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authornfenwick <nfenwick@pglaf.org>2025-02-08 18:21:14 -0800
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+*** START OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK 58351 ***
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+Offensichtliche Druckfehler wurden berichtigt. Im Übrigen wurden
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+Buchs.
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+ Solidarismus.
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+ Natürliche wirtschaftliche Erlösung des Menschen.
+
+ Von
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+ Rudolf Diesel,
+
+ Ingenieur in München.
+
+ [Illustration]
+
+ München und Berlin.
+ Druck und Verlag von R. Oldenbourg.
+ 1903.
+
+
+
+
+Übersetzungsrecht vorbehalten.
+
+
+
+
+Inhaltsverzeichnis.
+
+
+ Erstes Buch. Seite
+
+ Wesen, Organisation und Wirkungen des Solidarismus 1
+
+ Kapitel 1. Die Grundlagen des Solidarismus 1
+
+ Eigentum am Arbeitsprodukt 1
+
+ Grundbegriff der Volkskasse 2
+
+ Grundbegriff des Bienenstocks 3
+
+ Kapitel 2. Organisation der Volkskasse. Volksvertrag 5
+
+ Grundlagen und Zweck der Volkskasse 5
+
+ Finanzen der Volkskasse 7
+
+ Verwaltung und Leitung der Volkskasse 8
+
+ Pflichten und Rechte der Brüder 9
+
+ Bedingungen zur Errichtung von Bienenstöcken 12
+
+ Kapitel 3. Organisation der Bienenstöcke. Arbeitsvertrag 13
+
+ Grundlagen und Zweck der Bienenstöcke 13
+
+ Verwaltung und Leitung der Bienenstöcke 14
+
+ Finanzen der Bienenstöcke 14
+
+ Die sozialen Einrichtungen der Bienenstöcke 16
+
+ für das körperliche Wohl 16
+
+ für das geistig-sittliche Wohl, Geselligkeit und Erholung 17
+
+ Pflichten der Bienenstöcke zur Volkskasse und unter sich 18
+
+ Pflichten und Rechte der Bienen 18
+
+ Kapitel 4. Gesamtorganisation 21
+
+ Kapitel 5. Der Solidarismus 25
+
+ Kapitel 6. Beweis der praktischen Durchführbarkeit des
+ Solidarismus 26
+
+ Die Produktion 26
+
+ Die Warenverteilung 28
+
+ Die sozialen Einrichtungen 30
+
+ Die schiedsmännische Selbstentscheidung 31
+
+ Die Anlage der Ersparnisse 34
+
+ Die Aufbringung der Mittel für den Solidarismus 35
+
+ Mittel der Volkskasse 35
+
+ Mittel der Bienenstöcke 40
+
+ Schlußwort zu diesem Kapitel 42
+
+ Kapitel 7. Wirkungen des Solidarismus 43
+
+ Wirkungen des Solidarismus auf das Wohl der einzelnen 44
+
+ Materielles Wohl 44
+
+ Körperliches Wohl 45
+
+ Geistig-sittliches Wohl 46
+
+ Ethische Wirkungen des Solidarismus 47
+
+ Wirkungen des Solidarismus auf das Wohl der Gesamtheit 49
+
+ Schlußwort zu diesem Kapitel 53
+
+ Kapitel 8. Wem nützt der Solidarismus? 54
+
+ Allen Abhängigen 54
+
+ Allen Selbständigen 55
+
+ Den Frauen 59
+
+ Dem Staate 61
+
+ Den Gemeinden 65
+
+ Der Kirche 65
+
+ Schlußwort zu diesem Kapitel 67
+
+ Kapitel 9. Aufruf zum Solidarismus 68
+
+ Anhänge zum ersten Buch 71
+
+ 1. Statistik der Einkommensverhältnisse in Deutschland 71
+
+ 2. Statistik der möglichen Brüderbeiträge zur Volkskasse 73
+
+ 3. Weniger wichtige Formen der Bienenstöcke. Der Bienenstock für
+ Arbeitsleistungen 74
+
+ 4. Einiges über Produktiv- und Konsumgenossenschaften 75
+
+ 5. Statistik der Spareinlagen des deutschen Volkes 77
+
+ 6. Ausschlaggebende Bedeutung der großen Masse auf allen Gebieten
+ der Volkswirtschaft 78
+
+ 7. Statistik des Getränke- und Tabakverbrauchs in Deutschland 82
+
+ 8. Statistische Angaben über einige Trusts 83
+
+ 9. Vergleich der Jahresabrechnungen verschiedener
+ Aktiengesellschaften mit den Abrechnungen nach
+ Bienenstockvorschriften 84
+
+
+ Zweites Buch.
+
+ Die solidaristischen Verträge 85
+
+ Einleitung 85
+
+ I. Erklärung des Solidarismus 86
+
+ II. Volksvertrag 87
+
+ 1. Teil. Grundlagen und Zweck des Volksvertrags 87
+
+ § 1. Grundlagen 87
+
+ § 2. Zweck 87
+
+ 2. Teil. Finanzen der Volkskasse 89
+
+ § 3. Vermögen der Volkskasse 89
+
+ § 4. Stammfonds 89
+
+ § 5. Anteilfonds 89
+
+ § 6. Eigentumsrecht an den Bienenstöcken 90
+
+ § 7. Sparkassenfonds 90
+
+ § 8. Gewinne der Volkskasse 90
+
+ § 9. Jahresabrechnung 90
+
+ 3. Teil. Verwaltung und Leitung der Volkskasse 91
+
+ ~A.~ Volksrat 91
+
+ § 10. Bestellung des Volksrats 91
+
+ § 11. Kompetenzen des Volksrats 91
+
+ § 12. Sitzungsordnung des Volksrats 92
+
+ § 13. Abstimmungsordnung des Volksrats 93
+
+ § 14. Abänderungen des Volksvertrags 93
+
+ § 15. Bezüge der Volksräte 93
+
+ ~B.~ Präsident der Volkskasse 94
+
+ § 16. Bestellung des Präsidenten 94
+
+ § 17. Kompetenzen des Präsidenten 94
+
+ § 18. Geschäftsordnung des Präsidenten 94
+
+ § 19. Einkommen des Präsidenten 95
+
+ ~C.~ Direktorium der Volkskasse 95
+
+ § 20. Bestellung des Direktoriums 95
+
+ § 21. Kompetenzen des Direktoriums 95
+
+ § 22. Geschäftsordnung des Direktoriums 95
+
+ ~D.~ Die Delegierten der Volkskasse 96
+
+ § 23. Bestellung der Delegierten 96
+
+ § 24. Kompetenzen der Delegierten 96
+
+ ~E.~ § 25. Allgemeine Bestimmungen für alle Beamten der
+ Volkskasse 97
+
+ 4. Teil. Pflichten und Rechte der Brüder 98
+
+ § 26. Pflichten der Brüder 98
+
+ § 27. Die Brüderbeiträge 98
+
+ § 28. Brüderschein. Brüderakten 99
+
+ § 29. Rechte der Brüder 99
+
+ 1. Wahlen zum Volksrat 99
+
+ 2. Errichtung von Bienenstöcken 99
+
+ 3. Anstellung als Bienen 99
+
+ 4. Warenbezüge 100
+
+ 5. Warenlieferungen 100
+
+ 6. Anlage der Ersparnisse 100
+
+ 7. Allgemeine Rechte 100
+
+ 8. Schiedssprüche 100
+
+ § 30. Unterbrechung der Brüderrechte. Einziehung des
+ Brüderscheins 100
+
+ 5. Teil. Bedingungen zur Errichtung von Bienenstöcken 101
+
+ § 31. Anmeldebedingungen 101
+
+ § 32. Form des Antrags 101
+
+ § 33. Prüfung des Antrags und Beschlußfassung darüber 101
+
+ § 34. Ernennung der Vorstände 102
+
+ § 35. Errichtungsurkunde des Bienenstocks 102
+
+ 6. Teil. § 36. Übergangsbestimmungen 102
+
+ 7. Teil. Beilagen zum Volksvertrag 103
+
+ Beilage 1. Wahlordnung für den Volksrat, zu § 10 des
+ Volksvertrags 103
+
+ Beilage 2. Muster eines Brüderscheins und Erklärung desselben 105
+
+ III. Arbeitsvertrag der Bienenstöcke 107
+
+ 1. Teil. Grundlagen und Zweck der Bienenstöcke 107
+
+ § 1. Grundlagen 107
+
+ § 2. Zweck 107
+
+ 2. Teil. Finanzen der Bienenstöcke 108
+
+ § 3. Kapital 108
+
+ § 4. Rechnungsmodus 108
+
+ § 5. Jahresabrechnung 109
+
+ 3. Teil. Verwaltung und Leitung der Bienenstöcke 110
+
+ ~A.~ Vorstand des Bienenstocks 110
+
+ § 6. Bestellung des Vorstands 110
+
+ § 7. Kompetenzen des Vorstands 110
+
+ § 8. Geschäftsordnung des Vorstands 110
+
+ ~B.~ Vorstandsausschuß des Bienenstocks 111
+
+ § 9. Bestellung des Vorstandsausschusses 111
+
+ § 10. Kompetenzen des Vorstandsausschusses 111
+
+ § 11. Geschäftsordnung des Vorstandsausschusses 112
+
+ § 12. Einkommen der Mitglieder des Vorstandsausschusses 113
+
+ ~C.~ Jahresversammlung des Bienenstocks 113
+
+ § 13. Zusammensetzung der Jahresversammlung 113
+
+ § 14. Geschäftsordnung der Jahresversammlung 113
+
+ § 15. Kompetenzen der Jahresversammlung 114
+
+ 4. Teil. Pflichten und Rechte der Bienen 114
+
+ § 16. Pflichten der Bienen 114
+
+ § 17. Die Bienenbeiträge 115
+
+ § 18. Bienenschein. Bienenakten 115
+
+ § 19. Rechte der Bienen 116
+
+ 1. Wahlen zum Volksrat 116
+
+ 2. Errichtung von Bienenstöcken 116
+
+ 3. Anstellung als Bienen 116
+
+ 4. Warenbezüge 116
+
+ 5. Warenlieferungen 117
+
+ 6. Anlage der Ersparnisse 117
+
+ 7. Allgemeine Rechte 117
+
+ 8. Schiedssprüche 117
+
+ 9. Wahlen zum Vorstandsausschuß 117
+
+ 10. Normaleinkommen 117
+
+ 11. Urlaub 117
+
+ 12. Ergänzungseinkommen 117
+
+ 13. Krankheits- und Unfallzuschüsse 118
+
+ 14. Invaliditäts- und Seniorenanteile 118
+
+ 15. Witwen- und Waisenanteile 118
+
+ 16. Erziehung von Doppelwaisen 119
+
+ 17. Bestattung 119
+
+ 18. Auszahlungen 119
+
+ § 20. Unterbrechung der Bienenrechte. Einziehung des
+ Bienenscheins 119
+
+ 5. Teil. Pflichten der Bienenstöcke zur Volkskasse und unter sich 120
+
+ § 21. Pflichten zur Volkskasse 120
+
+ § 22. Gegenseitige und gemeinsame Bezüge von Waren und Leistungen 120
+
+ § 23. Gegenseitige Tauschlager 120
+
+ § 24. Allgemeine Gegenseitigkeitsverpflichtungen 121
+
+ 6. Teil. Die sozialen Einrichtungen der Bienenstöcke 121
+
+ § 25. Allgemeine Grundsätze 121
+
+ § 26. Einrichtungen für das körperliche Wohl 122
+
+ ~a.~ Ernährung 122
+
+ ~b.~ Wohnung 122
+
+ ~c.~ Gesundheitspflege 122
+
+ § 27. Einrichtungen für das geistige und sittliche Wohl 123
+
+ ~a.~ Erziehung, Unterricht und Fortbildung 123
+
+ ~b.~ Geselligkeit und Erholung 123
+
+ § 28. Stipendienfonds 124
+
+ 7. Teil. § 29. Übergangsbestimmungen 124
+
+
+
+
+Erstes Buch.
+
+Wesen, Organisation und Wirkungen des Solidarismus.
+
+
+
+
+Kapitel 1.
+
+Die Grundlagen des Solidarismus.
+
+
+Eigentum am Arbeitsprodukt.
+
+Stellst du durch deine Arbeit mit eigenen Werkzeugen und Materialien
+ein Produkt her, so ist dasselbe dein Eigentum.
+
+Hast du nicht eigene Mittel zur Beschaffung der Materialien und
+Werkzeuge, so kannst du dieselben gegen übliche Verzinsung und
+ratenweise Rückzahlung entlehnen, wenn ein vermögender Freund, welcher
+Vertrauen in deine Ehrenhaftigkeit, Arbeitskraft und Fähigkeiten setzt,
+dafür haftet. Das Produkt deiner Arbeit oder der dafür erzielte Erlös
+ist auch dann dein unbestrittenes Eigentum.
+
+Schafft ihr aber zu mehreren durch gemeinschaftliche Arbeit in einem
+Betriebe, mit Kapital, das ihr auf Grund der Haftung eines Kapitalisten
+entlehnt, verzinst und ratenweise rückzahlt, ein Gut und bringt es in
+den Konsum, so ist das Produkt eurer gemeinsamen Arbeit oder dessen
+Erlös Eigentum eurer Gemeinschaft, gleichgültig ob dieselbe aus wenigen
+oder Hunderten von Mitgliedern besteht. Der für euren Kredit haftende
+Kapitalist kann zur Sicherung gegen Verluste sich das Eigentumsrecht
+an eurem Betriebe vorbehalten und sich ausbedingen, von diesem Rechte
+unter gewissen Umständen Gebrauch zu machen, etwa wenn der Betrieb
+Verluste bis zu einem bestimmten Betrage herbeiführen sollte; er wird
+auch berechtigterweise für seine Haftung und die damit verbundene
+Mühewaltung eine mäßige Entschädigung, vielleicht in Form einer
+jährlichen Prämie, fordern können.
+
+*Ihr seid demnach unbestrittene Eigentümer eures Arbeitsprodukts, d. h.
+Selbstunternehmer, wenn ihr aus den Erträgnissen eures Betriebes die
+übliche Verzinsung und ratenweise Rückzahlung des geborgten Kapitals
+bewerkstelligt, und wenn gleichzeitig für letzteres in unanfechtbarer
+Weise gehaftet wird.*
+
+Dies entspricht den Sitten und der Moral, dem Rechtsgefühl und den
+Gesetzen.
+
+
+Grundbegriff der Volkskasse.
+
+Diese Haftung könnt ihr ohne fremde Hilfe selbst leisten, wenn ihr
+Arbeitenden alle als geschlossene Gesamtheit auftretet und einig
+handelt.
+
+Ihr seid in Deutschland 50 Millionen Menschen, die von Gehalt, Lohn,
+Salär abhängen.[1] Wenn jeder von euch wöchentlich nur einen Pfennig
+in eine gemeinsame Volkskasse gibt, so werdet ihr als Gesamtheit
+in einer Woche eine halbe Million Mark besitzen; legt ihr dieselbe
+in unangreifbarer Form an, etwa in Hypotheken oder in sicheren
+Staatspapieren, so könnt ihr damit Bürgschaft leisten für einen
+Betrieb mit einer halben Million Mark Kapital, d. h. einige hundert
+eurer Brüder zu unabhängigen Selbstunternehmern machen, die über ihr
+Arbeitsprodukt frei verfügen.
+
+Die allwöchentliche Wiederholung dieses unmerklichen Opfers führt in
+einem einzigen Jahre zu einem Besitz der Gesamtheit von 26 Millionen
+Mark, mit welchem ihr im Wege der Kredithaftung vielleicht 10000
+Brüdern nebst ihren Familienangehörigen, im ganzen 20000 oder 30000
+Menschen, unabhängig machen könnt. Entschließt ihr euch aber, statt in
+jeder Woche *an jedem Tage einen Pfennig der Gesamtheit zu opfern*, so
+habt ihr pro Jahr 182 Millionen und in 10 Jahren schon 2 Milliarden
+Mark zu eurer wirtschaftlichen Erlösung zur Verfügung.
+
+Um dieses wundervolle Ziel zu erreichen, bedarf es nur einer winzigen,
+unfühlbaren *Leistung jedes einzelnen für die Gesamtheit und des
+Eintretens, des Haftens dieser Gesamtheit für die einzelnen* und
+deren Unternehmungen; die winzige Leistung muß aber von *allen* ohne
+Ausnahme vollbracht werden und sich *unablässig* wiederholen; führt ihr
+diesen Grundsatz mit eiserner Konsequenz durch, steht ihr zusammen wie
+*ein* Mann, handelt ihr zusammen wie *ein* Kopf, seid ihr unbeugsam
+gewillt, dieses Ziel zu erreichen, *so habt ihr auch die Macht dazu*;
+unaufhaltsam vermehrt sich die Wirkung, und in nicht zu ferner Zeit
+werdet ihr Brüder und Schwestern alle freie Herren eurer Arbeit sein.
+
+Das Geld in eurer Volkskasse, euer Gesamtkapital, wird hierbei nicht
+ausgegeben; es hat das Wunder bloß durch sein Vorhandensein bewirkt;
+die Betriebe eurer Brüder sind mit dem Kredit geschaffen, welcher ihnen
+durch eure Gesamtbürgschaft zuteil wurde. Wenn diese Betriebe blühen
+und gedeihen und nach einigen Jahren in sich selbst die Sicherheit
+für ihr Kapital tragen, oder wenn sie es nach und nach zurückbezahlt
+haben, so kann die Gesamtheit mit der hierdurch frei werdenden
+Bürgschaftssumme neue Betriebe ins Leben rufen und so in immer
+wachsendem Tempo das Werk der wirtschaftlichen Erlösung beschleunigen.
+
+Der Inhalt eurer Volkskasse aber, gebildet aus euren unaufhörlich
+fließenden einzelnen Pfennigen, immer vermehrt und niemals vermindert,
+wird mit der Zeit unermeßlich werden wie das von den unablässig
+fallenden Regentropfen gebildete Meer.
+
+Ihr kennt das Beispiel eines zu Anfang unserer Zeitrechnung zu 5% auf
+Zinseszins angelegten Pfennigs. Derselbe wäre heute zu einer Summe
+angewachsen, zu deren Darstellung man 5000 Millionen massiv goldener
+Kugeln von der Größe unserer Erde brauchen würde; diese Rechnung, auf
+eure *Brüderpfennige* angewendet, zeigt, daß bei einer Kopfleistung von
+1 Pfennig pro Woche die 26 Millionen eurer ersten Jahressammlung allein
+nach 100 Jahren schon 2½ Milliarden Mark überschreiten, nach 200
+Jahren 250 Milliarden Mark. Bei einer *Kopfleistung von 1 Pfennig pro
+Tag* aber wachsen die 182 Millionen eurer *ersten* Jahressammlung nach
+100 Jahren auf 18 Milliarden und nach 200 Jahren auf 1800 Milliarden
+an. Diese an sich schon beinahe unfaßbar hohen Zahlen werden noch
+beliebig oft vervielfacht, wenn ihr nicht 1 Jahr lang, sondern 10, 20,
+30 Jahre lang eure Pfennigsammlung fortsetzt. Wenn ihr also unentwegt
+Jahr auf Jahr, Jahrzehnt auf Jahrzehnt *täglich euren Pfennig* zur
+Volkskasse tragt, so werdet ihr in absehbaren Zeiten als *Gesamtheit*
+über ein Vermögen verfügen, für welches das Wort *unermeßlich*
+nicht übertrieben erscheint, auch wenn einige eurer Unternehmungen
+mißlingen und die Bürgschaft eurer Volkskasse von Zeit zu Zeit wirklich
+beanspruchen sollten.
+
+Begreift ihr die Macht der Zahl und der Zeit? Begreift ihr, daß ihr
+euch *selbst erlösen* könnt, wenn ihr Zahl und Zeit richtig verwendet,
+die *Zahl durch Einigkeit, die Zeit durch Beharrlichkeit*? Begreift
+ihr aber auch, daß ihr diese Macht nur habt, wenn jeder von euch, ohne
+Ausnahme, für die Gesamtheit wirkt, und daß ihr sie nur behaltet, wenn
+ihr geschlossene Gesamtheit, d. h. einig bleibt?
+
+Nehmt einmal an, ihr hättet alle während mehrerer Jahre einige Pfennige
+pro Woche und Kopf geopfert, dadurch eure deutsche Volkskasse gegründet
+und sie besitze bereits 100 oder 200 Millionen Mark; sie werde
+verwaltet von einem Ausschuß der Besten und Tüchtigsten unter euch,
+durch euer Vertrauen und von euch selbst berufen zu diesem Ehrenamt.
+Das Direktorium dieser eurer Volkskasse sei fest organisiert, ihre
+Gelder in sicherster Form zinstragend angelegt, mit der Bestimmung, daß
+kein Pfennig davon andern Zwecken dienen darf als ausschließlich der
+Haftung für den euren Betrieben gewährten Kredit.
+
+Wie werdet ihr nun diese Betriebe ins Leben rufen?
+
+
+Grundbegriff des Bienenstocks.
+
+Ihr wollt z. B. einen großen Betrieb zur Herstellung von Schuhen
+errichten.
+
+Unter denjenigen, welche durch ihre stets wiederkehrende brüderliche
+Leistung zur Volkskasse deren Bestehen ermöglichten -- sie seien
+einfach *Brüder* genannt -- sucht das Direktorium der Volkskasse
+diejenigen Männer als Leiter des künftigen Unternehmens aus, welche in
+diesem Fache den Ruf großer Fähigkeiten genießen und als Ehrenmänner
+bekannt sind; es schließt mit denselben einen Vertrag, welcher ihre
+Bezüge, ihre Rechte und Pflichten als Vorstände des Betriebes festsetzt
+und sie ermächtigt, das nötige Kapital -- es sei 1 Million Mark --
+durch eine Anleihe aufzunehmen, welche aus den Geschäftserträgnissen
+zu verzinsen und innerhalb 50 Jahren in gleichmäßigen Raten an die
+Darleiher zurückzuzahlen ist.
+
+Die Schuldscheine, welche für diese Anleihe von der neuen Unternehmung
+ausgegeben werden, sind mit der unbedingten Haftungsklausel der
+Volkskasse sowohl für Kapital als Zins versehen; ist der Zinsfuß etwas
+höher, etwa um 1% als üblich, so wird den Vorständen des zu gründenden
+Betriebes das Kapital von selbst zufließen, denn keine andere
+Geldanlage bietet gleiche Vorteile und Sicherheiten. Die Schuldscheine
+selbst können bei Beobachtung gewisser Formen wie Banknoten als
+Zahlmittel dienen.
+
+Für ihre Haftung behält sich die Volkskasse das Eigentumsrecht an eurem
+Betriebe vor, und für ihre Bemühungen und Spesen erhält sie aus eurem
+Betrieb eine kleine jährliche Prämie, denn das Kapital der Volkskasse
+darf bestimmungsgemäß nicht angegriffen werden, also auch nicht für
+geschäftliche Auslagen.
+
+Mit dem Gelde dieser Anleihe errichten die Vorstände ihren Betrieb,
+genau wie es die Direktoren einer Aktiengesellschaft mit dem ihnen
+anvertrauten Kapital zu tun pflegen. Sie bringen selbstverständlich
+die besten Maschinen und technischen Hilfsmittel zur Anwendung, suchen
+sich unter der Zahl der Brüder die besten als Beamten, Meister und
+Arbeiter; haben sie doch hieran das größte Interesse, da das *ganze
+Betriebserträgnis Eigentum der Mitwirkenden ist und ihnen als Gegenwert
+ihrer Arbeit ausbezahlt wird*. In einem solchen Betrieb wird jeder
+ganz von selbst, aus eigenstem Interesse seine höchste Leistung
+einsetzen; jeder wird sein ganzes Können, seine ganze Zeit und Kraft
+dem gemeinsamen Werke widmen, dessen Resultat gemeinsames Eigentum ist.
+
+Denkt ihr dabei nicht an einen Bienenstock, in welchem jede Biene in
+unausgesetztem, hingebendem Fleiß am gemeinsamen Werke mithilft und
+in welchem der gesammelte Honig gemeinsames Eigentum aller Bienen des
+Stockes ist als Nahrung, nicht nur für den Augenblick, sondern auch für
+die Zeit des unproduktiven Winters? Kommt ihr nicht von selbst auf den
+Gedanken, ein solches Unternehmen einen Bienenstocksbetrieb oder kurz
+*Bienenstock* und dessen Mitglieder *Bienen* zu nennen?
+
+Ebenso wie für Schuhe errichtet ihr unter dem Schutze der Haftung der
+Gesamtheit -- der Volkskasse -- noch andere Bienenstöcke für Kleider,
+Wäsche, Lebensmittel, Möbel, Hausgerät usw., und in kurzer Zeit besitzt
+ihr einen Grundstock von Selbstbetrieben, welche die wichtigsten
+Lebensbedürfnisse nicht nur der darin Beschäftigten, sondern einer
+vielfach höheren Anzahl von Menschen herstellen können, und welche den
+Ausgangspunkt einer großartigen, auf Interessengemeinschaft beruhenden
+Organisation bilden.
+
+Da nämlich eure sämtlichen Bienenstöcke einen gemeinsamen Ursprung
+und einen gemeinsamen Besitzer, die Volkskasse, haben, so werden sie
+sich nicht gegenseitig Konkurrenz machen, sondern sich aushelfen und
+unterstützen. Geradezu selbstverständlich ist, daß jeder Bienenstock
+den andern seine Produkte zusendet für den Absatz an ihre Bienen; denn
+jeder Bienenstock vereinigt durch seinen Betrieb eine große Anzahl von
+Menschen, deren Lebensbedürfnisse am einfachsten und bequemsten am
+Arbeitsorte selbst befriedigt werden. -- Eure Bienenstöcke tauschen
+also ihre Waren aus; in jedem derselben entsteht auf diese Weise ein
+*Tauschlager*, dessen Waren den Bienen und deren Familienmitgliedern,
+aber auch den Brüdern im allgemeinen, zur Verfügung stehen, und zwar
+zu den denkbar billigsten Preisen, da keinerlei Zwischenspesen darauf
+lasten.
+
+Der Bienenstock erhöht also eure Einnahmen, indem er euch sein ganzes
+Betriebserträgnis auszahlt, und er erniedrigt gleichzeitig die Ausgaben
+für eure gesamte Lebenshaltung, indem er euch eure Lebensbedürfnisse zu
+den niedrigsten überhaupt erreichbaren Kosten am Arbeitsorte überläßt.
+
+Da ihr nun notwendigerweise durch eure Tätigkeit gezwungen seid,
+euch täglich in eurem Bienenstock zu vereinigen und eure Familien in
+der Nähe zu haben, so drängt sich von selbst der Gedanke auf, diese
+Versorgung nicht auf die materielle Seite eures Lebens zu beschränken,
+sondern auch auf eure sonstigen körperlichen, geistigen und sittlichen
+Bedürfnisse auszudehnen durch Einrichtungen, welche am besten als
+»*soziale Einrichtungen*« des Bienenstockes bezeichnet werden.
+
+Auf diese Weise wird der Bienenstock nicht nur ein Produktionszentrum,
+sondern gleichzeitig ein *Zentrum vollständiger wirtschaftlicher
+Versorgung* für euch und die eurigen von der Geburt an bis zum Tode.
+
+
+
+
+Kapitel 2.
+
+Organisation der Volkskasse. Volksvertrag.
+
+
+Vorhin wurde vorausgesetzt, eure Volkskasse sei bereits gegründet und
+fest gefügt; nunmehr ist deren Organisation zu erläutern.
+
+
+Grundlagen und Zweck der Volkskasse.
+
+Die Volkskasse beruht auf einem Vertrag, den die freiwillig
+Beitretenden unter sich abschließen; letztere werden im einzelnen, je
+nach ihrem Geschlecht, Brüder oder Schwestern, in ihrer Gesamtheit
+aber ohne Unterscheidung *Brüder* genannt; ihr Vertrag heißt kurzweg
+*Volksvertrag*. Die Brüder vereinbaren darin, unter sich die Errichtung
+von Bienenstöcken zu veranlassen, zu unterstützen und zu fördern
+und möglichst zahlreiche Brüder zu Bienen, d. h. zu Mitgliedern von
+Bienenstöcken zu machen.
+
+Bienenstöcke sind Betriebe, welche unter Ausschluß der Erzielung eines
+Gewinnes folgende Zwecke haben:
+
+ 1. ihre gesamten Erträgnisse ihren Bienen als Gegenwert ihrer Arbeit
+ auszuzahlen und durch richtige Organisation der Arbeit und der
+ Güterverteilung die Einnahmen der Bienen zu erhöhen, deren Ausgaben
+ zu vermindern und ihre materiellen Bedürfnisse vollständig und in
+ möglichst vollkommener Weise zu befriedigen;
+
+ 2. durch soziale Einrichtungen auch für die Befriedigung der
+ körperlichen, geistigen und sittlichen Bedürfnisse der Bienen
+ und ihrer Angehörigen, wozu auch ein ausreichendes Maß von
+ Lebensannehmlichkeiten gehört, möglichst vollständig zu sorgen;
+
+ 3. durch vorsorgliche Maßnahmen die Bienen und ihre Angehörigen von
+ der Geburt bis zum Tode vor den Folgen der natürlichen Ungleichheiten
+ (Verschiedenheit der Gesundheit, der physischen und geistigen
+ Fähigkeiten, der Lebensdauer) und der sozialen Schädlichkeiten
+ (Unfälle, Arbeitslosigkeit) zu schützen;
+
+ 4. nicht zum Bienenstock gehörende Brüder in möglichst großem Umfange
+ in den Mitgenuß der aufgezählten Vorteile zu setzen.
+
+Zur Erreichung dieser Zwecke hat jeder Bienenstock in seinem Betrieb
+folgende Abteilungen:
+
+ 1. einen Produktivbetrieb zur Herstellung von Arbeitsprodukten oder
+ für bestimmte Arbeitsleistungen;
+
+ 2. ein Tauschlager für Austausch und Verteilung der Güter;
+
+ 3. die sozialen Einrichtungen;
+
+ 4. die vorsorglichen Kassen, deren Führung und Kontrolle vertragsmäßig
+ der Volkskasse zusteht, bzw. für welche dieselbe haftet.
+
+Zur Erreichung des Zwecks der Errichtung möglichst vieler Bienenstöcke
+vereinbaren im Volksvertrag die Brüder, regelmäßige Beiträge in eine
+gemeinsame Sparkasse, »Deutsche Volkskasse« oder kurzweg »Volkskasse«
+genannt, einzuzahlen, die angesammelten Gelder möglichst günstig
+anzulegen und so ein unangreifbares großes Kapital, *Stammfonds*
+genannt, zu bilden. Dasselbe wird unter Ausschluß jeder Gewinnerzielung
+nur zu folgenden gemeinnützigen Zwecken verwendet:
+
+1. für das Kapital und den Zins der Anleihen zu haften, welche
+von den einzelnen Brüdergruppen zur Errichtung von Bienenstöcken
+aufgenommen werden, und zwar unter allen Umständen, da nur dann das
+nötige Vertrauen bestehen kann, den Bienenstöcken größere Kapitalien
+zu überlassen. Zur Erhöhung des allseitigen Vertrauens wird diese
+Volkskasse einer behördlichen oder staatlichen Aufsicht unterstellt;
+
+2. für die zwischen den Bienenstöcken und ihren Bienen vereinbarten
+Normaleinkommen sowie Krankheits- und Unfallszuschüsse zu haften,
+selbst wenn die Erträgnisse des betreffenden Bienenstocks hierzu
+nicht ausreichen. Diese Haftung ist nur aufgehoben im Falle von
+Arbeitseinstellungen infolge von Kriegen, Revolutionen und Streiks,
+da deren Wirkungen so verheerend sind, daß der Bestand der Volkskasse
+gefährdet wäre, wenn sie auch hierfür haften wollte.
+
+Außerdem errichtet die Volkskasse aus einem Teil der Erträgnisse aller
+Bienenstöcke einen gemeinsamen »*Anteilfonds*«, aus welchem den Bienen
+Invaliden-, Witwen- und Waisenanteile und vom 65. Lebensjahre ab
+Alters- oder Seniorenanteile ausbezahlt werden.
+
+Die auf diesen Grundlagen errichteten Bienenstöcke übernehmen im
+Volksvertrag die Gegenverpflichtung, ihre Produkte den Brüdern zu
+»Bienenpreisen« zu liefern.
+
+Unter Bienenpreis ist nicht bloß der Produktionspreis allein
+verstanden, sondern der Preis, welcher entsteht aus der Beschaffung der
+Materialien, der Herstellung der Ware und der Verbringung derselben in
+den Verkehr, d. h. aus den gesamten Betriebskosten des Bienenstocks; es
+ist der wirkliche, natürliche Selbstkostenpreis.
+
+Ferner übernehmen die Bienenstöcke die Verpflichtung, den Brüdern
+alle Lieferungen und Arbeiten für die Bienenstöcke zu übertragen und
+dieselben in den Genuß aller Rechte und Vorteile zu setzen, welche
+durch das Bestehen des Volksvertrags und der Bienenstöcke vorhanden
+sind oder sein werden, um deren wirtschaftliche Wohlfahrt und
+Unabhängigkeit zu heben.
+
+Endlich verpflichtet sich die Volkskasse, in einem besonderen
+*Sparkassenfonds* die Gelder und Ersparnisse der Brüder und
+Bienenstöcke zu verwalten und denselben den *vollen sich daraus
+ergebenden Zinsertrag auszuzahlen*, selbstverständlich abzüglich der
+Spesen.
+
+
+Finanzen der Volkskasse.
+
+Der Volksvertrag enthält demnach Bestimmungen über die Finanzen der
+Volkskasse, über den Stammfonds, den Anteilfonds, den Sparkassenfonds
+und die Jahresabrechnung sowie über die Prüfung derselben durch die
+Organe des Staates. Die Volkskasse behält unter allen Umständen das
+*Eigentumsrecht* an allen zur Errichtung gelangenden Bienenstöcken,
+während die in denselben jeweils angestellten Bienen das
+*Nutzungsrecht* haben, und zwar unter den Bedingungen eines besonderen
+Vertrags, welcher Arbeitsvertrag der Bienenstöcke heißt und einen
+Teil des Volksvertrags bildet.[2] Auch sind Bestimmungen vorhanden
+über die Verwendung freier Kapitalien zu gemeinnützigen Zwecken.
+Gesonderte konfessionelle oder politische Interessen dürfen dabei nicht
+unterstützt werden, aus dem einfachen Grunde, weil die Volkskasse
+lediglich zu rein wirtschaftlichen Zwecken gebildet ist und ihre Mittel
+nur für solche verwenden darf.
+
+Der Betrieb der Volkskasse geschieht nicht zum Erwerb, sondern
+ausschließlich für die geschilderten gemeinnützigen Zwecke; Gewinne
+oder Überschüsse sind daher nicht vorhanden. Dagegen darf die
+Volkskasse auch keine Spesen selbst tragen und muß sich dieselben
+grundsätzlich ersetzen lassen.
+
+
+Verwaltung und Leitung der Volkskasse.
+
+Der Volksvertrag enthält ferner Bestimmungen über die Verwaltung und
+Leitung der Volkskasse. Die Verwaltung geschieht durch einen Ausschuß
+von Vertrauensleuten, welcher unter den besten und tüchtigsten,
+schon in reiferem Alter stehenden und erfahrenen Bienen, nach einer
+bestimmten Wahlordnung, von der Gesamtheit der über 25 Jahre alten
+Brüder auf je 5 Jahre gewählt wird. Daß dieser Ausschuß aus Bienen, d.
+i. Mitgliedern von Bienenstöcken bestehen muß, ist selbstverständlich,
+da sie nur als solche die nötigen Erfahrungen für ihr Amt gesammelt
+haben können.
+
+Die Gesamtheit dieses Ausschusses heißt der *Volksrat*. Die Zahl der
+Mitglieder desselben richtet sich nach der Zahl der dem Volksvertrag
+angehörenden Brüder und beträgt eines für jede halbe Million, darf
+jedoch unter eine gewisse Mindestzahl, etwa 9, nicht heruntergehen.
+Der Volksrat ist Vertreter und Bevollmächtigter der Gesamtheit der
+Brüder; er entscheidet in regelmäßig stattfindenden Tagungen über alle
+die Ausführung des Volksvertrags und die Verwaltung der Volkskasse
+betreffenden Angelegenheiten, über die bestmögliche Verwertung und
+Anlage ihres Vermögens, über die Wahl von Beamten der Volkskasse und
+die Errichtung von Bienenstöcken und hat bei eventuellen Differenzen in
+Angelegenheiten der Volkskasse und der Bienenstöcke durch *kostenlosen
+Schiedsspruch unter Ausschluß der Gerichte* zu entscheiden, jedoch
+stets erst nach vorhergegangenem *Vermittlungsversuche*. Der Volksrat
+hat das Recht, die Öffentlichkeit seiner Sitzungen für die Brüder
+zu beschließen; alle Schiedsspruchsitzungen sind von Rechts wegen
+öffentlich.
+
+Der Volksrat hat auch die Befugnis, von seinem Eigentumsrecht Gebrauch
+zu machen und einen Bienenstock aufzulösen, jedoch nur unter gewissen,
+voraus bestimmten Verhältnissen, z. B. wenn ein Bienenstock mehrere
+Jahre hindurch mit starken Verlusten arbeitet und damit selbst beweist,
+daß sein Dasein keine Berechtigung hat, oder wenn ein Bienenstock die
+eingegangenen Vertragsbedingungen nicht einhält oder durch Streiks
+und Gewaltmittel Sondervorteile erreichen will. Die Beschlüsse der
+Volksräte, mit Ausnahme der Wahlen und Bestellung von Beamten, werden
+unter Angabe der Namen und der einzelnen Abstimmungen veröffentlicht.
+Die Volksräte bleiben während ihrer Tagungen im vollen Bezug ihrer
+Einkommen aus ihren Bienenstöcken und beziehen von der Volkskasse eine
+Entschädigung für ihre Mühewaltung. Es ist denselben verboten, Orden
+und Titel anzunehmen, um in ihrer ungemein wichtigen und großen Aufgabe
+der Verwaltung der Volkskasse unbeeinflußt zu bleiben.
+
+Die eigentliche Leitung der Geschäfte der Volkskasse, d. h. die
+Ausführung der Beschlüsse des Volksrats, geschieht durch das
+*Direktorium*, welches aus einer durch den Volksrat zu bestimmenden
+Anzahl und von diesem zu erwählenden *Direktoren* besteht. Das
+Direktorium ist auch der gesetzliche Vertreter der Volkskasse nach
+außen.
+
+Da ein direkter geschäftlicher Verkehr zwischen den einzelnen
+Volksräten und Direktoren undurchführbar ist, so erwählen die
+Volksräte aus ihrer Mitte, als ihren ständigen Bevollmächtigten und
+Vermittler zwischen dem Volksrat und dem Direktorium einen höchsten
+Beamten, den *Präsidenten der Volkskasse*, welcher die Beschlüsse
+des Volksrates ausfertigt und deren Durchführung veranlaßt und
+überwacht, welcher ferner in Ausführung der Beschlüsse des Volksrats
+die Beamten der Volkskasse ernennt oder entläßt und sie auf den
+Volksvertrag verpflichtet, welcher ferner im Namen der Volkskasse
+Verträge abschließt und nach Bedarf außerordentliche Tagungen des
+Volksrates einberuft. Nur ein Volksrat, welcher schon 5 Jahre lang als
+solcher tätig war, kann zum Präsidenten gewählt werden, niemals aber
+zweimal hintereinander; diese Bestimmung sichert einerseits die nötige
+Erfahrung, anderseits die nötige periodische Auffrischung für dieses
+wichtige Amt der Volkskasse.
+
+Da die Volkskasse ihren Wirkungskreis über das ganze Land erstreckt,
+so muß sie in den einzelnen Bezirken desselben und bei den einzelnen
+Bienenstöcken durch Bevollmächtigte, die *Delegierten der Volkskasse*,
+vertreten sein. Diese vermitteln zwischen den Brüdern und Bienenstöcken
+ihres Bezirks und der Volkskasse und berichten laufend an letztere
+über ihre Geschäfte; sie wohnen den Vorstandssitzungen der ihnen
+zugewiesenen Bienenstöcke beratend bei und haben das Recht, Anträge
+zu stellen; sie nehmen in deren Bücher und Akten, Betriebe und
+Einrichtungen, überhaupt in ihre Geschäftsführung Einsicht und
+unterstützen deren Vorstand mit Rat und Tat; sie nehmen ferner die
+Anträge der Brüder aus ihren Bezirken auf Errichtung neuer Bienenstöcke
+entgegen und begutachten dieselben bei der Volkskasse; sie vertreten
+in allen Lagen das *Interesse der Gesamtheit* der Brüder gegen alle
+etwaigen Sonderinteressen und haben zu bestimmten Tagen und Stunden die
+sich meldenden Bienen und Brüder persönlich zu empfangen, deren Wünsche
+und Anträge zu hören, zu prüfen und ihnen die geeignete Folge zu geben.
+Sie sind auch die natürlichen Vermittler bei Differenzen zwischen
+den Bienenstöcken und Brüdern und haben, im Falle ihre Vermittlung
+mißlingt, den Schiedsspruch der im Volksvertrag vorgesehenen Instanzen
+herbeizuführen.
+
+Die Delegierten selbst sind wieder unterstützt teils durch bezahlte
+Beamten, teils durch freiwillige *Ortsvertreter*. Die Brüder und Bienen
+haben die Pflicht, derartige kleine Ämter, welche zur Förderung der
+gemeinsamen Zwecke dienen, unentgeltlich zu übernehmen und in ihren
+Kreisen hierfür zu wirken.
+
+Die Beziehungen des Volksrats zu den verschiedenen Beamten der
+Volkskasse sowie die Beziehungen der letzteren unter sich, der Kreis
+ihrer Tätigkeit, ihre Kompetenzen, Geschäftsordnungen und Bezüge sind
+selbstverständlich im Volksvertrag sorgfältig festgestellt. Derselbe
+enthält auch für alle Beamten der Volkskasse die Bestimmung, daß sie
+weder Orden noch Titel annehmen dürfen und daß der geschäftliche
+Verkehr der Volkskasse sich in den einfachsten Formen unter Weglassung
+von Titulaturen und nicht sachlichen Formeln und Formalitäten zu
+bewegen hat.
+
+
+Pflichten und Rechte der Brüder.
+
+Von besonderer Wichtigkeit ist derjenige Teil des Volksvertrags,
+welcher die Pflichten und Rechte der Brüder behandelt. Die
+allgemeinsten und vornehmsten Pflichten der Brüder sind das *Wirken
+des einzelnen für die Gesamtheit sowie unantastbare Ehrenhaftigkeit
+und Wahrhaftigkeit*. Der Volksvertrag beruht auf dem gegenseitigen
+Vertrauen, daß die versprochene Vertragstreue eingehalten, d. h. der
+Volksvertrag anerkannt werde, und daß die Brüder alles tun, was die
+Interessen und Zwecke der Volkskasse fördert, und alles unterlassen,
+was der Volkskasse, den Bienenstöcken und den Brüdern Nachteile bringen
+kann. Insbesondere wird das Nehmen und Geben von Provisionen in
+Angelegenheiten der Volkskasse und Bienenstöcke verboten.
+
+Neben diesen allgemeinen Pflichten der Brüder sind einige besondere
+Pflichten zu erfüllen; die wichtigsten derselben sind die Zahlung
+regelmäßiger Beiträge an die Volkskasse, *Brüderbeiträge* genannt, der
+*Bezug aller Lebensbedürfnisse aus Bienenstöcken*, soweit diese dazu
+ausreichen, sowie endlich die Vorlage aller ihrer Differenzen in Sachen
+des Volksvertrags unter *Ausschluß der Gerichte* an die Volkskasse und
+die *Unterwerfung unter deren Schiedsspruch*.
+
+Die Höhe des Brüderbeitrags ist grundsätzlich monatlich 1 Mark; sie
+darf jedoch für die kleinen Einkommen bis etwa 1500 Mark im Jahr auf
+den Mindestbeitrag von monatlich 50 Pfennig reduziert werden; das
+entspricht fast genau dem in Kapitel 1 vorgeschlagenen täglichen
+Pfennig pro Kopf.[3]
+
+Brüder mit Einkommen über 3000 Mark mögen selbst ihren Beitrag
+entsprechend erhöhen; in Anbetracht der von den Brüdern übernommenen
+Pflicht der Ehrenhaftigkeit und Wahrhaftigkeit wird die Bemessung der
+Brüderbeiträge nicht kontrolliert.
+
+Als Brüder werden nur Personen aufgenommen, welche das 17. Jahr
+vollendet haben; unter diesem Alter genießen dieselben als
+Familienmitglieder von Brüdern mit diesen die Vorteile der Volkskasse
+ohne Beitragsleistung. Über 17 Jahre alt, müssen sie hierzu selbst
+Brüder sein.
+
+Es leuchtet ein, daß es praktisch undurchführbar wäre, die
+Brüderbeiträge täglich und pfennigweise einzuzahlen; es ist daher
+eine möglichst einfache, wenig Zeit und Mühe nehmende Methode für die
+Beitragsleistung gewählt, welche beinahe keine Verwaltung erfordert,
+auch schon zu den feststehenden Lebensgewohnheiten gehört, nämlich das
+Einkleben von Wertmarken in hierzu bestimmte Karten, monatlich einmal.
+
+Diese Karten heißen *Brüderscheine*; sie sind streng persönlich und
+dienen den Brüdern als Legitimation bei Ausübung aller ihrer Rechte,
+wobei die Wertmarken von Zeit zu Zeit entwertet werden, z. B. beim
+Bezug von Waren aus Bienenstöcken u. dgl.
+
+Jeder ausgefüllte Brüderschein wird durch den Delegierten des
+Bezirkes gegen einen neuen umgetauscht, eventuell per Post, bei
+welcher Gelegenheit der Delegierte entsprechende Eintragungen in die
+*Brüderakten* vornimmt, welche er für alle Brüder seines Bezirkes zu
+führen hat. Bemerkungen über das politische oder religiöse Bekenntnis
+der Brüder dürfen diese Akten nicht enthalten. Beim Wohnsitzwechsel
+eines Bruders wird dessen Brüderakt dem Delegierten seines neuen
+Wohnsitzes übergeben. Diese Brüderakten sind die Grundlage der
+Volkskasse für ihre Statistik über Produktion, Konsum, Arbeitsmarkt,
+Anzahl der Brüder etc. Damit diese Akten immer richtig seien, enthält
+jeder Brüderschein nur 12 Markenfelder, wodurch die Erneuerung jedes
+Jahr einmal automatisch erfolgt.
+
+Die Brüder müssen ihren Brüderbeitrag mindestens für die
+letztverflossenen 12 Monate ohne Einziehung des Brüderscheins geleistet
+haben, um im Vollbesitz der *Brüderrechte* zu sein. Man kann daher vom
+16. Jahre ab Brüderbeiträge leisten und mit dem 17. Jahre Bruder werden.
+
+Auch die Rechte der Brüder sind im Volksvertrag genau aufgezählt.
+Das allgemeinste und vornehmste Recht der Brüder ist das *Eintreten
+der Gesamtheit für jeden einzelnen*. Im besonderen haben die Brüder
+folgende Rechte: Auf Grund der Wahlordnung die *Volksräte zu wählen*;
+neue *Bienenstöcke zu errichten*, soweit der Stammfonds der Volkskasse
+jeweils für die entsprechenden Haftungen ausreicht; in vorhandenen
+Bienenstöcken *als Bienen angestellt zu werden*, soweit dies möglich
+ist und soweit sie ihren Brüderbeitrag mindestens 60 Monate ohne
+Einziehung des Brüderscheins geleistet haben und die sonstigen im
+Arbeitsvertrag der Bienenstöcke genannten Bedingungen hierzu erfüllen;
+von den Bienenstöcken *Waren und Leistungen zu Bienenpreisen* für
+sich und ihre unter 17 Jahre alten Angehörigen *zu erhalten*, bzw.
+*Lieferungen und Leistungen für Bienenstöcke auszuführen*; die
+Volkskasse als *Sparkasse* für ihre Ersparnisse zu benutzen gegen
+Auszahlung des *vollen* sich daraus ergebenden Zinsertrages; endlich
+in Streitfällen *kostenfreien Schiedsspruch* durch die Organe der
+Volkskasse zu erlangen.
+
+Die Erfüllung der Brüderpflichten ist eine *freiwillige*, die
+Nichterfüllung bedeutet demnach freiwilligen Austritt aus dem
+Volksvertrag und Verzicht auf die Brüderrechte. In diesem Falle
+wird der Brüderschein eingezogen, worüber der Volksvertrag präzise
+Bestimmungen enthält, namentlich um Irrtümer und Benachteiligungen
+zu vermeiden. Insbesondere darf die Einziehung nur bei Ausübung
+eines Brüderrechtes stattfinden, also niemals für eine Handlung
+im Privatleben an sich. Wenn die Pflicht der Ehrenhaftigkeit
+selbstverständlich als eine ganz allgemeine aufzufassen ist, so
+kommt doch in Sachen der Brüderscheine allein das Verhältnis zum
+Volksvertrag in Betracht. Hierdurch ist Denunziation, Beaufsichtigung
+des Privatlebens etc. ausgeschlossen. Etwa doch vorkommende Übergriffe
+oder Irrtümer können durch die vorgesehenen Rekurse gutgemacht werden.
+Rechte, welche bis zum Tage der Einziehung erworben waren, können
+unter *keinen Umständen entzogen werden*; die Brüderrechte können auch
+jederzeit wieder erworben werden durch 12 Monate langes Einzahlen
+eines Brüderbeitrags an die Volkskasse ohne neuerliche Einziehung des
+Brüderscheins.
+
+*Ein Strafrecht der Volkskasse gegenüber den Brüdern existiert nicht*;
+daher enthält der Paragraph über die Einziehung der Brüderscheine
+keine Aufzählung von Vergehen und Abstufung von Strafen, sondern nur
+allgemein Erfüllung oder Nichterfüllung der Brüderpflichten. Mit
+der Ehrenhaftigkeit ist kein Kompromiß möglich; man gehört daher zur
+Volkskasse oder nicht; Zwischendinge sind unmöglich. Sollte trotz
+dieser Einfachheit manchmal ein Zweifel vorkommen, so ist derselbe
+stets zugunsten des betreffenden Bruders auszulegen; außerdem ist der
+Weg zum Wiedereintritt immer offen und wird so leicht als möglich
+gemacht. Die Einziehung des Brüderscheins ist lediglich das äußere
+Merkmal für die Auflösung des Vertragsverhältnisses, aber keine Strafe.
+
+
+Bedingungen zur Errichtung von Bienenstöcken.
+
+Endlich enthält der Volksvertrag Bestimmungen über die Errichtung
+von Bienenstöcken, die Form der betreffenden Anträge, die Art der
+Prüfung und Genehmigung bzw. Ablehnung derselben, die Ernennung des
+Vorstandes der zu errichtenden Bienenstöcke und die Aufstellung der
+Errichtungsurkunde derselben.
+
+Selbstverständlich steht der Volkskasse selbst die Initiative zur
+Errichtung von Bienenstöcken zu, aber auch die Brüder haben das
+Recht, Anträge dazu zu stellen. Dieses Antragsrecht bezweckt, der
+Volkskasse aus allen Teilen des Landes her, aus den daran am meisten
+interessierten Kreisen, Anregungen zu industriellen Unternehmungen
+zu geben. Um jedoch von vornherein unreife Vorschläge zu vermeiden,
+haben nur solche Mitglieder der Volkskasse das Antragsrecht, welche
+mindestens 5 Jahre lang ihre Brüdertreue bewährt und dadurch schon
+Erfahrungen in Volkskassen-Angelegenheiten gesammelt haben. Es
+handelt sich dabei nicht darum, bei den Organen der Volkskasse aufs
+Geratewohl einen solchen Antrag zu stellen, vielmehr muß derselbe von
+den Antragstellern in jeder Beziehung gründlich erwogen und begründet
+sein; zu diesem Zweck erhalten die Antragsteller Formulare, welche eine
+Anzahl von Fragen stellen, aus deren wahrheitsgetreuer Beantwortung ein
+Urteil möglich ist über die Persönlichkeit der Antragsteller selbst und
+deren Fähigkeiten, sowie über die Art des beabsichtigten Betriebes,
+dessen finanzielle und technische Grundlagen, die Wahl des Ortes
+und die Chancen, die er bietet, die Möglichkeit der Beschaffung des
+Personals usw. *Fragen über das politische oder religiöse Bekenntnis
+der Antragsteller dürfen dabei nicht gestellt werden.* Gleichzeitig mit
+dem Antrag haben die Antragsteller für die Kosten des Verfahrens eine,
+allerdings verhältnismäßig geringe, Geldsumme zu deponieren, welche zu
+dem Kapital des zu errichtenden Bienenstocks im Verhältnis steht, und
+welche ihnen bei Errichtung des Bienenstocks zurückvergütet wird, bei
+Nichterrichtung desselben jedoch der Volkskasse verbleibt. Nur durch
+dieses Mittel ist es möglich zu verhindern, daß bei der Volkskasse
+ungenügend vorbereitete oder unüberlegte Anträge gestellt werden, durch
+welche derselben unnütze Arbeiten und Kosten erwachsen.
+
+Die so vorbereiteten Anträge werden durch die Organe der Volkskasse
+sorgfältig geprüft unter Zuziehung der Antragsteller und hierauf
+entweder unter Angabe der Gründe abgelehnt oder definitiv genehmigt.
+Im letzteren Falle ernennt die Volkskasse die Vorstände des zu
+errichtenden Bienenstocks meist aus dem Kreise der Antragsteller
+selbst und schließt mit ihnen die Dienstverträge ab; die so ernannten
+Vorstände haben hierauf durch ihre Unterschrift die Errichtungsurkunde
+des neuen Bienenstocks anzuerkennen. Diese enthält die Verpflichtung
+auf den allen Bienenstöcken gemeinsamen Arbeitsvertrag der Bienenstöcke
+(siehe nächstes Kapitel) sowie auf diejenigen Bestimmungen, welche für
+den betreffenden Bienenstock speziell vereinbart sind, also über die
+Höhe des Anleihekapitals, die Aufstellung der Bilanzen u. dgl. Hierauf
+gehen die Vorstände in ganz ähnlicher Weise vor wie etwa die Direktoren
+einer neu errichteten Aktiengesellschaft; sie bauen ihre Werkstätten,
+richten dieselben ein, stellen ihr Personal an und setzen ihren
+Betrieb in Gang. Der Unterschied gegen andere Betriebsformen ist beim
+Bienenstock der, daß außer dem technischen oder produktiven Betrieb von
+vornherein ein Tauschlager für die wichtigsten Lebensbedürfnisse und
+die Gesamtheit der nötigen sozialen Einrichtungen für die Bienen mit zu
+errichten ist.
+
+
+
+
+Kapitel 3.
+
+Organisation der Bienenstöcke. Arbeitsvertrag.
+
+
+Die Grundbegriffe der Bienenstöcke wurden in Kapitel 1 aus den
+natürlichen Bedingungen gemeinsamer Produktion abgeleitet. Zum vollen
+Verständnis derselben ist eine nähere Erläuterung ihrer Organisation
+erforderlich.
+
+
+Grundlagen und Zweck der Bienenstöcke.
+
+Die Errichtung eines Bienenstocks durch die Volkskasse nach Maßgabe
+des Volksvertrags erfolgt, wie schon am Schlusse des vorigen Kapitels
+erwähnt, auf Grund von Bestimmungen, welche für alle Bienenstöcke
+dieselben sind und auf welche sowohl die Vorstände als sämtliche
+Bienen verpflichtet werden; dieselben enthalten die Bedingungen,
+unter welchen das gemeinsame Arbeiten in dem Bienenstock stattfindet,
+und die Beziehungen der Bienenstöcke zur Volkskasse und unter sich;
+die Gesamtheit dieser Bestimmungen bildet einen Vertrag, geschlossen
+zwischen den jeweiligen Mitgliedern des Bienenstocks als Nutznießer
+und der Volkskasse als Eigentümerin desselben. Dieser Vertrag heißt
+»*Arbeitsvertrag der Bienenstöcke*«.
+
+Er enthält zunächst dieselbe Definition des Bienenstocks, welche auch
+im Volksvertrag enthalten ist (siehe Kapitel 2) und deshalb hier
+nicht wiederholt wird. Es geht daraus hervor, daß der Bienenstock
+die natürliche Vereinigung eines Produktionszentrums für einzelne
+Waren mit einem Konsumzentrum für alle Arten von Waren ist und
+gleichzeitig ein Zentrum vollständiger wirtschaftlicher Versorgung
+seiner Bienen und deren Angehörigen von der Geburt an bis zum Tode und
+in allen Lebenslagen. Der Bienenstock erfüllt diese Aufgabe mit ganz
+einfachen, natürlichen Mitteln und im wesentlichen selbständig. Die
+Intervention der Volkskasse findet nur in wenigen Dingen statt, und
+nur in solchen, welche die gemeinsamen Interessen aller Bienenstöcke
+betreffen. Das Arbeitsprodukt des Bienenstocks ist das Resultat einer
+dreifachen Tätigkeit: dem Beschaffen der Materialien, dem Verarbeiten
+derselben und der Verteilung der fertigen Ware; das Erträgnis dieses
+Arbeitsprodukts ist Eigentum aller derjenigen, welche in einer der
+genannten drei Richtungen daran arbeiteten, gleichgültig in welcher
+Eigenschaft. Der Arbeitsvertrag der Bienenstöcke enthält alle
+Bestimmungen über die Organisation einer solchen Gemeinschaft.
+
+
+Verwaltung und Leitung der Bienenstöcke.
+
+Der Bienenstock ist ein *Selbstbetrieb*; die Bienen teilen sich in
+die Arbeit und in die Erträgnisse; sie sind alle *Teilhaber* des
+Geschäftes; sie haben die uneingeschränkte Nutznießung und Verwaltung
+desselben; sie leiten ihr Geschäft selbst durch eine Anzahl von
+Vertrauensleuten, welche sie aus ihrer Mitte unter den Beamten,
+Meistern und Arbeitern erwählen, und welche zusammen mit den von
+der Volkskasse ernannten Vorständen und mit dem Bienenstockarzt den
+*Vorstandsausschuß* des Bienenstocks bilden, welcher seine Sitzungen
+nach Bedarf abhält; der Delegierte der Volkskasse wohnt dessen
+Sitzungen beratend bei.
+
+Dieser Ausschuß verfaßt die Arbeitsordnung des Bienenstocks, stellt
+die Bienen an, schließt mit ihnen die Dienstverträge, entscheidet über
+alle Geschäfts- und Verwaltungsangelegenheiten des Bienenstocks und
+kontrolliert die Ausführung seiner Beschlüsse. Der Vorstandsausschuß
+hat auch nach den Bestimmungen des Arbeitsvertrags bei Streitigkeiten
+Vermittlungsversuche zu machen, bzw. seinen Schiedsspruch abzugeben.
+Die gewählten Mitglieder des Vorstandsausschusses beziehen für ihre
+Tätigkeit ein um 10% erhöhtes Normaleinkommen. Der *Vorstand* ist der
+Vollstrecker der Beschlüsse des Ausschusses und der Vertreter der
+Bienenstöcke nach außen im Sinne des Handelsgesetzes.
+
+In einer *jährlichen Versammlung* aller Bienen des Stockes gibt der
+Ausschuß Rechenschaft über seine Tätigkeit; jede Biene hat dort das
+Recht der *freien Diskussion* aller Geschäftsvorgänge und das Recht,
+durch die *Wahl* der Ausschußmitglieder ihrer Ansicht Geltung zu
+verschaffen; auch das Recht, in den Ausschuß *gewählt* zu werden, wenn
+sie das Vertrauen der übrigen Bienen genießt. Bei außergewöhnlichen
+Ereignissen können auch außerordentliche Versammlungen einberufen
+werden.
+
+
+Finanzen der Bienenstöcke.
+
+Ferner behandelt der Arbeitsvertrag die Finanzen der Bienenstöcke.
+
+Das Anlage- und Betriebskapital derselben wird beschafft durch Aufnahme
+einer verzinslichen, in 50 Jahresraten aus den Einnahmen rückzahlbaren
+Anleihe, für deren Kapital und Zinsen die Volkskasse unter allen
+Umständen haftet.
+
+Die Abrechnung des Geschäftsjahres des Bienenstocks geschieht nach
+denselben Grundsätzen wie in einem Geschäfte, in welchem eine
+Anzahl Teilhaber, ohne fremde Hilfe beizuziehen, sich in die Arbeit
+teilen. Die Teilhaber ziehen von ihren Bruttoeinnahmen zunächst
+die Geschäftsunkosten aller Art ab, zu welchen selbstverständlich
+vorläufige Akonto Entnahmen zur Bestreitung ihrer laufenden
+Lebensbedürfnisse nicht gehören; sie bringen ferner in Abzug etwaige
+Rückzahlungen, welche sie laut eingegangener Schuldverpflichtungen für
+entliehenes Kapital zu leisten haben, sowie die vereinbarten Zinsen
+für solche Anleihen; endlich bringen sie in Abzug Sicherstellungen für
+zweifelhafte Debitoren, Abschreibungen und gewisse Reserven für alle
+Fälle der Zukunft, Neuanschaffungen u. dgl. Der Rest ist das Erträgnis
+des Geschäftes, welches unter die Teilhaber nach den unter ihnen
+bestehenden Vereinbarungen verteilt wird, selbstverständlich unter
+Abzug der im Laufe des Jahres von jedem einzelnen für seine laufenden
+Bedürfnisse im voraus entnommenen Beträge.
+
+Derselbe Rechnungsmodus wird im Arbeitsvertrag auch für den Bienenstock
+festgelegt, welcher sich von dem eben beschriebenen Geschäft nur
+dadurch unterscheidet, daß die Teilhaber zahlreicher sind.
+
+Nach Abzug der laufenden Geschäftsunkosten und der Beträge für
+Zinsen und zurückzuzahlende Kapitalien sowie nach vorsichtigen
+Sicherstellungen für zweifelhafte Debitoren, Abschreibungen und
+Rücklagen sowie einen Abzug für Dotierung eines Stipendienfonds
+für allgemeine Zwecke *gehört das gesamte Erträgnis den Bienen als
+Gegenwert ihrer Arbeit*. Auch sie entnehmen hiervon schon im Laufe
+des Jahres entsprechende Beträge voraus, welche der Ordnung halber
+von vornherein vereinbart sind und *Normaleinkommen* heißen, weil sie
+zur Bestreitung ihrer laufenden, normalen Lebensbedürfnisse dienen;
+im Laufe des Jahres werden auch die vereinbarten *Zuschüsse für
+Krankheiten und Unfälle* entnommen.
+
+Der nunmehr verbleibende Rest, das *Resterträgnis*, gelangt unter den
+Bienen zur Verteilung. Aber ebenso wie die Bienen als vorsichtige
+Geschäftsleute ihren Betrieb durch genügende Rücklagen gegen
+Überraschungen und unvorhergesehene Schicksalsschläge schützen, werden
+sie auch als sparsame und vorsorgliche Privatleute durch entsprechende
+Rücklagen für ihr Alter, etwaige Invalidität sowie für ihre eventuellen
+Witwen und Waisen sorgen. Deshalb bestimmt der Arbeitsvertrag der
+Bienenstöcke, daß die *Hälfte* des Resterträgnisses für diese Fälle
+zurückzulegen und *bei der Volkskasse* in einen allen Bienenstöcken
+gemeinsamen *Anteilfonds* zur Verwahrung und Anlage zu hinterlegen
+ist. Die Volkskasse zahlt dann daraus die *Senioren-*, *Invaliden-*,
+*Witwen-* und *Waisenanteile* aus, wenn die Zeit dazu gekommen ist.
+Die *zweite Hälfte* des Resterträgnisses wird an die Bienen als
+*Ergänzungseinkommen* ausbezahlt und kann getrost und mit gutem
+Gewissen von denselben zur Verbesserung ihres materiellen Daseins und
+ihrer Lebensannehmlichkeit verwendet werden.
+
+Die Verteilung des Ergänzungseinkommens findet genau in dem
+Verhältnis der Normaleinkommen statt; denn letztere werden zwischen
+dem Vorstandsausschuß und den Bienen nach ihren Fähigkeiten, ihrem
+Verhalten und ihren Leistungen frei vereinbart und bilden den Maßstab
+für den Nutzen, den sie dem Bienenstock leisten. *Ihrer Leistung
+entsprechend sind die Bienen am Gesamterträgnis beteiligt*; dieser
+proportional ist nicht nur das Normal- und Ergänzungseinkommen, sondern
+auch der Senioren-, Invaliditäts-, Witwen- und Waisenanteil und jedes
+Einkommen überhaupt aus dem Bienenstock, welchen Namen es haben möge.
+
+Für den Fall, daß die Erträgnisse des Bienenstocks zur Verteilung
+von Ergänzungseinkommen nicht ausreichen, entfallen dieselben
+selbstverständlich; sollten dieselben jedoch auch zur Auszahlung der
+vereinbarten Normaleinkommen sowie der Krankheits- und Unfallszuschüsse
+nicht ausreichen, so *leistet die Volkskasse unter allen Umständen,
+ausgenommen bei Arbeitseinstellungen infolge von Kriegen, Revolutionen
+und Streiks, die Differenz*, sowie sie ja auch für *Kapital und Zins
+der Anleihe unbedingt haftet*, falls der beinahe undenkbare Fall
+eintreten sollte, daß die Bruttoeinnahmen auch hierfür nicht ausreichen.
+
+Trotzdem die Volkskasse Eigentümerin des Bienenstocks ist, verlangt
+dieselbe aus ihm *keinen Gewinn* und kann auch keinen erhalten, da
+das *Gesamterträgnis den Bienen gehört*. Da die Volkskasse aber
+grundsätzlich ihren Stammfonds nicht durch Spesen angreifen darf,
+so muß sie die mit ihrer Mühewaltung verbundenen Kosten decken
+und zwar in Form einer kleinen Prämie, welche sich nach der Höhe
+des Anleihekapitals des Bienenstocks richtet und zu den laufenden
+Geschäftsunkosten des letzteren rechnet.
+
+Auf diesen Grundlagen stellt der Vorstandsausschuß des Bienenstocks
+alljährlich die *Jahresabrechnung* fest und rechnet mit den Bienen und
+der Volkskasse darüber ab.
+
+
+Die sozialen Einrichtungen der Bienenstöcke.
+
+Die sozialen Einrichtungen sind nicht freiwillig, sondern für jeden
+Bienenstock *obligatorisch*, und zwar in dem Umfange, wie sie von
+den Bienen und Brüdern beansprucht werden; deshalb enthält der
+Arbeitsvertrag der Bienenstöcke hierüber bestimmte Vorschriften.
+
+Diese Einrichtungen unterscheiden sich in solche für das körperliche
+Wohl und solche für das geistig-sittliche Wohl; zu letzteren gehören
+auch diejenigen für Geselligkeit und Erholung.
+
+
+Einrichtungen für das körperliche Wohl.
+
+Jeder Bienenstock hat eine besteingerichtete *Speisehalle* zu errichten
+und den Benutzern darin gut zubereitete, nahrhafte und wohlschmeckende
+Kost zu Bienenpreisen sowie gutes Trinkwasser, Tee und Kaffee
+unentgeltlich zu verabreichen.
+
+Der Bienenstock hat ferner für gute und *hygienische Wohnungen* für
+seine Bienen zu sorgen und denselben zu Bienenpreisen mietweise zu
+überlassen. Diese Wohnungen dürfen niemals an die Bienen verkauft
+werden, um ein Abhängigkeitsverhältnis derselben vom Bienenstock zu
+vermeiden. Auch zur Beschaffung behaglicher Wohnungseinrichtungen
+zu Bienenpreisen hat der Bienenstock behilflich zu sein. Für ledige
+Bienen, Männer und Frauen, sind *Logierhäuser* und *Heime* anzulegen,
+die ebenfalls zu Bienenpreisen benutzbar sind.
+
+Jeder Bienenstock hat ferner ein seinem Umfang entsprechendes, mit
+allen Hilfsmitteln versehenes, vorzüglich eingerichtetes *Krankenhaus*
+zu errichten. Dasselbe soll eine getrennte *Abteilung für Wöchnerinnen*
+in Verbindung mit einem *Säuglingsheim* haben, in welche die Aufnahme
+ohne Unterscheidung der Ehelichkeit oder Unehelichkeit stattfindet.
+Diese Anstalten stehen unter der Leitung eines oder mehrerer
+festangestellter *Bienenstockärzte*; letztere haben überdies die
+laufende Aufsicht über die hygienischen Verhältnisse sowohl des
+Betriebes als der Wohnungen, der Schulen und Erziehungsanstalten; sie
+halten für die Bienen *Sprechstunde am Sitze des Bienenstocks* ab und
+pflegen kranke Bienen im Krankenhaus oder zu Hause. *Keine* Kategorie
+von Krankheiten ist hiervon *ausgeschlossen*.
+
+Ferner hat jeder Bienenstock die vollkommensten *Einrichtungen
+zur Verhütung von Unfällen und Betriebskrankheiten* zu treffen
+und gesonderte *Umkleide- und Waschräume, Douchen-, Wannen- und
+Schwimmbäder* sowie *Spiel- und Turnplätze* anzulegen.
+
+Ferner haben die Bienenstöcke *Genesungsheime* für Rekonvaleszenten
+einzurichten und alljährlich eine möglichst große Anzahl von Kindern in
+*Ferienkolonien* zu schicken.
+
+Die Benutzung sämtlicher Krankheits- und Hygieneeinrichtungen, die
+ärztliche Pflege und die Lieferung von Arzneien und Krankengeräten sind
+*kostenlos*.
+
+
+Einrichtungen für das geistig-sittliche Wohl, für Geselligkeit und
+Erholung.
+
+Jeder Bienenstock hat zur *kostenlosen Benutzung* zu halten:
+
+ 1. Kinderhorte und Kleinkinderschulen;
+
+ 2. Elementarschulen, da, wo die vorhandenen Schulen nicht ausreichen
+ oder zu weit entfernt sind;
+
+ 3. Lehrlingswerkstätten in Verbindung mit Fortbildungsschulen, deren
+ Kurse nur in den Tagesstunden stattfinden;
+
+ 4. Haushaltungsschulen für Mädchen in Verbindung mit den Heimen für
+ ledige weibliche Bienen;
+
+ 5. Schulen für weibliche Erwerbsarbeiten für nicht mehr
+ schulpflichtige Mädchen;
+
+ 6. Vortragszyklen für Erwachsene;
+
+ 7. eine Bibliothek guter Bücher;
+
+ 8. einen Gesellschaftssaal für zwanglose Zusammenkünfte und gesellige
+ Veranstaltungen aller Art, wie Musik, Gesang, Vorträge, Spiele usw.
+
+Alle diese Einrichtungen stehen den Bienen und ihren
+Familienangehörigen kostenlos zur Verfügung; selbstverständlich sind
+dieselben *frei*, davon Gebrauch zu machen oder nicht.
+
+Von besonderer Wichtigkeit ist aber die im Arbeitsvertrag festgesetzte
+Verpflichtung der Bienenstöcke, ihre gesamten sozialen Einrichtungen
+auch den *Brüdern*, also den bloßen Mitgliedern der Volkskasse, gegen
+Legitimation durch ihren Brüderschein zur Benutzung zu überlassen, und
+zwar unter denselben Bedingungen wie den Bienen selbst.
+
+
+Pflichten der Bienenstöcke zur Volkskasse und unter sich.
+
+Der Arbeitsvertrag bestimmt, daß jeder Bienenstock ein Lager
+seiner eigenen Produkte und der laufenden Lebensmittel und
+Gebrauchsgegenstände aus andern Bienenstöcken zu halten und den
+Brüdern zu Bienenpreisen abzugeben hat. Durch diese Lager tauschen die
+Bienenstöcke ihre Arbeitsprodukte gegenseitig gegen Verrechnung zu
+Bienenpreisen aus: sie heißen daher *Tauschlager*. Für solche Waren,
+welche nicht unmittelbar zu liefern sind, ist statt des Tauschlagers
+ein Musterlager zu halten, nach dessen Mustern bestellt wird.
+
+Jeder Bienenstock hat somit den andern Bienenstöcken als kostenlose
+Absatzstelle ihrer Waren zu dienen, und diese Gegenseitigkeit der
+Leistungen und Unterstützungen findet überhaupt im weitesten Sinne für
+Vertretungen, Auskünfte, Geldoperationen usw. statt, so daß *jeder
+Bienenstock als Filiale der andern fungiert*, selbstverständlich gegen
+Ersatz der Spesen.
+
+Diese Verpflichtung hat der Bienenstock auch der Volkskasse gegenüber;
+er hat insbesondere dem Delegierten der Volkskasse die erforderlichen
+Räume, Beamten und sonstigen Hilfsmittel unentgeltlich zur Verfügung zu
+stellen. Wenn mehrere Bienenstöcke einen gemeinsamen Delegierten haben,
+so teilen sie sich in diese Kosten.
+
+Selbstverständlich ist die Bestimmung, daß ein *Bienenstock Waren und
+Arbeiten nur an Bienenstöcke und Brüder liefern oder nur von solchen
+beziehen darf*, und daß in *Bienenstöcken nur Bienen beschäftigt werden
+dürfen* unter Ausschluß der Heimarbeit.
+
+
+Pflichten und Rechte der Bienen.
+
+Ebenso wichtig wie im Volksvertrag, ist auch im Arbeitsvertrag
+derjenige Teil, welcher die Pflichten und Rechte der Bienen behandelt.
+
+Die Leistungen der Brüder in die Volkskasse ermöglichen die
+Errichtung von Bienenstöcken und damit die Sicherung der gesamten
+Existenzbedingungen der Bienen und ihrer Angehörigen; es ist daher
+natürlich, daß die Pflichten der Bienen gegen die Volkskasse nicht nur
+bestehen bleiben, sondern noch weit höhere sind als früher, da sie nur
+Brüder waren. Insbesondere ist deren *vornehmste Pflicht, das Wirken
+des einzelnen für die Gesamtheit*, eine viel umfassendere geworden; die
+Beiträge der Bienen zum Stammfonds der Volkskasse sind höher und den
+Einnahmen proportional; ferner haben die Bienen den Brüdern und andern
+Bienenstöcken ihre Produkte zu Bienenpreisen (das sind grundsätzlich
+Selbstkosten) zu überlassen und alle sozialen Einrichtungen ihres
+Bienenstocks, als da sind: ärztliche Behandlung, Krankenhäuser,
+Speisehallen, Wohnungen, Schulen, Bibliotheken, Erholungsanstalten usw.
+den Brüdern zu genau denselben bevorzugten Bedingungen zugänglich zu
+machen, welche für sie selbst gelten.
+
+Neben diesen erhöhten allgemeinen Pflichten gegenüber der Gesamtheit
+der Brüder haben die Bienen noch einige besondere Pflichten, welche
+in ihrem Verhältnis zum Bienenstock begründet sind, insbesondere
+die *Anerkennung* und treue Befolgung *des Arbeitsvertrags und der
+Arbeitsordnung* ihres Bienenstocks sowie Befolgung der im Interesse des
+Gesamtwohls von dessen Vorstandsausschuß getroffenen Anordnungen und
+Disziplinarvorschriften, endlich das Einsetzen ihres ganzen Könnens und
+ihrer ganzen Kraft für die *größte und beste Leistung des Bienenstocks
+bei geringstem Aufwande*.
+
+Was die Höhe der Beiträge der Bienen zur Volkskasse anlangt, so sind
+dieselben auf 1% aller Einkommen aus dem Bienenstock festgesetzt;
+dieser Betrag wird bei jeder Auszahlung seitens des Bienenstocks
+zurückbehalten und an die Volkskasse abgeführt; es *bedarf demnach hier
+des Markensystems nicht mehr*. Die bloße Zugehörigkeit zum Bienenstock
+ist ohne weiteres und ohne jede Formalität und Kontrolle der Beweis
+der Pflichterfüllung als Biene; die Eigenschaft als solche wird durch
+eine von dem Bienenstock ausgestellte Karte, *Bienenschein* genannt,
+bestätigt, welche als Legitimation bei Ausübung aller Bienenrechte
+dient.
+
+Der Bienenstock legt für jede seiner Bienen einen *Bienenakt* an, in
+welchem die Personalien, alle geleisteten Beiträge und erworbenen
+Rechte sowie die Unterbrechungen der Beitragsleistungen und etwaige
+Einziehungen des Bienenscheins und deren Gründe eingetragen werden;
+Bemerkungen über das *politische* und *religiöse* Bekenntnis der Bienen
+dürfen diese Akten *nicht enthalten*. Auf Grund dieser Bienenakten
+wird jeder Biene beim Austritt aus dem Bienenstock ein neuer
+Brüderschein ausgestellt, welcher ihr als Legitimation gegenüber der
+Volkskasse und andern Bienenstöcken dient; wechselt eine Biene ihren
+Bienenstock, so wird deren Bienenakt dem neuen Bienenstock übergeben.
+Diese Akten bilden wiederum für die Volkskasse die Grundlage ihrer
+Statistik und geben ihr einen vollkommenen Überblick über die gesamten
+wirtschaftlichen Verhältnisse des Landes.
+
+Nach Feststellung der Pflichten zählt der Arbeitsvertrag der
+Bienenstöcke auch die Rechte der Bienen auf. Diese bleiben der
+Volkskasse gegenüber dieselben wie die der Brüder, sind aber, wie
+die Pflichten, infolge des Verhältnisses zum Bienenstock wesentlich
+erweitert.
+
+Das *vornehmste Recht der Bienen, das Eintreten der Gesamtheit für
+jeden einzelnen*, ist dermaßen erweitert, daß es sich auf deren
+gesamtes Leben und das ihrer Angehörigen ausdehnt. *Das Normaleinkommen
+ist garantiert* und darf mit zunehmenden Dienstjahren *nicht abnehmen*,
+wird auch während der vereinbarten jährlichen Urlaube, auf welche
+jede Biene das Recht hat, ungeschmälert ausbezahlt. Nur im Falle
+von Kriegen, Revolutionen und Streiks darf das Normaleinkommen durch
+Beschluß des Volksrates vermindert oder aufgehoben werden, um eine
+Gefährdung der Volkskasse durch solche unberechenbare Ereignisse
+zu vermeiden. Das von den Bienen erworbene *Ergänzungseinkommen*
+wird denselben unverkürzt ausbezahlt. Im Falle von militärischen
+Übungen in Friedenszeiten, sowie Krankheiten, Folgen von Unfällen und
+Wochenbetten, ist den Bienen unter allen Umständen ein *Zuschuß in Höhe
+der Hälfte ihrer Normaleinkommen* gesichert sowie jederzeit *freie
+ärztliche Behandlung und Krankenpflege*. Eine einmal angestellte Biene
+kann *nur* infolge grober Pflichtverletzung, d. h. Einziehen ihres
+Bienenscheins entlassen werden, nicht aber wegen Krankheit oder aus
+allgemeinen Gründen wie Schwankungen der Konjunktur, Überproduktion
+u. dgl., da solche Verhältnisse dadurch ausgeglichen werden, daß
+die Arbeitszeit *aller* beteiligten Bienen gleichmäßig herauf- oder
+herabgesetzt wird unter Aufrechterhaltung der Normaleinkommen, so
+daß derartige ungünstige Verhältnisse von *allen Schultern gemeinsam
+getragen werden*. Betriebsunterbrechungen durch höhere Gewalten
+werden durch zeitweises *Versetzen der Bienen in andere Bienenstöcke*
+ausgeglichen.
+
+Im Falle der Invalidität und bei Erreichung des Seniorenalters hat jede
+Biene Anspruch auf jährliche *Invaliden-* bezw. *Seniorenanteile*,
+deren Höhe abhängt von der Gesamtzahl ihrer aktiven Dienstjahre als
+Biene in irgend welchen Bienenstöcken; die Höhe dieser Anteile beginnt
+mit 0,4 des Normaleinkommens zwischen dem 1. und 5. Dienstjahr und
+steigt nach und nach auf das volle Normaleinkommen, welches mit dem
+44. Dienstjahr erreicht wird. Der Seniorenanteil beginnt mit dem
+vollendeten 65. Jahre auf alle Fälle und endet mit dem Tode. Der
+Invalidenanteil beginnt mit Feststellung der Invalidität und dauert so
+lange wie diese.
+
+*Witwen* von Bienen erhalten, soferne sie Mitglieder der Volkskasse
+sind, 0,4 des Normaleinkommens der Ehemänner im Augenblicke ihres
+Todes, und jedes Kind ¼ des Anteils der Witwe. *Doppelwaisen*
+werden auf Kosten des Bienenstocks bis zur Erwerbsfähigkeit oder
+Großjährigkeit erzogen. Bei Todesfällen findet Bestattung auf Kosten
+des Bienenstocks statt, und zwar für alle Bienen in gleichen Formen.
+
+Eines der wichtigen Rechte der Bienen ist auch das, nicht nur die
+Volksräte zu *wählen*, sondern vom 30. Jahre ab zu *Volksräten gewählt
+werden* zu können und während ihrer Tätigkeit als solche im vollen
+Bezug der Einkommen und Rechte aus ihrem Bienenstock zu bleiben;
+ferner das Recht, in ihrem eigenen Bienenstock die Mitglieder des
+Vorstandsausschusses zu *wählen* bzw. dazu *gewählt zu werden*.
+
+Daß die Volkskasse, d. i. die Gesamtheit der Brüder, die Bienen in den
+Besitz solch umfassender Rechte erst setzen darf, wenn sie fest auf
+dieselben zählen kann, ist billig; deshalb können Brüder zu Bienen erst
+ernannt werden, wenn sie durch fünfjährige Zugehörigkeit zur Volkskasse
+und unentwegte Vertragstreue zu derselben sowie durch eine halbjährige
+Probezeit in einem Bienenstocke sich dieser Rechte würdig gezeigt
+haben; in den Übergangszeiten, d. h. wenn Bienenstöcke errichtet
+werden, ehe es schon fünfjährige Brüder gibt, ist hiervon abzuweichen;
+hierfür enthält der Arbeitsvertrag spezielle Übergangsbestimmungen.
+Auch kann die Eigenschaft als Biene nur volljährigen Brüdern zuerkannt
+werden, weil nur solche imstande sind, vollwertige Mitglieder ihres
+Bienenstocks zu sein; die Männer müssen ihre Hauptmilitärzeit erledigt
+haben.
+
+Die Zugehörigkeit zum Arbeitsvertrag der Bienenstöcke ist eine
+*freiwillige*. Die Nichterfüllung der darin übernommenen Pflichten
+bedeutet demnach freiwilligen Austritt aus demselben und Verzicht
+auf die Bienenrechte. In diesem Falle erfolgt das Einziehen des
+Bienenscheins, worüber der Arbeitsvertrag präzise Bestimmungen enthält,
+namentlich dahin zielend, Irrungen und Benachteiligungen der Bienen
+zu verhüten und Rekurse derselben zu ermöglichen. Rechte, welche bis
+zum Tage der Einziehung erworben waren, z. B. fällige Einkommen,
+Krankheitszuschüsse oder schon erworbene Senioren-, Invaliditäts-
+oder Witwenanteile u. dgl., können unter keinen Umständen entzogen
+werden. Zweifelhafte Fälle sind stets zugunsten der betreffenden Biene
+auszulegen. Die Bienenrechte können auch jederzeit wieder erworben
+werden, wenn die Vorschriften des Arbeitsvertrags hierfür erfüllt
+werden, also durch 60 Monate langes Einzahlen eines Brüderbeitrags
+zur Volkskasse ohne neuerliches Einziehen des Brüderscheins: der
+Vorstandsausschuß hat das Recht, diese Frist auf 40 und 20 Monate
+herabzusetzen.
+
+*Ein Strafrecht des Bienenstocks gegenüber seinen Bienen existiert
+nicht*; man gehört zum Bienenstock, wenn man seine Pflicht erfüllt und
+gehört zu ihm nicht, wenn man sie nicht erfüllt. Das Einziehen des
+Bienenscheins ist keine Strafe, sondern lediglich das äußere Zeichen
+für die Auflösung des Vertragsverhältnisses.
+
+
+
+
+Kapitel 4.
+
+Gesamtorganisation.
+
+
+Brüder! Die Güterproduktion eines Volkes besteht aus zwei Teilen:
+der gewerblich-industriellen und der landwirtschaftlichen; eure
+Bienenstöcke sind daher nach diesen beiden Hauptrichtungen zu
+entwickeln.
+
+Das Wesen eines *industriellen Bienenstocks* ist euch schon klar;
+derselbe kann durch Übernahme vorhandener Betriebe oder Errichtung
+neuer Anlagen entstehen. Außer dem eigentlichen industriellen Betrieb,
+welcher sich äußerlich wenig von andern Betriebsarten unterscheidet,
+besteht er aber unter allen Umständen noch aus den obligatorischen
+sozialen Einrichtungen und dem Tauschlager; erstere sorgen für gute
+Ernährung, gesunde Wohnung, Hygiene, ärztliche Pflege; ferner für
+Erziehung, Unterricht und Fortbildung eurer Kinder, Geselligkeit
+und Erholung; letzteres gibt euch die Möglichkeit des Bezuges aller
+eurer Lebensbedürfnisse in bester Qualität und zu den niedrigsten
+erreichbaren Preisen, den Bienenpreisen. Da der Bienenstock somit
+eure sämtlichen Bedürfnisse für alle Lebensalter und Lebenslagen am
+Orte seines Bestehens befriedigt, so ist er nicht auf bestimmte Orte
+angewiesen; ihr werdet ihn vorwiegend außerhalb der Städte anlegen, um
+die Schädlichkeiten derselben zu meiden und um des Genusses von Luft,
+Licht und freier Natur teilhaftig zu werden.
+
+Was den *landwirtschaftlichen Bienenstock* betrifft, so gestaltet sich
+derselbe wie folgt:
+
+Eine größere Zahl von Landwirten, deren Güter beisammen liegen,
+beschließen, dieselben zusammenzulegen und gemeinschaftlich zu bebauen;
+sie beantragen bei der Volkskasse die Errichtung eines Bienenstocks
+unter gleichzeitiger Bezeichnung derjenigen, welche als Vorstände
+desselben sich eignen. Die Volkskasse untersucht den Antrag, macht
+eingehende Erhebungen, findet alle Bedingungen günstig, gewinnt auch
+die Überzeugung, daß die vorgeschlagenen Vorstände tüchtige, bewährte
+Landwirte sind, unter deren Führung der Betrieb gedeihen wird; sie
+schließt mit denselben die Errichtungsurkunde und ermächtigt sie zur
+Aufnahme des nötigen Kapitals. Infolge der bedingungslosen, unter allen
+Umständen giltigen Haftung der Volkskasse für Kapital und Zins und
+infolge des etwas höheren Zinsfußes, welcher geboten wird, ist dieses
+Kapital bald beschafft und es beginnt die Tätigkeit.
+
+Für die Abtretung des Landes an den Bienenstock wird den früheren
+Besitzern je nach Wunsch baar Geld bezahlt oder ein Schuldschein des
+Bienenstockes ausgestellt; letzteres wird wegen des höheren Zinsfußes
+und der größeren Sicherheit im allgemeinen vorgezogen werden; um
+so mehr, als der Schuldschein selbst, nach Art einer Banknote, als
+Zahlmittel für die Verpflichtungen seines Besitzers dienen kann.
+
+Die so zusammengelegten Landbesitze werden nunmehr unter gemeinsamer
+Verwaltung des unter den früheren Besitzern und Mitarbeitern selbst
+gewählten Vorstandsausschusses bebaut, wobei dieselben Kräfte und
+Personen verwendet werden wie früher, jetzt aber als vollbeteiligte
+Bienen. Die Bebauung geschieht in weit systematischerer und
+rationellerer Weise wie früher; infolge der Einheitlichkeit der
+Leitung muß nicht mehr jeder einzelne von euch sich in allen möglichen
+Tätigkeiten zersplittern, kann sich vielmehr der seinen Fähigkeiten
+am meisten zusagenden Arbeit widmen; das Resultat eurer Arbeit wird
+hierdurch vermehrt, verbessert und verbilligt.
+
+Durch die gemeinsamen Maschinen und die großen zusammenhängenden
+Ländereien wird euer Betrieb ökonomischer, eure Tierzucht wird durch
+die gemeinsamen Maßnahmen eine bessere; alle Rohmaterialien, Saaten,
+Dünge- und Futtermittel, Maschinen, Tiere etc. werden im großen
+bezogen, und zwar in Bienenstöcken, also weit billiger als bisher;
+eure Produkte gehen ohne Bemühung eurerseits ohne weiteres in die
+Tauschlager der andern Bienenstöcke und werden dort mit Preisen
+bezahlt, die nicht geringer sind, als ihr sie sonst im Großverkauf
+erzielt. Nirgends wird sich der Vorteil gemeinsamer Arbeit so sehr in
+höheren Erträgnissen ausdrücken wie in der Landwirtschaft; in keinem
+Betriebe ist der Wert der Haftung der Gesamtheit für den einzelnen
+Betrieb so augenfällig, wird doch dadurch die schlimmste Sorge, die
+Unsicherheit über den Ausfall der Ernte, beseitigt und dieses Risiko
+auf alle Schultern verteilt, wodurch es verschwindet.
+
+Derjenige unter euch, welcher sein Gut an den Bienenstock abtrat,
+verdient durch die höhere Verzinsung seines Kapitals allein schon so
+viel wie früher durch seine ganze Arbeit; er bezieht aber, wenn er
+im Bienenstock in irgend einer Stellung mitarbeitet, außerdem sein
+garantiertes Normaleinkommen und sein Ergänzungseinkommen und ist an
+den Senioren-, Invaliditäts- und Witwenanteilen sowie an allen sozialen
+Einrichtungen beteiligt.
+
+Und welche Umwandlung auch für euch einfache landwirtschaftliche
+Arbeiter! Ihr seid nun Mitbesitzer eures Gutes, euer Normaleinkommen
+ist so hoch bemessen wie das eines städtischen Arbeiters und ist euch
+nebst Krankheits-, Alters-, Witwen- und Waisenanteilen etc. ein für
+allemal gesichert.
+
+Auch der landwirtschaftliche Bienenstock hat die obligatorischen
+sozialen Einrichtungen nach den Vorschriften des Arbeitsvertrags
+zu treffen; er hat sein Krankenhaus mit den Ärzten, seine Schulen
+mit den Lehrern, seine Speisehallen, seine Bäder und hygienische
+Einrichtungen usw. zu halten; auch er bietet seinen Bienen die Vorteile
+des gesunden Essens, der guten Wohnung, der ärztlichen Pflege, der
+Erziehung der Kinder; auch er stellt denselben in seinem Tauschlager
+alle Lebensbedürfnisse an Ort und Stelle zu weit billigeren Preisen als
+bisher zur Verfügung.
+
+Welch ein Unterschied zwischen einer solchen Brüdergemeinde und einer
+gewöhnlichen Gemeinde, wo jeder allein und einsam mit ungenügenden
+Mitteln und Kenntnissen für die vielerlei Tätigkeiten eine meist
+durch die Konkurrenz verbitterte Existenz führt und oft nach seiner
+Jahresmühe sich durch ein Unwetter um den Lohn seiner Arbeit betrogen
+sieht! Errichtet erst einmal einige solcher Bienenstöcke, und nur
+zu bald werden die Nichtbeteiligten den Unterschied ihres Betriebes
+gegenüber dem euren an dem Stand der Kulturen, am Erträgnis derselben,
+an der Haltung, dem körperlichen Befinden und dem geistigen Fortschritt
+der Bienen erkennen und nach kurzer Zeit die dargebotene Bruderhand
+ergreifen und sich aufnehmen lassen in den allein richtigen Bund der
+Interessengemeinschaft.[4]
+
+Entsprechend den Mitteln der Volkskasse legt ihr eure industriellen
+und landwirtschaftlichen Bienenstöcke über das ganze Land, möglichst
+gleichmäßig verteilt und für die verschiedenartigsten Produkte an,
+so daß die *Gesamtheit derselben alle eure Lebensbedürfnisse*, oder
+wenigstens die wichtigsten derselben, zu befriedigen imstande ist.
+Betriebe für Waren, die an Ort und Stelle verbraucht werden oder
+leicht verderblich sind (Brot u. dgl.), werden in kleinerem Maßstab
+und an vielen Orten angelegt, die andern dagegen konzentriert und in
+großem Maßstab, um alle Vorteile des Großbetriebes zu sichern; eine
+Anzahl industrieller Bienenstöcke wird jeweils mit entsprechenden
+landwirtschaftlichen gruppiert.
+
+Diese Bienenstöcke liefern sich vertragsmäßig gegenseitig ihre Waren;
+auf diese Weise erhaltet ihr alle eure Lebensbedürfnisse bei jedem
+euch zunächst liegenden Bienenstock zu Bienenpreisen, frei von einer
+Unsumme überflüssiger Kosten und von umständlichen Verwaltungsmaßregeln.
+
+Von besonderer Wichtigkeit ist der Umstand, daß alle Bienenstöcke
+zusammengenommen *sich selbst genügen*, sich gegenseitig ergänzen,
+ohne in den allgemeinen Konkurrenzkampf einzutreten und auch ohne sich
+gegenseitig Konkurrenz zu bieten; denn die Volkskasse untersucht bei
+Errichtung neuer Bienenstöcke in erster Linie die Bedürfnisfrage; sie
+wählt dafür diejenigen Orte, welche für das betreffende Produkt die
+günstigsten Verhältnisse vereinigen, als da sind: die geschultesten
+Arbeitskräfte, die billigste und leichteste Beschaffung der
+Materialien, die günstigsten Transportbedingungen und vor allem der
+gesicherte Konsum durch eine genügende Anzahl von Brüdern.
+
+Durch diese Vorsicht ist die Gefahr des Mißlingens der
+Bienenstockbetriebe ausgeschlossen, eine Gefährdung des Kapitals wird
+nur bei ganz besonders ungünstigen Verhältnissen oder Unglücksfällen
+eintreten; kommt dieser seltene Fall einmal ausnahmsweise vor, dann
+tritt die Volkskasse für den einzelnen Bienenstock in die Schranken,
+indem sie etwaige Verluste deckt. Solche Verluste, auf Millionen und
+Abermillionen von Schultern verteilt, sind keine Verluste mehr; die
+Volkskasse fühlt dieselben so wenig, wie das Meer das Versiegen einiger
+Wasserzuflüsse fühlt. Wie die unaufhörlich fallenden Regentropfen, zu
+Flüssen und Strömen vereinigt, den unermeßlichen, grenzenlosen Ozean
+bilden, so bilden und erhalten die winzigen aber unaufhörlichen und
+millionenfachen Tagespfennige der Brüder das Kapital der Volkskasse;
+fast ließe sich berechnen, in welcher Zeit das letztere so groß sein
+wird, daß es die gesamte Produktion des Vaterlandes zu tragen imstande
+ist.
+
+Doch Geduld! Die Geschichte der Menschheit macht ebensowenig plötzliche
+Sprünge wie die Natur! Nicht alle Brüder können *sofort* Bienen sein;
+aber je mehr Brüder ihr seid, je einheitlicher und entschlossener
+ihr auftretet, desto größer wird das Kapital der Volkskasse, desto
+rascher reiht sich Bienenstock an Bienenstock, und durch die enorm
+vermehrende Wirkung der Zeit schließt sich endlich der Kreis, in dessen
+Umspannung *alle Brüder auch Bienen sind, das eigentliche Endziel des
+Volksvertrags und einer naturgemäßen Volkswirtschaft*.
+
+Die vor euren Augen entrollte Gesamtorganisation wird durch
+ein wunderbares Uhrwerk regiert, dessen Triebfeder die
+*Interessengemeinschaft* ist, und in welchem die *Volkskasse das Wirken
+des einzelnen für die Gesamtheit, der Bienenstock dagegen das Eintreten
+der Gesamtheit für den einzelnen darstellt*.
+
+Während die vereinigten Tagespfennige aller Brüder die Machtstellung
+der Volkskasse begründen, sorgen die auf Grund dieser Macht errichteten
+Bienenstöcke dafür, den einzelnen Brüdern das Leben zu verbilligen, zu
+vereinfachen, zu verschönern und ihnen das für die Gesamtheit gebrachte
+Opfer hundertfach zu ersetzen; den Bienen aber sichert der Bienenstock
+die ganze Existenz sowie die seiner Angehörigen für alle Fälle des
+Lebens und macht dieselben hierdurch zu zufriedenen Gliedern der
+Gesellschaft.
+
+Es wird manchmal das Gleichnis gebraucht, daß die Erde einem durch
+die modernen Errungenschaften ungemein schön ausgestatteten Wohnhause
+gleiche, in welchem sich aber die Menschen um die Räume streiten, für
+welche die Parteien und Klassen die Lebensordnung für die richtige
+Benutzung noch nicht gefunden haben.[5]
+
+Der Solidarismus »erzieht das neue Geschlecht für das neue Wohnhaus und
+gibt ihm die richtige Benutzungsordnung für dasselbe und die Mittel,
+dieselbe gerecht zu handhaben«!
+
+So ihr das eingesehen habt, Brüder, verliert es nicht mehr aus dem
+Sinn; euer Lebenszweck sei fortan, Bienenstöcke zu errichten, Bienen zu
+werden!
+
+
+
+
+Kapitel 5.
+
+Der Solidarismus.
+
+
+Brüder, Schwestern! Ihr habt nun erkannt, daß Volksvertrag und
+Arbeitsvertrag der Bienenstöcke die notwendigen Regeln sind für einen
+Zusammenschluß aller Arbeitenden zum Zwecke der Erreichung engster
+wirtschaftlicher Interessengemeinschaft nach dem Grundsatz:
+
+ *Wirken des einzelnen für die Gesamtheit,
+ Eintreten der Gesamtheit für den einzelnen*,
+
+welcher hier nicht auf irgend ein Einzelgebiet, sondern mit eiserner
+Konsequenz auf das gesamte wirtschaftliche Leben in allen seinen
+Äußerungen ausgedehnt ist.
+
+Die vorausgesehenen herrlichen Resultate sind nur der Ausfluß
+eines einzigen Grundgedankens, desjenigen der Zusammengehörigkeit
+aller Menschen, der Einheitlichkeit der menschlichen Gesellschaft,
+der Einheit und Gemeinschaft ihrer Interessen, des zum Bewußtsein
+gekommenen Gefühls, *daß alles, was der Gesamtheit nützt oder schadet,
+auch dem einzelnen nützt oder schadet, weil der einzelne ein Teil der
+Gesamtheit ist*, mit einem Worte, der »*Solidarität*« aller Menschen.
+
+Dieses schönste und inhaltreichste Wort der menschlichen Sprache:
+*Solidarität* bezeichnet den *abstrakten Begriff* oder das *Gefühl*
+der Zusammengehörigkeit und Brüderlichkeit unter den Menschen,
+gepaart mit Liebe und Gerechtigkeit. Die Gesamtheit der auf Grundlage
+der Solidarität aufgebauten, vertragsmäßig festgelegten *konkreten
+Wirtschaftsorganisation* und ihrer sämtlichen materiellen, geistigen
+und ethischen Konsequenzen, wie sie in den vorhergehenden Kapiteln
+entwickelt wurde, sei kurzweg
+
+ »~Solidarismus~«
+
+genannt. Solidarismus ist zielbewußt *organisierte* Menschenliebe,
+ist *in Taten umgesetzte* Solidarität. Der Solidarismus findet in
+dem *Zusammenwirken von Volkskasse und Bienenstock* seine komplette
+praktische Verwirklichung.
+
+*Der Solidarismus baut auf der Pflicht des einzelnen, für die
+Gesamtheit zu wirken, dessen Recht auf, daß die Gesamtheit für ihn
+eintrete.*
+
+Solidarismus, die vollkommene *Gleichsetzung des Einzelinteresses
+mit dem Gesamtinteresse*, ist die freie Vereinbarung der Menschen zu
+gegenseitiger Gerechtigkeit durch Arbeit, Einigkeit und Liebe.
+
+Der Solidarismus ist die Sonne, welche gleichmäßig über *alle*
+scheinend, durch ihre milde Wärme und ihr glänzendes Licht die
+Menschheit aus ihrem Winterschlaf zur *wirtschaftlichen Erlösung*
+erwecken wird.
+
+
+
+
+Kapitel 6.
+
+Beweis der praktischen Durchführbarkeit des Solidarismus.
+
+
+Brüder! Ihr habt gesehen, daß der Solidarismus eine sechsfache Aufgabe
+hat:
+
+ 1. Die gesicherte und geordnete Produktion der Lebensbedürfnisse
+ seiner Brüder;
+
+ 2. die gerechte und günstigste Verteilung der Arbeitsprodukte unter
+ seine Brüder nach deren Bedarf;
+
+ 3. die Befriedigung aller sonstigen berechtigten sozialen Bedürfnisse
+ der Brüder von ihrer Geburt an bis zum Tode und in allen Lebenslagen;
+
+ 4. die schiedsmännische und kostenlose Selbstentscheidung seiner
+ eigenen Angelegenheiten;
+
+ 5. die nutzbringende Anlage der Ersparnisse der Brüder;
+
+ 6. die Aufbringung der finanziellen Mittel für seine Tätigkeit.
+
+Laßt uns untersuchen, ob die Wechselwirkung zwischen Volkskasse und
+Bienenstock diese Aufgaben praktisch löst.
+
+
+Die Produktion.
+
+Daß die Produktion in den Bienenstöcken mindestens ebensogut vor sich
+gehen wird wie etwa in der heute gebräuchlichsten Betriebsform, der
+Aktiengesellschaft, bedarf keines Beweises; beide sind mit fremdem
+Kapital errichtet, beide haben außer ihren laufenden Geschäftsspesen
+dieses Kapital zu amortisieren und zu verzinsen; während aber die
+Aktiengesellschaft der *Arbeit* eine gewisse übliche Normalentlohnung
+anweist und ihre Erträgnisse darüber hinaus an die Aktionäre, also an
+das Kapital abgibt, *weist im Gegenteil der Bienenstock dem Kapital
+eine gewisse übliche Normalentlohnung an und verteilt die Erträgnisse
+darüber hinaus als Einkommen an seine Bienen, also an die Arbeitenden
+selbst*.
+
+Dieser Unterschied beider Betriebsarten ist der Grund, weshalb der
+Bienenstock weit bessere Resultate erzielen muß.
+
+*Ihr werdet im Bienenstock nach der Höhe eurer Leistung entlohnt*;
+schon das Normaleinkommen wird nach dieser Leistung, nach dem
+Verdienste für die Gesamtheit bemessen, und diesem proportional sind
+alle eure Bezüge: die Ergänzungseinkommen, die Krankenzuschüsse, die
+Altersanteile, die Bezüge der Hinterbliebenen; bei dieser Aussicht
+auf höchste Entlohnung für höchste Leistung wird jeder von selbst
+das Streben haben, das höchste wirklich zu leisten; das Fehlen aller
+materiellen Sorgen für euch und die eurigen infolge der sozialen
+Einrichtungen der Bienenstöcke, gestattet euch, euch ganz dem
+Drange eurer Talente hinzugeben, eure Fähigkeiten tatsächlich zur
+Höchstleistung zu entwickeln, euer Können und Wollen freischaffend
+aufs höchste anzuspannen. Und da ein jeder von euch Mitbesitzer des
+Erträgnisses ist, wird er dafür sorgen, daß die *höchste Leistung mit
+geringstem Aufwande erfolge*; wird nicht von selbst ein jeder auf
+peinlichste Sparsamkeit des Betriebes, Vermeidung jeder überflüssigen
+Ausgabe, Schonung der Maschinen und Werkzeuge, sehen, wie wenn sie
+sein eigen wären; wird nicht ein jeder von euch ein scharfes Auge
+für alle Vorgänge haben, die das Ergebnis des Betriebs nachteilig
+oder vorteilhaft beeinflussen können, dem Vorstandsausschuß darüber
+berichten und auf diese Weise selbst zur guten Verwaltung beitragen;
+wird nicht ein jeder von euch dafür sorgen, daß keine untüchtigen,
+unfleißigen, unnützen Bienen aufgenommen werden, und werden nicht
+allein schon durch diese Auswahl die Mitglieder eures Bienenstocks
+aus den Besten und Leistungsfähigsten bestehen? Daß also eure Arbeit
+besser, euer Betrieb billiger wird, ist zweifellos.
+
+Bleibt die Frage der Verwaltung, der Disziplin. Es wurden schon
+vereinzelte Versuche unternommen, die sämtlichen Mitarbeiter eines
+Betriebs zu gemeinsamen Besitzern derselben zu machen und die
+Mitglieder der Verwaltung durch Wahl aus deren Mitte hervorgehen zu
+lassen; diese Versuche mißglückten häufig, und es wurde daraus der
+Schluß gezogen, daß diese Methode unmöglich sei.[6]
+
+Im Bienenstock jedoch sind die Verhältnisse andere; der Bienenstock
+ist nicht Eigentum der in demselben Beschäftigten; diese haben
+nur die volle Nutznießung des Erträgnisses; Eigentümer ist die
+Volkskasse, d. h. die Gesamtheit der Brüder, und diese ernennt den
+Vorstand, genau wie der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft deren
+Vorstand ernennt. Dieser *von der Wahl unabhängige Vorstand vertritt
+die Stabilität der Verwaltung* und wird darin unterstützt mit Rat
+und Tat durch den Delegierten der Volkskasse. Dieser Vorstand wird
+aber unterstützt durch eine Anzahl aus der Wahl hervorgegangener
+Angehöriger des Bienenstocks, welche durch die Spezialkenntnisse ihrer
+verschiedenen Beschäftigungszweige eine sachgemäßere, eingehendere
+Verwaltung verbürgen, als sie je durch den Vorstand allein, ohne diese
+praktische Unterstützung möglich wäre; gerade die Heranziehung aller
+Spezialtalente in die Verwaltung verbürgt ein tiefes, genaues Eingehen
+auf alle Vorgänge und eine alle Möglichkeiten und Nützlichkeiten
+erfassende Verwaltung. Eine solche Verwaltung erreicht in bezug auf
+höchste Leistung und geringsten Aufwand das beste; sie bedeutet an
+sich allein schon eine sehr wesentliche Herabsetzung der Kosten,
+da sie die heute üblichen, oft erstaunlich hohen Verwaltungs-
+und Direktionsausgaben und, hiermit zusammenhängend, eine Menge
+überflüssiger Spesen beseitigt.
+
+Euer eigenstes Interesse wird euch veranlassen, einerseits nur die
+Tüchtigsten und Besten zu den Ehrenämtern des Vorstandsausschusses
+zu ernennen, anderseits aber den Anordnungen eurer selbst gewählten
+Leiter zu folgen, euch den selbstgemachten Gesetzen zu fügen und euren
+freiwillig und frei eingegangenen Arbeitsvertrag in Treue zu halten;
+ihr arbeitet ja nicht im Interesse irgend eines Dritten, sondern für
+euch selbst.
+
+Die Gegenseitigkeitsorganisation der Bienenstöcke gewährleistet
+auch unter allen Umständen eine wesentliche Herabsetzung der
+Generalunkosten, sowohl für die Einkäufe der Materialien als für den
+Verkauf der Produkte, welche ja von vornherein ihre festen Lieferanten
+bzw. Abnehmer in den andern Bienenstöcken haben, ohne daß die enormen
+Spesen, welche heute infolge des Konkurrenzkampfes erforderlich sind,
+aufzuwenden wären.
+
+Aber, könntet ihr einwenden, hat denn nicht die Verpflichtung der
+Bienenstöcke, zu Bienenpreisen an die Brüder und Bienenstöcke
+zu liefern, und die Unmöglichkeit, höhere Preise zu verlangen,
+geringere Einnahmen im Gefolge, welche unter Umständen den Bestand
+des Bienenstocks gefährden könnten? Das ist nicht der Fall, denn der
+wirkliche Produzent erhält auch heute nur Fabrikpreise für seine Waren;
+er hat von den etwaigen späteren höheren Verkaufspreisen auch heute
+keinen Nutzen. Daß die Brüder und Bienenstöcke billiger zu ihren Waren
+kommen, liegt nicht daran, daß der produzierende Bienenstock weniger
+erhält, sondern lediglich an der direkten Lieferung jedes Bienenstocks
+an die andern, also an der praktischen, unnütze Kosten ersparenden
+Warenverteilung. Der Bienenpreis selbst wird, wenigstens in den ersten
+Zeiten des Solidarismus, sich nur wenig von dem unterscheiden, was
+heute Fabrikpreis genannt wird.
+
+Das Ergebnis der Bienenstockorganisation für die Produktion ist
+daher: bessere Arbeit, billigerer Betrieb; bessere, präzisere, mit
+weniger Unkosten verknüpfte Verwaltung; festere Disziplin, unbedingte
+Vertragstreue, billigerer Bezug der Materialien, bessere Preise für die
+Arbeitsprodukte.
+
+
+Die Warenverteilung.
+
+Ist die Verteilung der Produkte in der durch den Solidarismus
+vorgeschriebenen Weise praktisch möglich?
+
+Im Bienenstock vereinigen sich täglich zum Zwecke ihrer Arbeit
+sämtliche Bienen desselben, seien das nun einige Hundert oder einige
+Tausend; ist es da nicht selbstverständlich, ihnen an diesem Orte
+oder in dessen Nähe alle Produkte zu bieten, welche sie zu ihrem
+Lebensunterhalte brauchen; wozu sie oder ihre Angehörigen zwingen,
+Zeit und Kraft zu vergeuden, um diese Waren irgendwo an zahlreichen
+entfernten und zerstreuten Orten zu suchen? Viele größere heutige
+Werke haben dies längst erkannt und Warenhäuser für ihre Angestellten
+geschaffen; man muß sich nur wundern, daß es nicht schon allgemein
+geschieht, da das Bedürfnis dazu schon längst tief empfunden wird.
+
+Wie für die Produktion, so ist auch für den Konsum die große Masse der
+kleinen Leute maßgebend. Der Konsum der Massen, d. h. aller Einkommen
+unter 3000 Mark, also derer, die wir als direkt und indirekt abhängig
+bezeichnet haben, ist sechsmal so groß als der der vorhandenen Reichen
+zusammen; dieser Massenkonsum ist der ausschlaggebende Faktor für eine
+Volkswirtschaft, also der Konsum derjenigen, welche die eigentliche
+Arbeit der Produktion vollbringen; es beweist das die an sich beinahe
+selbstverständliche Tatsache, daß diejenigen, welche produzieren, ihre
+Produktion größtenteils selbst aufzehren, und daß es allein rationell
+ist, das Konsumzentrum dahin zu verlegen, wo es gebraucht wird, d. h.
+in das Produktionszentrum.
+
+Denkt euch in einem Dorfe eine Anzahl Leute beisammen wohnen,
+wovon der eine Schneider, der andere Schuhmacher, andere Bäcker,
+Metzger, Landwirte usw. sind, derart, daß alle zusammen ungefähr
+die wesentlichsten Lebensbedürfnisse herstellen; diese Leute tragen
+ihre Waren sämtlich erst in die entfernte Stadt, belasten dieselben
+zu diesem Zweck mit allerlei Spesen, bedienen sich kostspieliger
+Vermittler, und die Nachbarn gehen ebenfalls in diese Stadt, vergeuden
+Zeit, Mühe, Kraft und Geld, um schließlich mit einem Gegenstand
+heimzukommen, den sie mühelos, unbelastet mit all den Kosten beim
+Nachbarn hätten holen können.
+
+Das ist aber in einem einfachen Bilde genau das, was heute die
+Volkswirtschaft tut und was die solidaristische Organisation
+vermeidet; diese stellt dem Produzenten *am Orte seiner Arbeit* seine
+Lebensbedürfnisse zur Verfügung; die obligatorische direkte Lieferung
+des einen Bienenstocks an alle andern gewährleistet den billigsten
+Preis für den produzierenden Bienenstock. Ihr gebt des Morgens
+bei der Ankunft im Bienenstock einen Zettel ab mit der Aufzählung
+der gewünschten Waren und könnt dieselben mittags oder abends vom
+Verteilungslager mitnehmen ohne Mühe, ohne dem Abwiegen, Abmessen,
+Verpacken beiwohnen zu müssen. Für diejenigen Waren, welche nicht
+sofort abgeliefert werden müssen, wie Stoffe, Geräte, Möbel etc, wird
+nach Musterlager bestellt, die Lieferung dagegen vom produzierenden
+Bienenstock direkt bewerkstelligt; hier entfällt sogar das Halten des
+Lagers, so daß noch billigere Preise möglich sind als beim Kauf ab
+Lager, ohne daß der Produzent dabei Einbuße erleidet.
+
+Glaubt nicht, daß der Betrieb solcher Verteilungslager zu umfangreich,
+zu umständlich oder nicht durchführbar sei; die Beispiele der
+heute in allen Ländern existierenden großen Warenhäuser sowohl
+von Privat-Unternehmern[7] als von größeren Fabriken, als von
+Offiziers-, Beamten- und Arbeiterkonsumgenossenschaften beweisen das
+Gegenteil; neu ist die Sache nicht, der Solidarismus folgt hier
+nur gegebenen Beispielen, aber in einem andern Sinne, im *Sinne des
+Gesamtwohles* allein, und in sehr *vereinfachter Form*. Einfacher ist
+die *Verproviantierung* des Tauschlagers, weil sie sich durch die
+Gegenseitigkeitsverpflichtungen der Bienenstöcke automatisch vollzieht;
+einfacher ist die Warenausgabe, weil für den größten Teil der Käufer
+die Notwendigkeit der persönlichen Anwesenheit dabei wegfällt und der
+Verkehr in den Räumen dadurch verringert wird; besonders einfach wird
+das Liefern nach Musterlager, welches nur im Solidarismus durchführbar
+ist, wo die Gegenseitigkeit Bürgschaft dafür gibt, daß die gelieferte
+Ware genau nach Muster ausfällt; einfacher ist auch der *Betrieb* der
+Bienenstocklager, weil jeder Bruder auf Grund seines Brüderscheins
+die Ware ohne weiteres zum Bienenpreis erhält; er sieht sofort seine
+Ersparnis, braucht nicht ein Jahr auf deren Rückzahlung zu warten,
+hat kein Buch zu führen, keine Marken und Scheine aufzubewahren. Mit
+wunderbarer Selbstverständlichkeit arbeitet das einfache Räderwerk;
+geringerer Aufwand zur Verteilung der Waren an die Konsumenten ist
+nicht mehr denkbar!
+
+
+Die sozialen Einrichtungen.
+
+Es ist der Einwand zu erwarten, daß ein industrielles Unternehmen
+sich nicht mit all den Nebenbetrieben belasten kann, welche die
+obligatorischen sozialen Einrichtungen der Bienenstöcke mit sich
+bringen, daß keine Verwaltung so verschiedenartige Tätigkeiten wird
+beherrschen können, daß durch die Nebenbetriebe der Hauptbetrieb leiden
+wird usw.
+
+Auch hier ist der Solidarismus in der glücklichen Lage, nichts Neues
+und Ungewohntes zu verlangen, sondern auf geradezu glänzende Vorbilder
+hinweisen zu können.
+
+Es ist euch ja bekannt, daß in der heutigen Industrie in bezug auf
+Wohlfahrtseinrichtungen in einzelnen Etablissements Großartiges
+geleistet ist; allbekannte Beispiele sind die Fabriken von Friedrich
+Krupp in Essen, die Farbenfabriken vorm. Friedrich Bayer & Ko. in
+Elberfeld, die Badische Anilin- und Sodafabrik in Ludwigshafen
+etc., in welchen *sämtliche* Einrichtungen der Bienenstöcke schon
+vorhanden sind; es bestehen dort Krankenkassen mit einer großen Anzahl
+ausschließlich in deren Diensten stehenden Ärzten, mit unentgeltlicher
+Behandlung der Familienmitglieder der Arbeiter; ferner prachtvoll
+ausgestattete Polikliniken auf den Fabrikgrundstücken, Konsumanstalten
+mit Rückvergütung von 9% der Einkaufssumme an die Mitglieder,
+Arbeiterspeiseanstalten, Aufenthalts- und Baderäume, Junggesellenheime,
+Haushaltungsschulen, Lehrlingswerkstätten, Bibliotheken, Orchester- und
+Gesangvereine, Beamtenkasinos; ferner Arbeiterwohnungen, Sparkassen
+mit 5%iger Verzinsung der Einlagen, verschiedene Pensionskassen und
+Stiftungen, Dienstaltersprämien und Unterstützungsfonds für Fälle der
+Not. Viele dieser Anstalten werden von den Beamten und Arbeitern selbst
+verwaltet.
+
+Derartige Werke kann man nach Dutzenden aufzählen; die oben mit
+Namen angeführten sind beliebig herausgegriffen; in keinem derselben
+stört die Verwaltung der Wohlfahrtseinrichtungen den Hauptzweck des
+Betriebes, ja im Gegenteil, bei allen kann man trotz der Ausgaben für
+dieselben die glänzendste Prosperität nachweisen, die in denselben
+erzielten Gewinne sind oft erstaunlich hoch; ja, es darf wohl allgemein
+ausgesprochen werden, daß gerade diejenigen Unternehmungen, welche
+derartige Wohlfahrtseinrichtungen haben, die größten, reichsten und
+gewinnbringendsten sind. Das ist nicht etwa ein Zufall, sondern beweist
+direkt, daß diese Einrichtungen die Prosperität der betreffenden
+Unternehmungen erhöhen; ja, es erscheint heute beinahe unmöglich,
+daß ein großindustrielles Werk ohne diese Einrichtungen überhaupt
+auf die Dauer gedeihen kann; dieselben sind aus der Notwendigkeit
+heraus entstanden; ohne eigene Wohnungen für Arbeiter, Meister und
+Beamte ist die Beschaffung des Personals ausgeschlossen, ohne eigene
+Konsumanstalten die Versorgung desselben einfach nicht möglich, und
+auch alle andern Einrichtungen haben ihren Ursprung in der Beseitigung
+von Mißständen, welche die Entwicklung der Werke hemmen, oder den
+Betrieb unmöglich machen würden.
+
+Also aus eigenem Interesse, aus Notwendigkeit, entstanden die
+Wohlfahrtseinrichtungen; nur diejenigen Werke, welche sie in vollem
+Umfange haben, stehen selbständig und unabhängig da und gelangen zu
+solcher Entwicklung und Größe wie die angeführten Beispiele; die
+andern, welche sie noch nicht in vollem Umfange besitzen, haben
+sie wenigstens teilweise oder legen dieselben nach und nach an.
+Diejenigen Anstalten, welche sie nicht haben, sind die kleineren
+und weniger blühenden. Es darf als Erfahrungssatz ausgesprochen
+werden, daß die Größe und Blüte eines Werkes und insbesondere seine
+Selbständigkeit und Unabhängigkeit direkt mit der Größe und Blüte
+seiner Wohlfahrtseinrichtungen in Zusammenhang steht. Scheinbare
+Ausnahmen hiervon machen bloß die Werke in größeren Städten oder deren
+Nähe, welche ihre Lage für ihre Zwecke ausnützen, dafür aber die Stadt
+mit materiellen, sittlichen und moralischen Schäden überfluten.
+
+Auch hier verallgemeinert also der Solidarismus nur eine Richtung,
+welche die Industrie selbst *in ihrem eigenen Interesse als notwendig
+erkannt hat*; er macht sich deren Erfahrungen zunutze, indem er die
+Gesamtheit der Wohlfahrtseinrichtungen zu obligatorischen Zusätzen
+jedes Bienenstockes macht; indem er das tut, nimmt er ihnen den
+Charakter des bloßen Wohlwollens, der Wohltat, der Gnade, und macht
+sie zu einfachen *Rechten der arbeitenden Bienen*, da sie doch aus dem
+Erlös ihrer Arbeit bezahlt werden. Deshalb nennt sie der Solidarismus
+auch soziale Einrichtungen und nicht mehr Wohlfahrtseinrichtungen, weil
+diesen Worten noch allgemein der Charakter der freiwilligen Gabe, der
+Wohltat, oft der Gnade anhaftet.
+
+Ein anderer Einwand gegen die sozialen Einrichtungen der Bienenstöcke
+liegt in deren Kosten; auf diesen Punkt gibt die Besprechung der
+finanziellen Grundlagen des Solidarismus befriedigende Antwort.
+
+
+Die schiedsmännische Selbstentscheidung.
+
+Einer der Leitsätze des Solidarismus lautet, daß innerhalb seiner
+Organisation *kein Bruder das Recht hat über einen andern Bruder
+zu richten, daß unter den Brüdern kein Strafrecht besteht*. Die
+natürliche Folge hiervon ist, daß alle Streitfälle des Solidarismus,
+d. h. in Angelegenheiten der Volkskasse und der Bienenstöcke, nicht
+durch Richter und Richterspruch, sondern *durch Schiedsmänner und
+Schiedsspruch* und zwar *kostenlos* zu entscheiden sind, und daß die
+Anerkennung des Schiedsspruches Pflicht aller Brüder ist.
+
+Ebenso wichtig aber ist die solidaristische Vorschrift, daß jeder
+Streitfall, welcher Art er auch sei, *zuerst dem Vermittlungsversuch
+unterliegt*, und zwar stets durch Personen, welche den Streitenden nahe
+stehen. Durch das für die Parteien maßgebende Urteil von Standes- und
+Fachgenossen wird der weitaus größte Teil der Streitfälle überhaupt
+durch Vermittlung erledigt und nicht bis zum Schiedsspruch gebracht.
+
+Kommt es aber in einzelnen Fällen doch dazu, so urteilen die
+Schiedsmänner nicht mechanisch nach starren, geschriebenen
+Buchstabengesetzen, sondern nach der wirklichen lebendigen Sachlage von
+Angesicht zu Angesicht, von Mensch zu Mensch, und als solche Menschen,
+die täglich Umgang mit euch haben, die gleiche Arbeit verrichten wie
+ihr und alle Verhältnisse des Falles miterleben; sie werden durch
+keine Bezahlung in ihrem Urteil beeinflußt, sondern haben im Gegenteil
+ein persönliches und materielles Interesse an der Verkürzung und
+Vereinfachung der Prozedur. Die Schiedsmänner sind Menschen, die sich
+selbst zur Brüderlichkeit verpflichtet haben und welche stets unter
+sich einen Vertreter der Gesamtheit, den Delegierten, haben, dessen
+Aufgabe es ist, nicht mitzuentscheiden, sondern die Schiedsmänner immer
+wieder an ihr Gelöbnis der Liebe, Barmherzigkeit und Gerechtigkeit
+zu erinnern und daran, daß der Schiedsspruch nur Recht und Unrecht
+begründen, aber keine Strafe verfügen, keine erworbenen Rechte
+entziehen darf. Der Erfolg ist nicht starres Recht, sondern menschliche
+Gerechtigkeit.
+
+Und was ist die Sanktion dieser Schiedssprüche werdet ihr fragen? Was
+nützt ein Schiedsspruch, dessen Ausführung nicht gewährleistet ist, da
+kein Strafrecht die Ausführung desselben sichert?
+
+Nun, wenn einer von euch nach Ablehnung aller Vermittlungsversuche im
+Schiedsspruche unterliegt und sich demselben nicht fügt, so verletzt er
+eine seiner Brüderpflichten und tritt damit selbst aus der Gemeinschaft
+der Brüder aus; die Folge ist, daß er seine Einkäufe nicht mehr in den
+Lagern der Bienenstöcke machen kann, daß er die sozialen Einrichtungen
+derselben, Schulen, Krankenhäuser, Ärzte, hygienische Einrichtungen
+nicht mehr benutzen kann, daß er aus dem Bienenstock austreten muß,
+da nur Bienen im Bienenstock beschäftigt sein dürfen. Er wird sich
+sicherlich diese bitteren Konsequenzen seines Tuns überlegen, ehe er
+zu weit geht, im allgemeinen schon, ehe er es zum Schiedsspruch kommen
+läßt.
+
+Warum soll eine solche Behandlung der Differenzen und Streitfälle
+nicht möglich sein? Ist sie nicht einfacher, natürlicher,
+selbstverständlicher als das Bestrafen nach einer unübersehbaren Zahl
+dehnbarer Gesetze und starrer Paragraphen?
+
+Heute schon ist überall die Erkenntnis rege, daß hierin Wandel
+geschaffen werden muß; es lassen sich Beispiele genug anführen, in
+welchen wenigstens versucht ist, nach ähnlichen Grundsätzen wie
+im Solidarismus zu urteilen! Heute schon sind in verschiedenen
+Staaten für gewisse Streitigkeiten Sühneversuche vor Schiedsmännern
+oder Schiedssprüche durch Friedensrichter vorgeschrieben;
+im geschäftlichen Leben sind Vergleiche unter Ausschluß der
+Gerichte ungemein häufig; viele Genossenschaften haben schon ihre
+schiedsrichterlichen Ausschüsse. Den Einigungsämtern ist die Regelung
+der Arbeitsverhältnisse, die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen
+Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die Entscheidung über Lohnhöhe,
+Fabrikordnungen etc. übertragen, wobei die Parteien freiwillig diese
+Entscheidung aufsuchen und die Richter ebenfalls aus Arbeitnehmern
+und Arbeitgebern bestehen, welche frei gewählt werden; auch die
+Schiedsgerichte der Unfallversicherung bestehen zu gleichen Teilen
+aus Mitgliedern der Genossenschaft und Vertretern der versicherten
+Arbeiter; auch die Gewerbegerichte bestehen aus gewählten Arbeitgebern
+und Arbeitnehmern und haben ähnliche Aufgaben, darunter die,
+zuerst einen Vergleich anzustreben. Sind nicht in neuerer Zeit die
+Schiedssprüche bei Streiks und Lohnkämpfen häufig geworden? Haben wir
+nicht in den Schöffengerichten und Schwurgerichten das Bestreben, die
+Starrheit und Unmenschlichkeit des Buchstabengesetzes zu ersetzen oder
+zu mildern durch rein menschliche Erwägungen?
+
+Um noch höher zu gehen, wurden nicht schon Streitfälle zwischen
+Einzelstaaten in den Vereinigten Staaten, in der Schweiz, in
+Deutschland etc. durch Schiedssprüche einer gemeinsamen Instanz
+beigelegt? Sind nicht schon manche internationale Streitigkeiten
+auf diesem Wege geschlichtet worden, und ist es nicht das Bestreben
+unserer Zeit, diese Lösung allgemeiner zu machen? Auch hier verlangt
+der Solidarismus nichts Neues, Unmögliches; auch hier verdichtet er
+bloß ein allgemeines Streben, eine Sehnsucht unserer Zeit, indem er
+große, einheitliche Gesichtspunkte aufstellt und geordnet auf alle
+einschlägigen Verhältnisse anwendet; damit faßt er das unlösbare
+Gewirr der Einzelbestrebungen in ein einziges, leicht durchführbares
+Gesetz für seine Brüder zusammen: *die Pflicht der Selbstentscheidung
+aller Streitfragen, die Kostenlosigkeit aller Schiedssprüche und die
+Beseitigung aller Strafe*.
+
+Und ist es denn nicht auch moralisch, sittlich und menschlich ein hoher
+Standpunkt, dem, der seine Pflicht verletzt, zu sagen: du willst die
+Pflicht, welche dir das gemeinsame Leben mit deinen Brüdern auferlegt,
+nicht erfüllen, gut, so gehe deine eigenen Wege; wir ziehen dich
+dafür nicht zur Verantwortung, wir strafen dich nicht, wir wollen
+dich dann aber nicht in unserer Brüdergemeinde haben; dir allein bist
+du verantwortlich für deine Handlungen; findest du aber eines Tags,
+daß es für dich besser ist, in unserer Gemeinschaft zu leben, so sei
+alles vergessen, mit Freuden nehmen wir dich wieder auf, nichts von
+deinen früher erworbenen Rechten ist verloren, wo du aufgehört hast,
+kannst du wieder anknüpfen; erfülle die frei übernommenen Pflichten,
+und du bist wieder unser Bruder wie zuvor. Werden wir auf diesem Wege
+nicht weiter kommen als durch Strafen, Einsperren, Ausstoßen auf immer
+aus der Gesellschaft? Glaubt mir, Brüder, in einer solidaristischen
+Gemeinschaft wird der »geborene Verbrechertypus« bald verschwunden
+sein, da die Verhältnisse, die ihn dazu machen, beseitigt sind. Im
+Solidarismus spürt ein jeder an sich selbst, ohne Richter, die Folgen
+seines Tuns.
+
+
+Die Anlage der Ersparnisse.
+
+Der Volksvertrag bestimmt, daß die Volkskasse die Gelder und
+Ersparnisse der Brüder, soweit ihr dieselben anvertraut werden, in
+einem besonderen Sparkassenfonds verwaltet und denselben *den vollen,
+sich daraus ergebenden Zinsertrag* -- selbstverständlich abzüglich
+Verwaltungsspesen -- auszahlt.
+
+Warum solltet ihr eure Ersparnisse der Volkskasse nicht anvertrauen,
+sind dieselben etwa dort weniger sicher oder weniger gut angelegt
+als bei den gebräuchlichen heutigen öffentlichen Sparkassen, deren
+wichtigster Typus die städtischen Sparkassen sind?
+
+Die Sparkassen der Volkskasse werden geleitet wie Bienenstöcke,
+d. h. durch Vorstände, welche direkt von der Volkskasse ernannt
+werden und denen ein Vorstandsausschuß beigegeben ist, welcher aus
+allen Kategorien der Angestellten durch diese selbst gewählt wird;
+Delegierte der Volkskasse haben die Pflicht der Einsicht in alle
+Geschäftsbetriebe, Bücher und Akten. Dieser an sich schon alle
+Sicherheit bietende Apparat steht unter der Oberverwaltung des
+Volksrats, also der besten, erprobtesten, bewährtesten Brüder aus dem
+ganzen Lande, die durch direkte Wahl von der Gesamtheit der Brüder
+zu diesen höchsten Ehrenstellen des Solidarismus berufen sind; der
+Volksrat gibt alljährlich öffentlich genauen Rechenschaftsbericht,
+welcher seinerseits wieder von einer Regierungskommission geprüft und
+anerkannt wird. Kann eine Verwaltung überhaupt größere Sicherheiten
+bieten als diese; werden nicht heute ungeheure Vermögen Instituten
+anvertraut, welche weder in sich noch durch die Organisation ihrer
+Verwaltung so weitgehende Gewähr bieten wie die Volkskasse? Warum
+sollte eine von den Einlegern selbst gegründete und verwaltete große
+allgemeine einheitliche Sparkasse schlechter oder unsicherer arbeiten
+als die Hunderte von zerstreuten, unzusammenhängenden Privat-, Post-,
+Stadt- und anderen Sparkassen? Bietet doch die Bienenstockorganisation
+an sich die meisten Garantien für die Pflichterfüllung der Bienen,
+weil jede Pflichtverletzung für diese sofort die Einziehung des
+Bienenscheins mit Aufhebung aller Bienenrechte zur Folge hat, dagegen
+die Pflichterfüllung die sichere und vollständige Versorgung der Biene
+und ihrer Angehörigen in allen Lebenslagen und bis zum Lebensende
+bedeutet. Wird unter diesen Umständen die Untreue nicht verschwinden
+oder äußerst selten werden?
+
+Auch ist die Volkskasse durch ihre, das ganze Volk und Land umspannende
+Organisation, durch ihre direkten Beziehungen zu allen Erwerbszweigen,
+durch die zahllosen, über das Land verteilten Delegierten und
+Bienenstöcke, welche ihr sämtlich als Filialen dienen, wie kein anderes
+Institut in der Lage, die beste, sicherste, fruchtbringendste Anlage
+der ihr anvertrauten Kapitalien durchzuführen.
+
+Ist nicht heute schon eine große Tendenz bemerkbar, die kleineren
+Ersparnisse den verschiedensten Genossenschaften anzuvertrauen, wo
+sie genossenschaftlich durch Vertrauensmänner verwaltet werden und
+*tatsächlich mehr Zinsen bringen* als in den öffentlichen Sparkassen;
+und werden diese Ersparnisse nicht heute schon in gewaltigen Summen,
+welche in Deutschland jährlich nach Milliarden zählen, in der Form von
+Kredit mit oder ohne Bürgschaft für die verschiedensten privaten und
+genossenschaftlichen Unternehmungen angelegt?
+
+Es kann euch also nicht zweifelhaft sein, daß die Geldanlagen der
+Volkskasse in bezug auf Qualität und Sicherheit keiner der Anlagen
+nachstehen, denen ihr heute unbeschränkt vertraut. Ebenso sicher aber
+ist, daß die Anlage bei der Volkskasse euch höhere Erträgnisse abwirft.
+
+Es ist ja kein Geheimnis, daß z. B. die öffentlichen Sparkassen die
+Erträgnisse ihrer Anlagen nicht voll an die Sparer auszahlen, sondern
+beträchtliche Teile davon für allgemeine und öffentliche Zwecke
+ausgeben und daß tatsächlich in Deutschland Hunderte von Millionen
+auf diese Weise im Laufe der Jahre den Sparern entzogen werden. Der
+Zinsbetrag, um welchen die Einleger geschmälert werden, beträgt
+zwischen ¾ und 1%.[8]
+
+Die Volkskasse dagegen hat die vertragsmäßige Pflicht, *das ganze
+Erträgnis auszuzahlen*; sie darf vertragsmäßig nicht einen Pfennig
+andern Zwecken zuwenden; da sie zudem als große, einheitliche
+Verwaltung bedeutend sparsamer arbeitet als die Hunderte von
+Einzelverwaltungen der heutigen Sparkassen, *so ist euch in den
+Sparkassen der Volkskasse eine Mehrverzinsung von mindestens einem
+Prozent gesichert*.
+
+
+Die Aufbringung der Mittel für den Solidarismus.
+
+Wenn sonach die verschiedenen Aufgaben, die sich der Solidarismus
+setzt, praktisch durchführbar erscheinen, so bleibt noch die eine
+wichtigste Frage, die Aufbringung der Mittel zur Erreichung dieser
+Ziele, zu beleuchten und zwar sowohl für die Volkskasse als für die
+Bienenstöcke.
+
+
+Mittel der Volkskasse.
+
+Es unterliegt keinem Zweifel, daß die große Masse der Abhängigen im
+heutigen Staatsleben in jeder Beziehung maßgebend ist, daß sie in
+allen Erscheinungen der Volkswirtschaft das ausschlaggebende Element
+bildet; sie ist der größte Produzent, der größte Konsument, der größte
+Steuerzahler und der größte Kapitalist.[9]
+
+Wird nun die große Masse, welche auch für den Solidarismus
+ausschlaggebend ist, sich bewähren? Wird dieselbe bei ihrem an sich
+schon karg bemessenen Einkommen sich zu dem erforderlichen Opfer auf
+dem Altar der Gesamtheit verstehen? Was wird von dem einzelnen verlangt
+und ist damit überhaupt ein Opfer verbunden?
+
+Brüder, ihr wißt selbst nicht, wie reich ihr seid, über welche
+gewaltigen Mittel ihr verfügt!
+
+Die Gesamtanlage in euren deutschen Sparkassen beträgt gegenwärtig
+12 bis 14 Milliarden Mark oder rund 200 bis 230 Mark auf den Kopf
+der Bevölkerung.[10] Ihr habt vorhin gesehen, daß diese Gelder in
+dem *Sparkassenfonds der Volkskasse* mindestens 1%, also pro Kopf
+der Bevölkerung 2 bis 2½ Mark Mehrerträgnis bringen würden. Der
+Brüderbeitrag zur Volkskasse von 1 Pfennig pro Tag und Kopf, oder 3
+Mark 65 Pfennige pro Jahr, wird demnach durch *die bloße Benutzung der
+Volkskasse als Sparkasse schon zu 2/3 gedeckt*, d. h. die Hunderte
+von Millionen, welche heute den kleinen Sparern unbemerkt an Zinsen
+verloren gehen, würden zur Begründung des Solidarismus beinahe
+ausreichen.
+
+Das ist recht schön, werdet ihr sagen, aber diese Durchschnittsrechnung
+von ca. 200 Mark Ersparnis pro Kopf stimmt nicht; unter den Brüdern,
+welche die Volkskasse erhalten sollen, ist vielleicht die Hälfte
+oder mehr, die überhaupt nichts erspart haben; wo sollen diese ihren
+Tagespfennig hernehmen?
+
+Der Einwand ist richtig, die Rechnung für den Durchschnitt ist
+unanfechtbar, sie stimmt aber nicht für jeden einzelnen.
+
+Nun beträgt der jährliche Bier-, Branntwein- und Tabakkonsum in
+Deutschland pro Kopf 42 Mark; die Ausgabe pro Familie für diese Dinge
+beträgt 140 bis 200 Mark.[11] Sollte es wirklich nicht möglich sein,
+hiervon die Volkskassenbeiträge von 12 Mark pro Familie abzusparen?
+Die Gesamtausgabe des deutschen Volkes für alkoholische Getränke
+und Tabak beträgt 3½ Milliarden Mark im Jahre; eure Beiträge zur
+Volkskasse sollen ca. 200 Millionen Mark betragen, d. i. der 17. Teil
+dieser Ausgabe; es würde also genügen, jeden 17. Schluck Branntwein,
+jede 17. Zigarre, jedes 17. Glas Bier nicht zu nehmen, *um den Beitrag
+zur Volkskasse ganz zu decken*; für diejenigen, welche ihren Beitrag
+schon teilweise aus der besseren Verzinsung ihrer Ersparnisse bei der
+Volkskasse bestreiten, ist nur jedes 50. Glas Bier, jede 50. oder 60.
+Zigarre zu sparen, um zu dem gleichen Ergebnis zu kommen. Kann man das
+Opfer nennen? Ist das unmöglich oder nur schwierig? Nicht ein Aufgeben
+dieser recht überflüssigen und schädlichen aber euch lieb gewordenen
+Gewohnheiten, sondern nur *eine ganz geringe, in Wirklichkeit nicht
+fühlbare Einschränkung würde schon zu eurer wirtschaftlichen Erlösung
+genügen*!
+
+Bei dem täglichen Beitrag eines Pfennigs pro Kopf wird bei einer
+Beteiligung von 50 Millionen Brüdern das eingezahlte Kapital der
+Volkskasse in 30 Jahren ca. 6 Milliarden Mark betragen, welche in
+derselben Zeit durch Zinsen, Prämien etc. auf mindestens 12 Milliarden
+Mark anwachsen; mit diesem Stammkapital könnte die Volkskasse Haftung
+übernehmen für vielleicht 40 Milliarden Mark Bienenstockkapitalien.
+*Mit dem winzigen Beitrag von 1 Pfennig pro Kopf und Tag kann also
+in einem einzigen Menschenalter schon ein beträchtlicher Teil der
+Volkswirtschaft des Vaterlandes solidaristisch sein*: nach dem ersten
+Menschenalter aber wächst diese Wirkung enorm schnell. Wenn diese
+Rechnung nicht unanfechtbar wäre, würde man nicht fassen, daß der
+Tagespfennig der Enterbten solche gewaltige Wirkungen in so kurzer Zeit
+haben kann.
+
+Und die Millionen und Abermillionen von Arbeitstagen und Löhnen die
+alljährlich Hunderttausende von euch den Streikbewegungen opfern![12]
+Zwei solcher entgangenen Taglöhne, bei vielen ein einziger, machen so
+viel aus wie euer ganzer Jahresbeitrag zur Volkskasse, ohne zu sprechen
+von der Not und dem Leid, dem Hunger und Kummer für eure Weiber, Greise
+und Kinder und den zahllosen Tränen, welche jeder Ausstand im Gefolge
+hat. Wäre es nicht besser, auch diese Summen dem einheitlich großen
+Zweck des Solidarismus zuzuführen, wo sie mit *Sicherheit* zum Erfolg
+führen?
+
+*Einen Pfennig pro Tag soll jeder von euch sparen!* Wenn ihr eine
+Sparbüchse haltet und jeden Morgen diesen einzelnen Pfennig in dieselbe
+einlegt, glaubt ihr wirklich, selbst die Wenigstbemittelten unter euch,
+daß ihr deshalb wirklich etwas entbehren müßtet? Ihr müßt doch selbst
+euch sagen: Nein, das ist noch erschwinglich, das können wir und wollen
+wir. Ihr könnt es um so mehr, als euch, allerdings nicht sofort, aber
+doch in absehbarer Zeit, in einigen Jahren schon, diese Beiträge durch
+die viel billigeren Bezüge eurer Lebensmittel aus den Tauschlagern der
+Bienenstöcke ersetzt werden, *wenn ihr erst einige Jahre lang durch
+eure Beiträge die Errichtung der ersten Bienenstöcke ermöglicht habt*;
+so bald dieses geschehen, werden sich dieselben rasch vermehren, und
+dann ersteht euch für jede 10 Pfennig, die ihr für eure Lebensmittel
+im Bienenstock ausgebt, wenigstens 1 Pfennig Ersparnis; euer täglicher
+Pfennig wird euch 10 und 20fach ersetzt. Habt ihr euch erst einmal
+überzeugt, daß alles das wahr ist, so habt ihr keinen Grund, keine
+Entschuldigung mehr, an dem großen Menschheitswerke nicht teilzunehmen.
+
+Neben dem Kapital, welches aus euren Brüderbeiträgen entsteht, welches
+also der *Volkskasse* gehört und sich, da es nicht angegriffen wird,
+immer vermehrt und niemals vermindert, habt ihr heute schon die 12
+bis 14 Milliarden eurer Sparkasseneinlagen, die nicht der Gesamtheit
+gehören, sondern euer *persönliches Eigentum* sind, die aber, der
+Volkskasse zur Verwaltung übergeben, dieser einen solchen Kredit und
+ein solches Ansehen schaffen würden, daß durch *diese Tatsache allein
+die deutsche Volkskasse mit einem Schlage gegründet sein kann*.
+
+Ihr wißt, daß die Bienenstöcke mit fremden Kapitalien errichtet werden,
+welche auf Grund von Schuldscheinen aufgenommen werden, und für deren
+Kapital und Zinsen von der Volkskasse unbedingt gehaftet wird; ihr
+wißt ferner, daß der Zinsfuß dieser Anleihe, um das Kapital zu dieser
+neuen Anlageform heranzuziehen, etwa 1% höher ist als üblich.
+
+Wenn nun, wie ihr vorhin gesehen habt, eure Ersparnisse durch bloßes
+Anlegen bei der Sparkasse der Volkskasse euch 1% mehr Zinsen tragen
+als in andern öffentlichen Sparkassen, so werden sie euch ein weiteres
+Prozent mehr einbringen, wenn ihr nicht bloß die gewöhnliche,
+einfache Spareinlage macht sondern für euer Geld Schuldscheine von
+Bienenstöcken erwerbt; tut ihr das, so ist durch diese Form des Sparens
+euer Volkskassenbeitrag mehr wie gedeckt, ohne von euerm Einkommen
+irgend eine Abgabe zu erheischen. Ihr riskiert dabei nichts, denn die
+Volkskasse haftet für euer Kapital sowohl als den Zins ein für allemal;
+dafür, daß für diese Garantie jederzeit Deckung vorhanden ist, bürgt
+die Verwaltung durch den Volksrat.
+
+Diese Haftung für Kapital und Zins der Bienenstöcke ist im Grunde
+eine *Versicherung auf Gegenseitigkeit gegen das Risiko ungünstiger
+Geschäfte*, d. h. wenn unter den vorhandenen Bienenstöcken der eine
+oder andere durch irgendwelche Verhältnisse schlechte Abschlüsse
+macht, so ersetzt die Gesamtheit die Unterbilanz, gerade wie bei
+Feuerversicherungen, Lebensversicherungen, Versicherungen gegen Hagel-
+und Wetterschäden u. dgl. Es ist gewiß, daß bei der Vorsicht, mit
+welcher die Bienenstöcke errichtet werden, der vorherigen genauen
+Untersuchung der Bedürfnisfrage, des vorher schon gesicherten
+Absatzes bei der sorgfältigen Auswahl von nur bewährtem Personal, bei
+der fortwährenden Beaufsichtigung durch die Organe der Volkskasse,
+bei dem Lebensinteresse, welches jede einzelne Biene am Gedeihen
+ihres Bienenstockes hat, daß unter diesen Verhältnissen das Risiko
+ungünstiger Geschäfte ein geringeres ist als heute und als das Risiko
+durch Naturereignisse und Feuer.
+
+Auch in dieser Hinsicht gibt die nüchterne Zahl ein besseres Bild als
+allgemeine Betrachtungen und zugleich vollkommene Beruhigung.
+
+Nehmt an, es seien in Bienenstöcken zunächst einmal als Anfang 200
+Millionen Mark angelegt und es sei in der Volkskasse ein Stammfonds
+*in gleichem Betrage zur Deckung* der Haftung vorhanden; möge nun,
+um ganz übertriebene, selbst in Zeiten schlimmster Krisis und bei
+der heutigen wilden Konkurrenz nicht einmal vorhandene, Verhältnisse
+anzunehmen, hiervon der 20. Teil zugrunde gehen, d. h. ein Ersatz von
+10 Millionen Mark erforderlich sein. Wenn die Volkskasse wirklich 50
+Millionen Köpfe zählt, so würde zum Ersatz dieses gewaltigen Schadens
+auf den Kopf eine Summe von 20 Pfennig treffen; nimmt man aber den
+Schaden in normalerer Höhe an, mit etwa 2 Millionen Mark, d. h., daß
+jeder hundertste Bienenstock gänzlich zugrunde geht, so würden auf den
+Kopf 4 Pfennig und auf die Familie 13 Pfennig treffen! Aber selbst
+dieser geringe Betrag wird nicht vom einzelnen verlangt, da der Schaden
+von der Volkskasse bezahlt wird, wo er durch die Zinsen des Stammfonds
+und die Prämien, welche die Bienenstöcke an die Volkskasse für diese
+Versicherung zahlen, mehrfach gedeckt ist. Die Zinsen des Stammfonds
+von 200 Millionen Mark, wie er als Beispiel angenommen wurde, zu
+4%, betragen 8 Millionen Mark; die Prämien der Bienenstöcke, zu 1%
+ihres Kapitals, betragen 2 Millionen Mark; es sind also 10 Millionen
+Mark oder der 20. Teil des in Bienenstöcken angelegten Kapitals zur
+Erfüllung der Haftung vorhanden, ohne den Stammfonds anzugreifen.
+Verluste in solcher Höhe sind aber niemals zu verzeichnen; in normalen
+Verhältnissen und bei der sorgfältigen Verwaltung der Bienenstöcke
+wird die Prämie allein für den Ersatz der Verluste genügen. Wenn
+aber im Laufe der Jahrzehnte der Stammfonds eine ansehnliche Höhe
+erreicht haben und nach Milliarden zählen wird, ist der zu leistende
+Schadenersatz neben den zur Verfügung stehenden Mitteln verschwindend
+klein.
+
+*Wenn ihr euch also dazu entschließt, einige Jahre lang einen
+Pfennig pro Tag und Kopf in die Volkskasse zu legen, und derselben
+eure Ersparnisse zwecks Anlage derselben anzuvertrauen, so ist
+der Solidarismus gegründet; ja er ist eigentlich schon vorhanden,
+denn die dazu erforderlichen Mittel liegen tatsächlich in den
+öffentlichen Sparkassen schon heute bereit.* Die Sparkasse der
+Volkskasse verwirklicht im vollsten Umfange das Ideal, die Summe aller
+angesammelten kleinen Kapitalien im Wege des absolut gesicherten
+Kredits den Sparern *selbst* zur Benutzung zuzuführen, und auf dem Wege
+der solidaristischen Organisation deren sämtliche Existenzbedürfnisse
+voll zu befriedigen. Nennt mir den Kapitalisten, den Ring, den
+Trust[13] auf der ganzen Welt, der über solch gewaltige Mittel verfügt
+wie ihr! Was euch fehlt sind nicht die Mittel, sondern nur die
+Einigkeit und der Wille!
+
+Und was wird aus dem Stammkapital der Volkskasse? Unaufhörlich
+vergrößert durch den Tagespfennig aller Arbeitenden, immer vermehrt,
+niemals vermindert, wird es im Laufe weniger Menschenalter zu
+unermeßlicher Höhe anwachsen; es wird bald weit über den Deckungsbedarf
+für die Bienenstockanleihen hinauswachsen, namentlich dann, wenn die
+ältern Bienenstöcke ihre Kapitalien zurückbezahlt haben oder ihren
+eigenen Kredit genießen.
+
+Dann Brüder, kommt die Zeit, wo ihr diesen unermeßlichen Reichtum,
+den Reichtum der Gesamtheit, auch anderen allgemeinen, gemeinnützigen
+Zwecken zuwenden werdet; eure Macht wird dann so groß, daß kein Wunsch
+unerfüllbar, kein Gedankenflug zu hoch für seine Verwirklichung sein
+wird! Dann werdet ihr eure Städte verschönern, eure Verkehrsmittel
+verbessern und vermehren, Werke der Kunst, Forschungen der Wissenschaft
+und große Erfindungen fördern, euch an den großen internationalen
+völkerverbindenden Aufgaben und Friedenswerken beteiligen. Möget ihr
+einsehen, daß diese goldene Zeit um so eher kommt, je allgemeiner und
+regelmäßiger euer Tagespfennig zur Volkskasse wandert.
+
+
+Mittel der Bienenstöcke.
+
+Kann euer Bienenstock seinen zahlreichen Vertragsverpflichtungen in
+bezug auf Einkommen der Bienen, Krankheits- und Unfallszuschüsse,
+Senioren-, Invaliditäts-, Witwen- und Waisenanteile nachkommen,
+seine sämtlichen obligatorischen, sozialen Einrichtungen in der
+vorgeschriebenen Weise erhalten und dabei noch nennenswerte
+Ergänzungseinkommen für euch erzielen?
+
+Die Antwort auf diese Frage erfolgt wiederum am besten durch nüchterne
+Zahlen aus bestehenden Verhältnissen.
+
+Im Anhang 9[14] sind die finanziellen Abschlüsse einiger
+Aktiengesellschaften aus den letztverflossenen Jahren zusammengestellt,
+und zwar jeweils auf zwei Arten: 1. so, wie dieselben tatsächlich
+erfolgt sind, und 2. so, wie sie nach dem Arbeitsvertrag der
+Bienenstöcke zu erfolgen haben. Es sind dabei die Einnahmen und
+alle Arten von Ausgaben in beiden Fällen gleich angenommen; es ist
+ferner angenommen, daß die Normaleinkommen der Bienen den heutigen
+Arbeitslöhnen entsprechen; die Verluste für zweifelhafte Schuldner, die
+Abschreibungen und Rücklagen sind ebenfalls für beide Rechnungsarten
+in gleicher Höhe eingesetzt. Dagegen sind im Bienenstockkonto
+weggelassen alle Tantiemen und Gratifikationen, weil diese durch
+die Ergänzungseinkommen ersetzt werden, ferner die übrigens meist
+geringfügigen Zuwendungen zu Unterstützungs- und Pensionsfonds
+verschiedener Art, weil ja der Bienenstock für alle Bedürfnisse
+von Rechts wegen sorgt und daher Unterstützungen nicht zu leisten
+hat. Dafür sind im Bienenstockkonto aufgenommen: die Verzinsung und
+Rückzahlung seines Kapitals, die Prämie an die Volkskasse für deren
+Haftungen und die Zuwendungen zum Stipendienfonds; diese verschiedenen
+Ausgabeposten, welche die Aktiengesellschaften nicht haben, da sie ihr
+Aktienkapital niemals zurückzahlen, machen meist so große Beträge aus,
+daß das verteilbare Erträgnis beim Bienenstock fast stets bedeutend
+kleiner ist, als bei der Aktiengesellschaft; trotzdem entfallen für
+den Anteilfonds der Volkskasse und Ergänzungseinkommen der Bienen
+beträchtliche Summen, wie die Schlußzusammenstellung in Anhang 9
+ausweist.
+
+Die dort gegebenen Beispiele, welche aus sehr verschiedenen Industrien
+und verschiedenen Jahren, darunter die Krisisjahre 1900 und 1901,
+genommen sind, ergeben tatsächlich mittlere Ergänzungseinkommen
+zwischen 10 und 40% des *durchschnittlichen* Jahreslohnes pro Kopf[15];
+die bedeutendsten Ergänzungseinkommen haben diejenigen Werke, welche
+die in Bienenstöcken vorgeschriebenen Wohlfahrtseinrichtungen heute
+schon in vollem Umfange haben, wie die Farbenfabriken Friedrich Bayer
+& Ko., die Badische Anilin- und Sodafabrik etc., für diese Werke ist
+der Vergleich mit den Bienenstöcken auch gerechtfertigt, weil in
+deren Ausgaben die Kosten für die sämtlichen Wohlfahrtseinrichtungen
+enthalten sind; für die andern Werke gibt der Vergleich kein Bild,
+da nicht bekannt ist, ob und wie viel von deren Ausgaben auf
+Wohlfahrtseinrichtungen trifft.
+
+Selbstverständlich kann man auch genug Beispiele anführen, bei
+welchen Ergänzungseinkommen sich nicht ergeben, man braucht dazu nur
+solche Aktiengesellschaften zu wählen, welche mit Verlust arbeiten;
+aber ebensowenig wie diese im laufenden Geschäftsleben die Norm
+bilden, ebensowenig können sie euren Bienenstöcken als Beispiele
+entgegengehalten werden; wie diese Art Betriebe im laufenden
+Geschäftsleben *von selbst ausscheiden*, da sie nicht weiter arbeiten
+*können*, so wird dies auch im Solidarismus der Fall sein, da dem
+Volksrate das Recht vorbehalten ist, solche Bienenstöcke, welche
+mit Verlusten arbeiten, aufzulösen, da sie damit selbst beweisen,
+daß sie *nicht existenzfähig* und *nicht existenzberechtigt* sind.
+Bis zu dieser Auflösung aber hat die Volkskasse die Haftung für die
+Verpflichtungen des Bienenstocks, so daß selbst in diesem Falle alle
+Existenzbedürfnisse der Bienen und ihrer Angehörigen, solange der
+Bienenstock besteht, voll gesichert sind.
+
+Die obigen Vergleiche zwischen Aktiengesellschaft und Bienenstöcken
+dürfen indes nicht zu wörtlich genommen werden; das Konto der
+Aktiengesellschaft zeigt allenfalls das *Minimum* an, welches ein
+Bienenstock im *ungünstigsten* Fall noch erreichen könnte. In
+Wirklichkeit stellt sich die Rechnung für die Bienenstöcke *viel
+günstiger*, und zwar aus folgenden Gründen:
+
+1. Das Bewußtsein der Biene, das volle Erträgnis ihrer Arbeit auch
+wirklich selbst zu erhalten, erzeugt *größere Leistung mit geringerem
+Aufwand*.
+
+2. Die Mitwirkung der aus den Beamten, Meistern und Arbeitern selbst
+gewählten Mitglieder des Vorstandsausschusses in der Verwaltung sichert
+*bessere, sparsamere Verwaltung*.
+
+3. Die abnorm hohen Gehälter und Tantiemen des höheren Personals und
+überhaupt die hohen *Verwaltungsspesen fallen weg*.
+
+4. Da der Bienenstock sein Kapital zurückbezahlt, so werden seine
+Verpflichtungen in dieser Beziehung im Laufe der Jahre geringer,
+während die Aktiengesellschaft ihr Kapital immer schuldig bleibt; der
+Unterschied in den notwendigen Abschreibungen, Rücklagen, Reserven
+etc. macht sich in den *Konten bedeutend bemerkbar zugunsten der
+Bienenstöcke*, namentlich solcher, welche schon länger bestehen.
+
+5. Der wesentlichste Unterschied zugunsten der Bienenstöcke liegt aber
+in den Gegenseitigkeitsverpflichtungen der Bienenstöcke, welche viel
+*günstigere Einkäufe* der Materialien und gesichertere, *mit fast
+keinen Spesen verbundene Verkäufe der ganzen Produktion* gestatten;
+*die hierdurch im Bienenstock ersparten Summen sind sehr bedeutend*.
+
+6. Infolge der vor der Errichtung des Bienenstocks veranstalteten
+Erhebungen über die Bedürfnisfrage, die günstigsten
+Produktionsbedingungen, den gesicherten Absatz, das Personal etc.
+gelangen überhaupt nur solche Bienenstöcke zur Errichtung, deren
+Existenzbedingungen nicht nur gesicherte, sondern hervorragend
+günstige sind. Die natürliche Auswahl, welche die Volkskasse infolge
+der Zentralisation ihrer Informationen über Nachfrage und Angebot von
+Waren, ihrer Arbeiterstatistiken etc. zu treffen in der Lage ist,
+*fundiert jeden Bienenstock von vornherein sicherer als jede andere
+Betriebsform*; einen indirekten Beweis hierfür kann man aus der
+Wirksamkeit der Trusts ableiten.
+
+So wurde z. B. durch den amerikanischen Zuckertrust die Anzahl der
+Zuckerraffinerien in den Vereinigten Staaten auf 1/3 reduziert und
+dennoch der ganze Bedarf des Landes gedeckt.[16] Der Wiskytrust
+reduzierte die Zahl seiner Betriebe von 84 auf 12, also auf 1/7 und
+deckte damit doch den Bedarf. Während im früheren Zustand Betrieb auf
+Betrieb verkrachte und auch die bestehenbleibenden der gleichen Gefahr
+ausgesetzt waren und nur vegetierten, erzielten diese Trusts nachher
+sehr hohe Gewinne für das zusammengelegte Kapital aller früheren
+Betriebe.
+
+Diese Beispiele, die beliebig vermehrt werden können, zeigen, *mit
+welch gewaltiger Verschwendung an Kapital und Arbeitskraft in der
+heutigen Volkswirtschaft gearbeitet wird, und welche erstaunlichen
+Ersparnisse die solidaristische Organisation an Geld und Kraft
+herbeigeführt*; denn das was die Trusts nachträglich getan haben,
+die Beseitigung der Überflüssigen, Schwachen, das tut die Volkskasse
+vorher, *indem sie überflüssige*, schwach *fundierte, minderwertige,
+nicht existenzfähige Betriebe überhaupt nicht entstehen läßt*, sie tut
+es aber nicht zum Vorteil eines oder weniger einzelner, *sondern zum
+Wohle der Gesamtheit*. Das Prinzip der Einschränkung der Produktion
+nach dem Konsum wird im Solidarismus zur gesunden, einzig richtigen
+Grundlage der Volkswirtschaft zugunsten der Gesamtwohlfahrt.
+
+Die finanzielle Grundlage des Bienenstocks, selbst wenn man nur
+die heutigen Betriebsformen zum Vergleich heranzieht, ist demnach
+eine gesunde; sie wird aber durch die sonstigen Bedingungen der
+solidaristischen Organisation noch derartig verbessert, daß gegenüber
+den heutigen Betrieben geradezu erstaunliche finanzielle Resultate zu
+erwarten sind.
+
+
+Schlußwort zu diesem Kapitel.
+
+Brüder! Es wurde euch in diesem Kapitel *bewiesen*, daß der
+Solidarismus keine Utopie ist; bewiesen nicht durch allgemeine
+Betrachtungen, auf Grund mehr oder weniger unsicherer Annahmen, sondern
+durch nüchterne Zahlen, geschöpft mitten heraus aus dem wirklichen
+Leben, entnommen aus der Praxis des heutigen Wirtschaftslebens. Es
+wurde bewiesen, daß alle Einrichtungen des Solidarismus *einzeln*
+schon bestehen und vorzüglich funktionieren, daß keine derselben neue
+Anforderungen stellt, neue Gewohnheiten verlangt. Es wurde bewiesen,
+daß der Solidarismus aufgebaut ist auf den großen Gedanken einer
+glänzenden Reihe von Menschheitsfreunden, welche zum Teil Märtyrer
+ihrer Pionierarbeit wurden; daß er fußt auf der *Erfahrung* früherer
+Perioden in der Geschichte der menschlichen Wirtschaft, daß er aus
+diesen Erfahrungen das entnimmt, was in der heutigen Zeit und mit
+den heutigen Mitteln durchführbar ist, und daß er nur die einzelnen
+zerstreuten Bestrebungen in eine einzige große Bewegung nach
+wirtschaftlicher Erlösung unter gemeinsamer Leitung nach einheitlichen
+Gesichtspunkten vereinigt. Es wurde bewiesen, daß der *Geist der Zeit
+diese Einrichtungen fordert, daß sie nur der Ausdruck vorhandener,
+tiefempfundener Bedürfnisse sind*; es wurde bewiesen, daß nicht nur die
+finanzielle Grundlage des Solidarismus eine gesunde ist, sondern daß
+selbst die *Mittel zur Begründung desselben schon vorhanden sind*; es
+wurde endlich bewiesen, daß selbst die kleinen Opfer, welche ihr Brüder
+scheinbar bringen müßt, um die wunderbaren Wirkungen des Solidarismus
+herbeizuführen, keine wirklichen Opfer sind, sondern 10 und 20fach
+durch die rein materiellen Vorteile des Solidarismus zurückerstattet
+werden, und daß zur Verwirklichung des Solidarismus nichts erforderlich
+ist als ein *gemeinsamer Willensakt und eine intelligente Organisation
+unter selbstloser, mit eiserner Folgerichtigkeit vorgehender Leitung*!
+
+Alle die einzelnen Bestrebungen, welche heute die Menschheit
+erfüllen, sei es in Form von Wohlfahrtseinrichtungen oder
+Wohltätigkeitsveranstaltungen, von sozialen Gesetzen oder
+genossenschaftlichen Bestrebungen, alle bezwecken die Milderung der
+Wirkungen des sozialen Elends; der Solidarismus aber bezweckt und
+erreicht die Beseitigung der Ursachen des sozialen Elendes und damit
+des letzteren selbst.
+
+*Der Solidarismus erreicht auf natürlichem Wege eure wirtschaftliche
+Erlösung.*
+
+
+
+
+Kapitel 7.
+
+Wirkungen des Solidarismus.
+
+
+*Brüder! Der Zweck der Arbeit, gleichgültig ob körperlich oder
+geistig, ist, mit geringstem Aufwand und kleinster Anstrengung die
+volle Befriedigung aller physischen, intellektuellen und moralischen
+Existenzbedürfnisse der Arbeitenden und ihrer noch nicht oder nicht
+mehr arbeitsfähigen Angehörigen sowie deren Schutz gegen die Folgen der
+natürlichen Ungleichheiten und der sozialen Schädlichkeiten von der
+Geburt an bis zum Tode.*
+
+Diesen Zweck könnt ihr, auf euch selbst angewiesen, nicht erreichen;
+ihr erreicht ihn aber im Solidarismus dadurch, daß die Gesamtheit für
+jeden einzelnen eintritt, unter der Bedingung, daß jeder einzelne
+einen bestimmten Teil seiner Arbeit durch freiwillig übernommene
+Verpflichtung der Gesamtheit widmet.
+
+Eine gesunde Volkswirtschaft hat durch eine richtige Organisation der
+Arbeit die zweifache Aufgabe zu lösen:
+
+Erstens: Daß der oben umschriebene Zweck der Arbeit für *jedes einzelne
+ihrer Mitglieder* im vollem Umfange erreicht werde.
+
+Zweitens: Daß durch diese Wahrung der Interessen der einzelnen *das
+große Interesse der Gesamtheit ihrer Mitglieder nicht leide*.
+
+Daß der Solidarismus diese zweifache Aufgabe für seine Angehörigen
+vollständig löst, ist in folgendem erwiesen.
+
+
+Wirkungen des Solidarismus auf das Wohl der einzelnen.
+
+
+Materielles Wohl der Brüder.
+
+Wenn ihr Bienen seid, so sorgt der Bienenstock durch das garantierte
+Normaleinkommen für alle eure unmittelbaren Lebensbedürfnisse in
+ausreichender Weise; durch das Ergänzungseinkommen seid ihr in der
+Lage, auch darüber hinaus an den Genüssen des Lebens und den Segnungen
+der Kultur reichlich teilzunehmen. Gleichzeitig mit der Erhöhung eurer
+Einnahmen gibt euch der Bienenstock bedeutende Verminderung eurer
+Ausgaben durch seine Tauschlager und seine sozialen Einrichtungen.
+Die Krankheits- und Unfallszuschüsse, die Krankenhäuser und Ärzte
+sorgen für euch bei Krankheiten und Unfällen; die Bestimmung, daß ihr
+nur bei eigener Pflichtverletzung entlassen werden könnt, gibt euch
+Sicherheit gegen Arbeitslosigkeit; der Invalidenanteil sichert euch
+gegen die Folgen der Arbeitsunfähigkeit, der Seniorenanteil gewährt
+euch in noch genußfähigem Alter Freiheit von Arbeit bei ungeschmälertem
+Normaleinkommen; die Witwen- und Waisenanteile und die Erziehung der
+Doppelwaisen sorgen für eure Hinterbliebenen im Falle eures Todes.
+Indem der Bienenstock euch und die Euren ein für allemal von allen
+materiellen Sorgen des Lebens befreit, macht er euch zu unabhängigen
+Menschen.
+
+Aber auch ihr Brüder, die ihr noch nicht das Glück habt, Mitglieder
+von Bienenstöcken zu sein, kommt durch eure bloße Zugehörigkeit zur
+Volkskasse zu Vorteilen, die ihr auf keinem andern Weg erlangen könnt:
+sie ermöglicht euch bessere, billigere, mühelosere Lebenshaltung durch
+den Bezug eurer sämtlichen Lebensbedürfnisse zu Bienenpreisen, und
+durch die Mitbenutzung aller sozialen Einrichtungen der Bienenstöcke
+zu denselben Bedingungen wie die Bienen selbst: die Krankenpflege in
+den Krankenhäusern, die hygienischen Einrichtungen, die Erziehung und
+Versorgung eurer Kinder im zartesten Alter, der Unterricht und die
+Fortbildung auch nach dem schulpflichtigen Alter, die gesunde Kost, die
+hygienischen Wohnungen usw. Alle diese Einrichtungen vermindern und
+vereinfachen euch die Sorge für Küche, Haus und Erziehung und heben
+euer materielles Wohl.
+
+Brüder! Vergegenwärtigt euch doch die Wirkung all dieser Einrichtungen
+auf euer Familienleben! Wenn eure Kinder in bestgeleiteten Anstalten
+und Schulen untergebracht, mit liebevoller Pflege umgeben sind,
+euer Weib sich nicht mehr mit Einholen, Kochen und Zutragen der
+Nahrungsmittel, mit Krankenpflege zu befassen hat, welche Ruhe wird
+da in euer Heim einziehen, wieviel schöner, gemütlicher sich dasselbe
+gestalten, wieviel Zeit könnt ihr auf Erholung und Unterhaltung, auf
+Fortbildung, nach der ihr doch alle lechzt, auf edlen Lebensgenuß im
+Familien- oder Freundeskreis verwenden! Eure Frau kann sich, wenn sie
+es wünscht, ohne Familienpflichten zu verletzen, einem Beruf hingeben
+und so das stolze Bewußtsein bekommen, auch ihrerseits zum materiellen
+Wohlstand des Hauses beizutragen.
+
+Freilich werdet ihr Bienen diese gemeinnützigen Einrichtungen, diese
+Schulen, Krankenhäuser, Speisehallen selbst zu bezahlen haben, da
+ja euer Bienenstock dieselben unterhält und daher diese Kosten vom
+Erträgnis desselben abgehen; aber, wenn dieselben nicht vorhanden
+wären, hätte jeder einzelne von euch doch die Ausgaben dafür zu
+bestreiten, welche im Leben doch nicht zu umgehen sind, und dann tritt
+von selbst die Frage auf:
+
+Ist es denn nicht billiger und besser, die Nahrungsmittel nur an einer
+einzigen Stelle im Großen einzukaufen, statt an hundert oder tausend
+Plätzen in einzelnen, minimalen Mengen, sie an einer Stelle, auf einem
+Feuer zu kochen, statt auf hundert oder tausend zerstreuten Herden,
+eure Kinder an einer Stelle zu erziehen, in schönen, gesunden Räumen,
+mit allen notwendigen Mitteln, statt in Tausenden von engen Wohnungen,
+mit unzulänglichen Mitteln, nur zu oft verwahrlost, unbewacht, sich
+selbst überlassen?
+
+*Alles was besser und billiger gemeinsam vollbracht wird, soll der
+Mensch nicht einzeln ausführen.* -- Alles, was von allen benutzt wird
+und allen zugute kommt, wie die sozialen Einrichtungen, soll auf
+gemeinsame Kosten gehen. -- Alles was nur von einzelnen oder von jedem
+verschieden beansprucht wird, wie Nahrung, Kleidung, soll der einzelne
+selbst bezahlen, aber zum Bienenpreise. Diese Grundsätze führt der
+Solidarismus für alle Bedürfnisse der Brüder, welcher Art sie auch
+seien, folgerichtig durch.
+
+Diese solidaristische Interessengemeinschaft bringt unberechenbare
+Ersparnis an Zeit, Kraft, Geld, Aufregung und Mühe, und das Endergebnis
+ist eine gewaltige Verbesserung für jede Einzelwirtschaft.
+
+
+Körperliches Wohl der Brüder.
+
+*Auf der Gesundheit beruht die geistige und körperliche
+Produktionskraft des einzelnen und des ganzen Volkes*, mit der Kraft
+und Gesundheit steigt und fällt seine Leistung. Deshalb nimmt der
+Solidarismus euch schon im zartesten Alter im Säuglingsheim unter seine
+Fittiche, versorgt euch dann in Kinderhorten, überwacht eure Gesundheit
+durch die Bienenstockärzte auch im schulpflichtigen Alter und während
+eurer Lehrzeit, gibt euch gesunde Aufenthaltsräume, Spiel- und
+Sportplätze und verfolgt auf Schritt und Tritt euer Wohlbefinden. Und
+diese Sorge hört nicht auf, wenn ihr erwachsen seid; jederzeit steht
+euch der Rat erfahrener, eurem Wohl ergebener, ja an eurem Wohl direkt
+interessierter Ärzte zur Seite; Bäder und hygienische Einrichtungen
+aller Art, gesunde Wohnungen, gesunde Kost stehen euch zur Verfügung;
+ein jährlicher Urlaub gestattet euch Erholung von der Anstrengung der
+Arbeit. Eure Betriebe und die Hygiene eurer Wohnungen werden ständig
+überwacht, um Krankheiten und Unfälle nach menschlich möglichen Kräften
+zu vermeiden und um euer höchstes Gut, die Gesundheit, vor Gefahren
+zu schützen; wenn euch trotzdem etwas zustößt, so stehen euch die
+besteingerichteten Krankenhäuser, die sorgfältigste ärztliche Pflege,
+zu Gebote; und das alles kostenlos für euch und die Euren, am Orte
+eurer Tätigkeit mühelos erreichbar, nur anzunehmen und zu benutzen ohne
+umständliche Formen, Kontrollen und Schreibereien.
+
+Und schafft denn nicht die völlige Befreiung von materiellen Sorgen
+-- die erste Bedingung für das körperliche Gedeihen -- für die gute
+Wirkung all dieser Maßnahmen die notwendige Unterlage, und werden
+dieselben nicht gefördert durch Wegschaffung zahlloser unnützer
+Arbeiten und Anstrengungen aus eurem Leben?
+
+
+Geistig-sittliches Wohl der Brüder.
+
+Der Solidarismus sorgt nicht nur für euer materielles und körperliches
+Wohl sondern *auch in vollstem Umfange für eure geistigen und
+sittlichen Bedürfnisse*.
+
+In den Kinderschulen der Bienenstöcke wird in eure Kinder schon
+beim ersten Erwachen ihres Geistes und vor der Schulpflicht die
+Aufnahmefähigkeit für geistige Entwicklung und der Keim zu sittlichen
+Grundsätzen und Gewohnheiten gelegt, und dies wird fortgesetzt
+durch die sorgfältige Überwachung und Bewahrung vor sittlichen
+Schäden und Verwahrlosung während der Schulzeit. Nach dieser Zeit
+nimmt der Bienenstock eure Söhne wieder ganz unter seine Führung
+durch Fachunterricht in seinen Lehrwerkstätten unter gleichzeitiger
+Weiterbildung in Fortbildungsschulen; eure Töchter werden in den
+Anstalten der Bienenstöcke zu praktischen, sparsamen Hausfrauen
+erzogen, fähig, auch ihre Kinder auf eine geistig und sittlich höhere
+Stufe zu bringen und ihre Ehemänner an das Haus zu fesseln.
+
+Der Solidarismus übernimmt auf diese Weise die soziale Erziehung und
+bildet nach und nach Menschen heran, denen das soziale Gewissen,
+die Vertragstreue, die unerschütterliche Ehrenhaftigkeit und die
+Solidarität aller Menschen, aber auch die Sparsamkeit und Vorsorge,
+die Wahrheit und Natürlichkeit, die Mäßigkeit, die respektvollen
+Beziehungen der Geschlechter, selbstverständliche Dinge sind, und
+welche von Generation zu Generation festere Stützen des Solidarismus
+werden, da sie von Hause aus für diesen erzogen sind und das Leben ohne
+denselben nicht kennen und nicht verstehen.
+
+Diese günstige Beeinflußung hört auch in eurem späteren Leben nicht
+mehr auf; durch die obligatorischen Rücklagen zu dem Anteilfonds der
+Volkskasse wird auch im reifen Alter der Sinn für Sparsamkeit und
+Vorsorge wach erhalten; für die Befriedigung eures Wissensdurstes und
+Bildungsdranges, das Höchste was in euch ist, sorgt der Solidarismus
+durch die im Bienenstock veranstalteten Vortragszyklen über nützliche
+und bildende Stoffe, durch die euch zur Verfügung stehenden Bücher und
+Zeitschriften und all die Einrichtungen, welche euch das Wissen und
+die Kunst näher zu bringen bestimmt sind. Euer Stipendienfonds sorgt
+dafür, die von der Natur Begabten höheren Studien zuzuführen und euch
+Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen zugänglich zu machen, deren
+Resultate wieder eurem Bienenstock, eurer Gesamtheit zugute kommen.
+Auch für die so notwendige und nützliche Erholung und Geselligkeit,
+für euer Anschlußbedürfnis im Kreise eurer Kollegen und Freunde unter
+Zuziehung eurer Familien ist gesorgt, und auch in dieser Richtung wird
+eure Lust und Freude am Leben erhöht.
+
+
+Ethische Wirkungen des Solidarismus.
+
+Brüder! *Ein jeder von euch strebt nicht nur nach Selbsterhaltung
+sondern auch nach Glück auf Erden*; ein jeder sucht sein Leben so reich
+und wertvoll als möglich zu gestalten; das ist euer unveräußerliches
+Recht. Daß jeder dabei bestrebt ist, den höchsten Gewinn, *die
+höchste Leistung mit geringstem Aufwande* und geringster Anstrengung
+zu erreichen, ist im innersten Wesen des Menschen begründet, ist
+das Naturgesetz seines Lebens, das Grundprinzip aller menschlichen
+Tätigkeit, der Schlüssel zu jedem Fortschritt. Dieses Weltgesetz des
+kleinsten Kraftaufwandes, das auch die körperliche Welt regiert, und
+dessen universelles Wirken die Wissenschaft zu erkennen beginnt,
+muß auch das *natürliche Gesetz der menschlichen Wirtschaft sein*,
+aber nicht zugunsten einiger weniger, sondern *allein zugunsten der
+Gesamtheit*. In diesem Sinne aufgefaßt, wird das Gesetz des höchsten
+Gewinns mit geringster Anstrengung zum höchsten und moralischesten
+Gesetz menschlicher Tätigkeit und menschlichen Fortschritts, zur
+hauptsächlichsten, ja einzigen Triebkraft einer ganz von selbst
+spielenden Wirtschaftsorganisation. Die logische Anwendung dieses
+Gesetzes führt von selbst, ohne Zwang, zum Ersatz des wilden
+Interessengegensatzes durch Interessengemeinschaft, des Klassenkampfes
+durch Klassenversöhnung, *des Kampfes aller gegen alle durch das
+Eintreten aller für alle*, zum
+
+ Solidarismus!
+
+Der Solidarismus fordert *erst* das Wirken des einzelnen für die
+Gesamtheit, *dann* erst das Eintreten der Gesamtheit für den einzelnen.
+*Erst Pflicht, dann Recht!*
+
+Der Solidarismus fordert schon von jedem Bruder zuerst und ständig
+die Abgabe eines geringen Teils seiner Einkünfte an die Gesamtheit,
+die Volkskasse, aber erst im Bienenstock kommt diese Pflichterfüllung
+gegen die Gesamtheit zu ihrer vollen Entfaltung: für die *Gesamtheit*
+der Brüder unterhaltet ihr die Speisehallen, die hygienischen
+Einrichtungen, die Krankenhäuser, die Ärzte; der *Gesamtheit* der
+Brüder widmet ihr die Kinderhorte, die Schulen, die Unterrichts-
+und Fortbildungsanstalten, die Bibliotheken, die Einrichtungen für
+Geselligkeit und Erholung; für die *Gesamtheit* sind die Tauschlager zu
+Bienenpreisen bestimmt; der *Gesamtheit* der Bienen gehört derjenige
+Teil der Erträgnisse, welcher im Anteilfonds der Volkskasse deponiert
+wird. Erst wenn ihr diese Arbeit für die *Gesamtheit* geleistet habt,
+dürft ihr euer Ergänzungseinkommen beziehen, dieses aber, wie das
+Normaleinkommen, wie alle Bezüge überhaupt, sowie die Bezüge eurer
+Witwen und Waisen, *proportional eure Leistung für die Gesamtheit*.
+
+Was du für die Gesamtheit tust, das tust du für dich, denn du bist
+ein Teil der Gesamtheit; niemals dienst du den Zwecken anderer; jede
+nützliche Handlung, jede Anstrengung, jede Verbesserung für die
+Allgemeinheit, übt sofort für dich selbst und deine Familie das ganze
+Leben hindurch und darüber hinaus für deine Nachkommen ihre Wirkung
+aus. Der Solidarismus gewährt keine Almosen, keine Unterstützung,
+keine Wohltat; er beseitigt deren Notwendigkeit; alles, was der
+Solidarismus dir und den deinen gibt, ist dein wohlverdientes Recht,
+erworben durch deine Arbeit für die Gesamtheit. Der Grundsatz: der
+höchsten Leistung *für* die Gesamtheit die höchste Entlohnung *durch*
+die Gesamtheit verwirklicht den in jedes Menschen Brust wohnenden
+*Gerechtigkeitsbegriff*.
+
+Und das alles geschieht in *Frieden* und *Liebe*! Denn, da ihr alle
+Beteiligte am gemeinsamen Werke seid, so sind keine Gegensätze zu
+schlichten, sondern nur gemeinsame Interessen zu beraten; es gibt
+also bei den manchmal doch auftretenden Differenzen keine Kläger und
+Beklagte, sondern nur Meinungsverschiedenheiten, die meist durch
+Vermittlung, ausnahmsweise durch Schiedsspruch erledigt werden,
+gesprochen von euren eigenen Vertrauensmännern in voller Menschenliebe
+und mit dem Bewußtsein, daß niemand ein Strafrecht über seinesgleichen
+hat, sondern ein jeder die Pflicht, auszuhelfen, zu stützen, keine
+brauchbare Kraft verloren gehen zu lassen.
+
+Auch eure *Freiheit* wahrt der Solidarismus; denn euer Beitritt zur
+Volkskasse und euer Austritt aus derselben sind freiwillig; der
+Arbeitsvertrag der Bienenstöcke ist ein freiwilliger und freier, mit
+gleichen Rechten für alle; kein Gesetz zwingt euch, ihm beizutreten;
+auch die sozialen Einrichtungen der Bienenstöcke könnt ihr benutzen
+oder nicht; ihr seid freie Menschen! Nur die Überzeugung von dem
+Nutzen der solidaristischen Einrichtungen soll euch zu deren Benutzung
+veranlassen, nur das *natürliche* Spiel derselben soll euch zu ihnen
+ziehen, euch an dieselben fesseln.
+
+Ihr seht, Brüder, daß der Solidarismus *alle sozialen Tugenden* in euch
+erweckt und entwickelt! Euer Streben nach eigenem Glück wird zugleich
+das wunderbarste, segensreichste Prinzip tätiger Nächstenliebe, da
+alles, was ihr als Brüder und Bienen tut, für alle geschieht, im Namen
+des Solidarismus. Euer gemeinsames Arbeiten im Selbstbetriebe hebt
+das Gefühl der Selbstzucht und Disziplin, der Verantwortlichkeit und
+der Pflicht, der Toleranz und wahrhaften Gerechtigkeit gegen andere,
+stärkt den Charakter und den Willen. Das Gesetz: »höchster Lohn der
+höchsten Leistung für die Gesamtheit« zeitigt die höchste Entfaltung
+der Persönlichkeit; die Sparkassen und sozialen Einrichtungen
+erwecken die Vorsorge ohne Egoismus und Genußsucht. Eure völlig freie
+Betätigung und Selbstbestimmung, der Vollbesitz des Erträgnisses
+eures Arbeitsprodukts, die Tatsache, daß jeder den Erfolg sich selbst
+verdankt, erhöhen das Gefühl eurer menschlichen Würde, geben euch die
+Energie eines ernsten und hohen Wollens zur Selbstbetätigung und
+Selbstvervollkommnung; sie geben euch die Gabe, die Würde und Hoheit
+der Arbeit anzuerkennen, die Wertschätzung des Menschen nicht nach
+Äußerlichkeiten, sondern nach seiner Leistung und seinem Verdienst
+für die Gesamtheit zu beurteilen, denn nicht die Arbeit allein adelt,
+sondern nur die Arbeit für die Gesamtheit! Diese allein ist der
+Ursprung alles Guten und Edlen auf Erden, die Quelle von Freude und
+Glück.
+
+Und auch für die äußere Anerkennung, welche der Mensch für seine
+Tätigkeit nicht entbehren kann, sorgt der Solidarismus dadurch, daß
+sowohl in der Volkskasse als in Bienenstöcken die Verwaltung durch
+freie Wahl der Besten stattfindet, daß die höchsten Ehrenstellen denen
+zufallen, welche das Höchste für die Gesamtheit leisteten.
+
+
+Wirkungen des Solidarismus auf das Wohl der Gesamtheit.
+
+Die geschilderten Wirkungen des Solidarismus auf den einzelnen gehören
+eigentlich auch hierher, denn die Grundidee des Solidarismus ist
+die *Gleichstellung des Einzelwohls mit dem Gesamtwohl*: wenn für
+alle einzelnen gesorgt ist, so ist auch für die Gesamtheit gesorgt,
+denn die Summe der einzelnen ist die Gesamtheit. Gleichwohl ist die
+Einteilung in Einzelwohl und Gesamtwohl beibehalten, um zu beweisen,
+daß diese zwei Dinge nicht sich ausschließen, sondern im Gegenteil im
+Solidarismus tatsächlich identisch sind.
+
+Der Solidarismus befriedigt, wie ihr gesehen habt, die
+Existenzbedürfnisse jedes *einzelnen* von seiner Geburt bis zu seinem
+Tode; ist er richtig aufgebaut, so muß er nunmehr die Probe darauf
+bestehen, daß er auch jederzeit das Interesse der Gesamtheit wahrt und
+niemals das eine dem andern opfert.
+
+Aus der Definition des Zwecks der Arbeit, welche an den Kopf dieses
+Kapitels gestellt wurde, ergibt sich ohne weiteres der *Wert des
+Arbeitsprodukts*: der Erlös aus demselben muß so groß sein, daß der
+geschilderte Zweck erreicht wird; nicht weniger, aber auch nicht mehr.
+
+Euer Bienenstock bestimmt demnach den Wert seiner Arbeitsprodukte
+so, daß er durch seine Erträgnisse allen seinen vertragsmäßigen
+Verpflichtungen in bezug auf Einkommen seiner Bienen, soziale
+Einrichtungen, Anteile etc. nachkommen kann, nachdem er alle seine
+Geschäftsunkosten, einschließlich der Rückzahlung und Verzinsung seines
+Kapitals in Abzug gebracht hat. Zu dem so bestimmten *wirklichen
+Selbstkosten*preise oder *natürlichen Preise*, welcher Bienenpreis
+genannt wird, ist er zur Lieferung an alle Bienenstöcke und Brüder
+verpflichtet; darüber hinaus darf er nichts fordern, da dies über
+den Zweck der Arbeit hinausginge und zu überflüssiger Anhäufung von
+Geld, für welches keine vertragsmäßige Verwendung besteht, führen
+müßte. Eine gewisse Beweglichkeit der Preisbestimmung liegt nur in
+dem Resterträgnis des Bienenstocks; dieses gehört aber zur Hälfte der
+*Gesamtheit*, die andere Hälfte, das Ergänzungseinkommen, dient als
+wohlverdiente Entlohnung besonderer Anstrengungen und Leistungen, um
+die ebenfalls im Arbeitszwecke liegende Forderung des *geringsten
+Aufwandes* herbeizuführen; je größer eure Leistung, je geringer
+gleichzeitig euer Aufwand, desto größer euer Ergänzungseinkommen. Daß
+dieses nicht mißbraucht werde, um die Preise unnatürlich in die Höhe
+zu schrauben, dafür sorgt die Gegenseitigkeit eurer Bienenstöcke;
+sind doch im Solidarismus Produzent und Konsument vereinigt; jeder
+Bienenstock liefert seine Waren nicht nur an die andern, sondern auch
+an seine eigenen Bienen zum gleichen Preise; ihr habt kein Interesse
+an künstlicher Preiserhöhung, die ihr auch selbst bezahlen müßtet,
+und welche die andern Bienenstöcke euch ebenfalls durch höhere Preise
+entgelten lassen würden. Die Vereinigung von Produzent und Konsument
+in Bienenstöcken führt daher niemals eine Verteuerung, sondern nur
+eine möglichste Verbilligung aller Waren zugunsten aller bis zu
+ihrer natürlichen unteren Grenze herbei. Eine *obere* Grenze ist den
+Bienenpreisen an und für sich schon gesteckt; sie dürfen keinesfalls
+höher sein als die Fabrikpreise der heutigen Unternehmungen, da ja,
+wenn sie höher wären, den Brüdern aus der Verpflichtung des Bezugs
+ihrer Bedürfnisse aus den Bienenstöcken Nachteile statt Vorteile
+entstehen würden.
+
+Eine der wichtigsten volkswirtschaftlichen Wirkungen des Solidarismus
+ist demnach *die Preisbestimmung der Arbeitsprodukte* außer durch die
+darauf verwendeten Geschäftsspesen lediglich *durch den Wert der auf
+deren Herstellung und Verteilung verwendeten Arbeit*, unabhängig von
+äußern zufälligen Einflüssen, wie Nachfrage und Angebot, Konjunktur
+etc., oder von erzwungenen und künstlichen Einflüssen. Diese natürliche
+Preisbestimmung ist die einzig gerechte, denn Produktionsfaktor
+ist nur Arbeit, und zwar geistige wie körperliche, welche getrennt
+undenkbar sind; Wertmesser der Arbeitsprodukte kann daher neben den
+allgemeinen Geschäftsauslagen, zu welchen ein für allemal Verzinsung
+und Rückzahlung des Kapitals gehören, nur die darauf verwendete Arbeit
+im allgemeinen Sinne sein; Arbeit allein verleiht Wert und ist Wert;
+ein Naturprodukt ohne Arbeit, eine ganze Fabrik ohne Arbeit sind
+wertlos. Wenn somit durch die solidaristischen Verträge der Wert des
+Arbeitsprodukts für die Brüder fest bestimmt ist, so wird damit die
+*Schwankung des Marktpreises beseitigt*.
+
+Da ferner eure Bienenstöcke sich gegenseitig ihre Waren liefern,
+so haben sie einen ganz bestimmten, *bekannten Konsumentenkreis*;
+ihr werdet demnach nicht aufs Geratewohl produzieren, sondern nur
+entsprechend dem euch stets bekannten Konsum; ein Überschuß würde ja
+liegen bleiben oder die Arbeit eures Bienenstocks auf einige Zeit
+lahmlegen; jeder Bienenstock hat demnach sein bestimmtes Arbeitspensum,
+nach welchem er sein Personal und seinen Betrieb einrichtet; damit ist
+die Notwendigkeit des Verkaufs zu Schleuderpreisen bei Überproduktion,
+die pressante Nachfrage mit Preissteigerung zu andern Zeiten
+vermieden. Durch diesen natürlichen Warenaustausch der Bienenstöcke zu
+Bienenpreisen ist somit innerhalb der solidaristischen Organisation das
+vielleicht größte und schwierigste Problem moderner Volkswirtschaft
+gelöst: *die Beseitigung der zügellosen, anarchistischen Produktion*,
+die *natürliche Regelung der Produktion nach der Nachfrage*, die
+*Vermeidung der periodischen Krisen*, welche alle Völker so schwer
+heimsuchen.
+
+Die *Konkurrenz verschwindet* mit ihren die Kräfte nutzlos
+aufreibenden, alle Schwächeren brutal vernichtenden Kämpfen; der
+Solidarismus beseitigt im Gegenteil die größere oder geringere
+Geschicklichkeit, überhaupt die Ungleichheit der Kontrahenten, und
+stützt den Schwächeren durch den Überschuß des Stärkeren; er beseitigt
+die lediglich aus der Konkurrenz entstehende Herstellung vieler
+überflüssiger und schädlicher Dinge. Der Solidarismus beseitigt auch
+das Hauptübel der Konkurrenz: die Preisunterbietung auf Kosten der
+Qualität und ersetzt es durch einen gewaltigen Vorteil, das Überbieten
+in der Qualität bei gleichem Preise, denn aus den Tauschlagern der
+Bienenstöcke werden selbstverständlich -- da der Preis feststeht --
+immer die besten Waren vorgezogen, die geringeren nicht nachverlangt.
+
+Auch das *Risiko* ist durch die solidaristische Organisation der
+Arbeit und der Warenverteilung beseitigt, denn dasselbe ist nicht
+mehr vorhanden, sobald die Produktion sich nach der Nachfrage regelt;
+außerdem haftet die Volkskasse für Kapital und Zins der Bienenstöcke,
+für Normaleinkommen usw. der Bienen; was also allenfalls an Risiko
+dennoch verbleiben könnte, wird von Millionen von Schultern getragen,
+d. h. es wird gleich null.
+
+Auch die volkswirtschaftlich eminent wichtige Forderung, daß der
+Zweck der Arbeit mit *geringstem Aufwande* erreicht werde, ist im
+Solidarismus befriedigt durch das Gesetz der höchsten Entlohnung
+für die höchste Leistung und dadurch, daß ihr im Bienenstock
+Geschäftsteilhaber seid, wodurch ihr von selbst danach strebt,
+möglichst viel zu leisten und dafür möglichst wenig Kraft, Material und
+Geld auszugeben.
+
+Dadurch, daß der Bienenstock sein eigener Konsument ist, sind
+Fälschungen von Waren von selbst ausgeschlossen; hierdurch sowie durch
+die unbedingte Haftung der Volkskasse für Kapital und Zins, welche den
+allgemeinen Kredit befestigt, entsteht unbedingtes Vertrauen in Handel
+und Wandel. Dieses wird noch dadurch erhöht, daß die Schuldscheine der
+Bienenstöcke jederzeit ohne Vorauskündigung zum Nennwert einlösbar,
+daher jeder Spekulation unzugänglich sind; in den Kapitalmarkt kommt
+hierdurch Ruhe und Ordnung, dessen verderbliche Schwankungen sind
+beseitigt. Der Solidarismus bekämpft nicht das Kapital, er benutzt es,
+aber in festen und geregelten Bahnen.
+
+Durch die billige Lebenshaltung unter gleichzeitiger Erhöhung
+des Einkommens, welche der Solidarismus herbeiführt, wird die
+Konsumfähigkeit der Massen und damit die gesamte nationale
+Volkswirtschaft enorm gekräftigt, denn für diese ist die Kaufkraft der
+großen *Masse ausschlaggebend*.[17] Wie der Solidarismus das Leben des
+einzelnen verbessert und erhöht, *so verbessert und erhöht er auch das
+Leben der Gesamtheit, der Nation*, welche die Summe der einzelnen ist.
+
+Der Solidarismus regelt auch von selbst die Frage der *Arbeitszeit*,
+welche nur eine Frage des Eigeninteresses ist, beinahe unabhängig vom
+Willen; keiner von euch wird auch nur eine Minute länger arbeiten,
+als zur Bewältigung des *vorgeschriebenen Pensums* erforderlich ist;
+wolltet ihr es tun, so könntet ihr es nicht, da über das Pensum hinaus
+nicht produziert wird; es wird sich bald von selbst herausstellen,
+ob bei geringerer Arbeitszeit die Intensität der Arbeit und eure
+Gesamtleistung zunimmt, wie dies durch Statistiker und Beobachter
+bewiesen zu sein scheint; ihr werdet bei derjenigen Arbeitszeit stehen
+bleiben, welche die höchste Gesamtleistung bietet und dabei eurem
+Bienenstock noch Ersparnisse an allgemeinen Unkosten, wie Heizung,
+Beleuchtung, Betriebskraft u. dgl., bringt.
+
+Bei schwankendem Bedarf wird -- der Arbeitsvertrag der Bienenstöcke
+sieht das vor -- die Arbeitszeit dem Bedarf angepaßt. Da der
+Bienenstock euch nicht aus allgemeinen Gründen entlassen darf, so
+wird er sich hüten, zu viele Bienen anzustellen, falls einmal eine
+vorübergehende Mehrleistung erforderlich ist; diese Anpassung der
+Arbeitsleistung an den Arbeitsbedarf beseitigt die Arbeitslosigkeit;
+sie ist eine notwendige Folge der Anpassung der Produktion an die
+Nachfrage.
+
+Auch die Frage der *Akkordarbeit* löst der Solidarismus von selbst;
+wenn ihr durch Akkordarbeit euer Normaleinkommen und damit proportional
+alle andern Einkünfte erhöhen könnt, so werdet ihr selbst danach
+verlangen, und die Bienenstockverwaltung wird es gewähren, da die
+Gesamtheit den Nutzen davon hat, nach dem Prinzip des Solidarismus: der
+höchsten Leistung für die Gesamtheit die höchste Entlohnung durch die
+Gesamtheit.
+
+Die *Hausindustrie*, dieser Krebsschaden aller Volkswirtschaft, wird
+durch den Solidarismus ganz beseitigt, da Bienenstöcke nur Bienen
+beschäftigen dürfen, also nur solche Mitglieder, welche voll und ganz
+an dem Arbeitsvertrag der Bienenstöcke und dessen Wirkungen beteiligt
+sind.
+
+Ganz in derselben selbstverständlichen Weise löst der Solidarismus
+die Frage nach der *Altersgrenze, dem Seniorenalter* der Bienen;
+auch das sieht euer Arbeitsvertrag vor, indem er folgendes bestimmt:
+»Weist der Anteilfonds der Volkskasse dauernde und beträchtliche
+Überschüsse auf, so sollen dieselben verwendet werden zur langsamen,
+gleichmäßigen Herabsetzung des Seniorenalters.« Zeigt sich also im
+Laufe der Jahrzehnte, daß der Anteilfonds sich ständig vermehrt, so
+folgt daraus, daß für die Befriedigung aller Bedürfnisse zu viel
+gearbeitet wurde, und daß die Altersgrenze für alle Bienen, welche
+anfangs auf 65 Jahre angenommen war, auf 64, 63 Jahre herabgesetzt
+werden kann, ohne der Gesamtheit zu schaden; weitsehende Volkswirte
+haben schon oft ausgesprochen, daß bei richtiger Einteilung der Arbeit
+die Menschen mit 50, ja mit 40 Jahren aufhören könnten zu arbeiten,
+und daß 20 bis 25 Jahre richtig geleiteter, zielbewußter Arbeit aller
+Menschen zur Befriedigung ihrer gesamten Bedürfnisse ausreichen
+müßten. Die Herabsetzung der Arbeitsjahre ist eines der Hauptziele
+der Menschheit; das Gesetz: kleinster Aufwand für größte Leistung
+gilt nicht nur für den einzelnen sondern auch für die Gesamtheit;
+die Bedürfnisse der Gesamtheit sind nicht unbeschränkt, unendlich,
+im Gegenteil, deren Summe ist beschränkt, und es handelt sich darum,
+*diese beschränkte Summe von Bedürfnissen mit geringstem Aufwand,
+namentlich an menschlicher Arbeit zu befriedigen*; es sollen möglichst
+viele Menschen möglichst früh das Seniorenalter erreichen. In dieser
+solidaristischen Auffassung der Verminderung des Arbeitspensums
+der *Gesamtheit* sind die *Maschinen, die technischen Fortschritte
+überhaupt, die gewaltigsten und nützlichsten Faktoren* und nicht mehr
+die Instrumente der Sklaverei, als welche sie heute oft angesehen
+werden.
+
+Der Solidarismus beseitigt innerhalb seines Wirkungskreises die
+*Streiks* und *ähnliche Lohnkämpfe*; denn euer Bienenstock ist
+Selbstbetrieb, wird von euch selbst verwaltet; euch gehört das gesamte
+Erträgnis. Ein Streik wäre daher ein Auflehnen gegen euch selbst, eure
+eigenen Maßnahmen, ein Schneiden ins eigene Fleisch, eine sinnlose
+Handlung, welche ihr nicht begehen werdet, da sie dem gesunden
+Menschenverstand widerspricht, und weil ihr zur Erreichung eurer
+Wünsche das Wahlrecht in die Verwaltung habt.
+
+Der Solidarismus macht die einzelnen *nationalen Produktionszweige
+solidarisch*, anstatt gegnerisch; es gibt keine Interessengegensätze
+zwischen denselben, da die Bienenstöcke ihre Produkte in
+gemeinsamen Tauschlagern an sich selbst liefern, sondern nur noch
+Interessengemeinschaft, da jede Last, die ein Produktionszweig dem
+andern auferlegen will, ihn als Abnehmer selbst trifft.
+
+Und welche Fortschritte für die *öffentliche Gesundheit* bedeuten
+die zahlreichen, über das ganze Land verteilten kleineren
+besteingerichteten und überwachten Krankenhäuser gegenüber der
+hygienisch so verwerflichen Konzentration aller möglichen Kranken
+in den meist überfüllten Spitälern der Städte einerseits und dem
+gänzlichen Mangel derartiger Anstalten auf dem flachen Lande anderseits.
+
+Die völlige Unabhängigkeit jedes Bienenstocks in bezug auf seine
+Lage beseitigt die *materiellen und moralischen Nachteile der
+Anhäufung der Massen in den Großstädten* und ermöglicht das Ideal der
+Volkswirtschaft, die Dezentralisation.
+
+Von welch wohltätiger Wirkung ist endlich die Hebung des geistigen und
+moralischen Niveaus der Gesamtbevölkerung, nicht nur durch all die
+Einrichtungen, welche speziell in dieser Richtung wirken, sondern auch
+durch den ethischen Einfluß der solidaristischen Anschauung an sich.
+
+
+Schlußwort zu diesem Kapitel.
+
+Brüder! Der Solidarismus hat also seine Probe bestanden! Alle
+Wirkungen, welche dem einzelnen nützen, nützen auch der Gesamtheit;
+nirgends hat sich gezeigt, daß das Einzelwohl dem Gesamtwohl im Wege
+stände; von welcher Seite man es auch anfassen mag, stets zeigen sich
+die beiden identisch.
+
+Der Solidarismus ist in seiner Grundidee, der Gleichstellung des
+Gesamtwohls mit dem Einzelwohl, von elementarer Einfachheit und doch so
+mächtig, daß er berufen ist, zum Träger eines der größten Fortschritte
+der Menschheit zu werden.
+
+Der Solidarismus bringt in das scheinbar unlösbare Chaos des
+gegenwärtigen Wirtschaftslebens und dessen wilde Kämpfe plötzlich
+Licht, Ordnung, Ruhe, Frieden, Harmonie, Gerechtigkeit, Vernunft,
+Liebe; er *faßt all die Einzelbestrebungen zusammen*, welche unter dem
+führenden Gedanken der Solidarität im Laufe und namentlich gegen Ende
+des vorigen Jahrhunderts entstanden in Form von genossenschaftlichen
+Organisationen für Produktion und Konsum, wirtschaftlichen
+Systemen, sozialen Gesetzen, Wohltätigkeitsveranstaltungen,
+Wohlfahrtseinrichtungen aller Art, Erziehungsbestrebungen der Massen;
+er faßt sie zusammen in eine einzige, einheitliche, scharf definierte,
+in Form bestimmter Verträge gefaßte Bewegung, deren Räderwerk so klar
+und verständlich vor euch liegt, *daß der einfachste Verstand es fassen
+kann*.
+
+
+
+
+Kapitel 8.
+
+Wem nützt der Solidarismus?
+
+
+Allen Abhängigen.
+
+Direkt abhängig sind alle diejenigen Arbeitenden, welche ihre geistige
+oder körperliche Arbeit gegen Gehalt, Lohn, Salär leisten, mit einem
+Worte *alle Salärierten*.
+
+Es gehören dazu alle Arbeiter, Gehilfen, Dienstboten und Taglöhner
+der Landwirtschaft, der Industrie und des Gewerbes, des Handels
+und Verkehrs, aber auch das gesamte Personal dieser Berufe:
+Aufsichtsbeamte, Werkmeister, Verwaltungs- und Bureaupersonal,
+technische und Betriebsbeamte. Dieselben umfassen 70% der
+Bevölkerung.[18]
+
+Diese enorme Majorität unserer Brüder hat geradezu ein Lebensinteresse
+am Zustandekommen des Solidarismus, weil er dieselben zu unabhängigen
+Menschen, Teilhabern ihrer eigenen Betriebe und Besitzern des vollen
+Erlöses aus ihrer Arbeit macht, einen jeden nach seiner Leistung,
+aber für jeden mit gesicherter Existenz für sich und die Seinen in
+allen Fällen des Lebens, von der Geburt an bis zum Tode, mit sehr
+verbilligter und verschönerter Lebenshaltung.
+
+Nicht einer von euch wird daran zweifeln, daß der Solidarismus für
+ihn ein neues Leben mit ungeahnten Freuden und Genüssen, eine wahre
+Befreiung bedeutet.
+
+Aber zu diesen 70% »direkt Abhängiger« treten noch mindestens 25% der
+Bevölkerung »indirekt Abhängiger« hinzu, deren Existenzbedingungen
+äußerst prekär und notdürftig sind, die, wie die offizielle Statistik
+sagt, »*nur mühselig existieren*«.
+
+Werdet ihr kleinen und kleinsten Landwirte, Krämer, Wirtschaftsbesitzer
+und Gewerbetreibende aller Art es nicht auch als eine Erlösung
+empfinden, der nagenden Sorge für das Morgen enthoben und Mitglied
+eines wohlgeordneten Bienenstockbetriebes zu sein, mit gesicherten
+Einnahmen, mit Anteilen für Krankheit und Alter, mit Versorgung eurer
+Familie nach dem Tod, mit all den wundervollen sozialen Einrichtungen,
+welche ihr heute kaum dem Namen nach kennt?
+
+Werdet ihr, abhängigen Brüder, die ihr insgesamt 95 bis 97% unserer
+Bevölkerung ausmacht, nicht danach lechzen, eure jetzige Lage
+aufzugeben und in solche Betriebe zu kommen, die euch alles bieten,
+wonach ihr euch seit Generationen vergebens sehnt; werdet ihr euch
+nicht förmlich dazu drängen, und werdet ihr nicht, da ihr nicht alle
+sofort Bienen werden könnt, doch mit Freuden euren Brüderbeitrag
+zur Volkskasse leisten, um wenigstens baldmöglichst deren Vorteile
+zu genießen! Und selbst wenn ihr schon alt seid und in verdüsterter
+Stimmung für euch selbst nicht mehr daran zu glauben wagt, werdet ihr
+es nicht für eure Kinder tun, um dazu beizutragen, daß diesen die
+Befreiung erstehe!? Und werdet ihr es nicht auch schon deshalb tun, um
+das erhebende Bewußtsein zu haben, nach euren Kräften mitzuwirken an
+der größten Aufgabe dieser Zeiten, an eurer wirtschaftlichen Erlösung?
+
+Zieht ihr denn nicht alle ausnahmslos vor, für die Zwecke *der
+Gesamtheit* zu arbeiten als für die Zwecke eines einzelnen. Tut ihr
+denn nicht jetzt oft schon weit mehr? Wenn ihr Wochen oder Monate die
+Arbeit einstellt, auf euren Lohn verzichtet und hungert zu dem idealen
+Zwecke, mitzuhelfen an der Verbesserung der Lage eurer Brüder, bringt
+ihr da nicht ein Opfer, so groß, wie es der Solidarismus in Jahren,
+vielleicht in eurem ganzen Leben nicht von euch fordert, und bringt
+ihr es nicht ohne Hoffnung, daß es euch vergolten werde, während der
+Solidarismus euch eure Opfer schon in kurzer Zeit in Form billiger
+Lebenshaltung vielfach ersetzt!?
+
+
+Allen Selbständigen.
+
+Zu den Selbständigen des Volkes gehören alle mittleren und großen
+Geschäftsleute, Gewerbetreibende, Fabrikanten, Landwirte, deren
+Einkommensverhältnisse derartige sind, daß eine gewisse oder
+vollständige Unabhängigkeit daraus entsteht; es werden auch hierher
+gezählt die mittleren und höheren Staatsbeamten, die Angehörigen des
+Heeres und der freien Berufe.
+
+Auf diese Kategorie entfallen nur 3% der Gesamtbevölkerung, und
+selbst von diesen kann mindestens die Hälfte immerhin in nur sehr
+bescheidenen Grenzen als unabhängig gelten.[19] Es ist mit Gewißheit
+anzunehmen, daß selbst unter diesen noch eine große Zahl sich
+befindet, die ohne weiteres ihre jetzige Situation gerne eintauschen
+würde gegen eine führende Stellung in einem Bienenstock, welche
+ebenfalls die ruhige, sorgenlose Tätigkeit in Bienenstöcken, die damit
+verknüpfte vollständige Sicherung für sich und die Ihrigen gegen alle
+Zwischenfälle des Lebens ebenfalls als eine Erlösung aus ihrem immerhin
+mühe- und sorgenvollen, unsichern Dasein begrüßen würde. Fragt euch nur
+selbst aufrichtig und unbefangen, ihr Männer, fragt eure Frauen, was
+sie darüber denken!
+
+Wäre es denn wirklich ein beklagenswerter Verlust, euer Geschäft
+aufzugeben und dafür die Leitung eines Tauschlagers oder einer
+Abteilung in einem Bienenstock oder die Betriebsleitung einer
+Bienenstocks-Werkstätte zu übernehmen? Wäre da nicht im Gegenteil euer
+Wirkungskreis ein viel umfassenderer, interessanterer, nützlicherer?
+Würdet ihr denn an eurem Ansehen einbüßen? Genießt denn heute der
+Bureauchef oder Betriebsleiter einer Fabrik geringeres Ansehen als der
+Besitzer eines kaufmännischen Detail- oder Engrosgeschäftes, einer
+Agentur oder einer mechanischen oder sonstigen Werkstätte? Gilt ein
+Fabrikdirektor oder der Direktor einer Bank heute als etwas geringeres
+als ein größerer Gewerbetreibender oder ein selbständiger Bankier?
+Im Gegenteil! Es ist heute schon Sitte, große Privatgeschäfte in
+Aktiengesellschaften umzuwandeln, und der Ehrgeiz von deren Besitzern,
+Direktoren, und ihrer Angestellten, Beamten dieser Gesellschaften zu
+werden. Um wieviel mehr wird das im Solidarismus der Fall sein, wo
+die Tätigkeit in Bienenstöcken und in der Volkskasse der *Gesamtheit*
+gewidmet ist, einem *Gemeinwohl* dient: solche Tätigkeit erzeugt immer
+größeres Ansehen bei den Mitbürgern und das stolze Bewußtsein in der
+eigenen Brust, daß man nicht nur für sich allein und seine kleinen
+Interessen lebt, sondern auch für seine Brüder nützliche Werke tut.
+
+Es wäre euch also wirklich kein Schaden, wenn durch das Errichten
+eines neuen Bienenstocks eine Anzahl eurer Geschäfte aufgesogen würde.
+Versteht wohl, Brüder, aufgesogen, aufgenommen, nicht beseitigt! *Der
+Solidarismus zerstört nicht, er baut auf!* Der große Bienenstock
+vernichtet nicht die Kleinen, er *vereinigt sie* zu gemeinsamer und
+erfolgreicherer Arbeit; er schaltet niemand von euch aus, sondern er
+reiht euch alle mit gleichen Rechten ein, gleichgültig ob eure Arbeit
+der Beschaffung, der Herstellung oder der Verteilung der Güter gewidmet
+ist. Der Solidarismus bildet aus vielen kleinen, sich bekämpfenden
+oder zerstörenden Betrieben einen *großen, kraftvollen, gesunden
+Organismus*, in dem sich alle unterstützend helfen! Gerade ihr seid es
+also, welche die Bienenstöcke errichten und Nutzen davon haben sollt;
+aus euren Kreisen soll die Anregung zur Errichtung derselben kommen,
+sich das höhere Personal rekrutieren; ihr seid dazu bestimmt, im
+eigenen Interesse die solidaristische Bewegung in die Hand zu nehmen
+und die Massen mitzureißen.
+
+Der Solidarismus wirkt nicht gegen eure Interessen, sondern für
+dieselben, er kommt geradezu den Wünschen entgegen, die ihr vielleicht
+unausgesprochen, vielleicht nicht einmal vollbewußt, in euch tragt.
+
+Und ihr Großen, wirklich Unabhängigen? Ihr könnt selbstverständlich
+euch stolz zur Seite wenden und sagen: »Wir brauchen das nicht!«
+Niemand wird euch darum gram sein. Werdet ihr aber nicht gerade
+deshalb, weil ihr so hoch und unabhängig dasteht, in euren Herzen die
+Regung fühlen, die *Hände eurer Brüder zu ergreifen und an einem Werke
+reiner, uneigennütziger Menschenliebe mitzuwirken*? Ja, selbst wenn ihr
+diesen idealen Zweck nicht erkennt oder nicht anerkennt, so habt ihr
+doch Kinder, deren Zukunft immerhin nicht ganz so sicher vor euch steht
+wie eure eigene; werdet ihr nicht diesen die Möglichkeit verschaffen
+wollen, an dieser wundervollen Bewegung teilzunehmen und sich deren
+Vorteile für alle Fälle der Zukunft zu sichern?
+
+Auch euch, den reinen Kapitalisten, nützt der Solidarismus, denn die
+Bienenstöcke geben für ihre Anleihen höhere Zinsen als üblich und mehr
+Sicherheit wie jede andere Anlage; denn die Haftung der Volkskassen für
+Kapital und Zins gilt unter allen Umständen selbst bei Krisen, Kriegen
+und Revolutionen.
+
+Auch ihr, Beamten des Staates, Angehörige des Heeres, auch ihr habt
+ein *Interesse* an der Entwicklung des Solidarismus; gerade weil der
+Staat so schön für euch sorgt, euch euren Gehalt in allen Lebenslagen
+sichert, euch und die euren pensioniert, habt ihr Gelegenheit gehabt,
+diesen Teil des Solidarismus an euch selbst kennen und schätzen zu
+lernen, und deshalb werdet ihr bemüht sein, diese Vorteile und die
+noch viel weitergehenden des Solidarismus euren Kindern zu sichern,
+die nicht alle Beamten und Offiziere sein können; ja, für euch
+selbst werdet ihr Interesse daran haben, euch durch eure Beiträge
+zur Volkskasse dieses neue Land auf alle Fälle offen zu halten und
+vielleicht so manches Mal Gelegenheit haben, freiwillig oder nicht,
+dasselbe zu betreten und im Solidarismus neue Bahnen zu finden; ihr
+alle werdet darin willkommen sein!
+
+Dasselbe trifft zu für euch, Vertreter der freien Berufe! Ihr aber
+habt neben dem rein persönlichen, materiellen Interesse mehr wie alle
+andern *ein ideales Interesse daran*, den Solidarismus mit allen
+Kräften zu fördern; seid ihr doch die *geistigen Führer* der Nation
+und müßt als solche das Bestreben haben, euer Volk leistungsfähig zu
+machen, dasselbe moralisch und sittlich hoch zu heben, materiell gut
+zu stellen, zufrieden zu machen und so zum Wachsen und Gedeihen des
+Vaterlandes, zu seiner kulturellen Hebung in erster Linie beizutragen!
+Welch wunderbare Aufgabe fällt dabei den einzelnen Gruppen eurer freien
+Berufe zu!
+
+Welche Rolle die Ärzte im Solidarismus zu spielen bestimmt sind, geht
+schon aus der ihnen in den Bienenstöcken zugewiesenen großen Aufgabe
+hervor; durch die ständige Überwachung der Bienen am Orte ihrer
+Tätigkeit sind sie weit mehr als heute in der Lage, den eigentlichen
+Zweck der Medizin, *das Verhüten der Krankheiten*, in erster Linie zu
+pflegen; durch die fortwährende Fühlung mit ihren Bienen und deren
+Angehörigen, ihren Einfluß auf die Ernährung, die häusliche und
+Schulhygiene werden sie zu wahren Freunden und Beratern derselben und
+kommen so in die Lage, nicht nur an der körperlichen sondern auch
+an der geistigen und moralischen Gesundheit der ihnen anvertrauten
+Brüder ständig mitzuarbeiten; infolge ihrer festen Anstellung an den
+Bienenstöcken sind sie den Kranken gegenüber gänzlich unabhängig von
+materiellen Fragen, ja, infolge ihrer Beteiligung am Einkommen der
+Bienenstöcke haben sie ein direktes materielles Interesse daran, nur
+gesunde und leistungsfähige Bienen in ihren Stöcken zu haben.
+
+Auch die Lehrberufe sind im Solidarismus zu einem erweiterten
+und erhöhten Wirkungskreise berufen; durch die Einrichtungen
+für die Erziehung und geistige Fortbildung der Bienen, welche
+an jedem Bienenstock obligatorisch sind, durch all die dort
+einzurichtenden Schulen und Vortragszyklen entstehen, über das
+ganze Land ausgebreitet, allen gleichmäßig und unentgeltlich zur
+Verfügung, ebensoviele Plätze für die Beseitigung der Unwissenheit
+und des Aberglaubens, für die Verbreitung und Popularisierung der
+Wissenschaften, für das Wirken ihrer Vertreter, für das Erwecken der
+unerschöpflichen geistigen Energien in der Gesamtheit des Volkes, für
+die Ausbreitung des Wissens auf die große Masse der geistig enterbten
+und damit für eine ungeahnte kulturelle Hebung der Nation; dieser
+Umstand allein müßte alle Angehörigen der gelehrten und Lehrberufe zu
+begeisterten Anhängern des Solidarismus machen! Der Lehrer hat in der
+solidaristischen Gemeinschaft eine ähnlich hohe Aufgabe wie der Arzt;
+auch er steht in fortwährender Fühlung, in unausgesetztem geistigen
+Austausch mit seinen Bienen in allen Lebensaltern und wird so zu ihrem
+Freund und Berater; auch er ist an der Leistungsfähigkeit seines
+Bienenstocks, welche zu der Summe der geistigen Fähigkeiten seiner
+Mitglieder in direktem Verhältnis steht, materiell interessiert, da er
+selbst Biene des Stocks ist. Sein Einfluß ist so groß und wichtig, daß
+auch sein Ansehen und seine materielle Lage entsprechend hoch stehen
+müssen.
+
+Auch die Kunst erhält durch den Solidarismus neues Lebensblut; die
+Kunst lebt von den Idealen der Menschen; jedes große Volksideal, jede
+Religion hat den weitestgehenden Einfluß auf die Kunstentwicklung
+der betreffenden Zeit, das ist bewiesen z. B. durch den geradezu
+überwältigenden Einfluß, welchen die Götterlehre auf die Kunst der
+antiken Welt, die christliche Lehre auf die Kunstentwicklung der
+modernen Welt gehabt haben. Die wundervollen kirchlichen Bauten
+aller Völker und die verschwenderische Anhäufung von Kunstwerken in
+denselben sind doch alle nur zu Ehren und zur Pflege eines reinen
+Ideals, des Christentums entstanden, für die Gesamtheit aller und
+durch die Jahrhunderte lang angehäuften Mittel dieser Gesamtheit, ohne
+Unterschied des Ranges und des Reichtums.
+
+Warum soll nicht ein anderes, hohes Ideal, *das Wirken des einzelnen
+für die Gesamtheit, das Eintreten der Gesamtheit für den einzelnen, der
+Solidarismus*, eine neue große Periode begeisterter Kunst herbeiführen,
+wenn es erst von der Menge als solches erkannt und erfaßt ist? Ist denn
+die Menge nicht durstig nach den idealen Genüssen der Kunst; geht doch
+hin in die populären Konzerte, in die billigen Vorstellungen unserer
+Klassiker, in die Gratistage unserer Kunstausstellungen und seht, wie
+die Menge die Kunst genießt und was aus der Kunst werden kann, wenn
+erst die Menge die Mittel in die Hand bekommt sich an derselben zu
+beteiligen!
+
+Darum, ihr Vertreter der freien Berufe, ihr Künstler und Ingenieure,
+Schriftsteller und Gelehrte, Seelsorger und Ärzte, kommt alle, alle,
+mitzuwirken, das Ideal des Opferns und Wirkens für die Gesamtheit
+zu verbreiten, die Begeisterung zu erwecken für das hohe Ziel, die
+Menschen zu Menschen zu machen, *ein Zeitalter der Uneigennützigkeit
+herbeizuführen, wie es die Geschichte noch nicht sah*!
+
+
+Den Frauen.
+
+Nirgends im Solidarismus ist ein grundsätzlicher Unterschied zwischen
+Frauen und Männern gemacht; Frauen und Männer haben im Volksvertrag
+und im Arbeitsvertrag der Bienenstöcke gleiche Pflichten und Rechte
+und werden unter gleichen Bedingungen Brüder und Bienen: beiden
+Geschlechtern sind dieselben Unterrichts- und Bildungsmöglichkeiten
+eröffnet; nichts ist den Frauen vorenthalten.
+
+Schwestern! Werdet ihr euch deshalb im Bienenstock auf die männlichen
+Berufe stürzen, wie das so vielfach angenommen wird? Keineswegs! Da
+der Bienenstock auf Interessengemeinschaft beruht, so wäre es gegen
+euer eigenes Interesse gehandelt, eine Tätigkeit ergreifen zu wollen,
+die euren Kräften, eurer Natur nicht entspricht; ihr würdet ja darin
+weniger leisten und durch das geringere Gesamterträgnis nur euch selbst
+mitschädigen.
+
+In diesem freien Spiel der Interessengemeinschaft ergibt sich euer
+Wirkungskreis von selbst; wenn ihr auch nicht zu jedem Beruf geschaffen
+seid, so darf euch doch keiner verschlossen bleiben, die Natur weist
+euch selbst die Wege; und wenn euch eure innere Stimme oder heiligste
+Pflicht an das Haus fesselt, so wird niemand euch veranlassen wollen,
+einen andern Beruf als den der Mutter und Hausfrau zu ergreifen. Dort
+aber, wo dies nicht der Fall, oder wo es unmöglich ist, da ergreift
+Berufe soviel ihr könnt; dadurch, daß euch der Bienenstock einen
+großen Teil der Haushaltungs- und Erziehungsmühen abnimmt, werdet
+ihr frei für andere Berufe; die Bienenstöcke, abgesehen von den auch
+sonst der Frau überlassenen Beschäftigungszweigen, bieten euch in
+ihren sozialen Anstalten eine ganze Reihe neuer Tätigkeiten, welche so
+recht dem eigentlichen Wirkungskreise eures Geschlechtes angehören;
+mit jedem neuen Bienenstock findet eine große Anzahl von Frauen
+Beschäftigung in den Speisehallen, den Krankenhäusern, Erholungs- und
+Rekonvaleszentenheimen, den Kinderhorten und Schulen.
+
+Eure Männer arbeiten in Bienenstöcken, ihr Frauen versorgt darin als
+Bienen die sozialen Einrichtungen, eure Kinder befinden sich in euren
+eigenen Horten, Schulen und Erziehungsanstalten, eure Kranken unter
+eurer eigenen Pflege in den Kranken- und Erholungshäusern; auch eure
+Mahlzeiten könnt ihr hier einnehmen und abends geht ihr mit den Euren
+nach Hause und pflegt im eigenen Heim das Familienleben, oder ihr geht
+in die Erholungsräume eures oder eines befreundeten Bienenstocks und
+pflegt mit Freunden der Geselligkeit oder der Bildung.
+
+Und da ihr selbst Bienen eurer Stöcke seid, so habt auch ihr ein
+Anrecht auf alle Vorteile des Arbeitsvertrags, gesichertes Einkommen,
+Krankenzuschüsse, Seniorenanteile, und wie sie alle heißen mögen.
+
+Schwestern, öffnet doch eure Augen und sehet! Wenn eure Männer noch
+nicht recht verstehen wollen, was der Solidarismus ist, dann macht ihr
+es ihnen klar, ihr werdet es vielleicht rascher erfassen, weil für
+euch und eure Kinder die Vorteile noch größer sind als für den Mann
+allein; werdet selbst sofort Schwestern und baldmöglichst Mitglieder
+von Bienenstöcken, auch wenn ihr noch nicht verheiratet seid. Eine
+Jungfrau, welche Biene ist, deren ganze Existenz in allen Lebenslagen
+gesichert ist, ist wirtschaftlich frei; sie steht so unabhängig da,
+daß sie beim Heiraten bloß der Stimme ihres Herzens zu folgen braucht
+und von andern Erwägungen frei bleiben kann; sie *muß* nicht heiraten
+um versorgt zu sein. Aber auch der Mann wird freier nach seinem Herzen
+wählen, da er mit der Heirat nicht zu befürchten hat, Lasten und Sorgen
+auf sich zu nehmen, die er nicht bewältigen kann; in welch angenehmem,
+gesichertem Wohlstand wird eine Familie leben, wenn Mann *und* Frau
+Bienen sind.
+
+Werdet ihr denn, wie das so viel befürchtet wird, euren Männern durch
+eure eigenen Berufe schaden und diesen die Arbeit entziehen? Törichter
+Wahn!
+
+Ihr habt schon gesehen, daß der Bienenstock euch Berufe eröffnet, die
+der Mann überhaupt nicht versehen kann, und daß für die Berufe, welche
+von beiden Geschlechtern versehen werden können, die Trennung von
+selbst sich so vollzieht, daß jedes Geschlecht nur solche ergreift,
+in welchen es das Höchste leisten kann, dafür bürgt die Organisation,
+welche auf Interessengemeinschaft beruht und welche ganz von selbst
+nicht duldet, daß ein Starker nicht voll ausgenutzt oder ein Schwacher
+an eine Stelle gesetzt wird, die er nicht ausfüllen kann; das Gesetz
+der höchsten Entlohnung für höchste Leistung ist auch hier der regelnde
+Faktor.
+
+Da ein Volk nur eine begrenzte Menge von Bedürfnissen hat, so
+wird dieselbe um so rascher hergestellt sein, je mehr Menschen
+daran arbeiten; die Mitarbeiterschaft der Frau ist daher in der
+solidaristischen Gemeinschaft dem Manne keine Konkurrenz, sondern
+eine Hilfe und hat zur Folge, *die gesamte Arbeitszeit der Brüder zu
+verkürzen*; je mehr Frauen mitarbeiten, desto eher wird es möglich
+sein, das Seniorenalter für alle herabzusetzen und die von jedem
+einzelnen zu leistende gesamte *Lebensarbeit zu vermindern*.
+
+Darum Schwestern, ergreift Berufe! Habt Vertrauen auf eure Fähigkeiten,
+eure Persönlichkeit, eure Kraft! Werdet mündig, werdet die ebenbürtigen
+Gefährtinnen eurer Männer, die sittliche Leuchte eurer Familie und
+durch diese der Nation! Nehmet Teil am geistigen Leben unserer
+Zeit und greifet ein mit weicher Hand und warmem Herzen in das
+schwierigste Problem der Menschheit, die *Verwirklichung der sozialen
+Gerechtigkeit*! Veranlaßt eure Männer, eure Brüder, der Volkskasse
+beizutreten, lehrt eure Kinder, sobald sie es begreifen können, ihre
+Tagespfennige zur Volkskasse zu tragen, laßt sie Brüder werden, sobald
+sie das Alter dazu erreicht; legt in eure Söhne und Töchter den großen,
+herrlichen Gedanken des Wirkens für die Gesamtheit; erzieht sie im
+Solidarismus, denn ihnen gehört die Zukunft; in eurer Jugend ist noch
+frisch und unverfälscht der Trieb nach Wahrheit und Gerechtigkeit,
+die unwiderstehliche Begeisterung für große Ideale, die ungebrochene
+Hoffnung, dieselben zu erreichen, die Tatkraft, Opferwilligkeit und
+Kampfesfreudigkeit, der Glaube an sich selbst! Wenn die Früchte des
+Solidarismus auch für euch selbst noch nicht alle reif werden, so
+werden *sie* einst die von euch gelegte Saat aufgehen sehen und ihre
+Früchte genießen.
+
+*Ihr Frauen habt vom Solidarismus nicht nur Großes sondern alles zu
+gewinnen; wenn ihr ihn wollt, wenn ihr daran glaubt, dann wird er
+siegen!*
+
+
+Dem Staate.
+
+Kann oder soll der Staat den Solidarismus dekretieren?
+
+Nein! Denn der Staat ist der Hüter und Beschützer *aller* Formen
+wirtschaftlicher Produktion, die sich in gesetzlichen Bahnen
+bewegen, er darf nicht eine Wirtschaftsform auf Kosten einer andern
+vorschreiben; er kann nicht mit einem Federstrich plötzlich alle
+wirtschaftlichen Erscheinungen, die sich seit Jahrhunderten oder
+Jahrtausenden entwickelten, beseitigen. Der Solidarismus ist eine neue,
+höhere Form des Wirtschaftslebens, welche sich *mit vollem Bewußtsein
+im Rahmen der bestehenden Gesetze bewegt* und sich neben die andern
+Formen stellt, und zwar gleichberechtigt, denn die Gesetze gelten für
+alle. Diese Wirtschaftsform trägt ihre *Lebenskraft in sich selbst*,
+in ihrem Prinzip, sie kann aber vom Staate ebensowenig vorgeschrieben
+werden wie etwa die Form der Aktiengesellschaft oder irgend eine andere
+als einzig richtige vorgeschrieben werden kann, ohne eine Menge anderer
+Interessen zu verletzen, ohne mit Gewalt in andere wirtschaftliche
+Verhältnisse einzugreifen, die ebenfalls unter dem Schutze des
+Staates stehen. Der Staat kann auch deshalb den Solidarismus nicht
+vorschreiben, weil er es nur durch Gesetze, d. h. durch Zwang, tun
+könnte, während einer der unantastbaren Grundsätze des Solidarismus die
+volle *Freiheit* des einzelnen ist, sich ihm zuzuwenden oder nicht,
+weil der Solidarismus auf dem *freien Vertrag* zwischen den Beteiligten
+beruht, also zwischen den einzelnen Menschen, und nicht auf einem
+Vertrag zwischen Volk und Staat, der ein Unding wäre. Der Solidarismus
+entwickelt sich freiheitlich, oder er entwickelt sich nicht; er
+*braucht keine Sondergesetze*!
+
+Steht deshalb der Solidarismus im Gegensatz zum Staate?
+
+Nein! Ist doch der *Staat selbst schon teilweise solidaristisch*
+organisiert; beruht doch sein *Kredit* auf den summierten *Beiträgen
+der Gesamtheit*, den Steuern, wobei die kleinen und kleinsten
+Beiträge der großen Masse den ausschlaggebenden Teil der Einnahmen
+ausmachen.[20] Auf Grund seines Kredits nimmt er *Anleihen* auf,
+die er, wie die Bienenstöcke, normal *verzinst* und in Annuitäten
+*zurückzahlt*, und für welche er *Kapital und Zins garantiert*; mit
+Teilen dieser Anleihen eröffnet er Selbstbetriebe, die wiederum
+teilweise solidaristisch organisiert sind.
+
+Der Staat *sichert* seine Beamten, abgesehen von meist
+selbstverschuldeten Ausnahmefällen, gegen *Entlassung* und
+*Verminderung des Gehaltes* mit wachsenden Dienstjahren; er zahlt die
+Gehälter in *Krankheitsfällen* weiter, gewährt *Alters-*, *Witwen-* und
+*Waisenpensionen* und sorgt für seine Angehörigen durch eine große Zahl
+von *Wohlfahrtseinrichtungen*.
+
+Merkwürdigerweise finden diese solidaristischen Grundsätze nur auf die
+Beamten Anwendung, nicht aber auf das niedere Personal und die große
+Masse der Arbeiter. Warum? Hierauf gibt es wohl nur eine zutreffende
+Antwort: Weil die Entwicklung noch nicht so weit gediehen ist.
+
+Der Staat hat diese Lücke erkannt und sucht durch soziale Gesetze
+dieselbe auszufüllen, zu deren Lasten er wesentlich beiträgt; aber
+seine Mittel reichen nicht aus, und deshalb hat er das *größte
+Interesse daran, eine auf Selbsthilfe beruhende Bewegung zu
+unterstützen*, bei welcher jeder einzelne Betrieb (Bienenstock) alle
+*Existenzbedingungen seiner Gruppe selbständig* und *vollständig* aus
+seinen *eigenen Mitteln sichert*.
+
+Der Solidarismus entwickelt sich friedlich, ohne Heftigkeit, ohne Haß;
+keine Biene wird streiken, weil sie gegen sich selbst kämpfen und sich
+ins eigene Fleisch schneiden würde; kein Bruder wird revolutionieren,
+weil er weiß, daß der Solidarismus sicherer, einfacher und ohne Opfer
+zum Ziele führt; der Solidarismus sucht nicht einseitig die Interessen
+einer Klasse zu fördern; sein innerstes Wesen ist: Wirken aller für
+die *Gesamtheit*, für *alle Klassen*, ohne Ausnahme; die Gesamtheit
+ist aber die Nation; der *Solidarismus fördert also die Wohlfahrt
+der Nation* mehr als die Wirtschaftsformen, bei welchen alle nur
+persönliche Zwecke verfolgen; *der Solidarismus erhöht die materielle
+und moralische Größe des Staates*. *Der Solidarismus beseitigt
+Klassenhaß und Klassenkämpfe*; denn die solidaristischen Betriebe sind
+Selbstbetriebe, sie enthalten *keinen Gegensatz zwischen Arbeitgeber
+und Arbeitnehmer*, sondern nur Beteiligte am gemeinsamen Werk. Dieser
+Umstand allein würde genügen, um für den Staat den Solidarismus als
+die *begehrenswerteste Einrichtung dieser Zeit* erscheinen zu lassen,
+weil der Staat einen großen, vielleicht den größten Teil seiner Kraft,
+seiner Mittel, seines Verwaltungsapparats und seiner gesetzgeberischen
+Tätigkeit auf die Schlichtung dieses einen Gegensatzes verwendet, und
+weil er für diesen einen Gegensatz eine solche Menge von Bestimmungen,
+Gesetzen und Zwangsmaßregeln schaffen mußte, daß daraus eine unhaltbare
+Wirrnis und Zerfahrenheit entstanden ist; trotzdem sind die Beteiligten
+nicht befriedigt, denn Zwang erzeugt stets Opposition und *aller
+Zwang ist ohnmächtig gegenüber der unermeßlichen Macht, welche dem
+Grundgesetze der Menschheit, ihrem Streben nach Glück, innewohnt*. Der
+Solidarismus macht daher die Mission des Staates zu einer friedlichen,
+statt auf Gewalt und Zwang beruhenden.
+
+Aber neben den idealen und volkswirtschaftlichen Vorteilen, die dem
+Staat aus dem Solidarismus erwachsen, entspringen demselben daraus auch
+rein materielle, fiskalische Vorteile, deren Anführung von Interesse
+ist:
+
+Die Volkskasse hat die gewaltigen Kapitalien, welche sich bei ihr im
+Laufe von Jahrzehnten anhäufen, sicher anzulegen; sie wird sich dazu
+in erster Linie die Staatsanleihen aussuchen und einst imstande sein,
+einen großen Teil der Anleihen des Staates allein zu übernehmen[21] und
+damit die Frage der Staatsanleihen vereinheitlichen und vereinfachen.
+
+Aber auch die Steuerfrage wird durch eine allgemeine Ausdehnung der
+Bienenstöcke auf die vaterländische Industrie ungemein erleichtert. Es
+ist ja selbstverständlich, daß die Bienen als freie unabhängige Bürger
+und Selbstunternehmer nicht steuerfrei sein wollen; sie verlangen
+nicht bloß *gleiche Rechte*, sondern auch *gleiche Pflichten wie
+alle Staatsbürger*; wie groß oder klein ihr Einkommen sein mag, so
+müssen sie grundsätzlich *gleichmäßige Besteuerung aller* wünschen;
+denn die progressive Besteuerung, die Steuerbefreiung der gering
+Bemittelten, führt den Staat unbewußt im fiskalischen Interesse zur
+Unterstützung, Förderung und Begünstigung aller Bemittelten, aller
+großkapitalistischen Unternehmungen auf Kosten und zu Ungunsten
+derjenigen, die keine oder geringe Steuern zahlen; sind aber alle
+Einkommen prozentual gleich besteuert, so hat der Staat *am Gedeihen
+aller das gleiche Interesse*, ein Standpunkt, der weit mehr der hohen,
+moralischen Aufgabe des Staates und der Gerechtigkeit entspricht,
+abgesehen davon, daß auch der minder Bemittelte erst dadurch das
+Bewußtsein gleicher Behandlung aller Staatsbürger bekommt.
+
+Selbstverständlich kann dieser höhere Zustand des Steuerwesens nicht
+heute eingeführt werden; er hat zur Voraussetzung, daß auch der höhere
+Zustand der Wirtschaftsform, der Solidarismus, schon bestehe; ist
+das aber der Fall, dann können die Bienenstöcke bei Einführung einer
+gleichmäßigen Einkommensteuer dieselbe für ihr *gesamtes Personal* in
+jährlich *einer einzigen Summe* direkt an den Staat zahlen, und es
+könnte der umständliche Apparat der Selbsteinschätzung, Kontrolle,
+Steuerzahlung und Einziehung mit einem Schlage beseitigt werden.
+
+Dadurch, daß der Bienenstock seine gesamten Erträgnisse als
+Entlohnung für deren Arbeit an seine Mitglieder ausbezahlt, wird
+das *Einkommen* der letzteren in den weitaus meisten Fällen den
+steuerfreien Mindestbetrag (in Preußen 900 Mark) überschreiten, so
+daß eine allgemeine Verbreitung des Solidarismus selbst ohne Änderung
+der Steuergesetze die 65% *der Bevölkerung, welche heute steuerfrei
+sind*[22], oder den größten Teil derselben *zu Steuerzahlern machen
+würde*, so daß der Staat seine Einnahmen aus Einkommensteuern mühelos
+verdoppeln könnte, denn auch hier sind die kleinen Beiträge der Massen
+das Ausschlaggebende gegenüber der Minorität der Bemittelten, trotz
+deren höheren Zahlungen.
+
+Eine allgemeine Verbreitung des Solidarismus würde also für den Staat
+zur Folge haben, daß er durch Einführung einer für alle Einnahmen
+gleichen prozentualen Einkommensteuer alle andern Steuern beseitigen,
+seinen Steuergesetzgebungs- und Verwaltungsapparat wesentlich
+vereinfachen, und dabei doch seine Einnahmen befestigen, regeln und
+erhöhen könnte. Gleichzeitig damit würde die Volkswirtschaft von den
+lästigen Fesseln befreit, welche heute in einer Unzahl von Steuern
+und Abgaben ihr anhaften und den *freien Flug fast aller nationalen
+Produktionszweige verhindern*.
+
+Die solidaristische Selbsthilfe genügt überhaupt in *allen* Fällen
+zur Lösung der wirtschaftlichen Fragen, *ohne* daß der Staat zur
+Unterstützung einzelner Gruppen durch besondere Gesetze und Maßregeln
+einzutreten braucht; als Beweis sei nur *ein* wichtiger Sonderfall, die
+Zollfrage, noch hier erwähnt.
+
+Die Bienenstöcke sind nach ihrem Arbeitsvertrag verpflichtet, ihre
+Waren von den andern Bienenstöcken des Landes zu beziehen, so
+lange dieselben hierzu ausreichen; wäre nun der größte Teil der
+vaterländischen Produktion solidaristisch organisiert, so müßten
+sämtliche Bienenstöcke des Landes, z. B. ihr Getreide, von den
+landwirtschaftlichen Bienenstöcken für Getreideproduktion beziehen und
+dürften ausländisches Getreide erst kaufen, wenn kein inländisches
+Bienenstockgetreide mehr zu haben wäre.
+
+Da nun die Volkskasse den Bienenstöcken ihr Kapital mit Zinsen und
+ihre Normaleinkommen nebst dem Unterhalt aller sozialen Einrichtungen
+garantiert, so würde bei ungenügenden Getreidepreisen die Volkskasse
+gezwungen sein, den Fehlbetrag an die landwirtschaftlichen Bienenstöcke
+auszuzahlen; das könnte ja geschehen, dann würde einfach die Gesamtheit
+diesen Fehlbetrag tragen; da aber der Volksrat die Pflicht hat, das
+Vermögen der Volkskasse intakt zu halten, so wird er dafür sorgen, daß
+der Getreidepreis derartig erhöht werde, daß die landwirtschaftlichen
+Bienenstöcke ihren Verpflichtungen aus eigenen Mitteln nachkommen
+können; da der Bienenpreis obligatorisch ist, so zahlt jeder einzelne
+in diesem Falle etwas mehr für seinen Getreidebedarf; er wird sich aber
+darüber nicht beklagen, denn den einzelnen trifft erstaunlich wenig und
+jeder hat dabei das Gefühl der Gerechtigkeit.
+
+So wird also auch diese Frage sich durch das selbständige Spiel des
+solidaristischen Prinzips des Eintretens aller für alle auf die
+einfachste und natürlichste Weise lösen; reicht nun die inländische
+Getreideproduktion nicht aus, so werden die Bienenstöcke ausländisches
+Getreide einführen, natürlich zu möglichst billigem Preise; ein Zoll
+ist also zum Schutze der inländischen Produktion nicht erforderlich;
+diese schützt sich durch die solidaristische Interessengemeinschaft
+selbst; ein Zoll wäre dann nur noch eine fiskalische Maßnahme zur
+Erhöhung der Staatseinnahmen, eine Konsumsteuer wie jede andere, und
+*ebenso unrichtig wie jede Konsumsteuer*; denn ein Staat, welcher
+seine Volkswirtschaft möglichst entwickeln will, und das ist doch sein
+höchstes Ziel, soll vor allem den *Konsum zu erhöhen suchen* und nicht
+ihn durch Konsumsteuern herabdrücken.
+
+Wenn auch diese letzteren Ausblicke theoretischer Natur sind und
+einen Zukunftszustand betreffen, welcher erst denkbar ist, wenn der
+Solidarismus allgemein eingeführt sein wird, so zeigen dieselben
+doch, wie auch die vorhergehenden, daß *der Staat zum Solidarismus
+nicht im Gegensatz steht, daß er vielmehr das größte Interesse daran
+hat, daß der Solidarismus möglichst rasch sich einführe und möglichst
+lebenskräftig werde*; der Staat ist in seinen eigenen Betrieben schon
+zum Teil solidaristisch organisiert und kann es deshalb nur begrüßen,
+wenn auch die Privatbetriebe auf diesen Grundlagen organisiert werden.
+Der Solidarismus hat außer direkt materiellen und fiskalischen
+Vorteilen für den Staat und der Möglichkeit enormer Vereinfachung
+seiner Verwaltung und Gesetzgebung eine Reihe von unschätzbaren idealen
+Vorteilen. Er gestattet, die Bevölkerung einer friedlichen und zugleich
+freiheitlichen Entwicklung, einer bedeutend erhöhten Gesamtwohlfahrt
+zuzuführen, Einheit und Eintracht, höchste und vollendetste Entwicklung
+des einzelnen zu erreichen und der nationalen Volkswirtschaft eine
+ungeahnt glanzvolle Zukunft zu bereiten.
+
+Der Solidarismus ermöglicht dem Staate, nur solche Einrichtungen zu
+treffen, welche der *Gesamtheit, d. h. allen* einzelnen, nützen, statt
+solcher, welche nur einzelnen Gruppen nützen, den andern aber schadet;
+*er gestattet dem Staate, seinen höchsten Beruf, die Gerechtigkeit,
+zu verwirklichen*, denn Gerechtigkeit ist auch der Inhalt des
+Solidarismus. Deshalb ist es Staatsinteresse, den Solidarismus zu
+fördern; der Staat, welcher das zuerst erkennt, wird seine Kraft
+vervielfachen, da sie sich dann auf die Liebe *aller* stützen wird;
+dieser Staat wird der mächtigste, materiell und moralisch der größte
+sein!
+
+
+Den Gemeinden.
+
+Was vom Staate gesagt wurde, gilt auch von der Gemeinde, welche im
+Grunde ein kleiner Staat im Staate ist; auch die Gemeinden haben in
+vielen Dingen schon solidaristische Organisation, aber ebenfalls nicht
+konsequent durchgeführt; auch die Gemeinden haben das größte Interesse
+an dem Zustandekommen des Solidarismus; sie sollten das Beispiel geben,
+jede Gemeinde sollte sich als einen Bienenstock betrachten und alle
+in ihr Tätigen als Bienen; es würden dadurch alle wirtschaftlichen
+Fragen der Gemeinden befriedigend gelöst. Der früher geschilderte
+landwirtschaftliche Bienenstock ist im Grunde ein Gemeindebienenstock,
+jeder Bienenstock mit seinen Produktionswerkstätten einerseits, seinen
+Tauschlagern andrerseits, mit seinen sozialen Einrichtungen und
+versorglichen Anstalten, ist eine in sich komplette, abgeschlossene,
+sich selbst versorgende Gemeinde, deren Mitgliederzahl selbst bei
+kleinen Bienenstöcken bald größer sein wird als die durchschnittliche
+Einwohnerzahl gewöhnlicher politischer Gemeinden.
+
+
+Der Kirche.
+
+*Die Gebote des Christentums sind auch die des Solidarismus.* Der
+höchste Beruf der Kirche ist die Verwirklichung dieser Gebote unter den
+Menschen: der Wahrhaftigkeit, Gerechtigkeit und Brüderlichkeit, der
+Friedfertigkeit, Barmherzigkeit und Liebe; das ist auch der Beruf des
+Solidarismus, welcher die erhabenen Lehren des reinen Christentums im
+Geiste seines Begründers auf die *praktische* Volkswirtschaft, auf die
+*Organisation* der Arbeit und Güterverteilung überträgt.
+
+Das Gebot: »Deine Rede sei Ja Ja, Nein Nein, was darüber ist, das ist
+vom Übel«, hat der Solidarismus aufgenommen in der Verpflichtung der
+Brüder zu unantastbarer Wahrhaftigkeit und Ehrenhaftigkeit.
+
+Das Gebot: »Trachtet nach der Gerechtigkeit« ist ebenfalls im
+Solidarismus enthalten, denn er fordert eine gerechte Verteilung der
+Güter und Segnungen der Kultur unter allen Menschen, einem jeden nach
+seiner Leistung, aber ohne jemals einen auszuschließen.
+
+»Ihr sollt euch nicht Rabbi nennen lassen, ihr aber seid alle Brüder«,
+steht auch im Solidarismus, auch er fordert die Brüderlichkeit;
+die Beiträge zur Volkskasse, die Arbeit im Bienenstock sind
+Brüderleistungen, denn alle haben daran teil.
+
+Das Gebot der Friedfertigkeit findet im Solidarismus in der Vorschrift
+seinen Ausdruck, daß alle Brüder ihre Differenzen nicht den Gerichten
+vorzulegen haben, sondern den brüderlichen Schiedsgerichten, welche
+nicht richten, sondern schlichten und versöhnen.
+
+Auch das Gebot der Barmherzigkeit: »Richte nicht, damit du nicht
+gerichtet werdest«, erfüllen dieselben, denn sie verhängen keine
+Strafe. »Kein Bruder hat ein Strafrecht über den andern«, ist eines der
+höchsten Gebote des Solidarismus.
+
+Auch das andere Gebot der Barmherzigkeit: »Laßt uns vergeben unsern
+Schuldigen«, schreibt der Solidarismus vor; denn der Bruder, welcher
+durch eigene Schuld seine Rechte verlor, ist nicht ausgestoßen;
+er wird, wenn er seine Brüderpflicht erfüllt, jederzeit in die
+Brüdergemeinde mit offenen Armen wieder aufgenommen.
+
+Und das höchste Gebot des Christentums: »Du sollst deinen Nächsten
+lieben als dich selbst«, ist es nicht auch das höchste Gebot des
+Solidarismus, welcher im Kapitel der Brüderpflichten also beginnt:
+
+ »Die allgemeinste und vornehmste Pflicht der Brüder ist das Wirken des
+ einzelnen für die Gesamtheit«;
+
+ist dieses Wirken für die Gesamtheit, dieses fortwährende Abtreten
+eines Teiles der Arbeit an die Gesamtheit der Brüder nicht eine
+tägliche, stündliche Betätigung der Nächstenliebe, ein ununterbrochenes
+Umsetzen des Gebotes in die Tat? Ist es nicht eine unausgesetzte
+Ausübung des Wortes: »Alles nun, das ihr wollt, das euch die Leute tun
+sollen, das tut ihr ihnen, das ist das Gesetz?«
+
+Alles was die Kirche lehrt, ist durch den Solidarismus in das
+wirtschaftliche Leben *übertragen*. Unternimmt es die Kirche, auch
+die *wirtschaftlichen* Interessen der Enterbten zu unterstützen und
+zu heben, für dieselben *auf dieser Erde schon ein gewisses Maß von
+Glück* und Befriedigung und Freude am Leben zu schaffen, dann werden
+die Enterbten auch aufnahmefähiger für ihre ethischen Fragen und ihre
+rein geistigen Lehren; wenn die Menge erfaßt, daß Barmherzigkeit,
+Gerechtigkeit, Liebe keine *leeren Worte* sind, sondern *praktische*
+Folgen für ihr *irdisches* Dasein haben, dann wird sie dieselben erst
+verstehen lernen, selbst üben und begreifen, *daß das Wirken für
+andere, für die Gesamtheit, daß die Liebe die Grundlage zur Lösung
+aller materiellen und ethischen Probleme ist, welche die Menschheit
+bewegen*.
+
+Darum, Kirche, unterstütze den Solidarismus; er ist dein mächtigster
+Verbündeter; durch ihn allein kannst du deine Lehren in Einklang
+bringen mit den Anforderungen und Bedürfnissen moderner Kultur!
+
+
+Schlußwort zu diesem Kapitel.
+
+Brüder! So zeigt sich denn das wundervolle Ergebnis, daß nicht etwa
+bloß die »Mühseligen und Beladenen«, die »Enterbten« ein Interesse am
+Zustandekommen des Solidarismus haben, sondern *alle* Berufe, *alle*
+Stände, alle Parteien, alle Ordnungen der menschlichen Tätigkeit bis
+hinauf zu Kirche und Staat! Niemand hat daraus Nachteile, alle aber
+haben Vorteile! Wo der Solidarismus bestehende Einrichtungen ändert,
+gibt er dafür sofort bessere, vorteilhaftere, höhere. Die Richtigkeit
+und Kraft des einfachen Gedankens zeigt sich darin, daß er immer
+richtig bleibt, auf welches Gebiet er auch übertragen werden mag: *Was
+der Gesamtheit nützt, muß auch dem einzelnen nützen, denn der einzelne
+ist ein Teil der Gesamtheit.* Nicht das Wohl des Arbeiterstandes, des
+Mittelstandes, dieser oder jener Gruppe, dieser oder jener Partei,
+nein, *das Gesamtwohl allein, das Wohl aller ohne Ausnahme ist es, das
+ihn leitet; nur das führt zu Gerechtigkeit und Liebe*, alles andere zu
+Haß, Zwist, Kampf und Vernichtung. Tut er das aber, so ist er berufen
+das Volk zufrieden, das Vaterland groß und mächtig zu machen!
+
+Darum wirkt alle mit am Solidarismus! Wie ihr auch im einzelnen darüber
+denken mögt, wie groß oder klein im einzelnen euer Interesse daran sein
+mag, eines leuchtet doch euch allen ein: der ideale Zweck der Bewegung:
+*für jeden einzelnen muß es eine Freude, ein inneres Bedürfnis sein,
+mitzuwirken am größten Fortschritt unserer Zeit*!
+
+
+
+
+Kapitel 9.
+
+Aufruf zum Solidarismus!
+
+
+*Brüder! Ihr habt das natürliche Spiel der solidaristischen
+Organisation, dieses Gegenseitigkeitsvertrags zwischen der Gesamtheit
+und dem einzelnen klar erfaßt!*
+
+*Ihr wißt, daß ihr auf Grund dieser Organisation Betriebe ins Leben
+rufen könnt, deren Erträgnis euch voll und ganz als Entlohnung eurer
+Arbeit gehört, die euch ermöglichen, von der Geburt bis zum Tode eure
+materiellen, geistigen und moralischen Bedürfnisse voll zu befriedigen,
+ein ausreichendes Maß von Lebensannehmlichkeit zu genießen und euch
+gegen alle natürlichen Ungleichheiten und sozialen Schäden ein für
+allemal zu schützen.*
+
+*Ihr habt ferner erfaßt, wie diese Betriebe auch die Brüder, welche
+noch nicht das Glück haben, Mitglieder derselben zu sein, in den Genuß
+vereinfachter, verbilligter, verbesserter, müheloserer Lebenshaltung
+setzen und denselben den Unterricht und die Erziehung ihrer Kinder, die
+Pflege ihrer Kranken, die Mitbenutzung aller sozialen Einrichtungen
+sichern.*
+
+*Ihr habt begriffen, daß der Solidarismus euch befreit, euer Leben
+erweitert, verschönt und lebenswert macht.*
+
+*Ihr habt auch eingesehen, daß nichts im Solidarismus Doktrin, Theorie,
+Willkür oder Selbsttäuschung ist; alles ist Wirklichkeit, gründet sich
+auf Benutzung bestehender Verhältnisse, im Rahmen bestehender Gesetze,
+in friedlicher Entwicklung bei vollkommener individueller Freiheit.
+Alles beruht auf dem natürlichen Spiel der solidaristischen Kräfte.
+Vergebens sucht ihr nach unausführbaren, unmöglichen Dingen, es sind
+deren keine vorhanden; streng folgerichtig entwickelt und berechnet
+sich alles ziffermäßig aus dem Leben, aus den Tatsachen; alles steht
+praktisch erreichbar deutlich vor euren Augen!*
+
+*Ihr habt auch erfaßt, was euch in den Stand setzt, euer herrliches
+Ziel zu erreichen; es ist euer täglicher Brüderpfennig, das kleine,
+unmerkliche Opfer des einzelnen, welches sich durch die Wirkung eurer
+Zahl und durch die Wirkung der Zeit von Generation zu Generation
+millionenfach vermehrt und euch, als Gesamtheit, eine unermeßliche
+materielle und moralische Macht verleiht!*
+
+*Ihr seid entschlossen, diese durch eure Einigkeit erzielte
+unermeßliche Macht der Gemeinschaft zu benutzen zum Wohle der
+Gesamtheit nicht für Werke des Kampfes und der Zerstörung, sondern für
+das große Werk des Friedens und des Aufbaues, der wirtschaftlichen
+Erlösung, des Solidarismus!*
+
+*Was ihr als Gesamtheit wollt, das wird! Vereint seid ihr
+unüberwindlich; das Geheimnis eurer wirtschaftlichen Erlösung ist eure
+Solidarität.*
+
+*Solidarität ist das Gesetz, welches mit Kraft und Klarheit sich abhebt
+auf dem dunkel verworrenen Hintergrund unserer Kultur; in welchem sich
+das Ringen unserer Zeit nach Erlösung verdichtet, mit elementarer
+Gewalt hervorquellend aus der Wirrnis, die uns umgibt. Mit unfehlbarer
+Notwendigkeit führt es zum triumphierenden Sieg der Aufklärung, zur
+Befreiung, zu großem, freiem, wahrem Menschentum, zu einer neuen Form
+der Kultur, welche die Mittel der Menschheit gewaltig steigert!*
+
+*Die Menschen sind unbefriedigt, sie fühlen, daß unsere Kultur
+gezwungen, unnatürlich ist, daß sie dem Leben keinen Gehalt, dem Tun
+keine Bedeutung gibt; eine ungeheure Sehnsucht nach Besserem und
+Höherem erfüllt die Menschheit, alles sehnt sich nach Gerechtigkeit und
+Liebe. Eure Gelehrten, eure Schriftsteller, eure Geschichtsschreiber,
+eure Kulturforscher, alle rufen: Es kann nicht mehr so weiter gehen,
+die Welt ist reif für bessere Zeiten! Hört ihr denn nicht, Brüder,
+Schwestern, wie die Welt allüberall erklingt von den Rufen eurer
+Propheten: Seid einig, seid solidarisch.*
+
+*Vorwärts denn, Männer, Frauen, Jugend, im Namen der Gerechtigkeit und
+der Liebe, im Namen des Solidarismus; vereint entschlossen eure Kräfte,
+schließt die Reihen, organisiert euch, sucht eure Führer, bildet
+eure friedlichen Legionen von Brüdern! Kommt! Opfert eure täglichen
+Brüderpfennige auf dem Altar der Gesamtheit, bildet eure Volkskasse;
+ihr selbst seid eure Erlöser, glaubt an euch selbst und helft euch
+selbst! Macht den Solidarismus zur führenden Macht des Geisteslebens;
+je schneller ihr es tut, je kräftiger ihr einsetzt, je beharrlicher,
+je unbeugsamer ihr euren Willen durchführt, desto rascher winkt die
+Erlösung; in eurer Hand liegt euer Geschick.*
+
+*Volk, du hast die Kraft, Volk, du hast die Macht! Erwache! Rüttle
+dich auf, ans Werk! Moralische Kräfte bestimmen deine Geschicke. Nicht
+länger sei gleichgültig gegen dein eigenes Schicksal, glaube an dich,
+an die Macht deines Willens! Erfülle dich mit diesem großen Ideal
+des Wirkens für die Gesamtheit; frohlockend und unverwandt verfolge
+das gesteckte Ziel: deine wirtschaftliche Erlösung. Wenn auch dessen
+Erreichung Märtyrer fordert, dein ist der Sieg!*
+
+
+
+
+Anhänge zum ersten Buch.
+
+
+Anhang 1.
+
+=Statistik der Einkommensverhältnisse in Deutschland.=
+
+Die letzte zu Gebote stehende Statistik des Deutschen Reiches ist
+vom Jahre 1895. Nach derselben zählte man damals in Deutschland 51,7
+Millionen Einwohner. Darunter waren Erwerbstätige, d. h. einen Beruf
+Ausübende: 22,1 Millionen, und nicht erwerbende Ehefrauen, Kinder und
+sonstige Angehörige: 27,5 Millionen. Wenn die Rentner, Pensionäre,
+Unterstützte, Gefangene mit zusammen: 2,1 Millionen hier außer Rechnung
+bleiben, so ist das Verhältnis der Erwerbstätigen zu den nicht
+erwerbenden Angehörigen 22,1 : 27,5 oder fast genau 4 : 5.
+
+Von den Erwerbstätigen sind in der Statistik als *Selbständige*
+bezeichnet: 5,9 Millionen, als Angestellte und Arbeiter: 14,6 Millionen
+und als Dienstboten: 1,6 Millionen. Die Zahl der *Abhängigen* ist
+daher: 16,2 Millionen und auf diese entfallen Angehörige: 20,3
+Millionen, so daß: 36,5 Millionen Einwohner = 70% der Bevölkerung von
+Gehalt, Lohn, Salär *direkt* abhängen, wobei Zivil- und Militärbeamte
+und freie Berufsarten nicht mitgerechnet sind.
+
+Von der heutigen Einwohnerzahl Deutschlands von ca. 59 Millionen sind
+demnach ca. 42 Millionen *direkt abhängig*.
+
+Unter die sogenannten »Selbständigen« ist aber eine große Anzahl
+von nur scheinbar Selbständigen gerechnet; es gehören vor allem
+hiezu diejenigen, welche im eigenen Hause oder für eigene Rechnung
+arbeiten, aber doch nur als Arbeiter oder Angestellte von Großbetrieben
+gelten können, wie sehr viele Schneider, Konfektionäre, Verfertiger
+von Spielwaren, Näherinnen, Strickerinnen, Hausweber und überhaupt
+Hausindustrielle aller Art, dann auch Handelsreisende und Vermittler;
+ferner gehören hierher gewisse selbständige Gewerbetreibende,
+welche doch durchaus abhängig sind, z. B. Zugeherinnen, Hausierer,
+Dienstmänner, Stellmacher, Lootsen, Scherenschleifer, um nur einige zu
+nennen; endlich befinden sich unter den sogenannten »Selbständigen«
+der Reichsstatistik solche, welche es tatsächlich sind, von denen
+aber die Statistik selbst sagt, daß sie »*nur mühselig existieren*«;
+hierzu gehören in erster Linie die ganz kleinen Landwirte, Krämer,
+Wirtschaftsbesitzer, kleinste Gewerbetreibende aller Art, deren Lage
+viel ungünstiger, unsicherer und abhängiger ist, als die der meisten
+Angestellten und Arbeiter, welche direkt von ihrem Salär abhängen, aber
+dieses wenigstens sicher beziehen. Man kann diese Kategorie als die
+»*indirekt Abhängigen*« bezeichnen.
+
+Eine Zusammenstellung aller hier in Betracht kommenden, aus den ca.
+6 Millionen Selbständigen der Reichsstatistik, ergibt, sehr mäßig
+geschätzt, 2½ bis 3 Millionen; rechnet man hierzu ihre Angehörigen,
+so ist auf die heutige Einwohnerzahl umgerechnet, die Gesamtzahl der
+indirekt Abhängigen 7-8 Millionen, welche zu obigen 42 Millionen
+»*direkt Abhängigen*« hinzuzuzählen sind, so daß die Gesamtzahl der
+»*Abhängigen*« überhaupt auf rund 50 Millionen, also mehr wie 80% der
+Bevölkerung, angegeben werden kann.
+
+Sieht man von den Bezeichnungen der offiziellen Statistik ab und nennt,
+wie das den laufenden Anschauungen und namentlich der Wirklichkeit mehr
+entspricht, *abhängig* alle diejenigen, welche nur sehr beschränkte
+Mittel besitzen und sich ihre Lebensbedürfnisse nur teilweise oder
+notdürftig beschaffen können, so ist die Zahl der »Abhängigen« in
+diesem Sinne noch weit größer.
+
+Nach der preußischen Einkommensteuerstatistik pro 1900/01 sind
+65,25% der Bevölkerung überhaupt steuerfrei, weil die betreffenden
+Familienhäupter Einkommen unter 900 Mark jährlich haben oder wegen zu
+großer Kinderzahl u. dgl., mit einem Wort wegen Armut. Für weitere
+31,97% der Bevölkerung sind die Familienhäupter mit Einkommen von 900
+bis 3000 Mark zensiert, so daß nur 2,78% der Bevölkerung auf Zensiten
+mit mehr als 3000 Mark Einkommen entfallen.
+
+Da nach der Statistik auf einen Zensiten durchschnittlich 2,25
+Angehörige treffen, so haben über 65% der Bevölkerung Einkommen unter
+900 Mark für 3,25 Personen, also höchstens 75 Pfennig pro Person und
+Tag im *Maximum*, im Durchschnitt kaum 50 Pfennig; und 32% haben
+zwischen 900 und 3000 Mark, also *höchstens* 2,53 Mark pro Tag und
+Kopf, im Durchschnitt kaum 1,50 Mark.
+
+In diesem Sinne darf man wohl 97% der Bevölkerung als abhängig
+bezeichnen; gegen ca. 80% in der vorigen Betrachtungsweise; denn so wie
+in Preußen, wird es ja durchschnittlich auch für das Deutsche Reich
+sein.
+
+Wenn auch die noch verbleibenden 3% der Bevölkerung näher zergliedert
+werden, so trifft über die Hälfte, nämlich 1,7%, auf Zensiten
+mit Einkommen von 3-6000 Mark, also durchschnittlich 4-4500
+Mark. *Und es bleiben zuletzt nur 1,3% der Bevölkerung, deren
+Familienhäupter Einkommen über 6000 Mark haben*, bei denen man also
+eine Selbständigkeit und Unabhängigkeit in allen Lagen des Lebens im
+weiteren Sinne annehmen kann.
+
+Der jährliche Durchschnittsverdienst des deutschen Arbeiters wird
+nach der Statistik der Berufsgenossenschaften zu 732 Mark angenommen,
+das entspricht genau 2 Mark pro Tag. In einzelnen Berufen ist der
+Durchschnittsverdienst geringer, in andern höher, im Bergbau z. B. 1107
+Mark im Jahre 1900.
+
+ * * * * *
+
+Die *Vermögensverhältnisse in andern Ländern* sind denen Deutschlands
+nicht unähnlich; eine Statistik der Vereinigten Staaten anfangs der
+90er Jahre des vorigen Jahrhunderts gibt folgende Einteilung:
+
+ -----------------------------------------+---------------------
+ Bezeichnung Anteil an der | Anteil am
+ Bevölkerung | Nationalvermögen
+ % | %
+ -----------------------------------------+---------------------
+ Reiche 1,4 | 70
+ Mittlere 8,6 | 12
+ Arme und Ärmste 90 | 18
+
+Die als Ärmste bezeichneten sind gänzlich besitzlos und bilden
+50% der Bevölkerung. Heute, anfangs unseres Jahrhunderts, ist der
+Anteil der Armen am Nationalvermögen wesentlich geringer; infolge
+der enormen Geldansammlung in einzelnen Händen wird heute ca. 1% der
+Gesamtbevölkerung im Besitze von 80 bis 85% des nationalen Vermögens
+sein.
+
+
+Anhang 2.
+
+=Statistik der möglichen Brüderbeiträge zur Volkskasse.=
+
+Nach Anhang 1 treffen auf einen Steuerzensiten 2,25 Angehörige, so daß
+durchschnittlich eine Familie aus 3,25 Menschen besteht.
+
+Auf die Gesamteinwohnerzahl Deutschlands von ca. 59 Millionen treffen
+daher rund 18 Millionen Familien und auf die in Anhang 1 ermittelten
+mindestens 50 Millionen *Abhängigen* treffen 15,4 Millionen Familien.
+
+Nimmt man in jeder Familie zwei zahlende Mitglieder der Volkskasse
+oder Brüder an, z. B. Mann und Frau oder Mann und erwachsener Sohn
+oder dgl., so ist die Zahl der Beitragenden 31 Millionen; zählt man
+für diese alle nur den Minimalbeitrag von 6 Mark pro Jahr, so wäre die
+Gesamteinnahme der Volkskasse im Jahre 186 Millionen Mark.
+
+Zu demselben Resultat gelangt man mit dem in Kapitel 1 vorgeschlagenen
+*Volkskassenbeitrag von 1 Pfennig pro Tag und Kopf der Brüder*,
+also von 3,65 Mark pro Jahr; bei einer Mitgliederzahl von 3,25 pro
+Familie entspricht das einem Jahresbeitrag pro Familie von 3,25 ×
+3,65 = 11,86 Mark oder rund 12 Mark. Der jährliche Beitrag von 6 Mark
+*pro Bruder* bzw. 12 Mark *pro Familie* entspricht also genau dem in
+Kapitel 1 vorgeschlagenen *täglichen Pfennig pro Kopf*. Die Rechnung
+von 1 Pfennig pro Tag und Kopf führt bei 50 Millionen Brüdern auch ohne
+weiteres zu derselben jährlichen Gesamteinnahme der Volkskasse von 182
+Millionen Mark.
+
+Gleichfalls zu demselben Resultate führt eine dritte Rechnungsmethode
+wie folgt: nach der schon im Anhang 1 erwähnten Statistik des Deutschen
+Reiches vom Jahre 1895 sind ca. 36,5% der Bevölkerung unter 16 Jahre
+alt; nach dem Volksvertrag können die Brüder vom 16. Jahre ab ihre
+Einzahlungen leisten und mit dem 17. Jahre das Brüderrecht erhalten.
+Nimmt man an, daß von diesem Rechte die 50 Millionen Abhängigen
+Gebrauch machen, so sind 63,5% hiervon, also rund 32 Millionen Köpfe,
+für die Brüderbeiträge reif; das ergibt bei 6 Mark pro Kopf 192
+Millionen Mark jährlichen Gesamtbeitrag zur Volkskasse, d. i. annähernd
+ebensoviel wie oben schon berechnet.
+
+Bei all diesen Berechnungen ist angenommen, daß nur die Abhängigen sich
+beteiligen, daß diese alle nur den Mindestbeitrag von 6 Mark pro Jahr
+bezahlen und daß noch keine Bienen existieren, deren obligater Beitrag
+mit 1% des Einkommens durchschnittlich wohl mindestens doppelt so hoch
+sein wird.
+
+Bei einer ziemlich allgemeinen Beteiligung der *Abhängigen*, d. i.
+von ca. 80% der Bevölkerung, an der Volkskasse *bringt daher der
+brüderliche Tagespfennig rund 200 Millionen im Jahre*.
+
+
+Anhang 3.
+
+=Weniger wichtige Formen der Bienenstöcke. Der Bienenstock für
+Arbeitsleistungen.=
+
+Außer dem industriellen und landwirtschaftlichen Bienenstock, welche
+ein greifbares Arbeitsprodukt erzeugen, muß es noch eine dritte Art von
+Bienenstöcken geben, welche nur Arbeitsleistungen bieten; ein Typus
+hiervon ist der Bienenstock für häusliche Arbeiten.
+
+Ein Bienenstock für weibliche Hausarbeiten besteht zunächst aus
+einem Heim, in welchem die betreffenden Mädchen und Frauen gemeinsam
+wohnen und wirtschaften, ferner aus den vorgeschriebenen sozialen
+Einrichtungen für Hygiene, Krankenpflege etc. und endlich dem
+Tauschlager für Bezug der Lebensbedürfnisse. Dieses Heim ist an und für
+sich gleichzeitig eine Schule für die betreffenden weiblichen Arbeiten:
+Kochen, Haushaltung, Nähen, Krankenpflege etc.
+
+Diejenigen, welche häusliche Arbeiten wünschen, wenden sich an diesen
+Bienenstock, welcher ihnen, falls sie Mitglieder der Volkskasse, d.
+i. Brüder, sind, die betreffenden Bienen, sei es nur für einzelne
+Arbeiten, Tagesstunden oder Tage oder für lange Zeitperioden ganz
+überläßt; die Bezahlung für die Leistungen erfolgt an den Bienenstock,
+dessen finanzielle Organisation mit Normal- und Ergänzungseinkommen,
+Kranken- und Unfallszuschüssen, Anteilen etc. den Arbeitsverträgen der
+Bienenstöcke entspricht.
+
+Ähnlich organisiert ist der Bienenstock für männliche Hausarbeiten.
+
+Diese Organisation bietet sowohl für die Bienen, welche ihr angehören,
+als diejenigen Brüder, welche deren Leistungen gebrauchen, wesentliche
+Vorteile.
+
+Die Zugehörigkeit zu einem Bienenstock bietet ja an und für sich die
+Gewähr für Ehrenhaftigkeit und Pflichttreue der Bienen, außerdem
+hat sie eine regelrechte Schulung und Erziehung in der betreffenden
+Arbeit zur Folge; das Wohnen in den Heimen und das dort vorhandene
+Familienleben beseitigen die Gefahren für Sitte und Moral ihrer
+Mitglieder.
+
+Die Bienen für häusliche Leistungen sind daher ausgesuchte,
+bewährte und gut geschulte Kräfte; die Regelung der Entlohnung mit
+der Verwaltung des Bienenstocks beseitigt denjenigen Punkt in dem
+Verkehr, welche die meisten Zwiste mit sich bringen; im Falle der
+Unverträglichkeit der Charaktere hat der Bienenstock sofort Ersatz.
+Die Spezialisierung der Dienstleistungen verbessert dieselben und
+vereinfacht den betreffenden Haushalt; ist es doch heute schon
+weitverbreitete Sitte, gewisse häusliche Dienste entweder in besonderen
+Fällen oder regelmäßig durch dritte Personen oder Unternehmer ausführen
+zu lassen, z. B. Bohnern, Teppichklopfen, Fensterputzen, Waschen,
+Gärtnerei, Servieren, Fahren, Nähen, Scheuern, Kochen; ja, es steht
+zweifellos heute schon fest, daß das Verhältnis der Haushaltungen zu
+derartigen dritten Personen wesentlich besser ist als mit den ständig
+angestellten Dienstboten. Der Übergang zum Bienenstock für häusliche
+Leistungen ist daher nicht so groß, wie auf den ersten Blick erscheinen
+könnte; er ist nur eine Verallgemeinerung heute schon vielfach üblicher
+Gewohnheiten; jeder vorurteilsfrei Denkende wird den bedeutenden
+Fortschritt erkennen, welcher darin für alle Beteiligten liegt.
+
+Das Bestreben der Volkskasse wird im allgemeinen auf die Errichtung
+von industriellen und landwirtschaftlichen Betrieben gerichtet sein
+und nicht auf die Errichtung solcher Leistungsbienenstöcke, da nur
+durch erstere die vollständige wirtschaftliche Selbständigkeit der
+Bienen, wie sie der Selbstbetrieb mit sich bringt, erreicht wird. Indes
+wird die Volkskasse Anträge auf Errichtung derartiger Bienenstöcke
+nicht ablehnen können, da sie für alle Brüder gleichmäßig besteht und
+alle berechtigten Wünsche derselben erfüllt. Wegen ihrer geringeren
+Wichtigkeit ist diese Art von Bienenstöcken nicht in den Haupttext
+aufgenommen; es soll hier nur gezeigt werden, daß der Arbeitsvertrag
+der Bienenstöcke auch auf derartige Verhältnisse Anwendung finden kann.
+
+
+Anhang 4.
+
+=Einiges über Produktiv- und Konsumgenossenschaften.=
+
+Sehr viele bisherige Versuche genossenschaftlicher Produktion mit
+Gewinnbeteiligung, unter Selbstverwaltung der Arbeiter, haben mit
+Mißerfolgen geendet; in neuerer Zeit sind infolge größerer Erfahrung
+oder unter besonders günstigen Umständen derartige Versuche schon
+besser ausgefallen; eine Anzahl Produktionsgenossenschaften zahlt heute
+trotz wesentlich verkürzter Arbeitszeit um 7-11% höhere Löhne als
+nicht genossenschaftliche Betriebe; sogar einige sehr große Erfolge
+in dieser Richtung können genannt werden, z. B. die Glasfabrik Albi
+oder die hochherzige, bewunderungswürdige Karl Zeiß-Stiftung in Jena.
+Trotzdem sind derartige selbständige reine Produktivgenossenschaften
+als allgemeine Betriebsform einer Volkswirtschaft undenkbar; und
+zwar aus dem einfachen Grunde, weil sie sich wegen ihrer meist
+ungenügenden Mittel gegen die übermächtige Konkurrenz der verschiedenen
+Formen großkapitalistischer Produktion oder kapitalistischer
+Vereinigungen nicht halten können; sie sind ein Zwitter, sie wollen
+die modernen Errungenschaften der Genossenschaften einseitig auf
+die Produktion allein anwenden; sie wollen ihren Gewinn wohl unter
+sich genossenschaftlich verteilen, suchen denselben aber genau wie
+die kapitalistischen Produzenten, in wütendem Konkurrenzkampf auf
+Kosten des Konsumenten möglichst zu erhöhen, wobei sie gegen die rein
+kapitalistischen Produzenten aus den oben erwähnten Gründen fast immer
+unterliegen. Sie sind in ihrer inneren Organisation Genossenschafter,
+nach außen aber kapitalistisch.
+
+Die reinen Konsumgenossenschaften haben größere äußere Erfolge zu
+verzeichnen, weil sie ihren Mitgliedern sehr bemerkenswerte und in
+die Augen fallende Vorteile bieten, nämlich eine Rückvergütung auf
+alle ihre Einkäufe von durchschnittlich 8-10%, aber auch sie sind
+ein Zwitter, sie wahren einseitig bloß das Interesse des Konsumenten
+und denken überhaupt nicht an die Anwendung der genossenschaftlichen
+Grundsätze auf die Produktion. Das trifft auch noch größtenteils zu
+bei denjenigen Konsumgenossenschaften, welche *selbst* produzieren;
+wenn sie auch nach außen genossenschaftlich sind, so sind sie innerlich
+kapitalistisch, denn sie kaufen ihre Materialien wie alle andern
+Produzenten, ihre Löhne sind die üblichen, in vielen Fällen allerdings
+mit einem Zuschlag von 5 oder 6%, die Fabrik gehört den Zeichnern des
+Kapitals, die Gewinne werden an die Inhaber der Anteilscheine, d. h. an
+das Kapital ausbezahlt; der einzige Unterschied ist, daß diese Anteile
+sehr klein und sehr zahlreich sind; der Anteil der Arbeiter an der
+Verwaltung ist praktisch verschwindend, für Wohlfahrtseinrichtungen
+geschieht nicht mehr, meist aber weniger wie in der sonstigen Industrie
+etc.
+
+Beide Arten von Genossenschaften berücksichtigen nicht, daß jedes
+Produktionszentrum an sich auch ein Konsumzentrum ist, daß beide
+untrennbar sind, und deshalb gehören alle Konsumobjekte da vereinigt,
+wo sich an und für sich eine größere Anzahl von Menschen ansammeln muß,
+nämlich im Produktionszentrum, und es sind die genossenschaftlichen
+Prinzipien auf den Produzenten *und* Konsumenten anzuwenden, *weil
+beide ein und dieselbe Person sind* und nicht zwei getrennt sich
+feindlich gegenüberstehende Wesen. Die wahre Genossenschaft tritt gar
+nicht in die allgemeine Konkurrenz ein, weder für die Produktion noch
+für den Konsum, sie arbeitet lediglich für ihren eigenen Bedarf.
+
+Die genossenschaftliche Bewegung fängt auch an, das einzusehen;
+immer mehr werden die Produktivgenossenschaften mit den
+Konsumgenossenschaften vereinigt, immer mehr suchen letztere selbst zu
+produzieren; sie sind auf dem Wege zu der Erkenntnis, aber noch in den
+kapitalistischen Ideen befangen: Einkauf, Verkauf, ortsübliche Löhne,
+Anteilscheine, Verzinsung, Dividenden, Gewinne etc.! Alles Dinge,
+welche die solidaristische Organisation nicht mehr kennt!
+
+
+Anhang 5.
+
+=Statistik der Spareinlagen des deutschen Volks.=
+
+Nach dem statistischen Jahrbuch für das Deutsche Reich betrug die Höhe
+der Spareinlagen in öffentlichen Sparkassen Deutschlands pro Kopf der
+Bevölkerung im Jahre 1900 157 Mark und das Gesamtguthaben der Einleger
+8839 Millionen. Legt man die durchschnittliche Steigerung der Einlagen
+der letzten 10 Jahre zugrunde, so ist das Guthaben pro Kopf im Jahre
+1903 ca. 185 Mark und bei ca. 60 Millionen heutiger Einwohnerzahl ist
+das gesamte Sparkassenguthaben des deutschen Volks ca. 11 Milliarden
+Mark.
+
+Dazu kommen noch die Einlagen in nicht öffentlichen Sparkassen,
+z. B. in den Kreditgenossenschaften, ferner in Konsumvereinen
+und Produktivgenossenschaften aller Art; diese betragen für 1901
+rund 1,5 bis 2 Milliarden Mark, nach der Statistik der deutschen
+Kreditgenossenschaften im Jahrbuch des Allgemeinen Verbandes der
+deutschen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften für 1901.
+
+Die Gesamtsumme der Spareinlagen der kleinen Sparer Deutschlands
+dürfte daher zwischen 12 und 14 Milliarden Mark betragen, d. h. bei 60
+Millionen Einwohnern zwischen 200 und 230 Mark pro Kopf.
+
+Nach Dr. C. J. Fuchs, Volkswirtschaftslehre, Leipzig 1901, ist die
+Gesamtsumme aller Sparkasseneinlagen in Deutschland dreimal so groß als
+die Summe der Depositen in allen deutschen Banken. Gegenwärtig wird
+auf jeden vierten Einwohner ein Sparkassenbuch kommen; 28 bis 40% der
+Einleger gehören dem Arbeiterstand an, und ca. 1/3 der Einlagen sind
+ganz kleine Posten bis zu 60 Mark.
+
+Nach Riehn, Das Konsumvereinswesen, Berlin 1902, S. 80, betrugen die
+Zinsüberschüsse der preußischen Sparkassen 1898 0,87 bis 0,90% oder
+48 Millionen Mark von dem zinsbar angelegten Kapital; nach Abzug
+der Verwaltungskosten mit 9 Millionen Mark waren es immer noch 0,70
+bis 0,75% oder 39 Millionen Mark, um welche die Zinserträgnisse der
+Einleger geschmälert wurden. -- Diese Summen wurden verwendet teils
+für kommunale und andere der Sparkasse fremde Zwecke, teils zur
+Anhäufung ganz enormer Reservefonds, welche z. B. im Jahre 1900 bei den
+öffentlichen Sparkassen des Deutschen Reichs über ½ Milliarde Mark
+betrugen, und welche den Einlegern nicht den geringsten Nutzen bringen.
+
+Die Kreditgenossenschaften verzinsen die Spareinlagen und die
+angeliehenen Gelder der Einleger durchschnittlich mit 3,61% gegenüber
+3% der öffentlichen Sparkassen. Würden also die Einleger der letzteren
+ihre 11 Milliarden genossenschaftlich anlegen, so würden sie aus diesen
+heute schon bestehenden Anstalten jährlich 67 Millionen Mark mehr
+Zinsen erhalten.
+
+Die von diesen Kreditgenossenschaften gewährten Kredite sind schwer
+zu ermitteln, da genaue Statistiken fehlen, sie sind aber unter allen
+Umständen erstaunlich hoch und betragen 3 bis 4 Milliarden Mark pro
+Jahr.
+
+
+Anhang 6.
+
+=Ausschlaggebende Bedeutung der großen Masse auf allen Gebieten der
+Volkswirtschaft.=
+
+In Anhang 1 wurde statistisch nachgewiesen, daß für ca. 65% der
+Bevölkerung die Jahreseinnahme der Familienhäupter unter 900 Mark und
+für weitere 32% zwischen 900 und 3000 Mark beträgt; das sind zusammen
+97% der Bevölkerung, also tatsächlich die *große Masse* derselben.
+
+Es ist leicht zu beweisen, daß es diese *große Masse* ist, welche,
+als Ganzes betrachtet, in allen Dingen der Volkswirtschaft den
+*ausschlaggebenden Faktor* bildet, sowohl als Produzent wie als
+Konsument, sowohl als Kapitalist wie als Steuerzahler.
+
+
+Als Produzent.
+
+Für die Produktion bedarf diese Behauptung eigentlich keines Beweises;
+da es Tatsache ist, daß für die große Masse die Familienhäupter unter
+3000 Mark Jahreseinkommen haben, so folgt daraus, daß diese 97%
+der Bevölkerung arbeiten *müssen*, um zu leben, und daß sie somit
+*mindestens 97% der Gesamtarbeit* des Landes *wirklich leisten*.
+
+
+Als Konsument.
+
+Nicht ebenso selbstverständlich ist das Verhältnis für den Konsum. Hier
+herrschte sogar bis in die neuere Zeit hinein die Ansicht, daß der
+Verbrauch der bemittelten Minorität weit größer sei als derjenige der
+unbemittelten Massen. Dieser gründliche volkswirtschaftliche Irrtum ist
+heute widerlegt.
+
+R. E. May hat in seinem 1900 erschienenen Werk: »Das Verhältnis des
+Verbrauchs der Massen zu demjenigen der Wohlhabenden und Reichen«
+nachgewiesen, daß der Verbrauch der großen Masse (als welche er
+alle Einkommen unter 3000 Mark ansieht) *sechsmal so groß ist* als
+derjenige der Wohlhabenden und Reichen (über 3000 Mark Einkommen).
+Würde der Konsum der letzteren plötzlich verschwinden, so würde die
+Volkswirtschaft das selbstverständlich spüren, aber ein durchgreifender
+Schaden, ja eine Krisis würde damit kaum verbunden sein. Maßgebend für
+das Gedeihen einer Volkswirtschaft ist danach der Konsum der großen
+Masse der Abhängigen.
+
+Daraus erhellt die eminente Wichtigkeit der Kaufkraft der untern
+Einkommensschichten und die *ungeheure Macht der vereinten Kaufkraft*
+dieser Schichten; eine verhältnismäßig kleine Verringerung dieser
+Kaufkraft führt sofort eine schwere Krisis herbei, und eine geringe
+Erhöhung derselben ist für das Gedeihen der Volkswirtschaft, also
+für die Gesamtwohlfahrt, unvergleichlich wichtiger als das Ansammeln
+noch so großer Einzelvermögen oder als das Erschließen noch so großer
+ausländischer Absatzgebiete; denn auch der Konsum des Außenhandels
+ist im Verhältnis zum inländischen Verbrauch der großen Masse viel
+geringer, als man gemeinhin annimmt; so beträgt in Deutschland die
+Gesamtausfuhr pro Kopf jährlich 70 Mark, der inländische Verbrauch
+pro Kopf *mindestens* 200 Mark[23], d. h. *mindestens ¾ des ganzen
+Verbrauchs*. (Siehe G. Maier, Soziale Bewegungen, 1902.) Diese Zahlen
+beweisen, daß die große Masse der Produzenten eines Landes *der
+Hauptsache nach ihr eigener Konsument ist*.
+
+Möchte doch das Bewußtsein unseren maßgebenden Faktoren in Fleisch
+und Blut übergehen, *daß die Blüte einer Volkswirtschaft direkt
+proportional ist der Kaufkraft der großen Masse*, und daß die
+Ankündigung des Anwachsens des Durchschnittseinkommens der großen
+Masse um 5 oder 10% für die Beurteilung der industriellen und
+landwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Landes ungleich mehr
+bedeutet als die Aufzählung noch so vieler erstaunlich hoher
+Steuerzahler.
+
+
+Als Kapitalist.
+
+Im Anhang 4 wurde bewiesen, daß die Gesamtsumme der Spareinlagen der
+kleinen Sparer in Deutschland wenigstens 12 bis 14 Milliarden Mark
+beträgt. Vergleicht man diese Summe mit den Kapitalien der größten
+amerikanischen Trusts (Anhang 7), so zeigt sich das überraschende
+Ergebnis, daß die deutschen Kleinsparer dreimal so viel Kapital
+besitzen als der gewaltigste Trust der Welt, der amerikanische
+Stahltrust, und siebenmal so viel Kapital wie der allmächtige
+Petroleumtrust, welcher allen Kulturländern seine Bedingungen diktiert.
+
+Es folgt daraus, daß die *Kleinsparer eines einzigen Landes als
+Gesamtheit der größte Kapitalist sind*, größer und mächtiger als selbst
+die gewaltigsten Kapitalvereinigungen, vor denen die ganze Welt das
+Knie beugt, und denen die Industrien aller Länder tributpflichtig sind.
+
+
+Als Steuerzahler.
+
+Wie man früher irrtümlich annahm, daß die Wohlhabenden und Reichen die
+größten Verbraucher seien, so nimmt man heute noch an, daß sie den
+größten Teil der Steuern eines Landes aufbringen. Die Ansicht, daß
+die Steuern der Hauptsache nach von den sogenannten »leistungsfähigen
+Schultern« getragen werden, daß ein großer Teil der Bevölkerung
+überhaupt steuerfrei sei, ist allgemein verbreitet, und doch ist sie
+ein *schwerer Irrtum*.
+
+Diese Ansicht trifft einigermaßen zu nur für die direkten Steuern,
+unter welchen die wichtigste die Einkommensteuer ist.
+
+So betrug im Jahre 1901[24] die Gesamteinkommensteuer der physischen
+Zensiten in Preußen 168,13 Millionen Mark. Hiervon entfielen auf
+Zensiten mit über 3000 Mark Jahreseinkommen 114,01 Millionen Mark.
+Demnach beträgt die Leistung der Zensiten unter 3000 Mark Einkommen
+54,12 Millionen Mark.
+
+Es bezahlt also von dieser Steuer die große Masse (97% der Bevölkerung)
+nur rund 1/3, und die übrigen 3% der Bevölkerung 2/3.
+
+Ganz anders aber gestaltet sich das Bild, wenn man die zweite
+wichtigste Steuergruppe, die indirekten Steuern in Betracht zieht;
+diese sind der Hauptsache nach Verbrauchssteuern, Zölle, in
+süddeutschen Staaten Weinsteuer, Fleisch- und besonders Biersteuer u.
+dgl., dieselben hängen nicht vom Einkommen, sondern *vom Verbrauch
+pro Kopf an alltäglichen Lebensmitteln* ab, sind also im wesentlichen
+pro Kopf für alle gleich; allenfalls könnte man annehmen, daß die
+große Masse hiervon 6/7 und der Rest der Bevölkerung 1/7 leistet, weil
+sich der *Konsum* dieser beiden Gruppen, wie vorhin gezeigt wurde, so
+verhält.
+
+Nach einer Abhandlung des badischen Finanzministers Dr. Buchenberger
+entfallen nun auf den Kopf der Bevölkerung in den letzten Jahren aus
+den zwei wichtigsten Steuerarten:
+
+
+ in Preußen in Bayern
+
+ 1. an direkten Steuern 6,07 M. 5,90 M.
+ 2. an Zöllen und Verbrauchssteuern 15,28 " 21,06 "
+ --------- --------
+ zusammen 21,35 M. 26,96 M.
+
+Nimmt man für Preußen heute eine Einwohnerzahl von rund 34½
+Millionen und für Bayern von 6 Millionen an, so bringen diese beiden
+Steuerarten ungefähr folgende Summen:
+
+ in Preußen in Bayern
+
+ 1. direkte Steuern 210 Mill. M. 36 Mill. M.
+ 2. Zölle und Verbrauchssteuern 530 " " 126 " "
+ -----------------------------
+ zusammen 740 Mill. M. 162 Mill. M.
+
+Nun entfallen auf die große Masse (unter 3000 Mark Einkommen) wie wir
+sahen, von der Steuer 1 1/3, von Steuer 2 6/7.
+
+Demnach gestaltet sich die Steuerverteilung wie folgt:
+
+ in Preußen in Bayern
+ auf die große Masse
+ (unter 3000 M. Einkommen) 70 + 455 = 525 Mill. 12 + 108 = 120 Mill.
+
+ auf die Wohlhabenden und
+ Reichen (über 3000 M.
+ Einkommen) 140 + 75 = 215 " 24 + 18 = 42 "
+ ---------- ------------
+ zusammen 740 Mill. 162 Mill.
+
+*Die große Masse trägt demnach in Preußen 5/6, in Bayern ¾ der beiden
+wichtigsten Steuern*, trotz der Einkommensteuerfreiheit von 65% der
+Bevölkerung und trotz der zum Teil bedeutenden Leistungen einzelner
+sehr bemittelter Steuerzahler.
+
+*Die Besteuerung der großen Massen ist demnach die wesentlichste, ja
+die ausschlaggebende Einnahmequelle der Staaten.* Diese große Masse als
+Gesamtheit ist der größte Steuerzahler.
+
+Daß dies auch für die schwerste aller Steuern, den Militärdienst,
+zutrifft, ist selbstverständlich, da die große Masse, entsprechend
+ihrer Zahl, auch hierzu 97% der Gesamtlast liefert. Von der großen
+Masse hängt die militärische Macht des Staates ab.
+
+*Die große Masse ist also in allen wichtigen Dingen der
+ausschlaggebende Faktor im Staate und in der Volkswirtschaft.* Daß aber
+der Einfluß dieses größten Teils der Bevölkerung, seine Vertretung im
+Parlament, seine rechtliche Stellung und sein Anteil an den Segnungen
+der Kultur nicht dieser maßgebenden Stellung und überwiegenden
+Leistung entspricht, muß jeder rechtlich Denkende zugeben. Wenn aber
+diese Masse trotzdem heute eine so durchaus überwiegende Leistung
+aufweist, *wieviel mehr müßte das der Fall sein, wenn man dieselbe
+durch mehr Anteil an den Segnungen der Kultur geistig und körperlich
+leistungsfähiger machte*. Je höher das Niveau ist, auf welchem
+die Masse steht, desto höher ist die Leistung, die Macht und das
+Ansehen des Landes. Das ist der logische Schluß aus diesem nackten
+Zahlenmaterial.
+
+
+Anhang 7.
+
+=Statistik des Getränke- und Tabakverbrauchs in Deutschland.=
+
+Nach den Angaben des Kaiserlich Statistischen Amts (»Die Deutsche
+Volkswirtschaft am Schlusse des 19. Jahrhunderts«, Berlin 1900) galten
+für Deutschland folgende Verbrauchszahlen in den Jahren 1897 bis 1899:
+
+ ==============+=============+==========+===============+===================
+ Genußmittel | Verbrauch | Einheits-| Verbrauchswert| Gesamtverkaufswert
+ | pro Kopf der| preis | pro Kopf der | für Deutschland
+ | Bevölkerung | | Bevölkerung | bei 60 Mill.
+ | und Jahr | | und Jahr | Einwohner
+ | l | Mark | Mark | Millionen Mark
+ --------------+-------------+----------+---------------+-------------------
+ Bier | 124 | 0,25 | 31,-- | 1860,--
+ |(Bayern | | |
+ | allein 248) | | (62) |
+ Branntwein | 4,5 | 1,20 | 5,40 | 324,--
+ | | | |
+ Tabakfabrikate| -- | -- | 6,20 | 372,--
+ | | | |
+ --------------+-------------+----------+---------------+-------------------
+ | -- | -- | 42,60 | 2556,--
+ |
+
+Bei einer durchschnittlichen Kopfzahl von 3,25 pro Familie ist also
+die Ausgabe pro Familie für Bier, Branntwein und Tabak M. 138,45 pro
+Jahr. Für Wein, Schaumwein, Most u. dgl. sind keine zuverlässigen
+statistischen Angaben vorhanden. Neuere Autoren bezeichnen den
+Durchschnittsverbrauch pro Kopf und Jahr mit:
+
+ 13 l Branntwein,
+ 116 l Bier,
+ 6,4 l Wein.
+
+Nach neueren Schätzungen (Zeitschrift für Sozialwissenschaft, G.
+Reimer, Berlin) ist im Jahre 1902 die Jahresausgabe des deutschen
+Volkes für *Bier allein schon 2½ Milliarden* und für sämtliche
+Getränke zusammen und Tabak mindestens *3½ Milliarden Mark*. Nach
+diesen Schätzungen gibt der unverheiratete Arbeiter 14 bis 20%, der
+verheiratete Arbeiter 7 bis 9% seines Verdienstes für Branntwein und
+Bier aus.
+
+In Großbritannien ist die Ausgabe für alkoholhaltige Getränke allein
+pro Kopf und Jahr 78 Mark (in England allein 84 Mark) und die
+Gesamtausgabe der Bevölkerung im Jahre 1898: 3 Milliarden 151 Millionen
+Mark.
+
+
+Anhang 8.
+
+=Statistische Angaben über einige Trusts.=
+
+ =================================+================+=======================
+ Name der Trusts | Deren Kapital | Der Trust produzierte
+ | in Aktien und | von der
+ | Anleihen im | Gesamtproduktion
+ | Jahre 1901 | des betr. Artikels
+ | | in den Vereinigten
+ | | Staaten
+ | Millionen Mark | %
+ ---------------------------------+--------------- +----------------------
+ U. S. Steel Corporation (Stahl) | 5188 | 70
+ Cons. Tobacco Co. (Tabak) | 752 | 70
+ Standard Oil Co. (Petroleum) | 440 | 82
+ American Bicycle Co. (Fahrräder) | 160 | 65
+ U. St. Leather Co. (Leder) | 520 | 50
+ International Paper Co. (Papier) | 192 | 60
+ American Thread Co. (Garn) | 600 | 33
+ National Stark Co. (Stärke) | 25 | 100
+ Am. Sugar Refining Co. (Zucker) | 300 | 90
+
+Der *gewaltigste Trust der Welt*, der amerikanische Stahltrust,
+verfügte demnach in 1902 nur über ein Kapital von 5 Milliarden Mark
+d. i. *ein Drittel* der Spareinlagen der *deutschen Kleinsparer*; die
+allmächtige Standard Oil Co. besitzt nur ¾ Milliarden Mark, d. i.
+*ein Siebentel* der Ersparnisse der deutschen Kleinsparer.
+
+*Whiskytrust.* Derselbe wurde aus 84 Betrieben gebildet; unter diesen
+wurden die 12 bestgelegenen und besteingerichteten in vollem Betrieb
+erhalten, die 72 übrigen zu andern Zwecken verkauft und deren Erlös
+auf die mustergültige Einrichtung der zwölf ersten Betriebe verwendet.
+Diese erzeugten so viel Ware wie früher alle 84 Betriebe zusammen
+und ergaben eine günstige Verzinsung des vollen Kapitalwerts der 84
+früheren Fabriken, so daß niemand auch nur einen Pfennig einbüßte.
+
+*Zuckertrust.* 40 Zuckerraffinerien mit einem Gesamtkapital von 600
+Millionen Mark bekämpften sich so sehr, daß 18 davon innerhalb weniger
+Jahre verkrachten. Die 22 übriggebliebenen bildeten einen Trust,
+verfuhren wie der Whiskytrust, indem sie noch eine weitere Reihe
+von Betrieben gänzlich aufgaben und erzeugten bald mit etwa 1/3 der
+früheren Fabriken nahezu den ganzen Zuckerbedarf des Landes mit sehr
+hohen Gewinnen.
+
+
+Anhang 9.
+
+=Zusammenstellung der Ergebnisse nachstehender Abrechnungen.=
+
+ +================+===============+=============================+=========+
+ | Firma | Verteilbares | Zuwendungen des Bienenstocks|Durch- |
+ | | Erträgnis | |schnitt- |
+ | +-------+-------+-------+-----------+---------+liche |
+ | |bei der|beim |zum |zum Anteil-|für Er- |Höhe der |
+ | |Aktien-|Bienen-|Stipen-|fonds der |gänzungs-|Ergän- |
+ | | | | | | |zungsein-|
+ | |gesell-|stock |dien- |Volkskasse |einkommen|kommen |
+ | |schaft | |fonds | |d. Bienen|pro Biene|
+ | |Mark |Mark |Mark | Mark | Mark |ca. Mark|
+ +----------------+-------+-------+-------+-----------+---------+---------+
+ |Farbenfabriken | | | | | | |
+ |vorm. Fr. |3171990|2016556| 106135| 1008278 | 1008278 | 440 |
+ |Bayer & Ko., | | | | | | |
+ |Elberfeld 1897 | | | | | | |
+ | | | | | | | |
+ |Chemische Fabrik|1440000| 962996| 50684| 481498 | 481498 | 300 |
+ |Griesheim 1899 | | | | | | |
+ | | | | | | | |
+ |Vereinigte | | | | | | |
+ |Maschinenfabrik | | | | | | |
+ |Augsburg und | | | | | | |
+ |Maschinenbau- |2400000|1479333| 77860| 739666 | 739666 | 80 |
+ |Ges. Nürnberg, | | | | | | |
+ |A.-Ges. 1900 | | | | | | |
+ | | | | | | | |
+ |Bürstenfabrik | | | | | | |
+ |Pensberger | | | | | | |
+ |& Ko. A.-G., | | | | | | |
+ |München 1901 | 108000| 64460| 3389| 32230 | 32230 | 80 |
+ | | | | | | | |
+ | | | | | | | |
+ |Brauerei Binding| | | | | | |
+ |A.-G., Frankfurt| | | | | | |
+ |a. M. 1900/01 | 390000| 282189| 14852| 141094 | 141094 | 550 |
+ | | | | | | | |
+ | | | | | | | |
+ |Badische Anilin-| | | | | | |
+ |und Sodafabrik, | | | | | | |
+ |Ludwigshafen |5040000|4164967| 219208| 2082483 | 2082483 | 330 |
+ |1900 | | | | | | |
+ +----------------+-------+-------+-------+-----------+---------+---------+
+
+
+Anhang 9.
+
+=Vergleich der Jahresabrechnungen verschiedener Aktiengesellschaften
+mit den Abrechnungen nach Bienenstockvorschriften.=
+
+ +-------------------------------------+----------------------------------+
+ | | Farbenfabriken vorm. Friedr. |
+ | | Bayer & Co., Elberfeld. |
+ | | |
+ | | Aktienkapital M. 11000000 |
+ | | Anleihe " 2767000 |
+ | | Gesamtkapital " 13767000 |
+ | | Arbeiterzahl ca. 2000 |
+ | | Beamtenzahl " 300 |
+ | | Gesamtpersonal " 2300 |
+ | | |
+ | | Abrechnung pro 1897. |
+ | | |
+ | | Gewinnvortrag aus |
+ | | 1896: M. 236683 |
+ | | Bruttoeinnahmen " 6040581 |
+ | | Gesamte Brutto- " 6277264 |
+ | | einnahmen |
+ | | |
+ | | Ausgaben. |
+ +-------------------------------------+--------------------+-------------+
+ | | Nach den veröffent-| Nach Bienen-|
+ | | lichten Konten der | stock- |
+ | | Gesellschaft | vorschriften|
+ +-------------------------------------+--------------------+-------------+
+ | Generalspesen | 1291938 | 1291938 |
+ | Obligationen, Zinsen | 128744 | -- |
+ | Verluste an zweifelhaften Schuldnern| 64606 | 64606 |
+ | Abschreibungen | 1459986 | 1459986 |
+ | Unterstützungsfonds | 50000 | -- |
+ | Pensionsfonds | -- | -- |
+ | Gratifikationen | 110000 | -- |
+ | Vortrag auf neue Rechnung, | | |
+ | Dispositionsfonds | -- | -- |
+ | Tantiemen | -- | -- |
+ | Rücklagen | -- | 236683 |
+ | Tilgung: 1/50 des Gesamtkapitals | -- | 275340 |
+ | Anleihezinsen: 5% des Gesamtkapitals| -- | 688350 |
+ | Prämie an die Volkskasse 1% des | | |
+ | Gesamtkapitals | -- | 137670 |
+ | Stipendienfonds: 5% des Überschusses| -- | 106135 |
+ | -------------------+--------------------+-------------+
+ | Summe der Ausgaben | 3105274 | 4260708 |
+ +-------------------------------------+--------------------+-------------+
+ | Verteilbare Summe als Differenz | | |
+ | a. d. Brutto- einnahmen und der | | |
+ | Summe der Ausgaben: | 3171990 | 2016556 |
+ +-------------------------------------+--------------------+-------------+
+ | Hievon Dividende |18% = M. 1980000[25]| -- |
+ | Hievon zum Anteilfonds der | | |
+ | Volkskasse | -- | 1008278 |
+ | " Ergänzungseinkommen der Bienen | -- | 1008278 |
+ | Ergänzungseinkommen pro Kopf | -- | ca. 440 |
+ +-------------------------------------+--------------------+-------------+
+
+ +-------------------------------------+----------------------------------+
+ | | Chem. Fabrik Griesheim- |
+ | | Elektron, Griesheim. |
+ | | |
+ | | Aktienkapital M. 9000000 |
+ | | Anleihe " 900009 |
+ | | Gesamtkapital " 9900000 |
+ | | Arbeiterzahl 1902 1600 |
+ | | Beamte 120 |
+ | | Gesamtpersonal 1720 |
+ | | |
+ | | Abrechnung pro 1899. |
+ | | |
+ | | Bruttoeinnahmen M. 3799222 |
+ | | |
+ | | |
+ | | |
+ | | |
+ | | |
+ | | Ausgaben. |
+ +-------------------------------------+--------------------+-------------+
+ | | Nach den veröffent-| Nach Bienen-|
+ | | lichten Konten der | stock- |
+ | | Gesellschaft | vorschriften|
+ +-------------------------------------+--------------------+-------------+
+ | Generalspesen | 754693 | 754693 |
+ | Obligationen, Zinsen | -- | -- |
+ | Verluste an zweifelhaften Schuldnern| -- | -- |
+ | Abschreibungen | 853768 | 853768 |
+ | Unterstützungsfonds | 26705 | -- |
+ | Pensionsfonds | 25666 | -- |
+ | Gratifikationen | 42000 | -- |
+ | Vortrag auf neue Rechnung, | | |
+ | Dispositionsfonds | 385081 | -- |
+ | Tantiemen | 271309 | -- |
+ | Rücklagen | -- | 385081 |
+ | Tilgung: 1/50 des Gesamtkapitals | -- | 198000 |
+ | Anleihezinsen: 5% des Gesamtkapitals| -- | 495000 |
+ | Prämie an die Volkskasse 1% des | | |
+ | Gesamtkapitals | -- | 99000 |
+ | Stipendienfonds: 5% des Überschusses| -- | 50684 |
+ | -------------------+--------------------+-------------+
+ | Summe der Ausgaben | 2359222 | 2836226 |
+ +-------------------------------------+--------------------+-------------+
+ | Verteilbare Summe als Differenz | | |
+ | a. d. Bruttoeinnahmen und der | | |
+ | Summe der Ausgaben: | 1440000 | 962996 |
+ +-------------------------------------+--------------------+-------------+
+ | Hievon Dividende | 16% = M. 1440000 | -- |
+ | Hievon zum Anteilfonds der | | |
+ | Volkskasse | -- | 481498 |
+ | " Ergänzungseinkommen der Bienen | -- | 481498 |
+ | Ergänzungseinkommen pro Kopf | -- | ca. 300 |
+ +-------------------------------------+--------------------+-------------+
+
+ +-------------------------------------+----------------------------------+
+ | | Ver. Maschinenfabr. Augsburg |
+ | | u. Maschinenbauges. Nürnberg, |
+ | | A.-G. Augsburg |
+ | | |
+ | | Aktienkapital M. 10285719,43 |
+ | | Anleihen " 4000000,-- |
+ | | Gesamtkapital " 14285719,43 |
+ | | Arbeiterzahl } |
+ | | Beamte } 9400 |
+ | | |
+ | | Abrechnung pro 1899/1900. |
+ | | |
+ | | Bruttogewinn M. 3569007,81 |
+ | | (hier sind von den Bruttoein- |
+ | | nahmen schon Generalspesen, |
+ | | Zinsen, Tantiemen etc. in Abzug |
+ | | gebracht.) |
+ | | |
+ | | Ausgaben. |
+ +-------------------------------------+--------------------+-------------+
+ | | Nach den veröffent-| Nach Bienen-|
+ | | lichten Konten der | stock- |
+ | | Gesellschaft | vorschriften|
+ +-------------------------------------+--------------------+-------------+
+ | Generalspesen | -- | -- |
+ | Obligationen, Zinsen | -- | -- |
+ | Verluste an zweifelhaften Schuldnern| -- | -- |
+ | Abschreibungen | 772193,81 | 772193,81 |
+ | Unterstützungsfonds | } | -- |
+ | Pensionsfonds | } 100000,-- | -- |
+ | Gratifikationen | -- | -- |
+ | Vortrag auf neue Rechnung, | | |
+ | Dispositionsfonds | 200000 | -- |
+ | Tantiemen | -- | -- |
+ | Rücklagen | 96814 | 96814,-- |
+ | Tilgung: 1/50 des Gesamtkapitals | -- | 285700,-- |
+ | Anleihezinsen: 5% des Gesamtkapitals| -- | 714250,-- |
+ | Prämie an die Volkskasse 1% des | | |
+ | Gesamtkapitals | -- | 142857,-- |
+ | Stipendienfonds: 5% des Überschusses| -- | 77860,-- |
+ | -------------------+--------------------+-------------+
+ | Summe der Ausgaben | 1169007,81 | 2089674,81 |
+ +-------------------------------------+--------------------+-------------+
+ | Verteilbare Summe als Differenz | | |
+ | a. d. Bruttoeinnahmen und der | | |
+ | Summe der Ausgaben: | 2400000 | 1479333,-- |
+ +-------------------------------------+--------------------+-------------+
+ | Hievon Dividende | 23-1/3% M. 2400000| -- |
+ | Hievon zum Anteilfonds der | | |
+ | Volkskasse | -- | 739666,-- |
+ | " Ergänzungseinkommen der Bienen | -- | 739666,-- |
+ | Ergänzungseinkommen pro Kopf | -- | ca. 80 |
+ +-------------------------------------+--------------------+-------------+
+
+ +-------------------------------------+----------------------------------+
+ | | Bürstenfabrik Pensberger & Co. |
+ | | A.-G., München |
+ | | |
+ | | Aktienkapital M. 1200000 |
+ | | Anleihe (Hypothek) " 600000 |
+ | | Gesamtkapital " 1800000 |
+ | | Arbeiterzahl 398 |
+ | | Beamtenzahl 16 |
+ | | Gesamtpersonal 414 |
+ | | |
+ | | Abrechnung pro 1901. |
+ | | |
+ | | Gewinnvortrag aus |
+ | | 1900. M. 27379 |
+ | | Bruttogewinn " 412601 |
+ | | Gesamt-Brutto- |
+ | | einnahme " 439980 |
+ | | |
+ | | Ausgaben. |
+ +-------------------------------------+--------------------+-------------+
+ | | Nach den veröffent-| Nach Bienen-|
+ | | lichten Konten der | stock- |
+ | | Gesellschaft | vorschriften|
+ +-------------------------------------+--------------------+-------------+
+ | Generalspesen | 183765 | 183765 |
+ | Obligationen, Zinsen | 24943 | -- |
+ | Verluste an zweifelhaften Schuldnern| -- | -- |
+ | Abschreibungen | 17508 | 17508 |
+ | Unterstützungsfonds | 5000 | -- |
+ | Pensionsfonds | 5000 | -- |
+ | Gratifikationen | -- | -- |
+ | Vortrag auf neue Rechnung, | | |
+ | Dispositionsfonds | 26858 | -- |
+ | Tantiemen | 28218 | -- |
+ | Rücklagen | 40688 | 26858 |
+ | Tilgung: 1/50 des Gesamtkapitals | -- | 36000 |
+ | Anleihezinsen: 5% des Gesamtkapitals| -- | 90000 |
+ | Prämie an die Volkskasse 1% des | | |
+ | Gesamtkapitals | -- | 18000 |
+ | Stipendienfonds: 5% des Überschusses| -- | 3389 |
+ | -------------------+--------------------+-------------+
+ | Summe der Ausgaben | 331980 | 375520 |
+ +-------------------------------------+--------------------+-------------+
+ | Verteilbare Summe als Differenz | | |
+ a. d. Bruttoeinnahmen und der | | |
+ | Summe der Ausgaben: | 108000 | 64460 |
+ +-------------------------------------+--------------------+-------------+
+ | Hievon Dividende | 9% = M. 108000 | -- |
+ | Hievon zum Anteilfonds der | | |
+ | Volkskasse | -- | 32230 |
+ | " Ergänzungseinkommen der Bienen | -- | 32230 |
+ | Ergänzungseinkommen pro Kopf | -- | ca. 80 |
+ +-------------------------------------+--------------------+-------------+
+
+ +-------------------------------------+----------------------------------+
+ | | Brauerei Binding A.-G., |
+ | | Frankfurt a. M. |
+ | | |
+ | | Aktienkapital M. 3000000 |
+ | | Anleihe " 2000000 |
+ | | Gesamtkapital " 5000000 |
+ | | Arbeiterzahl 1902 230 |
+ | | Beamtenzahl 27 |
+ | | Gesamtpersonal 257 |
+ | | |
+ | | Abrechnung pro 1900/01. |
+ | | |
+ | | Gewinnvortrag aus |
+ | | 1899/1900 M. 53187 |
+ | | Bruttogewinn " 3996906 |
+ | | Gesamt-Brutto- |
+ | | einnahme " 4050093 |
+ | | |
+ | | Ausgaben. |
+ +-------------------------------------+--------------------+-------------+
+ | | Nach den veröffent-| Nach Bienen-|
+ | | lichten Konten der | stock- |
+ | | Gesellschaft | vorschriften|
+ +-------------------------------------+--------------------+-------------+
+ | Generalspesen | 3002894 | 3002894 |
+ | Obligationen, Zinsen | -- | -- |
+ | Verluste an zweifelhaften Schuldnern| -- | -- |
+ | Abschreibungen | 282595 | 282595 |
+ | Unterstützungsfonds | -- | -- } |
+ | Pensionsfonds | -- | -- } |
+ | Gratifikationen | -- | -- |
+ | Vortrag auf neue Rechnung, | | |
+ | Dispositionsfonds | 67563 | -- |
+ | Tantiemen | 107041 | -- |
+ | Rücklagen | 200000 | 67563 |
+ | Tilgung: 1/50 des Gesamtkapitals | -- | 100000 |
+ | Anleihezinsen: 5% des Gesamtkapitals| -- | 250000 |
+ | Prämie an die Volkskasse 1% des | | |
+ | Gesamtkapitals | -- | 50000 |
+ | Stipendienfonds: 5% des Überschusses| -- | 14852 |
+ | -------------------+--------------------+-------------+
+ | Summe der Ausgaben | 3660093 | 3767904 |
+ +-------------------------------------+--------------------+-------------+
+ | Verteilbare Summe als Differenz | | |
+ | a. d. Bruttoeinnahmen und der | | |
+ | Summe der Ausgaben: | 390000 | 282189 |
+ +-------------------------------------+--------------------+-------------+
+ | Hievon Dividende | 13% = M. 390000 | -- |
+ | Hievon zum Anteilfonds der | | |
+ | Volkskasse | -- | 141094 |
+ | " Ergänzungseinkommen der Bienen | -- | 141094 |
+ | Ergänzungseinkommen pro Kopf | -- | ca. 550 |
+ +-------------------------------------+--------------------+-------------+
+
+ +-------------------------------------+----------------------------------+
+ | | Badische Anilin- und Sodafabrik, |
+ | | Ludwigshafen. |
+ | | |
+ | | Aktienkapital M. 21000000 |
+ | | Arbeiterzahl inkl. Aufseher 6300 |
+ | | |
+ | | Abrechnung pro 1900 |
+ | | |
+ | | Bruttogewinn inkl. Vortrag nach |
+ | | Abzug der Generalspesen etc. |
+ | | aus 1899 M. 10243013 |
+ | | |
+ | | |
+ | | |
+ | | Ausgaben. |
+ +-------------------------------------+--------------------+-------------+
+ | | Nach den veröffent-| Nach Bienen-|
+ | | lichten Konten der | stock- |
+ | | Gesellschaft | vorschriften|
+ +-------------------------------------+--------------------+-------------+
+ | Generalspesen | -- | -- |
+ | Obligationen, Zinsen | -- | -- |
+ | Verluste an zweifelhaften Schuldnern| -- | -- |
+ | Abschreibungen | 3522595 | 3522595 |
+ | Unterstützungsfonds | 150000 | -- |
+ | Pensionsfonds | -- | -- |
+ | Gratifikationen | -- | -- |
+ | Vortrag auf neue Rechnung, | | |
+ | Dispositionsfonds | 656243 | -- |
+ | Tantiemen | 874175 | -- |
+ | Rücklagen | -- | 656243 |
+ | Tilgung: 1/50 des Gesamtkapitals | -- | 420000 |
+ | Anleihezinsen: 5% des Gesamtkapitals| -- | 1050000 |
+ | Prämie an die Volkskasse 1% des | | |
+ | Gesamtkapitals | -- | 210000 |
+ | Stipendienfonds: 5% des Überschusses| -- | 219208 |
+ | -------------------+--------------------+-------------+
+ | Summe der Ausgaben | 5203013 | 6078046 |
+ +-------------------------------------+--------------------+-------------+
+ | Verteilbare Summe als Differenz | | |
+ | a. d. Bruttoeinnahmen und der | | |
+ | Summe der Ausgaben: | 5040000 | 4164967 |
+ +-------------------------------------+--------------------+-------------+
+ | Hievon Dividende | 24% = M. 5040000 | -- |
+ | Hievon zum Anteilfonds der | | |
+ | Volkskasse | -- | 2082483 |
+ | " Ergänzungseinkommen der Bienen | -- | 2082483 |
+ | Ergänzungseinkommen pro Kopf | -- | ca. 330 |
+ +-------------------------------------+--------------------+-------------+
+
+
+Zweites Buch.
+
+Die solidaristischen Verträge.
+
+
+Einleitung.
+
+Während das erste Buch das Wesen, die Organisation und die Wirkungen
+des Solidarismus entwickelte, folgt im zweiten Buch der eigentliche
+Wortlaut der solidaristischen Verträge selbst.
+
+Diese bestehen aus:
+
+ I. Erklärung des Solidarismus,
+ II. Volksvertrag,
+ III. Arbeitsvertrag der Bienenstöcke.
+
+Wie alle Verträge, so sind auch diese nüchtern und trocken und bestehen
+lediglich aus einer Reihe von Paragraphen mit allgemeinen Vorschriften,
+ohne jede Erläuterung über Zweck und Wirkung derselben; sie sind die
+Zusammenfassung alles dessen, was im ersten Buch gesagt wurde, in der
+Form gegenseitiger Rechte und Pflichten der vertragschließenden Teile;
+es ist hier kein Kommentar dazu gegeben, da das ganze erste Buch als
+solcher anzusehen ist und insbesondere dessen Kapitel 2 und 3 eine
+direkte Wiedergabe dieser Verträge in laufender Sprache sind.
+
+Diejenigen, welche an Verträge gewöhnt sind, werden die folgenden breit
+finden; es sind auch wirklich viele Bestimmungen des Volksvertrags in
+dem Arbeitsvertrag der Bienenstöcke wörtlich wiederholt; in einzelnen
+Fällen ist neben die nüchterne Vertragsvorschrift doch noch ein
+erläuternder Satz über Zweck und Wirkung mit aufgenommen; das geschah
+absichtlich des leichteren und allgemeineren Verständnisses halber auch
+für solche, denen diese Dinge nicht geläufig sind.
+
+Unter allen Umständen ist die definitive Form der Verträge
+jeweils den Landesgesetzen anzupassen, welche ja schon innerhalb
+Deutschlands verschieden, in andern Ländern in manchen Dingen geradezu
+entgegengesetzt sind. -- Ohne an den allgemeinen Grundlagen zu rütteln,
+werden also die Verträge in verschiedenen Ländern so manche Variante
+aufweisen; auch an vorhandene soziale Gesetze sind sie anzupassen, wenn
+auch niemals damit zu verquicken.
+
+Die solidaristischen Verträge müssen innerhalb der durch die Gesetze
+gezogenen Grenzen sich bewegen, aber immer selbständig sein.
+
+
+
+
+I. Erklärung des Solidarismus.
+
+
+Der Solidarismus erklärt innerhalb seiner Wirtschaftsorganisation:
+
+Als Grundlage aller seiner Handlungen: das Gleichsetzen des
+Eigeninteresses mit dem Gesamtinteresse, die Solidarität aller Brüder.
+
+Als oberste Pflichten der Brüder: das Wirken des einzelnen für die
+Gesamtheit und unverbrüchliche Wahrhaftigkeit und Ehrenhaftigkeit.
+
+Als oberstes Recht der Brüder: das Eintreten der Gesamtheit für den
+einzelnen.
+
+Als unantastbares Gut der Brüder: individuelle Freiheit sowie gleiche
+Rechte zur Betätigung ihrer Individualität und gleiche Rechte an
+den sozialen Einrichtungen des Solidarismus, ohne Unterschied des
+Geschlechts, des Stammes, des Bekenntnisses und der Partei.
+
+Als alleinige Instanz für alle Streitfälle der Brüder: die
+solidaristischen Versöhnungs- und Schiedsämter, welche kein Strafrecht
+haben.
+
+Als Verpflichtung aller solidaristischen Gemeinschaften: die
+Wiederaufnahme jedes ausgeschiedenen Bruders, welcher seine
+Brüderpflichten wieder erfüllt.
+
+Der Solidarismus erklärt als Ausfluß dieser allgemeinen Gebote für
+seine besondere Arbeitsorganisation:
+
+Als Zweck der Arbeit: die volle Befriedigung aller berechtigten
+physischen, intellektuellen und moralischen Existenzbedürfnisse der
+arbeitenden und ihrer noch nicht oder nicht mehr arbeitsfähigen
+Angehörigen sowie deren Schutz gegen die Folgen der natürlichen
+Ungleichheiten und sozialen Schädlichkeiten von der Geburt bis zum Tode.
+
+Als natürliches Gesetz der Arbeit: die Erreichung der höchsten Leistung
+für die Gesamtheit mit geringstem Aufwande.
+
+Als natürlichen Preis des Arbeitsprodukts denjenigen, welcher sich aus
+der vollen Erfüllung des Arbeitszwecks ergibt.
+
+Als Eigentümer des Erlöses aus dem Arbeitsprodukt: diejenigen, die es
+geschaffen und in den Verkehr gebracht haben.
+
+Die Entlohnung für die Arbeit proportional der Leistung für die
+Gesamtheit.
+
+Das Recht auf Arbeit für alle in seine Betriebe aufgenommenen Brüder,
+welche ihre solidaristische Pflicht erfüllen.
+
+
+
+
+II. Volksvertrag.
+
+
+1. Teil.
+
+Grundlage und Zweck des Volksvertrags.
+
+
+§ 1. Grundlagen.
+
+Auf der Grundlage des Solidarismus wird gegenwärtiger Vertrag unter
+denjenigen Personen, welche demselben freiwillig beitreten, geschlossen.
+
+Diese Personen werden im einzelnen je nach ihrem Geschlecht Bruder oder
+Schwester, in ihrer Gesamtheit aber ohne Unterscheidung Brüder genannt.
+Die Dauer dieses Vertrags ist nicht beschränkt.
+
+
+§ 2. Zweck.
+
+Die Brüder errichten unter sich die Deutsche Volkskasse, deren
+Tätigkeitsgebiet das Deutsche Reich und deren Sitz X ist.
+
+Dieselbe ist eine der behördlichen Aufsicht unterstellte Sparkasse,
+welche unter Ausschluß der Erzielung eines Gewinns folgenden
+gemeinnützigen Zwecken dient:
+
+1. Unter ihren Brüdern die Errichtung von Bienenstöcken zu veranlassen,
+zu unterstützen und zu fördern und möglichst zahlreiche Brüder zu
+Bienen, d. h. zu Mitgliedern von Bienenstöcken, zu machen.
+
+Bienenstöcke sind Betriebe, welche unter Ausschluß der Erzielung eines
+Gewinns folgende Zwecke haben:
+
+ ~a.~ Ihre gesamten Erträgnisse den Bienen als Gegenwert ihrer Arbeit
+ auszuzahlen und durch richtige Organisation der Arbeit und der
+ Güterverteilung die Einnahmen der Bienen zu erhöhen, deren Ausgaben
+ zu vermindern und ihre materiellen Bedürfnisse vollständig und in
+ möglichst vollkommener Weise zu befriedigen.
+
+ ~b.~ Durch soziale Einrichtungen auch für die Befriedigung der
+ körperlichen, geistigen und sittlichen Bedürfnisse der Bienen
+ und ihrer Angehörigen, wozu auch ein ausreichendes Maß von
+ Lebensannehmlichkeit gehört, möglichst vollständig zu sorgen.
+
+ ~c.~ Durch vorsorgliche Maßnahmen die Bienen und ihre Angehörigen von
+ der Geburt bis zum Tode vor den Folgen der natürlichen Ungleichheiten
+ (Gesundheit, physische und geistige Fähigkeiten, Lebensdauer) und
+ sozialen Schädlichkeiten (Unfälle, Arbeitslosigkeit) zu schützen.
+
+ ~d.~ Nicht zum Bienenstock gehörende Brüder in möglichst großem Umfang
+ in den Mitgenuß der aufgezählten Vorteile zu setzen.
+
+2. Unter allen Umständen für das Kapital und den Zins der Anleihen
+zu haften, welche die Bienenstöcke mit Ermächtigung der Volkskasse
+aufnehmen.
+
+3. Für die, zwischen den Bienenstöcken und ihren Bienen vereinbarten
+Normaleinkommen sowie für die Krankheits- und Unfallszuschüsse,
+zu welchen auch die Anteile für Invalidität infolge von Unfällen
+im Dienste rechnen, unter allen Umständen, ausgenommen bei
+Arbeits-Einstellungen infolge von Kriegen, Revolutionen und Streiken,
+zu haften, auch wenn die Erträgnisse des betreffenden Bienenstocks
+hierzu nicht ausreichen.
+
+4. Die Auslagen der Bienenstöcke für die den Bienen vom vollendeten
+65. Lebensjahre (Seniorenalter) an ausbezahlten Seniorenanteile sowie
+für Invaliden-, Witwen- und Waisenanteile und für die Erziehung von
+Doppelwaisen zu ersetzen und zwar aus einem für alle Bienenstöcke
+gemeinsamen Anteilfonds, welcher aus den Erträgnissen der Bienenstöcke
+erhalten wird.
+
+5. Denjenigen Brüdern, welche noch nicht Bienen sind, folgende Rechte
+zu verleihen, soweit die Verhältnisse es jeweils gestatten:
+
+ ~a.~ in den Bienenstöcken Bienen zu werden;
+
+ ~b.~ von den Bienenstöcken Waren und Leistungen zu Bienenpreisen zu
+ erhalten.
+
+ Bienenpreis einer Ware ist derjenige Preis, welcher entsteht aus
+ der Verteilung der gesamten Betriebskosten des Bienenstocks auf die
+ Arbeitsprodukte desselben, also der wirkliche Selbstkostenpreis.
+
+ ~c.~ Lieferungen und Arbeiten für Bienenstöcke auszuführen;
+
+ ~d.~ überhaupt alle Rechte und Vorteile, welche durch das Bestehen des
+ Volksvertrags und der Bienenstöcke vorhanden sind oder sein werden.
+
+6. Gelder und Ersparnisse der Brüder und Bienenstöcke in einem
+besonderen Sparkassenfonds zu verwalten und denselben den vollen,
+abzüglich der Spesen sich daraus ergebenden Zinsertrag auszuzahlen.
+
+7. Etwaige über ihre Verpflichtungen hinausgehende Kapitalien zu
+sonstigen gemeinnützigen Zwecken für die Brüder und Bienenstöcke, zur
+Hebung ihrer wirtschaftlichen Wohlfahrt und Unabhängigkeit und zur
+Pflege der Künste und Wissenschaften zugunsten der Allgemeinheit zu
+verwenden.
+
+
+2. Teil.
+
+Finanzen der Volkskasse.
+
+
+§ 3. Vermögen der Volkskasse.
+
+Dasselbe besteht aus:
+
+ ~a.~ dem Stammfonds;
+
+ ~b.~ dem Anteilfonds;
+
+ ~c.~ dem Eigentumsrecht an sämtlichen zur Errichtung gelangenden
+ Bienenstöcken.
+
+
+§ 4. Stammfonds.
+
+Dessen Einnahmen bestehen aus:
+
+ ~a.~ den Beiträgen der Brüder (§ 26);
+
+ ~b.~ den für Kapitalhaftungen von den Bienenstöcken bezahlten Prämien
+ (§ 35 ~b~);
+
+ ~c.~ den Antragsgebühren bei Errichtung neuer Bienenstöcke (§ 32) und
+ andern aus den geschäftlichen Abwicklungen entstehenden Einnahmen;
+
+ ~d.~ zufälligen Einnahmen, Stiftungen u. dgl.;
+
+ ~e.~ den Erträgnissen der mit den Geldern des Stammfonds gemachten
+ Kapitalanlagen.
+
+Die Ausgaben des Stammfonds bestehen aus den ihn betreffenden
+Verwaltungskosten und aus sämtlichen für die Zwecke des § 2, mit
+Ausnahme von Ziffer 4 und 6, entstehenden Ausgaben, sowie aus
+zufälligen Verlusten.
+
+Die Haftungsverpflichtungen der Volkskasse dürfen nur so hoch sein,
+daß sie durch den Stammfonds eine hinreichend gesicherte Deckung
+finden. Weist der Stammfonds dauernde, beträchtliche Überschüsse über
+den Wert solcher Verpflichtungen auf, so sollen dieselben zu solchen
+gemeinnützigen Zwecken verwendet werden, welche allen Brüdern zugute
+kommen. Entsprechend den rein wirtschaftlichen Zwecken der Volkskasse
+dürfen hierbei niemals gesonderte konfessionelle oder politische
+Interessen unterstützt werden.
+
+
+§ 5. Anteilfonds.
+
+Dessen Einnahmen bestehen aus den im Arbeitsvertrag der Bienenstöcke
+(§ 35) festgestellten Beiträgen der Bienenstöcke, aus den Erträgnissen
+der mit denselben gemachten Kapitalanlagen und aus solchen zufälligen
+Einnahmen, welche ausdrücklich diesem Fonds entstammen oder dafür
+bestimmt sind.
+
+Dessen Ausgaben bestehen aus den ihn betreffenden Verwaltungskosten
+und aus den nach § 2 Ziff. 4 entspringenden Ausgaben für Anteile und
+Erziehung.
+
+Weist der Anteilfonds in einem Jahre ein Defizit auf, so werden vom
+darauffolgenden Jahre ab die Anteilsätze für alle Berechtigten in allen
+Bienenstöcken gleichmäßig prozentual herabgesetzt, so lange, bis das
+Defizit ausgeglichen ist.
+
+Weist der Anteilfonds dauernde und beträchtliche Überschüsse auf, so
+sollen dieselben verwendet werden: in erster Linie zur langsamen,
+gleichmäßigen Herabsetzung des Seniorenalters (§ 2 Ziff. 4), in zweiter
+Linie für solche gemeinnützige Zwecke, welche allen Bienenstöcken bzw.
+Bienen gleichmäßig zugute kommen, jedoch niemals zur Unterstützung
+gesonderter konfessioneller oder politischer Interessen.
+
+
+§ 6. Eigentumsrecht an den Bienenstöcken.
+
+Die Volkskasse behält unter allen Umständen das Eigentumsrecht an
+allen zur Errichtung gelangenden Bienenstöcken; während die jeweils in
+demselben angestellten Bienen das Nutzungsrecht haben und zwar unter
+den Bedingungen eines besonderen Vertrags, welcher Arbeitsvertrag
+der Bienenstöcke heißt und einen integrierenden Bestandteil des
+Volksvertrags bildet.
+
+
+§ 7. Sparkassenfonds.
+
+Neben dem Fonds ihres eigenen Vermögens verwaltet die Volkskasse in
+einem besonderen Sparkassenfonds die ihr zu diesem Zwecke übergebenen
+Gelder und Ersparnisse der Brüder und Bienenstöcke. Die aus dieser
+Verwaltung resultierenden Erträgnisse werden den Einlegern -- abzüglich
+der Spesen -- in voller Höhe als Zinsen ausbezahlt.
+
+Die Einleger können ihre Einlagen unter den durch besonderes Statut
+festgesetzten Bedingungen aus diesem Fonds entnehmen. Für die
+Verbindlichkeiten des Sparkassenfonds haftet die Volkskasse.
+
+
+§ 8. Gewinne der Volkskasse.
+
+Der Betrieb der Volkskasse geschieht nicht zum Erwerb. Das Vermögen
+derselben dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken. Die Erzielung
+von Gewinnen oder Überschüssen ist daher ausgeschlossen. Dagegen sollen
+alle Geschäftsspesen grundsätzlich nicht von der Volkskasse, sondern
+von denjenigen getragen werden, welche jeweils daraus Nutzen ziehen.
+
+Es geschieht das bei den Anteil- und Sparkassenfonds dadurch, daß die
+aufgelaufenen Spesen dem Fonds verrechnet werden, beim Stammfonds
+dadurch, daß die Spesen den einzelnen verrechnet werden, wie z. B. in
+Form von Antragsgebühren bei Errichtung neuer Bienenstöcke (§ 32) oder
+in Form einer kleinen Bezahlung für jeden neuen Brüderschein (§ 28) usw.
+
+
+§ 9. Jahresabrechnung.
+
+Die Abschlußrechnung aller Fonds für jedes Kalenderjahr wird von der
+Regierungskommission geprüft und bei Richtigbefund bestätigt. Sie wird
+in den zu diesem Zwecke bestimmten Blättern veröffentlicht.
+
+
+3. Teil.
+
+Verwaltung und Leitung der Volkskasse.
+
+
+~A.~ Volksrat.
+
+
+§ 10. Bestellung des Volksrats.
+
+Die Verwaltung der Volkskasse geschieht durch den Volksrat, welcher
+durch diejenigen Brüder, die das 25. Jahr vollendet haben, auf Grund
+einer besonderen Wahlordnung[26] aus dem Kreise der mindestens 30 Jahre
+alten Bienen durch allgemeine, direkte Wahlen auf je 5 Kalenderjahre
+gewählt wird.
+
+Die Zahl der Volksräte beträgt einen für jede volle halbe Million
+Brüder, mindestens aber 9.
+
+
+§ 11. Kompetenzen des Volksrats.
+
+Der Volksrat ist Vertreter und Bevollmächtigter der Gesamtheit der
+Brüder und an keine Instruktionen gebunden. Er prüft die Legitimation
+seiner Mitglieder und entscheidet darüber. Er bestimmt selbst seine
+Geschäftsordnung.
+
+Der Volksrat entscheidet über alle die Auslegung und Ausführung
+des Volksvertrags und die Verwaltung der Volkskasse betreffenden
+Angelegenheiten und die bestmögliche Verwertung und Anlage des
+Vermögens der letzteren.
+
+Er wählt den Präsidenten und den Vizepräsidenten der Volkskasse mit
+absoluter Stimmenmehrheit der vertragsmäßigen Anzahl Volksräte und
+verpflichtet dieselben auf den Volksvertrag.
+
+Er erwählt aus dem Kreise der Brüder und Bienen folgende Beamte der
+Volkskasse und bestimmt deren Einkommen, deren Geschäftsordnungen und
+Dienstanweisungen:
+
+ ~a.~ Die Direktoren der Volkskasse und unter diesen den vorsitzenden
+ Direktor und dessen Stellvertreter (§ 20);
+
+ ~b.~ die Delegierten der Volkskasse (§ 23);
+
+ ~c.~ alle sonstigen Beamten, soweit er nicht dem Präsidenten der
+ Volkskasse Vollmacht gibt, dieselben selbständig zu ernennen.
+
+Der Volksrat beschließt entweder aus eigener Initiative oder auf Antrag
+des Direktoriums oder auf Antrag der Brüder über die Errichtung von
+Bienenstöcken und die Ernennung von deren Vorständen.
+
+Er prüft die Arbeitsordnungen der Bienenstöcke daraufhin, ob sie
+nichts den Grundsätzen des Solidarismus, dem Volksvertrag und dem
+Arbeitsvertrag der Bienenstöcke Zuwiderlaufendes enthalten und
+beschließt über deren Genehmigung.
+
+Er hat das Recht, Beschlüsse von Bienenstöcken, welche den Grundsätzen
+des Solidarismus, dem Volksvertrag oder dem Arbeitsvertrag der
+Bienenstöcke zuwiderlaufen, aufzuheben.
+
+Der Volksrat entscheidet in Zweifelsfällen über die Höhe der
+Bienenpreise, d. i. der Produktionspreise, im Sinne des Solidarismus.
+
+Der Volksrat hat das Recht einen Bienenstock aufzulösen wenn während
+zweier aufeinanderfolgenden Geschäftsjahre desselben die Deckungen für
+Fehlbeträge aus dem Stammfonds (§ 4) der Volkskasse zwei Zehntel des
+noch nicht zurückgezahlten Anleihekapitals überschreiten, oder wenn ein
+Bienenstock Bestimmungen des Volksvertrags oder des Arbeitsvertrags der
+Bienenstöcke nicht anerkennt, oder durch Streiks und Gewaltmittel sich
+Sondervorteile zu verschaffen sucht.
+
+Der Volksrat entscheidet über Anträge, welche seine eigenen Mitglieder,
+der Präsident, das Direktorium, die Bienenstöcke und die Brüder an ihn
+richten.
+
+Der Volksrat entscheidet in erster und letzter Instanz durch
+Schiedsspruch, unter Ausschluß der Gerichte, auf Antrag des einen
+Teils, über Differenzen der Brüder, Bienen oder Bienenstöcke mit dem
+Direktorium, den Delegierten oder den Beamten der Volkskasse, sowie
+über Differenzen der Bienenstöcke unter sich, letzteres aber erst
+nachdem die Angelegenheit dem Vorstandsausschuß eines unparteiischen
+von der Volkskasse zu ernennenden Bienenstocks zur Vermittlung
+vorgelegt wurde und diese Vermittlung mißlang.
+
+Die Schiedssprüche des Volksrats sind kostenfrei und beziehen sich nur
+auf Begründung des Rechts und Unrechts sowie auf Bestimmung der Höhe
+des vom Unterliegenden dem Obsiegenden etwa zugefügten und diesem zu
+bezahlenden Schadens. Er kann keine Strafen verfügen.
+
+Der Volksrat entscheidet alle Auslegungsfragen des Arbeitsvertrags der
+Bienenstöcke und hat die Initiative und Entscheidung über Änderungen
+desselben, letzteres jedoch niemals mit rückwirkender Kraft.
+
+Der Volksrat beschließt über den Abschluß von Verträgen mit andern
+Volkskassen.
+
+
+§ 12. Sitzungsordnung des Volksrats.
+
+Der Volksrat versammelt sich zu seinen ordentlichen Tagungen am ersten
+Werktage des Februar, Juni und Oktober jeden Jahres und bleibt solange
+in Tagung, bis alle vorliegenden Geschäfte erledigt sind.
+
+Ein Volksrat, welcher in einer Tagung mehr als dreimal ohne triftigen
+Entschuldigungsgrund den Sitzungen fernbleibt, gilt als Demissionär.
+
+In der ersten Sitzung eines jeden Kalenderjahres erwählt der
+Volksrat seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter mit einfacher
+Stimmenmehrheit.
+
+Diese Posten dürfen nicht in zwei aufeinanderfolgenden Jahren von
+Vertretern derselben Industriegruppen besetzt sein.
+
+In der Junitagung findet die Prüfung der vom Präsidenten vorgelegten
+Jahresrechnung der Volkskasse für das verflossene Kalenderjahr und die
+Vorlage an die Regierungskommission zur Prüfung und Bestätigung statt.
+
+In der Oktobertagung wird das Budget für das folgende Kalenderjahr
+aufgestellt.
+
+In der letzten Sitzung der Oktobertagung des letzten Jahres der
+fünfjährigen Wahlperiode findet die Wahl des Präsidenten und
+Vizepräsidenten der Volkskasse aus dem Kreise der Mitglieder des
+Volksrates für die nächste Wahlperiode statt.
+
+Außerordentliche Tagungen des Volksrates werden durch den Präsidenten
+der Volkskasse einberufen. Sie dürfen nur die bei der Einberufung
+angekündigte Tagesordnung beraten.
+
+Der Volksrat hat das Recht, die Öffentlichkeit seiner Sitzungen für die
+Brüder zu beschließen. Alle Schiedsspruchsitzungen sind von Rechtswegen
+öffentlich für die Brüder.
+
+
+§ 13. Abstimmungsordnung des Volksrats.
+
+Der Volksrat kann seine Geschäfte im Plenum oder in Ausschüssen
+behandeln. Beschlüsse finden jedoch nur im Plenum statt.
+
+Zu gültigen Beschlüssen ist die Anwesenheit von mindestens ¾ der
+vertragsmäßigen Anzahl Volksräte erforderlich, wobei Bruchteile unter
+½ nicht, ½ und darüber für voll gerechnet werden.[27]
+
+Vor jeder Abstimmung über einen Antrag hat der Vorsitzende die Vorfrage
+zu stellen, ob derselbe der Erklärung des Solidarismus entspricht.
+Erst nach Bejahung dieser Vorfrage mit mindestens ¾ Majorität
+der anwesenden Volksräte findet die Abstimmung über den Gegenstand
+selbst nach einfacher Stimmenmehrheit statt. Der Vorsitzende übt das
+Stimmrecht mit aus. Bei Stimmengleichheit entscheidet seine Stimme.
+
+Die Beschlüsse des Volksrates werden unter Angabe der Namen und der
+Abstimmung der einzelnen Mitglieder in den hierzu bestimmten Blättern
+veröffentlicht. Abstimmungen bei Wahlen und zur Bestellung von Beamten
+sind geheim.
+
+
+§ 14. Abänderung des Volksvertrags.
+
+Der Volksrat entscheidet in eigener Initiative oder auf Antrag
+des Präsidenten der Volkskasse, ob Änderungen des Volksvertrags
+erforderlich erscheinen. Wenn dieses der Fall ist, so muß die Änderung
+in zwei aufeinanderfolgenden Tagungen mit mindestens ¾ Majorität der
+vertragsmäßigen Anzahl Volksräte beschlossen werden um gültig zu sein.
+Solche Änderungen haben niemals rückwirkende Kraft.
+
+
+§ 15. Bezüge der Volksräte.
+
+Die Volksräte erhalten von der Volkskasse Ersatz ihrer Reisespesen
+und ein Einkommen von X Mark für jeden Tag, an welchem sie Sitzungen
+beigewohnt haben. Sie bleiben im vollen Bezuge ihrer Einkommen und
+Rechte bei demjenigen Bienenstock, in welchem sie zur Zeit der Wahl zum
+Volksrat Bienen sind. Sie dürfen weder Orden noch Titel annehmen.
+
+
+~B.~ Präsident der Volkskasse.
+
+
+§ 16. Bestellung des Präsidenten.
+
+Der Präsident und der Vizepräsident der Volkskasse werden durch
+den Volksrat aus dem Kreise seiner Mitglieder durch absolute
+Stimmenmehrheit der vertragsmäßigen Anzahl Volksräte gewählt (§ 11).
+Sie müssen geborene Deutsche sein und zur Zeit der Wahl mindestens 10
+Jahre lang ihren Wohnsitz in Deutschland gehabt haben.
+
+Im Falle der Vakanz des Präsidentensitzes durch den Tod oder andere
+Ursachen wird derselbe sofort vom Vizepräsidenten eingenommen.
+
+Der Präsident hat seinen Wohnsitz am Sitz der Volkskasse.
+
+
+§ 17. Kompetenzen des Präsidenten.
+
+Der Präsident ist der höchste Beamte der Volkskasse, der ständige
+Bevollmächtigte des Volksrats und der Vermittler zwischen diesem
+und dem Direktorium der Volkskasse. Er ist der oberste Hüter des
+Solidarismus und des Volksvertrags.
+
+Er eröffnet und schließt die Tagungen des Volksrats.
+
+Er fertigt die Beschlüsse des Volksrats aus, verkündigt sie und
+überwacht deren Ausführung.
+
+Er ernennt und entläßt in Vollzug der Beschlüsse des Volksrats die
+Beamten der Volkskasse, verpflichtet sie auf den Volksvertrag, schließt
+mit ihnen die Dienstverträge und überwacht deren Befolgung.
+
+Er schließt im Namen der Volkskasse Verträge auf Grund der Beschlüsse
+des Volksrats.
+
+Der Präsident beruft aus eigener Initiative oder auf Antrag des
+Direktoriums der Volkskasse den Volksrat zu außerordentlichen Tagungen
+unter Angabe der Tagesordnung. Er muß ihn einberufen auf Antrag von
+mindestens 1/3 der vertragsmäßigen Anzahl Volksräte.
+
+
+§ 18. Geschäftsordnung des Präsidenten.
+
+Die Verfügungen des Präsidenten geschehen im Namen des Volksrats und
+bedürfen der Gegenzeichnung eines Mitglieds des Direktoriums der
+Volkskasse, welches dafür die Verantwortung übernimmt.
+
+Der Präsident kann keine seiner Rechte übertragen.
+
+Im Namen des Präsidenten werden eigene Anträge und Vorlagen desselben
+oder solche der Direktion vor den Volksrat gebracht und hier von hierzu
+ernannten Mitgliedern des Direktoriums vertreten.
+
+Der Präsident erstattet dem Volksrat alljährlich in der
+Eröffnungssitzung der Junitagung einen Bericht über die Lage
+und Verhältnisse der Volkskasse nebst Rechnungsabschluß für das
+voraufgegangene Jahr und legt demselben in der Eröffnungssitzung der
+Oktobertagung das Budget für das folgende Jahr vor.
+
+
+§ 19. Einkommen des Präsidenten.
+
+Der Präsident bezieht von der Volkskasse ein jährliches Einkommen
+von X Mark. Dessen Auslagen in Ausübung seines Amtes werden von der
+Volkskasse vergütet.
+
+
+~C.~ Direktorium der Volkskasse.
+
+
+§ 20. Bestellung des Direktoriums.
+
+Die Leitung der Geschäfte der Volkskasse geschieht durch das
+Direktorium, welches aus einer durch den Volksrat zu bestimmenden
+Anzahl und von diesem zu erwählenden Direktoren besteht (§ 11). Der
+Vorsitzende des Direktoriums wird von dem Volksrate erwählt.
+
+Ein Direktoriumsmitglied kann nicht gleichzeitig Volksrat sein.
+
+Die Direktoren haben ihren Wohnsitz am Sitz der Volkskasse.
+
+
+§ 21. Kompetenzen des Direktoriums.
+
+Das Direktorium führt die Beschlüsse des Volksrats aus und leitet die
+Geschäfte der Volkskasse nach Maßgabe des Volksvertrags und seines
+Dienstvertrags.
+
+Das Direktorium ist der gesetzliche Vertreter der Volkskasse nach außen.
+
+Das Direktorium bearbeitet eigene Anträge oder die Anträge der Brüder
+auf Errichtung von Bienenstöcken und legt dieselben mit seinen
+Gutachten und Vorschlägen über die zu ernennenden Vorstände und
+Stellvertreter derselben dem Volksrate zur Beschlußfassung vor.
+
+Es ernennt die vom Volksrate erwählten Beamten der Bienenstöcke,
+verpflichtet dieselben auf den Volksvertrag und den Arbeitsvertrag
+der Bienenstöcke und schließt mit ihnen die Errichtungsurkunden und
+Dienstverträge ab.
+
+Es legt dem Volksrate seine Vorschläge und Gutachten über die in
+den Bienenstöcken anzustellende Anzahl von Bienen der verschiedenen
+Kategorien und die Höhe ihrer Normaleinkommen zur Genehmigung vor.
+
+Es macht dem Volksrate laufende Berichte über alle wesentlichen
+Vorkommnisse bei den Bienenstöcken und im Kreise der Brüder, sowie über
+alle wichtigen Angelegenheiten der Volkskasse.
+
+Es bringt die zu ernennenden Delegierten der Volkskasse und alle
+sonstigen für die Erledigung der Geschäfte erforderlichen Beamten der
+Volkskasse in Vorschlag.
+
+Die Mitglieder des Direktoriums haben die Anträge des Präsidenten
+vor dem Volksrate zu vertreten und auf Wunsch des Volksrates dessen
+Sitzungen beratend beizuwohnen. Sie haben das Recht, den Sitzungen des
+Volksrats beizuwohnen und müssen auf Wunsch dort gehört werden.
+
+Das Direktorium vertritt die Volkskasse in allen Rechtsstreitigkeiten.
+
+
+§ 22. Geschäftsordnung des Direktoriums.
+
+Zur Gültigkeit der im Namen des Direktoriums der Volkskasse erfolgenden
+Ausfertigungen ist die Unterschrift zweier Direktoren erforderlich.
+
+Das Direktorium hat alljährlich bis Ende April dem Präsidenten die
+Jahresabrechnung der Volkskasse für das verflossene Kalenderjahr
+und bis Ende August das Budget für das nächstfolgende Kalenderjahr
+vorzulegen.
+
+Die Mitglieder des Direktoriums sind solidarisch verantwortlich für
+die richtige Ausführung der Beschlüsse des Volksrats und einzeln
+verantwortlich für ihre persönlichen Handlungen.
+
+Das Direktorium hat die Verpflichtung, in seine sämtlichen Verträge,
+Vereinbarungen, Abmachungen etc. über Käufe, Verkäufe, Lieferungen
+etc. folgende, einen integrierenden Bestandteil derselben bildende
+Bestimmung aufzunehmen:
+
+ »Die Volkskasse hat das Recht, diesen Vertrag (Vereinbarung etc.)
+ aufzuheben, wenn sich herausstellt, daß derselbe durch Versprechung
+ von Provisionen, Geschenken oder irgend welchen Sondervorteilen auf
+ Kosten der Gesamtheit beeinflußt wurde, auch wenn die Ausführung des
+ Versprechens nicht erfolgte.«
+
+
+~D.~ Die Delegierten der Volkskasse.
+
+
+§ 23. Bestellung der Delegierten.
+
+Die Vertretung der Volkskasse in den einzelnen Bezirken des Landes und
+bei den einzelnen Bienenstöcken geschieht durch die Delegierten, welche
+auf Vorschlag des Direktoriums vom Volksrate erwählt und durch den
+Präsidenten ernannt werden.
+
+Ihr Wohnsitz wird von dem Direktorium bestimmt.
+
+
+§ 24. Kompetenzen der Delegierten.
+
+Die Delegierten sind die ständigen Bevollmächtigten der Volkskasse
+in den einzelnen Bezirken des Landes und bei den einzelnen ihnen
+zugewiesenen Bienenstöcken, sowie die Vermittler zwischen den Brüdern
+und Bienenstöcken einerseits und dem Direktorium der Volkskasse
+anderseits. Sie besorgen die Bezirksgeschäfte der Volkskasse und
+die Vertretung der letzteren bei den Bienenstöcken nach Maßgabe des
+Volksvertrags und der ihnen erteilten Dienstanweisungen. Sie haben über
+die Begebenheiten ihres Bezirks und ihrer Bienenstöcke laufend an das
+Direktorium der Volkskasse zu berichten.
+
+Sie haben den Sitzungen des Vorstandsausschusses ihrer Bienenstöcke
+nach Bedarf beizuwohnen. In diesen Sitzungen haben sie beratende Stimme
+und das Recht, Anträge zu stellen, sowie gegen ihnen unberechtigt
+erscheinende Beschlüsse ein Veto einzulegen und deren nochmalige
+Beratung in einer späteren Sitzung zu verlangen.
+
+Sie haben das Recht und die Pflicht, in die Bücher und Akten ihrer
+Bienenstöcke Einsicht zu nehmen, sämtliche Betriebe und Einrichtungen
+zu sehen und vom Vorstände jede Auskunft zu verlangen.
+
+Sie nehmen die Anträge der Brüder aus ihren Bezirken auf Errichtung
+neuer Bienenstöcke entgegen und übermitteln dieselben mit ihren
+Gutachten an das Direktorium der Volkskasse.
+
+Solche Geschäfte, welche sie nicht verfassungsmäßig persönlich zu
+erledigen haben, können sie in Übereinstimmung mit der Volkskasse durch
+Ortsvertreter besorgen lassen.
+
+Die Delegierten haben in allen Lagen das Interesse der Gesamtheit der
+Brüder gegen etwaige Sonderinteressen zu wahren.
+
+Sie haben zu bestimmten Tagen und Stunden die sich meldenden Brüder und
+Bienen persönlich zu empfangen, deren Wünsche, Anträge und Beschwerden
+anzuhören und zu prüfen, und denselben die geeignete Folge zu geben.
+
+Bei Differenzen zwischen den Bienenstöcken und Brüdern oder fremden
+Bienen müssen die Delegierten zunächst zu vermitteln suchen, haben
+aber, falls die Vermittlung mißlingt, die Entscheidung darüber durch
+Schiedsspruch in erster und letzter Instanz.
+
+
+~E.~ Allgemeine Bestimmungen für alle Beamten der Volkskasse.
+
+
+§ 25.
+
+Die Beamten der Deutschen Volkskasse können Männer oder Frauen sein.
+Sie müssen Deutsche sein. Sie dürfen keinerlei andere berufliche
+Beschäftigung haben und von keiner andern Seite Gehälter beziehen,
+auch nicht von Bienenstöcken. Sie stehen zur Volkskasse in demselben
+Verhältnis wie die Bienen zu ihrem Bienenstock, müssen also die für
+Bienen vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen. Sie haben der Volkskasse
+gegenüber Bienenpflichten und Bienenrechte.
+
+Da die Volkskasse nicht dem Erwerb dient, so kann dieselbe nicht die
+Normaleinkommen ihrer Beamten entsprechend den Jahreserträgnissen
+ergänzen, wie das in den Bienenstöcken stattfindet. Die Beamten werden
+jedoch hierfür durch höhere Normaleinkommen entschädigt.
+
+Sie dürfen keine Titel und Orden annehmen.
+
+Die Beamten der Volkskasse sind verpflichtet, den geschäftlichen
+Verkehr in Volkskassen- und Bienenstockangelegenheiten in den
+einfachsten Formen unter Weglassung von Titulaturen und nicht
+sachlichen Formeln und Formalitäten durchzuführen.[28]
+
+
+
+
+4. Teil.
+
+Pflichten und Rechte der Brüder.
+
+
+§ 26. Pflichten der Brüder.
+
+Die allgemeinsten und vornehmsten Pflichten der Brüder sind das
+Wirken des einzelnen für die Gesamtheit im Sinne des Solidarismus,
+unantastbare Ehrenhaftigkeit und Wahrhaftigkeit.
+
+Im besonderen haben die Brüder folgende Pflichten:
+
+ 1. Zahlung regelmäßiger Beiträge an die Volkskasse, Brüderbeiträge,
+ durch monatliches Einkleben einer entsprechenden, von der Volkskasse
+ auszugebenden Wertmarke in eine hierzu bestimmte Karte, welche
+ Brüderschein heißt. Diese Karte wird gegen eine kleine Vergütung für
+ die Kosten von der Volkskasse geliefert.
+
+ 2. Beziehen ihrer Lebensbedürfnisse und sonstiger Leistungen aus
+ Bienenstöcken, soweit dieselben hierzu ausreichen.
+
+ 3. Anerkennung des Volksvertrags.
+
+ 4. Streitigkeiten in Sachen des Volksvertrags den Organen der
+ Volkskasse unter Ausschluß der Gerichte vorzulegen und sich deren
+ Schiedsspruch zu unterwerfen.
+
+ 5. Alle Handlungen zu unterlassen, welche der Volkskasse, den
+ Bienenstöcken, den Brüdern oder Bienen Nachteile bringen, und
+ beizutragen mit voller Kraft und ganzem Können zur Förderung der
+ Interessen und Zwecke der Volkskasse.
+
+ 6. Auf Wunsch der Volkskasse kostenlose Übernahme kleiner Ämter,
+ welche zur Pflege des Solidarismus oder im Interesse der Organisation
+ der Volkskasse, der Bienenstöcke oder gemeinnütziger Zwecke notwendig
+ erscheinen, soferne sie dadurch ihren Berufspflichten nicht entzogen
+ werden.
+
+ 7. Keinerlei Provisionen, Geschenke oder Sondervorteile für ihre
+ Mitwirkung in den Angelegenheiten der Volkskasse und Bienenstöcke
+ anzunehmen oder zu geben.
+
+
+§ 27. Die Brüderbeiträge.
+
+Brüder sind an einem bestimmten Zeitpunkte alle über 17 Jahre alten
+Personen, welche ihren Brüderbeitrag für die letztverflossenen 12
+Kalendermonate ohne Einziehung des Brüderscheins (§ 30) geleistet haben.
+
+Der Brüderbeitrag beträgt monatlich 1 Mark, darf jedoch für Brüder mit
+Jahreseinkommen unter 1500 Mark auf den Mindestbeitrag von 50 Pfennig
+pro Monat reduziert werden. Brüder mit Jahreseinkommen über 3000 Mark
+mögen selbst ihren Beitrag entsprechend erhöhen.
+
+Da die Brüder die Pflicht der Ehrenhaftigkeit und Wahrhaftigkeit
+übernommen haben, so unterliegt die Höhe der Brüderbeiträge keiner
+Kontrolle und wird nur geprüft, wenn die betreffenden Brüder es
+verlangen (z. B. bei Gelegenheit von Anträgen zur Errichtung von
+Bienenstöcken oder zur Anstellung als Bienen etc.)
+
+Geleistete Brüderbeiträge werden niemals zurückvergütet.
+
+
+§ 28. Brüderschein. Brüderakten.
+
+Bei jeder Ausübung eines Brüderrechts (§ 29) ist der Brüderschein als
+Legitimation vorzulegen, wobei die jeweils noch nicht entwerteten
+Marken entwertet werden.
+
+Der Brüderschein ist persönlich und darf unter keinen Umständen
+abgetreten werden.
+
+Er enthält 12 Felder für Volkskassenmarken und muß jeweils nach
+Ausfüllung derselben dem zunächst wohnenden Delegierten zum Umtausch
+gegen einen neuen Brüderschein übergeben werden. Letzteres kann auch
+durch die Ortsvertreter oder durch Vermittlung eines Bienenstocks, auch
+durch die Post unter Vergütung der Spesen geschehen. Jeder neue Schein
+wird mit dem Stempel der Ausgabestelle, des Ausgabemonats und einer
+laufenden Nummer versehen.[29]
+
+Der Delegierte legt für die betreffenden Brüder je einen Brüderakt
+an, in welchem die Personalien, alle geleisteten Beiträge und
+erworbenen Rechte, sowie die Unterbrechungen der Beitragsleistungen und
+etwaige Einziehungen des betreffenden Brüderscheins und deren Gründe
+eingetragen werden. Bemerkungen über das politische oder religiöse
+Bekenntnis der Brüder dürfen diese Akten nicht enthalten.
+
+Auf Grund der Brüderakten werden verlorene, ganz ausgefüllte und
+schadhaft gewordene Brüderscheine gegen neue umgetauscht. Jeder neu
+ausgegebene Brüderschein enthält einen vollständigen Auszug aus dem
+betreffenden Brüderakt mit Ausnahme der Gründe für etwaige Einziehungen.
+
+Beim Wechsel des Wohnsitzes eines Bruders wird dessen Brüderakt dem
+Delegierten seines neuen Wohnsitzes übergeben.
+
+
+§ 29. Rechte der Brüder.
+
+Das allgemeinste und vornehmste Recht der Brüder ist das Eintreten der
+Gesamtheit für jeden einzelnen im Sinne des Solidarismus.
+
+Im besonderen haben die Brüder folgende Rechte:
+
+ 1. Die Volksräte auf Grund der Wahlordnung zu wählen (§ 10);
+
+ 2. Neue Bienenstöcke auf Grund des Volksvertrags und des
+ Arbeitsvertrags der Bienenstöcke zu errichten, soweit der Stammfonds
+ der Volkskasse jeweils für die entsprechenden Haftungen ausreicht.
+
+ 3. In vorhandenen Bienenstöcken, soweit die Verhältnisse es
+ jeweils gestatten, als Bienen angestellt zu werden (wenn sie ihren
+ Brüderbeitrag mindestens 60 Monate ohne Einziehung des Brüderscheines
+ geleistet haben und die sonstigen im Arbeitsvertrag der Bienenstöcke
+ genannten Bedingungen hierzu erfüllen) und damit in den Genuß aller
+ den Bienen durch diesen Arbeitsvertrag erwachsenden Vorteile zu treten.
+
+ 4. Von den Bienenstöcken Waren und Leistungen für ihren eigenen Bedarf
+ und denjenigen ihrer unter 17 Jahre alten Angehörigen zu Bienenpreisen
+ gegen Barzahlung zu erhalten, soweit die vorhandenen Bienenstöcke
+ solche zu liefern imstande sind, und zwar in der Reihenfolge der
+ Anmeldungen.
+
+ 5. Lieferungen und Leistungen für Bienenstöcke auszuführen, soweit
+ solche zu vergeben sind.
+
+ 6. Die Volkskasse zur Verwaltung ihrer Gelder und als Sparkasse für
+ ihre Ersparnisse zu benutzen gegen Auszahlung des vollen sich hieraus
+ ergebenden Zinsertrages.
+
+ 7. In den Genuß aller Vorteile zu treten, welche durch das Bestehen
+ des Volksvertrags für die Brüder vorhanden sind oder sein werden,
+ soweit die Verhältnisse es jeweils gestatten.
+
+ 8. Bei Streitigkeiten in Sachen des Volksvertrags kostenlosen
+ Schiedsspruch durch die Organe der Volkskasse zu erlangen.
+
+
+Unterbrechung der Brüderrechte.
+
+
+§ 30. Einziehung des Brüderscheins.
+
+Die Erfüllung der Brüderpflichten ist eine freiwillige; die
+Nichterfüllung der in § 24 aufgezählten Brüderpflichten bedeutet
+demnach freiwilligen Austritt aus dem Volksvertrag und Verzicht auf die
+Brüderrechte.
+
+In diesem Falle hat derjenige Beamte der Volkskasse oder des
+Bienenstocks, bei welchem in Ausübung seines Amtes und bei Ausübung
+eines Brüderrechts die Nichterfüllung der Brüderpflicht stattfindet,
+den Brüderschein der betreffenden Brüder einzuziehen.
+
+Letztere können dagegen Einspruch bei demjenigen Delegierten der
+Volkskasse, welcher ihre Brüderakten führt, erheben. Dieser legt
+den Fall demjenigen unbeteiligten Bienenstock seines Bezirks vor,
+welcher darüber am besten zu urteilen in der Lage ist, und dessen
+Vorstandsausschuß in kürzester Frist in erster und letzter Instanz
+in einer Plenarsitzung darüber entscheidet, wobei die betroffenen
+Brüder auf ihren Wunsch gehört werden müssen. Zweifelhafte Fälle
+und solche, welche offensichtlich aus Unkenntnis, Irrtum und ohne
+Absicht stattfanden, sind stets zugunsten der betroffenen Brüder
+auszulegen. Bei Bestätigung der Einziehung wird der Grund derselben
+in die Brüderakten eingetragen, der Brüderschein eingezogen und durch
+Aufstemplung des Buchstaben E auf der letzteingeklebten Wertmarke
+entwertet. Die bis zum Tage der Einziehung des Brüderscheins erworbenen
+Rechte können unter keinen Umständen entzogen werden. Dagegen können
+die Brüder freiwillig darauf verzichten.
+
+Nach Einziehung des Brüderscheins kann die Eigenschaft als Bruder laut
+§ 27 durch 12 Monate langes Einzahlen eines Brüderbeitrags an die
+Volkskasse ohne neuerliche Einziehung wieder erworben werden.
+
+
+
+
+5. Teil.
+
+Bedingungen zur Errichtung von Bienenstöcken.
+
+
+§ 31. Anmeldebedingungen.
+
+Bienenstöcke werden errichtet auf Initiative der Volkskasse oder auf
+Antrag der Brüder. Anmeldungen auf Bildung von Bienenstöcken können
+nur von solchen Brüdern eingereicht werden, welche ihren Brüderbeitrag
+zur Zeit der Anmeldung wenigstens 60 Monate lang ohne Einziehung des
+Bienenscheins geleistet haben und im Besitz des Ausweises darüber sind.
+Sie sind bei demjenigen Delegierten, welcher die Volkskasse in dem
+betreffenden Bezirk vertritt, oder in Ermangelung eines solchen bei dem
+Direktorium der Volkskasse anzubringen.
+
+
+§ 32. Form des Antrags.
+
+Der oder die Anmelder erhalten hierauf ein Formular zum Behufe des
+schriftlichen Antrags, welches wahrheitsgetreu auszufüllen und nebst
+den Brüderscheinen der Antragsteller einzureichen ist. Außerdem
+haben die Antragsteller alle Fragen über ihre Personalien und über
+den beabsichtigten Betrieb, welche die Volkskasse noch für notwendig
+erachten sollte, wahrheitsgetreu, genau und gewissenhaft schriftlich
+zu beantworten und alle Informationen schriftlich zu geben, welche zur
+Begutachtung des Antrags erforderlich sind. Fragen nach politischem
+und religiösem Bekenntnis dürfen dabei nicht gestellt werden. Die
+Antragsteller haben alle für die Beurteilung notwendig erscheinenden
+Papiere und Urkunden beizuschaffen. Die Antragsteller sind für die
+Richtigkeit dieses gesamten Informationsmaterials solidarisch haftbar.
+
+Gleichzeitig mit dem Antrag ist seitens der Antragsteller für die
+Kosten des Verfahrens eine Summe bei der Volkskasse einzuzahlen, die
+für jede M. 1000 des Kapitals, welches der zu errichtende Bienenstock
+erfordert, eine Mark beträgt und der Volkskasse unter allen Umständen
+erworben bleibt. Die Antragsteller haben das Recht, nach Errichtung des
+beantragten Bienenstocks aus dessen Vermögen die Summe zurückzufordern.
+
+
+§ 33. Prüfung des Antrags und Beschlußfassung darüber.
+
+Hierauf erfolgt durch die Organe der Volkskasse eine eingehende Prüfung
+des Antrags unter Berücksichtigung aller einschlägigen persönlichen,
+geschäftlichen, finanziellen, technischen, örtlichen und allgemeinen
+Verhältnisse. Nach dieser Prüfung erfolgt mündliche Besprechung
+zwischen den Organen der Volkskasse und den Antragstellern, worauf
+das Direktorium der Volkskasse möglichst in der nächsten Tagung des
+Volksrats diesem den Antrag zur Beschlußfassung vorlegt.
+
+Den Anträgen, welche nicht in allen Punkten wahrheitsgetreu sind, wird
+keine Folge gegeben und den Antragstellern hiervon Mitteilung gemacht
+unter Einziehung der Brüderscheine (§ 30). Die Brüderscheine werden
+auch eingezogen, wenn die wissentlich unrichtigen Angaben erst nach
+Errichtung des Bienenstocks zum Vorschein kommen.
+
+Der Beschluß des Volksrats über Annahme oder Ablehnung eines Antrags
+wird durch das Direktorium der Volkskasse den Antragstellern
+mitgeteilt, in letzterem Fall unter Angabe der Gründe.
+
+
+§ 34. Ernennung der Vorstände.
+
+Wenn der Volksrat den Antrag annimmt oder auf eigene Initiative die
+Errichtung eines Bienenstocks beschließt, so ernennt das Direktorium
+der Volkskasse die vom Volksrate erwählten Vorstände des betreffenden
+Bienenstocks, verpflichtet dieselben auf den Volksvertrag und schließt
+mit ihnen den Dienstvertrag ab, in welchem das Normaleinkommen,
+die Rechte und Pflichten der Vorstandsmitglieder in gegenseitigem
+Einvernehmen festgestellt werden.
+
+
+§ 35. Errichtungsurkunde des Bienenstocks.
+
+Die so ernannten Vorstände haben durch ihre Unterschrift die
+Errichtungsurkunde des betreffenden Bienenstocks anzuerkennen und sich
+für die genaue Durchführung derselben zu verpflichten.
+
+Die Errichtungsurkunden enthalten die Verpflichtung der Vorstände auf
+den allen Bienenstöcken gemeinsamen Arbeitsvertrag der Bienenstöcke
+und außerdem folgende Bestimmungen, die für die einzelnen Bienenstöcke
+verschieden sind:
+
+ ~a.~ den Namen und die Firmenzeichnung des neuen Bienenstocks, seinen
+ Sitz und sein Kapital;
+
+ ~b.~ die Bedingungen für die Aufnahme einer Anleihe von bestimmter
+ Höhe zu bestimmtem Zinsfuß gegen Ausgabe von verzinslichen, spätestens
+ innerhalb 50 Jahren rückzahlbaren Schuldscheinen, für deren Betrag
+ und Zins die Volkskasse gegen eine zu vereinbarende Jahresprämie die
+ Haftung übernimmt;
+
+ ~c.~ Bestimmungen über die Aufstellung der jährlichen Bilanzen,
+ insbesondere über den Abschreibungsmodus und etwa zu bildende Reserven
+ etc., welche der Bienenstock einzuhalten verpflichtet ist;
+
+ ~d.~ besondere Bestimmungen, welche je nach der Eigentümlichkeit jedes
+ einzelnen Falles noch notwendig erscheinen sollten.
+
+
+
+
+6. Teil.
+
+Übergangsbestimmungen.
+
+
+§ 36.
+
+Da der gegenwärtige Text des Volksvertrags voraussetzt, daß die
+Volkskasse mit ihrer gesamten Organisation schon bestehe, so sind
+für den Anfang, solange das noch nicht der Fall ist, besondere
+Übergangsbestimmungen erforderlich, welche sich auf die ersten
+Maßnahmen zur Herbeiführung dieser Organisation selbst, bis zu ihrem
+völligen Funktionieren, beziehen.
+
+Diese Bestimmungen können hier nicht im einzelnen gegeben werden, da
+sie von den jeweiligen Verhältnissen abhängen. Sie beziehen sich u. a.
+auf die Wahl des ersten Volksrats, auf die Erwerbung der Brüder- und
+Bienenrechte bevor die Beiträge während der vorgeschriebenen Anzahl
+Monate geleistet werden konnten u. dgl. m.
+
+
+
+
+7. Teil.
+
+Beilagen zum Volksvertrag.
+
+
+Beilage 1. Wahlordnung für den Volksrat zu § 10 des Volksvertrags.
+
+
+§ 1.
+
+Wähler für den Volksrat sind alle deutschen Brüder und Bienen, welche
+das 25. Lebensjahr vollendet haben.
+
+
+§ 2.
+
+Wählbar zum Volksrat ist jede deutsche Biene, welche das 30. Jahr
+vollendet hat. Die Wahl findet auf je 5 Kalenderjahre statt.
+
+
+§ 3.
+
+Die Zahl der zu wählenden Volksräte beträgt einen für jede volle
+halbe Million Brüder und Bienen, mindestens aber 9. Sie wird von dem
+Präsidenten der Volkskasse im 4. Monate vor der Wahl auf Grund der
+sämtlichen durch die Delegierten der Volkskasse geführten Brüderakten
+festgestellt und gleichzeitig mit dem Tag der Wahl verkündet.
+
+
+§ 4.
+
+Die Wahl findet in ganz Deutschland am gleichen Tage statt, indem die
+wahlberechtigten Brüder und Bienen unter Vorlage des Brüder- oder
+Bienenscheins ihren Stimmzettel persönlich oder durch Vertreter oder
+durch die Post bei demjenigen Delegierten oder Bienenstock abgeben, bei
+welchem ihre Brüder- oder Bienenakten geführt werden.
+
+
+§ 5.
+
+Die abgegebenen Stimmzettel werden in eine Wahlurne niedergelegt. Sie
+können nach Belieben des Wählers offen oder geschlossen sein. Jeder
+Zettel darf nur den Namen eines einzigen Kandidaten tragen.
+
+
+§ 6.
+
+Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind
+öffentlich.
+
+Die Stimmzettel werden bei jedem Delegierten durch eine genügende
+Anzahl von Vertrauensmännern und bei jedem Bienenstock durch den
+Vorstandsrat desselben eröffnet, welche auch über die Gültigkeit oder
+Ungültigkeit der Wahlzettel, vorbehaltlich der Prüfung durch den
+Volksrat selbst, entscheidet.
+
+Die Namen der bei den Bienenstöcken gewählten Kandidaten werden,
+nach der Anzahl der erhaltenen Stimmen geordnet, am Tage nach der
+Wahl dem betreffenden Delegierten der Volkskasse zugestellt, welcher
+daraus zusammen mit den bei ihm gewählten Kandidaten eine Gesamtliste
+aller Kandidaten seines Bezirks, ebenfalls nach Stimmenzahl geordnet,
+herstellt und innerhalb 3 Tagen nach der Wahl dem Volksrate vorlegt.
+
+
+§ 7.
+
+Der Volksrat verkündet hierauf die Namen der gewählten Volksräte
+unter Angabe der erhaltenen Stimmenzahl. Es sind dies diejenigen
+Kandidaten, welche in der Gesamtliste die meisten Stimmen erhalten
+haben, bis zur vorgeschriebenen Anzahl der zu wählenden Volksräte; bei
+gleicher Stimmenzahl entscheidet das Loos. Die nach dieser Anzahl noch
+weiter gewählten Kandidaten dienen in der Reihenfolge der erhaltenen
+Stimmenzahl als Ersatzmänner bei eintretenden Vakanzen der Volksräte
+durch Tod, Demission oder andere Ursachen.
+
+
+
+
+Beilage 2. Muster eines Brüderscheins.
+
+
+ +----------------------------------+--------------------------------------+
+ | =Deutsche Volkskasse.= | |
+ | | Dauer der letzten ununterbrochenen |
+ | +--------------------+ | Beitragsperiode: 19 Monate |
+ | |Delegierter 7 | | |
+ | |Köln | +------------+------------+------------+
+ | |Juni 1903 | | | | |
+ | |Laufende Nummer 714 | |Volkskassen-|Volkskassen-|Volkskassen-|
+ | +------------------- + |marke 50 Pf.|marke 50 Pf.|marke 50 Pf.|
+ | | | | |
+ | Brüderschein Nr. 6 | | | |
+ | für +------------+------------+------------+
+ | Herrn Heinrich *Jung*. | | | |
+ | | | | |
+ | Berufsstellung: Schlosser | | | |
+ | Wohnhaft zu: Ehrenfeld | | | |
+ | geboren am: 23. April 1876 +------------+------------+------------+
+ | zu: Berlin. | | | |
+ | | | | |
+ | | | | |
+ | Unterschrift des Besitzers: | | | |
+ | gez. *Heinrich Jung*. +------------+------------+------------+
+ | | | | |
+ +==================================+ | | |
+ | Auszug aus dem Brüderakt. | | | |
+ | | | | |
+ | Beginn der Brüderbeiträge: +------------+------------+------------+
+ | März 1897. | |
+ | | Für jeden Kalendermonat ist eine |
+ | Gesamte frühere: | Volkskassenmarke einzukleben. |
+ | | |
+ | | Nach Ausfüllung der 12 Felder ist |
+ | | der Schein bei der Ausgabestelle |
+ | Beitrags- Beitrags- Unterbre- | gegen einen neuen umzutauschen. Dies |
+ | summe dauer chungsdauer| kann auch geschehen durch Vermittlung|
+ | M. Monate Monate | des Ortsvertreters des Delegierten |
+ + =================================+ oder eines Bienenstocks oder durch |
+ | 29.-- 58.-- 16.-- | die Post unter Beifügung des |
+ | | Rückportos. |
+ | Datum etwaiger Einziehungen: | |
+ | *keine*. | |
+ +----------------------------------+--------------------------------------+
+
+
+Erklärung des Brüderscheins.
+
+Heinrich Jung begann seine Brüderbeiträge im März 1897 und klebte ein:
+
+ Im Jahre 1897 10 Marken à 50 Pf. = M. 5.--
+ " " 1898 12 " " " " = " 6.--
+ " " 1899 12 " " " " = " 6.--
+ " " 1900 5 " " " " = " 2.50
+ ------------ -------------
+ Summa 39 M. 19.50
+
+Nach dieser Zeit, also im Juni 1900, geht er ins Ausland und
+unterbricht seine Beitragsleistungen. Nach seiner Rückkehr tritt
+er wieder ein, da er die Vorteile des billigen Bezugs seiner
+Lebensbedürfnisse, der Benutzung von Speisehallen, Krankenhäusern,
+Bibliotheken, der kostenlosen ärztlichen Pflege etc. voll würdigt. Er
+beginnt daher im Oktober 1901 wieder einzukleben, also nach einer 16
+monatlichen Unterbrechung. Von da ab leistet er wieder regelmäßig seine
+Beiträge; auf seinem alten, noch unausgefüllten 4. Bienenschein sind
+noch 7 Felder frei, er braucht also erst im Mai 1902 seinen 5. und im
+Mai 1903 seinen 6. Schein, der obige Brüderschein ist sein sechster,
+den er im Mai 1903 erhält, er hat also bis zu dessen Ausgabe noch
+weiter geleistet 19 Beiträge à 50 Pf. (also seit Oktober 1901 bis April
+1903 = 19 Monate), im ganzen mit seinen früheren Beiträgen also bis
+jetzt 58 Beiträge mit zusammen M. 29 bei 16 monatlicher Unterbrechung.
+-- Der Brüderschein enthält links den Auszug seiner Brüderakten nach
+den eben geschilderten Angaben und rechts die Felder für das Einkleben
+der Marken und einige Bemerkungen bezüglich des Umtausches des
+Brüderscheins. Die kleinen Kreise in den einzelnen Feldern bedeuten
+Durchlochungen, durch welche die Marken entwertet werden, z. B. durch
+den Kassierer eines Bienenstocks bei Gelegenheit von Einkäufen oder
+bei einer Wahl oder bei sonstiger Ausübung eines Brüderrechts. --
+Zu den früher geleisteten 58 Monatsbeiträgen sind demnach nur noch
+2 zu leisten, um Jung das Recht zu geben, Biene zu werden bzw. mit
+einer Anzahl anderer im gleichen Falle stehenden Brüdern einen neuen
+Bienenstock zu errichten. -- Hätte er während seines Aufenthalts im
+Ausland sich das sehr geringe Opfer auferlegt, seine Beiträge ruhig
+weiter zu leisten, so hätte er diese Zeit um 16 Monate früher erreichen
+können.
+
+
+
+
+III. Arbeitsvertrag der Bienenstöcke.
+
+
+1. Teil.
+
+Grundlagen und Zweck der Bienenstöcke.
+
+
+§ 1. Grundlagen.
+
+Auf der Grundlage des Solidarismus werden Bienenstöcke nach den
+Bestimmungen des Volksvertrags durch die Volkskasse errichtet, welche
+auch Eigentümerin derselben bleibt, deren Nutznießung aber der
+Gesamtheit der in denselben jeweils beschäftigten Bienen auf Grund des
+gegenwärtigen Arbeitsvertrags der Bienenstöcke überläßt. Die Mitglieder
+des Bienenstocks heißen Bienen.
+
+
+§ 2. Zweck.
+
+Bienenstöcke sind Betriebe, welche unter Ausschluß der Erzielung eines
+Gewinns folgende Zwecke haben:
+
+ ~a.~ Ihre gesamten Erträgnisse den Bienen als Gegenwert ihrer Arbeit
+ auszuzahlen und durch richtige Organisation der Arbeit und der
+ Güterverteilung die Einnahmen der Bienen zu erhöhen, deren Ausgaben
+ zu vermindern und ihre materiellen Bedürfnisse vollständig und in
+ möglichst vollkommener Weise zu befriedigen.
+
+ ~b.~ Durch soziale Einrichtungen auch für die Befriedigung der
+ körperlichen, geistigen und sittlichen Bedürfnisse der Bienen
+ und ihrer Angehörigen, wozu auch ein ausreichendes Maß von
+ Lebensannehmlichkeit gehört, möglichst vollständig zu sorgen.
+
+ ~c.~ Durch vorsorgliche Maßnahmen die Bienen und ihre Angehörigen von
+ der Geburt bis zum Tode vor den Folgen der natürlichen Ungleichheiten
+ (Gesundheit, physische und geistige Fähigkeiten, Lebensdauer) und
+ sozialen Schädlichkeiten (Unfälle, Arbeitslosigkeit) zu schützen.
+
+ ~d.~ Nicht zum Bienenstock gehörende Brüder in möglichst großem Umfang
+ in den Mitgenuß der aufgezählten Vorteile zu setzen.
+
+Zur Erreichung dieser Zwecke hat jeder Bienenstock in seinem Betrieb
+folgende Abteilungen:
+
+1. Einen Produktivbetrieb für Herstellung von Arbeitsprodukten oder für
+bestimmte Arbeitsleistungen;
+
+2. ein Tauschlager für Austausch und Verteilung der Güter;
+
+3. die sozialen Einrichtungen;
+
+4. die vorsorglichen Kassen, deren Führung und Kontrolle vertragsmäßig
+der Volkskasse zusteht, bzw. für welche dieselbe haftet.
+
+
+2. Teil.
+
+Finanzen der Bienenstöcke.
+
+
+§ 3. Kapital.
+
+Das Anlage- und Betriebskapital eines Bienenstocks wird beschafft durch
+Aufnahme einer verzinslichen Anleihe gegen Ausgabe von Schuldscheinen,
+für deren Kapital und Zins die Volkskasse gegen eine zu vereinbarende
+Jahresprämie mit ihrem ganzen Stammfonds die Haftung übernimmt.
+
+Solche Schuldscheine können ausgegeben werden sowohl gegen Überlassung
+von barem Geld als von vorhandenen Betrieben, Immobilien, Mobilien und
+sonstigen Werten.
+
+Der Bienenstock ist verpflichtet, alljährlich den 50. Teil der Anleihe
+aus seinen Bruttoeinnahmen zurückzuzahlen. Die Volkskasse hat das
+Recht, die Schuldscheine jederzeit zum Nennwerte plus den aufgelaufenen
+Jahreszinsen einzulösen.
+
+
+§ 4. Rechnungsmodus.
+
+Die Abrechnung des Geschäftsjahrs der Bienenstöcke hat, wie folgt,
+stattzufinden:
+
+Von den jährlichen Bruttoeinnahmen des Bienenstocks werden folgende
+Ausgaben abgezogen:
+
+ ~a.~ Die Verwaltungs- und Geschäftsunkosten aller Art, zu welchen die
+ an die Bienen als Gegenwert ihrer Arbeit ausbezahlten Beträge nicht
+ zählen;
+
+ ~b.~ die fälligen Zinsen für das noch nicht heimbezahlte
+ Anleihekapital;
+
+ ~c.~ der alljährlich zur Rückzahlung gelangende 50. Teil des
+ Anleihekapitals;
+
+ ~d.~ genügende Sicherstellungen für zweifelhafte Debitoren;
+
+ ~e.~ die in der Errichtungsurkunde des Bienenstocks vorgeschriebenen
+ Abschreibungen;
+
+ ~f.~ die ebenda bezeichneten oder durch außergewöhnliche Umstände
+ erforderlichen Rücklagen.
+
+Die nunmehr verbleibende Summe ist das *Erträgnis* des Bienenstocks,
+welches der Gesamtheit der Bienen als Gegenwert für ihre Arbeit gehört
+und, wie folgt, verwendet wird:
+
+ 1. Zur Auszahlung der den Bienen garantierten Normaleinkommen;
+ dieselben dürfen in zu vereinbarenden Raten während des Rechnungsjahrs
+ im voraus aus laufenden Mitteln entnommen werden;
+
+ 2. zur Auszahlung der Krankheits- und Unfallzuschüsse an die Bienen;
+ zu letzteren gehören auch die Anteile für Invalidität infolge von
+ Unfällen im Dienste; diese Auszahlungen dürfen nach Bedarf während des
+ Rechnungsjahrs im voraus aus laufenden Mitteln entnommen werden;
+
+ 3. zur Dotierung eines Stipendienfonds in Höhe von 5% der nunmehr
+ verbleibenden Summe solange, bis derselbe 1% des Kapitals der
+ Bienenstöcke beträgt, auf welche Höhe er stets wieder zu ergänzen ist.
+
+Die nunmehr verbleibende Summe heißt *Resterträgnis* und wird verwendet:
+
+ 4. Die Hälfte zur Auszahlung eines Ergänzungseinkommens an die Bienen
+ im Verhältnis ihrer Normaleinkommen;
+
+ 5. die andere Hälfte als Beitrag des Bienenstocks zum Anteilfonds der
+ Volkskasse zwecks Auszahlung von Senioren-[30], Invaliditäts-, Witwen-
+ und Waisenanteilen.
+
+Reichen die Bruttoeinnahmen für die Ausgaben ~ad a~, ~b~ und ~c~ nicht
+aus, so leistet die Volkskasse unter allen Umständen die Differenz.
+
+Reicht das Erträgnis zu den Leistungen ~ad~ 1, garantierte
+Normaleinkommen, und 2, Krankheits- und Unfallszuschüsse, nicht aus,
+so leistet die Volkskasse unter allen Umständen, ausgenommen bei
+Arbeitseinstellungen infolge von Kriegen, Revolutionen und Streiken die
+Differenz.
+
+Diese Deckungen werden aus den etwaigen Resterträgnissen des
+Bienenstocks in späteren Jahren an die Volkskasse zurückbezahlt.
+
+Da die gesamten Erträgnisse des Bienenstocks an die Bienen als
+Gegenwert ihrer Arbeit ausbezahlt werden, so sind Gewinne oder
+Überschüsse nicht vorhanden, daher nicht an die Volkskasse abführbar.
+
+
+§ 5. Jahresabrechnung.
+
+Die Finanzlage des Bienenstocks wird innerhalb dreier Monate nach
+Ablauf eines jeden Geschäftsjahrs durch den Vorstandsausschuß
+desselben festgestellt; in dem darauffolgenden Monat findet die
+Abrechnung mit der Volkskasse statt. Der Bienenstock ist verpflichtet,
+Finanzangelegenheiten durch die Volkskasse erledigen zu lassen und
+seine Gelder der Volkskasse zur Verwaltung zu übergeben, wogegen
+letztere den vollen sich daraus ergebenden Zinsertrag, abzüglich
+Spesen, an den Bienenstock vergütet.
+
+
+3. Teil.
+
+Verwaltung und Leitung der Bienenstöcke.
+
+
+~A.~ Vorstand des Bienenstocks.
+
+
+§ 6. Bestellung des Vorstands.
+
+Der Vorstand des Bienenstocks im Sinne des Handelsgesetzbuchs
+besteht aus einer oder mehreren Personen, welche von dem Direktorium
+der Volkskasse nach den Beschlüssen des Volksrats ernannt werden.
+Das Direktorium der Volkskasse verpflichtet die Vorstände auf den
+Volksvertrag und den Arbeitsvertrag der Bienenstöcke und schließt mit
+ihnen die Errichtungsurkunde des Bienenstocks und den Dienstvertrag ab.
+
+Das Direktorium der Volkskasse kann auch die Anstellung,
+unbeschadet vertragsmäßiger Ansprüche, jederzeit widerrufen und
+neue Vorstandsmitglieder ernennen. Dasselbe bestimmt die Anzahl der
+Vorstandsmitglieder und der Prokuristen, die Art der Firmenzeichnung
+und die Stellvertretung der Vorstandsmitglieder in Verhinderungsfällen
+und bei Vakanzen.
+
+
+§ 7. Kompetenzen des Vorstands.
+
+Dem Vorstande obliegt der Betrieb des Geschäfts nach Maßgabe
+des Volksvertrags, des Arbeitsvertrags der Bienenstöcke, der
+Errichtungsurkunde des Bienenstocks und seines Dienstvertrags, sowie
+nach Maßgabe der Beschlüsse des Vorstandsausschusses (3. Teil ~B~) des
+Bienenstocks, welche er zu vollziehen hat.
+
+
+§ 8. Geschäftsordnung des Vorstands.
+
+Der Vorstand, dessen Stellvertreter und Prokuristen legitimieren sich
+durch notarielles Protokoll oder durch Auszüge aus dem Firmenregister.
+
+Der Vorstand hat innerhalb dreier Monate nach Schluß des Geschäftsjahrs
+dem Vorstandsausschuß die Jahresabrechnung nebst Bericht über die
+Lage des Geschäfts und die wichtigsten Begebenheiten zur Prüfung und
+Bestätigung vorzulegen.
+
+Der Vorstand ist verpflichtet, den geschäftlichen Verkehr in
+Volkskassen- und Bienenstockangelegenheiten in den einfachsten Formen,
+unter Weglassung von Titulaturen und nicht sachlichen Formeln und
+Formalitäten durchzuführen.[31]
+
+Der Vorstand hat die Verpflichtung, in seine sämtlichen Verträge,
+Vereinbarungen, Abmachungen etc. über Käufe, Verkäufe, Lieferungen
+etc. seines Bienenstocks folgende, einen integrierenden Bestandteil
+derselben bildende Bestimmung aufzunehmen:
+
+ »Der Bienenstock hat das Recht, diesen Vertrag (Vereinbarung etc.)
+ aufzuheben, wenn sich herausstellt, daß derselbe durch Versprechen
+ von Provisionen, Geschenken oder irgendwelchen Sondervorteilen auf
+ Kosten der Gesamtheit beeinflußt wurde, auch wenn die Ausführung des
+ Versprechens nicht erfolgte.«
+
+
+~B.~ Vorstandsausschuß des Bienenstocks.
+
+
+§ 9. Bestellung des Vorstandsausschusses.
+
+Der Vorstandsausschuß besteht:
+
+ ~a.~ aus den sämtlichen Vorstandsmitgliedern, unter welchen das
+ Direktorium der Volkskasse den Vorsitzenden des Vorstandsausschusses
+ und dessen Stellvertreter bestimmt;
+
+ ~b.~ aus sämtlichen Prokuristen;
+
+ ~c.~ aus einer durch das Direktorium der Volkskasse zu bestimmenden
+ Anzahl von Beamten, Meistern und Arbeitern des Bienenstocks, welche
+ in der Jahresversammlung durch die sämtlichen Bienen des Bienenstocks
+ für die Dauer bis zur nächsten ordentlichen Jahresversammlung gewählt
+ werden. Austretende Mitglieder können wiedergewählt werden;
+
+ ~d.~ aus dem Bienenstockarzt bzw. Chefarzt, wenn mehrere Ärzte
+ vorhanden sind.
+
+Zu jeder Sitzung des Vorstandsausschusses ist der Delegierte der
+Volkskasse bei dem betreffenden Bienenstock rechtzeitig einzuladen.
+
+
+§ 10. Kompetenzen des Vorstandsausschusses.
+
+Zur Zuständigkeit des Vorstandsausschusses gehören:
+
+Die Verfassung der Arbeitsordnung und die Vorlage derselben, sowie
+etwaiger Abänderungen, an die Volkskasse zur Genehmigung.
+
+Die Anstellung von Bienen und der Abschluß von Dienstverträgen mit
+denselben, wobei für die Anzahl von Bienen jeder Kategorie und die Höhe
+ihrer Normaleinkommen vorher die Genehmigung der Volkskasse einzuholen
+ist.
+
+Die Erklärung von Brüdern zu Bienen nach vollbrachter halbjähriger
+Probezeit im Bienenstock.
+
+Die Entscheidung über alle Geschäfts- und Verwaltungsangelegenheiten
+ihres Bienenstocks und die Kontrolle über die richtige Ausführung
+derselben.
+
+Die Entgegennahme der Jahresbilanzen und des Berichtes des Vorstandes,
+Prüfung und Bestätigung derselben.
+
+Der Vorstandsausschuß entscheidet durch Schiedsspruch in erster und
+letzter Instanz kostenlos unter Ausschluß der Gerichte über die an ihn
+gelangenden Rekurse von Brüdern und Bienen betreffend Einziehung von
+Brüder- und Bienenscheinen. Schiedsspruchsitzungen sind für Brüder und
+Bienen öffentlich. Er vermittelt kostenlos auf Verlangen der Volkskasse
+in Streitigkeiten zwischen Brüdern, Bienen oder Bienenstöcken mit dem
+Direktorium, den Delegierten oder den Beamten der Volkskasse sowie in
+Differenzen zwischen Bienenstöcken und berichtet an die Volkskasse über
+das Ergebnis.
+
+
+§ 11. Geschäftsordnung des Vorstandsausschusses.
+
+Die Berufung des Vorstandsausschusses erfolgt nach Bedarf durch den
+Vorsitzenden oder in dessen Verhinderung durch dessen Stellvertreter.
+Sie muß innerhalb dreier Tage erfolgen, wenn der Delegierte der
+Volkskasse oder wenigstens drei Mitglieder des Vorstandsausschusses es
+beantragen.
+
+Zwecks Arbeitsteilung kann sich der Vorstandsausschuß in Teile trennen,
+welchen unter dem Vorsitz je eines Vorstandsmitglieds oder dessen
+Stellvertreters bestimmte Geschäftssparten zugewiesen werden, jedoch
+ist die Einberufung der Teilsitzungen sämtlichen Mitgliedern des
+Vorstandsausschusses mit der Tagesordnung bekanntzugeben, und sämtliche
+Mitglieder haben das Recht, denselben beizuwohnen und mitzustimmen.
+
+Alle Beschlüsse der Teilsitzungen sind sofort dem Delegierten und dem
+Vorsitzenden des Vorstandsausschusses mitzuteilen und von der nächsten
+Vollsitzung bestätigen zu lassen. Ohne diese Bestätigung sind sie
+ungültig.
+
+Die Vollsitzungen sind nur beschlußfähig wenn mindestens ¾ der
+vertragsmäßigen Anzahl Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse selbst
+erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit muß
+derselbe Gegenstand in der nächsten Vollsitzung nochmals zur Abstimmung
+kommen. In dieser Sitzung entscheidet bei Stimmengleichheit die Stimme
+des Vorsitzenden.
+
+Der Delegierte der Volkskasse bei dem Bienenstock hat das Recht, den
+Sitzungen des Vorstandsausschusses mit beratender Stimme beizuwohnen,
+Anträge zu stellen, gegen ihm unberechtigt erscheinende Beschlüsse
+ein Veto einzulegen, und deren nochmalige Beratung in einer späteren
+Sitzung zu verlangen.
+
+Über die Verhandlungen des Vorstandsausschusses, sowohl der Teil- als
+der Vollsitzungen, sind Protokolle zu führen, welche von sämtlichen
+Anwesenden zu unterzeichnen und von den nicht anwesenden Mitgliedern
+durch Unterschrift zur Kenntnis zu nehmen sind.
+
+Die Mitglieder des Vorstandsausschusses sind über die Verhandlungen und
+Beschlüsse zu Stillschweigen verpflichtet.
+
+Sie haben das Recht und die Pflicht der Einsichtnahme in die Kasse,
+Bücher, Korrespondenzen und Akten.
+
+
+§ 12. Einkommen der Mitglieder des Vorstandsausschusses.
+
+Diejenigen Mitglieder des Vorstandsausschusses, welche nach § 9 ~c~ ihr
+Amt durch Wahl erhalten, beziehen für ihre Mühewaltung während ihrer
+Amtsdauer ein um 10% erhöhtes Normaleinkommen.
+
+Sämtliche Mitglieder haben Anspruch auf Ersatz ihrer in Amtshandlungen
+entstehenden Barauslagen.
+
+
+~C.~ Jahresversammlung des Bienenstocks.
+
+
+§ 13. Zusammensetzung der Jahresversammlung.
+
+In jedem Jahre findet eine ordentliche Jahresversammlung aller Bienen
+des Bienenstocks statt.
+
+Jede Biene des Bienenstocks, ob aktiv oder inaktiv, welche sich durch
+ihren Bienenschein legitimiert, hat Zutritt zur Jahresversammlung und
+besitzt dortselbst eine Stimme.
+
+
+§ 14. Geschäftsordnung der Jahresversammlung.
+
+Die ordentliche Jahresversammlung findet im 4. Monat nach Ablauf
+des Geschäftsjahres statt. Die Jahresversammlung wird durch den
+Vorstand durch einmaliges Ausschreiben in den dazu bestimmten Blättern
+unter Angabe der Tagesordnung, mit einer Frist von zwei Wochen und
+gleichzeitigem Anschlag am schwarzen Brett des Bienenstocks berufen.
+
+Bei außergewöhnlichen Ereignissen kann auch eine außerordentliche
+Jahresversammlung stattfinden. Sie muß einberufen werden, wenn der
+Delegierte oder der Vorstand oder mindestens drei Mitglieder des
+Vorstandsausschusses, welche nicht dem Vorstand angehören, es verlangen.
+
+Den Vorsitz in der Jahresversammlung führt der Delegierte der
+Volkskasse oder ein in dessen Verhinderung durch die Volkskasse
+ernannter Stellvertreter.
+
+Der Vorsitzende bestimmt die Reihenfolge der Gegenstände der
+Tagesordnung.
+
+Die Beschlüsse und Wahlen der Jahresversammlung erfolgen mit einfacher
+Stimmenmehrheit und können, wenn sich kein Widerspruch erhebt, durch
+Zuruf erfolgen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
+
+Über alle Beschlüsse und Wahlen der Jahresversammlung ist ein Protokoll
+aufzunehmen, das vom Vorsitzenden und von sämtlichen anwesenden
+Mitgliedern des Vorstandsausschusses zu unterzeichnen ist.
+
+
+§ 15. Kompetenzen der Jahresversammlung.
+
+Zur Zuständigkeit der Jahresversammlung gehört:
+
+ ~a.~ Die Entgegennahme des Jahresberichts, der Jahresabrechnung sowie
+ der Abrechnung mit der Volkskasse; Entgegennahme des Berichts über
+ die Höhe der Ergänzungseinkommen. Jede Biene hat das Recht, hierüber
+ Fragen zu stellen und Aufschlüsse zu verlangen. Eine Beschlußfassung
+ darüber findet nicht statt.
+
+ ~b.~ Die Beschlußfassung über Anträge des Vorstandsausschusses
+ betreffend die Verwendung eines Teiles der Ergänzungseinkommen für die
+ allgemeinen Zwecke und sozialen Einrichtungen des Bienenstocks.
+
+ ~c.~ Die Wahl der Mitglieder des Vorstandsausschusses für das kommende
+ Jahr, und zwar für jedes Mitglied einzeln.
+
+ ~d.~ Die freie Diskussion aller aus den Kreisen der Bienen kommenden
+ Anträge über Angelegenheiten der Volkskasse und der Bienenstöcke. Auf
+ Wunsch kann über solche Anträge eine Probeabstimmung stattfinden um
+ festzustellen, ob die Mehrheit für oder gegen einen solchen Antrag
+ ist. Ein Beschluß kann jedoch nicht gefaßt werden. Die auf diese Weise
+ zutage getretenen Wünsche dienen dem Vorstandsausschuß sowie der
+ Volkskasse als Anregungen zur Förderung des Gesamtinteresses.
+
+Diskussionen über Fragen der Politik und Religion sind verboten.
+
+
+4. Teil.
+
+Pflichten und Rechte der Bienen.
+
+
+§ 16. Pflichten der Bienen.
+
+Solche Brüder, welche in Bienenstöcken angestellt werden, heißen
+Bienen. Sie werden solange als Bienen ihres Bienenstocks betrachtet,
+als sie von demselben Einkommen oder Anteile beziehen, gleichgültig ob
+aktiv oder inaktiv.
+
+Die Pflichten der Bienen sind grundsätzlich dieselben wie die der
+Brüder, sie sind jedoch infolge ihres besonderen Verhältnisses zum
+Bienenstock wesentlich erweitert.
+
+Die allgemeinsten und vornehmsten Pflichten der Bienen sind das Wirken
+des einzelnen für die Gesamtheit im Sinne des Solidarismus sowie
+unantastbare Ehrenhaftigkeit und Wahrhaftigkeit.
+
+Im besonderen haben die Bienen folgende Pflichten:
+
+ 1. Zahlung eines Bienenbeitrags an die Volkskasse in Höhe von 1%
+ sämtlicher ihnen von den Bienenstöcken als Gegenwert ihrer Arbeit
+ ausbezahlten Beträge.
+
+ 2. Beziehen ihrer Lebensbedürfnisse und sonstigen Leistungen aus
+ Bienenstöcken, soweit dieselben hierzu ausreichen.
+
+ 3. Anerkennung des Volksvertrags, des Arbeitsvertrags der Bienenstöcke
+ und der Arbeitsordnung des Bienenstocks, in welchem sie tätig sind,
+ sowie Befolgung der im Interesse des Gesamtwohls vom Vorstandsausschuß
+ ihres Bienenstocks getroffenen Anordnungen und Disziplinarvorschriften.
+
+ 4. Streitigkeiten in Sachen des Volksvertrags und der Bienenstöcke
+ den Organen der Volkskasse oder der Bienenstöcke unter Ausschluß der
+ Gerichte vorzulegen und sich deren Schiedsspruch zu unterwerfen.
+
+ 5. Alle Handlungen zu unterlassen, welche der Volkskasse, den
+ Bienenstöcken, den Brüdern oder Bienen Nachteile bringen, und
+ beizutragen mit voller Kraft und ganzem Können zur Förderung der
+ Interessen und Zwecke der Volkskasse sowie zur Erreichung der größten
+ Leistung des Bienenstocks bei geringstem Aufwande, und zur geordneten
+ sachgemäßen Abwicklung seiner Geschäfte.
+
+ 6. Auf Wunsch der Volkskasse oder des Vorstandsausschusses ihres
+ Bienenstocks kostenlose Übernahme kleiner Ämter, welche zur Pflege des
+ Solidarismus oder im Interesse der Organisation der Volkskasse, der
+ Bienenstöcke oder gemeinnütziger Zwecke notwendig erscheinen, sofern
+ sie dadurch ihren Berufspflichten nicht entzogen werden.
+
+ 7. Keinerlei Provisionen, Geschenke oder Sondervorteile für ihre
+ Mitwirkung in den Angelegenheiten der Volkskasse und Bienenstöcke
+ anzunehmen oder zu geben.
+
+
+§ 17. Die Bienenbeiträge.
+
+Bienen können an einem bestimmten Zeitpunkt solche volljährige Brüder
+sein, welche ihren Brüderbeitrag (§ 27 des Volksvertrags) wenigstens
+60 Monate lang ohne Einziehung des Brüderscheins geleistet haben, und
+welche nach einer halbjährigen Probezeit in einem Bienenstock von dem
+Vorstandsausschuß desselben zu Bienen erklärt wurden. Männer können vor
+Erledigung ihrer Hauptmilitärpflicht nicht zu Bienen ernannt werden.
+
+Die Einzahlung der Bienenbeiträge an die Volkskasse geschieht durch
+den Vorstand des Bienenstocks, der zu diesem Zweck 1% aller an die
+Bienen als Gegenwert ihrer Arbeit zur Auszahlung gelangenden Beträge
+zurückbehält.
+
+Geleistete Bienenbeiträge werden niemals zurückvergütet.
+
+
+§ 18. Bienenschein. Bienenakten.
+
+Der Bienenstock stellt jeder seiner Bienen eine Karte, Bienenschein
+genannt, aus, welcher bei jeder Ausübung eines Bienenrechts als
+Legitimation vorzulegen ist.
+
+Der Bienenschein ist persönlich und darf unter keinen Umständen
+abgetreten werden.
+
+Der Bienenstock legt für jede seiner Bienen einen Bienenakt an,
+welchem die Personalien, alle geleisteten Beiträge und erworbenen
+Rechte, sowie die Unterbrechungen der Beitragsleistungen und etwaige
+Einziehungen der Bienenscheine und deren Gründe eingetragen werden.
+Bemerkungen über das politische oder religiöse Bekenntnis der Bienen
+dürfen diese Akten nicht enthalten.
+
+Beim Austritt aus dem Bienenstock erhält die Biene gegen Auslieferung
+ihres Bienenscheins einen neuen Brüderschein, welcher einen
+vollständigen Auszug aus dem betreffenden Akt mit Ausnahme der Gründe
+für etwaige Einziehungen enthält, und welcher ihr als Legitimation
+gegenüber der Volkskasse und andern Bienenstöcken dient. Die alten
+Brüder- und Bienenscheine werden zu den Akten gelegt. Auf Grund dieser
+Akten tauscht der Bienenstock verlorne, eingezogene oder schadhaft
+gewordene Scheine gegen neue um. Wechselt eine Biene ihren Bienenstock,
+so wird deren Bienenakt dem neuen Bienenstock übergeben.
+
+
+§ 19. Rechte der Bienen.
+
+Die Rechte der Bienen sind grundsätzlich dieselben wie die der Brüder,
+sind jedoch infolge ihres besonderen Verhältnisses zum Bienenstock
+wesentlich erweitert.
+
+Das allgemeinste und vornehmste Recht der Bienen ist das Eintreten der
+Gesamtheit für jeden einzelnen im Sinne des Solidarismus.
+
+Im besonderen haben die Bienen folgende Rechte:
+
+ 1. Volksräte auf Grund des Volksvertrags zu wählen und selbst zu
+ Volksräten gewählt zu werden, und während ihrer Tätigkeit als
+ Volksräte im vollen Bezuge ihrer Einkommen und Rechte aus ihrem
+ Bienenstock zu bleiben.
+
+ 2. Neue Bienenstöcke auf Grund des Volksvertrags und des
+ Arbeitsvertrags der Bienenstöcke zu errichten, soweit der Stammfonds
+ der Volkskasse jeweils für die entsprechenden Haftungen ausreicht.
+
+ 3. In vorhandenen Bienenstöcken, soweit es die Verhältnisse jeweils
+ gestatten, als Bienen angestellt zu werden.
+
+ Angestellte Bienen können nur infolge Einziehung ihres Bienenscheins
+ (§ 20) entlassen werden. Krankheit, Invalidität oder allgemeine
+ Verhältnisse, wie Schwankungen der Konjunktur, Überproduktion u.
+ dgl. können niemals Entlassungen von Bienen begründen, letztere
+ werden vielmehr durch allgemeine Änderung der Arbeitszeit für alle
+ Bienen eines Bienenstocks oder gleichartiger Bienenstöcke eines
+ Bezirks oder des ganzen Landes nach den Beschlüssen des Volksrats
+ unter Aufrechterhaltung der Normaleinkommen ausgeglichen. Dagegen
+ können Bienen, wenn es die geschäftlichen Verhältnisse erfordern,
+ in andere Bienenstöcke versetzt werden. Bienen, deren Bienenstöcke
+ durch Feuersbrünste, Überschwemmungen oder Naturereignisse ganz oder
+ teilweise außer Betrieb kommen, werden bis zur Wiederaufnahme des
+ Betriebs von der Volkskasse andern Bienenstöcken zugeteilt.
+
+ 4. Von den Bienenstöcken Waren und Leistungen für ihren eigenen Bedarf
+ und denjenigen ihrer unter 17 Jahre alten Angehörigen zu Bienenpreisen
+ gegen Barzahlung zu erhalten, soweit die vorhandenen Bienenstöcke
+ solche zu liefern imstande sind, und zwar in der Reihenfolge der
+ Anmeldung.
+
+ Bienenpreis einer Ware ist derjenige Preis, welcher entsteht aus
+ der Verteilung der gesamten Betriebskosten des Bienenstocks auf die
+ Arbeitsprodukte desselben, also der wirkliche Selbstkostenpreis.
+
+ 5. Lieferungen und Leistungen für Bienenstöcke auszuführen, soweit
+ solche zu vergeben sind.
+
+ 6. Die Volkskasse zur Verwaltung ihrer Gelder und als Sparkasse für
+ ihre Ersparnisse zu benutzen gegen Auszahlung des vollen sich hieraus
+ ergebenden Zinsertrages.
+
+ 7. In den Genuß aller Vorteile zu treten, welche durch das Bestehen
+ des Volksvertrags und des Arbeitsvertrags der Bienenstöcke für Brüder
+ und Bienen vorhanden sind oder sein werden.
+
+ 8. Bei Streitigkeiten in Sachen des Volksvertrags und der Bienenstöcke
+ kostenlosen Schiedsspruch durch die Organe der Volkskasse und der
+ Bienenstöcke zu erlangen.
+
+ 9. Eine bestimmte Anzahl von Beamten, Meistern und Arbeitern ihres
+ Bienenstocks in den Vorstandsausschuß desselben zu wählen bzw. in
+ diesen Vorstandsausschuß gewählt zu werden.
+
+ 10. Auf richtige und rechtzeitige Auszahlung der mit ihren
+ Bienenstöcken vereinbarten Normaleinkommen unter allen Umständen,
+ ausgenommen bei Arbeitseinstellungen infolge von Kriegen, Revolutionen
+ und Streiken. In diesen Ausnahmefällen beschließt der Volksrat
+ darüber, ob eine gänzliche oder zeitweise Aufhebung, oder eine
+ allgemeine, gleichmäßig verteilte Reduktion der Normaleinkommen
+ stattfinden muß.
+
+ Die Normaleinkommen der Bienen werden zwischen diesen und dem
+ Vorstand des Bienenstocks frei vereinbart und der Genehmigung des
+ Vorstandsausschusses unterbreitet. Dabei sind die Fähigkeiten, das
+ Verhalten und die Leistungen der Bienen, d. h. der Nutzen, den sie der
+ Gesamtheit zu leisten imstande sind, ausschlaggebend.
+
+ Akkordarbeit ist dabei nicht ausgeschlossen, sie gibt der Biene im
+ Gegenteil Gelegenheit zur Betätigung ihrer Talente und zur Erhöhung
+ ihres Normaleinkommens und damit aller andern Bezüge, welche demselben
+ proportional sind.
+
+ Mit der zunehmenden Gesamtzahl der Dienstjahre in Bienenstöcken
+ soll (wenn nicht ausnahmsweise ganz besondere Gründe vorliegen)
+ keine Abnahme der Normaleinkommen eintreten, da die Gesamtzahl der
+ Dienstjahre als Biene als ein der Gesamtheit geleisteter Dienst
+ anerkannt wird.
+
+ 11. Auf einen jährlichen, bei der Anstellung der Biene zu
+ vereinbarenden Erholungsurlaub bei Fortbezug der Normaleinkommen, zu
+ einem von dem Vorstand zu bestimmenden Zeitpunkte.
+
+ 12. Auf richtige und rechtzeitige Auszahlung nach der jeweiligen
+ Jahresversammlung ihres Bienenstocks der Ergänzungseinkommen, soweit
+ solche vorhanden, nach Maßgabe dieses Arbeitsvertrags.
+
+ 13. Während militärischer Übungen in Friedenszeiten, Krankheiten,
+ Wochenbetten und Folgen von Unfällen auf einen Zuschuß in der Höhe
+ der Hälfte ihrer Normaleinkommen, sowie freie ärztliche Behandlung zu
+ Hause oder in den Krankenhäusern des Bienenstocks; ferner kostenlose
+ Arzneien und Krankengeräte. Dieser Zuschuß beginnt mit dem Tage
+ des Aufhörens des Normaleinkommens und endet mit der Erklärung
+ des Chefarztes ihres Bienenstocks, daß die Krankheit zu Ende oder
+ Invalidität eingetreten ist.
+
+ Die Krankheits- und Unfallszuschüsse, zu welchen auch die Anteile für
+ Invalidität infolge von Unfällen im Dienste gehören, kommen ebenfalls
+ unter allen Umständen, ausgenommen bei Arbeitseinstellungen infolge
+ von Kriegen, Revolutionen und Streiken zur Auszahlung.
+
+ 14. Im Falle der Invalidität und bei Erreichung des Seniorenalters
+ auf einen jährlichen Invaliditäts- bzw. Seniorenanteil, dessen
+ Höhe abhängt von der Anzahl der aktiven Dienstjahre als Biene in
+ Bienenstöcken, und dessen Maximalhöhe, wie folgt, festgesetzt ist:
+
+ 1. bis 5. Dienstjahr 0,4 des letzten Normaleinkommens
+ 6. " 10. " 0,5 " " "
+ 11. " 15. " 0,6 " " "
+ 16. " 20. " 0,7 " " "
+ 21. " 30. " 0,8 " " "
+ 31. " 44. " 0,9 " " "
+ über 44 " 1,0 " " "
+
+ Bei Berechnung der Dienstjahre kommen Unterbrechungen durch Urlaub,
+ Krankheit und militärische Übungen im Frieden nicht in Abzug.
+
+ Diese Maximalsätze werden nur dann ausbezahlt, wenn der Anteilfonds
+ der Volkskasse dazu ausreicht. Andernfalls werden die Sätze für
+ alle Bienenstöcke gleichmäßig prozentual herabgesetzt. (§ 5 des
+ Volksvertrags.)
+
+ Der Invaliditätsanteil beginnt mit dem Tage der Feststellung der
+ Invalidität durch den Chefarzt des Bienenstocks und endet mit dem
+ Aufhören der Invalidität ebenfalls nach der Erklärung desselben.
+
+ Der Seniorenanteil beginnt mit dem vollendeten 65. Lebensjahr
+ (Seniorenalter) und endet mit dem Tode. Weist der Anteilfonds der
+ Volkskasse dauernde und beträchtliche Überschüsse auf, so können
+ dieselben verwendet werden zur langsamen, gleichmäßigen Herabsetzung
+ des Seniorenalters.
+
+ 15. Witwen von männlichen Bienen haben das Recht, bis zu ihrem Tode
+ oder ihrer Wiederverehelichung auf einen Witwenanteil in der Höhe von
+ 0,4 der Normaleinkommen ihrer Männer im Augenblicke ihres Todes, wenn
+ sie aktiv waren, bzw. des Invaliditäts- oder Seniorenanteils, wenn sie
+ im Genuß solcher waren.
+
+ Jedes von einer männlichen Biene hinterlassene Kind hat das Recht, bis
+ zur Großjährigkeit bzw. bei Töchtern bis zu ihrer Verheiratung auf ¼
+ des Witwenanteils. Der Anteil für Witwen und Waisen zusammen darf 0,8
+ des Normalbezugs des verstorbenen Manns nicht überschreiten.
+
+ Diese Anteile beginnen mit dem Tage, welcher auf den Tod des Mannes
+ folgt. Sie werden nur an solche Witwen ausbezahlt, welche an diesem
+ Tage Schwestern sind, und nur an solche Waisenkinder, welche an diesem
+ Tage entweder noch nicht das 17. Lebensjahr erreicht haben, oder,
+ falls sie es überschritten haben, Brüder sind.
+
+ 16. Doppelwaisen von Bienen haben das Recht, auf Kosten des
+ Bienenstocks bis zur ausreichenden Erwerbsfähigkeit, spätestens
+ Großjährigkeit erzogen zu werden, wobei dieselben Bedingungen
+ maßgebend sind wie für einfache Waisen.
+
+ 17. Im Falle ihres Todes auf Kosten des Bienenstocks bestattet zu
+ werden, und zwar für alle Bienen in gleichen Formen.
+
+ 18. Sämtliche Auszahlungen an aktive und inaktive Bienen bzw. deren
+ Witwen und Waisen erfolgen durch denjenigen Bienenstock, deren
+ Mitglieder sie sind bzw. zuletzt waren.
+
+
+§ 20. Unterbrechung der Bienenrechte. Einziehung des Bienenscheins.
+
+Der Arbeitsvertrag der Bienenstöcke ist ein freier und seitens
+der Bienen freiwillig eingegangen. Die Nichterfüllung der in § 16
+aufgezählten Bienenpflichten bedeutet demnach freiwilligen Austritt aus
+dem Arbeitsvertrag und Verzicht auf die Bienenrechte.
+
+In diesem Fall hat derjenige Beamte der Volkskasse oder des
+Bienenstocks, bei welchem in Ausübung seines Amts und bei Ausübung
+eines Bienenrechts die Nichterfüllung der Bienenpflicht stattfindet,
+den Bienenschein der betreffenden Bienen einzuziehen.
+
+Letztere können dagegen Einspruch bei dem Delegierten ihres
+Bienenstocks erheben. Dieser legt den Fall demjenigen unbeteiligten
+Bienenstock seines Bezirks vor, welcher darüber am besten zu urteilen
+in der Lage ist, und dessen Vorstandsausschuß in kürzester Frist in
+erster und letzter Instanz in einer Plenarsitzung darüber entscheidet,
+wobei die betroffenen Bienen auf ihren Wunsch gehört werden müssen.
+Zweifelhafte Fälle und solche, welche offensichtlich aus Unkenntnis,
+Irrtum und ohne Absicht stattfanden, sind stets zugunsten der
+betroffenen Bienen auszulegen. Bei Bestätigung der Einziehung wird
+der Grund derselben in die Bienenakten eingetragen, der Bienenschein
+eingezogen und durch Aufstemplung des Buchstaben ~E~ entwertet.
+
+Die bis zum Tage der Einziehung des Bienenscheins erworbenen Rechte
+können unter keinen Umständen entzogen werden. Dagegen können die
+Bienen freiwillig darauf verzichten.
+
+Nach Einziehung des Bienenscheins kann die Eigenschaft als Biene laut
+§ 17 durch 60 Monate langes Einzahlen eines Brüderbeitrags an die
+Volkskasse ohne neuerliche Einziehung wieder erworben werden. Der
+entscheidende Vorstandsausschuß hat jedoch das Recht, je nach dem
+Sachverhalt sofort beim Schiedsspruch oder später die Bienenrechte
+schon nach 20 oder 40, statt 60 Monaten wieder zuzulassen.
+
+
+5. Teil.
+
+Pflichten der Bienenstöcke zur Volkskasse und unter sich.
+
+
+§ 21. Pflichten zur Volkskasse.
+
+Jeder Bienenstock übernimmt bei seiner Errichtung die Pflichten einer
+Filiale der Volkskasse und hat die in seinem Wirkungskreis liegenden
+Geschäfte der Volkskasse auf seine Kosten aber unter Leitung des
+Delegierten der Volkskasse zu besorgen. Zu diesem Zwecke hat er dem
+Delegierten die erforderlichen Räume, Beamten und sonstigen Hilfsmittel
+unentgeltlich zu liefern. Wenn mehrere Bienenstöcke einen gemeinsamen
+Delegierten haben, so teilen sie die Kosten der Geschäftsführung der
+Delegierten pro rata ihrer Bienenzahl.
+
+
+§ 22. Gegenseitige und gemeinsame Bezüge von Waren und Leistungen.
+
+Ein Bienenstock darf Waren und Arbeiten grundsätzlich nur an
+Bienenstöcke, Bienen und Brüder liefern oder nur von solchen beziehen
+und zwar nur zu Bienenpreisen. Nur wenn die Zahl und Leistungsfähigkeit
+der Bienenstöcke, Bienen und Brüder hierzu nicht ausreicht, darf der
+Bienenstock mit andern Firmen und Personen abschließen, wobei die
+Bienenpreise nicht maßgebend sind.
+
+Die Bienenstöcke dürfen für Arbeiten ihres laufenden Betriebes nur
+Bienen beschäftigen; die Zuziehung der Heimarbeit ist verboten.
+
+Für die Beschaffung derjenigen Materialien, Rohstoffe und Leistungen,
+welche für mehrere Bienenstöcke dieselben sind, haben dieselben eine
+gemeinsame Geschäftsstelle zu halten oder einen der Bienenstöcke mit
+dem gemeinsamen Bezug zu beauftragen. Die Kosten werden pro rata der
+bezogenen Mengen auf die beteiligten Bienenstöcke verteilt.
+
+
+§ 23. Gegenseitige Tauschlager.
+
+Jeder Bienenstock hat ein Lager seiner eigenen Produkte und
+der laufenden Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände aus andern
+Bienenstöcken (mit der Beschränkung des § 21 auch aus andern Quellen)
+zu halten und den Bienen und Brüdern zu Bienenpreisen abzugeben. Durch
+diese Lager tauschen die Bienenstöcke ihre Arbeitsprodukte gegenseitig
+gegen Verrechnung zu Bienenpreisen aus, sie heißen daher Tauschlager.
+
+Mehrere örtlich nicht zu weit voneinander entfernte Bienenstöcke
+können ein Tauschlager gemeinsam halten bzw. getrennte Warengattungen
+führen, die sich gegenseitig ergänzen. Die Volkskasse entscheidet im
+Einzelfall, ob dies zulässig ist. Solche Waren, welche nicht auf Lager
+gehalten werden können, hat jeder Bienenstock auf Verlangen der Bienen
+oder Brüder zu Bienenpreisen zu besorgen.
+
+Für solche Waren, deren Verkauf nicht durch unmittelbare Lieferung
+erfolgt, soll statt des Tauschlagers ein bloßes Musterlager gehalten
+werden, nach dessen Mustern die bestellten Waren in kürzester
+Lieferfrist geliefert werden.
+
+Jeder Bienenstock hat somit den andern Bienenstöcken als kostenlose
+Absatzstelle ihrer Waren zu dienen.
+
+
+§ 24. Allgemeine Gegenseitigkeitsverpflichtungen.
+
+Die Gegenseitigkeit der Leistungen und Unterstützungen ist
+im weitesten Sinne aufzufassen, findet also auch statt für
+Vertretungen, Auskünfte, für die Auszahlung der Zinsen, Rückzahlung
+der Schuldscheine und sonstige Geldoperationen und geschäftliche
+Erledigungen aller Art, jeweils gegen Verrechnung der erwachsenden
+Selbstkosten. Im Zweifelsfalle entscheidet über den Umfang dieser
+Gegenseitigkeitspflichten die Volkskasse.
+
+Die Bildung von Ringen, Syndikaten, Trusts zwischen mehreren
+Bienenstöcken oder Gruppen von Bienenstöcken ist untersagt.
+
+
+6. Teil.
+
+Die sozialen Einrichtungen der Bienenstöcke.
+
+
+§ 25. Allgemeine Grundsätze.
+
+Die Aufgabe des Bienenstocks gegen seine Bienen ist nicht erschöpft
+mit der Erhöhung des Einkommens durch Auszahlung des vollen
+Betriebserträgnisses, mit der Verminderung der Ausgaben durch die
+Verteilungslager zu Bienenpreisen und mit dem Schutze der Bienen gegen
+natürliche Ungleichheiten und soziale Schädlichkeiten durch seine
+vorsorglichen Bestimmungen. Der Bienenstock hat außerdem die Pflicht,
+alle diejenigen Einrichtungen zu treffen, welche das Familienleben
+heben, die Mühe und Sorge des Haushaltes sowie des Unterrichts und
+der Erziehung der Kinder erleichtern und im weitesten Sinne für das
+körperliche, geistige und sittliche Wohl der Bienen zu sorgen.
+
+Die in diesem Arbeitsvertrag vorgeschriebenen, für alle Bienenstöcke
+obligatorischen Einrichtungen sind nur die wichtigsten zur Erreichung
+dieser Ziele; dieselben sollen mit den Fortschritten der Zeit vermehrt,
+verbessert und vervollständigt werden im Sinne des Solidarismus.
+
+Diese Einrichtungen können je nach der Sachlage jeweils einem einzigen
+Bienenstock oder mehreren, örtlich nicht weit getrennten Bienenstöcken
+gemeinsam gehören, letzteres jedoch nur ausnahmsweise, bei kleinen
+Betrieben und mit Zustimmung des Direktoriums der Volkskasse.
+
+Sämtliche hierher gehörende Einrichtungen der Bienenstöcke stehen den
+Bienen der betreffenden Bienenstöcke und ihren Familienmitgliedern zur
+Verfügung: letztere, falls über 17 Jahre alt, müssen sich jedoch durch
+ihren Brüderschein legitimieren. Die Brüder haben gegen Vorzeigung
+ihres Brüderscheins ebenfalls das Recht der Benutzung, soweit die
+Verhältnisse es jeweils gestatten.
+
+
+§ 26. Einrichtungen für das körperliche Wohl.
+
+~a.~ *Ernährung.* Jeder Bienenstock hat eine geräumige, helle, gut
+ventilierte und geheizte Speiseanstalt zu errichten, in welcher den
+Benutzern nahrhafte, wohlschmeckende, gut zubereitete Speisen zu
+Bienenpreisen verabfolgt werden, und in welchen Speisewärmer kostenlos
+für diejenigen vorhanden sind, welche ihre Speisen selbst mitbringen.
+Die Abgabe von Tee und Kaffee als Getränk hat darin unentgeltlich
+stattzufinden. Auch muß dort gesundes Trinkwasser beliebig zur
+Verfügung stehen.
+
+~b.~ *Wohnung.* Der Bienenstock hat für gesunde, helle, luftige und
+geräumige Wohnungen für seine Bienen, sei es in eigenen oder fremden
+Bauten zu sorgen und dieselben zu Bienenpreisen zu vermieten, aber
+niemals zu verkaufen; auf Versorgung mit gutem Wasser und guter
+Beleuchtung ist dabei hauptsächlich zu achten. Auch zur Beschaffung
+behaglicher und praktischer Wohnungseinrichtungen zu Bienenpreisen
+hat der Bienenstock mitzuwirken. Für ledige Bienen, sowohl Männer als
+Frauen, sind Logierhäuser oder Heime anzulegen, welche ebenfalls zu
+Bienenpreisen benutzbar sind.
+
+~c.~ *Gesundheitspflege.* Jeder Bienenstock hat ein vorzüglich
+eingerichtetes Krankenhaus zu errichten mit Instrumentarium, Apotheke,
+Krankenwagen oder Bahre, Medizinalbädern, Desinfektionsapparat etc.
+Dasselbe soll eine getrennte Abteilung für Wöchnerinnen in Verbindung
+mit einem Säuglingsheim haben, in welchen die Aufnahmen ohne
+Unterscheidung der Ehelichkeit oder Unehelichkeit stattfinden.
+
+Da, wo dieses Krankenhaus nicht auf dem Grundstück des Bienenstockes
+steht oder sich nicht nahe genug befindet, ist im Bienenstock ein
+Verbandslokal anzulegen (Samariterstube), welches nur diesem Zwecke
+dient, mit den nötigen Betten, Instrumenten und Geräten.
+
+Diese Anstalten stehen unter der Leitung eines oder mehrerer Ärzte,
+welche vom Bienenstock fest angestellt sind und zu demselben im
+Verhältnis der Bienen stehen müssen. Ein Arzt kann auch mehreren
+Bienenstöcken angehören. Diese Ärzte haben zu festgesetzten Zeiten,
+während der Arbeitszeit der Bienen, Sprechstunde am Sitz des
+Bienenstocks zu halten und die sich meldenden Kranken im Krankenhaus
+des Bienenstocks oder zu Hause zu pflegen. Keine Kategorie von
+Krankheiten ist hiervon ausgeschlossen. Sie haben ferner die Hygiene
+der Wohnung und der Ernährung der Bienen und die Gesundheit der Kinder
+derselben laufend zu überwachen, denselben mit Rat und Tat beizustehen
+und ihr Hauptaugenmerk auf das Verhüten der Krankheiten, insbesondere
+der Betriebskrankheiten, sowie auf die Unfallverhütung zu lenken. Sie
+haben als Hausfreunde aufklärend und erzieherisch zu wirken und das
+höchste Gut der Bienen, ihre Gesundheit, zu hüten. Sie haben ferner
+die Hygiene sämtlicher Betriebe des Bienenstocks sowie seiner Schulen
+und Erziehungsanstalten laufend zu überwachen und eine Statistik der
+Hygiene ihres Bienenstocks zu führen.
+
+Die Ärzte werden hierbei unterstützt durch fest angestellte
+Pflegeschwestern und Heilgehilfen sowie im Nebenamt durch eine Anzahl
+Bienen des Bienenstocks, welche im Samariterdienst ausgebildet sind.
+
+Zu den obligatorischen Hygienemaßnahmen der Bienenstöcke gehören noch
+die vollkommensten Einrichtungen zur Verhütung von Unfällen und zur
+Verhütung der Betriebskrankheiten, gesonderte Umkleide- und Waschräume
+für die Bienen, sowie Dusche-, Wannen- und Schwimmbäder; endlich
+Spiel- und Turnplätze, möglichst in Verbindung mit den Schulen. Der
+Bienenstock hat alljährlich eine möglichst große Anzahl von Kindern in
+Ferienkolonien zu schicken. Ferner sollen die Bienenstöcke möglichst
+Genesungsheime für Rekonvaleszenten errichten.
+
+Die Benutzung sämtlicher Hygieneeinrichtungen ~sub c.~ ist kostenlos,
+nur für die Ferienkolonien können die beteiligten Eltern, eventuell
+auch der Stipendienfonds, zu Beiträgen herangezogen werden.
+
+
+§ 27. Einrichtungen für das geistige und sittliche Wohl.
+
+
+~a.~ Erziehung, Unterricht und Fortbildung.
+
+Die Bienenstöcke haben zur kostenlosen Benutzung zu halten:
+
+ 1. Kinderhorte und Kleinkinderschulen;
+
+ 2. Elementarschulen, da wo die vorhandenen Volksschulen nicht
+ ausreichen oder zu weit entfernt sind;
+
+ 3. gesonderte Lehrlingswerkstätten mit bezahlten Lehrlingen in
+ obligatorischer Verbindung mit Fortbildungsschulen, deren Kurse nur in
+ den Tagesstunden stattfinden;
+
+ 4. Haushaltungsschulen für nicht mehr schulpflichtige Mädchen in
+ Verbindung mit den Heimen für ledige weibliche Bienen;
+
+ 5. Schulen für weibliche Erwerbsarbeiten für nicht mehr
+ schulpflichtige Mädchen, zugleich Näh- und Strickschule für
+ schulpflichtige Mädchen, deren Kurse nur in den Tagesstunden
+ stattfinden dürfen;
+
+ 6. an den Abenden und eventuell Sonntags Vortragszyklen (möglichst
+ mit Projektionen) oder sonstigen anschaulichen Vorführungen für
+ Erwachsene über nützliche und bildende Themen, z. B. Samariterwesen
+ und Krankenpflege, Literatur, Volkswirtschaft, Geschichte, Kunst und
+ Kunstpflege etc., in erster Linie aber über das Wesen und den Nutzen
+ des Solidarismus;
+
+ 7. eine Bibliothek guter Bücher.
+
+Sämtliche Schulen und Vorträge werden gehalten teils von hierzu
+speziell angestellten Bienen, teils von dem Personal der Bienenstöcke
+im Nebenamt.
+
+
+~b.~ Geselligkeit und Erholung.
+
+Jeder Bienenstock hat zur Pflege des Gefühls der Zusammengehörigkeit
+und der Einigkeit einen Gesellschaftssaal oder ein Gesellschaftshaus
+zu errichten mit Restaurant und möglichst mit Garten zur kostenlosen
+Benutzung entweder für einzelne oder für zwanglose Zusammenkünste
+geselliger Vereinigungen und zur Veranstaltung von bildenden
+Unterhaltungen, Theatervorstellungen, Musik- und Gesangsvorträgen,
+sowie von Spielen, Turn- und Sportübungen und Ausflügen. Es soll
+hiermit verbunden sein ein Lesezimmer mit guten Zeitschriften und
+Büchern.
+
+Im Restaurant des Gesellschaftshauses werden Speisen und Getränke zu
+den Bedingungen des § 26 ~a~ verabreicht.
+
+
+§ 28. Stipendienfonds.
+
+Der Stipendienfonds des Bienenstocks dient für solche Zwecke, welche
+im Arbeitsvertrag nicht speziell vorgesehen sind, insbesondere für
+folgende:
+
+Ermöglichung höherer Studien für besonders hervorragende Leute,
+Studienreisen und Ausstellungsreisen für Ausbildung in speziellen
+Fragen oder Branchen, Unterstützungen bei ungewöhnlich schweren
+Umständen, zur Erhöhung von Senioren-, Invaliditäts-, Witwen- und
+Waisenanteilen in den Übergangszeiten, solange die Dienstzeiten noch
+nicht lange genug sind, um zu genügend hohen Anteilen zu berechtigen,
+Unterstützung solcher Kranker oder Erholungsbedürftiger, welche
+besonders lange, kostspielige oder auswärtige Kuren gebrauchen,
+Beteiligung an Ferienkolonien, eventuell Beteiligung an gemeinnützigen
+Bestrebungen, welche nicht direkt mit der Volkskasse und den
+Bienenstöcken zusammenhängen.
+
+Über die Verwendung des Stipendienfonds beschließt der
+Vorstandsausschuß des Bienenstocks. Entsprechend den rein
+wirtschaftlichen Zwecken des Bienenstocks dürfen hierbei niemals
+gesonderte konfessionelle oder politische Interessen unterstützt werden.
+
+
+7. Teil.
+
+Übergangsbestimmungen.
+
+
+§ 29.
+
+Da der gegenwärtige Text des Arbeitsvertrages voraussetzt, daß
+sowohl die Volkskasse als eine größere Anzahl von Bienenstöcken mit
+ihrer gesamten Organisation schon bestehen, so sind für den Anfang,
+solange das noch nicht der Fall ist, besondere Übergangsbestimmungen
+erforderlich, welche sich auf die ersten Maßnahmen zur Herbeiführung
+dieser Organisationen selbst bis zu ihrem völligen Funktionieren
+beziehen.
+
+Diese Bestimmungen können hier nicht im einzelnen gegeben werden, da
+sie von den jeweiligen Verhältnissen abhängen. Sie werden sich u. a.
+beziehen auf den Anstellungsmodus der ersten Bienen, bevor die Beiträge
+während der vorgeschriebenen Anzahl Monate geleistet werden konnten u.
+dgl.
+
+
+
+
+Fußnoten:
+
+[1] Statistischen Beweis hierfür siehe Anhang 1, Seite 71.
+
+[2] Dieser Arbeitsvertrag der Bienenstöcke kommt im nächsten Kapitel
+zur Besprechung.
+
+[3] Statistischen Beweis hierfür siehe Anhang 2, Seite 73.
+
+[4] Andere, weniger wichtige Formen von Bienenstöcken siehe Anhang 3,
+S. 74.
+
+[5] Schmoller.
+
+[6] Siehe Anhang 4, Seite 75.
+
+[7] Das Warenhaus als Privatunternehmen hat keinen gemeinnützigen
+Zweck; es ist hier bloß erwähnt um zu beweisen, daß die Technik des
+Betriebes großer Warenlager etwas durchaus bekanntes, keinerlei
+Schwierigkeiten bietendes ist.
+
+[8] Siehe Anhang 5, Seite 77.
+
+[9] Beweis hierfür siehe Anhang 6, Seite 78.
+
+[10] Siehe Anhang 5, Seite 77.
+
+[11] Siehe Anhang 7, Seite 82.
+
+[12] Der Gesamtschaden des großen amerikanischen Kohlenarbeiterstreiks
+1902 betrug nach der offiziellen Feststellung durch das Schiedsgericht
+396 Millionen Mark, der amerikanische Stahlarbeiterstreik 1901 kostete
+100 Millionen Mark, der belgische Generalstreik im Jahre 1902: 3
+Millionen Franks täglich.
+
+[13] Siehe Anhang 8, Seite 83.
+
+[14] Siehe Anhang 9, zwischen Seite 84 und 85.
+
+[15] Durchschnittlicher Jahreslohn 700-1000 Mark. Siehe Anhang 1, Seite
+71.
+
+[16] Siehe Anhang 8, S. 83.
+
+[17] Siehe Anhang 6, Seite 78.
+
+[18] Siehe Anhang 1, Seite 71.
+
+[19] Siehe Anhang 1, Seite 71.
+
+[20] Siehe Anhang 6, Seite 78.
+
+[21] Vorbilder dazu sind schon vorhanden bei einigen englischen
+Genossenschaften, welche ganze Stadtanleihen übernommen haben.
+
+[22] Siehe Anhang 1, Seite 71, und Anhang 6, Seite 78.
+
+[23] Diese Summe von 200 Mark als Gesamt-Jahresausgabe pro Kopf im
+Mittel dürfte wohl wesentlich zu niedrig gegriffen sein.
+
+[24] Nach der Zeitschrift des Kgl. Preußischen Statistischen Bureaus
+1902.
+
+[25] Der Rest von M. 1191990 wahrscheinlich für Tantiemen, Vorträge
+etc. verwendet.
+
+[26] Siehe Beilage Nr. 1 zum Volksvertrag.
+
+[27] Beispiel: Bei 9 Volksräten müssen mindestens 7 anwesend sein,
+denn ¾ × 9 = 6¾, aufgerundet auf 7. -- Bei 10 Volksräten müssen
+8 anwesend sein, denn ¾ × 10 = 7½, aufgerundet auf 8. -- Bei 11
+Volksräten ebenfalls 8, denn ¾ × 11 = 8¾, abgerundet auf 8.
+
+[28] Um die verschiedenen Kategorien von Beamten in ihrem Verhältnis
+zur Volkskasse zu unterscheiden, genügt es, einfach Ordnungszahlen
+einzuführen und z. B. einen Anfänger oder Lehrling als Primus, einen
+ungelernten Gehilfen oder Handlanger als Sekundus, das gelernte
+laufende Personal für die niederen Arbeiten als Tertius, einen
+Vorarbeiter oder mittleren Verwaltungsbeamten als Quartus zu bezeichnen
+u. s. w. bis hinauf zu dem höchsten leitenden Beamten oder Dezimus.
+Mehr als zehn Stufen sind nicht erforderlich. Diese oder ähnliche
+Worte bezeichnen genau das Verhältnis zur Gesamtverwaltung, ohne die
+Bedeutung eines Titels zu haben oder als solche gebraucht werden zu
+können.
+
+[29] Muster eines Brüderscheins siehe Beilage Nr. 2 zum Volksvertrag.
+
+[30] Senioren sind diejenigen Bienen, welche durch die Zahl ihrer
+Dienstjahre das Recht erworben haben, ihr volles Normaleinkommen weiter
+zu beziehen ohne zu arbeiten. Es ist damit nicht notwendig der Begriff
+des Alters zu verbinden. Die Senioren sind infolge ihrer Dienste eine
+Art Ehrenmitglieder der Bienenstöcke.
+
+[31] Um die verschiedenen Kategorien von Bienen in ihrem Verhältnis
+zum Bienenstock zu unterscheiden, genügt es, einfache Ordnungszahlen
+einzuführen, z. B. einen Anfänger oder Lehrling als Primus, einen
+ungelernten Gehilfen oder Handlanger als Sekundus, einen gelernten
+Handwerker als Tertius, einen Vorarbeiter als Quartus usw. zu
+bezeichnen, bis etwa hinauf zu dem höchsten leitenden Beamten, welcher
+ein Dezimus wäre. Dieselben Bezeichnungen wären in analoger Weise auf
+die Verwaltungsbeamten anzuwenden. Mehr als zehn Stufen sind nicht
+erforderlich. Diese oder ähnliche Worte bezeichnen genau das Verhältnis
+zur Gesamtverwaltung, ohne die Bedeutung eines Titels zu haben oder als
+solcher gebraucht werden zu können.
+
+
+Anmerkungen zur Transkription:
+
+In "Dieser Vertrag heißt »*Arbeitsvertrag der Bienenstöcke*«." stand
+nach "Arbeitsvertrag" ein zusätzliches schließendes Anführungszeichen.
+Dieses wurde entfernt, da der ganze Terminus gesperrt gedruckt und von
+Anführungszeichen umschlossen ist.
+
+In "Diese Wohnungen dürfen niemals an die Bienen verkauft werden, um
+ein Abhängigkeitsverhältnis derselben vom Bienenstock zu vermeiden."
+stand Anhängigkeitsverhältnis und wurde zu Abhängigkeitsverhältnis
+geändert.
+
+
+
+
+
+
+End of the Project Gutenberg EBook of Solidarismus, by Rudolf Diesel
+
+*** END OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK 58351 ***
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-The Project Gutenberg EBook of Solidarismus, by Rudolf Diesel
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-
-Title: Solidarismus
- Natürliche wirtschaftliche Erlösung des Menschen
-
-Author: Rudolf Diesel
-
-Release Date: November 25, 2018 [EBook #58351]
-
-Language: German
-
-Character set encoding: ISO-8859-1
-
-*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK SOLIDARISMUS ***
-
-
-
-
-Produced by Peter Becker, Heike Leichsenring and the Online
-Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net
-
-
-
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-
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-
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-Buchs.
-
-
-
-
- Solidarismus.
-
- Natürliche wirtschaftliche Erlösung des Menschen.
-
- Von
-
- Rudolf Diesel,
-
- Ingenieur in München.
-
- [Illustration]
-
- München und Berlin.
- Druck und Verlag von R. Oldenbourg.
- 1903.
-
-
-
-
-Übersetzungsrecht vorbehalten.
-
-
-
-
-Inhaltsverzeichnis.
-
-
- Erstes Buch. Seite
-
- Wesen, Organisation und Wirkungen des Solidarismus 1
-
- Kapitel 1. Die Grundlagen des Solidarismus 1
-
- Eigentum am Arbeitsprodukt 1
-
- Grundbegriff der Volkskasse 2
-
- Grundbegriff des Bienenstocks 3
-
- Kapitel 2. Organisation der Volkskasse. Volksvertrag 5
-
- Grundlagen und Zweck der Volkskasse 5
-
- Finanzen der Volkskasse 7
-
- Verwaltung und Leitung der Volkskasse 8
-
- Pflichten und Rechte der Brüder 9
-
- Bedingungen zur Errichtung von Bienenstöcken 12
-
- Kapitel 3. Organisation der Bienenstöcke. Arbeitsvertrag 13
-
- Grundlagen und Zweck der Bienenstöcke 13
-
- Verwaltung und Leitung der Bienenstöcke 14
-
- Finanzen der Bienenstöcke 14
-
- Die sozialen Einrichtungen der Bienenstöcke 16
-
- für das körperliche Wohl 16
-
- für das geistig-sittliche Wohl, Geselligkeit und Erholung 17
-
- Pflichten der Bienenstöcke zur Volkskasse und unter sich 18
-
- Pflichten und Rechte der Bienen 18
-
- Kapitel 4. Gesamtorganisation 21
-
- Kapitel 5. Der Solidarismus 25
-
- Kapitel 6. Beweis der praktischen Durchführbarkeit des
- Solidarismus 26
-
- Die Produktion 26
-
- Die Warenverteilung 28
-
- Die sozialen Einrichtungen 30
-
- Die schiedsmännische Selbstentscheidung 31
-
- Die Anlage der Ersparnisse 34
-
- Die Aufbringung der Mittel für den Solidarismus 35
-
- Mittel der Volkskasse 35
-
- Mittel der Bienenstöcke 40
-
- Schlußwort zu diesem Kapitel 42
-
- Kapitel 7. Wirkungen des Solidarismus 43
-
- Wirkungen des Solidarismus auf das Wohl der einzelnen 44
-
- Materielles Wohl 44
-
- Körperliches Wohl 45
-
- Geistig-sittliches Wohl 46
-
- Ethische Wirkungen des Solidarismus 47
-
- Wirkungen des Solidarismus auf das Wohl der Gesamtheit 49
-
- Schlußwort zu diesem Kapitel 53
-
- Kapitel 8. Wem nützt der Solidarismus? 54
-
- Allen Abhängigen 54
-
- Allen Selbständigen 55
-
- Den Frauen 59
-
- Dem Staate 61
-
- Den Gemeinden 65
-
- Der Kirche 65
-
- Schlußwort zu diesem Kapitel 67
-
- Kapitel 9. Aufruf zum Solidarismus 68
-
- Anhänge zum ersten Buch 71
-
- 1. Statistik der Einkommensverhältnisse in Deutschland 71
-
- 2. Statistik der möglichen Brüderbeiträge zur Volkskasse 73
-
- 3. Weniger wichtige Formen der Bienenstöcke. Der Bienenstock für
- Arbeitsleistungen 74
-
- 4. Einiges über Produktiv- und Konsumgenossenschaften 75
-
- 5. Statistik der Spareinlagen des deutschen Volkes 77
-
- 6. Ausschlaggebende Bedeutung der großen Masse auf allen Gebieten
- der Volkswirtschaft 78
-
- 7. Statistik des Getränke- und Tabakverbrauchs in Deutschland 82
-
- 8. Statistische Angaben über einige Trusts 83
-
- 9. Vergleich der Jahresabrechnungen verschiedener
- Aktiengesellschaften mit den Abrechnungen nach
- Bienenstockvorschriften 84
-
-
- Zweites Buch.
-
- Die solidaristischen Verträge 85
-
- Einleitung 85
-
- I. Erklärung des Solidarismus 86
-
- II. Volksvertrag 87
-
- 1. Teil. Grundlagen und Zweck des Volksvertrags 87
-
- § 1. Grundlagen 87
-
- § 2. Zweck 87
-
- 2. Teil. Finanzen der Volkskasse 89
-
- § 3. Vermögen der Volkskasse 89
-
- § 4. Stammfonds 89
-
- § 5. Anteilfonds 89
-
- § 6. Eigentumsrecht an den Bienenstöcken 90
-
- § 7. Sparkassenfonds 90
-
- § 8. Gewinne der Volkskasse 90
-
- § 9. Jahresabrechnung 90
-
- 3. Teil. Verwaltung und Leitung der Volkskasse 91
-
- ~A.~ Volksrat 91
-
- § 10. Bestellung des Volksrats 91
-
- § 11. Kompetenzen des Volksrats 91
-
- § 12. Sitzungsordnung des Volksrats 92
-
- § 13. Abstimmungsordnung des Volksrats 93
-
- § 14. Abänderungen des Volksvertrags 93
-
- § 15. Bezüge der Volksräte 93
-
- ~B.~ Präsident der Volkskasse 94
-
- § 16. Bestellung des Präsidenten 94
-
- § 17. Kompetenzen des Präsidenten 94
-
- § 18. Geschäftsordnung des Präsidenten 94
-
- § 19. Einkommen des Präsidenten 95
-
- ~C.~ Direktorium der Volkskasse 95
-
- § 20. Bestellung des Direktoriums 95
-
- § 21. Kompetenzen des Direktoriums 95
-
- § 22. Geschäftsordnung des Direktoriums 95
-
- ~D.~ Die Delegierten der Volkskasse 96
-
- § 23. Bestellung der Delegierten 96
-
- § 24. Kompetenzen der Delegierten 96
-
- ~E.~ § 25. Allgemeine Bestimmungen für alle Beamten der
- Volkskasse 97
-
- 4. Teil. Pflichten und Rechte der Brüder 98
-
- § 26. Pflichten der Brüder 98
-
- § 27. Die Brüderbeiträge 98
-
- § 28. Brüderschein. Brüderakten 99
-
- § 29. Rechte der Brüder 99
-
- 1. Wahlen zum Volksrat 99
-
- 2. Errichtung von Bienenstöcken 99
-
- 3. Anstellung als Bienen 99
-
- 4. Warenbezüge 100
-
- 5. Warenlieferungen 100
-
- 6. Anlage der Ersparnisse 100
-
- 7. Allgemeine Rechte 100
-
- 8. Schiedssprüche 100
-
- § 30. Unterbrechung der Brüderrechte. Einziehung des
- Brüderscheins 100
-
- 5. Teil. Bedingungen zur Errichtung von Bienenstöcken 101
-
- § 31. Anmeldebedingungen 101
-
- § 32. Form des Antrags 101
-
- § 33. Prüfung des Antrags und Beschlußfassung darüber 101
-
- § 34. Ernennung der Vorstände 102
-
- § 35. Errichtungsurkunde des Bienenstocks 102
-
- 6. Teil. § 36. Übergangsbestimmungen 102
-
- 7. Teil. Beilagen zum Volksvertrag 103
-
- Beilage 1. Wahlordnung für den Volksrat, zu § 10 des
- Volksvertrags 103
-
- Beilage 2. Muster eines Brüderscheins und Erklärung desselben 105
-
- III. Arbeitsvertrag der Bienenstöcke 107
-
- 1. Teil. Grundlagen und Zweck der Bienenstöcke 107
-
- § 1. Grundlagen 107
-
- § 2. Zweck 107
-
- 2. Teil. Finanzen der Bienenstöcke 108
-
- § 3. Kapital 108
-
- § 4. Rechnungsmodus 108
-
- § 5. Jahresabrechnung 109
-
- 3. Teil. Verwaltung und Leitung der Bienenstöcke 110
-
- ~A.~ Vorstand des Bienenstocks 110
-
- § 6. Bestellung des Vorstands 110
-
- § 7. Kompetenzen des Vorstands 110
-
- § 8. Geschäftsordnung des Vorstands 110
-
- ~B.~ Vorstandsausschuß des Bienenstocks 111
-
- § 9. Bestellung des Vorstandsausschusses 111
-
- § 10. Kompetenzen des Vorstandsausschusses 111
-
- § 11. Geschäftsordnung des Vorstandsausschusses 112
-
- § 12. Einkommen der Mitglieder des Vorstandsausschusses 113
-
- ~C.~ Jahresversammlung des Bienenstocks 113
-
- § 13. Zusammensetzung der Jahresversammlung 113
-
- § 14. Geschäftsordnung der Jahresversammlung 113
-
- § 15. Kompetenzen der Jahresversammlung 114
-
- 4. Teil. Pflichten und Rechte der Bienen 114
-
- § 16. Pflichten der Bienen 114
-
- § 17. Die Bienenbeiträge 115
-
- § 18. Bienenschein. Bienenakten 115
-
- § 19. Rechte der Bienen 116
-
- 1. Wahlen zum Volksrat 116
-
- 2. Errichtung von Bienenstöcken 116
-
- 3. Anstellung als Bienen 116
-
- 4. Warenbezüge 116
-
- 5. Warenlieferungen 117
-
- 6. Anlage der Ersparnisse 117
-
- 7. Allgemeine Rechte 117
-
- 8. Schiedssprüche 117
-
- 9. Wahlen zum Vorstandsausschuß 117
-
- 10. Normaleinkommen 117
-
- 11. Urlaub 117
-
- 12. Ergänzungseinkommen 117
-
- 13. Krankheits- und Unfallzuschüsse 118
-
- 14. Invaliditäts- und Seniorenanteile 118
-
- 15. Witwen- und Waisenanteile 118
-
- 16. Erziehung von Doppelwaisen 119
-
- 17. Bestattung 119
-
- 18. Auszahlungen 119
-
- § 20. Unterbrechung der Bienenrechte. Einziehung des
- Bienenscheins 119
-
- 5. Teil. Pflichten der Bienenstöcke zur Volkskasse und unter sich 120
-
- § 21. Pflichten zur Volkskasse 120
-
- § 22. Gegenseitige und gemeinsame Bezüge von Waren und Leistungen 120
-
- § 23. Gegenseitige Tauschlager 120
-
- § 24. Allgemeine Gegenseitigkeitsverpflichtungen 121
-
- 6. Teil. Die sozialen Einrichtungen der Bienenstöcke 121
-
- § 25. Allgemeine Grundsätze 121
-
- § 26. Einrichtungen für das körperliche Wohl 122
-
- ~a.~ Ernährung 122
-
- ~b.~ Wohnung 122
-
- ~c.~ Gesundheitspflege 122
-
- § 27. Einrichtungen für das geistige und sittliche Wohl 123
-
- ~a.~ Erziehung, Unterricht und Fortbildung 123
-
- ~b.~ Geselligkeit und Erholung 123
-
- § 28. Stipendienfonds 124
-
- 7. Teil. § 29. Übergangsbestimmungen 124
-
-
-
-
-Erstes Buch.
-
-Wesen, Organisation und Wirkungen des Solidarismus.
-
-
-
-
-Kapitel 1.
-
-Die Grundlagen des Solidarismus.
-
-
-Eigentum am Arbeitsprodukt.
-
-Stellst du durch deine Arbeit mit eigenen Werkzeugen und Materialien
-ein Produkt her, so ist dasselbe dein Eigentum.
-
-Hast du nicht eigene Mittel zur Beschaffung der Materialien und
-Werkzeuge, so kannst du dieselben gegen übliche Verzinsung und
-ratenweise Rückzahlung entlehnen, wenn ein vermögender Freund, welcher
-Vertrauen in deine Ehrenhaftigkeit, Arbeitskraft und Fähigkeiten setzt,
-dafür haftet. Das Produkt deiner Arbeit oder der dafür erzielte Erlös
-ist auch dann dein unbestrittenes Eigentum.
-
-Schafft ihr aber zu mehreren durch gemeinschaftliche Arbeit in einem
-Betriebe, mit Kapital, das ihr auf Grund der Haftung eines Kapitalisten
-entlehnt, verzinst und ratenweise rückzahlt, ein Gut und bringt es in
-den Konsum, so ist das Produkt eurer gemeinsamen Arbeit oder dessen
-Erlös Eigentum eurer Gemeinschaft, gleichgültig ob dieselbe aus wenigen
-oder Hunderten von Mitgliedern besteht. Der für euren Kredit haftende
-Kapitalist kann zur Sicherung gegen Verluste sich das Eigentumsrecht
-an eurem Betriebe vorbehalten und sich ausbedingen, von diesem Rechte
-unter gewissen Umständen Gebrauch zu machen, etwa wenn der Betrieb
-Verluste bis zu einem bestimmten Betrage herbeiführen sollte; er wird
-auch berechtigterweise für seine Haftung und die damit verbundene
-Mühewaltung eine mäßige Entschädigung, vielleicht in Form einer
-jährlichen Prämie, fordern können.
-
-*Ihr seid demnach unbestrittene Eigentümer eures Arbeitsprodukts, d. h.
-Selbstunternehmer, wenn ihr aus den Erträgnissen eures Betriebes die
-übliche Verzinsung und ratenweise Rückzahlung des geborgten Kapitals
-bewerkstelligt, und wenn gleichzeitig für letzteres in unanfechtbarer
-Weise gehaftet wird.*
-
-Dies entspricht den Sitten und der Moral, dem Rechtsgefühl und den
-Gesetzen.
-
-
-Grundbegriff der Volkskasse.
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-Diese Haftung könnt ihr ohne fremde Hilfe selbst leisten, wenn ihr
-Arbeitenden alle als geschlossene Gesamtheit auftretet und einig
-handelt.
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-Ihr seid in Deutschland 50 Millionen Menschen, die von Gehalt, Lohn,
-Salär abhängen.[1] Wenn jeder von euch wöchentlich nur einen Pfennig
-in eine gemeinsame Volkskasse gibt, so werdet ihr als Gesamtheit
-in einer Woche eine halbe Million Mark besitzen; legt ihr dieselbe
-in unangreifbarer Form an, etwa in Hypotheken oder in sicheren
-Staatspapieren, so könnt ihr damit Bürgschaft leisten für einen
-Betrieb mit einer halben Million Mark Kapital, d. h. einige hundert
-eurer Brüder zu unabhängigen Selbstunternehmern machen, die über ihr
-Arbeitsprodukt frei verfügen.
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-Die allwöchentliche Wiederholung dieses unmerklichen Opfers führt in
-einem einzigen Jahre zu einem Besitz der Gesamtheit von 26 Millionen
-Mark, mit welchem ihr im Wege der Kredithaftung vielleicht 10000
-Brüdern nebst ihren Familienangehörigen, im ganzen 20000 oder 30000
-Menschen, unabhängig machen könnt. Entschließt ihr euch aber, statt in
-jeder Woche *an jedem Tage einen Pfennig der Gesamtheit zu opfern*, so
-habt ihr pro Jahr 182 Millionen und in 10 Jahren schon 2 Milliarden
-Mark zu eurer wirtschaftlichen Erlösung zur Verfügung.
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-Um dieses wundervolle Ziel zu erreichen, bedarf es nur einer winzigen,
-unfühlbaren *Leistung jedes einzelnen für die Gesamtheit und des
-Eintretens, des Haftens dieser Gesamtheit für die einzelnen* und
-deren Unternehmungen; die winzige Leistung muß aber von *allen* ohne
-Ausnahme vollbracht werden und sich *unablässig* wiederholen; führt ihr
-diesen Grundsatz mit eiserner Konsequenz durch, steht ihr zusammen wie
-*ein* Mann, handelt ihr zusammen wie *ein* Kopf, seid ihr unbeugsam
-gewillt, dieses Ziel zu erreichen, *so habt ihr auch die Macht dazu*;
-unaufhaltsam vermehrt sich die Wirkung, und in nicht zu ferner Zeit
-werdet ihr Brüder und Schwestern alle freie Herren eurer Arbeit sein.
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-Das Geld in eurer Volkskasse, euer Gesamtkapital, wird hierbei nicht
-ausgegeben; es hat das Wunder bloß durch sein Vorhandensein bewirkt;
-die Betriebe eurer Brüder sind mit dem Kredit geschaffen, welcher ihnen
-durch eure Gesamtbürgschaft zuteil wurde. Wenn diese Betriebe blühen
-und gedeihen und nach einigen Jahren in sich selbst die Sicherheit
-für ihr Kapital tragen, oder wenn sie es nach und nach zurückbezahlt
-haben, so kann die Gesamtheit mit der hierdurch frei werdenden
-Bürgschaftssumme neue Betriebe ins Leben rufen und so in immer
-wachsendem Tempo das Werk der wirtschaftlichen Erlösung beschleunigen.
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-Der Inhalt eurer Volkskasse aber, gebildet aus euren unaufhörlich
-fließenden einzelnen Pfennigen, immer vermehrt und niemals vermindert,
-wird mit der Zeit unermeßlich werden wie das von den unablässig
-fallenden Regentropfen gebildete Meer.
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-Ihr kennt das Beispiel eines zu Anfang unserer Zeitrechnung zu 5% auf
-Zinseszins angelegten Pfennigs. Derselbe wäre heute zu einer Summe
-angewachsen, zu deren Darstellung man 5000 Millionen massiv goldener
-Kugeln von der Größe unserer Erde brauchen würde; diese Rechnung, auf
-eure *Brüderpfennige* angewendet, zeigt, daß bei einer Kopfleistung von
-1 Pfennig pro Woche die 26 Millionen eurer ersten Jahressammlung allein
-nach 100 Jahren schon 2½ Milliarden Mark überschreiten, nach 200
-Jahren 250 Milliarden Mark. Bei einer *Kopfleistung von 1 Pfennig pro
-Tag* aber wachsen die 182 Millionen eurer *ersten* Jahressammlung nach
-100 Jahren auf 18 Milliarden und nach 200 Jahren auf 1800 Milliarden
-an. Diese an sich schon beinahe unfaßbar hohen Zahlen werden noch
-beliebig oft vervielfacht, wenn ihr nicht 1 Jahr lang, sondern 10, 20,
-30 Jahre lang eure Pfennigsammlung fortsetzt. Wenn ihr also unentwegt
-Jahr auf Jahr, Jahrzehnt auf Jahrzehnt *täglich euren Pfennig* zur
-Volkskasse tragt, so werdet ihr in absehbaren Zeiten als *Gesamtheit*
-über ein Vermögen verfügen, für welches das Wort *unermeßlich*
-nicht übertrieben erscheint, auch wenn einige eurer Unternehmungen
-mißlingen und die Bürgschaft eurer Volkskasse von Zeit zu Zeit wirklich
-beanspruchen sollten.
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-Begreift ihr die Macht der Zahl und der Zeit? Begreift ihr, daß ihr
-euch *selbst erlösen* könnt, wenn ihr Zahl und Zeit richtig verwendet,
-die *Zahl durch Einigkeit, die Zeit durch Beharrlichkeit*? Begreift
-ihr aber auch, daß ihr diese Macht nur habt, wenn jeder von euch, ohne
-Ausnahme, für die Gesamtheit wirkt, und daß ihr sie nur behaltet, wenn
-ihr geschlossene Gesamtheit, d. h. einig bleibt?
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-Nehmt einmal an, ihr hättet alle während mehrerer Jahre einige Pfennige
-pro Woche und Kopf geopfert, dadurch eure deutsche Volkskasse gegründet
-und sie besitze bereits 100 oder 200 Millionen Mark; sie werde
-verwaltet von einem Ausschuß der Besten und Tüchtigsten unter euch,
-durch euer Vertrauen und von euch selbst berufen zu diesem Ehrenamt.
-Das Direktorium dieser eurer Volkskasse sei fest organisiert, ihre
-Gelder in sicherster Form zinstragend angelegt, mit der Bestimmung, daß
-kein Pfennig davon andern Zwecken dienen darf als ausschließlich der
-Haftung für den euren Betrieben gewährten Kredit.
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-Wie werdet ihr nun diese Betriebe ins Leben rufen?
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-Grundbegriff des Bienenstocks.
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-Ihr wollt z. B. einen großen Betrieb zur Herstellung von Schuhen
-errichten.
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-Unter denjenigen, welche durch ihre stets wiederkehrende brüderliche
-Leistung zur Volkskasse deren Bestehen ermöglichten -- sie seien
-einfach *Brüder* genannt -- sucht das Direktorium der Volkskasse
-diejenigen Männer als Leiter des künftigen Unternehmens aus, welche in
-diesem Fache den Ruf großer Fähigkeiten genießen und als Ehrenmänner
-bekannt sind; es schließt mit denselben einen Vertrag, welcher ihre
-Bezüge, ihre Rechte und Pflichten als Vorstände des Betriebes festsetzt
-und sie ermächtigt, das nötige Kapital -- es sei 1 Million Mark --
-durch eine Anleihe aufzunehmen, welche aus den Geschäftserträgnissen
-zu verzinsen und innerhalb 50 Jahren in gleichmäßigen Raten an die
-Darleiher zurückzuzahlen ist.
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-Die Schuldscheine, welche für diese Anleihe von der neuen Unternehmung
-ausgegeben werden, sind mit der unbedingten Haftungsklausel der
-Volkskasse sowohl für Kapital als Zins versehen; ist der Zinsfuß etwas
-höher, etwa um 1% als üblich, so wird den Vorständen des zu gründenden
-Betriebes das Kapital von selbst zufließen, denn keine andere
-Geldanlage bietet gleiche Vorteile und Sicherheiten. Die Schuldscheine
-selbst können bei Beobachtung gewisser Formen wie Banknoten als
-Zahlmittel dienen.
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-Für ihre Haftung behält sich die Volkskasse das Eigentumsrecht an eurem
-Betriebe vor, und für ihre Bemühungen und Spesen erhält sie aus eurem
-Betrieb eine kleine jährliche Prämie, denn das Kapital der Volkskasse
-darf bestimmungsgemäß nicht angegriffen werden, also auch nicht für
-geschäftliche Auslagen.
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-Mit dem Gelde dieser Anleihe errichten die Vorstände ihren Betrieb,
-genau wie es die Direktoren einer Aktiengesellschaft mit dem ihnen
-anvertrauten Kapital zu tun pflegen. Sie bringen selbstverständlich
-die besten Maschinen und technischen Hilfsmittel zur Anwendung, suchen
-sich unter der Zahl der Brüder die besten als Beamten, Meister und
-Arbeiter; haben sie doch hieran das größte Interesse, da das *ganze
-Betriebserträgnis Eigentum der Mitwirkenden ist und ihnen als Gegenwert
-ihrer Arbeit ausbezahlt wird*. In einem solchen Betrieb wird jeder
-ganz von selbst, aus eigenstem Interesse seine höchste Leistung
-einsetzen; jeder wird sein ganzes Können, seine ganze Zeit und Kraft
-dem gemeinsamen Werke widmen, dessen Resultat gemeinsames Eigentum ist.
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-Denkt ihr dabei nicht an einen Bienenstock, in welchem jede Biene in
-unausgesetztem, hingebendem Fleiß am gemeinsamen Werke mithilft und
-in welchem der gesammelte Honig gemeinsames Eigentum aller Bienen des
-Stockes ist als Nahrung, nicht nur für den Augenblick, sondern auch für
-die Zeit des unproduktiven Winters? Kommt ihr nicht von selbst auf den
-Gedanken, ein solches Unternehmen einen Bienenstocksbetrieb oder kurz
-*Bienenstock* und dessen Mitglieder *Bienen* zu nennen?
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-Ebenso wie für Schuhe errichtet ihr unter dem Schutze der Haftung der
-Gesamtheit -- der Volkskasse -- noch andere Bienenstöcke für Kleider,
-Wäsche, Lebensmittel, Möbel, Hausgerät usw., und in kurzer Zeit besitzt
-ihr einen Grundstock von Selbstbetrieben, welche die wichtigsten
-Lebensbedürfnisse nicht nur der darin Beschäftigten, sondern einer
-vielfach höheren Anzahl von Menschen herstellen können, und welche den
-Ausgangspunkt einer großartigen, auf Interessengemeinschaft beruhenden
-Organisation bilden.
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-Da nämlich eure sämtlichen Bienenstöcke einen gemeinsamen Ursprung
-und einen gemeinsamen Besitzer, die Volkskasse, haben, so werden sie
-sich nicht gegenseitig Konkurrenz machen, sondern sich aushelfen und
-unterstützen. Geradezu selbstverständlich ist, daß jeder Bienenstock
-den andern seine Produkte zusendet für den Absatz an ihre Bienen; denn
-jeder Bienenstock vereinigt durch seinen Betrieb eine große Anzahl von
-Menschen, deren Lebensbedürfnisse am einfachsten und bequemsten am
-Arbeitsorte selbst befriedigt werden. -- Eure Bienenstöcke tauschen
-also ihre Waren aus; in jedem derselben entsteht auf diese Weise ein
-*Tauschlager*, dessen Waren den Bienen und deren Familienmitgliedern,
-aber auch den Brüdern im allgemeinen, zur Verfügung stehen, und zwar
-zu den denkbar billigsten Preisen, da keinerlei Zwischenspesen darauf
-lasten.
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-Der Bienenstock erhöht also eure Einnahmen, indem er euch sein ganzes
-Betriebserträgnis auszahlt, und er erniedrigt gleichzeitig die Ausgaben
-für eure gesamte Lebenshaltung, indem er euch eure Lebensbedürfnisse zu
-den niedrigsten überhaupt erreichbaren Kosten am Arbeitsorte überläßt.
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-Da ihr nun notwendigerweise durch eure Tätigkeit gezwungen seid,
-euch täglich in eurem Bienenstock zu vereinigen und eure Familien in
-der Nähe zu haben, so drängt sich von selbst der Gedanke auf, diese
-Versorgung nicht auf die materielle Seite eures Lebens zu beschränken,
-sondern auch auf eure sonstigen körperlichen, geistigen und sittlichen
-Bedürfnisse auszudehnen durch Einrichtungen, welche am besten als
-»*soziale Einrichtungen*« des Bienenstockes bezeichnet werden.
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-Auf diese Weise wird der Bienenstock nicht nur ein Produktionszentrum,
-sondern gleichzeitig ein *Zentrum vollständiger wirtschaftlicher
-Versorgung* für euch und die eurigen von der Geburt an bis zum Tode.
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-Kapitel 2.
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-Organisation der Volkskasse. Volksvertrag.
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-Vorhin wurde vorausgesetzt, eure Volkskasse sei bereits gegründet und
-fest gefügt; nunmehr ist deren Organisation zu erläutern.
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-Grundlagen und Zweck der Volkskasse.
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-Die Volkskasse beruht auf einem Vertrag, den die freiwillig
-Beitretenden unter sich abschließen; letztere werden im einzelnen, je
-nach ihrem Geschlecht, Brüder oder Schwestern, in ihrer Gesamtheit
-aber ohne Unterscheidung *Brüder* genannt; ihr Vertrag heißt kurzweg
-*Volksvertrag*. Die Brüder vereinbaren darin, unter sich die Errichtung
-von Bienenstöcken zu veranlassen, zu unterstützen und zu fördern
-und möglichst zahlreiche Brüder zu Bienen, d. h. zu Mitgliedern von
-Bienenstöcken zu machen.
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-Bienenstöcke sind Betriebe, welche unter Ausschluß der Erzielung eines
-Gewinnes folgende Zwecke haben:
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- 1. ihre gesamten Erträgnisse ihren Bienen als Gegenwert ihrer Arbeit
- auszuzahlen und durch richtige Organisation der Arbeit und der
- Güterverteilung die Einnahmen der Bienen zu erhöhen, deren Ausgaben
- zu vermindern und ihre materiellen Bedürfnisse vollständig und in
- möglichst vollkommener Weise zu befriedigen;
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- 2. durch soziale Einrichtungen auch für die Befriedigung der
- körperlichen, geistigen und sittlichen Bedürfnisse der Bienen
- und ihrer Angehörigen, wozu auch ein ausreichendes Maß von
- Lebensannehmlichkeiten gehört, möglichst vollständig zu sorgen;
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- 3. durch vorsorgliche Maßnahmen die Bienen und ihre Angehörigen von
- der Geburt bis zum Tode vor den Folgen der natürlichen Ungleichheiten
- (Verschiedenheit der Gesundheit, der physischen und geistigen
- Fähigkeiten, der Lebensdauer) und der sozialen Schädlichkeiten
- (Unfälle, Arbeitslosigkeit) zu schützen;
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- 4. nicht zum Bienenstock gehörende Brüder in möglichst großem Umfange
- in den Mitgenuß der aufgezählten Vorteile zu setzen.
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-Zur Erreichung dieser Zwecke hat jeder Bienenstock in seinem Betrieb
-folgende Abteilungen:
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- 1. einen Produktivbetrieb zur Herstellung von Arbeitsprodukten oder
- für bestimmte Arbeitsleistungen;
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- 2. ein Tauschlager für Austausch und Verteilung der Güter;
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- 3. die sozialen Einrichtungen;
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- 4. die vorsorglichen Kassen, deren Führung und Kontrolle vertragsmäßig
- der Volkskasse zusteht, bzw. für welche dieselbe haftet.
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-Zur Erreichung des Zwecks der Errichtung möglichst vieler Bienenstöcke
-vereinbaren im Volksvertrag die Brüder, regelmäßige Beiträge in eine
-gemeinsame Sparkasse, »Deutsche Volkskasse« oder kurzweg »Volkskasse«
-genannt, einzuzahlen, die angesammelten Gelder möglichst günstig
-anzulegen und so ein unangreifbares großes Kapital, *Stammfonds*
-genannt, zu bilden. Dasselbe wird unter Ausschluß jeder Gewinnerzielung
-nur zu folgenden gemeinnützigen Zwecken verwendet:
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-1. für das Kapital und den Zins der Anleihen zu haften, welche
-von den einzelnen Brüdergruppen zur Errichtung von Bienenstöcken
-aufgenommen werden, und zwar unter allen Umständen, da nur dann das
-nötige Vertrauen bestehen kann, den Bienenstöcken größere Kapitalien
-zu überlassen. Zur Erhöhung des allseitigen Vertrauens wird diese
-Volkskasse einer behördlichen oder staatlichen Aufsicht unterstellt;
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-2. für die zwischen den Bienenstöcken und ihren Bienen vereinbarten
-Normaleinkommen sowie Krankheits- und Unfallszuschüsse zu haften,
-selbst wenn die Erträgnisse des betreffenden Bienenstocks hierzu
-nicht ausreichen. Diese Haftung ist nur aufgehoben im Falle von
-Arbeitseinstellungen infolge von Kriegen, Revolutionen und Streiks,
-da deren Wirkungen so verheerend sind, daß der Bestand der Volkskasse
-gefährdet wäre, wenn sie auch hierfür haften wollte.
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-Außerdem errichtet die Volkskasse aus einem Teil der Erträgnisse aller
-Bienenstöcke einen gemeinsamen »*Anteilfonds*«, aus welchem den Bienen
-Invaliden-, Witwen- und Waisenanteile und vom 65. Lebensjahre ab
-Alters- oder Seniorenanteile ausbezahlt werden.
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-Die auf diesen Grundlagen errichteten Bienenstöcke übernehmen im
-Volksvertrag die Gegenverpflichtung, ihre Produkte den Brüdern zu
-»Bienenpreisen« zu liefern.
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-Unter Bienenpreis ist nicht bloß der Produktionspreis allein
-verstanden, sondern der Preis, welcher entsteht aus der Beschaffung der
-Materialien, der Herstellung der Ware und der Verbringung derselben in
-den Verkehr, d. h. aus den gesamten Betriebskosten des Bienenstocks; es
-ist der wirkliche, natürliche Selbstkostenpreis.
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-Ferner übernehmen die Bienenstöcke die Verpflichtung, den Brüdern
-alle Lieferungen und Arbeiten für die Bienenstöcke zu übertragen und
-dieselben in den Genuß aller Rechte und Vorteile zu setzen, welche
-durch das Bestehen des Volksvertrags und der Bienenstöcke vorhanden
-sind oder sein werden, um deren wirtschaftliche Wohlfahrt und
-Unabhängigkeit zu heben.
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-Endlich verpflichtet sich die Volkskasse, in einem besonderen
-*Sparkassenfonds* die Gelder und Ersparnisse der Brüder und
-Bienenstöcke zu verwalten und denselben den *vollen sich daraus
-ergebenden Zinsertrag auszuzahlen*, selbstverständlich abzüglich der
-Spesen.
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-Finanzen der Volkskasse.
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-Der Volksvertrag enthält demnach Bestimmungen über die Finanzen der
-Volkskasse, über den Stammfonds, den Anteilfonds, den Sparkassenfonds
-und die Jahresabrechnung sowie über die Prüfung derselben durch die
-Organe des Staates. Die Volkskasse behält unter allen Umständen das
-*Eigentumsrecht* an allen zur Errichtung gelangenden Bienenstöcken,
-während die in denselben jeweils angestellten Bienen das
-*Nutzungsrecht* haben, und zwar unter den Bedingungen eines besonderen
-Vertrags, welcher Arbeitsvertrag der Bienenstöcke heißt und einen
-Teil des Volksvertrags bildet.[2] Auch sind Bestimmungen vorhanden
-über die Verwendung freier Kapitalien zu gemeinnützigen Zwecken.
-Gesonderte konfessionelle oder politische Interessen dürfen dabei nicht
-unterstützt werden, aus dem einfachen Grunde, weil die Volkskasse
-lediglich zu rein wirtschaftlichen Zwecken gebildet ist und ihre Mittel
-nur für solche verwenden darf.
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-Der Betrieb der Volkskasse geschieht nicht zum Erwerb, sondern
-ausschließlich für die geschilderten gemeinnützigen Zwecke; Gewinne
-oder Überschüsse sind daher nicht vorhanden. Dagegen darf die
-Volkskasse auch keine Spesen selbst tragen und muß sich dieselben
-grundsätzlich ersetzen lassen.
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-Verwaltung und Leitung der Volkskasse.
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-Der Volksvertrag enthält ferner Bestimmungen über die Verwaltung und
-Leitung der Volkskasse. Die Verwaltung geschieht durch einen Ausschuß
-von Vertrauensleuten, welcher unter den besten und tüchtigsten,
-schon in reiferem Alter stehenden und erfahrenen Bienen, nach einer
-bestimmten Wahlordnung, von der Gesamtheit der über 25 Jahre alten
-Brüder auf je 5 Jahre gewählt wird. Daß dieser Ausschuß aus Bienen, d.
-i. Mitgliedern von Bienenstöcken bestehen muß, ist selbstverständlich,
-da sie nur als solche die nötigen Erfahrungen für ihr Amt gesammelt
-haben können.
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-Die Gesamtheit dieses Ausschusses heißt der *Volksrat*. Die Zahl der
-Mitglieder desselben richtet sich nach der Zahl der dem Volksvertrag
-angehörenden Brüder und beträgt eines für jede halbe Million, darf
-jedoch unter eine gewisse Mindestzahl, etwa 9, nicht heruntergehen.
-Der Volksrat ist Vertreter und Bevollmächtigter der Gesamtheit der
-Brüder; er entscheidet in regelmäßig stattfindenden Tagungen über alle
-die Ausführung des Volksvertrags und die Verwaltung der Volkskasse
-betreffenden Angelegenheiten, über die bestmögliche Verwertung und
-Anlage ihres Vermögens, über die Wahl von Beamten der Volkskasse und
-die Errichtung von Bienenstöcken und hat bei eventuellen Differenzen in
-Angelegenheiten der Volkskasse und der Bienenstöcke durch *kostenlosen
-Schiedsspruch unter Ausschluß der Gerichte* zu entscheiden, jedoch
-stets erst nach vorhergegangenem *Vermittlungsversuche*. Der Volksrat
-hat das Recht, die Öffentlichkeit seiner Sitzungen für die Brüder
-zu beschließen; alle Schiedsspruchsitzungen sind von Rechts wegen
-öffentlich.
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-Der Volksrat hat auch die Befugnis, von seinem Eigentumsrecht Gebrauch
-zu machen und einen Bienenstock aufzulösen, jedoch nur unter gewissen,
-voraus bestimmten Verhältnissen, z. B. wenn ein Bienenstock mehrere
-Jahre hindurch mit starken Verlusten arbeitet und damit selbst beweist,
-daß sein Dasein keine Berechtigung hat, oder wenn ein Bienenstock die
-eingegangenen Vertragsbedingungen nicht einhält oder durch Streiks
-und Gewaltmittel Sondervorteile erreichen will. Die Beschlüsse der
-Volksräte, mit Ausnahme der Wahlen und Bestellung von Beamten, werden
-unter Angabe der Namen und der einzelnen Abstimmungen veröffentlicht.
-Die Volksräte bleiben während ihrer Tagungen im vollen Bezug ihrer
-Einkommen aus ihren Bienenstöcken und beziehen von der Volkskasse eine
-Entschädigung für ihre Mühewaltung. Es ist denselben verboten, Orden
-und Titel anzunehmen, um in ihrer ungemein wichtigen und großen Aufgabe
-der Verwaltung der Volkskasse unbeeinflußt zu bleiben.
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-Die eigentliche Leitung der Geschäfte der Volkskasse, d. h. die
-Ausführung der Beschlüsse des Volksrats, geschieht durch das
-*Direktorium*, welches aus einer durch den Volksrat zu bestimmenden
-Anzahl und von diesem zu erwählenden *Direktoren* besteht. Das
-Direktorium ist auch der gesetzliche Vertreter der Volkskasse nach
-außen.
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-Da ein direkter geschäftlicher Verkehr zwischen den einzelnen
-Volksräten und Direktoren undurchführbar ist, so erwählen die
-Volksräte aus ihrer Mitte, als ihren ständigen Bevollmächtigten und
-Vermittler zwischen dem Volksrat und dem Direktorium einen höchsten
-Beamten, den *Präsidenten der Volkskasse*, welcher die Beschlüsse
-des Volksrates ausfertigt und deren Durchführung veranlaßt und
-überwacht, welcher ferner in Ausführung der Beschlüsse des Volksrats
-die Beamten der Volkskasse ernennt oder entläßt und sie auf den
-Volksvertrag verpflichtet, welcher ferner im Namen der Volkskasse
-Verträge abschließt und nach Bedarf außerordentliche Tagungen des
-Volksrates einberuft. Nur ein Volksrat, welcher schon 5 Jahre lang als
-solcher tätig war, kann zum Präsidenten gewählt werden, niemals aber
-zweimal hintereinander; diese Bestimmung sichert einerseits die nötige
-Erfahrung, anderseits die nötige periodische Auffrischung für dieses
-wichtige Amt der Volkskasse.
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-Da die Volkskasse ihren Wirkungskreis über das ganze Land erstreckt,
-so muß sie in den einzelnen Bezirken desselben und bei den einzelnen
-Bienenstöcken durch Bevollmächtigte, die *Delegierten der Volkskasse*,
-vertreten sein. Diese vermitteln zwischen den Brüdern und Bienenstöcken
-ihres Bezirks und der Volkskasse und berichten laufend an letztere
-über ihre Geschäfte; sie wohnen den Vorstandssitzungen der ihnen
-zugewiesenen Bienenstöcke beratend bei und haben das Recht, Anträge
-zu stellen; sie nehmen in deren Bücher und Akten, Betriebe und
-Einrichtungen, überhaupt in ihre Geschäftsführung Einsicht und
-unterstützen deren Vorstand mit Rat und Tat; sie nehmen ferner die
-Anträge der Brüder aus ihren Bezirken auf Errichtung neuer Bienenstöcke
-entgegen und begutachten dieselben bei der Volkskasse; sie vertreten
-in allen Lagen das *Interesse der Gesamtheit* der Brüder gegen alle
-etwaigen Sonderinteressen und haben zu bestimmten Tagen und Stunden die
-sich meldenden Bienen und Brüder persönlich zu empfangen, deren Wünsche
-und Anträge zu hören, zu prüfen und ihnen die geeignete Folge zu geben.
-Sie sind auch die natürlichen Vermittler bei Differenzen zwischen
-den Bienenstöcken und Brüdern und haben, im Falle ihre Vermittlung
-mißlingt, den Schiedsspruch der im Volksvertrag vorgesehenen Instanzen
-herbeizuführen.
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-Die Delegierten selbst sind wieder unterstützt teils durch bezahlte
-Beamten, teils durch freiwillige *Ortsvertreter*. Die Brüder und Bienen
-haben die Pflicht, derartige kleine Ämter, welche zur Förderung der
-gemeinsamen Zwecke dienen, unentgeltlich zu übernehmen und in ihren
-Kreisen hierfür zu wirken.
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-Die Beziehungen des Volksrats zu den verschiedenen Beamten der
-Volkskasse sowie die Beziehungen der letzteren unter sich, der Kreis
-ihrer Tätigkeit, ihre Kompetenzen, Geschäftsordnungen und Bezüge sind
-selbstverständlich im Volksvertrag sorgfältig festgestellt. Derselbe
-enthält auch für alle Beamten der Volkskasse die Bestimmung, daß sie
-weder Orden noch Titel annehmen dürfen und daß der geschäftliche
-Verkehr der Volkskasse sich in den einfachsten Formen unter Weglassung
-von Titulaturen und nicht sachlichen Formeln und Formalitäten zu
-bewegen hat.
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-Pflichten und Rechte der Brüder.
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-Von besonderer Wichtigkeit ist derjenige Teil des Volksvertrags,
-welcher die Pflichten und Rechte der Brüder behandelt. Die
-allgemeinsten und vornehmsten Pflichten der Brüder sind das *Wirken
-des einzelnen für die Gesamtheit sowie unantastbare Ehrenhaftigkeit
-und Wahrhaftigkeit*. Der Volksvertrag beruht auf dem gegenseitigen
-Vertrauen, daß die versprochene Vertragstreue eingehalten, d. h. der
-Volksvertrag anerkannt werde, und daß die Brüder alles tun, was die
-Interessen und Zwecke der Volkskasse fördert, und alles unterlassen,
-was der Volkskasse, den Bienenstöcken und den Brüdern Nachteile bringen
-kann. Insbesondere wird das Nehmen und Geben von Provisionen in
-Angelegenheiten der Volkskasse und Bienenstöcke verboten.
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-Neben diesen allgemeinen Pflichten der Brüder sind einige besondere
-Pflichten zu erfüllen; die wichtigsten derselben sind die Zahlung
-regelmäßiger Beiträge an die Volkskasse, *Brüderbeiträge* genannt, der
-*Bezug aller Lebensbedürfnisse aus Bienenstöcken*, soweit diese dazu
-ausreichen, sowie endlich die Vorlage aller ihrer Differenzen in Sachen
-des Volksvertrags unter *Ausschluß der Gerichte* an die Volkskasse und
-die *Unterwerfung unter deren Schiedsspruch*.
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-Die Höhe des Brüderbeitrags ist grundsätzlich monatlich 1 Mark; sie
-darf jedoch für die kleinen Einkommen bis etwa 1500 Mark im Jahr auf
-den Mindestbeitrag von monatlich 50 Pfennig reduziert werden; das
-entspricht fast genau dem in Kapitel 1 vorgeschlagenen täglichen
-Pfennig pro Kopf.[3]
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-Brüder mit Einkommen über 3000 Mark mögen selbst ihren Beitrag
-entsprechend erhöhen; in Anbetracht der von den Brüdern übernommenen
-Pflicht der Ehrenhaftigkeit und Wahrhaftigkeit wird die Bemessung der
-Brüderbeiträge nicht kontrolliert.
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-Als Brüder werden nur Personen aufgenommen, welche das 17. Jahr
-vollendet haben; unter diesem Alter genießen dieselben als
-Familienmitglieder von Brüdern mit diesen die Vorteile der Volkskasse
-ohne Beitragsleistung. Über 17 Jahre alt, müssen sie hierzu selbst
-Brüder sein.
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-Es leuchtet ein, daß es praktisch undurchführbar wäre, die
-Brüderbeiträge täglich und pfennigweise einzuzahlen; es ist daher
-eine möglichst einfache, wenig Zeit und Mühe nehmende Methode für die
-Beitragsleistung gewählt, welche beinahe keine Verwaltung erfordert,
-auch schon zu den feststehenden Lebensgewohnheiten gehört, nämlich das
-Einkleben von Wertmarken in hierzu bestimmte Karten, monatlich einmal.
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-Diese Karten heißen *Brüderscheine*; sie sind streng persönlich und
-dienen den Brüdern als Legitimation bei Ausübung aller ihrer Rechte,
-wobei die Wertmarken von Zeit zu Zeit entwertet werden, z. B. beim
-Bezug von Waren aus Bienenstöcken u. dgl.
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-Jeder ausgefüllte Brüderschein wird durch den Delegierten des
-Bezirkes gegen einen neuen umgetauscht, eventuell per Post, bei
-welcher Gelegenheit der Delegierte entsprechende Eintragungen in die
-*Brüderakten* vornimmt, welche er für alle Brüder seines Bezirkes zu
-führen hat. Bemerkungen über das politische oder religiöse Bekenntnis
-der Brüder dürfen diese Akten nicht enthalten. Beim Wohnsitzwechsel
-eines Bruders wird dessen Brüderakt dem Delegierten seines neuen
-Wohnsitzes übergeben. Diese Brüderakten sind die Grundlage der
-Volkskasse für ihre Statistik über Produktion, Konsum, Arbeitsmarkt,
-Anzahl der Brüder etc. Damit diese Akten immer richtig seien, enthält
-jeder Brüderschein nur 12 Markenfelder, wodurch die Erneuerung jedes
-Jahr einmal automatisch erfolgt.
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-Die Brüder müssen ihren Brüderbeitrag mindestens für die
-letztverflossenen 12 Monate ohne Einziehung des Brüderscheins geleistet
-haben, um im Vollbesitz der *Brüderrechte* zu sein. Man kann daher vom
-16. Jahre ab Brüderbeiträge leisten und mit dem 17. Jahre Bruder werden.
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-Auch die Rechte der Brüder sind im Volksvertrag genau aufgezählt.
-Das allgemeinste und vornehmste Recht der Brüder ist das *Eintreten
-der Gesamtheit für jeden einzelnen*. Im besonderen haben die Brüder
-folgende Rechte: Auf Grund der Wahlordnung die *Volksräte zu wählen*;
-neue *Bienenstöcke zu errichten*, soweit der Stammfonds der Volkskasse
-jeweils für die entsprechenden Haftungen ausreicht; in vorhandenen
-Bienenstöcken *als Bienen angestellt zu werden*, soweit dies möglich
-ist und soweit sie ihren Brüderbeitrag mindestens 60 Monate ohne
-Einziehung des Brüderscheins geleistet haben und die sonstigen im
-Arbeitsvertrag der Bienenstöcke genannten Bedingungen hierzu erfüllen;
-von den Bienenstöcken *Waren und Leistungen zu Bienenpreisen* für
-sich und ihre unter 17 Jahre alten Angehörigen *zu erhalten*, bzw.
-*Lieferungen und Leistungen für Bienenstöcke auszuführen*; die
-Volkskasse als *Sparkasse* für ihre Ersparnisse zu benutzen gegen
-Auszahlung des *vollen* sich daraus ergebenden Zinsertrages; endlich
-in Streitfällen *kostenfreien Schiedsspruch* durch die Organe der
-Volkskasse zu erlangen.
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-Die Erfüllung der Brüderpflichten ist eine *freiwillige*, die
-Nichterfüllung bedeutet demnach freiwilligen Austritt aus dem
-Volksvertrag und Verzicht auf die Brüderrechte. In diesem Falle
-wird der Brüderschein eingezogen, worüber der Volksvertrag präzise
-Bestimmungen enthält, namentlich um Irrtümer und Benachteiligungen
-zu vermeiden. Insbesondere darf die Einziehung nur bei Ausübung
-eines Brüderrechtes stattfinden, also niemals für eine Handlung
-im Privatleben an sich. Wenn die Pflicht der Ehrenhaftigkeit
-selbstverständlich als eine ganz allgemeine aufzufassen ist, so
-kommt doch in Sachen der Brüderscheine allein das Verhältnis zum
-Volksvertrag in Betracht. Hierdurch ist Denunziation, Beaufsichtigung
-des Privatlebens etc. ausgeschlossen. Etwa doch vorkommende Übergriffe
-oder Irrtümer können durch die vorgesehenen Rekurse gutgemacht werden.
-Rechte, welche bis zum Tage der Einziehung erworben waren, können
-unter *keinen Umständen entzogen werden*; die Brüderrechte können auch
-jederzeit wieder erworben werden durch 12 Monate langes Einzahlen
-eines Brüderbeitrags an die Volkskasse ohne neuerliche Einziehung des
-Brüderscheins.
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-*Ein Strafrecht der Volkskasse gegenüber den Brüdern existiert nicht*;
-daher enthält der Paragraph über die Einziehung der Brüderscheine
-keine Aufzählung von Vergehen und Abstufung von Strafen, sondern nur
-allgemein Erfüllung oder Nichterfüllung der Brüderpflichten. Mit
-der Ehrenhaftigkeit ist kein Kompromiß möglich; man gehört daher zur
-Volkskasse oder nicht; Zwischendinge sind unmöglich. Sollte trotz
-dieser Einfachheit manchmal ein Zweifel vorkommen, so ist derselbe
-stets zugunsten des betreffenden Bruders auszulegen; außerdem ist der
-Weg zum Wiedereintritt immer offen und wird so leicht als möglich
-gemacht. Die Einziehung des Brüderscheins ist lediglich das äußere
-Merkmal für die Auflösung des Vertragsverhältnisses, aber keine Strafe.
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-Bedingungen zur Errichtung von Bienenstöcken.
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-Endlich enthält der Volksvertrag Bestimmungen über die Errichtung
-von Bienenstöcken, die Form der betreffenden Anträge, die Art der
-Prüfung und Genehmigung bzw. Ablehnung derselben, die Ernennung des
-Vorstandes der zu errichtenden Bienenstöcke und die Aufstellung der
-Errichtungsurkunde derselben.
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-Selbstverständlich steht der Volkskasse selbst die Initiative zur
-Errichtung von Bienenstöcken zu, aber auch die Brüder haben das
-Recht, Anträge dazu zu stellen. Dieses Antragsrecht bezweckt, der
-Volkskasse aus allen Teilen des Landes her, aus den daran am meisten
-interessierten Kreisen, Anregungen zu industriellen Unternehmungen
-zu geben. Um jedoch von vornherein unreife Vorschläge zu vermeiden,
-haben nur solche Mitglieder der Volkskasse das Antragsrecht, welche
-mindestens 5 Jahre lang ihre Brüdertreue bewährt und dadurch schon
-Erfahrungen in Volkskassen-Angelegenheiten gesammelt haben. Es
-handelt sich dabei nicht darum, bei den Organen der Volkskasse aufs
-Geratewohl einen solchen Antrag zu stellen, vielmehr muß derselbe von
-den Antragstellern in jeder Beziehung gründlich erwogen und begründet
-sein; zu diesem Zweck erhalten die Antragsteller Formulare, welche eine
-Anzahl von Fragen stellen, aus deren wahrheitsgetreuer Beantwortung ein
-Urteil möglich ist über die Persönlichkeit der Antragsteller selbst und
-deren Fähigkeiten, sowie über die Art des beabsichtigten Betriebes,
-dessen finanzielle und technische Grundlagen, die Wahl des Ortes
-und die Chancen, die er bietet, die Möglichkeit der Beschaffung des
-Personals usw. *Fragen über das politische oder religiöse Bekenntnis
-der Antragsteller dürfen dabei nicht gestellt werden.* Gleichzeitig mit
-dem Antrag haben die Antragsteller für die Kosten des Verfahrens eine,
-allerdings verhältnismäßig geringe, Geldsumme zu deponieren, welche zu
-dem Kapital des zu errichtenden Bienenstocks im Verhältnis steht, und
-welche ihnen bei Errichtung des Bienenstocks zurückvergütet wird, bei
-Nichterrichtung desselben jedoch der Volkskasse verbleibt. Nur durch
-dieses Mittel ist es möglich zu verhindern, daß bei der Volkskasse
-ungenügend vorbereitete oder unüberlegte Anträge gestellt werden, durch
-welche derselben unnütze Arbeiten und Kosten erwachsen.
-
-Die so vorbereiteten Anträge werden durch die Organe der Volkskasse
-sorgfältig geprüft unter Zuziehung der Antragsteller und hierauf
-entweder unter Angabe der Gründe abgelehnt oder definitiv genehmigt.
-Im letzteren Falle ernennt die Volkskasse die Vorstände des zu
-errichtenden Bienenstocks meist aus dem Kreise der Antragsteller
-selbst und schließt mit ihnen die Dienstverträge ab; die so ernannten
-Vorstände haben hierauf durch ihre Unterschrift die Errichtungsurkunde
-des neuen Bienenstocks anzuerkennen. Diese enthält die Verpflichtung
-auf den allen Bienenstöcken gemeinsamen Arbeitsvertrag der Bienenstöcke
-(siehe nächstes Kapitel) sowie auf diejenigen Bestimmungen, welche für
-den betreffenden Bienenstock speziell vereinbart sind, also über die
-Höhe des Anleihekapitals, die Aufstellung der Bilanzen u. dgl. Hierauf
-gehen die Vorstände in ganz ähnlicher Weise vor wie etwa die Direktoren
-einer neu errichteten Aktiengesellschaft; sie bauen ihre Werkstätten,
-richten dieselben ein, stellen ihr Personal an und setzen ihren
-Betrieb in Gang. Der Unterschied gegen andere Betriebsformen ist beim
-Bienenstock der, daß außer dem technischen oder produktiven Betrieb von
-vornherein ein Tauschlager für die wichtigsten Lebensbedürfnisse und
-die Gesamtheit der nötigen sozialen Einrichtungen für die Bienen mit zu
-errichten ist.
-
-
-
-
-Kapitel 3.
-
-Organisation der Bienenstöcke. Arbeitsvertrag.
-
-
-Die Grundbegriffe der Bienenstöcke wurden in Kapitel 1 aus den
-natürlichen Bedingungen gemeinsamer Produktion abgeleitet. Zum vollen
-Verständnis derselben ist eine nähere Erläuterung ihrer Organisation
-erforderlich.
-
-
-Grundlagen und Zweck der Bienenstöcke.
-
-Die Errichtung eines Bienenstocks durch die Volkskasse nach Maßgabe
-des Volksvertrags erfolgt, wie schon am Schlusse des vorigen Kapitels
-erwähnt, auf Grund von Bestimmungen, welche für alle Bienenstöcke
-dieselben sind und auf welche sowohl die Vorstände als sämtliche
-Bienen verpflichtet werden; dieselben enthalten die Bedingungen,
-unter welchen das gemeinsame Arbeiten in dem Bienenstock stattfindet,
-und die Beziehungen der Bienenstöcke zur Volkskasse und unter sich;
-die Gesamtheit dieser Bestimmungen bildet einen Vertrag, geschlossen
-zwischen den jeweiligen Mitgliedern des Bienenstocks als Nutznießer
-und der Volkskasse als Eigentümerin desselben. Dieser Vertrag heißt
-»*Arbeitsvertrag der Bienenstöcke*«.
-
-Er enthält zunächst dieselbe Definition des Bienenstocks, welche auch
-im Volksvertrag enthalten ist (siehe Kapitel 2) und deshalb hier
-nicht wiederholt wird. Es geht daraus hervor, daß der Bienenstock
-die natürliche Vereinigung eines Produktionszentrums für einzelne
-Waren mit einem Konsumzentrum für alle Arten von Waren ist und
-gleichzeitig ein Zentrum vollständiger wirtschaftlicher Versorgung
-seiner Bienen und deren Angehörigen von der Geburt an bis zum Tode und
-in allen Lebenslagen. Der Bienenstock erfüllt diese Aufgabe mit ganz
-einfachen, natürlichen Mitteln und im wesentlichen selbständig. Die
-Intervention der Volkskasse findet nur in wenigen Dingen statt, und
-nur in solchen, welche die gemeinsamen Interessen aller Bienenstöcke
-betreffen. Das Arbeitsprodukt des Bienenstocks ist das Resultat einer
-dreifachen Tätigkeit: dem Beschaffen der Materialien, dem Verarbeiten
-derselben und der Verteilung der fertigen Ware; das Erträgnis dieses
-Arbeitsprodukts ist Eigentum aller derjenigen, welche in einer der
-genannten drei Richtungen daran arbeiteten, gleichgültig in welcher
-Eigenschaft. Der Arbeitsvertrag der Bienenstöcke enthält alle
-Bestimmungen über die Organisation einer solchen Gemeinschaft.
-
-
-Verwaltung und Leitung der Bienenstöcke.
-
-Der Bienenstock ist ein *Selbstbetrieb*; die Bienen teilen sich in
-die Arbeit und in die Erträgnisse; sie sind alle *Teilhaber* des
-Geschäftes; sie haben die uneingeschränkte Nutznießung und Verwaltung
-desselben; sie leiten ihr Geschäft selbst durch eine Anzahl von
-Vertrauensleuten, welche sie aus ihrer Mitte unter den Beamten,
-Meistern und Arbeitern erwählen, und welche zusammen mit den von
-der Volkskasse ernannten Vorständen und mit dem Bienenstockarzt den
-*Vorstandsausschuß* des Bienenstocks bilden, welcher seine Sitzungen
-nach Bedarf abhält; der Delegierte der Volkskasse wohnt dessen
-Sitzungen beratend bei.
-
-Dieser Ausschuß verfaßt die Arbeitsordnung des Bienenstocks, stellt
-die Bienen an, schließt mit ihnen die Dienstverträge, entscheidet über
-alle Geschäfts- und Verwaltungsangelegenheiten des Bienenstocks und
-kontrolliert die Ausführung seiner Beschlüsse. Der Vorstandsausschuß
-hat auch nach den Bestimmungen des Arbeitsvertrags bei Streitigkeiten
-Vermittlungsversuche zu machen, bzw. seinen Schiedsspruch abzugeben.
-Die gewählten Mitglieder des Vorstandsausschusses beziehen für ihre
-Tätigkeit ein um 10% erhöhtes Normaleinkommen. Der *Vorstand* ist der
-Vollstrecker der Beschlüsse des Ausschusses und der Vertreter der
-Bienenstöcke nach außen im Sinne des Handelsgesetzes.
-
-In einer *jährlichen Versammlung* aller Bienen des Stockes gibt der
-Ausschuß Rechenschaft über seine Tätigkeit; jede Biene hat dort das
-Recht der *freien Diskussion* aller Geschäftsvorgänge und das Recht,
-durch die *Wahl* der Ausschußmitglieder ihrer Ansicht Geltung zu
-verschaffen; auch das Recht, in den Ausschuß *gewählt* zu werden, wenn
-sie das Vertrauen der übrigen Bienen genießt. Bei außergewöhnlichen
-Ereignissen können auch außerordentliche Versammlungen einberufen
-werden.
-
-
-Finanzen der Bienenstöcke.
-
-Ferner behandelt der Arbeitsvertrag die Finanzen der Bienenstöcke.
-
-Das Anlage- und Betriebskapital derselben wird beschafft durch Aufnahme
-einer verzinslichen, in 50 Jahresraten aus den Einnahmen rückzahlbaren
-Anleihe, für deren Kapital und Zinsen die Volkskasse unter allen
-Umständen haftet.
-
-Die Abrechnung des Geschäftsjahres des Bienenstocks geschieht nach
-denselben Grundsätzen wie in einem Geschäfte, in welchem eine
-Anzahl Teilhaber, ohne fremde Hilfe beizuziehen, sich in die Arbeit
-teilen. Die Teilhaber ziehen von ihren Bruttoeinnahmen zunächst
-die Geschäftsunkosten aller Art ab, zu welchen selbstverständlich
-vorläufige Akonto Entnahmen zur Bestreitung ihrer laufenden
-Lebensbedürfnisse nicht gehören; sie bringen ferner in Abzug etwaige
-Rückzahlungen, welche sie laut eingegangener Schuldverpflichtungen für
-entliehenes Kapital zu leisten haben, sowie die vereinbarten Zinsen
-für solche Anleihen; endlich bringen sie in Abzug Sicherstellungen für
-zweifelhafte Debitoren, Abschreibungen und gewisse Reserven für alle
-Fälle der Zukunft, Neuanschaffungen u. dgl. Der Rest ist das Erträgnis
-des Geschäftes, welches unter die Teilhaber nach den unter ihnen
-bestehenden Vereinbarungen verteilt wird, selbstverständlich unter
-Abzug der im Laufe des Jahres von jedem einzelnen für seine laufenden
-Bedürfnisse im voraus entnommenen Beträge.
-
-Derselbe Rechnungsmodus wird im Arbeitsvertrag auch für den Bienenstock
-festgelegt, welcher sich von dem eben beschriebenen Geschäft nur
-dadurch unterscheidet, daß die Teilhaber zahlreicher sind.
-
-Nach Abzug der laufenden Geschäftsunkosten und der Beträge für
-Zinsen und zurückzuzahlende Kapitalien sowie nach vorsichtigen
-Sicherstellungen für zweifelhafte Debitoren, Abschreibungen und
-Rücklagen sowie einen Abzug für Dotierung eines Stipendienfonds
-für allgemeine Zwecke *gehört das gesamte Erträgnis den Bienen als
-Gegenwert ihrer Arbeit*. Auch sie entnehmen hiervon schon im Laufe
-des Jahres entsprechende Beträge voraus, welche der Ordnung halber
-von vornherein vereinbart sind und *Normaleinkommen* heißen, weil sie
-zur Bestreitung ihrer laufenden, normalen Lebensbedürfnisse dienen;
-im Laufe des Jahres werden auch die vereinbarten *Zuschüsse für
-Krankheiten und Unfälle* entnommen.
-
-Der nunmehr verbleibende Rest, das *Resterträgnis*, gelangt unter den
-Bienen zur Verteilung. Aber ebenso wie die Bienen als vorsichtige
-Geschäftsleute ihren Betrieb durch genügende Rücklagen gegen
-Überraschungen und unvorhergesehene Schicksalsschläge schützen, werden
-sie auch als sparsame und vorsorgliche Privatleute durch entsprechende
-Rücklagen für ihr Alter, etwaige Invalidität sowie für ihre eventuellen
-Witwen und Waisen sorgen. Deshalb bestimmt der Arbeitsvertrag der
-Bienenstöcke, daß die *Hälfte* des Resterträgnisses für diese Fälle
-zurückzulegen und *bei der Volkskasse* in einen allen Bienenstöcken
-gemeinsamen *Anteilfonds* zur Verwahrung und Anlage zu hinterlegen
-ist. Die Volkskasse zahlt dann daraus die *Senioren-*, *Invaliden-*,
-*Witwen-* und *Waisenanteile* aus, wenn die Zeit dazu gekommen ist.
-Die *zweite Hälfte* des Resterträgnisses wird an die Bienen als
-*Ergänzungseinkommen* ausbezahlt und kann getrost und mit gutem
-Gewissen von denselben zur Verbesserung ihres materiellen Daseins und
-ihrer Lebensannehmlichkeit verwendet werden.
-
-Die Verteilung des Ergänzungseinkommens findet genau in dem
-Verhältnis der Normaleinkommen statt; denn letztere werden zwischen
-dem Vorstandsausschuß und den Bienen nach ihren Fähigkeiten, ihrem
-Verhalten und ihren Leistungen frei vereinbart und bilden den Maßstab
-für den Nutzen, den sie dem Bienenstock leisten. *Ihrer Leistung
-entsprechend sind die Bienen am Gesamterträgnis beteiligt*; dieser
-proportional ist nicht nur das Normal- und Ergänzungseinkommen, sondern
-auch der Senioren-, Invaliditäts-, Witwen- und Waisenanteil und jedes
-Einkommen überhaupt aus dem Bienenstock, welchen Namen es haben möge.
-
-Für den Fall, daß die Erträgnisse des Bienenstocks zur Verteilung
-von Ergänzungseinkommen nicht ausreichen, entfallen dieselben
-selbstverständlich; sollten dieselben jedoch auch zur Auszahlung der
-vereinbarten Normaleinkommen sowie der Krankheits- und Unfallszuschüsse
-nicht ausreichen, so *leistet die Volkskasse unter allen Umständen,
-ausgenommen bei Arbeitseinstellungen infolge von Kriegen, Revolutionen
-und Streiks, die Differenz*, sowie sie ja auch für *Kapital und Zins
-der Anleihe unbedingt haftet*, falls der beinahe undenkbare Fall
-eintreten sollte, daß die Bruttoeinnahmen auch hierfür nicht ausreichen.
-
-Trotzdem die Volkskasse Eigentümerin des Bienenstocks ist, verlangt
-dieselbe aus ihm *keinen Gewinn* und kann auch keinen erhalten, da
-das *Gesamterträgnis den Bienen gehört*. Da die Volkskasse aber
-grundsätzlich ihren Stammfonds nicht durch Spesen angreifen darf,
-so muß sie die mit ihrer Mühewaltung verbundenen Kosten decken
-und zwar in Form einer kleinen Prämie, welche sich nach der Höhe
-des Anleihekapitals des Bienenstocks richtet und zu den laufenden
-Geschäftsunkosten des letzteren rechnet.
-
-Auf diesen Grundlagen stellt der Vorstandsausschuß des Bienenstocks
-alljährlich die *Jahresabrechnung* fest und rechnet mit den Bienen und
-der Volkskasse darüber ab.
-
-
-Die sozialen Einrichtungen der Bienenstöcke.
-
-Die sozialen Einrichtungen sind nicht freiwillig, sondern für jeden
-Bienenstock *obligatorisch*, und zwar in dem Umfange, wie sie von
-den Bienen und Brüdern beansprucht werden; deshalb enthält der
-Arbeitsvertrag der Bienenstöcke hierüber bestimmte Vorschriften.
-
-Diese Einrichtungen unterscheiden sich in solche für das körperliche
-Wohl und solche für das geistig-sittliche Wohl; zu letzteren gehören
-auch diejenigen für Geselligkeit und Erholung.
-
-
-Einrichtungen für das körperliche Wohl.
-
-Jeder Bienenstock hat eine besteingerichtete *Speisehalle* zu errichten
-und den Benutzern darin gut zubereitete, nahrhafte und wohlschmeckende
-Kost zu Bienenpreisen sowie gutes Trinkwasser, Tee und Kaffee
-unentgeltlich zu verabreichen.
-
-Der Bienenstock hat ferner für gute und *hygienische Wohnungen* für
-seine Bienen zu sorgen und denselben zu Bienenpreisen mietweise zu
-überlassen. Diese Wohnungen dürfen niemals an die Bienen verkauft
-werden, um ein Abhängigkeitsverhältnis derselben vom Bienenstock zu
-vermeiden. Auch zur Beschaffung behaglicher Wohnungseinrichtungen
-zu Bienenpreisen hat der Bienenstock behilflich zu sein. Für ledige
-Bienen, Männer und Frauen, sind *Logierhäuser* und *Heime* anzulegen,
-die ebenfalls zu Bienenpreisen benutzbar sind.
-
-Jeder Bienenstock hat ferner ein seinem Umfang entsprechendes, mit
-allen Hilfsmitteln versehenes, vorzüglich eingerichtetes *Krankenhaus*
-zu errichten. Dasselbe soll eine getrennte *Abteilung für Wöchnerinnen*
-in Verbindung mit einem *Säuglingsheim* haben, in welche die Aufnahme
-ohne Unterscheidung der Ehelichkeit oder Unehelichkeit stattfindet.
-Diese Anstalten stehen unter der Leitung eines oder mehrerer
-festangestellter *Bienenstockärzte*; letztere haben überdies die
-laufende Aufsicht über die hygienischen Verhältnisse sowohl des
-Betriebes als der Wohnungen, der Schulen und Erziehungsanstalten; sie
-halten für die Bienen *Sprechstunde am Sitze des Bienenstocks* ab und
-pflegen kranke Bienen im Krankenhaus oder zu Hause. *Keine* Kategorie
-von Krankheiten ist hiervon *ausgeschlossen*.
-
-Ferner hat jeder Bienenstock die vollkommensten *Einrichtungen
-zur Verhütung von Unfällen und Betriebskrankheiten* zu treffen
-und gesonderte *Umkleide- und Waschräume, Douchen-, Wannen- und
-Schwimmbäder* sowie *Spiel- und Turnplätze* anzulegen.
-
-Ferner haben die Bienenstöcke *Genesungsheime* für Rekonvaleszenten
-einzurichten und alljährlich eine möglichst große Anzahl von Kindern in
-*Ferienkolonien* zu schicken.
-
-Die Benutzung sämtlicher Krankheits- und Hygieneeinrichtungen, die
-ärztliche Pflege und die Lieferung von Arzneien und Krankengeräten sind
-*kostenlos*.
-
-
-Einrichtungen für das geistig-sittliche Wohl, für Geselligkeit und
-Erholung.
-
-Jeder Bienenstock hat zur *kostenlosen Benutzung* zu halten:
-
- 1. Kinderhorte und Kleinkinderschulen;
-
- 2. Elementarschulen, da, wo die vorhandenen Schulen nicht ausreichen
- oder zu weit entfernt sind;
-
- 3. Lehrlingswerkstätten in Verbindung mit Fortbildungsschulen, deren
- Kurse nur in den Tagesstunden stattfinden;
-
- 4. Haushaltungsschulen für Mädchen in Verbindung mit den Heimen für
- ledige weibliche Bienen;
-
- 5. Schulen für weibliche Erwerbsarbeiten für nicht mehr
- schulpflichtige Mädchen;
-
- 6. Vortragszyklen für Erwachsene;
-
- 7. eine Bibliothek guter Bücher;
-
- 8. einen Gesellschaftssaal für zwanglose Zusammenkünfte und gesellige
- Veranstaltungen aller Art, wie Musik, Gesang, Vorträge, Spiele usw.
-
-Alle diese Einrichtungen stehen den Bienen und ihren
-Familienangehörigen kostenlos zur Verfügung; selbstverständlich sind
-dieselben *frei*, davon Gebrauch zu machen oder nicht.
-
-Von besonderer Wichtigkeit ist aber die im Arbeitsvertrag festgesetzte
-Verpflichtung der Bienenstöcke, ihre gesamten sozialen Einrichtungen
-auch den *Brüdern*, also den bloßen Mitgliedern der Volkskasse, gegen
-Legitimation durch ihren Brüderschein zur Benutzung zu überlassen, und
-zwar unter denselben Bedingungen wie den Bienen selbst.
-
-
-Pflichten der Bienenstöcke zur Volkskasse und unter sich.
-
-Der Arbeitsvertrag bestimmt, daß jeder Bienenstock ein Lager
-seiner eigenen Produkte und der laufenden Lebensmittel und
-Gebrauchsgegenstände aus andern Bienenstöcken zu halten und den
-Brüdern zu Bienenpreisen abzugeben hat. Durch diese Lager tauschen die
-Bienenstöcke ihre Arbeitsprodukte gegenseitig gegen Verrechnung zu
-Bienenpreisen aus: sie heißen daher *Tauschlager*. Für solche Waren,
-welche nicht unmittelbar zu liefern sind, ist statt des Tauschlagers
-ein Musterlager zu halten, nach dessen Mustern bestellt wird.
-
-Jeder Bienenstock hat somit den andern Bienenstöcken als kostenlose
-Absatzstelle ihrer Waren zu dienen, und diese Gegenseitigkeit der
-Leistungen und Unterstützungen findet überhaupt im weitesten Sinne für
-Vertretungen, Auskünfte, Geldoperationen usw. statt, so daß *jeder
-Bienenstock als Filiale der andern fungiert*, selbstverständlich gegen
-Ersatz der Spesen.
-
-Diese Verpflichtung hat der Bienenstock auch der Volkskasse gegenüber;
-er hat insbesondere dem Delegierten der Volkskasse die erforderlichen
-Räume, Beamten und sonstigen Hilfsmittel unentgeltlich zur Verfügung zu
-stellen. Wenn mehrere Bienenstöcke einen gemeinsamen Delegierten haben,
-so teilen sie sich in diese Kosten.
-
-Selbstverständlich ist die Bestimmung, daß ein *Bienenstock Waren und
-Arbeiten nur an Bienenstöcke und Brüder liefern oder nur von solchen
-beziehen darf*, und daß in *Bienenstöcken nur Bienen beschäftigt werden
-dürfen* unter Ausschluß der Heimarbeit.
-
-
-Pflichten und Rechte der Bienen.
-
-Ebenso wichtig wie im Volksvertrag, ist auch im Arbeitsvertrag
-derjenige Teil, welcher die Pflichten und Rechte der Bienen behandelt.
-
-Die Leistungen der Brüder in die Volkskasse ermöglichen die
-Errichtung von Bienenstöcken und damit die Sicherung der gesamten
-Existenzbedingungen der Bienen und ihrer Angehörigen; es ist daher
-natürlich, daß die Pflichten der Bienen gegen die Volkskasse nicht nur
-bestehen bleiben, sondern noch weit höhere sind als früher, da sie nur
-Brüder waren. Insbesondere ist deren *vornehmste Pflicht, das Wirken
-des einzelnen für die Gesamtheit*, eine viel umfassendere geworden; die
-Beiträge der Bienen zum Stammfonds der Volkskasse sind höher und den
-Einnahmen proportional; ferner haben die Bienen den Brüdern und andern
-Bienenstöcken ihre Produkte zu Bienenpreisen (das sind grundsätzlich
-Selbstkosten) zu überlassen und alle sozialen Einrichtungen ihres
-Bienenstocks, als da sind: ärztliche Behandlung, Krankenhäuser,
-Speisehallen, Wohnungen, Schulen, Bibliotheken, Erholungsanstalten usw.
-den Brüdern zu genau denselben bevorzugten Bedingungen zugänglich zu
-machen, welche für sie selbst gelten.
-
-Neben diesen erhöhten allgemeinen Pflichten gegenüber der Gesamtheit
-der Brüder haben die Bienen noch einige besondere Pflichten, welche
-in ihrem Verhältnis zum Bienenstock begründet sind, insbesondere
-die *Anerkennung* und treue Befolgung *des Arbeitsvertrags und der
-Arbeitsordnung* ihres Bienenstocks sowie Befolgung der im Interesse des
-Gesamtwohls von dessen Vorstandsausschuß getroffenen Anordnungen und
-Disziplinarvorschriften, endlich das Einsetzen ihres ganzen Könnens und
-ihrer ganzen Kraft für die *größte und beste Leistung des Bienenstocks
-bei geringstem Aufwande*.
-
-Was die Höhe der Beiträge der Bienen zur Volkskasse anlangt, so sind
-dieselben auf 1% aller Einkommen aus dem Bienenstock festgesetzt;
-dieser Betrag wird bei jeder Auszahlung seitens des Bienenstocks
-zurückbehalten und an die Volkskasse abgeführt; es *bedarf demnach hier
-des Markensystems nicht mehr*. Die bloße Zugehörigkeit zum Bienenstock
-ist ohne weiteres und ohne jede Formalität und Kontrolle der Beweis
-der Pflichterfüllung als Biene; die Eigenschaft als solche wird durch
-eine von dem Bienenstock ausgestellte Karte, *Bienenschein* genannt,
-bestätigt, welche als Legitimation bei Ausübung aller Bienenrechte
-dient.
-
-Der Bienenstock legt für jede seiner Bienen einen *Bienenakt* an, in
-welchem die Personalien, alle geleisteten Beiträge und erworbenen
-Rechte sowie die Unterbrechungen der Beitragsleistungen und etwaige
-Einziehungen des Bienenscheins und deren Gründe eingetragen werden;
-Bemerkungen über das *politische* und *religiöse* Bekenntnis der Bienen
-dürfen diese Akten *nicht enthalten*. Auf Grund dieser Bienenakten
-wird jeder Biene beim Austritt aus dem Bienenstock ein neuer
-Brüderschein ausgestellt, welcher ihr als Legitimation gegenüber der
-Volkskasse und andern Bienenstöcken dient; wechselt eine Biene ihren
-Bienenstock, so wird deren Bienenakt dem neuen Bienenstock übergeben.
-Diese Akten bilden wiederum für die Volkskasse die Grundlage ihrer
-Statistik und geben ihr einen vollkommenen Überblick über die gesamten
-wirtschaftlichen Verhältnisse des Landes.
-
-Nach Feststellung der Pflichten zählt der Arbeitsvertrag der
-Bienenstöcke auch die Rechte der Bienen auf. Diese bleiben der
-Volkskasse gegenüber dieselben wie die der Brüder, sind aber, wie
-die Pflichten, infolge des Verhältnisses zum Bienenstock wesentlich
-erweitert.
-
-Das *vornehmste Recht der Bienen, das Eintreten der Gesamtheit für
-jeden einzelnen*, ist dermaßen erweitert, daß es sich auf deren
-gesamtes Leben und das ihrer Angehörigen ausdehnt. *Das Normaleinkommen
-ist garantiert* und darf mit zunehmenden Dienstjahren *nicht abnehmen*,
-wird auch während der vereinbarten jährlichen Urlaube, auf welche
-jede Biene das Recht hat, ungeschmälert ausbezahlt. Nur im Falle
-von Kriegen, Revolutionen und Streiks darf das Normaleinkommen durch
-Beschluß des Volksrates vermindert oder aufgehoben werden, um eine
-Gefährdung der Volkskasse durch solche unberechenbare Ereignisse
-zu vermeiden. Das von den Bienen erworbene *Ergänzungseinkommen*
-wird denselben unverkürzt ausbezahlt. Im Falle von militärischen
-Übungen in Friedenszeiten, sowie Krankheiten, Folgen von Unfällen und
-Wochenbetten, ist den Bienen unter allen Umständen ein *Zuschuß in Höhe
-der Hälfte ihrer Normaleinkommen* gesichert sowie jederzeit *freie
-ärztliche Behandlung und Krankenpflege*. Eine einmal angestellte Biene
-kann *nur* infolge grober Pflichtverletzung, d. h. Einziehen ihres
-Bienenscheins entlassen werden, nicht aber wegen Krankheit oder aus
-allgemeinen Gründen wie Schwankungen der Konjunktur, Überproduktion
-u. dgl., da solche Verhältnisse dadurch ausgeglichen werden, daß
-die Arbeitszeit *aller* beteiligten Bienen gleichmäßig herauf- oder
-herabgesetzt wird unter Aufrechterhaltung der Normaleinkommen, so
-daß derartige ungünstige Verhältnisse von *allen Schultern gemeinsam
-getragen werden*. Betriebsunterbrechungen durch höhere Gewalten
-werden durch zeitweises *Versetzen der Bienen in andere Bienenstöcke*
-ausgeglichen.
-
-Im Falle der Invalidität und bei Erreichung des Seniorenalters hat jede
-Biene Anspruch auf jährliche *Invaliden-* bezw. *Seniorenanteile*,
-deren Höhe abhängt von der Gesamtzahl ihrer aktiven Dienstjahre als
-Biene in irgend welchen Bienenstöcken; die Höhe dieser Anteile beginnt
-mit 0,4 des Normaleinkommens zwischen dem 1. und 5. Dienstjahr und
-steigt nach und nach auf das volle Normaleinkommen, welches mit dem
-44. Dienstjahr erreicht wird. Der Seniorenanteil beginnt mit dem
-vollendeten 65. Jahre auf alle Fälle und endet mit dem Tode. Der
-Invalidenanteil beginnt mit Feststellung der Invalidität und dauert so
-lange wie diese.
-
-*Witwen* von Bienen erhalten, soferne sie Mitglieder der Volkskasse
-sind, 0,4 des Normaleinkommens der Ehemänner im Augenblicke ihres
-Todes, und jedes Kind ¼ des Anteils der Witwe. *Doppelwaisen*
-werden auf Kosten des Bienenstocks bis zur Erwerbsfähigkeit oder
-Großjährigkeit erzogen. Bei Todesfällen findet Bestattung auf Kosten
-des Bienenstocks statt, und zwar für alle Bienen in gleichen Formen.
-
-Eines der wichtigen Rechte der Bienen ist auch das, nicht nur die
-Volksräte zu *wählen*, sondern vom 30. Jahre ab zu *Volksräten gewählt
-werden* zu können und während ihrer Tätigkeit als solche im vollen
-Bezug der Einkommen und Rechte aus ihrem Bienenstock zu bleiben;
-ferner das Recht, in ihrem eigenen Bienenstock die Mitglieder des
-Vorstandsausschusses zu *wählen* bzw. dazu *gewählt zu werden*.
-
-Daß die Volkskasse, d. i. die Gesamtheit der Brüder, die Bienen in den
-Besitz solch umfassender Rechte erst setzen darf, wenn sie fest auf
-dieselben zählen kann, ist billig; deshalb können Brüder zu Bienen erst
-ernannt werden, wenn sie durch fünfjährige Zugehörigkeit zur Volkskasse
-und unentwegte Vertragstreue zu derselben sowie durch eine halbjährige
-Probezeit in einem Bienenstocke sich dieser Rechte würdig gezeigt
-haben; in den Übergangszeiten, d. h. wenn Bienenstöcke errichtet
-werden, ehe es schon fünfjährige Brüder gibt, ist hiervon abzuweichen;
-hierfür enthält der Arbeitsvertrag spezielle Übergangsbestimmungen.
-Auch kann die Eigenschaft als Biene nur volljährigen Brüdern zuerkannt
-werden, weil nur solche imstande sind, vollwertige Mitglieder ihres
-Bienenstocks zu sein; die Männer müssen ihre Hauptmilitärzeit erledigt
-haben.
-
-Die Zugehörigkeit zum Arbeitsvertrag der Bienenstöcke ist eine
-*freiwillige*. Die Nichterfüllung der darin übernommenen Pflichten
-bedeutet demnach freiwilligen Austritt aus demselben und Verzicht
-auf die Bienenrechte. In diesem Falle erfolgt das Einziehen des
-Bienenscheins, worüber der Arbeitsvertrag präzise Bestimmungen enthält,
-namentlich dahin zielend, Irrungen und Benachteiligungen der Bienen
-zu verhüten und Rekurse derselben zu ermöglichen. Rechte, welche bis
-zum Tage der Einziehung erworben waren, z. B. fällige Einkommen,
-Krankheitszuschüsse oder schon erworbene Senioren-, Invaliditäts-
-oder Witwenanteile u. dgl., können unter keinen Umständen entzogen
-werden. Zweifelhafte Fälle sind stets zugunsten der betreffenden Biene
-auszulegen. Die Bienenrechte können auch jederzeit wieder erworben
-werden, wenn die Vorschriften des Arbeitsvertrags hierfür erfüllt
-werden, also durch 60 Monate langes Einzahlen eines Brüderbeitrags
-zur Volkskasse ohne neuerliches Einziehen des Brüderscheins: der
-Vorstandsausschuß hat das Recht, diese Frist auf 40 und 20 Monate
-herabzusetzen.
-
-*Ein Strafrecht des Bienenstocks gegenüber seinen Bienen existiert
-nicht*; man gehört zum Bienenstock, wenn man seine Pflicht erfüllt und
-gehört zu ihm nicht, wenn man sie nicht erfüllt. Das Einziehen des
-Bienenscheins ist keine Strafe, sondern lediglich das äußere Zeichen
-für die Auflösung des Vertragsverhältnisses.
-
-
-
-
-Kapitel 4.
-
-Gesamtorganisation.
-
-
-Brüder! Die Güterproduktion eines Volkes besteht aus zwei Teilen:
-der gewerblich-industriellen und der landwirtschaftlichen; eure
-Bienenstöcke sind daher nach diesen beiden Hauptrichtungen zu
-entwickeln.
-
-Das Wesen eines *industriellen Bienenstocks* ist euch schon klar;
-derselbe kann durch Übernahme vorhandener Betriebe oder Errichtung
-neuer Anlagen entstehen. Außer dem eigentlichen industriellen Betrieb,
-welcher sich äußerlich wenig von andern Betriebsarten unterscheidet,
-besteht er aber unter allen Umständen noch aus den obligatorischen
-sozialen Einrichtungen und dem Tauschlager; erstere sorgen für gute
-Ernährung, gesunde Wohnung, Hygiene, ärztliche Pflege; ferner für
-Erziehung, Unterricht und Fortbildung eurer Kinder, Geselligkeit
-und Erholung; letzteres gibt euch die Möglichkeit des Bezuges aller
-eurer Lebensbedürfnisse in bester Qualität und zu den niedrigsten
-erreichbaren Preisen, den Bienenpreisen. Da der Bienenstock somit
-eure sämtlichen Bedürfnisse für alle Lebensalter und Lebenslagen am
-Orte seines Bestehens befriedigt, so ist er nicht auf bestimmte Orte
-angewiesen; ihr werdet ihn vorwiegend außerhalb der Städte anlegen, um
-die Schädlichkeiten derselben zu meiden und um des Genusses von Luft,
-Licht und freier Natur teilhaftig zu werden.
-
-Was den *landwirtschaftlichen Bienenstock* betrifft, so gestaltet sich
-derselbe wie folgt:
-
-Eine größere Zahl von Landwirten, deren Güter beisammen liegen,
-beschließen, dieselben zusammenzulegen und gemeinschaftlich zu bebauen;
-sie beantragen bei der Volkskasse die Errichtung eines Bienenstocks
-unter gleichzeitiger Bezeichnung derjenigen, welche als Vorstände
-desselben sich eignen. Die Volkskasse untersucht den Antrag, macht
-eingehende Erhebungen, findet alle Bedingungen günstig, gewinnt auch
-die Überzeugung, daß die vorgeschlagenen Vorstände tüchtige, bewährte
-Landwirte sind, unter deren Führung der Betrieb gedeihen wird; sie
-schließt mit denselben die Errichtungsurkunde und ermächtigt sie zur
-Aufnahme des nötigen Kapitals. Infolge der bedingungslosen, unter allen
-Umständen giltigen Haftung der Volkskasse für Kapital und Zins und
-infolge des etwas höheren Zinsfußes, welcher geboten wird, ist dieses
-Kapital bald beschafft und es beginnt die Tätigkeit.
-
-Für die Abtretung des Landes an den Bienenstock wird den früheren
-Besitzern je nach Wunsch baar Geld bezahlt oder ein Schuldschein des
-Bienenstockes ausgestellt; letzteres wird wegen des höheren Zinsfußes
-und der größeren Sicherheit im allgemeinen vorgezogen werden; um
-so mehr, als der Schuldschein selbst, nach Art einer Banknote, als
-Zahlmittel für die Verpflichtungen seines Besitzers dienen kann.
-
-Die so zusammengelegten Landbesitze werden nunmehr unter gemeinsamer
-Verwaltung des unter den früheren Besitzern und Mitarbeitern selbst
-gewählten Vorstandsausschusses bebaut, wobei dieselben Kräfte und
-Personen verwendet werden wie früher, jetzt aber als vollbeteiligte
-Bienen. Die Bebauung geschieht in weit systematischerer und
-rationellerer Weise wie früher; infolge der Einheitlichkeit der
-Leitung muß nicht mehr jeder einzelne von euch sich in allen möglichen
-Tätigkeiten zersplittern, kann sich vielmehr der seinen Fähigkeiten
-am meisten zusagenden Arbeit widmen; das Resultat eurer Arbeit wird
-hierdurch vermehrt, verbessert und verbilligt.
-
-Durch die gemeinsamen Maschinen und die großen zusammenhängenden
-Ländereien wird euer Betrieb ökonomischer, eure Tierzucht wird durch
-die gemeinsamen Maßnahmen eine bessere; alle Rohmaterialien, Saaten,
-Dünge- und Futtermittel, Maschinen, Tiere etc. werden im großen
-bezogen, und zwar in Bienenstöcken, also weit billiger als bisher;
-eure Produkte gehen ohne Bemühung eurerseits ohne weiteres in die
-Tauschlager der andern Bienenstöcke und werden dort mit Preisen
-bezahlt, die nicht geringer sind, als ihr sie sonst im Großverkauf
-erzielt. Nirgends wird sich der Vorteil gemeinsamer Arbeit so sehr in
-höheren Erträgnissen ausdrücken wie in der Landwirtschaft; in keinem
-Betriebe ist der Wert der Haftung der Gesamtheit für den einzelnen
-Betrieb so augenfällig, wird doch dadurch die schlimmste Sorge, die
-Unsicherheit über den Ausfall der Ernte, beseitigt und dieses Risiko
-auf alle Schultern verteilt, wodurch es verschwindet.
-
-Derjenige unter euch, welcher sein Gut an den Bienenstock abtrat,
-verdient durch die höhere Verzinsung seines Kapitals allein schon so
-viel wie früher durch seine ganze Arbeit; er bezieht aber, wenn er
-im Bienenstock in irgend einer Stellung mitarbeitet, außerdem sein
-garantiertes Normaleinkommen und sein Ergänzungseinkommen und ist an
-den Senioren-, Invaliditäts- und Witwenanteilen sowie an allen sozialen
-Einrichtungen beteiligt.
-
-Und welche Umwandlung auch für euch einfache landwirtschaftliche
-Arbeiter! Ihr seid nun Mitbesitzer eures Gutes, euer Normaleinkommen
-ist so hoch bemessen wie das eines städtischen Arbeiters und ist euch
-nebst Krankheits-, Alters-, Witwen- und Waisenanteilen etc. ein für
-allemal gesichert.
-
-Auch der landwirtschaftliche Bienenstock hat die obligatorischen
-sozialen Einrichtungen nach den Vorschriften des Arbeitsvertrags
-zu treffen; er hat sein Krankenhaus mit den Ärzten, seine Schulen
-mit den Lehrern, seine Speisehallen, seine Bäder und hygienische
-Einrichtungen usw. zu halten; auch er bietet seinen Bienen die Vorteile
-des gesunden Essens, der guten Wohnung, der ärztlichen Pflege, der
-Erziehung der Kinder; auch er stellt denselben in seinem Tauschlager
-alle Lebensbedürfnisse an Ort und Stelle zu weit billigeren Preisen als
-bisher zur Verfügung.
-
-Welch ein Unterschied zwischen einer solchen Brüdergemeinde und einer
-gewöhnlichen Gemeinde, wo jeder allein und einsam mit ungenügenden
-Mitteln und Kenntnissen für die vielerlei Tätigkeiten eine meist
-durch die Konkurrenz verbitterte Existenz führt und oft nach seiner
-Jahresmühe sich durch ein Unwetter um den Lohn seiner Arbeit betrogen
-sieht! Errichtet erst einmal einige solcher Bienenstöcke, und nur
-zu bald werden die Nichtbeteiligten den Unterschied ihres Betriebes
-gegenüber dem euren an dem Stand der Kulturen, am Erträgnis derselben,
-an der Haltung, dem körperlichen Befinden und dem geistigen Fortschritt
-der Bienen erkennen und nach kurzer Zeit die dargebotene Bruderhand
-ergreifen und sich aufnehmen lassen in den allein richtigen Bund der
-Interessengemeinschaft.[4]
-
-Entsprechend den Mitteln der Volkskasse legt ihr eure industriellen
-und landwirtschaftlichen Bienenstöcke über das ganze Land, möglichst
-gleichmäßig verteilt und für die verschiedenartigsten Produkte an,
-so daß die *Gesamtheit derselben alle eure Lebensbedürfnisse*, oder
-wenigstens die wichtigsten derselben, zu befriedigen imstande ist.
-Betriebe für Waren, die an Ort und Stelle verbraucht werden oder
-leicht verderblich sind (Brot u. dgl.), werden in kleinerem Maßstab
-und an vielen Orten angelegt, die andern dagegen konzentriert und in
-großem Maßstab, um alle Vorteile des Großbetriebes zu sichern; eine
-Anzahl industrieller Bienenstöcke wird jeweils mit entsprechenden
-landwirtschaftlichen gruppiert.
-
-Diese Bienenstöcke liefern sich vertragsmäßig gegenseitig ihre Waren;
-auf diese Weise erhaltet ihr alle eure Lebensbedürfnisse bei jedem
-euch zunächst liegenden Bienenstock zu Bienenpreisen, frei von einer
-Unsumme überflüssiger Kosten und von umständlichen Verwaltungsmaßregeln.
-
-Von besonderer Wichtigkeit ist der Umstand, daß alle Bienenstöcke
-zusammengenommen *sich selbst genügen*, sich gegenseitig ergänzen,
-ohne in den allgemeinen Konkurrenzkampf einzutreten und auch ohne sich
-gegenseitig Konkurrenz zu bieten; denn die Volkskasse untersucht bei
-Errichtung neuer Bienenstöcke in erster Linie die Bedürfnisfrage; sie
-wählt dafür diejenigen Orte, welche für das betreffende Produkt die
-günstigsten Verhältnisse vereinigen, als da sind: die geschultesten
-Arbeitskräfte, die billigste und leichteste Beschaffung der
-Materialien, die günstigsten Transportbedingungen und vor allem der
-gesicherte Konsum durch eine genügende Anzahl von Brüdern.
-
-Durch diese Vorsicht ist die Gefahr des Mißlingens der
-Bienenstockbetriebe ausgeschlossen, eine Gefährdung des Kapitals wird
-nur bei ganz besonders ungünstigen Verhältnissen oder Unglücksfällen
-eintreten; kommt dieser seltene Fall einmal ausnahmsweise vor, dann
-tritt die Volkskasse für den einzelnen Bienenstock in die Schranken,
-indem sie etwaige Verluste deckt. Solche Verluste, auf Millionen und
-Abermillionen von Schultern verteilt, sind keine Verluste mehr; die
-Volkskasse fühlt dieselben so wenig, wie das Meer das Versiegen einiger
-Wasserzuflüsse fühlt. Wie die unaufhörlich fallenden Regentropfen, zu
-Flüssen und Strömen vereinigt, den unermeßlichen, grenzenlosen Ozean
-bilden, so bilden und erhalten die winzigen aber unaufhörlichen und
-millionenfachen Tagespfennige der Brüder das Kapital der Volkskasse;
-fast ließe sich berechnen, in welcher Zeit das letztere so groß sein
-wird, daß es die gesamte Produktion des Vaterlandes zu tragen imstande
-ist.
-
-Doch Geduld! Die Geschichte der Menschheit macht ebensowenig plötzliche
-Sprünge wie die Natur! Nicht alle Brüder können *sofort* Bienen sein;
-aber je mehr Brüder ihr seid, je einheitlicher und entschlossener
-ihr auftretet, desto größer wird das Kapital der Volkskasse, desto
-rascher reiht sich Bienenstock an Bienenstock, und durch die enorm
-vermehrende Wirkung der Zeit schließt sich endlich der Kreis, in dessen
-Umspannung *alle Brüder auch Bienen sind, das eigentliche Endziel des
-Volksvertrags und einer naturgemäßen Volkswirtschaft*.
-
-Die vor euren Augen entrollte Gesamtorganisation wird durch
-ein wunderbares Uhrwerk regiert, dessen Triebfeder die
-*Interessengemeinschaft* ist, und in welchem die *Volkskasse das Wirken
-des einzelnen für die Gesamtheit, der Bienenstock dagegen das Eintreten
-der Gesamtheit für den einzelnen darstellt*.
-
-Während die vereinigten Tagespfennige aller Brüder die Machtstellung
-der Volkskasse begründen, sorgen die auf Grund dieser Macht errichteten
-Bienenstöcke dafür, den einzelnen Brüdern das Leben zu verbilligen, zu
-vereinfachen, zu verschönern und ihnen das für die Gesamtheit gebrachte
-Opfer hundertfach zu ersetzen; den Bienen aber sichert der Bienenstock
-die ganze Existenz sowie die seiner Angehörigen für alle Fälle des
-Lebens und macht dieselben hierdurch zu zufriedenen Gliedern der
-Gesellschaft.
-
-Es wird manchmal das Gleichnis gebraucht, daß die Erde einem durch
-die modernen Errungenschaften ungemein schön ausgestatteten Wohnhause
-gleiche, in welchem sich aber die Menschen um die Räume streiten, für
-welche die Parteien und Klassen die Lebensordnung für die richtige
-Benutzung noch nicht gefunden haben.[5]
-
-Der Solidarismus »erzieht das neue Geschlecht für das neue Wohnhaus und
-gibt ihm die richtige Benutzungsordnung für dasselbe und die Mittel,
-dieselbe gerecht zu handhaben«!
-
-So ihr das eingesehen habt, Brüder, verliert es nicht mehr aus dem
-Sinn; euer Lebenszweck sei fortan, Bienenstöcke zu errichten, Bienen zu
-werden!
-
-
-
-
-Kapitel 5.
-
-Der Solidarismus.
-
-
-Brüder, Schwestern! Ihr habt nun erkannt, daß Volksvertrag und
-Arbeitsvertrag der Bienenstöcke die notwendigen Regeln sind für einen
-Zusammenschluß aller Arbeitenden zum Zwecke der Erreichung engster
-wirtschaftlicher Interessengemeinschaft nach dem Grundsatz:
-
- *Wirken des einzelnen für die Gesamtheit,
- Eintreten der Gesamtheit für den einzelnen*,
-
-welcher hier nicht auf irgend ein Einzelgebiet, sondern mit eiserner
-Konsequenz auf das gesamte wirtschaftliche Leben in allen seinen
-Äußerungen ausgedehnt ist.
-
-Die vorausgesehenen herrlichen Resultate sind nur der Ausfluß
-eines einzigen Grundgedankens, desjenigen der Zusammengehörigkeit
-aller Menschen, der Einheitlichkeit der menschlichen Gesellschaft,
-der Einheit und Gemeinschaft ihrer Interessen, des zum Bewußtsein
-gekommenen Gefühls, *daß alles, was der Gesamtheit nützt oder schadet,
-auch dem einzelnen nützt oder schadet, weil der einzelne ein Teil der
-Gesamtheit ist*, mit einem Worte, der »*Solidarität*« aller Menschen.
-
-Dieses schönste und inhaltreichste Wort der menschlichen Sprache:
-*Solidarität* bezeichnet den *abstrakten Begriff* oder das *Gefühl*
-der Zusammengehörigkeit und Brüderlichkeit unter den Menschen,
-gepaart mit Liebe und Gerechtigkeit. Die Gesamtheit der auf Grundlage
-der Solidarität aufgebauten, vertragsmäßig festgelegten *konkreten
-Wirtschaftsorganisation* und ihrer sämtlichen materiellen, geistigen
-und ethischen Konsequenzen, wie sie in den vorhergehenden Kapiteln
-entwickelt wurde, sei kurzweg
-
- »~Solidarismus~«
-
-genannt. Solidarismus ist zielbewußt *organisierte* Menschenliebe,
-ist *in Taten umgesetzte* Solidarität. Der Solidarismus findet in
-dem *Zusammenwirken von Volkskasse und Bienenstock* seine komplette
-praktische Verwirklichung.
-
-*Der Solidarismus baut auf der Pflicht des einzelnen, für die
-Gesamtheit zu wirken, dessen Recht auf, daß die Gesamtheit für ihn
-eintrete.*
-
-Solidarismus, die vollkommene *Gleichsetzung des Einzelinteresses
-mit dem Gesamtinteresse*, ist die freie Vereinbarung der Menschen zu
-gegenseitiger Gerechtigkeit durch Arbeit, Einigkeit und Liebe.
-
-Der Solidarismus ist die Sonne, welche gleichmäßig über *alle*
-scheinend, durch ihre milde Wärme und ihr glänzendes Licht die
-Menschheit aus ihrem Winterschlaf zur *wirtschaftlichen Erlösung*
-erwecken wird.
-
-
-
-
-Kapitel 6.
-
-Beweis der praktischen Durchführbarkeit des Solidarismus.
-
-
-Brüder! Ihr habt gesehen, daß der Solidarismus eine sechsfache Aufgabe
-hat:
-
- 1. Die gesicherte und geordnete Produktion der Lebensbedürfnisse
- seiner Brüder;
-
- 2. die gerechte und günstigste Verteilung der Arbeitsprodukte unter
- seine Brüder nach deren Bedarf;
-
- 3. die Befriedigung aller sonstigen berechtigten sozialen Bedürfnisse
- der Brüder von ihrer Geburt an bis zum Tode und in allen Lebenslagen;
-
- 4. die schiedsmännische und kostenlose Selbstentscheidung seiner
- eigenen Angelegenheiten;
-
- 5. die nutzbringende Anlage der Ersparnisse der Brüder;
-
- 6. die Aufbringung der finanziellen Mittel für seine Tätigkeit.
-
-Laßt uns untersuchen, ob die Wechselwirkung zwischen Volkskasse und
-Bienenstock diese Aufgaben praktisch löst.
-
-
-Die Produktion.
-
-Daß die Produktion in den Bienenstöcken mindestens ebensogut vor sich
-gehen wird wie etwa in der heute gebräuchlichsten Betriebsform, der
-Aktiengesellschaft, bedarf keines Beweises; beide sind mit fremdem
-Kapital errichtet, beide haben außer ihren laufenden Geschäftsspesen
-dieses Kapital zu amortisieren und zu verzinsen; während aber die
-Aktiengesellschaft der *Arbeit* eine gewisse übliche Normalentlohnung
-anweist und ihre Erträgnisse darüber hinaus an die Aktionäre, also an
-das Kapital abgibt, *weist im Gegenteil der Bienenstock dem Kapital
-eine gewisse übliche Normalentlohnung an und verteilt die Erträgnisse
-darüber hinaus als Einkommen an seine Bienen, also an die Arbeitenden
-selbst*.
-
-Dieser Unterschied beider Betriebsarten ist der Grund, weshalb der
-Bienenstock weit bessere Resultate erzielen muß.
-
-*Ihr werdet im Bienenstock nach der Höhe eurer Leistung entlohnt*;
-schon das Normaleinkommen wird nach dieser Leistung, nach dem
-Verdienste für die Gesamtheit bemessen, und diesem proportional sind
-alle eure Bezüge: die Ergänzungseinkommen, die Krankenzuschüsse, die
-Altersanteile, die Bezüge der Hinterbliebenen; bei dieser Aussicht
-auf höchste Entlohnung für höchste Leistung wird jeder von selbst
-das Streben haben, das höchste wirklich zu leisten; das Fehlen aller
-materiellen Sorgen für euch und die eurigen infolge der sozialen
-Einrichtungen der Bienenstöcke, gestattet euch, euch ganz dem
-Drange eurer Talente hinzugeben, eure Fähigkeiten tatsächlich zur
-Höchstleistung zu entwickeln, euer Können und Wollen freischaffend
-aufs höchste anzuspannen. Und da ein jeder von euch Mitbesitzer des
-Erträgnisses ist, wird er dafür sorgen, daß die *höchste Leistung mit
-geringstem Aufwande erfolge*; wird nicht von selbst ein jeder auf
-peinlichste Sparsamkeit des Betriebes, Vermeidung jeder überflüssigen
-Ausgabe, Schonung der Maschinen und Werkzeuge, sehen, wie wenn sie
-sein eigen wären; wird nicht ein jeder von euch ein scharfes Auge
-für alle Vorgänge haben, die das Ergebnis des Betriebs nachteilig
-oder vorteilhaft beeinflussen können, dem Vorstandsausschuß darüber
-berichten und auf diese Weise selbst zur guten Verwaltung beitragen;
-wird nicht ein jeder von euch dafür sorgen, daß keine untüchtigen,
-unfleißigen, unnützen Bienen aufgenommen werden, und werden nicht
-allein schon durch diese Auswahl die Mitglieder eures Bienenstocks
-aus den Besten und Leistungsfähigsten bestehen? Daß also eure Arbeit
-besser, euer Betrieb billiger wird, ist zweifellos.
-
-Bleibt die Frage der Verwaltung, der Disziplin. Es wurden schon
-vereinzelte Versuche unternommen, die sämtlichen Mitarbeiter eines
-Betriebs zu gemeinsamen Besitzern derselben zu machen und die
-Mitglieder der Verwaltung durch Wahl aus deren Mitte hervorgehen zu
-lassen; diese Versuche mißglückten häufig, und es wurde daraus der
-Schluß gezogen, daß diese Methode unmöglich sei.[6]
-
-Im Bienenstock jedoch sind die Verhältnisse andere; der Bienenstock
-ist nicht Eigentum der in demselben Beschäftigten; diese haben
-nur die volle Nutznießung des Erträgnisses; Eigentümer ist die
-Volkskasse, d. h. die Gesamtheit der Brüder, und diese ernennt den
-Vorstand, genau wie der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft deren
-Vorstand ernennt. Dieser *von der Wahl unabhängige Vorstand vertritt
-die Stabilität der Verwaltung* und wird darin unterstützt mit Rat
-und Tat durch den Delegierten der Volkskasse. Dieser Vorstand wird
-aber unterstützt durch eine Anzahl aus der Wahl hervorgegangener
-Angehöriger des Bienenstocks, welche durch die Spezialkenntnisse ihrer
-verschiedenen Beschäftigungszweige eine sachgemäßere, eingehendere
-Verwaltung verbürgen, als sie je durch den Vorstand allein, ohne diese
-praktische Unterstützung möglich wäre; gerade die Heranziehung aller
-Spezialtalente in die Verwaltung verbürgt ein tiefes, genaues Eingehen
-auf alle Vorgänge und eine alle Möglichkeiten und Nützlichkeiten
-erfassende Verwaltung. Eine solche Verwaltung erreicht in bezug auf
-höchste Leistung und geringsten Aufwand das beste; sie bedeutet an
-sich allein schon eine sehr wesentliche Herabsetzung der Kosten,
-da sie die heute üblichen, oft erstaunlich hohen Verwaltungs-
-und Direktionsausgaben und, hiermit zusammenhängend, eine Menge
-überflüssiger Spesen beseitigt.
-
-Euer eigenstes Interesse wird euch veranlassen, einerseits nur die
-Tüchtigsten und Besten zu den Ehrenämtern des Vorstandsausschusses
-zu ernennen, anderseits aber den Anordnungen eurer selbst gewählten
-Leiter zu folgen, euch den selbstgemachten Gesetzen zu fügen und euren
-freiwillig und frei eingegangenen Arbeitsvertrag in Treue zu halten;
-ihr arbeitet ja nicht im Interesse irgend eines Dritten, sondern für
-euch selbst.
-
-Die Gegenseitigkeitsorganisation der Bienenstöcke gewährleistet
-auch unter allen Umständen eine wesentliche Herabsetzung der
-Generalunkosten, sowohl für die Einkäufe der Materialien als für den
-Verkauf der Produkte, welche ja von vornherein ihre festen Lieferanten
-bzw. Abnehmer in den andern Bienenstöcken haben, ohne daß die enormen
-Spesen, welche heute infolge des Konkurrenzkampfes erforderlich sind,
-aufzuwenden wären.
-
-Aber, könntet ihr einwenden, hat denn nicht die Verpflichtung der
-Bienenstöcke, zu Bienenpreisen an die Brüder und Bienenstöcke
-zu liefern, und die Unmöglichkeit, höhere Preise zu verlangen,
-geringere Einnahmen im Gefolge, welche unter Umständen den Bestand
-des Bienenstocks gefährden könnten? Das ist nicht der Fall, denn der
-wirkliche Produzent erhält auch heute nur Fabrikpreise für seine Waren;
-er hat von den etwaigen späteren höheren Verkaufspreisen auch heute
-keinen Nutzen. Daß die Brüder und Bienenstöcke billiger zu ihren Waren
-kommen, liegt nicht daran, daß der produzierende Bienenstock weniger
-erhält, sondern lediglich an der direkten Lieferung jedes Bienenstocks
-an die andern, also an der praktischen, unnütze Kosten ersparenden
-Warenverteilung. Der Bienenpreis selbst wird, wenigstens in den ersten
-Zeiten des Solidarismus, sich nur wenig von dem unterscheiden, was
-heute Fabrikpreis genannt wird.
-
-Das Ergebnis der Bienenstockorganisation für die Produktion ist
-daher: bessere Arbeit, billigerer Betrieb; bessere, präzisere, mit
-weniger Unkosten verknüpfte Verwaltung; festere Disziplin, unbedingte
-Vertragstreue, billigerer Bezug der Materialien, bessere Preise für die
-Arbeitsprodukte.
-
-
-Die Warenverteilung.
-
-Ist die Verteilung der Produkte in der durch den Solidarismus
-vorgeschriebenen Weise praktisch möglich?
-
-Im Bienenstock vereinigen sich täglich zum Zwecke ihrer Arbeit
-sämtliche Bienen desselben, seien das nun einige Hundert oder einige
-Tausend; ist es da nicht selbstverständlich, ihnen an diesem Orte
-oder in dessen Nähe alle Produkte zu bieten, welche sie zu ihrem
-Lebensunterhalte brauchen; wozu sie oder ihre Angehörigen zwingen,
-Zeit und Kraft zu vergeuden, um diese Waren irgendwo an zahlreichen
-entfernten und zerstreuten Orten zu suchen? Viele größere heutige
-Werke haben dies längst erkannt und Warenhäuser für ihre Angestellten
-geschaffen; man muß sich nur wundern, daß es nicht schon allgemein
-geschieht, da das Bedürfnis dazu schon längst tief empfunden wird.
-
-Wie für die Produktion, so ist auch für den Konsum die große Masse der
-kleinen Leute maßgebend. Der Konsum der Massen, d. h. aller Einkommen
-unter 3000 Mark, also derer, die wir als direkt und indirekt abhängig
-bezeichnet haben, ist sechsmal so groß als der der vorhandenen Reichen
-zusammen; dieser Massenkonsum ist der ausschlaggebende Faktor für eine
-Volkswirtschaft, also der Konsum derjenigen, welche die eigentliche
-Arbeit der Produktion vollbringen; es beweist das die an sich beinahe
-selbstverständliche Tatsache, daß diejenigen, welche produzieren, ihre
-Produktion größtenteils selbst aufzehren, und daß es allein rationell
-ist, das Konsumzentrum dahin zu verlegen, wo es gebraucht wird, d. h.
-in das Produktionszentrum.
-
-Denkt euch in einem Dorfe eine Anzahl Leute beisammen wohnen,
-wovon der eine Schneider, der andere Schuhmacher, andere Bäcker,
-Metzger, Landwirte usw. sind, derart, daß alle zusammen ungefähr
-die wesentlichsten Lebensbedürfnisse herstellen; diese Leute tragen
-ihre Waren sämtlich erst in die entfernte Stadt, belasten dieselben
-zu diesem Zweck mit allerlei Spesen, bedienen sich kostspieliger
-Vermittler, und die Nachbarn gehen ebenfalls in diese Stadt, vergeuden
-Zeit, Mühe, Kraft und Geld, um schließlich mit einem Gegenstand
-heimzukommen, den sie mühelos, unbelastet mit all den Kosten beim
-Nachbarn hätten holen können.
-
-Das ist aber in einem einfachen Bilde genau das, was heute die
-Volkswirtschaft tut und was die solidaristische Organisation
-vermeidet; diese stellt dem Produzenten *am Orte seiner Arbeit* seine
-Lebensbedürfnisse zur Verfügung; die obligatorische direkte Lieferung
-des einen Bienenstocks an alle andern gewährleistet den billigsten
-Preis für den produzierenden Bienenstock. Ihr gebt des Morgens
-bei der Ankunft im Bienenstock einen Zettel ab mit der Aufzählung
-der gewünschten Waren und könnt dieselben mittags oder abends vom
-Verteilungslager mitnehmen ohne Mühe, ohne dem Abwiegen, Abmessen,
-Verpacken beiwohnen zu müssen. Für diejenigen Waren, welche nicht
-sofort abgeliefert werden müssen, wie Stoffe, Geräte, Möbel etc, wird
-nach Musterlager bestellt, die Lieferung dagegen vom produzierenden
-Bienenstock direkt bewerkstelligt; hier entfällt sogar das Halten des
-Lagers, so daß noch billigere Preise möglich sind als beim Kauf ab
-Lager, ohne daß der Produzent dabei Einbuße erleidet.
-
-Glaubt nicht, daß der Betrieb solcher Verteilungslager zu umfangreich,
-zu umständlich oder nicht durchführbar sei; die Beispiele der
-heute in allen Ländern existierenden großen Warenhäuser sowohl
-von Privat-Unternehmern[7] als von größeren Fabriken, als von
-Offiziers-, Beamten- und Arbeiterkonsumgenossenschaften beweisen das
-Gegenteil; neu ist die Sache nicht, der Solidarismus folgt hier
-nur gegebenen Beispielen, aber in einem andern Sinne, im *Sinne des
-Gesamtwohles* allein, und in sehr *vereinfachter Form*. Einfacher ist
-die *Verproviantierung* des Tauschlagers, weil sie sich durch die
-Gegenseitigkeitsverpflichtungen der Bienenstöcke automatisch vollzieht;
-einfacher ist die Warenausgabe, weil für den größten Teil der Käufer
-die Notwendigkeit der persönlichen Anwesenheit dabei wegfällt und der
-Verkehr in den Räumen dadurch verringert wird; besonders einfach wird
-das Liefern nach Musterlager, welches nur im Solidarismus durchführbar
-ist, wo die Gegenseitigkeit Bürgschaft dafür gibt, daß die gelieferte
-Ware genau nach Muster ausfällt; einfacher ist auch der *Betrieb* der
-Bienenstocklager, weil jeder Bruder auf Grund seines Brüderscheins
-die Ware ohne weiteres zum Bienenpreis erhält; er sieht sofort seine
-Ersparnis, braucht nicht ein Jahr auf deren Rückzahlung zu warten,
-hat kein Buch zu führen, keine Marken und Scheine aufzubewahren. Mit
-wunderbarer Selbstverständlichkeit arbeitet das einfache Räderwerk;
-geringerer Aufwand zur Verteilung der Waren an die Konsumenten ist
-nicht mehr denkbar!
-
-
-Die sozialen Einrichtungen.
-
-Es ist der Einwand zu erwarten, daß ein industrielles Unternehmen
-sich nicht mit all den Nebenbetrieben belasten kann, welche die
-obligatorischen sozialen Einrichtungen der Bienenstöcke mit sich
-bringen, daß keine Verwaltung so verschiedenartige Tätigkeiten wird
-beherrschen können, daß durch die Nebenbetriebe der Hauptbetrieb leiden
-wird usw.
-
-Auch hier ist der Solidarismus in der glücklichen Lage, nichts Neues
-und Ungewohntes zu verlangen, sondern auf geradezu glänzende Vorbilder
-hinweisen zu können.
-
-Es ist euch ja bekannt, daß in der heutigen Industrie in bezug auf
-Wohlfahrtseinrichtungen in einzelnen Etablissements Großartiges
-geleistet ist; allbekannte Beispiele sind die Fabriken von Friedrich
-Krupp in Essen, die Farbenfabriken vorm. Friedrich Bayer & Ko. in
-Elberfeld, die Badische Anilin- und Sodafabrik in Ludwigshafen
-etc., in welchen *sämtliche* Einrichtungen der Bienenstöcke schon
-vorhanden sind; es bestehen dort Krankenkassen mit einer großen Anzahl
-ausschließlich in deren Diensten stehenden Ärzten, mit unentgeltlicher
-Behandlung der Familienmitglieder der Arbeiter; ferner prachtvoll
-ausgestattete Polikliniken auf den Fabrikgrundstücken, Konsumanstalten
-mit Rückvergütung von 9% der Einkaufssumme an die Mitglieder,
-Arbeiterspeiseanstalten, Aufenthalts- und Baderäume, Junggesellenheime,
-Haushaltungsschulen, Lehrlingswerkstätten, Bibliotheken, Orchester- und
-Gesangvereine, Beamtenkasinos; ferner Arbeiterwohnungen, Sparkassen
-mit 5%iger Verzinsung der Einlagen, verschiedene Pensionskassen und
-Stiftungen, Dienstaltersprämien und Unterstützungsfonds für Fälle der
-Not. Viele dieser Anstalten werden von den Beamten und Arbeitern selbst
-verwaltet.
-
-Derartige Werke kann man nach Dutzenden aufzählen; die oben mit
-Namen angeführten sind beliebig herausgegriffen; in keinem derselben
-stört die Verwaltung der Wohlfahrtseinrichtungen den Hauptzweck des
-Betriebes, ja im Gegenteil, bei allen kann man trotz der Ausgaben für
-dieselben die glänzendste Prosperität nachweisen, die in denselben
-erzielten Gewinne sind oft erstaunlich hoch; ja, es darf wohl allgemein
-ausgesprochen werden, daß gerade diejenigen Unternehmungen, welche
-derartige Wohlfahrtseinrichtungen haben, die größten, reichsten und
-gewinnbringendsten sind. Das ist nicht etwa ein Zufall, sondern beweist
-direkt, daß diese Einrichtungen die Prosperität der betreffenden
-Unternehmungen erhöhen; ja, es erscheint heute beinahe unmöglich,
-daß ein großindustrielles Werk ohne diese Einrichtungen überhaupt
-auf die Dauer gedeihen kann; dieselben sind aus der Notwendigkeit
-heraus entstanden; ohne eigene Wohnungen für Arbeiter, Meister und
-Beamte ist die Beschaffung des Personals ausgeschlossen, ohne eigene
-Konsumanstalten die Versorgung desselben einfach nicht möglich, und
-auch alle andern Einrichtungen haben ihren Ursprung in der Beseitigung
-von Mißständen, welche die Entwicklung der Werke hemmen, oder den
-Betrieb unmöglich machen würden.
-
-Also aus eigenem Interesse, aus Notwendigkeit, entstanden die
-Wohlfahrtseinrichtungen; nur diejenigen Werke, welche sie in vollem
-Umfange haben, stehen selbständig und unabhängig da und gelangen zu
-solcher Entwicklung und Größe wie die angeführten Beispiele; die
-andern, welche sie noch nicht in vollem Umfange besitzen, haben
-sie wenigstens teilweise oder legen dieselben nach und nach an.
-Diejenigen Anstalten, welche sie nicht haben, sind die kleineren
-und weniger blühenden. Es darf als Erfahrungssatz ausgesprochen
-werden, daß die Größe und Blüte eines Werkes und insbesondere seine
-Selbständigkeit und Unabhängigkeit direkt mit der Größe und Blüte
-seiner Wohlfahrtseinrichtungen in Zusammenhang steht. Scheinbare
-Ausnahmen hiervon machen bloß die Werke in größeren Städten oder deren
-Nähe, welche ihre Lage für ihre Zwecke ausnützen, dafür aber die Stadt
-mit materiellen, sittlichen und moralischen Schäden überfluten.
-
-Auch hier verallgemeinert also der Solidarismus nur eine Richtung,
-welche die Industrie selbst *in ihrem eigenen Interesse als notwendig
-erkannt hat*; er macht sich deren Erfahrungen zunutze, indem er die
-Gesamtheit der Wohlfahrtseinrichtungen zu obligatorischen Zusätzen
-jedes Bienenstockes macht; indem er das tut, nimmt er ihnen den
-Charakter des bloßen Wohlwollens, der Wohltat, der Gnade, und macht
-sie zu einfachen *Rechten der arbeitenden Bienen*, da sie doch aus dem
-Erlös ihrer Arbeit bezahlt werden. Deshalb nennt sie der Solidarismus
-auch soziale Einrichtungen und nicht mehr Wohlfahrtseinrichtungen, weil
-diesen Worten noch allgemein der Charakter der freiwilligen Gabe, der
-Wohltat, oft der Gnade anhaftet.
-
-Ein anderer Einwand gegen die sozialen Einrichtungen der Bienenstöcke
-liegt in deren Kosten; auf diesen Punkt gibt die Besprechung der
-finanziellen Grundlagen des Solidarismus befriedigende Antwort.
-
-
-Die schiedsmännische Selbstentscheidung.
-
-Einer der Leitsätze des Solidarismus lautet, daß innerhalb seiner
-Organisation *kein Bruder das Recht hat über einen andern Bruder
-zu richten, daß unter den Brüdern kein Strafrecht besteht*. Die
-natürliche Folge hiervon ist, daß alle Streitfälle des Solidarismus,
-d. h. in Angelegenheiten der Volkskasse und der Bienenstöcke, nicht
-durch Richter und Richterspruch, sondern *durch Schiedsmänner und
-Schiedsspruch* und zwar *kostenlos* zu entscheiden sind, und daß die
-Anerkennung des Schiedsspruches Pflicht aller Brüder ist.
-
-Ebenso wichtig aber ist die solidaristische Vorschrift, daß jeder
-Streitfall, welcher Art er auch sei, *zuerst dem Vermittlungsversuch
-unterliegt*, und zwar stets durch Personen, welche den Streitenden nahe
-stehen. Durch das für die Parteien maßgebende Urteil von Standes- und
-Fachgenossen wird der weitaus größte Teil der Streitfälle überhaupt
-durch Vermittlung erledigt und nicht bis zum Schiedsspruch gebracht.
-
-Kommt es aber in einzelnen Fällen doch dazu, so urteilen die
-Schiedsmänner nicht mechanisch nach starren, geschriebenen
-Buchstabengesetzen, sondern nach der wirklichen lebendigen Sachlage von
-Angesicht zu Angesicht, von Mensch zu Mensch, und als solche Menschen,
-die täglich Umgang mit euch haben, die gleiche Arbeit verrichten wie
-ihr und alle Verhältnisse des Falles miterleben; sie werden durch
-keine Bezahlung in ihrem Urteil beeinflußt, sondern haben im Gegenteil
-ein persönliches und materielles Interesse an der Verkürzung und
-Vereinfachung der Prozedur. Die Schiedsmänner sind Menschen, die sich
-selbst zur Brüderlichkeit verpflichtet haben und welche stets unter
-sich einen Vertreter der Gesamtheit, den Delegierten, haben, dessen
-Aufgabe es ist, nicht mitzuentscheiden, sondern die Schiedsmänner immer
-wieder an ihr Gelöbnis der Liebe, Barmherzigkeit und Gerechtigkeit
-zu erinnern und daran, daß der Schiedsspruch nur Recht und Unrecht
-begründen, aber keine Strafe verfügen, keine erworbenen Rechte
-entziehen darf. Der Erfolg ist nicht starres Recht, sondern menschliche
-Gerechtigkeit.
-
-Und was ist die Sanktion dieser Schiedssprüche werdet ihr fragen? Was
-nützt ein Schiedsspruch, dessen Ausführung nicht gewährleistet ist, da
-kein Strafrecht die Ausführung desselben sichert?
-
-Nun, wenn einer von euch nach Ablehnung aller Vermittlungsversuche im
-Schiedsspruche unterliegt und sich demselben nicht fügt, so verletzt er
-eine seiner Brüderpflichten und tritt damit selbst aus der Gemeinschaft
-der Brüder aus; die Folge ist, daß er seine Einkäufe nicht mehr in den
-Lagern der Bienenstöcke machen kann, daß er die sozialen Einrichtungen
-derselben, Schulen, Krankenhäuser, Ärzte, hygienische Einrichtungen
-nicht mehr benutzen kann, daß er aus dem Bienenstock austreten muß,
-da nur Bienen im Bienenstock beschäftigt sein dürfen. Er wird sich
-sicherlich diese bitteren Konsequenzen seines Tuns überlegen, ehe er
-zu weit geht, im allgemeinen schon, ehe er es zum Schiedsspruch kommen
-läßt.
-
-Warum soll eine solche Behandlung der Differenzen und Streitfälle
-nicht möglich sein? Ist sie nicht einfacher, natürlicher,
-selbstverständlicher als das Bestrafen nach einer unübersehbaren Zahl
-dehnbarer Gesetze und starrer Paragraphen?
-
-Heute schon ist überall die Erkenntnis rege, daß hierin Wandel
-geschaffen werden muß; es lassen sich Beispiele genug anführen, in
-welchen wenigstens versucht ist, nach ähnlichen Grundsätzen wie
-im Solidarismus zu urteilen! Heute schon sind in verschiedenen
-Staaten für gewisse Streitigkeiten Sühneversuche vor Schiedsmännern
-oder Schiedssprüche durch Friedensrichter vorgeschrieben;
-im geschäftlichen Leben sind Vergleiche unter Ausschluß der
-Gerichte ungemein häufig; viele Genossenschaften haben schon ihre
-schiedsrichterlichen Ausschüsse. Den Einigungsämtern ist die Regelung
-der Arbeitsverhältnisse, die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen
-Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die Entscheidung über Lohnhöhe,
-Fabrikordnungen etc. übertragen, wobei die Parteien freiwillig diese
-Entscheidung aufsuchen und die Richter ebenfalls aus Arbeitnehmern
-und Arbeitgebern bestehen, welche frei gewählt werden; auch die
-Schiedsgerichte der Unfallversicherung bestehen zu gleichen Teilen
-aus Mitgliedern der Genossenschaft und Vertretern der versicherten
-Arbeiter; auch die Gewerbegerichte bestehen aus gewählten Arbeitgebern
-und Arbeitnehmern und haben ähnliche Aufgaben, darunter die,
-zuerst einen Vergleich anzustreben. Sind nicht in neuerer Zeit die
-Schiedssprüche bei Streiks und Lohnkämpfen häufig geworden? Haben wir
-nicht in den Schöffengerichten und Schwurgerichten das Bestreben, die
-Starrheit und Unmenschlichkeit des Buchstabengesetzes zu ersetzen oder
-zu mildern durch rein menschliche Erwägungen?
-
-Um noch höher zu gehen, wurden nicht schon Streitfälle zwischen
-Einzelstaaten in den Vereinigten Staaten, in der Schweiz, in
-Deutschland etc. durch Schiedssprüche einer gemeinsamen Instanz
-beigelegt? Sind nicht schon manche internationale Streitigkeiten
-auf diesem Wege geschlichtet worden, und ist es nicht das Bestreben
-unserer Zeit, diese Lösung allgemeiner zu machen? Auch hier verlangt
-der Solidarismus nichts Neues, Unmögliches; auch hier verdichtet er
-bloß ein allgemeines Streben, eine Sehnsucht unserer Zeit, indem er
-große, einheitliche Gesichtspunkte aufstellt und geordnet auf alle
-einschlägigen Verhältnisse anwendet; damit faßt er das unlösbare
-Gewirr der Einzelbestrebungen in ein einziges, leicht durchführbares
-Gesetz für seine Brüder zusammen: *die Pflicht der Selbstentscheidung
-aller Streitfragen, die Kostenlosigkeit aller Schiedssprüche und die
-Beseitigung aller Strafe*.
-
-Und ist es denn nicht auch moralisch, sittlich und menschlich ein hoher
-Standpunkt, dem, der seine Pflicht verletzt, zu sagen: du willst die
-Pflicht, welche dir das gemeinsame Leben mit deinen Brüdern auferlegt,
-nicht erfüllen, gut, so gehe deine eigenen Wege; wir ziehen dich
-dafür nicht zur Verantwortung, wir strafen dich nicht, wir wollen
-dich dann aber nicht in unserer Brüdergemeinde haben; dir allein bist
-du verantwortlich für deine Handlungen; findest du aber eines Tags,
-daß es für dich besser ist, in unserer Gemeinschaft zu leben, so sei
-alles vergessen, mit Freuden nehmen wir dich wieder auf, nichts von
-deinen früher erworbenen Rechten ist verloren, wo du aufgehört hast,
-kannst du wieder anknüpfen; erfülle die frei übernommenen Pflichten,
-und du bist wieder unser Bruder wie zuvor. Werden wir auf diesem Wege
-nicht weiter kommen als durch Strafen, Einsperren, Ausstoßen auf immer
-aus der Gesellschaft? Glaubt mir, Brüder, in einer solidaristischen
-Gemeinschaft wird der »geborene Verbrechertypus« bald verschwunden
-sein, da die Verhältnisse, die ihn dazu machen, beseitigt sind. Im
-Solidarismus spürt ein jeder an sich selbst, ohne Richter, die Folgen
-seines Tuns.
-
-
-Die Anlage der Ersparnisse.
-
-Der Volksvertrag bestimmt, daß die Volkskasse die Gelder und
-Ersparnisse der Brüder, soweit ihr dieselben anvertraut werden, in
-einem besonderen Sparkassenfonds verwaltet und denselben *den vollen,
-sich daraus ergebenden Zinsertrag* -- selbstverständlich abzüglich
-Verwaltungsspesen -- auszahlt.
-
-Warum solltet ihr eure Ersparnisse der Volkskasse nicht anvertrauen,
-sind dieselben etwa dort weniger sicher oder weniger gut angelegt
-als bei den gebräuchlichen heutigen öffentlichen Sparkassen, deren
-wichtigster Typus die städtischen Sparkassen sind?
-
-Die Sparkassen der Volkskasse werden geleitet wie Bienenstöcke,
-d. h. durch Vorstände, welche direkt von der Volkskasse ernannt
-werden und denen ein Vorstandsausschuß beigegeben ist, welcher aus
-allen Kategorien der Angestellten durch diese selbst gewählt wird;
-Delegierte der Volkskasse haben die Pflicht der Einsicht in alle
-Geschäftsbetriebe, Bücher und Akten. Dieser an sich schon alle
-Sicherheit bietende Apparat steht unter der Oberverwaltung des
-Volksrats, also der besten, erprobtesten, bewährtesten Brüder aus dem
-ganzen Lande, die durch direkte Wahl von der Gesamtheit der Brüder
-zu diesen höchsten Ehrenstellen des Solidarismus berufen sind; der
-Volksrat gibt alljährlich öffentlich genauen Rechenschaftsbericht,
-welcher seinerseits wieder von einer Regierungskommission geprüft und
-anerkannt wird. Kann eine Verwaltung überhaupt größere Sicherheiten
-bieten als diese; werden nicht heute ungeheure Vermögen Instituten
-anvertraut, welche weder in sich noch durch die Organisation ihrer
-Verwaltung so weitgehende Gewähr bieten wie die Volkskasse? Warum
-sollte eine von den Einlegern selbst gegründete und verwaltete große
-allgemeine einheitliche Sparkasse schlechter oder unsicherer arbeiten
-als die Hunderte von zerstreuten, unzusammenhängenden Privat-, Post-,
-Stadt- und anderen Sparkassen? Bietet doch die Bienenstockorganisation
-an sich die meisten Garantien für die Pflichterfüllung der Bienen,
-weil jede Pflichtverletzung für diese sofort die Einziehung des
-Bienenscheins mit Aufhebung aller Bienenrechte zur Folge hat, dagegen
-die Pflichterfüllung die sichere und vollständige Versorgung der Biene
-und ihrer Angehörigen in allen Lebenslagen und bis zum Lebensende
-bedeutet. Wird unter diesen Umständen die Untreue nicht verschwinden
-oder äußerst selten werden?
-
-Auch ist die Volkskasse durch ihre, das ganze Volk und Land umspannende
-Organisation, durch ihre direkten Beziehungen zu allen Erwerbszweigen,
-durch die zahllosen, über das Land verteilten Delegierten und
-Bienenstöcke, welche ihr sämtlich als Filialen dienen, wie kein anderes
-Institut in der Lage, die beste, sicherste, fruchtbringendste Anlage
-der ihr anvertrauten Kapitalien durchzuführen.
-
-Ist nicht heute schon eine große Tendenz bemerkbar, die kleineren
-Ersparnisse den verschiedensten Genossenschaften anzuvertrauen, wo
-sie genossenschaftlich durch Vertrauensmänner verwaltet werden und
-*tatsächlich mehr Zinsen bringen* als in den öffentlichen Sparkassen;
-und werden diese Ersparnisse nicht heute schon in gewaltigen Summen,
-welche in Deutschland jährlich nach Milliarden zählen, in der Form von
-Kredit mit oder ohne Bürgschaft für die verschiedensten privaten und
-genossenschaftlichen Unternehmungen angelegt?
-
-Es kann euch also nicht zweifelhaft sein, daß die Geldanlagen der
-Volkskasse in bezug auf Qualität und Sicherheit keiner der Anlagen
-nachstehen, denen ihr heute unbeschränkt vertraut. Ebenso sicher aber
-ist, daß die Anlage bei der Volkskasse euch höhere Erträgnisse abwirft.
-
-Es ist ja kein Geheimnis, daß z. B. die öffentlichen Sparkassen die
-Erträgnisse ihrer Anlagen nicht voll an die Sparer auszahlen, sondern
-beträchtliche Teile davon für allgemeine und öffentliche Zwecke
-ausgeben und daß tatsächlich in Deutschland Hunderte von Millionen
-auf diese Weise im Laufe der Jahre den Sparern entzogen werden. Der
-Zinsbetrag, um welchen die Einleger geschmälert werden, beträgt
-zwischen ¾ und 1%.[8]
-
-Die Volkskasse dagegen hat die vertragsmäßige Pflicht, *das ganze
-Erträgnis auszuzahlen*; sie darf vertragsmäßig nicht einen Pfennig
-andern Zwecken zuwenden; da sie zudem als große, einheitliche
-Verwaltung bedeutend sparsamer arbeitet als die Hunderte von
-Einzelverwaltungen der heutigen Sparkassen, *so ist euch in den
-Sparkassen der Volkskasse eine Mehrverzinsung von mindestens einem
-Prozent gesichert*.
-
-
-Die Aufbringung der Mittel für den Solidarismus.
-
-Wenn sonach die verschiedenen Aufgaben, die sich der Solidarismus
-setzt, praktisch durchführbar erscheinen, so bleibt noch die eine
-wichtigste Frage, die Aufbringung der Mittel zur Erreichung dieser
-Ziele, zu beleuchten und zwar sowohl für die Volkskasse als für die
-Bienenstöcke.
-
-
-Mittel der Volkskasse.
-
-Es unterliegt keinem Zweifel, daß die große Masse der Abhängigen im
-heutigen Staatsleben in jeder Beziehung maßgebend ist, daß sie in
-allen Erscheinungen der Volkswirtschaft das ausschlaggebende Element
-bildet; sie ist der größte Produzent, der größte Konsument, der größte
-Steuerzahler und der größte Kapitalist.[9]
-
-Wird nun die große Masse, welche auch für den Solidarismus
-ausschlaggebend ist, sich bewähren? Wird dieselbe bei ihrem an sich
-schon karg bemessenen Einkommen sich zu dem erforderlichen Opfer auf
-dem Altar der Gesamtheit verstehen? Was wird von dem einzelnen verlangt
-und ist damit überhaupt ein Opfer verbunden?
-
-Brüder, ihr wißt selbst nicht, wie reich ihr seid, über welche
-gewaltigen Mittel ihr verfügt!
-
-Die Gesamtanlage in euren deutschen Sparkassen beträgt gegenwärtig
-12 bis 14 Milliarden Mark oder rund 200 bis 230 Mark auf den Kopf
-der Bevölkerung.[10] Ihr habt vorhin gesehen, daß diese Gelder in
-dem *Sparkassenfonds der Volkskasse* mindestens 1%, also pro Kopf
-der Bevölkerung 2 bis 2½ Mark Mehrerträgnis bringen würden. Der
-Brüderbeitrag zur Volkskasse von 1 Pfennig pro Tag und Kopf, oder 3
-Mark 65 Pfennige pro Jahr, wird demnach durch *die bloße Benutzung der
-Volkskasse als Sparkasse schon zu 2/3 gedeckt*, d. h. die Hunderte
-von Millionen, welche heute den kleinen Sparern unbemerkt an Zinsen
-verloren gehen, würden zur Begründung des Solidarismus beinahe
-ausreichen.
-
-Das ist recht schön, werdet ihr sagen, aber diese Durchschnittsrechnung
-von ca. 200 Mark Ersparnis pro Kopf stimmt nicht; unter den Brüdern,
-welche die Volkskasse erhalten sollen, ist vielleicht die Hälfte
-oder mehr, die überhaupt nichts erspart haben; wo sollen diese ihren
-Tagespfennig hernehmen?
-
-Der Einwand ist richtig, die Rechnung für den Durchschnitt ist
-unanfechtbar, sie stimmt aber nicht für jeden einzelnen.
-
-Nun beträgt der jährliche Bier-, Branntwein- und Tabakkonsum in
-Deutschland pro Kopf 42 Mark; die Ausgabe pro Familie für diese Dinge
-beträgt 140 bis 200 Mark.[11] Sollte es wirklich nicht möglich sein,
-hiervon die Volkskassenbeiträge von 12 Mark pro Familie abzusparen?
-Die Gesamtausgabe des deutschen Volkes für alkoholische Getränke
-und Tabak beträgt 3½ Milliarden Mark im Jahre; eure Beiträge zur
-Volkskasse sollen ca. 200 Millionen Mark betragen, d. i. der 17. Teil
-dieser Ausgabe; es würde also genügen, jeden 17. Schluck Branntwein,
-jede 17. Zigarre, jedes 17. Glas Bier nicht zu nehmen, *um den Beitrag
-zur Volkskasse ganz zu decken*; für diejenigen, welche ihren Beitrag
-schon teilweise aus der besseren Verzinsung ihrer Ersparnisse bei der
-Volkskasse bestreiten, ist nur jedes 50. Glas Bier, jede 50. oder 60.
-Zigarre zu sparen, um zu dem gleichen Ergebnis zu kommen. Kann man das
-Opfer nennen? Ist das unmöglich oder nur schwierig? Nicht ein Aufgeben
-dieser recht überflüssigen und schädlichen aber euch lieb gewordenen
-Gewohnheiten, sondern nur *eine ganz geringe, in Wirklichkeit nicht
-fühlbare Einschränkung würde schon zu eurer wirtschaftlichen Erlösung
-genügen*!
-
-Bei dem täglichen Beitrag eines Pfennigs pro Kopf wird bei einer
-Beteiligung von 50 Millionen Brüdern das eingezahlte Kapital der
-Volkskasse in 30 Jahren ca. 6 Milliarden Mark betragen, welche in
-derselben Zeit durch Zinsen, Prämien etc. auf mindestens 12 Milliarden
-Mark anwachsen; mit diesem Stammkapital könnte die Volkskasse Haftung
-übernehmen für vielleicht 40 Milliarden Mark Bienenstockkapitalien.
-*Mit dem winzigen Beitrag von 1 Pfennig pro Kopf und Tag kann also
-in einem einzigen Menschenalter schon ein beträchtlicher Teil der
-Volkswirtschaft des Vaterlandes solidaristisch sein*: nach dem ersten
-Menschenalter aber wächst diese Wirkung enorm schnell. Wenn diese
-Rechnung nicht unanfechtbar wäre, würde man nicht fassen, daß der
-Tagespfennig der Enterbten solche gewaltige Wirkungen in so kurzer Zeit
-haben kann.
-
-Und die Millionen und Abermillionen von Arbeitstagen und Löhnen die
-alljährlich Hunderttausende von euch den Streikbewegungen opfern![12]
-Zwei solcher entgangenen Taglöhne, bei vielen ein einziger, machen so
-viel aus wie euer ganzer Jahresbeitrag zur Volkskasse, ohne zu sprechen
-von der Not und dem Leid, dem Hunger und Kummer für eure Weiber, Greise
-und Kinder und den zahllosen Tränen, welche jeder Ausstand im Gefolge
-hat. Wäre es nicht besser, auch diese Summen dem einheitlich großen
-Zweck des Solidarismus zuzuführen, wo sie mit *Sicherheit* zum Erfolg
-führen?
-
-*Einen Pfennig pro Tag soll jeder von euch sparen!* Wenn ihr eine
-Sparbüchse haltet und jeden Morgen diesen einzelnen Pfennig in dieselbe
-einlegt, glaubt ihr wirklich, selbst die Wenigstbemittelten unter euch,
-daß ihr deshalb wirklich etwas entbehren müßtet? Ihr müßt doch selbst
-euch sagen: Nein, das ist noch erschwinglich, das können wir und wollen
-wir. Ihr könnt es um so mehr, als euch, allerdings nicht sofort, aber
-doch in absehbarer Zeit, in einigen Jahren schon, diese Beiträge durch
-die viel billigeren Bezüge eurer Lebensmittel aus den Tauschlagern der
-Bienenstöcke ersetzt werden, *wenn ihr erst einige Jahre lang durch
-eure Beiträge die Errichtung der ersten Bienenstöcke ermöglicht habt*;
-so bald dieses geschehen, werden sich dieselben rasch vermehren, und
-dann ersteht euch für jede 10 Pfennig, die ihr für eure Lebensmittel
-im Bienenstock ausgebt, wenigstens 1 Pfennig Ersparnis; euer täglicher
-Pfennig wird euch 10 und 20fach ersetzt. Habt ihr euch erst einmal
-überzeugt, daß alles das wahr ist, so habt ihr keinen Grund, keine
-Entschuldigung mehr, an dem großen Menschheitswerke nicht teilzunehmen.
-
-Neben dem Kapital, welches aus euren Brüderbeiträgen entsteht, welches
-also der *Volkskasse* gehört und sich, da es nicht angegriffen wird,
-immer vermehrt und niemals vermindert, habt ihr heute schon die 12
-bis 14 Milliarden eurer Sparkasseneinlagen, die nicht der Gesamtheit
-gehören, sondern euer *persönliches Eigentum* sind, die aber, der
-Volkskasse zur Verwaltung übergeben, dieser einen solchen Kredit und
-ein solches Ansehen schaffen würden, daß durch *diese Tatsache allein
-die deutsche Volkskasse mit einem Schlage gegründet sein kann*.
-
-Ihr wißt, daß die Bienenstöcke mit fremden Kapitalien errichtet werden,
-welche auf Grund von Schuldscheinen aufgenommen werden, und für deren
-Kapital und Zinsen von der Volkskasse unbedingt gehaftet wird; ihr
-wißt ferner, daß der Zinsfuß dieser Anleihe, um das Kapital zu dieser
-neuen Anlageform heranzuziehen, etwa 1% höher ist als üblich.
-
-Wenn nun, wie ihr vorhin gesehen habt, eure Ersparnisse durch bloßes
-Anlegen bei der Sparkasse der Volkskasse euch 1% mehr Zinsen tragen
-als in andern öffentlichen Sparkassen, so werden sie euch ein weiteres
-Prozent mehr einbringen, wenn ihr nicht bloß die gewöhnliche,
-einfache Spareinlage macht sondern für euer Geld Schuldscheine von
-Bienenstöcken erwerbt; tut ihr das, so ist durch diese Form des Sparens
-euer Volkskassenbeitrag mehr wie gedeckt, ohne von euerm Einkommen
-irgend eine Abgabe zu erheischen. Ihr riskiert dabei nichts, denn die
-Volkskasse haftet für euer Kapital sowohl als den Zins ein für allemal;
-dafür, daß für diese Garantie jederzeit Deckung vorhanden ist, bürgt
-die Verwaltung durch den Volksrat.
-
-Diese Haftung für Kapital und Zins der Bienenstöcke ist im Grunde
-eine *Versicherung auf Gegenseitigkeit gegen das Risiko ungünstiger
-Geschäfte*, d. h. wenn unter den vorhandenen Bienenstöcken der eine
-oder andere durch irgendwelche Verhältnisse schlechte Abschlüsse
-macht, so ersetzt die Gesamtheit die Unterbilanz, gerade wie bei
-Feuerversicherungen, Lebensversicherungen, Versicherungen gegen Hagel-
-und Wetterschäden u. dgl. Es ist gewiß, daß bei der Vorsicht, mit
-welcher die Bienenstöcke errichtet werden, der vorherigen genauen
-Untersuchung der Bedürfnisfrage, des vorher schon gesicherten
-Absatzes bei der sorgfältigen Auswahl von nur bewährtem Personal, bei
-der fortwährenden Beaufsichtigung durch die Organe der Volkskasse,
-bei dem Lebensinteresse, welches jede einzelne Biene am Gedeihen
-ihres Bienenstockes hat, daß unter diesen Verhältnissen das Risiko
-ungünstiger Geschäfte ein geringeres ist als heute und als das Risiko
-durch Naturereignisse und Feuer.
-
-Auch in dieser Hinsicht gibt die nüchterne Zahl ein besseres Bild als
-allgemeine Betrachtungen und zugleich vollkommene Beruhigung.
-
-Nehmt an, es seien in Bienenstöcken zunächst einmal als Anfang 200
-Millionen Mark angelegt und es sei in der Volkskasse ein Stammfonds
-*in gleichem Betrage zur Deckung* der Haftung vorhanden; möge nun,
-um ganz übertriebene, selbst in Zeiten schlimmster Krisis und bei
-der heutigen wilden Konkurrenz nicht einmal vorhandene, Verhältnisse
-anzunehmen, hiervon der 20. Teil zugrunde gehen, d. h. ein Ersatz von
-10 Millionen Mark erforderlich sein. Wenn die Volkskasse wirklich 50
-Millionen Köpfe zählt, so würde zum Ersatz dieses gewaltigen Schadens
-auf den Kopf eine Summe von 20 Pfennig treffen; nimmt man aber den
-Schaden in normalerer Höhe an, mit etwa 2 Millionen Mark, d. h., daß
-jeder hundertste Bienenstock gänzlich zugrunde geht, so würden auf den
-Kopf 4 Pfennig und auf die Familie 13 Pfennig treffen! Aber selbst
-dieser geringe Betrag wird nicht vom einzelnen verlangt, da der Schaden
-von der Volkskasse bezahlt wird, wo er durch die Zinsen des Stammfonds
-und die Prämien, welche die Bienenstöcke an die Volkskasse für diese
-Versicherung zahlen, mehrfach gedeckt ist. Die Zinsen des Stammfonds
-von 200 Millionen Mark, wie er als Beispiel angenommen wurde, zu
-4%, betragen 8 Millionen Mark; die Prämien der Bienenstöcke, zu 1%
-ihres Kapitals, betragen 2 Millionen Mark; es sind also 10 Millionen
-Mark oder der 20. Teil des in Bienenstöcken angelegten Kapitals zur
-Erfüllung der Haftung vorhanden, ohne den Stammfonds anzugreifen.
-Verluste in solcher Höhe sind aber niemals zu verzeichnen; in normalen
-Verhältnissen und bei der sorgfältigen Verwaltung der Bienenstöcke
-wird die Prämie allein für den Ersatz der Verluste genügen. Wenn
-aber im Laufe der Jahrzehnte der Stammfonds eine ansehnliche Höhe
-erreicht haben und nach Milliarden zählen wird, ist der zu leistende
-Schadenersatz neben den zur Verfügung stehenden Mitteln verschwindend
-klein.
-
-*Wenn ihr euch also dazu entschließt, einige Jahre lang einen
-Pfennig pro Tag und Kopf in die Volkskasse zu legen, und derselben
-eure Ersparnisse zwecks Anlage derselben anzuvertrauen, so ist
-der Solidarismus gegründet; ja er ist eigentlich schon vorhanden,
-denn die dazu erforderlichen Mittel liegen tatsächlich in den
-öffentlichen Sparkassen schon heute bereit.* Die Sparkasse der
-Volkskasse verwirklicht im vollsten Umfange das Ideal, die Summe aller
-angesammelten kleinen Kapitalien im Wege des absolut gesicherten
-Kredits den Sparern *selbst* zur Benutzung zuzuführen, und auf dem Wege
-der solidaristischen Organisation deren sämtliche Existenzbedürfnisse
-voll zu befriedigen. Nennt mir den Kapitalisten, den Ring, den
-Trust[13] auf der ganzen Welt, der über solch gewaltige Mittel verfügt
-wie ihr! Was euch fehlt sind nicht die Mittel, sondern nur die
-Einigkeit und der Wille!
-
-Und was wird aus dem Stammkapital der Volkskasse? Unaufhörlich
-vergrößert durch den Tagespfennig aller Arbeitenden, immer vermehrt,
-niemals vermindert, wird es im Laufe weniger Menschenalter zu
-unermeßlicher Höhe anwachsen; es wird bald weit über den Deckungsbedarf
-für die Bienenstockanleihen hinauswachsen, namentlich dann, wenn die
-ältern Bienenstöcke ihre Kapitalien zurückbezahlt haben oder ihren
-eigenen Kredit genießen.
-
-Dann Brüder, kommt die Zeit, wo ihr diesen unermeßlichen Reichtum,
-den Reichtum der Gesamtheit, auch anderen allgemeinen, gemeinnützigen
-Zwecken zuwenden werdet; eure Macht wird dann so groß, daß kein Wunsch
-unerfüllbar, kein Gedankenflug zu hoch für seine Verwirklichung sein
-wird! Dann werdet ihr eure Städte verschönern, eure Verkehrsmittel
-verbessern und vermehren, Werke der Kunst, Forschungen der Wissenschaft
-und große Erfindungen fördern, euch an den großen internationalen
-völkerverbindenden Aufgaben und Friedenswerken beteiligen. Möget ihr
-einsehen, daß diese goldene Zeit um so eher kommt, je allgemeiner und
-regelmäßiger euer Tagespfennig zur Volkskasse wandert.
-
-
-Mittel der Bienenstöcke.
-
-Kann euer Bienenstock seinen zahlreichen Vertragsverpflichtungen in
-bezug auf Einkommen der Bienen, Krankheits- und Unfallszuschüsse,
-Senioren-, Invaliditäts-, Witwen- und Waisenanteile nachkommen,
-seine sämtlichen obligatorischen, sozialen Einrichtungen in der
-vorgeschriebenen Weise erhalten und dabei noch nennenswerte
-Ergänzungseinkommen für euch erzielen?
-
-Die Antwort auf diese Frage erfolgt wiederum am besten durch nüchterne
-Zahlen aus bestehenden Verhältnissen.
-
-Im Anhang 9[14] sind die finanziellen Abschlüsse einiger
-Aktiengesellschaften aus den letztverflossenen Jahren zusammengestellt,
-und zwar jeweils auf zwei Arten: 1. so, wie dieselben tatsächlich
-erfolgt sind, und 2. so, wie sie nach dem Arbeitsvertrag der
-Bienenstöcke zu erfolgen haben. Es sind dabei die Einnahmen und
-alle Arten von Ausgaben in beiden Fällen gleich angenommen; es ist
-ferner angenommen, daß die Normaleinkommen der Bienen den heutigen
-Arbeitslöhnen entsprechen; die Verluste für zweifelhafte Schuldner, die
-Abschreibungen und Rücklagen sind ebenfalls für beide Rechnungsarten
-in gleicher Höhe eingesetzt. Dagegen sind im Bienenstockkonto
-weggelassen alle Tantiemen und Gratifikationen, weil diese durch
-die Ergänzungseinkommen ersetzt werden, ferner die übrigens meist
-geringfügigen Zuwendungen zu Unterstützungs- und Pensionsfonds
-verschiedener Art, weil ja der Bienenstock für alle Bedürfnisse
-von Rechts wegen sorgt und daher Unterstützungen nicht zu leisten
-hat. Dafür sind im Bienenstockkonto aufgenommen: die Verzinsung und
-Rückzahlung seines Kapitals, die Prämie an die Volkskasse für deren
-Haftungen und die Zuwendungen zum Stipendienfonds; diese verschiedenen
-Ausgabeposten, welche die Aktiengesellschaften nicht haben, da sie ihr
-Aktienkapital niemals zurückzahlen, machen meist so große Beträge aus,
-daß das verteilbare Erträgnis beim Bienenstock fast stets bedeutend
-kleiner ist, als bei der Aktiengesellschaft; trotzdem entfallen für
-den Anteilfonds der Volkskasse und Ergänzungseinkommen der Bienen
-beträchtliche Summen, wie die Schlußzusammenstellung in Anhang 9
-ausweist.
-
-Die dort gegebenen Beispiele, welche aus sehr verschiedenen Industrien
-und verschiedenen Jahren, darunter die Krisisjahre 1900 und 1901,
-genommen sind, ergeben tatsächlich mittlere Ergänzungseinkommen
-zwischen 10 und 40% des *durchschnittlichen* Jahreslohnes pro Kopf[15];
-die bedeutendsten Ergänzungseinkommen haben diejenigen Werke, welche
-die in Bienenstöcken vorgeschriebenen Wohlfahrtseinrichtungen heute
-schon in vollem Umfange haben, wie die Farbenfabriken Friedrich Bayer
-& Ko., die Badische Anilin- und Sodafabrik etc., für diese Werke ist
-der Vergleich mit den Bienenstöcken auch gerechtfertigt, weil in
-deren Ausgaben die Kosten für die sämtlichen Wohlfahrtseinrichtungen
-enthalten sind; für die andern Werke gibt der Vergleich kein Bild,
-da nicht bekannt ist, ob und wie viel von deren Ausgaben auf
-Wohlfahrtseinrichtungen trifft.
-
-Selbstverständlich kann man auch genug Beispiele anführen, bei
-welchen Ergänzungseinkommen sich nicht ergeben, man braucht dazu nur
-solche Aktiengesellschaften zu wählen, welche mit Verlust arbeiten;
-aber ebensowenig wie diese im laufenden Geschäftsleben die Norm
-bilden, ebensowenig können sie euren Bienenstöcken als Beispiele
-entgegengehalten werden; wie diese Art Betriebe im laufenden
-Geschäftsleben *von selbst ausscheiden*, da sie nicht weiter arbeiten
-*können*, so wird dies auch im Solidarismus der Fall sein, da dem
-Volksrate das Recht vorbehalten ist, solche Bienenstöcke, welche
-mit Verlusten arbeiten, aufzulösen, da sie damit selbst beweisen,
-daß sie *nicht existenzfähig* und *nicht existenzberechtigt* sind.
-Bis zu dieser Auflösung aber hat die Volkskasse die Haftung für die
-Verpflichtungen des Bienenstocks, so daß selbst in diesem Falle alle
-Existenzbedürfnisse der Bienen und ihrer Angehörigen, solange der
-Bienenstock besteht, voll gesichert sind.
-
-Die obigen Vergleiche zwischen Aktiengesellschaft und Bienenstöcken
-dürfen indes nicht zu wörtlich genommen werden; das Konto der
-Aktiengesellschaft zeigt allenfalls das *Minimum* an, welches ein
-Bienenstock im *ungünstigsten* Fall noch erreichen könnte. In
-Wirklichkeit stellt sich die Rechnung für die Bienenstöcke *viel
-günstiger*, und zwar aus folgenden Gründen:
-
-1. Das Bewußtsein der Biene, das volle Erträgnis ihrer Arbeit auch
-wirklich selbst zu erhalten, erzeugt *größere Leistung mit geringerem
-Aufwand*.
-
-2. Die Mitwirkung der aus den Beamten, Meistern und Arbeitern selbst
-gewählten Mitglieder des Vorstandsausschusses in der Verwaltung sichert
-*bessere, sparsamere Verwaltung*.
-
-3. Die abnorm hohen Gehälter und Tantiemen des höheren Personals und
-überhaupt die hohen *Verwaltungsspesen fallen weg*.
-
-4. Da der Bienenstock sein Kapital zurückbezahlt, so werden seine
-Verpflichtungen in dieser Beziehung im Laufe der Jahre geringer,
-während die Aktiengesellschaft ihr Kapital immer schuldig bleibt; der
-Unterschied in den notwendigen Abschreibungen, Rücklagen, Reserven
-etc. macht sich in den *Konten bedeutend bemerkbar zugunsten der
-Bienenstöcke*, namentlich solcher, welche schon länger bestehen.
-
-5. Der wesentlichste Unterschied zugunsten der Bienenstöcke liegt aber
-in den Gegenseitigkeitsverpflichtungen der Bienenstöcke, welche viel
-*günstigere Einkäufe* der Materialien und gesichertere, *mit fast
-keinen Spesen verbundene Verkäufe der ganzen Produktion* gestatten;
-*die hierdurch im Bienenstock ersparten Summen sind sehr bedeutend*.
-
-6. Infolge der vor der Errichtung des Bienenstocks veranstalteten
-Erhebungen über die Bedürfnisfrage, die günstigsten
-Produktionsbedingungen, den gesicherten Absatz, das Personal etc.
-gelangen überhaupt nur solche Bienenstöcke zur Errichtung, deren
-Existenzbedingungen nicht nur gesicherte, sondern hervorragend
-günstige sind. Die natürliche Auswahl, welche die Volkskasse infolge
-der Zentralisation ihrer Informationen über Nachfrage und Angebot von
-Waren, ihrer Arbeiterstatistiken etc. zu treffen in der Lage ist,
-*fundiert jeden Bienenstock von vornherein sicherer als jede andere
-Betriebsform*; einen indirekten Beweis hierfür kann man aus der
-Wirksamkeit der Trusts ableiten.
-
-So wurde z. B. durch den amerikanischen Zuckertrust die Anzahl der
-Zuckerraffinerien in den Vereinigten Staaten auf 1/3 reduziert und
-dennoch der ganze Bedarf des Landes gedeckt.[16] Der Wiskytrust
-reduzierte die Zahl seiner Betriebe von 84 auf 12, also auf 1/7 und
-deckte damit doch den Bedarf. Während im früheren Zustand Betrieb auf
-Betrieb verkrachte und auch die bestehenbleibenden der gleichen Gefahr
-ausgesetzt waren und nur vegetierten, erzielten diese Trusts nachher
-sehr hohe Gewinne für das zusammengelegte Kapital aller früheren
-Betriebe.
-
-Diese Beispiele, die beliebig vermehrt werden können, zeigen, *mit
-welch gewaltiger Verschwendung an Kapital und Arbeitskraft in der
-heutigen Volkswirtschaft gearbeitet wird, und welche erstaunlichen
-Ersparnisse die solidaristische Organisation an Geld und Kraft
-herbeigeführt*; denn das was die Trusts nachträglich getan haben,
-die Beseitigung der Überflüssigen, Schwachen, das tut die Volkskasse
-vorher, *indem sie überflüssige*, schwach *fundierte, minderwertige,
-nicht existenzfähige Betriebe überhaupt nicht entstehen läßt*, sie tut
-es aber nicht zum Vorteil eines oder weniger einzelner, *sondern zum
-Wohle der Gesamtheit*. Das Prinzip der Einschränkung der Produktion
-nach dem Konsum wird im Solidarismus zur gesunden, einzig richtigen
-Grundlage der Volkswirtschaft zugunsten der Gesamtwohlfahrt.
-
-Die finanzielle Grundlage des Bienenstocks, selbst wenn man nur
-die heutigen Betriebsformen zum Vergleich heranzieht, ist demnach
-eine gesunde; sie wird aber durch die sonstigen Bedingungen der
-solidaristischen Organisation noch derartig verbessert, daß gegenüber
-den heutigen Betrieben geradezu erstaunliche finanzielle Resultate zu
-erwarten sind.
-
-
-Schlußwort zu diesem Kapitel.
-
-Brüder! Es wurde euch in diesem Kapitel *bewiesen*, daß der
-Solidarismus keine Utopie ist; bewiesen nicht durch allgemeine
-Betrachtungen, auf Grund mehr oder weniger unsicherer Annahmen, sondern
-durch nüchterne Zahlen, geschöpft mitten heraus aus dem wirklichen
-Leben, entnommen aus der Praxis des heutigen Wirtschaftslebens. Es
-wurde bewiesen, daß alle Einrichtungen des Solidarismus *einzeln*
-schon bestehen und vorzüglich funktionieren, daß keine derselben neue
-Anforderungen stellt, neue Gewohnheiten verlangt. Es wurde bewiesen,
-daß der Solidarismus aufgebaut ist auf den großen Gedanken einer
-glänzenden Reihe von Menschheitsfreunden, welche zum Teil Märtyrer
-ihrer Pionierarbeit wurden; daß er fußt auf der *Erfahrung* früherer
-Perioden in der Geschichte der menschlichen Wirtschaft, daß er aus
-diesen Erfahrungen das entnimmt, was in der heutigen Zeit und mit
-den heutigen Mitteln durchführbar ist, und daß er nur die einzelnen
-zerstreuten Bestrebungen in eine einzige große Bewegung nach
-wirtschaftlicher Erlösung unter gemeinsamer Leitung nach einheitlichen
-Gesichtspunkten vereinigt. Es wurde bewiesen, daß der *Geist der Zeit
-diese Einrichtungen fordert, daß sie nur der Ausdruck vorhandener,
-tiefempfundener Bedürfnisse sind*; es wurde bewiesen, daß nicht nur die
-finanzielle Grundlage des Solidarismus eine gesunde ist, sondern daß
-selbst die *Mittel zur Begründung desselben schon vorhanden sind*; es
-wurde endlich bewiesen, daß selbst die kleinen Opfer, welche ihr Brüder
-scheinbar bringen müßt, um die wunderbaren Wirkungen des Solidarismus
-herbeizuführen, keine wirklichen Opfer sind, sondern 10 und 20fach
-durch die rein materiellen Vorteile des Solidarismus zurückerstattet
-werden, und daß zur Verwirklichung des Solidarismus nichts erforderlich
-ist als ein *gemeinsamer Willensakt und eine intelligente Organisation
-unter selbstloser, mit eiserner Folgerichtigkeit vorgehender Leitung*!
-
-Alle die einzelnen Bestrebungen, welche heute die Menschheit
-erfüllen, sei es in Form von Wohlfahrtseinrichtungen oder
-Wohltätigkeitsveranstaltungen, von sozialen Gesetzen oder
-genossenschaftlichen Bestrebungen, alle bezwecken die Milderung der
-Wirkungen des sozialen Elends; der Solidarismus aber bezweckt und
-erreicht die Beseitigung der Ursachen des sozialen Elendes und damit
-des letzteren selbst.
-
-*Der Solidarismus erreicht auf natürlichem Wege eure wirtschaftliche
-Erlösung.*
-
-
-
-
-Kapitel 7.
-
-Wirkungen des Solidarismus.
-
-
-*Brüder! Der Zweck der Arbeit, gleichgültig ob körperlich oder
-geistig, ist, mit geringstem Aufwand und kleinster Anstrengung die
-volle Befriedigung aller physischen, intellektuellen und moralischen
-Existenzbedürfnisse der Arbeitenden und ihrer noch nicht oder nicht
-mehr arbeitsfähigen Angehörigen sowie deren Schutz gegen die Folgen der
-natürlichen Ungleichheiten und der sozialen Schädlichkeiten von der
-Geburt an bis zum Tode.*
-
-Diesen Zweck könnt ihr, auf euch selbst angewiesen, nicht erreichen;
-ihr erreicht ihn aber im Solidarismus dadurch, daß die Gesamtheit für
-jeden einzelnen eintritt, unter der Bedingung, daß jeder einzelne
-einen bestimmten Teil seiner Arbeit durch freiwillig übernommene
-Verpflichtung der Gesamtheit widmet.
-
-Eine gesunde Volkswirtschaft hat durch eine richtige Organisation der
-Arbeit die zweifache Aufgabe zu lösen:
-
-Erstens: Daß der oben umschriebene Zweck der Arbeit für *jedes einzelne
-ihrer Mitglieder* im vollem Umfange erreicht werde.
-
-Zweitens: Daß durch diese Wahrung der Interessen der einzelnen *das
-große Interesse der Gesamtheit ihrer Mitglieder nicht leide*.
-
-Daß der Solidarismus diese zweifache Aufgabe für seine Angehörigen
-vollständig löst, ist in folgendem erwiesen.
-
-
-Wirkungen des Solidarismus auf das Wohl der einzelnen.
-
-
-Materielles Wohl der Brüder.
-
-Wenn ihr Bienen seid, so sorgt der Bienenstock durch das garantierte
-Normaleinkommen für alle eure unmittelbaren Lebensbedürfnisse in
-ausreichender Weise; durch das Ergänzungseinkommen seid ihr in der
-Lage, auch darüber hinaus an den Genüssen des Lebens und den Segnungen
-der Kultur reichlich teilzunehmen. Gleichzeitig mit der Erhöhung eurer
-Einnahmen gibt euch der Bienenstock bedeutende Verminderung eurer
-Ausgaben durch seine Tauschlager und seine sozialen Einrichtungen.
-Die Krankheits- und Unfallszuschüsse, die Krankenhäuser und Ärzte
-sorgen für euch bei Krankheiten und Unfällen; die Bestimmung, daß ihr
-nur bei eigener Pflichtverletzung entlassen werden könnt, gibt euch
-Sicherheit gegen Arbeitslosigkeit; der Invalidenanteil sichert euch
-gegen die Folgen der Arbeitsunfähigkeit, der Seniorenanteil gewährt
-euch in noch genußfähigem Alter Freiheit von Arbeit bei ungeschmälertem
-Normaleinkommen; die Witwen- und Waisenanteile und die Erziehung der
-Doppelwaisen sorgen für eure Hinterbliebenen im Falle eures Todes.
-Indem der Bienenstock euch und die Euren ein für allemal von allen
-materiellen Sorgen des Lebens befreit, macht er euch zu unabhängigen
-Menschen.
-
-Aber auch ihr Brüder, die ihr noch nicht das Glück habt, Mitglieder
-von Bienenstöcken zu sein, kommt durch eure bloße Zugehörigkeit zur
-Volkskasse zu Vorteilen, die ihr auf keinem andern Weg erlangen könnt:
-sie ermöglicht euch bessere, billigere, mühelosere Lebenshaltung durch
-den Bezug eurer sämtlichen Lebensbedürfnisse zu Bienenpreisen, und
-durch die Mitbenutzung aller sozialen Einrichtungen der Bienenstöcke
-zu denselben Bedingungen wie die Bienen selbst: die Krankenpflege in
-den Krankenhäusern, die hygienischen Einrichtungen, die Erziehung und
-Versorgung eurer Kinder im zartesten Alter, der Unterricht und die
-Fortbildung auch nach dem schulpflichtigen Alter, die gesunde Kost, die
-hygienischen Wohnungen usw. Alle diese Einrichtungen vermindern und
-vereinfachen euch die Sorge für Küche, Haus und Erziehung und heben
-euer materielles Wohl.
-
-Brüder! Vergegenwärtigt euch doch die Wirkung all dieser Einrichtungen
-auf euer Familienleben! Wenn eure Kinder in bestgeleiteten Anstalten
-und Schulen untergebracht, mit liebevoller Pflege umgeben sind,
-euer Weib sich nicht mehr mit Einholen, Kochen und Zutragen der
-Nahrungsmittel, mit Krankenpflege zu befassen hat, welche Ruhe wird
-da in euer Heim einziehen, wieviel schöner, gemütlicher sich dasselbe
-gestalten, wieviel Zeit könnt ihr auf Erholung und Unterhaltung, auf
-Fortbildung, nach der ihr doch alle lechzt, auf edlen Lebensgenuß im
-Familien- oder Freundeskreis verwenden! Eure Frau kann sich, wenn sie
-es wünscht, ohne Familienpflichten zu verletzen, einem Beruf hingeben
-und so das stolze Bewußtsein bekommen, auch ihrerseits zum materiellen
-Wohlstand des Hauses beizutragen.
-
-Freilich werdet ihr Bienen diese gemeinnützigen Einrichtungen, diese
-Schulen, Krankenhäuser, Speisehallen selbst zu bezahlen haben, da
-ja euer Bienenstock dieselben unterhält und daher diese Kosten vom
-Erträgnis desselben abgehen; aber, wenn dieselben nicht vorhanden
-wären, hätte jeder einzelne von euch doch die Ausgaben dafür zu
-bestreiten, welche im Leben doch nicht zu umgehen sind, und dann tritt
-von selbst die Frage auf:
-
-Ist es denn nicht billiger und besser, die Nahrungsmittel nur an einer
-einzigen Stelle im Großen einzukaufen, statt an hundert oder tausend
-Plätzen in einzelnen, minimalen Mengen, sie an einer Stelle, auf einem
-Feuer zu kochen, statt auf hundert oder tausend zerstreuten Herden,
-eure Kinder an einer Stelle zu erziehen, in schönen, gesunden Räumen,
-mit allen notwendigen Mitteln, statt in Tausenden von engen Wohnungen,
-mit unzulänglichen Mitteln, nur zu oft verwahrlost, unbewacht, sich
-selbst überlassen?
-
-*Alles was besser und billiger gemeinsam vollbracht wird, soll der
-Mensch nicht einzeln ausführen.* -- Alles, was von allen benutzt wird
-und allen zugute kommt, wie die sozialen Einrichtungen, soll auf
-gemeinsame Kosten gehen. -- Alles was nur von einzelnen oder von jedem
-verschieden beansprucht wird, wie Nahrung, Kleidung, soll der einzelne
-selbst bezahlen, aber zum Bienenpreise. Diese Grundsätze führt der
-Solidarismus für alle Bedürfnisse der Brüder, welcher Art sie auch
-seien, folgerichtig durch.
-
-Diese solidaristische Interessengemeinschaft bringt unberechenbare
-Ersparnis an Zeit, Kraft, Geld, Aufregung und Mühe, und das Endergebnis
-ist eine gewaltige Verbesserung für jede Einzelwirtschaft.
-
-
-Körperliches Wohl der Brüder.
-
-*Auf der Gesundheit beruht die geistige und körperliche
-Produktionskraft des einzelnen und des ganzen Volkes*, mit der Kraft
-und Gesundheit steigt und fällt seine Leistung. Deshalb nimmt der
-Solidarismus euch schon im zartesten Alter im Säuglingsheim unter seine
-Fittiche, versorgt euch dann in Kinderhorten, überwacht eure Gesundheit
-durch die Bienenstockärzte auch im schulpflichtigen Alter und während
-eurer Lehrzeit, gibt euch gesunde Aufenthaltsräume, Spiel- und
-Sportplätze und verfolgt auf Schritt und Tritt euer Wohlbefinden. Und
-diese Sorge hört nicht auf, wenn ihr erwachsen seid; jederzeit steht
-euch der Rat erfahrener, eurem Wohl ergebener, ja an eurem Wohl direkt
-interessierter Ärzte zur Seite; Bäder und hygienische Einrichtungen
-aller Art, gesunde Wohnungen, gesunde Kost stehen euch zur Verfügung;
-ein jährlicher Urlaub gestattet euch Erholung von der Anstrengung der
-Arbeit. Eure Betriebe und die Hygiene eurer Wohnungen werden ständig
-überwacht, um Krankheiten und Unfälle nach menschlich möglichen Kräften
-zu vermeiden und um euer höchstes Gut, die Gesundheit, vor Gefahren
-zu schützen; wenn euch trotzdem etwas zustößt, so stehen euch die
-besteingerichteten Krankenhäuser, die sorgfältigste ärztliche Pflege,
-zu Gebote; und das alles kostenlos für euch und die Euren, am Orte
-eurer Tätigkeit mühelos erreichbar, nur anzunehmen und zu benutzen ohne
-umständliche Formen, Kontrollen und Schreibereien.
-
-Und schafft denn nicht die völlige Befreiung von materiellen Sorgen
--- die erste Bedingung für das körperliche Gedeihen -- für die gute
-Wirkung all dieser Maßnahmen die notwendige Unterlage, und werden
-dieselben nicht gefördert durch Wegschaffung zahlloser unnützer
-Arbeiten und Anstrengungen aus eurem Leben?
-
-
-Geistig-sittliches Wohl der Brüder.
-
-Der Solidarismus sorgt nicht nur für euer materielles und körperliches
-Wohl sondern *auch in vollstem Umfange für eure geistigen und
-sittlichen Bedürfnisse*.
-
-In den Kinderschulen der Bienenstöcke wird in eure Kinder schon
-beim ersten Erwachen ihres Geistes und vor der Schulpflicht die
-Aufnahmefähigkeit für geistige Entwicklung und der Keim zu sittlichen
-Grundsätzen und Gewohnheiten gelegt, und dies wird fortgesetzt
-durch die sorgfältige Überwachung und Bewahrung vor sittlichen
-Schäden und Verwahrlosung während der Schulzeit. Nach dieser Zeit
-nimmt der Bienenstock eure Söhne wieder ganz unter seine Führung
-durch Fachunterricht in seinen Lehrwerkstätten unter gleichzeitiger
-Weiterbildung in Fortbildungsschulen; eure Töchter werden in den
-Anstalten der Bienenstöcke zu praktischen, sparsamen Hausfrauen
-erzogen, fähig, auch ihre Kinder auf eine geistig und sittlich höhere
-Stufe zu bringen und ihre Ehemänner an das Haus zu fesseln.
-
-Der Solidarismus übernimmt auf diese Weise die soziale Erziehung und
-bildet nach und nach Menschen heran, denen das soziale Gewissen,
-die Vertragstreue, die unerschütterliche Ehrenhaftigkeit und die
-Solidarität aller Menschen, aber auch die Sparsamkeit und Vorsorge,
-die Wahrheit und Natürlichkeit, die Mäßigkeit, die respektvollen
-Beziehungen der Geschlechter, selbstverständliche Dinge sind, und
-welche von Generation zu Generation festere Stützen des Solidarismus
-werden, da sie von Hause aus für diesen erzogen sind und das Leben ohne
-denselben nicht kennen und nicht verstehen.
-
-Diese günstige Beeinflußung hört auch in eurem späteren Leben nicht
-mehr auf; durch die obligatorischen Rücklagen zu dem Anteilfonds der
-Volkskasse wird auch im reifen Alter der Sinn für Sparsamkeit und
-Vorsorge wach erhalten; für die Befriedigung eures Wissensdurstes und
-Bildungsdranges, das Höchste was in euch ist, sorgt der Solidarismus
-durch die im Bienenstock veranstalteten Vortragszyklen über nützliche
-und bildende Stoffe, durch die euch zur Verfügung stehenden Bücher und
-Zeitschriften und all die Einrichtungen, welche euch das Wissen und
-die Kunst näher zu bringen bestimmt sind. Euer Stipendienfonds sorgt
-dafür, die von der Natur Begabten höheren Studien zuzuführen und euch
-Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen zugänglich zu machen, deren
-Resultate wieder eurem Bienenstock, eurer Gesamtheit zugute kommen.
-Auch für die so notwendige und nützliche Erholung und Geselligkeit,
-für euer Anschlußbedürfnis im Kreise eurer Kollegen und Freunde unter
-Zuziehung eurer Familien ist gesorgt, und auch in dieser Richtung wird
-eure Lust und Freude am Leben erhöht.
-
-
-Ethische Wirkungen des Solidarismus.
-
-Brüder! *Ein jeder von euch strebt nicht nur nach Selbsterhaltung
-sondern auch nach Glück auf Erden*; ein jeder sucht sein Leben so reich
-und wertvoll als möglich zu gestalten; das ist euer unveräußerliches
-Recht. Daß jeder dabei bestrebt ist, den höchsten Gewinn, *die
-höchste Leistung mit geringstem Aufwande* und geringster Anstrengung
-zu erreichen, ist im innersten Wesen des Menschen begründet, ist
-das Naturgesetz seines Lebens, das Grundprinzip aller menschlichen
-Tätigkeit, der Schlüssel zu jedem Fortschritt. Dieses Weltgesetz des
-kleinsten Kraftaufwandes, das auch die körperliche Welt regiert, und
-dessen universelles Wirken die Wissenschaft zu erkennen beginnt,
-muß auch das *natürliche Gesetz der menschlichen Wirtschaft sein*,
-aber nicht zugunsten einiger weniger, sondern *allein zugunsten der
-Gesamtheit*. In diesem Sinne aufgefaßt, wird das Gesetz des höchsten
-Gewinns mit geringster Anstrengung zum höchsten und moralischesten
-Gesetz menschlicher Tätigkeit und menschlichen Fortschritts, zur
-hauptsächlichsten, ja einzigen Triebkraft einer ganz von selbst
-spielenden Wirtschaftsorganisation. Die logische Anwendung dieses
-Gesetzes führt von selbst, ohne Zwang, zum Ersatz des wilden
-Interessengegensatzes durch Interessengemeinschaft, des Klassenkampfes
-durch Klassenversöhnung, *des Kampfes aller gegen alle durch das
-Eintreten aller für alle*, zum
-
- Solidarismus!
-
-Der Solidarismus fordert *erst* das Wirken des einzelnen für die
-Gesamtheit, *dann* erst das Eintreten der Gesamtheit für den einzelnen.
-*Erst Pflicht, dann Recht!*
-
-Der Solidarismus fordert schon von jedem Bruder zuerst und ständig
-die Abgabe eines geringen Teils seiner Einkünfte an die Gesamtheit,
-die Volkskasse, aber erst im Bienenstock kommt diese Pflichterfüllung
-gegen die Gesamtheit zu ihrer vollen Entfaltung: für die *Gesamtheit*
-der Brüder unterhaltet ihr die Speisehallen, die hygienischen
-Einrichtungen, die Krankenhäuser, die Ärzte; der *Gesamtheit* der
-Brüder widmet ihr die Kinderhorte, die Schulen, die Unterrichts-
-und Fortbildungsanstalten, die Bibliotheken, die Einrichtungen für
-Geselligkeit und Erholung; für die *Gesamtheit* sind die Tauschlager zu
-Bienenpreisen bestimmt; der *Gesamtheit* der Bienen gehört derjenige
-Teil der Erträgnisse, welcher im Anteilfonds der Volkskasse deponiert
-wird. Erst wenn ihr diese Arbeit für die *Gesamtheit* geleistet habt,
-dürft ihr euer Ergänzungseinkommen beziehen, dieses aber, wie das
-Normaleinkommen, wie alle Bezüge überhaupt, sowie die Bezüge eurer
-Witwen und Waisen, *proportional eure Leistung für die Gesamtheit*.
-
-Was du für die Gesamtheit tust, das tust du für dich, denn du bist
-ein Teil der Gesamtheit; niemals dienst du den Zwecken anderer; jede
-nützliche Handlung, jede Anstrengung, jede Verbesserung für die
-Allgemeinheit, übt sofort für dich selbst und deine Familie das ganze
-Leben hindurch und darüber hinaus für deine Nachkommen ihre Wirkung
-aus. Der Solidarismus gewährt keine Almosen, keine Unterstützung,
-keine Wohltat; er beseitigt deren Notwendigkeit; alles, was der
-Solidarismus dir und den deinen gibt, ist dein wohlverdientes Recht,
-erworben durch deine Arbeit für die Gesamtheit. Der Grundsatz: der
-höchsten Leistung *für* die Gesamtheit die höchste Entlohnung *durch*
-die Gesamtheit verwirklicht den in jedes Menschen Brust wohnenden
-*Gerechtigkeitsbegriff*.
-
-Und das alles geschieht in *Frieden* und *Liebe*! Denn, da ihr alle
-Beteiligte am gemeinsamen Werke seid, so sind keine Gegensätze zu
-schlichten, sondern nur gemeinsame Interessen zu beraten; es gibt
-also bei den manchmal doch auftretenden Differenzen keine Kläger und
-Beklagte, sondern nur Meinungsverschiedenheiten, die meist durch
-Vermittlung, ausnahmsweise durch Schiedsspruch erledigt werden,
-gesprochen von euren eigenen Vertrauensmännern in voller Menschenliebe
-und mit dem Bewußtsein, daß niemand ein Strafrecht über seinesgleichen
-hat, sondern ein jeder die Pflicht, auszuhelfen, zu stützen, keine
-brauchbare Kraft verloren gehen zu lassen.
-
-Auch eure *Freiheit* wahrt der Solidarismus; denn euer Beitritt zur
-Volkskasse und euer Austritt aus derselben sind freiwillig; der
-Arbeitsvertrag der Bienenstöcke ist ein freiwilliger und freier, mit
-gleichen Rechten für alle; kein Gesetz zwingt euch, ihm beizutreten;
-auch die sozialen Einrichtungen der Bienenstöcke könnt ihr benutzen
-oder nicht; ihr seid freie Menschen! Nur die Überzeugung von dem
-Nutzen der solidaristischen Einrichtungen soll euch zu deren Benutzung
-veranlassen, nur das *natürliche* Spiel derselben soll euch zu ihnen
-ziehen, euch an dieselben fesseln.
-
-Ihr seht, Brüder, daß der Solidarismus *alle sozialen Tugenden* in euch
-erweckt und entwickelt! Euer Streben nach eigenem Glück wird zugleich
-das wunderbarste, segensreichste Prinzip tätiger Nächstenliebe, da
-alles, was ihr als Brüder und Bienen tut, für alle geschieht, im Namen
-des Solidarismus. Euer gemeinsames Arbeiten im Selbstbetriebe hebt
-das Gefühl der Selbstzucht und Disziplin, der Verantwortlichkeit und
-der Pflicht, der Toleranz und wahrhaften Gerechtigkeit gegen andere,
-stärkt den Charakter und den Willen. Das Gesetz: »höchster Lohn der
-höchsten Leistung für die Gesamtheit« zeitigt die höchste Entfaltung
-der Persönlichkeit; die Sparkassen und sozialen Einrichtungen
-erwecken die Vorsorge ohne Egoismus und Genußsucht. Eure völlig freie
-Betätigung und Selbstbestimmung, der Vollbesitz des Erträgnisses
-eures Arbeitsprodukts, die Tatsache, daß jeder den Erfolg sich selbst
-verdankt, erhöhen das Gefühl eurer menschlichen Würde, geben euch die
-Energie eines ernsten und hohen Wollens zur Selbstbetätigung und
-Selbstvervollkommnung; sie geben euch die Gabe, die Würde und Hoheit
-der Arbeit anzuerkennen, die Wertschätzung des Menschen nicht nach
-Äußerlichkeiten, sondern nach seiner Leistung und seinem Verdienst
-für die Gesamtheit zu beurteilen, denn nicht die Arbeit allein adelt,
-sondern nur die Arbeit für die Gesamtheit! Diese allein ist der
-Ursprung alles Guten und Edlen auf Erden, die Quelle von Freude und
-Glück.
-
-Und auch für die äußere Anerkennung, welche der Mensch für seine
-Tätigkeit nicht entbehren kann, sorgt der Solidarismus dadurch, daß
-sowohl in der Volkskasse als in Bienenstöcken die Verwaltung durch
-freie Wahl der Besten stattfindet, daß die höchsten Ehrenstellen denen
-zufallen, welche das Höchste für die Gesamtheit leisteten.
-
-
-Wirkungen des Solidarismus auf das Wohl der Gesamtheit.
-
-Die geschilderten Wirkungen des Solidarismus auf den einzelnen gehören
-eigentlich auch hierher, denn die Grundidee des Solidarismus ist
-die *Gleichstellung des Einzelwohls mit dem Gesamtwohl*: wenn für
-alle einzelnen gesorgt ist, so ist auch für die Gesamtheit gesorgt,
-denn die Summe der einzelnen ist die Gesamtheit. Gleichwohl ist die
-Einteilung in Einzelwohl und Gesamtwohl beibehalten, um zu beweisen,
-daß diese zwei Dinge nicht sich ausschließen, sondern im Gegenteil im
-Solidarismus tatsächlich identisch sind.
-
-Der Solidarismus befriedigt, wie ihr gesehen habt, die
-Existenzbedürfnisse jedes *einzelnen* von seiner Geburt bis zu seinem
-Tode; ist er richtig aufgebaut, so muß er nunmehr die Probe darauf
-bestehen, daß er auch jederzeit das Interesse der Gesamtheit wahrt und
-niemals das eine dem andern opfert.
-
-Aus der Definition des Zwecks der Arbeit, welche an den Kopf dieses
-Kapitels gestellt wurde, ergibt sich ohne weiteres der *Wert des
-Arbeitsprodukts*: der Erlös aus demselben muß so groß sein, daß der
-geschilderte Zweck erreicht wird; nicht weniger, aber auch nicht mehr.
-
-Euer Bienenstock bestimmt demnach den Wert seiner Arbeitsprodukte
-so, daß er durch seine Erträgnisse allen seinen vertragsmäßigen
-Verpflichtungen in bezug auf Einkommen seiner Bienen, soziale
-Einrichtungen, Anteile etc. nachkommen kann, nachdem er alle seine
-Geschäftsunkosten, einschließlich der Rückzahlung und Verzinsung seines
-Kapitals in Abzug gebracht hat. Zu dem so bestimmten *wirklichen
-Selbstkosten*preise oder *natürlichen Preise*, welcher Bienenpreis
-genannt wird, ist er zur Lieferung an alle Bienenstöcke und Brüder
-verpflichtet; darüber hinaus darf er nichts fordern, da dies über
-den Zweck der Arbeit hinausginge und zu überflüssiger Anhäufung von
-Geld, für welches keine vertragsmäßige Verwendung besteht, führen
-müßte. Eine gewisse Beweglichkeit der Preisbestimmung liegt nur in
-dem Resterträgnis des Bienenstocks; dieses gehört aber zur Hälfte der
-*Gesamtheit*, die andere Hälfte, das Ergänzungseinkommen, dient als
-wohlverdiente Entlohnung besonderer Anstrengungen und Leistungen, um
-die ebenfalls im Arbeitszwecke liegende Forderung des *geringsten
-Aufwandes* herbeizuführen; je größer eure Leistung, je geringer
-gleichzeitig euer Aufwand, desto größer euer Ergänzungseinkommen. Daß
-dieses nicht mißbraucht werde, um die Preise unnatürlich in die Höhe
-zu schrauben, dafür sorgt die Gegenseitigkeit eurer Bienenstöcke;
-sind doch im Solidarismus Produzent und Konsument vereinigt; jeder
-Bienenstock liefert seine Waren nicht nur an die andern, sondern auch
-an seine eigenen Bienen zum gleichen Preise; ihr habt kein Interesse
-an künstlicher Preiserhöhung, die ihr auch selbst bezahlen müßtet,
-und welche die andern Bienenstöcke euch ebenfalls durch höhere Preise
-entgelten lassen würden. Die Vereinigung von Produzent und Konsument
-in Bienenstöcken führt daher niemals eine Verteuerung, sondern nur
-eine möglichste Verbilligung aller Waren zugunsten aller bis zu
-ihrer natürlichen unteren Grenze herbei. Eine *obere* Grenze ist den
-Bienenpreisen an und für sich schon gesteckt; sie dürfen keinesfalls
-höher sein als die Fabrikpreise der heutigen Unternehmungen, da ja,
-wenn sie höher wären, den Brüdern aus der Verpflichtung des Bezugs
-ihrer Bedürfnisse aus den Bienenstöcken Nachteile statt Vorteile
-entstehen würden.
-
-Eine der wichtigsten volkswirtschaftlichen Wirkungen des Solidarismus
-ist demnach *die Preisbestimmung der Arbeitsprodukte* außer durch die
-darauf verwendeten Geschäftsspesen lediglich *durch den Wert der auf
-deren Herstellung und Verteilung verwendeten Arbeit*, unabhängig von
-äußern zufälligen Einflüssen, wie Nachfrage und Angebot, Konjunktur
-etc., oder von erzwungenen und künstlichen Einflüssen. Diese natürliche
-Preisbestimmung ist die einzig gerechte, denn Produktionsfaktor
-ist nur Arbeit, und zwar geistige wie körperliche, welche getrennt
-undenkbar sind; Wertmesser der Arbeitsprodukte kann daher neben den
-allgemeinen Geschäftsauslagen, zu welchen ein für allemal Verzinsung
-und Rückzahlung des Kapitals gehören, nur die darauf verwendete Arbeit
-im allgemeinen Sinne sein; Arbeit allein verleiht Wert und ist Wert;
-ein Naturprodukt ohne Arbeit, eine ganze Fabrik ohne Arbeit sind
-wertlos. Wenn somit durch die solidaristischen Verträge der Wert des
-Arbeitsprodukts für die Brüder fest bestimmt ist, so wird damit die
-*Schwankung des Marktpreises beseitigt*.
-
-Da ferner eure Bienenstöcke sich gegenseitig ihre Waren liefern,
-so haben sie einen ganz bestimmten, *bekannten Konsumentenkreis*;
-ihr werdet demnach nicht aufs Geratewohl produzieren, sondern nur
-entsprechend dem euch stets bekannten Konsum; ein Überschuß würde ja
-liegen bleiben oder die Arbeit eures Bienenstocks auf einige Zeit
-lahmlegen; jeder Bienenstock hat demnach sein bestimmtes Arbeitspensum,
-nach welchem er sein Personal und seinen Betrieb einrichtet; damit ist
-die Notwendigkeit des Verkaufs zu Schleuderpreisen bei Überproduktion,
-die pressante Nachfrage mit Preissteigerung zu andern Zeiten
-vermieden. Durch diesen natürlichen Warenaustausch der Bienenstöcke zu
-Bienenpreisen ist somit innerhalb der solidaristischen Organisation das
-vielleicht größte und schwierigste Problem moderner Volkswirtschaft
-gelöst: *die Beseitigung der zügellosen, anarchistischen Produktion*,
-die *natürliche Regelung der Produktion nach der Nachfrage*, die
-*Vermeidung der periodischen Krisen*, welche alle Völker so schwer
-heimsuchen.
-
-Die *Konkurrenz verschwindet* mit ihren die Kräfte nutzlos
-aufreibenden, alle Schwächeren brutal vernichtenden Kämpfen; der
-Solidarismus beseitigt im Gegenteil die größere oder geringere
-Geschicklichkeit, überhaupt die Ungleichheit der Kontrahenten, und
-stützt den Schwächeren durch den Überschuß des Stärkeren; er beseitigt
-die lediglich aus der Konkurrenz entstehende Herstellung vieler
-überflüssiger und schädlicher Dinge. Der Solidarismus beseitigt auch
-das Hauptübel der Konkurrenz: die Preisunterbietung auf Kosten der
-Qualität und ersetzt es durch einen gewaltigen Vorteil, das Überbieten
-in der Qualität bei gleichem Preise, denn aus den Tauschlagern der
-Bienenstöcke werden selbstverständlich -- da der Preis feststeht --
-immer die besten Waren vorgezogen, die geringeren nicht nachverlangt.
-
-Auch das *Risiko* ist durch die solidaristische Organisation der
-Arbeit und der Warenverteilung beseitigt, denn dasselbe ist nicht
-mehr vorhanden, sobald die Produktion sich nach der Nachfrage regelt;
-außerdem haftet die Volkskasse für Kapital und Zins der Bienenstöcke,
-für Normaleinkommen usw. der Bienen; was also allenfalls an Risiko
-dennoch verbleiben könnte, wird von Millionen von Schultern getragen,
-d. h. es wird gleich null.
-
-Auch die volkswirtschaftlich eminent wichtige Forderung, daß der
-Zweck der Arbeit mit *geringstem Aufwande* erreicht werde, ist im
-Solidarismus befriedigt durch das Gesetz der höchsten Entlohnung
-für die höchste Leistung und dadurch, daß ihr im Bienenstock
-Geschäftsteilhaber seid, wodurch ihr von selbst danach strebt,
-möglichst viel zu leisten und dafür möglichst wenig Kraft, Material und
-Geld auszugeben.
-
-Dadurch, daß der Bienenstock sein eigener Konsument ist, sind
-Fälschungen von Waren von selbst ausgeschlossen; hierdurch sowie durch
-die unbedingte Haftung der Volkskasse für Kapital und Zins, welche den
-allgemeinen Kredit befestigt, entsteht unbedingtes Vertrauen in Handel
-und Wandel. Dieses wird noch dadurch erhöht, daß die Schuldscheine der
-Bienenstöcke jederzeit ohne Vorauskündigung zum Nennwert einlösbar,
-daher jeder Spekulation unzugänglich sind; in den Kapitalmarkt kommt
-hierdurch Ruhe und Ordnung, dessen verderbliche Schwankungen sind
-beseitigt. Der Solidarismus bekämpft nicht das Kapital, er benutzt es,
-aber in festen und geregelten Bahnen.
-
-Durch die billige Lebenshaltung unter gleichzeitiger Erhöhung
-des Einkommens, welche der Solidarismus herbeiführt, wird die
-Konsumfähigkeit der Massen und damit die gesamte nationale
-Volkswirtschaft enorm gekräftigt, denn für diese ist die Kaufkraft der
-großen *Masse ausschlaggebend*.[17] Wie der Solidarismus das Leben des
-einzelnen verbessert und erhöht, *so verbessert und erhöht er auch das
-Leben der Gesamtheit, der Nation*, welche die Summe der einzelnen ist.
-
-Der Solidarismus regelt auch von selbst die Frage der *Arbeitszeit*,
-welche nur eine Frage des Eigeninteresses ist, beinahe unabhängig vom
-Willen; keiner von euch wird auch nur eine Minute länger arbeiten,
-als zur Bewältigung des *vorgeschriebenen Pensums* erforderlich ist;
-wolltet ihr es tun, so könntet ihr es nicht, da über das Pensum hinaus
-nicht produziert wird; es wird sich bald von selbst herausstellen,
-ob bei geringerer Arbeitszeit die Intensität der Arbeit und eure
-Gesamtleistung zunimmt, wie dies durch Statistiker und Beobachter
-bewiesen zu sein scheint; ihr werdet bei derjenigen Arbeitszeit stehen
-bleiben, welche die höchste Gesamtleistung bietet und dabei eurem
-Bienenstock noch Ersparnisse an allgemeinen Unkosten, wie Heizung,
-Beleuchtung, Betriebskraft u. dgl., bringt.
-
-Bei schwankendem Bedarf wird -- der Arbeitsvertrag der Bienenstöcke
-sieht das vor -- die Arbeitszeit dem Bedarf angepaßt. Da der
-Bienenstock euch nicht aus allgemeinen Gründen entlassen darf, so
-wird er sich hüten, zu viele Bienen anzustellen, falls einmal eine
-vorübergehende Mehrleistung erforderlich ist; diese Anpassung der
-Arbeitsleistung an den Arbeitsbedarf beseitigt die Arbeitslosigkeit;
-sie ist eine notwendige Folge der Anpassung der Produktion an die
-Nachfrage.
-
-Auch die Frage der *Akkordarbeit* löst der Solidarismus von selbst;
-wenn ihr durch Akkordarbeit euer Normaleinkommen und damit proportional
-alle andern Einkünfte erhöhen könnt, so werdet ihr selbst danach
-verlangen, und die Bienenstockverwaltung wird es gewähren, da die
-Gesamtheit den Nutzen davon hat, nach dem Prinzip des Solidarismus: der
-höchsten Leistung für die Gesamtheit die höchste Entlohnung durch die
-Gesamtheit.
-
-Die *Hausindustrie*, dieser Krebsschaden aller Volkswirtschaft, wird
-durch den Solidarismus ganz beseitigt, da Bienenstöcke nur Bienen
-beschäftigen dürfen, also nur solche Mitglieder, welche voll und ganz
-an dem Arbeitsvertrag der Bienenstöcke und dessen Wirkungen beteiligt
-sind.
-
-Ganz in derselben selbstverständlichen Weise löst der Solidarismus
-die Frage nach der *Altersgrenze, dem Seniorenalter* der Bienen;
-auch das sieht euer Arbeitsvertrag vor, indem er folgendes bestimmt:
-»Weist der Anteilfonds der Volkskasse dauernde und beträchtliche
-Überschüsse auf, so sollen dieselben verwendet werden zur langsamen,
-gleichmäßigen Herabsetzung des Seniorenalters.« Zeigt sich also im
-Laufe der Jahrzehnte, daß der Anteilfonds sich ständig vermehrt, so
-folgt daraus, daß für die Befriedigung aller Bedürfnisse zu viel
-gearbeitet wurde, und daß die Altersgrenze für alle Bienen, welche
-anfangs auf 65 Jahre angenommen war, auf 64, 63 Jahre herabgesetzt
-werden kann, ohne der Gesamtheit zu schaden; weitsehende Volkswirte
-haben schon oft ausgesprochen, daß bei richtiger Einteilung der Arbeit
-die Menschen mit 50, ja mit 40 Jahren aufhören könnten zu arbeiten,
-und daß 20 bis 25 Jahre richtig geleiteter, zielbewußter Arbeit aller
-Menschen zur Befriedigung ihrer gesamten Bedürfnisse ausreichen
-müßten. Die Herabsetzung der Arbeitsjahre ist eines der Hauptziele
-der Menschheit; das Gesetz: kleinster Aufwand für größte Leistung
-gilt nicht nur für den einzelnen sondern auch für die Gesamtheit;
-die Bedürfnisse der Gesamtheit sind nicht unbeschränkt, unendlich,
-im Gegenteil, deren Summe ist beschränkt, und es handelt sich darum,
-*diese beschränkte Summe von Bedürfnissen mit geringstem Aufwand,
-namentlich an menschlicher Arbeit zu befriedigen*; es sollen möglichst
-viele Menschen möglichst früh das Seniorenalter erreichen. In dieser
-solidaristischen Auffassung der Verminderung des Arbeitspensums
-der *Gesamtheit* sind die *Maschinen, die technischen Fortschritte
-überhaupt, die gewaltigsten und nützlichsten Faktoren* und nicht mehr
-die Instrumente der Sklaverei, als welche sie heute oft angesehen
-werden.
-
-Der Solidarismus beseitigt innerhalb seines Wirkungskreises die
-*Streiks* und *ähnliche Lohnkämpfe*; denn euer Bienenstock ist
-Selbstbetrieb, wird von euch selbst verwaltet; euch gehört das gesamte
-Erträgnis. Ein Streik wäre daher ein Auflehnen gegen euch selbst, eure
-eigenen Maßnahmen, ein Schneiden ins eigene Fleisch, eine sinnlose
-Handlung, welche ihr nicht begehen werdet, da sie dem gesunden
-Menschenverstand widerspricht, und weil ihr zur Erreichung eurer
-Wünsche das Wahlrecht in die Verwaltung habt.
-
-Der Solidarismus macht die einzelnen *nationalen Produktionszweige
-solidarisch*, anstatt gegnerisch; es gibt keine Interessengegensätze
-zwischen denselben, da die Bienenstöcke ihre Produkte in
-gemeinsamen Tauschlagern an sich selbst liefern, sondern nur noch
-Interessengemeinschaft, da jede Last, die ein Produktionszweig dem
-andern auferlegen will, ihn als Abnehmer selbst trifft.
-
-Und welche Fortschritte für die *öffentliche Gesundheit* bedeuten
-die zahlreichen, über das ganze Land verteilten kleineren
-besteingerichteten und überwachten Krankenhäuser gegenüber der
-hygienisch so verwerflichen Konzentration aller möglichen Kranken
-in den meist überfüllten Spitälern der Städte einerseits und dem
-gänzlichen Mangel derartiger Anstalten auf dem flachen Lande anderseits.
-
-Die völlige Unabhängigkeit jedes Bienenstocks in bezug auf seine
-Lage beseitigt die *materiellen und moralischen Nachteile der
-Anhäufung der Massen in den Großstädten* und ermöglicht das Ideal der
-Volkswirtschaft, die Dezentralisation.
-
-Von welch wohltätiger Wirkung ist endlich die Hebung des geistigen und
-moralischen Niveaus der Gesamtbevölkerung, nicht nur durch all die
-Einrichtungen, welche speziell in dieser Richtung wirken, sondern auch
-durch den ethischen Einfluß der solidaristischen Anschauung an sich.
-
-
-Schlußwort zu diesem Kapitel.
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-Brüder! Der Solidarismus hat also seine Probe bestanden! Alle
-Wirkungen, welche dem einzelnen nützen, nützen auch der Gesamtheit;
-nirgends hat sich gezeigt, daß das Einzelwohl dem Gesamtwohl im Wege
-stände; von welcher Seite man es auch anfassen mag, stets zeigen sich
-die beiden identisch.
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-Der Solidarismus ist in seiner Grundidee, der Gleichstellung des
-Gesamtwohls mit dem Einzelwohl, von elementarer Einfachheit und doch so
-mächtig, daß er berufen ist, zum Träger eines der größten Fortschritte
-der Menschheit zu werden.
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-Der Solidarismus bringt in das scheinbar unlösbare Chaos des
-gegenwärtigen Wirtschaftslebens und dessen wilde Kämpfe plötzlich
-Licht, Ordnung, Ruhe, Frieden, Harmonie, Gerechtigkeit, Vernunft,
-Liebe; er *faßt all die Einzelbestrebungen zusammen*, welche unter dem
-führenden Gedanken der Solidarität im Laufe und namentlich gegen Ende
-des vorigen Jahrhunderts entstanden in Form von genossenschaftlichen
-Organisationen für Produktion und Konsum, wirtschaftlichen
-Systemen, sozialen Gesetzen, Wohltätigkeitsveranstaltungen,
-Wohlfahrtseinrichtungen aller Art, Erziehungsbestrebungen der Massen;
-er faßt sie zusammen in eine einzige, einheitliche, scharf definierte,
-in Form bestimmter Verträge gefaßte Bewegung, deren Räderwerk so klar
-und verständlich vor euch liegt, *daß der einfachste Verstand es fassen
-kann*.
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-Kapitel 8.
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-Wem nützt der Solidarismus?
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-Allen Abhängigen.
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-Direkt abhängig sind alle diejenigen Arbeitenden, welche ihre geistige
-oder körperliche Arbeit gegen Gehalt, Lohn, Salär leisten, mit einem
-Worte *alle Salärierten*.
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-Es gehören dazu alle Arbeiter, Gehilfen, Dienstboten und Taglöhner
-der Landwirtschaft, der Industrie und des Gewerbes, des Handels
-und Verkehrs, aber auch das gesamte Personal dieser Berufe:
-Aufsichtsbeamte, Werkmeister, Verwaltungs- und Bureaupersonal,
-technische und Betriebsbeamte. Dieselben umfassen 70% der
-Bevölkerung.[18]
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-Diese enorme Majorität unserer Brüder hat geradezu ein Lebensinteresse
-am Zustandekommen des Solidarismus, weil er dieselben zu unabhängigen
-Menschen, Teilhabern ihrer eigenen Betriebe und Besitzern des vollen
-Erlöses aus ihrer Arbeit macht, einen jeden nach seiner Leistung,
-aber für jeden mit gesicherter Existenz für sich und die Seinen in
-allen Fällen des Lebens, von der Geburt an bis zum Tode, mit sehr
-verbilligter und verschönerter Lebenshaltung.
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-Nicht einer von euch wird daran zweifeln, daß der Solidarismus für
-ihn ein neues Leben mit ungeahnten Freuden und Genüssen, eine wahre
-Befreiung bedeutet.
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-Aber zu diesen 70% »direkt Abhängiger« treten noch mindestens 25% der
-Bevölkerung »indirekt Abhängiger« hinzu, deren Existenzbedingungen
-äußerst prekär und notdürftig sind, die, wie die offizielle Statistik
-sagt, »*nur mühselig existieren*«.
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-Werdet ihr kleinen und kleinsten Landwirte, Krämer, Wirtschaftsbesitzer
-und Gewerbetreibende aller Art es nicht auch als eine Erlösung
-empfinden, der nagenden Sorge für das Morgen enthoben und Mitglied
-eines wohlgeordneten Bienenstockbetriebes zu sein, mit gesicherten
-Einnahmen, mit Anteilen für Krankheit und Alter, mit Versorgung eurer
-Familie nach dem Tod, mit all den wundervollen sozialen Einrichtungen,
-welche ihr heute kaum dem Namen nach kennt?
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-Werdet ihr, abhängigen Brüder, die ihr insgesamt 95 bis 97% unserer
-Bevölkerung ausmacht, nicht danach lechzen, eure jetzige Lage
-aufzugeben und in solche Betriebe zu kommen, die euch alles bieten,
-wonach ihr euch seit Generationen vergebens sehnt; werdet ihr euch
-nicht förmlich dazu drängen, und werdet ihr nicht, da ihr nicht alle
-sofort Bienen werden könnt, doch mit Freuden euren Brüderbeitrag
-zur Volkskasse leisten, um wenigstens baldmöglichst deren Vorteile
-zu genießen! Und selbst wenn ihr schon alt seid und in verdüsterter
-Stimmung für euch selbst nicht mehr daran zu glauben wagt, werdet ihr
-es nicht für eure Kinder tun, um dazu beizutragen, daß diesen die
-Befreiung erstehe!? Und werdet ihr es nicht auch schon deshalb tun, um
-das erhebende Bewußtsein zu haben, nach euren Kräften mitzuwirken an
-der größten Aufgabe dieser Zeiten, an eurer wirtschaftlichen Erlösung?
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-Zieht ihr denn nicht alle ausnahmslos vor, für die Zwecke *der
-Gesamtheit* zu arbeiten als für die Zwecke eines einzelnen. Tut ihr
-denn nicht jetzt oft schon weit mehr? Wenn ihr Wochen oder Monate die
-Arbeit einstellt, auf euren Lohn verzichtet und hungert zu dem idealen
-Zwecke, mitzuhelfen an der Verbesserung der Lage eurer Brüder, bringt
-ihr da nicht ein Opfer, so groß, wie es der Solidarismus in Jahren,
-vielleicht in eurem ganzen Leben nicht von euch fordert, und bringt
-ihr es nicht ohne Hoffnung, daß es euch vergolten werde, während der
-Solidarismus euch eure Opfer schon in kurzer Zeit in Form billiger
-Lebenshaltung vielfach ersetzt!?
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-Allen Selbständigen.
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-Zu den Selbständigen des Volkes gehören alle mittleren und großen
-Geschäftsleute, Gewerbetreibende, Fabrikanten, Landwirte, deren
-Einkommensverhältnisse derartige sind, daß eine gewisse oder
-vollständige Unabhängigkeit daraus entsteht; es werden auch hierher
-gezählt die mittleren und höheren Staatsbeamten, die Angehörigen des
-Heeres und der freien Berufe.
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-Auf diese Kategorie entfallen nur 3% der Gesamtbevölkerung, und
-selbst von diesen kann mindestens die Hälfte immerhin in nur sehr
-bescheidenen Grenzen als unabhängig gelten.[19] Es ist mit Gewißheit
-anzunehmen, daß selbst unter diesen noch eine große Zahl sich
-befindet, die ohne weiteres ihre jetzige Situation gerne eintauschen
-würde gegen eine führende Stellung in einem Bienenstock, welche
-ebenfalls die ruhige, sorgenlose Tätigkeit in Bienenstöcken, die damit
-verknüpfte vollständige Sicherung für sich und die Ihrigen gegen alle
-Zwischenfälle des Lebens ebenfalls als eine Erlösung aus ihrem immerhin
-mühe- und sorgenvollen, unsichern Dasein begrüßen würde. Fragt euch nur
-selbst aufrichtig und unbefangen, ihr Männer, fragt eure Frauen, was
-sie darüber denken!
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-Wäre es denn wirklich ein beklagenswerter Verlust, euer Geschäft
-aufzugeben und dafür die Leitung eines Tauschlagers oder einer
-Abteilung in einem Bienenstock oder die Betriebsleitung einer
-Bienenstocks-Werkstätte zu übernehmen? Wäre da nicht im Gegenteil euer
-Wirkungskreis ein viel umfassenderer, interessanterer, nützlicherer?
-Würdet ihr denn an eurem Ansehen einbüßen? Genießt denn heute der
-Bureauchef oder Betriebsleiter einer Fabrik geringeres Ansehen als der
-Besitzer eines kaufmännischen Detail- oder Engrosgeschäftes, einer
-Agentur oder einer mechanischen oder sonstigen Werkstätte? Gilt ein
-Fabrikdirektor oder der Direktor einer Bank heute als etwas geringeres
-als ein größerer Gewerbetreibender oder ein selbständiger Bankier?
-Im Gegenteil! Es ist heute schon Sitte, große Privatgeschäfte in
-Aktiengesellschaften umzuwandeln, und der Ehrgeiz von deren Besitzern,
-Direktoren, und ihrer Angestellten, Beamten dieser Gesellschaften zu
-werden. Um wieviel mehr wird das im Solidarismus der Fall sein, wo
-die Tätigkeit in Bienenstöcken und in der Volkskasse der *Gesamtheit*
-gewidmet ist, einem *Gemeinwohl* dient: solche Tätigkeit erzeugt immer
-größeres Ansehen bei den Mitbürgern und das stolze Bewußtsein in der
-eigenen Brust, daß man nicht nur für sich allein und seine kleinen
-Interessen lebt, sondern auch für seine Brüder nützliche Werke tut.
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-Es wäre euch also wirklich kein Schaden, wenn durch das Errichten
-eines neuen Bienenstocks eine Anzahl eurer Geschäfte aufgesogen würde.
-Versteht wohl, Brüder, aufgesogen, aufgenommen, nicht beseitigt! *Der
-Solidarismus zerstört nicht, er baut auf!* Der große Bienenstock
-vernichtet nicht die Kleinen, er *vereinigt sie* zu gemeinsamer und
-erfolgreicherer Arbeit; er schaltet niemand von euch aus, sondern er
-reiht euch alle mit gleichen Rechten ein, gleichgültig ob eure Arbeit
-der Beschaffung, der Herstellung oder der Verteilung der Güter gewidmet
-ist. Der Solidarismus bildet aus vielen kleinen, sich bekämpfenden
-oder zerstörenden Betrieben einen *großen, kraftvollen, gesunden
-Organismus*, in dem sich alle unterstützend helfen! Gerade ihr seid es
-also, welche die Bienenstöcke errichten und Nutzen davon haben sollt;
-aus euren Kreisen soll die Anregung zur Errichtung derselben kommen,
-sich das höhere Personal rekrutieren; ihr seid dazu bestimmt, im
-eigenen Interesse die solidaristische Bewegung in die Hand zu nehmen
-und die Massen mitzureißen.
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-Der Solidarismus wirkt nicht gegen eure Interessen, sondern für
-dieselben, er kommt geradezu den Wünschen entgegen, die ihr vielleicht
-unausgesprochen, vielleicht nicht einmal vollbewußt, in euch tragt.
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-Und ihr Großen, wirklich Unabhängigen? Ihr könnt selbstverständlich
-euch stolz zur Seite wenden und sagen: »Wir brauchen das nicht!«
-Niemand wird euch darum gram sein. Werdet ihr aber nicht gerade
-deshalb, weil ihr so hoch und unabhängig dasteht, in euren Herzen die
-Regung fühlen, die *Hände eurer Brüder zu ergreifen und an einem Werke
-reiner, uneigennütziger Menschenliebe mitzuwirken*? Ja, selbst wenn ihr
-diesen idealen Zweck nicht erkennt oder nicht anerkennt, so habt ihr
-doch Kinder, deren Zukunft immerhin nicht ganz so sicher vor euch steht
-wie eure eigene; werdet ihr nicht diesen die Möglichkeit verschaffen
-wollen, an dieser wundervollen Bewegung teilzunehmen und sich deren
-Vorteile für alle Fälle der Zukunft zu sichern?
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-Auch euch, den reinen Kapitalisten, nützt der Solidarismus, denn die
-Bienenstöcke geben für ihre Anleihen höhere Zinsen als üblich und mehr
-Sicherheit wie jede andere Anlage; denn die Haftung der Volkskassen für
-Kapital und Zins gilt unter allen Umständen selbst bei Krisen, Kriegen
-und Revolutionen.
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-Auch ihr, Beamten des Staates, Angehörige des Heeres, auch ihr habt
-ein *Interesse* an der Entwicklung des Solidarismus; gerade weil der
-Staat so schön für euch sorgt, euch euren Gehalt in allen Lebenslagen
-sichert, euch und die euren pensioniert, habt ihr Gelegenheit gehabt,
-diesen Teil des Solidarismus an euch selbst kennen und schätzen zu
-lernen, und deshalb werdet ihr bemüht sein, diese Vorteile und die
-noch viel weitergehenden des Solidarismus euren Kindern zu sichern,
-die nicht alle Beamten und Offiziere sein können; ja, für euch
-selbst werdet ihr Interesse daran haben, euch durch eure Beiträge
-zur Volkskasse dieses neue Land auf alle Fälle offen zu halten und
-vielleicht so manches Mal Gelegenheit haben, freiwillig oder nicht,
-dasselbe zu betreten und im Solidarismus neue Bahnen zu finden; ihr
-alle werdet darin willkommen sein!
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-Dasselbe trifft zu für euch, Vertreter der freien Berufe! Ihr aber
-habt neben dem rein persönlichen, materiellen Interesse mehr wie alle
-andern *ein ideales Interesse daran*, den Solidarismus mit allen
-Kräften zu fördern; seid ihr doch die *geistigen Führer* der Nation
-und müßt als solche das Bestreben haben, euer Volk leistungsfähig zu
-machen, dasselbe moralisch und sittlich hoch zu heben, materiell gut
-zu stellen, zufrieden zu machen und so zum Wachsen und Gedeihen des
-Vaterlandes, zu seiner kulturellen Hebung in erster Linie beizutragen!
-Welch wunderbare Aufgabe fällt dabei den einzelnen Gruppen eurer freien
-Berufe zu!
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-Welche Rolle die Ärzte im Solidarismus zu spielen bestimmt sind, geht
-schon aus der ihnen in den Bienenstöcken zugewiesenen großen Aufgabe
-hervor; durch die ständige Überwachung der Bienen am Orte ihrer
-Tätigkeit sind sie weit mehr als heute in der Lage, den eigentlichen
-Zweck der Medizin, *das Verhüten der Krankheiten*, in erster Linie zu
-pflegen; durch die fortwährende Fühlung mit ihren Bienen und deren
-Angehörigen, ihren Einfluß auf die Ernährung, die häusliche und
-Schulhygiene werden sie zu wahren Freunden und Beratern derselben und
-kommen so in die Lage, nicht nur an der körperlichen sondern auch
-an der geistigen und moralischen Gesundheit der ihnen anvertrauten
-Brüder ständig mitzuarbeiten; infolge ihrer festen Anstellung an den
-Bienenstöcken sind sie den Kranken gegenüber gänzlich unabhängig von
-materiellen Fragen, ja, infolge ihrer Beteiligung am Einkommen der
-Bienenstöcke haben sie ein direktes materielles Interesse daran, nur
-gesunde und leistungsfähige Bienen in ihren Stöcken zu haben.
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-Auch die Lehrberufe sind im Solidarismus zu einem erweiterten
-und erhöhten Wirkungskreise berufen; durch die Einrichtungen
-für die Erziehung und geistige Fortbildung der Bienen, welche
-an jedem Bienenstock obligatorisch sind, durch all die dort
-einzurichtenden Schulen und Vortragszyklen entstehen, über das
-ganze Land ausgebreitet, allen gleichmäßig und unentgeltlich zur
-Verfügung, ebensoviele Plätze für die Beseitigung der Unwissenheit
-und des Aberglaubens, für die Verbreitung und Popularisierung der
-Wissenschaften, für das Wirken ihrer Vertreter, für das Erwecken der
-unerschöpflichen geistigen Energien in der Gesamtheit des Volkes, für
-die Ausbreitung des Wissens auf die große Masse der geistig enterbten
-und damit für eine ungeahnte kulturelle Hebung der Nation; dieser
-Umstand allein müßte alle Angehörigen der gelehrten und Lehrberufe zu
-begeisterten Anhängern des Solidarismus machen! Der Lehrer hat in der
-solidaristischen Gemeinschaft eine ähnlich hohe Aufgabe wie der Arzt;
-auch er steht in fortwährender Fühlung, in unausgesetztem geistigen
-Austausch mit seinen Bienen in allen Lebensaltern und wird so zu ihrem
-Freund und Berater; auch er ist an der Leistungsfähigkeit seines
-Bienenstocks, welche zu der Summe der geistigen Fähigkeiten seiner
-Mitglieder in direktem Verhältnis steht, materiell interessiert, da er
-selbst Biene des Stocks ist. Sein Einfluß ist so groß und wichtig, daß
-auch sein Ansehen und seine materielle Lage entsprechend hoch stehen
-müssen.
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-Auch die Kunst erhält durch den Solidarismus neues Lebensblut; die
-Kunst lebt von den Idealen der Menschen; jedes große Volksideal, jede
-Religion hat den weitestgehenden Einfluß auf die Kunstentwicklung
-der betreffenden Zeit, das ist bewiesen z. B. durch den geradezu
-überwältigenden Einfluß, welchen die Götterlehre auf die Kunst der
-antiken Welt, die christliche Lehre auf die Kunstentwicklung der
-modernen Welt gehabt haben. Die wundervollen kirchlichen Bauten
-aller Völker und die verschwenderische Anhäufung von Kunstwerken in
-denselben sind doch alle nur zu Ehren und zur Pflege eines reinen
-Ideals, des Christentums entstanden, für die Gesamtheit aller und
-durch die Jahrhunderte lang angehäuften Mittel dieser Gesamtheit, ohne
-Unterschied des Ranges und des Reichtums.
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-Warum soll nicht ein anderes, hohes Ideal, *das Wirken des einzelnen
-für die Gesamtheit, das Eintreten der Gesamtheit für den einzelnen, der
-Solidarismus*, eine neue große Periode begeisterter Kunst herbeiführen,
-wenn es erst von der Menge als solches erkannt und erfaßt ist? Ist denn
-die Menge nicht durstig nach den idealen Genüssen der Kunst; geht doch
-hin in die populären Konzerte, in die billigen Vorstellungen unserer
-Klassiker, in die Gratistage unserer Kunstausstellungen und seht, wie
-die Menge die Kunst genießt und was aus der Kunst werden kann, wenn
-erst die Menge die Mittel in die Hand bekommt sich an derselben zu
-beteiligen!
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-Darum, ihr Vertreter der freien Berufe, ihr Künstler und Ingenieure,
-Schriftsteller und Gelehrte, Seelsorger und Ärzte, kommt alle, alle,
-mitzuwirken, das Ideal des Opferns und Wirkens für die Gesamtheit
-zu verbreiten, die Begeisterung zu erwecken für das hohe Ziel, die
-Menschen zu Menschen zu machen, *ein Zeitalter der Uneigennützigkeit
-herbeizuführen, wie es die Geschichte noch nicht sah*!
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-Den Frauen.
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-Nirgends im Solidarismus ist ein grundsätzlicher Unterschied zwischen
-Frauen und Männern gemacht; Frauen und Männer haben im Volksvertrag
-und im Arbeitsvertrag der Bienenstöcke gleiche Pflichten und Rechte
-und werden unter gleichen Bedingungen Brüder und Bienen: beiden
-Geschlechtern sind dieselben Unterrichts- und Bildungsmöglichkeiten
-eröffnet; nichts ist den Frauen vorenthalten.
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-Schwestern! Werdet ihr euch deshalb im Bienenstock auf die männlichen
-Berufe stürzen, wie das so vielfach angenommen wird? Keineswegs! Da
-der Bienenstock auf Interessengemeinschaft beruht, so wäre es gegen
-euer eigenes Interesse gehandelt, eine Tätigkeit ergreifen zu wollen,
-die euren Kräften, eurer Natur nicht entspricht; ihr würdet ja darin
-weniger leisten und durch das geringere Gesamterträgnis nur euch selbst
-mitschädigen.
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-In diesem freien Spiel der Interessengemeinschaft ergibt sich euer
-Wirkungskreis von selbst; wenn ihr auch nicht zu jedem Beruf geschaffen
-seid, so darf euch doch keiner verschlossen bleiben, die Natur weist
-euch selbst die Wege; und wenn euch eure innere Stimme oder heiligste
-Pflicht an das Haus fesselt, so wird niemand euch veranlassen wollen,
-einen andern Beruf als den der Mutter und Hausfrau zu ergreifen. Dort
-aber, wo dies nicht der Fall, oder wo es unmöglich ist, da ergreift
-Berufe soviel ihr könnt; dadurch, daß euch der Bienenstock einen
-großen Teil der Haushaltungs- und Erziehungsmühen abnimmt, werdet
-ihr frei für andere Berufe; die Bienenstöcke, abgesehen von den auch
-sonst der Frau überlassenen Beschäftigungszweigen, bieten euch in
-ihren sozialen Anstalten eine ganze Reihe neuer Tätigkeiten, welche so
-recht dem eigentlichen Wirkungskreise eures Geschlechtes angehören;
-mit jedem neuen Bienenstock findet eine große Anzahl von Frauen
-Beschäftigung in den Speisehallen, den Krankenhäusern, Erholungs- und
-Rekonvaleszentenheimen, den Kinderhorten und Schulen.
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-Eure Männer arbeiten in Bienenstöcken, ihr Frauen versorgt darin als
-Bienen die sozialen Einrichtungen, eure Kinder befinden sich in euren
-eigenen Horten, Schulen und Erziehungsanstalten, eure Kranken unter
-eurer eigenen Pflege in den Kranken- und Erholungshäusern; auch eure
-Mahlzeiten könnt ihr hier einnehmen und abends geht ihr mit den Euren
-nach Hause und pflegt im eigenen Heim das Familienleben, oder ihr geht
-in die Erholungsräume eures oder eines befreundeten Bienenstocks und
-pflegt mit Freunden der Geselligkeit oder der Bildung.
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-Und da ihr selbst Bienen eurer Stöcke seid, so habt auch ihr ein
-Anrecht auf alle Vorteile des Arbeitsvertrags, gesichertes Einkommen,
-Krankenzuschüsse, Seniorenanteile, und wie sie alle heißen mögen.
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-Schwestern, öffnet doch eure Augen und sehet! Wenn eure Männer noch
-nicht recht verstehen wollen, was der Solidarismus ist, dann macht ihr
-es ihnen klar, ihr werdet es vielleicht rascher erfassen, weil für
-euch und eure Kinder die Vorteile noch größer sind als für den Mann
-allein; werdet selbst sofort Schwestern und baldmöglichst Mitglieder
-von Bienenstöcken, auch wenn ihr noch nicht verheiratet seid. Eine
-Jungfrau, welche Biene ist, deren ganze Existenz in allen Lebenslagen
-gesichert ist, ist wirtschaftlich frei; sie steht so unabhängig da,
-daß sie beim Heiraten bloß der Stimme ihres Herzens zu folgen braucht
-und von andern Erwägungen frei bleiben kann; sie *muß* nicht heiraten
-um versorgt zu sein. Aber auch der Mann wird freier nach seinem Herzen
-wählen, da er mit der Heirat nicht zu befürchten hat, Lasten und Sorgen
-auf sich zu nehmen, die er nicht bewältigen kann; in welch angenehmem,
-gesichertem Wohlstand wird eine Familie leben, wenn Mann *und* Frau
-Bienen sind.
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-Werdet ihr denn, wie das so viel befürchtet wird, euren Männern durch
-eure eigenen Berufe schaden und diesen die Arbeit entziehen? Törichter
-Wahn!
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-Ihr habt schon gesehen, daß der Bienenstock euch Berufe eröffnet, die
-der Mann überhaupt nicht versehen kann, und daß für die Berufe, welche
-von beiden Geschlechtern versehen werden können, die Trennung von
-selbst sich so vollzieht, daß jedes Geschlecht nur solche ergreift,
-in welchen es das Höchste leisten kann, dafür bürgt die Organisation,
-welche auf Interessengemeinschaft beruht und welche ganz von selbst
-nicht duldet, daß ein Starker nicht voll ausgenutzt oder ein Schwacher
-an eine Stelle gesetzt wird, die er nicht ausfüllen kann; das Gesetz
-der höchsten Entlohnung für höchste Leistung ist auch hier der regelnde
-Faktor.
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-Da ein Volk nur eine begrenzte Menge von Bedürfnissen hat, so
-wird dieselbe um so rascher hergestellt sein, je mehr Menschen
-daran arbeiten; die Mitarbeiterschaft der Frau ist daher in der
-solidaristischen Gemeinschaft dem Manne keine Konkurrenz, sondern
-eine Hilfe und hat zur Folge, *die gesamte Arbeitszeit der Brüder zu
-verkürzen*; je mehr Frauen mitarbeiten, desto eher wird es möglich
-sein, das Seniorenalter für alle herabzusetzen und die von jedem
-einzelnen zu leistende gesamte *Lebensarbeit zu vermindern*.
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-Darum Schwestern, ergreift Berufe! Habt Vertrauen auf eure Fähigkeiten,
-eure Persönlichkeit, eure Kraft! Werdet mündig, werdet die ebenbürtigen
-Gefährtinnen eurer Männer, die sittliche Leuchte eurer Familie und
-durch diese der Nation! Nehmet Teil am geistigen Leben unserer
-Zeit und greifet ein mit weicher Hand und warmem Herzen in das
-schwierigste Problem der Menschheit, die *Verwirklichung der sozialen
-Gerechtigkeit*! Veranlaßt eure Männer, eure Brüder, der Volkskasse
-beizutreten, lehrt eure Kinder, sobald sie es begreifen können, ihre
-Tagespfennige zur Volkskasse zu tragen, laßt sie Brüder werden, sobald
-sie das Alter dazu erreicht; legt in eure Söhne und Töchter den großen,
-herrlichen Gedanken des Wirkens für die Gesamtheit; erzieht sie im
-Solidarismus, denn ihnen gehört die Zukunft; in eurer Jugend ist noch
-frisch und unverfälscht der Trieb nach Wahrheit und Gerechtigkeit,
-die unwiderstehliche Begeisterung für große Ideale, die ungebrochene
-Hoffnung, dieselben zu erreichen, die Tatkraft, Opferwilligkeit und
-Kampfesfreudigkeit, der Glaube an sich selbst! Wenn die Früchte des
-Solidarismus auch für euch selbst noch nicht alle reif werden, so
-werden *sie* einst die von euch gelegte Saat aufgehen sehen und ihre
-Früchte genießen.
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-*Ihr Frauen habt vom Solidarismus nicht nur Großes sondern alles zu
-gewinnen; wenn ihr ihn wollt, wenn ihr daran glaubt, dann wird er
-siegen!*
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-Dem Staate.
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-Kann oder soll der Staat den Solidarismus dekretieren?
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-Nein! Denn der Staat ist der Hüter und Beschützer *aller* Formen
-wirtschaftlicher Produktion, die sich in gesetzlichen Bahnen
-bewegen, er darf nicht eine Wirtschaftsform auf Kosten einer andern
-vorschreiben; er kann nicht mit einem Federstrich plötzlich alle
-wirtschaftlichen Erscheinungen, die sich seit Jahrhunderten oder
-Jahrtausenden entwickelten, beseitigen. Der Solidarismus ist eine neue,
-höhere Form des Wirtschaftslebens, welche sich *mit vollem Bewußtsein
-im Rahmen der bestehenden Gesetze bewegt* und sich neben die andern
-Formen stellt, und zwar gleichberechtigt, denn die Gesetze gelten für
-alle. Diese Wirtschaftsform trägt ihre *Lebenskraft in sich selbst*,
-in ihrem Prinzip, sie kann aber vom Staate ebensowenig vorgeschrieben
-werden wie etwa die Form der Aktiengesellschaft oder irgend eine andere
-als einzig richtige vorgeschrieben werden kann, ohne eine Menge anderer
-Interessen zu verletzen, ohne mit Gewalt in andere wirtschaftliche
-Verhältnisse einzugreifen, die ebenfalls unter dem Schutze des
-Staates stehen. Der Staat kann auch deshalb den Solidarismus nicht
-vorschreiben, weil er es nur durch Gesetze, d. h. durch Zwang, tun
-könnte, während einer der unantastbaren Grundsätze des Solidarismus die
-volle *Freiheit* des einzelnen ist, sich ihm zuzuwenden oder nicht,
-weil der Solidarismus auf dem *freien Vertrag* zwischen den Beteiligten
-beruht, also zwischen den einzelnen Menschen, und nicht auf einem
-Vertrag zwischen Volk und Staat, der ein Unding wäre. Der Solidarismus
-entwickelt sich freiheitlich, oder er entwickelt sich nicht; er
-*braucht keine Sondergesetze*!
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-Steht deshalb der Solidarismus im Gegensatz zum Staate?
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-Nein! Ist doch der *Staat selbst schon teilweise solidaristisch*
-organisiert; beruht doch sein *Kredit* auf den summierten *Beiträgen
-der Gesamtheit*, den Steuern, wobei die kleinen und kleinsten
-Beiträge der großen Masse den ausschlaggebenden Teil der Einnahmen
-ausmachen.[20] Auf Grund seines Kredits nimmt er *Anleihen* auf,
-die er, wie die Bienenstöcke, normal *verzinst* und in Annuitäten
-*zurückzahlt*, und für welche er *Kapital und Zins garantiert*; mit
-Teilen dieser Anleihen eröffnet er Selbstbetriebe, die wiederum
-teilweise solidaristisch organisiert sind.
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-Der Staat *sichert* seine Beamten, abgesehen von meist
-selbstverschuldeten Ausnahmefällen, gegen *Entlassung* und
-*Verminderung des Gehaltes* mit wachsenden Dienstjahren; er zahlt die
-Gehälter in *Krankheitsfällen* weiter, gewährt *Alters-*, *Witwen-* und
-*Waisenpensionen* und sorgt für seine Angehörigen durch eine große Zahl
-von *Wohlfahrtseinrichtungen*.
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-Merkwürdigerweise finden diese solidaristischen Grundsätze nur auf die
-Beamten Anwendung, nicht aber auf das niedere Personal und die große
-Masse der Arbeiter. Warum? Hierauf gibt es wohl nur eine zutreffende
-Antwort: Weil die Entwicklung noch nicht so weit gediehen ist.
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-Der Staat hat diese Lücke erkannt und sucht durch soziale Gesetze
-dieselbe auszufüllen, zu deren Lasten er wesentlich beiträgt; aber
-seine Mittel reichen nicht aus, und deshalb hat er das *größte
-Interesse daran, eine auf Selbsthilfe beruhende Bewegung zu
-unterstützen*, bei welcher jeder einzelne Betrieb (Bienenstock) alle
-*Existenzbedingungen seiner Gruppe selbständig* und *vollständig* aus
-seinen *eigenen Mitteln sichert*.
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-Der Solidarismus entwickelt sich friedlich, ohne Heftigkeit, ohne Haß;
-keine Biene wird streiken, weil sie gegen sich selbst kämpfen und sich
-ins eigene Fleisch schneiden würde; kein Bruder wird revolutionieren,
-weil er weiß, daß der Solidarismus sicherer, einfacher und ohne Opfer
-zum Ziele führt; der Solidarismus sucht nicht einseitig die Interessen
-einer Klasse zu fördern; sein innerstes Wesen ist: Wirken aller für
-die *Gesamtheit*, für *alle Klassen*, ohne Ausnahme; die Gesamtheit
-ist aber die Nation; der *Solidarismus fördert also die Wohlfahrt
-der Nation* mehr als die Wirtschaftsformen, bei welchen alle nur
-persönliche Zwecke verfolgen; *der Solidarismus erhöht die materielle
-und moralische Größe des Staates*. *Der Solidarismus beseitigt
-Klassenhaß und Klassenkämpfe*; denn die solidaristischen Betriebe sind
-Selbstbetriebe, sie enthalten *keinen Gegensatz zwischen Arbeitgeber
-und Arbeitnehmer*, sondern nur Beteiligte am gemeinsamen Werk. Dieser
-Umstand allein würde genügen, um für den Staat den Solidarismus als
-die *begehrenswerteste Einrichtung dieser Zeit* erscheinen zu lassen,
-weil der Staat einen großen, vielleicht den größten Teil seiner Kraft,
-seiner Mittel, seines Verwaltungsapparats und seiner gesetzgeberischen
-Tätigkeit auf die Schlichtung dieses einen Gegensatzes verwendet, und
-weil er für diesen einen Gegensatz eine solche Menge von Bestimmungen,
-Gesetzen und Zwangsmaßregeln schaffen mußte, daß daraus eine unhaltbare
-Wirrnis und Zerfahrenheit entstanden ist; trotzdem sind die Beteiligten
-nicht befriedigt, denn Zwang erzeugt stets Opposition und *aller
-Zwang ist ohnmächtig gegenüber der unermeßlichen Macht, welche dem
-Grundgesetze der Menschheit, ihrem Streben nach Glück, innewohnt*. Der
-Solidarismus macht daher die Mission des Staates zu einer friedlichen,
-statt auf Gewalt und Zwang beruhenden.
-
-Aber neben den idealen und volkswirtschaftlichen Vorteilen, die dem
-Staat aus dem Solidarismus erwachsen, entspringen demselben daraus auch
-rein materielle, fiskalische Vorteile, deren Anführung von Interesse
-ist:
-
-Die Volkskasse hat die gewaltigen Kapitalien, welche sich bei ihr im
-Laufe von Jahrzehnten anhäufen, sicher anzulegen; sie wird sich dazu
-in erster Linie die Staatsanleihen aussuchen und einst imstande sein,
-einen großen Teil der Anleihen des Staates allein zu übernehmen[21] und
-damit die Frage der Staatsanleihen vereinheitlichen und vereinfachen.
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-Aber auch die Steuerfrage wird durch eine allgemeine Ausdehnung der
-Bienenstöcke auf die vaterländische Industrie ungemein erleichtert. Es
-ist ja selbstverständlich, daß die Bienen als freie unabhängige Bürger
-und Selbstunternehmer nicht steuerfrei sein wollen; sie verlangen
-nicht bloß *gleiche Rechte*, sondern auch *gleiche Pflichten wie
-alle Staatsbürger*; wie groß oder klein ihr Einkommen sein mag, so
-müssen sie grundsätzlich *gleichmäßige Besteuerung aller* wünschen;
-denn die progressive Besteuerung, die Steuerbefreiung der gering
-Bemittelten, führt den Staat unbewußt im fiskalischen Interesse zur
-Unterstützung, Förderung und Begünstigung aller Bemittelten, aller
-großkapitalistischen Unternehmungen auf Kosten und zu Ungunsten
-derjenigen, die keine oder geringe Steuern zahlen; sind aber alle
-Einkommen prozentual gleich besteuert, so hat der Staat *am Gedeihen
-aller das gleiche Interesse*, ein Standpunkt, der weit mehr der hohen,
-moralischen Aufgabe des Staates und der Gerechtigkeit entspricht,
-abgesehen davon, daß auch der minder Bemittelte erst dadurch das
-Bewußtsein gleicher Behandlung aller Staatsbürger bekommt.
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-Selbstverständlich kann dieser höhere Zustand des Steuerwesens nicht
-heute eingeführt werden; er hat zur Voraussetzung, daß auch der höhere
-Zustand der Wirtschaftsform, der Solidarismus, schon bestehe; ist
-das aber der Fall, dann können die Bienenstöcke bei Einführung einer
-gleichmäßigen Einkommensteuer dieselbe für ihr *gesamtes Personal* in
-jährlich *einer einzigen Summe* direkt an den Staat zahlen, und es
-könnte der umständliche Apparat der Selbsteinschätzung, Kontrolle,
-Steuerzahlung und Einziehung mit einem Schlage beseitigt werden.
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-Dadurch, daß der Bienenstock seine gesamten Erträgnisse als
-Entlohnung für deren Arbeit an seine Mitglieder ausbezahlt, wird
-das *Einkommen* der letzteren in den weitaus meisten Fällen den
-steuerfreien Mindestbetrag (in Preußen 900 Mark) überschreiten, so
-daß eine allgemeine Verbreitung des Solidarismus selbst ohne Änderung
-der Steuergesetze die 65% *der Bevölkerung, welche heute steuerfrei
-sind*[22], oder den größten Teil derselben *zu Steuerzahlern machen
-würde*, so daß der Staat seine Einnahmen aus Einkommensteuern mühelos
-verdoppeln könnte, denn auch hier sind die kleinen Beiträge der Massen
-das Ausschlaggebende gegenüber der Minorität der Bemittelten, trotz
-deren höheren Zahlungen.
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-Eine allgemeine Verbreitung des Solidarismus würde also für den Staat
-zur Folge haben, daß er durch Einführung einer für alle Einnahmen
-gleichen prozentualen Einkommensteuer alle andern Steuern beseitigen,
-seinen Steuergesetzgebungs- und Verwaltungsapparat wesentlich
-vereinfachen, und dabei doch seine Einnahmen befestigen, regeln und
-erhöhen könnte. Gleichzeitig damit würde die Volkswirtschaft von den
-lästigen Fesseln befreit, welche heute in einer Unzahl von Steuern
-und Abgaben ihr anhaften und den *freien Flug fast aller nationalen
-Produktionszweige verhindern*.
-
-Die solidaristische Selbsthilfe genügt überhaupt in *allen* Fällen
-zur Lösung der wirtschaftlichen Fragen, *ohne* daß der Staat zur
-Unterstützung einzelner Gruppen durch besondere Gesetze und Maßregeln
-einzutreten braucht; als Beweis sei nur *ein* wichtiger Sonderfall, die
-Zollfrage, noch hier erwähnt.
-
-Die Bienenstöcke sind nach ihrem Arbeitsvertrag verpflichtet, ihre
-Waren von den andern Bienenstöcken des Landes zu beziehen, so
-lange dieselben hierzu ausreichen; wäre nun der größte Teil der
-vaterländischen Produktion solidaristisch organisiert, so müßten
-sämtliche Bienenstöcke des Landes, z. B. ihr Getreide, von den
-landwirtschaftlichen Bienenstöcken für Getreideproduktion beziehen und
-dürften ausländisches Getreide erst kaufen, wenn kein inländisches
-Bienenstockgetreide mehr zu haben wäre.
-
-Da nun die Volkskasse den Bienenstöcken ihr Kapital mit Zinsen und
-ihre Normaleinkommen nebst dem Unterhalt aller sozialen Einrichtungen
-garantiert, so würde bei ungenügenden Getreidepreisen die Volkskasse
-gezwungen sein, den Fehlbetrag an die landwirtschaftlichen Bienenstöcke
-auszuzahlen; das könnte ja geschehen, dann würde einfach die Gesamtheit
-diesen Fehlbetrag tragen; da aber der Volksrat die Pflicht hat, das
-Vermögen der Volkskasse intakt zu halten, so wird er dafür sorgen, daß
-der Getreidepreis derartig erhöht werde, daß die landwirtschaftlichen
-Bienenstöcke ihren Verpflichtungen aus eigenen Mitteln nachkommen
-können; da der Bienenpreis obligatorisch ist, so zahlt jeder einzelne
-in diesem Falle etwas mehr für seinen Getreidebedarf; er wird sich aber
-darüber nicht beklagen, denn den einzelnen trifft erstaunlich wenig und
-jeder hat dabei das Gefühl der Gerechtigkeit.
-
-So wird also auch diese Frage sich durch das selbständige Spiel des
-solidaristischen Prinzips des Eintretens aller für alle auf die
-einfachste und natürlichste Weise lösen; reicht nun die inländische
-Getreideproduktion nicht aus, so werden die Bienenstöcke ausländisches
-Getreide einführen, natürlich zu möglichst billigem Preise; ein Zoll
-ist also zum Schutze der inländischen Produktion nicht erforderlich;
-diese schützt sich durch die solidaristische Interessengemeinschaft
-selbst; ein Zoll wäre dann nur noch eine fiskalische Maßnahme zur
-Erhöhung der Staatseinnahmen, eine Konsumsteuer wie jede andere, und
-*ebenso unrichtig wie jede Konsumsteuer*; denn ein Staat, welcher
-seine Volkswirtschaft möglichst entwickeln will, und das ist doch sein
-höchstes Ziel, soll vor allem den *Konsum zu erhöhen suchen* und nicht
-ihn durch Konsumsteuern herabdrücken.
-
-Wenn auch diese letzteren Ausblicke theoretischer Natur sind und
-einen Zukunftszustand betreffen, welcher erst denkbar ist, wenn der
-Solidarismus allgemein eingeführt sein wird, so zeigen dieselben
-doch, wie auch die vorhergehenden, daß *der Staat zum Solidarismus
-nicht im Gegensatz steht, daß er vielmehr das größte Interesse daran
-hat, daß der Solidarismus möglichst rasch sich einführe und möglichst
-lebenskräftig werde*; der Staat ist in seinen eigenen Betrieben schon
-zum Teil solidaristisch organisiert und kann es deshalb nur begrüßen,
-wenn auch die Privatbetriebe auf diesen Grundlagen organisiert werden.
-Der Solidarismus hat außer direkt materiellen und fiskalischen
-Vorteilen für den Staat und der Möglichkeit enormer Vereinfachung
-seiner Verwaltung und Gesetzgebung eine Reihe von unschätzbaren idealen
-Vorteilen. Er gestattet, die Bevölkerung einer friedlichen und zugleich
-freiheitlichen Entwicklung, einer bedeutend erhöhten Gesamtwohlfahrt
-zuzuführen, Einheit und Eintracht, höchste und vollendetste Entwicklung
-des einzelnen zu erreichen und der nationalen Volkswirtschaft eine
-ungeahnt glanzvolle Zukunft zu bereiten.
-
-Der Solidarismus ermöglicht dem Staate, nur solche Einrichtungen zu
-treffen, welche der *Gesamtheit, d. h. allen* einzelnen, nützen, statt
-solcher, welche nur einzelnen Gruppen nützen, den andern aber schadet;
-*er gestattet dem Staate, seinen höchsten Beruf, die Gerechtigkeit,
-zu verwirklichen*, denn Gerechtigkeit ist auch der Inhalt des
-Solidarismus. Deshalb ist es Staatsinteresse, den Solidarismus zu
-fördern; der Staat, welcher das zuerst erkennt, wird seine Kraft
-vervielfachen, da sie sich dann auf die Liebe *aller* stützen wird;
-dieser Staat wird der mächtigste, materiell und moralisch der größte
-sein!
-
-
-Den Gemeinden.
-
-Was vom Staate gesagt wurde, gilt auch von der Gemeinde, welche im
-Grunde ein kleiner Staat im Staate ist; auch die Gemeinden haben in
-vielen Dingen schon solidaristische Organisation, aber ebenfalls nicht
-konsequent durchgeführt; auch die Gemeinden haben das größte Interesse
-an dem Zustandekommen des Solidarismus; sie sollten das Beispiel geben,
-jede Gemeinde sollte sich als einen Bienenstock betrachten und alle
-in ihr Tätigen als Bienen; es würden dadurch alle wirtschaftlichen
-Fragen der Gemeinden befriedigend gelöst. Der früher geschilderte
-landwirtschaftliche Bienenstock ist im Grunde ein Gemeindebienenstock,
-jeder Bienenstock mit seinen Produktionswerkstätten einerseits, seinen
-Tauschlagern andrerseits, mit seinen sozialen Einrichtungen und
-versorglichen Anstalten, ist eine in sich komplette, abgeschlossene,
-sich selbst versorgende Gemeinde, deren Mitgliederzahl selbst bei
-kleinen Bienenstöcken bald größer sein wird als die durchschnittliche
-Einwohnerzahl gewöhnlicher politischer Gemeinden.
-
-
-Der Kirche.
-
-*Die Gebote des Christentums sind auch die des Solidarismus.* Der
-höchste Beruf der Kirche ist die Verwirklichung dieser Gebote unter den
-Menschen: der Wahrhaftigkeit, Gerechtigkeit und Brüderlichkeit, der
-Friedfertigkeit, Barmherzigkeit und Liebe; das ist auch der Beruf des
-Solidarismus, welcher die erhabenen Lehren des reinen Christentums im
-Geiste seines Begründers auf die *praktische* Volkswirtschaft, auf die
-*Organisation* der Arbeit und Güterverteilung überträgt.
-
-Das Gebot: »Deine Rede sei Ja Ja, Nein Nein, was darüber ist, das ist
-vom Übel«, hat der Solidarismus aufgenommen in der Verpflichtung der
-Brüder zu unantastbarer Wahrhaftigkeit und Ehrenhaftigkeit.
-
-Das Gebot: »Trachtet nach der Gerechtigkeit« ist ebenfalls im
-Solidarismus enthalten, denn er fordert eine gerechte Verteilung der
-Güter und Segnungen der Kultur unter allen Menschen, einem jeden nach
-seiner Leistung, aber ohne jemals einen auszuschließen.
-
-»Ihr sollt euch nicht Rabbi nennen lassen, ihr aber seid alle Brüder«,
-steht auch im Solidarismus, auch er fordert die Brüderlichkeit;
-die Beiträge zur Volkskasse, die Arbeit im Bienenstock sind
-Brüderleistungen, denn alle haben daran teil.
-
-Das Gebot der Friedfertigkeit findet im Solidarismus in der Vorschrift
-seinen Ausdruck, daß alle Brüder ihre Differenzen nicht den Gerichten
-vorzulegen haben, sondern den brüderlichen Schiedsgerichten, welche
-nicht richten, sondern schlichten und versöhnen.
-
-Auch das Gebot der Barmherzigkeit: »Richte nicht, damit du nicht
-gerichtet werdest«, erfüllen dieselben, denn sie verhängen keine
-Strafe. »Kein Bruder hat ein Strafrecht über den andern«, ist eines der
-höchsten Gebote des Solidarismus.
-
-Auch das andere Gebot der Barmherzigkeit: »Laßt uns vergeben unsern
-Schuldigen«, schreibt der Solidarismus vor; denn der Bruder, welcher
-durch eigene Schuld seine Rechte verlor, ist nicht ausgestoßen;
-er wird, wenn er seine Brüderpflicht erfüllt, jederzeit in die
-Brüdergemeinde mit offenen Armen wieder aufgenommen.
-
-Und das höchste Gebot des Christentums: »Du sollst deinen Nächsten
-lieben als dich selbst«, ist es nicht auch das höchste Gebot des
-Solidarismus, welcher im Kapitel der Brüderpflichten also beginnt:
-
- »Die allgemeinste und vornehmste Pflicht der Brüder ist das Wirken des
- einzelnen für die Gesamtheit«;
-
-ist dieses Wirken für die Gesamtheit, dieses fortwährende Abtreten
-eines Teiles der Arbeit an die Gesamtheit der Brüder nicht eine
-tägliche, stündliche Betätigung der Nächstenliebe, ein ununterbrochenes
-Umsetzen des Gebotes in die Tat? Ist es nicht eine unausgesetzte
-Ausübung des Wortes: »Alles nun, das ihr wollt, das euch die Leute tun
-sollen, das tut ihr ihnen, das ist das Gesetz?«
-
-Alles was die Kirche lehrt, ist durch den Solidarismus in das
-wirtschaftliche Leben *übertragen*. Unternimmt es die Kirche, auch
-die *wirtschaftlichen* Interessen der Enterbten zu unterstützen und
-zu heben, für dieselben *auf dieser Erde schon ein gewisses Maß von
-Glück* und Befriedigung und Freude am Leben zu schaffen, dann werden
-die Enterbten auch aufnahmefähiger für ihre ethischen Fragen und ihre
-rein geistigen Lehren; wenn die Menge erfaßt, daß Barmherzigkeit,
-Gerechtigkeit, Liebe keine *leeren Worte* sind, sondern *praktische*
-Folgen für ihr *irdisches* Dasein haben, dann wird sie dieselben erst
-verstehen lernen, selbst üben und begreifen, *daß das Wirken für
-andere, für die Gesamtheit, daß die Liebe die Grundlage zur Lösung
-aller materiellen und ethischen Probleme ist, welche die Menschheit
-bewegen*.
-
-Darum, Kirche, unterstütze den Solidarismus; er ist dein mächtigster
-Verbündeter; durch ihn allein kannst du deine Lehren in Einklang
-bringen mit den Anforderungen und Bedürfnissen moderner Kultur!
-
-
-Schlußwort zu diesem Kapitel.
-
-Brüder! So zeigt sich denn das wundervolle Ergebnis, daß nicht etwa
-bloß die »Mühseligen und Beladenen«, die »Enterbten« ein Interesse am
-Zustandekommen des Solidarismus haben, sondern *alle* Berufe, *alle*
-Stände, alle Parteien, alle Ordnungen der menschlichen Tätigkeit bis
-hinauf zu Kirche und Staat! Niemand hat daraus Nachteile, alle aber
-haben Vorteile! Wo der Solidarismus bestehende Einrichtungen ändert,
-gibt er dafür sofort bessere, vorteilhaftere, höhere. Die Richtigkeit
-und Kraft des einfachen Gedankens zeigt sich darin, daß er immer
-richtig bleibt, auf welches Gebiet er auch übertragen werden mag: *Was
-der Gesamtheit nützt, muß auch dem einzelnen nützen, denn der einzelne
-ist ein Teil der Gesamtheit.* Nicht das Wohl des Arbeiterstandes, des
-Mittelstandes, dieser oder jener Gruppe, dieser oder jener Partei,
-nein, *das Gesamtwohl allein, das Wohl aller ohne Ausnahme ist es, das
-ihn leitet; nur das führt zu Gerechtigkeit und Liebe*, alles andere zu
-Haß, Zwist, Kampf und Vernichtung. Tut er das aber, so ist er berufen
-das Volk zufrieden, das Vaterland groß und mächtig zu machen!
-
-Darum wirkt alle mit am Solidarismus! Wie ihr auch im einzelnen darüber
-denken mögt, wie groß oder klein im einzelnen euer Interesse daran sein
-mag, eines leuchtet doch euch allen ein: der ideale Zweck der Bewegung:
-*für jeden einzelnen muß es eine Freude, ein inneres Bedürfnis sein,
-mitzuwirken am größten Fortschritt unserer Zeit*!
-
-
-
-
-Kapitel 9.
-
-Aufruf zum Solidarismus!
-
-
-*Brüder! Ihr habt das natürliche Spiel der solidaristischen
-Organisation, dieses Gegenseitigkeitsvertrags zwischen der Gesamtheit
-und dem einzelnen klar erfaßt!*
-
-*Ihr wißt, daß ihr auf Grund dieser Organisation Betriebe ins Leben
-rufen könnt, deren Erträgnis euch voll und ganz als Entlohnung eurer
-Arbeit gehört, die euch ermöglichen, von der Geburt bis zum Tode eure
-materiellen, geistigen und moralischen Bedürfnisse voll zu befriedigen,
-ein ausreichendes Maß von Lebensannehmlichkeit zu genießen und euch
-gegen alle natürlichen Ungleichheiten und sozialen Schäden ein für
-allemal zu schützen.*
-
-*Ihr habt ferner erfaßt, wie diese Betriebe auch die Brüder, welche
-noch nicht das Glück haben, Mitglieder derselben zu sein, in den Genuß
-vereinfachter, verbilligter, verbesserter, müheloserer Lebenshaltung
-setzen und denselben den Unterricht und die Erziehung ihrer Kinder, die
-Pflege ihrer Kranken, die Mitbenutzung aller sozialen Einrichtungen
-sichern.*
-
-*Ihr habt begriffen, daß der Solidarismus euch befreit, euer Leben
-erweitert, verschönt und lebenswert macht.*
-
-*Ihr habt auch eingesehen, daß nichts im Solidarismus Doktrin, Theorie,
-Willkür oder Selbsttäuschung ist; alles ist Wirklichkeit, gründet sich
-auf Benutzung bestehender Verhältnisse, im Rahmen bestehender Gesetze,
-in friedlicher Entwicklung bei vollkommener individueller Freiheit.
-Alles beruht auf dem natürlichen Spiel der solidaristischen Kräfte.
-Vergebens sucht ihr nach unausführbaren, unmöglichen Dingen, es sind
-deren keine vorhanden; streng folgerichtig entwickelt und berechnet
-sich alles ziffermäßig aus dem Leben, aus den Tatsachen; alles steht
-praktisch erreichbar deutlich vor euren Augen!*
-
-*Ihr habt auch erfaßt, was euch in den Stand setzt, euer herrliches
-Ziel zu erreichen; es ist euer täglicher Brüderpfennig, das kleine,
-unmerkliche Opfer des einzelnen, welches sich durch die Wirkung eurer
-Zahl und durch die Wirkung der Zeit von Generation zu Generation
-millionenfach vermehrt und euch, als Gesamtheit, eine unermeßliche
-materielle und moralische Macht verleiht!*
-
-*Ihr seid entschlossen, diese durch eure Einigkeit erzielte
-unermeßliche Macht der Gemeinschaft zu benutzen zum Wohle der
-Gesamtheit nicht für Werke des Kampfes und der Zerstörung, sondern für
-das große Werk des Friedens und des Aufbaues, der wirtschaftlichen
-Erlösung, des Solidarismus!*
-
-*Was ihr als Gesamtheit wollt, das wird! Vereint seid ihr
-unüberwindlich; das Geheimnis eurer wirtschaftlichen Erlösung ist eure
-Solidarität.*
-
-*Solidarität ist das Gesetz, welches mit Kraft und Klarheit sich abhebt
-auf dem dunkel verworrenen Hintergrund unserer Kultur; in welchem sich
-das Ringen unserer Zeit nach Erlösung verdichtet, mit elementarer
-Gewalt hervorquellend aus der Wirrnis, die uns umgibt. Mit unfehlbarer
-Notwendigkeit führt es zum triumphierenden Sieg der Aufklärung, zur
-Befreiung, zu großem, freiem, wahrem Menschentum, zu einer neuen Form
-der Kultur, welche die Mittel der Menschheit gewaltig steigert!*
-
-*Die Menschen sind unbefriedigt, sie fühlen, daß unsere Kultur
-gezwungen, unnatürlich ist, daß sie dem Leben keinen Gehalt, dem Tun
-keine Bedeutung gibt; eine ungeheure Sehnsucht nach Besserem und
-Höherem erfüllt die Menschheit, alles sehnt sich nach Gerechtigkeit und
-Liebe. Eure Gelehrten, eure Schriftsteller, eure Geschichtsschreiber,
-eure Kulturforscher, alle rufen: Es kann nicht mehr so weiter gehen,
-die Welt ist reif für bessere Zeiten! Hört ihr denn nicht, Brüder,
-Schwestern, wie die Welt allüberall erklingt von den Rufen eurer
-Propheten: Seid einig, seid solidarisch.*
-
-*Vorwärts denn, Männer, Frauen, Jugend, im Namen der Gerechtigkeit und
-der Liebe, im Namen des Solidarismus; vereint entschlossen eure Kräfte,
-schließt die Reihen, organisiert euch, sucht eure Führer, bildet
-eure friedlichen Legionen von Brüdern! Kommt! Opfert eure täglichen
-Brüderpfennige auf dem Altar der Gesamtheit, bildet eure Volkskasse;
-ihr selbst seid eure Erlöser, glaubt an euch selbst und helft euch
-selbst! Macht den Solidarismus zur führenden Macht des Geisteslebens;
-je schneller ihr es tut, je kräftiger ihr einsetzt, je beharrlicher,
-je unbeugsamer ihr euren Willen durchführt, desto rascher winkt die
-Erlösung; in eurer Hand liegt euer Geschick.*
-
-*Volk, du hast die Kraft, Volk, du hast die Macht! Erwache! Rüttle
-dich auf, ans Werk! Moralische Kräfte bestimmen deine Geschicke. Nicht
-länger sei gleichgültig gegen dein eigenes Schicksal, glaube an dich,
-an die Macht deines Willens! Erfülle dich mit diesem großen Ideal
-des Wirkens für die Gesamtheit; frohlockend und unverwandt verfolge
-das gesteckte Ziel: deine wirtschaftliche Erlösung. Wenn auch dessen
-Erreichung Märtyrer fordert, dein ist der Sieg!*
-
-
-
-
-Anhänge zum ersten Buch.
-
-
-Anhang 1.
-
-=Statistik der Einkommensverhältnisse in Deutschland.=
-
-Die letzte zu Gebote stehende Statistik des Deutschen Reiches ist
-vom Jahre 1895. Nach derselben zählte man damals in Deutschland 51,7
-Millionen Einwohner. Darunter waren Erwerbstätige, d. h. einen Beruf
-Ausübende: 22,1 Millionen, und nicht erwerbende Ehefrauen, Kinder und
-sonstige Angehörige: 27,5 Millionen. Wenn die Rentner, Pensionäre,
-Unterstützte, Gefangene mit zusammen: 2,1 Millionen hier außer Rechnung
-bleiben, so ist das Verhältnis der Erwerbstätigen zu den nicht
-erwerbenden Angehörigen 22,1 : 27,5 oder fast genau 4 : 5.
-
-Von den Erwerbstätigen sind in der Statistik als *Selbständige*
-bezeichnet: 5,9 Millionen, als Angestellte und Arbeiter: 14,6 Millionen
-und als Dienstboten: 1,6 Millionen. Die Zahl der *Abhängigen* ist
-daher: 16,2 Millionen und auf diese entfallen Angehörige: 20,3
-Millionen, so daß: 36,5 Millionen Einwohner = 70% der Bevölkerung von
-Gehalt, Lohn, Salär *direkt* abhängen, wobei Zivil- und Militärbeamte
-und freie Berufsarten nicht mitgerechnet sind.
-
-Von der heutigen Einwohnerzahl Deutschlands von ca. 59 Millionen sind
-demnach ca. 42 Millionen *direkt abhängig*.
-
-Unter die sogenannten »Selbständigen« ist aber eine große Anzahl
-von nur scheinbar Selbständigen gerechnet; es gehören vor allem
-hiezu diejenigen, welche im eigenen Hause oder für eigene Rechnung
-arbeiten, aber doch nur als Arbeiter oder Angestellte von Großbetrieben
-gelten können, wie sehr viele Schneider, Konfektionäre, Verfertiger
-von Spielwaren, Näherinnen, Strickerinnen, Hausweber und überhaupt
-Hausindustrielle aller Art, dann auch Handelsreisende und Vermittler;
-ferner gehören hierher gewisse selbständige Gewerbetreibende,
-welche doch durchaus abhängig sind, z. B. Zugeherinnen, Hausierer,
-Dienstmänner, Stellmacher, Lootsen, Scherenschleifer, um nur einige zu
-nennen; endlich befinden sich unter den sogenannten »Selbständigen«
-der Reichsstatistik solche, welche es tatsächlich sind, von denen
-aber die Statistik selbst sagt, daß sie »*nur mühselig existieren*«;
-hierzu gehören in erster Linie die ganz kleinen Landwirte, Krämer,
-Wirtschaftsbesitzer, kleinste Gewerbetreibende aller Art, deren Lage
-viel ungünstiger, unsicherer und abhängiger ist, als die der meisten
-Angestellten und Arbeiter, welche direkt von ihrem Salär abhängen, aber
-dieses wenigstens sicher beziehen. Man kann diese Kategorie als die
-»*indirekt Abhängigen*« bezeichnen.
-
-Eine Zusammenstellung aller hier in Betracht kommenden, aus den ca.
-6 Millionen Selbständigen der Reichsstatistik, ergibt, sehr mäßig
-geschätzt, 2½ bis 3 Millionen; rechnet man hierzu ihre Angehörigen,
-so ist auf die heutige Einwohnerzahl umgerechnet, die Gesamtzahl der
-indirekt Abhängigen 7-8 Millionen, welche zu obigen 42 Millionen
-»*direkt Abhängigen*« hinzuzuzählen sind, so daß die Gesamtzahl der
-»*Abhängigen*« überhaupt auf rund 50 Millionen, also mehr wie 80% der
-Bevölkerung, angegeben werden kann.
-
-Sieht man von den Bezeichnungen der offiziellen Statistik ab und nennt,
-wie das den laufenden Anschauungen und namentlich der Wirklichkeit mehr
-entspricht, *abhängig* alle diejenigen, welche nur sehr beschränkte
-Mittel besitzen und sich ihre Lebensbedürfnisse nur teilweise oder
-notdürftig beschaffen können, so ist die Zahl der »Abhängigen« in
-diesem Sinne noch weit größer.
-
-Nach der preußischen Einkommensteuerstatistik pro 1900/01 sind
-65,25% der Bevölkerung überhaupt steuerfrei, weil die betreffenden
-Familienhäupter Einkommen unter 900 Mark jährlich haben oder wegen zu
-großer Kinderzahl u. dgl., mit einem Wort wegen Armut. Für weitere
-31,97% der Bevölkerung sind die Familienhäupter mit Einkommen von 900
-bis 3000 Mark zensiert, so daß nur 2,78% der Bevölkerung auf Zensiten
-mit mehr als 3000 Mark Einkommen entfallen.
-
-Da nach der Statistik auf einen Zensiten durchschnittlich 2,25
-Angehörige treffen, so haben über 65% der Bevölkerung Einkommen unter
-900 Mark für 3,25 Personen, also höchstens 75 Pfennig pro Person und
-Tag im *Maximum*, im Durchschnitt kaum 50 Pfennig; und 32% haben
-zwischen 900 und 3000 Mark, also *höchstens* 2,53 Mark pro Tag und
-Kopf, im Durchschnitt kaum 1,50 Mark.
-
-In diesem Sinne darf man wohl 97% der Bevölkerung als abhängig
-bezeichnen; gegen ca. 80% in der vorigen Betrachtungsweise; denn so wie
-in Preußen, wird es ja durchschnittlich auch für das Deutsche Reich
-sein.
-
-Wenn auch die noch verbleibenden 3% der Bevölkerung näher zergliedert
-werden, so trifft über die Hälfte, nämlich 1,7%, auf Zensiten
-mit Einkommen von 3-6000 Mark, also durchschnittlich 4-4500
-Mark. *Und es bleiben zuletzt nur 1,3% der Bevölkerung, deren
-Familienhäupter Einkommen über 6000 Mark haben*, bei denen man also
-eine Selbständigkeit und Unabhängigkeit in allen Lagen des Lebens im
-weiteren Sinne annehmen kann.
-
-Der jährliche Durchschnittsverdienst des deutschen Arbeiters wird
-nach der Statistik der Berufsgenossenschaften zu 732 Mark angenommen,
-das entspricht genau 2 Mark pro Tag. In einzelnen Berufen ist der
-Durchschnittsverdienst geringer, in andern höher, im Bergbau z. B. 1107
-Mark im Jahre 1900.
-
- * * * * *
-
-Die *Vermögensverhältnisse in andern Ländern* sind denen Deutschlands
-nicht unähnlich; eine Statistik der Vereinigten Staaten anfangs der
-90er Jahre des vorigen Jahrhunderts gibt folgende Einteilung:
-
- -----------------------------------------+---------------------
- Bezeichnung Anteil an der | Anteil am
- Bevölkerung | Nationalvermögen
- % | %
- -----------------------------------------+---------------------
- Reiche 1,4 | 70
- Mittlere 8,6 | 12
- Arme und Ärmste 90 | 18
-
-Die als Ärmste bezeichneten sind gänzlich besitzlos und bilden
-50% der Bevölkerung. Heute, anfangs unseres Jahrhunderts, ist der
-Anteil der Armen am Nationalvermögen wesentlich geringer; infolge
-der enormen Geldansammlung in einzelnen Händen wird heute ca. 1% der
-Gesamtbevölkerung im Besitze von 80 bis 85% des nationalen Vermögens
-sein.
-
-
-Anhang 2.
-
-=Statistik der möglichen Brüderbeiträge zur Volkskasse.=
-
-Nach Anhang 1 treffen auf einen Steuerzensiten 2,25 Angehörige, so daß
-durchschnittlich eine Familie aus 3,25 Menschen besteht.
-
-Auf die Gesamteinwohnerzahl Deutschlands von ca. 59 Millionen treffen
-daher rund 18 Millionen Familien und auf die in Anhang 1 ermittelten
-mindestens 50 Millionen *Abhängigen* treffen 15,4 Millionen Familien.
-
-Nimmt man in jeder Familie zwei zahlende Mitglieder der Volkskasse
-oder Brüder an, z. B. Mann und Frau oder Mann und erwachsener Sohn
-oder dgl., so ist die Zahl der Beitragenden 31 Millionen; zählt man
-für diese alle nur den Minimalbeitrag von 6 Mark pro Jahr, so wäre die
-Gesamteinnahme der Volkskasse im Jahre 186 Millionen Mark.
-
-Zu demselben Resultat gelangt man mit dem in Kapitel 1 vorgeschlagenen
-*Volkskassenbeitrag von 1 Pfennig pro Tag und Kopf der Brüder*,
-also von 3,65 Mark pro Jahr; bei einer Mitgliederzahl von 3,25 pro
-Familie entspricht das einem Jahresbeitrag pro Familie von 3,25 ×
-3,65 = 11,86 Mark oder rund 12 Mark. Der jährliche Beitrag von 6 Mark
-*pro Bruder* bzw. 12 Mark *pro Familie* entspricht also genau dem in
-Kapitel 1 vorgeschlagenen *täglichen Pfennig pro Kopf*. Die Rechnung
-von 1 Pfennig pro Tag und Kopf führt bei 50 Millionen Brüdern auch ohne
-weiteres zu derselben jährlichen Gesamteinnahme der Volkskasse von 182
-Millionen Mark.
-
-Gleichfalls zu demselben Resultate führt eine dritte Rechnungsmethode
-wie folgt: nach der schon im Anhang 1 erwähnten Statistik des Deutschen
-Reiches vom Jahre 1895 sind ca. 36,5% der Bevölkerung unter 16 Jahre
-alt; nach dem Volksvertrag können die Brüder vom 16. Jahre ab ihre
-Einzahlungen leisten und mit dem 17. Jahre das Brüderrecht erhalten.
-Nimmt man an, daß von diesem Rechte die 50 Millionen Abhängigen
-Gebrauch machen, so sind 63,5% hiervon, also rund 32 Millionen Köpfe,
-für die Brüderbeiträge reif; das ergibt bei 6 Mark pro Kopf 192
-Millionen Mark jährlichen Gesamtbeitrag zur Volkskasse, d. i. annähernd
-ebensoviel wie oben schon berechnet.
-
-Bei all diesen Berechnungen ist angenommen, daß nur die Abhängigen sich
-beteiligen, daß diese alle nur den Mindestbeitrag von 6 Mark pro Jahr
-bezahlen und daß noch keine Bienen existieren, deren obligater Beitrag
-mit 1% des Einkommens durchschnittlich wohl mindestens doppelt so hoch
-sein wird.
-
-Bei einer ziemlich allgemeinen Beteiligung der *Abhängigen*, d. i.
-von ca. 80% der Bevölkerung, an der Volkskasse *bringt daher der
-brüderliche Tagespfennig rund 200 Millionen im Jahre*.
-
-
-Anhang 3.
-
-=Weniger wichtige Formen der Bienenstöcke. Der Bienenstock für
-Arbeitsleistungen.=
-
-Außer dem industriellen und landwirtschaftlichen Bienenstock, welche
-ein greifbares Arbeitsprodukt erzeugen, muß es noch eine dritte Art von
-Bienenstöcken geben, welche nur Arbeitsleistungen bieten; ein Typus
-hiervon ist der Bienenstock für häusliche Arbeiten.
-
-Ein Bienenstock für weibliche Hausarbeiten besteht zunächst aus
-einem Heim, in welchem die betreffenden Mädchen und Frauen gemeinsam
-wohnen und wirtschaften, ferner aus den vorgeschriebenen sozialen
-Einrichtungen für Hygiene, Krankenpflege etc. und endlich dem
-Tauschlager für Bezug der Lebensbedürfnisse. Dieses Heim ist an und für
-sich gleichzeitig eine Schule für die betreffenden weiblichen Arbeiten:
-Kochen, Haushaltung, Nähen, Krankenpflege etc.
-
-Diejenigen, welche häusliche Arbeiten wünschen, wenden sich an diesen
-Bienenstock, welcher ihnen, falls sie Mitglieder der Volkskasse, d.
-i. Brüder, sind, die betreffenden Bienen, sei es nur für einzelne
-Arbeiten, Tagesstunden oder Tage oder für lange Zeitperioden ganz
-überläßt; die Bezahlung für die Leistungen erfolgt an den Bienenstock,
-dessen finanzielle Organisation mit Normal- und Ergänzungseinkommen,
-Kranken- und Unfallszuschüssen, Anteilen etc. den Arbeitsverträgen der
-Bienenstöcke entspricht.
-
-Ähnlich organisiert ist der Bienenstock für männliche Hausarbeiten.
-
-Diese Organisation bietet sowohl für die Bienen, welche ihr angehören,
-als diejenigen Brüder, welche deren Leistungen gebrauchen, wesentliche
-Vorteile.
-
-Die Zugehörigkeit zu einem Bienenstock bietet ja an und für sich die
-Gewähr für Ehrenhaftigkeit und Pflichttreue der Bienen, außerdem
-hat sie eine regelrechte Schulung und Erziehung in der betreffenden
-Arbeit zur Folge; das Wohnen in den Heimen und das dort vorhandene
-Familienleben beseitigen die Gefahren für Sitte und Moral ihrer
-Mitglieder.
-
-Die Bienen für häusliche Leistungen sind daher ausgesuchte,
-bewährte und gut geschulte Kräfte; die Regelung der Entlohnung mit
-der Verwaltung des Bienenstocks beseitigt denjenigen Punkt in dem
-Verkehr, welche die meisten Zwiste mit sich bringen; im Falle der
-Unverträglichkeit der Charaktere hat der Bienenstock sofort Ersatz.
-Die Spezialisierung der Dienstleistungen verbessert dieselben und
-vereinfacht den betreffenden Haushalt; ist es doch heute schon
-weitverbreitete Sitte, gewisse häusliche Dienste entweder in besonderen
-Fällen oder regelmäßig durch dritte Personen oder Unternehmer ausführen
-zu lassen, z. B. Bohnern, Teppichklopfen, Fensterputzen, Waschen,
-Gärtnerei, Servieren, Fahren, Nähen, Scheuern, Kochen; ja, es steht
-zweifellos heute schon fest, daß das Verhältnis der Haushaltungen zu
-derartigen dritten Personen wesentlich besser ist als mit den ständig
-angestellten Dienstboten. Der Übergang zum Bienenstock für häusliche
-Leistungen ist daher nicht so groß, wie auf den ersten Blick erscheinen
-könnte; er ist nur eine Verallgemeinerung heute schon vielfach üblicher
-Gewohnheiten; jeder vorurteilsfrei Denkende wird den bedeutenden
-Fortschritt erkennen, welcher darin für alle Beteiligten liegt.
-
-Das Bestreben der Volkskasse wird im allgemeinen auf die Errichtung
-von industriellen und landwirtschaftlichen Betrieben gerichtet sein
-und nicht auf die Errichtung solcher Leistungsbienenstöcke, da nur
-durch erstere die vollständige wirtschaftliche Selbständigkeit der
-Bienen, wie sie der Selbstbetrieb mit sich bringt, erreicht wird. Indes
-wird die Volkskasse Anträge auf Errichtung derartiger Bienenstöcke
-nicht ablehnen können, da sie für alle Brüder gleichmäßig besteht und
-alle berechtigten Wünsche derselben erfüllt. Wegen ihrer geringeren
-Wichtigkeit ist diese Art von Bienenstöcken nicht in den Haupttext
-aufgenommen; es soll hier nur gezeigt werden, daß der Arbeitsvertrag
-der Bienenstöcke auch auf derartige Verhältnisse Anwendung finden kann.
-
-
-Anhang 4.
-
-=Einiges über Produktiv- und Konsumgenossenschaften.=
-
-Sehr viele bisherige Versuche genossenschaftlicher Produktion mit
-Gewinnbeteiligung, unter Selbstverwaltung der Arbeiter, haben mit
-Mißerfolgen geendet; in neuerer Zeit sind infolge größerer Erfahrung
-oder unter besonders günstigen Umständen derartige Versuche schon
-besser ausgefallen; eine Anzahl Produktionsgenossenschaften zahlt heute
-trotz wesentlich verkürzter Arbeitszeit um 7-11% höhere Löhne als
-nicht genossenschaftliche Betriebe; sogar einige sehr große Erfolge
-in dieser Richtung können genannt werden, z. B. die Glasfabrik Albi
-oder die hochherzige, bewunderungswürdige Karl Zeiß-Stiftung in Jena.
-Trotzdem sind derartige selbständige reine Produktivgenossenschaften
-als allgemeine Betriebsform einer Volkswirtschaft undenkbar; und
-zwar aus dem einfachen Grunde, weil sie sich wegen ihrer meist
-ungenügenden Mittel gegen die übermächtige Konkurrenz der verschiedenen
-Formen großkapitalistischer Produktion oder kapitalistischer
-Vereinigungen nicht halten können; sie sind ein Zwitter, sie wollen
-die modernen Errungenschaften der Genossenschaften einseitig auf
-die Produktion allein anwenden; sie wollen ihren Gewinn wohl unter
-sich genossenschaftlich verteilen, suchen denselben aber genau wie
-die kapitalistischen Produzenten, in wütendem Konkurrenzkampf auf
-Kosten des Konsumenten möglichst zu erhöhen, wobei sie gegen die rein
-kapitalistischen Produzenten aus den oben erwähnten Gründen fast immer
-unterliegen. Sie sind in ihrer inneren Organisation Genossenschafter,
-nach außen aber kapitalistisch.
-
-Die reinen Konsumgenossenschaften haben größere äußere Erfolge zu
-verzeichnen, weil sie ihren Mitgliedern sehr bemerkenswerte und in
-die Augen fallende Vorteile bieten, nämlich eine Rückvergütung auf
-alle ihre Einkäufe von durchschnittlich 8-10%, aber auch sie sind
-ein Zwitter, sie wahren einseitig bloß das Interesse des Konsumenten
-und denken überhaupt nicht an die Anwendung der genossenschaftlichen
-Grundsätze auf die Produktion. Das trifft auch noch größtenteils zu
-bei denjenigen Konsumgenossenschaften, welche *selbst* produzieren;
-wenn sie auch nach außen genossenschaftlich sind, so sind sie innerlich
-kapitalistisch, denn sie kaufen ihre Materialien wie alle andern
-Produzenten, ihre Löhne sind die üblichen, in vielen Fällen allerdings
-mit einem Zuschlag von 5 oder 6%, die Fabrik gehört den Zeichnern des
-Kapitals, die Gewinne werden an die Inhaber der Anteilscheine, d. h. an
-das Kapital ausbezahlt; der einzige Unterschied ist, daß diese Anteile
-sehr klein und sehr zahlreich sind; der Anteil der Arbeiter an der
-Verwaltung ist praktisch verschwindend, für Wohlfahrtseinrichtungen
-geschieht nicht mehr, meist aber weniger wie in der sonstigen Industrie
-etc.
-
-Beide Arten von Genossenschaften berücksichtigen nicht, daß jedes
-Produktionszentrum an sich auch ein Konsumzentrum ist, daß beide
-untrennbar sind, und deshalb gehören alle Konsumobjekte da vereinigt,
-wo sich an und für sich eine größere Anzahl von Menschen ansammeln muß,
-nämlich im Produktionszentrum, und es sind die genossenschaftlichen
-Prinzipien auf den Produzenten *und* Konsumenten anzuwenden, *weil
-beide ein und dieselbe Person sind* und nicht zwei getrennt sich
-feindlich gegenüberstehende Wesen. Die wahre Genossenschaft tritt gar
-nicht in die allgemeine Konkurrenz ein, weder für die Produktion noch
-für den Konsum, sie arbeitet lediglich für ihren eigenen Bedarf.
-
-Die genossenschaftliche Bewegung fängt auch an, das einzusehen;
-immer mehr werden die Produktivgenossenschaften mit den
-Konsumgenossenschaften vereinigt, immer mehr suchen letztere selbst zu
-produzieren; sie sind auf dem Wege zu der Erkenntnis, aber noch in den
-kapitalistischen Ideen befangen: Einkauf, Verkauf, ortsübliche Löhne,
-Anteilscheine, Verzinsung, Dividenden, Gewinne etc.! Alles Dinge,
-welche die solidaristische Organisation nicht mehr kennt!
-
-
-Anhang 5.
-
-=Statistik der Spareinlagen des deutschen Volks.=
-
-Nach dem statistischen Jahrbuch für das Deutsche Reich betrug die Höhe
-der Spareinlagen in öffentlichen Sparkassen Deutschlands pro Kopf der
-Bevölkerung im Jahre 1900 157 Mark und das Gesamtguthaben der Einleger
-8839 Millionen. Legt man die durchschnittliche Steigerung der Einlagen
-der letzten 10 Jahre zugrunde, so ist das Guthaben pro Kopf im Jahre
-1903 ca. 185 Mark und bei ca. 60 Millionen heutiger Einwohnerzahl ist
-das gesamte Sparkassenguthaben des deutschen Volks ca. 11 Milliarden
-Mark.
-
-Dazu kommen noch die Einlagen in nicht öffentlichen Sparkassen,
-z. B. in den Kreditgenossenschaften, ferner in Konsumvereinen
-und Produktivgenossenschaften aller Art; diese betragen für 1901
-rund 1,5 bis 2 Milliarden Mark, nach der Statistik der deutschen
-Kreditgenossenschaften im Jahrbuch des Allgemeinen Verbandes der
-deutschen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften für 1901.
-
-Die Gesamtsumme der Spareinlagen der kleinen Sparer Deutschlands
-dürfte daher zwischen 12 und 14 Milliarden Mark betragen, d. h. bei 60
-Millionen Einwohnern zwischen 200 und 230 Mark pro Kopf.
-
-Nach Dr. C. J. Fuchs, Volkswirtschaftslehre, Leipzig 1901, ist die
-Gesamtsumme aller Sparkasseneinlagen in Deutschland dreimal so groß als
-die Summe der Depositen in allen deutschen Banken. Gegenwärtig wird
-auf jeden vierten Einwohner ein Sparkassenbuch kommen; 28 bis 40% der
-Einleger gehören dem Arbeiterstand an, und ca. 1/3 der Einlagen sind
-ganz kleine Posten bis zu 60 Mark.
-
-Nach Riehn, Das Konsumvereinswesen, Berlin 1902, S. 80, betrugen die
-Zinsüberschüsse der preußischen Sparkassen 1898 0,87 bis 0,90% oder
-48 Millionen Mark von dem zinsbar angelegten Kapital; nach Abzug
-der Verwaltungskosten mit 9 Millionen Mark waren es immer noch 0,70
-bis 0,75% oder 39 Millionen Mark, um welche die Zinserträgnisse der
-Einleger geschmälert wurden. -- Diese Summen wurden verwendet teils
-für kommunale und andere der Sparkasse fremde Zwecke, teils zur
-Anhäufung ganz enormer Reservefonds, welche z. B. im Jahre 1900 bei den
-öffentlichen Sparkassen des Deutschen Reichs über ½ Milliarde Mark
-betrugen, und welche den Einlegern nicht den geringsten Nutzen bringen.
-
-Die Kreditgenossenschaften verzinsen die Spareinlagen und die
-angeliehenen Gelder der Einleger durchschnittlich mit 3,61% gegenüber
-3% der öffentlichen Sparkassen. Würden also die Einleger der letzteren
-ihre 11 Milliarden genossenschaftlich anlegen, so würden sie aus diesen
-heute schon bestehenden Anstalten jährlich 67 Millionen Mark mehr
-Zinsen erhalten.
-
-Die von diesen Kreditgenossenschaften gewährten Kredite sind schwer
-zu ermitteln, da genaue Statistiken fehlen, sie sind aber unter allen
-Umständen erstaunlich hoch und betragen 3 bis 4 Milliarden Mark pro
-Jahr.
-
-
-Anhang 6.
-
-=Ausschlaggebende Bedeutung der großen Masse auf allen Gebieten der
-Volkswirtschaft.=
-
-In Anhang 1 wurde statistisch nachgewiesen, daß für ca. 65% der
-Bevölkerung die Jahreseinnahme der Familienhäupter unter 900 Mark und
-für weitere 32% zwischen 900 und 3000 Mark beträgt; das sind zusammen
-97% der Bevölkerung, also tatsächlich die *große Masse* derselben.
-
-Es ist leicht zu beweisen, daß es diese *große Masse* ist, welche,
-als Ganzes betrachtet, in allen Dingen der Volkswirtschaft den
-*ausschlaggebenden Faktor* bildet, sowohl als Produzent wie als
-Konsument, sowohl als Kapitalist wie als Steuerzahler.
-
-
-Als Produzent.
-
-Für die Produktion bedarf diese Behauptung eigentlich keines Beweises;
-da es Tatsache ist, daß für die große Masse die Familienhäupter unter
-3000 Mark Jahreseinkommen haben, so folgt daraus, daß diese 97%
-der Bevölkerung arbeiten *müssen*, um zu leben, und daß sie somit
-*mindestens 97% der Gesamtarbeit* des Landes *wirklich leisten*.
-
-
-Als Konsument.
-
-Nicht ebenso selbstverständlich ist das Verhältnis für den Konsum. Hier
-herrschte sogar bis in die neuere Zeit hinein die Ansicht, daß der
-Verbrauch der bemittelten Minorität weit größer sei als derjenige der
-unbemittelten Massen. Dieser gründliche volkswirtschaftliche Irrtum ist
-heute widerlegt.
-
-R. E. May hat in seinem 1900 erschienenen Werk: »Das Verhältnis des
-Verbrauchs der Massen zu demjenigen der Wohlhabenden und Reichen«
-nachgewiesen, daß der Verbrauch der großen Masse (als welche er
-alle Einkommen unter 3000 Mark ansieht) *sechsmal so groß ist* als
-derjenige der Wohlhabenden und Reichen (über 3000 Mark Einkommen).
-Würde der Konsum der letzteren plötzlich verschwinden, so würde die
-Volkswirtschaft das selbstverständlich spüren, aber ein durchgreifender
-Schaden, ja eine Krisis würde damit kaum verbunden sein. Maßgebend für
-das Gedeihen einer Volkswirtschaft ist danach der Konsum der großen
-Masse der Abhängigen.
-
-Daraus erhellt die eminente Wichtigkeit der Kaufkraft der untern
-Einkommensschichten und die *ungeheure Macht der vereinten Kaufkraft*
-dieser Schichten; eine verhältnismäßig kleine Verringerung dieser
-Kaufkraft führt sofort eine schwere Krisis herbei, und eine geringe
-Erhöhung derselben ist für das Gedeihen der Volkswirtschaft, also
-für die Gesamtwohlfahrt, unvergleichlich wichtiger als das Ansammeln
-noch so großer Einzelvermögen oder als das Erschließen noch so großer
-ausländischer Absatzgebiete; denn auch der Konsum des Außenhandels
-ist im Verhältnis zum inländischen Verbrauch der großen Masse viel
-geringer, als man gemeinhin annimmt; so beträgt in Deutschland die
-Gesamtausfuhr pro Kopf jährlich 70 Mark, der inländische Verbrauch
-pro Kopf *mindestens* 200 Mark[23], d. h. *mindestens ¾ des ganzen
-Verbrauchs*. (Siehe G. Maier, Soziale Bewegungen, 1902.) Diese Zahlen
-beweisen, daß die große Masse der Produzenten eines Landes *der
-Hauptsache nach ihr eigener Konsument ist*.
-
-Möchte doch das Bewußtsein unseren maßgebenden Faktoren in Fleisch
-und Blut übergehen, *daß die Blüte einer Volkswirtschaft direkt
-proportional ist der Kaufkraft der großen Masse*, und daß die
-Ankündigung des Anwachsens des Durchschnittseinkommens der großen
-Masse um 5 oder 10% für die Beurteilung der industriellen und
-landwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Landes ungleich mehr
-bedeutet als die Aufzählung noch so vieler erstaunlich hoher
-Steuerzahler.
-
-
-Als Kapitalist.
-
-Im Anhang 4 wurde bewiesen, daß die Gesamtsumme der Spareinlagen der
-kleinen Sparer in Deutschland wenigstens 12 bis 14 Milliarden Mark
-beträgt. Vergleicht man diese Summe mit den Kapitalien der größten
-amerikanischen Trusts (Anhang 7), so zeigt sich das überraschende
-Ergebnis, daß die deutschen Kleinsparer dreimal so viel Kapital
-besitzen als der gewaltigste Trust der Welt, der amerikanische
-Stahltrust, und siebenmal so viel Kapital wie der allmächtige
-Petroleumtrust, welcher allen Kulturländern seine Bedingungen diktiert.
-
-Es folgt daraus, daß die *Kleinsparer eines einzigen Landes als
-Gesamtheit der größte Kapitalist sind*, größer und mächtiger als selbst
-die gewaltigsten Kapitalvereinigungen, vor denen die ganze Welt das
-Knie beugt, und denen die Industrien aller Länder tributpflichtig sind.
-
-
-Als Steuerzahler.
-
-Wie man früher irrtümlich annahm, daß die Wohlhabenden und Reichen die
-größten Verbraucher seien, so nimmt man heute noch an, daß sie den
-größten Teil der Steuern eines Landes aufbringen. Die Ansicht, daß
-die Steuern der Hauptsache nach von den sogenannten »leistungsfähigen
-Schultern« getragen werden, daß ein großer Teil der Bevölkerung
-überhaupt steuerfrei sei, ist allgemein verbreitet, und doch ist sie
-ein *schwerer Irrtum*.
-
-Diese Ansicht trifft einigermaßen zu nur für die direkten Steuern,
-unter welchen die wichtigste die Einkommensteuer ist.
-
-So betrug im Jahre 1901[24] die Gesamteinkommensteuer der physischen
-Zensiten in Preußen 168,13 Millionen Mark. Hiervon entfielen auf
-Zensiten mit über 3000 Mark Jahreseinkommen 114,01 Millionen Mark.
-Demnach beträgt die Leistung der Zensiten unter 3000 Mark Einkommen
-54,12 Millionen Mark.
-
-Es bezahlt also von dieser Steuer die große Masse (97% der Bevölkerung)
-nur rund 1/3, und die übrigen 3% der Bevölkerung 2/3.
-
-Ganz anders aber gestaltet sich das Bild, wenn man die zweite
-wichtigste Steuergruppe, die indirekten Steuern in Betracht zieht;
-diese sind der Hauptsache nach Verbrauchssteuern, Zölle, in
-süddeutschen Staaten Weinsteuer, Fleisch- und besonders Biersteuer u.
-dgl., dieselben hängen nicht vom Einkommen, sondern *vom Verbrauch
-pro Kopf an alltäglichen Lebensmitteln* ab, sind also im wesentlichen
-pro Kopf für alle gleich; allenfalls könnte man annehmen, daß die
-große Masse hiervon 6/7 und der Rest der Bevölkerung 1/7 leistet, weil
-sich der *Konsum* dieser beiden Gruppen, wie vorhin gezeigt wurde, so
-verhält.
-
-Nach einer Abhandlung des badischen Finanzministers Dr. Buchenberger
-entfallen nun auf den Kopf der Bevölkerung in den letzten Jahren aus
-den zwei wichtigsten Steuerarten:
-
-
- in Preußen in Bayern
-
- 1. an direkten Steuern 6,07 M. 5,90 M.
- 2. an Zöllen und Verbrauchssteuern 15,28 " 21,06 "
- --------- --------
- zusammen 21,35 M. 26,96 M.
-
-Nimmt man für Preußen heute eine Einwohnerzahl von rund 34½
-Millionen und für Bayern von 6 Millionen an, so bringen diese beiden
-Steuerarten ungefähr folgende Summen:
-
- in Preußen in Bayern
-
- 1. direkte Steuern 210 Mill. M. 36 Mill. M.
- 2. Zölle und Verbrauchssteuern 530 " " 126 " "
- -----------------------------
- zusammen 740 Mill. M. 162 Mill. M.
-
-Nun entfallen auf die große Masse (unter 3000 Mark Einkommen) wie wir
-sahen, von der Steuer 1 1/3, von Steuer 2 6/7.
-
-Demnach gestaltet sich die Steuerverteilung wie folgt:
-
- in Preußen in Bayern
- auf die große Masse
- (unter 3000 M. Einkommen) 70 + 455 = 525 Mill. 12 + 108 = 120 Mill.
-
- auf die Wohlhabenden und
- Reichen (über 3000 M.
- Einkommen) 140 + 75 = 215 " 24 + 18 = 42 "
- ---------- ------------
- zusammen 740 Mill. 162 Mill.
-
-*Die große Masse trägt demnach in Preußen 5/6, in Bayern ¾ der beiden
-wichtigsten Steuern*, trotz der Einkommensteuerfreiheit von 65% der
-Bevölkerung und trotz der zum Teil bedeutenden Leistungen einzelner
-sehr bemittelter Steuerzahler.
-
-*Die Besteuerung der großen Massen ist demnach die wesentlichste, ja
-die ausschlaggebende Einnahmequelle der Staaten.* Diese große Masse als
-Gesamtheit ist der größte Steuerzahler.
-
-Daß dies auch für die schwerste aller Steuern, den Militärdienst,
-zutrifft, ist selbstverständlich, da die große Masse, entsprechend
-ihrer Zahl, auch hierzu 97% der Gesamtlast liefert. Von der großen
-Masse hängt die militärische Macht des Staates ab.
-
-*Die große Masse ist also in allen wichtigen Dingen der
-ausschlaggebende Faktor im Staate und in der Volkswirtschaft.* Daß aber
-der Einfluß dieses größten Teils der Bevölkerung, seine Vertretung im
-Parlament, seine rechtliche Stellung und sein Anteil an den Segnungen
-der Kultur nicht dieser maßgebenden Stellung und überwiegenden
-Leistung entspricht, muß jeder rechtlich Denkende zugeben. Wenn aber
-diese Masse trotzdem heute eine so durchaus überwiegende Leistung
-aufweist, *wieviel mehr müßte das der Fall sein, wenn man dieselbe
-durch mehr Anteil an den Segnungen der Kultur geistig und körperlich
-leistungsfähiger machte*. Je höher das Niveau ist, auf welchem
-die Masse steht, desto höher ist die Leistung, die Macht und das
-Ansehen des Landes. Das ist der logische Schluß aus diesem nackten
-Zahlenmaterial.
-
-
-Anhang 7.
-
-=Statistik des Getränke- und Tabakverbrauchs in Deutschland.=
-
-Nach den Angaben des Kaiserlich Statistischen Amts (»Die Deutsche
-Volkswirtschaft am Schlusse des 19. Jahrhunderts«, Berlin 1900) galten
-für Deutschland folgende Verbrauchszahlen in den Jahren 1897 bis 1899:
-
- ==============+=============+==========+===============+===================
- Genußmittel | Verbrauch | Einheits-| Verbrauchswert| Gesamtverkaufswert
- | pro Kopf der| preis | pro Kopf der | für Deutschland
- | Bevölkerung | | Bevölkerung | bei 60 Mill.
- | und Jahr | | und Jahr | Einwohner
- | l | Mark | Mark | Millionen Mark
- --------------+-------------+----------+---------------+-------------------
- Bier | 124 | 0,25 | 31,-- | 1860,--
- |(Bayern | | |
- | allein 248) | | (62) |
- Branntwein | 4,5 | 1,20 | 5,40 | 324,--
- | | | |
- Tabakfabrikate| -- | -- | 6,20 | 372,--
- | | | |
- --------------+-------------+----------+---------------+-------------------
- | -- | -- | 42,60 | 2556,--
- |
-
-Bei einer durchschnittlichen Kopfzahl von 3,25 pro Familie ist also
-die Ausgabe pro Familie für Bier, Branntwein und Tabak M. 138,45 pro
-Jahr. Für Wein, Schaumwein, Most u. dgl. sind keine zuverlässigen
-statistischen Angaben vorhanden. Neuere Autoren bezeichnen den
-Durchschnittsverbrauch pro Kopf und Jahr mit:
-
- 13 l Branntwein,
- 116 l Bier,
- 6,4 l Wein.
-
-Nach neueren Schätzungen (Zeitschrift für Sozialwissenschaft, G.
-Reimer, Berlin) ist im Jahre 1902 die Jahresausgabe des deutschen
-Volkes für *Bier allein schon 2½ Milliarden* und für sämtliche
-Getränke zusammen und Tabak mindestens *3½ Milliarden Mark*. Nach
-diesen Schätzungen gibt der unverheiratete Arbeiter 14 bis 20%, der
-verheiratete Arbeiter 7 bis 9% seines Verdienstes für Branntwein und
-Bier aus.
-
-In Großbritannien ist die Ausgabe für alkoholhaltige Getränke allein
-pro Kopf und Jahr 78 Mark (in England allein 84 Mark) und die
-Gesamtausgabe der Bevölkerung im Jahre 1898: 3 Milliarden 151 Millionen
-Mark.
-
-
-Anhang 8.
-
-=Statistische Angaben über einige Trusts.=
-
- =================================+================+=======================
- Name der Trusts | Deren Kapital | Der Trust produzierte
- | in Aktien und | von der
- | Anleihen im | Gesamtproduktion
- | Jahre 1901 | des betr. Artikels
- | | in den Vereinigten
- | | Staaten
- | Millionen Mark | %
- ---------------------------------+--------------- +----------------------
- U. S. Steel Corporation (Stahl) | 5188 | 70
- Cons. Tobacco Co. (Tabak) | 752 | 70
- Standard Oil Co. (Petroleum) | 440 | 82
- American Bicycle Co. (Fahrräder) | 160 | 65
- U. St. Leather Co. (Leder) | 520 | 50
- International Paper Co. (Papier) | 192 | 60
- American Thread Co. (Garn) | 600 | 33
- National Stark Co. (Stärke) | 25 | 100
- Am. Sugar Refining Co. (Zucker) | 300 | 90
-
-Der *gewaltigste Trust der Welt*, der amerikanische Stahltrust,
-verfügte demnach in 1902 nur über ein Kapital von 5 Milliarden Mark
-d. i. *ein Drittel* der Spareinlagen der *deutschen Kleinsparer*; die
-allmächtige Standard Oil Co. besitzt nur ¾ Milliarden Mark, d. i.
-*ein Siebentel* der Ersparnisse der deutschen Kleinsparer.
-
-*Whiskytrust.* Derselbe wurde aus 84 Betrieben gebildet; unter diesen
-wurden die 12 bestgelegenen und besteingerichteten in vollem Betrieb
-erhalten, die 72 übrigen zu andern Zwecken verkauft und deren Erlös
-auf die mustergültige Einrichtung der zwölf ersten Betriebe verwendet.
-Diese erzeugten so viel Ware wie früher alle 84 Betriebe zusammen
-und ergaben eine günstige Verzinsung des vollen Kapitalwerts der 84
-früheren Fabriken, so daß niemand auch nur einen Pfennig einbüßte.
-
-*Zuckertrust.* 40 Zuckerraffinerien mit einem Gesamtkapital von 600
-Millionen Mark bekämpften sich so sehr, daß 18 davon innerhalb weniger
-Jahre verkrachten. Die 22 übriggebliebenen bildeten einen Trust,
-verfuhren wie der Whiskytrust, indem sie noch eine weitere Reihe
-von Betrieben gänzlich aufgaben und erzeugten bald mit etwa 1/3 der
-früheren Fabriken nahezu den ganzen Zuckerbedarf des Landes mit sehr
-hohen Gewinnen.
-
-
-Anhang 9.
-
-=Zusammenstellung der Ergebnisse nachstehender Abrechnungen.=
-
- +================+===============+=============================+=========+
- | Firma | Verteilbares | Zuwendungen des Bienenstocks|Durch- |
- | | Erträgnis | |schnitt- |
- | +-------+-------+-------+-----------+---------+liche |
- | |bei der|beim |zum |zum Anteil-|für Er- |Höhe der |
- | |Aktien-|Bienen-|Stipen-|fonds der |gänzungs-|Ergän- |
- | | | | | | |zungsein-|
- | |gesell-|stock |dien- |Volkskasse |einkommen|kommen |
- | |schaft | |fonds | |d. Bienen|pro Biene|
- | |Mark |Mark |Mark | Mark | Mark |ca. Mark|
- +----------------+-------+-------+-------+-----------+---------+---------+
- |Farbenfabriken | | | | | | |
- |vorm. Fr. |3171990|2016556| 106135| 1008278 | 1008278 | 440 |
- |Bayer & Ko., | | | | | | |
- |Elberfeld 1897 | | | | | | |
- | | | | | | | |
- |Chemische Fabrik|1440000| 962996| 50684| 481498 | 481498 | 300 |
- |Griesheim 1899 | | | | | | |
- | | | | | | | |
- |Vereinigte | | | | | | |
- |Maschinenfabrik | | | | | | |
- |Augsburg und | | | | | | |
- |Maschinenbau- |2400000|1479333| 77860| 739666 | 739666 | 80 |
- |Ges. Nürnberg, | | | | | | |
- |A.-Ges. 1900 | | | | | | |
- | | | | | | | |
- |Bürstenfabrik | | | | | | |
- |Pensberger | | | | | | |
- |& Ko. A.-G., | | | | | | |
- |München 1901 | 108000| 64460| 3389| 32230 | 32230 | 80 |
- | | | | | | | |
- | | | | | | | |
- |Brauerei Binding| | | | | | |
- |A.-G., Frankfurt| | | | | | |
- |a. M. 1900/01 | 390000| 282189| 14852| 141094 | 141094 | 550 |
- | | | | | | | |
- | | | | | | | |
- |Badische Anilin-| | | | | | |
- |und Sodafabrik, | | | | | | |
- |Ludwigshafen |5040000|4164967| 219208| 2082483 | 2082483 | 330 |
- |1900 | | | | | | |
- +----------------+-------+-------+-------+-----------+---------+---------+
-
-
-Anhang 9.
-
-=Vergleich der Jahresabrechnungen verschiedener Aktiengesellschaften
-mit den Abrechnungen nach Bienenstockvorschriften.=
-
- +-------------------------------------+----------------------------------+
- | | Farbenfabriken vorm. Friedr. |
- | | Bayer & Co., Elberfeld. |
- | | |
- | | Aktienkapital M. 11000000 |
- | | Anleihe " 2767000 |
- | | Gesamtkapital " 13767000 |
- | | Arbeiterzahl ca. 2000 |
- | | Beamtenzahl " 300 |
- | | Gesamtpersonal " 2300 |
- | | |
- | | Abrechnung pro 1897. |
- | | |
- | | Gewinnvortrag aus |
- | | 1896: M. 236683 |
- | | Bruttoeinnahmen " 6040581 |
- | | Gesamte Brutto- " 6277264 |
- | | einnahmen |
- | | |
- | | Ausgaben. |
- +-------------------------------------+--------------------+-------------+
- | | Nach den veröffent-| Nach Bienen-|
- | | lichten Konten der | stock- |
- | | Gesellschaft | vorschriften|
- +-------------------------------------+--------------------+-------------+
- | Generalspesen | 1291938 | 1291938 |
- | Obligationen, Zinsen | 128744 | -- |
- | Verluste an zweifelhaften Schuldnern| 64606 | 64606 |
- | Abschreibungen | 1459986 | 1459986 |
- | Unterstützungsfonds | 50000 | -- |
- | Pensionsfonds | -- | -- |
- | Gratifikationen | 110000 | -- |
- | Vortrag auf neue Rechnung, | | |
- | Dispositionsfonds | -- | -- |
- | Tantiemen | -- | -- |
- | Rücklagen | -- | 236683 |
- | Tilgung: 1/50 des Gesamtkapitals | -- | 275340 |
- | Anleihezinsen: 5% des Gesamtkapitals| -- | 688350 |
- | Prämie an die Volkskasse 1% des | | |
- | Gesamtkapitals | -- | 137670 |
- | Stipendienfonds: 5% des Überschusses| -- | 106135 |
- | -------------------+--------------------+-------------+
- | Summe der Ausgaben | 3105274 | 4260708 |
- +-------------------------------------+--------------------+-------------+
- | Verteilbare Summe als Differenz | | |
- | a. d. Brutto- einnahmen und der | | |
- | Summe der Ausgaben: | 3171990 | 2016556 |
- +-------------------------------------+--------------------+-------------+
- | Hievon Dividende |18% = M. 1980000[25]| -- |
- | Hievon zum Anteilfonds der | | |
- | Volkskasse | -- | 1008278 |
- | " Ergänzungseinkommen der Bienen | -- | 1008278 |
- | Ergänzungseinkommen pro Kopf | -- | ca. 440 |
- +-------------------------------------+--------------------+-------------+
-
- +-------------------------------------+----------------------------------+
- | | Chem. Fabrik Griesheim- |
- | | Elektron, Griesheim. |
- | | |
- | | Aktienkapital M. 9000000 |
- | | Anleihe " 900009 |
- | | Gesamtkapital " 9900000 |
- | | Arbeiterzahl 1902 1600 |
- | | Beamte 120 |
- | | Gesamtpersonal 1720 |
- | | |
- | | Abrechnung pro 1899. |
- | | |
- | | Bruttoeinnahmen M. 3799222 |
- | | |
- | | |
- | | |
- | | |
- | | |
- | | Ausgaben. |
- +-------------------------------------+--------------------+-------------+
- | | Nach den veröffent-| Nach Bienen-|
- | | lichten Konten der | stock- |
- | | Gesellschaft | vorschriften|
- +-------------------------------------+--------------------+-------------+
- | Generalspesen | 754693 | 754693 |
- | Obligationen, Zinsen | -- | -- |
- | Verluste an zweifelhaften Schuldnern| -- | -- |
- | Abschreibungen | 853768 | 853768 |
- | Unterstützungsfonds | 26705 | -- |
- | Pensionsfonds | 25666 | -- |
- | Gratifikationen | 42000 | -- |
- | Vortrag auf neue Rechnung, | | |
- | Dispositionsfonds | 385081 | -- |
- | Tantiemen | 271309 | -- |
- | Rücklagen | -- | 385081 |
- | Tilgung: 1/50 des Gesamtkapitals | -- | 198000 |
- | Anleihezinsen: 5% des Gesamtkapitals| -- | 495000 |
- | Prämie an die Volkskasse 1% des | | |
- | Gesamtkapitals | -- | 99000 |
- | Stipendienfonds: 5% des Überschusses| -- | 50684 |
- | -------------------+--------------------+-------------+
- | Summe der Ausgaben | 2359222 | 2836226 |
- +-------------------------------------+--------------------+-------------+
- | Verteilbare Summe als Differenz | | |
- | a. d. Bruttoeinnahmen und der | | |
- | Summe der Ausgaben: | 1440000 | 962996 |
- +-------------------------------------+--------------------+-------------+
- | Hievon Dividende | 16% = M. 1440000 | -- |
- | Hievon zum Anteilfonds der | | |
- | Volkskasse | -- | 481498 |
- | " Ergänzungseinkommen der Bienen | -- | 481498 |
- | Ergänzungseinkommen pro Kopf | -- | ca. 300 |
- +-------------------------------------+--------------------+-------------+
-
- +-------------------------------------+----------------------------------+
- | | Ver. Maschinenfabr. Augsburg |
- | | u. Maschinenbauges. Nürnberg, |
- | | A.-G. Augsburg |
- | | |
- | | Aktienkapital M. 10285719,43 |
- | | Anleihen " 4000000,-- |
- | | Gesamtkapital " 14285719,43 |
- | | Arbeiterzahl } |
- | | Beamte } 9400 |
- | | |
- | | Abrechnung pro 1899/1900. |
- | | |
- | | Bruttogewinn M. 3569007,81 |
- | | (hier sind von den Bruttoein- |
- | | nahmen schon Generalspesen, |
- | | Zinsen, Tantiemen etc. in Abzug |
- | | gebracht.) |
- | | |
- | | Ausgaben. |
- +-------------------------------------+--------------------+-------------+
- | | Nach den veröffent-| Nach Bienen-|
- | | lichten Konten der | stock- |
- | | Gesellschaft | vorschriften|
- +-------------------------------------+--------------------+-------------+
- | Generalspesen | -- | -- |
- | Obligationen, Zinsen | -- | -- |
- | Verluste an zweifelhaften Schuldnern| -- | -- |
- | Abschreibungen | 772193,81 | 772193,81 |
- | Unterstützungsfonds | } | -- |
- | Pensionsfonds | } 100000,-- | -- |
- | Gratifikationen | -- | -- |
- | Vortrag auf neue Rechnung, | | |
- | Dispositionsfonds | 200000 | -- |
- | Tantiemen | -- | -- |
- | Rücklagen | 96814 | 96814,-- |
- | Tilgung: 1/50 des Gesamtkapitals | -- | 285700,-- |
- | Anleihezinsen: 5% des Gesamtkapitals| -- | 714250,-- |
- | Prämie an die Volkskasse 1% des | | |
- | Gesamtkapitals | -- | 142857,-- |
- | Stipendienfonds: 5% des Überschusses| -- | 77860,-- |
- | -------------------+--------------------+-------------+
- | Summe der Ausgaben | 1169007,81 | 2089674,81 |
- +-------------------------------------+--------------------+-------------+
- | Verteilbare Summe als Differenz | | |
- | a. d. Bruttoeinnahmen und der | | |
- | Summe der Ausgaben: | 2400000 | 1479333,-- |
- +-------------------------------------+--------------------+-------------+
- | Hievon Dividende | 23-1/3% M. 2400000| -- |
- | Hievon zum Anteilfonds der | | |
- | Volkskasse | -- | 739666,-- |
- | " Ergänzungseinkommen der Bienen | -- | 739666,-- |
- | Ergänzungseinkommen pro Kopf | -- | ca. 80 |
- +-------------------------------------+--------------------+-------------+
-
- +-------------------------------------+----------------------------------+
- | | Bürstenfabrik Pensberger & Co. |
- | | A.-G., München |
- | | |
- | | Aktienkapital M. 1200000 |
- | | Anleihe (Hypothek) " 600000 |
- | | Gesamtkapital " 1800000 |
- | | Arbeiterzahl 398 |
- | | Beamtenzahl 16 |
- | | Gesamtpersonal 414 |
- | | |
- | | Abrechnung pro 1901. |
- | | |
- | | Gewinnvortrag aus |
- | | 1900. M. 27379 |
- | | Bruttogewinn " 412601 |
- | | Gesamt-Brutto- |
- | | einnahme " 439980 |
- | | |
- | | Ausgaben. |
- +-------------------------------------+--------------------+-------------+
- | | Nach den veröffent-| Nach Bienen-|
- | | lichten Konten der | stock- |
- | | Gesellschaft | vorschriften|
- +-------------------------------------+--------------------+-------------+
- | Generalspesen | 183765 | 183765 |
- | Obligationen, Zinsen | 24943 | -- |
- | Verluste an zweifelhaften Schuldnern| -- | -- |
- | Abschreibungen | 17508 | 17508 |
- | Unterstützungsfonds | 5000 | -- |
- | Pensionsfonds | 5000 | -- |
- | Gratifikationen | -- | -- |
- | Vortrag auf neue Rechnung, | | |
- | Dispositionsfonds | 26858 | -- |
- | Tantiemen | 28218 | -- |
- | Rücklagen | 40688 | 26858 |
- | Tilgung: 1/50 des Gesamtkapitals | -- | 36000 |
- | Anleihezinsen: 5% des Gesamtkapitals| -- | 90000 |
- | Prämie an die Volkskasse 1% des | | |
- | Gesamtkapitals | -- | 18000 |
- | Stipendienfonds: 5% des Überschusses| -- | 3389 |
- | -------------------+--------------------+-------------+
- | Summe der Ausgaben | 331980 | 375520 |
- +-------------------------------------+--------------------+-------------+
- | Verteilbare Summe als Differenz | | |
- a. d. Bruttoeinnahmen und der | | |
- | Summe der Ausgaben: | 108000 | 64460 |
- +-------------------------------------+--------------------+-------------+
- | Hievon Dividende | 9% = M. 108000 | -- |
- | Hievon zum Anteilfonds der | | |
- | Volkskasse | -- | 32230 |
- | " Ergänzungseinkommen der Bienen | -- | 32230 |
- | Ergänzungseinkommen pro Kopf | -- | ca. 80 |
- +-------------------------------------+--------------------+-------------+
-
- +-------------------------------------+----------------------------------+
- | | Brauerei Binding A.-G., |
- | | Frankfurt a. M. |
- | | |
- | | Aktienkapital M. 3000000 |
- | | Anleihe " 2000000 |
- | | Gesamtkapital " 5000000 |
- | | Arbeiterzahl 1902 230 |
- | | Beamtenzahl 27 |
- | | Gesamtpersonal 257 |
- | | |
- | | Abrechnung pro 1900/01. |
- | | |
- | | Gewinnvortrag aus |
- | | 1899/1900 M. 53187 |
- | | Bruttogewinn " 3996906 |
- | | Gesamt-Brutto- |
- | | einnahme " 4050093 |
- | | |
- | | Ausgaben. |
- +-------------------------------------+--------------------+-------------+
- | | Nach den veröffent-| Nach Bienen-|
- | | lichten Konten der | stock- |
- | | Gesellschaft | vorschriften|
- +-------------------------------------+--------------------+-------------+
- | Generalspesen | 3002894 | 3002894 |
- | Obligationen, Zinsen | -- | -- |
- | Verluste an zweifelhaften Schuldnern| -- | -- |
- | Abschreibungen | 282595 | 282595 |
- | Unterstützungsfonds | -- | -- } |
- | Pensionsfonds | -- | -- } |
- | Gratifikationen | -- | -- |
- | Vortrag auf neue Rechnung, | | |
- | Dispositionsfonds | 67563 | -- |
- | Tantiemen | 107041 | -- |
- | Rücklagen | 200000 | 67563 |
- | Tilgung: 1/50 des Gesamtkapitals | -- | 100000 |
- | Anleihezinsen: 5% des Gesamtkapitals| -- | 250000 |
- | Prämie an die Volkskasse 1% des | | |
- | Gesamtkapitals | -- | 50000 |
- | Stipendienfonds: 5% des Überschusses| -- | 14852 |
- | -------------------+--------------------+-------------+
- | Summe der Ausgaben | 3660093 | 3767904 |
- +-------------------------------------+--------------------+-------------+
- | Verteilbare Summe als Differenz | | |
- | a. d. Bruttoeinnahmen und der | | |
- | Summe der Ausgaben: | 390000 | 282189 |
- +-------------------------------------+--------------------+-------------+
- | Hievon Dividende | 13% = M. 390000 | -- |
- | Hievon zum Anteilfonds der | | |
- | Volkskasse | -- | 141094 |
- | " Ergänzungseinkommen der Bienen | -- | 141094 |
- | Ergänzungseinkommen pro Kopf | -- | ca. 550 |
- +-------------------------------------+--------------------+-------------+
-
- +-------------------------------------+----------------------------------+
- | | Badische Anilin- und Sodafabrik, |
- | | Ludwigshafen. |
- | | |
- | | Aktienkapital M. 21000000 |
- | | Arbeiterzahl inkl. Aufseher 6300 |
- | | |
- | | Abrechnung pro 1900 |
- | | |
- | | Bruttogewinn inkl. Vortrag nach |
- | | Abzug der Generalspesen etc. |
- | | aus 1899 M. 10243013 |
- | | |
- | | |
- | | |
- | | Ausgaben. |
- +-------------------------------------+--------------------+-------------+
- | | Nach den veröffent-| Nach Bienen-|
- | | lichten Konten der | stock- |
- | | Gesellschaft | vorschriften|
- +-------------------------------------+--------------------+-------------+
- | Generalspesen | -- | -- |
- | Obligationen, Zinsen | -- | -- |
- | Verluste an zweifelhaften Schuldnern| -- | -- |
- | Abschreibungen | 3522595 | 3522595 |
- | Unterstützungsfonds | 150000 | -- |
- | Pensionsfonds | -- | -- |
- | Gratifikationen | -- | -- |
- | Vortrag auf neue Rechnung, | | |
- | Dispositionsfonds | 656243 | -- |
- | Tantiemen | 874175 | -- |
- | Rücklagen | -- | 656243 |
- | Tilgung: 1/50 des Gesamtkapitals | -- | 420000 |
- | Anleihezinsen: 5% des Gesamtkapitals| -- | 1050000 |
- | Prämie an die Volkskasse 1% des | | |
- | Gesamtkapitals | -- | 210000 |
- | Stipendienfonds: 5% des Überschusses| -- | 219208 |
- | -------------------+--------------------+-------------+
- | Summe der Ausgaben | 5203013 | 6078046 |
- +-------------------------------------+--------------------+-------------+
- | Verteilbare Summe als Differenz | | |
- | a. d. Bruttoeinnahmen und der | | |
- | Summe der Ausgaben: | 5040000 | 4164967 |
- +-------------------------------------+--------------------+-------------+
- | Hievon Dividende | 24% = M. 5040000 | -- |
- | Hievon zum Anteilfonds der | | |
- | Volkskasse | -- | 2082483 |
- | " Ergänzungseinkommen der Bienen | -- | 2082483 |
- | Ergänzungseinkommen pro Kopf | -- | ca. 330 |
- +-------------------------------------+--------------------+-------------+
-
-
-Zweites Buch.
-
-Die solidaristischen Verträge.
-
-
-Einleitung.
-
-Während das erste Buch das Wesen, die Organisation und die Wirkungen
-des Solidarismus entwickelte, folgt im zweiten Buch der eigentliche
-Wortlaut der solidaristischen Verträge selbst.
-
-Diese bestehen aus:
-
- I. Erklärung des Solidarismus,
- II. Volksvertrag,
- III. Arbeitsvertrag der Bienenstöcke.
-
-Wie alle Verträge, so sind auch diese nüchtern und trocken und bestehen
-lediglich aus einer Reihe von Paragraphen mit allgemeinen Vorschriften,
-ohne jede Erläuterung über Zweck und Wirkung derselben; sie sind die
-Zusammenfassung alles dessen, was im ersten Buch gesagt wurde, in der
-Form gegenseitiger Rechte und Pflichten der vertragschließenden Teile;
-es ist hier kein Kommentar dazu gegeben, da das ganze erste Buch als
-solcher anzusehen ist und insbesondere dessen Kapitel 2 und 3 eine
-direkte Wiedergabe dieser Verträge in laufender Sprache sind.
-
-Diejenigen, welche an Verträge gewöhnt sind, werden die folgenden breit
-finden; es sind auch wirklich viele Bestimmungen des Volksvertrags in
-dem Arbeitsvertrag der Bienenstöcke wörtlich wiederholt; in einzelnen
-Fällen ist neben die nüchterne Vertragsvorschrift doch noch ein
-erläuternder Satz über Zweck und Wirkung mit aufgenommen; das geschah
-absichtlich des leichteren und allgemeineren Verständnisses halber auch
-für solche, denen diese Dinge nicht geläufig sind.
-
-Unter allen Umständen ist die definitive Form der Verträge
-jeweils den Landesgesetzen anzupassen, welche ja schon innerhalb
-Deutschlands verschieden, in andern Ländern in manchen Dingen geradezu
-entgegengesetzt sind. -- Ohne an den allgemeinen Grundlagen zu rütteln,
-werden also die Verträge in verschiedenen Ländern so manche Variante
-aufweisen; auch an vorhandene soziale Gesetze sind sie anzupassen, wenn
-auch niemals damit zu verquicken.
-
-Die solidaristischen Verträge müssen innerhalb der durch die Gesetze
-gezogenen Grenzen sich bewegen, aber immer selbständig sein.
-
-
-
-
-I. Erklärung des Solidarismus.
-
-
-Der Solidarismus erklärt innerhalb seiner Wirtschaftsorganisation:
-
-Als Grundlage aller seiner Handlungen: das Gleichsetzen des
-Eigeninteresses mit dem Gesamtinteresse, die Solidarität aller Brüder.
-
-Als oberste Pflichten der Brüder: das Wirken des einzelnen für die
-Gesamtheit und unverbrüchliche Wahrhaftigkeit und Ehrenhaftigkeit.
-
-Als oberstes Recht der Brüder: das Eintreten der Gesamtheit für den
-einzelnen.
-
-Als unantastbares Gut der Brüder: individuelle Freiheit sowie gleiche
-Rechte zur Betätigung ihrer Individualität und gleiche Rechte an
-den sozialen Einrichtungen des Solidarismus, ohne Unterschied des
-Geschlechts, des Stammes, des Bekenntnisses und der Partei.
-
-Als alleinige Instanz für alle Streitfälle der Brüder: die
-solidaristischen Versöhnungs- und Schiedsämter, welche kein Strafrecht
-haben.
-
-Als Verpflichtung aller solidaristischen Gemeinschaften: die
-Wiederaufnahme jedes ausgeschiedenen Bruders, welcher seine
-Brüderpflichten wieder erfüllt.
-
-Der Solidarismus erklärt als Ausfluß dieser allgemeinen Gebote für
-seine besondere Arbeitsorganisation:
-
-Als Zweck der Arbeit: die volle Befriedigung aller berechtigten
-physischen, intellektuellen und moralischen Existenzbedürfnisse der
-arbeitenden und ihrer noch nicht oder nicht mehr arbeitsfähigen
-Angehörigen sowie deren Schutz gegen die Folgen der natürlichen
-Ungleichheiten und sozialen Schädlichkeiten von der Geburt bis zum Tode.
-
-Als natürliches Gesetz der Arbeit: die Erreichung der höchsten Leistung
-für die Gesamtheit mit geringstem Aufwande.
-
-Als natürlichen Preis des Arbeitsprodukts denjenigen, welcher sich aus
-der vollen Erfüllung des Arbeitszwecks ergibt.
-
-Als Eigentümer des Erlöses aus dem Arbeitsprodukt: diejenigen, die es
-geschaffen und in den Verkehr gebracht haben.
-
-Die Entlohnung für die Arbeit proportional der Leistung für die
-Gesamtheit.
-
-Das Recht auf Arbeit für alle in seine Betriebe aufgenommenen Brüder,
-welche ihre solidaristische Pflicht erfüllen.
-
-
-
-
-II. Volksvertrag.
-
-
-1. Teil.
-
-Grundlage und Zweck des Volksvertrags.
-
-
-§ 1. Grundlagen.
-
-Auf der Grundlage des Solidarismus wird gegenwärtiger Vertrag unter
-denjenigen Personen, welche demselben freiwillig beitreten, geschlossen.
-
-Diese Personen werden im einzelnen je nach ihrem Geschlecht Bruder oder
-Schwester, in ihrer Gesamtheit aber ohne Unterscheidung Brüder genannt.
-Die Dauer dieses Vertrags ist nicht beschränkt.
-
-
-§ 2. Zweck.
-
-Die Brüder errichten unter sich die Deutsche Volkskasse, deren
-Tätigkeitsgebiet das Deutsche Reich und deren Sitz X ist.
-
-Dieselbe ist eine der behördlichen Aufsicht unterstellte Sparkasse,
-welche unter Ausschluß der Erzielung eines Gewinns folgenden
-gemeinnützigen Zwecken dient:
-
-1. Unter ihren Brüdern die Errichtung von Bienenstöcken zu veranlassen,
-zu unterstützen und zu fördern und möglichst zahlreiche Brüder zu
-Bienen, d. h. zu Mitgliedern von Bienenstöcken, zu machen.
-
-Bienenstöcke sind Betriebe, welche unter Ausschluß der Erzielung eines
-Gewinns folgende Zwecke haben:
-
- ~a.~ Ihre gesamten Erträgnisse den Bienen als Gegenwert ihrer Arbeit
- auszuzahlen und durch richtige Organisation der Arbeit und der
- Güterverteilung die Einnahmen der Bienen zu erhöhen, deren Ausgaben
- zu vermindern und ihre materiellen Bedürfnisse vollständig und in
- möglichst vollkommener Weise zu befriedigen.
-
- ~b.~ Durch soziale Einrichtungen auch für die Befriedigung der
- körperlichen, geistigen und sittlichen Bedürfnisse der Bienen
- und ihrer Angehörigen, wozu auch ein ausreichendes Maß von
- Lebensannehmlichkeit gehört, möglichst vollständig zu sorgen.
-
- ~c.~ Durch vorsorgliche Maßnahmen die Bienen und ihre Angehörigen von
- der Geburt bis zum Tode vor den Folgen der natürlichen Ungleichheiten
- (Gesundheit, physische und geistige Fähigkeiten, Lebensdauer) und
- sozialen Schädlichkeiten (Unfälle, Arbeitslosigkeit) zu schützen.
-
- ~d.~ Nicht zum Bienenstock gehörende Brüder in möglichst großem Umfang
- in den Mitgenuß der aufgezählten Vorteile zu setzen.
-
-2. Unter allen Umständen für das Kapital und den Zins der Anleihen
-zu haften, welche die Bienenstöcke mit Ermächtigung der Volkskasse
-aufnehmen.
-
-3. Für die, zwischen den Bienenstöcken und ihren Bienen vereinbarten
-Normaleinkommen sowie für die Krankheits- und Unfallszuschüsse,
-zu welchen auch die Anteile für Invalidität infolge von Unfällen
-im Dienste rechnen, unter allen Umständen, ausgenommen bei
-Arbeits-Einstellungen infolge von Kriegen, Revolutionen und Streiken,
-zu haften, auch wenn die Erträgnisse des betreffenden Bienenstocks
-hierzu nicht ausreichen.
-
-4. Die Auslagen der Bienenstöcke für die den Bienen vom vollendeten
-65. Lebensjahre (Seniorenalter) an ausbezahlten Seniorenanteile sowie
-für Invaliden-, Witwen- und Waisenanteile und für die Erziehung von
-Doppelwaisen zu ersetzen und zwar aus einem für alle Bienenstöcke
-gemeinsamen Anteilfonds, welcher aus den Erträgnissen der Bienenstöcke
-erhalten wird.
-
-5. Denjenigen Brüdern, welche noch nicht Bienen sind, folgende Rechte
-zu verleihen, soweit die Verhältnisse es jeweils gestatten:
-
- ~a.~ in den Bienenstöcken Bienen zu werden;
-
- ~b.~ von den Bienenstöcken Waren und Leistungen zu Bienenpreisen zu
- erhalten.
-
- Bienenpreis einer Ware ist derjenige Preis, welcher entsteht aus
- der Verteilung der gesamten Betriebskosten des Bienenstocks auf die
- Arbeitsprodukte desselben, also der wirkliche Selbstkostenpreis.
-
- ~c.~ Lieferungen und Arbeiten für Bienenstöcke auszuführen;
-
- ~d.~ überhaupt alle Rechte und Vorteile, welche durch das Bestehen des
- Volksvertrags und der Bienenstöcke vorhanden sind oder sein werden.
-
-6. Gelder und Ersparnisse der Brüder und Bienenstöcke in einem
-besonderen Sparkassenfonds zu verwalten und denselben den vollen,
-abzüglich der Spesen sich daraus ergebenden Zinsertrag auszuzahlen.
-
-7. Etwaige über ihre Verpflichtungen hinausgehende Kapitalien zu
-sonstigen gemeinnützigen Zwecken für die Brüder und Bienenstöcke, zur
-Hebung ihrer wirtschaftlichen Wohlfahrt und Unabhängigkeit und zur
-Pflege der Künste und Wissenschaften zugunsten der Allgemeinheit zu
-verwenden.
-
-
-2. Teil.
-
-Finanzen der Volkskasse.
-
-
-§ 3. Vermögen der Volkskasse.
-
-Dasselbe besteht aus:
-
- ~a.~ dem Stammfonds;
-
- ~b.~ dem Anteilfonds;
-
- ~c.~ dem Eigentumsrecht an sämtlichen zur Errichtung gelangenden
- Bienenstöcken.
-
-
-§ 4. Stammfonds.
-
-Dessen Einnahmen bestehen aus:
-
- ~a.~ den Beiträgen der Brüder (§ 26);
-
- ~b.~ den für Kapitalhaftungen von den Bienenstöcken bezahlten Prämien
- (§ 35 ~b~);
-
- ~c.~ den Antragsgebühren bei Errichtung neuer Bienenstöcke (§ 32) und
- andern aus den geschäftlichen Abwicklungen entstehenden Einnahmen;
-
- ~d.~ zufälligen Einnahmen, Stiftungen u. dgl.;
-
- ~e.~ den Erträgnissen der mit den Geldern des Stammfonds gemachten
- Kapitalanlagen.
-
-Die Ausgaben des Stammfonds bestehen aus den ihn betreffenden
-Verwaltungskosten und aus sämtlichen für die Zwecke des § 2, mit
-Ausnahme von Ziffer 4 und 6, entstehenden Ausgaben, sowie aus
-zufälligen Verlusten.
-
-Die Haftungsverpflichtungen der Volkskasse dürfen nur so hoch sein,
-daß sie durch den Stammfonds eine hinreichend gesicherte Deckung
-finden. Weist der Stammfonds dauernde, beträchtliche Überschüsse über
-den Wert solcher Verpflichtungen auf, so sollen dieselben zu solchen
-gemeinnützigen Zwecken verwendet werden, welche allen Brüdern zugute
-kommen. Entsprechend den rein wirtschaftlichen Zwecken der Volkskasse
-dürfen hierbei niemals gesonderte konfessionelle oder politische
-Interessen unterstützt werden.
-
-
-§ 5. Anteilfonds.
-
-Dessen Einnahmen bestehen aus den im Arbeitsvertrag der Bienenstöcke
-(§ 35) festgestellten Beiträgen der Bienenstöcke, aus den Erträgnissen
-der mit denselben gemachten Kapitalanlagen und aus solchen zufälligen
-Einnahmen, welche ausdrücklich diesem Fonds entstammen oder dafür
-bestimmt sind.
-
-Dessen Ausgaben bestehen aus den ihn betreffenden Verwaltungskosten
-und aus den nach § 2 Ziff. 4 entspringenden Ausgaben für Anteile und
-Erziehung.
-
-Weist der Anteilfonds in einem Jahre ein Defizit auf, so werden vom
-darauffolgenden Jahre ab die Anteilsätze für alle Berechtigten in allen
-Bienenstöcken gleichmäßig prozentual herabgesetzt, so lange, bis das
-Defizit ausgeglichen ist.
-
-Weist der Anteilfonds dauernde und beträchtliche Überschüsse auf, so
-sollen dieselben verwendet werden: in erster Linie zur langsamen,
-gleichmäßigen Herabsetzung des Seniorenalters (§ 2 Ziff. 4), in zweiter
-Linie für solche gemeinnützige Zwecke, welche allen Bienenstöcken bzw.
-Bienen gleichmäßig zugute kommen, jedoch niemals zur Unterstützung
-gesonderter konfessioneller oder politischer Interessen.
-
-
-§ 6. Eigentumsrecht an den Bienenstöcken.
-
-Die Volkskasse behält unter allen Umständen das Eigentumsrecht an
-allen zur Errichtung gelangenden Bienenstöcken; während die jeweils in
-demselben angestellten Bienen das Nutzungsrecht haben und zwar unter
-den Bedingungen eines besonderen Vertrags, welcher Arbeitsvertrag
-der Bienenstöcke heißt und einen integrierenden Bestandteil des
-Volksvertrags bildet.
-
-
-§ 7. Sparkassenfonds.
-
-Neben dem Fonds ihres eigenen Vermögens verwaltet die Volkskasse in
-einem besonderen Sparkassenfonds die ihr zu diesem Zwecke übergebenen
-Gelder und Ersparnisse der Brüder und Bienenstöcke. Die aus dieser
-Verwaltung resultierenden Erträgnisse werden den Einlegern -- abzüglich
-der Spesen -- in voller Höhe als Zinsen ausbezahlt.
-
-Die Einleger können ihre Einlagen unter den durch besonderes Statut
-festgesetzten Bedingungen aus diesem Fonds entnehmen. Für die
-Verbindlichkeiten des Sparkassenfonds haftet die Volkskasse.
-
-
-§ 8. Gewinne der Volkskasse.
-
-Der Betrieb der Volkskasse geschieht nicht zum Erwerb. Das Vermögen
-derselben dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken. Die Erzielung
-von Gewinnen oder Überschüssen ist daher ausgeschlossen. Dagegen sollen
-alle Geschäftsspesen grundsätzlich nicht von der Volkskasse, sondern
-von denjenigen getragen werden, welche jeweils daraus Nutzen ziehen.
-
-Es geschieht das bei den Anteil- und Sparkassenfonds dadurch, daß die
-aufgelaufenen Spesen dem Fonds verrechnet werden, beim Stammfonds
-dadurch, daß die Spesen den einzelnen verrechnet werden, wie z. B. in
-Form von Antragsgebühren bei Errichtung neuer Bienenstöcke (§ 32) oder
-in Form einer kleinen Bezahlung für jeden neuen Brüderschein (§ 28) usw.
-
-
-§ 9. Jahresabrechnung.
-
-Die Abschlußrechnung aller Fonds für jedes Kalenderjahr wird von der
-Regierungskommission geprüft und bei Richtigbefund bestätigt. Sie wird
-in den zu diesem Zwecke bestimmten Blättern veröffentlicht.
-
-
-3. Teil.
-
-Verwaltung und Leitung der Volkskasse.
-
-
-~A.~ Volksrat.
-
-
-§ 10. Bestellung des Volksrats.
-
-Die Verwaltung der Volkskasse geschieht durch den Volksrat, welcher
-durch diejenigen Brüder, die das 25. Jahr vollendet haben, auf Grund
-einer besonderen Wahlordnung[26] aus dem Kreise der mindestens 30 Jahre
-alten Bienen durch allgemeine, direkte Wahlen auf je 5 Kalenderjahre
-gewählt wird.
-
-Die Zahl der Volksräte beträgt einen für jede volle halbe Million
-Brüder, mindestens aber 9.
-
-
-§ 11. Kompetenzen des Volksrats.
-
-Der Volksrat ist Vertreter und Bevollmächtigter der Gesamtheit der
-Brüder und an keine Instruktionen gebunden. Er prüft die Legitimation
-seiner Mitglieder und entscheidet darüber. Er bestimmt selbst seine
-Geschäftsordnung.
-
-Der Volksrat entscheidet über alle die Auslegung und Ausführung
-des Volksvertrags und die Verwaltung der Volkskasse betreffenden
-Angelegenheiten und die bestmögliche Verwertung und Anlage des
-Vermögens der letzteren.
-
-Er wählt den Präsidenten und den Vizepräsidenten der Volkskasse mit
-absoluter Stimmenmehrheit der vertragsmäßigen Anzahl Volksräte und
-verpflichtet dieselben auf den Volksvertrag.
-
-Er erwählt aus dem Kreise der Brüder und Bienen folgende Beamte der
-Volkskasse und bestimmt deren Einkommen, deren Geschäftsordnungen und
-Dienstanweisungen:
-
- ~a.~ Die Direktoren der Volkskasse und unter diesen den vorsitzenden
- Direktor und dessen Stellvertreter (§ 20);
-
- ~b.~ die Delegierten der Volkskasse (§ 23);
-
- ~c.~ alle sonstigen Beamten, soweit er nicht dem Präsidenten der
- Volkskasse Vollmacht gibt, dieselben selbständig zu ernennen.
-
-Der Volksrat beschließt entweder aus eigener Initiative oder auf Antrag
-des Direktoriums oder auf Antrag der Brüder über die Errichtung von
-Bienenstöcken und die Ernennung von deren Vorständen.
-
-Er prüft die Arbeitsordnungen der Bienenstöcke daraufhin, ob sie
-nichts den Grundsätzen des Solidarismus, dem Volksvertrag und dem
-Arbeitsvertrag der Bienenstöcke Zuwiderlaufendes enthalten und
-beschließt über deren Genehmigung.
-
-Er hat das Recht, Beschlüsse von Bienenstöcken, welche den Grundsätzen
-des Solidarismus, dem Volksvertrag oder dem Arbeitsvertrag der
-Bienenstöcke zuwiderlaufen, aufzuheben.
-
-Der Volksrat entscheidet in Zweifelsfällen über die Höhe der
-Bienenpreise, d. i. der Produktionspreise, im Sinne des Solidarismus.
-
-Der Volksrat hat das Recht einen Bienenstock aufzulösen wenn während
-zweier aufeinanderfolgenden Geschäftsjahre desselben die Deckungen für
-Fehlbeträge aus dem Stammfonds (§ 4) der Volkskasse zwei Zehntel des
-noch nicht zurückgezahlten Anleihekapitals überschreiten, oder wenn ein
-Bienenstock Bestimmungen des Volksvertrags oder des Arbeitsvertrags der
-Bienenstöcke nicht anerkennt, oder durch Streiks und Gewaltmittel sich
-Sondervorteile zu verschaffen sucht.
-
-Der Volksrat entscheidet über Anträge, welche seine eigenen Mitglieder,
-der Präsident, das Direktorium, die Bienenstöcke und die Brüder an ihn
-richten.
-
-Der Volksrat entscheidet in erster und letzter Instanz durch
-Schiedsspruch, unter Ausschluß der Gerichte, auf Antrag des einen
-Teils, über Differenzen der Brüder, Bienen oder Bienenstöcke mit dem
-Direktorium, den Delegierten oder den Beamten der Volkskasse, sowie
-über Differenzen der Bienenstöcke unter sich, letzteres aber erst
-nachdem die Angelegenheit dem Vorstandsausschuß eines unparteiischen
-von der Volkskasse zu ernennenden Bienenstocks zur Vermittlung
-vorgelegt wurde und diese Vermittlung mißlang.
-
-Die Schiedssprüche des Volksrats sind kostenfrei und beziehen sich nur
-auf Begründung des Rechts und Unrechts sowie auf Bestimmung der Höhe
-des vom Unterliegenden dem Obsiegenden etwa zugefügten und diesem zu
-bezahlenden Schadens. Er kann keine Strafen verfügen.
-
-Der Volksrat entscheidet alle Auslegungsfragen des Arbeitsvertrags der
-Bienenstöcke und hat die Initiative und Entscheidung über Änderungen
-desselben, letzteres jedoch niemals mit rückwirkender Kraft.
-
-Der Volksrat beschließt über den Abschluß von Verträgen mit andern
-Volkskassen.
-
-
-§ 12. Sitzungsordnung des Volksrats.
-
-Der Volksrat versammelt sich zu seinen ordentlichen Tagungen am ersten
-Werktage des Februar, Juni und Oktober jeden Jahres und bleibt solange
-in Tagung, bis alle vorliegenden Geschäfte erledigt sind.
-
-Ein Volksrat, welcher in einer Tagung mehr als dreimal ohne triftigen
-Entschuldigungsgrund den Sitzungen fernbleibt, gilt als Demissionär.
-
-In der ersten Sitzung eines jeden Kalenderjahres erwählt der
-Volksrat seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter mit einfacher
-Stimmenmehrheit.
-
-Diese Posten dürfen nicht in zwei aufeinanderfolgenden Jahren von
-Vertretern derselben Industriegruppen besetzt sein.
-
-In der Junitagung findet die Prüfung der vom Präsidenten vorgelegten
-Jahresrechnung der Volkskasse für das verflossene Kalenderjahr und die
-Vorlage an die Regierungskommission zur Prüfung und Bestätigung statt.
-
-In der Oktobertagung wird das Budget für das folgende Kalenderjahr
-aufgestellt.
-
-In der letzten Sitzung der Oktobertagung des letzten Jahres der
-fünfjährigen Wahlperiode findet die Wahl des Präsidenten und
-Vizepräsidenten der Volkskasse aus dem Kreise der Mitglieder des
-Volksrates für die nächste Wahlperiode statt.
-
-Außerordentliche Tagungen des Volksrates werden durch den Präsidenten
-der Volkskasse einberufen. Sie dürfen nur die bei der Einberufung
-angekündigte Tagesordnung beraten.
-
-Der Volksrat hat das Recht, die Öffentlichkeit seiner Sitzungen für die
-Brüder zu beschließen. Alle Schiedsspruchsitzungen sind von Rechtswegen
-öffentlich für die Brüder.
-
-
-§ 13. Abstimmungsordnung des Volksrats.
-
-Der Volksrat kann seine Geschäfte im Plenum oder in Ausschüssen
-behandeln. Beschlüsse finden jedoch nur im Plenum statt.
-
-Zu gültigen Beschlüssen ist die Anwesenheit von mindestens ¾ der
-vertragsmäßigen Anzahl Volksräte erforderlich, wobei Bruchteile unter
-½ nicht, ½ und darüber für voll gerechnet werden.[27]
-
-Vor jeder Abstimmung über einen Antrag hat der Vorsitzende die Vorfrage
-zu stellen, ob derselbe der Erklärung des Solidarismus entspricht.
-Erst nach Bejahung dieser Vorfrage mit mindestens ¾ Majorität
-der anwesenden Volksräte findet die Abstimmung über den Gegenstand
-selbst nach einfacher Stimmenmehrheit statt. Der Vorsitzende übt das
-Stimmrecht mit aus. Bei Stimmengleichheit entscheidet seine Stimme.
-
-Die Beschlüsse des Volksrates werden unter Angabe der Namen und der
-Abstimmung der einzelnen Mitglieder in den hierzu bestimmten Blättern
-veröffentlicht. Abstimmungen bei Wahlen und zur Bestellung von Beamten
-sind geheim.
-
-
-§ 14. Abänderung des Volksvertrags.
-
-Der Volksrat entscheidet in eigener Initiative oder auf Antrag
-des Präsidenten der Volkskasse, ob Änderungen des Volksvertrags
-erforderlich erscheinen. Wenn dieses der Fall ist, so muß die Änderung
-in zwei aufeinanderfolgenden Tagungen mit mindestens ¾ Majorität der
-vertragsmäßigen Anzahl Volksräte beschlossen werden um gültig zu sein.
-Solche Änderungen haben niemals rückwirkende Kraft.
-
-
-§ 15. Bezüge der Volksräte.
-
-Die Volksräte erhalten von der Volkskasse Ersatz ihrer Reisespesen
-und ein Einkommen von X Mark für jeden Tag, an welchem sie Sitzungen
-beigewohnt haben. Sie bleiben im vollen Bezuge ihrer Einkommen und
-Rechte bei demjenigen Bienenstock, in welchem sie zur Zeit der Wahl zum
-Volksrat Bienen sind. Sie dürfen weder Orden noch Titel annehmen.
-
-
-~B.~ Präsident der Volkskasse.
-
-
-§ 16. Bestellung des Präsidenten.
-
-Der Präsident und der Vizepräsident der Volkskasse werden durch
-den Volksrat aus dem Kreise seiner Mitglieder durch absolute
-Stimmenmehrheit der vertragsmäßigen Anzahl Volksräte gewählt (§ 11).
-Sie müssen geborene Deutsche sein und zur Zeit der Wahl mindestens 10
-Jahre lang ihren Wohnsitz in Deutschland gehabt haben.
-
-Im Falle der Vakanz des Präsidentensitzes durch den Tod oder andere
-Ursachen wird derselbe sofort vom Vizepräsidenten eingenommen.
-
-Der Präsident hat seinen Wohnsitz am Sitz der Volkskasse.
-
-
-§ 17. Kompetenzen des Präsidenten.
-
-Der Präsident ist der höchste Beamte der Volkskasse, der ständige
-Bevollmächtigte des Volksrats und der Vermittler zwischen diesem
-und dem Direktorium der Volkskasse. Er ist der oberste Hüter des
-Solidarismus und des Volksvertrags.
-
-Er eröffnet und schließt die Tagungen des Volksrats.
-
-Er fertigt die Beschlüsse des Volksrats aus, verkündigt sie und
-überwacht deren Ausführung.
-
-Er ernennt und entläßt in Vollzug der Beschlüsse des Volksrats die
-Beamten der Volkskasse, verpflichtet sie auf den Volksvertrag, schließt
-mit ihnen die Dienstverträge und überwacht deren Befolgung.
-
-Er schließt im Namen der Volkskasse Verträge auf Grund der Beschlüsse
-des Volksrats.
-
-Der Präsident beruft aus eigener Initiative oder auf Antrag des
-Direktoriums der Volkskasse den Volksrat zu außerordentlichen Tagungen
-unter Angabe der Tagesordnung. Er muß ihn einberufen auf Antrag von
-mindestens 1/3 der vertragsmäßigen Anzahl Volksräte.
-
-
-§ 18. Geschäftsordnung des Präsidenten.
-
-Die Verfügungen des Präsidenten geschehen im Namen des Volksrats und
-bedürfen der Gegenzeichnung eines Mitglieds des Direktoriums der
-Volkskasse, welches dafür die Verantwortung übernimmt.
-
-Der Präsident kann keine seiner Rechte übertragen.
-
-Im Namen des Präsidenten werden eigene Anträge und Vorlagen desselben
-oder solche der Direktion vor den Volksrat gebracht und hier von hierzu
-ernannten Mitgliedern des Direktoriums vertreten.
-
-Der Präsident erstattet dem Volksrat alljährlich in der
-Eröffnungssitzung der Junitagung einen Bericht über die Lage
-und Verhältnisse der Volkskasse nebst Rechnungsabschluß für das
-voraufgegangene Jahr und legt demselben in der Eröffnungssitzung der
-Oktobertagung das Budget für das folgende Jahr vor.
-
-
-§ 19. Einkommen des Präsidenten.
-
-Der Präsident bezieht von der Volkskasse ein jährliches Einkommen
-von X Mark. Dessen Auslagen in Ausübung seines Amtes werden von der
-Volkskasse vergütet.
-
-
-~C.~ Direktorium der Volkskasse.
-
-
-§ 20. Bestellung des Direktoriums.
-
-Die Leitung der Geschäfte der Volkskasse geschieht durch das
-Direktorium, welches aus einer durch den Volksrat zu bestimmenden
-Anzahl und von diesem zu erwählenden Direktoren besteht (§ 11). Der
-Vorsitzende des Direktoriums wird von dem Volksrate erwählt.
-
-Ein Direktoriumsmitglied kann nicht gleichzeitig Volksrat sein.
-
-Die Direktoren haben ihren Wohnsitz am Sitz der Volkskasse.
-
-
-§ 21. Kompetenzen des Direktoriums.
-
-Das Direktorium führt die Beschlüsse des Volksrats aus und leitet die
-Geschäfte der Volkskasse nach Maßgabe des Volksvertrags und seines
-Dienstvertrags.
-
-Das Direktorium ist der gesetzliche Vertreter der Volkskasse nach außen.
-
-Das Direktorium bearbeitet eigene Anträge oder die Anträge der Brüder
-auf Errichtung von Bienenstöcken und legt dieselben mit seinen
-Gutachten und Vorschlägen über die zu ernennenden Vorstände und
-Stellvertreter derselben dem Volksrate zur Beschlußfassung vor.
-
-Es ernennt die vom Volksrate erwählten Beamten der Bienenstöcke,
-verpflichtet dieselben auf den Volksvertrag und den Arbeitsvertrag
-der Bienenstöcke und schließt mit ihnen die Errichtungsurkunden und
-Dienstverträge ab.
-
-Es legt dem Volksrate seine Vorschläge und Gutachten über die in
-den Bienenstöcken anzustellende Anzahl von Bienen der verschiedenen
-Kategorien und die Höhe ihrer Normaleinkommen zur Genehmigung vor.
-
-Es macht dem Volksrate laufende Berichte über alle wesentlichen
-Vorkommnisse bei den Bienenstöcken und im Kreise der Brüder, sowie über
-alle wichtigen Angelegenheiten der Volkskasse.
-
-Es bringt die zu ernennenden Delegierten der Volkskasse und alle
-sonstigen für die Erledigung der Geschäfte erforderlichen Beamten der
-Volkskasse in Vorschlag.
-
-Die Mitglieder des Direktoriums haben die Anträge des Präsidenten
-vor dem Volksrate zu vertreten und auf Wunsch des Volksrates dessen
-Sitzungen beratend beizuwohnen. Sie haben das Recht, den Sitzungen des
-Volksrats beizuwohnen und müssen auf Wunsch dort gehört werden.
-
-Das Direktorium vertritt die Volkskasse in allen Rechtsstreitigkeiten.
-
-
-§ 22. Geschäftsordnung des Direktoriums.
-
-Zur Gültigkeit der im Namen des Direktoriums der Volkskasse erfolgenden
-Ausfertigungen ist die Unterschrift zweier Direktoren erforderlich.
-
-Das Direktorium hat alljährlich bis Ende April dem Präsidenten die
-Jahresabrechnung der Volkskasse für das verflossene Kalenderjahr
-und bis Ende August das Budget für das nächstfolgende Kalenderjahr
-vorzulegen.
-
-Die Mitglieder des Direktoriums sind solidarisch verantwortlich für
-die richtige Ausführung der Beschlüsse des Volksrats und einzeln
-verantwortlich für ihre persönlichen Handlungen.
-
-Das Direktorium hat die Verpflichtung, in seine sämtlichen Verträge,
-Vereinbarungen, Abmachungen etc. über Käufe, Verkäufe, Lieferungen
-etc. folgende, einen integrierenden Bestandteil derselben bildende
-Bestimmung aufzunehmen:
-
- »Die Volkskasse hat das Recht, diesen Vertrag (Vereinbarung etc.)
- aufzuheben, wenn sich herausstellt, daß derselbe durch Versprechung
- von Provisionen, Geschenken oder irgend welchen Sondervorteilen auf
- Kosten der Gesamtheit beeinflußt wurde, auch wenn die Ausführung des
- Versprechens nicht erfolgte.«
-
-
-~D.~ Die Delegierten der Volkskasse.
-
-
-§ 23. Bestellung der Delegierten.
-
-Die Vertretung der Volkskasse in den einzelnen Bezirken des Landes und
-bei den einzelnen Bienenstöcken geschieht durch die Delegierten, welche
-auf Vorschlag des Direktoriums vom Volksrate erwählt und durch den
-Präsidenten ernannt werden.
-
-Ihr Wohnsitz wird von dem Direktorium bestimmt.
-
-
-§ 24. Kompetenzen der Delegierten.
-
-Die Delegierten sind die ständigen Bevollmächtigten der Volkskasse
-in den einzelnen Bezirken des Landes und bei den einzelnen ihnen
-zugewiesenen Bienenstöcken, sowie die Vermittler zwischen den Brüdern
-und Bienenstöcken einerseits und dem Direktorium der Volkskasse
-anderseits. Sie besorgen die Bezirksgeschäfte der Volkskasse und
-die Vertretung der letzteren bei den Bienenstöcken nach Maßgabe des
-Volksvertrags und der ihnen erteilten Dienstanweisungen. Sie haben über
-die Begebenheiten ihres Bezirks und ihrer Bienenstöcke laufend an das
-Direktorium der Volkskasse zu berichten.
-
-Sie haben den Sitzungen des Vorstandsausschusses ihrer Bienenstöcke
-nach Bedarf beizuwohnen. In diesen Sitzungen haben sie beratende Stimme
-und das Recht, Anträge zu stellen, sowie gegen ihnen unberechtigt
-erscheinende Beschlüsse ein Veto einzulegen und deren nochmalige
-Beratung in einer späteren Sitzung zu verlangen.
-
-Sie haben das Recht und die Pflicht, in die Bücher und Akten ihrer
-Bienenstöcke Einsicht zu nehmen, sämtliche Betriebe und Einrichtungen
-zu sehen und vom Vorstände jede Auskunft zu verlangen.
-
-Sie nehmen die Anträge der Brüder aus ihren Bezirken auf Errichtung
-neuer Bienenstöcke entgegen und übermitteln dieselben mit ihren
-Gutachten an das Direktorium der Volkskasse.
-
-Solche Geschäfte, welche sie nicht verfassungsmäßig persönlich zu
-erledigen haben, können sie in Übereinstimmung mit der Volkskasse durch
-Ortsvertreter besorgen lassen.
-
-Die Delegierten haben in allen Lagen das Interesse der Gesamtheit der
-Brüder gegen etwaige Sonderinteressen zu wahren.
-
-Sie haben zu bestimmten Tagen und Stunden die sich meldenden Brüder und
-Bienen persönlich zu empfangen, deren Wünsche, Anträge und Beschwerden
-anzuhören und zu prüfen, und denselben die geeignete Folge zu geben.
-
-Bei Differenzen zwischen den Bienenstöcken und Brüdern oder fremden
-Bienen müssen die Delegierten zunächst zu vermitteln suchen, haben
-aber, falls die Vermittlung mißlingt, die Entscheidung darüber durch
-Schiedsspruch in erster und letzter Instanz.
-
-
-~E.~ Allgemeine Bestimmungen für alle Beamten der Volkskasse.
-
-
-§ 25.
-
-Die Beamten der Deutschen Volkskasse können Männer oder Frauen sein.
-Sie müssen Deutsche sein. Sie dürfen keinerlei andere berufliche
-Beschäftigung haben und von keiner andern Seite Gehälter beziehen,
-auch nicht von Bienenstöcken. Sie stehen zur Volkskasse in demselben
-Verhältnis wie die Bienen zu ihrem Bienenstock, müssen also die für
-Bienen vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen. Sie haben der Volkskasse
-gegenüber Bienenpflichten und Bienenrechte.
-
-Da die Volkskasse nicht dem Erwerb dient, so kann dieselbe nicht die
-Normaleinkommen ihrer Beamten entsprechend den Jahreserträgnissen
-ergänzen, wie das in den Bienenstöcken stattfindet. Die Beamten werden
-jedoch hierfür durch höhere Normaleinkommen entschädigt.
-
-Sie dürfen keine Titel und Orden annehmen.
-
-Die Beamten der Volkskasse sind verpflichtet, den geschäftlichen
-Verkehr in Volkskassen- und Bienenstockangelegenheiten in den
-einfachsten Formen unter Weglassung von Titulaturen und nicht
-sachlichen Formeln und Formalitäten durchzuführen.[28]
-
-
-
-
-4. Teil.
-
-Pflichten und Rechte der Brüder.
-
-
-§ 26. Pflichten der Brüder.
-
-Die allgemeinsten und vornehmsten Pflichten der Brüder sind das
-Wirken des einzelnen für die Gesamtheit im Sinne des Solidarismus,
-unantastbare Ehrenhaftigkeit und Wahrhaftigkeit.
-
-Im besonderen haben die Brüder folgende Pflichten:
-
- 1. Zahlung regelmäßiger Beiträge an die Volkskasse, Brüderbeiträge,
- durch monatliches Einkleben einer entsprechenden, von der Volkskasse
- auszugebenden Wertmarke in eine hierzu bestimmte Karte, welche
- Brüderschein heißt. Diese Karte wird gegen eine kleine Vergütung für
- die Kosten von der Volkskasse geliefert.
-
- 2. Beziehen ihrer Lebensbedürfnisse und sonstiger Leistungen aus
- Bienenstöcken, soweit dieselben hierzu ausreichen.
-
- 3. Anerkennung des Volksvertrags.
-
- 4. Streitigkeiten in Sachen des Volksvertrags den Organen der
- Volkskasse unter Ausschluß der Gerichte vorzulegen und sich deren
- Schiedsspruch zu unterwerfen.
-
- 5. Alle Handlungen zu unterlassen, welche der Volkskasse, den
- Bienenstöcken, den Brüdern oder Bienen Nachteile bringen, und
- beizutragen mit voller Kraft und ganzem Können zur Förderung der
- Interessen und Zwecke der Volkskasse.
-
- 6. Auf Wunsch der Volkskasse kostenlose Übernahme kleiner Ämter,
- welche zur Pflege des Solidarismus oder im Interesse der Organisation
- der Volkskasse, der Bienenstöcke oder gemeinnütziger Zwecke notwendig
- erscheinen, soferne sie dadurch ihren Berufspflichten nicht entzogen
- werden.
-
- 7. Keinerlei Provisionen, Geschenke oder Sondervorteile für ihre
- Mitwirkung in den Angelegenheiten der Volkskasse und Bienenstöcke
- anzunehmen oder zu geben.
-
-
-§ 27. Die Brüderbeiträge.
-
-Brüder sind an einem bestimmten Zeitpunkte alle über 17 Jahre alten
-Personen, welche ihren Brüderbeitrag für die letztverflossenen 12
-Kalendermonate ohne Einziehung des Brüderscheins (§ 30) geleistet haben.
-
-Der Brüderbeitrag beträgt monatlich 1 Mark, darf jedoch für Brüder mit
-Jahreseinkommen unter 1500 Mark auf den Mindestbeitrag von 50 Pfennig
-pro Monat reduziert werden. Brüder mit Jahreseinkommen über 3000 Mark
-mögen selbst ihren Beitrag entsprechend erhöhen.
-
-Da die Brüder die Pflicht der Ehrenhaftigkeit und Wahrhaftigkeit
-übernommen haben, so unterliegt die Höhe der Brüderbeiträge keiner
-Kontrolle und wird nur geprüft, wenn die betreffenden Brüder es
-verlangen (z. B. bei Gelegenheit von Anträgen zur Errichtung von
-Bienenstöcken oder zur Anstellung als Bienen etc.)
-
-Geleistete Brüderbeiträge werden niemals zurückvergütet.
-
-
-§ 28. Brüderschein. Brüderakten.
-
-Bei jeder Ausübung eines Brüderrechts (§ 29) ist der Brüderschein als
-Legitimation vorzulegen, wobei die jeweils noch nicht entwerteten
-Marken entwertet werden.
-
-Der Brüderschein ist persönlich und darf unter keinen Umständen
-abgetreten werden.
-
-Er enthält 12 Felder für Volkskassenmarken und muß jeweils nach
-Ausfüllung derselben dem zunächst wohnenden Delegierten zum Umtausch
-gegen einen neuen Brüderschein übergeben werden. Letzteres kann auch
-durch die Ortsvertreter oder durch Vermittlung eines Bienenstocks, auch
-durch die Post unter Vergütung der Spesen geschehen. Jeder neue Schein
-wird mit dem Stempel der Ausgabestelle, des Ausgabemonats und einer
-laufenden Nummer versehen.[29]
-
-Der Delegierte legt für die betreffenden Brüder je einen Brüderakt
-an, in welchem die Personalien, alle geleisteten Beiträge und
-erworbenen Rechte, sowie die Unterbrechungen der Beitragsleistungen und
-etwaige Einziehungen des betreffenden Brüderscheins und deren Gründe
-eingetragen werden. Bemerkungen über das politische oder religiöse
-Bekenntnis der Brüder dürfen diese Akten nicht enthalten.
-
-Auf Grund der Brüderakten werden verlorene, ganz ausgefüllte und
-schadhaft gewordene Brüderscheine gegen neue umgetauscht. Jeder neu
-ausgegebene Brüderschein enthält einen vollständigen Auszug aus dem
-betreffenden Brüderakt mit Ausnahme der Gründe für etwaige Einziehungen.
-
-Beim Wechsel des Wohnsitzes eines Bruders wird dessen Brüderakt dem
-Delegierten seines neuen Wohnsitzes übergeben.
-
-
-§ 29. Rechte der Brüder.
-
-Das allgemeinste und vornehmste Recht der Brüder ist das Eintreten der
-Gesamtheit für jeden einzelnen im Sinne des Solidarismus.
-
-Im besonderen haben die Brüder folgende Rechte:
-
- 1. Die Volksräte auf Grund der Wahlordnung zu wählen (§ 10);
-
- 2. Neue Bienenstöcke auf Grund des Volksvertrags und des
- Arbeitsvertrags der Bienenstöcke zu errichten, soweit der Stammfonds
- der Volkskasse jeweils für die entsprechenden Haftungen ausreicht.
-
- 3. In vorhandenen Bienenstöcken, soweit die Verhältnisse es
- jeweils gestatten, als Bienen angestellt zu werden (wenn sie ihren
- Brüderbeitrag mindestens 60 Monate ohne Einziehung des Brüderscheines
- geleistet haben und die sonstigen im Arbeitsvertrag der Bienenstöcke
- genannten Bedingungen hierzu erfüllen) und damit in den Genuß aller
- den Bienen durch diesen Arbeitsvertrag erwachsenden Vorteile zu treten.
-
- 4. Von den Bienenstöcken Waren und Leistungen für ihren eigenen Bedarf
- und denjenigen ihrer unter 17 Jahre alten Angehörigen zu Bienenpreisen
- gegen Barzahlung zu erhalten, soweit die vorhandenen Bienenstöcke
- solche zu liefern imstande sind, und zwar in der Reihenfolge der
- Anmeldungen.
-
- 5. Lieferungen und Leistungen für Bienenstöcke auszuführen, soweit
- solche zu vergeben sind.
-
- 6. Die Volkskasse zur Verwaltung ihrer Gelder und als Sparkasse für
- ihre Ersparnisse zu benutzen gegen Auszahlung des vollen sich hieraus
- ergebenden Zinsertrages.
-
- 7. In den Genuß aller Vorteile zu treten, welche durch das Bestehen
- des Volksvertrags für die Brüder vorhanden sind oder sein werden,
- soweit die Verhältnisse es jeweils gestatten.
-
- 8. Bei Streitigkeiten in Sachen des Volksvertrags kostenlosen
- Schiedsspruch durch die Organe der Volkskasse zu erlangen.
-
-
-Unterbrechung der Brüderrechte.
-
-
-§ 30. Einziehung des Brüderscheins.
-
-Die Erfüllung der Brüderpflichten ist eine freiwillige; die
-Nichterfüllung der in § 24 aufgezählten Brüderpflichten bedeutet
-demnach freiwilligen Austritt aus dem Volksvertrag und Verzicht auf die
-Brüderrechte.
-
-In diesem Falle hat derjenige Beamte der Volkskasse oder des
-Bienenstocks, bei welchem in Ausübung seines Amtes und bei Ausübung
-eines Brüderrechts die Nichterfüllung der Brüderpflicht stattfindet,
-den Brüderschein der betreffenden Brüder einzuziehen.
-
-Letztere können dagegen Einspruch bei demjenigen Delegierten der
-Volkskasse, welcher ihre Brüderakten führt, erheben. Dieser legt
-den Fall demjenigen unbeteiligten Bienenstock seines Bezirks vor,
-welcher darüber am besten zu urteilen in der Lage ist, und dessen
-Vorstandsausschuß in kürzester Frist in erster und letzter Instanz
-in einer Plenarsitzung darüber entscheidet, wobei die betroffenen
-Brüder auf ihren Wunsch gehört werden müssen. Zweifelhafte Fälle
-und solche, welche offensichtlich aus Unkenntnis, Irrtum und ohne
-Absicht stattfanden, sind stets zugunsten der betroffenen Brüder
-auszulegen. Bei Bestätigung der Einziehung wird der Grund derselben
-in die Brüderakten eingetragen, der Brüderschein eingezogen und durch
-Aufstemplung des Buchstaben E auf der letzteingeklebten Wertmarke
-entwertet. Die bis zum Tage der Einziehung des Brüderscheins erworbenen
-Rechte können unter keinen Umständen entzogen werden. Dagegen können
-die Brüder freiwillig darauf verzichten.
-
-Nach Einziehung des Brüderscheins kann die Eigenschaft als Bruder laut
-§ 27 durch 12 Monate langes Einzahlen eines Brüderbeitrags an die
-Volkskasse ohne neuerliche Einziehung wieder erworben werden.
-
-
-
-
-5. Teil.
-
-Bedingungen zur Errichtung von Bienenstöcken.
-
-
-§ 31. Anmeldebedingungen.
-
-Bienenstöcke werden errichtet auf Initiative der Volkskasse oder auf
-Antrag der Brüder. Anmeldungen auf Bildung von Bienenstöcken können
-nur von solchen Brüdern eingereicht werden, welche ihren Brüderbeitrag
-zur Zeit der Anmeldung wenigstens 60 Monate lang ohne Einziehung des
-Bienenscheins geleistet haben und im Besitz des Ausweises darüber sind.
-Sie sind bei demjenigen Delegierten, welcher die Volkskasse in dem
-betreffenden Bezirk vertritt, oder in Ermangelung eines solchen bei dem
-Direktorium der Volkskasse anzubringen.
-
-
-§ 32. Form des Antrags.
-
-Der oder die Anmelder erhalten hierauf ein Formular zum Behufe des
-schriftlichen Antrags, welches wahrheitsgetreu auszufüllen und nebst
-den Brüderscheinen der Antragsteller einzureichen ist. Außerdem
-haben die Antragsteller alle Fragen über ihre Personalien und über
-den beabsichtigten Betrieb, welche die Volkskasse noch für notwendig
-erachten sollte, wahrheitsgetreu, genau und gewissenhaft schriftlich
-zu beantworten und alle Informationen schriftlich zu geben, welche zur
-Begutachtung des Antrags erforderlich sind. Fragen nach politischem
-und religiösem Bekenntnis dürfen dabei nicht gestellt werden. Die
-Antragsteller haben alle für die Beurteilung notwendig erscheinenden
-Papiere und Urkunden beizuschaffen. Die Antragsteller sind für die
-Richtigkeit dieses gesamten Informationsmaterials solidarisch haftbar.
-
-Gleichzeitig mit dem Antrag ist seitens der Antragsteller für die
-Kosten des Verfahrens eine Summe bei der Volkskasse einzuzahlen, die
-für jede M. 1000 des Kapitals, welches der zu errichtende Bienenstock
-erfordert, eine Mark beträgt und der Volkskasse unter allen Umständen
-erworben bleibt. Die Antragsteller haben das Recht, nach Errichtung des
-beantragten Bienenstocks aus dessen Vermögen die Summe zurückzufordern.
-
-
-§ 33. Prüfung des Antrags und Beschlußfassung darüber.
-
-Hierauf erfolgt durch die Organe der Volkskasse eine eingehende Prüfung
-des Antrags unter Berücksichtigung aller einschlägigen persönlichen,
-geschäftlichen, finanziellen, technischen, örtlichen und allgemeinen
-Verhältnisse. Nach dieser Prüfung erfolgt mündliche Besprechung
-zwischen den Organen der Volkskasse und den Antragstellern, worauf
-das Direktorium der Volkskasse möglichst in der nächsten Tagung des
-Volksrats diesem den Antrag zur Beschlußfassung vorlegt.
-
-Den Anträgen, welche nicht in allen Punkten wahrheitsgetreu sind, wird
-keine Folge gegeben und den Antragstellern hiervon Mitteilung gemacht
-unter Einziehung der Brüderscheine (§ 30). Die Brüderscheine werden
-auch eingezogen, wenn die wissentlich unrichtigen Angaben erst nach
-Errichtung des Bienenstocks zum Vorschein kommen.
-
-Der Beschluß des Volksrats über Annahme oder Ablehnung eines Antrags
-wird durch das Direktorium der Volkskasse den Antragstellern
-mitgeteilt, in letzterem Fall unter Angabe der Gründe.
-
-
-§ 34. Ernennung der Vorstände.
-
-Wenn der Volksrat den Antrag annimmt oder auf eigene Initiative die
-Errichtung eines Bienenstocks beschließt, so ernennt das Direktorium
-der Volkskasse die vom Volksrate erwählten Vorstände des betreffenden
-Bienenstocks, verpflichtet dieselben auf den Volksvertrag und schließt
-mit ihnen den Dienstvertrag ab, in welchem das Normaleinkommen,
-die Rechte und Pflichten der Vorstandsmitglieder in gegenseitigem
-Einvernehmen festgestellt werden.
-
-
-§ 35. Errichtungsurkunde des Bienenstocks.
-
-Die so ernannten Vorstände haben durch ihre Unterschrift die
-Errichtungsurkunde des betreffenden Bienenstocks anzuerkennen und sich
-für die genaue Durchführung derselben zu verpflichten.
-
-Die Errichtungsurkunden enthalten die Verpflichtung der Vorstände auf
-den allen Bienenstöcken gemeinsamen Arbeitsvertrag der Bienenstöcke
-und außerdem folgende Bestimmungen, die für die einzelnen Bienenstöcke
-verschieden sind:
-
- ~a.~ den Namen und die Firmenzeichnung des neuen Bienenstocks, seinen
- Sitz und sein Kapital;
-
- ~b.~ die Bedingungen für die Aufnahme einer Anleihe von bestimmter
- Höhe zu bestimmtem Zinsfuß gegen Ausgabe von verzinslichen, spätestens
- innerhalb 50 Jahren rückzahlbaren Schuldscheinen, für deren Betrag
- und Zins die Volkskasse gegen eine zu vereinbarende Jahresprämie die
- Haftung übernimmt;
-
- ~c.~ Bestimmungen über die Aufstellung der jährlichen Bilanzen,
- insbesondere über den Abschreibungsmodus und etwa zu bildende Reserven
- etc., welche der Bienenstock einzuhalten verpflichtet ist;
-
- ~d.~ besondere Bestimmungen, welche je nach der Eigentümlichkeit jedes
- einzelnen Falles noch notwendig erscheinen sollten.
-
-
-
-
-6. Teil.
-
-Übergangsbestimmungen.
-
-
-§ 36.
-
-Da der gegenwärtige Text des Volksvertrags voraussetzt, daß die
-Volkskasse mit ihrer gesamten Organisation schon bestehe, so sind
-für den Anfang, solange das noch nicht der Fall ist, besondere
-Übergangsbestimmungen erforderlich, welche sich auf die ersten
-Maßnahmen zur Herbeiführung dieser Organisation selbst, bis zu ihrem
-völligen Funktionieren, beziehen.
-
-Diese Bestimmungen können hier nicht im einzelnen gegeben werden, da
-sie von den jeweiligen Verhältnissen abhängen. Sie beziehen sich u. a.
-auf die Wahl des ersten Volksrats, auf die Erwerbung der Brüder- und
-Bienenrechte bevor die Beiträge während der vorgeschriebenen Anzahl
-Monate geleistet werden konnten u. dgl. m.
-
-
-
-
-7. Teil.
-
-Beilagen zum Volksvertrag.
-
-
-Beilage 1. Wahlordnung für den Volksrat zu § 10 des Volksvertrags.
-
-
-§ 1.
-
-Wähler für den Volksrat sind alle deutschen Brüder und Bienen, welche
-das 25. Lebensjahr vollendet haben.
-
-
-§ 2.
-
-Wählbar zum Volksrat ist jede deutsche Biene, welche das 30. Jahr
-vollendet hat. Die Wahl findet auf je 5 Kalenderjahre statt.
-
-
-§ 3.
-
-Die Zahl der zu wählenden Volksräte beträgt einen für jede volle
-halbe Million Brüder und Bienen, mindestens aber 9. Sie wird von dem
-Präsidenten der Volkskasse im 4. Monate vor der Wahl auf Grund der
-sämtlichen durch die Delegierten der Volkskasse geführten Brüderakten
-festgestellt und gleichzeitig mit dem Tag der Wahl verkündet.
-
-
-§ 4.
-
-Die Wahl findet in ganz Deutschland am gleichen Tage statt, indem die
-wahlberechtigten Brüder und Bienen unter Vorlage des Brüder- oder
-Bienenscheins ihren Stimmzettel persönlich oder durch Vertreter oder
-durch die Post bei demjenigen Delegierten oder Bienenstock abgeben, bei
-welchem ihre Brüder- oder Bienenakten geführt werden.
-
-
-§ 5.
-
-Die abgegebenen Stimmzettel werden in eine Wahlurne niedergelegt. Sie
-können nach Belieben des Wählers offen oder geschlossen sein. Jeder
-Zettel darf nur den Namen eines einzigen Kandidaten tragen.
-
-
-§ 6.
-
-Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind
-öffentlich.
-
-Die Stimmzettel werden bei jedem Delegierten durch eine genügende
-Anzahl von Vertrauensmännern und bei jedem Bienenstock durch den
-Vorstandsrat desselben eröffnet, welche auch über die Gültigkeit oder
-Ungültigkeit der Wahlzettel, vorbehaltlich der Prüfung durch den
-Volksrat selbst, entscheidet.
-
-Die Namen der bei den Bienenstöcken gewählten Kandidaten werden,
-nach der Anzahl der erhaltenen Stimmen geordnet, am Tage nach der
-Wahl dem betreffenden Delegierten der Volkskasse zugestellt, welcher
-daraus zusammen mit den bei ihm gewählten Kandidaten eine Gesamtliste
-aller Kandidaten seines Bezirks, ebenfalls nach Stimmenzahl geordnet,
-herstellt und innerhalb 3 Tagen nach der Wahl dem Volksrate vorlegt.
-
-
-§ 7.
-
-Der Volksrat verkündet hierauf die Namen der gewählten Volksräte
-unter Angabe der erhaltenen Stimmenzahl. Es sind dies diejenigen
-Kandidaten, welche in der Gesamtliste die meisten Stimmen erhalten
-haben, bis zur vorgeschriebenen Anzahl der zu wählenden Volksräte; bei
-gleicher Stimmenzahl entscheidet das Loos. Die nach dieser Anzahl noch
-weiter gewählten Kandidaten dienen in der Reihenfolge der erhaltenen
-Stimmenzahl als Ersatzmänner bei eintretenden Vakanzen der Volksräte
-durch Tod, Demission oder andere Ursachen.
-
-
-
-
-Beilage 2. Muster eines Brüderscheins.
-
-
- +----------------------------------+--------------------------------------+
- | =Deutsche Volkskasse.= | |
- | | Dauer der letzten ununterbrochenen |
- | +--------------------+ | Beitragsperiode: 19 Monate |
- | |Delegierter 7 | | |
- | |Köln | +------------+------------+------------+
- | |Juni 1903 | | | | |
- | |Laufende Nummer 714 | |Volkskassen-|Volkskassen-|Volkskassen-|
- | +------------------- + |marke 50 Pf.|marke 50 Pf.|marke 50 Pf.|
- | | | | |
- | Brüderschein Nr. 6 | | | |
- | für +------------+------------+------------+
- | Herrn Heinrich *Jung*. | | | |
- | | | | |
- | Berufsstellung: Schlosser | | | |
- | Wohnhaft zu: Ehrenfeld | | | |
- | geboren am: 23. April 1876 +------------+------------+------------+
- | zu: Berlin. | | | |
- | | | | |
- | | | | |
- | Unterschrift des Besitzers: | | | |
- | gez. *Heinrich Jung*. +------------+------------+------------+
- | | | | |
- +==================================+ | | |
- | Auszug aus dem Brüderakt. | | | |
- | | | | |
- | Beginn der Brüderbeiträge: +------------+------------+------------+
- | März 1897. | |
- | | Für jeden Kalendermonat ist eine |
- | Gesamte frühere: | Volkskassenmarke einzukleben. |
- | | |
- | | Nach Ausfüllung der 12 Felder ist |
- | | der Schein bei der Ausgabestelle |
- | Beitrags- Beitrags- Unterbre- | gegen einen neuen umzutauschen. Dies |
- | summe dauer chungsdauer| kann auch geschehen durch Vermittlung|
- | M. Monate Monate | des Ortsvertreters des Delegierten |
- + =================================+ oder eines Bienenstocks oder durch |
- | 29.-- 58.-- 16.-- | die Post unter Beifügung des |
- | | Rückportos. |
- | Datum etwaiger Einziehungen: | |
- | *keine*. | |
- +----------------------------------+--------------------------------------+
-
-
-Erklärung des Brüderscheins.
-
-Heinrich Jung begann seine Brüderbeiträge im März 1897 und klebte ein:
-
- Im Jahre 1897 10 Marken à 50 Pf. = M. 5.--
- " " 1898 12 " " " " = " 6.--
- " " 1899 12 " " " " = " 6.--
- " " 1900 5 " " " " = " 2.50
- ------------ -------------
- Summa 39 M. 19.50
-
-Nach dieser Zeit, also im Juni 1900, geht er ins Ausland und
-unterbricht seine Beitragsleistungen. Nach seiner Rückkehr tritt
-er wieder ein, da er die Vorteile des billigen Bezugs seiner
-Lebensbedürfnisse, der Benutzung von Speisehallen, Krankenhäusern,
-Bibliotheken, der kostenlosen ärztlichen Pflege etc. voll würdigt. Er
-beginnt daher im Oktober 1901 wieder einzukleben, also nach einer 16
-monatlichen Unterbrechung. Von da ab leistet er wieder regelmäßig seine
-Beiträge; auf seinem alten, noch unausgefüllten 4. Bienenschein sind
-noch 7 Felder frei, er braucht also erst im Mai 1902 seinen 5. und im
-Mai 1903 seinen 6. Schein, der obige Brüderschein ist sein sechster,
-den er im Mai 1903 erhält, er hat also bis zu dessen Ausgabe noch
-weiter geleistet 19 Beiträge à 50 Pf. (also seit Oktober 1901 bis April
-1903 = 19 Monate), im ganzen mit seinen früheren Beiträgen also bis
-jetzt 58 Beiträge mit zusammen M. 29 bei 16 monatlicher Unterbrechung.
--- Der Brüderschein enthält links den Auszug seiner Brüderakten nach
-den eben geschilderten Angaben und rechts die Felder für das Einkleben
-der Marken und einige Bemerkungen bezüglich des Umtausches des
-Brüderscheins. Die kleinen Kreise in den einzelnen Feldern bedeuten
-Durchlochungen, durch welche die Marken entwertet werden, z. B. durch
-den Kassierer eines Bienenstocks bei Gelegenheit von Einkäufen oder
-bei einer Wahl oder bei sonstiger Ausübung eines Brüderrechts. --
-Zu den früher geleisteten 58 Monatsbeiträgen sind demnach nur noch
-2 zu leisten, um Jung das Recht zu geben, Biene zu werden bzw. mit
-einer Anzahl anderer im gleichen Falle stehenden Brüdern einen neuen
-Bienenstock zu errichten. -- Hätte er während seines Aufenthalts im
-Ausland sich das sehr geringe Opfer auferlegt, seine Beiträge ruhig
-weiter zu leisten, so hätte er diese Zeit um 16 Monate früher erreichen
-können.
-
-
-
-
-III. Arbeitsvertrag der Bienenstöcke.
-
-
-1. Teil.
-
-Grundlagen und Zweck der Bienenstöcke.
-
-
-§ 1. Grundlagen.
-
-Auf der Grundlage des Solidarismus werden Bienenstöcke nach den
-Bestimmungen des Volksvertrags durch die Volkskasse errichtet, welche
-auch Eigentümerin derselben bleibt, deren Nutznießung aber der
-Gesamtheit der in denselben jeweils beschäftigten Bienen auf Grund des
-gegenwärtigen Arbeitsvertrags der Bienenstöcke überläßt. Die Mitglieder
-des Bienenstocks heißen Bienen.
-
-
-§ 2. Zweck.
-
-Bienenstöcke sind Betriebe, welche unter Ausschluß der Erzielung eines
-Gewinns folgende Zwecke haben:
-
- ~a.~ Ihre gesamten Erträgnisse den Bienen als Gegenwert ihrer Arbeit
- auszuzahlen und durch richtige Organisation der Arbeit und der
- Güterverteilung die Einnahmen der Bienen zu erhöhen, deren Ausgaben
- zu vermindern und ihre materiellen Bedürfnisse vollständig und in
- möglichst vollkommener Weise zu befriedigen.
-
- ~b.~ Durch soziale Einrichtungen auch für die Befriedigung der
- körperlichen, geistigen und sittlichen Bedürfnisse der Bienen
- und ihrer Angehörigen, wozu auch ein ausreichendes Maß von
- Lebensannehmlichkeit gehört, möglichst vollständig zu sorgen.
-
- ~c.~ Durch vorsorgliche Maßnahmen die Bienen und ihre Angehörigen von
- der Geburt bis zum Tode vor den Folgen der natürlichen Ungleichheiten
- (Gesundheit, physische und geistige Fähigkeiten, Lebensdauer) und
- sozialen Schädlichkeiten (Unfälle, Arbeitslosigkeit) zu schützen.
-
- ~d.~ Nicht zum Bienenstock gehörende Brüder in möglichst großem Umfang
- in den Mitgenuß der aufgezählten Vorteile zu setzen.
-
-Zur Erreichung dieser Zwecke hat jeder Bienenstock in seinem Betrieb
-folgende Abteilungen:
-
-1. Einen Produktivbetrieb für Herstellung von Arbeitsprodukten oder für
-bestimmte Arbeitsleistungen;
-
-2. ein Tauschlager für Austausch und Verteilung der Güter;
-
-3. die sozialen Einrichtungen;
-
-4. die vorsorglichen Kassen, deren Führung und Kontrolle vertragsmäßig
-der Volkskasse zusteht, bzw. für welche dieselbe haftet.
-
-
-2. Teil.
-
-Finanzen der Bienenstöcke.
-
-
-§ 3. Kapital.
-
-Das Anlage- und Betriebskapital eines Bienenstocks wird beschafft durch
-Aufnahme einer verzinslichen Anleihe gegen Ausgabe von Schuldscheinen,
-für deren Kapital und Zins die Volkskasse gegen eine zu vereinbarende
-Jahresprämie mit ihrem ganzen Stammfonds die Haftung übernimmt.
-
-Solche Schuldscheine können ausgegeben werden sowohl gegen Überlassung
-von barem Geld als von vorhandenen Betrieben, Immobilien, Mobilien und
-sonstigen Werten.
-
-Der Bienenstock ist verpflichtet, alljährlich den 50. Teil der Anleihe
-aus seinen Bruttoeinnahmen zurückzuzahlen. Die Volkskasse hat das
-Recht, die Schuldscheine jederzeit zum Nennwerte plus den aufgelaufenen
-Jahreszinsen einzulösen.
-
-
-§ 4. Rechnungsmodus.
-
-Die Abrechnung des Geschäftsjahrs der Bienenstöcke hat, wie folgt,
-stattzufinden:
-
-Von den jährlichen Bruttoeinnahmen des Bienenstocks werden folgende
-Ausgaben abgezogen:
-
- ~a.~ Die Verwaltungs- und Geschäftsunkosten aller Art, zu welchen die
- an die Bienen als Gegenwert ihrer Arbeit ausbezahlten Beträge nicht
- zählen;
-
- ~b.~ die fälligen Zinsen für das noch nicht heimbezahlte
- Anleihekapital;
-
- ~c.~ der alljährlich zur Rückzahlung gelangende 50. Teil des
- Anleihekapitals;
-
- ~d.~ genügende Sicherstellungen für zweifelhafte Debitoren;
-
- ~e.~ die in der Errichtungsurkunde des Bienenstocks vorgeschriebenen
- Abschreibungen;
-
- ~f.~ die ebenda bezeichneten oder durch außergewöhnliche Umstände
- erforderlichen Rücklagen.
-
-Die nunmehr verbleibende Summe ist das *Erträgnis* des Bienenstocks,
-welches der Gesamtheit der Bienen als Gegenwert für ihre Arbeit gehört
-und, wie folgt, verwendet wird:
-
- 1. Zur Auszahlung der den Bienen garantierten Normaleinkommen;
- dieselben dürfen in zu vereinbarenden Raten während des Rechnungsjahrs
- im voraus aus laufenden Mitteln entnommen werden;
-
- 2. zur Auszahlung der Krankheits- und Unfallzuschüsse an die Bienen;
- zu letzteren gehören auch die Anteile für Invalidität infolge von
- Unfällen im Dienste; diese Auszahlungen dürfen nach Bedarf während des
- Rechnungsjahrs im voraus aus laufenden Mitteln entnommen werden;
-
- 3. zur Dotierung eines Stipendienfonds in Höhe von 5% der nunmehr
- verbleibenden Summe solange, bis derselbe 1% des Kapitals der
- Bienenstöcke beträgt, auf welche Höhe er stets wieder zu ergänzen ist.
-
-Die nunmehr verbleibende Summe heißt *Resterträgnis* und wird verwendet:
-
- 4. Die Hälfte zur Auszahlung eines Ergänzungseinkommens an die Bienen
- im Verhältnis ihrer Normaleinkommen;
-
- 5. die andere Hälfte als Beitrag des Bienenstocks zum Anteilfonds der
- Volkskasse zwecks Auszahlung von Senioren-[30], Invaliditäts-, Witwen-
- und Waisenanteilen.
-
-Reichen die Bruttoeinnahmen für die Ausgaben ~ad a~, ~b~ und ~c~ nicht
-aus, so leistet die Volkskasse unter allen Umständen die Differenz.
-
-Reicht das Erträgnis zu den Leistungen ~ad~ 1, garantierte
-Normaleinkommen, und 2, Krankheits- und Unfallszuschüsse, nicht aus,
-so leistet die Volkskasse unter allen Umständen, ausgenommen bei
-Arbeitseinstellungen infolge von Kriegen, Revolutionen und Streiken die
-Differenz.
-
-Diese Deckungen werden aus den etwaigen Resterträgnissen des
-Bienenstocks in späteren Jahren an die Volkskasse zurückbezahlt.
-
-Da die gesamten Erträgnisse des Bienenstocks an die Bienen als
-Gegenwert ihrer Arbeit ausbezahlt werden, so sind Gewinne oder
-Überschüsse nicht vorhanden, daher nicht an die Volkskasse abführbar.
-
-
-§ 5. Jahresabrechnung.
-
-Die Finanzlage des Bienenstocks wird innerhalb dreier Monate nach
-Ablauf eines jeden Geschäftsjahrs durch den Vorstandsausschuß
-desselben festgestellt; in dem darauffolgenden Monat findet die
-Abrechnung mit der Volkskasse statt. Der Bienenstock ist verpflichtet,
-Finanzangelegenheiten durch die Volkskasse erledigen zu lassen und
-seine Gelder der Volkskasse zur Verwaltung zu übergeben, wogegen
-letztere den vollen sich daraus ergebenden Zinsertrag, abzüglich
-Spesen, an den Bienenstock vergütet.
-
-
-3. Teil.
-
-Verwaltung und Leitung der Bienenstöcke.
-
-
-~A.~ Vorstand des Bienenstocks.
-
-
-§ 6. Bestellung des Vorstands.
-
-Der Vorstand des Bienenstocks im Sinne des Handelsgesetzbuchs
-besteht aus einer oder mehreren Personen, welche von dem Direktorium
-der Volkskasse nach den Beschlüssen des Volksrats ernannt werden.
-Das Direktorium der Volkskasse verpflichtet die Vorstände auf den
-Volksvertrag und den Arbeitsvertrag der Bienenstöcke und schließt mit
-ihnen die Errichtungsurkunde des Bienenstocks und den Dienstvertrag ab.
-
-Das Direktorium der Volkskasse kann auch die Anstellung,
-unbeschadet vertragsmäßiger Ansprüche, jederzeit widerrufen und
-neue Vorstandsmitglieder ernennen. Dasselbe bestimmt die Anzahl der
-Vorstandsmitglieder und der Prokuristen, die Art der Firmenzeichnung
-und die Stellvertretung der Vorstandsmitglieder in Verhinderungsfällen
-und bei Vakanzen.
-
-
-§ 7. Kompetenzen des Vorstands.
-
-Dem Vorstande obliegt der Betrieb des Geschäfts nach Maßgabe
-des Volksvertrags, des Arbeitsvertrags der Bienenstöcke, der
-Errichtungsurkunde des Bienenstocks und seines Dienstvertrags, sowie
-nach Maßgabe der Beschlüsse des Vorstandsausschusses (3. Teil ~B~) des
-Bienenstocks, welche er zu vollziehen hat.
-
-
-§ 8. Geschäftsordnung des Vorstands.
-
-Der Vorstand, dessen Stellvertreter und Prokuristen legitimieren sich
-durch notarielles Protokoll oder durch Auszüge aus dem Firmenregister.
-
-Der Vorstand hat innerhalb dreier Monate nach Schluß des Geschäftsjahrs
-dem Vorstandsausschuß die Jahresabrechnung nebst Bericht über die
-Lage des Geschäfts und die wichtigsten Begebenheiten zur Prüfung und
-Bestätigung vorzulegen.
-
-Der Vorstand ist verpflichtet, den geschäftlichen Verkehr in
-Volkskassen- und Bienenstockangelegenheiten in den einfachsten Formen,
-unter Weglassung von Titulaturen und nicht sachlichen Formeln und
-Formalitäten durchzuführen.[31]
-
-Der Vorstand hat die Verpflichtung, in seine sämtlichen Verträge,
-Vereinbarungen, Abmachungen etc. über Käufe, Verkäufe, Lieferungen
-etc. seines Bienenstocks folgende, einen integrierenden Bestandteil
-derselben bildende Bestimmung aufzunehmen:
-
- »Der Bienenstock hat das Recht, diesen Vertrag (Vereinbarung etc.)
- aufzuheben, wenn sich herausstellt, daß derselbe durch Versprechen
- von Provisionen, Geschenken oder irgendwelchen Sondervorteilen auf
- Kosten der Gesamtheit beeinflußt wurde, auch wenn die Ausführung des
- Versprechens nicht erfolgte.«
-
-
-~B.~ Vorstandsausschuß des Bienenstocks.
-
-
-§ 9. Bestellung des Vorstandsausschusses.
-
-Der Vorstandsausschuß besteht:
-
- ~a.~ aus den sämtlichen Vorstandsmitgliedern, unter welchen das
- Direktorium der Volkskasse den Vorsitzenden des Vorstandsausschusses
- und dessen Stellvertreter bestimmt;
-
- ~b.~ aus sämtlichen Prokuristen;
-
- ~c.~ aus einer durch das Direktorium der Volkskasse zu bestimmenden
- Anzahl von Beamten, Meistern und Arbeitern des Bienenstocks, welche
- in der Jahresversammlung durch die sämtlichen Bienen des Bienenstocks
- für die Dauer bis zur nächsten ordentlichen Jahresversammlung gewählt
- werden. Austretende Mitglieder können wiedergewählt werden;
-
- ~d.~ aus dem Bienenstockarzt bzw. Chefarzt, wenn mehrere Ärzte
- vorhanden sind.
-
-Zu jeder Sitzung des Vorstandsausschusses ist der Delegierte der
-Volkskasse bei dem betreffenden Bienenstock rechtzeitig einzuladen.
-
-
-§ 10. Kompetenzen des Vorstandsausschusses.
-
-Zur Zuständigkeit des Vorstandsausschusses gehören:
-
-Die Verfassung der Arbeitsordnung und die Vorlage derselben, sowie
-etwaiger Abänderungen, an die Volkskasse zur Genehmigung.
-
-Die Anstellung von Bienen und der Abschluß von Dienstverträgen mit
-denselben, wobei für die Anzahl von Bienen jeder Kategorie und die Höhe
-ihrer Normaleinkommen vorher die Genehmigung der Volkskasse einzuholen
-ist.
-
-Die Erklärung von Brüdern zu Bienen nach vollbrachter halbjähriger
-Probezeit im Bienenstock.
-
-Die Entscheidung über alle Geschäfts- und Verwaltungsangelegenheiten
-ihres Bienenstocks und die Kontrolle über die richtige Ausführung
-derselben.
-
-Die Entgegennahme der Jahresbilanzen und des Berichtes des Vorstandes,
-Prüfung und Bestätigung derselben.
-
-Der Vorstandsausschuß entscheidet durch Schiedsspruch in erster und
-letzter Instanz kostenlos unter Ausschluß der Gerichte über die an ihn
-gelangenden Rekurse von Brüdern und Bienen betreffend Einziehung von
-Brüder- und Bienenscheinen. Schiedsspruchsitzungen sind für Brüder und
-Bienen öffentlich. Er vermittelt kostenlos auf Verlangen der Volkskasse
-in Streitigkeiten zwischen Brüdern, Bienen oder Bienenstöcken mit dem
-Direktorium, den Delegierten oder den Beamten der Volkskasse sowie in
-Differenzen zwischen Bienenstöcken und berichtet an die Volkskasse über
-das Ergebnis.
-
-
-§ 11. Geschäftsordnung des Vorstandsausschusses.
-
-Die Berufung des Vorstandsausschusses erfolgt nach Bedarf durch den
-Vorsitzenden oder in dessen Verhinderung durch dessen Stellvertreter.
-Sie muß innerhalb dreier Tage erfolgen, wenn der Delegierte der
-Volkskasse oder wenigstens drei Mitglieder des Vorstandsausschusses es
-beantragen.
-
-Zwecks Arbeitsteilung kann sich der Vorstandsausschuß in Teile trennen,
-welchen unter dem Vorsitz je eines Vorstandsmitglieds oder dessen
-Stellvertreters bestimmte Geschäftssparten zugewiesen werden, jedoch
-ist die Einberufung der Teilsitzungen sämtlichen Mitgliedern des
-Vorstandsausschusses mit der Tagesordnung bekanntzugeben, und sämtliche
-Mitglieder haben das Recht, denselben beizuwohnen und mitzustimmen.
-
-Alle Beschlüsse der Teilsitzungen sind sofort dem Delegierten und dem
-Vorsitzenden des Vorstandsausschusses mitzuteilen und von der nächsten
-Vollsitzung bestätigen zu lassen. Ohne diese Bestätigung sind sie
-ungültig.
-
-Die Vollsitzungen sind nur beschlußfähig wenn mindestens ¾ der
-vertragsmäßigen Anzahl Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse selbst
-erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit muß
-derselbe Gegenstand in der nächsten Vollsitzung nochmals zur Abstimmung
-kommen. In dieser Sitzung entscheidet bei Stimmengleichheit die Stimme
-des Vorsitzenden.
-
-Der Delegierte der Volkskasse bei dem Bienenstock hat das Recht, den
-Sitzungen des Vorstandsausschusses mit beratender Stimme beizuwohnen,
-Anträge zu stellen, gegen ihm unberechtigt erscheinende Beschlüsse
-ein Veto einzulegen, und deren nochmalige Beratung in einer späteren
-Sitzung zu verlangen.
-
-Über die Verhandlungen des Vorstandsausschusses, sowohl der Teil- als
-der Vollsitzungen, sind Protokolle zu führen, welche von sämtlichen
-Anwesenden zu unterzeichnen und von den nicht anwesenden Mitgliedern
-durch Unterschrift zur Kenntnis zu nehmen sind.
-
-Die Mitglieder des Vorstandsausschusses sind über die Verhandlungen und
-Beschlüsse zu Stillschweigen verpflichtet.
-
-Sie haben das Recht und die Pflicht der Einsichtnahme in die Kasse,
-Bücher, Korrespondenzen und Akten.
-
-
-§ 12. Einkommen der Mitglieder des Vorstandsausschusses.
-
-Diejenigen Mitglieder des Vorstandsausschusses, welche nach § 9 ~c~ ihr
-Amt durch Wahl erhalten, beziehen für ihre Mühewaltung während ihrer
-Amtsdauer ein um 10% erhöhtes Normaleinkommen.
-
-Sämtliche Mitglieder haben Anspruch auf Ersatz ihrer in Amtshandlungen
-entstehenden Barauslagen.
-
-
-~C.~ Jahresversammlung des Bienenstocks.
-
-
-§ 13. Zusammensetzung der Jahresversammlung.
-
-In jedem Jahre findet eine ordentliche Jahresversammlung aller Bienen
-des Bienenstocks statt.
-
-Jede Biene des Bienenstocks, ob aktiv oder inaktiv, welche sich durch
-ihren Bienenschein legitimiert, hat Zutritt zur Jahresversammlung und
-besitzt dortselbst eine Stimme.
-
-
-§ 14. Geschäftsordnung der Jahresversammlung.
-
-Die ordentliche Jahresversammlung findet im 4. Monat nach Ablauf
-des Geschäftsjahres statt. Die Jahresversammlung wird durch den
-Vorstand durch einmaliges Ausschreiben in den dazu bestimmten Blättern
-unter Angabe der Tagesordnung, mit einer Frist von zwei Wochen und
-gleichzeitigem Anschlag am schwarzen Brett des Bienenstocks berufen.
-
-Bei außergewöhnlichen Ereignissen kann auch eine außerordentliche
-Jahresversammlung stattfinden. Sie muß einberufen werden, wenn der
-Delegierte oder der Vorstand oder mindestens drei Mitglieder des
-Vorstandsausschusses, welche nicht dem Vorstand angehören, es verlangen.
-
-Den Vorsitz in der Jahresversammlung führt der Delegierte der
-Volkskasse oder ein in dessen Verhinderung durch die Volkskasse
-ernannter Stellvertreter.
-
-Der Vorsitzende bestimmt die Reihenfolge der Gegenstände der
-Tagesordnung.
-
-Die Beschlüsse und Wahlen der Jahresversammlung erfolgen mit einfacher
-Stimmenmehrheit und können, wenn sich kein Widerspruch erhebt, durch
-Zuruf erfolgen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
-
-Über alle Beschlüsse und Wahlen der Jahresversammlung ist ein Protokoll
-aufzunehmen, das vom Vorsitzenden und von sämtlichen anwesenden
-Mitgliedern des Vorstandsausschusses zu unterzeichnen ist.
-
-
-§ 15. Kompetenzen der Jahresversammlung.
-
-Zur Zuständigkeit der Jahresversammlung gehört:
-
- ~a.~ Die Entgegennahme des Jahresberichts, der Jahresabrechnung sowie
- der Abrechnung mit der Volkskasse; Entgegennahme des Berichts über
- die Höhe der Ergänzungseinkommen. Jede Biene hat das Recht, hierüber
- Fragen zu stellen und Aufschlüsse zu verlangen. Eine Beschlußfassung
- darüber findet nicht statt.
-
- ~b.~ Die Beschlußfassung über Anträge des Vorstandsausschusses
- betreffend die Verwendung eines Teiles der Ergänzungseinkommen für die
- allgemeinen Zwecke und sozialen Einrichtungen des Bienenstocks.
-
- ~c.~ Die Wahl der Mitglieder des Vorstandsausschusses für das kommende
- Jahr, und zwar für jedes Mitglied einzeln.
-
- ~d.~ Die freie Diskussion aller aus den Kreisen der Bienen kommenden
- Anträge über Angelegenheiten der Volkskasse und der Bienenstöcke. Auf
- Wunsch kann über solche Anträge eine Probeabstimmung stattfinden um
- festzustellen, ob die Mehrheit für oder gegen einen solchen Antrag
- ist. Ein Beschluß kann jedoch nicht gefaßt werden. Die auf diese Weise
- zutage getretenen Wünsche dienen dem Vorstandsausschuß sowie der
- Volkskasse als Anregungen zur Förderung des Gesamtinteresses.
-
-Diskussionen über Fragen der Politik und Religion sind verboten.
-
-
-4. Teil.
-
-Pflichten und Rechte der Bienen.
-
-
-§ 16. Pflichten der Bienen.
-
-Solche Brüder, welche in Bienenstöcken angestellt werden, heißen
-Bienen. Sie werden solange als Bienen ihres Bienenstocks betrachtet,
-als sie von demselben Einkommen oder Anteile beziehen, gleichgültig ob
-aktiv oder inaktiv.
-
-Die Pflichten der Bienen sind grundsätzlich dieselben wie die der
-Brüder, sie sind jedoch infolge ihres besonderen Verhältnisses zum
-Bienenstock wesentlich erweitert.
-
-Die allgemeinsten und vornehmsten Pflichten der Bienen sind das Wirken
-des einzelnen für die Gesamtheit im Sinne des Solidarismus sowie
-unantastbare Ehrenhaftigkeit und Wahrhaftigkeit.
-
-Im besonderen haben die Bienen folgende Pflichten:
-
- 1. Zahlung eines Bienenbeitrags an die Volkskasse in Höhe von 1%
- sämtlicher ihnen von den Bienenstöcken als Gegenwert ihrer Arbeit
- ausbezahlten Beträge.
-
- 2. Beziehen ihrer Lebensbedürfnisse und sonstigen Leistungen aus
- Bienenstöcken, soweit dieselben hierzu ausreichen.
-
- 3. Anerkennung des Volksvertrags, des Arbeitsvertrags der Bienenstöcke
- und der Arbeitsordnung des Bienenstocks, in welchem sie tätig sind,
- sowie Befolgung der im Interesse des Gesamtwohls vom Vorstandsausschuß
- ihres Bienenstocks getroffenen Anordnungen und Disziplinarvorschriften.
-
- 4. Streitigkeiten in Sachen des Volksvertrags und der Bienenstöcke
- den Organen der Volkskasse oder der Bienenstöcke unter Ausschluß der
- Gerichte vorzulegen und sich deren Schiedsspruch zu unterwerfen.
-
- 5. Alle Handlungen zu unterlassen, welche der Volkskasse, den
- Bienenstöcken, den Brüdern oder Bienen Nachteile bringen, und
- beizutragen mit voller Kraft und ganzem Können zur Förderung der
- Interessen und Zwecke der Volkskasse sowie zur Erreichung der größten
- Leistung des Bienenstocks bei geringstem Aufwande, und zur geordneten
- sachgemäßen Abwicklung seiner Geschäfte.
-
- 6. Auf Wunsch der Volkskasse oder des Vorstandsausschusses ihres
- Bienenstocks kostenlose Übernahme kleiner Ämter, welche zur Pflege des
- Solidarismus oder im Interesse der Organisation der Volkskasse, der
- Bienenstöcke oder gemeinnütziger Zwecke notwendig erscheinen, sofern
- sie dadurch ihren Berufspflichten nicht entzogen werden.
-
- 7. Keinerlei Provisionen, Geschenke oder Sondervorteile für ihre
- Mitwirkung in den Angelegenheiten der Volkskasse und Bienenstöcke
- anzunehmen oder zu geben.
-
-
-§ 17. Die Bienenbeiträge.
-
-Bienen können an einem bestimmten Zeitpunkt solche volljährige Brüder
-sein, welche ihren Brüderbeitrag (§ 27 des Volksvertrags) wenigstens
-60 Monate lang ohne Einziehung des Brüderscheins geleistet haben, und
-welche nach einer halbjährigen Probezeit in einem Bienenstock von dem
-Vorstandsausschuß desselben zu Bienen erklärt wurden. Männer können vor
-Erledigung ihrer Hauptmilitärpflicht nicht zu Bienen ernannt werden.
-
-Die Einzahlung der Bienenbeiträge an die Volkskasse geschieht durch
-den Vorstand des Bienenstocks, der zu diesem Zweck 1% aller an die
-Bienen als Gegenwert ihrer Arbeit zur Auszahlung gelangenden Beträge
-zurückbehält.
-
-Geleistete Bienenbeiträge werden niemals zurückvergütet.
-
-
-§ 18. Bienenschein. Bienenakten.
-
-Der Bienenstock stellt jeder seiner Bienen eine Karte, Bienenschein
-genannt, aus, welcher bei jeder Ausübung eines Bienenrechts als
-Legitimation vorzulegen ist.
-
-Der Bienenschein ist persönlich und darf unter keinen Umständen
-abgetreten werden.
-
-Der Bienenstock legt für jede seiner Bienen einen Bienenakt an,
-welchem die Personalien, alle geleisteten Beiträge und erworbenen
-Rechte, sowie die Unterbrechungen der Beitragsleistungen und etwaige
-Einziehungen der Bienenscheine und deren Gründe eingetragen werden.
-Bemerkungen über das politische oder religiöse Bekenntnis der Bienen
-dürfen diese Akten nicht enthalten.
-
-Beim Austritt aus dem Bienenstock erhält die Biene gegen Auslieferung
-ihres Bienenscheins einen neuen Brüderschein, welcher einen
-vollständigen Auszug aus dem betreffenden Akt mit Ausnahme der Gründe
-für etwaige Einziehungen enthält, und welcher ihr als Legitimation
-gegenüber der Volkskasse und andern Bienenstöcken dient. Die alten
-Brüder- und Bienenscheine werden zu den Akten gelegt. Auf Grund dieser
-Akten tauscht der Bienenstock verlorne, eingezogene oder schadhaft
-gewordene Scheine gegen neue um. Wechselt eine Biene ihren Bienenstock,
-so wird deren Bienenakt dem neuen Bienenstock übergeben.
-
-
-§ 19. Rechte der Bienen.
-
-Die Rechte der Bienen sind grundsätzlich dieselben wie die der Brüder,
-sind jedoch infolge ihres besonderen Verhältnisses zum Bienenstock
-wesentlich erweitert.
-
-Das allgemeinste und vornehmste Recht der Bienen ist das Eintreten der
-Gesamtheit für jeden einzelnen im Sinne des Solidarismus.
-
-Im besonderen haben die Bienen folgende Rechte:
-
- 1. Volksräte auf Grund des Volksvertrags zu wählen und selbst zu
- Volksräten gewählt zu werden, und während ihrer Tätigkeit als
- Volksräte im vollen Bezuge ihrer Einkommen und Rechte aus ihrem
- Bienenstock zu bleiben.
-
- 2. Neue Bienenstöcke auf Grund des Volksvertrags und des
- Arbeitsvertrags der Bienenstöcke zu errichten, soweit der Stammfonds
- der Volkskasse jeweils für die entsprechenden Haftungen ausreicht.
-
- 3. In vorhandenen Bienenstöcken, soweit es die Verhältnisse jeweils
- gestatten, als Bienen angestellt zu werden.
-
- Angestellte Bienen können nur infolge Einziehung ihres Bienenscheins
- (§ 20) entlassen werden. Krankheit, Invalidität oder allgemeine
- Verhältnisse, wie Schwankungen der Konjunktur, Überproduktion u.
- dgl. können niemals Entlassungen von Bienen begründen, letztere
- werden vielmehr durch allgemeine Änderung der Arbeitszeit für alle
- Bienen eines Bienenstocks oder gleichartiger Bienenstöcke eines
- Bezirks oder des ganzen Landes nach den Beschlüssen des Volksrats
- unter Aufrechterhaltung der Normaleinkommen ausgeglichen. Dagegen
- können Bienen, wenn es die geschäftlichen Verhältnisse erfordern,
- in andere Bienenstöcke versetzt werden. Bienen, deren Bienenstöcke
- durch Feuersbrünste, Überschwemmungen oder Naturereignisse ganz oder
- teilweise außer Betrieb kommen, werden bis zur Wiederaufnahme des
- Betriebs von der Volkskasse andern Bienenstöcken zugeteilt.
-
- 4. Von den Bienenstöcken Waren und Leistungen für ihren eigenen Bedarf
- und denjenigen ihrer unter 17 Jahre alten Angehörigen zu Bienenpreisen
- gegen Barzahlung zu erhalten, soweit die vorhandenen Bienenstöcke
- solche zu liefern imstande sind, und zwar in der Reihenfolge der
- Anmeldung.
-
- Bienenpreis einer Ware ist derjenige Preis, welcher entsteht aus
- der Verteilung der gesamten Betriebskosten des Bienenstocks auf die
- Arbeitsprodukte desselben, also der wirkliche Selbstkostenpreis.
-
- 5. Lieferungen und Leistungen für Bienenstöcke auszuführen, soweit
- solche zu vergeben sind.
-
- 6. Die Volkskasse zur Verwaltung ihrer Gelder und als Sparkasse für
- ihre Ersparnisse zu benutzen gegen Auszahlung des vollen sich hieraus
- ergebenden Zinsertrages.
-
- 7. In den Genuß aller Vorteile zu treten, welche durch das Bestehen
- des Volksvertrags und des Arbeitsvertrags der Bienenstöcke für Brüder
- und Bienen vorhanden sind oder sein werden.
-
- 8. Bei Streitigkeiten in Sachen des Volksvertrags und der Bienenstöcke
- kostenlosen Schiedsspruch durch die Organe der Volkskasse und der
- Bienenstöcke zu erlangen.
-
- 9. Eine bestimmte Anzahl von Beamten, Meistern und Arbeitern ihres
- Bienenstocks in den Vorstandsausschuß desselben zu wählen bzw. in
- diesen Vorstandsausschuß gewählt zu werden.
-
- 10. Auf richtige und rechtzeitige Auszahlung der mit ihren
- Bienenstöcken vereinbarten Normaleinkommen unter allen Umständen,
- ausgenommen bei Arbeitseinstellungen infolge von Kriegen, Revolutionen
- und Streiken. In diesen Ausnahmefällen beschließt der Volksrat
- darüber, ob eine gänzliche oder zeitweise Aufhebung, oder eine
- allgemeine, gleichmäßig verteilte Reduktion der Normaleinkommen
- stattfinden muß.
-
- Die Normaleinkommen der Bienen werden zwischen diesen und dem
- Vorstand des Bienenstocks frei vereinbart und der Genehmigung des
- Vorstandsausschusses unterbreitet. Dabei sind die Fähigkeiten, das
- Verhalten und die Leistungen der Bienen, d. h. der Nutzen, den sie der
- Gesamtheit zu leisten imstande sind, ausschlaggebend.
-
- Akkordarbeit ist dabei nicht ausgeschlossen, sie gibt der Biene im
- Gegenteil Gelegenheit zur Betätigung ihrer Talente und zur Erhöhung
- ihres Normaleinkommens und damit aller andern Bezüge, welche demselben
- proportional sind.
-
- Mit der zunehmenden Gesamtzahl der Dienstjahre in Bienenstöcken
- soll (wenn nicht ausnahmsweise ganz besondere Gründe vorliegen)
- keine Abnahme der Normaleinkommen eintreten, da die Gesamtzahl der
- Dienstjahre als Biene als ein der Gesamtheit geleisteter Dienst
- anerkannt wird.
-
- 11. Auf einen jährlichen, bei der Anstellung der Biene zu
- vereinbarenden Erholungsurlaub bei Fortbezug der Normaleinkommen, zu
- einem von dem Vorstand zu bestimmenden Zeitpunkte.
-
- 12. Auf richtige und rechtzeitige Auszahlung nach der jeweiligen
- Jahresversammlung ihres Bienenstocks der Ergänzungseinkommen, soweit
- solche vorhanden, nach Maßgabe dieses Arbeitsvertrags.
-
- 13. Während militärischer Übungen in Friedenszeiten, Krankheiten,
- Wochenbetten und Folgen von Unfällen auf einen Zuschuß in der Höhe
- der Hälfte ihrer Normaleinkommen, sowie freie ärztliche Behandlung zu
- Hause oder in den Krankenhäusern des Bienenstocks; ferner kostenlose
- Arzneien und Krankengeräte. Dieser Zuschuß beginnt mit dem Tage
- des Aufhörens des Normaleinkommens und endet mit der Erklärung
- des Chefarztes ihres Bienenstocks, daß die Krankheit zu Ende oder
- Invalidität eingetreten ist.
-
- Die Krankheits- und Unfallszuschüsse, zu welchen auch die Anteile für
- Invalidität infolge von Unfällen im Dienste gehören, kommen ebenfalls
- unter allen Umständen, ausgenommen bei Arbeitseinstellungen infolge
- von Kriegen, Revolutionen und Streiken zur Auszahlung.
-
- 14. Im Falle der Invalidität und bei Erreichung des Seniorenalters
- auf einen jährlichen Invaliditäts- bzw. Seniorenanteil, dessen
- Höhe abhängt von der Anzahl der aktiven Dienstjahre als Biene in
- Bienenstöcken, und dessen Maximalhöhe, wie folgt, festgesetzt ist:
-
- 1. bis 5. Dienstjahr 0,4 des letzten Normaleinkommens
- 6. " 10. " 0,5 " " "
- 11. " 15. " 0,6 " " "
- 16. " 20. " 0,7 " " "
- 21. " 30. " 0,8 " " "
- 31. " 44. " 0,9 " " "
- über 44 " 1,0 " " "
-
- Bei Berechnung der Dienstjahre kommen Unterbrechungen durch Urlaub,
- Krankheit und militärische Übungen im Frieden nicht in Abzug.
-
- Diese Maximalsätze werden nur dann ausbezahlt, wenn der Anteilfonds
- der Volkskasse dazu ausreicht. Andernfalls werden die Sätze für
- alle Bienenstöcke gleichmäßig prozentual herabgesetzt. (§ 5 des
- Volksvertrags.)
-
- Der Invaliditätsanteil beginnt mit dem Tage der Feststellung der
- Invalidität durch den Chefarzt des Bienenstocks und endet mit dem
- Aufhören der Invalidität ebenfalls nach der Erklärung desselben.
-
- Der Seniorenanteil beginnt mit dem vollendeten 65. Lebensjahr
- (Seniorenalter) und endet mit dem Tode. Weist der Anteilfonds der
- Volkskasse dauernde und beträchtliche Überschüsse auf, so können
- dieselben verwendet werden zur langsamen, gleichmäßigen Herabsetzung
- des Seniorenalters.
-
- 15. Witwen von männlichen Bienen haben das Recht, bis zu ihrem Tode
- oder ihrer Wiederverehelichung auf einen Witwenanteil in der Höhe von
- 0,4 der Normaleinkommen ihrer Männer im Augenblicke ihres Todes, wenn
- sie aktiv waren, bzw. des Invaliditäts- oder Seniorenanteils, wenn sie
- im Genuß solcher waren.
-
- Jedes von einer männlichen Biene hinterlassene Kind hat das Recht, bis
- zur Großjährigkeit bzw. bei Töchtern bis zu ihrer Verheiratung auf ¼
- des Witwenanteils. Der Anteil für Witwen und Waisen zusammen darf 0,8
- des Normalbezugs des verstorbenen Manns nicht überschreiten.
-
- Diese Anteile beginnen mit dem Tage, welcher auf den Tod des Mannes
- folgt. Sie werden nur an solche Witwen ausbezahlt, welche an diesem
- Tage Schwestern sind, und nur an solche Waisenkinder, welche an diesem
- Tage entweder noch nicht das 17. Lebensjahr erreicht haben, oder,
- falls sie es überschritten haben, Brüder sind.
-
- 16. Doppelwaisen von Bienen haben das Recht, auf Kosten des
- Bienenstocks bis zur ausreichenden Erwerbsfähigkeit, spätestens
- Großjährigkeit erzogen zu werden, wobei dieselben Bedingungen
- maßgebend sind wie für einfache Waisen.
-
- 17. Im Falle ihres Todes auf Kosten des Bienenstocks bestattet zu
- werden, und zwar für alle Bienen in gleichen Formen.
-
- 18. Sämtliche Auszahlungen an aktive und inaktive Bienen bzw. deren
- Witwen und Waisen erfolgen durch denjenigen Bienenstock, deren
- Mitglieder sie sind bzw. zuletzt waren.
-
-
-§ 20. Unterbrechung der Bienenrechte. Einziehung des Bienenscheins.
-
-Der Arbeitsvertrag der Bienenstöcke ist ein freier und seitens
-der Bienen freiwillig eingegangen. Die Nichterfüllung der in § 16
-aufgezählten Bienenpflichten bedeutet demnach freiwilligen Austritt aus
-dem Arbeitsvertrag und Verzicht auf die Bienenrechte.
-
-In diesem Fall hat derjenige Beamte der Volkskasse oder des
-Bienenstocks, bei welchem in Ausübung seines Amts und bei Ausübung
-eines Bienenrechts die Nichterfüllung der Bienenpflicht stattfindet,
-den Bienenschein der betreffenden Bienen einzuziehen.
-
-Letztere können dagegen Einspruch bei dem Delegierten ihres
-Bienenstocks erheben. Dieser legt den Fall demjenigen unbeteiligten
-Bienenstock seines Bezirks vor, welcher darüber am besten zu urteilen
-in der Lage ist, und dessen Vorstandsausschuß in kürzester Frist in
-erster und letzter Instanz in einer Plenarsitzung darüber entscheidet,
-wobei die betroffenen Bienen auf ihren Wunsch gehört werden müssen.
-Zweifelhafte Fälle und solche, welche offensichtlich aus Unkenntnis,
-Irrtum und ohne Absicht stattfanden, sind stets zugunsten der
-betroffenen Bienen auszulegen. Bei Bestätigung der Einziehung wird
-der Grund derselben in die Bienenakten eingetragen, der Bienenschein
-eingezogen und durch Aufstemplung des Buchstaben ~E~ entwertet.
-
-Die bis zum Tage der Einziehung des Bienenscheins erworbenen Rechte
-können unter keinen Umständen entzogen werden. Dagegen können die
-Bienen freiwillig darauf verzichten.
-
-Nach Einziehung des Bienenscheins kann die Eigenschaft als Biene laut
-§ 17 durch 60 Monate langes Einzahlen eines Brüderbeitrags an die
-Volkskasse ohne neuerliche Einziehung wieder erworben werden. Der
-entscheidende Vorstandsausschuß hat jedoch das Recht, je nach dem
-Sachverhalt sofort beim Schiedsspruch oder später die Bienenrechte
-schon nach 20 oder 40, statt 60 Monaten wieder zuzulassen.
-
-
-5. Teil.
-
-Pflichten der Bienenstöcke zur Volkskasse und unter sich.
-
-
-§ 21. Pflichten zur Volkskasse.
-
-Jeder Bienenstock übernimmt bei seiner Errichtung die Pflichten einer
-Filiale der Volkskasse und hat die in seinem Wirkungskreis liegenden
-Geschäfte der Volkskasse auf seine Kosten aber unter Leitung des
-Delegierten der Volkskasse zu besorgen. Zu diesem Zwecke hat er dem
-Delegierten die erforderlichen Räume, Beamten und sonstigen Hilfsmittel
-unentgeltlich zu liefern. Wenn mehrere Bienenstöcke einen gemeinsamen
-Delegierten haben, so teilen sie die Kosten der Geschäftsführung der
-Delegierten pro rata ihrer Bienenzahl.
-
-
-§ 22. Gegenseitige und gemeinsame Bezüge von Waren und Leistungen.
-
-Ein Bienenstock darf Waren und Arbeiten grundsätzlich nur an
-Bienenstöcke, Bienen und Brüder liefern oder nur von solchen beziehen
-und zwar nur zu Bienenpreisen. Nur wenn die Zahl und Leistungsfähigkeit
-der Bienenstöcke, Bienen und Brüder hierzu nicht ausreicht, darf der
-Bienenstock mit andern Firmen und Personen abschließen, wobei die
-Bienenpreise nicht maßgebend sind.
-
-Die Bienenstöcke dürfen für Arbeiten ihres laufenden Betriebes nur
-Bienen beschäftigen; die Zuziehung der Heimarbeit ist verboten.
-
-Für die Beschaffung derjenigen Materialien, Rohstoffe und Leistungen,
-welche für mehrere Bienenstöcke dieselben sind, haben dieselben eine
-gemeinsame Geschäftsstelle zu halten oder einen der Bienenstöcke mit
-dem gemeinsamen Bezug zu beauftragen. Die Kosten werden pro rata der
-bezogenen Mengen auf die beteiligten Bienenstöcke verteilt.
-
-
-§ 23. Gegenseitige Tauschlager.
-
-Jeder Bienenstock hat ein Lager seiner eigenen Produkte und
-der laufenden Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände aus andern
-Bienenstöcken (mit der Beschränkung des § 21 auch aus andern Quellen)
-zu halten und den Bienen und Brüdern zu Bienenpreisen abzugeben. Durch
-diese Lager tauschen die Bienenstöcke ihre Arbeitsprodukte gegenseitig
-gegen Verrechnung zu Bienenpreisen aus, sie heißen daher Tauschlager.
-
-Mehrere örtlich nicht zu weit voneinander entfernte Bienenstöcke
-können ein Tauschlager gemeinsam halten bzw. getrennte Warengattungen
-führen, die sich gegenseitig ergänzen. Die Volkskasse entscheidet im
-Einzelfall, ob dies zulässig ist. Solche Waren, welche nicht auf Lager
-gehalten werden können, hat jeder Bienenstock auf Verlangen der Bienen
-oder Brüder zu Bienenpreisen zu besorgen.
-
-Für solche Waren, deren Verkauf nicht durch unmittelbare Lieferung
-erfolgt, soll statt des Tauschlagers ein bloßes Musterlager gehalten
-werden, nach dessen Mustern die bestellten Waren in kürzester
-Lieferfrist geliefert werden.
-
-Jeder Bienenstock hat somit den andern Bienenstöcken als kostenlose
-Absatzstelle ihrer Waren zu dienen.
-
-
-§ 24. Allgemeine Gegenseitigkeitsverpflichtungen.
-
-Die Gegenseitigkeit der Leistungen und Unterstützungen ist
-im weitesten Sinne aufzufassen, findet also auch statt für
-Vertretungen, Auskünfte, für die Auszahlung der Zinsen, Rückzahlung
-der Schuldscheine und sonstige Geldoperationen und geschäftliche
-Erledigungen aller Art, jeweils gegen Verrechnung der erwachsenden
-Selbstkosten. Im Zweifelsfalle entscheidet über den Umfang dieser
-Gegenseitigkeitspflichten die Volkskasse.
-
-Die Bildung von Ringen, Syndikaten, Trusts zwischen mehreren
-Bienenstöcken oder Gruppen von Bienenstöcken ist untersagt.
-
-
-6. Teil.
-
-Die sozialen Einrichtungen der Bienenstöcke.
-
-
-§ 25. Allgemeine Grundsätze.
-
-Die Aufgabe des Bienenstocks gegen seine Bienen ist nicht erschöpft
-mit der Erhöhung des Einkommens durch Auszahlung des vollen
-Betriebserträgnisses, mit der Verminderung der Ausgaben durch die
-Verteilungslager zu Bienenpreisen und mit dem Schutze der Bienen gegen
-natürliche Ungleichheiten und soziale Schädlichkeiten durch seine
-vorsorglichen Bestimmungen. Der Bienenstock hat außerdem die Pflicht,
-alle diejenigen Einrichtungen zu treffen, welche das Familienleben
-heben, die Mühe und Sorge des Haushaltes sowie des Unterrichts und
-der Erziehung der Kinder erleichtern und im weitesten Sinne für das
-körperliche, geistige und sittliche Wohl der Bienen zu sorgen.
-
-Die in diesem Arbeitsvertrag vorgeschriebenen, für alle Bienenstöcke
-obligatorischen Einrichtungen sind nur die wichtigsten zur Erreichung
-dieser Ziele; dieselben sollen mit den Fortschritten der Zeit vermehrt,
-verbessert und vervollständigt werden im Sinne des Solidarismus.
-
-Diese Einrichtungen können je nach der Sachlage jeweils einem einzigen
-Bienenstock oder mehreren, örtlich nicht weit getrennten Bienenstöcken
-gemeinsam gehören, letzteres jedoch nur ausnahmsweise, bei kleinen
-Betrieben und mit Zustimmung des Direktoriums der Volkskasse.
-
-Sämtliche hierher gehörende Einrichtungen der Bienenstöcke stehen den
-Bienen der betreffenden Bienenstöcke und ihren Familienmitgliedern zur
-Verfügung: letztere, falls über 17 Jahre alt, müssen sich jedoch durch
-ihren Brüderschein legitimieren. Die Brüder haben gegen Vorzeigung
-ihres Brüderscheins ebenfalls das Recht der Benutzung, soweit die
-Verhältnisse es jeweils gestatten.
-
-
-§ 26. Einrichtungen für das körperliche Wohl.
-
-~a.~ *Ernährung.* Jeder Bienenstock hat eine geräumige, helle, gut
-ventilierte und geheizte Speiseanstalt zu errichten, in welcher den
-Benutzern nahrhafte, wohlschmeckende, gut zubereitete Speisen zu
-Bienenpreisen verabfolgt werden, und in welchen Speisewärmer kostenlos
-für diejenigen vorhanden sind, welche ihre Speisen selbst mitbringen.
-Die Abgabe von Tee und Kaffee als Getränk hat darin unentgeltlich
-stattzufinden. Auch muß dort gesundes Trinkwasser beliebig zur
-Verfügung stehen.
-
-~b.~ *Wohnung.* Der Bienenstock hat für gesunde, helle, luftige und
-geräumige Wohnungen für seine Bienen, sei es in eigenen oder fremden
-Bauten zu sorgen und dieselben zu Bienenpreisen zu vermieten, aber
-niemals zu verkaufen; auf Versorgung mit gutem Wasser und guter
-Beleuchtung ist dabei hauptsächlich zu achten. Auch zur Beschaffung
-behaglicher und praktischer Wohnungseinrichtungen zu Bienenpreisen
-hat der Bienenstock mitzuwirken. Für ledige Bienen, sowohl Männer als
-Frauen, sind Logierhäuser oder Heime anzulegen, welche ebenfalls zu
-Bienenpreisen benutzbar sind.
-
-~c.~ *Gesundheitspflege.* Jeder Bienenstock hat ein vorzüglich
-eingerichtetes Krankenhaus zu errichten mit Instrumentarium, Apotheke,
-Krankenwagen oder Bahre, Medizinalbädern, Desinfektionsapparat etc.
-Dasselbe soll eine getrennte Abteilung für Wöchnerinnen in Verbindung
-mit einem Säuglingsheim haben, in welchen die Aufnahmen ohne
-Unterscheidung der Ehelichkeit oder Unehelichkeit stattfinden.
-
-Da, wo dieses Krankenhaus nicht auf dem Grundstück des Bienenstockes
-steht oder sich nicht nahe genug befindet, ist im Bienenstock ein
-Verbandslokal anzulegen (Samariterstube), welches nur diesem Zwecke
-dient, mit den nötigen Betten, Instrumenten und Geräten.
-
-Diese Anstalten stehen unter der Leitung eines oder mehrerer Ärzte,
-welche vom Bienenstock fest angestellt sind und zu demselben im
-Verhältnis der Bienen stehen müssen. Ein Arzt kann auch mehreren
-Bienenstöcken angehören. Diese Ärzte haben zu festgesetzten Zeiten,
-während der Arbeitszeit der Bienen, Sprechstunde am Sitz des
-Bienenstocks zu halten und die sich meldenden Kranken im Krankenhaus
-des Bienenstocks oder zu Hause zu pflegen. Keine Kategorie von
-Krankheiten ist hiervon ausgeschlossen. Sie haben ferner die Hygiene
-der Wohnung und der Ernährung der Bienen und die Gesundheit der Kinder
-derselben laufend zu überwachen, denselben mit Rat und Tat beizustehen
-und ihr Hauptaugenmerk auf das Verhüten der Krankheiten, insbesondere
-der Betriebskrankheiten, sowie auf die Unfallverhütung zu lenken. Sie
-haben als Hausfreunde aufklärend und erzieherisch zu wirken und das
-höchste Gut der Bienen, ihre Gesundheit, zu hüten. Sie haben ferner
-die Hygiene sämtlicher Betriebe des Bienenstocks sowie seiner Schulen
-und Erziehungsanstalten laufend zu überwachen und eine Statistik der
-Hygiene ihres Bienenstocks zu führen.
-
-Die Ärzte werden hierbei unterstützt durch fest angestellte
-Pflegeschwestern und Heilgehilfen sowie im Nebenamt durch eine Anzahl
-Bienen des Bienenstocks, welche im Samariterdienst ausgebildet sind.
-
-Zu den obligatorischen Hygienemaßnahmen der Bienenstöcke gehören noch
-die vollkommensten Einrichtungen zur Verhütung von Unfällen und zur
-Verhütung der Betriebskrankheiten, gesonderte Umkleide- und Waschräume
-für die Bienen, sowie Dusche-, Wannen- und Schwimmbäder; endlich
-Spiel- und Turnplätze, möglichst in Verbindung mit den Schulen. Der
-Bienenstock hat alljährlich eine möglichst große Anzahl von Kindern in
-Ferienkolonien zu schicken. Ferner sollen die Bienenstöcke möglichst
-Genesungsheime für Rekonvaleszenten errichten.
-
-Die Benutzung sämtlicher Hygieneeinrichtungen ~sub c.~ ist kostenlos,
-nur für die Ferienkolonien können die beteiligten Eltern, eventuell
-auch der Stipendienfonds, zu Beiträgen herangezogen werden.
-
-
-§ 27. Einrichtungen für das geistige und sittliche Wohl.
-
-
-~a.~ Erziehung, Unterricht und Fortbildung.
-
-Die Bienenstöcke haben zur kostenlosen Benutzung zu halten:
-
- 1. Kinderhorte und Kleinkinderschulen;
-
- 2. Elementarschulen, da wo die vorhandenen Volksschulen nicht
- ausreichen oder zu weit entfernt sind;
-
- 3. gesonderte Lehrlingswerkstätten mit bezahlten Lehrlingen in
- obligatorischer Verbindung mit Fortbildungsschulen, deren Kurse nur in
- den Tagesstunden stattfinden;
-
- 4. Haushaltungsschulen für nicht mehr schulpflichtige Mädchen in
- Verbindung mit den Heimen für ledige weibliche Bienen;
-
- 5. Schulen für weibliche Erwerbsarbeiten für nicht mehr
- schulpflichtige Mädchen, zugleich Näh- und Strickschule für
- schulpflichtige Mädchen, deren Kurse nur in den Tagesstunden
- stattfinden dürfen;
-
- 6. an den Abenden und eventuell Sonntags Vortragszyklen (möglichst
- mit Projektionen) oder sonstigen anschaulichen Vorführungen für
- Erwachsene über nützliche und bildende Themen, z. B. Samariterwesen
- und Krankenpflege, Literatur, Volkswirtschaft, Geschichte, Kunst und
- Kunstpflege etc., in erster Linie aber über das Wesen und den Nutzen
- des Solidarismus;
-
- 7. eine Bibliothek guter Bücher.
-
-Sämtliche Schulen und Vorträge werden gehalten teils von hierzu
-speziell angestellten Bienen, teils von dem Personal der Bienenstöcke
-im Nebenamt.
-
-
-~b.~ Geselligkeit und Erholung.
-
-Jeder Bienenstock hat zur Pflege des Gefühls der Zusammengehörigkeit
-und der Einigkeit einen Gesellschaftssaal oder ein Gesellschaftshaus
-zu errichten mit Restaurant und möglichst mit Garten zur kostenlosen
-Benutzung entweder für einzelne oder für zwanglose Zusammenkünste
-geselliger Vereinigungen und zur Veranstaltung von bildenden
-Unterhaltungen, Theatervorstellungen, Musik- und Gesangsvorträgen,
-sowie von Spielen, Turn- und Sportübungen und Ausflügen. Es soll
-hiermit verbunden sein ein Lesezimmer mit guten Zeitschriften und
-Büchern.
-
-Im Restaurant des Gesellschaftshauses werden Speisen und Getränke zu
-den Bedingungen des § 26 ~a~ verabreicht.
-
-
-§ 28. Stipendienfonds.
-
-Der Stipendienfonds des Bienenstocks dient für solche Zwecke, welche
-im Arbeitsvertrag nicht speziell vorgesehen sind, insbesondere für
-folgende:
-
-Ermöglichung höherer Studien für besonders hervorragende Leute,
-Studienreisen und Ausstellungsreisen für Ausbildung in speziellen
-Fragen oder Branchen, Unterstützungen bei ungewöhnlich schweren
-Umständen, zur Erhöhung von Senioren-, Invaliditäts-, Witwen- und
-Waisenanteilen in den Übergangszeiten, solange die Dienstzeiten noch
-nicht lange genug sind, um zu genügend hohen Anteilen zu berechtigen,
-Unterstützung solcher Kranker oder Erholungsbedürftiger, welche
-besonders lange, kostspielige oder auswärtige Kuren gebrauchen,
-Beteiligung an Ferienkolonien, eventuell Beteiligung an gemeinnützigen
-Bestrebungen, welche nicht direkt mit der Volkskasse und den
-Bienenstöcken zusammenhängen.
-
-Über die Verwendung des Stipendienfonds beschließt der
-Vorstandsausschuß des Bienenstocks. Entsprechend den rein
-wirtschaftlichen Zwecken des Bienenstocks dürfen hierbei niemals
-gesonderte konfessionelle oder politische Interessen unterstützt werden.
-
-
-7. Teil.
-
-Übergangsbestimmungen.
-
-
-§ 29.
-
-Da der gegenwärtige Text des Arbeitsvertrages voraussetzt, daß
-sowohl die Volkskasse als eine größere Anzahl von Bienenstöcken mit
-ihrer gesamten Organisation schon bestehen, so sind für den Anfang,
-solange das noch nicht der Fall ist, besondere Übergangsbestimmungen
-erforderlich, welche sich auf die ersten Maßnahmen zur Herbeiführung
-dieser Organisationen selbst bis zu ihrem völligen Funktionieren
-beziehen.
-
-Diese Bestimmungen können hier nicht im einzelnen gegeben werden, da
-sie von den jeweiligen Verhältnissen abhängen. Sie werden sich u. a.
-beziehen auf den Anstellungsmodus der ersten Bienen, bevor die Beiträge
-während der vorgeschriebenen Anzahl Monate geleistet werden konnten u.
-dgl.
-
-
-
-
-Fußnoten:
-
-[1] Statistischen Beweis hierfür siehe Anhang 1, Seite 71.
-
-[2] Dieser Arbeitsvertrag der Bienenstöcke kommt im nächsten Kapitel
-zur Besprechung.
-
-[3] Statistischen Beweis hierfür siehe Anhang 2, Seite 73.
-
-[4] Andere, weniger wichtige Formen von Bienenstöcken siehe Anhang 3,
-S. 74.
-
-[5] Schmoller.
-
-[6] Siehe Anhang 4, Seite 75.
-
-[7] Das Warenhaus als Privatunternehmen hat keinen gemeinnützigen
-Zweck; es ist hier bloß erwähnt um zu beweisen, daß die Technik des
-Betriebes großer Warenlager etwas durchaus bekanntes, keinerlei
-Schwierigkeiten bietendes ist.
-
-[8] Siehe Anhang 5, Seite 77.
-
-[9] Beweis hierfür siehe Anhang 6, Seite 78.
-
-[10] Siehe Anhang 5, Seite 77.
-
-[11] Siehe Anhang 7, Seite 82.
-
-[12] Der Gesamtschaden des großen amerikanischen Kohlenarbeiterstreiks
-1902 betrug nach der offiziellen Feststellung durch das Schiedsgericht
-396 Millionen Mark, der amerikanische Stahlarbeiterstreik 1901 kostete
-100 Millionen Mark, der belgische Generalstreik im Jahre 1902: 3
-Millionen Franks täglich.
-
-[13] Siehe Anhang 8, Seite 83.
-
-[14] Siehe Anhang 9, zwischen Seite 84 und 85.
-
-[15] Durchschnittlicher Jahreslohn 700-1000 Mark. Siehe Anhang 1, Seite
-71.
-
-[16] Siehe Anhang 8, S. 83.
-
-[17] Siehe Anhang 6, Seite 78.
-
-[18] Siehe Anhang 1, Seite 71.
-
-[19] Siehe Anhang 1, Seite 71.
-
-[20] Siehe Anhang 6, Seite 78.
-
-[21] Vorbilder dazu sind schon vorhanden bei einigen englischen
-Genossenschaften, welche ganze Stadtanleihen übernommen haben.
-
-[22] Siehe Anhang 1, Seite 71, und Anhang 6, Seite 78.
-
-[23] Diese Summe von 200 Mark als Gesamt-Jahresausgabe pro Kopf im
-Mittel dürfte wohl wesentlich zu niedrig gegriffen sein.
-
-[24] Nach der Zeitschrift des Kgl. Preußischen Statistischen Bureaus
-1902.
-
-[25] Der Rest von M. 1191990 wahrscheinlich für Tantiemen, Vorträge
-etc. verwendet.
-
-[26] Siehe Beilage Nr. 1 zum Volksvertrag.
-
-[27] Beispiel: Bei 9 Volksräten müssen mindestens 7 anwesend sein,
-denn ¾ × 9 = 6¾, aufgerundet auf 7. -- Bei 10 Volksräten müssen
-8 anwesend sein, denn ¾ × 10 = 7½, aufgerundet auf 8. -- Bei 11
-Volksräten ebenfalls 8, denn ¾ × 11 = 8¾, abgerundet auf 8.
-
-[28] Um die verschiedenen Kategorien von Beamten in ihrem Verhältnis
-zur Volkskasse zu unterscheiden, genügt es, einfach Ordnungszahlen
-einzuführen und z. B. einen Anfänger oder Lehrling als Primus, einen
-ungelernten Gehilfen oder Handlanger als Sekundus, das gelernte
-laufende Personal für die niederen Arbeiten als Tertius, einen
-Vorarbeiter oder mittleren Verwaltungsbeamten als Quartus zu bezeichnen
-u. s. w. bis hinauf zu dem höchsten leitenden Beamten oder Dezimus.
-Mehr als zehn Stufen sind nicht erforderlich. Diese oder ähnliche
-Worte bezeichnen genau das Verhältnis zur Gesamtverwaltung, ohne die
-Bedeutung eines Titels zu haben oder als solche gebraucht werden zu
-können.
-
-[29] Muster eines Brüderscheins siehe Beilage Nr. 2 zum Volksvertrag.
-
-[30] Senioren sind diejenigen Bienen, welche durch die Zahl ihrer
-Dienstjahre das Recht erworben haben, ihr volles Normaleinkommen weiter
-zu beziehen ohne zu arbeiten. Es ist damit nicht notwendig der Begriff
-des Alters zu verbinden. Die Senioren sind infolge ihrer Dienste eine
-Art Ehrenmitglieder der Bienenstöcke.
-
-[31] Um die verschiedenen Kategorien von Bienen in ihrem Verhältnis
-zum Bienenstock zu unterscheiden, genügt es, einfache Ordnungszahlen
-einzuführen, z. B. einen Anfänger oder Lehrling als Primus, einen
-ungelernten Gehilfen oder Handlanger als Sekundus, einen gelernten
-Handwerker als Tertius, einen Vorarbeiter als Quartus usw. zu
-bezeichnen, bis etwa hinauf zu dem höchsten leitenden Beamten, welcher
-ein Dezimus wäre. Dieselben Bezeichnungen wären in analoger Weise auf
-die Verwaltungsbeamten anzuwenden. Mehr als zehn Stufen sind nicht
-erforderlich. Diese oder ähnliche Worte bezeichnen genau das Verhältnis
-zur Gesamtverwaltung, ohne die Bedeutung eines Titels zu haben oder als
-solcher gebraucht werden zu können.
-
-
-Anmerkungen zur Transkription:
-
-In "Dieser Vertrag heißt »*Arbeitsvertrag der Bienenstöcke*«." stand
-nach "Arbeitsvertrag" ein zusätzliches schließendes Anführungszeichen.
-Dieses wurde entfernt, da der ganze Terminus gesperrt gedruckt und von
-Anführungszeichen umschlossen ist.
-
-In "Diese Wohnungen dürfen niemals an die Bienen verkauft werden, um
-ein Abhängigkeitsverhältnis derselben vom Bienenstock zu vermeiden."
-stand Anhängigkeitsverhältnis und wurde zu Abhängigkeitsverhältnis
-geändert.
-
-
-
-
-
-
-End of the Project Gutenberg EBook of Solidarismus, by Rudolf Diesel
-
-*** END OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK SOLIDARISMUS ***
-
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-
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-computers including obsolete, old, middle-aged and new computers. It
-exists because of the efforts of hundreds of volunteers and donations
-from people in all walks of life.
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-Volunteers and financial support to provide volunteers with the
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-goals and ensuring that the Project Gutenberg-tm collection will
-remain freely available for generations to come. In 2001, the Project
-Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure
-and permanent future for Project Gutenberg-tm and future
-generations. To learn more about the Project Gutenberg Literary
-Archive Foundation and how your efforts and donations can help, see
-Sections 3 and 4 and the Foundation information page at
-www.gutenberg.org
-
-
-
-Section 3. Information about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation
-
-The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit
-501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the
-state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal
-Revenue Service. The Foundation's EIN or federal tax identification
-number is 64-6221541. Contributions to the Project Gutenberg Literary
-Archive Foundation are tax deductible to the full extent permitted by
-U.S. federal laws and your state's laws.
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-The Foundation's principal office is in Fairbanks, Alaska, with the
-mailing address: PO Box 750175, Fairbanks, AK 99775, but its
-volunteers and employees are scattered throughout numerous
-locations. Its business office is located at 809 North 1500 West, Salt
-Lake City, UT 84116, (801) 596-1887. Email contact links and up to
-date contact information can be found at the Foundation's web site and
-official page at www.gutenberg.org/contact
-
-For additional contact information:
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- Dr. Gregory B. Newby
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-Section 4. Information about Donations to the Project Gutenberg
-Literary Archive Foundation
-
-Project Gutenberg-tm depends upon and cannot survive without wide
-spread public support and donations to carry out its mission of
-increasing the number of public domain and licensed works that can be
-freely distributed in machine readable form accessible by the widest
-array of equipment including outdated equipment. Many small donations
-($1 to $5,000) are particularly important to maintaining tax exempt
-status with the IRS.
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-The Foundation is committed to complying with the laws regulating
-charities and charitable donations in all 50 states of the United
-States. Compliance requirements are not uniform and it takes a
-considerable effort, much paperwork and many fees to meet and keep up
-with these requirements. We do not solicit donations in locations
-where we have not received written confirmation of compliance. To SEND
-DONATIONS or determine the status of compliance for any particular
-state visit www.gutenberg.org/donate
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-While we cannot and do not solicit contributions from states where we
-have not met the solicitation requirements, we know of no prohibition
-against accepting unsolicited donations from donors in such states who
-approach us with offers to donate.
-
-International donations are gratefully accepted, but we cannot make
-any statements concerning tax treatment of donations received from
-outside the United States. U.S. laws alone swamp our small staff.
-
-Please check the Project Gutenberg Web pages for current donation
-methods and addresses. Donations are accepted in a number of other
-ways including checks, online payments and credit card donations. To
-donate, please visit: www.gutenberg.org/donate
-
-Section 5. General Information About Project Gutenberg-tm electronic works.
-
-Professor Michael S. Hart was the originator of the Project
-Gutenberg-tm concept of a library of electronic works that could be
-freely shared with anyone. For forty years, he produced and
-distributed Project Gutenberg-tm eBooks with only a loose network of
-volunteer support.
-
-Project Gutenberg-tm eBooks are often created from several printed
-editions, all of which are confirmed as not protected by copyright in
-the U.S. unless a copyright notice is included. Thus, we do not
-necessarily keep eBooks in compliance with any particular paper
-edition.
-
-Most people start at our Web site which has the main PG search
-facility: www.gutenberg.org
-
-This Web site includes information about Project Gutenberg-tm,
-including how to make donations to the Project Gutenberg Literary
-Archive Foundation, how to help produce our new eBooks, and how to
-subscribe to our email newsletter to hear about new eBooks.
-
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-<pre>
-
-The Project Gutenberg EBook of Solidarismus, by Rudolf Diesel
-
-This eBook is for the use of anyone anywhere in the United States and most
-other parts of the world at no cost and with almost no restrictions
-whatsoever. You may copy it, give it away or re-use it under the terms of
-the Project Gutenberg License included with this eBook or online at
-www.gutenberg.org. If you are not located in the United States, you'll have
-to check the laws of the country where you are located before using this ebook.
-
-Title: Solidarismus
- Natürliche wirtschaftliche Erlösung des Menschen
-
-Author: Rudolf Diesel
-
-Release Date: November 25, 2018 [EBook #58351]
-
-Language: German
-
-Character set encoding: ISO-8859-1
-
-*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK SOLIDARISMUS ***
-
-
-
-
-Produced by Peter Becker, Heike Leichsenring and the Online
-Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net
-
-
-
-
-
-
-</pre>
+<div>*** START OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK 58351 ***</div>
@@ -8463,379 +8428,7 @@ Anhängigkeitsverhältnis und wurde zu Abhängigkeitsverhältnis geändert.</p>
-<pre>
-
-
-
-
-
-End of the Project Gutenberg EBook of Solidarismus, by Rudolf Diesel
-
-*** END OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK SOLIDARISMUS ***
-
-***** This file should be named 58351-h.htm or 58351-h.zip *****
-This and all associated files of various formats will be found in:
- http://www.gutenberg.org/5/8/3/5/58351/
-
-Produced by Peter Becker, Heike Leichsenring and the Online
-Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net
-
-Updated editions will replace the previous one--the old editions will
-be renamed.
-
-Creating the works from print editions not protected by U.S. copyright
-law means that no one owns a United States copyright in these works,
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-concept and trademark. Project Gutenberg is a registered trademark,
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-eBook, complying with the rules is very easy. You may use this eBook
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-START: FULL LICENSE
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-THE FULL PROJECT GUTENBERG LICENSE
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-agreement and help preserve free future access to Project Gutenberg-tm
-electronic works. See paragraph 1.E below.
-
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-works in the collection are in the public domain in the United
-States. If an individual work is unprotected by copyright law in the
-United States and you are located in the United States, we do not
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-displaying or creating derivative works based on the work as long as
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-1.E.5. Do not copy, display, perform, distribute or redistribute this
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-unless you comply with paragraph 1.E.8 or 1.E.9.
-
-1.E.8. You may charge a reasonable fee for copies of or providing
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-provided that
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-* You pay a royalty fee of 20% of the gross profits you derive from
- the use of Project Gutenberg-tm works calculated using the method
- you already use to calculate your applicable taxes. The fee is owed
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- legally required to prepare) your periodic tax returns. Royalty
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-* You provide a full refund of any money paid by a user who notifies
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- does not agree to the terms of the full Project Gutenberg-tm
- License. You must require such a user to return or destroy all
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- all use of and all access to other copies of Project Gutenberg-tm
- works.
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-
-1.F.
-
-1.F.1. Project Gutenberg volunteers and employees expend considerable
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-or any Project Gutenberg-tm work, (b) alteration, modification, or
-additions or deletions to any Project Gutenberg-tm work, and (c) any
-Defect you cause.
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-Section 2. Information about the Mission of Project Gutenberg-tm
-
-Project Gutenberg-tm is synonymous with the free distribution of
-electronic works in formats readable by the widest variety of
-computers including obsolete, old, middle-aged and new computers. It
-exists because of the efforts of hundreds of volunteers and donations
-from people in all walks of life.
-
-Volunteers and financial support to provide volunteers with the
-assistance they need are critical to reaching Project Gutenberg-tm's
-goals and ensuring that the Project Gutenberg-tm collection will
-remain freely available for generations to come. In 2001, the Project
-Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure
-and permanent future for Project Gutenberg-tm and future
-generations. To learn more about the Project Gutenberg Literary
-Archive Foundation and how your efforts and donations can help, see
-Sections 3 and 4 and the Foundation information page at
-www.gutenberg.org
-
-
-
-Section 3. Information about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation
-
-The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit
-501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the
-state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal
-Revenue Service. The Foundation's EIN or federal tax identification
-number is 64-6221541. Contributions to the Project Gutenberg Literary
-Archive Foundation are tax deductible to the full extent permitted by
-U.S. federal laws and your state's laws.
-
-The Foundation's principal office is in Fairbanks, Alaska, with the
-mailing address: PO Box 750175, Fairbanks, AK 99775, but its
-volunteers and employees are scattered throughout numerous
-locations. Its business office is located at 809 North 1500 West, Salt
-Lake City, UT 84116, (801) 596-1887. Email contact links and up to
-date contact information can be found at the Foundation's web site and
-official page at www.gutenberg.org/contact
-
-For additional contact information:
-
- Dr. Gregory B. Newby
- Chief Executive and Director
- gbnewby@pglaf.org
-
-Section 4. Information about Donations to the Project Gutenberg
-Literary Archive Foundation
-
-Project Gutenberg-tm depends upon and cannot survive without wide
-spread public support and donations to carry out its mission of
-increasing the number of public domain and licensed works that can be
-freely distributed in machine readable form accessible by the widest
-array of equipment including outdated equipment. Many small donations
-($1 to $5,000) are particularly important to maintaining tax exempt
-status with the IRS.
-
-The Foundation is committed to complying with the laws regulating
-charities and charitable donations in all 50 states of the United
-States. Compliance requirements are not uniform and it takes a
-considerable effort, much paperwork and many fees to meet and keep up
-with these requirements. We do not solicit donations in locations
-where we have not received written confirmation of compliance. To SEND
-DONATIONS or determine the status of compliance for any particular
-state visit www.gutenberg.org/donate
-
-While we cannot and do not solicit contributions from states where we
-have not met the solicitation requirements, we know of no prohibition
-against accepting unsolicited donations from donors in such states who
-approach us with offers to donate.
-
-International donations are gratefully accepted, but we cannot make
-any statements concerning tax treatment of donations received from
-outside the United States. U.S. laws alone swamp our small staff.
-
-Please check the Project Gutenberg Web pages for current donation
-methods and addresses. Donations are accepted in a number of other
-ways including checks, online payments and credit card donations. To
-donate, please visit: www.gutenberg.org/donate
-
-Section 5. General Information About Project Gutenberg-tm electronic works.
-
-Professor Michael S. Hart was the originator of the Project
-Gutenberg-tm concept of a library of electronic works that could be
-freely shared with anyone. For forty years, he produced and
-distributed Project Gutenberg-tm eBooks with only a loose network of
-volunteer support.
-
-Project Gutenberg-tm eBooks are often created from several printed
-editions, all of which are confirmed as not protected by copyright in
-the U.S. unless a copyright notice is included. Thus, we do not
-necessarily keep eBooks in compliance with any particular paper
-edition.
-
-Most people start at our Web site which has the main PG search
-facility: www.gutenberg.org
-
-This Web site includes information about Project Gutenberg-tm,
-including how to make donations to the Project Gutenberg Literary
-Archive Foundation, how to help produce our new eBooks, and how to
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