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| author | Roger Frank <rfrank@pglaf.org> | 2025-10-15 05:03:57 -0700 |
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Czapski + +Release Date: November 11, 2006 [EBook #19755] + +Language: German + +Character set encoding: ISO-8859-1 + +*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK GESAMMELTE ABHANDLUNGEN III *** + + + + +Produced by Ralph Janke, Carlo Traverso and the Online +Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net (This +file was produced from images generously made available +by the Bibliothèque nationale de France (BnF/Gallica) at +http://gallica.bnf.fr) + + + + + +ANMERKUNGEN ZUR TRANSKRIPTION + +_ umschließt im Original gesperrt gesetzten Text + += umschließt im Original kursiv gesetzten Text + +~ umschließt im Original unterstrichen gesetzten Text + + + + +[Illustration: Phot. von Bräunlich & Tesch, Jena. Dr. E. Abbe] + + + + +Ernst Abbe · Gesammelte Abhandlungen III + + + + +Ernst Abbe + +Gesammelte Abhandlungen III + +1989 + +Georg Olms Verlag + +Hildesheim · Zürich · New York + + + + +Ernst Abbe + + +Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts + +1989 + +Georg Olms Verlag + +Hildesheim · Zürich · New York + + + +Dem Nachdruck liegt ein Exemplar aus Privatbesitz zugrunde. + +Nachdruck der Ausgabe Jena 1906 mit freundlicher Genehmigung des G. +Fischer Verlages in Heidelberg. + +Printed in Germany + +Herstellung: Friedr. Schmücker, Löningen + +ISBN 3-487-09123-2 + + + + +Gesammelte Abhandlungen + +von + +Ernst Abbe. + +Dritter Band. + +Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts. + +Mit einem Porträt des Verfassers. + +Verlag von Gustav Fischer in Jena. + +1906. Sozialpolitische Schriften + +von + +Ernst Abbe. + +Mit einem Porträt des Verfassers. + +Verlag von Gustav Fischer in Jena. + +1906. + + + + +Vorwort. + + +ERNST ABBE war nicht im engeren Sinne des Worts wissenschaftlicher +Forscher auf dem Gebiet der Volkswirtschaft und der Sozialpolitik und +noch weniger fühlte er sich berufen, darin als Schriftsteller oder +Redner auf weitere Kreise zu wirken. Haben doch sogar auf seinem +eigentlichen Arbeitsgebiet, der theoretischen und angewandten Physik +(Optik), mancherlei widrige Umstände die schriftliche Darstellung seiner +wichtigsten Forschungen verhindert -- wie ich im Vorwort zum I. Band +seiner Gesammelten Abhandlungen (Gustav Fischer, Jena 1904) kurz +dargelegt habe. + +Aber er gibt in der Einleitung zu dem ersten der hier abgedruckten +Vorträge selbst an, inwiefern er sich »legitimiert halte, mitzureden« +bei der Erörterung der einschlägigen Fragen (S. 4): daß er gegenüber dem +Mangel gründlichen systematischen Studiums der volkswirtschaftlichen und +sozialen Theorien und der mangelnden Beteiligung an der öffentlichen +Diskussion dieser Angelegenheiten sich berufen könne auf etwas, was in +der Art, wie er es habe, nicht viele haben könnten: eine _eigene +lebendige Erfahrung_. Denn mit Ende der sechziger Jahre halb +unfreiwillig mehr und mehr mit einem schnell aufblühenden industriellen +Betriebe (der Optischen Werkstätte von CARL ZEISS in Jena) verbunden, +habe er sich gewöhnen müssen, alle Vorkommnisse in zweierlei Art +anzusehen und zu prüfen: mit den Augen des Unternehmers und Kapitalisten +-- was beides zu werden er sich noch in seinen Studentenjahren nie hätte +träumen lassen -- und »zugleich mit den Augen des Arbeitersohnes, dem +über Nacht nicht Kapitalistenaugen wachsen wollten«, mit den Augen des +Mannes, der in der mühsam erworbenen gehobenen Lebensstellung seine +Abstammung nicht wie so mancher andere zu verbergen und zu vertuschen +suchte, sondern gerade umgekehrt aus ihr überall den starken Antrieb +entnahm, die scheinbar und in Wahrheit oft so widerstreitenden +Interessen der sich immer schärfer sondernden »Klassen« nach Kräften in +Einklang miteinander zu bringen. + +Dieser doppelte Standpunkt -- des »Unternehmers und Kapitalisten« und +des »Arbeitersohnes« -- ist es, der den Gedankengängen und Ausführungen +ERNST ABBES auf diesem Gebiete das charakteristische Gepräge gibt. Ihre +Autorität, den Anspruch auf ernste Beachtung aber dürfen sie ableiten +aus der auf anderen Gebieten stattsam bekundeten, erprobten und daher +allseitig anerkannten, geistigen und nicht minder auch der sittlichen +Bedeutung und Größe ihres Urhebers. Die erstere befähigte ihn, in +geistvollen theoretischen und experimentellen Studien der angewandten +Optik, der Theorie und Technik der optischen Instrumente eine neue +Grundlage zu geben und in unablässiger Arbeit einen großen Teil des auf +diesem Grunde beruhenden Gebäudes selbst zu errichten. Die Gedanken und +Pläne, die ERNST ABBE in der an _zweiter_ Stelle abgedruckten +»Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen Bestehens der Optischen +Werkstätte« seinem älteren Sozius und Freunde CARL ZEISS zuschreibt, +sind für alle mit den Verhältnissen genauer Bekannten ganz unverkennbar +zum großen Teile vielmehr seine eigenen Gedanken und Pläne gewesen. Und +auch darin war der Name CARL ZEISS gewissermaßen das Pseudonym für ERNST +ABBE, daß das unter jenem Namen gegründete und dauernd weitergeführte +wirtschaftliche Unternehmen -- eben die Jenaer Optische Werkstätte -- +ihre gesunde _Grundlage_ wohl dem trefflichen Manne verdankt, der sie +gegründet hatte, daß ihr außerordentlicher Aufschwung seit Anfang der +siebziger Jahre und ihre eigentümliche _Bedeutung_ in wissenschaftlich +technischer wie sozialpolitischer Beziehung aber unzweifelhaft allein +auf ERNST ABBE zurückzuführen ist. + +Dieses sozialpolitische Gepräge, die »Verfassung«, die ERNST ABBE -- +bezeichnenderweise wieder »für alle Zeiten« auf den Namen seines +Freundes CARL ZEISS getauft -- den beiden hiesigen Betrieben gab, ist +die markanteste Bekundung seiner sittlichen Eigenart. Ich habe unter dem +frischen Eindruck seines Todes in meiner Gedenkrede bei der Trauerfeier +für ihn einen schwachen Versuch gemacht[1];, sie zu kennzeichnen, ohne +sie entfernt erschöpfen zu wollen und zu können. + +Das »sozialpolitische System« ERNST ABBES hat einer seiner Kollegen von +der thüringischen Hochschule, dem er im politischen Kampfe oft genug +schroff gegenüberstand, für den er aber durch diese Gegnerschaft +menschlich nicht das mindeste an Bedeutung und Größe eingebüßt hatte, +der Sprachforscher B. DELBRÜCK, in dem Nachruf zusammenzufassen gesucht, +den er dem Dahingegangenen in der Staatswissenschaftlichen Gesellschaft +zu Jena gewidmet hat: »Es kommt in der Gesellschaft nur an auf die +Förderung der Gesamtinteressen; das Glück des einzelnen aber ist +gleichgültig.« An dasjenige, was die Gesellschaft zu verteilen hat, hat +nur der Anspruch, der arbeitet, und die Verteilung ist nicht anders zu +regeln als nach den Gesichtspunkten strengster Gerechtigkeit ohne irgend +eine historisch oder sonst begründete Bevorzugung. Diese völlige +Ablehnung jedes Eudämonismus gehörte aber nicht etwa bloß dem System an, +sondern zeigte sich ebenso in ABBES Leben. System und Leben war bei ihm +aus einem Guß. Daß es auf das sogenannte Glück des einzelnen nicht +ankommt, hat er aufs großartigste erwiesen in seiner eigenen Person. Es +hat ja oft Männer gegeben, die ihre Reichtümer wegwarfen und sich nach +einem Leben voll Taten und Sünden in Klöster oder Wälder zurückzogen; +aber daß jemand in der vollen Kraft seines Daseins und Wirkens auf sein +Erworbenes in der Weise verzichtet, wie ERNST ABBE, das ist gewiß etwas +sehr Seltenes. Was er so an sich selbst zur Darstellung brachte, +wünschte er natürlich auch von anderen, wie an einem Beispiel statt +vieler gezeigt sein mag. Er hatte einen Lieblingsgedanken, der ihm aber +schließlich von anderen ausgeredet wurde, nämlich eine Stiftung ins +Leben zu rufen für Söhne der handarbeitenden Klasse, um denselben die +Möglichkeit zu geben, in höhere Stellungen im Staate aufzusteigen. Damit +wollte er aber, wie er ausdrücklich bemerkte, nicht etwa das Glück des +einzelnen erhöhen -- er nahm vielmehr an, daß unter Umständen das +Gegenteil eintreten könne, indem mancher sich vielleicht in der neuen +Stellung unglücklich fühlen würde: aber ABBE meinte, das Aufsteigen in +höhere Schichten sei im allgemeinen Interesse notwendig, und so liege +hier für den einzelnen ein Stück der allgemeinen Dienstpflicht vor, die +wir alle der Gesellschaft schuldig sind. + +»Wenn man sich so recht die Eigentümlichkeiten dieses ABBE-schen Systems +klar machen will, muß man es vergleichen mit den großartigen +Wohltätigkeitsanstalten der katholischen Kirche. Während dort die +erbarmende Menschenliebe, die Caritas, die Grundlage bildet, ist diese +Vorstellung bei ABBE vollständig ausgeschaltet. Ein jeder soll das +bekommen, worauf er Anspruch hat, nicht mehr und nicht weniger. ABBE +wünschte sogar, wo es nur irgend möglich war, einen klagbaren Anspruch +für den einzelnen an die Gesellschaft. Will man Stellung zu diesem +System nehmen, so kann es nicht geschehen, indem man Einzelheiten +herausgreift, sondern man muß das Ganze ins Auge fassen und seinen +Standpunkt auf der reinen Höhe philosophischer Betrachtung wählen.« + +Es ist wohl bezeichnend genug für die sozialpolitischen +Veröffentlichungen ERNST ABBES, wie vor allem für den Mann selber, daß +die erste, die er der Mühe der Drucklegung für wert erachtete, von ihm +im Alter von 54 Jahren verfaßt wurde, also zu einer Zeit, wo er in +seinem beruflichen Wirken auf der Höhe des Erfolges stand und wo er den +entscheidenden Schritt zu seiner sozialpolitischen Neuschöpfung auch +schon getan hatte. So bedeutet denn die der Zeit nach zweite +»Publikation« (in der vorliegenden Sammlung unter IX abgedruckt) kein +Theoretisieren mehr, sondern sie ist der Ausdruck einer Tat: der +Gründung der _Carl Zeiss-Stiftung_, deren »Verfassung« sie enthält. Alle +übrigen hier gesammelten Schriften, Vorträge und Reden sind ebenso wie +die genannten Gelegenheitserzeugnisse -- mit allen Vorzügen und Mängeln +solcher behaftet. Einige, wie außer den oben erwähnten Vorträgen »Welche +sozialen Forderungen soll die Freisinnige Volkspartei in ihr Programm +aufnehmen« (Nr. I), die schöne »Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen +Bestehens der Optischen Werkstätte« (Nr. II), der Vortrag »Über +Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der Großindustrie« (Nr. III), dann +aber auch Nr. V (Zur Frage der Sonderbesteuerung des Konsumvereins) und +Nr. VI (Die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im +Großherzogtum Sachsen) sind sorgfältig redigiert und zum Teil auch +direkt für die Drucklegung vorbereitet bezw. schon einmal unter Aufsicht +des Verfassers gedruckt. Bei mehreren anderen fand sich ihm zu +sorgfältigerer Ausarbeitung nicht die nötige Muße und ich bin gewiß, daß +ERNST ABBE selbst nichts weniger als einverstanden gewesen wäre mit +ihrer Veröffentlichung in der vorliegenden Gestalt. Ich glaubte aber, +gerade diese Vorträge, die sich einerseits näher mit den Verhältnissen +im eigenen Betrieb befassen, andererseits bei der Diskussion der dort +bestehenden Verhältnisse interessante Schlaglichter auf das werfen, was +überall unter ähnlichen Umständen d. h. in industriellen Großbetrieben +gilt oder Gegenstand der Kontroverse ist, nicht unterdrücken zu dürfen. +Es sind dies: Nr. IV »Über die Grundlagen der Lohnregelung in der +Optischen Werkstätte« (1897), Nr. VIII »Über die Aufgaben des +Arbeiterausschusses« (1902) -- beide schon einmal von mir herausgegeben +für die Angehörigen der Stiftungsbetriebe -- und dann besonders Nr. VII, +der wichtige Vortrag »Über die volkswirtschaftliche Bedeutung der +Verkürzung des industriellen Arbeitstages«. + +Mit dem letztgenannten Gegenstand beschäftigte sich ERNST ABBE bis in +die letzte Zeit. Er hatte den entscheidenden Anstoß dazu durch +Diskussionen über Verkürzung des Arbeitstages im Arbeiterausschuß der +Firma Carl Zeiss (Winter 1899/1900) erhalten, die zu der erst +versuchsweisen (1900), dann endgültigen (1901) Einführung des +achtstündigen Arbeitstages in deren Betrieb Veranlassung gaben. Bei +beiden Gelegenheiten hatte sich ABBE in »Werkstatt-Versammlungen« +ausführlich zur Sache geäußert. Auf den hier abgedruckten, in der +Staatswissenschaftlichen Gesellschaft zu Jena Ende 1901 gehaltenen, +Vortrag folgte ein solcher über den gleichen Gegenstand bei der +Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Mechanik und Optik zu +Dresden, September 1902, der inhaltlich wie formell vortrefflich gewesen +sein soll, von dem aber leider keine genaue Nach- oder Niederschrift +vorhanden ist. Einen Nachtrag zu dem Thema gab ERNST ABBE dann später +bei einem der »Referierabende« einer privaten zwanglosen Vereinigung +einiger naturwissenschaftlicher Dozenten der Universität Jena; doch war +auch hierüber nichts Authentisches zu finden. Von der beabsichtigten +gründlichen Bearbeitung bezw. Darstellung des Gegenstandes, von der +ERNST ABBE wiederholt behauptete, daß ihre Räsonnements für jeden +logisch Denkenden durchaus zwingend sein würden, hielt ihn das schnell +sich steigernde mit dem Tode endigende Siechtum ab. + +Ich habe die mir zur Verfügung stehenden einschlägigen Schriften, +Vorträge und Reden ABBES der Hauptsache nach in chronologischer +Reihenfolge wiedergegeben. Das Statut der Carl Zeiss-Stiftung selbst +aber habe ich mit seinen von ABBE teils für dessen Beratung, teils +hinterher niedergeschriebenen »Motiven und Erläuterungen« geglaubt an +den Schluß stellen zu sollen -- schon aus dem äußerlichen aber +wichtigen Grunde, um es gleich in der Neuredaktion vom 1. Januar 1906 +(aber mit den Varianten der ursprünglichen Ausgabe) abdrucken zu können. +Man kann alle übrigen hier gebrachten Schriften und Vorträge wohl mit +gutem Recht auch als »Motive und Erläuterungen zum Statut der Carl +Zeiss-Stiftung« bezeichnen. Denn in dem Statut hatte das +sozialpolitische Glaubensbekenntnis ERNST ABBEs seinen praktisch +realisierbaren Ausdruck gefunden. Nur die beiden unter V und VI +abgedruckten Vorträge haben keinen Bezug auf das Stiftungsstatut, sind +überhaupt nicht sozialpolitischen, sondern der eine wirtschafts-der +andere rein staatspolitischen Inhalts. Es ist aber namentlich die Rede +»Über die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit« so +charakteristisch in Inhalt wie Form für den Redner als Persönlichkeit, +daß ich gewiß bin, allen Freunden ERNST ABBEs durch deren Wiederabdruck +eine Freude zu bereiten, selbst wenn Juristen zu einem anderen Ergebnis +der Beweisführung kommen sollten. + +Bei der Herausgabe der folgenden Blätter leistete mir Herr G. PAGA, +hier, hilfreichsten Beistand, ohne dessen Zusicherung ich die Arbeit +angesichts meiner sonstigen Beanspruchung von vornherein nicht +übernommen hätte. Nicht nur die gesamte Überwachung der Drucklegung ist +sein Verdienst, sondern namentlich auch in der Feststellung eines +halbwegs lesbaren d. h. vernünftigen Sinn ergebenden Textes bei den nur +in unvollkommenen Nachschriften vorhandenen Reden und Vorträgen hat mich +Herr PAGA dank seinem liebevollen Eingehen auf und Verständnis für den +Gegenstand aufs wirksamste unterstützt. Ich erfülle nur eine Pflicht, +indem ich ihm auch an dieser Stelle für seine teilnehmende Mitarbeit +herzlichsten Dank sage. + + * * * * * + +Für manche Leser ist es vielleicht erwünscht, die an äußeren +Begebenheiten verhältnismäßig arme, an innerem Geschehen dafür desto +reichere Lebensgeschichte ERNST ABBEs in ihren Hauptzügen kennen zu +lernen. Ich lasse sie deshalb hier folgen: + +ERNST CARL ABBE wurde am 23. Januar 1840 als Sohn des Spinnmeisters +einer Fabrik in Eisenach geboren und besuchte bis zu seinem 10. +Lebensjahre die dortige erste Bürgerschule. Deren Lehrer, denen die +ungewöhnliche Begabung des Knaben auffiel, bewogen den Vater, ihn auf +das Realgymnasium (damals Realschule I. Ordnung) zu geben, wo er im +Jahre 1857 das Abiturientenexamen mit besonderer Auszeichnung bestand. +Von Ostern 1857 bis ebendahin 1859 studierte ERNST ABBE Mathematik, +Physik, Astronomie und Philosophie an der Universität Jena, wo er sich +besonders an K. SNELL anschloß, von 1859-1861 in Göttingen, wo neben dem +berühmten Physiker W. WEBER der große Mathematiker B. RIEMANN den +stärksten Einfluß auf sein Denken gewann. Dort promovierte ERNST ABBE +1861 mit einem kritischen Beitrag zur mechanischen Wärmetheorie und nahm +dann die Stelle eines Dozenten am physikalischen Verein in Frankfurt +a. M. an, die er aber bald aufgab, um nach Durchführung einiger privaten +Studien auf Veranlassung SNELLS sich 1863 in Jena als Privatdozent zu +habilitieren. Während der Universitätszeit hatten neben der natürlich +sehr geringen vom Vater gewährten Beihilfe Preisaufgaben, Stipendien und +Privatstunden die freilich oft kaum ausreichenden Mittel zum +Lebensunterhalt gewährt. Als Privatdozent erteilte ERNST ABBE Unterricht +an der K. V. Stoyschen Seminarschule, erhielt aber von Anbeginn an auf +Veranlassung von K. M. SEEBECK, dem damaligen Kurator der Universität, +der von ERNST ABBEs hervorragender Bedeutung überzeugt war und ihn auf +jede Weise zu fördern suchte, einen kleinen Gehalt. Seine Ernennung zum +außerordentlichen Professor erfolgte 1870. + +Mehrere Jahre vorher schon hatte ERNST ABBE begonnen, dem Jenaer +Universitätsmechaniker CARL ZEISS bei dessen auf Konstruktion und +Verbesserung der Mikroskope gerichteten Bemühungen behilflich zu sein. +Dieses Zusammenarbeiten wurde ein immer engeres, auch der äußere Erfolg +stellte sich bald ein und 1875 trat ERNST ABBE auf dringenden Wunsch von +CARL ZEISS als stiller Gesellschafter in dessen Unternehmen ein. Auf +Grund dieser inneren und äußeren Bindung schlug er im gleichen Jahre die +Berufung als Ordinarius nach Marburg und eine ihm von HELMHOLTZ +angetragene Stelle als Mitleiter des neu zu errichtenden physikalischen +Instituts in Berlin aus, und glaubte auch die in Jena für Physik +errichtete ordentliche, mit der Leitung des Instituts verbundene, +Professur nicht annehmen zu dürfen. Die ihm durch den Lehrauftrag für +theoretische Physik und Astronomie und die Leitung der Sternwarte +obliegenden Pflichten erfüllte ERNST ABBE bis 1889, wo auf seinen Wunsch +für beide Stellen Nachfolger ernannt wurden. Von dieser Zeit an hielt +ABBE nur noch gelegentlich Vorlesungen. Vorwiegend widmete er seine +Kräfte seit Anfang der 70er Jahre den auf das Emporblühen der Optischen +Werkstätte gerichteten und durch deren Wachstum bedingten +wissenschaftlichen, technischen und organisatorischen Aufgaben. 1879 +trat ERNST ABBE mit dem Glashüttentechniker Dr. OTTO SCHOTT aus Witten +in Beziehung wegen Beschaffung neuen Materials für die praktische Optik; +dieses Verhältnis wurde ebenfalls bald ein engeres und 1882 siedelte +SCHOTT nach Jena über, um zunächst auf private Kosten ABBEs die +begonnenen Versuche energischer zu fördern. Nach deren Gelingen wurde +1884 von ABBE</SC>, <SC>SCHOTT</SC> UND <SC>ZEISS (sen. und jun.) das sogen. +»Glastechnische Laboratorium Schott & Genossen« gegründet, das in den +ersten beiden Jahren seines Bestehens von der preußischen Regierung im +allgemeinen Staatsinteresse subventioniert wurde, von da an aber auf +eigenen Füßen stand. + +_Die bedeutendsten wissenschaftlichen und technischen Leistungen_ ERNST +ABBEs waren: + +In erster Linie die Ausarbeitung einer _Theorie der mikroskopischen +Abbildung_ (Abbildung nicht selbstleuchtender Objekte), für die zur Zeit +seines Beginnens auch nicht der geringste Ansatz gegeben war und die +sich ganz in Gegensatz zu der herrschenden Lehre stellte. Die Grundzüge +dieser Theorie veröffentlichte ERNST ABBE 1873, ihre Ausbildung +beschäftigte ihn mit Unterbrechungen immer wieder, und es war einer von +seinen eigenen und seiner Freunde Hauptwünschen bei seinem Rücktritt von +der Leitung der Optischen Werkstätte, daß er nun zur ausführlichen +Darstellung der von ihm gewonnenen Resultate die lange vergeblich +ersehnte Muße finden möge. + +In zweiter Linie ist zu nennen die Begründung einer auf Wissenschaft, +auf strenger theoretischer Vorausberechnung _aller_ Elemente (Radien, +Dicken, Durchmesser, Abstände, Glaseigenschaften usw.) beruhenden +_mikroskopischen Technik_, die bei ihrer außerordentlichen Schwierigkeit +seinerzeit kaum für möglich gehalten wurde (für das Fernrohr war +Entsprechendes in der Hauptsache früher von FRAUNHOFER, für das +photographische Objektiv von SEIDEL</SC> UND <SC>STEINHEIL erreicht). + +An dritter Stelle sind eine Anzahl hervorragender optischer und +mechanischer _Erfindungen_ bezw. _Konstruktionen_ und zahlreiche +bedeutende _Fortschritte in der Erkenntnis vom Wesen der optischen +Instrumente_ anzuführen. So unter der einen Rubrik die nach ihm +benannten _Refraktometer_ (ca. 1870), der _Beleuchtungsapparat_ zum +Mikroskop (1872), die Systeme der _homogenen Immersion_ (1878/79), die +_Apochromate_ (1886), die _Relieffernrohre_, unter der anderen Rubrik +die Grundlegung der geometrischen Optik ohne Beziehung auf die Mittel zu +deren Verwirklichung, die Theorie des Strahlengangs (Bedeutung der +Begrenzungen, »Eintritts-« und »Austrittspupille«), die Theorie der +Lichtstärke in optischen Instrumenten und zahlreiche Beiträge zur +Theorie der Abbildungsfehler. + +Ende 1888 starb Dr. CARL ZEISS, Ende 1889 trat der 1881 als Mitteilhaber +in die Firma eingetretene Sohn Dr. RODERICH ZEISS von der Leitung des +Unternehmens zurück und ABBE blieb bis 1891 alleiniger Leiter. In der +Zwischenzeit, von 1889 bis 1891, wurden die Unterhandlungen betrieben, +die dazu führten, daß am 1. Juli 1891 die von ERNST ABBE schon 1886 +geplante, im Mai 1889 zustande gekommene »Carl Zeiss-Stiftung« alleinige +Inhaberin der Optischen Werkstätte und Mitinhaberin des Glaswerks von +Schott & Gen. wurde. Das Statut der Stiftung wurde am 26. Juli 1896 von +ERNST ABBE vollzogen, am 16. August 1896 landesherrlich bestätigt. Der +Stiftung übermittelte ERNST ABBE 1891 sein ganzes Vermögen bis zur +gesetzlich zulässigen Grenze und behielt sich fürderhin nur die Stellung +eines »Mitglieds der Geschäftsleitung« vor. + +Diese legte ABBE im April 1903 nieder, um sich, nach damals noch +gehoffter Wiederherstellung seiner stark angegriffenen Gesundheit, +ungebundener einzelnen wissenschaftlichen und technischen Aufgaben +hingeben, eine genauere Begründung des Statuts u. a. m. ausarbeiten zu +können. Dem Siechtum ließ sich aber nicht mehr Einhalt tun und der +schnelle Verfall der Kräfte endete am 14. Januar 1905 mit dem Tode. + +Jena, 15. Juni 1906. + +Dr. S. Czapski. + +Fußnoten: + +[Fußnote 1: Gedenkreden und Ansprachen bei der Trauerfeier für ERNST +ABBE am 17. Januar 1905 (Jena, in Kommission bei Bernh. Vopelius). Vgl. +auch u. a. die Nekrologe von AUERBACH</SC> (NATURWISSENSCHAFTL. WOCHENSCHR. +1905, NR. 9 UND PLUTUS 3. HEFT), <SC>CZAPSKI (Verhandl. der Deutschen +Physik. Gesellschaft, VII. Jahrg., Nr. 6), KRÜSS (Deutsche +Mechaniker-Zeitung 1905, Nr. 2), v. ROHR (Zeitschr. f. Instrumentenkunde +1905, 3. Heft), M. V. (Deutsche Rundschau, Jahrg. 1905/06, Bd. II), +WANDERSLEB (Naturwissenschaftl. Rundschau 1905, Nr. 14).] + + + + +Inhalt. + + Seite + +I. Welche sozialen Forderungen soll die Freisinnige Volkspartei + in ihr Programm aufnehmen? (1894) 1-59 + A. Steuersystem 1 + B. Arbeiterschutz 26 + Anhang (Aus »Entwurf zu einem Statut der Carl + Zeiss-Stiftung«.) 56 + +II. Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen Bestehens der + Optischen Werkstätte (1896) 60-101 + +III. Über Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der Großindustrie + (1897). 102-118 + +IV. Über die Grundlagen der Lohnregelung in der Optischen + Werkstätte (1897) 119-156 + +V. Zur Frage der Sonderbesteuerung des Konsumvereins (1898) 157-169 + +VI. Die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im + Großherzogtum Sachsen (1900) 170-202 + +VII. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Verkürzung des + industriellen Arbeitstages (1901) 203-249 + +VIII. Über die Aufgaben des Arbeiterausschusses (1902) 250-261 + +IX. Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu Jena (Text der Neuredaktion + von 906 mit den Varianten der Ausgabe von 1896) nebst + Ergänzungsstatut (1900) 262-329 + +X. Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der + Carl Zeiss-Stiftung (1895) 330-372 + +Xa. Motive und Erläuterungen. Nachtrag zum zweiten Entwurf, + Titel V (1896) 373-387 + +Xb. Die Verfassung der Carl Zeiss-Stiftung. Erläuterungen zu + Titel I und II des Stiftungsstatuts (1900) 388-402 + + + + + +I. + +Welche soziale Forderungen soll die Freisinnige Volkspartei in ihr +Programm aufnehmen? + + +Zwei Vorträge, gehalten im Freisinnigen Verein zu Jena am 7. und 21. +März 1894. + + +A. Steuersystem. + + +_Meine Herren!_ + +Unser Verein hat, wie Sie wissen, beschlossen, an der Ausgestaltung des +Parteiprogramms der Freisinnigen Volkspartei tätig sich zu beteiligen. +Wir wollen darauf hinzuwirken versuchen, daß auf dem Parteitag, der in +diesem Jahre bevorsteht, der jetzt reinlich abgesonderte demokratische +Flügel der früheren Deutschfreisinnigen Partei eine klare und +entschiedene Stellung nehme zu den wirtschaftlichen und sozialen +Angelegenheiten, welche das Volk bewegen. Und zwar wollen wir darauf +hinzuwirken versuchen, daß diese Stellungnahme eine _andere_ werde, als +sie werden könnte gemäß den sozialpolitischen Anschauungen, die in der +ehemaligen Deutschfreisinnigen Partei und in ihrer Vorgängerin, der +Fortschrittspartei, die herrschenden immer geblieben sind. + +Unentwegt wollen wir dabei zu denen stehen, deren politische Arbeit +darauf gerichtet ist, dem Deutschen Volk das größere Maß von +bürgerlicher Freiheit und Selbstbestimmung noch zu erringen, welches den +nordischen und anglo-sächsischen Zweigen des germanischen Stammes eine +glücklichere Geschichte schon vor Jahrhunderten hat zuteil werden +lassen. Und wir wissen Dank den Männern, die in der schweren Zeit der +letzten 16 Jahre die Fahne des politischen Fortschrittes noch +hochgehalten haben und nicht entmutigt durch die Übermacht der Gegner +und durch die Teilnahmlosigkeit des Bürgertums, in dieser Zeit, wenn sie +auch nur weniges fördern konnten, doch noch manches gerettet haben, was +ohne ihre energische und aufopferungsvolle Arbeit jetzt gleichfalls +verloren wäre. Nach wie vor halten wir dabei auch fest an der +Überzeugung, daß nur gefestigte Institutionen bürgerlicher Freiheit, die +allen Kreisen des Volkes tätige Teilnahme an seinen öffentlichen +Angelegenheiten gewährleisten, den Hort bilden können für gesunde +wirtschaftliche und soziale Zustände. + +Dieses alles kann uns aber nicht abhalten, auch der weiteren Überzeugung +Ausdruck zu geben, die in unserem Kreise längst feststeht: daß die +Freisinnige Volkspartei, wenn sie mit der Verfolgung jener politischen +Ziele ein lebenskräftiger Faktor für die Fortentwickelung unseres +öffentlichen Lebens bleiben will, nunmehr andere Wege beschreiten müsse, +als in bezug auf mehrere Angelegenheiten des Volksinteresses von ihrer +Vorgängerin eingeschlagen worden sind. + +Jede politische Partei sehen wir vor die Alternative gestellt: entweder +sie leugnet, daß in unseren wirtschaftlichen Einrichtungen und sozialen +Zuständen ernstliche Übel überhaupt vorhanden seien, sie behauptet, +alles sei der Hauptsache nach in bester Ordnung und deshalb liege zu +Verbesserungen und Reformen Anlaß gar nicht vor; oder sie erkennt solche +Übel als wirklich vorhanden an -- damit aber auch die Verpflichtung, +_positiv_ mitzuarbeiten zu ihrer Beseitigung auf dem Weg gesetzlicher +Reform, unbekümmert darum, von welcher Seite dabei Bundesgenossen zu +finden man hoffen oder fürchten mag. + +Der erstere von beiden Standpunkten ist für irgend eine liberale Partei +nicht mehr denkbar, am wenigsten aber für eine Partei, welche die +soziale Befreiung der arbeitenden Klassen schon als Aufgabe hingestellt, +damit also ausgesprochen hat, daß diese Befreiung zurzeit noch nicht +vollzogen sei. Ist aber die Existenz allgemeiner wirtschaftlicher und +sozialer Übel im Volksleben einmal anerkannt, so ist damit auch +anerkannt, daß es sich um Übel handelt, die notwendigerweise neun +Zehntel des ganzen Volkes -- sei es auch den einzelnen zum Teil noch +unbewußt -- berühren müssen. Übeln solcher Art gegenüber das alsbaldige +tätige Eingreifen mit wirklichen konkreten Reformen abzulehnen unter der +platonischen Vertröstung: der Fortschritt in der Richtung bürgerlicher +und wirtschaftlicher Freiheit werde sie mit der Zeit von selbst +überwinden, hieße einfach, jedem erkennbar machen, daß man diese Übel +entweder nicht beseitigen wolle, oder daß man sie auf dem Wege +gesetzlicher Reformen nicht beseitigen _könne_. Und dann wäre denen +recht gegeben, welche behaupten, daß diese Übel auf dem Boden der +jetzigen Staats- und Gesellschaftsordnung überhaupt nicht zu überwinden +seien, sondern nur durch völlige Umwälzung dieser Ordnung und welche +daraufhin ganz konsequenterweise sagen: wenn solche Umwälzung auf +friedlichen Wegen nicht zu erreichen sein sollte, so wird sie wohl oder +übel einmal auf gewaltsamen Wegen sich vollziehen müssen. + +Wie töricht und unheilvoll nun auch die Verbesserungsideen der +Sozialdemokratie befunden werden mögen -- _keine_ Ideen haben zu wollen +ist ihr gegenüber noch viel törichter und unheilvoller. Läßt man der +Sozialdemokratie das Privilegium, die einzige politische Partei zu sein, +welche über die Verbesserung der sozialen Zustände noch Ideen hat, so +müssen die täglich größer werdenden Kreise derer, denen die Übel, unter +welchen sie tatsächlich leiden, zum Bewußtsein kommen, mehr und mehr +ihre Hoffnung auf die Verwirklichung _dieser_ Ideen setzen und mehr und +mehr in dieser Partei die einzige Instanz erblicken, von deren Aktion +sie eine Hebung ihrer Lage überhaupt zu erwarten haben. _Und dann gehört +die Zukunft dem »Zukunftsstaat«!_ Denn daß die Polizeiknüppel schlechte +geistige Waffen sind, hat zum Überfluß auch der Versuch gezeigt. Eine +Partei aber, welche zwar eine »Volkspartei« sich nennt, jedoch bei der +großen Majorität des »Volkes« mehr und mehr das Vertrauen verlöre, daß +sie den Willen und die Fähigkeit habe, gerechten Beschwerden auf ihren +Wegen Abhilfe zu schaffen, würde bald auch alle Kraft zu nachhaltiger +Vertretung ihrer rein politischen Ziele verloren haben. Diese Kraft kann +sie nur schöpfen aus engem Zusammenhang ihrer Bestrebungen mit +denjenigen Gedanken, unter welchen in den breiten Schichten des Volkes +die Teilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten jeweils steht. + + So muß also unsere Diskussion unter die Fragestellung kommen: + welche soziale Forderungen hat eine »freisinnige Volkspartei« in + ihr Programm aufzunehmen, _damit sie ihren Namen mit Ehren führen + könne?_ + +Ich habe mich erboten, über diese Frage das einleitende Referat zu +übernehmen, welches zunächst in unserem Kreise Unterlagen für eine +Verständigung über das einzelne zu schaffen suchen soll. + +Betreffs meiner Legitimation hierzu kann ich mich allerdings nicht +berufen auf ein gründliches, systematisches Studium der +volkswirtschaftlichen und sozialen Theorien und selbst nicht einmal +darauf, daß ich etwa in der öffentlichen Diskussion dieser +Angelegenheiten praktisch mich schon betätigt hätte. Zum einen wie zum +anderen haben meine sonstigen Pflichten mir Zeit und Kraft nicht übrig +gelassen. Diesem Mangel gegenüber kann ich mich jedoch auf etwas +berufen, was in der Art, wie ich es habe, nicht viele haben können: eine +eigene _lebendige_ Erfahrung. Denn seit ungefähr 25 Jahren bin ich +mitten hinein gestellt in das Wirtschaftstreiben, auf dessen Boden die +sozialen Vorgänge und Erscheinungen sich abspielen. Und zwar haben die +Umstände es mit sich gebracht -- was ich als Student mir nicht hätte +träumen lassen -- daß ich selbst »Unternehmer« geworden bin, nämlich +einer, der die gewerbliche Tätigkeit von vielen andern Personen, zuerst +von 20, dann von 100 und zuletzt von 500, in den Formen gemeinsamer +fabrikatorischer Arbeit mit zu organisieren und zu leiten hatte -- was +ja wohl unter allen Umständen ein nützlicher und anständiger Beruf ist. +Da aber diese Tätigkeit Erfolg hatte, so bin ich dabei mit der Zeit von +selbst auch Kapitalist geworden, d. h. einer von denen, welche +angesammelten Ertrag vorangegangener Arbeit als Produktionsmittel für +weitere Arbeit vorzuhalten haben. Ich habe also Gelegenheit gehabt, die +Erscheinungen des heutigen Wirtschaftslebens im Bereich eines einzelnen +Industriezweiges, aus allernächster Nähe anzusehen, und dadurch zugleich +einen Schlüssel gewonnen für das Verständnis entsprechender +Erscheinungen auf Gebieten außerhalb meines eigenen Wirkungskreises. +Gemäß den Pflichten, welche meine Stellung mir auferlegte, mußte ich nun +diese Erscheinungen stets betrachten vom Standpunkt des Unternehmers und +des Kapitalisten. Gleichzeitig aber habe ich sie auch immer betrachten +müssen mit den Augen des Arbeitersohnes, dem nicht unter der Hand +Unternehmer- und Kapitalistenaugen wachsen wollten. Ich habe also diese +Vorgänge gleichzeitig von ganz entgegengesetzten Seiten her ansehen +können: einerseits unter dem Gesichtswinkel des Unternehmer- und +Kapitalisteninteresses, andererseits aber auch vom Standpunkt des +Interesses der Arbeiter -- und dann habe ich, unabhängig von jeder +Beeinflussung durch äußere Rücksichten, aus beiden ein Fazit mir ziehen +können unter dem Gesichtspunkt des öffentlichen Interesses und des +Gemeinwohls. + +Auf diesem Wege bin ich im Laufe der Jahre zu ganz bestimmten Ansichten +gelangt über Bedeutung und Wirkung gewisser Einrichtungen unserer +gegenwärtigen Wirtschaftsordnung und Staatsgesetzgebung und auch über +die Ursachen, aus welchen einzelne als besonders gefährlich zu +betrachtende Wirkungen hervorgehen. Diese Ansichten unterscheiden sich +allerdings in manchen Stücken stark von dem, was zu denken und zu sagen +in meinen Kreisen bei den meisten für wohlanständig gilt. Indes trage +ich kein Bedenken, diese Ansichten, nachdem ich sie seit Jahren zu einer +Richtschnur des eigenen Handelns gemacht, aus dem jetzt gegebenen Anlaß +auch öffentlich auszusprechen und geeignetenfalls zu vertreten. Ihnen +entnehme ich also die Grundlagen meines Referates über die vorhin +gestellte Frage -- indem ich es darauf ankommen lasse, ob das eine oder +das andere darin etwa für geeignet befunden werden möchte, als +Ausgangspunkt von neuen Bestrebungen de lege ferenda in einer +freisinnigen Volkspartei zu dienen. Es wäre aber nicht ehrlich, wenn ich +dabei verschweigen wollte, daß die erste Anregung zu eigener +Stellungnahme gegenüber den sozialen Angelegenheiten sich mir ergeben +hat aus gelegentlichem persönlichen Verkehr mit einem der bedeutendsten +und hochachtbarsten Führer der deutschen Sozialdemokratie. Die älteren +unter Ihnen erinnern sich wohl noch der Agitationsrede, welche der +»Drechslergeselle August Bebel« im Sommer 1871[2] hier im Engelsaale +gehalten hat. Wenn schon diese in den meisten Punkten meinen Widerspruch +herausforderte, so hat sie mir doch einen nachhaltigen Impuls gegeben, +angesichts der wirtschaftlichen Vorgänge in meinem Umkreis immer die +Augen offen zu halten und insonderheit alles, woran ich selbst beteiligt +war, unter dem Bewußtsein strenger Verantwortung zu betrachten. Des +weiteren aber waren mir von wesentlicher Hilfe zur Gestaltung meiner +Ansichten die wichtigen Ausführungen der Bodenbesitzreformer, die mir +durch die Schriften Flürscheims und durch unseren Freund Dr. Harmening +näher gebracht worden sind. + + * * * * * + +Meine Aufgabe sehe ich nun hier ausschließlich darin: diejenigen Punkte +namhaft zu machen, an welchen die bisherigen Bestrebungen der +entschieden freisinnigen Parteien Anknüpfung darbieten zur Weiterbildung +des Parteiprogramms in der Richtung auf fruchtbare soziale Reformen. Ich +habe sodann in concreto zu zeigen, daß gegenüber unbestreitbaren +sozialen Übeln und Gefahren, die in den gegenwärtigen Zuständen gegeben +sind, _wirkliche_ Reformen, welche den Übeln an die Wurzel gehen, nicht +bloß an ihren Symptomen kurieren wollen, möglich sind ohne Umwälzung der +Gesellschafts- und Wirtschafts-Ordnung, vielmehr durch Maßnahmen, die +auf dem Boden der bestehenden Staatseinrichtungen von der Gesetzgebung +-- wenn die entscheidenden Faktoren nur _wollen_ -- ohne weiteres +eingeleitet und schrittweise durchgeführt werden können. Denn es soll +sich nicht handeln dürfen um irgend welche Zukunftsideale, deren +Verwirklichung, wenn überhaupt denkbar, erst als Endergebnis eines +jahrhundertelangen Umbildungsprozesses möglich wäre, sondern um +bestimmte Anforderungen, die vernünftigerweise an die _heutige_ +Gesetzgebung gestellt werden können. Für das soziale Programm einer +politischen Reformpartei dürfen nur Anforderungen in Betracht kommen, +deren Erfüllung, wie groß auch die Widerstände sein möchten, die sie von +Seiten bestimmter Interessengruppen zunächst zu gewärtigen haben, doch +nichts weiter zur Voraussetzung hat, als die allmähliche Überwindung +_solcher_ Widerstände. + +Es sind nun drei Punkte, auf welche ich in solchem Sinne hier einzugehen +gedenke: die _Steuergesetzgebung_, die mit dem »_Arbeiterschutz_« +zusammenhängenden Fragen, und Angelegenheiten der _Volksbildung_. Ich +beziehe mich dabei vorzugsweise auf den Programmentwurf, welchen der +verdiente Führer der Gewerkvereins- und Genossenschaftsbestrebungen, Dr. +_Max Hirsch_, schon auf dem ersten Parteitag der Freisinnigen +Volkspartei eingebracht hat, von welchem Entwurf wohl anzunehmen ist, +daß er auf dem nächsten Parteitag in den Mittelpunkt der Diskussion +treten werde. Selbstverständlich aber habe ich dabei nicht minder im +Auge das schon um einige Schritte weiter entwickelte soziale Programm +der Deutschen Volkspartei, mit welcher in enge Fühlung zu treten der +norddeutsche Freisinn wohl als eine wichtige Angelegenheit zu betrachten +haben wird. + +Für den heutigen Abend beschränke ich mich übrigens ganz auf den zuerst +angeführten Gegenstand, die Besteuerungsfragen -- zu welchem ich das +Folgende anzubringen habe. + +Die Bekämpfung des Systems indirekter Steuern und die Forderung, alle +Staatsbedürfnisse anzuweisen auf direkte Steuern, gehören von jeher zu +den gemeinsamen Bestrebungen aller wirklich liberalen Parteien in +Deutschland. Natürlich ist auch für uns kein Wort mehr zu verlieren über +die Ungerechtigkeit und Gemeinschädlichkeit einer Besteuerungsart, +welche die Reichen verhältnismäßig ganz wenig belastet und deshalb, +damit überhaupt »etwas einkomme«, den weitaus größten Teil der +Staatslasten auf die Masse der arbeitenden Bevölkerung abwälzen, dadurch +aber die Lebenshaltung der breiten Volksschichten entsprechend +herabdrücken muß. Auch die Nationalliberale Partei hat diese Ansicht +geteilt, so lange sie noch in anderem Sinn als heute eine »liberale« +Partei war. -- Zuzugeben ist natürlich auch, daß eine direkte +Besteuerung des Einkommens allerdings jene Ungerechtigkeit, als solche, +um so vollkommener beseitigen könnte, in je schärferer Progression dabei +die größeren Einkommen herangezogen würden. Nichtsdestoweniger finde ich +in der Forderung solcher progressiven _Einkommen_steuer immer noch ein +großes sozialpolitisches Defizit. Es ist nämlich für ein Steuersystem +nicht genug, daß es, rein steuerrechtlich betrachtet, korrekt oder +gerecht sei. In jedem Staatswesen, welches nicht geradewegs auf den +»Zukunftsstaat« hinführen will, oder auf die Katastrophen, welche dieses +Wort ankündigt, muß meines Erachtens der Steuergesetzgebung noch eine +andere, eine spezifisch soziale, staatserhaltende Funktion zugewiesen +werden -- nämlich der Regulator zu sein für das Verhältnis zwischen +Kapital und Arbeit und das Korrektiv zu liefern gegen gewisse +zerstörende Wirkungen der unkontrollierten privat-kapitalistischen +Produktionsweise. + +Solche zerstörende Wirkungen -- deren Dasein und fortwährendes Anwachsen +heute keine Kunst der Rede mehr hinwegdisputieren wird -- sind aber zu +erblicken in der fortwährend zunehmenden Tributpflichtigkeit aller +Arbeit zugunsten des Besitzes und in der damit Hand in Hand gehenden +fortschreitenden Konzentration des Besitzes auf eine immer kleiner +werdende Minorität des Volkes. Unter diesem Gesichtspunkt -- den ich +sogleich näher entwickeln werde -- komme ich dazu, dem Programm der +demokratischen Parteien in bezug auf die Besteuerungsfrage eine +wesentlich anders lautende Forderung an die Gesetzgebung zu empfehlen, +die ich vorgreifend -- um gleich hier den Zielpunkt der nachfolgenden +Erörterungen erkennbar zu machen -- dahin formuliere: + + Beseitigung der indirekten Steuern und auch Beseitigung _aller + Besteuerung_ des _Arbeitseinkommens_. Anweisung aller Bedürfnisse + von Staat und Reich auf eine _reine Vermögenssteuer_, welche, nach + oben progressiv, alle größeren Vermögen besteuert annähernd mit dem + Prozentsatz des jeweiligen Boden- und Hypothekenzinsfußes -- in der + ausgesprochenen Absicht, den Zinsabwurf des gesamten + Nationalvermögens für den Staat (d. h. für Staat und Reich) in + Anspruch zu nehmen. + +Die Begründung einer solchen Forderung entnehme ich aber den folgenden +Erwägungen. + + * * * * * + +Das Gesamtvermögen des Deutschen Volkes wird auf nicht viel unter 200 +Milliarden anzuschlagen sein -- alles zusammen gerechnet, was an +nutzbarem Grund und Boden, an Gebäuden in Stadt und Land, an Inventar +der Industrie und an mobilem Kapital in Deutschland sich vorfindet und +alles in der üblichen Weise nach seinem Ertragswert veranschlagt. Läßt +auch die Ziffer selbst sich nur sehr unsicher bestimmen, so bietet doch +die Einkommens-und Vermögensstatistik genügende Anhaltspunkte dafür, daß +die untere Grenze nicht weniger als 160 Milliarden sein könne. Ich nehme +diese Ziffer hier an -- eigentlich nur zur Exemplifikation; denn die +Schlußfolgerungen würden sachlich ebenso bestehen bleiben, auch wenn +eine viel niedrigere Zahl eingesetzt würde. + +Von diesem Nationalvermögen Deutschlands liegt in der jetzigen Zeit +hochentwickelter Wirtschaftstätigkeit fast kein Stück brach. Abgesehen +von ganz wenigen, in ihrer Summe geringfügigen Objekten steht alles in +Benutzung als Mittel für weitere Gütererzeugung, sei es in der Hand der +Eigentümer selbst, sei es in der Hand anderer, denen letztere ihren +Besitz zeitweilig überlassen. Dieses kommt schon darin zum Ausdruck, daß +alle Vermögensobjekte, mit alleiniger Ausnahme der wenigen reinen +Luxusgegenstände, sich schätzen lassen und tatsächlich auch immer +geschätzt werden nach dem _Nutz_wert oder _Ertrags_wert, den sie für den +Eigentümer haben -- insofern haben, als er entweder selbst sie als +Hilfsmittel produktiver Arbeit anwenden oder sie zu gleichem Zweck +ändern gegen Pacht, Miete, Zins usw. auf Zeit abtreten kann. + +Demgemäß hat in unserer Zeit aller Besitz neben und außer seinem +ursprünglichen, natürlichen Wert: durch seinen _Verbrauch_ Mittel der +Lebensführung, des Genusses usw. zu sein, noch einen besonderen, sehr +eigenartigen Wert: _ohne_ dem Verbrauch oder der Minderung zu +unterliegen, dem Eigentümer Vorteile zu verschaffen, welche einem +Verbrauch von Besitz ganz gleichwertig sind, und zwar, wenn er will, +ohne jede Tätigkeit seinerseits, da er immer andere findet, die an +seiner Statt die erforderliche Tätigkeit ausüben. + +Dieses ist nicht immer so gewesen, es ist im Gegenteil, als Faktor des +Wirtschaftslebens, eine Erscheinung noch sehr jungen Datums. Selbst die +Art von Eigentum, welche scheinbar Quelle des Ertrags in sich selbst ist +-- Grund und Boden --, hat in Wahrheit jene zweite Eigenschaft nur +insoweit und solange gehabt, als die Institution der Leibeigenschaft den +Boden mit arbeitsfähigen Händen, als ihm zugehörigen Bestandteil des +Eigentums, ausgerüstet hielt. Offensichtlicherweise sind die notwendigen +Bedingungen für jede Ertragsfähigkeit von Vermögen und Besitz: daß, +erstens, die Objekte desselben nicht nur Mittel der Gütererzeugung sein +_können_, sondern daß sie hierzu auch tatsächlich voll benutzt werden -- +d. h. daß die Wirtschaftstätigkeit des ganzen Volkes genügend entwickelt +und gesteigert sei, damit immer solche sich finden _müssen_, welche +diese Objekte gegen Entgelt zur Benutzung übernehmen wollen -- und daß +zweitens die Einrichtungen des Staates, Rechtsordnung und Rechtsschutz, +dem Eigentümer ermöglichen, sie ohne Verlustgefahr zeitweilig aus der +Hand und in die Verwahrung anderer zu geben. + +Der Zinsertrag, den auf diese Weise das Gesamtvermögen des Deutschen +Volkes für die Gesamtheit der anteiligen Eigentümer abwirft, ist gemäß +der vorhin angesetzten Ziffer und nach dem dermaligen Stand des +Zinsfußes auf rund 5 Milliarden Mark jährlich zu veranschlagen, wenn man +nur beiläufig 3 Prozent als durchschnittliche Höhe von Bodenrente und +Hypothekenzins annimmt. Wenn diese Rentensumme sich gleichmäßig +verteilte, so ergäbe sie also etwa 500 Mark jährlich für jede von den +rund 10 Millionen Familien oder Haushaltungen im Deutschen Reich. +Hierbei ist jedoch selbstverständlich alles außer Ansatz gelassen, was, +wenn es auch gewöhnlich unter dem Namen von Kapital-Verzinsung +mitbegriffen wird, doch nicht _reiner_ Zins, sondern Äquivalent für +irgend eine Art von mitwirkender Arbeit des Besitzers ist --im +besondern also der Unternehmergewinn, den jemand über den bloßen Pacht- +oder Zinsertrag hinaus erreicht, wenn er seinen Besitz in +landwirtschaftlicher oder industrieller Tätigkeit selbst nutzbar macht, +ebenso auch aller Handelsgewinn und alles, was ganz oder zum Teil den +Charakter von Risikoprämie trägt. Gerechnet ist also nur derjenige +Vermögensertrag, der den Eigentümern auf Grund ihrer Besitztitel +zufließt oder doch, wenn sie wollen, zufließen kann ohne irgend andere +direkte Mitwirkung als vierteljährliches Einkassieren fälliger Zinsen, +Pachtgelder u. dergl. + +Woher kommt nun die vorher genannte große Summe, die jährlich in +Deutschland als Zins- oder Rentenertrag teils bar entrichtet, teils von +sonstigen Einnahmen vorweg abgerechnet wird? --Da ausschließlich die +menschliche Arbeit Werte erzeugt, die zuvor noch nicht da waren, so kann +kein Zweifel darüber bestehen, daß es die Gesamtheit aller Arbeitenden +im Volk ist, welche jene Summe für die Gesamtheit aller Besitzenden +durch ihre Arbeit jährlich aufzubringen hat, und zwar dafür aufzubringen +hat, daß die Eigentümer der Objekte des Nationalvermögens diese Objekte +der Arbeit des ganzen Volkes als Mittel der Gütererzeugung vorhalten +oder darleihen. + +Das durchschnittliche Einkommen einer fünfköpfigen Familie in +Deutschland beträgt nun, hoch veranschlagt, sicher nicht über 1500 Mark +jährlich, wobei indes gleich vorzumerken ist, daß nach der +Einkommenstatistik für Preußen und Sachsen über 70 Proz. der Bevölkerung +dieser Staaten dieses durchschnittliche Einkommen noch nicht, und +ungefähr 50 Proz. noch nicht die Hälfte davon erreicht. Hierbei ist aber +alles Zins- oder Renteneinkommen bei denen, die dergleichen haben, +mitgerechnet. Nach Abzug desselben in der vorher angenommenen Höhe +verbleibt mithin für die ganze eigentliche Arbeitstätigkeit des +Deutschen Volkes nur ein Netto-Ertrag, der wiederum gleichmäßig verteilt +gedacht, pro Familie höchstens 1000 Mark jährlich abwirft -- alles +eingeschlossen, was nicht reiner Zins ist, also außer dem gewöhnlichen +Arbeitslohn auch die Gehälter aller öffentlichen und Privat-Beamten und +aller Unternehmer- und Handelsgewinn. + +Die Verzinsung des Nationalvermögens beansprucht hiernach zurzeit in +Deutschland vorweg ein Drittel der gesamten durch die Verbindung von +Kapital und Arbeit bedingten Werterzeugung und läßt nur zwei Drittel +davon als Entgelt für die Arbeitstätigkeit selbst übrig. Mithin hat die +Gesamtheit aller Arbeitenden in allen Tätigkeitsgebieten, dem +Durchschnitt nach, immer _zwei Tage in der Woche_ zu arbeiten für die +Gesamtheit der Besitzenden, d. h. derer, welche Miteigentümer des +Nationalvermögens sind, dessen Verzinsung vorweg aufgebracht werden muß. +Denn zur Bemessung des _durchschnittlichen_ Anteils der einzelnen an +dieser Leistung der Gesamtheit gibt es keinen andern Maßstab als den +relativen Wert den die Arbeit der einzelnen für sie selbst hat. + +Es gehört nicht hierher, die sehr mannigfaltigen und verwickelten Wege +zu betrachten, auf welchen in den verschiedenen Klassen der +Arbeitstätigen der einzelne seine Zinsabgabe direkt oder indirekt +leistet, auch wenn er selbst gar keine Schulden hat. Sozialpolitisch hat +nur das Endresultat Bedeutung, welches das Verhältnis zwischen Arbeit +und Kapital für die Gesamtheit der Arbeitenden gegenüber der Gesamtheit +der Besitzenden zum Ausdruck bringt. Ich erwähne also nur noch, daß die +zuvor charakterisierte Tributpflichtigkeit der Arbeit alle betrifft, +soweit sie in irgend einer Form arbeitstätig sind -- alle vom letzten +Tagelöhner bis zu den obersten Staatsbeamten. Auch die Staatsbeamten +haben ihren Anteil redlich zu leisten in einer zwar ganz mittelbaren, +aber gerade sehr charakteristischen Form. Abgesehen von den wenigen, +welchen die Staatsraison eine repräsentative Lebenshaltung nach dem +Vorbild der Reichsten zuweist, kann auch den Beamten der arme Teufel +»Staat« von sechs Tagen, welche sie arbeiten, nur die bewußten vier Tage +wirklich bezahlen; denn nachdem alles Arbeitseinkommen der Bürger durch +die Vorwegnahme der Zinsquote schon stark herabgedrückt ist, können +Steuern, welche wiederum fast ganz an dieses Arbeitseinkommen sich +halten, unmöglich noch in genügender Höhe auferlegt werden, um den +Beamten des Staats eine befriedigende Bezahlung zu sichern. + +Das zuvor charakterisierte Verhältnis von Arbeit und Besitz gewinnt +seine soziale Bedeutung natürlich nur in Verbindung mit der Tatsache der +äußerst ungleichmäßigen -- und nach dem jetzigen Lauf der Dinge noch +immer ungleichmäßiger werdenden -- Verteilung des Besitzes. Eine solche +Bedeutung würde ihm gar nicht zukommen, wenn das Gesamtvermögen des +Volkes auf die Individuen in den verschiedenen Volksschichten +_durchschnittlich_ sich verteilte proportional dem Werte persönlicher +Arbeitsleistung in diesen Schichten. Alsdann wäre jeder sein eigener +Zinsherr, nähme den auf ihn entfallenden Anteil an der gemeinsamen +Tributleistung selbst wieder in Empfang, und als sozialpolitisch +erhebliches Moment bliebe nur noch die Ungleichheit des Wertes der +Arbeitsleistung in den verschiedenen Volkskreisen übrig. Die +Wirklichkeit aber ist ungeheuer weit entfernt von einer derartigen +Bilanz. Zwar gibt es nur verhältnismäßig wenige, welche gar keinen, auch +nicht den kleinsten, Anteil am Nationalvermögen hätten, noch nicht +einmal den notdürftigsten Betriebsfonds für eine kleine Hauswirtschaft; +sehr gering aber ist auch der Prozentsatz solcher, für welche -- soweit +es Arbeitstätige sind -- die Renteneinnahme, einschließlich der +Ersparnis von Ausgabeposten infolge eigenen Besitzes, einen +nennenswerten Zuschuß zum Arbeitseinkommen ausmacht, sei es auch nur +viel weniger als die normalen 50 Proz. Tatsächlich bedeutet das vorher +gekennzeichnete Verhältnis: effektive Abgabe einer größeren oder +geringeren Quote des natürlichen Arbeitsertrags seitens der großen +Majorität der Arbeitstätigen an die kleine Minorität derjenigen +Miteigentümer am Nationalvermögen, welche die großen Brocken desselben +inne haben. Mindestens 80 Proz. des ganzen Volkes ist gegenwärtig +tributpflichtig geworden zugunsten der obersten 5 Proz. + +Welche Wirkungen aber dieser Zustand mit sich bringt, liegt klar genug +zutage. + +Die Herabminderung des durchschnittlichen effektiven Arbeitsertrages +durch den Abzug der Zinsquote drückt relativ am stärksten die untersten +Volksklassen, weil jede Minderung des Einkommens um so härter wirkt, je +weniger seine absolute Höhe die Erfordernisse der notdürftigsten +Lebensführung überschreitet. In diesen untersten Volksklassen ist aber +gerade die weitaus größte Majorität der unselbständigen Arbeiter +enthalten, deren Arbeitsertrag noch einem zweiten Abzug zugunsten des +»Unternehmergewinns« unterliegt -- kraft der wirtschaftlichen +Verhältnisse, auf welche mein zweites Referat sich beziehen wird. So +ergibt sich also eine starke Herabsetzung des sonst möglichen +durchschnittlichen Niveaus der Lebenshaltung der breiten Volksschichten. +Je weniger nun die herabgesunkene Lebenshaltung der Ärmsten ihnen noch +einen indirekten Vorteil von der Steigerung des Wohlstandes der Reichen +übrig läßt, desto mehr gewinnt ihre fortdauernde Beitragsleistung zur +Zinsquote des Gesamtvermögens die Bedeutung und den Charakter der reinen +Frone. + +Weitere sehr verhängnisvolle Wirkungen ergeben sich auf Grund des +Umstandes, daß von der Gesamtsumme, die zur Verzinsung des +Nationalvermögens jährlich aufgebracht wird, ein sehr beträchtlicher +Teil auf eine relativ ganz geringe Zahl von bevorzugten Nutznießern +entfällt, den Eigentümern der sehr großen Vermögen, und dadurch diesen +ein Einkommen verschafft, welches über die Bedürfnisse selbst einer sehr +erhöhten Lebenshaltung weit hinausgeht. Die Millionäre sind aber meist +sparsame Leute, die den Überschuß nicht zu vergeuden oder zu verschenken +pflegen. Von jenen großen Einkommen gelangt daher nur ein Teil zum +Verbrauch, der andere -- häufig größere -- Teil wird zurückgelegt und +figuriert am Schluß des Jahres in dem Zuwachs des Nationalvermögens, der +für das nächste Jahr mit zu verzinsen ist. Von Jahr zu Jahr wiederholt +sich dieser Vorgang. Dadurch wächst das Nationalvermögen, also auch +dessen Zinsabwurf, fortwährend rascher als der effektive Ertrag der +gesamten nationalen Arbeit wächst, und die Tributquote, welche die +Gesamtheit der Arbeitenden der Gesamtheit der Besitzenden zu leisten +hat, wird stetig größer. Gleichzeitig aber muß dabei die +Ungleichmäßigkeit der Verteilung sowohl von Einkommen wie von Besitz +immer weiter zunehmen, und von Jahr zu Jahr ein immer größer werdender +Teil der gesamten Tributsumme dem kleinen Prozentsatz der Reichen +zufließen. Dabei aber wird die gesamte Wirtschaftstätigkeit des Volkes +-- gleichfalls in immer steigendem Maße -- dadurch gelähmt, daß +fortgesetzt ein großer Teil des effektiven jährlichen Arbeitsertrages +der Gesamtheit dem Konsum vorenthalten, dem wirklichen Gebrauch entzogen +bleibt. + + * * * * * + +Die Konstatierung dieser verschiedenen Folgen der gegenwärtigen +Wirtschaftseinrichtungen fordert die Fragen heraus: sind diese +Einrichtungen sittlich gesund? -- sind sie gerecht und vernünftig? -- +sind sie notwendig und unabänderlich? + +_Sind sie sittlich gesund?_ -- Nein! + +»Im Schweiß deines Angesichts sollst du dein Brot essen!« ist nicht nur +ein Bibelwort, es ist zugleich der treffendste Ausdruck tiefer +sittlicher Wahrheit. Hierüber noch ein Wort zu verlieren scheint mir +überflüssig, solange ich nicht den gesehen habe, der den Mut haben wird, +beweisen zu wollen: es gehöre zu den Bedingungen einer sittlichen +Gesellschaftsordnung, daß solche vorhanden sein müßten, die ohne irgend +einen anderen Vorzug, bloß weil sie ein genügend großes Vermögen +irgendwie erworben oder ererbt haben, berechtigt sind, ohne alle eigene +Arbeit in begünstigter Stellung zu leben, nicht etwa von diesem +Vermögen, mittelst dessen Verwendung, sondern durch dieses Vermögen, +ohne Minderung seiner Substanz, allein von der Arbeit anderer. + +_Sind, diese Einrichtungen gerecht und vernünftig?_ -- Nein, wiederum +ohne jedes Wenn und Aber! + +Von Gerechtigkeit in der Zinswirtschaft könnte nur dann die Rede sein, +wenn bei ihr der Leistung des einen Teils irgend eine entsprechende +Gegenleistung des andern Teils gegenüberstände. So war es in der Tat +einmal -- vor 200 oder 300 Jahren, also just zu der Zeit, da ein naives +Rechtsbewußtsein Zinsnehmen schlechthin als »Wucher« stempelte. Zu +dieser Zeit hatte der Zins als Gegenleistung die Übernahme einer +besonderen Verlustgefahr, welcher das Eigentum dann ausgesetzt wurde, +wenn der Eigentümer es aus seinem Besitz heraus in die Hand eines +anderen gab. Heute ist es gerade umgekehrt. Wenn einer eine Million in +natura selbst aufbewahren wollte, so hätte er damit nicht nur viel +größere Last, sondern auch zehnmal größere Verlustgefahr zu übernehmen, +wie wenn er sein Eigentum gegen sichere Hypothek oder unter +gleichwertigen Garantien andern behufs wirtschaftlicher Nutzung +übergibt. Soweit Leistung und Gegenleistung in Frage kommt, würde also +eher umgekehrt der andere eine Aufbewahrungs-Prämie verdienen. Und das +gleiche gilt auch für das Verhältnis von Grundbesitzer und Pächter. Denn +wenn jemand ein Landgut nicht selbst bewirtschaften kann oder will, so +würde er, wenn sich kein Pächter dafür fände, es nicht einfach brach +liegen lassen können, ohne einer raschen Entwertung seines Besitzes +durch Verlust der Kultur u. dergl. ausgesetzt zu sein. Um ohne Nutzung, +nur unvermindert, den Besitz zu erhalten, hätte er erhebliche laufende +Aufwendungen zu bestreiten, von welchen derjenige ihn befreit, der das +Landgut in Verwaltung nimmt, um es später dem Besitzer unvermindert +wieder abzuliefern. Unter dem Gesichtspunkt von Leistung und +Gegenleistung verdiente also auch der Pächter eine Aufbewahrungsprämie. +Die vorhin in Rechnung gesetzen 3 Prozent Zins beziehen sich aber gerade +auf diejenigen Nutzungsformen des Eigentums, die weder Mitarbeit des +Eigentümers noch Verlustrisiko einschließen, auf die »mündelsichern« +Kapitalanlagen. + +Der einzelne handelt natürlich durchaus loyal und korrekt, indem er +seinen Besitz nur gegen den marktgängigen Zins der Nutzung eines ändern +überläßt, denn er, als einzelner, gewährt damit dem andern einzelnen in +der Tat Vorteile, die er sonst nicht haben würde. Die Gegenleistung +aber, die er in Form von Zins, Pacht usw. dafür empfängt, ist unter dem +volkswirtschaftlichen Gesichtspunkt nur das Kennzeichen der Zwangslage, +in welcher die Arbeit dem Besitz gegenüber insofern sich befindet, als +die Wertobjekte des Gesamtvermögens als Mittel produktiver Arbeit +absolut unentbehrlich sind. Diese Zwangslage allein ergiebt das +Resultat, daß auch die risikofreie, pfandsichere Vermögensanlage, statt +eine Aufbewahrungsprämie zu erfordern, eine Abgabe einbringt. So klar es +nun einerseits ist, daß in der Zinswirtschaft ein redliches Verhältnis +zwischen den _einzelnen_ besteht, so sicher ist es anderseits, daß kraft +derselben die _Gesamtheit_ der Besitzenden als solche die _Gesamtheit_ +der Arbeitstätigen als solche _bewuchert_. Denn »die Zwangslage eines +andern benutzen, um sich Vorteile auszubedingen, welche außer Verhältnis +zu den Leistungen stehen«, ist der richtige, anerkannte Begriff des +Wuchers. + +Die soziale Ungerechtigkeit dieses Verhältnisses wird leider verdunkelt +durch eine eigenartige Verunstaltung, welche der Eigentumsbegriff im +Kreise derjenigen allmählich erfahren hat, deren Lebenshaltung ganz oder +doch in erheblichem Grad von ihrem Anteil am Zinsertrag des +Nationalvermögens abhängig geworden ist. Im Kreise der Besitzenden -- +aber auch nur in diesem -- wird nämlich der ursprüngliche, in sich +selbst gegebene Wert von Besitz und Vermögen, sein Verbrauchswert, schon +gar nicht mehr gewürdigt, sondern eigentlich nur noch der sehr bedingte +und sekundäre Nutzungswert. Man schätzt hier den Besitz tatsächlich +nicht mehr als Verwendungsfonds für eine erhöhte Lebenshaltung, als +unmittelbare Quelle von Genüssen und Vorteilen aller Art, sondern fast +nur noch als »Unterlage« der Lebenshaltung, nach dem, was er ohne +Verwendung »abwirft«, und es muß einem erst ein rechtes Stück seines +Vermögens gestohlen worden oder sonst verloren gegangen sein, damit er +merke, daß er noch etwas mehr verloren hat als zukünftige Zinseinnahmen. +Anders ist der Maßstab noch bei dem kleinen Mann, dem Arbeiter, Bauer, +Handwerker, der vor 50 Jahren seine ersparten Taler oder Gulden in den +Strumpf zu stecken gewohnt war. Auch er trägt zwar seine Ersparnisse +jetzt lieber in die Sparkasse oder legt sie sonstwie an, weil er +eingesehen hat, daß er sie so viel bequemer und sicherer aufbewahrt. Die +paar Mark Zinsen, die er dabei bekommt, sind ihm aber ganz Nebensache. +Er schätzt seinen Besitz durchaus unter dem Gesichtspunkt der Frage: Wie +lange kann ich es damit aushalten, wenn ich krank oder arbeitslos werden +sollte? -- was kann ich mir nötigenfalls dafür kaufen? -- was kann ich +dafür meinen Kindern zuwenden? Das allein aber ist noch der richtige, +ehrenwerte Eigentumsbegriff, dessen hohe sittliche, kulturbildende +Bedeutung die rechtliche Forderung der Unantastbarkeit des Eigentums +ausschließlich begründet. Die üblich gewordene Wertschätzung des +Vermögens bei den Reichen aber, nach der Größe des daraus abzuleitenden +Tributanspruchs an die Arbeit anderer, gehört ganz und gar zu den +Symptomen der zunehmenden _plutokratischen Entartung der +Rechtsbegriffe_, von welcher ich im Fortgang meines Referats noch +mehrmals zu reden haben werde. + +Nicht besser wie mit der Gerechtigkeit ist es in dem Zinswesen mit der +Vernunft bestellt. Als beständiger Faktor der Volkswirtschaft gedacht, +ist es voll innern Widersinns und trägt den Keim unabwendbarer +Zerstörung in alles, was dauernd zu beherrschen ihm gelingen sollte. + +Das Beispiel von dem Pfennig, der, seit Christi Geburt zu ganz niedrigem +Zinsfuß auf Zins liegend, heute den Wert eines Goldklumpens gewonnen +haben müßte, schwerer als alles Gold der Erde zusammengenommen, +erläutert die physische Unmöglichkeit dauernden Fortbestehens von +Einrichtungen, kraft welcher Vermögen und Besitz die Eigenschaft haben +sollen, in geometrischer Progression anzuwachsen, also, wie niedrig der +Koeffizient dieses Wachstums mit der Zeit auch werden möchte, doch mehr +und mehr alles zu absorbieren, was als menschliche Arbeit und +Gütererzeugung unter den Daseinsbedingungen auf unserem Planeten steht +-- deren Beschränktheit doch einstweilen nur in kühnen Phantasieen als +aufgehoben erscheint. Nach dem vorhin gesagten muß das Fortbestehen +solcher Einrichtungen schon in absehbarer Zeit dem wachsenden +Nationalvermögen rein fiktive Werte einfügen, die nichts anderes mehr +sind als Anweisungen auf den Arbeitstribut zukünftiger, noch ungeborener +Geschlechter. + +_Elimination des Zinswesens_ aus dem Wirtschaftssystem der Völker ist +daher die Voraussetzung für eine haltbare, nicht auf völlige +Desorganisation hinsteuernde Wirtschaftstätigkeit. + +Hieran knüpft sich nun die dritte Frage: _ist dieses möglich?_ -- oder +sind etwa die vorher betrachteten Übel unabänderlich -- außer unter +Aufhebung des _privaten_ Kapitalbesitzes? + +Widersinnig wäre es, den Eigentümern von Vermögen das Zinsnehmen etwa +gesetzlich verbieten zu wollen. Denn damit würde der wichtigste Antrieb +zur Darbietung des Besitzes für die Zwecke der wirtschaftlichen Arbeit +beseitigt und jede natürliche Regelung seiner Benutzung aufgehoben sein. +Sonach könnte es allerdings scheinen, als ob bei Fortbestehen des +privaten Kapitalbesitzes das Wirtschaftssystem der Desorganisation +verfallen müsse, beim Zinsnehmen durch den Zins und bei Beseitigung des +Zinsnehmens durch dessen Aufhebung. + +Den Ausweg aus diesem Dilemma zeigt aber das schlichte Wort: _Gebt dem +Kaiser was des Kaisers ist!_ + +Das soll besagen: Nach wie vor wolle jeder, der ein nutzungsfähiges +Stück des Nationalvermögens inne hat, den Nutzertrag desselben +einziehen. Er wolle dabei aber sich erinnern, daß sein Vermögensstück +nicht an sich selbst solchen Ertrag liefert, sondern nur _als_ Teil +eines »Nationalvermögens«, nur kraft seiner Einfügung in den +Betriebsfonds der Volkswirtschaft eines betriebsamen, arbeitstüchtigen +Volkes mit wohlgeordneten Staatseinrichtungen. Deshalb wolle er diesen +Ertrag, soweit er _reiner_ Zinsertrag ist, nicht als ihm, dem zufälligen +Eigentümer, zukommend ansehen und für sich in Anspruch nehmen, sondern +ohne Murren ihn abliefern an den, der der eigentliche Urheber und +Eigentümer dieses Ertrages ist -- an den _Staat_. + +Die menschliche Gesellschaft unter der Form des Staates ist in der Tat +mehr als ein Haufe zusammengewürfelter Individuen, gleich den Körnern in +einem Sandhaufen. Wie im lebendigen Organismus die Zellen kraft ihres +Zusammenhangs und ihrer Wechselwirkung mit Millionen von anderen Zellen +Funktionen ausüben, welche sie nicht auszuüben vermöchten für sich, als +selbständige, einzelne Zellen außerhalb des Organismus, so gewinnen auch +in der organisierten menschlichen Gesellschaft Besitz und Arbeitskraft +des einzelnen als Elemente des Nationalvermögens und der nationalen +Arbeitskraft eines Volkes Kräfte und Funktionen, die ihnen nicht an +sich zukommen. Ergebnis und Erfolg dieser Funktionen fallen nicht +unter das Eigentumsrecht des einzelnen, weil sie nicht Ausfluß des +Eigentums selbst sind, vielmehr, richtig betrachtet, Ausfluß der +Gesellschaftsorganisation, Ergebnis und Erfolg der Staatsinstitutionen. +Sie gehören also von Rechts wegen dem Staat. + +Illustriert wird dieses Verhältnis durch den sehr bezeichnenden Umstand, +daß aller Besitz, damit er als Zinsgut fungieren könne, ohne eigene +Tätigkeit des Inhabers und ohne daß die Herausgabe an einen andern ihn +in Frage stellt, immer erst in ein Stück Papier verwandelt werden muß. +Pacht- oder Mietsvertrag, Pfandurkunde oder Staatsschuldschein sind die +unentbehrlichen Vehikel, welche allein arbeitslosen Vermögensertrag dem +Eigentümer zuführen können. Im Naturzustand gibt es dergleichen nicht; +es muß erst ein Staat da sein, in dessen Obhut und Verwahrung der Besitz +gegeben werden kann, wenn ein anderer seine wirtschaftliche Nutzung +übernehmen soll. Dafür zeugt das »Papier«. + + * * * * * + +Das gesagte begründet unter dem sozialen und dem rechtlichen +Gesichtspunkt die vorhin ausgesprochene Anforderung an die Gesetzgebung: +in Form einer _Vermögens_steuer den Zinsertrag des Nationalvermögens, +den die Besitzträger der einzelnen Stücke regelmäßig einheben, für den +Staat heranzuziehen und -- abgesehen von der Ansammlung eines +beschränkten Reservefonds -- _fortgesetzt zur Aufwendung zu bringen_ +durch Bestreitung der jetzigen Staatsausgaben aus dieser Einnahmequelle +und durch Übernahme neuer größerer Aufgaben, in welche einzutreten das +Gemeinwohl dringend fordert. + +Wir erleben jetzt das klägliche Schauspiel, daß die Gesetzgeber des +Reichs und der Einzelstaaten in allen Winkeln herumsuchen: wo etwa noch +»was Steuerbares« zu finden sein möchte, und allerlei Sophismen helfen +müssen, das Gewissen zu beschwichtigen, welches angesichts feierlicher +Zusagen sich dagegen sträubt, daß immer wieder »die Masse es bringen« +müsse. _Hier_ liegt das gesuchte Steuerobjekt: das Nationalvermögen +Deutschlands, bei welchem in der Tat »die Masse es bringt«, das Gewissen +sich aber nicht dagegen zu sträuben braucht! Denn es ist ein +Steuerobjekt, dessen Ertrag nur wegen der Einfachheit und im Interesse +ganz ungestörten Fortbestehens aller eingelebten Formen der +Wirtschaftstätigkeit _in der Form_ von »Steuer« erhoben werden muß, in +Wahrheit aber schon vorher, in seinem Entstehen, ursprüngliches, +rechtmäßiges Eigentum des Staates war, also nicht dem abgefordert +werden muß, was der einzelne im Nettoertrag seiner eigenen Arbeit selbst +erworben hat. + + * * * * * + +Gemäß dem sozialpolitischen Gesichtspunkt, unter welchem in meiner +Betrachtung das Steuersystem gedacht ist, hätte der Staat grundsätzlich +den _ganzen_ Zinsertrag des Nationalvermögens in Anspruch zu nehmen und +demnach, den Steuersatz für Vermögen jeder Art um so näher an den +jeweiligen, durch Hypothekenzins und Bodenrente gekennzeichneten Zinsfuß +für risikofreie Kapitalanlage heranzuführen, je mehr die Steuerobjekte +vom Charakter des Sparguts und der Betriebsmittel privater Lebensführung +sich entfernen. Nur wegen des sozialen Interesses der Allgemeinheit an +der Erleichterung des Ansammelns _kleiner_ Vermögen würde der Staat +solchen gegenüber auf seinen Anspruch ganz oder teilweise verzichten. Im +übrigen könnte zwischen den verschiedenen Vermögensarten ein Unterschied +nicht anerkannt werden. Denn hinsichtlich der Bedeutung des +Eigentumstitels ist gegenwärtig alles gleichwertig, wie auch stets das +eine in das andere ohne weiteres verwandelt werden kann. Grund und Boden +haben zwar auch jetzt noch ihre ganz spezifische Bedeutung als einziges +ursprüngliches, von der Natur selbst gegebenes Produktionsmittel und als +letzte Kraftquelle für alle wirtschaftliche Tätigkeit; das Eigentum _an_ +Grund und Boden aber ist mit der Aufhebung von Leibeigenschaft und +Hörigkeit ein Eigentum wie jedes andere geworden. Solange diese +bestanden, war allerdings der Eigentümer von Grund und Boden vor allen +andern Eigentümern dadurch ausgezeichnet, daß die Zahl seiner Arme immer +ungefähr proportional war der Größe seines Besitzes, er also jedes +beliebig große Stück _selbst_, mit seinen eigenen Armen, gerade so +nutzen konnte wie der Bauer seinen kleinen Acker. Seit jeder nur noch +zwei eigene Arme hat, ist auch, der Grundbesitzer, wenn er nicht +Kleinbauer ist, wirtschaftlich und rechtlich nur Unternehmer, der wie +jeder andere Unternehmer darauf angewiesen ist, mit Hilfe fremder +Personen zu produzieren. -- »Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist!« muß +also allen gegenüber gelten. + +Die Wirkungen der hier in Betracht gezogenen Maßregel würden auf +wirtschaftlichem Gebiet für die einzelnen zunächst und unmittelbar nur +darin in die Erscheinung treten, daß die Beseitigung der indirekten +Steuern -- von reinen Schutzzöllen natürlich hier abgesehen -- und die +Beseitigung der eigentlichen Einkommensteuer alles Arbeitseinkommen +jeder Art um den jetzigen Betrag dieser Steuern entlasten würde. Dieses +Arbeitseinkommen bliebe das natürliche Steuerobjekt für die Gemeinden +und käme für Staat und Reich nur subsidiär in Betracht für den Fall, daß +mit der Zeit ein starkes Herabgehen des Zinsfußes, also eine +Verbilligung des Kapitals, ohne ausgleichende Vermehrung des ganzen +Nationalvermögens eintreten sollte -- was übrigens wohl, außer in +Krisen, schwerlich zu gewärtigen steht. + +Schon diese direkte Entlastung des Arbeitseinkommens würde für die +unteren Volksschichten eine sehr erhebliche Bedeutung haben. Viel höher +aber werden die Wirkungen anzuschlagen sein, welche man zu erwarten hat +von der Belebung und Steigerung der ganzen Wirtschaftstätigkeit des +Volkes, die dadurch eintreten muß, daß große, jetzt dem Konsum +vorenthaltene Summen durch den Staat zur Verausgabung gebracht werden. + +Die Aktion des Staates auf der anderen Seite würde unter wesentlich +veränderte Bedingungen gestellt sein. -- Solange alle Einnahmen in der +Hauptsache auf Abzüge vom Arbeitseinkommen angewiesen sind, welches für +die weitaus große Mehrzahl aller Steuerzahler nicht über die +Anforderungen der Lebenshaltung hinausgeht und in dieser also +aufgebraucht wird, ist die möglichste Sparsamkeit in allen Ausgaben +allerdings dringend geboten. Hat dagegen der Staat seine selbständige +Einnahme und hat er diese behufs Erfüllung sozialer Anforderungen auch +aufzubrauchen, so würden die Ausgaben nach dieser _eigenen_ Einnahme +sich zu richten haben und auch sogenannte »unproduktive« Aufwendungen, +sofern sie nur dem Gemeinwohl dienlich sein können, nicht nur +vernünftig, sondern unter Umständen direkt geboten sein. Der Ertrag der +ins Auge gefaßten Vermögenssteuer würde nun in jedem Falle weit +hinausgehen über die Gesamtsumme aller gegenwärtigen effektiven Ausgaben +in Reich und Einzelstaaten zusammengenommen. Es würden also Reich und +Einzelstaaten mit der Umgestaltung des Steuersystems die Mittel zur +Erfüllung neuer großer Aufgaben gewinnen. + +Und dieses würde sicher nicht zu früh kommen! Denn es ist hohe Zeit, daß +auch der Staat selbst auf ein höheres Niveau der Lebensführung gelange +als das jetzige ist -- welches, dicht am Existenzminimum stehend, +durchaus vergleichbar erscheint dem Lebensniveau seiner Proletarier. +Nicht zu reden von der Förderung feinerer Kulturinteressen, in welcher +Deutschland seit einem Jahrzehnt in immer bedenklicher werdendem Grade +in Rückstand kommt, gilt es vor allem, die zahlreichen Augiasställe +auszufegen, deren Fortbestehen als Quellen physischen Elends und +moralischer Erniedrigung ein Schandfleck ist auf dem Schild eines großen +Kulturvolkes. Es gilt, Millionen von Bürgern noch rechtzeitig vor +völliger physischer und sittlicher Verkommenheit zu retten, mit welchen +das Wohnungselend in den Industriestädten und in gewissen Bezirken des +platten Landes, die zahlreichen Hungerindustrien, die es in Deutschland +gibt, und ähnliche Ursachen sie bedrohen. Also Aufgaben genug auch für +den zukünftigen =reichen= Staat! + + * * * * * + +Niemand kann behaupten wollen, daß ein Steuersystem auf solcher +Grundlage steuertechnisch undurchführbar sei. Denn Vermögensteuer +besteht längst in vielen Ländern, in einigen kleinen Staatswesen sogar +in einer Höhe bis 1 Proz., in welcher sie eine soziale Bedeutung schon +zu gewinnen anfängt. Genau so wie man in der »Ergänzungssteuer« 1/2 pro +Mille einheben kann, ließe sich auch 3 Proz. einheben. + +Die Härten zu vermeiden, welche in der Übergangszeit eintreten würden +dem Spargut und den kleinen Vermögen gegenüber, welche von +Arbeitstätigen angesammelt wurden noch unter der Wirkung eines stark +verkürzten Nettoertrages der Arbeit -- dazu gäbe es viele Wege. + +Auch dem andern praktischen Einwand, den man gewiß zuerst erheben wird: +daß bei starker Besteuerung des Vermögens, wofern das gleiche nicht auch +anderwärts geschieht, die Reichen aus dem Lande gehen würden, kann ich +eine ernstliche Tragweite nicht zugestehen. Es mag ja sein, daß unter +diesen manche eilen würden, den Staub deutschen Bodens von ihren +Pantoffeln zu schütteln, wenn auf ihm kein völlig arbeitsloses Einkommen +mehr wachsen wollte -- und dann ginge der rechnungsmäßigen Ziffer des +Nationalvermögens eine gewisse Summe in der Tat verloren und dem Abwurf +der Vermögensteuer der entsprechende Betrag. Der Staat als solcher +verlöre aber dabei nichts was er jetzt hätte und die Volkswirtschaft +nichts was wirklich einen produktiven Wert besitzt. Denn die Objekte +dieser letzteren Art sind nicht transportabel und können nicht mit +auswandern wie das mobile Kapital. Zu gewärtigen wäre also höchstens ein +Defizit im flüssigen Betriebsfonds der Volkswirtschaft. Ein Staat indes, +der seine Finanzen auf eine so feste Grundlage gestellt hätte wie es +mit dem Aufruf des ganzen Nationalvermögens zur Steuerquelle geschähe, +würde einen unermeßlichen Kredit besitzen und zur vorläufigen Ergänzung +seines Betriebsfonds beliebig große Summen aus der Fremde geborgt +bekommen, die dann doch nur so lange zu verzinsen wären, bis der Abgang +sich wieder ersetzt hätte. + +Endlich aber ist es auch kein Mangel, sondern ein deutlicher Vorzug der +reinen Vermögensteuer, daß sie zum Unterschied von allen +Einkommensteuern zugleich die Wirkung einer richtigen und kräftigen +_Luxus_steuer insofern ausüben muß, als bei ihr alle Steuerobjekte zu +veranschlagen sind nach dem marktgängigen Nutzungswerte, den sie +objektiv als Mittel der Gütererzeugung haben, wenn sie wirtschaftlich +benutzt werden, und den sie auch dadurch nicht einbüßen, daß der +Eigentümer aus subjektiven Gründen sie zeitweilig nicht so benutzt oder +benutzen lassen will. Darin nun: wirtschaftlich wertvolle Stücke des +Nationalvermögens -- wie z. B. Grund und Boden, Gebäude u. a. m. -- dem +Dienst der nationalen Arbeit zu entziehen zum Zweck rein persönlichen +Gebrauchs, ist derjenige Luxus gegeben, dem als Luxus eine +volkswirtschaftliche und soziale Bedeutung allein zukommt und der unter +dem Gesichtspunkt von Luxus auch allein ein würdiges Steuerobjekt +abgibt. Den »edlen« Luxus dabei zu schonen macht keine Schwierigkeit. +Denn dieser ist schon äußerlich daran zu erkennen, daß er nicht +egoistisch ist, sondern Quellen höheren Lebensgenusses vielen zugänglich +machen will. -- Es mutet sonderbar an, aus Anlaß der landesüblichen +Suche nach »Steuerbarem«, in unseren Parlamenten fortwährend die ebenso +folgerichtigen wie menschenfreundlichen Argumentationen zu vernehmen, +die damit beginnen, für Luxus alles zu erklären, was zum Leben nicht +unbedingt erforderlich, worin also Einschränkung ohne Schaden möglich -- +und damit enden, als _steuerbaren_ Luxus nicht etwa dasjenige zu +bezeichnen, was zu einer schon gehobenen Lebenshaltung entbehrlich, +sondern vielmehr solche Dinge, die den Massen, d. h. hauptsächlich den +Armen, zum Leben nicht unbedingt erforderlich sind -- obwohl darin für +viele fast das -- einzige von Genüssen, Reizen usw. gegeben ist, was +ihre physische Lebenshaltung von rein animalischem Dasein unterscheidet. +Indem man diese Dinge als angeblich entbehrlich besteuern will, aber +nicht etwa um den Luxus einzuschränken, sondern um Geld zu bekommen, +setzt die Absicht sich in logischen Widerspruch mit der Voraussetzung; +denn wenn das angeblich entbehrliche wirklich entbehrlich wäre, könnten +die Steuern nichts einbringen. + +Niemand aber darf, angesichts des gegenwärtigen Vorschlags, auf die +Wahrung der »idealen Güter« der Gesellschaft sich berufen wollen, wie es +gegenüber dem Enteignungsprogramm der Sozialdemokratie mit mehr oder +weniger Recht geschehen mag. Er müßte sich sonst sagen lassen, sein +Ideal sei das heckende, sich selbst vermehrende Geld -- was allerdings +ein sehr ideales Ding insofern ist, als in Wirklichkeit dergleichen +nicht existiert. -- Weder die Reichen, die für jede Million ihres +Vermögens sei es z. B. 30000 Mk. an den Staat jährlich zu geben hätten, +noch die Armen, welche dabei in ihrer Lebensführung erleichtert würden, +brauchten deshalb irgendwie weniger gottesfürchtig, kirchlich und +monarchisch gesinnt zu sein als sie es jetzt sein mögen. Und der reiche +Mann bliebe nach wie vor derselbe reiche Mann, der alle Vorzüge erhöhter +Lebenshaltung und alle Mittel zur Betätigung sittlich wertvoller +Privilegien des Reichtums in Wohltätigkeit, Freigebigkeit und edlem +Luxus behielte -- mit dem einzigen Unterschied, daß er jetzt diese +Mittel entweder in dem Ertrag seiner eigenen Arbeit oder in der Substanz +seines Vermögens zu finden hätte -- wie es vordem doch auch gewesen ist. + +Die Unantastbarkeit des Eigentums, als strenge Rechtsforderung, +gebietet, den Mantel der Verjährung über die Wege zu decken, auf welchen +eine Hauptursache der jetzigen sozialen Übel, die exorbitante Größe +vieler Einzelvermögen, entstanden ist. Soweit einmal diese Wege +außerhalb des Gesichtskreises der lebenden Generation liegen, darf also +nicht mehr untersucht werden, wieviel von solchen großen Vermögen durch +redlichen Erwerb irgend einer Art, wieviel durch blutige Gewalttat, +durch »Bauernlegen«, durch Arglist und Betrug oder durch schnöden Wucher +zusammengebracht sein mag. Alles muß als jetzt unanfechtbares Eigentum +der jetzigen Besitzer anerkannt werden. Keine Rücksicht des Rechts aber +verbietet, Einrichtungen zu verändern, auf Grund welcher die +Ungleichmäßigkeit der Besitzverteilung fortgesetzt immer neue Übel +erzeugt. Wieviel immer von den Institutionen des Staates und der +Gesellschaftsordnung jemand zu den sakrosankten und unberührbaren Dingen +rechnen mag -- die konkreten Gesetze, welche die Wirtschaftstätigkeit +gemäß den Anforderungen des Gemeinwohls regeln sollen, gehören ganz +gewiß nicht zu ihnen, und zu allerletzt das Steuersystem. + +Dem Staat gegenüber hat nun niemand ein _Recht_ auf zukünftige Vorteile, +welche das Fortbestehen von gewissen Einrichtungen ihm bringen würde, +oder ein Recht auf dieses Fortbestehen, weil es ihm bisherige Vorteile +erhalten würde. Sollte aber etwa unter dem Namen des Rechts das +Klassen_interesse_ derjenigen Stände und Volkskreise, welchen die +gegenwärtigen Einrichtungen zu besonderem Vorteil gereichen, ins Feld +geführt werden -- dann müßte man auch die Frage aufwerfen: was ist das +Deutsche Volk? Sind es die paar Tausende, welche als Nachkommen +ehemaliger Feudalherren oder als deren Auskäufer und Hypothekengläubiger +die Besitztitel an großen Stücken deutschen Bodens inne haben? Sind es +die paar Hunderttausende, welche als Erben des alten Wohlstandes der +Städte oder durch Glück und eigene Tatkraft und begünstigt durch die +bisherigen Wirtschaftseinrichtungen, zu mehr oder minder großem Reichtum +gelangt sind? + +Die richtige Antwort kann nur lauten: weder die einen noch die andern -- +sondern mit beiden zusammen _auch_ noch von den fünfzig Millionen die +neunundvierzig, die der weitaus größten Zahl nach in täglicher strenger +Arbeit ihr Dasein vollbringen, mit meist ganz geringem persönlichen +Anteil an den Gütern einer erhöhten Kultur, und die, jeder einzelne von +ihnen bedeutungslos wie der Tropfen im Meer, doch in ihrer Gesamtheit +das große Reservoir abgeben, aus welchem alle wirtschaftliche und +geistige Aktion des Deutschen Volkes nicht minder wie die Verteidigung +seines Bodens in letzter Reihe ihre Kraft schöpft -- die breiten +Schichten der namenlosen Geschlechter, zu welchen die oberen Stände, die +Träger von Bildung und Wohlstand, sich verhalten _nur_ wie Blüten und +Früchte des Baumes zu Stamm und Wurzel, aus denen Blüte und Frucht ihre +Nahrung ziehen. + +Und damit ist gesagt, daß unter dem Gesichtspunkt des _allgemeinen_ alle +Stände gleichmäßig umfassenden Volkswohls kein Staatswesen eine +wichtigere Aufgabe haben kann als die Sorge, Wurzel und Stamm seines +Volkstums dauernd gesund und kräftig zu erhalten. Träten nun sowohl +nackte Klasseninteressen allen Bestrebungen entgegen, welche auf +Beseitigung der am Volkskörper nagenden sozialen Übel dringen, so würde +damit die Vertretung dieser Bestrebungen unter die Fahne gestellt sein: +_Solidarische Volksinteressen gegenüber den Prätentionen bevorzugter +Stände!_ + +Angesichts des immer deutlicher hervortretenden Kampfes der +Sonderinteressen um die Klinke der Gesetzgebung in Deutschland, scheint +es in der Tat Zeit zu sein, daß eine politische Partei, die eine +»Volkspartei« sich nennt, _ihre_ Bemühung um Einwirkung auf die +Gesetzgebung deutlich unter _diese_ Fahne stelle und in diesem Sinne die +hier angeregte Reform der _Steuer_gesetzgebung in ihr Programm aufnehme. + +Gegenwärtig könnte dieses auch durch keine andere als eine politisch +radikale Partei geschehen -- radikal in dem Sinne: durch keine +Rücksichten gehindert sein, erkannten Übeln an die Wurzel zu gehen und +nicht Halt machen müssen vor, irgend einem noli me tangere. Alles was +heute rechts von uns steht, ist als Partei unter den gegenwärtigen +Umständen durchaus unfähig, _wirkliche_ soziale Reformen in die Hand zu +nehmen, weil jeder Versuch dieser Art hoffnungslos bleibt, wenn er von +Anfang an innerer Folgerichtigkeit entsagen müßte. Alle diese anderen +Parteien aber brauchen einstweilen noch privilegierte Stände als ihnen +unentbehrlich scheinende »Stützen von Thron und Altar«. Wenn nun auch in +konservativen Kreisen -- wie allerlei Erscheinungen in der konservativen +Presse erkennen lassen -- neuerdings ein sehr bemerkenswertes +Verständnis für die Absurditäten in unserer Wirtschaftsordnung zu finden +ist, soweit sie in Industrie und Handel zum Vorschein kommen, so nützt +dieses doch sehr wenig. Den Industrie-und Finanzbaronen von ihren +Privilegien manches abzuknöpfen, wäre man in diesen Kreisen schon +bereit; käme aber einer, der meinte, die Konsequenzen solchen Vorgehens +dürften auch die Landbarone nicht unberührt lassen, so würde es gleich +heißen: ja, Bauer, das ist was ganz anderes! -- Von dieser Seite ist +also nur hartnäckiger Widerstand zu erwarten. + +Gegenüber der Sozialdemokratie, anderseits, würde die Aufstellung eines +derartigen Programms -- zumal wenn ihm noch einiges hinzugefügt würde, +was ich in der Fortsetzung meines Referats beizubringen gedenke -- den +Beginn einer wirksamen und ehrlichen Bekämpfung bedeuten. -- Mit Polemik +sie bekämpfen zu wollen, ist ein vollkommen nutzloses, sogar schädliches +Unternehmen. Durch geistreiche Parodie ihrer Glückseligkeitstheorien +kann man zwar die Lacher auf seine Seite bringen und damit den Philister +höheren und niederen Standes über den Ernst der Sache hinwegtäuschen, +indem man ihn glauben macht, daß es sich nur um solche »Theorien« +handele -- der unwiderstehlichen Kraft der Kritik aber, welche die +Sozialdemokratie an Einrichtungen und Zuständen übt, kann man damit +nicht um ein[en] Deut Abbruch tun. Denn diese Kritik hat nicht Meinungen +und Theorien zum Gegenstand, sondern Tatsachen. Tatsachen aber schafft +man nicht aus der Welt durch noch so geschickte Dialektik, vielmehr, +wenn man sie nicht mehr ableugnen kann, nur durch Beseitigung der realen +Ursachen, auf welchen sie beruhen. + +So empfehle ich also der Freisinnigen Volkspartei meinen früher +ausgesprochenen Antrag noch speziell als Waffe zur _wirklichen_ +Bekämpfung der Sozialdemokratie. + + +B. Arbeiterschutz. + + +_Meine Herren!_ + +In dem ersten Teile meines Referats habe ich zur Begründung der damals +empfohlenen Programmforderung zu zeigen gehabt, daß eine Quelle nicht +abzuleugnender wirtschaftlicher Mißstände und sie begleitender sozialer +Übel _wirklich_ gegeben ist in dem gegenwärtigen Verhältnis zwischen +Kapital und Arbeit, und zwar insofern, als die neuere Entwicklung der +Wirtschaftstätigkeit das Kapital, d. h. allen Besitz, mehr und mehr aus +einer dem Verbrauch dienenden Vermögensansammlung zu einem +unentbehrlichen Faktor aller produktiven Arbeit und damit die gesamte +Arbeitstätigkeit vom Besitz abhängig gemacht hat. Ich habe dann aber +weiter gezeigt, daß die gegenwärtigen nachteiligen Wirkungen dieses +Verhältnisses nicht begründet sind in seinem Charakter selbst, d. h. in +der erwähnten Abhängigkeit der Arbeit und auch nicht in dem persönlichen +Eigentum am Kapital, also der privatkapitalistischen Produktion, und daß +sie sogar nicht einmal eine notwendige Folge der sehr ungleichmäßigen +Besitzverteilung sind, sondern ausschließlich entstehen durch das +Zusammentreffen dieser ungleichen Verteilung des Besitzes mit einer +privaten _Zins_wirtschaft. Der Weg zur Beseitigung der aus _dieser_ +Quelle stammenden Übel erschien nun als innerhalb der bestehenden +Staats- und Gesellschaftseinrichtungen gegeben darin: der Staat besinne +sich darauf, daß er selbst der eigentliche rechtmäßige Nutznießer des +gesamten Nationalvermögens hinsichtlich alles reinen Zinsertrags sei und +hierin seine eigene selbständige Einnahme habe, die er in Form der +Vermögensteuer nur einzuziehen brauche, um aus dieser Quelle, statt aus +direkten oder indirekten Abzügen vom Arbeitsertrag seiner Bürger, seine +Bedürfnisse zu bestreiten und zugleich die gesamte Arbeitstätigkeit des +Volkes von allem Druck durch Wirkungen der ungleichen Besitzverteilung +zu entlasten. + +Der Fortgang meiner politischen Betrachtung führt mich heute auf die +Erörterung einer zweiten Quelle von sozialen Übeln, welche ihrem Wesen +nach durchaus unabhängig ist von dem Verhältnis zwischen Besitz und +Arbeit und ausschließlich in dem Verhältnis verschiedener Klassen der +Arbeitstätigen zueinander beruht. + +Derselbe Zug der Wirtschaftsentwicklung, welcher den Ertrag +vorangegangener Arbeit als Kapital zu einem wesentlichen Faktor aller +nachfolgenden Arbeit machte, hat gleichzeitig auch die Form dieser +Arbeitstätigkeit der Völker durchgreifend verändert und innerhalb der +Gesamtheit der Arbeitstätigen durch Teilung der Funktionen den +Klassenunterschied zwischen selbständiger und unselbständiger Arbeit, +oder von Unternehmer und Arbeiter schlechthin, eingeführt. Beides, diese +Scheidung der Funktionen und jene Bewertung von Besitz und Vermögen als +Arbeitswerkzeug, ist ganz gleichzeitig und in innerem notwendigen +Zusammenhang entstanden; erst in dieser Scheidung und vermöge derselben +gewinnt der Besitz, seine Bedeutung als Kapital. + +Vor 200 Jahren war alle wirtschaftliche Tätigkeit noch ganz und vor 100 +Jahren noch fast ganz freie, selbständige Einzelarbeit, für alle von +wesentlich gleichem Charakter, nur verschieden nach der Natur des +Arbeitsgegenstandes. Ausgenommen hiervon waren nur der Landbau in +denjenigen Bezirken, in welchen das Recht des Eroberers gegenüber den +Besiegten noch fortwirkte, oder ausnahmsweise besondere +Rechtseinrichtungen dauernde Abhängigkeit einzelner von anderen +herbeigeführt hatten, im übrigen aber nur ganz vereinzelte Gewerke, wie +z. B. die Gewinnung und Vorbearbeitung der Metalle und anderer +Rohprodukte, die Schiffahrt u. a., bei denen die Unzulänglichkeit der +physischen Kraft der einzelnen frühzeitig ein genossenschaftliches +Zusammenarbeiten vieler angebahnt hatte. Das typische Bild jener +ursprünglichen Arbeitsform ist der alte Handwerksmeister, der mit +Lehrling und Gesellen als Gliedern seines Hausstandes, in der Wohnung +der Familie als Arbeitsstätte, und ohne anderes Betriebskapital als sein +Werkzeug, sein Erzeugnis vom ersten bis zum letzten vollendete und +wirtschaftlich wie persönlich in keiner andern Beziehung oder +Abhängigkeit stand als zu seinesgleichen. Zwar gab es auch bei dieser +Arbeitsform unselbständige Arbeiter; diese, die Lehrlinge und Gesellen, +standen aber dem Meister nicht als eine andere Klasse von Arbeitern +gegenüber, ihre Unselbständigkeit war vielmehr nur die Vorstufe und +Vorbereitung zu späterer Selbständigkeit, die der Regel nach auch alle +erreichten; und ihre zeitweilige Abhängigkeit war dem Wesen nach nur die +Botmäßigkeit des Lernenden gegen den Lehrmeister und die Unterordnung +des Hausgenossen unter das Familienhaupt, also nicht sowohl +wirtschaftlicher als vielmehr sittlicher Art. + +Auch gegenwärtig ist dieser Typus des alten Handwerksmeisters im Gewerbe +und das ihm Entsprechende in Landbau, Handel und Verkehrswesen noch +überall vertreten, wo Kleingewerbe irgend einer Art sich erhalten hat. +Überall aber sehen wir auch diese Form der wirtschaftlichen Arbeit +zurückgedrängt und deutlich in fortdauerndem Zurückweichen begriffen vor +einer ganz andern, neuen Arbeitsform, gemäß welcher je eine größere oder +kleinere Anzahl von Personen, jedenfalls immer ihrer viel mehr, als +jemals in ihrem Gewerke selbständige Meister werden könnten, als dauernd +unselbständige Arbeiter im Dienst von Unternehmern tätig sind -- in +besonderen Arbeitsstätten getrennt von ihren Familien, mit weitgehender +Teilung der verschiedenen technischen Verrichtungen für jedes einzelne +Arbeitserzeugnis und unter Benutzung elementarer Kraft, sowie wertvoller +Maschinen, großer Gebäude und sonstiger Einrichtungen, welche durch +vorangegangene Arbeit anderer beschafft sind. Die Tätigkeit dieser +Unselbständigen richtet sich bei den einzelnen nicht mehr auf Erzeugung +eines in sich fertigen Ganzen, sondern nur auf Herstellung von +Teilstücken, welche nachher von andern Unselbständigen zum Ganzen +zusammengefügt werden -- alles nicht nach eigenen Intentionen, sondern +nach Plan und Vorschrift des Unternehmers, der allein eine wirkliche +Initiative behält, Ziel und Verfahren der Arbeit bestimmt. Dabei +gesellen sich aber zur physischen Leistung und zur technischen +Fertigkeit der Arbeiter ganz neue Kräfte, welche teils der Unternehmer +persönlich stellt, teils durch andere heranbringt, die gleichfalls als +Unselbständige in seinem Dienst stehen. Es sind die geistigen Kräfte der +Organisation, welche nicht nur die Gliederung und das richtige +Zusammenwirken der einzelnen Arbeitsverrichtungen fortgesetzt ordnen und +regeln, sondern zugleich immer neue Antriebe schaffen, neue Aufgaben +wirtschaftlicher und technischer Art aufwerfen, neue Wege ersinnen und +endlich auch noch die Funktionen des Kaufmanns der Gewerkstätigkeit des +Ganzen einverleiben. -- Also die gemeinsame organisierte Arbeit vieler +gegenüber der Einzelarbeit des alten Kleingewerbes. + +Man braucht nur beides in seiner Eigenart klar sich vorzustellen, um +auch sofort zu wissen, _warum_ das Kleingewerbe von dem Großbetrieb +zurückgedrängt ist und vor ihm immer weiter zurückweichen muß. Nicht der +Vorteil der Größe an sich macht es; der rein ökonomische Gewinn +verminderter Unkosten bei größerem Betriebsumfang ist durchaus die +Nebensache. Die Organisation ist es, welche die weit größere, durch +nichts anderes zu ersetzende Überlegenheit verleiht, indem sie gänzlich +verschiedene Kräfte, die nie in einer Person vereinigt sein können, die +vielmehr von ganz verschiedenen Personen mit verschiedenen Fähigkeiten +und verschiedener Ausbildung getragen werden, in solcher Art zum +Zusammenwirken bringt, daß sie sich gegenseitig ergänzen und dadurch den +wirtschaftlichen Effekt riesenhaft gesteigerter Körperkraft und +geistiger Potenz hervorbringen. -- Zugleich wird auch ersichtlich, daß +nicht das Kapital die kapitalistische Produktion geschaffen, sondern +umgekehrt die fortschreitende Einbürgerung des organisierten +Zusammenarbeitens vieler dem Besitz und Vermögen die Bedeutung von +Kapital als Arbeitsfaktor überhaupt erst verliehen hat. Die +Dampfmaschine, als Werkzeug einzelner gedacht, ist das nutzloseste Ding +von der Welt, viel weniger wert als der einfache Hammer; erst als +Werkzeug der gemeinsamen Arbeit vieler verzehnfacht sie deren +Körperkräfte. Ehe irgend welche Maschinen für die Arbeit Wert gewinnen +konnten, mußte schon Organisation da sein. Die kapitalistische +Produktion ist durchaus nichts anderes als die organisierte Produktion +-- und umgekehrt. + + * * * * * + +Die Veränderungen, welche die fortschreitende Ausbreitung der neuen +Produktionsform bisher im Volksleben hervorgebracht hat und immer weiter +hervorzubringen in sichere Aussicht stellt, sind zum Teil durchaus +unerfreulicher Art. Das wichtigste ethische Moment in aller Arbeit, die +Freude am Schaffen selbst, die daraus entspringt, daß man seine Arbeit +wachsen und allmählich ein Ganzes werden sieht, ist dem unselbständigen +Arbeiter infolge der Arbeitsteilung stark verkümmert. Nicht mehr +lebendige Anschauung, nur verstandesmäßige Überlegung kann ihm noch zum +Bewußtsein bringen, daß auch er an einem Ganzen arbeitet, welches, von +anderen vollendet, einen wirklichen Wert haben wird. Aus einer Quelle +unmittelbarer Lebensfreude wird also für sehr viele die Arbeit zur +pflichtmäßigen Erfüllung eines Arbeitsvertrags gemacht. Dazu kommt noch +der Verlust der wohltätigen Anregungen, welche die Möglichkeit eigener +Initiative gewährt, und das Gefühl persönlicher Unfreiheit aus der +strengen zeitlichen Gebundenheit der Arbeit und aus der notwendigen +Unterordnung unter andere Personen, welche die Arbeit zu leiten haben. +Die Arbeitsteilung hat aber auch noch unbestreitbare direkte Nachteile, +oder doch Gefahren, im Gefolge. Die größere Einförmigkeit der Arbeit der +einzelnen, der Mangel öfteren Wechsels der Verrichtungen, macht die +Tätigkeit viel ermüdender, und kann sie, zumal wenn noch die sehr +gesteigerte Anspannung der Aufmerksamkeit bei der Arbeit mit Maschinen +hinzukommt, zu einer Ursache geistiger Abstumpfung machen. Die +Einseitigkeit der Beschäftigung aber, welche für lange Zeit immer +dieselben Organe in Anspruch nimmt, ist geeignet, offensichtliche +Nachteile für das körperliche Wohl hervorzubringen. + +Auf der anderen Seite ist jedoch gerade die Arbeitsteilung, nicht nur +hinsichtlich der ganz ungleichartigen Funktionen geistiger und +körperlicher Tätigkeit, sondern auch innerhalb des Gebietes der rein +technischen Verrichtungen, der wichtigste Hebel wirtschaftlichen +Fortschritts in aller gewerblichen Tätigkeit. Denn die Beschränkung des +Erlernens und der Übung auf einen engeren Kreis von Verrichtungen +steigert für _diese_ Verrichtungen Fertigkeit und Geschicklichkeit in +hohem Maße. Zehn einseitig geschulte Personen, die sich in ihrer Arbeit +gegenseitig gut ergänzen, leisten nicht nur viel mehr, sondern auch viel +besseres als zehn andere, sonst gleiche, die vielseitiger ausgebildet +und geübt sind, wofern der Gegenstand sehr verschiedenartige +Verrichtungen erfordert. -- Die Alten unter meinen Arbeitsgenossen -- +von denen ich einige in dieser Versammlung sehe -- erinnern sich noch +der Zeit, da in unserem Betrieb die Arbeitsteilung nur bis zur Scheidung +der technisch gänzlich ungleichartigen Arbeiten fortgeschritten war. Sie +wissen, wieviel erfreulicher damals, vor 30 und auch vor 20 Jahren, ihre +Arbeit für sie alle noch war, als ihrer zwei, oder höchstens drei, +zusammenwirkend ein kunstvolles Instrument aus den rohen Metall- und +Glasstücken heraus bis zur letzten Vollendung fertig zu machen gewohnt +waren. Sie können aber auch bezeugen, daß was sie auf diese Art mit +allem Bemühen zustande brachten, doch nicht entfernt dasjenige +erreichen konnte, was heute durch Zusammenarbeiten von zehn oder noch +mehreren viel leichter erreicht wird. Die technische Arbeitsteilung +steigert also nicht nur quantitativ die Leistungsfähigkeit der Arbeit, +sondern sie erhöht auch das qualitative Niveau der Leistung. +Veranschlagt man hierzu nun noch die Bedeutung, welche die Teilung der +physischen und der geistigen Funktionen in der organisierten +wirtschaftlichen Arbeit dadurch gewinnt, daß sie eine ständige, +geregelte Mitwirkung besonders geschulter technischer und +kaufmännischer, geeignetenfalls auch wissenschaftlicher Kräfte +herbeiführt; und rechnet man endlich noch hinzu den unmittelbar +ersichtlichen Vorteil, den die Organisation hat in der möglichen und +tatsächlichen Benutzung des Kapitals als Arbeitsmittel, so kann kein +Zweifel daran bleiben, daß die neue Arbeitsform einen ganz +außerordentlichen Fortschritt in der Wirtschaftstätigkeit der Völker +eingeleitet hat und weiterzuführen berufen ist. + + * * * * * + +Damit ist aber auch gesagt, daß die der neuen Wirtschaftsform +charakteristische Scheidung der Arbeitstätigen in Selbständige und +Unselbständige ein notwendiges Attribut der Wirtschaftsordnung geworden +ist. Diese könnte solche Personen, welche zwar selbst nicht unmittelbar +an der physischen Arbeit sich beteiligen, aber die gemeinschaftliche +Arbeit vieler organisieren und leiten und dazu sich fähig gemacht haben, +durchaus nicht mehr entbehren. Das Unternehmertum in _diesem_ Sinn ist +also eine ganz notwendige Institution des Wirtschaftssystems geworden. +Und da der Natur der Sache nach nur relativ wenige jene besonderen +Funktionen ausüben können, die weitaus große Mehrzahl immer zu den +Organisierten und Geleiteten, d. h. den Unselbständigen gehören muß, so +besteht nun die _soziale_ Wirkung der organisierten Arbeit, in dem Maße, +als diese sich mehr ausbreitet, in der Scheidung des ganzen Volkes +hinsichtlich der Arbeitstätigkeit in zwei _Klassen_, von ganz +verschiedenen Funktionen, dementsprechend verschiedenen Rechten und +Pflichten, und demgemäß notwendig verschiedenen Interessen, und zwar mit +der Nebenbestimmung: kleine Minderheit gegen große Mehrheit -- Was viele +Jahrhunderte lang die festeste Grundlage, der eigentliche Kern des +Volkstums gewesen ist, der wirtschaftlich selbständige und persönlich +unabhängige Bürger- und Bauernstand, muß in dem Maße verschwinden, als +das Kleingewerbe in Industrie, Handel und Landbau zurückgedrängt wird, +soweit nicht etwa auf einzelnen Wirtschaftsgebieten, z. B. im Landbau, +der Übergang der Kleinen zur gemeinschaftlichen, organisierten Arbeit +auf dem Wege der Genossenschaftsbildung zwischen Gleichberechtigten sich +vollziehen mag. + +Jene Klassen- und Interessenscheidung innerhalb der Gesamtheit der +Arbeitstätigen ist aber so sehr im Wesen der neuen Arbeitsform +begründet, daß selbst die radikalste Umwälzung unserer Staats- und +Gesellschaftsordnung sie nicht aufheben könnte, außer mittels +vollständiger Rückbildung aller Wirtschaftstätigkeit zur alten +Einzelwirtschaft. Denn jener Gegensatz innerhalb der organisierten +Arbeitstätigkeit ist seinem Wesen nach ganz unabhängig davon, ob der +eine Teil das Kapital besitzt oder nur verwaltet und ob dieser unter dem +Namen von Privatunternehmern oder Staatsbeamten fungiert. Er hat also +gar nichts zu tun mit der _privat_-kapitalistischen Produktion, sondern +nur mit der kapitalistischen, d. h. der organisierten Produktion. Auch +im »Zukunftsstaat« würden zum Schiffbau nicht nur geschickte Zimmerleute +ausreichen und im Maschinenbau selbst die tüchtigsten Schmiede nicht +zugleich die Ingenieure und Disponenten sein können. Auch der +Zukunftsstaat also vermöchte den Gegensatz der Interessen, welcher aus +der notwendigen Verschiedenheit der Funktionen und der Befugnisse +entspringt, nicht aufzuheben; er könnte nur durch vernünftige +Rechtseinrichtungen seine Wirkungen regeln -- was der heutige Staat aber +gleichfalls kann, wenn er will. + + * * * * * + +In dem vorher charakterisierten Gegensatz: Unternehmer und Arbeiter, +liegt aber auch der einzige wirkliche _Klassen_gegensatz, d. h. +Interessengegensatz zwischen bestimmten Personenklassen, den unter dem +wirtschaftlichen Gesichtspunkt unsere Gesellschaftsordnung einschließt. +Der Gegensatz von Kapital und Arbeit begründet an sich einen solchen +nicht. Denn er ist seinem Wesen nach ein ganz unpersönlicher Gegensatz +zwischen den beiden Wirtschaftsfaktoren, Besitz und Arbeitstätigkeit, +und stellt nur die Interessen der Gesamtheit aller Arbeitstätigen denen +der Gesamtheit aller Besitzenden gegenüber. Diese Gesamtheiten aber +entsprechen keineswegs bestimmten abgegrenzten Klassen. Denn beide +Begriffssphären überdecken sich zu einem großen Teil und nur an der +Peripherie entstehen da, wo sie ganz aussereinander liegen, +gegensätzliche Gruppen, einerseits von solchen, die nichts besitzen und +viel arbeiten, anderseits von solchen, die viel besitzen und nichts +arbeiten, wirtschaftlich. Alle dagegen, die mit ihrem Besitz, sei er ein +kleiner Acker oder ein großes Vermögen, selbst wirtschaften, sind +Kapitalisten im richtigen Sinn nur insoweit, als ihr Wirtschaftsertrag +auch die Quote reinen Zinses mit enthält, die ihnen im Schlaf zufließen +würde, wenn sie andere mit ihrem Besitz wirtschaften ließen; +hinsichtlich alles dessen, was sie mehr als diesen Zins erzielen, sind +sie aber Arbeitstätige. Hiervon sind selbst die Aktionäre der +Aktiengesellschaften nicht ausgeschlossen, insoweit ihre Dividenden über +den reinen hypothekenmäßigen Kapitalzins hinaus noch Unternehmergewinn +einschließen. Denn letzterer beruht auf einer Arbeitstätigkeit des +Unternehmers, und es macht dabei keinen Unterschied, daß jene solche +Arbeitstätigkeit nicht selbst, sondern durch Mandatare ausüben. -- Auf +der ganz unpersönlichen Natur des Gegensatzes: Kapital und Arbeit, +beruht es auch, daß die Wirkungen, die an diesen Gegensatz sich knüpfen +-- und damit die wirtschaftlichen Wirkungen des Unterschiedes von arm +und reich -- aufgehoben werden können durch Maßregeln, welche das +wirtschaftliche Verhältnis des einzelnen zum einzelnen völlig unberührt +lassen -- wie ich im ersten Teil meines Referats ausgeführt habe. + +Demgegenüber begründet aber der Unterschied in den persönlichen +Funktionen und Rechten, der in aller organisierten Arbeit zwischen +Unternehmer und unselbständigem Arbeiter gegeben ist, einen wirklichen +Klassenunterschied, weil er innerhalb der Gesamtheit der Arbeitstätigen +wirtschaftliche und soziale Interessen bestimmter Personenklassen in +unvermeidlichen Gegensatz stellt. Dieser Gegensatz aber ist seinem Wesen +nach wieder ganz unabhängig von dem zwischen Kapital und Arbeit, nur +ganz äußerlich fällt er öfters mit ihm zusammen. Denn der Pächter, der +ein erpachtetes Gut bewirtschaftet, oder der Industrielle, der +vorwiegend mit fremdem Geld arbeitet, ebenso auch die Betriebsleiter in +irgend welchen wirtschaftlichen Unternehmungen, die, wie z. B. die +Direktoren der Aktiengesellschaften oder die leitenden Beamten der +Staatsbetriebe, nur als Mandatare der Kapitalbesitzer fungieren, stehen +als Arbeitstätige dem Kapital genau so _gegenüber_, wie ihre Arbeiter, +weil sie ja den Zins nicht bekommen, den das Kapital verlangt, sondern +mit den Arbeitern zusammen ihn aufzubringen helfen müssen; trotzdem aber +stehen auch sie als Unternehmer zu den unselbständigen Arbeitern in +deutlichem Klassengegensatz hinsichtlich persönlicher und +wirtschaftlicher Interessen. Und wenn nun in vielen Fällen Kapitalist +und Unternehmer in einer Person zusammentrifft, wie z. B. beim +Gutsherrn, der sein Land selbst bewirtschaftet, oder beim Industriellen, +der nur mit eigenem Vermögen arbeitet, so ist auch in diesen Fällen der +_Klassen_gegensatz nicht zu suchen in dem Verhältnis des Kapitalisten +zum Arbeiter, sondern nur in dem des Unternehmers zum unselbständigen +Arbeiter. + +Obwohl ich diese Unterscheidungen nur zum Hausgebrauch mir zurechtgelegt +habe, zur eigenen Orientierung in den verwickelten Erscheinungen meines +Beobachtungskreises, muß ich hier doch ausdrücklich auf sie hinweisen, +um die Gesichtspunkte meiner Ausführungen genügend erkennbar zu machen. +-- Die Sozialdemokratie beurteilt das Verhältnis von Kapital und Arbeit +(von anderen Parteien ist nicht zu reden, weil sie es gar nicht +beurteilen) von dem ganz einseitigen Standpunkt des Klasseninteresses +der Arbeiter im engeren Sinn und sie kommt so dazu, den unpersönlichen +Interessengegensatz von Kapital und Arbeit zu einem persönlichen +Klassengegensatz zwischen Kapital_isten_ und Arbeit_ern_ zu stempeln -- +in welchen sie nun die heterogensten Dinge hineinpackt, alles unter der +ganz äußerlichen Rücksicht, daß dadurch dem Arbeitsertrag der +eigentlichen Arbeiter Abbruch getan wird. Sie verdunkelt sich dabei +vollkommen die Ursachen der Übel, die sie beseitigen will, und versperrt +sich im besondern die Erkenntnis, daß es _zwei_ ganz verschiedene +Stellen sind, an welchen der wirtschaftlich-soziale Schuh drückt -- zwei +Stellen, die, zwar äußerlich dicht nebeneinander, doch auf ganz +verschiedene Art krank sind und durchaus verschiedene Heilmittel +erfordern, keineswegs mit einem Universalmittel kuriert werden können. + +Aus vorhin gesagtem entnehmen Sie schon, daß meine Ansicht dahin geht: +es werde die organisierte Arbeit mehr und mehr zur Herrschaft über das +ganze Wirtschaftsgebiet gelangen und also zuletzt das _ganze_ Volk in +die vorher besprochene Scheidung zwischen selbständiger und +unselbständiger Arbeit hineinziehen, soweit nicht etwa in einzelnen +Kreisen der Wirtschaftstätigkeit -- wie es für den Kleinbetrieb des +Landbaues wohl denkbar scheint -- der Übergang zur organisierten Arbeit +ohne völliges Aufgeben der Selbständigkeit der einzelnen möglich ist. + +Nun gibt es allerdings noch manche, sogar noch Parteien, welche glauben +oder doch zu glauben vorgeben, es könne dieser Entwicklungsprozeß zum +Stillstand, gebracht, vielleicht sogar dem Kleingewerbe aller Art ein +Teil des jetzt verloren gegangenen Terrains zurückerobert werden. Ich +sehe aber in dieser Meinung, da wo sie aufrichtig gehegt wird, die +denkbar größte und auch schädlichste Illusion, zu welcher die Täuschung +über die wahren Ursachen einer wirtschaftlichen Erscheinung nur immer +führen könnte. Wer aber die erwähnte Umwandlung der Arbeitsform auf +einem einzelnen Arbeitsgebiet mit erlebt und persönlich mit äußerstem +Widerstreben ihrem Fortgang hat folgen müssen, für den kommt zur +verstandesmäßigen Erkenntnis ihrer Notwendigkeit und Unwiderstehlichkeit +auch noch die subjektive Gewißheit, daß sie zum Stillstand bringen zu +wollen das gleiche besagt, wie ein Versuch, die Flutwelle im Ozean +aufzuhalten. Man mag menschlich alle Teilnahme haben für die, welche im +Kampf zweier Wirtschaftsformen zwischen Hammer und Amboß geraten sind; +dieses kann aber die Überzeugung nicht ändern, daß alle Versuche, für +das Kleingewerbe noch etwas zu retten -- nicht nur die kleinen und die +großen Kniffe, wie Schikanieren von Konsumvereinen, Zünftlerei, +Judenhetze u. a. m., sondern leider auch die an sich verständigen und +ehrenwerten Bestrebungen zur innern Hebung des Handwerks -- doch nichts +weiter mehr sind als: Maßnahmen zur Verlangsamung eines Todeskampfes. +Die Zukunft gehört allein der organisierten Arbeit, und zwar auf allen +Gebieten wirtschaftlicher Tätigkeit, Handel und Landbau nicht +ausgeschlossen. In 30 oder 40 Jahren wird vom eigentlichen Handwerk +gewiß nichts mehr übrig sein als kleine Inseln solcher Arbeitstätigkeit, +die entweder auf ganz individueller Kunst beruht oder ganz individuellen +Bedürfnissen dienen will und aus dem einen oder dem anderen Grund immer +Einzelarbeit bleiben muß. + +An diesem Urteil können auch Erwartungen mich nicht irre machen, die +neuerdings von sehr beachtenswerter Seite ausgesprochen wurden im +Hinblick auf die Hilfe, welche das Kleingewerbe von der erleichterten +Benutzung der Naturkräfte infolge der raschen Fortschritte der +elektrischen Kraftverteilung sehr bald zu hoffen haben werde. Die +Berechtigung solcher Erwartungen an sich durchaus zugegeben, wird diese +Hilfe doch nicht der Erhaltung und Ausbreitung des eigentlichen +Handwerks zugute kommen, sondern nur dem Übergang vieler vom Handwerk +zum Klein-Unternehmertum und der Konkurrenzfähigkeit des letzteren +gegenüber der Großindustrie. Die Verwendung von elementarer Kraft führt +überall, wo sie überhaupt einen Vorteil bringt, aus der handwerksmäßigen +Arbeit heraus und drängt zur organisierten Arbeit, sei es auch in +kleinerem Maßstab. Wie wichtig es nun in mehreren Beziehungen sein mag, +daß auch kleine Unternehmungen, die nur 10 oder 20 Personen vereinigen, +neben den großen, in denen Hunderte tätig sind, noch existenzfähig seien +und daß innerhalb des Unternehmertums noch eine Konkurrenz unter vielen, +kleinen und großen, möglich bleibe, so gering ist die soziale Bedeutung +dessen in bezug auf die Hauptsache, die zunehmende Scheidung aller +Arbeitstätigkeit in selbständige und unselbständige. Denn daß durch die +Möglichkeit kleiner Betriebe eine etwas größere Zahl von Personen als es +sonst sein könnte noch selbständig erhalten wird, ändert nichts daran, +daß die Zahl dieser Selbständigen schließlich doch nur ein ganz kleiner +Bruchteil der Gesamtzahl aller Arbeitstätigen bleiben kann. + +Ist man aber zu dem Einsehen gelangt, daß das Alte unabänderlich +verloren ist und ein Neues notwendigerweise an seine Stelle treten muß, +so gilt kein Sträuben und kein Lamentieren mehr, sondern nur die +besonnene Erwägung: wie die Verluste zu ersetzen, die Nachteile des +Neuen unschädlich zu machen, seine Vorzüge aber voll zur Geltung zu +bringen seien. + +Wie meine vorherige Gegenüberstellung zeigte, ist der Verlust in der Tat +sehr groß, zumal in Hinsicht auf die ethischen Faktoren menschlicher +Tätigkeit, also auf ideale Güter des Lebens -- wofern man diese nicht +nur bei dem bevorzugten Teil, sondern auch bei dem zurückgesetzten sehen +will. Aber noch viel größer ist der Gewinn, den das Neue -- und zwar +keineswegs nur nach der materiellen Seite hin -- erbracht hat und noch +weiter zu erbringen in Aussicht stellt, und der Überschuß ist groß +genug, um alle Güter, die mit dem Alten verloren gegangen sind, durch +entsprechende Güter vollwertig zu ersetzen -- wenn man es nur darauf +anlegen will. + + * * * * * + +Nach den Erfahrungen dieses ganzen Jahrhunderts in allen den Ländern, +die von der Umwandlung der Arbeitsform schon ergriffen wurden, kommt +aber diese günstige Bilanz, sofern sie nicht nur für einzelne oder für +einzelne Klassen, sondern für die ganzen Völker einen wohltätigen +Überschuß ergeben soll, nicht von selbst zustande -- etwa als die +natürliche Resultante aus dem Wettstreit zwischen allen Einzel-Egoismen, +wie die alte Nationalökonomie vermeinte. Angesichts der offenkundigen +Wirkungen des ungezügelten Industrialismus in allen Ländern ist darüber +kein Wort mehr zu verlieren. Und es wäre doch auch allzu merkwürdig, +wenn bloße Triebkräfte des Eigennutzes, weil sie zwischen +Gleich-Mächtigen ein notdürftiges Gleichgewicht zu erhalten ausreichen +mögen, dasselbe Resultat auch ergeben hätten oder ergeben könnten in +einem Interessenstreit, bei welchem der eine Teil von vornherein alle +Attribute wirtschaftlicher Übermacht auf seiner Seite hatte. Nur der +Staat, als Vertreter und Organ der Interessen der Gemeinschaft gegenüber +denen aller einzelnen und aller Klassen, kann in seiner _Rechtsordnung_ +die Garantien dafür schaffen, daß auch in dem wirtschaftlichen Streit +zwischen Starken und Schwachen die Resultante noch dem Gemeinwohl diene. +Gegenüber einer Veränderung der Volkswirtschaft, welche mehr und mehr +darauf hindrängt, neun Zehntel des ganzen Volkes in persönliche und +wirtschaftliche Abhängigkeit von der übrigbleibenden kleinen Minderheit +zu setzen, kann dem Staat auch keine wichtigere Aufgabe zugewiesen +werden als die, seine _Rechtseinrichtungen_ in bezug auf dieses neue +Verhältnis so auszubauen, daß aus ihm keine das Volk zerstörende Wirkung +entspringen könne. Das Ziel aber, welches hier aller Staatskunst gesetzt +ist, steht klar vor Augen: es muß sich darum handeln, denjenigen Stand, +der als Nachfolger des Handwerkerstandes und bald als dessen einziger +Erbe die körperliche Arbeit in der Wirtschaftstätigkeit der Nation zu +leisten hat, _auf ein solches wirtschaftliches Niveau und auf solche +Rechtslage zu erheben_, daß er, trotz der Unselbständigkeit der +einzelnen bei ihrer Arbeit, die feste, gesunde Grundlage des Volkslebens +an _Stelle des alten Handwerks_ zu bilden vermöge. + +Bis heute ist in dieser Richtung überall noch sehr wenig geschehen, -- +kaum mehr als die ersten Schritte, deren Hauptwert auch einstweilen noch +darin besteht, daß sie die grundsätzliche Anerkennung einer sozialen +Aufgabe des Staates ausdrücken. Und wenn auch Deutschland auf diesem +Gebiet anderen Ländern zurzeit in einigen Punkten sogar um ein geringes +voraus ist, so liegt doch auch hier im großen und ganzen noch der +Zustand vor, daß die Rechtsbildung und die Rechtseinrichtungen hinter +der Entwicklung der tatsächlichen Verhältnisse _gänzlich zurückgeblieben +sind_. In den wichtigsten Punkten steht das neue Verhältnis zwischen +selbständiger und unselbständiger Arbeit noch unter Rechtsanschauungen, +die zum ausschließlichen Vorteil des einen Teiles dem alten Verhältnis +zwischen Meister und Gesellen, wenn nicht gar dem zwischen Hausherrn und +Dienstboten, ganz äußerlich abgeguckt sind und auf die total veränderte +Sachlage passen wie die Faust aufs Auge -- im übrigen aber ist alles +noch reines, ungestörtes Faustrecht. + + * * * * * + +Die bürgerlichen Parteien haben meist in einer geflissentlich +antisozialen Auffassung des Staates und der Staatsaufgaben die richtige +und einzige Waffe zur Bekämpfung der Sozialdemokratie zu finden +vermeint. Diese Auffassung, welche allen tatsächlichen Erscheinungen zum +Trotz, daran festhält, die Vergesellschaftung der Menschen im Staat +durchaus unter dem Bild des Sandhaufens betrachten zu wollen, in welchem +die Quarzkörner auf- und nebeneinander liegend nur durch die +mechanischen Vorgänge von Druck und Reibung in Wechselbeziehung stehen, +hat im besondern die Freisinnigen Parteien dazu geführt, alle +Einmischung des Staates in die wirtschaftlichen Angelegenheiten nicht +sowohl unter dem Gesichtspunkt der Ausübung notwendiger +organisatorischer Funktionen anzusehen, als vielmehr unter dem einer +Erweiterung der Polizeibefugnisse des Staates, welcher gegenüber die +Freiheit der Quarzkörner, sich nach Belieben drücken und reiben zu +können, im Namen bürgerlicher Freiheit zu wahren sei. In jüngster Zeit +hat aber, wie wir aus vielen Anzeichen wissen, auch in diesen Kreisen +die Ansicht, daß es doch nicht ganz so sei, mehr und mehr Boden +gewonnen, und von vielen Seiten her wird jetzt innerhalb der +Freisinnigen Volkspartei die Aufstellung eines positiven Programms für +die Mitarbeit zur besseren Regelung der wirtschaftlichen Verhältnisse +angeregt. Auch die Thesen von Max Hirsch, die in unserem Kreise schon +besprochen wurden, geben dieser Auffassung Ausdruck und stellen für +diesen Zweck mehrere konkrete Programmpunkte hin. Wir unserseits sind +mit allen diesen Punkten sachlich einverstanden und meinen nur, soweit +es sich um einzelnes handeln soll, es müßten ihrer noch mehrere sein. +Viel wichtiger aber als alle Einzelforderungen scheint mir zurzeit, daß +die Freisinnige Volkspartei für ihre Stellungnahme zu den +wirtschaftlichen Fragen ein _allgemeines_ Programm annehme, in welchem +ein deutlicher Gesichtspunkt für die Beurteilung alles einzelnen +enthalten ist und welches den Rahmen gibt, innerhalb dessen konkrete +Forderungen mehr und mehr auszugestalten sind. + +In diesem Sinne schlage ich Ihnen vor, daß wir, einstweilen ohne +Erörterung ganz spezieller Punkte, zur Aufnahme in das Parteiprogramm +der Freisinnigen Volkspartei das Folgende, als allgemeine Forderung an +die Gesetzgebung des Reichs, empfehlen: + + Fortbildung der Reichsgewerbeordnung und der Arbeiterschutzgesetze + zu einem wirklichen _Arbeiter- und Unternehmerrecht_, welches das + Verhältnis zwischen selbständiger und unselbständiger Arbeit auf + allen Gebieten der Wirtschaftstätigkeit unter Gesichtspunkten + öffentlichen Rechts regelt -- nach der persönlichen Seite hin den + unselbständigen Arbeiter sichert gegen den Mißbrauch seiner + Abhängigkeit zur Beschränkung seiner persönlichen und bürgerlichen + Freiheit -- nach der wirtschaftlichen Seite hin jede dem Gemeinwohl + schädliche Ausnutzung der Volkskraft verhindert und im besondern + den Unternehmergewinn haftbar macht für Erfüllung sozialer + Pflichten, die aus dem wirtschaftlichen Verhältnis von Unternehmer + und Arbeiter sich ergeben. + +Indem ich zur weiteren Rechtfertigung dieses Verlangens übergehe, komme +ich natürlich auf mancherlei einzelne Forderungen zu sprechen, die darin +begriffen sein müssen. Es geschieht dieses aber wesentlich nur im Sinne +von Erläuterung und Exemplifikation, keineswegs mit dem Anspruch, dabei +solche Einzelforderungen für den Ausbau des allgemeinen Programms schon +zu formulieren. + + * * * * * + +Ich betrachte zunächst die persönliche Seite des Verhältnisses zwischen +Unternehmer und Arbeiter. + +Selbstverständlich legen die Anforderungen aller organisierten Arbeit +dem einen Teil in bezug auf alles, was seine Arbeitstätigkeit betrifft, +eine weitgehende Unterordnung unter den andern, zur Organisation und +Leitung berufenen Teil oder dessen Organe auf und mancherlei +Einschränkungen individueller Freiheit, die das geordnete +Zusammenarbeiten vieler, zumal in großen Betrieben, unerläßlich macht. +Hiervon abgesehen, muß aber jede unbefangene Erwägung zu dem Schluß +führen: daß dieses Verhältnis, soweit der einzelne dem einzelnen +gegenübersteht, ein rein bürgerliches Vertragsverhältnis geworden ist, +in welchem Leistung und Gegenleistung völlig sich decken und keinerlei +Rest zwischen sich lassen, der durch etwas anderes als durch Arbeit oder +Bezahlung ausgeglichen werden müßte -- also seitens des Arbeiters etwa +durch persönliche Dankbarkeit, Unterordnung oder Rücksichtnahme +außerhalb seiner Arbeitstätigkeit. + +In weiten Kreisen der oberen Stände -- in Deutschland wenigstens -- +steht dieser Auffassung eine ganz andere Meinung noch entgegen, die +jenes Verhältnis unter dem Schild: Arbeit_geber_ zu Arbeit_nehmer_, oder +unter dem noch deutlicheren Namen »Brotherr« für den ersteren, +interpretieren will als Quelle von weiteren Rechten und Ansprüchen +zugunsten der Unternehmer und aus dieser ableitet eine persönliche +Verpflichtung der Arbeiter zu Gehorsam und Botmäßigkeit in _allen_ +Angelegenheiten, namentlich auch hinsichtlich ihrer Betätigung +bürgerlicher Rechte. -- Es klingt ja so vernünftig zu sagen: »geben« ist +doch mehr als »nehmen«, d. h. sich geben lassen. Die Arbeiter müssen +also doch denen dankbar sein, die so wohlwollend sind, ihnen +Arbeitsgelegenheit zu geben -- sie müssen ja sonst hungern -- und sie +dürfen doch nicht so schnöde sein, ihre Arbeitgeber oder Brotherren +immer zu ärgern, indem sie andere Gedanken und andere Bestrebungen +verfolgen wollen als jenen erwünscht und angenehm sind! -- Daß auch der +Arbeiter sich als »Geber« hinstellen könnte, indem er dem andern sagte: +für die Arbeitsgelegenheit gebe ich Dir Unternehmungsgelegenheit, ohne +welche Du ja ebenfalls nichts zu leben hättest -- das vergißt man dabei. + +Es ist noch gar nicht lange her, daß wir -- bei Beratung der +Gewerbeordnungsnovelle und auch bei einer späteren Gelegenheit -- aus +dem Munde konservativer oder freikonservativer Herren auf der +Reichstagstribüne und auch aus dem Munde hoher Reichsbeamten am +Bundesratstisch Reden zu hören bekommen haben, Variationen auf das +Thema: »wes Brot ich eß, des Lied ich pfeif«, welche ziemlich unverblümt +die Idee des »Brotherrn« zur Richtschnur auch für alle gesetzliche +Regelung des Verhältnisses von Unternehmer und Arbeiter gemacht wissen +wollten. Die mechanische Übertragung der persönlichen Unterordnung der +Unselbständigen, die beim alten Handwerk in _sittlichen_ Beziehungen +begründet war, auf das nackte Interessenverhältnis zwischen Unternehmer +und Arbeiter ist aber durchaus nichts anderes als der Effekt +_plutokratischer Verdunkelung der Rechtsanschauung_. Wer das nicht +einsieht, wolle doch einmal ein dem Verhältnis von Arbeitgeber und +Arbeitnehmer ganz analoges Verhältnis, das von Hausherrn und Mieter, in +ähnlicher Art zurechtlegen, indem er es unter den Gesichtspunkt stellt: +Wohnunggeber zu Wohnung_nehmer_. Dann müßte er deduzieren: wie gut ist +es doch, daß so edle Wohnunggeber sich finden, die Häuser bauen, um sie +gegen billiges Geld uns andern, die wir keine haben, zu vermieten, damit +wir mit unseren Familien nicht auf der Straße zu kampieren brauchen! +Solchen müssen doch wir Wohnungnehmer Dank und Rücksicht zollen, und +wenn einer von uns ein Konservativer wäre, sein Wohnunggeber aber ein +Sozialdemokrat, so dürfte er doch diesen nicht damit kränken, daß er +dessen Ideen entgegentritt oder gar gegen sie agitiert! -- Woran liegt +es, daß, während man jeden, der so reden wollte, für einen Narren +erklären würde, in bezug auf das andere Verhältnis ganz Entsprechendes +noch in unserem Parlament gesagt werden darf? Nun, in dem einen Fall +stehen sich, der allgemeinen Regel nach, Leute gleicher wirtschaftlicher +Kraft gegenüber, in dem andern Fall aber der Unabhängige, Starke und der +Abhängige, Schwache -- und das muß doch wohl für die Rechtsansicht einen +Unterschied machen! + +Was ist aber die Wirkung solcher Prätentionen des Unternehmertums +dem Arbeiterstand gegenüber? Sie treten überall klar zutage als +persönliche Verschärfung des in dem Verhältnis selbst liegenden +Interessengegensatzes. -- Es gehört der angeborene Hochmut des Junkers +oder der erworbene Dünkel des Protzen dazu, nicht sehen zu können, dass +die Tausende, die in rußigem Kittel ihre tägliche Arbeit im Dienst von +Unternehmern verrichten, nicht etwa Menschen einer inferioren Rasse +sind, sondern Glieder desselben Volkes, denen nichts weiter fehlt, als +daß ihre Väter nicht reich genug waren, sie 6 oder 8 Jahre länger auf +der Schulbank zu belassen; dann würden sie alles, was jetzt ihre +Vorgesetzten zu leisten haben, im Durchschnitt ebensogut tun können -- +etliche von ihnen aber noch viel besser. Leuten gegenüber, die doch +nicht so dumm sind, solches nicht selbst zu wissen, muß die Anforderung +von Botmäßigkeit und Gehorsam notwendigerweise zum Erfolg haben: bei den +starken, widerstandsfähigen Naturen Erbitterung und grimmigen Haß, bei +den schwachen aber Heuchelei oder Knechtsinn. -- Ich betrachte es als +ein wahres Glück für das Deutsche Volk, daß es in seinen unteren +Schichten noch eine genügende Zahl von solchen enthält, die auf jene +Zumutungen reagieren müssen mit Erbitterung und Haß. Denn viel schlimmer +als dieses akute Gift ist für die Volksseele das schleichende Gift der +Gewöhnung an Heuchelei und Knechtsinn. Kein Volk hat eine ehrenvolle +Stellung unter den Völkern behaupten können, wenn seine Einrichtungen +dazu führten, die Bediententugenden bei sich zu züchten, Gehorsam und +Unterwürfigkeit. Und diejenigen, welche der Sozialdemokratie gegenüber +mit Vorliebe die »idealen Güter« ausspielen, sollen besonders bedenken, +daß es für jeden, auch für den schlichten Arbeiter, eines von den +idealsten Gütern ist: sich nicht als Knecht eines ändern fühlen zu +müssen. + +In den Ländern englischer Zunge ist die zuvor bezeichnete Verirrung der +Rechtsanschauung jetzt vollständig überwunden. Auf den breiten, festen +Wegen bürgerlicher Freiheit, auf denen dort die öffentliche Meinung ohne +Mithilfe von Staatsanwälten sich bildet und mißliebige Regungen +einzelner Stände nicht für Jahrzehnte mundtot gehalten werden können, +hat diese öffentliche Meinung die Korrektur schon selbst gefunden. Dort +ist es so weit, daß ein Unternehmer, wenn er seine Arbeiter zur +Gefolgschaft in irgendwelchen bürgerlichen Angelegenheiten durch +freundliches Zureden bewegen wollte, allerseits ausgelacht, wenn er es +aber durch Drohung oder Druck versuchen wollte, allerseits verachtet +würde. Bei uns in Deutschland gibt es unter den Unternehmern zwar auch +viele, die anständig genug sind, sich nur zu ärgern, wenn ihre Leute +andere Ideen haben und verfolgen wollen als sie, ohne sie das weiter +entgelten zu lassen. Nur sehr wenige aber gibt es erst, die dabei nicht +denken, die Großmütigen zu sein, vielmehr das Bewusstsein haben, dass es +ihre soziale Pflicht sei, als Unternehmer über jenes nicht einmal sich +zu ärgern. Bei uns also muß wohl dem schwachen Rechtsbewußtsein durch +eine gesetzgeberische Deklaration des »Brotherrn« unter die Arme +gegriffen werden, wenn die jetzt beliebte Auslegung nicht erst noch viel +größeren Schaden anrichten soll. Es erscheint mithin als sehr dringlich, +daß die Reichsgewerbeordnung -- und wenn sie für den Landbau eine +»Gesinde«-Ordnung bleiben müßte, dann auch diese -- bald einen Paragraph +bekomme, der kategorisch vorschreibt, neben den sonst durch Anschläge zu +verlautbarenden viel minder wichtigen Vorschriften müsse in jedem Raum +in Stadt und Land, in welchem unselbständige Arbeiter im Dienst irgend +eines Unternehmers verkehren, ein gedruckter Anschlag hängen etwa des +Inhalts: »_Alle Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis beziehen sich +ausschließlich auf die Leistung der vertragsmäßigen Arbeit. Keinem darf +seitens des Arbeitgebers oder seiner Organe irgend welche sonstige +Botmäßigkeit oder Rücksichtnahme direkt oder indirekt angesonnen +werden_.« In allen Staatsbetrieben aber müßte ein solcher Anschlag +besonders groß gedruckt aushängen. Dann müßte es wohl endlich aufhören, +daß einige Millionen von deutschen Bürgern fast allwöchentlich einmal +die Beschimpfung und Herausforderung hinzunehmen haben, in der Zeitung +lesen zu müssen: der und der sei aus dem und dem Staatsbetrieb entlassen +worden, weil er an seinen Vorgesetzten mißliebigen Bestrebungen +öffentlich sich beteiligt, d. h. die gesetzlich allen gewährleisteten +bürgerlichen Rechte nach seinem eigenen Ermessen ausgeübt habe. + + * * * * * + +Ich wende mich nunmehr zu den materiellen Interessen, welche in dem +Verhältnis der selbständigen zur unselbständigen Arbeit einander +gegenüber treten -- wobei ich hier auf das Markieren einiger Hauptpunkte +mich beschränken muß. + +Der Stand, welchen die _Rechts_entwicklung angesichts der seit einem +Jahrhundert erkennbaren, seit 50 Jahren ganz augenfällig hervortretenden +Wirkungen der sich ausbreitenden organisierten Arbeitstätigkeit, mit +Bezug auf diese Tätigkeit bis heute erreicht hat, wird am besten +gekennzeichnet durch einfaches Gegenüberstellen zweier Tatsachen: + +Wenn einer im Rahmen dieser Arbeitstätigkeit etwas unternimmt, was +raucht, stinkt oder Lärm macht und dadurch einige Nachbarn belästigen +oder schädigen kann, so wird gemäß den Gewerbeordnungen sein Tun schon +lange der Obhut öffentlichen Rechts für würdig befunden. Und wenn ihrer +viele zu Unternehmer-Assoziationen, wie Aktiengesellschaften u. dergl. +sich verbinden und dadurch ihr Auftreten einige vermögensrechtliche +Konsequenzen für sie selbst und andere Besitzende gewinnt, so hat +_dieses_ Tun die Gesetzgebung auch schon längst eingehender, +sorgfältiger Regelung und Ordnung für wert erachtet. In beiden Fällen +handelt es sich um Interessen solcher, die an Besitz oder Vermögen +geschädigt werden können. + +Wenn dagegen einzelne, oder ihrer mehrere zusammen, als Unternehmer in +Aktionen eintreten, die keinen Rauch, Gestank oder Lärm verursachen und +keine vermögensrechtlichen Kollisionen herbeiführen, so können diese +Aktionen dadurch, daß viele in gleicher Art verfahren oder daß andere +durch den Zwang der Konkurrenz das gleiche zu tun vielleicht genötigt +werden, die allergrößte, einschneidendste Tragweite für das Gemeinwohl +haben und weite Volkskreise unmittelbar oder mittelbar stark +benachteiligen -- das öffentliche Recht bekümmert sich darum nicht. +Diejenigen, welche davon zunächst allein betroffen werden, können der +Regel nach am Besitz nicht geschädigt werden, weil sie keinen haben. + +Kraft »wirtschaftlicher Freiheit« kann also jeder, der aus Tatendrang +oder auch nur aus Gewinnsucht die Funktionen des Unternehmers auszuüben +wünscht, dazu mitwirken helfen, daß immer mehr Menschen einen gewohnten +Beruf aufgeben und in den Industriezentren sich zusammendrängen ohne +irgend eine Gewähr von Stetigkeit und Dauer ihrer neuen Tätigkeit. Er +kann ein begonnenes oder seit langer Zeit schon bestehendes Unternehmen +so lange fortsetzen, als es ihm noch genügend Vorteil zu bringen +scheint, und wenn er meint, daß er auf andere Art sich besser stehen +werde, etwa indem er seinen bis dahin gewonnenen Erwerb größer werdendem +Risiko entziehe, so kann er es zuschließen und diejenigen, welche +inzwischen von solchem Unternehmen abhängig geworden sind, mögen sehen, +wo sie bleiben. Wenn Jahre günstigen Geschäftsganges ihm große +Überschüsse gelassen haben und dann Krisen oder sonstige Störungen zu +zeitweiliger oder dauernder Einschränkung des Umfangs seiner +Unternehmungen nötigen, so kann er plötzlich so viel Arbeiter entlassen, +als nötig ist, um für ihn ein neues Gleichgewicht zwischen Ertrag und +Aufwendungen herbeizuführen; denn niemand kann ihm zumuten, den früheren +Gewinn wieder teilweise herauszugeben um anderen über Krisen +hinwegzuhelfen. Auch kann er alle, welche in seinem Dienst ihre Kräfte +verbraucht haben oder sonst arbeitsunfähig geworden sind, der +Fürsorge der Gemeinde überlassen, soweit nicht neuerdings die +Versicherungsgesetzgebung in diesem Punkte einige Hilfe hat eintreten +lassen; denn weiteres tun zu sollen, würde gleichfalls eine +nachträgliche Herausgabe des Gewinnes besagen, den er früher von ihrer +Tätigkeit gehabt und längst in sein persönliches Eigentum genommen hat. + +Das sozialpolitisch bedeutsamste Moment in dem ungeregelten, sich selbst +überlassenen Verhältnis zwischen Unternehmer und Arbeiter liegt aber in +den Wirkungen, welche die Konkurrenz der Unternehmer untereinander für +die Arbeiter gewinnt. Das wichtigste und meistgebrauchte Mittel in einem +nur durch Rücksichten des eigenen Vorteils geleiteten Wettbewerb ist +immer das Unterbieten anderer in den Preisen der Arbeitserzeugnisse, +und hierzu stachelt namentlich der Handel immer mehr an, je mehr er als +Vermittler zwischen Konsument und Produzent überall sich eindrängt. Denn +der Zwischenhandel hat ein ganz besonderes Interesse daran, den Konsum +dahin zu lenken, wo der geringere Preis ihm Spielraum für größeren +eigenen Gewinn läßt. Der Unternehmer selbst will dabei von seinem +Verdienst möglichst wenig abgeben und kann auch auf Arbeitsgebieten mit +sehr starker Konkurrenz öfters nicht anders, wenn ihm ein mäßiges +Äquivalent für eigene Arbeit noch übrig bleiben soll. Die Herabsetzung +des Produktionspreises in der Konkurrenz der Unternehmer geht daher, +soweit sie nicht durch die fortschreitende Verbesserung der +Arbeitsmethoden getragen ist, durchaus auf Kosten der Arbeiter. Sie +erzeugt die ausgesprochene Tendenz, für den gleichen Lohn größere +Arbeitsleistung durch längere Arbeitszeit oder stärkere Anspannung der +Arbeitskraft zu gewinnen. Wo aber, nachdem auf vielen Gebieten der +Industrie das Äußerste von Ausnutzung der menschlichen Arbeitskraft auf +diesem Wege zustande gekommen, hierin ein Stillstand, an einigen Stellen +sogar schon ein erfreulicher Rückgang eingetreten ist, behält das +Streben der Unternehmer nach Verbilligung der Arbeitserzeugnisse zur +Erleichterung des Wettbewerbs mit anderen Unternehmern immer noch die +Tendenz, den Arbeitern einen Anteil an der fortschreitenden Steigerung +ihrer Leistungsfähigkeit durch Verbesserung der Methoden und +Einrichtungen, erweiterte Anwendung der Maschinen usw., möglichst +vorzuenthalten. Die Verbilligung der Industrieerzeugnisse kommt aber nur +zu einem relativ kleinen Teil den Arbeitern selbst, zum weitaus größeren +Teil den wohlhabenden Klassen zu gut. Denn sie betrifft vorzugsweise +Gegenstände, die, soweit sie nicht wieder den Unternehmern als +Arbeitsmittel dienen, erst für eine gehobene Lebenshaltung Wert haben. +Auch hat die Verbilligung in sehr großem Umfang -- z. B. bei fast allen +Massenartikeln für Kleingebrauch und Luxus, also gerade in den +Industriezweigen, welche die gedrückteste Lage der Arbeiter aufweisen -- +keineswegs die wohltätige Wirkung, diese Dinge auch solchen zugänglich +zu machen, denen sie sonst versagt blieben, sondern sie veranlaßt nur +eine maßlose Vergeudung menschlicher Arbeit bei reich und arm, weil das +einzelne seiner Billigkeit wegen der Schonung gar nicht mehr +wertgehalten wird. + +Die Wirkungen, welche die Ausbreitung der organisierten Arbeitstätigkeit +unter dem Schutz wirtschaftlicher Freiheit bis jetzt hervorgebracht hat, +liegen in allen Industrieländern klar zutage -- als Massenarmut und +Massenelend, und als fortschreitende physische Degeneration großer +Volksschichten und sie begleitende Abstumpfung der sittlichen Kräfte. +Schlimm aber wäre es für die menschliche Kultur, wenn der große +Aufschwung wirtschaftlicher Aktion der Völker, den die neue Arbeitsform +herbeigeführt hat, solche Folgen mit sich bringen _müßte_ -- und schlimm +für den heutigen Staat, wenn dieser im Rahmen seiner Staatseinrichtungen +ihrer nicht Herr zu werden vermöchte. + +Wie nun im Zinswesen das Verhältnis des einzelnen zum einzelnen ein +redliches bleibt, Ungerechtigkeit und Widersinn erst zum Vorschein +kommen in dem Verhältnis der Gesamtheit der Zinsempfänger zur Gesamtheit +der Zinszahler, so ist auch in dem eben betrachteten Interessenstreit +von Unternehmer und Arbeiter die Beziehung des einzelnen zum einzelnen +korrekt und unanfechtbar, wenn sie den privatrechtlichen Normen +entspricht, die Recht und Sitte für die gegenseitige Abgrenzung von +Einzelinteressen aufgestellt haben. In diesem Punkt könnte also +höchstens einige Schärfung gewisser Rechtsbegriffe und Gewöhnung an +etwas strengere Sitte in Frage kommen. Ebensowenig aber, wie die +Wirkungen des Zinswesens vernünftigerweise abgewandt werden könnten +durch Beseitigung des Zinsnehmens, ebensowenig ließen sich die Folgen +der Klassenscheidung in der organisierten Arbeit aufheben durch +Außerkurssetzen der Triebkräfte, die der Wettbewerb und die Ausgleichung +von Angebot und Nachfrage in die Wirtschaftstätigkeit einführen. So +sicher es nun ist, daß die im Staat gesammelte menschliche Gesellschaft +durch vernünftige Einrichtungen nachteilige Wirkungen von Formen der +Wirtschaftstätigkeit überwinden kann, so sicher ist es also auch, daß +solche Einrichtungen nur zu finden sind unter dem Gesichtspunkt einer +Staatsidee, welche sich nicht erschöpft in der Betrachtung des +privatrechtlichen Verhältnisses zwischen den einzelnen, sondern daneben +die gleichartige, übereinstimmende Tätigkeit ganzer Klassen als +wesentliche Funktionen des Volksorganismus begreift. + +Jede in diesem Sinne »organische« -- d. i. notwendigerweise »soziale« -- +Staatsidee muß aber zu der Einsicht führen, daß, nachdem das +Unternehmertum eine unentbehrliche Institution der Wirtschaftsordnung +geworden, seine Klassenfunktion ist: die physische Arbeitskraft des +ganzen Volkes, welche die arbeitenden Klassen in sich enthalten, zu +organisieren und zu leiten. Mag nun der Unternehmer als einzelner seine +Tätigkeit durchaus unter Rücksichten seines persönlichen Vorteils +betreiben, und mit dem Arbeiter als einzelnem kontrahieren nur nach den +Regeln von Angebot und Nachfrage in bezug auf die persönliche +Arbeitskraft, die letzterer zu Markte bringt -- die Gesamtheit der +Unternehmer benutzt und verwaltet dabei die körperliche Arbeitskraft des +gesamten Volkes, von welcher der einzelne Arbeiter je ein gewisses Stück +inne hat. Unternehmer sein ist daher, unbeschadet des rein privaten +Charakters des einzelnen, hinsichtlich der Tätigkeit der Klasse eine +öffentliche Funktion: _Verwaltung der nationalen Arbeitskraft in der +Wirschaftstätigkeit des Volkes_ -- und diese Funktion muß naturgemäß +durch _öffentliches_ Recht nach Anforderungen des Gemeinwohls geregelt +sein. + +An zwei wichtigen Punkten, auf welche dieser Gedankengang sofort +hinführt: _Vorsorge für Schonung und Erhaltung der physischen Volkskraft +und: Haftung für den regelmäßigen Verbrauch dieser Volkskraft_ hat +unsere Gesetzgebung glücklicherweise schon die ersten Schritte zu +öffentlich-rechtlicher Regelung der organisierten Arbeitstätigkeit getan +-- zwar meist erst kleine und zaghafte Schritte, doch aber Schritte von +hoher grundsätzlicher Bedeutung, insofern sie Konsequenzen einer +organischen Staatsidee auf dem Gebiet der Volkswirtschaft zum Ausdruck +bringen. Den ersten Punkt betreffen die Anfänge des »Arbeiterschutzes«, +den zweiten die Arbeiter-Versicherungsgesetze. Die Aufgabe aller +Parteien, welche an der Lösung der sozialen Frage ernsthaft mitarbeiten +wollen, muß es sein, an _diesen_ Stellen der Fortbildung des +öffentlichen Rechts kräftige Impulse zu geben. + + * * * * * + +In bezug auf den ersten Punkt: Vorsorge für Schonung und Erhaltung der +Volkskraft, bemerke ich, unter Absehen von allem mehr Nebensächlichen, +folgendes: + +Auf die mancherlei ungünstigen Wirkungen physischer und psychischer Art, +welche die Tätigkeit unter weitgehender Arbeitsteilung überhaupt und +namentlich die Arbeit an Maschinen begleiten, habe ich im Eingang meines +heutigen Vertrags schon hingewiesen. Alle diese Nachteile fallen ganz +und gar auf die unselbständigen Arbeiter. Schon die staatserhaltende +Gerechtigkeit fordert, daß, wenn diese die Nachteile tragen müssen, +auch Mitgenuß der Vorteile ihnen nicht vorenthalten werde, welche die +organisierte Arbeit darin bringt, daß in ihr die Leistung des einzelnen +sich verzehnfacht -- sie fordert also, daß diese Steigerung der +Produktionsfähigkeit nicht ausschließlich dem Unternehmergewinn und der +Verbilligung der Erzeugnisse, sondern auch den Arbeitenden selbst durch +Verminderung ihrer zeitlichen Inanspruchnahme zugute komme. Es ist kein +würdiger Inhalt eines Menschendaseins, _nur_ Rad in einer Maschine zu +sein, was doch die Arbeitsteilung für die meisten während der +Arbeitsschichten bedeutet -- und es ist keine Grundlage für die +Erhaltung eines höheren sittlichen und geistigen Niveaus und für die +Pflege gesunden Familienlebens in der Majorität des Volkes, daß der +Arbeiter keine andere Abwechselung habe als zwischen strenger Arbeit und +Befriedigung des dringendsten Ruhebedürfnisses. + +Das noch immer fortschreitende Herabgehen der körperlichen Tüchtigkeit +in allen Industriebezirken zeigt aber auch die Notwendigkeit, behufs +Erhaltung der physischen Kraft und Gesundheit des Volkes den ungünstigen +Einflüssen der modernen Arbeitstätigkeit durch deren zeitliche +Beschränkung ein Gegengewicht zu bieten und die Erfahrungen, welche +England mit der gesetzlichen Beschränkung der industriellen Arbeit schon +vor langer Zeit gemacht hat, bezeugt zugleich die Wirksamkeit dieses +Gegengewichts. In diesem Land hat nun eben jetzt eine weitblickende +Regierung durch Einführung des 8-Stunden-Tages in den Staatswerkstätten +das Signal gegeben, nach welchem ohne Zweifel in kurzer Zeit die +Drittelung des Tages dort die allgemeine Norm für die industrielle +Arbeitsregelung werden wird. Nunmehr ist die Reihe an uns in +Deutschland, über die Bedeutung der Worte nachzudenken, die bei +Gelegenheit der früheren Parlamentsdebatten über die 10-Stunden-Bill +_Macaulay_ seinen Landsleuten gesagt hat: »Wenn jemals dieses Land (also +England) seinen alten Ruhm, das erste zu sein unter den +Industrieländern, einem andern Volk abzutreten haben sollte, so wird +dieses gewiß nicht ein Geschlecht von kümmerlichen Zwergen sein, sondern +nur ein Volk, welches an körperlicher Rüstigkeit und geistiger +Spannkraft dem unsrigen überlegen ist!« + +Ein ebenso kurzsichtiger wie engherziger Klassenegoismus der oberen +Stände hat es in Deutschland dahin gebracht, daß die gerechteste und +vernünftigste Bestrebung eines gesunden Klasseninteresses des +Arbeiterstandes, die Forderung verkürzten Arbeitstages, fast ihre +ausschließliche Vertretung in der Sozialdemokratie findet, und pünktlich +zu jedem 1. Mai bescheinigt in der »gutgesinnten« Presse der Hohn eines +übermütigen Unternehmertums unter dem Beifall des gesamten +Bildungsdünkels im Land der Sozialdemokratie von neuem: daß sie immer +noch der einzige Hort _so vernünftiger_ Bestrebungen geblieben sei. +Wolle nunmehr auch eine Partei, welche das Interesse des _ganzen Volkes_ +zu vertreten sich vorgesetzt hat, zu dieser Frage bestimmte Stellung +nehmen und offen aussprechen: daß sie nicht nur für die gesetzliche +Einführung eines Maximalarbeitstages nach dem Vorbild Englands +eintreten, sondern mit allen Kräften alle Bestrebungen des +Arbeiterstandes unterstützen werde, die darauf ausgehen, in absehbarer +Zeit auch in Deutschland die _Drittelung_ des Tages bei der +industriellen Arbeit zum festen Wirtschaftsfaktor für die Preisbildung +der Arbeitserzeugnisse zu machen. + + * * * * * + +Betreffs des zweiten Punktes, Verbrauch der Arbeitskraft der +Unselbständigen in der organisierten Arbeit -- der exzeptionell in der +Unfallgefahr, regelmäßig in der natürlichen Invalidität gegeben ist -- +kann nicht zweifelhaft sein, daß für ihn diejenigen als _Gesamtheit_ +aufzukommen haben, welche die Volkskraft in Benutzung und Verwaltung +nehmen. Wie in jedem geordneten Betrieb ein Amortisationskonto sein muß, +welches der Abnutzung aller toten Betriebsmittel Rechnung trägt, so +verlangt die Wirtschaftstätigkeit des ganzen Volkes ein +Amortisationskonto für den unvermeidlichen Verbrauch der menschlichen +Arbeitskraft bei der Gütererzeugung -- ein Konto, auf Grund dessen in +der Preisbildung für die Arbeitserzeugnisse dieser Verbrauch, ebenso wie +der regelmäßige Arbeitsaufwand selbst, zur Geltung kommen kann. + +Es ist eine ganz willkürliche, durch den tatsächlichen Stand der Dinge +auch überall widerlegte Annahme, daß im Arbeitslohn selbst die +durchschnittliche Abnutzungsquote für die persönliche Arbeitskraft der +einzelnen schon mit enthalten sei und daß also Sparen oder +Privatversicherung aus diesem Arbeitslohn für die regelmäßigen Wirkungen +des fortschreitenden Kräfteverbrauchs aufzukommen habe. Der Staat selbst +erkennt hinsichtlich seiner Beamten das Unzutreffende jener Annahme an, +indem er in seinem Pensionsetat für den Kräfteverbrauch in seinem Dienst +besonders aufkommt. In demselben Verhältnis aber, in welchem die Beamten +zum Staat stehen, stehen in diesem Punkte kraft der organisierten +Arbeitstätigkeit die unselbständigen Arbeiter zur Gesamtheit der +Unternehmer. Die vorher betonte öffentliche Funktion des Unternehmertums +im Organismus der Volkswirtschaft, die Organisation und Verwaltung der +physischen Arbeitskraft des Volkes, weist jenem die Aufgabe zu, auch +aufzukommen für den Verbrauch dieser Arbeitskraft in seinem Dienst. + +Als _haftbar_ für die Erfüllung dieser Aufgabe -- und noch einiger +andern, über die ich hier nicht rede -- muß aber der Unternehmergewinn +angesehen werden. Dieser ist zwar überall zu einem gewissen Teil +Äquivalent für die persönliche Tätigkeit des Unternehmers und mag für +viele auch nicht mehr als dieses bedeuten; im großen und ganzen aber +sind in ihm Posten enthalten, die ganz außer jedem möglichen Verhältnis +von Leistung und Gegenleistung stehen und mit persönlicher Tätigkeit und +persönlichem Verdienst der Unternehmer gar nichts zu tun haben. Dieser +_überschüssige_ Unternehmergewinn vieler, der hinausgeht über ein +vernünftiges Äquivalent persönlicher Leistungen, ist seinem Ursprung und +seinem Wesen nach durchaus nichts anderes als Anteil an dem allgemeinen +Überschuß, den regelmäßig oder zeitweilig die gesamte Arbeitstätigkeit +des Volkes ergibt über die Summe aller anschlagsmäßigen Ausgabeposten +hinaus -- als da sind: Verzinsung des ganzen Betriebsfonds, Amortisation +der dem Verbrauch unterliegenden Betriebsmittel und Lohn für alle +Arbeitstätigkeit, Arbeiter und Unternehmer zusammengenommen. Die Anteile +an diesem Gesamtüberschuß verteilen sich auf Konto »Unternehmergewinn« +unter die einzelnen sehr ungleichmäßig und nach sehr verwickelten +Bedingungen. Eine gesunde Volkswirtschaft aber hat die Summe dieses +Überschusses anzusehen und zu behandeln als einen allgemeinen +Rücklagefonds in der Verwahrung der Unternehmer. Auf ihn ist einerseits +die regelmäßige Vermehrung des gesamten Betriebskapitals angewiesen, die +eine wachsende Bevölkerung und die Steigerung der wirtschaftlichen +Tätigkeit erfordern, anderseits aber ist darauf auch anzuweisen die +Deckung der nicht-anschlagsmäßigen Aufwendungen, zu denen gegenwärtig +u. a. auch der Verbrauch der menschlichen Arbeitskraft in der +Wirtschaftstätigkeit noch gehört. Im übrigen aber hat er als Reserve zu +dienen zur Deckung des Defizits, welches zeitweiliger Rückgang der +Wirtschaftstätigkeit für einzelne Perioden an Stelle jenes Überschusses +ergeben kann, also als Ausgleichungsfonds für die unvermeidlichen +Schwankungen im Haushalt des Volks. + +Die Sozialdemokratie mag den in der Summe der _überschüssigen_ +Unternehmergewinne gegebenen durchschnittlichen Gesamtüberschuß der +Volkstätigkeit seiner absoluten Größe nach wohl hoch überschätzen, weil +sie ziemlich alles dazu rechnet, was außer dem eigentlichen Arbeitslohn +noch tatsächliche Ausgabeposten sind. Er ist aber sicher vorhanden -- +man muß ihn nur nicht da suchen, wo er nicht ist, sondern da, wo er ist +-- nicht bei den kleinen Unternehmern, die in der Konkurrenz mit andern +günstiger gestellten wohl häufig kaum mehr, öfters weniger, als einen +angemessenen Arbeitslohn für sich übrig behalten, sondern bei den großen +Unternehmungen, die, wie z. B. zahlreiche große Aktiengesellschaften, +unbeschadet der kleinen Lasten aus den Versicherungsgesetzen, nach sehr +reichlicher, zum Teil exorbitanter Entlohnung ihrer arbeitstätigen +Organe, noch Dividenden auszahlen, die über die marktgängige +Kapitalverzinsung, zuzüglich einer vernünftigen Risikoprämie, sehr weit +hinausgehen. Und die Aufgabe aller sozialen Gesetzgebung muß es sein, +allmählich die Wege zu ebenen, auf welchen jener überschüssige +Unternehmergewinn seinen natürlichen Funktionen im Wirtschaftsorganismus +des Volks dienstbar, für die Erfüllung der sozialen Aufgaben gegenüber +der Gesamtheit der unselbständigen Arbeiter haftbar gemacht werden kann. + +In den Kreisen derer, die unter den Einwirkungen des Klasseninteresses +der Unternehmer stehen, hat sich allerdings die Vorstellung schon +festgesetzt, als ob auch alles, was einem nicht durch seine persönliche +Tätigkeit, sondern nur _infolge_ derselben zufällt, bedingungsloses +Privateigentum sei, welches für Zwecke des Gemeinwohls anders als etwa +durch eine kleine Einkommensteuer heranziehen zu wollen, Konfiskation +des Eigentums bedeute. Der Vorzug des Unternehmers, aus der Beteiligung +an der organisierten Arbeitstätigkeit unter Umständen viel mehr erzielen +zu können, als eine reichliche Gegenleistung für eine spezifische +Tätigkeit, wird dabei gedacht als Ausfluß allgemeiner Menschenrechte -- +nicht etwa als Ausfluß der Gesellschaftsorganisation, welche doch allein +solche spezifische Tätigkeit ermöglicht. Das Unternehmerwesen erscheint +dabei als der große Glückstopf, an den heranzukommen, um recht tiefe +Griffe hinein zu tun, für ein besonders dankbares Geschäft gilt. -- Ich +wäre der letzte, der die qualifizierte Arbeit, die der Ordnung nach der +Unternehmer zu leisten hat, nicht eines reichlichen Lohnes wert hielte. +Wer aber nicht alles Augenmaß für die natürliche Proportionalität der +Dinge verloren hat, muß einsehen, daß die illimitierten Gewinne, die +Unternehmern mittelst der Arbeitstätigkeit _anderer_ zufließen können, +unter dem Eigentumsbegriff etwas durchaus anderes bedeuten, als etwa die +unbeschränkten Einnahmen, welche ein berühmter Künstler oder ein +gesuchter Arzt aus seiner rein persönlichen Tätigkeit gewinnen mag. Das +Nicht-Erkennen solchen Unterschieds, die Verwischung aller Grenzen +zwischen wirklich persönlichem Erwerb und bloßem Anteil an einem +Gemeingut ist wiederum ein handgreifliches Zeichen von _plutokratischer +Verdunkelung der Rechtsbegriffe_. + +Unter den Versicherungsgesetzen, welche darauf ausgehen, die Deckung für +Verbrauch und Abnutzung der Arbeitskraft in der Volkswirtschaft in +geordnete Bahnen zu leiten, hat das erste, die Unfallversicherung, den +richtigen Gedanken konsequent durchgeführt: daß die Gesamtheit der +Unternehmer für solchen Verbrauch ausschließlich aufzukommen habe, und +hat dabei auch hinsichtlich des Maßes der Leistungen einigermaßen +befriedigende Regelung geschafft. Die bekannte Rückwärtskonzentration +der sozialen Ideen hat aber nachher aus der andern, ihrer Intention nach +viel bedeutsameren Einrichtung, der Alters- und Invalidenversicherung, +einen ärmlichen Zwitter werden lassen, ohne innere Folgerichtigkeit im +Aufbau, und im Effekt nur eine etwas verbesserte Armenverpflegung -- und +zum Unglück hat sie auch noch den wertvollen Gedanken der +berufsgenossenschaftlichen Organisation der Unternehmer gerade da +preisgegeben, wo er angefangen hätte, eine wirkliche Bedeutung zu +gewinnen. + + * * * * * + +Nach dieser positiven Begründung meines vorher ausgesprochenen +Vorschlags bedarf es nur noch einiger Bemerkungen nach der negativen +Seite hin -- in Hinblick auf die Ansichten, welche die Lösung der +sozialen Frage von der »Selbsthilfe«, sei es von unten oder von oben +her, erhoffen. + +Soweit die Selbsthilfe von unten her erwartet wird, sucht man sie in der +Vereinigung und Genossenschaftsbildung. Diese Bestrebungen haben sicher +einen sehr hohen -- auch sozialpolitischen -- Wert, insofern sie die +Wege eröffnen und die Formen schaffen für eine kräftige und geordnete +Klassenvertretung der unselbständigen Arbeiter. Sie leiten dadurch +zugleich -- wie wir jetzt in England sich vollziehen sehen -- den Streit +der einander gegenüberstehenden Interessen aus einem ewigen zerstörenden +Kriegszustand in die Bahnen mehr friedlicher Aktionen hinein. Darüber +hinaus aber, als Mittel wirklicher Konkurrenz mit dem Unternehmertum, +als Grundlage für Erhaltung oder Wiedereroberung der wirtschaftlichen +Selbständigkeit für größere Kreise des Volkes, hat die Vereinigung +meines Erachtens nur auf wenigen bestimmten Gebieten eine Bedeutung. +Denn Genossenschaftsbildung zu wirtschaftlicher Tätigkeit ist nur +möglich unter Gleichartigen und Gleichberechtigten. Wesentliche +Unterschiede der Funktionen im Zusammenwirken heben die Gemeinsamkeit +der Interessen und die Gleichheit der Rechte auf. Wirklich +genossenschaftliche Vereinigung von so heterogenen Elementen, wie z. B. +in einem größeren Industriebetrieb zusammenzuwirken haben, erscheint +ganz aussichtslos. Dafür fehlt einstweilen nicht nur jedes Vorbild und +jede Tradition, sondern auch jede Rechtsbildung. Der Verzicht aber auf +feinere Organisation durch Zusammenfassen mannigfaltiger Kräfte würde in +der Industrie fast auf allen Gebieten gleichbedeutend sein mit +wirtschaftlicher Inferiorität und Konkurrenzunfähigkeit gegenüber besser +organisierten Unternehmungen. Der Landbau dürfte deshalb wohl das +einzige Gebiet sein, auf welchem in größerem Umfang genossenschaftliche +Vereinigung vieler die Vorteile des Großbetriebes mit der Erhaltung der +Selbständigkeit vereinigen und dadurch eine wirkliche soziale Bedeutung +gewinnen kann. Die _allgemeinen_ sozialen Übel sind also auf diesem Wege +nicht zu überwinden. -- Der Hinweis auf die »Selbsthilfe«, soweit er auf +anderes sich bezieht als vorher angegeben, ist ein guter Rat für solche, +die keinen brauchen. + +Noch weniger aber ist die Heilung zu erwarten von der entgegengesetzten +Seite her, von den Unternehmern. -- Allerdings gibt es Leute, welche da +glauben, Wohlwollen und Menschenfreundlichkeit der guten Unternehmer +werden die sozialen Klüfte zuletzt mit Rosen ausfüllen und durch +Wohlfahrtseinrichtungen aller Art, -- Gewinnbeteiligung u. dergl. -- +auch sonst unvermittelte soziale Interessengegensätze schließlich in +eitel Harmonie auflösen. Ich will auch darüber meine Meinung kurz sagen +-- schon um mich gegen den Verdacht zu sichern, als ob ich in meinem +Umkreis solche Wege hätte bahnen wollen: alles einzelne derart mag, für +sich betrachtet, sehr gut, sehr erfreulich und sehr nützlich sein und +mag den Arbeitern manche Annehmlichkeiten und kleine Vorteile +verschaffen, die sie sonst nicht hätten. Für den sozialen Fortschritt +haben aber alle solche Einrichtungen und Maßregeln des Wohlwollens genau +dieselbe Bedeutung, die es für den Aufschwung der Kunst hat, wenn einer +sein verwittertes Haus anstreichen läßt: es sieht besser aus. Und wer +daran noch zweifelt, den muß man auf die Tatsache hinweisen, daß, wenn +die Wohlfahrtsapostel unter sich sind, sie kein besseres Argument +wissen, sich in ihren Bestrebungen gegenseitig zu bestärken als die +Versicherung: alle solche Maßregeln seien ja ganz »rentabel« -- die +Kosten kämen indirekt wieder herein. Gegenwärtig aber ist das +Kennzeichen für alles, was wirklich sozialen Wert hat, daß es nicht +»rentabel« ist, vielmehr dem einen Teil Opfer auferlegt -- _wirkliche_ +Opfer! -- Gesunder Klasseninstinkt läßt die Arbeiter gegenüber all +solchen Bemühungen des Wohlwollens, insoweit sie soziale Bedeutung zu +haben prätendieren, ganz kühl sagen: Keine Wohltaten -- besseres Recht! + +Von der Tätigkeit des einzelnen aber mehr zu erwarten, als jene +dekorative Verbesserung unserer Zustände, hieße die Bedingungen völlig +verkennen, unter welche die Konkurrenz das Tun aller gestellt erhält. In +Dingen, die wirklich Opfer auferlegen, kann keiner den anderen um mehr +voraus sein wollen als um sehr kleine Schritte -- sonst sorgt schon der +Wettbewerb derer, die solche Opfer nicht zu bringen für gut finden, daß +er ganz unschädlich werde. Wer in seinem eigenen Wirkungskreis redlich +sich bemüht hat, über das Niveau der Wohlfahrtseinrichtungen +hinauszukommen, weiß ein Lied zu singen von der Ohnmacht des einzelnen. +Nur Toren könnten versuchen wollen, Gärten in der Wüste anzulegen -- +damit in nächster Nacht der Wüstensand etwas zu begraben finde. Die +Oasen in der Wüste bleiben immer Oasen in einer _Wüste_ und müssen den +Wüstencharakter ihrer Umgebung, nur etwas gemildert, überall zur Schau +tragen. Alle vernünftigen Bemühungen der einzelnen auf sozialem Gebiet +können daher nur darauf hinzuwirken versuchen, daß das gesamte +Wirtschaftsfeld allmählich _weniger Wüste_ werde -- und dieses kann nur +die organisatorische Aktion des Staates zuwege bringen. + +Der Erweiterung und Kräftigung organisatorischer Funktionen des Staates +auf dem Wirtschaftsgebiet noch im Namen der Freiheit entgegenzutreten, +wäre aber völlig verfehlt. Die »wirtschaftliche Freiheit« der alten +Nationalökonomie ist nichts anderes als wirtschaftliches Faustrecht -- +das Recht der Starken, als Klasse, die Schwachen, als Klasse, ungestört +ausbeuten zu dürfen. Und wie alle Kultur, und zumal alle Staatenbildung, +in der Einschränkung und Überwindung des Faustrechts im Verkehr der +Individuen ihren Anfang hat, so kann sie weiteren Fortschritt nur finden +in der Überwindung des _Klassen_faustrechts. Der bürgerlichen Freiheit +aber tun die Einschränkungen, die dabei den einzelnen erwachsen mögen, +keinen Abbruch. Absolute Freiheit fordert das Kulturinteresse nur für +ein einziges Gebiet -- die Propaganda der Ideen. In allem übrigen steht +jede Beschränkung durchaus nur unter der Frage: cui bono? -- für wen und +wem zulieb? und auch der freiheitliebende Mann kann in einer +Beschränkung seines Tuns keine Freiheitsbeschränkung finden, wenn sie +alle gleichmäßig zum Vorteil des Gemeinwohls betrifft. + + * * * * * + +Das sind die Erwägungen, auf welche hin ich den vorher schon +formulierten Anspruch an die Gesetzgebung für ein geeignetes soziales +Programm der Freisinnigen Volkspartei halte. Es bedarf aber kaum noch +eines Wortes, um erkennbar zu machen, daß eine solche Forderung in +innerem Zusammenhang mit dem politischen Programm der Partei steht, also +keineswegs Angelegenheiten zum Gegenstand hat, die ebensogut von andern +Parteien, oder außerhalb aller politischen Parteien, verfolgt werden +könnten. Denn Kern und Mittelpunkt jener Programmforderung ist der +Gedanke: unseren _ganzen_ Arbeiterstand, unbeschadet der unvermeidlichen +Unselbständigkeit der einzelnen in ihrer persönlichen Arbeit, auf das +_bürgerliche_ Niveau des alten selbständigen Handwerks zu erheben, +welches zurzeit nur seine obersten Schichten, in den bestsituierten +Industrien, erreichen -- und so auch unter den veränderten +Wirtschaftsverhältnissen den Träger der physischen Arbeitskraft des +Volkes als dessen gesunden, festen Stamm zu erhalten. Dieses Ziel kann +aber ohne allerlei Wenn und Aber keine andere Partei sich aneignen als +eine solche, deren politisches Ideal ist: ein freies, selbstbewußtes +Bürgertum, das in allen seinen Schichten wirklichen Anteil hat an den +Gütern der Kultur. Alles, was in der Scheidung der politischen Parteien +auf der konservativen Seite steht, ist als Partei unfähig, solche +Aufgabe sich zu stellen. Denn dort braucht man als Träger des +Staatswesens hauptsächlich »Autorität«. Diese aber ist um so mehr und um +so konzentrierter vorhanden, je kleinere Gruppen herrschen, je größere +unselbständig und abhängig bleiben. Für große und einflußreiche Kreise +des konservativen Lagers ist deshalb, nachdem die Hörigkeit nicht mehr +zu haben, nunmehr eine »Gesindeordnung« das Ideal für die Regelung des +Rechtsverhältnisses zwischen den Selbständigen und den wirtschaftlich +Unselbständigen. + +Also würde die Freisinnige Volkspartei mit der Annahme des +vorgeschlagenen Programmpunktes, vermöge seiner innern Beziehung zu den +Grundlagen bürgerlicher Freiheit, auch noch ein kräftigeres Rückgrat für +ihre politischen Bestrebungen gewinnen. + + + + +Anhang. + + +Den beiden Vorträgen über »Steuersystem« und »Arbeiterschutz«, die E. +ABBE auf Grund einer stenographischen Nachschrift nachträglich selbst +für den Druck ausgearbeitet und auch als Broschüre (Jena, Bernh. +Vopelius 1894. Vergriffen.) veröffentlicht hat, folgte noch ein drittes +Referat über »Volksbildung«. Bei diesem verhinderte er eine Nachschrift +als überflüssig, weil er sich besonders sorgfältig vorbereitet hatte und +daher des Wortlautes für eine spätere Drucklegung durchaus sicher +glaubte. Zu einer solchen ist er aber aus verschiedenen Gründen nicht +gekommen und damit ist eine eingehende Kenntnis seiner Ideen über diese +wichtige Frage unmöglich gemacht. + +Als Ersatz werden deshalb hier die Stellen aus E. ABBEs »Entwurf zu +einem Statut der Carl Zeiss-Stiftung« und den »Motiven und Erläuterungen +zum Entwurf eines Statuts der Carl Zeiss-Stiftung« wiedergegeben, die +seine Ansicht über Volksbildung in gedrängter Form zum Ausdruck bringen. +Die Wiedergabe dieser Abschnitte scheint auch deshalb angezeigt, weil +das am Schlusse des vorliegenden Bandes in seiner endgültigen Fassung +abgedruckte Statut über diesen Gegenstand nichts enthält; denn ABBE hat +sich den Bedenken angeschlossen, welche von seinen Freunden gegen die +praktische Ausführbarkeit seiner dahingehenden Absicht erhoben waren und +auf Verwirklichung seines Planes durch die Organe der Carl +Zeiss-Stiftung verzichtet. + +Hierzu mag noch bemerkt werden, daß nach ABBEs Hinscheiden der von ihm +gehegte Plan von jüngeren Freunden ohne Kenntnis dieser Vorgänge als +gewiß in seinem Sinne liegend aufgenommen und die Verwirklichung durch +eine von ihnen begründete, aus freiwilligen Beiträgen seiner Freunde und +Verehrer zu dotierende »Ernst Abbe-Stiftung« angebahnt wurde. + +Der Herausgeber. + + +Aus »Entwurf zu einem Statut der Carl Zeiss-Stiftung (als Manuskript +gedruckt, d. d. Lugano, Mai 1895)«: + + +§ 80. + +Eine Verwendung von Stiftungsmitteln zum Vorteil einzelner bestimmter +Personen soll unter dem Titel des zweiten Absatzes sub B in § 1 gänzlich +ausgeschlossen sein, außer für den einen Fall, daß es geschieht, um +Söhnen des Arbeiterstandes die Wege zu höherer Ausbildung zu eröffnen -- +aber abseits von jeglicher Wohltätigkeitsidee, allein unter dem +Gesichtspunkt: Talent und geistige Kraft in den unteren Volksschichten, +welche mangels der Möglichkeit genügender Ausbildung dem Dienst der +größeren Aufgaben im wirtschaftlichen und öffentlichen Leben der Nation +fortgesetzt verloren gehen, zum Vorteil des Gemeinwohls für diesen +Dienst quasi zu rekrutieren und damit zugleich den oberen Volkskreisen, +der Leitung der wirtschaftlichen und öffentlichen Angelegenheiten, +solche Elemente zuzuführen, die noch vermöge der eigenen Lebenserfahrung +mit den arbeitenden Klassen Fühlung haben und die kastenartige Scheidung +der Berufsstände in ihren Personen durchbrechen können. + +Für den Fall, daß die Carl Zeiss-Stiftung später reichlichere Mittel zur +Verwendung nach außen verfügbar erhielte, soll der Stiftungsverwaltung +besonders empfohlen sein, auch solcher Aufgabe nach dem Sinne des +Stifters sich anzunehmen. + + +§ 81. + +Die Stiftung möge alsdann junge Leute, die auf irgend einer Stufe des +unteren oder des mittleren Schulwesens nicht sowohl als sogenannte gute +Schüler sich auszeichnen, als vielmehr, vielleicht ohne das zu sein, +deutliche Anzeichen besonderer geistiger Kraft oder ungewöhnlichen +Talents erkennen lassen, zu höherer Ausbildung heranzuziehen suchen. Sie +wolle zunächst den Angehörigen solcher ausreichende Mittel anbieten, um +ohne Opfer ihrerseits die Betreffenden auf einer geeigneten Schule +erhalten zu können -- möglichst lange im Kreise der eigenen Familie und +jedenfalls unter Ausschluß von Pensionatserziehung irgend einer Art; und +sie wolle dieselben nachher als »Stipendiaten der Carl Zeiss-Stiftung«, +unter Gewährung einer nicht ärmlichen Sustentation und mit Belassung +vollster Freiheit der Berufswahl ohne Gegenverpflichtungen, bis zum +Abschluß einer ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Ausbildung +auf gelehrte oder technische Hochschulen oder sonstige höhere +Lehranstalten entsenden. + +Für die Auswahl solcher Stipendiaten soll nicht nur keinerlei +territoriale Beschränkung bestehen, sondern im Gegenteil tunlichst +weites Gebiet der Auslese besonders anzustreben sein. Es dürfen jedoch +ausschließlich solche gewählt werden, deren Väter mit ihrer Hände Arbeit +ihr Brot zu verdienen hatten -- als industrielle Arbeiter, Kleinbauern, +Kleinhandwerker oder dergl. + + +Aus »Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der Carl +Zeiss-Stiftung (als Manuskript gedruckt)«: + + +Zu §§ 80, 81. + +Zur Erläuterung der in diesen Paragraphen angegebenen Richtschnur für +etwaige Verwendung von Stiftungsmitteln zugunsten einzelner Personen +bemerke ich folgendes: + +Gemäß den -- menschlich auch mir höchst achtenswerten -- Absichten der +bestehenden Einrichtungen zur Erleichterung der Ausbildung Unbemittelter +würde einem solchen bei Gewährung eines Stipendiums oder dergl. immer zu +sagen sein: »_Du verdienst_ wegen deines Verhaltens oder wegen deiner +Fähigkeiten, daß man dir zur Erlangung höherer Bildung und besserer +Lebensstellung behilflich sei.« Im Sinne meiner Anordnungen aber müßte +ihm vielmehr gesagt werden: »Du würdest wahrscheinlich glücklicher +werden, wenn man dich in Ruhe ließe und in dem Stande, in welchem du +geboren bist; denn dann würdest du, weil gescheiter als die Mehrzahl +deiner Genossen, gegenüber deiner Umgebung von selbst einigen Vorsprung +gewinnen und dann hinsichtlich des späteren Verhältnisses deiner +Bedürfnisse zu den Mitteln für ihre Befriedigung und des Verhältnisses +deiner Kräfte zu den Aufgaben, die dir zufallen, eines subjektiv +größeren Überschusses dich erfreuen, als in einem höheren Lebensberuf +meist der Fall sein kann. _Aber_ -- die Rücksicht auf das Gemeinwohl +verlangt, daß man deine Kräfte für den Dienst von wichtigeren und +schwierigeren Aufgaben zu gewinnen suchen muß, damit dieser Dienst nicht +gänzlich angewiesen bleibe auf die allzu beschränkte Auswahl an +über-mittelmäßigen Köpfen, die der Nachwuchs der Reichen für sich allein +prästieren kann, usw.« + +Die §§ 80, 81 markieren demnach, neben einer allem Eudämonismus +abgewandten Lebensanschauung, den festen Standpunkt des Arbeitersohnes, +dessen Vater nur mit größtem Widerstreben Wohltaten sich gefallen lassen +mochte. Die Carl Zeiss-Stiftung soll also auch in diesem Punkt keine +»milde« Stiftung sein. + +Meine Ansicht ist nicht, daß eine Betätigung der Carl Zeiss-Stiftung in +dieser Richtung, solange sie isoliert bleibt, gegenüber der Größe der +Aufgabe eine nennenswerte praktische Bedeutung für das Gemeinwohl +gewinnen könne. Was in diesem Punkt von einer einzelnen Stelle aus +geschehen kann, wird immer »Tropfen auf einen heißen Stein« bleiben. +Eine wirkliche Lösung kann das hier angedeutete soziale Problem erst +dann finden, wenn einmal der Unterrichtsminister eines großen Staates +begriffen hätte, daß es für das Staatsinteresse noch nicht genug ist, +die nötigen vielen Millionen jährlich aufzuwenden, um höhere +Unterrichtsanstalten aller Art auf bestem Fuß zu erhalten, sondern daß +noch einige Millionen mehr dazuzulegen seien, um auch dafür geregelte +Vorsorge treffen zu können, daß jene Anstalten just von denen benutzt +werden müssen, an deren höherer Ausbildung allein dem Staat selbst etwas +gelegen sein kann. Das würde besagen müssen: planmäßiges Heranziehen der +höher veranlagten Köpfe aus allen Schichten des Volkes, nach Analogie +der allgemeinen Wehrpflicht und der Rekrutierung für die Spezialwaffen +zum Dienst der leitenden Funktionen im öffentlichen und wirtschaftlichen +Leben -- behufs Erhöhung des durchschnittlichen Niveaus der ganzen +geistigen Aktion des Volkes und behufs Beseitigung plutokratischer +Kastenbildung in den Berufsständen. Dazu aber würde gehören, nicht nur +sich hinwegsetzen zu können über den unvermeidlichen Mangel solcher +Maßnahmen, daß dabei wegen der Schwierigkeit richtiger Auslese auch +manches Mittelgut auf öffentliche Kosten zu erziehen wäre, sondern vor +allem, sich nicht fürchten zu müssen vor den mancherlei einschneidenden +Konsequenzen, welche eine Wiederaufhebung des allmählich entstandenen +faktischen Bildungsmonopols der Wohlhabenden nach sich ziehen würde. + +Solange es deshalb mit all diesem gute Wege hat, würde einem von der +Carl Zeiss-Stiftung etwa gemachten Anfang immerhin Wert und Bedeutung +des ersten guten Beispiels auf einem wichtigen Gebiet des allgemeinen +Volksinteresses verbleiben. + +Fußnoten: + +[Fußnote 2: [Nach der Angabe Bebels in seiner Eröffnungsrede zum Jenaer +Parteitag (1905) fand dieser Vortrag schon 1869 statt.]] + + + + +II. + +Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen Bestehens der Optischen +Werkstätte. + +Gehalten am 12. Dezember 1896[3]. + + +Hochgeehrte Gäste -- liebe Freunde und Mitarbeiter! + +In diesen Wochen sind es 50 Jahre geworden, daß aus allerkleinstem +Anfang das Werk entstanden ist, das unter dem Namen von _Carl Zeiss_ +heute die Tätigkeit einer großen Zahl von Menschen in dauerndem Verein +hält, ein wichtiges Element in der Wirtschaftstätigkeit unserer Stadt +geworden ist und auch für manche Angelegenheiten allgemeineren +Interesses einige Bedeutung gewonnen hat. + +Da der Begründer dieses Werkes nicht mehr lebt, sonach niemand mehr da +ist, der noch in seiner Person das Ende des 50jährigen Zeitabschnittes +mit seinem Anfang verknüpfte und dessen Person so den Mittelpunkt einer +festlichen Erinnerung bilden könnte, haben wir von jeder Art besonderer +Feier abgesehen. Wir wollen den äußeren Markstein auf dem Weg unserer +täglichen Arbeit, den man in dem Ablauf eines halben Jahrhunderts zu +sehen gewohnt ist, lediglich zum Anlaß nehmen, auf diesem Weg einen +Augenblick Halt zu machen und unsere Gedanken zu sammeln in einem +Rückblick auf das hinter uns Liegende, und in dessen Betrachtung neue +Ermunterung zu rüstiger Fortsetzung unserer Arbeit, neues Vertrauen auf +ihre Zukunft suchen. + +Die Geschichte dieser 50 Jahre enthält auch in dem sichtbar gewordenen +Geschehen, in dem Fortgang der äußeren Entwicklung unseres Instituts +wohl manches, was dem Gedächtnis aufbewahrt zu werden verdient -- +manches, was für die Nächststehenden, manches, was auch für weitere +Kreise ein bleibendes Interesse hat, weil es entweder Merkzeichen +gewisser Fortschritte bietet, oder typische Vorgänge der allgemeinen +Wirtschaftsentwicklung oder die Eigenart unseres besonderen +Arbeitsfeldes exemplifiziert. + +Meine Absicht hier geht indes nicht auf alles dieses. Was _davon_ +späterer Erinnerung festzuhalten angemessen erscheint, wird mein Kollege +CZAPSKI demnächst in einer Darstellung der Geschichte unserer Werkstätte +denen, die solches interessiert, zugänglich machen[4]. _Meine_ Aufgabe +hier sehe ich nur darin, zu erzählen von der _inneren_ Geschichte +unserer Anstalt, von den Gedanken und Bestrebungen, die in ihr lebendig +und wirksam gewesen sind -- also von dem, was aus dem sichtbaren Verlauf +des Geschehens noch nicht ohne weiteres zu erkennen -- was vielmehr, um +dessen volles Verständnis zu vermitteln, nur der beibringen kann, der +auch das innere Geschehen durch alle bedeutsamen Phasen seines Verlaufs +persönlich miterlebt hat. + +Man wird nun zum voraus gewärtig sein, daß in einem Gebilde menschlichen +Schaffens, welches durch ein halbes Jahrhundert hin über mehrfachen +Wechsel der Personen hinweg stetig in gleicher Richtung sich +fortentwickelt hat, nicht nur das Resultat von äußeren Einwirkungen und +von Antrieben der Umgebung vorliegen werde -- deren fortwährender +Wechsel in unserer rasch lebenden Zeit doch nur aus blindem Zufall eine +konstante Bahn hätte ergeben können. Man wird also zum voraus vermuten, +daß in solchem Gebilde etwas wirksam gewesen ist, was von innen heraus +den Gang der Entwicklung bestimmt hat -- eine durchgehende +lebenskräftige Idee, vergleichbar dem entwicklungsfähigen Keim, aus +welchem kraft innerer Anlage der Baum allmählich herauswächst, in seinem +Wachstum nicht bestimmt, höchstens nur beeinflußt durch die Einwirkungen +der äußeren Umgebung, fördernde und hemmende Umstände. + +Was nun ist in unserem Fall der lebenskräftige Keim, aus dessen +inhaltsreicher Anlage dieser große Baum entstanden ist |in dessen +Schatten jetzt zahlreiche fleißige Menschen Obdach gefunden haben|? Was +ist der treibende Gedanke, der die Entwicklung dieses Unternehmens +geleitet hat? + +Es entspricht ganz der Stimmung, in der wir heute uns hier vereinigt +haben -- der Stimmung pietätvoller Erinnerung an den Mann, der vor 50 +Jahren zu allem, was jetzt uns vor Augen steht, den Grund gelegt hat -- +daß die Antwort auf diese Frage sofort die Bedeutung des persönlichen +Wirkens von _Carl Zeiss_, der von ihm getragenen Ideen aufdeckt -- und +so ihn gleich in den Mittelpunkt unserer Betrachtung rückt. + +Schon vor acht Jahren, als wir den Begründer unserer Werkstätte zu Grabe +geleiteten, habe ich an seinem Sarg in kurzen Worten ausgesprochen[5], +daß in ihm ein Mann geschieden sei, in dessen Wirken ein neuer +eigenartiger Gedanke Anfang und Vollendung gefunden hat; und bei einem +späteren Anlaß[6] wurde im Sinne dessen als sein bleibendes Verdienst +hingestellt: das geordnete Zusammenwirken von Wissenschaft und +technischer Kunst auf seinem besonderen Arbeitsfeld zielbewußt angebahnt +zu haben. + +Der heutige Tag gibt nunmehr die Gelegenheit, dieses zu erläutern, näher +zu bestimmen und auch öffentlich zu rechtfertigen. + +Zusammenwirken von Wissenschaft und technischer Kunst ist in der Optik +allerdings eine sehr alte Sache. Denn auf ihrem Gebiet hat die +praktische Arbeit schon viel früher wie auf fast allen anderen Gebieten +der Technik in direkter Wechselwirkung mit wissenschaftlichen Ideen und +unter deutlicher Leitung solcher gestanden. Die nahe Beziehung aller +Leistungen der praktischen Optik auf große wissenschaftliche Interessen +-- zu allererst der Astronomie -- brachte dieses von selbst mit sich. +Das Interesse an der Vervollkommnung der Beobachtungswerkzeuge hat fast +alle hervorragenden Förderer der Naturerkenntnis auch zu Förderern der +Künste gemacht, die auf Herstellung der Beobachtungswerkzeuge und deren +Vervollkommnung ausgehen. Man braucht nur KEPLER und NEWTON zu nennen, +um markiert zu sehen, wie jeder Fortschritt in der wissenschaftlichen +Erkenntnis der Eigenschaften und Wirkungen des Lichts immer unmittelbar +die Betätigung praktischer Kunst zur Verwertung solchen Fortschrittes +neu angeregt hat. So sind seit fast drei Jahrhunderten alle neuen +Zielpunkte dieser Betätigung bewußterweise aus der wissenschaftlichen +Lehre der Optik abgeleitet worden, die Mittel und Wege zur Betätigung an +der Hand der Doktrin gefunden worden. + +Hierbei war aber der praktischen Arbeit des ausübenden Optikers immer +noch ein sehr weites Feld verblieben. Die Doktrin wies nur die typischen +Formen der Elemente der Konstruktionen nach, die bekannte Linsengestalt +der durch kugelförmige Flächen begrenzten Glasstücke, und gab die +allgemeinen Direktiven für ihre richtige Kombination für die +verschiedenen Zwecke, wie z. B. die Regel für das Zusammenfügen von zwei +solchen Glasstücken aus verschiedenem Material behufs achromatischer +Lichtsammlung u. dgl. Sache der persönlichen Erfahrung des geschickten +Praktikers, seiner Übung in der Beurteilung des erzielten Effekts, +seiner Findigkeit in der vorteilhaften Kombination und Abänderung der +Elemente, blieb es dabei, die jeweils beabsichtigte Wirkung +_befriedigend_ herauszubringen, also ein _gutes_ Fernrohr oder ein +_gutes_ Mikroskop nach dem jeweiligen Maßstab der Anforderungen +herzustellen; und auch der allmähliche Fortschritt in der Höhe der +Leistungen war nur zum geringeren Teil bedingt durch die Verbesserung +der technischen Ausführung, in viel höherem Grad durch das Auffinden von +vorteilhafteren, besseren Effekt herbeiführenden Kombinationen von +Linsen. Je höher die Anforderungen an die Leistung der optischen +Instrumente wurden, zu je komplizierteren Zusammensetzungstypen man sich +dadurch gedrängt sah, desto größere Bedeutung gewann die persönliche +Geschicklichkeit und praktische Begabung des ausübenden Optikers. + +Beim Mikroskop hat schon in den ersten Dezennien dieses Jahrhunderts die +sich ausbreitende Anwendung des Instruments in der Erforschung der +organischen Welt und der hierbei rasch steigende Anspruch an hohe +Vergrößerung und vollkommene Bildschärfe, zu allmählich immer +verwickelteren Linsenkombinationen geführt, für deren Aufbau den +Optikern zwar auch neue Direktiven von theoretischen Gesichtspunkten aus +gegeben worden waren, deren erfolgreiche Ausführung an Hand dieser +Direktiven aber immer höher werdende Anforderungen an die Kunst stellte. +|Namentlich der neue Zusammensetzungstypus, den AMICI auffand -- man +weiß nicht genau, in welcher Art des Ineinandergreifens von +theoretischer Betrachtung und praktischer Erfahrung -- der auf die +Immersionslinsen hinleitete, hat um die Mitte des Jahrhunderts den +Aufbau des Mikroskopobjektivs zu einer Kunst entwickelt, die in ihren +besten Vertretern, wie z. B. HARTNACK und einigen anderen, die +Betätigung einer ganz eigenartigen Form intuitiven Schaffens zeigt, weil +sie Leistungen zustande brachte, von denen damals niemand sich +Rechenschaft geben konnte -- am wenigsten die ausübenden Personen +selbst.| + +_Carl Zeiss_ ist, als er, von SCHLEIDEN angespornt, bald nach seiner +Niederlassung in Jena der Mikroskop-Optik sich zuwandte, gleichfalls den +eben charakterisierten Weg gegangen, und hat zunächst auf diesem, +schlecht und recht wie andere vor ihm und andere neben ihm, vorwärts zu +kommen gesucht unter Anlehnung an die Vorbilder, die sich ihm in den +Leistungen der älteren Meister boten. Kein Geringerer als SCHLEIDEN hat +ihm auch bezeugt, daß er nach kurzer Zeit zu sehr bemerkenswerten +Erfolgen gelangt ist. Zeiss selbst aber ist, wie er später erzählte, +hinsichtlich dieser Erfolge schon sehr früh recht skeptisch gewesen. Er +merkte, daß er, als Autodidakt an dieses Arbeitsfeld herangekommen, also +ohne Anteil an der Summe von traditioneller Erfahrung, die auf ihm +gewonnen war, den anderen gegenüber, die schon [durch] Jahrzehnte hin +jene eigenartige Kunst geübt hatten, sehr im Nachteil sei, und als +Autodidakt auch frei von allzu großer Verehrung für das traditionell +Gegebene fand er bald, daß diese ganze Art des Arbeitens im letzten +Grund für die Optik eigentlich höchst irrationell sei. Er sagte sich: da +alle Wirkungen, die eine Linsenkombination begleiten, auf Gesetzen +beruhen, die durch die wissenschaftliche Optik genau festgestellt, in +allen Einzelheiten mathematisch bestimmbar sind, und da auch alle +maßgebenden Eigenschaften des wirksamen Stoffes, des Glases, auf das +strengste meßbar sind -- so muß es für den Aufbau der Linsensysteme +jeder Art noch einen ganz anderen Weg geben, um eine verlangte Wirkung +mit Sicherheit des Erfolgs herbeizuführen. Es muß auf diesem Gebiet noch +eine ganz andere Art des Zusammenwirkens von wissenschaftlicher Lehre +und technischer Kunst möglich sein, als bisher bestanden hat; es muß +möglich sein, nicht nur die allgemeine Direktive für die zweckmäßige +Zusammensetzung der Elemente aus der Theorie zu entnehmen, sondern die +richtige Zusammensetzung selbst bis in ihre letzten Einzelheiten für +jede verlangte Wirkung. Wie der Architekt ein Bauwerk, bevor eine Hand +zur Ausführung sich rührt, schon im Geiste vollendet hat, nur unter +Beihilfe von Zeichenstift und Feder zur Fixierung seiner Idee, so muß +auch, dachte sich Zeiss, das komplizierte Gebilde von Glas und Metall, +wie das Mikroskop es erfordert, sich aufbauen lassen rein +verstandesmäßig, in allen Elementen bis ins letzte vorausbestimmt in +rein _geistiger_ Arbeit, durch theoretische Ermittlung der Wirkung aller +Teile, bevor diese Teile noch körperlich ausgeführt sind. Der +arbeitenden Hand dürfe dabei keine andere Funktion mehr verbleiben, als +die genaue Verwirklichung der durch die Rechnung bestimmten Formen und +Abmessungen aller Konstruktionselemente und der praktischen Erfahrung +keine andere Aufgabe, als die Beherrschung der Methoden und Hilfsmittel, +die für letzteres, die körperliche Verwirklichung, geeignet sind. -- +Also: eine andere Grenzregulierung zwischen der Arbeit des Verstandes +und der Arbeit der Hand, zwischen wissenschaftlicher Theorie und +praktischer Kunst, grundsätzlich verschieden von der früheren Abgrenzung +der Funktionen beider. Das nun ist die Idee, die _Carl Zeiss_ in die +Mikroskop-Optik eingeführt und über alle Hindernisse hinweg zur +Verwirklichung gebracht hat: die Idee eines streng _rationalen_ Aufbaues +der optischen Konstruktionen für das Mikroskop; das ist der Keim, aus +dem alle inneren Fortschritte und alle äußeren Erfolge, die sein Wirken +gebracht hat, hervorgegangen sind. Das soll es besagen, wenn als das +Verdienst von _Carl Zeiss_ hingestellt wurde: das geordnete (nämlich das +_neu_geordnete) Zusammenwirken von Wissenschaft und technischer Kunst +auf seinem besonderen Arbeitsfeld zielbewußt angebahnt zu haben. + +Die hier bezeichnete und auf unserem Arbeitsfeld für _neu_ erklärte Art +der Verbindung von Wissenschaft und Technik ist uns durch ihre längst +offenkundige Herrschaft auf vielen anderen Gebieten der Technik -- wie +im Maschinenbau, dem Ingenieurwesen und anderen -- jetzt schon so +geläufig, daß sie fast als etwas Selbstverständliches erscheint und man +sich leicht wundern könnte, die Einführung dieser Idee in unserem Gebiet +überhaupt als etwas Bemerkenswertes und Bedeutsames hingestellt zu +sehen. Könnte doch jetzt nur noch ein Stümper eine Dampfmaschine +wirklich zu bauen beginnen, ohne daß er vorher ganz genau wüßte, wieviel +Pferdekräfte sie entwickelt, wenn man sie, genau nach seinen +Vorschriften ausgeführt, zum erstenmal in Gang setzen wird; und wird +doch längst keine eiserne Brücke mehr gebaut, ohne daß der Erbauer, noch +ehe das Erz zu ihren Rippen aus der Erde geholt, schon genau angeben +kann, wieviel Zentimeter sie sich durchbiegen wird, wenn sie nach drei +oder vier Jahren fertig dasteht und der erste Eisenbahnzug sie befährt. +So ist es aber auch auf diesen Gebieten nicht immer gewesen, und so auch +nicht in der Optik. |Eine alte Sache ist die vorher geschilderte Art des +Eingreifens der wissenschaftlichen Theorie in die Technik nur auf den +Gebieten der Technik, deren Erzeugnisse auf Bewegungseffekte, also +phoronomische, geometrisch bestimmbare Wirkungen ausgehen -- wie bei der +Mechanik im engeren Sinne. Die Idee, auch Gebilde, durch die nicht +körperliche Formen an sich, oder Bewegungsformen als Effekt bezweckt +werden, bei welchen vielmehr bestimmte körperliche Formen an bestimmten +Stoffen eine zum voraus bestimmte physische Wirkung hervorbringen sollen +-- die Idee, auch solche Gebilde auf die gedachte streng rationale Art +zu gewinnen, ist auf allen Gebieten der Technik sehr neu -- weil die +Möglichkeit solchen Verfahrens mehrere sehr schwer zu erfüllende +Postulate einschließt.| Und wenn es nicht immer so gewesen ist, so +bezeugt nun gerade die Ausbreitung und die Macht, die jener Gedanke des +rationalen Aufbaues körperlicher Gebilde behufs Erzielens bestimmter +physischer Effekte jetzt gewonnen hat das Verdienst derer, welche die +Pfadfinder dieses Gedankens gewesen sind. Und zu diesen Pfadfindern +gehört auch _Carl Zeiss_. + +Zum erstenmal auf irgend einem Feld der Technik überhaupt rein +durchgeführt ist jene Idee, glaube ich, erst im Anfang dieses +Jahrhunderts durch JOSEPH FRAUNHOFER, und zwar ist es zum erstenmal +geschehen gerade auf dem Feld der praktischen Optik -- und an einem +Objekt, das der nächste Verwandte des Mikroskops ist -- dem +astronomischen Fernrohr. Denn die ersten Gebilde der bezeichneten +Kategorie, die streng auf diesem Weg zustande gekommen sind, also die +frühesten Zeugen der Betätigung jener Idee auf dem Gebiet praktischen +Schaffens, sind die Objektive zu Fernröhren, die im Beginn der 20er +Jahre FRAUNHOFER von München aus den Astronomen in die Hand geben +konnte. Man darf also wohl die rationale Methode der Konstruktion +technischer Erzeugnisse zu physischen Effekten im allgemeinsten Sinne +die FRAUNHOFERsche Methode nennen. + +Das Verdienst von Zeiss erleidet aber keine Einschränkung durch den +Umstand, daß der gleiche Gedanke gerade auf dem Gebiet der Optik, und an +einem dem Mikroskop so nahe verwandten Ding, wie das Fernrohr ist, schon +40 Jahre vorher mit Erfolg betätigt worden ist. Denn die genauere +Würdigung aller sachlichen Momente führt zu der Einsicht, daß diese +frühere Betätigung durch FRAUNHOFER zwar wohl einen Wink für die +Anwendung der gleichen Grundidee auch dem Mikroskop gegenüber gegeben +hat, aber kein irgendwie leitendes Vorbild für die Verwirklichung hat +bieten können -- trotz der Gleichheit des Arbeitsfeldes und trotz der +scheinbaren inneren Verwandtschaft der Aufgaben. Dieser auf den ersten +Blick befremdliche Schluß beruht auf einem erst viel später[7] erkannten +Gegensatz der beiden Grundprobleme der praktischen Optik, des +Fernrohr-Problems und des Mikroskop-Problems, im Theoretischen sowohl +wie in wesentlichen praktischen Bedingungen -- einem Gegensatz, der es +mit sich bringt, daß die Aufgabe der rationalen Darstellung, auch +nachdem sie für das Fernrohr gelöst war, für das Mikroskop doch einen +neuen, selbständigen Ansatz nehmen mußte, keine Übertragung des +Verfahrens zuließ[8]. + +Da ich auf die Rechtfertigung dessen in meinem Vortrag nicht näher +eingehen darf, begnüge ich mich zur Erhärtung des Gesagten mit dem +Hinweis auf eine äußere Tatsache, aus der hervorgeht, wie weit der +Gedanke von _Carl Zeiss_ dem Bewußtsein gerade seiner Fachgenossen fern +gelegen hat -- nicht nur zur Zeit als jener ihm nachzugehen begann, +sondern noch viel später. Denn noch vor etwa 15 Jahren, also zu einer +Zeit, als längst alle Dampfmaschinen und alle Eisenbahnbrücken nach +FRAUNHOFERscher Art gebaut wurden, konnte behauptet werden: die +Mikroskope könnten auf diese Art _nicht_ gebaut werden, und ein +angesehener und unterrichteter Schriftsteller der Mikroskopie, der einem +der besten Optiker der alten empirischen Schule persönlich nahe stand +und daher das Arbeitsfeld kannte, konnte daraufhin die Richtigkeit der +Angabe: daß sie hier in Jena seit 10 Jahren so gebaut würden, auch +öffentlich in Zweifel ziehen. Auch ist es noch gar nicht so lange her, +daß in den Augen vieler beim Mikroskop der Anspruch auf eine höhere +Wertschätzung seitens der Vertreter der alten empirischen Schule noch +mit der Erklärung begründet werden konnte: von ihnen werde es _nicht_ +wie in Jena gebaut. Erst seit etwa 10 Jahren ist die umgekehrte +Versicherung: es werde _genau wie_ in Jena gebaut, allgemein die Stütze +für den Anspruch auf die höhere Schätzung geworden -- wiederum Beweis +dafür, daß die Idee des neuen Arbeitsplanes und die Möglichkeit ihrer +Würdigung außerhalb des Gesichtskreises der Zeitgenossen lag. + +Die Geschichte unserer Werkstätte ist nun hinsichtlich des ersten +30jährigen Abschnittes grundlegender Tätigkeit und zum Teil noch über +diese Zeit hinaus nichts anderes als die Geschichte der Bestrebungen, in +welchen jener Gedanke einer neuen, anders geregelten Art des +Ineinandergreifens von Wissenschaft und Technik an den Aufgaben der +Mikroskop-Optik sich betätigt und allmählich verwirklicht hat. -- Die +vorher zur Sprache gebrachten Umstände aber: einerseits die historische +Priorität FRAUNHOFERs hinsichtlich der erstmaligen Einführung dieses +Gedankens in die Optik überhaupt, anderseits die eben betonte innere und +äußere Selbständigkeit seines nochmaligen Auftretens gegenüber einer +anderen Aufgabe des gemeinsamen Arbeitsfeldes -- diese Umstände bringen +es mit sich, daß in meiner weiteren Betrachtung das hiesige Geschehen +überall in Vergleich treten muß mit der Tätigkeit FRAUNHOFERs. Ich muß +so das Wirken meines verstorbenen Freundes heranrücken an die +phänomenale Figur, die auf dem gleichen Arbeitsfeld aus einem armen +Münchener Spiegelschleifer im Anfang dieses Jahrhunderts herausgewachsen +ist. In der Nähe dieser Figur muß allerdings manches kleiner sich +ausnehmen, was, in der gewöhnlichen Umgebung gesehen, mit weniger +abnormem Maßstab gemessen, größer erscheinen würde. Es gibt aber gar +keinen anderen Standpunkt für eine richtige Würdigung der Lebensarbeit +von _Carl Zeiss_, als ohne Scheu vor diesem Maßstab ihre Erfolge in +Parallele zu setzen zu dem Wirken des größeren Vorgängers -- obwohl, +nachdem die geschichtliche Nachforschung auch auf die Einzelheiten +dieses Wirkens Licht geworfen, jetzt an manchen Punkten mit bezug auf +ihn zu sagen ist: mutato nomine fabula de te narratur -- unter anderem +Namen die Geschichte von Dir erzählt! + +Es handelt sich nämlich hier um einen Parallelismus in den Dingen +selbst, durchaus vergleichbar einer Erscheinung, die in der lebenden +Natur öfters uns entgegentritt. Wie etwa das Wirbeltierauge in ganz +verschiednen Tierreichen, ohne genealogischen Zusammenhang der +Entwicklung, sich wiederholt, und, irgendwo entstanden, immer wieder die +gleichen typischen Formen durchläuft, nur in Nebensächlichem modifiziert +durch die Verschiedenheit der äußeren Bedingungen -- so hat in unserem +Interessenkreis die vorhin dargelegte Idee des verstandesmäßigen +Aufbaues künstlicher Gebilde an zwei getrennten Stellen unabhängig +eingesetzt, nur übereinstimmend in der Zweckbeziehung auf die Wirkungen +des Lichts, und hat einen ganz parallelen Gang der Entwicklung +durchlaufen, in den Abweichungen nur die Verschiedenheit des +Ausgangspunktes und der die Entwicklung begleitenden Nebenumstände +bekundend. + +Es hat nämlich die konsequente Verfolgung der zuvor charakterisierten +Idee in ihren beiden getrennten Gängen nicht nur im allgemeinen zu +gleichartigem Endergebnis geführt -- zu einem bedeutenden und dauernden +Fortschritt in der Leistungsfähigkeit und Vollkommenheit der Erzeugnisse +-- dort des Fernrohrs, hier des Mikroskops -- sondern der Weg des +Gelingens zeigt auch hier dieselben charakteristischen drei Etappen +wieder, durch die er bei FRAUNHOFER hindurchgegangen ist: als ersten +Schritt die Reform der Technik der praktischen Optik, die +Vervollkommnung der Methoden technischer Arbeit, als zweiten die +Vertiefung und Ergänzung der theoretischen Grundlagen, welche die +Behandlung der Aufgabe brauchte, und als letzten die Reform der +praktischen Grundlagen, der Bedingungen für die Beschaffung des +Urmaterials, des optischen Glases. Die Wiederholung dieser drei Stufen +des Fortgangs in gleicher Reihenfolge ist aber durchaus nicht auch im +Sachlichen eine Wiederholung dessen, was FRAUNHOFER im Verfolg seiner +besonderen Aufgabe schon getan hat -- so daß etwa, nachdem inzwischen +die Tätigkeit FRAUNHOFERs im ersten Viertel des Jahrhunderts genauer +bekannt geworden, jetzt zu sagen wäre: wie schade, daß dasselbe zweimal +hat getan werden müssen! Ganz im Gegenteil, die Wiederholung desselben +Entwicklungsganges von einem ganz anderen Ausgangspunkt aus -- nämlich +vom Mikroskop-Problem -- führte in allen wesentlichen Punkten zu +wichtigen und unentbehrlichen Ergänzungen der FRAUNHOFERschen Arbeit in +denjenigen sachlichen Momenten, die von seinem Ausgangspunkt aus nicht +in den Gesichtskreis der Aufgabe eintreten konnten -- so daß man +vielmehr sagen muß: das nochmalige Einsetzen desselben Grundgedankens an +einer anderen Sonderaufgabe der Optik und das nochmalige selbständige +Durchlaufen aller seiner Konsequenzen von dem neuen Ausgangspunkt aus +ist direkt notwendig gewesen, um diesem Grundgedanken eine vollständige, +das ganze Feld der praktischen Optik beherrschende Entwicklung zu +ermöglichen. Und das verleiht nun dem Wirken von _Carl Zeiss neben_ +FRAUNHOFER eine selbständige Bedeutung. + +Ich kann hier nicht auf die einzelnen Etappen des gemeinsamen +Entwicklungsganges eingehen, kann also auch nicht dartun, warum die +vorher bezeichneten drei Fortschritte notwendige Postulate der +Verwirklichung der Idee sind, warum vermöge des gegensätzlichen +Charakters des Grundproblems in Hinsicht auf das Mikroskop andere, neu +zu lösende Aufgaben vorlagen. Alles das muß ich der Vervollständigung +dieses Vortrages bei seiner Drucklegung vorbehalten[9]. + +Nur zwei Punkte, die das einzelne betreffen, darf ich auch hier nicht +ganz übergehen, weil in ihnen einzelnes eine besondere Bedeutung +gewinnt. + +Die _Vervollkommnung der Technik_ optischer Arbeit gegenüber dem, was +dem alten empirischen Verfahren genügen konnte, ist die allererste +Voraussetzung für die Verwirklichung der rationalen Methode. Deshalb ist +es für den Erfolg ganz wesentlich, daß _Zeiss_ gleich von Anfang an ein +ganz klares Bewußtsein dessen hatte und gleich von Anfang an alles +darauf anlegte, in seiner kleinen Werkstatt eine sehr exakte Technik +einzubürgern, die unsichere Geschicklichkeit der Hand überall unter die +Kontrolle strenger Prüfungsmethoden zu stellen. + +Auf dem Weg dieser Bestrebungen ist nun auch genau das Verfahren, +welches für FRAUNHOFER, wie man jetzt weiß, eine wichtige Grundlage des +Erfolges wurde, selbständig hier wieder erfunden worden, unter +Umständen, die jeden Zusammenhang seines hiesigen Auftretens mit seiner +ersten Entdeckung in München sicher ausschließen. Es ist dies die +sinnreiche Methode zur Prüfung der Formen sphärischer und ebener Flächen +mit Hilfe der sogenannten Farben dünner Plättchen, der Erscheinung, die +uns ungesucht im bunten Farbenspiel der Seifenblasen entgegentritt. +Diese Methode, nach welcher die Lichtwellen selbst den Maßstab zur +Messung der allerkleinsten Form- und Größenunterschiede darbieten +müssen, ist seit Beginn der sechziger Jahre auch hier der wichtigste +Hebel gesteigerter technischer Leistungen geworden und das ABC-Buch der +damals in hiesiger Werkstätte entstandenen neuen Schule exakter +optischer Technik. + +_Zeiss_ hat indes diese technischen Fortschritte, wenn sie auch überall +direkt unter der Leitung seiner Idee standen, doch nicht persönlich +vollziehen können. Schon über die Jahre hinaus, in denen Auge und Hand +noch schwierig zu erlernende Fertigkeiten sich aneignen können, und +auch durch viele andere Ansprüche in seiner Zeit viel zu sehr beschränkt +für mühsame technische Studien war er darauf angewiesen, für diesen Teil +seiner Aufgabe von Anfang an die Geschicklichkeit, praktische Umsicht +und Findigkeit eines anderen zu benutzen, den er zum Gehilfen seiner +Arbeit frühzeitig gewonnen hatte. Er auch ist der Nacherfinder der eben +erwähnten wichtigen Methode. Wir freuen uns alle, ihn heute noch unter +uns zu haben, unseren treuen alten AUGUST LÖBER, den Begründer unserer +Schule subtiler Technik, den Senior unserer ganzen Genossenschaft und +den Lehrmeister, unmittelbar oder mittelbar, aller unserer tüchtigen +Optiker. Für das Vorwärtskommen von _Zeiss_ ist es von nicht geringer +Bedeutung gewesen, daß gleich der erste, den er in der Verfolgung seiner +Pläne als Mitarbeiter heranziehen konnte, so entgegenkommendes +Verständnis für die eigenartigen Aufgaben, so hoch entwickelten Sinn für +Präzision und Exaktheit, und so volle Hingabe seiner ganzen Person ihm +entgegenbrachte. Solange also des Werkes von _Carl Zeiss_ gedacht wird, +in unserem Kreis und außerhalb desselben, wird auch das Andenken an +seinen treuen frühesten Mitarbeiter lebendig bleiben, der am Gelingen +des Ganzen so wichtigen Anteil hat -- in dessen anspruchslosem Wirken +ein FRAUNHOFERscher Gedanke neu erwacht ist[10]. + +Als zweites erwähne ich noch die Einwirkung, die auch hier, wie 50 Jahre +früher bei FRAUNHOFER, der Grundgedanke von _Zeiss_ auf die Reform der +_Darstellung des optischen Glases_ geübt hat, weil die Art, wie dieses +hier geschehen, ein lehrreiches Beispiel bietet für die Macht, mit der +die innere Folgerichtigkeit alles Geschehens überall sich Geltung +schafft, wenn nur die Menschen ihren Faden nicht gewaltsam zerreißen. +_Zeiss_ ist sehr frühzeitig zum Bewußtsein gekommen, daß die Konsequenz +seines ursprünglichen Programms auch die Notwendigkeit des Eingreifens +in die Darstellung des optischen Glases einschließen konnte, wenn jenes +Programm nicht auf halbem Wege Halt machen solle. Er hat aber -- und +nicht nur er -- an diesen Gedanken lange Zeit mit innerem Widerstreben, +um nicht zu sagen mit Abscheu, gedacht -- sehr begreiflich, angesichts +der ganz unabsehbaren Schwierigkeiten, die dem Eintreten in ein völlig +fremdes Gebiet der Technik entgegenzustehen schienen. Das alles aber hat +nicht hindern können, daß jener Gedanke, wenn auch lange ganz unbewußt, +immer stärker die Behandlung der vorliegenden Aufgaben beeinflußte und +leitete. Jahrelang haben wir neben wirklicher Optik sozusagen noch +Phantasieoptik betrieben, Konstruktionen in Erwägung gezogen mit +hypothetischem Glas, das gar nicht existierte, indem wir die +Fortschritte diskutierten, die möglich werden würden, wenn einmal die +Erzeuger des Rohmaterials dahin zu bringen sein sollten, für +fortgeschrittene Aufgaben der Optik sich zu interessieren -- was sie +aber nicht taten. Und diese fast widerwillige Beschäftigung mit der +Frage, die Verfolgung von Konjekturen, die man damals kaum ernst nahm, +hat unbewußt nachherigem Fortschritt auch in dieser Richtung ebenso +wirksam vorgearbeitet, wie es eine bewußte planmäßige Behandlung kaum +besser hätte tun können. Denn auch in diesem allerdings absonderlichen +Verfahren bestimmten sich schon alle Ziele und markierten sich schon +alle Richtungen für eine zukünftige Reform der Glastechnik auf +wissenschaftlicher Grundlage. Dem späteren wirklichen Anfang war damit +jedes Herumtasten nach Ziel und Richtung erspart. Für den ideenreichen +und tatkräftigen Mann, den zu Anfang der 80er Jahre die dunkle Ahnung +seines eigentlichen Berufs in unseren Kreis geführt hat, bedurfte es +jetzt nur ganz kurzer Zeit, um nicht allein alles, was durch den frühen +Tod FRAUNHOFERs verloren gegangen war, zu erneuern, sondern an Hand der +allgemeineren Aufgabenstellung, die der Ausgang vom Mikroskop-Problem +einschloß, in wichtigen Punkten über die Ziele FRAUNHOFERs +hinauszugelangen -- so daß schon im Frühjahr 1887, als wir auch in +unserem Kreis das Andenken FRAUNHOFERs feierten, gesagt werden +durfte[11]: die Wiedererneuerung seiner verloren gegangenen Kunst und +ihre Fortentwicklung in seinem Geist sei der unverwelkliche Lorbeer, den +zu seinem 100jährigen Geburtstag unser Jena an seinem Grabe +niederzulegen habe. + +Unser Freund _Otto Schott_ aber wird gewiß keine Verdunklung seines +persönlichen Verdienstes darin erblicken, wenn ich ausspreche: daß sein +erfolgreiches Eingreifen, welches anerkanntermaßen allen Aufgaben der +praktischen Optik neue Bahnen eröffnet hat, diesen Erfolg nicht gehabt +haben würde, wenn seine Arbeit nicht unmittelbar sich hätte anschließen +können an die fast 20jährige Vorarbeit, die aus dem Ideenkreis der +Optischen Werkstätte ihm entgegenkam. Hat er doch die praktische +Konsequenz dieses Gedankens rückhaltlos schon selbst gezogen darin, daß +er unter freiwilligem Verzicht auf die natürlichen Vorrechte, die ihm +aus der vollen Selbständigkeit seiner Arbeit im Chemischen und +Technischen zustanden, auch sein Unternehmen in dauernden Zusammenhang +mit der Carl Zeiss-Stiftung setzte[12]. + +Nachdem ich so den leitenden Gedanken in dem Wirken von _Carl Zeiss_ +nach seinen inneren Momenten betrachtet habe, muß ich auch noch einige +Worte sagen über die besondere Art, wie seine Entwicklung durch die +äußeren Umstände beeinflußt worden ist. + +_Carl Zeiss_ hat nicht, wie seinerzeit FRAUNHOFERs fast übermenschliche +Kraft vermochte, alles selbst leisten können, was für die erfolgreiche +Verwirklichung seiner ersten Idee, für die volle Entwicklung ihres +inhaltreichen Keimes zu leisten war. Weil seinem persönlichen Können +engere Grenzen gesteckt waren, ist er in viel höherem Grad als +FRAUNHOFER auf die Mitarbeit anderer angewiesen und in seinem Erfolg von +dieser abhängig geblieben. Der Schätzung seines persönlichen Verdienstes +tut dieses keinen Eintrag. Die Schranken der eigenen Kraft kühl ermessen +können, aus der Erkenntnis solcher Schranken aber nicht Entmutigung zu +schöpfen, sondern den Antrieb zum fortgesetzten Suchen nach der +richtigen Ergänzung ist auch ein Verdienst; nicht viele bringen es +fertig. Hat nun auch die Notwendigkeit solcher Ergänzung seinen Erfolg +in höherem Grad, als es sonst der Fall sein würde, von der Gunst äußerer +Umstände abhängig gemacht -- solcher Umstände nämlich, von denen das +Gewinnen geeigneter Mitarbeiter abhängig war -- so darf man doch nicht +sagen, daß sein Erfolg Sache des Glücks gewesen sei: er hat diese ihm +unentbehrlichen Mitarbeiter gefunden, weil er sie _gesucht_ hat -- und +unentwegt weiter gesucht hat noch in denjenigen Angelegenheiten, +hinsichtlich derer mehrfacher Mißerfolg andere vielleicht von neuen +Versuchen abgeschreckt haben würde. Soweit man in seinem Fall von Glück +reden darf, ist es also nur die Art von Glück, die der Spruch meint: der +Mensch ist seines Glückes Schmied. + +Ein Moment aber bleibt doch übrig, auf welches dieses Wort nicht +Anwendung finden kann: der räumliche und persönliche Zusammenhang seiner +Wirksamkeit mit unserer Universität -- die geistige Atmosphäre, in die +er durch seine Niederlassung gerade in Jena gekommen ist, und gerade in +einer Zeit, da aus dieser Atmosphäre neue aufstrebende Gedanken sich +erhoben. Wie ich vorher schon andeutete, hat JACOB SCHLEIDEN ihn zuerst +auf die Optik überhaupt gelenkt und auf die besonderen Aufgaben, die das +Mikroskop darbot. SCHLEIDEN hat seine Arbeit fortgesetzt mit wärmstem +Interesse begleitet, ihr immer neue Anregung und wichtige Förderung +zuteil werden lassen. Noch in späten Jahren hat _Zeiss_ mit Stolz +erzählt, wie der geistreiche Naturforscher stundenlang in seiner kleinen +Werkstatt gestanden, seine oder seiner Gehilfen Arbeit aufmerksam +verfolgend; und mit dem Gefühl warmen Dankes hat _Zeiss_ jederzeit +ausgesprochen, daß sein Emporkommen ganz wesentlich bedingt gewesen ist +durch den Rückhalt, den die Anerkennung und die Empfehlung SCHLEIDENS +ihm, dem unbekannten Anfänger, damals geboten hat. Man würde aber sicher +fehlgehen, wenn man etwa in dem Interesse SCHLEIDENs nur, oder +wesentlich nur, den Ausdruck menschlicher Teilnahme für den tüchtigen +und strebsamen Mann erblicken wollte, als welchen SCHLEIDEN _Zeiss_ wohl +alsbald erkannt hat. Dem widerspräche schon die Tatsache, daß _Zeiss_ +damals noch Neuling war im Gebiet der praktischen Optik, technische +Vorbereitung nur für Arbeiten anderer Art besaß -- und aus bloßem +Wohlwollen treibt man nicht leicht jemand an, etwas ganz Neues zu +beginnen mit völlig problematischer Aussicht des Erfolges. So muß also +das Verhältnis beider Männer zu einander wohl etwas anders gedacht +werden, denn als rein menschliche Anteilnahme des berühmten Mannes an +dem Fortkommen eines strebsamen Anfängers. Der Mitbegründer der +Zellenlehre greift in den Lebensgang von _Zeiss_ vielmehr deutlich ein +als der Vertreter der neuen Richtung wissenschaftlicher Interessen, die +um die Mitte des Jahrhunderts das Studium der lebenden Natur auf neue +Ziele und in neue Wege lenkte, zu ihrer Betätigung aber Hilfsmittel +verfeinerter Beobachtungskunst unentbehrlich fand und neue Kräfte für +die Vervollkommnung solcher Hilfsmittel in ihren Dienst zu ziehen suchen +mußte. In SCHLEIDEN und dessen Schülern hat die neue Richtung der +Biologie, die in den folgenden Jahrzehnten dem Mikroskop eine immer +wachsende Bedeutung für die wissenschaftliche Arbeit des Jahrhunderts +zugewiesen hat, gerade hier in Jena einen besonders kräftigen Anfang +genommen. Und das beleuchtet nun die tiefere Wechselbeziehung, die +zwischen dem geistigen Leben unserer Hochschule und der praktischen +Arbeit von _Carl Zeiss_ frühzeitig bestanden hat und die _innere_ +Abhängigkeit seiner Erfolge von den Impulsen aus diesem Kreis. + +Jene aus dem Verkehr der Personen sich ergebende Wechselwirkung hat über +SCHLEIDEN und seine nächsten Schüler hinaus die Optische Werkstätte +durch ihre ganze Geschichte begleitet und ihr namentlich aus dem +biologischen Interessenkreis fortgesetzt neue Anregungen und Antriebe zu +neuen Aufgaben zugeführt. Einige Zeitlang war sie vorwiegend durch meine +Person vermittelt, später hatte sie sehr mannigfaltige Wege gefunden. Um +wenigstens einen zu nennen, von den vielen aus dem Kreis der hiesigen +Hochschule, deren wir in diesem Zusammenhang dankbar zu gedenken haben, +nenne ich ANTON DOHRN, der bevor er sein kühnes Unternehmen am Golf von +Neapel begann, durch einige Jahre, hin unserer Universität angehörte. +Auch aus seinem kraftvollen und antriebreichen Wesen sind Strahlen +damals in unser Haus eingedrungen. + +Bei dem allen aber hat es sich keineswegs nur um ein Mehr oder Minder +von begünstigenden und fördernden Umständen gehandelt, sondern in +entscheidenden Punkten um Sein oder Nichtsein. Denn in der äußeren +Geschichte der ersten 25 Jahre sind etliche Wendepunkte deutlich zu +erkennen, bei deren Betrachtung man zu dem Schluß kommt: daß von allem, +was jetzt als Ausfluß der Wirksamkeit von _Carl Zeiss_ unmittelbar oder +mittelbar sich darstellt, nach menschlichem Ermessen heute _nichts_ +bestehen würde, wenn sein Weg ihn nicht in die Kreise dieser Hochschule +und unter den direkten Einfluß eines großen, mit von ihr ausgehenden +Antriebs zur Vervollkommnung der Beobachtungswerkzeuge geführt hätte. + +_Carl Zeiss_ hat seinerseits der Wissenschaft reichlich wiedergegeben +für das, was sie ihm dargeboten hat. Konnte er auch direkt an +wissenschaftlicher Arbeit sich nicht beteiligen, so hat er doch durch +sein Wirken der Wissenschaft wertvolle Dienste geleistet. Auch unsere +Universität hat diesem schon Ausdruck gegeben, indem sie ihn, der kein +schulgerechtes Studium prästiert, am Abend seines Lebens noch mit dem +Prädikat des berufsmäßigen Gelehrten schmückte. Damals hat, im +Persönlichen, der berühmteste Vertreter der jüngeren Schule Jenaer +Naturforscher[13] das Band erneuert, welches durch den berühmtesten +Vertreter der älteren Schule ein Menschenalter zuvor geknüpft worden +war. Und die innere Gerechtigkeit, die in den Dingen waltet, hat es sich +fügen lassen, daß über alles Persönliche hinaus auch das Werk von _Carl +Zeiss_ selbst dauernde Beziehung gewonnen hat auf die Interessen unserer +Hochschule[14] -- so den Tribut des Dankes der Alma mater darbringt, die +seine Kindheit geleitet und gehütet hat + +In meiner bisherigen Betrachtung habe ich von der Person von _Zeiss_ so +gut wie gar nicht zu reden gehabt; nur von seinem Wirken und seinen +Bestrebungen. Denn es liegt in der Natur einer Betrachtung, welche nur +auf die innere Geschichte der hiesigen Unternehmungen ausgeht, daß in +ihr die Personen ganz zurücktreten: sie erscheinen dabei nur sozusagen +als die zufälligen Akteure, in denen die Ideen Organe für ihre +Darstellung und Betätigung finden. Diejenigen Eigenschaften der Personen +aber, welche für ihre Rollen Bedeutung haben, kommen dabei ganz von +selbst zur Erscheinung, ohne daß es nötig wäre, sie besonders zu +schildern. + +So ist es also aus allem zuvor Gesagten schon ersichtlich geworden, daß +derjenige, an dessen Namen der Anfang unserer Tätigkeit sich knüpft, ein +Mann von nicht gewöhnlicher Intelligenz und von nicht gewöhnlicher +Energie gewesen sein muß, [und zur vollen Würdigung dessen ist höchstens +noch hinzuweisen auf die erschwerenden äußeren Umstände, unter welchen +seine Berufsvorbereitung und namentlich der Beginn seiner selbständigen +Tätigkeit gestanden haben.] Und noch ein anderes wird aus meinen +Ausführungen gleichfalls klar ersichtlich: _Carl Zeiss_ muß einer von +denen gewesen sein, die fähig sind, Motive ihres Handelns, Argumente +ihrer Entschließung durch das bestimmen zu lassen, was noch nicht ist, +was nur ihren Gedanken nach sein sollte -- in deren Sinnen und Trachten +so das Zukünftige die Kraft der Kausalität gewinnt, bildend und +gestaltend einzuwirken auf das Gegenwärtige, Bestehende. So allein aber +vollzieht sich aller Fortschritt in menschlichen Dingen, großen und +kleinen. + +Die weltklugen, die sogenannten praktischen Leute, die im genauesten +Sichanpassen an das jeweils Bestehende und Herrschende und in +möglichster Unterordnung unter dessen Ansprüche am weitesten zu kommen +vermeinen, pflegen diese anderen, die sonderbarerweise Motive und +Argumente aus etwas schöpfen, was noch gar nicht existiert, mit dem +bekannten Gemisch von Respekt und Geringschätzung »Idealisten« zu +nennen. Nun ja! Wenn das auch in den kleinen gleichgültigen Dingen des +alltäglichen Lebens nicht weiter zum Vorschein kam -- _Carl Zeiss_ war +wirklich ein solcher Idealist. Er war es in den Angelegenheiten, für die +er etwas bedeutet hat. Und weil er es war, hat sein Wirken auf seinem +Arbeitsfeld einen sichtbaren Fortschritt begründet und Erfolge +gezeitigt, die sein persönliches Dasein überdauern. Die anderen, die +»praktischen Leute« -- sie kommen, insoweit sie ihrer Maxime treu +bleiben, nicht in den Fall, wenn sie tot sind, für Fortschritte +verantwortlich gemacht zu werden. + +Im übrigen aber genügt, es, das menschliche Bild des Begründers unserer +Firma noch in wenigen Zügen zu vervollständigen, die gleichfalls einige +Beziehung auf sein Wirken haben; was keine solche Beziehung hat, braucht +nicht späterem Gedächtnis aufbewahrt zu werden. + +Wohlwollend, teilnehmend und freundlich ist er zu allen gewesen, die in +seiner Tätigkeit ihm nahe traten; aber auch strenge Anforderungen +stellte er an alle, weil er an sich selbst sie zu stellen gewohnt war. +Um sie geltend zu machen, hat er aber Tadel und Vermahnung wenig +gebraucht; mit gutem Mutterwitz begabt, dirigierte er die anderen lieber +mit etwas Spott und etwas Ironie, gemildert durch liebenswürdige +Bonhomie. So hat er Sie dirigiert, die alten unter meinen Mitarbeitern, +denen er vor 25 Jahren noch in alter patriarchalischer Art als der +gestrenge Prinzipal gegenüberstand -- so hat er als väterlicher Freund +auch mich dirigiert, der ich als ganz junger Mann, grün und unerfahren, +in seinen Wirkungskreis eintrat. + +Was ihn aber nach seinem Charakter sehr hoch stellt: er war ein Mann von +strengem Pflichtgefühl und sehr entwickeltem Gerechtigkeitssinn. Zum +Beleg dessen könnte ich mancherlei anführen; ich erwähne nur, was mich +selbst nahe berührt: die liberale uneigennützige Art, in der er meine +dauernde Mitarbeiterschaft seinerzeit sich zu sichern suchte, fern von +jedem Gedanken, die Abhängigkeit, in der ich ihm gegenüber mich befand, +ohne Vermögen und ohne sonstigen Rückhalt im Leben, auch nur im +geringsten zu seinem Vorteil sich dienen zu lassen. + +So steht also auch das menschliche Bild von _Carl Zeiss_ in der +Erinnerung aller derer, die ihn im Leben gekannt haben, und ihn gekannt +haben in der Zeit seines rüstigen Schaffens, da als ein erfreuliches +Vorbild menschlicher Tüchtigkeit und Tugend. + +Die ganzen ersten drei Dezennien seit dem Bestehen der Optischen +Werkstätte müssen in der Geschichte des Instituts als die Periode des +grundlegenden Aufbaues angesehen werden. In diesem ganzen Zeitraum dreht +sich alles um die Vorbereitung und die Verwirklichung des neuen +Arbeitsplanes für die Konstruktion des Mikroskops -- um die Einbürgerung +und Befestigung der verfeinerten Technik der optischen Arbeit, die +allmähliche Beschaffung neuer theoretischer und experimenteller +Grundlagen und die erst erfolglosen, dann halb gelungenen, schließlich +erfolgreichen Versuche praktischer Durchführung des Planes. Wenn auch im +dritten Jahrzehnt die Hauptfunktionen einerseits der feineren +technischen, andererseits der wissenschaftlichen Arbeit schon ganz an +andere übergegangen waren, so steht doch in dem ganzen 30jährigen +Zeitraum _Zeiss_ selbst noch im Mittelpunkt aller Entwicklung, weil +alles, was in dieser Periode geschehen ist, noch als unmittelbare +Betätigung der ersten Grundgedanken, als Entwicklung aus den +ursprünglichen Kleinanlagen sich darstellt. + +Im vierten Jahrzehnt wird dieses allmählich anders. Gerade der günstige +äußere Erfolg, den die bis dahin gewonnenen Fortschritte gegen Mitte der +siebziger Jahre herbeiführten, hat damals mehr und mehr Aufgaben in den +Vordergrund gerückt, die außerhalb des ursprünglichen Ideenkreises +lagen. Jener äußere Aufschwung führte bald zu einem Mißverhältnis +zwischen der inneren Organisation und dem Umfang der geschäftlichen +Tätigkeit: hinsichtlich der ersteren stand die Werkstätte in allen +wesentlichen Stücken noch auf dem Boden des kleingewerblichen Betriebs +-- in der Gliederung der technischen Arbeit, der inneren Einrichtung und +der kaufmännischen Verwaltung -- während der Umfang der Produktion, die +Größe des Personals und die Ausdehnung der geschäftlichen Beziehungen +längst dem Kleingewerbe entwachsen waren und schon durchaus dem Maßstab +der Großindustrie entsprachen. + +Es war also wiederum eine Disharmonie zwischen den verschiedenen +Faktoren der Tätigkeit eingetreten, wie solche schon in der frühesten +Entwicklung des Unternehmens lange Zeit bestanden hatte, damals in dem +Vorauseilen der technischen Leistungsfähigkeit vor der Gelegenheit zu +ihrer erfolgreichen Betätigung -- eine Disharmonie der sachlichen Natur +nach von dieser früheren zwar sehr verschieden, in ihrer Bedeutung für +die Fortentwicklung des Ganzen ihr aber gleich: wie jetzt zu erkennen +ist, deutliche Anzeichen einer Durchgangsphase, gleichsam eines neuen +Jugendzustandes, der auf eine neue Entwicklung hindrängt. + +Es ist für den gedeihlichen Fortgang des Unternehmens von entscheidender +Wichtigkeit, daß der Übergang in eine neue, leistungsfähigere +Wirtschaftsform zur richtigen Zeit sich vollziehen konnte. Wenn damals +das Tempo verfehlt worden wäre, wäre es wahrscheinlich für alle Zeit +verfehlt gewesen. Denn in der Zwitterform zwischen Kleingewerbe und +Großindustrie hätte, der inneren Widersprüche wegen, die Werkstätte +nicht für lange Zeit sich halten können: ein bloßes Fortvegetieren wäre +ihr Schicksal geworden und dabei wäre der Fortschritt, den der +Grundgedanke von Zeiss in sich trug, auf halbem Wege stecken geblieben. +Denn seine Vollendung konnte dieser Fortschritt, wie der Ausgang des +vierten Jahrzehnts hat erkennen lassen, nur durch die Lösung von +Aufgaben finden, die im Rahmen einer dürftigen Organisation und mit den +beschränkten Kräften und den bescheidenen Mitteln des Kleinbetriebes gar +nicht hätten bewältigt werden können. Ohne diese spätere Vollendung +wären aber die Resultate der ganzen Arbeit der vorangehenden 30 Jahre +der Hauptsache nach geblieben: schätzbares Material für die Geschichte +der Optik und vielleicht gute Vorbilder und wertvolle Anregungen für +spätere Nachstrebende -- weiter nichts! Denn ein gesicherter Besitz der +praktischen Optik ist jener Fortschritt nur dadurch geworden, daß er in +seiner letzten Etappe -- welche die Reform der Glasschmelzkunst schon +zur Voraussetzung hatte -- die unbedingte Überlegenheit der neuen +Arbeitsmethode über die alte empirische deutlich erweisen konnte. + +Aber auch die Dienste, die unsere Werkstätte der Wissenschaft hat +leisten können, zumal in den 80er Jahren, nachdem die bahnbrechenden +Arbeiten von ROBERT KOCH der Mikroskopie ein neues wichtiges Arbeitsfeld +eröffnet hatten, sind in nicht geringem Maße durch die erhöhte +quantitative Leistungsfähigkeit bedingt gewesen, welche die gewonnenen +Verbesserungen und Neuerungen rasch weiten Kreisen dienstbar zu machen +vermochte. Für die Unterstützung und Ausbreitung der wissenschaftlichen +Bestrebungen, welche dem Mikroskop neue und besonders subtile Aufgaben +zuwiesen, war es durchaus nicht gleichgültig, daß verbesserte +Instrumente sehr vielen zugänglich gemacht werden konnten. Selbst der +sichtliche Einfluß, den die hier erreichten Fortschritte auf die Hebung +des durchschnittlichen Niveaus der Leistungen auch der Mitbewerber auf +dem Arbeitsfelde in kurzer Zeit gewannen, hängt sehr von dieser +Massenwirkung ab, mit welcher er sich geltend machen konnte. Denn sie +hat aus bloßen Vorbildern kräftige Antriebe auch für andere gemacht, dem +Fortschritt nicht nur Ansehen, sondern auch Macht verliehen. + +So weist alles auf die besondere Bedeutung hin, welche im Fortgang des +Unternehmens damals seine rechtzeitige Überführung in die technisch und +wirtschaftlich leistungsfähigere Arbeitsform des organisierten +Großbetriebs gewinnen mußte. + +Es ist aber wohl verständlich, daß zur Initiative gegenüber den ganz +neuen Aufgaben, die hierin sich einstellten, gerade diejenigen Personen +schon an sich wenig gestimmt und wenig geeignet sein konnten, deren +Interesse ganz von den Aufgaben des ursprünglichen Ideenkreises in +Anspruch genommen war. Auch stand _Carl Zeiss_ damals schon in den +Sechzigen; und unter der Nachwirkung der ungewöhnlichen Anspannung +seiner Kräfte, die das erste Mannesalter ihm auferlegt hatte, vielleicht +auch unter dem vorauseilenden Schatten des schweren Leidens, dem er +zuletzt erlag, begannen diese Kräfte damals schon sichtlich +nachzulassen. So war es ein besonderes Glück für unser Institut, daß zu +dieser kritischen Zeit die erlahmende Energie des Vaters sich +regenerieren konnte in der Tüchtigkeit und jugendlichen Kraft seines +ältesten Sohnes. Er, _Roderich Zeiss_, der im Beginn des vierten +Jahrzehnts in das Unternehmen eintrat, führte ihm in seiner Person die +frische Kraft zu, die zur Bewältigung jener neuen Aufgaben unbedingt +nötig war; und sein Anschluß an den Vater löste auch den geschäftlichen +Unternehmungsgeist aus, der sich nicht mehr scheute vor dem +unvermeidlichen Risiko, wie es der Übergang zum Großbetrieb mit sich +bringen mußte. + +So fällt denn im vierten Jahrzehnt der Schwerpunkt derjenigen Aktion, +die für die zweite Periode in der Geschichte der Optischen Werkstätte +das Spezifische ist, mehr und mehr in die Person von _Roderich Zeiss_. +Auf seiner Initiative beruhen die wesentlichen Schritte +organisatorischer Funktion, die in dieser Periode sich vollzogen oder +wenigstens einleiteten: die Einrichtung einer regelrechten +kaufmännischen Verwaltung, die Beschaffung neuer und ausdehnungsfähiger +Lokalitäten, die gesteigerte Verwendung elementarer Kraft und vor allem +der Anfang zu rationeller Arbeitsteilung für die fabrikatorische +Tätigkeit, |die unter Einführung verbesserter Arbeitsmaschinen und +Einrichtungen und unter Heranziehen neuer technischer Kräfte damals +zunächst für die im engeren Sinn mechanischen Arbeiten, die +Metallbearbeitung, in Gang gebracht wurde.| Dem schließt sich an die +Einrichtung eigener Hilfsbetriebe für Tischlerei, Gießerei und anderer +Verrichtungen, um die tägliche Arbeit von den vielen äußeren +Erschwernissen zu entlasten, welche vorher die Abhängigkeit von Fremden +mit sich brachte. Endlich aber gehört hierher auch das Eintreten in die +Glasfabrikation, im Verein mit _Dr. Schott_, was ich vorher schon unter +einem ganz anderen Gesichtspunkt erwähnte. Unter dem Gesichtspunkt der +Geschäftspolitik, die darauf ausging, die neue Produktionsstätte für das +wichtigste Urmaterial des Optikers, das Glas, in räumlichen und +persönlichen Zusammenhang mit der Optischen Werkstätte zu bringen, ist +die Begründung des Glaswerks als einer Tochteranstalt der letzteren +sogar der bedeutsamste Akt der organisatorischen Arbeit der zweiten +Periode, wie sich in der Folge gezeigt hat; er war aber auch der +schwierigste hinsichtlich der Entschließungen, weil das neue Unternehmen +damals als ein kecker Sprung ins Dunkle sich darstellen mußte, mit +beträchtlicher Gefahr großen wirtschaftlichen Mißerfolges verknüpft. + +Auch die Fortsetzung der inneren wirtschaftlichen und technischen +Arbeit, im Verfolg des ursprünglichen Programms hat in der jetzt +betrachteten Periode, dem vierten Jahrzehnt, noch wichtige Fortschritte +gebracht, sogar erst diejenigen Fortschritte, in welchen der Gedanke der +rationellen Konstruktion des Mikroskops seine eigentliche Bewährung und +die Anerkennung unbestrittenen Erfolgs gefunden hat. Hinsichtlich ihrer +Bedeutung für die Fortentwicklung des Ganzen treten aber selbst diese +Fortschritte durchaus zurück hinter der organisatorischen Tätigkeit, die +den Übergang der Werkstätte in die Wege des Großbetriebs vermittelt hat. +Nur einer von den Arbeiten optischen Interesses muß neben den +wirtschaftspolitischen Bestrebungen dieser Periode besonders gedacht +werden, weil sie zum Unterschied von den anderen gleichfalls außerhalb +des Gedankenkreises der ersten Periode liegt und also einen neuen Anfang +bedeutet hat: nämlich das Eintreten in diejenigen Aufgaben der Optik, +die auf die Anwendung der photographischen Methoden für Zwecke der +mikroskopischen Beobachtung, die Mikro-Photographie, Bezug haben. + +Auch dieser Schritt, die Betätigung in den Konstruktionen für +mikrophotographische Zwecke, ist aus der persönlichen Tätigkeit von +_Roderich Zeiss_ hervorgegangen. Die Ergebnisse seiner gegen Mitte der +80er Jahre unternommenen selbständigen Studien auf diesem Gebiet sind +die Grundlagen, auf denen auch heute noch fortgearbeitet wird; und seine +Darstellung der Methodik der mikrophotographischen Beobachtung ist, wenn +auch einzelnes inzwischen überholt wurde, in der Hauptsache immer noch +das Beste, was als Anleitung für diese Art von mikroskopischer Arbeit +geboten werden kann. + +So hat also die grundlegende Arbeit der drei ersten Jahrzehnte, die ihre +Ausgangspunkte in den Ideen und Plänen von _Zeiss_ Vater hat, in der +Zeit, da dessen persönliche Einwirkung auf die Fortentwicklung der +Werkstätte allmählich zurücktrat, noch eine erfolgreiche Fortsetzung und +wichtige Ergänzungen in der Tätigkeit des Sohnes gefunden. Auch seinem +Wirken ist eine ehrenvolle Stelle in der Geschichte der Optischen +Werkstätte gesichert und seinen besonderen Diensten die dankbare +Anerkennung derer, die die Angelegenheiten unseres Instituts auf von ihm +angebahnten Wegen weiter zu führen haben. + +Noch zum dritten Male zeigt die Geschichte unserer Werkstätte deutliche +Marksteine einer neuen Entwicklungsphase. Denn auch im letzten, fünften +Jahrzehnt treten, neben dem Fortspinnen aller der Fäden, die in der +Arbeit der vorangehenden Perioden angeknüpft worden sind, wiederum neue +Aufgaben hervor, die, ganz außerhalb des bewußten Gedankenkreises dieser +früheren Perioden gelegen, der Arbeit des letzten Jahrzehnts ihr +besonderes Gepräge verleihen. Der Vorgänge, die in diesem Sinn aus der +Fortentwicklung des vorher Begonnenen heraustreten und die ich deshalb +hier noch zu erwähnen habe, sind es drei: die planmäßige _Ausdehnung des +Arbeitsfeldes_ der Werkstätte; die _Regelung des Rechtsverhältnisses +ihres Personals_ und die _Umwandlung der äußeren Verfassung der Firma_ +durch ihre Überleitung an einen unpersönlichen Inhaber. + + * * * * * + +Das Arbeitsgebiet der Firma ist bis in den Anfang des fünften +Dezenniums, also bis gegen Ende der 80er Jahre hinein, fast gänzlich auf +die Mikroskopie beschränkt geblieben, auch nachdem sie längst ein +Großbetrieb mit fabrikatorischer Arbeitsorganisation geworden war und +die Ziffer ihres Personals schon bald die 400 erreicht hatte. Nur ein +kleines von jenem Gebiet abseits liegendes Feld des Instrumentenbaues +ist dabei, mehr nebenher, noch gepflegt worden, durch die fortgesetzte +Anfertigung solcher Instrumente, die ursprünglich für Zwecke der +eigenen Arbeit und die mit ihr verknüpften Studien hergestellt worden +waren. + +In mehreren Rücksichten ist diese lange festgehaltene Einseitigkeit der +Betätigung und die mit ihr verbundene strenge Konzentration der +Interessen für die Intensität des Fortschrittes und die innere +Befestigung des Ganzen zweifellos wohltätig gewesen. Ebenso wichtig aber +ist es zweifellos für die Sicherung und die Fortentwicklung des Ganzen, +daß jene Beschränkung des Arbeitsfeldes auch noch zur rechten Zeit hat +aufgehoben werden können. Denn auf die Dauer hätte sie nicht +fortbestehen dürfen, ohne die Zukunft des Instituts ernstlich in Frage +zu stellen. Schon unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen +Interesses und des Interesses der zahlreichen Personen, die allmählich +von dem gedeihlichen Fortbestehen der Werkstätte abhängig geworden +waren, mußte die eine Spezialität als eine viel zu schmale Basis für die +Stabilität des Unternehmens erscheinen. Wenn es dafür eines Beweises +bedürfte, so wäre auch dieser in den Erfahrungen der letzten Jahre +inzwischen schon erbracht. + +Aber noch, unter einem ganz anderen -- und wie ich glaube sogar +wichtigeren -- Gesichtspunkt bedeutete die enge Begrenzung des +Arbeitsfeldes eine Gefahr. Innerhalb eines so beschränkten +Aufgabenkreises muß zu irgend einer Zeit einmal eine Periode der +Stagnation eintreten, weil Gedanken, die längere Zeit treibende Kraft +betätigt haben, einmal ausgelebt und erschöpft sein werden. Was als +Ganzes in eine solche Periode der Stagnation gerät, verfällt fast +rettungslos innerer Verflachung und dauerndem Verlust der tieferen +Triebkräfte. Nur aus einer Mannigfaltigkeit von Aufgaben, und zwar von +Aufgaben, die in verschiedenen Interessen wurzeln, kann ein Unternehmen +fortgesetzt die neuen Anregungen und Antriebe schöpfen, die, wenn auch +einzelnes zeitweilig stagniert, doch dem Ganzen das höhere Niveau der +Tätigkeit und Triebkräfte neuen Fortschrittes erhalten. + +Das schließliche Durchdringen dieser Erwägungen hat die Bestrebungen +veranlaßt und geleitet, die eine planmäßige Ausdehnung des Arbeitsfeldes +auf ganz verschiedene Gebiete der praktischen Optik im Laufe des letzten +Jahrzehnts herbeigeführt haben. Dabei hat noch die besondere Rücksicht +mitgesprochen, innerhalb der eigenen Tätigkeit eine Gegenwirkung zu +gewinnen gegen die natürliche Routinetendenz der fabrikatorischen +Arbeitsform -- durch Pflege gerade solcher Interessen des +Instrumentenbaues, die nicht auf vielfältige Reproduktion gleichartiger +Erzeugnisse hinführen. So sind, nach mancherlei inneren Vorbereitungen, +seit dem Ausgang der 80er Jahre zu dem alten Betriebe nach und nach noch +drei neue Betriebsabteilungen hinzugekommen, die nach ihren +wissenschaftlichen und technischen Grundlagen und teilweise auch in +ihren merkantilen Angelegenheiten ganz verschiedenen Zweigen der +praktischen Optik angehören: der Bau _optischer Meßinstrumente_ -- in +Ausdehnung der früher nur nebenbei betriebenen Spezialarbeiten dieser +Art -- die Konstruktion der Linsensysteme für die _Photographie_ und die +Herstellung von _terrestrischen Fernrohren_. Und wir hoffen jetzt, daß, +noch bevor das nächste Jahr vorübergeht, unsere Werkstätte auch +beteiligt sein werde am Bau _astronomischer Fernrohre_[15] und daß damit +ihr Arbeitsgebiet seine natürliche Ergänzung finde durch die Betätigung +auch an denjenigen Aufgaben des Instrumentenbaues, aus welchen die +praktische Optik die frühesten und kräftigsten Antriebe zum +Herauswachsen aus der Kunst des ehrsamen Brillenschleifers, der ihr +erster Vertreter war, empfangen hat. So wäre alsdann gerade mit +Vollendung des ersten 50jährigen Lebensabschnittes unseres Institutes +auch der Kreislauf vollendet, der die Arbeit von _Carl Zeiss_ in der +naturgemäßen Entwicklung der in ihr enthaltenen Anlagen schließlich in +das eigene Arbeitsfeld seines großen Vorgängers FRAUNHOFER zurückleitet. + +Das Tempo aber, in welchem diese äußere Erweiterung der Tätigkeit sich +vollzog, ist außer durch naheliegende praktische Gründe auch noch durch +eine besondere selbstauferlegte Rücksicht beschränkt worden, die auf +gemeinsame Interessen des ganzen Industriezweiges sich bezieht -- +ähnlich dem Gedanken, der seinerzeit alle Beteiligten bestimmt hat, die +Verbesserung des optischen Glases, als der Grundlage für alle +Fortschritte der Optik, ohne jeden Vorbehalt zugunsten der hiesigen +Werkstätte, in den Dienst der Gesamtheit zu stellen. + +Unser Eintreten in neue Betriebszweige mußte nämlich +unvermeidlicherweise uns in Wettbewerb bringen mit anderen, denen wir +bis dahin nicht als Konkurrenten gegenüberstanden. Es sollte nun dieser +neue Wettbewerb niemals darin bestehen, daß wir jenen anderen etwa +Terrain streitig machten, welches sie ihrerseits urbar gemacht hatten +und mit Erfolg bebauten; er sollte vielmehr nur in dem Maß eintreten, +als wir neues, bis dahin nicht bebautes Terrain in dem gemeinsamen +Arbeitsfeld unsererseits urbar machen konnten und so dieses gemeinsame +Arbeitsfeld entsprechend dem wachsendem Umfang unserer eigenen +Beteiligung erweiterten. Dieser Richtschnur gemäß durften wir in neue +Gebiete der praktischen Optik nur eintreten mit solchen Erzeugnissen, +die, aus unserer eigenen Arbeit hervorgegangen, überhaupt nicht oder +nicht in gleicher Art schon von anderen hergestellt waren. Daß wir aber +andererseits diejenigen Neuerungen, die wir aus unserem Ideenkreis +gewinnen, auch ganz in den Dienst der vorher dargelegten +Geschäftspolitik stellen wollen, liegt nicht nur im strengsten Sinn in +den Grenzen berechtigten Eigeninteresses, sondern ist auch sachlich +durchaus geboten. Denn, wie vielfältige Erfahrung lehrt, hat der +Fortschritt, der durch Neues möglicherweise erreicht ist, nur dann +bestimmte Aussicht, wirklich sich Geltung zu verschaffen, wenn der +Urheber selbst ihn zu vertreten in der Lage ist. + +So viel über den ersten Punkt. Der zweite, die Regelung der Rechte und +Interessen der arbeitstätigen Personen zum Inhaber des Unternehmens, wie +sie im Laufe dieses letzten Jahrzehnts sich gestaltet hat, steht nicht +unter Gesichtspunkten innerer Geschäftspolitik, sondern durchaus unter +Gedanken des allgemeinsten sozialen Interesses. + +Die immer zunehmende Zahl derer, die in ihrer ganzen bürgerlichen und +wirtschaftlichen Existenz von unserem Unternehmen abhängig wurden und +die daraus in concreto ersichtliche Bedeutung, welche die Organisation +der Großindustrie für die Gemeinden und für das Staatswesen gewonnen +hat, mußte denen, welche zum Aufbau einer solchen Organisation +mitgewirkt hatten, mehr und mehr die _Verantwortung_ zum Bewußtsein +bringen, unter die solche Mitwirkung sie stellt. Diese mußten sich +sagen, daß ihre wirtschaftliche Tätigkeit, wenn auch _gesetzlich_ sie +jetzt noch fast ganz als reine Privatsache gilt, wegen ihrer +einschneidenden Wirkung auf das Wohl und Wehe vieler und ihrer +offenkundigen Beziehung auf allgemeine Volksinteressen, in Wahrheit +schon längst eine wichtige öffentliche Funktion im großen +Volksorganismus geworden ist: gewissermaßen der Auftrag, in der +Organisation und Leitung der gemeinsamen Arbeit vieler mitzuarbeiten an +der Organisation und Leitung der wirtschaftlichen Tätigkeit des ganzen +Volkes. Damit aber ergab sich von selbst die Anerkennung der +grundsätzlichen Forderung: daß die Betätigung der leitenden Funktion +des Unternehmers in der Großindustrie nicht in erster Reihe unter +Rücksichten des eigenen Vorteils oder des Interesses einzelner stehen +dürfe, sondern in _erster_ Reihe geübt werden müsse unter den +Rücksichten, welche das soziale Interesse der staatlichen Gemeinschaft +fordert. + +|Unter diesem obersten Gedanken hat die spezielle Richtschnur für die in +unserem Kreis allmählich angebahnte Ordnung des Verhältnisses zwischen +Personal und Unternehmer durch zwei Erwägungen sich bestimmt, von denen +die eine auf die persönlichen Beziehungen, die andere auf das +wirtschaftliche Verhältnis ausgeht. Die erste ist: Indem die neuere +Wirtschaftsentwicklung unabänderlich das selbständige Kleingewerbe auf +den meisten Arbeitsgebieten immer weiter zurückdrängt und damit +unvermeidlich einen immer größer werdenden Teil des ganzen Volkes unter +wirtschaftliche Abhängigkeit von den Industrieunternehmungen bringt, +bedroht sie die Grundlagen eines gesunden Volkstums, wenn dieser Prozeß +zur Folge hat, fortgesetzt eine immer wachsende Mehrheit des Volkes auch +in persönliche und bürgerliche Abhängigkeit von der kleinen Minderheit +der selbständig bleibenden Personen zu setzen, jene Mehrheit auch +menschlich und bürgerlich unfrei zu machen und so den größeren Teil des +Volkes auf eine Zwischenstufe zum Helotentum herabzudrücken. Also: +Garantien gegen den Mißbrauch der wirtschaftlichen Abhängigkeit zur +Beschränkung der persönlichen und bürgerlichen Freiheit der +Unselbständigen durch die Unternehmer und ihre Organe. + +Die zweite Erwägung ist: Indem die wirtschaftliche Unselbständigkeit für +die große Mehrheit in vielen Rücksichten die Bedingungen des äußeren +Fortkommens gegenüber den Verhältnissen, die früher die kleingewerbliche +Einzelarbeit darbot, verschlechtert, bedroht zum Schaden des ganzen +Volkes die jetzige Wirtschaftsentwicklung die arbeitenden Volkskreise +mit zunehmender Verschlechterung ihrer relativen Lebenslage, wenn ihnen +nicht auch Anteil an dem wirtschaftlichen Vorzug der neuen Arbeitsform +eingeräumt wird. Die Großindustrie hat aber in der Kraft der +Organisation, durch welche das planmäßige und stetige Zusammenarbeiten +vieler sich vom bloßen Nebeneinanderarbeiten vieler unterscheidet, eine +spezifische Quelle des Mehrertrags menschlicher Tätigkeit, einen dritten +Wirtschaftsfaktor neben Arbeit und Kapital, der den Wirtschaftsertrag +des organisierten Ganzen erhöht über die Summe der möglichen +Arbeitserträge aller mittätigen Personen in der Einzelarbeit und des +marktgängigen Äquivalents der Kapitalnutzung. Also: Einrichtungen, durch +welche dieser spezifische Überschuß aus der Organisation, der +eigentliche Unternehmergewinn, seiner natürlichen sozialen Aufgabe +dienstbar wird, das wirtschaftliche Niveau der in organisierter Arbeit +tätigen Personen höher zu stellen, als es in selbständiger +kleingewerblicher Arbeit sein könnte[16].| + +Die hier bezeichneten sozialen Bestrebungen haben die Regeln und Maximen +des praktischen Handelns in unserem Kreis schon seit längerer Zeit +wesentlich bestimmt. In die Erscheinung getreten sind sie zuerst in dem +vor acht Jahren erlassenen gemeinsamen Pensionsstatut der Optischen +Werkstätte und des Glaswerks, durch welches, im Gegensatz zu den +Pensionseinrichtungen in der Privatindustrie, den Angehörigen beider +Betriebe vertragsmäßiger Anspruch auf Pension nicht gegen das Vermögen +einer Pensionskasse, sondern gegen das Vermögen der Firma selbst +eingeräumt, der Unternehmer also grundsätzlich verpflichtet wurde, in +seiner ganzen Wirtschaftsführung dem normalen Verbrauch der menschlichen +Arbeitskraft in ganz gleicher Art Rechnung zu tragen wie der +Amortisation seiner leblosen Betriebsmittel. Den äußeren Abschluß haben +jene Bestrebungen kürzlich in dem Statut der Carl Zeiss-Stiftung +gefunden, dessen einschlägige Abschnitte die bisher praktisch geübten +Regeln, unter Ergänzung derselben in den Einzelheiten, nunmehr +kodifizieren und so zu ständigen Rechtseinrichtungen unserer Firma +machen. + +Mit einigen Worten habe ich endlich auch der dritten Arbeit dieses +letzten Jahrzehnts, der Umwandlung der äußeren Verfassung der Firma, zu +gedenken, die teilweise unter denselben Gesichtspunkten wie das eben +Besprochene gilt. + +Es ist eine fast typische Erscheinung der neueren Wirtschaftsentwicklung +geworden, daß Industrieunternehmungen, wenn sie eine gewisse äußere +Größe überschritten haben, von den persönlichen Inhabern aufgegeben +und -- ausnahmsweise in Genossenschaften -- gewöhnlich in +Aktiengesellschaften oder ähnliche Formen übergeleitet werden. Der +Vorgang wird fast regelmäßig gerechtfertigt mit dem Hinweis auf die +Bedenken und Gefahren, die bei großen Unternehmungen, die hohe +Anforderungen an einsichtsvolle Leitung stellen, aus der Abhängigkeit +von den persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten des zufälligen +Besitzers sich ergeben und aus der Unberechenbarkeit der Umstände, die +den Besitzwechsel bestimmen. |Wenn man davon absieht, daß diese +Umwandlung des persönlichen Besitzes in unpersönlichen Kollektivbesitz +gewöhnlich ganz einseitig nur der besseren Sicherung des in den +Unternehmungen investierten Kapitals dienen will und gewöhnlich auch zu +ganz einseitiger Herrschaft seiner Interessen führt, und wenn man ferner +absieht von dem odiosen Beigeschmack, den das Gründerwesen dadurch +gewinnt, daß der glückliche Vorbesitzer fast immer seine problematischen +Anwartschaften auf zukünftige Nutznießungsvorteile zum voraus +kapitalisiert sehen will -- ist jene Tendenz des Unpersönlichwerdens der +großen Industriebetriebe eine im großen und ganzen wohl erfreuliche +Erscheinung. Denn unter dem mancherlei Widersinnigen, was die heutige +Wirtschaftsordnung einschließt, ist das Widersinnigste doch wohl dieses: +daß das Wohl und Wehe von beliebig vielen Menschen und ein vielleicht +wertvolles Stück des Nationalvermögens, das durch die Arbeit anderer +geschaffen wurde, unter dem Titel der Ausübung zufälligen +Eigentumsrechts in die Hand von Personen kommen kann, die vielleicht +ganz unvorbereitet oder unfähig zu irgend einer verantwortlichen +Tätigkeit sind. Angesichts dieser Gefahr ist es immerhin schon ein +Fortschritt, wenn die Verteilung des Eigentums auf eine große Anzahl von +Personen, von denen keine viel zu sagen hat, die Wahrscheinlichkeit +eröffnet, aus dem Unverstand der einen und der Klugheit der anderen +dauernd ein erträgliches Mittelmaß von Verstand gesichert zu sehen.| + +Auch in unseren Angelegenheiten hat ein ähnlicher Vorgang und aus +ähnlichen Gründen sich vollziehen müssen. Nur konnte dabei, gemäß den +vorher angedeuteten Rücksichten sozialen Interesses, das +Unpersönlichwerden des Inhabers weder durch Genossenschaftsbildung unter +den zeitweilig tätigen Personen herbeigeführt werden, noch durch +unpersönliche Gestaltung des bloßen Eigentums an den Betriebsmitteln. +Das eine würde die Zukunft unter die Herrschaft der augenblicklichen, +ephemeren und zum Teil disparaten Interessen der zufällig mittätigen +Personen gestellt haben, das andere unter die Herrschaft des +sichmehrenwollenden Geldes. Beim einen wie beim anderen würden zum Herrn +Elemente geworden sein, die im Organismus des Ganzen in Wahrheit nichts +anderes sind als die dienenden Glieder, durch deren geordnete und +planmäßige Vereinigung die Organisation ihre spezifische +wirtschaftliche Kraft gewinnt, die sie zu einem dritten +Wirtschaftsfaktor macht, neben Arbeit und Kapital -- die Kraft, die +persönliche Arbeitstätigkeit aller einzelnen und die Mitarbeit der toten +Arbeitsmittel in ihrem wirtschaftlichen Wert weit zu erhöhen über den +Wert, den alles an sich, außerhalb des organisierten Ganzen, in der +Vereinzelung hätte. + +So ist nun -- vielleicht zum erstenmal -- unternommen worden, in unseren +Angelegenheiten diesen dritten Wirtschaftsfaktor, die Organisation als +solche, zum Träger eines privaten Industrieunternehmens zu machen. Sie, +ihrer Natur nach etwas Unpersönliches, hat in der Form der _Stiftung_, +der selbständigen _juristischen_ Person, die Rechte und die +Handlungsfähigkeit einer lebendigen Person erhalten sollen. So +repräsentiert also der jetzige Inhaber der Firma nicht die ephemeren +Interessen aller in ihrem Umkreis mittätigen Personen -- die von Jahr zu +Jahr wechseln -- und nicht die Interessen des in ihrem Betrieb +investierten Kapitals -- das dem Inhaber gar nicht zu gehören braucht +und auch jetzt nur teilweise ihm gehört; er repräsentiert vielmehr den +Inbegriff alles dessen, was die Tätigkeit des Ganzen fortgesetzt und +wesentlich unterscheidet von dem bloßen Nebeneinanderarbeiten vieler +einzelner und dem mechanischen Lauf der Maschinen: die Summe der +technischen und wirtschaftlichen Erfahrung, die ein halbes Jahrhundert +angesammelt hat, die Kräfte aus der Kontinuität aller Aktionen, die +Summe technischer Schulung in aller Arbeit, das planmäßige +Ineinandergreifen der Tätigkeit aller einzelnen, die nachwirkende Kraft +der Leistungen aller Vorgänger, lebender und verstorbener -- also +sozusagen das ganze _geistige Kapital_, das in einer hochentwickelten +Organisation durch die stetige Arbeit vieler in diesen 50 Jahren +zusammengebracht ist und der folgenden Generation überliefert werden +soll. + +Die Leitung des Unternehmens durch den unpersönlichen Inhaber soll also +grundsätzlich ihren Rechtstitel haben in dem Eigentum an dem _geistigen +Betriebsfonds der Organisation_ -- und die persönlichen Organe, durch +die jener seine Funktion ausübt, sollen so als die Vertreter der +Organisation erscheinen, also der dauernden Interessen des Ganzen +gegenüber allen Elementen, die darin in Verein getreten sind. Das ist +der Sinn der Einrichtungen, welche die jetzige Verfassung der Firma +ausmachen. + +Der Umstand, daß in diesem letzten Abschnitt der Geschichte unseres +Instituts die Initiative wesentlich mir selbst und meinen gegenwärtigen +Mitarbeitern zugefallen ist, hat mich nicht abhalten dürfen, die +bewegenden Ideen auch dieses letzten Abschnittes in gedrängtem Umrisse +hier zu kennzeichnen. Der Verzicht hierauf würde nicht nur das +geschichtliche Bild der 50jährigen Entwicklung in wesentlichen Punkten +unvollständig gemacht, sondern auch jede Gelegenheit abgeschnitten +haben, heute des wichtigen Anteils zu gedenken, den auch _andere_ an dem +jetzt Erreichten haben und an dem, was etwa die Zukunft als seine +Erfolge zeitigen möchte. Ich rede hier _nicht_ von denen, die in +täglicher gemeinsamer Arbeit die Mühen und die Sorge dieser letzten +Jahre mit mir geteilt haben -- ohne deren hingebende, zum Teil +aufopferungsvolle Mitarbeit die neuen Aufgaben, vor welche dieses +Jahrzehnt uns gestellt hat, überhaupt nicht hätten bewältigt werden +können. _Sie_ haben das Bewußtsein unmittelbaren Anteils an dem jetzt +Bestehenden. Wohl aber ziemt es sich, zum Eintritt unseres Instituts in +das zweite halbe Jahrhundert seiner Tätigkeit ausdrücklich derer zu +gedenken, welche, _außerhalb_ unseres engeren Kreises stehend, die +Erfüllung gerade der letzten Aufgaben in besonderem Maße erleichtert und +gefördert haben. + +Dank der verständnisvollen Teilnahme, mit welcher S. königl. Hoheit +unser allverehrter Großherzog und der seinem hohen Beruf leider so früh +entrissene Erbgroßherzog Carl August die Bestrebungen begleiteten, die +auf Befestigung und Pflege des in unserer Stadt zur Blüte gelangten +Zweiges feintechnischer Industrie abzielten, hat die Verfassung der +_Carl Zeiss_-Stiftung sich sozusagen anlehnen dürfen an die +Institutionen des Staates, um dieser Verfassung, unbeschadet voller +Bewegungsfreiheit der Stiftung, einen festeren Halt zu verschaffen, als +eine rein private Organisation hätte gewähren können. Das warme +Interesse aber, welches außer den genannten fürstlichen Herren auch der +frühere Staatsminister Gottfried Stichling und der ihm nachfolgende Chef +des Großherzogl. Kultus-Departements Adolf Guyet der Absicht +entgegenbrachte, die Unternehmungen der jetzigen _Carl Zeiss_-Stiftung +Zwecken des Gemeinwohls direkt dienstbar zu machen, hat alle +Schwierigkeiten und Bedenken überwinden lassen, die zur entscheidenden +Zeit angesichts mancher damals noch prekärer Umstände jener Anlehnung +entgegenstanden. Beide Männer, denen unser Staatswesen und zumal unsere +Hochschule in vielem zu Dank verpflichtet ist, sind nun auch schon +heimgegangen. Unter den Lebenden aber sind noch die zwei, welche an dem +Ausbau unserer Einrichtungen im einzelnen persönlich am meisten +beteiligt waren: der Kurator unserer Universität, Geh. Staatsrat +EGGELING, dessen altbegründete freundschaftliche Beziehung zu meiner +Person zu allem die ersten Wege geöffnet, dessen teilnehmender Rat auf +alles bedeutsamen Einfluß geübt hat -- und der damalige Chef des +Großherzogl. Finanzdepartements, wirklicher Geh.-Rat ROTHE. Er, der +erste Stiftungskommissar der _Carl Zeiss_-Stiftung, hat nunmehr durch +länger als 5 Jahre hin die Funktion geübt, die gemäß der Verfassung der +Stiftung als der praktisch wichtigste Ausfluß aus ihrer Anlehnung an die +Staatseinrichtungen angesehen werden muß. Er hat damit die Wege anbahnen +und befestigen helfen, auf welchen die Angelegenheiten unseres +Unternehmens in Zukunft zu leiten sind -- auf welchen er auch +hoffentlich noch für recht lange Zeit seine wertvolle Mitwirkung wird +fortsetzen können. Ihm aber steht noch ein besonderer Anteil auch an der +Gestaltung der jetzigen Einrichtungen selbst zu. Denn sein +weitausblickender Rat hat die früher bezeichneten Bestrebungen zuerst in +die Richtung gelenkt, in welcher der entscheidende Schritt nachher +geschehen konnte: die Konstituierung der selbständigen juristischen +Person als Träger der hiesigen Unternehmungen. So ist er in diesem Sinn, +wie Freund SCHOTT in einem anderen Sinn, _Mitbegründer_ der _Carl +Zeiss_-Stiftung geworden. + +Ihnen allen, die ich hier nannte, die außerhalb unseres eigenen Kreises +die aufbauende Arbeit des letzten Jahrzehnts gestützt und gefördert +haben, sei am heutigen Tag warmer und aufrichtiger Dank im Namen derer +dargebracht, die an dieser aufbauenden Arbeit im Innern beteiligt waren. + + * * * * * + +So bin ich nun in meiner rückwärts schauenden Betrachtung an dem Punkt +angelangt, wo das Vergangene in das Zukünftige einmündet, das Geschehene +dem Kommenden die Hand reicht. Ich würde hier schließen können, wenn +nicht gerade die Gedanken der letzt betrachteten Periode eine besondere +Beziehung hätten auf die Grundlagen der zukünftigen Fortentwicklung des +Werkes, dem unsere Betrachtung gilt. Sie fordern also direkt dazu auf, +dem Rückblick auf das Vergangene noch einen Ausblick auf die Zukunft +folgen zu lassen -- nicht um ihren Schleier vorwitzig zu lüften, sondern +um uns zu deutlicherem Bewußtsein zu bringen, welche besonderen +Ansprüche die Zukunft an diejenigen stellen wird, die in unserem Kreis +ihren Aufgaben werden zu dienen haben. + +Wir dürfen uns nicht verhehlen, daß diese Ansprüche in mehreren Punkten +strengere sind, als auf dem Gebiet praktischer Tätigkeit der Regel nach +an die Personen und ihre Leistungen jetzt gestellt werden. Die +Unterordnung der Wirtschaftsführung der _Carl Zeiss_-Stiftung unter +größere soziale Aufgaben legt ihren Betrieben Pflichten und Lasten auf, +die andere Industrieunternehmungen zur Zeit noch nicht zu erfüllen +brauchen; und einstweilen ist es noch Sache nicht der Gewißheit sondern +nur der Annahme, daß der Vorteil der Elimination des Nutznießung +suchenden Kapitalisten oder Unternehmers aus dieser Wirtschaftsführung +auch auf die Dauer das ausreichende Äquivalent für jene größeren Lasten +sein werde. + +Was aber schwerer ins Gewicht fällt und vielen Sorge macht, ist die +Notwendigkeit, aus unserem Wirkungskreis manches ausschließen zu müssen, +was zur Zeit meist für unentbehrlich in industriellen Unternehmungen +angesehen wird -- namentlich bei der Regelung der Rechte und Interessen +der verschiedenen Personengruppen innerhalb der Organisation. Wenn die +Einrichtungen der _Carl Zeiss_-Stiftung nicht in sich widerspruchsvoll +bleiben sollten, mußten insonderheit den leitenden Personen in allen +Stufen der inneren Tätigkeit manche Vorzüge und Vorteile vorenthalten +werden, welche in der Großindustrie öfters als die eigentlich wirksamen +Triebfedern erfolgreicher Betätigung gelten. Infolgedessen muß unsere +Organisation auf Kräfte und Eigenschaften der Menschen zählen, an deren +genügende Häufigkeit nicht alle glauben wollen: weniger Selbstsucht, +mehr Gemeinsinn -- weniger äußerer Ehrgeiz, mehr Sinn für den inneren +Wert menschlicher Arbeit -- weniger Gehorsam, mehr freie bewußte +Pflichterfüllung und einiges mehr -- und wer möchte bestreiten, daß der +im Nachteil ist, der in nicht ganz gangbarer Münze rechnet? + + * * * * * + +Keiner aber, der es unternimmt, in seinen Bestrebungen dem jeweils +Bestehenden und Geltenden einen kleinen Schritt vorauszukommen, darf +sich vermessen, etwas erreichen zu können, wenn er dabei _dauernd_ in +Gegensatz bliebe zu den herrschenden Ideen seiner Zeit. Was dauernd +vereinzelt bliebe, wird sicher einmal vom breiten Strom mitgenommen. + +Die Hoffnung des Gelingens ist also in diesem Fall die Hoffnung auf den +Erfolg der Bestrebungen der vielen anderen, die in unserer Zeit darauf +ausgehen, auch die Wirtschaftstätigkeit der Völker sozialen und +sittlichen Ideen unterzuordnen, -- also die Erwartung: daß aus diesen +Bestrebungen der Zeitgenossen, trotz der heutigen großen Divergenz +ihrer Wege, doch allmählich eine gemeinsame Resultante sich ergeben +werde, kräftig genug, um die Denkungsart der Menschen und die +gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einrichtungen in der Richtung +auf jenes Ziel zu beeinflussen und so die zeitweilige Isolierung +rechtzeitig wieder aufzuheben. + +Sollte aber diese Erwartung sich nicht erfüllen, sollte die +hochentwickelte äußere Kultur des 19. Jahrhunderts schon dem +unabwendbaren Verhängnis verfallen sein, endgültig auslaufen zu müssen +in einen immer wüster werdenden Kampf rein selbstsüchtiger Interessen, +so könnte es freilich geschehen, daß Einrichtungen, die auf die +Wirksamkeit edlerer Kräfte gerechnet haben, gerade deswegen noch etwas +_früher_ zugrunde gehen müssen, als auch das andere seinen +wohlverdienten Untergang findet, was wüstem Kampf vollkommener sich +angepaßt erhalten hat. Und dann könnte es schon kommen, daß die +weltklugen, die praktischen Leute wieder einmal Recht behielten und eine +gewisse Zeitlang sagen dürften: seht die Toren, die nicht im breiten +Strom mitschwimmen wollten, weil seine Wasser trüb waren! Solchen +Befürchtungen äußeren Mißerfolgen gegenüber darf es aber, wenn nicht +jeder Antrieb des Fortschrittes lahm gelegt, jedes Bewußtsein sittlicher +Verantwortung in den Menschen aufgehoben sein soll, keine andere Antwort +geben, als das Wort des strengen Römers: die siegreiche Sache hat den +Göttern gefallen, die besiegte Cato! + + * * * * * + +In unseren Verhältnissen liegt jedoch erfreulicherweise heute nichts, +gar nichts, was darnach angetan wäre, an das Gekrächze der Raben zu +erinnern. Ganz im Gegenteil -- die äußere und innere Lage unseres +Instituts hat noch zu keiner früheren Zeit so großes Vertrauen in die +Zukunft gerechtfertigt, wie wir heute es haben dürfen. Gar nicht zu +reden davon, daß die letzten Jahre seine wirtschaftlichen Grundlagen +schon in einem Maß konsolidiert haben, wie es gewiß nur bei wenigen +Unternehmungen der Privatindustrie erreicht sein wird, und daß auch +seine innere Organisation jetzt viel besser ausgebaut und befestigt ist, +als es noch vor wenigen Jahren sein konnte -- vor allem liegen auch +erfreuliche Anzeichen dafür vor, daß der _Geist_, in dem die Personen +zusammenzuwirken sich gewöhnt haben, den Anforderungen entgegenkommt, +die unsere Organisation zu stellen hat. Denn mit unverhehlter +Genugtuung darf ich es aussprechen, daß die Firma _Carl Zeiss_ in allen +Schichten ihres Personals, von den obersten Beamten bis zum schlichten +Arbeiter, eine sehr große Zahl von solchen besitzt, die mit voller +persönlicher Hingabe ihren Aufgaben obliegen, viele weit über das Maß +dessen hinaus, was man als pflichtmäßige Leistung fordern könnte. Auch +ist in dem unvermeidlichen Interessenstreit, der im Zusammenarbeiten +vieler fortgesetzt zum Austrag kommen muß, die Firma durchaus verschont +geblieben von solchen Streitformen, wie sie anderwärts die Beziehungen +zwischen Prinzipal und Gehilfen, Unternehmer und Arbeiter öfters +verbittern. + +Aus all diesem darf vermutet werden, daß in weiten Kreisen meiner +Mitarbeiter, die große Arbeiterschaft einbegriffen, bewußtes Verständnis +für das Wohl des Ganzen und Bereitwilligkeit zu steter Rücksichtnahme +auf dessen Interesse sich schon eingebürgert haben. Und hierauf vor +allem gründet sich die Hoffnung, daß die Einrichtungen der _Carl +Zeiss_-Stiftung, auch wenn sie etwa eine Zeitlang gewisse Sonderheiten +im Vergleich zum allgemein Geltenden behalten, eine Zeitlang in einer +gewissen Isolierung verbleiben müßten, die Nachteile solcher Umstände zu +überwinden fähig sein werden. + +Sie, meine Mitarbeiter, aber darf ich heute wohl ausdrücklich auf die +Bedeutung hinweisen, die in diesem Zusammenhang _Ihre_ Stellungnahme zu +unseren Einrichtungen für die Erhaltung und die gedeihliche +Fortentwicklung unseres Instituts gewinnt. Keine Einrichtung kann eitel +Harmonie zwischen den Interessen und Wünschen aller herstellen wollen. +Auch in unserer Organisation kann es sich nicht darum handeln, die +natürlichen Unterschiede und Gegensätze der verschiedenen Interessen +aufzuheben oder zu verdecken, sondern nur darum, im Rahmen geordneter +Einrichtungen sie immer von neuem in vernünftiges Gleichgewicht zu +setzen -- die Interessen der einzelnen und der Gruppe zueinander und zu +den dauernden Interessen der Gemeinschaft. Die Vertretung der +Sonderansprüche aber darf dabei nicht das Bewußtsein dessen verlieren, +daß in dem richtig verstandenen Eigeninteresse jedes einzelnen und jeder +Gruppe das dauernde Interesse des Ganzen immer eine wichtige Komponente +bildet -- damit jeder sich sage: nur ein Narr sägt den Ast an, auf dem +er selbst sitzt. + +Aber noch unter einem ganz anderen Gesichtspunkt sehe ich allen, die in +unseren Arbeitsverband, sei es auch nur vorübergehend, eintreten, eine +besondere Verpflichtung auferlegt, an die ich heute namentlich unsere +Arbeiterschaft wohl ebenfalls erinnern darf. Wenn es, wie wenigstens +viele meinen, eine Lebensfrage auch für unser Volk geworden ist, daß auf +dem Weg _friedlichen_ Fortschritts seine breiten arbeitstätigen +Schichten für die Vertretung ihrer Interessen gegenüber denen anderer +Stände bald den Schutz eines besseren _Rechts_ finden, so wird es für +eine Arbeiterschaft, die unter ein vorgeschrittenes Recht _schon +gekommen_ ist, eine Ehrenpflicht gegen die Gesamtheit der +Standesgenossen, den praktischen Beweis zu erbringen, daß solches Recht +durchaus vereinbar ist mit dem Fortbestand leistungsfähiger +Arbeitsorganisation auch auf einem Tätigkeitsgebiet, das besonders hohe +Anforderungen an wohlgeordnetes Zusammenwirken vieler stellen muß. + +Wie ich schon sagte: ich sehe erfreuliche Anzeichen dafür, daß solche +Rücksichten und Pflichten hier Verständnis finden. + +So kann ich also meine heutige Betrachtung nun schließen mit dem +Ausdruck der _freudigen_ Hoffnung, daß nach abermals 50 Jahren ein +_anderer_ wiederum zu einem ähnlichen Rückblick auf die alsdann +100jährige Geschichte unseres Instituts Veranlassung haben werde; und +daß dieser andere alsdann werde bezeugen können: die _zweite_ Hälfte des +100jährigen Zeitabschnittes habe ein Geschlecht vorgefunden, gewillt und +fähig, dasjenige zu erhalten, fortzusetzen und zur Entwicklung zu +bringen, was durch die Arbeit der _ersten_ Hälfte begründet wurde. Und +dann werden alle die vielen freundlichen und ermunternden Wünsche ihre +Erfüllung finden, die im Laufe der letzten Wochen von den +allerverschiedensten Seiten uns zugegangen sind -- von persönlichen +Freunden der Firma und ihrer Mitarbeiter, von Vereinen, Korporationen +und Instituten -- Wünsche, die sämtlich zusammenstimmen mit dem Wunsch, +unter welchem ich schon vor einigen Monaten das Statut der Stiftung +meinen Mitarbeitern überreichte: _daß die Optische Werkstätte Carl Zeiss +auf den Grundlagen ihrer neuen Verfassung weiterhin blühen und gedeihen +möge -- zum Segen aller, die in ihren Verband eintreten, zum Dienste des +Gemeinwohls, zur Ehre deutscher feintechnischer Industrie!_ + + * * * * * + +Anhang 1. Der Gegensatz ist aber keineswegs, wie man zuerst vermuten +wird, in dem ganz verschiedenen Maßstab der Konstruktionen an sich +begründet, der das Verhältnis beider Dinge äußerlich wie das der +Turmuhren zu den Taschenuhren erscheinen läßt. Selbst die technischen +Bedingungen der praktischen Ausführung werden durch die Verschiedenheit +der Dimensionen nicht so verschieden gemacht, wie es bei anderen +technischen Erzeugnissen sein würde. Denn das hierfür Entscheidende, der +Maßstab für die Genauigkeit der Formgebung, ist doch noch für beides +trotz des Größenunterschiedes der gleiche, weil er für beides in der +Wellenlänge des Lichts gegeben ist. Nur mittelbar hat auch der +Unterschied der Größen eine, allerdings sehr bedeutsame Verschiedenheit +in wesentlichen Bedingungen der Aufgabenstellung zur Folge. Beim +Fernrohr kann wegen der Rücksichten auf die Dimensionen und Massen von +vornherein nur ein System aus wenigen Elementen, 2 oder 3 getrennten +Glasstücken, in Frage kommen; beim Mikroskop ist die Zahl der +verwendbaren Elemente praktisch fast unbegrenzt. Infolgedessen hat im +letzten Fall die Konstruktion einen Spielraum von Möglichkeiten und +Abwandlungen, die im ersten gar nicht in Betracht kommen; das Mikroskop +führt also auf eine viel allgemeinere Form der optischen Aufgaben. Ganz +ausschlaggebend für den Gegensatz ist aber der antagonistische Zug der +beiden Probleme im Theoretischen, also hinsichtlich der Grundlagen für +die richtige und vollständige Vorausbestimmung des beabsichtigten +Effekts. Dieser entspringt aus einem wesentlichen Unterschied in den +Bedingungen der optischen Wirkung selbst; denn wenn auch in beiden +Aufgaben im letzten und allgemeinsten derselbe physische Vorgang in +Frage steht, ein gewisser Effekt aus der Lichtstrahlung der Gegenstände, +der in beiden Fällen als Abbildung der letzteren erscheint, so bedeutet +es doch, wie man jetzt weiß, einen ganz durchgreifenden Unterschied in +wesentlichen Bedingungen für das Zustandekommen jenes Effekts, daß im +einen Fall die großen und fernen Gegenstände, die das Fernrohr abbildet, +in ihren Dimensionen außerordentlich hohe Multipla von der Länge der +Lichtwellen darstellen, die kleinen und nahen aber, die das Mikroskop +uns zeigen soll, in den Dimensionen auf die Größenordnung dieser +Lichtwellen selbst herunterrücken. Und dieser letztere Umstand, im +Verein mit dem vorhererwähnten anderen Unterschied, bedingt nun, daß die +Aufgaben der praktischen Optik nicht einem Grundproblem entsprechen, +sondern _zwei_ verschiedenen, deren Lösung dann aber auch den ganzen +jetzigen Aufgabenkreis -- wie er zurzeit in unserem Gesichtskreis liegt +-- erschöpft, andere speziell verschiedene Ausgangspunkte nicht mehr +übrig läßt. Denn alles, was zwischen den beiden extremen Aufgaben liegt, +wie namentlich die neuerdings sehr in den Vordergrund des Interesses +gerückten Linsensysteme für photographische Abbildung, die das dritte, +das Projektions-Problem, darstellen, führt immer teilweise auf das eine, +teilweise auf das andere Grundproblem zurück, wie auch der Erfolg +gezeigt hat. _Zeiss_ hat nun unter demselben leitenden Gedanken: +Bestimmung aller Elemente praktischer Konstruktionen durch erschöpfende +Vorausbestimmung ihrer Wirkungen das zweite Grundproblem der praktischen +Optik zur Behandlung gebracht und einstweiliger Erledigung +entgegengeführt, wie 50 Jahre früher FRAUNHOFER das erste; er hat +dadurch, indem er dessen Grundidee selbständig wieder aufnahm, dieser +Idee das ganze Gebiet der Optik unterworfen. Das ist, wie ich glaube, +der richtige Ausdruck zur Bezeichnung seines Verhältnisses zu dem großen +Vorgänger. + +Nur ganz kurz will ich die vorher angedeuteten, in beiden +Entwicklungsgängen gemeinsamen drei Etappen des Fortschrittes noch +betrachten, um auf die Unterschiede hinzuweisen, die der neue +Ausgangspunkt an dem in den allgemeinen Zügen übereinstimmenden Fortgang +mit sich gebracht hat. + +Wie FRAUNHOFER -- was übrigens erst viel später weiteren Kreisen bekannt +wurde, lange nachdem _Zeiss_ seine Arbeit begonnen hatte -- die _erste_ +Grundlage seines Erfolges in einer durchgreifenden Verbesserung der +Technik der optischen Arbeit sich geschaffen hat -- in der +Vervollkommnung der Arbeitsmethoden und namentlich in der Verfeinerung +der Hilfsmittel zur Regelung und Kontrolle der praktischen Arbeit -- so +hat auch Zeiss an diesem Punkte sein Wirken begonnen. Er hat von Anfang +an unter dem klaren Bewußtsein gestanden, daß die rationale Konstruktion +des Mikroskops (in dem öfters erläuterten Wortsinn) viel höhere +Anforderungen an die technische Arbeit zu stellen habe, als das damalige +empirische Verfahren -- daß sie viel exaktere Formgebung, viel +strengeres Einhalten ziffernmäßig vorgeschriebener Maße in allen +Elementen der Konstruktion verlangen müsse, als die empirische Methode +es nötig macht. Die letztere verlangt nur das Vermeiden _grober_ Fehler; +die kleinen bleiben innerhalb des Spielraums, den das empirische +Ausprobieren des besten Erfolges nicht nur zuläßt, sondern sogar +wünschenswert macht. Die richtige Ausführung eines in allen Einzelheiten +durch Rechnung vorher festgestellten Linsensystems verlangt dagegen eine +annähernd mathematisch genaue Verwirklichung aller vorgeschriebenen +Formen und Maße, wenn nicht die ganze verstandesmäßige Vorarbeit +ihren eigentlichen Zweck verfehlen soll. Dieses aber müßte eintreten, +wenn sie aus einer Unsicherheit der technischen Formgebung und +Dimensionsbestimmung noch solche Abweichungen von den theoretisch +bestimmten richtigen Elementen übrig ließe, daß befriedigender Erfolg +nur durch nachträgliches Zurückgreifen auf empirische Nachhilfe zu +gewinnen wäre. + +Für _Zeiss_ hat es die klare Erfassung dieser neuen Aufgabe der Technik +wohl erheblich erleichtert, daß er seine technische Schulung nicht in +der Optik, sondern in der sog. Präzisionsmechanik empfangen hat -- auf +einem Arbeitsgebiet, in welchem der Sinn für strenge und exakte +technische Arbeit eine bessere Erziehung fand, als außerhalb Münchens +damals die Technik der Optiker bieten konnte. So ist denn vom ersten +Anfang an sein Streben in seiner kleinen Werkstatt darauf gerichtet +gewesen, die Geschicklichkeit der Hand, die für alle feinere Arbeit +unentbehrlich ist, unter planmäßige strenge Kontrolle und .... [zu +stellen]. + + * * * * * + +Anhang 2. Dank der Tüchtigkeit und dem unablässigen Eifer LÖBERs ist das +erste Postulat für die Durchführung des leitenden Gedankens, die +Verfeinerung der Technik, sehr früh schon erfüllt gewesen -- viel +früher, als die Erfüllung anderer ebenso wesentlicher Postulate auch nur +annähernd ähnliche Fortschritte machen konnte. So hat denn diese +verfeinerte Technik lange Jahre hin noch der alten Methode der +Mikroskopkonstruktion dienen müssen, bei der Zeiss wohl oder übel +einstweilen verbleiben mußte, weil die neue Methode wegen des Fehlens +der übrigen Voraussetzungen noch nicht durchzuführen war. Für diese alte +Methode aber war die exakte Formgebung, die keinen Spielraum für +zufällige Abweichungen läßt, nicht nur kein Vorteil, sondern eher eine +Beengung, weil sie die Möglichkeiten guten Gelingens verminderte, die +beim empirischen Verfahren gerade eine schlechtere Technik in der +Mannigfaltigkeit zufälliger Abweichungen der Konstruktionselemente offen +hält. Durch viele Jahre hin hat in der Tätigkeit von _Zeiss_ diese +Diskordanz zwischen ihren Faktoren bestanden, die ihn tatsächlich in +Nachteil setzte gegenüber den anderen, welche das alte empirische +Verfahren rein und unverfälscht handhabten, nicht angekränkelt durch die +[vorauseilenden Gedanken] aus einem fremdartigen Ideenkreis -- ein +Zustand, wieder vergleichbar einer Erscheinung in der organischen Natur: +daß in den Jugendzuständen mancher Lebewesen öfters Organe sich finden, +die aller Zweckmäßigkeit zu widersprechen scheinen, weil sie ihre +richtige Funktion erst in einem späteren Entwicklungsstadium gewinnen, +nachdem andere Organe, denen sie in der Entwicklung vorauseilten, +nachgewachsen sind. Das Nachwachsen des noch fehlenden ergänzenden +Organs entspricht nun der vorhererwähnten zweiten Etappe in der +Entwicklung der gleichen Grundidee auf FRAUNHOFERs Wegen. + +Wie bei FRAUNHOFER die neue Technik erst leistungsfähig wurde in +Verbindung mit den von ihm geschaffenen neuen Grundlagen für eine +erschöpfende theoretische Bestimmung der in Betracht stehenden +Lichtwirkungen und zwar durch eine wesentliche Ergänzung der damaligen +wissenschaftlichen Erkenntnisse der Optik, so ist auch in dem neuen +Entwicklungsgang der weitere Fortschritt von der Lösung +wissenschaftlicher Aufgaben getragen. Hier aber tritt nun die Bedeutung +des Ausgangspunktes deutlich hervor. _Zeiss_ selbst und diejenigen, +welche hinsichtlich der theoretischen Aufgaben seine Mitarbeiter wurden, +gingen von der als selbstverständlich erscheinenden Annahme aus, daß das +Mikroskop-Problem im Grundsätzlichen durchaus ebenso, und mit den +gleichen wissenschaftlichen Hilfsmitteln, erschöpfend zu behandeln sei, +wie FRAUNHOFER das Fernrohr-Problem behandelt hat. Bestätigt hat sich +dies aber nur hinsichtlich einer gewissen Art von Mikroskopen von jetzt +ganz untergeordnetem Interesse, die in der Tat als verkleinerte, +umgekehrte Fernrohrobjektive sich behandeln lassen und auch schon von +FRAUNHOFER selbst so behandelt wurden. _Das_ Mikroskop dagegen, das den +subtileren Forschungen der biologischen Wissenschaft dient, war, wie +sich zeigte, auf diesem Weg absolut nicht zustande zu bringen; alle +Versuche zur theoretischen Konstruktion desselben blieben ganz und gar +erfolglos, solange sie unter obiger Voraussetzung geleitet wurden und an +den Konsequenzen der Voraussetzung streng festhielten. Dieses negative +Resultat aller Bemühungen um die Verwirklichung des neuen +Konstruktionsplanes hat nun zu der Einsicht geführt, daß in den +wissenschaftlichen Lehren der Optik, die sich an FRAUNHOFERs Aufgabe +völlig bewährt hatten, da sie an der neuen Aufgabe versagten, +eine Lücke sein _müsse_, daß also diese Lehren erst noch einer +Ergänzung bedürften, damit eine theoretische Vorausbestimmung auch der +Mikroskopkonstruktionen möglich sei. Diese Erkenntnis hat nun auch die +erforderliche Ergänzung herbeigeführt, indem sie hinleitete auf die +Untersuchung und Feststellung der besonderen Bedingungen, welche für die +Abbildung von Objekten in Geltung treten, deren Dimensionen nicht mehr +große Vielfache von der Länge der Lichtwellen sind -- und damit war nun +dem FRAUNHOFERschen Gedanken auch in der Mikroskop-Optik die dauernde +Herrschaft gesichert[17]. + +Hierbei hat aber dieser Gedanke dadurch, daß er von _Zeiss_ an einem +ganz anderen Ausgangspunkt wieder aufgenommen wurde, zum zweitenmal zu +einer Erweiterung auch der wissenschaftlichen Optik geführt. In der Tat +gibt es keine schärfere Probe auf die Richtigkeit und Vollständigkeit +wissenschaftlicher Theorien, als den Versuch, mit ihrer Hilfe +komplizierte Vorgänge und Effekte, auf welche sie Anwendung finden, in +allen Einzelheiten vorauszubestimmen; jeder Mangel und jede Lücke kommt +dabei in dem Mißerfolg des Versuchs sicher zum Vorschein. -- Unter den +Verdiensten von _Zeiss_ ist es gewiß nicht das kleinste, daß er in +festem Vertrauen auf die Kraft wissenschaftlicher Einsicht, auch für die +Behandlung praktischer Aufgaben, an seinem ersten Plane, trotz +jahrelanger Mißerfolge, unentmutigt festgehalten und dadurch schließlich +eine Bereicherung der Wissenschaft herbeigeführt hat. + +Der Grundgedanke, von dem die Arbeit von _Zeiss_ ausgeht, hat endlich +auch die Keimanlage noch für einen _dritten_, ganz anders gearteten +Fortschritt in sich enthalten, eine Anlage, die gleichfalls schon 50 +Jahre früher bei FRAUNHOFER wenigstens den Anfang ihrer Entwicklung +zeigt -- nämlich den Antrieb zur durchgreifenden Reform in der +Darstellung des optischen Glases. + +Das alte empirische Verfahren in der Behandlung technischer Aufgaben +wird immer dabei stehen bleiben, die Eigenschaften des Rohmaterials, auf +dessen Benutzung die Aufgabe führt, als etwas schlechthin Gegebenes +anzusehen. Denn jenes Verfahren hat keine eingehende, auf genauer +Erforschung aller Merkmale gerichtete Kenntnis der Eigenschaften des +Materials, und braucht sie nicht zu haben, kann also auch über die +Abhängigkeit der erreichten Erfolge von diesen Eigenschaften nicht im +einzelnen sich Rechenschaft geben. + +Man benutzt also in diesem alten Verfahren das körperliche +Konstruktionsmaterial so wie es traditionell vorliegt, auf Grund der +Erfahrungen, welche gerade in _seiner_ Benutzung allmählich gewonnen +sind, und erst wenn etwas neues kommt, probiert man, ob dasselbe +vielleicht noch besser sich eigene. Das andere, das rationale Verfahren +-- um das mein Bericht überall sich dreht -- welches ein technisches +Erzeugnis für bestimmte praktische Effekte aus wissenschaftlicher +Erkenntnis aller Bedingungen des gesuchten Effektes gewinnen will, hat +dagegen die Abhängigkeit aller Wirkungen von den besonderen numerisch +bestimmten Eigenschaften der angewandten Materialien bei jedem Schritt +im Auge und wird bei jedem Schritt die Einschränkung gewahr, welche der +meist ganz enge Spielraum des traditionell Gegebenen der möglichst +zweckmäßigen Auswahl der stofflichen Mittel auferlegt. So muß die +_rationale_ Methode praktischer Tätigkeit -- und auch _nur_ diese -- +überall die Tendenz entwickeln, die Darstellung des Urmaterials für ihre +Arbeit unter die Leitung ihrer besonderen Zwecke zu bringen, auf +rationelle Anpassung seiner Eigenschaften an die besonderen +Anforderungen seiner Verwendung kräftig hinzudrängen. Wir sehen die +Wirkungen dessen jetzt auf allen Gebieten vorgeschrittener Technik. + +Auch da, wo zum erstenmal der Gedanke streng rationalen Aufbaues +technischer Erzeugnisse in voller Reinheit sich betätigt hat, ist die +hier benannte Konsequenz desselben schon in die Erscheinung getreten. +Man weiß jetzt, daß schon FRAUNHOFER an die Darstellung des optischen +Glases für seine Fernrohre nicht nur persönlich herangetreten ist, +sondern herangetreten ist mit der deutlichen Idee, aus der Abhängigkeit +seiner optischen Eigenschaften von seiner chemischen Zusammensetzung und +durch rationelle Benutzung dieser Abhängigkeit der praktischen Optik +freiere Bahn für die Behandlung ihrer Aufgaben zu schaffen. + +|Auch die Parallelentwicklung des FRAUNHOFERschen Grundgedankens in +unserem Kreis hat den gleichen Zielpunkt wiedergefunden.| Die Art aber, +wie dieses hier geschehen, bietet ein lehrreiches Beispiel für die +Macht.... [usw. wie oben im Haupttext S. 71]. + +Anhang 3. So habe ich nun auch diese letzte Etappe charakterisiert, in +welcher der Fortgang der von _Carl Zeiss_ begonnenen [Arbeiten] +schließlich nochmals mit FRAUNHOFERS Wegen zusammentrifft. Aber auch +hier zeigt sich am Ende wieder die Bedeutung des neuen eigenartigen +Ausgangspunktes darin, daß auch hier die Wiederholung desselben +Schrittes keine bloße Wiedererneuerung FRAUNHOFERscher Arbeit geblieben +ist. Denn vermöge der allgemeineren Aufgabenstellung, die das +Mikroskop-Problem gegenüber dem Fernrohr-Problem auch in Hinsicht auf +die Anforderungen an das Urmaterial mit sich brachte, sind die Ziele des +neuen Anlaufes sofort über die Ziele hinausgegangen, die auch nur +möglicherweise im Gesichtskreis FRAUNHOFERs liegen konnten. Das kommt +deutlich namentlich an einem Punkt zum Vorschein: obwohl in unseren +damaligen optischen Interessen eine Rücksichtnahme auf die besonderen +Bedürfnisse der photographischen Optik noch nicht angebahnt war, zeigte +sich nachher, daß die letztere ganz [außerordentlichen Gewinn von der +systematischen Vervollständigung des Urmaterials ziehen konnte] ....[18] + +Fußnoten: + +[Fußnote 3: [Nach der von E. ABBE für den Vortrag selbst benützten +Abschrift des Manuskripts. Einige Abschnitte, die im Manuskript allem +Anschein nach nur im Interesse der Abkürzung des mündlichen Vortrags +gestrichen waren, sind entweder in | | im Text oder als Anhang am Schluß +des Vortrags mit abgedruckt.]] + +[Fußnote 4: [Zu dieser Darstellung bin ich leider nicht gekommen. Vieles +Dahingehörige finden Interessenten in »F. AUERBACH, Das Zeisswerk und +die Carl Zeiss-Stiftung in Jena«, 2. Aufl., Jena, G. Fischer, 1904. +Cz.]] + +[Fußnote 5: [Das Konzept zu dieser Trauerrede ist abgedruckt in ABBE, +Gesammelte Abhandlungen, Bd. II, pag. 339-341.]] + +[Fußnote 6: [Bei Errichtung der »Carl Zeiss-Stiftung« s. unten das +Statut der C. Z.-Stiftung, § 2, Name.]] + +[Fußnote 7: [und zwar von E. ABBE.]] + +[Fußnote 8: [s. hierzu die Ausführungen im ersten Teil von Anhang 1 am +Schluß des Vortrags.]] + +[Fußnote 9: [Das hierzu vorliegende von A. selbst herrührende Material +ist leider unvollständig, mag aber trotzdem und trotz der dadurch +herbeigeführten Wiederholungen in Anhängen am Schluß dieses Vortrags +Platz finden; s. Anhang 1.]] + +[Fußnote 10: [Vgl. die Ergänzungen dieser und der folgenden Ausführungen +in Anhang 2.]] + +[Fußnote 11: [Vgl. die Gedenkrede auf J. FRAUNHOFER</SC> IN E. <SC>ABBEs +Gesammelten Abhandlungen, Bd. II, pag. 319-338.]] + +[Fußnote 12: [S. die Ergänzung dieser Ausführungen in Anhang 3.]] + +[Fußnote 13: [Gemeint ist offenbar ERNST HAECKEL.]] + +[Fußnote 14: [Durch die Carl Zeiss-Stiftung. Vgl. insbesondere das +Ergänzungsstatut am Schlusse des vorliegenden Bandes.]] + +[Fußnote 15: Diese Hoffnung hat sich zur angegebnen Zeit erfüllt.] + +[Fußnote 16: Beim mündlichen Vortrag hatte ABBE, unter Weglassung der +obigen Abschnitte in | |, gleich fortgefahren: »Ohne hier die besonderen +Erwägungen anzuführen, die unter diesem obersten Gesichtspunkt das +Vorgehen zu leiten hatten, erwähne ich nur, daß die hier bezeichneten +....... wesentlich bestimmt haben.«] + +[Fußnote 17: Diese ganze Arbeit wurde bekanntlich von E. ABBE selbst +vollzogen.] + +[Fußnote 18: Fortsetzung fehlt.] + + + + +III. + +Über Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der Großindustrie. + +Vortrag, gehalten am 28. Januar 1897 in der Staatswissenschaftlichen +Gesellschaft zu Jena. + +Jenaer Volksblatt vom 31. Januar, 2. und 3. Februar 1897, Nr. 26, 27, +28. Wiedergabe nachstehend nach dem vom Verfasser berichtigten +Sonderabdruck. + + +Meine Herren! Ich habe mir erlaubt, Ihre Aufmerksamkeit heute Abend in +Anspruch zu nehmen für das Thema: Die Gewinnbeteiligung der Arbeiter in +der Großindustrie, also für eine Einrichtung des Lohnsystems, die, wie +der Name besagt, darauf abzielt, den Arbeitern und Angestellten der +Industriebetriebe _neben_ dem gewöhnlichen, vorher vereinbarten Lohn +oder Gehalt noch -- in irgend einer Form -- einen Anteil am Reinertrag +des Unternehmens zuzuweisen. + +Ich hoffe aber, daß Sie mir dabei keine größere Aufgabe stellen werden, +als ich erfüllen kann. Da der Gegenstand abseits von meinem +wissenschaftlichen Interessenkreis liegt, kann ich darüber nicht reden +wie ein Nationalökonom, der eine eingehende systematische und +historische Behandlung der Frage zu geben in der Lage ist; ich kann +darüber nur sprechen, soweit die Frage in meinen eigenen Wirkungskreis +eingetreten ist, soweit ich in meiner praktischen Tätigkeit Anlaß +gefunden habe, Stellung dazu zu nehmen -- also naturgemäß nur sehr +aphoristisch und unter Gesichtspunkten, deren Horizont überall +beschränkt ist auf die eigene Erfahrung, nicht erweitert durch ein +planmäßiges Studium des Gegenstandes. Ich hätte also mein Thema +eigentlich bescheidener ausdrücken sollen, dahin, daß ich eine Erklärung +geben will, über die _besondere_ Art der Gewinnbeteiligung, die +kürzlich in einem hiesigen Betriebe, der Optischen Werkstätte von _Carl +Zeiss_, auf meine Veranlassung eingeführt worden ist, und über ihr +Verhältnis zu den Einrichtungen gleichen Begriffs, die anderwärts +eingeführt worden sind. + +Ich glaube indes, daß auch bei so eng gefasster Aufgabe der Gegenstand +ein gewisses Interesse haben kann. Die Vorführung eines einzelnen Falles +bietet Gelegenheit, die Anwendung allgemeiner Grundsätze in concreto zu +exemplifizieren, und dazu ist der Gegenstand in der Tat besonders +geeignet, da er eine außerordentlich strittige Materie darstellt. Denn +das Thema ist ein Tummelplatz für den Kampf zwischen den grundsätzlich +verschiedenen Auffassungen volkswirtschaftlicher und sozialer Aufgaben. + +Um hiervon einen Begriff zu geben, brauche ich nur die Urteile einander +gegenüber zu stellen, die über diese Sache von verschiedenen +Standpunkten aus ergangen sind, in ihren schroffen unvermittelten +Gegensätzen. + +Die Sozialdemokraten kennzeichnen die fragliche Einrichtung mit den +wegwerfenden Worten: »Steine statt Brot« oder noch gröber: »Feigenblatt +für eine partie honteuse«. + +Ihnen zur Seite stehen die Antisozialen, die offenen Vertreter von +Herrenrecht und Herrenmoral auf sozialem Gebiet; sie perhorreszieren die +Gewinnbeteiligung als »ersten Schritt auf der schiefen Ebene, die zum +Kommunismus führt«. Diese Einrichtung müsse -- sagen sie -- zur Folge +haben, den Arbeitern Handhaben zu schaffen, sich einzumischen in die +Angelegenheiten des Unternehmers, Anrecht zu gewinnen auf +Rechenschaftslegung und dergl.; der Unternehmer bleibe also dabei nicht +mehr »Herr im eigenen Haus«. + +Gegenüber diesen _beiden_ grundsätzlichen Gegnern steht nun eine Reihe +überzeugter Anhänger -- Leute, welche die Gewinnbeteiligung als eine +ganz außerordentlich wohltätige, vom sozialen Gesichtspunkt aus höchst +wirksame Einrichtung preisen; manche von ihnen gehen soweit, daß sie +glauben, damit eigentlich die Lösung der ganzen sozialen Frage gefunden +zu haben. + +Zu den Anhängern gehören namentlich die Praktiker auf diesem Gebiet, +eine Anzahl Unternehmer, welche diese Form des Lohnsystems eingeführt +haben. Etwas skeptischer, zum Teil sogar ablehnend, stehen zur Sache die +Theoretiker, die Nationalökonomen, in deren Kreis, wenn ich recht +unterrichtet bin, der früher auch dort zu findende Enthusiasmus jetzt +einer recht kühlen Stimmung Platz gemacht hat. Manche von ihnen rechnen +die Gewinnbeteiligung unter die Adiaphora der Volkswirtschaft, manche +stehen ihr noch kritischer gegenüber. Aber einmütig scheint das Urteil +auch in diesen Kreisen nicht zu sein. Kein geringerer als SCHMOLLER hat +noch im Jahre 1890 in einem Vortrage eine sehr warme Empfehlung dieser +Lohnform gerade unter sozialen Gesichtspunkten gegeben. + + * * * * * + +Auf jene beiden _grundsätzlich_ ablehnenden Standpunkte brauche ich +keine weitere Rücksicht zu nehmen, weil die Argumente, von denen sie +ausgehen, nicht diskutabel sind; es drücken sich darin nur die +Gegensätze in den Grundanschauungen über die sozialen Angelegenheiten +aus. + +Ich kann also meine weiteren Betrachtungen an die Ansichten anknüpfen, +die ich zuletzt charakterisierte: auf der einen Seite die empfehlende, +auf der anderen die kritisch ablehnende Beurteilung, die doch aber +immerhin einen gemeinsamen Boden der Diskussion übrig lassen. + +Die Anhänger und Befürworter der Gewinnbeteiligung behandeln sie, wenn +ich die Sache vollständig übersehe, im wesentlichen unter drei +verschiedenen Gesichtspunkten. Dreierlei verschiedene Tendenzen werden +dabei verfolgt, die sich zwar nicht gegenseitig ausschließen, vielmehr +öfters Hand in Hand gehen, doch aber logisch unterschieden werden +müssen. + +Die erste Gruppe, die repräsentiert ist durch den, der die Einrichtung +zuerst eingeführt hat, den Franzosen JEAN LECLAIRE, verfolgt dabei sehr +hochfliegende soziale Ideen. Die Einrichtung soll im Sinne dieser Leute +auf nichts weniger ausgehen, als auf eine allmähliche Umgestaltung +wesentlicher Grundlagen der wirtschaftlichen Tätigkeit; sie soll nämlich +die Vorbereitung und Vorstufe zu einer genossenschaftlichen +Wirtschaftsform, zum allmählichen Erwerb des gesamten Betriebskapitals +seitens der Arbeiter und Angestellten sein. Die Behandlung der +Gewinnanteile ist unter solche Modalitäten gestellt, daß diese +Möglichkeit nicht bloß eröffnet, sondern ausdrücklich als Zweck +vorgesehen erscheint. Also ein Gedanke von großer Tragweite: die +Wiederbelebung der alten Genossenschaften, die in den ersten Anfängen +der Schiffahrt, des Bergbaues, teilweise auch des Landbaues, die Form +des Zusammenarbeitens der _freien_ Leute war. + +Es ist gar keine Frage, daß Bestrebungen dieser Tendenz, wenn sie im +großen Erfolg hätten, eine ganz umwälzende Bedeutung gewinnen müßten. +Denn sie gehen darauf aus, die Trennung der Arbeiter vom +Arbeitswerkzeug, der Arbeit vom Kapital, und den historisch damit +verbundenen Gegensatz von Arbeiter und Unternehmer allmählich wieder +rückgängig zu machen. Man muß also die Bedeutsamkeit dieser Bestrebungen +an sich anerkennen, aber ihre weitere Würdigung steht gänzlich unter der +Frage: inwieweit ist genossenschaftliche Tätigkeit heutzutage in der +Industrie _möglich_ -- genossenschaftliche Tätigkeit, bei der die +Arbeitstätigen in ihrer _Gesamtheit_ zugleich den Herrn des +Unternehmens, den Prinzipal, darstellen? Meine persönliche Meinung geht +dahin, daß diese Möglichkeit außerordentlich beschränkt ist, und nur da +besteht, wo das Zusammenarbeiten vieler möglich ist _ohne_ eine feinere +Organisation, ohne weitgehende Gliederung der Funktionen und ohne +Vereinigung sehr heterogener Elemente[19]. Und dieser Standpunkt wird +jetzt, glaube ich, nicht nur von der schulmäßigen Nationalökonomie, +sondern auch von den Theoretikern der Sozialdemokratie geteilt; auch +diese diskutieren jetzt die Bedingungen und Voraussetzungen, von denen +die _Möglichkeit_ erfolgreicher Genossenschaftsbildung in der Industrie +abhängt. + +Wie ich schon bemerkte, hat der erste, der Gewinnbeteiligung eingeführt +hat, sie mit _dieser_ Tendenz eingeführt und durchgeführt, und wie es +scheint, mit dauerndem Erfolg. Aber abgesehen von einem anderen Moment, +welches dabei mitgewirkt hat, -- auf das ich nachher noch zu sprechen +komme -- ist, glaube ich, der Erfolg dadurch bedingt, daß diese +genossenschaftliche Bildung sich auf eine kleine Anzahl von auserwählten +Personen beschränkte, die allerdings vorher Arbeiter oder Angestellte +waren, denen gegenüber jedoch die große Mehrzahl im Verhältnis der +Abhängigkeit nach wie vor blieb. Ich weiß nicht viel von den Erfolgen +der anderen Versuche, die in gleicher Absicht, also zwecks allmählicher +Überleitung des ganzen Unternehmens in den Besitz der Arbeiter und +Angestellten, anderweit, namentlich in England und Amerika, unternommen +worden sind. Der einzige bekannte Versuch dieser Art in _Deutschland_, +der im Jahre 1868 beim Borchertschen Messingwerk in Berlin gemacht +wurde, ist völlig fehlgeschlagen. + +Auch neuerdings ist die Frage unter dem gleichen Gesichtspunkte wieder +aufgerollt worden, wiederum ohne jede Erwägung der Voraussetzungen und +Bedingungen, von denen die Durchführbarkeit der Idee abhängt -- in dem +naiven Glauben, was vor tausend Jahren möglich war, müsse doch auch +heute noch möglich sein. Gegenüber den Urhebern dieser neuesten +Vorschläge kann man kaum etwas anderes sagen als: gute Menschen und +schlechte Musikanten. + +Mit den hochfliegenden Gedanken einer ersten Gruppe von Anhängern der +Gewinnbeteiligung kontrastiert sehr die nüchterne und hausbackene +Auffassung einer zweiten Gruppe, die darin im wesentlichen nur ein +Prämiensystem erblickt -- ein Mittel, um die tätigen Personen zu +animieren, recht sparsam mit dem Material zu verfahren und ihre Zeit +recht auszunutzen. Der Anteil am Jahresgewinn des ganzen Unternehmens +soll den Arbeitern einen Anteil verschaffen an dem, was durch besondere +Sparsamkeit, Achtsamkeit und Fleiß mehr erworben wird. Also -- die +Ölprämie, die Lokomotivführer und Maschinenmeister auf erspartes +Schmiermaterial öfters erhalten, erweitert zu einer Generalprämie auf +Sparsamkeit und Fleiß aller. + +Es ist nicht zu leugnen, daß unter diesem Gesichtspunkte die +Gewinnbeteiligung, wenn die Voraussetzungen für die Wirksamkeit von +Prämien zutreffen, eine gewisse ökonomische Wirkung haben wird. Dieser +Vorteil ist aber mehr merkantiler Art und hat nichts mit dem +wirtschaftlichen Verhältnis zwischen Unternehmer und Arbeiter zu tun, +verleiht der Einrichtung also keine soziale Bedeutung. Indes hat jene +ökonomische Wirkung bei den gelungenen Versuchen mit der +Gewinnbeteiligung öfters eine große Rolle gespielt. Gerade LECLAIRE +verdankt zweifellos einen großen Teil seines Erfolgs der Wirkung, welche +bei ihm der Gewinnanteil als Prämie übte. Die Leute, um die es sich da +handelte, waren nämlich Stubenmaler, also Leute, die nach der Art ihrer +Tätigkeit wenig zu beaufsichtigen und der Versuchung zu allerlei +Zeitvertreib ausgesetzt sind. Es ist ganz verständlich, daß ihnen +gegenüber die Gewinnbeteiligung als Generalprämie auf die +nichtvertrödelte Zeit und auf nichtverschüttete Farbtöpfe einen ganz +besonderen Effekt gewinnen konnte. Solche Umstände aber werden nur +ausnahmsweise eintreten. In der Mehrzahl der Fälle wird der Spielraum +für die Wirksamkeit des Prämienmotivs für sparsames Umgehen mit dem +Material und fleißige Ausnutzung der Arbeitszeit viel beschränkter sein +und wenigstens hinsichtlich des letzten Punktes nicht entfernt +heranreichen an die Wirkung eines rationellen Akkordlohnsystems. Denn +bei dem Prämiensystem[20] bekommt der Arbeiter im günstigsten Falle +doch nur einen Teil von dem, was er durch besonderen Fleiß und besondere +Umsicht erspart und auch diesen Teil nur bedingungsweise, nämlich nur, +wenn auch alle anderen ähnlich verfahren. Beim Akkordlohn aber fällt +alle Mehrleistung direkt in seine Tasche. + +Eine große und allgemeine Bedeutung wird man also, unter dem +Gesichtspunkte des Prämiensystems, der Gewinnbeteiligung keinesfalls +zugestehen können. + +Endlich wird noch von einem dritten Standpunkt aus die Gewinnbeteiligung +der Arbeiter empfohlen, ohne den Anspruch auf eine so tiefgehende +Änderung der ganzen Wirtschaftstätigkeit, wie die Absicht der +Genossenschaftsbildung darstellt; aber andererseits auch ohne spezielles +Betonen der zuletzt erwähnten rein ökonomischen Vorteile. Sie wird +empfohlen als eine _für sich_ wertvolle und nützliche Einrichtung +sozialen Interesses. Sie soll sein »eines der wirksamsten Mittel zur +Hebung der wirtschaftlichen Lage des Arbeiterstandes und das wirksamste +Mittel zur Versöhnung von Arbeiter und Unternehmer«. Das sind ungefähr +die Worte, die noch ganz kürzlich einer der bekanntesten Anhänger der +Gewinnbeteiligung in Deutschland (FREESE) gebraucht hat. Die +Einrichtung, für die das gelten soll, besteht aber darin, daß eine +gewisse Quote des jährlichen Reinertrags -- gewöhnlich 10 Proz. +desselben, hie und da auch etwas mehr -- unter die Arbeiter und +Angestellten des Unternehmens verteilt wird, entweder gleichmäßig oder +nach irgendwelchen besonderen Abstufungen. Zu diesem Standpunkte muß ich +etwas näher Stellung nehmen; denn es handelt sich dabei um den typischen +Fall, daß eine Einrichtung zu _Unrecht_ den Anspruch macht, als ein +_soziales_ Element im Wirtschaftsleben zu gelten. + +Wie also soll man jenes ansehen? Erstens: wie läßt sich die Annahme +rechtfertigen, daß durch diese Lohnform ein Mittel gegeben sei zur +Hebung der wirtschaftlichen Lage des Arbeiterstandes? Das würde nur +möglich sein, wenn kraft der Gewinnbeteiligung der Arbeitsertrag ein +größerer würde, als er _unter sonst gleichen Umständen_ ohne die +Einrichtung sein würde, oder wenn er dabei eine mehr gesicherte Form +gewänne, als es sonst sein könnte. Das letztere ist ausgeschlossen, weil +die Gewinnquote noch unsicherer ist als der gewöhnliche Lohn. Die +Wirkung kann also nur in der Erhöhung des Arbeitsertrags selbst gesucht +werden. Nun scheint es freilich ganz klar: Lohn plus Gewinnanteil ist +mehr als Lohn allein. Das ist richtig, aber doch nur so lange, als nicht +etwa _wegen_ der Gewinnquote der eigentliche Lohn sich entsprechend +vermindert. Wenn also die Einrichtung die Bedeutung haben soll, das +_Gesamt_einkommen zu erhöhen, so muß eine Garantie da sein, daß das, was +der Unternehmer dem Arbeiter am Jahresschluß zuwendet, nicht vorher am +Lohn erspart worden ist. Hierfür aber bieten die jetzigen +Wirtschaftseinrichtungen auch nicht die geringste Garantie. Nach dem +geltenden Gewerberecht steht es dem Unternehmer frei, den Lohn jederzeit +beliebig herabzusetzen, entweder direkt, oder indem er dem Arbeiter +kündigt und am folgenden Tag, oder nach 14 Tagen, einen anderen +einstellt, der für geringeren Lohn zu arbeiten bereit ist. Der einzige +objektive, d. h. nicht auf den guten Willen der Personen gestellte +Regulator der Lohnbestimmung ist das Verhältnis von Bedarf und Angebot +in Arbeitskräften. Nach diesem aber reguliert sich nicht der Lohn für +sich, sondern das _Gesamt_einkommen des Arbeiters, also im Fall der +Gewinnbeteiligung die Summe von Lohn plus Gewinnquote. Letztere zählt +dabei mit ihrem mutmaßlichen Betrag immer mit, bewußt oder unbewußt. + +Nun muß in Betracht gezogen werden, daß bei der großen Mehrzahl aller +industriellen Unternehmungen das Lohn- und Gehaltkonto der weitaus +größte Posten im Unkostenkonto ist, also mehr als jeder andere Posten +den Reinertrag beeinflußt. Die kleinste Ersparnis nach dieser Richtung +hin bedeutet also eine relativ hohe Vermehrung des Reingewinns. So würde +in den meisten Betrieben, wenn am Lohn- und Gehaltkonto auch nur 3 Proz. +gespart werden, eine Vermehrung des Reingewinns um 10 Proz. oder mehr +herauskommen und verteilt werden können. Beim Fehlen jeder Einrichtung, +die ein Moment der Stetigkeit in die Lohnbestimmung bringen, den +Gesamtarbeitsertrag der bloßen Regulierung nach Angebot und Nachfrage +entziehen könnte, besteht also kein Hindernis, die Gewinnbeteiligung +einzuführen, die auf sie kommende Leistung aber an Löhnen und Gehältern +bis auf den letzten Pfennig wieder zu ersparen. + +Bedenkt man nun das eben Gesagte, daß fast überall eine kleine Ersparnis +am Lohn eine große prozentige Steigerung der Gewinnquote herbeiführt, so +läßt sich nicht leugnen, daß die Gewinnbeteiligung unter Umständen sogar +die Tendenz gewinnen kann, den Arbeitsertrag herabzudrücken, zu mindern. +Als Einrichtung behält sie immer das Ansehen des Freundlichen und +Liberalen. Gerade in diesem schönen Äußeren liegt nun eine nicht zu +verkennende Gefahr. Hinter der Dekoration kann sich manches verbergen, +was ohne sie gleich erkannt sein würde. + +Diese Betrachtungen müssen zu dem Resultat führen, daß in einem +Lohnsystem, welches durch keinerlei Normen in sich geregelt ist, die +daran gehängte Gewinnbeteiligung gar nicht die Bedeutung haben _kann_, +das Einkommen der wirtschaftlich abhängigen Personen zu erhöhen -- eher +einen entgegengesetzten Erfolg. Man braucht also der Einrichtung nicht +böswillig gegenüberzustehen, braucht auch nicht puritanisch jeden +Schmuck an den Dingen abzulehnen und kann doch denen Recht geben, welche +meinen: einstweilen sei es besser, wenn auf dem Wirtschaftsgebiet die +Wände kahl und nackt dastehen. Jeder sieht dann gleich, aus was für +Material sie aufgebaut sind. Wenn sie übertüncht und mit Arabesken +verziert sind, sieht man nicht mehr was dahinter steckt. + +Als zweites wird von der Gewinnbeteiligung gerühmt die Verbesserung der +persönlichen Beziehungen zwischen Arbeiter und Unternehmer, die +Milderung des Klassengegensatzes. + +Gewiß wird das in Betracht stehende Lohnsystem, da seine Anwendung +keinem Zwang untersteht, rein aus freiwilliger Initiative des +Unternehmers hervorgeht, die Arbeiter freundlich berühren, insoweit sie +darin den Ausdruck wohlwollender und freundlicher Absicht erkennen. Die +versöhnende Wirkung ruht dann aber nicht auf der Sache selbst, sondern +auf dem Glauben an die ihr zugrunde liegenden Motive; sie bleibt also +ganz und gar auf dem Niveau der Wirkungen, die liberale Gratifikationen +und sonstige Betätigung persönlichen Wohlwollens hervorbringen. +Hoffentlich gibt es heute nicht mehr sehr viele, die eine Versöhnung +oder Milderung der sozialen Klassengegensätze auf _diesen_ Wegen +erwarten. + +Eine tiefer gehende Wirkung kann der Gewinnbeteiligung in diesem Punkt +nur ganz mittelbar beigemessen werden, in denjenigen Konsequenzen, deren +wegen die eingangs erwähnten grundsätzlichen Gegner sie perhorreszieren: +daß sie nämlich Veranlassung bieten muß zu Diskussionen zwischen +Arbeiter und Unternehmer. Sobald einmal eine solche Einrichtung +eingeführt ist, gewinnen die Arbeiter, wenn auch kein formelles, doch +sicher ein moralisches Recht, Erklärungen und Erläuterungen zu verlangen +über das Mehr oder Minder, von dem ihr Anteil abhängt; es tritt also das +ein, was die Vertreter des Herrenstandpunktes nicht haben wollen: das +Dreinreden, die Kritik. Meiner Ansicht nach ist das allerdings eine sehr +wohltätige Wirkung, vorzüglich geeignet, die Klassengegensätze zu +mildern. Indem man über solche Angelegenheiten diskutiert, selbst wenn +es nicht immer in den liebenswürdigsten Formen geschähe, muß jeder sich +bemühen, den Standpunkt des andern zu verstehen, muß lernen, auf die +Ideen des andern einzugehen. Und das leitet auch die Vertretung +gegnerischer Interessen in friedliche Wege. + +Nachdem in unserm hiesigen Betriebe die Gewinnbeteiligung eingeführt +ist, bin ich durchaus gewärtig, daß obige Konsequenz auch bei uns einmal +kommen wird. Wenn ich es erlebe, fürchten werde ich mich nicht davor; +indes darf ich auch nicht sagen, daß ich mich darauf freute. Jene +Wirkung wird nämlich erst eintreten, wenn einmal schlechte Jahre kommen +-- was doch niemand herbeiwünscht. Solange, es gut geht und ein +Gewinnanteil gezahlt werden kann, werden die Beteiligten stillvergnügt +ihn einstecken und nichts sagen. Erst wenn er einmal ausbleibt oder +geringer ausfällt wie erwartet, werden sie kommen und fragen: wie hängt +das zusammen, woher rührt das? Aber gerade dann wird es gut sein, +Auskunft und Erklärung geben zu müssen. + +Das also wäre schließlich der einzige Vorteil, den man der +Gewinnbeteiligung unter dem Gesichtspunkt einer Einrichtung sozialen +Interesses wirklich zuzugestehen hätte. + +Meiner vorherigen Kritik steht nun aber die Tatsache gegenüber, daß die +Anhänger der Gewinnbeteiligung auf eine _Erfahrung_ sich berufen können, +welche das gerade Gegenteil von meiner Ausführung zu beweisen scheint. +Die Statistik zeigt nämlich, daß fast überall, wo das System zur +Anwendung gekommen ist, es von guten Folgen begleitet war; überall zeigt +sich Gewinnbeteiligung verbunden mit relativ hohen Löhnen und überall, +wo sie eingeführt ist, besteht auch ein besonders gutes Verhältnis +zwischen Unternehmer und Arbeiter. Man meint, daß dieses Zusammentreffen +doch nicht zufällig sein könne und schließt daraus, daß es die +Wirksamkeit des neuen Lohnsystems beweise. Das scheint in der Tat sehr +einleuchtend. Nichtsdestoweniger kann ich in dieser Art von +Argumentation mit den Tatsachen nur eine grobe Verwechslung eines cum +hoc mit einem propter hoc erblicken. + +Daß jenes Zusammentreffen nicht zufällig sei, ist auch meine Meinung; +aber es gibt dafür eine ganz andere Erklärung. Bisher nämlich ist -- von +wenigen zweifelhaften Fällen abgesehen -- die Einrichtung nur von sehr +anständigen Unternehmern ins Werk gesetzt worden, von Leuten, die sich +redlich bemühten, die Interessen ihres Personals in allem zu fördern, +ihren Arbeitern günstige Lohnverhältnisse zu verschaffen und zu +erhalten, freundliche und friedliche persönliche Beziehungen zu ihnen zu +pflegen. Die Einführung des Gewinnanteils erscheint, ihren Motiven nach, +geradezu als Ausfluß und Symptom solcher Gesinnung. Wie könnte es nun +anders sein, als daß überall, wo man sie findet, jene anderen günstigen +Umstände sie immer begleiten -- nicht als Wirkung und Erfolg des +Lohnsystems, sondern als Haupteffekt der tiefer liegenden gemeinsamen +Ursachen? Wenn auch die Ruppsäcke unter den Unternehmern der Einrichtung +sich bemächtigt hätten -- was sie aus guten Gründen nicht getan haben +und wohl auch sobald nicht tun werden -- so könnte die Erfahrung ganz +anders aussehen; die Statistik hätte dann vielleicht auch Material für +die Ansicht geliefert, daß die Gewinnbeteiligung der Deckmantel ödester +Lohndrückerei sein könne. + +Wenn man aber an der Richtigkeit obiger Erklärung noch zweifeln könnte, +so würde der Zweifel gehoben werden bei genauerem Besehen des +Belegmaterials, das die Statistik beibringt. Denn dieses Material zeigt +die von den Anhängern der Gewinnbeteiligung behaupteten günstigen +Wirkungen auch in solchen Fällen, wo die Gewinnquote nur in ganz +geringen Dosen, beinahe homöopathisch, zur Geltung gekommen ist -- z. B. +bei Gewinnanteilen, die im Durchschnitt einer Reihe von Jahren kaum mehr +als etwa 1 Proz. des sonstigen Lohnes des Arbeiters und nur in einem +einzigen Jahr über 2 Proz. desselben betragen haben. Wenn man auch hier +noch einen Erfolg des Systems vorfindet, so müssen seine Wirkungen ganz +geheimnisvoller Art sein. Nun gibt es zwar noch Leute, die in Sachen der +medizinischen Therapeutik an eine spezifische Wirksamkeit minimaler +Dosen glauben; in der sozialen Therapeutik aber gilt keine Homöopathie. + +Angesichts der offenbaren Schwäche des hier kritisierten Standpunktes +muß wohl die Frage entstehen: wie kommt es, daß doch noch so viele an +diesem Standpunkt festhalten, die Gewinnbeteiligung warm empfehlen als +eine Einrichtung allgemeinen sozialen Interesses, insonderheit als +Mittel zur Hebung der Lage des Arbeiterstandes? Die Erklärung dessen +ergibt sich, glaube ich, aus dem fortwährenden Hereintragen +philanthropischer und humanitärer Ideen in die Beurteilung der +Wirtschaftseinrichtungen auch nach der _sozialen_ Seite hin. Die an +sich hocherfreuliche Ausbreitung der Teilnahme an den sozialen +Angelegenheiten in den Kreisen namentlich der Gebildeten steht leider +zum Teil _nur_ unter _solchen_ Ideen, oder unter den Ideen der +christlichen Karitas. Diejenigen nun, deren Interesse an +wirtschaftlichen Einrichtungen aus Motiven _solcher_ Art entspringt, +suchen in diesen Einrichtungen unwillkürlich in erster Reihe oder ganz +allein die Betätigung, wenn nicht von Barmherzigkeit und christlicher +Nächstenliebe, so doch von Wohlwollen und Menschenfreundlichkeit. + +Die Maßnahmen von wirklich sozialer Tendenz aber kommen dieser Stimmung +sehr wenig entgegen. Sie atmen durchaus nicht Wohlwollen und +Menschenfreundlichkeit; im Gegenteil: sie zeigen, nach ihren +unmittelbaren Folgen für viele einzelne angesehen, durchweg den Stempel +des Kalten, Harten, Rücksichtslosen. Ich erinnere nur an die offenbaren +Härten, die das Verbot der Kinderarbeit in der Industrie und die +Einschränkung der Frauenarbeit für viele mit sich bringt. Erscheint es +nicht ganz abscheulich, armen Leuten zu verwehren, ihre Kinder +mitarbeiten zu lassen, damit sie weniger Hunger leiden müssen? Ähnlich +aber ist es fast mit allem, was auf sozialen Fortschritt abzielt -- nur +bemerkt man es nicht so leicht. Auch solche Maßregeln wie z. B. +Verkürzung und strenge Regelung der Arbeitsdauer, Fixierung von +Minimallöhnen und dergl. sind -- was nur die meisten nicht sehen -- +voller Ecken und Kanten für viele Beteiligte, für die schwachen, wenig +leistungsfähigen Elemente. Und das entspricht ganz der Natur der Sache. +Denn die sozialen Aufgaben beziehen sich nicht auf das Verhältnis von +Mensch zu Mensch als Personen, sondern allein auf das Verhältnis von +Klasse zu Klasse -- z. B. der Klasse der Lohnarbeiter zur Klasse der +Kapitalbesitzer oder zur Klasse der Unternehmer. Bei der Beurteilung der +Wirkung sozialer Einrichtungen muß aber die höhere Gerechtigkeit und +Ethik, die auf das Wohl des Ganzen sieht, sich kalt hinwegsetzen über +die Rücksichten auf das Wohl einzelner, wo deren Interesse dem Interesse +der Klasse entgegen ist. Unverhüllt muß also aus den sozialen +Einrichtungen die harte Notwendigkeit herausschauen, daß sozialer +Fortschritt über Leichen geht -- über die Schwachen und Unfähigen, die +nicht mitkommen können. + +Das alles nun ist denen meist sehr unsympathisch, deren persönliche +Anteilnahme an den wirtschaftlichen Angelegenheiten in christlichen, +ethischen, humanitären Bestrebungen wurzelt. Daher richtet sich deren +Interesse ausschließlich auf solche Veranstaltungen, die in ihren +Triebfedern menschliches Wohlwollen, in ihren Wirkungen ungetrübte +Zufriedenheit bezeugen. Bei der in Betracht stehenden Lohnform trifft +beides so schön zusammen wie kaum bei einer anderen wirtschaftlichen +Einrichtung. Von seinem Besitz an die weniger Begünstigten freiwillig +etwas abzugeben, was man von rechtswegen auch für sich behalten könnte, +ist ebenso menschenfreundlich, wie es für den andern Teil erfreulich +ist, etwas zu empfangen, was man nicht zu fordern hätte. Bei der +Schätzung einer so schönen Sache kommt nun die Kritik leicht zu kurz. + +So illustriert also der Streit um die Frage der Gewinnbeteiligung den +Wettstreit ganz verschiedener Standpunkte der Auffassung und Bewertung +wirtschaftlicher Einrichtungen. Da ist der philanthropische: Wohlergehen +für alle! -- damit alle sich glücklich und zufrieden fühlen; da ist der +christliche: Krücken für die Schwachen! damit sie notdürftig sich +fortschleppen, nicht ganz zusammensinken; da ist der soziale: _Schild +und Wehr für die Kräftigen!_ -- damit sie ihre Position behaupten, damit +dem arbeitstätigen Volk breite Schichten kräftiger, widerstandsfähiger +Elemente erhalten bleiben. Dem letzteren Standpunkt allein untersteht +die Schätzung der _Einrichtungen_ im Gebiet der Wirtschaftstätigkeit des +Volks in bezug auf ihre Bedeutung und Wirkung für das Ganze. Den beiden +anderen Standpunkten bleibt dabei auch noch ihr Recht -- nämlich bei der +Beurteilung der Art, wie die Einrichtungen von den Personen angewandt, +gehandhabt werden; denn da verkehrt Mensch mit Mensch, da untersteht das +Tun aller den sittlichen Normen. + +Meine vorherige Beleuchtung der Gewinnbeteiligung drückt eine in der +Hauptsache _ablehnende_ Stellungnahme zu ihr aus. Nicht daß ich ihr +jeden Vorteil unter Nützlichkeitsrücksichten absprechen wollte; nur +bestreite ich ihr jede größere und allgemeinere Bedeutung in Rücksicht +auf das wirtschaftliche Interesse des Arbeiterstandes. Damit aber meine +nachfolgende Ausführung nicht als hierzu in Widerspruch stehend +erscheine, weise ich ausdrücklich darauf hin, daß jenes ablehnende +Urteil die Sache nicht schlechthin und bedingungslos trifft, sondern nur +»angebrachtermaßen«: _weil_ das Lohnsystem, dem der Gewinnanteil +angehängt wird, im übrigen kein Element der Stetigkeit in sich enthält, +keinerlei Garantie dafür bietet, daß nicht die Gewinnquote dem +gewöhnlichen Arbeitslohn vorher entzogen sei. In der logischen +Konsequenz meiner vorherigen Betrachtung liegt es mithin, daß die +Einrichtung auch eine andere Bewertung erfahren _könnte_, falls jenes +»weil« in Wegfall käme, also die Voraussetzungen des früheren Urteils +sich ändern sollten. + +Mangels einer besonderen Veranlassung, die letztere Eventualität in +Betracht zu ziehen, habe ich mich für die Sache bis vor kurzem nicht +näher interessiert. Ich bin öfters gefragt worden: wie es komme, daß in +der Optischen Werkstätte, da in ihr doch mancherlei Einrichtungen zum +Vorteil des Personals bestünden, nicht auch die Gewinnbeteiligung +eingeführt sei? Darauf habe ich immer nur geantwortet: das werde mit der +Zeit vielleicht auch kommen, einstweilen aber habe man noch Wichtigeres +zu tun. + +Erst vor etwa zwei Jahren hat sich mir der Gesichtspunkt für eine neue +Stellungnahme in dieser Angelegenheit ergeben -- als ich an die +Vorarbeiten für das im vorigen Jahre festgestellte »_Statut der Carl +Zeiss-Stiftung_« herantrat und dabei vor die Aufgabe mich gestellt sah, +die Grundsätze der Lohnregulierung, die bei der Optischen Werkstätte im +Lauf der Zeit sich herausgebildet hatten, zu fixieren, um ihnen auch für +die Zukunft dauernde Anerkennung zu sichern. Dabei wurde ich zu meiner +Überraschung inne, daß ich, mir selbst ganz unbewußt, ein Anhänger der +Gewinnbeteiligung geworden sei. Es stellte sich nämlich heraus, daß die +Maximen für die Regelung der wirtschaftlichen Interessen des Personals, +die in dem hiesigen Betrieb bis dahin ohne rechtliche Verbindlichkeit, +nur praktisch geübt, zur Geltung gekommen waren, durchaus nicht anders +zu rechtsverbindlichen Vorschriften ausgestaltet werden konnten als +dadurch, daß in Zukunft der Arbeitsertrag des Personals zu einem +gewissen Teil von dem jeweiligen Reinertrag des Unternehmens in +geordneter Form abhängig gemacht, also in einen Gewinnanteil verwandelt +würde. + +Die Grundzüge der Lohnbestimmung, auf die ich hier Bezug nehme, sind in +der Hauptsache durch folgende, in Titel V des »Statuts der Carl +Zeiss-Stiftung«, §§ 67, 77 ausgesprochene Vorschriften charakterisiert: + +Jeder -- Arbeiter oder Angestellter -- muß mit einem festen Zeitlohn pro +Woche oder pro Monat, eingestellt werden, der bei aller Akkord- oder +Stückarbeit als Mindestverdienst gewährleistet ist. + +Der Zeitlohn, den einer einmal erlangt und durch ein Jahr oder länger +fortbezogen hat, kann seitens der Firma nicht wieder herabgesetzt +werden, auch dann nicht, wenn bei ungünstigem Geschäftsgang die Arbeit +eingeschränkt wird. + +Dem Unternehmer bleibt als Ausweg in solchem Fall zwar die Kündigung der +Arbeitsverträge; diese jedoch ist vollkommen frei nur gegenüber solchen, +die erst kurze Zeit im Betrieb tätig waren. Allen, die drei Jahre oder +länger ihm angehören, muß, wenn ihnen nicht wegen eigenen Verschuldens, +sondern aus irgend welchen Rücksichten des Betriebsinteresses (also +z. B. wegen verminderter Arbeitsgelegenheit) gekündigt wird, eine +bestimmte Abgangsentschädigung gewährt werden. Diese beträgt mindestens +den Lohn für ein halbes Jahr, wächst aber mit der Länge der Dienstzeit +und erreicht für ältere Leute ein Multiplum des ganzen Jahreslohnes. + +Diese Vorschriften enthalten eine starke Beschränkung der sonst +geltenden gewerberechtlichen Vertragsfreiheit im Punkte der +Lohnvereinbarung. Der offenbare Sinn und Zweck dessen ist aber: dem +Lohnsystem ein Moment der Stabilität einzufügen, der Arbeiterschaft +einen gewissen _Mindest_verdienst zu gewährleisten, auf den sie im +grossen und ganzen auch in Jahren ungünstigen Geschäftsganges noch +rechnen kann. Denn die Alternative: den festen Lohn ungeschmälert +fortzuzahlen -- oder kündigen und das Pönale zahlen, welches für den +Fall der Kündigung die Abgangsentschädigung auferlegt, stellen den +Unternehmer unter starken Zwang, immer das Äußerste aufzubieten, um auch +in schlechter Zeit wenigstens die große Mehrheit der Arbeiterschaft noch +auf einem gewissen Einkommensniveau zu erhalten. + +Ich mußte mir nun die Konsequenzen klar machen, die eine derartige +Einrichtung, nachdem sie unter rechtsverbindliche Vorschriften gestellt +ist, nach sich ziehen könnte, wenn ihr keinerlei Korrektiv beigefügt +würde. + +Angenommen, es hätten sich im Rahmen jener Vorschriften die +Lohnverhältnisse des Betriebs zu irgend einer Zeit einem normalen, +_mittleren_ Geschäftsgang des betreffenden Industriezweiges angepaßt, so +daß bei Fortdauer eines solchen ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen +den wirtschaftlichen Interessen des Personals und denen des Unternehmers +dauernd bestehen würde. Folgte nun einer solchen Zeit eine Periode der +Depression, so würde die Unwiderruflichkeit der vordem gewährten +Lohnsätze gerade der Absicht der vorher charakterisierten Einrichtung +entsprechen, das Arbeitseinkommen des Personals nicht unter das Niveau +einer _mittelmäßigen_ Geschäftslage herabsinken zu lassen. _Das_ zu +leisten soll dem Unternehmer zugemutet sein; und er wird es zu leisten +imstande sein, wofern das vorher angenommene Gleichgewicht bei mittlerem +Geschäftsgang ihm noch so viel Überschuß läßt, daß er genügende Reserven +gewinnt, um in schlechten Jahren nötigenfalls zusetzen zu können. + +Angenommen aber, es folge der zuerst gedachten Periode normalen +Geschäftsganges eine solche mit erheblich gesteigerter +Wirtschaftstätigkeit des ganzen Industriezweiges -- was dann? Dann wird, +wenn sie nicht ganz vorübergehend ist, das Arbeitseinkommmen des +Personals in allen Schichten desselben sicher steigen müssen und, falls +die günstige Konjunktur längere Zeit anhält, allmählich einen ihr +entsprechenden Höhestand erreichen. Daß irgend ein Betrieb dieser +Konsequenz sich entziehen könnte, ist ganz ausgeschlossen. Dem Personal +einen Anteil an den offensichtlichen Vorteilen eines gehobenen +Geschäftsganges vorenthalten zu wollen, würde nicht nur eine grobe +Unbilligkeit bedeuten und als solche empfunden werden; es würde auch ein +derartiger Versuch, angesichts der in solcher Zeit gesteigerten +Nachfrage nach tüchtigen Arbeitern, das Unternehmen direkter Gefahr +aussetzen, seine besten Kräfte gerade dann zu verlieren, wenn sie am +dringendsten gebraucht werden. + +Müßte nun die in solcher Zeit unvermeidliche Steigerung des +Arbeitseinkommens in der Form der _Lohn_erhöhung sich vollziehen, so +würden die vorher gekennzeichneten Vorschriften wirken wie ein Rad mit +Sperrklinke, das sich nur vorwärts drehen läßt, nicht rückwärts. Und +wenn dem geschäftlichen Aufschwung eine vielleicht anhaltende Periode +der Depression folgte, müßte der Betrieb mit einem Lohnkonto belastet +bleiben, wie es nicht einer mittelmäßigen, sondern einer ungewöhnlich +günstigen Geschäftslage entspräche. Und dabei könnte auch ein sehr gut +konsolidiertes Unternehmen leicht bankerott werden. + +Es gibt nur _einen_ Weg, die vorher benannten Vorschriften der +Lohnregulierung durchzuführen und den zuletzt gedachten Konsequenzen +dabei zu entgehen: das tatsächliche Arbeitseinkommen des Personals muß +in zwei Teile zerlegt werden; der eine von diesen, der Lohn (oder +Gehalt), der unwiderruflich sein soll, darf keiner Rücksicht auf +aufsteigende Konjunktur oder gehobenen Geschäftsgang unterworfen +sein, muß vielmehr bemessen werden können nach den normalen, +durchschnittlichen Wirtschaftsbedingungen des Betriebes; der andere +Teil muß sich, von der durch den Lohn gegebenen Grundlinie aus, +aufsteigendem Geschäftsgang anpassen und diejenige Erhöhung des +Arbeitsertrags bringen, die dem Personal als Anteil an den Vorteilen +günstiger Konjunktur zukommen muß. + +Dieser Gedankengang führt ohne weiteres auf die Gewinnbeteiligung, +nämlich auf die Ergänzung des gewöhnlichen Lohnes durch eine vom +Reinertrag abhängige Zusatzquote; denn der Reinertrag des Unternehmens +gibt den einzigen objektiven Maßstab für die günstige oder weniger +günstige Wirtschaftslage. Er führt auch ohne weiteres auf die in § 98 +des genannten Statuts vorgeschriebene _Form_ des Gewinnanteils: dieser +ist nach Schluß eines jeden Geschäftsjahres auszuwerfen als +nachträglicher prozentualer Zuschlag auf _alle_ im Lauf des Jahres +ausbezahlten Gehälter, Zeitlöhne und Akkordlöhne und ist in dem jeweils +festgestellten Prozentsatz ganz gleichmäßig an alle -- Arbeiter wie +Beamte -- auszubezahlen, jedem nach Verhältnis seines im abgelaufenen +Jahr tatsächlich verdienten Lohnes oder Gehaltes. Von dem Gewinnanteil +ausgeschlossen sind nur die Mitglieder des Vorstandes der Firma, nämlich +die Personen, in deren Hand die Feststellung der Gewinnquote gelegt ist +-- damit ihnen dabei das Ansehen völliger Uninteressiertheit gewahrt +bleibe. + +In obigem Zusammenhang erhält nun die Gewinnbeteiligung, wie sie im +vorigen Jahre bei der hiesigen Optischen Werkstätte eingeführt wurde, +eine gänzlich andere Beziehung auf die wirtschaftlichen Interessen der +Arbeiter (und Angestellten), als unter den von mir kritisierten anderen +Gesichtspunkten diesem Lohnsystem zugedacht war. Der Gewinnanteil soll +dem Arbeiter in guten Jahren durchaus nicht mehr zuwenden, als in +solcher Zeit auch sonst ihm zukommen würde; Lohn plus Gewinnquote soll, +der Absicht nach, nur _dasselbe_ sein, was ohne die Einrichtung der Lohn +allein ihm bringen müßte. Dennoch bedeutet die Einrichtung eine wichtige +Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Arbeiterschaft -- mittelbar, +durch dasjenige, was sie ermöglicht für _schlechte_ Jahre, für Zeiten, +wo von Gewinnquoten keine Rede ist. Denn sie ermöglicht (wie vorher +ausgeführt) Normen der Lohnvereinbarung festzustellen, die den Arbeiter +dagegen sichern, in schlechten Jahren seinen Arbeitsverdienst _unter_ +ein bestimmtes Niveau herabgedrückt zu sehen. Die Gewinnbeteiligung +erscheint unter diesem Gesichtspunkt als unentbehrliches Ergänzungsglied +eines strengeren Lohnsystems, welches darauf abzielt, den gewöhnlichen +normalen Lohn auch in Zeiten ungünstiger Wirtschaftslage als +Mindestverdienst zu gewährleisten -- also dem vorbeugen kann, daß auf +der Rückseite jeder Welle gehobener Wirtschaftstätigkeit eine große Zahl +von Existenzen mit dem Herabsinken in das Proletariat bedroht sei. + +Die Zeit, die mein Vortrag in Anspruch nehmen darf, gestattet nicht, +auch noch darzulegen, wie die in dem hiesigen Betrieb eingeführte +Gewinnbeteiligung im einzelnen geregelt worden ist. Indes gehören diese +Einzelheiten auch nicht wesentlich zu meinem Thema. Für letzteres genügt +es, die Gesichtspunkte dargelegt zu haben, unter welchen die Einrichtung +hier angesehen wird, und das Verhältnis, in welches sie daraufhin zu den +gleichnamigen Veranstaltungen in anderen Industriebetrieben tritt. Ich +schließe nun, um beides nochmals zusammenzufassen und um zugleich meine +persönliche Stellungnahme zu den erörterten Fragen nochmals kurz +charakterisiert zu haben, mit einem Bild: + +In dem Wirtschaftsgefüge der Optischen Werkstätte finden sich zwei +Balken, auf welche wichtige Interessen ihrer Arbeiterschaft sich +stützen. Der eine ist ein strenges Lohnsystem, durch welches der +Unternehmer zu bestimmten Mindestleistungen auch für Zeiten ungünstiger +Wirtschaftslage wirksam engagiert wird; der andere ist die finanzielle +Kraft des Unternehmens, von der die Durchführung jenes Lohnsystems +abhängt. Solange beide Balken zusammenhalten, hofft man, daß die +Arbeiterschaft auch in schlechten Zeiten festen Boden unter den Füßen +behalten und daß in Jena die bürgerliche Gemeinde dauernd von den Lasten +verschont bleiben werde, die anderwärts ihr aus der Entwicklung der +Großindustrie erwachsen sind. Damit aber beide Balken zusammenhalten, +müssen sie verbunden sein durch einen besonderen Bolzen: das ist die +Gewinnquote, die in guten Zeiten einen Teil des Arbeitseinkommens von +den Schwankungen des Geschäftsganges abhängig macht. An diesem Bolzen +sitzt nun auch, nach außen allein sichtbar, eine hübsche Rosette: das +Erfreuliche, was der Gewinnanteil für die Beteiligten hat. Das +Bedeutsame aber ist nicht die Rosette, sondern der Bolzen. + +Fußnoten: + +[Fußnote 19: [Dieser Gedanke ist im folgenden Vortrag weiter ausgeführt, +s. S. 120 ff..]] + +[Fußnote 20: [d. h. diesem, nicht zu verwechseln mit den in neuerer Zeit +verschiedentlich versuchten und lebhaft diskutierten Prämiensystemen von +HALSEY</SC>, <SC>ROWAN u. a.]] + + + + +IV. + +Über die Grundlagen der Lohnregelung in der Optischen Werkstätte. + +Rede, gehalten in einer allgemeinen Versammlung der Geschäftsangehörigen +der Firma Carl Zeiss am 15. Dezember 1897. + +Als Manuskript gedruckt. Jena 1903, + + +[Aus dem Vorwort des Herausgebers zum erstmaligen Abdruck. + +Als vor nahezu sechs Jahren eine _Neuregulierung der Akkordsätze_ in +mehreren Abteilungen des Betriebs sich erforderlich machte, wurde diese +Maßregel von dem Senior der Geschäftsleitung, Herrn Professor ABBE, in +einer längeren Rede eingehend erläutert und begründet. Es schien der +Geschäftsleitung zweckmäßig, den Inhalt jener Rede allen Mitgliedern des +Betriebs in Erinnerung zu bringen und sie zu diesem Zweck durch den +Druck vervielfältigen zu lassen. + +Hierfür stand nur eine auf Grund eines Stenogramms ausgearbeitete +Niederschrift des Herrn Redakteur Wolf zur Verfügung. Leider war diese +Niederschrift trotz der angewandten Sorgfalt an mehreren Stellen zu +unvollständig, um einen erkennbaren Sinn zu geben und es war auch leider +versäumt worden, die Niederschrift gleich nach ihrer Fertigstellung, als +Sinn und Wortlaut der Rede noch in frischer Erinnerung stand, von +berufener Seite ergänzen bezw. berichtigen zu lassen. + +Angesichts dieser Sachlage schien es das Richtigste, _an dem +vorliegenden Text möglichst wenig zu ändern_. Nur hier und da ist eine +zum Verständnis nötige Partikel eingefügt, eine offensichtlich falsche +Konjugationsform verbessert, die wenigen ganz unverständlichen Absätze +sind weggelassen worden[21]; im übrigen aber ist die zur Verfügung +stehende Niederschrift auf den folgenden Seiten _wörtlich abgedruckt_. +Die vom Unterzeichneten zur Erleichterung des Verständnisses hier und da +hinzugefügten Worte sind durch [] als solche gekennzeichnet. + +Auf diese Weise haften der Rede zwar alle stilistischen und sprachlichen +Mängel noch an, die eine ganz frei, ohne jedes Konzept gehaltene, fast +drei Stunden währende Rede wohl stets aufweisen wird und die durch eine +verhältnismäßig geringfügige Umarbeitung hätten beseitigt werden können. +Es ist aber dafür die möglichste Gewähr gegeben, daß der _ursprüngliche +Sinn der Ausführungen unverfälscht_ zur Wiedergabe gelangt. Über jene +formellen Mängel wird sich der um das Verständnis der Sache, des Inhalts +der Rede, bemühte Leser leicht hinwegsetzen. Hoffentlich findet der +Urheber der Rede selbst noch einmal die Muße, seine damaligen einen so +wichtigen Gegenstand behandelnden Ausführungen durchzusehen, zu +überarbeiten und zu vervollständigen. + +_Jena_, 20. August 1903. + + Dr. S. Czapski + i. A.] + + * * * * * + + +_Werte Arbeitsgenossen!_ + +Schon im vorigen Sommer habe ich aus einem äußeren Anlasse Anregung +entnommen, in diesem Saale und in diesem Kreise Erläuterungen zu dem +Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu geben und zwar über das +Rechtsverhältnis der Betriebe der Carl Zeiss-Stiftung zu Staat und +Gemeinde[22]. Ich habe damals schon gesagt, daß ich wohl noch mehrmals +Veranlassung haben würde, auf allgemeine Angelegenheiten -- im Sinne +einer Erläuterung des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung -- zurückzukommen. + +Ein solcher Anlaß ist auch jetzt gekommen. Sie wissen aus den +Mitteilungen, die wir zunächst dem Arbeiterausschuß gemacht haben und +die Ihnen inzwischen von diesen Herren zugegangen sind, daß in unserem +Kreise Interessenunterschiede, Interessengegensätze sich herausgebildet +haben, die bisher ja auch bestanden, aber nur im kleinen, und die als +solche auch meist unter der Oberfläche ausgetragen worden sind. Jetzt +eigentlich sind sie erst mit einem Male an die Oberfläche gekommen und +erfordern eine planmäßige Ausgleichung. Da es sich dabei aber +hauptsächlich um die Frage einer veränderten Regelung der +Arbeitslöhnung, um das Verhältnis der Akkord- zur Zeitarbeit handelt, +kann die Erörterung der Gesichtspunkte, unter welchen diese spezielle +Angelegenheit von uns zu behandeln ist, nicht eher erfolgen, als bis die +Beteiligten sich klar machen, was _denn das Verhältnis sei zwischen +Unternehmer und Arbeiter in unserm Kreise_, zwischen der Firma als +Trägerin, Repräsentantin und Inhaberin des Betriebes und der Gesamtheit +der arbeitstätigen Personen im Betriebe -- zu denen ich bitte, auch mich +und alle meine Kollegen zu rechnen. Denn ich würde es sehr übelnehmen, +wenn man mich und alle diejenigen, welche nicht am Schraubstock und an +der Drehbank arbeiten, nicht zu den »_arbeitstätigen_« Personen im +Betriebe zählen wollte. In diesem Sinne bedarf das im Statut fixierte, +seit dem vorigen Jahre bekanntgegebene Verhältnis zwischen Unternehmer +und Arbeiter in unserem Betriebe einer Erläuterung, damit die richtigen +Gesichtspunkte für die Beurteilung und Ausgleichung dieser Differenzen +sich ergeben. + +Ich muß etwas weit ausholen und komme erst spät auf das eigentliche +Thema: die Darlegung unserer Stellungnahme, unserer Absichten auf +Erledigung der Sache im einzelnen, zu sprechen. Ich muß Sie bitten, mir +Ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden und sich darauf gefaßt zu machen, daß Sie +mir vielleicht anderthalb Stunden zuhören müssen. + +In gewisser Art haben unsere Einrichtungen eine Probe zu bestehen, ob +sie den Boden bilden können, auf welchem Interessengegensätze, +Interessenstreite auf sachlichem Wege, ohne Haß und Erbitterung, auf +friedlichem Wege, zum Austrag gebracht werden können. Ehe ich zu diesen +einleitenden Erörterungen: welches ist das Verhältnis zwischen +Unternehmer und Arbeiter in unserem Betriebe, übergehe, will ich aber +doch ein paar Worte vorausschicken, um die Mißstimmungen, die ich aus +manchen Anzeichen und Äußerungen entnommen habe, zu beschwichtigen und +die Befürchtungen zu zerstreuen, als ob unsere Arbeiter der Gefahr einer +schweren Beeinträchtigung ihrer Interessen ausgesetzt seien. Hierzu will +ich kurz bemerken: es handelt sich bei allen um eine materiell relativ +geringfügige Sache, um eine Kürzung der Akkordsätze in einem gewissen +prozentischen Verhältnis. Für diejenigen, welche die Reform am +härtesten trifft, würde es bei gleich günstigen Resultaten des +Geschäftsganges wie im vorigen Jahre nicht mehr bedeuten, als eine +Kürzung um 5 oder 6 Proz. des Einkommens ausmacht, das sie bei dem +Fortbestand der bisherigen Einrichtung erhalten würden. Das ist eine +Sache, die materiell keine größere Bedeutung hat, als in +entgegengesetztem Sinne die Einrichtung, welche wir vor 3 Jahren +begonnen und in diesem Jahre zu Ende geführt haben, vermöge welcher +jeder 16 Tage im Jahre, die er nicht arbeitet, voll bezahlt erhält. Das +hat auch etwa 5 Proz. des gesamten Arbeitsertrages, im Sinne einer +_Erhöhung_, ausgemacht und mehr ist es für keinen, was ihm +möglicherweise entgehen könnte. Und ferner handelt es sich nicht etwa -- +was ich ganz besonders hervorheben möchte -- um das Bemühen, den +Arbeitsertrag der einzelnen zu mindern, damit die _Firma_ einen größeren +Ertrag erhält, sondern lediglich darum, eine _gerechtere und +vernünftigere Verteilung_ des Arbeitsertrages in seiner unverminderten +Größe herbeizuführen. Alle diejenigen, welchen infolge der +beabsichtigten Änderungen etwas entzogen wird, haben das Minder nicht +abzugeben an die Firma, sondern nur an ihre Genossen, an andere, die +bisher benachteiligt waren. + +Dieses alles vorausgeschickt, komme ich zu dieser Frage: was ist das +Verhältnis zwischen Arbeiter und Unternehmer in unserem Kreise? Was ich +erörtern will, geschieht unter Berufung auf Titel III, IV und VI des +Statuts der Carl Zeiss-Stiftung. Ich will auf einzelnes dabei nicht +eingehen, ich sage nur: wer diese Titel aufmerksam liest, muß sofort zu +dem Resultate kommen, daß die Optische Werkstätte, wie sie seit +Errichtung des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung dasteht, seit 1890, +nichts anderes ist, als eine _Produktivgenossenschaft in Beziehung auf +die wirtschaftlichen Interessen_. Denn seit dieser Zeit -- bekannt ist +dieser Übergang erst seit Juli 1891, während die Firma tatsächlich seit +1. Oktober 1890 nicht mehr auf Rechnung der früheren Inhaber, sondern +auf Rechnung der Carl Zeiss-Stiftung geführt wurde -- gelten die Normen, +welche im vorigen Jahre veröffentlicht worden sind[23]. Danach ist also +der Inhaber der Firma kein einzelner, kein Mensch, auch keine Mehrheit +von Menschen; es ist eine _juristische Person_. Eine juristische Person +aber ist ein Wesen, welches nicht ißt und nicht trinkt, welches sich +nicht zu kleiden braucht, keine Luxusbedürfnisse hat, keine +Verschwendung treiben und sich nicht bereichern kann, auch keinen +persönlichen Vorteil herbeiführen kann aus seiner Stellung als +Unternehmer. Diese juristische Person vertritt auch nicht, wie etwa bei +Aktiengesellschaften, das Interesse von Kapitalisten oder +kapitalistisches Interesse überhaupt; denn das Kapital, welches wir +brauchen, das muß die Stiftung für die Arbeit der Firma dieser in der +Höhe zur Verfügung stellen, wie es die fortschreitende Entwicklung eines +Betriebes erfordert, ohne daß sie nach Dividenden fragt, oder danach, ob +sich die Hergabe des Kapitals rentiert. Die Rentabilität braucht niemals +über den gewöhnlichen Hypothekenzinsfuß hinauszugehen und kann deshalb +auch nicht geeignet sein, den Wert des Kapitals später zu steigern. Es +ist nicht so, wie bei Aktien, die später verkauft werden zu einem +Mehrwert von 150 bis 200 Proz. Das gibt es bei uns nicht. Das Kapital +hat der Arbeit gegenüber lediglich zu beanspruchen den festen +Hypothekenzins, zu dem zurzeit Kapital hierzulande verliehen wird, und +eine Risikoprämie von 1 Proz. für die Verlustgefahr, der jede solche +Hypothek ausgesetzt ist und die auch für die unsrige in Anrechnung +gebracht werden muß. Wir haben beinahe 1/2 Million Mark bei einem +derartigen wie dem gegenwärtigen Geschäftsgang in Ausstand, und da kann +es leicht vorkommen, daß bei Handelskrisen oder Kreditüberstiegen uns +größere Verluste erwachsen. Deshalb muß auch bei uns die Arbeit noch 1 +Proz. extra dem Kapitalbesitzer abgeben. + +Dieser Kapitalbesitzer ist zum Teil die Stiftung selbst, zum Teil sind +es fremde Gläubiger, die ihre 4 Proz. bekommen auf Grund der +ausgegebenen Obligationen. Dadurch wird dem Bedürfnis der Arbeit, durch +bessere Werkzeuge usw. sich günstigere Bedingungen zu schaffen, genügt. +Dieses Kapital muß die Stiftung immer zur Verfügung stellen und zwar in +dem Betrage, in dem es die fortschreitende Entwicklung eines Betriebes +erfordert. Wenn Sie auf dem heute ausgeteilten Blatt[24] die Ziffern +ansehen, so können Sie leicht ausrechnen, wie groß unser Kapitalbedarf +ist. Jeder Arbeiter bei uns, vom jüngsten bis zum ältesten, braucht +ungefähr 3000 Mark und für jeden einzelnen, der in unseren Betrieb +eintritt, wird dieser Betrag zur Verfügung gestellt, so daß es so gut +ist, als ob er selbst diese 3000 Mark mitbrächte. + +Der Umstand, daß dieses Kapital immer da ist, nicht entzogen werden +kann, nicht in der Lage ist, Dividenden zu fordern, nicht mehr als den +bloßen Zins, bedeutet praktisch, _daß bei uns das Kapital nicht Herr der +Arbeit ist, sondern Diener der Arbeit_. Der Zins muß in derselben Weise +gegeben werden, wie man zum Beispiel seinen Diener bezahlen muß. Es +bedeutet aber weiter noch, daß dieses _Kapital tatsächlich den Charakter +eines Kollektivbesitzes erhält_ und zwar gegenüber der Gesamtheit der +Personen, die in unserem Betriebe tätig sind. Mit diesem Kapitalbesitz +der Stiftung verhält es sich ungefähr so, wie mit dem Kapitalbesitz +einer Gemeinde gegenüber ihren Bürgern; es gehört den Bürgern, nicht +einzelnen, aber sie haben als Gesamtheit das Kapital zur Verfügung in +den Wirtschaftsbetrieben der Gemeinde, zur Erleichterung der Lasten usw. +Also alle haben teil an dem Vorteil, obwohl sie keinen persönlichen +Anspruch besitzen; es gehört ihnen und auch nicht, denn sie können es +nicht wegnehmen, nicht an ihre Kinder vererben, sondern nur an ihre +Nachfolger, an zukünftige Bürger. + +Ganz so ist es in bezug auf das Verhältnis des Kapitalbesitzes der +Stiftung zu der Arbeitstätigkeit unserer Genossenschaft: es ist wie ein +Kollektivkapital, welches nicht einem einzelnen gegeben, ihm aber auch +nicht entzogen werden kann. Es ist ganz ähnlich wie in einer +Genossenschaft, welche aus ihren Mitteln einen Kapitalbesitz erworben +hat zu gemeinsamer Arbeit, nur mit dem Unterschied, daß dies Kapital +nicht weggetragen werden kann. Von einer Genossenschaft unterscheidet +sich unser Verhältnis nur dadurch, daß es bei dem Austritt eines +einzelnen aus unserm Kreise keine Kündigung und keine Rückzahlung des +auf ihn entfallenden Kapitalbetrages gibt, wie es ja beim Eintritt auch +keine Einzahlung gibt. + +Nun ist die Frage: welches Interesse vertritt denn nun die Firma als +Unternehmer dem einzelnen gegenüber, wenn sie nicht das Interesse des +Kapitals vertritt? Die Frage ist nur so zu beantworten: sie vertritt das +_Interesse der Gesamtheit aller arbeitstätigen Genossen gegenüber dem +Interesse aller einzelnen_, das Interesse der _dauernden Gemeinschaft +aller_ gegenüber den Interessen, _welche die einzelnen jeweils_ haben. +Sie hat also im besonderen die _Verteilung des Ertrags der Arbeit_ +zwischen den Arbeitenden und der Genossenschaft zu regeln, und es ist +die Firma Carl Zeiss nur der Name für diese Arbeitsgenossenschaft in +ihrem dauernden Bestand, nach der Idee eines dauernden, bleibenden +Wesens -- im Unterschied zu dem zufälligen Personenkreis, der jeweils +die Genossenschaft bildet. + +Fragen wir danach: _Inwiefern sind denn diese Interessen verschieden_, +das Interesse der Genossenschaft als solcher und das Interesse der +einzelnen? Es scheint auf den ersten Blick, als ob da gar kein +Unterschied vorhanden wäre, als ob das ein und dasselbe sei. Aber das +ist nur scheinbar. In der Tat besteht zwischen diesen beiden Dingen, +zwischen der Gesamtheit aller einzelnen, die jeweils eine Genossenschaft +bilden, ihrem Interesse und dem Interesse der Genossenschaft als solcher +ein sehr deutlicher Unterschied. Erstens besteht das Interesse eines +einzelnen Gliedes einer Genossenschaft darin, einen möglichst großen +Vorteil an der gemeinsamen Arbeit zu haben, ohne jede weitere Rücksicht +auf andere Personen und Umstände; jeder steht sich am besten, wenn er zu +irgend einer Zeit möglichst viel bekommt. Dagegen hat die Genossenschaft +ein Interesse daran, _nicht_ den ganzen Arbeitsertrag zu verteilen, +sondern einen Teil des Ertrags dieser gemeinsamen Arbeit +zurückzubehalten als gemeinsamen Besitz, als Kollektiveigentum für die +verschiedensten Interessen, die ich noch erwähnen werde. + +Diese Interessen stehen zu einander im deutlichen Gegensatz, genau so +wie die Gesamtheit aller Bürger einer Gemeinde im Gegensatz steht zur +Gemeinde als solcher. Die Gesamtheit der Bürger in Jena würde sich +beispielsweise am besten stehen, wenn die Gemeinde eines schönen Tages +ihr ganzes Eigentum unter die Bürger verteilte, es käme dann auf jeden +einzelnen gewiß der Betrag von 20 M. Viele würden sicher damit +einverstanden sein. Würde die Gemeinde aber nicht besser tun, wenn sie +die Erträgnisse dieses gemeinsamen Besitzes, die Überschüsse etwa aus +der Brauerei und dem Gaswerk, statt sie zu verteilen, zu nützlichen +Anlagen und andern der Gesamtheit dienenden Einrichtungen verwendete? +Gewiß! Und jedermann sieht, daß die erste Methode vollkommen widersinnig +ist. Die Verteilung darf nicht eintreten, obwohl sie dem Interesse des +einzelnen entspräche; die Gemeinde darf sie deshalb nicht vollziehen, +weil sie auch das Interesse derjenigen Bürger wahrzunehmen hat, welche +nach 20 oder 30 Jahren kommen. Der Kollektivbesitz muß gewahrt und +erhalten werden, und seine Erträgnisse dürfen als Kollektiverwerb nicht +verteilt werden. + +Genau so ist es in unserm Kreis. Obwohl von der Stiftung kein anderes +Interesse vertreten werden kann, als das Interesse einer Genossenschaft +als solcher, so ist damit ein _Interessengegensatz_ gegeben, der in alle +Angelegenheiten hineinspielt. Aus materiellen Gesichtspunkten muß die +Firma darauf halten, einen Teil des gesamten Arbeitsertrages als +Kollektivbesitz zu erhalten und nicht zur Verteilung zu bringen. Es +entsteht die Frage: nach welchen Grundsätzen und Theorien soll dieser +Teil ermittelt werden? + +Sie werden mir nun freilich sagen, wenn ich behaupte, in Hinsicht auf +die Regelung der wirtschaftlichen Interessen sei die Firma eine +Produktivgenossenschaft: das ist mir eine schöne Genossenschaft, bei der +die Genossen in wichtigen Dingen, in bezug auf Leitung und Verwaltung +des Ganzen, _nichts zu sagen haben_. In einer Genossenschaft hat die +Generalversammlung zu bestimmen; sie kann einen Vorstand oder +Aufsichtsrat, mit dem sie nicht mehr zufrieden ist, absetzen und einen +neuen wählen. Viele von Ihnen werden sagen: Hier müssen wir uns einen +von dem Stiftungsstatut[25] oktroyierten Vorstand gefallen lassen, von +dem vielleicht viele der Meinung sein werden, daß sie ihn im nächsten +Jahre absetzen würden, wenn sie darüber zu bestimmen hätten! + +Ich bin weit entfernt, Sie über diesen Unterschied hinwegtäuschen zu +wollen. Im Gegenteil; wenn ich Veranlassung genommen habe, zu sagen, daß +die Firma hinsichtlich der Regelung ihrer wirtschaftlichen Interessen +seit sieben Jahren eine _Produktivgenossenschaft_ geworden ist, so habe +ich ein besonderes Interesse, gleich hinzuzufügen: aber _nur +hinsichtlich der Regelung der wirtschaftlichen Interessen -- nicht auch +in Hinsicht auf die Verwaltung und Leitung_. Ich achte den, der sagen +wird: ich würde die Genossenschaft ganz anders leiten. Ich berufe mich +aber darauf: _alle die Schritte, welche seit zwanzig Jahren zum Wohle +der Firma unternommen worden sind, würden niemals getan worden sein von +dem gewählten Genossenschaftsvorstand einer Generalversammlung_, weil es +schon Schwierigkeiten genug gemacht hat, nur zwei bis vier Personen zu +übereinstimmenden Entschließungen zu bringen. Alle diese Entschließungen +wären nicht zustande gekommen, wenn auch nur zehn Personen dabei +mitzuwirken gehabt hätten. + +_Wir sind keine Genossenschaft in Bezug auf Verwaltung und Leitung der +Aktion_. Und im Vertrauen sage ich Ihnen: Seien Sie alle froh darüber! +Denn es ist noch kein Versuch gelungen, Genossenschaften auf +industriellen Gebieten mit Erfolg zu halten, die auch hinsichtlich der +Verwaltung und Leitung Genossenschaften gewesen wären. Meinem verehrten +Freunde ROTHE[26] bin ich jeden Tag dankbar dafür, daß er vor zehn +Jahren einen ziemlich chaotischen Gedankenkreis bei mir auf einmal +erleuchtete mit dem Wort »Juristische Person«. Er hat damit den Weg +gezeigt, in unserem Kreise alle Vorteile der genossenschaftlichen +Organisation hinsichtlich der Regelung der wirtschaftlichen Aktion zu +erreichen und in weiter Ferne die Klippen zu lassen, an denen alle +ähnlichen Versuche bisher gescheitert sind, weil der einfältigste +Unternehmer immer noch der gescheitesten Genossenschaft voraus ist. + +Nun mögen Sie aber hierüber denken wie Sie wollen; wenn Sie auch +vielleicht der Meinung sind, es stände besser, wenn dieser Verband von +1000 Personen auch hinsichtlich der Leitung der Aktionen eine +Genossenschaft wäre -- bestreiten können Sie nicht, daß diese Leute, die +diesen oktroyierten Vorstand bilden, _keine anderen Interessen +vertreten können_, als ein Vorstand, den Sie vielleicht in einer +Generalversammlung wählen würden. Der Sache nach kann auch dieser +gegebene Vorstand kein anderes Interesse vertreten, als das der +Genossenschaft als solcher, mit Rücksicht auf deren dauernden Bestand +gegenüber dem Interesse der jeweils in ihr befindlichen Personen, der +einzelnen und der einzelnen Gruppen. + +Ich habe vorhin schon gesagt, was denn der entscheidende Punkt sei, in +welchem die Interessen der Genossenschaft als solcher nicht +zusammentreffen mit den Interessen der Gesamtheit der in ihr verbundenen +Personen, nämlich daß _der gemeinsame Arbeitsertrag nicht vollständig +aufgeteilt werden dürfe_, sondern daß ein Teil als Kollektiverwerb +angesehen werden müsse und der Verteilung entzogen bleibe -- wenigstens +in guten Zeiten. + +_Für welchen Zweck soll das geschehen_? Welches Zweckes wegen soll das +nötig sein, daß nicht der gesamte Ertrag verteilt wird? Nötig ist das +wesentlich wegen dreier besonderer Anforderungen: + +Erstens muß ein Teil des Arbeitsertrages zurückbehalten werden zur +Deckung der gegenüber den Genossen selbst übernommenen _zukünftigen +Leistungen_, wenn solche der Gesamtheit aller einzelnen +zugesichert werden, wie das ja bei uns der Fall ist durch die +_Pensionseinrichtungen_ und die _Arbeitslosenversicherung_ in der Form +der _Abgangsentschädigung_. + +Zweitens ist es notwendig, daß ein Teil des Arbeitsertrages +zurückbehalten wird zur späteren Verteilung nicht an die Kinder, sondern +an die Nachfolger. Ich spreche von der Notwendigkeit, einem _wachsenden +Kapitalbedarf durch Mehrung eigenen Vermögens und erhöhter +Kreditfähigkeit gerecht_ werden zu können; einem wachsenden +Kapitalbedarf, der dadurch gegeben ist, daß die Genossenschaft ihren +Wirkungskreis durch Aufnahme weiterer Mitglieder quantitativ erweitern +kann, wie dies bei uns sichtlich geschehen ist. + +Drittens ist es die _Vorsorge für schlechte Zeiten_ im Interesse der +Erhaltung des Ganzen und im Interesse aller jeweils zu der betreffenden +Zeit vorhandenen Genossen. Die Genossenschaft muß sich so einrichten, +daß sie in schlechten Zeiten mit stockendem Geschäftsgang zusetzen kann. + +Das sind drei Zwecke, die es nötig machen, daß eine Genossenschaft unter +allen Umständen darauf hinzuwirken hat, daß sie einen angemessenen Teil +des _Arbeitsertrages als Kollektivbesitz_ für sich behält, obgleich es +für die Genossen immer angenehmer und vorteilhafter wäre, wenn alles +verteilt würde. + +Ich will zu dieser Aufstellung der drei Zwecke kurz noch einige +Erläuterungen geben. Zunächst der letzte: eine Genossenschaft muß sich +einrichten für die Zeit eines eventuellen schlechten Geschäftsganges. +Wenn sie das nicht tut, muß sie gewärtig sein, daß eine länger +anhaltende schlechte Geschäftsperiode sie nicht nur unfähig macht, ihre +Genossen über Wasser zu halten, sie nicht auf ein tieferes +Wirtschaftsniveau herabsinken zu lassen, sondern sie muß auch +befürchten, daß sie bankerott wird und die jahrzehntlange gemeinsame +Arbeit verloren geht. Sie kann sich aber darauf nur einrichten, wenn sie +in guten Zeiten einen angemessenen Betrag des gemeinsamen +Arbeitsertrages zurückbehält. + +Das andere, das Bedürfnis wachsenden Kapitalbedarfs decken zu können, +das spitzt sich unter dem Gesichtspunkt meiner Betrachtung dahin zu -- +ohne daß die Arbeit in den Dienst des Kapitals kommt, ohne Anerbietung +von Dividenden -- daß die Genossenschaft _kreditfähig_ bleibt, neues +Kapital heranzuziehen bloß gegen gewöhnlichen Zins, damit der Arbeit +nicht mehr entzogen wird, als überall der Zins beträgt. + +Der erste Punkt war, daß die Genossenschaft Rücklagen braucht zur +Erfüllung zukünftiger Leistungen, welche sie ihren Genossen zugesichert +hat. Das hat bei uns die aktuelle Bedeutung, daß wir Vorsorgen für +Deckung von zweierlei Arten von Lasten, die wir übernommen haben. +Erstens ist es die _Pensionszusicherung_ sowohl für die Hinterbliebenen +als auch für den Invaliditätsfall, dann die Zusicherung der +_Altersrente_, wenn ein Genosse ein bestimmtes Lebensalter +zurückgelegt hat und ferner das, was bei uns unter dem Namen einer +_Abgangsentschädigung_ kodifiziert ist, was aber eigentlich nichts +anderes als eine Arbeitslosenversicherung ist. + +Ich setze voraus, daß Sie dieser Angelegenheit ein gewisses Verständnis +entgegenbringen. Ich weiß nicht, ob ich schon einmal in einem größeren +Kreise mich darüber besonders geäußert habe; deshalb will ich heute +einige Erläuterungen dazu geben. Wir müssen 7 Proz. im Durchschnitt +dessen, was wir im Laufe des Jahres an die arbeitstätigen Personen +abgeben können, also der Löhne und Gehälter, als Rücklage zum Zwecke der +Deckung der _Pensionslasten_ rechnen und zwar 7 Proz. schon jetzt, in +der Zeit, wo diese Lasten noch sehr gering sind, damit der Prozentsatz +nicht in späteren Jahren sehr viel höher wird. Wir haben Unterlagen, +nach denen sich einigermaßen schätzen läßt, was auf Grund unseres +Pensionsstatuts diese Lasten in späteren Jahren betragen werden, wenn +die Zusammensetzung unseres Personals sich einem Ruhepunkt, einem +Beharrungszustand, nähert. Die verschiedenen Arbeitsklassen unseres +Personals sind jetzt meist aus jüngeren Leuten zusammengesetzt. Das +Resultat ist, daß wir gefaßt sein müssen, jährlich etwa 11 oder 12 Proz. +des gesamten Lohn- und Gehaltkontos noch als Pension auszuzahlen. + +Es wird Ihnen die Berechnung vielleicht befremdlich hoch erscheinen. Das +wird nicht mehr der Fall sein, wenn ich Ihnen sage, was die +_Witwenpension_ bei uns bedeutet, nämlich: daß durchschnittlich jeder +verheiratete Mann mit 7-8000 M. von uns in die Lebensversicherung +eingekauft ist zugunsten seiner Hinterbliebenen für den Todesfall. Die +Hälfte von den Beträgen, welche den Jahresaufwand dafür bilden, +bezahlen die Verheirateten an die Firma ab in der Form der +Pensionsbeiträge. Die andere Hälfte dieser Beträge zahlt die Firma. In +diesem Jahre hat dieselbe nur etwa 7000 M. betragen[27], in 20 oder 30 +Jahren wird sie sich auf etwa 30-40000 M. belaufen. + +Noch höhere Zahlen bekommt man, wenn man die Bedeutung unserer +_Altersversicherung_ betrachtet. Jeder, der 65 Jahre alt wird, ist -- +wenn er nicht später als nach dem 25. Lebensjahre in einen +Stiftungsbetrieb eingetreten ist -- mit dem Recht ausgestattet, +dreiviertel seines ihm zuletzt gewährten Zeit- oder Wochenlohnes als +Altersrente zu beanspruchen. Die Statistik ergibt, daß auf je 90 Leute +zwischen 18 und 65 Jahren immer einer 65 Jahre alt ist, d. h. daß bei +einer 900 Personen zählenden Arbeiterschaft, wenn sie die angegebene +Zusammensetzung aufweist, in jedem Jahre immer zehn das 65. Lebensjahr +erreichen und dann den Anspruch auf die Gewährung der Altersrente +besitzen. Nun ist aber die wahrscheinliche Lebensdauer eines 65jährigen +Mannes immer noch 10 Jahre. Was ein solcher dann als [kapitalisierte] +Altersrente zu fordern hätte, beträgt also immer noch das Neunfache +seines Pensions-Jahresanspruches. Im Durchschnitt werden alle, die bei +uns 65 Jahre alt werden, einen Betrag von 1000 M. als [jährliche] +Altersrente beziehen. Zehn erhalten also in einem Jahre 9000 M., in 10 +Jahren folglich 90000 M. + +Wenn Sie diese Ziffern in Betracht ziehen, wird es Ihnen nicht +auffällig erscheinen, wenn unsere Rechnung ergibt, daß wegen der +Pensionseinrichtungen 7 Proz. der im Laufe eines Jahres als Lohn und +Gehalt ausgezahlten Summe zurückbehalten werden muß, damit die +durchschnittliche Belastung niemals höher als 7 Proz. beträgt, damit die +späteren Lasten eine Vorausdeckung haben, damit die Zukunft nicht +ungebührlich belastet wird. + +Wir haben noch eine zweite Einrichtung dieser Art und zwar die +Einrichtung, welche bei uns unter dem Namen der _Abgangsentschädigung_ +besteht, die in Wirklichkeit aber, wie ich schon gesagt habe, eine +Versicherung gegen Arbeitslosigkeit ist. Was heißt es, wenn im Statut +steht, daß jedem, der 3 Jahre bei uns gewesen ist, wenn er nicht mehr +beschäftigt werden kann -- z. B. in Zeiten schlechten Geschäftsganges -- +der Betrag seines festen Lohnes für ein halbes Jahr bei seiner +Entlassung gewährt werden muß? Das würde immerhin gegenüber dem, was +sonst durch die Einrichtung der Arbeitslosenversicherung geleistet wird, +eine sehr erhebliche Schadloshaltung und Versicherung sein des +plötzlichen Arbeitsloswerdens. + +Für denjenigen, der zwischen den Zeilen zu lesen versteht, hat das +aber noch eine ganz andere Bedeutung. Meine Nachfolger in der +Geschäftsleitung müßten närrische Kerle sein, wenn sie sich nicht +an den Fingern abzählen sollten, daß, wenn 50 Leute zuviel wären, +es töricht wäre, diese ohne weiteres zu entlassen und ihnen die +Abgangsentschädigung auszuzahlen. Ihnen den halbjährigen Lohn mit auf +den Weg geben heißt soviel, als wenn man sie 3 Jahre lang beschäftigt +und sie jede Woche einen Tag spazieren gehen läßt oder 1-1/2 Jahre 2 Tage +in der Woche. Nun ist zwar selbstverständlich, daß mit Herausgabe der +Abgangsentschädigung eine Minderung der Produktion erreicht werden kann, +eine Minderung der laufenden Lasten; man kann dasselbe aber erreichen, +wenn man in dem vorbezeichneten Sinne eine Beschränkung der Arbeitsdauer +vornimmt. Praktisch bedeutet diese Zusicherung für den Fall der +Nichtbeschäftigung eine Versicherung dagegen, daß auch in schlechten +Zeiten _solche Leute, die einmal bei uns 3 Jahre lang beschäftigt sind +und sonst ihren Mann stehen, überhaupt entlassen werden_. + +Dieser zweite Teil unserer Versicherungseinrichtung erfordert auch eine +gewisse Rücklage, die wir auf 2 Proz. berechnet haben. Demnach müssen +wir also für die übernommenen Zukunftsleistungen 9 Proz. des gesamten +Arbeitseinkommens dem Arbeitsertrag des einzelnen entziehen und in +Rücklage zu bringen suchen. + +Viele von Ihnen werden mir gewiß sagen: Mir wäre es lieber, wenn mir +diese 9 Proz. ausbezahlt würden. Manche werden auch sagen: Andere Leute +haben ja auch keine Pension für ihre Frauen und Kinder -- »Was schiert +mich Weib, was schiert mich Kind? Laß sie betteln gehn, wenn sie hungrig +sind!« Wenn ich invalid werde, bin ich gleichzeitig auch Reichsinvalide; +ich lasse mir den Bettelsack stempeln und dann wird es schon gehen. +Vielleicht wird man unsere Fürsorge deshalb eine dumme Einrichtung +nennen. Nun, ich hoffe ja nicht, daß viele unter uns sind, die solche +Gedanken hegen; sollten aber doch mehrere darunter sein, so sage ich: Es +ist recht gut, daß das _Zwangs_-Einrichtungen sind, denen sich im +eigenen Interesse niemand entziehen kann. Denn es wäre höchst +_unanständig_ für eine Genossenschaft, welche auf einem so günstigen +Arbeitsgebiete tätig ist, wie die unsere, wenn sie der Gemeinde +Armenlasten verursachen wollte. Hier muß die _Ehre des Unternehmens_ +gewahrt werden. _Genossen, die anders denken, wollen wir hier lieber +nicht haben_. + +Aber einige sind da, welche sagen können, ohne daß man sie tadeln kann: +wir haben ja gar kein Interesse an den Abzügen, weil wir gar nicht +beabsichtigen, dauernd hier zu bleiben. Diese hätten ein Recht, sich +darüber zu beschweren, wenn ich nicht zu ihrem Troste sagen könnte, daß +trotz dieser Abzüge für die Zwangseinrichtungen das, was ihnen als +Arbeitsertrag übrig bleibt, sicherlich nicht geringer ist, als es sein +würde, wenn sie anderwärts unter den gleichen Umständen ihre +Arbeitskraft anböten! Das kommt darauf hinaus, daß ich Ihnen nachweisen +kann, daß diese 9 Proz., welche wir für die angegebenen +Versicherungszwecke den Genossen vorenthalten und zurücklegen müssen, +weit weniger betragen, als der gewöhnliche Unternehmergewinn, den jeder +Unternehmer dem Arbeiter abziehen muß, wenn er nicht dieselben Quellen +des Unternehmergewinnes hat, die uns durch unsere Organisation der +Arbeit erschlossen sind. Also auch diejenigen Leute, die sich diese +Abzüge indirekt gefallen lassen müssen, ohne daß sie Vorteile davon zu +erwarten haben, sind _nicht geschädigt_ gegenüber denen, die unter +anderen Umständen den Ertrag ihrer Arbeit genießen. + +(Pause.) + +Nach den Darlegungen, die ich Ihnen gegeben habe, steht nun die +Erörterung über die Grundlage der Lohnregelung bei der Firma CARL ZEISS +unter der bestimmten Fragestellung: _Wie hätte eine Genossenschaft den +gesamten Ertrag ihrer Tätigkeit zu verteilen, im Verhältnis zu der +Gesamtheit aller Mitarbeiter einerseits und der Genossenschaft als +solcher andererseits?_ Wie hätte der Vorstand einer Genossenschaft diese +Verteilung zu regeln, wenn er _vernünftig_ und _gerecht_ sein will? + +Die erste Frage ist, was kann und was soll von dem Gesamtertrag +zurückbehalten, wenigstens in _guten_ Jahren nicht verteilt werden? was +soll der _Genossenschaft_ als _Kollektivbesitz_ erhalten bleiben? Die +zweite Frage ist dann, nach welchen Grundsätzen soll nun das zur +Verteilung Bestimmte unter die verschiedenen Gruppen und die einzelnen +verteilt werden? Als erste Frage verbleibt uns also: _Was_ soll verteilt +werden? als zweite Frage: _Wie_ soll verteilt werden? + +Wo findet sich etwas in dem gemeinsamen Arbeitsertrag, der durch das +Zusammenarbeiten von 900 oder 1000 Personen gewonnen wird, was der +Verteilung entzogen werden muß? Es ist nun leicht nachzuweisen, daß jede +Genossenschaft, wie auch jeder Einzelunternehmer in der bloßen +_Organisation der Arbeit_ als solcher eine _Quelle hat für den +Mehrertrag der Gesamtarbeit gegenüber der Einzelarbeit aller Genossen_. + +Wenn irgend einer Geld zusammenbringt, um Maschinen und Gebäude zu +kaufen, Einrichtungen schafft und dann fünfzig oder hundert Leute in +seinen Dienst nimmt, um irgend eine Marktware herzustellen, für die der +Markt noch aufnahmefähig ist -- wenn das der Einzelunternehmer tut, +entweder für sich oder in Form der Bildung einer Genossenschaft, so kann +dieser den Arbeitenden sagen: dadurch, daß Ihr hier zusammenarbeitet, +Kapital zur Verfügung habt, Maschinen und elementare Kraft benutzen +könnt, dadurch, daß die Arbeit verteilt ist, jeder die Arbeit macht, für +welche er sich am besten eignet, daß kaufmännische Verwaltung +eingerichtet wird, der Absatz geregelt, kaufmännischer Vertrieb der +Waren eingeführt wird, -- _durch all das wird der Ertrag größer, als +wenn jeder nach seinen Fähigkeiten allein arbeiten wollte_. Die +Organisation also und das Zusammenarbeiten heterogener Elemente ist die +Quelle eines Mehrwertes und Mehrertrages der Arbeit. + +Es gibt einen _Organisationsgewinn_, der einfach daraus entspringt, daß +viele zusammenarbeiten und sich gegenseitig ergänzen und gemeinsames +Kapital benutzen und dadurch in 5 Tagen oder einer Woche soviel oder +mehr arbeiten können, als ihnen dies einzeln, getrennt und ohne +gegenseitige Unterstützung, in 9 oder 10 Tagen zu leisten möglich wäre. + +Also jede gewöhnliche Organisation, wenn sie nur diese gewöhnlichen +Faktoren erhöhter wirtschaftlicher Leistung der gemeinsamen Arbeit +benutzt, im übrigen nur das macht, was hundert andere ebenfalls machen +-- jede Organisation ist an sich die Quelle eines Organisationsgewinnes. +Und jede dieser Organisationen hätte so gut wie jeder Privatunternehmer +oder eine Genossenschaft das Recht zu sagen: ein Teil dessen, was auf +diese Weise mehr erreicht wird, als was die einzelnen ohne die +Organisation oder ohne die Genossenschaft erreichen könnten, darf nicht +verteilt werden, muß dem Unternehmen oder dem Unternehmer verbleiben. + +Das ist der gewöhnliche »Wald- und Wiesen«-Unternehmergewinn, der hier +seine Wurzel und eine gewisse Berechtigung hat, auch da, wo weiter +nichts hinzukommt als das, was ich Ihnen angeführt habe: zweckmäßige +Einrichtung der Arbeitsmethode, kaufmännischer Vertrieb usw. + +Wir haben selbstverständlich in unserem Betriebe auch diesen »Wald- und +Wiesen«-Unternehmergewinn zur Verfügung. Wir können jedem einzelnen und +jeder Gruppe sagen: wenn Sie es versuchen wollten allein zu arbeiten, +ohne Teil des Ganzen zu sein und ohne die Vorteile als Teil des Ganzen +zu haben, wenn Sie dann auch den Unternehmergewinn ganz verteilen +würden, so hätten Sie immer noch weniger als das, was Sie hier erhalten. + +Nun gibt es aber außerdem noch in einem anderen Sinne eine Organisation, +die Quelle eines _speziellen_ Unternehmergewinnes werden kann. Das sind +nämlich diejenigen _feineren Organisationen_, welche aus der gemeinsamen +Arbeit noch mehr Vorteile zu ziehen wissen, als es sonst, mit +gewöhnlichen Mitteln, möglich ist. Gerade auf unserem Industriegebiete +gibt es solche Einrichtungen, welche die Möglichkeit einer weiteren +Quelle des Mehrwertes der Arbeit bieten, neben diesem gewöhnlichen +Unternehmergewinn. Unsere Erzeugnisse haben z. B. einen höheren +Verkaufswert, als gleichartige Erzeugnisse anderer Firmen, in welche +dieselbe technische Arbeit hineingelegt wird, die aber doch +_minderwertig im Gebrauch_ sind, weil die Erzeugnisse unserer +Organisation noch das für sich haben, daß sie _Repräsentanten +fortschreitender Verbesserung sind in bezug auf die Erhöhung der +Leistung der Erzeugnisse_. Das erhöht deren Marktwert im Verhältnis zu +der in sie hineingelegten mechanischen, äußeren Arbeit. Das drückt sich +darin aus, daß das, was wir machen -- und manche andere auf unserem +Arbeitsfelde ebenfalls -- keine gewöhnliche Marktware ist, wie sie von +vielen neben uns gemacht wird. Unsere Erzeugnisse stehen nicht unter der +allgemeinen Konkurrenz; sie genießen die besondere Wertschätzung aller +derjenigen, die sie gebrauchen. Die Leistung unserer Fabrikate ist eine +größere, als derjenigen, die von anderen Firmen verfertigt werden; diese +können ihnen nicht dasselbe Ansehen geben. Wir haben in diesem Ansehen +unserer Erzeugnisse dadurch, daß sie keine gewöhnliche Marktware sind, +daß sie nur einer beschränkten, in manchen Dingen gar keiner Konkurrenz +unterworfen sind, eine Quelle _höheren_ Verkaufswertes, die ziffernmäßig +nachzuweisen ist. + +Hinsichtlich eines Teiles unserer Produktion kommt noch hinzu, daß sie +_unter Patentschutz steht_; ja, fast die Hälfte unserer ganzen +Jahresproduktion, deren Ziffern Sie auf dem zur Verteilung gelangten +Blatt[28] finden, steht unter Patentschutz. Was heißt das? Antwort: sie +sind auch äußerlich gekennzeichnet als _Erzeugnisse besonderer +erfinderischer Tätigkeit_, in denen neue Ideen zum Ausdruck kommen, die +dadurch einen Mehrverkaufswert haben als andere Erzeugnisse, die +technisch gleich gut hergestellt sind. + +Es kann nun die Frage sein, ob sich das auf alles erstreckt, auch auf +das, was _nicht_ patentiert ist. Und dann die weitere Frage: mit welchen +_Ziffern_ soll man diesen höheren Verkaufswert veranschlagen? + +Die erste Frage ist die, ob sich das Gesagte nur auf das bezieht, was +unter Patentschutz steht. Ich kann darauf kurz sagen, daß die _für +unsere Angelegenheiten wertvollsten Patente diejenigen sind, welche wir +überhaupt nicht genommen haben und nicht zu nehmen brauchten_. Denn +dieses Ansehen eines höheren Wertes gegenüber den Produkten +gleichartiger Arbeit brauchen wir nicht erst durch die Abstempelung des +Patentamtes zu erlangen; das haben auch die anderen Erzeugnisse, welche +jeder nachmachen kann. Das Ansehen haben sie mit Recht, trotzdem sie +nicht durch Patente u. dergl. der Konkurrenz vorbeugen, deswegen, _weil +sie Repräsentanten fortschrittlicher Leistung sind_. Also ich kann +sagen: wir dürfen diesen Vorzugswert und und diese Werterhöhung unserer +Erzeugnisse auf _alle_ Arten derselben ausdehnen, ohne Rücksicht darauf, +ob sie patentiert sind oder nicht. + +Der Umstand aber, daß annähernd die Hälfte unserer Erzeugnisse von +anderen nicht gemacht werden darf, gibt mir eine erwünschte Unterlage +für die Schätzung dessen, was der materielle Betrag dieses Mehrwertes +sei. Viele von Ihnen wissen das vielleicht schon, was ich Ihnen sage: es +ist _mindestens 10 Proz. des Einzelverkaufswertes_; denn es gibt ja +andere Leute -- Fabrikanten in Paris, London, New York usw. -- die für +die bloße _Erlaubnis_, das machen zu dürfen, was wir machen, an uns 10 +Proz. des Verkaufswertes als _Lizenzgebühr_ zahlen. + +Was folgt daraus, daß es Leute gibt die uns 10 Proz. des Erlöses +abgeben, bloß für die Erlaubnis, Erzeugnisse nach unserem Muster +anzufertigen, um sie dann für den gleichen Preis wie wir +weiterzuverkaufen? Daraus folgt mit absoluter Sicherheit, daß dieser +Aufschlag von 10 Proz. auf den Einzelverkaufswert diesen Mehrwert +ausdrückt; denn es würde doch kein Fabrikant so dumm sein und uns 10 +Proz. auf unsere festgesetzten Preise abgeben, wenn der Wert unserer +Produkte nicht tatsächlich um 10 Proz. höher stände, als derjenige aus +anderen Betrieben. Auch er will trotz dieser Abgabe von 10 Proz. immer +noch seinen gewöhnlichen Unternehmergewinn haben. Und ich behaupte ganz +keck, daß das, was ich hier bezüglich des Mehrwertes von den +patentierten Erzeugnissen gesagt habe, auch auf die nichtpatentierten +Gegenstände zutrifft; das Ansehen erhalten sie nicht allein durch die +mechanisch-technische Arbeit, sondern dadurch, daß in ihnen _neue Ideen_ +zum Ausdruck kommen, die diesen Mehrwert auch bei ihnen auf mindestens +10 Proz. schätzen lassen. + +Wir haben also hier die Quelle eines Unternehmergewinnes, welcher der +Arbeit einen erhöhten Mehrwert gibt, von dem mit Sicherheit zu behaupten +ist, _daß er nicht verteilt werden darf, weil er nicht Verdienst +derjenigen ist, welche diese Sachen anfertigen_, ein Mehrwert, der nicht +vorhanden wäre, wenn die technische Arbeit und die geschäftliche +Betätigung genau dieselbe bliebe, wenn wir aber statt der bevorzugten +Erzeugnisse solche machen würden, welche der allgemeinen Konkurrenz +unterliegen. Dieser Gewinn, welcher hinzukommt zu dem Wert, den die +Betätigung der einzelnen in der Zusammenarbeit ergibt, bildet also die +Quelle des _Kollektiverwerbs_. Der Kollektiverwerb aber ist ein Erwerb, +der nicht zu verteilen ist, weil er gar nicht von den einzelnen +herrührt. Dieser Gewinn rührt her aus den feineren Eigenschaften unserer +Organisation, die nicht bloß Kapital in Form von Gebäuden und Maschinen, +nicht bloß Arbeitsteilung und kaufmännische Verwaltung eingerichtet hat +und zur Verfügung stellt, sondern die durch lange Traditionen ein viel +intensiveres Zusammenwirken ganz heterogener Elemente herbeigeführt hat, +die zusammen Werte erzeugen, welche die einzelnen nicht gewinnen können. + +Ich will, weil das ein sehr wichtiger Punkt ist, noch etwas näher +erläutern, warum dieser Organisationsgewinn nicht verteilt werden darf; +zunächst will ich mich aber nur an die Ziffern halten. Also, wenn dieser +besondere Gewinn, der über den Mehrwert aus der Organisation zu dem +gewöhnlichen Unternehmergewinn -- den ich als den »Wald- und +Wiesen-Unternehmergewinn« bezeichnet habe -- hinzukommt, zu dem, was die +Arbeitstätigkeit der einzelnen hineinlegt, wenn das 10 Proz. vom +Einzelverkaufswert ist, wie ich Ihnen ziffernmäßig nachgewiesen habe -- +wieviel Prozent macht das auf die darin enthaltene Arbeit aus, wenn wir +die gesamte, als Lohn- und Gehaltszahlung in die Erscheinung kommende +Entschädigung als Maßstab für die in den Erzeugnissen enthaltene Arbeit +ansehen? + +Auf Grund der Ihnen vorgelegten Ziffern, für deren Richtigkeit ich mich +verbürge, können Sie sich sehr leicht ausrechnen, daß im Durchschnitt +der beiden letzten Jahre diese 10 Proz. von dem Einzelverkaufswert _der +Produktion_ nicht mehr und nicht weniger sind als 24 oder 25 Proz. von +dem Betrag, der im Laufe des letzten Jahres für _Arbeitsleistungen_ +gezahlt worden ist. Daraufhin kommt man zu dem Ergebnis: wenn die Firma +als nicht verteilbar bloß dasjenige hinstellt, was sie in jener Quelle +hat, in diesem Mehrwert unserer Arbeit, der also von mir gegenüber dem +gewöhnlichen Unternehmergewinn als spezieller Unternehmergewinn +hingestellt worden ist, wenn sie nur das von dem Gesamtertrag der +gemeinsamen Arbeit zurückbehalten wollte, so würde das ein Betrag sein, +der ungefähr 24-25 Proz. der Summe für die bezahlte Arbeit gleichkommt. + +Ich bitte Sie, sich daraufhin die Ziffern der Aufstellung etwas genauer +anzusehen. Dann wird es Ihnen nicht verwunderlich erscheinen, wenn ich +Ihnen sage -- unter Berufung auf das, was ich noch erläutern will: wenn +unsere Einrichtungen dazu führen, daß der Anteil der Firma an dem Ertrag +der gemeinsamen Arbeit, abgesehen von den 9 Proz. Vorausdeckung für +künftige Lasten, wenn dieser Anteil auf 24-25 Proz. von dem gesunken +ist, was im Laufe des Jahres für die Arbeit bezahlt wurde, _dann heißt +es: Bis hieher und nicht weiter!_ Denn dann käme etwas zur Verteilung, +was seinem Wesen nach nicht verteilt werden darf, was Kollektivbesitz +ist, und das wäre eine »Auspowerung« der Genossenschaft als solcher +durch ihre Mitglieder, also ein vollkommener _Raubbau_. + +Sie sehen, daß diese Sache mir sehr ernst ist; ich will Ihnen auch +erklären, warum mir das so ernst ist, weshalb ich in diesem Punkte nicht +mit mir handeln lasse: die 10 Proz. Lizenzgebühren, welche uns die +anderen in Paris, London usw. bezahlen, die müssen an diese die dort +Arbeitenden auch bezahlen. Wenn Sie dort arbeiteten, dann müßten Sie von +dem Ertrag Ihrer Arbeit auch soviel abgeben an die Stelle, wo der +Ursprung dieser fortschrittlichen Erzeugnisse sich befindet. + +[Hier folgen einige unverständliche d. h. allzu unvollkommen +stenographierte Ausführungen.] + + * * * * * + +Ich habe mich nun noch zu bemühen, Ihnen einen Begriff davon zu geben, +warum diese 10 Proz., die den Kollektiverwerb darstellen, _nicht +verteilt werden dürfen_. Warum ist das, was aus unserem Wirkungskreis +hervorgeht, mit dem Gepräge erfinderischer Tätigkeit, einer +fortschrittlichen Betätigung und erhöhter Leistung ausgerüstet? warum +ist gerade das _Kollektiverwerb_? + +Ich glaube, es gibt nicht viele Leute, die persönlich so berufen sind +wie ich, dafür Zeugnis abzugeben. Ich kann das sagen, _denn ich bin 30 +Jahre dabei gewesen, wo solcher Mehrwert entstand_. Ich wünsche, daß es +mir gelingen möge, Ihnen eine Idee davon beizubringen, daß dieser +unantastbare Besitz, der Kollektiverwerb, keiner Verteilung unterworfen +werden darf. Dazu muß ich aber etwas weiter ausholen und Ihnen +Mitteilungen aus meinem Leben und aus meinen Erfahrungen machen. + +Ich erinnere mich noch sehr genau, wie vor 25 Jahren mein alter Freund +ZEISS zu mir kam -- ich wohnte damals in der Neugasse -- und mir +mitteilte, daß die Tantiemen, die mir auf Grund getroffener +Vereinbarungen von den Mikroskopen zustehen sollten, die seit dem Jahre +1871 im wesentlichen nach meinen Angaben gemacht wurden, die Höhe von +ganzen 800 Talern erreicht hätten. Ich war damals ganz aus den Wolken +gefallen, um so mehr als Herr ZEISS mir sagte, daß ein großer Erfolg mit +meinen neu berechneten Objektivkonstruktionen erreicht sei und daß im +nächsten Jahre meine Tantieme noch um vieles höher sein würde. Ich habe +damals geglaubt, es hätte »ein Affe mich geleckt« -- so verwundert war +ich über den unerwarteten Erfolg meiner langen mühsamen Tätigkeit, von +der ich mir niemals einen hohen wirtschaftlichen Gewinn versprochen +hatte. + +Ich habe nun aber den lieben Gott nicht einen guten Mann sein lassen, +sondern ich habe mir das als Anlaß genommen, darüber nachzudenken, +welchem Umstände es wohl zuzuschreiben sei, daß ich für meine +wissenschaftlichen Arbeiten so unerwartete Vorteile erzielte. Und da +hätte ich denn ein einfältiger Tor, ein dummer Egoist sein müssen, wenn +ich jemals auf den Gedanken hätte kommen sollen, daß der Vorteil mein +ausschließliches persönliches Verdienst wäre. + +Seit dieser Zeit, seitdem die Konstruktion der Mikroskope auf meine +Theorie gegründet war, hat die Firma CARL ZEISS wenigstens für 10 +Millionen Mark Mikroskope produziert, und wenn der Mehrwert daraus, wie +bei der Patenttaxe, wirklich nur 10 Proz. wäre, so wäre das ein +wirtschaftlicher Erfolg aus meinem Zusammenarbeiten mit der damals +kleinen Optischen Werkstätte, dessen Höhe jetzt weit über 1 Million +betragen würde. Und mein alter Freund ZEISS hat mir vollkommen +zugegeben, daß es ohne diesen Erfolg mit ihm zu Ende gewesen wäre; mit +seiner gewohnten Ehrlichkeit hat er mir gesagt, daß er von anderen +überholt worden sei, und wenn es nicht gelänge, einen neuen Anlauf zu +nehmen, so würde der bisherige Erfolg wieder verloren gehen. Auf seine +Autorität hin kann ich nun sagen: _von diesen 10 Millionen Mark +Mikroskopen wären 9-1/2 Millionen sicher nicht erzeugt worden, wenn ich +nicht dabei gewesen wäre_. + +Trotzdem aber sage ich, habe ich niemals auf den Gedanken kommen können, +daß der Erfolg mein persönliches Verdienst sei, oder daß ich einen +persönlichen Anspruch auf den erzeugten Mehrwert oder auf mehr als einen +bescheidenen Teil desselben hätte. Warum nicht? Weil außer mir noch +mehrere da waren, die mit dem gleichen Rechte wie ich hätten sagen +können: wenn ich nicht dabei gewesen wäre, wäre der Erfolg sicher auch +nicht so groß gewesen. Da war zunächst unser alter LÖBER, der dasselbe +von sich hätte sagen können; da war auch der alte ZEISS selber. Ohne ihn +hätte ich gar nicht die Antriebe und Mittel zu meinem Wirken gehabt, um +diese Idee zu verwirklichen. Aber noch andere waren da: eine ganze +Gruppe unserer alten Arbeiter, alle von ganz spezifischer Bedeutung, +tüchtige leistungsfähige Optiker, die ebenfalls von sich sagen konnten, +daß sie in gleicher Weise Anteil an dem Aufblühen des Unternehmens +hatten. Aber was wäre das für ein Verhältnis, wenn einer nach dem andern +kommen würde, um seinen vermeintlichen Anteil an dem Mehrwert +einzufordern? Wenn Sie über diese eigentümlichen Unterschiede +nachdenken, wenn mehrere etwas gemeinsam machen und jeder sagen kann: +ohne mich wäre nur ein bestimmter Teil der Produktion vorhanden, wobei +es selbstverständlich wäre, daß der von ihm reklamierte Teil ihm zukäme, +und sich fragen, wie sollten seine Ansprüche gedeckt werden -- so +werden Sie zu dem Resultat kommen: entweder steht ihm ein Anrecht zu auf +das _Ganze_ oder auf _Nichts_. + +Und ich sage: das ist das richtige Zeichen des Kollektiverwerbs, daß +mehrere gleichzeitig sagen können: ohne mich wäre nichts oder doch nicht +soviel da von dem tatsächlich vorhandenen Erwerb. Dann ist dieser +gemeinsame Erwerb als Kollektiverwerb nicht Eigentum einer einzelnen +oder mehrerer Personen, ein Erwerb, den keiner in Besitz nehmen, nicht +an seine Kinder vererben kann, sondern _gemeinsames Besitztum_, das auf +den _Rechtsnachfolger_ übergeht, nur an diejenigen, die zu dauernder +Gemeinschaft in der Genossenschaft zusammengetreten sind. + +Und wie es nun mit diesem einen Beispiele ist, was ich mit Bezug auf +meine persönliche Tätigkeit erwähnt habe, so haben wir es wiederholt +erlebt in den folgenden Jahren. Wir haben es wieder erlebt bei all den +kleinen und großen einzelnen Fortschritten, die gemacht worden sind in +den 70er und 80er Jahren. Wir haben es ferner wieder erlebt in den 90er +Jahren dank der Initiative unseres Freundes Dr. RUDOLPH, nach dessen +Angaben die Firma in ein ganz neues Gebiet eintreten konnte, so daß der +Gesamtwert der Jahresproduktion auf mehrere Millionen gewachsen ist. +Aber wieder war es ein derartiges Zusammenarbeiten mehrerer, welches +genau unter dieselben Bedingungen fällt, die ich schon wiederholt +angegeben habe. Und dasselbe wiederholt sich allwöchentlich, bei den +kleinsten und primitivsten Arbeiten, die alle die Träger steten +Fortschritts sind. Aus der gemeinsamen Tätigkeit finden viele Personen +immer, fortwährend Anregung zur Lösung neuer Aufgaben und außerdem +finden sie bei uns noch die _Mittel zur Verwirklichung der Ideen_, +Mittel, die sie nicht haben würden, wenn sie außerhalb unserer +leistungsfähigen Werkstätte ständen. + +Das wird noch weiter erläutert durch die bekannte Erfahrung, die so +viele Erfinder machen müssen, die nicht so vom Glück begünstigt sind, +daß sie ihre geistige Arbeit in Zusammenhang setzen können mit einer +großen Arbeitsorganisation. Bekanntlich werden über 90 Proz. aller +Patente überhaupt niemals benutzt, obwohl in vielen gute Ideen enthalten +sind; sie verfallen ganz einfach. Erst in 10 oder 20 Jahren werden die +guten Ideen benutzt von solchen, die gerade Gelegenheit haben, dieselben +für ihre Zwecke anzuwenden. In der Regel können die Erfinder mit ihren +Gedanken hausieren gehen; sie werden entweder ausgelacht oder mit +dilatorischen Redensarten abgetan. Es ist wie im Lotteriespiel; nur +wenige haben das Glück, einen Vorteil ihrer erfinderischen Tätigkeit zu +genießen. Das hängt damit zusammen -- und ich weiß das aus eigener +Erfahrung: wenn einer etwas ausgedacht hat, es aber nicht selbst +ausführen kann, sondern es andern anbieten muß, so ist er erstens im +Nachteil durch das Angebot -- er verkauft die »Katze im Sack« -- und +zweitens hat er den passiven Widerstand derjenigen zu besiegen, welche +die Ideen benutzen sollen und welche auf dem Gebiete schon mit Erfolg +gearbeitet haben. Diese haben ein natürliches Interesse daran, daß ihnen +keine Konkurrenz gemacht wird. Denn, wenn etwas in den Handel gelangt, +was nicht ihrer eigenen Arbeit entstammt, wird ihnen die Nahrungsquelle +geschmälert. Im allgemeinen werden also diejenigen, welche im großen +Maßstabe neue Sachen einführen können, diesen theoretischen Erfindungen +sehr kühl gegenüberstehen. Ist aber diese Idee herausgewachsen aus der +gemeinsamen Tätigkeit vieler, so hat sie auch die Mittel zur Verfügung, +die eine sofortige Verwirklichung ermöglichen. Daher ist die _Wurzel des +Erfolges wesentlich geknüpft an dieses Zusammenarbeiten_. Es werden dann +aber immer mehrere da sein, welche sagen können: wenn ich nicht dabei +gewesen wäre, so wäre der Erfolg nicht so zustande gekommen. Der +Erfinder allein vermag nichts, die technische Arbeit ohne denselben +ebenfalls nichts. + +Das sind die Erwägungen, die ich vor vielen Jahren schon in unbestimmter +Form angestellt habe und die mich jetzt auf den festen Standpunkt +führen: Was in einer solchen Genossenschaft, die auf die Organisation +der Arbeit gegründet ist, sich als wirtschaftlicher Erfolg ergibt aus +dem _Zusammenwirken_ geistiger und technischer Arbeit, ist seinem Wesen +nach _Kollektiveigentum_. Soweit sich diese Tätigkeit bei uns ausdrückt +in der vorher benannten Lizenztaxe, soweit ist der Betrag, welcher +dieser Ziffer entspricht, unantastbares Kollektiveigentum. + +Das ist also die Antwort auf die grundsätzliche Frage: Was darf in +unserem Kreise von der gemeinsamen Arbeit _nicht verteilt_ werden? +Mindestens nicht die 10 Proz., die alle abgeben müßten als Lizenzgebühr, +wenn sie anderwärts dieselben Erzeugnisse machen müßten; mindestens +nicht die 24 Proz., die dementsprechend auf die jährliche Lohn- und +Gehaltszahlung entfallen. Und ich scheue mich nicht, ganz fest +auszusprechen: _Wenn in unseren Einrichtungen irgend etwas zum Vorschein +kommt, was_ _die Tendenz oder den Erfolg hat, daß diese 24 Proz. zur +Verteilung gelangen, so sage ich, die Vertretung unserer Firma müßte +geteert und gefedert werden, wenn sie diese Verteilung geschehen ließe. +_ + + * * * * * + +Nun kommt der zweite Punkt. Wenn jetzt festgelegt ist, was _nicht_ +verteilt werden darf, wie soll nun das Übrigbleibende unter diejenigen +verteilt werden, welche daran Anteil haben, unter die verschiedenen +Gruppen und einzelnen? Nach welchen Grundsätzen soll diese Verteilung +geregelt werden? + +Unsere Lohnregelung steht grundsätzlich auf dem Boden der Voraussetzung +einer genossenschaftlichen Arbeit. Diese Frage führt in allem hin auf +die Schwierigkeiten, welche unsere gegenwärtige wirtschaftliche +Organisation einschließt, nämlich auf diese Widersprüche und +Anstößigkeiten, die zum Ausdruck kommen in den großen Unterschieden bei +der relativen Bewertung der Arbeit verschiedener Art -- die darin zum +Ausdruck kommen, daß die Arbeit eines gewöhnlichen, ungelernten +Arbeiters so unverhältnismäßig niedriger angesehen ist ihrem Tageswert +nach als die Arbeit eines speziell, auf feinere Kunstfertigkeit, +gelernten Mannes. Und die Arbeit des letzteren wird wieder viel +niedriger bewertet, als im Durchschnitt die Arbeit eines studierten +Mannes. Die Frage der Lohnregelung führt auf alle diese Schwierigkeiten +und Widerwärtigkeiten. Aber das kann uns nicht abhalten, einen festen +Maßstab für die Verteilung zu finden in der _relativen Bewertung der +verschiedenen Arbeitskräfte auf den verschiedenen Konkurrenzgebieten_. +Im wesentlichen wird derselbe zu finden sein in der _Regelung des +Wettbewerbs von Angebot und Nachfrage_. Denn wir in Jena können doch die +Welt nicht anders machen, wie sie einmal ist. Wir können auf dem +gegebenen Boden unsere Angehörigen _möglichst günstig_ stellen, aber +_nicht andere als wirtschaftliche Normen_ dafür maßgebend sein lassen. +Wir können nicht etwa sagen, daß diejenigen, welche viele Kinder haben, +deshalb einen höheren Lohn als die übrigen haben müssen. Wenn wir das +tun wollten, dann würden wir in 10 Jahren eine Versammlung von Leuten +mit vielen Kindern sein; die anderen aber, welche nicht soviele Kinder +haben, würden nicht zu uns kommen, weil sie nicht entsprechend bezahlt +würden. Bei allem Bedauern darüber, daß dieser allgemeine Maßstab der +Bewertung der einzelnen Arbeitstätigkeit auf dem Arbeitsmarkt soviele +unerfreuliche Seiten hat, müssen wir diesen Maßstab doch auch bei uns +durchführen, weil es keinen anderen gibt, der uns nicht hinderte, für +die verschiedenen Arbeiten tüchtige Leute, die wir haben müssen, zu +bekommen. + +Der Maßstab bei uns muß also sein: _Jeder, der bei uns arbeitet, muß +soviel erhalten, wie er nach der Wertschätzung seiner Fähigkeiten und +seiner persönlichen Leistungsfähigkeit anderwärts dafür bekommen würde_ +-- nicht soviel, wie ihm _möglicherweise_, wenn er _Glück hat_, geboten +werden kann, sondern soviel, als er mit _Wahrscheinlichkeit_ anderswo +erhält, wenn er hier eben nicht bleiben will. Wie wenig uns das +sympathisch sein mag -- wir müssen uns danach einrichten, daß der +Maßstab der Bezahlung der einzelnen dem entnommen werden muß, was die +betreffende Art der Arbeitstätigkeit unter Berücksichtigung der +persönlichen Befähigung ihnen Anspruch gibt, anderwärts, ohne Glück zu +haben, unter den _gewöhnlichen Verhältnissen zu erwarten_. + +Nun können wir aber versuchen, auf dem Boden einer derartigen Regelung +_möglichst allen mehr zu geben_, als sie anderwärts erhalten, weil sie +unserer Genossenschaft angehören. Das gibt uns dann die Sicherung, daß +wir hinsichtlich aller Arbeiter nicht nur die _gleichen_ Chancen haben +wie andere Unternehmer, sondern sogar noch etwas _günstigere_ -- eben +weil wir besser bezahlen. Wir können dann aber auch weiter mit +Sicherheit darauf rechnen, für _alle Arbeitskategorien tüchtige Kräfte +zu haben_. + +Das sind die allgemeinen Regeln. Wir können daraufhin abwehren jede +Argumentation, welche darauf hinausgeht: wie hart ist es doch, daß ein +Mann, der fünf Kinder hat, für 24 M. im Zeitlohn arbeiten muß! +Menschlich ist diese Argumentation ja sehr berechtigt; für uns kann sie +aber keine Richtschnur sein. Ob es dem Betreffenden schwer oder leicht +sein wird -- er muß diese Verhältnisse so gut wie wir mit in den Kauf +nehmen und er kann von uns nicht eine höhere Bezahlung verlangen, als er +auch anderwärts erhalten würde. Wir müssen die Welt nehmen, wie sie ist, +und können für ihre Gestaltung nicht verantwortlich gemacht werden. + + * * * * * + +Neben dieser allgemeinen Richtschnur, die ganz durchgängig ist, kommt +für uns noch eine besondere Frage zur Erörterung, nämlich die Frage des +_Verhältnisses, in welchem die Zeitarbeit zu der Akkordarbeit steht_. +Das führt mich auf den Punkt, der Veranlassung zu der heutigen +Versammlung gewesen ist. + +In unserem Betriebe zerfällt die Arbeiterschaft in zwei Gruppen, in eine +kleinere Gruppe, die nur im Zeitlohn arbeitet -- dazu gehören die +Beamten, die gleiches Interesse haben mit den Arbeitern im Zeitlohn -- +und in eine größere Gruppe, die im Akkord arbeiten, und denen durch die +Stückarbeit die Möglichkeit geboten ist, in derselben Zeit mehr zu +verdienen, als die anderen im Zeitlohn. Die Frage ist nun: _nach welcher +Richtschnur soll das Verhältnis des Arbeitsertrages bei sonst gleicher +Tätigkeit im Akkord- und Zeitlohn geordnet werden?_ Wir sind leider zu +spät aufmerksam geworden auf die Bedeutung, welche eine Regelung dieses +Verhältnisses für uns hat. Es sind Abnormitäten entstanden, die jetzt +korrigiert und beseitigt werden müssen. + +Welches sind die Grundsätze, welche meiner Meinung nach anerkannt werden +müssen? Es steht ganz fest, daß die Beschäftigung in Stückarbeit für +_den Unternehmer wie für den Arbeiter_, also für beide Teile, +_vorteilhafter_ ist und _nicht mißbräuchlich zu sein braucht_. Für den +Unternehmer ist sie deshalb vorteilhafter, weil unter diesem System mit +denselben Mitteln und denselben Personen mehr geleistet wird, als bei +Einführung des Zeitlohnes -- und für die Beteiligten deshalb, weil sie +die Möglichkeit haben, _wenn die Einrichtungen danach sind, mit mäßiger +Mehranspannung_ der Kräfte eine entsprechend höhere Leistung und einen +_Mehrertrag ihrer Arbeit zu erzielen_. + +Wenn ich sage: »die Einrichtungen müssen danach sein«, so hat das seinen +guten Grund; denn ich will nicht haben, daß man sagen kann: +»Akkordarbeit ist Mordarbeit!« Das setzt also voraus, daß die +Einrichtungen so beschaffen sein müssen, daß sie wirklich einen +Mehrertrag der Arbeit im Akkordlohn gegenüber dem Zeitlohn sichern. + +Unsere Einrichtungen gingen von jeher ihrer Absicht nach darauf hinaus, +die Akkordarbeit so zu regeln, daß jeder Neueintretende die bestimmte +Aussicht hat, mit gewöhnlicher Anspannung seiner Kräfte durch größere +Ökonomie der Zeit, durch größere Aufmerksamkeit, in derselben Zeit mehr +zu verdienen, als wenn er die Arbeit im Zeitlohn verrichten müßte. Das +muß also im Prinzip anerkannt werden, daß es immer so sein muß. Die +Frage ist nur die nach dem »Mehr« oder »Minder«. Wenn der Betreffende +wirklich nach der Mehranstrengung seiner Kräfte mehr verdienen soll -- +wie muß man dann den Akkordertrag regeln im Verhältnis zu einer gleich +langen Zeitarbeit? Darüber können die Meinungen sehr auseinandergehen +und es kann auch nur auf Grund einer gewissen Schätzung eine Norm +gefunden werden. + +Ich habe mich seit langer Zeit schon an den Gedanken gewöhnt, daß man +anzunehmen hat, daß, wenn jemand gleichartige Arbeit im Zeitlohn macht, +der Antrieb zur Arbeit ein geringerer ist, und daß ein _Akkordarbeiter +ohne besondere Anstrengung es dahin bringt, in fünf Tagen soviel fertig +zu machen als ein Arbeiter im Zeitlohn in sechs Tagen_. Ich würde das +jedem zugeben, der versichert, das durch gute Ausnutzung der Zeit +erreicht zu haben, ohne daß man von ihm während der Zeitlohnarbeit sagen +kann, er faulenzt. Wenn aber einer sagt: Ich bringe unter den gleichen +Bedingungen in vier Tagen soviel fertig als ein anderer im Zeitlohn in +sechs Tagen, so würde ich ihm sagen: Lieber Freund! Entweder Du bist +einer von denen, auf welche das Wort »Akkordarbeit ist Mordarbeit« +Anwendung findet -- Du läßt dich verleiten, Deinen Körper ungebührlich +zu schinden und dem können wir nicht Vorschub leisten -- oder Du meinst, +wenn Du im Zeitlohn arbeitest, dürftest Du nach Belieben faulenzen! Das +wollen wir uns auch nicht gefallen lassen. Denn wenn einer im Zeitlohn +arbeitet, ist er _auch_ verpflichtet, angemessen und gebührend fleißig +zu sein, da wir zum _Vergnügen niemand_ in die Werkstatt stellen. Zu +dieser Betätigung im Zeitlohn gehört ebenfalls gebührender Fleiß und +pflichtmäßige Erfüllung des Arbeitsvertrages. + +Zwischen dieser Betätigung im Zeitlohn, dem Pflichtmäßigen, und im +Akkordlohn, der Mehrleistung, muß irgend ein Verhältnis sein und ich bin +der Meinung, daß man das einigermaßen richtig schätzen wird im günstigen +Sinne für den Arbeitenden, wenn man sagt: es muß einer, wenn er _im +Akkord_ arbeitet, _mindestens 20 Proz. mehr verdienen können_, als wenn +er unter sonst gleichen Bedingungen dauernd im Zeitlohn arbeiten muß. +Aber nun wohl gemerkt: _20 Proz. von dem Zeitlohn, den man ihm geben +müßte, wenn er dauernd gleichartige Arbeit im Zeitlohn zu leisten +hätte_. + +In der Nichtbeachtung dieser genauen Bestimmung liegt die Quelle von +manchen Mißverhältnissen und Mißverständnissen. Es ist offenbar, daß auf +meine Äußerungen hin angenommen worden ist, daß dabei gemeint sei, +jeder müßte sich einen Abzug bis zu 20 Proz. Überverdienst _von seinem +Wochenlohn_ gefallen lassen. Wir können nicht für alle unsere Leute den +Wochenlohn auf die Höhe ihres tatsächlichen Verdienstes stellen und zwar +nicht im Hinblick auf die praktische Bedeutung des Wochenlohnes für +unseren Betrieb. Der Wochenlohn bildet bei uns den Maßstab für die +Arbeitslosenversicherung d. h. für diejenige Zeit, in welcher einer +nicht arbeitet, sondern spazieren geht oder gehen muß; der Wochenlohn +liegt ferner auch den Anforderungen an den Pensionsfonds zu Grunde. Alle +diese Umstände veranlassen uns zu einer gewissen _Zurückhaltung_ +bezüglich dessen, was wir als Wochenlohn gewähren und zwar nach den +Bestimmungen des Statuts als einen _unwiderruflichen_. Wenn wir Leuten +Gelegenheit geben können, eine erheblich höhere Einnahme durch die +Akkordarbeit zu haben, so müssen sie es sich auch gefallen lassen, wenn +sie mit einem relativ geringen Wochenlohn dauernd in Zeitlohn angestellt +werden. + + * * * * * + +Ich glaube, damit haben wir also drei feste Punkte gewonnen in dieser +Erörterung über die Grundsätze der Lohnregelung in unserem Betrieb: + +1. Es gibt bei uns einen Teil des Arbeitsertrages der Gesamtheit, der +seinem Wesen nach _unverteilbar_ ist, der in guten Zeiten der Verteilung +entzogen werden und als _Kollektivgewinn der Genossenschaft verbleiben_ +muß, damit diese die Leistungen erfüllen kann, die ihr aufgegeben sind, +damit sie zusetzen kann in schlechten Zeiten, damit sie zweitens +kreditfähig bleibt gegenüber wachsendem Kapitalbedarf, damit sie nicht +abhängig ist von Dividenden, und drittens, daß sie diejenigen +Verpflichtungen erfüllen kann, die sie ihren Genossen zugesagt hat. + +Unmittelbar sind also mindestens die 10 Proz. der Patenttaxe, +umgerechnet auf den gesamten Arbeitsertrag der Arbeitenden zu 24-25 +Proz. in guten Zeiten [unverteilbar], unter Zurechnung von etwa 9 Proz., +welche im Sinn der vorherigen Bemerkungen eigentlich nur ein Äquivalent +sind für den gewöhnlichen Unternehmergewinn, den wir zurückhalten zur +Deckung unserer Verpflichtungen für Pension und Abgang. + +2. Die _Norm für das Teilungsverhältnis_, welches zwischen den einzelnen +Personengruppen und den einzelnen zustande zu kommen hat, muß sich +richten nach dem _Marktwert_ der verschiedenen Arbeiterkategorien unter +Berücksichtigung der persönlichen Leistungsfähigkeit des einzelnen. + +3. Es ist notwendig, das _Verhältnis zwischen dem Ertrag von +Akkordarbeit zu dem Ertrag gleichartiger Zeitarbeit_ vernünftig und +gerecht zu regeln, so daß denen, die in Akkordarbeit stehen, der +angemessene Mehrertrag ihrer Arbeit zugesichert wird -- aber nicht unter +unbilliger Benachteilung derjenigen, die keine Gelegenheit haben, im +Akkord zu arbeiten. + +(Pause.) + +Ich bitte Sie nun noch einmal, mir eine Zeitlang Ihre Aufmerksamkeit zu +schenken; zunächst um Ihnen die Tabellen etwas zu erläutern, in denen +wir die wesentlichsten Zahlen unseres Geschäftsgangs und unserer +Einrichtungen hinsichtlich der Verteilung des Arbeitsertrages +zusammengestellt haben[29]. + +Sie sehen aus diesen Ziffern, daß wir in den letzten drei Jahren eine +wesentlich fortschreitende Entwicklung zu verzeichnen gehabt haben; die +Jahresproduktion ist stetig gestiegen, das Betriebskapital ist +entsprechend gewachsen, das gesamte Lohn- und Gehaltkonto hat ebenfalls +beständig zugenommen; die darunter stehenden Ziffern zeigen Ihnen +weiter, daß auch eine Zunahme des Durchschnitts-Arbeitseinkommens +stattgefunden hat, jedenfalls gegenüber dem, was im Geschäftsjahre +1894/95 bestanden hat. Auch das laufende Geschäftsjahr kann mit dem +Prädikat »gut« bezeichnet werden; Es waren mehrere Jahre vorangegangen, +in denen ein verminderter Geschäftsgang eingetreten war, und wo wir, +sollte der Betrieb nicht erheblich eingeschränkt werden, auf Vorrat +arbeiten mußten. Mit dem Jahre 1894/95 war für uns diese absteigende +Konjunktur überwunden; anderwärts ist sie noch viel härter empfunden +worden. Wir haben dann in 6 Tagen der Woche bei täglich 9stündiger +Arbeitszeit nicht mehr produziert, als wir gleichzeitig leicht verkaufen +konnten. In den folgenden 3 Jahren, bis 1896/97, haben wir einen +besonders guten Geschäftsgang gehabt. Das bedeutete für uns, daß wir +Jahre gehabt haben, in denen die Arbeit unter dem Antrieb einer +Mehrleistung stand. Wir haben sogar unsere Aufträge nicht in dem +gewünschten Tempo erledigen können. Diese besonders guten Geschäftsjahre +hatten natürlich zur Folge, daß die Mehrleistung auch eine größere Quote +des Reingewinns herbeiführte. + +Wenn Sie diese Ziffern unter 2 und 4 vergleichen, können Sie ersehen, +wie hoch die allgemeinen Unkosten sein müssen. Diese allgemeinen +Unkosten bleiben dieselben bis auf Material und Arbeitslohn, die +infolgedessen einen besonders hohen Anteil am [d. h. Einfluß auf den] +Reingewinn haben. So in sehr guten Geschäftsjahren. Ein schlechtes +Geschäftsjahr wäre für uns ein solches, wenn wir 6 Tage und 9 Stunden +arbeiten und _mehr_ leisten, als wir verkaufen können, also Vorräte +ansammeln müßten, und ein ganz schlechtes, wenn die Arbeit eingeschränkt +werden müßte. + +Wir haben also ein gutes und zwei sehr gute Geschäftsjahre +hintereinander gehabt. Wenn die Ziffern in der ersten Reihe von 3 und 8 +anscheinend einen Rückgang verzeichnen in dem durchschnittlichen +Jahresverdienst aller Personen, so besagt das gar nichts; es drückt nur +aus, daß in diesen Jahren sehr viele junge Leute hinzugetreten sind, die +nur einen Wochenlohn von 5-6 M. haben, die aber doch als Personen zählen +und in der Division die Ziffern herunterdrücken. Das Resultat ist, daß, +wenn wir den Durchschnitt der beiden letzten Geschäftsjahre vergleichen +mit dem vorhergehenden von 1894/95, in der Hebung des Einkommens der +Arbeiter über 24 Jahre, deren Anzahl 393 beträgt, eine Steigerung von +170-180 M. jährlich eingetreten ist. Wenn Sie zu diesen Ziffern, die +hier genannt sind, die Nachzahlungen hinzurechnen, welche im letzten +Jahre 8 Proz., in diesem Jahre rechnerisch 4 Proz. (5 Proz. sind +ausgezahlt worden) betragen haben, so ergibt sich eine durchschnittliche +Steigerung des Jahreseinkommens gegen das erste Jahr von 180 M. Dabei +muß berücksichtigt werden, daß in den beiden letzten Jahren 2 und 7 +Arbeitstage, welche an Urlaub gewährt wurden, mit bezahlt wurden, was in +den früheren Jahren nicht geschehen ist. + +Diese Steigerung des Arbeitseinkommens um 180 M. pro Jahr summiert sich +bei den 400 Personen, welche daran Anteil hatten, auf über 70000 M., +d. h. in dem letzten Geschäftsjahre sind an unsere erwachsenen Arbeiter +70000 M. an Lohn mehr ausgezahlt worden, als nach dem Durchschnittssatz +des guten Geschäftsjahres 1894/95. Daraus geht hervor, daß eine +merkliche Steigerung des Arbeitseinkommens unserer Arbeiter eingetreten +ist, und wir erblicken darin ein Zeichen erfreulichen Fortschritts, eine +Hebung der wirtschaftlichen Lage unserer Arbeiterschaft. + +Warum ist denn das nun nicht in jeder Art erfreulich? Das Kennzeichen, +daß ein unerfreuliches Moment vorhanden ist, liegt darin, _daß unsere +Gewinnbeteiligung nicht mehr so arbeitet, wie es sein sollte_. Unsere +Gewinnbeteiligung hat in diesem Jahre nur 4 bezw. 5 Proz. betragen, +während wir im vorigen Jahre 8 Proz. auszahlen konnten; nach allem, was +wir erwarten konnten, hätte sie aber mindestens 8-9 Proz. betragen +müssen. Wir hatten unsere Bankiers schon angewiesen, daß sie uns nicht +40 000, sondern 80-90 000 M. bereit halten sollten. + +Warum ist das, was wir erwartet haben, nun nicht eingetreten? An sich +könnte uns das ja ganz gleich sein, ob der Mehrertrag der +Arbeitsleistung sich erhöht durch Mehrzahlung im Laufe des Jahres oder +durch Nachzahlung am Schlusse desselben. Aber der Umstand, daß die +Gewinnquote kleiner geworden ist, hat uns darauf hingewiesen, daß +_irgend etwas nicht in Ordnung_ ist. Nun hat aber unsere +Gewinnbeteiligung einen ganz bestimmten Zweck in unserem Lohnsystem. +Durch sie soll ein Teil des Arbeitsertrages, auf den jeder in einem +guten Geschäftsjahre Anspruch hat, in der Form einer vom Geschäftsgang +abhängig gemachten Quote gezahlt werden. Wenn wir nun aber ein +zweifellos gutes Geschäftsjahr gehabt haben und diese Quote derartig +gering ist, so funktioniert irgend etwas nicht richtig. Wir wollen +unseren Geschäftsangehörigen durch die Gewinnbeteiligung nicht etwa eine +Gratifikation gewähren oder ihnen ein Geschenk machen, sondern nur einen +Teil des gesamten Arbeitsertrages, auf den sie Anspruch haben, in dieser +Form auszahlen, weil wir denselben nicht in der Form eines entsprechend +erhöhten Wochenlohnes, der nach unserem Statut dauernd und +unwiderruflich ist, gewähren können. + +Ein Betrieb, der seine Löhne beliebig festsetzen kann, vermag dieselben +bei intensiver Arbeit und erhöhtem Gewinn entsprechend zu erhöhen, bei +schlechtem Geschäftsgang aber auch wieder herabzusetzen. In unserem +Betrieb aber ist dies nicht möglich, weil, wie ich schon gesagt habe, +_unsere Löhne unwiderruflich sind_. Würden wir z. B. in einem guten +Geschäftsjahr die Löhne erhöhen, so müßten sie in den folgenden +mittelmäßigen oder schlechten Geschäftsjahren in der gleichen Höhe +fortbezahlt werden. Wir haben einen Ausweg gefunden durch die +_Gewinnbeteiligung_. In diesem Jahre ist aber in Form von Lohn und +Gehalt ein größerer Teil ausgezahlt worden, als eigentlich recht und +richtig war, und es hätte ein größerer Teil auf die Nachzahlung in Form +der Gewinnbeteiligung fallen müssen. + +Wie kommt es, daß dieser Umstand erst in diesem Jahre in die Erscheinung +getreten ist? Unsere anfängliche Schätzung von 8 Proz. war ziemlich +richtig auf Grund der Bilanz und der Norm, die schon in Anwendung +gekommen ist. Die Erklärung ist darin gegeben: es ist im vorigen Jahre +ein Umstand nicht zum Bewußtsein gekommen, der eine wesentliche +Entscheidung bewirkt hat. Das Jahr 1895/96 hat noch unter den +Nachwirkungen des früheren schlechten Geschäftsganges gestanden und zwar +dadurch, daß noch Vorräte vorhanden waren, die erst in diesem Jahre +verkauft wurden. Infolgedessen sind die Verkaufsziffern höher geworden +als sie gewesen wären, wenn nur das, was wirklich produziert worden ist, +Absatz gefunden hätte. Demzufolge war auch der Reingewinn ein bedeutend +höherer, aber nicht auf natürliche Weise. Da dieser Umstand nicht +bemerkt worden ist, hat er uns nicht zum Bewußtsein gebracht, daß +eigentlich nur scheinbar ein normales Verhältnis vorhanden war, dazu +angetan, schon im nächsten Jahre unsere Einrichtung der +Gewinnbeteiligung nicht mehr funktionieren zu lassen. + +Nun hat nachgeforscht werden müssen nach den Ursachen dieser auffälligen +Erscheinung. Da haben wir uns überlegen müssen, inwieweit denn nun die +durch diese Ziffern gekennzeichnete Lage unserer Betriebe den +Anforderungen entspricht, welche nach den voraufgegangenen Erläuterungen +der Normen und Grundsätze als Maßstab für unsere Betriebe zu gelten +haben. -- + +[Hier, bei dem Vortrag der Rechnungen, ist das Stenogramm so +unvollständig, daß es keinen erkennbaren Sinn ergibt. Cz.] -- + +nur 23 Proz. als Nettoanteil der Firma an dem Gesamtertrag der Arbeit, +also schon etwas unter der Grenze dessen, was ich als verteilbar +gekennzeichnet habe. + +Das ist der Punkt, der etwas Unerfreuliches hat. Wenn unsere +Einrichtungen nicht modifiziert werden, so würde im folgenden Jahre +überhaupt kein Gewinnanteil mehr ausgezahlt werden können. Der Anteil +der Firma reduziert sich auf 29 zu 100, also auf 20 Proz. statt auf etwa +24 oder 25 Proz. Die allgemeine Konsequenz aus diesem ist, daß wir auf +diese Prozente nicht kommen, als eine unerfreuliche Konsequenz ergibt +sich ganz allgemein, daß wir bei einem guten Geschäftsgang schon +angekommen sind an der Grenze, wo es heißt: bis hierher und nicht +weiter, hinsichtlich der Verteilung des Arbeitsertrags. + +Es folgt daraus, daß wir in dem Bemühen, die wirtschaftliche Lage +unserer Arbeiter zu verbessern, nicht mehr weiter gehen können, solange +nicht die Verhältnisse auch anderwärts geändert werden -- sonst käme es +hinaus auf eine Verteilung dessen, was im Sinne meiner vorherigen +Erklärungen in guten Geschäftsjahren nicht verteilt werden darf. Wir +können unsere Arbeitszeit nicht weiter verkürzen, solange zu zwei +Dritteilen oder mehr der anderen Betriebe auf demselben Industriegebiete +noch 10 oder 12 Stunden gearbeitet wird[30]. Wir können nicht weitere +Erleichterungen gewähren, auch den Mehrertrag der Akkordarbeit nach +seinen jetzigen Normen nicht erhöhen, solange anderwärts die +Akkordarbeit ungebunden ist, als sie nicht geregelt ist durch die +Forderung des entsprechenden Mehrertrages. Wir können andere +Erleichterungen nicht eintreten lassen, solange es anderwärts möglich +ist, durch die Lehrlingszüchterei billige Arbeitskräfte zu erlangen und +dadurch den Preis der Arbeit zu unterbieten. Denn wir können den +Verkaufswert unserer Erzeugnisse nicht beliebig in die Höhe steigern, +nicht weiter, als dieser Mehrwert von einer besonderen Organisation der +Arbeit herrührt. Alles das hängt ab von dem Angebot ähnlicher Arbeit aus +anderen Betrieben. Solange andere billiger arbeiten als wir, können wir +nicht steigern. Wir können aber auch nicht versuchen, den Mehrwert +unserer Erzeugnisse höher als auf 10 Proz. zu bemessen; denn wir würden +dann gar bald die Erfahrung machen, daß die Abnehmer sich mit +minderwertiger Ware begnügen. Wir müssen damit zufrieden sein, wenn wir +unseren Organisationsgewinn auf der bisherigen Höhe von 10 Proz. halten +können, _weil wir uns mitten im allgemeinen Wettbewerb befinden und +nicht auf einer Insel im indischen Ozean_, die vielleicht jede +Konkurrenz unmöglich machte. _Wir sind mit dem, was wir leisten, unter +solchen Gesichtspunkten an der Grenze der Möglichkeit angekommen, die +wir ohne ernste Gefahr nicht überschreiten können._ + +Also die Quelle dieser Diskordanz liegt darin, daß trotz eines sehr +guten Geschäftsganges die Verteilungsquote unter das erwartete und +folgerichtige Niveau herabgegangen ist, so daß sich darin zweifellos +eine Quelle vieler Abnormitäten herausstellte, _namentlich aber ein +Mißverhältnis in der Bezahlung der Akkordarbeit zur Zeitarbeit_. + +Leider ist unsere Lohnstatistik noch nicht eingehend genug[31], um +ziffernmäßig nachweisen zu können, daß der größere Teil dieser +Steigerung des Arbeitseinkommens (seit 1895 auf die beiden nächsten +Jahre von 180 M. pro erwachsene Person) nur auf diejenigen kommt, welche +mehr Gelegenheit hatten, im Akkord zu arbeiten. Welches der +Akkordüberverdienst gewesen ist bezw. der Akkordabschlag, können wir nur +in einzelnen Gruppen feststellen, aber nicht als vergleichbaren +Durchschnitt für den ganzen Betrieb. Für einzelne Gruppen ist auch +festgestellt worden, daß im Durchschnitt der Mehrertrag der Akkordarbeit +gegenüber den Wochenlöhnen ganz außerordentlich hohe Prozente erreicht +hat, in manchen z. B. 60 und 70 Proz., im Durchschnitt aber 40-50 Proz. +Vollkommen zugeben will ich, daß dabei Wochenlöhne zugrunde gelegt sind, +bei denen den Betreffenden nicht zugemutet werden kann, daß sie dauernd +zu denselben arbeiten; _nicht abzuleugnen ist indes, daß in dem +bestehenden Verhältnis eine unbillige Bevorzugung der Akkordarbeit +gegenüber der Lohnarbeit hinsichtlich ihres Anteils am Arbeitsertrag +besteht_. Dieser Anteil geht erheblich über das hinaus, was die +Akkordarbeiter ihrer Anstrengung gemäß wirklich mehr verdienen dürften. + +Es ist ein ganz anderes Verhältnis als das von 5 zu 6, welches ich +vorhin beispielsweise angegeben habe, auch wenn wir nicht unsere +Wochenlöhne, sondern andere Zeitlöhne zugrunde legen würden, die man +schätzungsweise anerkennen könnte; solche Löhne, die unsere Arbeiter in +unseren Betrieben festhalten würden, wenn sie dieselben dauernd +erhielten. Das führt zu der Folgerung, daß _in diesem System etwas +geändert werden muß_. Die praktischen Konsequenzen machen sich jetzt +schon bei uns auf allerlei Art bemerkbar. _Es findet sich bald niemand +mehr, der ohne Maulhängen Zeitarbeit leisten will._ Gar bald wird auch +niemand mehr geneigt sein, Werkmeistergehilfe oder selbst Werkmeister zu +werden, weil er dann nicht mehr so bezahlt werden könnte, wie als +einfacher Akkordarbeiter. + +Wenn das so bleibt und unsere festen Löhne stark in die Höhe getrieben +würden, so würde das zur Folge haben, daß im nächsten Jahre von einer +Gewinnbeteiligung überhaupt nicht die Rede sein könnte, ja, daß sogar +der Anteil der Firma unter den Satz herunterginge, auf den sie in guten +Jahren halten muß. Wir können also nicht auf diese Weise die +Ausgleichung bewirken, deshalb muß es auf andere und zwar _in der Weise +geschehen, daß wir diese nicht gerechtfertigten Vorzüge der +Akkordarbeit, welche in den letzten Jahren sich bemerkbar gemacht haben, +in der angemessensten und schonendsten Art rückgängig machen_. Das ist +der Gesichtspunkt der von uns ausgesprochenen Absicht: daß wir die +Vorteile der Akkordarbeit etwas einschränken werden, weil sie eine +unverhältnismäßige Begünstigung bedeuten gegenüber denjenigen, welche im +Zeitlohn arbeiten, denen wir aber keine Gelegenheit zur Akkordarbeit +bieten können. + +Ich glaube, mit dieser Erklärung die ganzen Mißverständnisse beseitigt +zu haben. + +Nun bleibt uns die weitere Frage: in welchem Maße ist eine Reduktion +nötig, und wie soll diese ausgeführt werden, zur Beantwortung übrig. Das +Maß dessen, was wir brauchen, ist gegeben dadurch, daß in guten Zeiten +eine angemessene Quote verbleibt als Nachtragszahlung in Form der +Gewinnbeteiligung. Diese Quote muß, wenn sie ihren Zweck erfüllt, in +guten Jahren wenigstens 8-10 Proz. des im Laufe des Jahres gezahlten +Lohn- und Gehaltkontos erreichen. Erreicht sie diese Höhe nicht und +findet nur der kleinste Nachlaß statt, so ist das ein Zeichen dafür, daß +mehr als zulässig war zur Verteilung gelangt ist. Wir werden die +Ausgleichung nicht bewirken können durch Erhöhung des Zeitlohns, sondern +durch Kürzung des Akkordlohns, um im nächsten Jahre statt 4 Proz. +wenigstens 8-9 Proz. verteilen zu können bei gleich gutem Geschäftsgang. +Nach unseren Überschlägen macht es sich nötig, die Akkordsätze um etwa +12 Proz. zu verkürzen; einzelne, welche besonders begünstigt sind, +müssen sich auch 15 Proz. gefallen lassen, aber immer unter +Berücksichtigung, daß sie am Schluß des Jahres, wenn der Geschäftsgang +ein günstiger ist, 8-9 Proz. zurückerhalten. Dafür können wir natürlich +keine Garantie leisten, denn es ist auch möglich, daß je nach dem +Geschäftsgang nur 6 Proz. zur Verteilung gelangen. + +Wir wollen nun, daß eine diesen Zwecken entsprechende Neuregelung der +Akkordsätze herbeigeführt wird. Ich muß Ihnen offen sagen, es würde mir +sehr unliebsam sein, wenn man behaupten wollte, daß die Kürzung der +Akkordsätze auf Rechnung der Arbeiter der Firma zugute käme. _Die Firma +hat davon keinerlei Vorteil, wenn der einen oder anderen Gruppe etwas +abgeknappst wird; es kommt nur der gesamten Arbeiterschaft wieder +zugute._ Ich sage das ausdrücklich, weil unsere geschäftliche Situation +nicht eine solche ist, daß eine empfindliche Herabsetzung der Lohn- und +Arbeitsbedingungen stattfinden müßte. Wir haben ein Interesse daran, daß +diese Bedingungen auch in der Zukunft bestehen bleiben; eine +Herabsetzung wäre erst zu befürchten, wenn der Geschäftsgang sich +bedeutend verschlechterte. Gerade _weil_ keine Zwangslage vorhanden ist, +müßten es sich alle gefallen lassen, wenn sie aufgefordert werden, +zugunsten des Ganzen ein kleines Opfer zu bringen. Die Einrichtungen +lassen sich so modifizieren, daß die Firma auf jeden Vorteil verzichten +muß. + +Das ist also der Grundsatz. Für die Ausführung desselben bleibt gar +nichts anderes übrig, als die jetzigen Akkordsätze zum Ausgangspunkt zu +nehmen und die Reduktionen vorzunehmen, selbstverständlich unter +Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse der einzelnen Gruppen. Es +wird zugrunde gelegt werden der Verdienst im Zeitlohn, und die +Akkordsätze werden so geregelt werden, daß unter den von mir schon näher +bezeichneten Umständen ein Mehrverdienst von 20 Proz. gegenüber dem +Zeitlohn erreicht werden kann. Für dieses Jahr würde also ein Betrag von +60 000 Mk. zu erreichen sein, und das würde zur Folge haben, daß unsere +Gewinnbeteiligung wieder funktioniert. Die Regelung im einzelnen wird +uns vorbehalten bleiben müssen, da dies zur Vermeidung von Härten in +einzelnen Gruppen geboten ist. + +Wie bemerkt, sind wir an der Art, wie diese Abstriche gemacht werden +sollen, uninteressiert. Wir hätten als Vertreter der Firma gar kein +Interesse, uns einzumischen in diese Regelung. Wir haben auch gar nichts +dagegen, wenn Sie versuchen wollen, diese Frage auf dem Wege der +Verhandlung unter einander auszumachen. Es würden da allerdings sehr +komplizierte Sachen auszugleichen sein, und es müßten dabei +hauptsächlich drei Bedingungen erfüllt werden: Erstens, die Diskussionen +dürfen nicht während der Arbeitszeit geführt werden; zweitens, die +Diskussionen müssen ruhig und sachlich geführt werden, damit der +»Landfrieden« nicht gestört wird, und drittens müßte bis zum neuen Jahre +eine provisorische Anordnung, die diesen Voraussetzungen entspricht, +getroffen werden. + +Ob Sie es mit einer Lohnkommission versuchen wollen, überlassen wir +Ihrer Entscheidung; wir nehmen keine Stellung dazu. Wenn die Bedingungen +erfüllt werden, und es zu einer Verständigung und besseren Regelung der +inneren Zustände kommt, so ist das uns sehr angenehm. Es wird das Ziel +aber nicht auf dem Wege einer Verständigung zu erreichen sein, da nun +einmal ein Streit dieser Art nicht mit Fäusten, sondern mit Gründen +ausgefochten wird. Deshalb muß eine unparteiische Instanz herangezogen +werden. Wenn Streit entsteht, würden wir dazu Stellung nehmen müssen. +Sie müssen also suchen, einen Unparteiischen zu finden. Es gereicht mir +zu einiger Genugtuung, daß unsere Einrichtungen derart getroffen worden +sind, daß die _erforderlichen Unparteiischen existieren_. Es sind das +bei uns drei, wenn ich Schott nicht mitzähle, welche alle die +Qualifikation dafür haben, vor allem die nötige Sachkenntnis besitzen, +um den Maßstab für die Schätzung des relativen Wertes der verschiedenen +Arbeitskategorien anlegen zu können. Sie eignen sich aber noch ganz +besonders dadurch, weil sie kein Interesse daran haben, daß eine +Gewinnbeteiligung herauskommt. _Diese drei sind die Mitglieder der +Geschäftsleitung_. Wenn Sie versuchen, sich unter einander zu einigen, +so werden Sie, wenn das Ergebnis der Verhandlungen kein glückliches ist, +ein Schiedsgericht brauchen. Da können Sie dann zur Geschäftsleitung +gehen, die jedenfalls unparteiisch ihren Spruch fällt. + +Weil ich eben nicht annehmen kann, daß Sie die gewünschte Regelung unter +sich vornehmen können, deshalb schlage ich Ihnen vor, daß Sie von +vornherein darauf verzichten, und das akzeptieren, was wir vorläufig +unter Vermeidung aller Unbilden und Härten nach bestem Gewissen +anzuordnen gedenken. + +Indem ich mich auf diese Angaben beschränke, möchte ich noch eine +Bemerkung machen: wir verlangen nicht von Ihnen, und erwarten es auch +nicht, daß diejenigen, welchen infolge dieser ganzen Erörterung der +Mißverhältnisse und der ganzen Konsequenzen daraus, zugemutet werden +soll, einen gewissen Vorteil abzugeben, dazu ein freundliches Gesicht +machen. Aber was wir glauben erwarten zu können, ist, daß diejenigen, +welche sich ärgern, das auf dieselbe Weise tun, wie _wenn sie ein paar +Stunden bei schönem Wetter spazieren gegangen sind und dann in einen +Platzregen kommen_. Sie sollen nicht grimmig sein und den Haß auf andere +Menschen werfen; sondern sie müssen sich sagen in einem solchen Falle: +wie gut war es doch, daß du wenigstens ein paar Stunden vorher +Sonnenschein genießen konntest. _Die an Sie gestellte Zumutung ist nicht +eine solche, daß Sie ein wohlerworbenes Recht aufzugeben haben, sondern +nur einen Vorteil, den Ihnen der Zufall ein paar Jahre hindurch gewährt +hat, auf den Sie aber einen rechtlichen Anspruch nicht hatten_. Ich +wünsche also noch, daß Sie diese Tatsache, den Vorteil nur vorübergehend +und nicht dauernd besessen zu haben, nicht zum Gegenstand von +unsachlichen und unfreundlichen Diskussionen machen! + +Damit möchte ich schließen. + + * * * * * + + +Anhang. + +---+------------------------------------+-----------+-----------+----------- + | | 1894/95 | 1895/96 | 1896/97 + | | | | + | Jahresproduktion | | | + | | | | +1. | Einzelverkaufswert (Katalogwert) | 1 776 000 | 2 094 000 | 2 401 000 +2. | Netto-Verkaufswert | 1 505 000 | 1 775 000 | 2 035 000 + | | | | +3. | Betriebskapital am Schluß des | | | + | Geschäftsjahres | 1 784 000 | 2 006 000 | 2 391 000 + | | | | +4. | Gesamte Lohn- und Gehaltszahlung | 642 700 | 829 000 | 1 060 000 + | | | | +5. | Löhne (Zeit- und Akkordlöhne) | 478 300 | 628 600 | 797 900 +6. | Monatsgehalte | 164 400 | 200 400 | 262 500 +7. | Verhältnis von Gehalt zur Summe | | | + | von Lohn und Gehalt | 1:3,91 | 1:4,13 | 1:4,04 + | | | | +---+------------------------------------+-----------+-----------+----------- +8. | Durchschnittlicher Jahresverdienst | 1110 | 1175 | 1133 + | =aller= Arbeiter | (431 | (535 | (704 + | (jugendliche einbegriffen) | Personen) | Personen) | Personen) + | | | | +9. | Durchschnittl. Jahreseinkommen | -- | 1343 | 1377 + | aller über 18 Jahre alten | |(523 Pers.;|(558 Pers.; + | Arbeiter (Zeitlohn und Akkord) | | 313 | 313 Tage) + | | | bezahlte | + | | | Tage) | + | | | | +10.| Durchschnittl. Jahreseinkommen | 1384 | 1465 | 1493 + | aller über 24 Jahre alten | (307 |(317 Pers.;|(393 Pers.; + | Arbeiter | bezahlte | 313 Tage) | 313 Tage) + | | Tage) | | + | | | | +11.| Durchschnittl. Jahreseinkommen | 1492 | 1593 | 1665 + | aller über 24 Jahre alten | (307 Tage)|(224 Pers.;|(238 Pers.; + | Arbeiter, die 3 Jahre oder | | 313 Tage) | 313 Tage) + | länger im Betrieb | | | + | | | | + +Fußnoten: + +[Fußnote 21: Das betrifft nur zwei oder drei für das Verständnis des +Ganzen zum Glück unwichtige Stellen, von denen die eine, S. 150, +wenigstens bruchstückweise wiedergegeben ist.] + +[Fußnote 22: [Der Niederschlag dieser Ausführungen ist enthalten in den +»Erläuterungen zu Titel I und II des Statuts usw.«, die weiter unten +abgedruckt sind.]] + +[Fußnote 23: [Durch Ausgabe des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung. Cz.]] + +[Fußnote 24: [s. Anhang.]] + +[Fußnote 25: [soll wohl heißen: von der Stiftungs_verwaltung_. Cz.]] + +[Fußnote 26: [Der erste Stiftungskommissar, spätere Staatsminister -- zu +der Zeit, von der hier die Rede ist, Regierungsrat im Kultusdepartement +des Großh. Sächs. Staatsministeriums.]] + +[Fußnote 27: [Im Betriebsjahre 1901/02 betrug sie rund 16000 M. Im +Betriebsjahre 1904/05 rund 26000 M. Cz.]] + +[Fußnote 28: [Am Schlusse des Vortrags abgedruckt.]] + +[Fußnote 29: [s. Anhang.]] + +[Fußnote 30: [Die Arbeitszeit ist am 29. März 1900 auf 8 Stunden +verkürzt worden. Cz.]] + +[Fußnote 31: [Jetzt, seit mehreren Jahren, ist sie es. Cz.]] + + + + +V. + +Zur Frage der Sonderbesteuerung des Konsum-Vereins. + +Vortrag in der Versammlung des Freisinnigen Vereins am 27. Oktober 1898. +(Beilage zum Jenaer Volksblatt, Nr. 256 vom 1. November 1898.) + + +Meine Herren! Das Thema meines Vertrags ist kein im engeren Sinne +politisches. Die Bestrebungen der auf wirtschaftliche Selbsthilfe +gerichteten Genossenschaften knüpfen sich nicht an ein bestimmtes +Parteiprogramm. Angehörige der verschiedenen politischen Parteien können +in ihrer Stellungnahme zu jenen Bestrebungen Hand in Hand gehen, wie +auch umgekehrt diese Stellungnahme innerhalb derselben Partei öfters +verschieden befunden wird. Indes sind gerade die linksstehenden +politischen Parteien von jeher der genossenschaftlichen Selbsthilfe +kräftige Stützen gewesen -- wie schon die Namen SCHULZE-DELITZSCH unter +den Alten, MAX HIRSCH unter den Jüngeren bezeugen. Es versteht sich also +ganz von selbst, daß unser Verein Interesse nimmt an den Vorgängen, die +das Genossenschaftswesen berühren, und daß wir die Fragen diskutieren, +die mit bezug hierauf kürzlich auch bei uns in Jena aktuell geworden +sind. + +Um was es sich dabei handelt, wissen Sie alle. Der hiesige Gewerbeverein +will, auf Anregung der Kramerinnung, bei den Gemeindebehörden den Erlaß +eines Ortsstatuts beantragen, welches _Konsum_vereinen eine +Sonderbesteuerung, und zwar eine Umsatzsteuer, auferlegt. Ich habe also +in meinem Referat Stellung zu nehmen zu diesem Antrag, zu seiner Tendenz +und zu seiner Begründung, und daran Kritik zu üben, falls dazu +Veranlassung vorliegt. + +Meine Kritik wird etwas scharf ausfallen -- das bringen die Umstände so +mit sich. Deshalb ist es mir besonders erwünscht, mich auf Tatsachen +berufen zu können, die glaubhaft machen, daß meine Stellungnahme völlig +frei ist von persönlicher Animosität gegen die Vertreter des +gegnerischen Standpunktes -- daß meine Kritik sich also lediglich gegen +diesen Standpunkt richtet, nicht gegen die beteiligten Personen. Mit +vielen von diesen stehe ich nämlich auf ganz gutem Fuß, vielen davon bin +ich ein guter alter Kunde. Denn ich halte darauf, daß in meinem Haushalt +_alle_ Bedürfnisse, die in der Art, wie ich sie brauche, in Jena im +Verkehr sind, von hiesigen Geschäftsleuten entnommen, nicht in +Postpaketen aus Leipzig oder Berlin oder sonst woher bezogen werden. Und +ich habe keine persönliche Sympathie für _die_ Konsumvereine, die darauf +ausgehen, die Vorteile des Genossenschaftswesens just den Wohlhabenden +recht dienstbar zu machen. Nicht als ob ich etwa diesen das Recht hierzu +bestreiten wollte; das Recht gestehe ich allen zu. Ich meine aber, daß +nicht jeder von jedem beliebigen Recht auch jeden beliebigen Gebrauch +machen müsse, ohne Rücksicht darauf, wie andere dadurch berührt werden. +In dem Interessenkampf, den die fortschreitende Umgestaltung der +Wirtschaftstätigkeit und der Wirtschaftsformen mit sich bringt, sollten +meiner Meinung nach gerade die besser situierten Kreise Teilnahme +bekunden für die Lage solcher Erwerbsgruppen, die dabei zwischen Hammer +und Amboß geraten sind, und sollten, unter freiwilligem Verzicht auf +manche Vorteile, lieber mildernd und ausgleichend zu wirken suchen, +statt zur Verschärfung der Schwierigkeiten beizutragen. + +Für den vorliegenden Fall ist indes die Stellungnahme durch ganz andere +Rücksichten gegeben. Denn es handelt sich um den Versuch, die _Gemeinde_ +zu einseitiger Parteinahme in dem Interessenstreit zwischen +verschiedenen Gruppen der Gemeindeangehörigen zu verleiten -- um die +Absicht, die Machtmittel der Gemeinde in Bewegung zu setzen zugunsten +der einen Gruppe gegen die andere, und zwar zugunsten des stärkeren +Teils, auf Kosten des schwächeren Teils. Der Konsumverein, der in Jena +dem Kleinhandel Abbruch tut, ist keine Veranstaltung der Wohlhabenden; +er dient ausschließlich den Interessen der kleinen Leute. Und wie wenig +die Angehörigen der Kramerinnung und der ihr nahestehenden Erwerbskreise +auf Rosen gebettet sein mögen -- so viel ist sicher, daß ihre +wirtschaftliche Position im Durchschnitt immer noch viel günstiger ist +als die durchschnittliche Wirtschaftslage derjenigen Klassen, die +vermittels des Konsumvereins eine Besserung erstreben. + +Was nun die Kritik des vorher erwähnten Antrages auf Einführung einer +Umsatzsteuer für Konsumvereine anlangt, so ist mir in diesem Punkt mein +Referat außerordentlich erleichtert durch zwei vorzügliche Artikel, die +das »Jenaer Volksblatt« in der Dienstag-und Mittwoch-Nummer voriger +Woche unter dem Titel »Gewerbeverein contra Konsumverein« gebracht hat. +Die Bedeutung dieser Artikel liegt darin, daß sie die Verteidigung der +bedrohten Interessen wieder auf einen festen und sicheren Rechtsboden +stellen, nachdem bei der Diskussion innerhalb des Gewerbevereins in +diesem Punkt ein Fehler begangen worden war. In dieser Diskussion haben +nämlich Verteidiger der Konsumvereins-Interessen zu einem Zugeständnis +sich verleiten lassen, welches schon ein Preisgeben des korrekten +Rechtsstandpunktes einschließt. Sie haben, augenscheinlich verblüfft +durch die emphathische Betonung der angeblichen »Gerechtigkeit« der +geforderten Umsatzbesteuerung, auf das neue weimarische Steuergesetz +verwiesen, nach welchem vom 1. Januar 1899 ab auch Konsumvereine auf +ihre Dividenden etc. besteuert werden sollen, und haben erklärt, daß +durch diese jetzt bevorstehende Besteuerung der Gerechtigkeit nunmehr +entsprochen sei. _Das_ aber ist absolut verfehlt. Ganz im Gegenteil -- +dieses Steuergesetz ist schon der Anfang und das Vorbild der groben +_Un_gerechtigkeit und der tendenziösen Parteinahme, die in gleichem +Sinne weiter fortzusetzen jetzt von der Gemeinde verlangt wird. Die +angezogenen Artikel des »Jenaer Volksblatts« haben das Verdienst, dieses +klipp und klar darzulegen. Sie zeigen, daß ein Konsumverein, sofern er +seinem statutarischen Zweck gemäß als Einkaufs-Genossenschaft verfährt +und die Abgabe der eingekauften Waren auf seine Mitglieder beschränkt, +keinen Gewinn haben kann, also keine »Einnahme« im steuerrechtlichen +Sinne. Was ein solcher Verein am Ende des Jahres unter dem Namen einer +Dividende seinen Mitgliedern auszahlt, ist nur das Geld, was er im Lauf +des Jahres den einzelnen bei der Verteilung der Waren zuviel abgenommen +hat -- aus Gründen der Zweckmäßigkeit und zur Sicherung einer geordneten +Finanzwirtschaft, es ist aber kein »Gewinn«, den der Verein wirklich +gemacht hätte. Und für das einzelne Mitglied ist die Dividende, die es +vom Verein empfängt, ebenfalls kein »Gewinn«, d. h. kein neuer Erwerb, +sondern lediglich die _Minderung an Ausgaben_, die es dadurch erreicht, +daß es seine Bedürfnisse in Gemeinschaft mit anderen im großen +eingekauft und bar bezahlt hat. Alle Einkommenbesteuerung hat nun bisher +streng die beiden Grundsätze respektiert: erstens, daß lediglich der +_Erwerb_ steuerpflichtig sei, nicht die Ersparnis an Ausgaben, die einer +haben kann, indem er sich besser einrichtet als ein anderer; zweitens, +daß jeder Erwerb nur einmal zu besteuern sei, nicht ein und derselbe +Erwerb ein und derselben Person unter anderem Namen zum zweiten Male +herangezogen werden dürfe. Gegen beide Grundsätze verstößt aber die +Einkommenbesteuerung, die das neue Weimarische Gesetz von jetzt ab den +Konsumvereinen auferlegt. Denn diese Besteuerung trifft keinen Erwerb, +sondern trifft die Ersparnis an Ausgaben; und sie ist eine +Doppelbesteuerung, weil die Ersparnis, die in Form der Dividende den +Mitgliedern des Konsumvereins erwächst, von jedem einzelnen schon vorher +als Teil seines Erwerbs steuerpflichtig gewesen und versteuert worden +ist. Was einer in seinen Ausgaben ersparen kann, muß er doch schon +besitzen; also muß er es auch als Erwerb oder Einkommen schon versteuert +haben. Die landesgesetzlich jetzt eingeführte Besteuerung der +Konsumvereine für Staat und Gemeinde ist also, weit davon entfernt, +einer Gerechtigkeitsforderung zu entsprechen, selbst schon eine +Ausnahmemaßregel, eine willkürliche Sonderbesteuerung derjenigen +Volkskreise, die durch den Anschluß an eine Einkaufsgenossenschaft +Erleichterung ihrer Wirtschaftsführung suchen. + +Dieser Charakter der Ausnahmemaßregel und der Willkür kommt im neuen +Weimarischen Steuergesetz auch sehr prägnant zum Ausdruck. In § 4 dieses +Gesetzes sind unter 6 Nummern alle diejenigen aufgezählt, die +einkommensteuerpflichtig sein sollen, und die letzte Nummer besagt: + + 6. Gesellschaften und Genossenschaften, welche auf Gegenseitigkeit + beruhen und ihren Geschäftsbetrieb ausschließlich auf ihre + Mitglieder beschränken, jedoch nur hinsichtlich ihres Einkommens + aus Grundbesitz im Großherzogtum. + +Nun fällt ein Konsumverein zweifellos unter den Begriff einer +»Genossenschaft, die auf Gegenseitigkeit beruht und ihren +Geschäftsbetrieb ausschließlich auf ihre Mitglieder beschränkt«. +Jedermann muß also aus der Bestimmung unter Nr. 6 entnehmen, daß ein +solcher Verein nur auf etwaiges Einkommen aus Grundbesitz zu besteuern +sei. Ja wohl! -- aber unmittelbar vorher in § 4 steht ein besonderer +Absatz: + + +5. Konsumvereine. + +Die unvermittelte Aufeinanderfolge beider sich widersprechenden +Bestimmungen des Gesetzes schlägt sogar der Logik ins Gesicht. Man weiß +aber, wie das gekommen ist. In der Regierungsvorlage hat Nr. 5 nicht +gestanden; erst der Landtag hat sie nachträglich eingeschoben. Die +Regierung hat den korrekten Standpunkt vertreten, daß Besteuerung einer +Einkaufsgenossenschaft steuerrechtlicher Nonsens sei. Der Landtag aber +will »Mittelstandspolitik« getrieben wissen. Und die bringt es mit sich, +daß man die Ersparnisse der _kleinen_ Leute, die zu Konsumvereinen +zusammentreten, besteuert, weil diese Ersparnisse angeblich dem Erwerb +anderer, nämlich der Krämer, vorenthalten werden. Die Ersparnisse der +Reichen, die jährlich Tausende auf die hohe Kante legen und dadurch dem +Konsum anderer entziehen, die besteuert man nicht. _Das_ nennt sich +Mittelstandspolitik. + +Bei dem Antrag des Gewerbevereins handelt es sich nun nicht einmal um +diese landesgesetzliche Einkommenbesteuerung. Der Antrag verlangt +vielmehr, daß dem Konsumverein neben der Einkommensteuer auf seinen +angeblichen Gewinn für Staat und Gemeinde noch eine Extrasteuer auf den +_Umsatz_ durch Ortsstatut auferlegt werde, daß also die Gemeinde eine +Art von Oktroi einsacken solle auf alles, was hiesige Einwohner von +Waren und Gebrauchsartikeln durch gemeinsamen Einkauf _mittels_ des +Konsumvereins beziehen. Die Gutmütigen wollen diesen Oktroi auf 2 Proz. +des Umsatzes, d. h. des Verkaufswertes, beschränken, die Schneidigen +unter den Verfechtern des Antrags wollen 3 Proz. erhoben wissen. Das +letztere wäre der Prozentsatz, zu welchem die Gemeindesteuer die +größeren Einkommen heranzieht. Der Konsumverein, also die Gesamtheit der +zu gemeinsamem Einkauf vereinigten Personen, soll hiernach, wenn er im +ganzen für 200 000 Mk. Waren einkauft und an seine Mitglieder verteilt, +dafür eine _Extra_steuer entrichten in gleicher Höhe wie ein Kaufmann, +der einen Jahres_gewinn_ von 200 000 M. erzielt. Er soll also seinen +ganzen Umsatz _wie Gewinn_ versteuern, neben der Steuer, die ihm +landesgesetzlich auf seine angebliche Dividende auferlegt wird. Nun -- +ich glaube, es genügt, den steuerrechtlichen Widersinn schon dieser +Dividendenbesteuerung nachgewiesen zu haben, um die Ungeheuerlichkeit +des Verlangens nach nochmaliger Sonderbesteuerung ohne jedes weitere +Wort gekennzeichnet zu wissen. + +Das Schikanieren der Konsumvereine ist ja nun nichts Neues mehr; im +Königreich Sachsen sind dafür schon viele Beispiele gegeben. Für das +Vorgehen in Jena ist aber zweierlei charakteristisch, wodurch der Anlauf +der hiesigen Mittelstandspolitiker das Gepräge einer gewissen, +anderwärts nicht zu findenden Originalität erhält. + +Erstens: daß man hier _keine_ Umsatzsteuer will, sondern nur eine +Einkommensteuer »bemessen nach dem Umsatz«. Jedes Kind weiß freilich, +daß Umsatz einerseits und Einkommen, d. h. Gewinn aus dem Umsatz, +anderseits in gar keiner Beziehung zu einander stehen, weil das eine +beliebig groß und gleichzeitig das andere beliebig klein sein kann. Der +Gedanke ist also höchst originell, unserem Gemeinderate das Problem +aufzugeben, daß er das eine nach dem andern »bemessen« solle -- und +zwar, genau betrachtet, ein Einkommen, das überhaupt nicht existiert, +nach einem Umsatz, der bei einem Konsumverein auch nicht existiert. Denn +»Umsatz« im vernünftigen kaufmännischen Sinn kann niemand mit sich +selbst haben, kann also auch eine Genossenschaft nicht haben, die Waren +nur einkauft, um sie selbst zu verbrauchen, nicht um sie an andere +weiterzugeben. -- Man darf gespannt darauf sein, wie der +Gemeindevorstand diese harte Nuß knacken wird. Der Vorschlag an sich +aber zeugt schon von bösem Gewissen. Man hat den Mut nicht, offen und +direkt die Umsatzsteuer zu fordern -- damit wäre doch allzusehr der Katz +die Schelle angehängt. Also sucht man ein Mäntelchen in der unschuldiger +klingenden Forderung einer Einkommensteuer. + +Zweitens ist für die Jenaer Mittelstandspolitik charakteristisch, daß +sie ihre Prätensionen unter die Parole stellt: gleiches Recht für alle! +-- was zu tun man anderwärts sich noch nicht getraut hat. Also: gleiches +Recht für alle! -- weil alle anderen Bürger nur besteuert werden auf ihr +Einkommen, ihren Erwerb, sind Konsumvereinsmitglieder zu besteuern auf +ihre Ersparnisse; und ferner: gleiches Recht für alle! -- weil alle +Kaufleute nur besteuert sind auf ihren Gewinn, muß ein Konsumverein +besteuert werden auf seinen Umsatz! -- Dem einen Kommentar hinzuzufügen, +wäre überflüssig. Wenn man also nicht annehmen will, daß die Berufung +auf das Recht der reine Hohn hat sein sollen, ist es immerhin noch +erfreulich, in den Kreisen des Gewerbevereins den guten alten +Grundsatz: gleiches Recht für alle! so hoch gehalten zu sehen. +Das verdient alle Sympathie, zumal in Steuersachen. Vielleicht +übt der Gewerbeverein nach diesem Grundsatz auch einmal Kritik +an dem notorischen Bestreben hiesiger Geschäftsleute, bei der +Steuereinschätzung sich und ihre Freunde auf lächerlich kleines +Einkommen veranlagt zu sehen -- unter Hinweis darauf, daß doch die +anderen, die der Steuerfiskus leichter fassen kann, ihren Erwerb auf +Heller und Pfennig versteuern. + +Überlassen wir aber nunmehr das steuerrechtliche Ungeheuer seinen +Widersprüchen und fragen wir uns noch: welchen Zweck kann der Antrag +haben? welche Absicht können die Antragsteller damit verfolgen wollen? + +Daß die geforderte Besteuerung des Konsumvereins den hiesigen +Kleinhändlern einen Vorteil bringen werde, kann ernsthaft niemand +glauben. Da der Verein bei Abgabe der Waren zu den ortsüblichen +Detailpreisen seinen Mitgliedern jetzt 10 Proz. gewährt, so ersparen die +Mitglieder jetzt 10 Proz. auf ihren Verbrauch, wenn sie nicht bei den +Kleinhändlern kaufen. Durch das geforderte Ortsstatut würde nun +allerdings, bei 3 proz. Umsatzsteuer, diese Ersparnis auf 7 Proz. sich +mindern. Wird aber wohl ein einziger deshalb vom Verein abgehen und +einen Vorteil von 7 Proz. verschmähen, weil er nicht mehr 10 Proz. haben +kann? Und wird auch nur ein einziger, der sonst dem Verein beitreten +möchte, das unterlassen, weil eine Ersparnis von nur 7 Proz. ihm nicht +mehr die Mühe lohnt? + +Auf eine Verbesserung der Lage des Detailhandels in Hinsicht auf die +Konkurrenz des Konsumvereins kann also der Antrag keinesfalls abzielen. +Mit Forderungen der ausgleichenden Gerechtigkeit läßt er sich aber +vollends nicht rechtfertigen; denn _diese_ stehen ihm schnurstracks +entgegen. Der Antrag dient daher weder einem materiellen Interesse +seiner Befürworter, noch einem idealen Interesse der Allgemeinheit; das +einzige, was er bezwecken und erreichen kann, ist: den Mitgliedern des +Konsumvereins Nachteil, Schaden zuzufügen -- sie zu strafen dafür, daß +sie von den Rechten und Vorteilen der Genossenschaftsbildung Gebrauch zu +machen sich erkühnen. Das beantragte Ortsstatut müßte also, falls es +erlassen wird, den Titel führen: »Ortsstatut zur Schädigung des +Konsumvereins.« + +Wenn jemand etwas anstrebt, was ihm selbst nichts nützt und was auch +nicht der Gerechtigkeit dient, sondern lediglich einem andern Schaden +zufügt, so bezeichnet man das Motiv dessen mit dem Wort »Bosheit«. +Vielleicht aber nehmen die Vertreter des Besteuerungsantrages +Veranlassung, um wenigstens dieses Odium abzuwehren, den Antrag +nachträglich noch so zu modifizieren, daß dabei ein Vorteil für die +Kleinhändler herausschaut. Das könnten sie auf zweierlei Art. Wenn sie +nämlich statt der 3 Proz. mindestens 10 Proz. Umsatzsteuer verlangen +wollten, so würde ihnen wirklich genützt werden können. Denn damit wäre +in der Tat dem Wettbewerb des Konsumvereins mit den Krämern die Spitze +abgebrochen, der Vorteil des Genossenschaftswesens gegenüber dem +Detailhandel wäre eliminiert, und die Krämerinnung könnte nunmehr von +dem Ortsstatut eine wirkliche Besserung ihrer Geschäfte erwarten. Falls +man aber sich nicht getraut, eine so hohe Besteuerung zu fordern, bliebe +noch ein anderer Weg übrig, um zu einem Vorteil zu gelangen. Man müßte +dem beabsichtigten Antrag noch einen Zusatz beifügen, etwa des Inhaltes: +»Mehr als 3 Proz. Steuer auf den Umsatz kann man nicht gut beantragen. +Uns, den Detaillisten, ist damit indes nichts genützt, denn dabei wird +die Schädigung, die der Konsumverein uns zufügt, noch genau dieselbe +bleiben. Nun soll doch aber die Maßregel dem »Mittelstand« dienen, +nämlich uns. Wir setzen also als selbstverständlich voraus, daß die +4-6000 Mark, die der Gemeinderat künftig dem Konsumverein jährlich +abknöpfen wird, nicht im Stadtsäckel verbleiben, sondern der +Krämerinnung zur Verteilung an ihre Angehörigen überwiesen werden.« -- +Durch jene Abänderung oder diese Ergänzung wäre der Antrag wenigstens +unter ein vernünftiges Motiv gestellt; ohne das eine oder das andere hat +er nicht einmal das für sich. + +Der Kritik scheint damit genug getan. Ich komme also nunmehr zu der +Frage: Was kann der Konsumverein tun, um die ihm, d. h. seinen +Mitgliedern, drohende Schädigung abzuwenden? + +Zunächst wird man sich noch mit dem Gedanken trösten können: das neue +Ortsstatut ist ja noch nicht da, und es ist wohl auch noch fraglich, ob +der Gemeinderat den Antragstellern den Gefallen tun wird, es zu +beschließen. -- Daß unsere Stadtväter die ihnen vorgehaltene neue +Steuerquelle als _solche_ mit besonderem Wohlgefallen betrachten +sollten, ist wohl kaum anzunehmen. Der Stadtsäckel kann freilich Geld +immer brauchen. Aber ein Extraoktroi von 4-6000 Mark jährlich auf den +Konsum gerade der wenigst bemittelten Bevölkerungsschicht -- _das_ wäre +doch dreckiges Geld! Und wenn der Vorteil des Stadtsäckels bei der +Entscheidung keine Rolle spielt, so hätte allerdings der Gemeinderat +allen Grund, die Sache sich zehnmal zu überlegen -- schon der +Konsequenzen wegen. Wohin wollte man kommen, wenn -- gleiches Recht für +alle! -- jede Interessengruppe, die sich darüber ärgert, daß die +Interessen einer anderen Gruppe den ihrigen Abbruch tun, von der Stadt +die Einführung einer Schädigungssteuer für ihren Gegner verlangen würde? +Wenn das jetzt zugunsten der geärgerten Krämer geschähe, würden bald gar +viele kommen. Zunächst könnten die Hausbesitzer und diejenigen, die +gewerbsmäßig Mietshäuser zum Verkauf bauen, sich darüber beschweren, daß +eine Baugenossenschaft -- auch so eine Art Konsumverein! -- ihren Erwerb +beeinträchtige, indem sie selbst Häuser baut für den Bedarf der Genossen +-- und jene könnten nun eine Extrabesteuerung der Baugenossenschaft +verlangen. Und dann würden die Barbiere kommen und klagen, daß sie in +ihrem Erwerb geschädigt würden, weil immer mehr Leute sich die Bärte +wachsen lassen -- und denen zuliebe müßte nun die Stadt durch Ortsstatut +gar eine Einkommensteuer, »bemessen« nach den Bärten, einführen; denn +was den Krämern recht, ist den Barbieren billig. Und dabei wäre gar kein +Ende abzusehen. Ob aber diese und andere Gründe den Gemeinderat wirklich +zur Ablehnung des Antrages bestimmen werden, kann man nicht wissen. Denn +dank der Teilnahmlosigkeit weiter Kreise der Einwohnerschaft in bezug +auf öffentliche Angelegenheiten liegt bei ihm die Entscheidung in der +Hand derselben Interessengruppe, die im Gewerbeverein das letzte Wort +behalten hat. Mit der Möglichkeit der Annahme des Besteuerungsantrages +im Gemeinderat muß also jedenfalls gerechnet werden. + +Nun könnte der Konsumverein seine Hoffnung noch darauf setzen, daß +vielleicht die Regierung einem derartigen Ortsstatut die Genehmigung +nicht erteilen werde. Nach deren Stellungnahme zur Konsumvereinsfrage +bei Beratung des § 4 des neuen Steuergesetzes ist in der Tat anzunehmen, +daß sie die geforderte Sonderbesteuerung weder für vernünftig noch für +gerecht ansehen wird. Zweifelhaft bleibt aber jedenfalls, ob ihr die +rechtliche Handhabe gegeben ist, der Gemeindevertretung in den Arm zu +fallen, wenn diese das betreffende Ortsstatut beschließt; denn in +Sachsen hat bekanntlich gerade die Regierung die Schikanierungscampagne +eingeleitet und die Rechtmäßigkeit der ihr dienenden Maßnahmen +vertreten: Aber ganz abgesehen von diesem Zweifel würde ich es für +durchaus verfehlt halten, wenn man durch Anrufen der Regierung die +drohende Schädigung abzuwenden versuchen wollte. Das käme darauf hinaus, +den Ruf der andern nach Polizei zu beantworten mit dem Ruf nach noch +mehr Polizei. Wer Wert darauf legt, daß den Gemeinden ihr bißchen +Selbstverwaltungsrecht nicht noch weiter verkürzt werde, soll solche +Wege grundsätzlich nicht beschreiten. Der Selbstverwaltung wegen muß +eine Gemeinde das Recht haben, auch Torheiten zu begehen, wenn sie nicht +anders kann, und die Korrektur dagegen muß nicht von außen her gesucht +werden, sondern von innen, bei den Bürgern selbst. Schließlich aber +meine ich auch noch, daß, wer ein gutes Recht zu vertreten hat, sich +schon etwas vergibt, wenn er um dessen Anerkennung petitionieren geht. +Um sein Recht petitioniert man nicht, man verteidigt es. Und ein ehemals +Sachsen-Weimarischer Staatsminister hat dafür das richtige Rezept +gegeben mit den Worten: + + Auf groben Klotz -- ein grober Keil! Auf einen Schelmen -- + anderthalbe! + +So steht also meine weitere Betrachtung des Falles ganz und gar unter +der Fragestellung: + + Was ist für diesen Klotz der rechte Keil? + + Wie ist die Schelmerei einer Kramerinnung zu überwinden durch + anderthalbfache Schelmerei eines Konsumvereins? + +Damit aber ist gesagt: die Kreise, in deren Interesse der Schutz der +Genossenschaftstätigkeit liegt, sollen _nicht_ fragen, wie etwa durch +Vorstellungen und gute Worte noch verhindert werden könnte, daß ein +Ortsstatut im Sinne des Gewerbevereins zustande kommt; sie sollen +vielmehr angesichts des Vorgehens der Genossenschaftsfeinde sofort in +die _andere_ Erwägung eintreten: Was können wir, wenn das Statut +erlassen wird, tun, um die damit beabsichtigte Schädigung nicht nur +abzuwenden, sondern möglichst in _ihr Gegenteil zu verkehren_? _Das_ +ist, meines Erachtens, die richtige Stellungnahme. Denn der erhobene +Arm, bereit, den drohenden Schlag kräftig zu parieren, ist auch taktisch +eine bessere Figur als der krumme Buckel, der nur gegen den Streich sich +ducken will. + +Selbstverständlich können die Maßregeln der Abwehr im einzelnen erst +diskutiert werden, wenn man genau weiß, was abzuwehren ist. Schon vorher +aber kann man die Richtungen ins Auge fassen, in denen die Wege zur +Abwehr zu finden sein müssen. + +_Ein_ solcher Weg ist ganz von selbst gegeben. Er ist auch in Sachsen an +mehreren Orten mit Erfolg beschritten worden: rasche Ausdehnung der +Geschäftstätigkeit des Vereins, um den Verlust von einigen Prozenten des +Umsatzwertes durch Steigerung der Umsatzziffern, günstigere +Einkaufsbedingungen und Verminderung der Generalunkosten wieder +auszugleichen. Das hängt in der Hauptsache, wenn der Verein in seiner +Organisation genügend gefestigt ist, nur ab von der Möglichkeit, +größeres Kapital für seinen Betrieb zu gewinnen, mehr als die Mitglieder +selbst in kurzer Zeit aufbringen könnten. Immerhin ist es nur ein +schlechter Trost, daß auf diesem Wege der unmittelbare Verlust durch die +Umsatzbesteuerung für den _einzelnen_ wieder eingebracht werden kann; +denn die Summe, die dabei im _ganzen_ den beteiligten Kreisen -- der +Hauptsache nach den Arbeitern -- ungerechterweise von der Gemeinde +weggenommen würde, wäre nicht kleiner, sondern noch viel größer als sie +bei gleichbleibendem Betrieb zu sein brauchte. Deshalb ist es wichtig, +auch noch andere Wege in Betracht zu ziehen, auf denen eine radikalere +Art der Abwehr als möglich erscheint. + +Solche Wege sind unter allen Umständen vorhanden. Denn, wie immer auch +das zu gewärtigende Ortsstatut lauten möchte, soviel ist sicher, daß es +die Besteuerung auf den Umsatz an _bestimmte_ Voraussetzungen knüpfen +muß. Daß es etwa der Umsatzbesteuerung alle diejenigen unterwerfen +könnte, die der Gemeinderat oder die Kramerinnung nach freiem Ermessen +jeweils für besteuerungs_würdig_ erachtet -- das ist glücklicherweise +ausgeschlossen. _Bestimmte_ Voraussetzungen lassen sich aber immer für +ein bestimmtes Steuersubjekt auch _aufheben_ -- und dann ist für +_dieses_ Subjekt das Ortsstatut nicht mehr vorhanden. Würden z. B., wie +beantragt werden soll, _nur_ Konsumvereine der Umsatzsteuer unterworfen, +Einzelkaufleute nicht, so wäre dem Konsumverein durch seine +Entwicklungsgeschichte der Weg gezeigt, auf dem er sich steuerfrei +erhalten kann. Er brauchte nur seine Geschäftstätigkeit in geeigneter +Art zurückzubilden in das _reine_ Lieferantengeschäft, mit dem er vor 10 +Jahren sie begonnen hat -- und er selbst hätte dann keinen »Umsatz« +mehr; denn die Summe alles Konsums seiner Mitglieder wäre wieder Umsatz +eines Einzelkaufmanns oder mehrerer Einzelkaufleute. Und dann hätte man +in Jena einen Konsumverein und hätte auch ein Ortsstatut, um ihn auf +Umsatz kräftig zu besteuern, der Konsumverein aber hätte keinen Umsatz +und der Umsatz hätte keinen Konsumverein. -- Daß solches erreichbar sein +werde, ohne daß der Konsumverein seine wichtigsten Errungenschaften +wieder preiszugeben hätte, erscheint auf den ersten Blick zwar +befremdlich. Es _ist_ aber möglich, und zwar ohne daß dabei die +Mitglieder des Vereins irgend einen Vorteil zu verlieren brauchten, den +sie jetzt aus der eigenen Geschäftsführung haben, und ohne daß der +Verein das Heft der Aktion auch nur vorübergehend aus der Hand zu geben +nötig hätte. + +Ein Ortsstatut, welches solche Wege dadurch verlegte, daß es allen +Detailhandel, auch den der Kaufleute, einer Umsatzbesteuerung nach +gleicher Norm unterwürfe, ist für Jena unmöglich. Das ist sofort +ersichtlich, wenn man an unsere guten Postverbindungen denkt und an das +Gaudium, welches eine allgemeine Extrabesteuerung des hiesigen +Detailhandels den Warenhäusern in Berlin und Leipzig und anderen +auswärtigen Kaufleuten bereiten müßte. Es könnte sich also, falls die +Umsatzsteuer nicht gänzlich auf Konsumvereine beschränkt würde, +höchstens um solche Maßregeln handeln, die andere Kaufleute mitbeträfen, +_wenn_ sie Lieferanten für Konsumvereinsmitglieder werden. Darauf kann +ich es einstweilen ankommen lassen. Falls ein solches Ortsstatut -- es +müßte schon ein Kunststück sein -- erst da ist, dann können wir uns ja +weiter sprechen. + +_Eine_ Voraussetzung muß allerdings gemacht werden, wenn die +Abwehrmaßregeln, auf die ich hier ganz im allgemeinen hingewiesen habe, +ins Werk zu setzen sein sollen: der Verein darf nicht gänzlich auf sich +und seine Mitglieder angewiesen sein -- er muß Bundesgenossen zur +Verteidigung seiner Position finden. Diese Voraussetzung aber ist sicher +erfüllbar kraft der Interessengemeinschaft, die zwischen der Hauptgruppe +seiner Mitglieder, der Arbeiterschaft, und anderen Kreisen der Stadt in +bezug auf die Angelegenheiten genossenschaftlicher Selbsthilfe ganz von +selbst gegeben ist. Was ich meine, wird man verstehen, sobald man sich +klar macht, daß Maßregeln, die auf Verteuerung der Lebenshaltung der +arbeitenden Klassen in Jena hinauslaufen, eine direkte Benachteiligung +aller industriellen Tätigkeit am Ort bedeuten müssen. Wenn daraufhin der +Konsumverein Rückhalt bei denen sucht, welche die Interessen der +Industrie und ihrer ungestörten Entwicklung zu vertreten haben, so +vergibt er seiner Selbständigkeit nichts. Denn er kommt nicht als +Bittender, mit leeren Händen, der nur Beistand für _seine_ Sache, sucht, +sondern als Bundesgenosse der andern, der in seiner Organisation und in +seinen geschulten Kräften die Waffen zur Abwehr gemeinsamer Gefahr in +der Hand hat. Und er kann daraufhin die Bedingungen gemeinsamen +Vorgehens seinerseits so regeln, daß aus dem zeitweiligen Hand-in-Hand +gehen mit andern seiner eigenen Selbständigkeit kein Abbruch geschieht. +Das müßte der Gesichtspunkt sein, unter den die Abwehr des Vorstoßes der +Genossenschaftsfeinde sich zu stellen hätte. + +Der hiesige Konsumverein hat, nach der Meinung vieler, ein entschiedenes +Verdienst um die Entwicklung des wirtschaftlichen Lebens unserer Stadt. +Er hat zuerst die Idee genossenschaftlicher Selbsthilfe in die Kreise +der arbeitstätigen Bevölkerung Jenas hineingetragen und zuerst Erfolg +und Anerkennung ihr erstritten. Die jüngere Vereinigung gleichen +Charakters, die Baugenossenschaft, würde schwerlich so schnell, wie es +geschehen, zu erfreulicher Konsolidierung gelangt sein, wenn nicht durch +die Vorarbeit der älteren die Genossenschaftsidee gerade in den +Arbeiterkreisen hier schon eingebürgert und Schulung vieler in +genossenschaftlicher Tätigkeit gewonnen worden wäre. Diesem Ruhm kann, +wie ich glaube, der hiesige Konsumverein vielleicht noch ein weiteres +Verdienst hinzufügen, dessen Bedeutung möglicherweise sogar über die +örtlichen Grenzen hinausreichen würde, wenn er in dieser Zeit der +Anfechtung genossenschaftlicher Bestrebungen nicht nur kräftig sie +vertritt, sondern für diese Vertretung auch Wege anbahnt, die bisher +noch nicht beschritten wurden. Dann könnte er, der eigenen Sache +dienend, zugleich andern, die anderwärts vor den gleichen Anfechtungen +stehen, ein Vorbild geben. + + + + +VI. + +Die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im Großherzogtum +Sachsen. + +Rede, gehalten in öffentlicher Volksversammlung zu Jena am 17. November +1900[32]. + + +_Geehrte Versammlung!_ + +Über die äußere Veranlassung zu dieser Versammlung brauche ich mich +nicht näher auszusprechen. Daß die dreiundeinhalb Versammlungsverbote, +die unter Berufung auf die »öffentliche Ordnung und Sicherheit« kürzlich +in rascher Aufeinanderfolge hier in Jena ergangen sind, nicht den +Gegenstand meiner Rede bilden sollen, sondern nur den _Anstoß_ zur +heutigen Versammlung gegeben haben, ist Ihnen schon durch die Benennung +des Themas, in den Worten »Versammlungsfreiheit _im Großherzogtum +Sachsen_« genügend erkennbar gemacht. Ich brauche daher nur darüber +Erklärung zu geben, warum Angehörige der nicht-sozialdemokratischen, der +sog. _bürgerlichen_ Parteien sich veranlaßt sehen, die Frage dieser +Versammlungsverbote im Großherzogtum zur öffentlichen Diskussion zu +stellen, obwohl diese Verbote überall, wie hier in Jena, +_ausschließlich_ die Versammlungen der sozialdemokratischen Partei +betroffen haben. _Das_ will ich zunächst in kurzen Worten erledigen. + +Nach Aufhebung des Sozialistengesetzes, unseligen Angedenkens, besteht +auch im Großherzogtum kein _Ausnahme_gesetz mehr gegen die +sozialdemokratische Partei. Die Verbote ihrer Versammlungen ergehen also +unter _gemeinem_ Recht des Landes, welches auf _alle_ Bürger gleichmäßig +Anwendung findet. Unter denselben Voraussetzungen, unter denen die +Polizeibehörden kraft dieses Landesrechts die Versammlungen _einer_ +Partei verhindern dürfen, dürften sie, sobald es ihnen zweckmäßig +erscheint, _alle_ Versammlungen im Lande verhindern. Die bewußten +Verbote berühren daher ganz unmittelbar, und in ganz eminentem Grad, die +Frage des verfassungsmäßigen Rechtes _aller_ Bürger in unserem Lande, +die Frage der bürgerlichen Freiheit überhaupt gegenüber der +Polizeigewalt -- und damit in bezug auf den Charakter unseres ganzen +Staatswesens die Frage: _Rechts_staat oder _Polizei_staat? + +An den Fragen _dieser_ Art sind aber alle gleichmäßig interessiert, +nicht nur die Sozialdemokraten und nicht nur die Liberalen, sondern +ebensosehr auch die Konservativen -- soweit sie wirklich »Konservative« +sind, nicht reine Rückschrittler, deren offenkundiges Ideal der reine +Polizeistaat ist. Denn es gibt nur _eine_ Art von staatsbürgerlichem +Recht: _das_ Recht, welches alle gleichmäßig schützt, vom Minister bis +zum letzten Tagelöhner; und es gibt nur _eine_ Art von politischer und +bürgerlicher Freiheit: _die_ Freiheit, an der alle gleichmäßig +teilhaben, vom Minister bis zum letzten Tagelöhner. Eine Freiheit, die +einzelne, oder bestimmte Kreise, oder ganze Parteien, _des_halb +genießen, weil die Polizei für gut findet, _sie_ nicht zu beschränken -- +diese Freiheit »von Polizei Gnaden« ist _keine_ Freiheit. Der Sklave, +der von seinem Herrn nicht mißhandelt wird, ist kein _freier_ Sklave. + +Soweit nun die Anhänger der Sozialdemokratie fordern, ihre Ansichten und +Ideen innerhalb der Grenzen des _gesetzlich_ Erlaubten _kraft gemeinen +Rechtes des Landes_ ebenso in Versammlungen öffentlich vertreten zu +können, wie andere Parteien die ihrigen, verfechten sie kein +Parteiinteresse, sondern verfechten sie das verfassungsmäßige Recht +aller. Kein Gezeter der »staatserhaltenden« Parteien über den Vorschub, +der der Sozialdemokratie aus den Kreisen des Bürgertums geleistet werde, +wird meine Gesinnungsgenossen und mich abhalten, sie kräftig zu +unterstützen überall, wo ihre Forderungen _diese_ Bedeutung gewinnen. +_Die Sozialdemokratie soll sich nicht rühmen dürfen, die einzige Partei +geworden zu sein, die in unserem Land oder_ _in dieser Stadt +verfassungsmäßiges Recht und staatsbürgerliche Freiheit noch +verteidigt!_ + + * * * * * + +Nach diesem Vorwort komme ich nun zur Sache. + +Daß ich die in Betracht stehenden Verwaltungsmaßnahmen unter +_rechtlichem_ Gesichtspunkt anfechten will, bringt schon das Thema +meines Vortrages zum Ausdruck. Indes läßt dieses noch unbestimmt, ob ich +dabei nur das Recht seiner allgemeinen Idee nach, oder das konkrete, in +den geschriebenen Gesetzen gegebene Recht im Auge habe -- ob ich also +die Versammlungsverbote anfechten will durch Kritik der +Rechtsanschauungen, von denen sie geleitet sind, und vielleicht +verlangen will, daß _diese_ lege ferenda zu korrigieren seien -- oder ob +ich sie anfechten will durch Kritik de lege lata, auf dem Boden des +positiven Rechtes, unter der Behauptung falscher, _gesetzwidriger_ +Anwendung der geltenden Gesetze. + +Vom ersteren Standpunkt aus würde Gegenstand meiner Kritik die _Absicht_ +sein müssen, die in diesen Verboten offen zum Ausdruck kommt: die Ideen +und Bestrebungen einer bestimmten Partei unter der Behauptung ihrer +Staatsgefährlichkeit mit den _äußeren_ Machtmitteln des Staates +bekämpfen, _gewaltsam_ unterdrücken oder hemmen zu wollen -- sowie die, +wie ich glaube, verhängnisvolle _Wirkung_, die derartiger Gebrauch der +Staatsgewalt in Aussicht stellt. Und für eine Kritik von _diesem_ +Standpunkt aus hätte ich in der Tat kräftige Waffen. Ich könnte, im +Punkte Vernunft und Gerechtigkeit, hinweisen auf den prägnanten +Ausspruch eines sehr konservativen Historikers, Heinrich von Treitschke, +der einmal gesagt hat: + + Keine Kunst der Rede vermag den _ketzerrichterlichen_ Geist zu + verhüllen, der aus der Behauptung spricht: irgend eine Idee, oder + Meinung, oder Lehre sei _staats_gefährlich! + +Und im Punkte praktischer Staatsklugheit könnte ich die Tatsache +hervorheben, daß das ketzerrichterliche Gesetz, das zehn Jahre über +Deutschland geherrscht hat, das _kläglichste_ Fiasko bedeutet, das seit +der Begründung des Reichs irgend einer gesetzgeberischen Aktion in +Deutschland beschieden war. + +Aber alles das will ich nicht weiter verfolgen. Denn meine Absicht ist +heute, die Angelegenheit dieser Versammlungsverbote _nur_ von dem +anderen, zu zweit bezeichneten Standpunkte aus, also de lege lata, zu +erörtern. Nicht darum also soll es sich heute abend handeln: ob diese +Maßnahmen der Verwaltung unter Gesichtspunkten von Vernunft und +Gerechtigkeit weise oder töricht, gerecht oder ungerecht, ob sie unter +Gesichtspunkten des Staatsinteresses in ihren Wirkungen staatserhaltend +oder staatszerstörend seien -- sondern lediglich um _die_ Frage: ob sie +_angesichts der im Großherzogtum geltenden Gesetze_ gesetz_mäßig_ oder +gesetz_widrig_ und ob ihre Sanktionierung seitens der oberen, für die +Handhabung der Gesetze _verfassungsmäßig_ verantwortlichen +Staatsbehörden verfassungs_gemäß_ oder verfassungs_widrig_ sei? + + * * * * * + +Ich bin aber durchaus gewärtig, daß sehr _viele_ in dieser großen +Versammlung eine solche Erklärung mit äußerstem Befremden anhören +werden. Besonders im Kreise der politisch mir Nächststehenden wird man +sich fragen: Ist es nicht höchst _un_klug, die Bekämpfung des neuerdings +beliebten Verwaltungsverfahrens von einer so _schwachen_ Position aus zu +versuchen? Besteht doch allgemeines Einverständnis darüber, daß unsere +_schlechten Gesetze_ an allem schuld sind -- daß unser Landtag in der +Zeit der Reaktion der 50er Jahre durch das Polizeigesetz vom +7. Jan. 1854 das verfassungsmäßige Recht der Bürger _an die Polizei +ausgeliefert_ hat -- und daß angesichts dieses »heillosen« Gesetzes die +Polizei eben alles sich erlauben darf, ohne daß man die _formelle +Legalität_ zu bestreiten vermöchte! -- Haben wir, die Freisinnigen und +die bürgerlichen Demokraten im Land, nicht gerade deshalb vor zwei +Jahren Petitionen an den Landtag um Erlaß eines _anständigen_ +Versammlungsgesetzes in Umlauf gebracht? Wie kommt der Redner dazu, +alles das jetzt völlig zu ignorieren? + +Alle, die so fragen, bitte ich aber, ihre Ansicht auf kurze Zeit +zurückzusetzen und meine Rede bis zu Ende anzuhören. Ich hoffe sie dann +_überzeugt_ zu haben, daß jene allgemein verbreitete Annahme über die +Inferiorität unserer Gesetze und die Hoffnungslosigkeit unserer +gegenwärtigen Rechtslage nichts anderes ist als ein grobes _Vorurteil_, +ein großes _Mißverständnis_ -- nur daraus erklärlich, daß der lebenden +Generation längst der Zusammenhang des Textes jenes fast 50 Jahre alten +Gesetzes mit den Gedanken und den Absichten des _Gesetzgebers_ völlig +verloren gegangen ist. So paradox es im Augenblick vielen klingen mag -- +das Ergebnis meiner heutigen Erörterung wird _da_hin gehen: + +daß _kein_ Land in Deutschland in bezug auf die _politischen_ Rechte der +Bürger und auf _gute_ gesetzliche Umgrenzung der Polizeigewalt einer +_besseren_ Rechtslage sich erfreut, als _nach den jetzt geltenden +Gesetzen_ das Großherzogtum Sachsen -- wenn nur diese Gesetze richtig, +d. h. dem Willen des Gesetzgebers entsprechend, angewandt werden; + +daß im besonderen dieses alte, verrufene »Polizeigesetz« vom Januar 1854 +in Wahrheit geradezu ein _wertvolles Erbstück darstellt, welches unserem +Land übrig geblieben ist aus einer Zeit, da Regierung und Landtag noch +durchdrungen waren vom Geist des Verfassungsstaates_; + +und daß die Diskreditierung dieses Gesetzes in der öffentlichen Meinung +_bitteres Unrecht_ den Männern getan hat, die damals an unserer +Gesetzgebung beteiligt waren. + +Ich spreche alles dieses, meinen Ausführungen absichtlich vorgreifend, +schon jetzt aus, damit Sie nicht, befangen in dem Glauben an die +angeblich verzweifelte Rechtslage, diese Ausführungen anhören mit dem +trüben Gedanken: es hilft ja doch nichts! _Es wird etwas helfen_, wenn +Sie mir Gelegenheit geben, meine Behauptungen hier, in breiter +Öffentlichkeit, _eingehend_ zu rechtfertigen! + +Da ich aber einmal vorgegriffen habe, will ich auch noch die Konsequenz, +die meine Erörterung in Hinsicht auf das _Taktische_ nach sich ziehen +muß, gleich hier zum voraus aussprechen: + +Es ist der größte Mißgriff gewesen -- ich selbst habe ihn mitgemacht -- +Petitionen an den Landtag um Erlaß eines besonderen Gesetzes über +Vereins- und Versammlungswesen zu richten; und es ist ein wahres Glück +für uns, daß der Landtag diese Petitionen rund abgelehnt hat, und +zugleich in einer _Form_ sie abgelehnt hat, die _uns_ völlig +dispensiert, je wieder darauf zurückzukommen. Denn alles, was wir +_jetzt_ erlangen könnten, würde in bezug auf Vereins- und +Versammlungsfreiheit unvergleichlich viel _schlechter_ uns stellen, als +wir nach unserem ehrlichen _alten_ Recht gestellt sind. Was wir zu tun +haben, ist ganz allein: dieses gute alte Recht kräftig zu _verteidigen_, +auf daß es noch auf weitere 50 Jahre hin ganz ungeändert fortbestehe, +und dabei kräftig einzutreten für seine _richtige_, gesetz_mäßige_ +Anwendung -- kräftig den _Mißbrauch_ des Gesetzes abzuwehren, der allein +es ermöglicht hat, daß Polizeiwillkür hinter ihm Deckung finden konnte. + +Indem ich nunmehr zur _Begründung_ dieser bis jetzt ohne Beweis +hingestellten Ansichten übergehe, habe ich zunächst in aller Kürze die +_Tatsachen_ zusammenzustellen, welche die bisherige Praxis der +Versammlungsverbote im Großherzogtum kennzeichnen. + +Während der Geltung des Sozialistengesetzes waren natürlich alle +Versammlungen mit erkennbarer sozialdemokratischer Tendenz auch +bei uns kraft Reichsgesetz verboten. Aber auch in dieser Zeit sind +die Anhänger dieser Partei -- zu _Ehren_ der damaligen Verwaltung +bezeuge ich es -- in unserem Land nicht _schikaniert_ worden. Selbst +allgemein bekannte Führer der Partei, die gemäß dem Zweck des »kleinen +Belagerungszustandes« in Norddeutschland fast überall herumgehetzt +wurden, haben im Großherzogtum _un_belästigt verkehren können. Einer von +diesen Führern, der damals öfters in Jena war und dem schon früher +persönlich näher gekommen zu sein ich mir als besondere Gunst anrechne, +hat mir selbst gesagt: wie er sich jedesmal freue, wenn er in das Gebiet +der schwarz-grün-gelben Pfähle komme -- _da_ habe er doch keinen +Polizeispitzel mehr auf den Fersen! + +Kurz vor Aufhebung des Sozialistengesetzes, also wohl aus Anlaß der +bevorstehenden Aufhebung, ist -- nach Äußerungen in unserem Landtag zu +schließen -- unterm 1. September 1890 aus dem Ministerium eine +»Unterweisung« an die Bürgermeister ergangen, deren Text ich nicht näher +kenne, die aber inhaltlich besagt haben muß: daß auch _nach_ Wegfall des +genannten Gesetzes die Polizeibehörden aus § 1, Ziff. 2 des Gesetzes vom +7. Jan. 1854 befugt sein würden, politische Versammlungen »_bei +dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit_« zum +voraus zu verbieten. Diese -- durchaus korrekte und sachgemäße -- +Unterweisung hat aber zur Folge gehabt, daß durch viele Jahre hin keine +_einzige_ Versammlung im Großherzogtum verboten wurde, weil _keine_ den +geringsten Anlaß zu Befürchtungen für öffentliche Ordnung und Sicherheit +gab. Während es, bei uns wie anderwärts, sehr oft vorkommt, daß +Versammlungen, die unter dem Szepter des Gambrinus tagen, zu Unordnung, +Tumult usw. führen, ist derartiges -- wie ich ausdrücklich konstatiere +-- _bis auf den heutigen Tag_ noch niemals bei _politischen_ +Versammlungen eingetreten -- auch nicht bei sozialdemokratischen, und +auch nicht in den erregtesten Zeiten der Reichstagswahlen. Und obwohl +sozialdemokratische Versammlungen inzwischen zu vielen Hunderten im +Lande stattgefunden haben, ist es -- soviel bekannt -- bei uns nicht +ein _einziges Mal_ vorgekommen, daß wegen der Reden oder Handlungen in +einer solchen Versammlung der Staatsanwalt Anlaß zu nachträglichem +Einschreiten gefunden hätte. Alles das hebe ich hier besonders hervor. + +Vor einigen Jahren hörte man nun, zum erstenmal nach Aufhebung des +Sozialistengesetzes, wieder von dem Verbot einer sozialdemokratischen +Versammlung im Großherzogtum, und zwar in Eisenach -- unter Umständen, +die sofort erkennen ließen, daß es sich dabei um etwas _Neues_ handelte. +Das Verbot war, unter Bezugnahme auf das erwähnte Polizeigesetz, wegen +»dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit« ergangen. +Da nun kein vernünftiger Mensch von der fraglichen Versammlung +Ruhestörung und sonstige Gesetzwidrigkeit hatte erwarten können, so +mußte also einer einen _neuen Einfall_ gehabt, nämlich die Entdeckung +gemacht haben, daß unter den »dringenden Gründen des öffentlichen +Wohls«, derentwegen nach dem Polizeigesetz polizeiliche Verbote zulässig +sein sollen, auch etwas ganz _anderes_ verstanden werden könne, als man +bis dahin darunter verstanden hatte. Der Urheber dieser Entdeckung ist +-- meines Wissens -- der frühere Oberbürgermeister von Jena, _Eucken_, +jetzt Bezirksdirektor in Eisenach, derselbe, der hier unter der Geltung +des Sozialistengesetzes amtierte und durch seine _hiesige_ Tätigkeit das +Ansehen besonderer Objektivität und strengster Unparteilichkeit, auch in +politischen Dingen, sich erworben hatte. + +Die Entdeckung Euckens hat aber nur sehr allmählich Verständnis und +Anklang gefunden. Weitere Versammlungsverbote erfolgten zunächst ganz +vereinzelt und auch als sie sich mehrten, lange Zeit ganz systemlos; +bald ein _Verbot_ -- bald, unter äußerlich ganz gleichen Umständen, +_kein_ Verbot. Jahrelang entsprach die Praxis deutlich der Devise: + + Die Wetterfahnen, sie sind verlegen, + Sie wissen nicht, wohin sich bewegen. + +Erst _neuerdings_ lassen die Wetterfahnen überall die bekannte +übereinstimmende Windrichtung erkennen. + +Man stände aber angesichts dieser wegen »dringender Gefahr für die +öffentliche Ordnung und Sicherheit« ergehenden Verbote noch heute vor +einem vollständigen _Rätsel_, wenn nicht zwei Verhandlungen in unserem +Landtage Licht -- und die zweite ein sehr helles Licht -- auf die Sache +geworfen hätten. Schon in der ersten von diesen Verhandlungen, die der +_Abg. Baudert_ zu Anfang 1898 provozierte, wurde mit einiger +Zurückhaltung, in der zweiten aber, im Dezember 1899, die unsere +Petitionen wegen eines Vereins- und Versammlungsgesetzes zum Gegenstand +hatte, mit höchster Deutlichkeit und Unumwundenheit von den +konservativen Abgeordneten _und vom Regierungstisch_ die Ansicht +proklamiert: die Sozialdemokratie sei _an sich_ eine »Gefahr für die +öffentliche Ordnung und Sicherheit«, _des_halb müsse die Propaganda für +ihre Lehren, auch wenn sie gänzlich auf dem Boden der Gesetze sich hält, +aus »dringenden Gründen des öffentlichen Wohls« möglichst _beschränkt_ +werden. Und der oberste Verwaltungschef hat damals mit anerkennenswerter +Ehrlichkeit und Offenheit seinen Standpunkt _da_hin (dem Sinne nach) +erläutert: Andere Staaten in Deutschland seien mit der Aufhebung des +Sozialistengesetzes dieser staatsfeindlichen Partei gegenüber wehrlos +geworden; das Großherzogtum aber sei in der glücklichen Lage, in seinen +_Landes_gesetzen (nämlich in dem Polizeigesetz vom 7. Januar 1854) +genügende Waffen zu besitzen, um auch _ohne_ Ausnahmegesetz die Gefahr +abwehren zu können -- wenn nur die Polizeibehörden überall richtiges +_Verständnis_ besitzen für die »dringenden Gründe des öffentlichen +Wohls«, die dabei in Frage kommen. Und er hat _unumwunden zugestanden_, +durch Instruktion der Bezirksdirektoren sowie durch Belehrung der +Bürgermeister auf die Verbreitung dieses Verständnisses _amtlich_ +hingewirkt zu haben. + +Hiernach steht jetzt ganz _authentisch_ fest: + + Die Versammlungsverbote im Großherzogtum erfolgen, mangels jeder + vernünftigen Befürchtung von Störung der _äußeren_ Ordnung und + Sicherheit, _tatsächlich nur_ wegen _der_ Gefahr, die nach der + Meinung der _oberen_ Verwaltungsbehörden aus der Propaganda für die + Ideen und die Lehren der Sozialdemokratie dem »öffentlichen Wohl« + drohen soll. + +Neben _dieser_ Feststellung habe ich aber in bezug auf das Tatsächliche +in der jetzigen Verwaltungspraxis noch zwei _besondere_ Punkte +hervorzuheben. + +_Erstens_. Auch bei der jetzigen Auslegung des Gesetzes vom 7. Januar +1854 liegt die Anwendung dieses Gesetzes ganz in der Hand der _unteren_ +Polizeibehörden, der Bürgermeister. _Sie_ haben die Verbote zu erlassen +oder nicht zu erlassen, nach _eigenem_ pflichtmäßigem Urteil. Zwar +können auch die Bezirksdirektoren, über den Kopf des Bürgermeisters +hinweg ein Verbot aussprechen sie können aber keinen Bürgermeister +_anhalten_, es seinerseits zu tun, wenn er die gesetzlichen +Voraussetzungen dafür nicht gegeben findet. Instanzenmäßig steht auch +jetzt den oberen Behörden _nur_ die Nachprüfung der Verbote im Falle +einer Beschwerde zu. Das wird durch ganz konkludente Tatsachen, auch +noch aus jüngster Zeit, erhärtet. + +_Zweitens_. Auch _nach_ den vorhin mitgeteilten Erklärungen des +Verwaltungschefs in öffentlicher Landtagssitzung am 5. Dezember 1899 ist +noch kein einziges Verbot ergangen, das _offen und ehrlich_ mit der +_sozialdemokratischen Tendenz der Versammlung_ begründet wäre. Ganz +charakteristisch bleibt vielmehr für alle diese Verbote, daß sie, soweit +sie nicht lediglich die typische Formel »dringende Gefahr etc.« +benutzen, zur _Motivierung_ angebliche _Tatsachen_ heranziehen, die +_geeignet_ sind, die Meinung zu erwecken oder wenigstens noch Spielraum +zu lassen für die Meinung: daß von der Versammlung _als solcher äußere_ +Unordnung oder Gesetzwidrigkeit befürchtet werde. Fast regelmäßig kehrt +einer von folgenden Gründen wieder: das Thema sei geeignet, _aufreizend_ +zu wirken -- der Redner sei _bekannt_ wegen »seiner _aufreizenden +Redeweise_« -- der Redner sei _bekannt_ als _gewerbsmäßiger_ Agitator. +-- Von dem Mangel an Aufrichtigkeit, der aus Motivierungen dieser Art +spricht, rede ich gar nicht weiter. Konstatieren muß ich aber, daß dabei +sogar mit der _Wahrheit_ oft sehr unglimpflich umgegangen worden ist. +Für mindestens _drei_ Fälle unter denen, die mir selbst bekannt geworden +sind, steht es ganz sicher fest, daß objektiv _wahrheitswidrige_ +Behauptungen amtlich verbreitet worden sind, wenn ich auch gern annehmen +will, daß die betreffenden Beamten dabei in gutem Glauben waren, daß sie +_nur_ sich haben anlügen lassen. Mit dem Epitheton »_bekannt_ wegen +aufreizender Redeweise« sind nämlich -- und zwar wiederholt -- auch die +beiden Reichstagsabgeordneten _Kloß_-Stuttgart und _Molkenbuhr_-Hamburg +in unserem Land geziert worden, für die das gerade Gegenteil _wahr_ ist: +daß sie _bekannt_ sind als _besonders_ ruhige, besonnene, +leidenschaftslose Redner. Und in _einem_ Fall, in welchem vom +Gemeindevorstand in Neustadt der »gewerbsmäßige« Agitator ausgespielt +wurde, weiß ich zufällig ganz genau, daß der Betroffene _nicht_ +gewerbsmäßiger _Agitator_, sondern gewerbsmäßiger _Maschinenschlosser_ +ist, und _gewerbsmäßig_ auch _nur_ Maschinenschlosser -- ein Mann, der +die vertragsmäßigen Obliegenheiten in seinem Arbeitsverhältnis seit +Jahren tadellos erfüllt und in der Lage ist, zu beweisen, daß er seine +rednerische Tätigkeit immer -- genau wie ich! -- nur »zum Vergnügen«, +_nicht_ gegen Entgelt, betreibt. + +In Ansehung, daß es _Beleidigung_ bleibt, anständigen Leuten in der +einen oder der andern Art einen Makel anzuheften, selbst wenn die +Betroffenen Sozialdemokraten sind, ist also auch die Immunität gegen +§ 186 des Strafgesetzbuchs, die das _Akten_papier gewährt, mehrfach +_mißbraucht_ worden. -- Indes ist derartiges unter dem Gesichtspunkt +meiner heutigen Betrachtung nur nebensächlich. Wenn mein Programm mit +sich brächte, daß ich von den _demoralisierenden_ Wirkungen und von der +_Schädigung des Ansehens unseres Beamtenstandes_ reden müßte, die das +Hereinziehen der Verwaltungsorgane in den Dienst der ketzerrichterlichen +Anschauungen _der herrschenden Partei_ zur Folge haben muß -- _dann_ +hätte ich noch ganz anderes zu sagen! + + * * * * * + +Ich gehe nunmehr dazu über, die hier nach Seite des _Tatsächlichen_ +gekennzeichnete Praxis der Versammlungsverbote zu _vergleichen_ mit den +Vorschriften der _Gesetze_, auf die sie sich stützt -- und komme damit +zum wichtigsten Teil meiner heutigen Aufgabe: darzulegen, wie diese +Gesetze die politischen Rechte der Bürger unseres Landes bestimmt haben +und _welche_ Befugnisse sie den _Polizei_behörden in Hinsicht auf jene +Rechte einräumen. + +Es existiert bei uns nur eine einzige _gesetzes_kräftige Vorschrift, +die _besonders_ auf die spezifisch politischen Angelegenheiten, +Vereins- und Versammlungswesen, Bezug hat. Sie betrifft ausschließlich +die politischen _Versammlungen_ und ist enthalten in zwei +Ministerial_verordnungen_, vom 15. Juli 1874 und vom 21. April 1875. +Über das _Vereins_wesen besteht von gesetzlichen Bestimmungen bei uns +überhaupt _nichts_, nachdem eine Verordnung, die im Jahre 1856 im Sinne +eines Beschlusses des seligen Bundestags erlassen wurde, im Jahr 1868 +auf Andrängen des Landtags wieder außer Kraft gesetzt worden ist. Die +angezogene Ministerialverordnung von 1874/75 aber ist äußerst +_liberalen_ Geistes. Sie enthält eigentlich nur _Ordnungs_vorschriften, +und zwar von höchst verständiger Art, bringt aber gar keine _sachliche_ +Beschränkung des »Versammlungsrechts«, dessen _Freiheit schützen_ zu +wollen sogar direkt in ihr ausgesprochen ist. Sie verlangt keine +»Genehmigung« einer Versammlung, sondern lediglich »Anmeldung« +derselben mindestens 12 Stunden vor ihrem Beginn, und zwar _nur_ +Anmeldung von _Ort_ und _Zeit_, also von Lokal und Stunde des Beginnes, +_nicht auch_ Angabe des Verhandlungsthemas und des Redners. Dieses +letztere aber ist von _besonderer_ rechtlicher Bedeutung. Denn wenn +Bezeichnung von Thema und Redner gefordert würde, wäre das Tun in der +Versammlung ganz außerordentlich beschränkt: jede Abschweifung vom +angegebenen Gegenstand und jedes Auftreten eines anderen Redners würde +sofort den Tatbestand einer nichtangemeldeten Versammlung begründen. Bei +uns aber ist die Erfüllung _aller_ gesetzlichen Vorschriften schon dann +gesichert, wenn -- wie es z. B. für die heutige Versammlung geschehen +ist -- die Anmeldung bewirkt wird durch eingeschriebenen Brief _mit +Rückschein_ -- ohne Angabe von Thema und Redner. Wenn der Rückschein der +Post das Datum des vorangehenden Tages trägt, ist er hinreichender +Beweis dafür, daß die Anmeldung _rechtzeitig_ bei den Akten der Behörde +gewesen ist, _allen_ Anforderungen der Verordnung also genügt war. + +Abgesehen von jenen Ordnungsvorschriften unterliegen demnach Vereine und +Versammlungen, und alles Tun und Lassen _in_ solchen, gegenwärtig keinen +andern _gesetzlichen_ Beschränkungen, als das Reichsstrafgesetzbuch +insofern aufrichtet, als es Vereine und Versammlungen zu +gesetz_widrigen_, d. h. gesetzlich _verbotenen_ Zwecken, und _geheime_ +Verbindungen, sowie Gesetzesverletzungen beim Reden usw. ausdrücklich +unter Strafandrohung stellt. + +Ich sehe unter dem Gesichtspunkt staatsbürgerlicher Freiheit in dem +_Nicht_vorhandensein eines besonderen Vereins- und Versammlungsgesetzes +einen fast _idealen_ Zustand. Denn Gesetze bedeuten immer und überall +nur _Beschränkungen_, keine Rechte -- nämlich Beschränkungen des +einzelnen zugunsten der Interessen der Gesamtheit, die der Staat +repräsentiert. Ein »Recht« können sie nur ganz indirekt und +negativerweise begründen, nachdem sie _vorher_ Beschränkungen begründet +haben -- nämlich _das_ Recht, daß die Beschränkung nicht _weiter_ gehen +dürfe, als das Gesetz bestimmt hat. _Je weniger Gesetze also, desto mehr +Freiheit!_ + +Das steht nun freilich in starkem Widerspruch zu Ansichten, die bei uns +mehrfach -- sogar in unserem Landtag -- ausgesprochen worden sind: daß +-- von wegen der Polizei! -- die Bürger dieses Landes ein »Recht«, _sich +zu versammeln_, bis jetzt überhaupt noch nicht haben, weil es noch kein +»Gesetz« gibt, welches ihnen das _erlaubte_. Aus dieser spezifisch +Weimarischen Theorie von den Rechten, die erst _aus Gesetzen_ entstehen, +habe ich indes nichts weiter zu entnehmen vermocht als die -- vielleicht +litterar-historisch verwertbare -- Konjektur: ob nicht etwa diese im +Jahr 1899 im Weimarischen Landtag verhandelte Theorie der Gegenstand +sei, auf den _Schiller_ mit dem Distichon in den Xenien: + + Jahrelang schon bedien ich mich meiner Nase zum Riechen; + Hab' ich denn wirklich an sie auch ein erweisliches Recht? + +vorahnend hat anspielen wollen. + + * * * * * + +Nun hat allerdings, unbeschadet unseres _gesetzlich_ fast ganz +_un_beschränkten Versammlungs_rechts_, auch die _Polizei_ gewisse +Befugnisse in bezug auf das _tatsächliche_ Sich-Versammeln der Bürger; +weil die Polizei _gewisse_ Befugnisse besitzt, und besitzen muß, in +bezug auf _alle_ Ereignisse und Vorkommnisse im Land, die -- wie z. B. +Überschwemmungen, Feuersbrünste, Herumlaufen bissiger Hunde u. dgl. -- +obwohl sie das öffentliche Interesse erheblich berühren können, doch +nicht _gesetzlich_ geregelt sind. In der Tat ist es ganz in der Ordnung, +daß der polizeilichen Kognition auch _das_ Vorkommnis unterliege, +welches gegeben ist mit dem Sich-Versammeln einer größeren Anzahl von +Personen an einem bestimmten Ort, die eine Rede anhören oder öffentliche +Angelegenheiten diskutieren wollen. Denn auch derartige Vorkommnisse +können just solche öffentliche Interessen berühren, die der _Polizei_ zu +wahren obliegt -- wenn z. B. anzunehmen wäre, daß die betreffenden +Personen Übles im Schild führen, oder Tumult, Aufruhr u. dgl. +veranlassen könnten. + +Die Frage aber: _welche_ Befugnisse die Polizei in bezug auf +_Versammlungen_ habe, fällt bei _uns_ gänzlich zusammen mit der Frage: +_welche_ Befugnisse sie _überhaupt_ habe gegenüber _allen_ Vorkommnissen +und Handlungen, die nicht gesetzlich besonders geregelt sind. Denn das +einzige Gesetz, welches in unserem Land die Befugnisse der +Polizeibehörden _bestimmt_ -- das vorher schon erwähnte Gesetz vom 7. +Januar 1854 -- enthält keinerlei Sondervorschriften für den Fall von +_Versammlungen_. Ihnen gegenüber haben demnach diese Behörden absolut +keine _andere_ Kompetenz, als ihnen auch in bezug auf alles übrige +zusteht. + +Damit gelange ich denn nunmehr zum Hauptpunkt meiner heutigen Aufgabe -- +zur Erörterung der Frage: _welche allgemeinen Befugnisse_ legt das +genannte Gesetz den Polizeibehörden bei, _und welche nicht_? Was ihnen +nicht _allgemein_ zusteht, steht ihnen auch nicht bei _Versammlungen_ +zu. Für die Behandlung der genannten Frage aber muß ich jetzt noch +längere Zeit Ihre Geduld in Anspruch nehmen. + + * * * * * + +Wenn man den Text des Gesetzes, wie Sie ihn gedruckt vor sich haben, +unschuldigen Gemütes ansieht, scheint er den übeln Ruf, in dem das +Gesetz steht, gar nicht zu rechtfertigen. Da die »verfassungsmäßige +Zuständigkeit« der Polizeibehörden, auf die gleich im Eingang des § 1 +Bezug genommen ist, doch jedenfalls gewisse _Grenzen_ hat, so erscheint +zunächst schon hierdurch vieles zum voraus als ausgeschlossen. Weiter +aber knüpft auch das Gesetz jede Befugnis zu polizeilichen Geboten oder +Verboten an die Voraussetzung, daß _entweder_ die betreffende Handlung +schon gesetzlich geboten oder verboten sei, _oder_ daß, wenn solches +nicht der Fall, »_dringende_ Gründe des öffentlichen Wohls« das +Eingreifen rechtfertigen müssen. Damit ist doch gesagt, daß nur _sehr_ +wichtiger, _besonders_ bedeutsamer Rücksichten wegen ein polizeiliches +Eingreifen stattfinden darf. Und wenn nun auch sofort einleuchtet, daß +_dieser_ Begriff der »dringenden Gründe« äußerst dehnbar und _sehr_ +weiter Auslegung fähig ist, so scheint doch ein Schutz gegen allzu große +Willkür schon darin gegeben, daß in § 2 auch die _Justiz_behörden sich +hingewiesen sehen auf »unter den in § 1 bezeichneten Voraussetzungen +erlassene .... Verfügungen«, also _un_abhängig von der Verwaltung das +Zutreffen dieser Voraussetzungen nachprüfen können. + +Ja, unschuldiges Gemüt! -- hat man mir gesagt -- das wäre alles sehr +schön, wenn nicht in § 2 »die Frage über die Notwendigkeit oder +Zweckmäßigkeit« des polizeilichen Eingreifens der Kognition der Gerichte +_ausdrücklich entzogen_ wäre. Da _diese_ Frage sich vollkommen deckt -- +sagte man mir -- mit der Frage des Vorliegens »dringender Gründe des +öffentlichen Wohls«, so ist mit dem Ausschließen der ersteren dem +Richter auch jede Nachprüfung der Voraussetzungen des § 1 völlig +entzogen. Es hat also lediglich die _Verwaltungs_behörde zu bestimmen, +was jeweils zu den Voraussetzungen der polizeilichen Gebote und Verbote +gehören soll, und _daran_ ist dann der Richter immer _gebunden_. Dieses +Gesetz ermächtigt also die Polizei, alles zu _ge_bieten, was nicht durch +ein anderes Gesetz _ver_boten ist, und alles zu _ver_bieten, was nicht +durch ein anderes _ge_boten, oder wenigstens ausdrücklich erlaubt ist; +es begründet für unser Land förmliche _Polizei-Allmacht_! Angesichts +dessen ist es nun ganz gleichgültig, daß § 1 auf die »verfassungsmäßige +Zuständigkeit« der Polizeibehörden hinweist. Diese _Zuständigkeit_ ist +eben _durch_ dieses Gesetz ins _Ungemessene erweitert_ worden. + +Wenn dem so wäre -- wie es allerdings zu sein _scheint_ -- so wäre +allerdings jeder Versuch, irgend eine Maßregel der Verwaltung +anzufechten, wenn sie den Wünschen der _obersten_ Verwaltungsinstanz +entspricht, gänzlich hoffnungslos. Die Bürger dieses Landes hätten dann, +_theoretisch_ das denkbar _beste_ Recht, _praktisch_ aber wären sie +dabei, der Polizeigewalt gegenüber, _rechtlos_. + +Aber gerade _diese_ Behauptung: daß _durch_ das Gesetz die Zuständigkeit +der Polizei ins Ungemessene erweitert sei, hat mich stutzig gemacht, als +ich daran ging, seinen Text mir _genau_ anzusehen und seinen inneren +_Aufbau_ mir klar zu machen. Ist doch in der ersten Zeile des § 1 auf +die »verfassungsmäßige Zuständigkeit« der Polizeibehörden als auf etwas +_Gegebenes_, unabhängig von dem Gesetz schon _Bestehendes_ Bezug +genommen. Wäre das nun nicht der ärgste Widersinn, wenn diese +Zuständigkeit erst durch eine nachfolgende Bestimmung des Gesetzes +selbst begründet werden sollte? Und wäre es nicht, logisch, die reine +Gaukelei, im § 2 die Verpflichtung der Gerichte zur Anerkennung +polizeilicher Verfügungen ausdrücklich an die Bedingung zu knüpfen, daß +diese Verfügungen »unter den im § 1 bezeichneten Voraussetzungen +erlassen« seien, durch das nachfolgende Ausschließen aber einer Prüfung +der »Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit« _jede_ Prüfung des Erfülltseins +obiger Bedingung unmöglich zu machen? Sollten, so fragte ich mich, die +reaktionären Herren, die dieses Polizeigesetz gemacht haben, wirklich so +große Schwachköpfe gewesen sein, daß sie bei ihrem Tun nicht einmal mit +der Logik auf anständige Art sich abzufinden wußten? Weiter aber sagte +ich mir: wenn wirklich die Absicht gewesen ist, durch § 1, Ziffer 2 des +Gesetzes der Polizei alles zu erlauben, was nicht durch besondere +Gesetze verboten ist, warum hat man dann den Begriff »Gründe des +öffentlichen Wohls« durch das hinzugefügte Attribut »dringende« wieder +_eingeengt_? Wäre es dann nicht klüger gewesen, nur von »Gründen des +öffentlichen Wohls« schlechthin zu reden, statt diese Gründe noch unter +ein Sondermerkmal zu stellen? Wenn schon dieses Merkmal, wie man jetzt +annimmt, dem subjektiven Ermessen der Behörden unbeschränkten Spielraum +läßt, so ist es doch immerhin geeignet, jeden _gewissenhaften_ Beamten +fortwährend vor Skrupel zu stellen -- wegen der Frage, ob im gegebenen +Fall seine »Gründe« wirklich _so_ wichtig, _so_ triftig seien, daß sie +mit Fug als »dringende« gelten müßten. + +Diese Erwägungen brachten mich auf den Gedanken: sollte vielleicht die +jetzt verbreitete Annahme über die Bedeutung des Wortes »dringende« im +§ 1, Ziffer 2 irrtümlich sein? Sollte vielleicht gar dieses Wort die +Determination einer _besonderen Art_ von »Gründen« durch ein Merkmal +geben wollen, das unabhängig von der »Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit +einer Strafandrohung« bestehen oder nicht bestehen kann? _Dann_ wäre auf +einmal vom Standpunkt der Logik nichts mehr gegen den Aufbau des +Gesetzes einzuwenden; seine Auslegung aber käme unter gänzlich _andere_ +Gesichtspunkte als bisher dafür gegolten haben! Und nun besann ich mich +darauf, daß ja das Wort »dringend«, als Adjektiv gebraucht, ursprünglich +eine _rein zeitliche_ Bedeutung hat und etwas bezeichnet, was +_sofortige_ Beachtung verlangt oder _sofort_ zu geschehen hat, im +Gegensatz zu dem, was, wie wichtig es auch sonst sein mag, doch »gute +Weile« hat -- also _nur_ das »dring_lich_« in bezug auf die _Zeit_. Erst +die allmähliche Verschiebung des Sprachgebrauchs im Sinne +fortschreitenden Verwischens der feineren Unterschiede hat es mit sich +gebracht, daß man jenes Wort _jetzt_ auch gebrauchen darf, und sogar mit +Vorliebe gebraucht, für »sehr wichtig«, »bedeutsam« usw. in rein +_sachlichem_ Sinn, also ohne jede Beziehung auf die Zeit. Ich glaubte +mich aber zu erinnern, daß in meiner Schulzeit -- also just in den +Jahren, als das Gesetz entstand -- ich das Wort noch _nicht_ in der +letzteren Bedeutung in einem Aufsatz hätte gebrauchen dürfen, ohne einen +roten Strich oder wenigstens ein Fragezeichen des Lehrers zu riskieren. +So war also für mich die Frage gegeben: haben nicht Regierung und +Landtag bei Verabschiedung dieses Gesetzes -- Ende 1853 -- im § 1, +Ziffer 2 desselben »_dringliche_« Gründe des öffentlichen Wohls _d. h. +solche besondere_ Gründe gemeint, die _sofortige_ Berücksichtigung, +_sofortiges_ Handeln gerade der _Polizei_behörden »erheischen«? + +Um _hier_über sichere Auskunft zu erhalten -- und zunächst auch nur zu +diesem Zweck -- habe ich kürzlich die Landtagsverhandlungen des Jahres +1853 mir geliehen und bin daran gegangen, in diesen alten vergilbten +Quartbänden von zusammen beiläufig 3000 eng gedruckten Seiten -- +»Schriftenwechsel« und »Protokolle« zusammengenommen -- die an nicht +weniger als neun verschiedenen Stellen zerstreuten Verhandlungen über +unser Polizeigesetz vollständig zusammenzusuchen und aufmerksam zu +lesen. + +Und _nun_ will ich Ihnen in möglichst gedrängter Übersicht die +merkwürdigen _Entdeckungen_ vortragen, die ich bei diesem Studium +gemacht habe, und die mir die Unterlage für die vorher schon +ausgesprochenen, allen bisherigen Ansichten widerstreitenden +Behauptungen über unsere gegenwärtige Rechtslage gegeben haben. + +Ich habe hierbei drei Punkte speziell zu erörtern: + +_erstens_ -- die _Bedeutung_ der Worte »innerhalb ihrer +verfassungsmäßigen Zuständigkeit« im Eingang des § 1; + +_zweitens_ -- die _Auslegung_ der »dringenden Gründe etc.« in § 1, +Ziffer 2; + +_drittens_ -- die _Tragweite_ der Worte »unter den in § 1 bezeichneten +Voraussetzungen erlassenen .... Verfügungen« im Eingang des § 2. + + * * * * * + +Mit vollster Sicherheit ergibt sich aus diesen Landtagsverhandlungen in +bezug auf den _ersten_ Punkt die Feststellung: + +Die in der ersten Zeile des § 1 angezogene »verfassungsmäßige +Zuständigkeit« der Polizeibehörden besagt in der Tat, wie die Logik es +verlangt, die Zuständigkeit, die damals schon, unabhängig von dem neuen +Gesetz, _gegeben_ war. Die Zuständigkeit dieser Behörden reicht _heute_ +keinen Deut weiter, als sie im Jahre 1853 reichte; und sie haben sogar, +_kraft dieses Gesetzes_, heute keine Befugnis, die sie nicht auch schon +im Jahre 1853, _sachlich_ unbeanstandet, ausüben durften. Denn Regierung +und Landtag sind _darüber_ vollständig einig, daß der Zweck des +neu zu erlassenden Gesetzes lediglich der sei: diejenigen Befugnisse +der Polizeibehörden, die diese bis dahin, ohne Widerspruch im +Sachlichen; ausgeübt hatten, bis zum Erlaß eines vollständigen +»Polizeistrafgesetzes« durch eine gesetzliche _Deklaration_ einstweilen +zu _sanktionieren_, um Zweifel formaljuristischer Art zu beseitigen, die +das Appellationsgericht in Eisenach in bezug auf gewisse Maßnahmen der +Verwaltung (die keine Beziehung auf politische Angelegenheiten erkennen +lassen) damals erhoben hatte. Das Gesetz _soll_ also überhaupt nur +»Deklaration« eines damals schon bestehenden und im Sachlichen nicht +strittigen Rechtszustandes sein Nun zum _zweiten_ Punkt! Durch +_alle_ Verhandlungen über das zu erlassende Gesetz -- Motive zur +Regierungsvorlage, Ausschußberichte und Debatten -- zieht sich als roter +Faden deutlich die _zwiefache_ Fragestellung: + +Erstens -- wie lassen sich die den Polizeibehörden verfassungsmäßig +zustehenden Befugnisse so »deklarieren«, daß einerseits diese Behörden +die Aufgabe der Polizei erfüllen können -- die Bürger zu schützen in +Person und Eigentum, Ordnung und Sicherheit im Lande zu halten, +Verletzungen der Gesetze vorbeugend zu verhindern -- _und daß +andererseits den Grundsätzen des Rechtsstaates, die deutliche Scheidung +von Gesetzgebung und Verwaltung fordern, nichts vergeben wird?_ + +Zweitens -- wie lassen sich die Befugnisse dieser Behörden im Gesetz so +»deklarieren«, daß alle _Bürgermeister_ in Stadt und Land sie _auf Grund +eigenen Urteils richtig_ anwenden können, _ohne daß bei ihnen besondere +Gesetzeskenntnis, juristische Schulung oder sonst höhere Bildung +vorauszusetzen wäre?_ + +Unter dem Gesichtspunkt der ersteren Frage sind Regierung und Landtag +vollkommen einig in dem Gedanken: Handlungen zu gebieten oder zu +verbieten, die noch durch kein Gesetz geboten oder verboten sind, ist +ein Akt der _Gesetzgebung_. Indem man den Polizeibehörden, den +Bürgermeistern, eine solche Befugnis einräumt, macht man sie tatsächlich +zu »kleinen Gesetzgebern« -- und das ist grundsätzlich der Idee des +Verfassungsstaates, des Rechtsstaates _zuwider_. Es ist praktisch nicht +zu vermeiden, weil die Gesetze nicht _alles_ zum voraus regeln können -- +weil fortwährend Umstände und Ereignisse eintreten, die _nicht +vorauszusehen_ sind, denen gegenüber aber das öffentliche Wohl +_sofortiges_ Eingreifen nötig macht. _Und hierauf müssen im +Verfassungsstaat die »gesetzgeberischen« Funktionen der +Verwaltungsbehörden beschränkt bleiben._ + +Diesem Gedankengang entsprechend zieht sich nun durch alle Verhandlungen +hindurch die Berufung auf die »dringenden _Fälle_« -- wobei darauf +exemplifiziert wird: daß Wassersnot in irgend einem Teil des Landes +eintritt, zu deren Bekämpfung doch nicht erst der _Landtag_ einberufen +werden könne -- daß ein Brand ausbricht -- daß ein toller Hund im Ort +herumläuft u. dergl.; und nicht ein einziger »Fall« kommt zur Sprache, +bei dem es sich um etwas anderes handeln könnte, als um sofortiges +Eingreifen wegen _direkter_, _gegenwärtiger_ Gefahr für das öffentliche +Wohl aus dem _einzelnen_ in Betracht stehenden Ereignis. Weder hat die +Regierung dem Landtag zumuten wollen, seine verfassungsmäßige Mitwirkung +bei Erlaß _neuer_ »Gebote« und »Verbote« zu Gunsten der +Verwaltungsbehörden einzuschränken, noch hat der Landtag selbst die +leiseste Neigung bekundet, auf seine Mitwirkung bei gesetzgeberischen +Akten auch da zu verzichten, wo diese vernünftigerweise _möglich_ wäre. + +Also: die Gesetzgebung des Großherzogtums ermächtigt in § 1, Ziffer 2 +die _Polizei_behörden zu Geboten und Verboten _lediglich_ für den Fall, +daß _dringliche_ Gründe des öffentlichen Wohls sofortiges Handeln dieser +_Polizei_behörden erheischen; sie gibt der Polizei diese Ermächtigung +_nicht_, soweit es sich um _andere_ »Gründe des öffentlichen Wohls« +handelt, deren Wahrung durch die zur Gesetzgebung _berufenen_ Faktoren +_möglich_ ist. + +Unter dem Gesichtspunkt der vorhin an _zweiter_ Stelle benannten Frage +bestand gleichfalls Einigkeit zwischen Regierung und Landtag in bezug +auf folgende Punkte. + +Die Anwendung der Befugnisse, die das zu erlassende Gesetz deklarieren +soll, liegt in erster Reihe ganz in der Hand der _unteren_ +Verwaltungbehörden, der Bürgermeister in Stadt und Land; sie sind +berufen, das Gesetz _selbständig_, nach eigenem Urteil anzuwenden, die +oberen Verwaltungsbehörden haben instanzenmäßig nur die Nachprüfung und +eventuelle Korrektur im Fall erhobener Beschwerde. Diese Bürgermeister +(anderwärts auf dem Land auch Ortsvorsteher, Schulzen etc. genannt) sind +nun zum weitaus größeren Teil sehr einfache Leute, meist ohne alle +juristische Schulung und ohne Verständnis für Dinge, die abseits liegen +von ihrem gewöhnlichen Interessenkreis. _Des_halb muß -- und das hat +namentlich der Landtag besonders betont -- die gesetzliche Deklaration +der Befugnisse der Polizeibehörden so _einfach_ sein, daß jedermann mit +etwas gesundem Menschenverstand diese Befugnisse sozusagen »aus dem +Handgelenk« _richtig_ anwenden kann. Wenn Umfang und Grenzen derselben +nur auf Grund von besonderen Kenntnissen oder von schwierigen Urteilen +zu ermessen wären, dann -- so wurde im Landtag gesagt -- werden die +Bürgermeister aus Furcht, nicht das richtige zu tun, _gar nichts tun_! + +Dieser Standpunkt des Landtags, dem die Regierung keineswegs +entgegengetreten ist, wird ganz evident durch die Tatsache: daß die +_Regierungs_vorlage für das Gesetz vom Landtag _abgelehnt_ wurde, _weil_ +sie eine _Definition_ der »Polizeivergehen« unter Bezugnahme auf das +Strafgesetz geben wollte. Das fand man schon _zu viel_ für die +_Bürgermeister_! Der Landtag hat _des_halb -- und zwar unter Zustimmung +der Regierung -- ein Amendement des Abgeordneten _Müller_-Neustadt +angenommen, demzufolge nur zwei Paragraphen der ursprünglichen Vorlage, +der Hauptsache nach unverändert, in das Gesetz gekommen sind, alles +übrige aber _unterdrückt_ wurde. + +Hieraus aber folgt nun, daß alles was im Gesetz steht, _bewußt_ und +_absichtlich_ auf das Verständnis und die Fassungskraft der _unteren_ +Polizeibehörden berechnet ist. Also sind auch die »Gründe des +öffentlichen Wohls«, derentwegen Verbote und Gebote erlassen werden +dürfen, überhaupt nur _solche_ »Gründe des öffentlichen Wohls«, die +jeder Bürgermeister im Land _selbständig_ zu erkennen und zu beurteilen +vermag -- unter Ausschluß aller Gründe und Rücksichten höherer +Staatsweisheit, die, wie wichtig und selbst wie »dringend« die _oberen_ +Behörden sie befinden möchten, außerhalb des Gesichtskreises der +_Bürgermeister_ liegen. _Und das gilt auch für die Befugnisse der oberen +Behörden selbst._ Denn das Gesetz erlaubt ihnen kein Tüttelchen mehr als +es _allen_ Polizeibehörden erlaubt. Also kann selbst die oberste +Staatsbehörde auf Grund _dieses_ Gesetzes Gebote und Verbote nur unter +denselben Voraussetzungen erlassen, unter denen auch der letzte +Dorfbürgermeister sie erlassen dürfte. + +Aus allem, was ich hier über die Entstehungsgeschichte unseres +Polizeigesetzes Ihnen dargelegt habe, ergibt sich mit voller Sicherheit, +daß dieses vielbescholtene Gesetz, weit davon entfernt, den +Polizeibehörden _alles_ zu erlauben, ganz im Gegenteil nach dem +übereinstimmenden Willen der gesetzgebenden Faktoren ihre Befugnisse in +bezug auf Gebote und Verbote _ganz außerordentlich eng_ umgrenzt. Soweit +es sich nicht lediglich darum handelt, gemäß § 1, Ziffer 1 Gebote und +Verbote, die schon kraft Gesetz _bestehen_, durch Androhung von +Zwangsmaßregeln wirksam zu machen -- soweit vielmehr, gemäß § 1, Ziffer +2, Erlaß _eigener_ Gebote und Verbote, also die subsidiäre Ausübung +_gesetzgeberischer_ Funktionen aus »Gründen des öffentlichen Wohls« in +Frage kommt, müssen _zwei_ Voraussetzungen zusammentreffen, damit +überhaupt die _Polizei_behörden zum Eingreifen befugt werden: + +erstens, die »Gründe« müssen, der Art nach, _Bürgermeister-Gründe_ d. h. +aus dem Gesichtskreis und dem Verständnis der Bürgermeister hergenommen +sein; zweitens, sie müssen _dringlich_ sein in bezug auf die Zeit, +d. h. sie müssen rechtfertigen, daß die _Polizei_ und nicht der +ordentliche Gesetzgeber ein Gebot oder Verbot erlasse. + +Jede Verfügung einer Polizeibehörde aus § 1, Ziffer 2 des Gesetzes, die +nicht diesen _beiden_ Voraussetzungen entspricht, ist also +gesetz_widrig_. + + * * * * * + +Mit bezug auf den _dritten_ Punkt endlich habe ich in den alten +Quartbänden, die über die Entstehung des Gesetzes berichten, eine sehr +deutliche Aufklärung über _die_ Frage gefunden: inwieweit Regierung und +Landtag die Maßnahmen der Polizeibehörden der richterlichen Nachprüfung +haben entziehen wollen, _und inwieweit nicht_. Und zwar hat sich mir +ergeben, daß nach dem übereinstimmenden Willen der gesetzgebenden +Faktoren _lediglich_ die Frage der Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der +»Strafandrohung«, d. h. der einzelnen Zwangsmaßregel, den Gerichten +entzogen, _alles übrige aber kraft der im Eingang des § 2 eingefügten +Worte_: »unter den in § 1 bezeichneten Voraussetzungen erlassenen« der +richterlichen Nachprüfung ausdrücklich hat vorbehalten bleiben _sollen_ +-- und daß daraufhin die Gerichte befugt, also auch verpflichtet sind, +in jedem einzelnen Fall zu prüfen, ob das polizeiliche Gebot oder Verbot +_als solches_, d. h. abgesehen von den Zwangsmitteln, den gesetzlichen +Voraussetzungen entspricht oder nicht. + +_Diese_ Bedeutung der soeben angezogenen Worte im Eingang des § 2 wird +aber bezeugt durch einen sehr charakteristischen Vorgang. + +Die Regierungsvorlage enthält in ihrem § 6 einen Satz, der, gemäß den +Erklärungen der »Motive«, direkt besagt: die Gerichte _sind befugt zu +prüfen_, ob eine polizeiliche Verfügung den Voraussetzungen des Gesetzes +(die jetzt der § 1 angibt) entspricht oder nicht; nur sollen sie +(nachfolgender Satz des § 6) _nicht_ prüfen, ob die Verfügung _auch +notwendig_ oder _zweckmäßig_ war, _wenn_ sie als _gesetzmäßig_ zu +befinden ist. + +Der Gegenentwurf des Abg. _Müller_ enthält den ersten Satz nicht, +sondern nur in § 1 die Bezugnahme auf die »verfassungsmäßige +Zuständigkeit« und im Eingang des § 2 die Einfügung: »unter den in § 1 +bezeichneten Voraussetzungen erlassenen« -- als Kennzeichen _der_ +Verfügungen, denen »gemäß« die Gerichte erkennen sollen. + +Wie aus den Reden des Abg. _Müller_ in der _ersten_ Debatte über das +Gesetz hervorgeht, hat er ursprünglich _gemeint_ und, wie es scheint, +auch _gewünscht_ -- wenigstens ist er dahin verstanden worden -- durch +_seine_ Fassung die Zuständigkeit der Gerichte enger begrenzt zu haben, +als es in der Regierungsvorlage geschehen war; wobei übrigens seiner +ehrlichen Versicherung wohl zu glauben ist, daß er dabei lediglich +Zweckmäßigkeitsgründe im Auge hatte und auch _wirklich_ der Überzeugung +war, in der »verfassungsmäßigen Verantwortung« der obersten +Verwaltungsinstanz, auf die er immer wieder hinweist, sei schon +genügender Schutz gegen _willkürliche_ Ausdehnung der Polizeimacht +gegeben. Schon die Debatten zeigen aber, daß _Müller_ mit seinem Wunsch +(wenn er ihn wirklich hatte) allein stand; und der Landtags-_Ausschuß_ +hat dann in seinem Bericht über den _Müller_schen Gegenantrag +_einstimmig_ empfohlen, letztern _nur_ anzunehmen mit einem _Zusatz_, +der dem erwähnten ersten Satz in § 6 der Regierungsvorlage wörtlich +entspricht. In der Verhandlung über den Ausschußbericht erklärte aber +der Abg. _Müller_, er habe »sich mit dem Referenten des Ausschusses +überzeugt« -- d. h. er habe sich überzeugt und _auch_ den Referenten -- +daß die in § 2 seines Antrags stehenden Worte: »unter den in § 1 +bezeichneten Voraussetzungen erlassenen« schon dasselbe besagten, was +der beantragte Zusatz ausdrücken solle, und daß demnach dieser Zusatz +_überflüssig_ sei. Und auf _diese_ Erklärung hin hat dann der Landtag +_ohne weitere Diskussion_ den _Müller_schen Entwurf _ohne_ den Zusatz +angenommen. + +Hiernach steht fest, daß auch das jetzt vorliegende Gesetz dem Richter +genau dieselben Befugnisse einräumt, die er nach der Regierungsvorlage +haben sollte: + +alle polizeilichen Verfügungen zu prüfen auf ihre _Gesetzgemäßheit_ +(nach § 1, Ziffer 1 oder Ziffer 2 des Gesetzes) -- nur nicht _außerdem_ +noch auf ihre Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit. + +Als sicher sehe ich hiernach an, daß Regierung und Landtag das +Verhältnis der Polizeibehörden _zu den Gerichten_ in bezug auf die +Materien dieses Gesetzes nach folgenden Grundsätzen haben regeln wollen: + +Im Rechtsstaat setzt _jeder_ von den Polizeibehörden durch +Strafandrohung oder dgl. geübte Zwang das Bestehen eines _rechtmäßigen_ +Gebotes oder Verbotes in bezug auf die betreffende Handlung voraus. +_Insoweit_ diese Voraussetzung erfüllt ist, erfolgt die Ausübung des +Zwanges (die »Strafandrohung«) immer kraft des verfassungsmäßigen +Auftrags der Verwaltung, für die Durchführung der Gesetze zu sorgen. Die +Frage der Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der _Zwangsmaßregeln_ kann +daher gänzlich der instanzenmäßig geordneten Beurteilung der +_Verwaltungs_behörden anheimgestellt werden. _Ob_ aber jene +Voraussetzung erfüllt ist oder nicht, ist eine Frage _ganz für sich_, +durchaus verschieden von der Frage: ob, wenn sie erfüllt ist, das +polizeiliche Eingreifen auch notwendig oder zweckmäßig war. Sie ist nun +erfüllt, erstens, wenn die Gesetzgebung _selbst_ die betreffende +Handlung schon geboten oder verboten, aber lex imperfecta gelassen hat, +die gemäß § 1, Ziffer 1 des Gesetzes von den Polizeibehörden nur ergänzt +wird; zweitens, wenn in bezug auf Handlungen, die der ordentliche +Gesetzgeber (Regierung und Landtag) nicht geboten oder verboten hat, die +_besonderen_ Voraussetzungen zutreffen, auf welche hin nach § 1, Ziffer +2 dieser ordentliche »große« Gesetzgeber den »kleinen« Gesetzgeber (den +Bürgermeister) ausdrücklich legitimiert hat, der »dringenden Fälle« +wegen, _eigene_ gesetzgeberische Funktionen durch Verfügungen, Verbote +usw., sozusagen stellvertretend auszuüben. _Ob_ nun die Vorbedingung von +polizeilichen Zwangsmaßregeln, ein _rechtmäßiges_ Gebot oder Verbot, in +der _einen_ oder in der _anderen_ Art erfüllt ist -- _dar_über hat im +Zweifel nicht die Verwaltung, sondern der _Richter_ zu befinden. Und so +sicher es ist, daß gegenüber einer auf § 1, Ziffer 1 gegründeten +polizeilichen Strafandrohung die Gerichte zu prüfen haben, ob das +behauptete _gesetzliche_ Verbot oder Gebot _wirklich_ vorliegt, so +sicher ist es auch, daß sie gegenüber den Strafandrohungen aus § 1, +Ziffer 2 prüfen müssen, ob die in der Strafandrohung einbegriffene +_eigene_ Verfügung der Polizeibehörde den _Bedingungen_ entspricht, +unter denen der »große« Gesetzgeber den »kleinen« zu solchen eigenen +Verfügungen ermächtigt hat. + +Die beiden Begriffe: »Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer +polizeilichen Strafandrohung« einerseits, und »Rechtmäßigkeit der ihr zu +Grunde liegenden Verfügung« -- nämlich: daß diese »unter den in § 1 +bezeichneten Voraussetzungen erlassen« ist, anderseits, umfassen also +völlig auseinanderfallende Begriffssphären. Das Ausschließen der +ersteren von der richterlichen Kognition bedeutet also _nicht_ zugleich +Ausschließen der letzteren, wie man bisher geglaubt hat. Die Gerichte +haben vielmehr, _gemäß_ dem Gesetz vom 7. Januar 1854, das Recht und die +Pflicht zur Nachprüfung jeder auf Grund desselben ergangenen Verfügung +in Hinsicht auf ihre _Begründung_ aus § 1, Ziffer 10 der Ziffer 2 -- und +zwar im vollen Umfang ihrer allgemeinen Befugnis zur _Auslegung der +Gesetze_. + +Ich glaube Ihnen hiermit schon alle Unterlagen zur Prüfung meiner im +Eingang ausgesprochenen Behauptung über unsere _guten Gesetze_, unsere +_gute Rechtslage_ gegeben zu haben und meine, daß mir jetzt nur noch +übrig bleibt, aus dem Gesagten die _Folgerungen_ zu ziehen in bezug auf +die aktuelle Frage, die uns heute beschäftigt, die tatsächliche +_Beschränkung_ der Versammlungsfreiheit im Großherzogtum. Ehe ich dazu +übergehe, müssen Sie mir indes noch gestatten, in aller Kürze den +_allgemeinen_ Eindruck Ihnen zu schildern, den das Studium jener fast 50 +Jahre zurückliegenden Landtagsverhandlungen mir erweckt hat; denn er ist +ganz besonders geeignet, Licht zu werfen auf die Absichten und und +Bestrebungen der damaligen Gesetzgeber unseres Staates. + + * * * * * + +An die verstaubten alten Quartbände, von denen Sie einen hier sehen, bin +ich zuerst herangegangen mit entschiedener Mißempfindung. Gemäß dem +allgemein verbreiteten Vorurteil habe ich kaum zu hoffen gewagt, etwas +für mich Erfreuliches darin zu finden. Weil ich aber annehmen durfte, es +würden die dem Gesetz nachgesagten ganz reaktionären Tendenzen nicht +ohne den schärfsten Widerspruch der im damaligen Landtag noch +vorhandenen Vertreter liberaler Anschauungen die Oberhand erlangt haben, +so sagte ich mir obendrein: das wird eine schöne Katzbalgerei sein, über +die du den Bericht zu lesen hast! + +Aber nichts von alle dem! + +Was zu allererst in die Augen springt: diese ganzen Verhandlungen, die +schriftlichen wie die Debatten, stehen auf einem bemerkenswert _hohen_ +Niveau -- auf unvergleichlich viel _höherem_ Niveau als die politischen +Verhandlungen in unserem Landtag während der letzten Jahre. + +_Angenehm_ berührt die Urbanität, mit der die Vertreter gegnerischer +Standpunkte unter einander sich behandeln -- und die Urbanität, mit der +die Vertreter der Opposition auch vom Regierungstisch behandelt werden. + +Geradezu _wohltuend_ aber wirkt es, zusehen, wie der Geist des +_Verfassungs_staates, des _Rechts_staates, alle diese Verhandlungen +durchdringt -- wie in einer Zeit, da fast überall in Deutschland eine +ungezügelte Reaktion schon zur Herrschaft gelangt war, im »Fürstenhaus« +zu _Weimar_ Regierung und Abgeordnete _dar_über diskutieren: wie man der +Polizei die ihr unentbehrliche Macht sichern könne, _ohne_ der Idee des +Verfassungsstaates etwas zu vergeben -- _ohne_ einen Rückschritt nach +dem _Polizei_staat hin befürchten zu müssen. + +Und wer waren die Männer, die damals an der gesetzgeberischen Tätigkeit +in unserem Land teil nahmen? Auf Seiten der Regierung waren es, außer +dem noch übrig gebliebenen »Märzminister« _Wydenbrugk_, _Watzdorf_ und +_Thon_, und -- als Regierungsvertreter meist tätig -- _Stichling_, der +spätere Staatsminister; also Männer, denen unser Land viel zu verdanken +hat, deren Andenken auch überall im Land hoch in Ehren steht. Auf seiten +des Landtages aber sind es vorwiegend _Konservative_, die in den +Verhandlungen hervortreten; die meisten von ihnen der älteren Generation +unter uns gleichfalls noch in Person bekannt. Und alle Hochachtung vor +diesen Konservativen, die das Gegenteil sind von Rückschrittlern! Unter +ihnen tritt besonders hervor der Abg. _Müller_-Neustadt, der Vater des +Gesetzes in der jetzt vorliegenden Fassung -- ein sehr konservativer +Herr, und ein ehrlicher, rückgratfester Mann. Weil er Müller hieß, und +Hugo, und Bezirksdirektor im V. Verwaltungsbezirk war, hat man ihn Hugo +V. genannt, unter welchem Namen er in einem Teil des Großherzogtums eine +ganz volkstümliche Gestalt gewesen ist. Er würde sich im Grabe umdrehen, +wenn er erfahren könnte, _welchem_ Gebrauch sein Gesetz zuletzt hat +dienen müssen! + +Der Kontrast zwischen den damaligen Verhandlungen _unseres_ Landtages +und dem, was zu gleicher Zeit unter der rückläufigen Strömung der +fünfziger Jahre anderwärts in Deutschland vor sich gegangen ist, hat +mich zuerst geradezu befremdet. Dann aber besann ich mich, daß ja diese +Verhandlungen stattfanden ganz kurze Zeit nach dem Regierungsantritt +unseres allverehrten Großherzogs _Carl Alexander_, und daß dieses Gesetz +das erste _politische_ Gesetz gewesen ist, welches unter _seinem_ Namen +erlassen wurde. Und zufällig bemerkte ich auch in demselben Band der +Landtagsverhandlungen, der die betreffenden Protokolle enthält, ein +Aktenstück, das direkt auf den Regierungsantritt Bezug hat. Es gibt die +»Versicherung« wieder, die der Großherzog -- an Stelle eines +Vefassungseides -- damals persönlich zu Händen des Landtagspräsidenten +_v. Schwendler_ dem Landtag übergeben hat, sowie darauf folgend den +»Huldigungseid«, durch den die Landtagsabgeordneten für sich und für die +von ihnen Vertretenen feierlich geloben, dem Großherzog treu und redlich +zu dienen und in allem das »Beste des Landes« wahrnehmen zu wollen. +Gestatten Sie mir, daß ich jene landesherrliche »Versicherung« in ihrem +Wortlaut aus diesem alten Quartband Ihnen vorlese! Sie lautet: + + _Carl Alexander,_ + + _von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen etc. »Wir erklären + hiermit bei fürstlichen Worten und Ehren, daß Wir die Verfassung, + welche Unser in Gott ruhender Herr Großvater und Vorfahr in der + Regierung, der Großherzog Carl August, Königliche Hoheit, + »eingedenk der Vorschrift und des Sinnes des deutschen + Bundesvertrags« dem Großherzogthume durch das Grundgesetz vom 5. + Mai 1816 erneuert, bestätiget und gesichert, und welche Unser nun + ebenfalls in Gott ruhender Herr Vater und Vorfahr in der Regierung, + der Großherzog Carl Friedrich, Königliche Hoheit, mit gleicher + ausdrücklicher Beziehung auf den deutschen Bundesvertrag treulich + gewahrt und durch das revidirte Grundgesetz vom 15. Oktober 1850 + fortgebildet hat, wie genannte Unsere Vorfahren, ihrem ganzen + Inhalte nach, auch während Unserer Regierung genau beobachten, + aufrecht erhalten und beschützen wollen._ + + _Deß zu Urkund haben Wir, gemäß der Bestimmung im § 67 des + revidirten Grundgesetzes vom 15. Oktober 1850 über die Verfassung + des Großherzogthums vom 5. Mai 1816, vorstehende landesfürstliohe + Versicherung höchsteigenhändig vollzogen und mit Unserem + Großherzoglichen Staatssiegel bedrucken lassen, auch angeordnet, + daß dieselbe im Archive des getreuen Landtags niedergelegt und + durch den Druck öffentlich bekannt gemacht werde._ + +_Weimar, am 28. August 1853._ Carl Alexander.« + + +Aus all diesem wurde mir mehr und mehr einleuchtend, daß Regierung und +Landtag damals unter besonderen, sozusagen _ethischen_ Beweggründen und +Antrieben gestanden haben. Regierung und Abgeordnete waren sich noch +völlig _bewußt_, daß zum »Besten des Landes«, das zu wahren sie gelobt +hatten, auch das _ideale_ Gut gehört, das dieses Land gewonnen hat in +dem Ruhm, die Wiege des Verfassungsstaates in Deutschland gewesen zu +sein; und zu ihrem Gelöbnis, dem Großherzog treu und redlich zu dienen, +rechneten sie auch _die_ Verpflichtung, darauf hinzuwirken, daß in Bezug +auf _ihn_, und auf _seine_ Regierung, dereinst gesagt werden müsse: er +habe _ebenfalls_ das ehrenvolle Erbe seines Großvaters »treulich +gewahrt«, die Verfassung des Landes »genau beobachtet« »aufrecht +erhalten« und »beschützt«. + +Unter der Wirkung dieses Gedankens habe ich mich gefragt, ob ich nicht +meine heutige Rede direkt _kennzeichnen_ solle als einen _pietätvollen_ +Rückblick auf die gesetzgeberische Tätigkeit in unserem Land in der Zeit +vor einem halben Jahrhundert -- und ob ich deshalb für mein Thema, statt +des herbe klingenden Titels »rechtswidrige Beschränkung etc.« nicht +lieber einen recht freundlichen wählen solle, z. B. »Als der Großvater +die Großmutter nahm«[33] -- wobei ich zugleich den Beweis erbracht +hätte, daß man just in _unserem_ Land _hoch_politische Themata unter so +stimmungsvollem Titel mit Fug und Recht behandeln könne. Indes bin ich +davon zurückgekommen, weil es nicht angemessen gewesen wäre, den Schein +zu erwecken, als ob meine Rede _nur_ Schalmeienklang sein werde. Dafür +aber habe ich mir nun vorgenommen, die _gesamten_ Landtagsverhandlungen, +die das Gesetz vom 7. Januar 1854 betreffen -- Schriftenwechsel und +Protokolle -- _neu drucken_ und im Land möglichst _verbreiten_ zu lassen +-- als eine _Ehrentafel zum Gedächtnis der Männer, die damals in +Regierung und Landtag an der Gesetzgebung beteiligt waren_ -- und zur +_Sühne des Unrechts_, welches ihnen mit der Diskreditierung jenes +Gesetzes so lange Zeit hindurch angetan worden ist! Und solches wird +nebenbei noch den Nutzen haben, daß falls etwa demnächst die _Gerichte_ +mit dem Gesetz sich zu befassen hätten, die Richter die Unterlagen für +dessen Auslegung nicht erst mühsam in 3 oder 4 alten Quartbänden +zusammensuchen müssen, sondern alles in einem sauberen Neudruck +wohlgeordnet vorfinden -- sogar diejenigen Stellen für das Auge +~gekennzeichnet,~ die auf die _grundsätzlichen_ Fragen der Auslegung Bezug +haben. + + * * * * * + +Nach dieser Abschweifung komme ich nunmehr zum letzten Teil meiner +Aufgabe, indem ich an Hand meiner vorher gegebenen Darlegungen jetzt +noch die Frage erörtere: + +Wie stellen sich die _Versammlungsverbote_ im Großherzogtum zu den +_Gesetzen_ des Landes? + +Diese Frage ist sehr einfach zu beantworten. + +Es gibt, wie früher angeführt, in unserem Land _kein_ Gesetz, das +»Versammlungen,« d. h. ein Sich-Versammeln von beliebig vielen Personen +an einem beliebigen Ort, verböte oder auch nur, abgesehen von der +Anmeldepflicht, unter gesetzliche Beschränkungen stellte; und es gibt +nach Aufhebung des Sozialistengesetzes auch _kein_ Gesetz, welches +irgend einer Partei die öffentliche, mündliche Propaganda für +irgendwelche, seien es selbst -- nach der Meinung bestimmter Kreise -- +»staatsgefährliche« Ideen und Bestrebungen verböte, soweit diese +Propaganda die Schranken respektiert, die das Strafgesetzbuch errichtet +hat. Folglich kann im Großherzogtum das Verbot einer Versammlung +lediglich auf § 1, Ziffer 2 des Gesetzes vom 7. Januar 1854 sich +stützen; und die _Legalität_ des Verbotes hängt gänzlich davon ab, ob +die »Gründe des öffentlichen Wohls«, derentwegen es erlassen wird, den +_beiden_ Bedingungen genügen, an die der _Wille des Gesetzgebers_ die +Befugnisse der _Polizei_behörden zu Verboten geknüpft hat: daß, erstens, +diese »Gründe«, der _Art_ nach, wie ich sie vorhin nannte, +_Bürgermeister-Gründe_ seien, und daß sie, zweitens, »dringend« im +_Sinne des Gesetzes_ seien. + +Beide Voraussetzungen sind zweifellos erfüllt, wenn eine Versammlung +_gegenwärtige_ Gefahr für die _äußere_ Ordnung und Sicherheit im +_Gemeindebezirk_ herbeiführt, d. h. wenn vernünftigerweise und mit +erheblicher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, es werde entweder _in_ +der Versammlung selbst, oder _durch_ sie außerhalb, Tumult, Schlägerei, +Landfriedensbruch oder sonstige Gesetzwidrigkeit veranlaßt werden. _Das_ +zu erkennen und in seinen Wirkungen zu beurteilen vermag in der Tat +jeder Bürgermeister, wenn er die Verhältnisse seines Bezirks und die +Personen notdürftig kennt und im übrigen das gewöhnliche Maß von +gesundem Menschenverstand besitzt. Und ebenso sicher ist auch, daß +_dann_ einer von den »dringenden Fällen« gegeben ist, in welchen die +_Polizei_behörden befugt sein sollen, Handlungen zu verbieten, die der +Gesetzgeber nicht verboten hat. + +_Beide_ Voraussetzungen sind aber zweifellos _nicht_ erfüllt, wenn eine +Versammlung polizeilich verhindert wird, _ohne_ daß von ihr +vernünftigerweise äußere Ordnungsstörung oder gesetzwidrige Handlungen +zu gewärtigen waren, wenn sie vielmehr verboten wird wegen _der_ Gefahr, +die angeblich dem öffentlichen Wohl aus der Verbreitung der +Sozialdemokratie droht. Weder gehört _dieser_ Grund zu den +Bürgermeister-Gründen, noch ist er, der einzelnen Versammlung gegenüber, +ein »dringender« Grund, nachdem gleichartige Versammlungen durch Jahre +hin stattgefunden haben und _jahrelang Zeit gewesen ist, der angeblichen +Gefahr durch ein Gesetz zu begegnen_. Ich möchte wohl _den_ sehen, der +zu behaupten wagt, die Erkenntnis der _Staatsgefährlichkeit_ +sozialistischer Lehren und das Verständnis für die Weisheit, +Zweckmäßigkeit und _Dringlichkeit_ ihrer Bekämpfung mit dem +Polizeiknüppel -- sei Sache des gesunden Menschenverstandes! Zur +_Ketzerrichterei_, mit _Treitschke_ zu reden, gehört doch etwas ganz +anderes -- gehört doch _der_ feinere staatsmännische Blick, die höhere +staatsmännische Einsicht, die erst durch jahrelange Schulung des Geistes +_an den Ideen der jeweils herrschenden Partei_ erworben werden! Wie +könnte die Gesetzgebung Funktionen jener Art in die Hand der +_Bürgermeister_ legen wollen -- in die Hand von Leuten, die der großen +Mehrzahl nach nicht einmal studierenshalber sechs Semester an einer +Universität sich aufgehalten haben? + +Hiernach steht vollkommen fest, daß in unserem Land der »kleine« +Gesetzgeber _legaler_weise nicht dazu gebraucht werden kann, die +Propaganda irgend einer politischen Partei zu unterdrücken oder +einzuschränken. Wäre letzteres für das Staatswohl nötig, wäre wirklich +zu befürchten, daß ohne Unterdrückung der sozialdemokratischen Ideen mit +den äußeren Machtmitteln des Staates der »Zukunftsstaat« just in unserem +Land zur Einführung kommen werde, so hätte der »große« Gesetzgeber, +Regierung und Landtag, den _Mut_ fassen müssen, durch ein besonderes +Großherzoglich Sächs. Sozialisten_gesetz_ die »dringende Gefahr« +rechtzeitig abzuwenden. _Dem_ hätten sich alle innerhalb der Grenzen des +Landes fügen müssen. Weil jenes aber nicht geschehen ist, behaupte ich +-- bereit, diese Behauptung vor _jedem_ Forum zu vertreten -- jetzt +_öffentlich_: + + _Alle Versammlungsverbote, die im Großherzogtum erlassen wurden, + ohne daß vernünftigerweise von der Versammlung selbst gegenwärtige + Gefahr für die äußere Ordnung und Sicherheit zu befürchten war, + sind gesetzwidrig erlassen; sie beruhen nicht auf irgend einer + möglichen Gesetzesauslegung, sondern lediglich auf + Gesetzesbeugung;_ + + _die Sanktionierung dieser Verbote seitens der oberen + Verwaltungsbehörden ist verfassungswidrig;_ + + _die Ermunterung zu solchen Verboten seitens der obersten, + verfassungsmäßig verantwortlichen Instanz in öffentlicher + Landtagssitzung, sowie die zugestandene amtliche Beeinflussung + nachgeordneter Behörden in gleichem Sinne, ist flagrante + Verfassungsverletzung._ + +Ausdrücklich verwahre ich mich hierbei gegen die Annahme, als ob ich +irgend jemand unter denen, die meine Anklage trifft, den Vorwurf machen +wolle, wider besseres Wissen gehandelt zu haben. Den _guten Glauben_ +gestehe ich allen zu. Ist er doch auch immer billig zu haben, wenn kein +besonderer Grund vorliegt, die Voraussetzungen seiner Richtigkeit +besonders _streng_ zu prüfen. In gegenwärtiger Sache aber gebe ich sogar +zu, daß allgemein verbreitete Vorurteile geeignet waren, von strengerer +Prüfung abzuhalten. Das alles aber ändert nichts an der Tatsache, daß +Gesetzes_verletzung_ in gutem Glauben objektiv immer Gesetzesverletzung +bleibt, und deren Sanktionierung in gutem Glauben objektiv immer +Verfassungs_verletzung_. + + * * * * * + +Ich komme zum Schluß. + +Durch Jahre hin hat sich unser Bürgertum die Theorie von der +_Polizeiallmacht_ in unserem Land gefallen lassen, auch da, wo ihre +Proklamierung zuletzt mit deutlichem Hohn verbunden war. Seines guten +Rechtes unbewußt hat dieses Bürgertum in unglaublicher Langmut der +Betätigung immer schärferer Reaktion nur _Klagen_ und _Bitten_ +entgegengestellt_. Nun_ aber ist es, meine ich, Zeit, die willkürliche +Beschränkung der bürgerlichen Rechte in unserem Land nicht mehr +abzuwehren mit Klagen und Bitten, mit Beschwerden und Petitionen, +sondern sie abzuwehren durch _laute Anklage_ und _scharfen Protest_. Und +angesichts der lange geübten Geduld muß nun, meine ich, diese _Abwehr_ +überall im Land deutlich unter die Ciceronianische Fragestellung kommen: + + _Quousque tandem, Catilina, abutere patientia nostra?_ + +auf deutsch, in etwas freier Übersetzung: + + _Wie lange noch, Catilina, wirst Du die Gesetze unseres Landes + mißbrauchen?_ + +wobei jedem Freiheit belassen ist, wen er unter Catilina von Fall zu +Fall sich vorstellen will. + + Den _Widerstand_ gegen + + die _gesetz_widrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im + Großherzogtum Sachsen + +unter _diese_ Fragestellung zu bringen, will ich heute abend den Anfang +gemacht haben, indem ich, wie vorhin geschehen, den Rechtsboden +feststelle, auf dem der _Schutz der Gerichte_ gegen die Übergriffe der +Polizei angerufen werden kann. Zu den Gerichten des Landes aber habe ich +das Vertrauen, daß sie nach sorgfältiger Prüfung aller Unterlagen meiner +Anklage Recht geben und dadurch die schimpfliche _Bescholtenheit_ heilen +werden, unter die unser Staatswesen vor ganz Deutschland gekommen ist +durch die kecke Behauptung: in unserem Land könne _kraft +Polizeiallmacht_ den Bürgern alles verboten werden, was nicht durch ein +besonderes Gesetz ihnen ausdrücklich _erlaubt_ worden ist. + +Und so wird dann auch, hoffe ich, endlich und endgültig das _Odium_ +wieder beseitigt werden, das _auf Land und Personen_ gefallen ist durch +Verbreitung des falschen Glaubens: + +_im ersten Jahre der Regierung des Großherzogs Carl Alexander und durch +eines von den ersten unter seinem Namen ergangenen Gesetzen sei der +Verfassungsstaat des Großherzogs Carl August in den Polizeistaat +zurückrevidiert worden._ + + +I. + +Gesetz über das Strafandrohungsrecht der Polizeibehörden. + + +Wir Carl Alexander, + +von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in +Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu +Blankenhayn, Neustadt und Tautenburg etc. etc. haben, ~zur Beseitigung +vorgekommener Zweifel,~ mit Zustimmung des getreuen Landtags zu verordnen +beschlossen, wie folgt: + +§ 1. Die Polizeibehörden haben ~innerhalb ihrer verfassungsmäßigen +Zuständigkeit~ und vorbehaltlich des Rechts eines jeden Betheiligten, im +Verwaltungswege gegen derartige Verfügungen auf den Ausspruch der +betreffenden Oberbehörden Berufung einzuwenden, die Befugniß: + + 1. Zur Aus- und Durchführung solcher von ihnen zu handhabender + ~gesetzlicher~ Vorschriften, welche gewisse Handlungen zwar ~gebieten + oder verbieten,~ aber für die Uebertretung eine bestimmte Strafe + nicht androhen, diese ~Strafandrohung auszusprechen~. + + 2. Wenn ~dringende~ Gründe des öffentlichen Wohls oder Abwendung von + Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder das Vermögen ~es + erheischen,~ und insofern bestehende Landesgesetze nicht verletzt + werden, ~Gebote und Verbote zu erlassen,~ bezüglich derartige, in + ihren Geschäftsbereich einschlagende, früher erlassene Verordnungen + theilweise oder gänzlich außer Kraft zu setzen. + +Halten Ortspolizeibehörden für nothwendig, bei Strafandrohung das Maß +von fünf Thalern Geldstrafe oder zehn Tagen Haft zu übersteigen, so +haben sie in der Regel vorher, in allen Fällen aber, wo mit dem Verzuge +Gefahr verbunden seyn würde, nachträglich die ausdrückliche Genehmigung +des Bezirksdirektors einzuholen. + +Der Strafe darf auch die Androhung der Confiscation oder Entfernung +verbotswidriger oder gefährlicher Dinge, namentlich Waaren, Anlagen und +Einrichtungen substituirt oder hinzugefügt werden. + +§ 2. Die Justizbehörden sind verpflichtet, vorkommenden Falls nach +Maßgabe der ~unter den[34] im § 1 bezeichneten Voraussetzungen +erlassenen,~ in ortsüblicher oder in einer sonst für genügend +anzuerkennenden Weise bekannt gemachten polizeilichen ~Verfügungen~ zu +erkennen, ohne die Frage über die ~Nothwendigkeit oder Zweckmäßigkeit~ +einer polizeilichen ~Strafandrohung~ zum Gegenstand der richterlichen +Entscheidung zu machen. + +Urkundlich dessen haben wir dieses Gesetz höchsteigenhändig vollzogen +und mit unserm Großherzoglichen Staatsinsiegel versehen lassen. + +So geschehen und gegeben +Weimar, am 7. Januar 1854. + +Carl Alexander. +v. Watzdorf. v. Wydenbrugk. +G. Thon. + + +II. + +Ministerialverordnung vom 15. Juli 1874. + +§ 1. 1. Oeffentliche Versammlungen zu politischen (einschließlich +sozialpolitischen oder kirchlichpolitischen) Zwecken, + +2. Versammlungen von Vereinen, welche politische (einschließlich +sozialpolitische oder kirchlichpolitische) Zwecke haben, sind vor deren +Abhaltung der Ortspolizeibehörde rechtzeitig, d. h. ~mindestens zwölf +Stunden vor dem Zusammentritt~ der Versammlung, ~unter Angabe von Zeit und +Ort~ derselben, ~anzumelden~. Sind eine Anzahl von Bewohnern des +Großherzogthums Mitglieder eines Vereins mit politischen (einschließlich +sozialpolitischen oder kirchlichpolitischen) Zwecken, der außerhalb des +Großherzogthums seinen Sitz hat, so sind Versammlungen dieser Mitglieder +den unter Ziffer 2 der oben gedachten Versammlungen eines Vereins gleich +zu achten. + +Ebenso steht einer solchen Vereins-Versammlung gleich die Versammlung +von Delegierten von Vereinen der bezeichneten Art, welche im +Großherzogtum oder außerhalb desselben ihren Sitz haben. + +Anmerkung. Die Anmeldepflicht besteht auch bei Vereins-Versammlungen, +welche statutenmäßig nach Ort und Zeit im Voraus festgesetzt worden +sind. + +§ 2. Die Polizeibehörde ist befugt, in die im § 1 dieser Verordnung +gedachten Versammlungen, sofern der Vorstand dieser Behörde der +Versammlung nicht selbst beiwohnen will, einen oder mehrere +Polizeibeamte zu senden. Die letzteren müssen sich auf Erfordern des +Unternehmers oder des Vorsitzenden der Versammlung als amtlich +Beauftragte durch schriftlichen Vorweis legitimiren. + +Dem Vorstande der Polizeibehörde, sowie dessen Beamten muß ein nach +deren Dafürhalten angemessener Platz in der Versammlung eingeräumt, +sowie über die Person der Redner Auskunft ertheilt werden. + +Die in Gemäßheit dieser Bestimmung in den betreffenden Versammlungen +erschienenen Polizeibeamten haben in Vertretung der Polizeibehörde die +Befugniß, eine Versammlung aufzulösen und die Anwesenden aufzufordern, +sich aus dieser Versammlung sofort zu entfernen. + +§ 3. Störungen der in Gemäßheit des § 1 dieser Verordnung angemeldeten +Versammlungen, sofern zu ihrer Beseitigung der Einfluß des Vorsitzenden +der Versammlung nicht ausreicht, sind von den anwesenden (§ 2) +Polizeipersonen zu rügen, und zu verhindern. Diese Polizeipersonen sind +berechtigt, die Störer aus der Versammlung zu weisen, und ~durch +geeignete polizeiliche Maßregeln die Freiheit des Versammlungsrechts zu +schützen.~ + +§ 4. An Geld bis zu 50 Thalern (150 Mark) oder mit Haft bis zu sechs +Wochen werden bestraft: + +1. die Unternehmer, Vorsteher, Leiter oder die beauftragten +Vertrauensmänner der Versammlungen und Vereine, welche die im § 1 dieser +Verordnung bestimmte Verpflichtung nicht erfüllt haben, + +2. alle diejenigen, welche einem von der Polizeibehörde innerhalb deren +Zuständigkeit erlassenen, in ortsüblicher Weise publicirten oder sonst +zu ihrer Kenntniß gelangten Verbote der im § 1 erwähnten Versammlungen +zuwider dennoch an der verbotenen Versammlung theilnehmen, + +3. diejenigen, welche nach Auflösung einer Versammlung durch den +Vorstand der Polizeibehörde oder durch die nach § 2 dieser Verordnung +beauftragten und kraft dieses Auftrages hierzu legitimirten +Polizeibeamten sich aus dieser Versammlung nicht sofort entfernen, + +4. diejenigen, welche den in Gemäßheit des § 3 dieser Verordnung von +Polizeipersonen an sie gerichteten Aufforderungen und gegebenen +Anordnungen sich ungehorsam erweisen. + +=Großh. S. Staats-Ministerium, +Depart. des Äußern und Innern.= +=v. Groß.= + + +III. + +Ministerialverordnung vom 21. April 1875. + +§ 1. Schulkindern, ingleichen solchen Personen, welche noch in dem für +den Besuch der Fortbildungsschule vorgeschriebenen Alter stehen, ohne +Unterschied, ob sie zum Besuch einer solchen jeweilig herangezogen sind +oder nicht, ist die Theilnahme an Versammlungen und Vereinen zu +politischen (einschließlich sozialpolitischen und kirchlichpolitischen) +Zwecken verboten. + +§ 2. Die Uebertretung dieses Verbots wird mit Geld bis zu 60 Mark oder +mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. + +§ 3. Die Polizeibehörden haben die Befolgung des Verbots streng zu +überwachen; insbesondere sind die Polizeibeamten, welche nach § 2 der +Verordnung vom 15. Juli 1874 politischen Versammlungen beiwohnen, +verpflichtet, vorkommenden Falles die Entfernung der in Ziffer 1 +bezeichneten Personen aus der Versammlung zu veranlassen. Dieselben sind +befugt, eine Versammlung aufzulösen, wenn ihrem Entfernungsgebot keine +Folge geleistet wird. + +=Großh. S. Staats-Ministerium, +Depart. des Äußern und Innern.= +=v. Groß.= + +Fußnoten: + +[Fußnote 32: _Mit Anhang_: + +1. Gesetz über das Strafandrohungsrecht der Polizeibehörden vom 7. +Januar 1854. + +2./3. Ministerialverordnungen vom 15. Juli 1874 und vom 21. April 1875, +betreffend Versammlungen.] + +[Fußnote 33: Bezieht sich auf die Tatsache, daß in Jena kurz vorher eine +Versammlung mit diesem Thema zwar nicht direkt verboten, doch aber, als +_nicht gehörig angemeldet_, beanstandet worden war -- weil dieses Thema +nicht zu einer »politischen« Versammlung passe.] + +[Fußnote 34: In der amtlichen Ausgabe des Gesetzes (Regierungs-Blatt von +1854, Nr. 4, pp. 17, 18) _fehlen_ die Worte »unter den«; der Satz des +§ 2 erscheint daher dort sprachlich als unverständlich. -- Der +vorstehende Abdruck gibt wörtlich den Text, mit welchem, gemäß den +Landtagsverhandlungen, der Landtag das Gesetz angenommen hat.] + + + + +VII. + +Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Verkürzung des industriellen +Arbeitstages. + +Zwei Vorträge, gehalten in der Staatswissenschaftlichen Gesellschaft zu +Jena am 6. November und 5. Dezember 1901. + +(Nach einem Stenogramm.)[35] + + +1. Vortrag. + + +Meine Herren! + +Die Wirkungen, die sich an die fortschreitende Verkürzung der +Arbeitszeit knüpfen, sind zweifellos Gegenstand eines großen und +allgemeinen Interesses vom volkswirtschaftlichen, volkshygienischen und +auch nationalpolitischen Gesichtspunkt aus. Man braucht nur auf eine +Tatsache hinzuweisen, die allbekannt ist -- auf den Unterschied zwischen +Deutschland und England in bezug auf die Regelung der Arbeitszeit in der +Industrie. In England ist schon seit langer Zeit die Maximal-Arbeitszeit +mit wenigen Ausnahmen 10 Stunden, die weitaus größte Zahl aller Arbeiter +braucht nur 9 Stunden täglich zu arbeiten, und eine recht beträchtliche +Zahl -- nach den Mitteilungen des englischen Statistikers JOHN RAE, +schon über 1 Million -- ist bei der achtstündigen Arbeitszeit angelangt. +Durch das kühne Vorgehen der englischen Regierung, die vor 10 Jahren, im +Jahre 1891, die sämtlichen Arbeiter in den Werkstätten der englischen +Heeresverwaltung und der englischen Admiralität, im ganzen 29000 Mann, +von der früher neunstündigen auf die achtstündige Arbeitszeit setzte, +ist die Propaganda für die Verkürzung der Arbeitszeit in England so +kräftig geworden, daß man annehmen kann, in wenigen Jahren werden dort +wohl ein paar Millionen Arbeiter, nämlich alle Arbeiter der besser +situierten Industrien, keine längere als achtstündige Arbeitszeit mehr +haben. In Deutschland dagegen haben wir im Durchschnitt noch eine _mehr_ +als zehnstündige Arbeitsdauer; viele Industrien haben noch 11 Stunden +oder mehr, nur wenige sind bei 9 Stunden angelangt und nur ein kleiner +Bruchteil aller Industriearbeiter hat den Achtstundentag erreicht. Die +Zahl der letzteren ist sicher im ganzen Deutschen Reich noch weniger als +15000. + +An die Betrachtung dieses Unterschiedes knüpft sich sofort eine Frage +von großer Tragweite: Welche Bedeutung hat dieser Unterschied für den +Wettbewerb der volkswirtschaftlichen Tätigkeit zwischen England und +Deutschland? Ist diese Verschiedenheit ein Vorteil zugunsten von England +oder zugunsten von Deutschland, und die zu erwartende bedeutende +Vergrößerung der Konkurrenz -- welchem von beiden Ländern wird sie +zugute kommen? + +Aber weiter, wenn, wie man jetzt als sicher annehmen kann, die +Verkürzung der Arbeitszeit keine Verminderung der Arbeitsproduktion +bewirkt, so kann das doch nur dadurch geschehen, daß die Arbeiter den +Ausfall in der Länge der Arbeitszeit auszugleichen vermögen durch +entsprechend intensivere Arbeit, und dann ist die Vermutung nicht zum +voraus abzuweisen, daß eine solche intensivere Tätigkeit -- sei es auch +durch besondere Gewöhnung -- einen stärkeren Kräfteverbrauch, eine +stärkere Anspannung des einzelnen involviert, daß sie die Arbeit +aufreibender macht. Wenn aber die Arbeitskraft des Menschen rascher +verbraucht wird, so ist das eine Sache von großer sozialer und +volkswirtschaftlicher Tragweite. + +Es genügt, auf diese beiden Punkte nur hingewiesen zu haben, um +erkennbar zu machen, daß es in der Tat von gewiß großem, allgemeinem +Wert sein wird, Material zu haben, welches geeignet ist, die +Stellungnahme zu dieser Frage: was ist der Vorteil und Nachteil der +verkürzten Arbeitszeit, zu klären, und Unterlagen für ein präzise +Beantwortung zu schaffen. + +Ich glaube nun in der Lage zu sein, etwas beitragen zu können zur +Beschaffung derartigen Materials. Obwohl der Gegenstand meiner +eigentlichen Berufstätigkeit etwas fern liegt, habe ich Gelegenheit zu +selbständigen Beobachtungen gehabt infolge des Umstandes, daß die +Optische Werkstätte, deren Vorstand ich angehöre, vor etwa 1-1/2 Jahren +die bis dahin neunstündige Arbeitszeit plötzlich auf 8 Stunden +herabsetzte und zwar in einer Zeit des stärksten Geschäftsganges. + +Die Beobachtungen, die meine Freunde und ich bei diesem Versuch gemacht +haben, nachdem derselbe ein ganzes Jahr fortgesetzt worden war, und +nachdem dann diese versuchsweise eingeführte Einrichtung zu einer +endgültigen erklärt worden ist, bieten eine sehr wertvolle Ergänzung des +Beobachtungsmaterials, welches bisher in England gewonnen ist. Man +findet dieses zusammengestellt in dem Buch von JOHN RAE von 1894, +welches 1897 in Weimar in deutscher Übersetzung erschienen ist[36]. + +Unsere Beobachtungen bestätigen in der Hauptsache und im wichtigsten +Punkt: welche Wirkungen die Verkürzung der Arbeitszeit auf die +_Arbeitsleistung_ hat -- vollständig das, was in England {aus Versuchen} +in viel größerem Maßstabe abgeleitet worden ist. Sie führen zu der +Feststellung, daß diese Verkürzung von neun auf acht Stunden, also um +mehr als 10 Proz. in einem Sprung, keine Minderung der Tagesleistung +herbeigeführt hat, sondern in unserem Falle eine nachweisbare +_Erhöhung_, wenn auch nur um einen kleinen Betrag. + +Soweit unsere Erfahrungen nichts anderes ergeben als die schon früher +gemachten, würde es sich eigentlich nicht lohnen, davon zu reden; es +wäre damit nur zum hundertsten Male bewiesen, was schon 99 mal bewiesen +worden ist. Unsere Beobachtungen nehmen aber ein gewisses selbständiges +Interesse in Anspruch, weil sie eine wirklich ziffernmäßige Begründung +möglich machen. Die Resultate aller Beobachtungen in England sind nur +schätzungsweise, in Bausch und Bogen gewonnen; man hat niemals +ziffernmäßige Beweise vor sich. Die große Zahl der in England +ausgeführten Experimente, die Übereinstimmung der Schätzungen sehr +vieler Fälle ersetzen zwar die mangelnde Sicherheit des einzelnen +Falles, aber immerhin ist es wertvoll, daß nun auch eine Beobachtung +vorliegt, die diesen Mangel des Ziffernmäßigen ausschließt, die genaue +Beweise gestattet. + +In Deutschland liegen Erfahrungen eigentlich gar nicht vor, mit +Ausnahme einiger weniger, die sich auf kleinere Betriebe beziehen. +Darunter ist allerdings eine Feststellung -- vor mehreren Jahren in +BRAUNs Archiv mitgeteilt -- , die sich auf die Jalousiefabrik von +FREESE in Berlin und Hamburg bezieht und auch Ziffern gibt; doch +ist das Beobachtungsmaterial, welches zugrunde liegt, so gering, +daß diese Ziffern eine Beweiskraft kaum beanspruchen können. + +Abgesehen hiervon haben unsere Beobachtungen noch den Vorteil, daß sie +eine Frage zur endgültigen Beantwortung bringen, die bisher überhaupt +noch nicht angeschnitten wurde, nämlich die Frage: welche Wirkung hat +die Verkürzung der Arbeitszeit, wenn dabei der Effekt der Verkürzung +ausgeglichen wird durch Intensität der Arbeit, auf die _Person_? +Bedeutet sie einen größeren Kräfteverbrauch; bedeutet sie, daß die +Arbeit aufreibender geworden ist, oder bedeutet sie das nicht? Unsere +Beobachtungen gestatten mit Sicherheit festzustellen, daß das _nicht_ +eintritt, daß die Leute, die in 8 Stunden dasselbe gemacht haben, was +sie früher in 9 Stunden machten, _keiner_ größeren Anstrengung sich zu +unterziehen gebraucht haben, obwohl sie zweifellos während dieser 8 +Stunden intensiver arbeiten mußten. Diese Beobachtungen geben nun noch +weiter einen Einblick nach der rein tatsächlichen Seite in die +Triebfedern, welche es herbeiführen, daß bei Verkürzung der Arbeitszeit +die Intensität der Arbeit sich steigert, und zwar sich so steigert, daß +im allgemeinen der Effekt der kürzeren Arbeitsdauer ausgeglichen wird. + +Eine andere Frage ist, ob dabei ein besonderer Antrieb, ein besonders +guter Wille einiger, oder die Kaptivierung ihres materiellen Interesses +bei Stücklohn, wo die Tendenz {auf Mehrverdienst} einen natürlichen +Sporn bedeutet -- ob derartige Motive wirksam sind oder nicht. Unsere +Antwort ist: _Sie sind nicht wirksam_. Mögen die Leute guten Willen +haben, mögen sie angetrieben werden durch ihr materielles Interesse oder +nicht -- der Erfolg tritt immer ein. Ich sehe dies als einen der +wichtigsten Punkte an, der sich durch Kombination der von uns und der +anderwärts gemachten Erfahrungen ergeben hat. + +Endlich haben unsere Beobachtungen Gelegenheit geboten, den Zusammenhang +der Vorgänge zu erklären, wie es denn komme, daß bei Verkürzung der +Arbeitszeit das Arbeitstempo sich der verkürzten Arbeitszeit anpaßt, daß +es die Tendenz auf gleiche Leistung hat; es ist meines Wissens noch +niemals versucht worden, das zu erklären. + +Unsere Beobachtungen haben uns einen Leitfaden gegeben, diesen +Zusammenhang, diese auf den ersten Blick paradoxe Tatsache nachzuweisen, +daß eine Verkürzung der Arbeitszeit unter gewissen Umständen eine +_Steigerung des Tagwerks_ herbeiführt. + +Es wird nicht ohne Interesse sein, den Weg näher zu beleuchten, auf +welchem ich meine Beobachtungen gesammelt habe, {und daran zu erinnern} +wie in der hiesigen Optischen Werkstätte die allmähliche Verkürzung der +täglichen Arbeitszeit im Laufe der letzten 30 oder 35 Jahre schrittweise +zustande gekommen ist. + +In der Zeit, als ich zuerst meinem verstorbenen Freund CARL ZEISS näher +trat, als ich in der Werkstätte zu verkehren anfing, war dort noch eine +beinahe zwölfstündige Arbeitszeit; Sommer und Winter von morgens 6 bis +abends 7 Uhr mit einer Stunde Mittagsruhe und einer viertelstündigen +Frühstückspause, also 11-3/4 Stunden effektive Arbeitszeit. Im Laufe der +Jahre ist diese infolge meiner persönlichen Anregungen allmählich +verkürzt worden, immer um je eine halbe Stunde, bis wir im Jahre 1891 +bei der neunstündigen Arbeitszeit angekommen waren; diese hat bis zum +Frühjahr 1900 bestanden. Da haben wir nach längeren Diskussionen mit +unserer Arbeiterschaft, entgegen dem Antrag, den der Arbeiterausschuß +selbst vertrat im Sinne eines Vermittlungsvorschlages -- daß wir auch +wieder eine halbe Stunde aufgeben sollten, um dann zu sehen, wie sich +die Erfahrung stellt -- entgegen diesem Antrage erklärt: entweder es +bleibt bei 9 Stunden, wie bisher, oder wir gehen sofort zur +achtstündigen Arbeitszeit über, und zwar mit der Maßgabe, daß bei allen +Zeitlohnarbeiten in Zukunft für 8 Stunden dasselbe bezahlt wird, wie +bisher für 9 Stunden, daß alle Akkordlöhne aber unverändert bleiben, in +der ausgesprochenen Erwartung, es werden alle es fertig bringen, in +diesen 8 Stunden nun noch dasselbe zu leisten, wie bisher in 9 Stunden. + +Denn wir wären »blamierte Europäer« gewesen, wenn wir in einer Zeit des +stärksten Geschäftsganges es fertig gebracht hätten, durch ein törichtes +Experiment die Leistungsfähigkeit der Werkstätte herunterzusetzen, wenn +auch nur um 5 oder 10%, und damit obendrein die Lebenshaltung unserer +Leute herunterzudrücken. + +Ich will mich jedoch dabei nicht weiter aufhalten und will lieber +sogleich von dem Beobachtungsmaterial, welches wir im letzten Jahr +gewonnen haben, zunächst das darlegen, was eine doppelte Bestimmung der +_ökonomischen Wirkung_ enthält. + +Sie finden auf dem einen der beiden Blätter[37] die Zusammenstellung der +Ziffern: + + I. eine Bestimmung auf Grund unserer Lohnstatistik, + + II. eine Bestimmung, die entnommen ist aus der Vergleichung des + Nutzeffektes unserer Maschinen in den letzten 4 Wochen vor + Einführung, und in den ersten 4 Wochen _nach_ Einführung des + Achtstundentages. + +Ich will weiter die Beobachtungen mitteilen, die Bezug haben auf die +Einwirkung der verkürzten Arbeitszeit auf die Person --, also die Frage +berühren, ob die intensivere Arbeit eine größere Strapaze, einen +größeren Kräfteverbrauch der Personen hat erkennen lassen -- welche +Frage ganz konnex ist mit dem Nachweis der Umstände, die erkennen +lassen, welche Ursachen, welche Antriebe bei der Steigerung der +Intensität der Arbeit wirksam gewesen sein müssen. + +Ich will dann drittens dazu übergehen, die Erklärung zu geben, welche, +wie ich glaube, alle Beobachtungen, die wir gemacht haben, und die ihre +Ergänzung durch die Beobachtungen in England und die sonst vorliegenden +finden, in befriedigender Art deutet. + +Ich habe zu dem Zweck ein zweites Blatt[38] beilegen lassen, um den +Gedankengang dieser Erklärung zu fixieren. Stoßen Sie sich nicht daran, +daß eine mathematische Formel vorkommt; die mathematische Formel hat +nichts mit dem Wesen der Sache zu tun. Der Gedankengang läßt sich durch +einige Erwägungen verdeutlichen; nur wenn man ihn in wenigen kurzen +Zeilen fixieren will, da geht es nicht gut anders, als daß man die +Zeichensprache benutzt, welche die Mathematik zur Verfügung stellt, denn +sonst hätte ich 2 Seiten Text weitspurige Erklärungen schreiben müssen. + +Und dann werde ich eigentlich erst zu dem Thema meines heutigen +Vortrages kommen, zur Erörterung der _volkswirtschaftlichen Bedeutung_, +die auf Grund dieser Feststellungen der Verkürzung der Arbeitszeit +beizulegen ist. + +Diesen letzteren Teil werde ich heute aber nicht erledigen können; ich +bitte, in der Annahme, daß die Sache im Kreise dieser Gesellschaft +genügendes Interesse hat, diesen das eigentliche Thema behandelnden Teil +in einem zweiten Vortrag im Dezember folgen lassen zu dürfen. + +Ich gehe jetzt dazu über, zunächst ein paar Erläuterungen zu geben zu +der auf dem ersten Blatt auf Grund unserer Lohnstatistik +zusammengestellten Vergleichung. + +Wir haben damals, vor 1-1/2 Jahren, im März 1900, diese Entschließung -- +Übergang zur achtstündigen Arbeitszeit -- unter die Erklärung gestellt: +Wir seien bereit, alsbald den Achtstundentag einzuführen, wenn +mindestens drei Viertel aller erwachsenen Betriebsangehörigen in einer +geheimen Abstimmung sich dafür erklären würden, unter der Fragestellung, +wer traut sich zu und ist gewillt, in acht Stunden dasselbe zu leisten, +wie bisher in _neun_; wer es sich zutraut, stimme mit ja, wer nicht, mit +_nein_ -- und unter einigen Vorbehalten, die nebensächliche Dinge +betrafen. + +Die Abstimmung ergab statt einer 3/4 eine 6/7 oder 7/8 Majorität. Wir +haben damals erklärt: die ganze Einrichtung gilt zunächst für ein Jahr; +wir behalten uns vor, sie nach einem Jahr zu redressieren, wenn es sich +herausstellt, daß ein merklicher Arbeitsausfall eingetreten ist oder +Anzeichen dafür kommen, daß die Arbeit, wenn auch nur für einen Teil der +Arbeiterschaft, aufreibender geworden ist. + +Bevor das Jahr zu Ende war, im März dieses Jahres, wußten wir nach +allgemeinen Schätzungen, daß keine Minderung der Leistung zu +registrieren sei, und auch, daß keine Anzeichen vorlägen, welche +befürchten ließen, sei es auch nur für die älteren unter unseren Leuten, +daß die Arbeit strapaziöser, aufreibender geworden sei. + +Wir haben daher schon vor Ablauf des Jahres die Erklärung abgegeben, wir +seien bereit, die Einrichtung als dauernd beizubehalten, wenn die +Arbeiterschaft bereit sei, einige nebensächliche Bedingungen als dauernd +verbindlich anzuerkennen. + +Wir haben damals kaum gedacht, daß es möglich sein würde, die Ergebnisse +anders als durch Schätzung in Bausch und Bogen festzustellen. Erst als +wir der Sache näher traten und die darauf bezüglichen Tatsachen aus +unseren Büchern zu ermitteln suchten, zeigte es sich, daß wir ein ganz +wertvolles Erfahrungsmaterial hatten, dessen Durcharbeitung zweifellos +der Mühe lohne. + +Dank der sehr eingehenden Lohnstatistik, die Herr Dr. CZAPSKI schon seit +mehreren Jahren organisiert hat, ist es möglich, von jedem unserer +Arbeiter für jeden Tag auf Jahre zurück genau nachzuweisen, wieviel +Stunden er davon im Zeitlohn oder im Stücklohn gearbeitet und was er an +diesem Tage für die Arbeit der einen und der anderen Art verdient hat. + +Wir sind zunächst auf diese Lohnstatistik zurückgegangen, um von +denjenigen Arbeitern, die in Stücklohn arbeiten, zu ermitteln, wie sich +denn deren Arbeitsverdienst beim Übergang zum Achtstundentag im +Verhältnis zum letzten Jahr der neunstündigen Arbeitszeit verändert +hat. Denn bei Leuten, die im Stücklohn arbeiten, und zwar zu +unveränderten Akkordsätzen, die die Dauer der Arbeit eliminieren müssen, +ist die Größe ihrer Arbeitsleistung proportional dem Lohn, den sie +verdienen. + +Wir haben diejenigen Personen ausgesucht, die einwandsfreie Vergleichung +in den beiden Jahren ermöglichten. Es mußten alle ausgeschieden werden, +von denen anzunehmen war, daß ihre Tätigkeit in beiden Jahren nicht +unter vollständig konstanten Bedingungen gestanden habe; in erster Reihe +alle jüngeren Leute und namentlich solche, die noch nicht lange Zeit im +Betriebe waren, welche also naturgemäß in einem späteren Jahre mehr +leisten müssen. Das ist in der Weise geschehen, daß wir unseren Nachweis +auf solche Personen beschränkt haben, die ein Jahr vor Einführung des +Achtstundentages mindestens 21 Jahre alt und mindestens schon 3 Jahre in +unserem Betriebe tätig, also ordentlich eingearbeitet waren, die zur +Zeit des Wechsels also schon mindestens 22 Jahre alt und mindestens 4 +Jahre tätig waren. + +Wir haben weiter nach derselben mechanischen Norm alle ausgeschieden, +die etwa im Laufe der beiden Jahre die Werkstattsabteilung gewechselt +haben, die zu anderer Arbeit übergegangen sind; weiter alle, die mehr +als 300 Stunden im ganzen Jahr versäumt hatten infolge von Krankheit +oder aus anderen Gründen, weil hier sofort die Vermutung besteht, daß +denen nicht nur die Zeit der Krankheit entgangen ist, sondern daß deren +Arbeitsfähigkeit auch eine Zeit vor- oder nachher bedeutend +heruntergedrückt war. Ferner sind alle ausgeschieden, die nicht +mindestens die Hälfte der ganzen Zeit im Stücklohn gearbeitet haben, +weil bei solchen, die nicht _vorwiegend_ im Stücklohn arbeiten, dann die +Möglichkeit nicht auszuschließen ist, daß sie wechselnde Arbeiten, +Arbeiten verschiedener Art, die nicht vergleichbar sind, gemacht haben. + +Nach diesem rein mechanischen Aussieben sind etwa 250 Leute übrig +geblieben; von diesen sind noch gegen 20 ausgeschieden worden auf Grund +besonderer Umstände, z. B. Leute, die kränklich gewesen sind, usw. Unser +Herr Dr. PETRENZ, der diese Zusammenstellungen geprüft hat, hat aber +außerdem nicht unterlassen, eine besondere Untersuchung darüber +anzustellen, welchen Einfluß dieses nach einem gewissen willkürlichen +Ermessen erfolgte Ausscheiden auf das Endresultat gehabt hat, indem er +feststellte, daß diese 20 Personen, für sich berechnet, eine Steigerung +des Arbeitsverdienstes nicht nur von 100:116,2, sondern von 100:120 +gehabt haben würden. Damit ist erwiesen, daß es das Endresultat nicht +im Sinne der Steigerung, sondern im Sinne der Minderung verändert hat. + +Die Endziffer sagt also, daß sich der Stundenverdienst im Verhältnis von +100:116,2 erhöht hat; das Verhältnis von 8:9 ist aber 100:112,5 Wenn der +Stundenverdienst im Verhältnis von 100:112,5 in die Höhe gegangen wäre, +so hätten die Leute in 8 Stunden genau _dasselbe_ verdient, wie früher +in 9 Stunden und auch dasselbe gemacht, da der Arbeitsverdienst zugleich +das Maß der Arbeitsleistung ist, insofern die Akkordsätze dieselben +geblieben sind. Wenn nun das Verhältnis nicht 100:112,5, sondern +100:116,2 ist, also 3-3/10% mehr, so ist die Tagesleistung um 3-3/10% +gestiegen, das heißt, es hat sich die Tagesleistung um 1/30 der früheren +Tagesleistung _erhöht_. Es haben also im zweiten Jahre von diesen 233 +Leuten je 30 dasselbe gemacht, was im Jahr vorher 31 gemacht haben, oder +jeder hat im zweiten Jahr die Arbeit von 10 Tagen mehr gemacht. Das ist +also kein ganz unbedeutender Unterschied. + +Wir sind nun nicht bei dieser Feststellung stehen geblieben, die die +Gesamtheit dieser Akkordarbeiter in Bausch und Bogen umfaßt, sondern +haben mit den Herren unseres Personalbureaus über diese 233 +»Versuchskarnickel« nach allen Richtungen hin diskutiert. Die beiden +wichtigsten Ergebnisse sind in beiden folgenden Aufstellungen: + +a) Spezifikation nach Altersklassen, + +b) Spezifikation nach Betriebsabteilungen, + +zusammengestellt. + +Es hat ein besonderes Interesse, zu ermitteln, ob denn diese Steigerung +der Leistung etwa wesentlich oder vorwiegend von jüngeren Leuten +herrührt, ob möglicherweise die älteren gar keinen Anteil daran haben. +Die Antwort auf diese Frage ist in der ersten Tabelle gegeben, wo die +Leute nach Altersklassen klassifiziert sind. Diese Tabelle zeigt in den +letzten Ziffern kleine Unterschiede, aber in einem unregelmäßigen Gang. + +Die jüngste Altersklasse hat allerdings die höchste Ziffer, aber nur +eine sehr wenig höhere, als die höchste Altersklasse; die Unterschiede +sind in maximo so klein, daß sie wohl kaum aus den Grenzen der +wahrscheinlichen Zufallsschwankung heraustreten. Auf keinen Fall ist ein +nennenswertes Zurückbleiben der älteren Leute zu konstatieren. Damit ist +auch konstatiert, daß die jüngeren, die Leute der ersten Klasse, das +Mittel nur ein ganz klein wenig überschreiten, wie man es zum voraus +erwarten durfte. Wenn diese Ziffer etwas beeinflußt sein sollte durch +den Umstand, daß doch die Leistungsfähigkeit der jüngeren Klasse noch +etwas im Steigen ist, so wird das gewiß kompensiert dadurch, daß in der +letzten Altersklasse eine ganze Anzahl sind, deren Leistungsfähigkeit +für feinere Arbeiten schon etwas im Abnehmen ist. + +Man kann aus dieser ersten Spezifikation sehen: der Erfolg trifft +gleichmäßig alte und junge Leute ohne einen merklichen Unterschied. + +Die zweite Spezifikation scheidet die Leute nach der Art der Arbeit. Sie +zeigt, daß bei so ganz heterogenen Arbeiten, wie sie in unserem Betriebe +vorkommen, von ganz subtilen Arbeiten der Feinmechanik und Optik bis zur +handwerksmäßigen Tätigkeit etwa der Tischler, Dreher und Fräser, ähnlich +den Arbeiten in Gewehrfabriken usw. -- daß trotz dieser großen +Verschiedenheit der technischen Arbeiten keine merklichen Differenzen +vorkommen, vielleicht 2-4%. Das sind kleine Ziffern, bei denen aber +immer zu berücksichtigen ist, daß sie der Durchschnitt aus einer relativ +kleinen Anzahl von Personen sind. + +Das einzige, was man ersehen kann, ist, daß die höheren Ziffern +vorwiegend die Arbeiten treffen, die gröberer Art sind; die Gruppen 4, 7 +und 11, die zum größten Teil Maschinenarbeiter sind, zeigen die höchste +Steigerung. Im Durchschnitt liegt die geringste Zunahme bei den +Feinarbeitern der Optik und Mechanik. Es ist nur eine einzige Gruppe von +20 Personen, also nicht ganz der zehnte Teil der Vergleichspersonen, in +welcher diese Durchschnittsleistung, die Steigerung von 100:112,5 nicht +erreicht ist. Diese ist, während das Mittel um 3-3/10% überschritten +wurde, um ungefähr 3% zurückgeblieben. Es ist wahrscheinlich, daß das +nicht zufällig ist, und daß hier wirklich mit der Verkürzung der +Arbeitszeit das Optimum überschritten gewesen ist. Was wir in bezug auf +diese Ausnahme zu sagen haben, ist: die Ausnahme bestätigt die Regel; +doch will ich das nicht weiter ausführen. + +Welche Bedeutung ist nun schließlich dem Umstand beizulegen, daß die +Endziffer eine Steigerung des Tagewerks um 3-3/10 Proz. ergibt. Man wird +auf den ersten Blick geneigt sein, zu sagen, mit 1/30 ist nicht viel zu +argumentieren, das liegt doch sozusagen innerhalb der Grenzen der +Zufallsschwankung. Wie leicht kann die Arbeitsleistung eines Mannes um +10 Proz. variieren, wenn er sich in schlechter Lage befindet, wenn er +Familiensorgen hat, wenn irgendwelche Umstände einen Druck auf seine +Arbeitsleistung legen. + +Das ist ganz richtig für den einzelnen Mann. Seit LAPLACE weiß man aber, +daß alle derartigen Schwankungen, die leicht in dem einen oder anderen +Sinne wirken können, um so vollständiger sich eliminieren, je größer die +Zahl der einzelnen Personen wird, und vermindert werden in diesem Mittel +nach dem Verhältnis der Quadratwurzel aus der Zahl der einzelnen Fälle; +die Quadratwurzel aus 233 ist nun etwa 15. Alle solche Schwankungen +müssen bei 233 Beobachtungsfällen, wenn sie bei einzelnen selbst 20 +Proz. erreichen können, im Mittel auf den fünfzehnten Teil reduziert +sein. + +Eine Abweichung des Mittels um 3,3 Proz. gleicht in dem Verhältnis des +einzelnen einer Abweichung um 50 Proz., und es ist doch absolut +ausgeschlossen, daß aus solchen Ursachen, die in dem einen Jahr jemand +einmal treffen können, die Leistungsfähigkeit eines Mannes von einem zum +anderen Jahr um 50 Proz. schwanken könne, wenn auch Schwankungen von +10-20 Proz. möglich sind. + +Und so kann ich, ohne daß ich die Ziffern genau nachgerechnet habe[39], +mit einer Wahrscheinlichkeit von vielen Tausenden gegen Eins behaupten, +daß diese 3,3 Proz. nicht vom Zufall herrühren, sondern von Ursachen, +die das ganze Jahr fortgewirkt, die alle 233 Personen gleichmäßig +berührt haben, oder wenigstens den größten Teil in ein und demselben +Sinne. + +Ich habe mir nun sehr den Kopf darüber zerbrochen, was für Ursachen +dieser Art können mitgewirkt haben? + +Eine ist von vornherein ausgeschlossen, nämlich eine _Verschiedenheit im +Geschäftsgang_ der beiden Jahre; in der Inanspruchnahme der Werkstätte +ist kein Unterschied gewesen. [Das ist von Bedeutung.] Denn sobald auf +die Arbeit nicht gewartet wird, hat das Einfluß, weil die Leute wissen, +es kann nicht alles, was sie machen könnten, gebraucht werden und +umgekehrt. In diesem Punkte sind die beiden Jahre so übereinstimmend +gewesen, wie irgend möglich: es ist in beiden Jahren auf die Arbeit +gewartet worden; jeder hat gewußt, soviel er machen kann, das wird +gebraucht; und die kleinen Stockungen, die in großen Betrieben immer +unvermeidlich sind -- daß einmal eine Abteilung im Rückstande ist und +eine andere warten muß -- sind in beiden Jahren vorgekommen. Ich bin +zuletzt darauf gekommen, ob nicht das _Wetter_ in beiden Jahren +verschieden gewesen ist, weil es einen großen Unterschied macht, ob wir +einen kalten Winter oder heißen Sommer haben, oder nicht, denn die +Temperaturextreme lähmen die Arbeit sehr. Aber die meteorologischen +Tabellen zeigen, daß die beiden Jahre auch in bezug auf das Wetter +übereinstimmen. + +Es bleibt mir nichts weiter übrig als zu sagen, das, was diese +Abweichung von 1/30 des Tagesertrages herbeigeführt hat, ist eben die +Änderung der Arbeitszeit und was mit ihr konnex ist. Ich glaube, daß wir +in unserem Falle das mit Bestimmtheit sagen können, was in früheren +Fällen gelegentlich [als Vermutung] ausgesprochen ist, daß die +Verkürzung der Arbeitszeit nicht nur keine Minderung, sondern daß sie +sogar eine _Steigerung_ des Arbeitsresultats herbeiführen kann -- so +paradox das klingen mag. + +Dieser bis jetzt beschriebene Nachweis betrifft ausschließlich solche +Leute, die im Stücklohn gearbeitet haben, für die im vornherein das +eigne Interesse als wirksam anzusehen ist, welches sie veranlaßt, +möglichst die Verkürzung der Arbeitszeit auszugleichen, um keinen +Verdienstausfall zu haben. Es ist von Wert, daß wir noch eine zweite +Probe haben, die wir der Aufmerksamkeit verdanken, in der der +Maschinenmeister der Firma Carl Zeiss, Herr BRUNO KLEMM, seines Amtes +waltet, daß wir die Möglichkeit gewonnen haben, die Änderung des +Nutzeffektes unserer sämtlichen Arbeitsmaschinen, die infolge der +Verkürzung der Arbeitszeit eingetreten ist, ziffernmäßig feststellen zu +können. + +Unsere etwa zusammen 650 Werkzeugmaschinen werden sämtlich getrieben +durch Elektromotoren von einem einzigen Drehstromdynamo, dessen Strom +nicht etwa für Licht mit verbraucht wird. Dieser Drehstromdynamo +gestattet unter Berücksichtigung der Spannung zu ermitteln, was für +Stromverbrauch in jeder Stunde stattgefunden hat, und darüber hat Herr +Klemm genau Register geführt von Stunde zu Stunde. + +Dabei ist nun in Erwägung zu ziehen, daß die Arbeitsleistung, die diesem +Stromverbrauch entspricht, sich aus 2 Teilen zusammensetzt; I. aus +derjenigen Arbeit, die geleistet werden muß, wenn die sämtlichen +Maschinen arbeitsbereit sind, aber nicht benutzt werden, wenn also alle +Transmissionen, Riemscheiben und Motoren laufen, aber die Arbeiter die +Maschinen noch nicht benutzen. Das ist der Zustand, wie er 1 oder 2 +Minuten vor Beginn der Arbeitszeit besteht; dann läuft der ganze +Betrieb, aber keine Maschine ist tätig. Das ist der sogenannte Leergang. + +In dem Moment, in welchem die Arbeiter an ihre Maschinen treten, kommt +der Kraftverbrauch hinzu, welchem die Arbeitsleistung der Maschine +entspricht. Das ist der eigentliche Nutzeffekt. + +Die Schaltbrettablesungen ergeben zunächt nur den Bruttoverbrauch an +Strom und zeigten, daß derselbe in den letzten 4 Wochen vor der Änderung +im Durchschnitt 49,2 Kilowattstunden gewesen ist; durch eine besondere +Feststellung ist ermittelt worden, daß um diese Zeit der Leergang der +Maschinen 26 Kilowattstunden, etwas über die Hälfte jener Ziffer, +beansprucht hat. + +Man weiß also, daß der Nutzeffekt bei Benutzung sämtlicher Maschinen im +Durchschnitt 23,2 Kilowattstunden, in dem gewöhnlichen Arbeitsmaß, +gewesen ist. Demgegenüber sind nun die Angaben gestellt, die sich auf +die nachfolgenden 4 Wochen beziehen, mit Ausscheidung der Osterwoche und +des 1. Mai, und die zeigen, daß dieser durchschnittliche Stromverbrauch, +pro Stunde gerechnet, von 49,2 auf 52 Kilowatt gestiegen ist. Wenn man +nachrechnet, was dabei der Stromverbrauch des Tages gewesen ist, so +kommen bei 9 Stunden für den Tag 443, bei 8 Stunden 416 Kilowatt heraus; +durch die Verkürzung der Arbeitszeit ist demnach eine Arbeitsleistung +von 27 Kilowattstunden pro Tag gespart worden. + +Wenn man diese Ziffern sieht, so sieht man sofort, daß etwas besonderes +vorliegt, denn die Arbeitsdauer ist ja im Verhältnis von 9:8 reduziert +worden. Es hätte daher eine ganze Stunde, also 49 Kilowattstunden +erspart werden müssen, da wir doch die Maschinen eine ganze Stunde +weniger gebraucht haben. Es sind aber nur 27 erspart worden. Wo ist dann +das andere geblieben? + +Der Umstand, daß die Ziffer 27 fast genau dem Stromverbrauch für +Leergang entspricht, hat sofort auf den richtigen Weg geleitet: es ist +erspart worden die Arbeitsleistung, die unsere Maschinen nötig haben, +wenn man sie 1 Stunde _leer laufen läßt_, es ist aber nicht erspart +worden die Arbeitsleistung einer Stunde, wenn sie _arbeiten_. Daraus +folgt, daß also in den 8 Stunden, die sie in der zweiten Periode +gelaufen sind, die _Arbeitsleistung_ ungefähr _dieselbe_ gewesen sein +muß, wie in der vorangegangenen 9 Stunden-Periode. + +Nun zeigt die Tabelle etwas näher auch für die auf die Änderung +folgenden 4 Wochen das Mittel jeder Woche, und es ist ausgerechnet, +wieviel nach Abzug des Leergangs Arbeit auf den Nutzeffekt kommt. Die +letzte Zahl gibt dann das Verhältnis des Nutzeffektes zum Durchschnitt +der vorangehenden 4 Wochen. + +Die Steigerung zeigt im Durchschnitt das Verhältnis 100:112 -- sonach +das Verhältnis, welches der Verkürzung der Arbeitszeit entspricht. +Daraus kann man ersehen, es hat eine intensivere Benutzung der Maschinen +in bezug auf die ihnen entnommene Arbeitsleistung stattgefunden, +ungefähr in dem Sinne einer vollständigen Ausgleichung der Verkürzung +der Arbeitszeit. + +Wie das zustande gekommen ist, das ist leicht zu erklären. Unsere +Maschinen sind zum größten Teil nicht automatische, sondern Maschinen, +deren sich der Arbeiter bedient wie der Werkzeuge. Der Arbeiter hat an +der Hand, sie intensiver zu benutzen, zunächst einmal dadurch, daß er +die Pausen verkürzt, die zwischen den einzelnen Benutzungsakten liegen, +daß er sich etwas mehr anstrengt, z. B. beim Fräsen kräftigere Späne +nimmt usw.; er kann weiter auch beim Schleifen oder Polieren kräftigeren +Druck üben, immer unter der Bedingung, daß er sehr viel aufmerksamer +arbeiten muß. So erklärt es sich, wie es möglich ist, bei einem großen +Teile unserer Maschinen die von ihnen zu leistende Arbeit in weiten +Grenzen zu steigern. + +Die Steigerung scheint nun, da sie im Durchschnitt das Verhältnis +100:112 ergibt, annähernd der Ausgleichung des Zeitausfalls zu +entsprechen. Bei genauem Besehen zeigt sich jedoch, daß diese Ziffer für +alle diejenigen Maschinen, deren der Arbeiter sich wirklich bedient, +eine viel höhere Steigerung bedeutet. Es sind nämlich eine Anzahl der +Maschinen automatische; der Arbeiter kann vielleicht dadurch mehr +leisten, daß er sie aufmerksamer beobachtet, daß er den Prozeß, den sie +ausführen, achtsamer beaufsichtigt. Diese Steigerung rührt daher in +Wahrheit nur von einem Teile der Maschinen her, der andere Teil ist +unwirksam dabei gewesen. Und wenn man nun annimmt, daß auch nur ein +Viertel von diesen 650 Maschinen derart gewesen wäre, daß der Arbeiter +an ihnen nichts oder nur wenig mehr machen kann, so sieht man sofort, +daß bei drei Viertel aller Maschinen eine Intensitätssteigerung von +100:116 herzuleiten ist. + +Ich schließe aus diesen Erwägungen, daß auch diese Ziffern beweisen, wir +haben die Verkürzung der Arbeitszeit auch bei der Maschinenarbeit nicht +nur _ausgeglichen_, sondern tatsächlich die Arbeitsleistung _höher +gebracht_. + +Sehr bemerkenswert ist ein Blick auf die Ziffern von Arbeitswoche zu +Arbeitswoche. Die erste Woche zeigt eine ganz plötzliche Steigerung von +49,2 im Mittel auf 53,7; der Brutto-Stromverbrauch springt plötzlich um +4,5 Kilowatt, in der zweiten Woche ist ein starker Rückgang, in der +dritten Woche erholt sich das wieder und in der vierten Woche ergibt +sich das Mittel. Es wird noch viel auffälliger, wenn man die einzelnen +Tage vergleicht. Die Ziffer für die erste halbe Woche zeigt eine +Steigerung von 49,2 auf 55,7 Kilowattstunden, um beinahe 15 Proz. des +früheren Stromverbrauches, und im Verhältnis von 100:124; die nächsten +Tage geht es zurück. Als ich diese Ziffer zuerst sah, bin ich +erschrocken bei dem Gedanken, was wäre passiert, wenn wir erst ein Jahr +später die Verkürzung der Arbeitszeit eingeführt hätten, dann wäre +uns[40] am ersten Tage der Drehstromdynamo entzwei gebrannt, also eine +ganz schwere Betriebsstörung eingetreten, und niemand hätte erraten +können, woher das rührt. + +Ich rate keinem, unter ähnlichen Umständen bei starkem Betriebe, wenn +seine Motoren überlastet sind, eine Verkürzung der Arbeitszeit +einzuführen, sonst kann es ihm passieren, daß sie in die Luft fliegen. +Man sieht, die Leute mit Maschinenarbeit haben einen ganz kolossalen +Anlauf genommen, haben sich und ihre Maschinen auf das unglaublichste +strapaziert, sie haben eine große Mehrsteigerung über die +Durchschnittszahl hinaus herbeigeführt. Aber das haben sie nicht lange +aushalten können, denn in der zweiten Woche ist ein starker Rückgang +eingetreten, und erst in der dritten und vierten Woche hat sich das +wieder erholt und die Arbeit ist gleichmäßig geworden. + +Man wird sagen, neue Besen kehren gut; aber ich habe dem hinzuzufügen, +der neue Besen hat nur in der ersten Woche gut gekehrt, in der zweiten +schlecht, und erst in der dritten und vierten Woche, als es kein neuer +Besen mehr war, kehrte er wieder normal. + +Ich ziehe aus dieser Beobachtungsreihe den Schluß, daß der Abfall in der +zweiten Woche die Reaktion des ungebührlich starken Anlaufs gewesen ist, +daß die Leute mit außerordentlichem Eifer versucht haben, ja keinen +Arbeitsausfall eintreten zu lassen. + + * * * * * + +Die andere Frage: wie steht es denn mit der Wirkung der zweifellos +vorhandenen Steigerung der Intensität auf die Person -- hat sie eine +Mehrstrapaze herbeigeführt oder nicht -- ist ganz konnex mit derjenigen, +welche Triebfedern nötig gewesen sind, diese Steigerung herbeizuführen, +ob bewußter Wille, ob das Sichantreiben, oder was sonst. + +Die Antwort auf diese Frage läßt sich natürlich nicht ziffernmäßig +geben. Eine Wirkung der Überanstrengung könnte ja erst nach vielen +Jahren objektiv in die Erscheinung treten. Immerhin ist es möglich +gewesen, auf Grund der subjektiven Wahrnehmung vieler Personen mit +Sicherheit festzustellen, daß eine besondere Anstrengung, abgesehen von +den ersten Tagen, _nicht_ stattgefunden hat, daß vielmehr die +Akkommodation an ein rascheres Tempo der Arbeit, die tatsächlich +stattgefunden haben muß, bei Akkord- und Zeitlohnarbeitern sich nach +ganz kurzer Zeit gewohnheitsmäßig vollzogen hat. + +Die Leute haben sich, wie mir ganz bestimmt gesagt worden ist, nach ganz +kurzer Zeit gewöhnt, etwas rascher zu arbeiten, und sich gar nicht mehr +anzutreiben brauchen, und viele sind wirklich, wie man zu sagen pflegt, +fleißiger geworden. Vielen ist das so unbewußt geworden, daß sie mir +bestritten haben, daß sie mehr gearbeitet hätten und ich es ihnen erst +beweisen mußte. + +Ich habe, um Auskunft zu erhalten, gleich nachdem einige Wochen nach +Einführung der Verkürzung der Arbeitszeit verlaufen waren, Gelegenheit +genommen, alle mir bekannten älteren Leute, gelegentlich wenn ich sie +traf, ganz unauffällig über die verschiedenen Fragen zu interpellieren: +nun was meinen Sie, was diese Änderung für einen Erfolg haben wird? +meinen Sie, daß Sie den Ausfall der Zeit nachholen, daß Sie dabei eine +Mehranstrengung haben, daß die Arbeit aufreibender wird? finden Sie, daß +Ihnen die letzte halbe Stunde jetzt schwerer wird, wie früher bei neun +Stunden? + +Das Endresultat aus allen diesen Antworten ist, daß keiner auch nur +gesagt hat, daß die letzte Stunde ihm schwerer falle, außer im Hinblick +auf die ersten Tage. Alle haben gesagt, nach einiger Zeit sei ihnen die +Arbeit in der letzten Stunde auch nicht schwerer gefallen, nur daß sie +natürlich nicht so frisch wie am Morgen seien; aber es sei immer noch +erträglich. Viele sagten direkt, sie hätten gar nicht nötig gehabt, sich +zusammenzunehmen; es wäre ganz von selbst gegangen. Die meisten meinten, +in den ersten Tagen hätten sie sich zusammennehmen müssen, dann aber +seien sie das gewohnt geworden; sie brauchten gar nicht mehr daran zu +denken. + +Sehr charakteristisch waren einige Äußerungen von Akkordarbeitern, die +noch nicht Gelegenheit gehabt hatten, aus ihren Lohnbüchern den Effekt +zu sehen; sie sagten: Ja, in den ersten Tagen haben wir uns sehr bemüht +mehr zu leisten, wir haben uns außerordentlich angestrengt, wir haben +uns den ganzen Tag angetrieben, wir haben sicher in der ersten Zeit viel +mehr gemacht, wir werden in dieser Zeit in 8 Stunden dasselbe geleistet +haben, als früher in 9 Stunden; aber das haben wir nicht aushalten +können, das kann auf die Dauer niemand aushalten, das hat uns die ganze +Arbeit verekelt; dann haben wir das sein lassen und arbeiten nun so +fleißig wie früher, fleißiger können wir nicht. Wenn wir jetzt nur 8 +Stunden arbeiten, dann können wir eben nur weniger liefern, und am Ende +des Jahres muß das die Firma merken; wenn andere meinen, sie könnten das +ausgleichen, dann täuschen sie sich. Es waren das also Leute, die direkt +sagten, sie betrachteten den ganzen Versuch, in der kürzeren Zeit +dasselbe zu leisten, als mißlungen, weil sie an sich bemerkt hätten, daß +sie das nicht lange aushalten könnten. + +Diese Äußerungen hatten mich stutzig gemacht, ich war etwas verblüfft; +in der Aufstellung über den Nutzeffekt der Maschinen haben wir nun den +Schlüssel zum Verständnis dieser Äußerungen. In der Tat haben sich die +Leute zuerst ganz gewaltig angetrieben und sind über das Ziel +_hinausgeschossen_. Das haben sie nicht dauernd fortsetzen können, sie +haben an sich gemerkt, daß sie nachlassen müßten. Sie ließen nach ihrer +Meinung nach in dem Bemühen, das Ziel zu _erreichen_, während sie in dem +Bemühen nachgelassen haben, das nämliche Ziel zu _überschießen_. + +Einer sagte mir, dieses Antreiben hat uns die ganze Arbeit »verekelt«; +die Schaltbrettablesung zeigt diese »verekelte« Woche. Alles das weist +darauf hin, daß vielen Leuten die tatsächlich dauernd hergestellte +Beschleunigung des Arbeitstempos so unbewußt geblieben ist, daß sie +überhaupt nicht daran geglaubt haben, daß sie meinten, sie arbeiteten +genau so wie früher. + +Diese Wahrnehmung, daß diese Anpassung sich automatisch vollzieht, +unbewußt, ohne Willen des einzelnen, findet eine ganz eklatante +Bestätigung in einer anderen Wahrnehmung und namentlich noch in einer +Tatsache, die die Beobachtungen in England ergeben haben. + +Schon seit längerer Zeit hat sich gerade bei den Einsichtigeren aus dem +Kreise unserer Werkmeister die Meinung eingebürgert, daß, wenn +zeitweilig die Arbeit drängte und Überstunden eingelegt, die 9 Stunden +zeitweilig auf 10 verlängert wurden, man nur ganz kurze Zeit einen +Erfolg habe -- vielleicht 14 Tage, nicht länger; darüber hinaus fleckt +es nicht mehr, obwohl die Leute diese Überstunden mit 25 Proz. [Zuschuß] +bezahlt bekommen. Nach kurzer Zeit werden die Leute verdrossen und +borstig und machen den Werkmeistern das Leben noch schwerer, als sie es +sonst schon zu tun gewohnt sind. + +Ich habe an der Richtigkeit dieser Meinung gezweifelt und mich einmal +verleiten lassen, selbst einen Versuch zu machen, und bin kläglich +abgefallen. Ich habe den Versuch gemacht, wo die Leute mir direkt den +Gefallen tun wollten, und es mir versprochen hatten, denn es wäre ihnen +sehr erwünscht, wenn sie vor Weihnachten -- es war im November -- noch +eine kleine Extraeinnahme hätten. Jedoch schon nach einer Woche ging die +Leistung zurück, in der dritten und vierten Woche war sie faktisch Null +geworden. + +Es ist also nicht möglich, selbst bei gutem Willen und Sichantreiben, +länger als eine kurze Zeit die Arbeitsleistung über das Tagewerk hinaus +zu steigern. + +Ich freue mich, dasselbe konstatiert zu sehen in dem amtlichen Bericht +des Gewerbeaufsichtsbeamten der Provinz Brandenburg für 1900. Nach +Angabe eines Fabrikanten hat dieser die Erfahrung gemacht, daß, wenn man +versucht hat, zeitweilig wegen dringender Arbeit die Leute wieder einmal +9 Stunden arbeiten zu lassen, das nur etwa 14 Tage lang Erfolg habe; +dann gehe die Leistung nach und nach zurück. Das sind dieselben 14 Tage, +die wir beobachtet haben. + +Ich schließe daraus, welche Bedeutung guter Wille und das Sichantreiben +haben: wenn guter Wille und Motive des eigenen Interesses nicht _fähig_ +sind, bei der Verlängerung der täglichen Arbeitsdauer auf längere Zeit +hin eine Mehrleistung zu erzielen, so ist guter Wille auch nicht +_erforderlich_, um bei Verkürzung der Arbeitszeit eine Minderleistung zu +verhindern. Wenn sie wirklich verhindert wird, so ist das nicht durch +guten Willen und nicht durch solche Antriebe, wie sie beispielsweise in +der Akkordarbeit gegeben sind. + +Das wird nun noch bestätigt durch eine besondere Erfahrung, die man in +England gemacht hat, nämlich in den Regierungswerkstätten im +Woolwich-Arsenal. Die Leute arbeiten dort nur in Zeitlohn, und die +Erfahrung hat gezeigt, daß die Verkürzung der Arbeitszeit von neun auf +acht Stunden keinen Arbeitsausfall gebracht hat, sie leisten dasselbe +Maß von Arbeit wie früher auch nachher. + +Nun muß man daran denken, daß diese Leute in England, die gehobenen +Arbeitsgebieten, wie Maschinenbau, Schiffsbau, Metallbearbeitung, +angehören, alle unter der Direktion der Trade-Unions und ganz in deren +Ideenkreis stehen, und daß zu diesem Ideenkreis vor 10 Jahren ganz +vorwiegend der Gedanke gehörte, Verkürzung der Arbeitszeit muß _Platz +schaffen für Arbeitslose_, muß die Reservearmee vermindern, muß den +Unternehmer zwingen, für dieselbe Arbeit mehr Leute einzustellen. Die +Leute in diesen Branchen haben nun zum voraus nicht eine besondere +Ambition gehabt, dem englischen Staatsfiskus durch vermehrte Arbeit +diese Stunde wieder zurückzugeben, sie haben keinen positiven Antrieb +gehabt, und sie haben es ganz sicher als gegen ihr Standesinteresse +angesehen, wenn sie auch nur den Versuch machen wollten, durch +intensivere Arbeit etwas nachzuholen. Dennoch ist der Fall eingetreten, +daß sie nolens volens fleißiger geworden sind. + +Ich betrachte damit die Frage als endgültig erledigt, daß es gar keiner +Motive bedarf, gar keines guten Willens, keiner Motive des Interesses, +um diese Anpassung der Arbeitsgeschwindigkeit an die Arbeitszeit +herbeizuführen, daß sie sich vielmehr automatisch herstellt, sogar da, +wo gewissermaßen ein böser Wille anzunehmen ist. + +Wie ist das nun zu erklären, daß eine solche automatische Anpassung +unbewußt zustande kommt? Wie diese scheinbar paradoxe Tatsache +verständlich zu machen ist, die bei uns zutage getreten ist und sogar +eine Steigerung des Tagewerks veranlaßt hat, das muß ich auf den +nächsten Vortrag verschieben. + + + + +2. Vortrag. + + +Geehrte Versammlung! + +In dem Vortrage, den ich vor ungefähr 4 Wochen in Ihrem Kreise gehalten +habe, habe ich zunächst berichtet über die Erfahrungen, die in der +hiesigen Optischen Werkstätte bei Einführung der Verkürzung der +Arbeitszeit von bis dahin 9 auf 8 Stunden gewonnen worden sind, und ich +habe diese Erfahrungen, die sich innerhalb meines eigenen +Beobachtungsgebietes ergeben haben, zu verknüpfen versucht mit dem +größeren Maßstabe der zahlreicheren Erfahrungen, die namentlich in +England gewonnen worden sind in Rücksicht auf die Leistung der Arbeiter. + +Ich bin dabei auf Grund des rein tatsächlichen Materials zu bestimmten +Feststellungen gelangt, die ich hier kurz wiederhole. + +Sie bestanden darin: + +Erstens, auf allen Arbeitsgebieten, die in dieser großen +Beobachtungsreihe Gegenstand der Beobachtung geworden waren, hat die +Verkürzung der täglichen Arbeitszeit keine _Herabsetzung_ der +Tagesleistung, in sehr vielen Fällen deutliche Anzeichen der +_Steigerung_ der Tagesleistung zur Folge gehabt -- wie es auch bei uns +der Fall war. Ich konnte auf Grund mehrerer von einander unabhängigen +Feststellungen konstatieren, daß in unserem Betriebe in dem letzten +Jahre bei achtstündiger Arbeitszeit 30 Leute soviel fertig gebracht +hatten, wie in dem vorangegangenen Jahre bei neunstündiger Arbeitszeit +ihrer 31. + +Es war weiter festgestellt, daß dieses selbe Resultat, also das +Konstantbleiben bezw. Steigen des Tagewerks, eingetreten ist bei den +allerverschiedenartigsten Arbeiten, nicht nur in dem Spielraum der +Verschiedenheit, wie er in unserem Betriebe gegeben ist, der im +wesentlichen doch feinere Arbeiten umfaßt, sondern auch auf +Arbeitsgebieten gänzlich anderer Art. Ich konnte aussprechen, daß das +gleiche Resultat in Schneiderwerkstätten, auf der anderen Seite in +Kanonenschmieden, bei Feinoptikern und bei Kohlenhäuern -- auf +Arbeitsgebieten gänzlich heterogener Art nach rein tatsächlichen +Feststellungen eingetreten ist, und daß der Eintritt dieses Erfolges +gänzlich unabhängig sei -- und darauf habe ich besonders Wert gelegt -- +von der Frage, ob die beteiligten Personen mit ihrem _Willen_ darauf +hinwirken, einen Arbeitsausfall bei verkürzter Arbeitszeit zu +verhindern, oder ob sie diesen Willen nicht, ob sie gar kein Interesse +daran haben. + +Ich konnte darauf hinweisen, daß trotz guten Willens und trotz deutlich +erkennbaren Interesses bei einer Verlängerung der Arbeitszeit eine +Steigerung der Arbeitsleistung _nur ganz vorübergehend_ eintritt, und +nach ganz kurzer Zeit die Leistung in der verlängerten Arbeitszeit nur +noch derjenigen in der kürzeren Zeit entspricht. Ich konnte konstatieren +auf der anderen Seite, daß, wo die Leute gar kein Interesse daran gehabt +haben, bei verkürzter Arbeitszeit dasselbe zu leisten, wo sie im +Gegenteil ein gewisses Interesse gehabt haben, das zu verhindern, +dennoch derselbe Erfolg eingetreten ist, daß keine Minderung +stattgefunden hat. + +Ich habe auf die letztere Feststellung ganz besonders Wert gelegt, weil +ich aus ihr den Schluß zu ziehen für berechtigt halte, daß diese +Anpassung der Intensität der Arbeit an die Dauer -- in der Art, daß der +kürzeren Arbeitsdauer eine gesteigerte und der längeren eine verminderte +Intensität entspricht -- sich vollzieht den einzelnen vollkommen +unbewußt, automatisch sozusagen, und zwar so unbewußt, wie die +Beobachtungen in meinem Erfahrungskreis ergeben haben, daß viele, daß +die meisten gar keine Ahnung davon gehabt haben, im Gegenteil gar nicht +daran geglaubt haben, und erst nachträglich darüber belehrt werden +mußten, daß sie intensiver gearbeitet haben. + +Ich habe damals -- in diesem früheren Vortrage -- erklärt, daß ich auch +in der Lage zu sein glaube, von diesen scheinbar befremdlichen, in +manchen Punkten sogar paradoxen Beobachtungen die _Erklärung_ zu geben, +und dazu will ich nun heute übergehen, wobei ich glaube, daß es sich +nicht nur um ein theoretisches Interesse handelt, eine merkwürdige +typische Erscheinung auf ihre Ursachen zurückführen zu können, sondern +um einen Vorgang auch von einem praktischen Wert, weil, wenn man die +Bedingungen des Eintretens irgend einer bestimmten Wirkung erfassen +kann, man die Unterlagen gewinnt zu sicheren Schlußfolgerungen für die +Fortsetzung der Erfahrung. + +Solange man nur auf bloße Tatsachenfeststellungen angewiesen ist, ist +jede Fortsetzung der Schlüsse über das Unmittelbare hinaus Sache der +rein mechanischen Induktion. Wenn man in 99 Fällen nicht weiß, worauf +etwas beruht, untersteht man der Unsicherheit, ob nicht im hundertsten +Falle andere Bedingungen eintreten. Wenn man aber die Unterlagen +gewonnen hat, um die Bedingungen nachzuweisen -- sei es, wenn nicht in +99, auch nur in 3 oder 4 Fällen -- von denen ein bestimmter Erfolg +abhängig ist, so hat man in der Erkenntnis eine viel sicherere Basis, +um über das unmittelbare Beobachtungsgebiet hinaus sagen zu können: in +dem Falle wird ein ähnlicher Erfolg eintreten, in dem Falle wird er +nicht eintreten. + +Meine Erklärung des so vorher kurz in der Zusammenfassung meiner +früheren Mitteilungen gegebenen Beobachtungsresultates geht nun aus von +einer ganz einfachen Erwägung. Ich sage: das Charakteristische dieser +Wahrnehmungen besteht darin, daß sie ein durchaus übereinstimmendes +Verhalten bekunden von Leuten gänzlich verschiedener Beschäftigungsart, +so verschieden, wie eben Grobschmied und Schneider, Feinoptiker und +Kohlenhäuer, und ein ganz übereinstimmendes Verhalten von Leuten ganz +verschiedener Nationalität, ganz verschiedener Lebensweise, ganz +verschiedenen Lebensgewohnheiten. Auf der einen Seite die englischen +Arbeiter in den Maschinenfabriken und Kohlenbergwerken von +Northumberland und Durham, auf der anderen Seite unsere thüringischen +Industriearbeiter und die anderen Gruppen von Arbeitern, in bezug auf +welche ähnliche Beobachtungen schon in Deutschland gemacht worden sind. +Ich sage, was sich zeigt als vollkommen übereinstimmende Reaktion bei so +ganz verschiedenen Leuten hinsichtlich derselben Einwirkung, nämlich +Verkürzung der täglichen Arbeitszeit, das kann seinen Grund nur haben in +_Ursachen_, die _allen gemeinsam sind_, die _auf alle in derselben Art +wirken_; und da bleiben nur übrig nach der objektiven Seite hin, nämlich +unter dem Gesichtspunkte der Verschiedenheit der Betätigung der +Personen, solche Ursachen, die _aller industriellen Arbeit_, so wie sie +sich jetzt gestaltet hat, in _gleicher Art zukommen_, und nach der +subjektiven Seite hin, insoweit die Person dabei beteiligt ist, können +nur solche Ursachen betrachtet werden, denen _alle Menschen überhaupt +unterliegen_, d. h. _also gewisse allgemeine Bedingungen im menschlichen +Organismus_. + +So bin ich denn am Leitfaden dieser allgemeinen Erwägungen zur +Fragestellung gekommen: + +1. Was ist gemeinsam in Hinsicht auf die Betätigung der Personen auf so +ganz heterogenen Arbeitsgebieten? + +2. Was ist in Hinsicht auf die zu betrachtende Wirkung allen Menschen +gemeinsam, die den gewöhnlichen Bedingungen, die der menschliche +Organismus bietet, unterliegen? + +Hinsichtlich des ersten: was ist das Gemeinsame so verschiedener +Betätigung der Personen? ist es nun in der Tat möglich, etwas +nachzuweisen, was alle verknüpft. Das ist ein gemeinsames Merkmal all +der Arbeitstätigkeit, die man jetzt bezeichnet als _industrielle +Arbeit_, im bewußten Gegensatz zu der Arbeitsbetätigung z. B. in der +Landwirtschaft oder Forstwirtschaft, im Gegensatz weiter zur +Arbeitsbetätigung im alten Handwerk, im Handwerk alten Stils -- nicht +etwa was man jetzt Kleingewerbe nennt, nämlich die Wirkungen, welche die +_Arbeitsteilung_ herbeigeführt hat. + +Alles, was unsere industrielle Arbeit von anderen Arbeitsgebieten +unterscheidet, ist charakterisiert durch ein ganz durchgehendes Merkmal, +welches mit dem Stichwort »Wirkungen der Arbeitsteilung« zu bezeichnen +ist. Nämlich 1. die fortdauernd täglich ganz gleichmäßig quantitativ und +qualitativ sich _wiederholende_ Tätigkeit, die immer sich wiederholende +_Einseitigkeit_, mit der sie geübt wird, die Tag für Tag dieselbe Art +von Anstrengung bringt, dieselben Muskelpartien ermüdet, dieselbe Art +von Körperhaltung aufnötigt, dieselbe Gruppe von Tätigkeiten, von +Einzelaktionen aufzwingt, im Gegensatz zu der Mannigfaltigkeit der +Beschäftigung, wie sie früher, in der alten Zeit, das Handwerk bot, wo +der Handwerksgeselle aus dem Rohprodukt heraus, um das fertige Erzeugnis +herzustellen, die allerheterogensten Dinge zu betreiben hatte, auch im +Gegensatz zu der Betätigung in der Landwirtschaft, wo viel vom Wetter +abhängt, und der eine Tag diese, der andere Tag eine ganz andere +Tätigkeit auferlegt. + +Ich sage, diese Arbeitsteilung, die Voraussetzung geworden ist für alle +technischen Fortschritte im Laufe der letzten Jahrzehnte -- wenn man +auch ihre Wirkungen in vielen Punkten beklagen mag, die aber nicht mehr +zu redressieren ist -- drückt der industriellen Arbeit ihren ganz +bestimmten Stempel auf in der _Gleichförmigkeit der Inanspruchnahme_ der +Menschen. Mit dieser Gleichförmigkeit und fortgesetzt übereinstimmenden +Einförmigkeit ist nun gegeben die fortgesetzte Ermüdung immer derselben +Organe, derselben Muskelgruppen, derselben Nervenzentren, derselben +Gehirnpartien, weil alle Verrichtungen, mögen sie in Muskel- oder +Sinnesarbeit bestehen, immer in derselben Weise von Früh bis Abend, Tag +für Tag, jede Woche, sich wiederholen. + +Ich sage, das ist das Gemeinsame, was so verschiedene Arbeitsgebiete +übereinstimmend charakterisiert -- unter dem Gesichtspunkte +übereinstimmend, ob Nähnadel oder Schmiedehammer, wenn nur der Schmied +nicht schneidern will und umgekehrt, wenn nur jeder die ihm gewohnte +Arbeit verrichtet, für die er geübt ist, daß es in beiden Fällen die +Inanspruchnahme derselben Organe und derselben Sinne ist. + +Das zweite, das Gemeinsame was übergreift über die Verschiedenartigkeit +der Nationalität, was also zum Ausdruck kommt in der Übereinstimmung des +Erfolges bei Thüringer Arbeitern und bei Englischen Arbeitern, kann nun +nichts anderes sein, als irgend ein gemeinsamer Grund, der im +menschlichen Organismus bedingt ist im Hinblick auf die Wirkungsweise +gleichartiger, Tag für Tag sich wiederholender, ermüdender +Beschäftigung. Und da ist es denn nun sehr leicht, wenn man das beides +kombiniert, den Gesichtspunkt zu finden für die Erklärung, die ich, +glaube den vorher charakterisierten Beobachtungen geben zu können. + +Wenn durch eine täglich sich wiederholende Tätigkeit, die in denselben +Bahnen, in denselben Formen sich wiederholt, am Ende des Tages jeder, +der daran teil nimmt, sich ermüdet hat, so kann diese Tätigkeit nicht +mehr Tag für Tag fortgesetzt werden, außer wenn bis zum Morgen des +folgenden Tages, durchschnittlich Tag für Tag, diese Ermüdung vollkommen +durch die bis zum Wiederbeginn am nächsten Tage dazwischen liegende +Ruhezeit und durch die Wirkung der Ernährung _ausgeglichen_ ist. Wenn +man annehmen wollte, daß zwischen der Ermüdung durch die Arbeit und der +Ausgleichung derselben, der Erholung bis zum nächsten Tage, das +geringste Defizit bliebe, das für den einzelnen Tag gar nicht bemerkbar +sei, aber sich täglich wiederholt, so müßte die Konsequenz notwendig +sein, daß die betreffende Person nach einem kürzeren oder längeren +Zeitraum physisch herunterkommt. Es ist dasselbe, als wenn jemand +täglich Geld ausgibt, wenn auch nur wenig mehr als er einnimmt, aber +wenn das dauernd so fortgeht, so vermehrt sich sein Verlust und er muß +bankerott werden. + +Ich kann also sagen: es muß für alle Arbeiter, die unter diesen +Bedingungen stehen, tägliche Wiederholung eines bestimmten +Kräfteverbrauches und täglicher Ersatz durch Ruhe und Ernährung, dem +Durchschnitt nach Tag für Tag ein vollständiges _Gleichgewicht_ +hergestellt werden. Die Ermüdung oder der Kräfteverbrauch muß im +Durchschnitt Tag für Tag vollkommen Ausgleichung finden durch den +Kräfteersatz oder die Erholung, in der Ruhe und Ernährung, weil das +geringste Defizit sich fortwährend summieren und schließlich zerstörend +wirken müßte. + +Es würde auf Grund einer solchen Erwägung möglich sein, zu +Schlußfolgerungen zu kommen, auch wenn man in Hinsicht auf die dabei +gebrauchten Begriffe -- Kräfteverbrauch oder Ermüdung und Kräfteersatz +oder Erholung -- stehen bleiben müßte bei den populären Vorstellungen, +die im wesentlichen an subjektive Empfindungen appellieren, was Ermüdung +oder Erholung sei. Für die weitere Prüfung meiner Schlußfolgerungen ist +es aber nicht ohne Bedeutung, daß ich hinzufügen kann: diese scheinbar +vagen Begriffe entsprechen nachweisbar gewissen ganz bestimmten +quantitativen Veränderungen im körperlichen Organismus, die unmittelbar +durch Größen-Bestimmungen zu fassen sind. + +Es ist nämlich ein feststehendes Ergebnis der physiologischen Forschung, +daß alles, was wir Ermüdung nennen, in letzter Instanz ist eine Änderung +der stofflichen Zusammensetzung in den letzten Elementen des Menschen, +eine Störung im Wesen des Protoplasma der Zelle, daß alle Ermüdung +infolge der Arbeitstätigkeit der Organe ihren Grund hat in einem +Verbrauch an bestimmten Stoffen, deren Vorhandensein unentbehrlich ist +für die normale Funktion der Organe, und zum anderen Teile besteht in +der Anhäufung von Stoffen in den Elementen des Organismus, die störend +wirken für die normale Fortsetzung der Funktionen, die wie Gift wirken. +Alle akuten Ermüdungserscheinungen, wie sie gelegentlich vorkommen, sind +notorisch Vergiftungserscheinungen. + +Wir haben also in dem, was wir Ermüdung nennen, eine Summe von +stofflichen Veränderungen, die teilweise besteht in dem Eintreten eines +Defizits an Stoffen, die notwendig für die Erhaltung der normalen +Funktionen sind, andererseits besteht in einem Überschusse von Stoffen, +die nachteilig sind. + +Diese Ermüdung, die sich durch die Stoffveränderungen ergibt, trifft in +erster Reihe und zunächst diejenigen Organe, die der Ermüdung +unmittelbar ausgesetzt sind, also bei schwerer Muskelarbeit die Muskeln, +bei intensiver Nervenarbeit, bei angespannter Aufmerksamkeit, in erster +Reihe die Zusammensetzung der Nerven, vielleicht die Gehirnpartien, die +Organe, die in erster Reihe die Tätigkeit vermitteln. Durch die Wirkung +des Blutkreislaufes wird aber die spezifische Ermüdung immer ausgedehnt +auf den ganzen Körper, so daß eine Ermüdung durch geistige Tätigkeit +zugleich eine Ermüdung des Körpers bezüglich der Muskeltätigkeit +involviert und umgekehrt. Es wird also der Überschuß an schädlichen +Bestandteilen allmählich auf den ganzen Körper verteilt und gibt eine +allgemeine Ermüdung. + +Ich führe das hier bloß zu dem Zwecke an, um erkennbar zu machen, daß +meine weiteren Deduktionen eine feste Basis haben, daß, wenn ich also im +Sinne der vorhin vorangestellten Betrachtungen sage, die Erhaltung des +menschlichen Organismus erfordert, daß Tag für Tag der durch die +Tätigkeit bedingte Kräfteverbrauch ausgeglichen wird durch einen +entsprechenden Kräfteersatz, durch Ruhe und Ernährung, oder wenn ich +sage, es muß die Erholung der Ermüdung gleich sein, ich dabei mit realen +Begriffen argumentiere. + +Nun scheint die Berufung auf eine solche Forderung der Gleichheit +zwischen dem täglichen Durchschnitt von Kräfteverbrauch und Kräfteersatz +eine sehr triviale Sache zu sein; es gewinnt aber dieser Satz die +Bedeutung einer Grundlage für weitere wichtige Schlußfolgerungen, sowie +man daran geht sich klar zu machen, von welchen Umständen hängt denn auf +der anderen Seite das ab, was ich Kräfteverbrauch oder Ermüdung und +Kräfteersatz oder Erholung nenne. + +Da ist denn nun bei leichter Überlegung sofort zu sagen -- was ich Ihnen +als Hauptargument hier vorführe -- daß wir in dem, was bei der täglich +wiederkehrenden Arbeit eines Mannes die Ermüdung begründet, _drei +deutlich unterschiedene Teile_ haben, die additiv sich zusammensetzen. + +Der eine Teil ist bestimmt lediglich durch die _Größe des täglichen +Arbeitsproduktes_, und zwar unabhängig von der Zeit, in welcher es +geleistet wird. Z. B. wenn ein Mann an einer Drehbank, und zwar ein +Mann, der eine bestimmte Fertigkeit besitzt, etwa 50 gleiche Drehstücke +herzustellen hat, so gehört für ihn dazu eine bestimmte Anzahl +aufeinanderfolgender Handgriffe und eine bestimmte Zahl von +Sinneswahrnehmungen für die Kontrolle seiner Arbeit, eine ganz bestimmte +Anzahl von Willensimpulsen, die er braucht, um seine Arbeit zu leisten; +und wenn er statt 50 100 Stück hergestellt hat, so hat er alle diese +einzelnen Akte in doppelter Zahl nötig gehabt, ganz unabhängig davon, ob +er 5, 6 oder 10 Stunden gebraucht hat. + +Es ist in der Größe des Arbeitsproduktes ein Maßstab gegeben für die +_Größe des Kräfteverbrauchs_. Für verschiedene Personen ist das +verschieden. Wer größere Erfahrung, größere Fertigkeit hat, wer mit +größerer Umsicht und Zweckmäßigkeit zu arbeiten gelernt hat, weiß es +fertig zu bringen, daß er mit viel geringerem Kräfteverbrauch dasselbe +macht wie ein anderer, mit _einem_ Blick das übersieht, wozu ein +anderer _drei_ Blicke nötig hat; doch ist unter denen, die unter +denselben Bedingungen arbeiten, jedenfalls ein Teil, dessen +Kräfteverbrauch in der täglichen Arbeitszeit pure proportional ist der +Größe seines Arbeitsproduktes. + +Ein zweiter Teil ist abhängig von der _Geschwindigkeit_, mit der die +Arbeit geleistet wird. Im allgemeinen wird anzunehmen sein, daß, wenn +dieselbe Leistung in kürzerer Zeit erfolgen soll, das Tempo beschleunigt +werden muß, das eine größere Anstrengung bedeuten wird. Es ist aber +gleich in bezug hierauf zu sehen, nach Anleitung naheliegender +Erfahrungen, die jeder an sich selbst machen kann, daß dieser Teil des +Kräfteverbrauchs, der von der Geschwindigkeit der Arbeitsleistung +abhängt, der also steigt, wenn man verlangt, daß schneller gearbeitet +wird, daß dieser in weiten Grenzen konstant bleibt und erst beim +Erreichen einer sehr _großen Geschwindigkeit_ merklich in Betracht +kommt. Es braucht sich nur jemand zu überlegen, daß, wenn er etwa einen +bestimmten Weg, sagen wir von 4 km, einmal langsamer und einmal +schneller geht, die Verschiedenheit der Kraftanstrengung unmerklich, +nämlich so lange dieselbe ist, als er nicht etwa zum Laufschritt +überzugehen hat. Dasselbe, glaube ich sagen zu können, tritt auch für +alle technischen Arbeiten ein, solange noch die Verschiedenheiten der +Geschwindigkeit in den Grenzen liegen, in denen gewohnheitsmäßig +gearbeitet werden kann -- _etwas_ rascher oder langsamer -- und es ist +nicht anzunehmen, daß »etwas rascher« einen besonderen Kräfteverbrauch +bedeutet. Etwas anderes ist es aber, wenn die Beschleunigung, die +Forderung, in der kürzeren Zeit dasselbe zu leisten, nötigt, sich +anzutreiben, etwa die Operationen unter fortwährenden Willensimpulsen +aufeinanderfolgen zu lassen; dann ist allerdings anzunehmen, daß die +Beschleunigung des Arbeitstempos eine _bedeutende_ Steigerung des +Kräfteverbrauchs herbeiführen würde. + +So haben wir zunächst in dem, was ich Kräfteverbrauch oder Ermüdung +nenne, zwei deutlich verschiedene Teile, einen, der nur abhängig ist von +der Größe des täglichen Arbeitsprodukts -- den andern, der daneben nun +noch abhängig ist von der Geschwindigkeit, von dem Tempo, in welchem es +zu leisten ist. Dieser zweite Teil ist im allgemeinen zweifellos +wachsend, wenn verlangt wird, daß dasselbe Tagewerk in der kürzeren Zeit +zu leisten ist. + +Das wichtigste ist aber nach meiner Meinung der dritte Bestandteil, der +sich in diesem Kräfteverbrauch des industriellen Arbeiters in seinem +Tagewerk nachweisen läßt, der durchaus analog ist mit dem, was man bei +den Maschinen »Kraftverbrauch für Leergang« nennt. + +Die vorhin charakterisierte Konsequenz der Arbeitsteilung, die +außerordentliche Gleichförmigkeit der Tätigkeit bringt es mit sich, daß +mit wenigen Ausnahmen alle Arbeit der Industrie gemacht werden muß von +Leuten, die den ganzen Tag entweder zu stehen oder zu sitzen haben; ganz +wenige haben Gelegenheit, innerhalb der Tagesperiode eine nennenswerte +Abwechslung zu haben. Wenn Sie sich vorstellen, was das heißen wollte, +wenn ein Mann gar nicht zu arbeiten hätte, aber angehalten wäre, +dieselbe Körperhaltung 8 oder 10 Stunden fortzusetzen, wie z. B. an der +Drehbank 8 oder 10 Stunden täglich zu stehen, oder in einer gewissen +Körperhaltung zu sitzen, wie man sie etwa bei Ausführung feiner Arbeiten +nötig hat, so würde ein solcher am Ende der 8 oder 10 Stunden sehr +ermüdet sein, obwohl er gar nichts getan hat. + +Ich behaupte nun, daß, wenn diese Ermüdung einem Kräfteverbrauch +entspricht, der lediglich bedingt ist durch das bloße _Verweilen_ an der +Arbeitsstätte in derjenigen Körperhaltung, die seine Arbeit nötig macht, +und in der Umgebung, in der er dabei ist, demselben Geräusch, demselben +Lärm ausgesetzt, unter demselben Zwange der Aufmerksamkeit -- wenigstens +da wo Maschinenbetrieb ist -- sich zu sichern, daß er kein Unheil +anrichtet, oder daß ihm nicht Unheil angerichtet werde, -- ich sage; +daß, wenn diese rein passive Ermüdung einen ganzen großen Teil des +Tagewerks der Leute bedeutet, jede _Verkürzung der Arbeitszeit_, die +also bewirkt, daß diese Leistung in der verkürzten Arbeitszeit sich +zusammendrängt, ein _reiner Gewinn an Kraft für die beteiligten_ +Personen sein muß. + +Wenn ich mir nun denke, ein Mann könne ein bestimmtes Tagewerk in 8 +Stunden leisten, und man nötigt ihn, 10 Stunden darauf zu verwenden, so +ist das ganz genau dasselbe, wie wenn man ihm erlaubt, seine Arbeit in 8 +Stunden fertig zu machen, ihm aber zumutet: du mußt nun noch 2 Stunden +hier bleiben in derselben Körperhaltung, sitzend oder stehend, dasselbe +Geräusch hören, dieselbe Aufmerksamkeit anwenden, um Gefahr abzuwenden, +jedoch ohne etwas zu tun. Ich sage, genau in derselben Art, wie die +Verkürzung der Arbeitszeit von 9 auf 8 Stunden uns eine bedeutende +Ersparung gebracht hat für den _Leergang der Maschinen_, so bedeutet +die Verkürzung der Arbeitszeit eine entsprechende Ersparung am +Kraftverbrauch für den _Leergang der Menschen_. Dieser Nachweis des +dritten Bestandteils für den gesamten Kräfteverbrauch weist hin auf den +wichtigsten Teil unserer Betrachtung. + +Ich habe ganz kurz nun noch auf der anderen Seite auf das von mir vorhin +geforderte Gleichgewicht zwischen Kräfteverbrauch und Kräfteersatz +hinzuweisen. Der Kräfteersatz durch Ernährung und Ruhe -- wovon hängt +der ab? Da ist zuerst zu sagen, er muß bei einem Mann abhängen von der +physischen Beschaffenheit der Person, von seiner Robustheit, von seiner +Gesundheit, von seinem Ernährungszustande. Ein Mann von kräftiger +Ernährung in jungen Jahren, von normaler Lebensweise, wird imstande +sein, in einer gewissen Ruhezeit eine vorangehende Ermüdung sehr viel +eher völlig auszugleichen, wie ein älterer Mann oder ein durch Krankheit +geschwächter oder einer, der durch unsolides Leben die Bedingungen des +Wiederersatzes seiner Kräfte verschlechtert hat. Aber für ein und +denselben Mann wird zweifellos die Zeit entscheidend sein, die ihm für +diesen Kräfteersatz gegeben ist. Es kann auch nicht dem geringsten +Zweifel unterliegen, daß jemand, der ein bestimmtes Tagewerk hinter sich +hat und bis zum Wiederbeginn des folgenden gleichen Tagewerks 16 Stunden +Zeit hat für relative Ruhe, die wenigstens die Organe ruhen läßt, die +bei seiner normalen Arbeit die stärkst ermüdeten sind, ein größeres Maß +vorangegangener Ermüdung wird ausgleichen können, wie jemand, der nur 10 +Stunden unter ganz gleichen Umständen für Erholung zur Verfügung hat. +Das kann jedermann an sich probieren. + +Es muß also notwendig in bezug auf die Bedingungen dieses Kräfteersatzes +außer dem jeder einzelnen Person eigentümlichen Faktor, den man nennen +könnte die Intensität des Stoffwechsels oder die Intensität seiner +Lebensfunktionen, nun noch maßgebend sein eine Zeitbestimmung, nämlich +die _Dauer der ihm gelassenen Ruhezeit_. Nun hat aber der Tag nur 24 +Stunden; infolgedessen muß die Zeit der Ruhe zwischen jeder Tagesarbeit +einfach die Differenz zwischen 24 Stunden und der Arbeitszeit sein; bei +8 Stunden Arbeit 16 Stunden Ruhe, bei 10 Stunden Arbeit nur 14 Stunden +Ruhe. + +So sieht man am Leitfaden dieser ganz einfachen Betrachtung, daß in +Hinsicht auf die Herstellung dieses Gleichgewichtes zwischen +Kräfteverbrauch und Kräfteersatz, zwischen Ermüdung und Erholung, die +Arbeitszeit dreimal zur Geltung kommt; zweimal auf der Seite der +Bestimmung des Kräfteverbrauches -- das eine Mal im ungünstigen Sinne +für die Verkürzung, insofern als die Verkürzung der Arbeitszeit +intensivere Arbeit nötig macht, vorausgesetzt, daß ein gewisses Maß der +Geschwindigkeit nicht überschritten wird, ein zweites Mal aber im +ungünstigen Sinne, nämlich durch Verminderung, nach Analogie der +Maschinen, der Leergangsarbeit des Menschen -- daß aber außerdem nun +noch dieselbe Größe der täglichen Arbeitszeit eine Rolle spielt auf der +anderen Seite der Gleichung, in bezug auf den Kräfteersatz und zwar in +_günstigem_ Sinne, da die Verkürzung der Arbeitszeit und eine längere +Ruhepause den Ersatz eines größeren Kräfteverbrauchs vermittelt. + +Ohne daß man den mathematischen Zusammenhang nun weiter darzulegen +braucht, wie ich es überflüssigerweise getan habe[41], ohne daß man auf +diese näheren mathematischen Beziehungen einzugehen braucht, ist sofort +zu sehen, daß, wenn diese Zusammenhänge richtig aufgefaßt sind, es +verständlich ist, daß eine Verkürzung der Arbeitszeit nicht nur das +Tagesprodukt ungeändert lassen, sondern unter Umständen die Tendenz +haben kann, die Arbeitsleistung zu steigern, wie wir es in unseren +Beobachtungen glauben konstatiert zu haben. + +Es muß nämlich, wenn man den mathematischen Zusammenhang genau ansieht, +für jede bestimmte Art von Verrichtungen und jede bestimmte Person ein +Optimum existieren, nämlich eine kürzeste Arbeitszeit, bei der das +größte Arbeitsprodukt herauskommt. Wo dieses liegt, wird wesentlich von +der Art abhängen, wie sich die einzelnen Bestandteile des näheren +bestimmen. + +Wie groß dieser Kräfteverbrauch für Nichtarbeit, für Leergang, und für +den Geschwindigkeitswiderstand, den bei intensiverem Tempo die Arbeit +mit sich bringt, im einzelnen Falle ist, ist im wesentlichen +Tatbestandsfrage. Es ist denkbar, daß es gewisse Verrichtungen gibt, +welche ein Arbeiter 10 oder 9 Stunden lang macht, bei welchen aber eine +weitere Beschleunigung des Tempos mit einer so großen Steigerung des +Kräfteverbrauchs verbunden sein kann, daß er, wenn er auf 8 Stunden +übergeht, weniger leistet. + +Indem ich mich nun auf unsere Erfahrungen berufe und auf die Erfahrungen +ähnlicher Art, die namentlich in England gemacht worden sind, kann ich +nur sagen, diese Erfahrungen rechtfertigen die Annahme, daß für +wenigstens drei Viertel aller industriellen Arbeiter -- das Wort in dem +Sinne gebraucht, wie ich es vorhin gebraucht habe -- wahrscheinlich auch +für einen größeren Bruchteil bei _9 Stunden das Optimum noch nicht +erreicht und_ bei _8 Stunden noch nicht überschritten_ ist, und daß +daher diese Beobachtungen, wie sie vorliegen, am Leitfaden dieser +Erklärung die Meinung rechtfertigen, daß es möglich sein wird, auf fast +allen Gebieten der industriellen Tätigkeit in Deutschland ohne jede +Einbuße, ohne jede Herabsetzung des Tagewerks, in einem vernünftigen +Tempo, nicht etwa nur zum Neunstundentag, sondern zum Achtstundentag +überzugehen. Selbstverständlich meine ich nicht plötzlichen Übergang, +sondern es kann sich nur darum handeln, allmählich die Menschen daran zu +gewöhnen, die jetzt gewohnt sind, ihre Arbeitskraft zu vertrödeln, die +gewissermaßen normale Ermüdung sich anzuschaffen, die sie gerade noch +bis zum folgenden Tage durch Ruhe und Ernährung ersetzen können. Wie ich +vorhin sagte, hat eine solche Erklärung zugleich die Bedeutung, daß sie +nicht nur Aufschluß gibt über das, was wirklich beobachtet ist, sondern +daß sie auch einen Leitfaden gibt, um über das Gebiet der unmittelbaren +Beobachtungen hinaus Schlußfolgerungen zu ziehen. + +Ich will, um nicht ins Weite zu gehen, nun nur noch ganz kurz erläutern, +wie sich am Leitfaden dieser Erklärung ganz charakteristische Tatsachen, +die auf den ersten Blick als außerordentliche erscheinen, als etwas ganz +Selbstverständliches darstellen. + +Ich habe damals erzählt, als ich in unserer Werkstätte mit einer Gruppe +von Leuten den Versuch gemacht habe, sie zu veranlassen, sie möchten +einmal mir zu Gefallen und wegen ihrer eigenen Interessen, als wir noch +neunstündige Arbeitszeit hatten, 10 Stunden arbeiten, daß diese nach +einer Woche zu mir kamen und meinten: die angehängte letzte Stunde +drücke vom frühen Morgen ihre Arbeit herab, ich sollte ihnen ihr +Versprechen zurückgeben. Und auf der anderen Seite ebenso die Tatsache, +daß die Anhänger der Trade-Unions, wie im Woolwich-Arsenal, welche der +Meinung waren, daß die Verkürzung der Arbeitszeit von 9 auf 8 Stunden +Platz schaffen müsse für die Arbeitslosen, die Reserve-Armee vermindern +müsse, die also gewiß der Ansicht waren, sie würden nicht in 8 Stunden +dasselbe arbeiten wie vorher in 9 Stunden, dennoch dasselbe geleistet +haben. Dies alles erklärt sich am Leitfaden einer solchen Betrachtung +ganz einfach als etwas Selbstverständliches. + +Unsere Leute, die damals den Anlauf nahmen, haben ganz gewiß in den +ersten 9 Stunden des damals verlängerten Arbeitstages genau so +gearbeitet, wie in der Woche vorher ihre 9 Stunden; da sie aber dann +noch eine Stunde länger arbeiteten, haben sie sich in 10 Stunden mehr +ermüdet und das vorher bestehende Gleichgewicht verschoben. Das haben +sie am ersten Tag nicht bemerkt, auch am zweiten Tag nicht, aber +allmählich ist das Defizit zum Vorschein gekommen, und da mußte einmal +der Punkt kommen, wo die Bilanz stark gestört war; dann tritt das in die +Erscheinung, was die Werkmeister Unmut und Verdrossenheit nennen; das +sind die Waffen, mit denen der Körper sich wehrt. In dem Maße, als sich +das Defizit anhäuft, drückt es auf ihre Arbeit vom frühen Morgen an; so +verlangsamt sich das Tempo, bis es nach 14 Tagen so verlangsamt ist, daß +die Tagesleistung trotz der Überstunde nur dieselbe ist, wie ohne +Überstunde. + +Und umgekehrt die englischen Arbeiter, die gar kein Interesse daran +hatten, diesen Ausfall der geschenkten Stunde nachzuholen, weil sie in +Zeitlohn arbeiteten, die im Gegenteil darauf rechneten, daß durch diese +Stunde so viele von ihren arbeitslosen Kollegen im nächsten Jahr Arbeit +haben würden, haben diese 8 Stunden genau so gearbeitet, wie die ersten +8 Stunden ihrer vorher neunstündigen Arbeitszeit, und sind dann eine +Stunde früher vergnügt nach Hause gegangen, weniger ermüdet als früher, +und so haben sie Tag für Tag einen kleinen Überschuß an Kraft behalten, +der, nachdem er eine gewisse Größe erreicht hatte, bewirkte, daß sie vom +frühen Morgen an ihre Arbeit mit größerer Frische begonnen haben, daß +sie, ohne es zu wissen und ohne es zu wollen, dem englischen +Staatsfiskus den Gefallen getan haben, in 8 Stunden dasselbe zu leisten +wie vorher in 9 Stunden. + +Diese Beispiele zeigen, wie diese automatische Anpassung des Tempos der +Arbeit an die Dauer der täglichen Arbeitszeit bei den einzelnen sich +vollzieht. + + * * * * * + +Ich habe mit dieser Betrachtung, die also, glaube ich, den Nachweis +führt, daß das wesentlichste Moment unter volkswirtschaftlichen +Gesichtspunkten bei Verkürzung der Arbeitszeit besteht in der Ersparnis +eines großen Kraftverbrauches für unnützen »Leergang« der Menschen -- +den terminus technicus von Maschinen auf den Menschen übertragen -- die +_eine_ volkswirtschaftliche Bedeutung der Verkürzung der Arbeitszeit +festgestellt. + +Ich knüpfe meine weiteren Ausführungen an die Frage, mit der ich vor 4 +Wochen meinen ersten Vortrag einleitete, indem ich auf die Tatsache +hinweise, daß in England jetzt schon die durchschnittliche Arbeitszeit +der gesamten industriellen Arbeiterschaft auf weniger als 9 Stunden +herabgesunken ist, weil es nur ganz wenige Industriezweige, abgesehen +von der Textilindustrie, gibt, die länger als 9, aber schon sehr viele, +die weniger als 9 Stunden arbeiten, und gegenwärtig nicht weniger als +eine Million englischer Arbeiter in den etwas gehobenen Industrien beim +Achtstundentag angekommen sind; und bei den rapiden Fortschritten, die +die Bewegung auf Verkürzung der Arbeitszeit macht, ist anzunehmen, daß +in ganz kurzem Zeitraum wohl der Achtstundentag in England die +herrschende Arbeitszeit sein wird. + +Demgegenüber ist in Deutschland die normale durchschnittliche +Arbeitszeit derselben Gruppen von Industriearbeitern sicher über 10 +Stunden, weil es noch eine große Anzahl von Arbeitsgebieten der +verschiedensten Art gibt, in denen noch 11 Stunden gearbeitet wird, und +nur relativ wenige, 6-8000, haben in Deutschland die achtstündige +Arbeitszeit. + +Angesichts dieses Unterschieds muß die Frage entstehen, welchem von +beiden Ländern kommt dieser Unterschied in Hinsicht auf den Wettbewerb +mit anderen Ländern zunutze? Wird England mit seiner kurzen oder +Deutschland mit seiner langen Arbeitszeit einen Vorteil in Hinsicht auf +den Wettbewerb mit anderen Nationen haben? + +Ich will gleich das Resultat voraussagen, zu dem ich durch meine +Betrachtungen geführt werde. Es besagt, daß es ganz zweifellos ein +Vorsprung sein wird, den England hat, daß England kraft dieser +Verkürzung der Arbeitszeit eine sehr erhöhte Leistungsfähigkeit im +ganzen Wirtschaftsleben hat, und daß, wenn Deutschland darin +zurückbleiben sollte, wenn England dauernd diesen Vorsprung behalten +sollte, für Deutschland die direkte Gefahr einer großen schweren +Schädigung seiner Volkswirtschaft im Wettbewerb mit anderen Völkern, +insbesondere mit dem fortgeschrittenen England, besteht. + +Es könnte auf den ersten Blick fraglich sein, ob sich aus meinen +früheren Ausführungen ein derartiger Schluß begründen läßt, denn es wird +durch Verkürzung der Arbeitszeit das Tagewerk nicht vermindert, +vielleicht sogar etwas gesteigert. Aber diese Steigerung wird man +keinesfalls hoch anschlagen können: wir selbst haben ja auch nur eine +Steigerung von ein paar Proz., die können ja doch nichts +Ausschlaggebendes sein. Ob ein paar Proz. im günstigsten Falle mehr oder +weniger -- in der Hauptsache wird es dasselbe sein, ob die Leute 10 oder +8 Stunden arbeiten; es wird eben ungefähr dasselbe produziert. + +Es sind damit zwar die Befürchtungen widerlegt, mit denen man früher den +Bestrebungen auf Verkürzung der Arbeitszeit entgegentrat, daß die +wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit eines Landes gelähmt werden könnte, +wie auch die Hoffnungen widerlegt sind, daß die Verkürzung Platz +schaffen werde für die Arbeitslosen; aber im übrigen bleibt doch +höchstens der kleine Vorteil übrig, welchen die kleine Ersparnis an +Betriebsunkosten bedeutet. + +Wir dürfen annehmen, daß in unserem Betriebe, der Optischen Werkstätte, +die Ersparnis im Kohlenverbrauch, an Heizerlöhnen, für Beleuchtung und +Beheizung auf den Kopf des Arbeiters 6-8 M. jährlich beträgt; zwischen +10 und 8 Stunden Arbeit könnte man diese Ersparnis somit doch höchstens +auf 15-20 M. anschlagen. Wenn man annimmt, daß in Deutschland 3 +Millionen Leute sind, die in 8 Stunden ebensoweit kämen in ihrer Arbeit +wie in den jetzt durchschnittlich 10 Stunden, so würde dieser Vorteil +immer nur mit 30-40 Millionen Mark anzuschlagen sein, was in der Bilanz +eines großen Landes ja nur eine ganz geringe Bedeutung hat. + +Man würde sagen können, diese Frage hat gar keine besondere +wirtschaftliche Bedeutung, sie ist mehr Sache des subjektiven Ermessens, +ob man für besser und angenehmer finden will, daß die Leute 8 Stunden +arbeiten und 16 Stunden Ruhe haben, oder 10 und 11 Stunden arbeiten und +nur 14 oder 13 Stunden Ruhe haben. + +Aber mit nichten! Bei dieser Überlegung würde man vergessen, daß zwar +der Kraftverbrauch für Leergang der Maschinen, der seinen Ausdruck +findet in dem nutzlosen Verbrennen von 30-40 Millionen M. mehr Kohlen, +in Deutschland verschwendet ist, daß die Hauptsache aber die +Kraftverschwendung in dem nutzlosen Leergang von 3 oder 4 Millionen +_Menschen_ in Deutschland ist. Und da ist die Frage: was bedeutet +denn diese Kraftverschwendung, die zweifellos da ist, wenn es möglich +ist, daß diese selben Menschen dasselbe in 8 Stunden leisten, was sie +bisher in 10 Stunden gemacht haben? Auf wessen Kosten geht denn +diese Kraftverschwendung? Geht dieselbe nur auf Kosten der +Lebensannehmlichkeit der Leute, die es erfreulicher finden werden, wenn +sie nur 8 Stunden in der Werkstätte zu stehen haben, oder geht sie auf +Kosten eines Faktors, der eine bestimmte volkswirtschaftliche Bedeutung +hat? Ich meine das letztere ist der Fall! + +_Diese Kraftvergeudung durch nutzlosen Leergang des Menschen geht auf +Kosten der Mitwirkung der Intelligenz und der geistigen Regsamkeit des +Menschen, und bedeutet, daß ein wertvolles Kapital, welches Deutschland +besitzt in der natürlichen Intelligenz seiner arbeitenden Schichten, zum +großen Teil brach liegen bleibt, weil die Bedingungen abgeschnitten +sind, unter denen diese Intelligenz voll zur Geltung kommen könnte._ + +Um das aber zu verstehen, diesem Leergang der Menschen eine so +weittragende Bedeutung beizulegen, muß ich nochmals darlegen, und jetzt +unter einem etwas anderen Gesichtspunkte, was ich als die Wirkungen der +Arbeitsteilung besprochen habe. Diese Arbeitsteilung -- es wäre die +reine Torheit, sie beklagen zu wollen, so bedauerlich ihre Wirkungen +sind -- hat zur Folge die _geistige Verödung der Menschen_, weil sie +intelligente Personen nötigt, ihr Tagewerk auf eine einförmige Art zu +verrichten, weil die Arbeit, bis auf einen ganz kleinen Bruchteil +bevorzugter Arbeiten, aus sich selbst heraus gar keinen Antrieb, keine +Anregung enthält, weil die Arbeiter immer nur Teile unter ihren Händen +haben -- und eine Arbeit, die andererseits, um vorteilhaft und +zweckmäßig ausgeführt zu werden, hohe Anforderungen an die geistige +Tätigkeit der Leute stellt, aber hohe Anforderungen nur in der Art, wie +die Leute das zweckmäßige, geschickte Arbeiten zu erlernen haben. Die +Ablieferung des täglichen Arbeitsproduktes ist unter dem Prinzip der +Arbeitsteilung reine Routinesache, sie kommt zur Geltung nur in +ausgetretenen Bahnen. Aber die Art, wie einer gelernt hat, die tägliche +Arbeit abzuliefern, zweckmäßiger oder unzweckmäßiger, mit größerer +Kräfteersparnis oder größerem Kräfteverbrauch, das ist in ganz großem +Maße Sache der Intelligenz, so daß kein Arbeiter ein geschickter +Arbeiter wird, wenn es nicht ein intelligenter Mann ist, weil man ihn +diese Zweckmäßigkeit nicht lehren kann: er muß sie selbst erlernen +können. + +Wenn man nun auf der einen Seite zugestehen muß, daß die täglich gleiche +Arbeit direkt abstumpfend wirkt, auf der anderen Seite die technischen +und wissenschaftlichen Anforderungen eine fortwährende Anspannung der +Intelligenz nötig machen, so gibt es eben nur einen Weg, um das +Gleichgewicht zu schaffen, das ist: die Bahn frei zu machen dafür, daß +die natürliche Intelligenz dennoch sich betätigen kann, daß sie nicht +abgestumpft wird, d. h. also, möglichstes Zusammendrängen der täglichen +Arbeit auf einen kurzen Zeitraum und möglichstes Verlängern des +Zeitraumes zwischen den täglichen Arbeitszeiten, das die Möglichkeit für +geistige Anregung anderer Art gewährt, daß solche Leute nicht stupid +werden, daß sie trotz der Einförmigkeit ihrer täglichen Arbeit noch die +Fähigkeit behalten, mit dem Verstand mitzuwirken, mit Interesse Dinge zu +betrachten, die nicht unmittelbar in der Arbeit vorkommen. + +So sage ich: alles was darauf ausgeht, die Leistungsfähigkeit des +Deutschen Volkes zu heben -- und Deutschland darf sich rühmen, daß es in +Hinsicht auf die Intelligenz seiner arbeitenden Volksschichten keinem +anderen Lande nachsteht, aber Intelligenz ohne Betätigung ist Gold im +Schoß der Erde -- alles was darauf ausgeht, dieses große geistige +Kapital wirtschaftlich in Betätigung zu stellen, das muß unter die +Parole sich stellen; _möglichste Verkürzung der Arbeitszeit in der +Industrie, möglichste Verminderung der Kraftvergeudung infolge Leergang +durch Verlängerung der Ruhezeit_. + +Und wenn es nun nach meinen früheren Darlegungen richtig ist, daß man +sagen darf, für den weitaus größten Teil der industriellen Arbeiter ist +mit 9 Stunden das Optimum noch nicht erreicht und mit 8 Stunden noch +nicht überschritten, so muß für die Zukunft die Parole aller sein, denen +daran liegt, das wirtschaftliche Leben Deutschlands zu lieben, +_Drittelung des Tages_: _8 Stunden Unternehmerdienst -- 8 Stunden Schlaf +-- 8 Stunden Mensch sein._ + +Pause. + +Es gibt meiner Meinung nach nur _einen_ Standpunkt, von welchem aus mit +einiger inneren Folgerichtigkeit das angefochten werden könnte, was ich +vorhin als Resultat meiner Ausführungen hingestellt habe: daß die +Verkürzung der Arbeitszeit zum Zwecke der Hebung der Menschen in +Hinsicht auf die Betätigung der Intelligenz und zur wirtschaftlichen +Hebung des Volkes nötig ist Das ist der Standpunkt derer, die ihre +Beurteilung wirtschaftlicher und sozialer Zeitfragen unter die Parole +stellen, _wir wollen Herren bleiben im eigenen Haus_. Vom Standpunkt +dieser Leute aus gibt es in der Tat ein anderes Ideal, sie müssen +konsequenterweise verlangen einen Arbeiterstand, der möglichst genügsam +ist, möglichst nahe an der Grenze des Helotentums steht. Es liegt eine +Erscheinung vor, in der dieses Ideal entsprechend verwirklicht gewesen +ist, das ist der Arbeiterstand in den 30er und 40er bis 50er Jahren in +den englischen Industriebezirken Birmingham, Manchester, Liverpool. + +Nach dem übereinstimmenden Urteil von Leuten jener Zeit waren das +Arbeiter, die Tag für Tag 14, 15 und 16 Stunden an ihren Maschinen +standen, jeden Abend geknickt nach Hause schlichen, notdürftig ihren +Hunger stillten und schlafen gingen, am Sonnabend aber nach Empfang des +Wochenlohnes sich besoffen, am Sonntag ihren Rausch ausschliefen, um am +Montag das gleiche Wochenwerk wieder zu beginnen. + +Das andere Ideal, auf welches meine Parole hinweist, ist nun auch +annähernd verwirklicht, just in demselben Lande, in demselben +Arbeiterstande, in denselben englischen Industriebezirken. Im Laufe von +etwa zwei Generationen ist aus dieser damals physisch und intellektuell +verelendeten Bevölkerung infolge der Wirkungen der Verkürzung der +Arbeitszeit ein Arbeiterstand hervorgegangen, der heute in Hinsicht auf +die Leistungsfähigkeit, die Betätigung von Intelligenz und Tatkraft kaum +noch seines gleichen findet, der allerdings nicht gefügig, sondern sehr +»begehrlich« ist, der nicht nur Anerkennung vollständiger bürgerlicher +Gleichberechtigung, sondern auch höhere Löhne heischt, als für ähnliche +Arbeit irgendwo sonst in Europa gezahlt werden, der aber so gutmütig +ist, dabei dem Unternehmer -- das Verhältnis zwischen Lohn und Leistung +zum Maßstab genommen -- _billigere_ Arbeit zu leisten, als im +Durchschnitt irgendwo sonst in Europa geliefert wird. + +Wenn nun meine Betrachtung dahin ausmündet, daß die Verkürzung der +täglichen Arbeitszeit in der Industrie einzuführen sei -- wobei das +Gebiet der Arbeitstätigkeit in Frage kommt, welches unter der Devise der +modernen Arbeitsteilung steht, gegenüber anderen Arbeitsgebieten, die +andere Bedingungen menschlicher Betätigung darbieten -- daß es die +Aufgabe sei, durch die Verkürzung der Arbeitszeit die wirtschaftliche +Leistungsfähigkeit des ganzen Volkes durch Erhöhung der +Leistungsfähigkeit der Arbeiter zu heben -- so ist es sicher +gerechtfertigt, auch der Vorgänge zu gedenken, welche die Bewegung zur +Verkürzung der Arbeitszeit eingeleitet haben. + +Da habe ich denn zu konstatieren, daß der Ausgangspunkt alles dessen, +was von Fortschritten in dieser Richtung bis heute zu verzeichnen ist, +in einem Akt weitblickender Gesetzgebung liegt. Ich meine, daß auf dem +ganzen Gebiet von Sozialpolitik und Arbeiterschutz neben dem Gesetz +Mosis »sechs Tage sollst du arbeiten und den siebenten ruhen« nur noch +_eine_ gesetzgeberische Maßregel großen Stils existiert, das ist die +_Einführung der Zehnstundenbill in England_. Diese Zehnstundenbill in +England hat alle derartigen Bestrebungen ausgelöst, hat erst den Boden +geschaffen, Erfahrungen zu gewinnen für die richtige Beurteilung dieser +Verhältnisse. + +Wie bekannt ist, hat im Jahre 1847 das englische Parlament nach langem, +hartem Kampfe dekretiert, daß in den englischen Spinnfabriken Frauen und +Kinder nicht länger als 10 Stunden täglich arbeiten dürften, während sie +vorher 14, 15 und 16 Stunden hatten arbeiten dürfen. Frauen und Kinder +-- weiter niemand -- fielen unter das Gesetz, und es war auch beschränkt +auf das Gebiet der Textilindustrie, Anhänger und Gegner dieser Maßregel +wußten aber, daß die Bedeutung derselben nicht liege im Schutz von +Frauen und Kindern -- daß diese auf 10 Stunden beschränkt würden -- +sondern darin liege, daß diese Maßregel auf ein paar hunderttausend +erwachsene _männliche_ Arbeiter übergreifen würde, daß diese ein paar +Stunden weniger ausgebeutet würden. Denn auf diesem Arbeitsgebiete ist +die Arbeit der Frauen und Kinder mit derjenigen der Männer in solcher +Art konnex, daß eine Einschränkung der einen gar nicht möglich ist ohne +Einschränkung der anderen. Die am schärfsten Widerstrebenden hatten ihre +Argumente nicht in Nachteilen für die Frauen und Kinder, sondern in den +Nachteilen, die die gleichzeitige Beschränkung der Arbeit der Männer +befürchten ließe. + +Die nächste Folge dieser Gesetzgebung war ein großer Jammer in England, +der Jammer darüber, daß eine große, wichtige und bedeutsame Industrie +vernichtet sei, daß sie in der Konkurrenz mit dem Auslande wehrlos +geworden sei, daß das Kapital auswandern müsse, um nur die notdürftigste +Rentabilität zu erzielen. + +Wenige Jahre haben ausgereicht, um ein vollkommen anderes Urteil über +diese Maßregel zu ermöglichen. Es zeigte sich nämlich nach wenigen +Jahren: das englische Kapital wanderte _nicht_ aus, die englische +Textilindustrie ist gar nicht benachteiligt worden; man hat bessere +Maschinen angeschafft, hat die Spindeln schneller laufen lassen, hat +ein und demselben Mann doppelt so viel Spindeln zu bedienen gegeben, und +hat gefunden, daß dabei die Unternehmer ein vorzügliches Geschäft +machten -- daß sie mit 10 Stunden viel leistungsfähiger geworden waren, +als vorher mit 14 oder 16 Stunden. + +Das Bemerkenswerte war, daß in diesem Fall ein Gesetz, das nur für +England galt, allgemeines Gesetz geworden ist, daß dieses tatsächlich +die Bedeutung eines internationalen Gesetzes gewonnen hat, in der Art, +daß man sagen kann, der Widerschein des Lichtes, welches eine +weitblickende Gesetzgebung damals in England hat aufleuchten lassen, hat +ganz Europa erleuchtet. + +Und davon kann ich noch persönlich Zeugnis ablegen. Ich selbst habe mit +meinen eigenen Augen den Widerschein gesehen. Denn mein Vater war +Spinnmeister in Eisenach; er hat bis Anfang der 50er Jahre jeden Tag, +den Gott werden ließ, 14, 15, 16 Stunden bei der Arbeit stehen müssen: +14 Stunden, von morgens 5 bis abends 7, bei normalem Geschäftsgang; 16 +Stunden, von morgens 4 bis abends 8 Uhr bei gutem Geschäftsgang -- und +zwar ohne jede Unterbrechung, selbst ohne Mittagspause. Ich selbst habe +als Junge zwischen 5 und 9 Jahren jeden Tag abwechselnd mit meiner um +ein Jahr jüngeren Schwester, wenn das Wetter nicht gar zu schlecht war +und die Mutter den sehr weiten Weg dann lieber selber machte, meinem +Vater das Mittagsbrot gebracht. Und ich bin dabei gestanden, wie mein +Vater sein Mittagsessen, an eine Maschine gelehnt oder auf eine Kiste +gekauert, aus dem Henkeltopf mit aller Hast verzehrte, um mir dann den +Topf geleert zurückzugeben und sofort wieder an seine Arbeit zu gehen. + +Mein Vater war ein Mann von Hünengestalt, einen halben Kopf größer als +ich[42], von unerschöpflicher Robustheit, aber mit 48 Jahren in Haltung +und Aussehen ein Greis; seine weniger robusten Kollegen waren aber mit +38 Jahren Greise. Das ist in Deutschland am =grünen= Holz geschehen; +denn die Eisenacher Fabrikherren waren menschlich hochstehende Leute, +wohlwollend und fürsorglich für ihre Arbeiter, wie ich an mir selbst +erfahren habe. Was sie damals geschehen ließen, haben sie, des bin ich +sicher, geschehen lassen mit äußerstem Widerstreben, in dem wehmütigen +Gedanken, es =könne= nicht anders sein; und sie haben den Ruhm für sich, +daß sie unter den ersten gewesen sind, die in Deutschland die +Verhältnisse gebessert haben, als bekannt geworden war, daß in England +mit einer viel kürzeren Arbeitszeit dasselbe wie mit der längeren +Arbeitszeit geleistet würde. + +Sie haben alsbald sich ebenfalls neue Maschinen angeschafft, haben eine +viel größere Zahl von Spindeln demselben Mann zur Bedienung gegeben, und +haben erreicht, daß wenige Jahre nachher die Arbeitszeit ganz bedeutend +reduziert werden konnte. Ich habe noch gesehen, wie mein Vater Ende der +50er und in den 60er Jahren nicht mehr 16 Stunden sondern nur noch 12 +und zuletzt nur noch 11 Stunden zu arbeiten und dabei eine Mittagsstunde +hatte, so daß er nicht mehr aus dem Henkeltopf sondern zu Hause in der +Wohnung aus Schüssel und Teller sein Mittagsmahl einnehmen konnte. Ich +sage also: den Widerschein des Lichtes in England habe ich in +Deutschland mit meinen eigenen Augen gesehen. + +Dank der Fernwirkung, welche die englische Gesetzgebung auf den +Kontinent gehabt hat, ist Deutschland verschont geblieben vor den Folgen +des ungezügelten Industrialismus. Die körperliche Verunstaltung durch +das unmenschlich lange Stehenmüssen, das sogenannte »Fabrikbein«, ist in +Deutschland fast gar nicht in die Erscheinung getreten, weil just noch +rechtzeitig dieser Mißbrauch der Menschen inhibiert wurde durch das +Beispiel Englands. + +Gutes Augenmaß für die Bemessung großer Ereignisse oder glücklicher +Instinkt hat die Sozialdemokratie dazu geleitet, jetzt den 1. Mai zum +internationalen Arbeiterfeiertag zu erklären. In der Tat, der 1. Mai des +Jahres 1848, der Tag, an dem in England die Zehnstunden-Bill in Kraft +getreten ist, ist _der_ Tag, mit Bezug auf welchen der Arbeiterstand der +ganzen Welt sagen kann: Der Mai ist gekommen, die Bäume schlagen aus! + +Die Konstatierung, daß es eine gesetzgeberische Maßregel gewesen ist -- +wenn auch aus einer Zeit, wo noch keine Gesetzgebung unter dem +Stichwort: »Sozialpolitik« oder »Arbeiterschutz« stand -- die eine +Verkürzung der Arbeitszeit herbeigeführt hat, legt zweifellos die Frage +nahe, ob man nun nicht das, was ich vorhin als das Postulat meiner +Erwägungen hingestellt habe, auf gesetzgeberischem Wege erreichen zu +können hoffen dürfe. Ich will mich darüber ganz kurz aussprechen -- +einfach im _verneinenden_ Sinne: ich halte das _nicht mehr_ für möglich. + +Man muß sich klar machen, was denn gegenwärtig noch, nachdem wir über 50 +Jahre weiter sind, von gesetzgeberischen Maßregeln von Nutzen sein +könnte. Ein Zehnstundentag, wenn er nicht nur das Textilgebiet beträfe, +würde ja freilich einen gewissen Bruchteil der deutschen Arbeiterschaft, +die jetzt noch unter einer längeren Arbeitszeit seufzt, befreien, im +übrigen aber mehr hemmend als fördernd sein. Mit einer solchen +gesetzlichen Normierung der Arbeitszeit wäre der Umschwung zur kürzeren +Zeit, der Impuls auf eine _viel_ kürzere Arbeitszeit gelähmt, da dann +auch die Fortgeschritteneren meinen würden, sie brauchten nur zu 9 +Stunden überzugehen. + +Vor etwa 20 Jahren, im Anfang der 80er Jahre, hatte es noch eine gewisse +Bedeutung für den allgemeinen Fortschritt, daß die Schweiz und +Österreich speziell für die Textilindustrie einen elfstündigen +Maximalarbeitstag einführten, eine durch vielerlei Ausnahmen +durchlöcherte Reform, die aber zur Folge hatte, daß nach kurzer Zeit 10 +Stunden das Normale geworden sind. + +Gegenwärtig könnte eine Förderung der Bewegung von gesetzgeberischer +Seite nur dann erwartet werden, wenn diese eine neunstündige Arbeitszeit +als gesetzliche erklären würde. Dazu aber wird die Gesetzgebung nicht +fähig sein -- aus dem einfachen Grunde, weil dazu Motive nötig sein +würden, die gänzlich außerhalb des Rahmens _der_ Motive liegen, die +bisher die sozialpolitische und auf Arbeiterschutz gerichtete +Gesetzgebung geleitet haben. + +Jeder Versuch, eine gesetzliche Fixierung von 9 Stunden zu erreichen, +würde scheitern an dem Argument: Leute, die nur 10 Stunden zu arbeiten +haben, _sind ja nicht mehr zu bedauern_ -- warum wollen sie die Hilfe +der Gesetzgebung? Denn alles, was wir in Deutschland Sozialpolitik und +Arbeiterschutz nennen, steht unter den Motiven des _Mitleids_ für +diejenigen Leute, die in exzeptioneller Art gedrückt oder mißbraucht +werden. Es ist also keine Hoffnung, daß der Fortschritt der Bewegung +durch die Gesetzgebung weiter gefördert werden könnte. + +Auf die einfache Frage: was kann man denn hoffen? will ich meine Meinung +kurz sagen. Ich meine, was auf diesem Gebiete weitere Fortschritte +ermöglichen kann, das wird nur sein die _Vertretung der Interessen des +Arbeiterstandes_. _Wenn_ es diesem gelingt, für seine Standesinteressen, +die in eminentem Grade Interessen des ganzen Volkes sind, eine wirksame, +nachhaltige Vertretung in kräftigen Organisationen zu gewinnen, und +_wenn_ die Leitung dieser Organisationen zu dem Einsehen gelangt, daß es +sich in dieser Angelegenheit nicht handelt um den schablonenmäßigen +Gegensatz: Arbeiter gegen Unternehmer, sondern um den spezifischen +Gegensatz: Arbeiter und fortgeschrittene Unternehmer gegen rückständige +Unternehmer -- wenn diese beiden Voraussetzungen einmal erfüllt sein +sollten, dann könnte eine einzige Welle aufsteigender wirtschaftlicher +Tätigkeit in Deutschland, die doch einmal wiederkommen wird, genügen, um +den Vorsprung, den England inzwischen dank der Nachwirkung seiner 50 +Jahre alten Gesetzgebung gewonnen hat, einzuholen, oder wenigstens das +Einholen in absehbarer Zeit in sichere Aussicht zu stellen. + +Ich komme nun zum Schluß und schließe, indem ich erinnere an den +lapidaren Satz, mit dem im Jahre 1847 Macaulay im englischen Parlament +der Zehnstunden-Bill die 8 oder 9 Stimmen Majorität verschafft hat, mit +der sie nach langen Kämpfen das Parlament passiert hat; er hat damals +gesagt: + + »Wenn jemals England seinen alten Ruhm, das erste zu sein unter den + Industrieländern, an ein anderes Land abzutreten haben sollte, so + wird das ganz gewiß nicht geschehen an ein Volk von kümmerlichen + Zwergen, sondern nur an ein Volk, welches in körperlicher Tatkraft + und geistiger Regsamkeit dem englischen Volke überlegen ist.« + +An uns in _Deutschland_ ist jetzt, meine ich, die Reihe, über die +Bedeutung dieser Worte nachzudenken! Denn für England bedarf es dieser +Mahnung nicht mehr. Die früheren Klagen über die Benachteiligung der +englischen Industrie -- durch die Verkürzung der Arbeitszeit und durch +die steigenden Löhne, die die gehobene Lebenshaltung des dortigen +Arbeiters fordert -- diese Klagen sind schon lange Zeit verstummt. Ganz +im Gegenteil, es vermehren sich von Jahr zu Jahr die Stimmen derer, die +etwas verstohlen sich zuraunen: wenn doch nur unsere Vettern auf dem +Kontinent recht lange bei ihrem alten Aberglauben bleiben wollten, daß +lange Arbeitszeit und dürftige Löhne _billige_ Arbeit gewährten, wenn +sie nur nicht gar zu bald zum Einsehen kommen wollten, daß das Gegenteil +der Fall ist, daß kurze Arbeitszeit und gehobene Lebenshaltung der +Arbeiter eine eminente _Steigerung_ der Arbeitsleistung des +Arbeiterstandes zur Folge hat! Wenn es nur gelänge, diese Einsicht noch +recht lange als Geheimnis zu bewahren! Dann dürfte England hoffen, auf +mehrere Generationen hin vor seinen Konkurrenten auf dem Kontinent einen +ganz gewaltigen Vorsprung zu behalten. + +Diese Stimmen aber kommen nicht etwa aus den Kreisen der _Arbeiter_, sie +kommen aus den Kreisen der wohlsituierten englischen _Unternehmer_. In +Deutschland dagegen ist die Diskussion dieser ganzen Frage in den +Kreisen der Unternehmer, wie überhaupt in den Kreisen des gebildeten +Bürgertums, bisher deutlich unter der Einwirkung eines _roten Lappens_ +verblieben. So ist es gekommen, daß die Sozialdemokratie sich rühmen +darf, daß sie Jahrzehnte lang der _einzige_ Hort gewesen sei für +Bestrebungen, die in ganz hervorragendem Maße auf die Interessen des +Gemeinwohls, auf die Hebung der Leistungsfähigkeit des ganzen Volkes +abzielen. + +Ich habe nur Eins noch hinzuzufügen: wenn das Festhalten an diesem +Standpunkt seitens unserer bürgerlichen Kreise bisher Unverstand und +Torheit gewesen ist, so wird das weitere Festhalten an diesem Standpunkt +für die Zukunft _Frevel_ zu nennen sein. + + +Anhang 1. + +Ergebnisse der Einführung der achtstündigen Arbeitszeit in der Optischen +Werkstätte von Carl Zeiss, Jena. + +1. Vergleichung + +des Stunden_verdienstes von 233_ Akkord_arbeitern im_ letzten Jahre _des +Neunstundentags (1. April 1899-April 1900) und im_ ersten Jahre _des +Achtstundentags (1. April 1900-1. April 1901)_. + + Diese 233 Mann umfassen _sämtliche_ Arbeiter des Betriebes, die 1. + in jedem von beiden Jahren mindestens die Hälfte der gesamten + Arbeitszeit auf Stückarbeit (mit ungeänderten Akkordsätzen) + beschäftigt gewesen sind; 2. zur Zeit des Wechsels der Arbeitsdauer + (1. April 1900) mindestens 22 Jahre alt und mindestens schon 4 + Jahre im Dienst der Firma waren -- _mit Ausschluß_ solcher, die + innerhalb des zweijährigen Zeitraums vom 1. April 1899 bis 1. April + 1901 die Art der Arbeit gewechselt oder in einem der beiden Jahre + mehr als 300 Stunden wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen + versäumt haben. + +---------+--------------------------+--------------+----------+------------- + | Gesamtzahl der |Dafür bezahlte|Verdienst | + Jahr | Akkordstunden | Lohnsumme |pro Stunde| Verhältnis + | | in M. | in Pf. | +---------+--------------------------+--------------+----------+------------- +1899/1900| 559 169 | 345 899 | 61,9 |} + |(Durchschn. pro Mann 2400)| | |} + | | | |} 100: 116,2 +1900/01 | 509 559 | 366 484 | 71,9 |} + |(Durchschn. pro Mann 2187)| | |} + | | | | + + +a) Spezifikation nach Altersklassen. + + (Die Altersangaben beziehen sich auf das Datum des 1. April 1900. + Als _Dienst_alter ist nur die _nach Vollendung des 18. + Lebensjahres_ im _Dienst der Firma_ verbrachte Zeit gerechnet.) + +Spaltenüberschriften: +A - Durchschnittliches Lebensalter +B - Durchschnittliches Dienstalter +C - Durchschnittlicher Akkordverdienst pro Stunde in Pf. +D - Neunstundentag +E - Achtstundentag + +-------------+--------+----------+----------+---------------+------------ + | | | | | +Altersklasse | Zahl | A | B | C | Verhältnis +(Lebensalter)| der | | +-------+-------+ + |Personen| | | D | E | +-------------+--------+----------+----------+-------+-------+------------ + 22-25 Jahre| 34 | 23,5 | 5,5 | 55,3 | 65,2 | 100:117,9 + 25-30 " | 69 | 27,3 | 7,9 | 62,2 | 72,6 | 100:116,7 + 30-35 " | 69 | 32,2 | 10,1 | 65,1 | 74,8 | 100:114,9 + 35-40 " | 40 | 37,7 | 12,7 | 60,6 | 70,2 | 100:115,8 +über 40 " | 21 | 45,3 | 15,3 | 63,3 | 74,3 | 100:117,4 +-------------+--------+----------+----------+-------+-------+------------ + Zusammen | 233 | 31,6[43] | 9,6[44] | 61,9 | 71,9 | 100:116,2 + | | | | | | + + +b) Spezifikation nach Betriebsabteilungen. + +Spaltenüberschriften: +A - Zahl der Personen +B - Durchschnittliches Lebensalter (Jahre) +C - Durchschnittliches Dienstalter (Jahre) +D - Verdienst pro Stunde in Pf. (Neunstundentag) +E - Verdienst pro Stunde in Pf. (Achtstundentag) +F - Verhältnis + +--------------------------------------+-----+-----+-----+-----+-----+----------- + | | | | | | +Betriebsabteilung | A | B | C | D | E | F + | | | | | | +--------------------------------------+-----+-----+-----+-----+-----+----------- + | | | | | | +Optik. | | | | | | + | | | | | | +1. Linsenfasser -- Feine Handarbeit | 21 |31,1 |12,7 |72,8 |84,9 | 100:116,6 +2. Schleifer der Mikroskop.-Abt. -- | | | | | | + Desgl. | 20 |33,2 |13,8 |79,1 |86,5 | 100:109,4 +3. Sonstige Handschleifer und | | | | | | + Zentrierer -- Ausschl. Handarbeit | 59 |26,1 | 7,5 |60,4 |70,5 | 100:116,7 +4. Maschinenschleifer -- | | | | | | + Ausschließlich Maschinenarbeit | 19 |32,1 | 5,8 |52,2 |62,0 | 100:118,8 + | | | | | | + | | | | | | +Mechanik und Hilfsbetriebe. | | | | | | + | | | | | | +5. Justierwerkstätten -- | | | | | | + Ausschließlich Handarbeit | 22 |31,7 | 8,2 |65,5 |76,7 | 100:117,1 +6. Montierwerkstätten -- Vorwiegend | | | | | | + Handarbeit | 20 |36,9 |11,6 |66,6 |78,5 | 100:117,9 +7. Dreherei und Fräserei -- | | | | | | + Ausschließlich Maschinenarbeit | 23 |35,2 |11,1 |57,6 |68,0 | 100:118,1 +8. Polierer und Lackierer -- Nur | | | | | | + Handarbeit | 17 |34,7 |11,2 |53,8 |63,3 | 100:117,7 +9. Graveure -- Nur Handarbeit | 5 |27,2 | 6,8 |56,1 |66,9 | 100:119,3 +10. Gießer (Former) -- Nur Handarbeit | 6 |36,2 | 9,7 |56,4 |64,8 | 100:114,9 +11. Tischler -- zum Teil Hand-, | | | | | | + zum Teil Maschinenarbeit | 15 |35,2 |10,5 |52,3 |62,9 | 100:120,3 +12. Buchbinder(Etuisarbeiter) -- | | | | | | + Vorwiegend Handarbeit | 6 |30,4 | 6,4 |55,7 |62,8 | 100:112,7 + -----------+-----+-----+-----+-----+-----+----------- + | | | | | | + Zusammen | 233 |31,6 | 9,6 |61,9 |71,9 | 100:116,2 + | | | | | | + + +II. Vergleichung + +_des Kraftverbrauchs der sämtlichen Arbeitsmaschinen im Betrieb in den_ +letzten vier _Arbeitswochen des Neunstundentags und den_ ersten vier +_Arbeitswochen des Achtstundentags_. + +Zusammen 650 Werkzeugmaschinen: größere und kleinere Drehbänke, +Fräsmaschinen, Schleif- und Poliermaschinen, Holzbearbeitungsmaschinen +etc., beiläufig zur Hälfte von Lohnarbeitern, zur Hälfte von +Akkordarbeitern benutzt. + +Der Stromverbrauch jeder Lohnwoche -- Donnerstag bis Mittwoch -- ist +ermittelt durch _stündlich_ wiederholte Ablesungen am Schaltbrett. Der +Stromverbrauch für _Leergang_ -- sämtliche Motoren, Transmissionen, +Riemenscheiben etc. _laufend_, sämtliche Arbeitsmaschinen _ausgerückt_ +-- betrug zur betreffenden Zeit 26,0 Kilowatt. + +Spaltenüberschriften: +A - Gesamtverbrauch (Kilowattstunden) +B - Gesamtverbrauch pro Stunde (Kilowatt) +C - Nutzeffekt nach Abzug des Leergangs (Kilowatt) +D - Verhältnis des Nutzeffekts + + +------------------------------------+-------+-------+-------+----------- +Lohnwoche | A | B | C | D +------------------------------------+-------+-------+-------+----------- + | | | | +Neunstundentag | | | | + | | | | + 1. März-7. März (53,5 Stdn.) | 2621 | 49,0 | | + 8. März-14. März (53,5 Stdn.) | 2617 | 48,9 | | +15. März-21. März (53,5 Stdn.) | 2681 | 50,1 | | +22. März-28. März (53,5 Stdn.) | 2603 | 48,6 | | +------------------------------------+-------+-------+-------+----------- +Im Durchschnitt von 24 Arbeitstagen | | 49,2 | 23,2 | + | | | | +------------------------------------+-------+-------+-------+----------- + | | | | +Achtstundentag | | | | + | | | | +29. März-4. April (47,5 Stdn.) | 2552 | 53,7 | 27,7 | 100:119,5 +5. April-11. April (47,5 Stdn.) | 2397 | 50,5 | 24,5 | 100:105,5 +12. April-18. April (Osterwoche) | _vakat_ +19. April-25. April (48 Stdn.) | 2475 | 51,6 | 25,6 | 100:110,2 +26. April-2. Mai, exkl. 1. Mai | | | | + (40 Stdn.) | 2086 | 52,2 | 26,2 | 100:112,9 +------------------------------------+-------+-------+-------+----------- +Im Durchschnitt von 23 Arbeitstagen | | 52,0 | 26,0 | 100:112,0 + | | | | + + + + +Anhang 2. + +Bedingungsgleichung für das physiologische Gleichgewicht der +industriellen Arbeitsleistung: + +täglicher Kräfte-Verbrauch (Ermüdung) = täglicher Kräfte-Ersatz +(Erholung). + +V = E + + +1. V setzt sich additiv zusammen aus _drei_ Teilen: + +=a=) einem Teil, der für je eine bestimmte Person lediglich der Größe +des täglichen _Arbeits-Produktes_ (P) proportional ist, aber unabhängig +von dem Tempo der Arbeit, also unabhängig von der zur Herstellung von P +verwandten Zeit; + +=b=) einem Teil, der gleichfalls dem Arbeitsprodukt proportional ist, +aber außerdem abhängt von der _Geschwindigkeit_ der Arbeitsleistung und +mit deren Beschleunigung (d. h. mit Verkürzung der auf die Herstellung +von P verwandten Zeit) im allgemeinen _wächst_ (Kraftverbrauch für +Geschwindigkeits-Widerstand); + +=c=) einem dritten Teil, der, unabhängig von den beiden ersten Teilen, +lediglich der täglichen Arbeitszeit (a) proportional ist -- entsprechend +dem Kraftverbrauch für »Leergang« bei Maschinen. -- Also: + +V = alpha P + beta P · f(1/a) + gamma · a + +Hierin bezeichnen: + +=a= die tägliche Arbeitszeit in _Stunden_; + +alpha, beta, gamma numerische Koeffizienten, die für eine bestimmte Art +der Arbeit und für eine bestimmte Person je konstant sind; + +=f= (.) eine Funktion, die mit wachsendem Argument (d. h. mit +abnehmenden =a=) _wächst_. + +2. E hängt ab von der Energie der Lebensfunktionen (Intensität i des +Stoffwechsels), die von Person zu Person je nach Lebensalter, +Rüstigkeit, Ernährungszustand etc. verschieden ist, und außerdem von der +Dauer der _täglichen Ruhezeit_, die, in Stunden, 24 - =a= beträgt: + +E = i · phi(24 - a) + +wo \phi (.) eine Funktion bezeichnet, die mit wachsendem Argument +jedenfalls _wächst_. + +Hiernach wird die physiologische Bilanzgleichung zwischen Arbeitsprodukt +und Dauer der täglichen Arbeitszeit: + +alpha P + beta P · f(1/a) + gamma · a = i · phi(24 - a) + +Für jede bestimmte Person und jede bestimmte Art der Arbeit wird also +das tägliche Arbeitsprodukt bei einer bestimmten Dauer der täglichen +Arbeitszeit ein _Maximum_, und _Verkürzung der Arbeitszeit_ muß so lange +noch _Erhöhung der Tagesleistung_ zur Folge haben, als der Gewinn für +den täglichen Kräfteersatz aus der verlängerten Ruhezeit und die +Ersparnis an Kraftverbrauch für »Leergang« zusammen noch _größer_ sind +als der Kraftverbrauch für Beschleunigung des Arbeitstempos. + +Fußnoten: + +[Fußnote 35: [Dies Stenogramm ist von E. ABBE selbst einer -- allerdings +flüchtigen -- Durchsicht unterzogen. Cz.]] + +[Fußnote 36: [JOHN RAE, Der Achtstunden-Arbeitstag. Weimar, E. Felber, +1897.]] + +[Fußnote 37: [Abgedruckt am Schluß des zweiten Vortrags.]] + +[Fußnote 38: [Ebenfalls am Schluß des zweiten Vortrags abgedruckt.]] + +[Fußnote 39: [Später hat E. ABBE die betreffenden Ziffern genauer, nach +den Regeln der Wahrscheinlichkeitsrechnung, diskutiert und das ganz +seiner früheren Annnahme entsprechende Ergebnis in engerem Freundeskreis +vorgetragen.]] + +[Fußnote 40: [nämlich, infolge der inzwischen eingetretenen +Gesamtsteigerung des Stromverbrauchs, die bis an die Grenze der +Leistungsfähigkeit der damaligen Maschine ging]] + +[Fußnote 41: [S. 2. Anhang »Bedingungsgleichung usw«.]] + +[Fußnote 42: ABBE selbst maß fast 2 m, war aber sehr hager.] + +[Fußnote 43: Maximum 53, Minimum 22 Jahre.] + +[Fußnote 44: Maximum 33, Minimum 4 Jahre.] + + + + +VIII. + +Über die Aufgaben des Arbeiterausschusses. + +Vortrag, gehalten in der Sitzung des Arbeiterausschusses der Firma Carl +Zeiss am 27. Januar 1902. + +Nach einem vom Vortragenden durchgesehenen Stenogramm (bereits 1903 bei +_Vopelius_ in _Jena_ als Manuskript gedruckt nach einer nicht vom +Vortragenden durchgesehenen Kopie des Stenogramms). + + +M. H.! Ich begrüße den neugewählten Arbeiterausschuß, ich begrüße die +alten Mitglieder, die wir zum Teil seit Jahren hier zu sehen gewohnt +sind, wie auch diejenigen, die zum ersten Male sich hier eingefunden +haben, und spreche den Wunsch aus, daß auch in diesem Jahre, wie früher, +unsere Verhandlungen der Arbeiterschaft und dem Betriebe zum Vorteil +gereichen mögen. + +Ich bitte Sie nun, mir zu erlauben, bevor Sie zur Tagesordnung +übergehen, einen allgemeinen Überblick über die Einrichtung, die wir +unter dem Namen Arbeiterausschuß haben, zu geben und dabei die +Auffassung darzulegen, die meine Kollegen und ich darüber auf Grund der +Erfahrungen während des letzten fünfjährigen Zeitraumes gewonnen haben, +und Ihnen zu sagen, wie nach unserer Meinung im weiteren Verlauf der +nächsten Jahre die Angelegenheiten, die der Arbeiterausschuß zu +behandeln hat, geführt werden sollten. + +Der Anlaß dazu ist zunächst in dem Umstande gegeben, daß fünf Jahre +verflossen sind, seit die Einrichtung des ständigen Arbeiterausschusses +in unserem Betriebe besteht. Ein fünfjähriger Zeitraum bei einer neuen +Einrichtung bietet immer Anlaß zu einem Rückblick auf das, was man in +diesen fünf Jahren an Erfahrungen gewonnen hat, und zu einer +Zusammenfassung dessen, was man auf diese Erfahrungen hin für die +Zukunft empfehlen zu sollen glaubt. Es kommt ferner noch ein besonderer +Umstand hinzu, nämlich der, daß gerade in letzter Zeit die Einrichtung +des Arbeiterausschusses, wie sie bei uns besteht, mehrfach Gegenstand +öffentlicher Kritik gewesen ist. Einmal geschah dies in einer +Versammlung, die vom Arbeitersekretariat im Laufe des letzten Sommers +einberufen worden war, wo unter den Gegenständen der Verhandlungen ein +Vortrag über Arbeiterausschüsse angesetzt war, und ein zweites Mal in +einer Versammlung einer hiesigen Gewerkschaft und zwar ebenfalls im +Anschluß an einen Vortrag über Arbeiterausschüsse. Diese Kritik ist +meist abfällig gewesen, in manchen Punkten unserer Auffassung nicht ganz +entsprechend, hat uns aber auch manche nützliche Winke gegeben. + +In Hinsicht auf diese beiden Umstände, daß wir auf eine fünfjährige +Tätigkeit zurückblicken und daß außerdem auch von anderer Seite +Äußerungen hinzugekommen sind, die eine gewisse Berücksichtigung in +Anspruch nehmen können, möchte ich nun einmal ganz allgemein die Frage +besprechen: Welche Aufgaben und Zwecke kann eine solche Einrichtung +vernünftigerweise unter den gegebenen Verhältnissen erfüllen und welche +nicht? und danach dann weiter fragen: Was ist das Resultat eines +Rückblickes auf die letzten fünf Jahre und welches sind die Direktiven +für die Zukunft, die wir daraus entnehmen? + +Ich beginne damit, in Erinnerung zu bringen, daß die Grundlage, auf +welcher der Arbeiterausschuß beruht, gegeben ist in einer Bestimmung des +Titels V des Stiftungsstatutes, die im allgemeinen nicht vorschreibt, +daß ein solcher ständiger Ausschuß bestehen _müsse_, die aber besagt, +daß, _wenn_ einem Ausschuß allgemeinere Befugnisse zustehen sollen, er +bestimmten Anforderungen entsprechen müsse -- daß er nämlich aus +mindestens 12 Mitgliedern bestehen müsse, daß er jedes Jahr einer +vollständigen Erneuerung durch direkte geheime Wahl unterliege seitens +sämtlicher über 18 Jahre alter Betriebsangehöriger und daß das passive +Wahlrecht beschränkt sein müsse auf die volljährigen, seit mindestens +einem Jahre im Betriebe tätigen, im gewöhnlichen Lohnverhältnis +stehenden Arbeiter. Ferner müsse der Ausschuß befugt sein, auch ohne +Einberufung durch die Geschäftsleitung zusammenzutreten, und das Recht +haben, in allen Angelegenheiten des Betriebes auf seinen Antrag von der +Geschäftsleitung _gehört_ zu werden. + +Um den Animus zu kennzeichnen, in dem diese Bestimmungen gegeben worden +sind, will ich den Herren vorlesen, was ich vor 6 Jahren in den Motiven +zum Statut über diesen Punkt niedergeschrieben habe; es bezieht sich das +auf den jetzigen § 64 des Statuts: + + »Bisher ist in den Stiftungsbetrieben noch kein Anlaß gewesen, + Rechte, welche jedem einzelnen Arbeiter und andererseits der + Geschäftsleitung zustehen, _ständig_ auf eine besondere + Zwischeninstanz zu übertragen; man hat nur in einigen Fällen behufs + Verhandlung bestimmter Angelegenheiten die Wahl eines Ausschusses + ad hoc herbeigeführt. Wenn aber, wie es wahrscheinlich ist, über + kurz oder lang auch hier eine ständige Zwischeninstanz Bedürfnis + wird, so soll diese eine _wirkliche_ Arbeitervertretung sein, nicht + eine Kulisse, hinter welcher zuletzt wieder der Unternehmer stecken + kann. Sie soll also in allen Stücken so konstituiert sein, daß sie + das volle Vertrauen der Arbeiterschaft haben muß, eine Vertretung + _ihrer_ Interessen zu sein -- damit die Geschäftsleitung, wenn sie + in irgend einer Sache mit dieser Vertretung ins reine gekommen ist, + annehmen kann, auch mit der ganzen Arbeiterschaft im reinen zu + sein.« + +Ich berufe mich darauf gegenüber der Generalisation, die in Hinsicht auf +Arbeiterausschüsse gemacht worden ist, wie sie vielfach bestehen, von +denen man sagt, sie seien wesentlich »dekorativer« Art. Ich sage, wenn +das anderwärts wahr ist, so habe _ich_ das Recht in Anspruch zu nehmen, +zu sagen: »_mit Ausnahme des Arbeiterausschusses der Firma Carl Zeiss_.« + +Daß wir einen derartigen Zweck nicht verfolgen, sehen Sie genau aus der +Art und Weise, wie wir es mit dem Arbeiterausschuß halten. Wenn jemand +dekorativ, um die sozialen Klüfte mit Rosen zu überdecken, einen +Arbeiterausschuß einrichtet, dann hat er nicht die Beflissenheit, eine +selbständige, von dem Einfluß des Unternehmers unabhängige Vertretung zu +schaffen, dann bemüht er sich nicht dafür zu sorgen, daß ja nicht bei +der Auswahl der Personen der Unternehmer dahinter stecken kann und daß +nicht die Betriebsbeamten eine Rolle dabei spielen; er gibt dem Ausschuß +vor allen Dingen nicht das Vorrecht, daß er unabhängig und ohne +Mitwirkung des Unternehmers zusammentreten könne und in allen +Angelegenheiten gehört werden müsse. + +Das will ich nur gegen die Meinung sagen, daß _alle_ Arbeiterausschüsse +dekorativer Art sein müßten; der hiesige ist es _nicht_. Wie gering +oder wie hoch man im übrigen seinen Wert anschlagen mag, Dekoration ist +er _nicht_. + +Richtig ist, daß der Arbeiterausschuß geringe Befugnisse hat; er hat im +wesentlichen nur die Befugnis, in allen Angelegenheiten »_gehört_« zu +werden, eine _beratende_ Mitwirkung in allen Angelegenheiten, die das +Interesse der Arbeiterschaft berühren. Es ist sehr wenig, wenn man sagt +»beratend«, dabei ist aber zu unterscheiden, ob jemand seinen Rat zu +geben das Recht hat, nur wenn er _gefragt_ wird oder auch, wenn er +_nicht_ gefragt wird -- unser Arbeiterausschuß hat das Recht zu raten, +auch wenn er _nicht_ gefragt wird. Das ist das erste. Zweitens: Das +Recht, gehört zu werden, scheint zunächst nicht viel zu besagen; es +besagt noch nicht einmal, daß der, der etwas anhört, es dann auch _tun_ +müsse. Nun ist es aber in Deutschland nur der Bundesrat, der dem +Reichstag gegenüber so verfährt, daß er dem, der das Recht hat, gehört +zu werden, keine Antwort gibt; bei jedem andern wird man das als grob +und unpassend ansehen. Da Sie nun immer annehmen dürfen, daß diese +Bestimmungen des Statuts niedergeschrieben und getroffen sind unter der +Voraussetzung, daß es sich um den Verkehr zwischen anständigen Leuten +handelt, so können Sie die Sicherheit haben, daß damit ausgedrückt +werden soll, daß die Geschäftsleitung nicht nur alles, was der Ausschuß +vorbringt, _anhören_, sondern auch immer eine _Antwort geben_ wird, die +anständigerweise auch immer mit _Gründen_ versehen sein muß. Ich glaube, +bei näherem Zusehen werden Sie finden, daß das Recht, gehört zu werden, +schon ein gewisses wertvolles Recht ist, _wenn man es richtig zu +gebrauchen versteht_. + +Immerhin bleibt nun die Frage: was für Rechte _könnte_ denn ein Ausschuß +noch haben? Es ist ja wiederholt in der öffentlichen Diskussion darauf +hingewiesen worden, die Rechte seien so unbedeutend, daß es sich +überhaupt nicht lohne, darüber zu reden; der Ausschuß könne ja in keiner +Sache ein entscheidendes Wort sprechen, er sei immer nur darauf +angewiesen, mit der Geschäftsleitung zu _verhandeln_, und müsse sich +gefallen lassen, daß nur das geschieht, was die Geschäftsleitung +akzeptiert, und das nicht, was sie nicht akzeptiert. + +Welche Befugnisse ein solcher Ausschuß unter anderen als den +gegenwärtigen Verhältnissen, welche Befugnisse er etwa im +»Zukunftsstaate« haben könnte, darüber können wir hier nicht +diskutieren. Wir müssen mit den gegebenen Verhältnissen rechnen. Und da +sage ich: alle _Befugnisse_, Entscheidungen zu treffen, sind nach zwei +Richtungen hin ganz eng begrenzt und müssen es bleiben; erstens _in +Rücksicht_ auf diejenigen, welche der Ausschuß vertreten soll, _auf die +gesamte Arbeiterschaft_. Jedes Recht zu entscheiden, das dem Ausschuß +beigelegt wird, bedeutet eine entsprechende Verminderung der Rechte der +übrigen, es bedeutet, daß der Arbeiterausschuß in Sachen entscheidet, in +denen jeder einzelne dann nicht mehr zu entscheiden hat. Also +beispielsweise, wenn wir übereinkommen würden, daß durch Arbeitsvertrag +vereinbart werde, daß gewisse Sachen, z. B. kleine Abweichungen von der +regelmäßigen Arbeitszeit und andere Angelegenheiten, die wir bisher +immer durch Abstimmung in der Werkstätte erledigt haben, in Zukunft +durch den Ausschuß entschieden würden, so heißt das: die Rechte der +_einzelnen_ schmälern; der Vertreter hat dann das Recht, nach seinem +Dafürhalten abzustimmen, selbst wenn die von ihm Vertretenen anderer +Meinung sind. Nun, ich alter Demokrat werde niemals einer Einrichtung +zustimmen, welche die Rechte der Vertretenen beschränkte zum Vorteil der +Vertreter. Für mich ist jede parlamentarische Einrichtung immer nur ein +Mittel, um über das Hindernis hinwegzukommen, mit einer großen Mehrheit +verhandeln zu müssen, also nur ein Mittel zum Zweck. Wenn dem Ausschuß +überhaupt entscheidende Befugnisse beizulegen wären, wo es sich um +Sachen von größerer Bedeutung handelt, würde ich also immer sagen: unter +dem Vorbehalt des _Referendums_. Es ist das auch bisher geschehen; +nachdem die Angelegenheit im Ausschuß genügend geklärt war, wurde die +Abstimmung der Gesamtheit überlassen. + +Das ist, sage ich, eine Beschränkung in bezug auf die möglicherweise dem +Arbeiterausschuß beizulegenden Befugnisse; eine Beschränkung nach der +_anderen_ Richtung wäre es, dem Arbeiterausschuß Befugnisse beizulegen, +die nach der jetzigen Einrichtung und den bei uns gegebenen +Verhältnissen die _Geschäftsleitung_ bisher gehabt hat. Zur +Voraussetzung wäre dabei zu machen, daß dem Arbeiterausschuß auch die +_Verantwortung_ übertragen würde; es gebietet dies sachgemäß die +Rücksicht auf die Existenz des Betriebes. Wenn im »Zukunftsstaat« etwa +die Arbeiterausschüsse die großen Betriebe dirigieren sollten, so würde +das auch nur dann möglich sein, wenn sie die Verantwortung haben. Wenn +es sich aber _heute_ darum handelt zu fragen, ob wir nicht dem +Arbeiterausschuß Rechte einräumen könnten, die bisher die +Geschäftsleitung gehabt hat, so können wir vernünftigerweise nur die +_jetzigen_ Verhältnisse dabei zugrunde legen, indem wir uns fragen: kann +die Geschäftsleitung unter den jetzigen Verhältnissen vernünftigerweise +die Verantwortung auf den Ausschuß abwälzen? + +Ich sage also: Wenn es auch nicht ausgeschlossen ist, daß nach beiden +Richtungen hin vielleicht einmal ein Ausschuß außer den ihm bisher +zugestandenen Rechten noch weitere Befugnisse entscheidender Art hätte, +die einerseits die Arbeitsgenossen und andererseits die Geschäftsleitung +respektieren müßten, so wird das unter den jetzigen Verhältnissen doch +immer nur in relativ engbegrenztem Spielraum möglich sein, und ich +betone das nur, damit vernünftige Leute uns nicht den Vorwurf machen, +daß hier unvernünftige Dinge bestehen oder versucht werden. + +Nun, das betrifft im allgemeinen die Frage, welche Befugnisse und Rechte +sich eine Arbeitervertretung für die Zukunft im Anschluß an die +bestehenden allmählich erwerben könnte -- daß Rechte _geschenkt_ werden +sollen, wird überhaupt niemand verlangen wollen. + +Nun wende ich mich zu der anderen Frage: was hat denn unser +Arbeiterausschuß in den letzten fünf Jahren geschaffen? Eine +Zusammenstellung der verschiedenen Gegenstände der Verhandlungen dieser +fünf Jahre ergibt, daß wir einerseits eine große Anzahl von Einzelfragen +diskutiert haben, die kaum ein erhebliches Interesse für die Gesamtheit +haben; wir haben aber auch andererseits eine große Anzahl wichtiger +Angelegenheiten unter dem Standpunkt des Interesses der Arbeiterschaft +nicht nur diskutiert, sondern auch gefördert. Gleich im Jahre 1897 ist +der Anfang gemacht worden mit einer wichtigen Sache, die freilich nicht +in der zuerst geplanten Weise zur Ausführung gekommen ist, die aber +anderen eine Anregung gegeben hat, ich meine die Verhandlungen über den +_Bau von Arbeiterwohnungen_. Durch die damaligen Diskussionen ist die +Anregung zur Gründung der Jenaer Baugenossenschaft gegeben worden, die +vielleicht sonst jetzt noch nicht bestände. Es sind dann außerdem im +Laufe dieser fünf Jahre wiederholt Besprechungen über Verbesserung der +Betriebseinrichtungen, _Kantine und Badeanstalten_ gewesen. Wir haben +sehr lange diskutiert über die _Fortbildung des Arbeitsvertrages_. Der +jetzige Arbeitsvertrag trägt auf dem Titelblatt den Hinweis auf die drei +Stadien, die er durchlaufen hat. Im Jahre 1897 wurde der ursprüngliche +Text festgesetzt, dann ist hinzugekommen Anfang 1900 die Rücksichtnahme +auf § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches und endlich ebenfalls im Jahre +1900 die Vereinbarung, die zur Einführung der _achtstündigen +Arbeitszeit_ geführt hat. + +Ich hebe diese wichtigeren Punkte, von denen niemand bestreiten wird, +daß die Diskussionen im Ausschuß zu Maßnahmen geführt haben von +allgemeinem Interesse, nur hervor, um darauf hinzuweisen, daß es nicht +richtig ist, wenn in den öffentlichen Diskussionen gesagt wurde, es +haben die Arbeiterausschüsse unter den gegenwärtigen Verhältnissen +keinen anderen Zweck, als die Funktionierung großer Betriebe zu +erleichtern. Daß der Ausschuß dies _auch_ tue, ist sehr richtig; denn +eine gute Funktionierung hat zur Voraussetzung, daß eine regelmäßige +Verständigung zwischen Betriebsunternehmer und Arbeiter möglich sei, +damit etwaige Übelstände und Beschwerden zur rechten Zeit erledigt +werden können. Insoweit ein Arbeiterausschuß diese Funktion erfüllt, die +zwar nicht ausschließlich dem Interesse der Arbeiter dient, aber doch +wesentlich mit dient -- denn die richtige Funktionierung ist in erster +Reihe im Interesse der Arbeiter -- hat er auch schon eine wichtige +Rolle. Aber das ist nach unseren Erfahrungen nicht die einzige Funktion. +Er soll auch ein Organ sein für die _Fortbildung des kollektiven +Arbeitsvertrages_, das dafür sorgt, daß das Rechtsverhältnis zwischen +Arbeiter und Unternehmer in einer Form geregelt werde, die wie für den +einen, so auch für alle gilt, und daß alles, was mit einzelnen +vereinbart wird, zugleich Bedeutung hat für alle. Die Fortbildung des +Arbeitsvertrages gehört auch tatsächlich mit zu den Angelegenheiten, in +denen unser Arbeiterausschuß in diesen fünf Jahren tätig gewesen ist. + +Man kann also meiner Meinung nach nicht billigerweise behaupten, daß +etwa wegen der geringen Befugnisse, die dem Arbeiterausschusse zustehen, +diese Einrichtung nicht dem Interesse der Arbeiter gedient habe. Ich +berufe mich darauf, daß die Erfahrung zeigt, daß eine große Zahl von +Angelegenheiten gefördert worden ist, von denen man sagen kann, daß sie +überhaupt nicht oder nur viel später gefördert worden wären ohne diese +Einrichtung. Man könnte nun zwar sagen, daß das, was durch diese +Einrichtung erreicht worden ist, möglicherweise auch ohne sie erreicht +werden konnte. Aber das ist nicht richtig. Es bleibt vielmehr dabei +bestehen: wenn diese Einrichtung nicht dagewesen wäre, so wäre es nicht +erreicht worden, weil dann das Organ gefehlt hätte, welches zur rechten +Zeit die Initiative ergreift. + +Ich betone dies angesichts des Standpunktes, daß, weil ja der +Arbeiterausschuß nicht entscheidend, sondern nur beratend mitwirke, es +sich nicht lohne, sich überhaupt daran zu beteiligen. Wer aber immer +noch auf diesem Standpunkt beharrt, unter dem ganz sicher +unvermeidlichen Zugeständnis, daß der Arbeiterausschuß genützt habe in +diesen fünf Jahren, trotz der beschränkten Rechte, der ist in meinen +Augen ein Beispiel für die Denkungsart jenes bekannten Jungen, der da +sagte: »Es geschieht meinem Vater schon ganz recht, wenn ich die Pfoten +erfriere -- warum hat er mir keine Handschuhe gekauft.« + + * * * * * + +Nun weiter: was _können_ wir aus unseren Erfahrungen der zurückliegenden +fünf Jahre und aus der Kritik, die gegen uns geübt worden ist, für die +Zukunft _lernen_? Wir können mancherlei lernen über die Art und Weise, +wie wir in der nächsten Zeit versuchen können, die Einrichtung noch +wirksamer zu machen, als sie bisher gewesen ist. Ich will die +Hauptsachen, die unter diesem Gesichtspunkt von seiten der +Geschäftsleitung in Anregung gebracht werden sollen, erwähnen, unter dem +Vorbemerken, daß es freisteht, daß auch von Ihrer Seite Anregungen +kommen -- und dazu sind in erster Linie diejenigen verpflichtet, die da +sagen, die jetzige Einrichtung nütze ja nichts. + +Ich will zunächst zwei Hauptpunkte markieren, in denen wir vollkommen +mit den Ansstellungen der Kritik übereinstimmen. Es ist erstens die +Frage, ob die jetzige _Zusammensetzung des Ausschusses_, die nach dem +bisher gehandhabten Wahlmodus zu einer Ziffer von 66 Mitgliedern geführt +hat, wirklich zweckmäßig ist oder ob nicht ein _wesentlich kleinerer +Ausschuß_ die Funktionen besser, leichter und einfacher wahrnehmen +würde. Das ist aus dem Kreis der Arbeiter im vorigen Sommer auch +öffentlich geäußert worden, und es ist auch unser Gedanke schon seit +längerer Zeit gewesen. Der Umstand, daß fast jeder Arbeitsraum seinen +Vertreter hat, hat allmählich zu einer Mitgliederzahl geführt -- im +ersten Jahr waren es nur 32, jetzt sind es 66 -- die alle Aktionen sehr +schwerfällig macht. Ein Arbeiterausschuß, der aus vielen Vertretern +besteht, wird gelähmt eben durch die große Zahl seiner Mitglieder. +Namentlich zeigt sich das bei den Verhandlungen über unbedeutende Dinge; +denn wenn viele Leute über eine Kleinigkeit zu reden haben, wird die +Verhandlung immer sehr breit, weil ein jeder etwas sagen will und ein +jeder eine andere Meinung darüber hat. Dreht es sich dagegen um eine +wichtige Sache, so sind in der Regel nur zwei grundsätzlich verschiedene +Meinungen vorhanden, und die Verhandlung geht dann viel schneller. Ich +habe mich gewundert, daß man noch nicht von seiten der Arbeiterschaft an +den Ausschuß herangetreten ist mit der Aufforderung, er solle doch den +Antrag an die Geschäftsleitung stellen, daß der Ausschuß in Zukunft +anders zusammengesetzt werde. Da es bis jetzt nicht geschehen war, +hatten wir zunächst keine Veranlassung, die Sache unsererseits als +dringlich anzusehen; wir wollten es darauf ankommen lassen. Aber ich +möchte Ihnen nun in erster Reihe empfehlen, in Erwägungen darüber +einzutreten, ob Sie nicht Ihren ersten Antrag dahin stellen sollen, den +Ausschuß neu zu wählen, mit geringerer Personenzahl, unter +Verzichtleistung auf die bisherige Übung, einen Vertreter für fast jeden +Arbeitsraum zu haben. Wir würden jede kleinere Ziffer von nicht unter 15 +akzeptieren, wenn dabei vorgesehen ist, daß die verschiedenen +Interessengruppen unseres Betriebes eine angemessene Vertretung finden. +Wenn also ein Wahlmodus getroffen würde, etwa wie bei dem +Krankenkassenvorstande, wobei der große Betrieb nach seinen +Hauptbetriebsabteilungen wählt, so daß jede Abteilung 1 oder 2 Vertreter +stellt, so würde dadurch erreicht sein, daß die verschiedenen Gruppen im +Arbeiterausschuß vertreten sind. Auch würde auf diese Weise die +Lokalfrage wesentlich erleichtert. Das ist das erste, was ich Ihnen +seitens der Geschäftsleitung zu erwägen anheimgebe. + +Das zweite, auf das ich Sie aufmerksam machen möchte -- und das stimmt +ebenfalls mit den öffentlichen Einwänden überein -- geht nach einer +Richtung, in der, wie ich glaube, wir auch versuchen können, die +Einrichtung wirksamer zu machen. Sie haben nämlich bisher von einem +wertvollen Rechte, das durch statutarische Bestimmung festgesetzt ist, +gar keinen Gebrauch gemacht, nämlich: _zusammenzutreten ohne Einberufung +durch die Geschäftsleitung_. Es hat noch nie in den fünf Jahren eine +Versammlung stattgefunden, ohne daß die Geschäftsleitung ausdrücklich +hinzugezogen worden wäre. Nach Bestimmung von § 64 des Statuts sind Sie +befugt, zusammenzutreten »auch ohne Einberufung« und das heißt: ohne +Mitwirkung der Geschäftsleitung. Von diesem Rechte ist noch niemals +Gebrauch gemacht worden. Ich glaube nun, es würde durch die +Zusammenberufung, ohne daß die Geschäftsleitung zur Teilnahme +aufgefordert wird, namentlich bei einer kleineren Versammlung die +Möglichkeit gegeben sein, viele Angelegenheiten -- und namentlich +solche, die eine freiere Aussprache -- bedingen viel besser +vorzubereiten, als es bisher möglich gewesen ist, ehe sie zu einer +Diskussion mit der Geschäftsleitung kommen. Ich stelle Ihnen also +anheim, in Erwägung zu ziehen, ob Sie nicht Angelegenheiten, die Sie mit +der Geschäftsleitung diskutieren wollen, besser vorher erst selbst unter +sich beraten, damit Ihre Ansichten sich klären und damit das, was der +Arbeiterausschuß vorträgt, auf Grund der besseren Klärung auch ein +besseres Ansehen beanspruchen kann. Sie haben dabei ja natürlich +vollkommene Freiheit, wie Sie die Sache handhaben wollen, auf +Einberufung des Vorsitzenden oder auf Antrag der Mitglieder in einem +beliebigen Lokal -- selbstverständlich steht Ihnen ein solches hier +immer zur Verfügung -- zusammenzukommen und dann von Ihrem Standpunkt +und in Ihrem Interesse zu verhandeln, bis Sie an die Geschäftsleitung +herantreten. + +Das dritte, was wir Ihnen in bezug auf Verbesserungen vorschlagen +möchten, betrifft die _Beschränkung der Diskussionen_ zwischen dem +Arbeiterausschuß und der Geschäftsleitung auf solche Angelegenheiten, +die wirklich _die Arbeiterschaft im allgemeinen_ interessieren und die +nicht nur für einzelne Personen oder einzelne Abteilungen von Interesse +sind, sondern wenigstens für einen größeren Teil des Betriebes. Wir +haben zwar auch früher schon immer darauf hingewiesen, daß ja doch der +richtige Gegenstand der Verhandlungen darin gegeben sei, daß man Dinge +zur Sprache bringe, die mit den einzelnen nicht besprochen werden können +und die über das Einzelinteresse hinausgehen. Es trifft uns aber der +Vorwurf, daß wir viel zu oft uns auf Beschwerden eingelassen haben, die +nur einzelne Personen oder einzelne Abteilungen berührten und bei denen +die Unterlagen nicht vorher festgestellt waren. Wir haben dabei oft +leider das norddeutsche Sprichwort vergessen: »eines Mannes Rede ist +keines Mannes Rede, man muß sie hören alle beede« -- da sind wir +manchmal böse reingefallen. Wenn wir Vorhaltungen machten, erfuhren wir +oft, entweder daß sich die Tatsachen gar nicht so verhielten, wie sie +uns vorgebracht waren, oder daß noch andere Tatsachen mit zu +berücksichtigen waren. Auf diese Weise sind wir wiederholt in eine +schiefe Lage gekommen, und es geschah uns recht. Wir waren unvorsichtig +gewesen und hatten uns angesichts einer solchen Angelegenheit auf +Zusagen festgenagelt, aber am folgenden Tage, wo wir es mit dem +Werkmeister zu tun hatten, wurde die Stellungnahme eine andere. + +Wir wollen es also in Zukunft zur festen Regel machen: Alle +Angelegenheiten kann der Arbeiterausschuß zum Gegenstande seiner +Erörterungen machen und in allen Angelegenheiten kann er gehört werden +-- letzteres aber erst dann, wenn es eine Sache geworden ist, welche für +die Arbeiterschaft im allgemeinen Interesse hat. Handelt es sich um die +Interessen einzelner oder einzelner Abteilungen, so ist _zunächst_ zu +versuchen, die Sache auf dem gewöhnlichen Instanzenweg durch den +direkten Verkehr zu erledigen, und erst dann, wenn die Art der +Erledigung noch etwas übrig läßt, woran die Arbeiterschaft Anstoß nehmen +kann, mag der _Ausschuß_ die Angelegenheit vor die Geschäftsleitung +bringen. Wir werden in dieser Richtung ganz streng verfahren. Damit wird +auch von selbst abgeschafft werden, was sich recht unerfreulicherweise +herausgebildet hat, daß einige einen gewissen Sport darin suchen, sich +hier an den Werkmeistern zu reiben, und daß wir dann solche Sachen, die +kurzer Hand hätten erledigt werden können, hier breit treten. Ich berufe +mich darauf, daß auch öffentlich darauf aufmerksam gemacht worden ist, +daß hier Dinge verhandelt wurden, die ebensogut zwischen den einzelnen +und der Geschäftsleitung und in den einzelnen Abteilungen verhandelt +werden konnten. + +Dies sind die Punkte, auf die ich hier hinweisen wollte, um zu zeigen, +wie wir aus den bisherigen Erfahrungen und der Kritik nützliche Winke +für die Zukunft entnehmen können. + + * * * * * + +Ich bin damit in der Hauptsache zu Ende und will nur noch ein paar Worte +hinzufügen in bezug auf die _Redewendungen_, mit denen die Kritik über +unsere Einrichtung verbrämt worden ist, weil diese Redewendungen einiges +Aufsehen erregt haben. Es ist, glaube ich, die _Dorfzeitung_ gewesen, +die der Katze die Schelle angehängt hat. Zum größten Gaudium aller +Scharfmacher in Deutschland verbreitete sie das Gerücht, die Firma Carl +Zeiss sei mit ihrer Arbeiterschaft aufs schärfste verkracht. Ich habe +einen Schreibebrief erhalten von einem bekannten Scharfmacher, der +offenbar sein Vergnügen daran hatte, zu hören, daß wir verkracht seien. +Nun, wir haben das mit dem größten Humor angesehen. Ich muß Ihnen aber +sagen, daß auch in unseren Arbeiterkreisen solche Scharfmacher sind. Es +gibt eine Anzahl Leute, die alles behandeln unter dem Stichwort des +»Klassenkampfes« und die meinen, sie könnten dem Arbeiterinteresse nur +gerecht werden, indem sie immer die Streitaxt in die Höhe halten. Ich +sage nur, das mögen sehr tüchtige und ehrenwerte Leute sein, +Kampfnaturen, denen es Vergnügen macht, wenn sie die Streitaxt schwingen +können; es können sehr anständige Leute sein und an manchen Orten in +Deutschland sehr am Platze -- _bei uns aber haben sie ihren Beruf +verfehlt, weil hier gar kein Unternehmer da ist_, der unter dem Zeichen +des Klassenkampfes sich bekämpfen ließe. + +Meine Kollegen und ich müssen uns an das halten, was gegeben ist, wir +können unsere Einrichtungen nicht auf die Anforderungen des +Zukunftsstaates zuschneiden. Aber innerhalb der uns gegebenen Grenzen +bemühen wir uns redlich, die Interessen unserer Mitarbeiter zu fördern. +Es mag Interessenstreitigkeiten geben, weil die Arbeiter in gewissen +Punkten entgegengesetzter Meinung sind und manche Sonderinteressen +haben, und ich bin gewiß der letzte, der meinte, es sei alles Harmonie; +_aber innerhalb unseres Betriebes gibt es keinen »Klassenkampf«_ +-- der gehört in die politische Arena, in den Reichstag. _Bei uns +gibt es nur ein Zusammenarbeiten auf dem Boden der friedlichen +Interessenausgleichung._ Wer das verkennt und hier auch meint, er könne +Arbeiterinteressen nur in der Positur des Kampfhahnes vertreten, der hat +seinen Beruf verfehlt. Der Kampfhahn, dem nicht ein anderer in derselben +Positur gegenübersteht, ist eine lächerliche Figur, und das Kikeriki, +dem nicht ein anderes Kikeriki entgegentönt, ist ein komisches Geräusch! + +Indem ich mich dahin ausspreche, daß wir gegenüber solchen Anfechtungen +unempfindlich sein werden, gebe ich Ihnen nochmals die Versicherung, daß +wir auf dem Boden der gegebenen Verhältnisse bestrebt sind, die +Interessen des Arbeiterstandes zu fördern und daß wir die, die nicht auf +diesem Boden mit uns diskutieren wollen, nicht ernsthaft nehmen. + +Ich berufe mich darauf, daß alle Fortschritte auf sozialem Gebiete nicht +geschehen sind unter der Parole »Arbeiter gegen Unternehmer«, sondern +unter der anderen Parole »fortgeschrittene Arbeiter und fortgeschrittene +Unternehmer gegen rückständige Arbeiter und rückständige Unternehmer«. +Und das ist die Parole, unter der ich Sie bitte, daß Sie die Arbeit in +diesem Kreise mit uns wieder aufnehmen wollen. + + + + +IX. + +Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu Jena. + + + [Nachstehend ist das Stiftungs-Statut in dem Wortlaut + wiedergegeben, den es vermöge der gemäß § 117 vorgenommenen + Neuredaktion kürzlich erhalten hat. In dieser Gestalt ist es unter + dem 5. Dezember 1905 vom Großh. S. Staatsministerium Departement + des Innern genehmigt und alsbald veröffentlicht worden und am 1. + Januar 1906 in Kraft getreten.[45] + + Es dürfte jedoch manche Leser interessieren, auch den + ursprünglichen, noch ganz von E. ABBE selbst herrührenden bezw. + angenommenen Text, ausgegeben im August 1896, kennen zu lernen und + daraus zugleich Art und Umfang der Abänderungen und Ergänzungen zu + ersehen. + + Zu diesem Zwecke sind -- unter Fortlassung von wenigen ganz + unbedeutenden und rein redaktionellen Abänderungen -- in dem + nachfolgenden Abdruck + + a) alle in dem =ursprünglichen Text vom August 1896 nicht + enthaltenen= Worte bezw. Sätze =kursiv= gedruckt, mögen sie =neu + hinzugefügt= oder =an die Stelle= von anderen =getreten= sein, + + b) diejenigen Worte bezw. Sätze des alten Statuts, welche in der + _neuen Ausgabe weggefallen_ oder durch andere _ersetzt_ sind, an + den zugehörigen Stellen in _Anmerkungen_ wiedergegeben. + + _Die Marginalien sind Zusatz des Herausgebers._] + +[Dem Text der Erstausgabe des Statuts gingen die folgenden beiden +Erklärungen voraus.] + +In Erfüllung früherer Zusagen gebe ich vor Ablauf des 50. Jahres seit +dem Bestehen der Optischen Werkstätte den Beamten und der Arbeiterschaft +dieser und des Glaswerks die Einrichtungen bekannt, welche behufs +endgültiger Ordnung der Verfassung beider Firmen, sowie behufs Regelung +des Wirkungskreises der CARL ZEISS-Stiftung überhaupt, getroffen worden +sind -- indem ich sämtlichen Betriebsangehörigen das nunmehr +festgestellte und landesherrlich bestätigte + + +Statut der Carl Zeiss-Stiftung + +hiermit überreiche. + +Die Angehörigen der Optischen Werkstätte im besondern bitte ich, dieses +Statut und die darin ihnen gebotenen Garantien für dauernde Geltung +derjenigen Grundsätze, die in der Leitung und Verwaltung der Firma +bisher betätigt worden sind, als die Festgabe ansehen zu wollen, welche +ich als früherer Mitinhaber der Firma zum Eintritt derselben in das +zweite halbe Jahrhundert ihrer Tätigkeit der Gesamtheit meiner +Mitarbeiter darbringe. + +Ich wünsche und hoffe hierbei, daß die Optische Werkstätte und das +Glaswerk auf den Grundlagen, auf welche dieses Statut beide +Unternehmungen stellt, weiterhin blühen und gedeihen mögen -- zum +Vorteil aller, die in ihren Verband eintreten, zum Dienst des +Gemeinwohls, zur Ehre deutscher feintechnischer Industrie! + +_Jena_, den 26. August 1896. +Dr. Ernst Abbe. + + * * * * * + +Nachdem die durch Urkunde vom 19. Mai 1889 begründete, unterm 21. Mai +1889 landesherrlich bestätigte und mit dem Recht der juristischen Person +bekleidete »Carl Zeiss-Stiftung zu Jena« am 1. Juli 1891 auf Grund +vertragsmäßiger Vereinbarungen mit dem Stifter und den damaligen +Mitinhabern der Firma Carl Zeiss und der Firma Schott & Gen. in Jena +alleiniger Inhaber der »Optischen Werkstätte« daselbst und Mitinhaber +des dortigen »Glaswerks für wissenschaftliche und technische Zwecke« +geworden, ist behufs endgültiger Regelung des seitdem erweiterten +Aufgaben- und Wirkungskreises der genannten Stiftung das nachstehende + + +Statut der Carl Zeiss-Stiftung + +durch den Stifter errichtet worden. + +Dasselbe soll nach erfolgter landesherrlicher Bestätigung vom 1. Oktober +1896 ab an die Stelle der Stiftungs-Urkunde vom 19. Mai 1889 treten und +diese insoweit außer Wirksamkeit setzen, als nicht ihr Inhalt in diesem +Statut ausdrücklich als in Geltung verbleibend erklärt ist. + + +Titel I. + +Konstituierende Bestimmungen. + +§ 1. + + +_Zwecke der Stiftung._ + +[Sidenote: Zwecke der Stiftung.] + +Die Zwecke der Carl Zeiss-Stiftung sind: + +A. + +[Sidenote: A. im Rahmen der Stiftungsbetriebe.] + +1. Pflege der Zweige feintechnischer Industrie, welche durch die +Optische Werkstätte und das Glaswerk unter Mitwirkung des Stifters in +Jena eingebürgert worden sind, durch Fortführung dieser Gewerbsanstalten +unter unpersönlichem Besitztitel; im besondern: + +2. Dauernde Fürsorge für die wirtschaftliche Sicherung der genannten +Unternehmungen sowie für Erhaltung und Weiterbildung der in ihnen +gewonnenen industriellen Arbeitsorganisation -- als der Nahrungsquelle +eines zahlreichen Personenkreises und als eines nützlichen Gliedes im +Dienst wissenschaftlicher und praktischer Interessen; + +3. Erfüllung größerer sozialer Pflichten, als persönliche Inhaber +dauernd gewährleisten würden, gegenüber der Gesamtheit der in ihnen +tätigen Mitarbeiter, behufs Verbesserung ihrer persönlichen und +wirtschaftlichen Rechtslage. + + +B. + +[Sidenote: B. außerhalb der Stiftungsbetriebe.] + +1. Förderung allgemeiner Interessen der obengenannten Zweige +feintechnischer Industrie im eigenen Wirkungskreis der Stiftungsbetriebe +wie außerhalb desselben; + +2. Betätigung in gemeinnützigen Einrichtungen und Maßnahmen zugunsten +der arbeitenden Bevölkerung Jenas und seiner nächsten Umgebung; + +3. Förderung naturwissenschaftlicher und mathematischer Studien in +Forschung und Lehre. + +Die unter A bezeichneten Zwecke sind durch die Stiftung ausschließlich +vermöge statutengemäßer Verwaltung ihrer Gewerbsinstitute und innerhalb +dieser zu erfüllen. + +Die unter B benannten Aufgaben sollen der Stiftung obliegen als dem +Nutznießer der Erträgnisse, welche ihre Unternehmungen übrig lassen +mögen, nachdem den erstgenannten Aufgaben in ihnen genügt ist. + + +§ 2. + +_Name._ + +[Sidenote: Name.] + +Die Stiftung soll für alle Zeit den Namen »_Carl Zeiss-Stiftung_« führen +zu Ehren des Mannes, der zu obengenannten Unternehmungen den ersten +Grund gelegt hat und zur dauernden Erinnerung an sein eigenartiges +Verdienst: geordnetes Zusammenwirken von Wissenschaft und technischer +Kunst auf seinem besondern Arbeitsfeld zielbewußt angebahnt zu haben. + + +§ 3. + +_Domizil._ + +[Sidenote: Sitz.] + +Der rechtliche Sitz der Stiftung ist Jena. + + +_Organe der Stiftung._ + +§ 4. + +[Sidenote: Organe der Stiftung.] + +Für die Vertretung der Carl Zeiss-Stiftung als juristischer Person, die +Verwaltung ihres Vermögens und die oberste Leitung ihrer Angelegenheiten +soll stets eine besondere »_Stiftungsverwaltung_« bestehen. + +Für die Leitung der industriellen Tätigkeit der Stiftung und die +Verwaltung ihrer Geschäftsbetriebe sollen durch dieses Statut als die +weiteren geordneten Organe der Stiftung neben der Stiftungsverwaltung +eingesetzt sein: + +die »_Vorstände_« (»Geschäftsleitungen«) der jeweils bestehenden +Stiftungsbetriebe; + +ein zur Vertretung der Stiftungsverwaltung bei diesen Betrieben +berufener ständiger Kommissar (»_Stiftungskommissar_«). + +welche beide, Vorstände und Stiftungskommissar, durch die +Stiftungsverwaltung zu ernennen sind, gemäß nachfolgenden Bestimmungen +dieses Statuts. + + +§ 5. + +[Sidenote: Stiftungsverwaltung (St. V.) und Stiftungskommissar +(St. K.).] + +Die Rechte und Obliegenheiten der Stiftungsverwaltung sollen demjenigen +Departement des Großherzogl. Sächs. Staatsministeriums zustehen, dem +die Angelegenheiten der Universität Jena jeweils unterstellt sind. + +Zum =ständigen= Stiftungskommissar ist =von der Stiftungsverwaltung= ein +oberer Beamter des Großherzogl. Sächs. Staatsministeriums oder sonst ein +aktiver oberer Beamter des öffentlichen Dienstes in außeramtlichem +Auftrag zu bestellen, unter Gewährung einer jeweils fixierten, Tantiemen +und ähnliche Bezüge ausschließenden Entschädigung aus Mitteln der +Stiftung. + +Stiftungsverwaltung und Stiftungskommissar sind verpflichtet, die +Angelegenheiten der Carl Zeiss-Stiftung in allem nach den Vorschriften +dieses Statuts und gemäß den aus ihm erkennbaren Absichten des Stifters +zu leiten. Sie dürfen dabei auf Staatsinteressen, welche den +ausgesprochenen Zwecken der Stiftung fremd sind, nicht weitergehende +Rücksicht nehmen, als auch für Privatpersonen gesetzlich geboten ist. + + +Titel II. + +Organisation der industriellen Tätigkeit der Stiftung. + +_Einrichtungen._ + +§ 6. + +[Sidenote: Gegenwärtige Geschäftsunternehmungen.] + +Die gegenwärtigen Geschäftsunternehmungen der Carl Zeiss-Stiftung -- die +Optische Werkstätte (Firma Carl Zeiss) und das Glaswerk (Firma Schott & +Gen.) zu Jena -- sind dauernd jede unter ihrer eigenen Handelsfirma, mit +abgesondertem Vermögenskomplex für ihr Betriebskapital und in +selbständiger Verwaltung unter ihrem besonderen Vorstand fortzuführen. + + +§ 7. + +[Sidenote: Organisation der Geschäftsleitungen (G. L.).] + +Als Vorstände der Stiftungsbetriebe sollen stets kollegialische +Geschäftsleitungen aus gleichberechtigten Mitgliedern fungieren. + +Die Zahl der Mitglieder einer Geschäftsleitung darf nicht über vier +betragen. + +Sobald diese Zahl, außer in den durch die §§ 32, 34 geregelten Fällen, +auf zwei herabgegangen ist, muß binnen Monatsfrist ein neues Mitglied +bestellt werden. + +Mindestens ein Mitglied der Geschäftsleitung der Optischen Werkstätte +muß zugleich dem Vorstand des Glaswerks angehören. + + +§8 + +[Sidenote: Befugnisse der G. L.] + +Dem Vorstand eines jeden Stiftungsbetriebes untersteht die gesamte +innere Betriebsleitung, die kaufmännische Verwaltung und die ganze +äußere geschäftliche Aktion der Firma, einschließlich der Bestellung und +Abberufung von Prokuristen und anderen Bevollmächtigten, der Anstellung, +Entlassung und Pensionierung der Beamten, Geschäftsgehilfen und +Arbeiter, der Regelung ihrer Obliegenheiten und ihrer Bezüge und der +Ordnung ihrer Rechtsverhältnisse zur Firma gemäß den Bestimmungen dieses +Statuts. + +In allen Angelegenheiten eines Stiftungsbetriebes können gültige +Anordnungen nur durch seinen Vorstand nach dem durch nachfolgende §§ +dieses Statuts geregelten Verfahren getroffen werden. + +Jeder Stiftungsbetrieb kann Dritten gegenüber in allen seinen +Angelegenheiten, nach innen und nach außen, gerichtlich und +außergerichtlich, nur durch Mitglieder seines Vorstandes und die von +letzterem bestellten Bevollmächtigten vertreten werden. + + +§ 9. + +[Sidenote: Vertretung der St. nach außen in Angelegenheiten der +einzelnen Fa.] + +Behufs Vertretung der Stiftung in den Angelegenheiten der einzelnen +Firma ist entweder ein bestimmtes Mitglied des Vorstandes durch die +Stiftungsverwaltung zum »Bevollmächtigten der Carl Zeiss-Stiftung« und +ein zweites Mitglied zu dessen Stellvertreter zu bestellen und jeder von +diesen beiden für seine Person zur Zeichnung der Firma schlechthin zu +legitimieren; oder es ist Anordnung zu treffen, daß je zwei von den +Mitgliedern des Vorstandes gemeinsam diese Vertretung ausüben können. + +Denjenigen Mitgliedern des Vorstandes, welchen nicht gemäß vorstehender +Bestimmung weitergehende Vertretungsbefugnis für ihre Person übertragen +ist, ist Einzel-Prokura zu erteilen. + +Die jeweils getroffenen Anordnungen bezüglich der Vertretung der +Stiftungsbetriebe nach außen sind in handelsrechtlich wirksamer Form zu +verlautbaren. + + +§ 10[46]. + +[Sidenote: Einwirkung der St. V. auf die Geschäftsführung.] + +=Eine Einwirkung der Stiftungsverwaltung auf die Geschäftsführung der +Stiftungsbetriebe findet nur insoweit statt, als dieses Statut bestimmt +und mir durch Vermittelung des Stiftungskommissars.= + + +§ 11. + +[Sidenote: Obliegenheiten des St. K.] + +Dem Stiftungskommissar liegt ob, die Geschäftsführung der Betriebe in +allen ihren Zweigen fortgesetzt zu beaufsichtigen, Ordnungsmäßigkeit der +Verwaltung und Statutenmäßigkeit im Verfahren der Geschäftsleitungen zu +überwachen, sowie bei allen wichtigeren Akten der Geschäftsführung nach +dem durch die §§ 13 bis 20 dieses Statuts geordneten Verfahren +beschließend oder beratend mitzuwirken. + + +§ 12. + +Der Stiftungskommissar hat über den Gang aller Angelegenheiten der +inneren Verwaltung wie des äußeren Verkehrs fortdauernd sich +unterrichtet zu halten. + +Er ist befugt, zu diesem Zweck jederzeit in alle Geschäftsbücher und +Korrespondenzen Einsicht zu nehmen und in allen Teilen der Betriebe +durch Augenschein und mündliche Vernehmung selbständig sich zu +informieren. + +Die Geschäftsleitungen der Stiftungsbetriebe sind verpflichtet, von sich +aus dem Stiftungskommissar alle =wichtigen= Angelegenheiten ihrer Firma +vollständig offen zu legen. + + +=Ordnung des Verfahrens.= + +§ 13. + +[Sidenote: Abgrenzung der Befugnisse der G. L.-Mitglieder.] + +Die Verteilung der laufenden Geschäfte unter die Mitglieder der +Vorstände bleibt deren jeweiligem Übereinkommen überlassen. + +Im Umfang der gewöhnlichen Geschäfte und Vorkommnisse ist jedes einzelne +Mitglied für die Geschäftsleitung zu handeln ohne weiteres befugt, +soweit Entscheidungen nach feststehender Übung oder sonst klare Fälle in +Frage sind. In allen anderen Fällen darf, soweit nicht Gefahr im Verzug, +nur auf Grund gemeinsamer Verhandlung entschieden und vorgegangen +werden, in Abwesenheit eines Mitgliedes nur, wenn die Sache +entsprechenden Aufschub nicht gestattet, und gegen die ausgesprochene +oder vorauszusehende Willensmeinung des Abwesenden nur auf Grund der in +§ 15 gegebenen Vorschrift. + + +§ 14. + +[Sidenote: Notwendigkeit der Anhörung des St. K.] + +Alle Angelegenheiten und Vorkommnisse, welche aus dem gewöhnlichen +Geschäftsgang heraustreten, müssen, wenn nicht Gefahr im Verzug ist, vor +der Beschlußfassung dem Stiftungskommissar vorgebracht und vor ihm +verhandelt werden. + + +§ 15. + +[Sidenote: Entscheidung durch den St. K. bei Nicht-Übereinstimmung der +G. L.] + +Falls in einer Sache Einstimmigkeit der Geschäftsleitung nicht besteht, +ein Beschluß aber gefaßt werden muß oder von einem Mitglied des +Vorstandes gefordert wird, ist stets die Entscheidung des +Stiftungskommissars herbeizuführen und demjenigen Votum Folge zu geben, +welchem der Stiftungskommissar beitritt. + + +§ 16. + +[Sidenote: Ausdrückliche Zustimmung des St. K. erfordernde Handlungen +der G. L.] + +Ausdrückliche Zustimmung des Stiftungskommissars haben die Vorstände +auch im Falle einstimmiger Beschlüsse für folgende Handlungen +einzuholen: + +Veräußerung oder Belastung von Immobilien, Verpfändung beweglichen +Inventars der Firma und Eingehen von Schuldverpflichtungen irgend einer +Art, welche nicht im regelmäßigen Geschäftsgang oder in Ausführung +ordnungsmäßiger Beschlüsse der Vorstände erwachsen und dementsprechende +Abwickelung finden. + +Kapitalaufwendungen für neue geschäftliche Unternehmungen +(einschließlich Neuanlagen, Betriebserweiterungen u. dergl.), welche +innerhalb eines Geschäftsjahres die Hälfte des auf die betreffende Firma +entfallenden Anteils am »Erneuerungs- und Betriebserweiterungskonto« im +Reservefonds der Stiftung übersteigen, sowie Aufwendungen auf +Unkostenkonto innerhalb eines Geschäftsjahres für genannte Zwecke in +Höhe von mehr als einem Zehntel des Anteils der Firma am »allgemeinen +Rücklagekonto« in diesem Reservefonds, beides ohne Rücksicht darauf, ob +dabei tatsächliche Entnahmen aus dem Reservefonds eintreten oder nicht. +-- Die genannten Beträge sind zu bemessen nach dem Stand des +Reservefonds zu Beginn des betreffenden Geschäftsjahres gemäß den +Vorschriften in den §§ 23 und 45 dieses Statuts. + +Aufwendungen für neue geschäftliche Unternehmungen, welche, +Kapitalanlagen und Unkostenaufwand zusammen genommen, mehr als zwei +Drittel vom Betriebsüberschuß der Firma im vorangehenden Geschäftsjahr +betragen, wenn schon im Laufe der letzt vorangehenden zwei +Geschäftsjahre dem Reservefonds im ganzen mehr, als die im vorigen +Absatz benannten Quoten ergeben, für dergleichen Zwecke tatsächlich +entnommen worden ist. -- Der Betriebsüberschuß bestimmt sich hierbei +nach der Vorschrift in § 23; die stattgehabten Entnahmen aus dem +Reservefonds sind zu beziehen auf dessen Stand zu Beginn des laufenden +Geschäftsjahres. + +Errichtung von eigenen Geschäftsstellen, Zweig- oder +Handelsniederlassungen der Firma außerhalb des Deutschen Reichs. + +Erteilung von Prokura für die Firma an andere Personen als an Mitglieder +ihres Vorstandes. + +Bestimmung der Gehaltsbezüge der Vorstandsmitglieder und Gewährung +sonstiger Vorteile an letztere. + +Entlassung und Pensionierung derjenigen wissenschaftlichen, technischen +und kaufmännischen Beamten der Firma, welchen die Leitung von +Abteilungen oder die Leitung von Hauptzweigen der Verwaltung und des +Betriebes übertragen ist, sowie aller auf Lebenszeit angestellten +Beamten. + +Änderungen des Pensionsstatuts und des Krankenkassenstatuts. + +Eintritt in Prozesse oder Schiedsverfahren über Streitfragen, welche +nicht aus dem gewöhnlichen Geschäftsgang sich ergeben. + +Nach Art oder Höhe ungewöhnliche Ehrenausgaben und sonstige nach Art +oder Höhe ungewöhnliche Aufwendungen, die, als nicht unmittelbar +geschäftlichen Zwecken dienend, gemäß § 22 auf Dispositionskonto der +Geschäftsleitung zu verrechnen sind -- mit der Maßgabe, daß regelmäßige +Leistungen solcher Art, welche bei Lebzeiten des Stifters auf +Dispositionskonto einer Geschäftsleitung übernommen wurden, so lange auf +diesem Konto fortzusetzen sind, als die ursprüngliche Veranlassung zu +denselben fortbesteht. + +Gewährung von fortlaufenden Unterstützungen an ehemalige +Geschäftsangehörige oder deren Hinterbliebene, die über die rechtlichen +Verpflichtungen der Firma hinausgehen und nicht erforderlich sind, um +zu verhindern, daß solche Personen in unverschuldete Not geraten oder +daß den Gemeinden des Bezirks Armenlasten von Seiten des Betriebes +erwachsen. + +Aufwendungen für Wohlfahrtseinrichtungen und für ähnliche Maßnahmen +innerhalb des Betriebes, die nicht schon durch Rücksichten des +geschäftlichen Interesses geboten sind. + + +§ 17. + +[Sidenote: Sonstige Rechte und Pflichten des St. K. in Angelegenheiten +der Betriebe.] + +Der Stiftungskommissar ist berechtigt, in Angelegenheiten der Betriebe +selbst Anträge zu stellen und alsbaldige Beschlußfassung der beteiligten +Geschäftsleitung über dieselben zu verlangen, wofern nicht bei +Abwesenheit eines Mitgliedes die übrigen Mitglieder übereinstimmend +Aufschub für geboten halten. + +Der Stiftungskommissar ist verpflichtet, gegenüber Anträgen der +Mitglieder einer Geschäftsleitung, welche gemäß § 15 seiner Entscheidung +oder gemäß § 16 seiner ausdrücklichen Zustimmung bedürfen, sein Votum +zur Sache alsbald abzugeben, wofern auch etwa abwesende Mitglieder der +Geschäftsleitung ihre Meinung ausgesprochen haben und die anwesenden +übereinstimmend Aufschub für nachteilig halten. + + +§ 18. + +[Sidenote: Form des Verkehrs mit dem St. K.] + +Die gesamte Mitwirkung des Stiftungskommissars bei der Geschäftsführung +der Stiftungsbetriebe hat in mündlichem Verfahren an Ort und Stelle zu +geschehen. Abgesehen von den üblichen Jahresberichten und Übersichten +bei Gelegenheit der jährlichen Bilanzabschlüsse sind schriftliche +Berichte oder Verhandlungen in Sachen der Geschäftsführung von den +Vorständen der Betriebe nicht zu fordern. + + +§ 19. + +[Sidenote: Anhörung der Geschäftsangehörigen.] + +In allen Angelegenheiten der Geschäftsführung muß den außer den +Vorstandsmitgliedern jeweils beteiligten Beamten und den sonst in der +Angelegenheit sachverständigen Geschäftsangehörigen Gelegenheit zu +eingehender Meinungsäußerung und angemessener Mitwirkung gegeben +werden. + + +§ 20. + +[Sidenote: Geschäftsordnung der G. L.] + +Die Geschäftsordnungen der Vorstände und Abänderungen derselben sind +zwischen den Vorständen der Betriebe und dem Stiftungskommissar zu +vereinbaren. + + +_Verwaltungsvorschriften._ + +§ 21. + +[Sidenote: Normen der geschäftlichen Verwaltung der St.-Betriebe.] + +Die innere Verwaltung, die Buchführung und die Rechnungslegung hat bei +den Stiftungsbetrieben stets in denjenigen Formen und Einrichtungen zu +geschehen, welche bei wohlgeleiteten Privatunternehmungen von +entsprechendem Geschäftsumfang als ordnungsmäßig anerkannt sind. + +Der zur regelmäßigen Geschäftsführung erforderliche flüssige +Betriebsfonds oder Bankkredit ist jedem Stiftungsbetrieb zu eigener +Verwaltung zu belassen. + +Die jährlichen Inventuren und Bilanzen sind in den handelsrechtlich +vorgeschriebenen Formen unter Verantwortung der Geschäftsleitungen +aufzustellen und seitens des Stiftungskommissars nach stattgehabter +Prüfung mit anzuerkennen. + +Bücherrevisionen sind durch kaufmännische Sachverständige zu bewirken. + + +§ 22. + +[Sidenote: Dispositionskonto der G. L.] + +Alle Aufwendungen aus Mitteln der Stiftungsbetriebe, welche nicht auf +rechtlicher Verpflichtung beruhen und nicht unmittelbar geschäftlichen +Zwecken dienen, doch aber wesentlich auf den Interessenkreis der +Betriebe und ihres Personals sich beziehen und demgemäß, als nicht unter +§ 1, B dieses Statuts fallend, Namens der Firma eines Stiftungsbetriebes +zu erfolgen haben, sind unter den Unkosten der Firma auf einem besondern +Konto (Dispositions-Konto der Geschäftsleitung) im einzelnen +nachzuweisen. + + +§ 23. + +[Sidenote: Statistische Aufstellungen.] + +Diejenigen statistischen Aufstellungen außerhalb der regelmäßigen +Jahresinventuren und Bilanzen, welche behufs richtiger Anwendung +nachfolgender Paragraphen dieses Statuts in authentischer Form zu +erfolgen haben (Feststellung der Jahresausgabe jedes Betriebs, des +Betriebsüberschusses oder -defizits, des durchschnittlichen +Arbeitsverdienstes erwachsener Arbeiter und des durchschnittlichen +Gehalts bestimmter Beamtenklassen, des Kapitalwertes laufender +Rentenverpflichtungen etc.), sind für jeden Betrieb von Jahr zu Jahr +durch die Geschäftsleitung zu bewirken und vom Stiftungskommissar mit +anzuerkennen. + +[Sidenote: Jahresausgabe.] + +Als Jahresausgabe hat zu gelten die Summe aller tatsächlichen Ausgaben +und übernommenen Schuldverpflichtungen innerhalb des Geschäftsjahres, +welche zur geregelten Fortführung des Betriebes gedient haben, +einschließlich der in § 24 bezeichneten Ausgaben und der Verzinsung des +fremden Betriebskapitals in ihm, aber ausschließlich des Aufwandes für +Vermehrungen auf Grundstück-, Gebäude-, Maschinen- und Werkzeug-Konto +und für Erwerb von Rechten, welche einen Geldwert darstellen. + +[Sidenote: Betriebsüberschuß.] + +Als Betriebsüberschuß oder Betriebsdefizit, hat zu gelten die Differenz +zwischen der vorher benannten Jahresausgabe und der Summe aller +tatsächlichen Eingänge an Geld oder Geldeswert während des +Geschäftsjahres, zuzüglich des Zuwachses, abzüglich der Minderung an +realisierbaren Forderungen der Firma. + +[Sidenote: Jahresgewinn.] + +Der Jahresgewinn eines jeden Betriebes ist nach den handelsrechtlichen +Regeln festzustellen unter Einführung sachgemäßer Abschreibungen auf +alle der Wertminderung unterliegenden Betriebsmittel und einer +Kapitalverzinsung, welche neben dem jeweils geltenden Hypothekenzinsfuß +nur einer Risikoprämie Rechnung trägt, entsprechend der +durchschnittlichen Verlustgefahr bei Kapitalanlagen in realen Werten auf +dem betreffenden Industriegebiet. + + +§ 24. + +[Sidenote: Pensionen usw. sind Betriebsunkosten.] + +Die jährlichen Ausgaben, welche auf Grund von statuten-oder +vertragsmäßigen Pensionsverpflichtungen und auf Grund des § 77 dieses +Statuts geleistet werden, haben, auch wenn sie etwa zeitweise dem +Reservefonds der Stiftung zur Last fielen, nicht als Leistungen der Carl +Zeiss-Stiftung, sondern als Unkosten der Geschäftsbetriebe zu gelten und +sind dementsprechend bei den jährlichen Bilanzen und bei den in § 23 +benannten statistischen Aufstellungen in Ansatz zu bringen. + +[Sidenote: Desgl. Leistungen aus § 95 u. auf Dispos.-Ko.] + +Das Gleiche gilt auch für etwaige Leistungen, welche Geschäftsangehörige +der Betriebe in Gemäßheit des § 95 oder des § 98 dieses Statuts +außerhalb ihres regelmäßigen Lohnes oder Gehaltes aus den +Geschäftskassen empfangen, und für alle Ausgaben der letzteren, die nach +§ 22 auf Dispositions-Konto der Geschäftsleitungen zu verrechnen sind. + + +_Persönliche Verhältnisse der Vorstandsmitglieder._ + +§ 25. + +[Sidenote: Ernennung der G. L.-Mitglieder.] + +Die Mitglieder der Vorstände (Geschäftsleitungen) der Stiftungsbetriebe +werden durch die Stiftungsverwaltung nach Anhören des +Stiftungskommissars und der bei dem betreffenden Betrieb schon in +Funktion stehenden Mitglieder ernannt. Gegen das einstimmige Votum +dieser Mitglieder kann niemand ernannt werden. + +Die Ernennung begründet kein besonderes Amt, sondern nur den Auftrag zur +Teilnahme an den in §§ 8 u. f. dieses Statuts bezeichneten Funktionen. + + +§ 26. + +[Sidenote: Voraussetzungen der Ernennbarkeit der G. L.-Mitglieder.] + +Zu Vorstandsmitgliedern[47] können nur Personen bestellt werden, welche +Fachmänner sind in Ansehung entweder wissenschaftlicher oder technischer +oder kaufmännischer Interessen des betreffenden Betriebs und =bei +bestehenden Stiftungsbetrieben nur solche, die außerdem= mindestens +schon zwei Jahre innerhalb der letzten vier Jahre bei einem der Betriebe +als obere Beamte oder als Sozien der Stiftung tätig waren. + +Soweit Beamte, müssen sie bei einem von den Stiftungsbetrieben durch +Vertrag auf Lebenszeit gemäß § 59 dieses Statuts angestellt sein. + +Jedenfalls ein Mitglied in jedem Vorstand muß Fachmann sein hinsichtlich +wissenschaftlicher Interessen des Betriebes. + + +§ 27. + +[Sidenote: Eintritt in die G. L. als V. M.] + +Zum Eintritt in den Vorstand eines Stiftungsbetriebes können die Beamten +dieser Betriebe wider ihren Willen nicht angehalten werden. + +Die Bestellung zum Vorstandsmitglied kann nicht auf Widerruf erfolgen, +sondern nur entweder auf einen bestimmten, zum voraus vereinbarten +Zeitraum oder auf Lebenszeit =bezw. bis zum Eintritt vertragsmäßiger +Pensionierung=. + +[Sidenote: Abberufung eines V. M.] + +Abberufung eines Vorstandsmitgliedes wird, außer im Fall freiwilligen, +von der Stiftungsverwaltung angenommenen Rücktritts desselben +von den Funktionen, lediglich begründet durch den Ablauf des dafür +vereinbarten Zeitraumes und durch Beendigung oder Aufhebung des +Vertragsverhältnisses, auf Grund dessen die Ernennung gemäß § 26 +erfolgte. =Nach Vollendung des 60. Lebensjahres ist jedes Mitglied zum +Rücktritt berechtigt, wenn es dabei auf den als Funktionszulage +geltenden Teil seines Gehaltes verzichtet.= + + +§ 28. + +[Sidenote: Besondere Verpflichtungen der V. M.] + +Die Mitglieder der Vorstände (Geschäftsleitungen) bei den +Stiftungsbetrieben müssen neben ihrer besonderen Funktion fortgesetzt +eine regelmäßige Mitarbeit in den wissenschaftlichen, technischen oder +kaufmännischen Angelegenheiten in einem von den Betrieben ausüben, +hinsichtlich welcher Tätigkeit sie der betreffenden Geschäftsleitung als +Kollegium wie alle übrigen Beamten der Firma untergeordnet bleiben. + +Sie dürfen außer dem Dienst der Stiftung kein besoldetes Amt bekleiden. + +Sie dürfen, abgesehen von den Sozien der Stiftung hinsichtlich ihres +eigenen Betriebes, in keiner Form Bezüge haben, deren Höhe abhängig ist +vom Bruttogewinn, Reingewinn oder Betriebsüberschuß der ihrer Leitung +unterstellten Firma oder eines Betriebszweiges derselben. + +Sie dürfen keinen auf ihre Funktion bezüglichen Titel führen. + + +§ 29. + +[Sidenote: Allgemeine Pflichten der V. M.] + +Die Mitglieder der Vorstände sind gehalten, neben der Erfüllung der +Aufträge, welche ihre sonstige Stellung hinsichtlich der Mitarbeit bei +einem von den Stiftungsbetrieben ihnen zuweist, ihre ganze Kraft +einzusetzen für die richtige Vertretung der ihnen unterstellten Firma, +die Wahrnehmung ihrer Interessen und die Beförderung aller ihrer +Angelegenheiten, und dabei in allem nach bestem Wissen und Gewissen auf +die Erfüllung der Aufgaben hinzuwirken, welche der Stiftung gemäß den +erkennbaren Absichten des Stifters gestellt sind. + +Sie haben mit Annahme ihrer Ernennung als auf gegenwärtiges Statut +verpflichtet zu gelten, soweit dessen Inhalt unmittelbar oder mittelbar +auf ihre Funktionen Bezug hat. + + +§ 30. + +[Sidenote: Haftung der V. M.] + +Die Mitglieder der Vorstände bei den Stiftungsbetrieben haften +solidarisch für Schaden, der ihrer Firma oder der Stiftung durch +Überschreiten ihrer Vollmachten und Befugnisse erwächst und sind in +allem verantwortlich für die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes +bei Ausübung ihrer Funktionen. + +Pflichtverletzung und Vernachlässigung der Obliegenheiten hinsichtlich +dieser besonderen Funktionen bedingen die gleichen Rechtsfolgen, welche +solche Verfehlungen hinsichtlich der gewöhnlichen Tätigkeit des +Mitgliedes gemäß seinem Anstellungs- oder sonstigen Vertragsverhältnis +zur Firma eines Stiftungsbetriebes nach sich ziehen, gleichgültig, ob +der dieses Verhältnis regelnde Vertrag auf denselben oder auf einen +anderen Stiftungsbetrieb Bezug hat. + +Kautionsleistung darf nur insoweit gefordert werden, als die +Betreffenden eigenes Vermögen besitzen. + + +§ 31. + +[Sidenote: Rechtsverhältnis der V. M. zur Stiftung (Verbot von +Sonderverträgen).] + +Das durch Ernennung zum Vorstandsmitglied eines Stiftungsbetriebes +begründete besondere Rechtsverhältnis desselben zur Carl Zeiss-Stiftung +wird lediglich durch die Vorschriften dieses Statuts bestimmt. + +Durch Sondervertrag oder Dienstanweisung können einem solchen +hinsichtlich seiner Funktionen andere Verpflichtungen als dieses Statut +vorsieht mit rechtlicher Wirkung nicht auferlegt, andere Rechte nicht +eingeräumt werden. + + +_Schlußbestimmungen_. + +§ 32. + +[Sidenote: Geltungsbereich des St.-Statuts für das Glaswerk; Vertretung +der St. bei diesem.] + +Für die Verwaltungen des Glaswerks gelten die Bestimmungen des Titels II +dieses Statuts mit der Maßgabe, daß, so lange das jetzige +Gesellschaftsverhältnis bei der Firma Schott & Gen. fortbesteht, die +Carl Zeiss-Stiftung behufs ihrer Vertretung in dieser Firma einen zur +Zeichnung der Firma legitimierten Bevollmächtigten zu bestellen hat, +welcher gemeinsam mit dem Mitinhaber des Glaswerks die Funktionen des +Vorstandes desselben ausübt. + +Zum Bevollmächtigten der Stiftung beim Glaswerk ist ein Mitglied der +Geschäftsleitung der Optischen Werkstätte zu bestellen. + +Die Vorschriften der §§ 13 bis 20 dieses Statuts gelten in dieser Zeit +auch für die Geschäftsführung des Glaswerks, nur bezüglich des § 15 mit +dem Zusatz: daß in Angelegenheiten der Firma Schott & Gen. nichts gegen +den Willen des Mitinhabers geschehen kann. + + +§ 33. + +[Sidenote: Vertretung der St. für neubegründete Betriebe.] + +Falls die Carl Zeiss-Stiftung zu irgend einer Zeit ein neues +Betriebsunternehmen in oder außerhalb Jena errichtet oder übernimmt, +welches nicht dauernd oder vorübergehend durch die Geschäftsleitung +eines schon bestehenden Stiftungsbetriebes zu verwalten ist, so haben +hinsichtlich seiner Verwaltung alle Bestimmungen des Titels II dieses +Statuts gleichfalls in Geltung zu treten. + +Seiner besonderen Geschäftsleitung muß jedenfalls ein Mitglied des +Vorstandes der Optischen Werkstätte oder des Glaswerks als Mitglied +angehören. + + +§ 34. + +Falls die Carl Zeiss-Stiftung in ein neues Betriebsunternehmen eintritt +im Gesellschaftsverhältnis mit einem andern, so dürfen hinsichtlich +seiner Verwaltung die Vorschriften dieses Titels II auch für die Dauer +des Gesellschaftsverhältnisses keinen weitergehenden Abänderungen +unterworfen werden, als § 32 hinsichtlich des Glaswerks vorsieht. + +Verträge, welche dem entgegen wären, darf die Stiftung nicht eingehen. + + +Titel III. + +Allgemeine Normen für die geschäftliche Tätigkeit der Stiftung. + +§ 35. + +[Sidenote: Arbeitsgebiet der St.-Betriebe.] + +Die gewerbliche Tätigkeit der Carl Zeiss-Stiftung soll jederzeit auf +dasjenige Arbeitsgebiet beschränkt bleiben, dem die jetzigen +Geschäftsunternehmungen angehören. Sie darf also, abgesehen von jeweils +erforderlichen Hilfsbetrieben irgend welcher Art, fortgesetzt nur in +solchen Zweigen der Optik, der Glastechnik, des Instrumentenbaues und +verwandter Industrieen gewerblich sich betätigen, welche die jetzige +engere Verbindung zwischen Technik und Wissenschaft in den Betrieben der +Stiftung, sei es im Gebrauchszweck der Erzeugnisse, sei es in den +Herstellungsbedingungen derselben, aufrecht erhalten. + +Das Eintreten der Stiftung in gewerbliche Unternehmungen anderer Art und +ihre aktive Beteiligung an solchen bleibt, selbst zum Zweck bloßer +Vermögensanlage, dauernd ausgeschlossen. + +=Durch die vorstehenden Bestimmungen ist insbesondere nicht +ausgeschlossen die Beteiligung der Carl Zeiss-Stiftung an solchen +fremden Unternehmungen, die sich mit dem Absatz der in den +Stiftungsbetrieben fabrizierten Waren oder mit der Beschaffung der zu +dieser Fabrikation erforderlichen Rohmaterialien und Halbfabrikate +befassen; es soll jedoch in diesen Fällen die Stiftung selbst weder an +der Vertretung nach außen noch an der aktiven Leitung teilnehmen und das +finanzielle Risiko auf einen bestimmten Betrag beschränkt bleiben.= + + +§ 36. + +[Sidenote: Erweiterungsbereich der Aktion der St.-Betriebe.] + +Gesundem Unternehmungsgeist, den die Organe der Stiftung +betätigen können, um deren Wirksamkeit als Träger industrieller +Arbeitsorganisation durch Ausdehnung ihrer geschäftlichen Unternehmungen +fortgesetzt zu steigern, soweit solches unter Wahrung aller Rücksichten +auf die Sicherung des Bestehenden jeweils tunlich erscheinen mag, sollen +andere Schranken als § 35 vorsieht nicht gesetzt sein. Es dürfen also +nicht nur die jetzigen Stiftungsbetriebe durch Eintreten in neue +Betriebszweige ihr Arbeitsfeld und durch Errichtung von neuen +Geschäftsstellen und Handelsniederlassungen im Inland und im Ausland +ihre kaufmännische Aktion beliebig ausdehnen, sondern es können +geeigneten Falls auch weitere, unter selbständiger Firma zu führende +Betriebsunternehmungen auf dem in § 35 umschriebenen Arbeitsgebiet in +oder außerhalb Jena errichtet oder übernommen werden. + +Unternehmungen der zuletzt gedachten Art können jedoch jederzeit nur +eingeleitet werden durch den Vorstand eines der jeweils bestehenden +Stiftungsbetriebe, im Sinne einer Geschäftsaktion des letzteren, und +sollen nicht zulässig sein gegen den einstimmigen Einspruch des +Vorstandes eines der in § 6 benannten Stiftungsbetriebe. + + +§ 37. + +[Sidenote: Veräußerung von St.-Betrieben.] + +Nach Sinn und Zweck der Stiftung ist unbedingt ausgeschlossen, daß sie +ihrer Besitztitel auf die gegenwärtigen Stiftungsbetriebe oder der +diesbezüglichen vertragsmäßig gegebenen Anrechte durch Verkauf oder +Abtretung, oder der Last eigener Verwaltung derselben durch Verpachtung, +Aufnahme neuer Sozien oder dergleichen jemals ganz oder teilweise sich +entledigen dürfte. + +Das Gleiche soll auch hinsichtlich jedes andern, etwa in Zukunft von der +Stiftung im Gebiet des Deutschen Reiches begründeten oder übernommenen +neuen Betriebsunternehmens dann in Geltung treten, wenn dasselbe einmal +durch fünf Jahre oder länger im Besitz oder Mitbesitz der Stiftung +gewesen ist. + +Sollte zu irgend einer Zeit die weitere Fortführung eines unter die +obigen Vorschriften fallenden Stiftungsbetriebs ohne Schädigung oder +Gefährdung der übrigen oder der Stiftung selbst unmöglich werden, so ist +dieser Betrieb unter tunlichster Schonung der beteiligten Interessen +endgültig aufzulösen, seine Firma aber nach Abwicklung aller +Verbindlichkeiten endgültig zu löschen. + + +§ 38. + +[Sidenote: Eintreten der St. in Gesellschaftsverhältnisse.] + +Falls die Carl Zeiss-Stiftung zu irgend einer Zeit in ein neues +gewerbliches Unternehmen eintritt im Gesellschaftsverhältnis mit einem +andern, so muß der Gesellschaftsvertrag ausdrücklich vorsehen, daß mit +dem Ausscheiden des ursprünglichen Sozius aus der aktiven Teilnahme an +der Leitung dieses Unternehmens dasselbe an die Stiftung zur alleinigen +Vertretung und Verwaltung überzugehen habe. + +Verträge, welche dem entgegen wären, darf die Stiftung nicht eingehen. + +=Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht bei Beteiligungen, der in +§ 35 Abs. 3 genannten Art.= + + +§ 39. + +[Sidenote: Verlegung der St.-Betriebe von Jena.] + +Eine Verlegung der in § 6 benannten Stiftungsbetriebe an Orte außerhalb +der nächsten Umgebung von Jena ist unstatthaft. + + +§ 40. + +[Sidenote: Allgemeine Direktiven für die Geschäftspolitik der +St.-Betriebe.] + +Gemäß den in § 1 der Stiftung zugewiesenen Aufgaben hat ihre +geschäftliche Aktion unter dem wirtschaftlichen Gesichtspunkt als Ziel +zu verfolgen nicht sowohl möglichste Mehrung der Reingewinne oder +Betriebsüberschüsse ihrer Unternehmungen, als vielmehr die Steigerung +des wirtschaftlichen Gesamtertrages, welchen diese Unternehmungen dem +ganzen in ihnen vereinigten Personenkreis, die Stiftung als Unternehmer +einbegriffen, mit Aussicht auf längeren Fortbestand noch zu gewähren +vermögen. + +Dabei ist jedoch stets darauf hinzuwirken, daß der Stiftung, als dem +unpersönlichen Träger der Organisationen, derjenige Anteil an dem Ertrag +der gemeinsamen Tätigkeit noch verbleibe, welcher in der organisierten +Arbeit nicht von den einzelnen, auch nicht in ihrer Gesamtheit, +persönlich erarbeitet ist, sondern als Ausfluß der Organisation selbst, +der durch sie erhaltenen Kontinuität aller Tätigkeit und der in ihr +fortwirkenden Leistungen aller Vorgänger angesehen werden muß; welcher +Anteil, indem er gerechterweise allen einzelnen vorenthalten bleibt, +gerechterweise den dauernden Interessen ihrer Gemeinschaft und Zwecken +des allgemeinen Wohls zu dienen hat. + + +§ 41. + +[Sidenote: Maßstab für die wirtschaftliche Gesamtleistung der +St.-Unternehmungen.] + +Um für die Organe der Stiftung wesentliche Unterlagen für eine +sachgemäße Anwendung der in § 40 ausgesprochenen Richtschnur immer +evident zu erhalten, ist von Jahr zu Jahr der gemäß § 23 festgestellte +bilanzmäßige Reingewinn eines jeden Stiftungsbetriebes ohne Rücksicht +auf die Höhe des Betriebskapitals zu berechnen nach seinem Verhältnis +zum gesamten Lohn- und Gehaltkonto des Betriebs in demselben +Geschäftsjahr, also derjenige Prozentsatz vom gesamten Arbeitsertrag +aller mittätigen Personen nachzuweisen, der dem Betrieb als +Unternehmergewinn geblieben ist. + +Daneben ist, so genau es angeht, zu veranschlagen, welcher +durchschnittliche Prozentsatz von jenem Personalunkostenkonto in +Ansehung der hierfür maßgebenden Faktoren jeweils als durch die in Titel +V dieses Statuts den Stiftungsbetrieben auferlegten besonderen Lasten +zum voraus belegt anzusehen, also als jährlicher Mindestbetrag dem +Reservefonds zuzuführen und von dem zuerst bestimmten Prozentsatz in +Abzug zu bringen ist, um denjenigen Bruchteil vom Arbeitsertrag des +Personals zu erhalten, welcher dem Betrieb als wirklicher Nettogewinn +aus der Organisation zugekommen ist. + +In Anbetracht der besonderen Bedeutung der Organisation als +Wirtschaftsfaktor auf dem in Frage stehenden Industriegebiet ist die +Lage eines Stiftungsbetriebes als der in § 40 Abs. 2 ausgesprochenen +grundsätzlichen Forderung nach dem jetzt gegebenen Maßstab genügend nur +dann anzusehen, wenn der zuletzt bezeichnete Nettoanteil der Stiftung am +Gesamtertrag in Jahren, die nicht ungewöhnlich ungünstige +Wirtschaftsbedingungen aufweisen, mindestens noch ein Fünftel vom Anteil +der Gesamtheit der mittätigen Personen und zugleich nicht weniger als +ein Zehntel der Jahresausgabe erreicht. + + +§ 42. + +[Sidenote: Ideale Aufgaben der St.-Betriebe.] + +Bei den Bemühungen um die Erhaltung und Mehrung der Wirksamkeit der +Stiftung nach der wirtschaftlichen Seite hin ist fortgesetzt im Auge zu +behalten, daß gemäß den in § 1, A bezeichneten Stiftungszwecken ihre +Unternehmungen neben dem Erwerb auch dem allgemeinen Fortschritt der in +ihnen vertretenen technischen Künste, der Steigerung ihrer Leistungen +und dadurch mittelbar den Interessen der wissenschaftlichen Forschung, +sowie erhöhtet Befriedigung der auf diese Künste angewiesenen +Bedürfnisse der Technik und des bürgerlichen Lebens dienen sollen. + +Im Aufgabenkreis der Stiftungsbetriebe und im natürlichen Auftrag ihrer +Leiter liegt es also, auch solcher Zwecke nach Kräften sich anzunehmen, +deren Verfolgung unmittelbaren Vorteil nicht verspricht, aber geeignet +erscheint, allgemeine Interessen der feintechnischen Industrie oder +besondere Angelegenheiten ihrer Technik oder besondere Bedürfnisse der +Wissenschaft und des praktischen Lebens innerhalb der Stiftungsbetriebe +zu befördern. + + +§ 43. + +Die Organe der Stiftung haben besonders darauf hinzuwirken, daß auch in +Zukunft die Stiftungsbetriebe fortgesetzt und in möglichstem Umfang an +solchen Aufgaben ihres Arbeitsgebietes sich betätigen, welche technisch +hochstehende Einzelarbeit erfordern und welche deshalb, wenn sie auch +wirtschaftlich wenig Vorteil bringen, dem Ganzen ein höheres Niveau +technischer Leistungsfähigkeit erhalten und ein Gegengewicht gegen die +Routinetendenz rein fabrikatorischer Tätigkeit darbieten. + + +§ 44. + +[Sidenote: Beschränkung der Patentnahme.] + +In bezug auf solche aus dem Wirkungskreis der Stiftungsbetriebe +hervorgehende neue Erzeugnisse, Verbesserungen u. dergl., welche ihrer +Bestimmung nach wesentlich Zwecken des Studiums und der +wissenschaftlichen Forschung dienen, darf auch in Zukunft eine +Beschränkung des Wettbewerbes anderer durch Patentnahme oder ähnliche +Maßregeln nicht herbeigeführt werden. + + +Titel IV. + +Reservefonds. + +Substanz. + +§ 45. + +[Sidenote: Zweck u. Bestandteile des Reservefonds (R. F.)] + +Behufs möglichster Sicherung dauernder Erfüllung der in diesem Statut +den Stiftungsbetrieben auferlegten Pflichten und der der Stiftung selbst +zugewiesenen Aufgaben hat die Stiftung aus den Überschüssen der +Geschäftsunternehmungen und den sonstigen Erträgnissen ihres jeweiligen +Vermögens einen vom Geschäftsvermögen der Stiftungsbetriebe +abgesonderten Reservefonds anzusammeln und diesen tunlichst auf solche +Höhe zu bringen, bezw. nach zeitweiliger Minderung seines Bestandes +wieder zu solcher Höhe zu ergänzen, daß in ihm enthalten ist: + +I. Das Deckungskapital für alle jeweils den Geschäftsfirmen auf Grund +der §§ 72, 73 oder auf Grund von besonderen Anstellungsverträgen und der +Stiftung selbst aus sonstigen Verträgen tatsächlich erwachsenen +Rentenverpflichtungen, alle einzelnen Posten nach ihrem wahrscheinlichen +Kapitalwert veranschlagt -- soweit dieses Deckungskapital hinausgeht +über ein Drittel des Buchwertes des der Stiftung gehörigen sonst +unbelasteten Betriebskapitals der Stiftungsfirmen. + +II. An Rücklagen: + +a) eine Personallasten-Reserve zur Sicherung der Deckung demnächst zu +gewärtigender Pensionsansprüche gegen die Geschäftsfirmen und etwaiger +auf Grund des § 77 dieses Statuts nötig werdender Aufwendungen, in Höhe +von einem Drittel des jährlichen Lohn- und Gehalt-Kontos der +Stiftungsbetriebe nach dem Durchschnitt der letztverflossenen drei +Geschäftsjahre; + +b) ein Erneuerungs- und Betriebserweiterungs-Fonds für die +Geschäftsunternehmungen, in Höhe von einem Drittel des jeweiligen +Buchwertes aller der Abnutzung unterliegenden Betriebsmittel (Gebäude, +Maschinen etc.); + +c) eine allgemeine Rücklage zur Sicherung der Aktionsfähigkeit der +Stiftung und ihrer Geschäftsfirmen, sowie zur Deckung etwa eintretender +Betriebsausfälle oder Verluste, im Betrag einer durchschnittlichen +Jahresausgabe der Stiftungsbetriebe nach dem Durchschnitt der +letztverflossenen drei Geschäftsjahre, gemäß der Vorschrift in § 23 +dieses Statuts berechnet. + + +§ 46. + +[Sidenote: Substanz des R. F.] + +Als dem Reservefonds der Stiftung zugehörig haben alle nicht besonderen +stiftungsgemäßen Zwecken gewidmeten Vermögensobjekte zu gelten, welche +jeweils im Eigentum der Stiftung und nicht im Geschäftsvermögen der +Stiftungsfirmen, als Bestandteile des Betriebskapitals dieser, sich +befinden. + + +§ 47. + +[Sidenote: Mindestzuweisungen an den R. F.] + +So lange der Reservefonds die in § 45 bezeichnete Höhe noch nicht +erreicht, bezw. nach stattgehabter Minderung noch nicht wiedererreicht +hat, soll ihm von Jahr zu Jahr nicht weniger als die Hälfte aller nach +Deckung etwaigen Kapitalbedarfs der Stiftungsbetriebe je noch verfügbar +bleibenden Betriebsüberschüsse und Zinserträge zugeführt werden. Jedoch +sind Aufwendungen für stiftungsgemäße Zwecke nach § 1, B bis zum +jährlichen =reinen Zinsabwurf (Saldo) des Stiftungsvermögens=[48] +jederzeit zulässig[49]. + +[Sidenote: Entnahmen aus dem R. F.] + +Herausnahmen aus dem Kapitalbestand des Reservefonds dürfen in dieser +Zeit, =außer zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen=, für keine +anderen Zwecke als für solche der Geschäftsunternehmungen erfolgen. + +Die vertragsmäßige Abzahlung fremder Kapitalposten im Betriebskapital +der Geschäftsfirmen darf bis zum gedachten Zeitpunkt aus dem +Kapitalbestand des Reservefonds nur insoweit erfolgen, als Heranziehen +andern fremden Kapitals in Form unkündbarer amortisierbarer Anleihe +nicht möglich wäre, außer zu höherm Zinsfuß als ein Prozent über dem +jeweiligen Hypothekenzinsfuß. + + +§ 48[50]. + +=Ist weggefallen.= + + +§ 49. + +[Sidenote: Beschränkung der Ansammlung des R. F.] + +Wenn der Reservefonds die in § 45 bezeichnete Höhe erreicht hat, ist ihm +von da ab nicht mehr als die Hälfte der jährlich verfügbar bleibenden +Betriebsüberschüsse und Zinserträge zuzuführen und, wenn der nicht auf +Abteilung I entfallende Teil des Reservefonds das Einundeinhalbfache des +nach § 45 sich ergebenden Gesamtbetrages überschreitet, nicht mehr als +ein Viertel dieser Überschüsse. + + +§ 50. + +[Sidenote: Verbot weiterer Erhöhung des R. F.] + +Ist der Reservefonds zu irgend einer Zeit so weit angewachsen, daß er +außer dem im § 45 unter I benannten, den dritten Teil des buchmäßigen +Anteils der Stiftung am Betriebskapital der Stiftungsfirmen +überschreitenden Deckungskapital die unter II a bis c dort bezeichneten +Rücklagen mit dem Doppelten der in § 45 angegebenen Beträge enthält, so +soll von da ab, so lange diese Voraussetzung fortbesteht, weitere +Vermögensansammlung außerhalb des Betriebskapitals der Stiftungsbetriebe +der Carl Zeiss-Stiftung versagt sein. + + +§ 51. + +[Sidenote: Ausgabezwang bezw. des Geschäftsgewinnes. Ausgabezwang bezw. +der Zinsen des R. F.] + +Nach Eintritt des in § 49 vorgesehenen Falles hat die Stiftung +mindestens die Hälfte, bezw. mindestens drei Viertel, der jeweils +verfügbar bleibenden Jahresüberschüsse aus den Erträgnissen der Betriebe +und dem Zinsabwurf des Reservefonds, und nach Eintritt des in § 50 +gedachten Falles diese gesamten Jahresüberschüsse für aus § 1, B +stiftungsgemäße Zwecke nach den Bestimmungen in Titel VII dieses Statuts +fortgesetzt zur Verausgabung zu bringen. Jedoch bleibt jederzeit +gestattet, Überschüsse, welche nach § 49 oder § 50 zur Verwendung +bestimmt sind, behufs Ansammlung der Mittel zu größeren einmaligen +Aufwendungen für zum voraus bestimmte Zwecke, in Form von besondern +Fonds zeitweilig noch im Reservefonds der Stiftung zu belassen. + + +_Verwaltung_. + +§ 52. + +[Sidenote: Normen für die Vermögensanlagen des R. F.] + +Für die Vermögensanlagen des Reservefonds soll jede Art von Spekulation, +sei es auf Konstellationsgewinn, sei es auf hohe Zinsen, unbedingt +ausgeschlossen sein, im übrigen aber keine Beschränkung wegen besonderer +Sicherheitsanforderungen bestehen. + +Ein Teil seines Vermögensbestandes ist in Grundbesitz, ein anderer Teil +dagegen, =in möglichst liquider Form und zwar zu einem angemessenen +Betrag auch in sicheren ausländischen Werten anzulegen=[51]. + + +§ 53. + +[Sidenote: Desgl. für die Verwahrung der Bestände des R. F.] + +Im übrigen ist das den Reservefonds bildende Vermögen der Carl +Zeiss-Stiftung nach den jeweilig für die Verwahrung und Verwaltung von +Staatsgeldern geltenden Normen zu verwahren und zu verwalten, jedoch +ohne daß hierdurch dem Staat eine Haftpflicht erwachsen darf. + +Insoweit Vermögensobjekte der Stiftung oder Besitztitel begründende +Urkunden bezüglich solcher nicht nur vorübergehend für kurze Zeit +zusammen mit Staatsgeldern verwahrt werden, muß das Eigentum der +Stiftung an ihnen jederzeit offensichtlich gehalten werden. + +Insoweit dergleichen Objekte abgesondert verwahrt werden, sind sie unter +doppeltem Verschluß, seitens des Kassebeamten und eines Beauftragten der +Stiftungsverwaltung, zu halten. + +=Für Barmittel, die zur Bestreitung von Ausgaben bereit gehalten werden +müssen, sowie für Zinsscheine der zum Reservefonds gehörigen Wertpapiere +soll es jedoch nur des Verschlusses seitens des Kassebeamten bedürfen.= + + +§ 54. + +[Sidenote: Trennung der Bestandteile des R. F.] + +Die in § 45 aufgezählten Bestandteile des Reservefonds sollen bei der +Verwaltung des Fonds weder getrennter Rechnungsführung noch +tatsächlicher Absonderung, sondern nur buchmäßiger Scheidung +unterliegen. + +Nach der jährlich zu erneuernden Berechnung des in § 45 unter I +bezeichneten Deckungskapitals für alle laufenden Rentenverpflichtungen +der Stiftungsbetriebe und der Stiftung ist das gesamte buchmäßige +Vermögen des Reservefonds mit Beginn eines jeden Geschäftsjahres, nach +buchmäßiger Dotierung der etwa gemäß § 51 zur zeitweiligen Ansammlung +von Überschüssen für vorausbestimmte Zwecke angelegten Separatkonten, in +seinem in Abteilung II einzustellenden Betrag auf die drei Konten =a=, +=b= und =c= rechnerisch zu verteilen nach Verhältnis der drei +Grundsummen, welche nach § 45 jeweils sich ergeben. + + +§ 55. + +[Sidenote: Verfügung über den R. F. und Verwaltung desselben.] + +Die Verfügung über den Reservefonds und die Verwaltung desselben +untersteht allein der Stiftungsverwaltung, vorbehaltlich der aus Titel +II dieses Statuts sich ergebenden Rechte der Vorstände der +Stiftungsbetriebe. + +Über seinen Stand, die Art seiner Anlagen und seinen Zinsertrag sind der +Stiftungskommissar und die Geschäftsleitungen der Stiftungsbetriebe +fortdauernd unterrichtet zu halten. + + +Titel V. + +Rechtsverhältnis der Angestellten und Arbeiter in den +Stiftungsbetrieben. + +_Persönliche Rechte._ + +§ 56. + +[Sidenote: Neutralität bei Anstellung und Beförderung der Angestellten +und Arbeiter.] + +Bei Anstellung der Beamten der Stiftung und der Stiftungsbetriebe, der +Geschäftsgehilfen und Arbeiter muß jederzeit ohne Ansehen der +Abstammung, des Bekenntnisses und der Parteistellung verfahren werden. + +Die Fortsetzung der eingegangenen Anstellungs- und Arbeitsverträge, +sowie die Beförderung der Angestellten und Arbeiter in Hinsicht auf +Funktion und Entlohnung darf nur von ihren Fähigkeiten und Leistungen, +der Pflichtmäßigkeit ihres dienstlichen Verhaltens und von Rücksichten +auf andere wesentliche Interessen des Betriebs abhängig gemacht werden, +vom außerdienstlichen Verhalten aber nur insoweit, als dasselbe die +Erfüllung ihrer Dienstpflichten oder ihr persönliches Ansehen in +Rücksicht auf bürgerliche Ehre und gute Sitte berührt. + + +§ 57. + +[Sidenote: Zulässiger Inhaltsbereich der Dienstverträge.] + +Das in den Stiftungsbetrieben durch den Dienstvertrag begründete +Pflichtverhältnis der Beamten, Geschäftsgehilfen und Arbeiter zur +Stiftung, zu ihrer Firma und zu allen Vorgesetzten erstreckt sich +lediglich auf die vertragsmäßige Arbeitsleistung und die sonstigen +Dienstgeschäfte, und zwar in Hinsicht auf folgende Punkte: + + Art und Maß der Arbeitsleistung und der sonstigen Obliegenheiten; + + Leitung und Beaufsichtigung der dienstlichen Tätigkeit durch die + dazu bestellten Organe; + + Obhut über Eigentum der Firma und Eigentum Fremder, welches + einzelnen oder mehreren vermöge ihrer dienstlichen Tätigkeit + anvertraut oder zugänglich ist, und Wahrung sonstiger ihnen darin + anvertrauter Interessen der Firma und Fremder; + + Wahrung von Sicherheit und Ordnung in Betrieb und Verwaltung; + + Verkehr der einzelnen mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und + Untergebenen innerhalb des Dienstes; + + Schutz von Eigentum und sonstigen Interessen der + Betriebsangehörigen, insoweit solches Eigentum den Angestellten und + Arbeitern vermöge des Dienstverhältnisses zugänglich ist, oder + solche Interessen ihnen darin anvertraut sind; + + Wahrung solcher Rücksichten, welche den in Vertrag Stehenden aus + Treu und Glauben gegenseitig, also je in gleicher Art auch der + Firma und ihren Vertretern dem einzelnen Angestellten und Arbeiter + gegenüber obliegen. + +Verpflichtungen, welche in keinem von diesen Punkten auf die dienstliche +Tätigkeit Bezug haben, können niemand auferlegt werden. Handlungen und +Unterlassungen, welche in keinem von diesen Punkten die dienstliche +Tätigkeit berühren, begründen unbeschadet ihrer sonstigen Beurteilung +keine Verletzung des Dienstvertrags oder vertragsmäßiger Pflichten. + +Anordnungen, welche behufs Beaufsichtigung der in Lehrvertrag stehenden +Lehrlinge und der unter 18 Jahre alten Betriebsangehörigen getroffen +werden, fallen nicht unter die Beschränkungen dieses Paragraphen. + + +§ 58. + +[Sidenote: Gewährleistung persönlicher Freiheit außerhalb des Dienstes.] + +In der freien Ausübung =der allgemeinen=[52] persönlichen und +=staat=sbürgerlichen Rechte außerhalb des Dienstes darf, abgesehen von +der Beaufsichtigung von Lehrlingen und unter 18 Jahre alten Personen, +niemand unmittelbar oder mittelbar behindert werden. + +In der Vertretung ihrer Interessen, einzeln oder gemeinsam, innerhalb +der Grenzen des gesetzlich Erlaubten, und[53] der im Anstellungs- oder +Arbeitsvertrag übernommenen Pflichten, dürfen die Angehörigen der +Betriebe in keiner Art beschränkt werden. + + +§ 59. + +[Sidenote: Anstellung auf Lebenszeit.] + +Der Anstellungsvertrag der auf Lebenszeit angestellten Beamten darf +Dienstentlassung nur vorsehen wegen grober Pflichtverletzung, wegen +fortgesetzter Vernachlässigung der Obliegenheiten und wegen solcher +Anstände im außerdienstlichen Verhalten, welche bürgerliches Ansehen +oder persönliches Vertrauen aufheben, Pensionierung nur wegen solcher +Tatsachen, welche auch dem Angestellten vertragsmäßigen Anspruch auf +Pensionierung geben. + +Außerdienststellung dieser Beamten ohne vertragsmäßig begründete +Dienstentlassung oder Pensionierung ist unzulässig. + + +§ 60. + +[Sidenote: Konkurrenzklausel.] + +Vertragsmäßige Beschränkungen hinsichtlich der Tätigkeit nach etwaigem +Austritt aus dem Dienst der Stiftungsbetriebe dürfen nur den gemäß § 59 +auf Lebenszeit angestellten Beamten auferlegt werden. + + +§ 61. + +[Sidenote: Arbeitszeit der Lohnarbeiter.] + +Der Arbeitsvertrag darf die im gewöhnlichen Lohnverhältnis stehenden +Angehörigen der Stiftungsbetriebe nur zu einer bestimmten täglichen +Arbeitszeit verpflichten, die in den Arbeiten des laufenden Betriebs +nicht länger als neun Stunden sein soll. + +[Sidenote: Überarbeit.] + +Zur Leistung von Überstunden oder Feiertagsarbeit im Betrieb darf, außer +für den Fall einer stattgehabten Betriebsstörung, niemand verpflichtet +oder angehalten werden. + +Vereinbarungen wegen zeitweiliger Leistung von Überarbeit im ungestörten +Betrieb dürfen nicht für länger als vier Arbeitswochen verbindlich +gemacht werden. + + +§ 62. + +[Sidenote: Urlaub.] + +Alle über 18 Jahre alte, nicht in vertragsmäßigem Lehrverhältnis +stehende Angehörige der Stiftungsbetriebe haben Anspruch auf Urlaub für +zwölf Arbeitstage jährlich, wegen dessen Benutzung sie auf Vereinbarung +mit der Geschäftsleitung des Betriebes oder deren Beauftragten +angewiesen sind. + +Ordnungsmäßig beantragter Urlaub auf nicht mehr als drei Arbeitstage, im +einzelnen Fall und innerhalb eines Monats, darf nur wegen erweislichen +besonderen Nachteils für die Firma oder für andere Betriebsangehörige +verweigert werden. + +Allgemeine Beschränkung alles Urlaubsanspruchs auf einzelne +Zeitabschnitte im Jahre ist nur hinsichtlich solcher zulässig, die mit +kontinuierlichem Feuer arbeiten, oder sonst an Arbeiten beteiligt sind, +deren Unterbrechung regelmäßig mit besonderem Nachteil verbunden ist + +Angehörigen der Betriebe, Arbeitern wie Beamten, welche zu +ehrenamtlicher Tätigkeit im Reichs-, Staats- oder Gemeindedienst berufen +werden, muß der zu ordnungsmäßiger Ausübung dieser Tätigkeit nötige +Urlaub auf ihren Antrag stets gewährt werden. + + +§ 63. + +[Sidenote: Verwaltung der Krankenkasse.] + +Die Krankenkasse der Stiftungsbetriebe soll auch in Zukunft der +Selbstverwaltung der Versicherten in der Art unterstellt bleiben, daß, +abgesehen von der gesetzlich gebotenen Mitwirkung der Vertreter des +Betriebsunternehmers, die Geschäftsleitungen der Stiftungsbetriebe nicht +mitbeschließend, sondern nur beratend und die Statutenmäßigkeit des +Verfahrens beaufsichtigend, Einfluß auf ihre Verwaltung ausüben. + + +§ 64. + +[Sidenote: Arbeitervertretungen.] + +Arbeitervertretungen in den Stiftungsbetrieben, welchen Befugnisse +zustehen sollen gegenüber der Gesamtheit einer Arbeiterschaft oder einem +nicht nur auf Lehrlinge und unter 18 Jahre alte Personen beschränkten +Kreis derselben oder gegenüber der Geschäftsleitung des Betriebes, +müssen gänzlich aus direkter geheimer Wahl seitens der sämtlichen über +18 Jahre alten Betriebsangehörigen hervorgehen, von Jahr zu Jahr +gänzlicher Erneuerung unterliegen und aus nicht weniger als zwölf +Mitgliedern bestehen; die Wählbarkeit zu ihnen muß aber beschränkt sein +auf volljährige, seit mindestens einem Jahr im Betrieb tätige, im +gewöhnlichen Lohnverhältnis stehende Arbeiter und darf weitern +Beschränkungen nicht unterworfen sein. + +Sie sind befugt, auch ohne Einberufung durch die Geschäftsleitung ihres +Betriebes zusammenzutreten und haben das Recht, in allen Angelegenheiten +ihres Betriebes auf ihren Antrag von dieser Geschäftsleitung gehört zu +werden. + + +§ 65. + +[Sidenote: Strafen.] + +Gegen alle Strafen, welche von der Geschäftsleitung eines Betriebs oder +deren Vertretern auf Grund der Betriebsordnung oder auf Grund sonstiger +Satzungen ausgesprochen werden können, muß Berufung auf richterliche +oder schiedsrichterliche Entscheidung oder Berufung an eine den +Vorschriften des § 64. entsprechende Arbeitervertretung zugelassen +bleiben. + + +_Wirtschaftliche Anrechte im Dienstverhältnis._ + +§ 66. + +[Sidenote: Gewährleistung eines festen Zeitlohns.] + +Alle Arbeiter und Geschäftsgehifen in den Stiftungsbetrieben müssen +gegen einen mit jedem zum voraus vereinbarten festen Zeitlohn, pro Woche +oder pro Monat, eingestellt werden. + +Dieser ist auch für die in die Arbeitswoche fallenden gesetzlichen +Feiertage fortzugewähren, im übrigen aber nur nach Verhältnis der +tatsächlich geleisteten Arbeitszeit, soweit Verkürzung dieser nach dem +eigenen Willen des Betreffenden oder durch Behinderung auf seiner Seite +oder infolge von gleichzeitiger Abwesenheit der Mehrheit in einer +Betriebsabteilung stattgefunden hat, und nicht § 70 zur Anwendung kommt. + + +§ 67. + +[Sidenote: Verbot bezw. Einschränkungen der Herabsetzung des Zeitlohns.] + +Der feste Lohn oder Gehalt, der in einem Stiftungsbetrieb einem +Arbeiter, Geschäftsgehilfen oder Beamten einmal ohne ausdrücklichen +Vorbehalt gewährt, oder ungeachtet solchen Vorbehalts für länger als ein +Jahr einmal fortgewährt worden ist, darf auch bei zeitweiliger, oder +dauernder Verkürzung der täglichen Arbeitszeit nicht wieder herabgesetzt +werden, sofern nicht der Betreffende zu ordnungsmäßiger Fortsetzung +seiner früheren Tätigkeit unfähig wird und deshalb, oder sonst aus +Gründen, die in seiner Person liegen, zu einer andern Arbeitsstellung im +Betrieb übergeht. + + +§ 68. + +[Sidenote: Zuschläge bei Überarbeit pp.] + +Für vereinbarungsmäßig geleistete Über- oder Feiertagsarbeit +muß, soweit solche nicht zum Ersatz für Arbeitsausfall durch +Betriebsunterbrechungen dient, den im gewöhnlichen Lohnverhältnis +stehenden Personen neben dem entsprechenden Zeit- oder Stücklohn stets +eine im Arbeitsvertrag zum voraus festgesetzte besondere Vergütung von +nicht weniger als 25 Prozent des festen Zeitlohnes gewährt werden. + + +§ 69. + +[Sidenote: Lohngarantie bei Akkordarbeit.] + +Bei aller Akkord- oder Stückarbeit ist der dem Arbeiter zukommende feste +Zeitlohn nach Verhältnis der aufgewandten Arbeitszeit als +Mindestverdienst zu gewährleisten. + + +§ 70. + +[Sidenote: Bezahlter Urlaub.] + +Arbeiter und Geschäftsgehilfen, welche über 21 Jahre alt und seit +mindestens einem Jahr im Dienst von Stiftungsbetrieben gewesen sind, ist +für jährlich sechs Arbeitstage vereinbarungsgemäß nach § 62 Abs. 1 +erteilten Urlaubs der feste Zeitlohn fortzugewähren. + +Betriebsangehörigen, welche Urlaub auf Grund des § 62 Abs. 4 genommen +haben, ist der feste Zeitlohn oder Gehalt für die ganze Dauer des +erforderlichen Urlaubs fortzugewähren, soweit ihnen nicht entsprechende +Entschädigung für Zeitaufwand aus öffentlichen Mitteln zusteht. + + +§ 71. + +[Sidenote: Mindestsätze der Krankenkasse.] + +Die Krankenkasse der Stiftungsbetriebe darf auch in Zukunft den +Versicherten nicht weniger bieten, als + + volle Kassenleistung für ein halbes Jahr; + + drei Viertel des versicherungsfähigen Lohnes als Krankengeld; + + Mitversicherung der nächsten Familienmitglieder; + + freie Wahl des Arztes unter den approbierten Ärzten des Wohnortes; + + Beitragsleistung der Betriebsinhaber gleich dem Gesamtbeitrag aller + Versicherten im Jahr. + +Ausdehnung der Kassenleistungen auf ein ganzes Jahr hat einzutreten, +wenn die Generalversammlung der Krankenkasse solche beantragt. + + +_Pensionsrechte._ + +§ 72. + +[Sidenote: Pensionsanspruch.] + +Beamte, Geschäftsgehilfen und Arbeiter, welche vor Vollendung ihres 40. +Lebensjahres in den Dienst eines Stiftungsbetriebes eingetreten sind, +haben nach fünfjähriger Dienstzeit klagbaren Anspruch auf Pension gegen +ihre Firma, sowohl für sich selbst, falls sie während des +Dienstverhältnisses durch Alter oder dauernde Krankheit oder sonst ohne +eigenes grobes Verschulden zur Fortsetzung ihrer Tätigkeit unfähig +werden, wie auch für den Fall ihres Todes zugunsten ihrer +Hinterbliebenen. + +Für die Regelung dieser Ansprüche bleibt hinsichtlich aller nicht in +besonderen Verträgen stehenden Betriebsangehörigen das »Gemeinsame +Pensions-Statut« der Firmen Carl Zeiss und Schott & Gen. vom =1. +September 1897=[54] in seinen Hauptbestimmungen: + + Beginn der pensionsfähigen Dienstzeit mit Vollendung des =18.=[55] + Lebensjahres; + + Maximalbeträge des pensionsfähigen Monats -- Lohnes oder -Gehaltes + nach 5-, 10- und 15jähriger Dienstzeit + + =100=[3] Mk., =120=[3] Mk., =140=[56] Mk. für Arbeiter, + =120=[4] Mk., =160=[4] Mk., =200=[57] Mk. für Werkmeister, + Kontoristen und sonstige Geschäftsgehilfen; + + Invalidenpension zwischen dem 5. und dem 15. Dienstjahre 50 Proz. + des jeweils pensionsfähigen Lohnes oder Gehaltes, von da ab um je 1 + Proz. jährlich steigend bis zum 40. Dienstjahre; + + Witwenpension 4 Zehntel, Waisenpension 2 Zehntel, zusammen bis zu 8 + Zehntel, der Invalidenpension; + + Invalidenpension ohne Invalidität als Ruhegehalt nach Vollendung + des 65. Lebensjahres und zugleich mindestens 30jähriger Dienstzeit; + +solange maßgebend, als die Stiftung nicht weitergehende Leistungen +übernommen hat. + + +§ 73[58]. + +=Ist durch die Neuredaktion von § 72 erledigt.= + + +§ 74. + +[Sidenote: Pensionsbeiträge.] [59] Diejenigen aktiven +Geschäftsangehörigen, welche jeweils für den Todesfall Pensionsanspruch +zugunsten von Familienangehörigen haben, können durch das Pensionsstatut +und entsprechende Bestimmungen der Arbeits- und Anstellungsverträge zu +Beiträgen für die Hinterbliebenenpension herangezogen werden. Die +aufzuerlegenden Beiträge können nach Klassen, mit Rücksicht auf Alter +und Familienstand, abgestuft werden, dürfen aber für keine Klasse höher +bemessen werden, wie auf die Hälfte der versicherungstechnischen Prämie +für das durchschnittliche Risiko, welches bei jeder Klasse durch die +Zusicherung von Reliktenpension der Firma erwächst, und dürfen für +keinen einzelnen mehr als drei Prozent seines festen Lohnes oder +Gehaltes betragen. + +Wegen der Pensionen, welche den Geschäftsangehörigen selbst für den +Invaliditätsfall oder als Ruhegehalt zukommen, dürfen auch in Zukunft +Beiträge nicht erhoben werden. + + +§ 75. + +[Sidenote: Gewähr gegen Verlust der Pension oder Verkürzung der +Pensions-Anwartschaft.] + +Gegenüber solchen Geschäftsangehörigen, welche für den Fall ihrer +Invalidität Pensionsanspruch gegen ihre Firma erlangt haben, darf, +nachdem ihre Arbeitsfähigkeit durch Krankheit, oder sonst ohne grobes +Verschulden ihrerseits, erheblich herabgesetzt ist, einseitige Auflösung +des Arbeitsverhältnisses, sofern nicht die in § 79 dieses Statuts +bezeichneten Voraussetzungen verschuldeter Entlassung vorliegen, nur +unter dauernder Gewährung der statutenmäßigen Pension erfolgen. + +Die Pensionierung muß einem solchen gewährt werden, sobald ihm im +Betrieb keine seiner bisherigen Arbeitsstellung angemessene Tätigkeit +mehr geboten werden kann mit höherem Zeitlohn, als die jeweils erlangte +Pensionsanwartschaft als Pension ihm zusichert. + +Wenn ein Arbeiter oder Geschäftsgehilfe aus Gründen, die in seiner +Person liegen, zu einer Arbeitsstellung im Betrieb übergeht, die mit +geringerem Lohn als seine bisherige verbunden ist; so behält er für den +Fall späterer Pensionierung Anspruch auf diejenige Pension als +Mindestleistung, welche ihm zugestanden hätte, wenn seine Pensionierung +zur Zeit des Wechsels der Arbeitsstellung erfolgt wäre. + + +_Auflösung des Dienstverhältnisses._ + +§ 76. + +[Sidenote: Kündigungsfristen.] + +Die beiderseitige Kündigungsfrist darf in den Stiftungsbetrieben für +Arbeiter nicht auf weniger als zwei Wochen, für Geschäftsgehilfen nicht +auf weniger als sechs Wochen festgesetzt werden. + + +§ 77. + +[Sidenote: Abgangsentschädigung, Voraussetzungen und Inhalt des +Anspruchs.] + +Die in kündbaren Verträgen stehenden Beamten, Geschäftsgehilfen und +Arbeiter der Stiftungsbetriebe haben nach im ganzen dreijähriger seit +Vollendung des 18. Lebensjahres im Dienst der Stiftung verbrachter +Dienstzeit klagbaren Anspruch gegen ihre Firma auf Gewährung einer +Entschädigung für Verlust ihrer Stellung, wenn Auflösung des +Dienstverhältnisses seitens der Firma erfolgt, ohne daß sie zur +Fortsetzung der vertragsmäßigen Tätigkeit unfähig geworden sind oder +ihrerseits schuldbare Veranlassung zur Vertragsauflösung gemäß § 79 +dieses Statuts gegeben haben. + +Diese Entschädigung =besteht in der Fortgewähr des von ihnen zuletzt +bezogenen festen Zeitlohns oder Gehalts, für die Dauer des dem Austritt +folgenden halben Jahres=[60]. + +Für solche Geschäftsangehörige, die nach dem Pensionsstatut +Pensionsanwartschaft erlangt haben, soll die Entschädigung nicht weniger +betragen, als der Gesamtbetrag der im Invaliditätsfall zu +beanspruchenden Pension für einen Zeitraum gleich dem vierten Teil der +abgelaufenen, nach den Bestimmungen des Pensionsstatuts +anrechnungsfähigen Dienstzeit; =der die Bezüge nach Abs. 2 übersteigende +Betrag ist alsbald fällig=. + +Wer außer Lehrvertrag, als Arbeiterlehrling, vor vollendetem 16. +Lebensjahr bei einem Stiftungsbetrieb eingetreten ist, hat auf die +zuerst bezeichnete Entschädigung schon dann Anspruch, wenn er ohne sein +Verschulden nach vollendetem 18. Lebensjahr entlassen wird. + +=Eine Abgangsentschädigung wird schon nach sechsmonatiger Dienstzeit +gewährt, wenn die Entlassung nicht aus Gründen erfolgt, die in der +Person des Entlassenen liegen, sondern durch Einschränkung des +Betriebes, Einführung von Fabrikationsverbesserungen oder ähnliche +betriebstechnische Maßnahmen verursacht wird. Die Abgangsentschädigung +besteht in diesen Fällen in der Fortgewähr des zuletzt bezogenen festen +Zeitlohnes oder Gehaltes während des sechsten Teiles der Zeit, die der +Entlassene im Dienst der Firma zugebracht hat, jedoch höchstens bis zur +Dauer eines halben Jahres.= + +Wer die Abgangsentschädigung einmal empfangen hat, gewinnt im Fall +seines Wiedereintritts in einen Stiftungsbetrieb neuen Anspruch bei +nochmaliger Entlassung erst nach Ablauf von drei neuen Dienstjahren, und +bis nach Ablauf des fünften neuen Dienstjahres nur für denjenigen +Betrag, um welchen der neue Anspruch die frühere Leistung +überschreitet. + + +§ 78[61]. + +=Die laufenden Lohn- und Gehaltsbeträge (§ 77 Abs. 2) sind an den +üblichen Zahltagen im Kassenzimmer zu erheben; die Firma ist jedoch +berechtigt, die Zahlung der gesamten Beträge auf einmal zu bewirken.= + +[Sidenote: Übertragbarkeit des Anspruchs auf Abgangsentschädigung.] + +=Der Anspruch auf Abgangsentschädigung ist nur an solche +Familienangehörige vererblich, deren wesentlicher Ernährer der +Berechtigte zur Zeit seines Todes war. Eine Abtretung und Verpfändung +ist auch, insoweit die Bestimmungen des Lohnbeschlagnahmegesetzes und +der C.P.O. nicht entgegenstehen, nur mit Genehmigung der Firma +statthaft.= + +=Ist der Anspruch von der Firma bestritten, so kann nur auf Gewährung +der Entschädigung _oder_ Zurücknahme der Dienstentlassung geklagt +werden. Wählt die Firma die letztere, so hat sie für die Zeit von der +Entlassung bis zur tatsächlichen Wiedereinstellung das Gehalt oder Lohn +fortzugewähren.= + +[Sidenote: Erlöschen des Anspruchs auf Abgangsentschädigung.] + +=Der Anspruch erlischt, falls er nicht binnen 2 Wochen nach dem +Ausscheiden geltend gemacht und erforderlichen Falles binnen weiteren 4 +Wochen eingeklagt wird.= + + +§ 79. + +[Sidenote: Verlust des Anspruchs auf Abgangsentschädigung bei +Verschulden.] + +Der Anspruch auf die in § 77 festgesetzte Abgangsentschädigung ist wegen +schuldbarer Veranlassung nur dann hinfällig, wenn die Auflösung des +Dienstverhältnisses seitens der Firma durch Kündigung oder sofortige +Entlassung begründeterweise erfolgt + +wegen erheblicher Vertragsverletzung, nämlich + + wegen grober Pflichtverletzung in Bezug auf einen von den in § 57 + benannten Punkten -- wobei jede dolose Handlung- oder Unterlassung, + sofern sie gegen eine Vertragspflicht geht, als grobe + Pflichtverletzung gilt; + + wegen fortgesetzter Vertragswidrigkeit -- wobei der Charakter des + Fortgesetzten jedenfalls als festgestellt zu gelten hat, bei + wiederholter Verfehlung, wenn wegen gleichartiger Verfehlung + =innerhalb eines Jahres= ausdrückliche Verwarnung derselben Person + seitens eines Mitgliedes der Geschäftsleitung unter Androhung der + Entlassung vorhergegangen ist; + +wegen Tatsachen, welche ohne Vertragsverletzung einzuschließen wichtige +Gründe für Nichtfortsetzung des Vertrages ergeben, nämlich + + wegen solcher Tatsachen, welche das Vertrauen auf zuverlässige + Erfüllung der Dienstobliegenheiten oder auf ehrliche Wahrung + anvertrauter Interessen der Firma in Frage stellen müssen -- + vorbehaltlich aller in § 58 gewährleisteten Rechte; + + wegen Trunksucht oder wegen sonstiger fortgesetzter + Ausschweifungen, welche geeignet sind, Gesundheitsschädigung oder + vorzeitige Invalidität herbeizuführen; + + wegen grober Ehrverletzung, tätlicher Beleidigung oder böswilliger + Schädigung gegen Vorgesetzte, gegen Untergebene oder gegen solche + Mitarbeiter, mit welchen der Täter vermöge seiner Arbeitsstellung + dienstlich zu verkehren hat; + + wegen solcher Handlungen, welche die bürgerliche Ehre verletzen, + oder wegen einer Lebensführung, die den guten Sitten zuwiderläuft. + +Ob die Vertragsauflösung nur nach vorheriger Kündigung oder durch +sofortige Entlassung erfolgen kann, richtet sich nach dem bürgerlichen +Recht, ohne Rücksicht darauf, ob im Fall der Vertragsauflösung der +Rechtsnachteil des § 79 eintritt oder nicht. + + +§ 80. + +[Sidenote: Ausschluß des Anspruchs auf Abgangsentschädigung bei +Arbeitsunfähigkeit.] + +Ein Anspruch auf Abgangsentschädigung nach § 77 besteht nicht, wenn der +Arbeiter oder Angestellte zur Fortsetzung der vertragsmäßigen Tätigkeit +unfähig oder durch andere Ursachen an der Fortsetzung seinerseits +gehindert wird. Die in solchen Fällen verbleibenden Ansprüche richten +sich lediglich nach den Bestimmungen der §§ 67 und 72-75 dieses Statuts, +bezw. des auf Grund der letzteren in Geltung stehenden Pensionsstatuts, +und hinsichtlich der vorübergehenden Behinderungen nach den Vorschriften +des § 82. + + +§ 81. + +[Sidenote: Desgleichen bei Pensionierung.] + +Aufkündigung des Arbeits- oder Anstellungsvertrags seitens der Firma +unter dauernder Entbindung von weiteren Dienstpflichten und dauernder +Gewährung der statutenmäßigen Pension ist hinsichtlich der in kündbarem +Vertrag stehenden Personen jederzeit zulässig und begründet keinen +Entschädigungsanspruch aus § 77 dieses Statuts. + + +§ 82. + +[Sidenote: Suspension des Dienstvertrages.] + +Vorübergehende Behinderung in der Erfüllung des Dienstvertrages +begründet hinsichtlich aller derjenigen Betriebsangehörigen, welche nach +§ 77 Anspruch auf Abgangsentschädigung für den Fall unverschuldeter +Entlassung gewonnen haben, nicht Aufhebung, sondern nur Suspension des +Dienstvertrages für die Dauer der Behinderung, wenn diese veranlaßt ist + + durch Rücksichten auf wichtige Interessen des Betriebsangehörigen + oder seiner Familie, wofern die Dienstunterbrechung nach + Vereinbarung mit der Geschäftsleitung erfolgt und nicht länger als + ein Jahr dauert; + + durch Einberufung zum Heeresdienst in gesetzlich gebotener Dauer im + Frieden oder im Krieg; + + durch Untersuchungs- oder Strafhaft, welche die Dauer von sechs + Monaten nicht überschreitet und im letzteren Fall nicht wegen des + zugrunde liegenden Delikts Aufhebung des Vertrags nach § 79 + rechtfertigt. + +Die Suspension bedingt in allen diesen Fällen, daß der +Betriebsangehörige für die Dauer derselben als nicht im Dienst der Firma +stehend anzusehen ist, soweit nicht hinsichtlich der Anrechnung des +Heeresdienstes auf die pensionsfähige Dienstzeit das Pensionsstatut +besondere Bestimmungen trifft. Er behält jedoch das Recht, sofort nach +Aufhören seiner Behinderung in das frühere Dienstverhältnis und alle aus +demselben ihm vorher erwachsenen Anrechte wieder eintreten zu können, +wenn in der Zwischenzeit er nicht unfähig zu ordnungsmäßiger Fortsetzung +der früheren Tätigkeit geworden ist und nicht Tatsachen eingetreten +sind, welche Vertragsauflösung nach § 79 rechtfertigen. + + +§ 83. + +[Sidenote: Urlaub.] + +Urlaub, welcher auf Grund des § 62 dieses Statuts oder auf Grund der +Anstellungsverträge erteilt ist, sowie auch sonstiger Urlaub, der nach +Vereinbarung mit der Geschäftsleitung für nicht länger als drei Monate +oder für noch längere Zeit aus Gesundheitsrücksichten genommen wird, +begründet, auch wenn dabei der Anspruch auf Lohn oder Gehalt zeitweise +aufhört, keine Suspension des Dienstvertrages. Der Beurlaubte gilt für +die ganze Zeit der Dienstunterbrechung in jeder Hinsicht als im Dienst +der Firma verblieben. + +Das Gleiche hat Geltung bei Dienstunterbrechung durch Krankheit für die +Dauer der statutenmäßigen Krankenverpflegung der Betriebskrankenkasse, +auch hinsichtlich solcher, welche dieser nicht angehören. + + +§ 84. + +[Sidenote: Eigenmächtiges Fortbleiben von der Arbeit.] + +Eigenmächtiges Fortbleiben von der Arbeit oder den Dienstgeschäften kann +ohne Rücksicht darauf, ob es Vertragsauflösung seitens der Firma gemäß +§79 rechtfertigt, als tatsächliche Aufhebung des Dienstvertrages seitens +des Arbeiters oder Angestellten dann angesehen werden, wenn die +Dienstunterbrechung drei Arbeitstage überschreitet. + + +§ 85. + +[Sidenote: Aufhebung des Dienstvertrages bei Betriebsstörungen.] + +Wenn die Fortsetzung eines Stiftungsbetriebes im ganzen oder in +einzelnen Abteilungen unabhängig vom Willen der Firma, durch +Betriebsstörung oder andere Ereignisse, für längere oder kürzere Zeit +verhindert wird, so begründet dieses Aufhebung des Dienstvertrages wegen +höherer Gewalt nur gegenüber denjenigen Betriebsangehörigen, welche +alsdann nicht in rechtsverbindlicher Form sich verpflichten wollen: + +für die ganze Dauer der Betriebsunterbrechung gegen Fortgewährung ihres +bisherigen festen Zeitlohnes oder Gehaltes ihren Wohnsitz am Ort der +Betriebsstätte oder in dessen Umgebung zu behalten; + +der Geschäftsleitung ihrer Firma jederzeit für Hilfsleistung zur +Beseitigung der Störung und Wiederaufnahme der Arbeit zur Verfügung zu +bleiben; nach Wiederaufnahme des gestörten Betriebes die Hälfte des in +der Zwischenzeit empfangenen, nicht durch entsprechende Arbeitsleistung +abverdienten Lohnes als empfangenen Vorschuß durch Überstunden wieder +abzutragen, soweit solches durch Verlängerung der regelmäßigen +Arbeitszeit um wöchentlich höchstens neun Stunden während der Dauer +eines Jahres angängig ist, wenn innerhalb dieses Zeitraumes der auf die +Überstunden im Verhältnis zur Gesamtarbeitszeit entfallende Zeit- und +Stücklohn von der Firma zurückbehalten wird; + +bei Nichterfüllung dieser Verpflichtungen den gesamten ohne +entsprechende Arbeitsleistung empfangenen Lohn zurückzuerstatten. + + +_Schlußbestimmungen._ + +§ 86. + +[Sidenote: Anrechnung öffentlichrechtlicher Bezüge.] + +Sofern durch die jetzige oder eine zukünftige Gesetzgebung Angehörigen +der Stiftungsbetriebe öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Leistungen +eingeräumt ist, welche der Art nach den in §§ 72, 77 den +Stiftungsbetrieben auferlegten Leistungen entsprechen, können die +ersteren bei den letzteren insoweit in Anrechnung gebracht werden, als +jene nicht anteilsweise auf eigenen Aufwendungen der Betriebsangehörigen +beruhen, in ihrem vollen Betrag aber stets dann, wenn die +Stiftungsfirmen etwaige gesetzlich ihren Angehörigen obliegende +Aufwendungen ihrerseits übernommen haben. + + +§ 87. + +[Sidenote: Rechte der Angestellten auswärtiger Niederlassungen.] + +Die in den §§ 56 bis 65 dieses Statuts enthaltenen Vorschriften +haben jederzeit auch für die außerhalb Jena im Dienst von +Stiftungsunternehmungen tätigen Personen Geltung. + +Die Bestimmungen der §§ 66 bis 85 brauchen hinsichtlich dieser +Personen, soweit solche nicht schon vorher einem älteren +Stiftungsbetrieb angehört haben, nicht früher in Wirksamkeit +gesetzt zu werden, als mit Ablauf des fünften Jahres nach +Einrichtung oder Übernahme der betreffenden Zweigniederlassung, +Geschäftsstelle oder selbständigen Betriebsunternehmung durch +die Stiftung. + + +§§ 88[62] u. 89[63] + +=sind weggefallen.= + + +§ 90. + +[Sidenote: Verbot abweichender Vereinbarungen.] + +Die Anstellungsverträge der Beamten und Geschäftsgehilfen, der +allgemeine Arbeitsvertrag und die Betriebsordnungen der +Stiftungsbetriebe, sowie alle für die Betriebe erlassenen besonderen +Satzungen (Pensionsstatut, Krankenkassenstatut etc.) müssen, +vorbehaltlich der durch § 93, Abs. 1 begründeten zeitweiligen +Abweichungen, jederzeit mit den Vorschriften des Titels V dieses Statuts +in dem Sinne in Einklang stehen, daß sie den Angestellten und Arbeitern +in keinem Punkte mindere Rechte und Gerechtsame, als Titel V vorsieht, +gewähren dürfen. + +Verträge, Satzungen und Anordnungen, welche dem widersprechen, sollen +unzulässig und rechtsungültig sein. + + +§ 91. + +[Sidenote: Durchgehende Gültigkeit von Tit. V.] + +Alle Arbeits- und Anstellungsverträge in den Stiftungsbetrieben haben +als unter der Erklärung abgeschlossen zu gelten: daß bezüglich solcher +Punkte, über welche der Vertrag Bestimmungen nicht enthält, zunächst +Titel V des gegenwärtigen Statuts zur Geltung komme und das bürgerliche +Recht nur insoweit, als auch dieses Statut Anordnungen nicht getroffen +hat. + +In den Betriebsordnungen der Stiftungsbetriebe oder in den sie +ersetzenden allgemeinen Arbeitsverträgen ist Titel V dieses Statuts +seinem ganzen Inhalt nach anhangsweise verlautbart zu halten und eine +dem vorangehenden Absatz entsprechende Erklärung besonders +auszusprechen. + + +§ 92. + +[Sidenote: Ausschließbarkeit des Rechtsweges bei Streitigkeiten.] + +Bezüglich solcher Streitfälle aus den Arbeits- und Anstellungsverträgen, +welche Auslegung und Anwendung von Bestimmungen des Titels V des +gegenwärtigen Statuts zum Gegenstand haben, darf für die nicht in +lebenslänglichen Verträgen stehenden Angehörigen der Stiftungsbetriebe +der ordentliche Rechtsweg nicht durch Vertrag zum voraus allgemein, +sondern nur durch Vereinbarung der Parteien im einzelnen Fall und unter +Garantien ordentlichen Schiedsverfahrens ausgeschlossen werden, außer +insoweit, als etwa hinsichtlich der in gewöhnlichem Lohnverhältnis +stehenden Personen die endgültige Entscheidung bestimmter Streitfragen +einer Arbeitervertretung übertragen wäre, welche den Vorschriften des +§ 64 dieses Statuts entspricht. + + +§ 93. + +[Sidenote: Gültigkeit von Tit. V für das Glaswerk. Neue Betriebe.] + +Für das Personal des Glaswerks treten, so lange das jetzige +Gesellschaftsverhältnis bei der Firma Schott & Gen. fortbesteht, alle +Vorschriften des Titels V dieses Statuts nur insoweit in Geltung, als +solches auf Grund des gegenwärtigen Gesellschaftsvertrages oder mit +ausdrücklicher Zustimmung des dermaligen Sozius der Stiftung geschehen +kann. + +Wenn die Carl Zeiss-Stiftung ein neues Betriebsunternehmen im +Gesellschaftsverhältnis mit anderen beginnt, muß für dieses die +alsbaldige Geltung aller Bestimmungen des Titels V dieses Statuts, +vorbehaltlich der Einschränkungen nach § 87, Abs. 2, im +Gesellschaftsvertrag besonders festgestellt sein; =die Bestimmung gilt +nicht bei Beteiligung der in § 35 Abs. 3 genannten Art=. + + +Titel VI. + +Regelung allgemeiner Interessen des Personals der Stiftungsbetriebe. + + +§ 94. + +[Sidenote: Relative Höhe der Beamtengehälter.] + +Die Bezüge der Beamten bei den Stiftungsbetrieben sind in den +verschiedenen Beamtenklassen stets in angemessenem Verhältnis zu +erhalten zum durchschnittlichen Arbeitsverdienst der erwachsenen +Arbeiter in den Betrieben. + +Das höchste Jahreseinkommen, welches einem Beamten, die Mitglieder der +Geschäftsleitungen eingeschlossen, für seine vertragsmäßige +Dienstleistung gewährt wird, darf zur Zeit der Festsetzung nicht +hinausgehen über das Zehnfache vom durchschnittlichen jährlichen +Arbeitseinkommen der sämtlichen über 24 Jahre alten und mindestens drei +Jahre im Betrieb tätigen, in gewöhnlichem Lohnverhältnis stehenden +Arbeiter aller Stiftungsbetriebe, nach dem Durchschnitt der +letztverflossenen drei Geschäftsjahre. + +Die durchschnittliche Höhe aller derjenigen Beamtengehälter, welche +einzeln das Doppelte des vorgedachten durchschnittlichen +Arbeitseinkommens erreichen oder überschreiten, soll nicht mehr als das +Vierfache jenes Arbeitseinkommens betragen. + +Ortszulagen, welche Beamten an Plätzen mit besonders kostspieliger +Lebensführung dieser wegen gewährt werden, sind bezüglich beider +Vorschriften außer Ansatz zu lassen. + + +§ 95. + +[Sidenote: Vergütung für besondere Leistungen.] + +Angehörigen der Stiftungsbetriebe, Arbeitern sowohl wie Beamten, ist im +Fall besonderer erfinderischer oder sonst auf technischen und +wirtschaftlichen Fortschritt gerichteter Betätigung, wenn daraus ihrer +Firma besonderer Vorteil ohne rechtliche Verpflichtung zu Gegenleistung +erwächst, oder im Fall von besonderen Leistungen irgend einer andern Art +zum Nutzen ihrer Firma oder der Stiftung, wenn diese Leistungen über die +pflichtmäßige Wahrnehmung ihrer Obliegenheiten deutlich hinausgehen, +neben der Entlohnung für die vertragsmäßige Tätigkeit ein der Billigkeit +entsprechender Anteil an den Vorteilen einzuräumen, welche die Stiftung +durch solche Personen gewinnt. + +=Die Entscheidung der Geschäftsleitungen über Ansprüche aus Abs. 1 +unterliegen nicht einer Nachprüfung im Prozeßweg. Eine Verpflichtung zur +Entscheidung besteht nicht, wenn der Anspruch später als vier Wochen +nach Auflösung des Dienstverhältnisses geltend gemacht wird.= + +Bezüge, welche im Sinne dieser Anweisung einzelnen in irgendwelcher Form +zuteil werden nicht für von ihnen erst zu gewärtigende Leistungen, +sondern für besondere Leistungen, die sie tatsächlich vollbracht haben, +fallen nicht unter die Vorschriften des § 94. + + +§ 96[64] + +=ist weggefallen.= + + +§ 97. + +[Sidenote: Revision der Pensionshöhe.] + +Wenn in Zukunft die gemäß §§ 72 oder 73 normierten Maximalsätze der +pensionsfähigen Monatslöhne und Gehälter infolge fortschreitender +Verschiebung des Verhältnisses zwischen Geldwert und Arbeit dauernd in +Mißverhältnis getreten wären zum wirklichen Lohn und Gehalt der aktiven +Betriebsangehörigen, so sind jene Maximalsätze zu erhöhen in dem +Verhältnis, in welchem das durchschnittliche jährliche Arbeitseinkommen +der über 24 Jahre alten Arbeiter der Stiftungsbetriebe gegenüber seinem +dermaligen Stand gestiegen ist. + +Eine Prüfung des Pensionsstatuts unter dem hier bezeichneten +Gesichtspunkte hat mindestens von 10 zu 10 Jahren einmal stattzufinden. + + +§ 98. + +[Sidenote: Lohn- und Gehaltsnachzahlung. (Gewinnbeteiligung).] + +Wenn[65] in einem Stiftungsbetrieb den Betriebsangehörigen neben den zum +voraus festgesetzten Lohn- und Gehaltsbezügen noch Bezüge eingeräumt +werden, deren Höhe in irgend einer Form vom Jahresgewinn der Firma +abhängig gemacht ist (=Lohn- und Gehaltsnachzahlung=)[66], so muß die +Bemessung und Abgewährung solcher Bezüge nach folgenden Grundsätzen +geschehen: + +Sie sind im ganzen für ein Geschäftsjahr auszuwerfen als nachträglicher +prozentualer Zuschlag auf die Summe aller Löhne und Gehalte, welche die +Firma in dem betreffenden Geschäftsjahr auszubezahlen hatte; + +der Prozentsatz dieses Zuschlags auf das Lohn- und Gehaltkonto ist =von +Jahr zu Jahr so zu bemessen, daß unter tunlichster Ausgleichung der +Schwankungen des Geschäftsganges ein angemessenes Verhältnis zwischen +dem Anteil des Personals am wirtschaftlichen Gesamtertrag und dem +Anteil der Stiftung im Sinne der in §§ 40, 41 bezeichneten Richtschnur +sich ergibt[67]=; + +die Festsetzung und spätere Abänderung der speziellen Normen, nach +welchen der Prozentsatz des Zuschlags jeweils berechnet wird, ist +zwischen der Geschäftsleitung und dem Stiftungskommissar zu vereinbaren; + +ein dem ausgeworfenen Prozentsatz entsprechender nachträglicher Lohn- +und Gehaltszuschlag ist ganz gleichmäßig an alle abzugewähren, =die im +Laufe=[68] des Geschäftsjahres als Arbeiter oder Beamte -- nur die +Mitglieder der Geschäftsleitung gemäß § 28 ausgenommen -- im Dienst der +Firma standen, jedem einzelnen nach Verhältnis des gesamten Lohnes oder +Gehaltes, welchen er während des abgelaufenen Geschäftsjahres +tatsächlich bezogen hat. =Bereits ausgeschiedene Geschäftsangehörige +verlieren ihren Anspruch, wenn sie ihn nicht spätestens bis zum 1. April +des folgenden Jahres geltend machen; falls sie Abgangsentschädigung +erhielten oder bei ihrem Ausscheiden die Voraussetzungen des § 79 +vorlagen, steht ihnen ein Anspruch auf Nachzahlung überhaupt nicht zu.= + +=Eine Abtretung oder Verpfändung des Anspruchs ist auch insoweit als die +Bestimmungen des Lohnbeschlagnahmegesetzes und der C.P.O. nicht +entgegenstehen, nur mit Genehmigung der Firma statthaft.= + +Gewinnbeteiligung nach anderen Grundsätzen als hier vorgesehen darf in +den Stiftungsbetrieben nicht eingeführt werden. + + +§ 99. + +[Sidenote: Beschäftigung von Lehrlingen, jugendl. Arbeitern und Frauen.] + +In den Stiftungsbetrieben sollen Lehrlinge, jugendliche Arbeiter und +weibliche Personen niemals behufs Erlangung billiger Arbeitskraft +beschäftigt werden, vielmehr die beiden ersteren immer nur zum Zwecke +ihrer Ausbildung, für den Industriezweig im allgemeinen oder für die +besonderen Bedürfnisse des Betriebs, und nur in solcher Anzahl als zur +Sicherung genügenden Nachwuchses an gelernten Arbeitern jeweilig geboten +erscheint; die letzteren im Betrieb nur für solche Verrichtungen, welche +Frauen angemessener sind als Männern. + + +Titel VII. + +Verwendung der Überschüsse. + + +§ 100. + +[Sidenote: Verteilung der Überschüsse auf die Zwecke nach § 1, A und B.] + +Die Überschüsse, welche der Carl Zeiss-Stiftung aus den Erträgnissen der +Stiftungsbetriebe und des Reservefonds jeweils zu freier Verfügung +verbleiben, nachdem die in § 1 dieses Statuts sub A angeführten Aufgaben +der Stiftung vermöge statutengemäßer Leitung ihrer geschäftlichen +Unternehmungen schon vollständige Erfüllung gefunden haben und nachdem +zugleich durch Dotierung des Reservefonds gemäß den Vorschriften der +§§ 45-50 die statutenmäßige Sicherung für fortgesetzte Erfüllung jener +Aufgaben beschafft worden ist, sollen stets für die in § 1 sub B +bezeichneten Zwecke der Stiftung Verwendung finden. + +[Sidenote: Verpflichtungen zu fortgesetzten Leistungen.] + +Verpflichtungen zu fortgesetzten Leistungen für Zwecke nach § 1, B darf +jedoch die Stiftung niemals =über den Zinsbetrag des Reservefonds hinaus +übernehmen=[69]. + + +§ 101. + +[Sidenote: Nähere Erläuterung der Stiftungszwecke. § 1 B Ziff. 1.] + +Im Sinne des § 1 sub B an erster Stelle namhaft gemachten Zweckes liegt +nach der Absicht des Stifters alles, was die in den Stiftungsbetrieben +vertretenen Zweige der feintechnischen Industrie über den nächsten +Interessenkreis der Betriebe hinaus fördern und unmittelbar oder +mittelbar die Leistungen dieser Industrie gegenüber den Aufgaben, welche +die wissenschaftliche Forschung und praktische Bedürfnisse ihr stellen, +erhöhen kann -- mithin alles, was der Weiterbildung ihrer +wissenschaftlichen Grundlagen, der Verbesserung ihrer technischen +Hilfsmittel und erhöhtem Zusammenwirken von Wissenschaft und Technik auf +ihrem Arbeitsfeld zu dienen geeignet ist, nicht minder aber auch alles, +was auf Hebung der wirtschaftlichen Lage des ganzen Industriezweiges und +Förderung und Vertretung der gemeinsamen Interessen seiner Angehörigen +abzielt. + + +§ 102. + +[Sidenote: Direktiven für § 1 B Ziff. 1.] + +Die Betätigung der Carl Zeiss-Stiftung zugunsten der in § 101 +umschriebenen Zwecke kann im besonderen erfolgen: + +durch Inangriffnahme oder Unterstützung wissenschaftlicher Studien und +Versuche oder sonstiger Unternehmungen, welche Aufgaben des genannten +Industriezweiges zum Gegenstand haben und dessen Interessen weiter zu +fördern vermögen -- gleichgültig, ob solche in der Tätigkeit der +Stiftungsbetriebe selbst Anknüpfungen finden und ganz oder zum Teil mit +deren Einrichtungen und durch deren Personal betrieben werden können, +oder ob sie von Fremden veranlaßt sind und ausgeführt werden müssen; + +durch Anregung oder Unterstützung literarischer Arbeiten irgend einer +Art, welche auf die Fachinteressen Bezug haben; + +durch Heranziehen begabter Personen zu höherer Ausbildung auf Kosten der +Stiftung für den Dienst des Industriezweiges, dem die Stiftungsbetriebe +angehören; + +durch persönliche Beteiligung der Beamten der Stiftungsbetriebe an den +Bestrebungen der im letzten Satz des § 101 erwähnten Art und materielle +Unterstützung solcher aus Mitteln der Stiftung. + + +§ 103. + +[Sidenote: Nähere Ausführung zu § 1 B Ziff. 2.] + +Unter dem in § 1 dieses Statuts sub B an zweiter Stelle benannten Titel +sollen alle Aufwendungen gerechtfertigt sein zugunsten gemeinnütziger +Einrichtungen oder Veranstaltungen in Jena und seiner nächsten Umgebung, +welche geeignet sind, das leibliche Wohl, die wirtschaftliche Lage oder +die Lebensannehmlichkeit der in industrieller und kleingewerblicher +Arbeit stehenden Volkskreise zu befördern, oder gewerblicher +Fortbildung, allgemein bildender Belehrung und geistiger Anregung ihrer +Angehörigen zu dienen. + +Einrichtungen und Veranstaltungen, welche unter einem von diesen +Gesichtspunkten zugunsten der Angehörigen der Stiftungsbetriebe +getroffen werden könnten, sind immer tunlichst so zu gestalten oder, +wenn sie zunächst nur für diese Angehörigen getroffen würden, doch mit +der Zeit so auszugestalten, daß sie möglichst weiten Kreisen der +hiesigen arbeitenden Bevölkerung zu gute kommen. + + +§ 104. + +[Sidenote: Politische u. religiöse Neutralität.] + +Die Betätigung der Carl Zeiss-Stiftung gemäß § 103 hat jederzeit strenge +Neutralität gegenüber allen politischen und religiösen Parteien zu +wahren. + +Unter keinen Umständen dürfen innerhalb oder außerhalb der +Stiftungsbetriebe Mittel der Stiftung verwandt werden zugunsten von +Einrichtungen, deren Leitung oder Benutzung durch konfessionelle oder +politische Rücksichten beschränkt ist, oder zugunsten von Zwecken, deren +Förderung, möchten sie auch an sich gemeinnützige sein, im gegebenen +Fall mit kirchlichen oder politischen Parteibestrebungen auf irgend eine +Art in Verbindung gebracht ist. + + +§ 104a. + +[Sidenote: Verwaltung der St.-Einrichtungen nach § 101-103.] + +=Die Verwaltung aller Einrichtungen zugunsten der in §§ 101 bis 103 +gedachten Zwecke ist den Mitgliedern der Jenaer Geschäftsleitungen und +dem Stiftungskommissar zu übertragen und von diesen Personen gemäß den +Vorschriften in §§ 10-15 zu führen.= + + +§ 105. + +[Sidenote: Erläuterung zu § 1 B Ziff. 3.] + +Im übrigen sind die verfügbaren Mittel der Carl Zeiss-Stiftung, gemäß +dem in § 1 sub B an dritter Stelle benannten Stiftungszweck, der +Förderung rein wissenschaftlicher Studien und Forschungen im ganzen +Bereich der naturwissenschaftlichen und mathematischen Lehrfächer, ohne +Rücksicht auf die näheren Interessen der Stiftungsbetriebe, nach +Möglichkeit dienstbar zu machen. + +Die Aufwendungen für diesen dritten Zweck sollen, so lange die +Universität Jena besteht, regelmäßig in deren Interessenkreis erfolgen, +insoweit nicht in einzelnen Fällen Anlaß zur Ausführung rein +wissenschaftlicher Arbeiten innerhalb der Betriebe und durch deren +Mitarbeiter gegeben ist. + +Die betreffenden Mittel sind der Universität durch den +»Universitätsfonds der Carl Zeiss-Stiftung« zuzuführen. + + +§ 106. + +[Sidenote: Ergänzungs-Statut.] + +Hinsichtlich der Verwilligung und Verwendung der Mittel des genannten +Fonds =sind die Bestimmungen des Ergänzungs-Statuts vom 24. Februar/8. +März 1900 maßgebend=[70]. + + +§ 107. + +[Sidenote: Maß der Aufwendungen für wissenschaftliche Zwecke im +Verhältnis zur Höhe des Reservefonds.] + +So lange der Reservefonds der Stiftung noch nicht die in § 45 dieses +Statuts bezeichnete Höhe erreicht oder nach eingetretener Minderung +wieder erreicht hat, bleibt das Maß der Aufwendungen für rein +wissenschaftliche Zwecke dem pflichtmäßigen Ermessen der +Stiftungsverwaltung unter billiger Berücksichtigung der anderen +Interessen der Stiftung anheimgestellt. + +Wenn der Reservefonds die gedachte Höhe überschreitet und seine weitere +Dotierung den Beschränkungen der §§ 49 und 50 dieses Statuts unterliegt, +soll, so lange die Universität Jena besteht, im Durchschnitt von je 3 zu +3 Jahren jedenfalls die Hälfte der zur Verausgabung kommenden +Überschüsse der Stiftung zugunsten der Universität verwendet werden. + +Die andere Hälfte dieser Überschüsse soll nach der Absicht des Stifters +und nach den Voraussetzungen, unter welchen andere die Erweiterung des +Wirkungskreises der Stiftung befördert haben, in erster Reihe für die in +den §§ 101-103 benannten Aufgaben der Stiftung verfügbar gehalten +werden. Insoweit aber Aufgaben solcher Art, deren Erfüllung einem +erheblichen gemeinnützigen Interesse im Sinne der Stiftungszwecke dienen +würde, zeitweilig nicht vorliegen, soll gestattet sein, auch jene zweite +Hälfte der Überschüsse teilweise noch gemäß § 105 für wissenschaftliche +Zwecke der Universität zu verwenden. + + +§ 108. + +[Sidenote: Verfügungsrecht der St. V. u. der G. L.] + +Die Verfügung über die Mittel der Carl Zeiss-Stiftung mit Bezug auf die +in § 1 dieses Statuts sub B namhaft gemachten Zwecke steht der +Stiftungsverwaltung zu. Jedoch haben der Stiftungskommissar und die +Vorstände der Stiftungsbetriebe das Recht, jederzeit Anträge aus § 1, B +stellen zu können und über alle Anträge anderer, sowie über Absichten +der Stiftungsverwaltung, soweit es sich nicht um innere Angelegenheiten +des Universitätsfonds handelt, vor der Beschlußfassung gehört zu werden. + +Übereinstimmenden Anträgen sämtlicher Vorstandsmitglieder der in Jena +bestehenden Stiftungsbetriebe in bezug auf Aufwendungen zugunsten der in +den §§ 101-103 benannten Zwecke ist stets stattzugeben, =sofern +statutengemäß die Mittel vorhanden sind=. Gegen das einstimmige Votum +dieser Personen sind Aufwendungen der genannten Art nicht zulässig. + + +§ 109. + +[Sidenote: Vergütung der Leistungen von Staatsbeamten.] + +Alle Arbeitsleistung, welche in Gemäßheit des § 5 dieses Statuts oder +nach dem Auftrag der Stiftungsverwaltung Staatsbeamte in Angelegenheiten +der Carl Zeiss-Stiftung übernehmen, ist aus Mitteln der letzteren so zu +vergüten, daß dem Staat aus der Beteiligung seiner Beamten an der +Verwaltung der Stiftung auch nicht indirekt Lasten erwachsen. + +[Sidenote: Verbot der Verwendung von St.-Mitteln für andere als +St.-Zwecke. ] Aufwendungen aus Mitteln der Stiftung, die nicht der +Vertretung und Verwaltung derselben dienen oder als Ehrenausgaben in +ihrem nächsten Interessenkreis anzusehen sind, und nicht den +statutenmäßigen Aufgaben nach § 1, B sowie den Bestimmungen dieses +Titels VII entsprechen, sollen jederzeit ausgeschlossen sein. + + +Titel VIII. + +Rechnungslegung der Stiftungsverwaltung. + + +§ 110. + +So lange der Stifter lebt und verfügungsfähig ist, bleibt diesem +persönlich die Entgegennahme jährlicher Rechnungslegung der +Stiftungsverwaltung über die Vermögensbewegung und den Vermögensbestand +der Carl Zeiss-Stiftung vorbehalten. + +[Sidenote: Zusammensetzung der Rechnungskommission.] + +Nach dieser Zeit ist solche Rechnungslegung regelmäßig nach Schluß eines +jeden Verwaltungsjahres der Stiftung an eine ehrenamtliche Kommission zu +erstatten, welche sich zusammensetzt aus + + dem Kurator der Universität Jena, + + einem vom akademischen Senat je auf drei Jahre zu nominierenden + Vertrauensmann, + + einem Vertrauensmann, welchen die Gemeindevertretung (zur Zeit der + Gemeinderat) der Stadt Jena gleichfalls je auf drei Jahre erwählt, + + den je der Funktionsdauer nach ältesten Vorstandsmitgliedern der + jeweils bestehenden Stiftungsbetriebe, + +insoweit die drei erstgenannten Stellen solchen Auftrag auf +diesbezügliches Ersuchen seinerzeit annehmen mögen. + +Der Auftrag hat für alle als ein rein persönlicher zu gelten. +Hinsichtlich seiner Erfüllung haben die Beauftragten von niemand +Instruktion zu empfangen und niemand Rechenschaft zu geben. + + +§ 111. + +[Sidenote: Verfahren bei der Rechnungslegung.] + +Für die Rechnungslegung der Stiftungsverwaltung haben die von +den Geschäftsleitungen ordnungsmäßig aufgestellten und vom +Stiftungskommissar anerkannten Jahresbilanzen und statistischen +Aufstellungen der Stiftungsbetriebe, die Empfangsbescheinigung +der zuständigen Universitätskasse sowie die seitens einer +Staatskassenverwaltung aufgenommenen und bescheinigten Inventuren des +Reservefonds ohne weitere Nachprüfung als ordnungsmäßige Belege zu +gelten. Jedoch sind der Kommission überall diejenigen Nachweisungen +vorzulegen, welche die fortgesetzte Übereinstimmung der Verwaltung der +Stiftung mit den Vorschriften dieses Statuts und der dasselbe in Titel +VII ergänzenden Paragraphen der Stiftungsurkunde vom 19. Mai 1889, bezw. +des an ihre Stelle getretenen Ergänzungsstatuts, darzutun erforderlich +erscheinen. + + +§ 112. + +[Sidenote: Protokolle.] + +Nachdem die betreffenden Rechnungsaufstellungen, Belege und ergänzenden +Nachweisungen jedesmal den einzelnen Mitgliedern der gedachten +Kommission zu persönlicher, vertraulicher Einsichtnahme vorgelegen +haben, ist in einer vom Stiftungskommissar geleiteten mündlichen +Verhandlung ein Protokoll aufzunehmen, in welchem etwa erhobene Bedenken +oder Einwendungen gegen die Ordnungs- oder Statutenmäßigkeit der +Verwaltung vollständig zu verlautbaren sind. -- Die Sammlung dieser +Protokolle aus den letztvoraufgehenden 20 Jahren ist bei allen +nachfolgenden Rechnungslegungen wieder mit zur Vorlage zu bringen. + + +Titel IX. + +Schlußbestimmungen. + + +§ 113. + +[Sidenote: Vertretung der St. bei ev. Wegfall der jetzigen St. V.] + +Sollte infolge von staatsrechtlichen Veränderungen die Bestimmung in § 5 +dieses Statuts bezüglich der Vertretung der Stiftung einmal hinfällig +werden, so soll diese Vertretung, einschließlich der Bestellung des +Stiftungskommissars in sinngemäßer Anwendung des § 5, und die +statutengemäße Verwaltung der Carl Zeiss-Stiftung übergehen an diejenige +Staatsbehörde, welche hinsichtlich der Universität Jena an die Stelle +des als Stiftungsverwaltung fungierenden Departements des Großherzogl. +S. Staatsministeriums tritt, wofern dieselbe innerhalb Thüringens ihren +Sitz hat; andernfalls an die oberste Verwaltungsbehörde innerhalb +Thüringens. + + +§ 114. + +[Sidenote: Verfahren bis zur Neukonstituierung der St. V.] + +Sollte zu irgend einer Zeit eine den Bestimmungen des § 5 oder des § 113 +dieses Statuts entsprechende Stiftungsverwaltung nicht bestehen, so soll +bis zur Neukonstituierung einer solchen die Vertretung und die +Verwaltung der Carl Zeiss-Stiftung ohne weiteres auf die jeweils in +Funktion stehende Geschäftsleitung der Optischen Werkstätte, und falls +letztere nicht mehr bestünde, auf die Geschäftsleitung des ältesten in +Jena oder Umgegend bestehenden Stiftungsbetriebes übergehen. + +Diese Geschäftsleitung soll alsdann kraft dieses Statuts verpflichtet +und legitimiert sein, sofort bei Eintritt gedachten Falls alle nicht zum +Geschäftsvermögen von Stiftungsbetrieben gehörigen Vermögensobjekte der +Stiftung in eigene Verwahrung und Verwaltung zu nehmen, bezw. für +anderweitige ordnungsmäßige Verwahrung und Verwaltung unter ihrer +Verantwortung Sorge zu tragen, und jene Objekte nur an eine diesem +Statut gemäße neue Stiftungsverwaltung wieder herauszugeben. + + +§ 115. + +Die betreffende Geschäftsleitung soll solchen Falls in Vertretung der +Stiftung -- Dritten gegenüber in derselben Form, in welcher sie nach den +Bestimmungen des § 9 dieses Statuts und den jeweils getroffenen +handelsgerichtlichen Anordnungen ihre Firma zu vertreten legitimiert ist +-- für die Dauer eines solchen Provisoriums alle Rechte der +Stiftungsverwaltung auszuüben befugt sein und zwar nach +Majoritätsbeschlüssen des Kollegiums, im Falle von Stimmengleichheit +nach dem Votum des der Funktionsdauer nach ältesten Mitgliedes, jedoch +unter der Einschränkung, daß, wofern nicht der Reservefonds die in § 50 +bezeichnete Höhe erreicht hat, Aufwendungen für Zwecke nach § 1, B +außerhalb der Stiftungsbetriebe in dieser Zeit nur insoweit gemacht +werden dürfen, als es in Erfüllung von Verbindlichkeiten oder in +Fortsetzung von Leistungen geschieht, welche die frühere ordentliche +Stiftungsverwaltung übernommen hatte. + + +§ 116. + +[Sidenote: Auflösung der Stiftung.] + +Sollte die Carl Zeiss-Stiftung zu irgend einer Zeit infolge der +Auflösung ihrer sämtlichen Betriebsunternehmungen, unter den +Voraussetzungen des § 37, Abs. 3 dieses Statuts oder durch andere +Ereignisse, für weitere ersprießliche Fortsetzung der ihr zugedachten +praktischen Tätigkeit im Gebiet der feintechnischen Industrie keinen +Boden mehr haben und alsdann auch keine andern stiftungsgemäßen +Einrichtungen dauernder Art und von erheblicher Bedeutung besitzen, +deren Fortführung nicht wesentlich nur Vermögensverwaltung wäre, so soll +sie nach Auflösung des letzten Stiftungsbetriebes und Abwicklung aller +Verbindlichkeiten ihr übrig bleibendes Vermögen zur einen Hälfte an die +Gemeinden Jena und Wenigenjena =nach ihrem Ermessen verteilen=, zur +andern Hälfte der Universität Jena, falls diese aber nicht mehr +bestünde, nach Wahl der Stiftungsverwaltung einer andern deutschen +Hochschule, zu weiterer selbständiger Verwendung für im Sinne der +Stiftung liegende Zwecke überweisen und als Rechtssubjekt mit eigenen +Organen zu bestehen aufhören. + + +§ 117. + +[Sidenote: Statutenänderung während der ersten 10 Jahre nach +Inkrafttreten.] + +Bis zum Ablauf des zehnten Jahres nach Inkrafttreten des gegenwärtigen +Statuts bleiben Abänderungen und Ergänzungen desselben sowie +deklaratorische Zusätze und geeigneten Falls Neuredaktion ganzer +Abschnitte der Vereinbarung zwischen der Stiftungsverwaltung und dem +Stifter vorbehalten. + +Für den Fall, daß letzterer vor Ablauf dieser zehn Jahre verstirbt oder +verfügungsunfähig wird, sollen diejenigen drei Personen, bezw. die +Überlebenden darunter, welche von ihm beauftragt waren, im Falle seines +vorzeitigen Todes an seiner Statt das Statut selbst in Vereinbarung mit +der Stiftungsverwaltung rechtskräftig festzustellen, ermächtigt und +legitimiert sein, auch solche Abänderungen, Ergänzungen etc. auf +gleichem Wege rechtskräftig einzuführen, insoweit sie solche auf Grund +der ihnen bekannten Absichten des Stifters oder besonderer schriftlicher +oder mündlicher Erklärungen desselben übereinstimmend als seinem Willen +entsprechend bezeugen. + +Das vorstehend erteilte Mandat kann von den bezeichneten Personen +jedenfalls bis zum Ablauf des fünften Jahres nach Inkrafttreten des +jetzigen Statuts ausgeübt werden, später nur noch binnen Jahresfrist +nach dem Tode des Stifters oder dem Aufhören seiner Verfügungsfähigkeit +und keinesfalls mehr nach Ablauf des im 1. Absatz bezeichneten +zehnjährigen Zeitraums. + +Statutenänderungen irgend einer Art, welche gemäß den Anordnungen in +diesem Paragraph und innerhalb der benannten Fristen bewirkt werden, +treten nach erfolgter Bestätigung ohne weiteres in Kraft. Nach Ablauf +dieser Fristen können solche auch bei Lebzeiten des Stifters nur noch in +dem durch die §§ 118 bis 121 geregelten Verfahren rechtmäßig erfolgen. + + +§ 118. + +[Sidenote: Spätere Statutenänderungen.] + +Sollten in einer späteren Zeit wesentliche Voraussetzungen des +gegenwärtigen Statuts hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen oder +hinsichtlich der technischen und ökonomischen Bedingungen für die +Wirksamkeit der Stiftung in solchem Grad verändert sein, daß die fernere +strenge Aufrechterhaltung aller Bestimmungen dieses Statuts entweder +direkt unmöglich, oder vermöge ihrer Folgen in absehbarer Zeit +undurchführbar, oder angesichts der erkennbaren Absichten des +Stifters offenbar zweckwidrig würde, so soll die statutenmäßige +Stiftungsverwaltung der Carl Zeiss-Stiftung ermächtigt sein, das Statut +den veränderten Verhältnissen entsprechend insoweit abzuändern, als +geboten ist, um die vorher genannten Anstände zu beseitigen. + +Die Änderung kann entweder für einen zum voraus bestimmten, zehn Jahre +nicht überschreitenden Zeitraum, oder auf unbestimmte Zeit für die Dauer +des Fortbestehens bestimmt bezeichneter Umstände, oder endgültig für die +Zukunft eingeführt werden. + +Jede derartige Abänderung des Statuts soll nur erfolgen nach Anhören des +Stiftungskommissars und der Vorstände der Stiftungsbetriebe und mit +vorläufiger Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde unter Vorbehalt +der =endgültigen=[72] Bestätigung nach Ablauf der in § 120 bezeichneten +Frist. + +=Die=[73] Änderung[74] muß mit ihrer Begründung, unter ausdrücklicher +Bezugnahme auf diesen und den nächstfolgenden Paragraphen dieses +Statuts, bevor sie in Wirksamkeit gesetzt wird, den Sozien der Stiftung +und den übrigen Mitgliedern der Vorstände, dem Personal der +Stiftungsbetriebe, den in Deutschland lebenden volljährigen Nachkommen +des Stifters bis zum dritten Glied, den Mitgliedern der in § 110 +eingesetzten Rechnungskommission, der Universität Jena und den +Gemeindebehörden von Jena und Wenigenjena bekannt gegeben werden. + + +§ 119. + +[Sidenote: Anfechtung von Statutenänderungen.] + +Bis zum Ablauf eines Jahres nach dem Tage der erfolgten Bekanntgabe +einer Abänderung des Statuts soll jeder, der den in § 118 bezeichneten +Personenkreisen angehört, und jede von den dort zuletzt benannten +Korporationen legitimiert sein, die Abänderung als nach § 118 +ungerechtfertigt im Weg der Klage gegen die Stiftungsverwaltung +anzufechten. + +Die Anfechtung kann sowohl gegen die Abänderung überhaupt wie auch gegen +die Bestimmung ihrer Geltungsdauer gerichtet werden. Der Klaganspruch +kann jedoch nur auf Wiederaufhebung oder Modifikation der Abänderung vom +Tag der Klagerhebung ab, niemals auf Schadloshaltung wegen derselben +oder auf Exemption von deren Wirkungen gehen. + +Das Urteil des Gerichts erfolgt nach freiem richterlichen Ermessen +=unter gehöriger Beachtung der vermutlichen Absichten des Stifters=. + +Vereinbarungen oder Anordnungen, welche zum Gegenstand hätten, bestimmte +Personen oder Personengruppen von den Wirkungen einer Statutenänderung +auszunehmen oder wegen derselben schadlos zu halten, sind unzulässig und +rechtsungültig. + + +§ 120. + +[Sidenote: Wirkung der Statutenänderungen.] + +Jede Abänderung des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung, welche seitens der +Stiftungsverwaltung ordnungsmäßig nach § 118 eingeführt ist und welche +nicht gemäß § 119 angefochten oder trotz solcher Anfechtung als +rechtmäßig aufrecht erhalten worden ist, hat nach Ablauf der einjährigen +Frist seit ihrer Bekanntgabe, bezw. nach Eintritt der Rechtskraft des im +Anfechtungsverfahren ergangenen Urteils, und nach alsdann erfolgter +Bestätigung, ihrem Inhalt nach als Teil des ursprünglichen, vom Stifter +selbst errichteten Statuts zu gelten und unterliegt von da ab +hinsichtlich jeder späteren Abänderung den Vorschriften der +vorangehenden §§ 118, 119 dieses Statuts. + + +§ 121. + +Die Bestimmungen der vier §§ 1-4 und der vier hier vorangehenden +§§ 117-120 können unter keinen Umständen und auf keine Weise mit +rechtlicher Wirkung abgeändert oder außer Kraft gesetzt werden. + + +§ 122. + +[Sidenote: Bekanntgabe des Statutes und späterer Änderungen.] + +Gegenwärtiges Statut der Carl Zeiss-Stiftung ist, nachdem dasselbe die +landesherrliche Bestätigung erhalten hat, durch Ausgabe von +vollständigen Abdrücken desselben an alle über 18 Jahre alte Angehörige +der Stiftungsbetriebe diesem Personenkreis besonders bekannt zu geben. + +Das Gleiche hat von neuem zu geschehen im Jahre 1921 und dann immer +wieder nach Ablauf von je weiteren 25 Jahren. + +Wenn Abänderungen oder Ergänzungen in Gemäßheit des § 117 oder des § 118 +in den Zwischenzeiten eingeführt werden, so hat alsbald nach ihrem +endgültigen Inkrafttreten eine entsprechende Neuausgabe des Statuts +wiederum stattzufinden. + +[In der alten Ausgabe folgte hier:] + Unterschriftlich vollzogen +_Jena_, den 26. Juli 1896. + Dr. Ernst Abbe. + + + + +Anhang. + +Ergänzungsstatut zum Statut der Carl Zeiss-Stiftung. + + +Behufs Regelung der besonderen Aufgaben, welche der Carl Zeiss-Stiftung +in bezug auf die Universität Jena zugewiesen sind, ist im Anschluß an +das Statut der Carl Zeiss-Stiftung vom 26. Juli/16. August 1896 das +nachstehende Ergänzungsstatut errichtet worden. + +Dasselbe tritt nach erfolgter landesherrlicher Bestätigung an die Stelle +des § 106 des genannten Stiftungsstatuts, sowie der in diesem Paragraph +angezogenen Bestimmungen der ursprünglichen Stiftungsurkunde vom 19. Mai +1889 _und hat von da ab in jeder Hinsicht als integrierender Bestandteil +des Statuts vom 26. Juli/16. August 1896 zu gelten_. + + +Art. 1. + +[Sidenote: Zweckbestimmung des Universitätsfonds (U.V).] + +Der Universitätsfonds der Carl Zeiss-Stiftung soll der Universität +Jena Mittel zu vermehrter _Pflege der mathematischen und +naturwissenschaftlichen und anderer dem Interessenkreis der Stiftung +nahestehender Lehrfächer_ gewähren und soll hierdurch der Universität +erleichtern, auf diesen Lehrgebieten, angesichts wachsender +Anforderungen der Zeit, mit den anderen deutschen Hochschulen Schritt zu +halten. + +Demgemäß soll der Fonds nicht dazu dienen, den die Universität +erhaltenden Staaten Lasten abzunehmen, die sie bisher getragen haben, +oder die sie, um das für eine Universität Unentbehrlichste zu +beschaffen, in Zukunft zu übernehmen hätten, er soll vielmehr eine +reichlichere Pflege der Wissenschaften ermöglichen als angängig sein +würde, wenn die Befriedigung wachsender Bedürfnisse der Universität +gänzlich auf die staatlicherseits gewährten Mittel angewiesen bliebe. + + +Art. 2. + +[Sidenote: Dotierung des U.F. durch regelmäßige und außerordentliche +Überweisungen.] + +Die Dotierung des Universitätsfonds seitens der Carl Zeiss-Stiftung hat +zu erfolgen: + +a) durch, eine regelmäßige jährliche Überweisung; + +b) durch außerordentliche Zuschüsse. + +Die in der einen oder der anderen Art überwiesenen Mittel gehen, +vorbehaltlich der in Art. 14 getroffenen Bestimmung, in das Eigentum der +Universität über, sind jedoch abgetrennt von dem sonstigen akademischen +Vermögen zu verwalten. + + +Art. 3. + +Teilweise Unwiderruflichkeit der regelmäßigen Jahresleistungen. + +Die regelmäßige jährliche Überweisung ist zu einem jeweils bestimmten +Teilbetrag als in dem Sinne unwiderruflich zu bewilligen, daß sie in +diesem Betrag so lange ungeschmälert fortgewährt werden muß, als nicht +[die Beschränkung die § 48 des Stiftungsstatuts vorsieht tatsächlich in +Wirksamkeit getreten ist oder[75]] Voraussetzungen, auf welche hin die +frühere Bemessung erfolgte, in Wegfall gekommen sind. + +Anrechnung der Leistungen unter rechtlicher Verpflichtung. + +Insoweit zeitweilig nach Vereinbarung wiederkehrende Leistungen +zugunsten der Universität direkt auf die Carl Zeiss-Stiftung unter deren +rechtlicher Verpflichtung übernommen würden, ist der jeweilige +Jahresbetrag dieser Leistungen auf den unwiderruflich zugesagten Teil +der regelmäßigen jährlichen Überweisung anzurechnen. + + +Art. 4. + +[Sidenote: Festsetzung der Überweisungen durch die Stiftungsverwaltung.] + +Die Festsetzung der regelmäßigen Jahresleistung und die Bestimmung ihres +unwiderruflichen Mindestbetrags, sowie die Bewilligung außerordentlicher +Zuschüsse nach Maßgabe des § 107 des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung +erfolgt durch die Stiftungsverwaltung gemäß der Vorschrift in § 108, +Abs. 1. jenes Statuts. + +[Sidenote: Beschränkung der St. V. durch die Vorstände der +Stiftungsbetriebe.] + +Erhöhung der regelmäßigen Jahresleistung und Erhöhung ihres +unwiderruflichen Mindestbetrags, sowie Bewilligung außerordentlicher +Zuschüsse, wenn durch letztere unter Hinzurechnung der regelmäßigen +Jahresleistung dem Universitätsfonds mehr überwiesen würde als die +Hälfte der jährlich zur Verausgabung verfüglichen Überschüsse der +Stiftung, sind nicht zulässig gegen das übereinstimmende Votum des +Stiftungskommissars und der Mehrheit der Vorstandsmitglieder der in Jena +befindlichen Stiftungsbetriebe, sowie auch nicht gegen das einstimmige +Votum dieser Vorstandsmitglieder. + +[Sidenote: Herabsetzung der nicht unwiderruflichen Leistungen.] + +Herabsetzung der einmal bewilligten regelmäßigen Jahresleistung +hinsichtlich des nicht unwiderruflich zugesagten Teils darf, sofern die +Voraussetzungen für die frühere Bemessung fortbestehen, nur eintreten, +wenn nach übereinstimmendem Votum des Stiftungskommissars und der +Mehrheit der Vorstandsmitglieder der hiesigen Stiftungsbetriebe die +Rücksicht auf andere Interessen der Stiftung zeitweilige Einschränkung +ihrer Leistungen für die Universität dringend gebieten sollte. + + +Art. 5. + +[Sidenote: Einteilung des U.F. in Verfügungs- und Rücklagefonds.] + +Die regelmäßigen und die außerordentlichen Überweisungen der Stiftung an +den Universitätsfonds sind auf zwei getrennte Konten des Fonds zu +verteilen, nämlich auf + +A) einen _Verfügungs_fonds, aus dem sowohl die wiederkehrenden wie die +einmaligen Ausgaben zu bestreiten sind; + +B) einen _Rücklage_fonds, dessen Kapitalbestand zu Ausgaben nur +heranzuziehen ist zu dem Zwecke, die auf den Universitätsfonds jeweils +übernommenen Leistungen möglichst ungeschmälert auch dann fortsetzen zu +können, wenn zu irgend einer Zeit die regelmäßige Jahresleistung der +Carl Zeiss-Stiftung zeitweilig eingeschränkt werden müßte. + +[Sidenote: Vorübergehende Entnahmen aus dem Rücklagefonds.] + +Vorübergehende Entnahmen aus dem Rücklagefonds zum Zweck rascherer +Bereitstellung der Mittel für größere einmalige Ausgaben sind insoweit +zulässig, als durch solche Entnahmen der Kapitalbestand des +Rücklagefonds nicht unter den 20fachen Jahresbetrag der auf den +Universitätsfonds übernommenen, unter rechtlicher Verpflichtung +stehenden wiederkehrenden Ausgaben vermindert wird. + + +Art. 6. + +[Sidenote: Beschränkung der Vermögensansammlung und Ausgabezwang inbezug +auf den Verfügungs- und den Rücklagefonds.] + +Innerhalb des Verfügungsfonds können jederzeit Separatkonten behufs +Ansammlung der Mittel zu größeren einmaligen Aufwendungen für zum voraus +bestimmte Zwecke angelegt werden. Neben dem Bestand derartiger +Separatkonten soll im Verfügungsfonds keine größere Ansammlung +stattfinden als bis zum Vierfachen des Jahresbetrags der jeweils auf den +Fonds übernommenen wiederkehrenden Ausgaben (vergl. Art. 13, vorletzter +Absatz). + +Dem Rücklagefonds ist von der _regelmäßigen_ jährlichen Leistung der +Stiftung zu keiner Zeit mehr als ein Fünftel zu überweisen; und nicht +mehr als ein Zehntel, wenn sein Bestand das Zwanzigfache vom jeweiligen +Jahresbetrag derjenigen vom Universitätsfonds zu tragenden +wiederkehrenden Ausgaben, die unter rechtlicher Verpflichtung der +Universität oder der Stiftung übernommen sind, schon überschreitet. + +Wenn der Bestand des Rücklagefonds so weit angewachsen wäre, daß aus ihm +alle zurzeit auf den Universitätsfonds übernommenen wiederkehrenden +Ausgaben durch Verbrauch von Kapital und Zinsen, unter Berücksichtigung +des jeweiligen Zinsfußes für mündelsichere Kapitalanlagen, auf 40 Jahre +hin gedeckt werden könnten, so ist ihm, solange diese Voraussetzung +fortbesteht, nichts weiter zuzuführen. Der Zinsabwurf seiner Anlagen ist +alsdann dem Verfügungsfonds zu überweisen. + + +Art. 7. + +[Sidenote: Interessengebiet und Art der Betätigung für den U.F.] + +Die Mittel des Universitätsfonds können, vorbehaltlich der in +Art. 11, Abs. 2 und 3 vorgesehenen Beschränkungen, benutzt werden +zu persönlichen und sachlichen, einmaligen und dauernden Aufwendungen +jeder Art, die geeignet erscheinen, die wissenschaftliche +Forschung oder die Lehrwirksamkeit in den mathematischen und +naturwissenschaftlichen Disziplinen, sowie in anderen Lehrfächern, +die -- wie Volkswirtschaftslehre, Handels- und Gewerberecht, Hygiene, +technologische Disziplinen u. a. -- nähere Beziehung auf die Interessen +der Carl Zeiss-Stiftung haben, ohne Rücksicht auf Fakultätsgrenzen, +unmittelbar oder mittelbar zu fördern. + +Außerhalb dieses Interessenkreises darf der Universitätsfonds noch für +solche Zwecke herangezogen werden, die der Universität im ganzen oder +der Gesamtheit ihrer Angehörigen und insofern noch mittelbar den zuvor +benannten Interessen dienen. + + +Art. 8. + +[Sidenote: Verwendungszwecke für die regelmäßigen Jahresleistungen.] + +Die regelmäßige jährliche Überweisung der Carl Zeiss-Stiftung an den +Universitätsfonds soll im Rahmen der in Art. 7 umschriebenen Zwecke +Verwendung finden + + 1. zur Dotierung neuer Professuren und Institute, die für + Erweiterung der Forschungs- oder Lehrtätigkeit der Universität + erwünscht erscheinen; + + 2. zur zeitweiligen Aufbesserung von Professuren, die aus + staatlichen oder anderen Fonds dotiert sind, sowie zu regelmäßigen + oder einmaligen Zuschüssen für aus solchen Fonds dotierte + Institute; + + 3. für regelmäßige oder einmalige Zuschüsse zum Etat der + Universitätsbibliothek behufs vermehrter Aufwendungen für die + Literatur der in Art. 7, Abs. 1 bezeichneten Lehrfächer; + + 4. zu außerordentlichen Bewilligungen an Institute oder an Dozenten + behufs Durchführung von Studien, die besonderen Aufwand erfordern; + + 5. zu Remunerationen an unbesoldete Dozenten für nützliche + Mitwirkung an den Lehraufgaben der Universität; + + 6. zur Förderung der Wirksamkeit der Seminarien; + + 7. zur Unterstützung von in Jena bestehenden, an die Universität + sich anlehnenden Vereinen zur Förderung der unter Art. 7, Abs. 1 + fallenden Studien, sowie zu Aufwendungen für andere + Veranstaltungen, die der Universität mit Bezug auf solche + Interessen nützen; + + 8. für regelmäßige Zuschüsse, gemäß Art. 7, Abs. 2, zugunsten der + Reliktenversorgung bei der Universität und für andere gemeinsame + Universitätsanstalten. + +[Sidenote: dsgl. für die außerordentlichen Zuschüsse.] + +Die außerordentlichen Zuschüsse der Stiftung zum Universitätsfonds sind, +soweit sie nicht zum voraus für den Rücklagefonds bestimmt werden, dem +Verfügungsfonds zu überweisen, um diesem vermehrte Mittel zu +vorübergehenden Ausgaben und namentlich zu größeren einmaligen +Aufwendungen zu gewähren. + + +Art. 9. + +[Sidenote: Verwendung für andere als die eigentlichen Zwecke des U.F.] + +Sollte die Carl Zeiss-Stiftung früher oder später in der Lage sein, +Leistungen zugunsten der Universität mit Aussicht auf längere Fortdauer +in solcher Höhe zu übernehmen, daß der Universitätsfonds, unbeschadet +der Erfüllung des in Art. 1 benannten Zweckes, noch weiteren +Bedürfnissen der Universität dienstbar gemacht werden könnte, so dürfen +auf den Fonds auch solche Aufwendungen innerhalb des in Art. 7 +umschriebenen Interessenkreises übernommen werden, die bis dahin aus +staatlichen Mitteln bestritten wurden, wofern hierdurch der Universität +eine vermehrte Pflege anderer Interessen oder eine sonstige Verbesserung +ihrer Verhältnisse ermöglicht wird. + +Es soll also solchen Falles nicht ausgeschlossen sein, die regelmäßige +jährliche Überweisung der Stiftung an den Universitätsfonds außer für +die in Art. 8, Ziffer 1-8 benannten Zwecke auch noch zu verwenden: + + zur Dotation von Lehrstühlen und Instituten des in Art. 7 + bezeichneten Lehrgebietes, die bis dahin aus staatlichen oder + anderen Fonds dotiert waren, um die hierdurch frei werdenden Mittel + für andere Zwecke der Universität verfüglich zu machen, + +sowie aus den außerordentlichen Zuschüssen zum Universitätsfonds + + Beihilfen zu gewähren für Neueinrichtungen und sonstige + Veranstaltungen bei der Universität, für die sonst die Staaten + Vorsorge zu treffen hätten. + + +Art. 10. + +[Sidenote: Weitere Voraussetzungen und Beschränkungen für Verwendung +nach § 9.] + +Die Übernahme von Leistungen gemäß Art. 9 ist an die Voraussetzung zu +knüpfen, daß für die Zwecke, zu deren Gunsten sie jeweils erfolgen soll, +auch staatlicherseits ein den Umständen nach angemessener Beitrag +gewährt werde. + +Insoweit für wiederkehrende Aufwendungen dieser Art mehr als ein Drittel +von der jeweils gemäß Art. 2 festgesetzten regelmäßigen jährlichen +Überweisung, oder für einmalige Aufwendungen mehr als ein Drittel des +außerordentlichen Zuschusses verwandt werden soll, untersteht die +Bewilligung denselben Bedingungen, wie gemäß Art. 4, Abs. 2 die Erhöhung +der regelmäßigen jährlichen Überweisung oder die Erhöhung ihres +unwiderruflichen Mindestbetrages. + +Im übrigen dürfen Leistungen gemäß Art. 9 auf den Universitätsfonds nur +so lange übernommen und früher übernommene wiederkehrende nur so lange +fortgesetzt werden, als die Dozenten der Universität Jena (dem +bisherigen Rechtszustand gemäß) volle Lehrfreiheit genießen und in der +Ausübung der allgemeinen staatsbürgerlichen und persönlichen Rechte +nicht beschränkt sind. + +Als dieser Bedingung zuwidergehend ist jedoch nicht anzusehen eine +Verpflichtung der Professoren der theologischen Fakultät im Lehrauftrag +zur Vertretung der Lehren der evangelischen Kirche, sowie auch nicht der +Erlaß und die Anwendung von Vorschriften über das dienstliche Vorgehen +gegen Dozenten wegen Verletzung der aus dem akademischen Amt sich +ergebenden Pflichten, wegen Zuwiderhandlungen gegen die allgemeinen +Strafgesetze und wegen eines sittlich anstößigen Lebenswandels, oder +wegen Handlungen, die der bürgerlichen Ehre Abbruch tun. + + +Art. 11. + +[Sidenote: Verwaltung des U.F.] + +Die Verwaltung des Universitätsfonds, einschließlich der +Rechnungslegung, und die Verfügung über die Mittel desselben nach den +Bestimmungen dieses Ergänzungsstatuts untersteht den gleichen Organen +und den gleichen Anordnungen wie die Verwaltung und Verwendung der +staatlicherseits gewährten Fonds der Universität. + +[Sidenote: Beschränkung in der Übernahme laufender Verpflichtungen und +der Verwendung für allgem. Univers.-Zwecke.] + +Von der regelmäßigen jährlichen Überweisung der Stiftung ist mindestens +ein Zehntel für einmalige Ausgaben verfügbar zu halten. + +Zu wiederkehrenden Leistungen für Zwecke gemäß Art 7, Abs. 2 ist davon +nicht mehr als ein Zehntel zu verwenden. + + +Art. 12. + +[Sidenote: Nutzbarmachung der aus d. U.F. erstellten Einrichtungen für +gemeinnützige Zwecke.] + +Hinsichtlich solcher Gebäude und Einrichtungen, die gänzlich aus Mitteln +des Universitätsfonds beschafft oder in Betrieb erhalten werden, hat die +Stiftung auszubedingen, daß ihre Benutzung für Zwecke, die im Sinne von +gemeinnützigen Veranstaltungen auf Belehrung nicht studentischer Kreise +ausgehen, den Dozenten der Universität insoweit gestattet werde, als +die Mitbenutzung für solche Zwecke ohne Störung der bestimmungsmäßigen +Verwendung angängig ist. + +Falls Leistungen der in Art. 9 bezeichneten Art auf den +Universitätsfonds übernommen werden, ist für die Dauer dessen die +gleiche Bedingung auch hinsichtlich solcher Gebäude und Einrichtungen zu +stellen, die nur zum Teil aus Mitteln der Stiftung beschafft sind oder +unterhalten werden. + + +Art. 13. + +[Sidenote: Vorschriften für die Rechnungslegung der +Stiftungsverwaltung.] + +Für die jährliche Rechnungslegung der Stiftungsverwaltung, gemäß +§§ 110-112 des Stiftungsstatuts, ist, außer den Beträgen der +regelmäßigen und der außerordentlichen Überweisung an den +Universitätsfonds und dem Zinsabwurf des letzteren, für jedes Jahr +nachzuweisen: + + 1. der Bestand des Verfügungsfonds und des Rücklagefonds zu Beginn + und zum Schluß des Rechnungsjahres; + + 2. der wiederkehrende Aufwand, seinem Gesamtbetrag nach, a) an + Gehalten, b) an sachlichen Aufwendungen für solche Lehrstühle und + Anstalten, deren Dotation jeweilig ganz auf den Stiftungsfonds + übernommen ist; + + 3. der Gesamtaufwand für wiederkehrende Zuschüsse a) zu den + persönlichen, b) zu den sachlichen Ausgaben für andere Professuren + und Institute des in Art. 7, Abs. 1 bezeichneten Lehrgebiets, sowie + der wiederkehrende Aufwand für sonstige, diesem Interessenkreis + dienende Einrichtungen; + + 4. der wiederkehrende Zuschuß zu gemeinsamen Universitätsanstalten + (Art. 7, Abs. 2); + + 5. der Gesamtbetrag der einmaligen Ausgaben a) persönlicher, b) + sachlicher Art, für Zwecke des in Art. 7, Abs. 1 bezeichneten + Lehrgebiets; + + 6. der Gesamtbetrag der einmaligen Ausgaben für allgemeine Zwecke + der Universität (Art. 7, Abs. 2). + +[Sidenote: Begriff der wiederkehrenden Ausgaben.] + +Als wiederkehrende Ausgaben sind alle diejenigen Leistungen in Ansatz zu +bringen, die, auch wenn sie nicht unter rechtlicher Verpflichtung der +Universität oder der Stiftung übernommen sind, doch nicht ohne Nachteile +oder Schwierigkeiten wieder eingestellt werden könnten. Ausgaben, die +dieser Rücksicht nicht unterliegen, haben als einmalige zu gelten, +selbst wenn die Absicht einer Fortsetzung derselben für längere Zeit +besteht. + +Im übrigen ist noch, falls Leistungen in Gemäßheit des Art. 9 auf den +Universitätsfonds übernommen sind, für jedes Jahr festzustellen, wieviel +an wiederkehrenden und wieviel an einmaligen Ausgaben auf solche +Leistungen entfallen ist. + + +Art. 14. + +[Sidenote: Bestimmungen für den Fall der Aufhebung der Universität +Jena.] + +Sollte die Universität Jena als staatliche Hochschule aufgehoben werden, +so hört von da ab die Verpflichtung der Carl Zeiss-Stiftung zu weiteren +Leistungen gemäß Art. 2 auf. Auch fällt der gesamte alsdann vorhandene +Vermögensbestand des Universitätsfonds an die Stiftung zurück, wofern +letztere bereit ist, für Erfüllung derjenigen rechtlichen +Verpflichtungen der Universität aufzukommen, die vorher zu Lasten des +Fonds übernommen waren. + +Die Carl Zeiss-Stiftung hat alsdann bei Auflösung des +Universitätsverbandes diejenigen Lehrstühle und wissenschaftlichen +Anstalten, deren Dotation bis dahin wesentlich aus dem Universitätsfonds +bestritten wurde, sowie nach Möglichkeit andere, die dem Interessenkreis +der Stiftung nahe stehen, in eigene Verwaltung zu übernehmen, um sie als +Stätten wissenschaftlicher Forschung zu erhalten und den +Bildungsinteressen größerer Kreise dienstbar zu machen. + +Für alle Personen, die solchen Falls in den Dienst der Carl +Zeiss-Stiftung treten würden, kommen alsdann in sinngemäßer Anwendung +diejenigen Bestimmungen zur Geltung, nach denen in Titel V des Statuts +der Carl Zeiss-Stiftung das Rechtsverhältnis der Beamten bei den +Betrieben der Stiftung geregelt ist. + +_Jena_, den 24. Februar 1900. + +gez. Dr. Ernst Abbe. + + * * * * * + +[Bei Einreichung der von ihm unterschriftlich vollzogenen, das +»Ergänzungsstatut« betreffenden, Urkunde vom 24. Februar 1900 gab E. +ABBE noch unter dem 14. März 1900 die Erklärung ab, + + »daß die Vollziehung der gegenwärtigen Urkunde, wie schon des ihr + zugrunde liegenden Entwurfs, meinerseits unter _den_ + Voraussetzungen gestanden hat, die folgende Bemerkungen zum + Ausdruck bringen: + +Die Worte »dem bisherigen Rechtszustand gemäß« im 3. Abs. des Art. 10 +bezwecken keine deklaratorische Bestimmung des auf sie Folgenden, +besagen also nicht: soweit es dem bisherigen Rechtszustand gemäß ist; +sie sind eine lediglich informatorische Bemerkung zur Motivierung der +gestellten Bedingung: _daß_ es bisher so gewesen sei. + +Der letzte (4.) Abs. des Art. 10 gibt eine _vollständige_ Aufzählung +dessen, was nicht als dieser Bedingung zuwidergehend gelten soll. + +Hierbei gebrauche ich die Worte »Lehren der evangelischen Kirche« im +Sinne der Betonung des Adjektivs »evangelisch« zum Unterschied von +katholisch usw. + +Unter den Worten »Verletzung der aus dem akademischen Amt sich +ergebenden Pflichten« ist verstanden die Verletzung oder +Vernachlässigung der _dienstlichen_ Obliegenheiten, die das einzelne +akademische Amt für seinen Inhaber in bezug auf Lehrtätigkeit, +Institutsverwaltung und sonstige amtliche Funktionen mit sich bringt. + +Unter »Zuwiderhandlungen gegen die allgemeinen Strafgesetze« verstehe +ich solche Handlungen, die durch rechtskräftiges Urteil eines +ordentlichen Gerichts als Zuwiderhandlungen gegen diese Strafgesetze +festgestellt sind.«] + +Fußnoten: + +[Fußnote 45: Auch im Buchhandel erschienen, Kommissionsverlag von +_Gustav Fischer-Jena_. Cz.] + +[Fußnote 46: Der Vertreter der Stiftungsverwaltung in der +Geschäftsführung der Stiftungsbetriebe ist der Stiftungskommissar. Alle +(Verhandl. der Deutschen Physik. Gesellschaft, VII. Jahrg., Nr. 6), +KRÜSS (Deutsche Mechaniker-Zeitung 1905, Nr. 2), v. ROHR (Zeitschr. f. +Instrumentenkunde 1905, 3. Heft), M. V. (Deutsche Rundschau, Jahrg. +1905/06, Bd. II), WANDERSLEB (Naturwissenschaftl. Rundschau 1905, +Nr. 14).] + +[Fußnote 47: bei den Stiftungsbetrieben] + +[Fußnote 48: Betrag des Zinsabwurfs des Reservefonds] + +[Fußnote 49: solange nicht der Fall des § 48 vorliegt.] + +[Fußnote 50: Sollte zu irgend einer Zeit Einschränkung der in Titel V +dieses Statuts den Stiftungsbetrieben auferlegten Leistungen gemäß § 88 +nötig geworden sein, so müssen für die Dauer dessen alle Überschüsse +ungeschmälert dem Reservefonds zugeführt werden, außer soweit die +Stiftung vorher Leistungen gemäß § 100 rechtsverbindlich übernommen +hatte.] + +[Fußnote 51: der allmählich bis auf die Hälfte der durchschnittlichen +Jahresausgabe der Betriebe zu erhöhen ist, in solcher Form anzulegen, +daß er jederzeit ohne Verlust liquid gemacht werden kann. + +Wenn der Reservefonds die in § 45 bezeichnete Höhe überschritten hat, +ist der gesamte überschreitende Betrag in sichern ausländischen Werten +anzulegen.] + +[Fußnote 52: aller] + +[Fußnote 53: ohne Verletzung] + +[Fußnote 54: 3. Dezember 1888.] + +[Fußnote 55: 19.] + +[Fußnote 56: 80 Mk., 100 Mk., 120 Mk.] + +[Fußnote 57: 100 Mk., 130 Mk., 160 Mk.] + +[Fußnote 58: § 73. Spätestens nachdem der Reservefonds der Stiftung die +in § 45 bezeichnete Höhe erreicht hat, hat Erweiterung der +Pensionsleistungen mindestens in dem Umfang einzutreten, daß + + der Beginn der pensionsfähigen Dienstzeit vom vollendeten 18. + Lebensjahr gerechnet wird; + + bei Unterbrechung des Dienstverhältnisses und nachherigem + Wiedereintritt vor Ablauf von drei Jahren die frühere Dienstzeit, + auch wenn die Unterbrechung nicht nur Suspension gemäß § 82 + begründet, für die pensionsfähige Dienstzeit in Anrechnung kommt; + + die Maximalsätze der jeweils pensionsfähigen Monats-Löhne oder + -Gehälter für die Arbeiter auf 100 Mk., 120 Mk., 140 Mk., für die + Angestellten auf 120 Mk., 160 Mk., 200 Mk. erhöht werden; + + anderweitiger Arbeitsverdienst der Pensionsempfänger nicht mehr zum + Teil auf die Pension anzurechnen ist; + + der in § 7 Abs. 1 des »Gemeinsamen Pensions-Statuts« + ausgesprochene, auf den Fall von Massenunglück und dergl. + bezügliche Vorbehalt gänzlich außer Kraft gesetzt wird. +] + +[Fußnote 59: Andererseits können bei oder nach vorgedachter Erweiterung +der Pensionsleistungen] + +[Fußnote 60: hat in jedem Fall nicht weniger zu betragen als die Summe +des festen Zeitlohnes oder Gehaltes, auf welche der Betroffene bei +Fortdauer seines Dienstverhältnisses für das nächste halbe Jahr nach +seinem Austritt Anspruch gehabt hätte.] + +[Fußnote 61: § 78. Die nach § 77 normierte Abgangsentschädigung kann +solchen, die zur Zeit ihrer Entlassung noch nicht das 21. Lebensjahr +vollendet haben, durch Fortzahlen ihres Wochen- oder Monatslohnes auf +die Dauer eines halben Jahres gewährt werden. Allen anderen muß auf ihr +Verlangen der Gesamtbetrag bei der Entlassung ausbezahlt werden.] + +[Fußnote 62: § 88. Die durch die §§ 67, 70 bis 73, 77 und 85 dieses +Statuts den Stiftungsunternehmungen auferlegten Verpflichtungen +in bezug auf Gewährleistung des festen Arbeitseinkommens, +Krankenkassenleistungen, Pensionszusicherung, Abgangsentschädigung und +Aufrechterhaltung der Arbeitsverträge sollen nur dann und immer nur auf +so lange in Umfang oder Höhe der zukünftigen Leistungen zeitweilig +herabgesetzt oder ganz suspendiert werden dürfen, als etwa ihre +uneingeschränkte Erfüllung, in Ansehung der Zeit- und Geschäftslage und +des Vermögensstandes der Stiftung, die wirtschaftliche Sicherheit der +Firma oder der Stiftung gefährden möchte. + +Dieser Fall darf jedoch für jeden einzelnen Stiftungsbetrieb frühestens +dann als gegeben gelten, + +wenn der Betrieb durch drei Geschäftsjahre oder länger innerhalb der +letztverflossenen fünf Geschäftsjahre Betriebsdefizit gemäß der +Bestimmung in § 23 Absatz 3 dieses Statuts gehabt hätte und zugleich der +Reservefonds nach Abzug des gemäß § 45 auf Abteilung I entfallenden +Deckungskapitals im ganzen auf weniger als zwei Drittel einer +Jahresausgabe der Stiftungsbetriebe, nach dem Durchschnitt der letzten +drei Geschäftsjahre, herabgegangen wäre; oder + +wenn, auch ohne vorausgegangenes Betriebsdefizit, der nicht auf +Abteilung I entfallende Teil des Reservefonds auf weniger als ein +Drittel dieser Jahresausgabe sich vermindert hätte. + +Nach Eintritt des einen oder des andern der hier gedachten Fälle können +die Arbeits- und Anstellungsverträge ohne vorherige Aufkündigung +derselben in den auf die §§ 67, 70 bis 73, 77 und 85 bezüglichen +Bestimmungen für die Zukunft abgeändert werden. Ansprüche, welche schon +vorher anfällig geworden sind, werden hierdurch nicht berührt.] + +[Fußnote 63: § 89. Sollten die Voraussetzungen des § 88 zu irgend einer +Zeit einmal eingetreten sein, so müssen die alsdann hinsichtlich des +Umfanges oder der Höhe der Leistungen eingeschränkten oder ganz +suspendierten Bestimmungen der §§ 67, 70 bis 73, 77 und 85 dieses +Statuts spätestens dann wieder in uneingeschränkte Geltung gesetzt +werden, wenn für den Betrieb die drei letzten Geschäftsjahre ohne +Betriebsdefizit geblieben sind und zugleich der Reservefonds der +Stiftung nach Abzug des auf Abteilung I entfallenden Anteils im ganzen +die Höhe von zwei Drittel der Jahresausgabe der Stiftungsbetriebe, nach +dem Durchschnitt der drei letzten Geschäftsjahre, wieder erreicht hat. + +Hinsichtlich aller in der Zwischenzeit vorgekommenen Invaliditäts- und +Todesfälle müssen alsdann vom gedachten Zeitpunkt ab den Beteiligten die +regelmäßigen Pensionsleistungen auf so lange gewährt werden, als nicht +etwa die Voraussetzungen des § 88 von neuem eingetreten sind.] + +[Fußnote 64: § 96. Wenn zu irgend einer Zeit der Fall eintreten sollte, +daß die auf die §§ 67, 72, 73, 77 dieses Statuts begründeten Leistungen +wegen der in § 89 vorgesehenen Umstände gegenüber den Arbeitern eines +Stiftungsbetriebes eingeschränkt oder ganz suspendiert werden müßten, so +haben auch gegenüber allen Beamten des Betriebes, die Mitglieder seiner +Geschäftsleitung nicht ausgenommen, entsprechende Einschränkungen +einzutreten, soweit nicht schon erworbene Rechte entgegenstehen. + +In alle auf Lebenszeit abzuschließende Anstellungsverträge muß ein +hierauf bezüglicher Vorbehalt ausdrücklich aufgenommen werden. + +Vorzugsrechte zur Sicherstellung vertragsmäßiger Ansprüche dürfen +niemand eingeräumt werden.] + +[Fußnote 65: mit Rücksicht auf die gesamte Geschäftslage und den vom +Reservefonds erreichten Stand] + +[Fußnote 66: (Gewinnbeteiligung)] + +[Fußnote 67: zu bemessen nach dem gemäß § 41, Abs. 2 auf das gleiche +Lohn- und Gehalts-Konto bezogenen prozentischen Nettogewinn des +Geschäftsjahres, und zwar als ein Bruchteil desjenigen Betrags, mit +welchem dieser prozentische Nettogewinn die Ziffer überschreitet, die +gemäß der in §§ 40, 41 gegebenen Richtschnur als Mindestziffer im Sinn +des § 41, Abs. 3 jeweils gelten soll;] + +[Fußnote 68: welche beim Schluß] + +[Fußnote 69: für länger als zehn Jahre eingehen, und nicht für länger +als fünf Jahre, wenn der Reservefonds den in § 45 bezeichneten Stand +nicht überschreitet. + +Neue Verpflichtungen der gedachten Art darf sie nicht übernehmen, wenn +der Jahresbetrag der schon übernommenen zusammen ein Viertel des +durchschnittlichen verfügungsfreien Jahresüberschusses der +letztverflossenen drei Geschäftsjahre überschreitet.] + +[Fußnote 70: bei der Universität bleiben diejenigen Bestimmungen in +Kraft, welche hierüber in den §§ 14, 15 und 17 der Stiftungsurkunde der +Carl Zeiss-Stiftung vom 19. Mai 1889 niedergelegt sind, mit der Maßgabe, + + daß die Verfügung über denselben und dessen Verwaltung den gleichen + Organen und den gleichen Normen wie die Verwendung der ordentlichen + Mittel der Universität unterstellt sein soll; + + daß neue regelmäßige Leistungen, deren Fortsetzung nicht ohne + Nachteil jederzeit unterbrochen werden könnte, auf den Fonds nicht + übernommen werden dürfen, wenn der jährliche Gesamtbetrag der schon + übernommenen größer ist als die Hälfte der regelmäßigen jährlichen + Zuwendung der Stiftung im Durchschnitt der letztvergangenen fünf + Jahre: + + daß zwar zeitweilige Ansammlung von Mitteln innerhalb des Fonds zur + Bestreitung größerer Ausgaben für zum voraus bestimmte Zwecke ohne + Beschränkung stattfinden, außerdem aber im »Verfügungsfonds« nicht + mehr als das Vierfache vom Jahresbetrag der jeweils übernommenen + regelmäßigen Leistungen angesammelt werden darf und im + »Rücklagefonds« keine größere Kapitalansammlung zulässig ist, als + nach dem jeweiligen Zinsfuß genügen würde, um nötigenfalls durch + Verbrauch von Zinsen und Kapital alle auf den Universitätsfonds + übernommenen regelmäßigen Leistungen vierzig Jahre lang ohne + weitere Zuwendungen seitens der Stiftung fortsetzen zu können; + + daß dem »Rücklagefonds« nicht mehr zugeführt werden darf als ein + Viertel der regelmäßigen jährlichen Zuwendung der Stiftung. + +Die genannten §§ besagter Stiftungsurkunde (§15 mit einer nachträglich +vereinbarten Abänderung) haben für die Zukunft als ergänzender +Bestandteil des Titels VII des gegenwärtigen Statuts zu gelten, sofern +nicht noch bei Lebzeiten des Stifters eine Neuregelung in Form eines +besonderen Ergänzungsstatuts[71] herbeigeführt worden ist. +Letzterenfalls hat solches Ergänzungsstatut als dem Titel VII zugehörig +zu gelten.] + +[Fußnote 71: [s. dieses nachstehend].] + +[Fußnote 72: landesherrlichen] + +[Fußnote 73: Jede] + +[Fußnote 74: des Statuts] + +[Fußnote 75: Diese Eventualität ist inzwischen durch Wegfall des § 48 in +dem Stiftungsstatut vom 5. Dezember 1905 erledigt.] + + + + +X. + +Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der Carl +Zeiss-Stiftung[76]. + +(Als Manuskript gedruckt.) + + +Die nachfolgenden Erklärungen sollen zunächst die Vorschriften des +genannten Statuts sowohl hinsichtlich ihrer allgemeinen Tendenz, wie +hinsichtlich der wichtigeren Einzelbestimmungen gegenüber den jetzt +Beteiligten begründen, des weiteren aber auch für die Zukunft etwa nötig +werdender Interpretation einige Anhaltspunkte liefern. + + +Titel I. + +Konstituierende Bestimmungen. + +Zu § 1. + +_Zwecke der Stiftung._ + + +Dem Grundgedanken nach geht die CARL ZEISS-Stiftung darauf aus: gegebene +Geschäftsunternehmungen mit allen daran haftenden Rechten und +Anwartschaften im Sinne eines Fideikommisses in unpersönlichem Besitz +und zugunsten unpersönlicher Interessen unter dauernde Bindung zu +stellen, und zwar einerseits hinsichtlich der fortgesetzten Leitung und +Verwaltung jener Unternehmungen nach bestimmten Grundsätzen, anderseits +hinsichtlich beschränkter Verfügung über die mit ihrem Besitz +verknüpften Nutznießungen. + +Auf das erstere beziehen sich die Titel II und III, V und VI, auf das +zweite die Titel IV, VII und VIII des Statuts. + +Dementsprechend bezeichnet § 1 die Zwecke der Stiftung unter zwei +getrennten Abschnitten in genauem Anschluß an die Stiftungsurkunde[77], +nur mit derjenigen Erweiterung unter B, welche durch die inzwischen +veränderte Sachlage an die Hand gegeben ist. + +Alle Leistungen, welche unter A fallen, sind gedacht als solche, die +immer namens der Handelsfirmen der Stiftung und in deren Wirkungskreis +zu erfolgen haben; namens der Stiftung selbst nur Leistungen gemäß +Abschnitt B, welcher denjenigen Umkreis _gemeinnütziger_ Betätigung +umschreibt, innerhalb dessen die Stiftung als Eigentümer der +Geschäftsbetriebe die Nutznießungsvorteile aus letzteren zu verwenden +hat. + +Die CARL ZEISS-Stiftung soll in keinem Punkt, namentlich aber nicht +hinsichtlich der unter A im dritten Absatz ihr zugewiesenen sozialen +Aufgaben den Charakter der »milden Stiftung« haben. Was im besonderen +dieser dritte Satz von ihr verlangt, besteht ausschließlich in der +Forderung: daß ihre Handelsfirmen als solche ihre Wirtschaftsführung +gemäß den in Titel V ausgesprochenen Grundsätzen einzurichten haben, +damit diese Wirtschaftsführung _nichts übrig lasse_, wofür etwa +Wohltätigkeitseinrichtungen irgend einer Art regelmäßig einzutreten +hätten; und daß die Stiftung, als Eigentümer, solcher Wirtschaftsführung +die nötige Rückdeckung schaffe, gemäß den Vorschriften in Titel IV. Denn +das Ziel meiner Bestrebungen ist durchaus nicht, in meinem Wirkungskreis +Caritas zu befördern, sondern ganz allein: die _Rechts_lage aller +derjenigen zu heben, die in diesen Wirkungskreis eingetreten sind oder +in Zukunft eintreten mögen. + + +Zu § 5. + +_Stiftungsverwaltung._ + +Da die Zwecke der CARL ZEISS-Stiftung in mehreren Punkten mit +staatlichen Angelegenheiten sich berühren, so mußte es angemessen und +sachdienlich erscheinen, die oberste Leitung der Stiftung einer Instanz +zuzuweisen, welche zur ständigen Vertretung verwandter öffentlicher +Interessen berufen ist -- wie schon durch die Stiftungsurkunde von 1889 +geschieht. Dabei ist jedoch die Verbindung von Stiftungsverwaltung und +Staatsbehörde als reine Personalunion gedacht. Die Bestimmung des § 5 +besagt also nur: daß diejenigen Männer, welchen jeweils die betreffende +Funktion des öffentlichen Dienstes anvertraut ist, durch den Stifter +ersucht und kraft landesherrlicher Bestätigung der Stiftung ein für +allemal ermächtigt sind, auch der Obliegenheiten der Stiftungsverwaltung +der CARL ZEISS-Stiftung sich anzunehmen und solche immer in den gleichen +geordneten Formen zu besorgen, nach welchen sie gemäß den +Staatseinrichtungen ihr öffentliches Amt ausüben. + +Jene Verbindung begründet mithin keinerlei nähere Beziehung der Stiftung +zum Staat selbst, außerhalb des allgemeinen Aufsichtsrechts, welches dem +Staat über jede Stiftung zusteht[78]. + + +Titel II. + +Organisation der geschäftlichen Aktion der Stiftung. + +Zu Titel II wird die schwierige Frage zu beantworten gesucht: wie die +Verwaltung und Leitung von Gewerbsunternehmungen auf einem sehr +eigenartigen Arbeitsfeld, dessen technische und merkantile Interessen +gänzlich abseits liegen von den allgemeiner zugänglichen +Industriegebieten, in _unpersönlicher_ Hand zweckmäßig zu organisieren +sei -- und _wie_ einer für zweckmäßig erkannten Organisation die Gewähr +dauernder Anerkennung verschafft werden könne. + +Der in Titel II zum Ausdruck kommende Organisationsplan für die +geschäftliche Aktion der Stiftung hat sich mir ergeben aus dem Inhalt +einer fast dreißigjährigen persönlichen Erfahrung über die feineren +Lebensbedingungen der hiesigen Unternehmungen und aus vielfältigen +Einblicken in die Verhältnisse anderer Betriebe ähnlicher Art; nicht zum +wenigsten aber auch aus den wertvollen Winken, welche das nunmehr +vierjährige, ausnahmslos einträchtige Zusammenwirken mit dem +ausgezeichneten Mann, der der erste Stiftungskommissar der CARL +ZEISS-Stiftung geworden ist, mir und meinen nächsten Mitarbeitern +geliefert hat. + +Die in Titel II des Statutenentwurfs aufgestellten Vorschriften stehen +unter den nachfolgenden Gesichtspunkten: + +1. Eine sachgemäße und entsprechender Verantwortlichkeit fähige Leitung +und Verwaltung der Stiftungsbetriebe kann, hinsichtlich aller +Angelegenheiten dieser Betriebe, kleiner und großer, nur mit Hilfe +solcher Personen gewonnen werden, welche in Ansehung der wesentlichen +Interessen jedes Betriebes Sachverständige und mit dem Gang der +Geschäfte in den Einzelheiten vertraut sind. + +Deshalb müssen der Stiftung neben der Stiftungsverwaltung für Leitung +und Verwaltung der Geschäftsfirmen noch besondere Organe gegeben werden, +mit eigener Initiative und Verantwortung, und dementsprechend mit einer +bestimmten selbständigen Kompetenz (Vorstände oder Geschäftsleitungen +der Stiftungsbetriebe). + +Damit diesen Organen Initiative und Verantwortlichkeit wirklich +verbleibe, muß ihre Kompetenz grundsätzlich dahin bestimmt werden: daß +in den Angelegenheiten der Betriebe gegen ihren erklärten Willen nichts +angeordnet, sondern nur Veto seitens der Stiftungsverwaltung innerhalb +eines bestimmten Umfangs eingelegt werden kann. + +2. Die Funktionen dieser Vorstände können nicht füglich je einem +einzelnen in die Hand gegeben werden. Wegen der Vielfältigkeit der stets +zu berücksichtigenden Interessen und stets erforderlichen Sachkenntnisse +kann nur eine Mehrheit von Personen genügende Gewähr für nicht ganz +einseitige Entschließungen bieten. Jede Entscheidung muß die Resultante +sein aus den Einzelurteilen mehrerer _gleichberechtigter_, möglichst +verschiedene Interessen des Betriebes vertretender Personen. + +Demnach müssen die Vorstände als _Kollegien_ konstituiert werden. Bei +der Optischen Werkstätte wird, wegen der besonderen Mannigfaltigkeit der +dort in Betracht kommenden Rücksichten, die Zahl der Mitwirkenden der +Regel nach nicht unter Drei sein dürfen. Über vier ohne dringende +Veranlassung hinauszugehen, wird überall unratsam sein wegen der +unvermeidlichen Schwerfälligkeit eines vielköpfigen Kollegiums. + +3. Zur verantwortlichen Mitwirkung in der Leitung der Stiftungsbetriebe +ist ein Fremder, der unvermittelt in den Betrieb hereingesetzt würde, +gänzlich ungeeignet. Ein solcher würde, wenn er nicht ins Blaue hinein +urteilen und dabei der Gefahr grober Mißgriffe sich aussetzen will, für +längere Zeit, bis er eingehendere Fühlung mit den Angelegenheiten +gewonnen hat, nur das Sprachrohr anderer sein können. Daher ist +unbedingt geboten, die Ergänzung der Vorstände stets im Kreis derjenigen +Personen zu suchen, welche als obere Beamte der betreffenden Firma -- +wenigstens aber des andern Stiftungsbetriebes -- schon längere Zeit +tätig waren, infolgedessen mindestens einen Teil der wichtigeren +Angelegenheiten des Betriebs und die Atmosphäre des Wirkungskreises aus +eigener Erfahrung kennen und anderseits ihren Mitarbeitern und der +Stiftungsverwaltung ebenfalls schon genügend bekannt sind. + +4. Die erforderliche Beaufsichtigung der Geschäftsführung der Betriebe +seitens der Stiftungsverwaltung und deren, sei es beratende, sei es +mitentscheidende Einwirkung auf diese Geschäftsführung, kann, soweit es +sich nicht um Wahrnehmung ganz allgemeiner Interessen der Stiftung oder +wesentlich vermögensrechtlicher Rücksichten handelt, in wirksamer und +sachgemäßer Art nur mittels einer Person ausgeübt werden, welche durch +fortgesetzten, regelmäßigen Verkehr mit den Instituten und ihrem +Personal einen genaueren Einblick in alle sachlichen und persönlichen +Verhältnisse derselben gewonnen hat und den Gang aller Angelegenheiten +_stetig_ zu verfolgen vermag. Da bei so komplizierten Geschäftsaktionen, +wie hier in Frage sind, in die Beurteilung jeder wichtigeren Sache immer +vielerlei Einzelheiten hereinspielen, und Rücksichten und Erwägungen, +die einem Fernerstehenden meist kaum verständlich zu machen sind, so +würde jede maßgebende Einwirkung der Stiftungsverwaltung, die aus der +Entfernung erfolgen müßte, eher lähmend als fördernd sein. Hieraus folgt +die Unentbehrlichkeit eines weiteren Organs der Stiftung für die +Verwaltung ihrer Gewerbsinstitute -- einer ständigen Mittelsperson +zwischen der Stiftungsverwaltung und den Geschäftsleitungen der +Betriebe. + +Diese Zwischeninstanz, der Stiftungskommissar, muß natürlich seine +Funktionen als Vertreter und Beauftragter der Stiftungsverwaltung +ausüben und demgemäß nach der Instruktion der letzteren handeln. Dabei +muß ihm jedoch soviel Selbständigkeit in allem einzelnen belassen werden +können, daß seine eingehendere persönliche Kenntnis der Verhältnisse und +entsprechende Verantwortlichkeit wirklich zur Geltung kommen. Er dürfte +also nicht anzuhalten sein, etwas zu vertreten, was er mit Rücksicht auf +beides nicht glaubt vertreten zu können. Demnach darf er zur +Stiftungsverwaltung nicht im Verhältnis der staatlichen +Beamten-Unterordnung stehen. + + * * * * * + +Gemäß diesen Grundzügen des Organisationsplanes würde der +Stiftungsverwaltung selbst die ausschließliche Entscheidung in all +denjenigen Angelegenheiten der Stiftung vorbehalten bleiben, welche auf +die in § 1 sub B bezeichneten Zwecke Bezug haben, hinsichtlich der dort +sub A benannten Aufgaben aber eine geregelte Übertragung der Rechte und +Pflichten der Stiftung, als des Inhabers der Stiftungsbetriebe, auf +besondere Organe, Stiftungskommissar und Vorstände, vorgesehen sein. Die +Stiftungsverwaltung soll auf diesem Wege entlastet sein von der +Verantwortung für die eigentliche Geschäftsaktion, für welche sie +angesichts der besonderen Verhältnisse entsprechende eigene Organe +anderweitig nicht beschaffen könnte. In diesem Punkt würde ihr also nur +obliegen: Vorsorge für die Auswahl geeigneter Personen. + +Alles dieses entspricht in den Grundzügen durchaus den Einrichtungen, +die hinsichtlich der Leitung der jetzigen Stiftungsbetriebe teils schon +seit langer Zeit bestehen, teils in den letzten vier Jahren sich +herausgebildet haben und also der Hauptsache nach schon in längerer +Erfahrung erprobt sind. Die Bestimmungen der §§ 6-20 dieses Statuts +verfolgen also nur den Zweck, für die Zukunft zu fixieren und genauer zu +regeln, was bisher ohne förmliche Regelung in tatsächlicher Übung +gestanden hat. + +Im einzelnen ist folgendes zu bemerken: + + +Zu § 5, Abs. 2 u. 3. + +Durch die Verbindung der Stiftungsverwaltung mit einer Staatsbehörde +werden die Geschäftsunternehmungen der CARL ZEISS-Stiftung auch nicht +mittelbar zu Staatsbetrieben oder besonderer Staatsaufsicht, außerhalb +der allgemeinen, im öffentlichen Recht jeweils vorgesehenen +Beaufsichtigung der Industrieunternehmungen, unterstellt. + +Im Statutenentwurf kommt dieses auch ohne den § 16 schon genügend zum +Ausdruck. Bei Fernerstehenden ist jedoch das durch § 5 begründete +Verhältnis leicht Mißverständnissen ausgesetzt, wie sich schon gezeigt +hat. Die ausdrückliche Erwähnung seiner richtigen Konsequenzen in § 16 +erscheint also ratsam, um auch explicite erkennbar gemacht zu haben, daß +die Stiftungsverwaltung als Staatsbehörde für nichts verantwortlich ist, +was der Vorstand eines Stiftungsbetriebes bei Vertretung der Interessen +seiner Firma innerhalb der Grenzen des gesetzlich Zulässigen zu tun oder +zu unterlassen für gut findet. + + +Zu § 7. + +Daß immer mindestens ein Mitglied den Vorständen beider +Stiftungsbetriebe gemeinsam sei -- wenn dabei auch unvermeidlich ist, +daß dieses gemeinsame Mitglied der Regel nach nur dem einen von beiden +Betrieben ganz im einzelnen nahe stehen kann -- erscheint nicht nur +geboten zur Sicherung des fortgesetzten, für beide gleich wichtigen +Hand-in-Hand-Arbeitens von Optik und Glasfabrikation, auf welchem die +Entwickelung der hiesigen Unternehmungen begründet ist, sondern auch +unerläßlich unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Interessen der +Stiftung, um die Einheitlichkeit ihrer ganzen geschäftlichen Aktion zu +wahren -- was durch die Person des gemeinsamen Stiftungskommissars +_allein_ noch nicht genügend gewährleistet wäre. + + +Zu § 9. + +Die Vorschriften dieses Paragraphen entsprechen dem im Handelsrecht +allgemein anerkannten Prinzip der freien und direkten Stellvertretung. +Daß diesem stets in vollem Umfang Rechnung getragen werde, ist nicht nur +Voraussetzung genügender Rechtssicherheit für alle Geschäftshandlungen +der Stiftungsfirmen, sondern auch deshalb geboten, damit diese +Handelsfirmen und ihre Vorstände das erforderliche Ansehen nach außen +behalten. + + +Zu § 11. + +Die Vorschriften dieses Paragraphen versuchen, eine Abgrenzung der +Kompetenz der Vorstände möglichst nach objektiven Merkmalen in solcher +Art zu geben, daß dabei einerseits der Stiftungsverwaltung eine +maßgebende Einwirkung auf alle wichtigeren Aktionen der +Geschäftsbetriebe gewahrt bleibt, anderseits aber auch der unerläßlichen +Forderung genügender Bewegungsfreiheit und ausreichender, das Bewußtsein +wirklicher Verantwortung sichernder Initiative der Vorstände Rechnung +getragen wird. + + +Zu § 14. + +Dadurch, daß dem Stiftungskommissar das Recht, gehört zu werden und +wenigstens beratend mitzuwirken, für _alle_ Angelegenheiten vorbehalten +wird, die überhaupt besondere Entschließungen erfordern, wird der +Stiftungsverwaltung eine weitgehende Einflußnahme auf die Behandlung +auch der gewöhnlichen Geschäfte gesichert. Zwischen einem +Stiftungskommissar, der genügenden Einblick in die Angelegenheiten und +das Ansehen unbefangenen Urteils gewonnen hat, und einer +Geschäftsleitung, deren Mitglieder als sachkundig und umsichtig sich +bewährt haben, wird die formale Abgrenzung der Kompetenz in § 11 +praktisch überhaupt nicht zur Geltung kommen. + + +Zu § 15. + +Wenn eine Mehrheit von sachverständigen Personen in der Geschäftsleitung +eines Stiftungsbetriebes in irgend einer Frage einstimmig ist, so muß +ihrem Votum präsumtiv eine größere Autorität beigemessen werden, als der +etwa abweichenden Ansicht eines andern, der den betreffenden +Angelegenheiten nicht in gleichem Maße nahe steht. Sind aber jene +Sachverständigen uneins, so geht den dissentierenden Urteilen _beider_ +Teile die spezifische Sachverständigen-Autorität verloren und +verschiedenes Gewicht beider kann nur noch begründet sein in dem etwa +ungleichen Ansehen der Personen hinsichtlich ihrer Erfahrung, Umsicht, +Unbefangenheit etc. Da derartige Unterschiede sich nicht nach Köpfen +abzählen lassen, erscheint es angemessen, in allen solchen Fällen, ganz +ohne Rücksicht auf Majorität und Minorität, das Zünglein an der Wage +einen Dritten bilden zu lassen, der neben dem eigenen Urteil zur Sache +auch jene Unterschiede auf Grund längerer Kenntnis der Personen würdigen +kann. + +Daß in derartigen Fällen der Stiftungskommissar nicht aliud entscheiden +könne, ist aus der Wortfassung des § 18 genügend erkennbar. -- Der Regel +nach wird natürlich sein Bemühen darauf gerichtet sein müssen, wenn nach +versuchter Vermittelung noch ein entschiedenes Gegenvotum des einen +Teils bestehen bleibt, in wichtigeren Angelegenheiten die Entscheidung +womöglich zu vertagen, schon wegen der größeren Verantwortung, die +andernfalls er selbst zu tragen hätte. + + +Zu § 18. + +Die Forderung eines regelmäßig _mündlichen_ Verfahrens ist nicht nur +berechtigt, weil andernfalls den Vorständen eine unbillige Arbeitslast +aus schriftlicher Korrespondenz erwachsen könnte, sondern auch deshalb +geboten, weil nur auf jenem Weg genügender Einblick in alle +Angelegenheiten und Unterlagen für ein begründetes Urteil zu gewinnen +sind. + + +Zu § 22. + +Die hier gegebene Vorschrift entspricht der in § 1 angedeuteten +Scheidung der beiden Aufgaben der Stiftung: als Inhaber der +Geschäftsbetriebe und als Nutznießer ihrer Erträgnisse. + + +Zu §§ 25 und 26. + +Die in diesen Paragraphen gegebenen Anordnungen in Verbindung mit den +§§ 9 und 10 besagen praktisch die Einführung eines unter Aufsicht und +Leitung der Stiftungsverwaltung gestellten Kooptationsverfahrens für die +Ergänzung der Vorstände. Ein anderer sachgemäßer Modus hierfür erscheint +auch nicht denkbar. Denn die Wahrung ungestörter Kontinuität der +Geschäftsaktion und die Sicherung kollegialen Einvernehmens unter den +zur Leitung bestellten Personen ist die unerläßliche Voraussetzung für +gedeihlichen Fortgang der Unternehmungen. Jeder ernstliche Bruch hierin +würde eine gefährliche Krisis bedeuten. + +Der in Rede stehende Ergänzungsmodus wird aber auch ganz unbedenklich +sein, wenn immer Vorsorge dafür getroffen ist, daß in den +Geschäftsleitungen, wenigstens aber im Kreise ihrer nächsten +Mitarbeiter, neben älteren und erfahreneren Männern stets auch solche +vorhanden und genügenden Einflusses teilhaftig sind, die noch des +Vorzuges der Jugend sich zu erfreuen haben: nicht ängstlich erwägen zu +müssen, ob die Kräfte neuen Aufgaben gewachsen sind. + +Die übrigen in § 26 und den nächstfolgenden aufgestellten Normen für die +Regelung der _persönlichen_ Verhältnisse der Vorstandsmitglieder, +einerseits gegenüber der Stiftungsverwaltung, anderseits gegenüber den +anderen Beamten der Stiftungsbetriebe, wollen den folgenden Erwägungen +Rechnung tragen: + +Erstens. Den Personen, denen die Vertretung einer Stiftungsfirma nach +außen und nach innen anvertraut wird, muß schon durch die Formen und +Bedingungen ihrer Beauftragung diejenige persönliche Unabhängigkeit +gewährleistet sein, die nötig ist, sie jedem Dritten gegenüber unter die +Präsumtion gestellt zu haben, daß sie ihre Funktionen ohne Beengung +durch unsachliche Rücksichten, nach ihrem eigenen besten Wissen ausüben +_können_. Dieses Ansehen müssen die Vorstände haben nach außen, weil +sonst den Stiftungsbetrieben das Vertrauen verloren gehen würde, daß +ihre Angelegenheiten auf die Dauer wirklich, nicht bloß angeblich, rein +fachmännischer Leitung unterstellt seien; und nach innen müssen sie +solches Ansehen haben, damit das gesamte Personal der Stiftungsfirmen, +Beamte und Arbeiter, zu den Vorständen das Vertrauen behalte, in ihnen +die Vertretung aller berechtigten eigenen Interessen, auch der Stiftung +gegenüber, zu besitzen. Mit Rücksicht auf das letztere aber müssen +außerdem noch die Personen, denen die schwierige Aufgabe zufällt, im +täglichen Verkehr die Interessen des Ganzen mit den ihnen vielfach +widerstreitenden Interessen aller einzelnen in gerechtem und +vernünftigem Gleichgewicht zu erhalten, gegen jeden möglichen Verdacht +gesichert sein, als ob, wenn sie in irgend einem Fall den Wünschen +einzelner entgegen zu treten haben, dabei Rücksichten auf eigenen +Vorteil mitsprechen könnten. + +Zweitens. Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder darf grundsätzlich nicht +auf Erteilung von Anordnungen, Beaufsichtigung, Vollziehung von +Unterschriften u. dergl. beschränkt sein. Sie müssen vielmehr +fortgesetzt an regelmäßiger Mitarbeit in den wichtigeren Angelegenheiten +interner wissenschaftlicher, technischer oder kaufmännischer Funktion +wie die anderen Beamten ihrer Firma sich beteiligen, wenn auch +naturgemäß in beschränkterem Umfang als diese. Andernfalls würden sie +die lebendige Fühlung mit der praktischen Aktion ihres Betriebes bald +verlieren und der Gefahr formalistischer Behandlung der Angelegenheiten +mehr und mehr verfallen. + +Die relativ wenigen Personen im Beamtenkreis der Stiftungsbetriebe, auf +welche der besondere Auftrag zur Vertretung einer Firma und zur Leitung +ihrer Angelegenheiten entfällt, können nun, wie tüchtig und +leistungsfähig sie sein mögen, auf Erfolg ihrer Tätigkeit nur dann +rechnen, wenn sie der bereitwilligen Unterstützung einer größeren Zahl +ebenbürtiger Mitarbeiter sicher sind, vor welchen sie selbst im +allgemeinen nichts weiter voraus haben werden, als die sozusagen +zufällige Qualifikation gerade für die besonderen Funktionen, die ihnen +aufgetragen sind, denen gegenüber aber die Tätigkeit der andern als +durchaus gleichwertig zu erachten ist. Es wäre deshalb völlig +unangemessen und im Erfolg geradezu schädlich, wenn die Funktion der +Vorstandsmitglieder diese besonders herausheben wollte aus dem Kreis +ihrer nächsten Mitarbeiter. Der Auftrag darf also keinerlei Überordnung +von Person zu Person begründen. Die notwendig gebotene Unterordnung +aller unter die verantwortliche Leitung hat ausschließlich Unterordnung +unter das Kollegium als _solches_ zu sein, dem auch jedes seiner +Mitglieder für seine Person hinsichtlich seiner gesamten Tätigkeit ganz +ebenso unterstehen muß wie alle andern; und die einzige Ehre, welche +dieser Auftrag den davon Betroffenen als Äquivalent für größere +Verantwortung und unruhigere Tätigkeit bringt, muß bleiben: durch die +Institutionen der CARL ZEISS-Stiftung unter die Vermutung gestellt zu +sein, daß nur sehr tüchtigen und sehr vertrauenswürdigen Leuten +derartige Pflichten und derartige Rechte anvertraut werden können. + +Die Bedeutung der Imponderabilien habe ich in genügend langer Erfahrung +würdigen gelernt. Deshalb lege ich besonderen Wert darauf, die +Grundsätze und Maximen für die Regelung der persönlichen Beziehungen, +die in meinem Wirkungskreis bis heute gegolten haben und hierin auf +unbestrittene Erfolge sich berufen dürfen, auch für die Zukunft aufrecht +erhalten zu sehen. + + +Zu §§ 29-31. + +Wenn der im vorangehenden begründete Organisationsplan für die +praktische Tätigkeit der CARL ZEISS-Stiftung als zweckentsprechend oder +auch nur als vernünftigerweise zulässig anzusehen ist, so rechtfertigt +sich auch das Bestreben, für seine dauernde Anerkennung in allen +grundsätzlichen Punkten jede mögliche Garantie zu beschaffen. In +wirksamer Form kann solches aber nicht anders erreicht werden wie durch +die Beschränkung der Vertragsfreiheit, die in den Paragraphen 29-31 der +Stiftung in bezug auf den nächstbeteiligten Personenkreis auferlegt +wird. + +Die versuchte Fixierung einer bestimmten Organisation der CARL +ZEISS-Stiftung nicht nur durch allgemein ausgesprochene Grundsätze, +sondern auch durch Bezeichnung objektiver Kriterien für deren Anwendung, +läßt meines Erachtens immer noch ziemlich weiten Spielraum für die +Anpassung an wechselnde Verhältnisse. Indes verhehle ich mir durchaus +nicht, daß derartige Fixierung einer Einrichtung auch gewissen +Nachteilen ausgesetzt ist; und ich bin sogar vollkommen sicher, daß, +wenn diese Einrichtung auch 50 Jahre lang ununterbrochen die +beabsichtigten günstigen Wirkungen tatsächlich gehabt hätte, im 51. Jahr +oder später gewiß einmal, wenigstens vorübergehend, eine Situation +eintreten muß, angesichts welcher mit dem Schein des Rechts wird gesagt +werden können: »welche Torheit, eine Organisation so fest zu legen!« +_Diesen_ Mangel aber teilt das Fixieren mit jeder andern Einrichtung, +die man treffen möchte; und das Nichtfixieren wäre doch auch eine +Einrichtung, der gegenüber kein anderer Unterschied bestehen würde, als +daß zukünftiger Tadel auf das Nichtfixieren sich richten würde. In +Bedenken wegen der beschränkten Anpassungsfähigkeit der Organisation +kann ich also einen triftigen Einwand solange nicht erblicken, als es +keinen Weg gibt, Anerkennung bestimmter Grundsätze anders für längere +Dauer sicher zu stellen als durch Angabe objektiver, keinem Ermessen +unterworfener Merkmale ihrer Befolgung oder Nichtbefolgung. -- Muß die +CARL ZEISS-Stiftung zeitweiligen Schaden durch ihre Einrichtungen in +jedem Fall einmal erleiden, wie immer diese Einrichtungen jetzt +gestaltet würden, so mag sie ihn dann erleiden durch meine Grundsätze -- +wofür ich die Verantwortung zu übernehmen habe[79]. + + +Titel III. + +Allgemeine Normen für die geschäftliche Tätigkeit der Stiftung. + +Zu §§ 35, 36. + +Die in § 35 ausgesprochene Beschränkung betreffs des Tätigkeitsgebietes +der Stiftung bedarf keiner besonderen Rechtfertigung, eher die im +folgenden Paragraphen zugelassene territoriale Erweiterung ihrer Aktion. +Mit dieser letzteren, wenn sie einmal eintreten sollte, würden +zweifellos gewisse Gefahren gegeben sein, aus der zunehmenden +Erschwerung der Übersicht und der Einheitlichkeit der Geschäftsaktion +und dergl. Andererseits sehe ich aber in der fortschreitenden +Verbreiterung der Grundlagen der hiesigen Unternehmungen durch +Ausdehnung ihres Arbeitsfeldes, wie solche seit Jahren planmäßig von mir +und meinen Mitarbeitern verfolgt worden ist, das wichtigste Mittel zur +Erhöhung ihrer wirtschaftlichen Stabilität; und außerdem will +ich auch nicht verhindern, daß in später Zukunft die gefestigte +Arbeitsorganisation der CARL ZEISS-Stiftung möglicherweise eine Art von +Kristallisationspunkt auf dem Gebiet der feintechnischen Industrie +abgeben könnte, falls etwa die fortschreitende Ausbreitung der +fabrikatorischen Arbeitsform auch auf diesem Gebiet solcher Möglichkeit +Wert verleihen sollte. + + +Zu § 40. + +Die in diesem Paragraphen -- naturgemäß nur sehr allgemein -- +angedeutete Direktive für die Geschäftspolitik der CARL ZEISS-Stiftung +soll zum Ausdruck bringen: daß diese Politik zwar, in bewußtem Gegensatz +zum Zweck eines Aktienunternehmens oder dergl., immer als oberstes Ziel +sich setzen müsse, den wirtschaftlichen Wert der Unternehmungen für die +_Gesamtheit_ der daran beteiligten, persönlichen und unpersönlichen, +Interessen möglichst zu erhöhen, andererseits aber auch völlig fern zu +bleiben habe von jeder Tendenz zu fortschreitender Aufteilung des +Gesamtertrages unter die jeweils tätigen Personen. + +In einem wirklich organisierten Unternehmen, welches schon eine längere +Vergangenheit hinter sich hat, zumal auf einem hoch entwickelten +Arbeitsgebiet, ist _nicht_, wie etwa bei einer Genossenschaft aus +wesentlich gleichartigen Elementen, die jeden Tag zu gemeinsamer Arbeit +zusammentreten könnte, der Wirtschaftsertrag des Ganzen der Hauptsache +nach die bloße Summe aus den Einzelleistungen aller jeweils in ihm +tätigen Personen; er ist wesentlich mehr als das, ganz abgesehen noch +von der Bedeutung des mitwirkenden Kapitals als Arbeitsfaktor. Denn in +solcher Organisation fängt die wirtschaftliche Arbeit nicht jedes Jahr +von vorn an, wie wenn sie abhinge von einem =ad hoc= zusammengelaufenen +Menschenhaufen; vielmehr wirkt in ihr kontinuierlich alles fort, was +eine lange Vergangenheit an wertvollen Antrieben, besonderen +Einrichtungen, planmäßiger Schulung, geregelten Verbindungen und +Absatzwegen allmählich geschaffen hat. Und wie dabei einerseits der +zeitliche Gesamtertrag des Ganzen immer in ganz beträchtlichem Anteil +bedingt bleibt durch die Nachwirkung der Arbeit, die andere, vielleicht +längst Verstorbene, vor Jahrzehnten geleistet haben, so werden +andererseits auch in der Organisation und durch dieselbe die Mittätigen +zu Leistungen befähigt, die sie, was immer ihre persönlichen Anlagen +sein möchten, außerhalb der vorgefundenen Organisation niemals zustande +bringen könnten, deren wirtschaftlicher Ertrag also auch nicht +ausschließlich ihr eigenes Verdienst ist. + +Die Direktive des § 40 will also besagen: daß die Organe der Stiftung +zwar niemals suchen dürfen, den Unternehmergewinn zu steigern oder +hochzuhalten durch Herabdrücken oder Niederhalten der Arbeitserträge der +einzelnen, vielmehr immer nur durch möglichste Entwicklung der +spezifischen Kräfte der Organisation und möglichste Vermehrung der aus +ihr fließenden besonderen Wirtschaftsvorteile -- daß sie aber auch +nichts, was vernünftigerweise auf diese Kräfte und Vorteile +zurückzuführen ist, an solche verschenken dürfen, die es in Wahrheit gar +nicht erarbeitet haben. + +Ich hoffe, daß auch die zukünftigen Geschäftsleitungen der +Stiftungsbetriebe, solange nicht eine völlige Umwälzung in den +Existenzbedingungen dieser eingetreten ist, es fertig bringen werden, +die wirtschaftliche Lage aller Angehörigen der Betriebe nach dem jeweils +gegebenen Maßstab günstig zu erhalten und fortgesetzt zu heben, und +dabei doch noch neben dem marktgängigen Kapitalzins und einer +notdürftigen Risikoprämie in normalen Zeiten auch einen dem Umfang der +geschäftlichen Aktion und dem Wert qualifizierter Arbeit in ihr +einigermaßen entsprechenden Unternehmergewinn übrig zu behalten. +Andernfalls müßten sie sich sagen lassen: daß sie entweder ihre Aufgabe +überhaupt nicht begriffen, oder daß sie und ihre nächsten Mitarbeiter +nicht verstanden hätten, die vorgefundenen Kräfte der Organisation +lebendig zu erhalten und allmählich erlahmende Antriebe durch neue zu +ersetzen. + +Die schwierigere Frage: wem nun der jeweilige Überschuß im +Wirtschaftsertrag der Unternehmungen füglich gehöre, wenn er nicht den +sämtlichen mitarbeitenden Personen gehört und, meiner Auffassung nach, +auch einem persönlich mittätigen Unternehmer nicht uneingeschränkt und +bedingungslos, am allerwenigsten aber dem Kapitalinhaber gehören würde +-- diese Frage kann ich für meinen Fall erfreulicherweise als +gegenstandslos geworden ansehen. Denn wenn der Unternehmer nichts +anderes mehr ist als der unpersönliche Repräsentant der Organisation +selbst, und wenn zugleich seine Nutznießung keine andere Anwendung mehr +finden kann als zugunsten von Zwecken, die entweder ganz unmittelbar den +dauernden Interessen der Gemeinschaft dienen, oder dem allgemeinen Wohl, +an welchem alle mittelbar beteiligt sind -- so wird es nunmehr sicher +sein, daß ihm jener Überschuß gebührt. + + +Zu § 44. + +Die Anerkennung der in § 44 ausgesprochenen Forderung habe ich gleich +beim ersten Eintritt in die Verbindung mit der damals noch kleinen +Optischen Werkstätte, vor nun bald 30 Jahren, mir ausdrücklich +ausbedungen, und es ist ihr bisher auch stets streng entsprochen worden. +Ich wünsche, daß auch meine Nachfolger an dieser Regel festhalten, +möchte dadurch auch einmal das Preisgeben eines erheblichen +geschäftlichen Vorteils bedingt sein. -- Ich halte es überhaupt nicht +für anständig, namentlich aber nicht für die CARL ZEISS-Stiftung, +Erzeugnisse, die der Absicht nach dem Dienst wissenschaftlicher +Forschung bestimmt sein sollen, hinsichtlich der geschäftlichen +Verwertung des Urheberrechts auf gleichem Fuß zu behandeln wie +Erzeugnisse, die dem Erwerb oder den gewöhnlichen Bedürfnissen des +praktischen Lebens dienen. Die Stiftungsbetriebe können natürlich auch +die Erzeugnisse der ersteren Art nicht verschenken, sie müssen vielmehr +auch gegenüber den Gelehrten und den wissenschaftlichen Instituten den +vollen Gegenwert für die in jenen enthaltene technische und geistige +Arbeit fordern. Es soll aber wenigstens für alle erkennbar sein, daß in +diesem Gegenwert _keine_ besondere Prämie für Urheberrechte enthalten +sei, daß vielmehr jedem frei gelassen ist, das gleiche billiger zu +liefern, wenn er es kann. + + +Titel IV. + +Reservefonds. + +Die Vorschriften dieses Titels bestimmen dasjenige Maß von +vermögensrechtlicher _Beschränkung_, welches dem Eigentümer der +Stiftungsbetriebe hinsichtlich der Verfügung über ihre Erträgnisse +auferlegt sein soll und zwar: einerseits im Sinne teilweiser Bindung +dieser Erträgnisse zugunsten der Unternehmungen selbst und ihres +Personals gegenüber den sonstigen Interessen, welche die Stiftung aus +§ 1, B zu vertreten hat; andererseits aber im Sinne des Zwanges zur +teilweisen Verausgabung dieser Erträgnisse behufs gemeinnütziger +Betätigung. + +Die CARL ZEISS-Stiftung soll niemals die Grundlage ihrer Wirksamkeit, +sondern stets nur den Rückhalt dafür in Vermögensansammlung haben, +demnach die letztere nicht weiter fortsetzen, als zur Sicherung ihrer +industriellen Aktion und der Interessen ihres Personals erforderlich +erscheint. + +Für diesen Zweck ist nur ein gewisses Maß von Vermögensbesitz außerhalb +des Betriebskapitals der Unternehmungen bestimmt geboten, und ein +gewisses weiteres Maß noch wünschenswert und ratsam. Hieraus ergibt sich +der Anlaß, für die Vermögensansammlung der Stiftung ein bestimmt +anzustrebendes Minimum, aber auch ein nicht zu überschreitendes Maximum +zu normieren. Das letztere ist zu bemessen nach dem Bedürfnis für noch +absehbare ungünstige Eventualitäten; ganz vagen Möglichkeiten Rechnung +tragen zu wollen, würde nur bedeuten, der lebenden Generation sichere +Nachteile aufzuerlegen wegen völlig problematischer Vorteile für eine +folgende Generation. + + +Zu § 45. + +Die Spezifikation des als »Reservefonds« der Bindung unterworfenen +Vermögensbestandes der Stiftung nach vier getrennten Konten will den +verschiedenen Rücksichten der allgemeinen industriellen Aktion der +Stiftung und den besonderen ihr auferlegten Unternehmerpflichten +Rechnung tragen. -- Die beiden Konten I und II=a= haben ausschließlich +auf das letztere Bezug, die beiden anderen II=b= und II=c= auf die +sonstige geschäftliche Aktion. + +Zu Konto I): Die nach §§ 72 ff. des Statuts von den Stiftungsbetrieben +ihrem Personal gegenüber zu übernehmenden vertragsmäßigen Pensionslasten +fallen zwar gänzlich auf das Unkostenkonto der Handelsfirmen und müssen +unter normalen Verhältnissen aus den laufenden Einnahmen der Betriebe +bestritten werden können, da sämtliche Ansprüche nur auf das +Fortgewähren eines Teiles des früheren Lohnes oder Gehalts der +ehemaligen Geschäftsangehörigen, nicht auf Kapitalzahlung gehen. Die +Stiftung als Inhaber der Handelsfirmen muß jedoch, obwohl die +Pensionsempfänger gewöhnliche, nicht bevorrechtigte Gläubiger ihrer +Firma bleiben, für den Kapitalwert sämtlicher jeweils laufenden +Rentenverpflichtungen volle Deckung beschaffen, damit ihre eigene +Vermögensbilanz sichere Grundlage behalte. Diese Deckung kann indessen +unbedenklich auf einen mäßigen Teil des der Stiftung selbst gehörigen, +sonst unbelasteten Betriebskapitals der Handelsfirmen mit angewiesen +bleiben. + +Zu Konto II=a=): Um die dauernde Erhaltung der bilanzmäßigen +Kapitaldeckung aller Rentenverpflichtungen, sowie außerdem die laufenden +Pensionszahlungen und diejenigen Leistungen, welche § 77 den +Stiftungsbetrieben zeitweilig auferlegen möchte, nicht ausschließlich +auf die jeweiligen Betriebsüberschüsse angewiesen zu haben, vielmehr die +Deckungsmittel für alle diese Lasten auch in Zeiten schlechten +Geschäftsganges bereit zu haben, ist das genannte zweite Konto des +Reservefonds nötig. Seine Höhe ist selbstverständlich zu normieren nach +dem Personalunkostenkonto der Stiftungsbetriebe, als dem natürlichen Maß +für die zu gewärtigenden Risiken. + +Zu Konto II=b=): Ein besonderer Erneuerungs- und +Betriebserweiterungsfonds, bemessen nach dem Buchwert der +verschleißbaren Betriebsmittel, welche die Unternehmungen jeweils nötig +haben, erscheint geboten, um unabhängig von den laufenden Überschüssen, +also auch bei ungünstiger Geschäftslage, zu deren Überwindung neue +Kapitalaufwendungen vielleicht besonders dringlich sein können, Mittel +zu solchen immer bereit zu haben. + +Zu Konto II=c=): Das letzte Konto soll neben der Sicherung allgemeiner +Aktionsfreiheit der Stiftung und ihrer Handelsfirmen im besondern dienen +zur Deckung großer exzeptioneller Unkosten, welche plötzliche +Betriebsstörungen, Geschäftsstockung durch Krieg oder Handelskrisen und +dergl. Vorkommnisse verursachen können, und soll die Mittel bieten, um +auch in solchen Zeiten die Leistungen fortsetzen zu können, welche Titel +V des Statuts den Stiftungsbetrieben auferlegt. -- Die Höhe dieses +Postens bemißt sich naturgemäß nach dem jeweiligen Umfang der ganzen +Geschäftsaktion der Stiftung, der durch die jährliche Gesamtausgabe +ihrer Betriebe gekennzeichnet ist. + + +Zu § 47, letzter Absatz. + +Nachdem[80] die Stiftung fast die Hälfte des gesamten buchmäßigen +Betriebskapitals der Unternehmungen als freies Eigentum besitzt und +außerdem einen freien Reservefonds gewonnen hat, der den ganzen Rest +deckt und schon genügt, um auch eine schwere Krisis zu überstehen, +betrachte ich die vertragsmäßige Verpflichtung, den Rest jenes +Betriebskapitals zu bestimmten Terminen zu übernehmen, nur noch als eine +rein theoretische Sorge. Der Kredit der Stiftung wird groß genug sein, +um jederzeit im Bedarfsfall anderes fremdes Kapital in solcher Form +heranziehen zu können, daß die weitere Kapitalübernahme auf längere +Zeiträume verteilt wird. Deshalb würde es ungerechtfertigt sein, die +baldige Erhöhung des freien Reservefonds auf den im § 45 angenommenen +normalen Stand etwa zugunsten beschleunigter Kapitalabzahlung +hintanzuhalten. + + +Zu § 51. + +»Für zum voraus bestimmte Zwecke« schließt aus, die in Rede stehenden +Überschüsse zurück zu halten, bloß um im allgemeinen größere Mittel für +spätere Jahre verfügbar zu haben. Jedoch muß gemäß § 46 alles, was auf +den betreffenden Separatkonten vorhanden ist, also rechtlich noch im +Eigentum der Stiftung steht, den auf den Reservefonds Bezug habenden +Bestimmungen in den §§ 88, 89 bedingungslos unterworfen bleiben. + + +Titel V. + +Arbeiter- und Angestelltenrecht der Carl Zeiss-Stiftung[81]. + +Dieser Titel enthält die Präzisierung der in § 1 sub A, dritter Absatz, +der CARL ZEISS-Stiftung zugewiesenen sozialen Aufgabe. Ich erblicke +darin den wichtigsten Teil des Statuts, weil diese Festsetzungen für +mich bedeuten den äußeren Abschluß eines wesentlichen Stückes meiner +ganzen Lebensarbeit und weil ich zugleich überzeugt bin, daß den +Bestrebungen, die darin zum Ausdruck kommen, ein ganz entscheidender +Anteil an der günstigen Entwicklung der jetzigen Stiftungsunternehmungen +beizumessen ist, ihre fortgesetzte Anerkennung mir also auch als eine +wesentliche Bedingung für deren ferneren gedeihlichen Fortgang +erscheinen muß. + +Diese Bestrebungen aber haben auf meiner Seite -- seit wohl zwanzig +Jahren schon bewußterweise -- unter folgendem ganz allgemeinen +Gesichtspunkt gestanden: + +Als ein dringendes Volks- und Staatsinteresse gilt unbestritten die +Erhaltung, beziehungsweise Wiedererneuerung eines breiten gesunden +Mittelstandes, dessen Glieder noch Vollbürger sein können, nicht +hinsichtlich der persönlichen und bürgerlichen Verhältnisse schon auf +irgend einer Zwischenstufe zum Helotentum stehen und nicht in ihrer +wirtschaftlichen Existenz einem Proletariat, welches nichts mehr zu +verlieren hat, verfallen oder jederzeit zu verfallen bedroht sind. + +Mag nun jemand überzeugt sein, wie ich es bin, daß ein solcher +Mittelstand von genügender Breite, soweit die gewerblichen Stände in +Betracht kommen, in Zukunft überhaupt nur noch auf dem Boden der +_organisierten_ Wirtschaftstätigkeit der Großindustrie zu erhalten oder +wiederzugewinnen sei, oder mag er glauben, daß solches auch durch +Wiederbelebung des alten Handwerks und sonstigen Kleingewerbes +erreichbar sein werde -- in keinem Fall wird bestritten werden können: +daß, wenn sowohl die Großindustrie solche Aufgabe erfüllen oder auch nur +neben parallel gehenden anderen Bestrebungen zu ihrer Erfüllung +mitwirken könnte, damit wichtigen Volks- und Staatsinteressen Vorschub +geleistet würde; und daß, wenn auf irgend einem, sei es auch zunächst +ganz kleinem Gebiet, ein Anfang dieser Art mit Erfolg wirklich gemacht +würde, dieses dem Gemeinwohl zweifellos dienen müsste. + +Die Fortsetzung dieser ersten Erwägung aber ist für mich: es gibt +_keinen_ andern Weg zu solchem Ziel als wirkliche und dauernde _Hebung +der Rechtslage_ der von industriellen Unternehmungen abhängigen Personen +in ihrem Verhältnis zum Unternehmer und seinen Organen, nach der +persönlichen und der wirtschaftlichen Seite hin -- damit die wichtigsten +bürgerlichen und materiellen Interessen dieser Personen nicht länger der +Willkür des Unternehmers und ganz einseitigen Rücksichten auf dessen +jeweiligen Vorteil unterworfen bleiben. Was mit anderen Absichten und +auf anderen Wegen geschehen oder empfohlen worden ist, die Lage der +Abhängigen zu verbessern _ohne_ den Versuch grundsätzlicher Änderung +ihrer Rechtslage zum Unternehmer, mag im einzelnen sehr achtungswert, +sehr erfreulich und sehr nützlich sein; unter dem Gesichtspunkt der +sozialen Volksinteressen aber ist es nur Dekoration und nichts weiter. + +Aus obigen Prämissen begründet sich für mich das Bestreben, welches +Titel V des Statuts in Überschrift und Inhalt zum Ausdruck bringt: für +den ganzen Personenkreis der jetzigen Stiftungsunternehmungen das +öffentliche Proletarierrecht der Reichs-Gewerbeordnung und der +einschlägigen Abschnitte des Handelsgesetzbuches durch ein besseres +_privates_ »Arbeiter- und Angestelltenrecht« zu ersetzen, nämlich jenes +öffentliche Recht für diesen Personenkreis dauernd dadurch außer +Anwendung zu bringen, daß den Arbeits- und Anstellungsverträgen der +Stiftungsbetriebe überall weitergehende Rechte zu gewähren auferlegt und +für die Sicherung dessen möglichste Garantie geschaffen wird. + + * * * * * + +Als die wesentlichen und sämtlich auch unentbehrlichen Grundlagen für +eine auf _diesem_ Weg erstrebte Hebung der Lage des Arbeiter- und +Privatbeamtenstandes muß ich ansehen: + +1. Genaue Präzisierung des vertragsmäßigen _Pflicht_verhältnisses +zwischen Personal und Inhaber der Unternehmungen, bezgl. dessen Organen, +nach strengem Rechtsbegriff -- der gebietet, dieses Pflichtverhältnis +endgültig zu reinigen von allem ihm herkömmlich noch anhaftenden Beiwerk +an persönlicher Abhängigkeit, Botmäßigkeit etc., welches durchaus +einseitig zu Lasten des schwächeren Teils entfällt, weil der Unternehmer +eine materielle Gegenleistung _da_für nach Gesetz und guter Sitte +nicht einmal bieten dürfte, eine entsprechende persönliche Gegenleistung +aber in jedem größeren Betrieb gar nicht bieten kann; also kurz gesagt: +feste Garantien gegen den Mißbrauch der wirtschaftlichen Abhängigkeit +der Arbeiter und Angestellten zur Beschränkung persönlicher und +bürgerlicher Rechte (§§ 57, 58 des Statuts). + +2. Genaue Umgrenzung der zeitlichen Gebundenheit und +Freiheitsbeschränkung, welche das Zusammenarbeiten vieler in der +Industrie unvermeidlich macht, unter Anerkennung des Grundsatzes: daß +diese zeitliche Freiheitsbeschränkung nicht weiter reichen dürfe, als +_wichtige_ Interessen des Betriebs, nicht schon Rücksichten auf jeden +beliebigen kleinen Vorteil des Unternehmers, gebieten (§§ 61, 62 des +Statuts). + +3. Gewährleistung solcher Normen für die Regelung der Arbeitstätigkeit +und der Lohnbestimmung, welche geeignet sind, berechtigte +wirtschaftliche Interessen der Arbeiter wirksam zu schützen (§ 66 des +Statuts). + +4. Gewährleistung des Nichtherabsetzens des einmal zugestandenen +regelmäßigen Lohnes oder Gehaltes bei unverändert bleibender +Arbeitsstellung -- außer im Fall erweislicher Notlage des Unternehmers +(§ 67 des Statuts). + +5. Beschränkung des Unternehmers in der einseitigen Aufkündigung des +Arbeits- oder Anstellungsvertrages, nachdem dieser durch einen gewissen +Zeitraum fortgesetzt worden ist -- durch rechtsverbindliche Festsetzung +einer entsprechenden Entschädigung für den Fall unverschuldeter +Entlassung, auch wenn solche durch äußere Ursachen, die nicht dem Willen +des Unternehmers entsprechen, aber in der Industrie regelmäßig zu +gewärtigen sind, veranlaßt ist (§§ 77-80 des Statuts). + +6. Rechtsverbindliche Zusicherung bestimmter nicht-almosenhafter +Pensionsleistungen für den Invaliditätsfall nach Ablauf einer gewissen, +mäßigen Dienstzeit (§§ 72-75 des Statuts). + + * * * * * + +Die auf die ersten vier Punkte bezüglichen Vorschriften des Statuts +kodifizieren nur Regeln, die hinsichtlich alles Grundsätzlichen in den +jetzigen Stiftungsbetrieben von jeher gegolten haben -- im Anfang, als +es sich nur um ein kleines Personal handelte, seitens der damaligen +Inhaber fast unbewußt geübt, seit lange aber offen als feste Maximen +ausgesprochen, zum größten Teil auch schon durch Jahre hin in der +Betriebsordnung schriftlich fixiert. Über ihre praktische Wirkung habe +ich demnach eingehende eigene Erfahrung. Ich weiß also, daß die +Durchführung jener Grundsätze zwar genötigt hat, an die wichtigen +Mittelspersonen zwischen den oberen Organen des Unternehmers und der +Arbeiterschaft, an die Werkmeister, sehr viel höhere Anforderungen zu +stellen, als an sie zu stellen sind, wenn man sie den Polizeistock +schwingen läßt. Mit diesen Grundsätzen ist es aber möglich gewesen, die +Betriebe -- von denen doch der eine schon fast 20 Jahre die Formen des +Großbetriebs und seit einer Reihe von Jahren ein Personal um die 500 +herum hat -- immer in guter Ordnung und in friedlichem Zusammenwirken +aller zu erhalten, und zwar unter _gänz_lichem Verzicht auf das meist +für unentbehrlich angesehene Hilfsmittel der »Strafen«. Diesen +Grundsätzen auch, und den ihnen entsprechenden, von selbst sich +ergebenden Maximen für die Regelung des Zusammenwirkens und des +persönlichen Verkehrs zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, muß ich es +zuschreiben, daß die Stiftungsbetriebe, im Gegensatz zu den landläufigen +Klagen über Unverläßlichkeit, Unfleiß, Interesselosigkeit der +»Untergebenen«, in allen Schichten ihres Personals, vom einfachen +Arbeiter bis zu den obersten Beamten, einer ganz auffällig _großen_ Zahl +von Leuten sich erfreuen dürfen, die, Muster von Pflichttreue, mit +voller Hingabe und höchster Zuverlässigkeit ihren Aufgaben obliegen -- +darunter viele mit steifem Rückgrat, die väterliche Bevormundung sehr +geringschätzig ansehen, gegen Willkür aber sehr schroff reagieren +würden. Auch solche haben in die hiesige Arbeitsorganisation immer +willig sich eingefügt. -- Ich behaupte nun: was den hiesigen +Unternehmungen jenen besondern Vorzug verschafft hat, gehört zu den +Grundlagen ihrer Existenz. Denn auf ihrem schwierigen Arbeitsfeld, +welches an sich schon an die Leistung der Personen höhere Ansprüche +stellt als die meisten anderen Gewerbe, kann ein Betrieb, wenn er über +ganz mäßigen Umfang hinausgewachsen ist, durchaus nicht mehr auf +hervorragende Tätigkeit weniger leitender Personen begründet bleiben. +Schon die bloße Erhaltung eines hohen Niveaus technischer Leistung, noch +viel mehr aber jeder Fortschritt in der Richtung auf neue Aufgaben, +erfordern nunmehr unbedingt, daß immer sehr _viele_ -- ein großer Teil +aller Mitwirkenden -- fortgesetzt mit lebhaftem persönlichem Interesse, +stetem Nachdenken unter eigenen Antrieben und mit weit mehr als bloß +pflichtmäßigem Fleiß an der Tätigkeit des Ganzen Anteil nehmen. + + * * * * * + +Bezüglich der zuvor unter 5 und 6 erwähnten, durch die §§ 72-80 des +Statuts näher geregelten _wirtschaftlichen_ Rechte der Arbeiter und +Angestellten ist zu bemerken, daß auch hierin der wichtigste und unter +dem finanziellen Gesichtspunkt schwerste Schritt, die Gewährung fester +Pensionsrechte, schon durch die früheren Inhaber der jetzigen +Stiftungsbetriebe getan worden ist, und daß also auch in diesem Punkt +der Hauptsache nach von der Stiftung nur verlangt wird, das fortzusetzen +und dauernd zu gewährleisten, was vor ihrem Eintreten begonnen wurde. +Meine früheren Genossen und ich haben, als Anlaß kam, der Frage der +Invaliden- und Altersversorgung unseres Personals näher zu treten -- in +den Vorbereitungen dazu schon vor 10 Jahren -- uns entschlossen, _keine_ +»Pensionskasse« nach dem gegebenen Vorbild der Wohlfahrtseinrichtungen +zu begründen, sondern einfach die Erklärung abzugeben: es solle aus dem +_Arbeitsvertrag_ selbst jedem nach 5jähriger Dienstzeit klagbarer +Pensionsanspruch gegen seine Firma für den Invaliditätsfall, und für den +Todesfall zugunsten seiner Hinterbliebenen, zustehen -- gemäß den +näheren Bestimmungen eines alsbald nach dem Tod des Begründers der +Optischen Werkstätte und unter dem Datum seines Todestags erlassenen +Pensions-Statuts. Diese Maßnahme hat auch damals schon unter dem +ausgesprochenen Gesichtspunkt gestanden: die Großindustrie treibt zu +Lasten der Gesamtheit gemeinschädlichen Raubbau auf die physische +Volkskraft, wenn sie sich nicht darauf einrichtet, _von sich aus_ +aufzukommen für den ganzen, regelmäßigen und exzeptionellen, Verbrauch +menschlicher Arbeitskraft in ihren Betrieben, wenn sie also diesen +Verbrauch nicht als festen Wirtschaftsfaktor, ganz ebenso wie die +Amortisation der toten Betriebsmittel, in ihre Wirtschaftsführung +aufnimmt. Denn nur unter Fiktionen, die über alle realen Verhältnisse +künstlich sich hinwegsetzen, könnte behauptet werden, daß schon im +marktgängigen Arbeitslohn den einzelnen eine Amortisationsquote für den +allmählichen Verbrauch ihrer Kräfte mitgegeben sei -- welchen Gedanken +freilich das öffentliche Recht einstweilen nur hinsichtlich der +Staatsbeamten und im übrigen noch, im Unfallversicherungs-Gesetz, +hinsichtlich des exzeptionellen Verbrauchs der Menschenkraft im Gewerbe +voll anerkennt. + +Die früheren Inhaber der Stiftungsbetriebe haben rechtzeitig begonnen, +die Erfüllung der im obigen Sinn übernommenen Verpflichtungen sicher zu +stellen, soweit dieses damals möglich war, durch Begründung eines ihrem +persönlichen Eigentum entzogenen Pensionsfonds aus jährlichen Rücklagen +von je 6% des ganzen Lohn- und Gehalt-Kontos der beiden Betriebe -- +welcher Fonds nachher der CARL ZEISS-Stiftung als Grundstock ihres +jetzigen Reservefonds überwiesen worden ist. + +Die der CARL ZEISS-Stiftung in den §§ 77-80 des Statuts weiter +auferlegten Pflichten -- unter welchen etwas sachlich Neues nur der § 77 +ausspricht -- bezwecken nun in erster Reihe die endgültige +Sicherstellung der Pensions-Einrichtung. Diese würde des Ansehens und +des Wertes einer wirklichen Rechtsinstitution der Stiftung gänzlich +verlustig gehen, wenn der Glaube an ihren dauernden Bestand auch in +Zukunft begründet bleiben müßte auf das Vertrauen zu lebenden und zu +später kommenden, noch unbekannten Personen -- wenn sie also nicht noch +ergänzt würde durch solche Anordnungen, die _objektive_ Garantien dafür +schaffen, daß sie höchstens unter ganz bestimmten, allem willkürlichen +Ermessen entzogenen Voraussetzungen wieder außer Wirksamkeit gesetzt +werden kann. Es müssen also alle Hintertüren fest verschlossen sein, +durch welche die Bestimmungen des Pensions-Statuts, sei es auch nur =in +thesi=, jemals umgangen werden könnten. + +Also schon zu diesem Zweck, und um jeden Verdacht beseitigt zu haben, +als sollte hierin irgend ein Vorbehalt bleiben dürfen, bedarf es +offenbar einer Festsetzung, wie § 77 trifft; zur Sicherung dieser aber +schließlich noch der Verbriefung des im § 67 ausgesprochenen Grundsatzes +-- welche letztere sonst wohl als überflüssig erscheinen könnte, weil er +an sich nichts weiter besagt, als was Treu und Glauben ohnehin gebieten. + +Die Bestimmung des § 77 soll also zunächst jedem die Sicherheit geben, +daß, wenn er die einer gewissen Dienstzeit entsprechende +Pensionsanwartschaft zu irgend einer Zeit erlangt hat und er ohne +eigenes Verschulden aus irgend welchen Gründen des Betriebsinteresses +nicht weiter im Dienst der Stiftung beschäftigt werden könnte, ihm +alsdann eine den Geldwert der verlorenen Anwartschaft annähernd +darstellende Entschädigung gewährt werden muß -- und daß solchen +gegenüber, die infolge einer langen Dienstzeit nur noch geringe +Aussichten auf anderweitiges Fortkommen haben, die _Höhe_ der zu +leistenden Entschädigung den Unternehmer _zwingen_ müsse, von einer +Entlassung überhaupt abzusehen. + +Der § 67 endlich sichert alle gegen die Möglichkeit, durch +Herabsetzung des festen Lohnes oder Gehalts -- was das Recht der +Reichs-Gewerbeordnung und des Handelsgesetzbuchs immer nach je 14 Tagen, +bezgl. 3 Monaten dem Unternehmer gestatten würde -- indirekt gezwungen +werden zu können, das Arbeitsverhältnis seinerseits aufzugeben und auf +alle darin ihm erwachsenen Anrechte zu verzichten. + + * * * * * + +Das Obige betrifft indes nur _eine_ Seite der in Betracht stehenden +Maßregel. Das durch § 77 in die Wirtschaftsordnung der Stiftungsbetriebe +einzuführende Novum hat noch seine selbständige Bedeutung, sowohl unter +rechtlichem, wie ganz besonders auch unter sozialem Gesichtspunkt -- +welche Bedeutung es rechtfertigt, sogar gebietet, die Anordnung des § 77 +durchaus nicht zu beschränken auf diejenigen Personen, welche +Pensionsanwartschaft erworben haben, sondern sie zu einer allgemeinen +»Arbeitslosenversicherung« der Stiftungsbetriebe auszugestalten, wie +§ 77 tut. + +Wenn nämlich jemand durch längeres Verbleiben in einem industriellen +Betrieb präsumtiv die Absicht an den Tag gelegt hat, darin eine +bleibende Tätigkeit zu suchen -- was dem Unternehmer stets zu besonderem +Vorteil gereicht -- und wenn der andere Teil durch längere +stillschweigende Fortsetzung des Arbeitsvertrags augenscheinlich +anerkannt hat, daß ihm solches genehm sei, so muß es einer strengeren +Rechtsanschauung als unerhörtes Spiel mit den Interessen des schwächeren +Teils erscheinen, wenn nachher der Unternehmer, außer im Fall wirklicher +Notlage, jenen soll beliebig entlassen können, weil es für ihn nunmehr +vorteilhafter geworden ist, den andern nicht weiter zu beschäftigen, +oder wegen beliebiger Anstände in der Person, die eine Fortsetzung des +Arbeitsvertrags bis dahin nicht gehindert haben. Ein nicht plutokratisch +entarteter Rechtsbegriff muß die Forderung stellen: daß in allen Fällen, +in welchen ein durch längere Zeit =bona fide= fortgesetztes Arbeits- +oder Anstellungsverhältnis einseitig durch den Unternehmer aufgelöst +wird aus Gründen _seines_ Interesses -- also seines Vorteils wegen, auch +wenn dieser Vorteil nur in Vermeidung von Nachteilen bestünde -- dem +Betroffenen eine angemessene Entschädigung _dafür_ zu leisten sei, daß +seine Erwartung nicht erfüllt wird und er präsumtiv -- wie es der Regel +nach tatsächlich der Fall -- in der Zwischenzeit Gelegenheiten zu +anderweitigem Fortkommen versäumt hat. Gleichzeitig aber gebieten auch +wichtige Rücksichten des öffentlichen (sozialen) Interesses, daß jenen +arbeitslos Gewordenen in derartiger Entschädigung ein genügender +Rückhalt geboten sei zur Erlangung einer neuen Arbeitsstellung, die +selten in kurzer Zeit, meist nur unter erheblichen Opfern für den +Betroffenen zu finden ist --damit nicht ein großer Teil solcher, gemäß +den bekannten Wirkungen des gesetzlichen Verfahrens, die Landstraßen +bevölkern und zuletzt der Armenpflege verfallen müsse. + + * * * * * + +Im einzelnen ist zum Titel V noch folgendes zu bemerken: + + +Zu § 57, 58. + +Die strenge Umgrenzung des vertragsmäßigen Pflichtverhältnisses hat +bisher die Anteilnahme der Betriebsleiter und der Beamten an den +persönlichen Angelegenheiten der anderen niemals behindert und braucht +auch in Zukunft sie nicht zu behindern. Sie soll nur die Betätigung +solcher Anteilnahme in Beratung oder Warnung auf einem ethisch höheren +Niveau erhalten, indem sie daraus das Verhältnis von Vorgesetzten und +Untergebenen völlig ausscheidet, darin nur noch persönliches Ansehen und +persönliches Vertrauen gelten läßt. + + +Zu § 61. + +Die Bestrebungen des Arbeiterstandes zugunsten einer fest geregelten und +auf mäßige Dauer beschränkten Arbeitszeit halte ich für durchaus gerecht +und dem Volkswohl dienlich, und ich trete für sie, unter welcher Fahne +sie gehen mögen, rückhaltlos ein, auch mit dem deutlichen Ziel: +Drittelung des Tages, mindestens für alle besonders schwere Arbeit und +für alle industrielle Arbeit in geschlossenen Räumen. + +Ich würde keinerlei Anstand sehen, auch in der Optischen Werkstätte die +noch neunstündige Arbeitszeit alsbald auf 8 Stunden herabzusetzen, wie +es in einigen großstädtischen Betrieben gleichen oder verwandten +Arbeitsgebietes schon geschehen ist, wenn nicht anzunehmen wäre, daß die +alsdann gebotene größere Ökonomie hinsichtlich der Ausnutzung der Zeit +-- im besonderen das »Durcharbeiten« mit nur einer kurzen Ruhepause, +unter Verlegung der Hauptmahlzeit an das Ende des Arbeitstages -- den +Beteiligten unter den hier vorliegenden Verhältnissen unwillkommener +sein werde als die jetzige längere Arbeitsdauer mit zwei zusammen +zweistündigen Ruhepausen, die in einer kleinen Stadt der Erholung +ungeschmälert zugute kommen[82]. + + +Zu § 62. + +In bezug auf Urlaubserteilung ist hier hinsichtlich aller derjenigen, +deren Arbeitsunterbrechung nicht offensichtliche Störung des Betriebes +herbeiführt, die Praxis seit lange tatsächlich liberaler, als in Form +des Rechtsanspruchs füglich fixiert werden kann -- wie schon daraus +hervorgeht, daß die Werkmeister nach offenkundiger Instruktion +erwachsene Personen, wenn sie Urlaub nachsuchen, überhaupt nicht nach +dem »Wozu« fragen, wofern kein besonderer Grund vorliegt wegen des »Ob« +mit ihnen zu verhandeln. + + +Zu § 63. + +Die in diesem Paragraphen bezeichneten Grundsätze haben für die +jetzige Betriebskrankenkasse der jetzigen Stiftungsbetriebe +=in praxi= seit ihrer ersten Begründung vor ca. 20 Jahren gegolten. +Die Kasse ist dabei ganz verschont geblieben von der häufig zu +findenden Abneigung gegen die Zwangskassen, auch nachdem sie +gesetzlich eine solche geworden war. -- Generalversammlung und +Vorstand, gänzlich aus freien Wahlen seitens aller gesetzlich +dazu befugten Versicherten hervorgehend, ohne Stimmrecht der +Geschäftsleitungen in ihnen, außer für Statutenänderungen, verfahren +meist etwas fiskalischer als den Geschäftsleitungen lieb ist und +befolgen auch sonst deren Ratschläge öfters nicht -- was ihr gutes +Recht ist, und im Effekt jedenfalls besser, wie wenn sie widerwillig +solche befolgen müßten; sie verwalten aber alle Angelegenheiten der +Kasse mit Umsicht und Sorgfalt und ihren erheblichen Jahresetat von +ungefähr 12000 M.[83] mit der Gewissenhaftigkeit einer Staatskasse. + + +Zu § 64. + +Bisher ist in den Stiftungsbetrieben noch kein Anlaß gewesen, Rechte, +welche jedem einzelnen Arbeiter und andererseits der Geschäftsleitung +zustehen, _ständig_ auf eine besondere Zwischeninstanz zu übertragen; +man hat nur in einigen Fällen behufs Verhandlung bestimmter +Angelegenheiten die Wahl eines Ausschusses =ad hoc= herbeigeführt. Wenn +aber, wie es wahrscheinlich ist, über kurz oder lang auch hier eine +ständige Zwischeninstanz Bedürfnis wird[84], so soll diese eine +_wirkliche_ Arbeitervertretung sein, nicht eine Kulisse, hinter welcher +zuletzt wieder der Unternehmer stecken kann. Sie soll also in allen +Stücken so konstituiert sein, daß sie das volle Vertrauen der +Arbeiterschaft haben muß, eine Vertretung _ihrer_ Interessen zu sein -- +damit die Geschäftsleitung, wenn sie in irgend einer Sache mit dieser +Vertretung ins reine gekommen ist, annehmen kann, auch mit der ganzen +Arbeiterschaft im reinen zu sein. + +Sollten zu irgend einer Zeit gesetzliche Vorschriften eine +Arbeitervertretung oder dergl. Einrichtung vorschreiben, in welche etwa +auch der Betriebsinhaber oder dessen nähere Organe mit hineingeschoben +wären, so müßte alsdann zwar das gesetzlich Gebotene einer solchen +überlassen werden; für alles, was hierüber hinausgeht, wird aber auch +dann noch eine Vertretung meines Sinnes, z. B. als Unterausschuß oder +dergl. eingesetzt oder in Funktion belassen werden können. + + +Zu §§ 66-69. + +Die Vorschriften dieser Paragraphen sollen wohlberechtigten Ansprüchen +der Arbeiter und teilweise auch der Angestellten bezüglich der Regelung +der Arbeitstätigkeit selbst dauernde Anerkennung sichern. + +Gewährleistung eines fixierten Zeitlohnes, der seitens des Unternehmers, +außer im Fall wirklicher Notlage desselben, nicht einseitig herabgesetzt +werden kann, ist die unerläßliche Bedingung für die Stabilität einer auf +kleine Einnahmen gestellten Wirtschaftsführung. + +Die Fortzahlung des festen Lohnes auch für die gesetzlichen Feiertage, +welche in den Stiftungsbetrieben seit einiger Zeit eingeführt ist, +erscheint als unabweisbare Billigkeitsforderung, mit Rücksicht darauf, +daß die Feiertage dem Arbeiter die Arbeitsgelegenheit -- öfters zu einer +ihm wenig gelegenen Zeit -- unbedingt entziehen. Die Bestimmung bringt +zugleich zum Ausdruck, daß die Arbeiter der Stiftungsbetriebe nicht +»Tagelöhner« sein sollen. + +Übernahme einer Art von empfindlicher Konventionalstrafe für den +Betriebsinhaber auf den Fall, daß er seines Interesses wegen zu einer +Überschreitung der regelmäßigen Arbeitszeit Veranlassung bietet -- durch +Festsetzung einer besonderen, nicht unerheblichen Erhöhung des +proportionalen Zeitlohnes für alle Überstunden -- ist die einzig +praktisch wirksame Garantie für das fortgesetzte Einhalten einer +bestimmten, mäßigen Arbeitszeit im Betrieb. + +Die Erklärung »daß zu Überstunden und Feiertagsarbeit im Betrieb niemand +verpflichtet oder angehalten werden könne« spricht zwar Anerkennung des +Grundsatzes aus, enthält aber eine praktische Garantie seiner Befolgung +noch keineswegs. Denn die Arbeiter sind der großen Mehrzahl nach nicht +in der Lage, ihres Standesinteresses wegen die Gelegenheit zu +zeitweiligem Mehrverdienst von der Hand zu weisen; vor allem aber muß +auch der Unternehmer darauf rechnen, daß in allen Fällen, in welchen +dringende Rücksichten seines Interesses eine zeitweilige Mehrleistung +des Personals erfordern, die Bereitwilligkeit zu solcher auch ohne +Verpflichtung des anderen Teils vorhanden sei -- wie es bei gutem +persönlichen Verhältnis auch stets der Fall ist. Damit nun alles dieses +nicht bewußt oder unbewußt dazu führen könne, daß die Ausnahme +allmählich zur Regel und so die wohltätige Wirkung einer festen und +mäßigen Arbeitsdauer praktisch wieder illusorisch werde, muß den +Arbeitern Gewähr dafür geboten sein, daß die Inanspruchnahme +freiwilliger Mehrleistung wirklich auf Fälle _dringender_ Veranlassung +beschränkt bleibe, d. h. sie muß für den Unternehmer zu einem +ersichtlich schlechten Geschäft gemacht sein. + +Bei der Optischen Werkstätte ist dieses Verfahren =in praxi= schon seit +sehr langer Zeit in Übung und zwar in gleicher Regelung wie jetzt: 25% +Lohnzuschlag für Überarbeit; seit einer Reihe von Jahren ist es auch +schon im Arbeitsvertrag schriftlich fixiert. + + * * * * * + +Die Bestimmung endlich: daß bei aller Akkord- und Stückarbeit der feste +Zeitlohn bedingungslos als Mindestverdienst zu gewährleisten sei, ist +das einzige wirksame Mittel, um die Vergebung von Arbeiten in jener +Lohnform der ihr innewohnenden Tendenz zu entkleiden, die Kräfte der +Arbeiter zum einseitigen Vorteil des Unternehmers ungebührlich +anzuspannen. Die Preisbestimmung für Akkord- und Stückarbeit muß ihren +festen Regulator haben in der Leistungsfähigkeit, die zu verlangen ist +von jedem ordentlichen Arbeiter der betreffenden Arbeitsstellung bei +demjenigen Maß von Fleiß und Anstrengung, welches ihm bei _Zeitlohn_ als +pflichtmäßig zugemutet werden kann. Was er durch besondere +Geschicklichkeit oder durch besondere Anspannung seiner Kräfte mehr +leistet, als unter den jeweils gegebenen Bedingungen der Arbeit bei +Zeitlohn von jedem zu verlangen wäre, muß ihm als Mehrverdienst +verbleiben, da der Unternehmer von seiner Mehrleistung schon genügenden +Vorteil in der besseren Ausnutzung seiner Einrichtungen etc. hat. Nur +mit solchem Regulator der Preisbestimmung wird die Stück- und +Akkordarbeit zu einer für beide Teile vorteilhaften Einrichtung, weil +sie nun nicht mehr dazu führen kann, dem Arbeiter immer größere Leistung +zuzumuten, bloß um überhaupt den seiner Arbeitsstellung entsprechenden +marktgängigen Lohn verdienen zu können. + +Die Vereinbarung des Zeitlohnes bedarf eines besonderen Regulators +nicht, auch nicht für solche, die vorwiegend im Stücklohn arbeiten; denn +für die meisten Arbeiten hat das »Tagewerk« einen gewissen marktgängigen +Wert, nach welchem der Zeitlohn für alle verwandten, gleiche Vorbildung, +gleiche Geschicklichkeit oder gleiche Anstrengungerfordernden +Verrichtungen von selbst sich regelt. + +Die in § 69 bezeichnete Einrichtung, welche in der Optischen Werkstätte +schon seit mehreren Jahren kraft Arbeitsvertrag besteht und auch ohne +Mißstände hat durchgeführt werden können, ist ursprünglich aus einer +Forderung der organisierten Mechanikergehilfen hervorgegangen. Ich habe +in derselben eine sehr verständige Vertretung völlig berechtigter +Standesinteressen der industriellen Arbeiter erkennen müssen und bin +seitdem auch öffentlich jederzeit für sie eingetreten. + + +Zu § 71. + +Als einen Mangel der Kasse sehe ich an, daß sie noch nicht die volle +Krankenversicherung auf ein _ganzes_ Jahr ausgedehnt hat[85] und +infolgedessen ab und zu Leistungen für Kranke seitens einer Firma haben +eintreten müssen. Da die Generalversammlung, aus von ihrem Standpunkt +aus verständlichen Gründen, einer zeitlichen Erweiterung der +regelmäßigen Kasseleistungen abgeneigt geblieben ist, die Stiftung aber +das =onus honestum= hat, dafür sorgen zu müssen, daß niemand von ihren +Angehörigen unverschuldeter Not verfalle oder gar die Armenkassen der +Gemeinden belaste, so werden solche Nachhilfsleistungen für die Kasse +auch in Zukunft öfters nötig sein, bis einmal die Generalversammlung für +Verlängerung der Versicherungsdauer zu haben sein mag. + + +Zu § 74. + +Gemäß dem oben bezeichneten Gesichtspunkt für die Begründung der +hiesigen Pensionseinrichtung: daß der Unternehmer _von sich aus_ +aufzukommen habe für die Amortisation der in seinem Dienst dem +fortgesetzten Verbrauch unterliegenden Menschenkraft, weil der +gewöhnliche Arbeitslohn eine Amortisationsquote hierfür den einzelnen +nicht gewährt -- gehört die vertragsmäßige Mitversicherung der +Hinterbliebenen, _ohne_ Gegenleistung, _nicht_ zur pflichtmäßigen +Obliegenheit des Unternehmers. Sie ist vielmehr, wie die +Krankenversicherung, eine den Arbeitern nützliche, aus Rücksicht des +Gemeininteresses auch unbedingt gebotene Wohlfahrtseinrichtung, für +deren Bestehen der Unternehmer wohl zu sorgen, für deren Leistungen aber +er nicht _einseitig_ aufzukommen hat. + +Aus praktischen Gründen ist bei Errichtung des Pensionsstatuts von einer +Scheidung der beiden Angelegenheiten, Invalidenpension und +Hinterbliebenenversicherung, einstweilen abgesehen und auch die +letztere, _ohne_ Beitragsleistung seitens der Versicherten, statutarisch +übernommen worden -- obwohl sie finanziell eine _erheblich_ größere +Belastung bedeutet als die Hauptsache, die Invalidenpension, und +obendrein den Geschäftsangehörigen je nach Alter und Familienstand in +äußerst ungleichem Maß zugute kommt. + +Das dauernde Fortbestehen auch der Hinterbliebenenversicherung, in engem +Anschluß an die Invalidenpensionseinrichtung, halte ich einerseits für +unbedingt nötig; andererseits aber sehe ich es für durchaus gerecht und +sachgemäß an, daß die Beteiligten für diesen Teil ihrer Anwartschaften +zu einem der Höhe des Interesses der einzelnen proportionalen Beiträge +wenigstens dann herangezogen werden, wenn einmal die jährlichen +Leistungen für Witwen und Waisen sehr bedeutende Summen erfordern, wie +es mit der Zeit eintreten muß. In keinem Fall aber dürfen die +einseitigen Leistungen dieser Art der ungeschmälerten Fortsetzung oder +auch nur der im § 73 vorgesehenen Erhöhung der Invalidenpension Abbruch +tun. + +Das etwaige spätere Heranziehen der Beteiligten zu Beiträgen muß +nach dem im § 74 bezeichneten Modus deshalb erfolgen, damit die +jeweils bezahlten Monatsbeiträge fortgesetzt vollständig verfallen, +solange der Beitragende leben bleibt, also unter keinen Umständen +Rückzahlungsansprüche begründen können. + +Damit die Einrichtung ihren Hauptzweck nicht verfehle, müßte die +Beitragsleistung, wie die zur Krankenkasse, für alle obligatorisch +gemacht werden, außer soweit einzelne etwa nachweisen, daß sie schon +ihrerseits für ihre Angehörigen entsprechend oder mehr gesorgt hätten. +Das Obligatorische aber macht unbedingt nötig, daß alsdann mit Eintritt +des Todes eines Beitragenden für denjenigen Anteil im Pensionsanspruch +der Hinterbliebenen, der auf seinen eigenen Beitrag entfällt, seitens +der betreffenden Firma oder seitens der Stiftung Sicherstellung +geleistet werde. + +Die Prämien für das laufende Risiko, welches bei jedem einzelnen die +Mitversicherung seiner Angehörigen der Firma jeweils auferlegt, sind mit +Hilfe der Tabellen der Renten- und Versicherungsbanken ohne besondere +Mühe von Jahr zu Jahr zu berechnen. + + +Zu § 77. + +Für die Vorstände der Stiftungsbetriebe bedeuten die Bestimmungen des +§ 77 eine wichtige Direktive ihrer Geschäftspolitik. Sie wissen, daß sie +nicht, wie sogar Staatsbetriebe noch verfahren dürfen, überschüssig +gewordene Arbeitskräfte jederzeit haufenweis auf die Straße weisen +können, außer wenn sie sehr große Entschädigung leisten wollen. Also +können sie auf irgend welche Unternehmungen, die erhebliche Vermehrung +des Personals erfordern ohne begründete Aussicht auf dauernde +Beschäftigung, nur dann sich einlassen, wenn sie die Sicherheit haben, +daß bei solchen Geschäften ephemerer Art auf alle Fälle so viel übrig +bleibt, um nötigenfalls jene nachträglichen Lasten ohne wirklichen +Verlust übernehmen zu können. -- Und dieses ist mir durchaus erwünscht. +Ich will in der Tat unter _scharfe_ Repression gestellt haben, daß meine +Nachfolger jemals sich mitschuldig machen könnten des volkszerstörenden +Unfugs, den die Großindustrie darin noch treiben darf, daß sie, um immer +mehr Geschäfte zu machen, ohne Rücksicht auf die Folgen für andere, +beliebig viele von sonstigen Arbeitsgebieten abzieht und von ihren +Unternehmungen abhängig werden läßt, ohne jenen irgend eine Gewähr für +ein dauerndes Unterkommen bieten zu können und ohne auch nur die +Verpflichtung anzuerkennen, im ungünstigen Fall zur Erlangung anderen +Fortkommens _selbst_ mithelfen zu müssen. + +Die Sonderbestimmung im drittletzten Absatz zugunsten der nicht im +Lehrvertrag, sondern als »Arbeiterlehrlinge« zur Ausbildung für die +eigenen Bedürfnisse des Betriebes eingestellten jugendlichen Personen +will das im § 99 des nächstfolgenden Titels grundsätzlich ausgesprochene +Verbot des »Lehrlingszüchtens« auch unter praktische Garantien stellen +-- wofür hinsichtlich der auf Lehrvertrag (ohne Lohn) einzustellenden +eigentlichen »Lehrlinge« die Verhältnisse selbst schon genügend sorgen. + +Für den Fall, daß etwa in späterer Zeit die Leiter der Stiftungsbetriebe +und ihre nächsten Gehilfen einmal finden sollten, daß die vielen, durch +die statutarischen Einrichtungen ihnen auferlegten Rücksichten auf +Interessen anderer ihre Tätigkeit erheblich schwieriger gestalte, als es +sonst in der Industrie zu sein pflegt, so soll ihnen dieses zugegeben, +aber zugleich gesagt sein: daß der Urheber dieser Einrichtungen auch +durchaus nicht die Absicht gehabt hat, _ihnen_ das Leben besonders +leicht zu machen. -- Meine Nachfolger und die anderen oberen Beamten der +Stiftungsbetriebe werden es gewiß jederzeit in der Ordnung finden, daß +sie selbst lebenslänglich angestellt seien, ihnen gegenüber also die +Stiftung das Risiko zu tragen habe, ihre Gehälter auch in ganz +schlechter Zeit fortzahlen zu müssen. So finde ich nun auch in der +Ordnung, daß sie ab und zu den Kopf darüber sich zerbrechen mögen, wie +es anzufangen sei, um einen ganz kleinen Teil solcher Vorteile wie sie +selbst haben _allen_ ihren Mitarbeitern wahren zu können. + + +Zu § 79. + +Daß auch die durch § 77 getroffene Anordnung neben zweifellos +wohltätigen Wirkungen den Mangel hat, gelegentlichem Mißbrauch +ausgesetzt zu sein, teilt sie mit _allen_ menschlichen Einrichtungen. +Ich bin also durchaus darauf gefaßt, daß ab und zu einmal ein recht +raffinierter Patron die Abgangsentschädigung zu Unrecht sich erzwingt, +weil er es so anzufangen versteht, daß man ihn mit Schaden los zu werden +suchen muß, um größerem Nachteil zu entgehen. Eine tüchtige und +anständige _Arbeiterschaft_, die im Besitz wertvoller Rechte sich weiß, +wird aber schon ihres eigenen Ansehens wegen dafür sorgen, daß +derartiger Mißbrauch höchstens ganz vereinzelt vorkommen kann. Die beste +Waffe dagegen wird sein, alle Streitfälle, die aus § 79 sich ergeben +mögen, pure einer Arbeitervertretung gemäß § 64 des Statuts in die Hand +zu legen, wie § 92 als zulässig hinstellt. Eine solche Instanz würde +sicher allen Versuchen jener Art das Wasser gründlich abzugraben +verstehen. + + +Zu § 84. + +Es würde in hohem Grad unangemessen sein, jede formell rechtswidrige +Handlung einzelner, die vielleicht nur einer Unbesonnenheit entsprungen +ist, unter die Strafe des Verlustes wertvoller Anrechte zu stellen. Der +§ 84 schreibt deshalb vor, daß die Rechtsfolgen einer Auflösung des +Arbeits- oder Anstellungsverhältnisses durch einen Betriebsangehörigen +erst nach Ablauf einer gewissen Bedenkzeit eintreten können. + +Selbstverständlich schließt diese Bestimmung nicht aus, daß ein +willkürliches Verlassen der Arbeit, auch wenn es noch nicht den +Tatbestand einer Aufhebung des Arbeitsvertrages seitens des Betreffenden +selbst darstellt, infolge besonderer Umstände unter § 79 fallen und +Aufhebung des Vertrags seitens der Firma begründen kann. + + +Zu § 88. + +Dem Wert der in Titel V des Statuts getroffenen Einrichtungen als +Grundlagen einer wirklichen Rechtsordnung kann es keinen Abbruch tun, +daß durch § 88 ein Sicherheitsventil offen gelassen werden muß, um +zerstörenden Wirkungen, welche jene Einrichtungen unter besonderen +Umständen einmal nach sich ziehen könnten, vorzubeugen. Hier handelt es +sich nicht um Hintertüren. Denn die in § 88 ausgesprochenen Vorbehalte +kennzeichnen nach _objektiven_ Merkmalen eine wirkliche Notlage, welche, +falls sie nicht etwa durch die begleitenden Umstände gemildert +erscheint, zeitweilige Erleichterung der der Stiftung auferlegten Lasten +schon um deswillen unbedingt rechtfertigt, weil hierdurch die Aussicht +verbessert würde, über solche Notlage hinwegzukommen und nachher zur +Wiederaufnahme größerer Pflichten befähigt zu bleiben. + + +Zu §§ 90-92. + +Die Gewährleistung dauernder Anerkennung der in Titel V aufgestellten +Rechtsordnungen kann nicht anders herbeigeführt werden als durch eine +gewisse Beschränkung der Vertragsfreiheit der Stiftung und ihrer Organe +gegenüber dem Personenkreis, auf welchen jene Bestimmungen Bezug haben. + + +Schlußbemerkung zu Titel V. + +Wenn abgesehen wird von der Möglichkeit einer allmählich eintretenden +völligen Umwälzung in den Wirtschaftsbedingungen größerer Betriebe auf +dem Arbeitsgebiet der Stiftungsunternehmungen und von völlig +unberechenbaren Zwischenfällen und Krisen, durch welche zeitweilige +Notlagen herbeigeführt werden möchten, sind diese Unternehmungen jetzt +genügend gefestigt, um alle Lasten aus den in Titel V getroffenen +Einrichtungen ganz unbedenklich und mit der Aussicht auf dauernde +Leistungsfähigkeit übernehmen zu können. Dieses darf ich nunmehr als +völlig außer Frage gestellt ansehen, nachdem die letzten Jahre auch +anderen außer mir und meinen nächsten Mitarbeitern Gelegenheit zu +genauerem Einblick in die Wirtschaftsbedingungen der hiesigen Betriebe +gegeben haben. + +Ich bin aber auch des weiteren überzeugt, daß zurzeit noch _viele_ +Unternehmungen bestehen, welche ebenfalls in der Lage wären, das Gleiche +oder Ähnliches durchzuführen, wenn die Beteiligten nur wollten oder dazu +angehalten werden könnten. Denn es gibt glücklicherweise auch in +Deutschland noch manche Gebiete industrieller Arbeit, auf welchen die +Umstände dafür Sorge tragen, daß nicht jeder Tropf, der gern Fabrikherr +sein oder von seinem Geld höhere Zinsen als mit Hypotheken und +Staatspapieren gewinnen möchte, durch das witzlose Mittel der +Preisunterbietung Konkurrenz treiben und damit das wirtschaftliche +Niveau fortgesetzt herunterdrücken helfen kann. Auf allen diesen +Gebieten machen die Großunternehmer im Durchschnitt noch sehr gute +Geschäfte, trotz aller Klagen bei jeder zeitweiligen Geschäftsdepression +-- welche Klagen öfters nur die unerwartete Schmälerung vorheriger sehr +_großer_ Gewinne zum Anlaß haben. Woher käme auch sonst der regelmäßige +Zuwachs an Millionären in den Industriebezirken, den die +Vermögensstatistik von 10 zu 10 Jahren nachweist? + +Gegenüber solchen Industriezweigen, auf denen noch Millionäre wachsen +können, würden keinerlei Härten zu befürchten sein, wenn eine größerer +Aufgaben fähige Gesetzgebung die Unternehmer anhalten wollte, von dem +Überschuß guter Jahre, soweit er hinausgeht über die gewöhnliche +Kapitalverzinsung, angemessene Risikoprämie und reichliche Entlohnung +der etwa mittätigen Inhaber für ihre persönliche Arbeit, einen _Teil_ +immer zurückzulegen in einen an ihr Unternehmen selbst gebunden +bleibenden, persönlicher Nutznießung entzogenen Reservefonds zur +Sicherstellung größerer sozialer Leistungen. Damit könnte vielleicht +schon für eine Million industrieller Arbeiter und Privatbeamten in +Deutschland eine wesentliche Erhöhung der bürgerlichen und +wirtschaftlichen Lebenslage herbeigeführt werden -- was selbst bei dem +Maße nach beschränkteren Rechten einen gewaltigen Fortschritt gegenüber +dem bestehenden Zustand und unter dem Gesichtspunkt des Staatswohls +zehnmal mehr bedeuten würde, -- als alle Bemühungen um künstliche +Verbesserung der Lage des Kleingewerbes denkbarerweise zu erreichen +vermöchten. + +Aber ganz abgesehen hiervon würde schon die Privatinitiative in dieser +Richtung Erhebliches leisten können. Hierfür käme es nur darauf an, daß +die vielen ehrenwerten, über bloßen Eigennutz und Standesdünkel +erhabenen Männer, die es in den Kreisen der Großindustrie gibt, ihre dem +Gemeinwohl zugewandten Bestrebungen auf ein höheres Ziel als das der +»Wohlfahrtseinrichtungen«, also auf dauernde Verbesserung der +_Rechts_lage ihrer Arbeiterschaften richten wollten. Der Wege hierfür +wären gewiß vielerlei möglich. Denn die fideikommißartige Bindung eines +Teils der Überschüsse eines Privatunternehmens zu einem diesem +Unternehmen dienenden, freier Verfügung der Inhaber entzogenen +Deckungsfonds für fortgesetzte Erfüllung größerer Pflichten könnte wohl +in mancherlei Formen und in Anpassung an sehr verschiedenartige +Verhältnisse mit voller Rechtssicherheit erreicht werden. Wenn aber auf +solchen Wegen einmal, statt nur für ein halbes Tausend, für ein halbes +Hunderttausend eine erhebliche Erhöhung des Standesniveaus herbeigeführt +würde, so hätte schon dieses für die Allgemeinheit größeren Wert als +alles zusammen genommen, was an Wohlfahrtseinrichtungen in Deutschland +bisher geschaffen worden ist. + +Ich fürchte demnach durchaus nicht, daß die interne Rechts- und +Wirtschaftsordnung der CARL ZEISS-Stiftung noch für lange Zeit eine +vereinzelte kleine Insel auf dem Industriegebiet werde bleiben _müssen_. + + +Titel VI. + +Ordnung materieller Interessen der Arbeiter und Angestellten. + +Die Vorschriften dieses Titels wollen der Forderung Rechnung tragen, in +welcher ich eine Lebensfrage für die gedeihliche Fortentwicklung der +Stiftungsunternehmungen sehe: Pflege der Solidarität der Interessen +aller, die in den Unternehmungen jeweils mittätig sind, und +Lebendighalten des Bewußtseins solcher Solidarität. + +Diese Vorschriften sind indes nur gedacht als Direktive für die Organe +der Stiftung, sie sollen die letzteren selbst zwar streng verpflichten, +anderen aber bestimmte Rechte nicht einräumen. + +Betreffs des Einzelnen ist zu bemerken: + + +Zu § 94. + +In den Stiftungsbetrieben soll die Ungebühr nicht einreißen, die in der +Großindustrie vielfach zu finden ist, daß eine exorbitante Dotierung der +leitenden Personen, außer allem Verhältnis zum objektiven +wirtschaftlichen Wert ihrer Arbeitsleistung, in groben Kontrast tritt zu +der notwendigerweise bescheidenen Entlohnung der Tätigkeit der großen +Mehrzahl. Gegenüber allen Hinweisungen auf derartige Gepflogenheiten +anderwärts soll die Stiftungsverwaltung in den strikten Vorschriften des +§ 94 einen Rückhalt zur Abwehr haben. + +Mag immerhin infolge solcher Beschränkung gelegentlich einmal eine sonst +wertvolle Kraft dem Dienst der Stiftung verloren gehen, weil sie wegen +des Beispiels anderer nur gegen Gewährung ganz ungewöhnlicher Vorteile +zu haben wäre; die Stiftung wird doch immer auf solche Personen +angewiesen bleiben, für welche die eigentliche Triebfeder des Handelns +nicht in der Aussicht auf ganz besonderen materiellen Gewinn, sondern in +den inneren Antrieben zur Betätigung in einem tüchtigen Wirkungskreis +liegt. + +Wie hoch man die qualifizierte Arbeit der oberen Beamten anschlagen mag +-- gemäß dem Gesichtspunkt, unter welchem § 40 des Statuts und die zu +ihm gegebene Erläuterung steht, muß _jedem_ gegenüber einmal der Punkt +kommen, wo ihm zu sagen wäre: auch mancher andere würde an deiner +Stelle, in die gegebene Organisation hineingesetzt, deine Funktionen +gleich gut ausüben können. Den richtigen Maßstab aber für die Schätzung +des wirtschaftlichen Wertes der Tätigkeit der Beamten aller Kategorien +sehe ich gegeben in dem durchschnittlichen Ertrag, welchen unter +Vermittlung und mit Hilfe ihrer spezifischen Tätigkeit die gemeinsame +Arbeit der großen Mehrzahl aller Mitarbeiter jeweils abwirft. Dieser +Ertrag kennzeichnet deutlich das wirtschaftliche Niveau des +Unternehmens, nach welchem die Ansprüche aller sich zu richten haben. + +Im übrigen aber lege ich auch Wert darauf, angesichts der +unvermeidlichen Unbestimmtheit der in § 40 des Statuts ausgesprochenen +Grundsätze für die Geschäftspolitik der Stiftung, in die Institutionen +der Stiftung selbst praktisch wirksame Motive hineingelegt zu wissen, +welche auf eine vernünftige Durchführung jener Grundsätze hindrängen. +Aus § 94 wissen nun die Beamten der Stiftungsbetriebe, daß für sie +selbst Anwartschaft auf verbesserte Lebenslage immer nur in dem Maße +besteht, als es ihnen gelingt, die Lebenslage aller ihrer Mitarbeiter +zu verbessern. Zugleich aber müssen sie sich sagen, daß solche +Anwartschaft nur dann nicht wieder illusorisch wird, wenn bei jenem auch +die Stiftung selbst noch einen befriedigenden Anteil am Gesamtertrag +übrig behält; denn andernfalls müßte doch gerade an ihnen zu sparen +gesucht werden. + + +Zu § 95. + +Der Inhalt dieses Paragraphen bedeutet durchaus nicht eine Einschränkung +der in § 94 ausgesprochenen Regeln, sondern nur eine Ergänzung dieser in +Hinsicht auf wesentlich andere Verhältnisse. Denn es sind gänzlich +verschiedene Dinge: Bezahlung für pflichtmäßige Wahrnehmung regelmäßiger +Funktionen irgend welcher Art -- und Anteilnahme an Vorteilen, welche +durch _besondere_, nicht schon pflichtmäßige Leistungen einzelner +zustande kommen. + +In bezug auf letzteres will ich einem liberalen Verfahren der Stiftung +keineswegs Beschränkungen auferlegen, wenn dieses nur _allen_ gegenüber +gleichmäßig zur Geltung kommt und immer geleitet bleibt unter der +Fragestellung: liegt tatsächlich etwas vor, was von seinem Urheber nicht +schon kraft der Funktionen, für welche er regelmäßig bezahlt wird, zu +erwarten war? -- Dieses »etwas« kann von äußerst verschiedener Art sein, +aber immer nur von solcher Art, daß man mit dem Betreffenden _nicht_ +unzufrieden sein dürfte, wenn er es nicht geleistet hätte und in Zukunft +nicht wieder leisten würde. + + +Zu § 98[86]. + +Gewinnbeteiligung der Arbeiter und Beamten in industriellen. +Unternehmungen hat sich wohl überall, wo sie eingeführt worden ist, als +eine für den Unternehmer vorteilhafte, für den anderen Teil wenigstens +erfreuliche Einrichtung bewährt. Ich wünsche und hoffe, daß auch die +Stiftungsbetriebe in nicht allzu ferner Zeit sie werden in Anwendung +bringen können[87]. Irgend welche Bedeutung unter _sozial_politischem +Gesichtspunkt habe ich indes dieser Einrichtung nie beimessen können, +und wo sie mit dergleichen Prätension auftritt, und mit der Tendenz, +wegen größerer Pflichten damit sich abzufinden, sehe ich in ihr nur ein +gemeinschädliches Scheinwesen. -- Wenn dabei ein großer Teil des ganzen +Arbeitseinkommens auf schwankende Grundlagen gestellt würde, müßte die +Einrichtung für die Arbeiter direkt schädlich wirken und obendrein auch +in sich widerspruchsvoll werden, weil es nicht möglich wäre, den +Beteiligten eine der Größe ihres Interesses entsprechende Einwirkung auf +diejenigen Handlungen einzuräumen, von denen die Höhe des verteilbaren +Gewinnes schließlich abhängt. Ich habe also in meinem Wirkungskreis für +wichtiger und dringlicher gehalten, erst diejenigen Einrichtungen +genügend zu kräftigen, welche darauf abzielen, den von den Betrieben +abhängig gewordenen Personenkreis gegen die ungünstigen Chancen privater +Wirtschaftstätigkeit möglichst zu schützen. + +Die Forderung ganz gleichmäßiger Anteilnahme aller an einer etwaigen +Gewinnverteilung entspricht dem eingangs bezeichneten Gesichtspunkt des +Titels VI. Daß aber selbst von einer solchen ganz allgemeinen +Gewinnbeteiligung die Mitglieder der Vorstände -- wie auch der +Stiftungskommissar -- ausgeschlossen bleiben, scheint mir geboten, damit +diese gegen die Vermutung geschützt seien, als könnten sie des eigenen +Vorteils wegen die schwankenden Bezüge der Geschäftsangehörigen auf +Kosten der regelmäßigen Bezüge derselben zu erhöhen suchen. + + +Titel VII. + +Verwendung der Überschüsse. + +Für diesen Titel genügen wenige Bemerkungen zu einzelnen Paragraphen, +nämlich: + + +Zu § 104. + +Dieser Paragraph soll zum deutlichen Ausdruck bringen, daß die CARL +ZEISS-Stiftung als »gemeinnützig« im Sinne des Stifters nur solche +Einrichtungen und Zwecke ansehen darf, welche der Sache nach und auch +nach den Modalitäten der [ihrer] Beförderung ganz unabhängig sich halten +von jedem die Menschen trennenden Tendenz oder Parteistandpunkt. Mittel +der Stiftung sollen also nicht dienen dürfen dem Krebsengehen aller +möglichen Tendenzbestrebungen mit gemeinnützigen Zwecken. Was wirklich +gemeinnützig sein will, mag seine Förderung in Formen suchen, unter +welchen alle, was auch im übrigen sie scheidet, sich vereinigen können. + + +Zu § 108. + +Die Stiftungsverwaltung wird zur Erkennung und Beurteilung von +Bedürfnissen, welche durch Mittel der Stiftung Befriedigung finden +können, sowie zur Abwägung der verschiedenartigen Interessen, die dabei +zu berücksichtigen sind, fast überall auf Rat und Begutachtung seitens +der Geschäftsleitungen und des Stiftungskommissars, als der +nächststehenden sachverständigen Personen, angewiesen sein, und diese +müssen als verpflichtet gelten, hierin der Stiftungsverwaltung nach +besten Kräften zu Dienst zu sein. Hieraus ergibt sich, der zweite Satz +des § 108; denn »du solt dem Farren so da drischet das Maul nicht +verbinden.« + + +Titel VIII. + +Rechnungslegung der Stiftung. + + +Zu §§ 110 und 111. + +Grundsätzlich muß ausgeschlossen sein, daß die Mittel der CARL +ZEISS-Stiftung nach dem Tode des Stifters zu irgend einer späteren Zeit +den Charakter geheimer Fonds in der Hand der Stiftungsverwaltung +gewinnen könnten. Es muß also eine von der Stiftungsverwaltung +unabhängige Instanz gesucht werden, welcher die Stiftungsverwaltung +Rechnung legen und vor welcher sie angemessener Prüfung der +Statutenmäßigkeit ihres Verfahrens ausgesetzt sein kann. -- Hierfür +scheint mir, wenn die Wahl nicht völlig willkürlich und ohne jede +sachliche Richtschnur getroffen werden soll, das einzig Angemessene zu +sein: die natürlichen Vertreter der an der CARL ZEISS-Stiftung +nächstbeteiligten Interessenkreise zur gemeinsamen Entgegennahme solcher +Rechnungslegung zu legitimieren, wie es im § 110 des Entwurfs geschieht. +Von sämtlichen dort namhaft gemachten ist vorauszusetzen, daß sie dem +bezüglichen Ersuchen seinerzeit nicht nur bereitwillig entsprechen, +sondern auch den Auftrag unter Wahrung aller gebotenen Rücksichten, +speziell auf die Interessen der Geschäftsbetriebe, sachgemäß ausführen +werden. + + +Titel IX. + +Schlußbestimmungen. + + +Zu § 114 u. 115. + +Dieser Paragraph will Vorsorge dafür treffen, daß unter keinen zurzeit +absehbaren Eventualitäten die Stiftung ohne geordnete Vertretung und ihr +Besitz etwa herrenloses Gut sei. + +Dieser Zweck erfordert Vorkehrungen, die gegebenen Falles von selbst in +Funktion treten, ohne hierzu irgend welcher Konstituierung oder +besonderer Ordnung des Verfahrens zu bedürfen. + + +Zu § 116. + +Ich will nicht, daß die CARL ZEISS-Stiftung zu irgend einer Zeit +hinauslaufen könne auf bloße Verwaltung einer Vermögensmasse in toter +Hand. Sie soll immer eine _spezifische_ Aktion haben, die eines +besonderen Rechtssubjekts und besonderer Organe wirklich bedarf, die +nicht füglich ebensogut von irgend einer sonst vorhandenen Stelle geübt +werden könnte. Wäre einmal der Boden für solche spezifische Aktion +verloren, hätte die Stiftung nichts mehr in ihrem Besitz als +zinstragende Vermögensobjekte oder gemeinnützige Einrichtungen +gewöhnlicher Art, so kann die Verwaltung der einen wie der andern viel +einfacher von den nächst interessierten Stellen, der Universität und den +Gemeinden des Bezirks, selbst besorgt werden. Die Stiftung mag also +solchenfalls ihren noch übrig gebliebenen Vermögensbestand einfach +aufteilen. + +Daß die Stiftungsverwaltung immer unter die Alternative gestellt sei: +entweder wirkliche eigenartige Aktion oder Auflösung der Stiftung -- ist +mir auch noch unter einem anderen Gesichtspunkte von Wert. Da bloße +Vermögensverwaltung natürlich viel leichter und mit weniger Risiko +verknüpft ist als industrielle oder sonstige Tätigkeit, so könnte ohne +jene Alternative irgend eine spätere -- wie ich hoffe, jetzt noch +ungeborene -- Stiftungsverwaltung in einer kritischen Zeit vielleicht +unwillkürlich geneigt sein, solche Tätigkeit schon früher preiszugeben, +als es bei etwas größerem Interesse an ihr und etwas mehr Mut nötig zu +sein brauchte. + +_Lugano_, Mai 1895. + +Dr. E. Abbe. + + +[Nachgefügtes Blatt] + +Zu §§ 118 -- 120. + +Die Einrichtungen und Anordnungen des Stiftungs-Statuts haben naturgemäß +in vielen Punkten Bezug auf die _besonderen_ rechtlichen und +wirtschaftlichen Bedingungen, welche für die der CARL ZEISS-Stiftung +zugedachte Wirksamkeit _jetzt_, am Ende des 19. Jahrhunderts, gegeben +sind. Es muß also mit der Möglichkeit gerechnet werden, daß infolge +plötzlich oder allmählich sich vollziehender Wandlung jener Bedingungen +die statutarischen Einrichtungen den tatsächlichen Verhältnissen in +einer späteren Zeit gänzlich unadäquat werden und alsdann Wirkungen +hervorbringen könnten, die jetzt nicht vorauszusehen und nach Zweck und +Absichten der Stiftung gar nicht gewollt sind. Deshalb scheint es +ratsam, jene Einrichtungen unbeschadet aller Maßnahmen zugunsten ihrer +Rechtsbeständigkeit doch nicht _absoluter_ Starrheit verfallen zu +lassen, vielmehr im Statut selbst einen Weg anzubahnen, auf welchem eine +Anpassung desselben an neue Verhältnisse nötigenfalls herbeigeführt +werden kann. Hierbei darf es sich jedoch durchaus nicht handeln können +um Beseitigung jedes beliebigen Nachteils, den die jetzt getroffenen +Anordnungen irgend einmal, vielleicht ganz vorübergehend, mit sich +bringen möchten oder um Herbeiführen der vermeintlich größten jeweils +möglichen Zweckmäßigkeit, die vielleicht sehr strittig bleibt; sondern +immer nur um Abwehr so _großer_ Nachteile und Mißstände, daß durch ihr +Fortbestehen die Existenz der Stiftung oder die Erfüllung ihrer Aufgaben +bedroht oder in Ansehung dieser Aufgaben, gemäß den erkennbaren +Absichten des Stifters, offenbare Zweckwidrigkeit gegeben wäre. +Namentlich aber darf keine Abänderung des Statuts die Tendenz verfolgen +können, der Stiftung als solcher, gegenüber dem an ihren Unternehmungen +beteiligten Personenkreis, irgend welche vermögensrechtliche Vorteile zu +verschaffen, die nicht ganz klar den Absichten des Stifters entsprechen. + +Demnach muß die in § 118 der Stiftungsverwaltung selbst, als der hierzu +allein geeigneten Instanz, eingeräumte Befugnis zur Abänderung des +Statuts zwar materiell unbeschränkt sein, aber unter ganz strenge +Bedingungen gestellt werden, nämlich: + +daß _wesentliche_ Voraussetzungen hinsichtlich der rechtlichen oder +wirtschaftlichen Grundlagen für die Wirksamkeit der Stiftung im +Vergleich mit dem _jetzt_ Bestehenden geändert seien; daß diese +Veränderung so _groß_ sei, um ein Aufrechterhalten der ursprünglichen +Bestimmungen entweder unmöglich oder widersinnig zu machen -- wobei das +»unmöglich« allerdings schon durch solche Wirkungen gegeben sein kann, +deren Fortdauer eine Krisis mit Bestimmtheit für absehbare Zeit +voraussehen lassen würde, und das »widersinnig« durch Nachteile oder +Erschwernisse erheblicher Art, deren Bestehenlassen angesichts der +veränderten Verhältnisse _keinem_ vernünftigen Zweck mehr entspräche; + +daß jede Abänderung nicht weiter gehen dürfe als zur _betreffenden Zeit_ +wirklich erforderlich ist, um mit Rücksicht auf die veränderten +Verhältnisse das Unmögliche und absolut Zweckwidrige aufgehoben zu +haben. + + * * * * * + +Da eine genauere Richtschnur für die Auslegung und Anwendung dieser in +§ 118 gegebenen Normen nicht zum voraus sich festsetzen läßt, so muß +beides im allgemeinen unter den Schutz der jeweils geltenden +Rechtsordnung gestellt sein -- was § 119 dadurch herbeiführen will, daß +er zum Einspruch gegen eine Statutenänderung ausdrücklich _jeden_ +ermächtigt, der an Aufrechterhaltung des Bestehenden ein vernünftiges +Interesse haben kann. Wofür etwa in einer späteren Zeit niemand sich +interessierte und für wessen Verteidigung niemand mehr eintreten möchte, +das hätte in der Tat kein Anrecht mehr auf weiteren Fortbestand. + +Ich nehme an, daß aus § 119 zur Vertretung des jeweils geltenden +Statuts, wegen berechtigten Interesses an dessen Aufrechterhaltung im +allgemeinen, legitimiert sind: neben meinen Nachkommen und meinen +früheren Genossen (die unter meiner Mitwirkung und mit Bezug auf meine +Absichten Verträge mit der CARL ZEISS-Stiftung abgeschlossen haben), die +Gemeinden des Bezirks, die hiesige Universität, die Mitglieder der +Vorstände der Stiftungsbetriebe, der Stiftungskommissar und die +Mitglieder der in § 110 des Statuts vorgesehenen Kommission für die +Rechnungslegung der Stiftung; im übrigen aber jeder Angehörige -- Beamte +oder Arbeiter -- der Stiftungsbetriebe hinsichtlich solcher +Statutenbestimmungen, die seine besonderen Interessen berühren. + +Als selbstverständlich betrachte ich hierbei, daß allen diesen Personen +das gleiche Einspruchsrecht auch zustehe gegen etwaige Maßnahmen seitens +der Organe der Stiftung, die ohne formell als Statutenänderung +verlautbart zu sein, materiell eine solche einschließen und demnach +gemäß § 118 hätten verlautbart werden müssen. Gegenüber den seitens der +Stiftungsverwaltung ordnungsmäßig erklärten Abänderungen des Statuts +aber würde niemand mehr Ansprüche aus dem vorher geltenden Statut, +abgesehen von erworbenen Rechten, geltend machen dürfen, sondern jeder +nunmehr auf diejenigen Ansprüche beschränkt sein, die der zweite Absatz +des § 119 bezeichnet. + +Für das Geltendmachen _solcher_ Ansprüche eine relativ lange Frist offen +zu lassen, scheint deshalb geboten, weil die Begründung einer +beschlossenen Statutenänderung meist nicht sofort zu würdigen, ihre +praktische Tragweite aber wohl stets erst nach längerer Wirksamkeit zu +erkennen sein wird. + + * * * * * + +Nachdem durch die §§ 118-120 der ganze vorangehende Inhalt des Statuts +möglichem Wandel unterworfen worden, müssen nunmehr _diese_ Paragraphen +zum absolut festen Punkt in den Einrichtungen der CARL ZEISS-Stiftung +erklärt werden -- wie § 121 schließlich tut. + +Fußnoten: + +[Fußnote 76: [In dem vorliegenden Abdruck der »Motive und Erläuterungen« +sind die Nummern der Paragraphen entsprechend dem Text des Statuts von +1896 (bezw. 1906) abgeändert. Außerdem sind gemäß der in der Ausgabe von +1896 hie und da veränderten Anordnung der Paragraphen die erforderlichen +Umstellungen vorgenommen. Endlich sind zwei Stellen weggelassen, da die +zugehörigen §§ des »Entwurfs« in den Text von 1896 nicht aufgenommen +wurden; doch ist die eine auf S. 58 und 59 dieses Bandes abgedruckt.]] + +[Fußnote 77: [gemeint ist die unten erwähnte Stiftungsurkunde vom +19./21. Mai 1889.]] + +[Fußnote 78: [Siehe hierüber die weiteren Ausführungen, in »Die +Verfassung der Carl Zeiss-Stiftung« unten S. 388ff.]] + +[Fußnote 79: [vgl. zu Titel I und II »Die Verfassung der CARL +ZEISS-Stiftung« S. 388 ff.]] + +[Fußnote 80: [Dies galt für das Jahr 1895; inzwischen haben sich die +Besitzverhältnisse der Stiftung erheblich günstiger gestaltet.]] + +[Fußnote 81: [vgl. zu Titel V »Motive und Erläuterungen« usw. Nachtrag +zum II. Entwurf S. 373 ff. und auch den Vortrag »Arbeiterschutz« S. 26 +ff.]] + +[Fußnote 82: [Inzwischen, Ostern 1900, wurde die achtstündige +Arbeitszeit in der Optischen Werkstätte eingeführt. Vgl. oben S. 203 +ff.]] + +[Fußnote 83: [im Jahre 1905: 110 000 M.]] + +[Fußnote 84: [Die Einrichtung der Arbeiterausschüsse wurde gleich +nach Inkrafttreten des Stiftungs-Statuts im Herbst 1896 von E. ABBE +ins Leben gerufen und im Januar 1897 fand die erste Sitzung des +Arbeiterausschusses statt.]] + +[Fußnote 85: [Ist im Jahre 1902 geschehen.]] + +[Fußnote 86: [vgl. hierzu oben S. 102 ff.]] + +[Fußnote 87: [Dies ist bereits bei Inkrafttreten des Statuts für das +Betriebsjahr 1895/96 geschehen.]] + + + + +Xa. + +Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der Carl +Zeiss-Stiftung. + +Nachtrag zum zweiten Entwurf. + +(Als Manuskript gedruckt.) + + +Zu Titel V. + +Rechtsverhältnis der Angestellten und Arbeiter in den +Stiftungsbetrieben[88]. + + +Zu § 56. + +Die Vorschrift dieses Paragraphen bedeutet praktisch nur eine Direktive +für die Organe der Stiftung und die sonst mit leitenden Funktionen +betrauten Personen. Als solche gehört sie indes zu Titel V, weil es für +Auslegung und Anwendung nachfolgender Bestimmungen dieses Titels nicht +gleichgültig ist, unter _welche_ Direktive jene Organe hinsichtlich der +in § 56 berührten Punkte gestellt sind. Außerdem aber möchte ich diese +Direktive auch an einer Stelle ausgesprochen wissen, an welcher ihre +fortgesetzte Evidenthaltung besonders gesichert erscheint. -- +Einrichtungen erziehen die Menschen. Diejenigen, welche in späterer Zeit +die Funktionen wahrzunehmen haben, die jetzt mir und meinen Mitarbeitern +obliegen, mögen nur auch immer lernen, was wir haben lernen müssen: sich +hinwegzusetzen über Sympathie und Antipathie, Wohlgefallen und Mißfallen +und alles, auch wenn es die eigene Person noch so nahe berührt, +betrachten zu können rein als Sache, wie unbeteiligte Zuschauer; und +sie mögen, um das fertig zu bringen, auch zu _ver_lernen suchen, was wir +zu verlernen suchen mußten: durch irgend etwas, was bei Ausübung der +Berufspflichten an sie herankommt, noch persönlich verletzt, gekränkt, +beleidigt sich fühlen zu können. Das bringt der Beruf einmal so mit +sich, just wie der des Schiffskapitäns oder des Lotsen es mit sich +bringt, daß er verlernen muß, im Augenblick der Gefahr an sich selbst +oder an Weib und Kind zu denken. Auch mögen jene nur immer überzeugt +sein, daß es in ihrem Beruf gar keine andere _wahre_ Autorität gibt als +diejenige, die auf dem Boden solchen Gelernt- und Verlernthabens ihnen +erwachsen kann. + + +Zu § 57. + +Die hier gegebene strenge Umgrenzung des Pflichtverhältnisses bezweckt, +den industriellen Arbeitsvertrag auf eine rechtlich gesunde, ethisch +reinliche Grundlage zu stellen -- nämlich, unter schärfster Absage an +die Idee des »Brotherrn«, das Vertragsverhältnis zu entlasten von allem +Beipack an Gefolgschaftspflichten und Vasallendienst, den der +Rechtsgrundsatz der Starken »denn ich bin groß und du bist klein« dem +schwächeren Teil fast überall noch aufgebürdet hält. + +Damit der im Eingang des Paragraphen ausgesprochene allgemeine Grundsatz +für die Anwendung genügend bestimmt sei -- so daß deutlich erkennbar +ist, was er zu decken hat und was nicht -- müssen, weil das gemeine +Recht Normen hierfür noch nicht gibt, in diesem Paragraphen selbst die +verschiedenen Beziehungen vollständig namhaft gemacht werden, unter +welchen die industrielle Arbeitsleistung gemäß der besonderen Natur des +Vertragsgegenstandes ein Pflichtverhältnis des Arbeitnehmers zum +Prinzipal _notwendig_ macht. -- Was durch den Vertragsgegenstand nicht +als notwendig begründet wäre, wäre durch ihn überhaupt nicht begründet, +sondern willkürlich ihm angehängt. + +Das Spezifische des industriellen Dienstverhältnisses -- im Unterschied +von beliebigen anderen Vertragsverhältnissen -- sehe ich aber in +folgenden Momenten: + +Daß in ihm mit jedem _einzelnen_ Arbeitnehmer zu vereinbaren ist + +1. eine nach Art und Maß bestimmte Leistung, [und diese] + +2. nicht nur hinsichtlich ihres Endresultats (des fertigen Produkts der +Arbeit etc.), sondern zugleich unter der Bedingung fortgesetzter +Leitung der ganzen Tätigkeit selbst nach Plan und Absicht des +Prinzipals, + +3. und als nicht mit den eigenen Mitteln des Arbeitnehmers zu +vollbringen, sondern durchaus mit Einrichtungen, Werkzeugen etc. des +Prinzipals -- also unter Übergabe von Eigentum desselben und unter +Anvertrauen mancher sonstiger Interessen an den Arbeitnehmer behufs +Ermöglichens der vereinbarten Leistung; + +und daß die in solcher Art mit den einzelnen vereinbarte Leistung zur +notwendigen _Voraussetzung_ hat das gleichzeitige Bestehen gleichartiger +Vereinbarungen mit _mehreren_ oder _vielen_, + +4. welche viele in gemeinsamen Räumen, unter Benutzung gemeinsamer +Einrichtungen, unter gemeinsamer Leitung, ihrer Tätigkeit in +_organisiertem_ Zusammenwirken zu erhalten sind, + +5. demnach genötigt sind, bei Ausübung ihrer vertragsmäßigen Tätigkeit +in fortgesetzten persönlichen Verkehr (als Mitarbeiter, Vorgesetzte, +Untergebene) zu treten, + +6. und bei dieser Tätigkeit auch unvermeidlicherweise persönliches +Eigentum und sonstige Interessen (sogar Leben und Gesundheit) in +gewissem Umfang den Mitarbeitern zugänglich lassen oder anvertrauen +müssen. + +Bis ich etwa eines Bessern belehrt werde, sehe ich in dieser Aufzählung +und in den ihr entsprechenden, unter § 57 angeführten ersten sechs +Punkten eine _erschöpfende_ Bestimmung derjenigen Beziehungen, unter +welchen nach dem Wesen des industriellen Dienstverhältnisses die +Leistung der vertragsmäßigen Tätigkeit seitens des einen Teils +Gegenstand einer Verpflichtung desselben gegen den andern Teil sein kann +-- und zwar in dem Sinne erschöpfend: daß es nichts gibt, was auf das +Spezifische jener vertragsmäßigen Tätigkeit eine wesentliche (d. h. +nicht rein willkürlich hinzugetane) Beziehung hätte und nicht unter +_einen_ von den genannten sechs Punkten fiele; und damit zugleich in dem +Sinne: daß unter diesen sechs Punkten alles gedeckt ist, was in irgend +einer Form zur Bedingung oder Voraussetzung der vertragsmäßigen +Gegenleistung des andern Teils (Lohn- oder Gehaltzahlung etc.) gemacht +werden kann, daß also diese Gegenleistung ihr vollständiges, sie ganz +erschöpfendes Äquivalent hat in der Erfüllung derjenigen Anforderungen, +die der Dienstvertrag hinsichtlich aller genannten Punkte im einzelnen +Fall vereinbaren mag. + +Schließlich aber ist der _Dienst_vertrag auch noch ein Dienst_vertrag_, +d. h. er setzt die Kontrahenten in ein Rechtsverhältnis zueinander nicht +nur in denjenigen besonderen Beziehungen, die der Vertragsgegenstand mit +sich bringt, sondern auch noch in den andern allgemeinen Beziehungen, +die _jeder_ Vertrag, als Vertrag, zwischen den Vertragschließenden +einführt. Also gibt es nun noch einen 7. Punkt, Pflichten betreffend, +die zwischen allen solchen bestehen, zwischen welchen _Vertrag +überhaupt_ besteht, welche also nicht lediglich unter allgemeiner +Bürger- und Menschenpflicht miteinander verbunden sind. + +Für die Umgrenzung der auf diesen Punkt bezüglichen -- naturgemäß nicht +im einzelnen benennbaren -- Pflichten finde ich aber _zwei_ Merkmale +ganz unentbehrlich, nämlich: + +erstens, daß auch sie, um »durch den Dienstvertrag begründet« zu sein, +jedenfalls eine erkennbare Beziehung haben müssen auf den Gegenstand des +ersteren, also auf die vertragsmäßige Arbeitsleistung -- was durch die +Unterordnung auch des 7. Punktes unter den Vordersatz des Paragraphen +gedeckt ist; + +zweitens, daß sie völliger Gegenseitigkeit unter den Kontrahenten fähig +sein müssen, hinsichtlich _aller_ Handlungen und Unterlassungen, auf +welche sie Anwendung finden sollen -- damit durch ihre Einführung nicht +beliebigem Beipack zu Lasten des einen Teils wieder Tür und Tor geöffnet +sei. Denn die Übernahme von Pflichten _dieser_ Art seitens des einen +Kontrahenten kann kein Äquivalent mehr finden in der vertragsmäßigen +Gegenleistung des andern an Lohn, Gehalt, Gerechtsamen etc., weil es +unsinnig wäre, irgend eine Quote dessen auf Verpflichtungen anrechnen zu +wollen, die das Vertragsverhältnis _als solches_ mit sich bringt. +Folglich muß, wenn sie dem einen Teil nicht ohne alles Äquivalent, bloß +kraft »denn ich bin groß und du bist klein« obliegen sollen, der andere +Teil oder dessen jeweiliger Repräsentant und Vertreter befähigt und +bereit sein, je die gleiche Verpflichtung auch dem ersteren gegenüber zu +tragen. So ist es in der Tat hinsichtlich desjenigen, was _zweifellos_ +unter diesen 7. Punkt fällt -- wie z. B.: daß kein Teil dem andern +böswillig oder fahrlässig die redliche Vertragserfüllung erschweren +dürfe -- daß jeder Teil gehalten ist, den andern vor unnötigem Schaden +bei der Vertragserfüllung zu bewahren -- u. a. mehr. + +Mancher wird geneigt sein, in diesen Rücksichten »aus Treu und Glauben«, +die auch der industrielle Arbeitsvertrag nicht ausschließt, noch einen +erfreulichen Rest der sittlichen Beziehungen zu finden, welche das alte +Arbeitsverhältnis im Handwerk zwischen Meister und Gesellen auch jetzt +noch herstellt, soweit es auch jetzt noch Eintritt in die +Hausgenossenschaft und anderes persönliches Nahetreten beider Teile +wesentlich einschließt. Jenes träfe hier aber höchstens nur in ganz +uneigentlichem Sinne zu. _In Wahrheit begründet der industrielle +Dienstvertrag keinerlei sittliche Beziehungen zwischen den Kontrahenten +als solchen._ Denn sittliche Beziehungen können nur bestehen zwischen +leibhaftigen Menschen und können Betätigung nur finden im persönlichen +Verkehr zwischen solchen. Zum Wesen des industriellen Dienstvertrages +aber gehört, daß es für ihn ganz gleichgültig und zu einem zufälligen, +nebensächlichen Umstand geworden ist, ob in ihm beide Kontrahenten +physische Personen sind oder der eine von ihnen ein bloßer juristischer +Begriff -- Firma, Aktiengesellschaft oder dergl. Zwischen einer +physischen Person und einer juristischen Person, zwischen einem Menschen +und einem Vermögens-Inbegriff, gibt es kein _sittliches_ Verhältnis. +Hieran wird nichts geändert durch den Umstand, daß infolge des +Dienstvertrages der Unternehmer selbst, falls er physische Person ist, +oder seine Vertreter und Beauftragten, zu den Arbeitnehmern -- wie auch +die letzteren untereinander -- in persönlichen Verkehr, also in +Beziehungen eintreten, welche die Quelle sittlicher Beziehungen werden +können. Diese aber bestehen dann nicht _kraft_ des Dienstvertrags; denn +sie sind keineswegs mit diesem von selbst schon gegeben, sondern sie +entwickeln sich nur möglicherweise aus den die Vertragserfüllung +begleitenden tatsächlichen Umständen -- möglicherweise aber auch nicht, +weil oft genug in der Großindustrie mehrere jahrelang in täglichem +Verkehr miteinander stehen können, ohne dadurch irgendwie menschlich +einander näher zu kommen. -- Wer _jedes_ die Tätigkeit von Menschen +regelnde Rechtsverhältnis an _sich_ zur Quelle sittlicher Beziehungen +gemacht wissen will, muß zuerst die Gesetzgebung dahin zu bringen +suchen, daß sie juristischen Personen verbiete, Arbeitsverträge +einzugehen. + + * * * * * + +Die ausdrückliche Beschränkung der durch den 5. und 6. Punkt berührten +Pflichtbeziehungen auf das Tun »innerhalb des Dienstes« bezw. auf +dasjenige, was »vermöge des Dienstverhältnisses« zugänglich ist, und +die Ablehnung jeder Ausdehnung der betreffenden Pflichten auf das +außerdienstliche Gebiet ergibt sich als unabweisbare Forderung aus dem +im Eingang des § 57 ausgesprochenen allgemeinen Grundsatz kraft der +folgenden zwei Sätze -- welche schwerlich irgend ein Jurist wird +bestreiten oder auch nur einschränken wollen: + +Erstens. Wenn A zu B in einem Vertragsverhältnis irgend welcher Art +steht und B seine vertragsmäßigen Pflichten gegen A vollständig erfüllt, +während der Dauer des Vertrags aber eine Rechtsverletzung irgend welcher +Art gegen einen Dritten C sich zu Schulden kommen läßt, die in keiner +Beziehung steht zu seinem Vertrag mit A, so begründet diese, wie schwer +sie auch sei, niemals eine Vertragsverletzung gegen A -- sondern A kann +nur, wenn ihm dieses Delikt gegen einen Dritten nicht gleichgültig sein +darf, daraus Motive entnehmen zur Nichterneuerung seines ablaufenden +oder Nichtfortsetzung seines kündbaren Vertrags mit B und äußersten +Falls, unter besonderen Umständen, »wichtige Gründe« für die Aufhebung +des noch laufenden Vertrags. + +Zweitens. Wenn A gleichartige Verträge abschließt mit _vielen_ andern B, +C, D ..., unabhängig voneinander, also ohne daß der eine wegen des +Vertrags mit dem andern befragt wird oder sonst dabei irgendwie +mitzuwirken hat, so begründet dieses niemals irgend ein +_Rechts_verhältnis zwischen B, C ..., also auch keinerlei +_Pflicht_verhältnis zwischen ihnen, und zwar auch dann nicht, wenn die +Natur dieser Verträge es mit sich bringt, daß B, C ..., damit jeder von +ihnen seinen Vertrag mit A erfüllen könne, zu einander in irgend welche +_tatsächliche_ Beziehungen treten müssen -- sondern jenes begründet im +letztern Fall nur eine Pflicht der B, C ... _gegen den gemeinsamen +Kontrahenten_ A, auf die tatsächlichen Beziehungen die zur +Vertragserfüllung nötigen _tatsächlichen_ Rücksichten zu nehmen. Denn +irgend welches _Rechts_verhältnis zwischen zwei oder mehreren Personen, +welches diese _zueinander_ in Pflichtbeziehungen setzt, außerhalb der +allgemeinen Menschen- und Bürgerpflichten, kann nur dadurch zustande +kommen, daß diese Personen selbst _miteinander_ nach eigener +Entschließung kontrahieren. Annehmen zu wollen, daß ein Dritter, ohne +ihr Zutun, sogar ohne ihr Vorwissen, über ihren Kopf hinweg in irgend +einer Form solches bewirken könne, sei es auch nur im Sinne einer +mittelbaren Bindung, wäre Sanktionieren juristischer Sklaverei. + +Die unerbittliche Konsequenz dieser Sätze ist für mich: + +Aus dem industriellen Arbeits- oder Dienstverhältnis entspringt +keinerlei besondere rechtliche Beziehung, also auch keinerlei besonderes +Pflichtverhältnis, zwischen den Angestellten und Arbeitern eines +Prinzipals _untereinander_ -- nicht einmal zwischen den nächsten +Kollegen und nicht einmal zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, soweit +nicht die ersteren (wie im Eingang des § 57) als zeitweilige +Repräsentanten des anderen Kontrahenten, des Prinzipals, gedacht werden +-- sondern es entspringt aus jenem Dienstverhältnis lediglich die +vertragsmäßige Verpflichtung _eines jeden einzelnen gegen den +gemeinsamen Prinzipal_, in seinem _tatsächlichen_ Verhalten zu allen +anderen (zu Mitarbeitern, Vorgesetzten, Untergebenen) den _tatsächlichen +Beziehungen_ Rechnung zu tragen, welche die Erfüllung des +Dienstvertrags, d. h. Leistung der vertragsmäßigen Tätigkeit, seitens +aller einzelnen zwischen diesen einzelnen notwendig macht. + +Da nun »außerhalb des Dienstes« keiner eine vertragsmäßige Tätigkeit +ausübt, so gibt es außerhalb des Dienstes auch keine _durch die Leistung +der vertragsmäßigen Tätigkeit bedingte_ tatsächliche Beziehung zwischen +den Arbeitern und Angestellten desselben Prinzipals -- folglich auch +keine auf diese vertragsmäßige Tätigkeit bezügliche Pflicht gegen den +Prinzipal -- folglich überhaupt keine Vertragspflicht mehr. Denn vermöge +des zweiten vorher angezogenen Rechtssatzes verbleibt in Rücksicht auf +das Vertragsverhältnis des Prinzipals zu jedem einzelnen jeder andere +von diesen einzelnen rechtlich ein ganz gewöhnlicher »Dritter«; und +vermöge des ersten vorher angezogenen Satzes kann ein Kontrahent durch +Verletzung eines Dritten außerhalb des Kreises der tatsächlichen +Beziehungen zum Dritten, welche seine Vertragserfüllung mit sich bringt, +keine Vertragsverletzung begehen. + +Demnach ist _kein_ Delikt irgend welcher Art, welches außerhalb des +Dienstes gegen Fremde, und kein Delikt, welches außerhalb des Dienstes +gegen die Person von Mitarbeitern, Vorgesetzten oder Untergebenen, oder +gegen deren Eigentums- und sonstige Interessen begangen wird, ein +_Vertrags_delikt; alles das bleibt vielmehr, was es an sich ist, +gemeinrechtliches Delikt, und gibt als solches dem Prinzipal zu nichts +anderem Anlaß als zu der Erwägung: ob er sein Vertragsverhältnis zum +Täter in Zukunft weiter fortsetzen solle, bezw. ob darin nicht, +besonderer Umstände wegen, ein »wichtiger« Grund für ihn zum Rücktritt +von dem Vertrag gegeben sei. + +Das letztere kommt in seinen praktischen Konsequenzen in § 79 zur +Sprache. + +Die im Vordersatz des § 57 ausgesprochene Prämisse: daß der +Dienstvertrag gerechter- und vernünftigerweise Rechte und Pflichten +zwischen den Kontrahenten nur dürfe begründen _wollen_ in bezug auf den +_Gegenstand_ des Vertrags, nicht auch noch in bezug auf Dinge, die zwar +Gegenstand verschiedener anderer Verträge sein könnten, mit dem +Gegenstand _dieses_ Vertrags aber gar nichts zu tun hätten -- führt +demnach wirklich zu der Schlußfolgerung: daß die Angehörigen eines und +desselben Industriebetriebes als Mitarbeiter, Vorgesetzte und +Untergebene in bezug auf gegenseitige Rechte und Pflichten aus ihren +Dienstverträgen just nur in dem gleichen Verhältnis zueinander stehen, +rechtlich, wie Leute, die zusammen in dasselbe Eisenbahncoupé +eingestiegen sind -- die ja auch, von wegen ihres gemeinsamen +Rechtsverhältnisses zum Eisenbahnfiskus während der Fahrt, gewisse +tatsächliche Rücksichten aufeinander zu nehmen haben. Diese +Schlußfolgerung ist in der Tat ganz abscheulich. Man muß aber darüber +sich hinwegsetzen, wenn ein anderes Resultat nicht zu begründen ist. Muß +man sich doch auch gefallen lassen, daß in allen Dreiecken die +Winkelsumme immer und überall genau 180 Grad bleibt, obwohl es (wie die +Mathematiker wissen) für die Menschen unter manchen Umständen +vorteilhafter und erfreulicher sein würde -- wenn die Dreiecke nicht so +halsstarrig sein wollten. + + * * * * * + +Im übrigen ist noch zu bemerken: + +Die Vorschriften des § 57 lassen völlig freien Spielraum für die +Anpassung des Dienstvertrags in seinen Einzelheiten an die besonderen +Verhältnisse des Betriebs, wechselnde Zeitumstände u. dergl. Sie sagen +nur, was hinsichtlich der Pflichtbestimmung als _zum Gegenstand des +Vertrags gehörig_ angesehen werden darf, und was nicht. Innerhalb dieser +Grenzen können die einzelnen Pflichten selbst beliebig mild oder +beliebig streng gefaßt werden, durch feste Vertragsartikel bestimmt oder +in beliebig weiten Grenzen der freien Beurteilung des einzelnen Falles +überlassen sein -- wie es jeweils als zweckmäßig oder als geboten +befunden werden mag. Denn ich habe nicht das geringste Interesse, in der +Regelung des einzelnen der Zukunft irgendwie vorzugreifen, sondern ein +Interesse nur _daran_, hinsichtlich dieser Regelung die dauernde +Anerkennung solcher Grundsätze sicher zu stellen, die, wenn sie heute +gerecht und vernünftig sind, unter allem Wandel nebensächlicher Umstände +so lange gerecht und vernünftig _bleiben_ müssen, als nicht das Wesen +des industriellen Dienstverhältnisses eine durchgreifende Wandlung +erfahren hat. + +In dem jetzt geltenden Arbeitsvertrag der Optischen Werkstätte steht in +bezug auf mehrere sehr wichtige Punkte des Pflichtverhältnisses gar +nichts oder sehr wenig. So z. B. steht darin _nichts_ über den Verkehr +der Personen untereinander; was just so viel besagt, wie wenn darin +stände: »Jeder hat im Verkehr mit seinen Vorgesetzten, seinen +Untergebenen und seinen Mitarbeitern innerhalb des Dienstes +_angemessener_ Formen sich zu befleißigen« -- wobei dann das +»angemessen«, genau so wie jetzt, vernünftigem Urteil über den einzelnen +Fall unterstellt bliebe. Es könnte aber auch in der Arbeitsordnung unter +diesem Punkt vorgeschrieben werden z. B., daß jeder, wenn er mit einem +Vorgesetzten spricht, die Hand an die Hosennaht zu legen habe -- falls +etwa eine zukünftige Geschäftsleitung dergleichen für angebracht halten +sollte und die andern es sich gefallen lassen. Also nicht einmal darin, +in solchen Dingen sich lächerlich machen zu können, wird jene durch § 57 +beschränkt. + +Auch über einen andern Punkt -- Schutz des Eigentums von Mitarbeitern +etc. -- schweigt die jetzige Betriebsordnung vollständig. Das hat aber +nicht das Einbürgern der festen Regel verhindert: daß jeder sofort +seiner Wege zu gehen habe, der an Eigentum von Mitarbeitern, welches in +den Werkstatträumen oder sonst vermöge seines Dienstverhältnisses ihm +zugänglich ist, _auch nur im geringsten_ sich vergreift. Sofern nur die +Entlassung niemals als Strafe sondern lediglich als Schutzmaßregel +betrachtet wird, kann solches auch in Zukunft ohne besondere +Verlautbarung der Regel in gleicher Strenge aufrecht erhalten werden. +Denn unter dem Gesichtspunkt des Schutzes des im Betrieb unbehüteten +oder nur mangelhaft behüteten Eigentums aller Mitarbeiter kann die +vertragsmäßige Verpflichtung eines jeden, dem _Prinzipal gegenüber_, zu +_absoluter_ Enthaltung von jedem Eingriff nie bestritten, die +Beurteilung etwaiger Delikte dieser Art also niemals von der +Erheblichkeit oder Geringfügigkeit des Schadens, vielmehr nur von der +Frage: böswillig oder nicht? abhängig gemacht werden. + + +Zu § 58. + +Die Sätze dieses Paragraphen sind dem sonstigen Inhalt des Titels V +gegenüber keineswegs pleonastisch. Denn an mehreren Stellen dieses +Titels ist direkt oder indirekt Bezug zu nehmen auf Rücksichten des +Interesses der Firma. Bei der unvermeidlichen Unbestimmtheit der Grenzen +der Berechtigung dieses Interesses muß jedenfalls ausdrücklich +ausgesprochen sein, daß jene Rücksichten, erstens, unbedingt Halt zu +machen haben vor dem Recht des freien Bürgers und, zweitens, daß sie +keinerlei _Über_ordnung beanspruchen dürfen über die vielleicht ebenso +berechtigten Interessen des andern Teils. -- Grundsätzlich ist jede +Beschränkung der Rechte abzulehnen, die unter der falschen Fiktion einer +durch den Dienstvertrag begründeten Interessen_gemeinschaft_ beider +Teile abzuleiten gesucht wird. Dergleichen gibt es _rechtlich_ nur in +einem genossenschaftlich organisierten Unternehmen, in welchem die +Gesamtheit der einzelnen den Prinzipal darstellt. In einem solchen darf +mit Fug und Recht die Vertretung des Interesses der einzelnen durch +Solidaritäts_pflichten_ beschränkt werden. Ein Dienstvertrag aber, bei +welchem Prinzipal und Arbeitnehmer völlig auseinanderfallende +Rechtssubjekte sind, begründet keinerlei andere Interessengemeinschaft +der Kontrahenten als diejenige, die jedes beliebige Vertragsverhältnis +insoweit begründet, als die Fortsetzung desselben für die Kontrahenten +vorteilhaft ist. Diese Art von Interessengemeinschaft ist indes nicht +rechtlicher sondern rein tatsächlicher Natur. Sie kann nicht Ausdruck +und Pflege finden in Vertragspflichten, sondern lediglich in +tatsächlichen _Einrichtungen_, welche geeignet sind, dem einen Teil +wirksame Motive zu schaffen zu _freiwilliger_ Unterordnung bestimmter +Parteiinteressen unter das Interesse des andern Teils, _seines eigenen +Vorteils_ wegen. + +Je vollständiger auch in diesem Punkt die Idee des »Brotherrn« aus den +Beziehungen zwischen Unternehmer und unselbständigem Arbeiter oder +Angestellten eliminiert ist, desto freier wird die Bahn für die +Erkenntnis einer möglichen tatsächlichen Interessengemeinschaft beider +Teile und -- wenn die Einrichtungen danach sind -- für die Pflege eines +_gesunden_ Solidaritätsgefühls. Wo die Arbeitsordnung jedem Arbeiter als +»Pflicht« auferlegt, »in allen Stücken« das Interesse des Arbeitgebers +d. h. des ihm gegenüberstehenden Kontrahenten zu vertreten, oder dergl. +-- da gibt es solches sicher _nicht_. + + +Zu § 79. + +Titel V führt in §77 für alle, welche das dritte Jahr im Dienst der +Stiftung zurückgelegt haben[89], eine besondere bisher noch nicht zur +Anwendung gekommene Art des Dienstvertrages ein: eine Zwischenstufe +zwischen dem lebenslänglichen Vertrag der oberen Beamten, in welchem der +Prinzipal jedes Rechtes der Kündigung seinerseits sich begibt, und dem +völlig freier Kündigung unterstellten gewöhnlichen Arbeits- oder +Anstellungsvertrag der RGO und des HGB. -- nämlich einen Vertrag, der +zwar die Kündigung selbst aus ganz beliebigen Gründen dem Prinzipal noch +frei läßt, für den Fall aber, daß die Kündigung ohne schuldbare +Veranlassung seitens des andern Teils erfolgt, diesem eine besondere +Entschädigung vertragsmäßig zusichert. + +Für jeden, Beamten oder Arbeiter, ist von dem Tag ab, an welchem er in +diese neue Vertragsform eintritt, der jener Zusicherung entsprechende +Anspruch ein Rechtsanspruch aus seinem Vertrag geworden, dessen +nicht-begründete Verweigerung Verletzung des eingegangenen Vertrags +seitens des Prinzipals bedeuten würde. Deshalb muß, wenn die neue +Vertragsform nicht ein leerer Schein ohne rechtlichen Inhalt bleiben +soll, die Auslegung des Vorbehalts »schuldbare Veranlassung« unter die +strengen Regeln gestellt sein, nach welchen Entbindung von der Erfüllung +eines eingegangenen Vertrags, d. h. Vertragsaufhebung, zu begründen ist. + +Vertragsentbindung des einen Kontrahenten kann aber, abgesehen von dem +Fall höherer Gewalt, nur gerechtfertigt werden, erstens: durch _schwere_ +Vertragsverletzung seitens des einen Teils und, zweitens: durch +»wichtige« Gründe für Nichtfortsetzung des Vertrags, d. h. aber: durch +Tatsachen, welche zwar außerhalb der vertragsmäßigen Tätigkeit selbst +liegen können, _auf diese letztere aber so wesentlichen Bezug haben_, +daß sie, wenn sie schon vorher bestanden hätten, den andern Teil vom +Eingehen des Vertrags vernünftigerweise hätten abhalten müssen. + +Hieraus ergibt sich von selbst die in § 79 versuchte Spezifikation der +Fälle »schuldbarer Veranlassung« in bezug auf die besonderen +Verhältnisse des industriellen Arbeits- und Anstellungsvertrags, nach +den dort angeführten 6 Punkten. Die beiden ersten von ihnen decken die +Fälle schwerer Vertragsverletzung, nämlich die »grobe« Pflichtverletzung +im Einzelfall und die fortgesetzten, den vertragswidrigen Animus +bekundenden Verstöße; die vier letzten aber machen diejenigen Tatsachen +namhaft, die im Sinne des Vorangehenden als »wichtige Gründe« für +Nichtfortsetzung des Vertrags gelten müssen. Die letzteren stehen unter +den beiden Gesichtspunkten: + +erstens, dem Prinzipal kann nicht zugemutet werden, mit jemand in +Vertrag zu bleiben, wenn er dadurch sichtlicher Gefahr ungebührlichen +Schadens sich aussetzt (3. und 4. Punkt); + +zweitens, der Prinzipal darf einem andern, mit dem er sonst noch in +Vertrag steht, nicht zumuten, daß dieser behufs Erfüllung seines +Vertrags, d. h. in der dienstlichen Tätigkeit, sei es als Vorgesetzter +oder als Untergebener oder als Mitarbeiter, persönlichen Verkehr pflegen +müsse mit jemand, der ihn selbst, in Person oder in Eigentums- oder +anderen Interessen, schwer verletzt hat, oder der in bürgerlicher Ehre +oder menschlichem Ansehen kompromittiert ist (5. und 6. Punkt). + +Erweisliche Tatsachen, welche unter den ersten oder den zweiten von +diesen Gesichtspunkten fallen, rechtfertigen Nichtgewährung der für den +Fall der Entlassung zugesicherten Entschädigung, d. h. Entbindung des +Prinzipals von der Vertragserfüllung, deshalb, weil solche Tatsachen, +wenn dergleichen schon früher vorgelegen hätte, den Prinzipal vom +Eingehen des Vertrages unbedingt hätten abhalten müssen. + + * * * * * + +Zum einzelnen ist nur noch folgendes zu bemerken: + +Selbstverständlich fällt dolus in Hinsicht auf irgend einen +Vertragspunkt -- die »Rücksichten aus Treu und Glauben« nicht +ausgeschlossen -- stets unter die »grobe« Pflichtverletzung. Inwieweit +gravis culpa darunter zu subsumieren ist, muß dem Judicium von Fall zu +Fall überlassen bleiben; eine Schablone dafür gibt es nicht. Dagegen +kann für die Konstatierung des vertragswidrigen Animus im Fall +fortgesetzter Vertragswidrigkeit wenigstens ein Kennzeichen, neben +andern möglichen aber nicht allgemein bestimmbaren, mechanisch +festgestellt werden, ohne vernünftige Anwendung des Satzes dadurch zu +beengen. + +Was endlich den rein informatorischen Schlußsatz des § 79 anlangt, so +spricht derselbe explicite aus, was ohne ihn aus dem Zusammenhang des +Ganzen zu folgern wäre: daß weder die Gewährung der vertragsmäßigen +Abgangsentschädigung aus § 77, noch die aus § 79 begründete Versagung +derselben von den sonstigen Vertragsbedingungen, insbesondere vom +Einhalten der vertragsmäßigen Kündigungsfristen, dispensieren kann -- +und daß über die Bedingungen, unter welchen der Prinzipal von letzterem +entbunden sein soll, Titel V des Statuts nichts festsetzen _will_. +Angesichts der relativen Geringfügigkeit des Objekts und der +untergeordneten Bedeutung der Frage im Grundsätzlichen bekümmert es mich +nicht weiter, die Möglichkeit bestehen zu lassen, daß einer kraft RGO. +sofort entlassen werden kann, ihm aber trotzdem kraft § 79 die +Abgangsentschädigung mit auf den Weg gegeben werden müßte. Ein Widersinn +liegt darin nicht. Denn es ist ganz selbstverständlich, daß +Rechtsnachteile von so verschiedener Größenordnung, wie: Lohnverlust für +zwei Wochen und Lohnverlust für ein halbes Jahr oder mehr, ganz +verschiedenen Grundsätzen der Beurteilung unterstellt sein müssen. + + +Zu § 80. + +Die Bestrebungen, welchen dieses Statut dient, stehen, wie an vielen +Stellen erkennbar wird, nirgends unter philanthropischen +Gesichtspunkten. So ist also auch die Einrichtung, die § 77 vorsieht, +keine Wohltätigkeits-Veranstaltung, sondern eine unter soziale Zwecke +gestellte _Rechts_einrichtung. Sie kann also nicht darauf ausgehen +wollen, die vertragsrechtlichen Konsequenzen zu verwischen, die an den +Unterschied sich knüpfen: ob einer, sei es auch ohne das geringste +Verschulden, seinerseits an der Erfüllung des Vertrags behindert wird, +oder ob die Vertragsauflösung aus Gründen des Interesses des _andern_ +Teils erfolgt. -- Der Weg zur Milderung von Härten, die hieraus +gelegentlich sich ergeben müssen, ist in § 16 des Statuts dem +aufmerksamen Leser angedeutet. + + +Schlußbemerkung. + +Aus allem vorhergehenden ergibt sich, daß die in diesem Statut +angestrebte Ordnung des Rechtsverhältnisses zwischen Unternehmer und +Arbeiter oder Angestellten sich völlig frei halten muß einerseits von +jeder moralisierenden Tendenz und andererseits von jedem Strafanimus. +Und das ist für alle Beteiligten eine Wohltat. Der Unternehmer als +solcher hat keinerlei Befugnis, _aus dem Arbeitsvertrag heraus_ seinen +Kontrahenten gegenüber die Funktionen eines Organs zur Wahrung +allgemeiner Interessen der Gesellschaft oder des Staates sich anzumaßen, +weder präventiv noch repressiv. Dafür sind Polizei oder Staatsanwalt und +Strafrichter da. -- Der moralisierende Fabrikherr oder Betriebsleiter, +der sich dafür berufen hält, Ehrbarkeit und Staatswohl -- und was er von +seinem besondern Standpunkt aus just dazu zu rechnen für gut findet -- +zu befördern nicht nur durch das eigene gute Beispiel und durch den +berechtigten Einfluß, den persönliches Ansehen, wenn er solches hat, in +seinem Kreise ihm gewähren mag, sondern auch mit der Peitsche +angedrohter Wirtschaftsnachteile, ist in meinen Augen eine sozial +gemeinschädliche Figur. Es gereicht mir zu einiger Genugtuung zu +bemerken, daß die folgerichtige Durchführung der in § 57 zum Ausdruck +kommenden Rechtsidee schon für sich allein, ohne alles weitere Zutun, +geeignet ist, _dieser_ Figur auch in Zukunft den Eintritt in den +Wirkungskreis der CARL ZEISS-Stiftung versperrt zu halten. Was aber das +landesübliche Hereinpfuschen der Arbeitgeber in die Geschäfte des +Strafrichters anlangt, so ist das überall, wo es geschieht, +handgreiflicher Hohn auf alle Gerechtigkeit. Denn geschieht es dem +Richter vorgreifend, so setzt es sich hinweg über die erste +Voraussetzung jeder ordentlichen Rechtspflege: die Möglichkeit sicherer +und erschöpfender Beweiserhebung, und verfällt zudem noch gewöhnlich +grobem Mißverhältnis zwischen Delikt und Strafmaß: Vergehen, für welche +der Richter nur auf geringe Geldstrafe oder kurze Freiheitsentziehung +erkennen darf, maßt der Arbeitgeber, der Dienstentlassung als +Strafmittel handhabt, sich an, mit beliebig hohem materiellen Schaden +belegen zu können. Geschieht aber jenes Hereinpfuschen dem Richter +nachhinkend, also im Sinne von Strafverschärfung, so verletzt es die +unbestrittene Forderung jeder gerechten Strafjustiz: ne bis in idem. + +So stehen also alle Nachteile, welche Titel V für irgend welche Verstöße +anzudrohen gestattet, unter der deutlichen Richtschnur: niemals Strafe, +lediglich vertragsmäßig begründeter Rechtsnachteil. Den Unterschied, den +dieses gelegentlich auch praktisch bedeutet, kann sich jeder klar +machen, wenn er die Konsequenzen erwägt, welche die Anwendung des an +vorletzter (fünfter) Stelle des § 79 ausgesprochenen Satzes auf den Fall +_wechselseitiger_ tätlicher Beleidigung zwischen zweien nach sich zieht, +je nachdem die Dienstentlassung als Strafe oder als Rechtsnachteil +anzusehen ist. -- Daß aber in der großen Mehrzahl der Fälle der +Rechtsnachteil ungewollterweise die praktische Wirkung einer Strafe, +und öfters einer sehr harten, gewinnt, muß vom Standpunkt sowohl der +Gerechtigkeit wie des allgemeinen sozialen Interesses als ein +unvermeidliches _Übel_ betrachtet werden. Es anders ansehen zu wollen +wäre Spott auf das Verhalten der vielen, die als Unternehmer genötigt +sind, einen bürgerlich Entgleisten zu entlassen, als Privatpersonen aber +Vereinen angehören oder Vereine unterstützen, welche solche Entgleiste +vor weiterem Verfall zu bewahren und für die bürgerliche Gesellschaft +noch zu retten sich zur Aufgabe stellen. + +_Jena_, Mai 1896. + +Dr. E. Abbe. + +Fußnoten: + +[Fußnote 88: [Vgl. hierzu S. 347-364.]] + +[Fußnote 89: [jetzt für gewisse Fälle auch bereits nach zurückgelegter +halbjähriger Dienstzeit, vgl. Stiftungs-Statut § 77, vorletzter +Absatz.]] + + + + +Xb. + +Die Verfassung der Carl Zeiss-Stiftung. + +Erläuterungen zu Titel I und II des Stiftungsstatuts vorn 26. Juli/16. +August 1896[90]. + + +Der nachstehend gegebene _Kommentar_ zu den Titeln I und II des Statuts +der CARL ZEISS-Stiftung stützt sich lediglich auf den Text dieses +Statuts, so wie er gedruckt vorliegt. In keinem Punkt ist dabei Bezug +genommen weder auf die Motive, die den Anordnungen des Statuts zugrunde +liegen, noch auf die tatsächlichen Umstände, unter welchen dieses Statut +im Zusammenhang mit der Entwicklung der Stiftung selbst entstanden ist. +Es wird also ausschließlich dasjenige dargelegt, was jedermann aus dem +gegebenen Text herauszulesen vermag, wenn er die Paragraphen in ihrem +Zusammenhang und unter der Präsumtion auffaßt, die bis zum Beweis des +Gegenteils für die Auslegung jeder Urkunde zu gelten hat: daß sie mit +Sinn und Verstand abgefaßt sei. + + +I. Verhältnis der Stiftung zum Staat. + +In allem Grundsätzlichen ist dieses Verhältnis durch die §§ 4, 5 des +Statuts geregelt. + +Die oberste Richtschnur für die _Organisation_ der CARL ZEISS-Stiftung +gibt § 4, dem alle nachfolgenden Bestimmungen in Titel I des Statuts +unterstellt sind. + +Dadurch, daß dieser § 4 eine »besondere« Stiftungsverwaltung +vorschreibt, diese (der Überschrift zufolge) als _Organ der Stiftung_ +hinstellt und ihr außerdem für bestimmte Funktionen noch andere Organe, +als Organe der Stiftung, _neben_ordnet, kommt zum Ausdruck, daß die CARL +ZEISS-Stiftung ihre _eigene selbständige Verwaltung_ besitzen soll, also +nicht, wie es bei Stiftungen häufig geschieht, dem Staat, oder einer +Gemeinde oder irgend einer sonst bestehenden Institution zur Verwaltung +überwiesen ist. + +Gemäß dieser grundsätzlichen Norm, die allen organisatorischen +Bestimmungen vorangestellt ist, könnte ein nachfolgender Paragraph des +Statuts die »Stiftungsverwaltung« _auf irgend eine_ rechtlich zulässige +und praktisch durchführbare Art konstituieren. Das Statut könnte also +z. B. -- wie es bei vielen bekannten Stiftungen in Deutschland geschehen +ist -- ein Kuratorium oder einen Senat aus einer bestimmten Anzahl von +Personen einsetzen und etwa vorschreiben, daß dieses Kuratorium oder +dieser Senat erstmalig durch den Stifter zu ernennen sei und nachher +beim Ausscheiden eines Mitgliedes durch Zuwahl eines neuen seitens der +Übrigbleibenden sich selbst fortdauernd zu ergänzen habe. + +Wenn nun das Statut, _statt_ derartiges oder ähnliches vorzusehen, in +§ 5 die »Rechte und Obliegenheiten der Stiftungsverwaltung« der in +Abs. 1 dieses Paragraphen benannten Staatsbehörde zuweist, so folgt -- +ganz abgesehen von den weiteren Vorschriften in Abs. 2 und 3 desselben +Paragraphen -- schon aus der logischen Beziehung des § 5 zu der +übergeordneten _allgemeinen_ Vorschrift des § 4, daß damit diese Behörde +eingesetzt ist als Organ der CARL ZEISS-Stiftung für ihre +_Selbstverwaltung, nicht_ als Organ des _Staates_ für die Verwaltung der +Stiftung. Sie hat also ihr Mandat vom _Stifter_, nicht vom _Staat_, und +hat demnach hinsichtlich ihrer Funktionen in Angelegenheiten der +Stiftung lediglich die »Rechte und Obliegenheiten«, die das +Stiftungsstatut der »Stiftungsverwaltung« überträgt, _nicht_ Rechte und +Obliegenheiten, die derselben Behörde bei Verwaltung einer Stiftung +seitens des Staates zukommen würden oder von Staats wegen zugewiesen +werden könnten. + +Eine besondere Verstärkung aber erhält dieser Schluß durch die +Vorschriften in Abs. 3 des § 5. Dadurch, daß die Stiftungsverwaltung, +wie auch das andere, durch einen Staatsbeamten zu bildende Organ der +Stiftung, ausdrücklich _auf das Stiftungsstatut verpflichtet_ und beiden +direkt _untersagt_ wird, bei Ausübung ihrer Funktionen in +Angelegenheiten der Stiftung Staatsinteressen in anderem Umfang zu +berücksichtigen, als es auch für _Privat_personen »gesetzlich« geboten +ist, kommt ganz explizite zum Ausdruck, daß die Stiftungsverwaltung, +unbeschadet ihres Charakters als Staatsbehörde, in Angelegenheiten der +CARL ZEISS-Stiftung keine staatlichen Funktionen auszuüben hat, in +diesen Angelegenheiten vielmehr durchaus die freiere Stellung eines +privaten Stiftungssenates einnimmt. + +Eine weitere Bekräftigung des Gesagten ergibt sich noch aus mehreren +Sondervorschriften, die das Statut in anderen Titeln enthält. + +In § 52 (Titel V) sind für die Vermögensverwaltung der CARL +ZEISS-Stiftung in Hinsicht auf Art der Kapitalanlagen und +Sicherheitsanforderungen ganz _andere_ Vorschriften gegeben, als für die +durch Staat und Gemeinde zu verwaltenden Stiftungen gesetzlich bestehen. + +§ 53 schließt jede Haftpflicht des _Staates_ bezüglich des unter +Verwaltung des Großherzogl. Kultusdepartements stehenden +Stiftungsvermögens aus. + +§ 109, Abs. 1 (Titel VII) schreibt ausdrücklich vor, daß alle +Arbeitsleistung von Staatsbeamten in Angelegenheiten der CARL +ZEISS-Stiftung _aus Mitteln der Stiftung_ so zu vergüten ist, daß dem +Staat »aus der Beteiligung seiner Beamten an der Verwaltung« auch nicht +indirekt Lasten erwachsen. + +Und endlich verpflichten die §§ 110-112 (Titel VIII) des Statuts die +Stiftungsverwaltung zu jährlicher Rechnungslegung an eine fünfgliedrige +Kommission von gänzlich _privatem_ Charakter. Denn den Mitgliedern +dieser Kommission wird ausdrücklich gesagt, daß ihr Auftrag als »rein +persönlicher« zu gelten habe, und daß sie hinsichtlich seiner Erfüllung +»von niemand Instruktion zu empfangen und niemand Rechenschaft zu geben« +haben. Die Befugnisse dieser Kommission sind aber nicht auf Prüfung des +Rechnungswesens beschränkt; sie umfassen, nach § 111, die Prüfung der +Statutenmäßigkeit der ganzen Verwaltung. + +Den Anordnungen des Statuts in Hinsicht auf das Verhältnis der Stiftung +zum Staat steht der Umstand keineswegs entgegen, daß die Bestimmung in +§ 5 nicht _einseitig_ durch den Stifter getroffen werden konnte, sondern +eine Vereinbarung mit der obersten Staatsverwaltung zur Voraussetzung +haben muß. -- Da niemand einer Behörde eigenmächtig Geschäfte ansinnen +kann, die ihr nicht aus der Staatsverfassung zukommen, und da auch keine +Behörde eigenmächtig solche Geschäfte übernehmen darf, so muß allerdings +der Sanktionierung des Statuts in Hinsicht auf den § 5 eine besondere +Entschließung der obersten Staatsbehörde, unter Genehmigung des +Staatsoberhauptes, vorangegangen sein. Angesichts des § 4 konnte aber +diese Entschließung nicht darauf gehen: von Staats wegen die Verwaltung +der CARL ZEISS-Stiftung dem Großherzogl. Kultusdepartement zu +_überweisen_, sondern lediglich darauf: von Staats wegen die genannte +Behörde zu _ermächtigen_, daß sie, dem Antrag des Stifters +entsprechend, die Verwaltung der Stiftung dauernd übernehme, und diese +Verwaltung im Sinne eines ständigen Nebenamtes, zwar in denselben +geordneten Formen, in denen sie ihre staatlichen Funktionen ausübt, aber +im Sachlichen auf Grund und in Gemäßheit des Stiftungsstatuts, also nach +dem Mandat des Stifters, führe. + +Daß eine Behörde als solche auf Grund besonderer Ermächtigung seitens +der obersten Staatsverwaltung an nicht-staatlichen Geschäften teilnimmt, +ist keineswegs ohne Vorbild, und jedenfalls nur hinsichtlich der +richterlichen Behörden zum voraus ausgeschlossen. Selbstverständlich +aber hätte diese Ermächtigung, und damit die Genehmigung des § 5 des +Stiftungsstatuts, auch versagt werden können -- in welchem Falle dann, +in der Konsequenz des § 4, ein anderer Stiftungssenat hätte eingesetzt +werden müssen. Nachdem jedoch durch die landesherrliche Bestätigung des +Statuts konstatiert ist, daß die oberste Staatsverwaltung die +Ermächtigung erteilt hat, ist damit das in § 5 bezeichnete Departement +des Großherzogl. Staatsministeriums als _statutarische_ +Stiftungsverwaltung eingesetzt und hat als solche der Stiftung gegenüber +keine andern Rechte, aber auch dem Staat gegenüber keine andern +Pflichten, als bei sonst gleichem Inhalt des Statuts jede andere +Stiftungsverwaltung haben würde, _die gemäß § 4 des Statuts hätte +eingesetzt werden können_. + +Der Stiftungsverwaltung deshalb, weil sie im gegenwärtigen Falle durch +eine Staatsbehörde repräsentiert ist, in Angelegenheiten der Stiftung +_staatliche_ Funktionen beizulegen, würde nur dann überhaupt _zulässig_ +sein, wenn das Statut den § 4 nicht enthielte, sondern unter dem +Abschnitt »Organe« sogleich den ersten Absatz des § 5 folgen ließe. +Weiter aber dürfte dann auch Abs. 3 des § 5 nicht vorhanden sein. Denn +es wäre überflüssig, eine Behörde in Ausübung ihrer _staatlichen_ +Funktion speziell auf den Inhalt einer Stiftungsurkunde zu verpflichten, +und widersinnig, ihr dabei die Rücksichtnahme auf Staatsinteressen, +die sie in ihrer amtlichen Tätigkeit sonst zu vertreten hat, verwehren +zu wollen. Ferner dürften die andern Organe, Stiftungskommissar +und Vorstände der Betriebe, nicht konstitutiv, als Organe der +_Stiftung_, sondern höchstens instruktionell, als Hilfsorgane der +Stiftungs_verwaltung_, eingeführt sein, weil es nicht angängig wäre, +einer Behörde in Hinsicht auf staatliche Geschäfte Organe privaten +Charakters _neben_zuordnen. Und endlich dürfte das Statut den § 110 +nicht enthalten. Denn keine Behörde kann hinsichtlich der Ausübung +_staatlicher_ Funktionen der Kontrolle einer _nicht_-staatlichen Instanz +unterstehen. + + +II. Verhältnis der Organe der CARL ZEISS-Stiftung zu den +Staats_behörden_. + +Als juristische Person steht die CARL ZEISS-Stiftung, wie jede andere +Stiftung, unter staatlicher Aufsicht, und da die juristische Person +tatsächlich nur durch ihre Organe handlungsfähig wird, so stehen diese +_Organe_ unter solcher Aufsicht. + +Diese allgemeine -- gesetzliche -- Staatsaufsicht hat aber zum +Gegenstand lediglich die Wahrung von Gesetzlichkeit und +Ordnungsmäßigkeit in den Handlungen und dem Verfahren der +Stiftungsorgane und die _Sicherung dauernder Übereinstimmung der +Verwaltung der Stiftung mit den Vorschriften der Urkunde, auf Grund +welcher die landesherrliche Bestätigung erteilt und das Recht der +juristischen Person verliehen_ worden ist -- welche Urkunde im +vorliegenden Fall seit dem 16. August 1896 durch das gegenwärtige +»Statut der CARL ZEISS-Stiftung« ersetzt ist. + +Da die Verleihung der juristischen Persönlichkeit und die Bestätigung +eines Stiftungsstatuts Akte der Staatshoheit sind, so ist die +Staatsregierung _selbst_ die Instanz, die diese gesetzliche Aufsicht +auszuüben hat. In Hinsicht auf letztere unterstehen also alle Organe der +Stiftung im vorliegenden Falle dem Großherzogl. Staatsministerium, +_auch_ die Stiftungsverwaltung. Letztere ist, obschon Staatsbehörde, +nicht Organ der staatlichen Aufsicht über die Stiftung, weil sie Organ +der _Stiftung_ ist. + +Weil aber die allgemeine Staatsaufsicht lediglich die Gesetzlichkeit, +Ordnungsmäßigkeit und Statutenmäßigkeit zu überwachen hat, so untersteht +_innerhalb_ des statutenmäßigen Handelns kein Organ der Stiftung der +Aufsicht oder der Einwirkung irgend einer Staatsbehörde, auch die +_Stiftungsverwaltung_ nicht. Obwohl sie nicht selbst die _oberste_ +Staatsbehörde ist, gibt es auch für sie in Hinsicht auf die Ausübung der +statutarischen Funktionen keine _vorgesetzte_ Instanz. Gemäß § 4 des +Statuts steht der Stiftungsverwaltung in dem ihr zugewiesenen +Wirkungskreis die »oberste« Leitung der Stiftungsangelegenheiten zu. Sie +ist also in allen Entschließungen und Handlungen innerhalb ihrer +statutenmäßigen Kompetenz völlig souverän. Gegen ihre Entschließungen +und Handlungen in Angelegenheiten der Stiftung ist keine Berufung +möglich; angefochten könnten sie im _Verwaltungsweg_ nur werden unter +Anrufen der Staatsaufsicht wegen Statutenwidrigkeit. + + * * * * * + +Daß der _Stiftungskommissar_ hinsichtlich seiner Funktionen keiner +Behörde untersteht, ist durch die ausdrückliche Vorschrift in § 5 +gegeben: daß er in _außer_amtlichem Auftrag zu bestellen sei. Dadurch +ist für ihn in Angelegenheiten der Stiftung jedes Verhältnis der +Beamtenunterordnung ausgeschlossen, sowohl in bezug auf das Großherzogl. +Kultusdepartement, welches als Stiftungsverwaltung ihn bestellt hat, wie +in bezug auf diejenige Behörde, der er in seiner sonstigen Tätigkeit +amtlich unterstehen mag. Die Vorschrift des § 5, daß der +Stiftungskommissar ein aktiver Beamter des öffentlichen Dienstes sein +soll, umschreibt also lediglich den Personenkreis, aus welchem er zu +wählen ist. + +Hinsichtlich der kollegialischen _Vorstände_ (Geschäftsleitungen) der +Stiftungsbetriebe folgt der Ausschluß jeder _behördlichen_ Einwirkung +auf ihre Handlungen aus der selbständigen Kompetenz, die das Statut in +Titel II diesen Vorständen in allen Angelegenheiten ihrer Firma +einräumt. Sie sind gemäß §§ 8, 9 in diesen Angelegenheiten die Vertreter +der _Stiftung als des Inhabers_ der Firma, nicht Beauftragte der +Stiftungsverwaltung. Was ein Vorstand namens seiner Firma tun oder +unterlassen mag, steht mithin jedem Dritten -- auch dem Staat -- +gegenüber rechtlich auf ganz gleichem Fuß mit den Handlungen und +Unterlassungen des _Inhabers_ einer Privatfirma, ist also lediglich nach +den jeweils geltenden Gesetzen zu beurteilen. Mithin kann auch gegenüber +den Beschlüssen und den Handlungen dieser Vorstände niemand an eine +»vorgesetzte Behörde« appellieren, sondern höchstens an die allgemeine +Staatsaufsicht gegen etwaige gesetzwidrige oder statutenwidrige +Handlungen. + +Die Personen endlich, aus denen die Vorstände (Geschäftsleitungen) der +Stiftungsbetriebe jeweils sich zusammensetzen, sind gemäß § 26 des +Statuts entweder Sozien der Stiftung, im handelsrechtlichen Sinn, oder +lebenslänglich angestellte Beamte der einen oder der andern Firma -- und +weiter nichts. Denn nach § 25 Abs. 2 ist ihre Stellung nicht »Amt«, +sondern »Funktion«: sie bilden im Kreis der oberen Beamten des Betriebs +einen Ausschuß, dem die verantwortliche Leitung der Firma übertragen +ist. Sie stehen somit zur Stiftung als dem _Inhaber_ der Firma in rein +bürgerlichem Vertragsverhältnis; zum Staat aber stehen sie hinsichtlich +ihrer Tätigkeit in gar keinem andern Verhältnis wie jeder beliebige +Privatmann. Keine von diesen Personen ist also in irgend welchem Sinn +bezüglich ihrer statutarischen Funktion »mittelbarer Staatsbeamter«. Für +keins von den Vorstandsmitgliedern also existiert eine »vorgesetzte +Behörde«; denn nicht einmal zur Stiftungsverwaltung als solcher (also +ganz abgesehen von der Staatsbehörde) dürfen sie, gemäß § 31, persönlich +in Vertrags- oder sonstigem Abhängigkeitsverhältnis stehen. + + +III. Verhältnis der _Organe_ der Stiftung zu _einander_. + +Entsprechend der grundsätzlichen Norm des § 4, gemäß welcher +Stiftungskommissar und Betriebsvorstände als »Organe der Stiftung +»_neben_« der Stiftungsverwaltung« eingesetzt sind, regelt Titel II des +Statuts das Verhältnis zwischen den drei Organen der Stiftung auf dem +Fuß der _Abgrenzung bestimmter Funktionen und Kompetenzen_, unter +Ausschluß jeder Über- und Unterordnung innerhalb des einzelnen +Funktionenkreises. + +Dieses liegt durchaus im Rahmen der gesetzlichen Anordnungen, die in +Hinsicht auf die Verfassung der »Stiftungen« das Bürgerl. Gesetzbuch +getroffen hat. (Vergl. BGB. § 26, letzter Satz, und § 30, in Verbindung +mit § 86.) + +Der _Stiftungsverwaltung_ ist in § 4 die »oberste« Leitung der +Stiftungs-Angelegenheiten übertragen. Da jedoch die Bestimmungen in +Titel II des Statuts alle Angelegenheiten der Geschäftsbetriebe den +beiden andern Organen zu selbständiger _endgültiger_ Erledigung +überweisen, so können die Worte »oberste Leitung« in § 4 nicht dahin +verstanden werden, daß der Stiftungsverwaltung in allen Dingen die +oberste Leitung, d. h. die _letzte_ Entscheidung vorbehalten sei, +sondern nur dahin: daß die der Stiftungsverwaltung zugewiesenen +_speziellen_ Funktionen -- die Wahl der Personen für die beiden andern +Organe und die Leitung der gemeinnützigen Tätigkeit der Stiftung gemäß +§ 1, B und Titel VII des Statuts -- die »oberste« Leitung der Stiftung +_bedeuten_, und daß _hierin_ keine Instanz über der Stiftungsverwaltung +besteht. + +Ingleichen muß die in § 4 benannte »Vertretung der Stiftung als +juristischer Person« auf diejenigen Angelegenheiten bezogen werden, in +denen die Stiftung _nur_ als juristische Person, nicht als Inhaber +einer Handelsfirma auftritt, weil in den Angelegenheiten der +Geschäftsbetriebe die _selbständige_ Vertretung des Inhabers durch die +§§ 8, 9 den Vorständen dieser Betriebe ausdrücklich zugewiesen wird. + +Endlich ist auch die in § 4 der Stiftungsverwaltung übertragene +Vermögensverwaltung, soweit eigentliche Verwaltungstätigkeit in Frage +steht, auf dasjenige Vermögen der Stiftung zu beziehen, welches nicht +zum Betriebskapital ihrer Handelsfirmen gehört. Denn das letztere ist +gemäß §§ 6, 8 der Verwaltung durch deren Vorstände unterstellt und tritt +in der Vermögensrechnung der _Stiftung_ nur mit den jährlichen +Bilanzziffern der Betriebe auf. + +Unter Berücksichtigung dieser Einschränkungen überträgt also das Statut +der _Stiftungs_verwaltung folgende Funktionen: + +die Vertretung der Stiftung Dritten gegenüber hinsichtlich aller +derjenigen Interessen, die nicht im Interessenkreis der +Geschäftsbetriebe liegen -- ohne jede nähere Anweisung; + +die allgemeine Vermögensverwaltung der Stiftung -- gemäß den +Vorschriften in Titel IV (Reservefonds); + +die Ernennung des Stiftungskommissars -- gemäß § 5, Abs. 2; + +die Ernennung der Mitglieder der Vorstände der Betriebe -- gemäß den +Vorschriften in §§ 25-27; + +die Verfügung über die Mittel der Stiftung für die in § 1, B +bezeichneten Zwecke -- nach Maßgabe der Bestimmungen in Titel VII des +Statuts. + + * * * * * + +Hinsichtlich der Bestellung des Stiftungskommissars enthält das Statut +keinerlei weitere Vorschriften. Die Stiftungsverwaltung hat also in +bezug auf seine Ernennung wie auf seine Abberufung völlig freie Hand. + +Hinsichtlich der Ernennung neuer Vorstandsmitglieder ist dem +Stiftungskommissar und den vorhandenen Mitgliedern des betreffenden +Vorstandes insofern eine Mitwirkung eingeräumt, als nach § 25 sie vorher +zu hören sind -- demnach jede einzelne von diesen Personen ihre Ansicht +vorzutragen berechtigt ist -- und als keine Ernennung gegen das +_einstimmige_ Votum der Vorstandsmitglieder erfolgen darf. -- +Grundsätzlich besagen diese Bestimmungen nur eine beratende Mitwirkung +bei der Wahl neuer Vorstandsmitglieder. Praktisch aber kann das +Vetorecht im Fall der Einstimmigkeit die Bedeutung des Kooptationsrechts +gewinnen. Denn falls die vorhandenen Mitglieder eines Vorstandes +übereinstimmend eine bestimmte Person, die den Voraussetzungen der +Wählbarkeit entspricht, für die bestqualifizierte halten, so sind sie +daraufhin berechtigt, jeden andern einstimmig abzulehnen; und in diesem +Fall _müßte_ die Stiftungsverwaltung ihrem Votum wenigstens dann Folge +geben, wenn der Fall, den § 7, Abs. 3 vorsieht, eingetreten ist. + +In denjenigen Angelegenheiten endlich, die auf die Erfüllung der +gemeinnützigen Aufgaben der Stiftung (§ 1, B) Bezug haben und in Titel +VII des Statuts näher geregelt sind, ist gemäß § 108, Abs. 1 dem +Stiftungskommissar und den Vorständen der Stiftungsbetriebe gleichfalls, +neben dem _Recht_, Anträge stellen zu können, eine im allgemeinen nur +beratende Mitwirkung eingeräumt. In Hinsicht auf solche Maßregeln aber, +die unter die §§ 101-104 fallen, statuiert Abs. 2 des § 108 ausdrücklich +eine entscheidende Einflußnahme der beiden Betriebsvorstände, unter der +Bedingung der Einstimmigkeit ihrer _sämtlichen_ Mitglieder. + +Die genannten Paragraphen betreffen ausschließlich solche Akte +gemeinnütziger Betätigung, die entweder (§§ 101, 102) die technischen, +wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Interessen der Betriebe selbst, +oder (§§ 103, 104) die Interessen ihres Personals ganz unmittelbar +berühren, und die deshalb auch immer in Beziehung zu solchen Maßnahmen +_innerhalb_ der Betriebe stehen werden, auf welche die drei letzten +Absätze des § 16 und die Direktiven für die geschäftliche Tätigkeit der +Stiftung in Titel III des Statuts hinweisen. + +Für dieses ganze durch die §§ 101-104 umschriebene Gebiet +gemeinnütziger Betätigung der Stiftung ist durch die Vorschrift +des zweiten Absatzes in § 108 die Entscheidung über das, was +_innerhalb des statutenmäßig Zulässigen_ zu geschehen oder zu +unterbleiben hat, der Stiftungsverwaltung praktisch nur insoweit +überlassen, als die dort bezeichneten Personen betreffs des Ob oder des +Wie _nicht im Einverständnis_ sind. Soweit Einverständnis unter ihnen +hinsichtlich einer bestimmten Maßnahme konstatiert ist, _muß_ diese +Maßnahme nicht nur überhaupt, sondern auch in den Einzelheiten der +Ausführung, gemäß ihrem übereinstimmenden Votum ins Werk gesetzt werden +-- womit dann selbstverständlich der Stiftungsverwaltung auch jede +eigene Verantwortung in der betreffenden Sache abgenommen ist. + +Nach der finanziellen Seite hin ist das in diesen Angelegenheiten +statutarisch Zulässige durch die Vorschrift des § 107, Abs. 3 in +Verbindung mit den §§ 47-51 umgrenzt. + +Die _Leitung der industriellen Tätigkeit_ der Stiftung und die +Verwaltung ihrer Geschäftsbetriebe ist, gemäß § 4, Abs. 2, nicht der +Stiftungsverwaltung, sondern _lediglich_ den Betriebsvorständen und dem +Stiftungskommissar unterstellt. Nur insoweit ist auch der +Stiftungsverwaltung eine Mitwirkung in diesen Angelegenheiten +vorbehalten, als das Statut dem Stiftungskommissar die Stellung eines +Vertreters der Stiftungsverwaltung zuweist und damit der letzteren in +bezug auf seine Tätigkeit die allgemeinen Befugnisse des Vollmachtgebers +gegenüber dem Bevollmächtigten einräumt. + + * * * * * + +Die Funktionen des _Stiftungskommissars_ sind gemäß Titel II des +Statuts: + +Beaufsichtigung der Geschäftsführung der Betriebe in Hinsicht auf +_Ordnungsmäßigkeit_ der Verwaltung und _Statutenmäßigkeit_ des +Verfahrens (§§ 11, 12); + +Beratende Mitwirkung in allen Angelegenheiten, die eine besondere +Entschließung der Betriebsvorstände erfordern (§ 14); + +Entscheidung in denjenigen Angelegenheiten, in bezug auf welche die +Mitglieder einer Geschäftsleitung sich nicht einigen können (§ 15); + +Bestätigung oder Ablehnung von Beschlüssen in Bezug auf _bestimmte_ -- +in § 16 namentlich angeführte -- Handlungen; + +Stellung eigener Anträge in Sachen der Geschäftsbetriebe (§ 17). + +Der Kreis dieser dem Stiftungskommissar zugewiesenen Befugnisse bestimmt +zugleich den Umfang der -- mittelbaren -- Einwirkung der +Stiftungsverwaltung auf die geschäftliche Tätigkeit der Stiftung, weil +§ 10 eine andere Einwirkung auf die Geschäftsführung der Betriebe als +_durch_ den Stiftungskommissar ausschließt, mithin jede Einwirkung +ausschließt, die nicht im Rahmen _seiner_ statutarischen Befugnisse +geübt werden kann. + +Hinsichtlich der Ausübung seiner Funktionen regelt das Statut +die Stellung des Stiftungskommissars zur Stiftungsverwaltung +nach den Grundsätzen _freier und direkter Stellvertretung_. Von +seiner Ernennung bis zu seiner Abberufung hat er seine Tätigkeit +nach eigenem besten Wissen und unter eigener Verantwortung auszuüben. +Die Stiftungsverwaltung als Vollmachtgeber kann von ihm verlangen, in +jedem ihr geboten erscheinenden Umfang über die Angelegenheiten der +Stiftungsbetriebe fortdauernd unterrichtet zu werden und kann in allen +Punkten ihre eigenen Ansichten ihm gegenüber geltend machen; sie kann +ihm aber _nicht_ Instruktion für die von ihm zu treffenden +Entscheidungen erteilen und auch nicht verlangen, vor _jeder_ +Entscheidung erst selbst gehört zu werden. Denn da aus § 5 der +Stiftungskommissar direkt und in Person auf das Stiftungsstatut +verpflichtet ist, kann er nicht angehalten werden, etwas zu vertreten, +was nicht seinem eigenen pflichtmäßigen Ermessen entspricht. Außerdem +aber fordern auch die §§ 15-18 ausdrücklich _seine_ auf die unmittelbare +Kenntnis aller Verhältnisse gegründete Entscheidung und schreiben ihm +vor, auf Anfordern eines Vorstandes sein Votum ohne Verzug abzugeben. -- +Der Stiftungsverwaltung bleibt daher, falls sie mit seiner Tätigkeit +unzufrieden wäre, nur Zurückziehen des erteilten Auftrags, durch +Abberufung, übrig. + +Die Konsequenz dessen nach der anderen Seite hin ist, daß, wenn eine +Geschäftsleitung durch Entscheidungen des Stiftungskommissars sich, +beschwert fühlte, sie nicht Berufung dagegen an die Stiftungsverwaltung +einlegen und Abänderung solcher Entscheidungen beantragen dürfte. +Vorstellungen oder Beschwerden bei der Stiftungsverwaltung über den +Stiftungskommissar könnten vielmehr nur den Sinn haben, entweder deren +gütige Vermittlung anzurufen oder sie um Ernennung eines andern +Stiftungskommissars anzugehen. + + * * * * * + +Funktion und Kompetenz der _Vorstände_ (Geschäftsleitungen) der +Stiftungsbetriebe sind durch die §§ 8, 9 des Statuts ganz vollständig +geregelt. + +Den dortigen Bestimmungen zufolge können alle Handlungen, die irgendwie +auf die geschäftliche Tätigkeit der Firma oder auf ihre Vertretung nach +innen oder nach außen Bezug haben, _nur_ durch ihren Vorstand +vorgenommen werden. Weder der Stiftungskommissar noch die +Stiftungsverwaltung kann in diesen Angelegenheiten irgend eine Anordnung +treffen. Sie können nicht an _Stelle_ des Vorstandes etwas beschließen +und können -- abgesehen von dem Vetorecht, welches § 16 für _bestimmte_ +Gegenstände dem Stiftungskommissar einräumt -- keinen Beschluß des +Vorstandes inhibieren. Auch in den Fällen, in welchen das Votum des +Stiftungskommissars entscheidend ist -- sei es, daß er nach § 15 bei +Dissens unter den Mitgliedern den Ausschlag gibt, sei es, daß er gemäß +§ 16 einen einstimmigen Beschluß noch zu sanktionieren hat -- ist die +Grundlage des Vorgehens lediglich der auf die eine oder die andere Art +statutenmäßig zustande gekommene _Vorstands_beschluß. + +Demgemäß ist für die Beamten der Betriebe und für deren gesamtes +Personal das Kollegium, welches den Vorstand der Firma bildet, _als +solches_, der _oberste_ Vorgesetzte. Niemand sonst kann Angehörigen des +Betriebes eine verbindliche Anweisung erteilen. Auch der +Stiftungskommissar kann in Ausübung seiner Aufsichtsfunktionen gemäß +§§ 11, 12 dieses nicht; er kann nur gegebenen Falles den Vorstand +anhalten, zur Beseitigung von Anständen seinerseits die geeigneten +Anordnungen zu treffen. + +Hinsichtlich der Vertretung der Firma nach außen setzen die Vorschriften +des § 8 den betreffenden Vorstand in _allen_ Angelegenheiten der +Geschäftsführung als den bevollmächtigten _Vertreter des Inhabers der +Firma_ ein und erteilen ihm eine nach _außen_ hin ganz unbeschränkte +Vertretungsmacht. Die Form für deren Ausübung ist (in § 9) in der Art +geregelt, daß entweder: der Vorstand in seiner Gesamtheit (je zwei von +seinen Mitgliedern), oder: ein bestimmtes Mitglied desselben als +»gesetzlicher Vertreter« der Stiftung in Angelegenheiten der +betreffenden Firma, öffentlich legitimiert sein muß -- in welchem +letztern Fall dieses eine Mitglied (der »Bevollmächtigte« der CARL +ZEISS-Stiftung) zugleich befugt sein muß, sich durch ein bestimmtes +anderes -- gleichfalls öffentlich hierzu legitimiertes -- Mitglied +zeitweilig oder in einzelnen Angelegenheiten vertreten zu lassen. + +Die Selbständigkeit und Unabhängigkeit, die gemäß diesen Anordnungen den +Vorständen der Stiftungsbetriebe hinsichtlich der Leitung der gesamten +geschäftlichen Tätigkeit der Stiftung gewährleistet ist, hat das Statut +nach der persönlichen Seite hin durch die besondern Vorschriften in den +§§ 26, 27, 31 gesichert: daß alle _Mitglieder_, soweit sie nicht Sozien +der Stiftung sind, bei einem von den Stiftungsbetrieben _lebenslänglich_ +angestellte Beamte sein und demgemäß die in Titel V, § 59, bestimmten +Rechte besitzen _müssen_ -- daß ferner ihre Ernennung unwiderruflich ist +-- und daß ihnen endlich bei der Bestellung weder durch Vertrag noch +durch Dienstanweisung besondere Verpflichtungen hinsichtlich der +Ausübung ihrer Funktionen auferlegt werden können, ihr Auftrag also +_lediglich_ durch das Statut selbst bestimmt bleiben muß. + +Als lebenslänglich angestellte Beamte können sie nach § 59 nur durch +richterliches oder schiedsrichterliches Urteil entsetzt werden, und nur +»wegen grober Pflichtverletzung, wegen fortgesetzter Vernachlässigung +der Obliegenheiten und wegen solcher Anstände im außerdienstlichen +Verhalten, die bürgerliches Ansehen oder persönliches Vertrauen +aufheben«; pensioniert können sie nur aus vertragsmäßigen Gründen +werden, und Außerdienststellung kann nur durch Entsetzung oder +vertragsmäßig begründete Pensionierung erfolgen. -- Auf _was_ dabei der +Punkt »bürgerliches Ansehen oder persönliches Vertrauen« bezogen werden +darf, und auf was _nicht_, ist durch die in den nächstvorangehenden +§§ 57, 58 des Statuts enthaltene Definition der Rechte _aller_ +Angehörigen der Stiftungsbetriebe zweifelsfrei festgestellt. + +Im übrigen aber sind die Mitglieder der Vorstände -- gemäß Anordnungen +in den §§ 13 und 28 des Statuts -- als _einzelne_ ganz wie alle anderen +Beamten dem _Kollegium_ unterstellt, das den Vorstand bildet. Gegen +Handlungen, die der einzelne in Angelegenheiten seiner Firma unternimmt, +gibt es demnach Berufung -- aber _lediglich_ Berufung an dieses +Kollegium, gleichgültig, _wer_ es sein mag, der durch eine solche +Handlung sich beschwert fühlt. + + * * * * * + +Die im Statut vorgesehene Nebenordnung mehrerer Organe, jedes mit +bestimmt umgrenztem Funktionenkreis und unter ausdrücklicher _direkter_ +Verpflichtung eines jeden auf die Vorschriften des Statuts, zieht als +Konsequenz nach sich, daß auch in Hinsicht auf _Auslegung_ des Statuts +jedes von diesen Organen ganz selbstständig ist. Keins kann im +Zweifelfall _seine_ Auslegung den anderen oktroyieren, und auch die +Auslegung der Stiftungsverwaltung ist für die anderen Organe nicht +verbindlich. Falls also über Auslegungsfragen einmal Dissens eintreten +sollte, kann die Entscheidung über »statutengemäß« oder »statutenwidrig« +lediglich durch _gerichtliche_ Feststellung herbeigeführt werden. + +Dieses ist durch die Vorschriften im Titel IX des Statuts direkt +gegeben. + +Die §§ 118, 119 (Tit. IX) knüpfen zukünftige _Abänderungen_ des Statuts +an ganz bestimmte Voraussetzungen und an ein ganz bestimmtes Verfahren, +sprechen bestimmten Personenkreisen (zu welchen namentlich der +Stiftungskommissar, die Mitglieder der Betriebsvorstände und die +Mitglieder der Rechnungskommission des § 110 gehören) ein rechtliches +Interesse an der Aufrechterhaltung des Statuts zu und legitimieren sie +ausdrücklich zu _gerichtlicher_ Klage wegen »ungerechtfertigter« +Abänderungen. Damit ist also jede zukünftige Statutenänderung der +Nachprüfung durch die ordentlichen Gerichte unterstellt. +Selbstverständlich gilt dann das gleiche auch für jede Maßnahme, von der +ein Beteiligter mit Recht behaupten könnte, daß sie materielle +Abänderung einer Statutenbestimmung involviere, also, um rechtmäßig zu +sein, nur auf Grund des Verfahrens nach § 118 ins Werk gesetzt werden +_dürfte_. Denn es wäre widersinnig, anzunehmen, daß die §§ 118, 119 zwar +Statutenänderungen, die formell _als solche_ verlautbart werden, der +Nachprüfung der Gerichte unterwerfen, andere aber, die ohne die +vorschriftsmäßige Verlautbarung de facto seitens eines Stiftungsorgans +vorgenommen würden, dieser Nachprüfung entziehen wollten. Hiermit aber +ist die ausschließliche Kompetenz der Gerichte für jede strittige +Auslegungsfrage von selbst gegeben -- weil Anwendung des Statuts unter +_falscher_ Auslegung genau dasselbe bedeutet wie Abänderung des +_richtig_ ausgelegten Statuts. + +Die Entscheidung _strittiger_ Auslegungsfragen kraft »staatlicher +Aufsicht«, im _Verwaltungsweg_, ist im Fall der CARL ZEISS-Stiftung +durch die angezogenen Vorschriften in Titel IX des Stiftungsstatuts +ausgeschlossen. + +Zwar hat die staatliche Aufsichtsbehörde, weil sie die Statutenmäßigkeit +der Verwaltung von Stiftungen zu überwachen berufen ist, auch in diesem +Fall gegen Verletzungen des Statuts, die _als solche_ anerkannt oder +festgestellt sind, im Verwaltungsweg einzuschreiten. Die _Entscheidung_ +darüber, was statutengemäß und was statutenwidrig sei, hat sie aber in +Angelegenheiten dieser Stiftung nicht selbst zu geben -- weil deren +Statut durch die Anordnungen in Titel IX diese Entscheidung im +Streitfall den Gerichten überwiesen hat. Und gerade weil die staatliche +Aufsicht darüber zu wachen hat, daß in allen Punkten die Satzungen der +Stiftungen respektiert werden, hat sie nun im Fall der CARL +ZEISS-Stiftung auch darüber zu wachen, daß strittige Auslegungsfragen +auf dem satzungsgemäßen _gerichtlichen_ Weg zum Austrag gebracht werden. + + * * * * * + +Im vorigen Sommer ist aus Anlaß von Erörterungen wegen der politischen +Neutralität der hiesigen Lesehalle von neuem eine öffentliche +Kontroverse über die Rechtslage der CARL ZEISS-Stiftung und ihr +Verhältnis zum Staat und zu den Staatsbehörden entstanden, in deren +Verlauf unter dem Anschein von Autorität und Sachkenntnis auf die +»staatliche Aufsicht«, der diese Stiftung unterstehe, und auf +»vorgesetzte Behörden«, denen ihre Organe unterstellt seien, Bezug +genommen wurde. + +Dem entgegenstehenden Erklärungen, die ich als Begründer der Stiftung +und als Verfasser ihres Statuts, schon bei einer früheren Gelegenheit +und wiederholt aus diesem Anlaß öffentlich abgegeben habe, ist dabei +nicht nur scharf widersprochen worden; man hat mir sogar den Vorwurf +gemacht, diese Erklärungen wider besseres Wissen gegeben zu haben. + +Um die hierdurch hervorgerufene Rechtsunsicherheit zu beseitigen und die +Nachteile abzuwenden, die den Geschäftsbetrieben der Stiftung aus der +fortgesetzten Diskreditierung wesentlicher Grundlagen ihrer Verfassung +erwachsen, habe ich damals, im Einverständnis mit meinen Kollegen im +Vorstand der Optischen Werkstätte, erklärt, auf dem Weg der +Feststellungsklage ein gerichtliches Urteil über die durch das +Stiftungsstatut begründete Rechtslage herbeiführen zu wollen. + +Diese Absicht habe ich indes aufgeben müssen, weil dringende Arbeiten, +die mich im vorigen Herbst und Winter ganz in Anspruch nahmen, mir +unmöglich machten, alle zur Klageerhebung erforderlichen Unterlagen +rechtzeitig beizubringen. + +Ich beschränke mich daher auf _Veröffentlichung_ der »Erläuterungen zu +Titel I und II des Stiftungsstatuts«, die ich aus diesem Anlaß +niedergeschrieben hatte. Und ich bin auch der Meinung, daß _Dieses_ +allein schon ausreichen werde, alle Beunruhigung zu beseitigen, die in +den nächstbeteiligten Kreisen durch die Anfechtung meiner früheren +Erklärungen entstanden ist. + +Den Angehörigen der Stiftungsbetriebe empfehle ich, diese +»Erläuterungen« ihrem Statutenheft beizufügen. + +_Jena_, 12. Juni 1900. + +Dr. E. Abbe. + +Fußnoten: + +[Fußnote 90: Vgl. hierzu oben S. 329-341.] + + + + + +Druck von A. Kämpfe, Jena. + + + + + +End of Project Gutenberg's Gesammelte Abhandlungen III, by Ernst Abbe + +*** END OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK GESAMMELTE ABHANDLUNGEN III *** + +***** This file should be named 19755-8.txt or 19755-8.zip ***** +This and all associated files of various formats will be found in: + http://www.gutenberg.org/1/9/7/5/19755/ + +Produced by Ralph Janke, Carlo Traverso and the Online +Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net (This +file was produced from images generously made available +by the Bibliothèque nationale de France (BnF/Gallica) at +http://gallica.bnf.fr) + + +Updated editions will replace the previous one--the old editions +will be renamed. + +Creating the works from public domain print editions means that no +one owns a United States copyright in these works, so the Foundation +(and you!) can copy and distribute it in the United States without +permission and without paying copyright royalties. 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