summaryrefslogtreecommitdiff
diff options
context:
space:
mode:
authorRoger Frank <rfrank@pglaf.org>2025-10-15 01:53:20 -0700
committerRoger Frank <rfrank@pglaf.org>2025-10-15 01:53:20 -0700
commitb47c0f57d56de6863dbe5328f86edf316c9ae34a (patch)
tree2a06abc882e6a7dcaeb4fea180e61bdb2e55fadd
initial commit of ebook 22635HEADmain
-rw-r--r--.gitattributes3
-rw-r--r--22635-8.txt2058
-rw-r--r--22635-8.zipbin0 -> 42350 bytes
-rw-r--r--22635-h.zipbin0 -> 55451 bytes
-rw-r--r--22635-h/22635-h.htm2800
-rw-r--r--22635-h/images/colophon.pngbin0 -> 9333 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/f001.pngbin0 -> 14775 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/f002.pngbin0 -> 15103 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/f003.pngbin0 -> 36410 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/f004.pngbin0 -> 36747 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/f005.pngbin0 -> 10761 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p003.pngbin0 -> 28715 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p004.pngbin0 -> 47351 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p005.pngbin0 -> 46648 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p006.pngbin0 -> 48480 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p007.pngbin0 -> 51309 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p008.pngbin0 -> 37294 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p009.pngbin0 -> 12928 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p010.pngbin0 -> 41165 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p011.pngbin0 -> 49326 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p012.pngbin0 -> 48372 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p013.pngbin0 -> 49470 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p014.pngbin0 -> 50642 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p015.pngbin0 -> 49600 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p016.pngbin0 -> 45295 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p017.pngbin0 -> 46832 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p018.pngbin0 -> 48170 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p019.pngbin0 -> 45572 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p020.pngbin0 -> 46549 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p021.pngbin0 -> 46541 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p022.pngbin0 -> 39138 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p023.pngbin0 -> 36777 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p024.pngbin0 -> 47213 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p025.pngbin0 -> 50500 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p026.pngbin0 -> 46819 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p027.pngbin0 -> 48058 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p028.pngbin0 -> 51072 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p029.pngbin0 -> 47568 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p030.pngbin0 -> 46844 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p031.pngbin0 -> 35902 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p032.pngbin0 -> 50857 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p033.pngbin0 -> 49745 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p034.pngbin0 -> 55100 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p035.pngbin0 -> 50335 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p036.pngbin0 -> 48702 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p037.pngbin0 -> 49347 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p038.pngbin0 -> 46676 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p039.pngbin0 -> 49507 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p040.pngbin0 -> 47549 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p041.pngbin0 -> 49803 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p042.pngbin0 -> 47682 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p043.pngbin0 -> 47803 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p044.pngbin0 -> 50497 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p045.pngbin0 -> 51458 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p046.pngbin0 -> 48910 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p047.pngbin0 -> 49671 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p048.pngbin0 -> 14963 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p049.pngbin0 -> 36387 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p050.pngbin0 -> 47234 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p051.pngbin0 -> 48034 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p052.pngbin0 -> 52708 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p053.pngbin0 -> 48714 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p054.pngbin0 -> 49006 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p055.pngbin0 -> 50806 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p056.pngbin0 -> 47596 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p057.pngbin0 -> 49551 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p058.pngbin0 -> 49908 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p059.pngbin0 -> 49505 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p060.pngbin0 -> 48247 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p061.pngbin0 -> 50624 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p062.pngbin0 -> 48030 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p063.pngbin0 -> 52888 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p064.pngbin0 -> 47935 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p065.pngbin0 -> 52800 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p066.pngbin0 -> 48578 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p067.pngbin0 -> 52451 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p068.pngbin0 -> 29003 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p069.pngbin0 -> 38938 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p070.pngbin0 -> 50432 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p071.pngbin0 -> 48201 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p072.pngbin0 -> 33314 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p073.pngbin0 -> 37045 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p074.pngbin0 -> 44355 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p075.pngbin0 -> 57361 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p076.pngbin0 -> 51553 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p077.pngbin0 -> 40581 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p078.pngbin0 -> 50521 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p079.pngbin0 -> 47576 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p080.pngbin0 -> 50028 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p081.pngbin0 -> 55953 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p082.pngbin0 -> 56800 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p083.pngbin0 -> 56506 bytes
-rw-r--r--22635-page-images/p084.pngbin0 -> 32101 bytes
-rw-r--r--LICENSE.txt11
-rw-r--r--README.md2
95 files changed, 4874 insertions, 0 deletions
diff --git a/.gitattributes b/.gitattributes
new file mode 100644
index 0000000..6833f05
--- /dev/null
+++ b/.gitattributes
@@ -0,0 +1,3 @@
+* text=auto
+*.txt text
+*.md text
diff --git a/22635-8.txt b/22635-8.txt
new file mode 100644
index 0000000..74c71bd
--- /dev/null
+++ b/22635-8.txt
@@ -0,0 +1,2058 @@
+The Project Gutenberg EBook of Die Postgeheimnisse, by Unknown
+
+This eBook is for the use of anyone anywhere at no cost and with
+almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or
+re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included
+with this eBook or online at www.gutenberg.org
+
+
+Title: Die Postgeheimnisse
+ oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen
+ und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß
+ und Verlust zu vermeiden
+
+Author: Unknown
+
+Release Date: September 16, 2007 [EBook #22635]
+
+Language: German
+
+Character set encoding: ISO-8859-1
+
+*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE POSTGEHEIMNISSE ***
+
+
+
+
+Produced by Jan-Fabian Humann, Jana Srna and the Online
+Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net
+
+
+
+
+
+
+ [Anmerkungen zur Transkription:
+
+ Der Text der zur Transkription herangezogenen Ausgabe wurde in
+ Hinblick auf Unregelmäßigkeiten in der Zeichensetzung und
+ Rechtschreibung dem Original getreu übertragen. Lediglich einige
+ offensichtliche Druckfehler wurden korrigiert.
+
+ Im Original in Antiqua gesetzter Text wurde mit _ gekennzeichnet.
+ Im Original gesperrt gesetzter Text wurde mit = gekennzeichnet.]
+
+
+ Die
+ Postgeheimnisse
+
+ oder
+
+ die hauptsächlichsten Regeln
+ welche man
+ beim Reisen und bei Versendungen
+ mit
+ der Post
+ beobachten muß
+ um Verdruß und Verlust
+ zu vermeiden.
+
+
+ Leipzig, 1803.
+
+
+
+
+Inhalt.
+
+
+1. Einleitung. Nützlichkeit des Postwesens.
+
+ a. Klagen über dasselbe.
+
+ b. Allgemeine Anweisung, Verdrüßlichkeiten dabei zu vermeiden.
+
+
+2. Vom Reisen mit der ordinären Post.
+
+ a. Von Bezahlung des Passagiergeldes.
+
+ b. Von der Ueberfracht.
+
+ c. -- Trinkgeldern.
+
+ d. -- der Bagage des Reisenden.
+
+
+3. Vom Reisen mit Extrapost.
+
+ a. Wie viel Extrapostpferde man nehmen müsse.
+
+ b. Von Extrapostwagenkutschen, oder Chaisen &c.
+
+ c. Warum man Wartegeld bezahlen muß.
+
+
+4. Von Versendungen mit der Post.
+
+ a. Vom Frankiren der Briefe; wo es nöthig und wenn es nicht
+ erforderlich ist.
+
+ b. Ueber den Preis des Briefporto's.
+
+ c. Von der Taxe der doppelten Briefe, der gerichtlichen Schriften,
+ Manuscripte u. dergl.
+
+ d. Von ankommenden Briefen, oder was man beim Empfange der Briefe
+ beobachten muß.
+
+ e. Wie man mit Briefen, welche man nicht einlösen will, zu verfahren
+ hat.
+
+
+5. Regeln bei Versendungen der Gelder und Packete mit der Post.
+
+ a. Wie man Geld in Briefe, Packete, Beutel, Fäßer u. dergl. einpacken
+ und verwahren müsse.
+
+ b. Vom richtigen Zeichnen der Packete.
+
+ c. Was beim Empfange der Geldbriefe und Packete zu beobachten.
+
+ d. Wie man sich zu verhalten hat, wenn unsre Sachen auf der Post
+ verlohren, oder beschädigt sind.
+
+ e. Ob und wie Briefe verlohren gehen und wie man sie zu suchen habe.
+
+ f. Vom Recommandiren der Briefe.
+
+ g. Was nützt das _Cito_ auf den Briefen?
+
+ h. Wegen Zurückfordern aufgegebner Briefe.
+
+ i. Von _Poste restante_ Briefen und Sachen.
+
+ k. Ob und wie man Geldvorschüße von der Post erhalten könne.
+
+
+6. Von Estaffetten.
+
+ a. Was ist eine Staffette?
+
+ b. Was hat man beim Abschicken einer Staffette und beim Empfange
+ derselben zu beobachten?
+
+ c. Wie viel eine Staffette kostet.
+
+
+7. Von Courieren.
+
+ a. Von reitenden und fahrenden Couriers.
+
+ b. Wie schnell ein Courier reiten darf.
+
+ c. Was er bezahlen muß.
+
+
+8. Vom Poststationsgelde.
+
+ a. Warum es bezahlt werden muß.
+
+ b. Wer muß Stationsgeld geben?
+
+ c. Strafe derjenigen, welche eine Station vorbeifahren, ohne
+ Stationsgebühr zu berichtigen.
+
+ d. Von Lohn- und Miethskutschern und ob es wohlfeiler ist, sich
+ derselben statt der Post zu bedienen.
+
+ e. Vom Postzwange.
+
+
+
+
+Einleitung.
+
+
+Das Postwesen ist gegenwärtig eine so ausgebreitete und weitgreiffende
+Anstalt, welche überall ohne Zweifel die bequemste und wohlfeilste
+Gelegenheit, =etwas zu versenden= und =Reisen anzustellen=, darbietet,
+daß nicht leicht ein Mensch, der mit andern Menschen in Verbindung
+steht, desselben entbehren kann, oder sich eines andern Mittels zu jener
+Absicht bedienen wird. Es ist unstreitig eine der nützlichsten
+Erfindungen und wohlthätigsten Einrichtungen. Die Post verschaft nicht
+nur dem Handel- und Gewerbetreibenden Publiko täglich Vortheile und
+giebt vielen tausend Menschen Unterhalt; sondern sie dienet auch höhern
+Zwecken für die ganze Menschheit. Das Postwesen ist, seit seiner
+Einrichtung, ein vorzügliches Mittel gewesen, unsre jetzige Kultur
+befördern, Wissenschaften und Aufklärung ausbreiten zu helfen, indem es
+täglich den Gelehrten diente, Entdeckungen mitzutheilen und dem Genius
+der Humanität den Sieg vorzubereiten. --
+
+Dennoch wird diese Anstalt von einem großen Theile des Publikums, selbst
+von solchen Leuten, denen sie täglich Nutzen verschaft, nicht gehörig
+geschätzt und geachtet. Wenigstens giebt man sich nicht überall Mühe
+genug, die Einrichtungen, welche im Allgemeinen und in den verschiedenen
+Ländern besonders, bei dem Postwesen gemacht sind, und wodurch dessen
+Betrieb und Bestand erhalten wird, kennen zu lernen und zu beobachten.
+Dagegen hört man fast =täglich Klagen und Beschwerden über das
+Postwesen= und über Postbediente; daher entstehen so viele
+Verdrüßlichkeiten, Zänkereien und Streitigkeiten zwischen den
+Postofficianten und den Reisenden und denen, welche mit der Post etwas
+versenden, oder empfangen. Aus Unkunde des Postmechanismus entsteht
+nicht selten Verdruß und Verlust.
+
+Ich glaube daher ein nicht unnützes Geschäft zu übernehmen, wenn ich
+mich bemühe, hier einige =Regeln und Nachrichten mitzutheilen, welche
+man befolgen muß, um Verdruß und Verlust bei der Post zu vermeiden=. --
+Diese Regeln sollen und können jedoch nur allgemein seyn, und ich kann
+dabei natürlich nicht auf die eigenthümlichen Posteinrichtungen irgend
+eines Staats, oder eines Orts, besonders Rücksicht nehmen. Da jedoch die
+Einrichtungen bei dem Postwesen, so wie es gegenwärtig in Europa
+beschaffen ist, im Wesentlichen große Aehnlichkeit haben; so wird man
+sich mit der Befolgung dieser Anweisungen so ziemlich durch alle Länder,
+wo Posten sind und wo man sich derselben bedienen will, aushelfen
+können.
+
+Für Leute, welche von Natur nicht zu Zänkereien geneigt sind und die
+sich alles, was man von ihnen fordert, gefallen lassen und ohne
+Widerrede thun und geben, was man verlangt, oder welche die Gabe
+besitzen, sich mit andern über vorkommende Zweifel und Mißverständniße
+auf eine leichte Art zu vereinigen, bedarf es dieser Regeln
+größtentheils nicht. Allein solcher Menschen giebt es nicht viel und man
+kann es nicht fordern, daß alle, welche mit der Post reisen, oder etwas
+versenden und empfangen, bei vorkommenden Zweifeln, sich, ohne
+Aufklärung deshalben zu erhalten, beruhigen sollen, zumal man zugeben
+muß, daß sowohl von Seiten der Postofficianten, als von Seiten der
+Reisenden und Versender, Irrthümer veranlaßt und begangen werden können.
+-- Jedoch muß ich gleich vorläufig, als eine Hauptregel festsetzen, daß
+man sich, wie schon Moral und Lebensklugheit heischen, überall bemühen
+müsse, scheinbare Unbilligkeiten zu ertragen und sich zu beruhigen, wenn
+man angenehm leben, mithin auch friedlicher und schiedlicher mit der
+Post Verkehr haben will. Denn jede anscheinende Unbilligkeit sogleich
+auf der Stelle rächen und ausfechten zu wollen und über jeden, in diesem
+Fache uns aufstoßenden Zweifel augenblicklich von dem Postbedienten
+genugthuende Aufklärung zu verlangen, führt gewöhnlich zu noch größern
+Unannehmlichkeiten und Verdrießlichkeiten.
+
+Statt dessen ist es besser und zweckmäßiger, in allen solchen Fällen, wo
+man sich bei der Post beleidigt, oder bevortheilt glaubt, sich nicht mit
+den Officianten in mündliche Discussionen einzulassen, wenn man nehmlich
+das Recht nicht offenbar auf der Seite hat und der Irrthum klar am Tage
+liegt, sondern unsre Beschwerden schriftlich aufzusetzen und sie
+entweder dem Postdirectorio des Landes, oder der Regierung selbst zu
+übergeben. Von diesen Behörden wird sicherlich Aufklärung des Vorfalls
+und Genugthuung erfolgen und mehr kann man mit Billigkeit nicht
+verlangen. Es schadet nichts, wenn eine solche Erklärung, oder
+Genugthuung, nicht augenblicklich auf der Stelle gegeben wird, sondern
+erst mit der Zeit erfolgt. Man hat denn doch dadurch schon so viel
+erlangt, daß man Verdruß und Aerger vermieden hat, welches für die
+Gesundheit und Zufriedenheit kein geringer Gewinn ist. Die Oberpostämter
+und Landesregierungen sind denn doch verbunden, die angebrachten
+Beschwerden gehörig zu untersuchen und zu entscheiden, welches auch von
+denselben sicher mit größerm Nachdruck und Erfolge geschieht, als von
+einem Individuo durch Zank mit dem Postbedienten. Falls aber auch auf
+diesem Wege nichts auszurichten wäre (wie leider bisweilen der Fall seyn
+kann) so bleibt freilich nichts übrig, wenn man nicht weiter
+oberrichterliche Hülfe suchen will, als vorläufig die Beschwerden dem
+Publikum selbst zur Beurtheilung und Nachachtung vorzulegen. --
+
+Ueberhaupt muß man jedoch in allen Fällen, wo wir Beschwerden gegen die
+Post zu haben glauben, bedenken, daß der Postofficiant nach Vorschrift
+und Instruction handeln muß und daß er es nicht leicht wagen werde,
+gegen Vorschrift und Instruction zu verfahren und dadurch Brodt und
+Ehre aufs Spiel zu setzen.
+
+Handelt er nach seiner Instruction; so fällt unsre Beschwerde gegen ihn
+von selbst weg und wir müssen es uns schon gefallen lassen, uns nach den
+Einrichtungen zu bequemen, welche an diesem Orte in Absicht des
+Postwesens gemacht sind, wenn wir nicht gegen diese selbst zu Felde
+ziehen können. Handelt er aber pflichtwidrig; so ist es desto besser,
+unsre Beschwerden vor seine Obern zu bringen, als sich mit ihm in
+Zänkerei einzulassen. Es ist über dieß bekannt, daß in den meisten
+Ländern die Gesetze in dieser Hinsicht ziemlich bestimmt sind und daß
+nicht leicht eine Regierung mit ihren Bedienten durch die Finger sehen,
+sondern dem Reisenden und Correspondenten volle Gerechtigkeit
+widerfahren lassen werde. In manchen Ländern wird der herrschaftliche
+Bediente, der mit Fremden in Collision geräth, nur zu strenge behandelt
+und der Fremde oft zu sehr begünstigt. --
+
+ * * * * *
+
+Ich will nun =erstlich= Regeln vortragen, welche man =beim Reisen mit
+der Post= beobachten muß, und alsdann =zweitens= Anweisungen, welche
+=bei Versendungen und beim Empfange von Sachen= mit der Post anwendbar
+sind.
+
+
+
+
+Vom Reisen mit der Post.
+
+
+Wenn man mit der =ordinären Post= verreisen will; so wird es nothwendig
+seyn, sich zu erkundigen, an welchem Tage und zu welcher Tageszeit und
+Stunde die Post nach dem Orte, wohin man zu reisen gedenkt, abgehet.
+Dieses wird man leicht aus dem Kalender oder aus der sogenannten
+Posttabelle des Orts oder Landes, erfahren können. Lächerlich genug ist
+es, aber der Fall tritt doch häufig ein, daß es Leute giebt, welche sich
+einbilden, daß sobald sie sich im Posthause zu einer Reise melden, oder
+einen Brief abgeben, auch gleich eine Post an den Ort, wohin sie zu
+reisen, oder den Brief zu schicken wünschen, abgehe, oder abgehen müsse.
+Solche Leute giebt es nicht nur in den sogenannten niedrigen, sondern
+auch in den höhern Ständen. Und daher kann man schon abnehmen, daß die
+Einrichtungen des Postwesens noch nicht so allgemein bekannt sind, als
+sie es verdienen und daß die Mühe, sie bekannter zu machen nicht unnütz,
+sondern verdienstlich sei. --
+
+Hat man den Tag der Abreise festgesetzt; so verfügt man sich nach dem
+Posthause des Tages, oder doch wenigstens einige Stunden vorher, und
+giebt daselbst dem Postofficianten zu erkennen; daß man wünsche, nach
+jenem Orte mit der =ordinären Post= zu reisen, und man bittet um einen
+Platz auf dem Wagen mit der Frage: wie viel dafür bezahlt werden müsse?
+-- Hierauf pflegt dann von dem Postbedienten die Frage zu geschehen: ob
+man =mit=, oder =ohne Bagage= (mit einem Koffer, oder Gepäcke u. d. gl.
+oder ohne dergleichen) reise? Diese Frage ist deshalben nothwendig, weil
+die Passagiertaxe für Personen, welche Koffer, oder anderes Gepäck, mit
+sich nehmen, natürlicher Weise höher ist, als für solche, die ohne
+Bagage reisen. So zahlt z. B. auf den Preußischen Posten eine Person mit
+Bagage für die Meile 6 gute Groschen, ohne Bagage nur 4 Ggr. -- Hat man
+sich hierüber erklärt; so fordert der Postofficiant das Postgeld. Wenn
+man nun die Meilenzahl nach dem Orte, wohin man will, weiß; so wird man
+leicht selbst berechnen können, ob seine Forderung richtig, oder falsch
+ist. Es ist größtentheils überall gebräuchlich, daß dieses Postgeld
+sogleich erlegt werde. Man thut also wohl, wenn man sich mit Landesmünze
+versiehet und zwar in nicht zu kleinen Sorten, denn der Postbediente
+ist nicht verbunden, ausländisches Geld zu nehmen und das Nachzählen in
+zu geringen Münzsorten würde ihm zu viel von seiner äusserst
+eingeschränkten Zeit rauben. Alsdann kann man sich erkundigen, den wie
+vielsten Platz man auf dem Postwagen bekommen werde und um welche Zeit
+man sich zur Abfahrt einfinden müsse. --
+
+Bei einigen Postämtern erhält man einen Zettel, oder Schein, worauf
+bemerkt ist, daß man den, oder jenen Platz auf dieser, oder jener Post
+bezahlt habe. Wo solche Zetteln nicht gebräuchlich sind, da werden doch
+die Reisenden, so wie sie sich melden, nach der Reihe, angeschrieben und
+hiernach wird bei der Abfahrt jedem sein Platz angewiesen. Die Plätze
+auf einem Postwagen haben dadurch vor einander Vorzüge, daß einige
+hinten, andre vorn unter dem Verdecke, andere gar außer dem Verdecke,
+und noch andre grade auf der Achse, wo man die Stöße des Wagens am
+heftigsten empfindet, sind. Die besten Stellen werden gewöhnlich in der
+Mitte seyn. Es wird vergeblich seyn, einen andern Platz, als den man der
+Ordnung nach, wie man sich gemeldet hat, erhalten muß, zu verlangen,
+denn die Postbedienten richten sich hierbei nach der Regel der
+Mahlmüller, welche sagt: wer zuerst kömmt, der mahlt zuerst, und sie
+können von dieser Ordnung nicht abgehen, weil sie sonst andern
+mitreisenden Passagieren Unrecht thun und diese sich solches nicht
+gefallen lassen, sondern sich dagegen beschweren würden. Auch wird es
+vergeblich seyn, von dem geforderten Postgelde etwas abziehen zu wollen,
+denn der Postofficiant kann davon, weil es taxmäßig ist und er es nach
+der Taxe in Rechnung bringen muß, nichts erlassen.
+
+Nur in dem Falle, wenn man sogleich gültige Beweise des Unvermögens,
+oder Armuth beibringen könnte, würde man durch bescheidene Vorstellungen
+versuchen dürfen, einen Nachlaß an dem Passagiergelde zu erhalten.
+Eigentlich kann jedoch ein solcher Nachlaß von keinem Postofficianten,
+als auf besondern Befehl seiner Vorgesetzten, oder des Landesherrn, noch
+weniger kann von ihm gänzliche Postfreiheit ohne besondre Anweisung der
+Herrschaft bewilligt werden. Denn bei allen Posten ist es natürlicher
+Weise allgemeines Prinzip, daß jeder, der mit der Post reiset und alles,
+was mit der Post versandt wird, bezahlen muß, wovon kein Officiant, ohne
+besondre Verfügung seiner Obern, abgehen darf. Die Postmeister sind
+nicht Eigenthümer, sondern nur Verwalter der Posten, mithin
+verpflichtet, alle Einkünfte nach der vorgeschriebenen Taxe zu
+berechnen. Post- oder Portofreiheit, oder Befreiung von Bezahlung des
+Postgeldes kann nur vom Landesherrn ertheilt werden und erstreckt sich
+nie weiter, als in dem Maaße, in welchem sie ausdrücklich bewilligt ist.
+Solche Portobefreiung pflegt nur gewissen Personen wegen ihrer
+gemeinnützigen Unternehmungen, oder für bestimmte Geschäfte ertheilt zu
+werden.
+
+Will man auf der Reise mit der ordinären Post =Bagage= mitnehmen; so muß
+man sich erkundigen, wie viele Pfunde man frei mit sich führen dürfe? --
+Da nun auf einigen Posten einem Passagiere, der das volle Postgeld
+bezahlt, 50, auf andern Posten weniger, auf einigen andern hingegen
+mehr, nehmlich etwa 60 bis 70 Pfund freigelassen werden; so wird jeder
+Passagier, der die Schwere seines Koffers, oder seiner Bagage weiß,
+selbst ausrechnen können, für wie viel Pfund er noch besonders bezahlen
+müsse. Dieses Uebergewicht, welches ein Reisender auf der ordinären
+Post, ausser der bewilligten Pfundezahl, mit sich führt, heißt in der
+Postsprache: =Ueberfracht= und auch das dafür zu erlegende Geld selbst
+wird Ueberfracht genannt. Fast bei allen Posten wird es jedoch mit
+dieser Ueberfracht nicht zum strengsten genommen. Theils wird auf einige
+Pfunde, wenn es die Umstände gestatten, nicht geachtet, theils wird
+auch die Ueberfracht selbst bei den meisten Posten nur nach der
+geringern Victualien- und Büchertaxe, welche gewöhnlich 1/4 oder 1/3
+geringer ist, als die Taxe für andre Waaren, genommen und bezahlt. Wenn
+nun ein Passagier die Pfundezahl seiner Ueberfracht weiß und die Taxe,
+oder wieviel für 1 Pfund bis an seinen Bestimmungsort, oder nach der
+Station, wohin er das Postgeld zahlt, gegeben werden muß; so wird er
+auch leicht selbst berechnen können, wie viel Ueberfracht er noch
+bezahlen müsse und es ist rathsam, solches, sobald es gefordert wird,
+ohne Anstand zu erlegen. Der Postbediente ist verpflichtet, die Bagage
+der Passagiere wägen zu lassen und für die Ueberfracht Bezahlung
+einzufordern und in Rechnung zu bringen, und da er sowohl, als der
+Postwagenmeister, welcher das Wägen verrichtet, beeidigte Staatsdiener
+sind, welche nach ihrer Instruction verfahren müssen; so wird es
+vergeblich seyn, wenn ein Passagier von der Ueberfracht etwas abdingen,
+oder sie sogar verweigern wollte. Der Postbediente, welcher hierbei
+seine Pflicht vernachlässigt, steht in Gefahr, daß eine folgende
+Poststation die Bagage der Passagiere nachwägt, und er also wenigstens
+aus seiner Tasche ersetzen müsse, was er zu wenig berechnet hat. Das
+Wägen der Bagage der Passagiere, so wie überhaupt aller auf dem
+Postwagen befindlichen Päckereien, ist schon deshalben nothwendig, weil
+die Post nur mit einer bestimmten Pfundezahl nach Maßgabe der Pferdezahl
+und nach Beschaffenheit des Wagens und des Weges, belastet werden darf.
+
+Bemerkt ein Passagier, daß ihm zu viel Ueberfracht abgefordert wird; so
+kann er darüber Vorstellungen thun und bitten, daß seine Bagage in
+seiner Gegenwart gewogen werde. Will man sich dazu nicht verstehen; so
+bleibt dem Passagier das Mittel offen, seine Bagage auf der folgenden
+Poststation, oder an dem Orte, wo er die Post verläßt, nachwägen zu
+lassen und daselbst heraus zu fordern, was er anfangs zu viel bezahlt
+hat. Wird ihm dieß auch hier verweigert, dann ist freilich nichts übrig,
+als den Vorfall dem Oberpostamte, oder der Landesregierung schriftlich
+anzuzeigen, wobei jedoch, wie sich von selbst versteht, erforderlich
+ist, daß man die Bagage in Gegenwart von Zeugen genau gewogen habe, und
+man kann alsdann versichert seyn, daß rechtliche Genugthuung erfolgen
+werde.
+
+Kömmt es endlich zur Abfahrt des Postwagens; so muß man sich zeitig
+gehörig eingefunden haben, damit die Post nicht zu warten brauche,
+wobei man sonst Gefahr läuft, daß die Post, wenn man uns vergeblich
+erwartet und gesucht hat, abfährt. In diesem Falle bleibe dem Passagier
+nichts übrig, als der Post sogleich nachzueilen, wenn er noch Hofnung
+hat, sie einholen zu können, oder falls dieß nicht mehr möglich wäre,
+bis zum nächsten Posttage zu warten, wobei man jedoch Gefahr läuft, das
+Passagiergeld noch einmal bezahlen zu müssen, welches auch nicht
+unbillig ist, wenn entweder bei dieser Post ein anderer Reisender
+abgewiesen wurde, weil die Plätze schon besetzt waren, oder weil bei der
+künftigen ein anderer Passagier auf unsern Platz angenommen werden
+konnte. Denn natürlicher Weise kann auf einen Postwagen nur eine
+bestimmte Anzahl Reisender, so viel nehmlich Platz und Gewicht
+verstatten, angenommen werden.
+
+Ehe man jedoch abfährt, muß man sich noch mit den sogenannten
+Postgehülfen und dienstbaren Geistern, als da sind der Kofferschieber,
+welcher unsre Bagage aus unsrer Wohnung nach dem Posthause geholt hat,
+und der Wagenmeister, welcher die Bagage packt, die Sitze auf dem Wagen
+anweiset und die Treppe zum Aufsteigen an den Wagen setzt, abfinden.
+Wenn man grade nicht weiß, wie viel man einem solchen Manne geben muß;
+so kann man ihm sicher 2 Ggr. bieten und froh seyn, wenn man damit
+loskömmt. Gewöhnlich erhält der Kofferschieber nach Maaßgabe der
+Entfernung, woher er die Bagage geholt hat, 2, 3, 4 auch 6 Ggr. der
+Wagenmeister 2 und der Mann an der Treppe 1 Ggr. Wo mehrere dieser
+Chargen in einer Person vereinigt sind, da steht es um den Geldbeutel
+des Reisenden desto besser. Weil bei den Postämtern einmal Leute
+gehalten werden, um die Bagage der Reisenden zur gehörigen Zeit herbei
+zu holen und diese Leute von diesem Geschäft leben müssen: so wird es
+nicht füglich erlaubt seyn, die Sachen durch eigene Leute nach der Post
+zu schicken, welches auch schon deswegen nicht rathsam ist, weil man
+selten den rechten Zeitpunkt treffen und entweder zu früh oder zu spät
+damit kommen würde. Besser ist es also, wenn man auch hierbei dem einmal
+eingeführten Gebrauche folgt, wodurch unsre Bagage zugleich der Aufsicht
+dieser Postbediente in Verwahrung gegeben wird, wenn gleich die Ausgaben
+dadurch sich etwas vermehren. -- Ueberhaupt will ich jedem Reisenden den
+Rath geben, die Reisekosten nicht zu genau vorher zu bestimmen und
+festzusetzen. Denn ob gleich bei den Posten alles seine bestimmte Taxe
+hat; so können beim Reisen doch Fälle eintreten, wo die Nebenausgaben
+sich nicht vorher genau bestimmen lassen. Es hieß ja schon lange im
+Sprichworte:
+
+ Wer mit der Post reiset,
+ Muß eines Lastträgers Rücken
+ und eines Fürsten Beutel haben,
+
+weil das Fahren mit der Post nicht nur wegen der in den meisten Ländern
+üblichen unbequemen Postwagen und schlechten Wegen, worauf es gewaltige
+Ribben- und Rückenstöße setzt, sehr unbequem, sondern auch gewöhnlich
+mit mehr Kosten verknüpft ist, als man sich einbildet, denn ausser dem
+taxmäßigen Passagiergelde, belaufen sich die Ausgaben an Trinkgeldern
+für Wagenmeister, Kofferschieber, Postillons &c. wohl eben so hoch, die
+Zehrungskosten, wozu man oft durch die Reisegesellschaft veranlaßt wird,
+ungerechnet.
+
+Jedoch ist die ordinäre Post noch immer die wohlfeilste Art zu reisen
+und zugleich mit obiger Einschränkung die bequemste. Denn schwerlich
+wird man auf eine andre Weise, weder mit einem Miethpferde, noch mit
+einer Lohnkutsche, die Meile mit 6 bis 8 Ggr. bestreiten können.
+
+Vor der Abfahrt ist noch eins zu beobachten und zwar noch eine wichtige
+Angelegenheit! Jedem Passagier ist anzurathen, daß er selbst zusehe,
+nicht nur, wohin und wie man seinen Koffer gesetzt und befestigt habe,
+sondern auch wo seine übrigen Sachen auf dem Wagen geblieben sind. --
+Nach den gemeinen Rechten sollte zwar die Post für die Sicherheit der
+Bagage der Reisenden bei den ordinären Posten haften, da sie für den
+Transport, mithin auch für die Aufsicht bezahlt wird; allein in den
+meisten Ländern hat man zu verordnen beliebt, daß die mit den Posten
+Reisenden über ihre Bagage selbst wachen müssen und daß also denselben
+im Fall eines Verlustes, nichts vergütet werden soll, besonders wenn
+kein Schaffner oder Conducteur auf dem Postwagen ist, dem die Verwahrung
+der Sachen ausdrücklich aufgetragen wird. Wo eine solche Verordnung ist,
+da wird ein Passagier, dem der Koffer vom Postwagen verlohren geht,
+entweder ganz vergeblich den Schutz der Gerechtigkeit anflehen, oder
+doch das Ende seiner Klage nicht ohne Verdruß und Schaden erleben.
+Anzurathen ist es also dem Reisenden, daß er auf der Reise so oft, als
+er kann, sich nach seinen Sachen umsehe und solche, wo es nöthig scheint
+sichern läßt, ja es ist sogar rathsam, daß man selbst Stricke oder
+Ketten an die Koffer gebe, um sie damit befestigen zu lassen. Wird
+jedoch die Bagage von Seiten der Post ausdrücklich in Verwahrung
+genommen, oder auf deren Veranlassung auf einen Postbeiwagen gepackt; so
+kann man mit allem Fug, wenn etwas verlohren geht, auf Erstattung des
+Werths dringen, welche denn auch, nach gehöriger Untersuchung und
+Entscheidung, nicht entstehen kann.
+
+Kömmt man auf der Reise zu einer andern Poststation, wo die Pferde
+gewechselt werden; so hat man sich mit dem Postillon, der bis dahin
+gefahren hat, abzufinden, indem man ihm ein Trinkgeld reichen muß,
+welches derselbe mit einem gewissen Rechte fordert, und welches
+gewöhnlich auf eine Station von 2 bis 3 Meilen in 2 Ggr. besteht. Ausser
+diesem soll zwar der Postillon zu seiner Zehrung nichts verlangen,
+allein es geht gewöhnlich so rein nicht ab, und die Reisenden werden
+nicht immer umhin können, ihm vor einem Wirthshause, wo er etwa anhält,
+einen Trunk reichen zu lassen. In einigen Ländern ist jedoch die
+lobenswerthe Einrichtung, daß die Reisenden alle diese kleinen
+Nebenausgaben an Trinkgeldern für Postillions u. dergl. gleich bei dem
+Postamte taxmäßig berichtigen können, so daß ihnen auf der Reise weiter
+nichts abgefordert werden darf. --
+
+Auf einer solchen Wechselstation wird es auch rathsam seyn, sich gleich
+bei der Ankunft zu erkundigen, wie lange die Post sich daselbst
+aufhalten werde, damit man sich in Absicht der Geschäfte, welche man an
+diesem Orte etwa zu verrichten hat, oder wegen der Ruhe, der man sich
+überlassen, oder wegen der Erfrischung, welche man zu sich nehmen will,
+darnach einrichten könne, um gegen die Zeit der Abfahrt wieder gehörig
+bereit zu seyn.
+
+Ist man endlich an den Ort der Bestimmung gekommen; so muß man nicht
+früher das Posthaus verlassen, ehe man nicht seinen Koffer und andere
+Sachen mitnehmen kann, weil sonst leicht eine Verwechselung vorgehen,
+oder ein Fremder sich unsre Sachen zueignen und mit fortnehmen könnte,
+welches lediglich uns zur Last fallen würde. Ausser dem Koffer noch
+viele andere kleinen Packete, Schachteln und dergl. auf der Post bei
+sich zu führen ist nicht rathsam, theils weil diese leicht beschädigt
+und nicht gut verwahrt werden können, theils auch weil sie gewöhnlich
+dem Reisenden selbst zur Last sind.
+
+
+
+
+Vom Reisen mit Extra-Post.
+
+
+=Extra-Post= ist dadurch von =ordinären Posten= verschieden, daß wie
+letztere immer an gewissen Tagen und in bestimmter Zeit, es mögen sich
+Reisende dazu angefunden haben, oder nicht, abgehen und ankommen,
+erstere alsdann nur fährt, wenn es von Reisenden besonders verlangt wird
+und die dabei erforderlichen Kosten von denselben bezahlt werden.
+Ordinäre Posten gehen auf Kosten der Landesherren; sie müssen immer zu
+der einmal bestimmten Zeit abgefertigt werden, auch wenn einmal kein
+Passagier sich dazu eingefunden hätte, oder sonst keine Ladung, auch
+nicht einmal ein Brief, vorhanden wäre. Die dabei erforderlichen, einmal
+festgesetzten Kosten werden aus der Postkasse bestritten. Extra-Posten
+gehen aber blos auf Verlangen und zur Bequemlichkeit einzelner
+Reisenden. Die Postkasse hat gewöhnlich davon keine Einkünfte. Das
+Extra-Postwesen ist lediglich eine besondere Polizei-Einrichtung eines
+Landes, worin schon ordinäre Posten sind, wodurch Reisende, welche mit
+den ordinären Posten nicht reisen wollen und können, auf eine postmäßige
+Art, von Station zu Station, durch die, für ordinäre Posten bestimmten
+Pferde und Postillons, unter der Direction der Postmeister, für ein
+landesherrlich bestimmtes Fuhrlohn und für festgesetzte Gebühren,
+fortgeschaft werden. Blos zur Bequemlichkeit solcher Reisenden ist
+angeordnet, daß die Posthalter, wenn sich Reisende um Extra-Post melden,
+anspannen lassen und sie in bestimmter Zeitfrist von einer Poststation
+zur andern bringen lassen müssen. Solche Reisende haben nun entweder
+eigene Wagen, oder in deren Ermangelung müssen die Posthalter ihnen
+Wagen für bestimmte Gebühren leihen.
+
+Wer mit =Extra-Post= reisen will, hat dabei folgendes zu beobachten.
+Wenn man die Stunde der Abreise bestimmt hat; so bestellt man bei dem
+Postamte die Anzahl Pferde, welche man bedarf, und zeiget zugleich an,
+wohin man zu reisen gedenkt und daß man entweder einen eigenen Wagen
+habe, oder nicht, in welchem letztern Falle man die Art des Wagen, den
+man zu haben wünscht, bestimmen muß. An den meisten Oertern ist es
+alsdann gebräuchlich, daß der Postwagenmeister kömmt, um den Wagen,
+worin man reisen, nebst der Bagage, welche man mitnehmen will, zu besehen,
+und darnach zu beurtheilen, ob der Wagen nebst der bestimmten Bagage und
+der Zahl der Reisenden durch so viel Pferde, als man bestellt hat,
+fortgeschaft werden könne, oder nicht. Denn in den Extrapost-Ordnungen,
+oder Reglements, ist natürlicher Weise bestimmt, wie viel Pferde zu
+einer Kutsche, oder Chaise und zu einer gewissen Anzahl von Personen und
+Anzahl von Pfunden der Bagage, genommen werden sollen, damit die Pferde
+nicht über Gebühr belästigt werden, sondern die bestimmten Stunden
+halten können; denn man muß so wenig die ordinären, als Extraposten wie
+Frachtwagen ansehen und behandeln. Findet nun der Wagenmeister hierbei
+nichts zu erinnern; so schmiert er den Wagen, ordert das Aufpacken der
+Bagage an und läßt sich das Fuhrlohn nebst seiner Gebühr reichen. Wenn
+man weiß, wie hoch die Taxe für ein Extrapostpferd auf die Meile ist; so
+wird man leicht abnehmen können, ob seine Forderung richtig, oder falsch
+ist. Diese Taxe ist nicht überall und immer gleich, sondern sie wird in
+den verschiedenen Ländern von den Landesregierungen gewöhnlich nach
+Maaßgabe der Korn- und Fütterungspreise festgesetzt, und da sie
+ehemals, bei niedrigern Preisen, vom Pferde auf die Meile 6-8 Ggr.
+betrug; so ist sie hingegen jetzt hier und da auf 10, 12-14 und mehrere
+Ggr. erhöhet. Die Anzeige von der Taxe des Extrapostgeldes und der
+Gebühren für Wagenmeister und Postillons ist gewöhnlich in den
+Posthäusern öffentlich angeschlagen; in dessen Ermanglung wird der
+Reisende wohlthun, sich deshalben bei den Postmeistern zu erkundigen.
+Hat man nicht selbst einen Wagen; so muß man allerdings für den Wagen,
+welchen die Post, oder der Extrapostfahrer, zu unsrer Reise darleihet,
+besonders bezahlen, welches gewöhnlich für eine Chaise auf die Meile 4
+Ggr. und für eine Kutsche 6 Ggr. beträgt; einen ordinären offenen Wagen
+erhalten jedoch die Reisenden an vielen Orten umsonst, indem die
+Gebühren dafür schon im Fuhrlohn begriffen sind. Man wird aber auch
+nicht immer, besonders an kleinen Oertern Kutschen und Chaisen antreffen
+und erhalten können, sondern sich oft mit offenen Wagen behelfen müssen.
+
+Man muß sich so einrichten, daß man pünktlich zu der Zeit, zu der die
+Pferde bestellt und vorgespannt sind, sich einsetzen und abreisen könne,
+weil man sonst, wenn man die Pferde warten läßt, -- =Wartegeld=
+bezahlen muß, und zwar, nachdem es die Postordnung des Orts bestimmt,
+1 bis 2 Ggr. auf jedes Pferd für jede Stunde des Verzugs der Abfahrt.
+
+Diese Vergütung für das Warten der Postpferde ist keines Weges unbillig,
+weil die Postpferde nicht von der Willkühr und Gemächlichkeit einzelner
+Reisenden abhängen dürfen und weil sie jederzeit Geld verdienen müssen,
+und sie auch nicht auf andre Art gebraucht werden, wenigstens ruhen
+könnten, wenn sie nicht auf uns warten müßten. Mit noch größerm Rechte
+kann diese Vergütung von uns gefordert werden, wenn wir durch einen auf
+der Reiseroute vorausgeschickten Laufzettel die Postpferde auf eine
+gewisse Zeit bestellt haben und doch durch eigenes Verschulden uns
+verspäten.
+
+Kömmt man nun mit solcher Extra-Post zu einer Poststation, wo frische
+Pferde genommen werden müssen; so kann man allerdings verlangen,
+höchstens binnen einer halben Stunde weiter expedirt zu werden, allein
+wenn man die Pferde nicht vorher durch einen Laufzettel bestellt hat; so
+wird man es sich nicht selten gefallen lassen müssen, 3/4 oder eine
+volle Stunde zu warten. Denn die vorzuspannenden Pferde müssen doch erst
+zubereitet, vielleicht müssen sie erst vom Acker hereingeholt werden.
+Man kann nicht verlangen und erwarten, daß der Postmeister an einem
+kleinen Orte beständig eine Menge Pferde aufs ungewisse im Stalle stehen
+und auf unsre unangemeldete Ankunft sie schon bereit habe. Es ist genug,
+wenn er in diesem Falle die ihm vorgeschriebene Ordnung beobachtet, wenn
+diese den Umständen angemessen ist, welches leider auch nicht immer ist,
+weil diejenigen Leute, welche sich solche Verordnungen entwerfen, selten
+in der Lage gewesen sind, die Möglichkeit der Ausführung derselben
+selbst versucht und erfahren zu haben.
+
+Hierüber mit dem Posthalter Zank anzufangen, würde vergeblich, in
+manchem Falle sogar unbillig seyn. Der Reisende thut wohl, wenn er ihn
+um möglichst geschwinde Fortschaffung ersucht und da richtet man
+gewöhnlich mit freundlichen Worten mehr aus, als durch Forderung der
+Strenge, oder durch Androhung vom Anklagen und Rache. Der Postmeister
+kann durch gutes Fahren leicht die Zeit wieder einbringen lassen, die
+etwa durch ihn versäumt wurde. Größtentheils ist es überall Regel, daß
+eine Extrapost mit eben so viel Pferden, womit sie ausfuhr und auf einer
+Station ankam, weiter gebracht werden müsse. Weniger Pferde zu nehmen,
+hängt also nicht von den Reisenden ab. Nur da, wo der Weg vorzüglich gut
+ist, wird eine verhältnißmäßige Verringerung der Pferdezahl verstattet.
+Hingegen müssen auch die mit Extrapost reisenden, wo schlechtere Wege
+sind, sich eine Vermehrung der Pferdezahl auf ihre Kosten gefallen
+lassen. Dieses werden sie um so lieber, wenn ein Postmeister, ausser den
+bezahlten Pferden, auch mehr zur Erleichterung seiner Pferde,
+unentgeldlich vorspannen läßt. --
+
+Bei einer Extrapostreise ist man noch mehr verbunden, auf seine Koffer
+und Bagage selbst wachsam zu seyn und sich, in Absicht des Aufpackens,
+nicht auf den Postillon, oder Wagenmeister, zu verlassen. Denn hier
+gehet alles auf des Reisenden Kosten und Gefahr. Die Post ist weiter ihm
+nichts schuldig, als ihn für die bestimmte Gebühr in einer bestimmten
+Zeit von einer Station zur andern zu schaffen. Sie nimmt von seiner
+Bagage weiter keine Notitz, als daß sie für die bezahlten Pferde nicht
+zu schwer sei. Bei einem vorfallenden Verluste wird also die Post nichts
+ersetzen und wenn sich der Postillion beim Aufpacken oder Befestigen der
+Bagage sollte etwas zu Schulden kommen lassen, so wird es doch schwer
+halten, von dem armen Teufel Erstattung zu erlangen.
+
+Um den Unannehmlichkeiten, welche durch die Verschiedenheit des Geldes
+entstehen, auszuweichen, thut man wohl, sich mit Münze desjenigen
+Landes, in welchem man reiset, zu versehen. Freilich ist es unangenehm,
+wenn ein Sachse seine Pistole im Hannöverschen nur zu 4 Rthlr. 16 Ggr.
+ausgeben kann; allein man kann doch nicht verlangen, daß der
+Postbediente den Verlust tragen soll, da derselbe auf Landesmünze
+angewiesen ist, und deren Werth in Rechnung und an die Herrschaftliche
+Kasse abliefern muß. Will ein Reisender immer erst bei jeder Post
+wechseln, sein Geld nach dem Cours reduciren und darüber mit den
+Postofficianten abrechnen; so entstehet dadurch leicht Mißverständniß,
+wenigstens Aufenthalt, wobei der Postmann verdrüßlich werden kann, zumal
+wenn man ihm ausländische Münze aufbürdet, welche er an seinem Orte
+nicht wieder anbringen kann. Oesterreichische und Reichs-Kreutzerstücke,
+Batzen u. dergl. nimmt man im nördlichen Deutschland nicht gern, auch
+nicht mit Agio. Den hierdurch entstehenden Verlust muß der Reisende
+tragen und zu seinen übrigen Reisekosten schlagen. Er mag sich deshalben
+über die verschiedenen Münzherren beklagen, welche sich noch nicht zu
+einerlei Münzfuß haben vereinigen wollen. --
+
+
+
+
+Von Versendungen mit der Post.
+
+
+Wer =Briefe= mit der Post abschickt, welche der Empfänger postfrei
+erhalten, wofür derselbe kein Postgeld (Porto) bezahlen soll, der muß
+=franco=, oder =frei=, oder =postfrei=, darauf schreiben und bei der
+Aufgabe das ihm dafür abgeforderte Geld bezahlen.
+
+Nach der Postsprache heißt überhaupt alles Geld, welches für
+Transportirung der Briefe, Gelder, Packete &c. an Fracht, von dem
+Absender, oder von dem Empfänger, bezahlt werden muß: =Porto=. --
+Zugleich heißen auch solche Briefe, welche abgeschickt werden, ohne daß
+dafür am Orte der Aufgabe Porto bezahlt ist, die also nicht frankirt
+sind, sondern wofür erst der Empfänger die Fracht, oder den Lohn an die
+Post bezahlen soll: =Portobriefe=. Mithin heißt, einen Brief, oder ein
+Packet u. dergl. =Porto abschicken=, dafür am Orte der Absendung nichts
+bezahlen, sondern die Erlegung des Porto's dem Empfänger überlassen.
+Ein bei der Aufgabe bezahlter Brief heißt ein franko oder =frankirter
+Brief=.
+
+Es ist der Post gewöhnlich gleichgültig, ob die Briefe und Packete von
+den Absendern franko, oder porto abgeschickt werden, das heißt: ob das
+dafür gebührende Postgeld bei der Aufgabe erlegt wird, oder ob es erst
+von dem Empfänger bezahlt werden soll. Besonders ist dies der Post
+gleichgültig, wenn die zu versendenden Briefe und Sachen im Lande
+bleiben, oder mit Posten angränzender Länder weiter geschickt werden,
+mit welchen die Landesposten oder das Postamt des Absendungsorts, in
+Verbindung und Abrechnung steht. So ist es z. B. der Preußischen Post
+völlig einerlei, ob ein von Memel nach Wesel bestimmter Brief porto,
+oder franko aufgegeben wird, ob das Postgeld dafür zu Memel bezahlt ist,
+oder erst in Wesel von dem Empfänger bezahlt werden soll. Eben so
+verhält es sich auch bei allen den Posten, welche mit den Preußischen
+Posten in Verbindung gesetzt sind, so daß die eine Post der andern das
+derselben, von den verschickten Sachen gebührende Postgeld vergütet. So
+kann man z. B. seine Briefe zu Berlin, oder in jedem andern Orte der
+preußischen Staaten nach Rußland, Sachsen und nach vielen andern
+Ländern franko, oder porto aufgeben oder absenden, weil die königliche
+Postkasse das ihr dafür gebührende Porto, sowol von den inländischen,
+als von jenen ausländischen Postämtern erheben kann und durch die mit
+denselben führenden Abrechnungen vergütet erhält. Gleiche Bewandniß hat
+es auch in dieser Hinsicht in andern Staaten und Reichen. In den
+österreichischen Staaten, in Frankreich, Rußland &c. können Briefe von
+einer Gränze bis zur andern franko oder porto gehen, weil die dortigen
+Posten von den Empfängern das erhalten können, was die Absender nicht
+bezahlt haben.
+
+Nur da entstehen Ausnahmen von dieser Regel, wo ausländische Posten mit
+den inländischen keine Berechnung haben, -- theils wegen der
+Verschiedenheit des Geldes, theils auch aus andern politischen Gründen.
+Daher kömmt es, daß alle aus Deutschland nach England bestimmten Briefe
+bis ans Meer, oder eigentlich bis an das Packetboot, welches sie
+aufnimmt, frankirt werden müssen, weil von England kein Porto vergütet
+wird, da, wie bekannt, kein englisches Geld aus der Insel versandt
+werden darf. -- So verhält es sich auch mit dem grösten Theile der
+österreichischen Staaten. Die dahin gehenden Briefe müssen bis an die
+Gränze frankirt werden, theils weil die österreichischen Postämter den
+Ausländern, selbst zum Theil den deutschen Reichsposten kein Porto
+vergüten, theils auch weil das österreichische Geld zu niedrig im Werthe
+steht. Daher müssen alle aus Sachsen und durch Sachsen nach den
+österreichischen Staaten gehenden Postgüter bis an die böhmische Gränze
+frankirt werden, weil die österreichischen Postämter den den Sachsen
+gebührenden Porto-Vorschuß nur in österreichischem Gelde, welches gegen
+sächs. Conventionsmünze verliehrt, vergüten wollen, die sächsischen
+Posten aber diesen Verlust nicht übernehmen können. Selbst mitten in
+Deutschland findet diese Unbequemlichkeit für das korrespondirende
+Publikum noch Statt. -- Bekanntlich bestehet hier, ausser den Posten der
+verschiedenen Landesherren z. B. in den Staaten der Häuser Bayern,
+Hessen, Sachsen &c. auch noch ein besonders dem Fürsten von Thurn und
+Taxis gehörendes und unter dessen Direction stehendes Postwesen. Die
+Vorfahren dieses Fürstlichen Hauses haben nemlich vor etwa 300 Jahren
+angefangen, zuerst in Deutschland Posten anzulegen und dazu Officianten,
+welche von ihnen besoldet und abhängig wurden, angestellt, und weil man
+nun damals die Nützlichkeit dieser Anstalten bald empfand; so wurden
+ihnen nicht nur die Anlegung der Posten von den deutschen Fürsten gern
+gestattet, sondern sie wurden auch dazu von manchen Reichsständen
+eingeladen und dabei unterstützt. Nachdem sich aber nach jener Zeit
+Handel und Wandel in Deutschland mehr gehoben hat und die Fürsten selbst
+mehr Aufmerksamkeit auf die Vermehrung ihrer Einkünfte wandten und die
+Vergrößerung ihrer Finanzen beabsichtigten; so wollten sie auch zum
+Theil die aus dem Postwesen entspringenden Aufkünfte dem Fürsten von
+Thurn und Taxis nicht allein mehr überlassen, sondern sie legten nach
+und nach auf eigene Kosten und Gefahr in ihren Ländern eigene Posten an,
+und fingen an, die taxischen Posten theils mit Gewalt zu vertreiben,
+theils einzuschränken, wie schon am Ende des siebenzehnten und im
+Anfange des achtzehnten Jahrhunderts vornehmlich in Oesterreich, nachher
+in Brandenburg, Sachsen, Hessen &c. geschehen ist. Da jedoch nicht alle
+Fürsten in diesen Maaßregeln einstimmig waren, sondern manche sich noch
+immer die taxischen Posten gefallen ließen und in ihren Ländern
+beibehielten; so blieb der Fürst von Thurn und Taxis im Besitz eines von
+einem Ende Deutschland bis zum andern sich erstreckenden Postwesens,
+wobei die Officianten ihm _quoad munus et officium_ verbindlich sind und
+wovon die Einkünfte in seine Kasse fließen. Ohne hier die Rechtmäßigkeit
+dieser Anstalt, welche sich auf das Recht der ersten Anlage, auf langen
+und verjährten Besitzstand und endlich auf Kaiserliche Belehnung gründen
+soll, zu untersuchen, wollen wir nur anführen, daß dieses Postwesen um
+Deutschlands Kultur, Handel und Gewerbe große Verdienste hat, und daß es
+noch jetzt eine der vortheilhaftesten Anstalten für ganz Deutschland im
+Allgemeinen ist, indem es nicht nur unter den, durch Politik, Religion
+und verschiedenes Interesse getrennten Staaten des deutschen Reichs eine
+gewisse Verbindung knüpft, welches den Landesposten der einzelnen
+kleinen Herrschaften nicht möglich ist, sondern auch selbst mit
+auswärtigen Ländern den Verkehr erleichtert, z. B. mit Frankreich, mit
+der Schweitz und Italien, wo gleichfalls zum Theil auch taxische Posten
+existiren; kurz es ist eine wahre Nationalanstalt und in Deutschland die
+einzige, welche sich noch erhalten hat. --
+
+Aus dem Verhältnisse zwischen den Landes-oder ständischen Posten mit den
+taxischen Reichsposten, je nachdem man letztere eingeschränkt hat, die
+aber hingegen sich in ihrem Besitzstande behaupten und Repressalien
+gebrauchen wollen, ist nun jetzt für das korrespondirende Publikum in
+Deutschland die Unbequemlichkeit entstanden, -- daß man an vielen Orten
+seine Briefe nicht franco, oder porto abschicken kann, wie man wünscht,
+sondern daß man sie bei der Aufgabe bis nach einem gewissen Orte, wo sie
+zur taxischen Post kommen, frankiren muß, weil die taxischen Posten den
+Fürstlichen, oder letztere den ersteren gleichfalls entweder gar kein
+Porto vergüten wollen, indem sie solche entweder nicht für gültig
+erkennen, oder doch sich auf die in neuern Zeiten gemachten
+verschiedenen ständischen Posttaxen, sich nicht einlassen wollen.
+
+Hiernach wird man sich also bei Versendungen von Briefen und Sachen
+richten müssen, und wenn man bei der Aufgabe nicht schon weiß, wie man
+sich zu verhalten hat; so muß man von den Postofficianten darüber
+Erkundigung einziehen und sich nach dessen Anweisung richten. Man darf
+in diesen Fällen nicht befürchten, daß der Postofficiant, er mag in
+Reichsständischen, oder Fürstl. taxischen Diensten stehen, nach Willkühr
+verfahre, denn er hat seine Instruction, wornach er sich richten muß,
+und er kann auch nicht einen einzigen Brief, geschweige mehrere, nach
+einem Orte porto laufen lassen, wohin frankirt werden muß. So ist es
+z. B. eine wahre Unmöglichkeit in verschiedene Theile der österreichischen
+Monarchie, da die österreichischen Posten sowol von den taxischen
+Reichs- als auch von andern deutschen fürstlichen Posten gewisser Maaßen
+getrennt sind, oder nach Ungarn, Italien, Spanien, England &c. Briefe
+ganz porto zu senden. Sie würden nicht befördert werden können. Diese
+Gefahr läuft derjenige, welcher nach solchen Oertern und Ländern Briefe
+zur Post giebt, ohne zu fragen, ob er dafür etwas bezahlen müsse, und
+der nicht die Anweisung des Postofficianten abwartet und befolgt.
+
+Die zur Post bestimmten Briefe selbst müssen mit deutlich und leserlich
+geschriebenen Aufschriften versehen seyn und wenn es mehrere Oerter
+gleichen Namens giebt, so muß das Land, oder die Provinz, worin der Ort,
+wohin unser Brief gehen soll, liegt, beigesetzt werden. Denn da es z. B.
+mehrere Frankfurth, Königsberg, Bergen, Burg, Neustadt &c. giebt, und es
+uns nicht gleichgültig seyn kann, ob ein nach Frankfurth am Mayn
+bestimmter Brief mit der Post nach Frankfurth an der Oder, oder ein nach
+Braunschweig in Niedersachsen nach Brunswyk in Amerika geschickt wird;
+so ist die Beobachtung dieses Umstandes unerläßige Pflicht und das
+Irregehen der Briefe kömmt lediglich auf Rechnung der Correspondenten.
+Auf Briefe, welche frankirt seyn sollen, muß der Absender, oder
+vielmehr der Schreiber derselben, selbst mit seiner eigenen Hand franco
+setzen und auch den Ort, oder die Station beifügen, wohin er bezahlen
+will, weil sonst, wenn solches von einer fremden Hand geschiehet, oder
+den Postbedienten überlassen bleibt, der Empfänger glauben könnte, daß
+die Franchise auf der Post eigenmächtig abgeändert und damit eine
+Unrichtigkeit begangen sei. Man thut wohl, wenn man das Wort: franco,
+immer unten linker Hand in die Ecke der Addresse schreibt, weil es
+gewöhnlich daselbst steht und also da vornehmlich gesucht wird und am
+leichtesten in die Augen fällt. Man hat viele Beispiele, daß wenn
+Absender das franco an einen andern Ort des Couverts und undeutlich
+schreiben, so daß es von den Postofficianten nicht bemerkt wurde,
+sondern derselbe den Brief porto absandte, darüber mit den Empfängern
+bittere Verdrüßlichkeiten entstanden, wenn diese Porto bezahlen sollten.
+
+Ueber den =Preis des Briefporto's=, oder der Brieffracht, läßt sich im
+allgemeinen nichts Bestimmtes sagen. Er beruhet gröstentheils auf Taxen,
+welche vor langer Zeit eingeführt und die im ganzen ziemlich billig
+sind, zumal wenn man bedenkt, daß seit jenen Zeiten die Preise und
+Kosten fast aller andern Dinge gestiegen und zum Theil verdoppelt sind.
+Nur beim Briefporto ist gröstentheils seit der ersten Errichtung des
+Postwesens in Deutschland keine Erhöhung vorgenommen, wenigstens nicht
+bei den Reichsposten. Man kann es wirklich nicht anders, als sehr
+wohlfeil finden, wenn man einen Brief von Hamburg bis Frankfurth am Mayn
+für 3 Ggr. und von Leipzig bis Hamburg für 2 Ggr. senden kann. So ist
+verhältnißmäßig überall das Porto bei diesen Posten und auch bei denen
+ständischen Posten, welche mit jenen in Verbindung stehen. Hingegen ist
+es in einigen Ländern, z. B. im Mecklenburgischen, Preußischen,
+Oesterreichischen, Hessischen &c. in Betracht jenes Verhältnisses etwas
+höher. Besonders wurde einstens im Brandenburgischen zur Zeit der
+Herstellung der Academie der Wissenschaften zu Berlin das Porto für
+jeden, einzeln zur Post gegebenen Brief, mit 6 Pfennig erhöhet; am
+theuersten unter allen deutschen Territorialposten sind jedoch die
+Mecklenburgischen, besonders wegen des daselbst eingeführten schweren
+Münzfusses; jedoch ist im Ganzen der Unterschied nicht groß.
+
+Man kann nicht immer den Grund angeben, warum ein Brief von einem Orte
+nach einem näher liegenden mehr kostet, als nach einem entferntern,
+welches doch hier und da der Fall ist. Größtentheils liegt er in der
+beibehaltenen alten Reichsposttaxe, und der höhere Preis rührt
+gewöhnlich davon her, wenn Posten in neuern Zeiten angelegt sind, wobei
+die Taxe nach dem jetzigen _pretio rerum_ angeordnet wurde. Daher kömmt
+es, daß z. B. ein Brief von Hannover bis Pyrmont 2 Ggr. und von Hannover
+bis Paderborn und Erwitte gleichfalls nur 2 Ggr. kostet, ohngeachtet
+letztere Oerter weiter entfernt liegen, so wie auch ein Brief von Berlin
+bis Braunschweig 4 Ggr. und von Berlin bis Wesel nicht mehr zahlt.
+
+Es ist vergeblich, über diese Verschiedenheit des Briefporto's den
+Postofficianten zur Rede zu stellen, weil er gewöhnlich keinen Grund
+davon angeben kann, als die ihm vorgeschriebene und an seinem Orte
+gebräuchliche Taxe. Hiervon abzugehen und das Porto willkührlich zu
+bestimmen, wird und kann sich kein Postofficiant erlauben, denn ein
+solches Verfahren würde nicht von langer Dauer und mit sehr unangenehmen
+Folgen für ihn verbunden seyn.
+
+Daher ist es aber auch nothwendig, das von dem Postbedienten geforderte
+Porto ohne Umstände zu erlegen und es kann wahrlich nicht statt finden,
+dabei dingen, oder einen Abzug machen zu wollen. Jeder an seine Posttaxe
+schon mechanisch gewöhnte Postofficiant könnte schon darüber
+verdrüßlich werden und uns mit einer schneidenden Antwort abfertigen,
+wenn wir ihm weniger Porto böten, als er verlangt. Er müßte auch
+sicherlich jeden Pfennig, den wir ihm kürzten, aus seiner Tasche
+beilegen und der Kasse vergüten.
+
+Bis hierher war die Rede vom =Porto für einfache Briefe=. Weil es aber
+dünne und dicke, oder =einfache= und =doppelte= Briefe giebt, so ist
+auch das dafür zu erlegende Porto verschieden. Als einen =einfachen=
+(simpeln) =Brief= sieht man den an, der nur aus einem Bogen Papier
+besteht und überhaupt nicht über ein Loth wiegt. Für solche einlöthige
+Briefe wird nur einfaches, oder das gewöhnliche Porto bezahlt. Wiegen
+sie aber mehr; so verändert sich die Taxe. -- Hierbei sind jedoch die
+Prinzipien nicht einerlei. Die sogenannten Reichsposten scheinen hierin
+die wohlfeilsten. Auf den reitenden Preußischen und einigen andern
+ständischen Posten muß für jedes Loth, welches ein Brief wiegt, das
+einfache Porto bezahlt werden, z. B. wenn ein einfacher Brief nach einem
+gewissen Orte 2 Ggr. kostet; so kostet er, wenn er 4 Loth wiegt 4 Ggr.
+indem man annimmt, daß in einem solchen vierlöthigen Briefe wirklich 4
+Briefe, oder doch andre Papiere vom besondern Werthe, z. B. Rechnungen,
+Wechsel, Assignationen, Quitungen u. dergl. seyn können. Bei den
+taxischen Reichsposten steigt die Erhöhung des Porto für solche dicke
+Briefe von 1 bis 3, von 4 bis 7, von 8 bis 11 Loth &c. welches aber auch
+bei den folgenden Preußischen Posten der Fall ist und überhaupt wird
+hierbei auf den Werth des Inhalts oder der Beischlüße der Briefe
+Rücksicht genommen, so daß das Porto für gedruckte Sachen, Proben
+u. dergl. geringer ist. Auf den Englischen Posten hingegen muß für
+solche doppelte Briefe drei- und mehrfaches Porto erlegt werden, ja ein
+mit einem Couvert versehener Brief kostet schon doppeltes Postgeld.
+
+Auf den mehrsten Posten müssen auch die =Proceßschriften= der Advocaten,
+Gerichte und Partheien, desgleichen die =Manuscripte= der Gelehrten und
+Buchhändler gleichfalls =höheres Porto= tragen. Die sogenannten
+Posttaxen geben zwar hiervon keinen Grund an, worauf sie sich aber
+überhaupt bei ihren Bestimmungen wenig einlassen; die Ursache soll
+jedoch wahrscheinlich darin liegen, daß gedachte Schriften einen
+besondern Werth haben und daher auch von der Post =vorzüglich verwahrt=
+und in Aufsicht genommen werden müßten. -- Ob solches nun wirklich
+geschieht, oder ob der Grund des hohen Porto's für Klageschriften in
+der Meynung liegt, daß die Handlungen der Gerechtigkeit viel Geld kosten
+müssen, bleibt noch problematisch. Wenigstens scheint es billig zu seyn,
+daß ein mit Makulatur gefüllter Brief von der Post eben so richtig
+besorgt werden müsse, als die Vertheidigungsschrift eines unschuldig
+Angeklagten, oder eines dürftigen Supplikantens. -- Die =Manuscripte=
+der Gelehrten müssen freilich, als die kostbarsten Erzeugnisse des
+Menschen, Ausnahmen machen, und es wäre auch wirklich gewissermaßen
+wünschenswerth, wenn der verschiedene Werth derselben, schon zur
+Erleichterung der Critik, durch die Post taxirt würde, oder doch
+wenigstens schlechte Producte einiger Scribenten dadurch unterdrückt
+würden, um die Buchhändler und das Publikum vor größerm Verlust zu
+verwahren. Dieses würde man unter die noch unbekannten Wohlthaten des
+Postwesens rechnen können.
+
+Wegen der Bezahlung des Porto's für solche dicke oder starke Briefe
+pflegt sehr oft zwischen den Correspondenten und den Postofficianten
+Mißverständniß zu entstehen, da es manchen befremdet, wenn mehr, als
+gewöhnliches Porto gefordert wird, indem viele glauben, ein Brief sei
+ein Brief. Solche Mißverständniße werden immer entstehen, wenn nicht
+die Correspondenten sich eine genauere Kenntniß von den Posttaxen
+verschaffen und dadurch das Verfahren der Post beurtheilen lernen.
+Inzwischen kann man im Allgemeinen voraussetzen, daß die Postofficianten
+nicht so leicht hierbei vorsätzlich unrichtig verfahren werden, da sie
+stets befürchten müssen, daß eine von ihnen begangene Unrichtigkeit sehr
+bald zur Sprache kommen werde, denn das Publikum ist auf die Post sehr
+wachsam, beobachtet das Verfahren der Postbedienten größtentheils sehr
+scharf und ist geneigt, der Post mehr, als billig ist, zur Last zu
+legen.
+
+Bei =ankommenden Briefen= ist etwa Folgendes zu beobachten. Der
+Empfänger muß das auf den Brief vom Postamte gesetzte Postgeld bezahlen
+und kann nichts davon abziehen, weil ein solcher Abzug lediglich der
+Tasche des Postofficianten zur Last fallen würde. Denn dieser ist nicht
+Herr des Postgeldes, sondern nur Verwalter desselben und muß es bei
+Heller und Pfennig berechnen.
+
+Glaubt man jedoch, daß zu viel Porto angesetzt sei, welches allerdings
+aus Uebereilung und Irrthum bei der Eile, womit die Expeditionen
+geschehen müssen, zuweilen der Fall seyn kann; so darf und muß man auch
+darüber sich beschweren, Aufklärung und Schadloshaltung suchen. Am
+besten ist, wenn eine solche Beschwerde schriftlich durch eine an das
+Postamt gerichtete Anzeige mit Beifügung des Briefs, als _corpus
+delicti_, geschiehet. Denn ohne Vorzeigung des Briefs, weshalben
+Beschwerde geführt wird, ist der Postbediente selten im Stande, sogleich
+auf der Stelle befriedigende Auskunft zu geben, sondern er wird erst mit
+Mühe und Aufopferung von Zeit, welche ihm oft kostbar ist, den Brief in
+den Postkarten und Registern aufsuchen müssen, welches ihm sehr
+unangenehm seyn würde, zumal wenn er die Beschwerde ungegründet findet.
+Ist aber wirklich zu viel Porto angesetzt und solches nicht von dem
+abliefernden, sondern bei einem vorliegenden Postamte, wo der Brief
+aufgegeben wurde, geschehen: so wird der Brief auf der Route zurück
+gesendet werden müssen, damit der Fehler mit Ueberzeugung da verbessert
+werden könne, wo er begangen ist. Dieses wird auch nöthig seyn, wenn ein
+Francobrief dennoch mit Porto belegt ist. Es mag nun das Porto bei der
+Aufgabe bezahlt und die Ansetzung des Postgeldes aus Versehen eines
+Postamtes geschehen, oder das Wort franco mag, weil es entweder
+undeutlich, oder an einer ungewöhnlichen Stelle des Couverts geschrieben
+war, von dem Postofficianten nicht bemerket seyn; so wird in allen
+diesen Fällen die Zurücksendung des Briefs geschehen müssen, damit der
+Fehler an seinem Orte verbessert werde. Jedoch kann der Empfänger den
+Brief zuvor eröffnen und lesen. Es ist auch hinreichend, wenn nur das
+Couvert zurück geschickt wird. Ist dieses nicht thunlich; so kann der
+Empfänger den Brief vor der Zurücksendung wieder versiegeln und es
+versteht sich auch von selbst, daß er seinen Brief mit der nächsten Post
+frei zurück erhält.
+
+Erhält Jemand durch die Post, Briefe, welche er nicht annehmen und wofür
+er das Postgeld nicht geben will; so darf er sie, der Regel nach, nicht
+erbrechen, sondern muß sie uneröffnet zurück geben. Hat er sie erbrochen
+und gelesen; so hat er sie sich dadurch zugeeignet und muß also die
+damit verbundenen Kosten tragen. Da jedoch heutiges Tages viele Menschen
+unschuldiger Weise häufig mit unverlangten Lotteriebriefen und andern
+Bettel-und Brandbriefen, welche man nicht annehmen kann, heimgesucht
+werden; so bleibt hierbei fast kein Mittel übrig, als diese Briefe, wenn
+man sie etwa erbrochen hat und nicht annehmen will, von neuem an den
+Absender zu couvertiren und sich das etwa dafür bezahlte Porto von der
+Post wieder erstatten zu lassen, wobei man jedoch verbunden ist, auf
+dem Couverte selbst zu bemerken, was die Post dafür ausgelegt hat. Diese
+Auslage wird alsdann der Absender nebst dem hinzukommenden Porto der
+Post wieder erstatten müssen. In einigen Fällen ist es auch thunlich,
+dergleichen Briefe ohne diese Umstände zurück zu senden.
+
+
+
+
+Regeln bei Versendungen der Gelder und Packete mit der Post.
+
+
+Wenn man nur weniges Geld, als etwa einige Pistolen oder Thaler, mit der
+Post versenden will, so thut man wohl, solches in den Brief selbst zu
+legen. Man muß aber das Geld besonders in ein eigenes Papier wickeln und
+dieses Packetchen in dem Briefe mit Lack befestigen. Ueberhaupt muß man
+zu solchem Briefe, worin man Geld verschicken will, starkes Papier
+nehmen, oder ihn wenigstens in doppeltes Papier couvertiren, mit gutem
+Lack versiegeln und ihn nicht zu klein zusammen schlagen. Wird das Geld
+nicht im Briefe mit Lack befestigt, sondern nur los hineingelegt, so daß
+es darin hin und her fällt; so scheuert und sprengt es leicht das
+Papier, welches gewöhnlich geschieht, wenn das Papier dünn ist, wobei es
+sich denn oft eräugnet, daß sich nicht nur Geldstücke in die Falten des
+Briefs schieben und beim Erbrechen herausfallen, sondern auch gänzlich
+verlohren gehen, worüber dann Verdruß und Verlust entsteht. Die Post
+wird sich selten bei solchen Vorfällen zu einem Ersatze verstehen, weil
+die Absender verbunden sind, ihre abzusendenden Briefe und Packete
+selbst hinlänglich zu verwahren. Sie hat ihre Pflicht erfüllt, wenn sie
+den Brief in eben dem Zustande abliefert, in welchem er ihr anvertraut
+wurde. Wo es jedoch Gebrauch ist, das zu versendende Geld dem
+Postbedienten zuzuzählen, ehe es eingepackt wird, und wo es also in
+Gegenwart des Postbedienten, oder von demselben selbst eingepackt wird,
+da hat man sich bei eräugnendem Verluste an das empfangende Postamt zu
+halten. Bei den mehrsten Posten wird jedoch das Einpacken den Absendern
+selbst überlassen und diese sind verbunden, ihre Sachen gut verwahrt zur
+Post zu bringen. Wird also ein mit Geld beschwerter Brief auf der Reise
+von dem Gelde selbst durchgescheuert und zersprengt, oder springt das
+Siegel desselben wegen schlechten Lacks auf; so wird der dadurch
+entstandene Verlust gröstentheils dem Absender zur Last fallen. Die
+Postofficianten sollten zwar solche schlecht verwahrte Briefe nicht
+annehmen: allein solches ist nicht immer zu verhüten, da man nicht immer
+im Stande ist, die Beschaffenheit des Papiers und Lacks gehörig zu
+beurtheilen. --
+
+Bei =Goldversendungen= kann man Summen von 500 Thalern und darüber, auf
+angezeigte Art, in den Brief legen. Steigt aber die Summe über 1000
+Rthlr., so thut man besser, das Gold besonders in einen Beutel oder
+Packet zu thun. Ein solcher Beutel muß von starkem und dichten doppelten
+Linnen, oder aus Leder gemacht und gut genähet werden, damit er sich
+nicht zerscheuere, oder die Nath aufspringe. Alsdann muß er mit einem
+guten Bindfaden zugebunden und mit gutem Lack versiegelt werden,
+dergestalt, daß das Siegel auf die Enden, oder auf den Knoten des
+Bindfadens deutlich ausgedrückt werde. Man thut auch wohl, zwei Siegel
+darauf zu setzen, auf den Fall, daß etwa das eine aufspringen oder
+beschädigt werden sollte.
+
+Nimmt man, statt eines Beutels, Papier; so muß man nicht nur das Geld
+erst besonders in Papier rollen und wickeln und auf jeder Rolle die
+Summe des Inhalts bemerken, sondern auch zu dem äussern Umschlage von
+einer starken und haltbaren Sorte nehmen und das Packet gleichfalls mit
+Bindfaden zuschnüren und an beiden Enden gut versiegeln. Da man auf
+blauem, besonders auf dem sogenannten Zuckerpapier nicht gut lesen
+kann, was mit schwarzer Dinte darauf geschrieben ist; so muß man solches
+nicht zu diesem Behuf, sondern starkes weißes Papier nehmen.
+
+Es ist nicht nöthig, die ganze Addresse oder Aufschrift des Briefes,
+auch auf den Beutel oder das Packet zu setzen (in einigen Fällen kann
+dieß sogar schädlich seyn); aber es ist nothwendig, den Beutel, oder das
+Packet, mit eben dem Pettschaft, womit der dazu gehörige Brief
+versiegelt ist, zu versiegeln und über dies ein deutliches Zeichen, oder
+=Marque=, darauf zu machen. Zu diesem Zeichen nimmt man am besten die
+Anfangsbuchstaben des Namens des Empfängers und es ist auch sehr
+nützlich, zugleich den Namen des Orts, wohin das Geld bestimmt ist,
+beizufügen.
+
+Ferner muß man nicht nur überhaupt die Aufschrift des Briefs deutlich
+schreiben, sondern man muß vornehmlich nie vergessen, auf derselben,
+unten linker Hand, ausdrücklich hinzusetzen: Hierbei, oder, nebst einem
+linnenen Beutel oder Packet in Papier, mit ... Thlr. ... Ggr. ... Pf.
+gez. _A. B. C._ und zugleich die Geldsorte angeben.
+
+Letzteres ist schon wegen des zu bezahlenden Postgeldes erforderlich,
+weil Gold- und Silbermünze verschieden taxirt wird, indem das Gold, in
+großen Summen, nicht so viel Postgeld trägt, als Silbermünze. Auch
+wird, wenn das Geld auf der Post verlohren gehen sollte, es nur in der
+Münzsorte wieder ersetzt, in welcher es aufgegeben wurde. Will man das
+Postgeld bei der Aufgabe bezahlen; so muß man nicht unterlassen, franco
+auf den Brief zu schreiben, oder falls man nicht ganz hin frankiren
+will; so muß man den Namen des Orts, so weit man bezahlt, bei das franco
+setzen.
+
+Bei großen Geldversendungen pflegt man das Geld in Fäßer zu thun. Allein
+es ist nothwendig, das Geld nicht blos in die Fäßer zu schütten, sondern
+es in Beuteln verwahrt, in die Fäßer legen, weil der Fall sehr oft
+eintritt, daß solche Geldfäßer, wegen ihrer eigenen Schwere aufspringen
+oder zerbrechen, zumal wenn das dazu genommene Holz schwach und
+schadhaft ist. Der durch solches schlechte Einpacken entstandene Schaden
+kömmt mit Recht auf Rechnung des Absenders. Man muß die Geldfäßer auch
+nicht zu groß und zu schwer machen, damit ein Mensch sie aufheben könne.
+Sind sie schwerer, als 100 Pfund; so geschieht es leicht, daß die
+Wagenmeister und Postillons beim Auf- und Abladen sie fallen lassen oder
+hinwerfen müssen, um nicht von denselben gequetscht zu werden.
+
+Beim =Verschicken von Waaren in Packeten= sind ähnliche Vorsichtsregeln
+zu beobachten. Hauptsächlich kömmt es darauf an, die Waaren gut
+einzupacken und mit hinlänglicher Emballage zu verwahren, damit sie
+gegen Näße geschützt sind und nicht durchscheuert und zerschabt werden
+können. Dieses wird ohnehin in allen Postverordnungen den Absendern zur
+Pflicht gemacht und die Post kann bei der gegenwärtigen Beschaffenheit
+der mehrsten Postwagen, nicht alle Packete gegen Näße und Reiben
+schützen, zumal da so viele Packete von sehr verschiedener Gestalt und
+Beschaffenheit zur Post gegeben werden, die also nicht immer paßlich
+gepackt werden können. Wachstuch, oder Wachslinnen ist zwar ein gutes
+Mittel, Waaren einzupacken; da man aber kein Zeichen darauf machen kann,
+indem kein Lack darauf haftet, so ist man genöthigt, noch eine Enveloppe
+von Linnen, Papier, oder Matten darum zu schlagen; oder man müßte sonst
+auf das Wachstuch noch besonders einen linnenen Lappen nähen und auf
+diesen die Marque setzen, oder solche mit Oelfarbe bezeichnen. Bei
+einigen Posten, z. B. im Preußischen, übernimmt es zwar die Post, die
+Packete zu zeichnen und läßt sich dafür, wie billig, besonders bezahlen;
+allein es ist besser, wenn die Absender dies selbst besorgen. Es kann
+nicht Statt finden, daß man auf Koffer, oder andre große Packete,
+welche man mit der Post versenden will, die Briefe selbst nagele oder
+hefte. Nein; die Briefe und Addressen müssen besonders und los
+aufgegeben, und die Koffer, oder Packete mit einem Zeichen versehen
+werden. Dieses Zeichen muß man auch auf den Brief machen und zugleich
+dabei angeben, in welche Emballage das Packet geschlagen ist.
+
+Beim =Empfange= der Geldbriefe und Packete von der Post hat man
+gleichfalls gewisse Vorsichten zu beobachten. Die Ablieferungsart
+solcher Sachen von der Post an die Empfänger ist nicht überall gleich.
+An einigen Orten werden die mit den Posten angekommenen Geldbriefe und
+Packete den Empfängern ins Haus geschickt. Dieß ist freilich für die
+Empfänger ziemlich bequem; allein es ist gewöhnlich das Unangenehme
+damit verbunden, daß der Empfang solcher Sachen mehrern Personen bekannt
+werden kann. An andern Orten müssen dagegen die Empfänger selbst ihre
+eingelaufenen Sachen von der Post abholen, nachdem sie von der Ankunft
+derselben aus dem Posthause benachrichtigt sind, oder einen Avis
+erhalten haben. Dieser Avis besteht entweder in einem Zettel, worauf die
+angekommene Sache und der Name des Empfängers bemerkt ist, oder es
+werden die, zu den angekommenen Packeten gehörenden Briefe den
+Empfängern zugestellt, damit diese sich nach der Post verfügen können,
+um das Ihrige in Empfang zu nehmen.
+
+Man mag nun die Sachen von der Post ins Haus geschickt erhalten, oder
+sie selbst aus dem Posthause abholen müssen; so wird man in jedem Falle
+eine Bescheinigung oder Quitung, über die richtige Ablieferung, wie
+billig, ausstellen müssen. Eine solche Bescheinigung muß der Empfänger
+selbst aufsetzen, oder doch eigenhändig unterschreiben, oder denjenigen,
+welcher sie in seinem Namen schreiben und Sachen in Empfang nehmen soll,
+dazu hinlänglich bevollmächtigen. In einem solchen Scheine muß nicht nur
+deutlich angegeben werden, was und wie viel man erhält; sondern es ist
+auch nützlich, anzuführen, von welchem Orte, oder mit welcher Post es
+gekommen ist und ob man es franco, oder porto empfangen habe.
+
+Da auch an einigen Orten von den, aus dem Auslande und sonst herein
+kommenden Sachen und Waaren Licent, oder Accise und Impost und wie die
+Abgaben sonst heißen, gegeben werden muß: so werden die Empfänger sich
+auch den, deshalb bestehenden Gesetzen und Anordnungen, unterwerfen
+müssen. Es wird in den meisten Fällen vergeblich seyn, sich hierüber mit
+den Postbedienten, oder Acciseeinnehmern, in Dispüte einzulassen. Man
+thut besser, wenn man sich hierbei beeinträchtigt glaubt, solches
+schriftlich der Landesregierung, oder der sonstigen Behörde anzuzeigen,
+woher alsdann rechtliche Entscheidung erfolgen wird.
+
+Eben so muß man sich auch verhalten, wenn uns =auf der Post etwas
+beschädigt, oder gar abhanden gekommen ist=. Mündliche Anzeigen dringen
+nicht immer gehörig ein und werden nicht selten von den mit Geschäften
+überhäuften Postofficianten kurz abgefertigt, oder gar ausser Acht
+gelaßen. Auf schriftliche Anzeige wird aber gehörige Auskunft gegeben
+werden müssen. Wird insonderheit von der Post etwa ein beschädigtes
+Packet an uns abgeliefert, so müssen wir uns hüten, solches anzunehmen.
+Man muß es, wenn es nur geschehen kann, der Post zurück geben und
+derselben überlassen, sich darüber mit dem Absender, oder mit
+demjenigen, welcher die Beschädigung veranlaßte, abzufinden. Haben wir
+es aber einmal angenommen, alsdann werden wir hinterher mit unsern
+Klagen wenig oder nichts ausrichten. Ist man jedoch aus andrer Rücksicht
+genöthigt, das beschädigte Packet anzunehmen; so muß man darauf
+bestehen, daß die Art und Weise der Beschädigung auf der Post
+untersucht, der uns dadurch zuwachsende Schaden ergründet und der ganze
+Vorfall niedergeschrieben werde, damit wir dadurch in Stand gesetzt
+werden, die Sache weiter zu verfolgen. Denn wenn es erwiesen werden
+kann, daß das Packet der Post in gutem Stande überliefert wurde, welches
+schon dadurch Wahrscheinlichkeit erhält, daß die Post es annahm, da sie
+doch schlecht verwahrte Sachen nicht annehmen soll: so ist die Post auch
+verbunden, den durch ihre Schuld entstandenen Schaden zu tragen, zumal
+wenn das beschädigte Packet von solcher Beschaffenheit war, daß es gegen
+Beschädigung auf der Post hätte verwahrt werden können. Um sowol solche
+Beschädigungen, als auch den Verlust verlohrner Sachen von der Post ohne
+große Weitläuftigkeiten ersetzt zu erhalten, ist es rathsam, ja
+nothwendig, den Inhalt unsrer zur Post zu gebenden Packete und deren
+Werth selbst auf dem Briefe anzugeben und uns darüber bei der Aufgabe
+einen Schein reichen zu lassen.
+
+Glaubt man, daß von unsern abgesandten Sachen auf der Post etwas
+verlohren gegangen, oder nicht an den rechten Empfänger gekommen sei; so
+ist vorläufig nichts weiter erforderlich, als auf einen Bogen Papier zu
+schreiben: daß man an jenem oder diesem Tage, einen Brief mit so viel
+Gelde, oder ein Packet an den oder jenen, nach diesem oder jenem Orte
+zur Post geliefert habe, welches, laut erhaltener Nachricht, nicht
+angekommen seyn solle und man also über die Ablieferung befriedigende
+Auskunft, oder Ersatz des Werths erwarte. -- Auf eine solche Anzeige
+wird die Post alsdann schon selbst sorgen müssen, die Sache zu
+berichtigen und die Correspondenten zu befriedigen. --
+
+Jedoch ist die Furcht, daß auf der Post =Briefe verlohren gehen=,
+größtentheils ungegründet. -- Man kann sicher annehmen, daß von einer
+Million Briefe kaum einer abhanden kömmt. Man könnte es nicht befremdend
+finden, wenn mehrere verlohren würden. Die Post ist eine vielfach
+zusammengesetzte, sehr verwickelte Anstalt, die nur von Menschen
+betrieben wird; aber wegen eines verlohrnen oder vermißten Briefs wird
+gewöhnlich schon großer und langer Lärm gemacht. Oft sollte man aber
+erst fragen, ob der vermißte Brief auch wirklich zur Post geliefert sei,
+oder ob sich nicht derselbe, oder die verlangte Antwort im Hause der
+Correspondenten selbst versteckt habe? -- In den meisten Fällen, ja fast
+immer kann man versichert seyn, daß der Verlust eines Briefes nicht
+durch die Postofficianten veranlaßt wird, da sie zu viele Ursachen
+haben, die ihnen anvertrauten Sachen wohl zu verwahren. -- Es kann sich
+aber eräugnen, daß Briefe von einem ungewöhnlich kleinen Format sich in
+größere, zu welchen sie gepackt und mit welchen sie vermischt wurden,
+hinein geschoben haben, oder daß zwei Briefe mittelst weicher Oblate,
+oder schlechten Lacks, womit sie versiegelt waren, an einander klebten.
+Den Postbedienten war es verzeihlich, wenn sie bei der Eile ihres
+Geschäfts und bei der Menge der unter Händen habenden Briefe und Sachen,
+diesen Zufall nicht entdeckten: aber derjenige, in dessen Hände ein auf
+diese Art verirrter Brief gerieth, war eigentlich schuldig, denselben
+zurück zu geben, welches aber nicht immer geschieht. Man thut also wohl,
+die Briefe nicht zu klein zu machen, sie mit gutem Lack zu verwahren,
+auch sie nicht eher zur Post zu geben, als bis die Oblate, womit sie
+versiegelt wurden, völlig trocken geworden ist, und sie immer mit einer
+deutlichen Aufschrift zu versehen.
+
+Auf den Preußischen, Sächsischen und vielen andern Posten kann der Fall,
+daß ein Brief abhanden kömmt, noch seltener eintreten, weil hier jeder
+Brief besonders in die Postkarte eingeschrieben wird, nemlich der Name
+des Empfängers und der Ort, wohin die Briefe bestimmt sind, nach der
+Zahlreihe, welche zugleich auf die Briefe gesetzt wird. Hier findet es
+sich also bald, wenn auf einer Poststation ein Brief vermißt wird, wo
+man ihn zu suchen habe, denn man kann jeden Brief vom Orte seiner
+Aufgabe an bis zum Orte seiner Bestimmung nachweisen. Bei den taxischen
+Reichsposten wie auch bei den Posten in andern Ländern, z. B. in
+England, Frankreich &c. verhält es sich hiermit anders. Da werden die
+einfachen Briefe nicht namentlich angeschrieben, sondern nur gezählt,
+alsdann zusammengepackt und fortgeschickt. Mithin kann hier kein Brief
+namentlich nachgewiesen werden; auch kann beim Zählen leicht ein Brief
+versehen werden. Das Zählen geschieht ohnehin nicht grade zur Sicherheit
+der Briefe, sondern vielmehr der Berechnung des Postgeldes wegen. Jedoch
+kann man aber auch bei diesen Posten die Briefe zu einer größern, oder
+vielmehr speciellern =Aufmerksamkeit empfehlen=, indem man sie, der
+Postkunstsprache nach =rekommendirt=. Man muß in dieser Hinsicht das
+Wort =rekommendirt= auf dem Brief schreiben und ausser dem gewöhnlichen
+Postgelde, noch etwas besonders, _pro diligentia_ bezahlen. Alsdann wird
+der Brief namentlich in die Postkarte geschrieben, welches allerdings
+zur Sicherheit des Briefs beiträgt. Auf den kurbraunschweigischen
+Posten trägt ein solcher rekommandirter Brief doppeltes Porto. Bei
+besonders wichtigen Briefen sorgen die Postämter auch, daß die Empfänger
+die Ablieferung derselben bescheinigen müssen. -- Bei Briefen, worin
+Wechsel, oder andere Papiere von Werth geschlossen sind, ist es rathsam,
+solches und wenn es geschehen kann, den Werth der Beischlüße auf der
+Addreße anzugeben. Der Kürze wegen pflegt man in diesem Falle auch wohl
+nur ein _NB._ auf den Brief zu setzen und die Postämter sind dann auch
+so aufmerksam, dieses _NB._ in der Postkarte zu bemerken. -- Also auf
+der Post kann nicht füglich ein Brief verlohren gehen. Geschieht es, so
+könnte es eher durch die Briefträger geschehen. Jedoch diese werden
+solches um so mehr verhüten, da sie für die ihnen zur Bestellung
+überlieferten Briefe, das Postgeld bezahlen müssen und auch selbst für
+jeden abgelieferten Brief ein Accidenz von dem Empfänger zu erwarten
+haben. Am häufigsten gehen Briefe in den Häusern der Correspondenten
+selbst und durch die Unvorsichtigkeit ihrer Boten verlohren, denn es ist
+nicht selten, daß Briefe, welche durchs Gesinde zur Post gebracht werden
+sollten, auf der Gasse gefunden wurden. --
+
+Das =Rekommendiren= und =Notabeniren= der Briefe kann also in
+angezeigter Maaße von einigen Nutzen seyn. -- Hingegen ist das _Cito_
+auf den Briefen gewöhnlich ohne Nutzen und Wirkung. Die Postbedienten
+können keinen Brief von einem Orte zum andern mit der ordinären Post
+geschwinder befördern, als die Post reitet, oder fährt. Die ordinären
+Posten werden immer zu ihrer einmal bestimmten Zeit, so wie es der
+Zusammenhang des Postwesens des Orts erfordert und verstattet,
+abgefertiget; sie reiten oder fahren in der, nach Maaßgabe der
+Entfernung der Oerter und nach Beschaffenheit der Wege berechneten und
+festgesetzten Zeit und Stundenzahl, können also auch nie früher, aber
+wegen unvorhergesehener Zufälle bisweilen später eintreffen; mithin kann
+es eigentlich nichts nützen, auf Briefe _=cito=_ zu schreiben, denn die
+Post kann und wird deshalben keine Minute schneller gehen. -- Wünscht
+jedoch Jemand, daß sein Brief etwas früher, als gewöhnlich, in die Hände
+seines Correspondenten gelange; so muß er auf der Addresse des Briefs,
+oder durch ein beigefügtes Promemoria die Post ersuchen, den Brief am
+Orte seiner Bestimmung sogleich nach Ankunft der Post besonders abgeben
+zu lassen. Hierdurch wird er bewirken, daß der Brief nicht erst durch
+die Hände der Briefträger gehe und von denselben nach der ihnen
+gewöhnlichen Ordnung, wonach sie die angekommenen und zu bestellenden
+Briefe jedesmal nach der Reihe abgeben müssen, sondern sogleich von den
+Postexpedienten durch einen besondern Boten dem Empfänger überliefert
+wird, wodurch also vielleicht bisweilen 1/4 oder 1/2 Stunde Zeit
+gewonnen wird. -- Wohnt der Empfänger nicht im Orte des distribuirenden
+Postamts; so muß der Absender, wenn ihm an schneller Bestellung des
+Briefs gelegen ist, solches ausdrücklich anzeigen und zugleich angeben,
+auf welche Art der Brief dem Empfänger zugefördert werden, und wer davon
+die Kosten tragen solle. Denn sonst wird die Post nicht von der einmal
+eingeführten Ordnung abgehen und die Briefe nur auf die gewöhnliche
+Weise befördern.
+
+Zur Post gegebene Briefe und Sachen dürfen eigentlich von den
+Postbedienten =nicht wieder zurück gegeben= werden. Dieses Gesetz dienet
+sowol zum Besten, vornehmlich zur Sicherheit der Correspondenten selbst,
+und ist auch der Postökonomie wegen erforderlich. Man hat nehmlich
+Beispiele gehabt, daß einmal auf die Post gelieferte Briefe von einer
+andern fremden Person zurück gefordert sind und damit schädlicher
+Mißbrauch getrieben ist. Man hat Beispiele, daß Dienstboten,
+Handlungsdiener und andre Subalterne die Briefe ihrer Herrschaften und
+Vorgesetzten unter scheinbaren Vorwänden von der Post zurück genommen
+und solche entweder gänzlich untergeschlagen, oder doch den Inhalt
+derselben abgeändert, wohl gar Rechnungen und Wechsel daraus entwendet
+haben. Um diesen Unfug zu verhüten, muß es den Postbedienten stets Regel
+seyn, nie einen ihnen einmal zugestellten und anvertrauten Brief wieder
+aus den Händen zu geben. Sollte jedoch der Absender selbst nöthig
+finden, seinen Brief von der Post noch einmal wieder zurück zu erhalten;
+so wird er dieses nur erreichen können, wenn er selbst darum schriftlich
+ersucht, die Addresse des Briefs aufschreibt, das Pettschaft, mit
+welchem der Brief versiegelt ist, abdrückt, oder vorzeigt, und also sich
+nicht nur als den wahren Eigenthümer legitimirt, sondern auch der Post
+wegen der Zurücklieferung Versicherung giebt.
+
+Bisweilen schickt man mit der Post Briefe und andre Sachen nach einem
+Orte, woselbst doch der Empfänger sich noch nicht befindet. Man hat
+dabei gewöhnlich die Absicht, daß diese Briefe oder Sachen daselbst so
+lange auf der Post bleiben und aufbewahrt werden sollen, bis der
+Empfänger gleichfalls dort angekommen ist und sie in Empfang nehmen
+kann. Auf diese Art kann Jemand Briefe und Sachen an sich selbst
+addressiren, sie mit der Post nach einem Orte absenden, um sie dort
+vorzufinden, wenn er selbst auf einem andern Wege angelangt seyn wird.
+Bisweilen hat man auch nur die Absicht, solche Briefe und Sachen nicht
+von der Post auf die gewöhnliche Weise bestellen zu lassen, sondern die
+Empfänger sollen solche von der Post, gewisser Ursachen wegen, wovon sie
+von dem Absender unterrichtet, oder mit demselben überein gekommen sind,
+selbst abholen. -- In allen diesen Fällen pflegt man auf solche Briefe
+die Wörter: _poste restante_, oder _à la poste restante_, d. h. dieser
+Brief soll bis zur Abforderung auf der Post liegen bleiben, zu setzen.
+
+Die Postämter begünstigen diese Wünsche des Publikums zu dessen
+Bequemlichkeit und Nutzen, gern. Allein es ist dagegen auch billig, daß
+sie bei solchen Fällen nicht in Gefahr gesetzt werden. Daher ist es
+unumgänglich nöthig, daß die Empfänger solcher Briefe und Sachen sich
+jedesmals hinlänglich zum Empfang legitimiren. Dieses geschiehet, wenn
+sie entweder eine Vollmacht, oder doch eine Anweisung von dem Absender
+beibringen, oder wenn sie, falls es fremde und unbekannte Personen sind,
+Bürgschaft stellen, und überhaupt die ihnen in diesen Fällen von der
+Post gegebenen Anweisungen befolgen. -- Denn die Post ist hauptsächlich
+verbunden, nach allen Kräften zu sorgen, daß die ihr anvertrauten Sachen
+in die Hände des rechten Empfängers gelangen.
+
+Bisweilen wünschen Correspondenten, daß ihnen auf ihre mit der Post
+abzusendenden Briefe und Sachen von den Postbedienten =Vorschüße=
+geleistet werden. Dieser Fall tritt ein, wenn z. B. ein Kaufmann oder
+Faktor, für einen Abwesenden eine Auslage an sogenannten Spesen
+u. dergl. gemacht hat, übrigens aber mit demselben nicht in Rechnung
+steht, sich also dieses ausgelegte oder vorgeschossene Geld von der Post
+auszahlen läßt, welche alsdann solches vermittelst des Briefes dem
+entfernten Schuldner anrechnet und von demselben wieder erstatten läßt.
+Ausser diesen soll es eigentlich nur Gerichtsobrigkeiten und dergl.
+Behörden gestattet seyn, sich solche Vorschüße von der Post auszahlen
+und den Schuldigen anrechnen zu lassen; hingegen soll nicht Jeder, der
+an Auswärtige Geldforderungen macht, damit der Post beschwerlich fallen.
+Es versteht sich auch von selbst, daß dergleichen Vorschüße keine
+beträchtliche Summen ausmachen, daß sie völlig liquid seyn und daß die
+Absender, wenn etwa die Empfänger den Vorschuß der Post wieder zu
+erstatten sich weigern, deshalben verbindlich bleiben und die Post
+schadlos halten, zumal die Post keine Gewalt hat, noch anwenden darf, um
+dergleichen Gelder beizutreiben. -- Dabei ist es auch billig, daß den
+Postofficianten gestattet werde, für die Vorauszahlung solcher Vorschüße
+und deren Beitreibung, welches sie auf ihre Gefahr thun, eine
+verhältnißmäßige Remuneration zu nehmen. Eine solche Gebühr pflegt man
+gewöhnlich _procura_ zu nennen. Auch versteht es sich, daß die Post
+durch die Verschiedenheit des Werths des Geldes nichts verliehren darf,
+sondern daß es ihr gestattet werden muß, gehöriges Agio zu nehmen, wenn
+sie den Verlust in schlechterer Münze wieder erhält, als sie gezahlt
+hat.
+
+
+
+
+Von Estaffetten.
+
+
+Mit den Estaffetten hat es folgende Bewandniß. Eine Estaffette ist eine
+ausserordentlich, oder extraordinär reitende Post, wodurch ein Brief von
+einem Orte zum andern postmäßig gebracht wird. Ordinäre Posten gehen
+immer nur an gewissen festgesetzten Tagen und Stunden ab; Estaffetten
+können aber zu jeder Zeit abgeschickt werden. Man nennt auch den Brief
+selbst, die Depesche, welche auf diese Art estaffettenmäßig durch die
+Post befördert wird, =Estaffette=. Die Estaffetten nehmen den Weg der
+ordinären reitenden Posten, berühren also auch die nemlichen Stationen
+und wechseln daselbst die Pferde. Wenn nemlich Jemand von Leipzig einen
+Brief mit Estaffette nach Wien schicken will; so muß er diesen Brief,
+nachdem auf denselben das Wort =Estaffette= geschrieben ist, zu Leipzig
+ins Postamt geben und eigentlich sogleich die Kosten bezahlen, wenn er
+den Brief franco abschicken muß. Das Postamt fertigt alsdann sogleich
+einen Postillon mit diesem Schreiben ab und giebt demselben einen Paß
+mit, worin die Addreße des Briefes und die Route, welche die Staffette
+nehmen soll, bemerkt ist. Der auf diese Art von Leipzig abgefertigte
+Postillon reitet bis zur nächsten Poststation auf der Route nach Wien,
+liefert daselbst den Brief nebst dem Passe an den Postmeister ab und
+kehrt darauf nach Leipzig zurück. Von dieser Station wird alsdann
+sogleich wieder ein Postillon mit gedachtem Briefe und Paße zur zweiten
+geschickt, und so geht es fort von einer Station zur andern, bis der
+Brief ins Postamt zu Wien abgeliefert wird, welches alsdann denselben an
+den Empfänger besorgen läßt. -- Auf diese Art gehen alle Staffetten.
+Daher ist es völlig unmöglich, mit derselben Staffette, oder mit
+demselben Postillon, welcher von einem Orte mit einer Estaffette
+abgeschickt wird, eine Antwort zurück zu erhalten, wie manche irrig
+glauben. Denn der von Leipzig abgeschickte Postillon reitet ja nicht
+ganz nach Wien und liefert den Brief nicht selbst an den Empfänger ab,
+sondern er kehrt, wie alle übrigen, von seiner Station nach Hause. --
+Soll also auf eine Estaffette Antwort erfolgen; so muß unser
+Correspondent von seinem Orte gleichfalls wieder eine Estaffette
+absenden, welche dann auf die nemliche Art durch die Poststationen
+befördert wird. -- Uebrigens ist es gut, auf dem Staffetten-Schreiben
+die Zeit und Stunde der Abfertigung zu bemerken, damit der Empfänger und
+die Postämter beurtheilen können, ob etwas dabei versäumt sei. Jedoch
+sorgen hierfür die Postämter schon selbst. Denn in dem Estaffetten-Paße
+muß jede Poststation die Zeit der Ankunft und des Abgangs anzeichnen und
+da beim Estaffettenreiten gewöhnlich auf eine Meile nur eine Stunde und
+jeder Poststation nur 1/4 Stunde zur Expedition verstattet wird; so kann
+nicht leicht eine Versäumniß eintreten, als nur etwa von unvorhergesehenen
+ausserordentlichen Zufällen, wenn z. B. ein Postillon mit seinem Pferde
+stürzt, oder ihm sonst ein Unfall begegnet, welches aber auch jedesmal
+von den Poststationen im Paße angemerkt werden muß. Es versteht sich
+also von selbst, daß man mit einer Estaffette nur simple Briefe, oder
+mäßige Packete, welche der Postillon in seiner Tasche verwahren kann,
+aber keine Koffer, Kisten und Kasten verschicken könne. Will man
+dergleichen Sachen ausserordentlich eiligst befördern; so muß man
+Extrapost dazu nehmen. --
+
+Ist die Estaffette von dem Absender nicht frankirt oder bezahlt; so muß
+solches der Empfänger thun und den Betrag der Kosten, welcher ihm
+angezeigt wird und worüber ihm allenfalls eine Quitung ertheilt werden
+kann, an sein Postamt erlegen, welches alsdann jeder Poststation, welche
+durch die Estaffette berührt wurde, die verdiente Gebühr zutheilt. Wegen
+der hierüber zu führenden Rechnung und wegen der Besorgung der Bezahlung
+pflegen sich die Postämter ausser den taxmäßigen Meilengeldern noch
+einige Groschen, wie billig, vergüten zu lassen. Das Meilengeld für eine
+Staffette beträgt jetzt in den verschiedenen Ländern, wegen der hohen
+Frachtpreise, 12 bis 16 und mehr Ggr., so wie solches von den
+verschiedenen Landesregierungen, nach Ermeßen der Umstände, festgesetzt
+wird.
+
+
+
+
+Von Courieren.
+
+
+So wie man auf gedachte ausserordentliche Art einen einzeln Brief, oder
+Packet, als Estaffette, durch die Post besorgen lassen kann; so kann man
+auch einen Menschen auf ähnliche Weise durch die Post verschicken. Will
+Jemand selbst einen Brief von einem Orte zum andern bringen, oder wird
+eine Person abgeschickt, um eine Nachricht mündlich zu überbringen und
+bedient sich ein solcher Reisender der Post; so nennt man ihn einen
+=Courier=. In Frankreich heißt auch jede reitende Post, oder jeder
+Postreiter Courier. -- Ein Courier reiset, wie eine Estaffette und wird
+auf ähnliche Weise durch die Post fortgeschaft, von Station zu Station.
+Gewöhnlich wird auch das Meilengeld nach der Estaffettentaxe bezahlt.
+Wenn ein Courier von Petersburg nach Paris gehen soll; so kann derselbe
+nicht anders seine Reise, als Courier, bewerkstelligen, als daß er sich
+zu dieser Absicht, bei dem Postamte zu St. Petersburg meldet, von
+demselben Courierpostpferde begehret und mit denselben zur nächsten
+Poststation sich bringen läßt, von da er alsdann weiter und sodann von
+Station zu Station fortgeschaft wird, bis er das Ziel seiner Reise
+erreicht hat.
+
+Jeder Courier sollte eigentlich immer reiten. Und da ein Courier, der
+Absicht gemäß, weshalben er abgeschickt wird, gewöhnlich schnell
+vorwärts eilen muß; so wird er sein Pferd nicht immer im Schritte,
+sondern vielmehr größtentheils im Trott, und wo möglich noch schneller
+gehen lassen, auch auf den Poststationen, wo Pferde gewechselt werden,
+keine Zeit verliehren und sich überhaupt nirgends aufhalten lassen.
+Jedoch wird er sich auch immer, er mag eilen, so sehr er will, nach den
+Umständen und nach den deshalben bei der Post gemachten Einrichtungen,
+bequemen müssen. Diese bestehen hauptsächlich darin, daß ein auf einer
+Poststation ankommender reitender Courier binnen einer Viertelstunde,
+oder in der möglichst kürzesten Zeit expedirt und jede Meile in einer
+Stunde, oder wo möglich in noch weniger Zeit mit ihm zurück gelegt
+werden muß. --
+
+Einen solchen Courier kann der Postmeister nicht allein reiten lassen;
+sondern es versteht sich von selbst, daß ihm ein Postillon mitgegeben
+werden muß. Denn keinem Posthalter kann zugemuthet werden, einem solchen
+Mann, der gewöhnlich fremd und unbekannt ist, sein Pferd anzuvertrauen;
+auch würde der Courier oft in Gefahr kommen, sich auf dem Wege zu
+verirren und immer würde es mit Beschwerlichkeiten verknüpft seyn, das
+Pferd wieder in seine Heimath zurück zu schaffen. Daher wird dem Courier
+beständig ein Postillion zugegeben, welcher in der Postmontur und mit
+den Postinsignien vor ihm her reitet, und nach dessen Anweisung sich der
+Courier auf dem Wege richten muß. Ein Courier darf auch einen Mantelsack
+von 30 bis 40 Pfund bei sich führen und denselben auf des Postillons
+Pferd legen; er kann auch verlangen, daß der Postillon ihn die richtige
+Straße führe und ordnungsmäßig reite, aber es ist ihm nicht erlaubt, auf
+die Pferde zu schlagen und den Postillon mit Gewalt und durch unerlaubte
+Mittel zum übermäßigen Reiten zu reitzen, noch vor demselben voraus zu
+reiten.
+
+Manche Couriers bedienen sich auch, statt des Reitpferdes, eines Wagens,
+besonders wenn sie zugleich Sachen mit sich führen, welche nicht füglich
+auf Pferden fortgebracht werden können, und weil auch auf weiten Reisen
+nicht leicht ein Mensch solches beständig schnelles Reiten aushalten
+kann. Einige bringen daher ihre eigenen kleinen Wagen von dem Orte der
+Absendung mit; andere wechseln auf der Tour, ihrer Bequemlichkeit und
+der Erholung wegen, mit Reiten und Fahren ab. Beide müssen, so wie sie
+ankommen und wie sie wünschen, von der Post weiter gefördert werden.
+Wenn nun gleich ein Courier seinen eigenen Wagen hat, oder er mag auf
+einer Poststation, statt des Reitpferdes, einen Wagen nehmen; so wird er
+doch nicht, als ein mit Extrapost Reisender angesehen, sondern er muß
+Couriermäßig für die Pferde bezahlen, und für den geliehenen Wagen, wie
+sich von selbst versteht, besonders vergüten. Denn man setzt voraus, daß
+er, als Courier, doch noch schneller, als Extrapost fahren lassen werde,
+mithin würde von Seiten der Post eben die ausserordentliche Anstrengung
+geleistet werden müssen. Dem vorreitenden, oder fahrenden Postillon sind
+auf jede Meile gewöhnlich 4 Ggr. zu gebilliget. Reitende Couriers
+pflegen ihre eigene Sättel mit sich zu führen und es ist ihnen dieß um
+so mehr anzurathen, da sie nicht auf allen Poststationen bequeme Sättel
+antreffen werden, jedoch müssen ihre Sättel auch von der Art seyn, daß
+solche auf alle Pferde passen und denselben keine Beschädigungen
+zufügen. Ein Couriersattel, wodurch die Pferde gedrückt und verletzt
+werden, kann vom Postmeister verworfen werden. Die Depeschen, oder
+andere Sachen, welche ein Courier überbringen soll, muß derselbe selbst
+verwahren und er kann keine Klage führen, wenn sie verlohren gehen, oder
+beschädigt werden.
+
+
+
+
+Vom sogenannten Poststations- oder Post-Recognitionsgelde.
+
+
+In denjenigen Ländern, wo das Postwesen, sowohl der ordinären Posten,
+als auch für Extraposten gehörig eingerichtet ist, so daß die mit
+Extrapost Reisenden immer von einer Station zur andern fortgebracht
+werden können, ist es nicht erlaubt, eine Poststation vorbei, oder um
+dieselbe weg zu fahren, ohne die Pferde zu wechseln; sondern man muß auf
+jeder, auf unserm Wege berührten Poststation, frische Pferde nehmen und
+sich mit denselben zur folgenden bringen lassen. Der Grund hiervon liegt
+darin, daß die Posthalter auf den Stationen verpflichtet sind, eine
+gewisse Anzahl Pferde zu unterhalten und daß sie angewiesen sind, mit
+diesen Pferden die Reisenden weiter zu schaffen. Es ist also auch
+billig, daß den Posthaltern kein Verdienst, den sie mit ihren, durch
+schwere Kosten und Aufwand zu haltenden Pferden und Postknechten, haben
+könnten, -- entzogen werde. -- Sehr tadelnswerth ist es daher, wenn
+Reisende mit ihren fremden Fuhrleuten den Poststationen vorbei zu fahren
+suchen und es sich, als eine Geschicklichkeit zurechnen, wenn sie es,
+ohne entdeckt zu werden, gethan haben. Wie würde das Extrapostwesen
+bestehen können, wenn in dieser Hinsicht nicht gewisse Vorschriften und
+Einschränkungen für einzelne zum Besten des Ganzen gemacht würden? -- Am
+Ende würde es sonst dahin kommen, daß der Staat selbst auf den
+Poststationen des Landes eine Anzahl Postpferde nebst Knechten auf seine
+Kosten unterhalten müßte. Hierzu würde sich derselbe jedoch nicht
+verstehen. Er dürfte es auch nicht, weil die Kosten davon den
+Landeseinwohnern am Ende unbilliger Weise zur Last fallen würden. -- Es
+bleibt also nichts übrig, als daß einzelne Reisende sich in die Ordnung
+bequemen, wodurch das Extrapostwesen zum öffentlichen Dienste, oder zur
+Bequemlichkeit und zum Vortheil des Ganzen erhalten werden kann.
+
+Inzwischen hat es nichts zu bedeuten, daß die Poststationen von solchen
+Reisenden, welche mit Extrapost von einem Orte abgehen, gefährdet
+werden. Denn den Posthaltern und deren Knechten ist es zur Pflicht
+gemacht, keine Poststation vorüber zu fahren, sondern die Reisenden
+jedesmal nur bis zur nächsten Station und nicht weiter zu bringen, sie
+nach dem Posthause auf der Station zu führen und derselben die weitere
+Beförderung zu überlassen. Sollte sich ein Postillon durch die Reisenden
+verleiten lassen, sie einer Post vorüber zu fahren, oder sollte selbst
+ein Posthalter sich so weit vergessen, hierin zu willigen; so würde,
+nach geschehener Entdeckung des Vorgangs, die gebührende Strafe nicht
+ausbleiben.
+
+Aber alle Reisende nehmen nicht Extrapost, sondern sie bedienen sich
+entweder ihrer =eigenen Equipage=, oder sie nehmen =Miethskutscher=,
+oder =Lohnfuhrleute=. Wer mit eigenen Pferden und Wagen reiset, hat in
+dieser Hinsicht mit der Post nichts zu schaffen. Ihm kann und darf von
+Seiten der Post kein Hinderniß in den Weg gelegt, er wird auch hierbei
+niemals in einigen Anspruch genommen werden, als daß er etwa auf der
+Reise auf der einen oder andern Poststation, wegen der Qualität seines
+Fuhrwerks, ob er nemlich mit eigenen, oder mit gemietheten, oder
+Lohnpferden fahre, befragt wird, zumal, wenn es nicht in die Augen
+fallen sollte, daß es eigenthümliche Equipage ist. Um einem solchen
+Examen enthoben zu seyn, ist daher einem solchen Reisenden anzurathen,
+daß er sich von der Obrigkeit, oder noch besser, von dem Postamte seines
+Wohnorts eine Bescheinigung über das Eigenthum seines Fuhrwerks geben
+lasse, welche er bei vorkommenden Nachfragen vorzeigen und dadurch
+größere Weitläuftigkeiten vermeiden könne. --
+
+Wer aber nicht mit Extrapost und mit eigener Equipage, sondern mit
+gedungenen, oder =gemietheten Pferden= reiset; muß sich mit der Post,
+oder mit allen den Poststationen, welche er auf seinem Wege berührt,
+abfinden und das sogenannte, landesherrlich bestimmte =Stationsgeld=
+erlegen. Dieses Stationsgeld ist nicht überall gleich, sondern in den
+verschiedenen Ländern, wo es eingeführt und gebräuchlich ist,
+verschieden. Größtentheils muß man von jedem Pferde, welches man vor dem
+Wagen hat, für jede Meile 6, 8-12 Pfennig und mehr, oder weniger geben.
+
+Den Grund zu dieser Abgabe nehmen die Landesregierungen daher, daß die
+Miethskutscher und andere Lohnfuhrleute durch das Fortbringen solcher
+Reisenden den Posthaltern einen Verdienst entziehen, weshalben letztere
+entschädigt werden müssen. -- Man will jedoch aber auch die Freiheit der
+Reisenden nicht einschränken; man will und kann es ihnen nicht
+verwehren, statt Extrapost zu nehmen, mit gemietheten Pferden zu reisen,
+wenn sie dabei ihren Vortheil und mehrere Bequemlichkeit zu finden
+glauben. Wenn sie also diese vorziehen; so sollen die Postfuhrleute,
+welche zum Dienste des reisenden Publikums immer mit Kosten Pferde
+unterhalten müssen, darunter nicht leiden, sondern auf eine billige
+Weise gewissermaßen entschädigt werden. --
+
+Wenn man die Sache aus diesem Gesichtspunkte betrachtet, so wird man
+diese Einrichtung nicht ungerecht und die Abgabe der Stationsgebühr
+nicht unbillig finden. Es fällt in die Augen, daß eine solche geringe
+Vergütung, als jene wenigen Pfennige vom Pferde auf die Meile sind, noch
+bei weitem keine hinreichende Entschädigung für die Posthalter seyn
+könne, gegen den Verdienst, der ihnen auf diese Weise durch die
+Miethsfuhrleute genommen wird. Durch das Stationsgeld sollen sie nur
+einigermaßen beruhigt und vielmehr die Miethskutscher abgehalten werden,
+Fuhren auf entfernte Oerter zu übernehmen. -- Daher soll auch die
+Entrichtung der Stationsgelder eigentlich nicht den Reisenden zur Last
+fallen, sondern vielmehr lediglich von den Fuhrleuten geleistet werden.
+Diese werden sich freilich in den meisten Fällen deshalb wieder an den
+Reisenden erholen. Daher ist es aber auch nicht immer wohlfeiler, statt
+Extrapost, einen Miethskutscher zu nehmen. -- Rechnet der Reisende die
+zu erlegende Stationsgebühren und andre Ausgaben, wozu er, wenn er mit
+Lohnfuhr reiset, genöthigt wird, welche aber bei Extrapost nicht statt
+finden, zu dem Fuhrlohne; so wird der Unterschied der Kosten nicht groß,
+sondern öfter sich gleich seyn, den Verlust der Zeit nicht einmal zu
+rechnen, denn es ist doch begreiflich, daß ein Lohnfuhrmann mit seinen
+Pferden einen langen Weg nicht so geschwind zurück legen kann, als wenn
+auf jeder Poststation frische Pferde vorgespannt werden.
+
+Reiset nun Jemand mit gedungenen Pferden; so muß er selbst darauf
+halten, daß der Fuhrmann keine Poststation vorüberfahre, ohne sich
+daselbst zu melden und das Stationsgeld zu berichtigen. Denn wenn diese
+Defraudation entdeckt und der Fuhrmann angehalten würde; so würde der
+Reisende, wenn er gleich zu dieser Ungebühr keine Veranlassung gegeben
+hätte, sondern solche von dem Fuhrmann allein herrührte, doch gewissen
+Unannehmlichkeiten nicht entgehen können, wenigstens Zeit verliehren
+müssen. Die Bestrafung eines auf diese Art betroffenen Fuhrmanns ist
+nicht überall gleich. In einigen Ländern muß derselbe alsdann von jedem
+Pferde mehrere Gulden oder Thaler, erlegen; in andern muß er der
+vorbeigefahrenen und also lädirten Poststation das volle Extrapostgeld
+nach der Taxe bis zur nächsten Station vergüten, in noch andern muß er
+sogleich seine Pferde ausspannen und heimkehren und der Reisende muß
+sich gefallen lassen, von diesem Orte ab sich durch Extrapostpferde
+weiter bringen zu lassen. Gewöhnlich sind die Ortsobrigkeiten von den
+Landesherren beauftraget, dergleichen Vorfälle nach den gegebenen
+Gesetzen zu entscheiden. --
+
+So wie es also gedachter maaßen nicht erlaubt ist, die Poststationen
+vorbei zu reisen, ohne sich mit denselben gehörig abzufinden; eben so
+wenig wird es auch an Oertern, wo ein regelmäßiges Postwesen ist,
+gestattet, von fremden auswärtigen Oertern gemiethete Pferde kommen zu
+lassen, um mittelst derselben Reisen zu machen. Ein solches Verfahren
+würde den Einwohnern unsers Wohnorts, besonders den Posthaltern
+nachtheilig seyn. Es versteht sich von selbst, daß dieses Verbot nicht
+gegen Pferde, welche dem Reisenden eigen gehören, gerichtet seyn könne,
+sondern gegen fremde Lohnfuhrleute. Mit diesen darf man nicht abreisen
+und über Poststationen hinaus fahren, ohne sich mit der Post abgefunden
+zu haben. Wenn man sich dieser Ordnung unterwirft und vornehmlich auf
+den berührten Poststationen die Gebühren entrichtet; so kann man
+übrigens reisen, wohin und mit wem man will. Auch hat die Post nichts
+dabei zu erinnern, wenn man mit gemietheten Pferden, oder mit
+Lohnkutschern Reisen nach nahe gelegenen Oertern verrichtet. Die Abgabe
+des Stationsgeldes wird nur verlanget, wenn die Miethskutscher über
+Poststationen hinausfahren auf einer Straße, wo Posthaltereien angelegt
+sind und zur Beförderung der Reisenden unterhalten werden.
+
+Diese Einrichtungen scheinen zwar mit einigem Zwange verknüpft zu seyn.
+Allein in Ländern, wo sie nicht sind, läßt es sich auch in manchen
+Fällen nicht gut reisen. Jeder hat doch nicht eigene Pferde, oder kann
+sie auf weite Touren nicht nehmen. Fuhrleute, welche weite Reisen
+übernehmen wollen und können, findet man auch nicht überall. Daher
+bleibt doch die Anordnung eines regelmäßigen Extrapostwesens immer noch
+ein sehr nützliches und diensames Surrogat. Und wenn es auf dem
+bisherigen, noch zur Zeit einzig möglichen Fuße bestehen soll; so kann
+auch die Abgabe der Stationsgelder nicht vermieden und abgeschaft
+werden, wie man leicht einsiehet, und wovon sich einst der würdige
+Schlözzer zu überzeugen Gelegenheit hatte.
+
+
+
+
+
+End of the Project Gutenberg EBook of Die Postgeheimnisse, by Unknown
+
+*** END OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE POSTGEHEIMNISSE ***
+
+***** This file should be named 22635-8.txt or 22635-8.zip *****
+This and all associated files of various formats will be found in:
+ http://www.gutenberg.org/2/2/6/3/22635/
+
+Produced by Jan-Fabian Humann, Jana Srna and the Online
+Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net
+
+
+Updated editions will replace the previous one--the old editions
+will be renamed.
+
+Creating the works from public domain print editions means that no
+one owns a United States copyright in these works, so the Foundation
+(and you!) can copy and distribute it in the United States without
+permission and without paying copyright royalties. Special rules,
+set forth in the General Terms of Use part of this license, apply to
+copying and distributing Project Gutenberg-tm electronic works to
+protect the PROJECT GUTENBERG-tm concept and trademark. Project
+Gutenberg is a registered trademark, and may not be used if you
+charge for the eBooks, unless you receive specific permission. If you
+do not charge anything for copies of this eBook, complying with the
+rules is very easy. You may use this eBook for nearly any purpose
+such as creation of derivative works, reports, performances and
+research. They may be modified and printed and given away--you may do
+practically ANYTHING with public domain eBooks. Redistribution is
+subject to the trademark license, especially commercial
+redistribution.
+
+
+
+*** START: FULL LICENSE ***
+
+THE FULL PROJECT GUTENBERG LICENSE
+PLEASE READ THIS BEFORE YOU DISTRIBUTE OR USE THIS WORK
+
+To protect the Project Gutenberg-tm mission of promoting the free
+distribution of electronic works, by using or distributing this work
+(or any other work associated in any way with the phrase "Project
+Gutenberg"), you agree to comply with all the terms of the Full Project
+Gutenberg-tm License (available with this file or online at
+http://gutenberg.org/license).
+
+
+Section 1. General Terms of Use and Redistributing Project Gutenberg-tm
+electronic works
+
+1.A. By reading or using any part of this Project Gutenberg-tm
+electronic work, you indicate that you have read, understand, agree to
+and accept all the terms of this license and intellectual property
+(trademark/copyright) agreement. If you do not agree to abide by all
+the terms of this agreement, you must cease using and return or destroy
+all copies of Project Gutenberg-tm electronic works in your possession.
+If you paid a fee for obtaining a copy of or access to a Project
+Gutenberg-tm electronic work and you do not agree to be bound by the
+terms of this agreement, you may obtain a refund from the person or
+entity to whom you paid the fee as set forth in paragraph 1.E.8.
+
+1.B. "Project Gutenberg" is a registered trademark. It may only be
+used on or associated in any way with an electronic work by people who
+agree to be bound by the terms of this agreement. There are a few
+things that you can do with most Project Gutenberg-tm electronic works
+even without complying with the full terms of this agreement. See
+paragraph 1.C below. There are a lot of things you can do with Project
+Gutenberg-tm electronic works if you follow the terms of this agreement
+and help preserve free future access to Project Gutenberg-tm electronic
+works. See paragraph 1.E below.
+
+1.C. The Project Gutenberg Literary Archive Foundation ("the Foundation"
+or PGLAF), owns a compilation copyright in the collection of Project
+Gutenberg-tm electronic works. Nearly all the individual works in the
+collection are in the public domain in the United States. If an
+individual work is in the public domain in the United States and you are
+located in the United States, we do not claim a right to prevent you from
+copying, distributing, performing, displaying or creating derivative
+works based on the work as long as all references to Project Gutenberg
+are removed. Of course, we hope that you will support the Project
+Gutenberg-tm mission of promoting free access to electronic works by
+freely sharing Project Gutenberg-tm works in compliance with the terms of
+this agreement for keeping the Project Gutenberg-tm name associated with
+the work. You can easily comply with the terms of this agreement by
+keeping this work in the same format with its attached full Project
+Gutenberg-tm License when you share it without charge with others.
+
+1.D. The copyright laws of the place where you are located also govern
+what you can do with this work. Copyright laws in most countries are in
+a constant state of change. If you are outside the United States, check
+the laws of your country in addition to the terms of this agreement
+before downloading, copying, displaying, performing, distributing or
+creating derivative works based on this work or any other Project
+Gutenberg-tm work. The Foundation makes no representations concerning
+the copyright status of any work in any country outside the United
+States.
+
+1.E. Unless you have removed all references to Project Gutenberg:
+
+1.E.1. The following sentence, with active links to, or other immediate
+access to, the full Project Gutenberg-tm License must appear prominently
+whenever any copy of a Project Gutenberg-tm work (any work on which the
+phrase "Project Gutenberg" appears, or with which the phrase "Project
+Gutenberg" is associated) is accessed, displayed, performed, viewed,
+copied or distributed:
+
+This eBook is for the use of anyone anywhere at no cost and with
+almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or
+re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included
+with this eBook or online at www.gutenberg.org
+
+1.E.2. If an individual Project Gutenberg-tm electronic work is derived
+from the public domain (does not contain a notice indicating that it is
+posted with permission of the copyright holder), the work can be copied
+and distributed to anyone in the United States without paying any fees
+or charges. If you are redistributing or providing access to a work
+with the phrase "Project Gutenberg" associated with or appearing on the
+work, you must comply either with the requirements of paragraphs 1.E.1
+through 1.E.7 or obtain permission for the use of the work and the
+Project Gutenberg-tm trademark as set forth in paragraphs 1.E.8 or
+1.E.9.
+
+1.E.3. If an individual Project Gutenberg-tm electronic work is posted
+with the permission of the copyright holder, your use and distribution
+must comply with both paragraphs 1.E.1 through 1.E.7 and any additional
+terms imposed by the copyright holder. Additional terms will be linked
+to the Project Gutenberg-tm License for all works posted with the
+permission of the copyright holder found at the beginning of this work.
+
+1.E.4. Do not unlink or detach or remove the full Project Gutenberg-tm
+License terms from this work, or any files containing a part of this
+work or any other work associated with Project Gutenberg-tm.
+
+1.E.5. Do not copy, display, perform, distribute or redistribute this
+electronic work, or any part of this electronic work, without
+prominently displaying the sentence set forth in paragraph 1.E.1 with
+active links or immediate access to the full terms of the Project
+Gutenberg-tm License.
+
+1.E.6. You may convert to and distribute this work in any binary,
+compressed, marked up, nonproprietary or proprietary form, including any
+word processing or hypertext form. However, if you provide access to or
+distribute copies of a Project Gutenberg-tm work in a format other than
+"Plain Vanilla ASCII" or other format used in the official version
+posted on the official Project Gutenberg-tm web site (www.gutenberg.org),
+you must, at no additional cost, fee or expense to the user, provide a
+copy, a means of exporting a copy, or a means of obtaining a copy upon
+request, of the work in its original "Plain Vanilla ASCII" or other
+form. Any alternate format must include the full Project Gutenberg-tm
+License as specified in paragraph 1.E.1.
+
+1.E.7. Do not charge a fee for access to, viewing, displaying,
+performing, copying or distributing any Project Gutenberg-tm works
+unless you comply with paragraph 1.E.8 or 1.E.9.
+
+1.E.8. You may charge a reasonable fee for copies of or providing
+access to or distributing Project Gutenberg-tm electronic works provided
+that
+
+- You pay a royalty fee of 20% of the gross profits you derive from
+ the use of Project Gutenberg-tm works calculated using the method
+ you already use to calculate your applicable taxes. The fee is
+ owed to the owner of the Project Gutenberg-tm trademark, but he
+ has agreed to donate royalties under this paragraph to the
+ Project Gutenberg Literary Archive Foundation. Royalty payments
+ must be paid within 60 days following each date on which you
+ prepare (or are legally required to prepare) your periodic tax
+ returns. Royalty payments should be clearly marked as such and
+ sent to the Project Gutenberg Literary Archive Foundation at the
+ address specified in Section 4, "Information about donations to
+ the Project Gutenberg Literary Archive Foundation."
+
+- You provide a full refund of any money paid by a user who notifies
+ you in writing (or by e-mail) within 30 days of receipt that s/he
+ does not agree to the terms of the full Project Gutenberg-tm
+ License. You must require such a user to return or
+ destroy all copies of the works possessed in a physical medium
+ and discontinue all use of and all access to other copies of
+ Project Gutenberg-tm works.
+
+- You provide, in accordance with paragraph 1.F.3, a full refund of any
+ money paid for a work or a replacement copy, if a defect in the
+ electronic work is discovered and reported to you within 90 days
+ of receipt of the work.
+
+- You comply with all other terms of this agreement for free
+ distribution of Project Gutenberg-tm works.
+
+1.E.9. If you wish to charge a fee or distribute a Project Gutenberg-tm
+electronic work or group of works on different terms than are set
+forth in this agreement, you must obtain permission in writing from
+both the Project Gutenberg Literary Archive Foundation and Michael
+Hart, the owner of the Project Gutenberg-tm trademark. Contact the
+Foundation as set forth in Section 3 below.
+
+1.F.
+
+1.F.1. Project Gutenberg volunteers and employees expend considerable
+effort to identify, do copyright research on, transcribe and proofread
+public domain works in creating the Project Gutenberg-tm
+collection. Despite these efforts, Project Gutenberg-tm electronic
+works, and the medium on which they may be stored, may contain
+"Defects," such as, but not limited to, incomplete, inaccurate or
+corrupt data, transcription errors, a copyright or other intellectual
+property infringement, a defective or damaged disk or other medium, a
+computer virus, or computer codes that damage or cannot be read by
+your equipment.
+
+1.F.2. LIMITED WARRANTY, DISCLAIMER OF DAMAGES - Except for the "Right
+of Replacement or Refund" described in paragraph 1.F.3, the Project
+Gutenberg Literary Archive Foundation, the owner of the Project
+Gutenberg-tm trademark, and any other party distributing a Project
+Gutenberg-tm electronic work under this agreement, disclaim all
+liability to you for damages, costs and expenses, including legal
+fees. YOU AGREE THAT YOU HAVE NO REMEDIES FOR NEGLIGENCE, STRICT
+LIABILITY, BREACH OF WARRANTY OR BREACH OF CONTRACT EXCEPT THOSE
+PROVIDED IN PARAGRAPH F3. YOU AGREE THAT THE FOUNDATION, THE
+TRADEMARK OWNER, AND ANY DISTRIBUTOR UNDER THIS AGREEMENT WILL NOT BE
+LIABLE TO YOU FOR ACTUAL, DIRECT, INDIRECT, CONSEQUENTIAL, PUNITIVE OR
+INCIDENTAL DAMAGES EVEN IF YOU GIVE NOTICE OF THE POSSIBILITY OF SUCH
+DAMAGE.
+
+1.F.3. LIMITED RIGHT OF REPLACEMENT OR REFUND - If you discover a
+defect in this electronic work within 90 days of receiving it, you can
+receive a refund of the money (if any) you paid for it by sending a
+written explanation to the person you received the work from. If you
+received the work on a physical medium, you must return the medium with
+your written explanation. The person or entity that provided you with
+the defective work may elect to provide a replacement copy in lieu of a
+refund. If you received the work electronically, the person or entity
+providing it to you may choose to give you a second opportunity to
+receive the work electronically in lieu of a refund. If the second copy
+is also defective, you may demand a refund in writing without further
+opportunities to fix the problem.
+
+1.F.4. Except for the limited right of replacement or refund set forth
+in paragraph 1.F.3, this work is provided to you 'AS-IS' WITH NO OTHER
+WARRANTIES OF ANY KIND, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO
+WARRANTIES OF MERCHANTIBILITY OR FITNESS FOR ANY PURPOSE.
+
+1.F.5. Some states do not allow disclaimers of certain implied
+warranties or the exclusion or limitation of certain types of damages.
+If any disclaimer or limitation set forth in this agreement violates the
+law of the state applicable to this agreement, the agreement shall be
+interpreted to make the maximum disclaimer or limitation permitted by
+the applicable state law. The invalidity or unenforceability of any
+provision of this agreement shall not void the remaining provisions.
+
+1.F.6. INDEMNITY - You agree to indemnify and hold the Foundation, the
+trademark owner, any agent or employee of the Foundation, anyone
+providing copies of Project Gutenberg-tm electronic works in accordance
+with this agreement, and any volunteers associated with the production,
+promotion and distribution of Project Gutenberg-tm electronic works,
+harmless from all liability, costs and expenses, including legal fees,
+that arise directly or indirectly from any of the following which you do
+or cause to occur: (a) distribution of this or any Project Gutenberg-tm
+work, (b) alteration, modification, or additions or deletions to any
+Project Gutenberg-tm work, and (c) any Defect you cause.
+
+
+Section 2. Information about the Mission of Project Gutenberg-tm
+
+Project Gutenberg-tm is synonymous with the free distribution of
+electronic works in formats readable by the widest variety of computers
+including obsolete, old, middle-aged and new computers. It exists
+because of the efforts of hundreds of volunteers and donations from
+people in all walks of life.
+
+Volunteers and financial support to provide volunteers with the
+assistance they need, is critical to reaching Project Gutenberg-tm's
+goals and ensuring that the Project Gutenberg-tm collection will
+remain freely available for generations to come. In 2001, the Project
+Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure
+and permanent future for Project Gutenberg-tm and future generations.
+To learn more about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation
+and how your efforts and donations can help, see Sections 3 and 4
+and the Foundation web page at http://www.pglaf.org.
+
+
+Section 3. Information about the Project Gutenberg Literary Archive
+Foundation
+
+The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit
+501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the
+state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal
+Revenue Service. The Foundation's EIN or federal tax identification
+number is 64-6221541. Its 501(c)(3) letter is posted at
+http://pglaf.org/fundraising. Contributions to the Project Gutenberg
+Literary Archive Foundation are tax deductible to the full extent
+permitted by U.S. federal laws and your state's laws.
+
+The Foundation's principal office is located at 4557 Melan Dr. S.
+Fairbanks, AK, 99712., but its volunteers and employees are scattered
+throughout numerous locations. Its business office is located at
+809 North 1500 West, Salt Lake City, UT 84116, (801) 596-1887, email
+business@pglaf.org. Email contact links and up to date contact
+information can be found at the Foundation's web site and official
+page at http://pglaf.org
+
+For additional contact information:
+ Dr. Gregory B. Newby
+ Chief Executive and Director
+ gbnewby@pglaf.org
+
+
+Section 4. Information about Donations to the Project Gutenberg
+Literary Archive Foundation
+
+Project Gutenberg-tm depends upon and cannot survive without wide
+spread public support and donations to carry out its mission of
+increasing the number of public domain and licensed works that can be
+freely distributed in machine readable form accessible by the widest
+array of equipment including outdated equipment. Many small donations
+($1 to $5,000) are particularly important to maintaining tax exempt
+status with the IRS.
+
+The Foundation is committed to complying with the laws regulating
+charities and charitable donations in all 50 states of the United
+States. Compliance requirements are not uniform and it takes a
+considerable effort, much paperwork and many fees to meet and keep up
+with these requirements. We do not solicit donations in locations
+where we have not received written confirmation of compliance. To
+SEND DONATIONS or determine the status of compliance for any
+particular state visit http://pglaf.org
+
+While we cannot and do not solicit contributions from states where we
+have not met the solicitation requirements, we know of no prohibition
+against accepting unsolicited donations from donors in such states who
+approach us with offers to donate.
+
+International donations are gratefully accepted, but we cannot make
+any statements concerning tax treatment of donations received from
+outside the United States. U.S. laws alone swamp our small staff.
+
+Please check the Project Gutenberg Web pages for current donation
+methods and addresses. Donations are accepted in a number of other
+ways including checks, online payments and credit card donations.
+To donate, please visit: http://pglaf.org/donate
+
+
+Section 5. General Information About Project Gutenberg-tm electronic
+works.
+
+Professor Michael S. Hart is the originator of the Project Gutenberg-tm
+concept of a library of electronic works that could be freely shared
+with anyone. For thirty years, he produced and distributed Project
+Gutenberg-tm eBooks with only a loose network of volunteer support.
+
+
+Project Gutenberg-tm eBooks are often created from several printed
+editions, all of which are confirmed as Public Domain in the U.S.
+unless a copyright notice is included. Thus, we do not necessarily
+keep eBooks in compliance with any particular paper edition.
+
+
+Most people start at our Web site which has the main PG search facility:
+
+ http://www.gutenberg.org
+
+This Web site includes information about Project Gutenberg-tm,
+including how to make donations to the Project Gutenberg Literary
+Archive Foundation, how to help produce our new eBooks, and how to
+subscribe to our email newsletter to hear about new eBooks.
diff --git a/22635-8.zip b/22635-8.zip
new file mode 100644
index 0000000..ee3e065
--- /dev/null
+++ b/22635-8.zip
Binary files differ
diff --git a/22635-h.zip b/22635-h.zip
new file mode 100644
index 0000000..c0a1c30
--- /dev/null
+++ b/22635-h.zip
Binary files differ
diff --git a/22635-h/22635-h.htm b/22635-h/22635-h.htm
new file mode 100644
index 0000000..9434a56
--- /dev/null
+++ b/22635-h/22635-h.htm
@@ -0,0 +1,2800 @@
+<!DOCTYPE html PUBLIC "-//W3C//DTD XHTML 1.0 Strict//EN"
+ "http://www.w3.org/TR/xhtml1/DTD/xhtml1-strict.dtd">
+
+<html xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml" lang="de" xml:lang="de">
+ <head>
+ <meta http-equiv="Content-Type" content="text/html;charset=iso-8859-1" />
+ <title>
+ The Project Gutenberg eBook of Die Postgeheimnisse, by Unknown
+ </title>
+ <style type="text/css">
+/*<![CDATA[ XML blockout */
+<!--
+ body { margin-left: 15%; margin-right: 15%; }
+
+ p { margin-top: .75em;
+ text-align: justify;
+ margin-bottom: .75em;
+ }
+
+ h1, h2 { text-align: center;
+ clear: both;
+ }
+
+ h2 { font-weight: normal; letter-spacing: 0.25em; }
+ .new-h2 { margin-top: 6em; }
+
+ hr { margin-top: 2em;
+ margin-bottom: 2em;
+ width: 20em;
+ height: 1px;
+ border: 0;
+ background-color: black;
+ color: black;
+ }
+
+ sup { font-size: 0.7em; vertical-align: super; }
+ sub { font-size: 0.7em; vertical-align: sub; }
+
+ .gesperrt { letter-spacing: 0.25em; }
+ em.gesperrt { font-weight: normal; font-style: normal; }
+ em.antiqua { font-style: italic; }
+
+ .center { text-align: center; }
+
+ .figcenter { margin: 8em auto 8em auto; text-align: center; }
+
+ .pagenum { position: absolute;
+ left: 88%;
+ font-size: small;
+ text-align: right;
+ color: #808080;
+ }
+
+ ol#toc { list-style-type: decimal; }
+ ol.toc-sub { list-style-type: lower-alpha; }
+ ol#toc li,
+ ol.toc-sub li { padding: 0.25em 0 0.25em 0; text-align: justify; }
+ ol#toc li { letter-spacing: 0.25em; }
+ ol#toc ol.toc-sub li { letter-spacing: 0em; }
+
+ .poem { margin-left: 10%; margin-right: 10%; text-align: left; }
+ .poem br { display: none; }
+ .poem .stanza { margin: 1em 0em 1em 0em; }
+ .poem span.i0 { display: block; margin-left: 0em; padding-left: 3em; text-indent: -3em; }
+
+ .tnote { width: 30em;
+ border: 1px dashed #808080;
+ background-color: #f6f6f6;
+ text-align: justify;
+ padding: 0.5em;
+ margin: 80px auto 80px auto;
+ }
+ // -->
+ /* XML end ]]>*/
+ </style>
+ </head>
+<body>
+
+
+<pre>
+
+The Project Gutenberg EBook of Die Postgeheimnisse, by Unknown
+
+This eBook is for the use of anyone anywhere at no cost and with
+almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or
+re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included
+with this eBook or online at www.gutenberg.org
+
+
+Title: Die Postgeheimnisse
+ oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen
+ und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß
+ und Verlust zu vermeiden
+
+Author: Unknown
+
+Release Date: September 16, 2007 [EBook #22635]
+
+Language: German
+
+Character set encoding: ISO-8859-1
+
+*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE POSTGEHEIMNISSE ***
+
+
+
+
+Produced by Jan-Fabian Humann, Jana Srna and the Online
+Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net
+
+
+
+
+
+
+</pre>
+
+
+<h1 class="gesperrt" style="margin-top: 80px; line-height: 150%;"><small style="font-size: 80%;">Die</small><br/>
+Postgeheimnisse</h1>
+
+<p class="center gesperrt">oder</p>
+
+<p class="center" style="line-height: 180%;"><span class="gesperrt"><big style="font-size: 120%;">die haupts&auml;chlichsten Regeln</big><br/>
+welche man</span><br/>
+<big style="font-size: 150%;">beim Reisen und bei Versendungen</big><br/>
+<span class="gesperrt">mit<br/>
+<big style="font-size: 120%; letter-spacing: 0.5em;">der Post</big><br/>
+beobachten mu&szlig;<br/>
+<big style="font-size: 120%;">um Verdru&szlig; und Verlust</big><br/>
+zu vermeiden.</span></p>
+
+
+<p class="center gesperrt" style="margin-top: 40px;">Leipzig, 1803.</p>
+
+
+
+<div class="new-h2"></div>
+<h2>Inhalt.</h2>
+
+
+<ol id="toc">
+<li><a href="#Einleitung">Einleitung. N&uuml;tzlichkeit des Postwesens.</a>
+ <ol class="toc-sub">
+ <li>Klagen &uuml;ber dasselbe.</li>
+ <li>Allgemeine Anweisung, Verdr&uuml;&szlig;lichkeiten dabei zu vermeiden.</li>
+ </ol></li>
+<li><a href="#Vom_Reisen_mit_der_Post">Vom Reisen mit der ordin&auml;ren Post.</a>
+ <ol class="toc-sub">
+ <li>Von Bezahlung des Passagiergeldes.</li>
+ <li>Von der Ueberfracht.</li>
+ <li>&mdash; Trinkgeldern.</li>
+ <li>&mdash; der Bagage des Reisenden.</li>
+ </ol></li>
+<li><a href="#Vom_Reisen_mit_Extra-Post">Vom Reisen mit Extrapost.</a>
+ <ol class="toc-sub">
+ <li>Wie viel Extrapostpferde man nehmen m&uuml;sse.</li>
+ <li>Von Extrapostwagenkutschen, oder Chaisen &amp;c.</li>
+ <li>Warum man Wartegeld bezahlen mu&szlig;.</li>
+ </ol></li>
+<li><a href="#Von_Versendungen_mit_der_Post">Von Versendungen mit der Post.</a>
+ <ol class="toc-sub">
+ <li>Vom Frankiren der Briefe; wo es n&ouml;thig und wenn es nicht erforderlich ist.</li>
+ <li>Ueber den Preis des Briefporto's.</li>
+ <li>Von der Taxe der doppelten Briefe, der gerichtlichen Schriften, Manuscripte u.&nbsp;dergl.</li>
+ <li>Von ankommenden Briefen, oder was man beim Empfange der Briefe beobachten mu&szlig;.</li>
+ <li>Wie man mit Briefen, welche man nicht einl&ouml;sen will, zu verfahren hat.</li>
+ </ol></li>
+<li><a href="#Regeln_bei_Versendungen">Regeln bei Versendungen der Gelder und Packete mit der Post.</a>
+ <ol class="toc-sub">
+ <li>Wie man Geld in Briefe, Packete, Beutel, F&auml;&szlig;er u.&nbsp;dergl. einpacken und verwahren m&uuml;sse.</li>
+ <li>Vom richtigen Zeichnen der Packete.</li>
+ <li>Was beim Empfange der Geldbriefe und Packete zu beobachten.</li>
+ <li>Wie man sich zu verhalten hat, wenn unsre Sachen auf der Post verlohren, oder besch&auml;digt sind.</li>
+ <li>Ob und wie Briefe verlohren gehen und wie man sie zu suchen habe.</li>
+ <li>Vom Recommandiren der Briefe.</li>
+ <li>Was n&uuml;tzt das <em lang="la" xml:lang="la" class="antiqua">Cito</em> auf den Briefen?</li>
+ <li>Wegen Zur&uuml;ckfordern aufgegebner Briefe.</li>
+ <li>Von <em lang="fr" xml:lang="fr" class="antiqua">Poste restante</em> Briefen und Sachen.</li>
+ <li>Ob und wie man Geldvorsch&uuml;&szlig;e von der Post erhalten k&ouml;nne.</li>
+ </ol></li>
+<li><a href="#Von_Estaffetten">Von Estaffetten.</a>
+ <ol class="toc-sub">
+ <li>Was ist eine Staffette?</li>
+ <li>Was hat man beim Abschicken einer Staffette und beim Empfange derselben zu beobachten?</li>
+ <li>Wie viel eine Staffette kostet.</li>
+ </ol></li>
+<li><a href="#Von_Courieren">Von Courieren.</a>
+ <ol class="toc-sub">
+ <li>Von reitenden und fahrenden Couriers.</li>
+ <li>Wie schnell ein Courier reiten darf.</li>
+ <li>Was er bezahlen mu&szlig;.</li>
+ </ol></li>
+<li><a href="#Vom_sogenannten_Poststationsgelde">Vom Poststationsgelde.</a>
+ <ol class="toc-sub">
+ <li>Warum es bezahlt werden mu&szlig;.</li>
+ <li>Wer mu&szlig; Stationsgeld geben?</li>
+ <li>Strafe derjenigen, welche eine Station vorbeifahren, ohne Stationsgeb&uuml;hr zu berichtigen.</li>
+ <li>Von Lohn- und Miethskutschern und ob es wohlfeiler ist, sich derselben statt der Post zu bedienen.</li>
+ <li>Vom Postzwange.</li>
+ </ol></li>
+</ol>
+
+<div class="figcenter" style="width: 200px;">
+<img src="images/colophon.png" width="200" height="122" alt="" title="" />
+</div>
+
+
+
+<div class="new-h2"></div>
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_3">[3]</a></span></p>
+<h2><a name="Einleitung">Einleitung.</a></h2>
+
+
+<p>Das Postwesen ist gegenw&auml;rtig eine so ausgebreitete
+und weitgreiffende Anstalt, welche &uuml;berall ohne
+Zweifel die bequemste und wohlfeilste Gelegenheit,
+<em class="gesperrt">etwas zu versenden</em> und <em class="gesperrt">Reisen anzustellen</em>,
+darbietet, da&szlig; nicht leicht ein Mensch, der
+mit andern Menschen in Verbindung steht, desselben
+entbehren kann, oder sich eines andern Mittels
+zu jener Absicht bedienen wird. Es ist unstreitig
+eine der n&uuml;tzlichsten Erfindungen und wohlth&auml;tigsten
+Einrichtungen. Die Post verschaft nicht
+nur dem Handel- und Gewerbetreibenden Publiko
+t&auml;glich Vortheile und giebt vielen tausend Menschen
+Unterhalt; sondern sie dienet auch h&ouml;hern Zwecken
+<span class='pagenum'><a name="Page_4">[4]</a></span>
+f&uuml;r die ganze Menschheit. Das Postwesen ist, seit
+seiner Einrichtung, ein vorz&uuml;gliches Mittel gewesen,
+unsre jetzige Kultur bef&ouml;rdern, Wissenschaften
+und Aufkl&auml;rung ausbreiten zu helfen, indem es t&auml;glich
+den Gelehrten diente, Entdeckungen mitzutheilen
+und dem Genius der Humanit&auml;t den Sieg
+vorzubereiten. &ndash;</p>
+
+<p>Dennoch wird diese Anstalt von einem gro&szlig;en
+Theile des Publikums, selbst von solchen Leuten,
+denen sie t&auml;glich Nutzen verschaft, nicht geh&ouml;rig gesch&auml;tzt
+und geachtet. Wenigstens giebt man sich
+nicht &uuml;berall M&uuml;he genug, die Einrichtungen, welche
+im Allgemeinen und in den verschiedenen L&auml;ndern
+besonders, bei dem Postwesen gemacht sind,
+und wodurch dessen Betrieb und Bestand erhalten
+wird, kennen zu lernen und zu beobachten. Dagegen
+h&ouml;rt man fast <em class="gesperrt">t&auml;glich Klagen und Beschwerden
+&uuml;ber das Postwesen</em> und &uuml;ber
+Postbediente; daher entstehen so viele Verdr&uuml;&szlig;lichkeiten,
+Z&auml;nkereien und Streitigkeiten zwischen den
+Postofficianten und den Reisenden und denen, welche
+mit der Post etwas versenden, oder empfangen.
+Aus Unkunde des Postmechanismus entsteht
+nicht selten Verdru&szlig; und Verlust.</p>
+
+<p>Ich glaube daher ein nicht unn&uuml;tzes Gesch&auml;ft
+zu &uuml;bernehmen, wenn ich mich bem&uuml;he, hier einige
+<span class='pagenum'><a name="Page_5">[5]</a></span>
+<em class="gesperrt">Regeln und Nachrichten mitzutheilen,
+welche man befolgen mu&szlig;, um Verdru&szlig;
+und Verlust bei der Post zu vermeiden</em>.
+&ndash; Diese Regeln sollen und k&ouml;nnen jedoch nur allgemein
+seyn, und ich kann dabei nat&uuml;rlich nicht
+auf die eigenth&uuml;mlichen Posteinrichtungen irgend eines
+Staats, oder eines Orts, besonders R&uuml;cksicht
+nehmen. Da jedoch die Einrichtungen bei dem
+Postwesen, so wie es gegenw&auml;rtig in Europa beschaffen
+ist, im Wesentlichen gro&szlig;e Aehnlichkeit haben;
+so wird man sich mit der Befolgung dieser
+Anweisungen so ziemlich durch alle L&auml;nder, wo Posten
+sind und wo man sich derselben bedienen will,
+aushelfen k&ouml;nnen.</p>
+
+<p>F&uuml;r Leute, welche von Natur nicht zu Z&auml;nkereien
+geneigt sind und die sich alles, was man
+von ihnen fordert, gefallen lassen und ohne Widerrede
+thun und geben, was man verlangt, oder
+welche die Gabe besitzen, sich mit andern &uuml;ber vorkommende
+Zweifel und Mi&szlig;verst&auml;ndni&szlig;e auf eine
+leichte Art zu vereinigen, bedarf es dieser Regeln
+gr&ouml;&szlig;tentheils nicht. Allein solcher Menschen giebt
+es nicht viel und man kann es nicht fordern, da&szlig;
+alle, welche mit der Post reisen, oder etwas versenden
+und empfangen, bei vorkommenden Zweifeln,
+sich, ohne Aufkl&auml;rung deshalben zu erhalten,
+<span class='pagenum'><a name="Page_6">[6]</a></span>
+beruhigen sollen, zumal man zugeben mu&szlig;, da&szlig;
+sowohl von Seiten der Postofficianten, als von
+Seiten der Reisenden und Versender, Irrth&uuml;mer
+veranla&szlig;t und begangen werden k&ouml;nnen. &ndash; Jedoch
+mu&szlig; ich gleich vorl&auml;ufig, als eine Hauptregel
+festsetzen, da&szlig; man sich, wie schon Moral und
+Lebensklugheit heischen, &uuml;berall bem&uuml;hen m&uuml;sse,
+scheinbare Unbilligkeiten zu ertragen und sich zu beruhigen,
+wenn man angenehm leben, mithin auch
+friedlicher und schiedlicher mit der Post Verkehr haben
+will. Denn jede anscheinende Unbilligkeit sogleich
+auf der Stelle r&auml;chen und ausfechten zu wollen
+und &uuml;ber jeden, in diesem Fache uns aufsto&szlig;enden
+Zweifel augenblicklich von dem Postbedienten
+genugthuende Aufkl&auml;rung zu verlangen,
+f&uuml;hrt gew&ouml;hnlich zu noch gr&ouml;&szlig;ern Unannehmlichkeiten
+und Verdrie&szlig;lichkeiten.</p>
+
+<p>Statt dessen ist es besser und zweckm&auml;&szlig;iger, in
+allen solchen F&auml;llen, wo man sich bei der Post beleidigt,
+oder bevortheilt glaubt, sich nicht mit den
+Officianten in m&uuml;ndliche Discussionen einzulassen,
+wenn man nehmlich das Recht nicht offenbar auf
+der Seite hat und der Irrthum klar am Tage
+liegt, sondern unsre Beschwerden schriftlich aufzusetzen
+und sie entweder dem Postdirectorio des Landes,
+oder der Regierung selbst zu &uuml;bergeben. Von
+<span class='pagenum'><a name="Page_7">[7]</a></span>
+diesen Beh&ouml;rden wird sicherlich Aufkl&auml;rung des Vorfalls
+und Genugthuung erfolgen und mehr kann
+man mit Billigkeit nicht verlangen. Es schadet
+nichts, wenn eine solche Erkl&auml;rung, oder Genugthuung,
+nicht augenblicklich auf der Stelle gegeben
+wird, sondern erst mit der Zeit erfolgt. Man hat
+denn doch dadurch schon so viel erlangt, da&szlig; man
+Verdru&szlig; und Aerger vermieden hat, welches f&uuml;r
+die Gesundheit und Zufriedenheit kein geringer Gewinn
+ist. Die Oberpost&auml;mter und Landesregierungen
+sind denn doch verbunden, die angebrachten
+Beschwerden geh&ouml;rig zu untersuchen und zu entscheiden,
+welches auch von denselben sicher mit
+gr&ouml;&szlig;erm Nachdruck und Erfolge geschieht, als von
+einem Individuo durch Zank mit dem Postbedienten.
+Falls aber auch auf diesem Wege nichts auszurichten
+w&auml;re (wie leider bisweilen der Fall seyn
+kann) so bleibt freilich nichts &uuml;brig, wenn man
+nicht weiter oberrichterliche H&uuml;lfe suchen will, als
+vorl&auml;ufig die Beschwerden dem Publikum selbst zur
+Beurtheilung und Nachachtung vorzulegen. &ndash;</p>
+
+<p>Ueberhaupt mu&szlig; man jedoch in allen F&auml;llen,
+wo wir Beschwerden gegen die Post zu haben
+glauben, bedenken, da&szlig; der Postofficiant nach Vorschrift
+und Instruction handeln mu&szlig; und da&szlig; er es
+nicht leicht wagen werde, gegen Vorschrift und Instruction
+<span class='pagenum'><a name="Page_8">[8]</a></span>
+zu verfahren und dadurch Brodt und Ehre
+aufs Spiel zu setzen.</p>
+
+<p>Handelt er nach seiner Instruction; so f&auml;llt
+unsre Beschwerde gegen ihn von selbst weg und
+wir m&uuml;ssen es uns schon gefallen lassen, uns nach
+den Einrichtungen zu bequemen, welche an diesem
+Orte in Absicht des Postwesens gemacht sind, wenn
+wir nicht gegen diese selbst zu Felde ziehen k&ouml;nnen.
+Handelt er aber pflichtwidrig; so ist es desto besser,
+unsre Beschwerden vor seine Obern zu bringen, als
+sich mit ihm in Z&auml;nkerei einzulassen. Es ist &uuml;ber
+die&szlig; bekannt, da&szlig; in den meisten L&auml;ndern die Gesetze
+in dieser Hinsicht ziemlich bestimmt sind und
+da&szlig; nicht leicht eine Regierung mit ihren Bedienten
+durch die Finger sehen, sondern dem Reisenden
+und Correspondenten volle Gerechtigkeit widerfahren
+lassen werde. In manchen L&auml;ndern wird der
+herrschaftliche Bediente, der mit Fremden in Collision
+ger&auml;th, nur zu strenge behandelt und der
+Fremde oft zu sehr beg&uuml;nstigt. &ndash;</p>
+
+<hr/>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_9">[9]</a></span>
+Ich will nun <em class="gesperrt">erstlich</em> Regeln vortragen, welche
+man <em class="gesperrt">beim Reisen mit der Post</em> beobachten
+mu&szlig;, und alsdann <em class="gesperrt">zweitens</em> Anweisungen,
+welche <em class="gesperrt">bei Versendungen und beim Empfange
+von Sachen</em> mit der Post anwendbar
+sind.</p>
+
+
+
+<div class="new-h2"></div>
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_10">[10]</a></span></p>
+<h2><a name="Vom_Reisen_mit_der_Post">Vom Reisen mit der Post.</a></h2>
+
+
+<p>Wenn man mit der <em class="gesperrt">ordin&auml;ren Post</em> verreisen
+will; so wird es nothwendig seyn, sich zu
+erkundigen, an welchem Tage und zu welcher Tageszeit
+und Stunde die Post nach dem Orte, wohin
+man zu reisen gedenkt, abgehet. Dieses wird
+man leicht aus dem Kalender oder aus der sogenannten
+Posttabelle des Orts oder Landes, erfahren
+k&ouml;nnen. L&auml;cherlich genug ist es, aber der Fall
+tritt doch h&auml;ufig ein, da&szlig; es Leute giebt, welche
+sich einbilden, da&szlig; sobald sie sich im Posthause zu
+einer Reise melden, oder einen Brief abgeben, auch
+gleich eine Post an den Ort, wohin sie zu reisen,
+oder den Brief zu schicken w&uuml;nschen, abgehe, oder
+abgehen m&uuml;sse. Solche Leute giebt es nicht nur in
+den sogenannten niedrigen, sondern auch in den
+h&ouml;hern St&auml;nden. Und daher kann man schon abnehmen,
+da&szlig; die Einrichtungen des Postwesens
+noch nicht so allgemein bekannt sind, als sie es
+verdienen und da&szlig; die M&uuml;he, sie bekannter zu machen
+nicht unn&uuml;tz, sondern verdienstlich sei. &ndash;</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_11">[11]</a></span>
+Hat man den Tag der Abreise festgesetzt; so
+verf&uuml;gt man sich nach dem Posthause des Tages,
+oder doch wenigstens einige Stunden vorher, und
+giebt daselbst dem Postofficianten zu erkennen; da&szlig;
+man w&uuml;nsche, nach jenem Orte mit der <em class="gesperrt">ordin&auml;ren
+Post</em> zu reisen, und man bittet um einen
+Platz auf dem Wagen mit der Frage: wie viel daf&uuml;r
+bezahlt werden m&uuml;sse? &ndash; Hierauf pflegt dann
+von dem Postbedienten die Frage zu geschehen: ob
+man <em class="gesperrt">mit</em>, oder <em class="gesperrt">ohne Bagage</em> (mit einem Koffer,
+oder Gep&auml;cke u.&nbsp;d.&nbsp;gl. oder ohne dergleichen)
+reise? Diese Frage ist deshalben nothwendig, weil
+die Passagiertaxe f&uuml;r Personen, welche Koffer, oder
+anderes Gep&auml;ck, mit sich nehmen, nat&uuml;rlicher Weise
+h&ouml;her ist, als f&uuml;r solche, die ohne Bagage reisen.
+So zahlt z.&nbsp;B. auf den Preu&szlig;ischen Posten eine
+Person mit Bagage f&uuml;r die Meile 6 gute Groschen,
+ohne Bagage nur 4 Ggr. &ndash; Hat man sich hier&uuml;ber
+erkl&auml;rt; so fordert der Postofficiant das Postgeld.
+Wenn man nun die Meilenzahl nach dem
+Orte, wohin man will, wei&szlig;; so wird man leicht
+selbst berechnen k&ouml;nnen, ob seine Forderung richtig,
+oder falsch ist. Es ist gr&ouml;&szlig;tentheils &uuml;berall gebr&auml;uchlich,
+da&szlig; dieses Postgeld sogleich erlegt werde.
+Man thut also wohl, wenn man sich mit Landesm&uuml;nze
+versiehet und zwar in nicht zu kleinen Sorten,
+<span class='pagenum'><a name="Page_12">[12]</a></span>
+denn der Postbediente ist nicht verbunden,
+ausl&auml;ndisches Geld zu nehmen und das Nachz&auml;hlen
+in zu geringen M&uuml;nzsorten w&uuml;rde ihm zu viel von
+seiner &auml;usserst eingeschr&auml;nkten Zeit rauben. Alsdann
+kann man sich erkundigen, den wie vielsten Platz
+man auf dem Postwagen bekommen werde und
+um welche Zeit man sich zur Abfahrt einfinden
+m&uuml;sse. &ndash;</p>
+
+<p>Bei einigen Post&auml;mtern erh&auml;lt man einen Zettel,
+oder Schein, worauf bemerkt ist, da&szlig; man
+den, oder jenen Platz auf dieser, oder jener Post
+bezahlt habe. Wo solche Zetteln nicht gebr&auml;uchlich
+sind, da werden doch die Reisenden, so wie sie sich
+melden, nach der Reihe, angeschrieben und hiernach
+wird bei der Abfahrt jedem sein Platz angewiesen.
+Die Pl&auml;tze auf einem Postwagen haben
+dadurch vor einander Vorz&uuml;ge, da&szlig; einige hinten,
+andre vorn unter dem Verdecke, andere gar au&szlig;er
+dem Verdecke, und noch andre grade auf der Achse,
+wo man die St&ouml;&szlig;e des Wagens am heftigsten empfindet,
+sind. Die besten Stellen werden gew&ouml;hnlich
+in der Mitte seyn. Es wird vergeblich seyn,
+einen andern Platz, als den man der Ordnung
+nach, wie man sich gemeldet hat, erhalten mu&szlig;, zu
+verlangen, denn die Postbedienten richten sich hierbei
+nach der Regel der Mahlm&uuml;ller, welche sagt:
+<span class='pagenum'><a name="Page_13">[13]</a></span>
+wer zuerst k&ouml;mmt, der mahlt zuerst, und sie k&ouml;nnen
+von dieser Ordnung nicht abgehen, weil sie sonst
+andern mitreisenden Passagieren Unrecht thun und
+diese sich solches nicht gefallen lassen, sondern sich
+dagegen beschweren w&uuml;rden. Auch wird es vergeblich
+seyn, von dem geforderten Postgelde etwas abziehen
+zu wollen, denn der Postofficiant kann davon,
+weil es taxm&auml;&szlig;ig ist und er es nach der Taxe
+in Rechnung bringen mu&szlig;, nichts erlassen.</p>
+
+<p>Nur in dem Falle, wenn man sogleich g&uuml;ltige
+Beweise des Unverm&ouml;gens, oder Armuth beibringen
+k&ouml;nnte, w&uuml;rde man durch bescheidene Vorstellungen
+versuchen d&uuml;rfen, einen Nachla&szlig; an dem
+Passagiergelde zu erhalten. Eigentlich kann jedoch
+ein solcher Nachla&szlig; von keinem Postofficianten, als
+auf besondern Befehl seiner Vorgesetzten, oder des
+Landesherrn, noch weniger kann von ihm g&auml;nzliche
+Postfreiheit ohne besondre Anweisung der Herrschaft
+bewilligt werden. Denn bei allen Posten ist
+es nat&uuml;rlicher Weise allgemeines Prinzip, da&szlig; jeder,
+der mit der Post reiset und alles, was mit der
+Post versandt wird, bezahlen mu&szlig;, wovon kein Officiant,
+ohne besondre Verf&uuml;gung seiner Obern, abgehen
+darf. Die Postmeister sind nicht Eigenth&uuml;mer,
+sondern nur Verwalter der Posten, mithin
+verpflichtet, alle Eink&uuml;nfte nach der vorgeschriebenen
+<span class='pagenum'><a name="Page_14">[14]</a></span>
+Taxe zu berechnen. Post- oder Portofreiheit,
+oder Befreiung von Bezahlung des Postgeldes kann
+nur vom Landesherrn ertheilt werden und erstreckt
+sich nie weiter, als in dem Maa&szlig;e, in welchem sie
+ausdr&uuml;cklich bewilligt ist. Solche Portobefreiung
+pflegt nur gewissen Personen wegen ihrer gemeinn&uuml;tzigen
+Unternehmungen, oder f&uuml;r bestimmte Gesch&auml;fte
+ertheilt zu werden.</p>
+
+<p>Will man auf der Reise mit der ordin&auml;ren
+Post <em class="gesperrt">Bagage</em> mitnehmen; so mu&szlig; man sich erkundigen,
+wie viele Pfunde man frei mit sich f&uuml;hren
+d&uuml;rfe? &ndash; Da nun auf einigen Posten einem
+Passagiere, der das volle Postgeld bezahlt, 50, auf
+andern Posten weniger, auf einigen andern hingegen
+mehr, nehmlich etwa 60 bis 70 Pfund freigelassen
+werden; so wird jeder Passagier, der die
+Schwere seines Koffers, oder seiner Bagage wei&szlig;,
+selbst ausrechnen k&ouml;nnen, f&uuml;r wie viel Pfund er
+noch besonders bezahlen m&uuml;sse. Dieses Uebergewicht,
+welches ein Reisender auf der ordin&auml;ren Post,
+ausser der bewilligten Pfundezahl, mit sich f&uuml;hrt,
+hei&szlig;t in der Postsprache: <em class="gesperrt">Ueberfracht</em> und auch
+das daf&uuml;r zu erlegende Geld selbst wird Ueberfracht
+genannt. Fast bei allen Posten wird es jedoch mit
+dieser Ueberfracht nicht zum strengsten genommen.
+Theils wird auf einige Pfunde, wenn es die Umst&auml;nde
+<span class='pagenum'><a name="Page_15">[15]</a></span>
+gestatten, nicht geachtet, theils wird auch die
+Ueberfracht selbst bei den meisten Posten nur nach
+der geringern Victualien- und B&uuml;chertaxe, welche
+gew&ouml;hnlich <sup>1</sup>/<sub>4</sub> oder <sup>1</sup>/<sub>3</sub> geringer ist, als die Taxe f&uuml;r
+andre Waaren, genommen und bezahlt. Wenn
+nun ein Passagier die Pfundezahl seiner Ueberfracht
+wei&szlig; und die Taxe, oder wieviel f&uuml;r 1 Pfund
+bis an seinen Bestimmungsort, oder nach der Station,
+wohin er das Postgeld zahlt, gegeben werden
+mu&szlig;; so wird er auch leicht selbst berechnen k&ouml;nnen,
+wie viel Ueberfracht er noch bezahlen m&uuml;sse
+und es ist rathsam, solches, sobald es gefordert
+wird, ohne Anstand zu erlegen. Der Postbediente
+ist verpflichtet, die Bagage der Passagiere w&auml;gen zu
+lassen und f&uuml;r die Ueberfracht Bezahlung einzufordern
+und in Rechnung zu bringen, und da er sowohl,
+als der Postwagenmeister, welcher das W&auml;gen
+verrichtet, beeidigte Staatsdiener sind, welche
+nach ihrer Instruction verfahren m&uuml;ssen; so wird
+es vergeblich seyn, wenn ein Passagier von der
+Ueberfracht etwas abdingen, oder sie sogar verweigern
+wollte. Der Postbediente, welcher hierbei
+seine Pflicht vernachl&auml;ssigt, steht in Gefahr, da&szlig;
+eine folgende Poststation die Bagage der Passagiere
+nachw&auml;gt, und er also wenigstens aus seiner
+Tasche ersetzen m&uuml;sse, was er zu wenig berechnet
+<span class='pagenum'><a name="Page_16">[16]</a></span>
+hat. Das W&auml;gen der Bagage der Passagiere, so
+wie &uuml;berhaupt aller auf dem Postwagen befindlichen
+P&auml;ckereien, ist schon deshalben nothwendig, weil
+die Post nur mit einer bestimmten Pfundezahl
+nach Ma&szlig;gabe der Pferdezahl und nach Beschaffenheit
+des Wagens und des Weges, belastet werden
+darf.</p>
+
+<p>Bemerkt ein Passagier, da&szlig; ihm zu viel Ueberfracht
+abgefordert wird; so kann er dar&uuml;ber
+Vorstellungen thun und bitten, da&szlig; seine Bagage
+in seiner Gegenwart gewogen werde. Will man
+sich dazu nicht verstehen; so bleibt dem Passagier
+das Mittel offen, seine Bagage auf der folgenden
+Poststation, oder an dem Orte, wo er die Post
+verl&auml;&szlig;t, nachw&auml;gen zu lassen und daselbst heraus
+zu fordern, was er anfangs zu viel bezahlt hat.
+Wird ihm die&szlig; auch hier verweigert, dann ist freilich
+nichts &uuml;brig, als den Vorfall dem Oberpostamte,
+oder der Landesregierung schriftlich anzuzeigen,
+wobei jedoch, wie sich von selbst versteht, erforderlich
+ist, da&szlig; man die Bagage in Gegenwart
+von Zeugen genau gewogen habe, und man kann
+alsdann versichert seyn, da&szlig; rechtliche Genugthuung
+erfolgen werde.</p>
+
+<p>K&ouml;mmt es endlich zur Abfahrt des Postwagens;
+so mu&szlig; man sich zeitig geh&ouml;rig eingefunden
+<span class='pagenum'><a name="Page_17">[17]</a></span>
+haben, damit die Post nicht zu warten brauche,
+wobei man sonst Gefahr l&auml;uft, da&szlig; die Post, wenn
+man uns vergeblich erwartet und gesucht hat, abf&auml;hrt.
+In diesem Falle bleibe dem Passagier nichts
+&uuml;brig, als der Post sogleich nachzueilen, wenn er
+noch Hofnung hat, sie einholen zu k&ouml;nnen, oder
+falls die&szlig; nicht mehr m&ouml;glich w&auml;re, bis zum n&auml;chsten
+Posttage zu warten, wobei man jedoch Gefahr
+l&auml;uft, das Passagiergeld noch einmal bezahlen zu
+m&uuml;ssen, welches auch nicht unbillig ist, wenn entweder
+bei dieser Post ein anderer Reisender abgewiesen
+wurde, weil die Pl&auml;tze schon besetzt waren,
+oder weil bei der k&uuml;nftigen ein anderer Passagier
+auf unsern Platz angenommen werden konnte.
+Denn nat&uuml;rlicher Weise kann auf einen Postwagen
+nur eine bestimmte Anzahl Reisender, so viel
+nehmlich Platz und Gewicht verstatten, angenommen
+werden.</p>
+
+<p>Ehe man jedoch abf&auml;hrt, mu&szlig; man sich noch
+mit den sogenannten Postgeh&uuml;lfen und dienstbaren
+Geistern, als da sind der Kofferschieber, welcher
+unsre Bagage aus unsrer Wohnung nach dem Posthause
+geholt hat, und der Wagenmeister, welcher
+die Bagage packt, die Sitze auf dem Wagen anweiset
+und die Treppe zum Aufsteigen an den Wagen
+setzt, abfinden. Wenn man grade nicht wei&szlig;,
+<span class='pagenum'><a name="Page_18">[18]</a></span>
+wie viel man einem solchen Manne geben mu&szlig;; so
+kann man ihm sicher 2 Ggr. bieten und froh seyn,
+wenn man damit losk&ouml;mmt. Gew&ouml;hnlich erh&auml;lt
+der Kofferschieber nach Maa&szlig;gabe der Entfernung,
+woher er die Bagage geholt hat, 2, 3, 4 auch
+6 Ggr. der Wagenmeister 2 und der Mann an
+der Treppe 1 Ggr. Wo mehrere dieser Chargen in
+einer Person vereinigt sind, da steht es um den
+Geldbeutel des Reisenden desto besser. Weil bei
+den Post&auml;mtern einmal Leute gehalten werden, um
+die Bagage der Reisenden zur geh&ouml;rigen Zeit herbei
+zu holen und diese Leute von diesem Gesch&auml;ft leben
+m&uuml;ssen: so wird es nicht f&uuml;glich erlaubt seyn,
+die Sachen durch eigene Leute nach der Post zu
+schicken, welches auch schon deswegen nicht rathsam
+ist, weil man selten den rechten Zeitpunkt
+treffen und entweder zu fr&uuml;h oder zu sp&auml;t damit
+kommen w&uuml;rde. Besser ist es also, wenn man
+auch hierbei dem einmal eingef&uuml;hrten Gebrauche
+folgt, wodurch unsre Bagage zugleich der Aufsicht
+dieser Postbediente in Verwahrung gegeben wird,
+wenn gleich die Ausgaben dadurch sich etwas vermehren.
+&ndash; Ueberhaupt will ich jedem Reisenden
+den Rath geben, die Reisekosten nicht zu genau
+vorher zu bestimmen und festzusetzen. Denn ob
+gleich bei den Posten alles seine bestimmte Taxe
+<span class='pagenum'><a name="Page_19">[19]</a></span>
+hat; so k&ouml;nnen beim Reisen doch F&auml;lle eintreten,
+wo die Nebenausgaben sich nicht vorher genau bestimmen
+lassen. Es hie&szlig; ja schon lange im Sprichworte:</p>
+
+<div class="poem"><div class="stanza">
+<span class="i0">Wer mit der Post reiset,<br /></span>
+<span class="i0">Mu&szlig; eines Lasttr&auml;gers R&uuml;cken<br /></span>
+<span class="i0">und eines F&uuml;rsten Beutel haben,<br /></span>
+</div></div>
+
+<p>weil das Fahren mit der Post nicht nur wegen der
+in den meisten L&auml;ndern &uuml;blichen unbequemen Postwagen
+und schlechten Wegen, worauf es gewaltige
+Ribben- und R&uuml;ckenst&ouml;&szlig;e setzt, sehr unbequem, sondern
+auch gew&ouml;hnlich mit mehr Kosten verkn&uuml;pft
+ist, als man sich einbildet, denn ausser dem taxm&auml;&szlig;igen
+Passagiergelde, belaufen sich die Ausgaben
+an Trinkgeldern f&uuml;r Wagenmeister, Kofferschieber,
+Postillons &amp;c. wohl eben so hoch, die Zehrungskosten,
+wozu man oft durch die Reisegesellschaft
+veranla&szlig;t wird, ungerechnet.</p>
+
+<p>Jedoch ist die ordin&auml;re Post noch immer die
+wohlfeilste Art zu reisen und zugleich mit obiger
+Einschr&auml;nkung die bequemste. Denn schwerlich wird
+man auf eine andre Weise, weder mit einem
+Miethpferde, noch mit einer Lohnkutsche, die Meile
+mit 6 bis 8 Ggr. bestreiten k&ouml;nnen.</p>
+
+<p>Vor der Abfahrt ist noch eins zu beobachten
+und zwar noch eine wichtige Angelegenheit! Jedem
+<span class='pagenum'><a name="Page_20">[20]</a></span>
+Passagier ist anzurathen, da&szlig; er selbst zusehe, nicht
+nur, wohin und wie man seinen Koffer gesetzt und
+befestigt habe, sondern auch wo seine &uuml;brigen Sachen
+auf dem Wagen geblieben sind. &ndash; Nach den
+gemeinen Rechten sollte zwar die Post f&uuml;r die Sicherheit
+der Bagage der Reisenden bei den ordin&auml;ren
+Posten haften, da sie f&uuml;r den Transport, mithin
+auch f&uuml;r die Aufsicht bezahlt wird; allein in
+den meisten L&auml;ndern hat man zu verordnen beliebt,
+da&szlig; die mit den Posten Reisenden &uuml;ber ihre Bagage
+selbst wachen m&uuml;ssen und da&szlig; also denselben
+im Fall eines Verlustes, nichts verg&uuml;tet werden
+soll, besonders wenn kein Schaffner oder Conducteur
+auf dem Postwagen ist, dem die Verwahrung
+der Sachen ausdr&uuml;cklich aufgetragen wird.
+Wo eine solche Verordnung ist, da wird ein Passagier,
+dem der Koffer vom Postwagen verlohren
+geht, entweder ganz vergeblich den Schutz der Gerechtigkeit
+anflehen, oder doch das Ende seiner
+Klage nicht ohne Verdru&szlig; und Schaden erleben.
+Anzurathen ist es also dem Reisenden, da&szlig; er auf
+der Reise so oft, als er kann, sich nach seinen
+Sachen umsehe und solche, wo es n&ouml;thig scheint
+sichern l&auml;&szlig;t, ja es ist sogar rathsam, da&szlig; man
+selbst Stricke oder Ketten an die Koffer gebe, um
+sie damit befestigen zu lassen. Wird jedoch die
+<span class='pagenum'><a name="Page_21">[21]</a></span>
+Bagage von Seiten der Post ausdr&uuml;cklich in Verwahrung
+genommen, oder auf deren Veranlassung
+auf einen Postbeiwagen gepackt; so kann man mit
+allem Fug, wenn etwas verlohren geht, auf Erstattung
+des Werths dringen, welche denn auch,
+nach geh&ouml;riger Untersuchung und Entscheidung, nicht
+entstehen kann.</p>
+
+<p>K&ouml;mmt man auf der Reise zu einer andern
+Poststation, wo die Pferde gewechselt werden; so
+hat man sich mit dem Postillon, der bis dahin
+gefahren hat, abzufinden, indem man ihm ein
+Trinkgeld reichen mu&szlig;, welches derselbe mit einem
+gewissen Rechte fordert, und welches gew&ouml;hnlich
+auf eine Station von 2 bis 3 Meilen in 2 Ggr.
+besteht. Ausser diesem soll zwar der Postillon zu
+seiner Zehrung nichts verlangen, allein es geht gew&ouml;hnlich
+so rein nicht ab, und die Reisenden werden
+nicht immer umhin k&ouml;nnen, ihm vor einem
+Wirthshause, wo er etwa anh&auml;lt, einen Trunk reichen
+zu lassen. In einigen L&auml;ndern ist jedoch die
+lobenswerthe Einrichtung, da&szlig; die Reisenden alle
+diese kleinen Nebenausgaben an Trinkgeldern f&uuml;r
+Postillions u.&nbsp;dergl. gleich bei dem Postamte taxm&auml;&szlig;ig
+berichtigen k&ouml;nnen, so da&szlig; ihnen auf der
+Reise weiter nichts abgefordert werden darf. &ndash;</p>
+
+<p>Auf einer solchen Wechselstation wird es auch
+<span class='pagenum'><a name="Page_22">[22]</a></span>
+rathsam seyn, sich gleich bei der Ankunft zu erkundigen,
+wie lange die Post sich daselbst aufhalten
+werde, damit man sich in Absicht der Gesch&auml;fte,
+welche man an diesem Orte etwa zu verrichten hat,
+oder wegen der Ruhe, der man sich &uuml;berlassen,
+oder wegen der Erfrischung, welche man zu sich nehmen
+will, darnach einrichten k&ouml;nne, um gegen die Zeit
+der Abfahrt wieder geh&ouml;rig bereit zu seyn.</p>
+
+<p>Ist man endlich an den Ort der Bestimmung
+gekommen; so mu&szlig; man nicht fr&uuml;her das Posthaus
+verlassen, ehe man nicht seinen Koffer und
+andere Sachen mitnehmen kann, weil sonst leicht
+eine Verwechselung vorgehen, oder ein Fremder sich
+unsre Sachen zueignen und mit fortnehmen k&ouml;nnte,
+welches lediglich uns zur Last fallen w&uuml;rde. Ausser
+dem Koffer noch viele andere kleinen Packete,
+Schachteln und dergl. auf der Post bei sich zu f&uuml;hren
+ist nicht rathsam, theils weil diese leicht besch&auml;digt
+und nicht gut verwahrt werden k&ouml;nnen,
+theils auch weil sie gew&ouml;hnlich dem Reisenden selbst
+zur Last sind.</p>
+
+
+
+<div class="new-h2"></div>
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_23">[23]</a></span></p>
+<h2><a name="Vom_Reisen_mit_Extra-Post">Vom Reisen mit Extra-Post.</a></h2>
+
+
+<p><em class="gesperrt">Extra-Post</em> ist dadurch von <em class="gesperrt">ordin&auml;ren
+Posten</em> verschieden, da&szlig; wie letztere immer an gewissen
+Tagen und in bestimmter Zeit, es m&ouml;gen
+sich Reisende dazu angefunden haben, oder nicht,
+abgehen und ankommen, erstere alsdann nur f&auml;hrt,
+wenn es von Reisenden besonders verlangt wird
+und die dabei erforderlichen Kosten von denselben
+bezahlt werden. Ordin&auml;re Posten gehen auf Kosten
+der Landesherren; sie m&uuml;ssen immer zu der einmal
+bestimmten Zeit abgefertigt werden, auch wenn einmal
+kein Passagier sich dazu eingefunden h&auml;tte, oder
+sonst keine Ladung, auch nicht einmal ein Brief,
+vorhanden w&auml;re. Die dabei erforderlichen, einmal
+festgesetzten Kosten werden aus der Postkasse bestritten.
+Extra-Posten gehen aber blos auf Verlangen
+und zur Bequemlichkeit einzelner Reisenden.
+Die Postkasse hat gew&ouml;hnlich davon keine Eink&uuml;nfte.
+Das Extra-Postwesen ist lediglich eine besondere
+<span class='pagenum'><a name="Page_24">[24]</a></span>
+Polizei-Einrichtung eines Landes, worin
+schon ordin&auml;re Posten sind, wodurch Reisende, welche
+mit den ordin&auml;ren Posten nicht reisen wollen
+und k&ouml;nnen, auf eine postm&auml;&szlig;ige Art, von Station
+zu Station, durch die, f&uuml;r ordin&auml;re Posten
+bestimmten Pferde und Postillons, unter der Direction
+der Postmeister, f&uuml;r ein landesherrlich bestimmtes
+Fuhrlohn und f&uuml;r festgesetzte Geb&uuml;hren,
+fortgeschaft werden. Blos zur Bequemlichkeit solcher
+Reisenden ist angeordnet, da&szlig; die Posthalter,
+wenn sich Reisende um Extra-Post melden, anspannen
+lassen und sie in bestimmter Zeitfrist von
+einer Poststation zur andern bringen lassen m&uuml;ssen.
+Solche Reisende haben nun entweder eigene Wagen,
+oder in deren Ermangelung m&uuml;ssen die
+Posthalter ihnen Wagen f&uuml;r bestimmte Geb&uuml;hren
+leihen.</p>
+
+<p>Wer mit <em class="gesperrt">Extra-Post</em> reisen will, hat dabei
+folgendes zu beobachten. Wenn man die Stunde
+der Abreise bestimmt hat; so bestellt man bei dem
+Postamte die Anzahl Pferde, welche man bedarf,
+und zeiget zugleich an, wohin man zu reisen gedenkt
+und da&szlig; man entweder einen eigenen Wagen
+habe, oder nicht, in welchem letztern Falle man
+die Art des Wagen, den man zu haben w&uuml;nscht,
+bestimmen mu&szlig;. An den meisten Oertern ist es
+<span class='pagenum'><a name="Page_25">[25]</a></span>
+alsdann gebr&auml;uchlich, da&szlig; der Postwagenmeister
+k&ouml;mmt, um den Wagen, worin man reisen, nebst
+der Bagage, welche man mitnehmen will, zu besehen,
+und darnach zu beurtheilen, ob der Wagen
+nebst der bestimmten Bagage und der Zahl der
+Reisenden durch so viel Pferde, als man bestellt
+hat, fortgeschaft werden k&ouml;nne, oder nicht. Denn
+in den Extrapost-Ordnungen, oder Reglements, ist
+nat&uuml;rlicher Weise bestimmt, wie viel Pferde zu einer
+Kutsche, oder Chaise und zu einer gewissen Anzahl
+von Personen und Anzahl von Pfunden der
+Bagage, genommen werden sollen, damit die Pferde
+nicht &uuml;ber Geb&uuml;hr bel&auml;stigt werden, sondern die
+bestimmten Stunden halten k&ouml;nnen; denn man mu&szlig;
+so wenig die ordin&auml;ren, als Extraposten wie
+Frachtwagen ansehen und behandeln. Findet nun
+der Wagenmeister hierbei nichts zu erinnern; so
+schmiert er den Wagen, ordert das Aufpacken der
+Bagage an und l&auml;&szlig;t sich das Fuhrlohn nebst seiner
+Geb&uuml;hr reichen. Wenn man wei&szlig;, wie hoch die
+Taxe f&uuml;r ein Extrapostpferd auf die Meile ist;
+so wird man leicht abnehmen k&ouml;nnen, ob seine Forderung
+richtig, oder falsch ist. Diese Taxe ist nicht
+&uuml;berall und immer gleich, sondern sie wird in den
+verschiedenen L&auml;ndern von den Landesregierungen
+gew&ouml;hnlich nach Maa&szlig;gabe der Korn- und F&uuml;tterungspreise
+<span class='pagenum'><a name="Page_26">[26]</a></span>
+festgesetzt, und da sie ehemals, bei
+niedrigern Preisen, vom Pferde auf die Meile 6&ndash;8 Ggr.
+betrug; so ist sie hingegen jetzt hier und
+da auf 10, 12&ndash;14 und mehrere Ggr. erh&ouml;het.
+Die Anzeige von der Taxe des Extrapostgeldes und
+der Geb&uuml;hren f&uuml;r Wagenmeister und Postillons ist
+gew&ouml;hnlich in den Posth&auml;usern &ouml;ffentlich angeschlagen;
+in dessen Ermanglung wird der Reisende
+wohlthun, sich deshalben bei den Postmeistern zu
+erkundigen. Hat man nicht selbst einen Wagen;
+so mu&szlig; man allerdings f&uuml;r den Wagen, welchen
+die Post, oder der Extrapostfahrer, zu unsrer
+Reise darleihet, besonders bezahlen, welches gew&ouml;hnlich
+f&uuml;r eine Chaise auf die Meile 4 Ggr. und
+f&uuml;r eine Kutsche 6 Ggr. betr&auml;gt; einen ordin&auml;ren offenen
+Wagen erhalten jedoch die Reisenden an vielen
+Orten umsonst, indem die Geb&uuml;hren daf&uuml;r schon
+im Fuhrlohn begriffen sind. Man wird aber auch
+nicht immer, besonders an kleinen Oertern Kutschen
+und Chaisen antreffen und erhalten k&ouml;nnen,
+sondern sich oft mit offenen Wagen behelfen
+m&uuml;ssen.</p>
+
+<p>Man mu&szlig; sich so einrichten, da&szlig; man p&uuml;nktlich
+zu der Zeit, zu der die Pferde bestellt und vorgespannt
+sind, sich einsetzen und abreisen k&ouml;nne,
+weil man sonst, wenn man die Pferde warten
+<span class='pagenum'><a name="Page_27">[27]</a></span>
+l&auml;&szlig;t, &ndash; <em class="gesperrt">Wartegeld</em> bezahlen mu&szlig;, und zwar,
+nachdem es die Postordnung des Orts bestimmt,
+1 bis 2 Ggr. auf jedes Pferd f&uuml;r jede Stunde des
+Verzugs der Abfahrt.</p>
+
+<p>Diese Verg&uuml;tung f&uuml;r das Warten der Postpferde
+ist keines Weges unbillig, weil die Postpferde
+nicht von der Willk&uuml;hr und Gem&auml;chlichkeit einzelner
+Reisenden abh&auml;ngen d&uuml;rfen und weil sie jederzeit
+Geld verdienen m&uuml;ssen, und sie auch nicht auf andre
+Art gebraucht werden, wenigstens ruhen k&ouml;nnten,
+wenn sie nicht auf uns warten m&uuml;&szlig;ten. Mit noch
+gr&ouml;&szlig;erm Rechte kann diese Verg&uuml;tung von uns gefordert
+werden, wenn wir durch einen auf der Reiseroute
+vorausgeschickten Laufzettel die Postpferde auf
+eine gewisse Zeit bestellt haben und doch durch eigenes
+Verschulden uns versp&auml;ten.</p>
+
+<p>K&ouml;mmt man nun mit solcher Extra-Post zu
+einer Poststation, wo frische Pferde genommen
+werden m&uuml;ssen; so kann man allerdings verlangen,
+h&ouml;chstens binnen einer halben Stunde weiter expedirt
+zu werden, allein wenn man die Pferde nicht
+vorher durch einen Laufzettel bestellt hat; so wird
+man es sich nicht selten gefallen lassen m&uuml;ssen, <sup>3</sup>/<sub>4</sub>
+oder eine volle Stunde zu warten. Denn die vorzuspannenden
+Pferde m&uuml;ssen doch erst zubereitet,
+vielleicht m&uuml;ssen sie erst vom Acker hereingeholt
+<span class='pagenum'><a name="Page_28">[28]</a></span>
+werden. Man kann nicht verlangen und erwarten,
+da&szlig; der Postmeister an einem kleinen Orte best&auml;ndig
+eine Menge Pferde aufs ungewisse im Stalle
+stehen und auf unsre unangemeldete Ankunft sie schon
+bereit habe. Es ist genug, wenn er in diesem
+Falle die ihm vorgeschriebene Ordnung beobachtet,
+wenn diese den Umst&auml;nden angemessen ist, welches
+leider auch nicht immer ist, weil diejenigen Leute,
+welche sich solche Verordnungen entwerfen, selten in der
+Lage gewesen sind, die M&ouml;glichkeit der Ausf&uuml;hrung
+derselben selbst versucht und erfahren zu haben.</p>
+
+<p>Hier&uuml;ber mit dem Posthalter Zank anzufangen,
+w&uuml;rde vergeblich, in manchem Falle sogar unbillig
+seyn. Der Reisende thut wohl, wenn er ihn um
+m&ouml;glichst geschwinde Fortschaffung ersucht und da
+richtet man gew&ouml;hnlich mit freundlichen Worten
+mehr aus, als durch Forderung der Strenge, oder
+durch Androhung vom Anklagen und Rache. Der
+Postmeister kann durch gutes Fahren leicht die Zeit
+wieder einbringen lassen, die etwa durch ihn vers&auml;umt
+wurde. Gr&ouml;&szlig;tentheils ist es &uuml;berall Regel,
+da&szlig; eine Extrapost mit eben so viel Pferden, womit
+sie ausfuhr und auf einer Station ankam, weiter
+gebracht werden m&uuml;sse. Weniger Pferde zu
+nehmen, h&auml;ngt also nicht von den Reisenden ab.
+Nur da, wo der Weg vorz&uuml;glich gut ist, wird eine
+<span class='pagenum'><a name="Page_29">[29]</a></span>
+verh&auml;ltni&szlig;m&auml;&szlig;ige Verringerung der Pferdezahl verstattet.
+Hingegen m&uuml;ssen auch die mit Extrapost
+reisenden, wo schlechtere Wege sind, sich eine Vermehrung
+der Pferdezahl auf ihre Kosten gefallen
+lassen. Dieses werden sie um so lieber, wenn ein
+Postmeister, ausser den bezahlten Pferden, auch
+mehr zur Erleichterung seiner Pferde, unentgeldlich
+vorspannen l&auml;&szlig;t. &ndash;</p>
+
+<p>Bei einer Extrapostreise ist man noch mehr
+verbunden, auf seine Koffer und Bagage selbst
+wachsam zu seyn und sich, in Absicht des Aufpackens,
+nicht auf den Postillon, oder Wagenmeister,
+zu verlassen. Denn hier gehet alles auf des Reisenden
+Kosten und Gefahr. Die Post ist weiter
+ihm nichts schuldig, als ihn f&uuml;r die bestimmte Geb&uuml;hr
+in einer bestimmten Zeit von einer Station
+zur andern zu schaffen. Sie nimmt von seiner Bagage
+weiter keine Notitz, als da&szlig; sie f&uuml;r die bezahlten
+Pferde nicht zu schwer sei. Bei einem vorfallenden
+Verluste wird also die Post nichts ersetzen
+und wenn sich der Postillion beim Aufpacken
+oder Befestigen der Bagage sollte etwas zu
+Schulden kommen lassen, so wird es doch schwer
+halten, von dem armen Teufel Erstattung zu erlangen.</p>
+
+<p>Um den Unannehmlichkeiten, welche durch die
+<span class='pagenum'><a name="Page_30">[30]</a></span>
+Verschiedenheit des Geldes entstehen, auszuweichen,
+thut man wohl, sich mit M&uuml;nze desjenigen Landes,
+in welchem man reiset, zu versehen. Freilich ist es
+unangenehm, wenn ein Sachse seine Pistole im
+Hann&ouml;verschen nur zu 4 Rthlr. 16 Ggr. ausgeben
+kann; allein man kann doch nicht verlangen, da&szlig;
+der Postbediente den Verlust tragen soll, da derselbe
+auf Landesm&uuml;nze angewiesen ist, und deren
+Werth in Rechnung und an die Herrschaftliche Kasse
+abliefern mu&szlig;. Will ein Reisender immer erst bei
+jeder Post wechseln, sein Geld nach dem Cours
+reduciren und dar&uuml;ber mit den Postofficianten abrechnen;
+so entstehet dadurch leicht Mi&szlig;verst&auml;ndni&szlig;,
+wenigstens Aufenthalt, wobei der Postmann
+verdr&uuml;&szlig;lich werden kann, zumal wenn man ihm
+ausl&auml;ndische M&uuml;nze aufb&uuml;rdet, welche er an seinem
+Orte nicht wieder anbringen kann. Oesterreichische
+und Reichs-Kreutzerst&uuml;cke, Batzen u.&nbsp;dergl. nimmt
+man im n&ouml;rdlichen Deutschland nicht gern, auch
+nicht mit Agio. Den hierdurch entstehenden Verlust
+mu&szlig; der Reisende tragen und zu seinen &uuml;brigen
+Reisekosten schlagen. Er mag sich deshalben
+&uuml;ber die verschiedenen M&uuml;nzherren beklagen, welche
+sich noch nicht zu einerlei M&uuml;nzfu&szlig; haben vereinigen
+wollen. &ndash;</p>
+
+
+
+<div class="new-h2"></div>
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_31">[31]</a></span></p>
+<h2><a name="Von_Versendungen_mit_der_Post">Von Versendungen mit der Post.</a></h2>
+
+
+<p>Wer <em class="gesperrt">Briefe</em> mit der Post abschickt, welche der
+Empf&auml;nger postfrei erhalten, wof&uuml;r derselbe kein
+Postgeld (Porto) bezahlen soll, der mu&szlig; <em class="gesperrt">franco</em>,
+oder <em class="gesperrt">frei</em>, oder <em class="gesperrt">postfrei</em>, darauf schreiben
+und bei der Aufgabe das ihm daf&uuml;r abgeforderte
+Geld bezahlen.</p>
+
+<p>Nach der Postsprache hei&szlig;t &uuml;berhaupt alles
+Geld, welches f&uuml;r Transportirung der Briefe, Gelder,
+Packete &amp;c. an Fracht, von dem Absender, oder
+von dem Empf&auml;nger, bezahlt werden mu&szlig;: <em class="gesperrt">Porto</em>.
+&ndash; Zugleich hei&szlig;en auch solche Briefe, welche
+abgeschickt werden, ohne da&szlig; daf&uuml;r am Orte der
+Aufgabe Porto bezahlt ist, die also nicht frankirt
+sind, sondern wof&uuml;r erst der Empf&auml;nger die Fracht,
+oder den Lohn an die Post bezahlen soll: <em class="gesperrt">Portobriefe</em>.
+Mithin hei&szlig;t, einen Brief, oder ein
+Packet u.&nbsp;dergl. <em class="gesperrt">Porto abschicken</em>, daf&uuml;r am
+Orte der Absendung nichts bezahlen, sondern die
+<span class='pagenum'><a name="Page_32">[32]</a></span>
+Erlegung des Porto's dem Empf&auml;nger &uuml;berlassen.
+Ein bei der Aufgabe bezahlter Brief hei&szlig;t ein franko
+oder <em class="gesperrt">frankirter Brief</em>.</p>
+
+<p>Es ist der Post gew&ouml;hnlich gleichg&uuml;ltig, ob die
+Briefe und Packete von den Absendern franko,
+oder porto abgeschickt werden, das hei&szlig;t: ob das
+daf&uuml;r geb&uuml;hrende Postgeld bei der Aufgabe erlegt
+wird, oder ob es erst von dem Empf&auml;nger bezahlt
+werden soll. Besonders ist dies der Post gleichg&uuml;ltig,
+wenn die zu versendenden Briefe und Sachen im
+Lande bleiben, oder mit Posten angr&auml;nzender L&auml;nder
+weiter geschickt werden, mit welchen die Landesposten
+oder das Postamt des Absendungsorts, in
+Verbindung und Abrechnung steht. So ist es z.&nbsp;B.
+der Preu&szlig;ischen Post v&ouml;llig einerlei, ob ein von
+Memel nach Wesel bestimmter Brief porto, oder
+franko aufgegeben wird, ob das Postgeld daf&uuml;r zu
+Memel bezahlt ist, oder erst in Wesel von dem
+Empf&auml;nger bezahlt werden soll. Eben so verh&auml;lt es
+sich auch bei allen den Posten, welche mit den
+Preu&szlig;ischen Posten in Verbindung gesetzt sind, so
+da&szlig; die eine Post der andern das derselben, von
+den verschickten Sachen geb&uuml;hrende Postgeld verg&uuml;tet.
+So kann man z.&nbsp;B. seine Briefe zu Berlin,
+oder in jedem andern Orte der preu&szlig;ischen Staaten
+nach Ru&szlig;land, Sachsen und nach vielen andern
+<span class='pagenum'><a name="Page_33">[33]</a></span>
+L&auml;ndern franko, oder porto aufgeben oder absenden,
+weil die k&ouml;nigliche Postkasse das ihr daf&uuml;r
+geb&uuml;hrende Porto, sowol von den inl&auml;ndischen, als
+von jenen ausl&auml;ndischen Post&auml;mtern erheben kann
+und durch die mit denselben f&uuml;hrenden Abrechnungen
+verg&uuml;tet erh&auml;lt. Gleiche Bewandni&szlig; hat es
+auch in dieser Hinsicht in andern Staaten und
+Reichen. In den &ouml;sterreichischen Staaten, in
+Frankreich, Ru&szlig;land &amp;c. k&ouml;nnen Briefe von einer
+Gr&auml;nze bis zur andern franko oder porto gehen,
+weil die dortigen Posten von den Empf&auml;ngern das
+erhalten k&ouml;nnen, was die Absender nicht bezahlt
+haben.</p>
+
+<p>Nur da entstehen Ausnahmen von dieser Regel,
+wo ausl&auml;ndische Posten mit den inl&auml;ndischen
+keine Berechnung haben, &ndash; theils wegen der Verschiedenheit
+des Geldes, theils auch aus andern politischen
+Gr&uuml;nden. Daher k&ouml;mmt es, da&szlig; alle
+aus Deutschland nach England bestimmten Briefe
+bis ans Meer, oder eigentlich bis an das Packetboot,
+welches sie aufnimmt, frankirt werden m&uuml;ssen,
+weil von England kein Porto verg&uuml;tet wird, da,
+wie bekannt, kein englisches Geld aus der Insel
+versandt werden darf. &ndash; So verh&auml;lt es sich auch
+mit dem gr&ouml;sten Theile der &ouml;sterreichischen Staaten.
+Die dahin gehenden Briefe m&uuml;ssen bis an die
+<span class='pagenum'><a name="Page_34">[34]</a></span>
+Gr&auml;nze frankirt werden, theils weil die &ouml;sterreichischen
+Post&auml;mter den Ausl&auml;ndern, selbst zum Theil
+den deutschen Reichsposten kein Porto verg&uuml;ten,
+theils auch weil das &ouml;sterreichische Geld zu niedrig
+im Werthe steht. Daher m&uuml;ssen alle aus Sachsen
+und durch Sachsen nach den &ouml;sterreichischen Staaten
+gehenden Postg&uuml;ter bis an die b&ouml;hmische Gr&auml;nze
+frankirt werden, weil die &ouml;sterreichischen Post&auml;mter
+den den Sachsen geb&uuml;hrenden Porto-Vorschu&szlig;
+nur in &ouml;sterreichischem Gelde, welches gegen s&auml;chs.
+Conventionsm&uuml;nze verliehrt, verg&uuml;ten wollen, die
+s&auml;chsischen Posten aber diesen Verlust nicht &uuml;bernehmen
+k&ouml;nnen. Selbst mitten in Deutschland findet
+diese Unbequemlichkeit f&uuml;r das korrespondirende
+Publikum noch Statt. &ndash; Bekanntlich bestehet hier,
+ausser den Posten der verschiedenen Landesherren
+z.&nbsp;B. in den Staaten der H&auml;user Bayern, Hessen,
+Sachsen &amp;c. auch noch ein besonders dem F&uuml;rsten
+von Thurn und Taxis geh&ouml;rendes und unter dessen
+Direction stehendes Postwesen. Die Vorfahren dieses
+F&uuml;rstlichen Hauses haben nemlich vor etwa 300
+Jahren angefangen, zuerst in Deutschland Posten
+anzulegen und dazu Officianten, welche von ihnen
+besoldet und abh&auml;ngig wurden, angestellt, und weil
+man nun damals die N&uuml;tzlichkeit dieser Anstalten
+bald empfand; so wurden ihnen nicht nur die Anlegung
+<span class='pagenum'><a name="Page_35">[35]</a></span>
+der Posten von den deutschen F&uuml;rsten gern
+gestattet, sondern sie wurden auch dazu von manchen
+Reichsst&auml;nden eingeladen und dabei unterst&uuml;tzt.
+Nachdem sich aber nach jener Zeit Handel und
+Wandel in Deutschland mehr gehoben hat und die
+F&uuml;rsten selbst mehr Aufmerksamkeit auf die Vermehrung
+ihrer Eink&uuml;nfte wandten und die Vergr&ouml;&szlig;erung
+ihrer Finanzen beabsichtigten; so wollten
+sie auch zum Theil die aus dem Postwesen entspringenden
+Aufk&uuml;nfte dem F&uuml;rsten von Thurn und
+Taxis nicht allein mehr &uuml;berlassen, sondern sie legten
+nach und nach auf eigene Kosten und Gefahr
+in ihren L&auml;ndern eigene Posten an, und fingen an,
+die taxischen Posten theils mit Gewalt zu vertreiben,
+theils einzuschr&auml;nken, wie schon am Ende des
+siebenzehnten und im Anfange des achtzehnten Jahrhunderts
+vornehmlich in Oesterreich, nachher in
+Brandenburg, Sachsen, Hessen &amp;c. geschehen ist.
+Da jedoch nicht alle F&uuml;rsten in diesen Maa&szlig;regeln
+einstimmig waren, sondern manche sich noch immer
+die taxischen Posten gefallen lie&szlig;en und in ihren
+L&auml;ndern beibehielten; so blieb der F&uuml;rst von Thurn
+und Taxis im Besitz eines von einem Ende
+Deutschland bis zum andern sich erstreckenden Postwesens,
+wobei die Officianten ihm <em lang="la" xml:lang="la" class="antiqua">quoad munus
+et officium</em> verbindlich sind und wovon die Eink&uuml;nfte
+<span class='pagenum'><a name="Page_36">[36]</a></span>
+in seine Kasse flie&szlig;en. Ohne hier die Rechtm&auml;&szlig;igkeit
+dieser Anstalt, welche sich auf das Recht
+der ersten Anlage, auf langen und verj&auml;hrten Besitzstand
+und endlich auf Kaiserliche Belehnung
+gr&uuml;nden soll, zu untersuchen, wollen wir nur anf&uuml;hren,
+da&szlig; dieses Postwesen um Deutschlands
+Kultur, Handel und Gewerbe gro&szlig;e Verdienste
+hat, und da&szlig; es noch jetzt eine der vortheilhaftesten
+Anstalten f&uuml;r ganz Deutschland im Allgemeinen ist,
+indem es nicht nur unter den, durch Politik, Religion
+und verschiedenes Interesse getrennten Staaten
+des deutschen Reichs eine gewisse Verbindung
+kn&uuml;pft, welches den Landesposten der einzelnen kleinen
+Herrschaften nicht m&ouml;glich ist, sondern auch
+selbst mit ausw&auml;rtigen L&auml;ndern den Verkehr erleichtert,
+z.&nbsp;B. mit Frankreich, mit der Schweitz und
+Italien, wo gleichfalls zum Theil auch taxische Posten
+existiren; kurz es ist eine wahre Nationalanstalt
+und in Deutschland die einzige, welche sich
+noch erhalten hat. &ndash;</p>
+
+<p>Aus dem Verh&auml;ltnisse zwischen den Landes-
+oder st&auml;ndischen Posten mit den taxischen Reichsposten,
+je nachdem man letztere eingeschr&auml;nkt hat, die
+aber hingegen sich in ihrem Besitzstande behaupten
+und Repressalien gebrauchen wollen, ist nun jetzt
+f&uuml;r das korrespondirende Publikum in Deutschland
+<span class='pagenum'><a name="Page_37">[37]</a></span>
+die Unbequemlichkeit entstanden, &ndash; da&szlig; man an
+vielen Orten seine Briefe nicht franco, oder porto
+abschicken kann, wie man w&uuml;nscht, sondern da&szlig;
+man sie bei der Aufgabe bis nach einem gewissen
+Orte, wo sie zur taxischen Post kommen, frankiren
+mu&szlig;, weil die taxischen Posten den F&uuml;rstlichen, oder
+letztere den ersteren gleichfalls entweder gar kein
+Porto verg&uuml;ten wollen, indem sie solche entweder
+nicht f&uuml;r g&uuml;ltig erkennen, oder doch sich auf die in
+neuern Zeiten gemachten verschiedenen st&auml;ndischen
+Posttaxen, sich nicht einlassen wollen.</p>
+
+<p>Hiernach wird man sich also bei Versendungen
+von Briefen und Sachen richten m&uuml;ssen, und wenn
+man bei der Aufgabe nicht schon wei&szlig;, wie man
+sich zu verhalten hat; so mu&szlig; man von den Postofficianten
+dar&uuml;ber Erkundigung einziehen und sich
+nach dessen Anweisung richten. Man darf in diesen
+F&auml;llen nicht bef&uuml;rchten, da&szlig; der Postofficiant,
+er mag in Reichsst&auml;ndischen, oder F&uuml;rstl. taxischen
+Diensten stehen, nach Willk&uuml;hr verfahre, denn
+er hat seine Instruction, wornach er sich richten
+mu&szlig;, und er kann auch nicht einen einzigen Brief,
+geschweige mehrere, nach einem Orte porto laufen
+lassen, wohin frankirt werden mu&szlig;. So ist es z.&nbsp;B.
+eine wahre Unm&ouml;glichkeit in verschiedene Theile
+der &ouml;sterreichischen Monarchie, da die &ouml;sterreichischen
+<span class='pagenum'><a name="Page_38">[38]</a></span>
+Posten sowol von den taxischen Reichs- als auch
+von andern deutschen f&uuml;rstlichen Posten gewisser
+Maa&szlig;en getrennt sind, oder nach Ungarn, Italien,
+Spanien, England &amp;c. Briefe ganz porto zu senden.
+Sie w&uuml;rden nicht bef&ouml;rdert werden k&ouml;nnen. Diese
+Gefahr l&auml;uft derjenige, welcher nach solchen Oertern
+und L&auml;ndern Briefe zur Post giebt, ohne zu
+fragen, ob er daf&uuml;r etwas bezahlen m&uuml;sse, und der
+nicht die Anweisung des Postofficianten abwartet
+und befolgt.</p>
+
+<p>Die zur Post bestimmten Briefe selbst m&uuml;ssen
+mit deutlich und leserlich geschriebenen Aufschriften
+versehen seyn und wenn es mehrere Oerter gleichen
+Namens giebt, so mu&szlig; das Land, oder die Provinz,
+worin der Ort, wohin unser Brief gehen soll,
+liegt, beigesetzt werden. Denn da es z.&nbsp;B. mehrere
+Frankfurth, K&ouml;nigsberg, Bergen, Burg, Neustadt
+&amp;c. giebt, und es uns nicht gleichg&uuml;ltig seyn
+kann, ob ein nach Frankfurth am Mayn bestimmter
+Brief mit der Post nach Frankfurth an der
+Oder, oder ein nach Braunschweig in Niedersachsen
+nach Brunswyk in Amerika geschickt
+wird; so ist die Beobachtung dieses Umstandes unerl&auml;&szlig;ige
+Pflicht und das Irregehen der Briefe
+k&ouml;mmt lediglich auf Rechnung der Correspondenten.
+Auf Briefe, welche frankirt seyn sollen, mu&szlig; der
+<span class='pagenum'><a name="Page_39">[39]</a></span>
+Absender, oder vielmehr der Schreiber derselben,
+selbst mit seiner eigenen Hand franco setzen und
+auch den Ort, oder die Station beif&uuml;gen, wohin er
+bezahlen will, weil sonst, wenn solches von einer
+fremden Hand geschiehet, oder den Postbedienten
+&uuml;berlassen bleibt, der Empf&auml;nger glauben k&ouml;nnte,
+da&szlig; die Franchise auf der Post eigenm&auml;chtig abge&auml;ndert
+und damit eine Unrichtigkeit begangen sei.
+Man thut wohl, wenn man das Wort: franco,
+immer unten linker Hand in die Ecke der Addresse
+schreibt, weil es gew&ouml;hnlich daselbst steht und also
+da vornehmlich gesucht wird und am leichtesten in
+die Augen f&auml;llt. Man hat viele Beispiele, da&szlig;
+wenn Absender das franco an einen andern Ort
+des Couverts und undeutlich schreiben, so da&szlig; es
+von den Postofficianten nicht bemerkt wurde, sondern
+derselbe den Brief porto absandte, dar&uuml;ber mit
+den Empf&auml;ngern bittere Verdr&uuml;&szlig;lichkeiten entstanden,
+wenn diese Porto bezahlen sollten.</p>
+
+<p>Ueber den <em class="gesperrt">Preis des Briefporto's</em>, oder
+der Brieffracht, l&auml;&szlig;t sich im allgemeinen nichts Bestimmtes
+sagen. Er beruhet gr&ouml;stentheils auf Taxen,
+welche vor langer Zeit eingef&uuml;hrt und die im
+ganzen ziemlich billig sind, zumal wenn man bedenkt,
+da&szlig; seit jenen Zeiten die Preise und Kosten
+fast aller andern Dinge gestiegen und zum Theil
+<span class='pagenum'><a name="Page_40">[40]</a></span>
+verdoppelt sind. Nur beim Briefporto ist gr&ouml;stentheils
+seit der ersten Errichtung des Postwesens in
+Deutschland keine Erh&ouml;hung vorgenommen, wenigstens
+nicht bei den Reichsposten. Man kann es
+wirklich nicht anders, als sehr wohlfeil finden, wenn
+man einen Brief von Hamburg bis Frankfurth am
+Mayn f&uuml;r 3 Ggr. und von Leipzig bis Hamburg
+f&uuml;r 2 Ggr. senden kann. So ist verh&auml;ltni&szlig;m&auml;&szlig;ig
+&uuml;berall das Porto bei diesen Posten und auch bei
+denen st&auml;ndischen Posten, welche mit jenen in Verbindung
+stehen. Hingegen ist es in einigen L&auml;ndern,
+z.&nbsp;B. im Mecklenburgischen, Preu&szlig;ischen, Oesterreichischen,
+Hessischen &amp;c. in Betracht jenes Verh&auml;ltnisses
+etwas h&ouml;her. Besonders wurde einstens
+im Brandenburgischen zur Zeit der Herstellung der
+Academie der Wissenschaften zu Berlin das Porto
+f&uuml;r jeden, einzeln zur Post gegebenen Brief, mit
+6 Pfennig erh&ouml;het; am theuersten unter allen deutschen
+Territorialposten sind jedoch die Mecklenburgischen,
+besonders wegen des daselbst eingef&uuml;hrten schweren
+M&uuml;nzfusses; jedoch ist im Ganzen der Unterschied
+nicht gro&szlig;.</p>
+
+<p>Man kann nicht immer den Grund angeben,
+warum ein Brief von einem Orte nach einem n&auml;her
+liegenden mehr kostet, als nach einem entferntern,
+welches doch hier und da der Fall ist. Gr&ouml;&szlig;tentheils
+<span class='pagenum'><a name="Page_41">[41]</a></span>
+liegt er in der beibehaltenen alten Reichsposttaxe,
+und der h&ouml;here Preis r&uuml;hrt gew&ouml;hnlich davon
+her, wenn Posten in neuern Zeiten angelegt sind,
+wobei die Taxe nach dem jetzigen <em lang="la" xml:lang="la" class="antiqua">pretio rerum</em> angeordnet
+wurde. Daher k&ouml;mmt es, da&szlig; z.&nbsp;B. ein
+Brief von Hannover bis Pyrmont 2 Ggr. und von
+Hannover bis Paderborn und Erwitte gleichfalls
+nur 2 Ggr. kostet, ohngeachtet letztere Oerter weiter
+entfernt liegen, so wie auch ein Brief von Berlin
+bis Braunschweig 4 Ggr. und von Berlin bis
+Wesel nicht mehr zahlt.</p>
+
+<p>Es ist vergeblich, &uuml;ber diese Verschiedenheit des
+Briefporto's den Postofficianten zur Rede zu stellen,
+weil er gew&ouml;hnlich keinen Grund davon angeben
+kann, als die ihm vorgeschriebene und an seinem
+Orte gebr&auml;uchliche Taxe. Hiervon abzugehen und
+das Porto willk&uuml;hrlich zu bestimmen, wird und
+kann sich kein Postofficiant erlauben, denn ein solches
+Verfahren w&uuml;rde nicht von langer Dauer und
+mit sehr unangenehmen Folgen f&uuml;r ihn verbunden
+seyn.</p>
+
+<p>Daher ist es aber auch nothwendig, das von
+dem Postbedienten geforderte Porto ohne Umst&auml;nde
+zu erlegen und es kann wahrlich nicht statt finden,
+dabei dingen, oder einen Abzug machen zu wollen.
+Jeder an seine Posttaxe schon mechanisch gew&ouml;hnte
+<span class='pagenum'><a name="Page_42">[42]</a></span>
+Postofficiant k&ouml;nnte schon dar&uuml;ber verdr&uuml;&szlig;lich werden
+und uns mit einer schneidenden Antwort abfertigen,
+wenn wir ihm weniger Porto b&ouml;ten, als
+er verlangt. Er m&uuml;&szlig;te auch sicherlich jeden Pfennig,
+den wir ihm k&uuml;rzten, aus seiner Tasche beilegen
+und der Kasse verg&uuml;ten.</p>
+
+<p>Bis hierher war die Rede vom <em class="gesperrt">Porto f&uuml;r
+einfache Briefe</em>. Weil es aber d&uuml;nne und
+dicke, oder <em class="gesperrt">einfache</em> und <em class="gesperrt">doppelte</em> Briefe giebt,
+so ist auch das daf&uuml;r zu erlegende Porto verschieden.
+Als einen <em class="gesperrt">einfachen</em> (simpeln) <em class="gesperrt">Brief</em> sieht
+man den an, der nur aus einem Bogen Papier besteht
+und &uuml;berhaupt nicht &uuml;ber ein Loth wiegt. F&uuml;r
+solche einl&ouml;thige Briefe wird nur einfaches, oder
+das gew&ouml;hnliche Porto bezahlt. Wiegen sie aber
+mehr; so ver&auml;ndert sich die Taxe. &ndash; Hierbei sind
+jedoch die Prinzipien nicht einerlei. Die sogenannten
+Reichsposten scheinen hierin die wohlfeilsten.
+Auf den reitenden Preu&szlig;ischen und einigen andern
+st&auml;ndischen Posten mu&szlig; f&uuml;r jedes Loth, welches ein
+Brief wiegt, das einfache Porto bezahlt werden, z.&nbsp;B.
+wenn ein einfacher Brief nach einem gewissen
+Orte 2 Ggr. kostet; so kostet er, wenn er 4 Loth
+wiegt 4 Ggr. indem man annimmt, da&szlig; in einem
+solchen vierl&ouml;thigen Briefe wirklich 4 Briefe, oder
+doch andre Papiere vom besondern Werthe, z.&nbsp;B.
+<span class='pagenum'><a name="Page_43">[43]</a></span>
+Rechnungen, Wechsel, Assignationen, Quitungen
+u.&nbsp;dergl. seyn k&ouml;nnen. Bei den taxischen Reichsposten
+steigt die Erh&ouml;hung des Porto f&uuml;r solche
+dicke Briefe von 1 bis 3, von 4 bis 7, von 8 bis
+11 Loth &amp;c. welches aber auch bei den folgenden
+Preu&szlig;ischen Posten der Fall ist und &uuml;berhaupt wird
+hierbei auf den Werth des Inhalts oder der Beischl&uuml;&szlig;e
+der Briefe R&uuml;cksicht genommen, so da&szlig;
+das Porto f&uuml;r gedruckte Sachen, Proben u.&nbsp;dergl.
+geringer ist. Auf den Englischen Posten hingegen
+mu&szlig; f&uuml;r solche doppelte Briefe drei- und mehrfaches
+Porto erlegt werden, ja ein mit einem
+Couvert versehener Brief kostet schon doppeltes
+Postgeld.</p>
+
+<p>Auf den mehrsten Posten m&uuml;ssen auch die
+<em class="gesperrt">Proce&szlig;schriften</em> der Advocaten, Gerichte und
+Partheien, desgleichen die <em class="gesperrt">Manuscripte</em> der
+Gelehrten und Buchh&auml;ndler gleichfalls <em class="gesperrt">h&ouml;heres
+Porto</em> tragen. Die sogenannten Posttaxen geben
+zwar hiervon keinen Grund an, worauf sie sich
+aber &uuml;berhaupt bei ihren Bestimmungen wenig einlassen;
+die Ursache soll jedoch wahrscheinlich darin
+liegen, da&szlig; gedachte Schriften einen besondern
+Werth haben und daher auch von der Post <em class="gesperrt">vorz&uuml;glich
+verwahrt</em> und in Aufsicht genommen
+werden m&uuml;&szlig;ten. &ndash; Ob solches nun wirklich geschieht,
+<span class='pagenum'><a name="Page_44">[44]</a></span>
+oder ob der Grund des hohen Porto's f&uuml;r
+Klageschriften in der Meynung liegt, da&szlig; die Handlungen
+der Gerechtigkeit viel Geld kosten m&uuml;ssen,
+bleibt noch problematisch. Wenigstens scheint es
+billig zu seyn, da&szlig; ein mit Makulatur gef&uuml;llter
+Brief von der Post eben so richtig besorgt werden
+m&uuml;sse, als die Vertheidigungsschrift eines unschuldig
+Angeklagten, oder eines d&uuml;rftigen Supplikantens.
+&ndash; Die <em class="gesperrt">Manuscripte</em> der Gelehrten m&uuml;ssen
+freilich, als die kostbarsten Erzeugnisse des Menschen,
+Ausnahmen machen, und es w&auml;re auch wirklich
+gewisserma&szlig;en w&uuml;nschenswerth, wenn der verschiedene
+Werth derselben, schon zur Erleichterung
+der Critik, durch die Post taxirt w&uuml;rde, oder doch
+wenigstens schlechte Producte einiger Scribenten dadurch
+unterdr&uuml;ckt w&uuml;rden, um die Buchh&auml;ndler und
+das Publikum vor gr&ouml;&szlig;erm Verlust zu verwahren.
+Dieses w&uuml;rde man unter die noch unbekannten
+Wohlthaten des Postwesens rechnen k&ouml;nnen.</p>
+
+<p>Wegen der Bezahlung des Porto's f&uuml;r solche
+dicke oder starke Briefe pflegt sehr oft zwischen den
+Correspondenten und den Postofficianten Mi&szlig;verst&auml;ndni&szlig;
+zu entstehen, da es manchen befremdet,
+wenn mehr, als gew&ouml;hnliches Porto gefordert wird,
+indem viele glauben, ein Brief sei ein Brief. Solche
+Mi&szlig;verst&auml;ndni&szlig;e werden immer entstehen, wenn
+<span class='pagenum'><a name="Page_45">[45]</a></span>
+nicht die Correspondenten sich eine genauere Kenntni&szlig;
+von den Posttaxen verschaffen und dadurch das
+Verfahren der Post beurtheilen lernen. Inzwischen
+kann man im Allgemeinen voraussetzen, da&szlig; die Postofficianten
+nicht so leicht hierbei vors&auml;tzlich unrichtig
+verfahren werden, da sie stets bef&uuml;rchten m&uuml;ssen,
+da&szlig; eine von ihnen begangene Unrichtigkeit sehr
+bald zur Sprache kommen werde, denn das Publikum
+ist auf die Post sehr wachsam, beobachtet das
+Verfahren der Postbedienten gr&ouml;&szlig;tentheils sehr scharf
+und ist geneigt, der Post mehr, als billig ist, zur
+Last zu legen.</p>
+
+<p>Bei <em class="gesperrt">ankommenden Briefen</em> ist etwa
+Folgendes zu beobachten. Der Empf&auml;nger mu&szlig; das
+auf den Brief vom Postamte gesetzte Postgeld bezahlen
+und kann nichts davon abziehen, weil ein
+solcher Abzug lediglich der Tasche des Postofficianten
+zur Last fallen w&uuml;rde. Denn dieser ist nicht
+Herr des Postgeldes, sondern nur Verwalter desselben
+und mu&szlig; es bei Heller und Pfennig berechnen.</p>
+
+<p>Glaubt man jedoch, da&szlig; zu viel Porto angesetzt
+sei, welches allerdings aus Uebereilung und
+Irrthum bei der Eile, womit die Expeditionen geschehen
+m&uuml;ssen, zuweilen der Fall seyn kann; so
+darf und mu&szlig; man auch dar&uuml;ber sich beschweren,
+Aufkl&auml;rung und Schadloshaltung suchen. Am besten
+<span class='pagenum'><a name="Page_46">[46]</a></span>
+ist, wenn eine solche Beschwerde schriftlich
+durch eine an das Postamt gerichtete Anzeige mit
+Beif&uuml;gung des Briefs, als <em lang="la" xml:lang="la" class="antiqua">corpus delicti</em>, geschiehet.
+Denn ohne Vorzeigung des Briefs, weshalben
+Beschwerde gef&uuml;hrt wird, ist der Postbediente
+selten im Stande, sogleich auf der Stelle befriedigende
+Auskunft zu geben, sondern er wird erst mit
+M&uuml;he und Aufopferung von Zeit, welche ihm oft
+kostbar ist, den Brief in den Postkarten und Registern
+aufsuchen m&uuml;ssen, welches ihm sehr unangenehm
+seyn w&uuml;rde, zumal wenn er die Beschwerde
+ungegr&uuml;ndet findet. Ist aber wirklich zu viel Porto
+angesetzt und solches nicht von dem abliefernden,
+sondern bei einem vorliegenden Postamte, wo der
+Brief aufgegeben wurde, geschehen: so wird der
+Brief auf der Route zur&uuml;ck gesendet werden m&uuml;ssen,
+damit der Fehler mit Ueberzeugung da verbessert
+werden k&ouml;nne, wo er begangen ist. Dieses
+wird auch n&ouml;thig seyn, wenn ein Francobrief
+dennoch mit Porto belegt ist. Es mag nun das
+Porto bei der Aufgabe bezahlt und die Ansetzung
+des Postgeldes aus Versehen eines Postamtes geschehen,
+oder das Wort franco mag, weil es entweder
+undeutlich, oder an einer ungew&ouml;hnlichen
+Stelle des Couverts geschrieben war, von dem
+Postofficianten nicht bemerket seyn; so wird in allen
+<span class='pagenum'><a name="Page_47">[47]</a></span>
+diesen F&auml;llen die Zur&uuml;cksendung des Briefs geschehen
+m&uuml;ssen, damit der Fehler an seinem Orte
+verbessert werde. Jedoch kann der Empf&auml;nger den
+Brief zuvor er&ouml;ffnen und lesen. Es ist auch hinreichend,
+wenn nur das Couvert zur&uuml;ck geschickt
+wird. Ist dieses nicht thunlich; so kann der Empf&auml;nger
+den Brief vor der Zur&uuml;cksendung wieder
+versiegeln und es versteht sich auch von selbst, da&szlig;
+er seinen Brief mit der n&auml;chsten Post frei zur&uuml;ck
+erh&auml;lt.</p>
+
+<p>Erh&auml;lt Jemand durch die Post, Briefe, welche
+er nicht annehmen und wof&uuml;r er das Postgeld
+nicht geben will; so darf er sie, der Regel nach,
+nicht erbrechen, sondern mu&szlig; sie uner&ouml;ffnet zur&uuml;ck
+geben. Hat er sie erbrochen und gelesen; so hat
+er sie sich dadurch zugeeignet und mu&szlig; also die damit
+verbundenen Kosten tragen. Da jedoch heutiges
+Tages viele Menschen unschuldiger Weise h&auml;ufig
+mit unverlangten Lotteriebriefen und andern Bettel-
+und Brandbriefen, welche man nicht annehmen
+kann, heimgesucht werden; so bleibt hierbei
+fast kein Mittel &uuml;brig, als diese Briefe, wenn man
+sie etwa erbrochen hat und nicht annehmen will,
+von neuem an den Absender zu couvertiren und
+sich das etwa daf&uuml;r bezahlte Porto von der Post
+wieder erstatten zu lassen, wobei man jedoch verbunden
+<span class='pagenum'><a name="Page_48">[48]</a></span>
+ist, auf dem Couverte selbst zu bemerken,
+was die Post daf&uuml;r ausgelegt hat. Diese Auslage
+wird alsdann der Absender nebst dem hinzukommenden
+Porto der Post wieder erstatten m&uuml;ssen.
+In einigen F&auml;llen ist es auch thunlich, dergleichen
+Briefe ohne diese Umst&auml;nde zur&uuml;ck zu senden.</p>
+
+
+
+<div class="new-h2"></div>
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_49">[49]</a></span></p>
+<h2><a name="Regeln_bei_Versendungen">Regeln bei Versendungen der Gelder
+und Packete mit der Post.</a></h2>
+
+
+<p>Wenn man nur weniges Geld, als etwa einige
+Pistolen oder Thaler, mit der Post versenden will,
+so thut man wohl, solches in den Brief selbst zu
+legen. Man mu&szlig; aber das Geld besonders in ein
+eigenes Papier wickeln und dieses Packetchen in
+dem Briefe mit Lack befestigen. Ueberhaupt mu&szlig;
+man zu solchem Briefe, worin man Geld verschicken
+will, starkes Papier nehmen, oder ihn wenigstens
+in doppeltes Papier couvertiren, mit gutem
+Lack versiegeln und ihn nicht zu klein zusammen
+schlagen. Wird das Geld nicht im Briefe mit Lack
+befestigt, sondern nur los hineingelegt, so da&szlig; es
+darin hin und her f&auml;llt; so scheuert und sprengt es
+leicht das Papier, welches gew&ouml;hnlich geschieht,
+wenn das Papier d&uuml;nn ist, wobei es sich denn
+oft er&auml;ugnet, da&szlig; sich nicht nur Geldst&uuml;cke in die
+Falten des Briefs schieben und beim Erbrechen herausfallen,
+<span class='pagenum'><a name="Page_50">[50]</a></span>
+sondern auch g&auml;nzlich verlohren gehen,
+wor&uuml;ber dann Verdru&szlig; und Verlust entsteht. Die
+Post wird sich selten bei solchen Vorf&auml;llen zu einem
+Ersatze verstehen, weil die Absender verbunden sind,
+ihre abzusendenden Briefe und Packete selbst hinl&auml;nglich
+zu verwahren. Sie hat ihre Pflicht erf&uuml;llt,
+wenn sie den Brief in eben dem Zustande abliefert,
+in welchem er ihr anvertraut wurde. Wo es
+jedoch Gebrauch ist, das zu versendende Geld dem
+Postbedienten zuzuz&auml;hlen, ehe es eingepackt wird,
+und wo es also in Gegenwart des Postbedienten,
+oder von demselben selbst eingepackt wird, da hat
+man sich bei er&auml;ugnendem Verluste an das empfangende
+Postamt zu halten. Bei den mehrsten Posten
+wird jedoch das Einpacken den Absendern selbst
+&uuml;berlassen und diese sind verbunden, ihre Sachen
+gut verwahrt zur Post zu bringen. Wird also ein
+mit Geld beschwerter Brief auf der Reise von dem
+Gelde selbst durchgescheuert und zersprengt, oder
+springt das Siegel desselben wegen schlechten Lacks
+auf; so wird der dadurch entstandene Verlust gr&ouml;stentheils
+dem Absender zur Last fallen. Die Postofficianten
+sollten zwar solche schlecht verwahrte
+Briefe nicht annehmen: allein solches ist nicht immer
+zu verh&uuml;ten, da man nicht immer im Stande
+<span class='pagenum'><a name="Page_51">[51]</a></span>
+ist, die Beschaffenheit des Papiers und Lacks geh&ouml;rig
+zu beurtheilen. &ndash;</p>
+
+<p>Bei <em class="gesperrt">Goldversendungen</em> kann man Summen
+von 500 Thalern und dar&uuml;ber, auf angezeigte
+Art, in den Brief legen. Steigt aber die Summe
+&uuml;ber 1000 Rthlr., so thut man besser, das Gold
+besonders in einen Beutel oder Packet zu thun.
+Ein solcher Beutel mu&szlig; von starkem und dichten
+doppelten Linnen, oder aus Leder gemacht und
+gut gen&auml;het werden, damit er sich nicht zerscheuere,
+oder die Nath aufspringe. Alsdann mu&szlig; er mit
+einem guten Bindfaden zugebunden und mit gutem
+Lack versiegelt werden, dergestalt, da&szlig; das Siegel
+auf die Enden, oder auf den Knoten des Bindfadens
+deutlich ausgedr&uuml;ckt werde. Man thut auch
+wohl, zwei Siegel darauf zu setzen, auf den Fall,
+da&szlig; etwa das eine aufspringen oder besch&auml;digt werden
+sollte.</p>
+
+<p>Nimmt man, statt eines Beutels, Papier; so
+mu&szlig; man nicht nur das Geld erst besonders in
+Papier rollen und wickeln und auf jeder Rolle die
+Summe des Inhalts bemerken, sondern auch zu
+dem &auml;ussern Umschlage von einer starken und haltbaren
+Sorte nehmen und das Packet gleichfalls mit
+Bindfaden zuschn&uuml;ren und an beiden Enden gut
+versiegeln. Da man auf blauem, besonders auf
+<span class='pagenum'><a name="Page_52">[52]</a></span>
+dem sogenannten Zuckerpapier nicht gut lesen kann,
+was mit schwarzer Dinte darauf geschrieben ist; so
+mu&szlig; man solches nicht zu diesem Behuf, sondern
+starkes wei&szlig;es Papier nehmen.</p>
+
+<p>Es ist nicht n&ouml;thig, die ganze Addresse oder
+Aufschrift des Briefes, auch auf den Beutel oder
+das Packet zu setzen (in einigen F&auml;llen kann die&szlig;
+sogar sch&auml;dlich seyn); aber es ist nothwendig, den
+Beutel, oder das Packet, mit eben dem Pettschaft,
+womit der dazu geh&ouml;rige Brief versiegelt ist, zu
+versiegeln und &uuml;ber dies ein deutliches Zeichen, oder
+<em class="gesperrt">Marque</em>, darauf zu machen. Zu diesem Zeichen
+nimmt man am besten die Anfangsbuchstaben des
+Namens des Empf&auml;ngers und es ist auch sehr n&uuml;tzlich,
+zugleich den Namen des Orts, wohin das
+Geld bestimmt ist, beizuf&uuml;gen.</p>
+
+<p>Ferner mu&szlig; man nicht nur &uuml;berhaupt die Aufschrift
+des Briefs deutlich schreiben, sondern man
+mu&szlig; vornehmlich nie vergessen, auf derselben, unten
+linker Hand, ausdr&uuml;cklich hinzusetzen: Hierbei, oder,
+nebst einem linnenen Beutel oder Packet in Papier,
+mit &hellip;&nbsp;Thlr. &hellip;&nbsp;Ggr. &hellip;&nbsp;Pf. gez.&nbsp;<em class="antiqua">A.&nbsp;B.&nbsp;C.</em>
+und zugleich die Geldsorte angeben.</p>
+
+<p>Letzteres ist schon wegen des zu bezahlenden
+Postgeldes erforderlich, weil Gold- und Silberm&uuml;nze
+verschieden taxirt wird, indem das Gold, in gro&szlig;en
+<span class='pagenum'><a name="Page_53">[53]</a></span>
+Summen, nicht so viel Postgeld tr&auml;gt, als Silberm&uuml;nze.
+Auch wird, wenn das Geld auf der
+Post verlohren gehen sollte, es nur in der M&uuml;nzsorte
+wieder ersetzt, in welcher es aufgegeben wurde.
+Will man das Postgeld bei der Aufgabe bezahlen;
+so mu&szlig; man nicht unterlassen, franco auf den
+Brief zu schreiben, oder falls man nicht ganz hin
+frankiren will; so mu&szlig; man den Namen des Orts,
+so weit man bezahlt, bei das franco setzen.</p>
+
+<p>Bei gro&szlig;en Geldversendungen pflegt man das
+Geld in F&auml;&szlig;er zu thun. Allein es ist nothwendig,
+das Geld nicht blos in die F&auml;&szlig;er zu sch&uuml;tten, sondern
+es in Beuteln verwahrt, in die F&auml;&szlig;er legen,
+weil der Fall sehr oft eintritt, da&szlig; solche
+Geldf&auml;&szlig;er, wegen ihrer eigenen Schwere aufspringen
+oder zerbrechen, zumal wenn das dazu genommene
+Holz schwach und schadhaft ist. Der
+durch solches schlechte Einpacken entstandene Schaden
+k&ouml;mmt mit Recht auf Rechnung des Absenders.
+Man mu&szlig; die Geldf&auml;&szlig;er auch nicht zu gro&szlig;
+und zu schwer machen, damit ein Mensch sie aufheben
+k&ouml;nne. Sind sie schwerer, als 100 Pfund;
+so geschieht es leicht, da&szlig; die Wagenmeister und
+Postillons beim Auf- und Abladen sie fallen lassen
+oder hinwerfen m&uuml;ssen, um nicht von denselben gequetscht
+zu werden.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_54">[54]</a></span>
+Beim <em class="gesperrt">Verschicken von Waaren in Packeten</em>
+sind &auml;hnliche Vorsichtsregeln zu beobachten.
+Haupts&auml;chlich k&ouml;mmt es darauf an, die Waaren gut
+einzupacken und mit hinl&auml;nglicher Emballage zu verwahren,
+damit sie gegen N&auml;&szlig;e gesch&uuml;tzt sind und
+nicht durchscheuert und zerschabt werden k&ouml;nnen.
+Dieses wird ohnehin in allen Postverordnungen den
+Absendern zur Pflicht gemacht und die Post kann
+bei der gegenw&auml;rtigen Beschaffenheit der mehrsten
+Postwagen, nicht alle Packete gegen N&auml;&szlig;e und
+Reiben sch&uuml;tzen, zumal da so viele Packete von sehr
+verschiedener Gestalt und Beschaffenheit zur Post
+gegeben werden, die also nicht immer pa&szlig;lich gepackt
+werden k&ouml;nnen. Wachstuch, oder Wachslinnen
+ist zwar ein gutes Mittel, Waaren einzupacken; da
+man aber kein Zeichen darauf machen kann, indem
+kein Lack darauf haftet, so ist man gen&ouml;thigt, noch
+eine Enveloppe von Linnen, Papier, oder Matten
+darum zu schlagen; oder man m&uuml;&szlig;te sonst auf das
+Wachstuch noch besonders einen linnenen Lappen
+n&auml;hen und auf diesen die Marque setzen, oder solche
+mit Oelfarbe bezeichnen. Bei einigen Posten,
+z.&nbsp;B. im Preu&szlig;ischen, &uuml;bernimmt es zwar die Post,
+die Packete zu zeichnen und l&auml;&szlig;t sich daf&uuml;r, wie
+billig, besonders bezahlen; allein es ist besser, wenn
+die Absender dies selbst besorgen. Es kann nicht
+<span class='pagenum'><a name="Page_55">[55]</a></span>
+Statt finden, da&szlig; man auf Koffer, oder andre
+gro&szlig;e Packete, welche man mit der Post versenden
+will, die Briefe selbst nagele oder hefte. Nein; die
+Briefe und Addressen m&uuml;ssen besonders und los
+aufgegeben, und die Koffer, oder Packete mit einem
+Zeichen versehen werden. Dieses Zeichen mu&szlig; man
+auch auf den Brief machen und zugleich dabei angeben,
+in welche Emballage das Packet geschlagen
+ist.</p>
+
+<p>Beim <em class="gesperrt">Empfange</em> der Geldbriefe und Packete
+von der Post hat man gleichfalls gewisse
+Vorsichten zu beobachten. Die Ablieferungsart
+solcher Sachen von der Post an die Empf&auml;nger
+ist nicht &uuml;berall gleich. An einigen Orten werden
+die mit den Posten angekommenen Geldbriefe und
+Packete den Empf&auml;ngern ins Haus geschickt. Die&szlig;
+ist freilich f&uuml;r die Empf&auml;nger ziemlich bequem; allein
+es ist gew&ouml;hnlich das Unangenehme damit verbunden,
+da&szlig; der Empfang solcher Sachen mehrern
+Personen bekannt werden kann. An andern Orten
+m&uuml;ssen dagegen die Empf&auml;nger selbst ihre eingelaufenen
+Sachen von der Post abholen, nachdem sie
+von der Ankunft derselben aus dem Posthause benachrichtigt
+sind, oder einen Avis erhalten haben.
+Dieser Avis besteht entweder in einem Zettel, worauf
+die angekommene Sache und der Name des
+<span class='pagenum'><a name="Page_56">[56]</a></span>
+Empf&auml;ngers bemerkt ist, oder es werden die, zu den
+angekommenen Packeten geh&ouml;renden Briefe den Empf&auml;ngern
+zugestellt, damit diese sich nach der Post
+verf&uuml;gen k&ouml;nnen, um das Ihrige in Empfang zu
+nehmen.</p>
+
+<p>Man mag nun die Sachen von der Post ins
+Haus geschickt erhalten, oder sie selbst aus dem
+Posthause abholen m&uuml;ssen; so wird man in jedem
+Falle eine Bescheinigung oder Quitung, &uuml;ber die
+richtige Ablieferung, wie billig, ausstellen m&uuml;ssen.
+Eine solche Bescheinigung mu&szlig; der Empf&auml;nger selbst
+aufsetzen, oder doch eigenh&auml;ndig unterschreiben, oder
+denjenigen, welcher sie in seinem Namen schreiben
+und Sachen in Empfang nehmen soll, dazu hinl&auml;nglich
+bevollm&auml;chtigen. In einem solchen Scheine
+mu&szlig; nicht nur deutlich angegeben werden, was und
+wie viel man erh&auml;lt; sondern es ist auch n&uuml;tzlich,
+anzuf&uuml;hren, von welchem Orte, oder mit welcher
+Post es gekommen ist und ob man es franco, oder
+porto empfangen habe.</p>
+
+<p>Da auch an einigen Orten von den, aus dem
+Auslande und sonst herein kommenden Sachen und
+Waaren Licent, oder Accise und Impost und wie
+die Abgaben sonst hei&szlig;en, gegeben werden mu&szlig;: so
+werden die Empf&auml;nger sich auch den, deshalb bestehenden
+Gesetzen und Anordnungen, unterwerfen
+<span class='pagenum'><a name="Page_57">[57]</a></span>
+m&uuml;ssen. Es wird in den meisten F&auml;llen vergeblich
+seyn, sich hier&uuml;ber mit den Postbedienten, oder
+Acciseeinnehmern, in Disp&uuml;te einzulassen. Man
+thut besser, wenn man sich hierbei beeintr&auml;chtigt
+glaubt, solches schriftlich der Landesregierung, oder
+der sonstigen Beh&ouml;rde anzuzeigen, woher alsdann
+rechtliche Entscheidung erfolgen wird.</p>
+
+<p>Eben so mu&szlig; man sich auch verhalten, wenn
+uns <em class="gesperrt">auf der Post etwas besch&auml;digt, oder
+gar abhanden gekommen ist</em>. M&uuml;ndliche
+Anzeigen dringen nicht immer geh&ouml;rig ein und werden
+nicht selten von den mit Gesch&auml;ften &uuml;berh&auml;uften
+Postofficianten kurz abgefertigt, oder gar ausser
+Acht gela&szlig;en. Auf schriftliche Anzeige wird aber
+geh&ouml;rige Auskunft gegeben werden m&uuml;ssen. Wird
+insonderheit von der Post etwa ein besch&auml;digtes Packet
+an uns abgeliefert, so m&uuml;ssen wir uns h&uuml;ten,
+solches anzunehmen. Man mu&szlig; es, wenn es nur
+geschehen kann, der Post zur&uuml;ck geben und derselben
+&uuml;berlassen, sich dar&uuml;ber mit dem Absender, oder
+mit demjenigen, welcher die Besch&auml;digung veranla&szlig;te,
+abzufinden. Haben wir es aber einmal angenommen,
+alsdann werden wir hinterher mit unsern
+Klagen wenig oder nichts ausrichten. Ist
+man jedoch aus andrer R&uuml;cksicht gen&ouml;thigt, das besch&auml;digte
+Packet anzunehmen; so mu&szlig; man darauf
+<span class='pagenum'><a name="Page_58">[58]</a></span>
+bestehen, da&szlig; die Art und Weise der Besch&auml;digung
+auf der Post untersucht, der uns dadurch zuwachsende
+Schaden ergr&uuml;ndet und der ganze Vorfall
+niedergeschrieben werde, damit wir dadurch in Stand
+gesetzt werden, die Sache weiter zu verfolgen.
+Denn wenn es erwiesen werden kann, da&szlig; das
+Packet der Post in gutem Stande &uuml;berliefert wurde,
+welches schon dadurch Wahrscheinlichkeit erh&auml;lt,
+da&szlig; die Post es annahm, da sie doch schlecht verwahrte
+Sachen nicht annehmen soll: so ist die
+Post auch verbunden, den durch ihre Schuld entstandenen
+Schaden zu tragen, zumal wenn das besch&auml;digte
+Packet von solcher Beschaffenheit war, da&szlig;
+es gegen Besch&auml;digung auf der Post h&auml;tte verwahrt
+werden k&ouml;nnen. Um sowol solche Besch&auml;digungen,
+als auch den Verlust verlohrner Sachen von der
+Post ohne gro&szlig;e Weitl&auml;uftigkeiten ersetzt zu erhalten,
+ist es rathsam, ja nothwendig, den Inhalt
+unsrer zur Post zu gebenden Packete und deren Werth
+selbst auf dem Briefe anzugeben und uns dar&uuml;ber
+bei der Aufgabe einen Schein reichen zu lassen.</p>
+
+<p>Glaubt man, da&szlig; von unsern abgesandten Sachen
+auf der Post etwas verlohren gegangen, oder
+nicht an den rechten Empf&auml;nger gekommen sei; so
+ist vorl&auml;ufig nichts weiter erforderlich, als auf einen
+Bogen Papier zu schreiben: da&szlig; man an jenem
+<span class='pagenum'><a name="Page_59">[59]</a></span>
+oder diesem Tage, einen Brief mit so viel Gelde,
+oder ein Packet an den oder jenen, nach diesem
+oder jenem Orte zur Post geliefert habe, welches,
+laut erhaltener Nachricht, nicht angekommen seyn
+solle und man also &uuml;ber die Ablieferung befriedigende
+Auskunft, oder Ersatz des Werths erwarte. &ndash;
+Auf eine solche Anzeige wird die Post alsdann
+schon selbst sorgen m&uuml;ssen, die Sache zu berichtigen
+und die Correspondenten zu befriedigen. &ndash;</p>
+
+<p>Jedoch ist die Furcht, da&szlig; auf der Post
+<em class="gesperrt">Briefe verlohren gehen</em>, gr&ouml;&szlig;tentheils ungegr&uuml;ndet.
+&ndash; Man kann sicher annehmen, da&szlig; von
+einer Million Briefe kaum einer abhanden k&ouml;mmt.
+Man k&ouml;nnte es nicht befremdend finden, wenn mehrere
+verlohren w&uuml;rden. Die Post ist eine vielfach
+zusammengesetzte, sehr verwickelte Anstalt, die nur
+von Menschen betrieben wird; aber wegen eines
+verlohrnen oder vermi&szlig;ten Briefs wird gew&ouml;hnlich
+schon gro&szlig;er und langer L&auml;rm gemacht. Oft sollte
+man aber erst fragen, ob der vermi&szlig;te Brief auch
+wirklich zur Post geliefert sei, oder ob sich nicht derselbe,
+oder die verlangte Antwort im Hause der
+Correspondenten selbst versteckt habe? &ndash; In den
+meisten F&auml;llen, ja fast immer kann man versichert
+seyn, da&szlig; der Verlust eines Briefes nicht durch die
+Postofficianten veranla&szlig;t wird, da sie zu viele Ursachen
+<span class='pagenum'><a name="Page_60">[60]</a></span>
+haben, die ihnen anvertrauten Sachen wohl
+zu verwahren. &ndash; Es kann sich aber er&auml;ugnen, da&szlig;
+Briefe von einem ungew&ouml;hnlich kleinen Format sich
+in gr&ouml;&szlig;ere, zu welchen sie gepackt und mit welchen
+sie vermischt wurden, hinein geschoben haben, oder
+da&szlig; zwei Briefe mittelst weicher Oblate, oder schlechten
+Lacks, womit sie versiegelt waren, an einander
+klebten. Den Postbedienten war es verzeihlich,
+wenn sie bei der Eile ihres Gesch&auml;fts und bei der
+Menge der unter H&auml;nden habenden Briefe und
+Sachen, diesen Zufall nicht entdeckten: aber derjenige,
+in dessen H&auml;nde ein auf diese Art verirrter
+Brief gerieth, war eigentlich schuldig, denselben zur&uuml;ck
+zu geben, welches aber nicht immer geschieht.
+Man thut also wohl, die Briefe nicht zu klein zu
+machen, sie mit gutem Lack zu verwahren, auch sie
+nicht eher zur Post zu geben, als bis die Oblate,
+womit sie versiegelt wurden, v&ouml;llig trocken geworden
+ist, und sie immer mit einer deutlichen Aufschrift
+zu versehen.</p>
+
+<p>Auf den Preu&szlig;ischen, S&auml;chsischen und vielen
+andern Posten kann der Fall, da&szlig; ein Brief
+abhanden k&ouml;mmt, noch seltener eintreten, weil hier
+jeder Brief besonders in die Postkarte eingeschrieben
+wird, nemlich der Name des Empf&auml;ngers und der
+Ort, wohin die Briefe bestimmt sind, nach der
+<span class='pagenum'><a name="Page_61">[61]</a></span>
+Zahlreihe, welche zugleich auf die Briefe gesetzt
+wird. Hier findet es sich also bald, wenn auf einer
+Poststation ein Brief vermi&szlig;t wird, wo man
+ihn zu suchen habe, denn man kann jeden Brief
+vom Orte seiner Aufgabe an bis zum Orte seiner
+Bestimmung nachweisen. Bei den taxischen Reichsposten
+wie auch bei den Posten in andern L&auml;ndern,
+z.&nbsp;B. in England, Frankreich &amp;c. verh&auml;lt es sich
+hiermit anders. Da werden die einfachen Briefe
+nicht namentlich angeschrieben, sondern nur gez&auml;hlt,
+alsdann zusammengepackt und fortgeschickt. Mithin
+kann hier kein Brief namentlich nachgewiesen werden;
+auch kann beim Z&auml;hlen leicht ein Brief versehen
+werden. Das Z&auml;hlen geschieht ohnehin nicht
+grade zur Sicherheit der Briefe, sondern vielmehr
+der Berechnung des Postgeldes wegen. Jedoch
+kann man aber auch bei diesen Posten die Briefe
+zu einer gr&ouml;&szlig;ern, oder vielmehr speciellern <em class="gesperrt">Aufmerksamkeit
+empfehlen</em>, indem man sie, der
+Postkunstsprache nach <em class="gesperrt">rekommendirt</em>. Man
+mu&szlig; in dieser Hinsicht das Wort <em class="gesperrt">rekommendirt</em>
+auf dem Brief schreiben und ausser dem gew&ouml;hnlichen
+Postgelde, noch etwas besonders, <em lang="la" xml:lang="la" class="antiqua">pro diligentia</em>
+bezahlen. Alsdann wird der Brief namentlich
+in die Postkarte geschrieben, welches allerdings zur
+Sicherheit des Briefs beitr&auml;gt. Auf den kurbraunschweigischen
+<span class='pagenum'><a name="Page_62">[62]</a></span>
+Posten tr&auml;gt ein solcher rekommandirter
+Brief doppeltes Porto. Bei besonders wichtigen
+Briefen sorgen die Post&auml;mter auch, da&szlig; die
+Empf&auml;nger die Ablieferung derselben bescheinigen
+m&uuml;ssen. &ndash; Bei Briefen, worin Wechsel, oder andere
+Papiere von Werth geschlossen sind, ist es
+rathsam, solches und wenn es geschehen kann, den
+Werth der Beischl&uuml;&szlig;e auf der Addre&szlig;e anzugeben.
+Der K&uuml;rze wegen pflegt man in diesem Falle auch
+wohl nur ein <em class="antiqua">NB.</em> auf den Brief zu setzen und die
+Post&auml;mter sind dann auch so aufmerksam, dieses
+<em class="antiqua">NB.</em> in der Postkarte zu bemerken. &ndash; Also auf
+der Post kann nicht f&uuml;glich ein Brief verlohren
+gehen. Geschieht es, so k&ouml;nnte es eher durch die
+Brieftr&auml;ger geschehen. Jedoch diese werden solches
+um so mehr verh&uuml;ten, da sie f&uuml;r die ihnen zur
+Bestellung &uuml;berlieferten Briefe, das Postgeld bezahlen
+m&uuml;ssen und auch selbst f&uuml;r jeden abgelieferten
+Brief ein Accidenz von dem Empf&auml;nger zu erwarten
+haben. Am h&auml;ufigsten gehen Briefe in den
+H&auml;usern der Correspondenten selbst und durch die
+Unvorsichtigkeit ihrer Boten verlohren, denn es ist
+nicht selten, da&szlig; Briefe, welche durchs Gesinde zur
+Post gebracht werden sollten, auf der Gasse gefunden
+wurden. &ndash;</p>
+
+<p>Das <em class="gesperrt">Rekommendiren</em> und <em class="gesperrt">Notabeniren</em>
+<span class='pagenum'><a name="Page_63">[63]</a></span>
+der Briefe kann also in angezeigter Maa&szlig;e von einigen
+Nutzen seyn. &ndash; Hingegen ist das <em lang="la" xml:lang="la" class="antiqua">Cito</em> auf
+den Briefen gew&ouml;hnlich ohne Nutzen und Wirkung.
+Die Postbedienten k&ouml;nnen keinen Brief von einem
+Orte zum andern mit der ordin&auml;ren Post geschwinder
+bef&ouml;rdern, als die Post reitet, oder f&auml;hrt. Die
+ordin&auml;ren Posten werden immer zu ihrer einmal
+bestimmten Zeit, so wie es der Zusammenhang des
+Postwesens des Orts erfordert und verstattet, abgefertiget;
+sie reiten oder fahren in der, nach Maa&szlig;gabe
+der Entfernung der Oerter und nach Beschaffenheit
+der Wege berechneten und festgesetzten Zeit
+und Stundenzahl, k&ouml;nnen also auch nie fr&uuml;her, aber
+wegen unvorhergesehener Zuf&auml;lle bisweilen sp&auml;ter
+eintreffen; mithin kann es eigentlich nichts n&uuml;tzen,
+auf Briefe <em lang="la" xml:lang="la" class="gesperrt antiqua">cito</em> zu schreiben, denn die Post kann
+und wird deshalben keine Minute schneller gehen. &ndash;
+W&uuml;nscht jedoch Jemand, da&szlig; sein Brief etwas
+fr&uuml;her, als gew&ouml;hnlich, in die H&auml;nde seines Correspondenten
+gelange; so mu&szlig; er auf der Addresse
+des Briefs, oder durch ein beigef&uuml;gtes Promemoria
+die Post ersuchen, den Brief am Orte seiner Bestimmung
+sogleich nach Ankunft der Post besonders
+abgeben zu lassen. Hierdurch wird er bewirken, da&szlig;
+der Brief nicht erst durch die H&auml;nde der Brieftr&auml;ger
+gehe und von denselben nach der ihnen gew&ouml;hnlichen
+<span class='pagenum'><a name="Page_64">[64]</a></span>
+Ordnung, wonach sie die angekommenen und
+zu bestellenden Briefe jedesmal nach der Reihe abgeben
+m&uuml;ssen, sondern sogleich von den Postexpedienten
+durch einen besondern Boten dem Empf&auml;nger
+&uuml;berliefert wird, wodurch also vielleicht bisweilen
+<sup>1</sup>/<sub>4</sub> oder <sup>1</sup>/<sub>2</sub> Stunde Zeit gewonnen wird. &ndash;
+Wohnt der Empf&auml;nger nicht im Orte des distribuirenden
+Postamts; so mu&szlig; der Absender, wenn ihm
+an schneller Bestellung des Briefs gelegen ist, solches
+ausdr&uuml;cklich anzeigen und zugleich angeben, auf
+welche Art der Brief dem Empf&auml;nger zugef&ouml;rdert
+werden, und wer davon die Kosten tragen solle.
+Denn sonst wird die Post nicht von der einmal
+eingef&uuml;hrten Ordnung abgehen und die Briefe nur
+auf die gew&ouml;hnliche Weise bef&ouml;rdern.</p>
+
+<p>Zur Post gegebene Briefe und Sachen d&uuml;rfen
+eigentlich von den Postbedienten <em class="gesperrt">nicht wieder
+zur&uuml;ck gegeben</em> werden. Dieses Gesetz dienet
+sowol zum Besten, vornehmlich zur Sicherheit der
+Correspondenten selbst, und ist auch der Post&ouml;konomie
+wegen erforderlich. Man hat nehmlich Beispiele
+gehabt, da&szlig; einmal auf die Post gelieferte
+Briefe von einer andern fremden Person zur&uuml;ck gefordert
+sind und damit sch&auml;dlicher Mi&szlig;brauch getrieben
+ist. Man hat Beispiele, da&szlig; Dienstboten,
+Handlungsdiener und andre Subalterne die Briefe
+<span class='pagenum'><a name="Page_65">[65]</a></span>
+ihrer Herrschaften und Vorgesetzten unter scheinbaren
+Vorw&auml;nden von der Post zur&uuml;ck genommen
+und solche entweder g&auml;nzlich untergeschlagen, oder
+doch den Inhalt derselben abge&auml;ndert, wohl gar
+Rechnungen und Wechsel daraus entwendet haben.
+Um diesen Unfug zu verh&uuml;ten, mu&szlig; es den Postbedienten
+stets Regel seyn, nie einen ihnen einmal
+zugestellten und anvertrauten Brief wieder aus den
+H&auml;nden zu geben. Sollte jedoch der Absender selbst
+n&ouml;thig finden, seinen Brief von der Post noch einmal
+wieder zur&uuml;ck zu erhalten; so wird er dieses
+nur erreichen k&ouml;nnen, wenn er selbst darum schriftlich
+ersucht, die Addresse des Briefs aufschreibt, das
+Pettschaft, mit welchem der Brief versiegelt ist, abdr&uuml;ckt,
+oder vorzeigt, und also sich nicht nur als
+den wahren Eigenth&uuml;mer legitimirt, sondern auch
+der Post wegen der Zur&uuml;cklieferung Versicherung
+giebt.</p>
+
+<p>Bisweilen schickt man mit der Post Briefe und
+andre Sachen nach einem Orte, woselbst doch der
+Empf&auml;nger sich noch nicht befindet. Man hat dabei
+gew&ouml;hnlich die Absicht, da&szlig; diese Briefe oder
+Sachen daselbst so lange auf der Post bleiben und
+aufbewahrt werden sollen, bis der Empf&auml;nger gleichfalls
+dort angekommen ist und sie in Empfang nehmen
+kann. Auf diese Art kann Jemand Briefe
+<span class='pagenum'><a name="Page_66">[66]</a></span>
+und Sachen an sich selbst addressiren, sie mit der
+Post nach einem Orte absenden, um sie dort vorzufinden,
+wenn er selbst auf einem andern Wege
+angelangt seyn wird. Bisweilen hat man auch nur
+die Absicht, solche Briefe und Sachen nicht von
+der Post auf die gew&ouml;hnliche Weise bestellen zu
+lassen, sondern die Empf&auml;nger sollen solche von der
+Post, gewisser Ursachen wegen, wovon sie von dem
+Absender unterrichtet, oder mit demselben &uuml;berein
+gekommen sind, selbst abholen. &ndash; In allen diesen
+F&auml;llen pflegt man auf solche Briefe die W&ouml;rter:
+<em lang="fr" xml:lang="fr" class="antiqua">poste restante</em>, oder <em lang="fr" xml:lang="fr" class="antiqua">&agrave; la poste restante</em>, d.&nbsp;h.
+dieser Brief soll bis zur Abforderung auf der Post
+liegen bleiben, zu setzen.</p>
+
+<p>Die Post&auml;mter beg&uuml;nstigen diese W&uuml;nsche des
+Publikums zu dessen Bequemlichkeit und Nutzen,
+gern. Allein es ist dagegen auch billig, da&szlig; sie bei
+solchen F&auml;llen nicht in Gefahr gesetzt werden. Daher
+ist es unumg&auml;nglich n&ouml;thig, da&szlig; die Empf&auml;nger
+solcher Briefe und Sachen sich jedesmals hinl&auml;nglich
+zum Empfang legitimiren. Dieses geschiehet,
+wenn sie entweder eine Vollmacht, oder doch eine
+Anweisung von dem Absender beibringen, oder
+wenn sie, falls es fremde und unbekannte Personen
+sind, B&uuml;rgschaft stellen, und &uuml;berhaupt die ihnen
+in diesen F&auml;llen von der Post gegebenen Anweisungen
+<span class='pagenum'><a name="Page_67">[67]</a></span>
+befolgen. &ndash; Denn die Post ist haupts&auml;chlich
+verbunden, nach allen Kr&auml;ften zu sorgen,
+da&szlig; die ihr anvertrauten Sachen in die H&auml;nde des
+rechten Empf&auml;ngers gelangen.</p>
+
+<p>Bisweilen w&uuml;nschen Correspondenten, da&szlig; ihnen
+auf ihre mit der Post abzusendenden Briefe und
+Sachen von den Postbedienten <em class="gesperrt">Vorsch&uuml;&szlig;e</em> geleistet
+werden. Dieser Fall tritt ein, wenn z.&nbsp;B. ein
+Kaufmann oder Faktor, f&uuml;r einen Abwesenden eine
+Auslage an sogenannten Spesen u.&nbsp;dergl. gemacht
+hat, &uuml;brigens aber mit demselben nicht in Rechnung
+steht, sich also dieses ausgelegte oder vorgeschossene
+Geld von der Post auszahlen l&auml;&szlig;t, welche
+alsdann solches vermittelst des Briefes dem entfernten
+Schuldner anrechnet und von demselben wieder
+erstatten l&auml;&szlig;t. Ausser diesen soll es eigentlich nur
+Gerichtsobrigkeiten und dergl. Beh&ouml;rden gestattet
+seyn, sich solche Vorsch&uuml;&szlig;e von der Post auszahlen
+und den Schuldigen anrechnen zu lassen; hingegen
+soll nicht Jeder, der an Ausw&auml;rtige Geldforderungen
+macht, damit der Post beschwerlich fallen.
+Es versteht sich auch von selbst, da&szlig; dergleichen
+Vorsch&uuml;&szlig;e keine betr&auml;chtliche Summen ausmachen,
+da&szlig; sie v&ouml;llig liquid seyn und da&szlig; die Absender,
+wenn etwa die Empf&auml;nger den Vorschu&szlig; der Post
+wieder zu erstatten sich weigern, deshalben verbindlich
+<span class='pagenum'><a name="Page_68">[68]</a></span>
+bleiben und die Post schadlos halten, zumal
+die Post keine Gewalt hat, noch anwenden
+darf, um dergleichen Gelder beizutreiben. &ndash; Dabei
+ist es auch billig, da&szlig; den Postofficianten gestattet
+werde, f&uuml;r die Vorauszahlung solcher Vorsch&uuml;&szlig;e
+und deren Beitreibung, welches sie auf ihre
+Gefahr thun, eine verh&auml;ltni&szlig;m&auml;&szlig;ige Remuneration
+zu nehmen. Eine solche Geb&uuml;hr pflegt man gew&ouml;hnlich
+<em lang="la" xml:lang="la" class="antiqua">procura</em> zu nennen. Auch versteht es sich,
+da&szlig; die Post durch die Verschiedenheit des Werths
+des Geldes nichts verliehren darf, sondern da&szlig; es
+ihr gestattet werden mu&szlig;, geh&ouml;riges Agio zu nehmen,
+wenn sie den Verlust in schlechterer M&uuml;nze
+wieder erh&auml;lt, als sie gezahlt hat.</p>
+
+
+
+<div class="new-h2"></div>
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_69">[69]</a></span></p>
+<h2><a name="Von_Estaffetten">Von Estaffetten.</a></h2>
+
+
+<p>Mit den Estaffetten hat es folgende Bewandni&szlig;.
+Eine Estaffette ist eine ausserordentlich,
+oder extraordin&auml;r reitende Post, wodurch ein Brief
+von einem Orte zum andern postm&auml;&szlig;ig gebracht
+wird. Ordin&auml;re Posten gehen immer nur an gewissen
+festgesetzten Tagen und Stunden ab; Estaffetten
+k&ouml;nnen aber zu jeder Zeit abgeschickt werden.
+Man nennt auch den Brief selbst, die Depesche,
+welche auf diese Art estaffettenm&auml;&szlig;ig durch die Post
+bef&ouml;rdert wird, <em class="gesperrt">Estaffette</em>. Die Estaffetten nehmen
+den Weg der ordin&auml;ren reitenden Posten, ber&uuml;hren
+also auch die nemlichen Stationen und
+wechseln daselbst die Pferde. Wenn nemlich Jemand
+von Leipzig einen Brief mit Estaffette nach
+Wien schicken will; so mu&szlig; er diesen Brief, nachdem
+auf denselben das Wort <em class="gesperrt">Estaffette</em> geschrieben
+ist, zu Leipzig ins Postamt geben und eigentlich
+sogleich die Kosten bezahlen, wenn er den Brief
+<span class='pagenum'><a name="Page_70">[70]</a></span>
+franco abschicken mu&szlig;. Das Postamt fertigt alsdann
+sogleich einen Postillon mit diesem Schreiben
+ab und giebt demselben einen Pa&szlig; mit, worin die
+Addre&szlig;e des Briefes und die Route, welche die
+Staffette nehmen soll, bemerkt ist. Der auf diese
+Art von Leipzig abgefertigte Postillon reitet bis zur
+n&auml;chsten Poststation auf der Route nach Wien, liefert
+daselbst den Brief nebst dem Passe an den
+Postmeister ab und kehrt darauf nach Leipzig zur&uuml;ck.
+Von dieser Station wird alsdann sogleich
+wieder ein Postillon mit gedachtem Briefe und
+Pa&szlig;e zur zweiten geschickt, und so geht es fort von
+einer Station zur andern, bis der Brief ins Postamt
+zu Wien abgeliefert wird, welches alsdann
+denselben an den Empf&auml;nger besorgen l&auml;&szlig;t. &ndash; Auf
+diese Art gehen alle Staffetten. Daher ist es v&ouml;llig
+unm&ouml;glich, mit derselben Staffette, oder mit
+demselben Postillon, welcher von einem Orte mit
+einer Estaffette abgeschickt wird, eine Antwort zur&uuml;ck
+zu erhalten, wie manche irrig glauben. Denn
+der von Leipzig abgeschickte Postillon reitet ja nicht
+ganz nach Wien und liefert den Brief nicht selbst
+an den Empf&auml;nger ab, sondern er kehrt, wie alle
+&uuml;brigen, von seiner Station nach Hause. &ndash; Soll
+also auf eine Estaffette Antwort erfolgen; so mu&szlig;
+unser Correspondent von seinem Orte gleichfalls
+<span class='pagenum'><a name="Page_71">[71]</a></span>
+wieder eine Estaffette absenden, welche dann auf
+die nemliche Art durch die Poststationen bef&ouml;rdert
+wird. &ndash; Uebrigens ist es gut, auf dem Staffetten-Schreiben
+die Zeit und Stunde der Abfertigung
+zu bemerken, damit der Empf&auml;nger und die
+Post&auml;mter beurtheilen k&ouml;nnen, ob etwas dabei vers&auml;umt
+sei. Jedoch sorgen hierf&uuml;r die Post&auml;mter
+schon selbst. Denn in dem Estaffetten-Pa&szlig;e mu&szlig;
+jede Poststation die Zeit der Ankunft und des Abgangs
+anzeichnen und da beim Estaffettenreiten gew&ouml;hnlich
+auf eine Meile nur eine Stunde und
+jeder Poststation nur <sup>1</sup>/<sub>4</sub> Stunde zur Expedition verstattet
+wird; so kann nicht leicht eine Vers&auml;umni&szlig;
+eintreten, als nur etwa von unvorhergesehenen
+ausserordentlichen Zuf&auml;llen, wenn z.&nbsp;B. ein Postillon
+mit seinem Pferde st&uuml;rzt, oder ihm sonst ein
+Unfall begegnet, welches aber auch jedesmal von
+den Poststationen im Pa&szlig;e angemerkt werden mu&szlig;.
+Es versteht sich also von selbst, da&szlig; man mit einer
+Estaffette nur simple Briefe, oder m&auml;&szlig;ige Packete,
+welche der Postillon in seiner Tasche verwahren
+kann, aber keine Koffer, Kisten und Kasten verschicken
+k&ouml;nne. Will man dergleichen Sachen ausserordentlich
+eiligst bef&ouml;rdern; so mu&szlig; man Extrapost
+dazu nehmen. &ndash;</p>
+
+<p>Ist die Estaffette von dem Absender nicht frankirt
+<span class='pagenum'><a name="Page_72">[72]</a></span>
+oder bezahlt; so mu&szlig; solches der Empf&auml;nger
+thun und den Betrag der Kosten, welcher ihm angezeigt
+wird und wor&uuml;ber ihm allenfalls eine Quitung
+ertheilt werden kann, an sein Postamt erlegen,
+welches alsdann jeder Poststation, welche
+durch die Estaffette ber&uuml;hrt wurde, die verdiente
+Geb&uuml;hr zutheilt. Wegen der hier&uuml;ber zu f&uuml;hrenden
+Rechnung und wegen der Besorgung der Bezahlung
+pflegen sich die Post&auml;mter ausser den taxm&auml;&szlig;igen
+Meilengeldern noch einige Groschen, wie billig,
+verg&uuml;ten zu lassen. Das Meilengeld f&uuml;r eine Staffette
+betr&auml;gt jetzt in den verschiedenen L&auml;ndern, wegen
+der hohen Frachtpreise, 12 bis 16 und mehr
+Ggr., so wie solches von den verschiedenen Landesregierungen,
+nach Erme&szlig;en der Umst&auml;nde, festgesetzt
+wird.</p>
+
+
+
+<div class="new-h2"></div>
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_73">[73]</a></span></p>
+<h2><a name="Von_Courieren">Von Courieren.</a></h2>
+
+
+<p>So wie man auf gedachte ausserordentliche Art einen
+einzeln Brief, oder Packet, als Estaffette, durch
+die Post besorgen lassen kann; so kann man auch
+einen Menschen auf &auml;hnliche Weise durch die Post
+verschicken. Will Jemand selbst einen Brief von
+einem Orte zum andern bringen, oder wird eine
+Person abgeschickt, um eine Nachricht m&uuml;ndlich zu
+&uuml;berbringen und bedient sich ein solcher Reisender
+der Post; so nennt man ihn einen <em class="gesperrt">Courier</em>.
+In Frankreich hei&szlig;t auch jede reitende Post, oder
+jeder Postreiter Courier. &ndash; Ein Courier reiset, wie
+eine Estaffette und wird auf &auml;hnliche Weise durch
+die Post fortgeschaft, von Station zu Station.
+Gew&ouml;hnlich wird auch das Meilengeld nach der
+Estaffettentaxe bezahlt. Wenn ein Courier von Petersburg
+nach Paris gehen soll; so kann derselbe
+nicht anders seine Reise, als Courier, bewerkstelligen,
+als da&szlig; er sich zu dieser Absicht, bei dem
+<span class='pagenum'><a name="Page_74">[74]</a></span>
+Postamte zu St.&nbsp;Petersburg meldet, von demselben
+Courierpostpferde begehret und mit denselben zur
+n&auml;chsten Poststation sich bringen l&auml;&szlig;t, von da er
+alsdann weiter und sodann von Station zu Station
+fortgeschaft wird, bis er das Ziel seiner Reise
+erreicht hat.</p>
+
+<p>Jeder Courier sollte eigentlich immer reiten.
+Und da ein Courier, der Absicht gem&auml;&szlig;, weshalben
+er abgeschickt wird, gew&ouml;hnlich schnell vorw&auml;rts eilen
+mu&szlig;; so wird er sein Pferd nicht immer im
+Schritte, sondern vielmehr gr&ouml;&szlig;tentheils im Trott,
+und wo m&ouml;glich noch schneller gehen lassen, auch
+auf den Poststationen, wo Pferde gewechselt werden,
+keine Zeit verliehren und sich &uuml;berhaupt nirgends
+aufhalten lassen. Jedoch wird er sich auch
+immer, er mag eilen, so sehr er will, nach den
+Umst&auml;nden und nach den deshalben bei der Post
+gemachten Einrichtungen, bequemen m&uuml;ssen. Diese
+bestehen haupts&auml;chlich darin, da&szlig; ein auf einer Poststation
+ankommender reitender Courier binnen einer
+Viertelstunde, oder in der m&ouml;glichst k&uuml;rzesten Zeit
+expedirt und jede Meile in einer Stunde, oder wo
+m&ouml;glich in noch weniger Zeit mit ihm zur&uuml;ck gelegt
+werden mu&szlig;. &ndash;</p>
+
+<p>Einen solchen Courier kann der Postmeister
+nicht allein reiten lassen; sondern es versteht sich
+<span class='pagenum'><a name="Page_75">[75]</a></span>
+von selbst, da&szlig; ihm ein Postillon mitgegeben werden
+mu&szlig;. Denn keinem Posthalter kann zugemuthet
+werden, einem solchen Mann, der gew&ouml;hnlich
+fremd und unbekannt ist, sein Pferd anzuvertrauen;
+auch w&uuml;rde der Courier oft in Gefahr kommen, sich
+auf dem Wege zu verirren und immer w&uuml;rde es
+mit Beschwerlichkeiten verkn&uuml;pft seyn, das Pferd
+wieder in seine Heimath zur&uuml;ck zu schaffen. Daher
+wird dem Courier best&auml;ndig ein Postillion zugegeben,
+welcher in der Postmontur und mit den
+Postinsignien vor ihm her reitet, und nach dessen
+Anweisung sich der Courier auf dem Wege richten
+mu&szlig;. Ein Courier darf auch einen Mantelsack von
+30 bis 40 Pfund bei sich f&uuml;hren und denselben auf
+des Postillons Pferd legen; er kann auch verlangen,
+da&szlig; der Postillon ihn die richtige Stra&szlig;e f&uuml;hre
+und ordnungsm&auml;&szlig;ig reite, aber es ist ihm nicht erlaubt,
+auf die Pferde zu schlagen und den Postillon
+mit Gewalt und durch unerlaubte Mittel zum
+&uuml;berm&auml;&szlig;igen Reiten zu reitzen, noch vor demselben
+voraus zu reiten.</p>
+
+<p>Manche Couriers bedienen sich auch, statt des
+Reitpferdes, eines Wagens, besonders wenn sie zugleich
+Sachen mit sich f&uuml;hren, welche nicht f&uuml;glich
+auf Pferden fortgebracht werden k&ouml;nnen, und weil
+auch auf weiten Reisen nicht leicht ein Mensch solches
+<span class='pagenum'><a name="Page_76">[76]</a></span>
+best&auml;ndig schnelles Reiten aushalten kann. Einige
+bringen daher ihre eigenen kleinen Wagen von
+dem Orte der Absendung mit; andere wechseln auf
+der Tour, ihrer Bequemlichkeit und der Erholung
+wegen, mit Reiten und Fahren ab. Beide m&uuml;ssen,
+so wie sie ankommen und wie sie w&uuml;nschen, von
+der Post weiter gef&ouml;rdert werden. Wenn nun gleich
+ein Courier seinen eigenen Wagen hat, oder er mag
+auf einer Poststation, statt des Reitpferdes, einen
+Wagen nehmen; so wird er doch nicht, als ein mit
+Extrapost Reisender angesehen, sondern er mu&szlig; Courierm&auml;&szlig;ig
+f&uuml;r die Pferde bezahlen, und f&uuml;r den geliehenen
+Wagen, wie sich von selbst versteht, besonders
+verg&uuml;ten. Denn man setzt voraus, da&szlig; er,
+als Courier, doch noch schneller, als Extrapost fahren
+lassen werde, mithin w&uuml;rde von Seiten der
+Post eben die ausserordentliche Anstrengung geleistet
+werden m&uuml;ssen. Dem vorreitenden, oder fahrenden
+Postillon sind auf jede Meile gew&ouml;hnlich 4 Ggr. zu
+gebilliget. Reitende Couriers pflegen ihre eigene
+S&auml;ttel mit sich zu f&uuml;hren und es ist ihnen die&szlig; um
+so mehr anzurathen, da sie nicht auf allen Poststationen
+bequeme S&auml;ttel antreffen werden, jedoch
+m&uuml;ssen ihre S&auml;ttel auch von der Art seyn, da&szlig;
+solche auf alle Pferde passen und denselben keine
+Besch&auml;digungen zuf&uuml;gen. Ein Couriersattel, wodurch
+<span class='pagenum'><a name="Page_77">[77]</a></span>
+die Pferde gedr&uuml;ckt und verletzt werden, kann
+vom Postmeister verworfen werden. Die Depeschen,
+oder andere Sachen, welche ein Courier
+&uuml;berbringen soll, mu&szlig; derselbe selbst verwahren und
+er kann keine Klage f&uuml;hren, wenn sie verlohren
+gehen, oder besch&auml;digt werden.</p>
+
+
+
+<div class="new-h2"></div>
+<h2><a name="Vom_sogenannten_Poststationsgelde">Vom sogenannten Poststations- oder Post-Recognitionsgelde.</a></h2>
+
+
+<p>In denjenigen L&auml;ndern, wo das Postwesen, sowohl
+der ordin&auml;ren Posten, als auch f&uuml;r Extraposten geh&ouml;rig
+eingerichtet ist, so da&szlig; die mit Extrapost Reisenden
+immer von einer Station zur andern fortgebracht
+werden k&ouml;nnen, ist es nicht erlaubt, eine
+Poststation vorbei, oder um dieselbe weg zu fahren,
+ohne die Pferde zu wechseln; sondern man mu&szlig; auf
+jeder, auf unserm Wege ber&uuml;hrten Poststation, frische
+Pferde nehmen und sich mit denselben zur folgenden
+bringen lassen. Der Grund hiervon liegt
+darin, da&szlig; die Posthalter auf den Stationen verpflichtet
+sind, eine gewisse Anzahl Pferde zu unterhalten
+und da&szlig; sie angewiesen sind, mit diesen
+Pferden die Reisenden weiter zu schaffen. Es ist
+<span class='pagenum'><a name="Page_78">[78]</a></span>
+also auch billig, da&szlig; den Posthaltern kein Verdienst,
+den sie mit ihren, durch schwere Kosten und Aufwand
+zu haltenden Pferden und Postknechten, haben
+k&ouml;nnten, &ndash; entzogen werde. &ndash; Sehr tadelnswerth
+ist es daher, wenn Reisende mit ihren fremden
+Fuhrleuten den Poststationen vorbei zu fahren
+suchen und es sich, als eine Geschicklichkeit zurechnen,
+wenn sie es, ohne entdeckt zu werden, gethan
+haben. Wie w&uuml;rde das Extrapostwesen bestehen
+k&ouml;nnen, wenn in dieser Hinsicht nicht gewisse Vorschriften
+und Einschr&auml;nkungen f&uuml;r einzelne zum Besten
+des Ganzen gemacht w&uuml;rden? &ndash; Am Ende
+w&uuml;rde es sonst dahin kommen, da&szlig; der Staat selbst
+auf den Poststationen des Landes eine Anzahl Postpferde
+nebst Knechten auf seine Kosten unterhalten
+m&uuml;&szlig;te. Hierzu w&uuml;rde sich derselbe jedoch nicht verstehen.
+Er d&uuml;rfte es auch nicht, weil die Kosten
+davon den Landeseinwohnern am Ende unbilliger
+Weise zur Last fallen w&uuml;rden. &ndash; Es bleibt also
+nichts &uuml;brig, als da&szlig; einzelne Reisende sich in
+die Ordnung bequemen, wodurch das Extrapostwesen
+zum &ouml;ffentlichen Dienste, oder zur Bequemlichkeit
+und zum Vortheil des Ganzen erhalten werden
+kann.</p>
+
+<p>Inzwischen hat es nichts zu bedeuten, da&szlig; die
+Poststationen von solchen Reisenden, welche mit
+<span class='pagenum'><a name="Page_79">[79]</a></span>
+Extrapost von einem Orte abgehen, gef&auml;hrdet werden.
+Denn den Posthaltern und deren Knechten
+ist es zur Pflicht gemacht, keine Poststation vor&uuml;ber
+zu fahren, sondern die Reisenden jedesmal nur bis
+zur n&auml;chsten Station und nicht weiter zu bringen,
+sie nach dem Posthause auf der Station zu f&uuml;hren
+und derselben die weitere Bef&ouml;rderung zu &uuml;berlassen.
+Sollte sich ein Postillon durch die Reisenden verleiten
+lassen, sie einer Post vor&uuml;ber zu fahren, oder
+sollte selbst ein Posthalter sich so weit vergessen,
+hierin zu willigen; so w&uuml;rde, nach geschehener Entdeckung
+des Vorgangs, die geb&uuml;hrende Strafe nicht
+ausbleiben.</p>
+
+<p>Aber alle Reisende nehmen nicht Extrapost,
+sondern sie bedienen sich entweder ihrer <em class="gesperrt">eigenen
+Equipage</em>, oder sie nehmen <em class="gesperrt">Miethskutscher</em>,
+oder <em class="gesperrt">Lohnfuhrleute</em>. Wer mit eigenen Pferden
+und Wagen reiset, hat in dieser Hinsicht mit
+der Post nichts zu schaffen. Ihm kann und darf
+von Seiten der Post kein Hinderni&szlig; in den Weg
+gelegt, er wird auch hierbei niemals in einigen Anspruch
+genommen werden, als da&szlig; er etwa auf der
+Reise auf der einen oder andern Poststation, wegen
+der Qualit&auml;t seines Fuhrwerks, ob er nemlich
+mit eigenen, oder mit gemietheten, oder Lohnpferden
+fahre, befragt wird, zumal, wenn es nicht in
+<span class='pagenum'><a name="Page_80">[80]</a></span>
+die Augen fallen sollte, da&szlig; es eigenth&uuml;mliche Equipage
+ist. Um einem solchen Examen enthoben zu
+seyn, ist daher einem solchen Reisenden anzurathen,
+da&szlig; er sich von der Obrigkeit, oder noch besser, von
+dem Postamte seines Wohnorts eine Bescheinigung
+&uuml;ber das Eigenthum seines Fuhrwerks geben lasse,
+welche er bei vorkommenden Nachfragen vorzeigen und
+dadurch gr&ouml;&szlig;ere Weitl&auml;uftigkeiten vermeiden k&ouml;nne. &ndash;</p>
+
+<p>Wer aber nicht mit Extrapost und mit eigener
+Equipage, sondern mit gedungenen, oder <em class="gesperrt">gemietheten
+Pferden</em> reiset; mu&szlig; sich mit der Post,
+oder mit allen den Poststationen, welche er auf seinem
+Wege ber&uuml;hrt, abfinden und das sogenannte,
+landesherrlich bestimmte <em class="gesperrt">Stationsgeld</em> erlegen.
+Dieses Stationsgeld ist nicht &uuml;berall gleich, sondern
+in den verschiedenen L&auml;ndern, wo es eingef&uuml;hrt und
+gebr&auml;uchlich ist, verschieden. Gr&ouml;&szlig;tentheils mu&szlig;
+man von jedem Pferde, welches man vor dem
+Wagen hat, f&uuml;r jede Meile 6, 8&ndash;12 Pfennig
+und mehr, oder weniger geben.</p>
+
+<p>Den Grund zu dieser Abgabe nehmen die Landesregierungen
+daher, da&szlig; die Miethskutscher und
+andere Lohnfuhrleute durch das Fortbringen solcher
+Reisenden den Posthaltern einen Verdienst entziehen,
+weshalben letztere entsch&auml;digt werden m&uuml;ssen. &ndash;
+Man will jedoch aber auch die Freiheit der Reisenden
+<span class='pagenum'><a name="Page_81">[81]</a></span>
+nicht einschr&auml;nken; man will und kann es ihnen
+nicht verwehren, statt Extrapost zu nehmen, mit gemietheten
+Pferden zu reisen, wenn sie dabei ihren
+Vortheil und mehrere Bequemlichkeit zu finden glauben.
+Wenn sie also diese vorziehen; so sollen die
+Postfuhrleute, welche zum Dienste des reisenden
+Publikums immer mit Kosten Pferde unterhalten
+m&uuml;ssen, darunter nicht leiden, sondern auf eine billige
+Weise gewisserma&szlig;en entsch&auml;digt werden. &ndash;</p>
+
+<p>Wenn man die Sache aus diesem Gesichtspunkte
+betrachtet, so wird man diese Einrichtung
+nicht ungerecht und die Abgabe der Stationsgeb&uuml;hr
+nicht unbillig finden. Es f&auml;llt in die Augen, da&szlig;
+eine solche geringe Verg&uuml;tung, als jene wenigen
+Pfennige vom Pferde auf die Meile sind, noch bei
+weitem keine hinreichende Entsch&auml;digung f&uuml;r die Posthalter
+seyn k&ouml;nne, gegen den Verdienst, der ihnen
+auf diese Weise durch die Miethsfuhrleute genommen
+wird. Durch das Stationsgeld sollen sie nur einigerma&szlig;en
+beruhigt und vielmehr die Miethskutscher
+abgehalten werden, Fuhren auf entfernte Oerter zu
+&uuml;bernehmen. &ndash; Daher soll auch die Entrichtung
+der Stationsgelder eigentlich nicht den Reisenden zur
+Last fallen, sondern vielmehr lediglich von den Fuhrleuten
+geleistet werden. Diese werden sich freilich
+in den meisten F&auml;llen deshalb wieder an den Reisenden
+erholen. Daher ist es aber auch nicht immer
+wohlfeiler, statt Extrapost, einen Miethskutscher zu
+nehmen. &ndash; Rechnet der Reisende die zu erlegende
+<span class='pagenum'><a name="Page_82">[82]</a></span>
+Stationsgeb&uuml;hren und andre Ausgaben, wozu er,
+wenn er mit Lohnfuhr reiset, gen&ouml;thigt wird, welche
+aber bei Extrapost nicht statt finden, zu dem Fuhrlohne;
+so wird der Unterschied der Kosten nicht gro&szlig;,
+sondern &ouml;fter sich gleich seyn, den Verlust der Zeit
+nicht einmal zu rechnen, denn es ist doch begreiflich,
+da&szlig; ein Lohnfuhrmann mit seinen Pferden einen
+langen Weg nicht so geschwind zur&uuml;ck legen kann,
+als wenn auf jeder Poststation frische Pferde vorgespannt
+werden.</p>
+
+<p>Reiset nun Jemand mit gedungenen Pferden;
+so mu&szlig; er selbst darauf halten, da&szlig; der Fuhrmann
+keine Poststation vor&uuml;berfahre, ohne sich daselbst zu
+melden und das Stationsgeld zu berichtigen. Denn
+wenn diese Defraudation entdeckt und der Fuhrmann
+angehalten w&uuml;rde; so w&uuml;rde der Reisende, wenn er
+gleich zu dieser Ungeb&uuml;hr keine Veranlassung gegeben
+h&auml;tte, sondern solche von dem Fuhrmann allein herr&uuml;hrte,
+doch gewissen Unannehmlichkeiten nicht entgehen
+k&ouml;nnen, wenigstens Zeit verliehren m&uuml;ssen.
+Die Bestrafung eines auf diese Art betroffenen Fuhrmanns
+ist nicht &uuml;berall gleich. In einigen L&auml;ndern
+mu&szlig; derselbe alsdann von jedem Pferde mehrere
+Gulden oder Thaler, erlegen; in andern mu&szlig; er
+der vorbeigefahrenen und also l&auml;dirten Poststation
+das volle Extrapostgeld nach der Taxe bis zur n&auml;chsten
+Station verg&uuml;ten, in noch andern mu&szlig; er sogleich
+seine Pferde ausspannen und heimkehren und
+der Reisende mu&szlig; sich gefallen lassen, von diesem
+<span class='pagenum'><a name="Page_83">[83]</a></span>
+Orte ab sich durch Extrapostpferde weiter bringen zu
+lassen. Gew&ouml;hnlich sind die Ortsobrigkeiten von den
+Landesherren beauftraget, dergleichen Vorf&auml;lle nach
+den gegebenen Gesetzen zu entscheiden. &ndash;</p>
+
+<p>So wie es also gedachter maa&szlig;en nicht erlaubt
+ist, die Poststationen vorbei zu reisen, ohne sich
+mit denselben geh&ouml;rig abzufinden; eben so wenig
+wird es auch an Oertern, wo ein regelm&auml;&szlig;iges Postwesen
+ist, gestattet, von fremden ausw&auml;rtigen Oertern
+gemiethete Pferde kommen zu lassen, um mittelst
+derselben Reisen zu machen. Ein solches Verfahren
+w&uuml;rde den Einwohnern unsers Wohnorts, besonders
+den Posthaltern nachtheilig seyn. Es versteht
+sich von selbst, da&szlig; dieses Verbot nicht gegen
+Pferde, welche dem Reisenden eigen geh&ouml;ren, gerichtet
+seyn k&ouml;nne, sondern gegen fremde Lohnfuhrleute.
+Mit diesen darf man nicht abreisen und &uuml;ber Poststationen
+hinaus fahren, ohne sich mit der Post abgefunden
+zu haben. Wenn man sich dieser Ordnung
+unterwirft und vornehmlich auf den ber&uuml;hrten Poststationen
+die Geb&uuml;hren entrichtet; so kann man &uuml;brigens
+reisen, wohin und mit wem man will. Auch
+hat die Post nichts dabei zu erinnern, wenn man
+mit gemietheten Pferden, oder mit Lohnkutschern
+Reisen nach nahe gelegenen Oertern verrichtet. Die
+Abgabe des Stationsgeldes wird nur verlanget, wenn
+die Miethskutscher &uuml;ber Poststationen hinausfahren
+auf einer Stra&szlig;e, wo Posthaltereien angelegt sind
+und zur Bef&ouml;rderung der Reisenden unterhalten werden.</p>
+
+<p><span class='pagenum'><a name="Page_84">[84]</a></span>
+Diese Einrichtungen scheinen zwar mit einigem
+Zwange verkn&uuml;pft zu seyn. Allein in L&auml;ndern, wo
+sie nicht sind, l&auml;&szlig;t es sich auch in manchen F&auml;llen
+nicht gut reisen. Jeder hat doch nicht eigene Pferde,
+oder kann sie auf weite Touren nicht nehmen. Fuhrleute,
+welche weite Reisen &uuml;bernehmen wollen und
+k&ouml;nnen, findet man auch nicht &uuml;berall. Daher bleibt
+doch die Anordnung eines regelm&auml;&szlig;igen Extrapostwesens
+immer noch ein sehr n&uuml;tzliches und diensames
+Surrogat. Und wenn es auf dem bisherigen, noch
+zur Zeit einzig m&ouml;glichen Fu&szlig;e bestehen soll; so kann
+auch die Abgabe der Stationsgelder nicht vermieden
+und abgeschaft werden, wie man leicht einsiehet, und
+wovon sich einst der w&uuml;rdige Schl&ouml;zzer zu &uuml;berzeugen
+Gelegenheit hatte.</p>
+
+<p class="tnote">Anmerkungen zur Transkription:<br/><br/>
+Der Text der zur Transkription herangezogenen Ausgabe wurde in Hinblick
+auf Unregelm&auml;&szlig;igkeiten in der Zeichensetzung und Rechtschreibung dem
+Original getreu &uuml;bertragen. Lediglich einige offensichtliche Druckfehler
+wurden korrigiert.</p>
+
+
+
+
+
+
+
+
+<pre>
+
+
+
+
+
+End of the Project Gutenberg EBook of Die Postgeheimnisse, by Unknown
+
+*** END OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE POSTGEHEIMNISSE ***
+
+***** This file should be named 22635-h.htm or 22635-h.zip *****
+This and all associated files of various formats will be found in:
+ http://www.gutenberg.org/2/2/6/3/22635/
+
+Produced by Jan-Fabian Humann, Jana Srna and the Online
+Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net
+
+
+Updated editions will replace the previous one--the old editions
+will be renamed.
+
+Creating the works from public domain print editions means that no
+one owns a United States copyright in these works, so the Foundation
+(and you!) can copy and distribute it in the United States without
+permission and without paying copyright royalties. Special rules,
+set forth in the General Terms of Use part of this license, apply to
+copying and distributing Project Gutenberg-tm electronic works to
+protect the PROJECT GUTENBERG-tm concept and trademark. Project
+Gutenberg is a registered trademark, and may not be used if you
+charge for the eBooks, unless you receive specific permission. If you
+do not charge anything for copies of this eBook, complying with the
+rules is very easy. You may use this eBook for nearly any purpose
+such as creation of derivative works, reports, performances and
+research. They may be modified and printed and given away--you may do
+practically ANYTHING with public domain eBooks. Redistribution is
+subject to the trademark license, especially commercial
+redistribution.
+
+
+
+*** START: FULL LICENSE ***
+
+THE FULL PROJECT GUTENBERG LICENSE
+PLEASE READ THIS BEFORE YOU DISTRIBUTE OR USE THIS WORK
+
+To protect the Project Gutenberg-tm mission of promoting the free
+distribution of electronic works, by using or distributing this work
+(or any other work associated in any way with the phrase "Project
+Gutenberg"), you agree to comply with all the terms of the Full Project
+Gutenberg-tm License (available with this file or online at
+http://gutenberg.org/license).
+
+
+Section 1. General Terms of Use and Redistributing Project Gutenberg-tm
+electronic works
+
+1.A. By reading or using any part of this Project Gutenberg-tm
+electronic work, you indicate that you have read, understand, agree to
+and accept all the terms of this license and intellectual property
+(trademark/copyright) agreement. If you do not agree to abide by all
+the terms of this agreement, you must cease using and return or destroy
+all copies of Project Gutenberg-tm electronic works in your possession.
+If you paid a fee for obtaining a copy of or access to a Project
+Gutenberg-tm electronic work and you do not agree to be bound by the
+terms of this agreement, you may obtain a refund from the person or
+entity to whom you paid the fee as set forth in paragraph 1.E.8.
+
+1.B. "Project Gutenberg" is a registered trademark. It may only be
+used on or associated in any way with an electronic work by people who
+agree to be bound by the terms of this agreement. There are a few
+things that you can do with most Project Gutenberg-tm electronic works
+even without complying with the full terms of this agreement. See
+paragraph 1.C below. There are a lot of things you can do with Project
+Gutenberg-tm electronic works if you follow the terms of this agreement
+and help preserve free future access to Project Gutenberg-tm electronic
+works. See paragraph 1.E below.
+
+1.C. The Project Gutenberg Literary Archive Foundation ("the Foundation"
+or PGLAF), owns a compilation copyright in the collection of Project
+Gutenberg-tm electronic works. Nearly all the individual works in the
+collection are in the public domain in the United States. If an
+individual work is in the public domain in the United States and you are
+located in the United States, we do not claim a right to prevent you from
+copying, distributing, performing, displaying or creating derivative
+works based on the work as long as all references to Project Gutenberg
+are removed. Of course, we hope that you will support the Project
+Gutenberg-tm mission of promoting free access to electronic works by
+freely sharing Project Gutenberg-tm works in compliance with the terms of
+this agreement for keeping the Project Gutenberg-tm name associated with
+the work. You can easily comply with the terms of this agreement by
+keeping this work in the same format with its attached full Project
+Gutenberg-tm License when you share it without charge with others.
+
+1.D. The copyright laws of the place where you are located also govern
+what you can do with this work. Copyright laws in most countries are in
+a constant state of change. If you are outside the United States, check
+the laws of your country in addition to the terms of this agreement
+before downloading, copying, displaying, performing, distributing or
+creating derivative works based on this work or any other Project
+Gutenberg-tm work. The Foundation makes no representations concerning
+the copyright status of any work in any country outside the United
+States.
+
+1.E. Unless you have removed all references to Project Gutenberg:
+
+1.E.1. The following sentence, with active links to, or other immediate
+access to, the full Project Gutenberg-tm License must appear prominently
+whenever any copy of a Project Gutenberg-tm work (any work on which the
+phrase "Project Gutenberg" appears, or with which the phrase "Project
+Gutenberg" is associated) is accessed, displayed, performed, viewed,
+copied or distributed:
+
+This eBook is for the use of anyone anywhere at no cost and with
+almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or
+re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included
+with this eBook or online at www.gutenberg.org
+
+1.E.2. If an individual Project Gutenberg-tm electronic work is derived
+from the public domain (does not contain a notice indicating that it is
+posted with permission of the copyright holder), the work can be copied
+and distributed to anyone in the United States without paying any fees
+or charges. If you are redistributing or providing access to a work
+with the phrase "Project Gutenberg" associated with or appearing on the
+work, you must comply either with the requirements of paragraphs 1.E.1
+through 1.E.7 or obtain permission for the use of the work and the
+Project Gutenberg-tm trademark as set forth in paragraphs 1.E.8 or
+1.E.9.
+
+1.E.3. If an individual Project Gutenberg-tm electronic work is posted
+with the permission of the copyright holder, your use and distribution
+must comply with both paragraphs 1.E.1 through 1.E.7 and any additional
+terms imposed by the copyright holder. Additional terms will be linked
+to the Project Gutenberg-tm License for all works posted with the
+permission of the copyright holder found at the beginning of this work.
+
+1.E.4. Do not unlink or detach or remove the full Project Gutenberg-tm
+License terms from this work, or any files containing a part of this
+work or any other work associated with Project Gutenberg-tm.
+
+1.E.5. Do not copy, display, perform, distribute or redistribute this
+electronic work, or any part of this electronic work, without
+prominently displaying the sentence set forth in paragraph 1.E.1 with
+active links or immediate access to the full terms of the Project
+Gutenberg-tm License.
+
+1.E.6. You may convert to and distribute this work in any binary,
+compressed, marked up, nonproprietary or proprietary form, including any
+word processing or hypertext form. However, if you provide access to or
+distribute copies of a Project Gutenberg-tm work in a format other than
+"Plain Vanilla ASCII" or other format used in the official version
+posted on the official Project Gutenberg-tm web site (www.gutenberg.org),
+you must, at no additional cost, fee or expense to the user, provide a
+copy, a means of exporting a copy, or a means of obtaining a copy upon
+request, of the work in its original "Plain Vanilla ASCII" or other
+form. Any alternate format must include the full Project Gutenberg-tm
+License as specified in paragraph 1.E.1.
+
+1.E.7. Do not charge a fee for access to, viewing, displaying,
+performing, copying or distributing any Project Gutenberg-tm works
+unless you comply with paragraph 1.E.8 or 1.E.9.
+
+1.E.8. You may charge a reasonable fee for copies of or providing
+access to or distributing Project Gutenberg-tm electronic works provided
+that
+
+- You pay a royalty fee of 20% of the gross profits you derive from
+ the use of Project Gutenberg-tm works calculated using the method
+ you already use to calculate your applicable taxes. The fee is
+ owed to the owner of the Project Gutenberg-tm trademark, but he
+ has agreed to donate royalties under this paragraph to the
+ Project Gutenberg Literary Archive Foundation. Royalty payments
+ must be paid within 60 days following each date on which you
+ prepare (or are legally required to prepare) your periodic tax
+ returns. Royalty payments should be clearly marked as such and
+ sent to the Project Gutenberg Literary Archive Foundation at the
+ address specified in Section 4, "Information about donations to
+ the Project Gutenberg Literary Archive Foundation."
+
+- You provide a full refund of any money paid by a user who notifies
+ you in writing (or by e-mail) within 30 days of receipt that s/he
+ does not agree to the terms of the full Project Gutenberg-tm
+ License. You must require such a user to return or
+ destroy all copies of the works possessed in a physical medium
+ and discontinue all use of and all access to other copies of
+ Project Gutenberg-tm works.
+
+- You provide, in accordance with paragraph 1.F.3, a full refund of any
+ money paid for a work or a replacement copy, if a defect in the
+ electronic work is discovered and reported to you within 90 days
+ of receipt of the work.
+
+- You comply with all other terms of this agreement for free
+ distribution of Project Gutenberg-tm works.
+
+1.E.9. If you wish to charge a fee or distribute a Project Gutenberg-tm
+electronic work or group of works on different terms than are set
+forth in this agreement, you must obtain permission in writing from
+both the Project Gutenberg Literary Archive Foundation and Michael
+Hart, the owner of the Project Gutenberg-tm trademark. Contact the
+Foundation as set forth in Section 3 below.
+
+1.F.
+
+1.F.1. Project Gutenberg volunteers and employees expend considerable
+effort to identify, do copyright research on, transcribe and proofread
+public domain works in creating the Project Gutenberg-tm
+collection. Despite these efforts, Project Gutenberg-tm electronic
+works, and the medium on which they may be stored, may contain
+"Defects," such as, but not limited to, incomplete, inaccurate or
+corrupt data, transcription errors, a copyright or other intellectual
+property infringement, a defective or damaged disk or other medium, a
+computer virus, or computer codes that damage or cannot be read by
+your equipment.
+
+1.F.2. LIMITED WARRANTY, DISCLAIMER OF DAMAGES - Except for the "Right
+of Replacement or Refund" described in paragraph 1.F.3, the Project
+Gutenberg Literary Archive Foundation, the owner of the Project
+Gutenberg-tm trademark, and any other party distributing a Project
+Gutenberg-tm electronic work under this agreement, disclaim all
+liability to you for damages, costs and expenses, including legal
+fees. YOU AGREE THAT YOU HAVE NO REMEDIES FOR NEGLIGENCE, STRICT
+LIABILITY, BREACH OF WARRANTY OR BREACH OF CONTRACT EXCEPT THOSE
+PROVIDED IN PARAGRAPH F3. YOU AGREE THAT THE FOUNDATION, THE
+TRADEMARK OWNER, AND ANY DISTRIBUTOR UNDER THIS AGREEMENT WILL NOT BE
+LIABLE TO YOU FOR ACTUAL, DIRECT, INDIRECT, CONSEQUENTIAL, PUNITIVE OR
+INCIDENTAL DAMAGES EVEN IF YOU GIVE NOTICE OF THE POSSIBILITY OF SUCH
+DAMAGE.
+
+1.F.3. LIMITED RIGHT OF REPLACEMENT OR REFUND - If you discover a
+defect in this electronic work within 90 days of receiving it, you can
+receive a refund of the money (if any) you paid for it by sending a
+written explanation to the person you received the work from. If you
+received the work on a physical medium, you must return the medium with
+your written explanation. The person or entity that provided you with
+the defective work may elect to provide a replacement copy in lieu of a
+refund. If you received the work electronically, the person or entity
+providing it to you may choose to give you a second opportunity to
+receive the work electronically in lieu of a refund. If the second copy
+is also defective, you may demand a refund in writing without further
+opportunities to fix the problem.
+
+1.F.4. Except for the limited right of replacement or refund set forth
+in paragraph 1.F.3, this work is provided to you 'AS-IS' WITH NO OTHER
+WARRANTIES OF ANY KIND, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO
+WARRANTIES OF MERCHANTIBILITY OR FITNESS FOR ANY PURPOSE.
+
+1.F.5. Some states do not allow disclaimers of certain implied
+warranties or the exclusion or limitation of certain types of damages.
+If any disclaimer or limitation set forth in this agreement violates the
+law of the state applicable to this agreement, the agreement shall be
+interpreted to make the maximum disclaimer or limitation permitted by
+the applicable state law. The invalidity or unenforceability of any
+provision of this agreement shall not void the remaining provisions.
+
+1.F.6. INDEMNITY - You agree to indemnify and hold the Foundation, the
+trademark owner, any agent or employee of the Foundation, anyone
+providing copies of Project Gutenberg-tm electronic works in accordance
+with this agreement, and any volunteers associated with the production,
+promotion and distribution of Project Gutenberg-tm electronic works,
+harmless from all liability, costs and expenses, including legal fees,
+that arise directly or indirectly from any of the following which you do
+or cause to occur: (a) distribution of this or any Project Gutenberg-tm
+work, (b) alteration, modification, or additions or deletions to any
+Project Gutenberg-tm work, and (c) any Defect you cause.
+
+
+Section 2. Information about the Mission of Project Gutenberg-tm
+
+Project Gutenberg-tm is synonymous with the free distribution of
+electronic works in formats readable by the widest variety of computers
+including obsolete, old, middle-aged and new computers. It exists
+because of the efforts of hundreds of volunteers and donations from
+people in all walks of life.
+
+Volunteers and financial support to provide volunteers with the
+assistance they need, is critical to reaching Project Gutenberg-tm's
+goals and ensuring that the Project Gutenberg-tm collection will
+remain freely available for generations to come. In 2001, the Project
+Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure
+and permanent future for Project Gutenberg-tm and future generations.
+To learn more about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation
+and how your efforts and donations can help, see Sections 3 and 4
+and the Foundation web page at http://www.pglaf.org.
+
+
+Section 3. Information about the Project Gutenberg Literary Archive
+Foundation
+
+The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit
+501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the
+state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal
+Revenue Service. The Foundation's EIN or federal tax identification
+number is 64-6221541. Its 501(c)(3) letter is posted at
+http://pglaf.org/fundraising. Contributions to the Project Gutenberg
+Literary Archive Foundation are tax deductible to the full extent
+permitted by U.S. federal laws and your state's laws.
+
+The Foundation's principal office is located at 4557 Melan Dr. S.
+Fairbanks, AK, 99712., but its volunteers and employees are scattered
+throughout numerous locations. Its business office is located at
+809 North 1500 West, Salt Lake City, UT 84116, (801) 596-1887, email
+business@pglaf.org. Email contact links and up to date contact
+information can be found at the Foundation's web site and official
+page at http://pglaf.org
+
+For additional contact information:
+ Dr. Gregory B. Newby
+ Chief Executive and Director
+ gbnewby@pglaf.org
+
+
+Section 4. Information about Donations to the Project Gutenberg
+Literary Archive Foundation
+
+Project Gutenberg-tm depends upon and cannot survive without wide
+spread public support and donations to carry out its mission of
+increasing the number of public domain and licensed works that can be
+freely distributed in machine readable form accessible by the widest
+array of equipment including outdated equipment. Many small donations
+($1 to $5,000) are particularly important to maintaining tax exempt
+status with the IRS.
+
+The Foundation is committed to complying with the laws regulating
+charities and charitable donations in all 50 states of the United
+States. Compliance requirements are not uniform and it takes a
+considerable effort, much paperwork and many fees to meet and keep up
+with these requirements. We do not solicit donations in locations
+where we have not received written confirmation of compliance. To
+SEND DONATIONS or determine the status of compliance for any
+particular state visit http://pglaf.org
+
+While we cannot and do not solicit contributions from states where we
+have not met the solicitation requirements, we know of no prohibition
+against accepting unsolicited donations from donors in such states who
+approach us with offers to donate.
+
+International donations are gratefully accepted, but we cannot make
+any statements concerning tax treatment of donations received from
+outside the United States. U.S. laws alone swamp our small staff.
+
+Please check the Project Gutenberg Web pages for current donation
+methods and addresses. Donations are accepted in a number of other
+ways including checks, online payments and credit card donations.
+To donate, please visit: http://pglaf.org/donate
+
+
+Section 5. General Information About Project Gutenberg-tm electronic
+works.
+
+Professor Michael S. Hart is the originator of the Project Gutenberg-tm
+concept of a library of electronic works that could be freely shared
+with anyone. For thirty years, he produced and distributed Project
+Gutenberg-tm eBooks with only a loose network of volunteer support.
+
+
+Project Gutenberg-tm eBooks are often created from several printed
+editions, all of which are confirmed as Public Domain in the U.S.
+unless a copyright notice is included. Thus, we do not necessarily
+keep eBooks in compliance with any particular paper edition.
+
+
+Most people start at our Web site which has the main PG search facility:
+
+ http://www.gutenberg.org
+
+This Web site includes information about Project Gutenberg-tm,
+including how to make donations to the Project Gutenberg Literary
+Archive Foundation, how to help produce our new eBooks, and how to
+subscribe to our email newsletter to hear about new eBooks.
+
+
+</pre>
+
+</body>
+</html>
diff --git a/22635-h/images/colophon.png b/22635-h/images/colophon.png
new file mode 100644
index 0000000..90fd367
--- /dev/null
+++ b/22635-h/images/colophon.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/f001.png b/22635-page-images/f001.png
new file mode 100644
index 0000000..13bd421
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/f001.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/f002.png b/22635-page-images/f002.png
new file mode 100644
index 0000000..953fa35
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/f002.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/f003.png b/22635-page-images/f003.png
new file mode 100644
index 0000000..9affbbf
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/f003.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/f004.png b/22635-page-images/f004.png
new file mode 100644
index 0000000..3f8caec
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/f004.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/f005.png b/22635-page-images/f005.png
new file mode 100644
index 0000000..4ec2866
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/f005.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p003.png b/22635-page-images/p003.png
new file mode 100644
index 0000000..0aad5b4
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p003.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p004.png b/22635-page-images/p004.png
new file mode 100644
index 0000000..f3483e4
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p004.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p005.png b/22635-page-images/p005.png
new file mode 100644
index 0000000..d8ceb1c
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p005.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p006.png b/22635-page-images/p006.png
new file mode 100644
index 0000000..84690bc
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p006.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p007.png b/22635-page-images/p007.png
new file mode 100644
index 0000000..bc356de
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p007.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p008.png b/22635-page-images/p008.png
new file mode 100644
index 0000000..0f517f1
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p008.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p009.png b/22635-page-images/p009.png
new file mode 100644
index 0000000..ef1d9c3
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p009.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p010.png b/22635-page-images/p010.png
new file mode 100644
index 0000000..67677d4
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p010.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p011.png b/22635-page-images/p011.png
new file mode 100644
index 0000000..1fb4e45
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p011.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p012.png b/22635-page-images/p012.png
new file mode 100644
index 0000000..0eb2403
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p012.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p013.png b/22635-page-images/p013.png
new file mode 100644
index 0000000..803eaf9
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p013.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p014.png b/22635-page-images/p014.png
new file mode 100644
index 0000000..3f10f45
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p014.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p015.png b/22635-page-images/p015.png
new file mode 100644
index 0000000..261a7c1
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p015.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p016.png b/22635-page-images/p016.png
new file mode 100644
index 0000000..e182c63
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p016.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p017.png b/22635-page-images/p017.png
new file mode 100644
index 0000000..de90f31
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p017.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p018.png b/22635-page-images/p018.png
new file mode 100644
index 0000000..6bd5db7
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p018.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p019.png b/22635-page-images/p019.png
new file mode 100644
index 0000000..28318bd
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p019.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p020.png b/22635-page-images/p020.png
new file mode 100644
index 0000000..0a42acd
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p020.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p021.png b/22635-page-images/p021.png
new file mode 100644
index 0000000..9de9708
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p021.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p022.png b/22635-page-images/p022.png
new file mode 100644
index 0000000..443b3ad
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p022.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p023.png b/22635-page-images/p023.png
new file mode 100644
index 0000000..11b14db
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p023.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p024.png b/22635-page-images/p024.png
new file mode 100644
index 0000000..ccf04fe
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p024.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p025.png b/22635-page-images/p025.png
new file mode 100644
index 0000000..cbcb8d7
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p025.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p026.png b/22635-page-images/p026.png
new file mode 100644
index 0000000..5f0449a
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p026.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p027.png b/22635-page-images/p027.png
new file mode 100644
index 0000000..08b7575
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p027.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p028.png b/22635-page-images/p028.png
new file mode 100644
index 0000000..25c9eed
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p028.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p029.png b/22635-page-images/p029.png
new file mode 100644
index 0000000..b726bd7
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p029.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p030.png b/22635-page-images/p030.png
new file mode 100644
index 0000000..15216c7
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p030.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p031.png b/22635-page-images/p031.png
new file mode 100644
index 0000000..245281f
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p031.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p032.png b/22635-page-images/p032.png
new file mode 100644
index 0000000..54caae7
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p032.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p033.png b/22635-page-images/p033.png
new file mode 100644
index 0000000..b278869
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p033.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p034.png b/22635-page-images/p034.png
new file mode 100644
index 0000000..9c97cff
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p034.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p035.png b/22635-page-images/p035.png
new file mode 100644
index 0000000..f08572f
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p035.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p036.png b/22635-page-images/p036.png
new file mode 100644
index 0000000..0c58dd8
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p036.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p037.png b/22635-page-images/p037.png
new file mode 100644
index 0000000..884eac9
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p037.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p038.png b/22635-page-images/p038.png
new file mode 100644
index 0000000..4390b63
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p038.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p039.png b/22635-page-images/p039.png
new file mode 100644
index 0000000..584886f
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p039.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p040.png b/22635-page-images/p040.png
new file mode 100644
index 0000000..2111aae
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p040.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p041.png b/22635-page-images/p041.png
new file mode 100644
index 0000000..93b9185
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p041.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p042.png b/22635-page-images/p042.png
new file mode 100644
index 0000000..9207e27
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p042.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p043.png b/22635-page-images/p043.png
new file mode 100644
index 0000000..1c711c1
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p043.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p044.png b/22635-page-images/p044.png
new file mode 100644
index 0000000..149de0e
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p044.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p045.png b/22635-page-images/p045.png
new file mode 100644
index 0000000..f36761c
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p045.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p046.png b/22635-page-images/p046.png
new file mode 100644
index 0000000..8559008
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p046.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p047.png b/22635-page-images/p047.png
new file mode 100644
index 0000000..4012da5
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p047.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p048.png b/22635-page-images/p048.png
new file mode 100644
index 0000000..84ebca9
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p048.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p049.png b/22635-page-images/p049.png
new file mode 100644
index 0000000..0c555af
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p049.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p050.png b/22635-page-images/p050.png
new file mode 100644
index 0000000..98d98de
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p050.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p051.png b/22635-page-images/p051.png
new file mode 100644
index 0000000..01f4af1
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p051.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p052.png b/22635-page-images/p052.png
new file mode 100644
index 0000000..e36cd88
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p052.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p053.png b/22635-page-images/p053.png
new file mode 100644
index 0000000..4271c61
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p053.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p054.png b/22635-page-images/p054.png
new file mode 100644
index 0000000..44d635a
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p054.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p055.png b/22635-page-images/p055.png
new file mode 100644
index 0000000..8aebbd8
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p055.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p056.png b/22635-page-images/p056.png
new file mode 100644
index 0000000..9fc3ed2
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p056.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p057.png b/22635-page-images/p057.png
new file mode 100644
index 0000000..06a79c7
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p057.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p058.png b/22635-page-images/p058.png
new file mode 100644
index 0000000..58fdfb6
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p058.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p059.png b/22635-page-images/p059.png
new file mode 100644
index 0000000..132832e
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p059.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p060.png b/22635-page-images/p060.png
new file mode 100644
index 0000000..81aa397
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p060.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p061.png b/22635-page-images/p061.png
new file mode 100644
index 0000000..eba7c38
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p061.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p062.png b/22635-page-images/p062.png
new file mode 100644
index 0000000..01b6125
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p062.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p063.png b/22635-page-images/p063.png
new file mode 100644
index 0000000..8a057d1
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p063.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p064.png b/22635-page-images/p064.png
new file mode 100644
index 0000000..05b01a5
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p064.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p065.png b/22635-page-images/p065.png
new file mode 100644
index 0000000..995d3d0
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p065.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p066.png b/22635-page-images/p066.png
new file mode 100644
index 0000000..43f5ec8
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p066.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p067.png b/22635-page-images/p067.png
new file mode 100644
index 0000000..26ab61e
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p067.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p068.png b/22635-page-images/p068.png
new file mode 100644
index 0000000..a414527
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p068.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p069.png b/22635-page-images/p069.png
new file mode 100644
index 0000000..5ec47da
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p069.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p070.png b/22635-page-images/p070.png
new file mode 100644
index 0000000..8d8ffaa
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p070.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p071.png b/22635-page-images/p071.png
new file mode 100644
index 0000000..3cea4c8
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p071.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p072.png b/22635-page-images/p072.png
new file mode 100644
index 0000000..2e204f0
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p072.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p073.png b/22635-page-images/p073.png
new file mode 100644
index 0000000..314f4f9
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p073.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p074.png b/22635-page-images/p074.png
new file mode 100644
index 0000000..cb11968
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p074.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p075.png b/22635-page-images/p075.png
new file mode 100644
index 0000000..b30b1f2
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p075.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p076.png b/22635-page-images/p076.png
new file mode 100644
index 0000000..ab524ac
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p076.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p077.png b/22635-page-images/p077.png
new file mode 100644
index 0000000..ab11811
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p077.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p078.png b/22635-page-images/p078.png
new file mode 100644
index 0000000..9a76b79
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p078.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p079.png b/22635-page-images/p079.png
new file mode 100644
index 0000000..67ade0c
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p079.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p080.png b/22635-page-images/p080.png
new file mode 100644
index 0000000..1827bbe
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p080.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p081.png b/22635-page-images/p081.png
new file mode 100644
index 0000000..4b4763d
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p081.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p082.png b/22635-page-images/p082.png
new file mode 100644
index 0000000..4175412
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p082.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p083.png b/22635-page-images/p083.png
new file mode 100644
index 0000000..b94979a
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p083.png
Binary files differ
diff --git a/22635-page-images/p084.png b/22635-page-images/p084.png
new file mode 100644
index 0000000..a5949da
--- /dev/null
+++ b/22635-page-images/p084.png
Binary files differ
diff --git a/LICENSE.txt b/LICENSE.txt
new file mode 100644
index 0000000..6312041
--- /dev/null
+++ b/LICENSE.txt
@@ -0,0 +1,11 @@
+This eBook, including all associated images, markup, improvements,
+metadata, and any other content or labor, has been confirmed to be
+in the PUBLIC DOMAIN IN THE UNITED STATES.
+
+Procedures for determining public domain status are described in
+the "Copyright How-To" at https://www.gutenberg.org.
+
+No investigation has been made concerning possible copyrights in
+jurisdictions other than the United States. Anyone seeking to utilize
+this eBook outside of the United States should confirm copyright
+status under the laws that apply to them.
diff --git a/README.md b/README.md
new file mode 100644
index 0000000..58fd525
--- /dev/null
+++ b/README.md
@@ -0,0 +1,2 @@
+Project Gutenberg (https://www.gutenberg.org) public repository for
+eBook #22635 (https://www.gutenberg.org/ebooks/22635)