
+die Post keine Gewalt hat, noch anwenden
+darf, um dergleichen Gelder beizutreiben. &ndash; Dabei
+ist es auch billig, da&szlig; den Postofficianten gestattet
+werde, f&uuml;r die Vorauszahlung solcher Vorsch&uuml;&szlig;e
+und deren Beitreibung, welches sie auf ihre
+Gefahr thun, eine verh&auml;ltni&szlig;m&auml;&szlig;ige Remuneration
+zu nehmen. Eine solche Geb&uuml;hr pflegt man gew&ouml;hnlich
+<em lang="la" xml:lang="la" class="antiqua">procura</em> zu nennen. Auch versteht es sich,
+da&szlig; die Post durch die Verschiedenheit des Werths
+des Geldes nichts verliehren darf, sondern da&szlig; es
+ihr gestattet werden mu&szlig;, geh&ouml;riges Agio zu nehmen,
+wenn sie den Verlust in schlechterer M&uuml;nze
+wieder erh&auml;lt, als sie gezahlt hat.</p>
+
+
+
+<div class="new-h2"></div>
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_69">[69]</a></span></p>
+<h2><a name="Von_Estaffetten">Von Estaffetten.</a></h2>
+
+
+<p>Mit den Estaffetten hat es folgende Bewandni&szlig;.
+Eine Estaffette ist eine ausserordentlich,
+oder extraordin&auml;r reitende Post, wodurch ein Brief
+von einem Orte zum andern postm&auml;&szlig;ig gebracht
+wird. Ordin&auml;re Posten gehen immer nur an gewissen
+festgesetzten Tagen und Stunden ab; Estaffetten
+k&ouml;nnen aber zu jeder Zeit abgeschickt werden.
+Man nennt auch den Brief selbst, die Depesche,
+welche auf diese Art estaffettenm&auml;&szlig;ig durch die Post
+bef&ouml;rdert wird, <em class="gesperrt">Estaffette</em>. Die Estaffetten nehmen
+den Weg der ordin&auml;ren reitenden Posten, ber&uuml;hren
+also auch die nemlichen Stationen und
+wechseln daselbst die Pferde. Wenn nemlich Jemand
+von Leipzig einen Brief mit Estaffette nach
+Wien schicken will; so mu&szlig; er diesen Brief, nachdem
+auf denselben das Wort <em class="gesperrt">Estaffette</em> geschrieben
+ist, zu Leipzig ins Postamt geben und eigentlich
+sogleich die Kosten bezahlen, wenn er den Brief
+<span class='pagenum'><a name="Page_70">[70]</a></span>
+franco abschicken mu&szlig;. Das Postamt fertigt alsdann
+sogleich einen Postillon mit diesem Schreiben
+ab und giebt demselben einen Pa&szlig; mit, worin die
+Addre&szlig;e des Briefes und die Route, welche die
+Staffette nehmen soll, bemerkt ist. Der auf diese
+Art von Leipzig abgefertigte Postillon reitet bis zur
+n&auml;chsten Poststation auf der Route nach Wien, liefert
+daselbst den Brief nebst dem Passe an den
+Postmeister ab und kehrt darauf nach Leipzig zur&uuml;ck.
+Von dieser Station wird alsdann sogleich
+wieder ein Postillon mit gedachtem Briefe und
+Pa&szlig;e zur zweiten geschickt, und so geht es fort von
+einer Station zur andern, bis der Brief ins Postamt
+zu Wien abgeliefert wird, welches alsdann
+denselben an den Empf&auml;nger besorgen l&auml;&szlig;t. &ndash; Auf
+diese Art gehen alle Staffetten. Daher ist es v&ouml;llig
+unm&ouml;glich, mit derselben Staffette, oder mit
+demselben Postillon, welcher von einem Orte mit
+einer Estaffette abgeschickt wird, eine Antwort zur&uuml;ck
+zu erhalten, wie manche irrig glauben. Denn
+der von Leipzig abgeschickte Postillon reitet ja nicht
+ganz nach Wien und liefert den Brief nicht selbst
+an den Empf&auml;nger ab, sondern er kehrt, wie alle
+&uuml;brigen, von seiner Station nach Hause. &ndash; Soll
+also auf eine Estaffette Antwort erfolgen; so mu&szlig;
+unser Correspondent von seinem Orte gleichfalls
+<span class='pagenum'><a name="Page_71">[71]</a></span>
+wieder eine Estaffette absenden, welche dann auf
+die nemliche Art durch die Poststationen bef&ouml;rdert
+wird. &ndash; Uebrigens ist es gut, auf dem Staffetten-Schreiben
+die Zeit und Stunde der Abfertigung
+zu bemerken, damit der Empf&auml;nger und die
+Post&auml;mter beurtheilen k&ouml;nnen, ob etwas dabei vers&auml;umt
+sei. Jedoch sorgen hierf&uuml;r die Post&auml;mter
+schon selbst. Denn in dem Estaffetten-Pa&szlig;e mu&szlig;
+jede Poststation die Zeit der Ankunft und des Abgangs
+anzeichnen und da beim Estaffettenreiten gew&ouml;hnlich
+auf eine Meile nur eine Stunde und
+jeder Poststation nur <sup>1</sup>/<sub>4</sub> Stunde zur Expedition verstattet
+wird; so kann nicht leicht eine Vers&auml;umni&szlig;
+eintreten, als nur etwa von unvorhergesehenen
+ausserordentlichen Zuf&auml;llen, wenn z.&nbsp;B. ein Postillon
+mit seinem Pferde st&uuml;rzt, oder ihm sonst ein
+Unfall begegnet, welches aber auch jedesmal von
+den Poststationen im Pa&szlig;e angemerkt werden mu&szlig;.
+Es versteht sich also von selbst, da&szlig; man mit einer
+Estaffette nur simple Briefe, oder m&auml;&szlig;ige Packete,
+welche der Postillon in seiner Tasche verwahren
+kann, aber keine Koffer, Kisten und Kasten verschicken
+k&ouml;nne. Will man dergleichen Sachen ausserordentlich
+eiligst bef&ouml;rdern; so mu&szlig; man Extrapost
+dazu nehmen. &ndash;</p>
+
+<p>Ist die Estaffette von dem Absender nicht frankirt
+<span class='pagenum'><a name="Page_72">[72]</a></span>
+oder bezahlt; so mu&szlig; solches der Empf&auml;nger
+thun und den Betrag der Kosten, welcher ihm angezeigt
+wird und wor&uuml;ber ihm allenfalls eine Quitung
+ertheilt werden kann, an sein Postamt erlegen,
+welches alsdann jeder Poststation, welche
+durch die Estaffette ber&uuml;hrt wurde, die verdiente
+Geb&uuml;hr zutheilt. Wegen der hier&uuml;ber zu f&uuml;hrenden
+Rechnung und wegen der Besorgung der Bezahlung
+pflegen sich die Post&auml;mter ausser den taxm&auml;&szlig;igen
+Meilengeldern noch einige Groschen, wie billig,
+verg&uuml;ten zu lassen. Das Meilengeld f&uuml;r eine Staffette
+betr&auml;gt jetzt in den verschiedenen L&auml;ndern, wegen
+der hohen Frachtpreise, 12 bis 16 und mehr
+Ggr., so wie solches von den verschiedenen Landesregierungen,
+nach Erme&szlig;en der Umst&auml;nde, festgesetzt
+wird.</p>
+
+
+
+<div class="new-h2"></div>
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_73">[73]</a></span></p>
+<h2><a name="Von_Courieren">Von Courieren.</a></h2>
+
+
+<p>So wie man auf gedachte ausserordentliche Art einen
+einzeln Brief, oder Packet, als Estaffette, durch
+die Post besorgen lassen kann; so kann man auch
+einen Menschen auf &auml;hnliche Weise durch die Post
+verschicken. Will Jemand selbst einen Brief von
+einem Orte zum andern bringen, oder wird eine
+Person abgeschickt, um eine Nachricht m&uuml;ndlich zu
+&uuml;berbringen und bedient sich ein solcher Reisender
+der Post; so nennt man ihn einen <em class="gesperrt">Courier</em>.
+In Frankreich hei&szlig;t auch jede reitende Post, oder
+jeder Postreiter Courier. &ndash; Ein Courier reiset, wie
+eine Estaffette und wird auf &auml;hnliche Weise durch
+die Post fortgeschaft, von Station zu Station.
+Gew&ouml;hnlich wird auch das Meilengeld nach der
+Estaffettentaxe bezahlt. Wenn ein Courier von Petersburg
+nach Paris gehen soll; so kann derselbe
+nicht anders seine Reise, als Courier, bewerkstelligen,
+als da&szlig; er sich zu dieser Absicht, bei dem
+<span class='pagenum'><a name="Page_74">[74]</a></span>
+Postamte zu St.&nbsp;Petersburg meldet, von demselben
+Courierpostpferde begehret und mit denselben zur
+n&auml;chsten Poststation sich bringen l&auml;&szlig;t, von da er
+alsdann weiter und sodann von Station zu Station
+fortgeschaft wird, bis er das Ziel seiner Reise
+erreicht hat.</p>
+
+<p>Jeder Courier sollte eigentlich immer reiten.
+Und da ein Courier, der Absicht gem&auml;&szlig;, weshalben
+er abgeschickt wird, gew&ouml;hnlich schnell vorw&auml;rts eilen
+mu&szlig;; so wird er sein Pferd nicht immer im
+Schritte, sondern vielmehr gr&ouml;&szlig;tentheils im Trott,
+und wo m&ouml;glich noch schneller gehen lassen, auch
+auf den Poststationen, wo Pferde gewechselt werden,
+keine Zeit verliehren und sich &uuml;berhaupt nirgends
+aufhalten lassen. Jedoch wird er sich auch
+immer, er mag eilen, so sehr er will, nach den
+Umst&auml;nden und nach den deshalben bei der Post
+gemachten Einrichtungen, bequemen m&uuml;ssen. Diese
+bestehen haupts&auml;chlich darin, da&szlig; ein auf einer Poststation
+ankommender reitender Courier binnen einer
+Viertelstunde, oder in der m&ouml;glichst k&uuml;rzesten Zeit
+expedirt und jede Meile in einer Stunde, oder wo
+m&ouml;glich in noch weniger Zeit mit ihm zur&uuml;ck gelegt
+werden mu&szlig;. &ndash;</p>
+
+<p>Einen solchen Courier kann der Postmeister
+nicht allein reiten lassen; sondern es versteht sich
+<span class='pagenum'><a name="Page_75">[75]</a></span>
+von selbst, da&szlig; ihm ein Postillon mitgegeben werden
+mu&szlig;. Denn keinem Posthalter kann zugemuthet
+werden, einem solchen Mann, der gew&ouml;hnlich
+fremd und unbekannt ist, sein Pferd anzuvertrauen;
+auch w&uuml;rde der Courier oft in Gefahr kommen, sich
+auf dem Wege zu verirren und immer w&uuml;rde es
+mit Beschwerlichkeiten verkn&uuml;pft seyn, das Pferd
+wieder in seine Heimath zur&uuml;ck zu schaffen. Daher
+wird dem Courier best&auml;ndig ein Postillion zugegeben,
+welcher in der Postmontur und mit den
+Postinsignien vor ihm her reitet, und nach dessen
+Anweisung sich der Courier auf dem Wege richten
+mu&szlig;. Ein Courier darf auch einen Mantelsack von
+30 bis 40 Pfund bei sich f&uuml;hren und denselben auf
+des Postillons Pferd legen; er kann auch verlangen,
+da&szlig; der Postillon ihn die richtige Stra&szlig;e f&uuml;hre
+und ordnungsm&auml;&szlig;ig reite, aber es ist ihm nicht erlaubt,
+auf die Pferde zu schlagen und den Postillon
+mit Gewalt und durch unerlaubte Mittel zum
+&uuml;berm&auml;&szlig;igen Reiten zu reitzen, noch vor demselben
+voraus zu reiten.</p>
+
+<p>Manche Couriers bedienen sich auch, statt des
+Reitpferdes, eines Wagens, besonders wenn sie zugleich
+Sachen mit sich f&uuml;hren, welche nicht f&uuml;glich
+auf Pferden fortgebracht werden k&ouml;nnen, und weil
+auch auf weiten Reisen nicht leicht ein Mensch solches
+<span class='pagenum'><a name="Page_76">[76]</a></span>
+best&auml;ndig schnelles Reiten aushalten kann. Einige
+bringen daher ihre eigenen kleinen Wagen von
+dem Orte der Absendung mit; andere wechseln auf
+der Tour, ihrer Bequemlichkeit und der Erholung
+wegen, mit Reiten und Fahren ab. Beide m&uuml;ssen,
+so wie sie ankommen und wie sie w&uuml;nschen, von
+der Post weiter gef&ouml;rdert werden. Wenn nun gleich
+ein Courier seinen eigenen Wagen hat, oder er mag
+auf einer Poststation, statt des Reitpferdes, einen
+Wagen nehmen; so wird er doch nicht, als ein mit
+Extrapost Reisender angesehen, sondern er mu&szlig; Courierm&auml;&szlig;ig
+f&uuml;r die Pferde bezahlen, und f&uuml;r den geliehenen
+Wagen, wie sich von selbst versteht, besonders
+verg&uuml;ten. Denn man setzt voraus, da&szlig; er,
+als Courier, doch noch schneller, als Extrapost fahren
+lassen werde, mithin w&uuml;rde von Seiten der
+Post eben die ausserordentliche Anstrengung geleistet
+werden m&uuml;ssen. Dem vorreitenden, oder fahrenden
+Postillon sind auf jede Meile gew&ouml;hnlich 4 Ggr. zu
+gebilliget. Reitende Couriers pflegen ihre eigene
+S&auml;ttel mit sich zu f&uuml;hren und es ist ihnen die&szlig; um
+so mehr anzurathen, da sie nicht auf allen Poststationen
+bequeme S&auml;ttel antreffen werden, jedoch
+m&uuml;ssen ihre S&auml;ttel auch von der Art seyn, da&szlig;
+solche auf alle Pferde passen und denselben keine
+Besch&auml;digungen zuf&uuml;gen. Ein Couriersattel, wodurch
+<span class='pagenum'><a name="Page_77">[77]</a></span>
+die Pferde gedr&uuml;ckt und verletzt werden, kann
+vom Postmeister verworfen werden. Die Depeschen,
+oder andere Sachen, welche ein Courier
+&uuml;berbringen soll, mu&szlig; derselbe selbst verwahren und
+er kann keine Klage f&uuml;hren, wenn sie verlohren
+gehen, oder besch&auml;digt werden.</p>
+
+
+
+<div class="new-h2"></div>
+<h2><a name="Vom_sogenannten_Poststationsgelde">Vom sogenannten Poststations- oder Post-Recognitionsgelde.</a></h2>
+
+
+<p>In denjenigen L&auml;ndern, wo das Postwesen, sowohl
+der ordin&auml;ren Posten, als auch f&uuml;r Extraposten geh&ouml;rig
+eingerichtet ist, so da&szlig; die mit Extrapost Reisenden
+immer von einer Station zur andern fortgebracht
+werden k&ouml;nnen, ist es nicht erlaubt, eine
+Poststation vorbei, oder um dieselbe weg zu fahren,
+ohne die Pferde zu wechseln; sondern man mu&szlig; auf
+jeder, auf unserm Wege ber&uuml;hrten Poststation, frische
+Pferde nehmen und sich mit denselben zur folgenden
+bringen lassen. Der Grund hiervon liegt
+darin, da&szlig; die Posthalter auf den Stationen verpflichtet
+sind, eine gewisse Anzahl Pferde zu unterhalten
+und da&szlig; sie angewiesen sind, mit diesen
+Pferden die Reisenden weiter zu schaffen. Es ist
+<span class='pagenum'><a name="Page_78">[78]</a></span>
+also auch billig, da&szlig; den Posthaltern kein Verdienst,
+den sie mit ihren, durch schwere Kosten und Aufwand
+zu haltenden Pferden und Postknechten, haben
+k&ouml;nnten, &ndash; entzogen werde. &ndash; Sehr tadelnswerth
+ist es daher, wenn Reisende mit ihren fremden
+Fuhrleuten den Poststationen vorbei zu fahren
+suchen und es sich, als eine Geschicklichkeit zurechnen,
+wenn sie es, ohne entdeckt zu werden, gethan
+haben. Wie w&uuml;rde das Extrapostwesen bestehen
+k&ouml;nnen, wenn in dieser Hinsicht nicht gewisse Vorschriften
+und Einschr&auml;nkungen f&uuml;r einzelne zum Besten
+des Ganzen gemacht w&uuml;rden? &ndash; Am Ende
+w&uuml;rde es sonst dahin kommen, da&szlig; der Staat selbst
+auf den Poststationen des Landes eine Anzahl Postpferde
+nebst Knechten auf seine Kosten unterhalten
+m&uuml;&szlig;te. Hierzu w&uuml;rde sich derselbe jedoch nicht verstehen.
+Er d&uuml;rfte es auch nicht, weil die Kosten
+davon den Landeseinwohnern am Ende unbilliger
+Weise zur Last fallen w&uuml;rden. &ndash; Es bleibt also
+nichts &uuml;brig, als da&szlig; einzelne Reisende sich in
+die Ordnung bequemen, wodurch das Extrapostwesen
+zum &ouml;ffentlichen Dienste, oder zur Bequemlichkeit
+und zum Vortheil des Ganzen erhalten werden
+kann.</p>
+
+<p>Inzwischen hat es nichts zu bedeuten, da&szlig; die
+Poststationen von solchen Reisenden, welche mit
+<span class='pagenum'><a name="Page_79">[79]</a></span>
+Extrapost von einem Orte abgehen, gef&auml;hrdet werden.
+Denn den Posthaltern und deren Knechten
+ist es zur Pflicht gemacht, keine Poststation vor&uuml;ber
+zu fahren, sondern die Reisenden jedesmal nur bis
+zur n&auml;chsten Station und nicht weiter zu bringen,
+sie nach dem Posthause auf der Station zu f&uuml;hren
+und derselben die weitere Bef&ouml;rderung zu &uuml;berlassen.
+Sollte sich ein Postillon durch die Reisenden verleiten
+lassen, sie einer Post vor&uuml;ber zu fahren, oder
+sollte selbst ein Posthalter sich so weit vergessen,
+hierin zu willigen; so w&uuml;rde, nach geschehener Entdeckung
+des Vorgangs, die geb&uuml;hrende Strafe nicht
+ausbleiben.</p>
+
+<p>Aber alle Reisende nehmen nicht Extrapost,
+sondern sie bedienen sich entweder ihrer <em class="gesperrt">eigenen
+Equipage</em>, oder sie nehmen <em class="gesperrt">Miethskutscher</em>,
+oder <em class="gesperrt">Lohnfuhrleute</em>. Wer mit eigenen Pferden
+und Wagen reiset, hat in dieser Hinsicht mit
+der Post nichts zu schaffen. Ihm kann und darf
+von Seiten der Post kein Hinderni&szlig; in den Weg
+gelegt, er wird auch hierbei niemals in einigen Anspruch
+genommen werden, als da&szlig; er etwa auf der
+Reise auf der einen oder andern Poststation, wegen
+der Qualit&auml;t seines Fuhrwerks, ob er nemlich
+mit eigenen, oder mit gemietheten, oder Lohnpferden
+fahre, befragt wird, zumal, wenn es nicht in
+<span class='pagenum'><a name="Page_80">[80]</a></span>
+die Augen fallen sollte, da&szlig; es eigenth&uuml;mliche Equipage
+ist. Um einem solchen Examen enthoben zu
+seyn, ist daher einem solchen Reisenden anzurathen,
+da&szlig; er sich von der Obrigkeit, oder noch besser, von
+dem Postamte seines Wohnorts eine Bescheinigung
+&uuml;ber das Eigenthum seines Fuhrwerks geben lasse,
+welche er bei vorkommenden Nachfragen vorzeigen und
+dadurch gr&ouml;&szlig;ere Weitl&auml;uftigkeiten vermeiden k&ouml;nne. &ndash;</p>
+
+<p>Wer aber nicht mit Extrapost und mit eigener
+Equipage, sondern mit gedungenen, oder <em class="gesperrt">gemietheten
+Pferden</em> reiset; mu&szlig; sich mit der Post,
+oder mit allen den Poststationen, welche er auf seinem
+Wege ber&uuml;hrt, abfinden und das sogenannte,
+landesherrlich bestimmte <em class="gesperrt">Stationsgeld</em> erlegen.
+Dieses Stationsgeld ist nicht &uuml;berall gleich, sondern
+in den verschiedenen L&auml;ndern, wo es eingef&uuml;hrt und
+gebr&auml;uchlich ist, verschieden. Gr&ouml;&szlig;tentheils mu&szlig;
+man von jedem Pferde, welches man vor dem
+Wagen hat, f&uuml;r jede Meile 6, 8&ndash;12 Pfennig
+und mehr, oder weniger geben.</p>
+
+<p>Den Grund zu dieser Abgabe nehmen die Landesregierungen
+daher, da&szlig; die Miethskutscher und
+andere Lohnfuhrleute durch das Fortbringen solcher
+Reisenden den Posthaltern einen Verdienst entziehen,
+weshalben letztere entsch&auml;digt werden m&uuml;ssen. &ndash;
+Man will jedoch aber auch die Freiheit der Reisenden
+<span class='pagenum'><a name="Page_81">[81]</a></span>
+nicht einschr&auml;nken; man will und kann es ihnen
+nicht verwehren, statt Extrapost zu nehmen, mit gemietheten
+Pferden zu reisen, wenn sie dabei ihren
+Vortheil und mehrere Bequemlichkeit zu finden glauben.
+Wenn sie also diese vorziehen; so sollen die
+Postfuhrleute, welche zum Dienste des reisenden
+Publikums immer mit Kosten Pferde unterhalten
+m&uuml;ssen, darunter nicht leiden, sondern auf eine billige
+Weise gewisserma&szlig;en entsch&auml;digt werden. &ndash;</p>
+
+<p>Wenn man die Sache aus diesem Gesichtspunkte
+betrachtet, so wird man diese Einrichtung
+nicht ungerecht und die Abgabe der Stationsgeb&uuml;hr
+nicht unbillig finden. Es f&auml;llt in die Augen, da&szlig;
+eine solche geringe Verg&uuml;tung, als jene wenigen
+Pfennige vom Pferde auf die Meile sind, noch bei
+weitem keine hinreichende Entsch&auml;digung f&uuml;r die Posthalter
+seyn k&ouml;nne, gegen den Verdienst, der ihnen
+auf diese Weise durch die Miethsfuhrleute genommen
+wird. Durch das Stationsgeld sollen sie nur einigerma&szlig;en
+beruhigt und vielmehr die Miethskutscher
+abgehalten werden, Fuhren auf entfernte Oerter zu
+&uuml;bernehmen. &ndash; Daher soll auch die Entrichtung
+der Stationsgelder eigentlich nicht den Reisenden zur
+Last fallen, sondern vielmehr lediglich von den Fuhrleuten
+geleistet werden. Diese werden sich freilich
+in den meisten F&auml;llen deshalb wieder an den Reisenden
+erholen. Daher ist es aber auch nicht immer
+wohlfeiler, statt Extrapost, einen Miethskutscher zu
+nehmen. &ndash; Rechnet der Reisende die zu erlegende
+<span class='pagenum'><a name="Page_82">[82]</a></span>
+Stationsgeb&uuml;hren und andre Ausgaben, wozu er,
+wenn er mit Lohnfuhr reiset, gen&ouml;thigt wird, welche
+aber bei Extrapost nicht statt finden, zu dem Fuhrlohne;
+so wird der Unterschied der Kosten nicht gro&szlig;,
+sondern &ouml;fter sich gleich seyn, den Verlust der Zeit
+nicht einmal zu rechnen, denn es ist doch begreiflich,
+da&szlig; ein Lohnfuhrmann mit seinen Pferden einen
+langen Weg nicht so geschwind zur&uuml;ck legen kann,
+als wenn auf jeder Poststation frische Pferde vorgespannt
+werden.</p>
+
+<p>Reiset nun Jemand mit gedungenen Pferden;
+so mu&szlig; er selbst darauf halten, da&szlig; der Fuhrmann
+keine Poststation vor&uuml;berfahre, ohne sich daselbst zu
+melden und das Stationsgeld zu berichtigen. Denn
+wenn diese Defraudation entdeckt und der Fuhrmann
+angehalten w&uuml;rde; so w&uuml;rde der Reisende, wenn er
+gleich zu dieser Ungeb&uuml;hr keine Veranlassung gegeben
+h&auml;tte, sondern solche von dem Fuhrmann allein herr&uuml;hrte,
+doch gewissen Unannehmlichkeiten nicht entgehen
+k&ouml;nnen, wenigstens Zeit verliehren m&uuml;ssen.
+Die Bestrafung eines auf diese Art betroffenen Fuhrmanns
+ist nicht &uuml;berall gleich. In einigen L&auml;ndern
+mu&szlig; derselbe alsdann von jedem Pferde mehrere
+Gulden oder Thaler, erlegen; in andern mu&szlig; er
+der vorbeigefahrenen und also l&auml;dirten Poststation
+das volle Extrapostgeld nach der Taxe bis zur n&auml;chsten
+Station verg&uuml;ten, in noch andern mu&szlig; er sogleich
+seine Pferde ausspannen und heimkehren und
+der Reisende mu&szlig; sich gefallen lassen, von diesem
+<span class='pagenum'><a name="Page_83">[83]</a></span>
+Orte ab sich durch Extrapostpferde weiter bringen zu
+lassen. Gew&ouml;hnlich sind die Ortsobrigkeiten von den
+Landesherren beauftraget, dergleichen Vorf&auml;lle nach
+den gegebenen Gesetzen zu entscheiden. &ndash;</p>
+
+<p>So wie es also gedachter maa&szlig;en nicht erlaubt
+ist, die Poststationen vorbei zu reisen, ohne sich
+mit denselben geh&ouml;rig abzufinden; eben so wenig
+wird es auch an Oertern, wo ein regelm&auml;&szlig;iges Postwesen
+ist, gestattet, von fremden ausw&auml;rtigen Oertern
+gemiethete Pferde kommen zu lassen, um mittelst
+derselben Reisen zu machen. Ein solches Verfahren
+w&uuml;rde den Einwohnern unsers Wohnorts, besonders
+den Posthaltern nachtheilig seyn. Es versteht
+sich von selbst, da&szlig; dieses Verbot nicht gegen
+Pferde, welche dem Reisenden eigen geh&ouml;ren, gerichtet
+seyn k&ouml;nne, sondern gegen fremde Lohnfuhrleute.
+Mit diesen darf man nicht abreisen und &uuml;ber Poststationen
+hinaus fahren, ohne sich mit der Post abgefunden
+zu haben. Wenn man sich dieser Ordnung
+unterwirft und vornehmlich auf den ber&uuml;hrten Poststationen
+die Geb&uuml;hren entrichtet; so kann man &uuml;brigens
+reisen, wohin und mit wem man will. Auch
+hat die Post nichts dabei zu erinnern, wenn man
+mit gemietheten Pferden, oder mit Lohnkutschern
+Reisen nach nahe gelegenen Oertern verrichtet. Die
+Abgabe des Stationsgeldes wird nur verlanget, wenn
+die Miethskutscher &uuml;ber Poststationen hinausfahren
+auf einer Stra&szlig;e, wo Posthaltereien angelegt sind
+und zur Bef&ouml;rderung der Reisenden unterhalten werden.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_84">[84]</a></span>
+Diese Einrichtungen scheinen zwar mit einigem
+Zwange verkn&uuml;pft zu seyn. Allein in L&auml;ndern, wo
+sie nicht sind, l&auml;&szlig;t es sich auch in manchen F&auml;llen
+nicht gut reisen. Jeder hat doch nicht eigene Pferde,
+oder kann sie auf weite Touren nicht nehmen. Fuhrleute,
+welche weite Reisen &uuml;bernehmen wollen und
+k&ouml;nnen, findet man auch nicht &uuml;berall. Daher bleibt
+doch die Anordnung eines regelm&auml;&szlig;igen Extrapostwesens
+immer noch ein sehr n&uuml;tzliches und diensames
+Surrogat. Und wenn es auf dem bisherigen, noch
+zur Zeit einzig m&ouml;glichen Fu&szlig;e bestehen soll; so kann
+auch die Abgabe der Stationsgelder nicht vermieden
+und abgeschaft werden, wie man leicht einsiehet, und
+wovon sich einst der w&uuml;rdige Schl&ouml;zzer zu &uuml;berzeugen
+Gelegenheit hatte.</p>
+
+<p class="tnote">Anmerkungen zur Transkription:<br/><br/>
+Der Text der zur Transkription herangezogenen Ausgabe wurde in Hinblick
+auf Unregelm&auml;&szlig;igkeiten in der Zeichensetzung und Rechtschreibung dem
+Original getreu &uuml;bertragen. Lediglich einige offensichtliche Druckfehler
+wurden korrigiert.</p>
+
+
+
+
+
+
+
+
+<pre>
+
+
+
+
+
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+
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+(or any other work associated in any way with the phrase "Project
+Gutenberg"), you agree to comply with all the terms of the Full Project
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+Section 1. General Terms of Use and Redistributing Project Gutenberg-tm
+electronic works
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+Gutenberg-tm electronic work and you do not agree to be bound by the
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+1.B. "Project Gutenberg" is a registered trademark. It may only be
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+paragraph 1.C below. There are a lot of things you can do with Project
+Gutenberg-tm electronic works if you follow the terms of this agreement
+and help preserve free future access to Project Gutenberg-tm electronic
+works. See paragraph 1.E below.
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+1.C. The Project Gutenberg Literary Archive Foundation ("the Foundation"
+or PGLAF), owns a compilation copyright in the collection of Project
+Gutenberg-tm electronic works. Nearly all the individual works in the
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+ money paid for a work or a replacement copy, if a defect in the
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+- You comply with all other terms of this agreement for free
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+forth in this agreement, you must obtain permission in writing from
+both the Project Gutenberg Literary Archive Foundation and Michael
+Hart, the owner of the Project Gutenberg-tm trademark. Contact the
+Foundation as set forth in Section 3 below.
+
+1.F.
+
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+effort to identify, do copyright research on, transcribe and proofread
+public domain works in creating the Project Gutenberg-tm
+collection. Despite these efforts, Project Gutenberg-tm electronic
+works, and the medium on which they may be stored, may contain
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+is also defective, you may demand a refund in writing without further
+opportunities to fix the problem.
+
+1.F.4. Except for the limited right of replacement or refund set forth
+in paragraph 1.F.3, this work is provided to you 'AS-IS' WITH NO OTHER
+WARRANTIES OF ANY KIND, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO
+WARRANTIES OF MERCHANTIBILITY OR FITNESS FOR ANY PURPOSE.
+
+1.F.5. Some states do not allow disclaimers of certain implied
+warranties or the exclusion or limitation of certain types of damages.
+If any disclaimer or limitation set forth in this agreement violates the
+law of the state applicable to this agreement, the agreement shall be
+interpreted to make the maximum disclaimer or limitation permitted by
+the applicable state law. The invalidity or unenforceability of any
+provision of this agreement shall not void the remaining provisions.
+
+1.F.6. INDEMNITY - You agree to indemnify and hold the Foundation, the
+trademark owner, any agent or employee of the Foundation, anyone
+providing copies of Project Gutenberg-tm electronic works in accordance
+with this agreement, and any volunteers associated with the production,
+promotion and distribution of Project Gutenberg-tm electronic works,
+harmless from all liability, costs and expenses, including legal fees,
+that arise directly or indirectly from any of the following which you do
+or cause to occur: (a) distribution of this or any Project Gutenberg-tm
+work, (b) alteration, modification, or additions or deletions to any
+Project Gutenberg-tm work, and (c) any Defect you cause.
+
+
+Section 2. Information about the Mission of Project Gutenberg-tm
+
+Project Gutenberg-tm is synonymous with the free distribution of
+electronic works in formats readable by the widest variety of computers
+including obsolete, old, middle-aged and new computers. It exists
+because of the efforts of hundreds of volunteers and donations from
+people in all walks of life.
+
+Volunteers and financial support to provide volunteers with the
+assistance they need, is critical to reaching Project Gutenberg-tm's
+goals and ensuring that the Project Gutenberg-tm collection will
+remain freely available for generations to come. In 2001, the Project
+Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure
+and permanent future for Project Gutenberg-tm and future generations.
+To learn more about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation
+and how your efforts and donations can help, see Sections 3 and 4
+and the Foundation web page at http://www.pglaf.org.
+
+
+Section 3. Information about the Project Gutenberg Literary Archive
+Foundation
+
+The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit
+501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the
+state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal
+Revenue Service. The Foundation's EIN or federal tax identification
+number is 64-6221541. Its 501(c)(3) letter is posted at
+http://pglaf.org/fundraising. Contributions to the Project Gutenberg
+Literary Archive Foundation are tax deductible to the full extent
+permitted by U.S. federal laws and your state's laws.
+
+The Foundation's principal office is located at 4557 Melan Dr. S.
+Fairbanks, AK, 99712., but its volunteers and employees are scattered
+throughout numerous locations. Its business office is located at
+809 North 1500 West, Salt Lake City, UT 84116, (801) 596-1887, email
+business@pglaf.org. Email contact links and up to date contact
+information can be found at the Foundation's web site and official
+page at http://pglaf.org
+
+For additional contact information:
+ Dr. Gregory B. Newby
+ Chief Executive and Director
+ gbnewby@pglaf.org
+
+
+Section 4. Information about Donations to the Project Gutenberg
+Literary Archive Foundation
+
+Project Gutenberg-tm depends upon and cannot survive without wide
+spread public support and donations to carry out its mission of
+increasing the number of public domain and licensed works that can be
+freely distributed in machine readable form accessible by the widest
+array of equipment including outdated equipment. Many small donations
+($1 to $5,000) are particularly important to maintaining tax exempt
+status with the IRS.
+
+The Foundation is committed to complying with the laws regulating
+charities and charitable donations in all 50 states of the United
+States. Compliance requirements are not uniform and it takes a
+considerable effort, much paperwork and many fees to meet and keep up
+with these requirements. We do not solicit donations in locations
+where we have not received written confirmation of compliance. To
+SEND DONATIONS or determine the status of compliance for any
+particular state visit http://pglaf.org
+
+While we cannot and do not solicit contributions from states where we
+have not met the solicitation requirements, we know of no prohibition
+against accepting unsolicited donations from donors in such states who
+approach us with offers to donate.
+
+International donations are gratefully accepted, but we cannot make
+any statements concerning tax treatment of donations received from
+outside the United States. U.S. laws alone swamp our small staff.
+
+Please check the Project Gutenberg Web pages for current donation
+methods and addresses. Donations are accepted in a number of other
+ways including checks, online payments and credit card donations.
+To donate, please visit: http://pglaf.org/donate
+
+
+Section 5. General Information About Project Gutenberg-tm electronic
+works.
+
+Professor Michael S. Hart is the originator of the Project Gutenberg-tm
+concept of a library of electronic works that could be freely shared
+with anyone. For thirty years, he produced and distributed Project
+Gutenberg-tm eBooks with only a loose network of volunteer support.
+
+
+Project Gutenberg-tm eBooks are often created from several printed
+editions, all of which are confirmed as Public Domain in the U.S.
+unless a copyright notice is included. Thus, we do not necessarily
+keep eBooks in compliance with any particular paper edition.
+
+
+Most people start at our Web site which has the main PG search facility:
+
+ http://www.gutenberg.org
+
+This Web site includes information about Project Gutenberg-tm,
+including how to make donations to the Project Gutenberg Literary
+Archive Foundation, how to help produce our new eBooks, and how to
+subscribe to our email newsletter to hear about new eBooks.
+
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