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+The Project Gutenberg EBook of Die Postgeheimnisse, by Unknown
+
+This eBook is for the use of anyone anywhere at no cost and with
+almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or
+re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included
+with this eBook or online at www.gutenberg.org
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+
+Title: Die Postgeheimnisse
+ oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen
+ und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß
+ und Verlust zu vermeiden
+
+Author: Unknown
+
+Release Date: September 16, 2007 [EBook #22635]
+
+Language: German
+
+Character set encoding: ISO-8859-1
+
+*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE POSTGEHEIMNISSE ***
+
+
+
+
+Produced by Jan-Fabian Humann, Jana Srna and the Online
+Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net
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+ [Anmerkungen zur Transkription:
+
+ Der Text der zur Transkription herangezogenen Ausgabe wurde in
+ Hinblick auf Unregelmäßigkeiten in der Zeichensetzung und
+ Rechtschreibung dem Original getreu übertragen. Lediglich einige
+ offensichtliche Druckfehler wurden korrigiert.
+
+ Im Original in Antiqua gesetzter Text wurde mit _ gekennzeichnet.
+ Im Original gesperrt gesetzter Text wurde mit = gekennzeichnet.]
+
+
+ Die
+ Postgeheimnisse
+
+ oder
+
+ die hauptsächlichsten Regeln
+ welche man
+ beim Reisen und bei Versendungen
+ mit
+ der Post
+ beobachten muß
+ um Verdruß und Verlust
+ zu vermeiden.
+
+
+ Leipzig, 1803.
+
+
+
+
+Inhalt.
+
+
+1. Einleitung. Nützlichkeit des Postwesens.
+
+ a. Klagen über dasselbe.
+
+ b. Allgemeine Anweisung, Verdrüßlichkeiten dabei zu vermeiden.
+
+
+2. Vom Reisen mit der ordinären Post.
+
+ a. Von Bezahlung des Passagiergeldes.
+
+ b. Von der Ueberfracht.
+
+ c. -- Trinkgeldern.
+
+ d. -- der Bagage des Reisenden.
+
+
+3. Vom Reisen mit Extrapost.
+
+ a. Wie viel Extrapostpferde man nehmen müsse.
+
+ b. Von Extrapostwagenkutschen, oder Chaisen &c.
+
+ c. Warum man Wartegeld bezahlen muß.
+
+
+4. Von Versendungen mit der Post.
+
+ a. Vom Frankiren der Briefe; wo es nöthig und wenn es nicht
+ erforderlich ist.
+
+ b. Ueber den Preis des Briefporto's.
+
+ c. Von der Taxe der doppelten Briefe, der gerichtlichen Schriften,
+ Manuscripte u. dergl.
+
+ d. Von ankommenden Briefen, oder was man beim Empfange der Briefe
+ beobachten muß.
+
+ e. Wie man mit Briefen, welche man nicht einlösen will, zu verfahren
+ hat.
+
+
+5. Regeln bei Versendungen der Gelder und Packete mit der Post.
+
+ a. Wie man Geld in Briefe, Packete, Beutel, Fäßer u. dergl. einpacken
+ und verwahren müsse.
+
+ b. Vom richtigen Zeichnen der Packete.
+
+ c. Was beim Empfange der Geldbriefe und Packete zu beobachten.
+
+ d. Wie man sich zu verhalten hat, wenn unsre Sachen auf der Post
+ verlohren, oder beschädigt sind.
+
+ e. Ob und wie Briefe verlohren gehen und wie man sie zu suchen habe.
+
+ f. Vom Recommandiren der Briefe.
+
+ g. Was nützt das _Cito_ auf den Briefen?
+
+ h. Wegen Zurückfordern aufgegebner Briefe.
+
+ i. Von _Poste restante_ Briefen und Sachen.
+
+ k. Ob und wie man Geldvorschüße von der Post erhalten könne.
+
+
+6. Von Estaffetten.
+
+ a. Was ist eine Staffette?
+
+ b. Was hat man beim Abschicken einer Staffette und beim Empfange
+ derselben zu beobachten?
+
+ c. Wie viel eine Staffette kostet.
+
+
+7. Von Courieren.
+
+ a. Von reitenden und fahrenden Couriers.
+
+ b. Wie schnell ein Courier reiten darf.
+
+ c. Was er bezahlen muß.
+
+
+8. Vom Poststationsgelde.
+
+ a. Warum es bezahlt werden muß.
+
+ b. Wer muß Stationsgeld geben?
+
+ c. Strafe derjenigen, welche eine Station vorbeifahren, ohne
+ Stationsgebühr zu berichtigen.
+
+ d. Von Lohn- und Miethskutschern und ob es wohlfeiler ist, sich
+ derselben statt der Post zu bedienen.
+
+ e. Vom Postzwange.
+
+
+
+
+Einleitung.
+
+
+Das Postwesen ist gegenwärtig eine so ausgebreitete und weitgreiffende
+Anstalt, welche überall ohne Zweifel die bequemste und wohlfeilste
+Gelegenheit, =etwas zu versenden= und =Reisen anzustellen=, darbietet,
+daß nicht leicht ein Mensch, der mit andern Menschen in Verbindung
+steht, desselben entbehren kann, oder sich eines andern Mittels zu jener
+Absicht bedienen wird. Es ist unstreitig eine der nützlichsten
+Erfindungen und wohlthätigsten Einrichtungen. Die Post verschaft nicht
+nur dem Handel- und Gewerbetreibenden Publiko täglich Vortheile und
+giebt vielen tausend Menschen Unterhalt; sondern sie dienet auch höhern
+Zwecken für die ganze Menschheit. Das Postwesen ist, seit seiner
+Einrichtung, ein vorzügliches Mittel gewesen, unsre jetzige Kultur
+befördern, Wissenschaften und Aufklärung ausbreiten zu helfen, indem es
+täglich den Gelehrten diente, Entdeckungen mitzutheilen und dem Genius
+der Humanität den Sieg vorzubereiten. --
+
+Dennoch wird diese Anstalt von einem großen Theile des Publikums, selbst
+von solchen Leuten, denen sie täglich Nutzen verschaft, nicht gehörig
+geschätzt und geachtet. Wenigstens giebt man sich nicht überall Mühe
+genug, die Einrichtungen, welche im Allgemeinen und in den verschiedenen
+Ländern besonders, bei dem Postwesen gemacht sind, und wodurch dessen
+Betrieb und Bestand erhalten wird, kennen zu lernen und zu beobachten.
+Dagegen hört man fast =täglich Klagen und Beschwerden über das
+Postwesen= und über Postbediente; daher entstehen so viele
+Verdrüßlichkeiten, Zänkereien und Streitigkeiten zwischen den
+Postofficianten und den Reisenden und denen, welche mit der Post etwas
+versenden, oder empfangen. Aus Unkunde des Postmechanismus entsteht
+nicht selten Verdruß und Verlust.
+
+Ich glaube daher ein nicht unnützes Geschäft zu übernehmen, wenn ich
+mich bemühe, hier einige =Regeln und Nachrichten mitzutheilen, welche
+man befolgen muß, um Verdruß und Verlust bei der Post zu vermeiden=. --
+Diese Regeln sollen und können jedoch nur allgemein seyn, und ich kann
+dabei natürlich nicht auf die eigenthümlichen Posteinrichtungen irgend
+eines Staats, oder eines Orts, besonders Rücksicht nehmen. Da jedoch die
+Einrichtungen bei dem Postwesen, so wie es gegenwärtig in Europa
+beschaffen ist, im Wesentlichen große Aehnlichkeit haben; so wird man
+sich mit der Befolgung dieser Anweisungen so ziemlich durch alle Länder,
+wo Posten sind und wo man sich derselben bedienen will, aushelfen
+können.
+
+Für Leute, welche von Natur nicht zu Zänkereien geneigt sind und die
+sich alles, was man von ihnen fordert, gefallen lassen und ohne
+Widerrede thun und geben, was man verlangt, oder welche die Gabe
+besitzen, sich mit andern über vorkommende Zweifel und Mißverständniße
+auf eine leichte Art zu vereinigen, bedarf es dieser Regeln
+größtentheils nicht. Allein solcher Menschen giebt es nicht viel und man
+kann es nicht fordern, daß alle, welche mit der Post reisen, oder etwas
+versenden und empfangen, bei vorkommenden Zweifeln, sich, ohne
+Aufklärung deshalben zu erhalten, beruhigen sollen, zumal man zugeben
+muß, daß sowohl von Seiten der Postofficianten, als von Seiten der
+Reisenden und Versender, Irrthümer veranlaßt und begangen werden können.
+-- Jedoch muß ich gleich vorläufig, als eine Hauptregel festsetzen, daß
+man sich, wie schon Moral und Lebensklugheit heischen, überall bemühen
+müsse, scheinbare Unbilligkeiten zu ertragen und sich zu beruhigen, wenn
+man angenehm leben, mithin auch friedlicher und schiedlicher mit der
+Post Verkehr haben will. Denn jede anscheinende Unbilligkeit sogleich
+auf der Stelle rächen und ausfechten zu wollen und über jeden, in diesem
+Fache uns aufstoßenden Zweifel augenblicklich von dem Postbedienten
+genugthuende Aufklärung zu verlangen, führt gewöhnlich zu noch größern
+Unannehmlichkeiten und Verdrießlichkeiten.
+
+Statt dessen ist es besser und zweckmäßiger, in allen solchen Fällen, wo
+man sich bei der Post beleidigt, oder bevortheilt glaubt, sich nicht mit
+den Officianten in mündliche Discussionen einzulassen, wenn man nehmlich
+das Recht nicht offenbar auf der Seite hat und der Irrthum klar am Tage
+liegt, sondern unsre Beschwerden schriftlich aufzusetzen und sie
+entweder dem Postdirectorio des Landes, oder der Regierung selbst zu
+übergeben. Von diesen Behörden wird sicherlich Aufklärung des Vorfalls
+und Genugthuung erfolgen und mehr kann man mit Billigkeit nicht
+verlangen. Es schadet nichts, wenn eine solche Erklärung, oder
+Genugthuung, nicht augenblicklich auf der Stelle gegeben wird, sondern
+erst mit der Zeit erfolgt. Man hat denn doch dadurch schon so viel
+erlangt, daß man Verdruß und Aerger vermieden hat, welches für die
+Gesundheit und Zufriedenheit kein geringer Gewinn ist. Die Oberpostämter
+und Landesregierungen sind denn doch verbunden, die angebrachten
+Beschwerden gehörig zu untersuchen und zu entscheiden, welches auch von
+denselben sicher mit größerm Nachdruck und Erfolge geschieht, als von
+einem Individuo durch Zank mit dem Postbedienten. Falls aber auch auf
+diesem Wege nichts auszurichten wäre (wie leider bisweilen der Fall seyn
+kann) so bleibt freilich nichts übrig, wenn man nicht weiter
+oberrichterliche Hülfe suchen will, als vorläufig die Beschwerden dem
+Publikum selbst zur Beurtheilung und Nachachtung vorzulegen. --
+
+Ueberhaupt muß man jedoch in allen Fällen, wo wir Beschwerden gegen die
+Post zu haben glauben, bedenken, daß der Postofficiant nach Vorschrift
+und Instruction handeln muß und daß er es nicht leicht wagen werde,
+gegen Vorschrift und Instruction zu verfahren und dadurch Brodt und
+Ehre aufs Spiel zu setzen.
+
+Handelt er nach seiner Instruction; so fällt unsre Beschwerde gegen ihn
+von selbst weg und wir müssen es uns schon gefallen lassen, uns nach den
+Einrichtungen zu bequemen, welche an diesem Orte in Absicht des
+Postwesens gemacht sind, wenn wir nicht gegen diese selbst zu Felde
+ziehen können. Handelt er aber pflichtwidrig; so ist es desto besser,
+unsre Beschwerden vor seine Obern zu bringen, als sich mit ihm in
+Zänkerei einzulassen. Es ist über dieß bekannt, daß in den meisten
+Ländern die Gesetze in dieser Hinsicht ziemlich bestimmt sind und daß
+nicht leicht eine Regierung mit ihren Bedienten durch die Finger sehen,
+sondern dem Reisenden und Correspondenten volle Gerechtigkeit
+widerfahren lassen werde. In manchen Ländern wird der herrschaftliche
+Bediente, der mit Fremden in Collision geräth, nur zu strenge behandelt
+und der Fremde oft zu sehr begünstigt. --
+
+ * * * * *
+
+Ich will nun =erstlich= Regeln vortragen, welche man =beim Reisen mit
+der Post= beobachten muß, und alsdann =zweitens= Anweisungen, welche
+=bei Versendungen und beim Empfange von Sachen= mit der Post anwendbar
+sind.
+
+
+
+
+Vom Reisen mit der Post.
+
+
+Wenn man mit der =ordinären Post= verreisen will; so wird es nothwendig
+seyn, sich zu erkundigen, an welchem Tage und zu welcher Tageszeit und
+Stunde die Post nach dem Orte, wohin man zu reisen gedenkt, abgehet.
+Dieses wird man leicht aus dem Kalender oder aus der sogenannten
+Posttabelle des Orts oder Landes, erfahren können. Lächerlich genug ist
+es, aber der Fall tritt doch häufig ein, daß es Leute giebt, welche sich
+einbilden, daß sobald sie sich im Posthause zu einer Reise melden, oder
+einen Brief abgeben, auch gleich eine Post an den Ort, wohin sie zu
+reisen, oder den Brief zu schicken wünschen, abgehe, oder abgehen müsse.
+Solche Leute giebt es nicht nur in den sogenannten niedrigen, sondern
+auch in den höhern Ständen. Und daher kann man schon abnehmen, daß die
+Einrichtungen des Postwesens noch nicht so allgemein bekannt sind, als
+sie es verdienen und daß die Mühe, sie bekannter zu machen nicht unnütz,
+sondern verdienstlich sei. --
+
+Hat man den Tag der Abreise festgesetzt; so verfügt man sich nach dem
+Posthause des Tages, oder doch wenigstens einige Stunden vorher, und
+giebt daselbst dem Postofficianten zu erkennen; daß man wünsche, nach
+jenem Orte mit der =ordinären Post= zu reisen, und man bittet um einen
+Platz auf dem Wagen mit der Frage: wie viel dafür bezahlt werden müsse?
+-- Hierauf pflegt dann von dem Postbedienten die Frage zu geschehen: ob
+man =mit=, oder =ohne Bagage= (mit einem Koffer, oder Gepäcke u. d. gl.
+oder ohne dergleichen) reise? Diese Frage ist deshalben nothwendig, weil
+die Passagiertaxe für Personen, welche Koffer, oder anderes Gepäck, mit
+sich nehmen, natürlicher Weise höher ist, als für solche, die ohne
+Bagage reisen. So zahlt z. B. auf den Preußischen Posten eine Person mit
+Bagage für die Meile 6 gute Groschen, ohne Bagage nur 4 Ggr. -- Hat man
+sich hierüber erklärt; so fordert der Postofficiant das Postgeld. Wenn
+man nun die Meilenzahl nach dem Orte, wohin man will, weiß; so wird man
+leicht selbst berechnen können, ob seine Forderung richtig, oder falsch
+ist. Es ist größtentheils überall gebräuchlich, daß dieses Postgeld
+sogleich erlegt werde. Man thut also wohl, wenn man sich mit Landesmünze
+versiehet und zwar in nicht zu kleinen Sorten, denn der Postbediente
+ist nicht verbunden, ausländisches Geld zu nehmen und das Nachzählen in
+zu geringen Münzsorten würde ihm zu viel von seiner äusserst
+eingeschränkten Zeit rauben. Alsdann kann man sich erkundigen, den wie
+vielsten Platz man auf dem Postwagen bekommen werde und um welche Zeit
+man sich zur Abfahrt einfinden müsse. --
+
+Bei einigen Postämtern erhält man einen Zettel, oder Schein, worauf
+bemerkt ist, daß man den, oder jenen Platz auf dieser, oder jener Post
+bezahlt habe. Wo solche Zetteln nicht gebräuchlich sind, da werden doch
+die Reisenden, so wie sie sich melden, nach der Reihe, angeschrieben und
+hiernach wird bei der Abfahrt jedem sein Platz angewiesen. Die Plätze
+auf einem Postwagen haben dadurch vor einander Vorzüge, daß einige
+hinten, andre vorn unter dem Verdecke, andere gar außer dem Verdecke,
+und noch andre grade auf der Achse, wo man die Stöße des Wagens am
+heftigsten empfindet, sind. Die besten Stellen werden gewöhnlich in der
+Mitte seyn. Es wird vergeblich seyn, einen andern Platz, als den man der
+Ordnung nach, wie man sich gemeldet hat, erhalten muß, zu verlangen,
+denn die Postbedienten richten sich hierbei nach der Regel der
+Mahlmüller, welche sagt: wer zuerst kömmt, der mahlt zuerst, und sie
+können von dieser Ordnung nicht abgehen, weil sie sonst andern
+mitreisenden Passagieren Unrecht thun und diese sich solches nicht
+gefallen lassen, sondern sich dagegen beschweren würden. Auch wird es
+vergeblich seyn, von dem geforderten Postgelde etwas abziehen zu wollen,
+denn der Postofficiant kann davon, weil es taxmäßig ist und er es nach
+der Taxe in Rechnung bringen muß, nichts erlassen.
+
+Nur in dem Falle, wenn man sogleich gültige Beweise des Unvermögens,
+oder Armuth beibringen könnte, würde man durch bescheidene Vorstellungen
+versuchen dürfen, einen Nachlaß an dem Passagiergelde zu erhalten.
+Eigentlich kann jedoch ein solcher Nachlaß von keinem Postofficianten,
+als auf besondern Befehl seiner Vorgesetzten, oder des Landesherrn, noch
+weniger kann von ihm gänzliche Postfreiheit ohne besondre Anweisung der
+Herrschaft bewilligt werden. Denn bei allen Posten ist es natürlicher
+Weise allgemeines Prinzip, daß jeder, der mit der Post reiset und alles,
+was mit der Post versandt wird, bezahlen muß, wovon kein Officiant, ohne
+besondre Verfügung seiner Obern, abgehen darf. Die Postmeister sind
+nicht Eigenthümer, sondern nur Verwalter der Posten, mithin
+verpflichtet, alle Einkünfte nach der vorgeschriebenen Taxe zu
+berechnen. Post- oder Portofreiheit, oder Befreiung von Bezahlung des
+Postgeldes kann nur vom Landesherrn ertheilt werden und erstreckt sich
+nie weiter, als in dem Maaße, in welchem sie ausdrücklich bewilligt ist.
+Solche Portobefreiung pflegt nur gewissen Personen wegen ihrer
+gemeinnützigen Unternehmungen, oder für bestimmte Geschäfte ertheilt zu
+werden.
+
+Will man auf der Reise mit der ordinären Post =Bagage= mitnehmen; so muß
+man sich erkundigen, wie viele Pfunde man frei mit sich führen dürfe? --
+Da nun auf einigen Posten einem Passagiere, der das volle Postgeld
+bezahlt, 50, auf andern Posten weniger, auf einigen andern hingegen
+mehr, nehmlich etwa 60 bis 70 Pfund freigelassen werden; so wird jeder
+Passagier, der die Schwere seines Koffers, oder seiner Bagage weiß,
+selbst ausrechnen können, für wie viel Pfund er noch besonders bezahlen
+müsse. Dieses Uebergewicht, welches ein Reisender auf der ordinären
+Post, ausser der bewilligten Pfundezahl, mit sich führt, heißt in der
+Postsprache: =Ueberfracht= und auch das dafür zu erlegende Geld selbst
+wird Ueberfracht genannt. Fast bei allen Posten wird es jedoch mit
+dieser Ueberfracht nicht zum strengsten genommen. Theils wird auf einige
+Pfunde, wenn es die Umstände gestatten, nicht geachtet, theils wird
+auch die Ueberfracht selbst bei den meisten Posten nur nach der
+geringern Victualien- und Büchertaxe, welche gewöhnlich 1/4 oder 1/3
+geringer ist, als die Taxe für andre Waaren, genommen und bezahlt. Wenn
+nun ein Passagier die Pfundezahl seiner Ueberfracht weiß und die Taxe,
+oder wieviel für 1 Pfund bis an seinen Bestimmungsort, oder nach der
+Station, wohin er das Postgeld zahlt, gegeben werden muß; so wird er
+auch leicht selbst berechnen können, wie viel Ueberfracht er noch
+bezahlen müsse und es ist rathsam, solches, sobald es gefordert wird,
+ohne Anstand zu erlegen. Der Postbediente ist verpflichtet, die Bagage
+der Passagiere wägen zu lassen und für die Ueberfracht Bezahlung
+einzufordern und in Rechnung zu bringen, und da er sowohl, als der
+Postwagenmeister, welcher das Wägen verrichtet, beeidigte Staatsdiener
+sind, welche nach ihrer Instruction verfahren müssen; so wird es
+vergeblich seyn, wenn ein Passagier von der Ueberfracht etwas abdingen,
+oder sie sogar verweigern wollte. Der Postbediente, welcher hierbei
+seine Pflicht vernachlässigt, steht in Gefahr, daß eine folgende
+Poststation die Bagage der Passagiere nachwägt, und er also wenigstens
+aus seiner Tasche ersetzen müsse, was er zu wenig berechnet hat. Das
+Wägen der Bagage der Passagiere, so wie überhaupt aller auf dem
+Postwagen befindlichen Päckereien, ist schon deshalben nothwendig, weil
+die Post nur mit einer bestimmten Pfundezahl nach Maßgabe der Pferdezahl
+und nach Beschaffenheit des Wagens und des Weges, belastet werden darf.
+
+Bemerkt ein Passagier, daß ihm zu viel Ueberfracht abgefordert wird; so
+kann er darüber Vorstellungen thun und bitten, daß seine Bagage in
+seiner Gegenwart gewogen werde. Will man sich dazu nicht verstehen; so
+bleibt dem Passagier das Mittel offen, seine Bagage auf der folgenden
+Poststation, oder an dem Orte, wo er die Post verläßt, nachwägen zu
+lassen und daselbst heraus zu fordern, was er anfangs zu viel bezahlt
+hat. Wird ihm dieß auch hier verweigert, dann ist freilich nichts übrig,
+als den Vorfall dem Oberpostamte, oder der Landesregierung schriftlich
+anzuzeigen, wobei jedoch, wie sich von selbst versteht, erforderlich
+ist, daß man die Bagage in Gegenwart von Zeugen genau gewogen habe, und
+man kann alsdann versichert seyn, daß rechtliche Genugthuung erfolgen
+werde.
+
+Kömmt es endlich zur Abfahrt des Postwagens; so muß man sich zeitig
+gehörig eingefunden haben, damit die Post nicht zu warten brauche,
+wobei man sonst Gefahr läuft, daß die Post, wenn man uns vergeblich
+erwartet und gesucht hat, abfährt. In diesem Falle bleibe dem Passagier
+nichts übrig, als der Post sogleich nachzueilen, wenn er noch Hofnung
+hat, sie einholen zu können, oder falls dieß nicht mehr möglich wäre,
+bis zum nächsten Posttage zu warten, wobei man jedoch Gefahr läuft, das
+Passagiergeld noch einmal bezahlen zu müssen, welches auch nicht
+unbillig ist, wenn entweder bei dieser Post ein anderer Reisender
+abgewiesen wurde, weil die Plätze schon besetzt waren, oder weil bei der
+künftigen ein anderer Passagier auf unsern Platz angenommen werden
+konnte. Denn natürlicher Weise kann auf einen Postwagen nur eine
+bestimmte Anzahl Reisender, so viel nehmlich Platz und Gewicht
+verstatten, angenommen werden.
+
+Ehe man jedoch abfährt, muß man sich noch mit den sogenannten
+Postgehülfen und dienstbaren Geistern, als da sind der Kofferschieber,
+welcher unsre Bagage aus unsrer Wohnung nach dem Posthause geholt hat,
+und der Wagenmeister, welcher die Bagage packt, die Sitze auf dem Wagen
+anweiset und die Treppe zum Aufsteigen an den Wagen setzt, abfinden.
+Wenn man grade nicht weiß, wie viel man einem solchen Manne geben muß;
+so kann man ihm sicher 2 Ggr. bieten und froh seyn, wenn man damit
+loskömmt. Gewöhnlich erhält der Kofferschieber nach Maaßgabe der
+Entfernung, woher er die Bagage geholt hat, 2, 3, 4 auch 6 Ggr. der
+Wagenmeister 2 und der Mann an der Treppe 1 Ggr. Wo mehrere dieser
+Chargen in einer Person vereinigt sind, da steht es um den Geldbeutel
+des Reisenden desto besser. Weil bei den Postämtern einmal Leute
+gehalten werden, um die Bagage der Reisenden zur gehörigen Zeit herbei
+zu holen und diese Leute von diesem Geschäft leben müssen: so wird es
+nicht füglich erlaubt seyn, die Sachen durch eigene Leute nach der Post
+zu schicken, welches auch schon deswegen nicht rathsam ist, weil man
+selten den rechten Zeitpunkt treffen und entweder zu früh oder zu spät
+damit kommen würde. Besser ist es also, wenn man auch hierbei dem einmal
+eingeführten Gebrauche folgt, wodurch unsre Bagage zugleich der Aufsicht
+dieser Postbediente in Verwahrung gegeben wird, wenn gleich die Ausgaben
+dadurch sich etwas vermehren. -- Ueberhaupt will ich jedem Reisenden den
+Rath geben, die Reisekosten nicht zu genau vorher zu bestimmen und
+festzusetzen. Denn ob gleich bei den Posten alles seine bestimmte Taxe
+hat; so können beim Reisen doch Fälle eintreten, wo die Nebenausgaben
+sich nicht vorher genau bestimmen lassen. Es hieß ja schon lange im
+Sprichworte:
+
+ Wer mit der Post reiset,
+ Muß eines Lastträgers Rücken
+ und eines Fürsten Beutel haben,
+
+weil das Fahren mit der Post nicht nur wegen der in den meisten Ländern
+üblichen unbequemen Postwagen und schlechten Wegen, worauf es gewaltige
+Ribben- und Rückenstöße setzt, sehr unbequem, sondern auch gewöhnlich
+mit mehr Kosten verknüpft ist, als man sich einbildet, denn ausser dem
+taxmäßigen Passagiergelde, belaufen sich die Ausgaben an Trinkgeldern
+für Wagenmeister, Kofferschieber, Postillons &c. wohl eben so hoch, die
+Zehrungskosten, wozu man oft durch die Reisegesellschaft veranlaßt wird,
+ungerechnet.
+
+Jedoch ist die ordinäre Post noch immer die wohlfeilste Art zu reisen
+und zugleich mit obiger Einschränkung die bequemste. Denn schwerlich
+wird man auf eine andre Weise, weder mit einem Miethpferde, noch mit
+einer Lohnkutsche, die Meile mit 6 bis 8 Ggr. bestreiten können.
+
+Vor der Abfahrt ist noch eins zu beobachten und zwar noch eine wichtige
+Angelegenheit! Jedem Passagier ist anzurathen, daß er selbst zusehe,
+nicht nur, wohin und wie man seinen Koffer gesetzt und befestigt habe,
+sondern auch wo seine übrigen Sachen auf dem Wagen geblieben sind. --
+Nach den gemeinen Rechten sollte zwar die Post für die Sicherheit der
+Bagage der Reisenden bei den ordinären Posten haften, da sie für den
+Transport, mithin auch für die Aufsicht bezahlt wird; allein in den
+meisten Ländern hat man zu verordnen beliebt, daß die mit den Posten
+Reisenden über ihre Bagage selbst wachen müssen und daß also denselben
+im Fall eines Verlustes, nichts vergütet werden soll, besonders wenn
+kein Schaffner oder Conducteur auf dem Postwagen ist, dem die Verwahrung
+der Sachen ausdrücklich aufgetragen wird. Wo eine solche Verordnung ist,
+da wird ein Passagier, dem der Koffer vom Postwagen verlohren geht,
+entweder ganz vergeblich den Schutz der Gerechtigkeit anflehen, oder
+doch das Ende seiner Klage nicht ohne Verdruß und Schaden erleben.
+Anzurathen ist es also dem Reisenden, daß er auf der Reise so oft, als
+er kann, sich nach seinen Sachen umsehe und solche, wo es nöthig scheint
+sichern läßt, ja es ist sogar rathsam, daß man selbst Stricke oder
+Ketten an die Koffer gebe, um sie damit befestigen zu lassen. Wird
+jedoch die Bagage von Seiten der Post ausdrücklich in Verwahrung
+genommen, oder auf deren Veranlassung auf einen Postbeiwagen gepackt; so
+kann man mit allem Fug, wenn etwas verlohren geht, auf Erstattung des
+Werths dringen, welche denn auch, nach gehöriger Untersuchung und
+Entscheidung, nicht entstehen kann.
+
+Kömmt man auf der Reise zu einer andern Poststation, wo die Pferde
+gewechselt werden; so hat man sich mit dem Postillon, der bis dahin
+gefahren hat, abzufinden, indem man ihm ein Trinkgeld reichen muß,
+welches derselbe mit einem gewissen Rechte fordert, und welches
+gewöhnlich auf eine Station von 2 bis 3 Meilen in 2 Ggr. besteht. Ausser
+diesem soll zwar der Postillon zu seiner Zehrung nichts verlangen,
+allein es geht gewöhnlich so rein nicht ab, und die Reisenden werden
+nicht immer umhin können, ihm vor einem Wirthshause, wo er etwa anhält,
+einen Trunk reichen zu lassen. In einigen Ländern ist jedoch die
+lobenswerthe Einrichtung, daß die Reisenden alle diese kleinen
+Nebenausgaben an Trinkgeldern für Postillions u. dergl. gleich bei dem
+Postamte taxmäßig berichtigen können, so daß ihnen auf der Reise weiter
+nichts abgefordert werden darf. --
+
+Auf einer solchen Wechselstation wird es auch rathsam seyn, sich gleich
+bei der Ankunft zu erkundigen, wie lange die Post sich daselbst
+aufhalten werde, damit man sich in Absicht der Geschäfte, welche man an
+diesem Orte etwa zu verrichten hat, oder wegen der Ruhe, der man sich
+überlassen, oder wegen der Erfrischung, welche man zu sich nehmen will,
+darnach einrichten könne, um gegen die Zeit der Abfahrt wieder gehörig
+bereit zu seyn.
+
+Ist man endlich an den Ort der Bestimmung gekommen; so muß man nicht
+früher das Posthaus verlassen, ehe man nicht seinen Koffer und andere
+Sachen mitnehmen kann, weil sonst leicht eine Verwechselung vorgehen,
+oder ein Fremder sich unsre Sachen zueignen und mit fortnehmen könnte,
+welches lediglich uns zur Last fallen würde. Ausser dem Koffer noch
+viele andere kleinen Packete, Schachteln und dergl. auf der Post bei
+sich zu führen ist nicht rathsam, theils weil diese leicht beschädigt
+und nicht gut verwahrt werden können, theils auch weil sie gewöhnlich
+dem Reisenden selbst zur Last sind.
+
+
+
+
+Vom Reisen mit Extra-Post.
+
+
+=Extra-Post= ist dadurch von =ordinären Posten= verschieden, daß wie
+letztere immer an gewissen Tagen und in bestimmter Zeit, es mögen sich
+Reisende dazu angefunden haben, oder nicht, abgehen und ankommen,
+erstere alsdann nur fährt, wenn es von Reisenden besonders verlangt wird
+und die dabei erforderlichen Kosten von denselben bezahlt werden.
+Ordinäre Posten gehen auf Kosten der Landesherren; sie müssen immer zu
+der einmal bestimmten Zeit abgefertigt werden, auch wenn einmal kein
+Passagier sich dazu eingefunden hätte, oder sonst keine Ladung, auch
+nicht einmal ein Brief, vorhanden wäre. Die dabei erforderlichen, einmal
+festgesetzten Kosten werden aus der Postkasse bestritten. Extra-Posten
+gehen aber blos auf Verlangen und zur Bequemlichkeit einzelner
+Reisenden. Die Postkasse hat gewöhnlich davon keine Einkünfte. Das
+Extra-Postwesen ist lediglich eine besondere Polizei-Einrichtung eines
+Landes, worin schon ordinäre Posten sind, wodurch Reisende, welche mit
+den ordinären Posten nicht reisen wollen und können, auf eine postmäßige
+Art, von Station zu Station, durch die, für ordinäre Posten bestimmten
+Pferde und Postillons, unter der Direction der Postmeister, für ein
+landesherrlich bestimmtes Fuhrlohn und für festgesetzte Gebühren,
+fortgeschaft werden. Blos zur Bequemlichkeit solcher Reisenden ist
+angeordnet, daß die Posthalter, wenn sich Reisende um Extra-Post melden,
+anspannen lassen und sie in bestimmter Zeitfrist von einer Poststation
+zur andern bringen lassen müssen. Solche Reisende haben nun entweder
+eigene Wagen, oder in deren Ermangelung müssen die Posthalter ihnen
+Wagen für bestimmte Gebühren leihen.
+
+Wer mit =Extra-Post= reisen will, hat dabei folgendes zu beobachten.
+Wenn man die Stunde der Abreise bestimmt hat; so bestellt man bei dem
+Postamte die Anzahl Pferde, welche man bedarf, und zeiget zugleich an,
+wohin man zu reisen gedenkt und daß man entweder einen eigenen Wagen
+habe, oder nicht, in welchem letztern Falle man die Art des Wagen, den
+man zu haben wünscht, bestimmen muß. An den meisten Oertern ist es
+alsdann gebräuchlich, daß der Postwagenmeister kömmt, um den Wagen,
+worin man reisen, nebst der Bagage, welche man mitnehmen will, zu besehen,
+und darnach zu beurtheilen, ob der Wagen nebst der bestimmten Bagage und
+der Zahl der Reisenden durch so viel Pferde, als man bestellt hat,
+fortgeschaft werden könne, oder nicht. Denn in den Extrapost-Ordnungen,
+oder Reglements, ist natürlicher Weise bestimmt, wie viel Pferde zu
+einer Kutsche, oder Chaise und zu einer gewissen Anzahl von Personen und
+Anzahl von Pfunden der Bagage, genommen werden sollen, damit die Pferde
+nicht über Gebühr belästigt werden, sondern die bestimmten Stunden
+halten können; denn man muß so wenig die ordinären, als Extraposten wie
+Frachtwagen ansehen und behandeln. Findet nun der Wagenmeister hierbei
+nichts zu erinnern; so schmiert er den Wagen, ordert das Aufpacken der
+Bagage an und läßt sich das Fuhrlohn nebst seiner Gebühr reichen. Wenn
+man weiß, wie hoch die Taxe für ein Extrapostpferd auf die Meile ist; so
+wird man leicht abnehmen können, ob seine Forderung richtig, oder falsch
+ist. Diese Taxe ist nicht überall und immer gleich, sondern sie wird in
+den verschiedenen Ländern von den Landesregierungen gewöhnlich nach
+Maaßgabe der Korn- und Fütterungspreise festgesetzt, und da sie
+ehemals, bei niedrigern Preisen, vom Pferde auf die Meile 6-8 Ggr.
+betrug; so ist sie hingegen jetzt hier und da auf 10, 12-14 und mehrere
+Ggr. erhöhet. Die Anzeige von der Taxe des Extrapostgeldes und der
+Gebühren für Wagenmeister und Postillons ist gewöhnlich in den
+Posthäusern öffentlich angeschlagen; in dessen Ermanglung wird der
+Reisende wohlthun, sich deshalben bei den Postmeistern zu erkundigen.
+Hat man nicht selbst einen Wagen; so muß man allerdings für den Wagen,
+welchen die Post, oder der Extrapostfahrer, zu unsrer Reise darleihet,
+besonders bezahlen, welches gewöhnlich für eine Chaise auf die Meile 4
+Ggr. und für eine Kutsche 6 Ggr. beträgt; einen ordinären offenen Wagen
+erhalten jedoch die Reisenden an vielen Orten umsonst, indem die
+Gebühren dafür schon im Fuhrlohn begriffen sind. Man wird aber auch
+nicht immer, besonders an kleinen Oertern Kutschen und Chaisen antreffen
+und erhalten können, sondern sich oft mit offenen Wagen behelfen müssen.
+
+Man muß sich so einrichten, daß man pünktlich zu der Zeit, zu der die
+Pferde bestellt und vorgespannt sind, sich einsetzen und abreisen könne,
+weil man sonst, wenn man die Pferde warten läßt, -- =Wartegeld=
+bezahlen muß, und zwar, nachdem es die Postordnung des Orts bestimmt,
+1 bis 2 Ggr. auf jedes Pferd für jede Stunde des Verzugs der Abfahrt.
+
+Diese Vergütung für das Warten der Postpferde ist keines Weges unbillig,
+weil die Postpferde nicht von der Willkühr und Gemächlichkeit einzelner
+Reisenden abhängen dürfen und weil sie jederzeit Geld verdienen müssen,
+und sie auch nicht auf andre Art gebraucht werden, wenigstens ruhen
+könnten, wenn sie nicht auf uns warten müßten. Mit noch größerm Rechte
+kann diese Vergütung von uns gefordert werden, wenn wir durch einen auf
+der Reiseroute vorausgeschickten Laufzettel die Postpferde auf eine
+gewisse Zeit bestellt haben und doch durch eigenes Verschulden uns
+verspäten.
+
+Kömmt man nun mit solcher Extra-Post zu einer Poststation, wo frische
+Pferde genommen werden müssen; so kann man allerdings verlangen,
+höchstens binnen einer halben Stunde weiter expedirt zu werden, allein
+wenn man die Pferde nicht vorher durch einen Laufzettel bestellt hat; so
+wird man es sich nicht selten gefallen lassen müssen, 3/4 oder eine
+volle Stunde zu warten. Denn die vorzuspannenden Pferde müssen doch erst
+zubereitet, vielleicht müssen sie erst vom Acker hereingeholt werden.
+Man kann nicht verlangen und erwarten, daß der Postmeister an einem
+kleinen Orte beständig eine Menge Pferde aufs ungewisse im Stalle stehen
+und auf unsre unangemeldete Ankunft sie schon bereit habe. Es ist genug,
+wenn er in diesem Falle die ihm vorgeschriebene Ordnung beobachtet, wenn
+diese den Umständen angemessen ist, welches leider auch nicht immer ist,
+weil diejenigen Leute, welche sich solche Verordnungen entwerfen, selten
+in der Lage gewesen sind, die Möglichkeit der Ausführung derselben
+selbst versucht und erfahren zu haben.
+
+Hierüber mit dem Posthalter Zank anzufangen, würde vergeblich, in
+manchem Falle sogar unbillig seyn. Der Reisende thut wohl, wenn er ihn
+um möglichst geschwinde Fortschaffung ersucht und da richtet man
+gewöhnlich mit freundlichen Worten mehr aus, als durch Forderung der
+Strenge, oder durch Androhung vom Anklagen und Rache. Der Postmeister
+kann durch gutes Fahren leicht die Zeit wieder einbringen lassen, die
+etwa durch ihn versäumt wurde. Größtentheils ist es überall Regel, daß
+eine Extrapost mit eben so viel Pferden, womit sie ausfuhr und auf einer
+Station ankam, weiter gebracht werden müsse. Weniger Pferde zu nehmen,
+hängt also nicht von den Reisenden ab. Nur da, wo der Weg vorzüglich gut
+ist, wird eine verhältnißmäßige Verringerung der Pferdezahl verstattet.
+Hingegen müssen auch die mit Extrapost reisenden, wo schlechtere Wege
+sind, sich eine Vermehrung der Pferdezahl auf ihre Kosten gefallen
+lassen. Dieses werden sie um so lieber, wenn ein Postmeister, ausser den
+bezahlten Pferden, auch mehr zur Erleichterung seiner Pferde,
+unentgeldlich vorspannen läßt. --
+
+Bei einer Extrapostreise ist man noch mehr verbunden, auf seine Koffer
+und Bagage selbst wachsam zu seyn und sich, in Absicht des Aufpackens,
+nicht auf den Postillon, oder Wagenmeister, zu verlassen. Denn hier
+gehet alles auf des Reisenden Kosten und Gefahr. Die Post ist weiter ihm
+nichts schuldig, als ihn für die bestimmte Gebühr in einer bestimmten
+Zeit von einer Station zur andern zu schaffen. Sie nimmt von seiner
+Bagage weiter keine Notitz, als daß sie für die bezahlten Pferde nicht
+zu schwer sei. Bei einem vorfallenden Verluste wird also die Post nichts
+ersetzen und wenn sich der Postillion beim Aufpacken oder Befestigen der
+Bagage sollte etwas zu Schulden kommen lassen, so wird es doch schwer
+halten, von dem armen Teufel Erstattung zu erlangen.
+
+Um den Unannehmlichkeiten, welche durch die Verschiedenheit des Geldes
+entstehen, auszuweichen, thut man wohl, sich mit Münze desjenigen
+Landes, in welchem man reiset, zu versehen. Freilich ist es unangenehm,
+wenn ein Sachse seine Pistole im Hannöverschen nur zu 4 Rthlr. 16 Ggr.
+ausgeben kann; allein man kann doch nicht verlangen, daß der
+Postbediente den Verlust tragen soll, da derselbe auf Landesmünze
+angewiesen ist, und deren Werth in Rechnung und an die Herrschaftliche
+Kasse abliefern muß. Will ein Reisender immer erst bei jeder Post
+wechseln, sein Geld nach dem Cours reduciren und darüber mit den
+Postofficianten abrechnen; so entstehet dadurch leicht Mißverständniß,
+wenigstens Aufenthalt, wobei der Postmann verdrüßlich werden kann, zumal
+wenn man ihm ausländische Münze aufbürdet, welche er an seinem Orte
+nicht wieder anbringen kann. Oesterreichische und Reichs-Kreutzerstücke,
+Batzen u. dergl. nimmt man im nördlichen Deutschland nicht gern, auch
+nicht mit Agio. Den hierdurch entstehenden Verlust muß der Reisende
+tragen und zu seinen übrigen Reisekosten schlagen. Er mag sich deshalben
+über die verschiedenen Münzherren beklagen, welche sich noch nicht zu
+einerlei Münzfuß haben vereinigen wollen. --
+
+
+
+
+Von Versendungen mit der Post.
+
+
+Wer =Briefe= mit der Post abschickt, welche der Empfänger postfrei
+erhalten, wofür derselbe kein Postgeld (Porto) bezahlen soll, der muß
+=franco=, oder =frei=, oder =postfrei=, darauf schreiben und bei der
+Aufgabe das ihm dafür abgeforderte Geld bezahlen.
+
+Nach der Postsprache heißt überhaupt alles Geld, welches für
+Transportirung der Briefe, Gelder, Packete &c. an Fracht, von dem
+Absender, oder von dem Empfänger, bezahlt werden muß: =Porto=. --
+Zugleich heißen auch solche Briefe, welche abgeschickt werden, ohne daß
+dafür am Orte der Aufgabe Porto bezahlt ist, die also nicht frankirt
+sind, sondern wofür erst der Empfänger die Fracht, oder den Lohn an die
+Post bezahlen soll: =Portobriefe=. Mithin heißt, einen Brief, oder ein
+Packet u. dergl. =Porto abschicken=, dafür am Orte der Absendung nichts
+bezahlen, sondern die Erlegung des Porto's dem Empfänger überlassen.
+Ein bei der Aufgabe bezahlter Brief heißt ein franko oder =frankirter
+Brief=.
+
+Es ist der Post gewöhnlich gleichgültig, ob die Briefe und Packete von
+den Absendern franko, oder porto abgeschickt werden, das heißt: ob das
+dafür gebührende Postgeld bei der Aufgabe erlegt wird, oder ob es erst
+von dem Empfänger bezahlt werden soll. Besonders ist dies der Post
+gleichgültig, wenn die zu versendenden Briefe und Sachen im Lande
+bleiben, oder mit Posten angränzender Länder weiter geschickt werden,
+mit welchen die Landesposten oder das Postamt des Absendungsorts, in
+Verbindung und Abrechnung steht. So ist es z. B. der Preußischen Post
+völlig einerlei, ob ein von Memel nach Wesel bestimmter Brief porto,
+oder franko aufgegeben wird, ob das Postgeld dafür zu Memel bezahlt ist,
+oder erst in Wesel von dem Empfänger bezahlt werden soll. Eben so
+verhält es sich auch bei allen den Posten, welche mit den Preußischen
+Posten in Verbindung gesetzt sind, so daß die eine Post der andern das
+derselben, von den verschickten Sachen gebührende Postgeld vergütet. So
+kann man z. B. seine Briefe zu Berlin, oder in jedem andern Orte der
+preußischen Staaten nach Rußland, Sachsen und nach vielen andern
+Ländern franko, oder porto aufgeben oder absenden, weil die königliche
+Postkasse das ihr dafür gebührende Porto, sowol von den inländischen,
+als von jenen ausländischen Postämtern erheben kann und durch die mit
+denselben führenden Abrechnungen vergütet erhält. Gleiche Bewandniß hat
+es auch in dieser Hinsicht in andern Staaten und Reichen. In den
+österreichischen Staaten, in Frankreich, Rußland &c. können Briefe von
+einer Gränze bis zur andern franko oder porto gehen, weil die dortigen
+Posten von den Empfängern das erhalten können, was die Absender nicht
+bezahlt haben.
+
+Nur da entstehen Ausnahmen von dieser Regel, wo ausländische Posten mit
+den inländischen keine Berechnung haben, -- theils wegen der
+Verschiedenheit des Geldes, theils auch aus andern politischen Gründen.
+Daher kömmt es, daß alle aus Deutschland nach England bestimmten Briefe
+bis ans Meer, oder eigentlich bis an das Packetboot, welches sie
+aufnimmt, frankirt werden müssen, weil von England kein Porto vergütet
+wird, da, wie bekannt, kein englisches Geld aus der Insel versandt
+werden darf. -- So verhält es sich auch mit dem grösten Theile der
+österreichischen Staaten. Die dahin gehenden Briefe müssen bis an die
+Gränze frankirt werden, theils weil die österreichischen Postämter den
+Ausländern, selbst zum Theil den deutschen Reichsposten kein Porto
+vergüten, theils auch weil das österreichische Geld zu niedrig im Werthe
+steht. Daher müssen alle aus Sachsen und durch Sachsen nach den
+österreichischen Staaten gehenden Postgüter bis an die böhmische Gränze
+frankirt werden, weil die österreichischen Postämter den den Sachsen
+gebührenden Porto-Vorschuß nur in österreichischem Gelde, welches gegen
+sächs. Conventionsmünze verliehrt, vergüten wollen, die sächsischen
+Posten aber diesen Verlust nicht übernehmen können. Selbst mitten in
+Deutschland findet diese Unbequemlichkeit für das korrespondirende
+Publikum noch Statt. -- Bekanntlich bestehet hier, ausser den Posten der
+verschiedenen Landesherren z. B. in den Staaten der Häuser Bayern,
+Hessen, Sachsen &c. auch noch ein besonders dem Fürsten von Thurn und
+Taxis gehörendes und unter dessen Direction stehendes Postwesen. Die
+Vorfahren dieses Fürstlichen Hauses haben nemlich vor etwa 300 Jahren
+angefangen, zuerst in Deutschland Posten anzulegen und dazu Officianten,
+welche von ihnen besoldet und abhängig wurden, angestellt, und weil man
+nun damals die Nützlichkeit dieser Anstalten bald empfand; so wurden
+ihnen nicht nur die Anlegung der Posten von den deutschen Fürsten gern
+gestattet, sondern sie wurden auch dazu von manchen Reichsständen
+eingeladen und dabei unterstützt. Nachdem sich aber nach jener Zeit
+Handel und Wandel in Deutschland mehr gehoben hat und die Fürsten selbst
+mehr Aufmerksamkeit auf die Vermehrung ihrer Einkünfte wandten und die
+Vergrößerung ihrer Finanzen beabsichtigten; so wollten sie auch zum
+Theil die aus dem Postwesen entspringenden Aufkünfte dem Fürsten von
+Thurn und Taxis nicht allein mehr überlassen, sondern sie legten nach
+und nach auf eigene Kosten und Gefahr in ihren Ländern eigene Posten an,
+und fingen an, die taxischen Posten theils mit Gewalt zu vertreiben,
+theils einzuschränken, wie schon am Ende des siebenzehnten und im
+Anfange des achtzehnten Jahrhunderts vornehmlich in Oesterreich, nachher
+in Brandenburg, Sachsen, Hessen &c. geschehen ist. Da jedoch nicht alle
+Fürsten in diesen Maaßregeln einstimmig waren, sondern manche sich noch
+immer die taxischen Posten gefallen ließen und in ihren Ländern
+beibehielten; so blieb der Fürst von Thurn und Taxis im Besitz eines von
+einem Ende Deutschland bis zum andern sich erstreckenden Postwesens,
+wobei die Officianten ihm _quoad munus et officium_ verbindlich sind und
+wovon die Einkünfte in seine Kasse fließen. Ohne hier die Rechtmäßigkeit
+dieser Anstalt, welche sich auf das Recht der ersten Anlage, auf langen
+und verjährten Besitzstand und endlich auf Kaiserliche Belehnung gründen
+soll, zu untersuchen, wollen wir nur anführen, daß dieses Postwesen um
+Deutschlands Kultur, Handel und Gewerbe große Verdienste hat, und daß es
+noch jetzt eine der vortheilhaftesten Anstalten für ganz Deutschland im
+Allgemeinen ist, indem es nicht nur unter den, durch Politik, Religion
+und verschiedenes Interesse getrennten Staaten des deutschen Reichs eine
+gewisse Verbindung knüpft, welches den Landesposten der einzelnen
+kleinen Herrschaften nicht möglich ist, sondern auch selbst mit
+auswärtigen Ländern den Verkehr erleichtert, z. B. mit Frankreich, mit
+der Schweitz und Italien, wo gleichfalls zum Theil auch taxische Posten
+existiren; kurz es ist eine wahre Nationalanstalt und in Deutschland die
+einzige, welche sich noch erhalten hat. --
+
+Aus dem Verhältnisse zwischen den Landes-oder ständischen Posten mit den
+taxischen Reichsposten, je nachdem man letztere eingeschränkt hat, die
+aber hingegen sich in ihrem Besitzstande behaupten und Repressalien
+gebrauchen wollen, ist nun jetzt für das korrespondirende Publikum in
+Deutschland die Unbequemlichkeit entstanden, -- daß man an vielen Orten
+seine Briefe nicht franco, oder porto abschicken kann, wie man wünscht,
+sondern daß man sie bei der Aufgabe bis nach einem gewissen Orte, wo sie
+zur taxischen Post kommen, frankiren muß, weil die taxischen Posten den
+Fürstlichen, oder letztere den ersteren gleichfalls entweder gar kein
+Porto vergüten wollen, indem sie solche entweder nicht für gültig
+erkennen, oder doch sich auf die in neuern Zeiten gemachten
+verschiedenen ständischen Posttaxen, sich nicht einlassen wollen.
+
+Hiernach wird man sich also bei Versendungen von Briefen und Sachen
+richten müssen, und wenn man bei der Aufgabe nicht schon weiß, wie man
+sich zu verhalten hat; so muß man von den Postofficianten darüber
+Erkundigung einziehen und sich nach dessen Anweisung richten. Man darf
+in diesen Fällen nicht befürchten, daß der Postofficiant, er mag in
+Reichsständischen, oder Fürstl. taxischen Diensten stehen, nach Willkühr
+verfahre, denn er hat seine Instruction, wornach er sich richten muß,
+und er kann auch nicht einen einzigen Brief, geschweige mehrere, nach
+einem Orte porto laufen lassen, wohin frankirt werden muß. So ist es
+z. B. eine wahre Unmöglichkeit in verschiedene Theile der österreichischen
+Monarchie, da die österreichischen Posten sowol von den taxischen
+Reichs- als auch von andern deutschen fürstlichen Posten gewisser Maaßen
+getrennt sind, oder nach Ungarn, Italien, Spanien, England &c. Briefe
+ganz porto zu senden. Sie würden nicht befördert werden können. Diese
+Gefahr läuft derjenige, welcher nach solchen Oertern und Ländern Briefe
+zur Post giebt, ohne zu fragen, ob er dafür etwas bezahlen müsse, und
+der nicht die Anweisung des Postofficianten abwartet und befolgt.
+
+Die zur Post bestimmten Briefe selbst müssen mit deutlich und leserlich
+geschriebenen Aufschriften versehen seyn und wenn es mehrere Oerter
+gleichen Namens giebt, so muß das Land, oder die Provinz, worin der Ort,
+wohin unser Brief gehen soll, liegt, beigesetzt werden. Denn da es z. B.
+mehrere Frankfurth, Königsberg, Bergen, Burg, Neustadt &c. giebt, und es
+uns nicht gleichgültig seyn kann, ob ein nach Frankfurth am Mayn
+bestimmter Brief mit der Post nach Frankfurth an der Oder, oder ein nach
+Braunschweig in Niedersachsen nach Brunswyk in Amerika geschickt wird;
+so ist die Beobachtung dieses Umstandes unerläßige Pflicht und das
+Irregehen der Briefe kömmt lediglich auf Rechnung der Correspondenten.
+Auf Briefe, welche frankirt seyn sollen, muß der Absender, oder
+vielmehr der Schreiber derselben, selbst mit seiner eigenen Hand franco
+setzen und auch den Ort, oder die Station beifügen, wohin er bezahlen
+will, weil sonst, wenn solches von einer fremden Hand geschiehet, oder
+den Postbedienten überlassen bleibt, der Empfänger glauben könnte, daß
+die Franchise auf der Post eigenmächtig abgeändert und damit eine
+Unrichtigkeit begangen sei. Man thut wohl, wenn man das Wort: franco,
+immer unten linker Hand in die Ecke der Addresse schreibt, weil es
+gewöhnlich daselbst steht und also da vornehmlich gesucht wird und am
+leichtesten in die Augen fällt. Man hat viele Beispiele, daß wenn
+Absender das franco an einen andern Ort des Couverts und undeutlich
+schreiben, so daß es von den Postofficianten nicht bemerkt wurde,
+sondern derselbe den Brief porto absandte, darüber mit den Empfängern
+bittere Verdrüßlichkeiten entstanden, wenn diese Porto bezahlen sollten.
+
+Ueber den =Preis des Briefporto's=, oder der Brieffracht, läßt sich im
+allgemeinen nichts Bestimmtes sagen. Er beruhet gröstentheils auf Taxen,
+welche vor langer Zeit eingeführt und die im ganzen ziemlich billig
+sind, zumal wenn man bedenkt, daß seit jenen Zeiten die Preise und
+Kosten fast aller andern Dinge gestiegen und zum Theil verdoppelt sind.
+Nur beim Briefporto ist gröstentheils seit der ersten Errichtung des
+Postwesens in Deutschland keine Erhöhung vorgenommen, wenigstens nicht
+bei den Reichsposten. Man kann es wirklich nicht anders, als sehr
+wohlfeil finden, wenn man einen Brief von Hamburg bis Frankfurth am Mayn
+für 3 Ggr. und von Leipzig bis Hamburg für 2 Ggr. senden kann. So ist
+verhältnißmäßig überall das Porto bei diesen Posten und auch bei denen
+ständischen Posten, welche mit jenen in Verbindung stehen. Hingegen ist
+es in einigen Ländern, z. B. im Mecklenburgischen, Preußischen,
+Oesterreichischen, Hessischen &c. in Betracht jenes Verhältnisses etwas
+höher. Besonders wurde einstens im Brandenburgischen zur Zeit der
+Herstellung der Academie der Wissenschaften zu Berlin das Porto für
+jeden, einzeln zur Post gegebenen Brief, mit 6 Pfennig erhöhet; am
+theuersten unter allen deutschen Territorialposten sind jedoch die
+Mecklenburgischen, besonders wegen des daselbst eingeführten schweren
+Münzfusses; jedoch ist im Ganzen der Unterschied nicht groß.
+
+Man kann nicht immer den Grund angeben, warum ein Brief von einem Orte
+nach einem näher liegenden mehr kostet, als nach einem entferntern,
+welches doch hier und da der Fall ist. Größtentheils liegt er in der
+beibehaltenen alten Reichsposttaxe, und der höhere Preis rührt
+gewöhnlich davon her, wenn Posten in neuern Zeiten angelegt sind, wobei
+die Taxe nach dem jetzigen _pretio rerum_ angeordnet wurde. Daher kömmt
+es, daß z. B. ein Brief von Hannover bis Pyrmont 2 Ggr. und von Hannover
+bis Paderborn und Erwitte gleichfalls nur 2 Ggr. kostet, ohngeachtet
+letztere Oerter weiter entfernt liegen, so wie auch ein Brief von Berlin
+bis Braunschweig 4 Ggr. und von Berlin bis Wesel nicht mehr zahlt.
+
+Es ist vergeblich, über diese Verschiedenheit des Briefporto's den
+Postofficianten zur Rede zu stellen, weil er gewöhnlich keinen Grund
+davon angeben kann, als die ihm vorgeschriebene und an seinem Orte
+gebräuchliche Taxe. Hiervon abzugehen und das Porto willkührlich zu
+bestimmen, wird und kann sich kein Postofficiant erlauben, denn ein
+solches Verfahren würde nicht von langer Dauer und mit sehr unangenehmen
+Folgen für ihn verbunden seyn.
+
+Daher ist es aber auch nothwendig, das von dem Postbedienten geforderte
+Porto ohne Umstände zu erlegen und es kann wahrlich nicht statt finden,
+dabei dingen, oder einen Abzug machen zu wollen. Jeder an seine Posttaxe
+schon mechanisch gewöhnte Postofficiant könnte schon darüber
+verdrüßlich werden und uns mit einer schneidenden Antwort abfertigen,
+wenn wir ihm weniger Porto böten, als er verlangt. Er müßte auch
+sicherlich jeden Pfennig, den wir ihm kürzten, aus seiner Tasche
+beilegen und der Kasse vergüten.
+
+Bis hierher war die Rede vom =Porto für einfache Briefe=. Weil es aber
+dünne und dicke, oder =einfache= und =doppelte= Briefe giebt, so ist
+auch das dafür zu erlegende Porto verschieden. Als einen =einfachen=
+(simpeln) =Brief= sieht man den an, der nur aus einem Bogen Papier
+besteht und überhaupt nicht über ein Loth wiegt. Für solche einlöthige
+Briefe wird nur einfaches, oder das gewöhnliche Porto bezahlt. Wiegen
+sie aber mehr; so verändert sich die Taxe. -- Hierbei sind jedoch die
+Prinzipien nicht einerlei. Die sogenannten Reichsposten scheinen hierin
+die wohlfeilsten. Auf den reitenden Preußischen und einigen andern
+ständischen Posten muß für jedes Loth, welches ein Brief wiegt, das
+einfache Porto bezahlt werden, z. B. wenn ein einfacher Brief nach einem
+gewissen Orte 2 Ggr. kostet; so kostet er, wenn er 4 Loth wiegt 4 Ggr.
+indem man annimmt, daß in einem solchen vierlöthigen Briefe wirklich 4
+Briefe, oder doch andre Papiere vom besondern Werthe, z. B. Rechnungen,
+Wechsel, Assignationen, Quitungen u. dergl. seyn können. Bei den
+taxischen Reichsposten steigt die Erhöhung des Porto für solche dicke
+Briefe von 1 bis 3, von 4 bis 7, von 8 bis 11 Loth &c. welches aber auch
+bei den folgenden Preußischen Posten der Fall ist und überhaupt wird
+hierbei auf den Werth des Inhalts oder der Beischlüße der Briefe
+Rücksicht genommen, so daß das Porto für gedruckte Sachen, Proben
+u. dergl. geringer ist. Auf den Englischen Posten hingegen muß für
+solche doppelte Briefe drei- und mehrfaches Porto erlegt werden, ja ein
+mit einem Couvert versehener Brief kostet schon doppeltes Postgeld.
+
+Auf den mehrsten Posten müssen auch die =Proceßschriften= der Advocaten,
+Gerichte und Partheien, desgleichen die =Manuscripte= der Gelehrten und
+Buchhändler gleichfalls =höheres Porto= tragen. Die sogenannten
+Posttaxen geben zwar hiervon keinen Grund an, worauf sie sich aber
+überhaupt bei ihren Bestimmungen wenig einlassen; die Ursache soll
+jedoch wahrscheinlich darin liegen, daß gedachte Schriften einen
+besondern Werth haben und daher auch von der Post =vorzüglich verwahrt=
+und in Aufsicht genommen werden müßten. -- Ob solches nun wirklich
+geschieht, oder ob der Grund des hohen Porto's für Klageschriften in
+der Meynung liegt, daß die Handlungen der Gerechtigkeit viel Geld kosten
+müssen, bleibt noch problematisch. Wenigstens scheint es billig zu seyn,
+daß ein mit Makulatur gefüllter Brief von der Post eben so richtig
+besorgt werden müsse, als die Vertheidigungsschrift eines unschuldig
+Angeklagten, oder eines dürftigen Supplikantens. -- Die =Manuscripte=
+der Gelehrten müssen freilich, als die kostbarsten Erzeugnisse des
+Menschen, Ausnahmen machen, und es wäre auch wirklich gewissermaßen
+wünschenswerth, wenn der verschiedene Werth derselben, schon zur
+Erleichterung der Critik, durch die Post taxirt würde, oder doch
+wenigstens schlechte Producte einiger Scribenten dadurch unterdrückt
+würden, um die Buchhändler und das Publikum vor größerm Verlust zu
+verwahren. Dieses würde man unter die noch unbekannten Wohlthaten des
+Postwesens rechnen können.
+
+Wegen der Bezahlung des Porto's für solche dicke oder starke Briefe
+pflegt sehr oft zwischen den Correspondenten und den Postofficianten
+Mißverständniß zu entstehen, da es manchen befremdet, wenn mehr, als
+gewöhnliches Porto gefordert wird, indem viele glauben, ein Brief sei
+ein Brief. Solche Mißverständniße werden immer entstehen, wenn nicht
+die Correspondenten sich eine genauere Kenntniß von den Posttaxen
+verschaffen und dadurch das Verfahren der Post beurtheilen lernen.
+Inzwischen kann man im Allgemeinen voraussetzen, daß die Postofficianten
+nicht so leicht hierbei vorsätzlich unrichtig verfahren werden, da sie
+stets befürchten müssen, daß eine von ihnen begangene Unrichtigkeit sehr
+bald zur Sprache kommen werde, denn das Publikum ist auf die Post sehr
+wachsam, beobachtet das Verfahren der Postbedienten größtentheils sehr
+scharf und ist geneigt, der Post mehr, als billig ist, zur Last zu
+legen.
+
+Bei =ankommenden Briefen= ist etwa Folgendes zu beobachten. Der
+Empfänger muß das auf den Brief vom Postamte gesetzte Postgeld bezahlen
+und kann nichts davon abziehen, weil ein solcher Abzug lediglich der
+Tasche des Postofficianten zur Last fallen würde. Denn dieser ist nicht
+Herr des Postgeldes, sondern nur Verwalter desselben und muß es bei
+Heller und Pfennig berechnen.
+
+Glaubt man jedoch, daß zu viel Porto angesetzt sei, welches allerdings
+aus Uebereilung und Irrthum bei der Eile, womit die Expeditionen
+geschehen müssen, zuweilen der Fall seyn kann; so darf und muß man auch
+darüber sich beschweren, Aufklärung und Schadloshaltung suchen. Am
+besten ist, wenn eine solche Beschwerde schriftlich durch eine an das
+Postamt gerichtete Anzeige mit Beifügung des Briefs, als _corpus
+delicti_, geschiehet. Denn ohne Vorzeigung des Briefs, weshalben
+Beschwerde geführt wird, ist der Postbediente selten im Stande, sogleich
+auf der Stelle befriedigende Auskunft zu geben, sondern er wird erst mit
+Mühe und Aufopferung von Zeit, welche ihm oft kostbar ist, den Brief in
+den Postkarten und Registern aufsuchen müssen, welches ihm sehr
+unangenehm seyn würde, zumal wenn er die Beschwerde ungegründet findet.
+Ist aber wirklich zu viel Porto angesetzt und solches nicht von dem
+abliefernden, sondern bei einem vorliegenden Postamte, wo der Brief
+aufgegeben wurde, geschehen: so wird der Brief auf der Route zurück
+gesendet werden müssen, damit der Fehler mit Ueberzeugung da verbessert
+werden könne, wo er begangen ist. Dieses wird auch nöthig seyn, wenn ein
+Francobrief dennoch mit Porto belegt ist. Es mag nun das Porto bei der
+Aufgabe bezahlt und die Ansetzung des Postgeldes aus Versehen eines
+Postamtes geschehen, oder das Wort franco mag, weil es entweder
+undeutlich, oder an einer ungewöhnlichen Stelle des Couverts geschrieben
+war, von dem Postofficianten nicht bemerket seyn; so wird in allen
+diesen Fällen die Zurücksendung des Briefs geschehen müssen, damit der
+Fehler an seinem Orte verbessert werde. Jedoch kann der Empfänger den
+Brief zuvor eröffnen und lesen. Es ist auch hinreichend, wenn nur das
+Couvert zurück geschickt wird. Ist dieses nicht thunlich; so kann der
+Empfänger den Brief vor der Zurücksendung wieder versiegeln und es
+versteht sich auch von selbst, daß er seinen Brief mit der nächsten Post
+frei zurück erhält.
+
+Erhält Jemand durch die Post, Briefe, welche er nicht annehmen und wofür
+er das Postgeld nicht geben will; so darf er sie, der Regel nach, nicht
+erbrechen, sondern muß sie uneröffnet zurück geben. Hat er sie erbrochen
+und gelesen; so hat er sie sich dadurch zugeeignet und muß also die
+damit verbundenen Kosten tragen. Da jedoch heutiges Tages viele Menschen
+unschuldiger Weise häufig mit unverlangten Lotteriebriefen und andern
+Bettel-und Brandbriefen, welche man nicht annehmen kann, heimgesucht
+werden; so bleibt hierbei fast kein Mittel übrig, als diese Briefe, wenn
+man sie etwa erbrochen hat und nicht annehmen will, von neuem an den
+Absender zu couvertiren und sich das etwa dafür bezahlte Porto von der
+Post wieder erstatten zu lassen, wobei man jedoch verbunden ist, auf
+dem Couverte selbst zu bemerken, was die Post dafür ausgelegt hat. Diese
+Auslage wird alsdann der Absender nebst dem hinzukommenden Porto der
+Post wieder erstatten müssen. In einigen Fällen ist es auch thunlich,
+dergleichen Briefe ohne diese Umstände zurück zu senden.
+
+
+
+
+Regeln bei Versendungen der Gelder und Packete mit der Post.
+
+
+Wenn man nur weniges Geld, als etwa einige Pistolen oder Thaler, mit der
+Post versenden will, so thut man wohl, solches in den Brief selbst zu
+legen. Man muß aber das Geld besonders in ein eigenes Papier wickeln und
+dieses Packetchen in dem Briefe mit Lack befestigen. Ueberhaupt muß man
+zu solchem Briefe, worin man Geld verschicken will, starkes Papier
+nehmen, oder ihn wenigstens in doppeltes Papier couvertiren, mit gutem
+Lack versiegeln und ihn nicht zu klein zusammen schlagen. Wird das Geld
+nicht im Briefe mit Lack befestigt, sondern nur los hineingelegt, so daß
+es darin hin und her fällt; so scheuert und sprengt es leicht das
+Papier, welches gewöhnlich geschieht, wenn das Papier dünn ist, wobei es
+sich denn oft eräugnet, daß sich nicht nur Geldstücke in die Falten des
+Briefs schieben und beim Erbrechen herausfallen, sondern auch gänzlich
+verlohren gehen, worüber dann Verdruß und Verlust entsteht. Die Post
+wird sich selten bei solchen Vorfällen zu einem Ersatze verstehen, weil
+die Absender verbunden sind, ihre abzusendenden Briefe und Packete
+selbst hinlänglich zu verwahren. Sie hat ihre Pflicht erfüllt, wenn sie
+den Brief in eben dem Zustande abliefert, in welchem er ihr anvertraut
+wurde. Wo es jedoch Gebrauch ist, das zu versendende Geld dem
+Postbedienten zuzuzählen, ehe es eingepackt wird, und wo es also in
+Gegenwart des Postbedienten, oder von demselben selbst eingepackt wird,
+da hat man sich bei eräugnendem Verluste an das empfangende Postamt zu
+halten. Bei den mehrsten Posten wird jedoch das Einpacken den Absendern
+selbst überlassen und diese sind verbunden, ihre Sachen gut verwahrt zur
+Post zu bringen. Wird also ein mit Geld beschwerter Brief auf der Reise
+von dem Gelde selbst durchgescheuert und zersprengt, oder springt das
+Siegel desselben wegen schlechten Lacks auf; so wird der dadurch
+entstandene Verlust gröstentheils dem Absender zur Last fallen. Die
+Postofficianten sollten zwar solche schlecht verwahrte Briefe nicht
+annehmen: allein solches ist nicht immer zu verhüten, da man nicht immer
+im Stande ist, die Beschaffenheit des Papiers und Lacks gehörig zu
+beurtheilen. --
+
+Bei =Goldversendungen= kann man Summen von 500 Thalern und darüber, auf
+angezeigte Art, in den Brief legen. Steigt aber die Summe über 1000
+Rthlr., so thut man besser, das Gold besonders in einen Beutel oder
+Packet zu thun. Ein solcher Beutel muß von starkem und dichten doppelten
+Linnen, oder aus Leder gemacht und gut genähet werden, damit er sich
+nicht zerscheuere, oder die Nath aufspringe. Alsdann muß er mit einem
+guten Bindfaden zugebunden und mit gutem Lack versiegelt werden,
+dergestalt, daß das Siegel auf die Enden, oder auf den Knoten des
+Bindfadens deutlich ausgedrückt werde. Man thut auch wohl, zwei Siegel
+darauf zu setzen, auf den Fall, daß etwa das eine aufspringen oder
+beschädigt werden sollte.
+
+Nimmt man, statt eines Beutels, Papier; so muß man nicht nur das Geld
+erst besonders in Papier rollen und wickeln und auf jeder Rolle die
+Summe des Inhalts bemerken, sondern auch zu dem äussern Umschlage von
+einer starken und haltbaren Sorte nehmen und das Packet gleichfalls mit
+Bindfaden zuschnüren und an beiden Enden gut versiegeln. Da man auf
+blauem, besonders auf dem sogenannten Zuckerpapier nicht gut lesen
+kann, was mit schwarzer Dinte darauf geschrieben ist; so muß man solches
+nicht zu diesem Behuf, sondern starkes weißes Papier nehmen.
+
+Es ist nicht nöthig, die ganze Addresse oder Aufschrift des Briefes,
+auch auf den Beutel oder das Packet zu setzen (in einigen Fällen kann
+dieß sogar schädlich seyn); aber es ist nothwendig, den Beutel, oder das
+Packet, mit eben dem Pettschaft, womit der dazu gehörige Brief
+versiegelt ist, zu versiegeln und über dies ein deutliches Zeichen, oder
+=Marque=, darauf zu machen. Zu diesem Zeichen nimmt man am besten die
+Anfangsbuchstaben des Namens des Empfängers und es ist auch sehr
+nützlich, zugleich den Namen des Orts, wohin das Geld bestimmt ist,
+beizufügen.
+
+Ferner muß man nicht nur überhaupt die Aufschrift des Briefs deutlich
+schreiben, sondern man muß vornehmlich nie vergessen, auf derselben,
+unten linker Hand, ausdrücklich hinzusetzen: Hierbei, oder, nebst einem
+linnenen Beutel oder Packet in Papier, mit ... Thlr. ... Ggr. ... Pf.
+gez. _A. B. C._ und zugleich die Geldsorte angeben.
+
+Letzteres ist schon wegen des zu bezahlenden Postgeldes erforderlich,
+weil Gold- und Silbermünze verschieden taxirt wird, indem das Gold, in
+großen Summen, nicht so viel Postgeld trägt, als Silbermünze. Auch
+wird, wenn das Geld auf der Post verlohren gehen sollte, es nur in der
+Münzsorte wieder ersetzt, in welcher es aufgegeben wurde. Will man das
+Postgeld bei der Aufgabe bezahlen; so muß man nicht unterlassen, franco
+auf den Brief zu schreiben, oder falls man nicht ganz hin frankiren
+will; so muß man den Namen des Orts, so weit man bezahlt, bei das franco
+setzen.
+
+Bei großen Geldversendungen pflegt man das Geld in Fäßer zu thun. Allein
+es ist nothwendig, das Geld nicht blos in die Fäßer zu schütten, sondern
+es in Beuteln verwahrt, in die Fäßer legen, weil der Fall sehr oft
+eintritt, daß solche Geldfäßer, wegen ihrer eigenen Schwere aufspringen
+oder zerbrechen, zumal wenn das dazu genommene Holz schwach und
+schadhaft ist. Der durch solches schlechte Einpacken entstandene Schaden
+kömmt mit Recht auf Rechnung des Absenders. Man muß die Geldfäßer auch
+nicht zu groß und zu schwer machen, damit ein Mensch sie aufheben könne.
+Sind sie schwerer, als 100 Pfund; so geschieht es leicht, daß die
+Wagenmeister und Postillons beim Auf- und Abladen sie fallen lassen oder
+hinwerfen müssen, um nicht von denselben gequetscht zu werden.
+
+Beim =Verschicken von Waaren in Packeten= sind ähnliche Vorsichtsregeln
+zu beobachten. Hauptsächlich kömmt es darauf an, die Waaren gut
+einzupacken und mit hinlänglicher Emballage zu verwahren, damit sie
+gegen Näße geschützt sind und nicht durchscheuert und zerschabt werden
+können. Dieses wird ohnehin in allen Postverordnungen den Absendern zur
+Pflicht gemacht und die Post kann bei der gegenwärtigen Beschaffenheit
+der mehrsten Postwagen, nicht alle Packete gegen Näße und Reiben
+schützen, zumal da so viele Packete von sehr verschiedener Gestalt und
+Beschaffenheit zur Post gegeben werden, die also nicht immer paßlich
+gepackt werden können. Wachstuch, oder Wachslinnen ist zwar ein gutes
+Mittel, Waaren einzupacken; da man aber kein Zeichen darauf machen kann,
+indem kein Lack darauf haftet, so ist man genöthigt, noch eine Enveloppe
+von Linnen, Papier, oder Matten darum zu schlagen; oder man müßte sonst
+auf das Wachstuch noch besonders einen linnenen Lappen nähen und auf
+diesen die Marque setzen, oder solche mit Oelfarbe bezeichnen. Bei
+einigen Posten, z. B. im Preußischen, übernimmt es zwar die Post, die
+Packete zu zeichnen und läßt sich dafür, wie billig, besonders bezahlen;
+allein es ist besser, wenn die Absender dies selbst besorgen. Es kann
+nicht Statt finden, daß man auf Koffer, oder andre große Packete,
+welche man mit der Post versenden will, die Briefe selbst nagele oder
+hefte. Nein; die Briefe und Addressen müssen besonders und los
+aufgegeben, und die Koffer, oder Packete mit einem Zeichen versehen
+werden. Dieses Zeichen muß man auch auf den Brief machen und zugleich
+dabei angeben, in welche Emballage das Packet geschlagen ist.
+
+Beim =Empfange= der Geldbriefe und Packete von der Post hat man
+gleichfalls gewisse Vorsichten zu beobachten. Die Ablieferungsart
+solcher Sachen von der Post an die Empfänger ist nicht überall gleich.
+An einigen Orten werden die mit den Posten angekommenen Geldbriefe und
+Packete den Empfängern ins Haus geschickt. Dieß ist freilich für die
+Empfänger ziemlich bequem; allein es ist gewöhnlich das Unangenehme
+damit verbunden, daß der Empfang solcher Sachen mehrern Personen bekannt
+werden kann. An andern Orten müssen dagegen die Empfänger selbst ihre
+eingelaufenen Sachen von der Post abholen, nachdem sie von der Ankunft
+derselben aus dem Posthause benachrichtigt sind, oder einen Avis
+erhalten haben. Dieser Avis besteht entweder in einem Zettel, worauf die
+angekommene Sache und der Name des Empfängers bemerkt ist, oder es
+werden die, zu den angekommenen Packeten gehörenden Briefe den
+Empfängern zugestellt, damit diese sich nach der Post verfügen können,
+um das Ihrige in Empfang zu nehmen.
+
+Man mag nun die Sachen von der Post ins Haus geschickt erhalten, oder
+sie selbst aus dem Posthause abholen müssen; so wird man in jedem Falle
+eine Bescheinigung oder Quitung, über die richtige Ablieferung, wie
+billig, ausstellen müssen. Eine solche Bescheinigung muß der Empfänger
+selbst aufsetzen, oder doch eigenhändig unterschreiben, oder denjenigen,
+welcher sie in seinem Namen schreiben und Sachen in Empfang nehmen soll,
+dazu hinlänglich bevollmächtigen. In einem solchen Scheine muß nicht nur
+deutlich angegeben werden, was und wie viel man erhält; sondern es ist
+auch nützlich, anzuführen, von welchem Orte, oder mit welcher Post es
+gekommen ist und ob man es franco, oder porto empfangen habe.
+
+Da auch an einigen Orten von den, aus dem Auslande und sonst herein
+kommenden Sachen und Waaren Licent, oder Accise und Impost und wie die
+Abgaben sonst heißen, gegeben werden muß: so werden die Empfänger sich
+auch den, deshalb bestehenden Gesetzen und Anordnungen, unterwerfen
+müssen. Es wird in den meisten Fällen vergeblich seyn, sich hierüber mit
+den Postbedienten, oder Acciseeinnehmern, in Dispüte einzulassen. Man
+thut besser, wenn man sich hierbei beeinträchtigt glaubt, solches
+schriftlich der Landesregierung, oder der sonstigen Behörde anzuzeigen,
+woher alsdann rechtliche Entscheidung erfolgen wird.
+
+Eben so muß man sich auch verhalten, wenn uns =auf der Post etwas
+beschädigt, oder gar abhanden gekommen ist=. Mündliche Anzeigen dringen
+nicht immer gehörig ein und werden nicht selten von den mit Geschäften
+überhäuften Postofficianten kurz abgefertigt, oder gar ausser Acht
+gelaßen. Auf schriftliche Anzeige wird aber gehörige Auskunft gegeben
+werden müssen. Wird insonderheit von der Post etwa ein beschädigtes
+Packet an uns abgeliefert, so müssen wir uns hüten, solches anzunehmen.
+Man muß es, wenn es nur geschehen kann, der Post zurück geben und
+derselben überlassen, sich darüber mit dem Absender, oder mit
+demjenigen, welcher die Beschädigung veranlaßte, abzufinden. Haben wir
+es aber einmal angenommen, alsdann werden wir hinterher mit unsern
+Klagen wenig oder nichts ausrichten. Ist man jedoch aus andrer Rücksicht
+genöthigt, das beschädigte Packet anzunehmen; so muß man darauf
+bestehen, daß die Art und Weise der Beschädigung auf der Post
+untersucht, der uns dadurch zuwachsende Schaden ergründet und der ganze
+Vorfall niedergeschrieben werde, damit wir dadurch in Stand gesetzt
+werden, die Sache weiter zu verfolgen. Denn wenn es erwiesen werden
+kann, daß das Packet der Post in gutem Stande überliefert wurde, welches
+schon dadurch Wahrscheinlichkeit erhält, daß die Post es annahm, da sie
+doch schlecht verwahrte Sachen nicht annehmen soll: so ist die Post auch
+verbunden, den durch ihre Schuld entstandenen Schaden zu tragen, zumal
+wenn das beschädigte Packet von solcher Beschaffenheit war, daß es gegen
+Beschädigung auf der Post hätte verwahrt werden können. Um sowol solche
+Beschädigungen, als auch den Verlust verlohrner Sachen von der Post ohne
+große Weitläuftigkeiten ersetzt zu erhalten, ist es rathsam, ja
+nothwendig, den Inhalt unsrer zur Post zu gebenden Packete und deren
+Werth selbst auf dem Briefe anzugeben und uns darüber bei der Aufgabe
+einen Schein reichen zu lassen.
+
+Glaubt man, daß von unsern abgesandten Sachen auf der Post etwas
+verlohren gegangen, oder nicht an den rechten Empfänger gekommen sei; so
+ist vorläufig nichts weiter erforderlich, als auf einen Bogen Papier zu
+schreiben: daß man an jenem oder diesem Tage, einen Brief mit so viel
+Gelde, oder ein Packet an den oder jenen, nach diesem oder jenem Orte
+zur Post geliefert habe, welches, laut erhaltener Nachricht, nicht
+angekommen seyn solle und man also über die Ablieferung befriedigende
+Auskunft, oder Ersatz des Werths erwarte. -- Auf eine solche Anzeige
+wird die Post alsdann schon selbst sorgen müssen, die Sache zu
+berichtigen und die Correspondenten zu befriedigen. --
+
+Jedoch ist die Furcht, daß auf der Post =Briefe verlohren gehen=,
+größtentheils ungegründet. -- Man kann sicher annehmen, daß von einer
+Million Briefe kaum einer abhanden kömmt. Man könnte es nicht befremdend
+finden, wenn mehrere verlohren würden. Die Post ist eine vielfach
+zusammengesetzte, sehr verwickelte Anstalt, die nur von Menschen
+betrieben wird; aber wegen eines verlohrnen oder vermißten Briefs wird
+gewöhnlich schon großer und langer Lärm gemacht. Oft sollte man aber
+erst fragen, ob der vermißte Brief auch wirklich zur Post geliefert sei,
+oder ob sich nicht derselbe, oder die verlangte Antwort im Hause der
+Correspondenten selbst versteckt habe? -- In den meisten Fällen, ja fast
+immer kann man versichert seyn, daß der Verlust eines Briefes nicht
+durch die Postofficianten veranlaßt wird, da sie zu viele Ursachen
+haben, die ihnen anvertrauten Sachen wohl zu verwahren. -- Es kann sich
+aber eräugnen, daß Briefe von einem ungewöhnlich kleinen Format sich in
+größere, zu welchen sie gepackt und mit welchen sie vermischt wurden,
+hinein geschoben haben, oder daß zwei Briefe mittelst weicher Oblate,
+oder schlechten Lacks, womit sie versiegelt waren, an einander klebten.
+Den Postbedienten war es verzeihlich, wenn sie bei der Eile ihres
+Geschäfts und bei der Menge der unter Händen habenden Briefe und Sachen,
+diesen Zufall nicht entdeckten: aber derjenige, in dessen Hände ein auf
+diese Art verirrter Brief gerieth, war eigentlich schuldig, denselben
+zurück zu geben, welches aber nicht immer geschieht. Man thut also wohl,
+die Briefe nicht zu klein zu machen, sie mit gutem Lack zu verwahren,
+auch sie nicht eher zur Post zu geben, als bis die Oblate, womit sie
+versiegelt wurden, völlig trocken geworden ist, und sie immer mit einer
+deutlichen Aufschrift zu versehen.
+
+Auf den Preußischen, Sächsischen und vielen andern Posten kann der Fall,
+daß ein Brief abhanden kömmt, noch seltener eintreten, weil hier jeder
+Brief besonders in die Postkarte eingeschrieben wird, nemlich der Name
+des Empfängers und der Ort, wohin die Briefe bestimmt sind, nach der
+Zahlreihe, welche zugleich auf die Briefe gesetzt wird. Hier findet es
+sich also bald, wenn auf einer Poststation ein Brief vermißt wird, wo
+man ihn zu suchen habe, denn man kann jeden Brief vom Orte seiner
+Aufgabe an bis zum Orte seiner Bestimmung nachweisen. Bei den taxischen
+Reichsposten wie auch bei den Posten in andern Ländern, z. B. in
+England, Frankreich &c. verhält es sich hiermit anders. Da werden die
+einfachen Briefe nicht namentlich angeschrieben, sondern nur gezählt,
+alsdann zusammengepackt und fortgeschickt. Mithin kann hier kein Brief
+namentlich nachgewiesen werden; auch kann beim Zählen leicht ein Brief
+versehen werden. Das Zählen geschieht ohnehin nicht grade zur Sicherheit
+der Briefe, sondern vielmehr der Berechnung des Postgeldes wegen. Jedoch
+kann man aber auch bei diesen Posten die Briefe zu einer größern, oder
+vielmehr speciellern =Aufmerksamkeit empfehlen=, indem man sie, der
+Postkunstsprache nach =rekommendirt=. Man muß in dieser Hinsicht das
+Wort =rekommendirt= auf dem Brief schreiben und ausser dem gewöhnlichen
+Postgelde, noch etwas besonders, _pro diligentia_ bezahlen. Alsdann wird
+der Brief namentlich in die Postkarte geschrieben, welches allerdings
+zur Sicherheit des Briefs beiträgt. Auf den kurbraunschweigischen
+Posten trägt ein solcher rekommandirter Brief doppeltes Porto. Bei
+besonders wichtigen Briefen sorgen die Postämter auch, daß die Empfänger
+die Ablieferung derselben bescheinigen müssen. -- Bei Briefen, worin
+Wechsel, oder andere Papiere von Werth geschlossen sind, ist es rathsam,
+solches und wenn es geschehen kann, den Werth der Beischlüße auf der
+Addreße anzugeben. Der Kürze wegen pflegt man in diesem Falle auch wohl
+nur ein _NB._ auf den Brief zu setzen und die Postämter sind dann auch
+so aufmerksam, dieses _NB._ in der Postkarte zu bemerken. -- Also auf
+der Post kann nicht füglich ein Brief verlohren gehen. Geschieht es, so
+könnte es eher durch die Briefträger geschehen. Jedoch diese werden
+solches um so mehr verhüten, da sie für die ihnen zur Bestellung
+überlieferten Briefe, das Postgeld bezahlen müssen und auch selbst für
+jeden abgelieferten Brief ein Accidenz von dem Empfänger zu erwarten
+haben. Am häufigsten gehen Briefe in den Häusern der Correspondenten
+selbst und durch die Unvorsichtigkeit ihrer Boten verlohren, denn es ist
+nicht selten, daß Briefe, welche durchs Gesinde zur Post gebracht werden
+sollten, auf der Gasse gefunden wurden. --
+
+Das =Rekommendiren= und =Notabeniren= der Briefe kann also in
+angezeigter Maaße von einigen Nutzen seyn. -- Hingegen ist das _Cito_
+auf den Briefen gewöhnlich ohne Nutzen und Wirkung. Die Postbedienten
+können keinen Brief von einem Orte zum andern mit der ordinären Post
+geschwinder befördern, als die Post reitet, oder fährt. Die ordinären
+Posten werden immer zu ihrer einmal bestimmten Zeit, so wie es der
+Zusammenhang des Postwesens des Orts erfordert und verstattet,
+abgefertiget; sie reiten oder fahren in der, nach Maaßgabe der
+Entfernung der Oerter und nach Beschaffenheit der Wege berechneten und
+festgesetzten Zeit und Stundenzahl, können also auch nie früher, aber
+wegen unvorhergesehener Zufälle bisweilen später eintreffen; mithin kann
+es eigentlich nichts nützen, auf Briefe _=cito=_ zu schreiben, denn die
+Post kann und wird deshalben keine Minute schneller gehen. -- Wünscht
+jedoch Jemand, daß sein Brief etwas früher, als gewöhnlich, in die Hände
+seines Correspondenten gelange; so muß er auf der Addresse des Briefs,
+oder durch ein beigefügtes Promemoria die Post ersuchen, den Brief am
+Orte seiner Bestimmung sogleich nach Ankunft der Post besonders abgeben
+zu lassen. Hierdurch wird er bewirken, daß der Brief nicht erst durch
+die Hände der Briefträger gehe und von denselben nach der ihnen
+gewöhnlichen Ordnung, wonach sie die angekommenen und zu bestellenden
+Briefe jedesmal nach der Reihe abgeben müssen, sondern sogleich von den
+Postexpedienten durch einen besondern Boten dem Empfänger überliefert
+wird, wodurch also vielleicht bisweilen 1/4 oder 1/2 Stunde Zeit
+gewonnen wird. -- Wohnt der Empfänger nicht im Orte des distribuirenden
+Postamts; so muß der Absender, wenn ihm an schneller Bestellung des
+Briefs gelegen ist, solches ausdrücklich anzeigen und zugleich angeben,
+auf welche Art der Brief dem Empfänger zugefördert werden, und wer davon
+die Kosten tragen solle. Denn sonst wird die Post nicht von der einmal
+eingeführten Ordnung abgehen und die Briefe nur auf die gewöhnliche
+Weise befördern.
+
+Zur Post gegebene Briefe und Sachen dürfen eigentlich von den
+Postbedienten =nicht wieder zurück gegeben= werden. Dieses Gesetz dienet
+sowol zum Besten, vornehmlich zur Sicherheit der Correspondenten selbst,
+und ist auch der Postökonomie wegen erforderlich. Man hat nehmlich
+Beispiele gehabt, daß einmal auf die Post gelieferte Briefe von einer
+andern fremden Person zurück gefordert sind und damit schädlicher
+Mißbrauch getrieben ist. Man hat Beispiele, daß Dienstboten,
+Handlungsdiener und andre Subalterne die Briefe ihrer Herrschaften und
+Vorgesetzten unter scheinbaren Vorwänden von der Post zurück genommen
+und solche entweder gänzlich untergeschlagen, oder doch den Inhalt
+derselben abgeändert, wohl gar Rechnungen und Wechsel daraus entwendet
+haben. Um diesen Unfug zu verhüten, muß es den Postbedienten stets Regel
+seyn, nie einen ihnen einmal zugestellten und anvertrauten Brief wieder
+aus den Händen zu geben. Sollte jedoch der Absender selbst nöthig
+finden, seinen Brief von der Post noch einmal wieder zurück zu erhalten;
+so wird er dieses nur erreichen können, wenn er selbst darum schriftlich
+ersucht, die Addresse des Briefs aufschreibt, das Pettschaft, mit
+welchem der Brief versiegelt ist, abdrückt, oder vorzeigt, und also sich
+nicht nur als den wahren Eigenthümer legitimirt, sondern auch der Post
+wegen der Zurücklieferung Versicherung giebt.
+
+Bisweilen schickt man mit der Post Briefe und andre Sachen nach einem
+Orte, woselbst doch der Empfänger sich noch nicht befindet. Man hat
+dabei gewöhnlich die Absicht, daß diese Briefe oder Sachen daselbst so
+lange auf der Post bleiben und aufbewahrt werden sollen, bis der
+Empfänger gleichfalls dort angekommen ist und sie in Empfang nehmen
+kann. Auf diese Art kann Jemand Briefe und Sachen an sich selbst
+addressiren, sie mit der Post nach einem Orte absenden, um sie dort
+vorzufinden, wenn er selbst auf einem andern Wege angelangt seyn wird.
+Bisweilen hat man auch nur die Absicht, solche Briefe und Sachen nicht
+von der Post auf die gewöhnliche Weise bestellen zu lassen, sondern die
+Empfänger sollen solche von der Post, gewisser Ursachen wegen, wovon sie
+von dem Absender unterrichtet, oder mit demselben überein gekommen sind,
+selbst abholen. -- In allen diesen Fällen pflegt man auf solche Briefe
+die Wörter: _poste restante_, oder _à la poste restante_, d. h. dieser
+Brief soll bis zur Abforderung auf der Post liegen bleiben, zu setzen.
+
+Die Postämter begünstigen diese Wünsche des Publikums zu dessen
+Bequemlichkeit und Nutzen, gern. Allein es ist dagegen auch billig, daß
+sie bei solchen Fällen nicht in Gefahr gesetzt werden. Daher ist es
+unumgänglich nöthig, daß die Empfänger solcher Briefe und Sachen sich
+jedesmals hinlänglich zum Empfang legitimiren. Dieses geschiehet, wenn
+sie entweder eine Vollmacht, oder doch eine Anweisung von dem Absender
+beibringen, oder wenn sie, falls es fremde und unbekannte Personen sind,
+Bürgschaft stellen, und überhaupt die ihnen in diesen Fällen von der
+Post gegebenen Anweisungen befolgen. -- Denn die Post ist hauptsächlich
+verbunden, nach allen Kräften zu sorgen, daß die ihr anvertrauten Sachen
+in die Hände des rechten Empfängers gelangen.
+
+Bisweilen wünschen Correspondenten, daß ihnen auf ihre mit der Post
+abzusendenden Briefe und Sachen von den Postbedienten =Vorschüße=
+geleistet werden. Dieser Fall tritt ein, wenn z. B. ein Kaufmann oder
+Faktor, für einen Abwesenden eine Auslage an sogenannten Spesen
+u. dergl. gemacht hat, übrigens aber mit demselben nicht in Rechnung
+steht, sich also dieses ausgelegte oder vorgeschossene Geld von der Post
+auszahlen läßt, welche alsdann solches vermittelst des Briefes dem
+entfernten Schuldner anrechnet und von demselben wieder erstatten läßt.
+Ausser diesen soll es eigentlich nur Gerichtsobrigkeiten und dergl.
+Behörden gestattet seyn, sich solche Vorschüße von der Post auszahlen
+und den Schuldigen anrechnen zu lassen; hingegen soll nicht Jeder, der
+an Auswärtige Geldforderungen macht, damit der Post beschwerlich fallen.
+Es versteht sich auch von selbst, daß dergleichen Vorschüße keine
+beträchtliche Summen ausmachen, daß sie völlig liquid seyn und daß die
+Absender, wenn etwa die Empfänger den Vorschuß der Post wieder zu
+erstatten sich weigern, deshalben verbindlich bleiben und die Post
+schadlos halten, zumal die Post keine Gewalt hat, noch anwenden darf, um
+dergleichen Gelder beizutreiben. -- Dabei ist es auch billig, daß den
+Postofficianten gestattet werde, für die Vorauszahlung solcher Vorschüße
+und deren Beitreibung, welches sie auf ihre Gefahr thun, eine
+verhältnißmäßige Remuneration zu nehmen. Eine solche Gebühr pflegt man
+gewöhnlich _procura_ zu nennen. Auch versteht es sich, daß die Post
+durch die Verschiedenheit des Werths des Geldes nichts verliehren darf,
+sondern daß es ihr gestattet werden muß, gehöriges Agio zu nehmen, wenn
+sie den Verlust in schlechterer Münze wieder erhält, als sie gezahlt
+hat.
+
+
+
+
+Von Estaffetten.
+
+
+Mit den Estaffetten hat es folgende Bewandniß. Eine Estaffette ist eine
+ausserordentlich, oder extraordinär reitende Post, wodurch ein Brief von
+einem Orte zum andern postmäßig gebracht wird. Ordinäre Posten gehen
+immer nur an gewissen festgesetzten Tagen und Stunden ab; Estaffetten
+können aber zu jeder Zeit abgeschickt werden. Man nennt auch den Brief
+selbst, die Depesche, welche auf diese Art estaffettenmäßig durch die
+Post befördert wird, =Estaffette=. Die Estaffetten nehmen den Weg der
+ordinären reitenden Posten, berühren also auch die nemlichen Stationen
+und wechseln daselbst die Pferde. Wenn nemlich Jemand von Leipzig einen
+Brief mit Estaffette nach Wien schicken will; so muß er diesen Brief,
+nachdem auf denselben das Wort =Estaffette= geschrieben ist, zu Leipzig
+ins Postamt geben und eigentlich sogleich die Kosten bezahlen, wenn er
+den Brief franco abschicken muß. Das Postamt fertigt alsdann sogleich
+einen Postillon mit diesem Schreiben ab und giebt demselben einen Paß
+mit, worin die Addreße des Briefes und die Route, welche die Staffette
+nehmen soll, bemerkt ist. Der auf diese Art von Leipzig abgefertigte
+Postillon reitet bis zur nächsten Poststation auf der Route nach Wien,
+liefert daselbst den Brief nebst dem Passe an den Postmeister ab und
+kehrt darauf nach Leipzig zurück. Von dieser Station wird alsdann
+sogleich wieder ein Postillon mit gedachtem Briefe und Paße zur zweiten
+geschickt, und so geht es fort von einer Station zur andern, bis der
+Brief ins Postamt zu Wien abgeliefert wird, welches alsdann denselben an
+den Empfänger besorgen läßt. -- Auf diese Art gehen alle Staffetten.
+Daher ist es völlig unmöglich, mit derselben Staffette, oder mit
+demselben Postillon, welcher von einem Orte mit einer Estaffette
+abgeschickt wird, eine Antwort zurück zu erhalten, wie manche irrig
+glauben. Denn der von Leipzig abgeschickte Postillon reitet ja nicht
+ganz nach Wien und liefert den Brief nicht selbst an den Empfänger ab,
+sondern er kehrt, wie alle übrigen, von seiner Station nach Hause. --
+Soll also auf eine Estaffette Antwort erfolgen; so muß unser
+Correspondent von seinem Orte gleichfalls wieder eine Estaffette
+absenden, welche dann auf die nemliche Art durch die Poststationen
+befördert wird. -- Uebrigens ist es gut, auf dem Staffetten-Schreiben
+die Zeit und Stunde der Abfertigung zu bemerken, damit der Empfänger und
+die Postämter beurtheilen können, ob etwas dabei versäumt sei. Jedoch
+sorgen hierfür die Postämter schon selbst. Denn in dem Estaffetten-Paße
+muß jede Poststation die Zeit der Ankunft und des Abgangs anzeichnen und
+da beim Estaffettenreiten gewöhnlich auf eine Meile nur eine Stunde und
+jeder Poststation nur 1/4 Stunde zur Expedition verstattet wird; so kann
+nicht leicht eine Versäumniß eintreten, als nur etwa von unvorhergesehenen
+ausserordentlichen Zufällen, wenn z. B. ein Postillon mit seinem Pferde
+stürzt, oder ihm sonst ein Unfall begegnet, welches aber auch jedesmal
+von den Poststationen im Paße angemerkt werden muß. Es versteht sich
+also von selbst, daß man mit einer Estaffette nur simple Briefe, oder
+mäßige Packete, welche der Postillon in seiner Tasche verwahren kann,
+aber keine Koffer, Kisten und Kasten verschicken könne. Will man
+dergleichen Sachen ausserordentlich eiligst befördern; so muß man
+Extrapost dazu nehmen. --
+
+Ist die Estaffette von dem Absender nicht frankirt oder bezahlt; so muß
+solches der Empfänger thun und den Betrag der Kosten, welcher ihm
+angezeigt wird und worüber ihm allenfalls eine Quitung ertheilt werden
+kann, an sein Postamt erlegen, welches alsdann jeder Poststation, welche
+durch die Estaffette berührt wurde, die verdiente Gebühr zutheilt. Wegen
+der hierüber zu führenden Rechnung und wegen der Besorgung der Bezahlung
+pflegen sich die Postämter ausser den taxmäßigen Meilengeldern noch
+einige Groschen, wie billig, vergüten zu lassen. Das Meilengeld für eine
+Staffette beträgt jetzt in den verschiedenen Ländern, wegen der hohen
+Frachtpreise, 12 bis 16 und mehr Ggr., so wie solches von den
+verschiedenen Landesregierungen, nach Ermeßen der Umstände, festgesetzt
+wird.
+
+
+
+
+Von Courieren.
+
+
+So wie man auf gedachte ausserordentliche Art einen einzeln Brief, oder
+Packet, als Estaffette, durch die Post besorgen lassen kann; so kann man
+auch einen Menschen auf ähnliche Weise durch die Post verschicken. Will
+Jemand selbst einen Brief von einem Orte zum andern bringen, oder wird
+eine Person abgeschickt, um eine Nachricht mündlich zu überbringen und
+bedient sich ein solcher Reisender der Post; so nennt man ihn einen
+=Courier=. In Frankreich heißt auch jede reitende Post, oder jeder
+Postreiter Courier. -- Ein Courier reiset, wie eine Estaffette und wird
+auf ähnliche Weise durch die Post fortgeschaft, von Station zu Station.
+Gewöhnlich wird auch das Meilengeld nach der Estaffettentaxe bezahlt.
+Wenn ein Courier von Petersburg nach Paris gehen soll; so kann derselbe
+nicht anders seine Reise, als Courier, bewerkstelligen, als daß er sich
+zu dieser Absicht, bei dem Postamte zu St. Petersburg meldet, von
+demselben Courierpostpferde begehret und mit denselben zur nächsten
+Poststation sich bringen läßt, von da er alsdann weiter und sodann von
+Station zu Station fortgeschaft wird, bis er das Ziel seiner Reise
+erreicht hat.
+
+Jeder Courier sollte eigentlich immer reiten. Und da ein Courier, der
+Absicht gemäß, weshalben er abgeschickt wird, gewöhnlich schnell
+vorwärts eilen muß; so wird er sein Pferd nicht immer im Schritte,
+sondern vielmehr größtentheils im Trott, und wo möglich noch schneller
+gehen lassen, auch auf den Poststationen, wo Pferde gewechselt werden,
+keine Zeit verliehren und sich überhaupt nirgends aufhalten lassen.
+Jedoch wird er sich auch immer, er mag eilen, so sehr er will, nach den
+Umständen und nach den deshalben bei der Post gemachten Einrichtungen,
+bequemen müssen. Diese bestehen hauptsächlich darin, daß ein auf einer
+Poststation ankommender reitender Courier binnen einer Viertelstunde,
+oder in der möglichst kürzesten Zeit expedirt und jede Meile in einer
+Stunde, oder wo möglich in noch weniger Zeit mit ihm zurück gelegt
+werden muß. --
+
+Einen solchen Courier kann der Postmeister nicht allein reiten lassen;
+sondern es versteht sich von selbst, daß ihm ein Postillon mitgegeben
+werden muß. Denn keinem Posthalter kann zugemuthet werden, einem solchen
+Mann, der gewöhnlich fremd und unbekannt ist, sein Pferd anzuvertrauen;
+auch würde der Courier oft in Gefahr kommen, sich auf dem Wege zu
+verirren und immer würde es mit Beschwerlichkeiten verknüpft seyn, das
+Pferd wieder in seine Heimath zurück zu schaffen. Daher wird dem Courier
+beständig ein Postillion zugegeben, welcher in der Postmontur und mit
+den Postinsignien vor ihm her reitet, und nach dessen Anweisung sich der
+Courier auf dem Wege richten muß. Ein Courier darf auch einen Mantelsack
+von 30 bis 40 Pfund bei sich führen und denselben auf des Postillons
+Pferd legen; er kann auch verlangen, daß der Postillon ihn die richtige
+Straße führe und ordnungsmäßig reite, aber es ist ihm nicht erlaubt, auf
+die Pferde zu schlagen und den Postillon mit Gewalt und durch unerlaubte
+Mittel zum übermäßigen Reiten zu reitzen, noch vor demselben voraus zu
+reiten.
+
+Manche Couriers bedienen sich auch, statt des Reitpferdes, eines Wagens,
+besonders wenn sie zugleich Sachen mit sich führen, welche nicht füglich
+auf Pferden fortgebracht werden können, und weil auch auf weiten Reisen
+nicht leicht ein Mensch solches beständig schnelles Reiten aushalten
+kann. Einige bringen daher ihre eigenen kleinen Wagen von dem Orte der
+Absendung mit; andere wechseln auf der Tour, ihrer Bequemlichkeit und
+der Erholung wegen, mit Reiten und Fahren ab. Beide müssen, so wie sie
+ankommen und wie sie wünschen, von der Post weiter gefördert werden.
+Wenn nun gleich ein Courier seinen eigenen Wagen hat, oder er mag auf
+einer Poststation, statt des Reitpferdes, einen Wagen nehmen; so wird er
+doch nicht, als ein mit Extrapost Reisender angesehen, sondern er muß
+Couriermäßig für die Pferde bezahlen, und für den geliehenen Wagen, wie
+sich von selbst versteht, besonders vergüten. Denn man setzt voraus, daß
+er, als Courier, doch noch schneller, als Extrapost fahren lassen werde,
+mithin würde von Seiten der Post eben die ausserordentliche Anstrengung
+geleistet werden müssen. Dem vorreitenden, oder fahrenden Postillon sind
+auf jede Meile gewöhnlich 4 Ggr. zu gebilliget. Reitende Couriers
+pflegen ihre eigene Sättel mit sich zu führen und es ist ihnen dieß um
+so mehr anzurathen, da sie nicht auf allen Poststationen bequeme Sättel
+antreffen werden, jedoch müssen ihre Sättel auch von der Art seyn, daß
+solche auf alle Pferde passen und denselben keine Beschädigungen
+zufügen. Ein Couriersattel, wodurch die Pferde gedrückt und verletzt
+werden, kann vom Postmeister verworfen werden. Die Depeschen, oder
+andere Sachen, welche ein Courier überbringen soll, muß derselbe selbst
+verwahren und er kann keine Klage führen, wenn sie verlohren gehen, oder
+beschädigt werden.
+
+
+
+
+Vom sogenannten Poststations- oder Post-Recognitionsgelde.
+
+
+In denjenigen Ländern, wo das Postwesen, sowohl der ordinären Posten,
+als auch für Extraposten gehörig eingerichtet ist, so daß die mit
+Extrapost Reisenden immer von einer Station zur andern fortgebracht
+werden können, ist es nicht erlaubt, eine Poststation vorbei, oder um
+dieselbe weg zu fahren, ohne die Pferde zu wechseln; sondern man muß auf
+jeder, auf unserm Wege berührten Poststation, frische Pferde nehmen und
+sich mit denselben zur folgenden bringen lassen. Der Grund hiervon liegt
+darin, daß die Posthalter auf den Stationen verpflichtet sind, eine
+gewisse Anzahl Pferde zu unterhalten und daß sie angewiesen sind, mit
+diesen Pferden die Reisenden weiter zu schaffen. Es ist also auch
+billig, daß den Posthaltern kein Verdienst, den sie mit ihren, durch
+schwere Kosten und Aufwand zu haltenden Pferden und Postknechten, haben
+könnten, -- entzogen werde. -- Sehr tadelnswerth ist es daher, wenn
+Reisende mit ihren fremden Fuhrleuten den Poststationen vorbei zu fahren
+suchen und es sich, als eine Geschicklichkeit zurechnen, wenn sie es,
+ohne entdeckt zu werden, gethan haben. Wie würde das Extrapostwesen
+bestehen können, wenn in dieser Hinsicht nicht gewisse Vorschriften und
+Einschränkungen für einzelne zum Besten des Ganzen gemacht würden? -- Am
+Ende würde es sonst dahin kommen, daß der Staat selbst auf den
+Poststationen des Landes eine Anzahl Postpferde nebst Knechten auf seine
+Kosten unterhalten müßte. Hierzu würde sich derselbe jedoch nicht
+verstehen. Er dürfte es auch nicht, weil die Kosten davon den
+Landeseinwohnern am Ende unbilliger Weise zur Last fallen würden. -- Es
+bleibt also nichts übrig, als daß einzelne Reisende sich in die Ordnung
+bequemen, wodurch das Extrapostwesen zum öffentlichen Dienste, oder zur
+Bequemlichkeit und zum Vortheil des Ganzen erhalten werden kann.
+
+Inzwischen hat es nichts zu bedeuten, daß die Poststationen von solchen
+Reisenden, welche mit Extrapost von einem Orte abgehen, gefährdet
+werden. Denn den Posthaltern und deren Knechten ist es zur Pflicht
+gemacht, keine Poststation vorüber zu fahren, sondern die Reisenden
+jedesmal nur bis zur nächsten Station und nicht weiter zu bringen, sie
+nach dem Posthause auf der Station zu führen und derselben die weitere
+Beförderung zu überlassen. Sollte sich ein Postillon durch die Reisenden
+verleiten lassen, sie einer Post vorüber zu fahren, oder sollte selbst
+ein Posthalter sich so weit vergessen, hierin zu willigen; so würde,
+nach geschehener Entdeckung des Vorgangs, die gebührende Strafe nicht
+ausbleiben.
+
+Aber alle Reisende nehmen nicht Extrapost, sondern sie bedienen sich
+entweder ihrer =eigenen Equipage=, oder sie nehmen =Miethskutscher=,
+oder =Lohnfuhrleute=. Wer mit eigenen Pferden und Wagen reiset, hat in
+dieser Hinsicht mit der Post nichts zu schaffen. Ihm kann und darf von
+Seiten der Post kein Hinderniß in den Weg gelegt, er wird auch hierbei
+niemals in einigen Anspruch genommen werden, als daß er etwa auf der
+Reise auf der einen oder andern Poststation, wegen der Qualität seines
+Fuhrwerks, ob er nemlich mit eigenen, oder mit gemietheten, oder
+Lohnpferden fahre, befragt wird, zumal, wenn es nicht in die Augen
+fallen sollte, daß es eigenthümliche Equipage ist. Um einem solchen
+Examen enthoben zu seyn, ist daher einem solchen Reisenden anzurathen,
+daß er sich von der Obrigkeit, oder noch besser, von dem Postamte seines
+Wohnorts eine Bescheinigung über das Eigenthum seines Fuhrwerks geben
+lasse, welche er bei vorkommenden Nachfragen vorzeigen und dadurch
+größere Weitläuftigkeiten vermeiden könne. --
+
+Wer aber nicht mit Extrapost und mit eigener Equipage, sondern mit
+gedungenen, oder =gemietheten Pferden= reiset; muß sich mit der Post,
+oder mit allen den Poststationen, welche er auf seinem Wege berührt,
+abfinden und das sogenannte, landesherrlich bestimmte =Stationsgeld=
+erlegen. Dieses Stationsgeld ist nicht überall gleich, sondern in den
+verschiedenen Ländern, wo es eingeführt und gebräuchlich ist,
+verschieden. Größtentheils muß man von jedem Pferde, welches man vor dem
+Wagen hat, für jede Meile 6, 8-12 Pfennig und mehr, oder weniger geben.
+
+Den Grund zu dieser Abgabe nehmen die Landesregierungen daher, daß die
+Miethskutscher und andere Lohnfuhrleute durch das Fortbringen solcher
+Reisenden den Posthaltern einen Verdienst entziehen, weshalben letztere
+entschädigt werden müssen. -- Man will jedoch aber auch die Freiheit der
+Reisenden nicht einschränken; man will und kann es ihnen nicht
+verwehren, statt Extrapost zu nehmen, mit gemietheten Pferden zu reisen,
+wenn sie dabei ihren Vortheil und mehrere Bequemlichkeit zu finden
+glauben. Wenn sie also diese vorziehen; so sollen die Postfuhrleute,
+welche zum Dienste des reisenden Publikums immer mit Kosten Pferde
+unterhalten müssen, darunter nicht leiden, sondern auf eine billige
+Weise gewissermaßen entschädigt werden. --
+
+Wenn man die Sache aus diesem Gesichtspunkte betrachtet, so wird man
+diese Einrichtung nicht ungerecht und die Abgabe der Stationsgebühr
+nicht unbillig finden. Es fällt in die Augen, daß eine solche geringe
+Vergütung, als jene wenigen Pfennige vom Pferde auf die Meile sind, noch
+bei weitem keine hinreichende Entschädigung für die Posthalter seyn
+könne, gegen den Verdienst, der ihnen auf diese Weise durch die
+Miethsfuhrleute genommen wird. Durch das Stationsgeld sollen sie nur
+einigermaßen beruhigt und vielmehr die Miethskutscher abgehalten werden,
+Fuhren auf entfernte Oerter zu übernehmen. -- Daher soll auch die
+Entrichtung der Stationsgelder eigentlich nicht den Reisenden zur Last
+fallen, sondern vielmehr lediglich von den Fuhrleuten geleistet werden.
+Diese werden sich freilich in den meisten Fällen deshalb wieder an den
+Reisenden erholen. Daher ist es aber auch nicht immer wohlfeiler, statt
+Extrapost, einen Miethskutscher zu nehmen. -- Rechnet der Reisende die
+zu erlegende Stationsgebühren und andre Ausgaben, wozu er, wenn er mit
+Lohnfuhr reiset, genöthigt wird, welche aber bei Extrapost nicht statt
+finden, zu dem Fuhrlohne; so wird der Unterschied der Kosten nicht groß,
+sondern öfter sich gleich seyn, den Verlust der Zeit nicht einmal zu
+rechnen, denn es ist doch begreiflich, daß ein Lohnfuhrmann mit seinen
+Pferden einen langen Weg nicht so geschwind zurück legen kann, als wenn
+auf jeder Poststation frische Pferde vorgespannt werden.
+
+Reiset nun Jemand mit gedungenen Pferden; so muß er selbst darauf
+halten, daß der Fuhrmann keine Poststation vorüberfahre, ohne sich
+daselbst zu melden und das Stationsgeld zu berichtigen. Denn wenn diese
+Defraudation entdeckt und der Fuhrmann angehalten würde; so würde der
+Reisende, wenn er gleich zu dieser Ungebühr keine Veranlassung gegeben
+hätte, sondern solche von dem Fuhrmann allein herrührte, doch gewissen
+Unannehmlichkeiten nicht entgehen können, wenigstens Zeit verliehren
+müssen. Die Bestrafung eines auf diese Art betroffenen Fuhrmanns ist
+nicht überall gleich. In einigen Ländern muß derselbe alsdann von jedem
+Pferde mehrere Gulden oder Thaler, erlegen; in andern muß er der
+vorbeigefahrenen und also lädirten Poststation das volle Extrapostgeld
+nach der Taxe bis zur nächsten Station vergüten, in noch andern muß er
+sogleich seine Pferde ausspannen und heimkehren und der Reisende muß
+sich gefallen lassen, von diesem Orte ab sich durch Extrapostpferde
+weiter bringen zu lassen. Gewöhnlich sind die Ortsobrigkeiten von den
+Landesherren beauftraget, dergleichen Vorfälle nach den gegebenen
+Gesetzen zu entscheiden. --
+
+So wie es also gedachter maaßen nicht erlaubt ist, die Poststationen
+vorbei zu reisen, ohne sich mit denselben gehörig abzufinden; eben so
+wenig wird es auch an Oertern, wo ein regelmäßiges Postwesen ist,
+gestattet, von fremden auswärtigen Oertern gemiethete Pferde kommen zu
+lassen, um mittelst derselben Reisen zu machen. Ein solches Verfahren
+würde den Einwohnern unsers Wohnorts, besonders den Posthaltern
+nachtheilig seyn. Es versteht sich von selbst, daß dieses Verbot nicht
+gegen Pferde, welche dem Reisenden eigen gehören, gerichtet seyn könne,
+sondern gegen fremde Lohnfuhrleute. Mit diesen darf man nicht abreisen
+und über Poststationen hinaus fahren, ohne sich mit der Post abgefunden
+zu haben. Wenn man sich dieser Ordnung unterwirft und vornehmlich auf
+den berührten Poststationen die Gebühren entrichtet; so kann man
+übrigens reisen, wohin und mit wem man will. Auch hat die Post nichts
+dabei zu erinnern, wenn man mit gemietheten Pferden, oder mit
+Lohnkutschern Reisen nach nahe gelegenen Oertern verrichtet. Die Abgabe
+des Stationsgeldes wird nur verlanget, wenn die Miethskutscher über
+Poststationen hinausfahren auf einer Straße, wo Posthaltereien angelegt
+sind und zur Beförderung der Reisenden unterhalten werden.
+
+Diese Einrichtungen scheinen zwar mit einigem Zwange verknüpft zu seyn.
+Allein in Ländern, wo sie nicht sind, läßt es sich auch in manchen
+Fällen nicht gut reisen. Jeder hat doch nicht eigene Pferde, oder kann
+sie auf weite Touren nicht nehmen. Fuhrleute, welche weite Reisen
+übernehmen wollen und können, findet man auch nicht überall. Daher
+bleibt doch die Anordnung eines regelmäßigen Extrapostwesens immer noch
+ein sehr nützliches und diensames Surrogat. Und wenn es auf dem
+bisherigen, noch zur Zeit einzig möglichen Fuße bestehen soll; so kann
+auch die Abgabe der Stationsgelder nicht vermieden und abgeschaft
+werden, wie man leicht einsiehet, und wovon sich einst der würdige
+Schlözzer zu überzeugen Gelegenheit hatte.
+
+
+
+
+
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+*** END OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE POSTGEHEIMNISSE ***
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+and help preserve free future access to Project Gutenberg-tm electronic
+works. See paragraph 1.E below.
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+or PGLAF), owns a compilation copyright in the collection of Project
+Gutenberg-tm electronic works. Nearly all the individual works in the
+collection are in the public domain in the United States. If an
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+
+Project Gutenberg-tm is synonymous with the free distribution of
+electronic works in formats readable by the widest variety of computers
+including obsolete, old, middle-aged and new computers. It exists
+because of the efforts of hundreds of volunteers and donations from
+people in all walks of life.
+
+Volunteers and financial support to provide volunteers with the
+assistance they need, is critical to reaching Project Gutenberg-tm's
+goals and ensuring that the Project Gutenberg-tm collection will
+remain freely available for generations to come. In 2001, the Project
+Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure
+and permanent future for Project Gutenberg-tm and future generations.
+To learn more about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation
+and how your efforts and donations can help, see Sections 3 and 4
+and the Foundation web page at http://www.pglaf.org.
+
+
+Section 3. Information about the Project Gutenberg Literary Archive
+Foundation
+
+The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit
+501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the
+state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal
+Revenue Service. The Foundation's EIN or federal tax identification
+number is 64-6221541. Its 501(c)(3) letter is posted at
+http://pglaf.org/fundraising. Contributions to the Project Gutenberg
+Literary Archive Foundation are tax deductible to the full extent
+permitted by U.S. federal laws and your state's laws.
+
+The Foundation's principal office is located at 4557 Melan Dr. S.
+Fairbanks, AK, 99712., but its volunteers and employees are scattered
+throughout numerous locations. Its business office is located at
+809 North 1500 West, Salt Lake City, UT 84116, (801) 596-1887, email
+business@pglaf.org. Email contact links and up to date contact
+information can be found at the Foundation's web site and official
+page at http://pglaf.org
+
+For additional contact information:
+ Dr. Gregory B. Newby
+ Chief Executive and Director
+ gbnewby@pglaf.org
+
+
+Section 4. Information about Donations to the Project Gutenberg
+Literary Archive Foundation
+
+Project Gutenberg-tm depends upon and cannot survive without wide
+spread public support and donations to carry out its mission of
+increasing the number of public domain and licensed works that can be
+freely distributed in machine readable form accessible by the widest
+array of equipment including outdated equipment. Many small donations
+($1 to $5,000) are particularly important to maintaining tax exempt
+status with the IRS.
+
+The Foundation is committed to complying with the laws regulating
+charities and charitable donations in all 50 states of the United
+States. Compliance requirements are not uniform and it takes a
+considerable effort, much paperwork and many fees to meet and keep up
+with these requirements. We do not solicit donations in locations
+where we have not received written confirmation of compliance. To
+SEND DONATIONS or determine the status of compliance for any
+particular state visit http://pglaf.org
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+While we cannot and do not solicit contributions from states where we
+have not met the solicitation requirements, we know of no prohibition
+against accepting unsolicited donations from donors in such states who
+approach us with offers to donate.
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+any statements concerning tax treatment of donations received from
+outside the United States. U.S. laws alone swamp our small staff.
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+methods and addresses. Donations are accepted in a number of other
+ways including checks, online payments and credit card donations.
+To donate, please visit: http://pglaf.org/donate
+
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+Section 5. General Information About Project Gutenberg-tm electronic
+works.
+
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+concept of a library of electronic works that could be freely shared
+with anyone. For thirty years, he produced and distributed Project
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+Project Gutenberg-tm eBooks are often created from several printed
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